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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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83. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXV. Gesetzgebungsperiode

 

Dienstag, 7. Juli 2015

 

 


Stenographisches Protokoll

83. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXV. Gesetzgebungsperiode                         Dienstag, 7. Juli 2015

Dauer der Sitzung

Dienstag, 7. Juli 2015: 9.06 – 23.14 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Endbesteuerungsgesetz geändert wird

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Kontenregisters und die Konteneinschau (Kontenregister- und Konteneinschaugesetz – KontRegG), das Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen (Kapitalabfluss-Meldegesetz) und das Bundesgesetz zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Infor­mationen über Finanzkonten (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSG) erlas­sen, das EU-Amtshilfegesetz und das Amtshilfe-Durchführungsgesetz geändert wer­den

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körper­schaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuerge­setz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Normverbrauchs­ab­ga­begesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Mineralöl­steu­er­ge­setz 1995, das Ausfuhrerstattungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, Ge­werbliche Sozial­versicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten­Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungs­gesetz 1977, das Arbeits­marktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz geändert werden (Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016), und Bericht über den

Antrag 69/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Einkommen durch Senkung der Lohnsteuer zur Stärkung der Kaufkraft

4. Punkt: Bericht über den Antrag 1226/A(E) der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ökologisch Umsteuern – das grüne Modell

5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Kreditinstituten erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Sparkassengesetz und das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz geändert werden


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6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Kapitalmarktgesetz und das Rechnungslegungs­Kontrollgesetz geändert werden

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz 2011 und das Im­mo­bilien-Investmentfondsgesetz geändert werden

8. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mauritius über den Informationsaustausch in Steuersachen

9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Anerbengesetz, das Außerstreitgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichts­kom­missärsgesetz, das Gerichtskommissionstarifgesetz, das allgemeine Grundbuchs­gesetz 1955, das IPR-Gesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Kärntner Erbhöfe­ge­setz 1990, die Notariatsordnung, das Rechtspflegergesetz, das Tiroler Höfegesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002 und die Kaiserliche Verordnung über die dritte Teilnovelle zum allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch geändert werden (Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 – ErbRÄG 2015)

10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Aktiengesetz, das Gesetz vom 6. März 1906 über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Gesetz über das Statut der Euro­pä­ischen Gesellschaft, das Genossenschaftsgesetz, das ORF-Gesetz, das Privatstif­tungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und das Spaltungsgesetz geän­dert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2015), Bericht über den

Antrag 1110/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Georg Vetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Aktiengesetz und das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung geändert werden, den

Antrag 969/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung des Straftatbestandes der Tierquälerei“, die

Petition betreffend „Vergewaltigung verurteilen. Ein Nein muss genügen. Strafrecht in Österreich verbessern“, überreicht von der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm (42/PET), die

Bürgerinitiative 53/BI betreffend „Herausnahme von Cannabis aus dem Österreichi­schen Suchtmittelgesetz“ sowie über die

Bürgerinitiative 63/BI betreffend „Mehr Rechte für Tiere!“

11. Punkt: Bericht über den Antrag 225/A der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird

12. Punkt: Bericht über den Antrag 244/A der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen, BGBl Nr. 60/1974, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 134/2013, geändert wird

13. Punkt: Bericht über den Antrag 393/A der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird

14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und das Verwer­tungs­gesellschaftengesetz 2006 geändert werden (Urheberrechts-Novelle 2015 – Urh-Nov 2015)


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15. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über die Auslieferung

16. Punkt: Erklärung über die Zurückziehung der österreichischen Vorbehalte zu Art. 13, 15 und 17 sowie der Erklärungen zu Art. 38 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes

17. Punkt: Bericht über den Antrag 1210/A der Abgeordneten Mag. Michaela Stein­acker, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Zivilprozessordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechts­anwaltsanwärter sowie das Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden

18. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert wird

19. Punkt: Bericht über den Antrag 781/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer von der Bundesregie­rung unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft

20. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über alternative Finanzie­rungsformen (Alternativfinanzierungsgesetz – AltFG) erlassen und das Kapitalmarkt­gesetz geändert wird

21. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz geändert wird (Wissenschaftsfonds-Novelle 2015)

22. Punkt: Bericht über den Antrag 1244/A(E) der Abgeordneten Eva-Maria Himmel­bauer, BSc, Philip Kucher, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Open Innovation Strategie

23. Punkt: Bericht über den Antrag 1162/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „500 Tage Bundesregierung. Tut was! Open Innovation Strategie entwickeln und umsetzen“

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 57

Ordnungsrufe ......................................................................................................  155, 254

Geschäftsbehandlung

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 83

Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen, den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (685 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Kontenregisters und die Konteneinschau (Kontenregister- und Konteneinschaugesetz – KontRegG), das Bundesgesetz über die Melde­pflicht von Kapitalabflüssen (Kapitalabfluss-Meldegesetz) und das Bundesgesetz zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Aus­tausch von Informationen über Finanzkonten (Gemeinsamer Meldestandard-


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Gesetz – GMSG) erlassen, das EU-Amtshilfegesetz und das Amtshilfe-Durch­führungsgesetz geändert werden (749 d.B.), gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 der Ge­schäftsordnung an den Finanzausschuss rückzuverweisen – Ablehnung ............................................................................  125, 126

Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung .........  269, 273, 275, 278

Unterbrechung der Sitzung ...............................................................  270, 274, 276, 278

Aktuelle Stunde (24.)

Thema: „Diese Steuerreform befeuert Arbeitslosigkeit“ ...................................... 57

Redner/Rednerinnen:

Mag. Dr. Matthias Strolz ........................................................................................ ..... 57

Bundeskanzler Werner Faymann ......................................................................... ..... 61

Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ..... 62

Dr. Reinhold Lopatka ............................................................................................. ..... 64

Herbert Kickl ........................................................................................................... ..... 65

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ..... 67

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................. ..... 68

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ..... 70

Wolfgang Katzian .................................................................................................... ..... 71

Mag. Andreas Zakostelsky .................................................................................... ..... 73

MMag. DDr. Hubert Fuchs ..................................................................................... ..... 75

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ..... 76

Dr. Kathrin Nachbaur ............................................................................................. ..... 78

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ........................................................................ ..... 79

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ............................................................................................. 57, 102

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 80

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (683 d.B.): Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Endbesteuerungsgesetz geändert wird (748 d.B.)                     83

2. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (685 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Kontenregisters und die Konteneinschau (Kontenregister- und Konteneinschaugesetz – KontRegG), das Bundesgesetz über die Melde­pflicht von Kapitalabflüssen (Kapitalabfluss-Meldegesetz) und das Bundesgesetz zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSG) erlassen, das EU-Amtshilfegesetz und das Amtshilfe-Durch­führungsgesetz geändert werden (749 d.B.) ................................................................. 83

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 84

August Wöginger .................................................................................................... ..... 88

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ..... 89

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ..... 91


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Mag. Dr. Matthias Strolz ........................................................................................ ..... 93

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ..... 95

Bundesminister Dr. Johann Georg Schelling ..................................................... ..... 99

Elmar Podgorschek ................................................................................................ ... 102

Peter Haubner ......................................................................................................... ... 105

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................. ... 106

Ing. Mag. Hubert Kuzdas ........................................................................................ ... 108

Bernhard Themessl ................................................................................................ ... 116

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 118

Jakob Auer .............................................................................................................. ... 123

Gabriele Tamandl ................................................................................................... ... 124

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Kai Jan Krainer, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der Prüftätigkeit in der Großbetriebsprüfung – Annahme (E 92) ...............................................................  98, 127

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Kai Jan Krainer, Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Um­set­zung von Maßnahmen gegen „aggressive Steuerplanung“ von Großunter­nehmen – Annahme (E 93) ................................  121, 127

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 748 und 749 d.B. ......................................... 126

Gemeinsame Beratung über

3. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (684 und Zu 684 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatz­steuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanz­strafgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Ausfuhrerstattungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozial­versicherungsgesetz, das Beamten­Kranken- und Unfallversicherungs­ge­setz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finan­zie­rungsgesetz und das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz geändert werden (Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016), und über den

Antrag 69/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Einkommen durch Senkung der Lohnsteuer zur Stärkung der Kaufkraft (750 d.B.) .........              127

4. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 1226/A(E) der Abge­ordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ökolo­gisch Umsteuern – das grüne Modell (755 d.B.)              ............................................................................................................................. 128

Redner/Rednerinnen:

MMag. DDr. Hubert Fuchs ..................................................................................... ... 128

Mag. Andreas Zakostelsky .................................................................................... ... 129

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 137

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 152

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 154

Dorothea Schittenhelm .......................................................................................... ... 155

Mag. Dr. Matthias Strolz ........................................................................................ ... 157

Mag. Karin Greiner ................................................................................................. ... 159

MMMag. Dr. Axel Kassegger ................................................................................. ... 160

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 162

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 163


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Daniela Holzinger, BA ............................................................................................ ... 167

Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ................................................... ... 168

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 169

Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 170

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 171

Rainer Wimmer ....................................................................................................... ... 173

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 174

Ing. Mag. Werner Groiß .......................................................................................... ... 177

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 178

Nurten Yilmaz .......................................................................................................... ... 183

Georg Willi ............................................................................................................... ... 184

Philip Kucher ........................................................................................................... ... 185

Hermann Krist ......................................................................................................... ... 188

Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ... 189

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Kai Jan Krainer, Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend automa­tische Berücksichtigung des Kinderfreibetrages und anwenderfreundlichere Ausgestaltung der Steuerformulare – Annahme (E 95)  132, 280

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungs­steuer sowie einer Erbersatzsteuer auf Privatstiftungen – Ablehnung ...............................................................................  140, 281

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kollegin­nen und Kollegen betreffend umgehende Evaluierung der Forschungsprämie – Ablehnung ...........................  176, 281

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenführung steuerlicher (familienbezogener) Absetzbeträge zur Schaffung von Erwerbstätigkeitsanreizen – Ablehnung ..............................................................  180, 281

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend elektronische Übermittlung von Spendendaten durch Spendenorganisationen an die Finanzverwaltung für Veranlagungszwecke – Annahme (E 96) .........................  186, 281

Annahme des Gesetzentwurfes in 750 d.B. (namentliche Abstimmungen) ................ 272

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 755 d.B. ..................................................... 281

Gemeinsame Beratung über

5. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (686 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anle­gerentschädigung bei Kreditinstituten erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Sparkassengesetz und das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz geändert werden (751 d.B.) ................ 189

6. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (670 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Kapitalmarktgesetz und das Rechnungslegungs­Kontrollgesetz geändert werden (752 d.B.) ...................................................................................................................... 189

7. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (671 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz 2011 und das Immobilien-Investmentfondsgesetz geändert werden (753 d.B.)      ............................................................................................................................. 190


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8. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (678 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mauritius über den Informationsaustausch in Steuersachen (754 d.B.) ....................................................................................... ... 190

Redner/Rednerinnen:

MMag. DDr. Hubert Fuchs ..................................................................................... ... 190

Mag. Andreas Zakostelsky .................................................................................... ... 194

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 198

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ... 199

Mag. Nikolaus Alm ................................................................................................. ... 200

Hermann Lipitsch ................................................................................................... ... 201

Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ... 204

Mag. Maximilian Unterrainer ................................................................................. ... 205

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herabsetzung der Mindestinvestitionssumme für private Anleger_innen – Ablehnung  200, 208

Annahme der drei Gesetzentwürfe in 751, 752 und 753 d.B. ...................................... 206

Genehmigung des Staatsvertrages in 754 d.B. ........................................................... 209

9. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (688 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Anerben­ge­setz, das Außerstreitgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtskom­mis­särsgesetz, das Gerichtskommissionstarifgesetz, das allgemeine Grundbuchs­gesetz 1955, das IPR-Gesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Kärntner Erb­höfe­ge­setz 1990, die Notariatsordnung, das Rechtspflegergesetz, das Tiroler Höfegesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002 und die Kaiserliche Verordnung über die dritte Teilnovelle zum allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch geändert werden (Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 – ErbRÄG 2015) (718 d.B.)      ............................................................................................................................. 210

Redner/Rednerinnen:

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 210

Peter Haubner ......................................................................................................... ... 212

Mag. Philipp Schrangl ............................................................................................ ... 213

Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 214

Dr. Kathrin Nachbaur ............................................................................................. ... 215

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 216

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 218

Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter ....................................................... ... 219

Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................................................. ... 221

Dr. Harald Troch ..................................................................................................... ... 222

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Betriebsübergaben werden einfacher? – nicht ohne marktkonforme Verzinsung der Pflichtteilsstundung!“ – Ablehnung ............................................................................................................  216, 223

Annahme des Gesetzentwurfes in 718 d.B. ................................................................ 223

Gemeinsame Beratung über

10. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (689 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Aktiengesetz, das Gesetz vom 6. März 1906 über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Genossenschaftsgesetz, das ORF-Gesetz, das


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Privatstiftungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und das Spal­tungs­gesetz geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2015), den

Antrag 1110/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Georg Vetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Aktiengesetz und das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung geändert werden, den

Antrag 969/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung des Straftatbestandes der Tierquälerei“, die

Petition betreffend „Vergewaltigung verurteilen. Ein Nein muss genügen. Straf­recht in Österreich verbessern“, überreicht von der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm (42/PET), die

Bürgerinitiative 53/BI betreffend „Herausnahme von Cannabis aus dem Öster­reichischen Suchtmittelgesetz“ sowie über die

Bürgerinitiative 63/BI betreffend „Mehr Rechte für Tiere!“ (728 d.B.) ........................... 223

11. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 225/A der Abge­ordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird (729 d.B.) ............................................................................................................................. 224

12. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 244/A der Abge­ordneten Mag. Alev Korun, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen, BGBl Nr. 60/1974, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 134/2013, geändert wird (730 d.B.) .................................. 224

13. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 393/A der Abge­ord­neten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (731 d.B.) ...................................................................................................................... 224

Redner/Rednerinnen:

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 224

Mag. Michaela Steinacker ...................................................................................... ... 231

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 233

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 235

Dr. Kathrin Nachbaur ............................................................................................. ... 237

Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................................................. ... 239

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ........................................................................ ... 241

Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter ..................................................  244, 254

Mag. Gisela Wurm ...................................................................................................... 247

Mag. Gernot Darmann ......................................................................................  248, 266

Ing. Mag. Werner Groiß .......................................................................................... ... 254

Ulrike Weigerstorfer ............................................................................................... ... 255

Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ... 256

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 257

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 258

Mag. Philipp Schrangl ............................................................................................ ... 259

Katharina Kucharowits .......................................................................................... ... 260

Martina Schenk ....................................................................................................... ... 261

Dr. Harald Troch ..................................................................................................... ... 263

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................. ... 264


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 9

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Prüfung der Abschaffung der Wertgrenzen – Ablehnung ............  243, 269

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend lebenslängliches Tätigkeitsverbot von Sexualstraftätern im Bereich der Erziehung, Ausbildung oder Beaufsichtigung von minderjährigen, wehrlosen sowie psychisch beeinträchtigten Personen in privaten und öffentlichen Betreuungseinrichtungen und -organisationen – Ablehnung (namentliche Abstimmung)       250, 269

Entschließungsantrag der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anti-Mobbing-Gesetz“ – Ablehnung ............................................................................  262, 272

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Höheres Strafausmaß für Schlepper geregelt im Strafgesetzbuch“ – Ablehnung  265, 272

Annahme des Gesetzentwurfes in 728 d.B. ................................................................ 267

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 728 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend die Straftatbestände der Verletzung der sexuellen Selbst­bestimmung sowie der Sexuellen Belästigung und öffentlichen geschlechtlichen Handlungen (E 94) ........................................................ 269

Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 729, 730 und 731 d.B. .......................... 272

14. Punkt: Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 geändert werden (Urheber­rechts-Novelle 2015 – Urh-Nov 2015) (687 d.B.) ...................................................................................................................... 281

Redner/Rednerinnen:

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 281

Mag. Michaela Steinacker ...................................................................................... ... 283

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 284

Elisabeth Hakel ....................................................................................................... ... 290

Mag. Nikolaus Alm ................................................................................................. ... 291

Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter ....................................................... ... 295

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ............................................................................. ... 297

Mag. Philipp Schrangl ............................................................................................ ... 298

Dr. Johannes Jarolim ................................................................................................ 298

Sigrid Maurer .............................................................................................................. 300

Bundesminister Dr. Josef Ostermayer ................................................................ ... 304

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ............................................................................... ... 305

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 306

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Urhebervertragsrecht – Ablehnung .....................................................................  289, 309

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Jo­hannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung des Richt­werts – Annahme (E 97) ...........  299, 309

Annahme des Gesetzentwurfes in 687 d.B. ................................................................ 308

15. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (490 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über die Auslieferung (719 d.B.)                    309


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 10

Redner/Rednerinnen:

Dr. Georg Vetter ...................................................................................................... ... 309

Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ........................................................................... ... 310

Genehmigung des Staatsvertrages in 719 d.B. ........................................................... 311

16. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (501 d.B.): Erklärung über die Zurückziehung der österreichischen Vorbehalte zu Art. 13, 15 und 17 sowie der Erklärungen zu Art. 38 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (720 d.B.) .......................................... 311

Redner/Rednerinnen:

Barbara Rosenkranz ............................................................................................... ... 311

Mag. Bernd Schönegger ........................................................................................ ... 313

Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ........................................................................... ... 314

Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ... 314

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 315

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ratifikation des 3. Fakultativprotokolls zur UN-Kinder­rechtskonvention – Ablehnung  316, 317

Genehmigung der Erklärung in 720 d.B. ...................................................................... 317

17. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1210/A der Abge­ordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Zivilprozessordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter sowie das Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden (721 d.B.) .......................................... 317

Redner/Rednerinnen:

Dr. Georg Vetter ...................................................................................................... ... 317

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 318

Annahme des Gesetzentwurfes in 721 d.B. ................................................................ 319

Gemeinsame Beratung über

18. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (669 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert wird (732 d.B.) ........................................... 319

19. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 781/A(E) der Abge­ordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ein­führung einer von der Bundesregierung unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft (733 d.B.) .......................................................................... 319

Redner/Rednerinnen:

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 319

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ............................................................................. ... 321

Dr. Kathrin Nachbaur ............................................................................................. ... 322

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 323

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 324

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 324

Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter ....................................................... ... 325

Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ... 327

Mag. Friedrich Ofenauer ........................................................................................ ... 329

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 330

Annahme des Gesetzentwurfes in 732 d.B. ................................................................ 330


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 11

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 733 d.B. ..................................................... 330

20. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (628 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über alternative Finanzierungsformen (Alternativfinanzierungsgesetz – AltFG) erlassen und das Kapitalmarktgesetz geändert wird (654 d.B.)              ............................................................................................................................. 330

Redner/Rednerinnen:

Ing. Mag. Werner Groiß .......................................................................................... ... 331

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ... 332

MMMag. Dr. Axel Kassegger ................................................................................. ... 333

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 334

Dr. Kathrin Nachbaur ............................................................................................. ... 336

Mag. Nikolaus Alm ................................................................................................. ... 337

Mag. Andreas Hanger ................................................................................................ 338

Cornelia Ecker ............................................................................................................ 340

Matthias Köchl ........................................................................................................ ... 341

Staatssekretär Mag. Dr. Harald Mahrer ............................................................... ... 342

Brigitte Jank ............................................................................................................ ... 343

Mag. Karin Greiner ................................................................................................. ... 344

Asdin El Habbassi, BA .............................................................................................. 345

Annahme des Gesetzentwurfes in 654 d.B. ................................................................ 345

21. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über die Regierungsvorlage (691 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz geändert wird (Wissenschaftsfonds-Novelle 2015) (722 d.B.) ........................................................... 346

Redner/Rednerinnen:

Dr. Karlheinz Töchterle .......................................................................................... ... 347

Philip Kucher ........................................................................................................... ... 349

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ................................................................................  350, 359

Sigrid Maurer .......................................................................................................... ... 350

Rouven Ertlschweiger, MSc .................................................................................. ... 353

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 354

Staatssekretär Mag. Dr. Harald Mahrer ............................................................... ... 355

Dipl.-Ing. Georg Strasser ....................................................................................... ... 356

Konrad Antoni ......................................................................................................... ... 357

Walter Bacher .......................................................................................................... ... 358

Entschließungsantrag der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend zusätzliche Mittel für den Wissen­schafts­fonds FWF – Annahme (E 98)       348, 359

Entschließungsantrag der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Schließung der Finanzierungslücke beim FWF – Ablehnung ................................................  352, 360

Annahme des Gesetzentwurfes in 722 d.B. ................................................................ 359

Gemeinsame Beratung über

22. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 1244/A(E) der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Philip Kucher, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Open Innovation Strategie (723 d.B.) ........................................... 360

23. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 1162/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 12

und Kollegen betreffend „500 Tage Bundesregierung. Tut was! Open Innovation Strategie entwickeln und umsetzen“ (724 d.B.) ....................... 360

Redner/Rednerinnen:

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 360

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ............................................................................... ... 361

Rouven Ertlschweiger, MSc .................................................................................. ... 362

Elmar Mayer ............................................................................................................ ... 363

Mag. Nikolaus Alm ................................................................................................. ... 363

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ... 364

Dr. Angelika Winzig ................................................................................................ ... 365

Staatssekretär Mag. Dr. Harald Mahrer ............................................................... ... 366

Nurten Yilmaz .......................................................................................................... ... 367

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 723 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Open Innovation Strategie (E 99) ........................................................................................... 367

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 724 d.B. ..................................................... 367

Eingebracht wurden

Bürgerinitiativen .......................................................................................................... 81

Bürgerinitiative betreffend „Unfallopfer (Qualitätskontrolle bei Gerichtsgutach­tern/Novellierung des Schadenersatzrechts)“ (Ordnungsnummer 77)

Bürgerinitiative betreffend „Wertschätzung Familienarbeit - Faire Kinderbetreu­ungsfinanzierung für alle“ (Ordnungsnummer 78)

Bürgerinitiative betreffend „der Aufhebung beziehungsweise nicht Beschließung des Staatsschutzgesetzes (Bundesgesetz 110/ME XXV.GP)“ (Ordnungsnum­mer 79)

Regierungsvorlagen ................................................................................................... 81

Zu 684: Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016; Ergänzung der Regierungsvorlage

699: Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg zur Änderung des am 18. Oktober 1962 in Luxemburg unter­zeich­neten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

727: Übereinkommen über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge

763: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes (Polizeiliches Staatsschutz­gesetz – PStSG) erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden

773: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regie­rung Turkmenistans zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

Berichte ......................................................................................................................... 81

Vorlage 72 BA: Monatserfolg Mai 2015; BM Finanzen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 13

III-185: Bericht, Reihe Bund 2015/9; Rechnungshof

III-186: Kulturbericht 2014; BM f. Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

III-187: Kunstbericht 2014; Bundesregierung

III-188: Sonderbericht der Volksanwaltschaft über die Wahrnehmungen des Prüfungsverfahrens zum Anhaltezentrum Vordernberg

III-189: Lebensmittelsicherheitsbericht 2014; BM f. Gesundheit

III-192: Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH 2014; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

III-193: Sicherheitsbericht 2012 der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ................................................................. 82

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Öster­reich und den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO) und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) über einen Bildungsbeitrag

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Öster­reich und der Sonderverwaltungszone Hongkong der Volksrepublik China über die Rechtshilfe in Strafsachen

Aufnahme der Verhandlungen über den Abschluss des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China über die Rechtshilfe in Straf­sachen

Anträge der Abgeordneten

Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Privatkonkurs (1247/A)(E)

Dieter Brosz, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz – ParlMG), zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2014, geändert wird (1248/A)

Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffnung der Forststraßen für Mountainbikerinnen und Mountainbiker (1249/A)(E)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung eines fairen Aktionsplans gegen die „aggressive Steuerplanung“ von Großunternehmen (1250/A)(E)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Leistungsbeurteilung bei Dyskalkulie (1251/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über das Verfahren der Begutachtung von Ministerialentwürfen von Regierungsvorlagen (Begutachtungsgesetz) (1252/A)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klärung rechtlicher Rahmen­bedingungen für Bitcoin (1253/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 14

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (1254/A)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz geändert wird (1255/A)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Digital Nation – Öster­reich 2.0 (1256/A)(E)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reduktion und bessere Verteilung der Ferien (1257/A)(E)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sprach­förderung in der Kinderbetreuung (1258/A)(E)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Haftung der Organe der Gebiets­körper­schaften und der sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts für Schäden, die sie dem Rechtsträger in Vollziehung der Gesetze unmittelbar zugefügt haben (Organhaftpflichtgesetz – OrgHG), geändert wird (1259/A)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Ökostrom­för­derung (1260/A)(E)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Betrug im Zusam­menhang mit SEPA-Lastschriftverfahren (1261/A)(E)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (1262/A)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend kind- und jugendgerechte Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen AsylwerberInnen (1263/A)(E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wohnungsvergabe, Kon­trolle und Compliance bei gemeinnützigen Wohnbauunternehmungen (1264/A)(E)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Offenlegung der Einkünfte von ORF-Mitarbeitern, die Nachrichten-/Informations-/Wirtschafts-Formate mediengat­tungs­unab­hängig gestalten und/oder moderieren (1265/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Infor­mationspflicht nach dem Tuberkulosegesetz (1266/A)(E)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei (Sicherheitspolizeigesetz – SPG), BGBl. Nr. 566/1991, geändert wird (1267/A)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zustellung der Kopie von Bescheiden gemäß BPGG § 27(1) an die Träger von Pflegeeinrichtungen (1268/A)(E)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortigen Stopp zu Kasernenschließungen (1269/A)(E)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Unterbringung von Fremden in militärisch genutzten Kasernen (1270/A)(E)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherheitsbonus bei Kfz-Versicherungsprämien (1271/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 15

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Haftung der Organe der Gebietskör­perschaften und der sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts für Schäden, die sie dem Rechtsträger in Vollziehung der Gesetze unmittelbar zugefügt haben (Organhaftpflichtgesetz – OrgHG), geändert wird (1272/A)

Rouven Ertlschweiger, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Datenkom­pe­tenz – Maßnahmen für Kinder und Jugendliche zu einem mündigen Umgang mit den eigenen Daten in der Informations- und Wissensgesellschaft“ (1273/A)(E)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA-Gesetz 1992) geändert wird (1274/A)

Anfragen der Abgeordneten

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend widerrechtliche Schwärzungen von Dokumenten für den Hypo-Unter­suchungsausschuss (5569/J)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Verbesserung der Europäischen Bürgerinitiative (5570/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend „Cybersicherheit in den Ressorts“ (5571/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Men­schenrechtskoordination in den einzelnen Ressorts“ (5572/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Menschenrechtskoordination in den einzelnen Ressorts“ (5573/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend „Menschenrechtskoordination in den einzelnen Ressorts“ (5574/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Menschenrechtskoordination in den einzelnen Ressorts“ (5575/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend „Menschenrechtskoordination in den einzelnen Ressorts“ (5576/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend „Menschenrechtskoordination in den einzelnen Ressorts“ (5577/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Menschenrechtskoordination in den einzelnen Ressorts“ (5578/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Menschenrechtskoordination in den einzelnen Ressorts“ (5579/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend „Menschenrechtskoordination in den einzel­nen Ressorts“ (5580/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Menschenrechtskoordination in den einzelnen Ressorts“ (5581/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 16

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend „Menschenrechtskoordination in den einzelnen Res­sorts“ (5582/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Menschenrechtskoordination in den einzelnen Ressorts“ (5583/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend „Menschenrechtskoordination in den einzelnen Ressorts“ (5584/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Menschenrechtskoordination in den einzelnen Ressorts“ (5585/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend die Disziplinarverfahren gegen Beamte der JA Stein (5586/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Lehrkräfte, die in den Ferien ihren Karenzurlaub unterbrechen (5587/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit betreffend „Antidepressiva für Kinder: Zahlen des Hauptverbandes“ (5588/J)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Anfragebeantwortung 3791/AB – ADHS Broschüre Verein ADAPT“ (5589/J)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend „Anfragebeantwortung 3791/AB – ADHS Broschüre Verein ADAPT“ (5590/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Rechtssicherheit für Konsumenten bei Smart Meter (5591/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Rechtssicherheit für Konsumenten bei Smart Meter (5592/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Aktivierung des Temporary Reserved Area Pinkafeld für den Flugsport (5593/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ausbau des LTE-Internets im Bundes­land Niederösterreich (5594/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend die Kosten für den Deutschunterricht für Asylwerber beziehungs­weise Menschen mit Asylstatus (5595/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Verunreinigung der Gurk durch HCBD und HCB (5596/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend das „Core Group Meeting“ der Münchner Sicher­heitskonferenz (MSC) in Wien (5597/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 17

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend steuerliche Spendenabsetzbarkeit für alle Tierschutzorganisationen (5598/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Rechnungshofempfehlungen bezüglich des Bankenpakets (5599/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Immobilienverkäufe des Österreichischen Integrationsfonds (5600/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Neubau der Austro Control-Zentrale (5601/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Check Robin – Mitfahrgelegenheit für Pakete (5602/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend anonyme Vorwürfe bzgl. des Schulungs­zentrums Fohnsdorf (5603/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­kanzler betreffend Förderungen für den „Verein Fibel – FrauenInitiative Bikulturelle Ehen und Lebensgemeinschaften“ (5604/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Förderungen für den „Verein Fibel – FrauenInitiative Bikulturelle Ehen und Lebensgemeinschaften“ (5605/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Bildung und Frauen betreffend Förderungen für den „Verein Fibel – FrauenInitiative Bikulturelle Ehen und Lebensgemeinschaften“ (5606/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Förderungen für den „Verein Fibel – FrauenInitiative Bikulturelle Ehen und Lebensgemeinschaften“ (5607/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Finanzen betreffend Förderungen für den „Verein Fibel – FrauenInitiative Bikulturelle Ehen und Lebensgemeinschaften“ (5608/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­minis­terin für Familien und Jugend betreffend Förderungen für den „Verein Fibel – Frauen­Initiative Bikulturelle Ehen und Lebensgemeinschaften“ (5609/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Gesundheit betreffend Förderungen für den „Verein Fibel – FrauenIni­tiative Bikulturelle Ehen und Lebensgemeinschaften“ (5610/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Förderungen für den „Verein Fibel – FrauenInitiative Bikulturelle Ehen und Lebensgemeinschaften“ (5611/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Justiz betreffend Förderungen für den „Verein Fibel – FrauenInitiative Bikulturelle Ehen und Lebensgemeinschaften“ (5612/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Förderungen für den „Verein Fibel – FrauenInitiative Bikulturelle Ehen und Lebensgemeinschaften“ (5613/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 18

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förde­rungen für den „Verein Fibel – FrauenInitiative Bikulturelle Ehen und Lebensgemein­schaften“ (5614/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Landesverteidigung und Sport betreffend Förderungen für den „Verein Fibel – FrauenInitiative Bikulturelle Ehen und Lebensgemeinschaften“ (5615/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Förderungen für den „Verein Fibel – FrauenInitiative Bikulturelle Ehen und Lebensgemeinschaften“ (5616/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Förderungen für den „Verein Fibel – FrauenInitiative Bikulturelle Ehen und Lebensgemeinschaften“ (5617/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­kanzler betreffend Förderungen für den Verein „Miteinander Lernen – Birlikte Ögrenelim“ (5618/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bunde­sminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Förderungen für den Verein „Miteinander Lernen – Birlikte Ögrenelim“ (5619/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Bildung und Frauen betreffend Förderungen für den Verein „Miteinander Lernen – Birlikte Ögrenelim“ (5620/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Förderungen für den Verein „Miteinander Lernen – Birlikte Ögrenelim“ (5621/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Finanzen betreffend Förderungen für den Verein „Miteinander Lernen – Birlikte Ögrenelim“ (5622/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Familien und Jugend betreffend Förderungen für den Verein „Miteinander Lernen – Birlikte Ögrenelim“ (5623/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Gesundheit betreffend Förderungen für den Verein „Miteinander Lernen – Birlikte Ögrenelim“ (5624/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Förderungen für den Verein „Miteinander Lernen – Birlikte Ögrenelim“ (5625/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Justiz betreffend Förderungen für den Verein „Miteinander Lernen – Birlikte Ögrenelim“ (5626/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Förderungen für den Verein „Miteinander Lernen – Birlikte Ögrenelim“ (5627/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderungen für den Verein „Miteinander Lernen – Birlikte Ögrenelim“ (5628/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 19

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Landesverteidigung und Sport betreffend Förderungen für den Verein „Miteinander Lernen – Birlikte Ögrenelim“ (5629/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Förderungen für den Verein „Miteinander Lernen – Birlikte Ögrenelim“ (5630/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Förderungen für den Verein „Miteinander Lernen – Birlikte Ögrenelim“ (5631/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Steuerrückstände im Bundesland Burgenland (5632/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Steuerrückstände im Bundesland Kärnten (5633/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Steuerrückstände im Bundesland Niederösterreich (5634/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Steuerrückstände im Bundesland Oberösterreich (5635/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Steuerrückstände im Bundesland Salzburg (5636/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Steuerrückstände im Bundesland Steiermark (5637/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Steuerrückstände im Bundesland Tirol (5638/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Steuerrückstände im Bundesland Vorarlberg (5639/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Steuerrückstände im Bundesland Wien (5640/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (5641/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungs­parteien (5642/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP bezie­hungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (5643/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (5644/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (5645/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 20

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (5646/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (5647/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (5648/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (5649/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (5650/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderungen an Vorfeldorga­nisationen von SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regie­rungsparteien (5651/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (5652/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (5653/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (5654/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Zuwendungen des BKA an den Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen (5655/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Zuwendungen des BMKKVM an den Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen (5656/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Zuwendungen des BMEIA an den Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen (5657/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Zuwendungen des BMASK an den Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen (5658/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Zuwendungen des BMFJ an den Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen (5659/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 21

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Zuwendungen des BMF an den Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen (5660/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Zuwendungen des BMG an den Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen (5661/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Zuwendungen des BMI an den Kultur- und Sportverein der Wiener Berufs­schulen (5662/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Zuwendungen des BMJ an den Kultur- und Sportverein der Wiener Berufs­schulen (5663/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Zuwendungen des BMLVS an den Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen (5664/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Zuwendungen des BMLFUW an den Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen (5665/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Zuwendungen des BMVIT an den Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen (5666/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Zuwendungen des BMWFW an den Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen (5667/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Zuwendungen des BKA an den Verband Wiener Volkshochschulen (5668/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Zuwendungen des BMKKVM an den Verband Wiener Volkshochschulen (5669/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Zuwendungen des BMEIA an den Verband Wiener Volkshochschulen (5670/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Zuwendungen des BMASK an den Verband Wiener Volkshochschulen (5671/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Zuwendungen des BMFJ an den Verband Wiener Volkshochschulen (5672/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Zuwendungen des BMF an den Verband Wiener Volkshoch­schulen (5673/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Zuwendungen des BMG an den Verband Wiener Volkshoch­schulen (5674/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 22

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Zuwendungen des BMI an den Verband Wiener Volkshochschulen (5675/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Zuwendungen des BMJ an den Verband Wiener Volkshochschulen (5676/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Zuwendungen des BMLVS an den Verband Wiener Volkshochschulen (5677/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Zuwendungen des BMLFUW an den Verband Wiener Volkshochschulen (5678/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Zuwendungen des BMVIT an den Verband Wiener Volkshochschulen (5679/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Zuwendungen des BMWFW an den Verband Wiener Volkshochschulen (5680/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Zuwendungen des BKA an den Verband Österreichischer Volkshochschulen (5681/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Zuwendungen des BMKKVM an den Verband Österreichischer Volkshochschulen (5682/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Zuwendungen des BMEIA an den Verband Österreichischer Volkshochschulen (5683/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Zuwendungen des BMASK an den Verband Österreichischer Volkshochschulen (5684/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Zuwendungen des BMFJ an den Verband Öster­reichischer Volkshochschulen (5685/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Zuwendungen des BMF an den Verband Österreichischer Volkshoch­schulen (5686/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Zuwendungen des BMG an den Verband Österreichischer Volkshochschulen (5687/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Zuwendungen des BMI an den Verband Österreichischer Volkshochschulen (5688/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Zuwendungen des BMJ an den Verband Österreichischer Volkshochschulen (5689/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Zuwendungen des BMLVS an den Verband Österreichischer Volkshochschulen (5690/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 23

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Zuwendungen des BMLFUW an den Verband Österreichischer Volkshochschulen (5691/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Zuwendungen des BMVIT an den Verband Österreichischer Volkshochschulen (5692/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Zuwendungen des BMWFW an den Verband Österreichischer Volkshochschulen (5693/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend den Stand des Bologna-Prozesses (5694/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Befüllung der Transparenzdatenbank durch die Länder (5695/J)

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Empfehlungen der Volksanwaltschaft (5696/J)

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Empfehlungen der Volksanwalt­schaft (5697/J)

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Empfehlungen der Volksanwaltschaft (5698/J)

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Empfehlungen der Volksanwaltschaft (5699/J)

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend Empfehlungen der Volksanwaltschaft (5700/J)

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Empfehlungen der Volksanwaltschaft (5701/J)

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Empfehlungen der Volksanwaltschaft (5702/J)

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Empfehlungen der Volksanwaltschaft (5703/J)

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Empfehlungen der Volksanwaltschaft (5704/J)

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Empfehlungen der Volksanwaltschaft (5705/J)

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Empfehlungen der Volksanwaltschaft (5706/J)

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Empfehlungen der Volksanwaltschaft (5707/J)

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Empfehlungen der Volksanwaltschaft (5708/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 24

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Empfehlungen der Volksanwaltschaft (5709/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Bisphenol S“ (5710/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend neue Software für Aktenschwärzungen im BMF (5711/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit betreffend „Bisphenol S“ (5712/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Hundeseelenflüsterer (5713/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Personalstand der nicht-klinischen medizinischen Fächer an den Universitäten (5714/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Aufsicht über die Telekom Austria zur NSA/BND-Bespitzelung (5715/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend unterlassene Aufklärung zu BND und NSA bei der Telekom Austria (5716/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Ermittlungen zum Angriff von BND und NSA auf die Telekom Austria (5717/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend die Causa Ewald Stadler (5718/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit betreffend Sozialleistungen der Sozialversicherungsträger (5719/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Sozialleistungen der Sozialversiche­rungs­träger (5720/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit betreffend „Stand der Verhandlungen zur Überarbeitung der ersten Tierhaltungs­verordnung“ (5721/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Meldung von AKW-Zwischenfällen“ (5722/J)

Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend die Kampagne „1 for 7 Billion“ für die Wahl des nächsten UN-Generalsekretärs (5723/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend Zuwendungen des BMLVS an den Ring Österreichischer Bildungswerke (5724/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Zuwendungen des BMJ an den Ring Österreichischer Bildungswerke (5725/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 25

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Zuwendungen des BMI an den Ring Österreichischer Bildungswerke (5726/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Zuwendungen des BMG an den Ring Österreichischer Bildungs­werke (5727/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Zuwendungen des BMF an den Ring Österreichischer Bildungs­werke (5728/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Fa­milien und Jugend betreffend Zuwendungen des BMFJ an den Ring Österreichi­scher Bildungswerke (5729/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Zuwendungen des BMASK an den Ring Österreichischer Bildungswerke (5730/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Zuwendungen des BMEIA an den Ring Österreichi­scher Bildungswerke (5731/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Zuwendungen des BMKKVM an den Ring Österreichischer Bildungswerke (5732/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Zuwendungen des BKA an den Ring Österreichischer Bildungswerke (5733/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Zuwendungen des BMVIT an den Ring Öster­reichischer Bildungswerke (5734/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Zuwendungen des BMLFUW an den Ring Österreichischer Bildungswerke (5735/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Zuwendungen des BMWFW an den Ring Österreichischer Bildungswerke (5736/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Tagesstrukturen von Behindertenorgani­sationen (5737/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Arztes und Schrift­stellers Ernst Weiss (5738/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Arztes und Schriftstellers Ernst Weiss (5739/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Arztes und Schriftstellers Ernst Weiss (5740/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 26

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Inneres betreffend Abschiebung von Schubhäftlingen in Passagierflugzeugen (5741/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Lebensmittel im Müll (5742/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend das systematische Versagen des GBV – Revisionsverbandes (5743/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend systembedingte Problemfelder in der Justizanstalt Wien-Josefstadt und AST Wilhelmshöhe (5744/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Bespitzelung durch Lansky (5745/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Neonicotinoid Thiacloprid (5746/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Gesundheit betreffend Beflaggung des Amtsgebäudes in der Radetzky­straße mit der Regenbogenflagge (5747/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Beflaggung des Amts­gebäudes in der Radetzkystraße mit der Regenbogenflagge (5748/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Patente auf Pflanzen aus konventioneller Züchtung“ (5749/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend „Europäisches Patentamt“ (5750/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Inseratschaltungen in Medien von ÖH-Fraktionen (5751/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Inseratschaltungen in Medien von ÖH-Fraktionen (5752/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend Inseratschaltungen in Medien von ÖH-Fraktionen (5753/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Inseratschaltungen in Medien von ÖH-Fraktionen (5754/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Inseratschaltungen in Medien von ÖH-Fraktionen (5755/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Inseratschaltungen in Medien von ÖH-Fraktionen (5756/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 27

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Inseratschaltungen in Medien von ÖH-Fraktionen (5757/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Inseratschaltungen in Medien von ÖH-Fraktionen (5758/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Inseratschaltungen in Medien von ÖH-Fraktionen (5759/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend Inseratschaltungen in Medien von ÖH-Fraktionen (5760/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Inseratschaltungen in Medien von ÖH-Fraktionen (5761/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Inseratschaltungen in Medien von ÖH-Fraktionen (5762/J)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Vertragsverletzungsverfahren 2014 – unzu­reichende Beantwortung der Anfrage Nr. 3568/J (5763/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Plakatkampagne auf Flughäfen (5764/J)

Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Besuch des österreichischen Bundeskanzlers beim griechischen Ministerpräsidenten am 17. Juni 2015, Auswirkungen der Flüchtlingskrise in Griechenland auf Österreich (5765/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Frauenanteil in der Gerichtsbarkeit (5766/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Frauenanteil in der Staatsanwaltschaft (5767/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Demonstration in Wien-Erdberg (5768/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Beteiligungsmanagement der Republik bei Unternehmen mit Anteilen der öffentlichen Hand (5769/J)

Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Unterstützung von Pendlerinnen und Pendlern (5770/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Förderung des Propagandafilms „Oh du mein Österreich“ von Robert Dornhelm aus Mitteln des BMEIA (5771/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Förderung des Propagandafilms „Oh du mein Österreich“ von Robert Dornhelm aus Mitteln des BMASK (5772/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Förderung des Propagandafilms „Oh du mein Österreich“ von Robert Dornhelm aus Mitteln des BMJ (5773/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 28

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend Förderung des Propagandafilms „Oh du mein Österreich“ von Robert Dornhelm aus Mitteln des BMLVS (5774/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Förderung des Propagandafilms „Oh du mein Österreich“ von Robert Dornhelm aus Mitteln des BMKKVM (5775/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Förderung des Propagandafilms „Oh du mein Öster­reich“ von Robert Dornhelm aus Mitteln des BMFJ (5776/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Förderung des Propagandafilms „Oh du mein Österreich“ von Robert Dornhelm aus Mitteln des BMG (5777/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Förderung des Propagandafilms „Oh du mein Österreich“ von Robert Dornhelm aus Mitteln des BMI (5778/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Förderung des Propagandafilms „Oh du mein Österreich“ von Robert Dornhelm aus Mitteln des BMWFW (5779/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderung des Propa­ganda­films „Oh du mein Österreich“ von Robert Dornhelm aus Mitteln des BMLFUW (5780/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Förderung des Propagandafilms „Oh du mein Österreich“ von Robert Dornhelm aus Mitteln des BMF (5781/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Förderung des Propagandafilms „Oh du mein Österreich“ von Robert Dornhelm aus Mitteln des BKA (5782/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Förderung des Propagandafilms „Oh du mein Österreich“ von Robert Dornhelm aus Mitteln des BMVIT (5783/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Förderung des Propagandafilms „Oh du mein Österreich“ von Robert Dornhelm aus Mitteln des BMBF (5784/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend wissenschaftliche Praxis an der Universität Innsbruck (5785/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Veranstaltung zum Thema „40 Jahre Fristenlösung“ im AK Bildungszentrum (5786/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend „Geschäft mit der Abtreibung“ (5787/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Wert von ausländischen Studien­abschlüssen (5788/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 29

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend unbrauchbare Steuerreform (5789/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Unterbringung von Flüchtlingen in Studentenheimen (5790/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Unterbringung von Flüchtlingen in Studentenheimen (5791/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Unterbringung von Flüchtlingen in Schülerheimen (5792/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend „FamilyApp 2015“ – Inserat des BMFJ in „Heute“ am 29. Juni 2015 (5793/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Österreichs Beitrag zur Umsetzung des achten Milleniums-Entwicklungsziels – eine globale Partnerschaft im Dienst der Ent­wicklung (5794/J)

Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Kürzungen der Zuweisungen von Zivildienern (5795/J)

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend Neuausrichtung der Miliz (5796/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend vorläufigen Gebarungserfolg 2014 (5797/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Kosten des Polizeieinsatzes rund um den G7-Gipfel (5798/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Kritik des Rechnungshofes an der Lebensmittelkontrolle (5799/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Erfüllung der sogenannten „Integrationsver­ein­barung“ (5800/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Aufsicht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über den österreichischen Fachhochschul-Sektor (5801/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend anti-androgene Behandlung (5802/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidi­gung und Sport betreffend Schließung des Hubschrauberstützpunktes Annabichl (5803/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Kinderbetreuungsgeld für Ausländer (5804/J)

Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Verspätungen der Schnellzüge am Wörgler Hauptbahnhof (5805/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 30

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend JVP-Clubbings (5806/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Familienbeihilfe 2013 und 2014 für im Ausland wohnhafte Kinder (5807/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend: Sicherheitslücke bei Infusionspumpen entdeckt (5808/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend transparente Begründung bei der Einstellung von clamorosen Verfahren und Verfahrensstand Immobiliengeschäfte (BUWOG, Terminal-Tower, ) (5809/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „den schädlichen Steuerwettbewerb in der EU, das Beihilfenverfahren der EU-Kommission und die Aufklärung der Sachlage in Österreich“ (5810/J)

Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Neubau der Hochleistungs-Bahnstrecke im Abschnitt Neumarkt–Köstendorf–Salzburg (5811/J)

Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Bahnstrecke Pyhrn-Schober-Achse (5812/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend „Praktikum“ (5813/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Praktikum“ (5814/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Praktikum“ (5815/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend „Praktikum“ (5816/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Praktikum“ (5817/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit betreffend „Praktikum“ (5818/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Praktikum“ (5819/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Praktikum“ (5820/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Praktikum“ (5821/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend „Praktikum“ (5822/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend „Praktikum“ (5823/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend „Praktikum“ (5824/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 31

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Praktikum“ (5825/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Praktikum“ (5826/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Würdigung der altösterreichischen Schriftstellerin und Friedensnobelpreisträgerin Bertha von Suttner (5827/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Würdigung der altösterreichischen Schrift­stellerin und Friedensnobelpreisträgerin Bertha von Suttner (5828/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Würdigung der altösterreichischen Schriftstellerin und Friedensnobelpreisträgerin Bertha von Suttner (5829/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Würdigung der altösterreichischen Schrift­stellerin und Friedensnobelpreisträgerin Bertha von Suttner (5830/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Würdigung der altösterreichischen Schriftstellerin und Friedens­nobelpreisträgerin Bertha von Suttner (5831/J)

Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Asylunterkunft Spital am Semmering (5832/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Artikel „Abschiebung verhindern“ im Südwind Magazin 6/15 (5833/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Fremdenkriminalität im ersten Halbjahr 2015 (5834/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Gesamtkriminalität in Österreich im ersten Halbjahr 2015 (5835/J)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Kosten Bilderberg-Treffen 2015 (5836/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Hauptwohnsitzmeldung als Voraussetzung für Kinderbetreu­ungsgeld (5837/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Umgang mit Schwer­kranken durch das AMS beziehungsweise die PVA (5838/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Verhaftung österreichischer Polizisten durch italienische Beamte (5839/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Gesundheit betreffend SPÖ-Heuchelei rund um das absolute Rauch­verbot und exklusiven Zigarettenvertrieb beim Donauinselfest (5840/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend SPÖ-Heuchelei rund


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 32

um das absolute Rauchverbot und exklusiven Zigarettenvertrieb beim Donauinselfest (5841/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Finanzen betreffend SPÖ-Heuchelei rund um das absolute Rauchverbot und exklusiven Zigarettenvertrieb beim Donauinselfest (5842/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Schriftstellers deutscher Muttersprache, Franz Werfel (5843/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Schriftstellers deutscher Muttersprache, Franz Werfel (5844/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Schriftstellers deutscher Mutter­sprache, Franz Werfel (5845/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Schriftstellers deutscher Muttersprache, Franz Werfel (5846/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Schriftstellers deutscher Muttersprache, Franz Werfel (5847/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Schriftstellers deutscher Muttersprache, Franz Werfel (5848/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (5849/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (5850/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (5851/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (5852/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (5853/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (5854/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (5855/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (5856/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (5857/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (5858/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 33

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Teilnahme an Sportveranstaltun­gen (5859/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (5860/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (5861/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (5862/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Würdigung des altösterreichischen Forschers Julius von Payer (5863/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Würdigung des altösterreichischen Forschers Julius von Payer (5864/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Würdigung des altösterreichischen For­schers Julius von Payer (5865/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Würdigung des altösterreichischen Forschers Julius von Payer (5866/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Würdigung des altösterreichischen Forschers Julius von Payer (5867/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Würdigung des altösterreichischen Forschers Julius von Payer (5868/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Würdigung des altösterreichischen Forschers Julius von Payer (5869/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Gewährung eines Mehrkindzuschlages in den Jahren 2013 und 2014 (5870/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Treffen des ungarischen Innenministers in Budapest (5871/J)

Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Unterstützungsleistungen von Polizeischülern in Traiskirchen (5872/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den aktuellen Schuldenstand der Republik Österreich (5873/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 34

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Schulstartpakete für Mindestsicherungsbezieher (5874/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Mindestsicherung in EU-Staaten (5875/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Stimmungstief bei heimischen Klein- und Mittel­betrieben (5876/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend leeres Wahlversprechen und notwendige Internatsmodernisierung Pitzelstätten – Folgeanfrage (5877/J)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Rechnungshofbericht BUND 2014/9 – Follow-up-Überprüfung Universitätslehrgänge (Medizinischen Universität Wien) (5878/J)

*****

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend „Vergütung für parlamentarische Mitarbeiter“ (17/JPR) (Zu 17/JPR)

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (4366/AB zu 4553/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (4367/AB zu 4561/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4368/AB zu 4719/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4369/AB zu 4707/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4370/AB zu 4643/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4371/AB zu 4646/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (4372/AB zu 4541/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ord­neten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (4373/AB zu 4549/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (4374/AB zu 4542/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4375/AB zu 4603/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4376/AB zu 4661/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 35

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (4377/AB zu 4544/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (4378/AB zu 4558/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Ger­hard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4379/AB zu 4554/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Ger­hard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4380/AB zu 4556/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4381/AB zu 4642/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (4382/AB zu 4547/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4383/AB zu 4641/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4384/AB zu 4645/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4385/AB zu 4639/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4386/AB zu 4640/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4387/AB zu 4644/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (4388/AB zu 4545/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (4389/AB zu 4550/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (4390/AB zu 4630/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (4391/AB zu 4552/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (4392/AB zu 4563/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (4393/AB zu 4539/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 36

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4394/AB zu 4595/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (4395/AB zu 4538/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (4396/AB zu 4551/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (4397/AB zu 4555/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (4398/AB zu 4557/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4399/AB zu 4609/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4400/AB zu 4623/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (4401/AB zu 4638/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (4402/AB zu 4648/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (4403/AB zu 4656/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (4404/AB zu 4657/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (4405/AB zu 4659/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4406/AB zu 4540/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (4407/AB zu 4543/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4408/AB zu 4612/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (4409/AB zu 4576/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 37

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4410/AB zu 4589/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4411/AB zu 4617/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (4412/AB zu 4577/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen (4413/AB zu 4677/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4414/AB zu 4608/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (4415/AB zu 4581/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4416/AB zu 4622/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4417/AB zu 4594/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4418/AB zu 4663/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4419/AB zu 4647/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4420/AB zu 4686/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (4421/AB zu 4548/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4422/AB zu 4597/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4423/AB zu 4625/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen (4424/AB zu 4671/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4425/AB zu 4611/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (4426/AB zu 4584/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (4427/AB zu 4580/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 38

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4428/AB zu 4592/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4429/AB zu 4606/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4430/AB zu 4620/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4431/AB zu 4565/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (4432/AB zu 4567/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (4433/AB zu 4566/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (4434/AB zu 4568/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (4435/AB zu 4569/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (4436/AB zu 4570/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (4437/AB zu 4571/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (4438/AB zu 4573/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (4439/AB zu 4572/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (4440/AB zu 4574/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4441/AB zu 4599/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4442/AB zu 4627/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (4443/AB zu 4632/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4444/AB zu 4613/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4445/AB zu 4658/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (4446/AB zu 4637/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (4447/AB zu 4586/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 39

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (4448/AB zu 4635/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4449/AB zu 4593/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4450/AB zu 4621/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (4451/AB zu 4579/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4452/AB zu 4607/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen (4453/AB zu 4674/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (4454/AB zu 4634/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4455/AB zu 4684/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4456/AB zu 4706/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (4457/AB zu 4720/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen (4458/AB zu 4722/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4459/AB zu 4588/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4460/AB zu 4602/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4461/AB zu 4616/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4462/AB zu 4590/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4463/AB zu 4604/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4464/AB zu 4679/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4465/AB zu 4618/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (4466/AB zu 4654/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (4467/AB zu 4582/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 40

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (4468/AB zu 4633/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (4469/AB zu 4660/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (4470/AB zu 4692/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (4471/AB zu 4710/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (4472/AB zu 4717/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (4473/AB zu 4763/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4474/AB zu 4830/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4475/AB zu 4997/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (4476/AB zu 4587/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4477/AB zu 4600/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4478/AB zu 4628/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (4479/AB zu 4631/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (4480/AB zu 4575/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4481/AB zu 4601/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4482/AB zu 4704/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4483/AB zu 4615/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4484/AB zu 4629/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 41

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (4485/AB zu 4583/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4486/AB zu 4610/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4487/AB zu 4596/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4488/AB zu 4624/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (4489/AB zu 4649/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (4490/AB zu 4652/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (4491/AB zu 4636/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (4492/AB zu 4650/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (4493/AB zu 4653/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4494/AB zu 4614/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ord­neten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (4495/AB zu 4578/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4496/AB zu 4662/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4497/AB zu 4591/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeo­rdneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4498/AB zu 4619/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4499/AB zu 4605/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (4500/AB zu 4666/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (4501/AB zu 4723/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (4502/AB zu 4724/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 42

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (4503/AB zu 4731/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4504/AB zu 4725/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen (4505/AB zu 4672/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (4506/AB zu 4729/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4507/AB zu 4688/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4508/AB zu 4682/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4509/AB zu 4668/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (4510/AB zu 4691/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4511/AB zu 4693/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4512/AB zu 4687/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (4513/AB zu 4709/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (4514/AB zu 4711/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4515/AB zu 4694/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4516/AB zu 4695/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4517/AB zu 4696/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4518/AB zu 4697/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4519/AB zu 4698/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4520/AB zu 4699/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4521/AB zu 4700/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4522/AB zu 4701/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 43

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (4523/AB zu 4744/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen (4524/AB zu 4670/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (4525/AB zu 4716/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (4526/AB zu 4740/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühl­berghuber, Kolleginnen und Kollegen (4527/AB zu 4727/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4528/AB zu 4681/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (4529/AB zu 4676/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4530/AB zu 4678/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (4531/AB zu 4738/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4532/AB zu 4683/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (4533/AB zu 4702/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (4534/AB zu 4703/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4535/AB zu 4718/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4536/AB zu 4732/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (4537/AB zu 4750/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (4538/AB zu 4667/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (4539/AB zu 4689/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (4540/AB zu 4730/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen (4541/AB zu 4673/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4542/AB zu 4685/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 44

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4543/AB zu 4708/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4544/AB zu 4713/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4545/AB zu 4714/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (4546/AB zu 4728/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4547/AB zu 4715/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4548/AB zu 4705/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (4549/AB zu 4669/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen (4550/AB zu 4675/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4551/AB zu 4712/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen (4552/AB zu 4721/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (4553/AB zu 5084/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (4554/AB zu 5176/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Bernd Schönegger, Kolleginnen und Kollegen (4555/AB zu 4664/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeord­neten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4556/AB zu 4680/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ord­neten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (4557/AB zu 4726/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (4558/AB zu 4736/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (4559/AB zu 4746/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (4560/AB zu 4739/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 45

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (4561/AB zu 4741/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (4562/AB zu 4752/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (4563/AB zu 4748/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (4564/AB zu 4989/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (4565/AB zu 4742/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (4566/AB zu 4745/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen (4567/AB zu 4735/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4568/AB zu 4733/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (4569/AB zu 4737/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (4570/AB zu 4749/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4571/AB zu 4734/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (4572/AB zu 4743/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen (4573/AB zu 4755/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (4574/AB zu 5173/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4575/AB zu 4809/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (4576/AB zu 4820/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4577/AB zu 4771/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4578/AB zu 4808/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4579/AB zu 4800/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 46

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (4580/AB zu 4759/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (4581/AB zu 4758/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4582/AB zu 4833/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4583/AB zu 4751/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (4584/AB zu 4754/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4585/AB zu 4785/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4586/AB zu 4765/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4587/AB zu 4779/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4588/AB zu 4827/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (4589/AB zu 4753/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4590/AB zu 4794/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (4591/AB zu 4840/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4592/AB zu 4824/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (4593/AB zu 4760/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4594/AB zu 4769/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4595/AB zu 4783/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen (4596/AB zu 4762/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4597/AB zu 4813/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4598/AB zu 4835/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 47

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4599/AB zu 4814/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4600/AB zu 4770/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4601/AB zu 4784/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4602/AB zu 4799/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4603/AB zu 4766/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4604/AB zu 4780/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4605/AB zu 4810/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4606/AB zu 4825/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4607/AB zu 4845/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4608/AB zu 4773/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4609/AB zu 4787/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4610/AB zu 4793/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4611/AB zu 4834/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4612/AB zu 4795/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4613/AB zu 4789/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4614/AB zu 4775/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4615/AB zu 4817/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4616/AB zu 4821/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 48

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4617/AB zu 4822/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (4618/AB zu 4756/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (4619/AB zu 4757/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4620/AB zu 4772/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4621/AB zu 4851/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4622/AB zu 4786/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4623/AB zu 4807/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4624/AB zu 4815/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4625/AB zu 4801/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4626/AB zu 4812/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4627/AB zu 4764/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4628/AB zu 4778/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4629/AB zu 4782/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4630/AB zu 4768/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4631/AB zu 4836/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4632/AB zu 4806/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4633/AB zu 4828/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4634/AB zu 4823/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4635/AB zu 4848/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 49

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4636/AB zu 4777/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4637/AB zu 4791/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (4638/AB zu 4819/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4639/AB zu 4832/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (4640/AB zu 4838/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4641/AB zu 4805/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4642/AB zu 4790/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4643/AB zu 4818/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4644/AB zu 4776/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4645/AB zu 4831/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolle­ginnen und Kollegen (4646/AB zu 4792/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Ger­hard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4647/AB zu 4761/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4648/AB zu 4797/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4649/AB zu 4767/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (4650/AB zu 4837/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4651/AB zu 4826/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4652/AB zu 4781/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolle­ginnen und Kollegen (4653/AB zu 4829/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4654/AB zu 4811/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 50

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4655/AB zu 4802/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4656/AB zu 4846/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4657/AB zu 4850/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (4658/AB zu 4839/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4659/AB zu 4849/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4660/AB zu 4852/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4661/AB zu 4854/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4662/AB zu 4798/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4663/AB zu 4804/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4664/AB zu 4796/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (4665/AB zu 5139/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (4666/AB zu 5153/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4667/AB zu 4843/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4668/AB zu 4844/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (4669/AB zu 4857/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4670/AB zu 4855/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (4671/AB zu 4842/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4672/AB zu 4847/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 51

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (4673/AB zu 4841/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4674/AB zu 4856/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (4675/AB zu 4918/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (4676/AB zu 5110/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (4677/AB zu 5226/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (4678/AB zu 5319/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4679/AB zu 4881/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen (4680/AB zu 4913/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (4681/AB zu 4973/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (4682/AB zu 4974/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (4683/AB zu 5258/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (4684/AB zu 5178/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (4685/AB zu 4898/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (4686/AB zu 4902/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4687/AB zu 4877/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4688/AB zu 4864/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 52

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen (4689/AB zu 4858/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (4690/AB zu 4978/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4691/AB zu 4995/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4692/AB zu 4887/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (4693/AB zu 4916/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen (4694/AB zu 4925/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4695/AB zu 4884/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4696/AB zu 4869/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen (4697/AB zu 4860/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen (4698/AB zu 4992/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (4699/AB zu 4968/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (4700/AB zu 4935/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4701/AB zu 4868/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (4702/AB zu 4899/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4703/AB zu 4885/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4704/AB zu 4907/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4705/AB zu 4874/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 53

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4706/AB zu 4891/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen (4707/AB zu 4912/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4708/AB zu 4892/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (4709/AB zu 4901/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen (4710/AB zu 4917/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4711/AB zu 4865/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4712/AB zu 4875/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (4713/AB zu 4900/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (4714/AB zu 4906/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4715/AB zu 4879/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen (4716/AB zu 4859/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen (4717/AB zu 4861/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4718/AB zu 4873/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4719/AB zu 4880/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen (4720/AB zu 4924/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4721/AB zu 4870/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4722/AB zu 4883/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4723/AB zu 4867/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4724/AB zu 4886/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (4725/AB zu 4903/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (4726/AB zu 4927/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (4727/AB zu 4911/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 54

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4728/AB zu 4905/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4729/AB zu 4897/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4730/AB zu 4896/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen (4731/AB zu 4923/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4732/AB zu 4895/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4733/AB zu 4894/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4734/AB zu 4893/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen (4735/AB zu 4922/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4736/AB zu 4862/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4737/AB zu 4890/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4738/AB zu 4889/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen (4739/AB zu 4921/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen (4740/AB zu 4920/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4741/AB zu 4878/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen (4742/AB zu 4909/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (4743/AB zu 4904/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (4744/AB zu 4910/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (4745/AB zu 4915/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (4746/AB zu 4914/J)

des Präsidenten des Rechnungshofes auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen (4747/AB zu 4926/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 55

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4748/AB zu 4866/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (4749/AB zu 4908/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen (4750/AB zu 4919/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4751/AB zu 4863/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolle­ginnen und Kollegen (4752/AB zu 4876/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4753/AB zu 4871/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4754/AB zu 4882/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (4755/AB zu 4928/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (4756/AB zu 4929/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (4757/AB zu 4930/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (4758/AB zu 4931/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (4759/AB zu 4932/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (4760/AB zu 4933/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (4761/AB zu 4937/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4762/AB zu 4888/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (4763/AB zu 4934/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (4764/AB zu 4940/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (4765/AB zu 4939/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (4766/AB zu 4944/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 56

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen (4767/AB zu 4947/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (4768/AB zu 4936/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (4769/AB zu 4938/J)


 


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09.05.51 Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich eröffne die 83. Sitzung des Nationalrates.

Die Amtlichen Protokolle der 79. und 80. Sitzung vom 17. Juni 2015 sowie der 81. und 82. Sitzung vom 18. Juni 2015 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbean­standet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Bayr, Muttonen, Hackl, Haider, Hauser, Schwentner und Lettenbichler.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Doris Bures: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Ver­tretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitglied­staat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilungen gemacht:

Der Bundeskanzler Werner Faymann wird nachmittags durch den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer und die Bundes­ministerin für Familien und Jugend Dr. Sophie Karmasin wird durch den Bundes­minister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter vertreten.

*****

Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr und von ORF III in voller Länge live übertragen wird.

09.07.14Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Diese Steuerreform befeuert Arbeitslosigkeit“

Ich begrüße den Herrn Bundeskanzler.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Klubobmann Dr. Strolz. – Bitte.

 


9.07.33

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Frau Präsidentin! Werte Regie­rungs­mitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger auf der Galerie, zu Hause, unterwegs, an den Bildschirmen, an den Laptops! Wir haben Sie, Herr Bundeskanzler, eingeladen, heute hier ins Parlament geladen, weil wir ein für Österreich zunehmend großes und aus dem Ruder laufendes Problem besprechen müssen: Diese Bundesregierung präsentiert monatlich neue Arbeitslosenzahlen, die stets eine neue Rekordhöhe markieren.


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Wir haben in unserem Land mittlerweile eine Arbeitslosigkeit, wie wir sie seit 60 Jahren nicht gekannt haben. Das heißt, zwei ganze Generationen sind durchs Land gegangen, die dieses Problem in dieser Dimension nicht gekannt haben. Nachkriegsösterreich kannte dieses Problem in dieser Dimension nicht!

Wir sind innerhalb weniger Monate – Herr Bundeskanzler, Sie wissen es – von der Spitze im Bereich der Arbeitslosigkeit, also am wenigsten Arbeitslosigkeit in der Euro­päischen Union, auf den sechsten Platz abgestiegen. Österreich ist mit beängstigen­dem Tempo auf der Verliererstraße unterwegs.

Geschätzte Bürgerinnen und Bürger! Zu Weihnachten 2015 werden voraussichtlich fast 500 000 arbeitslose Menschen in Österreich beim Weihnachtsbaum sitzen. Gemein­sam mit den Angehörigen sind das weit über eine Million Menschen, die in Österreich von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

Was macht diese Bundesregierung? – Sie macht nichts – aus meiner Sicht. Sie haben einen Arbeitsmarktgipfel geplant und für Juni angekündigt, diesen haben Sie aber ausgetaktet und verschoben, weil Sie nicht in die Gänge kommen. Und das Arbeits­marktservice bestätigt, dass im nächsten Jahr ungehemmt Arbeitslose dazukommen werden, bis zu 50 000, und dass im übernächsten Jahr, 2017, Arbeitslose dazukom­men werden, dann wahrscheinlich über 50 000. Das heißt, zu Weihnachten 2017 – soviel ist vorhersehbar; es sind keine Gegenmaßnahmen eingeleitet, werte Bürgerin­nen und Bürger – sind wir bei einer Arbeitslosenzahl von 600 000 in Österreich. Das ist ein Massenphänomen, das sich in jede Familie in Österreich hineingraben wird. Es wird keine Familie, wenn man ins erste Glied geht, davon verschont bleiben.

Deswegen fordern wir NEOS: Da braucht es entschlossene Gegenstrategien, Herr Bundeskanzler – aber die sehen wir nicht!

Und wenn der Herr Finanzminister oder Sie, Herr Bundeskanzler, sagen: Ja, aber wir entlasten jetzt die Einkommen!, dann wissen Sie haargenau, dass wir bereits 2019 bei einem höheren Steuerabgabendruck angelangt sein werden als zu Beginn der Steuer­reform im nächsten Jahr.

Sie wissen auch, dass sie zwar bei der Einkommensteuer und Lohnsteuer die Belas­tung senken, aber gleichzeitig die Menschen bei der Umsatzsteuer belasten. Schauen Sie sich die Zahlen an, die Sie im Budgetpfad eingestellt haben: Sie reduzieren die Lohn- und Einkommensteuer im nächsten Jahr um 1,8 Milliarden, gleichzeitig legen Sie aber bei der Umsatzsteuer 2,1 Milliarden drauf. Das heißt, Sie nehmen bereits im ersten Jahr nach der Steuerreform den Menschen über die Umsatzsteuer offensichtlich mehr aus dem Geldtascherl, als Sie ihnen durch die Senkung der Lohn- und Einkom­mensteuer geben. Das Prinzip ist: in die linke Tasche hinein, aus der rechten Tasche heraus! Und dafür wollen Sie das Etikett „größte Steuerreform der Geschichte“.

Das heißt, die Hypothese der Regierung: Wir stärken durch Binnennachfrage den Wirt­schaftsstandort und werden damit Arbeitsplätze schaffen!, diese Hypothese ist widerlegt. Sie haben sie mit Ihren eigenen Zahlen widerlegt! Die Kaufkraft wird nicht steigen.

Dann bleibt die große Frage: Wer kann dann Arbeitsplätze schaffen? Ist es der Staat, der sich von Jahr zu Jahr atemberaubend schnell höher verschuldet? Österreich ist leider eher in Richtung Anschluss an den „Club Med“ unterwegs, also an die europäischen Südstaaten. Internationale Zeitungen titulieren: Österreich entwickelt sich zum Griechenland der Alpen. – Das hat natürlich mit unserem Schuldenstand zu tun.

Es stellt sich die Frage: Wer kann Arbeitsplätze schaffen? – Es sind, Herr Bundes­kanzler, Unternehmen, es sind Unternehmerinnen und Unternehmer, Menschen, die


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mit dem, was sie sind, mit dem, was sie können, mit dem, was sie haben, in den Bereich des Risikos gehen! (Beifall bei den NEOS.)

Und diese Unternehmerinnen und Unternehmer schaffen Arbeitsplätze, allerdings nur dann, wenn sie in einem positiven Umfeld agieren können – aber das ist nicht gegeben!

Herr Bundeskanzler, wir haben eine Umfrage unter Unternehmerinnen und Unter­neh­mern gemacht und haben sie gefragt: Österreich hinkt bei der Wirtschaftsentwicklung hinterher – das ist ja ein sehr betrübliches Beispiel. Aber nicht nur bei der Wirt­schaftsentwicklung, auch die Arbeitslosigkeit ist meines Erachtens hausgemacht.

Deutschland hat letzte Woche die besten Arbeitslosenzahlen seit 1991 präsentiert. Das heißt, unser Nachbar schafft es, die besten Zahlen seit 24 Jahren zu präsentieren, wir aber steigen innerhalb von zwei Jahren von Platz eins auf Platz sechs in der Euro­päischen Union ab.

Und infolgedessen sagen auch 79 Prozent der Unternehmerinnen und Unternehmer: Dieser Umstand, dass Österreich hinterherhinkt, ist hausgemacht!

Vorwiegend, Herr Bundeskanzler, ist die österreichische Politik schuld an dieser Entwicklung, sagen knapp 80 Prozent.

Das deckt sich übrigens mit der Einschätzung der CFOs, also der Finanzvorstände, in Österreich, von denen 98 Prozent beim CFO-Barometer im ersten Quartal gesagt haben: Wir brauchen in Österreich entschlossene Strukturreformen! Die Finanzexper­tinnen und -experten Österreichs wissen natürlich, dass wir ein eklatantes Struktur­problem haben, das die Arbeitslosigkeit befeuert.

Leider, Herr Bundeskanzler, befeuert aber auch die Steuerreform, die sogenannte größte Steuerreform aller Zeiten, in einem Ausmaß die Arbeitslosigkeit, dass wir uns alle noch anschauen werden. Das ist das Gießen von Öl in das Feuer der Arbeits­losigkeit.

Bewertung der Steuerreform aus Unternehmenssicht: 71 Prozent jener, die Arbeits­plätze schaffen sollen, sagen: Ich schätze die Steuerreform eher negativ bis sehr negativ ein! – 71 Prozent sagen das!

Wenn man fragt: Erwartet man sich von der Steuerreform eine Ankurbelung der Wirt­schaft?, sagen 76 Prozent: Nein, eher nicht, nein, auf keinen Fall! 76 Prozent derer, die Arbeitsplätze schaffen sollten, sagen: keine Ankurbelung!

Wenn man weiter in die Tiefe geht und fragt: Ist diese Steuerreform eine Motivation, neue Mitarbeiter einzustellen? (Zwischenrufe bei der SPÖ), dann, Herr Katzian, wird es wirklich finster, denn 98 Prozent der Unternehmer sagen: Nein, sie ist kein Anreiz! Also nahezu 100 Prozent sagen: Nein, sie ist kein Anreiz, Arbeitsplätze zu schaffen! – Das ist natürlich eine Tragödie für dieses Land!

Wir haben weiter gefragt: Gibt es durch die Steuerreform die Gefahr, dass Sie Mit­arbeiter abbauen müssen? – Darauf sagen zumindest 23 Prozent, also fast ein Viertel: Ja, es gibt die Gefahr, dass ich abbauen muss! (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.) Warum? – Weil es keine Entlastung gibt.

Stellen Sie sich einmal in die Schuhe eines Unternehmers, eines Gastronomen, eines Hoteliers, die bekommen keine Entlastung, sondern eine höhere Umsatzsteuer, eine höhere Kapitalertragsteuer. Sie bekommen eine Erhöhung der Höchstbemessungs­grundlage in der Sozialversicherung und Schwierigkeiten beim Vererben. Da fragen Sie noch, warum? – Sie haben kein Verständnis für die Unternehmer und keinen


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Respekt vor Unternehmertum. Sie wissen gar nicht, wie das funktioniert, kommt mir vor. (Beifall bei den NEOS.)

Sie haben echt keinen Plan! Das ist eine Tragik. (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.)

Nächste Frage: Werden Unternehmen im nächsten Jahr aufgrund der Steuerreform mehr investieren? – 5 Prozent, Herr Katzian, sagen dazu: Ja, ich werde mehr inves­tieren! Und fünfmal so viele, nämlich 27 Prozent, sagen: Ich werde weniger investie­ren! – Also fünfmal so viele wie jene, die sagen, sie werden mehr investieren, sagen, sie werden weniger investieren. Und Sie fragen: Warum wird sich das mit neuen Arbeitsplätzen nicht ausgehen?!

Deswegen ist der Weg vorgezeichnet, wir sind hier auf der Überholspur auf der Ver­liererstraße. Österreich wird in einer rasanten Geschwindigkeit Wohlstand abbauen. In den Geschichtsbüchern wird in 20 Jahren stehen, dass es unbegreiflich ist, dass wir da nicht gegengesteuert haben.

Wie kann man gegensteuern? – Die Unternehmerinnen und Unternehmer wünschen sich eine Senkung der Lohnnebenkosten. 80 Prozent sagen, das ist ein Problem, das dringend gelöst werden muss, der Faktor Arbeit ist zu teuer. (Zwischenruf des Abg. Schopf.) Wenn Sie heute in Österreich jemanden anstellen, haben Sie 10 Prozent mehr Lohnnebenkosten als in Deutschland, ist das 10 Prozent teurer. (Abg. Schopf: Welche? Welche?) Und deswegen geht es sich nicht aus, dass neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Das geht sich nicht aus!

Wie könnten wir das machen? – Wir haben es in unserem Steuerreformkonzept vorgeschlagen: Wir müssen auf der Ausgabenseite Strukturreformen machen, natürlich Strukturreformen in den Bereichen Pensionen, Gesundheit, Verwaltung, Föderalismus. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Keine Frage! Ja, natürlich müssen wir Strukturreformen machen; so, wie es die schwedischen Sozialdemokraten geschafft haben. Dafür, dass Sie eine umfassende Ladehemmung haben, kann ich nichts. (Beifall bei den NEOS.)

Das haben Sozialdemokraten in Deutschland und in Schweden geschafft, das schaffen sie an vielen Orten.

Die Lohnnebenkosten senken wir – das ist unser Vorschlag –, indem wir anstatt der Kommunalsteuer im Rahmen der Steuerautonomie einen Aufschlag auf die Einkom­mensteuer vorsehen. Wir senken die Einkommensteuer insgesamt massiv, sehen dann einen 6-Prozent-Korridor für den Aufschlag vor und nehmen 2,7 Milliarden bei den Lohnnebenkosten heraus. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Ich komme zum Ende, Frau Präsidentin: Bei der Wohnbauförderung nehmen wir 1 Mil­liarde heraus, weil wir diese steuerfinanzieren. Wir bleiben dabei, aber wir werden sie steuerfinanzieren.

Und die Kammerbeiträge: Dass diese Steuerreform der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer zusätzliche Zwangsbeiträge in die Kassa spült, das ist nur eine Fußnote, die besonders beschämend ist.

Diese Steuerreform 

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie müssen bitte zum Schlusssatz kommen!

 


Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (fortsetzend): Diese Steuerreform befeuert Arbeitslosigkeit, und das ist eine Tragödie für dieses Land. (Beifall bei den NEOS.)

9.18



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 61

Präsidentin Doris Bures: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Herr Bundes­kanzler Faymann zu Wort gemeldet. Herr Bundeskanzler, Ihre Redezeit soll 10 Minu­ten nicht übersteigen. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


9.18.39

Bundeskanzler Werner Faymann: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr verehrte Abgeordnete! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin stolz, als österreichischer Bundeskanzler sagen zu können, dass die Steuerreform nun nach einer heftigen Diskussion hoffentlich durch Ihre positive Beschlussfassung in die Ziel­gerade kommt und damit mehr als 5 Milliarden € an Steuersenkung in unserem Land vorgenommen werden.

Wir werden oft gefragt, wie es in einer Zeit, in der das Geld knapp ist und die Krise in der Ukraine und die Sanktionen gegenüber Russland Schwierigkeiten für viele Unternehmen in ihrer Perspektive gebracht haben, in einer Zeit, in der wir nicht einfach am Niedriglohnsektor ein paar Arbeitsplätze schaffen wollen, von denen man dann nicht leben kann, sondern in qualitative Beschäftigungspolitik weiter investieren wollen, wie es da also möglich ist, mit gemeinsamer Kraftanstrengung eine Steuersenkung durchzusetzen, die bei einem monatlichen Durchschnittseinkommen von 2 100 € brutto eine Lohnsteuersenkung von 30 Prozent ausmacht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich bei allen, die positiv daran mitwirken. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wenn Sie, Herr Klubobmann Strolz, nun sagen: Wenn die Menschen 5 Milliarden bekommen, zahlen Sie es dann bei der Mehrwertsteuer wieder zurück!, dann sage ich Ihnen, wir haben bei der Mehrwertsteuer 220 Millionen an Einnahmen eingestellt. Das ist eine einfache Rechnung: 5 Milliarden Entlastung – 220 Millionen Mehrwertsteuer. – Das sind die harten Fakten! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zu den Unternehmern: Sie haben durch die Zwischenrufe eingefordert, dass wir Respekt vor dem Unternehmertum bezeugen. – Ich habe großen Respekt vor allen Unter­nehmern des Landes, die ihre Steuern zahlen, die längst schon Registrierkassen haben und die sich vor Betrugsbekämpfung nicht fürchten! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich habe aber auch großen Respekt vor allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die längst aufgrund der Lohnsteigerungen, die es gegeben hat, der Inflation, der Lohnverhandlungen, die es gegeben hat, ein Anrecht darauf haben, dass wir auch ihre Steuern auf Arbeit senken, so wie wir das versprochen haben.

Sieht man sich nun die Expertenebene an, die in der öffentlichen Diskussion in der Beurteilung doch ein gewisses Gewicht hat, auch wenn wir bisher als Regierungs­parteien in der öffentlichen Darstellung noch nicht so richtig auf der positiven Seite angelangt sind, dann ist doch nach einer möglichen heutigen Beschlussfassung noch Zeit genug, das entsprechend zu kommunizieren, nämlich bis Jänner, wo die Menschen es dann auch in der Tasche spüren werden. Es ist tatsächlich nicht ganz einfach bei einem Beschluss, der jetzt zu fassen ist, aber erst ab Jänner in der Brieftasche zu spüren sein wird, schon jetzt die positiven Seiten hervorzuheben. Die öffentliche Diskussion hat sich sehr stark an Einzelpunkten festgesetzt und das große Gemeinsame etwas in den Hintergrund gedrängt. Es ist daher unsere gemeinsame Aufgabe, das etwas zurechtzurücken.

850 Millionen € zusätzlich für Konjunktur und Beschäftigung ist ein positives Zeichen; das hat auch Karl Aiginger vom Wifo bestätigt. Das IHS, das klar dazu Stellung genommen hat, hat die Entlastung des Faktors Arbeit als zusätzlichen erhöhten Arbeitsanreiz ebenfalls klar dargestellt: Erwerbsarbeit lohnt sich nun mehr! Die private Nachfrage, ebenfalls vom Wifo und den Wirtschaftsexperten klar vorgerechnet, erhöht


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sich demnach um knapp 2,5 Milliarden €. Das ist ein Plus von 1,4 Prozent. Die Wertschöpfung steigt um 290 Millionen €. Das ist ein Plus von 0,1 Prozent. Das Bruttoinlandsprodukt erhöht sich um 1,35 Milliarden €. Das ist ein Plus von 0,4 Prozent. Die Beschäftigungswirkung wird vom Wifo auf plus 6 500 Beschäftigungsverhältnisse geschätzt. Das ist ein Plus von 0,2 Prozent.

Ich meine, es ist an der Zeit, diese harten Fakten auch auf den Tisch zu legen.

Das, was Sie am Anfang immer in Ihrer Rede propagiert haben, diesen positiven Einstieg für das Land, das hat mir gefehlt, das ist verloren gegangen. Und ich finde, wir haben allen Anlass dazu, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, den Unterneh­mern dafür zu danken, dass eine Kraftanstrengung des ganzen Landes unternommen wird, um diese Entlastung gemeinsam zu finanzieren – gemeinsam zu finanzieren mit Einzelpunkten, die zu akzeptieren einzelnen Interessengruppen nicht leicht gefallen sind, was aber gezeigt hat, dass dieses Land dann am stärksten ist, wenn es um Beschäftigung geht, wenn es um Kaufkraft geht, wenn es um die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit geht.

Wir haben während der Krise die richtigen Maßnahmen gesetzt, mit der Kurzarbeit, mit allen Maßnahmen, die dafür gesorgt haben, zusätzliche Ausbildungsplätze durch eine Ausbildungsgarantie anbieten zu können, mit Konjunkturmaßnahmen. Und wir setzen jetzt mit dieser Steuerreform wieder die richtige Maßnahme, um in einer schwierigen Zeit Beschäftigung zu schaffen, Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und Österreich voranzubringen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

9.24


Präsidentin Doris Bures: Ich mache darauf aufmerksam, dass ab jetzt jedem weiteren Redner/jeder weiteren Rednerin geschäftsordnungsgemäß 5 Minuten Rede­zeit zur Verfügung stehen.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Schieder. – Bitte.

 


9.24.50

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Strolz hat dankenswerterweise sein morgendliches parlamentarisches Instrument zur Verfügung gestellt, dass wir gleich in der Früh über die Steuerreform diskutieren können und noch einmal die Gele­genheit bekommen, hier darzustellen, warum es eine gute und richtige Steuerreform ist.

Man soll ja mit Superlativen an sich in der Politik vorsichtig sein, aber was man in diesem Zusammenhang jedenfalls mit Fug und Recht behaupten kann, ist, dass das, was wir heute hier beschließen werden, das bisher wichtigste Projekt in dieser Gesetz­gebungsperiode war, und zwar das bisher wichtigste Projekt in volkswirtschaftlicher, verteilungs- und sozialpolitischer Hinsicht. Mit der Arbeit an und der Umsetzung der Steuerreform hat die Regierung und haben die Regierungsfraktionen bewiesen, dass Probleme ernst genommen werden, dass Verantwortung übernommen wird, dass Lösungen gesucht werden und dass Lösungen gefunden werden.

Die Steuerreform ist ein Erfolg, und zwar ein Erfolg für die Menschen in unserem Land, für die Menschen in Österreich, und ist ein wichtiger verteilungspolitischer Erfolg. Das Entlastungspaket, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist 5 Milliarden € schwer, das ist eine sehr große Summe: 5 Milliarden € jährliche Entlastung für die Steuer­zahlerinnen und Steuerzahler, für die Arbeitnehmer in diesem Land. Mehr als 6 Millionen Österreicherinnen und Österreicher, davon ungefähr 2 Millionen Pensionis­tinnen und Pensionisten, profitieren von dieser Steuerreform direkt. Und für diese 6 Millionen Menschen bedeutet die Steuerreform ab Jänner 2016 auch, dass ihnen


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mehr Geld im Börsel bleibt, und das ist ein schöner Erfolg dieser Bundesregierung. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Die Abgeordneten der SPÖ halten eine Zeit lang geschlossen Tafeln mit der Aufschrift „Die Steuerreform bringt: Mehr im Börsel!“ in die Höhe.)

Mehr im Börsel heißt vor allem auch für die kleineren und mittleren Einkommens­bezieherinnen, dass sie das Geld auch für die Ausgaben, die sie so dringend zu tätigen haben, aufwenden können. Die Steuerreform bietet hier eine Entlastung im unteren und mittleren Einkommensbereich, und das ist ein schöner Erfolg.

Vielleicht darf ich Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, zwei Beispiele zur Illustra­tion mitliefern. Der monatliche Bruttoverdienst  (Abg. Darmann – auf die Bankreihen der SPÖ weisend –: Herr Bundeskanzler, das ist eine Aufforderung an Sie, für mehr Geld im Börsel zu sorgen!) – Dafür sorgen wir, für mehr Geld im Börsel, nämlich mit den Beschlüssen, die dann folgend zu den nächsten drei Tagesordnungspunkten hier gefasst werden.

Wenn man monatlich 2 100 € brutto verdient – gemeint ist ein relativ im unteren Segment angesiedelter Einkommensbezieher –, dann bleiben 900 € jährlich mehr im Börsel. Das ist eine Lohnsteuersenkung von 30 Prozent. Ein Facharbeiter, der rund 3 000 € brutto im Monat verdient, hat in Zukunft 1 300 € mehr im Börsel. Das ist eine Entlastung, die gleich direkt wieder in die Wirtschaft und in den Wirtschaftskreislauf zurückfließt.

Aber auch BezieherInnen von ganz kleinen, niedrigen Einkommen und Pensionisten werden entlastet durch die höhere Gutschrift, Stichwort: Negativsteuer, Sozialver­sicherungsrückvergütung. Auch dadurch kommt bei Arbeitnehmern bis zu 400 € im Jahr mehr ins Börsel.

Von den insgesamt 5 Milliarden € – nur, damit wir uns auch die Verteilungswirkung einmal genau anschauen – fließen mehr als 4,5 Milliarden € in die unteren und mittle­ren Einkommensbereiche oder, um es anders zu sagen: 91 Prozent der Steuerreform fließen in die Einkommen unter 4 500 € brutto im Monat. Das ist auch ein wichtiger Erfolg für mehr Gerechtigkeit.

Aber die Menschen zahlen die Entlastung – und das ist das andere Wichtige – nicht aus der eigenen Tasche. Die Gegenfinanzierung erfolgt durch Steuerbetrugsbekämp­fung, Registrierkassenpflicht, Einschaurecht, Karussellbetrugsbekämpfung und alle diese Maßnahmen und auch durch Beiträge von den Hochverdienern und Vermögen­den in diesem Land: Erhöhung der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent auf 27,5 Pro­zent, mit Ausnahme der Sparbücher; höhere Immobilienertragsteuer, Anhebung auf 30 Prozent; Staffeltarif bei der Grunderwerbsteuer beim unentgeltlichen Übertrag und die Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 55 Prozent für Einkommen über einer Million Euro.

Abschließend: Es ist auch ein Erfolg für die Konjunktur. Rund 900 Millionen € fließen durch die gesteigerte Kaufkraft und die konjunkturellen Effekte wieder direkt ins Budget zurück. Wenn die Menschen mehr Geld im Börsel haben, dann fließt das Geld in den Konsum, das stärkt die Konjunktur, und das schafft Arbeitsplätze. Und genau das ist das, was Österreich braucht! (Beifall bei der SPÖ.)

9.29


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Lopatka. – Bitte. (Abg. Neubauer – in Richtung des sich zum Rednerpult begeben­den Abg. Lopatka –: Da sind wir aber jetzt gespannt!)

 



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9.30.24

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann unmittelbar bei den Ausführungen meines Vorredners, des Herrn Klubobmannes Schieder, an­schließen: Es ist tatsächlich so, dass diese Steuerreform das größte Projekt dieser Bundesregierung ist. (Abg. Kickl: Baustelle!) Mit einem Volumen von 5 Milliarden € ist es tatsächlich eine große Steuerreform, die wir heute auf den Weg bringen. Wir machen genau das, was Sie immer gefordert haben, nämlich die breite Masse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu entlasten. Genau das passiert heute und würde auch Ihre Zustimmung verdienen. (Abg. Kickl: Nein!) Ganz sicher! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Kickl: Nein, werden Sie nicht bekommen!)

Diese spürbare Entlastung betrifft vor allem den Mittelstand, betrifft die Familien und natürlich auch die Unternehmer. Da bin ich jetzt vielleicht etwas im Widerspruch zum Herrn Bundeskanzler: Ich gehe davon aus, dass auch ohne Registrierkassa die Unternehmer bisher ordentlich ihre Steuern bezahlt haben! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Jarolim und Nachbaur.) Und ich bedanke mich auch bei jenen, die ohne Registrierkassa ihre Steuern bezahlt haben. Da wir aber gemeinsam gesagt haben, wir setzen hier Schritte, um europaweit führend in der Betrugsbekämpfung zu sein, waren wir bereit, diesen Weg mitzugehen.

Kollege Kogler, Sie waren ja auch einmal bei den Verhandlungen dabei. Wir haben hier eine gute Lösung gefunden, die wir heute mit Zweidrittelmehrheit beschließen werden, in der Balance, einerseits die Privatsphäre zu schützen, andererseits aber auch die entsprechenden Instrumentarien zu haben, dass Österreich an der Spitze steht, wenn es um Betrugsbekämpfung geht. Aber das ist nur die eine Seite. Die zweite Seite, die für uns wichtig ist, bei der geht es darum, Impulse zu setzen, dass wir wieder zu mehr Wachstum kommen, dass die Konjunktur belebt wird, und da verlasse ich mich schon lieber auf das Wirtschaftsforschungsinstitut als auf die Schlechtrederei von Klubob­mann Strolz, wie sie heute erfolgt ist.

Was sagt das Wifo? – Das Wifo sagt, dass wir 2016 wieder ein Wirtschaftswachs­tum von 1,8 Prozent haben werden. Das Wifo sagt auch, dass wir ein Wachstum von 20 000 Arbeitsplätzen haben werden, und natürlich ist ein Teil davon darauf zurückzuführen, dass die Kaufkraft steigen wird. Allein durch die Steuerreform wird es, ohne Lohnerhöhung, im Schnitt 2,6 Prozent Zuwachs bei den Nettoreallöhnen geben. Das ist doch etwas! Das ist viel, sage ich Ihnen, gerade in einer Zeit wie dieser! Denken Sie daran: Heute muss der Finanzminister mitten aus der Debatte weg wieder nach Brüssel fliegen. Am Abend muss der Bundeskanzler in Brüssel sein. Während in anderen Staaten nur Notprogramme die Tagesordnung beherrschen, versuchen wir zukunftsweisend Österreich wieder an die Spitze zu führen. Und wir machen hier etwas, was ganz wesentlich ist im Wettbewerb: eine Erhöhung bei der Forschungs­prämie auf 12 Prozent. Diese Erhöhung ist doch etwas! Beim Crowdfunding gibt es neue Regelungen, in der Finanzierung, Erleichterungen für Neugründer. Das ist etwas für Unternehmungen! Das sollte man schon positiv sehen. Das wird heute von uns hier beschlossen.

Auch jene, die Leistungsträger sind, werden hier nicht außer Acht gelassen: Die Grenze, ab der der Spitzensteuersatz zu bezahlen ist, wird von 60 000 € auf 90 000 € angehoben. Das betrifft genau jene, die wir brauchen, die bereit sind, mehr zu leisten, und die sich nicht als diejenigen sehen sollen, die noch einen Rucksack mit aufgeladen bekommen.

Und wir machen auch etwas im Bereich der Bürokratie, dass es weniger Bürokratie gibt. Unser Finanzressort ist hier jetzt schon europaweit an der Spitze und hat viele Auszeichnungen bekommen, was automatische Steuerveranlagungen betrifft. Wir


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haben auch in Zukunft die antragslose Familienbeihilfe und setzen hier weitere und wichtige Schritte.

Uns ist es wichtig, dass die Menschen, die diesen Staat tragen – das sind jene, die tagtäglich ehrlich ihre Arbeit verrichten, die viel leisten, die ihre Steuern zahlen und die dafür Sorge tragen, dass dieses einzigartige Sozial-, Gesundheits- und Pensions­system, das wir in Österreich haben, auch finanziert werden kann –, dass diese redlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler spüren, dass wir auf ihrer Seite stehen. Und das schaffen wir mit dieser Steuerreform heute, denn 1 000 € an Entlastung im Schnitt wird schon gespürt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und das sollten auch Sie von der Opposition so sehen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Deutschland ist heute schon erwähnt worden. Auch deutsche Experten haben diese Steuerreform deutlich qualifiziert. Der Wirtschaftsweise Peter Bofinger sagt, sie ist positiv, sie ist mutig und im EU-Vergleich exemplarisch. Oder: Der Leiter des Institutes für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, meint, dass Österreich hier eine große und mutige Reform umsetzt.

Mit dieser Reform hat die Bundesregierung gezeigt, dass sie große Projekte umsetzen kann. Im Herbst gilt es dann, die nächsten großen Reformen in Angriff zu nehmen: bei der Bildung, beim Arbeitsmarkt und im Pensionssystem.

9.36

 


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kickl. – Bitte.

 


9.36.06

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Wissen Sie, Herr Kollege Lopatka, Sie sollten ein bisschen vorsichtig sein, wenn Sie im Zusammenhang mit der Steuerreform hier ausgiebig Expertisen und Experten zitieren. Möglicherweise sind es die gleichen, auf die Sie sich berufen haben, als Sie von hier aus verkündet haben, dass die ganze Griechenlandhilfe für uns noch ein Geschäft werden wird. (Abg. Lopatka: Das habe ich nie verkündet!) Da muss man sehr, sehr vorsichtig sein bei der Berufung auf diese angeblichen Experten. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich habe in Wahrheit schon seit Längerem einen ganz anderen Eindruck, was die Tätigkeit dieser rot-schwarzen Bundesregierung betrifft. Ich habe manchmal das Gefühl, dass Sie mit einem einzigen Ziel jetzt zum wiederholten Male in dieser soge­nannten Regierungsverantwortung angetreten sind, mit dem Ziel nämlich, den Optimis­mus, den Fleiß, die Leistungsbereitschaft in diesem Land und die Freude am Unter­nehmertum aus diesem Land zu vertreiben. Ich glaube, dass das Projekt ist, an dem Sie arbeiten. Und im Gegenzug haben Sie Interessen, ganz andere Dinge in das Land zu importieren: zum Beispiel die Schulden von Pleitestaaten, die Verbindlichkeiten anderer Länder, dann reden wir von illegalen Wirtschaftsflüchtlingen, die Sie zuhauf gemeinsam in dieses Land importieren, und ich rede auch von Billigarbeitskräften, um den Bogen auch zu diesem Thema zu spannen. Da sind Sie sich einig, und da sehe ich eine gewisse Disbalance in diesen beiden Maßnahmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, ich glaube, das ist Ihr Ziel, diese Tugenden zu vertreiben, und das jüngste Projekt in dieser Kraftanstrengung, die Sie da gemeinsam auf den Weg bringen wollen, das ist diese sogenannte Steuerreform, wo ja schon allein angesichts des Inhalts diese Bezeichnung eine Anmaßung ist. Was liefern Sie denn da ab? Das ist ein Mix aus einer Belastungskeule auf der einen Seite, und auf der anderen Seite gibt es dann noch die attraktiven Zutaten Bürokratisierung, Schikanie-


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rung und Kriminalisierung der gesamten Bevölkerung im Allgemeinen und bestimmter Bereiche der Wirtschaft, wie etwa der Gastronomie, im Besonderen. Das ist das Paket, das Sie uns da anpreisen wollen als sogenannte Steuerreform. (Beifall bei der FPÖ.)

Das in einer Zeit, wo im Grunde genommen das genaue Gegenteil notwendig wäre, wo es notwendig wäre, eine Trendumkehr zustande zu bringen, auch durch die Mög­lichkeiten, die in einer Steuerreform liegen würden. Und das ist ja auch dasjenige, was Sie uns versprochen haben. Ich weiß schon, dass Ihnen Ihre Versprechen nicht allzu viel bedeuten und dass Sie diese ganz gern wieder in das Reich des Vergessens schicken, aber das war dasjenige, was Sie uns versprochen haben: eine Trendumkehr am Arbeitsmarkt durch Konjunkturimpulse. Das war ja dieses Hundstorfer’sche Mantra, mit dem man durch das Land gezogen ist die letzten Monate: Steuerreform ist gleich Wirtschaftswachstum ist gleich weniger Arbeitslose. Sie haben nur eines vergessen, dass diese Rechnung nämlich nur dann aufgeht, wenn die Steuerreform nicht eine Steuerreform, sondern eine Steuerentlastung ist, und von dieser Steuerentlastung sind wir in der Zwischenzeit Lichtjahre entfernt, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Sie von SPÖ und ÖVP outen sich mit dieser sogenannten Steuerreform einmal mehr als institutionalisierte Feinde der Leistungsträger in diesem Land, der kleinen und mittleren Unternehmen in diesem Land, der Familienbetriebe in diesem Land und der GesmbHs in diesem Land. Die sind alle im Fokus Ihrer Abkassierermentalität, und Sie vergessen offenbar damit, dass Sie mit diesem Angriff auf die Leistungsträger natürlich auch ein riesiges Gefahrenpotential für tausende Arbeitsplätze schaffen. Das scheint Ihnen alles egal zu sein.

Insofern haben die Rosaroten schon recht, wenn sie sagen, dass diese Steuerreform die Arbeitslosigkeit in Österreich „befeuert“. Das ist richtig, dem kann man nur zustim­men. Aber warum sollte die Finanzpolitik in Österreich einen Unterschied zur Bildungs­politik machen? Die Bildungspolitik befeuert auch die Arbeitslosigkeit. Schauen Sie sich an, was in der österreichischen Bildungspolitik getrieben wird! – Da verwirklichen sich ein paar, die mit ihren Programmen geistig in den 68er-Kommunen hängen­geblie­ben sind, anstatt die Leute tauglich für das Berufsleben zu machen. Also auch die Bildungspolitik trägt dazu bei, die Arbeitsplätze in Österreich zu ruinieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Arbeitsmarktpolitik tut das ohnehin, weil sie den Schutzfaktor für die österreichi­schen Arbeitsplätze nicht ins Zentrum stellt, so wie es notwendig wäre. Und von der Europapolitik rede ich gar nicht, bei der „freie Fahrt für alles“ immer bedeutet, dass all diese Dinge zuungunsten Österreichs ausgehen. Die Steuerpolitik ist sozusagen keine Ausnahme dieser negativen Trends.

Dass sich die Rosaroten um die Arbeitsplätze Sorgen machen, höre ich gern. Dann müssen Sie aber einige andere Dinge überdenken, die bei Ihnen in der Programmatik ganz zentral sind, das möchte ich Ihnen noch mit auf den Weg geben. Dann können Sie sich schleunigst von der Idee verabschieden, dass in Österreich auch jeder Asylwerber einen Arbeitsplatz bekommen soll, denn das führt zu einer Verdrängung, die wir Freiheitliche nicht haben wollen. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist wahrscheinlich auch der Unterschied zwischen uns und Ihnen. Wenn wir von Arbeitsplätzen in Österreich und vom Schutz dieser Arbeitsplätze reden, dann meinen wir in erster Linie die Arbeitsplätze für die Österreicherinnen und Österreicher, wohin­gegen Ihnen offenbar egal ist, woher diese Arbeitnehmer, die in Österreich aktiv sind, kommen. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Ich glaube, wir sind nicht in der Situation, dass wir das alles ausblenden können, sondern die Zeit bringt es mit sich,


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dass man genau hinschauen muss und die Schutzmaßnahmen für die Österreicherin­nen und Österreicher auch am Arbeitsmarkt zu treffen hat.

Meine Damen und Herren! Wer nicht will, dass Rot-Schwarz weiter wie bisher als Totengräber der kleinen und mittleren Unternehmen agieren kann (Präsidentin Bures gibt neuerlich das Glockenzeichen), der hat bereits im September und im Oktober die Chance zur Trendumkehr – mit einer Stimme für die FPÖ! (Beifall bei der FPÖ.)

9.42


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


9.42.05

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Bundesminister! Jetzt merken wir, dass die Sommerpause kommt und offen­sichtlich nicht allzu viele Sondersitzungen geplant sind, weil wir uns schon im Bereich der Wahlreden befinden, wie ich bei meinem Vorredner herausgehört habe.

Ich will nur sozusagen den Part, den die NEOS hier ursprünglich hereingebracht haben – wie sie es zumindest von sich behaupten –, noch einmal aufgreifen und einfach a priori sagen: So schlecht, wie selbst Sie, Herr Klubobmann Strolz, oder von den Blauen gar nicht zu reden, das beschreiben, kann das Land Österreich nicht dastehen. Das erkennt jeder. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.) Es ist zwischendurch einfach einmal ganz hilfreich, wenn man sich das zu Gemüte führt – in den 4 bis 5 Minuten, die ich jetzt reden werde, werden wir uns ohnehin auf die Unterschiede konzentrieren, die wir, die Grünen, zu dem Bundesregie­rungs­vorschlag und den Ansätzen haben; da ist auch ausreichend, wenn Sie so wollen, Kritik dabei. Aber man muss einmal anerkennen, dass der nüchterne Blick auf die globalen Zahlen und auf die Situation Österreich immer noch – noch, das ist jetzt gleich das Thema – wesentlich besser ausschauen lässt als viele andere Länder.

Das Thema ist in Wirklichkeit ein ganz anderes, und ich glaube, Klubobmann Strolz wollte auch dort hin: dass Österreich nämlich, wenn wir nicht rechtzeitig ein paar Weichen stellen, in vielen Bereichen auch aus Sicht der Grünen tatsächlich und gar nicht in geringer Geschwindigkeit zurückfällt. Anzeichen sind schon ausreichend erkenn­bar. Wie wir früher bei diesem Lob immer gesagt haben: Es ist ganz gut, aber in Wirklichkeit leben wir schon vom Speck in der Kammer. Mittlerweile sieht man: Die Tür zur Speisekammer ist offen, wir knabbern schon am fetten Speck – und wir liefern nicht nach.

Kommen wir jetzt zu diesem Steuerreform-Projekt! Der Begriff „Reform“ ist aus meiner Sicht letztendlich durch die Gegenfinanzierungsbereiche gerade noch gerettet worden, sonst wären wir bei einer mehr oder weniger – aus unserer Sicht eher weniger – geglückten Tarifänderung gelandet. Also von Reform ursprünglich keine Rede.

Wenn Sie sich hierher bemühen mit den 5 Milliarden, dann klingt das nach viel für Österreich, aber wenn man sich anschaut, wie lange das immer braucht, bis Anpassungen erfolgen, dann sind 5 Milliarden auch nicht so viel, wenn Sie die Inflation und die Effekte dazu einkalkulieren, und ich rede jetzt nicht von der kalten Progression, darüber ist schon ausführlich diskutiert worden. Also so ein Meilenstein, wie Sie das darstellen, ist das mitnichten.

Wenn man schon eine Reformchance hätte, dann könnte man natürlich gleich wesentlich mehr machen. Wir vermissen innerhalb des bestehenden Blocks der 5 Milliarden die entsprechenden Umsteuerungseffekte, und erst recht hätte man noch in viel größeren mutigen Schritten viel größere Volumina bewegen können, würde man sich auch dazu bekennen, dass große Teile einfach aufkommensneutral umzuschich-


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ten sind. Das klingt technisch – heißt einfach, dass wir in dem entsprechenden Ausmaß das Budgetdefizit und die Schulden nicht steigen lassen, weil wir in Bereichen, wo wir in Österreich mit der Abgabenbelastung ohnehin zurückhängen, einmal etwas anheben und dort, wo die Abgabenbelastung am höchsten und am schädlichsten ist, herunterfahren könnten. Das ist namentlich genau im Bereich der Löhne und der Lohnsummenabgaben, das ist genau das, was die Unternehmerseite betrifft. Davon ist in der Reform gar nichts enthalten. Insofern würde ich der Intention der NEOS an der Stelle sogar recht geben, aber wir müssen doch, wenn wir von Steuerreform reden, an die großen Räder denken. Das wäre eine Umsteuerung; der Begriff „Steuern“ beinhaltet ja auch „Lenken“.

Sie reden von Strukturen, also schauen wir uns die Steuerstruktur in Österreich einmal im Schnelldurchlauf an! Nach wie vor – wir können es Ihnen nicht ersparen – sind wir im Bereich der vermögensbezogenen Abgaben relativ weit hinten. Da muss man schon alle kleinen zusammenkratzen, bis sich einmal etwas bewegt, dass man überhaupt statistische Effekte ausmachen kann. Und im Bereich der ökologischen Besteuerung sind wir auch von einem Mittelständler vor zehn, zwanzig Jahren ins letzte Drittel abgerutscht. Ich sage das deshalb, weil wir nicht so populistisch sein wollen und sagen: Wir wollen überall die Steuern senken, gleichzeitig die Ausgaben halten oder sogar noch mehr ausgeben!, wie wir das von anderen hören, sondern es geht uns um seriöse Steuerkonzepte.

Deshalb geht es um diese Umsteuerung. Mit dem Ding aber, das Sie da haben, mit den 5 Milliarden, haben Sie das ja in sich noch nicht einmal richtig erzeugt. Die Verteilungseffekte sind so, dass in Wirklichkeit entgegen Ihren Darstellungen die Mittleren und Oberen einen fetten Happen abbekommen (Abg. Schieder: 95 Prozent gehen nach unten und in die Mitte!), was dazu führen wird, dass die Wachstums- und Beschäftigungseffekte viel, viel geringer ausfallen werden, als sie ausfallen müssten, wenn man 5 Milliarden in die Hand nimmt. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Schieder: Das ist falsch gerechnet!) Das ist doch das Problem. 0,4 Prozent zusätzliches Wachstum maximal – und der Herr Lopatka stellt sich hierher und sagt, 2016 sind es 1,8 Prozent. Ja eh, aber warum? – Doch nicht wegen dieser Reform!

Genau das ist das Thema. Jahrelang, während der gesamten letzten GP, haben Sie herumgedoktert mit was weiß ich wie vielen Kommissionen. Wenn das stimmen würde, was Sie sagen, diese Art 

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich ersuche Sie, zum Schlusssatz zu kommen! – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (fortsetzend): Diese Art von Reform hätten wir schon vor Jahren haben können, spätestens bei den Regierungsverhandlungen hätten Sie das zusammenstoppeln können. Das ist eben kein Meilenstein, sondern ein Kiesel­stein, tut mir leid. Aber es wird die Debatte in dieser GP noch zeigen, wie man so etwas anständig macht – und gleich im Anschluss an diese Aktuelle Stunde geht es los. (Beifall bei den Grünen.)

9.48


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Klubobfrau Dietrich. – Bitte.

 


9.48.07

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzte Frau Präsident! Geschätzter Herr Bundeskanzler! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich bin den NEOS dankbar dafür, dass sie dieses Thema aufgreifen. Arbeitslosigkeit in Österreich ist ein Thema, das jeden Einzelnen beschäftigt und – wie die Prognosen sagen – leider


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auch in Zukunft beschäftigen wird. Ich verabsäume und ich bedaure es, dass es nicht gelungen ist, mit dieser Steuerreform Anreize zu schaffen, dass in Zukunft tatsächlich Arbeitsplätze geschaffen werden können.

Ja, die Situation ist drastisch. Ein kleiner Blick auf die Schlagzeilen: fast 7 Prozent mehr Arbeitslose, keine Entspannung auf dem Arbeitsmarkt, Ältere und Nichtöster­reicher am stärksten betroffen, fast 24 Prozent plus in Wien, Arbeitnehmer über 50 haben es schwer, immer mehr Langzeitarbeitslose. Auch wenn Herr Sozialminister Hundstorfer versucht, die Situation schönzureden – es gibt da kein Schönreden, die Situation ist drastischer denn je! (Beifall beim Team Stronach.)

Dass diese Steuerreform nicht das geeignete Mittel dafür ist und war, den Wirt­schaftsmotor anzukurbeln, Arbeitsplätze zu schaffen, darin geben uns viele Experten recht, unter anderem auch AMS-Chef Johannes Kopf, der sagt, dass die Arbeitslosig­keit nicht reduziert, sondern maximal der Anstieg etwas gedämpft wird. Meine geschätzten Damen und Herren von der Bundesregierung, das sollte Ihnen doch zu denken geben, dass Sie hier auf dem Holzweg sind! (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Strolz.)

Tatsache ist auch, dass Unternehmer keinen Anreiz haben, neue Mitarbeiter einzu­stellen. Tatsache ist, dass 71 Prozent der KMU die Steuerreform als negativ empfin­den. Jene, die Arbeitsplätze schaffen sollen, empfinden diese Steuerreform als negativ. Das kann doch nicht der richtige Weg sein. Tatsache ist, dass Investitionen zurück­gehen werden.

Meine geschätzten Damen und Herren! Eine Senkung der Lohnnebenkosten wäre wohl der erste Schritt gewesen, um mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Was wir bräuchten, das wäre eine Steuerreform, die Arbeitsplätze schafft, die das Ziel hat, Arbeitsplätze zu schaffen, und das auch umsetzt, eine Steuerreform, die die Wirtschaft, den Wirtschaftsmotor ankurbelt und Investitionen im Inland belohnt. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Strolz.)

Darüber hinaus wäre es höchst an der Zeit, einmal darüber nachzudenken, wie viel Bürokratie wir unseren Unternehmern zumuten. Auch da hätte die Regierung höchsten Handlungsbedarf, und ich fordere Sie auf, endlich einmal tätig zu werden.

Noch ein wichtiger Punkt ist: Sie unterstützen Unternehmer nicht, Sie stärken Unternehmer nicht. Im Gegenteil, Sie kriminalisieren Unternehmer und Sie demoralisie­ren Unternehmer! Das ist ein Punkt, weshalb viele Experten, viele Banker sagen, es will ja keiner mehr investieren. Jeder, mit dem ich rede, viele Unternehmer sagen: Na ja, schauen wir, wie es weitergeht. Aber dieses Feuer, diesen Motor, diesen Willen, etwas zu investieren und damit Arbeitsplätze zu schaffen, das haben Sie den Unternehmern vergrault – durch Ihre Vorgangsweise der Kriminalisierung und Demoralisierung. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich sage Ihnen, die Entlastung erfolgt nicht, weil Sie die Unternehmer zu 100 Prozent kriminalisieren, sie alle in einen Topf werfen, 500 Steuerprüfer aus der Pension zurück­holen, die ihnen noch mehr auf die Finger klopfen sollen. Die Entlastung erfolgt nicht, weil Sie die Verlängerung der Abschreibungszeiten vorgenommen haben, und die Entlastung erfolgt nicht, weil Sie keine steuerlichen Anreize geschaffen haben, dass wirklich Investitionen stattfinden können.

Meine geschätzten Damen und Herren! Das, was Sie heute als Geschenk verpackt den Österreichern schenken wollen – ich höre 1 000 € im Schnitt pro Nase –, das ist das, was Sie den Österreichern in den letzten Jahren genommen haben. Das ist kein Geschenk, sondern das ist eine Zurückgabe des Gestohlenen. (Beifall bei Abgeord­neten des Teams Stronach. – Hallo- und He-Rufe bei SPÖ und ÖVP.)

 



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Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, ich ersuche Sie, bei Ihrer Wortwahl nicht darauf zu vergessen, dass wir uns im Hohen Haus befinden! – Bitte, Sie sind wieder am Wort.

 


Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (fortsetzend): Frau Präsident, ich nehme das zur Kenntnis und nehme das Wort zurück. Ich weise aber noch einmal darauf hin: Das Geld wurde den Leuten vorher weggenommen und jetzt als Geschenk verpackt wieder überreicht, und dagegen wehren wir uns! (Beifall beim Team Stronach.)

Experten haben errechnet, dass dieser Steuervorteil bereits 2017 wieder weg sein wird. (Ruf bei der SPÖ: Welche?) Ich sage Ihnen, meine geschätzten Damen und Herren, ich hätte mir von einer Bundesregierung in einer wirtschaftlich so schwierigen Zeit, in einer Zeit, in der 420 000 Menschen auf der Straße stehen, eine andere Reform gewünscht – eine Reform, die tatsächlich Arbeitsplätze schafft! In diesem Sinne danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Strolz.)

9.54


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


9.54.07

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Besuchergalerie und vor den Bildschirmen! Diese – im Titel steht „Steuerreform“ – Tarifreform ist lächerlich, und sie befeuert die Arbeitslosigkeit. Sie bringt nicht nur nichts, sie ist auch noch in der Auswirkung negativ.

Die Regierung hätte die Chance gehabt, Impulse zu setzen, und das hat sie ganz klar versäumt. Das sieht man schon daran – das wurde heute schon mehrfach gesagt ‑, dass nur Geld zurückgegeben wird, das die Menschen durch die kalte Progression an den Staat verloren haben, und zusätzlich zu diesem Zurückgeben des Geldes kommt das, was Sie immer als Gegenfinanzierung bezeichnen. Die Bundesregierung muss den Menschen zusätzliches Geld aus der einen Tasche ziehen, um es ihnen in die andere hineinstopfen zu können, und damit ist die Entlastung nur eine halbe.

Wir verhandeln hier im Plenum heute, morgen und übermorgen – haben das auch schon im Plenum davor getan – ein ganzes Paket an neuen Bürokratismen, die wir den Unternehmen draufklopfen. Im letzten Plenum zum Beispiel war es das Meldepflicht-Änderungsgesetz, morgen kommt das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, mit dem wir alle Unternehmer unter einen Generalverdacht stellen. Wir schaffen neue Bürokratie, weil Sie die Steuerzahlerzitrone noch weiter auspressen müssen, damit das letzte Tröpflein herauskommt, damit sich Ihr Budget auch nur irgendwie ausgeht.

Nach mir wird Kollege Katzian zu Wort kommen und sagen: Das ist eine großartige Entlastung für die Arbeitnehmer, die Gewerkschaft hat einen wunderbaren Erfolg erreicht! Irgendwie so in der Tonlage wird es sein. Was Sie vergessen haben – und das passiert, wenn man Gewerkschafter ist –: Sie schauen immer nur auf die Klasse der Besitzenden. Die, die jetzt einen Job haben, profitieren, weil sie momentan weniger Lohnsteuer zahlen werden. (Abg. Katzian: Immerhin 3 Millionen!) Aber was ist mit denen, die keinen Job haben, die einen brauchen? Was ist mit dem wachsenden Heer der Arbeitslosen?

Deswegen hätte es eine Senkung der Lohnnebenkosten gebraucht, damit wir wieder Luft schaffen für neue Jobs. Das hätte Mut gebraucht von dieser Bundesregierung – und jeder, der weiß, dass eine Maßnahme von dieser Bundesregierung Mut verlangt, weiß auch, warum sie nicht passiert.


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Im März haben Sie noch angekündigt, es wird eine Beitragssenkung zum Familien­lastenausgleichsfonds geben, aber natürlich haben Sie schon wieder so viele Geschenke verteilt, dass sich das nicht ausgeht. Jetzt sagen Sie, das wird frühestens 2019 möglich sein.

Sie haben eine mikroskopisch kleine Beitragssenkung zur Unfallversicherung bewerk­stelligt. Wenn man schaut, wie sich die Einnahmen der Unfallversicherung entwickelt haben, wäre da viel mehr drin gewesen.

Sie haben nicht den Mut, die Kammern zu beschneiden. Die Wirtschaftskammer profitiert von jedem Lohn-Euro, und die Wirtschaftskammer wird zusätzlich in der Kam­merumlage 1 von Ihrer Umsatzsteuererhöhung profitieren. Sie hätten einen mutigen Schritt setzen und die Kammerumlage 2 streichen und damit die Lohnneben­kosten entlasten können.

Sie hätten einen mutigen Schritt setzen und die Arbeiterkammern in die Schranken weisen können, die mit den zusätzlichen Beitragseinnahmen nichts anderes machen, als Verwaltungsapparate aufzublähen, Luxuspensionen zu finanzieren und fette Bürogebäude hinzustellen.

Sie hätten Mut beweisen und Steuerautonomie für Länder und Gemeinden gewähren können, die Länder und Gemeinden in die Verantwortung nehmen, ihnen mehr Verant­wortung geben, ihnen aber auch mehr Verantwortung abverlangen können.

Sie hätten beim Wohnbauförderungsbeitrag Mut beweisen und diesen nicht über Lohn und Gehalt finanzieren können. Bundesländer versenken da Geld ohne Ende. Da darf man jetzt aber nicht nur auf Kärnten verweisen, Niederösterreich ist ein grandioses Beispiel dafür, wie man mit Wohnbaugeldern Schindluder treibt.

Diesen Mut haben Sie nicht bewiesen. Wir haben nach wie vor ein System, das Geld von unten nach oben verteilt. Die kleine Kassiererin beim BILLA – die viel zitierte – finanziert mit ihren Lohnabgaben das Eigenheim für den Mittelstand mit. Das hat eine sozialdemokratisch geführte Bundesregierung zu verantworten, dass die Kleinen den Großen das Eigenheim finanzieren. Von Ihrer Wiener Wohnbaupolitik und wer da wem in die Tasche hineinarbeitet, wollen wir da noch gar nicht reden.

Diese Regierung hat keinen Mut, diese Regierung hat Angst. Sie hat Angst vor Refor­men, sie hat Angst vor Veränderungen und sie hat vor allem Angst, die Macht zu verlieren. Sie klebt in ihren Sesseln. Der Herr Bundeskanzler klebt eigentlich nur noch auf den Sägespänen des Stuhles, den Ihre Parteikollegen ihm unter dem Aller­wertesten schon zersägt haben. Es bleibt nichts übrig, und wir müssen uns, wenn wir Pech haben, dieses Desaster noch drei Jahre lang anschauen. (Beifall bei den NEOS.)

9.59


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Katzian. – Bitte.

 


9.59.12

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat irgendwie hellseherische Qualitäten, weil er im Vorhinein schon weiß, was ich sagen werde. Auch Herr Strolz hat mich dreimal angesprochen. – Ich werde mich bemühen, Sie nicht zu enttäuschen.

Faktum ist jedenfalls, dass wir vor zirka einem Jahr die Situation diskutiert haben, dass die Einnahmen aus der Lohnsteuer wesentlich stärker steigen als die Einnahmen aus


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der Mehrwertsteuer. Die klare Schlussfolgerung daraus: Dieses Land hat ein Kauf­kraftproblem, und wir müssen schauen, dass den Menschen mehr im Börserl bleibt.

Daher haben der ÖGB und die Arbeiterkammer gemeinsam die Kampagne „Lohn­steuer runter!“ gestartet (Abg. Kickl: Hätten wir gar nicht gebraucht, waren sich alle einig! Bei dem Thema waren sich alle einig !) – ich weiß eh, dass Sie das stört, Herr Kickl –, und 900 000 Menschen in diesem Land haben „Lohnsteuer runter!“ unter-schrie­ben und unterstützt. (Abg. Kickl: herbeikampagnisieren !) Sie haben nicht unterstützt: Lohnnebenkostensenkung; sie haben nicht unterstützt: runter mit den Unternehmenssteuern! Die Botschaft war klar: Lohnsteuer runter! Und heute ist ein guter Tag, meine Damen und Herren, denn heute beschließen wir: Lohnsteuer runter! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden um über 5 Milliarden € entlastet, das erhöht die Kaufkraft in diesem Land. Diejenigen, die entlastet werden, sind die wahren Leistungsträger, nicht jene, von denen uns von allen möglichen Seiten eingeredet werden soll, dass sie Leistungsträger sind. Die Leistungsträger in diesem Land sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und sie haben es sich verdient, dass es eine entsprechende Lohnsteuersenkung gibt. (Beifall bei der SPÖ.)

Während einige meiner Vorredner sich Sorgen um die Motivation von Unternehmern machen und um die Freude daran, Unternehmer zu sein, sagen wir ganz klar: Diese Steuersenkung schafft Arbeitsplätze, weil sie mehr Kaufkraft bringt, und das ist nicht etwas, was wir erfunden haben, sondern es wird eigentlich von allen Wirtschafts­forschungsinstituten in Österreich bestätigt, dass es diese positive Wirkung und diese Auswirkungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Pensionistinnen und Pen­sionisten und weitere Gruppen gibt.

Diese Reform senkt die Abgabenquote, sie erhöht private Einkommen und schafft Erwerbsanreize – eigentlich lauter Punkte, die die NEOS immer wieder fordern, deshalb frage ich mich und fragen wir uns: Was stört Sie an dieser Steuerreform? Was stört Sie an denen, die profitieren, nämlich den Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-mern?

Sie haben gesagt, es stört Sie, dass die Unternehmer zu wenig bekommen. – Da muss ich sagen, wir haben für die Unternehmer und Unternehmerinnen in den letzten Jahren viel getan. Ich könnte Ihnen eine ganze Liste von Steuererleichterungen und sonstigen Dingen aufzählen. Jetzt sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dran, und nicht irgendwelche anderen, denn sie haben jahrelang eingezahlt und holen sich jetzt das zurück, was ihnen zusteht! (Beifall bei der SPÖ.)

Zu den Lohnnebenkosten, weil Ihnen die so wichtig sind. Abgesehen davon: Wir haben heuer bei der Unfallversicherung, beim Insolvenzentgeltfonds sehr wohl Schritte zur Senkung der Lohnnebenkosten gestartet. (Abg. Strolz deutet zwischen Daumen und Zeigefinger eine kleine Spanne an.) – Ja, das ist alles zu wenig, ist eh klar. (Abg. Kickl: Nicht einmal homöopathisch! – Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)

Ich finde es lustig, dass diejenigen am lautesten schreien, die zu den größten Profi­teuren des Sozialstaats gehören. Schauen Sie sich einmal den Bundeszuschuss zu den Pensionen von Freiberuflern und Gewerbetreibenden an! Dort ist er am höchsten, nicht beim ASVG! Dort ist er am höchsten, und Sie reißen am meisten den Mund auf. Da muss man sich auch einmal fragen, worum es dabei geht. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben gesagt, wir zahlen uns die Steuerreform nicht selbst. Wenn Sie mit uns über Lohnnebenkosten diskutieren wollen, dann reden wir über Umbasierungen, dann reden wir darüber, wie wertschöpfungsbezogene Elemente eine Rolle spielen können, aber nicht darüber, wie wir bei den Pensionen und bei anderen für Arbeitnehmerinnen und


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Arbeitnehmer wichtigen Themen (Zwischenruf des Abg. Strolz) reinschneiden, die von diesen sogenannten Lohnnebenkosten finanziert werden. So schaut es aus, Herr Strolz! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Neubauer. – Abg. Strolz: Bis 2042, um das geht es!)

Und dann noch einige wenige Sätze zu Ihrer Befragung, die Sie da lanciert haben und wo Sie sagen, die sehen alle keine Motivation und die Gefahr sei so groß, dass die jetzt niemanden aufnehmen, und so weiter: Die Frage ist ja, warum. Wo ist das große Problem? (Abg. Strolz: Sie sind das Problem !) Sie haben ja versucht, Antworten zu geben. Ich sage Ihnen schon, wo die Antworten sind.

Das eine ist einmal: Was bringt diese Reform? – Mehr Steuerehrlichkeit, weniger Steuerbetrug – das befeuert Arbeitslosigkeit?! Ein Kontenregister, wie es das in den meisten Staaten gibt und üblich ist, ein Melderegister – das befeuert Arbeitslosigkeit?! (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Konteneinschau bei begründetem Verdacht mit richterlicher Genehmigung – das befeuert Arbeitslosigkeit?! (Abg. Strolz:  Arbeitslosigkeit, Sie werden es sehen! Sie werden es sehen!)

Worum es Ihnen geht, ist ganz klar: Sie wollen, dass die, die heute auf der Butterseite sind, weiterhin auf der Butterseite sind (Abg. Strolz: Ist ja ein Blödsinn! – Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger) und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die G’schnalzten sind. Das geht nicht durch – leider für Sie, gut für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Heinzl: Das war einmal notwendig, das zu sagen, dass ihr einmal wisst, wo es langgeht!)

10.05


Präsidentin Doris Bures: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Mag. Zakostelsky. – Bitte.

 


10.05.14

Abgeordneter Mag. Andreas Zakostelsky (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundes­kanzler! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe ZuhörerInnen und Zuse­herInnen! Ich möchte ausnahmsweise mit einem Zitat beginnen, auf das mich Herr Generalsekretär Kickl gebracht hat. Ich gebe ihm recht, wenn er davon spricht, dass eine Steuerreform ein Wirtschaftswachstum implizieren und bedeuten soll, dass es weniger Arbeitslose bedeutet, wenn sie eine Entlastung mit sich bringt.

Genau das, meine Damen und Herren, besprechen wir hier seit einem Jahr, das fordern wir, und nun steht tatsächlich die Umsetzung bevor, die Umsetzung einer Steuerentlastungsreform. Sie haben vollkommen recht, die Bedeutung des Wortes „Entlastung“ ist hier hervorzustreichen. In diesem Sinne ergeht auch wirklich die Einladung an die FPÖ, diese Steuerentlastungsreform heute mit zu beschließen. (Abg. Kickl: Wenn sie es nur wäre! – Ruf bei der FPÖ: Märchen!)

Man kann allerdings den NEOS eines nicht streitig machen, sie haben recht: Es gilt, die Arbeitslosigkeit aktiv zu bekämpfen, gar keine Frage. Es braucht – und das wollte gerade die ÖVP, die immer wieder darauf hinweist – Impulse, um die Unternehmerin­nen und Unternehmer, die das Land sehr stark mittragen, weiter zu fördern und zu unterstützen und die Unternehmer auch weiter zu entlasten. Hier bringt die Steuer­reform erste Impulse.

Enttäuschend ist aber – wir werden ja heute auf die Steuerreform im Detail noch zu sprechen kommen –, dass Klubobmann Strolz hier versucht, mit Panikmache dem Phänomen Bekämpfung der Arbeitslosigkeit entgegenzutreten. Die NEOS behaupten von sich selbst doch gerne, eine produktive Partei zu sein. Es hat allerdings anschei­nend nicht einmal zwei Jahre gedauert, bis aus dem vermeintlich frischen Wind im Hohen Haus ein Populismustornado geworden ist, der die Menschen verunsichert.


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(Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Strolz – die erhobenen Hände schüttelnd –: Oh!)

Meine Damen und Herren! Liebe Freunde der NEOS! Sie verwehren sich heute der Einsicht, dass genau diese Steuerreform die notwendigen Impulse liefert, die Gesamt­wirtschaft zu stimulieren, dabei müsste es doch gerade den sogenannten Liberalen einleuchten, dass die Senkung von Steuern diese gewünschten Effekte mit sich bringt. Anscheinend ist das inhaltliche Wissen auf dem Wege zum Populismus ein bisschen verloren gegangen; das tut mir, ganz offen gesagt, auch persönlich sehr leid.

Es steht fest, dass die Bundesregierung einen mutigen Schritt gegangen ist, die arbeitenden Menschen in unserer Gesellschaft mit einem Paket von 5,2 Milliarden € zu entlasten, ein Paket, das nicht auf Pump und auf neuen Schulden aufgebaut, sondern ein echtes Entlastungspaket ist, bei dem auch die Gegenfinanzierung steht.

Meine Damen und Herren! Liebe Freunde der NEOS! Die größte Tarifreform der Geschichte ist allein vom Volumen her unbestreitbar jene Steuerreform, die hier vorliegt. Wenn man das Thema dieser Aktuellen Stunde – „Die Steuerreform befeuert Arbeitslosigkeit“ – genauer betrachtet, dann könnte man meinen, dass die NEOS tatsächlich glauben, dass die Steuerreform die Arbeitslosigkeit zusätzlich steigen lässt. (Abg. Meinl-Reisinger: Ja! – Abg. Strolz: Ja, haben wir ja belegt!) Das Gegenteil kann doch nur der Fall sein.

Die renommierten Wirtschaftsforschungsinstitute WIFO und IHS bewerten die Steuer­reform ganz anders als Sie. (Abg. Strolz: Haben Gefälligkeitsgutachten erstellt!) Das WIFO rechnet mit einem zusätzlichen Anstieg der Zahl der Arbeitsplätze in der Größenordnung von 10 000; noch deutlich optimistischer ist das IHS, das bereits von 22 000 neuen Arbeitsplätzen spricht, die durch die Steuerreform geschaffen werden. Ganz im Gegenteil wirkt sich natürlich diese Steuerreform als große Tarifreform, als Entlastung für die vielen fleißig arbeitenden Menschen in unserem Lande aus.

Wie Bundeskanzler Faymann bereits richtig gesagt hat: Wir sehen auf der einen Seite ein Paket von 5 Milliarden € Entlastung und auf der anderen Seite die von Ihnen angesprochenen zusätzlichen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer in der Größenord­nung von 200 Millionen €; das unterstützt das Thema Entlastung ganz klar. Die Steuerreform ist also gesamtwirtschaftlich klar positiv zu bewerten, und – wie Kollege Lopatka bereits angesprochen hat – spätestens im Jahr 2017 werden nach all diesen Anlaufeffekten die entsprechenden Stimulanzen in Richtung des Bruttoinlandsprodukts eintreten.

Ein Paket von 5,2 Milliarden € zu bewegen bedeutet auch Mut, dieses Land weiter­zuentwickeln, dieses Land zu verändern. Mut bedeutet es allerdings natürlich auch, weitere Reformen zu setzen. Die Steuerentlastungsreform ist hier ein erster Schritt, das sei auch deutlich gesagt, ein Startschuss, und es gibt ja bereits die Übereinkunft, die hier auch vorliegt, die Lohnnebenkosten in Richtung Unternehmer weiter zu senken – das ist ein ganz wichtiger Ausblick –, ebenso die Verwaltung weiter einzu­dämmen und das Pensionssystem weiterzuentwickeln.

Ich glaube, man kann in Summe festhalten, dass den beiden Regierungsparteien da gemeinsam ein solider und zukunftsorientierter Wurf gelungen ist. Die Debatten über die weitere Stimulanz in Richtung Wirtschaft – und da schließt sich vielleicht der Kreis zu den NEOS wieder; daran werden wir gemessen werden – dürfen natürlich nicht verstummen. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Wir müssen die Wirtschaft ganz klar, auch im Sinne der Schaffung von Arbeitsplätzen, weiter entlasten. Die NEOS sind jederzeit eingeladen, wieder auf den Pfad der Lösungsorientierung zurückzukehren. Ich glaube, dass ihr das euch selbst und euren


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Wählern schuldig seid. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Matznetter.)

10.10


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fuchs. – Bitte.

 


10.10.54

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Laut Ministerratsvortrag möchte die Bundesregierung mit dieser Steuerreform zusätzliche Impulse für Wachstum und Beschäftigung generieren. Die einzigen Wachstumsbe­reiche, die ich erkennen kann, sind eine Zunahme der Arbeitslosigkeit, der Staats­schulden, der Arbeitskosten, der Bürokratie und der Abgabenquote. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Hauptschuld an der Lage unserer Wirtschaft liegt nicht in Europa, wie Sozial­minister Hundstorfer meint, sondern in Österreich – bei Sozialminister Hundstorfer selbst und seiner Reformblockade und bei vielen anderen Entscheidungen dieser Bundesregierung.

Wie intensiv unsere Bundesregierung an der Lösung des Problems der Rekord­arbeitslosigkeit arbeitet, zeigt sich daran, dass der im Mai zunächst für Juni und dann für Juli angekündigte Arbeitsmarktgipfel nun erst im September stattfinden soll. Da scheint man es nicht wirklich eilig zu haben, und die bis dato gemachten Vorschläge klingen nicht wirklich zielführend. Zum Beispiel möchte Sozialminister Hundstorfer die Überstunden höher besteuern und verkennt völlig, dass viele Arbeiter auf diese Überstunden angewiesen sind, weil sie sich sonst das Leben nicht mehr leisten können. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Richtig! – Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.)

Sogar eine Maschinensteuer hat der Sozialminister schon vorgeschlagen. Wann begreift dieser Sozialminister endlich, dass man mit neuen Steuern und Steuer­erhöhungen keine Arbeitsplätze schaffen beziehungsweise sichern kann? Die Arbeits­plätze werden mit Masse von den vielen heimischen Kleingewerbetreibenden und mittelständischen Unternehmen geschaffen. Diese sind das Rückgrat der heimischen Wirtschaft, und in Anbetracht der derzeitigen Rekordarbeitslosigkeit ist eine Entlastung der Klein- und Mittelbetriebe insbesondere bei den Lohnnebenkosten unbedingt erforderlich. (Beifall bei der FPÖ.) Was nützt den Bürgern eine Lohnsteuerentlastung, wenn sie keine Arbeit haben?

Die Bundesregierung macht aber genau das Gegenteil: Sie stellt die Unternehmer unter den Generalverdacht, Abgaben zu hinterziehen, und belastet die Klein- und Mittelbetriebe mit höheren Abgaben.

Diese Steuerreform wird durch eine lange Liste wirtschaftsfeindlicher Maßnahmen gegenfinanziert, wie zum Beispiel: Verlängerung der Abschreibungsdauer für Gebäude auf 40 Jahre; Erhöhung der KESt auf Gewinnausschüttungen von GmbHs; eine Familien-GmbH ist künftig mit einer Gesamtsteuerbelastung von 45,625 Prozent, und zwar ab dem ersten Gewinneuro, konfrontiert (Ruf bei der FPÖ: Unglaublich!); Einlagenrückzahlungen von GmbHs werden steuerlich erschwert; Abschaffung des Bildungsfreibetrags und der Bildungsprämie; Einführung einer versteckten Erbschafts- und Schenkungssteuer durch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer; Verteuerung von Betriebsübergaben; Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung, was den Faktor Arbeit weiterhin verteuert; Erhöhung der Immobilienertragsteuer; Erhöhung der Umsatzsteuer (Zwischenruf des Abg. Neubauer) und so weiter. – Ein


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klares Nein zu diesen wirtschaftsfeindlichen Maßnahmen, die diese Bundesregierung als Steuerreform bezeichnet! (Beifall bei der FPÖ.)

Die hohen Lohnnebenkosten sind arbeitsplatzschädlich und müssen sofort gesenkt werden. Die Abschaffung des Wohnbauförderungsbeitrags wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung, da der Wohnbauförderungsbeitrag ohnehin nicht mehr zweckgebun­den ist und von den Ländern überwiegend für schlechte Spekulationen und auch für die Fütterung des parteinahen Wohnbaugenossenschaftswesens verwendet wird.

Auch mit den Zwangsmitgliedschaftsbeiträgen an Arbeiterkammer und Wirtschafts­kammer gehört endlich aufgeräumt. Wenn ein Arbeitnehmer so wenig verdient, dass er keine Steuern zahlt, so ist das der Arbeiterkammer egal, die Arbeiterkammerumlage ist trotzdem fällig. Noch unglaublicher ist nur die Kammerumlage 1 der Wirtschaftskam­mer, deren Höhe sich vom Wert der Vorsteuern bemisst. Wenn also ein Unternehmer mehr investiert, was in Zeiten wie diesen ohnehin immer seltener der Fall ist, so erhöht sich automatisch die Kammerumlage 1. Das ist unglaublich!

Durch die Abschaffung der Wohnbauförderungsbeiträge und der Zwangsmitglieds­beiträge könnte man die Lohnnebenkosten um rund 1,8 Milliarden € im Jahr senken. Die Unternehmer wären dann wieder in der Lage, vermehrt in Humankapital zu investieren. Auch beim FLAF-Beitrag und beim IESG-Beitrag besteht Kürzungspoten­zial.

Summa summarum werden Wirtschaft und Bürger durch diese Steuerreform nicht entlastet, sondern belastet. Eine Entlastung der Klein- und Mittelbetriebe insbesondere bei den Lohnnebenkosten ist jedoch unbedingt erforderlich, um die Rekordarbeits­losigkeit zu senken. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Das hat einmal gesagt werden müssen!)

10.16


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 


10.16.18

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, die Arbeitslosigkeit ist erschreckend hoch, sie steigt weiter – und, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, es tut mir einfach leid, aber wenn es um das Thema Wachstum, Beschäftigung und Kampf gegen die Arbeitslosigkeit geht, dann ist diese Steuerreform sicher kein großer Wurf.

Ich habe sehr genau zugehört, wie die Vertreter der Regierungsparteien die ver­schiedenen Wirtschaftsprognosen zitiert haben. Sie alle haben verschwiegen, was das WIFO zum Thema Wirtschaftswachstum und Steuerreform sagt. Diese Zahl haben Sie verschwiegen: Es wird ein Wirtschaftswachstum von 0,1 Prozent durch eine Steuer­reform im Ausmaß von 5,2 Milliarden € prognostiziert. 0,1 Prozent! Wir würden mindes­tens 2 Prozent brauchen, um einen Einfluss auf die Arbeitslosigkeit feststellen zu können. Also leider: Die Steuerreform ist in puncto Kampf gegen die Arbeitslosigkeit sicher kein großer Wurf! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strolz.)

Wir werden heute noch oft Gelegenheit haben, über diese Steuerreform zu reden, deshalb nütze ich die Gelegenheit, wieder stärker auf die Arbeitslosigkeit, die Problematik auf dem Arbeitsmarkt hinzuweisen. Für uns Grüne ist völlig klar: Wenn es um die künftige Gestaltung des Arbeitsmarkts und um den Kampf gegen die Arbeits­losigkeit geht, dann müssen wir das Thema Arbeitszeit, Arbeitszeitverteilung und Arbeitszeitverkürzung endlich angehen. (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Einmal mehr muss ich Sie darüber aufklären – bitte schauen Sie sich endlich die entsprechenden Daten an –: Seit mindestens zehn


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Jahren geht die Menge der bezahlten Arbeitsstunden zurück! Es sind immer weniger bezahlte Arbeitsstunden vorhanden. Gleichzeitig wächst kontinuierlich das Arbeits­kräfte­potenzial, das heißt, immer mehr Menschen drängen auf den Arbeitsmarkt.

Wir haben da eine Schere! Und ich frage Sie, meine Damen und Herren, wie Sie mit dieser Schere umgehen, wenn nicht das Wachstum, das wir brauchen würden, um einen Turnaround zu schaffen, irgendwoher kommt. Wenn die Steuerreform das nicht schafft, die Reindustrialisierung das nicht schafft, Industrie 4.0 – das alles wird diese Schere nicht deutlich kleiner machen. Das müssen Sie leider zur Kenntnis nehmen.

Meine Damen und Herren! Es gibt unserer Einschätzung nach zwei mögliche Varian­ten. Das eine ist, Sie nehmen in Anbetracht dieser Schere in Kauf, dass in den nächsten Jahrzehnten die Arbeitslosigkeit weiter steigt. Das kommt die öffentliche Hand teuer. Arbeitslosigkeit ist sehr, sehr teuer – abgesehen von den sozialen, gesell­schaftlichen und politischen Problemen, die dadurch entstehen. Das ist Variante eins.

Variante zwei ist, dass Sie die vorhandene bezahlte Arbeit anders verteilen, besser verteilen, gerechter verteilen auf jene Leute, die auf dem Arbeitsmarkt aktiv sein wollen.

Meine Damen und Herren! Wie kann diese bessere Verteilung, diese gerechtere Verteilung funktionieren? – Natürlich brauchen wir als Erstes eine Arbeitszeitver­kür­zung für all jene, die noch in Vollzeit sind beziehungsweise mehr als voll arbeiten durch viele Überstunden und durch All-in-Verträge. – Erster Schritt: Arbeitszeitverkürzung. (Beifall bei den Grünen.)

Wir von den Grünen sagen aber auch, damit verbunden sein muss ein Arbeitszeit­flexibilisierungspaket. Das ist für uns völlig klar. Es braucht beides: Arbeitszeitverkür­zung, Arbeitszeitflexibilisierung, intensive Verhandlungen. Es sind viele Fragen zu klären. Wie gehen wir mit dem Problem des Lohnausgleichs um? Da dürfen die Unter­nehmer nicht alleingelassen werden. Aber: Auch Arbeitslosigkeit kostet eine Menge Geld. Die öffentliche Hand muss Unternehmen beim Einstieg in die Arbeitszeitver­kürzung unterstützen, das steht für uns außer Frage.

Meine Damen und Herren! Was bedeutet für uns von den Grünen Flexibilität, Arbeits­zeitflexibilität? – Klar ist, Flexibilisierung darf nicht mehr Belastung ohne entsprechende Gegenleistung bedeuten. Das steht außer Frage. Aber Flexibilität ist ein modernes Bedürfnis, ein modernes Bedürfnis bei den Unternehmen, aber auch bei den Arbeit­nehmern und Arbeitnehmerinnen, und dem muss entsprochen werden.

Ich hoffe, die Regierung geht nach der Steuerreform jetzt wirklich effektive Maßnah­men in Richtung Bekämpfung der Arbeitslosigkeit an. Ja, es braucht endlich diesen Standort- und Arbeitsmarktgipfel, der hoffentlich seriös geführt wird. Dort muss Arbeitszeitverkürzung ein Thema sein. Und dann brauchen wir Pilotprojekte, Unter­stützungen für Unternehmen, die in das Thema Arbeitszeitverteilung hineingehen. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Das ist der grüne Vorschlag. Ich bin ganz sicher, die Verteilung von Arbeitszeit bringt uns am Arbeitsmarkt weiter. Kürzere Arbeitszeiten gerecht verteilt, moderne Arbeits­zeit­flexibilisierung – das wäre gut für die öffentliche Hand, für die öffentlichen Finanzen. Das wäre gut für die Unternehmer 

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, ich ersuche Sie, zum Schluss zu kommen!

 


Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (fortsetzend): Ich bin beim Schluss. Schließlich und endlich wäre der grüne Vorschlag ganz sicher auch gut für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Österreich. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

10.22



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 78

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Nachbaur. – Bitte.

 


10.22.26

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Herr Minister! Verehrte Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Steuerzahler! Die Arbeitslosigkeit steigt und steigt und steigt. Die meisten Probleme sind hausgemacht, wie wir wissen: Reformstau, zu viel Bürokratie, Rekord­steuern und insbesondere Schuldenmacherei – wir sind jetzt schon bei 89 Prozent. Ein neuer Rekord!

Fitch hat die Wachstumsprognose für 2015 von 1,6 Prozent auf 0,8 Prozent reduziert. Wachstum halbiert! Fitch sagt auch, die Steuersenkung wird nicht ausreichen, um den Rückgang beim Wachstumspotenzial auszugleichen. Sehr geehrte SPÖ-geführte Regierung! Das wissen Sie offensichtlich selbst, denn sonst würden Sie sich nicht mit der SPÖ und mit den Gewerkschaften, die im Übrigen genauso in links-romantischen Milchmädchenrechnungen wie die Grünen spezialisiert zu sein scheinen, Gedanken über einen Überstunden-Euro und über Arbeitszeitverkürzung machen. Die 35-Stunden-Woche war nämlich für Frankreich der Turbo zum wirtschaftlichen Niedergang. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Seit die SPÖ wieder den Bundeskanzler stellt, steigt die Arbeitslosigkeit ständig – genauso wie die Schulden- und die Staatsquote. Seit die SPÖ wieder den Bundes­kanzler stellt, scheint es eine immer größere Kluft zwischen den echten Problemen des Landes und dem, womit sich die Regierung zeitaufwendig beschäftigt, zu geben, nämlich Ampelpärchen, Bundeshymne, Binnen-I, Gendering, Uhudler, Song Contest, Registrierkassen und zuletzt Offenlegung von Konten und Sparbüchern. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

Die sogenannte Steuerreform, die sich die Bürger ohnehin selbst bezahlen, wird hier keinen Beitrag leisten, wie eben die Ratingagentur Fitch sagt. Das ist nur die längst überfällige Tarifreform, mit der man den Bürgern einen Teil des Geldes wieder zurück­gibt, das man ihnen, undemokratisch legitimiert, eigentlich weggenommen hat. Aber die Steuerstufen wurden ja bekanntlich nicht indexiert, das heißt, dieser vorerst erfreuliche Effekt wird bald verpuffen.

Es gibt Tausend Baustellen in unserem Land, die einen Einfluss auf diese katastro­phale Lage auf dem Arbeitsmarkt haben. Eine besonders dringende Baustelle möchte ich jetzt herausstreichen, nämlich die Russland-Sanktionen. Die österreichische Wirtschaft ist mit der russischen sehr eng verzahnt, die Russland-Sanktionen werden Österreichs Wirtschaft langfristig viel stärker treffen als zunächst angenommen. Eine Studie des politisch wirklich unverdächtigen Wirtschaftsforschungsinstituts geht davon aus, dass im Extremfall 45 000 Arbeitsplätze wegfallen. 45 000 Arbeitsplätze! Sollten die Sanktionen noch einmal verschärft werden, kann der Export nach Russland um ein Viertel einbrechen. Das entspricht einem Verlust der Bruttowertschöpfung von 2,9 Milliarden €.

Von den gefährdeten Arbeitsplätzen kommen rund 4 000 aus dem Einzelhandel. Die Handelsvermittlung und der Großhandel verlieren laut Berechnungen des Wifo über 3 000 Arbeitsplätze. Ein ähnliches Ausmaß nimmt der Jobabbau bei den Dienstleis­tungen im Bauwesen, im Beherbergungs- und Gaststättenwesen sowie im Maschinen­bau an. Auch der Tourismus wird natürlich bei den anhaltenden Sanktionen dauerhaft extrem geschädigt.

Die Wifo-Studie sagt wortwörtlich: „Im Vergleich zu den anderen EU-27 Ländern leidet Österreich aufgrund seiner engen Lieferbeziehungen in einigen Ländern mit


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einem hohen Exportanteil nach Russland () stärker unter den indirekten Effekten der Russlandkrise als andere europäische Länder.“

Also, sehr geehrte Regierung, nehmen Sie die Russland-Sanktionen zurück, die Russ­land ohnehin nur weiter in die Militarisierung hineintreiben und gerade die autoritären Tendenzen noch verstärken anstatt bremsen. (Beifall beim Team Stronach.)

Bessern Sie noch einmal nach bei der Steuerreform! Entlasten Sie die Wirtschaft! Stellen Sie bei der Gegenfinanzierung ausschließlich auf die Verwaltungsreform ab und reden Sie sich bitte nicht auf irgendeine Konjunkturflaute, die es angeblich europaweit gibt, aus, denn die gibt es nämlich nicht. Ein Blick nach Deutschland genügt: Deutschland schreibt schwarze Zahlen. 2015 ist das vierte Überschussjahr in Folge. Den Grundstein für das Wirtschaftswachstum legte übrigens ein sehr kluger Sozialdemokrat, Herr Schröder, mit seiner Agenda 2010.

Horst Seehofer gab unlängst bei einem Besuch in der Steiermark das Rezept des deutschen Erfolgs preis, und zwar sagte er: Die Unternehmen in Bayern sind Vorbilder, nicht Feindbilder. (Beifall beim Team Stronach.)

10.27


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte.

 


10.27.56

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, von wem das gekommen ist, ich weiß nicht, ob vom Herrn Kollegen Katzian oder vom Herrn Kollegen Zakostelsky, jemand hat gesagt, er wünscht sich einen positiven Einstieg der NEOS. (Abg. Katzian: Ich war es nicht!) Den kann ich Ihnen gerne geben oder den würde ich Ihnen gerne geben.

Wir haben eine Vision, diese Vision würde heißen, dass wir hier stehen und davon sprechen könnten, dass es in diesem Land eine Aufbruchsstimmung gibt, in der Unternehmerinnen und Unternehmer sagen: Ja, das ist großartig, ich investiere wieder! Start-ups werden gegründet. Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer finden Jobs. Eine Trendumkehr auf dem Arbeitsmarkt ist eingeleitet.

Aber leider kann ich Ihnen dieses positive Bild nicht zeichnen. Die Stimmung ist verdammt schlecht, wirklich schlecht. Herr Kollege Katzian! Wenn Sie sagen, dass wir für jene eintreten, die auf der Butterseite sind, dann bitte ich Sie ganz herzlich, zu Einzelunternehmern, zur Schneiderin ums Eck, zum Marktstandler am Meiselmarkt zu gehen, wo auch immer, und reden Sie mit diesen Unternehmern, die teilweise um 1 Uhr, 2 Uhr in der Früh aufstehen, zum Großhandel fahren (Abg. Höbart: Die wollen mit  nichts zu tun haben!), dort ihr Obst und Gemüse kaufen, dann zum Markt bringen und am Abend bis 18 Uhr, 19 Uhr offen haben, und die alle durch die Bank sagen: Die Stimmung ist schlecht! Ich kann es mir im Moment nicht leisten, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einzustellen! (Zwischenruf des Abg. Katzian.)

Ein Grund dafür ist diese Steuerreform, diese Tarifreform. Das haben wir mit dieser Umfrage belegt. Ein Großteil der Unternehmer sagt: Ich würde sehr gerne, aber ich kann nicht, es geht sich einfach nicht aus! – Das sind nicht jene, die auf der Butterseite sind. Ich lade Sie ein: Gehen Sie dort hin, reden Sie mit diesen Menschen! (Beifall bei den NEOS.)

Diese Tarifreform – Sie sprechen ja selbst schon von einer Tarifreform – ist auf zwei Dinge gebaut: Das eine ist, Sie versuchen, den Konsum anzukurbeln. – Ja, das ist natürlich immer eine legitime Möglichkeit, Wachstum zu schaffen. Gleichzeitig wissen


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Sie aber, Sie können Unternehmer/Unternehmerinnen nicht dazu bewegen zu inves­tieren.

Niedrige Zinsen gibt es schon seit Langem, trotzdem wird nicht investiert; trotzdem wird nicht investiert, das wäre aber wichtig. Nur über Konsum wird es nicht funk­tionieren, Herr Katzian, und das wissen Sie!

Herr Kollege Strolz hat auf dieses CFO-Barometer hingewiesen. Wissen Sie, was die CFOs in Österreich als größtes unternehmerisches Risiko bezeichnen? – Das ist nicht die geopolitische Lage, sondern das ist die Überregulierung seitens der Bundes­regierung. Zwei Drittel der CFOs in Österreich sagen, das größte unternehmerische Risiko für mich ist, dass ich nicht weiß, was der Regierung als Nächstes wieder einfällt, um uns mit Regulierung zu belasten. (Zwischenruf des Abg. Katzian.) Und da wundern Sie sich, dass wir eine halbe Million Arbeitslose in diesem Land haben?! Das ist wirklich kein Wunder.

Ich möchte noch auf ein Thema zu sprechen kommen, das auch angesprochen wurde, das ist das Thema Bildung. Das ist der nächste Bereich, in dem unseres Erachtens diese Bundesregierung wirklich gnadenlos versagt. Dieses Hütchen-wechsle-Dich der Landeshauptleute in dieser Reformgruppe ist eigentlich ein Armutszeugnis für die Reformkraft, die angebliche Reformkraft dieser Bundesregierung.

Ich werde Ihnen sagen – es ist auch angesprochen worden –, was das mit Arbeits­losigkeit zu tun hat. Wir sind nicht in der Situation, überhaupt nicht in der Situation, weder in Österreich insgesamt noch am wenigsten in Wien, dass wir es uns leisten können, weiterhin Jahr für Jahr Pflichtschulabgänger zu haben, die nicht sinnerfassend lesen können, wo ein Drittel der Schülerinnen und Schüler – das müssen Sie sich vorstellen: ein Drittel! –, die die Pflichtschule in Wien verlassen haben, Risikoschüler im Bereich Mathematik sind. (Abg. Kickl: Könnte das etwas mit der Zuwanderung zu tun haben? Ist das vorstellbar?)

Das sind enorm hohe Zahlen, durch Ausbildungsgarantien in Wirklichkeit beschönigt. Die Arbeitslosigkeit, der direkte Weg zum AMS ist vorprogrammiert. In diesem Bereich ist es dringend notwendig, eine Reform zu machen. Aber auch da bringen Sie nichts zusammen, außer dass Sie darüber diskutieren, welcher Landeshauptmann in dieser Reformgruppe sitzt. Das ist den Eltern wurscht, das ist den Schülern wurscht, das ist den Lehrern wurscht, das ist uns wurscht. Wir wollen hier endlich eine Reform sehen. Das ist dringend an der Zeit! (Beifall bei den NEOS.)

Ich will eine Aufbruchsstimmung in diesem Land, Herr Kickl, und ich will eine Trend­wende. Ich will sie aber ohne Sie, und das wissen Sie, denn wofür Sie stehen, ist keine Aufbruchsstimmung, ist kein Aufbruch (Abg. Kickl: Das wird aber schlecht für Sie ausgehen! – Zwischenruf des Abg. Strache), sondern ein nationalistischer Damm­bruch, und den will ich am allerwenigsten. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Kickl: So ein Schmarrn! Aggression ist auch eine Form von Zuneigung!)

10.32


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. – Danke, Herr Bundeskanzler.

10.33.00 Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.


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Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 5569/J bis 5810/J

Schriftliche Anfrage an die Präsidentin des Nationalrates:

Zurückziehung: 17/JPR

2. Anfragebeantwortungen: 4366/AB bis 4769/AB

3. Regierungsvorlage:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes (Polizeiliches Staatsschutzgesetz – PStSG) erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (763 d.B.)

4. Weitere Vorlage:

Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016; Ergänzung der Regierungsvor­lage (Zu 684 d.B.)

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Monatserfolg Mai 2015, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 72 BA)

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Bürgerinitiative Nr. 77 betreffend „Unfallopfer (Qualitätskontrolle bei Gerichtsgut-ach­tern/Novellierung des Schadenersatzrechts)“

Bürgerinitiative Nr. 78 betreffend „Wertschätzung Familienarbeit - Faire Kinderbetreu­ungs­finanzierung für alle“

Bürgerinitiative Nr. 79 betreffend „der Aufhebung bzw. nicht Beschließung des Staats­schutzgesetzes (Bundesgesetz 110/ME XXV.GP)“

Zuweisungen auf Ersuchen des Ausschusses für Petitionen und Bürgerini­tiativen an andere Ausschüsse:

Justizausschuss:

Bürgerinitiative Nr. 53 betreffend „Herausnahme von Cannabis aus dem Österreichi­schen Suchtmittelgesetz“

Bürgerinitiative Nr. 63 betreffend „Mehr RECHTE für Tiere!“

Unterrichtsausschuss:

Bürgerinitiative Nr. 64 betreffend „Aufstockung der Vorbereitungsstunden bei der mündlichen Matura der standardisierten kompetenzorientierten Reife- und Diplom­prüfung“


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2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Finanzausschuss:

Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg zur Änderung des am 18. Oktober 1962 in Luxemburg unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkom­men und vom Vermögen (699 d.B.)

Übereinkommen über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwick-lungs­fonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (727 d.B.)

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Turk­menistans zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (773 d.B.)

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2015/9 (III-185 d.B.)

Volksanwaltschaftsausschuss:

Sonderbericht der Volksanwaltschaft über die Wahrnehmungen des Prüfungsverfah­rens zum Anhaltezentrum Vordernberg (III-188 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Gesundheitsausschuss:

Lebensmittelsicherheitsbericht 2014 der Bundesministerin für Gesundheit (III-189 d.B.)

Kulturausschuss:

Kulturbericht 2014, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien (III-186 d.B.)

Kunstbericht 2014 der Bundesregierung (III-187 d.B.)

Verkehrsausschuss:

Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH 2014, vorgelegt vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (III-192 d.B.)

Sicherheitsbericht 2012 der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes, vorgelegt vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (III-193 d.B.)

C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO) und der Vor-bereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) über einen Bildungsbeitrag


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Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sonderverwaltungszone Hongkong der Volksrepublik China über die Rechts­hilfe in Strafsachen

Aufnahme der Verhandlungen über den Abschluss des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China über die Rechtshilfe in Strafsachen

*****

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2, 3 und 4, 5 bis 8, 10 bis 13, 18 und 19 sowie 22 und 23 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 128, FPÖ 119, Grüne 100 sowie STRONACH und NEOS je 52 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, im Rahmen dieses Beschlusses je 26 Minuten. Darüber hinaus wird die Redezeit von Abgeordneten, die keinem Klub angehören, auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.34.381. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (683 d.B.): Bundes-verfassungsgesetz, mit dem das Endbesteuerungsgesetz geändert wird (748 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (685 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Kontenregisters und die Konteneinschau (Kontenregister- und Konteneinschaugesetz – KontRegG), das Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen (Kapitalabfluss-Meldegesetz) und das Bundesgesetz zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSG) erlassen, das EU-Amtshilfegesetz und das Amtshilfe-Durchführungs­ge­setz geändert werden (749 d.B.)

 



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Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 und 2 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster gelangt Herr Klubobmann Strache zu Wort. – Bitte.

 


10.35.49

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden natürlich heute im Rahmen der Steuerreform- oder besser der Tarifumschichtungs­debatte, wenn man es korrekt bezeichnet, erleben, dass man sich aufseiten der Regierung wieder gegenseitig auf die Schulter klopfen wird; wir haben das ja schon im Rahmen der Aktuellen Stunde teilweise erlebt.

Man klopft sich auf die Schulter und beteuert, wie gut und großartig alles angeblich sei, aber in Wirklichkeit ist diese Steuerreform im wahrsten Sinne des Wortes ordentlich missglückt, anders kann man es nicht bezeichnen. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist eine missglückte Steuerreform, bei der viele, viele Chancen verpasst worden sind. Gerade im Bereich der Ausgaben sind wir heute Europameister, da hat man nicht angesetzt, Ausgaben zu reduzieren. Man hat im Bereich der Verwaltung nicht dafür Sorge getragen, die entsprechenden Reformen umzusetzen, um Ausgaben zu senken, um dann dieses Geld genau dort ankommen zu lassen, wo man es braucht, nämlich für nachhaltige Steuerentlastungen.

Dieses Steuerreformgesetz beinhaltet eben keine Steuerreform, sondern lediglich eine Lohn- und Einkommensteuertarifumschichtung, verbunden mit zahlreichen zusätz­lichen Steuererhöhungen und Steuerbelastungen. Diese werden nämlich am Ende bleiben.

Sie haben zwar einerseits – das ist löblich – in einem Bereich richtig angesetzt, näm­lich bei der Senkung des Eingangssteuersatzes, das alleine ist aber zu wenig. Sie senken zu Recht den Eingangssteuersatz, sorgen aber nicht dafür, dass die kalte Progression nachhaltig ausgeglichen wird. Und genau das ist das Problem. Das heißt, es wird in kürzester Zeit, nämlich innerhalb von zwei Jahren, diese Senkung des Eingangssteuersatzes und das, was mehr netto vom Brutto überbleibt, verpuffen, wenn Sie nicht endlich das tun, was wir heute auch in einem Abänderungsantrag einbringen werden, nämlich die regelmäßige Anpassung der Tarifstufen sicherzustellen. Das ist notwendig. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Sie haben letztlich damit nicht mehr und nicht weniger gemacht, als heute schon angesprochen wurde: das, was man den fleißigen Menschen seit dem Jahr 2009 weggenommen hat, nämlich über 5 Milliarden € durch die kalte Progression, halt jetzt kurzfristig einmal zurückzugeben und in zwei Jahren durch die kalte Progression wieder auffressen zu lassen.

Na, gute Nacht, wenn Sie das als eine Entlastung bezeichnen (neuerlicher Zwischen­ruf das Abg. Krainer), na ja, dann ist das wirklich nichts anderes als ein nicht schönes Schauspiel, Herr Krainer. Aber gut, von Ihnen erwartet man auch nichts, Herr Krainer. Sie haben mit Arbeitnehmervertretung überhaupt nichts mehr zu tun. Sie werden in Wien dafür die Rechnung präsentiert bekommen, aber das ist ein eigenes Kapitel. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie haben neben dem Nullsummenspiel durch die kalte Progression letztlich auch eine Vielzahl an Steuererhöhungen zu verantworten – Steuererhöhungen, die die kleineren und mittleren Unternehmer treffen, die die Arbeitnehmer treffen und die Pensionisten,


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die Sie im Stich lassen, Herr Krainer. Das ist sozialdemokratische Politik. (Beifall bei der FPÖ.)

Na, gute Nacht! Mindestpensionisten, jene, die Ausgleichszulagenbezieher sind, bleiben völlig auf der Strecke! Die bekommen in Zukunft nicht einmal diese 110 € im Jahr. Diese haben Sie völlig im Stich gelassen: 230 000 Mindestpensionisten als Aus­gleichszulagenbezieher. Das zeigt Ihre soziale Kälte und dass Sie von Gerechtigkeit im sozialen Bereich gar nichts mehr halten und deshalb auch zu Recht eine Absage nach der anderen von Wahl zu Wahl erleben.

Und das wird in Wien natürlich den Höhepunkt erreichen, Herr Krainer. Ich freue mich schon, wenn wir über diese Soziale-Gerechtigkeit-Debatte dann weiterdiskutieren werden. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)

Aber nehmen wir auch die Erhöhung der Kapitalertragsteuer auf 27,5 Prozent – eine nächste Steuererhöhung, die nachhaltig bleiben wird, während die Steuersenkung durch die kalte Progression verpuffen wird. Das trifft natürlich nicht nur kleinere und mittlere Unternehmen. Nein, es trifft auch den Voest-Arbeiter, Herr Jan Krainer, auch den Voest-Arbeiter betrifft es, der aufgrund der Mitarbeiterbeteiligung bei den Aktien natürlich doppelt davon betroffen ist.

Es kommt durch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer zur Einführung einer ver­steckten Erbschafts- und Schenkungssteuer. Na, gute Nacht! Genau das steckt sich eh die SPÖ auf ihr Fahnderl, aber in Wirklichkeit ist da wieder die ÖVP umgefallen und hat eine versteckte Erbschafts- und Schenkungssteuer über die Hintertür eingeführt. (Beifall bei der FPÖ.)

Weiters gibt es die Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage im Bereich der Sozial­versicherung, was natürlich den Faktor Arbeit weiter belastet. Na, gute Nacht, zum Thema: Entlastung des Faktors Arbeit.

Und wo sind die Senkungen der Lohnnebenkosten, die genau den Wirtschaftsimpuls bringen könnten? Nichts dergleichen ist der Fall.

Aber zusätzlich wird eine klassische Erhöhung der Mehrwertsteuer von 10 Prozent auf 13 Prozent in vielen Bereichen festgesetzt, und letztlich erleben wir genau hier Ihre Wirtschafts- und Arbeitsmarktimpulse, von denen Sie gesprochen haben. Handelt es sich um die Wirtschafts- und Arbeitsmarktimpulse, von denen Sie vorher sprachen? Also ich erkenne dies nicht, genau das Gegenteil ist der Fall.

Und das führt natürlich dazu, dass wir in Zeiten einer Krise, einer Rezessions­entwick­lung keine Ankurbelung des Wirtschaftsstandortes erleben und keine Ankurbelung zur Schaffung neuer Arbeitsplätze möglich ist, sondern, im Gegenteil, eher eine Zuspitzung der Zahl der Arbeitslosen festzustellen ist. Und genau das ist unverantwortlich. Hier hätte man rechtzeitig gegensteuern können, um in Zeiten dieser Krise von einer Rekordarbeitslosigkeit wegzukommen. Dies ist nur möglich durch nachhaltige Steuer­senkungen, durch Wirtschaftsimpulse, durch Impulse, aufgrund derer sich Konzerne und Betriebe auch in Österreich ansiedeln wollen und damit Arbeitsplätze schaffen. Aber das ist leider Gottes hier nicht gegeben. (Beifall bei der FPÖ.)

Und wir haben letztlich eine Entwicklung, wo angesichts der derzeitigen Rekordarbeits­losigkeit natürlich auch die kleineren und mittleren Betriebe leider nicht entlastet, sondern eher belastet werden und leider keine Lohnnebenkostensenkung der Fall ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie gehen her und stellen die Unternehmer unter Generalverdacht. Da werden doch alle Unternehmer unter Generalverdacht gestellt, Steuer- und Abgabenhinterzieher zu sein. Dann kommt man noch mit ent­sprechenden Registrierkassenverpflichtungen oder mit dem generellen Rauchverbot,


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wodurch man in Wahrheit ganze Wirtschaftszweige unter Druck setzt und in Schwierigkeiten bringt. Sind das Ihre Wirtschaftsimpulse für die Gastronomie und den Tourismus? Ich meine, Sie gehen her und heben auch die Abschreibungsdauer für Gebäude im Sinne der Vereinfachung des Steuerrechts auf 40 Jahre an. Bezüglich Gewinnausschüttungen von GmbHs, sprich Familien-GmbHs, wird man künftig mit einer Gesamtsteuerbelastung von 45,6 Prozent ab dem ersten Gewinn-Euro rechnen müssen. Sind das die Wirtschaftsimpulse, die Sie angeblich so tollerweise umgesetzt haben? Das Gegenteil ist der Fall. Sie schaffen den Bildungsfreibetrag und die Bildungsprämie ab. Sind das die Impulse, die hier in Österreich eine positive Wirkung haben sollen?

Sie gehen unter Rot-Schwarz her und verteuern die Betriebsübergaben durch die Erhöhung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Sind das die tollen Impulse durch die sogenannte ehemalige Wirtschaftspartei ÖVP? Sie haben abge­dankt als Wirtschaftspartei, liebe ÖVP! Anders kann man das nicht bewerten. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

Das ist ein Armutszeugnis, das uns da heute vorliegt, wo Sie aber hergehen und noch immer versuchen, das als tolle Reform, als tolle Steuersenkung zu verkaufen, obwohl der letzte Österreicher längst kapiert hat, dass das ein reines Täuschungsmanöver ist.

Rot-Schwarz erhöht die sozialversicherungsrechtliche Höchstbeitragsgrundlage und verteuert damit letztlich auch den Faktor Arbeit. Eine Senkung der Lohnnebenkosten wird auf die lange Bank geschoben, und erst ab 2018, sagen Sie, kann diese unter der Voraussetzung der budgetären Deckung eventuell kommen. Na, gute Nacht! Die wird wahrscheinlich nie kommen. Das bedeutet eben, dass wir mit einer großen Wahr­scheinlichkeit diese Deckung nicht erreichen werden, nachdem das Griechenland-Geschäft der Frau Fekter schon nicht aufgegangen ist.

Tolle Prognosen, die wir von ÖVP- und SPÖ-Politikern in den letzten Jahren gehört haben, was alles ein Geschäft sein wird! Ich erinnere etwa an den Europäischen Stabilitätsmechanismus, wo es darum geht, eine Schuldenunion zu entwickeln und damit den Maastricht-Vertrag eiskalt zu brechen, sprich eigene europäische Verträge zu brechen, wobei mit grüner Mithilfe auch noch Milliarden zusätzlich nach Griechen­land gezahlt worden sind, die wir uns heute aufzeichnen können. Na, gute Nacht!

Und wenn wir jetzt nicht lernfähig sind, dann werden wir den Schaden dort weiter erhöhen, weitere Hilfen werden runterfließen. Der Schaden wird noch einmal potenziert werden. Ein ähnliches Schauspiel wie bei der Hypo Alpe-Adria, wo man jahrelang nicht bereit war, endlich tätig zu werden, und auch nicht die Konsequenzen daraus gezogen hat.

Und die Familien haben Sie gänzlich vergessen, liebe ÖVP! Lediglich 2 Prozent der Steuerreform werden den Familien durch die Verdoppelung des Kinderfreibetrags zukommen. Das ist nicht wirklich die große familienpolitische Entlastung, welche notwendig wäre. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Die 230 000 Mindestpensionisten, Herr Krainer, die Ausgleichszulagenbezieher wer­den völlig durch die Finger schauen. Da werden wir heute auch einen Antrag stellen und einmal schauen, wie da die soziale Gerechtigkeit der SPÖ aussieht und ob Sie hier endlich bereit sind, eine notwendige Korrektur zu machen. Denn genau die brauchen es, sie haben wirklich Monat für Monat zu wenig, um durchzukommen, und die brauchen jeden Cent. Und da geht es um fast lächerliche 10 € pro Monat, die Sie ihnen versagen. Also das ist nicht wirklich sozial gerecht.


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Und da werden wir natürlich heute einen Abänderungsantrag einbringen, um einmal zu schauen, wie es ausschaut, wenn es um die Gerechtigkeit gegenüber diesen kleinen Mindestsicherungsbeziehern geht.

Aber an den Steuerprivilegien von Privatstiftungen, bei Großkonzernen durch die Gruppenbesteuerung wird nicht gerüttelt. Das ist offenbar auch der neue Ansatz der Sozialdemokratie. Diese lässt man weiter außen vor mit Hunderten Millionen Euro, die man sich jährlich entgehen lässt, wo man einmal ansetzen könnte. Diesbezüglich werden wir einen Antrag einbringen, wonach grenzüberschreitende Gruppenbesteue­rung auf die Mitgliedstaaten der EU und des EWR eingeschränkt wird und endlich auch die ausländischen Verluste, die im Inland verwertet werden, spätestens nach drei Wirtschaftsjahren auch im Inland nachversteuert werden müssen. Das wäre einmal ein sozial gerechter Ansatz, die wirklich Großen, die es sich heute richten können, auch einmal entsprechend zur Verantwortung zu ziehen und nicht außen vor zu lassen, Herr Jan Krainer von der Sozialdemokratie! (Beifall bei der FPÖ.)

Der größte Sündenfall kommt erst, den haben Sie schon angekündigt, nämlich das gute österreichische Bankgeheimnis abzuschaffen, um jeden Bürger zum gläsernen Menschen zu machen, um auch auf Omas Sparbuch schauen zu können, um jede Kontobewegung kontrollieren zu können im Sinne des gläsernen Menschen, wo letzt­lich jeder Bürger und Staatsbürger verdächtigt wird und offenbar mit Ihren Methoden irgendwelchen Unregelmäßigkeiten vorgebeugt werden soll.

Dazu sage ich: Das leichte Stirnrunzeln eines Finanzbeamten soll genügen, um in das Konto eines jeden Bürgers Einblick nehmen zu können. Na, gute Nacht! (Abg. Glawischnig-Piesczek: So ein Blödsinn!) Na ja, da spielen die Grünen wieder mit, denn sie sind ja nichts anderes als die Fortsetzer von Rot-Schwarz. Dort, wo Rot-Schwarz keine Mehrheit mehr hat, kommen die Grünen, um Rot-Schwarz fortzusetzen und keine politische Veränderung möglich zu machen. (Beifall bei der FPÖ.) Das muss man sichtbar machen. Das ist doch keine Wende! (Abg. Steinhauser: Ihr wollt ja nichts verändern! Ihr wollt ja keine Veränderungen!)

Die Rosaroten, die letztlich sagen, sie wollen eine Veränderung, wollen letztlich auch nichts anderes als die rot-schwarze Politik als möglicher dritter Mehrheitsbeschaffer fortsetzen. Das zeigt, die einzige Alternative in Österreich ist die Freiheitliche Partei, und das erkennen auch immer mehr Bürger. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei den Grünen.) Denn alles andere, was hier in diesem Haus sitzt, sind Mogelpackungen, kleine Mehrheitsbeschaffer von Rosarot bis Grün, die jederzeit bereit sind, diese falsche rot-schwarze Politik fortzusetzen. Das ist keine Veränderung! Das ist die Fortsetzung des heutigen negativen Belastungskurses in Österreich. Wer wirklich Veränderung will, der kann diese mit der Freiheitlichen Partei durch seine Stimme, der er Kraft verleiht, auch herbeiführen – siehe Burgenland, demnächst in Oberösterreich, aber auch in Wien. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Genau darum geht es; ich sage: Wir wollen Veränderungen nachhaltiger Art und keine Fortsetzung des rot-schwarzen Belastungskurses. Wir wollen endlich diese rot-schwarze Mogelpackung ablösen und positive Effekte sicherstellen, die dieses Land braucht. (Beifall bei der FPÖ.) Und wir brauchen ein Wirtschaftswachstum. Wir brauchen letztlich Anreize für die Wirtschaft, Entlastungen für die Wirtschaft, Entlas­tungen, damit kleinere und mittlere Unternehmen, Einzelbetriebe endlich wieder Luft zum Atmen haben und endlich durch Steuerentlastungen, Lohnnebenkostensen­kungen auch die Möglichkeit bekommen, wieder Arbeitsplätze zu schaffen. Das ist letztlich das Gebot unserer Zeit. (Zwischenrufe bei den Grünen.)


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Aber genau das finden wir heute hier nicht. Und ich sage: Das ist kein Paket, worauf Sie stolz sein können, meine sehr geehrten Damen und Herren! Da sollten Sie wirklich einmal in sich gehen und ein bisschen in Selbstreflexion leben. (Beifall bei der FPÖ.)

10.48


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Wöginger zu Wort. – Bitte.

 


10.48.15

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Strache, zwei Anmerkungen zu Ihrer Rede: Zum einen sollten Sie sich nicht hier herausstellen und als freiheitlicher Obmann von der Hypo Alpe-Adria sprechen, denn es war Ihre abgehobene freiheitliche Partie in Kärnten, die dieses Desaster zu verantworten hat, Herr Kollege Strache! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Zum Zweiten: Sie bringen seit Monaten in diesem Hohen Haus Anträge ein, wo es um Steuerentlastung geht. Jetzt liegt die größte Entlastung seit Jahrzehnten vor, die diese Bundesregierung gemeinsam heute hier umsetzen wird – ein 5,2 Milliarden schweres Paket.

Und was tun Sie? – Sie gehen hier heraus und kritisieren einzelne Gegenfinanzie­rungs­maßnahmen. Wir werden Sie auch beim Wort nehmen, meine Kolleginnen und Kollegen von der Freiheitlichen Partei! Kommen Sie heute dem nach, was Sie seit Monaten fordern, nämlich eine Steuerentlastung für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, und stimmen Sie diesem Gesetzespaket endlich auch zu! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Der Bevölkerung wird ja von den Freiheitlichen der Eindruck vermittelt, dass diese Steuerreform keine Entlastung wäre. Meine Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Das ist einfach unrichtig. Das ist purer Populismus. Es ist ein 5,2-Mil­liarden-Paket, 4,5 Milliarden davon gehen alleine in den Tarif, den Lohn- und Einkom­mensteuertarif. Das betrifft alle Menschen, die Steuern bezahlen. 400 Millionen, meine Damen und Herren, gehen in den Bereich der Niedrigverdiener, die unter 1 200 € brutto verdienen, die zum Großteil Teilzeitkräfte in diesem Lande sind und die in Zukunft – ab 1. Jänner 2016 wird diese gesamte Reform wirksam – 400 € pro Jahr in Form einer Sozialversicherungsgutschrift rückerstattet bekommen.

Weiters werden Pensionistinnen und Pensionisten unter Anrechnung ihrer Ausgleichs­zulage mit 110 € pro Jahr profitieren, ebenfalls in Form einer Sozialversicherungsgut­schrift. Und das reden Sie alles schlecht, meine Damen und Herren, das ist einfach nicht in Ordnung! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Wir verdoppeln auch den Kinderfreibetrag von 220 auf 440 €. Es war ein großes Anliegen auch meiner Fraktion, der ÖVP, hier ein Signal zu setzen und auch im steuerlichen Bereich dort, wo Kinder zu Hause sind, eine stärkere Entlastung vorzu­nehmen. Wenn zwei Elternteile das in Anspruch nehmen, sind es sogar 300 € pro Person.

Und 200 Millionen € umfasst ein Wirtschaftspaket vor allem im Bereich der For­schungs­prämie.

Was bedeutet das für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger? Ich glaube, wesentlich ist, wie dieses Geld bei den Menschen auch ankommen wird, und darauf legen wir großen Wert, meine Damen und Herren.


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Ich bringe Ihnen einige Beispiele: Ein Angestellter mit einem Monatsbruttoeinkommen von 1 500 € wird nächstes Jahr um 485 € entlastet. Eine Angestellte, eine Alleinerzie­herin mit einem Kind und einem Bruttoeinkommen von 2 000 € wird um 926 € entlastet. Und eine Angestellte mit einem Bruttoeinkommen von 3 000 € pro Monat wird um 1 318 € entlastet. Und jemand, der unter 1 200 € verdient – ich habe das schon erwähnt –, wird bis zu 400 € an Sozialversicherungsgutschrift pro Jahr bekommen. Das ist eine große Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger, für die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen in diesem Land! Und wir stehen dazu. Das sollten Sie auch tun, meine Damen und Herren von der FPÖ! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Da hier gesagt wurde, es handle sich um keine Reform, muss ich dem entgegenhalten, und das muss man der Bevölkerung schon auch vermitteln: 5,2 Milliarden € schüttelt man nicht aus dem Ärmel. (Abg. Peter Wurm: Wer zahlt die?) Und es ist hoch anzuerkennen, was hier auch vom Finanzministerium, insbesondere auch vom Finanz­minister geleistet wurde, was die Gegenfinanzierung anbelangt, nämlich dass wir den Bereich von neuen Steuern stark zurückgedrängt haben. Der Fokus liegt auf dem Bereich der Selbstfinanzierung. Um rund 900 Millionen €, davon gehen alle Experten aus, wird die Kaufkraft angekurbelt, wodurch auch die Wirtschaft gestärkt wird, weil wir den Menschen Geld zurückgeben.

Ein Steuer- und Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz wird sicherstellen, dass alle Steuern zahlen müssen, aber es zahlen dann alle weniger Steuern. Und Steuerbetrug und Sozialbetrug, auch in einem genannt, sind kein Kavaliersdelikt, meine Damen und Herren. Da sind 1,9 Milliarden eingestellt. Und es ist nicht richtig, Herr Kollege Strache, was Sie gesagt haben, denn Verwaltung und Förderungen sind mit 1,1 Milliarden abgebildet, auch im Einvernehmen mit den Bundesländern. Und das ist eine Reform in diesem Bereich, die auch notwendig ist. Weiters gibt es Veränderungen im Steuerrecht in Höhe von 900 Millionen € und ein Solidarpaket in Höhe von 400 Millionen €.

Meine Damen und Herren, das ist eine große Reform, eine große Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes.

Abschließend: Einen Wermutstropfen haben wir dabei, das ist die Grunderwerbsteuer. Wir bekennen uns zwar zu dem Konstrukt, das hier abgebildet ist, wir hätten aber bis zum Schluss den Wunsch gehabt, dass bei Hausübergaben ein Deckel eingezogen wird, weil es in Österreich Gegenden gibt, wo die Immobilienpreise hoch sind. Das wird aus meiner Sicht zu Problemfällen führen. Wir haben uns bis zum Schluss bemüht, da eine Lösung zustande zu bringen. Wir werden aber das Paket natürlich in der vorlie­genden Form mittragen. Wir wollten zum Schluss noch eine Entlastung vor allem für Arbeitnehmerfamilien, die Häuser an eigene Kinder übergeben, die dort auch wohnen. Das wäre unser Anliegen bis zum Schluss noch gewesen.

Aber die Reform insgesamt bedeutet eine große Entlastung für die Menschen in diesem Land, und ich bin froh, dass wir das heute in dieser Art und Weise auch beschließen können. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.54


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.

 


10.54.28

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Das Bankgeheimnis ist Geschichte. Wer hätte das gedacht? Noch vor wenigen Jahren hätte niemand geglaubt, dass es eine Regierung wagen würde, das Bankgeheimnis abzuschaffen. Jetzt ist es passiert, auch gegen den Widerstand der Bevölkerung. Und


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wenn man das glaubt, was die Regierung ins Treffen führt, dann gibt es ganz, ganz viele Betrüger da draußen, die jetzt gefasst werden müssen. Es geht also um Betrugs­bekämpfung.

Nur, wenn man es genau betrachtet und all jene Bereiche anschaut, wo die Regierung seit Jahren nichts tut, nämlich in jenen Bereichen, wo der Rechnungshof immer wieder Folgendes sagt: Wenn der Private baut, kostet es 100 Prozent, wenn der Staatsnahe baut, kostet es 150 Prozent, und wenn die öffentliche Hand baut, kostet es im Schnitt 200 Prozent!, dann muss man sagen, dort ist das Geld versteckt, dort ist Betrugsbe­kämpfung notwendig, aber dort wird nichts gemacht, und zwar schon seit Jahren! Der Rechnungshofpräsident sitzt immer da, wo Sie, Herr Finanzminister, heute sitzen, und sagt immer wieder das Gleiche, fast seit Jahrzehnten. Dort müsste man einmal reinschauen, dort sollte Betrugsbekämpfung an der Tagesordnung sein, dort könnten Sie aktiv werden. Aber nein, Sie wollen schauen, was der Bürger so auf der Bank hat und wo das Vermögen des Bürgers denn so liegt.

Und da geht es nicht um Betrugsbekämpfung, sondern es geht um etwas ganz anderes, und das habe ich heute hier noch gar nicht gehört, aber der Kern der Sache ist ja etwas ganz anderes. Sie schaffen es auch seit Jahrzehnten nicht, und auch Ihre Vorgänger nicht, im Pensionsbereich, im Gesundheitsbereich, bei der Pflege und in all jenen Bereichen, wo es in den nächsten Jahren zu einem Kollaps kommen wird, etwas zu tun.

Da Sie wissen, dass all diese Systeme nicht mehr finanzierbar sind, schaffen Sie jetzt das Bankgeheimnis ab, um diesen großen Schatz, nämlich die 200 Milliarden an Bank­guthaben, die die Österreicher auf ihren Sparbüchern haben, anzuzapfen. Darum geht es ja letztlich! Es geht darum, herauszufinden, wo das Geld der Bürger liegt, und dann zuzugreifen, und zwar ganz gezielt. Und da ist die SPÖ auch ganz vorne mit dabei. Denn die SPÖ träumt ja immer von Vermögenssteuern. Und was liegt näher, als bei jemandem, der einen Pensionsanspruch erworben hat, aber auf der anderen Seite sich etwas gespart hat, dieses Sparguthaben heranzuziehen, um dann letztlich eine Mindest­pension auszubezahlen? Und das ist ja genau das, was die SPÖ will.

Die SPÖ will diese Umverteilung, das heißt, wenn jemand sein Leben lang gespart hat, dann soll er gefälligst auch für seine Pension aufkommen. Und der andere, der sein ganzes Leben nichts gespart hat, der immer nur vom Staat gelebt hat, der soll nach SPÖ-Manier voll finanziert werden.

Diesem System der leistungslosen Umverteilung, diesem sozialistischen System soll hier Vorschub geleistet werden. Und wenn die Grünen hier mitmachen, geht hier eine Tür auf, die nie wieder zugeht. (Zwischenruf bei den Grünen.)

Das heißt, man hat jetzt die Transparenz, die man immer schon wollte, man weiß jetzt, was der Bürger auf dem Sparbuch hat beziehungsweise welche Konten dem Bürger zuzuordnen sind, und der nächste Schritt ist ja ganz natürlich. Sie sagen, ja, okay, jetzt gibt es Sicherungsmechanismen, aber wenn Sie diese Tür aufmachen, und Sie haben ja letztens bei der Diskussion das auch bestätigt, wenn diese Tür einmal offen ist, wenn das Bankgeheimnis einmal abgeschafft ist, dann geht diese Tür nicht mehr zu. Und dann sind wir genau dort, wo wir nicht hinwollen. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Steinhauser: Komplett ahnungslos!)

Dann sind wir dort, wo Sie wahrscheinlich hinwollen, aber wo ich nicht hinwill, und zwar beim gläsernen Bürger. Und was ich will, ist nicht der gläserne Bürger, sondern ich will den gläsernen Staat. (Beifall beim Team Stronach.)

Wenn es um den gläsernen Staat geht, können Sie, Herr Finanzminister, sich gleich einmal an der Nase nehmen. Denn heute ist über die APA die Meldung hereingekom-


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men, dass Sie über die HETA hinweg, über die Köpfe der HETA-Verantwortlichen hinweg mit den Bayern einen Vergleich ausgeschnapst haben, ohne irgendjemanden zu informieren, nicht einmal die HETA-Vorstände wurden eingebunden. Und Sie werfen den Bayern mindestens eine Milliarde hinten nach, ohne abzuwarten, was im Untersuchungsausschuss rauskommt. Im Untersuchungsausschuss verdichten sich nämlich die Anzeichen immer mehr, dass die Bayern ordentlich an diesem Verlust beteiligt waren und ein schuldhaftes Verhalten an den Tag gelegt haben. Und da geht es nicht darum, dass Sie hinter dem Rücken aller den Bayern noch über eine Milliarde nachwerfen und ihnen eine Garantie abgeben und über die HETA hinweg Geheim­verhandlungen machen, sondern es würde darum gehen, dass Sie Transparenz walten lassen und all jene einbinden, die hier auch etwas mitzureden haben, und nicht den Bayern auch noch Geld hinten nachwerfen. Das erwarte ich mir.

Ich erwarte mir einen transparenten Staat und nicht einen transparenten Bürger. Und genau darum geht es. Es geht mir darum, dass ich dem Staat misstraue, und genau deshalb will ich nicht, dass der Staat alles über mich weiß. Ich weiß nicht, wie es Ihnen da draußen geht. Wollen Sie in Zeiten von Steuern über 50 Prozent, dass der Staat alles über Sie weiß? Wollen Sie, dass der Staat in Ihre Konten hineinblickt? Wollen Sie, dass der Staat dann, wenn er die Steuern weit über 50 Prozent erhöht, das tut?

Wir sind schon in einem Bereich, wo die Steuern bereits über 50 Prozent liegen, denn man muss ja bedenken, dass man, wenn man einmal seine ganzen Steuern abgeliefert hat, dann auch noch Mehrwertsteuer zahlt und auch auf die Produkte wieder Steuern erhoben werden – in diesen drei Tagen werden wir ja auch hören, dass jetzt sogar noch eine Festplattenabgabe zusätzlich kommt. Das heißt, der Staat greift überall hinein, und deshalb sage ich: Ich misstraue dem Staat. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Ich misstraue dem Staat, und dieses Misstrauen ist auch berechtigt, solang es einen Finanzminister gibt, der hinter dem Rücken der Bürger Milliarden verteilt an Institu­tionen, die das bei Weitem nicht verdient haben. Und deshalb: Lassen wir die Finger von den Konten der Bürger und schaffen wir einen transparenten Staat! (Beifall beim Team Stronach.)

11.00


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Krainer zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Kickl: Kaliméra! – Abg. Lopatka: Kaliníchta!)

 


11.01.08

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Lugar, was die Abschaffung des Bankgeheimnisses anlangt: Ich meine, dass man das in einem Steuerverfahren machen kann oder dass die Finanz­ämter Konten öffnen können, das war bisher auch der Fall, das heißt, die Tür war schon offen. (Abg. Steinhauser: Es ist sinnlos, ihm das zu erklären! Es ist schade um die Redezeit! – Zwischenruf der Abg. Glawischnig-Piesczek.) Es hat nur oft Jahre gebraucht, um die Tür aufzukriegen, weil die Möglichkeiten für Steuerhinterzieher, sich dagegen zu wehren, einfach zu groß waren. Jetzt schafft man ein effizienteres System, wo es – wie in der Vergangenheit – möglich ist, Konten zu öffnen, nur schneller, aber trotzdem auch mit einem vernünftigen Rechtsschutz.

Wenn Sie als politische Linie haben: Wir wollen jene, die nicht ehrlich Steuern zahlen, sondern die das Bankgeheimnis missbrauchen, um Steuern zu hinterziehen, unter­stützen!, dann ist es Ihnen unbenommen, das zu tun. Ich kann nur sagen, dass wir von der Regierung mit den Grünen übereingekommen sind, dass wir nicht länger wollen, dass das Bankgeheimnis missbraucht wird von jenen, die damit nur Steuern hinterzie­hen wollen. Die sollen ihre Steuern genauso ehrlich zahlen, wie das Millionen Öster-


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reicherinnen und Österreicher tun, und aufhören, alle anderen zu betrügen. Darum geht es, und das ist gut und richtig! (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Es ist ein guter Tag für Österreich, dass wir auf jenen Standard kommen, den die meisten Länder haben, nämlich eine rigorose Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, Steuerhinterziehung ist Diebstahl an der Gesellschaft, Diebstahl an uns allen, Diebstahl am Nachbarn. Damit muss ein Ende sein, und es ist gut, dass wir das heute hier beschließen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Glawischnig-Piesczek.)

Sie waren allerdings nicht der Einzige, der heute irgendwie interessante Sachen von sich gegeben hat. Ich muss sagen, Kollege Strache liefert ja immer genug Material, dass man eine Stunde lang reden könnte über das, was er hier behauptet hat, das mit der Realität wenig bis gar nichts zu tun hat. (Abg. Kickl – auf die blinkende Lampe am Rednerpult zeigend –: Und dabei blinkt es schon! Dabei blinkt das Lämpchen schon!)

Zum Beispiel hat er hier behauptet, die Voest-Arbeiter würden jetzt wegen der geän­derten Kapitalertragsteuer belastet werden, wenn sie über die Mitarbeiterstiftung Anteile am Unternehmen haben. – Ja, hier gibt es eine Belastung, aber was ist die Entlastung? (Abg. Strache: Ja, es gibt ...!) Jetzt rede ich nicht von der Lohnsteuer, sondern einzig und allein davon, wenn ich mir Folgendes anschaue: Wenn ein Voest-Arbeiter Voest-Aktien im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligung kauft – nur dieser Vorgang –, welchen steuerlichen Vorteil hat er im Vergleich zur jetzigen Situation? Wissen Sie das? Haben Sie überhaupt eine Ahnung von dem, wovon Sie reden? (Ruf bei der SPÖ: Nein!) – 600 € netto erspart sich jeder Voest-Arbeiter durch diese Steuerreform, weil wir nämlich den Freibetrag für die Mitarbeiterbeteiligung von 1 400 auf 3 000 € anheben. (Beifall bei der SPÖ.)

Das heißt, das, was Sie behaupten, nämlich dass er belastet wird oder dass er mehr Steuern zahlt, ist falsch! 600 € netto zahlt jeder Voest-Arbeiter weniger Steuern durch diese Steuerreform, und zwar ohne die Lohnsteuer – die kommt ja noch oben drauf! Das heißt, das, was Sie behaupten, ist halt typisch: entweder Sie wissen es nicht oder Sie behaupten wider besseres Wissen vollkommen falsche Sachen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Sie machen sich hier zum Schutzpatron von allem Möglichen, auch von den Mindest­rentnern. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Schauen wir uns doch an, wie die Mindest­rentner in diesem Land behandelt wurden, als Sie in der Regierung gesessen sind! Wissen Sie, wie oft die Mindestrenten über die Inflation angehoben wurden? (Abg. Kickl: Ich weiß nicht, von welchen Pensionen Sie reden! – Abg. Strache: Ich weiß nicht, von was Sie reden! ... über die Inflationsrate!) Wissen Sie, wie oft das der Fall war in den sieben Jahren? – Null Mal! Null Mal! (Abg. Schieder: Das ist ein Skandal!) Und wissen Sie, wie oft das der Fall war, seitdem die SPÖ in der Regierung ist? – Jedes Jahr! Das ist halt der Unterschied – Blau: reden!, Rot: handeln! (Abg. Strache: Das ist ein völliger Unsinn, was Sie da sagen!) – Sie machen das Gegenteil!

Zitate der FPÖ bezüglich Pensionen, als Sie in die Regierung gekommen sind: Wir können die Pensionen nicht um die Inflation anheben (Abg. Strache: Haben wir bei den Mindestpensionen ...! Alle unteren Pensionen haben eine Inflationsanpassung bekommen! Was reden Sie denn?), weil die Pensionisten einen Übergenuss bekom­men haben. Weil die Roten die Pensionen bis 1999 zu stark erhöht haben, deswegen muss man jetzt weniger machen.

Und das Nächste blüht allen, dass muss nur jedem klar sein, wenn die FPÖ in der Regierung ist – sie hat schon gezeigt, was sie tut –: dass sie dann wieder Pensionen nicht erhöht oder gar kürzt. (Abg. Kickl: Die Luxuspension, die Sie bekommen! – Abg. Strache: Ihre Pension kürzen wir, Herr Krainer! Ihre Pension und die der National-


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bankdirektoren!) Das ist das, was in Wahrheit passiert, wenn die Freiheitlichen irgend­wo etwas zu reden haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Kollege Strache hat sich vor allem bei einer Sache absolut dazu verstiegen, zu sagen, Frau Fekter hätte behauptet, Griechenland wäre ein Geschäft. (Abg. Strache: Sicher! Das war ein großes Zitat!) – Das hat sie nicht. Sie hat andere Sachen behauptet.

Ich meine, ich sitze jetzt seit Monaten im Untersuchungsausschuss, und Sie wissen gar nicht, wie viele Zitate ich Ihnen wortwörtlich wiedergeben kann von Freiheitlichen aus Kärnten, die behauptet haben, die Hypo sei ein Super-Geschäft für Kärnten. (Abg. Kickl: Sie haben ja gesagt, das ist zu billig verkauft worden! Das waren ja Sie!) Ein Super-Geschäft! Reich werden wir! – Jahrelang wurde das Blaue vom Himmel erzählt, und was ist die Wahrheit? – Die Wahrheit ist: Dieser Mühlstein hängt nicht nur Kärnten, sondern Österreich am Hals. (Abg. Strache: Fragen wir Ihren Klubobmann! Fragen wir Klubobmann Schieder, wer die Verstaatlichung ohne Not zu verantworten hat!)

Dieses Milliardengeschäft ist nur ein Geschäft für ich weiß nicht wen gewesen – jedenfalls weder für die Kärntnerinnen und Kärntner noch für die Österreicherinnen und Österreicher! Und diese Rechnung haben Sie uns eingebrockt!

Und sich hier irgendwie als Schutzpatron herzustellen, wenn wir monatelang ... (Abg. Strache: Das glauben Sie doch selber nicht!) – Dann frag einmal den Kollegen Podgorschek! (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Der wird immer ganz klein, wenn er die ganzen Zitate hört, die hier von sich gegeben werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Diese Hypo, die haben Sie zu verantworten! Die Freiheitlichen haben das zu verant­worten und sonst niemand. (Abg. Podgorschek: Wollen wir sie der Reihe nach aufzählen, die Schwarzen und die Roten, die beteiligt waren? Nicht mit Steinen werfen, wenn man im Glashaus sitzt!)

Ich kann Ihnen nur eines sagen – um auch noch kurz zur Grunderwerbsteuer zu kommen –: Die Idee, zu sagen, ich brauche einen Deckel, das heißt, bis 500 000, 600 000 € können alle voll zahlen, aber darüber soll niemand mehr zahlen als der, der 500 000 oder 600 000, ich sage einmal, von seinen Eltern erbt – das heißt, jemand, der ein Grundstück oder ein Haus erbt, das eine Million wert ist, 5 Millionen, 10 Millionen, 100 Millionen, was auch immer, da brauche ich einen Deckel; also unten darf bezahlt werden, oben soll nicht mehr bezahlt werden, als die in der Mitte bezahlen –, diese Idee, tut mir leid, die wird von Sozialdemokraten nicht mitgetragen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Die Grunderwerbsteuer war Ihre Idee, stehen Sie dazu! Unsere war eine andere, das wissen Sie auch. Unsere Idee war, dass nämlich die unter einer Million gar nichts zahlen und erst die darüber zahlen. Ihre Idee war eine andere. Und jetzt zu glauben, dass wir das Gegenteil machen, nämlich nur bis zu einer Million zahlt man und darüber nicht mehr, das ist natürlich eine Idee, wo Sie sich nicht zu wundern brauchen, dass die von der Sozialdemokratie abgelehnt wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wöginger: Auch Rote leben in Häusern! – Abg. Lopatka: Schon lange! – Ruf bei der SPÖ: Nicht in Hütten!)

11.08


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Dr. Strolz zu Wort. – Bitte.

 


11.08.30

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Wir beschließen heute Teile der Steuerreform. Ich denke, im Herbst wird noch das eine oder andere Gesetz nachgereicht werden.


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Wir NEOS werden mit den meisten Materien heute nicht mitgehen, weil wir inhaltlich nicht mitgehen können. Ich habe es heute in der Früh schon ausgeführt, Herr Minister: 98 Prozent der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Ein-Personen-Unternehmer, der Gewerbetreibenden, der kleinen und mittleren Unternehmen, solche, die Sie, Kollege Haubner, vertreten sollten, also 98 Prozent davon sagen: Diese Steuerreform ermuntert mich nicht, neue Arbeitsplätze zu schaffen! Also so gut wie alle sagen: Wir werden keine neuen Arbeitsplätze schaffen! Und der weitgehende Großteil der Unter­nehmerinnen und Unternehmer sagt: Ich werde aufgrund dieser Steuerreform keine zusätzlichen Investitionen machen!

Das heißt, in Österreich verschärft sich das größte Problem, das wir in diesem Land haben, und da ich heute viele junge Menschen auf der Galerie sehe, muss ich sagen: Das ist ein besonderes Problem für Junge wie Leute mittleren Alters und Alte. Wir haben eine Arbeitslosigkeit, wie sie dieses Land seit 1953 noch nie gesehen hat. Seit über 60 Jahren haben wir noch keine solche Arbeitslosigkeit gesehen. Wir haben zu Weihnachten 500 000 Arbeitslose. Wir werden, wenn diese Steuerreform in die erste Ausfaltung kommt, Ende 2017 voraussichtlich weitere 100 000 Arbeitslose haben. 600 000 werden 2017 unter dem Weihnachtsbaum sitzen ohne Arbeit. Das ist eine Tragödie für dieses Land!

Wenn Sie, Kollege Lopatka, sagen, das Wifo sagt aber, das sei alles wunderbar, dann darf ich Sie noch einmal korrigieren: Das Wifo sagt ganz klar (Abg. Lopatka: Ja, was?), dass die Steuerreform bei vollständiger Gegenfinanzierung – und die werden Sie nicht einmal schaffen – 2016 keinen Effekt auf das Wirtschaftswachstum haben wird – also im ersten Jahr ist es eine völlige Nullnummer –, im zweiten Jahr, 2017, nur 0,1 Prozent und bis 2019 kumuliert nur 0,2 Prozent Wirtschaftswachstum schaffen wird.

Wir haben die Vorschläge auf den Tisch gelegt (der Redner hält eine Broschüre in die Höhe), wie wir in den nächsten acht Jahren 150 000 Arbeitsplätze schaffen können. Es wird klassisch hineingeschnitten in die Ausgaben – klassisch deswegen, weil es zu tun ist, klassisch nicht deswegen, weil Sie es nicht tun, es gibt diesbezüglich keine Tradition dieser zwei Parteien. Sie müssen hineinschneiden in die Ausgaben bei den Pensionen, und zwar bei den Luxuspensionen, den Pensionsprivilegien. Es geht nicht um die ASVG-Durchschnittspension, die liegt bei 840 € bei den Frauen, da müssen wir nicht hineinschneiden, sondern zum Beispiel bei den Pensionen im Bereich des Herrn Häupl, der die Privilegien bis 2042 aufrechterhält, und wir müssen all diese Dinge mitzahlen. Das sehe ich nicht ein! (Beifall bei den NEOS.)

Bis 2042! Es ist unerhört, dass die ÖVP hier nicht aufsteht und sagt: Wir klopfen dem Herrn auf die Finger! – Das ist nicht okay. Wenn, dann soll er es selber zahlen, dann sollen die Landesfürsten in die Steuerautonomie gehen. Das trauen Sie sich nicht, weil Sie nicht den Mut dazu haben. Diese Landesfürsten sind für nichts zu brauchen! In der Bildungspolitik verwechseln sie alles mit Machtpolitik, und wenn Ihnen die Macht nicht gegeben wird – die Lehrer gehören uns, bumm, bumm, bumm! –, dann steht man auf vom Verhandlungstisch und ist weg. (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.) Das ist Zukunftsraub auf dem Rücken der jungen Menschen! Das werden wir nicht mittragen, und zwar nicht in der Steuerreform, und das werden wir nicht mittragen in der Bildungspolitik.

Ein Wort noch zur Kontoöffnung und dem Kontoregister: Das hat ja zwischenzeitlich einmal gut ausgeschaut (Abg. Lopatka: Was ist jetzt wieder?), weil sich die Regierung diesbezüglich bewegt hat, weil sich die Grünen schlussendlich auch dazu durchringen konnten, dass man nur auf richterlichen Beschluss öffnet (Abg. Lopatka: Und was ist jetzt das Problem?) – und was ist passiert? Wir haben die Kritik mitunterstützt, die vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, vom Datenschutzrat des Bundes, vom


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Datenschutzbeauftragten, von versierten Universitätsprofessoren gekommen ist (Abg. Glawischnig-Piesczek: Ja, und?), und dann haben Sie die Unverfrorenheit, uns Ihre Änderungen zwei Stunden vor der Ausschusssitzung zuzuleiten? (Abg. Lopatka: Ja!) – Das ist kein Arbeitsparlament! (Abg. Brosz: Und haben Sie sie jetzt schon gelesen?) Das ist eine Frechheit – erstens.

Zweitens: Sie haben die wesentlichen Kritikpunkte dieser Kritik führenden Parteien nicht berücksichtigt, auch unsere Kritikpunkte nicht (Abg. Glawischnig-Piesczek: Das stimmt ja nicht!), und deswegen verlangen wir heute die Rückverweisung an den Ausschuss. (Zwischenruf des Abg. Brosz.)

Wir haben ganz klar fünf Punkte formuliert – ich habe sie soeben auf Facebook auf meine Page gestellt, ich habe sie soeben getwittert –: Wenn diese fünf Punkte erfüllt sind – diese Punkte werden auch mitgetragen vom Verfassungsdienst des Bundes­kanzler­amtes, vom Datenschutzrat des Bundes –, wenn also diese fünf Punkte erfüllt sind, und dafür müssen wir noch einmal verhandeln, denn mit uns hat noch niemand verhandelt (Zwischenrufe bei den Grünen), dann tragen wir diese Lösung mit! Nur dann, wenn es zu ernsthaften Gesprächen kommt. (Abg. Lopatka: Sie haben Ihr Wort gebrochen!) Deswegen die Rückverweisung in den Ausschuss heute.

Geben Sie dem modernen Arbeitsparlament eine Chance! (Abg. Brosz: Sie haben ... gebraucht, um den Antrag zu lesen?) Diese Ho-ruck-Aktionen, die Sie immer machen, die sind nicht okay! Das ist nicht mein Bild von einem Arbeitsparlament!

Ich bin von den Grünen enttäuscht: Zwei Stunden vor der Sitzung, das ist immer eure Taktik! (Abg. Brosz: Das war letzten ..., oder?) Nicht mitverhandeln lassen und dann überrumpeln. (Abg. Lopatka: Das ist unglaubwürdig! – Abg. Auer: Nicht verlässlich!) Das geht so nicht, meine Herrschaften! Das machen wir nicht! (Beifall bei den NEOS. – Abg. Tamandl: Peinlich, wenn er es bis heute nicht verstanden hat!)

11.13


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Klubobfrau Dr. Glawischnig-Piesczek zu Wort. – Bitte.

 


11.13.58

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Meine ge­schätzten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Gäste im Hohen Haus! Manchmal frage ich mich schon wirklich: Es muss doch möglich sein, dass man als Parlamen­tarier fähig ist, innerhalb von neun Tagen einen Antrag zu lesen, oder? (Abg. Strolz: 2 Stunden! 2 Stunden!) – Geht sich das aus? Ich meine, das ist nicht zu viel verlangt. (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP.)

Ich glaube auch nicht, dass der Verfassungsdienst oder sonst wer irgendwelche Verhandlungen zu führen hat, sondern diese führen die Parlamentarier.

Das Bankenpaket, so wie es jetzt auf dem Tisch liegt, ist eine extrem saubere Lösung, und, Herr Klubobmann Strolz, wenn Sie dem hier nicht zustimmen, sind Sie absolut wortbrüchig, denn alles, was Sie immer sehr lautstark – ohne konkrete Vorschläge im Übrigen, sondern nur sehr lautstark – vorgetragen haben, ist in diesem Gesetz zu 100 Prozent abgebildet. (Abg. Strolz: Lesen Sie, was ...! Lesen Sie es!) Ich verstehe Ihre Welt nicht mehr! (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP.) Mittlerweile bewegen Sie sich in eine populistische, unseriöse Richtung. Von den alten NEOS, die eigentlich auch einmal das Positive sehen wollten, ist überhaupt nichts mehr übrig geblieben – aber okay!

Gewundert habe ich mich auch etwas über die Freiheitlichen, obwohl ich mich über sie auch nicht mehr wundern sollte, denn dass die Freiheitlichen zum Thema Steuer­betrugsbekämpfung, Korruption, sauberer Finanzplatz, internationaler Datenaustausch,


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was Steuerbetrug betrifft, überhaupt nichts beizutragen haben, sollte eigentlich nicht mehr wundern, aber das, was hier jetzt zur Beschlussfassung vorliegt, sind zentrale Forderungen der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft, die sehr darauf gedrängt hat, dass es ein zentrales Kontoregister gibt, die sich mit den großen Fischen national und inter­national auseinandersetzen muss – und Sie lehnen das heute ab! Aber das ist offensichtlich die FPÖ-Standortpolitik, wo man russischen Oligarchen oder sonst irgendjemandem diskrete Möglichkeiten geben will, sein Geld in Österreich zu verstecken. (Ruf bei den Grünen: Richtig!) Das ist aber nicht unsere Standortpolitik! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kickl: Lächerlich! Befreien Sie sich von Ihren Vor­urteilen!)

Zu einer zukunftsorientierten Standortpolitik gehört ein sauberer Finanzplatz, und was heute hier passiert, ist eine Trendwende, nämlich dass Österreich international und national im Bereich der Steuerbetrugsbekämpfung einen fundamentalen Kurswechsel vornimmt. Jahrelang ist Österreich gemeinsam mit Liechtenstein, mit der Schweiz und mit Luxemburg kritisiert worden (Abg. Kogler: Zu Recht!), so etwas zu sein wie ein Paradies für Menschen, die Geld verstecken wollen. Wir wissen, dass 28 EU-Länder sehr große Bemühungen unternehmen, die Milliarden aufzubringen, die den Staaten jedes Jahr so verloren gehen, die sie aber brauchen würden für den Ausbau ihrer Sozialsysteme, für den Ausbau ihrer Bildungssysteme, für schwierige finanzielle Zeiten, für Schuldensituationen.

Die Staaten brauchen diese Mittel, und wir können es uns nicht mehr länger leisten, dass vier Rechtsanwaltskanzleien, verteilt auf Liechtenstein, die Schweiz und Öster­reich, Geld verschieben, und zwar für Leute, die nicht nur ein Konto haben, wie die meisten Österreicherinnen und Österreicher, sondern die bis zu 20 oder 25 Konten haben. Von denen reden wir da nämlich, und über die hat niemand von Ihnen nur ein Wort verloren. Das ist enttäuschend, denn hier geht es nämlich um eine ganz wesentliche Frage, nämlich Steuerbetrugsbekämpfung im großen Stil, national und international. (Beifall bei den Grünen.)

Die Antikorruptionsstaatsanwaltschaft hat immer ein fundamentales Problem gehabt: Wenn sie nämlich im Rahmen ihrer Verfahren Konten öffnen wollte, dann musste sie jede einzelne der 800 Banken in Österreich anschreiben, ob eine Person über ein Konto verfügt. Ich betone: Alle 800 Banken österreichweit! Deswegen haben sehr viele, auch sehr prominente Fälle, in den letzten Jahren Jahre gedauert, und in der Öffent­lichkeit ist der Eindruck entstanden, dass gerade die Finanz, aber auch die Justiz, bei prominenten Verfahren nicht genau hinschaut.

Eines der zentralen Probleme war, dass es kein zentrales Kontoregister gibt. Diese zentrale Forderung der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft wird heute umgesetzt, und das wird die Kontrolle jener Menschen maßgeblich erleichtern, die sich genau diese mehreren Konten – ich habe sie schon aufgezählt – auch leisten können.

Nun zur Einschau, Herr Kollege Strache – jetzt ist er wieder weg –: Ich frage mich, wie man so ungetrübt und vollkommen frei von Sachkenntnis irgendwie sagen kann, beim Stirnrunzeln eines Finanzbeamten kann jedes Konto geöffnet werden. – Das ist absoluter Quatsch! (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP.)

Ich denke, man muss schon auch einmal die Bereitschaft haben, ein Gesetz zu lesen. Der Verfassungsgerichtshof hat einmal gesagt, es kann ein Gesetz nur dann ordentlich zustande kommen, wenn die Mandatare auch fähig und bereit sind, zu lesen, was sie beschließen. Aber Sie haben die Rede vom letzten Mal einfach genommen und haben überhaupt nicht geschaut, ob sich da irgendetwas geändert hat (Abg. Tamandl: Genau!), und das ist schon bemerkenswert. – Aber was wundere ich mich.


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Ich möchte jetzt noch zum Kern der Sache kommen, also: Wie ist die Balance zwischen Steuerbetrugsbekämpfung und Datenschutz und Rechtsschutz? – Das ist äußerst sauber gelöst worden. Zunächst einmal gilt das Vier-Augen-Prinzip in der Finanz – das heißt, es reicht nicht ein Finanzbeamter, und schon gar kein Stirnrunzeln, sondern das Vier-Augen-Prinzip –, dann kommt ein Richter. Zuvor hat im Übrigen der Betroffene auch die Möglichkeit, sein Konto freiwillig zu öffnen, wenn begründete Zweifel vorliegen. Es gibt ganz strenge Kriterien, wann überhaupt erst zum Richter gegangen werden darf. Der Richter prüft, ob diese Kriterien auch wirklich vorliegen. Dann gibt der Richter sein Okay, und erst dann darf ein Konto geöffnet werden. – Ich denke, viel sauberer kann man das nicht lösen.

Sie haben keinen einzigen konkreten Vorschlag gemacht! (Abg. Strolz: Fünf Punkte ange...! Fünf konkrete Punkte! – Zwischenrufe bei den Grünen.) Jetzt runzeln Sie mit der Stirn! Also mir ist das wirklich ein Rätsel! Ich rede noch ein paar Minuten, Sie sind dann ohnehin wieder dran.

Was die gesamte Problematik anlangt, die es in Deutschland gibt, dass nämlich auch Sozialämter Einschau halten dürfen, ist sogar verfassungsrechtlich abgesichert, dass das in Österreich nicht sein darf. Was wollen Sie denn noch mehr? – Es ist verfas­sungsrechtlich abgesichert!

In den Erläuternden Bemerkungen ist ausdrücklich klargestellt, dass im Rahmen der klassischen ArbeitnehmerInnen-Veranlagung, die auch irgendwann automatisiert pas­sieren soll, keine Kontoöffnung passieren kann. – Ich weiß nicht, was man sich noch wünschen kann.

Wenn Sie wirklich an Steuerbetrugsbekämpfung interessiert sind, dann lesen Sie diesen Gesetzentwurf, denn der enthält einen ganz wichtigen Punkt, nämlich: Im April 2012 wurde mit der Schweiz das Abkommen zur Besteuerung von ÖsterreicherIn­nen in der Schweiz unterzeichnet. Es ist erst am 1. Jänner 2013 in Kraft getreten, was einer Reihe von Menschen, die ihr Geld in dieser Zeit versteckt hatten, die Möglichkeit gab, es wieder unter das österreichische Bankgeheimnis zu bringen.

Es wird jetzt ein Gesetz geben, ein Kapitalabfluss-Meldegesetz, das genau auf diesen Zeitraum abzielt, um sich diese Personen, die es offensichtlich notwendig hatten, ihr Geld im Kreis zu schicken, näher anzuschauen. Das sind mit Sicherheit nicht die Per­sonen, von denen im steirischen Wahlkampf die Rede war, sondern Menschen, die sehr viel Geld für sehr viel Personal, nämlich Dutzende Steuerberatungskanzleien, investieren können, um ihr Geld entsprechend im Kreis zu schicken.

Noch ein wichtiger Punkt, um klarzumachen, worum es uns geht: Unser Fokus liegt auf den großen Fischen, auf Großbetriebsprüfungen. In den Verhandlungen sind wir auf das Problem gestoßen, dass oft zwei Finanzbeamte einer ganzen Armada von Rechts­anwältInnen und SteuerberaterInnen gegenübersitzen. Wir möchten diese Steuer­prüfungen erleichtern und auf Augenhöhe stellen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ver­besserung der Prüftätigkeit in der Großbetriebsprüfung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufge­fordert, die Schlagkraft der Großbetriebsprüfung“ – um die geht es nämlich! – „zu er-


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höhen. Damit die Finanz auf Augenhöhe mit den SteuerberaterInnen, Wirtschaftstreu­händerInnen und RechtsanwältInnen agieren kann, ist die Gewährleistung der fach­lichen Expertise sowie die Erhöhung des Spezialisierungsgrads der PrüferInnen in der Großbetriebsprüfung sicherzustellen und die Personalressourcen  vorwiegend durch Umschichtungen und Umstrukturierungen – aufzustocken.“

*****

Alles in allem ist die Steuerreform ein wirklich sauberes Paket, ein vernünftiges Paket, das den Österreicherinnen und Österreichern zusätzlich Fairness bringt. Mir ist es völlig unbegreiflich, wie Sie da nicht zustimmen können. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.21


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von der Klubobfrau Glawischnig-Piesczek eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der Prüftätigkeit in der Großbetriebsprüfung

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 2 über den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (685 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Konten­registers und die Konteneinschau (Kontenregister- und Konteneinschaugesetz – KontRegG), das Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen (Kapital­abfluss-Meldegesetz) und das Bundesgesetz zur Umsetzung des gemeinsamen Melde­standards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanz­konten (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSG) erlassen, das EU-Amtshilfe­gesetz und das Amtshilfe-Durchführungsgesetz geändert werden (749 d.B.)

Begründung

Die Aufgaben der Finanzämter, insbesondere im Bereich der Großbetriebsprüfung sind in den letzten Jahren immer schwieriger geworden. Einerseits werden die Rechts­materien immer komplexer und umfangreicher und daher die Vollziehung und Prüfung schwieriger. Andererseits stehen die SteuerprüferInnen in der Großbetriebsprüfung hochspezialisierten SteuerberaterInnen, WirtschaftstreuhänderInnen und Rechtsan­wältInnen gegenüber.

Ein Bericht des Rechnungshofes zeigt, dass den Kosten der in der Steuerprüfung eingesetzten Finanzbediensteten weit höhere Mehrergebnisse gegenüberstehen. Zwischen 2008 und 2012 ist der Nutzen der eingesetzten Bediensteten im Durchschnitt zwölfmal so hoch gewesen wie ihre Kosten. Besonders hoch ist der Nutzen von Bediensteten in der Großbetriebsprüfung. Dort sind die Mehreinnahmen mehr als 30 Mal so hoch wie die Kosten. Die durchschnittlichen Kosten lagen hier bei rund 73.900 Euro, das Mehrergebnis je Beschäftigten bei 2,25 Mio. Euro.

Ziel im Rahmen von Großbetriebsprüfungen muss es daher sein, dass die  Steuer­prüferInnen der Finanz auf Augenhöhe mit den BeraterInnen arbeiten und verhandeln


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können. Das kann nur gelingen, wenn Ressourcen aufgestockt und die fachliche Expertise sowie der Spezialisierungsgrad der PrüferInnen weiter gewährleistet und erhöht werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird ersucht, die Schlagkraft der Großbetriebsprüfung zu erhöhen. Damit die Finanz auf Augenhöhe mit den SteuerberaterInnen, WirtschaftstreuhänderInnen und RechtsanwältInnen agieren kann, ist die Gewährleistung der fachlichen Expertise sowie die Erhöhung des Spezialisierungsgrads der PrüferInnen in der Großbetriebsprüfung sicherzustellen und die Personalressourcen – vorwiegend durch Umschichtungen und Umstrukturie­rungen – aufzustocken.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster hat sich Herr Bundesminister Schelling zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


11.22.02

Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Herr Präsident! Ge­schätzte Kollegen von der Bundesregierung! Hohes Haus! Es ist über diese Steuer­reform schon viel und ausführlich diskutiert worden, und wir haben uns als Bundesregierung drei Ziele gesetzt, die wir heute mit diesen Gesetzentwürfen in Umsetzung bringen.

Das eine Ziel der Bundesregierung ist, Wachstum und Beschäftigung zu generieren. (Abg. Strolz: Habe ich gerade vorgelesen!) Es stimmt einfach nicht, dass das nicht der Fall sein wird, denn ein Selbstfinanzierungseffekt von 17 Prozent wird das Wirtschafts­wachstum im Bereich des Konsums massiv beflügeln. – Lieber Matthias Strolz, das bestätigen übrigens auch das IHS und das Wifo – man muss sich halt die Zahlen anschauen und wissen, wie man sie zu interpretieren hat. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Strolz.)

Der zweite Punkt, den ich vorab noch erwähnen möchte, weil das Thema Arbeits­losigkeit kommt: Es wäre schön, wenn du einmal zu Protokoll gäbest, dass wir Rekordbeschäftigung haben. Das ist nämlich auch ein Effekt, den wir berücksichtigen müssen und den wir noch nie hatten. Es ist ein gutes Signal dafür, dass Maßnahmen, die gesetzt wurden, auch greifen. Dennoch ist vieles noch verbesserungswürdig.

Der dritte kurze Punkt, nur ein Sidestep: Ich war es, der Herrn Bürgermeister Häupl gesagt hat, er soll bei den Pensionen etwas tun – das möchte ich nur festgehalten haben. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Strolz mit erhobenem Daumen : Das stimmt!) – Die Antwort ist hinlänglich bekannt, ist aber nicht Gegenstand der Debatte zur Steuerreform.

Das zweite Ziel, das wir erreichen wollten, ist Entlastung. (Abgeordnete der ÖVP halten Tafeln mit dem ÖVP-Logo und der Aufschrift „Steuerreform bringt’s“ sowie hand­schriftlich ergänzten Slogans in die Höhe, darunter: „Jeder profitiert von der Tarif­senkung“, „Forschungsprämie um 12 % erhöht“ oder „Weniger Steuern, mehr im Bör­sel“.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 100

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Entlastung von über 5 Milliarden € ist schon ein Volumen, das nachhaltig wirkt, und in einer schwierigen konjunkturellen Situation war es tatsächlich nicht einfach, zu lösen, wie man diese Summe gegen­finanzieren kann. Daher ist das der Hauptpunkt. (Abg. Kogler: Individuelle Taferl, das find’ ich einmal was! Selber gemalt!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe von dieser Stelle aus immer gesagt: Wir machen die größte Tarifentlastung! Ich habe auch immer gesagt, dass eine Grund­satzdiskussion zur Steuerreform, die wir in den nächsten Jahren noch führen werden müssen, notwendig ist. (Abg. Kickl in Richtung der Abgeordneten der ÖVP, die die Tafeln nach wie vor in die Höhe halten : Von der SPÖ abgeschrieben!)

Und das dritte große Ziel, das diese Bundesregierung mit der Steuerreform erreichen wollte, ist Vereinfachung.

Dazu möchte ich nur zwei Beispiele anführen, wo uns Vereinfachung bereits gelungen ist oder gelingen wird.

Der erste Punkt ist das Thema antragslose Familienbeihilfe. Das betrifft 80 000 Men-schen pro Jahr. Über 40 Prozent des Volumens laufen bereits nach acht Wochen antragslos. Darüber hinaus haben wir in der Bundesregierung gemeinsam beschlos­sen, dass wir auch den automatischen Jahresausgleich ab 2017 bringen werden. Das bedeutet eine Riesenerleichterung in der Verwaltung, es ist aber gleichzeitig eine bürgernahe Dienstleistung für alle Menschen, die einen Jahresausgleich machen.

Eine weitere Erleichterung ist zum Beispiel die Verringerung der Anzahl der Beitrags­gruppen in der Sozialversicherung, die eine deutliche Entlastung im Bereich der Lohnverrechnung bringen wird.

Summa summarum ist es sicher ein ausgewogenes, balanciertes Paket. Ich möchte auch nicht verabsäumen, bei dieser Gelegenheit meinen Gesprächspartnern, vor allem Herrn Minister Josef Ostermayer, zu danken. Es waren harte Verhandlungen, aber sie waren konstruktiv und fair.

Vor wenigen Stunden habe ich noch gelesen, hier würde noch um letzte Dinge gestritten und die Stimmung sei schlecht. Ich aber kann bestätigen: Nein, wir haben, wie es sich gehört, konstruktiv bis zum letzten Augenblick verhandelt, und das ist auch gut so!

Ich möchte mich auch beim Klub der Grünen für die Zusammenarbeit bedanken. Es waren schwierige Fragen zu lösen, es waren schwierige Diskussionen, die wir geführt haben, aber ich glaube, wie Frau Klubobfrau Glawischnig-Piesczek es dargestellt hat, wir haben eine gute Lösung erreicht. Das ist es doch, was am Ende des Tages zählt!

Wenn sich jemand hier herstellt und behauptet – wie Herr Lugar es macht –, man könne in Konten hineinschauen, dann kann ich nur sagen: Herr Lugar, wenn Sie das lesen, was jetzt als Antrag vorliegt, dann werden Sie sich hier herausstellen und sagen: Es tut mir leid, ich habe etwas Falsches gesagt, um das andere Wort, das dann nicht  (Abg. Lugar: Dass die Regierung !) – Sie haben es behauptet, also stehen Sie auch dazu! Stehen Sie auch dazu, dass Sie das Gegenteil darstellen werden, sobald dieser Antrag beschlossen sein wird! (Abg. Steinbichler: Stehen Sie auch dazu!)

Die Steuerreform, meine sehr geehrten Damen und Herren, beruht nun auf zwei großen Blöcken.

Der eine Block ist jener Teil, wo wir mit Zweidrittelmehrheit Änderungen durchführen können. Ich möchte noch einmal auf den Punkt hinweisen, den auch Frau Klubobfrau Glawischnig-Piesczek erwähnt hat, nämlich dass auch manche Dinge weiterhin ver-


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fassungsrechtlich abgesichert sind, damit eben nicht willkürlich eine Erweiterung, zum Beispiel bei der Konteneinschau, erfolgt.

Wir beschließen heute den automatischen Datenaustausch. Das ist ein weltweites Projekt, an dem die OECD federführend gearbeitet hat. Ich glaube, das ist fair und gut so, denn wenn man über Steuergestaltung, Steuerformulierung und auch Steuerhinter-ziehung diskutiert, dann wird klar, dass diese Phänomene nur auf internationaler Ebene zu lösen sein werden. Dass wir auch unsere Hausaufgaben machen müssen, ist keine Frage, wenn aber in einer vernetzten internationalen Wirtschaft dieses Phäno­men auftritt, dann müssen wir es international lösen.

Ein weiterer Punkt betrifft die Konteneinschau. Eine solche Konteneinschau kann nur mit richterlicher Genehmigung erfolgen. Das war übrigens auch eine Forderung zum Beispiel der NEOS, die jetzt überraschenderweise sagen: Das reicht alles nicht, wir brauchen noch fünf Punkte dazu! (Abg. Strolz: Da müsst ihr reden mit uns!) Das ist nicht gerade die Vorgangsweise, die sehr seriös zu sein scheint, denn entweder haben wir das Problem mittels richterlicher Genehmigung gelöst, oder wir haben es nicht gelöst. (Abg. Strolz: Feigenblatt!) Wir haben es gelöst, aber es ist jedem selbst überlassen, dem zuzustimmen.

Das Dritte ist das Endbesteuerungsgesetz, wo wir ein Splitting zwischen den 25 Pro­zent KESt auf das Sparbuch und 27,5 Prozent auf alles andere machen. Natürlich, wenn man sagt, man will das nicht, dann muss man auch den Sparbuchinhabern sagen: Wir sind dafür, dass ihr höher besteuert werdet! Wer dem Gesetz aber zustimmt, der bringt dieses Splitting mit 25 und 27,5 Prozent als Ergebnis dessen, dass wir gerade dort, wo es um niedrige Einkommen geht, sehr, sehr schonend agieren.

Im Zusammenhang mit der Steuerreform gibt es ein ganzes Paket an Gesetzen. Da sind viele Punkte verhandelt worden, und es sind viele Punkte zu sehr guten Ergebnissen gebracht worden. Ich möchte dazu sagen: Es ist ein ausbalanciertes Ergebnis da.

Der Versuch, einen Teil dieser Steuerreform durch Betrugsbekämpfung zu besichern und gegenzufinanzieren, sollte in diesem Hohen Haus selbstverständlich sein.

Und wenn jemand hier sagt: Ich bin dagegen!, dann muss er sich in der Öffentlichkeit als Schutzpatron derer, die Steuern hinterziehen, titulieren lassen. Das wollen wir hoffentlich alle gemeinsam nicht, und daher ist dieses Paket ein großes. (Abg. Kickl: Das haben Sie sich auch gefallen lassen, die ganzen letzten Jahre offenbar! Was war die ganzen letzten Jahre?)

Wenn wir auf jene Bereiche, die uns besonders wichtig waren, eingegangen sind, eine Verwaltungskostenbremse eingeführt haben, bei den Förderungen agieren werden, dann zeigt dies, dass wir im Rahmen der machbaren Möglichkeiten tatsächlich erreicht haben, was wir uns vorgenommen haben: eine Gegenfinanzierung auf serösen Beinen, die dazu führt, dass wir keine neuen Schulden dadurch machen. Wir haben auch alles, was neue Steuern bedeutet, verhindert, Veränderungen wurden innerhalb des Steuersystems vorgenommen.

Wer jetzt kritisiert, dass die Mehrwertsteuer von 10 Prozent auf 13 Prozent erhöht wurde, dem möchte ich sagen: Auch das eine Steuerveränderung, genauso wie die Tarifsenkung von 36,5 auf 25 Prozent! (Abg. Kickl: Ja eh, ihr habt nur die Progression vergessen, sonst passt es eh!) Aber das ist natürlich schwer für euch zu verkaufen: dass die Tarifsenkung, die die Freiheitlichen seit Jahren fordern, jetzt durchgeführt wird! Ihr könnt euch hier gerne einmal zu euren eigenen Forderungen bekennen. Das gelingt aber leider nicht, denn sobald ihr in der Verantwortung seid, ändert ihr eure


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Meinung täglich. Daher meine ich, jetzt kann der Beweis angetreten werden, ob Sie der eigenen Forderung nach Senkung des Eingangssteuersatzes zustimmen oder nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, das ist ein ausgewogenes, gutes Paket. Ich ersuche Sie alle um Zustimmung. Es wäre ein schönes Signal für Öster­reich, würde diese Steuerreform einstimmig beschlossen.

Das wird nicht der Fall sein, aber mit Ihrer Nichtzustimmung müssen Sie sich dann auch gefallen lassen, dass Sie das Positive an dieser Steuerreform nicht auf Ihr Konto buchen können. (Abg. Podgorschek: Das werden wir aushalten!) – Na ja, bei Ihnen bin ich mir nicht sicher. Herr Abgeordneter Podgorschek, da bin ich mir jetzt nicht sicher; darüber müssen wir noch diskutieren. Das machen wir dann ausführlich, aber heute leider nicht mehr. (Abg. Podgorschek: Heute müssen Sie nach Brüssel!)

Ich sollte um 12 Uhr in Brüssel sein. Ich habe es mir aber nicht nehmen lassen, zu diesem für die Österreicherinnen und Österreicher so wichtigen Thema – das ist die größte Entlastung, die wir je gemacht haben – selbst noch einmal das Wort zu ergreifen und Sie zu ersuchen, diesem Gesetzentwurf die Zustimmung zu geben. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.31

11.31.10Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsident Karlheinz Kopf: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Anschluss an die Schlussbemerkungen des Herrn Finanzministers halte ich fest, dass das Bundeskanzleramt ergänzend zur Mitteilung über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilung gemacht hat:

Der Bundesminister für Finanzen Dr. Hans Jörg Schelling wird ab jetzt durch Bun­desminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter vertreten.

*****

Wir wünschen dem Herrn Finanzminister eine gute Reise nach Brüssel und gute Nerven bei den schwierigen Beratungen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Kickl: Zur Befehlsausgabe abgereist!)

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte.

 


11.32.08

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich wollte den jetzt scheidenden Finanzminister – „scheidend“ darf man nicht sagen, weil er ja in Brüssel noch wichtige Aufgaben zu vollziehen hat – noch auf dieses Geschäft in Brüssel ansprechen, das seinerzeit von seiner Vorvorgängerin gemacht wurde und das es noch zu retten gilt, aber ich fürchte, dieses Geschäft ist schon längst in die Binsen gegangen.

Ich möchte, bevor ich in die eigentliche Thematik einsteige, doch noch auf zwei Redebeiträge zurückkommen, nämlich auf die Aussagen von Herrn Kollegen Krainer und Herrn Kollegen Wöginger.

Bei Kollegen Wöginger verstehe ich es ja, dass er es nicht besser weiß, weil er ja kaum im Untersuchungsausschuss ist. Das ist irgendwie noch verzeihlich. Aber beim Kollegen Krainer gilt wirklich: Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 103

Nur ein paar Beispiele: Die bisherigen Auskunftspersonen waren fast alle im Nah­bereich von ÖVP und SPÖ. Derjenige, der Herrn Landeshauptmann Haider im Aufsichtsrat der Hypo vertreten hat, Landesfinanzdirektor Felsner, ist zufälligerweise Gemeinderat der SPÖ in Brückl. Die Vorstände beziehungsweise die vorsitzenden Aufsichtsräte der Kärntner Landesholding, die zu den Eigentümern zählten, waren durchwegs ÖVP-nahe Personen, unter anderem Herr Martinz, der ja bekanntlich bereits verurteilt wurde. Der zweite Besitzer der Hypo Alpe-Adria ist die Grazer Wechselseitige, und die steht sicherlich nicht im Verdacht, irgendwo mit den Freiheitlichen zu tun zu haben. (Abg. Kickl: Eine bekannte Vorfeldorganisation! Heiterkeit.)

Auch die ehemaligen Vorstände der Bank, Herr Kulterer und Herr Striedinger, sind beide aus dem ÖVP-Bereich, und vor allem: Herr Kulterer ist ursprünglich vom seinerzeitigen Landeshauptmann Zernatto eingesetzt worden. – Nur so viel vorweg zu einem sogenannten freiheitlichen Skandal. Ihr habt nämlich über 20 Mal verhindert, dass ein Untersuchungsausschuss eingesetzt wird. – So viel zur Hypo Alpe-Adria. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber kommen wir jetzt zum eigentlichen Tagesordnungspunkt, zum Hauptproblem der Finanzierung dieser Tarifreform. Da gebe ich dem Herrn Finanzminister ja durchaus recht: Wir Freiheitlichen waren dafür, wir Freiheitlichen wollten eine Senkung der Tarifstufen und stehen auch dazu.

Das Problem ist die sogenannte Gegenfinanzierung. Die fehlt mir zur Gänze. Das Einzige, was letzten Endes der Regierung oder dem Finanzminister eingefallen ist, ist ein tiefes Misstrauen der eigenen Bevölkerung gegenüber, indem er 1,9 Milliarden € aus den sogenannten Steuerbetrugsmaßnahmen gegenbucht. Das heißt, wenn diese Rechnung nicht aufgeht, dann geht diese Steuerreform ausschließlich auf Kosten unserer Staatsschulden, und ich bin fest davon überzeugt, dass sie nicht aufgehen wird.

Zum Beispiel hat der nicht den Freiheitlichen nahestehende Universitätsprofessor Schneider von der Johannes Kepler Universität in Linz, der ein anerkannter Experte ist, was die sogenannte Schwarzwirtschaft anbelangt, selbst gesagt, dass Österreich, Schweiz und Deutschland die steuerehrlichsten Länder sind und dass wir Österreicher nach wie vor die Ehrlichsten in Europa sind. Da gibt es ganz andere Länder, die nicht ehrlich sind, wie zum Beispiel die Griechen, die uns mit ihrer Steuerunehrlichkeit ja noch länger verfolgen werden. (Abg. Kickl: Die werden gerade gerettet!)

Das heißt, es ist dieses tiefe Misstrauen der eigenen Bevölkerung gegenüber, was ich als den eigentlichen Skandal empfinde. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)

Zu dieser Maßnahme einer Registrierkassenpflicht: Mit Verlaub, bitte: Italien und Griechenland haben eine Registrierkassenpflicht. Also diese Maßnahme wird sicherlich nicht greifen, sie belastet nur die Kleinbetriebe und Kleingewerbetreibenden. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)

Oder das Kontenregister: Aus meiner Sicht und aus Sicht der Freiheitlichen bedeutet das nichts anderes als einen ersten Schritt zur Aushöhlung der Grundrechte. Was Sie wollen, ist nichts anderes als den gläsernen Menschen. Der nächste Schritt ist dann, dass wir in Zukunft Zugriff auf alle Sozialdaten bekommen werden und einen Einblick, wer welche Beihilfen und Förderungen bekommt.

Das ist eine ganz nahtlose Entwicklung. Sie setzt sich in den letzten Jahren durchaus fort. Das beginnt mit einer Vorratsdatenspeicherung – sie wird begründet mit Kampf gegen Terrorismus. – Genutzt hat es nichts! Da geht es um die Fluggastdaten­speicherung, ebenfalls wegen des Terrorismus. – Nichts hat es genutzt! Der Terroris-


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mus steht nicht vor der Tür, sondern er ist schon mitten unter uns. Dann gibt es die Fingerprints und die IP-Adressen, die abgespeichert werden müssen.

Wohin führt das? – Zu einem Spitzelstaat à la Metternich, den wir eigentlich schon längst überwunden haben. Wir sind aber auf dem besten Weg hin zu diesem Spitzel­staat, und das alles unter dem Titel der sogenannten Gerechtigkeit: Steuergerechtig­keit, Gleichheit – all diese links-linken Begriffe, die uns jetzt immer mehr einholen. Ich habe geglaubt, dass wir diese Ideologie schon längst überwunden haben, aber leider sind wir mitten drin.

Der nächste Schritt wird dann, das prophezeie ich jetzt schon, die Abschaffung des Bargeldes sein. Das Bargeld soll abgeschafft werden, um dann auch noch die Kontrolle über das Konsumverhalten der Menschen zu haben. (Heiterkeit des Abg. Auer.) – Kollege Auer, du lachst, aber du wirst sehen, wir werden in ein paar Jahren darüber diskutieren. Es gibt jetzt schon europäische Länder, die, wie zum Beispiel Schweden, die Abschaffung des Bargeldes und die Beschränkung des Bargeldes ins Auge gefasst haben.

Der übernächste Schritt wird dann die Abschaffung der Unverletzlichkeit des Eigen­tums sein. Das alles wird immer unter dem Deckmantel „Gerechtigkeit“ und „Gleichheit“ gefordert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP, ich kann keine liberalen Ansätze mehr in Ihren Reihen erkennen, ich kann nicht mehr erkennen, dass Sie noch eine Wirtschaftspartei sind. Die Wirtschaftstreibenden sind mittlerweile bei uns wesent­lich besser aufgehoben. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach).

In Wirklichkeit zahlen wir Steuerzahler uns diese Tarifreform, diese Entlastung, selber. Sie wird nicht durch Einsparungen gegenfinanziert, die längst vonnöten gewesen wären. Das ist nichts anderes als eine Umverteilung von einer Tasche in die andere. Eine echte Entlastung hätte auch bedeutet, dass die Steuer- und Abgabenquote gesenkt wird, und das geht eben nur mit umfangrechen Strukturreformen. Ich habe hier von dieser Stelle aus schon oft genug Beispiele aufgezählt, wie das möglich ist.

Der Schlüssel dazu ist der Finanzausgleich, denn es kann nicht sein, dass die Einnahmen- und Ausgabenzuständigkeit getrennt sind. Das gehört in eine Hand. (Abg. Auer: Da gebe ich dir recht!) Daher auch die Diskussion über eine mögliche Steuer­hoheit der Länder. Und es gehört endlich auch die Transparenzdatenbank für die ganzen Förderungen her, die sowohl von Land und Gemeinden als auch vom Bund hergegeben werden, damit das endlich einmal transparent gemacht wird.

Da wir ja in Oberösterreich kurz vor einer Landtagswahl stehen und ich feststelle, wie viel Geld immer noch in Oberösterreich vorhanden ist, habe ich die Tagesordnung der Regierungssitzung vom 6. Juli mitgebracht, das war zufällig gestern. Da habe ich betreffend das Sozialressort angekreuzt, wie viele Subventionen hergegeben werden: Von 19 Auszahlungen sind allein 12 Auszahlungen – 12 Auszahlungen! – im Bereich der Integration. Das heißt, dass verschiedenste Vereine, die zum Teil das Gleiche machen, gefördert werden mit Beträgen von 30 000, 50 000, 70 000, 80 000 €. Und dann heißt es immer wieder in den Medien, es gebe keine Asylindustrie. Das ist der Beweis, dass es eine Asylindustrie gibt, und da geht es nicht um Integration, sondern es geht ums Abcashen auf Kosten der Steuerzahler. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Yilmaz: Unglaublich! – Abg. Kickl: Das ist wirklich unglaublich! – Ruf bei der ÖVP:  populistisch!)


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Meine sehr geehrten Damen und Herren, was wir in den nächsten Jahren brauchen, ist nicht ein gläserner Mensch, sondern ein gläserner Staat. (Beifall bei der FPÖ.)

11.41


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Haubner zu Wort. – Bitte.

 


11.41.32

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, in den letzten Jahren war immer ein deutlicher Ruf nach mehr Netto vom Brutto zu vernehmen, er wurde immer lauter. Die Arbeitnehmerverbände, aber natürlich auch die Unternehmer wollten, dass ihren Mitarbeitern mehr im Geldbörsel bleibt. Ich denke, dass wir dieses Ziel, das uns ja alle geeint hat, heute erreichen. Es ist Tatsache, dass mit der Tarifreform heute eine der größten Reformen der Zweiten Republik beschlossen wird und ein Betrag von 5,2 Milliarden € zu den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, aber auch zu den Unternehmern findet.

Es ist eine Gesamtentlastung, die allen zugutekommt, nämlich einerseits den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und andererseits der Wirtschaft. Heute hat auch der Finanzminister schon ausgeführt, er hat die WIFO‑ und IHS-Prognosen diesbezüglich bereits strapaziert, dass wir einen Wachstumsschub bekommen werden, und wir werden auch den privaten Konsum antreiben. Ich denke, dass diese beiden Maßnah­men wichtig und richtig sind. Wenn man sich die Exportentwicklung in den nächsten zwei Jahren anschaut, dann sieht man, dass wir auch da doch Steigerungen über 4 Prozent haben werden, was für die exportorientierte Wirtschaft in Österreich ja auch ganz wichtig ist. Wir wissen, 6 von 10 € verdienen wir im Export, und deshalb ist gerade diese exportorientierte Wirtschaft ein ganz wesentlicher Faktor.

Aber letztendlich kommt die Tarifreform, und das möchte ich auch noch einmal betonen, natürlich auch den Unternehmern zugute. 500 Millionen € fließen zu den Unternehmern, gerade zu den Ein-Personen-Unternehmen, zu jenen, die eine wach­sende Anzahl in Österreich sind, also davon haben wir auch einen entsprechenden Impuls.

Die Steuerreform wird schon einen Wachstumsimpuls bringen, das hat der Herr Finanzminister ausgeführt. Das zeigt schon alleine der hohe Selbstfinanzierungsgrad von 17 Prozent auf. Auf die ganze Gegenfinanzierung komme ich dann noch zurück.

Ich möchte aber auch noch auf einen wesentlichen Punkt hinweisen: die Erhöhung der Forschungsprämie von 10 Prozent auf 12 Prozent; denn gerade für Österreich als Forschungs- und Innovationsstandort ist es ganz wichtig – und davon profitieren auch 2 000 Unternehmen –, dass diese Forschungsprämie erhöht wurde.

Gerade die Leitbetriebe in den Regionen kooperieren mit sehr vielen klein- und mittelständischen Unternehmen, und da ist dieser Innovationsschub, diese Triebfeder für eine starke Volkswirtschaft wichtig.

Wir beschließen heute auch noch Crowdfunding – für die Jungunternehmer und für die Start-ups auch ein wichtiger Impuls.

Was mich ein wenig schmerzt – und da mache ich aus meinem Herzen keine Mördergrube –, ist natürlich die von der anderen Seite permanent betriebene Kriminali­sierung der Unternehmer. Ich möchte hier schon einmal ganz deutlich sagen: Es sind die Unternehmer, die die Arbeitsplätze schaffen. 2 Prozent der Bevölkerung schaffen 80 Prozent der Arbeitsplätze. (Abg. Peter Wurm: Das merkt man nie! Dann macht einmal Maßnahmen für die Wirtschaft!) Ich würde Sie ersuchen, dass wir es hier auch


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unterlassen, die Unternehmer dauernd schlechtzureden! (Abg. Peter Wurm: Immer diese Sonntagsreden!  alles!)

Auch wenn wir heute über die Zahlungsmoral der Betriebe sprechen: Die Zahlungs­moral unserer Betriebe ist hervorragend, meine Damen und Herren. Die rot-weiß-rote Wirtschaft trägt mit 25,7 Milliarden € die Hauptlast der sozialen Systeme. Das möchte ich Ihnen auch einmal ganz deutlich sagen, weil das wesentlich ist. Zu den Ausführun­gen des Kollegen Katzian, der heute immer gesagt hat, jetzt sind einmal die Arbeit­nehmer dran, muss ich deutlich sagen: Wer zahlt denn für die Arbeitnehmer die Unfallver­sicherung? Wer zahlt denn in den Familienlastenausgleichsfonds ein?

Ich glaube, wir müssen es gemeinsam schaffen. Da hat es keinen Sinn, wenn wir uns gegeneinander ausspielen und diesen Klassenkampf betreiben, der vonseiten der SPÖ hier immer wieder hereingetragen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, wir haben da ein paar Maßnahmen gesetzt, die wichtig und richtig sind. Es sind ein paar dabei, die natürlich auch einen Beitrag zum Gesamten leisten. Wenn ich heute die Abwicklung bei Kontoregister und Kontoeinsicht hernehme, dann, muss ich sagen, entspricht das unseren rechtsstaatlichen Gepflogenheiten. Das ist richtig und wichtig, da haben wir gemeinsam einiges erreicht. Danke. 

Herr Kollege Strolz, ich möchte Ihnen schon sagen, wir verhandeln am Verhand­lungstisch und nicht über Facebook. (Abg. Strolz: Dann müsst’s uns einladen! – Abg. Glawischnig-Piesczek:  eh eingeladen!) Ich glaube, Sie haben zuerst gesagt, Sie stimmen dem Ganzen zu, und jetzt sind Sie wieder nicht dabei. Also ich glaube, da müssen Sie die Schuld bei sich selber suchen! (Beifall bei der ÖVP. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von NEOS und ÖVP.)

Meine Damen und Herren, alles in allem: Wir beschließen eine Reform, die Impulse für den Steuertarif gibt. Andererseits möchte ich ganz klar betonen, dass es wichtig ist, dass wir jetzt die notwendigen Reformen angehen und dass beim nächsten Mal bei der Entlastung die Unternehmer dran sind. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Schellhorn:  keine Taferln gesehen!)

11.46


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Klubobfrau Ing. Dietrich zu Wort. – Bitte.

 


11.46.43

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Die Steuerreform geht ganz klar am Ziel vorbei, wenn das Ziel sein sollte, das Wirtschaftswachstum anzuregen.

Wenn wir heute gehört haben, dass das WIFO sagt, 5,2 Milliarden € Einsatz für 0,1 Prozent Wirtschaftswachstum, dann, Herr Kollege Haubner, kann ich beim besten Willen nicht verstehen, dass Sie von einem Wirtschaftsschub sprechen, von einem Wachstumsschub. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, 0,1 Prozent als Wachstumsschub zu bezeichnen, ist absolut ungerechtfertigt. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Strolz.)

Wir sind eine Gruppierung, die jetzt nicht alles negativ sehen und schlechtreden möchte, einzelne Bereiche der Steuerreform sind durchaus positiv – wenn zum Beispiel der Einzelne mehr Geld im Börsel hat. Aber man muss dazusagen: Das ist jenes Geld, das ihm vorher genommen wurde! Wenn im Rahmen der Tarifreform die Stufen flacher werden, dann ist das absolut okay. Aber, meine geschätzten Damen und Herren, Fakt ist, dass wir ein Problem haben, und dieses Problem heißt über Jahre hinweg kalte Progression. Und diese kalte Progression ist einkommensmindernd. In diesem Bereich wäre es wirklich höchst an der Zeit, endlich Maßnahmen zu ergreifen,


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dass man eben die Tarifstufen inflationsbereinigt anpasst, damit die Menschen nicht von Jahr zu Jahr weniger an Kaufkraft haben. Das ist ein Weg, den wir auf jeden Fall gehen werden. (Beifall beim Team Stronach.)

Meine geschätzten Damen und Herren! Aber der Preis für die Steuerreform, den die Regierung bezahlt, ist ein sehr, sehr hoher. Das ist der Preis der Kontenöffnung, und das ist der Preis der Registrierkassen. Diese Bundesregierung, Kollege Haubner, und nicht die Oppositionsparteien haben das Image, dass sie die Unternehmer kriminali­sieren. Kriminalisiert werden sie ausschließlich von dieser rot-schwarzen Bundesregie­rung. (Beifall beim Team Stronach.)

Diese Bundesregierung hat ein Image aufgebaut, von dem ich glaube, dass es nicht Ihr Wunschimage sein kann. Es kann nicht sein, dass Sie für Bespitzelung, Kontrollen, Misstrauen und den gläsernen Bürger stehen wollen. Aber dieses Image haben Sie sich aufgebaut. Mit dem Ende des Bankgeheimnisses haben Sie einen Tabubruch begangen. Das Bankgeheimnis ist so ein hoher Wert jedes Einzelnen, das gehört zum Selbstverständnis des Österreichers. Keiner, nicht die Mizzi-Tant, nicht die Oma, niemand möchte, dass in ihr Sparbuch hineingeschaut wird. (Abg. Tamandl: Bei der Mizzi-Tant schauen wir ja nicht hinein! Das ist so falsch! Das ist so falsch, was Sie sagen!)

Sie sagen jetzt, Sie schauen nicht hinein, aber Sie ermöglichen damit, dass erstens durch das Kontenregister erfasst wird, wer wo Vermögen hat, und dass in weiterer Folge natürlich der erste Schritt zur Vermögensbesteuerung gesetzt wurde, bewusst oder unbewusst. Sie sind in Richtung Vermögensbesteuerung unterwegs, und das lehnen wir zutiefst ab. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Tamandl: Beschäftigen Sie sich einmal mit der Materie!)

Kollegin Tamandl, Ihr Kollege Schützenhöfer hat vor den Wahlen massiv gegen das Bankgeheimnis gesprochen, und wenn Sie jetzt der Meinung sind, es ist der richtige Weg, das Bankgeheimnis zu beenden und gläserne Bürger zu schaffen (Abg. Tamandl:  im Abänderungsantrag drin!), dann sage ich Ihnen, dann kann ich die Aussage des Kollegen Schützenhöfer nur als seine eigene Wahlhilfe verstehen, und ihm war nie daran gelegen, den Bürger wirklich ernsthaft zu schützen. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Tamandl: Überhaupt nicht! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Meine geschätzten Damen und Herren! Dass die Grünen als Kontrollpartei – dieses Image bauen Sie sich ja auf (Abg. Steinhauser: Das haben wir!) – die Kontrolle nicht nur bei jenen suchen, wo es um Betrug geht, sondern dass sie den kleinen Bürger kriminalisieren, das ist aus unserer Sicht abzulehnen. (Abg. Steinhauser:  richter­liche Genehmigung! Sie haben keine Ahnung! – Abg. Steinbichler: Das sagt der Richtige!)

Die Regierung geht wirklich einen Weg, der nicht zu akzeptieren ist, und die Regierung ist aus unserer Sicht in einer Rolle, wo man schon die Handschlagqualität hinterfragen muss. (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Steinhauser und Stein­bichler.)

Früher einmal haben gestandene SPÖ-Politiker noch Handschlagqualität gehabt. Für das, was sie gesagt haben, sind sie gestanden. Und heute? Bankgeheimnis? – Der Bundeskanzler hat gesagt, das ist so wichtig, das müssen wir mit zwei Dritteln schützen. Aber wo ist es jetzt? – In Luft aufgelöst. (Zwischenruf des Abg. Schönegger.)

Meine geschätzten Damen und Herren! Die Steuerreform ist der Weg in die falsche Richtung, absolut in die falsche Richtung, denn mit der Registrierkassenverordnung


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 108

kriminalisieren Sie kleine Unternehmen und treiben es so weit, dass immer weniger Leute in Österreich bereit sein werden, Unternehmer zu sein.

Wir wollen aber einen Staat, der Unternehmen stärkt, der die jungen Menschen motiviert, dass sie endlich den Mut fassen, in die Selbständigkeit zu gehen, damit wir aus dieser Spirale der Arbeitslosigkeit herauskommen. (Beifall beim Team Stronach.)

In diesem Sinne: Wir werden dem Belastungspaket nicht zustimmen, weil es wirklich eine Belastung im Sinne von Kriminalisierung ist, die wir nicht mittragen. (Beifall beim Team Stronach.)

11.52


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kuzdas zu Wort. – Bitte.

 


11.52.50

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister auf der Regierungsbank! Also bei 5 Milliarden € an Entlastung von einem Belastungspaket zu sprechen, das ist ein Kunststück, ganz ehrlich! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der heutigen Diskussion über die ersten Tagesordnungspunkte befassen wir uns mit notwendigen Änderungen zur Steuer­reform. 5 Milliarden € an Entlastung für fast 7 Millionen Menschen – noch nie dagewe­sen in der Zweiten Republik; von der Opposition von Beginn an gescholten, von nationalen und internationalen Experten gelobt, Bofinger und Fratzscher wurden schon zitiert.

Die Entlastung ist natürlich auch mit dem Kampf gegen Steuerbetrug verbunden. Wir erreichen mit diesen Gesetzen, die wir jetzt diskutieren, mehr Steuergerechtigkeit und mehr Steuerehrlichkeit. Und, Kollege Podgorschek – jetzt sehe ich ihn nicht –, ich glaube, es ist ja auch in deinem Interesse, dass ehrlich Steuer gezahlt wird. Und für den ehrlichen Steuerzahler ändert sich nichts, auch für den ehrlichen Unternehmer ändert sich nichts durch die Registrierkasse. Da sind wir uns ja wohl einig. (Zwischen­ruf des Abg. Podgorschek.) Es darf nämlich nicht sein, dass nur einige das System finanzieren, aber alle davon profitieren.

Zentrales Element der Gegenfinanzierung ist auch das zentrale Kontoregister. Und Kollegin Dietrich und Kollege Lugar, Sie sind da sehr weit weg von der Wahrheit. Oder haben Sie die Gesetzesvorlagen und den Rechtsschutz, den die Grünen mitverhandelt haben, nicht gelesen?! Sie stellen sich ins Eck und sagen, mit Ihnen redet keiner – genauso die NEOS. (Abg. Dietrich: Stimmt nicht !) Sie haben sich den Verhandlun­gen verweigert! Die Grünen haben gesagt: Ja, da gehen wir ins Rennen und verhandeln.

Ich bin ja nicht der Pflichtverteidiger von Hermann Schützenhöfer (Zwischenruf des Abg. Schönegger), aber der hat gesagt, er ist gegen die Öffnung der Konten ohne richterlichen Beschluss. – So, den haben wir aber jetzt, und ich werde Ihnen noch einmal sagen, wie das funktioniert.

Es entscheidet über die Rechtmäßigkeit der Konteneinschau ein Richter des Bun­desfinanzgerichts. Eine Niederschrift über die Anhörung des Abgabepflichtigen ist dem anzuschließen oder der Schriftverkehr, warum die Anhörung nicht stattgefunden hat. Das unterzeichnete Auskunftsverlangen, vom Beamten und vom Leiter – Vieraugen­prinzip –, eine ausführliche Begründung und ein Rechtsschutzbeauftragter vervollstän­digen diesen Rechtsschutz. Das ist auch, was den Datenschutz betrifft, eine Verbes­serung gegenüber früher. Von Willkür, Missbrauch ist überhaupt keine Rede, schon gar nicht von Bespitzelung und anderem.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 109

Aber Kollege Lugar hat ja im Finanzausschuss Steuerbetrug als Erfolgsmodell pos­tuliert. Das ist die Steuerwahrheit, die das Team Stronach offensichtlich anstrebt.

Wir beschließen heute aber auch das Kapitalabfluss- und das Kapitalzufluss-Melde­gesetz, mit dem Kreditinstitute, Zahlungsinstitute und die Österreichische Bundesfinan­zierungsagentur verpflichtet werden, Kapitalabflüsse und -zuflüsse über 50 000 € an den Bundesminister für Finanzen zu melden. Bei den Zuflüssen geht es um Transfers aus der Schweiz und aus Liechtenstein.

In diesem Zusammenhang bringe ich auch folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Zakostelsky, Krainer, Rossmann, Kolleginnen und Kollegen

Dieser wurde verteilt; ich werde ihn daher nur inhaltlich kurz erläutern.

Zum Kapitalabfluss-Gesetz: Es sollen auch Kapitalzuflüsse im Vorfeld des Inkraft­tretens der Steuerabkommen mit der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein gemeldet werden, damit solche entdeckt und verwertet werden, die ansonsten unentdeckt bleiben würden.

Meldepflichtig sind, ich habe es schon gesagt, Kapitalzuflüsse von 50 000 € oder mehr auf Konten natürlicher Personen sowie auf österreichische Konten oder Depots liechtensteinischer Stiftungen und stiftungsähnlicher Anstalten. Es wird auch die Möglichkeit einer anonymen Einmalzahlung mit Abgeltungswirkung geben. Der Steuer­satz für diese Einmalzahlung bemisst sich am höchsten in den Steuerabkommen vorgesehenen Steuersatz, das sind 38 Prozent.

*****

Abschließend noch ein Satz zur kalten Progression, die die Agenda Austria für die Jahre 2009 bis 2015 mit 11,5 Milliarden € berechnet. Ich darf hier richtigstellen: Die Zunahme des Lohnsteueraufkommens im betrachteten Zeitraum beträgt 7,4 Milliarden, da kann die kalte Progression beim besten Willen nicht 11,5 sein. Also da liegt offensichtlich ein gravierender Rechenfehler der Agenda Austria vor. Man sollte nicht alles glauben, was dieses Institut von sich gibt! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.57


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Kuzdas soeben in seinen Grundzügen erläuterte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung. Er wurde aufgrund seines Umfanges im Saal verteilt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer, Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Kontenregisters und die Konteneinschau (Kontenregister- und Konteneinschaugesetz – KontRegG), das Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen und von Kapitalzuflüssen (Kapitalabfluss-Meldegesetz) und das Bundesgesetz zur Umsetzung des gemein­samen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 110

Finanzkonten (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSG) erlassen, das EU-Amtshilfegesetz und das Amtshilfe-Durchführungsgesetz geändert werden (685 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (749 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

I. Artikel 1 (Änderung des Bankwesengesetzes) wird wie folgt geändert:

§ 38 Abs. 2 Z 13 lautet:

„13.Hinsichtlich der Meldepflicht der §§ 3 und 5 des Kapitalabfluss-Meldegesetzes, BGBl. I Nr. XX/2015.“

II. Artikel 3 (Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen und von Kapitalzuflüssen) wird wie folgt geändert:

1. Das Inhaltsverzeichnis lautet samt Überschrift:

„Inhaltsverzeichnis

§ 1.Begriffsbestimmungen

1. Teil Kapitalabfluss-Meldepflicht

§ 2. Meldepflicht

§ 3. Umfang der Meldepflicht

§ 4. Meldezeitraum

2. Teil Kapitalzufluss-Meldepflicht

§ 5. Meldepflicht

§ 6. Umfang der Meldepflicht

§ 7. Meldezeitraum

3. Teil Nachversteuerung von meldepflichtigen Kapitalzuflüssen

§ 8. Einmalzahlung

§ 9. Bedeckung

§ 10. Selbstanzeige

4. Teil Gemeinsame Bestimmungen und Schlussbestimmungen

§ 11. Verordnungsermächtigung

§ 12. Verfahren bei der Abgabenbehörde

§ 13. Strafbestimmungen

§ 14. Verweis auf andere Rechtsvorschriften

§ 15. Personenbezogene Bezeichnungen

§ 16. Außerkrafttreten

§ 17. Vollziehung“

2. § 1 lautet samt Überschrift:

„Begriffsbestimmungen

§ 1. Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeutet:

1. Kreditinstitut: ein Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 2 des Kontenregistergesetzes – KontRegG, BGBl. I Nr. XX/2015.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 111

2. Zahlungsinstitut: ein Zahlungsinstitut gemäß § 5 Abs. 1 des Zahlungsdienste­gesetzes – ZaDiG, BGBl. I Nr. 66/2009 oder eine Zweigstelle eines Zahlungsinstitutes gemäß § 12 ZaDiG.

3. Kapitalabfluss:

a) die Auszahlung und Überweisung von Sicht-, Termin- und Spareinlagen,

b) die Auszahlung und Überweisung im Rahmen der Erbringung von Zahlungsdiensten gemäß § 1 Abs. 2 ZaDiG oder im Zusammenhang mit dem Verkauf von Bundes­schätzen,

c) die Übertragung von Eigentum an Wertpapieren (§ 1 Abs. 1 des Depotgesetzes, BGBl. Nr. 424/1969, und § 3 Abs. 2 Z 13 des Investmentfondsgesetzes 2011 – InvFG 2011, BGBl. I Nr. 77/2011) mittels Schenkung im Inland sowie

d) die Verlagerung von Wertpapieren in ausländische Depots.

4. Kapitalzufluss:

a) die Einzahlung und Überweisung von Sicht-, Termin- und Spareinlagen,

b) die Einzahlung und Überweisung im Rahmen der Erbringung von Zahlungsdiensten gemäß § 1 Abs. 2 ZaDiG oder im Zusammenhang mit dem Verkauf von Bundes­schätzen,

c) die Übertragung von Eigentum an Wertpapieren (§ 1 Abs. 1 des Depotgesetzes, BGBl. Nr. 424/1969, und § 3 Abs. 2 Z 13 des Investmentfondsgesetzes 2011 – InvFG 2011, BGBl. I Nr. 77/2011) mittels Schenkung sowie

d) die Verlagerung von Wertpapieren in inländische Depots.“

3. Nach § 1 wird folgende Abschnittsüberschrift eingefügt:

„1. Teil

Kapitalabfluss-Meldepflicht“

4. § 2 lautet samt Überschrift:

„Meldepflicht

§ 2. Kreditinstitute, Zahlungsinstitute und die Österreichische Bundesfinanzierungs­agentur (ÖBFA) sind verpflichtet, hohe Kapitalabflüsse nach Maßgabe dieses Bun­desgesetzes an den Bundesminister für Finanzen zu melden.“

5. a) der zweite Satz des § 3 Abs. 1 lautet:

„Ausgenommen von dieser Meldepflicht sind Kapitalabflüsse von Geschäftskonten von Unternehmern und von Anderkonten von Rechtsanwälten, Notaren oder Wirtschafts­treuhändern.“

b) In § 3 Abs. 1 wird der Verweis auf „§ 2 Z 3“ durch den Verweis auf „§ 1 Z 3“ ersetzt.

6. Die §§ 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 11 werden zu den §§ 11, 12, 13, 14, 15, 16 und 17.

7. Nach § 4 werden folgende §§ 5 bis 10 samt Abschnittsüberschriften und Überschriften eingefügt:

„2. Teil

Kapitalzufluss-Meldepflicht


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 112

Meldepflicht

§ 5. Kreditinstitute, Zahlungsinstitute und die Österreichische Bundes­finanzierungs­agentur (ÖBFA) sind verpflichtet, hohe Kapitalzuflüsse aus der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein nach Maßgabe dieses Bun­desgesetzes an den Bundesminister für Finanzen zu melden, soweit sie in den in § 7 angeführten Zeiträumen erfolgten.

Umfang der Meldepflicht

§ 6. (1) Meldepflichtig sind Kapitalzuflüsse von mindestens 50 000 Euro auf Konten oder Depots von

1. natürlichen Personen; ausgenommen von dieser Meldepflicht sind Kapitalzuflüsse auf Geschäftskonten von Unternehmern;

2. liechtensteinischen Stiftungen und stiftungsähnlichen Anstalten; im Zweifel kann der Meldepflichtige davon ausgehen, dass eine Anstalt stiftungsähnlich ist.

(2) Sofern ein Kapitalzufluss von mindestens 50 000 Euro auf ein Konto oder Depot im Meldezeitraum vorliegt, so sind auch alle anderen im Meldezeitraum erfolgten Zuflüsse in die Meldung aufzunehmen.

(3) Die Meldung hat zu enthalten:

1. das verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben (vbPK SA); sofern das vbPK SA über das Stammzahlenregister nicht ermittelt werden konnte, sind Vorname, Zuname, Geburtsdatum, Adresse und Ansässigkeits­staat aufzunehmen;

2. die Konto- oder Depotnummer und

3. den jeweiligen Betrag.

(4) Zum Zweck der Datenübermittlung sind die Meldepflichtigen gemäß § 5 berechtigt, wie Auftraggeber des öffentlichen Bereichs gemäß § 10 Abs. 2 des E-Government-Gesetzes – E-GovG, BGBl. I Nr. 10/2004, die Ausstattung ihrer Datenanwendungen mit vbPK SA von der Stammzahlenregisterbehörde zu verlangen. In diesem Zusam­menhang anfallende Kosten inklusive jener der Stammzahlenregisterbehörde sind vom Meldepflichtigen gemäß § 5 zu tragen.

Meldezeitraum

§ 7. (1) (Verfassungsbestimmung) Die Meldepflicht ist wahrzunehmen:

1. für Kapitalzuflüsse aus der Schweizerischen Eidgenossenschaft für den Zeitraum von 1. Juli 2011 bis 31. Dezember 2012,

2. für Kapitalzuflüsse aus dem Fürstentum Liechtenstein für den Zeitraum von 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember 2013.

(2) Die Meldungen sind spätestens bis 31. Dezember 2016 zu erstatten.

3. Teil

Nachversteuerung von meldepflichtigen Kapitalzuflüssen

Einmalzahlung

§ 8. (1) Inhaber von Konten oder Depots, auf denen gemäß § 6 meldepflichtige Kapital­zuflüsse verbucht wurden, können bis einschließlich 31. März 2016 dem melde­pflichtigen Kreditinstitut unwiderruflich schriftlich mitteilen, die Nachversteuerung dieser Vermögenswerte im Wege einer Einmalzahlung mit Abgeltungswirkung vorzu­nehmen. Sie haben für deren Begleichung den erforderlichen Geldbetrag bereitzustellen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 113

(2) Die Einmalzahlung beträgt 38 % der meldepflichtigen Vermögenswerte. Sie ist von dem meldepflichtigen Kreditinstitut bis spätestens 30. September 2016 einzubehalten und abzuführen; über die erfolgten Einmalzahlungen ist innerhalb eines Monats nach Ablauf dieser Frist dem für die Erhebung der Körperschaftsteuer zuständigen Finanz­amt eine Anmeldung zu übermitteln.

(3) Über die erfolgte Einmalzahlung hat das Kreditinstitut eine Bescheinigung an die Konto- oder Depotinhaber auszustellen, die folgende Angaben zu enthalten hat:

1. die Identität (Name und Geburtsdatum oder Bezeichnung) und Wohnsitz oder Sitz der Konto- oder Depotinhaber;

2. die Identität (Name und Geburtsdatum oder Bezeichnung) und Wohnsitz oder Sitz der Verfügungsberechtigten;

3. die Identität (Name und Geburtsdatum oder Bezeichnung) und Wohnsitz oder Sitz der Inhaber jener Konten oder Depots, von denen aus der meldepflichtige Zufluss erfolgt ist;

4. soweit bekannt, deren österreichische Finanzamts- und Steuernummer und/oder Sozialversicherungsnummer;

5. den BIC-Code des Kreditinstitutes;

6. die Kundennummer (Kunden-, Konto- oder Depot-Nummer, IBAN-Code);

7. den Betrag der Einmalzahlung und Berechnungsgrundlage einschließlich der übertragenen Wirtschaftsgüter.

(4) Mit der vollständigen Gutschrift der Einmalzahlung auf dem Abgabenkonto des Kreditinstitutes gelten die Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuer und die Ansprüche auf die gemeinschaftlichen Bundesabgaben gemäß § 8 Abs. 1 erster und dritter Fall des Finanzausgleichsgesetzes 2008 – FAG 2008, BGBl. I Nr. 103/2007, sowie die Stiftungseingangssteuer- und Versicherungssteueransprüche als abgegolten. Die Abgeltungswirkung gilt für alle Gesamtschuldner der betroffenen Abgaben. Sie umfasst vor dem Zufluss entstandene Abgabenansprüche betreffend die genannten Abgaben, soweit ihnen Sachverhalte zugrunde liegen, die zur Bildung von Vermögenswerten geführt haben, deren Zufluss im Inland der Meldepflicht nach § 6 unterliegt, im Betrag bis zur Höhe der Bemessungsgrundlage der Einmalzahlung. Gleichzeitig entfällt die Meldeverpflichtung gemäß § 6 für den zugrundeliegenden Zufluss.

(5) Die Abgeltungswirkung nach Abs. 4 tritt nicht ein, soweit

1. die Vermögenswerte aus einer Vortat zur Geldwäscherei gemäß § 165 Abs. 1 des Strafgesetzbuches – StGB, BGBl Nr. 60/1974, mit Ausnahme des § 33 iVm §§ 38a oder 39 des Finanzstrafgesetzes – FinStrG, BGBl Nr. 129/1958 herrühren oder

2. zum Zeitpunkt der Mitteilung gemäß Abs. 1

a) einer Abgaben- oder Finanzstrafbehörde bereits konkrete Hinweise auf nicht versteuerte Vermögenswerte, die der Meldepflicht unterliegen, vorlagen und dies dem Verfügungsberechtigten bekannt war;

b) abgabenrechtliche Ermittlungen geführt werden oder

c) diesbezüglich bereits Verfolgungshandlungen (§ 29 Abs. 3 lit. a FinStrG) gesetzt worden sind.

In diesen Fällen wird eine geleistete Einmalzahlung als freiwillige Zahlung auf die geschuldeten Steuern der verfügungsberechtigten Person behandelt. § 214 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl Nr. 194/1961 gilt sinngemäß.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 114

(6) Abs. 4 hat keine Auswirkung auf die Berechnung der Grundlage der Mehrwert­steuereigenmittel nach der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 über die end­gültige einheitliche Regelung für die Erhebung der Mehrwertsteuereigenmittel.

(7) Insoweit gemäß Abs. 4 und 5 Abgabenansprüche abgegolten sind, tritt Straf­befreiung hinsichtlich damit zusammenhängender Finanzvergehen ein.

Bedeckung

§ 9. (1) Verfügen die Konto- oder Depotinhaber nicht über einen ausreichenden Geldbetrag auf einem Konto des meldepflichtigen Kreditinstitutes, so muss dieses den Konto- oder Depotinhabern schriftlich unter Setzung einer Frist von längstens vier Wochen, längstens aber bis zum 29. September 2016, auffordern, einen ausreichen­den Geldbetrag bereitzustellen. Zugleich sind die Konto- oder Depotinhaber auf die Verpflichtung zur Meldung des Kapitalzuflusses hinzuweisen.

(2) Kann das Kreditinstitut wegen fehlender flüssiger Mittel die Einmalzahlung nicht vollständig einbehalten, hat das Kreditinstitut nach Ablauf der Frist gemäß Abs. 1 seiner Meldeverpflichtung nach § 6 nachzukommen.

Selbstanzeige

§ 10. (1) Wird Selbstanzeige (§ 29 FinStrG) wegen Finanzvergehen erstattet, denen ein Sachverhalt zugrunde liegt, der zur Bildung von Vermögenswerten geführt hat, deren Zufluss gemäß § 6 meldepflichtig ist, ist insoweit § 29 Abs. 3 lit. d FinStrG nicht anzuwenden.

(2) Für Selbstanzeigen gemäß Abs. 1 tritt strafbefreiende Wirkung nur insoweit ein, als auch eine Abgabenerhöhung entrichtet wird. § 29 Abs. 6 FinStrG gilt sinngemäß.“

8. Vor § 11 wird folgende Abschnittsüberschrift eingefügt:

„4. Teil

Gemeinsame Bestimmungen und Schlussbestimmungen“

9. § 11 lautet samt Überschrift:

„Verordnungsermächtigung

§ 11. Der Bundesminister für Finanzen hat mit Verordnung das Verfahren der Über­mittlung der Meldungen im Wege von FinanzOnline nach den §§ 3 und 6 in organisatorischer und technischer Hinsicht zu regeln.“

10. § 12 lautet samt Überschrift:

„Verfahren bei der Abgabenbehörde

§ 12. (1) Die Abgabenbehörden haben einlangende Meldungen von Kapitalabflüssen (§ 3) der elektronischen Dokumentation gemäß § 114 Abs. 2 BAO hinzuzufügen; daneben dürfen die Meldungen ausschließlich für eine Analyse für Zwecke der Betrugs­bekämpfung unter Abgleich der über den Steuerpflichtigen im Abgabenakt vorhandenen Daten und für damit in Zusammenhang stehende allgemeine Auf­sichtsmaßnahmen nach §§ 143 und 144 BAO oder Außenprüfungen nach § 147 BAO herangezogen werden. Die Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes bleiben davon unberührt.

(2) Die Abgabenbehörden haben einlangende Meldungen von Kapitalzuflüssen (§ 6) der elektronischen Dokumentation gemäß § 114 Abs. 2 BAO hinzuzufügen und im Sinne des § 115 Abs. 1 BAO lückenlos zu prüfen. Die Bestimmungen des Finanzstraf­gesetzes bleiben davon unberührt.“


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 115

11. § 13 Abs. 1 lautet:

„(1) Wer die Meldepflichten der §§ 3 und 6 vorsätzlich verletzt, macht sich eines Finanzvergehens schuldig und ist mit einer Geldstrafe bis zu 200 000 Euro zu bestrafen.“

Begründung:

Zu I. (Bankwesengesetz)

Die Verweisanpassung trägt der Änderung des Kapitalabfluss-Meldegesetzes Rech­nung.

Zu II. (Kapitalabfluss-Meldegesetz)

Zu Z 2 bis 4 und 7 (§ 1, 2 und 5 bis 7):

Bereits im Finanzausschuss wurde beschlossen, dass ein weiterer Zweck des Kapital­abfluss-Meldegesetzes sein soll, Kapitalzuflüsse im Vorfeld des Inkrafttretens der Steuerabkommen mit der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein zu entdecken und steuerlich zu verwerten, die ansonsten steuerlich unentdeckt bleiben würden.

Dazu soll nun ein 2. Teil in das Kapitalabfluss-Meldegesetz eingefügt werden. Der Kreis der Meldepflichtigen (§ 5) entspricht jenem beim Kapitalabfluss. Zudem soll zu Beginn des Gesetzes eine Definition des Kapitalzuflusses eingefügt werden. Melde­pflichtig sind Kapitalzuflüsse von 50.000 Euro oder mehr auf Konten natürlicher Per­sonen sowie auf (österreichische) Konten oder Depots liechtensteinischer Stiftungen und stiftungsähnlicher Anstalten. Die Bestimmungen für die Form der Übermittlung entsprechen jenen bei den Kapitalabflüssen.

Um auch Fälle abzudecken, in denen bereits im Vorfeld aufgrund medialer Bericht­erstattung das Vermögen aus der Schweiz und aus Liechtenstein nach Österreich transferiert wurde, sollen als Meldezeiträume (Verfassungsbestimmung) für Zuflüsse aus der Schweiz das zweite Halbjahr 2011 und das gesamte Jahr 2012 und für Zuflüsse aus Liechtenstein die Jahre 2012 und 2013 festgelegt werden.

Die geplante Meldepflicht für Kapitalzuflüsse steht im Einklang mit unionsrechtlichen Bestimmungen, da sie lediglich vergangene Zeiträume betrifft und dazu dient, Steuer­umgehungen aufzudecken. Die Einschränkung auf Zuflüsse aus der Schweiz und Liechtenstein erfolgt vor dem Hintergrund der beiden Steuerabkommen und trägt dem Umstand Rechnung, dass für die zu meldenden Zeiträume keine Gruppenanfragen getätigt werden können.

Zu Z 5 (§ 3):

Die Wirtschaftstreuhänder werden hinsichtlich ihrer Anderkonten den Rechtsanwälten und Notaren gleichgestellt.

Zu Z 7 (§§ 8, 9 und 10):

Die Kapitalzufluss-Meldepflicht soll – entsprechend den Steuerabkommen mit der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein – um die Möglichkeit einer anonymen Einmalzahlung mit Abgeltungswirkung ergänzt werden. Dazu soll ein 3. Teil in das Kapitalabfluss-Meldegesetz aufgenommen werden. Die Eckpunkte sind:

Die anonyme Einmalzahlung ist nur in Fällen möglich, in denen meldepflichtige Zuflüsse auf ein Konto oder Depot bei einem meldepflichtigen Kreditinstitut erfolgt sind. Anders als in den Steuerabkommen kommt die Einmalzahlung nicht vorrangig zur Anwendung, sondern nur wenn der Konto- oder Depotinhaber dies dem Kreditinstitut bis zum 31. März 2016 mitteilt. Besteht keine Geschäftsverbindung mehr zum melde­pflichtigen Kreditinstitut, kann eine Einmalzahlung trotzdem erfolgen, wenn vom Konto-


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oder Depotinhaber die Geschäftsverbindung wieder aufgenommen wird bzw. die finanziellen Mittel für die Einmalzahlung zur Verfügung gestellt werden.

Die Bemessungsgrundlage für die Einmalzahlung ist der meldepflichtige Betrag (das ist das zugeflossene Vermögen zu Zeitwerten); eine Berechnung entsprechend der in den Steuerabkommen vorgesehenen Formel ist aus technischen Gründen nicht möglich, da nicht sichergestellt ist, dass die notwendigen Informationen beim meldepflichtigen Kreditinstitut vorhanden sind.

Der Steuersatz für die Einmalzahlung bemisst sich am höchsten in den Steuerab­kommen vorgesehenen Steuersatz, das sind 38%.

Die Abgeltungswirkung der Einmalzahlung soll grundsätzlich jener entsprechen, die auch in den Steuerabkommen vorgesehen ist; die Formulierung wurde an die Gege­ben­heiten angepasst und präzisiert.

Die Einmalzahlungen sollen von den meldepflichtigen Kreditinstituten bis spätestens 30. September 2016 abgeführt werden; eine gesonderte Anmeldung beim Finanzamt ist erforderlich.

Wird eine anonyme Einmalzahlung geleistet, entfällt insofern die Meldeverpflichtung.

Im Umfang der Abgeltungswirkung tritt auch Straffreiheit ein.

Selbstanzeigen betreffend Sachverhalte, die mit Meldepflichtigen Zuflüssen in Zusam­menhang stehen, sollen ungeachtet des derzeit bestehenden Ausschlusses wieder­holter Selbstanzeigen mit strafbefreiender Wirkung möglich sein, jedoch der Zu­schlags­pflicht des § 29 Abs. 6 FinStrG unterliegen.

Zu Z 9 (§ 11):

Auch die Übermittlung der Meldungen von Kapitalzuflüssen soll in FinanzOnline erfol­gen.

Zu Z 10 (§ 12):

Im Gegensatz zum Verfahren der Abgabenbehörde bei den Meldungen von Kapital­zuflüssen nach Abs. 1 sollen nach dem neuen Abs. 2 die Meldungen von Kapital­zuflüssen lückenlos überprüft werden, da anzunehmen ist, dass dies für die Abgabenpflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich ist.

Zu Z 11 (§ 13):

Auch die Verletzung der Meldepflicht von Kapitalzuflüssen soll strafbar sein.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte.

 


11.58.20

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Minister auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ja, das einzig Positive an dieser Steuerreform ist die Absenkung des Eingangssteuersatzes. Wir fordern seit Jahren die Absenkung des Eingangssteuersatzes von ursprünglich 36,5 auf diese 25 Prozent. Und das ist sehr positiv. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) – Ja wissen Sie, wir haben das schon gefordert, da hat der ÖGB noch gar nicht gewusst, dass der Eingangssteuersatz bei 36,5 Prozent liegt. (Beifall bei der FPÖ. –Zwischen­rufe bei der SPÖ.) Da haben wir schon die ersten Anträge im Parlament eingebracht.


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Wenn man sich diese Steuerreform, die heute hier beschlossen werden soll, so im Detail anschaut, dann frage ich mich, was da letzte Woche war. (Abg. Krainer:  den Antrag!) Herr Bundesminister, Sie sind ja der Einzige, der hier sitzt, der letzte Woche dabei war, als der Wirtschaftsbericht 2015 in der Akademie der Wissenschaften vor­gestellt wurde. Sie haben dazu ja auch gesprochen. Es haben auch der Herr Bun­deskanzler, der Herr Vizekanzler, der Herr Finanzminister und der Herr Infrastruktur­minister gesprochen.

Dieser Wirtschaftsbericht 2015 ist ja an und für sich wirklich kein Ruhmesblatt, das müssen Sie ja zugeben, da die Wirtschaft ja bei Weitem nicht so gut dasteht, wie Sie es hier von der Regierungsbank aus immer zu verkaufen versuchen. Das war eigentlich schlimm. Wenn ich dann gehört habe, was der Herr Wirtschaftsminister und Vizekanzler zu diesen zukünftigen Vorgaben, zu dieser Steuerreform, zu der weiteren Vorgangsweise für die wirtschaftliche Belebung in Österreich gesagt hat – er hat unter anderem vom Bürokratieabbau, von der Rücknahme von übertriebenen Regulierungen, Erleichterungen bei Betriebsübergaben, einer Reform der Gewerbeordnung und, und, und gesprochen und dann immer wieder auch das Wachstum betont, das durch diese Steuerreform lukriert werden soll, wie auch Herr Kollege Haubner angesprochen hat, dass WIFO und IHS ja äußerst positiv darauf reagiert hätten –, dann darf ich an die Regierungsparteien nur einmal eine Frage stellen:

Wissen Sie eigentlich, wie oft WIFO und IHS in den letzten Jahren ihre Prognosen im Quartalstakt zurückgenommen haben? – Genau viermal im Jahr, weil es vier Quartale gibt. Jedes Mal wurden die positiven Prognosen zurückgenommen.

Das wird auch da so sein. Wenn ich den Vorwurf der Grünen höre, dass wir die Steuer­betrüger schützen wollen, dann sage ich, dass das so ja gar nicht stimmt! Selbstver­ständlich ist Steuerbetrug zu bekämpfen, aber schauen Sie sich im Rahmen dieser Steuerreform einmal an, was da alles an Gegenfinanzierungsmaßnahmen geplant ist: Das alles hat nichts mit Steuerbetrug zu tun, das sind Steuererhöhungen! (Abg. Brosz: Das ist ein anderes Gesetz, das sind die Tagesordnungspunkte 3 und 4!)

Wenn Sie die Erhöhung der Immobilienertragsteuer hernehmen, wenn Sie die Grund­erwerbsteuer hernehmen, bei der die Bemessungsgrundlage nicht mehr der Einheits­wert, sondern der Verkehrswert sein wird, wenn Sie davon ausgehen, dass Gebäude­abschreibungen auf 40 Jahre verlängert werden – das heißt, es ist jährlich eine höhere Steuerleistung zu erbringen –, wenn Sie davon ausgehen, dass die Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage der Sozialversicherung eine Anhebung der Lohnnebenkosten bedeutet, und wenn Sie dann noch hergehen und die Umsatzsteuer für Beherber­gungs­betriebe von 10 Prozent auf 13 Prozent erhöhen, dann ist das wahrscheinlich auch keine Steuererhöhung.

Da ich gerade bei diesem Thema bin, noch etwas zu dem von der Regierung immer wieder proklamierten oder angekündigten Bürokratieabbau. Wenn Sie heute in ein Gasthaus gehen, dort übernachten und frühstücken, dann wird es, was die Bürokratie oder den Bürokratieabbau betrifft, ja ganz lustig. Sie zahlen nämlich für die Über­nachtung 13 Prozent Umsatzsteuer und für das Frühstück 10 Prozent. Das heißt, der Gesamtbetrag muss davon ausgerechnet werden. In Zukunft bekommen Sie dann nicht mehr eine Rechnung für eine Übernachtung mit Frühstück, sondern Sie bekom­men zwei Rechnungen, einmal Übernachtung mit 13 Prozent Umsatzsteuer und einmal Frühstück mit 10 Prozent Umsatzsteuerbelastung. (Abg. Kuzdas: Das ist Unsinn!) – So viel zu Ihren viel angekündigten Bürokratieabbauplänen.

Alles zusammen führt dazu, dass im Grunde genommen die Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen durch diese Eingangssteuersatzsenkung , die durchaus zu begrüßen ist, aufgrund der ganzen Gegenmaßnahmen, die im Zuge der Gegenfinan-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 118

zierungen geplant sind, natürlich ad absurdum geführt wird. Sie werden in spätestens ein, zwei Jahren sehen, dass diese Steuerentlastung und das, was im Börserl mehr übrig bleibt – wie Sie es hier angekündigt haben –, innerhalb kürzester Zeit verpufft sein wird. Ich sage Ihnen nur eines: Eine Steuerreform sieht anders aus! (Beifall bei der FPÖ.)

12.03


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag.  Rossmann zu Wort. – Bitte.

 


12.03.15

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Hohes Haus! Ich möchte mich ein wenig mit den Bocksprüngen der NEOS und des Herrn Strolz auseinandersetzen. Wir hatten ja am 8. Juni diese Sondersitzung, da hat es einen Antrag gegeben, und in diesem Antrag stand drinnen – Sie werden sich noch gut erinnern, Herr Strolz –: „keine Kontenöffnung ohne richterlichen Be­schluss“. Weiters haben Sie dann in einem Interview im „Standard“ gesagt, Sie würden dieser neuen Regelung, sprich einer Regelung mit einem richterlichen Beschluss, zustimmen.

So, dazwischen vergehen zehn Tage, dann gibt es in den Grundsätzen die Einigung der Grünen mit der Regierung über Kontoregister und Kontoeinschau. Dann lassen Sie eine OTS-Aussendung mit dem Titel „Konteneinsicht nur mit richterlichem Beschluss ist ein Sieg der Bürgerinnen und Bürger“ hinaus. – Sehr richtig, das kann ich voll und ganz unterstützen und unterschreiben. Aber eines verstehe ich nicht, Herr Kollege Strolz: Warum stimmen Sie dann hier und heute einem Bankenpaket, das ein ausgezeichnetes Paket ist, nicht zu? (Abg. Strolz: Sie müssen zuhören, ganz einfach! – Weitere Zwischenrufe bei den NEOS.)

Ja, die Rückverweisung ist sowieso Politikverweigerung, das halten wir einmal fest. Und dieser Facebook-Eintrag Ihres Kollegen Niki Scherak, wissen Sie, was das ist? (Abg. Scherak: Das ist eine verfassungsrechtliche Aussage!) – Das ist Politik by Facebook. Aber Politik machen wir, bitte, hier im Hohen Haus und nicht über Face­book. (Beifall bei den Grünen.)

Hätten Sie doch, wenn Sie an diesem Entwurf etwas zu bemängeln haben, heute und hier einen Abänderungsantrag eingebracht! Sie hatten eine ganze Woche Zeit, um diesen Abänderungsantrag zu lesen und zu studieren. Das Argument mit der Rückverweisung ist wirklich fadenscheinig. Fadenscheiniger geht es gar nicht mehr, Herr Kollege Strolz! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP. – Abg. Strolz: Wir haben im Ausschuss die Fragen an den Minister gestellt!)

Wie schon im Zusammenhang mit der Steiermark-Wahl, wo Sie mit Scheinargumen­ten, mit Panikargumenten versucht haben, alles madig zu machen. Da sind Sie mit dem Vergleich aus der Bundesrepublik gekommen und haben gesagt, alle werden jetzt Einschau in die Konten halten. So ein Blödsinn, das ist alles falsch gewesen. Ich habe das damals korrigiert.

Sie sind mit absurden Argumenten dahergekommen, wie: Jeder Österreicher wird unter Generalverdacht gestellt. Das war alles Panikmache und das waren Behaup­tungen, die sich schlicht und einfach als falsch erwiesen haben. Damit wollten Sie lediglich politisches Kleingeld verdienen. Jetzt machen Sie dasselbe schon wieder in Konkurrenz zum Herrn Klubobmann Strache. Offensichtlich hauen Sie sich vor der Wiener Wahl in den Fragen der Steuerbetrugsbekämpfung und der Aufweichung des Steuergeheimnisses wieder gemeinsam auf ein Packerl, denn alle Forderungen, die Herr Scherak in seinem Facebook-Eintrag gestellt hat (Abg. Meinl-Reisinger: Das ist


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ein Blog!) – das Recht auf Achtung der Privatsphäre, der Schutz der persönlichen Daten, der Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger – sind in diesem Bankenpaket zu 100 Prozent erfüllt. (Abg. Meinl-Reisinger: Eben nicht! – Abg. Strolz: Steht nicht drinnen!)

Stimmen Sie doch hier und heute diesem Bankenpaket zu! (Abg. Meinl-Reisinger: Nein, Herr Rossmann, nein!) Dasselbe gilt im Übrigen für die Vertreter der FPÖ: Wenn Sie heute diesem Paket nicht zustimmen, das zu 100 Prozent Ihre Forderungen erfüllt, das sogar weit über das hinausgeht, das im Übrigen auch alle Forderungen erfüllt, die der Verfassungsdienst gestellt hat, dann bleibt nur mehr eines übrig. (Zwischenruf bei der FPÖ.) – Ja Sie müssen den Abänderungsantrag halt einmal lesen, bevor Sie einen Rückverweisungsantrag stellen! Aber wenn Sie hier und heute diesem Antrag nicht zustimmen (Abg. Strolz – ein Schriftstück in die Höhe haltend –: Da ist er!) – ja, herzeigen können Sie ihn, aber lesen und verstehen müssen Sie ihn auch (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP) –, dann bleibt nur eines übrig: Sie sind und bleiben der Schutzpatron der Steuerhinterzieher in Millionenhöhe! Das ist es.

Wir hingegen haben in den Verhandlungen mit ÖVP und SPÖ Wort gehalten, wir haben nämlich alles erfüllt, was wir in der Sondersitzung versprochen haben, also: keine Kontoeinschau ohne richterlichen Beschluss. Wir haben gesagt, es wird keinen Einblick durch die Sozialämter geben. Wir haben hier eine Zweidrittelwahl eingezogen, also Sozialämter werden in die Kontenregister nicht Einschau halten können, werden nicht abfragen können. Wir werden mit unserem Kapitalabfluss-Meldegesetz an die großen Fische rangehen. Das ist ein Riesenerfolg, denn damit sitzen die sogenannten Abschleicher aus der Schweiz und aus Liechtenstein jetzt wirklich in einer Falle. – Da geht es nicht um die Kleinen, Frau Kollegin Dietrich, nein, es geht um die großen Fische. Allein bei „Abschleichern“ aus der Schweiz geht es um 10 Milliarden €. – Und wir haben auch zugesichert, dass die ArbeitnehmerInnenveranlagungen weitgehend ausgenommen bleiben.

Eines ist offengeblieben, aber dazu haben wir einen Entschließungsantrag gemacht, einen Entschließungsantrag, der die sogenannte aggressive Steuerplanung zum Inhalt hat, und diesen Entschließungsantrag möchte ich jetzt einbringen. Er wird Ihnen vorgelegt werden, weil er so umfangreich ist, und ich möchte Ihnen diesen Ent­schließungsantrag jetzt in seinen Grundzügen erläutern:

Die großen Konzerne betreiben mithilfe von 

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, mir ist von Ihrem Klub gesagt worden, auch auf Nachfrage, dass Sie den Antrag verlesen. Ich habe das Angebot gemacht, ihn auch zu verteilen, aber Ihr Klub hat mir gesagt, Sie verlesen ihn zur Gänze. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (fortsetzend): Okay, gut. Also ich bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer, Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung von Maßnahmen gegen „aggressive Steuerplanung“ von Großunternehmen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufge­fordert, die nachstehenden Maßnahmen gegen ,aggressive Steuerplanung‘ auf natio­naler, supranationaler und internationaler Ebene mit Nachdruck voranzutreiben und


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 120

sich für eine Umsetzung auf nationaler Ebene im Einklang mit supra- und inter­natio­nalen Entwicklungen einzusetzen:

1. Schaffung von Transparenz

Transparenz für Unternehmensgewinne schaffen

Modelle zur ,aggressiven Steuerplanung‘ verschleiern, in welchem Land die Gewinne erwirtschaftet werden. Die Antwort darauf ist Transparenz durch ein ,country by country-Reporting‘, vor allem über Gewinne, Steuern, Umsätze und die Zahl der Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer.

Transparenz von Advance Rulings

Mehr Transparenz durch den Austausch von Rulings zwischen den Finanzbehörden der Mitgliedstaaten und Veröffentlichung jener Rulings von allgemeiner Bedeutung.

Mehr Transparenz über die wirtschaftlichen Eigentümer

Einkommen wird häufig in Firmen, Trusts und Stiftungen mit komplizierten Besitz­strukturen versteckt. Es braucht daher mehr Transparenz aller wirtschaftlichen Eigen­tümer aller Gesellschaften, um die Nutzung von Scheinkonstruktionen zu erschweren.

Gewinne von multinationalen Konzernen dort besteuern, wo sie erwirtschaftet werden

Multinational tätige Konzerne müssen mit ihren komplexen Strukturen steuerlich als eine Einheit angesehen und dort besteuert werden, wo die Gewinne erwirtschaftet werden.

2. Steuerliche Nichtanerkennung von Gesellschaften, die allein zum Zweck der Steuer­optimierung Gesellschaften in verschiedenen Mitgliedstaaten gegründet haben.

3. Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung

Einheitliche Bemessungsgrundlagen für die Unternehmensbesteuerung in der EU

Einführung einer harmonisierten Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer, ver­pflichtend für grenzüberschreitend tätige Unternehmen

Mindeststeuersätze für die EU-Unternehmensbesteuerung

Wie bereits bei der Mehrwertsteuer erfordert der EU-Binnenmarkt Mindestregeln, um den Wettbewerb nicht unfair werden zu lassen. Die Steuersätze für die Unternehmens­besteuerung sollten ebenso mittels Mindestsatz festgelegt werden.

Verhinderung der Steuerumgehung über außereuropäische Steueroasen

Sind innerhalb der EU alle Lücken geschlossen, müssen Wege über Drittstaaten verhindert werden. Dafür sollte das bi- und multilaterale Netzwerk über den internatio­nalen Informationsaustausch von Steuerdaten zügig ausgebaut werden.

*****

Abschließend: Dieses Bankenpaket, mitsamt diesem Entschließungsantrag, holt Öster­reich aus einer finsteren Vergangenheit, in der Steuerhinterziehung als Kavaliersdelikt betrachtet wurde. Damit ist jetzt endgültig Schluss. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

12.12


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Rossmann eingebrachte und verlesene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 121

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer, Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Umsetzung von Maßnahmen gegen „aggressive Steuerplanung“ von Groß­unternehmen

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 2 über den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (685 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Kontenregisters und die Konteneinschau (Kontenregister- und Konteneinschaugesetz – KontRegG), das Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen (Kapitalab­fluss-Meldegesetz) und das Bundesgesetz zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanz­konten (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSG) erlassen, das EU-Amtshilfe­gesetz und das Amtshilfe-Durchführungsgesetz geändert werden (749 d.B.)

Begründung

Steuervermeidung, Steuerhinterziehung und Steuerbetrug werden zunehmend stärker thematisiert. Angaben des ehemaligen EU-Steuerkommissars, Algirdas Šemeta, die auf Steuerausfälle der öffentlichen Haushalte in Höhe von 1.000 Mrd Euro pro Jahr hinweisen, Enthüllungen durch „offshore Leaks“ des Netzwerks investigativer Journa­listen („International Consortium of Investigative Journalists“) oder durch Arbeiten von NGOs wie „Tax Justice Network“ haben wichtige Beiträge geleistet.

Im Bereich der Unternehmensbesteuerung wurden „konzernweite Steuerstrategien“ im Zuge der Internationalisierung global tätiger Konzerne entwickelt, die dazu dienen Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verschieben oder die Bemessungsgrundlage zu verringern, um möglichst geringe Steuern zu bezahlen. Damit werden die Gewinne oft nicht mehr in jenen Ländern versteuert, in denen sie erwirtschaftet werden. Für öffent­liche Empörung sorgte in den letzten Monaten „Lux Leaks“ mit der Veröffentlichung von verbindlichen Vorbescheiden („Advance Tax Rulings“) ausgestellt durch Luxemburger Steuerbehörden. Konzernen aus verschiedenen Ländern wurde rechtlich verbindlich eine niedrige Besteuerung zugesichert.

Bereits zwei Drittel des grenzüberschreitenden Handels erfolgt innerhalb von Konzer­nen und mehr als die Hälfte des Welthandels fließt über Steueroasen. Das sollte ein Alarmsignal sein, das aufgegriffen werden muss, um ein faires System der Besteuerung zu schaffen. Den Nationalstaaten sind im Rahmen ihrer Gesetzgebung Grenzen gesetzt. Die Mitgliedstaaten der EU, die G20 und die OECD setzen sich laufend mit Fragen der internationalen Steuervermeidung auseinander. Deren Aktionspläne (wie z.B. BEPS) sind grundsätzlich sehr  zu begrüßen. Die Gelegenheit, die „Lux-Leaks“ bietet, sollte daher nicht ungenutzt bleiben und für eine Intensivierung der Bemühungen im Kampf gegen die aggressive Steuerplanung genutzt werden. Es gilt einerseits, die Interessen der europäischen Bürgerinnen und Bürger vor jene steuervermeidender Großkonzerne zu stellen. Andererseits geht es aber auch darum, Wettbewerbsverzerrungen gegenüber heimischen KMUs zu beseitigen, die nicht multinational organsiert sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 122

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufge­fordert, die nachstehenden Maßnahmen gegen „aggressive Steuerplanung“ auf natio­naler, supranationaler und internationaler Ebene mit Nachdruck voranzutreiben und sich für eine Umsetzung auf nationaler Ebene im Einklang mit supra- und inter­nationalen Entwicklungen einzusetzen:

1. Schaffung von Transparenz

Transparenz für Unternehmensgewinne schaffen

Modelle zur „aggressiven Steuerplanung“ verschleiern, in welchem Land die Gewinne erwirtschaftet werden. Die Antwort darauf ist Transparenz durch ein „country by country-Reporting“, vor allem über Gewinne, Steuern, Umsätze und die Zahl der Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer.

Transparenz von Advance Rulings

Mehr Transparenz durch den Austausch von Rulings zwischen den Finanzbehörden der Mitgliedstaaten und Veröffentlichung jener Rulings von allgemeiner Bedeutung.

Mehr Transparenzüber die wirtschaftlichen Eigentümer

Einkommen wird häufig in Firmen, Trusts und Stiftungen mit komplizierten Besitz-Strukturen versteckt. Es braucht daher mehr Transparenz aller wirtschaftlichen Eigen­tümer aller Gesellschaften, um die Nutzung von Scheinkonstruktionen zu erschweren.

Gewinne von multinationalen Konzernen dort besteuern, wo sie erwirtschaftet werden

Multinational tätige Konzerne müssen mit ihren komplexen Strukturen steuerlich als eine Einheit angesehen und dort besteuert werden, wo die Gewinne erwirtschaftet werden.

2. Steuerliche Nichtanerkennung von Gesellschaften, die allein zum Zweck der Steueroptimierung Gesellschaften in verschiedenen Mitgliedstaaten gegründet haben.

3. Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung

Einheitliche Bemessungsgrundlagen für die Unternehmensbesteuerung in der EU

Einführung einer harmonisierten Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer, ver­pflichtend für grenzüberschreitend tätige Unternehmen.

Mindeststeuersätze für die EU-Unternehmensbesteuerung

Wie bereits bei der Mehrwertsteuer erfordert der EU-Binnenmarkt Mindestregeln, um den Wettbewerb nicht unfair werden zu lassen. Die Steuersätze für die Unternehmens­besteuerung sollten ebenso mittels Mindestsatz festgelegt werden.

Verhinderung der Steuerumgehung über außereuropäische Steueroasen

Sind innerhalb der EU alle Lücken geschlossen, müssen Wege über Drittstaaten verhindert werden. Dafür sollte das bi- und multilaterale Netzwerk über den inter­nationalen Informationsaustausch von Steuerdaten zügig ausgebaut werden.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 123

12.12.50

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Einige Vorredner, nämlich jene der Opposition – mit Ausnahme der Grünen –, meinten heute, mit der Steuerreform hätte man eine Chance verpasst.

Richtig, diese Kolleginnen und Kollegen haben wirklich eine Chance verpasst, nämlich für neue Impulse. Diese Steuerreform wird Impulse für die Kaufkraft setzen, und stärkere Kaufkraft bedeutet höheres Wirtschaftswachstum, eine Belebung der Beschäf­tigung. Und gerade bei der Beschäftigung, deren Situation heute zum Teil zu Recht oder zu Unrecht beklagt wurde, habe ich ein gewisses Problem.

Meine Damen und Herren, ich habe mir einige Tageszeitungen vom vergangenen Samstag angesehen: „Oberösterreichische Nachrichten“, „Kurier“, „Salzburger Nach­richten“, „Standard“. In all diesen Zeitungen können Sie seitenweise Stellenangebote lesen, in jeder dieser Zeitungen sieht man Stellenangebote. Da frage ich mich schön langsam, wenn tatsächlich so viele als beschäftigungslos gemeldet sind, warum es nicht möglich ist, diese offenen Stellen zu vermitteln. Das frage ich mich. Da gäbe es dringenden Handlungsbedarf.

Oder gibt es tatsächlich jene Situation, wie manches Mal behauptet wird, dass man zwischen arbeitslos und arbeitsunwillig auch unterscheiden sollte? Das frage ich mich, wenn ich diese Zeitungsinserate sehe.

Meine Damen und Herren, weil sehr oft auch die Konkurrenzfähigkeit angesprochen wird: Wenn Österreichs Unternehmen dank perfekter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch entsprechender Führungskräfte in einer hervorragenden Art und Weise in der Lage sind, am Weltmarkt, sprich im Export, so erfahren und erfolgreich zu sein, dass von zehn Beschäftigten sechs durch den Export abgesichert sind, dann frage ich auch, ob die Konkurrenzfähigkeit nicht doch gegeben ist.

Ich hatte ein interessantes Gespräch in einer relativ großen Firma in St. Valentin, bei dem mir der Betriebsleiter bestätigt hat, er sei dankbar, dass er in Österreich produzieren kann. Würde er in Italien produzieren müssen, müsste er zwölf volle Streiktage miteinrechnen. Dieses Problem hat er in Österreich nicht, weil hier von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hervorragende Arbeit geleistet wird. Meine Damen und Herren, das sollte man auch einmal respektieren. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Interessant ist auch, dass es bedeutende österreichische Firmen gibt, die zwischen 80 und 95 Prozent ihrer Produkte am Weltmarkt absetzen, exportieren und daher konkurrenzfähig sind. Natürlich kann man immer noch etwas tun, um etwas besser zu machen, gar keine Frage, aber man sollte auch die positiven Dinge sehen.

Und Stabilität, meine Damen und Herren, die brauchen wir, gerade für unsere Firmen, für unseren Standort. „Stabilität ist das Gegenteil von Stillstand“, dieser Ausspruch stammt von Wolfgang Schäuble, dem deutschen Bundesfinanzminister. Mit dieser Steuerreform haben wir einen wesentlichen Beitrag zur Stabilität dieses Landes geleistet, denn natürlich gibt es gewisse Unsicherheiten der geopolitischen Lage, der wirtschaftlichen Lage, der finanzpolitischen Lage.

Deshalb hat man Verantwortung getragen und Dinge umgesetzt. Selbst dem kri­tischsten Oppositionsredner ist heute doch manches Mal auch die Bestätigung von den Lippen gekommen: Ja, es gibt einige Punkte dieser Steuerreform, die zu loben sind. Aber, sagt man dann immer. Kollege Podgorschek, es freut mich, dass zumindest ein Teil dessen, was hier gemacht wird, auch die Zustimmung deiner kritischen Kolle­ginnen und Kollegen gefunden hat. Danke dafür. (Abg. Podgorschek: Das war unsere


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Forderung!) Es ist zumindest ein positiver Ansatz, einmal zu würdigen, dass hier auch positive Dinge geschehen sind. (Abg. Podgorschek: Jakob, das war unsere Forde­rung!)

Meine Damen und Herren, wir sollten also nicht vergessen, dass es wichtig sein wird, auch darzustellen, dass diese Steuerentlastung von über 5 Milliarden € einen wesentlichen Impuls für die Wirtschaft, für die Beschäftigten dieses Landes bringen wird.

Meine Damen und Herren, es gibt natürlich auch einige Schmerzen, das sei auch dazugesagt. Die Anhebung der Vorsteuer, der Umsatzsteuer auf 13 Prozent beschäf­tigt uns gerade in der Landwirtschaft in einigen Bereichen, das ist unbestritten, bei einigen spezialisierten Betrieben. Aber in Summe sollte man das Positive und das Gesamte sehen. Die Erhaltung unserer Familienbetriebe, gerade auch dieser Steuer­reform zugrunde liegend, ist ein wichtiger Aspekt, und wir brauchen daher auch das Signal, dass bei der Grunderwerbsteuer das Grund- und Bodenvermögen nach dem Einheitswert besteuert wird und nicht der Substanzbesteuerung unterliegt. Zu einem derartigen Ansinnen spreche ich ein klares Nein aus. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, die Steuerreform ist ein gutes Fundament. Sie soll ein erster Schritt sein, aber weitere Schritte der Strukturreformen müssen folgen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Steinbichler: Aber den Agrardiesel haben wir nicht , oder?)

12.18


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.

 


12.18.24

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Herren Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Beginn vielleicht noch einmal das gesamte Steuerpaket ein bisschen Revue passieren lassen, weil heute schon oft von der Opposition behauptet wurde, diese Steuerreform, die wäre nichts, die würde nicht viel bringen. Ich glaube, dass man bei 5 Milliarden € nicht von nichts sprechen kann.

Ich möchte noch ein paar Aspekte einbringen, wie beispielsweise die Senkung des Eingangssteuersatzes auf 25 Prozent. Ich glaube, es hat keine Fraktion in diesem Hohen Haus gegeben, die das nicht in den letzten Monaten und Jahren gefordert hat. Oder beispielsweise auch die Anhebung der Grenze, ab der der Spitzensteuersatz einsetzt, von 60 000 auf 90 000 € – das ist eine Verbesserung für den Mittelstand und das ist auch etwas, was man hervorheben muss.

Gleichzeitig erfolgt die Verdoppelung des Kinderfreibetrages auf 440 €, und mit einem Abänderungsantrag beim nächsten Tagesordnungspunkt wird heute auch noch eine Automatisierung geprüft, damit der Kinderfreibetrag künftig automatisch von den Eltern geltend gemacht werden kann. Auch das ist nicht nichts, das ist eine langjährige Forderung der Familienverbände und in erster Linie des Katholischen Familienverban­des. Und wenn man das alles schlechtredet, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann, glaube ich, hat man sich mit der Politik und mit der Politik für die Menschen nicht auseinandergesetzt.

Wir beschließen heute auch eine steuerfreie Erhöhung der Mitarbeiterbeteiligung von 1 460 € auf 3 000 €. Das wurde heute schon gelobt. Was ich aber leider Gottes nicht verstehen kann, ist, dass es uns mit unserem Koalitionspartner nicht gelungen ist, auch eine Verbesserung beziehungsweise eine Begünstigung für alle anderen 80 Prozent Arbeitnehmer, die in Betrieben beschäftigt sind, die nicht in einer Aktiengesellschaft sind, zu erwirken. Wir konnten nicht erreichen, dass es da auch eine begünstigte


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Besteuerung für Erfolgsbeteiligung gibt. Das kann ich leider nicht verstehen. Aber vielleicht gelingt uns das ja noch in einigen Jahren. Wir sind ja noch ein Weilchen hier. Im Regierungsprogramm ist es ja auch festgehalten. (Beifall bei der ÖVP.)

Aber ich möchte auch auf ein paar Wermutstropfen zu sprechen kommen, denn würde in einem Steuerreformpaket alles zur Zufriedenheit sein, dann müsste eine Regierung eine Alleinregierung sein. Eine Regierung mit zwei Partnern bedeutet natürlich in einer gewissen Weise immer auch einen Kompromiss. Es schmerzt mich wirklich sehr, wenn seitens einzelner Personen unseres Koalitionspartners zur Forderung, dass die Steuer nur 10 000 € ausmachen darf, gesagt wird, dass Kinder, die von Eltern etwas erben und mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben, ohnehin auf die Butterseite gefallen sind. Das kann ich überhaupt nicht verstehen. Wenn man von Gerechtigkeit spricht, dann muss man Gerechtigkeit auch walten lassen und muss schauen, dass Kinder nicht überbordend belastet werden. Für uns von der ÖVP ist es ein Wert, dass man Kindern etwas hinterlässt. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte nun abschließend zum Thema Bankkonteneinschau, der eigentlichen Ver­handlungsmaterie dieser jetzigen Debatte, kommen.

Im Finanzausschuss wurde heftig darüber diskutiert, wie es zu diesem Abände­rungsantrag gekommen ist. Dieser Abänderungsantrag liefert dafür ein gutes Bild, und zwar – es ist bekannt, denn es ist heute schon ein paar Mal gesagt worden –: Der Herr Landeshauptmann Schützenhöfer, aber auch der Herr Landeshauptmann Pröll und der Herr Bundesminister Brandstetter haben nach einer richterlichen Kontrolle und nach einer richterlichen Genehmigung gerufen. Diese Forderung ist jetzt in diesem Abände­rungsantrag enthalten. Es ist auch eine Rekursmöglichkeit vorgesehen. Und es ist auch sichergestellt – entgegen dem, was im Entwurf, der in der Begutachtung war, drinnen gestanden ist –, dass es bei Veranlagungen nie zu einer Bankeneinschau kommen kann, sondern nur bei Prüfungen und dass die Steuerpflichtigen im Vorhinein bereits alle Ungereimtheiten ausräumen können.

Ich möchte dem auch zustimmen. Kollege Rossmann hat es schon im Finanzaus­schuss gehört. Ich habe den Herrn Kollegen Rossmann in dieser Beziehung schon einmal gelobt. Das soll auch hier geschehen. Wir fechten mehr oder weniger immer wieder Sträuße aus, aber ich muss sagen, diese Entscheidung ist wirklich eine gute Entscheidung. Es kann nicht von Spitzelwesen die Rede sein und auch nicht von der Mizzi-Tant, der man ins Konto schaut, sondern es geht hier um Betrugsbekämpfung und es ist sichergestellt, dass es eine richterliche Kontrolle gibt. Es wird bei nieman­dem zu Unrecht in das Bankkonto Einschau gehalten werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, man kann natürlich nicht mit allem zufrieden sein, aber im Großen und Ganzen kann man bei einer 5-Milliarden-Entlastung, und zwar nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch für Gewerbe­treibende und auch für die Bauern, was beispielsweise die Sozialversicherungsver­gütung betrifft, nur positive Aspekte sehen.

In diesem Sinne hoffe ich – die NEOS befinden sich diesbezüglich schon in harten Verhandlungen –, dass auch die NEOS der Bankeneinschau zustimmen und nicht ihr Wort brechen werden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.23

12.23.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Zunächst ist über den vorliegenden Rückverweisungsantrag abzustimmen.

Hinsichtlich des Gesetzentwurfes in 749 der Beilagen liegt ein Rückverweisungsantrag des Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen vor.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 126

Ich lasse sogleich darüber abstimmen, den Gesetzentwurf betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Kontenregisters und die Konteneinschau, das Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen und von Kapitalzuflüssen und das Bundesgesetz zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten erlassen, das EU-Amtshilfegesetz und das Amtshilfe-Durchführungsgesetz geändert werden, in 749 der Beilagen, nochmals an den Finanzausschuss zu verweisen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein ent­sprechen­des Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesverfas­sungs­gesetz, mit dem das Endbesteuerungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 683 der Beilagen.

Da es sich beim vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nun jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen wollen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. (Bravoruf bei der SPÖ.)

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls mehrheitlich angenommen.

Ich stelle wiederum ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Kontenregisters und die Konteneinschau, das Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen und von Kapitalzuflüssen und das Bundesgesetz zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten erlassen, das EU-Amtshilfegesetz und das Amtshilfe-Durch­füh­rungs­gesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 749 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Mag. Rossmann, Kollegin­nen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungs­antrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich wiederum zunächst die Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 127

Die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kolle­gen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Art. 1 und Art. 3 eingebracht.

Wer dem seine Zustimmung erteilen will, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mehr­heitlich angenommen, wobei ich ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit feststelle.

Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist wiederum mehrheitlich angenommen, und ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit, und ich stelle wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der Prüftätigkeit in der Großbetriebsprüfung.

Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. (E 92.)

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Mag. Rossmann Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung von Maß­nahmen gegen „aggressive Steuerplanung“ von Großunternehmen.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenom­men. (E 93.)

12.28.593. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (684 und Zu 684 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschafts­teuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Normver­brauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Ausfuhrerstattungsgesetz, das Finanzaus­gleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Allgemeine Sozial­ver­sicherungsgesetz, Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozial­versicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzie­rungsgesetz und das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz geändert werden (Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016), und über den

Antrag 69/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Einkommen durch Senkung der Lohnsteuer zur Stärkung der Kaufkraft (750 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 128

4. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 1226/A(E) der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ökologisch Umsteuern – das grüne Modell (755 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Fuchs. – Bitte.

 


12.31.19

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Dieses Steuerreformgesetz 2015/2016 beinhaltet keine Steuerreform, sondern ledig­lich eine Lohn- beziehungsweise Einkommensteuertarifreform, und zwar verbunden mit zahlreichen steuerlichen Belastungen.

In Wirklichkeit werden den Steuerzahlern ab 2016 5 Milliarden € zurückgegeben, die man ihnen seit 2009 durch die kalte Progression bereits weggenommen hat. Diese Teilrückzahlung der zu viel bezahlten Steuern bezeichnet die Bundesregierung jetzt als Entlastung. Die kalte Progression muss aber sofort gestoppt werden, daher bringe ich einen Abänderungsantrag ein, der eine regelmäßige Anpassung der Tarifstufen an die Inflation vorsieht. (Beifall bei der FPÖ.)

Neben diesem Nullsummenspiel durch die kalte Progression kommt es auch noch zu einer Vielzahl an Steuererhöhungen für Arbeitnehmer und Pensionisten: Abschaffung der Topf-Sonderausgaben; Erhöhung der KESt – so wie es unser Klubobmann bereits gesagt hat; auch die Voest-Mitarbeiter und viele andere Mitarbeiter, die von Aktien­beteiligungsmodellen profitiert haben, werden jetzt mehr Steuern zahlen müssen. Weiters gibt es eine Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung. Es kommt darüber hinaus auch zu einer Erhöhung der Immobilienertragsteuer und zu einer Erhöhung der Umsatzsteuer. Und es kommt – was völlig unverständlich ist – zur Einführung einer versteckten Erbschafts- und Schenkungssteuer durch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer.

Und: Wo sind denn die Ausnahmen zur Grunderwerbsteuer im Familienbereich, die Sie uns im Finanzausschuss angekündigt haben? – Bis jetzt haben wir nichts davon gesehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Dies bezeichnet die Bundesregierung im Strategiebericht dann als „spürbare Steuer­entlastungen“ für Arbeitnehmer und Pensionisten.

Aus der großen Entlastung der Familien, wie von der ÖVP groß angekündigt wurde, wurde nichts. Lediglich 2 Prozent dieser Steuerreform wird den Familien durch die Verdoppelung des Kinderfreibetrages zugutekommen.

Durch die Erhöhung des Kinderfreibetrages erspart sich eine durchschnittliche Familie 5,50 € im Monat. Das sind 18 Cent am Tag. Mehr Geld hat die Bundesregierung für die Familien offenbar nicht über! (Beifall bei der FPÖ.)

Die Bundesregierung hat auch Folgendes groß angekündigt: Pensionistinnen und Pensionisten, die keine Lohnsteuer zahlen, sollen in Zukunft von einer Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge in Form der Negativsteuer im Ausmaß von maximal 110 € im Jahr profitieren können. Die Bundesregierung hat aber den Pensionisten ein nicht


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unwesentliches Detail verschwiegen, und zwar: Ausgerechnet die Kleinstpensionisten, nämlich die 230 000 Bezieher einer Mindestpension, werden durch die Finger schauen und diese 110 €, die ihnen die Bundesregierung versprochen hat, nicht erhalten. (Ruf bei der FPÖ: Schäbig!)

Das Versagen dieser Steuergutschrift für Mindestpensionisten ist aus zwei Gründen ungerecht und diskriminierend: Erstens trifft es die Schwächsten unter den Pensionis­ten, nämlich die Ausgleichszulagenbezieher, und zweitens trifft es hauptsächlich Frauen.

Daher bringe ich einen Abänderungsantrag ein, damit auch die Kleinstpensionisten die Steuergutschrift von 110 € erhalten werden. (Beifall bei der FPÖ.)

In Anbetracht der derzeitigen Rekordarbeitslosigkeit wäre eine Entlastung der Klein- und Mittelbetriebe, insbesondere bei den Lohnnebenkosten, unbedingt erforderlich. Diese Regierung macht aber genau das Gegenteil: Sie stellt die Unternehmer unter den Generalverdacht, Abgaben zu hinterziehen, und belastet die Klein- und Mittel­betriebe mit höheren Abgaben. An den Steuerprivilegien von Privatstiftungen und von Großkonzernen im Rahmen der Gruppenbesteuerung wird jedoch nicht gerüttelt, obwohl der Republik Österreich dadurch jährlich Hunderte Millionen Euro entgehen.

Ich bringe daher einen Zusatzantrag ein, der die grenzüberschreitende Gruppen­besteuerung auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes einschränkt (Beifall bei der FPÖ), und darüber hinaus sollen ausländische Verluste, die im Inland verwertet werden, spätestens nach drei Wirt­schafts­jahren im Inland nachversteuert werden müssen.

Abschließend noch zwei Beispiele zum neuen rot-schwarzen Millionärsentlastungstarif: Bei einem Bruttomonatsgehalt von 84 124 € – monatlich, nicht im Jahr! – wird dieser Topverdiener um 2 171,62 € jährlich entlastet. Erst bei einem monatlichen Bruttoein­kommen von 87 898 € – monatlich! – bleiben 32,91 € jährlich weniger im Millionärs­börserl. Für die Ausgleichszulagenbezieher unter den Pensionisten soll aber eine monatliche Entlastung von 9,17 € nicht möglich sein. – So viel zur sozialdemo­kratischen Steuergerechtigkeit! (Beifall bei der FPÖ.)

12.37


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, ich konnte jetzt keine Erläuterung des Abänderungsantrages, der angekündigt war, vernehmen. (Abg. Fuchs: Na schon!) Macht das der nächste Redner Ihrer Fraktion? Das kann ich nämlich als solche nicht gelten lassen. Es möge das bitte der nächste Redner tun. (Siehe dazu auch S. 133.)

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zakostelsky. – Bitte.

 


12.37.40

Abgeordneter Mag. Andreas Zakostelsky (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf einleitend einen Abänderungsantrag zum Einkommensteuergesetz einbringen, und zwar einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen, und möchte die wichtigsten Änderungen in aller Kürze erörtern.

Zum einen werden die Voraussetzungen für die automatische Arbeitnehmer­ver­anlagung geschaffen – wichtig für unsere Bürgerinnen und Bürger. Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Einlagenrückgewähr. Das Vorhaben, dass zuerst alle Gewinne zwingend ausgeschüttet werden müssen, bevor Einlagenrückgewähr statt­finden kann, wird wieder „eingefangen“. Das Inkrafttreten der Umsatzsteuer­erhöhung für Beherbergungsbetriebe wird auf 1. Mai 2016 verschoben. Das bildet letztendlich die Praxis im Tourismus ab.


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Ein wesentlicher Punkt im Zusammenhang mit den Registrierkassen – eine leichte Verbesserung in Richtung Praxisorientierung – ist folgender: Die Verpflichtung zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems besteht bekanntermaßen nach diesem Gesetz ab 15 000 €. Im Abänderungsantrag wird das jetzt dahin gehend abgeändert, dass eine weitere Voraussetzung vorliegen muss, und zwar, dass mindestens 7 500 € davon Barumsätze sind.

Ein weiterer Punkt, durchaus praxisorientiert, sind einige Erleichterungen für Auto­matenbetreiber.

Somit stellt der gesamte Abänderungsantrag eine Verbesserung sowohl für Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für die Wirtschaft dar, und das Ganze ist auch im Sinne von Verwaltungsvereinfachung und Praxisorientierung.

Ich möchte mich an dieser Stelle beim Kollegen Krainer und auch bei seinen Kollegen für die harten, aber intensiven und konstruktiven Verhandlungen im Rahmen des parlamentarischen Prozesses bedanken. (Beifall bei der ÖVP.)

Des Weiteren bringe ich noch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Kai Jan Krainer, Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend automatische Berücksichtigung des Kinderfrei­betrages und anwenderfreundlichere Ausgestaltung der Steuerformulare

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird ersucht, zu prüfen, ob eine amtswegige (automatische) Berücksichtigung des Kinderfreibetrages im Rahmen der Veranlagung in einer für die Anspruchsberechtigten entlastenden Weise möglich ist. Weiters wird der Bundesminister für Finanzen aufgefordert, zu prüfen, ob eine anwenderfreundlichere Ausgestaltung des Formulars für die Arbeit­nehmerveranlagung (L 1) bei Vorhandensein von Kindern, insbesondere die Einbezie­hung des Formulars L 1k in das Formular L 1 möglich ist.“

*****

Meine Damen und Herren, heute wurde bereits viel über das Thema Steuerreform gesprochen. Ich möchte betonen – Sie können das nachlesen –, ich habe bereits vor rund einem Jahr ausdrücklich immer von einer Steuerentlastungsreform gesprochen. Einen solchen Namen verdient diese Reform natürlich nur dann, wenn unseren Bürgerinnen und Bürgern am Ende des Jahres mehr netto vom Brutto in der Tasche bleibt.

Das Ergebnis, sprich der Gesetzentwurf, der uns heute vorliegt, dürfte auch die letzten Skeptiker überzeugen. Man kann letztendlich nur mehr wider besseres Wissen etwas anderes behaupten.

Die Steuerreform bringt in drei Bereichen ganz konkrete Veränderungen und – ich würde sagen – Verbesserungen für unsere Bürgerinnen und Bürger: Zum Ersten der bereits angesprochene Bereich der Entlastungen, zum Zweiten Wachstums- und Beschäftigungsimpulse und zum Dritten die ebenfalls durch den Abänderungsantrag ergänzten Vereinfachungen und eine Verstärkung der Bürgernähe.

Beschäftigen wir uns noch einmal kurz mit dem ersten Punkt, der Entlastung. Allein die Senkung des Eingangssteuersatzes auf 25 Prozent bringt allen steuerpflichtigen


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Bürgerinnen und Bürgern mehr netto vom Brutto. Sie kennen die Rechnungen: Durchschnittlich wird jede Österreicherin und jeder Österreicher 1 000 € mehr in der Tasche haben.

Auch der klassische sogenannte Spitzensteuersatz von 50 Prozent greift ab der Steuer­reform erst in der Größenordnung von 90 000 € jährlich, das ist damit eine konkrete Stärkung des Mittelstandes. In Summe bringt die hier vorgestellte Tarifreform allein in diesem Bereich eine Ersparnis von 4,3 Milliarden € für alle Menschen in Österreich.

Ganz wesentlich aber, meine Damen und Herren, weil es auch von den Kollegen der Freiheitlichen Partei angesprochen wurde: Uns gelingt mit der Steuerreform durchaus ein erster Durchbruch im Bereich der Familien. Natürlich ein erster, wir müssen weitere Schritte setzen, das ist gar keine Frage, aber wir verdoppeln hier den Kinderfreibetrag von 220 auf 440 € – immerhin eine Verdoppelung. Dass das prozentuell vom Gesamt­volumen so wenig ausmacht, liegt daran, dass die Steuerreform insgesamt ein so großes Volumen erreicht hat.

Die Steuerreform bringt letztendlich auch für Geringverdiener und Pensionisten die Möglichkeit, die Rückerstattung der Sozialversicherung zu beantragen. Da kommen allein den Pensionisten rund 70 Millionen € zugute.

Um das zusammenzufassen: Das Entlastungspaket werden unsere Bürgerinnen und Bürger massiv spüren.

Damit ist auch der zweite Punkt, den ich angesprochen habe, nämlich die Impuls­setzung für Wachstum und Beschäftigung, ganz klar eingeleitet. Wir fördern zusätzlich die Innovationsbereitschaft der österreichischen Betriebe durch die Erhöhung der Forschungsprämie von 10 auf 12 Prozent, eine Maßnahme, die durchaus international auch beachtet werden wird und damit standortpolitisch sehr wichtig ist.

Wir verdoppeln zudem die steuerfreie Mitarbeiterkapitalbeteiligung und senken außerdem die Mindestbeitragsgrundlage für Selbständige – alles Maßnahmen, die den Wirtschaftsstandort Österreich attraktivieren und konkurrenzfähiger machen.

Nun zum dritten Punkt, die Vereinfachung und Bürgernähe, heute in meinen Aus­führungen bereits mehrfach angesprochen. Bei der Sozialversicherung bringt die Steuerreform Veränderungen, die den Alltag unserer Bürger erleichtern werden, und das ist, glaube ich, ganz wesentlich.

Bereits seit 1. Mai 2015 wird die Familienbeihilfe antragslos und rasch und un­kompliziert ausbezahlt. Damit dieser Weg der Entbürokratisierung weiter beschritten werden kann, haben wir den Antrag eingebracht, den Kinderfreibetrag ebenfalls antragslos zu gewähren. Ich bin überzeugt, dass im Bundesministerium für Finanzen die entsprechenden Vorarbeiten bis zum Herbst abgeschlossen sein werden.

Des Weiteren weniger Sozialversicherungsbeitragsgruppen, automatische Arbeitneh­mer­veranlagung – all dies sind Themen, die unseren Bürgerinnen und Bürgern die Verwaltung erleichtern sollen.

Im Gegensatz zu vielen Behauptungen muss an dieser Stelle auch noch einmal gesagt werden, dass die Gegenfinanzierung auf gesunden Beinen steht. Es handelt sich um keine Steuerreform auf Pump, sondern um eine Steuerreform, die auf der anderen Seite sehr sinnvolle Maßnahmen mit sich bringt.

Zum einen: Rund 17 Prozent werden aus der Selbstfinanzierung getragen, ein Betrag von rund 850 Millionen €. 1,9 Milliarden € kommen aus der Betrugsbekämpfung, weitere 1,1 Milliarden € aus den Bereichen – die auch Sie von den Oppositionsparteien immer wieder angesprochen haben – Vereinfachungen in der Verwaltung und Konzen-


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trie­rungen im Förderungsbereich. Letztendlich kommen noch 900 Millionen € aus der Streichung von Ausnahmen aus dem Steuerrecht – womit auch eine wesentliche Vereinfachung beim Steuerrecht erfolgt – und, um das abzurunden, ein gewisser Rest, der kleinste Bereich, aus dem Solidaritätspaket.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geben Sie sich einen Ruck: Weg vom politischen Kleingeld! Folgen Sie der Vernunft und stimmen Sie der Steuerreform hier einstimmig zu! – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Königsberger-Ludwig.)

12.45


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Zakostelsky eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer, Mag. Bruno Rossmann Kolleginnen und Kollegen

betreffend automatischer Berücksichtigung des Kinderfreibetrages und anwender­freund­lichere Ausgestaltung der Steuerformulare

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 3 über den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (684 und Zu 684 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuer-gesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundes­abgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Aus­fuhr­erstattungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das FTE-National­stiftungs­gesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversiche­rungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeits­marktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz geän­dert werden (Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016) und über den Antrag 69/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Einkommen durch Senkung der Lohnsteuer zur Stärkung der Kaufkraft (750 d.B.)

Begründung

Mit dem Kinderfreibetrag erfolgt eine steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für Kindern unmittelbar auf Ebene der Steuerbemessungsgrundlage. Er ist für die Eltern haushaltszugehöriger Kinder sowie für den Unterhalt leistenden Elternteil vorgesehen, zu dessen Haushalt das Kind nicht gehört. Alle genannten Personen können einen Kinderfreibetrag in Höhe von 132 € geltend machen, wobei für Eltern in Bezug auf haushaltszugehörige Kinder auch ein einziger Elternteil einen betraglich höheren Kinderfreibetrag (bisher 220 €) beantragen kann. Damit soll sichergestellt werden, dass auch Familien, in denen ein Elternteil keine oder Einkünfte unter der Besteuerungsgrenze erzielt, einen vergleichbar hohen Kinderfreibetrag erhalten.

Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 soll der Kinderfreibetrag auf 300 € bzw. 440 € angehoben wird. Eine zusätzliche Attraktivierung wäre eine amtswegige (automati­sche) Berücksichtigung dieses Freibetrages in der Veranlagung, um auszuschließen,


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dass Anspruchsberechtigten nicht aus Versehen oder Unkenntnis den steuerlichen Vorteil nicht erhalten.

Bei der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L 1) ist für die Berücksichtigung von Abzugspositionen für Kinder eine eigene Beilage (L 1k) vorgesehen. Für jedes einzelne Kind ist eine derartige (eigene) Beilage auszufüllen. Das ist aufwändig und kann dazu führen, dass Anspruchsberechtigten ihnen zustehende steuerliche Vorteile für Kinder nicht wahrnehmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird ersucht, zu prüfen, ob eine amtswegige (automatische) Berücksichtigung des Kinderfreibetrages im Rahmen der Veranlagung in einer für die Anspruchsberechtigten entlastenden Weise möglich ist. Weiters wird der Bundesminister für Finanzen aufgefordert, zu prüfen, ob eine anwenderfreundlichere Ausgestaltung des Formulars für die Arbeitneh­merveranlagung (L 1) bei Vorhandensein von Kindern, insbesondere die Einbeziehung des Formulars L 1k in das Formular L 1 möglich ist.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich habe in diesem Zusammenhang eine Bitte an die Klubs, in diesem Fall speziell an den Klub der ÖVP: Bitte Entschließungsanträge, die von den Abgeordneten verlesen werden – nein, alle –, so rechtzeitig beim Präsidium vorzulegen, dass ich auch mitlesen kann, um dann feststellen zu können, dass der Antrag auch inhaltlich mit dem übereinstimmt, was verlesen wird.

Ich habe jetzt versucht, mir die Worte zu merken, und habe die Übereinstimmung feststellen können, da der Antrag nicht allzu lang ist. Aber diese Bitte hätte ich drin­gend an die Klubs.

Zum Zweiten noch eine Feststellung beziehungsweise eine Korrektur meiner vorhe­rigen Feststellung (siehe S. 129): Nach Studium des Protokolls der Rede des Herrn Abgeordneten Fuchs stelle ich doch fest, dass er den Antrag – zumindest in den Grundzügen – so angesprochen hat, dass er als eingebracht gelten kann.

Der Antrag wurde überdies ja inzwischen auch im Saal verteilt, sodass alle ihn zur Verfügung haben. – Ich bitte, das so zur Kenntnis zu nehmen.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungs-/Zusatzantrag

des Abgeordneten DDr. Hubert Fuchs und weiterer Abgeordneter

zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommen­steuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuer­gesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerb­steu­ergesetz 1987, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Ausfuhrerstattungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Allgemeine Sozial­ver­sicherungsgesetz, Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 134

Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs­gesetz und das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz geändert werden (Steuerreform­gesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016), 684 und Zu 684 d.B.

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Das Steuerreformgesetz 2015/2016, 684 und Zu 684 d.B., in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

1. Im Artikel 1 wird in der Ziffer 19 folgende lit. b) eingefügt, die bisherigen lit. b) bis g) werden zu lit. c) bis h):

b) In § 33 wird folgender Abs. 1a eingefügt:

„(1a) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, zur Abgeltung der Inflation die Tarifstufen des Abs. 1 einmal jährlich im Verordnungsweg zu erhöhen. Die Verordnung ist spätestens bis 30. Juni eines jeden Kalenderjahres im Bundesgesetzblatt kund­zumachen und gilt für die jeweiligen Tarifstufen ab 1. Jänner des Folgejahres der Kundmachung.“

2. Im Artikel 1, Ziffer 19 lautet in der neuen lit. g) (bisherige lit. f.) in Abs. 8 die Z 3 wie folgt:

„3. Ergibt sich bei Steuerpflichtigen, die Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag haben, nach Abs. 1 und 2 eine Einkommensteuer unter null, sind 50% der Werbungs­kosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 4, höchstens aber 110 Euro jährlich, rückzuerstatten (Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen).“

3. Im Artikel 2 werden folgende Ziffern 1 und 1a neu eingefügt, die bisherigen Ziffern 1 bis 3 werden zu den Ziffern 2 bis 4: 

1. „Im § 9 lautet Abs. 2 wie folgt: 

„(2) Gruppenmitglieder (als Beteiligungskörperschaften oder als beteiligte inländische Körperschaften) können sein:

unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschafts­genossenschaften, die unter § 7 Abs. 3 fallen,

vergleichbare nicht unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften, die

in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässig sind und

ausschließlich mit unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitgliedern oder dem Grup­penträger finanziell verbunden sind (Abs. 4).

Gruppenmitglieder können nicht Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft sein.“

1a. „Im § 9 lautet Abs. 6 Z 7 wie folgt:

„7. In Jahren, in denen ein gemäß Z 6 zugerechneter ausländischer Verlust mit einem ausländischen Gewinn verrechnet wird oder verrechnet werden könnte, ist ein Betrag in diesem Ausmaß beim beteiligten inländischen Gruppenmitglied bzw. Gruppenträger, dem der Verlust zugerechnet wurde, als Gewinn zuzurechnen; dessen ungeachtet hat eine Zurechnung als Gewinn spätestens nach drei Wirtschaftsjahren zu erfolgen. Scheidet das nicht unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Gruppenmitglied aus der Unternehmensgruppe aus, ist im Jahr des Ausscheidens ein Betrag im Ausmaß aller zugerechneten im Ausland nicht verrechneten Verluste beim Gruppenmitglied bzw. beim Gruppenträger als Gewinn zuzurechnen. Dem Ausscheiden ist ein Verlust der Vergleichbarkeit im Sinne § 4 Z 1 lit. c des Umgründungssteuergesetzes gleich-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 135

zuhalten. Im Falle des Untergangs (Liquidation oder Insolvenz) des ausländischen Gruppenmitglieds ist bei tatsächlichem und endgültigem Vermögensverlust der zuzu­rechnende Betrag um die während der Gruppenzugehörigkeit nicht steuerwirksamen Teilwertabschreibungen zu kürzen.“

Begründung

Zu § 33 Abs. 1a EStG 1988:

Die bisher fixen Steuer-Tarifstufen brachten dem Finanzminister in der Vergangenheit auf Grund der „kalten Progression“ ein Körberlgeld in Milliardenhöhe. Viele Steuer­zahler bekommen nämlich jährlich eine Lohnerhöhung, die sich an der Teuerungsrate orientiert. Das bedeutet zwar nominell einen höheren Lohn, aber real nur den Erhalt der Kaufkraft. Ohne also real mehr zu verdienen, rutschen viele Steuerzahler in die nächsthöhere Steuerklasse und zahlen somit mehr Steuern. Unterm Strich bedeutet das weniger Kaufkraft für den Einzelnen und Mehreinnahmen beim Finanzminister. Dies ist eine Enteignung des Steuerzahlers bzw. eine jährliche Steuererhöhung ohne Gesetzesbeschluss.

Diese Ungerechtigkeit muss beendet werden. Die Steuer-Tarifstufen sind daher an die Inflation zu koppeln.

Der Bundesminister für Finanzen wird durch diesen Abänderungsantrag ermächtigt, zur Abgeltung der Inflation die Tarifstufen des § 33 Abs. 1 EStG 1988 einmal jährlich im Verordnungsweg zu erhöhen.

Die Verordnung ist spätestens bis 30. Juni eines jeden Kalenderjahres im Bundes­gesetzblatt kundzumachen und gilt für die jeweiligen Tarifstufen ab 1. Jänner des Folgejahres der Kundmachung.

Die Inflationsrate der vergangenen zwölf Monate soll zum ersten Mal zum 31. Dezember 2015 festgestellt werden. Die an die Inflation angepassten Tarifstufen sollen im Rahmen der erstmaligen Anpassung bis zum 30. Juni 2016 im Bundes­gesetzblatt kundgemacht werden und ab 1. Jänner 2017 gelten. In der Folge soll die die Anpassung der Tarifstufen an die Inflation jährlich vorgenommen werden.

Die zeitliche Verzögerung in der Anpassung dient dazu, der EDV die nötige Vorlaufzeit für allfällige Umprogrammierungen bzw. Umstellungen zu geben.

Zu § 33 Abs. 8 Z 3 EStG 1988:

Die Bundesregierung hat es groß angekündigt: Auch Pensionistinnen und Pensionisten – die keine Lohnsteuer zahlen – sollen in Zukunft von einer Erstattung der Sozial­versicherungsbeiträge in Form der Negativsteuer im Ausmaß von maximal 110 Euro im Jahr profitieren.

Die Bundesregierung hat den Pensionisten aber ein nicht unwesentliches Detail verschwiegen: Ausgerechnet die Kleinstpensionisten – nämlich die rund 230.000 Bezieher einer Mindestpension – werden durch die Finger schauen und diese 110 Euro, die ihnen die Bundesregierung versprochen hat, nicht erhalten.

Es handelt sich hier um Ausgleichszulagenbezieher mit einem monatlichen Ein­kommen von bis zu 872,31 Euro für Alleinstehende bzw. 1.307,89 Euro für Paare. Für diesen Personenkreis soll eine monatliche Entlastung von 9,17 Euro plötzlich nicht mehr möglich sein.

Das Sozialministerium hat auch gleich eine Begründung parat: Die Mindestpen­sionis­ten profitieren ohnehin von Ausnahmen wie z.B. der Befreiung von Rezeptgebühren.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 136

Das Versagen der Steuergutschrift für Mindestpensionisten ist aus zwei Gründen ungerecht bzw. diskriminierend: Erstens trifft es die Schwächsten unter den Pensionis­ten – nämlich die Ausgleichszulagenbezieher – und zweitens trifft es hauptsächlich Frauen.

Der Abänderungsantrag soll sicherstellen, dass auch die Pensionistinnen und Pen­sionisten, die eine Ausgleichszulage beziehen, von der Negativsteuer im Ausmaß von maximal 110 Euro im Jahr profitieren können.

Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge soll sämtlichen Pensionisten zustehen. Pensionisten, die aufgrund ihrer geringen Pension keine Einkommensteuer zahlen, sollen ebenfalls im Rahmen der Veranlagung eine Rückerstattung von 50% der Sozialversicherungsbeiträge, maximal jedoch 110 Euro im Jahr, erhalten. In reduzierter Form (10% bzw. 55 Euro) soll dieser Steuervorteil bereits für das Veranlagungsjahr 2015 gelten (§ 124 Z 292 lit. a EStG 1988). Steuerfreie Zulagen gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 lit. f EStG 1988 (= Ausgleichszulagen oder Ergänzungszulagen, die aufgrund sozialversicherungs- oder pensionsrechtlicher Vorschriften gewährt werden) sollen – entgegen der Regierungsvorlage – diese Rückerstattung nicht mindern.

Zu § 9 Abs. 2 KStG 1988:

Derzeit ist die Gruppenbesteuerung räumlich auf EU- und DBA-Staaten „einge­schränkt“, mit denen eine umfassende Amtshilfe besteht. Faktisch ist das keine Einschränkung, da derzeit mit sehr vielen Staaten eine umfassende Amtshilfe besteht und in der weiteren Folge mit weiteren Staaten entsprechende Abkommen abgeschlos­sen werden sollen.

Mit folgenden Staaten und Territorien besteht mit Stand 1. Jänner 2015 eine „umfassende“ Amtshilfe: Ägypten, Albanien, Anguilla, Algerien, Andorra, Argentinien, Armenien, Aruba, Aserbaidschan, Australien, Bahrain, Barbados, Belgien, Belize, Bermuda, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Britische Jungferninseln, Bulgarien, Costa Rica, Curaçao, Dänemark, Deutschland, Estland, Färöer-Inseln, Finnland, Frankreich, Georgien, Ghana, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Grönland, Guernsey, Hongkong, Indien, Indonesien, Irland, Island, Isle of Man, Israel, Italien, Japan, Jersey, Kaimaninseln, Kanada, Katar, Kolumbien, Korea (Republik), Kroatien, Lettland, Liech­tenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Mexiko, Moldau, Monaco, Montserrat, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, St. Vincent und die Grenadinen, San Marino, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Serbien, Singapur, Sint Maarten, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Südafrika, Tadschikistan, Taipeh, Thailand, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Turks- und Caicosinseln, Ukraine, Ungarn, Venezuela, Vereinigte Staaten von Amerika, Vietnam und Zypern.

Darüber hinaus werden in der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Verordnung (GTV) Staaten aufgelistet, in denen jedenfalls ein erhöhtes Risiko der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung besteht. Da mit einigen dieser Länder eine umfassende Amtshilfe besteht, wäre eine Gruppenbildung laut der derzeitigen Rechtslage möglich.

Im Übrigen hat die – großzügig ausgestaltete – grenzüberschreitende Gruppen­be­steue­rung in der Vergangenheit zu massiven Mindereinnahmen an Körperschaftsteuer geführt. Siehe dazu im Detail Fuchs, Auswirkung der Gruppenbesteuerung auf das Abgabenaufkommen, AFS 3/2013, 87 ff.

Aus all diesen Gründen soll die grenzüberschreitende Gruppenbesteuerung – unter Berücksichtigung der europarechtlichen Regelungen – in Hinkunft auf EU-Mitglied­staaten und EWR-Staaten eingeschränkt werden.


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Zu § 9 Abs. 6 Z 7 KStG 1988:

Diese Änderung soll sicherstellen, dass ausländische Verluste, welche im Inland ver­wertet wurden, spätestens nach drei Wirtschaftsjahren im Inland nachzuversteuern sind.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.

 


12.46.52

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Hohes Haus! Ein großer Wurf ist diese Steuerreform mit Sicherheit nicht. Vor allem das Wort „Reform“ ist nicht wirklich angebracht, sondern das ist eher eine Tarifanpassung. Diese Tarifanpassung ist jedoch zweifelsohne notwendig, das steht außer Frage: Erstens wohl angesichts der kalten Progression, und zweitens angesichts der stagnierenden Nettoreallöhne pro Kopf in den vergangenen Jahren.

Ich versuche einmal eine globale Bewertung dieser Tarifanpassung und der Gegen­finanzierungsmaßnahmen unter verschiedenen Aspekten. Ich beginne mit den Vertei­lungsaspekten: Wie sehen die Verteilungswirkungen aus?

Die Regierung – und da beide Regierungsparteien – versucht uns immer wieder einzureden, dass es sich da um eine verteilungsgerechte Tarifanpassung handelt, weil eben die unteren Einkommen stärker entlastet würden als die oberen Einkommen. Das steht auch in der Wirkungsfolgenanalyse zur Regierungsvorlage.

Allerdings ist es so, dass alle vorliegenden Studien zu den Verteilungswirkungen genau das Gegenteil von dem zeigen: Einerseits Studien des Wirtschaftsforschungs­instituts, andererseits aber auch eine Analyse des Budgetdienstes, und schließlich und endlich auch eine Arbeit, die wir von den Grünen bei ForschungsassistentInnen der Wirtschaftsuniversität in Auftrag gegeben haben. Da kommt klipp und klar heraus, dass die unteren Einkommen weniger stark entlastet werden als die oberen Einkommen.

Ich nehme als Beispiel die Arbeit des Budgetdienstes heran: Da zeigt sich, dass die Haushaltseinkommen der untersten beiden Dezile – das sind die untersten 20 Prozent der privaten Haushalte – lediglich um 1,4 beziehungsweise 2,1 Prozent entlastet wer­den, während die oberen Einkommensbereiche – also das achte und das neunte Dezil, da sind wir schon ganz oben – um 3,8 Prozent entlastet werden. Die mit den höchsten Einkommen werden immer noch um 3,2 Prozent entlastet. – Wie man in diesem Zusammenhang von Verteilungsgerechtigkeit sprechen kann, ist mir ehrlich gesagt schleierhaft.

Das hat verschiedene Konsequenzen: Erstens werden nämlich durch diesen Tarif die Frauen benachteiligt, und zwar eklatant benachteiligt, weil nur ein Drittel der Entlastung auf sie entfällt; sie sind ja besonders stark in den unteren Einkommensschichten vertreten. Männer hingegen profitieren überproportional.

Eines vor allem zeigt sich, nämlich die Tatsache, dass die ohnehin schon ungleiche Verteilung der Einkommen noch ungleicher wird: Die Schere zwischen Männern und Frauen geht weiter auf.

Noch eklatanter ist der Unterschied zwischen unten und oben in der Verteilungs­situation bei den Pensionistinnen und Pensionisten. Ein besonderer Skandal ist, finde ich, dass die vielen AusgleichszulagenbezieherInnen, nämlich 230 000 Menschen an


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 138

der Zahl, von der Negativsteuer ausgenommen werden, weil ihnen in diesem Fall Kür­zungen ihrer Ausgleichszulage angerechnet werden würden.

In diesem Zusammenhang möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaft­steuer­gesetz 1988 sowie weitere Gesetze geändert werden (Steuerreformgesetz 2015/2016) in der Fassung des Berichtes des Finanzausschusses (750 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In Art 1 Z 19 lit. f entfällt in Abs. 8 Z 3 der letzte Satz.

2. In Art 14 Teil 2 wird nach Z 10 folgende Z 10a eingefügt:

„10a. In § 292 Abs. 4 wird nach lit. r folgende lit. s eingefügt:

„s. Gutschriften rückerstatteter Sozialversicherungsbeiträge gem. § 33 Abs. 8 Z 3 EStG.““

*****

Warum bringe ich diesen Abänderungsantrag ein beziehungsweise was ist das Ziel desselben? – Das Ziel desselben ist, dass auch die AusgleichszulagenbezieherInnen in den Genuss der Negativsteuer der Pensionistinnen und Pensionisten in Höhe von 110 € kommen. Würde es bei der Regelung bleiben, die wir jetzt haben, wäre das nicht nur unsachlich, sondern würde auch zu einer Diskriminierung von Menschen führen, in diesem Fall von Pensionistinnen und Pensionisten mit niedrigem Einkommen.

Weil jedoch die Steuerentlastung bei den unteren Einkommen viel zu niedrig und bei den oberen viel zu hoch ist, sind auch die Wachstums- und Beschäftigungswirkungen entsprechend eingeschränkt. Darüber ist ja heute schon viel diskutiert worden. Auch das Wirtschaftsforschungsinstitut hat festgestellt, dass sich die Wachstumsimpulse maximal zwischen 0,2 und 0,4 Prozent des BIP bewegen – aber kumuliert bis zum Jahr 2019. Gemessen an der Tatsache, dass 5 Milliarden € an Steuerentlastung beschlossen werden, sind die Beschäftigungseffekte äußerst bescheiden. Sie liegen nach Berechnungen des WIFO zwischen 5 400 und 8 100. Mit diesem Geld hätte man deutlich mehr machen können, als die Regierung das gemacht hat.

Was fehlt jedoch in dieser Steuerreform zur Gänze? – Das, was eine Reform zu einer echten Reform machen würde, nämlich Strukturreformen in den Bereichen der Ökologie und eine Erhöhung der Steuergerechtigkeit durch eine Stärkung vermögens­bezogener Steuern. (Beifall bei den Grünen.) Die Ökologie ist ja in Wirklichkeit ja der Verlierer dieser Steuerreform, darauf wird aber meine Kollegin Christiane Brunner dann noch gesondert eingehen.

Die Gewinner dieser Steuerreform sind wieder einmal die Reichen, die Superreichen, die Stiftungsmillionäre, die Stiftungsmilliardäre. Diese bleiben im Wesentlichen außen vor, obwohl die Verteilung der Vermögen in Österreich extrem ungleich ist. Wir haben in Österreich die ungleichste Verteilung der Vermögen nach den USA. (Abg. Kogler: So schaut’s aus!) Das oberste Prozent verfügt über ein Drittel des gesamten Netto­vermögens, die obersten 10 Prozent über zwei Drittel und die untersten 50 Prozent lediglich über 2,2 Prozent.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 139

Wenn wir ein faires, gerechtes Steuersystem in Österreich haben wollen, dann ist es unverzichtbar, Vermögen höher zu besteuern. Ein Ansatz ist unser Modell 90/10, das wir im Zuge der Steuerreform vorgestellt und wiederholt zur Diskussion gestellt haben. Dabei ist es so, dass 90 Prozent der Steuerpflichtigen entlastet und 10 Prozent belas­tet werden, und zwar über eine Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungs­steuer, einschließlich einer Erbersatzsteuer für Privatstiftungen, sowie einer Erhöhung der Grundsteuer.

Bei diesem Punkt will ich nicht lockerlassen, denn zwei Drittel aller EU-Staaten haben Erbschaftssteuern und Schenkungssteuern, nur Österreich nicht. (Zwischenruf beim Team Stronach.) Das halte ich für unerträglich! – 17 von 28, ich sage es Ihnen ganz genau. Da können Sie dann nachrechnen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie einer Erbersatz­steuer auf Privatstiftungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, dem Nationalrat bis Ende September 2015 einen Gesetzesvorschlag für eine Steuerstrukturreform vorzulegen, der zur Entlastung des Faktors Arbeit die Wiederein­führung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer mit einem progressiven Tarif auf Basis aktualisierter Einheitswerte mit dem Fokus auf die reichsten 10 Prozent der privaten Haushalte sowie die Einführung einer Erbersatzsteuer für Privatstiftungen nach deutschem Vorbild vorsieht.“

*****

Die Regierung streitet sich stattdessen um diese Novellierung der Grunderwerbsteuer. Die Grunderwerbsteuererhöhung ist sicherlich ein Problem, weil sie keinen Freibetrag hat. Die Grunderwerbsteuer, die da geändert wird, trifft alle vom ersten Euro an. Unser Modell einer Erbschafts- und Schenkungssteuer sieht vor, dass die ersten 500 000 € steuerfrei bleiben. Damit gelingt es, die untersten 90 Prozent aus einer Besteuerung mit einer Erbschaftssteuer draußen zu halten.

Ein letztes Wort zum Thema Gegenfinanzierung, weil Kollege Zakostelsky gesagt hat, die sei so sicher: Ich bin mir da nicht so sicher, ich glaube eher, sie steht auf tönernen Beinen, weil der Selbstfinanzierungseffekt viel zu hoch angegeben wird – angesichts der Tatsache, dass eben die unteren Einkommen viel zu wenig entlastet werden. Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt: Die 1,1 Milliarden € an Verwaltungsreform sind ja in keiner Weise explizit erklärt. Wie das in die Kassen des Staates fließen soll, ist noch offen. Es ist doch davon auszugehen, dass es da im Jahr 2016 zu einer Budgetlücke kommen kann. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

12.56


Präsident Karlheinz Kopf: Sowohl der von Herrn Abgeordnetem Rossmann ein­gebrachte Abänderungsantrag als auch der von ihm eingebrachte Entschließungs­antrag sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 140

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde

zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Um­gründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundes­abga­benordnung, das Finanzstrafgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Aus­fuhr­er­stattungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstif­tungs­gesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, Gewerbliche Sozialversiche­rungs­gesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversiche­rungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeits­markt­politik-Finanzierungsgesetz und das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz geän­dert werden (Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016)  (750.d.B)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaft­steuergesetz 1988 sowie weitere Gesetze geändert werden (Steuerreformgesetz 2015/2016) in der Fassung des Berichtes des Finanzausschusses (750 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In Art 1 Z 19 lit. f entfällt in Abs. 8 Z 3 der letzte Satz.

2. In Art 14 Teil 2 wird nach Z 10 folgende Z 10a eingefügt:

„10a. In § 292 Abs 4 wird nach lit. r folgende lit. s eingefügt:

„s. Gutschriften rückerstatteter Sozialversicherungsbeiträge gem. § 33 Abs. 8 Z 3 EStG.““

Begründung

Die Beschränkung der Negativsteuer für PensionistInnen mit Ausgleichszulage ist volkswirtschaftlich unsinnig, unsachlich und diskriminiert Menschen mit niedrigen Einkommen, darunter mit sehr großer Mehrheit Frauen. Es ist auf Grund der bisherigen Entscheidungspraxis des EuGH davon auszugehen, dass BezieherInnen von Aus­gleichszulagen erfolgreich gegen die Nichtgewährung der Negativsteuer für Pen­sionistInnen den EuGH anrufen werden.

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Werner Kogler, Freundinnen und Freunde

betreffend Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie einer Erbersatzsteuer auf Privatstiftungen

eingebracht im Zuge der Debatte Bericht des Finanzausschusses über die Regie­rungsvorlage (684 d.B. und Zu 684 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommen-


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steuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuer­gesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerb­steuergesetz 1987, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Ausfuhrerstattungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs­gesetz und das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz geändert werden (Steuerreform­gesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016) und den Antrag 69/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Einkommen durch Senkung der Lohnsteuer zur Stärkung der Kaufkraft (750 d.B.)

Begründung

Österreich hat ein ungerechtes Steuersystem. Während Steuern auf Erwerbsarbeit im internationalen Vergleich sehr hoch sind, wird Vermögen nur sehr gering besteuert, obwohl die Vermögen in Österreich wesentlich stärker bei einigen wenigen konzentriert sind als in den meisten OECD-Ländern. Eine Veränderung der österreichischen Steuerstruktur ist notwendig. Die Situation verschärft sich zunehmend: Während in den letzten Jahren einige wenige hohe Vermögenszuwächse erzielen konnten, sinken die realen Nettoeinkommen pro Kopf. Dazu einige Fakten:

Das oberste Prozent der Vermögensverteilung besitzt mehr als ein Drittel und die obersten zehn Prozent verfügen über mehr als zwei Drittel am gesamten Nettover­mögen. Die unteren 50% der Haushalte verfügen zusammen nur über 2,2% des Gesamtvermögens.

Eine Mittelschicht gibt es bei Vermögen nicht: Während ein mittlerer Haushalt über ein Nettovermögen von 76.000 Euro verfügt, besitzt das reichste Prozent über durch­schnittlich fast 13 Millionen Euro.

Die Vermögen in Österreich sind seit 2000 um 171,6% gestiegen. Im selben Zeitraum sind die Netto-Reallöhne pro Kopf hingegen zurückgegangen.

Das Vermögen der Reichen und Superreichen geht erheblich auf Erbschaften zurück und hat oft wenig mit Leistung zu tun.

Die Antwort auf diese immense Schieflage ist eine Änderung der österreichischen Steuerstruktur. Dies ist der Regierung mit den Steuerreformgesetzen 2015/2016 nicht gelungen. Bei den Plänen der Regierung handelt es sich lediglich um eine Tarifanpas­sung in der Lohn- und Einkommensteuer und nicht um eine SteuerSTRUKTURreform. Beim SPÖ/ÖVP-Tarif werden die falschen Schwerpunkte gesetzt. Hohe Einkommen werden viel zu stark entlastet und niedrige Einkommen zu schwach. Der SPÖ/ÖVP-Tarif ist verteilungspolitisch völlig verfehlt und nicht geschlechtergerecht, da Männer viel stärker profitieren als Frauen. Darüber hinaus werden auch konjunkturpolitisch unzureichende Akzente zur Stärkung des privaten Konsums gesetzt: Die Steuerentlas­tung für hohe Einkommen wandert nämlich direkt in den Sparstrumpf und hat keine konjunkturbelebende Wirkung, was angesichts der hohen Arbeitslosigkeit dringend notwendig wäre.

Eine weitere Schwachstelle der Tarifanpassung der Regierung ist die Gegenfinanzie­rung, die auf tönernen Beinen steht. Makroökonomisch kontraproduktive Sparpakete könnten die Folge sein.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 142

Die Grünen haben das Steuermodell 90/10 entwickelt, das die notwendigen Steuer­strukturveränderungen vorsieht. Die Ziele des grünen Modells 90/10 sind:

90% der Steuerpflichtigen profitieren und 10% der reichsten Haushalte sollen einen fairen Beitrag leisten; d.h. vor allem die obersten 10% der Vermögenden sollen die Entlastung von 90% der Steuerpflichtigen finanzieren; das reichste Prozent soll etwa 50% der Entlastung finanzieren;

Der Schwerpunkt der Entlastung durch den grünen Tarif in der Lohn- und Einkom­mensteuer liegt auf niedrigen und mittleren Einkommensgruppen und nicht auf hohen.

Fraueneinkommen und Männereinkommen profitieren gleich stark vom grünen Tarif in der Lohn- und Einkommensteuer.

Jene, die – auch in Krisenzeiten – hohe Vermögenszuwächse erzielen konnten, tragen einen fairen Beitrag zur Finanzierung bei.

Die Gegenfinanzierung der Tarifentlastung ist seriös berechnet. Es drohen künftig keine Sparpakete.

Diese Ziele werden mit folgendem Tarif in der Lohn- und Einkommensteuer erreicht, der den Schwerpunkt der Entlastung auf niedrige und mittlere Einkommensgruppen legt:

Tarif

0%

30%

40%

45%

50%

Stufen

€ 0

€ 12.000

€ 22.000

€ 30.000

€60.000

Negativsteuer

Keine (ersetzt durch SV Einschleifung)

Einschleifung der SV-Beiträge

Lineare Einschleifung zw. € 500-1.530

Wegfall der Geringfügigkeit

Volumen

rund 4 Mrd. Euro

 

Durch die Kombination aus Tarifsenkung und linearer Einschleifregelung der SV-Beiträge wird ein ziemlich stetiger Entlastungsverlauf mit folgenden Merkmalen erreicht (jeweils in % des Nettoeinkommens):

überproportionale Entlastungseffekte für sehr niedrige Einkommen (bis ca 14%) – das sind bis zu 80 Euro monatlich

eine Entlastung des mittleren Einkommens von Frauen (1.390 Euro Brutto/Monat) um rund 4,3% des Nettoeinkommens oder 50 Euro monatlich

eine Entlastung des mittleren Einkommens von Männern (2.283 Euro Brutto/Monat) um rund 4,4% des Nettoeinkommens oder 70 Euro monatlich

eine Entlastung bei der Höchstbeitragsgrundlage (4.650 Euro Brutto/Monat) um rund 1,6% des Nettoeinkommen oder rund 45 Euro monatlich

die Entlastung des Bruttomonatseinkommens von Nationalratsabgeordneten (8.583 Euro Brutto/Monat) liegt bei 21 Euro/Monat, das bedeutet die oberen Einkom­men werden deutlich schwächer entlastet als die unteren


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 143

Die Tarifentlastung kostet knapp über 4 Milliarden Euro und wird durch einen fairen Beitrag der reichsten 10% der privaten Haushalte seriös gegenfinanziert. Die Finan­zierung beinhaltet folgende Elemente:

Einführung einer reformierten Erbschafts- und Schenkungssteuer mit einem Aufkom­men von 1,5 Milliarden Euro (auf mittlere Sicht 2 Milliarden Euro); Freibetrag 500.000 Euro und progressiver Tarif

Stiftungsmilliarde durch Erbschaftssteuer auf Privatstiftungen nach deutschem Vorbild

Die Reform der Grundsteuer, die Streichung von Steuerbegünstigungen und die Kürzungen von Förderungen erfolgen unter Einbeziehung von ExpertInnen aus dem Bereich der Wirtschaftsforschung und dem Kommunalbereich.

Maßnahmen bei der Umsatz- und Körperschaftsteuer gegen aggressive Steuerplanung und Gewinnverschiebung (Google, Starbucks,...) national und international (national 500 Millionen Euro, auf mittlere Sicht 1 Mrd Euro)

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschliessungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, dem Nationalrat bis Ende September 2015 einen Gesetzesvorschlag für eine Steuerstrukturreform vorzulegen, der zur Entlastung des Faktors Arbeit die Wieder­einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer mit einem progressiven Tarif auf Basis aktualisierter Einheitswerte mit dem Fokus auf die reichsten 10 Prozent der privaten Haushalte sowie die Einführung einer Erbersatzsteuer für Privatstiftungen nach deutschem Vorbild vorsieht.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich kann nun auch den von Herrn Abgeordnetem Zakos­telsky in den Grundzügen erläuterten und inzwischen verteilten Abänderungsantrag als ordnungsgemäß eingebracht und mit in Verhandlung stehend feststellen.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Einkommen­steuer­gesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanz­straf­gesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Ausfuhrerstattungsgesetz, das Finanz­ausgleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs­ge­setz und das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz geändert werden (Steuerreform­gesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016) (684 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (750 der Beilagen)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 144

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

I. Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:

1. In Z 2 lit. d (§ 3 Abs. 1 Z 16b) wird die Wortfolge „und ähnlicher landesgesetzlicher Vorschriften“ durch die Wortfolge „und ähnlicher bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften“ ersetzt.

2. In Z 2 lit. h (§ 3 Abs. 1 Z 21) erhalten die bisherigen lit. b und c die Bezeichnung lit. c und d, in der neuen lit. d wird der Verweis auf „lit. b“ durch den Verweis auf „lit. c“ ersetzt und es wird folgende lit. b eingefügt:

„b) Die kostenlos oder verbilligt bezogenen Waren oder Dienstleistungen dürfen vom Arbeitnehmer weder verkauft noch zur Einkünfteerzielung verwendet und nur in einer solchen Menge gewährt werden, die einen Verkauf oder eine Einkünfteerzielung tatsächlich ausschließen.“

3. Z 2 lit. i (§ 3 Abs. 1 Z 34) lautet:

„i) Es wird folgende Z 34 angefügt:

„34. Die SV-Rückerstattung gemäß § 33 Abs. 8 sowie die Rückerstattung von Beiträgen gemäß § 24d des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes.““

4. Z 3 wird wie folgt geändert:

„In lit. d (§ 4 Abs. 12) wird in Z 1 lit. b folgender zweiter Satz eingefügt:

„Stammt der ausgeschüttete Betrag jedoch aus einer ordentlichen Kapitalherab­setzung, gilt dieser stets als Einlagenrückzahlung, soweit dieser durch Einlagen (Z 2 lit. b) gedeckt ist.““

5. In Z 10 lit. i (§ 18 Abs. 8) wird in Z 4 lit. a das Wort „Glaubhaftmachung” durch das Wort „Geltendmachung“ ersetzt.

6. In Z 20 (§ 41) lautet Abs. 2:

„(2) 1. Liegen die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht vor, hat das Finanzamt auf Antrag des Steuerpflichtigen eine Veranlagung vorzunehmen, wenn der Antrag innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Veranlagungszeitraums gestellt wird (Antragsver­anlagung). § 39 Abs. 1 dritter Satz ist anzuwenden.

2. Wurde bis Ende des Monats Juni keine Abgabenerklärung für das vorangegangene Veranlagungsjahr eingereicht, hat das Finanzamt von Amts wegen eine antragslose Veranlagung nach Maßgabe folgender Bestimmungen vorzunehmen:

a) Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

Aufgrund der Aktenlage ist anzunehmen, dass der Gesamtbetrag der zu veranla­genden Einkünfte ausschließlich aus lohnsteuerpflichtigen Einkünften besteht.

Aus der Veranlagung resultiert eine Steuergutschrift.

Aufgrund der Aktenlage ist nicht anzunehmen, dass die zustehende Steuergutschrift höher ist als jene, die sich aufgrund der übermittelten Daten gemäß § 18 Abs. 8 und § 84 ergeben würde.

b) Wurde bis zum Ablauf des dem Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Kalender­jahres keine Abgabenerklärung für den betroffenen Veranlagungszeitraum abgegeben, ist jedenfalls eine antragslose Veranlagung durchzuführen, wenn sich nach der Akten­lage eine Steuergutschrift ergibt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 145

c) Wird nach erfolgter antragsloser Veranlagung innerhalb der Frist der Z 1 eine Abgaben-erklärung abgegeben, hat das Finanzamt darüber zu entscheiden und gleich­zeitig damit den gemäß lit. a ergangenen Bescheid aufzuheben.

d) Die Steuererklärungspflicht (§ 42) bleibt auch nach Vornahme der Veranlagung aufrecht.“

7. Z 40 lit. b (§ 124b) wird wie folgt geändert:

a) „In Z 292 lit. b wird in beiden Teilstrichen die Wortfolge „Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 4“ durch die Wortfolge „Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 3 lit. a (ausgenommen Betriebsratsumlagen) und des § 16 Abs. 1 Z 4 und 5“ ersetzt.“

b) „Nach Z 296 wird folgende Z 297 angefügt:

„297. § 3 Abs. 1 Z 16b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2015 ist erstmals anzuwenden, wenn

die Einkommensteuer veranlagt wird, bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2015,

die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben oder durch Veranlagung festgesetzt wird, für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2014 enden.““

II. Artikel 2 (Änderung des Körperschaftsteuergesetzes) wird wie folgt geändert:

Z 2 lautet:

„2. In § 24 Abs. 6 lautet der zweite Satz:

„§ 124b Z 268 sowie § 124b Z 296 des Einkommensteuergesetzes 1988 sind sinn­gemäß für Körperschaften im Sinne des § 1 anzuwenden.““

III. Artikel 3 (Änderung des Umgründungssteuergesetzes) wird wie folgt geändert:

In Z 13 (3. Teil Z 29) wird das Zitat „§ 11 Abs. 1“ durch das Zitat „§ 11 Abs. 5“ ersetzt.

IV. Artikel 4 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994) wird wie folgt geändert:

1. In Z 4 lit. a (§ 10 Abs. 2) lautet Z 3 lit. c:

„c) Umsätze aufgrund von Benutzungsverträgen gemäß § 5 Abs. 1 Studentenheim­gesetz, BGBl. Nr. 291/1986 in der Fassung BGBl. I Nr. 4/1999, vergleichbare Umsätze von Lehrlingsheimen sowie Kinder- und Schülerheimumsätze, die eine Beherbergung umfassen;“

2. In Z 13 (§ 28 Abs. 42) wird in Z 1 folgender Satz angefügt:

„Auf Umsätze und sonstige Sachverhalte, die nach dem 31. Dezember 2015 und vor dem 1. Mai 2016 ausgeführt werden bzw. sich ereignen, ist § 10 Abs. 2 Z 4 lit. b und lit. c sowie Z 8 in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. XX/2015 weiterhin anzuwenden.“

3. In Z 13 (§ 28 Abs. 42) wird in Z 2 und Z 3 das Wort „April“ jeweils durch das Wort „Mai“ ersetzt und es wird die Wortfolge „31. März 2016“ durch die Wortfolge „30. April 2016“ ersetzt.

V. Artikel 8 (Änderung der Bundesabgabenordnung) wird wie folgt geändert:

1. In Z 2 lit. d (§ 131) lautet Abs. 4:

„(4) Der Bundesminister für Finanzen kann durch Verordnung Erleichterungen bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, bei der Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems nach § 131b und bei der Belegerteilungsverpflichtung nach § 132a, wenn die Erfüllung dieser Verpflichtungen unzumutbar wäre und die ordnungs-


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gemäße Ermittlung der Grundlagen der Abgabenerhebung dadurch nicht gefährdet wird, festlegen.

Solche Erleichterungen sind nur zulässig:

1. für Umsätze bis zu einem Jahresumsatz von 30 000 Euro je Betrieb oder wirt­schaftlichen Geschäftsbetrieb, die von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten, jedoch nicht in oder in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten ausgeführt werden,

2. für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von abgabenrechtlich begünstigten Körper­schaf­ten im Sinn des § 45 Abs. 1 und 2,

3. für bestimmte Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten oder

4. für Betriebe, bei denen keine Gegenleistung durch Bezahlung mit Bargeld erfolgt, dies unbeschadet einer Belegerteilungsverpflichtung nach § 132a.“

2. In Z 4 (§ 131b) lautet Abs. 1:

„(1) 1.  Betriebe haben alle Bareinnahmen zum Zweck der Losungsermittlung mit elektronischer Registrierkasse, Kassensystem oder sonstigem elektronischen Auf­zeich­nungssystem unter Beachtung der Grundsätze des § 131 Abs. 1 Z 6 einzeln zu erfassen.

2. Die Verpflichtung zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems (Z 1) besteht ab einem Jahresumsatz von 15 000 Euro je Betrieb, sofern die Barumsätze dieses Betriebes 7 500 Euro im Jahr überschreiten.

3. Barumsätze im Sinn dieser Bestimmung sind Umsätze, bei denen die Gegenleistung (Entgelt) durch Barzahlung erfolgt. Als Barzahlung gilt auch die Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere vergleichbare elektronische Zahlungsformen, die Hingabe von Barschecks, sowie vom Unternehmer ausgegebener und von ihm an Geldes statt angenommener Gutscheine, Bons, Geschenkmünzen und dergleichen.“

3. In Z 4 (§ 131b) lautet Abs. 3:

„(3) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 sowie Abs. 2 bestehen mit Beginn des viert­folgenden Monats nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Grenzen des Abs. 1 Z 2 erstmals überschritten wurden.“

4. In Z 8 (§ 323 Abs. 45) lauten die letzten drei Sätze:

„Die §§ 131b und 132a, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2015, treten, soweit sie sich auf Umsätze unter Verwendung von Waren­ausgabe- und Dienstleistungsautomaten beziehen, erst mit 1. Jänner 2017 in Kraft; sie gelten jedoch für vor dem 1. Jänner 2016 in Betrieb genommene Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten, soweit sie nicht den Anforderungen der §§ 131b und 132a entsprechen, erst ab 1. Jänner 2027. Verordnungen auf Grund der §§ 131 Abs. 4, 131b Abs. 5 und 132a Abs. 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2015 können bereits ab dem auf die Kundmachung des Steuerreformgesetzes 2015/2016, BGBl. I Nr. XXX/2015, folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen jedoch nicht vor dem Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmungen in Kraft treten, soweit sie nicht lediglich Maßnahmen vorsehen, die für ihre mit dem Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmungen beginnende Vollziehung erforderlich sind.“

VI. Art. 14 Teil 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) Nach der Z 39 wird folgende Z 39a eingefügt:


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„39a. Im § 479d Abs. 3 erster Satz wird der Ausdruck „7,6 vH“ durch den Ausdruck „8,2%“ ersetzt.“

b) Im § 690 Abs. 1 Z 1 in der Fassung der Z 42 wird nach dem Ausdruck „447f Abs. 11 Z 1 und 2“ der Ausdruck „ , 479d Abs. 3“ eingefügt.

VII. Art. 14 Teil 2 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) Im § 49 Abs. 3 Z 11 lit. d in der Fassung der Z 2 wird der Ausdruck „Abs. 8“ durch den Ausdruck „Abs. 9“ ersetzt.

b) Die Z 7 lautet:

„7. Im § 49 Abs. 3 wird der Punkt am Ende der Z 28 durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 29 wird angefügt:

„29. der geldwerte Vorteil nach § 50 Abs. 3 aus dem kostenlosen oder verbilligten Bezug von Waren oder Dienstleistungen, die der Dienstgeber oder ein mit dem Dienst­geber verbundenes Konzernunternehmen im allgemeinen Geschäftsverkehr anbietet (MitarbeiterInnenrabatt), wenn

a) der MitarbeiterInnenrabatt allen oder bestimmten Gruppen von Dienstnehmer/inne/n eingeräumt wird,

b) die kostenlos oder verbilligt bezogenen Waren oder Dienstleistungen von den Dienstnehmer/inne/n weder verkauft noch zur Einkünfteerzielung verwendet und nur in einer solchen Menge gewährt werden, die einen Verkauf oder eine Einkünfteerzielung tatsächlich ausschließen, und

c) der MitarbeiterInnenrabatt im Einzelfall 20% nicht übersteigt oder – soweit dies nicht zur Anwendung kommt – der Gesamtbetrag der MitarbeiterInnenrabatte 1 000 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt.““

c) Die Z 8 lautet:

„8. Dem § 49 wird folgender Abs. 9 angefügt:

„(9) Die weiteren Voraussetzungen für die Ausnahme der Zuschüsse nach Abs. 3 Z 11 lit. d vom Entgelt liegen vor, wenn

1. die Betreuung ein Kind im Sinne des § 106 Abs. 1 EStG 1988 betrifft, für das dem Dienstnehmer/der Dienstnehmerin selbst der Kinderabsetzbetrag (§ 33 Abs. 3 EStG 1988) für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr zusteht;

2. das Kind zu Beginn des Kalenderjahres das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat;

3. die Betreuung in einer öffentlichen institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung oder in einer privaten institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung erfolgt, die den landes­gesetzlichen Vorschriften über Kinderbetreuungseinrichtungen entspricht, oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person, ausgenommen haushaltszugehörige Angehö­rige;

4. der Zuschuss direkt an die Betreuungsperson, direkt an die Kinderbetreuungs­ein­richtung oder in Form von Gutscheinen geleistet wird, die nur bei institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen eingelöst werden können;

5. der Dienstnehmer/die Dienstnehmerin dem Dienstgeber unter Anführung der Ver­sicherungsnummer (§ 31 Abs. 4 Z 1) oder der Kennnummer der Europäischen Kranken­versicherungskarte (§ 31a Abs. 7) des Kindes erklärt, dass die Voraussetzun­gen für einen Zuschuss vorliegen und er/sie selbst von keinem anderen Dienstgeber


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einen Zuschuss für dieses Kind erhält. Der Dienstgeber hat die Erklärung des Dienstnehmers/der Dienstnehmerin zum Lohnkonto (§ 76 EStG 1988) zu nehmen. Änderungen der Verhältnisse muss der Dienstnehmer/die Dienstnehmerin dem Dienstgeber innerhalb eines Monats melden. Ab dem Zeitpunkt dieser Meldung hat der Dienstgeber die geänderten Verhältnisse zu berücksichtigen.““

d) Im § 691 Abs. 1 in der Fassung der Z 11 wird der Ausdruck „sowie Abs. 8“ durch den Ausdruck „sowie Abs. 9“ ersetzt.

VIII. Art. 15 Teil 2 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) Die Z 9 entfällt.

b) In der Überschrift zu § 359 in der Fassung der Z 12 wird der Ausdruck „Art. 2 Teil 2“ durch den Ausdruck „Art. 15 Teil 2“ ersetzt.

c) Im § 359 Abs. 1 in der Fassung der Z 12 wird der Ausdruck „25 Abs. 1, 4 und 4a“ durch den Ausdruck „25 Abs. 1 und 4“ ersetzt.

d) Im § 359 in der Fassung der Z 12 wird nach Abs. 3 folgender Abs. 3a eingefügt:

„(3a) Abweichend von § 25 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2015 gelten für die Pflichtversicherten nach § 2 Abs. 1 Z 1 bis 3 bis zum Ablauf des 31.Dezember 2021 in der Pensionsversicherung folgende Beträge:

ab 1. Jänner 2016       mindestens     706,56 €,

ab 1. Jänner 2018       mindestens     606,36 €,

ab 1. Jänner 2020       mindestens     506,19 €.

An die Stelle dieser Beträge treten ab 1. Jänner eines jeden Jahres, erstmals ab 1. Jänner 2016 und mit Ausnahme der Beträge vorangegangener Jahre, die unter Bedachtnahme auf § 51 mit der jeweiligen Aufwertungszahl (§ 47) vervielfachten Beträge. Diese Beträge gelten auch dann, wenn in einem Kalendermonat Pflichtver­sicherungen nach § 2 Abs. 1 Z 1 bis 3 sowie nach § 2 Abs. 1 Z 4 bestehen.“

Begründung:

Zu I. (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988):

Zu Z 1 und Z 7 lit. a (§ 3 Abs. 1 Z 16b und § 124b Z 297):

Es erfolgt eine Klarstellung, dass Reiseaufwandsentschädigungen, die an Mitglieder des Betriebsrates und Personalvertreter im Sinne des Bundes-Personalvertretungs­gesetzes und ähnlicher bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften für ihre Tätigkeit gewährt werden, steuerfrei sind, soweit sie die Beträge gemäß § 26 Z 4 nicht über­steigen.

Die im StRefG 2015/2016 in § 3 Abs. 1 Z 16b vorgesehenen Änderungen sollen rückwirkend für Lohn-zahlungszeiträume ab 1. Jänner 2015 gelten.

Zu Z 2 (§ 3 Abs. 1 Z 21):

Durch die mengenmäßige Einschränkung soll sichergestellt werden, dass die Steuer­befreiung für den Arbeitnehmer aus kostenlos oder verbilligt erhaltenen Waren oder Dienstleistungen auf den Bereich der Nutzung im Rahmen seiner privaten Lebens­führung beschränkt bleibt. Der Arbeitgeber kann daher nur solche Mengen steuer­begünstigt behandeln, wenn sichergestellt ist (zB durch Regelungen im Dienstvertrag),


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dass sie nicht zur Weiterveräußerung oder Einkünfteerzielung durch den Arbeitnehmer verwendet werden.

Zu Z 3 und Z 7 lit. a (§ 3 Abs. 1 Z 34 und § 124b Z 292 lit. b):

Durch die Anpassung von Verweisen werden Redaktionsversehen korrigiert.

Zu Z 4 (§ 4 Abs. 12):

Durch die Anpassung soll es ermöglicht werden, ordentliche Kapitalherabsetzungen auch bei Vorliegen einer positiven Innenfinanzierung als Einlagenrückzahlung zu behandeln.

Zu Z 5 (§ 18 Abs. 8 Z 4 lit. a):

Durch die Anpassung wird ein Redaktionsversehen korrigiert.

Zu Z 6 (§ 41 Abs. 2):

Die Z 2 soll neu gefasst werden, um den Anwendungsbereich der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung präzise zu erfassen.

Die antragslose Veranlagung soll Steuerpflichtige und Finanzverwaltung gleicher­maßen entlasten. Diese Zielsetzung wird allerdings nur erreicht, wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer den Besteuerungsfall endgültig abschließenden Erledigung führt. Ist auf Grund der Aktenlage des Finanzamtes anzunehmen, dass das nicht der Fall ist, würde eine antragslose Veranlagung lediglich einen weiteren (zusätzlichen) Zwischenschritt darstellen und damit zu einem zusätzlichen Mehraufwand führen. Die nunmehrige Präzisierung soll dies ausschließen.

Dementsprechend soll die antragslose Veranlagung an die Voraussetzung geknüpft sein, dass die Akten-lage des Finanzamtes zur Annahme berechtigt, dass

im Veranlagungsjahr keine anderen als nichtselbständige Einkünfte erzielt wurden und

die Steuergutschrift auf Grund der antragslosen Veranlagung nicht niedriger ist als die dem Steuerpflichtigen tatsächlich zustehende Steuergutschrift.

Eine antragslose Veranlagung ist daher nicht vorzunehmen, wenn sich aus der Aktenlage des Finanzamtes ergibt, dass der Steuerpflichtige im betreffenden Jahr vermutlich auch noch andere als in einem Lohnzettel erfasste veranlagungspflichtige Einkünfte erzielt hat (lit. a erster Teilstrich), somit gar kein Fall einer Arbeitnehmer­veranlagung vorliegt.

Ergibt sich aus der Aktenlage des Finanzamtes, dass der Steuerpflichtige im betref­fenden Jahr vermutlich auch noch Werbungskosten, von der Datenübermittlung nicht erfasste Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder antragsgebundene Freibeträge (Kinderfreibetrag) oder Absetzbeträge (zB Unterhaltsabsetzbetrag, Allein­verdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag) geltend machen wird, hat eine antragslose Veranlagung zunächst ebenfalls zu unterbleiben (lit. a dritter Teilstrich). Treffen die genannten Umstände zu, wäre mit der antragslosen Veranlagung jedenfalls keine abschließende Verfahrenserledigung verbunden, da ihnen durch einen neuerlichen Bescheid Rechnung zu tragen wäre.

Wird allerdings bis zum Ablauf des dem Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Kalenderjahres keine Abgabenerklärung für den betroffenen Veranlagungszeitraum abgegeben, soll in Gutschriftsfällen eine antragslose Veranlagung durchzuführen sein (lit. b).

Die antragslose Veranlagung soll somit jene Fälle betreffen, die zu einer Gutschrift führen und in denen sich aus der Aktenlage des Finanzamtes mit Wahrscheinlichkeit


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ergibt, dass es auf diese Weise zu einer endgültigen Verfahrenserledigung kommt oder in denen nach Ablauf des zweitfolgenden Jahres keine Abgabenerklärung für das betreffende Veranlagungsjahr abgegeben worden ist.

Die Rechtswirkungen einer antragslosen Veranlagung sollen für den Steuerpflichtigen auf einfache Weise durch Einreichung einer Abgabenerklärung beseitigt werden können. In diesem Fall ist gleichzeitig mit der Entscheidung über die Abgabenerklärung der antragslos ergangene Bescheid aufzuheben (lit. c).

Abweichend von der bisherigen Fassung soll zudem im Interesse der Steuerpflichtigen die Voraussetzung entfallen, dass der Steuerpflichtige dem Finanzamt ein Girokonto für die Überweisung eines Abgaben-guthabens bekannt gegeben hat. Ist das noch nicht der Fall, wird organisatorisch sichergestellt werden, dass dem Steuerpflichtige zusammen mit dem Bescheid ein Formular für einen Rückzahlungsantrag übermittelt wird, in dem er das Konto für die Überweisung der Gutschrift bekannt geben kann. Ebenso wird organisatorisch sichergestellt, dass der Abgabepflichtige informiert wird, dass die Durchführung einer antragslosen Veranlagung unterbleibt, weil einer der in Abs. 2a genannten Umstände vorliegt.

Zu II. (Änderung des Körperschaftsteuergesetzes):

Zu Z 2 (§ 24 Abs. 6):

Durch die Anpassung wird ein Redaktionsversehen korrigiert.

Zu III. (Änderung des Umgründungssteuergesetzes):

Zu 3. Teil Z 29:

Durch die Anpassung wird ein Redaktionsversehen korrigiert.

Zu IV. (Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994):

Zu Z 1 (§ 10 Abs. 2 Z 3 lit. c):

Neben Umsätzen von Studentenheimen aufgrund von Benutzungsverträgen gemäß § 5 Abs. 1 Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291/1986 idF BGBl. I Nr. 24/1999 sollen auch vergleichbare Umsätze von Lehrlingsheimen dem ermäßigten Steuersatz von 10% unterliegen. Gleiches gilt für Kinder- und Schülerheimumsätze, die auch eine Übernachtung der Kinder oder Schüler beinhalten.

Nicht umfasst sind Umsätze aufgrund von Gastverträgen im Sinne des § 5a Studen­tenheimgesetz, BGBl. Nr. 291/1986 idF BGBl. I Nr. 24/1999, Umsätze aufgrund des Sommerbetriebes iSd § 10 Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291/1986 idF BGBl. I Nr. 24/1999 sowie vergleichbare Umsätze von Kinder-, Schüler- und Lehrlingsheimen.

Zu Z 2 und 3 (§ 28 Abs. 42 Z 1 und Z 2):

Durch die Anpassung wird ein Redaktionsversehen korrigiert und der Anwendungs­beginn von § 10 Abs. 3 Z 3 und Z 8 auf den 1. Mai 2016 verschoben. Bis zur Anwendung des 13% Steuersatzes ist wie bisher der 10% Steuersatz anzuwenden.

Zu V. (Änderung der Bundesabgabenordnung):

Zu Z 1 bis 3 (§§ 131 Abs. 4 und 131b Abs. 1 und Abs. 3 BAO):

Die Erweiterung der Verordnungsermächtigung im § 131 Abs. 4 soll Erleichterungen für Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten zulassen. Diese Erleichterungen sollen primär jene Automaten betreffen, die rein mechanisch betrieben werden (zB Kau­gummiautomat, „Wuzzler“). Zudem sollen mittels Verordnung auch andere Warenaus-


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gabe- und Dienstleistungsautomaten von einer Belegerteilungspflicht ausgenommen werden können, unter der Voraussetzung, dass jedenfalls durch eine digitale Signatur die Manipulation von Umsätzen ausgeschlossen ist.

Weiters kann der Bundesminister für Finanzen mittels Verordnung Erleichterungen bei der elektronischen Aufzeichnungspflicht für sogenannte Webshops vorsehen.

Die weitere Grenze von 7 500 Euro für Barumsätze soll verhindern, dass Unterneh­men, die neben Zielgeschäften mit hohen Beträgen auch Bargeschäfte mit Umsätzen bis 7 500 Euro tätigen, unter die Registrierkassenpflicht fallen.

Zu Z 4 (§ 323 Abs. 45 BAO):

Das Inkrafttreten der §§ 131b und 132a mit 1. Jänner 2017 für jene Umsätze, die nicht durch menschliche Arbeit, sondern durch die Verwendung von Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten lukriert werden, soll die Umrüstung bzw. Nachjustierung solcher Automaten (zB Verkaufsautomaten, Fahrscheinautomaten, nicht jedoch Glücksspiel­automaten), die ab 1. Jänner 2016 in Betrieb genommen wurden, sicher­stellen. Die weitere Nutzung von „Altautomaten“ ohne Nachrüstung soll bis zum 1. Jän­ner 2027 ermöglicht werden, wenn die Inbetriebnahme vor dem 1. Jänner 2016 erfolgte.

Zu VI. (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes):

Zu Art. 14 Teil 1 lit. a (§ 479d Abs. 3 ASVG):

Auf Grund der Zusammenfassung der Beiträge in einem einzigen Beitragssatz durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 entfällt die gesonderte Erwähnung von Zusatz- und Ergänzungsbeitrag (§§ 51b und 51e ASVG).

Bislang kann für die Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe der Beitrags­satz durch Verordnung nach § 479d Abs. 3 ASVG auf 7,6% angehoben werden. Lässt man die geltende Rechtslage unverändert, würden der Betriebskrankenkasse nunmehr die sich aus Zusatz- und Ergänzungsbeitrag in Summe ergebenden 0,6% an Ein­nahmen (840 000 Euro jährlich ab 2016) entgehen.

Um dies hintanzuhalten, wird der Beitragssatzdeckel im § 479d Abs. 3 ASVG von 7,6% auf 8,2%, also um den weggefallenen Zusatz- und Ergänzungsbeitrag – in Summe um 0,6% –, erhöht.

Zu VII. (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes):

Zu Art. 14 Teil 2 lit. a und c (§ 49 Abs. 3 Z 11 lit. d und Abs. 9 ASVG):

Mit diesen Änderungen wird ein Redaktionsversehen beseitigt:

Da der derzeit geltende Abs. 8 des § 49 ASVG die gesetzliche Definition der Au-pair-Kräfte enthält, sind die näheren Voraussetzungen für die Ausnahme von Zuschüssen des Dienstgebers zur Kinderbetreuung vom Entgeltbegriff nicht in § 49 Abs. 8 ASVG zu regeln (womit die Au-pair-Regelung verdrängt würde), sondern in einem neuen Abs. 9, dessen Inhalt unverändert bleibt.

Zu Art. 14 Teil 2 lit. b (§ 49 Abs. 3 Z 29 ASVG):

Mit dieser Änderung sollen die Bestimmungen über die Beitragsbefreiung von Mit­arbeiterInnenrabatten an die Regelungen über die Steuerbefreiung dieser Leistungen (siehe § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988) angeglichen werden.

Zu VIII. (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes):

Zu Art. 15 Teil 2 lit. a, c und d (§§ 25 Abs. 4a sowie 359 Abs. 1 und 3a GSVG):


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 152

Die Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung soll nicht abrupt und vorläufig bloß für die Jahre 2016 und 2017 auf die Geringfügigkeitsgrenze nach dem ASVG herabgesetzt werden.

Die Absenkung soll vielmehr (nach dem Vorbild des geltenden § 25 Abs. 4a GSVG) stufenweise erfolgen und erst mit 1. Jänner 2022 abgeschlossen sein.

Zu Art. 15 Teil 2 lit. b (Überschrift zu § 359 GSVG):

Mit dieser Änderung wird ein Redaktionsversehen beseitigt.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


12.57.02

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Rossmann, ich glaube, in Wahrheit passiert genau das, was Sie einfordern, nämlich eine Steuerstrukturreform – auch nichts Neues, das ist im Prinzip die Fortsetzung der Steuerpolitik der Regierung, die ja 2008 begonnen hat.

Steuerreform 2009 – am Anfang steht das Problem: In Österreich sind Steuern auf Arbeit sehr hoch, Steuern auf Kapital und Vermögen – auch im internationalen Ver­gleich – sehr, sehr niedrig. Wie können wir schrittweise die Steuern und Abgaben auf Arbeit senken und dafür Vermögen und Kapital einen gerechteren Beitrag leisten lassen?

Das ist in den ersten fünf Jahren dieser Regierung geschehen, nämlich dass sie die Steuern auf Arbeit gesenkt hat – in der Reform 2009 die Lohn- und Einkommensteuer um 2,5 Milliarden € – und das dann sukzessive mit Bankenabgabe und anderen kapital- und vermögensbezogenen Steuern – Korrektur der Gruppenbesteuerung, höhere Steuerbeiträge von Stiftungen durch Streichung von Stiftungssteuerprivilegien und so weiter – gegenfinanziert hat. Das jetzt ist eigentlich nur der logische nächste Schritt, nur ist er wesentlich größer, und zwar ist er fast doppelt so groß wie der Schritt 2009, nämlich die Steuern auf Arbeit noch einmal ordentlich zu senken und dafür durch Vermögen und Kapital einen höheren und vor allem gerechteren Finan­zierungsbeitrag leisten zu lassen.

Das ist ein Weg, den wir Sozialdemokraten sehr gerne gehen – und immer gehen –, weil wir in Österreich tatsächlich das Problem haben, dass die Steuern und Abgaben auf Arbeit zu hoch und dafür jene auf Kapital und Vermögen auch im internationalen Vergleich in Wirklichkeit zu niedrig sind. Insofern ist das richtig.

Da jetzt alle die Urheberschaft für sich beanspruchen: Ich erinnere mich noch an den Wahlkampf 2013, in dem die SPÖ als erste Partei für die Senkung des Eingangs­steuersatzes auf 25 Prozent eingetreten ist. Ich kann mich noch gut erinnern, dass im Wahlkampf 2013 Bundeskanzler Werner Faymann das damals als SPÖ-Forderung für diese Legislaturperiode angekündigt hat, und dass im Wahlkampf noch nicht alle Parteien gesagt haben, das sei richtig. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.)

Es freut mich aber, dass in der Zwischenzeit alle Fraktionen hier im Haus sagen: Das, was die SPÖ vor der Wahl gesagt hat, gilt für die anderen Parteien auch nach der Wahl als richtungsweisend – und dass wir das heute beschließen. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Gegenfinanzierung steht auf mehreren Beinen, vor allem, wenn es um Steuer­ehrlichkeit geht, um vermögensbezogene Steuern. Das ist im Prinzip zwar nicht zu 100 Prozent immer genau das, was sich die Sozialdemokratie vorgestellt hat, aber im


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Wesentlichen, im Kern ist das richtig. (Zwischenruf des Abg. Brosz.) Und wenn hier schon mehrere Redner der ÖVP, was man normalerweise nicht tut, aus den Verhand­lungen sagen, was sie denn nicht alles wollten, was die SPÖ abgelehnt hat, dann kann ich auch zwei Kleinigkeiten nennen, die die SPÖ wollte und die die ÖVP abgelehnt hat.

Das war zum Beispiel, dass die Gegenverrechnung mit der Ausgleichszulage bei den Rentnern wegfällt – das haben wir in den Verhandlungen vorgeschlagen, also so etwas Ähnliches wie die Grünen jetzt in einem Abänderungsantrag einbringen. Auch die Valorisierung der Behindertenfreibeträge, die wir ebenfalls eingebracht haben, ist abgelehnt worden. Aber das ist nun einmal so in Verhandlungen, dass sich nie einer zu 100 Prozent durchsetzt.

In vielen Sachen haben wir uns geeinigt, und ich glaube, dass das gesamte Paket wirklich unterstützenswert ist, und ich finde es an und für sich schade, dass das keine größere Mehrheit in diesem Haus bekommt, weil das Paket sich wirklich sehen lassen kann und nicht nur steuerstrukturell, sondern auch konjunkturell einen wirklich guten Beitrag leisten kann, was Wachstum und Beschäftigung in Österreich ab 2016 betrifft.

Ich wollte, weil hier immer über die kalte Progression diskutiert wird und dass die letzte Steuerreform schon – unter Anführungszeichen – „verpufft“ wäre, noch eines anfügen: Noch einmal zur Erinnerung: Die ist sechs Jahre her und hatte ein Volumen von 2,5 Milliarden; das heißt, 2,5 Milliarden sind angeblich in sechs Jahren verpufft – angeblich. Die neue, die mit 5 Milliarden doppelt so groß ist, würde in zwei Jahren verpuffen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Das ist natürlich eine interessante Rechnung! Das heißt, je größer das Volumen, desto schneller verliert es die Wirkung, dabei würde man an und für sich, wenn man kurz darüber nachdenkt, draufkommen: Wenn es doppelt so groß ist, muss es doppelt so lang wirken. Und die letzte Steuerreform ist auch noch nicht durch die kalte Progres­sion verpufft. Auf so eine Rechnung kommt man nur mit einem Taschenspielertrick, indem man nämlich von jedem Jahr die kalte Progression zusammenrechnet, kumu­liert, aber auf der anderen Seite so tut, als ob die Steuersenkung nur einmal passiert wäre.

Das würde stimmen, wenn wir nur einmal um 2,5 Milliarden € gesenkt und im Jahr darauf um diesen Betrag wieder erhöht hätten: Dann wäre durch die kalte Progression, weil die insgesamt, kumuliert 2,5 Milliarden ausmacht, die Steuersenkung jetzt weg. Aber die Steuerreform muss ich ja pro Jahr multiplizieren, das ist dann 2,5 mal fünf oder mal sechs in der Zwischenzeit, und da sind wir weit weg davon, dass die Wirkung der letzten Steuerreform durch die kalte Progression weg gewesen wäre.

Ich kann euch sagen: Über die kalte Progression kann man diskutieren, aber man soll nichts Unwahres sagen. Natürlich dauert es bei einer normalen Entwicklung mindes­tens zehn Jahre, vor allem bei einer derart niedrigen Inflation, bis Steuerreformen ihre Wirkung so verlieren, wie das immer dargestellt wird. Bei diesem Volumen dauert es mehr als zehn Jahre, wenn man es ernst meint und nicht nur billig populistisch einen lockeren Spruch vom Stapel lassen will. Das ist natürlich unwahr: Die letzte Steuer­reform wirkt noch immer, und auch diese wird bei gleichbleibenden Rahmenbedingun­gen mindestens zehn Jahre ihre Wirkung entfalten.

Insofern unterstützen wir die Maßnahme, auch wenn wir mit einzelnen Teilen nicht glücklich sind – jeder hat etwas auszusetzen an diesem Paket, aber im Großen und Ganzen ist es wirklich unterstützenswert. Es hat die Zustimmung der Sozialdemokratie, und wir freuen uns, dass wir diesen wichtigen Schritt mit 1. Jänner 2016 setzen können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Zakostelsky und El Habbassi.)

13.03



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 154

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Ing. Lugar. –Bitte.

 


13.04.01

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Zuerst möchte ich auf den Kollegen Auer eingehen. Er hat sich hierher gestellt und mit allen möglichen Zeitungen gewachelt, die Stelleninserate abgedruckt haben, und hat, das muss man sich einmal vorstellen, gesagt, dass diese Inserate beweisen, es gibt ohnehin genug freie Stellen, aber anscheinend sind die Österreicher zu faul, sich um diese zu bewerben.

Das war der Hintergrund seiner Aussage, und da fragt man sich wirklich, ob das tatsächlich Ausfluss eines intellektuellen Flachwurzlers ist (Abg. Tamandl: Das ist eine Frechheit!), oder ob Herr Auer wirklich glaubt, dass die Inseratenanzahl im „Standard“ oder sonst wo darüber Auskunft gibt, wie viele offene Stellen da sind, denn er müsste ja wissen, dass die meisten Stellen über das AMS oder über andere Plattformen vergeben werden, die elektronisch ablaufen, und nicht über den „Standard“ und sons­tige Printmedien. Aber ich glaube, er weiß es ohnehin. Nur, was er nicht ganz versteht, ist, dass in der freien Wirtschaft die Dinge ein bisschen anders laufen als in der ÖVP.

Denn in der ÖVP, da werden keine Stellen ausgeschrieben, die werden unter der Hand vergeben, da gibt es keine Inserate. Anscheinend glaubt Herr Auer, dass das auch in der freien Wirtschaft so funktioniert, dass man Stellen unter der Hand vergibt, aber das ist nicht der Fall. (Abg. Tamandl: Unsinn, kommen Sie vielleicht zur Sache!)

Ich kann mich noch gut erinnern: Als ich eine Mitarbeiterin für das Parlament gesucht und ein Inserat geschaltet habe auf karriere.at, einer Internet-Plattform, ist die Kritik von der ÖVP am stärksten gewesen: Ja, wie kann man denn nur?! Wie kann man nur öffentlich einen parlamentarischen Mitarbeiter suchen?!, weil das anscheinend hier herinnen ganz unüblich ist.

Es hat auch von den Medien eine Recherche gegeben, und anscheinend macht das niemand im Hohen Haus, Ausschreiben eines parlamentarischen Mitarbeiters, und das ist aus meiner Sicht absolut falsch. Man sollte auch die parlamentarischen Mitarbeiter ausschreiben, weil dann bekommen wir vielleicht ein bisschen mehr Qualität ins Hohe Haus. (Zwischenruf des Abg. Matznetter. – Abg. Tamandl: Schämen Sie sich! – Abg. Brosz: Er soll sich schämen, weil er es ausschreibt?! – Weitere Zwischenrufe.)

Ich weiß, Sie bei der ÖVP tun sich schwer mit einer Ausschreibung, weil Sie alles unter der Hand vergeben. Da sind Sie natürlich Spezialisten, das wissen wir ohnehin, also brauchen Sie sich nicht aufzuregen. Der Herr Auer ist da der Ober-unter-der-Hand-Vergeber.

Um auf die Steuerreform zurückzukommen, denn die ist ja das Thema: Die Steuer­reform ist wieder einmal ein Beispiel für Wählerkauf auf Wählerkosten. (Zwischenrufe der Abgeordneten Matznetter und Prinz.) Wir machen auch heuer wieder mehr als 6 Milliarden € Defizit, das heißt, wir nehmen 6 Milliarden € neue Schulden auf und verschaffen der Bevölkerung eine Erleichterung von 5 Milliarden €.

Ich will nicht sagen, dass die Bevölkerung das nicht verdient hätte – na selbstver­ständ­lich hat sie das –, aber die Frage ist, ob wir uns das leisten können. Das ist genau der Punkt. Der Punkt ist, wir können es uns nicht leisten, denn wir nehmen Schulden auf, nämlich 6 Milliarden € heuer, und diese Schulden müssen dann mit Zins und Zinses­zins zurückbezahlt werden.

Wenn dann die SPÖ sich herstellt und sagt: Das ist so gut für die Kaufkraft, die Wirt­schaft profitiert davon – den gleichen Effekt hätten Sie, wenn jeder Bürger einfach einen Kredit bei der Bank nimmt, um sich seine Konsumausgaben zu finanzieren. Da


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haben sie auch mehr im Börsel, was Sie heute so propagiert haben, da hat dann jeder mehr im Börsel. Nur, da wird der Bürger sagen: Ich bin ja nicht dumm, das muss ich ja dann mit Zins und Zinseszins zurückzahlen. Aber wenn das der Staat macht, dann merkt das der Bürger anscheinend nicht. Der Bürger merkt nicht, dass, wenn er jetzt eine Steuerentlastung bekommt und wir im Gegenzug 6 Milliarden € neue Schulden machen, für die wir Zins und Zinseszins zahlen müssen, dass der Bürger das letztlich wieder zurückzahlen muss. Das erschließt sich anscheinend nicht vielen.

Und wenn dann hier die großen Wortmeldungen vonseiten der Regierung kommen: Das ist ein Konjunkturbelebungsprogramm!, kann ich nur sagen: Ja, aber auf Pump! Ich weiß, dass der Herr Faymann mit diesem Leben auf Pump natürlich viel Freude hat – er ist ja auch ein guter Freund des griechischen Premiers, und er hat ihm anscheinend auch erzählt, wie das funktioniert. Da geht man einfach hin, ganz egal, was man erwirtschaftet, man gibt das Geld aus, als wäre das Geld abgeschafft – und zahlen tun es dann die anderen. In dem Fall sind es wir, die es bezahlen; allein bei den Griechen werden wir mit 8 Milliarden € zur Kasse gebeten, wenn das schlagend wird, was ja zu erwarten ist.

Genau das ist das Problem, das wir hier haben: Keiner will solide wirtschaften, denn solide wirtschaften würde bedeuten, den Menschen draußen die Wahrheit zu sagen. Das will man nicht, ganz im Gegenteil, man betreibt weiterhin Wählerkauf auf Wähler­kosten. Das funktioniert, das hat auch in der Vergangenheit funktioniert, und das funktioniert so lange, wie die Menschen da draußen das nicht begreifen. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Brosz: Das mit dem Abgeordnetenkauf war ja bei euch, oder?)

13.08

*****

13.08.20

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Für die Bezeichnung eines Mandatars als „intellek­tuellen Flachwurzler“ erteile ich Herrn Abgeordnetem Lugar einen Ordnungsruf.

*****

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Schittenhelm. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Lugar: Intellektueller Flachwurzler hab’ ich gesagt, nicht intelligent!)

 


13.08.49

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Fernsehschirmen! Herr Abgeordneter Lugar, ich bewundere Sie wirklich, dass Sie sich hierher stellen und mit einer Präpotenz Unwahrheiten sagen, dem Kollegen Auer unterstellen, was er nicht gesagt hat. (Abg. Lugar: Ich hab’ aufgeschrieben, was er gesagt hat, ich hab’ es aufgeschrieben!) Es ist unglaublich! Sie schaden dem Ruf dieses Hauses, das möchte ich einmal klipp und klar sagen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Sie haben heute in Ihrer Rede auch unsere parlamentarischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diskriminiert, Sie haben ihnen die Qualität abgesprochen, und da muss ich Ihnen sagen: Ich applaudiere unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, es sind hervorragende junge Frauen und Burschen, die hier ihren Dienst versehen, und nicht so, wie Sie sie jetzt abqualifiziert haben. Sie können gar nicht anders, als anderen etwas zu unterstellen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wissen natürlich, dass Österreich – und das haben wir heute schon oft genug gehört – grundlegend reformiert werden muss.


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Jetzt haben wir einmal die Steuerreform, und es gilt dann natürlich auch, Struktur­reformen in Angriff zu nehmen. Das wissen wir.

Aber jetzt heißt es, die Wirtschaft in Schwung zu bringen, so wie das die Bundes­republik Deutschland gemacht hat. Nur so wird es uns möglich sein, Arbeitsplätze zu schaffen und die hohe Arbeitslosigkeit hintanzustellen. Diese Steuerreform hat sich nicht irgendjemand aus Jux und Tollerei ausgedacht. Nein, diese Steuerreform basiert auf internen und externen Empfehlungen, zum Beispiel der OECD, der Wirtschafts­forscher, dem Endbericht der Steuerreformkommission, auf den Empfehlungen der Deregulierungskommission und natürlich jenen der wirklich qualifizierten Frauen und Männer im Finanzministerium, allen voran unserem Finanzminister Hans Jörg Schelling, der diese Steuerreform neben den Krisen – Griechenland auf europäischer Ebene und neben der Hypo Kärnten – auf Schiene gebracht hat, und das in der besten positiven Form.

Unsere Zielsetzung, geschätzte Damen und Herren, ist klar. Wir brauchen diese große Tarifreform für alle Bürgerinnen und Bürger. Es braucht eine entsprechende Entlas­tung, denn zurzeit liegt Österreich mit der Abgabenquote bei 43 Prozent, und damit sind wir wirklich ein Hochsteuerland.

Wir brauchen die Investitionskraft, den Mut der Unternehmerinnen und Unternehmer und gleichzeitig die Kaufkraft der Familien. Diese Steuerreform mit einer geplanten Entlastung – es wurde heute oft gesagt – von über 5 Milliarden € bringt im Endeffekt für 6,3 Millionen Bürgerinnen und Bürger eine spürbare steuerliche Entlastung. Durch die zusätzlichen Steuertarifstufen profitieren sowohl Niedrigverdiener als auch Leistungs­träger. Auch das ist erstmalig und einzigartig.

Wir hatten bisher drei Steuerstufen – Sie kennen das – 36,5 Prozent, 43,2 Prozent und 50 Prozent. Künftig werden es weitere sechs Stufen sein, das bedeutet ein besseres Ausbalancieren, eine gleichberechtigte Teilnahme aller, die hier tätig sind.

Mit der Senkung des Einkommensteuereingangssatzes von 36,5 Prozent auf 25 Pro­zent ist eine merkbare Entlastung speziell für Teilzeitkräfte und Alleinerzieher, Alleinverdiener zu spüren, sie werden damit unterstützt. Davon profitieren natürlich speziell die Frauen.

Das, was der Kollege Rossmann gesagt hat, stimmt schlicht und ergreifend nicht. Er hat gemeint, dass jene, die im Niedriglohnbereich sind, nur bis zu 4 Prozent Entlastung haben. (Abg. Rossmann: 1,4 hab’ ich gesagt!) Wir haben das ganz klar hochge­rechnet, und wir haben hier für die niederen Einkommen 43 Prozent Entlastung. Herr Rossmann, erzählen Sie nicht etwas Falsches, wenn es nicht stimmt! Diese 43 Prozent lassen sich herunterrechnen auf 6 Prozent für die Besserverdienenden.

Aber mir war vor allem auch wichtig, dass wir im Bereich dieser Steuerreform die Familien entlasten – das wurde heute schon oft angesprochen. Wir haben in Österreich 1 125 000 Familien mit Kindern, und diese profitieren, denn die Steuerreform wird für eine Familie mit Kindern 2 630 € an Entlastung im Jahr bringen. Natürlich rechne ich hier auch die Lohnsteuerentlastung dazu. Wir müssen es ja im Gesamten sehen, was sich hier in der Republik bewegt. Ich glaube, uns ist es heute in der Form noch gar nicht bewusst.

Wir haben natürlich auch – und auch das wurde angesprochen – den Kinderfreibetrag von 220 € auf 440 € erhöht. Jetzt könnte man sagen: auch zu wenig. Es wird immer zu wenig sein.

Ich finde es dennoch großartig. Letztendlich sind es 100 Millionen € mehr für die Familien in Österreich. Ich hoffe, dass der Kinderfreibetrag nicht nur wie jetzt von 80 Prozent der Anspruchsberechtigten, sondern in Zukunft von 100 Prozent abgeholt


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wird. Hier soll es mit der antragslosen Familienbeihilfe, die es ja schon seit 1. Mai dieses Jahres gibt, unbürokratischer werden, das heißt, keine Anträge, keine Formu­lare mehr, kein Bürokratismus mehr. Und Gleiches gilt auch für die automatisierte Arbeitnehmerveranlagung. Auch das wird kommen, auch das ist eine Verbesserung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Kurzum – es wurde vieles gesagt –: Wir tun alles mit dieser Steuerreform, damit eine Entlastung für alle Bürgerinnen und Bürger gegeben ist. Es werden natürlich nie alle zufrieden sein. Ich kann nur sagen, diese Steuerreform bringt eine entsprechende, spürbare Entlastung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, und wir sollten sie nicht schlechtreden, sondern wir sollten helfen, sie auch wirklich umzusetzen. (Beifall bei der ÖVP.)

13.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Mag. Dr. Strolz. –Bitte.

 


13.14.27

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger vor den Bildschirmen, auf der Galerie, unterwegs, wo immer Sie zuschauen! Wir verhandeln hier die Steuerreform. Ich habe heute dazu schon zweimal Stellung genommen und möchte jetzt in meiner dritten Rede ausführen, wie wir es gerne machen würden. Wie gehen die NEOS eine Steuerreform an, wenn wir die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger dafür bekommen?

Vorneweg, was ist das Ziel einer Steuerreform für uns? – Wir sind eine Bürgerinnen- und Bürgerbewegung, die 2013 mit dem Ansatz und mit der tiefen Überzeugung gestartet ist, dass die Menschen in Österreich das Leben selbst in die Hand nehmen sollen. Das ist uns wichtig.

Der größte Experte für das eigene Leben ist der Mensch selbst. Wir wollen den Menschen groß machen und nicht den Staat – das ist unsere Überzeugung –, mit unseren Kernwerten Eigenverantwortung, Freiheitsliebe, Nachhaltigkeit. Und weil wir so groß vom Menschen denken, wollen wir ihm natürlich auch viele der Entschei­dungen lassen, die ihm heute der Staat abnimmt. Wir denken groß vom Menschen, und deswegen wollen wir dem Menschen mehr Geld in der Geldtasche lassen.

Wir sehen in den letzten Jahren, dass wir sinkende Reallöhne haben, das heißt, wenn ich heute junge Menschen hier auf der Galerie sehe, können Sie davon ausgehen, dass vor zehn Jahren ungefähr ein heute 30-jähriger Mensch im Durchschnitt 10 Pro­zent mehr Geld zur Verfügung hatte als heute.

Wir wünschen uns, dass die Menschen, wenn sie sich aufmachen ins Erwachsenen­leben, wenn sie beispielsweise zu zweit verdienen, sich damit natürlich ein Eigenheim leisten können sollen. Das ist heute nicht mehr gewährleistet. Wir wünschen uns, dass ein Arbeitnehmer, eine Arbeitnehmerin natürlich das Auslangen findet, um ein gutes Leben leben zu können. Das heißt aber auch, dass wir den Steuer- und Abgabendruck nach unten bekommen müssen. Wir liegen im Steuer- und Abgabendruck zirka 10 Pro­zent über Deutschland.

Weil wir den Menschen groß machen wollen, weil wir sagen, er soll mehr Geld zur Verfügung haben, müssen wir in die Ausgaben hineingehen. Das ist zentral.

Wir haben uns das angeschaut im Vergleich mit Deutschland, mit der Schweiz, und der Herr Finanzminister hat ja selbst gesagt – er hat nur nicht danach gehandelt –: Österreich hat kein Einnahmenproblem, Österreich hat ein Ausgabenproblem. Die Einnahmen in Österreich sprudeln wie eine arabische Ölquelle, jedes Jahr haben wir


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Rekordeinnahmen, jedes Jahr wird den Menschen mehr herausgerissen von dem, was sie sich hart erwirtschaften.

Die Steuerreform wird da eine zwischenzeitliche Delle bringen, beginnend 2016 mit einer leichten Entlastung, und schon 2019 werden wir einen höheren Steuer- und Abgabendruck haben als heute. Deswegen reicht diese Steuerreform natürlich nicht, weil sie nicht entschlossen mit Strukturreformen in die Ausgabenseite hineingeht.

Österreich gibt, wenn man es pro Kopf hochrechnet, 22 Milliarden € mehr aus als Deutschland. Österreich gibt alleine im Verwaltungsbereich 10 Milliarden mehr aus als die Schweiz. Wir geben 55 Milliarden, pro Kopf gerechnet, mehr aus als die Schweiz. Fußnote: Die Schweiz hat natürlich ein anderes Sozialsystem. Wenn man bereinigt, dass dort sehr viel privat ist, geben wir im Vergleich zur Schweiz pro Kopf 25 Milliarden mehr aus. Wenn das ankommen würde bei den Menschen, dann würde ich sagen, das ist wunderbar, dann kann man darüber reden, aber das Problem ist, es versickert allerorts in Verwaltung, aufgeblähten Apparaten et cetera.

Wir möchten über eine Reformetappe von acht Jahren 19,1 Milliarden heraus­schneiden, beispielsweise 6,8 Milliarden bei Pensionen. Das heißt nicht, dass wir kleine Pensionen beschneiden wollen, sondern kleine Pensionen sollen natürlich erhalten bleiben, aber was nicht geht, sind Luxuspensionen. Es braucht keiner Pensionen über 30 000 €, die es immer noch gibt, 15-mal im Jahr, auch nicht über 10 000 €. (Abg. Kirchgatterer: Alle gleich 19 Millionen! Da muss man rechnen können!) Damit können wir abfahren, sofort, Sonderpensionsrechte wie in Wien bis 2042 – ratzfatz weg damit! Zusammen­führung aller Pensionssysteme in ein einheitliches Pensionssystem: Das ist das einzig Faire gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Wir würden hineingehen in die Förde­rungen – 4 Milliarden –, in den Föderalismus und die Verwaltung – 3,3 Milliarden –, in die Gesundheitsverwaltung – 4,5 Milliarden € – und in die Bürokratie – 500 Millionen €.

Was machen wir damit? – Wir entlasten um 8,4 Milliarden €. Es ist ganz wichtig, dass wir Einkommen entlasten. Natürlich, das ist der einzige gute Punkt in dieser Steuer­reform, wo wir sagen: Das ist richtig. Gleichermaßen müssen wir in die Lohnneben­kosten hineingehen, und das schafft diese Regierung nicht. Deswegen wird diese Steuerreform Arbeitslosigkeit befeuern, und deswegen kritisieren wir sie so hart, weil wir eben in den nächsten zwei Jahren voraussichtlich 100 000 zusätzliche Arbeitslose produzieren aufgrund dieser verfehlten Steuerreform, und hier auch keine Trend­umkehr schaffen.

Wir würden auch investieren! Jede Steuerreform muss, bitte, in ein investives Budget gehen. Das schaffen Sie nicht! In unserem Steuerreformmodell schaffen wir 3,5 Milliar­den für Forschung, Bildung, Innovation. Das ist unendlich wichtig: kein reiner Sparkurs, sondern einer mit einem investiven Charakter.

Wir gehen mit 3,3 Milliarden hinein in den Schuldendienst, denn der Tag wird kommen, an dem die Zinsen steigen. Dann wird es düster für Österreich, weil der Zinsendienst – jetzt 7 Milliarden €, fast so viel wie das Budget für 1,1 Millionen Schülerinnen und Schüler – das Bildungsbudget massiv überrunden wird. Der Tag wird kommen – der ist nicht so weit weg –, an dem wir weit über 10 Milliarden € für den reinen Zinsen­dienst zahlen werden.

Deswegen gehen wir neben dem Schuldendienst natürlich auch in ein geschlossenes Nulldefizit, was heißt, dass wir in Zukunft kein Defizit mehr machen werden. Deutsch­land und die Schweiz haben es geschafft. Deutschland hat gerade die besten Arbeits­losenzahlen seit 1991 präsentiert. Österreich ist unter anderem wegen dieser Steuer­reform auf der Verliererstraße und dort leider auf der Überholspur.


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Da hilft nur eine andere Regierungskonstellation, weswegen wir vor drei Wochen folge­richtig eine Neuwahl gefordert haben. Wir bleiben bei dieser Forderung. Wir können nicht bis 2018 so weitertun, als wäre nichts, denn sonst werden wir in den nächsten drei Jahren weiterhin massiv im Wohlstandsabstieg bleiben. Das kann keiner in diesem Land wollen! (Beifall bei den NEOS.)

13.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Greiner zu Wort. – Bitte.

 


13.21.21

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich die wichtigsten Punkte dieser Steuerreform noch einmal hervorheben.

Mit dieser Reform wird es gelingen, dass 6,5 Millionen Österreicherinnen und Öster­reicher mit einer Summe von insgesamt 5,2 Milliarden € entlastet werden. Es ist also gelungen, den Faktor Arbeit, das Einkommen aus Arbeit, ganz entscheidend zu entlas­ten. Wir haben es gehört: Der Eingangssteuersatz wurde von 36,5 auf 25 Prozent gesenkt. Was heißt das? Das heißt, es bleibt mehr Geld, das man investieren und mit dem man etwas einkaufen kann.

Dieses positive Klima für mehr Investitionen, eine verstärkte Kaufkraft und in der Folge auch für eine belebte Konjunktur wird natürlich geschwächt, wenn manche glauben, sie müssen eine bestimmte Klientel bedienen – das weckt Zweifel und schafft Unsicher­heit.

Positiv hervorzuheben ist außerdem, dass die SPÖ durchgesetzt hat, dass die soge­nannte Negativsteuer in Form einer Gutschrift verdreifacht und damit auf bis zu 400 € erhöht wird. Wer profitiert davon? Davon profitieren insbesondere Teilzeitbeschäftigte, darunter vor allem Frauen, Lehrlinge und Bezieher kleiner Pensionen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wie könnte das Volumen einer Steuerreform noch entscheidend erhöht werden? Der Faktor Arbeit wurde entlastet, das ja, aber Vermögen, Kapital und Kapitalerträge sind nach wie vor viel zu wenig berücksichtigt. Sollten wir nicht das gesellschaftspolitisch relevante Thema einer verstärkten Besteuerung der wirklich Vermögenden diskutie­ren? Was wird stattdessen diskutiert? – Die Mindestsicherung!

Es gibt Diskussionen über betagte Menschen, die mit ihrer Mindestpension nicht über die Runden kommen und ohne Mindestsicherung nicht in Würde leben können. Wollen Sie wirklich über die Existenzprobleme alleinerziehender Mütter, die ihre Arbeit verloren haben, oder über Menschen, die unverschuldet aufgrund von Krisenerschei­nungen ihren Job verloren haben, diskutieren?

Ich darf Ihnen kurz eine Statistik vor Augen führen: Allein das Vermögen der 31 Milliar­däre in Österreich beläuft sich auf 140 Milliarden €. Das ist eine Steigerung von 17 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Sehr geehrte Damen und Herren, die österreichische Sozialdemokratie wird die Diskussion über eine gerechte Vermögensbesteuerung weiter führen, und zwar mit Überzeugung und Entschlossenheit! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter MMMag. Dr. Kassegger zu Wort. – Bitte.

 



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13.24.26

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wenn man sich die Kommentare der Regierungs­parteien zur Steuerreform anhört, darüber, welch großartige Entlastungen da statt­finden, dann muss ich sagen, dass ich die Entlastung nur auf einer Seite sehe, und das ist das, was wir bereits seit Jahren gefordert haben: die Tarifentlastung. Ich sehe aber gesamt überhaupt keine Entlastung. Ich sehe ein „linke Tasche, rechte Tasche“-Spiel. Ich sehe enorme Belastungen für die Wirtschaft, wenn man sich die wirkungsorientierte Folgenabschätzung, die in der Regierungsvorlage abgebildet ist und die auch der Budgetdienst ausgesendet hat, anschaut. Wenn man sich die Mühe macht, diese Tabelle einmal genauer anzuschauen, dann wird man sehen, dass die Entlastung gut ist, wenn man aber in die Gegenfinanzierung schaut, dann zeigt sich, dass das ja ein einziger Anschlag auf und eine Belastung für die österreichische Wirtschaft ist, weil fast alle Punkte eine Zusatzbelastung bedeuten – Steuererhöhungen und Zusatzbelas­tungen im Ausmaß von ungefähr 3,5 Milliarden €.

Kollege Lopatka hat hier von einem Meilenstein gesprochen. Kollege Kogler hingegen hat davon gesprochen, dass sich dieser Meilenstein womöglich zu einem Kieselstein entwickelt. Ich möchte das Wortspiel fortführen und sagen, ich bin mir definitiv sicher, dass diese Steuerreform ein Hinkelstein für die österreichischen Unternehmerinnen und Unternehmer ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Eine echte Entlastung – das ist ja das, was wir seit Jahren fordern – setzt voraus, dass wir uns endlich einmal hinsetzen und schauen, wo es ausgabenseitig sinnvolle Ein­sparungspotenziale gibt. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Aus diesen Einsparungen kann man dann selbstverständlich eine entsprechende Steuerreform finanzieren, die neben der Tarifentlastung – wenn sie eine echte Gesamtentlastung darstellen soll – selbstver­ständlich auch eine Entlastung der Unternehmen zum Beispiel im Bereich der Körper­schaftsteuer oder der Kapitalertragsteuer und insbesondere eine Entlastung im Bereich der Lohnnebenkosten beinhalten muss. Kollege Strolz hat es schon angesprochen. (Weiterer Zwischenruf bei der SPÖ.) Wir können jetzt darüber diskutieren, ob das 5 Milliarden €, 10 Milliarden € oder was auch immer sein sollen. 5 Milliarden € sind jedenfalls deutlich zu wenig, um spürbare Effekte insbesondere auf dem Arbeitsmarkt zu zeitigen. 10 Milliarden € wären da durchaus möglich, und diese 10 Milliarden € sind einzusparen.

Wir haben Förderungen in der Höhe von 18 Milliarden €. Allein, wenn wir das auf EU-Durchschnitt senken – wir geben das Doppelte des EU-Durchschnittes aus –, wären das bereits 9 Milliarden € Gegenfinanzierungspotenzial durch Streichung sinnloser Ausgaben; ich vermeide bewusst den Begriff „Einsparung“.

Wir müssen uns hier einmal drübertrauen. Die derzeitige Regierung in dieser Form schafft das einfach nicht – weil sich die Mitglieder wechselseitig paralysieren –, die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnnebenkosten zu senken. Wir müssen uns drübertrauen, uns wirklich einmal den ganzen Förderungsdschungel anzuschauen. In der Betriebswirtschaftslehre gibt es so etwas wie Zero-Base-Budgeting, das heißt, drehen wir es doch einmal um, denn ich habe den Eindruck, dass sich dieser ganze Förderungsbereich schon in Richtung Erbpacht bewegt, insoweit als einfach die Beträge, die im letzten Jahr gefördert wurden, fortgeschrieben werden, wenn nicht irgendetwas Besonderes passiert.

Drehen wir es um, stellen wir das Ganze auf null! Die Förderungswerber müssen dann argumentieren, warum sie diese oder jene Förderung zukünftig auch haben wollen. Das macht man im Rahmen einer ABC-Analyse. (Zwischenruf bei der SPÖ.) A-Förderungen sind Förderungen, die durchaus notwendig und sinnvoll sind. Dann gibt es B-Förderungen, die wir uns – da muss man auch so ehrlich sein – in der momen-


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tanen Situation nicht leisten können und allfällig temporär aussetzen. Dann gibt es C-Förderungen – kein so kleiner Bereich –, das sind Förderungen, die sinnlos und daher ersatzlos zu streichen sind. (Ruf bei der SPÖ: Gibt es auch Vorschläge? Zum Bei­spiel?)

Die Regierung tut sich diese Arbeit natürlich nicht an. Es ist leicht erklärbar, warum nicht. Was ist Förderung? Was ist Förderung für denjenigen, der die Förderung ver­gibt? Es ist Macht: Zu dem muss man hingehen und freundlich sein, dann bekommt man vielleicht eine Förderung. (Abg. Krist: So war es bei euch, ja!) Diese Macht aufzugeben ist natürlich nicht etwas, wozu die Regierungsparteien bereit sind.

Uns wird vorgeworfen – auch in der Presse vom Herrn Finanzminister Schelling –, die Freiheitlichen hätten keine Lösungskompetenzen. Das kommentiere ich jetzt nicht, ich sage Ihnen nur ein paar Maßnahmen, die wir zur Lösung der Probleme sofort ergreifen könnten. Natürlich müssen wir uns angesichts von 500 000 Arbeitslosen Gedanken darüber machen, den Arbeitsmarkt temporär zu beschränken. Wir müssen eine sofor­tige Vereinfachung und Beschleunigung der behördlichen Bewilligungsverfahren umsetzen, denn da wird Wirtschaft aufgehalten.

Wir müssen – das ist auch schon erwähnt worden – einen wirklichen Schnitt bei den Luxus- und Superpensionen machen, nicht so eine halbherzige Angelegenheit, wie sie hier im Nationalrat beschlossen wurde. Wir müssen – und das ist jetzt nicht einmal von uns, sondern stammt von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder – die 22 Sozialver­sicherungsträger auf ein bis maximal drei zusammenlegen. Wir müssen uns Gedanken machen zum Thema Senkung der Lohnnebenkosten – fangen wir doch bei den Wirt­schafts­kammerbeiträgen, beim DB1 und DB2 und bei den Arbeiterkammerbeiträgen an! Herr Leitl könnte das sofort umsetzen, indem er den DB1 einfach halbiert. (Beifall bei der FPÖ.)

Es verlangt ja niemand, dass die Beiträge sofort radikal abgeschafft werden, aber eine Halbierung des DB1 würde schon viel bringen. Wir haben es ja heute schon gehört, der DB1 ist investitionsdämpfend. Die Investitionen werden mit dem DB1 sozusagen bestraft. Und, Kollege Schellhorn, wenn man Leute einstellt, wird man mit dem DB2 bestraft. Das kann doch nicht das richtige Signal sein, um eine Wirtschaft in Schwung zu bringen.

Wir müssen uns auch Gedanken – wir werden heute einen entsprechenden Antrag stellen – über die Sinnhaftigkeit der Wirtschaftssanktionen gegen Russland bezie­hungs­weise über den enormen Schaden, der der österreichischen Wirtschaft dadurch entsteht, machen. Es gibt diesbezügliche Untersuchungen, wonach 10 000 bis 40 000 Arbeitsplätze dadurch gefährdet sind. Da kann man jetzt darüber hinweggehen und sagen, das ist alles nicht so schlimm, wir akzeptieren das, oder man kann sich diesem Thema entsprechend stellen.

Wie müssen den Mut haben, eine Abgabenquote von 40 Prozent als strategisches mittelfristiges Ziel festzulegen und im Verfassungsrang als Ziel einzuzementieren. Wir müssen diesen Mut haben! Ich sehe aber bei den Regierungsparteien bei keinem dieser Punkte den entsprechenden Mut.

Wir müssen den Mut haben, das gesamte Abgabenrecht, das dermaßen kompliziert ist, dass sich selbst Steuerberater nicht mehr auskennen – es gibt auch zu diesem Thema Tausende Vorschläge der Kammer der Wirtschaftstreuhänder –, drastisch zu verein­fachen.

Wir müssen den Mut haben, uns auch einmal darüber Gedanken zu machen, ob nicht unser Umverteilungssystem insoweit leistungsfeindlich ist, als die Differenz zwischen Nichtleistungsbezügen oder -subventionen und Niedrigsteinkommen einfach zu gering


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ist. Und dann wundert man sich, wenn die Leute sagen, dass sie wegen 100 € mehr nicht arbeiten gehen. Die zweite Seite der Medaille ist natürlich, dass diese Menschen, wenn sie nicht arbeiten gehen, auch nichts in die ganzen Sozialsysteme einzahlen, sondern daraus beziehen. Wenn Sie sich die Rubrik 2 im Budget anschauen – da wird mir sowieso angst und bange, wenn ich mir die nächsten Jahre anschaue –, das ist der Bereich, der geradezu explodiert.

Wir müssen auch den Mut haben, zu sagen, dass wir uns das Herkunftslandprinzip bei der Mindestsicherung und bei der Familienbeihilfe anschauen. (Beifall bei der FPÖ.) Wir müssen den Mut haben, einmal die Leistungen des Arbeitsmarktservice scharf zu evaluieren. Man muss da einmal hergehen und fragen: Was ist der Input – das kostet ein Vermögen –, und was ist wirklich der nutzbringende Output dieser ganzen Institutionen?

Wir müssen auch den Mut haben, uns sämtliche nicht gerechtfertigte Privilegien anzu­schauen und bestmöglich abzubauen. Wo finden diese Privilegien statt? Genau in diesen Bereichen von Rot und Schwarz: Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Sozial­ver­sicherungsträger, in den Ländern, den ganzen ausgelagerten Unternehmen der Länder und der Republik, wo es meistens einen schwarzen und einen roten Geschäfts­führer gibt, in der Nationalbank et cetera. Wir müssen diesen Mut haben, uns das entsprechend anzuschauen.

Und einen ganz großen Mut brauchen wir bezüglich der Verringerung beziehungsweise Neuverhandlung von Zahlungen oder Verpflichtungen, die wir gegenüber der Europä­ischen Union und verschiedenster europäischer Rettungsmechanismen eingegangen sind, um aufzustehen und zu sagen, wir versuchen das noch einmal neu zu verhan­deln. Man braucht nämlich kein großer Prophet sein, und da schließe ich jetzt mit einem kurzen Verweis auf Griechenland: Von diesen 8,9 Milliarden €, um die es da geht, würde sich ein ordentlicher Kaufmann insoweit verabschieden, als er diese in seinen Bilanzen zumindest zu 80 Prozent abschreibt.

Wenn wir das in unserem Budget machen, dann schaut es mit einem ausgeglichenen Budget sowieso ganz finster aus. Das macht aber nichts, weil das auf das strukturelle Budget keine Auswirkungen hat – womit auch schon gesagt ist, dass das strukturelle Budget eine Schmäh-Kennzahl sozusagen ist. Das ist geradezu so, wie wenn ein Unternehmer sagt, er hat jetzt 300 000 € Verlust gemacht, aber in Wahrheit sind 200 000 € als Einmal-Maßnahme für Griechenland angefallen, und an 100 000 € ist die Konjunktur schuld, also in Wahrheit hat er strukturell ein Nullergebnis erzielt. Daran erkennt man schon, wie abstrus diese Kennzahl ist und wie ungeeignet sie ist, um insbesondere festzustellen, ob wir Budgetdisziplin haben oder nicht. Selbstverständlich haben wir keine, weil wir nach wie vor laufend Budgetdefizite machen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.34


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Obernosterer zu Wort. – Bitte.

 


13.35.03

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Zum Tagesordnungspunkt 3, dem Steuerreformgesetz: Was heißt das für die wirklich kleinsten Betriebe, die Familien­betriebe? Das sollte man auch einmal ganz klar sagen.

Wir wissen, dass der Einkommensteuersatz auch gesenkt wurde. Das macht für die Unternehmer circa 500 Millionen € und für den einzelnen Betrieb im Schnitt circa


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1 600 € aus. Circa 75 Prozent der Betriebe kommen in diesen Genuss. Die Mindest­beitragsgrundlage bei der Sozialversicherung wurde um circa 40 Prozent gesenkt, was auch circa 300 € im Jahr ausmacht – das sind dann 1 900 €. Bei der Weitergabe des Betriebes in der Familie, bei der Grunderwerbsteuer, wurde der Freibetrag von 750 000 € auf 900 000 € angehoben. Das heißt, auf diese wirklich vielen kleinen Familienbetriebe und Kleinstbetriebe wurde bei dieser Steuerreform wirklich Rücksicht genommen, und sie wurden auch entlastet. Das ist, wie gesagt, ein sehr wichtiges und gutes Zeichen gewesen.

Was verhindert wurde, das kann man auch sagen. Wenn man immer wieder sagt, dass diese Grunderwerbsteuer, die den einen oder anderen trifft, eine verschenkte Schen­kungsteuer ist: Es gibt keine Schenkungssteuer, keine Erbschaftssteuer und keine Substanzsteuer. Dafür ist die ÖVP gestanden, und das ist am Ende auch heraus­gekommen. (Beifall bei der ÖVP.)

Die weiteren Schritte für die Entlastung müssen nicht immer im finanziellen Bereich liegen. Das Wichtigste in der nächsten Zeit muss sein, dass wir endlich das Thema Bürokratie angehen, die Auflagen durchforsten und damit auch die Kontrollen wieder in den Griff bekommen, damit die Unternehmen, wie gesagt, ihre Kraft und Energie hauptsächlich in die Arbeit einbringen können, anstatt sie für die Bürokratie aufwenden zu müssen. Das ist mindestens genauso viel wert wie da oder dort ein Steuerzuckerl. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.37


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. – Bitte.

 


13.37.20

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich kündige zunächst einmal an, dass wir auch einen Abänderungsantrag bezüglich der Umstellung bei der Datenerfassung Richtung Spendenabsetzbarkeit einbringen wer­den. Zunächst aber noch zur grundsätzlichen Debatte – da können wir das vom Vor­mittag aufgreifen.

Noch einmal, weil das der Disput war: Diese 5 Milliarden € jetzt als die Konjunktur­belebungsmaßnahme schlechthin darzustellen lahmt einfach. Das ist in kleinen Teilen nicht falsch, aber selten hat etwas so gepasst, was man sonst oft der Europäischen Union vorhält: too little und too late, für das, was es ist. Die Effekte sind zu gering.

5 Milliarden € sind ein Patzen Geld für Sie, Herr Minister, oder für andere, die heute schon hier waren. Das ist nicht grundsätzlich falsch, obwohl sich das über die Jahre der Inflation und der kalten Progression alles relativiert, seis drum. Aber mit diesem verbleibenden Volumen kann man noch wesentlich mehr bewegen, wenn man es anders organisieren würde.

Kollege Rossmann und Kollegin Schatz haben ja anlässlich der Aktuellen Stunde die Zahlen aus dem WIFO referiert. Laut WIFO sind wir mit den zunächst bescheidenen Wachstumseffekten bei maximal 8 000 zusätzlichen Arbeitsplätzen – das hängt natür­lich zwingend zusammen. Wenn ich mir das anschaue: Bei einem Volumen von 5 Milliarden € bewegen Sie ja 700 Millionen € oder so für einen Arbeitsplatz – 7 Millio­nen natürlich. Wer rechnet mit? Es schlafen alle! In Wirklichkeit sind es, glaube ich, 700 000 €, sonst geht es sich nicht aus. Um dieses Geld kann man ja fünf Leute spazieren schicken. Da passt etwas nicht zusammen, wenn Sie das so hoch hängen wollen. Wäre das anders organisiert, auch im Hinblick auf die Verteilungseffekte, könnte man hier mehr bewegen. Herr Bruno Rossmann hat sich in diesem Bereich ja


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lange engagiert und ein eigenes, wirklich fix und fertiges, top durchgerechnetes Modell vorgelegt. Da würden Sie alternativ sehen, wie es auch sein könnte.

Um diese Zeit und bei dieser energetischen Welle, die hier durch den Raum geht, sage ich das natürlich vor allem für das Protokoll. Aber auch das ist wesentlich, damit es die Nachwelt nicht ganz vergisst, weil diese Schalmeiengesänge – bei aller Anerkennung, dass endlich etwas passiert – mag man nicht so verhallen lassen.

Und was den Zeitpunkt betrifft, da muss ich auch noch einmal in Erinnerung rufen: Im Wesentlichen, zumindest was die Einkommensteuer und die Lohnsteuer betrifft, ist es eine Tarifreform. Gut, dass wir das einmal haben, aber das hätten wir auch viel früher haben können. Dort würden nämlich die Beschäftigungseffekte herauswachsen, und hätten wir uns früher mehr angestrengt – es gab ja vorher auch schon eine rot-schwarze Regierung, und wir hatten in der alten GP vier, fünf Jahre eine Experten­kommission zur Steuerreform mit der gleichen Agenda –, dann wäre der Effekt, würde diese Reform oder diese Tarifsenkung schon seit Anfang dieses Jahres oder des vorigen Jahres gelten – das wäre leicht möglich gewesen –, früher und in einer Phase eingetreten, wo wir ihn wichtiger gebraucht hätten.

Man darf ja davon ausgehen, dass die Konjunkturdaten wieder eine Spur besser werden, dann kommen wir mit dieser Entlastung ja in einen anderen Ast hinein, aber die Zeit, in der wir es wirklich gebraucht hätten, das wären sicher die letzten zwei Jahre gewesen. Das wäre möglich, sinnvoll und auch notwendig gewesen. Das muss man Ihnen hier trotzdem noch einmal sagen. Vier, fünf Jahre lang ist uns eine „Experten­kommissionitis“ vorgesetzt worden, dafür, dass am Schluss jeder mit seiner Position in den Wahlkampf gezogen ist, nur damit man behaupten kann: Ja, wir bearbeiten das Thema eh! Nun sitzt de facto die gleiche Regierung da – nur ein paar Leute sind ausgetauscht worden –, und so wollen wir das nicht stehen lassen; das ist Aufgabe der Opposition, darauf hinzuweisen.

Was die Alternativen sind, bleibt immer das Gleiche. Eine Strukturreform ist etwas, wo man umschichtet. Das Einzige, was da jetzt gut ist: dass auf anderer Seite die Steuerbetrugsbekämpfung einmal angegangen wird. Das ist in gewisser Weise auch so etwas. Aber wir könnten natürlich an viel größeren Rädern drehen, wenn wir die Steuerstrukturprobleme, muss man sagen, lösen. Vergleichen Sie doch einmal das, was wir haben, mit dem OECD-Schnitt, wie dort die Strukturen ausschauen, dann werden Sie sämtliche Lücken und auch sämtliche Spielräume erkennen. Dann würden wir endlich einmal bei den sogenannten Lohnnebenkosten – wir bevorzugen den Begriff Lohnsummenabgaben – herunterkommen. Das wäre auch ein Gebot der Stunde. Und dann wären wir auf der Unternehmerseite und auf der Arbeitnehmerseite weitergekommen. (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt aber zum angekündigten Abänderungsantrag. Dieser bezieht sich auf die Durchführung der Spendenabsetzbarkeit, die Debatte ist ja öffentlich und einigen durchaus bekannt. Ich wiederhole die Argumente nur in äußerster Kürze. Die NGOs, allen voran Caritas und Rotes Kreuz, etwa Herr Schöpfer, Herr Landau argumentieren, dass es sich dabei für sie tatsächlich um einen bürokratischen Mehraufwand handle. Mir ist die Argumentation der Regierung natürlich bekannt, die sagt: Die wissen das schon lange genug. Seis drum! Aber das sind ja keine No Names, das sind keine unwichtigen Leute in der Republik, und deshalb sollen sie hier nicht ungehört bleiben.

Auch fürs Protokoll: Schöpfer und Landau wollen – fast unisono – die Arbeiten fürs Datenaufnehmen, -verarbeiten, -speichern und die Meldung ans Finanzministerium nicht machen. Landau sagt, dass Hilfe auf die Art und Weise sogar schwieriger wird. Seis drum. Wir haben den Abänderungsantrag, den ich gleich einbringe, so konstruiert,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 165

dass er im Wesentlichen die Bestimmungen wieder herausnimmt, die in dieser Novelle drinnen sind. Das heißt also: Status quo.

Deshalb, meine Damen und Herren, darf ich den Abänderungsantrag der Abgeord­neten Kogler, Freundinnen und Freunde einbringen; dieser bezieht sich genau auf die hier vorliegende Regierungsvorlage, TOP 3. Ich kann ihn in den Kernzügen so erläu­tern, dass die Bestimmungen im § 18 Abs. 8 Einkommensteuergesetz in der ent­sprechenden Bezugnahme gestrichen werden, um eben den alten Status quo wieder zu erzeugen. Das ist der Sinn des Antrages. Insofern funktioniert er technisch auch ganz einfach, und ich hoffe, Herr Präsident, er ist damit ausreichend erläutert. (Beifall bei den Grünen.)

13.43


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, in den Eckpunkten erläutert und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Werner Kogler, Freundinnen und Freunde

zum Bericht des Finanz-Ausschusses über die Regierungsvorlage über ein Bundes­gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspiel­gesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Ausfuhrerstattungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstif­tungs­gesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, Gewerbliche Sozialversiche­rungs­gesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeits­marktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz geän­dert werden (Steuerreformgesetz 2015/2016 - StRefG 2015/2016)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierungsvorlage über ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Um­satzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstraf­ge­setz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Ausfuhrerstattungsgesetz, das Finanzaus­gleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz, Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversiche­rungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosen­versicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz geändert werden (Steuerreformgesetz 2015/2016 - StRefG 2015/2016) in der Fassung des Berichtes des Finanz-Ausschusses (750 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In Art 1 Ziffer 4 entfallen lit a) und c);

2. In Art 1 Ziffer 10 entfallen lit d) und e);

3. Art 1 Ziffer 10 lit i) lautet wie folgt:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 166

„i) Folgender Abs. 8 wird angefügt:

„(8) Für Beiträge gemäß Abs. 1 Z 1a und Z 5 gilt Folgendes:

1. Beiträge an einen Empfänger, der eine feste örtliche Einrichtung im Inland unterhält, sind nur dann als Sonderausgaben zu berücksichtigen, wenn dem Empfänger Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum des Leistenden bekannt gegeben werden und eine Datenübermittlung gemäß Z 2 erfolgt.

2. Empfänger von Beiträgen im Sinne der Z 1 sind verpflichtet, den Abgabenbehörden im Wege von FinanzOnline Informationen nach Maßgabe folgender Bestimmungen elektronisch zu übermitteln:

a) Zu übermitteln sind:

das verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen für Steuern und Abga­ben (vbPK SA) des Leistenden, wenn dieser dem Empfänger Vor- und Zunamen und sein Geburtsdatum bekannt gegeben hat, und

der Gesamtbetrag aller im Kalenderjahr zugewendeten Beträge des Leistenden.

b) Die Übermittlung hat zu unterbleiben, wenn der Leistende dem Empfänger die Übermittlung ausdrücklich untersagt hat. In diesem Fall darf bis zum Widerruf für sämtliche Leistungen des betreffenden Kalenderjahres und der Folgejahre keine Übermittlung erfolgen.

c) Zum Zweck der Datenübermittlung an die Abgabenbehörde sind die Empfänger von Beiträgen im Sinne der Z 1 berechtigt, wie Auftraggeber des öffentlichen Bereichs nach § 10 Abs. 2 des Government-Gesetzes die Ausstattung ihrer Datenanwendungen mit der vbPK SA von der Stammzahlenregisterbehörde zu verlangen.

d) Die Übermittlung hat nach Ablauf des Kalenderjahres bis Ende Februar des Folgejahres zu erfolgen.

e) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Inhalt und das Verfahren der elektronischen Übermittlung mit Verordnung festzulegen. In der Verordnung kann vorgesehen werden, dass sich der Empfänger der Beiträge einer bestimmten geeig­neten öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Übermittlungsstelle zu bedie­nen hat.

3. Für die Berücksichtigung der Beiträge als Sonderausgaben gilt:

a) Die Berücksichtigung kann nur bei jenem Steuerpflichtigen erfolgen, der in der Übermittlung mit der vbPK SA ausgewiesen ist. Abweichend davon ist auf Antrag des Steuerpflichtigen ein Beitrag in Anwendung der Zehnjahresverteilung gemäß Abs. 1 Z 1a nur in Höhe eines Zehntels bzw. in Anwendung des Abs. 3 Z 1 bei einem anderen Steuerpflichtigen zu berücksichtigen. Erfolgt die Antragstellung nach Eintritt der Rechtskraft, gilt die vom Antrag abweichende Berücksichtigung als offensichtliche Unrichtigkeit im Sinne des § 293b der Bundesabgabenordnung.

b) Der übermittlungspflichtige Empfänger hat auf Veranlassung des Steuerpflichtigen die Übermittlung zu berichtigen oder nachzuholen, wenn sie fehlerhaft oder zu Unrecht unterblieben ist. Unterbleibt diese Berichtigung oder wird die Übermittlung trotz bestehender Verpflichtung dazu nicht nachgeholt, ist abweichend von Z 1 der Betrag an Sonderausgaben zu berücksichtigen, der vom Steuerpflichtigen glaubhaft gemacht wird.“

4) In Art 1 entfällt Ziffer 280.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 167

Begründung

Die in der Regierungsvorlage vorgesehene Meldung der Daten von SpenderInnen an die Finanz stellt die Spendenorganisationen vor große technische und organisatorische Herausforderungen.

Die Sammlung und Verarbeitung der Namen und Geburtsdaten stellt darüber hinaus einen Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz dar, welcher nicht das gelindeste Mittel zur Erreichung des angestrebten Ziels darstellt, und ist daher auch aus diesem Grund nicht angebracht.

Die Bestimmungen über die Sammlung und Übermittlung dieser Daten durch die Spendenorganisationen sollen daher entfallen.

In §18 Abs. 8 EStG werden die Bezugnahmen auf solche Zuwendungen gestrichen. Das dortige System bleibt nur für die Beiträge nach Abs. 1 Z1a und Z5 aufrecht.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Holzinger. – Bitte.

 


13.45.28

Abgeordnete Daniela Holzinger, BA (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Besuche­rInnen auf der Galerie! Geschätzte Bürgerinnen und Bürger, die via Fernsehen oder Internet dabei sind! Sehr geehrte KollegInnen! Mit dem heutigen Bericht des Finanz­ausschusses liegt die Regierungsvorlage zum Steuerreformgesetz 2015/2016 zur Beschlussfassung vor.

In einer Zeit, in der Österreich – wie zuletzt auch in der Studie der Europäischen Zentralbank zum Vermögen privater Haushalte dargelegt – von allen Seiten eine so erhebliche Schieflage bescheinigt wird, besitzen die reichsten 10 Prozent der Bevölkerung – wie es Kollege Rossmann auch schon erwähnt hat – rund zwei Drittel des gesamten Vermögens. Oder anders dargestellt: Die unteren 93 Prozent der Bevölkerung, das heißt 7,8 Millionen Menschen, besitzen nur so viel wie das reichste oberste eine Prozent. Das heißt, 7,8 Millionen besitzen nur so viel wie rund 85 000 Menschen.

In so einer Zeit, wo die Leute Jobverluste (Zwischenruf des Abg. Neubauer), prekäre Beschäftigung, steigende Preise plagen, wo es auf der anderen Seite ausgiebige Wachstumsraten gibt, was das Vermögen betrifft – Kollegin Greiner hat es gesagt: bis zu 17 Prozent reiner Vermögensgewinn –, und jährlich immer mehr Menschen zu Millionären oder in den Klub der Millionäre aufgenommen werden (Abg. Obernosterer: Das ist Ihre Sichtweise!), halte ich es für unverantwortlich, Herr Obernosterer, wenn man der Bevölkerung gegenübertritt und sagt, man ist gegen gerechte Vermögens­substanzsteuern, man ist gegen eine Einführung von Erbschafts- und Schenkungs­steuern, nämlich als Korrektiv zur aktuell laufenden Umverteilung von unten nach oben (Zwischenruf des Abg. Neubauer) und als Korrektiv zur immer weiter aufgehenden Schere zwischen Arm und Reich.

Diese Vermögenssubstanzsteuern waren der Grund, warum ich 2010 in die Politik gegangen bin, sie waren der Grund, warum ich Sozialdemokratin bin und gesagt habe: Ich möchte dafür kämpfen, dass es bei uns in Österreich eine gerechtere Verteilung gibt. (Zwischenrufe bei der FPÖ.  Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Obernosterer.) Diese Vermögenssubstanzsteuern waren für mich auch immer der Grund, den ich als Bedingung für die Zustimmung zu dieser Steuerreform genannt habe.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 168

Aber ich möchte begründen, warum ich trotz allem dieser Lohnsteuersenkung, diesem Paket heute meine Zustimmung geben werde. (Weitere Zwischenrufe bei FPÖ und ÖVP.) Ich möchte es wirklich begründen, da ich nach der Veröffentlichung dieser Eck­punkte der geplanten Reform mit extrem vielen Leuten in meinem Bezirk gesprochen habe und mein erstes Bauchgefühl negativ war, weil eben keine umfassende Reform in der Vermögensverteilung, die in Österreich so extrem schief ist, geschieht. Die Menschen in meinem Bezirk, egal, ob das StudentInnen mit Teilzeitjobs waren, Mütter, Väter, was auch immer, egal, welche Menschen das betroffen hat, Menschen, die unter 25 Prozent Steuerbelastung, 25 Prozent des BIPs leiden, Menschen, die aktuell rund 50 Prozent der Bruttogehälter für Sozialversicherung und Lohnsteuer aufwenden, genau die Leute brauchen diese Entlastung in der Lohnsteuer, sie brauchen diese finanzielle Entlastung.

Es war lange unklar, ob oder wie diese Steuerreform überhaupt kommen wird. Jetzt ist sie da. Ein Beispiel vielleicht ganz kurz: Es hat immer geheißen – Kollege Fuchs hat das gesagt –, es gibt keine Entlastung für Familien. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) – Das ist nicht richtig! Wenn zum Beispiel ein Elternteil zirka 2 500 brutto im Monat verdient, der andere Elternteil 1 500 € brutto im Monat, dann bedeutet das für diese Familie eine Entlastung von 1 440 € im Jahr. Das sind umgerechnet – vielleicht wird es Ihnen dann plausibler – 14 volle Einkaufswägen oder 16 Tankfüllungen für einen Mittelklassewagen. (Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.) Wenn das keine Entlastung ist, dann weiß ich auch nicht, was Sie darunter verstehen. (Ruf bei der FPÖ: Das ist Unsinn, was Sie da sagen!) Deshalb werde ich diese Lohnsteuersenkung unterstützen. Aber ich werde immer und immer wieder weiter dafür argumentieren, dass wir eine gerechtere Verteilung im österreichischen Steuersystem zusammen­bringen, um diese extreme Schieflage bekämpfen zu können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter hat sich zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


13.49.33

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Der Herr Bundesminister für Finanzen hat ja schon sehr ausführlich zum Tagesordnungs­punkt 1 – zu diesem Steuerreformprojekt, dem größten Entlastungsprogramm in der Zweiten Republik – Stellung genommen, weshalb ich nur in aller Kürze formhalber auch noch Stellung nehmen werde.

Ich habe es schon gesagt, es handelt sich um ein gemeinsames Projekt dieser Bundesregierung und es handelt sich um die größte Steuerentlastung in der Zweiten Republik, gesamt 5,2 Milliarden Entlastung für die österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, eine durchschnittliche Entlastung von 1 000 € jährlich. Die Unter­nehmen werden entlastet, die Familien profitieren durch eine Verdoppelung des Kin­der­freibetrages.

Wichtig ist mir zu betonen: Durch die behutsamen Gegenfinanzierungsmaßnahmen ist es gelungen – und das war uns ein wichtiges Anliegen –, diese Steuerreform ohne Erbschaftssteuern, ohne Vermögensteuern, ohne Schenkungssteuern zu finanzieren. (Beifall bei der ÖVP.) Wir brauchen nämlich in dieser Republik keine unternehmens­feindlichen Belastungen, denn Leistung und Eigentum müssen sich lohnen. Wir brauchen eine Stärkung des Unternehmertums und wir brauchen eine Stärkung und den Schutz des Eigentums. Deswegen war uns das so wichtig.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 169

Die wichtigste Maßnahme ist sicherlich die Senkung des Eingangssteuersatzes. Ich habe hier bei allen Wortmeldungen gesehen, dass es großes Einvernehmen über die Richtigkeit dieser Maßnahme gibt.

Genauso wichtig sind die Erhöhung der Forschungsprämie, die höheren Absetzbeträge für Arbeitnehmer, die Anpassungen beim Höchststeuersatz, die antraglose Familien­beihilfe, die automatische Arbeitnehmerveranlagung und die Erhöhung der steuerfreien Mitarbeiterkapitalbeteiligungen.

Ich denke, die Positiveffekte dieser Steuerreform, dieser größten Entlastung sind unbe­stritten. Durch die Erhöhung der Nettoreallöhne und die steigenden Haushaltseinkom­men wird der private Konsum entsprechend ansteigen und zu einem Wachstumsschub führen. (Zwischenruf der Abg. Moser.) Auch die Exporte werden um jährlich 5 Prozent ansteigen, und es kommt zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und Beschäftigung.

Diese Steuerreform ist die größte, das kräftigste Beschäftigungs- und Konjunktur­programm in der Zweiten Republik, und ich kann nur an Sie alle appellieren: Tragen Sie diese Steuerreform mit, unterstützen Sie sie im Sinne der österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler! Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.52


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.

 


13.52.02

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Lieber Herr Minister! Wenn Sie von der größten Steuerreform sprechen, dann muss ich schon konstatieren: Es ist doch ein erbärmliches Bild, was wir hier abliefern. (Abg. Krainer: Die NEOS!) Kein Regierungsmitglied der SPÖ-Fraktion sitzt auf der Bank. (Abg. Neubauer:  Zustand der SPÖ!) Der Saal ist sehr schütter besetzt, keiner – weder von der ÖVP noch von der SPÖ – sitzt hier, wenn man hier von der größten Steuerreform spricht. (Ruf bei der ÖVP: Von euch ist auch keiner mehr da!) Es wäre schon im Sinne der Sache, wenn Sie das dementsprechend richtigstellen würden, wie viel Ihnen diese Geschichte wert ist.

Wenn der Herr Bundeskanzler heute Vormittag von den harten Fakten gesprochen hat, von Berechnungen, die er als harte Fakten tituliert, dann muss ich sagen: Würde ich das als Unternehmer tun, zu einer Bank gehen, dort solche Berechnungen vorlegen und diese als harte Fakten bezeichnen, dann könnte ich abdanken und nach Hause gehen. Das sind Schätzungen des WIFO, auf die er sich hier stützt, und drei Viertel kommen aus der Steuererhöhung. Da habe ich wieder die Worte des Herrn Ministers Schelling im Ohr: Wir haben ein Ausgabenproblem und kein Einnahmenproblem.

Herr Lopatka spricht von einem „Rucksack“. (Zwischenruf der Abg. Schimanek.) Ja, dieser Rucksack ist den Unternehmern aufgebürdet worden, und es ist völlig richtig, dass vor allem die Unternehmer mit diesem Rucksack der neuen Steuererhöhung herumgehen müssen.

Und da frage ich Sie, lieber Gabriel Obernosterer, lieber Kollege Haubner: Wo sind die Schilder gewesen, auf denen es um die Unternehmer geht? Ich habe nur andere Schilder gesehen, aber keine, wo es um eine Entlastung der Unternehmer geht, die Arbeitsplätze schaffen. Dazu gab es nichts!

Ich appelliere an das, was die Landeshauptleute – die sogenannte Westachse – sagen: Mit uns, mit unseren Abgeordneten wird es diese Steuerreform nicht geben! – Das hat Wallner gesagt, das haben Platter und Haslauer gesagt. Ich werde mir das genau anschauen, ob ihr sitzen bleiben werdet oder nicht, ob sie Macht auf euch ausüben oder nicht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 170

Also das ist ganz wichtig, dass hier dementsprechend Klarheit geschaffen wird. Euer „Fitnessprogramm“, von dem ihr sprecht, das ist das Rucksackprogramm für die Unternehmer, die ihr hier belastet. Notwendig wäre eine Entlastung der Unter­nehmerschaft durch eine Senkung der Lohnnebenkosten, durch eine längst überfällige Reform der Gewerbeordnung.

Gabriel Obernosterer, du hast auch von Bürokratiereform gesprochen. Ja, seit über 10 300 Tagen hättet ihr die Chance, eine Bürokratiereform umzusetzen – ihr habt es nicht gemacht; jetzt sprecht ihr wieder davon. Ich will gar nicht sprechen von den behutsamen Reformen. Die Landwirte wurden sehr behutsam behandelt, hier wurde auch keine Grundsteuerreform in Angriff genommen. Aber das Belastende für die Unternehmer, das wurde sehr wohl verschwiegen, und das kreide ich euch wirklich an. Es tut mir im Herzen weh, wie du den Tourismus und deine Unternehmerschaft verrätst (Abg. Obernosterer: Na, na, na!), das tut mir weh. Ich hoffe, dass hier an dein Gewis-sen appelliert wird.

Ich darf dir ein Zitat sagen. Aufgrund einer Anfrage der Österreichischen Hotelier-vereinigung zusammen mit GFB wurde wegen der Abschreibungsdauer noch einmal nachgefragt, wie das denn so sei. Sektionschef Mayr hat auf die Frage, ob hier Verbesserungen angedacht sind, nämlich die Verbesserungen, von denen die Landeshauptleute, die Westachse, immer wieder sprechen, dass zum Beispiel Well­nessanlagen oder verschiedene technische Einbauten wie Klimaanlagen als eigen­ständiger Teil gesehen werden können, oder ob es dazu AfA-Tabellen geben soll, mit der klaren Aussage geantwortet, dass hier keine Änderungen geplant sind. (Abg. Obernosterer: Das war ja bis jetzt auch , das weiß ich doch!) Das war letzte Woche! Das war letzte Woche, und eure Landeshauptleute versprechen es! Es ist einfach ein Wahnsinn, was ihr da macht!

Es wäre an der Zeit, den Faktor Arbeit zu entlasten, endlich die Reform der Gewerbe­ordnung und eine Bürokratiereform in Angriff zu nehmen. (Abg. Obernosterer: Was du da sagst zur Grunderwerbsteuer ist auch nicht korrekt!) Das schafft Arbeitsplätze und nichts anderes! Und da kann man nicht von harten Fakten sprechen, wie es der Herr Bundeskanzler macht. Euer „Fitnessprogramm“ ist der Rucksack für die Unternehmer, worauf ihr euch jetzt ausruht. Danke. (Beifall bei den NEOS.)

13.56


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.

 


13.57.00

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren im Hohen Haus! Verehrte Steuerzahlerinnen und Steuerzahler! Heute reden wir über Beschlüsse zu einer Steuerreform, die lange diskutiert wurde, die unsere gemeinsame politische Diskussion intensiv gefordert hat und natürlich auch die Haltbarkeit unserer Koalition auf eine ernsthafte Probe gestellt hat.

Das ist nicht verwunderlich. Da gibt es die einen, die sagen, Steuern sind dazu da, dass der Staat Geld hat, das er ausgeben kann. Und dann gibt es die anderen, die sagen: Der Mensch arbeitet, weil er sich was verdienen will, er arbeitet für sich selbst, und natürlich muss man auch Steuern abliefern, damit die Gemeinschaft leben kann!

Also ich sage ganz ehrlich, ich zahle nicht gerne Steuern. Wer von Ihnen gerne Steuern zahlt, möge das jetzt bitte sagen. (Abg. Yilmaz: Ich zahle sehr gerne! Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Danke, ich freue mich sehr, wunderbar. Ich glaube, die meisten Österreicher zahlen ihre Steuern dann, wenn sie wissen, dass das


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Geld gut ausgegeben wird, richtig veranlagt wird und dort verwendet wird, wo es notwendig ist. Diese Steuerreform hat aber auch gezeigt, dass wir Steuern nur dann von den Bürgern verlangen können, wenn die Steuern ihre Funktionen erfüllen. Eine Funktion, die Steuern unangenehmerweise haben: Sie sind leistungshemmend! Wir nehmen mit unserer Steuerprogression den Menschen von ihrem Lohn immer mehr weg, da durch die Inflation die Löhne steigen und sie dann in eine höhere Progression, also Abzugsstufe, kommen. – Das ist nicht in Ordnung.

Der Mensch soll etwas leisten wollen. Der Mensch soll etwas verdienen wollen, und daher ist es notwendig, diese Progression zu dämpfen, sie wegzunehmen. Da waren wir uns schnell einig. Dann war die Frage: Wie kann man das machen? Das wird ja gut wirken, denn dann haben die Leute mehr Geld in der Tasche, Leistung wird gefördert, und das wird die Wirtschaft beleben. Das ist ein guter Effekt der Steuerreform: Leute wollen wieder etwas zustande bringen!

Ja, woher kommt aber dann das Geld? – Das Geld kommt daher, dass man genauer hinschaut, dort hinschaut, wo vielleicht nicht so steuerehrlich gewirtschaftet wurde. Das ist ja auch nicht in Ordnung, denn der, der steuerehrlich ist, steht im Wettbewerb mit dem, der es nicht steuerehrlich macht. Und auch das wird der Wirtschaft helfen, wenn man auf einmal weiß, wie eine Kalkulation tatsächlich zustande kommt. Es ist auch ein wirtschaftsbelebender Effekt, wenn die Menschen steuerehrlich wirtschaften.

In Summe heißt das für uns, dass wir den Grundgedanken der ÖVP in dieser Steuerreform gut herübergebracht haben. Da es auch gelungen ist, die Vermögen­steuer, die Erbschaftsteuer, die Schenkungssteuer hintanzuhalten, muss ich sagen, ist das eine Steuerreform, die mir zwar nicht in jedem Punkt gefällt, aber in den Grund­prinzipien in die richtige Richtung geht.

Wenn Frau Kollegin Holzinger beklagt, dass Vermögen nicht besteuert wird oder nicht so sehr besteuert wird, dass es damit auch gerecht umverteilt wird, dann frage ich: Woher kommt Vermögen? – Entweder es wurde geschaffen oder man hat es jeman­dem weggenommen. Der Staat hat einmal viel Vermögen gehabt, und wir haben gesehen, dass erst die Privatisierung gute und gesunde Betriebe daraus gemacht hat. Der Staat ist also nicht geeignet. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.)

Nun, wie ist das mit den Privaten? – Fragen Sie einmal den Herrn Androsch, wie das ist mit altem Vermögen! Die Salinen hat er übernommen und saniert; sie funktionieren wieder. Er hat neues Vermögen geschaffen mit AT&S, einer Firma, die österreichweit, weltweit Geltung hat und etwas zustande bringt. Glauben Sie, dass die Firma wieder mehr wert wird oder die Arbeitsplätze sicherer, wenn Sie ihm diese wegnehmen und der Staat sie weiterführt? Lassen Sie das Vermögen denen, die es können, und schauen wir, dass wir die Steuern dort holen, wo sie der Wirtschaft nicht schaden! (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Die Steuerreform ist in Ordnung. Wir nehmen sie, wie sie ist. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Rädler: Das ist ja ein Paradesozialist, der Androsch!)

14.00


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


14.01.05

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute schon sehr viel von den Regierungsparteien über die Grundsätze der Steuerreform gehört: Der Bürger soll entlastet, Verwaltung verschlankt und Gesetze einfacher gestaltet werden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 172

Ich werde jetzt ein konkretes Beispiel bringen, um Ihnen zu zeigen, wie diese Steuerreform tatsächlich wirkt, und zwar anhand der Grunderwerbssteuer. Ich werde Ihnen zeigen, dass diese drei Punkte ins Gegenteil verkehrt werden. Ich gehe jetzt nicht in den Westen Österreichs, wo es einen dramatischen Anstieg von Verkehrs­werten gegeben hat, da jetzt bei dieser Steuerreform insbesondere die Familien schlech­ter gestellt werden, vor allem bei der Übertragung zwischen nahen Ver­wandten. So viel zur Entlastung der Familien. Definitiv werden Familien – Übertragen zwischen nahen Verwandten – in diesem Gesetz ausdrücklich schlechter gestellt, da jetzt Verkehrswert statt dreifacher Einheitswert Bemessungsgrundlage ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich greife jetzt ein Beispiel heraus: Wien-Simmering, ein Einfamilienhaus, ein Einheits­wert von 12 000 €. Das bedeutet, der dreifache Einheitswert wäre jetzt die Bemes­sungs­grundlage, davon werden 2 Prozent Steuer berechnet, also 720 € Steuer. Künftig ist der Verkehrswert die Bemessungsgrundlage, in diesem Fall etwa 400 000 €, das heißt, da gibt es jetzt eine Staffelung im Steuersatz, und dann haben wir eine Steuer von 1 750 €.

Ja, Sie können jetzt sagen: Mein Gott, 1 000 € sind nicht die Welt! Aber immerhin das Zweieinhalbfache der Steuer wird jetzt dann vorgeschrieben; bei einem nicht dramatischen Beispiel. Das ist einmal der Ansatz. Das heißt, so viel zu „nicht belasten“.

Jetzt kommen wir aber dazu, wie das jetzt vorgeschrieben wird. Ich habe ein weiteres Beispiel, bei dem bereits der Verkehrswert für die Berechnung herangezogen wurde: Daraufhin hat der Steuerschuldner eine Erklärung abgegeben, in welchem Zustand sein Haus ist, und anhand des Immobilienpreisspiegels, der ja immer wieder im Gespräch ist, wurde eine Steuererklärung an das Finanzamt abgegeben. Drei Monate später kommt dann eine Aufforderung vom Finanzamt zur Stellungnahme. Ich lese nur teilweise daraus vor, was das Finanzamt jetzt vom Steuerschuldner erwartet:

Da auch noch der Gebäudewert zu berücksichtigen ist – zuerst wird über den Grundwert gesprochen –, wird um Vorlage einer Kopie der Feuerversicherungspolizze des Hauses und von aussagekräftigen Fotos, Außenansicht und aller Innenräume, insbesondere zur Untermauerung des einfachen Wohnwertes, sowie Auflistung samt Zeitpunkt aller allenfalls durchgeführter wesentlicher Renovierungs- und Erhaltungs­maßnahmen ersucht. Sollte das Gebäude abbruchreif sein, wird um Vorlage eines Kostenvoranschlags der Abbruchkosten des gegenständlichen Hauses ersucht sowie um Bekanntgabe der gesamten Kubikmeter an Abbruchmaterial unter genauer Darstellung der Mengenberechnung samt Plankopie. – Und so weiter.

Das soll jetzt der Steuerschuldner dem Finanzamt übermitteln, und dieses ermittelt dann den Verkehrswert. Jetzt erklären Sie mir bitte: Was ist das für eine Verein­fachung? (Rufe bei der FPÖ: Unglaublich!) Wer hat sich so etwas überlegt im Finanzministerium? Welcher Finanzminister stellt sich hin und sagt, wir machen eine Verwaltungsvereinfachung in dieser Republik? Der Finanzbeamte muss jetzt das, was ich ihm dann vorlege oder was ihm der Steuerschuldner vorlegt, bewerten? Wie macht er denn das überhaupt? Hat er nichts anderes zu tun, als sich solche Dinge anzu­schauen? –  Das wollen Sie uns verkaufen als Entlastung, Verwaltungsverein­fachung oder sonst etwas?

Das ist eine Katastrophe! Solche Gesetze legen Sie uns vor und versuchen Sie uns für schön zu verkaufen! (Beifall bei der FPÖ.)

Das war jetzt nur die Umsetzung, jetzt zu einfacheren Gesetzen: Was haben wir bei dieser Grunderwerbssteuer? – Wir haben eine Dreiteilung. Es gibt jetzt unentgeltliche, teilentgeltliche und entgeltliche Übertragungen.


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Unentgeltliche gelten als unentgeltlich, solange die Gegenleistung, die man bekommt, weniger als 30 Prozent des Verkehrswertes beträgt, den man, wie wir gerade gesehen haben, „ganz einfach“ ermittelt. Die Gegenleistung ist natürlich ebenfalls immer „sehr einfach“ zu ermitteln, aber bitte. Bis zu 30 Prozent Gegenleistung unentgeltlich, zwischen 30 und 70 Prozent Gegenleistung teilentgeltlich, über 70 Prozent Gegenleis­tung zum Verkehrswert entgeltlich.

Ganz einfach, oder? Ich glaube, alle haben sich jetzt gedacht: Wirklich toll, was wir da für ein durchdachtes Gesetz haben.

Da wird jetzt natürlich dann unterschiedlich berechnet: Wenn also nur unentgeltlich, also nur bis 30 Prozent Gegenleistung, dann haben wir die Staffelung der Steuer. Bei Teilentgeltlichkeit haben wir von der Gegenleistung 3,5 Prozent gleich vom ersten Euro an zu berechnen, aber vom geschenkten Teil Staffelung. Bei Entgeltlichkeit 3,5 Pro­zent. Alle mitgekommen? – „Ganz einfach“. Das ist unser Gesetz, das wir heute beschließen oder Sie heute beschließen wollen!

Die Gegenleistung, wie gesagt, vom ersten Euro an mit 3,5 Prozent besteuert. Wenn Sie jetzt zum Beispiel eine Liegenschaft von Ihren Eltern geschenkt bekommen, und Sie räumen den Eltern ein Fruchtgenussrecht oder ein Wohnungsrecht dort ein – was ja durchaus üblich ist –, dann würde  – Entschuldigung! Zwischen Eltern und Kindern gilt das nicht, aber wenn es die Tante ist, die Ihnen das schenkt – ich will ja nur die Logik erklären –, die Tante schenkt Ihnen diese Liegenschaft und behält sich ein Wohnungsrecht vor, dann zahlen Sie jetzt für die Gegenleistung 3,5 Prozent Steuer und für das, was Sie geschenkt bekommen, anfangs nur 0,5 Prozent Steuer. Welche Logik sagt, dass ich mehr Steuer bezahle, wenn ich weniger bekomme? – Also wenn ich der Tante eine Gegenleistung erbringen muss, zahle ich mehr Steuer, als wenn ich es ganz geschenkt bekomme. (Abg. Neubauer: „Super“ gemacht!)

Ich denke, es ist immer der Grundsatz da, das Vermögen soll nicht kumuliert werden und so weiter. Völlig unlogisch, völlig das Gegenteil! – Das beschließen Sie aber heute, mit Verlaub gesagt.

Denken Sie bitte nach, was Sie hier machen! Ich habe es nur kurz zusammengefasst. Nur an einem kleinen Beispiel habe ich Ihnen gezeigt: einfachere Gesetze – nein!; einfachere Verwaltung – nein!; Entlastung des Bürgers – nein!

Daher ist das schlicht und einfach abzulehnen! (Beifall bei der FPÖ.)

14.07


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wimmer. – Bitte.

 


14.07.17

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! (Abg. Hübner: Nicht vorlesen! Eine Stellung­nahme dazu!) Kollege Schultes, nicht alle Privatisierungen waren so super. Die Saline ist vielleicht deshalb ein schlechtes Beispiel, denn die war vor der Privatisierung auch sehr potent und gut beisammen. Aber es hat andere Gründe gegeben, warum privatisiert werden musste, Monopolwegfall und so – wissen wir ohnehin. Das vielleicht zu dieser Geschichte.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, was mir ein bisschen aufgefallen ist, und das tut mir weh, ist, dass der Herr Abgeordnete Kogler, der ja sehr kritisch ist, immer wieder ein Härchen in der Suppe sucht und ab und zu auch eines findet. Ich glaube, bei so einem epochalen Schritt (Abg. Kitzmüller – den Kopf schüttelnd –: „epochal“?!), der heute vor uns liegt, bei so einem Volumen, das heute sozusagen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freigemacht wird, sollten wir uns einmal freuen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 174

Freuen wir uns einfach, dass das heute vonstattengeht! Solche Tage werden wir ja so schnell nicht wieder erleben, meine sehr geschätzten Damen und Herren!

Ich möchte diese Gelegenheit wahrnehmen, mich bei den sehr vielen Kolleginnen und Kollegen zu bedanken. Fast 900 000 Menschen haben unterschrieben und dieses Projekt vorangetrieben. Ich kann mich noch erinnern, voriges Jahr genau um diese Zeit hat es zu diesem Thema Diskussionen gegeben, bei denen gesagt wurde: Das geht nicht! Wir haben kein Geld! Das funktioniert nicht! Es ist der falsche Zeitpunkt! – Die Frage ist: Wann wäre tatsächlich der richtige Zeitpunkt? (Abg. Neubauer: Ihre Genossen sitzen nicht einmal mehr da, um sich zu rechtfertigen!)

Es hat natürlich Aussagen von den Oppositionsparteien gegeben, die sehr kritisch waren. Ich habe mir ein paar angeschaut. Da hat zum Beispiel Abgeordneter Strache gesagt: Na ja, diese Steuerreform ist eine „Mickey-Mouse-Reform“. (Abg. Neubauer: Richtig!) Das war am 16. März 2015. „Ein kümmerliches Paketchen.“

Na ja, Kolleginnen und Kollegen, bei 1 500 € brutto, wenn 500 € weniger an Steuer zu zahlen sind, das ist ja was. Das ist Geld, das die Menschen brauchen. (Abg. Neubauer: 2 500 mehr!) Oder wenn 2 600 € verdient werden und 1 000 € sozusagen übrigbleiben, dann ist das ein Urlaub. Und das ist gut so!

Herr Abgeordneter Loacker meint – heute wurde in der Aktuellen Stunde dieses Thema abgearbeitet –, die Steuerreform „befeuert“ die Arbeitslosigkeit. – Man muss ehrlicher­weise, und das würde ich mir wünschen, auch anerkennen, dass renommierte Institute, wie zum Beispiel Wifo, IHS und Nationalbank, sagen: Der private Konsum wird steigen, Investitionen werden steigen und es werden Arbeitsplätze dazukommen! – Ich würde der Fairness halber darum ersuchen, das auch anzuerkennen. (Ruf bei der FPÖ: Das ist eine konfuse Rede!)

Vom Team Stronach hat man auch Kritik gehört. Frau Abgeordnete Dietrich hat einmal gemeint: Sturm im Wasserglas, Reförmchen. – Ich weiß schon, mit dem Geld ist es bei euch ein bisschen anders, aber 5 Milliarden € sind auch für Frank Stronach viel Geld, meine sehr geschätzte Kollegin. Wenn wir das erste Mal für Pensionistinnen und Pensionisten eine Negativsteuer freimachen und die bis zu 110 € tatsächlich refundiert bekommen können, dann ist das doch etwas, das man nicht verteufeln oder gering­schätzen soll.

Ein Kollege, der einmal beim Team Stronach gesessen ist und heute auf der anderen Bank sitzt, hat Folgendes gemeint: Der demokratische Umbau der Republik in einen spätmarxistischen Arbeiter- und Bauernstaat geht munter voran. – Da gibt es das Sprichwort, Herr Kollege, der Wandlung vom Saulus zum Paulus. Wir schauen heute genau hin, wie Sie abstimmen, aber man kann ja auch gescheiter werden.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, ich freue mich, dass wir das heute in dieser Form so beschließen können. Es ist ein wirklich guter Tag für die Arbeit­nehmerInnen und für die PensionistInnen im Land Österreich! (Beifall bei der SPÖ.)

14.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichten­ecker zu Wort. – Bitte.

 


14.11.25

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Damen und Herren! Fakt ist, dass das österreichische Steuersystem völlig veraltet ist. Es gibt drei Faktoren, die dafür verantwortlich sind: Erstens: Wir haben zu hohe Lohnnebenkosten. Zweitens: Wir haben zu niedrige Vermögens­steuern. Und drittens: Wir haben zu niedrige Umweltsteuern.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 175

Wodurch lässt sich das belegen? – Kommen wir zu den vermögensbezogenen Abgaben: Wenn Sie die Liste der OECD-Länder anschauen, dann sehen Sie, da sind wir ganz hinten gereiht, und das von 34 Ländern. Was heißt ganz hinten? – Hinter Österreich sind nur mehr Mexiko, Estland und die Slowakei. – Das zu diesem Ranking.

Die höchsten Vermögenssteuern gibt es in Großbritannien, Frankreich, Kanada, Belgien, Israel und in den Vereinigten Staaten.

Heute ist es tatsächlich kein großer Wurf, der hier debattiert wird, sondern es wurde eine Chance in dieser Form verpasst. Frau Kollegin Holzinger, Sie sind herzlich eingeladen, bei unserem Antrag mitzugehen, mitzustimmen, in dem es darum geht, endlich auch im Bereich der Vermögenssteuern, der Erbschafts- und Schenkungs­steuern mehr Gerechtigkeit herbeizuführen!

Zum nächsten Bereich, den Umweltsteuern: Auch hier sind wir unter dem EU- und OECD-Schnitt. Insofern, Herr Minister, verwundert es heute schon sehr, dass Sie die Steuerreform loben, obwohl es keinerlei Aspekte gibt, die tatsächlich eine Form von ökologischer Steuerreform beinhalten.

Insofern glauben wir auch, dass es längst an der Zeit gewesen wäre, einen großen Schritt zu setzen, eine aufkommensneutrale, ökologische Steuerreform umzusetzen. Das hat einen guten Grund, da es natürlich um so etwas wie eine doppelte Dividende geht, nämlich einerseits einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und zum Klima­schutz zu leisten und andererseits die Senkung der Lohnnebenkosten tatsächlich umzusetzen und hiermit einen Anreiz zu setzen, entsprechend Arbeitsplätze zu schaffen.

Aber das sind nicht nur die beiden Gründe in dieser Form, sondern es gibt noch andere, wodurch auch die Wirtschaft und die Unternehmen massiv profitieren können. Das bedeutet auch eine Einsparung bei den Energiekosten durch die Stärkung von Energieeffizienz und durch Energieeinsparung und durch das Setzen auf erneuerbare Energien. Genau diese Einsparungen können woanders investiert werden und die entsprechenden Investitionen auch im Bereich der Umwelttechnik vorantreiben.

Österreich kann seine Importabhängigkeit von Öl und Gas reduzieren. Allein in einem Jahr werden 15 Milliarden € für Öl und Gas ausgegeben. Stellen Sie sich vor, das würde in die österreichische Wirtschaft, in die österreichischen Unternehmen fließen, was das für einen Arbeitsmarkteffekt hätte.

Und eine solche ökologische Steuerreform würde einen ganz wichtigen Beitrag für Arbeitsplätze schaffen in der Form, dass es natürlich einen Antrieb gibt im Bereich Innovation und Forschung und ganz viele Unternehmungen, die wir haben und die teilweise Weltmarktführer sind, einen wichtigen Impuls hätten.

Ich nenne Ihnen ein Beispiel aus Oberösterreich: In Oberösterreich gibt es allein im Bereich Öko-Energie mehr als 170 Unternehmungen, die sich zusammengeschlossen haben, einen Cluster gebildet haben und sehr erfolgreich auch auf den Exportmärkten unterwegs sind.

Und wir haben mehr als 150 Unternehmen im Umwelttechnikbereich, die einen Cluster bilden und erfolgreich Arbeitsplätze schaffen. Genau hier kann ein wichtiger Impuls gesetzt werden.

Herr Minister, das fehlt zur Gänze. Genauso wenig sind die entsprechenden guten Impulse für die Forschung gesetzt worden. Das ist keine Frage, wir brauchen Forschung und Innovation, das ist die zentrale Säule für eine moderne, zukunftsfähige Wirtschaft, um entsprechend gute Arbeitsplätze in Zukunft zu schaffen. Wir brauchen


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das, denn wir wissen, dass wir nicht nur Stillstand haben, sondern in den letzten Jahren in den verschiedenen Rankings auch abgefallen sind.

Nicht nur im Bereich der Forschung, sondern selbstverständlich auch im Bildungs­system braucht es massive Investitionen!

Österreich hat durchaus ein bewährtes System einer Mischung von direkter und indirekter Forschungsförderung. Jetzt komme ich zum Bereich der steuerlichen For­schungsförderung, zur Forschungsprämie: Diese Forschungsprämie hat mit Sicher­heit ihre Berechtigung, ich halte das für einen guten und wichtigen Schritt, der vor vielen Jahren gesetzt wurde. Diese Prämie wurde vor einigen Jahren, im Jahr 2011, von 8 auf 10 Prozent erhöht. Im Zuge dessen wurde mehrmals angekündigt, eine Evaluierung zu machen, zu schauen, wie effektiv das ist, wie gut das ausgestaltet ist.

Bis zum heutigen Tag, meine Damen und Herren, es sind viele Jahre vergangen, liegt keine Evaluierung auf dem Tisch. Jetzt haben wir eine Vorlage, die wiederum diese Prämie von 10 Prozent auf 12 Prozent erhöhen würde – ohne fundierte Unterlagen zu haben, ob das jetzt der richtige Weg ist, hier zu investieren, oder ob es gut wäre, diese Summen entsprechend in die Grundlagenforschung zu investieren.

Insofern, meine Damen und Herren, glauben wir, dass es an der Zeit ist, bevor Schnell­schüsse gemacht werden, die Effizienz zu überprüfen, eine umfassende Evaluierung zu machen.

Daher darf ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend umgehende Evaluierung der Forschungsprämie

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft werden aufgefordert, eine unabhängige Evaluierung der Forschungsprämie nach internationalen Standards durchführen zu lassen, unter besonderer Berücksichtigung der Effektivität und Effi­zienz, Betriebsgröße, Betriebsstandort, der Branchenzugehörigkeit und dem Zusam­menspiel mit anderen (direkten) Forschungsfördermaßnahmen. Die detaillierten Evaluierungsergebnisse sollen dem Nationalrat bis 31. Dezember 2015 als umfassen­der Bericht zur Beratung vorgelegt werden.“

*****

Im Sinne des guten Einsatzes der Steuermittel lade ich Sie herzlich ein, diesem Antrag zuzustimmen! (Beifall bei den Grünen.)

14.19


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde betreffend umgehende Evaluierung der Forschungsprämie


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 177

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (684 d.B. und Zu 684 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkom­mensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungs­steuer­gesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz,das Grunderwerbsteuer­gesetz 1987, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Ausfuhrerstattungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Allgemeine Sozial­versicherungsgesetz, Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs­gesetz und das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz geändert werden (Steuerreform­gesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016) und den Antrag 69/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Einkommen durch Senkung der Lohnsteuer zur Stärkung der Kaufkraft (750 d.B.)

Begründung

Im Rahmen der Steuerreform 2015/16 ist eine generelle Anhebung der Forschungs­prämie von 10% auf 12% geplant, nachdem die steuerliche Begünstigung der For­schung am 1.1.2011 von 8% auf 10% erhöht wurde. Die Aufwendungen des Bundes für die Forschungsprämie betrugen im Jahr 2014: 493,2 Mio. EUR. Für das Jahr 2015 rechnet das BMF mit voraussichtlich 493 Mio. EUR.  Angesichts knapper Ressourcen für die direkte Forschungsförderung ist es umso überraschender, dass es – obwohl seit Jahre von den Grünen, vom Rechnungshof, und der OECD eingefordert – nach wie vor keine umfassende Evaluierung über die Auswirkungen

der Forschungsprämie auf die Innovationstätigkeit von Unternehmen und die Steige­rung der Innovationsleistung in Österreich gibt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft werden aufgefordert, eine unabhängige Evaluierung der Forschungsprämie nach internationalen Standards durchführen zu lassen, unter besonderer Berücksichtigung der Effektivität und Effi­zienz, Betriebsgröße, Betriebsstandort, der Branchenzugehörigkeit und dem Zusam­menspiel mit anderen (direkten) Forschungsfördermaßnahmen. Die detaillierten Evaluie­rungsergebnisse sollen dem Nationalrat bis 31. Dezember 2015 als umfas­sender Bericht zur Beratung vorgelegt werden.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Groiß. – Bitte.

 


14.19.27

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte heute in meiner Rede zum Thema Kleinunternehmer sprechen, denn die wurden heute schon sehr viel erwähnt. Meistens wurde das mit falschen „Informationen“ unterstützt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 178

Wo profitieren die Kleinunternehmer? – Die Kleinunternehmer profitieren von der Tarif­senkung, genauso wie jeder andere, sobald er ein gewinnbringendes Unternehmen hat. Wenn er nur wenig Gewinn macht, profitiert er durch die geringere Sozialversiche­rungsleistung, da auch die Mindestbemessungsgrundlage gesenkt wird. Macht er Verluste, wird erstmalig ein unbefristeter Verlustvertrag geschaffen.

Es gibt auch Verbesserungen für Kleinunternehmer bei den Betriebsübergaben, bei der Grunderwerbssteuer, da auch da die Freibeträge erhöht worden sind.

Es gibt auch, wie wir heute noch beschließen werden, Verbesserungen im Erbrecht, da die Auszahlungen gestundet werden können.

Es gibt Verbesserungen bei der Finanzierung durch das heute noch zu beschließende Crowdfunding, aber auch durch die Änderungen im Untreueparagraphen, wodurch es wieder leichter möglich sein wird, Kredite zu vergeben.

Es gibt Änderungen im Finanzstrafrecht, es sind nur mehr grobe Fahrlässigkeiten strafbar. Kleine Unternehmen haben keine Rechtsabteilungen, daher sind sie beson­ders gefährdet, aufgrund leichter Fahrlässigkeiten eine Finanzstrafe zu bekommen.

Es gibt Unterstützung, wenn man einen ersten Mitarbeiter hat, wenn man eine Aushilfe braucht, durch Wegfall der täglichen Geringfügigkeitsgrenze. Auch dadurch kann man entsprechend unterstützen.

Natürlich gibt es auch Belastungen, und zwar vor allem durch Erhöhung der Bemes­sungsgrundlage, denn wenn viel Gewinn gemacht wird, muss auch mehr an die Sozial­versicherung gezahlt werden. Man erhält dafür aber auch mehr Pension.

Wir haben ein Problem mit der Registrierkasse. Warum man bei der Einführung auf Mickey-Mouse-Beträge abgestellt hat, ist mir nicht ganz nachvollziehbar. Grundsätzlich kann man jedoch sagen: Auch hiebei gibt es Vorteile, denn bei einer Überprüfung durch das Finanzamt hilft die tatsächliche Aufzeichnung durch die Registrierkasse gegen die sonst leicht mögliche Schätzung durch das Finanzamt.

Alles in allem muss ich sagen, dass diese Reform für Kleinunternehmen keine wesent­liche Benachteiligung bringt. Vor allem das Gesamtmodell, das wir heute und in den nächsten Tagen beschließen werden, hat auch sehr gute Aspekte, und ich kann dem als Vertreter der Klein- und Mittelbetriebe gut zustimmen.

Noch ein paar Worte zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Stefan: Ich glaube, Ihre Recherche war da nicht ganz aktuell. Die Teilentgeltbestätigung im Familienbetrieb ist gefallen, die gibt es nicht mehr. Das fällt also im Prinzip aus. (Abg. Stefan: Zeigen Sie mir das!) Es gibt auch sehr viele Bereiche, in denen weniger rausfällt, vor allem im ländlichen Raum, wo die Verkehrswerte relativ gering sind. Und es gibt auch vernünf­tige Berechnungsmethoden, die derzeit auf dem Verordnungswege erlassen werden, um solche Vorfälle möglichst hintanzuhalten.

Die Rede war also eigentlich nicht mehr ganz aktuell. Daher hoffe ich auch, dass wir das Gesetzesvorhaben durchbringen. (Abg. Podgorschek: Das war ein Beispiel aus der Praxis!) – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


14.21.54

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landwirtschaftsminister, der sich hier die Steuerreformdebatte antun muss! Hohes Haus! Geschätztes Publikum! Die – Anführungszeichen – „Steuerreform“ setzt die


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 179

planlose Arbeitsmarktpolitik dieser Bundesregierung wunderbar fort. Wir haben heute schon oft das Wort Lohnnebenkosten gehört, und – Kollege Groiß von der ÖVP hat es ja erwähnt – die Höchstbeitragsgrundlage wird außertourlich noch einmal erhöht, um die leeren Kassen zu füllen, die diese Regierung verursacht hat. Damit fließt wieder ordentlich zusätzliches Geld in die Pensionsversicherung, und Rudi Hundstorfer kann sich wieder draußen hinstellen und sagen: Es ist alles okay, die Pensionen sind sicher! Und die ÖVP hat dem wieder nichts entgegenzusetzen.

Es gibt neben dem Herrn Sozialminister noch andere Gewinner dieser außertourlichen Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage. Das geht im ganzen Wirbel um diese Steuerreform, im Wirbel, den Sie hier schlagen, unter. Die Arbeiterkammer profitiert nämlich auch und bekommt zusätzliche Millionen in den roten Geldspeicher, wenn die Höchstbeitragsgrundlage außertourlich erhöht wird. Und Ihre roten und schwarzen Schützlinge mit den Luxuspensionen profitieren auch, weil die Kürzung der Luxus­pensionen sich ja an der Höchstbeitragsgrundlage orientiert. Daher fallen diese Kür­zun­gen jetzt weniger stark aus, und den dicken Fischen bleibt ein bisschen mehr Geld im Geldbörsel. Das Börsel-Schild können Sie (in Richtung SPÖ) jetzt noch einmal hinaufheben, das würde zu den Luxuspensionen gut passen.

Die Erhöhung der Negativsteuer mag die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit fördern, sie hat aber auch zur Folge, dass Sie eine Steuerfalle für Personen, die wenig verdienen, entwickeln, weil es sich dann gerade an der Grenze der Negativsteuer zum steuer­pflichtigen Einkommen eben nicht mehr rentiert, mehr zu arbeiten. Und so setzen Sie einen Anreiz, dass speziell Frauen bei den gering verdienenden Arbeitnehmern bleiben und auch eine geringere Pension haben werden. Dann haben Sie wieder jemanden, für den Sie sorgen können und den Sie mit dem Steuergeld anderer Leute verwöhnen können, weil Sie sie vom System abhängig gemacht haben.

Die Verdoppelung des Kinderfreibetrages – und wir werden dann alles automatisieren, und es ist alles ganz super. Was Sie nicht geschafft haben, ist, dass Sie die unzähligen Möglichkeiten der Familienförderung, die es in Österreich gibt, alle möglichen Absetz- und Freibeträge und so weiter, zusammenziehen und dass Sie von Geld- auf Sach­leistungen umstellen, um dafür zu sorgen, dass das Geld, das der Staat ausgibt, auch wirklich bei den Kindern ankommt.

Aus diesem Grund bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Zusammenführung diverser steuerlicher und teils familienbezoge­ner Absetzbeträge, wie z.B. Kinderabsetzbetrag, Kinderfreibetrag, Mehrkindzuschlag, Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag sowie Negativsteuer vorsieht und dabei insbesondere Anreize zur Erwerbstätigkeitsaufnahme und zur Ausweitung des Erwerbstätigkeitsausmaßes setzt.“

*****

Den Kampf gegen die Arbeitslosigkeit scheint die Regierung aufgegeben zu haben. Nur so ist zu erklären, dass bei der Bildung gespart wird, obwohl wir doch wissen, dass wir auf dem Arbeitsmarkt genau mit den Menschen Probleme haben, die einen unter­durchschnittlichen Bildungsgrad aufweisen. Der Bildungsfreibetrag und die Bildungs­prämie werden abgeschafft. Gerade diese Instrumente sind jedoch wichtig, um die betriebliche Weiterbildung attraktiv und die Menschen, die im Erwerbsprozess stehen, auch für die Zukunft erwerbsfit zu halten.

Da wir diesen Schritt von ÖVP und SPÖ für einen Fehler halten, bringe ich folgenden Antrag ein:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 180

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen zum Bericht des Finanz­aus­schusses (750 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

I. Artikel I Z 3 lit b entfällt.

II. Artikel I Z 38 lit a lautet wie folgt: „Die Überschrift lautet: „Forschungs- und Bildungs­prämien““

III. Artikel I Z 38 lit b lautet wie folgt:

„Abs. 1 lautet: „(1) Steuerpflichtige, soweit sie nicht Mitunternehmer sind, und Gesell­schaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, können

a. eine Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und eine Forschungsprämie für Auftragsforschung in Höhe von jeweils 12% der prämienbegünstigten Forschungs­aufwendungen (-ausgaben) geltend machen. Die Prämien stellen keine Betriebsein­nahmen dar; § 6 Z 10 und § 20 Abs. 2 sind auf sie nicht anwendbar.

b. eine Bildungsprämie in Höhe von 6% der Aufwendungen (Ausgaben) im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 8, die nicht Grundlage eines Bildungsfreibetrages sind, geltend machen.““

IV. In Artikel I Z 38 lit c wird in Abs. 4 nach dem 2. Satz folgender Satz eingefügt:

„Werden Aufwendungen, für die eine Bildungsprämie geltend gemacht worden ist, vergütet, ist die Bildungsprämie im Ausmaß von 6% des als Betriebseinnahme anzu­setzenden Vergütungsbetrages zurückzuzahlen.“

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Wenn Sie sich fragen, warum ich das alles vorlese, dann sage ich Ihnen: Schöne Grüße von einer nicht sehr praxisnahen Geschäftsordnung. (Beifall bei den NEOS.)

14.27


Präsident Ing. Norbert Hofer: Sowohl Entschließungsantrag als auch Abänderungs­antrag sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Zusam­men­führung steuerlicher (familienbezogener) Absetzbeträge zur Schaffung von Erwerbs­tätigkeitsanreizen eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanz­ausschusses über die Regierungsvorlage (684 und Zu 684 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundes­abgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Aus­fuhr­erstattungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstiftungs-


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gesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, Gewerbliche Sozialversiche­rungs­gesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallver­sicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Krankenkassen-Strukturfonds-gesetz geändert werden (Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016) und über den Antrag 69/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Einkommen durch Senkung der Lohnsteuer zur Stärkung der Kaufkraft (750 d.B.) – TOP 3

In Österreich besteht sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene eine Vielzahl von Familienleistungen: Derzeit zählen wir mit über 200 familienpolitischen bzw. familien­relevanten Maßnahmen eine derartige Vielfalt, dass die Übersichtlichkeit des Systems leider oft auf der Strecke bleibt. Auch führen die Unübersichtlichkeit und die Vielfalt der Leistungen dazu, dass sich Maßnahmen konterkarieren und die entsprechenden Ziele nicht verfolgt werden können. Im Sinne einer Erhöhung von Transparenz, einem Mehr an Verwaltungseffizienz und einer entsprechenden Wirkungsorientierung der gesetzten Maßnahmen, sollte es hier generell zu einer Vereinfachung kommen.

Ein erster Schritt in diese Richtung wäre die Zusammenfassung aller steuerlichen familienbezogenen geldwerten Leistungen zu einer einzigen, neuen Familienleistung sein. Da Familienpolitik auch in einer engen Verbindung mit Gleichbehandlungspolitik zu verstehen ist, müssen entsprechende Maßnahmen auch immer die Auswirkungen auf Geschlechtergerechtigkeit und die Förderung dieser berücksichtigen. Insbesondere die verschiedenen steuerlichen Absetzbeträge könnten durch eine Zusammenfassung, etwa auch durch die Berücksichtigung der Negativsteuer, genutzt werden, um für Eltern die Arbeitsaufnahme und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, nach Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit durch Kinderbetreueungszeiten, zu attraktivie­ren. Dadurch würden Anreize für eine verstärkte Arbeitsmarktintegration, geschaffen und eine Ausweitung der Arbeitszeit gefördert werden. Insgesamt würde dadurch auch die Stellung von Frauen am Arbeitsmarkt verbessert werden.

Die mit der Steuerreform vorgesehene Erhöhung der Negativsteuer führt in der vorge­sehen Form zwar dazu, dass die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit teilweise gefördert wird, doch gerade in dem Bereich, in welchem die Negativsteuer nicht mehr steuerlich abzusetzen ist, kommt es zu einer enormen steuerlichen Grenzbelastung, die einer Ausweitung des Erwerbstätigkeitsausmaßes entsprechend im Wege steht. Dies trifft insbesondere Frauen, die Teilzeit im Niedriglohnbereich arbeiten und durch diese Ände­rung der Negativsteuer, in dieser Teilzeitbeschäftigung bleiben. Demgegen­über steht beispielsweise die Verdoppelung des Kinderfreibetrages, welche wieder eine andere Wirkung hat. Damit stellt diese Steuerreform in sich schon familienpolitisch eine denkwürdige Konstruktion dar, die in sich konterkarierende Maßnahmen hat. Dem eigentlichen familienpolitischen Ziel – eine Umschichtung von Geld- auf Sachleistun­gen – damit wieder keine Rechnung getragen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die eine Zusammenführung diverser steuerlicher und teils familienbezogener Absetzbeträge, wie z.B. Kinderabsetzbetrag, Kinderfreibetrag, Mehrkindzuschlag, Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag sowie Negativsteuer vorsieht und


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dabei insbesondere Anreize zur Erwerbstätigkeitsaufnahme und zur Ausweitung des Erwerbstätigkeitsausmaßes setzt.“

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen zum Bericht des Finanz­ausschusses (750 d.B.) über die Regierungsvorlage (684 d.B. und zu 684 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körper­schaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuerge­setz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Normver­brauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Ausfuhrerstattungsgesetz, das Finanzausgleichs­ge­setz 2008, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungs­ge­setz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungs­gesetz, das Beamten­Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenver­siche­rungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Kranken­kassen-Strukturfondsgesetz geändert werden (Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016) und über den Antrag 69/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Einkommen durch Senkung der Lohnsteuer zur Stärkung der Kaufkraft

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Finanzauschusses (750 d.B.) über die Regierungsvorlage (684 d.B. und Zu 684 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommen­steuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuer­gesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerb­steuergesetz 1987, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Ausfuhrerstattungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten­Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs­ge­setz und das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz geändert werden (Steuerreform­gesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016) und über den Antrag 69/A(E) der Abgeord­neten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Einkommen durch Senkung der Lohnsteuer zur Stärkung der Kaufkraft geändert wird, angeschlos­sene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. Artikel I Z 3 lit b entfällt.

II. Artikel I Z 38 lit a lautet wie folgt: „Die Überschrift lautet: „Forschungs- und Bil-dungsprämien““

III. Artikel I Z 38 lit b lautet wie folgt:

„Abs. 1 lautet: „(1) Steuerpflichtige, soweit sie nicht Mitunternehmer sind, und Gesell­schaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, können

a. eine Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und eine Forschungsprämie für Auftragsforschung in Höhe von jeweils 12% der prämienbegünstigten Forschungs­aufwendungen (-ausgaben) geltend machen. Die Prämien stellen keine Betriebsein­nah­men dar; § 6 Z 10 und § 20 Abs. 2 sind auf sie nicht anwendbar.


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b. eine Bildungsprämie in Höhe von 6% der Aufwendungen (Ausgaben) im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 8, die nicht Grundlage eines Bildungsfreibetrages sind, geltend machen.““

IV. In Artikel I Z 38 lit c wird in Abs. 4 nach dem 2. Satz folgender Satz eingefügt:

„Werden Aufwendungen, für die eine Bildungsprämie geltend gemacht worden ist, vergütet, ist die Bildungsprämie im Ausmaß von 6% des als Betriebseinnahme anzu­setzenden Vergütungsbetrages zurückzuzahlen.“

Begründung

Ad I. bis IV.

In Zeiten von Rekordarbeitslosigkeit sind Einsparungen im Bereich Bildung – insbe­sondere auch im Bereich der betrieblichen Aus- und Weiterbildung – ein absolut falsches Signal, denn Bildung ist und bleibt das beste Mittel gegen Arbeitslosigkeit. Mittel, die Unternehmen in die Qualifizierung ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh­mer investieren, wirken dabei präventiv. Qualifizierungsmaßnahmen durch berufsbezo­gene Aus- und Fortbildung sind ein arbeitsmarktpolitisch zentrales Element für Wachstum und Beschäftigung. Sie fördern die Wettbewerbsfähigkeit der österreichi­schen Wirtschaft und damit die Erwerbschancen der Beschäftigten. Sie sind volkswirt­schaftlich zu begrüßen und gerechtfertigt.

Auch im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung wird in dem Kapitel „Wachstum und Beschäftigung“ die „Weiterbildung aller Altersgruppen“ als Ziel angeführt. Erreicht werden soll dieses Ziel u.a. durch eine stärkere Unterstützung der Erwachsenenfort- und -weiterbildung innerhalb und außerhalb des Betriebs sowie durch Motivation von Betrieben zur Bereitstellung von betrieblicher Weiterbildung.

Die ersatzlose Streichung der steuerlichen Bildungsförderung läuft diesen Zielen klar zuwider. Die in den Erläuternden Bemerkungen angeführte Begründung, die Bildungs­freibeträge und die Bildungsprämie würden keine ausreichende Anreizwirkung für betriebliche Bildungsmaßnahmen entfalten und weitgehend Mitnahmeeffekte erzeu­gen, ist nicht nachvollziehbar. Demnach sollen Bildungsfreibeträge und Bildungsprämie beibehalten werden.

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