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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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135. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXIV. Gesetzgebungsperiode

 

Dienstag, 6. Dezember 2011

 

 


Stenographisches Protokoll

135. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIV. Gesetzgebungsperiode         Dienstag, 6. Dezember 2011

Dauer der Sitzung

Dienstag, 6. Dezember 2011: 9.06 – 23.29 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (Strafgesetz­novelle 2011)

2. Punkt: Bericht über den Antrag 89/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974, BGBl. 60, über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Hand­lungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 56/2006, geändert wird

3. Punkt: Bericht über den Antrag 272/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend härtere Strafen zum Schutz Minder­jähriger

4. Punkt: Bericht über den Antrag 273/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die längst überfällige Ausweitung des Schutzes Minderjähriger

5. Punkt: Bericht über den Antrag 542/A(E) der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend restriktivere Maßnahmen gegen Kindesmiss­brauch und Kinderpornographie

6. Punkt: Bericht über den Antrag 1054/A(E) der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Anhebung der Strafrahmen bei Sexualdelikten

7. Punkt: Bericht über den Antrag 1366/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende und uneingeschränkte Anzeige­pflicht bei Verdacht auf Missbrauch von Minderjährigen

8. Punkt: Bericht über den Antrag 1709/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung der Verjährungsfristen von sexuellen Übergriffen auf Minderjährige

9. Punkt: Bericht über den Antrag 1710/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend BZÖ-Kinderschutzpaket im Rahmen der BZÖ-Offensive: Mehr Kinderschutz jetzt!

10. Punkt: Bericht über den Antrag 1711/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Abhaltung eines Kinderschutzgipfels mit dem Ziel der Erarbeitung eines „Nationalen Aktionsplanes für mehr Kinderschutz“


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 2

11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammen­arbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2011)

12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert wird

13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird

14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Vereinsgesetz 2002 und das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz geändert werden (Vereinsgesetz-Novelle 2011 – VerGNov 2011)

15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungs­gesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschafts­gesetz 2011, das Reichshaftpflichtgesetz und das Rohrleitungsgesetz geändert werden

16. Punkt: Bericht über den Antrag 1760/A der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit von Behörden im Verbraucherschutz (Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz – VBKG) geändert wird

17. Punkt: Bericht über den Antrag 1740/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Johannes Schmuckenschlager, Dr. Andreas Karlsböck, Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inverkehrbringen und Neuklassifizierung von nicht handels­üblichen Laserpointern

18. Punkt: Bericht über den Antrag 1402/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schwermetallgrenzwerte für Schmuck – insbesondere für Blei und Cadmium

19. Punkt: Bericht über den Antrag 1505/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tätowierfarben und Tätowier­mittel

20. Punkt: Bericht über den Antrag 739/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsatz von RFID Chips

21. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden

22. Punkt: Bericht über den Antrag 1747/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Abschaffung des Weiterbildungsgeldes bei Freistel­lung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes zur Missbrauchsvermeidung

23. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Berufs­ausbildungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden

24. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungs­ge­setz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterent­schä­digungsge­setz 1957 geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2011 – SRÄG 2011)

25. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird

26. Punkt: Bericht über den Antrag 1477/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozial­versicherungsgesetz, BGBI. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2010, geändert wird


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27. Punkt: Bericht über den Antrag 1741/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Pensionsanpassung nach dem Pensionistenpreisindex

28. Punkt: Bericht über den Antrag 1637/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Definition und Aufnahme von psychischen und psychosomatischen Erkrankungen in die Liste der Berufskrankheiten

29. Punkt: Bericht über den Antrag 1638/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Anzahl der ArbeitsinspektorInnen sowie Aufstockung des Budgets der Arbeitsinspektorate

30. Punkt: Bericht über den Antrag 480/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer arbeitsbedingter Risiken in der Prävention und bei der Anerkennung von Berufs­krankheiten

31. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird

32. Punkt: Bundesgesetz über die Genehmigung von Weltraumaktivitäten und die Einrichtung eines Weltraumregisters (Weltraumgesetz)

33. Punkt: Bericht über den Antrag 1665/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend besseren Schutz der Opfer von Menschenhandel und effizientere Verfolgung von Menschenhändlern

34. Punkt: Bericht über den Antrag 1666/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Studie zum Verhältnis zwischen der Polizei und Angehörigen von ethnischen/sprachlichen/religiösen Minderheiten in Österreich

35. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird

36. Punkt: Bericht über den Antrag 1399/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anlaufstelle für CFS-PatientInnen in Österreich

37. Punkt: Bericht über den Antrag 1557/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Präimplantationsdiagnostik (PID)

38. Punkt: Bericht über den Antrag 779/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstützungsfonds für Contergan-Geschädigte

39. Punkt: Bericht über den Antrag 668/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffnung der Ausschlussfrist und Einrichtung eines Unterstützungsfonds für österreichische Contergangeschädigte

40. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Zahnärztegesetz, das Zahnärztekammer­gesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz und das Berufsausbildungsgesetz geändert werden (Zahnärztliche Assistenz-Gesetz)

41. Punkt: Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammen­hang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz, NPSG)

42. Punkt: Bericht über den Antrag 624/A(E) der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend GHB/GBL

43. Punkt: Bericht über den Antrag 1472/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von „Lava red“ und „Monkey go bananas“, der Nachfolgeprodukte von „Spice“ im Suchtmittelgesetz


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44. Punkt: Bericht über den Antrag 1721/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnung suchterzeugender Medikamente auf der Verpackung

45. Punkt: Bericht über die Anträge 505/A(E) der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Fritz Grillitsch, Harald Jannach, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der österreichischen Gentechnik-Anbauverbote und

481/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der österreichischen Gentechnik-Anbauverbote

46. Punkt: Bericht über den Antrag 1034/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend nationales Anbauverbot für die Gentechnik-Kartoffel „Amflora“ von BASF

47. Punkt: Bericht über den Antrag 1065/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Amflora sowie drei neu zugelassener Genmaissorten

48. Punkt: Bericht über den Antrag 1285/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolf­gang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorschlag der EU-Kommission, den Mitgliedstaaten Möglichkeiten einzuräumen, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen

49. Punkt: Bericht über den Antrag 1436/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wol­fgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nulltoleranz für nicht zugelas­sene gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in Futtermitteln

50. Punkt: Bericht des Rechnungshofes über Reihe Bund 2011/6

*****

Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 36

Ordnungsrufe ..................................................................................  59, 59, 114, 146, 196

Geschäftsbehandlung

Einwendungen der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen gegen die Tagesordnung gemäß § 50 der Geschäftsordnung ....................................................... 35

Durchführung einer Debatte gemäß § 50 Abs. 1 der Geschäftsordnung ...................... 60

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 60

Dr. Josef Cap ................................................................................................................ 62

Mag. Judith Schwentner .............................................................................................. 63

Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................. ..... 64

Stefan Petzner ......................................................................................................... ..... 65

Mag. Gisela Wurm ................................................................................................... ..... 67

Mag. Heidemarie Unterreiner ................................................................................ ..... 68

Claudia Durchschlag .............................................................................................. ..... 69

Mag. Daniela Musiol ................................................................................................ ..... 70


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Herbert Scheibner .................................................................................................. ..... 72

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ..... 73

Dr. Harald Walser .................................................................................................... ..... 75

Gerald Grosz ........................................................................................................... ..... 76

Einwendungen finden keine Mehrheit ............................................................................ 78

Ersuchen des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer auf Erteilung eines Ordnungs­rufes                    67

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeant­wortung 9289/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................ 80

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung ...... 142

Redner/Rednerinnen:

Stefan Petzner ............................................................................................................ 143

Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ............................................. ... 146

Hermann Lipitsch ................................................................................................... ... 148

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 149

Dr. Martin Strutz ..................................................................................................... ... 150

Mag. Werner Kogler ................................................................................................ ... 152

Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ... 153

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 80

Antrag des Abgeordneten Wolfgang Zanger, den Bericht des Rechnungshofes über Reihe Bund 2011/6 (III-257/1566 d.B.) an den Rechnungshofausschuss rückzuverweisen – Ablehnung  289, 289

Aktuelle Stunde (35.)

Thema: „Her mit den Millionen, her mit dem Zaster, her mit der Marie: Millionenerben und Superreiche besteuern!“ ............................................................................................. 36

Redner/Rednerinnen:

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ..... 36

Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................... 39

Dr. Christoph Matznetter ............................................................................................. 42

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................. ..... 44

Bernhard Themessl ................................................................................................ ..... 46

Mag. Werner Kogler ................................................................................................ ..... 47

Josef Bucher ........................................................................................................... ..... 49

Dr. Günther Kräuter ............................................................................................... ..... 50

Gabriele Tamandl .................................................................................................... ..... 52

Elmar Podgorschek ................................................................................................ ..... 54

Karl Öllinger ............................................................................................................ ..... 55

Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ..... 56

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ..... 58

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 36

Ausschüsse

Zuweisungen .........................................................................................................  78, 255


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 6

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1505 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (Strafgesetzno­velle 2011) (1526 d.B.) ......................... 80

2. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 89/A der Abge­ordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974, BGBl. 60, über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 56/2006, geändert wird (1527 d.B.) .......................................................................... 80

3. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 272/A(E) der Abge­ordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend härtere Strafen zum Schutz Minderjähriger (1528 d.B.) ............................................................................................................................... 81

4. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 273/A(E) der Abge­ordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die längst überfällige Ausweitung des Schutzes Minderjähriger (1529 d.B.) ...................................................................................................................... 81

5. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 542/A(E) der Abge­ordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend restriktivere Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie (1530 d.B.) ..................................................................................... 81

6. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1054/A(E) der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Anhebung der Strafrahmen bei Sexualdelikten (1531 d.B.)      ............................................................................................................................... 81

7. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1366/A(E) der Abge­ordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende und uneingeschränkte Anzeigepflicht bei Verdacht auf Missbrauch von Minder­jährigen (1532 d.B.) .................................................................. 81

8. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1709/A(E) der Abge­ordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung der Verjährungsfristen von sexuellen Übergriffen auf Minderjährige (1533 d.B.) ............................................................................................... 81

9. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1710/A(E) der Abge­ordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend BZÖ-Kinder­schutzpaket im Rahmen der BZÖ-Offensive: Mehr Kinderschutz jetzt! (1534 d.B.) ....................................................................................... 81

10. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1711/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung eines Kinderschutzgipfels mit dem Ziel der Erarbeitung eines „Nationalen Aktionsplanes für mehr Kinderschutz“ (1535 d.B.) ..................................... 81

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache ...................................................................................... 82, 112

Mag. Heribert Donnerbauer ................................................................................... ..... 84

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ..... 86

Dr. Johannes Jarolim ..........................................................................................  88, 111

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 89

Bundesministerin Mag. Dr. Beatrix Karl .................................................................... 92

Anna Franz .................................................................................................................... 94

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ..... 95


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 7

Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher ............................................................................... ..... 96

Mag. Daniela Musiol ..................................................................................................... 97

Anna Höllerer ................................................................................................................ 98

Herbert Scheibner .................................................................................................. ..... 99

Hannes Fazekas ......................................................................................................... 100

Christian Lausch ........................................................................................................ 101

Otto Pendl ..........................................................................................................  102, 110

Tanja Windbüchler-Souschill .................................................................................... 103

Mag. Ewald Stadler ...........................................................................................  104, 113

Mag. Albert Steinhauser (tatsächliche Berichtigung) ................................................ 107

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ........................................................................ 108

Dr. Walter Rosenkranz .............................................................................................. 109

Mag. Ewald Stadler (tatsächliche Berichtigung) ........................................................ 111

Dr. Walter Rosenkranz (tatsächliche Berichtigung) .................................................. 111

Annahme des Gesetzentwurfes in 1526 d.B. ............................................................... 115

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1526 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Evaluierung „Auswirkungen der Änderung der Strafdro­hungen bei Gewalt oder gefährlicher Drohung gegen Unmündige“ (E 208) ..................................................................................................... 115

Kenntnisnahme der neun Ausschussberichte 1527, 1528, 1529, 1530, 1531, 1532, 1533, 1534 und 1535 d.B. ............................................................................................................................. 115

Gemeinsame Beratung über

11. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1523 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2011) (1536 d.B.) .................................................................................................................... 116

12. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1525 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert wird (1539 d.B.) ................................ 116

13. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1504 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird (1540 d.B.) ........................................ 117

Redner/Rednerinnen:

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 117

Franz Glaser ............................................................................................................ ... 118

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 119

Mag. Johann Maier .................................................................................................. ... 120

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 122

Bundesministerin Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................. ... 124

Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 127

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Heribert Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend EU-Justizzusammen­arbeits­gesetz – Annahme (E 209)  121, 127

Annahme der drei Gesetzentwürfe in 1536, 1539 und 1540 d.B. ................................ 127

14. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1503 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Vereinsgesetz 2002 und das Bundes-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 8

Stiftungs- und Fondsgesetz geändert werden (Vereinsgesetz-Novelle 2011 – VerGNov 2011) (1537 d.B.) ................................................................ 128

Redner/Rednerinnen:

Mag. Heribert Donnerbauer ................................................................................... ... 128

Elisabeth Hakel ....................................................................................................... ... 129

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 130

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 130

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 131

Bundesministerin Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................. ... 131

Peter Haubner ......................................................................................................... ... 132

Erwin Hornek .......................................................................................................... ... 133

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 134

15. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1524 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschafts­ge­setz 2011, das Reichshaftpflichtgesetz und das Rohrleitungsgesetz geändert werden (1538 d.B.) ................................................................................................................ ... 134

Redner/Rednerinnen:

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 134

Mag. Bernd Schönegger ........................................................................................ ... 135

Bundesministerin Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................. ... 135

Annahme des Gesetzentwurfes ............................................................................... ... 136

16. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den An­trag 1760/A der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit von Behörden im Verbraucherschutz (Verbraucher­behörden-Kooperationsgesetz – VBKG) geändert wird (1574 d.B.) ............................................ 136

Redner/Rednerinnen:

Mag. Johann Maier .................................................................................................. ... 136

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 137

Josef Jury ................................................................................................................ ... 138

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 138

Johann Höfinger ..................................................................................................... ... 139

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 139

17. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1740/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Johannes Schmucken­schlager, Dr. Andreas Karlsböck, Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inverkehrbringen und Neuklassifizierung von nicht handelsüblichen Laserpointern (1575 d.B.) .................................................................................................................... 140

Redner/Rednerinnen:

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 140

Johann Rädler ......................................................................................................... ... 141

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 141

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 142

Stefan Markowitz ........................................................................................................ 155

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1575 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Inverkehrbringen und Neuklassifizierung von nicht han­delsüblichen Laserpointern (E 210)                         156


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 9

Gemeinsame Beratung über

18. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1402/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schwermetallgrenzwerte für Schmuck – insbesondere für Blei und Cadmium (1576 d.B.) ..................................... 156

19. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1505/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tätowierfarben und Tätowiermittel (1577 d.B.) ............................................................................................ 157

20. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den An­trag 739/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsatz von RFID Chips (1578 d.B.)              ............................................................................................................................. 157

Redner/Rednerinnen:

Bernhard Vock ............................................................................................................ 157

Mag. Ruth Becher ....................................................................................................... 158

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 159

Michael Praßl ........................................................................................................... ... 159

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 160

Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ... 162

Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ... 162

Hermann Lipitsch ................................................................................................... ... 163

Entschließungsantrag der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deaktivierung RFID-Chip – Ablehnung ...............................................................  161, 164

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1576 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Schwermetallgrenzwerte für Schmuck – insbesondere für Blei und Cadmium (E 211)                  164

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1577 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Tätowierfarben und Tätowiermittel (E 212) .................................................................. 164

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1578 d. B. ................................................... 164

Gemeinsame Beratung über

21. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Re­gie­rungs­vorlage (1467 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-An­pas­sungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (1551 d.B.) ........................................................................................ 164

22. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1747/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Abschaffung des Weiterbildungsgeldes bei Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes zur Missbrauchsvermeidung (1552 d.B.) ............. 165

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 165

Franz Riepl .............................................................................................................. ... 166

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 166

August Wöginger .................................................................................................... ... 167

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 168

Bundesminister Rudolf Hundstorfer .................................................................... ... 169

Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 171

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 171


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 10

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Attraktivierung der Bildungskarenz für Niedriglohnbezie­herIn­nen – Ablehnung .  173, 174

Annahme des Gesetzentwurfes in 1551 d.B. ............................................................... 173

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1552 d.B. .................................................... 174

23. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungsvorlage (1498 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirt­schaft­liche Berufsausbildungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (1553 d.B.) ................................................ 174

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 174

Mag. Christine Lapp ............................................................................................... ... 175

Jakob Auer .............................................................................................................. ... 176

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ....................................................................... ... 177

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 178

Johann Höfinger ..................................................................................................... ... 179

Annahme des Gesetzentwurfes ............................................................................... ... 180

Gemeinsame Beratung über

24. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungsvorlage (1512 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialver­siche­rungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Sozialversicherungs-Ergänzungs­gesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservice­gesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2011 – SRÄG 2011) (1554 d.B.) .............................................................................................. 180

25. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (1555 d.B.)                             180

26. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1477/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungs­gesetz, BGBI. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2010, geändert wird (1556 d.B.) ...................................................................... 180

27. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1741/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Einführung einer Pensionsanpassung nach dem Pensionisten­preisindex (1557 d.B.) .............................................................................. 180

Redner/Rednerinnen:

Werner Neubauer .................................................................................................... ... 180

Renate Csörgits ...................................................................................................... ... 182

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 183

August Wöginger .................................................................................................... ... 187

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 189

Bundesminister Rudolf Hundstorfer .................................................................... ... 190

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ... 192

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 192


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 11

Karl Donabauer ....................................................................................................... ... 194

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 196

Oswald Klikovits ........................................................................................................ 198

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1554 und 1555 d.B. ..................................... 198

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1554 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Überführung der Architekten und Ingenieurkonsulenten in das FSVG (E 213) .......... 199

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1556 und 1557 d.B. ........................... 200

Gemeinsame Beratung über

28. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1637/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Definition und Aufnahme von psychischen und psycho­somatischen Erkrankungen in die Liste der Berufskrankheiten (1558 d.B.) .... 200

29. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1638/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Anzahl der ArbeitsinspektorInnen sowie Aufstockung des Budgets der Arbeitsinspektorate (1559 d.B.) ......................... 200

30. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 480/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer arbeitsbeding­ter Risiken in der Prävention und bei der Anerkennung von Berufskrankheiten (1560 d.B.)             ............................................................................................................................. 200

Redner/Rednerinnen:

Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ... 200

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 202

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 203

Ridi Maria Steibl ......................................................................................................... 204

Sigisbert Dolinschek .................................................................................................. 204

Bundesminister Rudolf Hundstorfer .................................................................... ... 205

Franz Eßl .................................................................................................................. ... 206

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 206

Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 1558, 1559 und 1560 d.B. ..................... 207

31. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1506 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird (1584 d.B.) ........................................ 207

Redner/Rednerinnen:

Dr. Gabriela Moser .................................................................................................. ... 208

Anton Heinzl ............................................................................................................ ... 209

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 210

Dr. Martin Bartenstein ............................................................................................ ... 211

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ... 212

Wilhelm Haberzettl ................................................................................................. ... 213

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 214

Bundesministerin Doris Bures ............................................................................. ... 215

Mag. Rosa Lohfeyer ................................................................................................... 217

Johann Singer ............................................................................................................ 218

Mag. Josef Auer ...................................................................................................... ... 218


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 12

Johann Hell .............................................................................................................. ... 219

Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 220

Erich Tadler ............................................................................................................. ... 221

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 222

32. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über die Regierungsvorlage (1466 d.B.): Bundesgesetz über die Genehmigung von Weltraumaktivitäten und die Einrichtung eines Weltraumregisters (Weltraum­gesetz) (1585 d.B.) ........................................................ 222

Redner/Rednerinnen:

Ing. Kurt Gartlehner ............................................................................................... ... 222

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 222

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ... 223

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 223

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 224

Bundesministerin Doris Bures ............................................................................. ... 224

Elmar Mayer ............................................................................................................. ... 226

Mag. Bernd Schönegger ........................................................................................ ... 227

Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ... 227

Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................ ... 228

Elisabeth Hakel ....................................................................................................... ... 228

Thomas Einwallner ................................................................................................. ... 229

Hermann Gahr ......................................................................................................... ... 230

Annahme des Gesetzentwurfes ............................................................................... ... 230

33. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den An­trag 1665/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend besseren Schutz der Opfer von Menschenhandel und effizientere Verfolgung von Menschenhändlern (1424 d.B.) ....................................... 231

Redner/Rednerinnen:

Mag. Alev Korun ......................................................................................................... 231

Rudolf Plessl ............................................................................................................... 232

Franz Eßl .................................................................................................................. ... 233

Josef A. Riemer ....................................................................................................... ... 233

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 234

Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher ............................................................................... ... 235

Andrea Gessl-Ranftl ............................................................................................... ... 236

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1424 d.B. .................................................... 237

34. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den An­trag 1666/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Studie zum Verhältnis zwischen der Polizei und Angehörigen von ethnischen/sprachlichen/religiösen Minderheiten in Österreich (1425 d.B.)                     237

Redner/Rednerinnen:

Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ... 237

Franz Glaser ............................................................................................................ ... 237

Christian Lausch ..................................................................................................... ... 238

Mag. Alev Korun ..................................................................................................... ... 239

Bundesministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner ........................................................ 240

Harry Rudolf Buchmayr ............................................................................................ 241

Petra Bayr ................................................................................................................... 242


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 13

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1425 d.B. beigedruckten Ents­chließung betreffend Studie zum Verhältnis zwischen der Polizei und Angehörigen von ethnischen/sprachlichen/religiösen Minderheiten in Österreich  (E 214) ....................................................................................................... 242

Gemeinsame Beratung über

35. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1519 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird (1587 d.B.)                       242

36. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1399/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anlaufstelle für CFS-PatientInnen in Österreich (1588 d.B.)         ............................................................................................................................. 242

37. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1557/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prä­implantationsdiagnostik (PID) (1589 d.B.)               243

38. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 779/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unter­stützungsfonds für Contergan-Geschädigte (1590 d.B.)      ............................................................................................................................. 243

39. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 668/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffnung der Ausschlussfrist und Einrichtung eines Unterstützungsfonds für österreichi­sche Contergangeschädigte (1591 d.B.) ............. 243

Redner/Rednerinnen:

Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ... 243

Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................ ... 244

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 245

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 247

Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ... 248

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé ..................................... ... 248

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 249

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 250

Claudia Durchschlag .............................................................................................. ... 251

Stefan Markowitz .................................................................................................... ... 252

Karl Donabauer ....................................................................................................... ... 253

Dr. Franz-Joseph Huainigg ................................................................................... ... 254

Annahme des Gesetzentwurfes in 1587 d.B. ............................................................... 255

Kenntnisnahme der vier Ausschussberichte 1588, 1589, 1590 und 1591 d.B. ........... 255

Zuweisung des Antrages 1557/A(E) an den Justizausschuss ..................................... 255

40. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1499 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Zahnärztegesetz, das Zahnärztekam­mergesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Bildungsdokumen­ta­tions­gesetz und das Berufsausbildungsgesetz geändert werden (Zahnärztliche Assistenz-Gesetz) (1592 d.B.) ...................................................................................................... 255

Redner/Rednerinnen:

Johann Hechtl ......................................................................................................... ... 256

Oswald Klikovits ..................................................................................................... ... 256

Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ... 257

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 258


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 14

Kurt List ................................................................................................................... ... 259

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ................................................................ ... 259

Annahme des Gesetzentwurfes ............................................................................... ... 260

Gemeinsame Beratung über

41. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1518 d.B.): Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusam­menhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substan­zen-Gesetz, NPSG) (1593 d.B.) .............................................. 260

Berichterstatter: Mag. Johann Maier .......................................................................... 261

42. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 624/A(E) der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend GHB/GBL (1594 d.B.) .................... 260

43. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1472/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von „Lava red“ und „Monkey go bananas“, der Nachfolgeprodukte von „Spice“ im Suchtmittelgesetz (1595 d.B.) ............................. 260

44. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1721/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnung suchterzeugender Medikamente auf der Verpackung (1596 d.B.) ............................................................................................... 261

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 261

Wilhelm Haberzettl ................................................................................................. ... 262

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 262

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 263

Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ... 263

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ................................................................ ... 264

Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ... 264

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 265

Annahme des Gesetzentwurfes in 1593 d.B. ............................................................... 265

Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 1594, 1595 und 1596 d.B. ..................... 266

Gemeinsame Beratung über

45. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Anträge 505/A(E) der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Fritz Grillitsch, Harald Jannach, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der österreichischen Gentechnik-Anbauverbote und

481/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der österreichischen Gentechnik-Anbauverbote (1597 d.B.) ................ 266

46. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1034/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend nationales Anbauverbot für die Gentechnik-Kartoffel „Amflora“ von BASF (1598 d.B.) ............................................................... ... 266


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 15

47. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1065/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Amflora sowie drei neu zugelassener Genmaissorten (1599 d.B.) .......................................................................................... 266

48. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1285/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorschlag der EU-Kommission, den Mitgliedstaaten Möglichkeiten einzuräumen, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen (1600 d.B.) .................. 266

49. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1436/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nulltoleranz für nicht zugelassene gentechnisch veränderte O­men (GVO) in Futtermitteln (1601 d.B.) ................................................. 267

Redner/Rednerinnen:

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 267

Mag. Johann Maier .................................................................................................. ... 267

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ....................................................................... ... 268

Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 270

Gerhard Huber ........................................................................................................ ... 271

Peter Mayer .............................................................................................................. ... 272

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1597 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Beibehaltung der österreichischen Gentechnik-Anbau­verbote (E 215) ...................... 273

Kenntnisnahme der vier Ausschussberichte 1598, 1599, 1600 und 1601 d.B. ........... 273

50. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes über Reihe Bund 2011/6 (III-257/1566 d.B.) ................................................................................... 273

Redner/Rednerinnen:

Mag. Christine Lapp ................................................................................................... 273

Hermann Gahr ............................................................................................................ 274

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 275

Mag. Daniela Musiol ................................................................................................... 277

Martina Schenk ........................................................................................................... 279

Rosemarie Schönpass ........................................................................................... ... 280

Erwin Hornek .......................................................................................................... ... 281

Mag. Roman Haider ................................................................................................ ... 281

Stefan Prähauser .................................................................................................... ... 282

Anna Franz .............................................................................................................. ... 283

Carmen Gartelgruber ............................................................................................. ... 283

Mag. Werner Kogler ................................................................................................ ... 284

Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................... 286

Gerald Grosz .............................................................................................................. 288

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Wolfgang Zanger, Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung der Wetterdienste – Ablehnung  278, 289

Kenntnisnahme des Berichtes III-257 d.B. ................................................................... 289

Eingebracht wurden

Petitionen ...................................................................................................................... 78


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 16

Petition betreffend „Wo bleibt der Menschenschutz beim Arbeiten mit Mutter­sauen?“ (Ordnungsnummer 131) (überreicht von der Abgeordneten Anna Höllerer)

Petition betreffend „Einzigartiges architektonisches Kulturgut rund um das Otto Wagner Spital erhalten“ (Ordnungsnummer 132) (überreicht von den Abgeord­neten Gabriele Tamandl und Mag. Wolfgang Gerstl)

Petition betreffend „Nominierung der Isel als Natura-2000-Schutzgebiet“ (Ord­nungs­nummer 133) (überreicht vom Abgeordneten Gerhard Huber)

Petition betreffend „Änderung der Begutachtungsvorlage des Bundesgesetzes zur Förderung von Freiwilligen Engagement Freiwilligengesetz (FWG)“ (Ord­nungsnummer 134) (überreicht vom Abgeordneten Gerald Grosz)

Petition betreffend „Notwendigkeit einer Neuregelung etwaiger Sanktionen bei nachhaltigem und unentschuldigtem Fernbleiben von der Schule“ (Ordnungs­nummer 135) (überreicht vom Abgeordneten Gerald Grosz)

Bürgerinitiative ............................................................................................................. 79

Bürgerinitiative betreffend „Schrottverwertungsanlage im Siedlungsgebiet“ (Ord­nungsnummer 34)

Regierungsvorlagen .................................................................................................... 79

1567: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze in den Grenz­abschnitten X und XI sowie über Änderungen des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze vom 21. Dezember 1973 in der Fassung des Vertrages vom 26. Oktober 2001

1568: Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 1. Oktober 1997 in Ljubljana unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 26. September 2006 in Ljubljana unterzeichneten Protokolls

Berichte ......................................................................................................................... 79

III-278: Bericht, Reihe Bund 2011/11; Rechnungshof

III-279: 2. Österreichischer Männerbericht; BM f. Arbeit, Soziales und Konsumen­tenschutz

III-281: Bericht über den Vollzug und die Wirkungen der Kurzarbeit seit 2009 aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 18. Mai 2011, E 166-NR/XXIV. GP; BM f. Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

III-282: Bericht betreffend Prüfung einer Verkürzung des Entzuges einer Lenk­berechtigung aufgrund der freiwilligen Ableistung von sozialen Diensten oder anderer Maßnahmen (Entschließung des Nationalrates vom 30. November 2010, E 135-NR/XXIV. GP); BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

III-283: Bericht betreffend Stand und Entwicklungsmöglichkeiten des Systems der Qualitätssicherung bei Masseverwaltern aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 21. April 2010, E 89-NR/XXIV. GP; BM f. Justiz


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 17

Anträge der Abgeordneten

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung des Hauptschul­lehrplans und ausschließliche Verwendung des AHS-Unterstufenlehrplanes an Neuen Mittelschulen (1762/A)(E)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung der österreichi­schen Gebärdensprache als Unterrichtssprache für gehörlose SchülerInnen (1763/A)(E)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend geplantes menschenrechts­widriges Anti-Terrorgesetz in Saudi-Arabien (1764/A)(E)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend blutigen Abbau von Konflikt­mineralien im Kongo (1765/A)(E)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Hinrichtungen in Saudi-Arabien (1766/A)(E)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ende der Diskriminierung gehörloser LehrerInnen (1767/A)(E)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Sonder­schulen (1768/A)(E)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen prekäre Leiharbeit (1769/A)(E)

Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende Obduk­tionen bei Todesfällen mit Verdacht auf Suchtgiftbeteiligung (1770/A)(E)

Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufnahme des Themas Suchtbehandlung in die Studienpläne des Medizinstudiums (1771/A)(E)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Einbettung der Kinder­hospiz­bewegung in das österreichische Gesundheitssystem (1772/A)(E)

Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Aufhebung- und Rehabilitierung (Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetz 2011) (1773/A)

Dietmar Keck, Ing. Peter Westenthaler, Franz Eßl, Bernhard Vock, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Massentötungen von Hunden in der Ukraine (1774/A)(E)

Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend österreichweit einheitliche Abgeltung der ärztlichen Leistungen im Rahmen von Substitutionsbehandlungen (1775/A)(E)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mittel für die Fortbildung der Familienrichter im Zusammenhang mit Obsorgestreitigkeiten (1776/A)(E)

Mathias Venier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vollausbau des Perjen-Straßen­tunnels (1777/A)(E)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sonderfinanzierung von Auslandseinsätzen gemäß § 1 Z 1 lit. a und b KSE-BVG (1778/A)(E)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 18

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über mineralische Rohstoffe, über die Änderung des Arbeitneh­merInnenschutzgesetzes und des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 (Mineralrohstoffge­setz – MinroG), BGBl. I Nr. 38/1999, geändert wird (1779/A)

Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert, ein Bundesgesetz über die Durchführung von Europäischen Bürgerinitiativen (Euro­päische-Bürgerinitiative-Gesetz – EBIG) erlassen und das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, das Bundesministeriengesetz 1986, das Strafgesetzbuch, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahl­ge­setz 1971, die Europawahlordnung, das Volksbegehrengesetz 1973, das Volksabstim­mungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, das Wählerevidenzgesetz 1973 und das Europa-Wählerevidenzgesetz geändert werden (EBIG-Einführungsgesetz) (1780/A)

Zurückgezogen wurde der Antrag der Abgeordneten

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten [(1743/A)(E)] [(Zu 1743/A)(E)]

Zurückgezogen wurden die Verlangen auf erste Lesung binnen drei Monaten über die Anträge der Abgeordneten

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Vertragsbedienstetengesetz (VBG), in der Fassung des BGBl. I Nr. 90/2006, geändert wird (1663/A) (Zu 1663/A)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG), in der Fassung des BGBl. I Nr. 7/2011, geändert wird (1664/A) (Zu 1664/A)

Anfragen der Abgeordneten

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Personalentwicklung in der Verwaltung der österreichischen Landwirtschaft im Ministerium, in den Landwirt­schaftskammern, der AMA und dem Landwirtschaftsministerium (mit)finanzierten Organisationen und Verbänden (9960/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Alpini-Treffen in Bozen (9961/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Alpini-Treffen in Bozen (9962/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Alpini-Treffen in Bozen (9963/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend zugekauftes Personal und Beraterverträge im Justizressort (9964/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Belagszahlen in den Justizanstalten (9965/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Nutzung der Ressourcen des Heeresspitals durch die Justiz (9966/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 19

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Integrationsbotschafter (9967/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Internetauftritt Zusammen Österreich (9968/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend mögliche Ungereimtheiten in der Anfragebeantwortung 8523/AB (9969/J)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend die Unterstützung von Beratungseinrichtungen und innovativen Frauenprojekten (9970/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Förderung des Freilichtmuseums Stübing (9971/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Justiz betreffend Überprüfung der Frau Mag. (FH) Wendelberger als Winkel­schreiber (9972/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Problemjurist Pleischl (9973/J)

Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Disziplinaranzeige gegen den Leiter des Bundesamtes für Verfassungs­schutz und Terrorismusbekämpfung Dr. Peter Gridling“ (9974/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Aufzugskartell – Illegale Preisabsprachen – Schadens­ersatz?“ (9975/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend „Aufzugskartell – Illegale Preisabsprachen – Schadensersatz?“ (9976/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Schulmilchaktion in Öster­reich 2010 (II)“ (9977/J)

Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend österreichische Aktivitäten zur weltweiten Eindämmung von Klein- und Leichtwaffen (9978/J)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend drohenden ÄrztInnenmangel in Oberösterreich (9979/J)

Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend task-force Telekom/A1 (9980/J)

Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Koordinierungsstelle gegen Gewalt (9981/J)

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Enteignung der Tiroler Grundbesitzer als Mitglieder von Agrargemeinschaften („Urbarialgemeinden“) (9982/J)

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Enteignung der Tiroler Stammliegenschaftsbesitzer (9983/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 20

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Dienstreisen der Bundesregierung 2011, die Verwendung von Business und Private Jets durch Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre (9984/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend die Dienstreisen der Bundesregierung 2011, die Ver­wendung von Business und Private Jets durch Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre (9985/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Dienstreisen der Bundesregierung 2011, die Verwendung von Business und Private Jets durch Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre (9986/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Dienstreisen der Bundesregierung 2011, die Verwendung von Business und Private Jets durch Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre (9987/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend die Dienstreisen der Bundesregierung 2011, die Verwendung von Business und Private Jets durch Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre (9988/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Dienstreisen der Bundesregierung 2011, die Verwendung von Business und Private Jets durch Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre (9989/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Dienstreisen der Bundesregierung 2011, die Verwendung von Business und Private Jets durch Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre (9990/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Dienstreisen der Bundesregierung 2011, die Verwendung von Business und Private Jets durch Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre (9991/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend die Dienstreisen der Bundesregierung 2011, die Verwen­dung von Business und Private Jets durch Mitglieder der Bundesregierung und Staats­sekretäre (9992/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Dienstreisen der Bundes­regierung 2011, die Verwendung von Business und Private Jets durch Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre (9993/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Dienstreisen der Bundesregierung 2011, die Verwendung von Business und Private Jets durch Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre (9994/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Dienstreisen der Bundesregierung 2011, die Verwendung von Business und Private Jets durch Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre (9995/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Dienstreisen der Bundesregierung 2011, die Verwendung


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 21

von Business und Private Jets durch Mitglieder der Bundesregierung und Staats­sekretäre (9996/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend die Dienstreisen der Bundesregierung 2011, die Verwendung von Business und Private Jets durch Mitglieder der Bundesregierung und Staats­sekretäre (9997/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Uran im Mineralwasser (9998/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Lärmproblem bei der Anschlussstelle der A 23 an den Landstraßer Gürtel (9999/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Uran im Trinkwasser (10000/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Uran in Boden durch Phosphatdüngung (10001/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Anschlussstelle der A 23 an den Landstraßer Gürtel (10002/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Lärmproblem beim Autobahn­beginn A 4 auf der Erdberger Lände/Wien 3 (10003/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Autobahnbeginn A 4 auf der Erdberger Lände in Wien 3 (10004/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend desaströsen Zustand in der Jugendherberge „Europahaus“ (10005/J)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend blinde RichterInnen in Österreich (10006/J)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend untätige Polizei während einer strafrechtlich relevanten Handlung (10007/J)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend radikalislamische Tätigkeit und Einrichtungen in Österreich (10008/J)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend radikalislamische Tätigkeit und Einrichtungen in Österreich (10009/J)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend radikalislamische Tätigkeit und Einrichtungen in Österreich (10010/J)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend konstruierte Falschbehauptungen gegen einen Heeresbeamten (10011/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 22

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend konstruierte Falschbehauptungen gegen einen Heeres­beamten (10012/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Kriminalfall „Christine Kysucky“ (10013/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen an SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (10014/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen an SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (10015/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen an SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (10016/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen an SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (10017/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betref­fend Förderungen an Vorfeldorganisationen an SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (10018/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen an SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (10019/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen an SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (10020/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen an SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (10021/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen an SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (10022/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderungen an Vorfeldorga­nisationen an SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regie­rungsparteien (10023/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen an SPÖ und ÖVP bezie­hungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (10024/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen an SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (10025/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 23

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen an SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (10026/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen an SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (10027/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend soge­nannte Weisungen an die Beamtenschaft durch Regierungsmitglieder selbst oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (10028/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend sogenannte Weisungen an die Beamtenschaft durch Regierungsmitglieder selbst oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (10029/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend sogenannte Weisungen an die Beamten­schaft durch Regierungsmitglieder selbst oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (10030/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend sogenannte Weisungen an die Beamtenschaft durch Regierungsmitglieder selbst oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (10031/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend sogenannte Weisungen an die Beamtenschaft durch Regierungsmitglieder selbst oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (10032/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend sogenannte Weisungen an die Beamtenschaft durch Regierungsmitglieder selbst oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (10033/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend sogenannte Weisungen an die Beamtenschaft durch Regierungsmitglieder selbst oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (10034/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend sogenannte Weisungen an die Beamtenschaft durch Regierungsmitglieder selbst oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (10035/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidi­gung und Sport betreffend sogenannte Weisungen an die Beamtenschaft durch Regierungsmitglieder selbst oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (10036/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend sogenannte Weisungen an die Beamtenschaft durch Regierungsmitglieder selbst oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (10037/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend sogenannte Weisungen an die Beamtenschaft durch Regie­rungsmitglieder selbst oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (10038/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend sogenannte Weisungen an die Beamtenschaft


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 24

durch Regierungsmitglieder selbst oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (10039/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend sogenannte Weisungen an die Beamtenschaft durch Regie­rungsmitglieder selbst oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (10040/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend sogenannte Weisungen an die Beamtenschaft durch Regie­rungs­mitglieder selbst oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (10041/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend Umstrukturierungen im Bereich Kommunikation (Organi­sationseinheit Komm) (10042/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend amtliches Hunderegister in Niederösterreich (10043/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Zahlungen an Ratingagenturen durch die Republik (10044/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Hausapotheke in der Marktgemeinde Irdning (10045/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Gesundheit betreffend Verrechnungsfehler bei der NÖGKK (10046/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Vorfälle während des islamischen Opferfestes Kurban Bayrami (10047/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Vorfälle während des islamischen Opferfestes Kurban Bayrami (10048/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Gesundheitsgefahren im Sexspielzeug für Erwachsene“ (10049/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Gesundheitsgefahren im Sexspielzeug für Erwachsene“ (10050/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Freigänger in Österreich – Rückfälle im Jahr 2010“(10051/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Hilfe für den Neonazi D. durch die Behörden? (10052/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Anwendung der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugehörigkeit der von Land- und Forstwirten hergestellten Produkte zur land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion (Urprodukteverordnung) vom 24. November 2008, BGBl. Teil II Nummer 410 (10053/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 25

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in verschiedenen Einrichtungen (10054/J)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht in den Bundesländern (10055/J)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behin­derten­einstellungsgesetz in den Ministerien (10056/J)

Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Kraftwerksprojekte“ in der Steiermark (10057/J)

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Enteignung von zirka 18 000 Tirolerinnen und Tirolern wegen Wiederein­führung des geteilten Eigentums, wegen des Fehlens von Verjährungs- und Ersit­zungsregelungen sowie Einführung einer „societas leonina“ als public private partner­ship „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ im Sonderprivatrecht der ländlichen Boden­ordnung für Gemeinschaftsbesitz (10058/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Dr. Saskia Wallner, Lobbyistin bei Ketchum Publico (10059/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Schadenersatzklage der BAWAG gegen die Stadt Linz (10060/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Beste Tagesbetreuung an unseren Schulen“ – Inserat des BMUKK in „Österreich“ am 1. Dezember 2011 (10061/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Beste Tagesbetreuung an Schulen“ – Inserat des BMUKK in der „BezirksRundschau“ am 1. Dezember 2011 (10062/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Pestizid im Grundwasser­strom von Korneuburg (10063/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Gesundheitsgefährdungen im Tourismus (10064/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kindersicherung im Auto 2 (10065/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Kündigungsschutz für begünstigte Behinderte (10066/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Auflassung und Neuerrichtung von Autobahnparkplätzen (10067/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend: trotz Mordversuch keine Anklage (10068/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Kriminalfall „Christine Kysucky“ (10069/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 26

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Verkehrsüberwachung und Verkehrsübertretungen in der Wohnstraße Siglgasse in A-6250 Kundl (Tirol) (10070/J)

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend die Einsetzung einer CSI Hypo Tirol Bank AG (10071/J)

Michael Praßl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend unklare Zukunft der Kaserne in Feldbach (10072/J)

Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Erkenntnisse aus den Gutachten zum geplanten Projekt Reststoffdeponie im burgenländischen Neudorf (10073/J)

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Selbstbedienungsladen BIG (10074/J)

Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Atom­kraftwerk Krško (10075/J)

Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend verbale Entgleisung eines Villacher Polizeijuristen (10076/J)

Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend einen Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, der seit mehr als 14 Monaten im Ministerium liegt (10077/J)

Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend geplante Postamtsschließungen in der Bezirks­stadt Spittal/Drau (10078/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend „steuerliche Forschungsförderung“ (10079/J)

Zurückgezogen wurde die Anfrage der Abgeordneten

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend allfällige Förderungen des BMUKK für den Verlag „Gehlen und Schulz“ (9869/J) (Zu 9869/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (9175/AB zu 9318/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (9176/AB zu 9325/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9177/AB zu 9341/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen (9178/AB zu 9387/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 27

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (9179/AB zu 9286/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9180/AB zu 9314/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (9181/AB zu 9321/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (9182/AB zu 9326/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Oswald Klikovits, Kolleginnen und Kollegen (9183/AB zu 9289/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (9184/AB zu 9290/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9185/AB zu 9304/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9186/AB zu 9310/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9187/AB zu 9329/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (9188/AB zu 9337/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (9189/AB zu 9338/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9190/AB zu 9299/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (9191/AB zu 9293/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9192/AB zu 9301/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen (9193/AB zu 9320/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen (9194/AB zu 9291/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (9195/AB zu 9296/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9196/AB zu 9307/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9197/AB zu 9311/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 28

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (9198/AB zu 9330/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (9199/AB zu 9331/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen (9200/AB zu 9339/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (9201/AB zu 9292/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9202/AB zu 9303/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (9203/AB zu 9316/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (9204/AB zu 9317/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (9205/AB zu 9328/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (9206/AB zu 9335/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (9207/AB zu 9336/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (9208/AB zu 9288/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (9209/AB zu 9294/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (9210/AB zu 9295/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9211/AB zu 9297/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeord­neten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9212/AB zu 9298/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9213/AB zu 9313/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (9214/AB zu 9315/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (9215/AB zu 9332/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9216/AB zu 9333/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 29

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen (9217/AB zu 9343/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (9218/AB zu 9342/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9219/AB zu 9312/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen (9220/AB zu 9340/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider Kolleginnen und Kollegen (9221/AB zu 9322/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (9222/AB zu 9324/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (9223/AB zu 9327/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9224/AB zu 9302/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (9225/AB zu 9334/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühl­berghuber, Kolleginnen und Kollegen (9226/AB zu 9347/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühl­berghuber, Kolleginnen und Kollegen (9227/AB zu 9348/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (9228/AB zu 9345/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9229/AB zu 9344/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (9230/AB zu 9424/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9231/AB zu 9367/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (9232/AB zu 9377/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (9233/AB zu 9378/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (9234/AB zu 9412/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (9235/AB zu 9526/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 30

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (9236/AB zu 9349/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (9237/AB zu 9350/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (9238/AB zu 9389/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hannes Fazekas, Kolleginnen und Kollegen (9239/AB zu 9351/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (9240/AB zu 9472/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (9241/AB zu 9479/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (9242/AB zu 9566/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9243/AB zu 9353/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9244/AB zu 9372/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9245/AB zu 9376/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (9246/AB zu 9354/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (9247/AB zu 9356/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (9248/AB zu 9355/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (9249/AB zu 9470/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9250/AB zu 9370/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen (9251/AB zu 9360/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9252/AB zu 9364/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9253/AB zu 9366/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen (9254/AB zu 9386/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 31

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen (9255/AB zu 9388/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (9256/AB zu 9379/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (9257/AB zu 9384/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9258/AB zu 9373/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen (9259/AB zu 9361/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (9260/AB zu 9395/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (9261/AB zu 9411/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (9262/AB zu 9500/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (9263/AB zu 9512/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (9264/AB zu 9536/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (9265/AB zu 9358/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9266/AB zu 9368/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (9267/AB zu 9380/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (9268/AB zu 9382/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (9269/AB zu 9383/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (9270/AB zu 9390/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (9271/AB zu 9392/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (9272/AB zu 9394/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolle­ginnen und Kollegen (9273/AB zu 9362/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 32

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9274/AB zu 9363/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeord­neten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (9275/AB zu 9422/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeord­neten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen (9276/AB zu 9449/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (9277/AB zu 9359/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9278/AB zu 9369/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (9279/AB zu 9381/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (9280/AB zu 9385/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (9281/AB zu 9393/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (9282/AB zu 9398/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (9283/AB zu 9400/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (9284/AB zu 9413/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (9285/AB zu 9435/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (9286/AB zu 9542/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (9287/AB zu 9556/J)

des Präsidenten des Rechnungshofes, auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (9288/AB zu 9527/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen (9289/AB zu 9399/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (9290/AB zu 9397/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 33

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (9291/AB zu 9430/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (9292/AB zu 9610/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (9293/AB zu 9396/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (9294/AB zu 9414/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (9295/AB zu 9415/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (9296/AB zu 9417/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (9297/AB zu 9546/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (9298/AB zu 9560/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (9299/AB zu 9570/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (9300/AB zu 9684/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (9301/AB zu 9402/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9302/AB zu 9403/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen (9303/AB zu 9401/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (9304/AB zu 9410/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (9305/AB zu 9416/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (9306/AB zu 9405/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9307/AB zu 9406/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (9308/AB zu 9407/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (9309/AB zu 9408/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 34

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (9310/AB zu 9426/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (9093/AB zu 9199/J) (Zu 9093/AB zu 9199/J)

*****

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen (63/ABPR zu 64/JPR)


 


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 35

09.06.27Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung.

Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Klubobmann Strache zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


9.06.39

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr ge­ehrte Frau Präsidentin! Wir erheben eine Einwendung gegen die Tagesordnung der heutigen 135. Nationalratssitzung, zumal der Bericht des Verfassungsausschusses 1543 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Bundeshymne der Republik Österreich geändert werden soll, erst für die morgige Sitzung, und zwar am Ende der morgigen Sitzung anberaumt ist.

Wir denken, dass gerade die österreichische Bundeshymne, die traditionelle öster­reichi­sche Bundeshymne, welche von einer großen Frau, nämlich Paula Preradović, getextet worden ist, auch heute hier an prominenter Stelle, nämlich als Tagesord­nungspunkt 1, verhandelt werden sollte, denn die Bundeshymne gehört allen Öster­reichern. Und es ist nicht einzusehen, warum man meint, einerseits diese in der Art und Weise ändern zu müssen, dies allerdings andererseits aber nicht zu einer trans­parenten Zeit, zu der auch der ORF die entsprechende Berichterstattung sicherstellt und auch Bürger der Debatte folgen können. Das deshalb, weil es offenbar der ÖVP peinlich ist, dass sie in dieser Frage hier so handelt, wie sie eben handelt. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich ersuche Sie daher, Frau Präsidentin, dieser Einwendung beizutreten und den Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag der Abgeordneten Schitten­helm, Wurm, Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Bundeshymne der Republik Österreich (1543 der Beilagen) als Punkt 1 auf die Tagesordnung der 135. Sitzung des Nationalrates zu setzen, damit wir diese wichtige Debatte jetzt auch hier führen können und die anderen Parteien, die für diese Änderung verantwortlich sind, auch Rechenschaft ablegen können. (Beifall bei der FPÖ.)

9.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Sie haben diese Einwendungen gehört, sie liegen auch schriftlich vor. Ich trete diesen Einwendungen nicht bei, und zwar aus mehreren Gründen. Vor allen Dingen ist dieser Tagesordnungspunkt für morgen anberaumt und nicht am Ende der Sitzung.

Gemäß § 50 der Geschäftsordnung findet die Debatte darüber nach der Aktuellen Stunde statt.

Ich lege bereits jetzt fest, dass die Redezeit auf 5 Minuten und die Zahl der Redner pro Klub auf drei beschränkt wird.

*****

Die Amtlichen Protokolle der 130. und 131. Sitzung vom 15. November 2011, der 132. Sitzung vom 16., 17. und 18. November 2011 sowie der 133. und 134. Sitzung


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 36

vom 18. November 2011 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbean­standet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Katzian, Mag. Fuhrmann, Mag. Karin Hakl, Grillitsch, Großruck, Ing. Heinz-Peter Hackl, Vilimsky und Mag. Brunner.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich wird durch die Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter vertreten.

Ferner gebe ich die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, wie folgt bekannt:

Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle wird durch die Bundesministerin für Justiz Dr. Beatrix Karl vertreten.

*****

Ich gebe weiters bekannt, dass der ORF die Aktuelle Stunde von jetzt weg bis voraussichtlich 10.20 Uhr auf ORF 2 live übertragen wird. ORF III wird die Sitzung in voller Länge live übertragen.

09.10.34Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Her mit den Millionen, her mit dem Zaster, her mit der Marie:
Millionenerben und Superreiche besteuern!“

Als Erste hat sich Frau Klubvorsitzende Dr. Glawischnig-Piesczek zu Wort gemeldet. Die Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.

 


9.10.54

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Jetzt haben wir einige sehr diskussionsreiche Tage und Wochen hinter uns. Es ist interessant, einmal einen Blick auf die Bevölkerung zu richten und zu schauen, was sie von dieser Diskussion hält.

Frau Finanzministerin, ich weiß nicht, ob Sie die aktuellen Umfragen gelesen haben, ob Sie sich damit auseinandersetzen, aber ich muss sagen, die Bevölkerung durch­schaut, was im Moment gespielt wird. Die Bevölkerung glaubt Ihnen nicht. Nur 29 Prozent sind der Ansicht, dass die Schuldenbremse hilft, das Budget zu sanieren. Mehr als die Hälfte sagt, das ist nicht der Fall. Über zwei Drittel der Bevölkerung meinen, dass ein Sparpaket kommen wird, das sie persönlich hart treffen wird. Mehr als zwei Drittel sind der Ansicht, dass sie selbst bald mehr Steuern zahlen werden, allerdings – und das ist ein interessanter Punkt – am wenigsten glauben das die von der viel diskutierten Reichensteuer Betroffenen. Die glauben nicht, dass sie von neuen Steuern betroffen sein werden. Fast die Hälfte befürchtet eine neue Wirtschaftskrise.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 37

Wenn man dieses Bild zusammenfügt, dann ergibt dies eine sehr realistische Ein­schätzung Ihrer aktuellen Politik: Symbole, Placebos, aber keine ernsthaften Bemühun­gen.

Schauen wir uns an, was in den letzten Wochen geschehen ist, während Sie diese Schuldenbremse diskutiert haben, was Sie parallel dazu tatsächlich gemacht haben, was Sie parallel dazu auch tatsächlich beschlossen haben. Parallel zur Schul­denbremse wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien das Budget beschlossen. Als Sie das Budget vorgelegt haben, Frau Bundesministerin, haben Sie noch mit Stolz verkündet: Ich bin stolz, dass dies kein Sparbudget ist! – Das ist ein Originalzitat von Ihnen am Tag vor der Budgetvorlage. 

Gleichzeitig haben wir Pensionserhöhungen von Pensionen über 6 000 € in der Größenordnung von 1,5 Prozent. Gleichzeitig wurde ein Beamtenpaket verhandelt, Herr Kollege Neugebauer, in dessen Rahmen Gehälter von über 4 500 € ebenfalls erhöht werden, und zwar deutlich erhöht werden. Gleichzeitig wurde in den Verhand­lungen mit den Ländern de facto nichts erreicht. Die Länder haben sich durchgesetzt. Sie übernehmen nicht das strenge Haushalts- und Budgetrecht des Bundes und sind im Wesentlichen damit einverstanden, dass die Bundesregierung eine Schul­den­bremse in die Verfassung schreibt, aber mehr schon nicht.

Und dann die Reaktionen der Regierungsspitzen auf die Kritik des Rechnungshofes, der mittlerweile seit zehn Jahren mit ungeheurer Konsequenz, mit ungeheurer Profes­sionalität Einsparungsvorschläge auf den Tisch legt so wie auch jetzt wieder. Als Reaktion des Finanzstaatssekretärs kommt, er müsse sich das erst einmal durchlesen. Vom Kanzler kommt der Vorwurf an den Rechnungshof, das sei milchmädchenhaft, und vom Herrn Vizekanzler kommt die Vorgabe, okay, wir werden uns das einmal anschauen. – Dies nach zehn Jahren konzentrierter Arbeit an Einsparungen in der Verwaltung!

Ihr Plan, die Schuldenbremse in die Verfassung zu schreiben, ist als nichts anderes zu werten, als ein Regierungsinserat in die Verfassung zu schreiben, ein Regierungs­inserat, wo Sie hoffen, dass die Ratingagenturen darauf hereinfallen. Aber wir sagen Ihnen: Lieber regieren statt inserieren! Lieber ein Konsolidierungspaket mit Substanz! (Beifall bei den Grünen.)

Wir haben von Anfang an sehr klar gesagt, unter welchen Voraussetzungen wir in irgendeiner Form mitarbeiten und diesen Kurs unterstützen. Und diese Vorausset­zungen waren in drei Punkten sehr, sehr klar.

Erster Punkt: Vernünftiges, intelligentes Sparen – nicht mit der Rasenmäher-Methode, das haben wir in den letzten Jahren erlebt, sondern es muss Strukturreformen geben, es müssen auch Tabus angegangen werden. Intelligentes, vernünftiges Sparen, selbstverständlich, die Schulden sind zu hoch, und wir zahlen zu viel an Zinsen, das ist klar.

Aber zweitens: Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie Ihr Amtsvorgänger über­führt wurde, die Unwahrheit gesagt zu haben, nachdem er viele Monate lang gesagt hat: keine neue Steuern, keine Steuererhöhungen. Und im Sparpaket hat es dann ganz anders ausgesehen. Selbstverständlich brauchen wir auch auf der Ein­nahmenseite neue Steuern, und da geht es vorwiegend um Vermögensteuern und vermögens­bezogene Steuern.

Und drittens – das ist ein Punkt, der im Moment in vielen europäischen Ländern völlig ausgeklammert wird –: Wir brauchen Investitionen. Wir brauchen Investitionen in allen europäischen Ländern und vor allem auch in Österreich, um die wichtigen Zukunfts-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 38

bereiche in den nächsten zehn Jahren nicht kaputtzusparen, insbesondere in der Bildung. (Beifall bei den Grünen.)

Welches Bild hat sich uns jetzt geboten?  Die ÖVP ist nicht einmal bereit, über Vermögensteuern zu diskutieren. Da ist sie vorher bereit, das Triple-A Österreichs aufs Spiel zu setzen, bevor sie bereit ist, über Vermögensteuern auch nur zu diskutieren. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Kopf.) In Italien und in allen anderen Ländern wird jetzt darüber diskutiert. Und hier gibt es nicht einmal die Bereitschaft, darüber zu diskutieren. Da nehmen Sie eher solche Konsequenzen in Kauf.

Die SPÖ ist auch nicht bereit, in der Regierung ernsthaft für neue Vermögensteuern oder für eine Vermögensbesteuerung, die ansatzweise gerechter wäre als das, was wir jetzt haben, einzutreten. Also die Bevölkerung hat es schon sehr wohl erkannt, die Reichen brauchen sich nicht zu fürchten, die fürchten sich auch nicht, und alle anderen fürchten sich zu Recht. Sie fürchten brutale Einschnitte in ihren Bereichen, die für die Zukunft wichtig sind, bei den kleinen Pensionen, bei den Sozialleistungen, vor allem auch bei der Bildung und bei dem, was unser Zukunftssystem sicher machen würde, bei wichtigen Investitionen.

Das Sparpaket im letzten Budget brachte sehr schmerzhafte Einschnitte, insbesondere für Familien mit Kindern in Ausbildung, für Jugendliche, für Pflegebedürftige, für Pensionistinnen und Pensionisten. Diese müssen jetzt jeden Euro umdrehen. Parallel dazu allerdings (Zwischenruf des Abg. Kopf) – und Sie können sich das durchaus einmal ein bisschen anhören, Herr Kollege Kopf, da Sie nicht bereit waren, über Ver­mögensteuern zu diskutieren –, parallel zu diesen Einschnitten, die viele Familien im Rahmen des Sparpakets tragen mussten, sind die Vermögen in Österreich während der Krisenzeiten, während der Krisenjahre noch angestiegen, deutlich angestiegen, um 10 Prozent größer geworden.

Und die Kritik, die ich heute Ihnen gegenüber bringe, ist nicht eine Kritik, die die Grünen alleine formulieren, sondern diese wird neuerlich von der OECD erhoben, wiederum ein neuer Bericht, der Internationale Währungsfonds, der Österreich auch deswegen kritisiert, im Übrigen auch Raiffeisen, auch die Raiffeisen Research ist für Vermögensteuern und selbstverständlich auch sehr viele, die für ein gerechteres Steuersystem eintreten.

Also Sie haben hier nicht eine „linke“ – unter Anführungszeichen – Gesellschaft wie Mikl-Leitner: „Her mit dem Zaster, her mit der Marie“, die ja wie die Anführerin einer Linkspartei klingt, sondern es geht um die OECD, es geht um den Internationalen Währungsfonds und es geht um andere OECD-Staaten, die eine ganz andere Verantwortung gegenüber ihren Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern aufbringen. (Beifall bei den Grünen.)

Es wäre interessant, einmal zu hören, wie Sie, Frau Finanzministerin, die Aussage von Mikl-Leitner interpretieren. Interpretieren Sie das auch so, das wäre nur eine Kritik an den Spekulanten gewesen? Oder sehen Sie das auch als den hilflosen Versuch, in dieser Frage zumindest den Anschein zu erwecken, man stehe auch für Steuergerechtigkeit?

Aber auch das Wifo – Wirtschaftsforschungsinstitut – redet von Reform der Grund­steuer, Reform der Vermögenzuwachssteuer, Reform der Erbschafts- und Schen­kungssteuer. Und ich würde mir einmal wünschen, dass Sie hier ernsthafte Argumente auf den Tisch legen und ein bisschen wegkommen von den ideologischen Scheuklap­pendiskussionen, wo Sie einfach wie früher Pröll sagen: keine neuen Steuern, keine neuen Steuern, keine Steuererhöhungen. Das glaubt Ihnen niemand. (Beifall bei den Grünen.)


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Setzen Sie sich einmal sachlich mit diesen Argumenten auch des Währungsfonds und der OECD auseinander! Ganz aktuell: OECD-Studie, heute: Einkommensschere klafft weiter auseinander. Die Kluft zwischen Arm und Reich hat sich in den OECD-Staaten weiter vertieft, insbesondere auch in Österreich. Wirtschaftswachstum kommt nicht allen Bevölkerungsgruppen in gleichem Maße zugute. Und insbesondere wiederum der Verweis, auch in Österreich Vermögensteuern ernsthaft zu diskutieren. Der Ausbau von Steuern auf Vermögen und Grundbesitz könnte zu einer besseren Umverteilung auch von Einkommen beitragen, ist der Sukkus der OECD-Studie.

Nennen Sie einmal ein paar vernünftige Argumente, warum Sie das weiterhin ab­lehnen, nämlich sogar eine Diskussion darüber ablehnen!

Die Raiffeisen Research, habe ich auch mit Interesse gelesen: geringere Besteuerung des Faktors Arbeit, höhere Besteuerung von Kapital und Vermögen wären sinnvoll! – Höchst interessant! Vielleicht mögen die Vertreter, die sich bei Raiffeisen zu Hause fühlen oder sich mit Raiffeisen verbunden fühlen, auch dieses Argument einmal aufgreifen. (Beifall bei den Grünen.)

Frau Finanzministerin, ich weiß nicht, ob Sie die reichste Frau Frankreichs kennen. L’Oréal kennen Sie wahrscheinlich. Die Hauptaktionärin von L’Oréal ist die reichste Frau Frankreichs.

 Die Hauptaktionärin von L’Oréal hat nach eigenen Angaben die letzten zehn Jahre in Frankreich 400 Millionen € Vermögensteuer gezahlt. Und wissen Sie, was das Überraschende ist, jetzt aus Ihrer Sicht?  Sie lebt immer noch in Frankreich. Nach Ihrer Denkweise müsste sie schon längst nach Österreich ausgewandert sein, schon längst. Aber nein, Liliane Bettencourt lebt in Frankreich, und ich glaube, sie ist stolz darauf, und sie zahlte nach eigenen Angaben 400 Millionen € während der letzten zehn Jahre.

Würden wir das französische Vermögensteuermodell auf Österreich übertragen – hier wird Vermögen ab einer Größenordnung von 1,3 Millionen € besteuert; das war im Übrigen früher noch niedriger, nämlich 800 000 € –, dann würden neun zu besteuernde Österreicherinnen und Österreicher, ich zähle sie auf: Flick, Mateschitz, Johann Graf, Karl Wlaschek, Heidi Horten, Swarovski-Clan, Martin Schlaff, Meinl und Prinzhorn, eine Summe in der Größenordnung von 150 Millionen € zum Budget beitragen. Ist das abzulehnen? Ist das gerecht? Ist das gerecht, wenn von einem Bruttomonatsein­kom­men im Jahr von 23 000 €, 1 Million € über ein ganzes Leben hinweg, 250 000 € Steuern und Abgaben gezahlt werden, und die Erben 1 Million €, vollkommen steuerfrei, bekommen?! – Das ist nicht gerecht. (Beifall bei den Grünen.  Zwischen­rufe bei der ÖVP.)

9.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Dr. Fekter zu Wort gemeldet. Die Redezeit sollte 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.)

 


9.21.30

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Zuhörer und Zuseher vor den Fernsehschirmen! Hohes Haus! Frau Glawischnig, wir haben nicht das Problem, dass wir zu wenige Steuern hätten, wir haben ein Problem damit, dass wir zu viel ausgeben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.)

Der österreichische Staat greift den Österreicherinnen und Österreichern schon sehr tief in die Geldbörsen (Rufe beim BZÖ: Sie, Frau Minister! Sie! Abg. Grosz: Und Ihre Beamten in der ersten Reihe!), mit den Steuereinnahmen, die wir derzeit haben. Wir


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haben in Europa die höchste Reichensteuer, nämlich ab 60 000 € bereits den Grenz­steuersatz von 50 Prozent. (Zwischenrufe bei den Grünen sowie der Abg. Dr. Oberhauser.) Kein anderes Land greift so früh mit einem derart hohen Steuersatz auf Einkommen zu. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Beleidigen Sie nicht unsere Intelligenz! Das ist eine Einkommensteuer!)

Wir haben weiters einen Mittelstandsbuckel, wo der Mittelstand am meisten Steuern zahlt, und wir haben drittens einen sehr hohen Einstiegssteuersatz. (Weitere Zwischen­rufe bei Grünen und BZÖ.) 2 700 000 Einkommensbezieher zahlen gar keine Steuern, aber dann sofort mit 36 Prozent das zusätzliche Einkommen. (Abg. Strache: Runter auf 25 Prozent, das wäre die richtige Senkung!) Das heißt, unser Steuersystem hat seine Schwächen, zugegebenermaßen, aber im Hinblick darauf, wie wir schon Steuern einheben, in der Dimension, was wir schon alles besteuern. Wir haben beispielsweise alle Erträge aus Vermögen bereits besteuert, Frau Glawischnig. (Abg. Dr. Moser: Das ist ja das Problem!  Großbetriebe! Zwischenrufe des Abg. Dr. Pirklhuber.)

Wir haben erst kürzlich eine Kapitalertragsteuer auf Wertpapiere neu eingeführt. Ist Ihnen das entgangen? Das heißt, nur darüber nachzudenken, was wir nicht noch alles an Steuern für die Bevölkerung erfinden können, daran möchte ich mich nicht beteiligen. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek genannten Artikel in die Höhe haltend : Raiffeisen Research! Ich gebe Ihnen das!)

Unsere Steuerquote ist bei 42,8 Prozent. Ich gehe einmal davon aus, dass die Österreicher nicht das Gefühl haben, dass sie zu wenige Steuern zahlen. (Ruf bei den Grünen: Was zahlen die Superreichen? Zwischenrufe des Abg. Mag. Kogler.) Wenn Sie aber von Vermögensteuer reden, dann haben ein sozialdemokratischer Finanz­minister und ein sozialdemokratischer Bundeskanzler Anfang der neunziger Jahre diese Vermögensteuer in Österreich abgeschafft. Und wissen Sie, warum? (Abg. Mag. Kogler: Legen Sie Ihre Parteispenden offen! Wer finanziert die ÖVP? Eine Sauerei ist das!)  Weil diese Vermögensteuer damals überwiegend auf Betriebs­vermögen aufgeschlagen wurde, und wenn man Betriebsvermögen, also den Hochofen der Voest, besteuert, dann wird sich die Voest überlegen, ob sie in Linz noch investiert, und dann wird sie überlegen, ob sie nicht doch in ein anderes Land geht, wo es diese Steuern nicht mehr gibt. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Dr. Pirklhuber: Das kann keiner  hier in diesem Haus!)

Frau Glawischnig, Sie haben Frankreich erwähnt. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Beleidigen Sie nicht unsere Intelligenz!) Frankreich ist das einzige Land, wirklich das einzige in ganz Europa, das noch so eine Vermögensteuer, eine Substanzsteuer hat und auch dort wird derzeit deren Abschaffung diskutiert. (Zwischenrufe der Abgeord­neten Mag. Korun und Dr. Pirklhuber.) Substanzsteuern sind investitionshemmend und vernichten Arbeitsplätze, daher gibt es mit uns keine Substanzsteuer! (Beifall bei der ÖVP. Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Selbst die USA haben höhere Steuern als Österreich!)

Alle diese Personen, die Sie angeführt haben, Frau Glawischnig, soweit mir bekannt ist, soweit ich das den Medien entnehmen konnte, haben ihre Vermögen in Stiftungen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Reden Sie über die Superreichen!) Ist Ihnen entgangen, Frau Glawischnig, dass wir erst unlängst die Besteuerung bei den Stiftungen dramatisch erhöht haben? Ist Ihnen das entgangen? (Ironische Heiterkeit und Rufe bei den Grünen: „Dramatisch“?!)

Das heißt, wir haben da die Vermögen bereits enorm besteuert. (Abg. Mag. Kogler: Sie haben ja keine Ahnung! Lesen Sie Ihre eigenen Unterlagen!) Seien Sie so ehrlich, und streuen Sie nicht der Bevölkerung Sand in die Augen! Wir haben Besteuerung auf Sparbuchvermögen, wir haben bereits Besteuerung auf Wertpapiervermögen, wir


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haben die Stiftungen besteuert. Bei uns sind Grund und Boden und auch die Erträge aus Grund und Boden besteuert. Das heißt, Sie tun ja so, als gäbe es bei uns keine Steuern auf Vermögen. (Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.) Das stimmt so einfach nicht!

Ich bin dafür zu haben, Steuerlücken zu schließen, aber die Wahrheit ist, Frau Glawischnig, Steuern kommen durch Wachstum, Arbeitsplätze und ein gutes Wirt­schafts­klima herein und nicht, weil man vielleicht auf ein paar Superreiche zurück­greifen will. Die Superreichen, ich stehe dazu, sollen ihren Beitrag leisten. Selbstver­ständlich müssen diejenigen, die mehr haben, auch ihren adäquaten Beitrag leisten, und sie tun das derzeit auch bereits. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wo denn?) 10 Prozent an Steuerpflichtigen bei Einkommen- und Lohnsteuer haben 30 Prozent des Einkommens und zahlen 50 Prozent des Steuerkuchens. (Abg. Mag. Kogler: Ja genau das Falsche! Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.) Wenn Sie auch nur einen geringen Prozentsatz von diesen 10 Prozent aus Österreich vertreiben, dann gehen uns sofort Milliarden an Steuern ab, und das möchte ich nicht riskieren. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Mag. Kogler: Man braucht ja ein Aspirin, wenn man sich das anhört!)

Ein Herr Mateschitz hat genug Geld, seinen Wohnsitz sofort nach Liechtenstein oder in die Schweiz zu verlegen, ja. Das heißt, die Debatte, die Sie hier führen, ist müßig, denn wollen Sie den Hangar-7 in Salzburg, das Betriebsvermögen, seine Investitionen in Zeltweg besteuern? (Abg. Dr. Pirklhuber: Exportsubventionen hat er bekommen!) Wollen Sie wirklich, dass man denjenigen, die hier in Österreich investieren, ihr investiertes Volumen mit den Arbeitsplätzen wegbesteuert? – Ich nicht. Ich will die guten Steuerzahler hier im Land belassen. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Dr. Pirklhuber: 10 Millionen € Agrarförderungen!)

Ich will die guten Steuerzahler nicht vertreiben, ich will sie im Land belassen. (Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen. Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Raiffeisen!) Ich will Standortpolitik betreiben, eine Standortpolitik, die Investitionen stimuliert, die Arbeitsplätze schafft und die uns zu Vollbeschäftigung bringt. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn man die Substanz besteuert, Frau Glawischnig, nicht die Erträge – dass man Erträge aus Vermögen besteuert, das ist unser Konzept und das machen wir auch, aber wovon Sie reden, ist, dass man die Substanz besteuert –, hieße das Folgendes: Ein Sparbuch zahlt derzeit von den Zinserträgen selbstverständlich Kapital­ertrags­steuer. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Raiffeisen, mehr sage ich nicht! Abg. Mag. Korun: Stiftungen!) Das ist unsere Sparbuchsteuer. Wenn Sie aber das Spar­buch selbst angreifen, womöglich jährlich mit ein paar Prozent, dann enteignen Sie die Menschen, und für eine Enteignung sind wir nicht zu haben! (Beifall bei der ÖVP. Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)

Wenn Sie jetzt sagen, Frau Glawischnig: Na ja, ich meine ja nicht die Betriebs­ver­mögen, ich meine ja das Privatvermögen. (Abg. Mag. Kogler: Kann auf der Regierungsbank  was man will! Abg. Dr. Pirklhuber: Warum schützen Sie die Superreichen?) Damit die Finanzministerin weiß, wie viel Privatvermögen jeder zu Hause hat – und ich kann mich noch an die Steuererklärung der alten Vermögensteuer erinnern; das hat begonnen mit Wertpapieren, Sparbüchern, Grund und Boden, dann ist es weitergegangen mit Gold, Schmuck, Fernsehapparaten, Autos, et cetera –, wenn Sie das alles erheben wollen, bedeutet das einen enormen bürokratischen Aufwand. (Abg. Mag. Kogler: Es reicht jetzt! Zwischenrufe bei der SPÖ.) Und vor allem müsste die Finanzpolizei in den privaten Haushalten nachschnüffeln. Und so eine Schnüffelsteuer, Frau Glawischnig, gibt es nicht mit uns! (Beifall bei der ÖVP. Abg. Mag. Korun: Das ist eine Ablenkungsrede! – Zwischenrufe bei der SPÖ. Abg. Mag. Kogler: Unglaublich!)


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Es stört mich schon sehr, es stört mich wirklich enorm, dass seit Wochen nur darüber nachgedacht wird, wie man den Menschen mehr Geld aus der Geldbörse ziehen kann. Nicht mit uns von der ÖVP! Wir denken nach, wie wir die Ausgaben bremsen, denn wir haben kein Einnahmenproblem, unser Problem sind zu viele Ausgaben. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Read my lips! Josef Pröll!) Dort müssen wir uns im Detail anschauen, wo die Ausgabentreiber sind: Frühpensionen, Gesundheitssystem, ÖBB, Förderungen. Bei den Junglehrern mit einem neuen Dienstrecht werden wir etwas tun und im Verwaltungsbereich. (Zwischenrufe bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Mag. Stadler und Mag. Kogler.)

Wir kümmern uns darum, dass die Verwaltung in diesem Staat effizienter geschieht und dass wir bei den Ausgaben sparen und nicht über neue Steuern nachdenken. (Beifall bei der ÖVP. Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ, darunter Abg. Mag. Gaßner: Dass die Reichen reicher werden, darum kümmern Sie sich!)

9.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Matznetter.  Bitte. (Abg. Strache – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Matznetter –: Vertreter der Reichen!)

 


9.32.57

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Das Wort „Zaster“ habe ich das letzte Mal im Mickey-Mouse-Roman in meiner Jugend gelesen. (Zwischenrufe beim BZÖ.) Aber der Kern der Aus­einandersetzung gehört natürlich hierher und diese muss auch offen und ehrlich geführt werden. Es heißt: „Her mit der Marie!“, unsere Bundesministerin ist da, sie hat ein paar Wahrheiten gesagt, die ich einmal klarstellen möchte.

Erstens: Wir haben einen Mittelstandsbauch. (Abg. Mag. Stadler: Ja das haben wir, einen Mittelstandsbauch!) Wir haben eine hohe Eingangssteuer, wo Menschen schon mit geringen Einkommen eine hohe Steuer zahlen. Sie haben selbst darauf hingewiesen, Frau Bundesministerin, dass wir einen Einstiegssteuersatz von weit über 30 Prozent haben, bei einem Einkommen von gerade einmal 1 200 €. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) Sie haben richtig darauf hingewiesen, dass wir insgesamt eine Steuer- und Abgabenquote von 42,8 Prozent haben.

Die Frage ist: Wer leistet die? (Ruf: Genau!) Und wer sind die guten Steuerzahler? – Und ich möchte an der Stelle, Frau Bundesministerin, einmal jene in Schutz nehmen, die die wirklich guten Steuerzahler sind. Das sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Kleinunternehmer, die Beamten, die Pensionisten. Denen wird es nämlich abgezogen, und zwar, wie Sie richtig sagen, als Mittelstandsbauch. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Aber wer gar keine Steuer zahlt für jene Wertpapiere (Abg. Strache: Die SPÖ-Stiftungen!), für jene Vermögenswerte, die er vor dem 1. Jänner 2011 angeschafft hat – das ist nämlich die Realität der Vermögenzuwachsbesteuerung, nur was heuer angeschafft wurde unterliegt dem –, der zahlt in Summe viel weniger. (Abg. Dr. Pirklhuber: So ist es!) Wenn er nur 25 Prozent zahlen muss – wir wollten eine volle Besteuerung, das war der Kompromiss, den wir geschlossen haben –, dann ist das keine vollständige Deckung, Frau Bundesministerin. (Ruf bei der SPÖ: Genau! Ruf bei den Grünen: So ist es!)


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Und wenn wir in einer Situation sind, wo der Durchschnittssteuersatz in diesem Lande sehr rasch, wie Sie richtig aufzeigen, angestiegen ist, dann müssen wir uns fragen, wie wir mit jenen umgehen, dem einen Prozent der Bevölkerung, das ein Drittel des gesamten Vermögens dieses Landes besitzt. Und dort haben wir wirklich, Frau Bundesministerin, Lücken, dagegen sind riesige Mondkrater klein. (Bundesministerin Dr. Fekter: Pensionskassen! Zwischenrufe bei den Grünen.)

Am 31. Oktober, auf YouTube kann man es nachschauen, wurde Bill Gates im Interview mit MSN die Frage gestellt, wie man mit Erbschaftssteuer, Vermögensteuer und einer höheren Besteuerung in den USA umgeht. Und die Vertreterin fragt ihn, ob das schon Klassenkampf ist. Und er sagt: Merken Sie nicht, dass er täglich stattfindet? Darauf fragt sie: Ja, aber wenn man jetzt die 4 Prozent mehr von den Superreichen in den USA nimmt, wird das nicht den Klassenkampf verschärfen? Er fängt zu lachen an, und sie sagt: Warum lachen Sie, Herr Gates? Und er sagt: Können Sie sich vorstellen, dass die paar hundert Billionäre auf der Straße stehen und demonstrieren „Wir können keine 4 Prozent Steuern zahlen!“? Er, Gates, sagt zu Recht, dass dort der Beitrag zu leisten ist.

Ich schaue bewusst unseren Koalitionspartner an. Reden wir vernünftig über diese Ausmaße, wo wir wirkliche Löcher haben, Frau Bundesminister! Die Realität in dem Lande ist doch die: Der Verfassungsgerichtshof hat die Erbschaftssteuer aufgehoben, wir konnten uns nicht auf eine Reform einigen, die auch wirklich etwas gebracht hätte, sodass die Situation im Lande ist, dass es faktisch keine Grundsteuern gibt, im internationalen Vergleich. (Abg. Bucher: Was heißt „keine Grundsteuern“?!) Es gibt keine Erbschafts- und Schenkungssteuer, keine Vermögensteuer. Das heißt, wir sind in einer Situation, dass wir dort de facto keine Beiträge haben.

Der Herr Mateschitz wird nirgendwo anders hingehen können, auch unsere Stiftungen nicht, denn würden alle unsere Privatstiftungen morgen beschließen, sie verlegen ihren Sitz nach Liechtenstein und in die Schweiz – Frau Bundesministerin, Sie brauchen gar kein Sparpaket mehr, wir brauchen gar keine Schuldenbremse mehr, die müssten 25 Prozent des Vermögens beim Wegzug zahlen, da wäre im Budget für nächstes Jahr ein Überschuss von 10 Milliarden. Null Problem! Die Wirklichkeit ist eine andere. Wir werden darüber reden müssen, und ich möchte auch erklären, warum wir darüber reden müssen.

Es ist nicht nur die Steuer, sondern die Belastung, und damit komme ich zu diesen absurden Ideen wie der Steuer- und Abgabenquote. Wenn Sie die Pensionen nicht erhöhen, Herr Bucher, dann haben Sie eine Pensionistensteuer, denn für die Pen­sionistin und den Pensionisten bedeutet weniger Kaufkraft von der Pension dasselbe wie eine Steuer. (Ruf bei der ÖVP: Falsch! Zwischenruf des Abg. Bucher.) Wenn Sie dem Studenten eine Studiengebühr auferlegen, ist es eine Studierenden- und Bildungssteuer, die Sie machen. Wenn Sie die Wassergebühren erhöhen, bleibt Ihnen weniger zum Leben über. (Abg. Strache: So wie die Sozialisten in Wien!) Ja, wenn Sie die Mehrwertsteuer erhöhen  (Zwischenrufe bei BZÖ und ÖVP.) Ich rede! Regen Sie sich nicht auf! Wenn wir das verhindern wollen, müssen wir schauen, bei jenen die Steuern einzuholen, die genug haben. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Und ich wünsche viel Glück, Herr Bucher! Verteidigen Sie weiter die Frau Horten, den Herrn Mateschitz, den Herrn Prinzhorn, und wie sie alle heißen. (Anhaltende Zwischen­rufe beim BZÖ.) Das Publikum, das hier vor dem Fernseher sitzt, denen wird es vom Lohn abgezogen, und denen wird zu viel Steuer abgezogen, und die wollen, dass jene, die die Milliarden vor der Krise gebunkert haben, auch einmal zahlen. (Ruf beim BZÖ: Rote Wiener Gebühren !) In dem Sinn werden wir eine faire Diskussion führen, und


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ich glaube, dass wir, so wie in Loipersdorf, eine ausgewogene Lösung zusammen­brin­gen werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

9.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Stummvoll. – Bitte.

 


9.37.52

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Finanz­ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Vorarlberger Landeshaupt­mann Sausgruber hat vorige Woche in einem Interview im „Kurier“ diese dramatische Entwicklung der Staatsschuldenkrise beschrieben und hat gemeint, wir müssen von einem politischen Märchen Abschied nehmen. Das ist richtig. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)

Von einem politischen Märchen, das darin bestanden hat, dass viele von uns geglaubt haben, der Staat kann im Gegensatz zum privaten Haushalt über Jahre, über Jahr­zehnte ständig mehr ausgeben, als er einnimmt. Das ist ein Märchen, meine sehr geehrten Damen und Herren, und das erleben wir jetzt sehr dramatisch. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wer hat über Jahre regiert?! Bitte lassen S’ uns mit dem in Frieden!)

Unser Problem ist in der Tat nicht, das hat die Frau Finanzminister gesagt, dass wir zu wenig einheben, unser Problem ist, dass wir zu viel ausgeben. (Abg. Öllinger: Für wen?) Das beste Beispiel haben wir gestern im Budgetausschuss gehabt, Herr Kollege Cap. In den ersten neun Monaten des heurigen Jahres hatten wir 3,4 Milliarden mehr Steuereinnahmen. Das Geld ist schon wieder weg. Es kommt viel herein, aber es fließt noch mehr heraus. (Abg. Strache: Weil Sie es den Griechen und den Banken­spekulanten nachschmeißen!) Und da müssen wir unsere Staatsfinanzen sanieren.

Und Herr Kollege, ich sage Ihnen eines: Ich bedaure es wirklich sehr, dass die Op­position einer Schuldenbremse im Verfassungsrang nicht zustimmt. Aber aus welchem Grund? Sie schaden damit nicht der Regierung, Sie schaden der Zukunft unseres Landes, Herr Kollege Strache. Sie schaden unseren Kindern und Enkel­kindern. Denken Sie an Ihre jungen Wähler, denen verbauen Sie die Zukunft! (Beifall bei der ÖVP. Abg. Strache: Sie schaden unserem Land! Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Was soll eine Schuldenbremse? (Abg. Strache: Den Spekulanten werfen Sie es nach! Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Ihr habt’s das Budget beschlossen! Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) – Eine Schuldenbremse ist nicht mehr als ein Signal des politischen Willens: Jawohl, wir wollen unsere Staatsfinanzen in Ordnung bringen! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe beim BZÖ.)  

Herr Kollege Bucher, ich hätte das, was ich jetzt sage, nicht gesagt, nämlich: Wenn ich heute in der Zeitung „Die Presse“ lese, Sie hätten die Schuldenbremse auch deshalb abgelehnt, weil mit Ihnen „nur“ der Klubobmann Kopf gesprochen hätte und nicht der Parteiobmann – nach dem Motto: Ich bin auch Parteiobmann! –, dann muss ich sagen, das ist ja kindisch, Herr Kollege Bucher! (Neuerliche Zwischenrufe beim BZÖ.) Das ist wirklich kindisch! (Abg. Bucher: Aber geh!) Und das zeugt nicht von Verantwortung.

Man kann Oppositionspolitik natürlich auch so betreiben. Sie können die Regierung kritisieren, so viel Sie wollen, das können Sie tun, aber in einer solchen Stunde müssen Sie Verantwortung für das Land wahrnehmen. (Abg. Scheibner: Werden Sie sich einig mit dem Koalitionspartner!) Doch Sie schaden dem Land und nicht der Regierung, Herr Kollege Bucher, das ist das Problem! Und Sie verbauen damit unseren Kindern die Zukunft. (Beifall bei der ÖVP.)


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Man kann die Ratingagenturen noch so sehr kritisieren, aber wenn die unsere Bonität herabsetzen, dann kostet uns das 1, 2 bis 3 Milliarden €. Und das haben wir dann Ihnen zu verdanken, Herr Kollege Bucher. (Abg. Strache: Aufgrund eurer Ver­schuldungspolitik wird das Geld verschwinden!) Und auch Ihnen!

Ich greife auch gern den Vorschlag der Vermögensteuer auf. Schauen wir uns bitte die Daten und Fakten an! – Kollege Matznetter ist leider jetzt schon weg. – Schauen wir uns die Daten und Fakten an!

Erstes Beispiel: Erbschaftssteuer. – Im letzten Jahr des Bestehens, 2008, hatten wir 62 000 Fälle, und bei 16 davon waren es über 1 Million €.

Zweites Beispiel: Einkommens- und Lohnsteuerverteilung. – 3 Prozent finanzieren 25 Prozent des Aufkommens. 25 Prozent finanzieren 80 Prozent. Und 50 Prozent finanzieren 100 Prozent der Lohn- und Einkommenssteuer. Jeder Zweite zahlt über­haupt keine Steuer. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)

Und wir haben die höchste Reichensteuer: 50 Prozent Spitzensteuersatz ab 60 000 €. Zeigen Sie mir ein Land in Europa, das einen 50-prozentigen Steuersatz ab 60 000 € im Jahr hat! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) Das ist die höchste Steuer, die es in Europa gibt, Herr Kollege. Immer wenn Ihre Argumente schwächer werden, wird Ihre Stimme lauter – das kennen wir schon! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Pirklhuber: Die Slowakei ist hinter uns! Wir sind an drittletzter Stelle!) Kommen Sie heraus und widerlegen Sie diese Fakten!

Nächstes Beispiel: Vermögen. – Schauen wir uns einmal an, welche Vermögensarten es gibt! – Da gibt es einmal Vermögen im Haushalt. Das reicht vom Pelzmantel bis zum Auto. Wenn Sie das besteuern wollen, dann brauchen wir den Schnüffelstaat, dann wird die Finanzpolizei in jedem Haushalt nachschauen müssen, was da an Vermögen vorhanden ist. (Abg. Dr. Pirklhuber: Legen Sie die Finanzen endlich offen!)

Als weiteres Vermögen haben wir das Betriebsvermögen. – Betriebsvermögen sind Arbeitsplätze. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Wir wollen keine Arbeitsplätze besteuern, Herr Kollege Strache! Wir wollen Arbeitsplätze schützen und nicht besteuern. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben als dritte Art des Vermögens das Finanzvermögen. – Das Finanzvermögen ist auf Knopfdruck weg, wie es schon gesagt wurde. Ein Herr Mateschitz braucht nicht sein Vermögen in Österreich zu veranlagen, er kann es irgendwo anders veranlagen.

Und viertens haben wir als Vermögensart Grund und Boden. Das kann man nicht ins Ausland transportieren, das ist schon richtig. Was heißt Grund und Boden? – Wenn es keinen Ertrag abwirft, weil es der eigene Wohnbedarf ist, können Sie es schwer besteuern, sagt der Verfassungsgerichtshof. Ist es vermietet, wird es der Besitzer an den Mieter weitergeben, und dann haben wir eine riesige Mietenerhöhung.

Meine Damen und Herren, für mich ist die Vermögenssteuer, wie Sie sie fordern, ein reines Ablenkungsmanöver – ein reines Ablenkungsmanöver! –, um zu verschleiern, dass Sie in Wirklichkeit nicht sparen wollen – und sparen ist der Ausweg aus dieser Krise. Wir müssen unsere Staatsfinanzen in Ordnung bringen, und das geht nicht mit Schlagworten, das geht nicht mit Ablenkungsmanövern, das geht nicht mit Nebelgranaten, wo es heißt, die Reichen sollen zahlen, so einfach ist das nicht, meine Damen und Herren. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Vertrauen Sie dem, was die Frau Finanzministerin gesagt hat (neuerliche Zwischenrufe bei den Grünen): Wir brauchen einen sicheren Kurs der Konsolidierung! Und auch die Schuldenbremse ist eine europäische Notwendigkeit – zur Erhaltung der Stabilität unserer Währung, zur Erhaltung der Stabilität unserer Löhne und Gehälter, zur Erhal-


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tung unserer Sparguthaben und unserer Pensionen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Für die Zwangsenteignung ! – Abg. Mag. Kogler: Reformverweigerer!)

9.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren, ich erinnere daran, was ich schon an den letzten Plenartagen gesagt habe: Permanent-Zwischenrufe von ein und demselben Abgeordneten werde ich in Zukunft mit einem Ordnungsruf ahnden. Zwischenrufe darf es geben, natürlich, selbstverständlich, überhaupt keine Frage, aber die permanente Wiederholung von Gesagtem als Zwischenruf werde ich nicht dulden.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte.

 


9.43.56

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Finanzministerin! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher! Wissen Sie, wenn Sie von den Reichen etwas haben wollen, dann müssen Sie die Debatte genau so führen, wie Sie von Rot und Grün sie hier führen. Sie brechen hier nämlich eine Neiddebatte vom Zaun, sodass in der Zwischenzeit in der Bevölkerung schon jeder, der sich für arm hält, mit dem Finger auf die Reichen zeigt. Und genau das ist der Grund, warum das nicht funktionieren wird!

Wissen Sie, diskutieren könnte man über die Einführung einer Reichensteuer dann, wenn Sie einmal in der Lage wären, ein Grundsatzpapier auf den Tisch zu legen, über das man diskutieren kann. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber weder Sie von Grün noch Sie von Rot können definieren, wo für sie der Unterschied beziehungsweise die Grenze zwischen Vermögen und Reichtum liegt. Nicht einmal dazu sind Sie in der Lage, nämlich zu definieren: Wer ist reich und wer ist vermögend, was kommt in die Vermögenswerte mit hinein, was gehört da alles dazu?

Ich bin davon überzeugt: Wenn Sie heute mit den wirklich Reichen in Österreich über einen befristeten Solidarbeitrag reden würden, dann würden Sie in Erfahrung bringen – und das garantiere ich Ihnen –, dass die Reichen in Österreich so weit Patrioten sind, dass sie dazu bereit wären. (Beifall bei der FPÖ.)

Genügend Beispiele dafür und auch Namen wurden ja heute schon genannt. Der Herr Mateschitz wurde genannt. Wissen Sie, dass viele Spitzensportarten in Österreich überhaupt nicht machbar wären, wenn nicht Leute wie Herr Mateschitz ein Vermögen als Sponsoring in diesen Bereich hineinpumpen würden? (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten von ÖVP und BZÖ.)

Da Sie, Herr Kollege Matznetter, die Reichen verbal prügeln: Wissen Sie, dass der KAC in Kärnten ein roter Verein ist? Und wenn die Heidi Horten, eine der reichsten Österreicherinnen, nicht Millionen in diesen Verein hineinbuttern würde, dann würde der rote Verein KAC gar nicht existieren und könnte nicht Spitzen-Eishockey in Kärnten gewährleisten. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie, meine Damen und Herren von Rot und Grün, führen die Debatte völlig falsch. Das Einzige, wo ich der Finanzministerin recht gebe, ist, wenn sie meint: Wir brauchen keine neuen Steuern! Bei allen Länder, die Sie angeführt haben, wo Vermögens­steuern vorhanden sind, müssen Sie aber auch dazusagen, dass dort die Einkom­menssteuergrenzen wesentlich niedriger sind. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Wir sind ein Höchststeuerland – ein Höchststeuerland nicht nur in der EU, sondern weltweit! Wir haben eine Abgabenquote von 43 Prozent. Da sind wir weltmeisterlich unterwegs. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) Und die 599 Vorschläge des Rechnungshofes für Einsparungspotenziale betragen laut Zeitung „Österreich“ – das ist nicht meine Berechnung! – 15 Milliarden €. Und da reden Sie noch von zusätzlichen Steuern?! Ja


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ich frage mich, inwieweit Sie die österreichische Bevölkerung noch ausquetschen wollen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das wahre Gesicht der FPÖ!)

Und jetzt bringe ich noch als Beispiel die neue italienische Regierung, die sogenannte Expertenregierung. – Da können Sie Volksschüler aus der vierten Klasse hineinsetzen, denn das ist ganz einfach: alle Steuern rauf, Pensionsalter rauf! Ich bin gespannt, wie dann die Bevölkerung in Italien mit diesem Steuersparpaket umgehen wird. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.)

Es ist einfach, alles hinaufzusetzen, wenn es ohnehin schon am Plafond steht. – Sie gefährden damit Arbeitsplätze. Sie gefährden damit natürlich auch den Wohlstand in Österreich. Sie haben einen Vollangriff auf den Mittelstand vor, nichts anderes würde nämlich passieren, denn wenn Sie wirklich Einnahmen lukrieren wollen, dann müssen Sie den Mittelstand angreifen. Kapieren Sie das doch endlich einmal! (Weiterer Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.)

Wissen Sie, Geld hat in gewisser Beziehung dieselbe Eigenschaft wie Luft: Es kennt keine Grenzen! Man kann heute Geldbeträge in Sekundenbruchteilen verschieben. So schnell können Sie von Grün und Rot gar nicht schauen, wie Milliarden dieses Land verlassen werden, die dann in der Wirtschaft des Landes fehlen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

Das ist falsch! Sie müssen die Debatte anders führen, nämlich: Sie müssen mit den Reichen normal umgehen, Sie müssen mit den Reichen über eine eventuelle Solidar­abgabe reden, wofür wir auch eintreten, und dann werden Sie sehen – und davon sind wir überzeugt –, dass die wirklich reichen Österreicher so viel Patriotismus an den Tag legen, dass sie bereit sind, in schwierigen Situationen zu helfen. Aber mit dieser Neiddebatte, wo Sie mit ideologischen Scheuklappen, wie Sie es genannt haben, diese Diskussion führen, sind Sie auf dem Holzweg. Das können Sie mir glauben. (Lebhafter Beifall bei FPÖ, ÖVP und BZÖ.)

9.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. – Bitte.

 


9.48.40

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Dass die FPÖ jetzt auch noch die Superreichen verteidigt, ist sehr hilfreich, wenn die FernsehzuseherInnen das jetzt noch mitverfolgen können, aber die Tragödie liegt in Wahrheit woanders: Die liegt bei jener Partei, die vorgibt, staatstragend sein zu wollen (Abg. Ing. Höbart: Na, Sie sind es nicht!), die herumrennt und alle Oppositionsparteien – Sie im Übrigen auch! – behelligt, wie gestern der Herr Vizekanzler. Und ich sage Ihnen: Wir werden uns das nicht gefallen lassen! (Beifall bei den Grünen.)

Gestern hat nämlich der Herr Vizekanzler erklärt, die Oppositionsparteien würden ein paar Gartenzwerge um ihren Zaun drapieren, weil sie nicht sofort bei diesem – und man hat es jetzt wieder gesehen – plan- und sinnlosen Schuldenbremsenkonzept Ihres Zuschnitts, das Sie in der Verfassung verankert haben wollen, eigenstiegen sind beziehungsweise da nicht von vorneherein mitgestimmt haben, nachdem Sie, von einer Panikattacke geritten, über Nacht dieses ganze Ding ausgerufen haben. (Abg. Dr. Bartenstein: Spindelegger hat recht!)

Sie haben sich keinen Deut darum geschert, wie Sie überhaupt Mehrheiten zustande bringen, und dann zeigen Sie mit den Fingern auf die anderen. Das ist Ihre Vorgangsweise! Das hat weder etwas mit staatspolitischer Verantwortung noch etwas mit verfassungsrechtlicher Kompetenz zu tun, und das hat schon gar nichts mit


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ökonomischer Vernunft zu tun. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Bartenstein: Spindelegger hat aber recht!)

Aber genau dort, in dem Eck, sitzen Sie jetzt. Und genauso schauen Sie auch aus. Und genauso argumentieren Sie auch. Das ist wirklich ein Ärgernis! Da braucht man sich gar nicht künstlich zu empören, wie Sie da jetzt suggerieren wollen, sondern es ist ja geradezu aufgelegt, dass einem da der Hut hochgeht bei dem Unsinn, den Ihre Fraktion hier verzapft.

Was wäre in dieser Situation vernünftig? – Na klar, weniger Schulden ist richtig, weil weniger Zinsen gezahlt werden sollen – aber weniger Schulden durch richtiges Sparen! Es muss noch genug Geld fürs vernünftige Investieren bleiben. Und der Punkt, bei dem Sie sich ständig verweigern wollen, und deshalb sind Sie so unglaubwürdig, ist der: Das hat auch etwas mit gerechten Steuern zu tun! (Beifall bei den Grünen.) Und an diesem Punkt stehen wir jetzt, und da tauchen Sie regelmäßig ab und zeigen auf die anderen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.) Das geht sich alles nicht mehr aus.

Schauen Sie, die Klubobfrau Glawischnig hat ja am Schluss ihrer Rede noch das Beispiel mit den Millionenerbschaften gebracht. Wie schaut es da aus in diesem Land? – Wenn einer 4, 5 Millionen € in diesem Land erbt, zahlt er exakt null Euro. Ein anderer muss ... (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Der hat ja ein Durchschnittseinkommen. Ja, passt gut auf bei der SPÖ! Der unselbständig Beschäftigte müsste sozusagen vier, fünf Leben dafür arbeiten, der kommt in seinem ganzen Leben nur auf 1 Million € brutto. Rechnen Sie einmal nach! Der Durchschnittseinkommensbezieher zahlt viel, viel mehr Steuern, der zahlt – je nachdem, wie man das jetzt ansetzt – mit Steuern und Abgaben weit über 25 Prozent. Und wenn einer 4 Millionen € verdienen würde, was ja in einem Arbeitsleben auch richtig und gerecht sein kann, aber darum geht es ja gar nicht, dann würde er 50 Prozent an Steuern und Abgaben zahlen. Aber wenn er es erbt, dann zahlt er gar nichts.

Hören Sie doch endlich auf mit den Ammenmärchen, dass man das nicht so organisieren könnte, Frau Bundesministerin und meine Damen und Herren von der ÖVP, dass wir hier hohe Freibeträge haben, dass der berühmte kleine Häuslbauer oder die kleineren Erbschaften und Sparbücher natürlich selbstverständlich davon ausgenommen sind. (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.) Und wenn wir diese Grenze bei ein paar hunderttausend Euro, etwa bei einer halben Million Euro ansetzen und nur die darüber liegenden Bestandteile besteuern, meine Damen und Herren von der SPÖ, dann sind wir endlich einmal dort, wo das von Ihnen apostrophierte „Reichensteuerkonzept“ oder „Millionärssteuerkonzept“ vielleicht endlich auch einmal eine Gestalt annimmt. Aber eines ist natürlich richtig: Sie bleiben die Konzepte schuldig! Sie verstecken sich ja auch nur hinter Ihrer Inseratenpolitik.

Das ist das Problem! Und mit solchen zwei Parteien wollen Sie eine Schuldenbremse ausrufen? – Nein, wir brauchen eine vernünftige (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein) – das geht ja einfachgesetzlich auch –, wir brauchen eine vernünftige Ausgabenein­sparungspolitik und eine gerechte Steuerpolitik. Das kann doch nicht so schwer sein! (Beifall bei den Grünen.)

Wir sind ja nicht nur dazu bereit – wir haben Ihnen das ja angeboten, und das Angebot steht weiter; das wird in vielfacher Hinsicht auf einfachgesetzlicher Ebene notwendig sein, aber da oder dort werden Sie für die großen Reformen noch immer die Zweidrittelmehrheiten brauchen –, sondern wir werden auch Vorschläge machen und schauen, wo Sie stehen. Das ist zwar nicht die primäre Aufgabe der Opposition, aber nachdem Ihnen nicht anderes einfällt, als die Inseratenpolitik in die Verfassung zu verlagern und da Nullen reinzupicken und das noch als ökonomische Vernunft zu


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verkaufen, wird Ihnen da weiter zu helfen sein. Wir werden diese Hilfe nicht verweigern, obwohl man ja den Eindruck hat, dass es für vieles schon zu spät ist.

Sie von der ÖVP sitzen – deuten Sie nicht mit dem Kopf! – seit 25 Jahren in der Regierung, und da geht der Herr Stummvoll hier heraus und erklärt, dass es zu viele Schulden gibt. (Zwischenruf des Abg. Dr. Stummvoll.) Wissen Sie, wer immer die größten Reformverweigerer in diesem Land waren? – Sie vom ÖAAB – da sitzt er ja! – und die ÖVP-Landeshauptleute (Beifall bei den Grünen), die sind in Wirklichkeit das Zentrum der Blockierer und Verweigerer!

Und jetzt kommen Sie daher und reden vom Sparen?! – Wo ist denn die Schul­verwaltungsreform: 50 Millionen € netto pro Jahr? Hätten wir das seit vier Jahren, dann wären 200 Millionen € da. Voilà! Wo ist denn die Spitalsplanungsreform? – Ihre Landeshauptleute blockieren! Wo ist denn die Reform der Wirtschaftsförderung? – Da geht es um Millionen und um Milliarden €, die Sie nicht hergebracht haben! Und jetzt wollen Sie mit dem Finger auf die anderen zeigen. Nein, wir werden Ihnen das vor­schlagen, und Sie werden vielleicht vernünftig werden. Man darf die Hoffnung nie aufgeben! (Beifall bei den Grünen.)

9.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Bucher zu Wort. – Bitte. (Rufe bei der ÖVP – in Richtung des sich zum Rednerpult begeben­den Abg. Bucher –: Nicht umfallen!)

 


9.54.19

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Ja, da reden die Richtigen! Wir werden euch jetzt orange Krücken kaufen, damit Ihr von der ÖVP nicht umfallt! (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allem jene von der grünen Fraktion, ich konnte Ihren Beiträgen und Wortmeldungen entnehmen, dass Sie Steuern und Investitionen fordern. So war das, glaube ich. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Sparen!) Steuern und Investitionen war der Sukkus Ihrer politischen Aussage. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Drei Punkte: Steuern, Sparen und Investitionen!)

Wissen Sie, nach aller Logik, nach allen Erfahrungen der Volkswirtschaft sind hohe Steuern der Tod für Investitionen. (Beifall beim BZÖ.) Sie senken nämlich die Inves­titionslust. Begreifen Sie das doch einmal! Genau das erreichen Sie, wenn Sie die Steuern erhöhen! (Zwischenruf des Abg. Krainer.) Ja, die Ultralinken schreien jetzt natürlich, dass das falsch ist. Aber ich sage Ihnen: Was Österreich jetzt überhaupt nicht brauchen kann, ist ein Klassenkampf. Das kann Österreich in der jetzigen Situation so brauchen wie einen Kropf, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ! (Beifall beim BZÖ.)

Frau Finanzministerin, das war ja heute wieder eine burgtheaterreife Vorstellung von Ihnen, als Sie gesagt haben: Ja, wir sind gegen neue Steuern, wir brauchen keine Steuerdebatte! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Burgtheaterreif war das nicht!) Aber in den „Salzburger Nachrichten“ von heute konnte ich lesen, dass Ihr Regierungs­kollege Mitterlehner gesagt hat, ohne neue Steuern werde es nicht gehen. (Oh-Rufe beim BZÖ. – Gegenrufe bei der ÖVP.) Das sagte Ihr Regierungskollege Mitterlehner von der ÖVP. So zu lesen in den „Salzburger Nachrichten“ von heute.

Wir haben es ja schon längst aufgeben, Ihnen zu glauben, Frau Finanzministerin. Wir haben kein Zutrauen, wir haben kein Vertrauen mehr in Sie, weder in Sie noch in die Regierungspolitik der ÖVP, denn Sie sagen immer etwas anderes, als Sie dann schlussendlich machen. (Beifall beim BZÖ.)

Ihr Vorgänger Pröll war ja ein plakatives Beispiel dafür: Der hat auch immer Dinge vertreten, wo er dann im Endeffekt etwas ganz anderes umgesetzt hat. Und das zieht


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sich ja wie ein roter Faden durch die Wortmeldungen der ÖVP-Kollegen. Und da möchte ich jetzt den Herrn Kollegen Stummvoll berichtigen: Eine Schuldenbremse ist nicht das Allheilmittel! Das haben wir nie gesagt! Wir haben nur gesagt, das ist ein wertvolles Instrument sozusagen zur Bedienung eines Mechanismus, der die Schulden nach unten drückt. Aber entscheidend sind doch die Maßnahmen!

Das wird auch vom WIFO, wie es heute in der „Wiener Zeitung“ steht, bestätigt. Frau Schratzenstaller sagt:

„Das Rating ist das Ergebnis einer komplexen Einschätzung.“

Nämlich unserer gesamten Situation in Österreich.

Aber entscheidend werden die Maßnahmen sein, die dazu führen, dass wir ein aus­geglichenes Budget bekommen, meine sehr geehrten Damen und Herren, und nicht die Schuldenbremse allein! (Beifall beim BZÖ.)

Daher war es ja so elementar wichtig, dass wir vom BZÖ gefordert haben, dass es eine Steuer- und Abgabendeckelung geben muss, damit dieser Erfindergeist für neue und weitere Steuern eingedämmt wird. (Neuerlicher Beifall beim BZÖ.)

Das ist das Entscheidende! Und da hätte ich mir erwartet, dass ich von der ÖVP Unterstützung bekomme für dieses Ansinnen, für diese richtige und wichtige Politik. Aber Sie haben sich wieder zurückgezogen und haben wieder davor zurückgeschreckt, diese Steuer- und Abgabendeckelung einzuführen und in der Verfassung zu verankern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemeinsam hätten wir das erreichen können – gegen diese ultralinke Politik, die uns da in Zukunft blüht! Und das sehen wir ja am Beispiel Rot-Grün in Wien. Und hier bejammert der Herr Matznetter, dass die Pensionisten mit dem Geld nicht mehr auskommen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Ja, Herr Matznetter, dann schauen Sie einmal nach Wien! Es ist die Wiener Regierung, die rot-grüne Regierung, die die Wassergebühren um 33 Prozent angehoben hat. Ja, das spüren die Pensionisten, das spüren die kleinen Einkommens­bezieher – nicht die Superreichen! Das spüren die kleinen Pensionisten, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

Das ist eine Diskussion, die wir jetzt, wo Österreich unter Beobachtung der Rating­agenturen steht, nicht brauchen können. Sie sollten Ihren Erfindergeist dort einsetzen, wo er jetzt notwendig ist, nämlich bei den Reformen. Sie sollten endlich den Reform­motor zum Laufen bringen, dafür sorgen, dass wir mit dem Speck endlich einmal aufräumen, der uns in Österreich das Leben schwer macht und die Finanzierbarkeit der Zukunft unmöglich macht. Das wäre jetzt höchst an der Zeit!

Im Gesundheits-, im Bildungs-, im Pensionsbereich, aber auch bei den Subventionen und Förderungen sollten Sie endlich einmal den Hebel ansetzen, anstatt über neue Steuern nachzudenken. Sie gefährden unsere Bonität mit Ihrer überflüssigen Diskus­sion, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie verantwortungsvoll sind, dann denken Sie jetzt darüber nach, wie wir vernünftig sparen können – und hören Sie auf, neue Steuern zu erfinden! (Beifall beim BZÖ.)

9.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kräuter zu Wort. – Bitte.

 


9.59.38

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Der Beitrag des Kollegen Bucher animiert ja wirklich zu ein paar Worten zur Schuldenbremse, denn es ist ein abenteuerlicher Schlingerkurs, den Sie da abgeliefert haben, Herr Bucher, denn unbestritten ist sehr


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wohl und allgemein bekannt, dass Bund, Länder und Gemeinden konsolidieren müssen. Das ist klar. (Abg. Bucher: ... von den Gewerkschaften und der Sozialis­tischen Jugend!) Richtig ist auch, dass alles – auch international; und Sie sagen es ja selber, das ist ja das Verrückte – Auswirkungen auf die Bonität Österreichs hat, auf das Zinsniveau, auf die Refinanzierung. (Neuerliche Zwischenrufe beim BZÖ.) – Herr Bucher, Sie werden morgen bei der Diskussion einen verdammt schweren Stand haben. (Abg. Mag. Stadler: Hat das der Ackerl auch schon ...?)

Viel lieber, meine Damen und Herren, wäre mir natürlich – aber das können wir national hier nicht beschließen – eine Spekulationsbremse. (Abg. Mag. Stadler: Fragen Sie zuerst Ihre Partei!) Das wäre überfällig. Auch eine Finanztrans­aktions­steuer, die regulierend wirken und eine Milliarde für Österreich bringen würde, das Verbot von Leerkäufen mit Terminwetten sowie die Trennung von normalen Geschäfts­banken und spekulativen Investmentbanken. (Zwischenruf des Abg. Scheibner.) – Ja, das ist eine internationale Frage, Herr Scheibner. Das werden Sie wohl wissen, um Gottes willen! (Abg. Scheibner: „Um Gottes willen“, was haben Sie gemacht, das umzusetzen?!) Das kann der Nationalrat nicht leisten, das geht nur EU-weit oder auch global. Das geht mit einem Land nicht. (Abg. Mag. Stadler: Sie sind eh so gescheit! – Abg. Scheibner: Sie brauchen wir dazu!) Ich glaube, der Herr Strache oder Sie, Herr Scheibner, haben noch gar nicht überzuckert, unter welchen Bedingungen eine Spekulationsbremse möglich ist.

Haushaltsdisziplin, meine Damen und Herren, wird notwendig sein. Das ist ja auch die Basis für zukünftigen Wohlstand in Europa, für eine stabile Währung, und natürlich braucht es auch einen Kontrollmechanismus. Das ist unbestritten.

Ich glaube auch, Eurobonds werden kommen müssen. Es braucht Solidarität, eine gemeinsame Verantwortung, gemeinsame Anleihen. Das ist das solidarische Europa, wie es sich die SPÖ vorstellt. (Zwischenrufe beim BZÖ.)

Und dann, meine Damen und Herren, werden wir den Kampf gegen die Jugend­arbeitslosigkeit gewinnen und ein soziales Europa bekommen. (Abg. Mag. Stadler: Ist der Papandreou noch immer Ministerpräsident oder ...?!) Ich kann nur wärmstens empfehlen: Helmut Schmidt, der große alte deutsche Sozialdemokrat mit seiner Rede am vergangenen Sonntag. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist der letzte große Sozial­demokrat!) Das war ein Lehrstück an Verantwortung, Geschichtsbewusstsein und humanitärer Gesinnung.

Ich empfehle auch das Buch von Hugo Portisch, „Was jetzt“, der vom Marshall-Plan bis in die Gegenwart den Gemeinschaftssinn beschwört und vor dem nationalen Irrweg warnt. (Abg. Scheibner: Wieso zitieren Sie nicht Faymann?)

Wie kann man konsolidieren? – Klug, ausgewogen und mit Weitblick. Was sind die Kriterien? – Selbstverständlich muss man Konjunktur, Wachstum und Arbeitsplätze stützen, muss einen Handlungsspielraum für Krisenerscheinungen erhalten, muss Investitionen für Forschung und Bildung sicherstellen, muss die soziale Balance wahren.

Damit bin ich jetzt bei den sozial gerechten Einnahmen. Wenn Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2017 ausgeglichene Haushalte haben wollen – fangen wir an bei den Gemeinden! Wie soll das funktionieren, wenn 70 Prozent derzeit nicht in der Lage sind, ausgeglichen zu bilanzieren? (Abg. Dr. Bartenstein: Sparen!) – Na da wird es eine resche Widmungsabgabe, Herr Bartenstein, für die Großgrundbesitzer brauchen. (Abg. Kopf buchstabiert das Wort „sparen“.) 2,7 Milliarden unversteuerter Gewinn pro Jahr! Das ist ja nicht länger hinzunehmen. (Beifall bei der SPÖ.)


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Es wird natürlich eine Vermögensteuer für alle brauchen, die über eine Million Vermögen besitzen. (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ.) Ist Ihnen eigentlich klar, meine Damen und Herren, dass die Zahl der Millionäre im Jahr 2010 um 7,2 Prozent zu­genommen hat? Frau Bundesministerin, schauen Sie sich das wohl an, dass das Vermögen dieser Millionäre um 9,5 Prozent im Jahr 2010 gestiegen ist und dass die OECD-Berechnung zeigt, dass Österreich an letzter Stelle in Europa liegt, was vermögensbezogene Steuern betrifft.

Die Bevölkerung hat das längst erkannt: Da geht es nicht um Schrebergärten, Häuslbesitzer, den Blick ins Nachtkastl. Es geht um die Privatschätze. Es geht um die Jachten, um den Großgrundbesitz. (Ironische Heiterkeit des Abg. Mag. Stadler.) Es geht um die 300 Leute, die mehr als 100 Millionen € besitzen. (Abg. Scheibner: Geh bitte!) Das, meine Damen und Herren, sind diejenigen, die mehr beitragen müssen, das ist ja ganz selbstverständlich. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Die Managergehälter sind im Jahr 2010 um 13,2 Prozent gestiegen. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: 13,2 Prozent! Daher spricht natürlich auch viel dafür, dass man für Einkommen ab 300 000 € jährlich den Höchststeuersatz erhöht. Da geht es um Leute, die 12 000 oder 13 000 € netto im Monat verdienen. Da ist es wohl angebracht, dass die einen größeren Beitrag leisten. (Abg. Bucher: Der Bundespräsident!)

Wenn ich an den Ausruf der Frau Innenministerin kürzlich denke – Zaster, Marie, Millionen –, das war vom Geräuschpegel und vom Dialekt her eine starke Ansage. Aber die Wirkung auf die ÖVP ist offenbar sehr, sehr schwach. Dafür hat die Bevöl­kerung kein Verständnis, dass die Kleinen sparen sollen, meine Damen und Herren, die Millionäre jedoch ihr Vermögen um bis zu 10 Prozent jährlich vermehren. Das kann es nicht sein! Das ist keine soziale Gerechtigkeit. Das ist mit der Sozialdemokratie nicht zu machen. (Beifall bei der SPÖ.)

10.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Tamandl zu Wort. – Bitte. (Abg. Dr. Bartenstein: Das wird jetzt wohltuend!)

 


10.05.00

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Finanzministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Glawischnig hat heute neun Persönlichkeiten aus Österreich hier aufgezählt und an den Pranger gestellt. (Abg. Dr. Pirklhuber: Zu Recht!)

Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Wenn Sie das als seriöse Diskussion über einen Beitrag von jenen, die sich mehr leisten können, sehen, muss ich Ihnen sagen, dann können wir mit Ihnen über so etwas überhaupt nicht sprechen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: ...! Bleiben Sie präzise! Ich habe gesagt, ... die Steuer­zahler in Frankreich so viel!)

Sie haben heute Herrn Mateschitz herausgestrichen. Es gibt Menschen, die sind sehr stolz auf Persönlichkeiten, die uns im Ausland zu Siegen verhelfen, weil sie Sport-Sponsoring betreiben et cetera. Was Herr Mateschitz an Arbeitsplätzen in Regionen schafft, wo die Leute sonst nur mehr auspendeln müssten, das ist ganz einfach grandios. Und ehrlich gestanden, wenn Sie in den „Seitenblicken“ sind, wollen Sie sich mit solchen Personen auch ganz gerne abbilden lassen, aber hier stellen Sie sie an den Pranger. (Abg. Dr. Pirklhuber: Halleluja!) Das verstehe ich überhaupt nicht. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wollen Sie sagen, das französische Steuermodell ist für Sie „an den Pranger stellen“?!)


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Wir haben ja im Budgetausschuss beim Hearing gehört, wie Sie die Vermögensteuer sehen. Legen Sie doch einmal ein Konzept auf den Tisch! Die einen sagen, bei einer Million beginnen wir zu besteuern. Die anderen sagen, bei 500 000 € beginnen wir zu besteuern. Ihr Kollege, der Herr Rossmann, der einmal hier im Nationalrat gesessen ist, hat beim Budgethearing gesagt, er kann sich vorstellen, dass man schon bei 300 000 € beginnt, und dass das Menschen sind, die 3 000 € brutto im Monat verdienen.

Da kann man Ihnen nur eine Absage erteilen. Da haben Sie sich entlarvt. Das betrifft nämlich jeden Häuslbauer, das betrifft jeden Eigentumswohnungsbesitzer. Und da werden Sie bei uns keine Zustimmung finden, weil wir wollen den Leuten ihr Eigentum erhalten. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Bucher: Was heißt „bei uns“?!) Auch Arbeit­nehmer sollen sich Eigentum schaffen können, darauf wollen wir nicht zugreifen. (Abg. Brosz: Wie war das mit dem „Zaster“ beim ÖAAB?!)

Also bitte, gerade die Grünen! Ich habe heute ein bisschen geschmökert, wenn es um Zitate geht und darum, in Bildsprache zu sprechen. Da habe ich ein Zitat gefunden vom Herrn Pilz – der heute nicht da ist –, der einmal bei einer Aschermittwoch-Rede Frau Finanzministerin Fekter, als sie noch Innenministerin war, als Schutzpatronin der europäischen Einbrecherbanden bezeichnet hat. (Rufe bei der FPÖ: Ui!)

Und da frage ich Sie: Wenn Sie in Bildsprache sprechen, was ist jetzt schlimmer, der Sager mit dem Zaster oder der Sager vom Herrn Pilz? (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Weil es überhaupt nicht stimmt! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)

Weil Sie immer von den Superreichen sprechen. Ich frage mich ernsthaft – das frage ich mich auch beim Herrn Kollegen Matznetter, der jetzt nicht mehr da ist, der das auch immer wieder sagt –, ich frage mich auch bei den Grünen Folgendes: Sie sprechen von Gerechtigkeit und davon, dass die Superreichen einen Beitrag leisten sollen. – Warum muss dann eine kleine Pensionistin, ein kleiner Arbeitnehmer, ein kleiner Gewerbe­treibender, der vielleicht drei Menschen einen Arbeitsplatz verschafft, warum müssen die für die Kinder der Superreichen die Studienplätze bezahlen? Warum gehen Sie nicht auch einmal mit uns auf eine Diskussion über Studiengebühren ein – nämlich in einer vernünftigen Art und Weise, wie man jene, die es sich nicht leisten können, mit einbeziehen kann, nämlich durch Stipendien? (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Aber warum, Frau Glawischnig, warum soll der kleine Arbeiter das Studium von Ihren beiden Kindern, wenn sie später einmal studieren werden, bezahlen? Und warum soll sich der Facharbeiter die Meisterprüfung selber bezahlen? – Das ist ungerecht! Und bevor wir über das nicht sprechen können, werden wir uns auch über Substanz­besteuerung mit Ihnen nicht unterhalten. (Beifall bei der ÖVP.)

Das Wort ist ein paar Mal gefallen, auch Minister Mitterlehner ist zitiert worden, was einen Solidarbeitrag betrifft. Ich glaube, dass der erste Schritt sein muss, dass wir sparen müssen. Wir können nicht ständig mehr Ausgaben leisten. Wir müssen sparen. (Abg. Mag. Gaßner: Wo sparen Sie?) Und wenn wir uns dann auf ein Sparkonzept, auf Reformen auch im Verwaltungsbereich und auf Strukturreformen geeinigt haben, dann können wir in einem weiteren Schritt über Solidarabgaben sprechen – aber nicht von der Substanz. (Abg. Mag. Korun: Die Landeshauptleute sollen sparen! Was sagen die dazu?)

Ehrlich gestanden – ich habe es vorhin schon ausgeführt –: Das würde all jene treffen, die Eigentum haben, und das wollen wir nicht. Im Gegenteil! Jemand, der ein exor­bitant hohes Einkommen hat, der jetzt beispielsweise über 200 000 € an Einkom­mensteuer bezahlt, der kann eventuell einen anderen, erhöhten Beitrag leisten. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Warum erhöhen Sie die Pensionen über 6 000 €?)


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Aber bitte vorher, Frau Kollegin Glawischnig, sprechen wir übers Sparen! Vorher übers Sparen sprechen, denn da verweigern Sie nämlich die Diskussion. Das finde ich nicht in Ordnung. (Beifall bei der ÖVP.)

10.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Podgor­schek. – Bitte.

 


10.09.39

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Bundesminister! „Her mit dem Zaster, her mit der Marie!“ – Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Räuberjargon werden wir sicherlich nicht unser Budget sanieren! (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Neiddebatte, die hier vom Zaun gebrochen wurde, ist nur eine Farce. Sie ist sicherlich der schlechteste Ansatz zur Sanierung unserer Staatsfinanzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ! Ihre deutsche Schwesterpartei, die SPD, hat unlängst bei ihrem Parteitag eine Reichensteuer sogar abgelehnt. Sehr interessant ist das. Vielleicht lernen Sie ein bisschen mehr von Ihren Kollegen in Deutschland!

Von 30 OECD-Staaten haben noch drei Länder eine Vermögensteuer. Seit 1995 – da waren es immerhin noch 15 – haben viele von diesen die Vermögensteuer abgeschafft. Die Vermögensteuer ist nicht administrierbar, und letzten Endes führt sie nur dazu, dass die Steuerbelastung für den Mittelstand größer wird. (Beifall bei der FPÖ.) Die Reichen werden da sicherlich nicht zur Kasse gebeten, denn so schnell kann man gar nicht schauen, wie die ihr Geld ins Ausland verfrachten.

Vielleicht eines, damit Sie einmal Bescheid wissen, wie es wirklich ausschaut. Ich weiß nicht, ob Sie den Gini-Koeffizienten kennen: Das ist das Maß der Ungleichheit der Verteilung von Vermögen und Einkommen. Wissen Sie, dass Österreich nach Schweden an zweiter Stelle steht? Die Schere ist gar nicht so weit auseinander­gegangen in Europa. Das Problem ist nur: Wir melken den Mittelstand. Das ist die Kuh, die dauernd gemolken wird, und dem müssen wir helfen! (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Tadler.)

Was Sie hier führen, ist eine virtuelle Diskussion, eine Diskussion, um von den eigent­lichen Problemen abzulenken, die wir haben. Wir haben nämlich einen Einstieg­steuer­satz von 36,5 Prozent. Das zahlen die kleineren und mittleren Einkommensbezieher und nicht die Reichen. Ich bin fest davon überzeugt, dass die sogenannten Super­reichen – dieses Wort wird heute immer in den Mund genommen – einen Solidaritäts­beitrag leisten werden. Aber da müssen Sie vorher Ihre Hausaufgaben machen. Da muss etwas hinter der Schuldenbremse stehen, da muss Substanz dahinter sein.

Wo höre ich, dass die 599 Vorschläge des Rechnungshofes endlich umgesetzt werden? Wo sind die großen Spartipps und Sparmaßnahmen der Regierung? – Ich warte darauf. 15 Milliarden € an Einsparungen hat der Rechnungshof prognostiziert. Wo sind sie? – Keine Verwaltungsreform, keine Strukturreform, bei den Pensionen wird nur herumlamentiert. Die Gesundheitsreform, wo ist sie? – Bei den Subventionen wissen wir letztlich selbst, dass wir um 50 Prozent mehr ausgeben als im EU-Durchschnitt.

Wir geben 15 Milliarden für Subventionen aus. Würden wir nur das ausgeben, was der EU-Schnitt wäre, dann wären es nur 7,5 Milliarden. Das allein würde schon das Budget sanieren, denn jeder kleine und unbedeutende Verein wird dreimal, viermal, fünfmal im Jahr oder sogar, wie es teilweise der Fall ist, 25 Mal subventioniert! Aber Sie haben nicht den Mut, das endlich aufzugreifen. (Beifall bei der FPÖ.)


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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine zeitlich befristete Solidaritätsabgabe wird – und davon bin ich fest überzeugt – auch von den Reichen akzeptiert werden, aber nur dann, wenn wir ein entsprechendes Konzept haben. Darauf warte ich, dass uns nämlich die Regierung endlich eines vorlegt. Dann können wir auch über eine Schuldenbremse verhandeln, aber nicht vorher. Ich habe es letztes Mal schon gesagt: Einen Blankoscheck wird es von uns sicherlich nicht geben. (Beifall bei der FPÖ.)

Mit einer Neiddebatte wird weder das Budget noch unser Staat saniert. Was wir brauchen, das sind tiefgreifende Maßnahmen. Ja, Frau Bundesminister, wir brauchen den Big Bang, denn sonst kommen wir nicht vom Fleck. Ein Griff in die Mottenkiste des Marxismus ist der falsche Weg und führt nur noch zur Vergrößerung des Schuldenbergs. (Beifall bei der FPÖ.)

10.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


10.14.19

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, wie es den Zuschauern, die diese Debatte mitverfolgen konnten, bisher gegangen ist. Ich finde es eigentlich furchtbar, aber wäre ich Millionär oder jemand, der will, dass sich nichts ändert, und der davon profitiert, dass sich nichts ändert, dann würde ich diese Debatte genussvoll verfolgt haben, lächeln, vielleicht etwas Angenehmes trinken, einen kleinen Scheck ausstellen, vielleicht zwei Schecks, einen an die ÖVP, einen an die FPÖ, und sagen: Well done! Wirklich gut gemacht. (Beifall bei den Grünen.)

Das ist doch eigentlich unglaublich, Herr Stummvoll: Sie als Vertreter einer politischen Partei, die seit 25 Jahren Verantwortung trägt – und da sind Sie ein Prototyp: Sie waren in Regierungsfunktion!, seit 25 Jahren ist die ÖVP ununterbrochen an der Regierung –, stellen sich hier heraus und sagen: Es wird zu viel ausgegeben, wir müssen sparen, wir brauchen eine Schuldenbremse! Bitte, Opposition, helft uns! Wir derpacken es nicht! Ohne die Opposition schaffen wir es nicht! (Heiterkeit bei den Grünen. – Abg. Dr. Pirklhuber: Wahnsinn!)

Wer ist denn seit 25 Jahren verantwortlich, Herr Stummvoll? Wer ist verantwortlich? –Eine Partei, die über 25 Jahre ununterbrochen an der Regierung war! Eine einzige Partei! Das sind Sie! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strache. – Abg. Dr. Stummvoll: Schauen Sie über den Tellerrand!)

Herr Stummvoll, wenn Sie sagen, wir geben zu viel aus, dann fällt mir auch ein konkretes Beispiel ein. Mir fallen viele Beispiele ein, aber Sie sind eines davon. Sie kassieren seit zehn Jahren eine Pension als Staatssekretär. Fällt Ihnen nicht ein, dass das vielleicht zu viel ausgegeben ist? (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strache. – Abg. Dr. Stummvoll: Und Sie haben !) Fällt Ihnen das nicht ein? Sie stellen sich wahrscheinlich her und sagen dann auch noch: Ich habe ja immer brav eingezahlt, ich habe immer brav Beiträge gezahlt. (Abg. Dr. Stummvoll: Sie haben nie mehr bekommen?!) – Aber die Beiträge, die die kleinen Leute bezahlt haben, würdigen Sie nicht in der Debatte.

Ich sage Ihnen eines: Sie hätten jetzt bei der Pensionserhöhung – da haben Sie geschwiegen – die Möglichkeit gehabt, dafür zu sorgen, dass Pensionen – sagen wir – über 3 000 € oder über 4 000 € keine Zuwächse erfahren. Was haben Sie gemacht? (Abg. Dr. Pirklhuber: Erhöht!) – Pensionen über 6 000 € werden noch immer um 1,5 Prozent erhöht. Das heißt, für eine Pension mit 7 000 €, und die gibt es, bekommt man im Monat 105 € mehr. Und in Anbetracht dessen stellen Sie sich noch her, stellt


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sich die Frau Ministerin noch her und sagt: Wir müssen sparen, wir müssen sparen! (Beifall bei den Grünen.)

Das ist ja unglaublich: So etwas Verlogenes habe ich in einer Debatte noch selten gehört! Das ist wirklich nicht mehr zu ertragen.

Dann haben wir noch eine zweite Partei, die möchte ich auch „würdigen“, die saß nur sieben Jahre in der Regierung. Die Freiheitlichen in all ihren Schattierungen haben sozusagen alles vom Bund, vom Staat weggenommen, was nicht niet- und nagelfest war, und sagen jetzt: Keine neuen Steuern! Nein, nein, keine neuen Steuern! Der Herr Mateschitz fürchtet sich vor neuen Steuern, der tut so viel Gutes für unser Land! (Abg. Dr. Stummvoll: Der fürchtet sich überhaupt nicht! So ein Unsinn!) – Ja, soll er tun, ich will auch nicht einen weiteren Namen nennen, aber der Herr Mateschitz und wie sie alle heißen, die sollen es so halten wie Warren Buffett, einer der reichsten Männer der Welt.

Warren Buffett sagt: Es ist völlig klar, dass wir Milliardäre viel zu wenig Steuer zahlen! – In den USA gibt es Milliardäre, die gehen tatsächlich an die Öffentlichkeit und sagen: Besteuert uns! In der Bundesrepublik Deutschland gibt es Milliardäre und Millionäre, die sagen: Besteuert uns, es ist zu wenig, was wir zahlen müssen! (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Was verdienen Sie? Wie schaut es da aus?)

Und in Österreich stellt sich die FPÖ hier her als Vertreter der Milliardäre und Millionäre und sagt: Bitte nicht die angreifen, die tun so viel Gutes für unser Land, lasst sie in Ruhe! (Beifall bei den Grünen.)

Bitte reden wir darüber, wo bei den Ausgaben gespart werden soll! Da reden wir auch gerne darüber, aber eines sage ich Ihnen (Ruf bei der FPÖ: Linke Träume!): Es wird nicht gehen, dass diejenigen – jetzt nicht in Österreich, ich rede jetzt nicht über Österreich – weltweit, europaweit, die für diese Krise die Hauptverantwortung tragen, jetzt das Zahlen für die Krise an die kleinen und mittleren Einkommen abgeben! (Abg. Mag. Donnerbauer: Fordern Sie das amerikanische Steuersystem für Österreich?)

Es wird nicht aufgehen, dass Parteien wie die ÖVP und die FPÖ und auch das BZÖ diesen Gruppen weiterhin die Mauer machen. (Beifall bei den Grünen.) Wir sind doch nicht blöd, Mann!

10.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Stadler. – Bitte.

 


10.20.01

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Na, da wird sich der Zuseher aber was denken, wenn er diesen ganzen Soft-Marxismus sieht, den man heute hier vom Rednerpult aus zu hören bekommen hat. (Beifall beim BZÖ.)

Der Kollege Öllinger ist immer zu seiner marxistischen Gesinnung gestanden, aber heute habe ich nicht schlecht gestaunt, dass einer der größten marxistischen Vor­kämpfer dieses Hauses, der Herr Oberregierungsrat – korrekt zitiert: Oberregierungs­rat – Mag. Kräuter ist. Ein pragmatisierter dienstfreigestellter Landesbeamter aus der Steiermark rechnet anderen die Privilegien vor, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Aus dem geschützten Bereich lässt es sich ja gut argumentieren, nicht wahr, Herr Kollege Kräuter? Er ist heute herausgekommen und hat hier sozusagen Zwerg-Lenin für geistig Bedürftige gespielt.

Meine Damen und Herren, mit den paar Millionen, die Sie beim Herrn Mateschitz holen, werden Sie doch nicht das Budget sanieren! Wollen Sie das irgendjemandem einreden? Das ist ja nicht einmal mehr Zwerg-Marxismus, Herr Kollege Kräuter! Das ist


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schlicht und einfach nur mehr Populismus, wenn nicht sogar Demagogie, heißt übersetzt: Verblödung des Volkes! Das hat der Herr Oberregierungsrat Kräuter aus dem geschützten Landesbedienstetenbereich des Landes Steiermark heute zum Besten gegeben, meine Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Matznetter war da schon sehr viel prägnanter! Ausgerechnet der Herr Matznetter geht hier heraus und redet über Wohlstands- und Mittelstandsbäuche. Das finde ich besonders sinnig. (Heiterkeit beim BZÖ.)

Herr Kollege Matznetter, damit haben Sie aber gesagt, auf wen Sie es abgesehen haben. Nämlich: Auf den Mittelstand hat er es abgesehen! Nicht auf die Reichen, meine Damen und Herren Zuseher vor dem Fernsehschirmen, nicht auf die Reichen! (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) „Mittelstandsbauch“ hat der Herr Matznetter, plastisch dargestellt (Heiterkeit beim BZÖ), hier gemeint, wenn er sagt, wen er besteuern will, meine Damen und Herren. – Wir sind dankbar für diese Offenheit.

Und dann geht Matznetter hier heraus und sagt, die Gebühren seien so hoch! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) – Meine Damen und Herren und Herr Matznetter vom Mittelstandsbauch: Niemand greift so tief in die Taschen der armen Leute wie das rote Wien mit seinen Gebühren! Niemand! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Niemand greift so unverschämt zu wie das rote Wien mit Wassergebühren, Müll­gebühren, Abwassergebühren, Hundesteuer-Erhöhung, Parkgebühren. Sie können es ja kaum mehr aufzählen, was die rote Wiener Gebührenräuberei betreibt, Herr Matznetter vom Mittelstandsbauch!

Meine Damen und Herren, ich will Ihnen in aller Form sagen, warum wir die Schul­denbremse nicht mitgetragen haben: Wir haben das deswegen nicht mitgetragen, weil Leute wie Matznetter und Leute wie die Frau Mikl-Leitner und Leute wie der Herr Mitterlehner mittlerweile – das hat mich am meisten überrascht – in Wirklichkeit mit dieser Schuldenbremse ein verfassungsrechtliches Alibi für weitere Abgaben gebraucht hätten. – Mit uns nicht, Herr Kollege Stummvoll! Nie mehr, glauben Sie mir das! Nie mehr! (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Strache.)

Ich habe Ihre Verhöhnung noch gut in Erinnerung, als wir aus staatspolitischer Verantwortung Ihr Bankenrettungspaket mitbeschlossen haben. (Abg. Dr. Stummvoll: Ich habe dich nicht verhöhnt!) Nein, nein, du warst nie dabei, das wissen wir eh! (Abg. Dr. Stummvoll: Ich habe dich nicht verhöhnt!) Nein, nein, ihr habt uns alle verhöhnt! Wir haben aus staatspolitischer Verantwortung das Bankenrettungspaket mitgetragen, und dann habt ihr bei jedem Geschenk an die Banken gesagt: Ihr habt es ja mitgetragen!

Sie bekommen von uns nie mehr wieder einen Freibrief für Ihre räuberischen Methoden! Nie wieder! (Beifall beim BZÖ.)

Denn was Sie vorhaben, ist ja klar: Der eine will den Mittelstand besteuern, und ihr (in Richtung ÖVP) wollt in Wirklichkeit 30 Prozent der Budgetsanierung – 30 Prozent, das hat der Mitterlehner heute gesagt – über neue Steuern einnehmen. Nachzulesen in der heutigen Ausgabe der „Salzburger Nachrichten“. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Gleichzeitig geht dann die Frau Bundesministerin Fekter her und sagt: Wir haben nicht zu wenig Steuern, sondern wir haben zu hohe Ausgaben! – Abgesehen davon, dass es stimmt, was der Kollege Öllinger sagt, dass ihr seit 25 Jahren in der Regierung seid und seit Jahrzehnten den Finanzminister stellt. (Abg. Grosz: Gefühlte 100 Jahre!) Ihr tut so, als ob das wer anderer getan hätte, und nicht die ÖVP, aber lassen wir das einmal!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 58

Dann sagt Fekter weiter: Wo sind die Ausgabentreiber? Sie möchte wissen, wo sie sitzen. – Frau Bundesministerin, da vorne sitzt er üblicherweise! Ihr eigener Fraktions­kollege Fritz Neugebauer hat zur gleichen Zeit, als Sie von uns einen Freibrief für die Schuldenbremse haben wollten, von Ihnen 280 Millionen Schilling auf Kosten der Steuerzahler für die Beamten bekommen, meine Damen und Herren! (Rufe: Euro! Euro! – Abg. Strache: Euro! Schilling wären schön!)

Das sind die Ausgabentreiber, mit denen Sie verhandelt haben! Und da saß Ihr Vizekanzler dabei. Es war ihm wichtiger, den Beamten 280 Millionen in den Rachen zu werfen, Leuten im geschützten Bereich, Leuten wie dem Herrn Oberregierungsrat Kräuter, damit die gut davonkommen, anstatt dafür zu sorgen, dass tatsächlich mit der Schuldenbremse eine Abgabenhöchstquote eingeführt wird!

Wissen Sie, eine Schuldenbremse bringt gar nichts, wenn sie nicht gleichzeitig in die Verfassung eine Abgabenhöchstquote hineinschreiben und sie mit Sanktionen versehen. Ihr Vorgänger hat sich sogar über geltendes Verfassungsrecht in Bezug auf das Budget hinweggesetzt.

Herr Kollege Stummvoll, der nächste Sündenfall, auch den haben wir nicht vergessen: Als Ihr Finanzminister das Budget nicht zeitgerecht vorgelegt hat, wie es die Verfassung vorsieht, hat man gesagt, das sei nicht so interessant. Außerdem sei es ja sanktionslos, hat es geheißen. Kollege Kopf ist hier herausgegangen und hat gesagt, die Verfassung sehe ja nicht einmal eine Sanktion dafür vor. (Abg. Kopf: Bei der Wahrheit bleiben!)

Keine Schuldenbremse ohne Abgabenhöchstquote in der Verfassung (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen) und keine Schuldenbremse ohne Sank­tionen, nämlich Rücktritt des Finanzministers, wenn der Verfassungsgerichtshof das feststellt! Mit uns werden Sie sonst nicht weiterkommen. (Beifall beim BZÖ.)

10.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Ing. Lugar. – Bitte.

 


10.25.12

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich habe die heutige Debatte mit großem Interesse verfolgt, denn letztlich führen wir heute eine Scheindebatte. Wir führen heute eine Scheindebatte, denn es wird doch niemand ernstlich hier herinnen glauben, dass man mit einer Reichensteuer die Probleme lösen kann, die wir in den nächsten drei, vier, fünf Jahren zu erwarten haben.

Wir stehen vor einem Pensionssupergau, unsere Pensionen sind schon bald nicht mehr zu bezahlen. Wir haben ein Riesenproblem im Gesundheitsbereich. Wir haben eine Verwaltung, die bei Weitem nicht mehr zukunftsfit ist und viel zu viel Geld kostet. Und da sprechen wir heute über eine Reichensteuer – eine Reichensteuer, die von der SPÖ vorgeschoben wird, um von den wahren Problemen abzulenken. Es würde doch darum gehen, dass wir heute hier davon sprechen, wie wir endlich die Probleme in diesem Land lösen können, wie wir das Pensionsproblem lösen können, das Gesundheitsproblem, das Verwaltungsproblem und all die anderen Probleme, die Kostentreiber in diesem Land sind, Probleme, die schon seit Jahrzehnten darauf warten, endlich angegangen zu werden. Aber darüber sprechen wir nicht.

Wir sprechen darüber, dass es irgendwo da draußen Superreiche gibt, und wenn wir denen nur kräftig in die Tasche greifen, dann wird das Problem gelöst sein. Aber wenn man sich die Berechnungen, sogar die Berechnungen von der Frau Finanzministerin,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 59

ansieht, dann kommen da im schlechtesten Fall 30 Millionen und im besten 300 Mil­lionen herein, wenn man den Reichen in die Tasche greift.

Wenn man weiß, dass allein die Erhöhung der Beamtengehälter 300 Millionen € kostet und die Pensionserhöhung 1 Milliarde – und da sind auch welche dabei, die 5 000 und mehr Pension bekommen, auch die haben eine Erhöhung bekommen –, wenn man das alles weiß, dann weiß man, dass das eine reine Scheindebatte ist. Es bringt überhaupt nichts, einem Mateschitz, einem Wlaschek oder sonst jemandem in die Tasche zu greifen, weil da zu wenig dabei reinkommt.

Worum es in Wahrheit geht, ist die Diskussion: Wollen wir Reformen oder wollen wir neue Steuern? Diese Diskussion wird zu führen sein. Aber mit der Reichensteuer wird die Tür aufgemacht, und dann wird der Mittelstand belastet, weil nur dort Geld zu holen ist. Es gibt ja keinen Klassenkampf, den gibt es ja in Österreich nicht. Es ist ja nicht so wie früher, dass es eine reiche Klasse gibt, die auf Kosten der Armen lebt, und eine verarmte Menge in der Bevölkerung, die mehr als 50 Prozent ausmacht, die sozusagen ausgebeutet wird. Das gibt es ja nicht mehr.

Wir haben in Österreich ganz wenige – das stimmt –, die gut verdienen, die ein großes Einkommen haben, aber eine sehr breite Mittelschicht. Und wenn man Steuerein­nahmen lukrieren will, dann muss man auf die Mittelschicht gehen. Und genau das wird hier versucht. Es wird versucht, die Tür mit einer Reichensteuer aufzumachen, und dann wird bei der Mittelschicht abkassiert.

Wenn sich dann eine ÖVP-Innenministerin hinstellt und sagt: Her mit dem Zaster!, dann ist mir das wirklich unverständlich. Die ÖVP war ja in der Vergangenheit eine Partei, die mit Hausverstand gearbeitet hat. Und wenn Sie das Spiel der SPÖ mit­spielen, dieses Neidspiel, das Spiel: Nehmen wir es von den Reichen – keiner weiß, wer das ist –, nehmen wir es einfach von denen, und wir können uns die Reformen sparen!, dann frage ich mich, wo die Seriosität der ÖVP geblieben ist.

Deshalb: Führen wir keine Scheindebatte! Schauen wir, dass wir die Probleme, die uns ins Haus stehen, endgültig angehen! Etwa die Pensionen. Wir wissen, wenn wir nicht in den nächsten zwei, drei Jahren die Pensionsproblematik lösen, dann können wir den Herrn Wlaschek, den Herrn Mateschitz und wen auch immer noch enteignen, es wird nicht reichen. Es wird nicht reichen, weil uns die Kosten für die Pensionen davonlaufen, wenn wir nicht abstellen, dass die Menschen es sich zum Sport machen, in Frühpension zu gehen, wenn wir es nicht abstellen, dass bei den ÖBB mit 51 oder 52 in Pension gegangen wird, und wenn wir es nicht abstellen, dass im Beamten­bereich immer noch mit einer Unterdeckung von 70 Prozent in Pension gegangen wird.

Deshalb: Wir brauchen Reformen – und keine Diskussionen über neue Steuern! Alles andere ist unehrlich. Gehen Sie deshalb endlich die Reformen an, und hören Sie auf mit dieser Scheindebatte über eine Reichensteuer!

10.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Ich wollte nur noch an dieser Stelle – es ist momentan ruhig im Saal – sehr stark appellieren, da wir noch zwei sehr intensive Tage vor uns haben, bei der Wortwahl dementsprechend sensibel vorzugehen.

Das ist in den letzten Reden nicht immer der Fall gewesen, weswegen ich Herrn Abgeordnetem Öllinger wegen der Unterstellung des Verlogenseins und Herrn Abgeordnetem Stadler wegen des mehrfachen Vorwurfs der Räuberei einen Ord­nungsruf erteile. (Beifall des Abg. Dr. Bartenstein. – Abg. Grosz: Wie soll man das sonst nennen: Diebstahl?)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 60

Bitte, wir diskutieren hier jetzt nicht darüber! Ich möchte an dieser Stelle wirklich appellieren, dass wir sorgfältig in unserer Wortwahl sind! Das verlangen auch die Wählerinnen und Wähler von uns. (Abg. Grosz: Der deutsche Sprachwortschatz gibt aber bald nichts mehr her!)

*****

Diese Debatte ist geschlossen.

10.30.49Einwendungen gegen die Tagesordnung gemäß § 50 GOG

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zur Debatte betreffend die Einwendungen gegen die Tagesordnung.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Strache. – Bitte.

 


10.31.01

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heutige Einwendungsdebatte haben wir ja am Beginn der Sitzung begründet, denn wir finden es schon sehr eigenartig, dass man das Thema der Änderung der Bundeshymne in der morgigen Tagesordnung, weil man es relativ weit hinten auf dieser angesiedelt hat, zu verstecken versucht. Wenn es der SPÖ und der ÖVP, aber auch den Grünen so wichtig ist, diese Bundeshymne zu verhunzen und zu verschandeln, dann sollten wir das auch zu gegebener Zeit debattieren, zu einer Zeit, wo die Bürger wirklich der Debatte folgen können. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Tadler.)

Ich verrate Ihnen nichts Neues, wenn ich sage, dass die Freiheitliche Partei ent­schieden gegen die absurde und lächerliche Abänderung unserer Bundeshymne eintritt. Diese ist nämlich wirklich absurd, und das haben wir in den letzten Monaten immer wieder auch kommuniziert. Wir haben da keinerlei Scheu, uns der Diskussion zu stellen, und deshalb wäre es auch wichtig, das entsprechend in der Tagesordnung zu berücksichtigen. Wir sind nämlich der Meinung, dass die Öffentlichkeit auch Kenntnis von dieser Debatte erlangen sollte.

Daher wollen wir, dass die Änderung der Bundeshymne heute als erster Tages­ordnungspunkt verhandelt wird – und nicht erst morgen, und das zu später Stunde, wie Sie das vorhaben. Das versteht ja niemand. Ich verstehe schon, dass es Ihnen unangenehm ist und dass man das verstecken und wegräumen will und so eine Debatte nicht am Beginn einer Tagesordnung haben will.

Es ist hier auch wieder das typische doppelte ÖVP-Spiel sichtbar geworden. Das war ja auch schon bei der Homo-Ehe so, wo man euphemistisch von der gleichberechtigten Partnerschaft gesprochen hat, wie man die Homo-Ehe genannt hat. Sie, meine Damen und Herren von der Volkspartei, erfüllen willfährig immer wieder auch gesell­schafts­politische Narreteien der linken Reichshälfte. Ich verstehe schon, dass Ihnen das unangenehm ist, aber ich verstehe nicht, warum Sie solchen Verrücktheiten immer wieder nachgeben und Ihre ehemalige Abgeordnete Rauch-Kallat das überhaupt erst losgetreten hat, in einer sehr, sehr peinlichen Art und Weise, wo sie sogar dann vom Reden abgehalten wurde. (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeordneten des BZÖ sowie des Abg. Tadler.)

Ich kann mich noch erinnern, wie dann noch Herr Kollege Rasinger von der ÖVP herausgekommen ist und als Arzt über nationalen Selbstmord philosophiert und gesprochen hat. Das war besonders peinlich und unnötig.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 61

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, Sie schämen sich zu Recht ob Ihrer Vorgangsweise vor Ihren Mitgliedern und Wählern, weil die sich natürlich entsetzt abwenden müssen, wenn man permanent solche Verhaltensmuster der ÖVP erlebt.

Wir fordern daher: Karten auf den Tisch! Diskutieren wir jetzt offen über die Töch­ter/Söhne und über die Jubelchöre! Eigentlich müssten da auch die Roten und die Grünen dafür sein, das prominent zu debattieren und zu diskutieren, ist es doch gerade ihren beiden Parteien ein so großes Herzensanliegen.

Ich sage Ihnen: Diese ganze Hymnen-Änderung, diese Verschandelung und Verhun­zung der Hymne ist eine reine Alibi-Aktion, mit der man kaschieren will, dass Sie in Wirklichkeit im Bereich der Gleichberechtigung für Frauen in diesem Land real nichts weiterbringen. Das ist doch der Hintergrund! (Beifall bei der FPÖ.)

Wo ist denn der gleiche Lohn bei gleicher Leistung bis heute durchgesetzt? – Nichts dergleichen! Da geht es den Frauenvertreterinnen von Rot, Grün und Schwarz rein um Alibi-Aktionen und nicht im Geringsten um die wirklichen Probleme und drängenden Fragen, wenn bis heute Ungerechtigkeiten zwischen Frauen und Männern bei gleicher Leistung beim Lohn vorhanden sind, wenn man bei der Kinderbetreuung nach wie vor nicht entsprechende Leistungen für die Frauen und Mütter sichergestellt hat (Beifall bei der FPÖ), wenn die Mütter bei der Kinderbetreuung in vielen Bereichen im Stich gelassen werden oder wenn Gewalt in diesem Land gegenüber Frauen leider Gottes vorhanden ist, wenn Frauen zwangsbeschnitten oder auch unterdrückt werden, bis hin zu einem Kopftuchzwang, und wenn Zwangsverheiratungen in diesem Land stattfinden.

Das sind Probleme, wo sich jede Frau erwarten würde, dass Sie einmal tätig werden und in unserem Land solche Mechanismen abstellen. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber anstatt dessen kommen Sie daher und versuchen mit so einer unsinnigen Debatte hier irgendetwas Pseudohaftes zu bewegen. Das ist ein schäbiges Spiel, das viele Menschen auch zutiefst ablehnen, weil sie sagen: Kümmert euch um die wesent­lichen Probleme! Ich sage, es ist genug zu tun, und: Lassen Sie unsere traditionelle österreichische Bundeshymne bitte in Ruhe! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Tadler.) Die wurde von einer großartigen Österreicherin, von der Frau Preradović, getextet, die sich heute nicht mehr wehren kann, dass Sie ihren Text jetzt verhunzen und verschandeln wollen.

Man kann ja das Ganze auch ins Absurde führen, weil hier offenbar einige ideologisch völlig verblendet sind. Man müsste ja wahrscheinlich dann in Zukunft natürlich auch andere Texte ändern. Was ist dann mit Schillers Ode „An die Freude“? Wie wird dann die Europa-Hymne „Alle Menschen werden Brüder“ umgeändert? Heißt es dann: Alle Menschen werden Geschwister? In welche Richtung soll das Ganze noch weiter gegendert werden? Wahrscheinlich wollen Sie auch noch die ganze Literatur gendern und wird Jack Londons „Seewolf“ dann in Zukunft „Der Seewolf und die Seewölfin“ heißen.

Ich sage, auch für „Jubelchöre“ gibt es keinen Grund. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Ich komme schon zum Schlusssatz.

Eigentlich kann man nur mehr weinen. „Der liebe Augustin“ wäre wahrscheinlich die bessere Hymne für Österreich, denn Sie machen wirklich alles hin, und da wäre es uns dann auch wurscht, ob das „Augustine“ heißt. Aber Sie sollten sich schämen und genieren für Ihre Vorgangsweise! (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeordneten des BZÖ sowie des Abg. Tadler.)

10.36



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 62

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte.

 


10.36.36

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Es war ziemlich bemerkenswert, dass in diesem Katalog, den der Klubobmann Strache hier aufgezählt hat, ein bissel der Feminist in ihm durchgeblitzt ist und er sich selbst Gedanken gemacht hat, was man noch alles gendern kann.

Aber schauen Sie, diese Bundeshymne ist natürlich auch Ausdruck einer politischen Haltung, einer Wertehaltung. Das ist nicht ein unangreifbares Kunstwerk oder eine Skulptur. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Nein, nein! Und ich glaube daher, dass auch Hymnen durchaus in einem Bezug zur Zeit und zu geänderten Wertehaltungen stehen. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

Hier geht es darum, welchen Stellenwert man Frauen in einer modernen Gesellschaft zuordnet. Und da ist eine Bundeshymne natürlich mit einer Symbolik verbunden. Ich wehre mich dagegen, wenn man das dann so runtermacht mit „verhunzen“ und „verschandeln“ (Abg. Zanger: Das ist aber richtig!) und so quasi der Bundeshymne jetzt jeden Stellenwert zu nehmen versucht, nur weil dann darin zum Ausdruck kom­men wird, wenn wir das beschließen, dass Österreich neben großen Söhnen auch große Töchter gehabt hat und hat. Ich finde, das ist nicht in Ordnung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Strache: Das ist doch eine Selbst­verständlichkeit!)

Jetzt sage ich noch etwas, wir haben ja das im Ausschuss auch diskutiert: Die Frage ist: Wer von uns beiden hat jetzt eigentlich mehr Heimatbezug? Wir teilen die Heimat nicht und sagen nicht, für uns gibt es nur 50 Prozent Heimat mit 50 Prozent Männern. (Abg. Strache: Das hat die Frau Preradović nicht gemacht! Was Sie da der Frau Preradović unterstellen, ist eine Frechheit!) Wir sagen, Heimat besteht aus Männern und Frauen hier in Österreich. Das ist unser Heimatbegriff! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sie sind sozusagen die halbe Heimat, und wir sind die ganze Heimat. Mit dem muss man sich jetzt, glaube ich, auseinandersetzen bei den künftigen Diskussionen, und daher, glaube ich auch, hat es zu Recht diese öffentliche Debatte vor einigen Monaten gegeben, gibt es zu Recht die Diskussion heute. Und ob das jetzt der Tagesord­nungspunkt 5, 10 oder 15 ist, das hat überhaupt keine Bedeutung. Wir haben ja, wie Sie wissen, mit ORF III die permanente Übertragung. Jeder, der will, kann sich das ansehen. Es wird möglicherweise auch Auszüge in den Nachrichten, in den Print­medien, in den elektronischen Medien geben, und es wird, so hoffe ich, das dann auch Eingang finden, wenn in den Schulen, wenn bei Veranstaltungen und bei Sportevents dann das auch angewendet und gesungen wird.

Wissen Sie, ich finde es seltsam für jemanden, der – wie soll ich sagen? – auch ein politisches Verständnis hat, der daran interessiert ist, dass er gewählt wird, wenn er heute eigentlich den Österreicherinnen und Österreichern mitteilt, es reichen ihm künftig 50 Prozent aus dem Männerreservoir, und dass die Frauen für ihn keine Rolle mehr spielen. Da sind wir gänzlich anderer Meinung. Wir sind stolz auch auf die Österreicherinnen. So ist es! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Strache.)

10.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwentner zu Wort. – Bitte. (Abg. Grosz: Ist die Internationale auch eine Wertehaltung? Mit „Knechten“ und „Blut“?)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 63

10.40.01

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Werte Herren von der FPÖ! Ich sage jetzt bewusst „Herren“, auch wenn vielleicht manche unter Ihnen ausschauen wie Frauen – vielleicht sind es auch Frauen unter Ihnen, die ganz wenigen unter Ihnen –, aber auf jeden Fall gibt es bei Ihnen ganz offensichtlich keine Frauenpolitiker und Frauenpolitikerinnen. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Geht es Ihnen eigentlich noch gut? – Frau Präsidentin, muss ich mir das gefallen lassen?!)

Wir hätten nichts dagegen gehabt, dass wir das als ersten Tagesordnungspunkt dis­kutieren. An uns soll es nicht liegen, wir gehen da gerne mit und sind gerne dabei, dass wir das prominent morgen oder heute früh weiterdiskutieren. Wir haben kein Problem damit.

Aber ich muss schon dazusagen: Warum Sie sich jetzt plötzlich so hineinsteigern und aufregen über das, was wir seit Monaten diskutieren, ist mir eigentlich nicht klar. Wir haben es auch in den Ausschüssen diskutiert, und jetzt kommen Sie drauf  (Abg. Strache: Haben Sie die Verärgerung der Bevölkerung nicht mitbekommen?) Doch, ich habe die Verärgerung mitbekommen. Ich habe mit sehr vielen Leuten geredet, vor allem mit jungen Leuten, und manche verstehen es anfangs nicht, aber wenn man darüber redet, warum wir das wollen, warum wir wollen, dass die 51 Prozent Frauen, die es in Österreich gibt, auch ihren Platz in der Hymne haben – und die Hymne ist ein Staatssymbol –, dann verstehen das die meisten. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Da hat die Frau Preradović sicher auch die Frauen gemeint! – Abg. Neubauer: Sie reduzieren die Frauen auf einen Prozentanteil!)

Ich finde das lustig, dass Sie gerade jetzt von der großen Frau Preradović reden, denn die Hymne dieser großen Frau wurde nämlich 1947 geändert. Wir singen längst nicht den Originaltext! (Abg. Strache: Mit ihrer Zustimmung!) – Mit ihrer Zustimmung viel­leicht, aber ich glaube auch, dass wir 65 Jahre später mit der Zustimmung dieser großen Frauen auch die Frauen und die Töchter in dieser Hymne mitsingen dürfen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Und ja, ich finde, es ist eine wichtige Debatte, und bei uns ist es polemikfrei, bei Ihnen nicht. Außer Häme und Spott haben Sie zu der Debatte gar nichts beizutragen, und das finde ich bedenklich. Und ich finde es auch irritierend, wenn sich gerade eine Partei, die ein Frauenbild vertritt wie das Ihre – und ich möchte ein paar Zitate anführen, die unlängst in „NEWS“ zu lesen waren –, plötzlich für die Frauensache so starkmacht.

Ich lese da im „NEWS“: „Stammesgeschichtlich hat sich die Verteilung, dass der Mann auf die Jagd geht und die Frau sich um das Heim kümmert, als Erfolgsmodell der Gattung Homo sapiens bewährt.“ (Lebhafte Heiterkeit bei den Grünen.)

Was soll ich davon halten? Sie erklären mir, wie Frauenrechte ausschauen?!

Und der Herr Vilimsky erklärt: „Frauen sind meistens darauf aus, zu gefallen, sind dem­nach modeanfälliger, verwenden mehr Zeit für die Frisur und Kosmetik“. – Kein Wunder, dass bei Ihnen in der Partei Frauen keinen Platz haben! Vielleicht überlegen Sie sich das einmal!

Oder der Herr Kollege Hübner meint: „Das Streben, ein Alphatier zu sein, ist ein stark männlich geprägtes Phänomen.“ Und weiter: „ Alphatiere sind – wie im Tierreich – oft polygam und haben den Drang, den eigenen Samen weit zu verbreiten“. (Neuerliche lebhafte Heiterkeit bei den Grünen.) – Was soll ich bitte von einer Partei wie Ihrer, die so über Frauen redet, halten?! (Beifall bei Grünen und SPÖ.)


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Ich kann Sie wirklich nur schwer ernst nehmen in dieser Debatte. Ich habe wirklich viel mit Leuten geredet, und es ist eine Debatte, die man führen muss. Aber ich habe das Gefühl, dass sehr viele Leute sehr gut verstehen können, dass es Zeit ist, dass unsere Urgroßmütter, unsere Großmütter, unsere Töchter und wir selbst, wir Frauen, die vieles leisten in diesem Land, auch Platz haben in dieser Hymne. Die Hymne ist ein Staatssymbol, und da sollen die Frauen eben Platz haben.

Ich freue mich sehr, dass es morgen so weit ist und wir ab morgen die Hymne singen können. Vielleicht bereitet es Ihnen schlaflose Nächte, und deswegen wollten Sie, dass wir es noch einmal heute früh gemeinsam diskutieren. Wir helfen Ihnen gerne dabei. Künftig singen wir ganz einfach „Töchter“, und es geht ganz leicht, glauben Sie mir! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich kann die Polemik wirklich nicht nachvollziehen, und ich glaube, dass es Zeit ist, dass man einfach Platz macht für diese Änderung. Wenn es nach uns gegangen wäre, hätten wir tatsächlich mehr geändert. Es war ja die Diskussion, ob wir die ganze Hymne ändern sollten. Ich finde sie insgesamt veraltet, und es ist ein Kompromiss, es ist der kleinste gemeinsame Nenner, den wir zusammengebracht haben. Ich bin aber auch darüber froh, denn seit über 20 Jahren versuchen Frauenpolitikerinnen, den Frauen in diesem Land auch einen entsprechenden Platz in der Hymne zu geben. Jetzt ist es so weit, und wir freuen uns darüber. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl gelangt nun zu Wort. – Bitte. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Wo ist der Ordnungsruf?! – Abg. Neubauer: Wo ist die Frau Rauch-Kallat?)

 


10.44.37

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Strache, Sie verlangen von uns, dass wir morgen die Tages­ordnung ändern, dass wir die Schuldenkrise nach hinten schieben und die Bun­deshymne zuerst diskutieren. (Abg. Strache: Heute! Da haben Sie nicht aufgepasst!) Sie wollen es heute. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Wir haben eine Präsidiale gehabt – alle Parteien saßen zusammen (Abg. Neubauer: War da die Rauch-Kallat dabei?), alle Parteien waren einer Meinung, nur Sie nicht. Alle sagen: Verfassungssituation und Schuldenkrise haben Priorität. Die EU-Regierungschefs, die Staats- und Regierungs­chefs werden das diese Woche auch noch behandeln. Sie alle sagen, dass das die höchste Priorität hat. Aber Sie sagen: Nein, Sie wollen zuerst über die Bun­deshymne diskutieren!

Nein, wir sagen alle, wir wollen zuerst darüber diskutieren, was für Österreich wichtiger ist (Beifall bei der ÖVP – Abg. Mag. Stefan: Nein, heute! Ihr wollt erst morgen über die Schuldenbremse reden! Das verwechseln Sie!), nämlich darüber, ob wir nun mehr Zinsen zahlen oder ob wir mehr Geld in Bildung und in die Infrastruktur dieses Landes investieren können. Darüber wollen wir zuerst diskutieren – Sie wollen zuerst über die Bundeshymne diskutieren. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Herr Kollege Strache, Sie setzen hier eindeutig die falschen Prioritäten, ganz eindeutig!

Und Sie haben auch noch versucht, uns zu erklären, dass die Schuldenkrise gar nichts Wichtiges ist und dass dieses Thema andererseits von uns nicht lange vorbereitet worden wäre. Ich zitiere Ihnen die „Kronen Zeitung“ vom 29. Oktober 2011. Da sagte – also bereits vor sechs Wochen – Sektionschef Gerhard Steger, dass man im Finanzministerium eine österreichische Schuldenbremse ausgearbeitet hat, und diese


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sollte in die Verfassung kommen. Das ist das, woran die österreichische Bundes­regie­rung in den vergangenen zwei Monaten gearbeitet hat, nämlich zum Wohle der Öster­reicherinnen und Österreicher, zur Reduktion der Schulden, für mehr Investitionen und für mehr Sicherheit in diesem Land. Das ist das, was im Vordergrund steht, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Der ist wirklich keine Vorgabe für die ÖVP! Warum hat Ihnen keiner gesagt, dass das erst morgen debattiert wird?!)

Die Bundeshymne wird im ersten Paket morgen verhandelt, Herr Kollege Strache, weil der Verfassungsausschuss und alles, was im Verfassungsausschuss besprochen worden ist, ganz vorne steht. Und es ist daher auch ein Punkt, der ganz vorne behan­delt wird, weil die Verfassung für uns eines der höchsten Ziele ist und auch mit höchster Wertigkeit ausgestattet wird. Dabei muss auch das Vertrauen der österreichischen Bevölkerung, auch das Vertrauen in die Finanzinvestoren gestärkt werden. 

Und daher haben wir das im ersten Paket. Es ist der Tagesordnungspunkt 15 morgen, und es ist ein Tagesordnungspunkt von rund 40 Tagesordnungspunkten, mit denen wir sehr wohl in der Übertragungszeit sind. Wie Kollege Cap schon gesagt hat, es wird in ORF III übertragen, und alle Österreicherinnen und Österreicher werden die Möglichkeit haben, diese Diskussion zu verfolgen.

Diese Diskussion ist uns wichtig, aber es gibt auch Dinge, die heute wichtiger sind. Alle Zeitungen, nicht nur in Österreich, sondern in Gesamteuropa, haben heute andere Schlagzeilen als die, die Sie uns vorgeben wollen, Herr Kollege Strache. (Abg. Grosz: Und wieso ändert ihr es dann, wenn es eh nicht wichtig ist?) Sie sollten daher eines in den Vordergrund stellen: Setzen Sie das Gemeinwohl vor das Parteiwohl! Das wäre das, was wir heute brauchen könnten. (Beifall bei der ÖVP.)

10.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Petzner. (Abg. Ing. Hofer ist bereits auf dem Weg zu einem Saalmikrophon. – Abg. Strache: Zur Geschäftsbehandlung!) – Gleich nach dem Herrn Petzner. Wenn ich das Wort schon erteilt habe, kann ich nicht mehr zur Geschäftsbehandlung aufrufen; ich mache das gleich nachher.

Bitte, Herr Abgeordneter Petzner. (Abg. Petzner – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ich hätte kein Problem damit gehabt!)

 


10.48.05

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte eingangs das zum Ausdruck bringen, was viele Österreicherinnen und Öster­reicher empfinden, wenn sie jetzt an den Bildschirmen zuschauen, nämlich dass sie dieser Debatte mit absolutem Unverständnis begegnen und nicht verstehen, dass wir angesichts einer massiven Schuldenkrise in Europa (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Erklären Sie das den Damen vom Ski-Team!), angesichts gefährdeter Arbeitsplätze, angesichts einer drohenden schweren Rezession, angesichts einer drohenden Inflation solche Lappalien wie die Änderungen in einer Bundeshymne diskutieren. Dafür haben wir derzeit, in dieser Lage, in der Europa steckt, keinen Platz, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich stelle Ihnen ganz konkret ein paar Fragen, Frau Glawischnig, wenn Sie schon hier herausrufen:


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Was hat eine „Tochter“ dieses Landes davon, wenn sie in der Bundeshymne besungen wird, wenn sie noch immer nicht gleichen Lohn für gleiche Arbeit bekommt? – Beispiel eins. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Frage zwei: Was hat eine „Tochter“ dieses Landes davon, wenn sie in der Bundes­hymne besungen wird, aber trotzdem keinen Kinderbetreuungsplatz für ihr Kleinkind bekommt, weil es keinen gibt oder weil sie sich ihn nicht leisten kann? (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Dritte Frage: Was hat eine Alleinerzieherin davon, wenn die „Töchter“ in der Bun­deshymne besungen werden, wenn sie zu jenen 20 Prozent Alleinerzieherinnen dieses Landes gehört, die unter der Armutsgrenze leben? Meine Damen und Herren, gar nichts haben diese Frauen dieses Landes davon! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Deshalb sind es vor allem auch die Frauen, die dieser Debatte – und ich kann das aus vielen Rückmeldungen, die zumindest wir vom BZÖ bekommen haben, sagen – mit absolutem Unverständnis begegnen. Echte, richtige Frauenpolitik heißt nicht, die Bundeshymne umzuschreiben, sondern Sie helfen den Frauen damit, dass Sie ihnen den gleichen Lohn für gleiche Arbeit und faire Chancen am Arbeitsmarkt verschaffen, indem Sie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Halbe-halbe-Partei vielleicht?), indem Sie die Pflegekrise lösen, um einige Beispiele zu nennen, aber nicht mit der Hymnenumtextung.

Damit ist niemandem geholfen – abgesehen davon, dass ich diese Textversion der Bundeshymne für ein, wie hier schon richtig angeführt wurde, meine Damen und Herren, historisches, vor allem auch gewachsenes Kulturgut halte. Die österreichische Bundeshymne in der derzeitigen Form war ja eine, die tatsächlich erst wachsen musste, die zu Beginn heftig umstritten war, die niemand haben wollte, die bereits zwei Jahre später mit der Zustimmung der damaligen Autorin umgeschrieben wurde. Heute ist sie etabliert, heute ist sie akzeptiert, und die Menschen stehen heute zu dieser Bundeshymne, zur Version dieser Bundeshymne.

Daher glaube ich auch – und davon bin ich überzeugt ‑, dass Sie beschließen können, was Sie wollen: Die Menschen werden die Version singen, die sie für richtig halten. Ich höre von vielen Leuten: Die Grünen, die Linken, die können machen, was sie wollen – ich singe die Bundeshymne weiter so, wie sie seit 50 Jahren gesungen wird! – Das ist auch richtig so, und dazu zählen auch wir vom BZÖ, meine Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Grosz: Es gibt auch noch Leute, die singen die Kaiser-Hymne!)

Das Einzige, was Sie vielleicht von der letzten Debatte gelernt haben und was ich auch angeführt habe – dieser Kritik haben Sie zumindest Rechnung getragen –, ist, dass Sie erkannt haben, dass man einen Beistrich in einer Bundeshymne nicht singen kann und jetzt „und“ eingefügt haben, damit es melodisch passt. Damit passt die Melodie aber nicht mehr zum Text. Das heißt, auch in der praktischen Umsetzung haben Sie sich als Textumdichter nicht sehr bewährt. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Na, Sie haben Sorgen!) Sie haben Sorgen, Frau Glawischnig, denn Sie haben ja diese Änderung auch geschrieben. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Zu viel der Ehre!)

Wir wollen diese Änderung nicht. Damit ist den Damen und Herren – vor allem den Damen – dieses Landes nicht geholfen. Ich frage mich ja, wenn ich da so die Stirnseite dieses Saales betrachte – und das fragen sich schon manche Menschen in diesem Land –, ob Sie nicht das nächste Mal statt dem österreichischen Bundesadler eine österreichische Bundesadlerin haben wollen (Heiterkeit) und den auch noch um-


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gestalten wollen. Auch dafür stehen wir nicht zur Verfügung; das sei Ihnen gleich vorausschickend gesagt. (Beifall beim BZÖ.)

10.52

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Hofer. – Bitte.

 


10.52.32

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrte Frau Präsident! Hohes Haus! Ich quäle mich hier nach vor, weil mir eine Sache wichtig ist.

Frau Präsidentin, Sie haben zu Beginn dieser Sitzung gesagt, dass Sie in den nächs­ten beiden Tagen darum bitten, eine sittsame Debatte zu führen, und dass Sie auch mit Ordnungsrufen nicht sparen werden.

Nun hat eine Mandatarin der Grünen in Richtung der freiheitlichen Frauen gemeint, sie würden aussehen wie Männer.

Abgesehen davon, dass das nicht stimmt und dass man sie nicht mit „Herren“ an­sprechen sollte, weil sie Frauen sind, und auch abgesehen davon, dass man bei einigen Mandataren milieubedingt von Ordnungsrufen absieht, bitte ich doch, diese Aussage mit einem Ordnungsruf zu versehen. (Beifall bei der FPÖ.)

10.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Kollege Hofer! Ich habe die Unruhe im Laufe der Rede der Frau Abgeordneten Schwentner gemerkt, weshalb ich auch bereits das Stenographische Protokoll angefordert habe, auf das ich warten werde, weil ich es so nicht wahrgenommen habe. Aber es war Unruhe, daher schaue ich mir auch die Rede an. (Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.)

*****

Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Wurm zu Wort. – Bitte.

 


10.53.55

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Der Herr Abgeordnete Hofer hat gesagt, man will so angesprochen werden, wie man ist, als das, was man ist. Ich will angesprochen werden als Frau. Sie wollen angesprochen werden als Herr. Ich will als Tochter benannt werden, die Herren wollen als Söhne benannt werden. Und das ist gut so.

Wenn der Kollege Petzner und auch andere Vorredner hier gemeint haben, dass für die Frauen hier zu wenig gemacht wurde, zu wenig in ganz wesentlichen Bereichen, zum Beispiel in der Frage des gleichen Lohns für gleichwertige Arbeit, dann sage ich Ihnen, wir haben da einiges auf den Weg gebracht, gerade letztes Jahr die Frage der Einkommenstransparenz, vor Kurzem bei den Sozialpartnerverhandlungen, wo es darum gegangen ist, Karenzzeiten in die Kollektivverträge hinein zu reklamieren, dass auch das angerechnet wird, dass all diese Arbeit, die unbezahlte Arbeit, die Frauen nach wie vor leisten oder für die sie viel weniger bezahlt bekommen, entsprechend honoriert wird.

Aber, sehr geehrte Damen und Herren, Gleichberechtigung hat natürlich viele Facetten. Da kommt auch die Sprache dazu. Sprache ist ein wichtiges Instrument, und


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wenn wir hier jetzt die Bundeshymne so verändern, auch textlich so verändern, dass die „großen Töchter“ erwähnt werden, dann, sehr geehrte Damen und Herren, glaube ich, ist das ein wichtiger und notwendiger Schritt, eine kleine Facette innerhalb des ganzen Bereichs der Gleichbehandlung. Dieser Schritt ist aber wichtig und notwendig, damit auch die Frauen – und es haben sehr viele in Österreich jetzt und auch in ver­gangenen Zeiten ihren Anteil dazu beigetragen, dass dieses Land so dasteht, wie es dasteht, nämlich als ein Land für Frauen und Männer, wo es sich gut leben lässt, wo man in vielen Bereichen zusammenhält – benannt und bei feierlichen Anlässen auch besungen werden.

Ich bin glücklich und froh, dass wir es schaffen. Es kostet nichts und ist, wie gesagt, ein Schritt von vielen, die wir für die Gleichberechtigung hier in diesem Land leisten möchten. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

10.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Unterreiner. – Bitte.

 


10.56.23

Abgeordnete Mag. Heidemarie Unterreiner (FPÖ): Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause an den Bildschirmen! Das Umdichten einer Hymne eines Landes ist unkultiviert, es ist peinlich, kleinlich und es ist falsch. (Beifall bei der FPÖ.)

Hymnen entstehen meistens während oder nach großen Umbrüchen, nach his­torischen, politischen Umbrüchen. Unsere Hymne entstand in der Zeit, als sich das geschundene Österreich nach zwei großen Kriegen eine neue Identität geben musste – mit allen Symbolen, mit allen Insignien, die dazu gehören, also auch einer neuen Bundeshymne. Also ist unsere Bundeshymne ein Symbol des staatlichen Neubeginns nach 1945. Hymnen sind Dichtungen. Sie sind Verdichtungen aus der Zeit, in der sie entstehen; und sie müssen nicht durch einen politisch linken, korrekten Zeitgeist korrigiert werden. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strache: Die ÖVP ist ja schon längst links!)

Ich nehme einmal die französische Nationalhymne als Beispiel, die Marseillaise. Sie alle kennen sie: Ein gewaltsamer Aufbruch eigentlich, um die herrschende Ordnung des damaligen Frankreich zu zerschlagen. Die ist bereits 200 Jahre alt, und kein Franzose würde auf die Idee kommen, diese Hymne zu ändern! Eine Hymne dem jeweiligen Zeitgeist anzupassen ist – ich sage es noch einmal –: kleinlich, peinlich und falsch (Beifall bei der FPÖ), denn man verkennt dabei das Wesen einer Hymne: Hymnen drücken die Gefühle und die Gedanken der Zeit aus, in der sie entstehen. Ein Hymnentext ist kein Sprachbasteltext, an dem man nach Belieben herumpfuscht.

Unsere Hymne ist ein Stück Identität, ein Stück Heimat, ein Symbol für das Österreich, das damals, 1946, noch keinesfalls so existierte, Herr Kollege Cap – und Sie wissen das, weil Sie ungefähr so alt sind wie ich, nehme ich an (Heiterkeit – Abg. Ing. Westenthaler: Dafür sitzt er schon 40 Jahre da herinnen!) –, wie wir das heute gewohnt sind. Damals waren in unserem Land noch überall Besatzungssoldaten, und es dauerte noch lange, bis Figl die berühmten Worte „Österreich ist frei!“ sagen konnte. – Die ÖVP sollte sich da bitte daran erinnern!

Und darum ist dieser Tagesordnungspunkt nicht irgendeiner, und deswegen haben wir gesagt, dass wir das als Erstes behandelt haben wollen. Aber es gibt durchaus auch Menschen, die dem Staat insgesamt keine Achtung entgegenbringen, wie die grünen Chaoten, die ja auch unser Symbol, unsere rot-weiß-rote Flagge – Sie können sich alle erinnern –, mit Exkrementen vergleichen möchten. Können Sie sich erinnern? Wie hat es geheißen?: „Nimm ein Flaggerl für dein Gackerl!“ – Das ist leider Tatsache.


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Und dass die ranghöchste Frau – sie sitzt jetzt hinter mir –, Präsidentin Prammer, sagt, ihr kommt die Hymne nicht über die Lippen, ist auch eine Tatsache. Und dass wir eine Unterrichtsministerin oder Kulturministerin haben, die eine Schlagersängerin beauf­tragt, die Bundeshymne umzudichten, ist auch eine Tatsache. (Abg. Silhavy: Das war toll!) – Ja, das ist Ihre Meinung! Wir können verschiedene Meinungen haben, aber ich bin froh, dass sich unsere von Ihrer unterscheidet. (Beifall bei der FPÖ.)

All diese Personen haben nicht verstanden, dass sie mit ihrer Missachtung der Symbole auch das Land selbst treffen. Unsere Hymne ganz einfach mit einem Ruckzuckbeschluss dem Zeitgeist anzupassen zeugt von Missachtung.

Dabei habe ich mich noch gar nicht mit den Kollegen von der ÖVP beschäftigt. (Abg. Strache: Ist aber wichtig!) Sie haben vor nicht allzu langer Zeit – du hast das gesagt, Heinz – mit klubinternen Tricks, würde ich sagen, Nein gesagt. Sie haben damals Ihrer Kollegin Rauch-Kallat nicht die Möglichkeit gegeben, das Wort zu ergreifen. Und jetzt sagen Sie aus irgendwelchen Gründen Ja. Also was gilt jetzt? Haben Sie Angst vor dem Zeitgeist? Haben Sie Angst vor dem Koalitionspartner? Oder ist das nur die mittlerweile zum Markenzeichen der einstmals bürgerlichen ÖVP gewordene Beliebig­keit? (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Grosz.)

Und wozu das Ganze? – Nur wegen dieses kleinlichen Gender-Getues? Etwas, wofür man nicht einmal ein deutsches Wort hat! Ein künstliches Konstrukt! Das soziale Geschlecht, nicht Mann, nicht Frau. Und diesem sinnlosen Fetisch der Linken sollen wir jetzt unsere Hymne, also eines unserer wichtigsten Symbole unterordnen? – Wir Freiheitlichen sagen dazu Nein, denn kein einziges Problem, das wir Frauen wirklich haben, wird damit gelöst (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ihre sicher nicht!) – und dabei gibt es wirklich genug.

Meine Damen und Herren, diese Vorlage verdient es, zu einem sehr transparenten Zeitpunkt diskutiert zu werden. Deswegen unser Wunsch, das gleich als Nächstes auf die Tagesordnung zu stellen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Wenn man schon meint, etwas ändern zu wollen, dann sollte das zu einer trans­parenten Tageszeit geschehen. Und Sie wissen, ich sage es immer: Die Bewahrung unserer Identität ist das Gewissensthema der Epoche! (Beifall bei der FPÖ.)

11.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, Ihre Aussage meine Person betreffend werde ich an dieser Stelle nicht kommentieren (Ruf: Ist eh gescheiter!), weil ich natürlich vom Vorsitz aus keine Wortspende abgebe. Ich werde Ihnen aber an anderer Stelle gerne zur Verfügung stellen (Abg. Ing. Westenthaler: Die Leviten lesen! – Abg. Grosz: An den Ohren ziehen!), was wirklich meine Aussage war.

Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Durchschlag zu Wort. – Bitte.

 


11.02.21

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätz­te Kolleginnen und Kollegen! Bis jetzt ist das eine sehr interessante Debatte, die zum Teil mit etwas eigenartigen Argumenten geführt wird. Wenn sich zum Beispiel gerade Vertreter einer Partei, die manchmal einem etwas anderen Frauenbild huldigen, für Kinderbetreuungsplätze starkmachen, finde ich das interessant. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Herr Kollege Strache hat von der Europahymne gesprochen. Diese wurde 1985 – richtigerweise von der Europäischen Gemeinschaft – eingeführt, allerdings textfrei. Es gibt keinen Text, der für ganz Europa gilt, es ist nur die Melodie von Beethoven. Und sollte ein gemeinsamer Text gemacht werden, so würde das sicher auf der Höhe der Zeit stattfinden. Das zu Ihrer Information. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abge-


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ordneten der Grünen. – Abg. Mag. Stefan: Wieso glauben Sie, dass Sie auf der Höhe der Zeit sind?)

Ich erinnere mich auch noch sehr gut an die Rede der Kollegin Gartelgruber zur ersten Lesung, was die Bundeshymne betrifft. In dieser hat sie Ausführungen und Aussagen der Bevölkerung zitiert, so nach dem Motto: Haben wir denn nichts Besseres zu tun?! – Dazu zwei Punkte: Erstens gibt es immer noch Besseres, das wir tun können und auch tun (Zwischenruf der Abg. Gartelgruber) – wir werden morgen etwa die Schulden­bremse beschließen –, und zweitens impliziert das natürlich, dass das kein wichtiges Thema ist. Wenn ich mir überlege, dass das Ihre Argumentation ist, dann ist natürlich auch die Forderung, das in der Fernsehzeit zu beraten, unter einem völlig anderen Licht zu sehen.

Noch dazu ist zu bedenken, dass es gute Tradition in diesem Hause ist, dass in der Präsidiale die Tagesordnung in demokratischer Art und Weise beschlossen wird. Und eine demokratische Partei sollte diesen Vorgang akzeptieren. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Wir haben eh Änderungen ! Waren Sie in der Präsidiale? Nein!)

Kurz zur Bundeshymne selbst: In fast allen Teilen der Gesellschaft wird dem Modell der Inklusion Rechnung getragen. Das heißt, es wird hereingenommen und nicht ausgeschlossen. Und das, was wir mit dieser Textänderung, mit dieser sehr kleinen Textänderung tun – ich hätte mir durchaus eine größere vorstellen können –, ist, dass wir die Frauen, die Töchter hereinnehmen und die Männer, die Söhne nicht aus­schließen. (Abg. Ing. Westenthaler: Das wäre ja noch schöner gewesen!)

Bis jetzt waren ja nur die Söhne enthalten. Vielleicht können jene, die dieser Änderung nicht zustimmen können und wollen, das auch unter diesem Aspekt sehen.

Weil Kollegin Unterreiner von einer transparenten Tageszeit gesprochen hat: Wenn 12 Uhr mittags – es handelt sich nicht um 12 Uhr Mitternacht, sondern um zirka 12 Uhr Mittag – für Sie keine transparente Tageszeit ist, dann möchte ich schon wissen, was eine transparente Tageszeit ist! (Abg. Strache: Es wird eher ab 15 Uhr sein!) Da haben alle interessierten Österreicherinnen und Österreicher die Möglichkeit, über ORF III die Debatte zu verfolgen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

11.05


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Musiol. – Bitte.

 


11.05.24

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! – Die Herren Präsidenten sind mitgemeint. Sehr geehrte Frau Klubobfrau! – Die Herren Klubobmänner sind mitgemeint. (Abg. Rädler: Was soll das wieder?) Sehr geehrte Damen und Kolleginnen! – Die Herren und Kollegen sind mitgemeint. – Das ist genau die Debatte, die wir gerade führen: Die Frauen in diesem Land müssen es sich seit Jahren, seit Jahrzehnten gefallen lassen, dass sie immer nur mitgemeint sind. (Beifall bei Grünen und SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: So ein Blödsinn!)

Wenn ich kurz veröffentlichen darf – eine kurze Diskussion, die sich hier in den Bankreihen vor nicht einmal einer Minute abgespielt hat –: Herr Kollege Westenthaler, wenn Sie der Meinung sind, dass das zu kompliziert ist, dann drehen wir es einfach um: Jetzt hatten wir jahrzehntelang nur die Söhne, machen wir jetzt jahrzehntelang nur die Töchter! Das haben Sie, Herr Kollege, völlig absurd gefunden. (Abg. Scheibner: Singen Sie, was Sie wollen, aber lassen Sie uns in Ruhe!)

Absurd ist aber auch, dass Sie, Frau Kollegin Unterreiner, hier sagen: Hymne ist Identität. (Abg. Scheibner: Sie können singen, was Sie wollen, wann Sie wollen und wo Sie wollen!) Da kann ich jetzt anschließen an das, was meine Kollegin Schwentner gesagt hat: Wenn Hymne Ihre Identität ist, und diese Hymne ist männlich, dann heißt


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das, Ihre Identität ist männlich (Zwischenruf der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein) – und das ist das Problem der FPÖ. Schauen Sie einmal in Ihre eigenen Reihen, Sie vertreten nicht das Volk! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sie sind in Ihren Reihen nicht repräsentativ für dieses Land. Sie haben viel mehr Wählerinnen, als sich hier widerspiegeln. In Ihren Reihen sitzen sechs Frauen sehr vielen Männern gegenüber, und Sie tun hier so, als setzten Sie sich für Frauenrechte ein! (Zwischenruf der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein.)

Kollege Strache hat sich selbst entlarvt. Er spricht von Gleichberechtigung und spricht davon, dass Frauen und Kinder in der Kinderbetreuung nicht im Stich gelassen werden sollen. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) Gibt es nicht auch Väter, die ein Recht auf Kinderbetreuung haben und die Kinderbetreuung brauchen?! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das immer nur den Frauen zuzuschieben ist doch absolut absurd, aber es ist sehr entlarvend. (Abg. Zanger:  am besten durch die Mutter!) Es ist wirklich sehr ent­larvend von BZÖ und FPÖ, hier diese Diskussion umdrehen zu wollen. Erbringen Sie doch den Beweis dafür, wo Sie den Frauen politisch wirklich helfen wollen und für sie etwas weiterbringen!

Jedes Mal, wenn wir von den Grünen hier Anträge einbringen, die die Gleichberech­tigung von Frauen betreffen, die Schließung der Einkommensschere, die Beseitigung der sogenannten gläsernen Decke, die Quote, die garantiert, dass gleich viele Frauen und Männer in Managerpositionen, im Parlament oder sonst wo vertreten sind, gehen Sie nicht mit. Stellen Sie sich also jetzt aus Anlass der Bundeshymne nicht hier her und tun Sie nicht so, als würden Sie sich für die Frauen in diesem Land einsetzen. Das tun Sie nicht! Aber das ist mittlerweile, glaube ich, vielen Frauen bekannt. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Wenn Sie hier Leute zitieren, die das beklagen und sagen, dass sie „Töchter“ nicht singen wollen, kann ich Ihnen viele, viele große Töchter in diesem Land nennen, die seit Jahren „Söhne“ singen müssen, obwohl sie als große Töchter Unglaubliches geleistet haben für dieses Land, teilweise unter wirklich gefährlichen Bedingungen, ÖSV-Schifahrerinnen zum Beispiel. (Abg. Zanger: Das hat die Damen in diesem Land bereits unglaublich belastet!)

Einige haben gesagt, sie sind dafür, dass hier „Töchter“ eingeführt wird, denn sie haben sich irgendwelche gefährlichen Pisten runtergeworfen und müssen dann seit Jahren unter der österreichischen Fahne stehen und „Söhne“ singen, obwohl sie große Töchter sind. (Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.)

Es gibt zahlreiche Frauen in der Wirtschaft, in der Politik, aber auch zahlreiche Frauen im Bildungsbereich, Kindergartenpädagoginnen, die Großes leisten, die große Töchter sind, und die haben es verdient, genau diesen Platz in der Hymne zu bekommen, den meine Vorrednerinnen schon angesprochen haben.

Ich würde mir eine solch intensive Diskussion von FPÖ und BZÖ wünschen, wenn es wirklich um Gleichberechtigung geht, wenn es wirklich um feministische Politik geht, wenn es wirklich um Frauenpolitik geht (Beifall bei Grünen und SPÖ – Abg. Mag. Stefan: Also nicht jetzt, nicht bei der Bundeshymne!), aber keine Placebo-Diskussion, die nur Ihrem Versuch dienen soll, hier Ihren Heimatbegriff und das, was Sie sonst noch an krausen Ideen haben, zu verbreiten.

Nehmen Sie doch Ihren Klubobmann, der gerade den Saal verlassen hat, ernst. Er hat im letzten Wahlkampf gesagt, die FPÖ steht für alle Geschlechtsteile offen. (Heiterkeit.)


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Ich hoffe, dass Sie das ernst nehmen und sich in Ihrer Politik entsprechend verhalten. (Beifall bei den Grünen.)

11.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


11.10.05

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Das letzte Zitat hat, wie ich meine, ein bisschen Symbolcharakter für diese Debatte. (Abg. Rädler: Das war sexistisch!)

Meine Damen und Herren, auch von der FPÖ! Inhaltlich teile ich durchaus Ihre Meinung über die Sinnhaftigkeit dieser anscheinend so wichtigen Reform, wie das auch meine Vorrednerin zum Ausdruck gebracht hat. In der Konsequenz, nämlich die Umstellung der Tagesordnung vorzunehmen, teile ich diese Meinung aber nicht. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Meiner Meinung nach sollten wir diesen Tagesordnungspunkt von der morgigen Tagesordnung absetzen und nicht heute vorreihen, denn er ist nicht wichtiger. (Beifall beim BZÖ.)

Die Frage der Änderung der Bundeshymne ist zumindest für mich und für das BZÖ und, wie ich meine, auch für viele Österreicherinnen und Österreicher nicht wichtiger als eine Justizdebatte, in der es darum geht, Kinder vor sexuellen Übergriffen besser zu schützen. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.) Das hat, glaube ich, schon größere Bedeutung. Und deshalb werden wir dieser Umreihung nicht zustimmen.

Nur, Frau Kollegin Musiol, was Sie da jetzt alles hier in diese Debatte hineininter­pretieren! (Abg. Mag. Musiol: Das ist gesagt worden!) Singen Sie doch, was Sie wollen, von den Töchtern, von den Söhnen, es ist völlig egal, singen Sie, was Sie wollen! Wenn Sie zur Republik Österreich als Ihrer Heimat stehen, dann ist es gut, richtig und wichtig. Es wäre aber schön, wenn das auch immer in Ihren politischen Statements so zum Ausdruck käme.

Interpretieren wir doch da jetzt nicht die gesamte Gleichberechtigung und alles andere hinein! Denn wenn man das konsequent durchdenken würde, Frau Kollegin Musiol – Herr Kollege Cap, Sie haben, glaube ich, gesagt, es sei auch ein Ausdruck der politischen Werte; ja, kann man sagen –, müsste man fragen: Was ist dann mit den anderen Staatssymbolen, der Flagge? Wenn wir die rot-weiß-rote Flagge sehen, denken wir da an die Entstehungsgeschichte, zumindest an die Legende dieser Flagge? – Na sicher nicht, denn dies ist eine sehr blutige Geschichte. Wir denken daran als Symbol unserer Heimat Österreich. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.) Das Rot-Weiß-Rot ist nicht die blutbefleckte Uniform des Herzogs Leopold bei der Schlacht von Akkon, sondern das ist das positive Symbol unserer Republik Österreich. Niemandem würde einfallen, zu fordern, dass man deshalb, weil das eine solch blutige Entstehungsgeschichte hat, das Rot-Weiß-Rot aus unserer Flagge herausnehmen müsste, und das irgendwie anders zu interpretieren.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, so ist es auch mit einer Hymne. Man kann schon darüber diskutieren, dass man das modernisieren, anpassen muss. Dann sollte man sich aber überlegen, überhaupt eine neue Hymne zu kreieren, anstatt an einer alten, die eben aus einem historischen Konnex entstanden ist, herumzudoktern, übrigens ohnehin etwas sperrig. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Also entweder bleiben wir dabei, dass eine Hymne ein Symbol einer Tradition darstellt, dann lassen wir sie so, wie sie ist, als Symbol und interpretieren nicht irgendetwas hinein, was nicht zu interpretieren ist, oder wir sagen: Ja, wir nehmen eine andere! Da kann man einen Wettbewerb machen, wenn man glaubt, es ist so wichtig. Man kann


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dann eine Auswahl treffen und eine neue, moderne Hymne kreieren. Das wären die zwei Wege.

Sie machen weder das eine noch das andere, sondern Sie doktern an einer ohnehin sperrigen Hymne jetzt noch herum und meinen noch, das sei ein wichtiges politisches Symbol und ein Signal.

Herr Kollege Cap! Sie sind ja sehr frankophon, wie ich weiß. Was sagen Sie den Franzosen, wenn die die Marseillaise singen? Da geht es ja ordentlich zur Sache. Sehr blutrünstig geht es da zu. Da geht es um Söhne und Ehefrauen, die erwürgt werden, da geht es um die Aufforderung, zu den Waffen zu greifen. „Damit unreines Blut unserer Äcker Furchen tränke!“, na großartig! Ich möchte nicht wissen, wie hier die Debatten ausschauen würden, stünde das in der österreichischen Bundeshymne.

Oder: Die Portugiesen rufen auf zu den Waffen für die nächste Seeschlacht, die sie irgendwann einmal in der Neuzeit geführt haben. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ändern die Sozialdemokraten jetzt in ganz Europa!)

Oder, ganz interessant, die Holländer, auch kein Volk, das irgendwie germanophil ist, glaube ich, mittlerweile. Trotzdem singen die noch immer: „Wilhelm von Nassau bin ich, von deutschem Blut.“ – Also da sollte man wirklich das Ganze ein bisschen von seiner Bedeutung her herunterschrauben.

Ich sage es noch einmal: Entweder – und dazu bekenne ich mich, eine Hymne ist wie die Flagge und wie dieses Wappen hier ein Symbol der Zugehörigkeit zu einer Heimat, zu unserer Republik Österreich – lassen wir es so, wie es ist. Der andere Weg, das alles zu modernisieren, ist nicht der meine, aber der wäre wenigstens konsequent.

Aber der Weg, den Sie gehen, ist weder Fisch noch Fleisch. Das ist ein Placebo, wie wir es leider auch in vielen anderen Bereichen Ihrer Politik zur Kenntnis nehmen müssen. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

11.14


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


11.15.04

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Zunächst einmal sei festgestellt, dass die Freiheitliche Partei und vor allem die weiblichen Mitglieder dieser Fraktion hervorragende Frauenpolitik machen. Und wenn Sie sich, auch Sie von den Grünen, ein bisschen die Umfragen anschauen, wie zum Beispiel jene des Karmasin Instituts, dann werden Sie sehen, dass diese Arbeit auch tat­sächlich fruchtet. Nach den Meinungsumfragen liegt nämlich die FPÖ in der Wählergunst der Frauen auf Platz eins. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist die Realität. Und das wird mit solchen Debatten eben nicht gemacht. (Abg. Strache: Das tut natürlich ganz besonders den grünen Frauen weh!)

Zur Argumentation der ÖVP: Kollege Gerstl sagt, es ist Antrag Nummer 17 und nicht 15, es geht nicht darum, das morgen vorzureihen, sondern heute. Bitte lesen Sie einmal, was tatsächlich geschehen soll! Frau Kollegin Durchschlag hat auch ähnlich dahin gehend argumentiert, was wichtig wäre oder was nicht wichtig wäre. Sie selbst von SPÖ, ÖVP und Grünen haben der Änderung der Bundeshymne diese Bedeutung zugemessen, und wir wollen sie entsprechend der ihr von Ihnen zugemessenen Be­deutung auch diskutiert wissen.

Aber gehen wir jetzt einmal weiter. Es sind ja bereits verschiedene Texte genannt worden. Wird Herr Bundeskanzler Faymann beim nächsten europäischen Gipfel, wenn er zu Frau Merkl fährt, sagen: Bitte schön, wir in Österreich sind viel fortschrittlicher,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 74

könnt ihr nicht bei eurer deutschen Hymne dieses „brüderlich mit Herz und Hand“ einmal ändern? Wollt ihr das nicht?

Oder schauen wir einmal in den Süden: Was machen denn die Italiener in der Über­schrift ihrer Hymne, „Brüder Italiens“, wenn es losgeht? – Werden wir jetzt mit dem neuen Premierminister in Italien da auch einmal ein freundschaftliches Wort wechseln und sagen: Bevor wir den Rettungsschirm oder sonst etwas angehen, reden wir einmal über die wichtigen Dinge, die es überhaupt gibt!? – Nein, wird es alles nicht geben. (Beifall bei der FPÖ.)

Mit diesen Debatten machen wir uns in Zeiten wie diesen zu einer Lachnummer in Europa, und das nehmen Sie bewusst in Kauf. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wenn Sie, Frau Kollegin Wurm, sagen, das koste alles nichts, dann möchte ich nur darauf hinweisen, dass allein die Kampagne der Unterrichtsministerin Schmied 900 000 € netto gekostet hat. Und wenn Sie sagen, es koste nichts, dann frage ich: Was wird denn der Umdruck eines Schulbuches kosten? Oder sollen die Kinder etwas anderes lernen als das, was im Gesetz beschlossen ist? – Nein! Es wird tatsächlich etwas kosten!

Herr Klubobmann Strache hat von „verhunzen“ und „verschandeln“ gesprochen. Es ist so! Das bezieht sich auf diese Änderung sprachlich und mit der Musik zusammen­passend, und ich habe es im Verfassungsausschuss noch viel detaillierter erklären können, sie ist falsch. Und es ist diese Variante, so wie sie gewählt wurde, einer Kulturnation mit Schubert oder Hugo Wolf, aber auch mit einem zugewanderten Brahms, den Meistern der Liedkunst nicht würdig. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber es ist die Hymne, die SPÖ, ÖVP und Grüne offensichtlich tatsächlich auch ver­dienen in diesem Land, weil sie sich um Themen kümmern, die unser Land um keinen Millimeter vorwärtsbringen.

Sie haben von den Sportlerinnen gesprochen, die unter der rot-weiß-roten Flagge stehen. Dazu muss ich sagen: Wenn unsere Leistungsträgerinnen im Sport ihre Erfolge feiern, dann stehen Männer und Frauen applaudierend auf, und das wissen all diese Sportlerinnen. Dazu braucht es keine geänderte Hymne. Wir sind stolz auf unsere Frauen in jedem Bereich, wo sie Leistungen erbringen. (Beifall bei der FPÖ.) Und wir wollen uns für sie einsetzen – aber nicht mit solchen Placebos, wo nur Überschriften drinnen sind, egal, ob das nun Schuldenbremse heißt, wo man dann nicht vorhat, tatsächlich auf die Bremse zu steigen, oder bei so etwas.

Und wenn uns dann die Grünen auch noch erzählen, sie entdecken auf einmal das große Herz für die Staatssymbole und ihre Bedeutung, dann muss ich dem ent­gegenhalten, es ist ja schon erwähnt worden: „Nimm ein Flaggerl für dein Gackerl.“ Wo war denn da das grüne Engagement, als es um die rot-weiß-rote Fahne gegangen ist?

Oder ein anderer Punkt: Erinnern Sie sich noch an die Demonstrationen mit den Schildern „Heimat im Herzen“, und dann folgt ein Ausdruck, der mit „Sch“ beginnt und für Exkremente steht, „im Hirn“. Ist auf einmal die grüne Linie das Eintreten für die Bedeutung der Staatssymbole oder des Begriffes „Heimat“? – Nein! Ich sage Ihnen, es geht Ihnen um etwas ganz anderes: um diese furchtbaren Placebo-Effekte, die Sie da erzielen wollen!

Ich kann nur eines sagen: Diese Debatte muss geführt werden, sodass Österreicherin­nen und Österreicher sehen, wo ÖVP, SPÖ und die Grünen wahrhaftig der Schuh drückt. – Es sind nämlich nicht die Interessen der Frauen in Österreich, sondern es geht nur darum, dass Sie Ihre eigenen Parteiblätter mit irgendwelchen Überschriften füllen können. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Grosz.)


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In Wirklichkeit ist es ein Skandal, sich über so etwas Gedanken zu machen. Dies muss aber der Bedeutung, die Sie dem beigemessen haben, entsprechend so diskutiert werden, dass die Österreicherinnen und Österreicher das auch entsprechend sehen und beachten können und vor allem bei ihrem Wahlverhalten auch entsprechend würdigen. (Beifall bei der FPÖ.)

11.19


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.

 


11.20.01

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Rosenkranz, ich meine, dass die freiheitliche Fraktion hier herinnen wie in panischer Angst davor erstarrt (Abg. Dr. Rosenkranz: Neue Brille!), weil wir die Frauen endlich in unsere Bundeshymne mit aufnehmen, das verstehe ich ja noch. (Abg. Dr. Rosenkranz: Kollege Walser, neue Brille!) Dass Sie hier die Grünen für irgendeinen Vorfall, den es irgendwann einmal gegeben hat mit diesem „Gackerl“, hier in kollektive Geiselhaft nehmen wollen, verstehe ich auch noch. Aber mit derselben Logik wäre dann jeder Freiheitliche ein Nazi, denn ich kann Ihnen aus Ihrer Partei haufenweise Beispiele bringen, wo Freiheitliche Nazi-Zitate verwendet haben, wo wir Waffenfunde hatten in Vorarlberg – Kollege Themessl kann sich in seiner Nachbargemeinde darüber auf­klären –, wo wir bei FPÖ-Mitgliedern NS-Devotionalien gefunden haben. – Also lassen Sie das! Sie sind doch die Partei der starken Männer, daher: Mut, Herr Rosenkranz! Ein bisschen Mut – und nicht so viel Angst vor den Frauen in unserer Bundeshymne! (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt hat der Herr Klubobmann Strache tatsächlich Angst und möchte gewachsenes Kulturgut erhalten. – Herr Klubobmann, die Hymnen in unserem Land haben sich ständig verändert! Im 19. Jahrhundert: „Gott erhalte Franz, den Kaiser“. Als Gott den Kaiser Franz nicht mehr erhalten wollte, hat man diese Hymne nicht mehr singen können. Man hat sie umgedichtet – „verhunzt“, um es in Ihren Worten zu sagen. (Abg. Neubauer: Was ist das für ein Vergleich?! – Mein Gott, ist der Vergleich schlecht!) In der Ersten Republik gab es alle paar Jahre Umdichtungen, sogar eine neue Melodie wurde verwendet. Sie wissen das. Also Hymnen sind immer Ausdruck des Selbst­verständnisses einer Zeit (Abg. Grosz: Wie ist das mit der Tiroler Hymne?) – und die Hymne, die wir jetzt haben, ist nicht das Selbstverständnis eines modernen Öster­reich! (Beifall bei den Grünen.)

Unsere Staatssymbole haben Sie zitiert. Herr Kollege Rosenkranz, der einzige Schmuck in diesem Saal ist unser Wappen – und natürlich auch dieses Wappen, unser Bundessymbol, ist ständig verändert worden. Sie haben es diffamiert, Sie haben gesagt: Sichel und Hammer sind kommunistische Symbole! – Sie sollten wissen: Der Hammer steht für die Arbeiter, die Sichel steht für die Bauern, die Krone steht für die Bürger. (Abg. Mag. Stefan: Und Bürgerinnen!) Das ist das Selbstverständnis unseres Landes! Und wenn ich jetzt hier die männliche Form verwendet habe, dann ist das eben der Ausdruck der Ersten Republik gewesen, als dieses Wappen so eingeführt wurde. (Abg. Mag. Stefan: Bürgerinnen, Herr Kollege!) – Heute sehen wir das zum Glück anders.

Übrigens wurde auch dieses Symbol „verhunzt“, wie Sie wissen: Nach einer Zeit des Nationalsozialismus hat man diesem Symbol die gesprengten Ketten angefügt – als Zeichen dafür, dass wir vom Nationalsozialismus befreit wurden. Sehen Sie das auch als Verhunzung? – Das ist Veränderung! Das war der Zeitgeist! Das war die Zeit nach 1945, als man gesagt hat: Ja, wir müssen dieses Symbol, wir müssen unser Wappen verändern (Abg. Strache: Schließen Sie die Ketten in Richtung Europäische Union, oder wie?), wir müssen auf Ereignisse, auf gesellschaftliche Ereignisse eingehen!


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(Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Schließen Sie die Ketten in Richtung einer zentralistischen EU?)

Und wenn ich jetzt die Krokodilstränen aus orange-blauen Kreisen höre über diese „Verhunzung“ – der Kollege Scheibner war ja ganz gerührt darüber, wo Frauen in unserem Land überall noch nicht anerkannt sind und noch nicht gleichberechtigt sind (Zwischenruf des Abg. Scheibner); ja, es mag ein anderer aus Ihrer Runde gewesen sein, Herr Kollege; wenn Sie nicht dafür sind, dass Frauen gleichberechtigt werden, nehmen wir das auch zur Kenntnis –: Natürlich brauchen wir in Richtung Kinder­betreuung, natürlich brauchen wir in Richtung Sozialversicherung Mehrwerte, aber denken Sie, die ja immer wieder sagen, sie sprechen für die Kriegsgeneration, bitte daran, wie viele Frauen nach 1945 am Aufbau dieses Österreich mitgearbeitet haben, keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben und heute schandbare Pensionen bekommen! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Sie waren gegen !)

Ja, endlich müssen wir damit auch symbolisch Schluss machen. Und wenn Sie uns diesbezüglich an Ihre Seite nehmen wollen – ja, gerne! Folgen Sie unseren Anträgen! Schauen wir, dass wir die Frauen, die nach 1945 unter schwierigsten Bedingungen dieses Land mit aufgebaut haben, endlich jene Rechte bekommen, die ihnen zustehen!

Und dieser kleine symbolische Akt – ich garantiere es Ihnen: Sie werden es überleben. Es tut nicht weh, auch wenn Sie diese Hymne gendergerecht – um das für Sie so grässliche Wort in den Mund zu nehmen – singen. Wir haben in diesem Land zum Glück nicht nur große Söhne, sondern wir sind sehr, sehr stolz darauf, dass wir auch sehr viele große Töchter haben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.25


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

 


11.25.12

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Hohes Haus! Diese sinn- und nutzlose Dis­kussion kommt eigentlich einem Selbstauflösungsbeschluss des Nationalrates gleich, das möchte ich Ihnen auch einmal in dieser Deutlichkeit sagen: Diese Republik schrammt an der Staatspleite vorbei (Abg. Strache: Da müssten wir eigentlich einen Pleiteadler gestalten!), Rot und Schwarz führen uns in einen Schuldenturm, unser Triple-A ist in Gefahr, Rot und Schwarz sind nicht in der Lage, beispielsweise auf die Forderungen des BZÖ zur Schuldenbremse einzugehen – aber hier wird in der Manier des letzten Tanzes auf der Titanic der Hymnenwalzer im Parlament getanzt.

Als hätte Österreich keine anderen Sorgen, wird aufgrund eines Antrages der ÖVP und der Frau Rauch-Kallat der Hymnenwalzer in diesem Parlament getanzt, und stun­denlang kann man darüber diskutieren, wie wichtig es ist. – Es ist sinnlos und es ist nutzlos, sehr geehrte Damen und Herren, angesichts dieser Tragödie in diesem Land, einer drohenden Staatspleite, der Hoffnungslosigkeit der Menschen gegenüber der regierenden Politik überhaupt eine Diskussion wie jene über die Hymne in Österreich anzuzetteln. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Mehr Verantwortungsbewusstsein, sehr geehrte Damen und Herren von Rot und Schwarz und auch von Grün! – Haben Sie denn keine anderen Sorgen? Haben Sie denn keine anderen Sorgen um die Zukunft dieses Landes, die in der dritten Strophe der Bundeshymne besungen wird, dass Sie sich hier mit einzelnen Sätzen eines historischen Kulturgutes auseinandersetzen?!

Sehr geehrter Herr Klubobmann Cap! Sie sagen, die Hymnen sind das Zeichen einer politischen Wertehaltung. – Herr Klubobmann Cap, ist die steirische Landeshymne, die das „Bett der Sav‘“ und das „Tal der Drav‘“  – der Drau – im heutigen Slowenien be­singt, ein Zeichen der aktuellen politischen Wertehaltung? Ist die Kärntner Landes-


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hymne – „die Heimat sich erstritt aufs Neu‘, wo man mit Blut die Grenze schrieb“ – ein Zeichen der aktuellen politischen Wertehaltung? Ist die Tiroler Landeshymne – „Zu Mantua in Banden der treue Hofer war, in Mantua zum Tode führt ihn der Feinde Schar!“ – die politische Wertehaltung? Oder ist Ihre Internationale, die Sie mit Ihren Roten Falken jodeln und singen – „Diese Welt muss unser sein; unser Blut sei nicht mehr der Raben, nicht der mächt’gen Geier Fraß!“ – ein Zeichen der politischen Wertehaltung? – Ist das Ihre demokratische Wertehaltung, die Sie geändert sehen wollen in einem Kulturgut, der Hymne unserer Nation?

Sehr geehrte Damen und Herren von Rot und Schwarz! Wenn Sie das noch immer nicht kapiert haben und Ihren ideologischen Kampf führen – auch die ÖVP im Übrigen –, dann sage ich Ihnen eines: Die Hymnen und die Symbole dieses Landes, geschichtlich durch Tragödien gewachsen, erheben nicht den universellen Anspruch der gegenwärtigen Richtigkeit, sondern sie bilden das ab, was dieses Land, diese Nation, die neun Bundesländer erleben mussten, und sind daher geschichtliches Kulturgut unseres Landes. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Daher sage ich Ihnen: Hände weg! Hände weg von Ihrer Geschichtsfälscherei und Hände weg vor sinnlosen und nutzlosen, ideenlosen Diskussionen wie jene über eine Änderung der Bundeshymne! Machen Sie sich Gedanken, setzen Sie Ihr Gehirn­schmalz ein, wie wir 10 Milliarden € Schulden wegbringen, wie wir 30 Milliarden € aus Griechenland retour bringen, wie wir die Menschen unseres Landes entlasten, wie wir die Menschen in den Arbeitsmarkt führen, Frauen und Männer gleichberechtigt! Setzen Sie Ihre Energie für jene Probleme ein, deren Lösung die Bevölkerung von uns verlangt, dass wir hier darüber diskutieren, und tanzen wir, sehr geehrte Damen und Herren von Rot und Schwarz und Grün, nicht weiterhin den Hymnenwalzer!

Denn, Kollege Cap, wenn die Hymnen das Zeichen der politischen Wertehaltung wären, dann müssten wir so ehrlich sein und angesichts der Tragödie der rot-schwar­zen Regierung den „Tango Korrupti“ von Rainhard Fendrich auspacken. Sehr geehrter Herr Cap, Sie, die Sozialdemokratie und die ÖVP, die dieses Land seit 50 Jahren mit dem Schleier der Korruption überzogen haben, sehr geehrte Damen und Herren, Genossinnen und Genossen von der Sozialdemokratie und von der ÖVP (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: das BZÖ! – Glücksspielgesetz!), wenn Sie etwas mit Inbrunst singen wollen als Gegenstand Ihrer politischen Wertehaltung und Ihrer Geschichte, dann ist es der „Tango Korrupti“, in dem die Hand besungen wird, die das Geld in die Taschen hineinsteckt und auf der anderen Seite die Menschen unseres Landes beraubt.

Sehr geehrte Damen und Herren, diese Ehrlichkeit würde ich mir von Ihnen wünschen. Aber belästigen Sie bitte nicht mehr die Bürgerinnen und Bürger unseres Staates mit einer Hymnendiskussion, die nichts bringt! Nehmen Sie die österreichische Bundes­hymne mit allen ihren Strophen, im Übrigen auch mit den „Brüderchören“ – da steht nichts von „Schwesterchören“ – oder dem „Vaterland“, das auch nicht das „Mutterland“ ist, in der dritten Strophe! Ändern Sie daran nichts! Sehen Sie diese Hymne als das, was sie ist: eines der Symbole unseres Staates, aber vor allem ein Symbol unserer Geschichte! Und darum geht es, denn wer die Geschichte und die Herkunft nicht kennt, sehr geehrte Damen und Herren von Sozialdemokratie und ÖVP, wird die Zukunft dieses Landes niemals erfolgreich lenken können. – Glück auf! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

11.29

11.30.01Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.


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Ich ersuche jene Abgeordneten, die den Einwendungen Rechnung tragen wollen, das heißt, den Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1758/A betreffend ein Bundesgesetz über die Bundeshymne als Tagesordnungspunkt 1 in der heutigen Sit­zung behandeln wollen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Somit bleibt es bei der ausgegebenen Tagesordnung für die heutige Sitzung. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek – in Richtung der nicht zustimmenden BZÖ-Fraktion –: Unfassbar! So fürchten vor Frauen!)

11.31.01Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Fritz Neugebauer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 9960/J bis 10053/J;

Zurückziehung: 9869/J;

2. Anfragebeantwortungen: 9175/AB bis 9310/AB;

Berichtigung zur Anfragebeantwortung: Zu 9093/AB;

Anfragebeantwortung (Präsidentin des Nationalrates): 63/ABPR;

3. Anträge:

Zurückziehung: Zu 1743/A(E);

Zurückziehung des Verlangens auf erste Lesung binnen drei Monaten: 1663/A und 1664/A.

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 131 betreffend „Wo bleibt der Menschenschutz beim Arbeiten mit Mutter­sauen?“, überreicht von der Abgeordneten Anna Höllerer,

Petition Nr. 132 betreffend „Einzigartiges architektonisches Kulturgut rund um das Otto Wagner Spital erhalten“, überreicht von den Abgeordneten Gabriele Tamandl und Mag. Wolfgang Gerstl,

Petition Nr. 133 betreffend „Nominierung der Isel als Natura-2000-Schutzgebiet“, über­reicht vom Abgeordneten Gerhard Huber,

Petition Nr. 134 betreffend „Änderung der Begutachtungsvorlage des Bundesgesetzes zur Förderung von Freiwilligen Engagement Freiwilligengesetz (FWG)“, überreicht vom Abgeordneten Gerald Grosz,


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Petition Nr. 135 betreffend „Notwendigkeit einer Neuregelung etwaiger Sanktionen bei nachhaltigem und unentschuldigtem Fernbleiben von der Schule“, überreicht vom Abgeordneten Gerald Grosz,

Bürgerinitiative Nr. 34 betreffend „Schrottverwertungsanlage im Siedlungsgebiet“;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Finanzausschuss:

Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien und Zusatz­protokoll zur Abänderung des am 1. Oktober 1997 in Ljubljana unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 26. September 2006 in Ljubljana unterzeichneten Protokolls (1568 d.B.);

Gleichbehandlungsausschuss:

Antrag 1663/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Vertragsbedienstetengesetz (VBG), in der Fassung des BGBl. I Nr. 90/2006, geändert wird,

Antrag 1664/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG), in der Fassung des BGBl. I Nr. 7/2011, geändert wird;

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze in den Grenzabschnitten X und XI sowie über Änderungen des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gemeinsame Staats­grenze vom 21. Dezember 1973 in der Fassung des Vertrages vom 26. Oktober 2001 (1567 d.B.);

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2011/11 (III-278 d.B.);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

2. Österreichischer Männerbericht, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (III-279 d.B.),

Bericht des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Vollzug und die Wirkungen der Kurzarbeit seit 2009 aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 18. Mai 2011, E 166-NR/XXIV. GP (III-281 d.B.);

Justizausschuss:

Bericht der Bundesministerin für Justiz betreffend Stand und Entwicklungs­möglich­keiten des Systems der Qualitätssicherung bei Masseverwaltern aufgrund der Ent­schließung des Nationalrates vom 21. April 2010, E 89-NR/XXIV. GP (III-283 d.B.);

Verkehrsausschuss:

Bericht der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Prüfung einer Verkürzung des Entzuges einer Lenkberechtigung aufgrund der frei-


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willigen Ableistung von sozialen Diensten oder anderer Maßnahmen (Entschließung des Nationalrates vom 30. November 2010, E 135-NR/XXIV. GP) (III-282 d.B.).

*****

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 9289/AB

 


Präsident Fritz Neugebauer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 9289/AB der Anfrage 9399/J der Abgeordneten Petzner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aktenvermerk vom 26. Jänner 2010 zu Gespräch zwischen Staatsanwaltschaft und Finanzministerium sowie Kapitalbedarf der Hypo Alpe-Adria durch die Frau Bundesministerin für Finanzen abzuhalten.

Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Er­ledi­gung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 10, 11 bis 13, 18 bis 20, 21 und 22, 24 bis 27, 28 bis 30, 35 bis 39, 41 bis 44 sowie 45 bis 49 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Werden dagegen Einwendungen erhoben? – Kollege Hörl, ist das eine Einwendung? (Heiterkeit. – Demonstrativer Beifall und Bravorufe beim BZÖ.) – Das ist nicht der Fall. Wir können so vorgehen.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart. Es ergeben sich folgende Redezeiten: SPÖ und ÖVP je 126 Minuten, FPÖ 113 Minuten, Grüne 99 Minuten, BZÖ 95 Minuten.

Ich schlage vor, die Redezeit der Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Wer diesem Vorschlag zustimmt, den bitte ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

11.33.221. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1505 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (Strafgesetznovelle 2011) (1526 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 89/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit


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dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974, BGBl. 60, über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 56/2006, geändert wird (1527 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 272/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend härtere Strafen zum Schutz Minderjähriger (1528 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 273/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die längst über­fällige Ausweitung des Schutzes Minderjähriger (1529 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 542/A(E) der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend restriktivere Maß­nahmen gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie (1530 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1054/A(E) der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Anhebung der Strafrahmen bei Sexualdelikten (1531 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1366/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende und uneingeschränkte Anzeigepflicht bei Verdacht auf Missbrauch von Minder­jährigen (1532 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1709/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung der Ver­jährungsfristen von sexuellen Übergriffen auf Minderjährige (1533 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1710/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend BZÖ-Kinderschutzpaket im Rahmen der BZÖ-Offensive: Mehr Kinderschutz jetzt! (1534 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1711/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung eines Kinder-


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schutzgipfels mit dem Ziel der Erarbeitung eines „Nationalen Aktionsplanes für mehr Kinderschutz“ (1535 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich rufe nun die Punkte 1 bis 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird, auf.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Strache. – Bitte.

 


11.35.26

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschließen ja heute zum Glück auch eine Verschärfung der Strafen bei Gewalt gegen Kinder, was gut und richtig ist und was wir auch unterstützen, obwohl wir sehr wohl auch kritisch anmerken müssen, dass viele, viele gute Überlegungen, auch der Freiheitlichen Partei, leider Gottes nicht in dieses Gesetz einfließen beziehungsweise Eingang finden, was aber notwendig wäre. Es geht uns zu wenig weit. Und ich verhehle nicht: Es wäre notwendig, hier wesentlich weiter und breiter die Gesetzgebung zu optimieren. Es ist schade, dass das heute nicht stattfindet. Aber wir werden diesem Gesetz natürlich auch zustimmen.

Was wollen wir? – Wir wollen eine unbedingte Anzeigepflicht für alle Personen, die beruflich mit Minderjährigen zu tun haben: Wenn ein begründeter Verdacht vorliegt und erkannt werden kann, dass es zu Gewaltanwendung gegenüber Kindern und zu Missbrauch von Kindern kommt – ob physisch, psychisch, sexuell, in welcher Art auch immer –, dann soll es eine Anzeigepflicht geben, die ja bis heute nicht vorhanden ist. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Ing. Westenthaler.)

Das wäre eine grundsätzliche und wesentliche Verbesserung zum Schutz unserer Kinder. Die Kinder sind die Schwächsten in unserer Gesellschaft, und wir haben daher eine besondere Verantwortung in diesem Bereich, noch dazu, wenn wir uns die aktuellen Missbrauchsfälle in Erinnerung rufen, die in den letzten Wochen und Monaten, vor allem was die Wiener Kinderheime betrifft, an die Öffentlichkeit gekom­men sind.

Wir wollen weiters die Einführung der Möglichkeit einer medizinischen, sprich chemi­schen Kastration für Personen, welche rechtskräftig nach § 206 des Strafgesetz­buches, also wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, verurteilt wurden. Warum? – Weil man nur dadurch und damit, nachdem der Täter eine Strafe abgebüßt hat, auch sicherstellen kann, dass dieser Trieb nicht mehr vorhanden ist und es daher nicht zu Wiederholungstaten kommen kann. (Beifall bei der FPÖ.)

All das belegen die Statistiken, und wir müssen das ernst nehmen und sollen nicht so tun, als gäbe es nicht leider Gottes eine hohe Zahl an Wiederholungstätern, die unseren Kinderseelen Grausames zufügen und wo unsere Kinder, die so einen Miss­brauch erleben und so einen sexuellen Missbrauch erleben, ihr ganzes Leben damit zu kämpfen haben und oftmals nie wieder davon wegkommen. Es ist daher wichtig, solche Täter nicht nur entsprechend gesetzlich zu verurteilen, sondern auch unsere Kinder in Folge zu schützen.

Weiters fordern wir den Entfall der Verjährung der Strafbarkeit bei Straftaten gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit oder gegen die sexuelle Integrität und Selbst­bestimmung in jenen Fällen, in denen die Opfer insbesondere Minderjährige sind. Auch das ist bis heute nicht der Fall. Wir haben daher so absurde Situationen wie jetzt bei den Wiener Kinderheimen, wo Jahrzehnte später Opfer, denen damals Grausamstes zugefügt wurde, erst nach Jahrzehnten den Mut gefasst haben, darüber zu sprechen, aber die Täter nicht mehr belangt werden können. Ja, wo leben wir denn, in welchem


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Rechtssystem und Rechtsstaat, wo Täter sich an unseren Kindern vergreifen können und dann letztlich rechtlich keine Handhabe mehr besteht?! (Beifall bei der FPÖ.)

Ja was sind denn das für rechtsstaatliche Mechanismen? – Schlecht wird einem dabei. Und ich sage: Es muss sich hier einiges noch ändern.

Wir verlangen auch ein gesetzliches Verbot vorzeitiger Entlassung und bedingter Strafen bei solchen Fällen, weil es nicht sein kann, dass sich Menschen schäbigst und pervers an Minderjährigen vergreifen, aber dann, obwohl sie zwei Jahre oder drei Jahre unbedingte Freiheitsstrafe erhalten, eine vorzeitige Entlassung stattfindet – so wie erst unlängst der Fall unter, leider Gottes, dieser Justizministerin – und dann genau derjenige, der solche grausamen Taten begangen hat, per elektronischer Fußfessel nach Hause entlassen wird. Der soll am Ende seiner unbedingten Verurteilung – die soll er absitzen –, also dann, wenn er entlassen wird, in Zukunft eine elektronische Fußfessel haben, damit man weiß, was er macht, und das letztlich auch rückverfolgbar ist, damit solche Taten nicht mehr passieren können. (Beifall bei der FPÖ.)

Weiters darf es unserer Auffassung nach keine Möglichkeit des Strafvollzugs durch den elektronisch überwachten Hausarrest, sprich Fußfessel, für Personen geben, die eben wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbst­bestim­mung verurteilt werden. Das ist eine Grundsätzlichkeit!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich soll es für Personen, die Kinder und Minderjährige missbraucht haben – eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die wir seit Jahren vergeblich hier einfordern –, auch ein Berufsverbot dahin gehend geben, dass sie nichts mehr mit Kinderbetreuung zu tun haben dürfen. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist doch eine Selbstverständlichkeit, dass jemand, der sich an Kindern vergriffen hat, sexuellen Missbrauch gelebt hat, gewalttätig gewesen ist, dann, wenn er seine Strafe abgebüßt hat, in Ausübung seines Berufes nicht wieder auf unsere Kinder losgelassen wird. – Alles eigentlich Selbstverständlichkeiten, die bis dato nicht umgesetzt werden, und das stimmt einen schon sehr traurig.

Wie notwendig all diese Verbesserungen wären, haben wir in den letzten Monaten aufgezeigt bekommen, wenn man an die Skandale rund um die Kinderheime im roten Wien denkt. Misshandlungen und Missbrauch in den Kinderheimen des roten Wien hatten System. Es haben sich Sadisten und Perverse gezielt an den wehrlosesten und schützenswertesten Wesen unserer Gesellschaft – den Kindern! – vergriffen. Das Heim Wilhelminenberg, das jetzt in einer Kommission untersucht wird, ist kein Einzelfall. Die Kommission, die jetzt im Wiener Gemeinderat eingesetzt worden ist, untersucht aber nur den Fall Wilhelminenberg, obwohl es laut aktuellem Kinder- und Jugendanwaltschaftsbericht 2010 18 Heime gibt und sich hunderte Opfer und Zeugen gemeldet haben. Man ist aber nicht bereit, diesen systematischen Wahnsinn endlich abzustellen und aufzuklären und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Das ist ungeheuerlich! (Beifall bei der FPÖ.)

Es handelt sich nicht um einen „Kollateralschaden“ – dass dieser Begriff da verwendet worden ist, ist unfassbar – in einem an sich gut funktionierenden Apparat einer Wiener Kinderheimbetreuung, sondern es ist evident und steht fest aufgrund Hunderter Opfer- und Zeugenaussagen, dass nachweislich 18 Wiener Kinderheime davon betroffen sind. Da gibt es offenbar ein Netzwerk von Tätern und Vertuschern, die hier am Werk sind, damit nicht entsprechend aufgeklärt werden kann und die Täter nicht zur Verant­wortung gezogen werden können. Das ist entsetzlich. Das fängt an beim Euthana­siearzt Gross und reicht bis zu den HeimleiterInnen, die alle stramme SPÖ-Partei­soldaten waren, bis zu sozialistischen Stadträten, bis zum Herrn Bürgermeister, der im Jahr 2000 über die Vorfälle im August-Aichhorn-Haus informiert wurde und gemeint hat, als Bürgermeister habe er quasi keine Kompetenz. Das hat er wider besseres


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Wissen gesagt, denn als Bürgermeister steht er natürlich dem Stadtrat vor, den er einsetzt, um seine Tätigkeiten zu vollziehen. Er hat damals Herrn Stadtschul­ratspräsidenten Kurt Scholz gebeten, tätig zu werden. Dieser hat das auch ernst genommen und hat in Folge berechtigterweise Druck auf das Jugendamt ausgeübt. Aber was war das Ergebnis? – Herr Scholz wurde abmontiert! Herr Scholz ist mundtot gemacht worden, weil er das aufklären wollte, und ist nicht mehr wiederbestellt worden. Ich sage, nicht nur der ehemalige sozialistische Stadtschulratspräsident Scholz war ein Opfer, sondern es werden auch andere Opfer mundtot gemacht.

Seit dem Jahr 2010 gewährt die Stadt Wien über den Weissen Ring Entschädigungs­zahlungen. Ich sage Ihnen aber eines: Den Opfern, die sich bei uns melden – und das sind unzählige –, geht es nicht darum, dass sie ausschließlich Entschädigungs­zahlun­gen erhalten, sondern es geht ihnen darum, dass endlich diese systematischen Wahn­sinnigkeiten abgestellt werden und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden, dass endlich derartige Systemwahnsinnigkeiten, ein derartiger Systemmissbrauch zum Schaden unserer Kinder restlos aufgeklärt und abgestellt wird. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Ing. Lugar und Tadler.)

Im August-Aichhorn-Haus etwa sollen nachweislich vor über zehn Jahren Kinder vermietet worden sein für Sexspiele in Nobelpenthäusern bei Prominenten. Solche Wahnsinnigkeiten sind Realität in dieser Stadt, und das alles wird zugedeckt. Man tut so, als gäbe es so etwas nicht, und genau das kann ich nicht mehr ertragen, ebenso wie immer weniger Österreicher derartige Verhaltensmuster ertragen können. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten des BZÖ sowie der Abgeordneten Ing. Lugar und Tadler.) Da muss man wirklich sagen: Es gibt bei uns offenbar ein Netzwerk wie in Belgien im Fall Dutroux, und das hat offenbar eine ganz andere Dimension, als es heute den Eindruck vermittelt. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten des BZÖ sowie der Abgeordneten Ing. Lugar und Tadler.)

Ich bitte alle hier in diesem Haus, restlose Aufklärung sicherzustellen, die Täter endlich zur Rechenschaft zu ziehen und endlich unsere Gesetze zu optimieren, denn unsere Kinder verdienen den besten Schutz in diesem Land! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten des BZÖ sowie der Abgeordneten Ing. Lugar und Tadler.)

11.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Donnerbauer. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Mehr kann man die Debatte nicht mehr missbrauchen! – Abg. Strache – in Richtung des Abg. Dr. Jarolim –: Sie sind der Vertuscher, der offenbar hinter den Tätern steht! Anders ist Ihre Reaktion gar nicht denkbar! Jetzt haben Sie sich entlarvt, Herr Jarolim, für wen Sie da sind! Täterschutz ist Ihre Prämisse!)

 


11.45.00

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Strache, zweifellos ist es so, dass Gewalt gegen Kinder, dass sexueller Missbrauch gegen Kinder, dass Verbrechen gegen Kinder zu den abscheulichsten Verbrechen gehören, die man sich vorstellen kann. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, so sehr wir auch angewidert sind von solchen Taten, so wenig nützt die Aufgeregtheit hier in diesem Haus, sondern es geht darum, gemeinsam sachgerechte Lösungen zu finden. Das ist auch heute unser Wunsch im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf, der nun vorliegt. (Beifall bei der ÖVP.)

Gewalt gegen Kinder, sexueller Missbrauch allgemein, aber insbesondere gegen Kinder, ist auch deswegen ein abscheuliches Verbrechen, weil es die Unschuld, die Naivität, die Gutgläubigkeit unserer Kinder ausnützt und – weil das darüber hinaus


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ganz fürchterliche Konsequenzen für das Leben dieser Kinder hat – oft deren weiteres Leben auf Dauer erschwert und vernichtet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, genau deshalb haben wir auch in den vergangenen Jahren gemeinsam schon einige wichtige Maßnahmen hier im Hohen Haus auf sachlicher Ebene ergriffen, um es Tätern zu erschweren, um den Opfern zu helfen. Zum Beispiel wurden die Strafandrohungen bei Sexualdelikten gegen Kinder und bei Kinderpornographie stark angehoben, die Verjährungsfristen verdoppelt. Es wird ja immer über die Verjährungsfristen diskutiert. Bei Sexualdelikten gegen Kinder beginnt die Verjährungsfrist überhaupt erst mit Vollendung des 28. Lebensjahres des Opfers zu laufen und läuft bei schweren Fällen bis zum 48. Lebensjahr, bis dahin kann noch verfolgt werden. Es hat aber auch andere wichtige Maßnahmen gegeben, so zum Beispiel im Zweiten Gewaltschutzgesetz ein Tätigkeitsverbot für bestimmte Berufe für Sexualstraftäter oder auch die Einführung einer Sexualstraftäterdatei. All das waren ganz wichtige gemeinsame Maßnahmen im Kampf gegen Sexualstraftäter insgesamt, aber insbesondere gegen Gewalttäter gegen Kinder. (Beifall bei der ÖVP.)

Auch heute wieder, meine sehr verehrten Damen und Herren, setzen wir – und ich hoffe, gemeinsam – hier in diesem Hohen Haus mit diesem Gesetzesbeschluss weitere wichtige Schritte im Kampf gegen solche Verbrechen. Es werden bei Gewalt­delikten und gefährlichen Drohungen gegen Kinder, gegen unmündige Kinder, durch volljährige Personen Strafuntergrenzen eingeführt, die nicht unterschritten werden dürfen. Eine entsprechende Tatbegehung, wenn Gewalt gegen Kinder angewendet wird, wird ausdrücklich als besonderer Erschwerungsgrund erwähnt und ist daher in Zukunft entsprechend zu berücksichtigen.

Weiters wird das sogenannte Cyber-Grooming, schon das Anbahnen von Sexual­kontakten zu Unmündigen, insbesondere im Internet – das ist sicherlich eine ganz neue Begehensform in den letzten Jahren –, unter Strafe gestellt.

Zuletzt wird mit diesem Gesetz auch ein eigener Straftatbestand geschaffen, der schon die wissentliche Betrachtung pornographischer Darbietungen Minderjähriger unter Strafe stellt. Auch das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Punkt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir setzen damit wieder einen weiteren wichtigen Schritt im Kampf gegen Verbrechen gegen Kinder, im Kampf gegen Gewalt gegen Kinder. Ich darf sagen, dass das sehr wichtig ist, und Sie alle einladen, diesem Gesetz Ihre Zustimmung zu geben, damit wir auch gemeinsam diese Schritte setzen.

Ich möchte auch nicht unerwähnt lassen, dass es natürlich manchmal verständliche Regungen oder auch Lösungsvorschläge gibt, die im ersten Moment sinnvoll zu sein scheinen, bei näherem Hinsehen aber leider nicht sinnvoll sind. Das betrifft zum Beispiel die Anzeigepflicht, die in allen Fällen manchmal verlangt wird. Vor allem jene Berufsgruppen, die sehr viel zu tun haben mit misshandelten Kindern, mit Gewalt gegen Kinder, führen sehr klar gute Gründe dafür an, dass eine absolute Anzeigepflicht kontraproduktiv sein kann. Erstens führt sie bei Gewalttaten oder bei sexuellem Missbrauch, der sich leider auch immer wieder im Familienkreis abspielt, dazu, dass keine Anzeige gemacht wird, dass Kinder nicht einmal in Behandlung gegeben werden, dass sozusagen ein Wall gegen die Behandlung von Verletzungen aufgebaut wird. Das wollen wir nicht, das ist nicht im Sinne der Kinder. Auf der anderen Seite kann eine sofortige Anzeige auch dazu führen, dass die Aufklärung erschwert und dass letztlich das Kind, das zum Opfer geworden ist, ein zweites Mal viktimisiert wird, wenn es dann erleben muss, dass es trotz Verfolgung letztlich mangels ausreichender Beweise zu einem Freispruch kommt. Das sind Argumente, die man berücksichtigen muss, und daher sind wir nicht für diese Anzeigepflicht, Herr Kollege Strache!


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Ich glaube, wir haben mit diesem Gesetzentwurf einen weiteren wichtigen Schritt geschaffen, und ich lade alle ein, diesem auch die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


11.50.02

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Strache, ich frage Sie: Wo waren Sie vor eineinhalb Jahren? (Abg. Strache: Hier und habe die Anträge eingebracht! Die Anträge bringen wir nämlich seit sechs Jahren ein!) – Nein! (Abg. Strache: Selbstverständlich!) Vor eineinhalb Jahren haben wir über sexuellen Missbrauch in der Kirche debattiert, und von der FPÖ ist kein einziger brauchbarer Beitrag gekommen! (Beifall bei den Grünen.) Wir haben damals eine staatliche Kommission gefordert (Abg. Strache: Seit zehn Jahren, da waren Sie noch nicht einmal im Haus, bringen wir diese Anträge ein!), eine staatliche Kommission sowohl für sexuelle Gewalt in der Kirche als auch – und jetzt hören Sie gut zu! – für sexuelle und körperliche Gewalt an Heimkindern. Von der FPÖ ist damals kein brauchbarer Beitrag gekommen, Sie haben sich damals für dieses Thema gar nicht interessiert. Sie interessieren sich erst für dieses Thema, seit es das sogenannte – zwischen Anführungszeichen – „rote Wien“ erreicht hat, denn jetzt glauben Sie, dass Sie damit politisches Kleingeld machen können. (Abg. Strache: Völliger Unsinn!)

In Wirklichkeit hätte es den Betroffenen geholfen, wenn wir diese staatliche Kom­mission vor eineinhalb Jahren eingerichtet und alle Fälle untersucht hätten, denn das hat in vielen Institutionen und Einrichtungen System gehabt, aber Sie haben damals kein Interesse gehabt, weil es Sie parteipolitisch nicht interessiert hat. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Öllinger: So schaut es aus! – Abg. Strache: Mehr Unsinn kann man nicht verzapfen, Herr Öllinger!)

Meine Damen und Herren! Wir werden diesem Gesetz zustimmen, weil dieses Gesetz viele Punkte enthält, die wir unterstützen: Dass die inländische Gerichtsbarkeit bei Delikten wie Genitalverstümmelung, Zwangsheirat und verbotener Adoptionsvermitt­lung erweitert wird, ist sinnvoll. Auch dass ein neuer Straftatbestand, Betrachten pornographischer Darbietungen Minderjähriger, eingeführt wird, findet unsere Zustim­mung.

Problematischer ist die Debatte um die Erhöhung des Strafrahmens bei Strafdelikten gegenüber Kindern, das aber nicht, weil wir grundsätzlich der Meinung sind, dass man solch eine Debatte nicht führen darf, denn es ist klar, Delikte, egal gegen wen, schwere Delikte sind keine Bagatelle, und das Gesetz hat die wichtige Aufgabe, das auch zu signalisieren. Das ist eine gesellschaftspolitische Wertung, die wichtig ist. Aber durch die vorliegende Reform entsteht ein Wertungswiderspruch. Eine Vergewaltigung an einer erwachsenen Frau ist vom Strafrahmen her weniger schwerwiegend als an einem Kind, für das Opfer macht das aber tatsächlich keinen Unterschied. Wenn man der Meinung ist – und diese teile ich durchaus –, dass Kinder besonders schützenswert sind, weil sie wehrloser sind, dann ist der richtige Weg, eine Straftat an einem Kind als Erschwerungsgrund ins Gesetz zu schreiben. Das tun Sie auch, das ist richtig, aber die Strafrahmenerhöhung schafft einen Wertungswiderspruch, der nicht argumentierbar und auch ein falsches Signal ist, weil er Opfer unterschiedlicher Klasse schafft. (Abg. Ing. Westenthaler: Eine merkwürdige Definition ist das, Erwachsene mit Kindern gleichzusetzen!) – Das ist nicht merkwürdig. (Abg. Strache:  hat sich auch an Kindern vergriffen!)


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Herr Kollege Strache, finden Sie die Vergewaltigung an einer Frau weniger schlimm als an einem Kind? Beantworten Sie die Frage! (Abg. Strache: Sie wollen Kinder mit Erwachsenen gleichwertig bemessen!) Kollege Strache, können Sie die Frage beantworten? Beantworten Sie die Frage, ob eine Vergewaltigung an einer erwach­senen Frau weniger strafwürdig ist als an einem Kind. (Abg. Strache: Kinder haben sicherlich eine andere Wertigkeit als Erwachsene!) Gut, Kollege Strache findet, dass die Vergewaltigung an einer Frau weniger strafwürdig ist als an einem Kind. (Abg. Strache: So ein Unsinn! – Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Das hat er gesagt. Er hat meine Frage nicht beantwortet. (Abg. Strache: Absoluter Unsinn, den Sie da verzapfen! – Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wer über die Strafrahmenerhöhung diskutieren will, Frau Ministerin – das kann man –, der muss nachweisen, dass die Strafen zu milde sind, um genau diese Verschärfung umzusetzen und aufzuzeigen, dass die Gerichte keine Bagatellstrafen verhängen sollen. Sie bleiben allerdings genau das schuldig. Sie können uns nicht vorlegen, wie hoch die Strafenpraxis ist, und Sie können auch nicht begründen, warum Sie eine Erhöhung des Strafausmaßes wollen.

Meine Damen und Herren! Im Begutachtungsverfahren ist der Antrag unserer Frau Justizministerin „zerrissen“ worden. Dort heißt es: willkürlich und ohne empirische Grundlage. Selbst die Richtervereinigung, die der Adressat ist, sagt: „ die grundsätz­liche Problematik der Gewaltausübung gegen Minderjährige keinesfalls durch die singuläre Maßnahme der Erhöhung der Strafrahmen oder Einführung einer Unter­grenze erfolgversprechend behoben werden kann“, „flankierende Maßnahmen“ seien notwendig.

Genau da beginnt das Problem. Wenn man die Erhöhung von Strafrahmen als Kinderschutz-Paket verkauft, dann verkauft man ein Placebo. Man muss realistisch bleiben. Diese Straftaten sind schwere Straftaten, sie gehören nicht bagatellisiert. Wir wissen aber auch, dass höhere Strafrahmen allein keinen einzigen Täter von einer Straftat abhalten. Der Täter führt keinen inneren Dialog: Jetzt, weil die Justizministerin die Strafen erhöht hat, mache ich die Straftat nicht, wenn sie sie nicht erhöht, dann schon! Der Täter fragt sich etwas ganz anderes, nämlich: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich erwischt und verurteilt werde? Das ist entscheidend. (Abg. Ing. Westenthaler: Wieso wissen Sie das so genau?) – Das sagen alle sozio­logischen Studien. Diese kennen Sie natürlich nicht, Kollege Westenthaler, das weiß ich schon, und das merkt man auch immer wieder bei Ihren Ausführungen. – Das ist entscheidend für den Straftäter: Werde ich erwischt, ja oder nein?

Wie schaut es aus bei den Sexualstraftaten? – 90 Prozent aller Sexualstraftaten liegen im Bereich der Dunkelziffer, werden gar nicht aufgedeckt. 10 Prozent werden aufgedeckt, davon führen 2,5 Prozent zu einer Verurteilung. Das heißt, wenn man die Strafrahmen erhöht und glaubt, dass man damit einen wirksamen Schlag gegen Straftäter – bezogen auf Kinder – im Gesetz implementiert, dann reden wir über 2,5 Prozent aller Fälle. 97,5 Prozent aller Fälle berührt dieses Gesetz nicht, weil es zu keiner Verurteilung kommt. Und das halten wir für gefährlich.

Wir glauben, dass ein umfassender Kinderschutz bei Prävention ansetzen muss, weil dann auch erfolgversprechend für unsere Kinder etwas getan werden kann. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.55


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 



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11.56.01

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Strache, ich finde es schon sehr bedauerlich, dass Sie heute hier diese Debatte – aber nicht nur diese Debatte heute, sondern auch Ihren Umgang mit Frau Kampusch in der Vergangenheit – dazu missbrauchen, sich vor eine Kamera zu drängen. Ich halte das für derart abstoßend und möchte Sie ersuchen, dass Sie zumindest in Zukunft unsere Kinder und unsere Jugend nicht dazu miss­brauchen, sich persönlich in irgendeiner Form in der Öffentlichkeit darzustellen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Strache: Täterschutz ist das Thema, Sie sind der Täterschützer hier, nicht Opferschutz! Ihnen ist Täterschutz wichtiger! Opferschutz ist Ihnen nicht wichtig!)

Kolleginnen und Kollegen! Es gibt, glaube ich, keinen und keine hier im Hause (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Strache) – Sie wissen es nicht, weil Sie ja nie dabei sind –, die in den Justizausschusssitzungen nicht dafür eingetreten sind, dass wir den bestmöglichen Schutz für die Jugend, den bestmöglichen Schutz für die Kinder gewährleisten. Das war vor eineinhalb Jahren Thema im Gewaltschutz-Paket und ist daher heute logischerweise auch in diesem Paket enthalten.

Es gibt natürlich Dinge, die man diskutieren muss, und es gibt natürlich Dinge, die auch mit Expertinnen und Experten diskutiert worden sind, Themen, die schon ange­schnitten worden sind. Es ist sicher nicht so, dass man allein dadurch, dass man das Strafausmaß erhöht, tatsächlich effizienten Schutz herbeiführt. (Abg. Strache: Wenn es nach Ihnen geht, werden die Strafen abgeschafft, Herr Jarolim!) Wichtig ist es, dass wir einerseits im Strafrecht dafür vorsorgen, aber wichtig ist andererseits auch – und dazu habe ich von Ihnen noch überhaupt nichts gehört –, dass wir auch in all den anderen Bereichen, wo das notwendig ist, ebenfalls Unterstützung in Fällen von Ge­walt geben. Wir brauchen die Kinderschutzzentren, die ausgebaut werden sollen. Ich habe dazu von Ihnen noch nichts gehört, Sie haben sogar einmal dagegen gestimmt. Wir brauchen die Prävention, und wir brauchen auch Zivilcourage, meine Damen und Herren! Die Gewalt macht nicht halt vor unseren Wohnungen. (Abg. Dr. Rosenkranz: Sie hört auch nicht im Wiener Rathaus auf!)

Wenn es so ist, dass zirka 90 Prozent aller Vorfälle nicht aufgedeckt werden, sondern nur 10 Prozent vor Gericht kommen, dann ist das ein Alarmzeichen, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Es ist wichtig, hin- statt wegzuhören. Das gehört ebenfalls dazu. Die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen wir heute.

Wir haben eindeutig festgelegt, dass jeder, der mit Gewalt und mit Drohung gegen Jugendliche vorgeht, eine Mindeststrafe erhält. Wir haben allerdings in der Ausschuss-Feststellung auch festgelegt, dass es – was von Expertinnen und Experten befürchtet worden ist, nämlich dass dadurch unverhältnismäßig in Bereichen vorgegangen wird, wo das eigentlich nie angedacht wird – dort, wo misshandlungsähnliche Fälle statt­finden – es gibt da die unsäglichen Argumente mit der g’sund’n Watsch’n, die ich für absolut überflüssig halte und verurteile –, dass es dann, wenn jemandem einmal die Hand auskommt, nicht so sein soll, dass man ins Gefängnis geht. Dafür haben wir vorgesorgt, und daher sollte die Rechtsprechung entsprechende Möglichkeiten haben, meine Damen und Herren!

Auch das, was wir auf der anderen Seite heute noch mitbeschließen, ist wichtig, weil wir immer wieder feststellen, dass auch Österreicherinnen und Österreicher, Öster­reicher hauptsächlich, aber auch Personen, die hier in Österreich ihren Standort haben, im Ausland Sexualdelikte an Minderjährigen ausüben, die bis dato nicht geahndet werden können. Das wird ab heute anders. Immer dann, wenn es zu der­artigen Vorfällen kommt und Österreicher, aber auch Personen, die hier ihren Wohnsitz


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haben, wieder zurückkommen, gelten sie als Straffällige und werden von den öster­reichischen Gerichten verfolgt.

Ich glaube, dass wir im Gesamten ein sehr ausgewogenes, sehr vernünftiges Paket geschnürt haben, aber, Kolleginnen und Kollegen, noch einmal: Es ist nicht damit getan, dass wir dieses Gesetz beschließen, sondern es ist auch wichtig, dass wir in der Bevölkerung die Botschaft versenden und dahinterstehen, dass es notwendig ist, immer dann, wenn Einzelfälle, immer dann, wenn mehrere Fälle bekannt werden, die entsprechenden Einrichtungen – es gibt Kinderschutzeinrichtungen, es gibt die Jugendämter – zu verständigen, damit man schnell etwas dagegen machen kann.

Das ist mindestens genauso wichtig wie das Gesetz, und insofern glaube ich, dass wir hier auf einem guten Weg sind. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Aber die Opfer haben ja kein Vertrauen in diese Institutionen! Hunderte Opfer, die hat es in ... gegeben, die haben ja kein Vertrauen in diese Institutionen!)

12.00


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westen­thaler. – Bitte.

 


12.00.21

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Mehr sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Vorredner, vor allem Herr Steinhauser, ich bin immer wieder bass erstaunt, zum Teil wirklich erschüttert – wo ist er jetzt?; ah, er sitzt dort hinten –, mit welchen „Argumenten“ Sie zum Teil hier kommen.

Schon im Ausschuss bin ich ja fast vom Sessel gefallen, als Sie dort allen Ernstes – heute haben Sie es ja wieder gemacht; ein bisschen vorsichtig, aber im Ausschuss war es noch direkter, und ich gebe Ihnen recht, dass alle sexuellen Strafdelikte furchtbar sind –, dass Sie beim Strafausmaß nicht mehr unterscheiden wollen zwischen Erwachsenen und Kindern.

Ist das wirklich Ihr ernst? Sie müssen doch, wie wir alle hier herinnen, erkennen, dass Kinder eine besonders schützenswerte Gruppe (Abg. Strache: Die Wehrlosesten! Die Wehrlosesten in unserer Gesellschaft!), auch im Strafgesetzbuch, sein müssen, Herr Abgeordneter! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Da kann man doch nicht sagen, man nimmt die Kinder halt ein bisschen als Anhängsel; erschwerend nennt man das. – Nein, nein, das ist der falsche Weg, Herr Kollege Steinhauser! (Zwischenruf der Abg. Mag. Musiol.)

Und ich kann es nicht mehr hören, Herr Kollege Jarolim und Herr Kollege Steinhauser – ich kann es nicht mehr hören! –, dass Sie uns hier bei jeder Debatte vorpredigen, dass ein ausdehnender Strafrahmen, also schärfere Strafen, nichts bringt. Das bringt nichts, denn das hält ja die Täter nicht von ihrer Tat ab. – Jetzt würde ich gern einmal wissen, woher Sie das haben. (Abg. Mag. Korun: Das ... schon gesagt!) Das müssen Sie mir erst einmal begründen, denn ich bin schon der Meinung, dass es auch präventiv wirkt, wenn ich schärfere Strafen habe.

Aber selbst wenn ich Ihnen das abkaufe, dass es die Täter nicht von einer Tat abhält (Zwischenruf des Abg. Strache), wissen Sie, was passiert? – Jeder Tag, den die länger im „Häfen“ sitzen, ist ein gewonnener Tag, weil sie nicht auf Kinder losgelassen werden, Herr Steinhauser, und darum geht es mir! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.) Der einzig wirksame Schutz, der einzig wirklich wirksame Schutz vor Kinderschändern ist, wenn sie hinter Schloss und Riegel sitzen und keine zweite Chance bekommen.


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Denn wir haben uns schon lange von Ihrer Träumerei verabschiedet, dass solche Elemente therapierbar sind und dann nicht mehr rückfällig werden. Die Zeit ist lange vorbei (Zwischenruf der Abg. Mag. Korun) – lange vorbei! –, und das wird deutlich, wenn wir uns anschauen, wie häufig Sexualstraftäter rückfällig werden und wie hoch die Wiederverurteilungsquote ist. Von solchen Träumereien sind wir lange weg, Herr Steinhauser und Herr Jarolim. Das ist nicht der richtige Schritt! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Frau Ministerin, wir gestehen Ihnen heute hier – und das muss man ja auch sagen, denn wir sind sehr konstruktiv – einen ersten, einen wichtigen Schritt zu, und ich zolle Ihnen auch meinen Respekt, dass Sie als Justizministerin das erstmals seit Langem wieder einmal anpacken und hier auch ein paar wichtige Schritte der Verschärfung gehen. Deswegen gibt es ja auch heute hier im Hohen Haus eine einstimmige Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage.

Das ist in Ordnung, aber gleichzeitig bedauere ich, dass von diesen unzähligen, von diesen vielen vernünftigen Oppositionsanträgen nicht ein einziger von der Koalition angenommen wird, sondern sie alle in Bausch und Bogen einfach abgelehnt werden. Das bedauere ich sehr, weil gerade bei diesem Themenbereich nicht die Frage sein sollte, von welcher Partei ein Antrag kommt, sondern wie stichhaltig, wie sinnvoll er im Interesse unserer Kinder ist. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.) Daher bedauere ich das sehr.

Noch einmal: Das ist ein erster wichtiger Schritt, aber er ist auch für uns einfach zu wenig. Er ist einfach zu wenig, weil wir wirklich der Meinung sind, dass das Signal, dass Kinder eine besonders schützenswerte Gruppe sind, auch im Strafgesetzbuch noch immer nicht deutlich genug ist, Frau Ministerin.

Damit komme ich zu einem fast schon Kalauer, zu einem immer wieder aufkom­menden Thema, das ich Ihnen gegenüber schon das letzte Mal erwähnt habe. Ich ersuche Sie, sich das einmal anzusehen, nämlich: Warum – das ist meine Frage, Frau Ministerin – wird im Strafgesetzbuch noch immer zwischen § 206 und § 207 unterschieden?

Warum gibt es den „normalen“ – unter Anführungszeichen – bestraften sexuellen Missbrauch von Unmündigen und den schweren sexuellen Missbrauch von Unmün­digen? Da haben wir eine andere Meinung, einen anderen Zugang: Wir sind der Meinung, sexueller Missbrauch von Unmündigen ist immer schwer und muss immer schwer bestraft werden. Das müsste einmal als Signal kommen! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Das wäre ein wichtiges Signal, genauso wie beim § 92: Es ist eine Schande für das österreichische Strafgesetzbuch, dass wir einen Paragraphen haben betreffend das Quälen von Unmündigen und von behinderten Menschen – die sind auch extra ange­führt – mit Todesfolge, und die Höchststrafe ist zehn Jahre und nicht einmal lebens­läng­lich.

Ist das ein Signal? – Ich glaube nicht! Wenn da jemand zu Tode gequält wird, dann muss doch im § 92 die Höchststrafe lebenslänglich sein, denn das hat so ein Täter verdient, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Ich schließe mich auch der Meinung meiner Vorredner an, auch jenen der FPÖ, dass diese Verjährungsfristen nicht mehr zu halten sind, vor allem vor dem Hintergrund des vor vielen Jahrzehnten Geschehenen, diesen furchtbaren Geschehnissen in den Kinderheimen in Wien, beispielsweise am Wilhelminenberg und was da noch so alles auf uns zukommt.

Es muss doch in Zeiten wie diesen, wo wir heute wesentlich weiter sind mit Auf­klärungsmethoden, mit Mitteln der Gentechnik, mit neuen Mitteln der polizeilichen


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Ermittlungen, möglich sein, auch nach vielen Jahrzehnten Täter ausfindig zu machen und sie zu verfolgen.

Da darf es keine Verjährungsfrist geben, und daher sind wir, genauso wie die FPÖ, für die generelle Abschaffung dieser Verjährungsfristen, denn es muss so sein, dass wir jeden Täter, den wir bekommen können, auch dingfest machen können, selbst wenn das Delikt viele Jahrzehnte her ist, Frau Ministerin. Das muss so sein. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Wir sind selbstverständlich auch für die generelle Anzeigenpflicht. Herr Kollege von der ÖVP (in Richtung des Abg. Mag. Donnerbauer), Ihre Argumentation habe ich über­haupt nicht verstanden. Können Sie mir das noch einmal erklären? (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.) Sie stellen sich her und sagen – wortwörtlich! –, die An­zeige­pflicht ist deshalb nicht gut – was ein Argument gegen die Anzeigenpflicht ist –, weil weniger angezeigt wird.

Das heißt, der Umkehrschluss ist: Wenn es keine Anzeigenpflicht gibt, wird mehr ange­zeigt? Wie kommen Sie dazu? Es muss doch deutlich sein, dass das Nichtanzeigen, und zwar im Interesse des geschändeten Kindes, unter Strafe gestellt wird und dass Anzeigen verpflichtend gemacht wird. Das ist das richtige Signal, das wir senden müssen, Herr Kollege! Das ist das, was wir wollen! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Frau Ministerin, da gibt es noch viel zu tun, und wir ersuchen Sie daher um Folgendes: Gehen Sie einmal einen weiteren Schritt, nehmen Sie unseren Vorschlag auf! Machen wir doch einmal einen Kinderschutzgipfel, Frau Ministerin, bei dem Sie den Vorsitz haben, wo durchaus Experten dabei sind, auch Vertreter der Parlamentsparteien, bei dem – gemeinsam im Dialog mit dem Parlament – diese versuchen, einige Argumente auch auszudiskutieren, und zwar nicht nur in einer zweistündigen Ausschusssitzung oder vielleicht in einem Radel der Debatte hier im Parlament, sondern wo wir uns einmal einige Stunden Zeit nehmen und die Pros und die Kontras, wo wir alles einmal durchdiskutieren – im Sinne eines noch verbesserten Kinderschutzes. Das wäre mir wichtig.

Das wäre tatsächlich auch notwendig, weil ich wirklich glaube, dass wir es mit Opfern zu tun haben in ihren sehr frühen Jahren, nämlich Kinder, die lebenslang – lebens­lang! – betroffen sind und die auch nichts dafür können, dass sie dann durch diese furchtbare Tat lebenslang betroffen sind, sodass wir uns überlegen müssen, wie wir auch die Täter, die so eine grässliche Tat begehen, lebenslang kontrollieren, ja soweit wie möglich auch von der Gesellschaft fernhalten und wegsperren. Das ist das Credo, das wir haben.

Das mit der zweiten Chance, wie es hier von links gekommen ist und wie es immer wieder kommt, akzeptieren wir jedenfalls nicht mehr, denn die Opfer haben auch keine zweite Chance für ihr Leben, sondern sie sind ihr Leben lang betroffen.

Daher muss sich jemand, wenn er eine solche Tat begeht, darüber im Klaren sein – und das muss eigentlich das Signal der Politik sein –, dass er keine zweite Chance bekommt. Dann muss er auch das ganze Leben nicht nur damit leben, sondern entweder weggesperrt oder zumindest unter Kontrolle gehalten werden. Das ist das Wichtigste.

Das verlangen wir, Frau Ministerin, und deshalb ersuchen wir Sie: Gehen Sie einen Schritt weiter mit uns und diskutieren Sie mit uns weitergehende Formen des Kinderschutzes! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

12.08


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Frau Bundesministerin Dr.  Karl zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 92

12.08.36

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuhörer und Zuseher! Heute steht im Nationalrat eine ganze Reihe von wichtigen Justizthemen zur Dis­kussion, und wir diskutieren jetzt aktuell gerade ein besonders wichtiges Thema, nämlich die Strafgesetznovelle 2011. Hier geht es ja darum, die Kinder noch besser vor Gewalt und vor Missbrauch zu schützen und bestehende Lücken zu schließen.

Es wurde von einigen Rednern heute schon mehrfach angesprochen: Kinder sind die Schwächsten in unserer Gesellschaft. Kinder sind daher besonders schutzbedürftig, und daran müssen wir uns orientieren. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und BZÖ.)

Ich bekenne mich auch uneingeschränkt zu meiner Verantwortung, gerade diesen Schwächsten in unserer Gesellschaft, die alleine schon aufgrund ihres Alters wehrlos sind, diesen besonderen Schutz zuteilwerden zu lassen, wiewohl – und das ist auch in einigen Wortmeldungen angeklungen – das Strafrecht alleine dazu natürlich nicht ausreicht, sondern es auch zusätzlicher Maßnahmen bedarf. Aber das Strafrecht kann natürlich auch einige ganz wichtige Schritte in diesem Bereich setzen.

Es bedarf meines Erachtens eines ganz nachdrücklichen Signals, dass unsere Gesellschaft Gewalt und Missbrauch als Verletzung an Kindern ganz einfach nicht akzeptiert. Dieses Signal müssen wir deutlich senden. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und BZÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Auch wenn wir wissen, dass körperliche Bestrafung als Erziehungsmittel von den meisten Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes abgelehnt wird, ist es leider nach wie vor so, dass viele Kindern trotzdem mit Gewalt konfrontiert sind und trotzdem Gewalt erleben. Neben der Aufklärung, dass physischen Gewalt weder legal ist noch ein sinnvolles Erziehungsmittel, muss natürlich auch das Strafrecht angemessene, verhältnismäßige und klarerweise auch abschreckende Strafen vorsehen. Denn trotz der unumstrittenen Anerkennung des Kinderschutzes und der Kinderrechte gibt es natürlich nach wie vor Probleme in diesem Bereich.

Allein im Jahr 2010 gelangten insgesamt 522 Fälle einer Körperverletzung gegen ein unmündiges Opfer zur Anzeige. In knapp der Hälfte der Fälle waren die Kinder sogar jünger als zehn Jahre. Dazu kommen 153 Verurteilungen wegen schweren bezie­hungsweise sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, wobei man hier natürlich auch sehen muss – und das ist heute bereits angesprochen worden –, dass die Dunkelziffer in diesem Bereich sehr hoch ist. Auch das dürfen wir nicht vergessen.

Es bedarf daher Maßnahmen, durch die der strafrechtliche Schutz der Kinder vor Gewalt und Missbrauch verstärkt wird, und es bedarf darüber hinaus auch Maß­nahmen, die die Kinder vor neuen Gefahren schützen. Mit der Einführung bezie­hungsweise der Erhöhung von Mindeststrafen bei Gewaltdelikten soll daher sichergestellt werden, dass es bei Gewalt gegen Kindern einfach keine Toleranzgrenze gibt. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Bei Gewaltdelikten gegen Kinder, bei denen derzeit noch keine Mindeststrafen vor­gesehen sind, werden solche daher vorgesehen. Dort, wo es bereits Mindeststrafen gibt, werden diese künftig angehoben. Darüber hinaus soll die Anwendung von Gewalt an Kindern fortan auch als besonderer Erschwerungsgrund gewertet werden. Es geht dabei insbesondere um ein Signal, um die Betonung, dass dieses Unrecht gegenüber den Kindern einfach nicht geduldet wird. Der Einwand einer Überreaktion oder einer fehlenden Systematik überzeugt dabei nicht. Es geht ja gerade darum, nicht nur im Bereich der Anhebung der Höchststrafen, sondern auch bei der Festlegung des Strafrahmens das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen und das Wohl des Kindes auch im Strafrecht sicherzustellen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 93

Wenn nunmehr gelegentlich behauptet wird, dass dadurch der einfache Klaps auf den Hintern eines unmündigen Kindes mit einer Mindeststrafe von zwei Monaten bedroht ist, dann wird damit die Ernsthaftigkeit der Argumentation verlassen. Abgesehen davon, dass dieser Klaps von der gegenständlichen Bestimmung des § 39a des Straf­gesetzbuches gar nicht erfasst wird, weil es sich dabei um eine Misshandlung und nicht um Gewalt handelt, bleibt ja trotzdem auch noch das gesamte Spektrum von Einstellung wegen Geringfügigkeit, diversionellen Maßnahmen für unter der Erheblich­keitsschwelle liegende Fälle bis hin zur außerordentlichen Strafmilderung weiter zur Verfügung. Das heißt also, es bleibt stets der richterlichen Beurteilung im Einzelfall überlassen, welche Sanktion als tat- und schuldangemessen zur Anwendung gelangt.

Ich möchte aber natürlich auch sichergehen, dass die vorgeschlagenen Änderungen zielgerichtet greifen. Daher sollen entsprechend der Entschließung des Justizaus­schusses die Anwendung und die Auswirkungen der Änderungen der Strafdrohungen durch diese neue Bestimmung auf den Bereich der Prävention interfamiliärer Gewal­t­taten unter Einbeziehung der Erfahrung der Gewaltschutzzentren, der Jugendwohl­fahrtsträger und der Kinder- und Jugendanwaltschaften binnen zwei Jahren evaluiert werden.

Hohes Haus! Ich habe davon gesprochen, dass es auch darum geht, Kinder und Jugendliche vor neuen Gefahren zu schützen. Denken Sie dabei etwa an das Internet: Das Internet ist eine großartige Sache und hat Gott sei Dank ja auch schon längst in die Kinderzimmer Einzug gehalten, weil es dort natürlich als Informationsquelle, als neue Wissensquelle große Vorteile bringt. Wir dürfen dabei aber nicht übersehen, dass das Internet für die Kinder und Jugendlichen auch Gefahren in sich birgt.

In den letzten Jahren ist es nämlich immer häufiger passiert, dass volljährige Personen versuchen, über das Internet sexuelle Kontakte zu Kindern und Jugendlichen aufzu­nehmen. Häufig geben sich volljährige Personen als jüngere aus, treten so übers Internet in Kontakt zu Unmündigen, bauen Vertrauen auf und vereinbaren dann ein reales Treffen. Bei diesen realen Treffen kommt es dann leider sehr häufig zu sexu­ellen Übergriffen. Hier wollen wir vorbeugen. Wir wollen verhindern, dass es zu diesen sexuellen Übergriffen überhaupt kommen kann, deswegen müssen wir bereits die Anbahnung von sexuellen Kontakten unter Strafe stellen. Es soll daher ein neuer Straftatbestand, nämlich das Verbot des sogenannten Grooming, geschaffen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Darüber hinaus soll auch die wissentliche Betrachtung einer Live-Übertragung von pornographischen Darbietungen Minderjähriger beispielsweise über Webcams im Internet unter Strafe gestellt werden. Auch hier droht eine zweijährige Haftstrafe.

Schließlich soll auch die Liste jener strafbaren Handlungen, die im Ausland begangen werden, für die jedoch die österreichischen Strafgesetze ohne Rücksicht auf die Gesetze am Tatort gelten – unter anderem etwa die Genitalverstümmelung oder die Zwangsheirat –, erweitert werden. Für sämtliche dieser Delikte gelten nunmehr die österreichischen Strafgesetze, auch wenn diese Tat im Ausland begangen wird, sofern der Täter oder das Opfer österreichischer Staatbürger ist oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat. Es geht hier wirklich darum, noch effektiver, noch besser gegen derartige Straftaten wie Zwangsverheiratung oder Genitalverstümmelungen, die im Ausland verübt werden, in Österreich vorgehen zu können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzespaket einen weiteren entscheidenden Beitrag zum Schutz unserer Kinder vor Gewalt und vor Missbrauch leisten, wiewohl ich auch all jenen recht gebe, die heute darauf hingewiesen haben, dass das natürlich ein wichtiger Schritt ist, dass wir aber auch immer wieder beobachten müssen, wo wir in Zukunft ansetzen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 94

müssen. Der Schutz der Kinder ist nicht mit einer Änderung des Strafgesetzbuches gewährleistet.

Wir müssen hier weiter wachsam sein, wir müssen weiter beobachten, wo Hand­lungsbedarf für die Politik besteht, aber wir müssen natürlich auch außerhalb des Strafrechts die wichtigen Maßnahmen setzen, um hier wirklich umfassend sicher­zustellen, dass unsere Kinder vor Gewalt und Missbrauch auch tatsächlich geschützt sind. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Abg. Ursula Haubner.)

12.17


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.

 


12.17.20

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Wer Minderjährigen Gewalt antut, wird zukünftig mit strengeren Strafen rechnen müssen. Das ist der Kern der Änderungen im Strafrecht. Gleichzeitig werden auch zwei neue Straftatbestände verankert, nämlich das Grooming, also die Anbahnung von Kontakten mit Minderjährigen mit dem Ziel der sexuellen Ausbeutung – meistens über das Internet – und die Betrachtung von pornographischen Darstellungen Minderjähriger.

Dieses Kinderschutzpaket ist eine Fortsetzung des zweiten Gewaltschutzpaketes, das wir 2009 beschlossen haben. Unser Ziel ist es, den Schutz Minderjähriger gegen Gewalt und Ausbeutung zu verbessern.

Wie meistens gibt es auch bei dieser Änderung eines Gesetzes ein Für und Wider. Es gibt Rechtsexperten – und das hat auch die heutige Debatte gezeigt –, die befürchten, dass durch höhere Strafen ein kontraproduktiver Effekt entsteht. Man glaubt, dass die meistens innerfamiliären Gewalttaten noch weniger angezeigt werden. Doch wir wollen damit klarmachen, dass wir bei Gewalt an Kindern null Toleranz haben. Es darf keine Toleranz geben! Diese strengeren Sanktionen sollen Wirkung und Abschreckung hervorrufen.

Es ist schon klar, dass es immer eine Dunkelziffer geben wird – und leider ist diese Dunkelziffer sehr, sehr hoch –, aber wir müssen alles tun, um diese möglichst gering zu halten. Allein wenn ich mir die jetzt veröffentlichte Studie „Gewalt in der Familie und im nahen sozialen Umfeld“ anschaue: Diese Studie zeigt erschütternde Ergebnisse! So berichten rund 55 Prozent der Gruppe der heute 16- bis 20-jährigen Frauen und Männer jeweils von erlebter körperlicher Gewalt, und bei sexuellen Übergriffen sind es 19,6 Prozent der Frauen und 6,4 Prozent der Männer, die davon betroffen sind. Natürlich sind diese Gewaltdelikte gegenüber der Generation der 51- bis 60-Jährigen massiv zurückgegangen, Gott sei Dank – die körperliche Züchtigung von Kindern wird ja heutzutage sowohl gesellschaftlich als auch rechtlich nicht mehr toleriert –, aber es gibt noch immer zu viele Opfer. Jedes von Gewalt betroffene Kind ist eines zu viel.

Gewalt wird man in einer Gesellschaft leider nie ausschließen können, aber wir müs­sen alles tun, um unseren Kindern eine gewaltfreie Kindheit und Jugend zu ermög­lichen. Durch Gewaltanwendung werden Menschen zerstört, vor allem Kinder werden ihrer Zukunft beraubt. Allzu oft mündet Gewalt in einen Teufelskreis, denn Menschen, die als Kind Gewalt erfahren mussten, neigen als Erwachsene leider allzu oft auch wieder zu Gewalt. Dieser Teufelskreis muss durchbrochen werden! (Beifall bei der ÖVP.)


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12.20


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Fichtenbauer –: Vielleicht kannst du den Unsinn von Strache richtigstellen!)

 


12.20.42

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Ich bin nicht sicher, ob die Frage des Unsinns nicht auf deine Person zu projizieren wäre. (Beifall bei der FPÖ.) Ich erkläre mich vollinhaltlich solidarisch mit den Äußerungen des Kollegen Strache, weil sie vollkommen richtig waren. (Abg. Mag. Donnerbauer: Überraschend!)

Ungeachtet verschiedener Auffassungen zu diesem Gesamtkomplex bin ich der Überzeugung, dass wir heute eine Zwischenstation haben. Wenn wir die Geschichte der Strafrechtspflege bezüglich Gewaltanwendung, sexuellen Missbrauchs und der­gleichen in Bezug auf Kinder betrachten, so kann ich mich noch sehr, sehr gut daran erinnern, wie in meinen Jugendjahren als Rechtsanwaltsanwärter diese Belange achselzuckend hingenommen, geduldet und gebilligt worden sind. Das hat man als einen vielleicht groben Scherz eines lüsternen Erwachsenen betrachtet, und man hat gelächelt und gelacht über die Vorgänge in den Familien. Und es ist natürlich wahr, dass der Hauptbegehungsort die Familien sind.

Aber nur deshalb, weil wir eine große Dunkelziffer haben, können wir doch nicht die strafrechtliche Dimension ignorieren! Wir haben auch bei Mord eine hohe Dunkelziffer – schaffen wir deshalb den Mordparagraphen ab? Oder senken wir ihn auf zehn Jahre? Wir haben in Wien eine geschätzte Aufklärungsquote bei Autodiebstählen und -einbrüchen, die, wenn ich mich recht erinnere, ungefähr 10 bis 12 Prozent ausmacht – stellen wir deshalb für den Bereich Wiens etwa das Delikt des Einbruches in Autos oder des Stehlens von Autos außer Strafe? (Abg. Mag. Steinhauser: Das fordert ja niemand! Das fordert niemand!)

Ich lade daher zu einer sorgfältigen Betrachtung und nicht zu populistischen Beschimpfungen anderer Parteien ein, Herr Kollege! Das wäre der Sache viel angemessener. (Beifall bei der FPÖ.)

Trennen wir den abstrakten Tatbestand – denn nichts anderes zu erzeugen ist der Gesetz­geber in der Lage –, trennen wir diesen Bereich von der Frage der Verfolg­barkeit und der Beweisbarkeit eines Verdachtes! Das sind doch zwei verschiedene Paar Schuhe; das kann man in der dritten Stunde der Vorlesung von Kriminologie und Strafrecht auf der Universität lernen.

Die Substanz des Strafrechtes besteht also zunächst in einer gesellschaftlichen Ächtung des beschriebenen Tatbestandes: Tatbild verwirklicht durch Tathandlungen. Das ist zunächst einmal die primäre Funktion, verbunden mit der Sanktionsebene. Die Sanktionsebene ist natürlich verschieden ausgeprägt – leichtes Delikt bis zu schwerem Delikt –, aber die Höhe der Sanktion ist die klare gesellschaftliche Antwort auf das vorgeworfene Handeln und das vorgeworfene Tun.

Unter dieser Prämisse ist der Fortschritt der heutigen Gesetzesvorlage zu beschreiben. Die Schaffung der neuen Tatbestände, insbesondere Grooming, wissentliches Betrach­ten von pornographischen Darbietungen und vor allem die Ausweitung der Anwen­dungsfälle der extraterritorialen Gerichtsbarkeit, ist besonders wertvoll und ganz besonders wichtig. Jeder weiß, was darunter zu verstehen ist: einerseits Sextourismus, andererseits Verstümmelungsfälle und Zwangsheirat.

Wie gesagt, es ist ein Zwischenschritt, und ich bin fest davon überzeugt, dass dies nicht der Endpunkt ist. Es ist natürlich auch so, dass der Gesetzgeber so gut wie zwingend den technischen und realen Gegebenheiten, die neu erzeugt werden, immer hinterherhinkt – Stichwort Internetkriminalität, das die Frau Bundesminister schon beschrieben hat.

Ein zentraler Punkt ist wichtig. Überwiegend schallt dieser klaren Erkenntnis Ableh­nung aus dem Haus entgegen, aber man kann nicht nach Beliebigkeit Studien heran-


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ziehen und wichtige andere Studien ignorieren, die international längst abgesichert auf dem Gebiet des Sexualstrafrechtes Folgendes beschreiben: Die sonst unterstellte Resozialisierbarkeit bei anderen Delikten, sei es Diebstahl, Betrug oder was immer, zieht auf dem Gebiet des Sexualstrafrechtes nicht! Die Sexualstraftäter sind typischerweise nicht resozialisierbar! (Beifall bei der FPÖ.)

Daher wird es zu dem Punkt kommen, an dem die Initiative von Strache und meiner Person betreffend Einführung der chemischen Kastration eine Realitätsebene betreten wird. Sonst wird man an der Oberfläche bleiben.

Alle anderen Punkte sind schon gesagt worden. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

12.26


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Eine gescheite Distanzierung war das aber nicht von den eigenartigen Aussagen des Herrn Strache!)

 


12.26.23

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass der Schutz von Kindern über alle Parteigrenzen hinweg wichtig ist. Ich finde es nur beschämend, wenn man derartige seriöse und auch schwerwiegende Themen rein populistisch benützt, dann aber während der ganzen Debatte fernbleibt! Das muss gesagt werden. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.) Herr Kollege Strache könnte wenigstens der Debatte folgen.

Wir sehen in dieser Strafgesetznovelle einen ersten wichtigen Schritt. Das Strafrecht ist eine Säule, um die Kinder zu schützen. Aber auch andere Maßnahmen dürfen wir hier nicht vergessen, insbesondere dann, wenn es um Prävention geht, wenn es um die Ausstattung von Kinderschutzzentren oder auch um mehr Zivilcourage geht. Denn das Strafrecht kommt erst dann zum Zug, wenn es zu spät ist.

In der jetzigen Strafgesetznovelle ist unter anderem auch – das ist heute schon angesprochen worden – der neue Tatbestand Grooming enthalten, ein wichtiger Tat­bestand gerade in Zeiten des Internets. Jeder von uns kennt das: Die Jugend ist sehr oft im Internet unterwegs, in Chatrooms und derartigen Dingen, und es kommt oft vor, dass sich Erwachsene als Jüngere ausgeben, Kontakt suchen und Kontakt pflegen, bis es zum ersten Treffen kommt und dann dieses Treffen von Jungen und von Unmündigen oft schmerzlich betreten wird.

Wir sollten aber auch zu den anderen Anträgen, die wir heute ablehnen, einige Worte verlieren. Insbesondere hat Herr Kollege Fichtenbauer soeben auf die chemische Kastration Bezug genommen. Mir ist schon klar, dass man am Wirtshaustisch mit dem Argument chemischer Kastration jegliche Debatte gewinnt, aber Sie verschweigen, dass eine chemische Kastration (Zwischenrufe bei der FPÖ) mit bleibendem Effekt, Herr Kollege Zanger, im Strafrecht nicht einmal mit Zustimmung des Täters ange­wendet werden dürfte. Wir könnten eine chemische Kastration höchstens mit einer maximal fünfjährigen Bewährungsfrist mit Zustimmung des Täters anwenden.

Schon allein die Einschränkung auf fünf Jahre lässt diese Maßnahme irrelevant erscheinen. (Abg. Dr. Rosenkranz: Warum kann man denn das Strafrecht nicht ändern, Frau Kollegin?) Sie ist unseriös (Abg. Strache: Kann man gesetzlich ändern!), wie hier auch andere Vorschläge von der FPÖ. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Zu den Verjährungsfristen auch ein paar Worte: Wir haben im Jahr 2009 die Verjäh­rungsfristen geändert, und zwar haben wir ab dem Erreichen des 28. Lebensjahres Verjährungsfristen von zehn bis zwanzig Jahren. Wir sind der Auffassung, dass eine


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Änderung der Verjährungsfristen nur eine marginale Maßnahme ist. Worüber wir aber schon diskutieren sollten, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein Änderung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist. Da scheint eine Diskussion durchaus sinnvoll zu sein.

Auch die FPÖ-Forderung nach generellen lebenslangen Freiheitsstrafen bei bestimm­ten Sexualdelikten sollte heute angesprochen werden. Grundsätzlich ist es in zivili­sierten Rechtsstaaten so, dass wir bei vorsätzlichen Tötungsdelikten schwer­punkt­mäßig lebenslange Freiheitsstrafen haben. Ein durchaus diskussionswürdiger Weg zu diesem Thema wäre allerdings, dass wir besonders bei Rückfalltätern die Ausweitung über eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher andiskutieren.

Bei allem Respekt für die heutige Debatte: Ich glaube, wir haben hier ein gutes Paket geschnürt. Es wird nicht das einzige, nicht die einzige Maßnahme sein, es ist wieder ein weiterer Schritt dazu. Ich lade Sie alle ein, diesem zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.31


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.

 


12.31.07

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Wir diskutieren nun schon seit einigen Minuten, seit fast einer Stunde das sogenannte Kinderschutzpaket – Sie, Frau Ministerin, haben es zumindest als solches in den Medien bezeichnet und verkauft. Sie haben auch selbst eingeräumt – schon im Ausschuss, aber auch heute –, dass Kinderschutz nicht damit allein erledigt werden kann.

Zugegebenermaßen sind Sie nicht für alle Bereiche zuständig, Jugendamt und Jugendwohlfahrt liegen in einem anderen Ministerium. Aber wir alle wissen auch, dass in diesem Bereich seit Jahren nichts weitergeht, dass wir seit Langem darauf warten, dass ein gemeinsames Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz auf den Weg gebracht wird, das den Kinderschutz ermöglicht, aber vor allem auch, dass die entsprechenden Ressourcen in die Prävention gesetzt werden können, damit überhaupt Taten verhin­dert werden können. Wenn einmal etwas passiert ist, dann gibt es eben Opfer und Täter, und dann muss man damit umgehen.

Wenn Kollege Westenthaler hier einen Kinderschutzgipfel fordert, dann klingt das ja ganz gut. Auch wir haben gefordert, sich gemeinsam mit ExpertInnen darüber aus­einanderzusetzen, wie das denn mit den Verjährungsfristen am besten zu lösen ist. Natürlich klingt es bestechend, zu sagen: Wir haben neue Methoden, wir können auch in 20, 30 oder 40 Jahren mittels DNA-Analyse und vieler anderer Methoden feststellen, ob eine Tat begangen wurde oder nicht, genauso wie unmittelbar nach der Tat. Oft gibt es ja auch gar keine körperlichen oder sonstigen Spuren. Das heißt, man kann oft auch am Tag danach das Gleiche feststellen wie nach 40 Jahren.

Aber – und das ist das Wichtige dabei – wenn man diese Debatte führt und dieses Argument ernst nimmt, dann muss man dem auch gegenüberstellen, ob man wirklich möchte, dass Opfer, dass Betroffene in Prozesse geschickt werden, die sie nicht gewinnen können. Diese Auseinandersetzung und diese Abwägung ist eine sehr wichtige, die wir führen müssen.

So wie die Debatte heute geführt wurde – vor allem von BZÖ und FPÖ –, habe ich aber große Sorge, dass wir diese Debatte sachlich führen können. Sie war geprägt von Populismus und von unwahren Unterstellungen (Abg. Markowitz: Bei uns aber nicht, das muss ich sagen!), denn Kollege Steinhauser hat nicht gesagt, dass Kinder und


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Erwachsene gleichermaßen zu behandeln sind, dass Kinder-Opfer und Erwachsenen-Opfer gleichermaßen zu behandeln sind. Er hat nur eine andere Lösung vorge­schla­gen: Er hat gesagt, er würde den Unterschied nicht im Strafausmaß machen, sondern er würde bei Kindern, die Opfer sind, Erschwerungsgründe bei den Tätern hinzufügen, also nicht sozusagen eine gleiche Behandlung einführen, sondern es anders lösen.

Wir alle wissen, ein höheres Strafausmaß, ein Strafausmaß überhaupt hält potenzielle Täter nicht davon ab, eine Tat zu begehen! (Abg. Markowitz: ... soll man machen?) Oder – Kollege Westenthaler ist leider nicht hier – werden Menschen in Kenntnis des Strafausmaßes für falsche Zeugenaussage – und wir haben hier im Haus Menschen, die rechtskräftig verurteilt sind, Kollege Westenthaler ist einer davon (Abg. Scheibner: Und das ist nicht populistisch, was Sie jetzt machen?) – dann wirklich davon abge­halten, diese Straftat zu begehen, nur weil sie das Strafausmaß kennen? (Zwischen­rufe beim BZÖ.) – Wir wissen ganz genau, dass das nicht so ist. (Abg. Scheibner: ... Kinderrechte mit Ihrem Parteipopulismus!)

Also bleiben wir hier bei den Realitäten. Sie haben anscheinend die Stellungnahmen noch nicht gelesen: einhellige Meinung der Begutachter Tipold, Uni Wien, Beclin, Uni Wien, die eben sagen, es gibt eigentlich keinen empirischen Grund, zu glauben, dass ein höheres Strafausmaß wirklich davon abhält, eine Straftat zu begehen.

Also: Ja, beschäftigen wir uns intensiv mit dem Thema Kinderschutz, auch in Form eines Kinderschutzgipfels, aber lassen wir den Populismus draußen! (Abg. Markowitz: Ja, bitte!) Lassen wir Ihre Versuche draußen (Zwischenrufe beim BZÖ), hier sozu­sagen der angeblichen Volksmeinung das Wort zu reden. Unterhalten wir uns wirklich intensiv über Verjährungsfristen, über Kinderschutz, über Prävention und alles, was hier gebraucht wird. (Beifall bei den Grünen.)

12.35


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.

 


12.35.41

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Werte Damen und Herren! Gewaltanwendungen passieren oft unbemerkt von der Gesellschaft in den Familien oder auch in der Lebensumgebung, in der engsten Lebensumgebung von Kindern und Jugendlichen. Kinder sind die Schützens­werten in unserer Gesellschaft, sie sind die Schwächsten der Gesellschaft, das wurde heute auch schon angesprochen.

Das Wohl der Kinder, der Schutz und die Sicherheit der Kinder müssen uns ein Anliegen sein. Selbstverständlich ist es wichtig, Maßnahmen zu ergreifen, die verhin­dern, dass Gewalttätigkeit und auch sexuelle Übergriffe gegen Kinder passieren kön­nen. Auch die Änderungen der Strafgesetze, die wir heute hier beschließen, werden ihren Teil dazu beitragen. Es wurden die Details heute auch schon sehr intensiv diskutiert.

Vielleicht noch ein Wort zur generellen Anzeigepflicht: ExpertInnen sehen das sehr problematisch. Experten vermuten, dass hier vor allem die Opfer unter einen gewaltigen Druck geraten können, denn die Opfer haben Angst! Übergriffe und Gewalt passieren in den Familien; sie haben Angst davor, ihre eigene Familie vor den Vorhang bringen zu müssen. Sie haben Angst davor, Hass und Unmut in ihre Familie zu bringen. Sie haben Angst davor, gegen ihre Angehörigen aussagen zu müssen. Sie haben Angst davor, selbst als Beschuldigte dazustehen, und das ist das größte Problem. ExpertInnen sagen, dass es sogar zu Erschwernissen bei der Inan­spruch­nahme von Hilfe von Expertinnen und Experten, bei professionellen Unterstützungen kommen kann. Darin besteht meiner Meinung nach auch die größte Gefahr.


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Gewalt und sexuelle Übergriffe verursachen nicht nur körperliche Spuren und körper­liche Schäden, sondern sie sind mit enormen psychischen Belastungen verbunden, die das gesamte weitere Leben verändern können. Daher sind alle Maßnahmen – auch die, die wir heute setzen – nicht nur Maßnahmen, die die Gesetzesmaterie verändern und selbstverständlich auch Handhabungen beinhalten, sondern sie entheben uns nicht der Verpflichtung, dass wir auch hinschauen und aufzeigen müssen, dass wir den Opfern und auch den Zeuginnen und Zeugen Mut machen müssen, Vergehen, Misshandlungen, Missbräuche aufzuzeigen, um  auch Hilfe in Anspruch nehmen zu können.

Wir wissen, dass Opfer im späteren Leben auch zu Tätern werden können, dass sie in den eigenen Familien vielleicht auch Gewalt anwenden können. Daher gibt es null Toleranz für Gewalt gegen Kinder! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Strache.)

12.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


12.39.07

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Kollegin! Null Toleranz für Gewalt gegenüber Kindern, da finden Sie uns! Sie finden uns jetzt auch bei der Zustimmung zu dieser Regierungsvorlage, denn sie ist, wie eine Kollegin zuvor schon gesagt hat, ein erster Schritt – interessanterweise hat sie von einem ersten Schritt gesprochen –, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Aber – und jetzt kommt das Aber – das kann nicht der letzte Schritt gewesen sein! (Demonstrativer Beifall des Abg. Strache. – Beifall beim BZÖ.) Ich hoffe, dass nicht wieder medienwirksame Vorfälle wie Wilhel­minenberg nötig sind, um einen Anstoß zu bringen, hier auch weiterzukommen.

Vor diesem Hintergrund, Frau Justizministerin, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, ist es schon schade, dass Sie sich doch relativ wenig mit den Anträgen der Opposition, vor allem jenen der FPÖ und des BZÖ, auseinandergesetzt haben, insofern als man dem einen oder anderen durchaus auch zustimmen hätte können, wenn man schon diesen breiten Konsens des Kinderschutzes sieht. Aber da war dann von der großen Einigung schon wenig zu spüren.

Ich glaube, es wäre notwendig, darüber zu diskutieren, ob nicht als Signal die Verjäh­rungsfristen fallen sollten. Natürlich pro futuro, Frau Justizministerin. Sie haben im Justizausschuss gesagt, die Fälle in der Vergangenheit werden davon klarerweise nicht umfasst. Aber es wäre ein wichtiges Signal pro futuro, dass sich kein Täter, egal, wann das sein wird, in die Verjährung flüchten kann, dass er sich, wenn er eine furchtbare Tat begangen hat, niemals, sein ganzes Leben lang nicht, sicher fühlen kann, dass er vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt ist. Das wäre ein wichtiges Signal, das wir gemeinsam umsetzen könnten.

Die Anzeigepflicht ist schon angesprochen worden.

Wir haben auch von einem Kinderschutzgipfel gesprochen, aber da ist kein Platz für Polemik. Frau Abgeordnete Musiol hat nach ihrer Polemik hier gleich fluchtartig den Saal verlassen. Dafür ist hier kein Platz. Warum setzen wir uns nicht alle gemeinsam mit Experten zusammen und diskutieren all diese strittigen Punkte einmal ordentlich an? (Beifall beim BZÖ.)

Natürlich kann das Strafrecht nicht die einzige Reaktion auf solche furchtbaren Straf­taten sein, aber es muss auch eine Reaktion sein: Es geht in dem Fall nicht um Prävention, sondern es geht vor allem um eine Pönalisierung dieser furchtbaren Taten. Wenn ein Straftäter solche Taten begeht, wenn er sich an den Jüngsten und Unschuldigsten vergreift, dann muss er eben die Härte des Gesetzes spüren und kann wenigstens, solange er hinter Gittern sitzt, keine weiteren Straftaten mehr begehen.


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Deshalb sind hier auch harte Strafen notwendig, und es wundert mich schon, dass gerade die Grünen sagen, mit Strafen und Strafdrohungen hat man nichts gewonnen. Das sehen Sie aber komischerweise nur hier so, denn bei anderen Dingen – und da sind wir uns wohl einig, etwa bei politischen Delikten – ist es sehr wohl wichtig, auch dieses Signal der hohen Strafen zu setzen. Da haben Sie nichts dagegen, aber hier bei den Sexualdelikten sind Sie plötzlich der Meinung, hohe Strafen würden nichts bringen.

Wir würden noch weitergehen. Wenn man schon sagt, da geht es auch um kranke Täter, so mag das schon sein, aber wenn sie nicht therapierbar sein, dann müssen sie eben auch lebenslang unter Beobachtung stehen. Andererseits sagen Sie wieder, eine bedingte Entlassung ist deshalb wichtig, weil man sie dann weiter beobachten und therapieren kann, was nach Absolvierung der Strafhaft sonst nicht möglich wäre. Ja, dann ändern wir eben genau diese Regelungen, damit es eben auch nach Absol­vierung der strafrechtlichen Sanktion möglich ist, dass dieser Straftäter bei Sexual­delikten lebenslang in Betreuung sein muss. Das ist ja nicht unmöglich. Und darüber wollen wir diskutieren. (Beifall beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren! Es geht, wenn wir über Prävention reden, etwa auch um die Jugendwohlfahrt. Warum – das wäre jetzt auch Ihre Aufgabe in der Bundesregierung –können die Länder noch immer eine bundeseinheitliche Regelung in diesem Bereich blockieren? Dieses Sandkastendenken zu Lasten unserer Kinder und Jugendlichen ist doch unmöglich. Diese Blockade muss – wenn notwendig auch mit Zweidrittel­mehr­heit – hier im Hohen Haus aufgebrochen werden. (Beifall beim BZÖ.)

Letztlich gibt es immer wieder auch das Problem, dass Gewalt gegen Kinder auch von Jugendlichen, manchmal auch von Strafunmündigen, verübt wird, worauf es nur unzureichende Reaktionen gibt. Ich sage noch einmal, man soll diese Kinder, etwa 13-Jährige, die Straftaten an 8-, 9-Jährigen begehen, nicht einsperren, aber es muss eine Reaktion geben, es muss eine Betreuungsmaßnahme geben. Denn wenn diese Jugendlichen merken, sie können Straftaten begehen, ohne dass es eine Reaktion gibt, dann ist – und das zeigt auch die Statistik –, wenn sie im strafmündigen Alter sind, oft die Haft die erste Reaktion darauf, weil dann wirklich schon größere Straftaten zu verzeichnen sind.

Abschließend – das sei an alle Sozialromantiker gesagt, die immer der Meinung sind, ein Straftäter ist ja nicht selbst verantwortlich, sondern ein Produkt der Gesellschaft, und deshalb muss sie dann auch sozusagen das Restrisiko übernehmen –: Gerade hier, wo es um Kinder, oft Kleinstkinder, und Jugendliche geht, haben das Restrisiko nicht die Gesellschaft, nicht die Kinder zu übernehmen, sondern hat das Restrisiko für eine Wiederholung der Täter zu tragen. Das muss ein klares Prinzip sein. Das erwarten wir auch von Ihnen, von der Bundesregierung. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

12.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Fazekas. – Bitte.

 


12.45.00

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Scheibner, Sie tun immer so, als würden wir diese Themen nicht ausführlich diskutieren. Es gibt allerdings unter­schied­liche Zugänge und unterschiedliche Meinungen dazu.

Ich darf Ihnen vielleicht etwas aus meiner Erfahrung berichten. In meiner aktiven Zeit als Exekutivbeamter hat sich in der Auseinandersetzung mit Tätern bei Einvernahmen nach Gewaltdelikten, aber auch nach Sexualdelikten relativ klar herausgestellt, dass die Straftaten durch die Höhe der Strafe – durch die „Pönalisierung“, wie Sie das


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bezeichnen –, durch ein Vorgehen mit einem Spezial- und Präventivcharakter nicht zu verhindern sind.

Diese Erfahrung habe ich auch in meiner Funktion als Bürgermeister in sehr vielen Fällen gemacht, denn in einem Gemeindeverband, in der Gemeinde bekommt man ja das tägliche Leben mit im Kontakt mit der Jugendwohlfahrtsbehörde, im Kontakt mit Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, in den Kinderbetreuungseinrichtungen. In vielen Bereichen stellt sich ganz klar heraus: Das hilft uns in diesem Fall nicht weiter.

Es ist gut, ein Zeichen zu setzen und klar zum Ausdruck zu bringen, es gibt jetzt die Möglichkeit der Mindeststrafe, es gibt Strafverschärfungen, aber ein Allheilmittel kann das nicht sein. Das hat mit Sozialromantik, meine sehr geehrten Damen und Herren, überhaupt nichts zu tun, sondern wir müssen danach trachten, dass hier in vielen Bereichen – es ist eine Querschnittmaterie – angesetzt wird, denn die ausschließliche Strafe hilft uns in diesem Fall überhaupt nicht. Daher ist es ein sehr gutes Gesetz, das wir hier heute beschließen werden.

Zu wenig ist noch auf den Aspekt eingegangen worden, dass es jetzt auch möglich ist, die Zwangsheirat – auch ein sehr eklatantes und latentes gesellschaftspolitisches Problem – unter Strafe zu stellen, und zwar auch dann, wenn sie im Ausland erfolgte. Ich glaube, für ein Land, in dem so wesentliche Werte wie Freiheit, Demokratie, Rechts­staatlichkeit, Toleranz, aber auch Gleichberechtigung als ganz wichtige Ele­mente erscheinen, ist es wichtig, ein klares gesellschaftspolitisches Zeichen zu setzen.

In diesem Sinne, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann man natürlich noch sehr viel diskutieren. Hier ist aber zum Schutz der Opfer ein wesentlicher Schritt getan. In allen anderen Bereichen – es ist der Jugendwohlfahrtsbereich angesprochen worden – gibt es natürlich, da gebe ich Ihnen völlig recht, noch Handlungsbedarf. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


12.47.45

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wir stimmen natürlich diesem Gesetz zu. Es ist aber lediglich der richtige Weg und kann natürlich keine Endlösung darstellen.

Frau Bundesministerin! Gesetze und Strafen sind gut und wichtig. Sie müssen auf den einzelnen Täter wirken, sie müssen auch bewirken, dass er das Unrecht seiner Tat einsieht – so steht es ja auch im Gesetz –, aber natürlich müssen sie auch eine gewisse Abschreckung für die Gesellschaft darstellen, somit generalpräventiv wirken.

Frau Bundesministerin, das ist leider in unserer Vollziehung nicht immer so der Fall. Sie wissen ja, erst in jüngster Zeit wurde ein Kinderschänder vorzeitig aus der Strafhaft entlassen. Er wurde mit der Fußfessel ausgestattet und hat die Strafanstalt verlassen.

Ich weiß, dass Sie das nicht so zu 100 Prozent goutieren, aber wissen Sie, was mir fehlt, Frau Bundesministerin? Dann sagen Sie das einfach einmal klar! Sagen Sie, da ist etwas passiert, sagen Sie, das soll nicht sein, finden Sie bitte hier klare Worte! Es kann ja nicht sein, dass Sie dazu schweigen. (Beifall bei der FPÖ.)

Das letzte Mal habe ich bei Ihrer Rede ganz genau zugehört, und da haben Sie nur so lapidar gesagt, na ja, die Freiheitlichen haben ja der Fußfessel zugestimmt. – Ja, das stimmt schon, Frau Bundesministerin, aber ich muss Ihnen schon sagen, es hat keine Zustimmung ohne Wenn und Aber gegeben. Das werden Sie wissen, auch wenn es mit Ihrer Amtsvorgängerin so vereinbart wurde. Aber Ihre Beamten im Ministerium werden es noch genau wissen. So lange ist es ja noch nicht her.


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Wir wollten dann eine Ausschussfeststellung, die haben wir auch bekommen. Hier ist ein Satz enthalten – erster Absatz, letzter Satz –:

 „In allen Fällen sind die Interessen der Opfer und der Generalprävention jedenfalls zu berücksichtigen.“

Frau Bundesministerin, das darf man nicht nur auf Papier schreiben, sondern das muss man auch leben, so muss man auch handeln! (Beifall bei der FPÖ.) Es gehören sicherlich keine Sexualstraftäter und schon gar keine Kinderschänder mit der Fuß­fessel ausgestattet, um die Haftanstalt vor Verbüßung der Haft vorzeitig zu verlassen.

Das ist passiert. Nehmen wir das so als gegeben an. Sie wissen jetzt nicht, wie Sie gesetzlich vorgehen sollen, wie Sie diesen Bescheid – diesen für mich rechtswidrigen Bescheid; ein grober Verstoß gegen die Ausschussfeststellung aller Parteien hier im Haus – behandeln sollen, wonach der Täter die Haftanstalt verlassen hat. Aber ich hoffe, Sie finden wirklich demnächst klare Worte, sagen das so, dass im Vollzug nicht ordentlich geprüft wurde, dass die Vollzugsdirektion der Sache nicht ordentlich nachgegangen ist.

Abschließend noch: Wissen Sie, Frau Bundesministerin, was mich wirklich erschüttert, ist, dass dann die prüfende Stelle mindestens zehn Tage lang zu eruieren versucht hat, welcher Justizbedienstete Fakten und Daten dem Abgeordneten Lausch weiter­gegeben hat. Und das ist eigentlich ein Skandal, denn hätte diese Behörde bei der Fußfessel ordentlich und gut geprüft, dann wäre es wahrscheinlich zu dieser vor­zeitigen Enthaftung erst gar nicht gekommen. Das ist eigentlich der wahre und wirkliche Skandal, Frau Bundesministerin. (Beifall bei der FPÖ.)

Und natürlich ist es auch ein Skandal, dass Sie bis heute, wirklich bis heute sagen: Da lassen wir Gras drüber wachsen, da sage ich lieber nichts dazu. Sie finden bis heute keine klaren und drastischen Worte. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.51


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


12.51.36

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs kurz feststellen: Erstens ist es wichtig, richtig und notwendig – danke auch für den breiten Konsens –, dass wir ganz einfach auf einem richtigen Weg sind, dass wir alle gemeinsam Gewalt, vor allem sexuelle Gewalt gegen Kinder, eindeutig ablehnen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es nützt nichts, wir müssen ganz einfach gesellschaftspolitisch etwas erreichen, aber Gesellschaftspolitik kann man nicht aus­schließlich und allein mit dem Strafrecht machen. Wir brauchen eine entsprechende Stimmung, einen Zugang in der Gesellschaft, wonach man diese – ich sage es jetzt absichtlich – miesen und unmenschlichen Handlungen auch schon gesellschafts­poli­tisch an den Pranger stellt.

Ich will jetzt nicht nur in den Präventionsbereich gehen, sondern wir haben es doch im Laufe der Jahrzehnte miterlebt, dass Verletzungen an Leib und Leben weniger bestraft werden als solche am Vermögen. (Abg. Dr. Rosenkranz: So ist es!) Alle sagen wir, das wollen wir nicht, das lehnen wir ab, aber die Spitze des Eisbergs sind ja in Wirklichkeit die verletzten Kinder oder die geschändeten Kinder. (Beifall bei SPÖ, FPÖ und BZÖ.)

Dort, meine sehr geehrten Damen und Herren, müssen wir, wenn wir es ernst nehmen, gemeinsam ansetzen.


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Sehr geehrte Frau Bundesminister, denken wir und vor allem Sie auch mit Ihren Be­amtinnen und Beamten einmal darüber nach, ob sich nicht auch der Maßnahmen­vollzug für diese Frage eignen würde. Jetzt haben wir im Maßnahmenvollzug gemäß § 21 Abs. 1 und 2 zwar viele Leute, aber man kann ihn ausbauen oder neu gestalten, gemäß § 22 haben wir gar keinen mehr und gemäß § 23 gibt es, glaube ich, auch keinen. Also man könnte, wenn es um gefährliche Rückfalltäter geht, durchaus auch den Maßnahmenvollzug heranziehen und sie in die Maßnahme einweisen. Damit schützt man die Kinder, damit verhindern wir menschliches Leid. Aber ich glaube, dass wir darüber zu einer sachlichen, gut fundierten Diskussion kommen sollten.

Ich bedanke mich schließlich auch dafür, dass wir diesen Schritt in die richtige Richtung mit breitem Konsens hier machen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Endlich!)

12.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.

 


12.54.13

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie machen es sich schon ein bisschen einfach meiner Meinung nach, Sie von BZÖ und FPÖ, aber auch von den Regierungsparteien, wenn Sie sich hier herstellen und sagen, erstens die gesamte Gesellschaft soll gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen vorgehen, und, zweitens, wenn wir alle wegsperren, dann haben wir das Problem gelöst. (Abg. Strache: Wenn man eingesperrt wird, kann man keine Taten begehen!)

Genau das sind die falschen Ansätze, meine sehr verehrten Damen und Herren, denn es braucht Konsequenzen, aber Konsequenzen, die greifen, die die Täter wirklich abhalten, erstens weitere Taten zu begehen und zweitens überhaupt anzufangen, Taten zu begehen. Das Problem ist doch, dass das Erhöhen des Strafrahmens alleine Täter nicht abschrecken wird, Gewalttaten zu begehen.

Wir wissen doch, dass die meisten Straftaten gerade im Familienverband nicht angezeigt werden. Wir wissen, wenn es zu Anzeigen kommt, dass es auch dann kaum zu Verurteilungen oder zu wenigen Verurteilungen kommt. Da ist uns die Frau Ministerin auch noch eine Zahl schuldig. Sie sagte uns zwar, dass rund 520 Anzeigen im Jahr 2010 erstattet wurden, sie sagte aber nicht, wie viele Verurteilungen es gegeben hat. Da ist sie uns die Zahl noch schuldig, denn es sind zwei Paar Schuhe, eine Anzeige zu erstatten und eine Verurteilung zu verhängen.

Zweiter Punkt: Es sind auch zwei Paar Schuhe, eine Anzeige zu erstatten und eine diversionelle Maßnahme zu verhängen. Das Strafrecht hat ja die Möglichkeit, diver­sionelle Maßnahmen zu verhängen, die – und das weiß jede Opferschutz­einrichtung, das wissen alle Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen, die mit Tätern arbeiten – ein effizienter Schutz vor weiteren Gewalttaten sind. (Abg. Mag. Stadler: Bei Kindern?) – Auch bei Kindern, Herr Kollege Stadler, denn eine diversionelle Maßnahme (Abg. Mag. Stadler: Also das ist ja unglaublich! Da komme ich darauf zurück!) – gerne, darauf freue ich mich schon –, eine diversionelle Maßnahme Bewährungshilfe, eine diversionelle Maßnahme Täterprogramm ist extrem wichtig. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Frau Kollegin, das können Sie doch nicht ernst meinen!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich erzähle Ihnen eine Geschichte. Ich war vor meiner Zeit als Abgeordnete Prozessbegleiterin in Wien. Ich war tätig als Sozial­arbeiterin in der Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie. (Abg. Strache: Eine Diversion bei Kindern! Das ist doch ein Wahnsinn!) Ich habe mit Tätern gearbeitet, und


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ich habe vor allem mit Kindern gearbeitet, die Gewalt erfahren haben, sexuelle Gewalt, körperliche Gewalt und psychische Gewalt. Und diese Kinder, gerade im Familien­verband, müssen begleitet werden, müssen therapiert werden, müssen geschützt werden.

Auf der anderen Seite braucht es aber klare Maßnahmen für die Täter. Und die Täter – das vergessen Sie in dieser Diskussion – im Familienverband sind in erster Linie nahe Angehörige, die Väter der Kinder oder die Lebensgefährten der Mütter. Ein Weg­sperren der Täter in dieser restriktiven Form, wie Sie es verlangen, hilft den Kindern langfristig nicht, denn die Kinder brauchen und wollen weiterhin den Kontakt zu den Vätern. (Abg. Strache: Der Täter, der sein Kind sexuell missbraucht hat, soll weiterhin bei dem Kind sein?)

Was es braucht, ist eine klare Therapie für die Väter, ein klares Antigewalttraining für die Täter und ein Ende des gewalttätigen Verhaltens der Männer. (Abg. Mag. Stadler: Sind Sie irritiert über das Schweigen in Ihrer Fraktion?) – Nein, ich bin etwas irritiert ob Ihrer unvernünftigen Weise, hier zu reagieren, meine sehr verehrten Damen und Herren. Jede Gewaltstudie zeigt klar auf: Mit den Tätern zu arbeiten schützt die Kinder. So ist es! Lesen Sie die Gewaltstudien! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Grosz: Deswegen wollen Sie eine Diversion für Kindesmissbrauch?)

Die Zusammenführung der Täterarbeit in diversionellen Maßnahmen und klaren Verurteilungen ist ein richtiger und wichtiger Schritt. Davon bin ich als Sozialarbeiterin, als ehemalige Prozessbegleiterin überzeugt, denn alles andere bringt langfristig nichts. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.)

12.59


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.

 


12.59.02

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Steinhauser, zunächst einmal: Mir ist – zumindest so weit kenne ich alle 183 Abge­ordneten dieses Hauses – kein einziger bekannt, der in diesem Haus die Vergewal­tigung von Frauen gutheißen oder verharmlosen würde. – Nickt. Für das Protokoll: Kollege Steinhauser nickt. – Wie können Sie dann dem Kollegen Strache gegenüber die niederträchtige Unterstellung tätigen, dass er das verharmlosen würde? (Zwischenruf des Abg. Mag. Steinhauser.) Nein, nein, reden Sie sich nicht heraus! Das ist eine niederträchtige Unterstellung. Jetzt nicht wegwinken! – Für das Protokoll: Kollege Steinhauser winkt wegwerfend. – Sie sollten sich beim Kollegen Strache entschuldigen. Das ist eine niederträchtige Unterstellung, die so nicht zu akzeptieren ist, Herr Kollege Steinhauser! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Wie in Ihrer Fraktion gedacht wird, hat ja jetzt die Sozialromantik der Kollegin Windbüchler-Souschill gezeigt: Diversion für Kinderschänder! – Ich meine, das muss man festhalten. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ja unglaublich! – Abg. Grosz: Preislisten!)

Für alle, die nicht wissen, was eine diversionelle Maßnahme ist: Es ist kein Schuldspruch, der Betreffende geht ohne Schuldspruch, das heißt ohne Vorstrafe, aus dem Verfahren hinaus. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Diversion für Kinderschänder, Herr Kollege Jarolim. – Ja, jetzt schweigt er dazu, nicht? Das ist klar. Es ist aus seiner eigenen linken Ecke gekommen, innerlich wird er wahr­scheinlich sagen: Ja, vielleicht muss man darüber diskutieren! Aber: Unerträglich, meine Damen und Herren! Genau das sind die falschen Signale, die Sie aussenden! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Genau das sind die falschen Signale, die Sie aussenden.


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Und dann kommen die Leute heraus und wollen uns erklären, was die richtige Justizpolitik im Zusammenhang mit Kinderschänder-Delikten ist. – Danke, mein Bedarf an grüner Justizpolitik für heute ist hinreichend gedeckt, meine Damen und Herren! Kinderschänder diversionell zu behandeln halte ich für eine unglaublich infame Sozialromantik zu Lasten der Kinder, Hohes Haus. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Daher sage ich heute mit noch größerem Engagement: Ich bin für die Anzeigepflicht! Und ich sage Ihnen, warum, auch an die Damen der ÖVP-Fraktion gerichtet – ich verstehe nicht, wieso Sie nicht mehr Verständnis dafür haben –: Sie haben heute reflektiert, was Ihnen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sagen, weil sie die Betroffenen wären. Es gibt zahlreiche Fälle, wo man Kinderschändung und schwersten Kindesmissbrauch hätte verhindern können, wenn die betreffenden Damen und Herren Sozialarbeiter endlich angezeigt hätten. Das ist ja das Problem.

Anzeigepflicht soll heißen: Pflicht zum Hinschauen und Pflicht zum Handeln! Das ist die Anzeigepflicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Und genau deshalb, weil die sich nicht kriminalisieren lassen wollen und weiterhin straffrei die noblen Herrschaften im Spiel spielen wollen, ohne dass sie belangt werden können, wenn sie nicht gehandelt haben, deswegen reden sie Ihnen ein, dass das kontraproduktiv sei.

Ich habe noch nie erlebt, dass das Anzeigen einer strafbaren Handlung kontraproduktiv sein soll. Das habe ich noch nie erlebt, meine Damen und Herren. Das erklären Sie einmal den Opfern! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Ich halte das wirklich für absolut romantisch. Es ist in Wirklichkeit eine Indolenz, eine Ignoranz und eine Indolenz der Sonderklasse, die Sie hier an den Tag legen. Von denen (der Redner deutet in Richtung der Grünen) wissen wir, dass Sie sozial­roman­tisch sind, da ist im Grunde auch immer das Opfer schuld. Bei Ihnen wundere ich mich, dass Sie diese Ignoranz und diese Indolenz an den Tag legen.

Herr Kollege Steinhauser, die nächste verräterische Aussage war ja Folgende: Höhere Strafdrohung schreckt die Täter nicht ab. – Gut, in Ordnung, lassen wir das gelten. Wenn also der Sexualstraftäter zu Lasten eines Kindes einen anderen Antrieb hat als etwa der Bankräuber mit Bereicherungsvorsatz, wenn wir das also gelten lassen, dann bedeutet das aber, dass wir den Sexualstraftäter genau deswegen lebenslang unter Beobachtung stellen lassen müssen, meine Damen und Herren! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Aber da sind Sie auch dagegen. Also was jetzt? – Auf der einen Seite keine höhere Strafdrohung, und auf der anderen Seite sind Sie gegen lebenslange Beobachtungs­maßnahmen. Gegen härtere Strafdrohungen sind Sie, weil Sie sagen, die haben einen anderen Antrieb, aber wenn es darum geht, diesem Antrieb gerecht zu werden, indem man ihn lebenslang beobachtet, dann sind Sie auf einmal auch gegen lebenslange Beobachtungsmaßnahmen. Das ist sehr verräterisch. Heute haben wir eine Kostprobe Ihrer Justizpolitik im Zusammenhang mit Kinderschändern bekommen, und mein Bedarf – ich wiederhole es noch einmal – ist für heute gedeckt.

Frau Bundesminister, das mit den Strafdrohungen ist schon relevant. Denn wenn ich sehe, wie milde etwa jener Richter beim Landesgericht Salzburg behandelt wurde, der selbst dabei erwischt wurde, wie er im Dienst kinderpornographische Darstellungen über Monate konsumiert hat, und zwar nicht aus dienstlichen Gründen, sondern zur eigenen Befriedigung – der hat 2 500 € Strafe bekommen, der hat sechs Monate be­dingt und eine Überweisung zu einer Therapie bekommen; das ist nicht mehr weit entfernt von der diversionellen Maßnahme, die die Grünen gerade gefordert haben –,


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dann ist mein Vertrauen in die richterliche Beurteilung dort enden wollend, meine Damen und Herren, Hohes Haus, Frau Bundesministerin. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Zum Umgang mit den Opfern am Wilhelminenberg: Herr Kollege Jarolim, Ihre frühere Abgeordnete und Kollegin Irmtraut Karlsson ist keine wirkliche Freundin von uns, aber heute muss ich sie einmal zitieren. Wenn ich mir anschaue, was Frau Karlsson alles berichtet hat, wie man SPÖ-intern mit ihr umgesprungen ist, nachdem sie auf die Zustände dort hingewiesen hat, jahrzehntelang ist das ignoriert worden – und dann kommt ihr heraus und sagt: Das ist ja alles nicht so krass, und das ist alles nur populistischer Missbrauch des Themas! (Abg. Dr. Jarolim: Stimmt ja nicht! Das ist falsch!)

Ihre Kollegin Karlsson hat Ihnen minutiös nachgewiesen, was dort los ist – und die Stadt Wien hat es ignoriert! Das ist Faktum, meine Damen und Herren. Und das bleibt picken! (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Abg. Dr. Jarolim: Kompletter Schwachsinn ist das! Für das Protokoll: ein Schwachsinn!)

Ich habe noch in Erinnerung, wie Sie und die Grünen Konsequenzen bei der Kirche verlangt haben, der Kardinal solle zurücktreten. Ich habe jede Rücktrittsaufforderung gegenüber Bürgermeister Häupl bis heute vermisst, meine Damen und Herren. Also wenn Sie schon mit einem Maß messen, dann messen Sie doch auch gleich einmal Ihre Genossen in Wien mit dem gleichen Maß.

Meine Damen und Herren, das gilt auch für die ÖVP, der Umgang mit den Opfern in Tirol ist kein besserer. Platter hat vollmundig versprochen, dass er die Opfer entschädigen wird, geschehen ist nichts. (Abg. Hörl: Stimmt ja nicht!) – Aber natürlich! Platter ist bis heute die Wiedergutmachung für die Opfer schuldig geblieben, Herr Kollege Hörl. Kommen Sie heraus, versprechen Sie den Opfern endlich einmal Hilfe, die warten darauf. Auf die Worte des Herrn Landeshauptmanns Platter können sie nicht vertrauen. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Frau Bundesminister, weil es vorläufig die letzte Diskussion ist, die ich mit Ihnen heute führe, will ich Ihnen noch etwas sagen. (Abg. Grosz: Vorläufig!) Erstens: All den Bremsern und Beschwichtigern in Ihrem Ministerium, die glauben, nur weil ich dann weg bin, sei die Causa Kampusch ausgestanden, will ich ins Stammbuch schreiben: Das wird mitnichten der Fall sein, ich bleibe an dieser Sache dran.

Zweitens: Ich werde Ihnen heute noch die Tonbandübertragung von Beobachtungen der Nachbarn des Herrn Priklopil übermitteln. Daraus geht eindeutig hervor, dass es mehrere Täter gegeben hat. Es geht eindeutig daraus hervor, dass manches, was in der Öffentlichkeit kommuniziert wurde, schlicht und einfach erstunken und erlogen ist. Und es geht eindeutig daraus hervor, dass Ihre Behörden keine Lust hatten, da wirklich substanziell zu ermitteln, meine Damen und Herren. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.) Das ist eindeutig nachweisbar. Ich werde Ihnen das übermitteln. Wir werden an der Sache dranbleiben. (Abg. Strache: Bin gespannt, was der Jarolim dann dazu sagt! – Abg. Dr. Jarolim: Das ist blödsinnig!)

Wenn ich heute gehört habe, dass Sie gesagt haben, wir müssen mit den Strafdrohun­gen entsprechende Signale aussenden, dann frage ich Sie als zuständige Bundes­ministerin: Welch ein Signal ist das, wenn der verstorbene Oberst Kröll im Ok­to­ber 2008 um Weisung der Staatsanwaltschaft ersucht, wegen des § 206, schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen, wegen § 207, schwerer Missbrauch von Un­mündigen, und § 207a, pornographische Darstellung von Unmündigen, zu ermitteln, und dann bekommt er von der Staatsanwaltschaft Wien – ich habe es hier, wenn Sie es mir nicht glauben, ich kann es Ihnen zeigen – den Auftrag, lediglich wegen § 207a, das heißt das gelindeste Delikt, das harmloseste von allen mit der geringsten Straf­drohung und der schnellsten Verjährung, wegen § 207a zweckdienliche Erkun­digun-


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gen einzuholen. Das ist sozusagen das, was man gerade noch nicht „Einstellung“ nennt.

Erklären Sie mir das vor dem Hintergrund dessen, was Sie vorhin gesagt haben. Wissen Sie, Sie haben in Ihrem Ministerium diesbezüglich noch sehr viel Bewusst­seinsarbeit zu leisten. Und die können Sie nur leisten, wenn auch Ihre Beamten wissen, dass es nicht karrierefördernd ist, sondern es im Gegenteil Sanktionen setzt, wenn man einen Fall wie den Fall Kampusch nicht mit dem notwendigen Engagement aufklärt. Unabhängig davon, ob sich jetzt deswegen Staatsanwälte strafbar gemacht haben oder nicht. Es geht darum, dass man diesen Beamten klarmacht: So kann man nicht damit umgehen. (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Binder-Maier.)

Was haben Sie gesagt, Frau Kollegin? Würden Sie es bitte wiederholen? (Abg. Binder-Maier: Beschützen Sie diese junge Frau! – Gegenrufe des Abg. Strache. – Anhaltende Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.) – Ja, ich beschütze sie! Ich beschütze aber auch alle anderen Frauen, die immer noch von den Mittätern bedroht sind! Ich beschütze jene Zeugin, die bis heute von Ihnen nicht geschützt wird, jene Zeugin, die seit Jahr und Tag sagt, dass es Mittäter gibt, die von Ihnen nicht geschützt wird, die davon bedroht ist. (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Binder-Maier.)

Die ist Ihnen egal? Ach ja, Frau Kollegin Binder, diese Zeugin ist Ihnen egal? (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ich schütze sie davor. Ich schütze sie vor der Ignoranz der Roten, die genau wissen, wie tief ihre roten Genossen da drinnen stecken. (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Abg. Binder-Maier: Unglaublich!) Davor schütze ich diese Leute. Ich schütze alle Kinder und alle Zeugen, die in diesem Fall genau wissen, welche potenten Kreise sich hier mitschuldig gemacht haben. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Frau Bundesminister, hören Sie nicht auf diese Zurufe! Diese Zurufer sind die Be­schwichtiger, sind die Zudecker! Sie haben eine andere Aufgabe, Frau Bundesminister. Und glauben Sie mir, ich werde solange dranbleiben, bis Sie Ihre Aufgabe dies­bezüg­lich erfüllt haben. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

13.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser zu Wort gemeldet. Ich erinnere an die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.

 


13.09.39

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Stadler hat behauptet, dass ich Abgeordnetem Strache unterstellt hätte, dass er eine Vergewaltigung an einer erwachsenen Frau verniedlichen würde. – Ich halte fest: Das habe ich nicht gesagt. Das unterstelle ich dem Abgeordneten Strache auch nicht.

Ich habe gesagt: Das Gesetz nimmt eine Wertung vor, dass eine Vergewaltigung an einer erwachsenen Frau weniger streng zu bestrafen ist als an einem Kind. Und ich habe ihn gefragt, ob er diese Wertung teilt. Er hat das nicht beantwortet, und dann habe ich gesagt: Offensichtlich teilt er diese Wertung. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.10


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



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13.10.25

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt zum Schluss schon etwas emotional geworden. Zunächst zu Ihnen, Frau Minister: Ja, wir werden dieser Gesetzesmaterie zustimmen, aber nicht, weil wir davon überzeugt sind, dass es das tolle Gesetz ist, für das Sie es heute verkauft haben, sondern weil es ein kleiner Schritt in die richtige Richtung ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber in Wirklichkeit nehmen Sie, Frau Bundesminister, in Kauf – wie es mein Vorred­ner, Herr Kollege Stadler, hier angeführt hat, dass ein Richter mit fünf Monaten bedingt heimgeht und man dann in der Urteilsbegründung liest, dass das Urteil deswegen so milde war, weil er ein Burn-Out gehabt hat –, dass solche Urteile auch in Zukunft möglich sind. Das gehört abgestellt, Frau Bundesminister! (Beifall bei der FPÖ.)

Jemand, der – in welcher Art auch immer – sich Kinderpornographie nähert, ob er jetzt Hand anlegt an den Kindern oder ob er Fotos anschaut, ist zu verurteilen, und zwar mit einer unbedingten Strafe. Da gibt es keine bedingten Strafen, Frau Bundesminister! Und das sollten Sie endlich auch einmal bedenken, wenn Sie Ihre Gesetze schreiben.

Zu dem Fall, den Kollege Stadler jetzt ganz zum Schluss angeführt hat, möchte ich schon einige Worte sagen, nämlich gerade deshalb, weil aus der Ecke der SPÖ so plötzlich ganz laute Einsprüche gekommen sind. (Abg. Mag. Stadler: Nicht zufällig!)

Frau Bundesminister! Das Bundesministerium für Justiz hat gesagt: Alle Staatsanwälte haben ordentlich gehandelt. Es gab hier keinen Amtsmissbrauch. – Wir nehmen das so zur Kenntnis. Ich möchte aber schon auch festhalten, Sie machen damit die Mauer den BSA-Staatsanwälten, vor allem dem Oberstaatsanwalt Pleischl, der sich ja als Leiter der Generalprokuratur beworben hat. Dem machen Sie jetzt die Mauer, damit steht seiner Bewerbung und seiner Bestellung nichts mehr im Wege. Das, obwohl in dem Fall – das können Sie nicht abstreiten, Frau Bundesminister – noch so viele offene Fragen sind.

Da Sie hier vom Opferschutz reden, meine Damen und Herren von der SPÖ, frage ich Sie schon: Wie weit kann denn der Opferschutz gehen? Geht der so weit, dass es ein Exklusivopfer gibt und alle anderen Opfer rundherum nicht mehr geschützt werden? Ist das Ihr Weg? (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn das Ihr Weg ist, Kolleginnen und Kollegen, dann muss ich Ihnen schon sagen, das, was Sie hier treiben, ist schäbig. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Denn eines sage ich Ihnen: Es gibt in diesem Fall den Verdacht, dass es noch viel mehr Opfer gibt, unabhängig von der bereits erwähnten Zeugin. Unabhängig von dieser Zeugin gibt es hier Opfer. (Zwischenrufe der Abgeordneten Binder-Maier und Strache.) Es sind hier Personen involviert gewesen.

Ich nenne nur ein Beispiel: Da gab es einen Herrn unter dem Namen „Be kind slow“, ein gewisser Herr Peter Birkmayer, der niemals verhört wurde. Da wurde das Ver­fahren einen Monat vorher eingestellt. Mit welcher Begründung denn? Haben Sie eine Begründung dafür? – Es wurde niemals befragt eine Frau Gollner, Besitzerin eines Sexshops am Lerchenfelder Gürtel. Warum denn nicht? Warum wurde diese Dame nie befragt, obwohl der Hauptzeuge, Herr Holzapfel, gesagt hat: Die ganze Kindersex­geschichte ist ja nur aufgekommen wegen Frau Gollner, wegen deren Telefon, aber ich habe eh gar nicht damit telefoniert, die hat das gerade irgendwem anderen geborgt, der hat dann zufällig mit meinem Telefon telefoniert, aber den kenne ich gar nicht. – So in etwa war das. (Abg. Strache: Absurd!) Diese Herrschaften wurden niemals befragt. Niemals!


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Jetzt erklären Sie mir, was denn das mit Opferschutz zu tun hat. Warum werden Birkmayer und Gollner nicht befragt? Warum nicht? (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Damit schützen Sie die Täter, aber kein einziges Opfer! Ganz im Gegenteil, Sie nehmen in Kauf, dass weitere Opfer produziert werden. Und das nicht zu knapp, Frau Kollegin. (Abg. Binder-Maier: Das ist eine Unterstellung, Frau Kollegin!) – Das ist keine Unterstellung. Das sind die Tatsachen. Sie müssen nur nachlesen. (Zwi­schen­rufe der Abg. Binder-Maier.) Diese Herrschaften gehören genauso einmal befragt und die gehören auch vernommen.

Erst dann, wenn alle Verdächtigen ordentlich vernommen worden sind, kann man sich wirklich ein Bild zu dieser ganzen Causa machen. Bisher sind wir im Reich der Spe­kulationen. Bisher darf es ja nur einen Täter geben. Das wurde ja schon 24 Stunden nach der Selbstbefreiung der Frau Kampusch festgestellt, dass es ein Einzeltäter war. Und an dieser These halten Sie bis heute fest, obwohl Sie genau wissen, dass sie nicht haltbar ist.

Die Evaluierungskommission, Frau Bundesminister, die vom Innenministerium im Jahr 2008 durch Kollegen Platter eingesetzt wurde, bestand aus sechs Personen. Drei haben sich bereits davon verabschiedet, dass es da um einen Einzeltäter geht, und die anderen drei sind vom Ministerium abhängig, die sitzen im Ministerium, die würden es sonst wahrscheinlich auch öffentlich machen. Die Einzigen, die mauern, sind Sie, das ist der BSA, das ist die SPÖ. (Abg. Grosz – in Richtung SPÖ –: Was habt ihr zu verbergen? – Zwischenruf der Abg. Binder-Maier.)

Sie mauern, meine Damen und Herren. Und Sie, Frau Bundesminister, machen die Leiter dazu – und das ist schäbig. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

13.14


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz zu Wort gemeldet. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.15.10

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Es ist natürlich in der Frage des zuletzt angezogenen Falles zu einigen Aufregungen gekommen. Nur, diese Aufregungen versteht man. Es ist offensichtlich so, dass man im Bereich des organisierten Kindesmissbrauchs in Wien im Rahmen der Aufdeckung, der Aufklärung und des weitgehenden Opferschutzes gegen Wände, gegen Gummiwände rennt. Und damit muss Schluss sein! (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Eine Aufdeckung, die sich nur darauf bezieht, dass eine Kommission unter einer Richterin jetzt den Fall Wilhelminenberg aufklärt (Abg. Strache: Sogar mehr Fälle bekannt sind!) – was ist denn mit den anderen Heimen? Ist dort nichts passiert? Ist dort keine Aufklärung vonnöten, wo man umgekehrt schon weiß, dass dort genauso Schlim­mes, wenn nicht noch Schlimmeres passiert ist. Es gibt Zeugen, es gibt Opfer, die sich melden, weil sie in den Rechtsstaat kein Vertrauen mehr haben. Und dass der Rechts­staat in der Frage des organisierten Kindesmissbrauchs in einer Art und Weise be­schädigt ist, ist dadurch belegt, dass zwei sich in Ruhe befindliche Höchstrichter, nämlich des Verfassungsgerichtshofs und des Obersten Gerichtshofs, ihre Sorge darüber zum Ausdruck bringen, wie schlampig in Österreich ermittelt wird. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Das sind keine Personen, die, wie Frau Steßl-Mühlbacher gemeint hat, irgendwo am Wirtshaustisch oder sonst wo irgendwelche Sachen herumerzählen oder glauben, damit Kapital zu machen, nein, so ist es nicht. Das sind respektierte Personen, die die


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Justiz in Österreich schützen wollen, die das Ansehen der Justiz schützen wollen. Und es gibt andere, die dafür nichts oder wenig tun.

Jetzt zum Kollegen der grünen Fraktion: Es darf schon ein wenig misstrauisch stimmen und anmuten, wenn sich jetzt Grüne für den Opferschutz besonders breit machen. (Ruf bei den Grünen: Immer schon!)

Jetzt die Frage zu stellen, wo der Unterschied zwischen einer vergewaltigten Frau im Erwachsenenalter und einem vergewaltigten Kind ist (Abg. Mag. Steinhauser: Im Strafrahmen!), dazu sage ich Ihnen eines: Im Strafrahmen kann man sehr wohl einen Unterschied machen, denn das eine ist eine Person, die sich wehren kann, und im anderen Fall ist es das nicht. Ich würde so weit gehen, dass man im Fall des Strafrahmens natürlich die Minderjährigen in einem eigenen Tatbestand macht, aber bereits im Strafrahmen muss der Unterschied gemacht werden, ob es eine 16-jährige Person ist oder ob es ein 3- bis 4-jähriges Kind ist. Da wird der Strafrahmen dann interessant werden, denn in dieser Gruppe gibt es unterschiedliche Altersformen. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Und wenn man schon davon redet, welchen Sinn Gesetze haben: Ja, die Gesetze müssen auch widerspiegeln, was die Gesellschaft, was die Bürgerinnen und Bürger glauben, das vom Unrechtsbewusstsein besonders grauslich ist und daher besonders streng bestraft werden muss. Und da ist das Pendel eindeutig in die Richtung gegangen, dass diejenigen, die sich an Kindern gewaltmäßig und sexuell vergreifen, schonungslos geahndet werden müssen. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Kollege Cap, Sie bekritteln immer, die Opposition stelle zu wenig Anträge: Allein die Tatsache, dass bei diesem Tagesordnungspunkt neun Oppositionsanträge behandelt werden, zeigt, wie in dieser Materie sowohl die FPÖ als auch das BZÖ wirklich dahinter sind, denn der Opferschutz, so, wie Sie ihn meinen in Ihren Zwischenrufen, darf nicht dazu dienen, dass er zum Täterschutz wird. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

13.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zweite Wortmeldung: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


13.18.58

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erstens stelle ich glasklar fest: Nach meinem Dafürhalten ist die Republik Österreich ein Rechtsstaat. Und wenn ein ordentliches Gericht etwas feststellt (Abg. Dr. Rosenkranz: Da kommt es ja gar nicht hin!), dann haben Gerichtsorgane es nicht notwendig, sich hier so beflegeln zu lassen, auch nicht, was Oberstaatsanwalt Pleischl betrifft. Das sage ich euch in aller Deutlichkeit.

Bei allem Verständnis, das wir alle für Aufklärung haben: Wir haben gemeinsam – Herr Klubobmann Kopf, da kannst du gleich zuhören – im Unterausschuss des Innenausschusses, Herr Kollege Westenthaler, mündlich vereinbart, dass wir diese Geschichte nicht so spielen, wie wir es jetzt erleben, sondern dass wir nichts darüber reden. Wir haben vereinbart, wir arbeiten es im Unterausschuss des Innenaus­schus­ses ab, zum Schutz der betroffenen Personen. (Abg. Strache: Zudecken wollt ihr es!) Und dann, Herr Kollege Strache, sind wir noch nicht einmal vom Sitzungssaal herauf­gekommen, hat es schon die Dringliche im Bundesrat gegeben. So viel zu einer politischen Vereinbarung, die wir gemeinsam geschlossen haben.

Wenn wir uns der Sache verpflichtet fühlen, wenn wir wollen, dass diese Themen lückenlos aufgearbeitet werden, dann soll man das sachlich und fachlich korrekt machen und kein politisches Schauspiel, wo man drüberfährt und jeden beschuldigt. Andernfalls brauchen wir, meine Damen und Herren, im Unterausschuss des Innen-


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ausschusses kein einziges Thema mehr zu besprechen, dann wäre es schade um die Zeit, die wir hinunter- und wieder heraufgehen.

Ich lade Sie ein, diese Fragen im Interesse dieser heiklen Gesetzesmaterien dort zu diskutieren, wo sie hingehören, und vor allem unter Würdigung der Menschenrechte und der Persönlichkeiten. Anderes hat sich niemand verdient! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Es liegen noch zwei Wortmeldungen für tat­säch­liche Berichtigungen vor. Zuerst gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stadler zu Wort. Ich erinnere an die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.

 


13.21.20

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Abgeordneter Otto Pendl hat jetzt unter Bezugnahme auf das Verfahren gegen Pleischl und Mitverdächtige gesagt, wenn ein ordentliches Gericht etwas festgestellt habe, dann hätten wir das alles zur Kenntnis zu nehmen.

Ich berichtige tatsächlich: Im Verfahren gegen Pleischl und vier Mitverdächtige hat kein ordentliches Gericht irgendetwas festgestellt, sondern lediglich die weisungsgebun­dene Staatsanwaltschaft Innsbruck. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

13.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Weiters liegt mir noch die Wortmeldung zur tat­sächlichen Berichtigung des Herrn Abgeordneten Dr. Rosenkranz vor. Auch da erinnere ich an die Geschäftsordnung. – Bitte.

 


13.22.00

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Kollege Pendl hat soeben behauptet, wie auch Kollege Stadler aufgezeigt hat, dass es da Kritiken an angeblichen oder tatsächlichen Gerichtsverfahren gegeben hat.

Ich berichtige tatsächlich: Es hat keine Kritik an bereits stattgefundenen Gerichts­verfahren gegeben, sondern: Die Wortmeldungen, die hier gefallen sind, haben darauf abgezielt, dass hier der Gesetzgeber zu Hause ist. Das sollte auch Kollege Pendl zur Kenntnis nehmen! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Ing. Westenthaler.)

13.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer zweiten Wortmeldung gelangt Herr Abge­ord­neter Dr. Jarolim zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.22.33

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Ich habe, ehrlich gestanden, eine derart gehässig aufgeladene und, das muss ich sagen, widerliche Debatte mit so vielen Unterstellungen bisher selten erlebt. Kollege Stadler, ich habe von dir bis jetzt noch nie erlebt, dass du hier herausgehst und in einer derartigen Art und Weise Unrichtigkeiten in den Raum stellst, dass es notwendig ist, das richtigzustellen.

Begonnen hat es damit, dass der Vorwurf erhoben worden ist, irgendjemand würde behaupten, dass bei Kinderschändern – bei Kinderschändern hast du gesagt – diver­sionelle Maßnahmen stattfinden sollen. (Abg. Strache: Das war das Thema! – Abg. Mag. Stadler: Ich behaupte, dass du den Akt nicht gelesen hast!)

Es ist vielmehr gesagt worden, dass es bei Misshandlungen – und zwar ist das die g’sunde Watschen von deinem ehemaligen Parteikollegen Ofner – nicht zu einer


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Haftstrafe kommen soll. Das ist gesagt worden, das ist völlig missverständlich. (Zwi­schenrufe bei der FPÖ.)

Jetzt zum Oberstaatsanwalt Pleischl, zur Untersuchung des Falles Kampusch: Herr Strache, ich verstehe nicht, warum Sie zu „NEWS“ gehen und dort erklären, es wurden Leichenteile auf der Liegenschaft gefunden und die Frau Kampusch in einem derartigen Zusammenhang erwähnen, und zwar genau zu dem Zeitpunkt, wo wir hier im Haus beschlossen haben, dass sich der Unterausschuss zum Innenausschuss, also jener Ausschuss, der alle Akten bekommt, das ganz genau anschaut und man dann die Möglichkeit hat, das, was vorzuwerfen ist, vorzuwerfen; aber nicht davor, und vor allem soll da nicht jene einzelne Person mit diesen grauenhaften Details in die Öffent­lichkeit hinausgehängt werden. Ich hätte ganz gerne gewusst, warum Sie das machen. Wenn das nicht Populismus ist, wo Sie bei einem grauenhaften Fall abcashen wollen! Das ist das Erste. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Das Zweite: Kollege Stadler weiß ganz genau Bescheid und erzählt hier ganz andere Sachen. Es wurde dein Vorwurf, den du von Pleischl – Seit Pleischl dich damals bei der Richterwoche inhaltlich vernichtet hat, hast du einen Hass, der sagenumwoben ist, und das kommt hier jetzt offensichtlich heraus. (Abg. Mag. Stadler: Im Gegensatz zu dir war ich dort!)

Meine Damen und Herren, es gibt eine Überprüfung des gesamten Aktes durch die Staatsanwaltschaft in Innsbruck. In der Staatsanwaltschaft in Innsbruck wurde extra ein Richter bestellt, der dazu die Befragungen durchzuführen hat, weil er unabhängig, unabsetzbar und nicht beeinflussbar ist. Dieser Richter hat insgesamt ein Dreiviertel­jahr recherchiert und ich weiß nicht wie viele Personen einvernommen. Das Ergebnis liegt nunmehr bei der Frau Minister und ist eine Bestätigung der seinerzeitigen Erhe­bungen hier in Wien.

Ich weiß nicht, was schlecht daran sein soll. Man kann natürlich immer versuchen, aus allem einen Skandal zu machen, insbesondere dann, wenn es um personelle Verän­derungen beziehungsweise um Personen geht, mit denen man offensichtlich einen Strauß gefochten hat, der nicht besonders gut ausgegangen ist. Ich erachte das, was heute hier stattgefunden hat, jedenfalls als beschämend; und ich würde ersuchen, dass man der Justiz jene Rolle zukommen lässt, die ihr tatsächlich zukommt!

Wenn wir hier im Haus wirklich wissen, dass wir das gesamte Verfahren aufdecken und dass die Akten momentan alle in die Kellerräumlichkeiten gebracht werden, hier herauszugehen und Phantasiemärchen zu erzählen, ohne genau zu wissen, was wirklich ist, das betrachte ich nicht als seriös, meine Damen und Herren. Daher ist das, was Sie, Herr Strache, heute hier aufgeführt haben, nur allzu durchsichtig. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

13.25


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Weitere Wortmeldung: Herr Abgeordneter Strache. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.25.58

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Herr Kollege Jarolim, es ist sehr, sehr beschämend, erleben zu müssen, welche Positionen Sie einnehmen und vor allen Dingen wie Sie auf gewisse berechtigte Vorwürfe reagieren. – Warum?

Der Fall Kampusch (Abg. Dr. Jarolim: Es heißt Priklopil-Fall, und nicht „Fall Kam­pusch“!) ist ein eigener Fall, der zum Glück weiter Behandlung findet und eben nicht, so wie manche sich das gewünscht haben, zugedeckt wird.

Wenn ein ehemaliger Verfassungsgerichtshofpräsident namens Adamovich und ein ehemaliger Präsident des Obersten Gerichtshofes, Herr Rzeszut, beide aus vielen


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Indizien und Zeugenaussagen heraus und aufgrund der Gesamtgeschichte davon ausgehen, dass es beim Fall Kampusch offensichtlich mehrere Täter gibt, dass es Ermittlungspannen gegeben hat – nachweislich nicht eine Ermittlungspanne, sondern unzählige Ermittlungspannen –, und zwar nicht nach dem Prinzip „Kommissar Zufall“, sondern aufgrund von Weisungen hochrangiger Beamter, die die Festnahme weiterer Tatverdächtiger rund um Priklopil mit Weisung gegenüber kleineren Exekutivbeamten verhindert haben, obwohl dringender Tatverdacht bestand,

wenn ein Hundeführer den Befehl bekommt, am Grundstück mit einem Suchhund nach Leichenteilen zu suchen und der Hund auch anschlägt, aber dann die Weisung von höheren Beamten kommt, sofort abzubrechen, und dann dumme Argumente der Öffentlichkeit unterbreitet werden, es hätte sich um vermodertes Holz gehandelt, wo der Hund angeschlagen hat,

dann sind das nur ganz, ganz wenige, unfassbare Entwicklungen in diesem Fall, die ich jetzt unzähligfach fortsetzen kann, wo jeder Mensch, der sich damit auseinan­dersetzt, einfach feststellen muss: Hier stinkt es bis zum Himmel! Hier wird etwas zugedeckt, wo Sie offenbar ein Interesse daran haben, denn anders ist das nicht zu erklären! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

Ich sage Ihnen, da geht es um Täterschutz, der offenbar von Ihrer Seite betrieben wird. Wir hingegen leben für den Opferschutz! Wenn es weitere Täter in diesem Zusam­menhang geben sollte, dann vergreifen sich diese wahrscheinlich bis heute an weiteren Kindern, und das müssen wir verhindern! Das ist unsere Verantwortung hier im Hohen Haus! (Anhaltender Beifall bei FPÖ und BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Daher kann ich nur sagen: Schämen Sie sich für Ihre Wortmeldung! (Rufe und Gegen­rufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und BZÖ einerseits und SPÖ andererseits. – Abg. Ing. Westenthaler: Pfui Teufel, Herr Jarolim!)

13.28


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer zweiten Wortmeldung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Stadler gemeldet. 10 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Strache:  fürs Protokoll!)

 


13.28.34

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Ich halte für das Protokoll fest, dass jeder, der es wagt, die Sozialisten daran zu erinnern, welchen Sumpf sie in der Justiz haben, für verblödet gehalten wird – so lautete ein Zwischenruf des Kollegen Jarolim. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.) – Ja, ich weiß es. Ich muss dich leider ent­täuschen.

Dein Genosse Pleischl, ehemaliger SPÖ-Funktionär aus Purkersdorf, der im Rettberg-1-Prozess mit einer Weisung dafür gesorgt hat, dass prominente Beschuldigte heraus­kamen – zufällig der wirtschaftliche Eigentümer der Goldentime-Sauna, wo sich die ganze Partie herumtreibt (Abg. Ing. Westenthaler: Unglaublich!) –, dieser Herr Pleischl, dein Genosse Pleischl, musste unter Androhung der Zwangsvorführung dazu gebracht werden, in Innsbruck eine Aussage zu tätigen.

Dieser dein Genosse Pleischl hat redlich versucht, mich in Kössen fertigzumachen. Aber glauben Sie mir: Das haben schon andere probiert – und sind auch gescheitert. Im Gegensatz zu dir war ich nämlich dort. Ich habe schon gewusst, was der „feine“ Herr vorhat. Mit so einem Herrn werde ich leicht fertig, verlass‘ dich drauf! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)


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Aber ich sage dir noch etwas anderes: Dein Genosse Pleischl vom BSA hat gemein­sam mit Mitgliedern des Kabinetts Dr. Berger dafür gesorgt, dass dem Herrn Kröll bei den Ermittlungen Handschellen angelegt wurden.

Die Weisung habe ich vorhin der Frau Bundesministerin vorgehalten. Die geht auf euer Kabinett, auf Frau Dr. Berger und auf deren Kabinettschef zurück – Mitglied des BSA, wie der gesamte rote Klüngel, meine Damen und Herren.

Erklären Sie mir, wieso der gesamte rote Klüngel ein Interesse daran hat, genau diesen Fall nicht aufzuklären; während aber gleichzeitig der Gärtner, der Bruder des verstorbenen Oberst Kröll, sofort verhaftet wird, weil er im Verdacht steht, Peter Pilz Aktenunterlagen geben zu wollen! Da hat man sofort eine Verhaftung ausgesprochen. Meine Damen und Herren, Sie haben sich mit diesem Fall verraten, Ihre gesamte BSA-Partie im Justizbereich hat sich damit verraten.

Zum Abschluss sage ich Ihnen noch etwas: Das Glück dieses Falles ist, dass man die Herren Präsidenten Rzeszut und Adamovich nicht zu Narren erklären kann, bezie­hungsweise für verblödet, wie es im Zwischenruf lautete, der vom Kollegen Jarolim gegen den Kollegen Strache kam. Den können Sie nicht für verblödet erklären, und den Präsidenten Adamovich können Sie auch nicht für verblödet erklären! Die haben sich im Gegensatz zu dir, Kollege Jarolim, mit dem Akt befasst.

Ich habe nämlich im Justizausschuss, als ich bei der Frau Bundesministerin Bandion-Ortner den Rzeszut-Bericht zur Sprache brachte, festgestellt, dass Jarolim ihn gar nicht gekannt hat. Er hat ihn gar nicht gelesen – und ich behaupte, Jarolim hat den Bericht bis heute nicht gelesen. Natürlich ist er ein bisschen umfangreich, Kollege Jarolim, aber das interessiert dich nicht wirklich.

Ich behaupte anhand deiner Wortmeldungen hier heraußen, dass der Justizsprecher der SPÖ den Rzeszut-Bericht bis heute nicht gelesen hat. Das wird offenkundig, denn sonst könnte jemand nicht herauskommen und eine derartige Verteidigungslinie für einen Staatsanwalt aufziehen, der laut Vorwürfen der Präsidenten Rzeszut und Adamovich im Verfahren zur Aufklärung des Falles Kampusch nachweislich nicht mit dem Engagement an die Sache herangegangen ist, wie er es bei jedem anderen Fall hätte tun müssen und auch getan hätte, meine Damen und Herren. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Sie haben im Fall Kampusch bewiesen, dass Sie tendenziöse Ermittlungen aus Ihrem Ressort decken. Nun mein Anliegen an Sie, Frau Bundesminister (Abg. Strache: Das hat eine Dimension Lucona!): Es würde euch wohl passen, dass man jeden, der auf den BSA, auf euer Versagen und auf den ganzen Sumpf, der sich dort abspielt, hinweist, für verblödet erklärt; aber das können Sie mit Adamovich und Rzeszut nicht machen, und das ist euer Unglück!

Daher sage ich Ihnen: Wir beharren darauf, meine Damen und Herren, dass Sie, Frau Bundesminister, dafür sorgen, dass dieser Fall restlos aufgeklärt wird; und zwar nicht nur im geheimen Stapo-Unterausschuss, sondern da wird noch viel mehr aufzuklären sein, in aller Öffentlichkeit! Das ist unser Wunsch und unser Verlangen. (Beifall beim BZÖ.)

13.32

13.32.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Für die Behauptung in Richtung des Abgeordneten Strache durch Herrn Abgeordneten Jarolim, als er in seinem Zwischenruf gesagt hat: Sie sind wohl komplett verblödet?, erteile ich Ihnen, Herr Abgeordneter Jarolim, einen Ordnungsruf. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Jarolim: Ist eine Tatsache!)


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Ich ersuche alle, erteilte Ordnungsrufe bitte kommentarlos zur Kenntnis zu nehmen, vielleicht mit etwas Demut! (Abg. Dr. Jarolim: Da sind Sie der Richtige! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Der Applaus ist von mir genauso gerügt worden.

*****

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet; daher schließe ich die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehmen werde.

Wir kommen zu den Abstimmungen über Tagesordnungspunkt 1:

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Strafgesetz­no­velle 2011 in 1505 der Beilagen.

Hiezu liegt ein vom Abgeordneten Mag. Steinhauser eingebrachtes Verlangen auf getrennte Abstimmung vor.

Ich werde daher zunächst über den vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 1 und 2 in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesem Teil des Gesetzentwurfes ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1526 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Evaluierung „Auswirkungen der Änderung der Strafdrohungen bei Gewalt oder gefährlicher Drohung gegen Unmündige“.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Auch das ist einstimmig angenommen. (E 208.)

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Justizaus­schusses, seinen Bericht 1527 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.


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Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Justiz­ausschusses, seinen Bericht 1528 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Justiz­aus­schusses, seinen Bericht 1529 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Justiz­aus­schusses, seinen Bericht 1530 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Justiz­aus­schusses, seinen Bericht 1531 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Justiz­aus­schusses, seinen Bericht 1532 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Justiz­aus­schusses, seinen Bericht 1533 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Justiz­aus­schusses, seinen Bericht 1534 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 1535 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

13.38.1011. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1523 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2011) (1536 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1525 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert wird (1539 d.B.)


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13. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1504 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird (1540 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 bis 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort hat sich Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.39.09

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Ich spreche hauptsächlich zum Punkt des Vollzugsvorganges neu, dass also ein EU-Bürger von einem anderen Staat zur Vollstreckung übernommen werden soll und kann.

Aus Skepsis hat sich meine Fraktion im Ausschuss diesem Punkt gegenüber ab­lehnend geäußert, weil diese 1 :1-Umsetzung von EU-Vorgaben sowieso immer etwas Schlechtes ist und man durchaus berechtigte Skepsis empfinden kann, wenn diese Umsetzung in innerstaatliches Recht so ohne eigene legistische Dimension erfolgen soll.

Wir haben aber nachgesonnen und die Sache im Lichte folgender Tatsachen neu betrachtet: Betrachtet man das Justizbudget, so kommt man zum Ergebnis, dass im Prinzip die Justiz mit ihren Kosten ein sich selbsttragendes Unternehmen wäre, wenn nicht der Strafvollzug hinzukäme, der hauptsächlich durch ungefähr 50 Prozent der einsitzenden Täter ausländischer Herkunft kostenbelastend wirkt.

Wenn wir unter dieser Prämisse die Sache auch budgettechnisch und statistisch neu bedenken, so revidieren wir unsere Auffassung zu diesem Punkt, weil es wahr­schein­lich doch so ist, dass Kosten für zirka 300 EU-Bürger, die wir verpflegen müssen, für den heimischen Strafvollzug wegfallen werden. Aus diesem Grund ist es einfach ver­nünftig, und wir stimmen dem zu.

Abschließend zu etwas ganz anderem: Weihnachten ist die Zeit der Gaben. Ich habe mir erlaubt, Ihnen eine kleine Gabe mitzubringen, die einen kleinen Giftzahn hat. (Zwischenrufe bei ÖVP und BZÖ.) Die Öffentlichkeit konnte vermerken, dass durch höchstministeriellen Mund in wichtigen Staatsangelegenheiten durchaus zur Gauner- und Rotwelschsprache gegriffen wird. Ich spreche von „Zaster“ und „her mit der Marie“.

Mein alter Freund Roland Girtler, ein hervorragender Mann der Soziologie, hat jetzt ein Buch herausgebracht: „Rotwelsch: Die alte Sprache der Gauner, Dirnen und Vagabun­den“. Ich habe mir gedacht, ich verehre es Ihnen. (Abg. Scheibner: ... schon länger!) – Das ist recht neu, im Böhlau Verlag erschienen; das gab es schon einmal, aber das ist eine Neuauflage. „Zaster“ und „Marie“ kommen auf den Seiten 23, 24 und 172 vor. Es hat übrigens auch ein hervorragendes Stichwortverzeichnis, mit dem es möglichen Mitgliedern der Bundesregierung Ihrer Fraktion durchaus gelingen könnte, neue, griffige Wortverbindungen auszuschöpfen.

In diesem Sinn: zur Vertiefung der Sprachkompetenz! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Fichtenbauer überreicht das genannte Buch Bundesministerin Dr. Karl.)

13.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Glaser. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 118

13.42.53

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir ändern heute unter anderem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz dahingehend, dass dem Justizministerium künftig vom Hauptver­band der Sozialversicherungsträger die tatsächlich anfallenden Kosten in Schiedsge­richts­verfahren zu überweisen sind und nicht nur ein Pauschalbetrag.

Ich darf zu diesem Gesetz gleich folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses (1539 d.B.) betreffend die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert wird (1525 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeits- und Sozial­gerichtsgesetz geändert wird (1525 d.B.), wird wie folgt geändert:

1.: In Z 1 werden in § 93 Abs. 2 im ersten Satz nach den Worten ‚Diese Kosten‘ die Wendung ‚– ausgenommen der Aufwand für Personal und Infrastruktur –‘ und nach dem Wort ‚Sozialversicherungsträger‘ die Wendung ‚für das jeweilige laufende Jahr‘ eingefügt.

2.: In Z 2 wird in § 98 Abs. 26 im zweiten Satz nach dem Wort ‚erstmals‘ die Wendung ‚im Jahr 2013‘ eingefügt und am Ende folgender Satz angefügt: ‚Auf die im Jahr 2012 zu leistenden Zahlungen ist § 93 Abs. 2 in der bis 31. Dezember 2011 in Geltung gestandenen Fassung weiter anzuwenden.‘“

*****

Soweit also dieser Abänderungsantrag zu diesem Gesetz.

Ich darf noch einige kurze Anmerkungen zu einer anderen Gesetzesänderung machen, in der es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie geht, über die Kollege Fichtenbauer gerade gesprochen hat. Es geht bei dieser Gesetzesänderung – wie er bereits ausgeführt hat – darum, dass in Hinkunft innerhalb der EU Straftäter ihre Strafe in ihrem jeweiligen Heimatland verbüßen werden, ohne dass dazu die explizite Zustim­mung dieser Person oder des betroffenen Staates notwendig ist. Natürlich muss der betroffene Staat diese EU-Richtlinie auch umgesetzt haben.

Mit dieser neuen Form der Strafvollstreckung wird tatsächlich erreicht – und es ist schön, dass die Freiheitlichen jetzt zustimmen –, dass die Kosten für Österreich nied­riger werden. Das ist zweifellos auch eine elegantere und effizientere Lösung als die seinerzeit von Justizminister Böhmdorfer angedachte Errichtung von Strafanstalten, zum Beispiel in Rumänien. Das ist sicher eine elegantere Lösung.

Noch ein Aspekt ist wichtig, dass nämlich Straftäter bei der Verbüßung der Strafe in ihrem Heimatland, in dem sie Sprache und Kultur kennen, sicher eher resozialisierbar sind als in dem jeweiligen Land, in dem die Strafe begangen wurde.

In diesem Sinne hoffe ich auf Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)

13.45



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 119

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses (1539 d.B.) betreffend die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert wird (1525 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeits- und Sozialge­richtsgesetz geändert wird (1525 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In Z 1 werden in § 93 Abs. 2 im ersten Satz nach den Worten „Diese Kosten“ die Wendung „ – ausgenommen der Aufwand für Personal und Infrastruktur – “ und nach dem Wort „Sozialversicherungsträger“ die Wendung „für das jeweilige laufende Jahr“ eingefügt.

2. In Z 2 wird in § 98 Abs. 26 im zweiten Satz nach dem Wort „erstmals“ die Wendung „im Jahr 2013“ eingefügt und am Ende folgender Satz angefügt:

„Auf die im Jahr 2012 zu leistenden Zahlungen ist § 93 Abs. 2 in der bis 31. Dezember 2011 in Geltung gestandenen Fassung weiter anzuwenden.“

Begründung:

Gemäß § 93 Abs. 1 ASGG sind die bei den ordentlichen Gerichten im Rahmen ihrer Tätigkeit im Verfahren in Sozialrechtssachen erwachsenden Kosten, in denen ein Träger der Sozialversicherung Partei ist, von den Trägern der Sozialversicherung zu tragen. Zur Erfüllung dieser Kostentragungspflicht hat der Hauptverband der öster­reichischen Sozialversicherungsträger dem Bund bisher einen jährlichen Pauschal­betrag zu zahlen. Dieser Pauschalbetrag wurde immer wieder angehoben und beträgt seit dem 1. Juli 2006 41 Millionen Euro. Künftig soll vom Ersatz von Pauschalbeträgen abgegangen und die dem Bundesministerium für Justiz tatsächlich entstandenen Kosten jeweils im Folgejahr ersetzt werden. Abs. 2 definiert Abs. 1 näher. Die zu ersetzenden Kosten umfassen nicht die von der Justiz für die Bereitstellung des Personals und der Infrastruktur aufzuwendenden Kosten. Dies soll im Gesetzestext klargestellt werden. Die neue Regelung soll erst im Jahr 2013 Platz greifen, sodass im Jahr 2012 weiterhin nur der Pauschalbetrag von 41 Millionen Euro zu zahlen ist.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.46.05

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Auch wir werden diesem Antrag, dass ausländische Straftäter ihre Haftstrafe auch in ihrem Heimatland verbüßen können, zustimmen. Das halten wir für vernünftig.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 120

Kollege Fichtenbauer, man sieht: Nicht alles, was von der EU kommt, muss unbedingt schlecht sein. Man muss es entsprechend prüfen. Da ist es sicherlich positiv. Aller­dings muss man natürlich danach trachten – und ich gehe einmal davon aus, dass das geregelt ist –, dass diese Strafhaft im jeweiligen Heimatland auch wirklich verbüßt wird. Es soll schon vorgekommen sein, dass diese Straftäter in ihren Heimatländern bevor­zugte Behandlungen ausgenützt – in der einen oder anderen Weise – und dann die österreichischen Grenzen sehr rasch wieder legal oder illegal überschritten haben.

Zweiter Punkt, Herr Abgeordneter Glaser, zu Ihrem Abänderungsantrag, zum Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz: Wir waren schon im Ausschuss skeptisch, ob es der richtige Weg ist, dass man von der Pauschalgebühr für diese Verfahren abgeht und jeden Einzelfall berechnen, entsprechend verbuchen und in Rechnung stellen muss. Wir glauben, dass das zusätzlicher Arbeitsaufwand ist, deshalb werden wir diese Vorlage ablehnen. Wir hätten vorgeschlagen, dass man ganz einfach die Pauschalgebühr erhöht. Jetzt verwundert mich aber Ihr Abänderungsantrag, dass dieses Gesetz erst ein Jahr später in Kraft treten soll, nämlich im Jahr 2013.

Frau Bundesministerin, wenn ich die Information aus Ihrer Regierungsvorlage richtig einschätze, gehen Sie von Mehreinnahmen in der Höhe von 12 Millionen € im Jahr aus. Das heißt, für das kommende Jahr 2012, für das Sie aber budgetiert haben, fehlen Ihnen jetzt diese Einnahmen. Vielleicht könnten Sie dazu Stellung nehmen, warum man jetzt das Inkrafttreten des Gesetzes um ein Jahr hinausschiebt.

Letztlich auch zur dritten Vorlage, die wir heute diskutieren, das Gerichtsorgani­sations­gesetz: Da sehen wir skeptisch, dass sich Bürger, die bei den Gerichtstagen vorstellig werden wollen, anmelden sollen. Sie wissen, am Gerichtstag hat der Bürger das Recht, kostenlose Rechtsauskünfte einzuholen. Dieses Recht soll – oder kann, jeweils vom Gericht – jetzt insofern eingeschränkt werden, dass man ein Voranmeldesystem ein­führt.

Wir halten das für eine Erschwernis dieser Möglichkeit, auch wenn sie nicht sehr oft in Anspruch genommen wird; vielleicht sollte man diese Möglichkeit der kostenlosen Rechtsauskunft ein bisschen bewerben. Dass man das jetzt aber erschwert, indem die Bevölkerung sich voranmelden muss, und dass dieser Gerichtstag abgesagt wird, wenn sich niemand anmeldet, das halten wir nicht für vernünftig, deshalb werden wir diesem Gesetz unsere Zustimmung nicht geben können. (Beifall beim BZÖ.)

13.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.49.14

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz über das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitglied­staaten der Europäischen Union reden.

Ich möchte darauf hinweisen, dass seit der Tagung des Europäischen Rates in Tampere der Ausbau der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen innerhalb der Europäischen Union nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung und Voll­streckung gerichtlicher Entscheidungen erfolgt. Ich bin froh, dass die Freiheitliche Partei und das BZÖ zur Einsicht gekommen sind (Abg. Scheibner: Entschuldigung! Ich war schon im Ausschuss dafür!) – okay, die Freiheitliche Partei zur Einsicht gekommen ist (Zwischenruf bei der FPÖ) –, dieser Vorlage zuzustimmen.

Ich möchte einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Mag. Heribert Donnerbauer einbringen – einen Entschließungsantrag, der notwendig


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 121

ist, weil Österreich der erste Staat in der Europäischen Union ist, der diesen Rahmenbeschluss, der von Österreich initiiert worden ist, tatsächlich auch umsetzt.

Es geht schlichtweg darum, dass die Vollstreckung von Urteilen anderer Mitglied­staaten in Österreich und auch die Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mit­gliedstaat geregelt werden. Wir benötigen dazu allerdings auch entsprechende Daten und Informationen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Heribert Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1523 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusam­menarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2011) (1536 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat binnen zwei Jahre nach Mitteilung über die Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 27. Novem­ber 2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union in das nationale Recht sämtlicher Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einen Bericht über die Anwendung und Auswirkungen der Übernahme der Strafvollstreckung durch den Heimatstaat mit besonderer Blickrichtung auf die Entlastung des österreichischen Strafvollzugsregimes und der dadurch verbesserten Möglichkeiten der Resozialisierung vorzulegen.“

*****

Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind der Auffassung, dass diese Umsetzung nicht nur zu einer Entlastung des österreichischen Strafvollzugs führen kann, sondern auch zu einer besseren Resozialisierung der Straftäter. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Heribert Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1523 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusam­menarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2011) (1536 d.B.); eingebracht in der 135. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 122

Mit der heute im Plenum zu beratenden Regierungsvorlage (1523 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusam­menarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2011) in der Fassung des Berichts des Justizausschusses (1536 der Beilagen), soll die Erwirkung der Vollstreckung von Freiheitsstrafen vor allem durch Wegfall des Zustimmungserfordernisses in jenen Fällen vereinfacht werden, in denen die verurteilte Person die Staatsangehörigkeit des Vollstreckungsstaats besitzt und in diesem Staat entweder wohnhaft ist oder dorthin als Folge des Urteils nach Beendigung des Strafvollzugs abgeschoben würde.

Diese Umsetzung eines weiteren Rechtsaktes nach dem Europäischen Haftbefehl, der auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung fußt, soll nicht nur zu einer Ent­lastung des österreichischen Strafvollzugs, sondern auch zu einer besseren Reso­zialisierung führen.

Ob diese Erwartungen auch tatsächlich eintreffen und die Rechtsanwendung von diesem neuen Instrument auch im verhältnismäßigen Umfang Gebrauch macht, bedarf aus Sicht der unterfertigen Abgeordneten einer begleitenden Kontrolle und Evaluie­rung, wobei auch zu berücksichtigen ist, dass Österreich zu den ersten Mitglieds­staaten zählt, die den gegenständlichen Rahmenbeschlusses 2008/909/JI des Rates vom 27.11.2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerken­nung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union, ABl. L 2008/327, 27, in das nationale Recht umsetzen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht,

dem Nationalrat binnen zwei Jahre nach Mitteilung über die Umsetzung des Rahmen­beschlusses 2008/909/JI des Rates vom 27.11.2008 über die Anwendung des Grund­satzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union, ABl. L 2008/327, 27, in das nationale Recht sämtlicher Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einen Bericht über die Anwendung und Auswirkungen der Übernahme der Strafvollstreckung durch den Heimatstaat mit besonderer Blickrichtung auf die Entlastung des österreichischen Strafvollzugsregimes und der dadurch verbesserten Möglichkeiten der Resozialisierung vorzulegen.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.52.14

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden allen drei Gesetzen zustimmen. Kollege Scheibner, ich glaube, was das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz betrifft, liegt ein Missverständnis vor.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 123

Schon bisher war es ja so, dass über einen Pauschalbetrag für sozialversiche­rungs­rechtliche Verfahren die Sozialversicherungsträger etwas überwiesen haben. (Zwi­schenruf des Abg. Scheibner.) Wenn ich das richtig verstanden habe, wird das jetzt auf ein kostendeckendes Niveau angehoben, was an sich auch sinnvoll ist, weil – und das ist der Hintergrund – diese Verfahren ja gebührenfrei sind. Wenn die Justiz das nicht ersetzt bekommt, dann besteht die eminente Gefahr, dass in Zukunft die Parteien diese Gebühren – nämlich für Sachverständige und Zeugen – zahlen müssen. (Abg. Scheibner: Aber jetzt wird nicht mehr pauschaliert!)

Das hielte ich für problematisch, und ich finde es auch richtig, dass die Sozialver­sicherungsträger das ersetzen (Zwischenruf des Abg. Scheibner), denn in einem anderen Bereich subventioniert die Justiz das Gesundheitssystem, nämlich beim Maß­nahmenvollzug, durch den die Länder die Spitalskosten auf Privatpatiententarif­niveau abgegolten bekommen haben – und das ist nicht korrekt, sich seitens der Länder auf Kosten des Justizbudgets etwas dazuzuverdienen. Daher halte ich es für richtig, dass der Beitrag der Sozialversicherungsträger gesteigert wird.

Frau Bundesministerin, wenn wir mehr einnehmen, dann erhöhen sich natürlich auch die Einnahmen aus Gebühren beziehungsweise diesem Pauschalbeitrag – und dann muss man schon zur Sprache bringen, dass die Gerichtsgebühren in Österreich einen Gewinn abwerfen. Das heißt, dass über die Gerichtsgebühren mehr eingenommen wird, als tatsächlich Kosten anfallen. Das ist natürlich ein Problem.

Ich weiß schon, dass die Justiz knappe Budgets hat, und ein von mir sehr geschätzter Beamter hat mir sozusagen ausrichten lassen – ich nehme das ein bisschen als Fluch –, er wünscht uns in die Regierung, weil wir das ständig thematisieren, dann sollen wir die Finanzierungsprobleme der Justiz lösen. Diesen Fluch nehme ich auf. Möge der Wähler so entscheiden! (Zwischenruf des Abg. Scheibner.)

Praktisch ist es aber so, dass Gebühren natürlich trotzdem immer ein Äquivalent für eine Leistung sind, und wenn man mehr einnimmt, dann muss man sich die Frage stellen, ob das den GebührenzahlerInnen, die ja auch SteuerzahlerInnen sind, zumutbar ist.

Noch zwei Sätze zu den anderen Gesetzen: Kollege Scheibner, bei der Frage des Entfalls des Gerichtstages geht es natürlich immer um die Fragen Service und Bürgernähe. Ich glaube nur, dass das in diesem Fall vertretbar ist, weil die Praxis bei den Gerichtstagen so ist, dass kaum Rechtsschutzsuchende kommen (Abg. Scheibner: ... gar nicht wissen!) und die betroffenen Richterinnen und Richter in der Regel umsonst in einem Gebäude sitzen, das nicht die Infrastruktur hat, dass sie eine andere Arbeit erledigen können. Das heißt, sie haben einen Anreiseweg, sie sitzen dort, es kommt niemand, und sie fahren wieder nach Hause. Das ist ein Ein­sparungs­volumen.

Wir reden ja gerade über Einsparungen in der Verwaltung. Da ist das eine Erleich­terung, und ich halte diese Maßnahme daher durchaus – mit Augenmaß – für zumut­bar. Die Betroffenen können sich anmelden; die Leistung entfällt nicht, wenn sie aber nicht notwendig ist, dann nehmen wir nicht unnötig Personalzeit in Anspruch.

Dritter Punkt, Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit: Auch wir teilen die Ansicht, dass die Haft innerhalb der Europäischen Union im Herkunftsland abgesessen werden kann. Ich glaube nur, es müssen dann auch die Standards im Strafvollzug durchaus ein europäisches Anliegen werden. Ich war einmal auf Besuch in der Justizanstalt in Gerasdorf, und zufällig war eine Gruppe aus Rumänien anwesend. Ich habe mit ihnen geplaudert: Also die Zustände, die dort im Strafvollzug offensichtlich herrschen, sind für uns gelinde gesagt problematisch. Da gibt es Zellen mit 20 Per­sonen. Das sind Standards, die wir so nicht wollen und nicht kennen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 124

Wir stimmen dem Gesetz trotzdem zu, und dieses Projekt, diese Kooperation mit Rumänien zeigt ja, das Österreich offensichtlich durchaus aktiv – ich möchte nicht sagen, Entwicklungshilfe leistet, das wäre jetzt arrogant – sozusagen Innovations­wissen zur Verfügung stellt. Ich hoffe, dass diese Projekte dann auch forciert werden, damit die Qualität des Strafvollzugs in Europa einen menschenrechtskonformen Standard in allen Ländern erreicht. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminis­terin Dr. Karl zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.56.21

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In dieser Debatte geht es um die Änderung von drei ganz verschiedenen Gesetzen, nämlich die Änderung des Bundes­gesetzes über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das sogenannte EU-JZG, um die Änderung des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes sowie um die Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes. Lassen Sie mich kurz auf alle drei Vorlagen eingehen.

Die Änderung des EU-JZG dient vor allem der Umsetzung des EU-Rahmenbe­schlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird. Dieser Rahmenbeschluss, der auch auf Initiative Österreichs zustande gekommen ist, verfolgte die Zielsetzung, dass die Resozialisierungschancen von Strafgefangenen nach der Haft viel besser sind, wenn der Strafvollzug im Heimatland erfolgt. Das heißt, es soll hier auch eine Erleichterung bei der Resozialisierung des Verurteilten erfolgen.

Durch die vorgesehene Änderung wird daher für Staatsangehörige aus anderen EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit geschaffen, Freiheitsstrafen, zu denen sie im Inland – also in Österreich – verurteilt worden sind, in ihrem Heimatland abzusitzen. Das heißt, es kommt hier wirklich zu großen Erleichterungen. Umgekehrt gilt das natürlich auch für österreichische Staatsbürger, das muss man klarerweise dazusagen.

Man muss auch dazusagen, dass das grundsätzlich nach geltendem Recht schon möglich ist, aber es kommt insofern zu Erleichterungen und Vereinfachungen, als künftig keine Zustimmung des Vollstreckungsstaates und des Verurteilten mehr erfor­derlich ist, wenn der Verurteilte die Staatsangehörigkeit des Vollstreckungsstaates besitzt und in diesem Staat entweder wohnhaft ist oder in Folge des Urteils nach Beendigung des Strafvollzugs dorthin abgeschoben werden würde.

Einer Zustimmung des Verurteilten bedarf es nach wie vor noch dann, wenn der Verurteilte zwar nicht die Staatsangehörigkeit des Vollstreckungsstaates hat, aber dort seit mindestens fünf Jahren seinen rechtmäßigen Aufenthalt hat. Wenn die zuvor ge­nannten Umstände – also Staatsbürgerschaft et cetera – nicht vorliegen, dann bedarf es der Zustimmung sowohl des Vollstreckungsstaates als auch des Verurteilten.

Wenn diese Zustimmung vorliegt, kann der Strafvollzug auch im Vollstreckungsstaat erfolgen – und zwar immer dann, wenn eine besondere Bindung des Verurteilten zum Vollstreckungsstaat vorliegt. Diese besondere Bindung kann familiärer oder wirtschaft­licher Natur sein, weil man davon ausgeht, dass die Resozialisierungschancen durch den Vollzug der Haft in diesem Staat ganz einfach erhöht werden, wenn eine familiäre Bindung, eine wirtschaftliche Bindung existiert.

Die Haftkosten sind vom jeweiligen Mitgliedstaat zu tragen, in dem die Haft vollzogen wird. Lassen Sie mich das an einem Beispiel näher ausführen: Wenn zum Beispiel ein


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 125

niederländischer Staatsangehöriger in Österreich verurteilt wird, dann kann die Strafe in Zukunft in den Niederlanden vollstreckt werden. Die Kosten für diesen Strafvollzug sind von den Niederlanden zu tragen. Lediglich die Überstellungskosten in die Nieder­lande sind von Österreich zu übernehmen.

Diese neu geschaffenen Möglichkeiten sollen im Hinblick darauf, dass sich weniger österreichische Staatsbürger im EU-Ausland in Strafhaft befinden als Staatsangehörige aus anderen EU-Mitgliedstaaten im österreichischen Strafvollzug, zu einer Entlastung des österreichischen Strafvollzugs führen. Und diese Entlastung des österreichischen Strafvollzugs führt natürlich auch zu einer Entlastung des Justizbudgets.

Es freut mich sehr, Herr Abgeordneter Fichtenbauer, dass nunmehr auch die FPÖ zu dieser Erkenntnis gekommen ist und hier ihre Zustimmung erteilen wird.

Die zweite vorliegende Gesetzesänderung betrifft eine Änderung des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes. Da geht es um den § 93 ASGG. Im § 93 Abs. 1 ASGG ist vorgesehen, dass die Kosten für jene Verfahren in Sozialrechtssachen, an denen ein Sozialversicherungsträger beteiligt ist, von den Sozialversicherungsträgern zu tragen sind.

Bisher wurde diese Regelung so gehandhabt, dass der Hauptverband der öster­reichi­schen Sozialversicherungsträger eine Pauschalsumme geleistet hat. Die Pauschal­summe, die im Moment in Geltung steht, stammt vom 1. Juli 2006 und beträgt 41 Mil­lio­nen €. Die tatsächlichen Kosten, die in den Sozialrechtsverfahren mit Beteiligung eines Sozialversicherungsträgers entstehen, betragen im Jahr 2011 aber bereits 53 Millionen €, das heißt, es besteht da eine Differenz von12 Millionen €. Mit diesem Gesetzesvorschlag sollen nun der Justiz die tatsächlich entstandenen Kosten ersetzt werden.

Es wurde gefragt, wieso das Inkrafttreten auf das Jahr 2013 hinausgeschoben wird. Wenn Sie sich die Regierungsvorlage, wie wir sie im Ausschuss hatten, und die dazugehörigen Materialien ansehen, geht schon daraus hervor, dass das Inkrafttreten erst mit 1. Jänner 2013 geplant war. Das ergibt sich einerseits aus § 98 Abs. 26, andererseits aber auch sehr deutlich aus den Erläuterungen, wo der zweite Satz im letzten Absatz lautet: „Die geplante Umstellung soll erstmals im Jahr 2013 Anwendung finden.“

Warum erst im Jahr 2013? – Die Erklärung ist darin zu sehen, dass andernfalls das Bundesfinanzrahmengesetz hätte geändert werden müssen, und um das Bundesfinanzrahmengesetz eben nicht ändern zu müssen, tritt diese Regelung erst 2013 in Kraft. Erst dann kommt es zur Ersetzung der tatsächlichen Kosten. (Abg. Scheibner: Das heißt, Sie verzichten auf 12 Millionen €!) Es hätte eben das Bundesfinanzrahmengesetz geändert werden müssen. Wir konnten uns darauf einigen, dass diese neue Berechnungsmethode, diese neue Zahlungsmethode ab 2013 erfolgen wird. Aber das war, wie gesagt, schon im Justizausschuss so, es wurde jetzt nur klarer und deutlicher gefasst.

Die dritte Änderung, um die es jetzt geht, ist eine Änderung des Gerichts­organi­sationsgesetzes. Das Gerichtsorganisationsgesetz soll dahin geändert werden, dass die Gerichtsorganisation weiter verbessert wird. Da geht es um verschiedene Maß­nahmen. Es wurde bereits angesprochen, dass es künftig bei den Gerichtstagen ein sogenanntes Voranmeldesystem geben soll. Es sollen die Gerichtstage mithilfe eines Voranmeldesystems besser organisiert und abgewickelt werden können.

Ich sage hier ganz klar: Es geht nicht um die Amtstage, die an den Gerichtsstandorten stattfinden, sondern es geht um die Gerichtstage, die an Orten stattfinden, wo es keinen Gerichtsstandort gibt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 126

Wenn Sie mit Richtern und Richterinnen sprechen, werden Sie immer wieder hören, dass sie immer wieder zu Gerichtstagen fahren müssen, wo diese kaum frequentiert werden, dass es kaum oder sehr selten vorkommt, dass Bürgerinnen und Bürger oder Parteien tatsächlich zum Gerichtstag kommen. Deshalb dieses Voranmeldesystem. Es soll künftig möglich sein, diese Gerichtstage besser zu organisieren. Die Voranmel­dung kann auch IT-unterstützt erfolgen. Es soll dadurch auch ein besseres Bürger­service gewährleistet werden, denn wenn es doch mehrere Anmeldungen gibt, dann können Wartezeiten verkürzt werden, und es kann auch eine bessere Vorbereitung auf die Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern und den Parteien erfolgen.

Es geht da wirklich um ein gezielteres Bürgerservice, aber natürlich auch um einen Beitrag zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Auch das ist mit dieser Maßnahme intendiert.

Eine weitere Maßnahme, die ich im Zusammenhang mit der Änderung des Gerichts­organisationsgesetzes ansprechen möchte, betrifft die gesetzliche Festschreibung der bei den vier Oberlandesgerichten eingerichteten Justiz-Ombudsstellen. Der Grundge­danke dieser justizinternen Anlaufstellen ist die Verwirklichung eines unbürokratischen, raschen und modernen Beschwerdemanagements. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Justiz-Ombudsstellen dem Bedarf der Bürgerinnen und Bürger an qualifizier­ten Ansprechpartnern tatsächlich gerecht werden. Tatsächlich besteht eine sehr große Nachfrage der Bevölkerung, insbesondere nach Erläuterungen zu getroffenen Ge­richts­entscheidungen, aber auch nach Erläuterungen betreffend Aufklärung, wie die einzelnen Verfahrensschritte waren, warum einzelne Verfahrensschritte wie gesetzt wurden.

Man muss ja wirklich sagen, dass diese Beratung und Aufklärung durch die Justiz-Ombudsstellen sehr rasch erfolgt. Die im Durchschnitt innerhalb von zwei Wochen erfolgende Erledigung der Anfragen gewährleistet neben der raschen Behandlung auch wirklich eine umfassende und kompetente Prüfung der Anliegen. Und nun sollen diese Justiz-Ombudsstellen auch gesetzlich verankert werden.

Um eine gesetzliche Verankerung geht es auch im dritten Punkt, den ich ansprechen möchte. Wenn wir von einer guten Gerichtsorganisation sprechen, geht es natürlich auch darum, für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gute Arbeitsbedingungen sicher­zustellen. In diesem Zusammenhang leistet die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter eine sehr wichtige Aufgabe. Die Vereinigung der österreichi­schen Richterinnen und Richter hat ja schon faktisch ein Mitwirkungsrecht wahrge­nommen, war faktisch im Bereich der Mitwirkung schon sehr aktiv, nunmehr soll ihr ein gesetzliches Mitwirkungsrecht eingeräumt werden.

Dieses gesetzliche Mitwirkungsrecht, das der Vereinigung der österreichischen Rich­terinnen und Richter eingeräumt wird, bezieht sich auf die Wahrung der Interessen der Richterinnen und Richter, wenn es etwa um wichtige Änderungen im Dienstbetrieb geht. Es wird der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter ein Anhö­rungs- und Beratungsrecht eingeräumt. Sie können auch Vorschläge machen und Stellungnahmen abgeben. All das, was bisher schon faktisch geschehen ist, soll nun auch gesetzlich verankert werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Sie sehen, ein breites Spektrum an Maßnahmen, und es freut mich, dass dieses breite Spektrum an Maßnahmen heute hier zur Abstimmung vorliegt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 127

14.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Frau Abgeordnete Mag. Becher zu Wort gemeldet. Redezeit: 2 Minu­ten. – Bitte.

 


14.07.08

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ganz kurz noch einmal zum Gerichtsorganisations­gesetz: Die Frau Ministerin hat es ja erwähnt: Es ist vom Umfang her ein relativ schma­les Gesetz, aber von der inhaltlichen Bedeutung her doch, wie ich meine, sehr wesent­lich und wichtig.

Mir geht es auch um die Gerichtstage. Es ist gesagt worden, dass sie in letzter Zeit wenig in Anspruch genommen wurden, dass sie nicht immer ausgelastet waren und dass diese Neuorganisation eine bessere Auslastung bringt, sparsamer ist und durch dieses Voranmeldesystem sehr viele Vorteile hat. Aber ein Aspekt ist noch nicht genannt worden, der mir sehr wichtig ist: der Sicherheitsaspekt. Es wird dadurch eine verbesserte Sicherheitssituation für die Richterinnen und Richter geschaffen – es hat ja in den letzten Jahren einige Vorfälle gegeben.

Ich habe mich auch immer wieder für eine Verbesserung dieser Situation eingesetzt, auch mittels parlamentarischer Anfragen, und bin nun doch auch überzeugt davon, dass mit diesem Voranmeldesystem eine deutliche Verbesserung der Sicherheit des Gerichtspersonals erreicht werden konnte.

Die anderen Verbesserungen hinsichtlich des Bürgerservice und der Sparsamkeit wurden ja schon genannt, und ich danke für Ihre Zustimmung im Vorhinein. (Beifall bei der SPÖ.)

14.08

14.08.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht eine der Berichterstatterinnen ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehmen werde.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammen­arbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Ausliefe­rungs- und Rechtshilfegesetz und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten geändert werden, samt Titel und Eingang in 1536 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Mag. Johann Maier, Mag. Heribert Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend EU-Justizzusammenarbeitsgesetz. 

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen. (E 209.)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert wird, 1525 der Beilagen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 128

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag betreffend die Ziffern 1 und 2 eingebracht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1504 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.11.4714. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1503 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Vereinsgesetz 2002 und das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz geändert werden (Vereinsgesetz-Novelle 2011 – VerGNov 2011) (1537 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. Wunschgemäß sind 3 Minuten eingestellt. – Bitte.

 


14.12.13

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Österreich ist bekanntlich ein Land der Vereine, der Freiwilligen. Das Jahr 2011 ist auch das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit, und viele Aktivitäten sportlicher und kultureller Natur, aber auch viele soziale Errungenschaften wären ohne ehrenamtliches Engagement in den zahlreichen Vereinen nicht denkbar.

Einige Zahlen zeigen das ganz besonders. Es sind etwa 3 Millionen Frauen und Män­ner in 116 500 Vereinen in Österreich aktiv engagiert, als Mitglieder, als Funk­tionäre, als Organe dieser Vereine, und leisten pro Woche 15 Millionen unentgeltliche Arbeits­stunden, eine äußerst beeindruckende Zahl. Diese unentgeltliche und ehrenamtliche Tätigkeit bringt, wie gesagt, in vielen Bereichen sehr großen Nutzen für unser Land und für seine Bewohnerinnen und Bewohner.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 129

Daher, glaube ich, ist es gut, schön und wichtig, dass wir heute an diesem Tag und in diesem Jahr der Freiwilligentätigkeit zwei weitere wichtige Punkte, um die Rahmenbe­dingungen für die Funktionärinnen und Funktionäre unserer Vereine zu verbessern, umsetzen.

Diese beiden Punkte betreffen einerseits eine Änderung im Vereinsgesetz, die auf einer inzwischen mehrere Jahre dauernden Erfahrung beruht, dass man nämlich die Dauer einer Periode, sozusagen die Wahlperiode eines Vereins im Statut auf bis zu fünf Jahre – bisher waren es vier Jahre – ausdehnen kann. Und das Zweite, was noch wichtiger ist, ist, dass wir es den Funktionärinnen und Funktionären etwas leichter machen, ehrenamtlich tätig zu sein, und ihnen das über ihnen schwebende Damoklesschwert einer möglichen Haftung im Falle leichter Fahrlässigkeit einfach nehmen.

Wir setzen hier im Vereinsgesetz Folgendes um: dass Organe von Vereinen bei unentgeltlicher Tätigkeit im Falle leichter Fahrlässigkeit nicht haften, und zwar weder gegenüber dem Verein noch gegenüber Dritten, Außenstehenden. Sie haften zwar weiter bei grober Fahrlässigkeit und natürlich bei Vorsatz, nicht aber bei leichter Fahrlässigkeit. Die Ansprüche, die von außen herangetragen werden, sind dann vom Verein zu übernehmen. Es ist ganz wichtig, dass auch festgehalten ist, dass eine Haftpflichtversicherung des Vereines verpflichtend auch solche Ansprüche gegenüber Organen umfassen muss.

Ich glaube daher, ein wichtiger weiterer Schritt, um den vielen Menschen, die in Öster­reich in Vereinen engagiert sind, diesen Schritt in Richtung eines ehrenamtlichen Engagements zu erleichtern und ihnen auch die Entscheidung zu erleichtern, als Organ, als Obmann, Obfrau oder in einer anderen Funktion für einen Verein auch verantwortlich tätig zu sein. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

14.15


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hakel. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.15.02

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben schon gehört, das Jahr 2011 wurde von der EU zum Jahr der Freiwilligentätigkeit, also des Ehrenamts ausgerufen.

Zur Erinnerung: Im freiwilligen Engagement sind die Österreicherinnen und Öster­reicher mehr oder weniger Weltmeister. Jeder und jede Zweite engagiert sich ehren­amtlich. Die meisten tun das bei Rettungsorganisationen, beim Roten Kreuz oder bei Blasmusikkapellen, bei der Freiwilligen Feuerwehr oder bei der Bergrettung, bei Tierschutzvereinen oder Kulturvereinen oder Umweltschutzorganisationen, aber auch bei Briefmarkensammelvereinen, die auch zu den Freiwilligenorganisationen zählen.

Fakt ist: Ohne Freiwillige würde vieles in unserem sozialen Zusammenleben nicht funktionieren – und es gilt daher, diese Freiwilligen vor den Vorhang zu holen und sichtbar zu machen und diesen Menschen vor allem das ehrenamtliche Engagement zu erleichtern und Hürden wegzuräumen.

Das neue Vereinsgesetz soll jetzt einmal eine dieser Hürden beseitigen, denn die Praxis des bisherigen Vereinsgesetzes hat gezeigt, dass die gesetzliche Regelung zunehmend zu einem Hindernis für ehrenamtliches Engagement geworden ist. Bei den derzeit geltenden Haftungsregelungen ist für diejenigen, die unentgeltliche Verant­wortung in einem Verein übernehmen, unklar, in welchem Ausmaß die Unentgeltlich­keit zu berücksichtigen ist.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 130

Daher wird mit diesem Gesetz das Haftungsrisiko für ehrenamtlich tätige Mitglieder eines Vereinsorgans ausdrücklich auf ein für diese zumutbares Maß begrenzt werden. Zum Schutz geschädigter Dritter wird dabei aber nicht die Haftung generell begrenzt, sondern es geht darum, dem Organwalter oder Rechnungsprüfer, der einem Dritten zum Ersatz eines in Wahrnehmung seiner Pflicht verursachten Schadens verpflichtet ist, die Möglichkeit einzuräumen, vom Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit zu verlangen, es sei denn, er hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. (Beifall bei der SPÖ.)

14.17


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Stefan. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.17.10

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ja, es ist richtig, in der Vergangenheit oder bis heute war es ein Problem, dass Organwalter und Rechnungsprüfer Haftungen ge­tragen haben, auch dann, wenn sie unentgeltlich tätig waren. Das hat zwar auf den Sorgfaltsmaßstab abgestellt, war aber nicht wirklich eindeutig geregelt.

Das wird heute mit diesem Gesetz geändert, und zwar sowohl hinsichtlich der internen Haftung als auch der externen. Es wurde jetzt gerade zitiert, wie das lauten soll, und wir halten dies auch für eine sinnvolle Regelung. Weiters ist noch hinzugekommen, dass eine Versicherung, die ein Verein abgeschlossen hat, jetzt auch dazu führen soll, dass Forderungen, die der Organwalter, der Rechnungsprüfer allenfalls gegen den Verein hat, auch von dieser Versicherung abgedeckt werden sollen.

Da die Bedeutung der ehrenamtlichen Organe und Organwalter für unser Gemein­wesen nicht hoch genug eingeschätzt werden kann, unterstützen wir diese Regelung, die eine Klarstellung und eine Haftungseinschränkung bringt, und werden daher zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.18.39

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesen Änderungen im Vereinsgesetz handelt es sich um die oft zitierte Konsens­materie. Das ist immer dann, wenn die Regierung sagt, wir wissen nicht, was die Opposition hat, 80 Prozent beschließen wir ohnehin gemeinsam. Dass das eine Konsensmaterie ist, ist aber auch gut so.

Es geht – das haben meine VorrednerInnen schon ausgeführt, deswegen kann ich es kurz machen – darum, das Haftungsrisiko für ehrenamtliche Vereinsfunktionäre zu beschränken. Gerade ich als Justizsprecher werde oft angerufen, und die Frage ist: Ich muss oder darf eine Funktion übernehmen. Was heißt das? Was habe ich zu befürchten? Ich glaube, da ist diese Klarstellung des Haftungsrisikos sinnvoll und gut.

Wir alle – und das ist auch ein Konsens – sind erfreut darüber, dass sich Menschen ehrenamtlich in Vereinen, seien es Sportvereine, seien es Kulturvereine, engagieren. In diesem Sinne werden wir der Vereinsgesetz-Novelle zustimmen. (Ruf: Wer ist wir?) Wer ist wir? Da es eine Konsensmaterie ist und meine Fraktion offensichtlich gerade nicht da ist, darf ich auf Ihren Applaus hoffen. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

14.19



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 131

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Scheibner. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.20.01

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Auch wir werden dieser sinnvollen Gesetzesvorlage zustimmen. Ich möchte nur bei dieser Gelegenheit auf einen Aspekt hinweisen. Wenn es um Vereinszugehörigkeit und Mitgliedschaften geht, wirft man gerne alle Vereine in einen Topf, also jene, die Freizeitaktivitäten machen, gemeinsam mit jenen, die einen unverzichtbaren Beitrag zu unserem gesellschaftlichen Leben leisten oder auch zur Sicherheit, etwa die Freiwillige Feuerwehr oder die Rot-Kreuz-Organisationen.

Ich glaube, da sollte man durchaus einen Unterschied machen, auch in der Debatte, denn da sind Notwendigkeiten zu erfassen. Wenn ich etwa an die Freiwillige Feuer­wehr denke, ist es eigentlich unglaublich, dass dieser wichtige Beitrag ... (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Deine eigene Kollegin hat gerade gesagt, dass viele in Vereinen wie der Freiwilligen Feuerwehr und ähnlichen Organisationen dabei sind. Das sind wichtige Aufgabenbereiche, die sonst der Staat übernehmen müsste, die von ehrenamtlichen Helfern übernommen werden. Da sollte immer wieder nachgeschaut werden, wie die Bedürfnisse sind, was die Leute brauchen, um entsprechende Anreize zu haben, und welche Hindernisse aus dem Weg geräumt werden sollten.

In diesem Sinne haben wir auch im Bereich der Vereinstätigkeit einiges zu tun. Diese Vorlage ist positiv und wichtig, aber wir sollten uns mit den anderen noch offenen Fragen auseinandersetzen. (Beifall beim BZÖ.)

14.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundes­minis­terin Dr. Karl zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.21.35

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es freut mich natürlich sehr, dass die Vereinsgesetz-Novelle 2011 auf so breite Zustimmung stößt. Wie Sie ja wissen, gibt es die Diskussion zu einer Haftungserleichterung in diesem Bereich schon seit Längerem, und diese Diskussion wurde durch den sogenannten Judo-Fall ausgelöst. Eine Anfängerin wurde beim Judotraining von einem Vereinsmitglied durch einen zu harten Wurf, zu schnellen Wurf verletzt.

Der Oberste Gerichtshof bejahte in diesem Fall die Haftung des Vereins, der sich vertraglich dazu verpflichtet hatte, das Training der Klägerin durchzuführen. Dieses Urteil des Obersten Gerichtshofs hat zu einer großen Verunsicherung innerhalb der Vereine geführt. Insbesondere bestand die Angst, dass nunmehr Vereinsobleute haften, wenn sie keine Haftpflichtversicherung für den Verein abgeschlossen haben.

Es wurde daher wiederholt von den Vereinen gefordert, dass das Haftungsrisiko von ehrenamtlich tätigen Vereinsfunktionären gesenkt werden soll. Es wurde ja bereits durch Vorredner darauf hingewiesen, dass wir heuer, im Jahr 2011, das „Europäische Jahr der Freiwilligkeit“ feiern, und was würde sich besser eignen als dieses Jahr, um endlich dem Wunsch der Vereine nachzukommen und eine Haftungserleichterung für unentgeltlich tätige Vereinsfunktionäre, angelehnt an das deutsche Vereinsrecht, vor­zunehmen?

Nach dem neuen § 24 Abs. 1 des Vereinsgesetzes soll die Haftung eines unentgeltlich tätigen Organwalters oder Rechnungsprüfers gegenüber dem Verein bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen sein. Das heißt, künftig gibt es nur mehr eine Haftung bei grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 132

Wenn also zum Beispiel ein Rechnungsprüfer leicht fahrlässig durch eine Unacht­samkeit bei der Prüfung Unregelmäßigkeiten übersieht und dadurch dem Verein ein Schaden entsteht, dann haftet der Rechnungsprüfer gegenüber dem Verein nicht.

Ein anderes Beispiel: Wenn es der Vereinsobmann verabsäumt, eine Haftpflicht­ver­sicherung für den Verein abzuschließen, obwohl dies aufgrund der Tätigkeit des Vereins geboten wäre, und dann dem Verein durch nicht versicherungsgedeckte Schadenersatzpflichten ein Schaden entsteht und bloß leichte Fahrlässigkeit vorliegt, auch dann haftet der Vereinsobmann in diesem Fall nicht.

Erwähnen möchte ich in dem Zusammenhang auch den neuen Abs. 5 im § 24 des Vereinsgesetzes. Da geht es nämlich darum, dass durch ein Handeln eines unent­geltlich tätigen Vereinsfunktionärs nicht der Verein geschädigt wird, sondern ein Dritter. Da war es uns auch wichtig sicherzustellen, dass der geschädigte Dritte nicht um seine Schadenersatzansprüche umfällt. Das heißt, der geschädigte Dritte soll natürlich seinen Schaden ersetzt bekommen, aber nicht vom unentgeltlich tätigen Vereins­funktionär, sondern vom Verein selbst.

Das heißt, wenn der geschädigte Dritte den schädigenden Vereinsobmann oder Rech­nungs­prüfer zum Beispiel belangt, dann kann sich dieser beim Verein schad- und klaglos halten, wenn ihm bloß leichte Fahrlässigkeit vorgeworfen wird. Auch da möchte ich zur Veranschaulichung ein Beispiel nennen.

Wenn etwa bei einer Vereinsveranstaltung keine ausreichenden Sicherheitsvor­kehrun­gen getroffen werden – denken Sie etwa an Absperrungen – und ein Gast bei dieser Veranstaltung verletzt wird, aber bloß leichte Fahrlässigkeit vorliegt und dieser Gast seinen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Vereinsobmann geltend machen will, dann kann sich der Vereinsobmann beim Verein schad- und klaglos halten.

Mit dieser Regelung ist eben sichergestellt, dass der verletzte Gast, der geschädigte Gast sehr wohl seine Ansprüche befriedigt bekommt, und zwar vom Verein und nicht vom unentgeltlich tätigen Vereinsobmann.

Generell nicht von dieser Neuregelung umfasst sind Schadenersatzansprüche gegen bloße Vereinsmitglieder, also auch bloße Vereinsmitglieder haften weiterhin. Da greift diese Haftungserleichterung nicht, wiewohl man natürlich auch festhalten muss, dass in derartigen Fällen, wenn das Vereinsmitglied unentgeltlich tätig ist, ein geringerer Sorgfaltsmaßstab zur Anwendung gelangen wird.

Neu im Vereinsgesetz ist schließlich auch, dass die Funktionsperiode beziehungsweise Einberufungsperiode der Mitgliederversammlung von derzeit vier auf fünf Jahre geändert wird. Der Grund dafür ist, den organisatorischen, personellen und finanziellen Aufwand zu vermindern, der sich daraus ergibt, dass derzeit mindestens alle vier Jahre eine Mitgliederversammlung einberufen werden soll. Künftig genügt es, mindestens alle fünf Jahre eine solche Versammlung einzuberufen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin der Meinung, dass wir hier wieder eine wichtige Maßnahme setzen, um das Ehrenamt zu stärken, und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und BZÖ.)

14.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haubner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.26.45

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Frau Minister Karl hat ja jetzt sehr ausführlich die Auswirkungen der No-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 133

velle des Vereinsgesetzes erläutert, und ich gratuliere auch, dass wir das einstimmig gemeinsam beschließen werden. Das ist ein ganz wichtiger Schritt im Jahr der Ehrenamtlichkeit.

Gerade auch wir im Sport haben seit Jahren dafür gekämpft, dass wir dieses Anliegen auch in der Vereinsgesetz-Novelle unterbringen. Ich kann als Beispiel die Sportunion nennen, wo wir 4 000 Vereine in ganz Österreich mit fast einer Million Mitglieder haben und wo jeder Verein durchschnittlich 275 Mitglieder hat, wo hundert freiwillige Trainer, Helfer und Funktionäre mitarbeiten. Rechtlich getragen wird das Ganze aber von nur fünf Personen. Da ist natürlich genau diese Milderung des Haftungsmaßstabes ein wichtiger Punkt, damit wir auch wieder neue, junge Funktionärinnen und Funktionäre begeistern können für das Ehrenamt, dass es da bei der Haftung zu einer Rechts­sicherheit kommt und sie ihre Aufgaben, die sie im Verein übernehmen wollen, auch dementsprechend durchführen können.

Also: Diese Vereinsgesetz-Novelle ist ein ganz wichtiger Punkt für die Ehrenamt­lich­keit. Frau Minister, herzlichen Dank dafür, dass wir das gemeinsam umgesetzt haben.

Ich möchte aber hier an dieser Stelle auch noch dem Dr. Wolfgang Kossak danken, der uns immer in dieser Sache beraten und seit Jahren unterstützt hat. Ich bin froh, dass wir diese Vereinsgesetz-Novelle heute einstimmig beschließen. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.28


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Hornek zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.28.31

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hochgeschätzte Frau Bundesminister! Werte Abgeordnetenkollegen und -kolleginnen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Vereinsgesetz hat einen sehr hohen Stellenwert, weil die Freiwilligentätigkeit und die Vereinstätigkeit quasi das Rückgrat des ländlichen Raumes darstellt. Nirgends wird derart viel freiwillige Arbeit geleistet wie im ländlichen Raum, und die Palette dieser Aufgabenstellungen ist eine sehr große. Egal, ob es sich um Rettungsdienste, Hilfsdienste oder Freiwillige Feuerwehren bis hin zu den Kultur­bereichen, Musik, Sport und so weiter handelt, diese Tätigkeiten sind aus dem länd­lichen Raum einfach nicht wegzudenken und machen diesen in hohem Maße lebens­wert.

Deshalb ist es so irrsinnig wichtig, dass diese Strukturen erhalten bleiben und dass es schützende Hände unsererseits gibt. Da gebe ich dem Kollegen Scheibner vollkommen recht, dass wir jenen, die noch zusätzlich zu dieser Freiwilligenarbeit Funktionen über­nehmen, Verantwortung für die Vereinsmitglieder und darüber hinaus übernehmen, entsprechenden Schutz bieten müssen. Dieses Gesetz ist ein positiver Mosaikstein in diese Richtung, und ich bin in diesem Zusammenhang sehr dankbar.

Wir müssen uns vergegenwärtigen, dass die Gesamtleistung der Freiwilligen ein Arbeits­plätze-Äquivalent von 400 000 Menschen ausmachen würde. Das ist, soviel mir gesagt wurde, mehr, als wir in Österreich Beamte beschäftigt haben. Daher ist es nicht nur in einem „Jahr der Freiwilligen“ notwendig, dieses wertvolle Gut hochzuhalten, und es ist nicht nur eine Aufgabe dieses Hohen Hauses, sondern eine gesellschaftliche Pflicht, unseren Ehrenamtlichen im hohen Maße dankbar zu sein. Diesen Dank möchte ich von dieser Stelle hier aussprechen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.30



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 134

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1537 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist Einstim­migkeit. Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.

14.31.1015. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1524 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Reichshaftpflichtgesetz und das Rohrleitungsgesetz geändert werden (1538 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Ich mache darauf aufmerksam, dass nur zwei Redner zu Wort gemeldet sind und wir im Anschluss sogleich wieder zu einer Abstimmung kommen werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Scheibner. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.31.51

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Es handelt sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Anpassung und Valorisierung der Kfz-Haftpflicht-Mindestdeckungssummen. Dagegen wäre grundsätzlich nichts einzuwenden, wenn es nicht mit großer Wahrscheinlichkeit dadurch auch eine Erhöhung der Versicherungs­prämien geben würde. Es wurde zwar eingewendet, dass damit nicht zu rechnen sei, weil die Kfz-Versicherungen ohnehin prämienfreie erhöhte Haftungsrahmen anbieten würden.

Ja, das ist aber eine andere Frage, ob man aus Wettbewerbsgründen zusätzliche Angebote macht oder einen gesetzlichen Auftrag bekommt. Und Sie wissen ganz genau, dass in der Vergangenheit solche gesetzlichen Aufträge immer zu einer Prä­mienerhöhung geführt haben. Da bekommt man dann so schöne Briefchen, dass es einem sehr leid tue, aber man verpflichtet sei, aufgrund dieser gesetzlichen Auffor­derung nun auch die Prämien zu erhöhen.

Ich glaube, gerade jetzt in einer Zeit, in der wir versuchen müssen, die Kaufkraft der Haushalte möglichst hoch zu halten, und in der ja zu befürchten ist, dass es durch von Ihnen in der Bundesregierung geschnürte Sparpakete ohnehin zu einem erhöhten Aufwand beim Steuerzahler kommen wird, sollten solche Anpassungen derzeit nicht umgesetzt werden. Und deshalb werden wir diese hier ablehnen. (Beifall beim BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 135

14.33


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schönegger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.33.24

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Es geht hier, wie der Vorredner schon gesagt hat, um ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtver­sicherungsgesetz, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz und andere Gesetze wie das Rohrleitungs- oder Gaswirtschaftsgesetz geändert werden sollen.

Ausgangspunkt dieser Änderung ist die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, wonach alle fünf Jahre eine Anpassung der Mindestdeckungssummen für Personen- und Sachschäden zu erfolgen hat. Diese Mindestdeckungssummen orientieren sich prinzipiell am europäischen Verbraucher­preisindex. In Österreich ist es Gepflogenheit und, wie ich glaube, gute Gepflogenheit, dass Mindestversicherungssummen über jenen der europäischen Bestimmungen liegen.

Das heißt konkret, dass es jetzt bei Personenschäden, wenn jemand verletzt wird oder gar tragischerweise zu Tode kommt, eine Mindestdeckungssumme gibt, die von 5 Millionen € auf 5,6 Millionen € erhöht wurde. Bei Sachschäden wurde die Mindest­deckungssumme von 1 Million € auf 1,12 Millionen € erhöht. Das entspricht einer Er­höhung dieser Mindestdeckungssummen von immerhin 12 Prozent. Ich glaube, das bedeutet für die Österreicher und Österreicherinnen einen verstärkten und besseren Schutz.

Mit erhöhten Prämien ist nicht zu rechnen, da die Versicherungen ohnehin einen Groß­teil der Verträge über die Deckungssummen abgeschlossen haben.

Ich glaube, wir sollten gemeinsam diesen erhöhten Schutz für die Konsumentinnen und Konsumenten beschließen. Herr Kollege Scheibner, Sie haben uns nicht gänzlich überzeugt. Ich glaube, dass es eine sinnvolle Umsetzung ist, und danke für die Zustim­mung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundes­minis­terin Dr. Karl zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.35.18

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Richtlinie 2009/103 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung eine Anpas­sung der vorgeschriebenen Mindestdeckungssumme für Personen- bezie­hungsweise Sachschäden an die Inflation vorsieht.

Aufgrund dessen erhöhen wir nun die Mindestversicherungssummen in § 9 des Kraft­fahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetzes ab 1. Januar 2012. Seit jeher sind die für das österreichische Recht maßgeblichen Mindestsummen höher als die gemein­schaftsrechtlich vorgeschriebenen Summen. Diese Tradition soll mit dem vorge­schla­genen Entwurf auch weiter fortgesetzt werden, und zwar im Interesse der in Österreich Geschädigten und Versicherten.

Was Ihre Bedenken betrifft, Herr Abgeordneter Scheibner, möchte ich betonen, dass die vorgesehene Maßnahme sehr opferfreundlich ist. Den Unfallopfern steht nämlich bei Großschäden eine höhere Deckungssumme zur Verfügung. Außerdem ist es so, dass der größte Teil der Zulassungsbesitzer bereits jetzt schon freiwillig höhere Ver­sicherungssummen gezeichnet hat und dass die Erhöhung der Versicherungssummen um durchschnittlich 17 Prozent nur marginale Prämienerhöhungen mit sich bringen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 136

wird. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. Zwischenruf des Abg. Scheibner.)

14.36


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1524 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.37.2716. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1760/A der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zusammen­arbeit von Behörden im Verbraucherschutz (Verbraucherbehörden-Koopera­tionsgesetz – VBKG) geändert wird (1574 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nunmehr zum 16. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Maier. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.38.01

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren und beschließen heute gemeinsam ein Gesetz, mit dem die Verbraucherbehörden-Kooperation in Europa verstärkt wird. Es ist eine technische Anpassung. Sie bezieht sich in erster Linie auf die Verbraucherkredit-Richtlinie, und andererseits werden auch die Kompetenzen der KommAustria klargestellt.

Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen, um an dieser Stelle auf die Notwendigkeit grenzüberschreitender Zusammenarbeit von Verbraucherorganisationen, aber auch von Behörden hinzuweisen.

Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, Tausende Österreicher sind momentan damit konfrontiert, dass sie Terroranrufe bekommen, dass sie von Call­centern aus dem Ausland belästigt werden, die den Firmennamen und den Firmen­standort wie ihr eigenes Hemd wechseln. Das sind die Unternehmen, die aus Deutsch­land, aus China, aus Ungarn, aus Spanien bei österreichischen Konsumenten anrufen und ihnen erklären, sie hätten sich an einem Gewinnspiel beteiligt und hätten einen Preis bekommen. Aber dafür wäre es notwendig, entsprechende Daten bekannt zu geben, nämlich nicht nur Namen, Vornamen und Adresse, sondern auch die Konto­daten.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 137

Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, da geht es nicht um den Ab­schluss eines Geschäftes, da geht es schlichtweg darum, dass diese Unternehmen zu Daten kommen, die sie weiterverkaufen und die möglicherweise dann missbräuchlich verwendet werden. Gerade in diesem Bereich, Herr Bundesminister, haben wir noch Defizite, was die Zusammenarbeit der Fernmeldebehörden in Europa betrifft.

Wir haben hier in diesem Haus anlässlich der Novelle zum TKG einstimmig einen Entschließungsantrag beschlossen, wo wir die zuständigen Mitglieder der Bundes­regierung, insbesondere die Verkehrsministerin, ersucht haben, auf europäischer Ebene tätig zu werden, damit es da zu einer Zusammenarbeit kommt und – ich nenne sie so – diese Telefonterroristen auch tatsächlich verfolgt und bestraft werden können.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zusammenarbeit ist aber auch zwischen den Verbraucherorganisationen notwendig. Und ich möchte an dieser Stelle den Verein für Konsumenteninformation in Österreich hervorheben, der eine exzellente Arbeit betreibt und gemeinsam mit den Arbeiterkammern auf die Preisunterschiede zwischen Österreich und Deutschland hinweist.

Es ist unerträglich, wenn man bei Preiserhebungen feststellt, dass wir in Österreich für dasselbe Produkt – beispielsweise für die Nivea-Creme, konkret für Nivea for Men Gesichtspflege – um 73 Prozent mehr zahlen als die Konsumenten in Deutschland. Es ist unerträglich, dass bei Süßigkeiten oder bei Knabbergebäck Preisunterschiede von 50 und 60 Prozent zwischen Österreich und Deutschland festgestellt werden.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren, da ist die Zusammenarbeit zwischen den Verbraucherorganisationen in Deutschland und jenen in Österreich not­wendig, aber auch die Zusammenarbeit mit den Wettbewerbsbehörden, damit wir endlich draufkommen, warum es in Österreich einen Österreich-Zuschlag gibt und die österreichischen Konsumenten einfach mehr bezahlen müssen als jene in Deutsch­land. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.41.49

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrter Präsident! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Ich darf mich da der Meinung meines Kollegen Johann Maier voll anschließen: Wir werden nicht akzeptieren, dass in Österreich die Teuerung wesentlich höher ist als jenseits der Grenze! Da braucht es verstärkt Maßnahmen und da braucht es auch eine nationale Kraftanstrengung.

Nun zum vorliegenden Gesetzentwurf: Was nützen uns die besten Regeln zum Schutz der Konsumenten, wenn sie nicht durchgesetzt werden, und zwar nicht nur in Öster­reich, sondern im gesamten Bereich der Europäischen Union? Was da so technisch klingt, das geht uns alle etwas an, das betrifft uns alle. Herr Kollege Maier hat schon von den Terroranrufen gesprochen. Dafür gibt es jede Menge Beispiele. Wir alle haben Ärger mit Spams. Viele Konsumenten beschweren sich über eine Flut von Werbemails. Diese Belästigungen müssen endlich ein Ende haben!

Stichwort Internet-Kriminalität: Immer mehr Österreicher shoppen im Internet. Sie brauchen mehr Sicherheit, und sie brauchen mehr Schutz. Stichwort Arzneien: Da ist es mir ein ganz besonderes Anliegen, dass wir den Händlern, die gefälschte Arzneien verkaufen, das Handwerk legen, denn diese Arzneien können gesundheitsschädlich sein. Da ist schon sehr viel gelungen. Immer mehr gefälschte Medikamente werden aufgegriffen, aber dennoch: Es braucht da verstärkte Anstrengungen!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 138

Eine wachsende Gefahr ist auch die Weitergabe von sensiblen Daten über das Aus­spionieren des Kaufverhaltens bis zur Weitergabe von Kontonummern und dem Hacken der Konten. Immer mehr Menschen fallen frechen Betrügern zum Opfer. Das heißt: Wir brauchen da mehr Schutz, verstärkte Anstrengungen, mehr Information der Bürger. Herr Minister, da ist ja schon vieles gelungen. Österreich ist gut unterwegs, aber Österreich kann diese Probleme allein nicht lösen. Wir brauchen hier verstärkte Kooperation in ganz Europa. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.43


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jury. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.44.06

Abgeordneter Josef Jury (FPÖ): Herr Präsident! Sehr verehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Zum heute hier vorliegenden Verbraucherbehörden-Koope­rationsgesetz ist zu sagen, dass wir bei der letzten Beschlussfassung dieses Ver­braucherbehörden-Kooperationsgesetzes die Gewinnzusagen oder die Wett- und Lotteriedienstleistungen mit hineingenommen haben. Das wurde mit ausgehandelt. Kollege Maier, wir haben damals schon darauf hingewiesen, dass das der falsche Weg ist. Heute wird das Gott sei Dank repariert.

Aber wenn Sie hier herauskommen und sich über zu wenig Wettbewerb in Österreich beklagen, dann sieht man daran wieder, dass dafür die verfehlte Wirtschaftspolitik und Verbraucherpolitik auf europäischer Ebene verantwortlich sind. Diese Wirtschaftspolitik ist zum Scheitern verurteilt. Wir haben in Österreich nur mehr zwei oder drei Handels­riesen, Handelskonzerne, und die bestimmen den Markt. Die dürfen falsche Produkte, falsche Preisauszeichnungen  (Abg. Mag. Johann Maier: Falsche Preisauszeich­nun­gen haben wir nicht! – Zwischenruf des Abg. Mag. Josef Auer.) Jaja, Herr Bürger­meister Auer, genau Ihrer Meinung bin ich hier, dass es nämlich nicht angeht, dass diese Konzerne schummeln und auf dem Rücken der Konsumenten betrügen. Das kann für freie Bürger keine Wirtschaftspolitik sein, die in unserem Sinne ist.

Aber genau das ist die Wirtschafts- und Finanzpolitik, der ÖVP und SPÖ immer wieder das Wort reden. Am Ende des Tages wird diese Wirtschafts- und Finanzpolitik scheitern und Europa, das tolle Friedensprojekt Europa in den Abgrund reißen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.46.19

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Verbraucherbehörden-Koope­rationsgesetz regelt die Zusammenarbeit der für die Durchsetzung des Verbraucher­gesetzes zuständigen nationalen Behörden. Diese Verordnung bildet jetzt praktisch den rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten inner­halb der Europäischen Union bei der Bekämpfung unlauter Geschäftspraktiken und verbessert damit den Schutz der Verbraucher bei grenzüberschreitenden Einkäufen, wie zum Teil schon erwähnt worden ist. Diese machen natürlich nicht halt bei den modernen Kommunikationsmitteln wie Internet und so weiter, denn immer mehr Waren werden auch dort angeboten. Deswegen brauchen wir bei diesen grenzüber­schreiten­den Einkäufen auch Maßnahmen für den Verbraucherschutz. Zusätzlich werden jetzt auch noch Richtlinien und Zitate aktualisiert und korrigiert, was meiner Meinung nach in diesem Zusammenhang sehr wichtig ist, damit eine wirksame Durchsetzung des Verbraucherschutzgesetzes im gesamten Binnenmarkt gewährleistet werden kann.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 139

Meine Vorredner haben das eine oder andere bemängelt, wie zum Beispiel dass die Waren in Österreich teurer sind als in der Bundesrepublik Deutschland. Dazu ist zu sagen: Na ja, in Österreich haben wir nur ein paar Anbieter bei den allgemeinen Waren, weil die kleinen Greißler zum Zusperren gezwungen worden sind und der mangelnde Wettbewerb natürlich die Preise in die Höhe treibt. Aber das ist jetzt ein Thema, das sich auf einer ganz anderen Ebene bewegt. Nur: Wichtig ist es auch in der heutigen Zeit, einen Verbraucherschutz zu haben, der funktioniert. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)

14.48


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Höfinger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.48.10

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie bereits erwähnt, geht es in dieser Vorlage um Anpassungen, und die haben momentan für Österreich keine besonderen Veränderungen zur Folge. Warum? – Weil wir eben diesbezüglich schon gut aufgestellt sind. Die Verbraucherschutzbehörden in Österreich sind genau auf dieses Gesetz, auf diese Auflage hin schon ausgerichtet. Das war wichtig, um eine Zusammenarbeit zu garantieren, und zwar sowohl was die Verbraucherschutzbehörden in Österreich betrifft als auch was die internationale Vernetzung anbelangt.

Ebenso aufgenommen wird jetzt in diese Vorlage auch die Verbraucherkreditrichtlinie. Der Hintergrund ist der, dass es um einheitliche Standards geht, was die Informationen an die Konsumenten betrifft. Ich meine, es ist eine wichtige Grundlage, dass es bei sämtlichen Abschlüssen eine Mindestinformation geben muss, damit nicht nachher jemand auf die Idee kommt, zu sagen: Ja, aber mein Berater hat mir das nicht gesagt! Daher muss eben dokumentiert sein, dass jeder die richtige Information zur richtigen Zeit erhalten hat.

Warum ist das insgesamt so wichtig? – Weil wir wissen, dass es leider, wenn es um das Übervorteilen, um das Betrügen geht, keine Grenzen mehr gibt, vor allem was die neuen Technologien, die neuen Medien betrifft, da ist man grenzenlos unterwegs. Daher ist es wichtig, dass man gerade in diesen Fragen auch grenzenlos zusam­menarbeitet. Gerade aus diesem Grund sind diese Weiterentwicklungen, diese Koope­rationen so wichtig. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)

14.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1574 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 140

14.50.2717. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1740/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Johannes Schmuckenschlager, Dr. Andreas Karlsböck, Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inverkehrbrin­gen und Neuklassifizierung von nicht handelsüblichen Laserpointern (1575 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Spindelberger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.51.01

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Hohes Haus! Vor nicht allzu langer Zeit haben, wie bekannt, einige unserer Abgeordneten das Wiener Fußballderby besucht, um dort vor Ort die Sicherheitsvorkehrungen zu überprüfen. Einer der Gründe für diesen Stadionbesuch war auch der Umstand, dass es immer mehr – ich bezeichne es wirklich bewusst so – Wahnsinnige gibt, die sich einen Spaß daraus machen, Fußballer vor einem Strafstoß bei Meisterschaftsspielen auf nationaler, aber auch auf internationaler Ebene mit den sogenannten Laser-Pointern zu irritieren und damit auch am Auge zu verletzen.

Andere wiederum zielen mit diesen Laser-Pointern sogar auf Pkw, auf Busse, aber auch auf Flugzeuge, um Lenker und Piloten zu treffen. Und führt man sich die Zahl dieser Zwischenfälle vor Augen, was da in den letzten Jahren passiert ist, dann kommt man zu dem Schluss, dass diese Laserangriffe, die es jetzt vermehrt auch in Europa gibt, zu einem für Passagiere und Crew gefährlichen Hobby zu werden scheinen. Wie die internationale Dachorganisation der Pilotenverbände vor Kurzem mitteilte, explodierte in den letzten Jahren die Zahl solcher Zwischenfälle gewaltig. Sind in Großbritannien im Jahr 2004 noch drei Laser-Pointer-Vorfälle registriert worden, so waren es im Jahr 2010 bereits 1 500. Und in Österreich wurden laut Auskünften der Austro Control im Vorjahr immerhin 20 solcher Blendungen registriert. Auch wenn diese Vorfälle keinen kriminellen oder terroristischen Hintergrund haben, haben sie doch ernsthafte Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und die Gesundheit der geblendeten Pilotinnen und Piloten.

Ich will in diesem Zusammenhang gar nicht daran denken, dass durch solche Blöd­sinnigkeiten einmal der Fall eintreten könnte, dass ein Pilot durch eine Laser-Pointer-Attacke die Kontrolle über sein Flugzeug verliert oder ein Buschauffeur den Bus in den Straßengraben lenkt. Daher sind solche Attacken nicht als Kavaliersdelikt zu qualifizieren, sondern stellen ein gewaltiges Sicherheitsrisiko dar.

Auch wenn in Österreich die Abgabe von Laser-Pointern im Produktsicherheitsgesetz geregelt ist, muss man doch sagen, dass sich Laser-Pointer auf dem Markt befinden, die großteils über den Versandhandel aus China importiert werden. Daher ist es meiner Meinung nach unabdingbar, künftig den Missbrauch von Laser-Pointern als waffenrechtlichen Verstoß anzusehen, der mit empfindlichen Strafen zu ahnden ist, sowie die Abgabe solcher Geräte ab einer bestimmten Stärke an Privatpersonen rigoros zu verbieten.

So eine Regelung brauchen wir nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa, weshalb ich dich, sehr geehrter Herr Bundesminister, bitten möchte, dich dafür auf europäischer Ebene starkzumachen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.53



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 141

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Rädler. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.53.56

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Mit diesem Entschließungsantrag wollen wir auf europäischer Ebene erreichen, dass die, wie mein Vorredner bereits betont hat, als Waffen zu bezeichnenden Laser-Pointer aus dem Verkehr gezogen werden. Sie sind seit 1. Oktober 1999 verboten, und doch kommt es immer wieder zu Vorfällen damit, etwa, wie bereits angeführt, bei Flug­zeugen im Landebereich, wo die Piloten geblendet werden. Auch bei Autobussen gibt es derlei Vorkommnisse, aber im Besonderen bei Fußballspielen, wie zuletzt beim Europacup-Spiel, Champions League, in Neapel. Aber auch beim Länderspiel Österreich gegen Deutschland und zuletzt auch in der Bundesliga wurden solche Laser-Pointer eingesetzt, um Spieler zu blenden.

Das ist also nichts mehr, was man so einfach hinnehmen kann, denn die dadurch zugefügten Verletzungen sind sehr schmerzhaft. Es kann dadurch sogar zu Netz­hautauflösungen kommen. Und letztendlich ist es nicht nur ein unsportliches Verhalten, sondern sicherlich auch ein kriminelles Vergehen. Das Inverkehrbringen dieser Laser-Pointer sollte daher nach der Klassifizierung erfolgen. 50 Prozent dieser Geräte sind Laser-Pointer der Klasse 3B. Das sind jene Laser-Pointer, die zu schmerzhaften Blen­dungen führen. Und da wollen wir erreichen, dass auf europäischer Ebene zunächst einmal ein Produktionsverbot erwirkt wird und in weiterer Folge durch eine neue Normung auch ein erschwertes Inverkehrbringen.

Wir wissen natürlich, dass das nicht allein auf europäischer Ebene zu lösen sein wird, weil das zumeist Billigimporte aus China sind. Es wird daher ein harter Weg sein, da erfolgreich zu sein, den wir, so freue ich mich, aufgrund eines Fünf-Parteien-Antrags nun gehen werden. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)

14.55


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.55.56

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Österreich ist die Abgabe von Laserpointern in der Laserpointer-Verordnung nach dem Produktsicherheitsgesetz geregelt. Wir wissen, nicht nur in anderen Ländern, sondern auch in Österreich werden diese Laserpointer mit einer Stärke von bis zu 300 Milliwatt in Umlauf gebracht, die nicht nur bei Men­schen zu schweren Augenverletzungen führen können, sondern sogar Flugzeuge zum Absturz bringen können und im Straßenverkehr, wie wir schon gehört haben, schwere Unfälle verursachen können.

Eingesetzt beziehungsweise verwendet werden diese Geräte meist von Menschen, meine sehr verehrten Damen und Herren, die nichts Gutes im Schilde führen. Sie verwenden diese Laserpointer bei internationalen Fußballspielen, um die betroffenen Spieler zu irritieren, oder bei Attacken auf Flugzeuge, um die Piloten zu blenden. Die Entwicklung dieser missbräuchlichen Verwendung ist keine gute: Die Zahl solcher Angriffe ist in den letzten Jahren sehr stark gestiegen.

Da ist die Politik gefordert, diesen Machenschaften einen Riegel vorzuschieben. Und dieser gemeinsame Entschließungsantrag ist ein wichtiges Zeichen in die richtige Richtung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)

14.57



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 142

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schatz. 2 Minuten gehen sich noch vor dem Aufruf der Kurzdebatte aus. – Bitte.

 


14.57.31

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Meine Damen und Herren! Selbstver­ständlich sind auch wir Grüne für diesen Antrag. Die Laserpointer der KIasse 3 sind definitiv gefährlich. Wir unterstützen auch das Anliegen, dass der Gebrauch von solchen Laserpointern mit Waffengebrauch gleichzusetzen ist. Und natürlich ist es auch wichtig, auf europäischer Ebene ein Nutzungsverbot für solche Laserpointer zu erwirken.

Andere Staaten – USA, Australien, auch schon Deutschland – haben dafür Regelun­gen, an denen wir uns durchaus orientieren können. Aber, wie schon gesagt, das Wesent­liche dabei ist sicher, dass auch auf der europäischen Ebene diesbezüglich etwas weitergeht.

Ich möchte aber diese Gelegenheit dazu nutzen, kurz einen Vorschlag einzubringen, den ich bereits im Ausschuss vorgestellt habe. Ich kann hier sagen, dass im Konsumentenausschuss wirklich eine sehr gute Arbeitskultur herrscht. Man hat den Eindruck, dass dort wirklich alle Parteien beziehungsweise Fraktionen daran interes­siert sind, die Konsumenten und Konsumentinnen zu schützen und ihre Rechte zu stärken. Deshalb kommt es erfreulicherweise sehr oft zu einstimmigen Ent­schließungs­anträgen. Allerdings sind die weder versehen mit einer Frist, noch gibt es darüber wirklich eine systematische Berichterstattung seitens der betroffenen Ministerien.

Und genau das rege ich an: dass bei einstimmig beschlossenen Entschließungsa­nträgen das betroffene Ministerium binnen einer bestimmten Frist – sei es ein halbes Jahr oder ein Jahr, diesbezüglich kann man sich sicher etwas überlegen – quasi verpflichtet ist, dem Ausschuss über die Umsetzung dieses einstimmigen Antrages schriftlich Bericht zu erstatten.

Das würde der Qualität der Arbeit des Ausschusses sicher guttun, es würde der ganzen Sache noch mehr Ernsthaftigkeit und Nachdruck verleihen. Vielleicht können wir darüber weiterdiskutieren. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)

14.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich unterbreche die Verhandlungen über den Punkt 17 der Tagesordnung.

14.59.19Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 9289/AB

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu der kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung der Bundesministerin für Finanzen mit der Ordnungs­zahl 9289/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich deren Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundes­regierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minu­ten dauern.

Ich ersuche nun Herrn Abgeordneten Petzner, die Debatte zu eröffnen. Die Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte. (Abg. Rädler: Jetzt kommt die Wahrheit über die Hypo!)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 143

15.00.24

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Die kommt jetzt, genau, die Wahrheit. Daher ersuche ich gerade auch die Abgeordneten der ÖVP, aufmerksam zuzuhören, damit sie sich dann auskennen.

Herr Präsident! Frau Bundesfinanzminister! Meine Damen und Herren! Es sind sehr aufschlussreiche Antworten, die uns Frau Bundesminister Fekter auf eine schriftliche Anfrage gegeben hat, was die Ursachen und die Hintergründe der Notverstaatlichung der Hypo Alpe-Adria betrifft, die ja schon mehrmals hier im Hohen Haus Thema war. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Zur Erinnerung: Grundlage meiner parlamentarischen Anfrage war ein Aktenvermerk der Staatsanwaltschaft über ein Gespräch am 26. Jänner 2010 zwischen der Staats­anwaltschaft und Vertretern des Bundesfinanzministeriums, darunter der berühmt-berüchtigte Herr Präsident Peschorn. 

Und zu diesem Aktenvermerk, von dem auch die Frau Minister sagt, dass ihr dieser Aktenvermerk bis dato nicht bekannt war, haben wir Fragen gestellt. Es sind drei wichtige Erkenntnisse gewesen, die der Aktenvermerk zutage gefördert hat, zu denen wir Fragen gestellt haben.

Diese drei wesentlichen Erkenntnisse waren: Erstens – und jetzt zuhören, Herr Kollege aus Niederösterreich (in Richtung des Abg. Rädler) –: Im Aktenvermerk steht, dass es keine konkreten Verdachtsmomente auf Straftaten bei der Notverstaatlichung gegeben hat.

Zweite Erkenntnis war, dass das Finanzministerium gegenüber der Staatsanwaltschaft gesagt hat, man habe vor der Notverstaatlichung keine Prüfung der Hypo Alpe-Adria vorgenommen.

Dritter Punkt – entscheidender Punkt – war, dass das Finanzministerium gegenüber der Staatsanwaltschaft erklärt hat, dass jenes Gutachten von Pricewater­house­Coopers, das Grundlage der Notverstaatlichung war, nicht nachvollziehbar und nicht richtig sei.

Zu diesen drei Erkenntnissen, meine Damen und Herren, haben wir die Frau Minister befragt, was ihre Meinung, was ihre Haltung dazu ist, ob diese Auskünfte des Finanz­ministeriums gegenüber der Staatsanwaltschaft richtig sind oder nicht. Und die Antwort – in einem Satz zusammengefasst – lautet, dass sie richtig sind.

Frau Minister Fekter sagt: Es ist damals tatsächlich nicht objektivierbar – Zitat – gewesen, ob es konkret Straftaten in der Hypo Alpe-Adria gegeben hat.

Zweiter Punkt – ganz wesentlicher Punkt – ist, dass sie in der Anfragebeantwortung zum Thema „Prüfen vor der Notverstaatlichung“ – und das darf ich jetzt wörtlich zitieren – sagt:

„Der Republik Österreich war es vor Übernahme aller Anteile an der HGAA zum 30. Dezember 2009 nicht möglich, eine betriebswirtschaftliche und juristische Prüfung des übernommenen Unternehmens durchzuführen, (). Die Durchführung einer detaillierten Unternehmensanalyse war () nicht möglich bzw. nicht möglich ge­we­sen.“

Das heißt, meine Damen und Herren, damit bestätigt sich das, wovor wir immer gewarnt haben, dass der damalige Finanzminister Josef Pröll im Zusammenspiel mit der ÖVP-Bundespartei, der schwarzen CSU in Bayern und der Kärntner ÖVP die Notverstaatlichung einer deutschen Staatsbank vorgenommen hat mit Milliardenfolgen für den österreichischen Steuerzahler (Beifall beim BZÖ), ohne vorher zu prüfen, ob


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diese Notverstaatlichung überhaupt notwendig ist, ob sie gerechtfertigt ist und ob die Verantwortung geklärt ist.

Das war euch alles völlig egal, sondern ihr habt einfach zu den Bayern gesagt: Her mit dem Werkl! Wir zahlen den Rest. – Das ist eure Finanzpolitik bei der Hypo Alpe-Adria gewesen.

Ich habe Sie auch nach diesem PwC-Gutachten gefragt, weil ja in diesem Protokoll der Staatsanwaltschaft gestanden ist, dass das Finanzministerium sagt, es existiere ein PwC-Gutachten. Das heißt, die Frage war dann an Frau Minister Fekter: Hat das Finanz­ministerium dieses PwC-Gutachten überhaupt jemals vorliegen gehabt, das entscheidend die Notverstaatlichung ausgelöst hat und die Grundlage dieser Not­ver­staatlichung war?

Und Frau Minister Fekter antwortet, dass eben dieses PwC-Gutachten ganz wesentlich für die Notverstaatlichung war, und sagt in weiterer Folge, meine Damen und Herren, dass das Finanzministerium dieses Gutachten bis heute nicht hat. Sie sagt – Zitat –:

„Die Erkenntnisse der deutschen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC waren im oben angeführten Positionspapier des“ – BayernLB- – „Vorstands enthalten ()“

Das heißt, Sie haben sich ausschließlich auf die Informationen verlassen, die Ihnen jene gegeben haben, die die Bank auf Kosten des österreichischen Steuerzahlers loswerden wollten, nämlich die BayernLB. (Abg. Mag. Stadler: Die Abzocker !) Sie haben überhaupt nicht nachgefragt bei denen: Stimmt das, was ihr da sagt? Sie haben nicht nachgeprüft, Sie haben nicht nachgeschaut, Sie haben dieses für die Notver­staatlichung entscheidende Gutachten bis heute im Finanzministerium nicht einmal schriftlich vorliegen. Sie kennen es gar nicht.

Ich habe der Frau Finanzminister Fragen zu diesem Gutachten gestellt. Sie hat keine dieser Fragen beantworten können, weil sie das Gutachten überhaupt nicht kennt. (Abg. Mag. Stadler: Das ist unfassbar! Wir schmeißen den Bayern 3 Milliarden nach!) Und das sagt sie auch in dieser Anfragebeantwortung, dass die Europäische Kommission das Gutachten angefordert hat, aber das Finanzministerium selbst dieses Gutachten nicht vorliegen hat.

Das muss man sich einmal vorstellen: Eine Bank notzuverstaatlichen und überhaupt nicht vorher zu prüfen, das Gutachten gar nicht zu kennen, das Basis der Notverstaatlichung ist, aber dann groß auf die Kärntner schimpfen! Das habt ihr mit eurer Notverstaatlichung zusammengebracht.

Damit kommen wir auch zu den Ursachen der Pleite und zu den Folgen der Pleite der Hypo Alpe-Adria. (Zwischenruf des Abg. Riepl.) Ich habe die Frau Minister – zuhören, Herr Kollege! – nämlich auch nach den Ursachen gefragt. Und erstmals gibt sie zu, dass einerseits massive Risikovorsorgen – das ist dieses PwC-Gutachten, das 2 Milliarden Risikovorsorgen ausgerechnet hat – und andererseits ein Abzug von Kundengeldern, den auch die BayernLB durch vorzeitige Veröffentlichung dieses Gutachtens ausgelöst hat, dass also die BayernLB für die Notverstaatlichung verant­wortlich ist. Und sie sagt, dass die BayernLB als Eigentümerin der Hypo Alpe-Adria die nötige Kapitalzufuhr verweigert hat, die die Finanzmarktaufsicht bis 14. Dezem­ber 2009 haben wollte. Zitat:

„Da die Alteigentümer“ – also die BayernLB – „in Gesprächen mit dem damaligen Vorstand der HBInt bekundeten, nicht zu einer (weiteren) Kapitalzufuhr gewillt oder fähig zu sein, wurde vom Vorstand () ersucht“, also die Notverstaatlichung vorzu­nehmen. Und im Zuge intensiver Verhandlungen zwischen den Alteigentümern und der Republik Österreich habe man dann die Notverstaatlichung vorgenommen. (Abg. Rädler: Wie ist es so weit gekommen?)


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Und dann schreibt sie noch dazu, dass die Bayern ursprünglich 1 Milliarde € für diese bankrotte Bank haben wollten, und rühmt sich noch, dass man das habe verhindern können – vordergründig.

Hintergründig zahlen wir am Ende des Tages 3 Milliarden € für die Pleite einer Bank, die sich im Eigentum des Freistaates Bayern befunden hat, meine Damen und Herren (Abg. Rädler: Wer hat es verursacht? – Abg. Mag. Stadler: Die Bayern!), und die die Pleite auch zu verantworten hat, wie die Frau Minister in dieser Anfragebeantwortung zugibt.

Seit zwei Jahren frage ich die Frau Bundesminister: Was wird uns diese Notver­staat­lichung einer deutschen Bank, was wird diese Notverstaatlichung den österreichischen Steuerzahler noch kosten? – Seit drei Jahren verweigert sie die Beantwortung.

Auch bei dieser Anfrage antwortet sie auf die Frage, wie hoch jetzt die Verbindlich­keiten gegenüber der Bayerischen Landesbank seien Folgendes – Zitat –:

„Die Höhe der gegenwärtigen Verbindlichkeiten der HBInt gegenüber der Bayrischen Landesbank (BLB) ist dem Bundesministerium für Finanzen nicht bekannt, weswegen diese auch nicht aufgeschlüsselt werden können.“

Um dann eine Frage weiter zu schreiben, wo es nämlich um den Hannes Androsch geht, der endlich auch öffentlich das gesagt hat, was ich hier seit drei Jahren predige – Zitat –: 

„Davon unabhängig“ – und jetzt kommt es! – „bestehen Verpflichtungen der HBInt“– also des Steuerzahlers –„ gegenüber der BLB mit Fälligkeiten Ende 2013“ – im Wahljahr, viel Spaß! –„ im Ausmaß von EUR 3 Mrd.“ (Abg. Mag. Stadler: Ungeheuer­lich! Das schmeißt ihr den Deutschen nach! – Abg. Rädler: Geh, geh!)

3 Milliarden €! Das heißt zusammengefasst, Sie haben sich eine Bank aufschwatzen lassen, die ein deutscher Eigentümer in den Ruin geführt hat. Sie haben diese Pleite nicht geprüft. Sie haben nicht einmal das Gutachten vorliegen gehabt, sondern haben ungeprüft eine Notverstaatlichung vorgenommen und haben sich im Rahmen des Kaufvertrages noch dazu verpflichtet, 3 Milliarden € österreichisches Steuergeld für die Misswirtschaft einer deutschen Bank auf den Tisch zu legen. (Abg. Rädler: Flucht nach vorne!) Das ist Wirtschaftspolitik der Österreichischen Volkspartei. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es wird Ihnen nicht gelingen, uns dieses Desaster in die Schuhe zu schieben. Es ist der Ex-Finanzminister Pröll, der diesen desaströsen Kaufvertrag verhandelt hat. (Abg. Rädler: Das habt ihr eh selber gemacht!)

Ich habe auch Frau Minister Fekter gefragt, weil es immer heißt, die Hypo wird das bezahlen: Schafft das die Hypo? – Erstmals gibt die Frau Bundesfinanzministerin auch zu, dass man – Zitat – „im Bedarfsfall eine Prolongation oder Alternativfinanzierung zu verhandeln“ hat.

Zu verhandeln hat mit wem? – Sie können gar nichts mehr verhandeln mit der BayernLB, weil Sie im Kaufvertrag – danke, Wolfgang Peschorn! – auf jegliche Mög­lich­keit, Stichwort: Besserungsklausel, verzichtet und damit sämtliche rechtlichen Grundlagen nicht geschaffen haben, die eine weitere finanzielle Verpflichtung der BayernLB möglich machen würden.

Das heißt, dieser Tag, an dem wir diese 3 Milliarden € österreichisches Steuergeld auf den Tisch knallen müssen, wird kommen, und wir werden Sie immer wieder daran erin­nern, dass nicht Kärnten, nicht Jörg Haider und nicht die damaligen Repräsentanten der Hypo dafür verantwortlich sind, sondern die Österreichische Volkspartei und der damalige Bundesfinanzminister Josef Pröll, der das mit den Bayern ausverhandelt hat,


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meine Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Ich komme schon zum Schlusssatz: Das Märchen mit den Ausfallshaftungen (Abg. Rädler: Kindesweglegung!) – auch da geben Sie erstmals zu, dass es Ausfalls­haf­tungen sind, die am Ende des Tages nicht in vollem Umfang schlagend geworden wären. Das will ich am Schluss auch noch sagen, weil immer dieses Schreckgespenst der Ausfallshaftungen als Argument für die Notverstaatlichung gebracht wird. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Rädler: Kindesweglegung!)

15.11

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Ich habe während meines Vorsitzes am Vormittag angekündigt, dass ich mir die Rede der Frau Abge­ordneten Mag. Judith Schwentner vorlegen lasse. Das ist in der Zwischenzeit geschehen.

Ich erteile Frau Abgeordneter Schwentner einen Ordnungsruf bezüglich ihres Ein­leitungssatzes, dessen Kern lautet: „ auch wenn vielleicht manche unter Ihnen ausschauen wie Frauen 

(Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

*****

Es gelangt nunmehr Frau Bundesministerin Dr. Fekter zu einer einleitenden Stellung­nahme, die 10 Minuten nicht übersteigen sollte, zu Wort. – Bitte.

 


15.11.52

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die Verstaatlichung der Hypo Alpe-Adria hat dieses Institut vor dem drohenden Bankrott gerettet. Und dieser drohende Bankrott im Dezember 2009 war notwendigerweise zu verhindern, sonst hätte es im Hinblick auf die österreichische Volkswirtschaft, den europäischen Finanz­markt und insbesondere in unseren Nachbarländern unvorhersehbare Folgen gegeben. Das ist unabdingbar gewesen. (Zwischenruf des Abg. Petzner.)

Aufgrund massiver Wertberichtigungen im Kreditportfolio wäre ohne das Eingreifen des österreichischen Staates eine Unterschreitung der regulatorischen Eigenmittelerfor­dernisse und damit eine unmittelbare Insolvenzgefahr für die Hypo Alpe-Adria ein­getreten. Wären die Bemühungen der Republik zur Rettung der Hypo letztendlich nicht erfolgreich gewesen, sondern gescheitert, wäre zudem die 20 Milliarden € umfassende Kärntner Landeshaftung schlagend geworden. (Abg. Petzner: Das ist ein Unsinn! – Ruf beim BZÖ: So ein Schwachsinn!)

Diese unvorstellbare Zahlungslast wäre gewiss dem Bund überantwortet worden, und das galt es zu verhindern. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Jury: Das stimmt nicht! – Abg. Scheibner: Das ist falsch!)

Von großer Bedeutung für die Europäische Gemeinschaft war damals, dass ein Zu­sammenbruch der in mehreren osteuropäischen Ländern systemrelevanten Hypo Alpe-Adria die Volkswirtschaften dieser Länder um Jahre zurückgeworfen hätte und in der Folge auch die dort vertretenen österreichischen Unternehmungen, insbesondere die österreichischen Banken, vor erhebliche Kreditausfälle gestellt hätte.

Im Zuge intensiver Verhandlungen damals, die über Nacht passiert sind, haben der Alteigentümer und die Republik Österreich unter Teilnahme des Vorstandes der Hypo und der Aufsichtsbehörden wie Finanzmarktaufsicht und Oesterreichische National-


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bank gehandelt. So konnte das ursprüngliche Angebot der Bayerischen Landesbank, ihren Anteil der Republik Österreich zu einem Kaufpreis in der Höhe ihres Beteiligungs­ansatzes von rund 1 Milliarde € zu überantworten, umgewandelt werden. Und das Verhandlungsergebnis war die Übertragung zu 1 € samt umfangreichen Verpflich­tungen aller Alteigentümer zur Kapital- und Liquiditätsstützung über 4 Milliarden €. (Abg. Petzner: Und 3 Milliarden Rückzahlung!)

Damals war in dieser schwierigen Rettungsverhandlung das bestmögliche Ergebnis für die Republik erzielt worden. Die Bayerische Landesbank musste sich im Zuge der Verstaatlichung zudem verpflichten, die im November 2009 bereits gekündigten Liquiditätslinien von über 500 Millionen, die sie abziehen wollte, wieder der Hypo zur Verfügung zu stellen. Außerdem musste sie jene Darlehensforderungen und Schuld­verschreibungen in der Höhe von 2,6 Milliarden, die unmittelbar anschließend zur Rück­zahlung fällig geworden wären, weiter bis 31. Dezember 2013 in der Hypo Alpe-Adria belassen, um diese Liquiditätslücke, die unmittelbar gedroht hat, für dieses Desaster, das dort veranstaltet worden ist, zu schließen.

Im Rahmen seines Liquiditätsmanagements obliegt es nun dem Vorstand der Hypo Alpe-Adria, für die fristgerechte Tilgung dieser Verbindlichkeiten an die Bayerische Landesbank Sorge zu tragen. (Abg. Petzner: Wie sollen die das machen?)

Zur Aufarbeitung der Vergangenheit, zur Klärung der Ursachen für den Vermögens­verfall wurde von Sepp Pröll, meinem Amtsvorgänger, die „CSI Hypo“ unter Vorsitz des Präsidenten der Finanzprokuratur eingerichtet. Die damit befassten Experten stehen aufgrund des Umfanges und der Mannigfaltigkeit der Untersuchungsgegenstände vor großen Herausforderungen, und sie werden dabei vom Finanzministerium unterstützt.

Es ist das Bestreben der Republik, die Verantwortung für die Schieflage der Hypo lückenlos aufzuklären: Inzwischen ergingen mehr als 60 Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft. Zu dieser Kooperation mit denen, die aufklären sollen, haben sich auch der Vorstand und der Aufsichtsrat „committet“, die Kooperationen sind im Gang.

Der Vorstand der Hypo Alpe-Adria ist bestrebt, dem Ergebnis der Joint Risk Assess­ment Decision der Nationalbank, und zwar einer Kapitallücke von 1,5 Milliarden €, durch Verkleinerung der Kreditinstitutsgruppe und Abbau von Risiko-Assets zu begeg­nen. Der Vorstand hat mir mitgeteilt, dass er keine weitere Staatshilfe in Anspruch nehmen muss.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann Ihnen aber sagen, dass Staaten am Balkan schon mitgeteilt haben, dass sie sich von jenen Milliarden, mit denen die Nationalbank die Hypo stützen möchte, mehrere 100 Millionen wünschen würden. Bosnien hat gesagt, wir sollen das Geld nach Bosnien schicken.

Ich glaube, dass die Bank sich selbst restrukturiert, heuer wahrscheinlich eine schwar­ze Null schreiben wird, das heißt, das operative Ergebnis wird zufriedenstellend ausfallen, aber ich bin nach wie vor enorm interessiert an der Aufarbeitung des Desasters, das damals zu diesem massiven Vermögensverfall geführt hat. (Beifall bei der ÖVP.)

15.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten beträgt gemäß der Geschäftsordnung jeweils 5 Minuten.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.

 



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15.19.03

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Lieber Kollege Petzner! Das war wieder einmal ein Versuch, die Geschichte einfach umzudrehen, auf den Kopf zu stellen, denn ich kann mich an Zeiten erinnern – und wir gehen einige Jahre zurück –, als es einen Landeshauptmann in Kärnten gegeben hat, der sich immer damit gebrüstet und gesagt hat: Ich habe das finanziert, ich habe ein Schlosshotel finanziert, ich habe in Kroatien etwas finanziert!

Wer bezahlt das denn? – Ja, wir machen das über die Hypo.

Du wirst ja am besten wissen, was da alles passiert ist. Du warst damals eigentlich der zweite Mann hinter dem Landeshauptmann. (He-Rufe bei der SPÖ sowie von Bun­desministerin Dr. Fekter.)

Die Frau Ministerin hat ja jetzt sehr deutlich geantwortet. Und du hast in deiner Rede auch angeführt, dass es gerade im Jahr 2009 massive Risikovorsorge gegeben hat, und wir wissen, was das für Risikovorsorge war, woran wir heute noch knabbern: Da gibt es Ländereien, die irgendwo im Grünen stehen, wo nichts gebaut wird, wo Apart­ments irgendwo im Ausland herumstehen, wo wir nicht wissen, was wir damit tun sollen.

Kundengelder sind abgezogen worden, ja, aber nicht nur die von der Landesbank in Bayern, sondern es sind auch andere Kundengelder massiv abgezogen worden. Da­mals hat die Finanzmarktaufsicht klar und deutlich erklärt, dass bis zum 14. Dezember 2009 eine Rekapitalisierungslösung auf den Tisch gelegt werden muss. (Abg. Petzner: Und was ist dann passiert?) Was ist dann passiert? Jetzt erinnere dich einmal genau, was damals passiert ist! Ich kann mich ganz genau erinnern.

Wir haben damals über ein Bankenpaket hier geredet, und ich kann mich noch gut erinnern, Kollege Strutz war hier heraußen und hat gesagt: Wie machen wir das mit den Banken? In der „ZIB 2“ um 22 Uhr war der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Uwe Scheuch – ich glaube, der war damals noch beim BZÖ, so genau kann man es nicht sagen – und hat gesagt: Wenn das in die Hose geht, dann wird ja wohl die Republik die Hypo Alpe-Adria retten! – Klipp und klar! Du kannst das beim ORF nachrecherchieren, das ist so gewesen. Das wurde ja selbst von ihm gefordert, damit nichts passiert. (Abg. Petzner: Eigentümer war die Bayerische Landesbank! Das war eine deutsche Bank! Nicht der Scheuch!)

Leider ist am 14. Dezember das Eigenkapitalerfordernis nicht vorhanden gewesen. Die Alteigentümer – die Frau Ministerin hat es ja gesagt –, und das waren nicht nur die Deutschen, sondern es gab andere Alteigentümer auch, waren nicht bereit, zusätz­liches Kapital in diese Bank zu geben.

Ein Verhängen der Geschäftsaufsicht, das wissen wir alle, was das geheißen hätte: Es wären diese 22 Milliarden schlagend geworden. (Abg. Petzner: Nein, eben nicht! Eben nicht!) Die wären schlagend geworden!

Wenn wir schon so schlau reden: Zwei Jahre hat es gedauert, bis man gefunden hat, dass es damals nicht 20 oder 22 Milliarden waren, sondern man ist vor wenigen Monaten draufgekommen, irgendwo ist eine Milliarde noch unter den Tisch gefallen. Es ist halt eine Milliarde mehr. Na ja, wahrscheinlich ist es nur ein Einser mit ein paar Nullen, die unter den Tisch gefallen sind. Das ist vom Land nicht so deklariert worden, aber auch nicht klar und deutlich von der Hypo.

Man muss dazu sagen, dass bei einem Landesbudget von knapp über 2 Milliarden € eine Haftung von über 20 Milliarden € das Zehnfache des Landesbudgets wäre. Hier wäre der Bund voll haftbar gewesen. (Abg. Linder: Haftung mitbeschlossen von der SPÖ Kärnten! Gell, Hermann Lipitsch, aufpassen! Die SPÖ hat mitgestimmt!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 149

Damit wäre natürlich auch auf das Bundesland Kärnten eine massive negative Auswir­kung vorhanden gewesen. Wir wissen alle, was das bedeutet hätte. Das hätte be­deutet, dass das Budget massiv zurückgefahren worden wäre, dass die Gemeinden sich schwergetan hätten und dass wir auch im Bereich von bestimmten Förderungen keine Möglichkeit mehr gehabt hätten, Investitionen in diesem Bereich zu tätigen.

Wir brauchen nicht zu versuchen, es wegzuschieben, wir brauchen nur zu klären, wer die Verantwortung trägt. (Abg. Mag. Stadler: Bitte! Bitte, rasch! Wie lange dauert das noch? Rasch klären!) – Ich habe die gleiche Redezeit wie Sie, Herr Stadler: 5 Minu­ten. – Es war vollkommen richtig, da mit der CSI-Hypo Spezialisten ins Rennen zu schicken – die arbeiten jetzt schon zwei Jahre –, um diese Spezialisten feststellen und untersuchen zu lassen, wie das Ganze verschachtelt worden ist, wie die Geldflüsse stattgefunden haben und welche Machenschaften hier dahinter gestanden sind. Alles ist offenzulegen! Die Verantwortung muss klar festgemacht werden! Die Kärntnerinnen und Kärntner sollen wissen, wer für dieses Debakel die Verantwortung trägt und wer das Bundesland Kärnten fast an den Rand des Ruins geführt hat, Herr Petzner! Klar und deutlich gehört das festgemacht, die Österreicherinnen und Österreicher sollten das wissen! (Abg. Mag. Stadler: Wer? Wer? Wer hat das gemacht? Wer hat das gemacht? Sagen Sie es!)

Ich sage Ihnen eines: Wenn man Fehler macht, sollte man auch dazu stehen. Denken Sie immer daran, wenn Sie etwas tun, denn Fehler können passieren, und man sollte sie nicht dann den anderen in die Schuhe schieben! (Beifall bei der SPÖ.)

15.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ober­nos­terer. – Bitte.

 


15.24.08

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Tribüne! Herr Abgeordneter Petzner, niemand kennt die Geschichte der Hypo besser als du. Ich sage ganz ehrlich dazu, ich bin ein stolzer Kärntner, und es tut mir weh, hier in diesem Hohen Haus, wenn man die Geschichte kennt, das so oft diskutieren zu müssen, denn so rühmlich ist das für Kärnten nicht. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Das ist ja das Problem, dass du wie der Blinde von der Farbe redest!)

Ich möchte dem, was die Frau Bundesministerin und mein Vorredner gerade gesagt haben, eigentlich nichts hinzufügen, aber ganz kurz zur Chronologie: Warum musste die Hypo 2007 verkauft werden? Wir wissen, dass damals mit dem Beschluss von BZÖ und SPÖ eine 500-Millionen-€-Wandelschuldanleihe gezeichnet wurde, die dann im Jahr 2007 zurückgezahlt werden musste. Kärnten hatte das Geld nicht. Man hat vorher geglaubt, die Hypo geht an die Börse. Man kennt die Gründe, warum die Hypo nicht an die Börse gegangen ist. Also musste man die Hypo verkaufen. (Abg. Mag. Stadler: Hast du nicht auch den Steuerberater Dr. Birnbacher?)

Man muss aber eines auch dazu sagen: damals mit einem großen Glück für Kärnten. Kärnten hat nämlich den Verkauf der Hypo an die Bayerische Landesbank zum richtigen Zeitpunkt gemacht. Nicht, weil man es sich selbst so ausgerechnet hat, sondern deshalb, weil man eigentlich aufgrund der Rückzahlung der Wandel­schuld­anleihe dazu gezwungen wurde. Man hatte damals den besten Preis dafür bekommen. Man hat die Wandelschuldanleihe bedienen können, man hat damit die 56 Millionen an Zinsen und an Verwaltungskosten bedienen können, und man hat 500 Millionen € in den Kärntner Zukunftsfonds geben können. Allein mit den Zinsen dieser 500 Mil­lionen € im Kärntner Zukunftsfonds konnten bis jetzt 360 Projekte mitfinanziert werden,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 150

was einen Investitionsschub in Kärnten von zirka 5 Millionen € ausgemacht hat. (Zwi­schenrufe beim BZÖ.)

Im Jahr 2008 ist die Bankenkrise gekommen. Wir wissen, dass damals die Swap­geschäfte aufgetaucht sind, wo Hunderte von Millionen von der Hypo verspekuliert und verspielt worden sind. Es ist dann ans Tageslicht gekommen, wovon die Fachleute schon alle gesprochen haben: Wie ist es möglich, dass eine Bank in so kurzer Zeit so schnell wächst? Es war keine Eigenkapitaldecke vorhanden, weswegen es auch notwendig gewesen ist, das Eigenkapital aufzustocken.

Als Kärnten die Hypo an die Bayern verkauft hat – das hat der Rechnungshofbericht auch aufgezeigt, das muss jedem klar sein –, sind die Haftungen bis zum Jahr 2007 beim Land Kärnten zurückgeblieben. Dieser Betrag ist angewachsen, damals ist es sogar einmal bis auf 25 Milliarden gegangen, dann sind es noch zirka 20 Milliarden € gewesen.

Die weitere Geschichte bis zur Übernahme durch den Bund kennt ihr alle. Und ich sage das hier ganz klar, man soll die Geschichte nicht verdrehen, man sollte den Tatsachen ins Auge schauen. Ich spreche jetzt speziell die Kärntner hier in diesem Raume an: Machen wir es nicht immer wieder zum Thema! Wir wissen, dass der Bund uns geholfen hat. (Abg. Mag. Stadler: Ah, jetzt auf einmal! Jetzt auf einmal! Jetzt bleibt es Thema, mein Lieber! Nicht jetzt Deckel drauf! Jetzt bleibt es Thema!)

Wir wissen, dass der Bund uns Kärntnern geholfen hat. Die Hypo hat uns beim Verkauf viel Geld gebracht, und diese Luftschlösser und Spekulationssachen, die die Hypo gemacht hat, haben im Endeffekt vom Bund abgegolten werden müssen. Und Kärnten ist bis jetzt Gott sei Dank dabei schadlos geblieben.

Bitte, lassen wir das andere jetzt strafrechtlich machen! (Abg. Mag. Stadler: Jetzt auf einmal! Da täuschst du dich aber! Jetzt, wo sich herausstellt, dass das ein schwarzer Skandal ist, wollen sie den Deckel zumachen!) Die Leute wollen wissen, wo die Milliar­den verschwunden sind. Das ist unser aller Wunsch, weil es nicht sein kann, wenn so viel Geld verschwindet, dass man die Verantwortlichen nicht findet, und da sind wir größter Hoffnung. (Abg. Mag. Stadler: O ja, in Bayern! Bei deinem schwarzen Steuer­berater Birnbacher! Da brauchen wir nur nachzuschauen! – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.)

Ihnen, Frau Bundesministerin, und dem damaligen Finanzminister Pröll möchte ich danken, dass das damals so schnell gegangen ist. Wenn man heute noch sagt, Finanz­minister Pröll hat das selbst so eingefädelt, dann kann ich nur entgegnen: Finanzminister Pröll hat damals Kärnten aus der Patsche geholfen! Etwas dürfen wir dabei nicht vergessen: Wer ist denn damals bei diesen Verhandlungen dabeigeses­sen? Das waren der Landeshauptmann Dörfler und der Finanzreferent Dobernig, die bis zur letzten Minute verhandelt haben, wodurch dieses Ergebnis dann auch zustande gekommen ist. Wir haben alle die Bilder in den Zeitungen nicht vergessen: Landes­hauptmann Dörfler, Finanzreferent Dobernig und Holdingvorsitzender Martinz sind dann nach Kärnten gefahren und haben dort eine Pressekonferenz abgehalten und das abgefeiert, dass Kärnten, wie gesagt, so heil davon herausgekommen ist. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

15.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Strutz. – Bitte.

 


15.29.38

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Kol­lege Obernosterer, deine Bitte, wir sollen die Angelegenheit Hypo hier im Hohen Haus


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 151

nicht mehr zum Thema machen, wird sich nicht erfüllen. (Abg. Obernosterer: So viel ihr wollt! Das habt ihr schon immer gemacht!) Vor allem wird sie sich nicht in der Öffentlichkeit erfüllen. Kollege Obernosterer, schon morgen wirst du den Strafakt gegen Landesrat Martinz und seinen Steuerberater Birnbacher in der Zeitung nach­lesen können.

Das heißt, der Wunsch: Reden wir über diese ganzen Dinge nicht mehr!, wird so sicherlich nicht in Erfüllung gehen.

Frau Bundesminister Fekter, genauso wenig, wie wir Ihnen geglaubt haben, dass wir die Milliarden nach Griechenland überweisen müssen, damit wir sozusagen ein gutes Geschäft machen, wie es noch Ihr Vorgänger und Sie uns glauben machen wollten, weil wir über die Zinsen verdienen werden, genauso wenig glauben wir Ihnen, dass die Notverstaatlichung der Hypo notwendig gewesen ist, damit wir den EU-Finanzmarkt retten, wie Sie das jetzt in Ihrer Anfragebeantwortung versucht haben darzustellen.

Ich bin dem Abgeordneten Petzner dankbar dafür, dass er diese Anfrage eingebracht hat, weil er damit einmal mehr klargemacht hat, welche Rolle die ÖVP-Finanz­referenten in dieser Causa gespielt haben. Vor allem die Eile, die hier geboten wurde, und die Sorgfalt, die aus meiner Sicht nicht gegeben gewesen ist, haben in Wirklichkeit zu dieser katastrophalen Entwicklung geführt.

Die Geschichte der Hypo hat Kollege Obernosterer hier ein bisschen dargestellt. Das war aus Kärntner Sicht gesehen keine negative Geschichte, auch wenn Kollege Lipitsch jetzt die Übernahme der Haftungen kritisiert hat. Noch einmal hier klargestellt: Sowohl die SPÖ als auch die ÖVP sind in allen Gremien der Hypo gesessen, sind in allen Kontrollgremien der Hypo gesessen, sind im Landtag vertreten gewesen, wo man jährlich parallel zum Budget die Haftungen für die Hypo beschlossen hat. Und das ist nichts Negatives und das ist auch kein Ausnahmefall.

Ich erinnere nur an die Stadt Wien, die noch immer 16 Milliarden an Haftungen für die UniCredit beziehungsweise für die Bank Austria, die von der UniCredit übernommen wurde, zu tragen hat. Fragen Sie einmal, wer die Haftungen für die Hypo in Tirol über­nommen hat! Ja, natürlich ist es gang und gäbe, dass ein Bundesland beziehungs­weise auch die Bundeshauptstadt sich einer Bank bedient, um wirtschaftlich in seinem Bundesland etwas voranzutreiben. Und so, wie es Kollege Obernosterer hier korrekt dargestellt hat, ist ja volkswirtschaftlich auch etwas weitergegangen in Kärnten. Mit der Hypo hat das Land ein Institut gehabt, das sozusagen Risken getragen hat, die keine andere Bank hat übernehmen wollen, und in Wirklichkeit war das für Kärnten auch gut, weil es dadurch einen wirtschaftlichen Aufschwung gegeben hat.

Aber zurück zur CSI-Hypo, die hier eingesetzt worden ist. Sie ist 2009 ins Leben ge­rufen und gegründet worden. Frau Bundesminister, Sie haben es selbst gesagt, 60 Sachverhaltsdarstellungen sind von dieser CSI-Hypo bereits an die Staatsanwalt­schaft gegangen. Ich frage Sie: Können Sie uns einen Erfolg dieser Anklagen, ich sage, dieser zum Teil politisch motivierten Anklagen, wie aus dieser Anfragebeant­wortung ganz deutlich hervorgegangen ist, nennen? (Abg. Mag. Stadler: Nichts davon! Nichts davon!) Nichts davon können Sie uns als Erfolg nennen!

Mehr als 80 Millionen € allein an Honorarrechnungen und Gutachterkosten!

Die Fälle, die bisher abgehandelt worden sind: Ja, wo ist die Verurteilung des Herrn Kulterer (Abg. Mag. Stadler: Keine einzige! Nichts!), der Vorstände, die politisch vorverurteilt worden sind, die medial in Wirklichkeit hingerichtet worden sind?! – Alle freigesprochen! Alle Verfahren, die bis heute in der Causa Hypo Alpe-Adria vor einem ordentlichen Gericht stattgefunden haben, haben mit Freisprüchen geendet! (Abg.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 152

Mag. Stadler: Weil die Täter in München sitzen und Schwarze sind! CSU-Partei­freunde aus München! So ist es!)

Der Wunsch – das zum Abschluss – des Kollegen Obernosterer: Reden wir nicht mehr darüber, machen wir das nicht mehr zum Thema!, wird sich mit Sicherheit nicht erfüllen, aber ich bitte Sie, Frau Bundesminister Fekter, nachdem Sie heute hier diese Anfrage beantworten, nennen Sie mir einen konkreten Erfolg der CSI-Hypo aufgrund dieser 60 Sachverhaltsdarstellungen, die bisher eingebracht worden sind! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten des BZÖ.)

15.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. – Bitte.

 


15.35.08

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Meine Damen und Herren! Sie wird eigentlich immer seltsamer, diese ganze Hypo-Causa. Ich meine, das ist offensichtlich mittlerweile überhaupt ein Qualitätsmerk­mal: Hypo Tirol – der Kollege aus Tirol hat vorher schon aufgejault –: keine nette Sache; Hypo Niederösterreich: wunderbar; Hypo Steiermark: gestern wieder Urteile. (Abg. Mag. Stadler: Alles schwarz!) Man fragt sich schon, was los ist in dem Land.

Es war nicht primär mein Anliegen, Kollege Stadler, aber ein paar Fragen, was die Rolle der ÖVP betrifft, darf man sich auch in Kärnten stellen. Ich mag jetzt nicht auf die ganze Anfragebeantwortung eingehen, weil sie mir an einer Stelle doch eine Spur zu verschwörungstheoretisch angelegt scheint, aber von der Chronologie und von der Abfolge her ist es nach wie vor aufklärungsbedürftig. Man fragt sich, Frau Bundes­ministerin, warum die Aufklärung so schleppend vorankommt.

Jetzt habe ich da vermutlich eine andere Einschätzung, was die Rolle der Finanz­prokuratur, im Speziellen des Herrn Peschorn, betrifft, als der Abgeordnete Petzner, aber ich kann es auch von der umgekehrten Seite her sehen. Ich weiß, dass der Herr Peschorn da sehr engagiert hineingeht und alles Mögliche probiert und probiert hat, aber jetzt stellt sich schön langsam die Frage: Wo sind die Resultate? Wird er selber behindert? Wurscht, wie der jetzt eingeordnet wird. (Abg. Petzner: Der muss nur nach München schauen! – Abg. Mag. Stadler: Der muss schlicht und einfach mehr nach München fahren! In der CSU-Parteizentrale würde er fündig werden!)

Ich muss Ihnen ehrlich sagen, je mehr Aufklärung hier versprochen wurde, desto undurchsichtiger ist die Sache geworden.

Überhaupt war das damals sehr seltsam, wie sich die Staatsanwaltschaft, die CSI-Hypo et cetera et cetera gegenseitig auf den Zehen gestanden sind. Sie können das in der APA nachverfolgen, dass die eine Zeit lang damit beschäftigt waren, sich gegenseitig zu beschuldigen, wer wen an der Aufklärung hindert. Das hat nicht sehr schlankfüßig gewirkt, was das Vertrauen in die Aufklärung betrifft.

Mein Eindruck ist ja, dass die Aufklärung immer dann und dort stocken soll – diese These würde ich mittlerweile auch stärker ins Licht rücken –, wo es immer auch um ÖVP-Verflechtungen geht. Und die gibt es da mit Sicherheit. (Abg. Mag. Stadler: Aber was heißt!) Mit Sicherheit! Sonst hat man eigentlich den Eindruck erweckt, jetzt alles Mögliche aufzublatteln. Ob das prozesstaktisch von der Staatsanwaltschaft – das ist natürlich nicht Ihre Geschichte, das ist schon klar an der Stelle – so geschickt war, immer an irgendwelchen kleinen Zipfeln sofort eine Anklage loszutreten, die dann nicht einmal hält, ist auch noch eine andere Frage.

Aber kommen wir zum großen Drehbuch dieser Angelegenheit! Wir werden schauen, was der Untersuchungsausschuss in Kärnten noch zutage fördern kann oder wo wir da


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sonst noch Nachschau halten müssen, weil die ... (Abg. Petzner: Der ist schon aus, Werner Kogler! Gar nichts ist herausgekommen!) Na ja, aber wir wissen genau, dass die Fragestellung auch dadurch beantwortet werden kann, wenn der Bericht bestimmte Zusammenhänge herstellen kann. Seien wir froh, dass wir die Aufklärer dort haben, denn es ist ja im ersten Bericht, den dann wir veröffentlicht haben, schon einiges zutage getreten.

Aber die wirkliche Frage bei der Hypo war doch immer: Wie hat es sein können – und das halte ich für sehr zentral –, dass sich die Landespolitik, jetzt unabhängig von diesen ganzen Verwerfungen ökonomischer Art am Balkan oder sonst wo, einer Bank derart hat bedienen können, wie das dort der Fall war?

Die nächste Frage ist aber dann schon: Wie ist es möglich gewesen, dass derart lange ein derartiges Geschäftsvolumen aufgeblasen wurde, in einer Affengeschwindigkeit, wo man doch sehen musste, dass sich das für eine Regionalbank nur schwer ausgehen kann? (Abg. Petzner: Werner, schau doch, von wem! – Abg. Mag. Stadler: Von den Deutschen!)

Der nächste Punkt ist natürlich, dass das so lange unbeachtet und unbehelligt blieb, wo längst schon die Informanten unterwegs waren, was diverse „Geschäfte“ – unter Anführungszeichen – auf dem sogenannten Balkan betrifft. Das ist schon ein eigenes Kunststück gewesen, so lange so konsequent wegzuschauen.

Die nächste Geschichte ist jetzt Folgendes – und da kriegt das Ganze einen anderen Dreh –, und das ist die Intention dieser Anfrage, obwohl ich die Begründung für sehr verschwörungstheoretisch halte, aber es ist trotzdem aus meiner Sicht etwas dran: Wer hat denn gesagt, dass in jenem Dezember 2009 das alles so dramatisch war, dass gleich die ganze Wirtschaft Südosteuropas zusammenkrachen würde, wenn wir als österreichische Steuerzahler nicht haften, wo doch zuerst die Bayern in der Haftung waren? (Abg. Mag. Stadler: Die Bayern haben ihnen das eingeredet!)

Und eines ist schon aufklärungsbedürftig. Sie schreiben ja selber – und das wird ver­mutlich da auch noch ein Thema werden –, dass ja hier eine Ausfallshaftung vorge­legen hat und eigentlich auch die Bayern hätten zum Zug kommen können. Uns war immer suspekt, dass das Bankenpaket, das wir hier mitbeschlossen haben, aber sicher nicht für solche Entscheidungen im Ministerium, dazu herhalten hat müssen, den Steuerzahler derart in die Pflicht zu nehmen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Das bleibt auch aufklärungsbedürftig, genauso wie das, dass der ÖVP-Anwalt Birnbacher mit 12 Millionen € für sechs Seiten heimgeschickt wird, und dann noch großartig erklärt, 6 Millionen € lässt er nach, das sei der Patrioten-Rabatt.

Etwas so Perverses habe ich lange nicht gehört! Das alles schreit weiter nach Aufklärung, und die ÖVP ist wie immer mittendrin und nicht nur außen dabei. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.

 


15.40.52

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Kollege Obernosterer – wo ist er denn jetzt? Er ist schon gegangen. Also das interessiert ihn nicht mehr. (Abg. Hörl: Ich pass’ auf für ihn! – Heiterkeit.) Jaja, du bist der Richtige!

Also das ist wirklich rührend gewesen: Bitte, sagt der Kollege, reden wir jetzt doch nicht mehr über die Hypo Alpe-Adria! – Meine Damen und Herren von der ÖVP, diesen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 154

Gefallen werden wir Ihnen jetzt genau nicht tun! Jetzt nicht! Sie hätten liebend gerne den Haider angepatzt – das hätten Sie liebend gerne gemacht. Wenn Sie einen Beleg gefunden hätten, dass der Haider die Obligos hinaufgeschnalzt hat, so wie es die Bayern gemacht haben, würden Sie diesen Beleg wie eine Ikone durch Europa tragen, meine Damen und Herren. Sie haben nichts gefunden! (Beifall beim BZÖ.)

Die 80 Millionen € teure CSI-Hypo hat nichts gefunden, was den Haider belastet! Das ist Ihr Problem. Sonst würden Sie es politisch verwerten. Da würde der Herr Obernos­terer nicht herauskommen und sagen: Bitte reden wir nicht mehr darüber! – Jetzt auf einmal, wo die Schwarzen bis zum Hals drinnen stecken, sagen sie: Bitte reden wir nicht mehr darüber! (Abg. Hörl: Das ist ja ungeheuerlich!) – Aber natürlich steckt ihr drinnen, das werde ich dir gleich sagen. Du wirst mit deiner Hypo Tirol noch Probleme genug bekommen! Da gibt es nämlich keine CSI-Hypo, Herr Kollege Hörl. (Beifall beim BZÖ.)

Ab 2007, seit es die Bayern übernommen haben, eure schwarzen Parteifreunde aus München, haben sie die Geschäftsvolumina auf über 40 Milliarden € hinaufgeschnalzt, die ganz gescheiten Deutschen. 40 Milliarden €! Einen Tag vor der Notverstaat­lichung – das hat jetzt auch die Frau Bundesminister zugegeben – wollten sie noch rund 1 Milliarde € an liquiden Mitteln abziehen. Das heißt, das war eine nackte Erpressung der Bayern gegenüber den Österreichern, und dafür bedankt sich der Finanzminister mit einem Geschenk von 3 Milliarden € an die Bayern! (Abg. Steindl: Ausfallhaftung!)

Nichts Ausfallshaftung! Der erste Gescheite redet jetzt von der Ausfallshaftung. Bis jetzt haben Sie ja überhaupt geleugnet, dass es eine Ausfallshaftung ist! Also, wenn die Bayrische Landesbank einmal pleite ist, dann wäre das Land Kärnten zum Zug gekommen – das für die ganz Gescheiten bei euch. Und da können wir noch eine Zeit lang Banken führen in Österreich, bis die Bayerische Landesbank pleite ist. Aber ihr seid gekrochen vor euren CSU-Freunden, das ist der Punkt.

Und man wird auch noch so manches andere klären müssen. Und was die SPÖ angeht: Der Herr Gewerkschaftskaiser da hinten, der kleine, hat überhaupt nicht überrissen, dass man mit diesen Mitteln alle seine Seen und Hotels gekauft hat, damit der ÖGB Kärnten überhaupt gerettet werden konnte. Aber das ist überhaupt ein Sonderfall da hinten. (Beifall beim BZÖ.)

Eure Parteiführung aber hat es schon überrissen, dass das Ganze anders läuft. Wir haben ja Gespräche mit Ihnen geführt. Und jetzt möchte ich euch fragen, wie ihr die 3 Milliarden € finanzieren wollt, die Ende 2013 fällig werden. Erklären Sie mir das! (Zwischenbemerkung von Bundesminister Hundstorfer.)

3 Milliarden €, Herr Minister, die 2013 fällig werden: Wie wollen Sie die finanzieren? 3 Milliarden € aufgrund einer Unterschrift des Herrn Finanzministers Pröll! Da ist die Frau Fekter schon immer bemüht, darauf hinzuweisen, dass das Bundeskanzleramt mit dabei war. Das ist ihnen ganz wichtig, den Schwarzen, immer daran zu erinnern, dass ihr Roten mitgegangen seid, der Herr Schieder mit hinuntergefahren ist. Das war ihnen ganz wichtig, dass Rot an Bord ist.

Es werden 3 Milliarden € zu zahlen sein. Die Frau Minister ist ja vorsichtig. Wie sagt sie so schön? – Gegenwärtig liegt dem Finanzministerium keine Information vor, dass das Geld vom Bund verlangt werden wird.

Erklären Sie mir doch einmal, Frau Bundesminister, wo das Geld denn sonst herkom­men soll. Wo soll das Geld herkommen, bitte? Von den Griechen? Von Ihren groß­artigen Griechen? Wo soll das Geld herkommen? Wollen Sie in Kärnten einen Hut herumreichen? Wo soll das Geld herkommen? (Abg. Hörl: Kärnten hat überhaupt


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nichts mehr!) – Ein ganz Gescheiter! Kümmere du dich um die Hypo Tirol, da hast du noch Probleme genug am Hals! (Beifall beim BZÖ.)

Dieses Geld wird vom Steuerzahler aufzubringen sein. Dieses Geld werden Sie aus dem Budget bereitstellen müssen. Sie werden Budgetgelder in der Höhe von 3 Milliarden € bereitstellen müssen für eine Malaise, die der Herr Pröll eingebrockt hat, weil Sie für die Deutschen, die sich vorher verspekuliert haben seit dem Jahr 2007, am Balkan die großen Financiers gespielt haben und dafür die Bayern jetzt auffangen müssen. Das ist eine Ungeheuerlichkeit!

Nun kann ich darüber spekulieren, ob jemand nur so beschränkt ist, so einen Vertrag zu unterschreiben, oder ob unter Umständen mehr dahintersteckt. Ich habe in diesem Land gelernt, dass mehr dahintersteckt. Wenn also der schwarze Pröll mit den schwar­zen Bayern einen Vertrag zulasten des österreichischen Steuerzahlers abschließt, für die Malaise, die die schwarze Bankführung der Bayern seit 2007 in Kärnten angerichtet hat, dann hat das einen Hintergrund – und wenn gleichzeitig dazu dann ein Erpres­sungsmanöver in Milliardenhöhe läuft, meine Damen und Herren.

Ich würde mich nicht wundern, wenn man einmal in München nachschaut, welche Verflechtungen sich da zwischen ÖVP und CSU ergeben würden. Ich glaube nicht, dass der Pröll so beschränkt war, dass er (Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP) – ihr lacht, aber euch wird das Lachen noch vergehen – freiwillig den Bayern 3 Milliarden € auf den Tisch legt mit Ende 2013, sich in der Zwischenzeit schleicht (Abg. Rädler: Ordnungsruf?!) – das ist nämlich nicht etwas, das Sie zu verantworten haben; das hat der Pröll zu verantworten –, sich in der Zwischenzeit als Minister schleicht, und jetzt stellt sich heraus, dass die Verflechtungen zwischen Schwarz in Bayern und Schwarz in Wien eben doch enger waren. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glocken­zeichen.)

Sie werden erkennen müssen, dass es ein riesiger schwarzer Sumpf ist auf Kosten des österreichischen Steuerzahlers, für den Sie noch zur Rechenschaft gezogen werden. Den Gefallen, dass wir darüber schweigen, werden wir Ihnen nicht tun. (Beifall beim BZÖ.)

15.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

15.46.34Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die Verhandlungen über den Punkt 17 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gemeldet ist – und das ist bereits die letzte Wortmeldung in dieser Debatte – Herr Abgeordneter Markowitz. – Bitte.

 


15.46.51

Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir führen die Debatte über die Problematik mit Laserpointern weiter. Ich finde, es ist eine gute und äußerst wichtige Debatte. Wir haben ja gerade beim letzten Spiel gegen Austria Wien, wo wir von der Sportfraktion dabei waren, festgestellt, dass es auch gute Gesetze braucht, und es ist auch jemand notwendig, der diese auch umsetzt. Wir sind bei dem Match mit den Polizisten und Sicherheitskräften zusammengesessen, es wurde uns alles Mögliche über die Sicherheitsmaßnahmen erklärt, wie so ein Match in der Regel abläuft, wie man ein Match sicher gestaltet. Und was ist dann geschehen? Obwohl wir alle die Bengalischen Feuer eingrenzen wollen


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und es auch diesbezüglich ein Gesetz gibt, Kollege Rädler, was haben wir dann erlebt? – Dass in der Pause die Bengalischen Feuer gezündet wurden und wir eine Spielunterbrechung von zehn Minuten hatten. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Es ist mir völlig egal, wer das war. Ohne jemanden in Schutz nehmen zu wollen, möchte ich Folgendes sagen: Wenn wir in Österreich diesbezüglich ein Gesetz haben, dann hoffe ich auch, dass es umgesetzt wird.

Das Gleiche ist bei den Laserpointern der Fall. Das ist ein absolut wichtiger Punkt, dass wir hier gerade die Klasse 3 aus dem Verkehr ziehen. Eigentlich muss das bei der Herstellung anfangen, und deswegen ist es auch gut, wenn man da einen Abände­rungsantrag einbringt. Aber eines kritisiere ich schon schärfstens: Wir von der Oppo­sition haben gemeinsam mit der Regierung einen Antrag eingebracht, einen Vier-Parteien-Antrag, Kollege Rädler – der Kollege Mayer ist jetzt nicht da, sonst würde ich ihn ansprechen –, und dann kommt im Ausschuss ein Abänderungsantrag, auf dem wieder nur die Regierungsmannschaft als Antragsteller steht.

Ich sehe das nicht ein! Man muss einmal klipp und klar sagen, wenn wir gemeinsam etwas ausmachen, dann müssen wir es auch gemeinsam umsetzen. (Beifall beim BZÖ.) Wenn ihr erneut Alleingänge macht, dann dürft ihr euch nicht wundern, wenn in Zukunft dann einfach das Vertrauen nicht mehr da ist. Das gilt jetzt für jede Oppositionspartei, denn so kann es nicht gehen.

Natürlich werden wir das Anliegen unterstützen, weil hier wirklich nachhaltig große Schäden am Auge entstehen können. Das ist kein Spiel! Ich weiß, es wird ein Problem sein, was die Sicherheit und die Kontrolle betrifft, denn man kann diese kleinen Laser­pointer nicht wirklich kontrollieren. Aber hier muss es ein Einfuhrverbot geben, muss es straffe Regelungen und Gesetze geben, müssen die Strafen entsprechend hoch sein, damit so etwas in Zukunft einfach nicht mehr passiert.

Deswegen werden wir hier trotzdem zustimmen, obwohl ich finde, in Zukunft müssen wir anders miteinander umgehen, damit wir auch in Zukunft besser zusammenarbeiten können. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)

15.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird keines gewünscht.

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1575 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Inverkehrbringen und Neuklassifizierung von nicht handelsüblichen Laserpointern.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 210.)

15.50.0118. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1402/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schwermetallgrenzwerte für Schmuck – insbesondere für Blei und Cadmium (1576 d.B.)


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19. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1505/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tätowierfarben und Tätowiermittel (1577 d.B.)

20. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 739/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ein­satz von RFID Chips (1578 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 18 bis 20 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Vock zu Wort. – Bitte.

 


15.50.59

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Bei diesen drei Anträgen geht es um den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten; im ersten Antrag, 1402/A(E), um den Schutz der Kinder vor vergiftetem Kinderschmuck. Ich glaube, darüber brauchen wir nicht viel zu diskutieren, denn da waren sich alle Parteien darin einig, dass dieser Antrag unterstützenswert ist.

Im zweiten Antrag, 1505/A(E), geht es um den Schutz vor giftigen Tätowierfarben. Da gibt es derzeit keine Regelung, daher wäre da nicht nur eine Regelung für Österreich interessant, sondern natürlich auch EU-weit. Herr Minister Hundstorfer, ich ersuche Sie daher, sich dafür einzusetzen.

Bei der letzten Sitzung des Ausschusses für Konsumentenschutz haben wir ja erfahren, dass Sie in der vergangenen Urlaubssaison Touristen darauf hingewiesen haben, und zwar durch Verteilung von Foldern, dass vor allem bei Tätowierungen, die in Nordafrika oder etwa auch in der Türkei erfolgen, oft große Gefahren drohen. Ich ersuche daher, auch weiterhin die Konsumentinnen und Konsumenten aufzuklären.

Interessant ist auch der dritte Antrag, 739/A(E), bei dem es um den Einsatz von RFID-Chips geht. Das sind Mini-Chips, für den Konsumenten nicht sichtbar, die an den einzelnen Waren zum Zwecke der Diebstahlssicherung angebracht sind. Das Problem, vor dem jedoch dabei die Datenschützer warnen, ist: Wenn diese Chips nicht entwertet werden, sind sie vielfältig auswertbar. So kann beispielsweise ausgewertet werden, welches Kaufverhalten der Konsument hat, wohin er geht und so weiter. Da ist wirklich die Gefahr eines Datenmissbrauchs gegeben.

Wodurch aber unterscheidet sich dieser Antrag von den beiden vorhergehenden? Die beiden ersten Anträge werden ja einstimmig angenommen werden, letzterer jedoch von den beiden Regierungsparteien abgelehnt. – Der dritte Antrag ist ein Antrag der Opposition – und im Konsumentenausschuss ist es leider nicht so, dass Anträge der Opposition, auch wenn sie sinnvoll sind, angenommen werden.

Ich ersuche daher darum, wenigstens in Zukunft Anträge genauer zu prüfen und die Bereitschaft zu zeigen, eindeutig sinnvollen Anträgen der Oppositionsparteien zuzu­stimmen, denn es muss doch davon ausgegangen werden, dass Konsumentenschutz allen wichtig ist – und nicht nur dann, wenn Anträge von ÖVP oder SPÖ eingebracht werden, geht es doch um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei der FPÖ.)

15.53



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 158

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


15.53.24

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ganz kurz zu den Ausführungen meines Vorredners: Der Antrag 739/A(E) wird nicht deshalb abgelehnt, weil er von der Opposition ist, sondern weil wir das – das ist ja bereits im Ausschuss diskutiert worden – für inhaltlich nicht richtig halten. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte nun kurz zu den Tätowierfarben Stellung nehmen, und zwar aus einer etwas anderen Perspektive, da ich es grundsätzlich für sehr bedenklich halte, wie die Gesellschaft mit der individuellen Körpergestaltung umgeht – und da sind ja vor allem Jugendliche und auch sehr viele junge Frauen betroffen.

Eine Studie der Universität Leipzig aus dem Jahre 2009 zeigt, dass in Deutschland die Personengruppe der zwischen 25 und 34 Jahre alten Männern bereits zu 26 Prozent Tätowierungen trägt, bei Frauen sind es 25 Prozent. Bei den 14- bis 24-Jährigen ist der Prozentsatz der Frauen sogar schon höher als der der Männer, und zwar mit über 22 Prozent, wobei in diesem Prozentsatz Permanent-Make-ups und Tattoos überhaupt nicht inkludiert sind.

Die damit zusammenhängenden Gesundheitsgefahren möchte ich hier jetzt gar nicht ansprechen; das wurde ja im Antrag sehr ausführlich dargestellt. Dieser Ent­schließungsantrag richtet sich aber auch an die europäische Ebene, und ich möchte jetzt nur darauf verweisen, dass die jetzige SPÖ-Landesrätin und frühere EU-Abge­ordnete Karin Scheele aus Niederösterreich bereits im Jahr 2000 eine schriftliche Anfrage an die EU-Kommission gerichtet hat, und zwar in Bezug auf die rechtliche Ein­ordnung von Tätowierfarben. – Die Antwort, die Karin Scheele damals von  David Byrne namens der EU-Kommission erhalten hat, war, dass die Auswirkungen dieser Farben, dass die gesundheitlichen Risken bekannt sind – geschehen ist in dieser Sache jedoch seit dem Jahre 2000 nichts. Ich meine daher, es ist ganz dringend, dass da etwas auch auf europäischer, ja auf internationaler Ebene geschieht.

Der Trend zu Tätowierungen, zu Schönheits-OPs ist sehr groß, vor allem bei jungen Menschen – und ich glaube, das kann man auch in Bezug zu einer sich ständig entsolidarisierenden Gesellschaft setzen. In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen ein Zitat der Kulturwissenschaftlerin Dr. Gabriele Sorgo von der Uni Graz bringen, ein Zitat, dem ich voll zustimmen kann.

Dr. Sorgo sagt: „Wir leben in einer sozial sehr flexiblen Gesellschaft, in der die Zukunft vielen Menschen immer unberechenbarer erscheint. Individuen haben das Gefühl, nicht viel bestimmen zu können und fühlen sich der Veränderlichkeit ausgeliefert. Das Einzige, was beherrschbar ist, ist der Körper. Er repräsentiert den Bereich, den wir verändern können.“ – Zitatende.

Wie gesagt, überwiegend junge Menschen sind Opfer dieses Körperkults, und das alles geschieht sichtbar, wahrnehmbar für uns in Form eines gesellschaftlichen Zwanges, hin bis zum normierten Körperideal – und mit all den Gesundheits­gefährdun­gen, wie sie in diesem Entschließungsantrag thematisiert werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 159

15.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 


15.56.53

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann meine Stellungnahme zu den ersten beiden Anträgen, zu jenem über Schwermetallgrenzen für Schmuck beziehungsweise zu Tätowierfarben und Tätowier­mitteln, relativ kurz halten. Beide Anträge wurden ja im Ausschuss wohl auch deshalb einstimmig beschlossen, weil sie sehr wesentliche Dinge bewirken sollen.

Ich denke, es ist besonders wichtig, auch auf europäischer Ebene dahin zu kommen, dass vor allem und gerade Kinderschmuck keine schädlichen Substanzen mehr enthält. Die USA sind bei diesbezüglichen Importverboten schon wesentlich weiter als wir in Europa, und ich hoffe, dass auch Europa dazu bald eine gute Lösung finden wird.

Zum zweiten Antrag betreffend Tätowierfarben und Tätowiermittel. Ich denke, auch da muss es unser Anliegen sein, dass dabei keine gesundheitsschädigenden Substanzen verwendet werden, allerdings wird das nur mit einer österreich-spezifischen Regelung nicht zu schaffen sein, sondern wir brauchen auch da eine europäische Lösung beziehungsweise sogar ein globales Vorgehen.

Zum dritten Antrag, dem betreffend den Einsatz von RFID-Chips. Diesen Antrag möchten wir auf jeden Fall unterstützen, haben das ja auch schon im Ausschuss getan, auch wenn wir mit Detailformulierungen nicht ganz zufrieden sind. Ich glaube schon, dass es sinnvoll ist, Produkte zu kennzeichnen, die so einen Chip enthalten, allerdings glauben wir, dass es nicht alle Produkte sein können, sondern eben nur spezifische Konsumgüter.

Diesen Punkt sehen wir ja anders als die SPÖ: Abgeordneter Maier hat im Ausschuss argumentiert, es sei nicht das Problem, dass diese Chips sozusagen nicht ersichtlich sind auf den Produkten, sondern das eigentliche Problem sei, dass sie an der Kassa nicht deaktiviert werden würden.

Ich glaube, dass es da nicht nur ein Entweder-oder sondern ein Sowohl-als-auch geben müsste, das heißt also: sowohl eine Kennzeichnung als auch eine Deaktivie­rung. Und das bringt mich jetzt gleich zu den Ausführungen von Frau Abgeordneter Becher, die sagte, es hängt nicht davon ab, ob ein Antrag von der Opposition kommt oder nicht, wenn dieser abgelehnt wird, sondern es gehe dabei um eine inhaltliche Frage.

Ich weiß, dass Kollege Dolinschek einen Antrag einbringen wird, in dem es genau darum geht, solche Chips an der Kasse zu deaktivieren – und da bin ich jetzt schon neugierig, ob dieser Antrag dann von Ihnen von der SPÖ angenommen werden wird, weil Sie genau das im Ausschuss gefordert haben, oder ob Sie den Antrag dann doch ablehnen, weil er eben von der Opposition kommt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Praßl zu Wort. – Bitte.

 


15.59.38

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Laut Verbrauchermagazinen enthalten Tätowierfarben oft gesundheitsgefährdende Stoffe. Ich weiß das und glaube, dass vor allem Jugendliche davon betroffen sind.

Häufig lassen sich auch Urlauber in ihrem Urlaubsland mit Tätowierfarben und ähn­lichen Stoffen versehen und fahren so nach Hause. Und leider muss man feststellen, dass es da oft Nachwehen gibt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 160

Ich habe mir auch angesehen, wie es diesbezüglich in Deutschland ausschaut: In Deutschland wurden im vergangenen Jahr 38 Tätowierfarben untersucht, und von diesen 38 Tätowierfarben wurden 13 Proben beanstandet. Dabei wurde festgestellt, dass sich diese Farben nachteilig auf den Körper auswirken können.

In diesem Sinne kann man nur sagen, sehr geehrte Damen und Herren, die Jugend­lichen sollten sich nicht tätowieren lassen, das ist für den Körper besser. Es sollte auch konkrete Regeln geben.

Wir müssen alles für unsere Jugendlichen machen und ihnen einschärfen: Bitte, macht das nicht, lasst euch nicht tätowieren! Ihr tut damit eurem Körper Gutes! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

16.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


16.01.22

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Was die Schwermetalle in Schmuck­gegenständen und die Tätowierfarben und -mittel betrifft, wird mein Kollege Spadiut Stellung nehmen. Ich werde mich den RFID-Chips widmen, diese enthalten nämlich Informationen und ermöglichen so die Lokalisierung von Gegenständen.

Einige internationale Handelsunternehmen, wie Wal-Mart, Tesco oder die Metro-Gruppe, setzen die RFID-Chips bereits intensiv ein, vor allem der Handel, aber auch die Logistik versprechen sich von einer flächendeckenden Nutzung eine große Kostensenkung.

Aufgrund dieser kabellosen Funktechnologie merkt beispielsweise der Kunde im Supermarkt nicht, ob ein Produkt mit diesem Chip versehen ist oder nicht und ob und wann die Informationen ausgelesen werden. Der Standort eines Produktes kann welt­weit sozusagen verfolgt werden, und der Kunde, der Verbraucher hat keine Möglich­keit, zu kontrollieren, wie oft diese Daten aus diesem Chip ausgelesen werden und in welche Datenbanken diese Daten dann übertragen werden.

Verbraucherschützer fordern daher zum Beispiel eine Kennzeichnung aller mit solch einem Chip ausgestatteten Produkte. Es gibt halt keinen Vorteil ohne Nachteil, aber genau das ist es. Was in der Logistik hilfreich ist, steht dem Datenschutz oft entgegen.

Wir haben einen diesbezüglichen Antrag betreffend Kennzeichnung der Produkte, die mit solch einem Chip versehen sind, bereits im Jahr 2009 eingebracht. Dieser Antrag wurde am 12. November 2009 vertagt, und zwar mit der Argumentation, dass man zwei Jahre Zeit habe, das im Sinne des Konsumenten und des Datenschutzes innerhalb der Europäischen Union umzusetzen. Bisher ist in diesem Bereich nichts geschehen.

Wir haben das jetzt wieder auf der Tagesordnung des Konsumentenschutzaus­schus­ses gehabt, und der Antrag wurde dort abgelehnt mit der Begründung, dass die Kennzeichnung von Produkten mit RFID-Chips dem Konsumenten nichts bringe – so hat das Kollege Maier wortwörtlich gesagt. Kollege Maier sagt auch, dass er diesem Antrag deswegen nicht zustimmt, weil es eine automatische Deaktivierung derartiger Chips bei der Bezahlung an der Kassa braucht.

Daher bringe ich jetzt den folgenden Antrag ein:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 161

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deak­tivierung RFID-Chip

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht sicher­zustellen, dass alle Artikel mit einem RFID-Chip beim Kauf noch im Geschäft auto­ma­tisch, umgehend und kostenfrei deaktiviert werden, es sei denn, sie sollen auf aus­drücklichen Wunsch des Käufers entsprechend dem Opt-in-Prinzip funktionsfähig bleiben.“

*****

Kollege Maier, werte Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, es steht Ihnen nichts mehr im Wege, diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall beim BZÖ.)

16.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deak­tivierung RFID-Chip

eingebracht in der 135. Sitzung des Nationalrates am 06. Dezember 2011, im Zuge der Debatte zu TOP 20, Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 739/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsatz von RFID (Radio Frequency Idnetification) Chips (1578 d.B.)

Ein RFID-Chip ist ein winzig kleiner Computerchip, welcher vor allem im Logistiksektor und im Handel zum Einsatz kommt und zu Kostensenkungen führen soll. Der Chip wird mehr und mehr an Verpackungen, Konsumgüter, Etiketten und auch in Pässen ange­bracht und ist für Konsumenten unsichtbar. Ein großer Vorteil von RFID ist, dass damit ausgestattete Produkte stets rückverfolgbar und exakt individualisierbar sind, da jeder Chip über eine eindeutige und weltweit nur einmal vergebene Seriennummer verfügt Die positive Eigenschaft dieser Technologie darf aber nicht von datenschutzrechtlichen Risiken ablenken.

Verbraucher haben keine Möglichkeit zu kontrollieren, wo und wie oft diese Daten aus dem Chip ausgelesen und in welche Datenbanken diese übertragen werden. Durch diese Datenübertragung ist auch die genaue Lokalisierung des Gegenstands bzw. des Konsumenten möglich. Wenn Konsumenten solche Artikel kaufen, stimmen sie damit automatisch der Datenverarbeitung zu, denn RFID und die damit verbundenen Datenauslesungsmöglichkeiten werden wahrscheinlich zu einem Vertragsbestandteil bei einem Einkauf werden.

Seitens der EU-Kommission wurde 2009 eine Empfehlung zur Umsetzung der Grund­sätze der Wahrung der Privatsphäre und des Datenschutzes in RFID-gestützten Anwendungen veröffentlicht. Darin wurden die Mitgliedsstaaten aufgefordert, sicherzu­stellen, dass die Wirtschaft in Zusammenarbeit mit Vertretern der Allgemeinheit Rah­menvorgaben für die Bewertung des Einsatzes von RFID-Anwendungen unter daten­schutz­rechtlichen Gesichtspunkten entwickelt. 2011 wurden diese Rahmenvorgaben


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 162

seitens der Wirtschaft veröffentlicht. Inhaltlich legt die EU-Empfehlung nahe, dass beim Kauf von Artikeln mit RFID-Chip, dieser Chips noch im Geschäft automatisch, um­gehend und kostenfrei deaktiviert werden, es sei denn, sie sollen auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers entsprechend dem Opt-in-Prinzip funktionsfähig bleiben.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht sicherzustellen, dass alle Artikel mit einem RFID-Chip beim Kauf noch im Geschäft automatisch, umgehend und kostenfrei deaktiviert werden, es sei denn, sie sollen auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers entsprechend dem Opt-in-Prinzip funktionsfähig bleiben.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bitte.

 


16.05.22

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir haben in der letzten Sitzung des Konsumenten­schutz­ausschusses eine Reihe von Anträgen behandelt. Ich möchte nun einige Bemerkungen zum Antrag, der sich mit Schwermetallen in Schmuck beschäftigt, machen.

Billiger Schmuck begegnet uns fast allerorts, im Supermarkt, in Modehäusern, in Dro­ge­riemärkten und anderen Verkaufsstellen. Die Hauptkunden für diesen Schmuck sind vorwiegend Jugendliche, aber vor allem Kinder. Auch wenn die Konsumenten diese Schmuckstücke allgemein als unbedenklich ansehen, so zeigen doch internationale Untersuchungen, dass ein Großteil dieser Produkte mit Schwermetallen, und da vorwiegend mit dem Schwermetall Blei, verseucht ist.

Es gibt zwar für Kinderspielzeug Schwermetallrichtlinien, nicht aber für Kinderschmuck. Daher sehen wir diesbezüglich Handlungsbedarf, da bereits geringe Bleimengen als sehr bedenklich eingestuft sind. Auch ist die Bleiaufnahme über den Darm bei Kindern stärker als bei Erwachsenen.

Blei im Körper hat eine Halbwertszeit von 30 Jahren, und es ist auch nachgewiesen, dass bereits geringe Dosen zu Beeinträchtigungen führen, etwa der Intelligenz, der Reaktion oder der Aufmerksamkeit, auch werden Verhaltensstörungen festgestellt.

Daher unterstützen wir den vorliegenden Antrag, der europäische Regelungen für Grenzwerte, die im Frühjahr des nächsten Jahres vorliegen sollen, fordert. Auch der Produktsicherheitsbeirat wird heuer noch Empfehlungen veröffentlichen, von denen wir annehmen, dass sie von den Kunden ausreichend Beachtung finden werden. (Beifall bei der SPÖ.)

16.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. – Bitte.

 


16.07.05

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Zum Antrag betreffend Schwermetallgrenzwerte für Schmuck, insbesondere für


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 163

Blei und Cadmium: Blei wirkt auf das zentrale Nervensystem, es kommt zu psychischen Störungen, Müdigkeit, Reizbarkeit. Bei Kindern kann schon eine geringe Bleiaussetzung zu einer Verminderung der Intelligenz führen.

Bedenken muss man auch, dass es sich bei Waren, die Blei enthalten, um Umweltgifte handelt und diese als Sondermüll entsorgt werden müssten oder müssen.

Dänemark ist das einzige Land, dem es geglückt ist, bleihaltige Schmuckstücke vom Markt komplett zu entfernen. Dort gilt ein Verkaufsverbot für Schmuckstücke mit mehr als einem Hundertstel Prozent Blei. Auch in den USA hat man begonnen, Bleischmuckstücke vom Markt zu nehmen, ausschlaggebend dafür war der Tod eines jungen Knaben, der ein aus Blei gefertigtes Schmuckstück geschluckt hat und nach vier Tagen an einer Bleivergiftung gestorben ist.

Warum die EU noch nicht darauf reagiert hat, ist mir ein Rätsel. Wir werden diesen Antrag auf jeden Fall unterstützen.

Zum Antrag betreffend Tätowierfarben und Tätowiermittel: Da möchte ich Frau Becher schon widersprechen, wenn sie meint, Tätowierungen seien nicht gefährlich. Sie haben Schmuckstücke von ihrer Wichtigkeit her abgelöst. Die Jugend lässt sich gerne tätowieren, die Gefährlichkeit ist eben nur durch die Tätowierfarben oder Tätowiermittel gegeben oder durch unsachgemäßes Arbeiten von Tätowierern. Aber die seriösen Tätowierer arbeiten sehr steril, da kann nichts geschehen.

Wie bereits gesagt wurde, ist hinsichtlich der Tätowierfarben Handlungsbedarf ge­ge­ben. Der Herr Kollege hat es schon erwähnt: 38 Farben wurden untersucht – haupt­sächlich die Farben Gelb, Orange, Rot –, und von diesen 38 Farben wurden 13 Farben beanstandet. In diesen Proben wurden unter anderem für Kosmetika verbotene Kon­servierungsmittel gefunden, Bestandteile von Wandfarben, Azofarb­stoffen, Pigmente aus Autolacken und Spuren von Schwermetallen. In schwarzen Far­ben, die haupt­sächlich aus Ruß bestehen, wurden Nanopartikel sowie krebser­regende polyzyklische Kohlenwasserstoffe gefunden. Und da gilt es, die Tätowiermittel­ver­ordnung zu überarbeiten. Da ist nicht detailliert geregelt, was man verwenden kann.

Besonderes Augenmerk ist Farben aus dem asiatischen Raum zu schenken, denn bei diesen müssen die Inhaltsstoffe nicht angegeben werden. Es kann dadurch zu Allergien, Ekzemen und sogar Krebsgeschwüren kommen.

Wir werden auch diesen Antrag unterstützen. (Beifall beim BZÖ.)

16.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.

 


16.10.38

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ja, lieber Kollege Dolinschek, es ist eigentlich schade, dass wir uns letztes Mal im Ausschuss, als es um den RFID-Chip gegangen ist, nicht soweit verständigt haben, dass wir gesagt haben, wir könnten da gemeinsam etwas machen, oder dass wir im Vorfeld nicht etwas gemacht haben.

Es ist ja wirklich so, wie du gesagt hast, dass bei der Kasse der Chip deaktiviert werden sollte. Man muss natürlich auch unterscheiden, wofür, denn ich glaube, dass es wichtig ist, dass der Chip bei Konsumartikeln, die wir kaufen, direkt nach Bezahlung entwertet wird. Bei Gewerbeartikeln ist es unter Umständen notwendig, ihn zu haben. Also: Das ist noch nicht genau geklärt.

Ich möchte jetzt im Namen unserer Fraktion darum ersuchen, diesen Antrag noch einmal im Ausschuss für Konsumentenschutz einzubringen. Wir werden ihn behandeln,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 164

und ich glaube, wir werden gemeinsam einen für die Konsumentinnen und Kon­sumenten zielführenden Weg finden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dolinschek.)

16.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort seitens der Berichterstatter/Berichterstatterinnen wird keines verlangt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehmen werde.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18, die dem Ausschussbericht 1576 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Schwermetallgrenzwerte für Schmuck – insbesondere für Blei und Cadmium – anzunehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 211.)

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: die dem Aus­schussbericht 1577 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Tätowier­farben und Tätowiermittel.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig angenommen. (E 212.)

Wir gelangen ferner zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20: Antrag des Aus­schusses für Konsumentenschutz, seinen Bericht 1578 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben  (Abg. Dr. Pirklhuber – auf den in den Reihen der SPÖ stehenden Abg. Hörl weisend –: Frau Präsidentin, der steht auf dem falschen Platz! – Weitere anhaltende Zwischenrufe.)

Herr Abgeordneter, ich gebe Ihnen die Gelegenheit, rechtzeitig auf Ihren Platz zurückzugehen (allgemeine Heiterkeit), und setze dann die Abstimmung fort.

Also noch einmal: Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20: Antrag des Ausschusses für Konsumentenschutz, seinen Bericht 1578 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen schließlich zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deaktivierung RFID-Chip.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Dieser findet nicht die Mehrheit und ist damit abgelehnt.

16.14.0421. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1467 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungs­ge­setz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (1551 d.B.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 165

22. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1747/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Abschaffung des Weiterbildungsgeldes bei Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes zur Missbrauchsvermeidung (1552 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 21 und 22 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


16.14.53

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir werden dem Bundesgesetz unsere Zustimmung geben. Wir haben das auch schon im Ausschuss ausführlich diskutiert. Als diese Bildungskarenz erstmals als Provisorium eingebaut worden ist, haben wir das schon positiv erwähnt. Leider war es Teil eines Konvoluts eines Arbeits­marktpaketes, dem wir als Gesamtem nicht zustimmen konnten. Das haben Sie jetzt glücklicherweise anders gemacht, daher können wir die Zustimmung geben.

Es ist so, dass die Erleichterungen, die da enthalten sind, sehr begrüßenswert sind, nämlich, dass man bereits nach sechs Monaten die Bildungskarenz antreten kann. Was Sie uns leider Gottes ein bisschen, nein, nicht ein bisschen, sondern völlig schul­dig geblieben sind im Ausschuss, war eine Antwort auf die Frage, wie lange Mitarbeiter, die in Bildungskarenz waren, in weiterer Folge noch bei ihrer Firma geblieben sind beziehungsweise wie lange die durchschnittliche Dauer war.

Was wir in der Zwischenzeit weiter recherchiert haben, ist die Tatsache, dass vor allem hochqualifizierte Personen die Bildungskarenz in Anspruch nehmen. Wir hoffen, dass sich in Zukunft aufgrund des erleichterten Zugangs auch eher ungebildete oder wenig qualifizierte Arbeitnehmer trauen, diese in Anspruch zu nehmen.

Die Grünen haben angekündigt, dass sie hier einen Antrag einbringen werden, wo es eben darum gehen wird, dass Personen, die bis zu 1 300 € verdienen, nicht das Arbeitslosengeld bekommen sollen. Diesem Antrag werden wir unsere Zustimmung nicht geben. Ich werde Ihnen das jetzt ganz kurz erläutern.

Wir glauben, dass es ungerecht ist, jemandem, der 1 300 € hat, den vollen Ersatz zu gewähren, wogegen aber jemand, der 50 € mehr verdient, dann zurückfallen und nur das Arbeitslosengeld bekommen würde. Das ist in meinen Augen ungerecht. Wenn, dann müsste man das so formulieren, dass es einen Sockelbetrag geben sollte, der dann eben weiter aufgestockt würde.

Daher können wir diesem Antrag jetzt nicht zustimmen, wiewohl wir es uns wirklich wünschen würden, dass Sie, Herr Bundesminister, es wirklich schaffen, dass auch wenig Qualifizierte diese Bildungskarenz vermehrt in Anspruch nehmen. Das Argu­ment, das die Grünen vorbringen, ist natürlich schon nachvollziehbar, nämlich, dass sich dies weniger Qualifizierte häufig nicht leisten können, weil diese eben ein zu geringes Arbeitslosengeld bekommen. Vielleicht können Sie eine Möglichkeit schaffen, dass es für diese Personengruppe eine Art Minimum an Arbeitslosengeld gibt.

Dem Antrag der Kollegin Haubner werden wir auch unsere Zustimmung geben. In diesem Antrag der Kollegin geht es um die Freistellung gegen Entfall der Bezüge, und zwar geht es um Vermeidung von Missbrauch in diesem Bereich. Herr Bundesminister, es ist natürlich schon so, dass es sich einfach nur um eine Schönfärbung der AMS-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 166

Statistiken handelt, wenn derjenige, der sich gegen Entfall der Bezüge freistellen lässt, nicht in der Arbeitslosenstatistik aufscheint, aber derjenige, der vorher Notstandshilfe bezogen hat und damit in der Statistik aufscheint, jetzt plötzlich für ein paar Monate aus dieser rauskommt.

Also das ist eine Art, die, wie ich meine, wenig Sinn macht. Wir sollten nicht die Statis­tiken schönfärben, sondern wir sollten vielmehr danach trachten, Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen. (Beifall bei der FPÖ.)

16.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Riepl. – Bitte.

 


16.18.22

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Unsere im EU-Vergleich sehr guten Arbeitsmarktdaten sind auch, wie ich meine, auf die Angebote der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die wir hier immer wieder adaptieren und beschließen, zurückzuführen. Ich erinnere nur an die Qualifizierungsförderung, an die Förderung von Fachkräften während einer Elternteilzeitkarenz, Solidaritätsprämienmodell und vieles andere mehr.

Jeder von uns weiß: Je höher die Bildung, je höher die Ausbildung desto höher ist auch die Qualifikation und damit auch die Sicherheit des Arbeitsplatzes.

Viele Betriebe, eigentlich immer mehr Betriebe fordern von ihren Arbeitnehmern Flexibilität, Lernbereitschaft und höhere Qualifikation. Daher ist, glaube ich, das, was wir heute beschließen, nämlich dass die Bildungskarenz Dauerrecht wird und nicht nur befristet gilt, eine richtige Entscheidung. Wenn man als Arbeitnehmer in Österreich bis zu zwölf Monate oder zwölf Monate für Weiterbildung nützen kann, und das bei aufrechtem Arbeitsverhältnis, dann fördert das einfach die Chance auf mehr Qualifi­kation. Deshalb ist das, wie ich meine, eine sehr gute Entscheidung, die heute hier in Form dieser Gesetzesvorlage getroffen wird.

Keine Zustimmung gibt es unsererseits für den BZÖ-Antrag, der die Abschaffung des Weiterbildungsgeldes bei Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes vorsieht. Hier wird vom BZÖ Missbrauch vermutet oder in den Raum gestellt. Diese Sorge können wir und auch ich persönlich eigentlich nicht verstehen. Es ist für uns nicht nachvoll­ziehbar, wo in diesem Bereich die große Missbrauchsmöglichkeit gegeben ist. Deshalb werden wir diesem Antrag keine Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Haubner gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.20.31

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Wenn sich jemand weiterbilden will, wenn jemand ein Leben lang lernen möchte, wenn er sich besser qualifizieren will, dann ist, glaube ich, unbestritten, dass das nicht nur eine notwendige Investition und ein richtiger Schritt ist, sondern dass man diese Investition auch unterstützen soll. Daher werden auch wir seitens des BZÖ dem Weiterbil­dungs­geld bei Bildungskarenz unsere Zustimmung geben.

Es wurde ja 2009 schon entsprechend attraktiver gestaltet, mit kürzeren Anwart­schaften, und das ist absolut zu begrüßen, denn es ist ja auch für diejenigen, die in sehr flexiblen Arbeitsverhältnissen sind, notwendig, diese Möglichkeit wahrnehmen zu können, und nicht nur für bereits höher qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeit­neh-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 167

mer. Es hat sich auch dadurch der Personenkreis bis heute verdreifacht, sodass im Jahr 2010 in etwa 6 500 Personen in Bildungskarenz gewesen sind.

Wie gesagt, wir werden hier zustimmen, weil es auch klare Spielregeln, klare Kriterien gibt, die überprüft werden, wenn sich jemand speziell weiterbilden will und weiterbilden möchte. In Zeiten, wo gespart werden muss, wo wir jeden Tag von Sparmaßnahmen hören, ist es ganz, ganz wichtig, dass das Geld des Steuerzahlers dort hinkommt, wo es wirklich gebraucht wird. Und bei der Bildungskarenz ist für uns der Eindruck, dass es wirklich dort ankommt, wo es die Menschen wollen, wo es die Menschen brauchen und wo sie entsprechend qualifiziert werden können.

Die Frage, ob das Geld des Steuerzahlers bei der zweiten Form des Weiterbildungs­geldes, bei Freistellung gegen Entfall der Bezüge, auch richtig und sinnvoll verwendet ist, diese Frage – muss ich ehrlich sagen – kann ich nicht klar mit Ja beantworten. Denn: Wenn der Dienstnehmer nicht verpflichtet ist, eine Weiterbildungsmaßnahme zu machen, wenn der Dienstgeber zwar verpflichtet ist, eine Ersatzarbeitskraft einzustel­len, aber sonst keinerlei Kontrollen geschehen, dann, muss ich sagen, ist natürlich auch für Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Und wir können es uns in Zeiten wie diesen nicht leisten, dass wir Gelder hergeben, wenn wir nicht genau wissen, was letztendlich der Arbeitnehmer macht.

Ganz klar hat das ja auch in einem Artikel einer Zeitung vom 25. März 2011 der AMS-Sprecher zum Ausdruck gebracht. Er hat zu diesem Weiterbildungsgeld Folgendes gesagt:

 „ anders als herkömmliche AMSler, die dem heimischen Arbeitsmarkt ständig zur Verfügung stehen müssen, können solche Karenzierten tun und lassen, was sie wollen. Auch eine Weltreise, 

Ich unterstelle niemandem, dass er jetzt nur Weltreisen macht, aber wenn der Sprecher des AMS sagt, die können tun und lassen, was sie wollen, dann – muss ich ehrlich sagen – gibt es viele Möglichkeiten: Dann kann ich schwarzarbeiten, dann kann ich nur daheimbleiben und sagen, ich will einfach einmal eine Auszeit haben. – Also, das kann es nicht sein. Und wenn man sich anschaut, dass auch der Anstieg ein sehr hoher ist – 1998 waren es sieben Personen in der offiziellen AMS-Statistik, und im Jahr 2010 sind es 213 Personen –, wird deutlich, dass es etwas Attraktives ist.

Daher fordern wir gerade in Zeiten, wo wir sehr sensibel, sehr ordentlich, sehr ziel­gerichtet mit öffentlichen Geldern umgehen müssen, dass wir diese Form abschaffen, das Geld, das zur Verfügung steht, das jetzt investiert wird – und das sind in etwa 1,4 Millionen € –, einsetzen bei der Bildungskarenz auch für diejenigen, die eben jetzt nicht so hoch qualifiziert sind, dass man das noch attraktivieren kann, aber dass wir es gezielt einsetzen dort, wo es gebraucht wird.

Daher bitte ich die Kolleginnen und Kollegen, sich unseren Antrag unter diesem Gesichtspunkt noch einmal zu überlegen und diesem Antrag auch die Zustimmung zu geben. Das Geld muss einen Zweck erfüllen. Weiterbildung ist gefragt, ist notwendig – aber wenn der Zweck nicht erfüllt ist, dann darf es keine öffentlichen Gelder geben. (Beifall beim BZÖ.)

16.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Wöginger ist der nächste Redner. – Bitte.

 


16.25.30

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir stimmen diesem Gesetz gerne zu. Es wurde ja im Zuge der Wirt­schaftskrise 2009 dieser leichtere Zugang zur Bildungskarenz bereits eingeführt, dass


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man nicht mehr ein Jahr beschäftigt sein muss, sondern nur mehr ein halbes Jahr, und die Mindestanspruchsdauer oder -zeit von drei auf zwei Monate reduziert wurde. Das hat sich bewährt. Wir haben im Jahr 2010 1 247 Fälle gehabt, die genau in diesen sechs Monaten drinnen liegen.

Das heißt, dass das doch für eine beträchtliche Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mit­arbeitern ein wichtiges Instrument ist und auch in Zukunft sein wird. Deshalb verankern wir das jetzt im Gesetz. Ich halte das, wie gesagt, für eine wichtige arbeitsmarkt­politische Maßnahme. Vor allem werden wir damit auch dem Leitsatz gerecht, dass lebenslanges Lernen notwendig ist und heute auch vom Arbeitsmarkt eingefordert wird.

Ich möchte noch kurz Stellung nehmen zu der Kritik, dass nicht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Aus-, Weiter- oder Fortbildung oder auch eine Bildungskarenz zugutekommt. Ich möchte hier eine Lanze brechen für alle Betriebsrätinnen und Betriebs­räte, weil der Betriebsrat diesbezüglich eine wichtige Rolle im Unternehmen spielt und schon auch einen gewissen Lenkungseffekt in diesem Bereich erzielen kann. Ich bin selber Betriebsratsvorsitzender für 1 600 Personen beim Roten Kreuz Ober­österreich, und bei uns gehen immer wieder auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Bildungskarenz. Man kann sich schon auch als Betriebsrat bemühen, da ein gutes Mischverhältnis zwischen mehr qualifizierten und weniger qualifizierten Mitarbeiterin­nen und Mitarbeitern zustande zu bringen. Es ist schon auch im Ermessen des Betriebsrates, zumindest positiven Einfluss darauf zu nehmen, dass diese Möglichkeit allen Mitarbeitern zumindest zusteht und dass sie auch diese Bildungskarenz in Anspruch nehmen können.

Alles in allem, glaube ich, sind diese 2,5 Millionen €, die hier jährlich zusätzlich anfallen werden, gut investiertes Geld im Sinne der Aus- und Weiterbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach dem Motto: Lebenslanges Lernen wird auch vom Arbeitsmarkt eingefordert.

Abschließend bedanke ich mich bei allen Betriebsrätinnen und Betriebsräten, vor allem auch im Europäischen Jahr des Ehrenamtes. Viele Betriebsräte sind ehrenamtlich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben unterwegs, um ihre Anliegen und Wünsche entsprechend weiterzubringen und die Anliegen auch umzusetzen. Ein herzliches Danke allen Betriebsrätinnen und Betriebsräten! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


16.28.17

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wöginger, bitte nicht den Begriff „lebenslanges Lernen“ weiter verwenden! Das klingt einfach furchtbar. Jeden, den wir zu lebenslangem Lernen verpflichten wollen, wird das nicht sehr erfreuen. Ich bin fürs Lernen, keine Frage, aber jeder, der aus dieser Materie kommt, sagt entweder „lebensbegleitendes Lernen“ – was auch kein besonders schöner Begriff ist, das gebe ich schon zu –, oder man sagt einfach: Es ist gut, wenn wir lernen! – Das muss nicht mit lebenslangem oder lebenslänglichem Lernen verknüpft werden.

Aber sei es drum. Inhaltlich sind wir ja einer Meinung. Ich bin froh darüber, dass das Institut der Bildungskarenz jetzt in Dauerrecht übergeführt wird.

Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein hat schon darauf hingewiesen, dass ein wichtiger Punkt für uns schon noch wäre, dass dieses Institut der Bildungskarenz im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik so ausgestaltet würde, dass es auch Menschen mit niedrigem


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Einkommen, mit niedrigem Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen können. Daran leidet diese Einrichtung Bildungskarenz noch etwas, auch wenn wir froh sind, dass sie so gut funktioniert. Aber wir würden uns wünschen, dass Menschen mit niedrigem Einkom­men, die zumeist auch nicht die beste Ausbildung haben, das verstärkt in Anspruch nehmen können.

In diesem Sinn finde ich es ja gut, dass ausgerechnet die Kollegin Belakowitsch-Jenewein in diesem Zusammenhang von einem Mindestarbeitslosengeld spricht, denn mit einer ordentlichen Mindestsicherung hätten wir das. Das haben wir leider nicht, und da ist die von Ihnen oder vom Ministerium durchgeführte Mindestsicherung allein noch zu schwach und nicht ausreichend. Aber in diese Richtung könnte und sollte es gehen – keine Frage.

Ich sage Ihnen noch etwas: Wir haben vor zehn oder 15 Jahren – so lange ist es mittlerweile schon her – eine grüne Grundsicherung entwickelt, wo genau das drinnen war: Bildungskarenzen, Sabbaticals ohne Bildung sollen möglich werden. Gerade jetzt, wenn die Arbeitslosigkeit steigt, wird es wichtig sein, nicht nur sich weiterzubilden, fortzubilden, Bildungsmaßnahmen zu ergreifen, sondern wird es im Interesse eines besseren Arbeitsmarktes auch notwendig und sinnvoll sein, dass Arbeitneh­mer/Ar­beitnehmerinnen aussteigen können, auch wenn sie – und da wird es der Frau Kollegin Haubner wahrscheinlich irgendwie die Nackenhaare aufstellen – eine Weltreise machen. Ja warum denn nicht? Wenn sie ein halbes Jahr pausieren wollen, dann soll das möglich sein. (Abg. Ursula Haubner: Ja, aber nicht mit öffentlichen Geldern!) Es ist im Interesse des Betriebes, es ist im Interesse der betroffenen Person, und es ist – es wäre – im Interesse des Arbeitsmarktes.

Ich wäre auch dafür, dieses Institut Bildungskarenz – lassen wir die Bildung weg – zu öffnen für Pflege. Warum denn nicht die Möglichkeit schaffen, dass Personen, die ihre Angehörigen pflegen, auf Teilzeitkarenz oder Ähnliches gehen können, und zwar über einen längeren Zeitraum? (Abg. Ursula Haubner: Da muss man klare Kriterien schaf­fen!) Das ist nicht abgetan mit dem, was wir derzeit an Karenz haben, sondern das braucht wahrscheinlich zwei, drei Jahre. Ja warum denn nicht? – Es wäre jedenfalls zehnmal besser als der derzeitige Zustand, wo pflegende Angehörige überhaupt keine Unterstützung erhalten.

Und in diesem Sinn, Herr Bundesminister, werden wir auch diese Frage mit Ihnen noch weiter diskutieren. (Beifall bei den Grünen.)

16.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister Hundstorfer hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Keck.)

 


16.32.28

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Keck, ich nehme dir schon nichts weg. So keck bin ich nicht.

Erstens – es wurde schon erwähnt, und ich möchte es nur noch einmal wiederholen –: Wir haben einen weiteren Monat hinter uns, wo wir Europameister sind mit der niedrigsten Arbeitslosenquote von allen Ländern innerhalb der Europäischen Union. Man kann das nicht oft genug erwähnen, man muss sagen, dass das so ist. Das muss man allen Parteien hier so sagen. Was wir zur Stunde auch haben, ist der höchste Beschäftigtenstand – auch ein weiterer Monat in einem massiven Plus. (Beifall bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 170

Schauen Sie, meine Damen und Herren, wenn Sie meinen, Sie wissen es schon: Wir wissen, dass die Wiederholung sicherer macht, damit Sie es besser wissen. – Das ist einmal Punkt eins.

Ich danke aber bei der Novellierung bezüglich der Bildungskarenz für die Einstim­migkeit der Zustimmung. Ich möchte diesbezüglich ein paar Fragen beantworten – vielleicht ist das im Ausschuss nicht gleich geschehen, und es ist auch nicht gleich geschehen.

Nach den Befragungen, die wir aus den letzten Jahren haben, von denjenigen, die in Bildungskarenz gehen: Es ist schwankend, ein Fünftel bis ein Drittel wechselt danach den Arbeitgeber. Das heißt – entweder das Fünftel oder das Drittel wechselt –, der Rest verbleibt im Betrieb, wobei für diejenigen, die im Betrieb verbleiben, in einem hohen Prozentsatz ein Wechsel der Position im Betrieb gegeben ist. Die Weiter­bildungsaktivität hat also dahin gehend gewirkt, dass man im Betrieb eine andere Position einnehmen kann.

Bei – rund gerechnet – einem Drittel von denen, die im Betrieb bleiben, hat sich mehr oder weniger nichts getan: eine Verfestigung der Position. Man bleibt das, was man ist, aber hat zum Beispiel Bildungsabschlüsse nachgeholt, den Werkmeister nachgeholt und so weiter.

Zur Stunde haben wir den größten Zustrom zur Bildungskarenz – das ist also die größte Einzelgruppe – aus der Branche der Gesundheitsberufe, Sozialberufe und Erziehungsberufe. Dieser Cluster – das ist ja arbeitsmarktpolitisch ein gemeinsamer Cluster – ist jener, aus dem wir den meisten Zustrom haben und wo wir auch zur Stunde feststellen können: Wir haben zwei Bundesländer, wo wir sehr viele haben, das sind Oberösterreich und Wien. Aus diesen beiden Bundesländern kommen sehr viele. Und es kommen, wie gesagt, sehr viele Frauen aus dem Cluster Gesundheit, Soziales, Erziehung. Die Männer kommen in der Regel aus dem produzierenden, aus dem Waren produzierenden Sektor.

Und, lieber Karl Öllinger, die pflegenden Angehörigen haben eine Unterstützung: Wenn sie es brauchen, werden sie sozialversichert, pensionsversichert und kranken­ver­sichert. Wir wenden dafür derzeit immerhin 33 Millionen € pro Jahr auf. Das ist, glaube ich, nicht ein ganz kleiner Betrag für die Gruppe der pflegenden Angehörigen. Und die Zahl 33 Millionen ist keine sinkende, sondern eine jedes Jahr langsam steigende, denn vor zwei Jahren waren es 30 Millionen €.

Frau Abgeordnete Haubner, ich möchte noch einmal wiederholen, was ich Ihnen schon im Ausschuss gesagt habe: Es geht bei denen, die das Weiterbildungsgeld in Anspruch nehmen, nicht um eine Truppe, die etwas missbraucht, sondern in Wahrheit um Personen, die auf eine Karenz von ihrem Dienstgeber gehen. Und diese Karenz von ihrem Dienstgeber bedeutet, dass jemand anderer, der arbeitslos ist, für diese Zeitspanne entsprechend einsteigen kann.

An und für sich bekommt diese Person, die das in Anspruch nimmt, keinerlei Leistung von uns. Die Kosten sind hier wirklich sehr minimalistisch, und es geht hier nicht um Missbrauch. Es sind pro Monat derzeit durchschnittlich 100 Personen. Wir schwindeln da, glaube ich, auch nicht irgendwie mit einer Statistik. Es sind pro Monat 100 Köpfe. Und 100 Köpfe sind kein Schwindel der Statistik, sondern – wie immer gewohnt – in meinem Ressort werden alle Zahlen offengelegt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Keck zu Wort. – Bitte. (Abg. Dr. Bartenstein – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Keck –: Nicht zu keck, bitte! – Abg. Keck: Oh, Kollege Bartenstein?)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 171

16.37.13

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Fehlspekulationen, Misswirtschaft und eine völlig falsche neo­liberale Politik haben die Welt und leider auch unser Land 2008/2009 ins Schleudern gebracht. Wir haben daran geglaubt, dass die Krise überstanden ist, doch jetzt stehen wir wieder vor Problemen in der Wirtschaft, vor Problemen in der Industrie und vor Problemen in der Finanzwirtschaft. Und für ein kleines Land, wie es Österreich ist, das praktisch keine eigenen Rohstoffe hat, ist eine solche Krise noch sehr viel schwerer zu ertragen als für andere. Trotzdem haben wir uns das letzte Mal sehr, sehr tüchtig geschlagen als Österreich. Wir haben die Krise mit klugen Entscheidungen überstan­den. Wir haben genau dort Schwerpunkte gesetzt, wo wir schon immer unsere Stärken gesehen haben, nämlich bei den Mitarbeiterinnen und bei den Mitarbeitern in den Betrieben.

Eine zentrale Maßnahme des letzten Krisenpakets war es, für unsere Kolleginnen und Kollegen den Zugang zur Aus- und Weiterbildung zu öffnen. Wir haben das bei der Kurzarbeit so gemacht, wir haben den Zugang zur Bildungskarenz aber auch ganz allgemein leichter gemacht. Aus heutiger Sicht, meine Damen und Herren, war das goldrichtig – nicht nur damals zur Überwindung von Krisen, sondern wir brauchen diese Maßnahme auch jetzt. Früher musste man ein Jahr in Beschäftigung sein, um danach eine Bildungskarenz in Anspruch nehmen zu können, heute reichen sechs Monate dazu aus. Profitieren können davon vor allem Frauen, Wiedereinsteigerinnen, aber auch junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die direkt nach der Ausbildung auf den Arbeitsmarkt kommen und durch rasche und baldige Aus- und Weiterbildung bessere Chancen erhalten, sich in der Arbeitswelt zu etablieren.

Weiters wurde die Dauer der Ausbildung während einer Bildungskarenz von mindes­tens drei Monaten auf zwei Monate reduziert. Diese Änderung entspricht der gewünschten Praxis in den Betrieben. Eine Bildungskarenz kann so zur intensiven Auf- und Umqualifikation genutzt werden; gerade im spezialisierten Bereich ist das immer mehr üblich. Positiv ist auch, dass der Kontakt zur Firma bei kürzeren Karenzen weit besser gehalten werden kann.

Das Beispiel der Krise 2008/2009 hat im Fall der Bildungskarenz also Schule gemacht. Ich begrüße es daher sehr, dass die ursprüngliche Hilfsmaßnahme, nämlich die Verkürzung der Bildungskarenz, nunmehr ins Dauerrecht übernommen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

16.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Schatz gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.40.05

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mein Kollege Karl Öllinger hat bereits gesagt, dass auch wir diese Vorlage unterstützen werden. Die ursprünglich befristeten Erleichterungen zum Zugang für Bildungskarenz haben sich offensichtlich bewährt, was ein Evaluierungsbericht des IHS auch bestätigt. Fakt ist, dass, seit es diese Erleichterungen gibt, die Zahl der­jenigen, die die Bildungskarenz in Anspruch nehmen/genommen haben, deutlich zugenommen hat. Es sind mittlerweile 11 000 Personen pro Jahr, die eben mit der Bildungskarenz die Chance nutzen, eine berufliche Auszeit zu nehmen, um sich weiterzubilden.

Trotzdem – auch das sagt der Evaluierungsbericht des IHS – hat dieses System auch Mängel. Tatsache ist – das wurde auch schon angesprochen –, dass die BezieherIn­nen beziehungsweise NutzerInnen dieser Bildungskarenzzeit hauptsächlich junge


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Menschen sind, die bereits ein höheres Bildungsniveau aufweisen. Aber genau diese Personen gehören a priori nicht zu jener Gruppe, die am dringendsten eine Weiter­bildung braucht, um die Position auf dem Arbeitsmarkt deutlich zu verbessern oder endlich ein existenzsicherndes Einkommen zu erwirtschaften. – Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt ist, dass die Zahl der absolvierten Bildungsmaßnahmen, die wirklich zu einem qualifizierten Abschluss führen, sicher – ich sage jetzt einmal – ausbaufähig wäre.

Wir unterstützen die Übernahme dieses Modells, allerdings sagen wir, es könnte schon noch verbessert werden, denn vor allem eben die Tatsache, dass junge Akademiker und Akademikerinnen, dass höher Gebildete davon profitieren und jene, die es wahr­scheinlich mehr brauchen können, nicht so ganz, lässt uns dringenden Handlungs­bedarf vermuten. Es muss einfach auch BezieherInnen niedrigerer Einkommen mit einem ursprünglich niedrigerem Bildungsniveau erleichtert werden, in Bildungskarenz zu gehen. Der Grund dafür, dass sie das nicht tun, scheint für uns offensichtlich zu sein: Es ist das niedrige Einkommen! Das heißt: Kann Bildungskarenznehmern nicht garantiert werden, dass sie auch in der Zeit der Bildungskarenz ein existenzsicherndes Einkommen haben, dann werden sie das einfach nicht tun.

Unser Vorschlag ist deshalb, für Bezieher von unteren und mittleren Einkommen während der Bildungskarenz eine Entgeltfortzahlung in der Höhe des gesamten Einkommens zu garantieren, denn wenn es bei einem Einkommen von 800 bis 1 000 € nur eine Nettoersatzrate wird – davon kann man nicht leben!

In diesem Sinne haben wir folgenden Antrag vorbereitet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Attraktivierung der Bildungskarenz für NiedriglohnbezieherInnen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der für jene ArbeitnehmerInnen, die unter 1 300 € brutto verdienen, ein Weiterbildungsgeld in der Höhe der vollen Entgelt­fortzahlung während der Bildungskarenz vorsieht.

*****

Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass es wichtig wäre, gerade Menschen mit einem nicht so guten Bildungsniveau und mit geringerem Einkommen den Zugang zur Bildungskarenz zu erleichtern. Unser Antrag wäre ein Vorschlag, wie das funktionieren könnte. Ich hoffe, dass zumindest dieses Argument für die weitere Debatte eine Rolle spielen wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 173

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Attraktivierung der Bildungskarenz für NiedriglohnbezieherInnen

eingebracht im Zuge der Debatte des Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1467 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeits­ver­tragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (1551 d.B.)

Begründung

Der erleichterte Zugang zur Bildungskarenz hat sich sehr bewährt, da die Zahl der BezieherInnen von Bildungskarenz von nur 1500 Menschen im Jahr 2008 auf bereits 11 000 im Jahr 2010 angestiegen ist. Gerade in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit und eines sich stetig wandelnden Arbeitsmarktes ist die Bildungskarenz ein sehr sinnvolles und wichtiges arbeitsmarkpolitisches Instrument. Arbeitsplätze werden vorübergehend frei und die ArbeitnehmerInnen können sich weiter- und höher qualifizieren und mittel und längerfristig höherer Einkommen, höhere berufliche Mobilität und sicherere Arbeitsplätze erreichen.

Die derzeitige Regelung der Bildungskarenz verfügt jedoch über eine entscheidende Schwachstelle. Eine Evaluierung der Maßnahme durch das Institut für höhere Studien von 2011 hat ergeben, dass derzeit vor allem jüngere und  bereits höher qualifizierte Menschen in Bildungskarenz gehen. Gerade jene ArbeitnehmerInnen, die eine Weiter- und Höherqualifizierung am dringendsten benötigen würden, nehmen diese aber kaum in Anspruch. Das betrifft vor allem jene, die maximal über einen Pflichtschulabschluss oder auch Lehrabschluss verfügen und meist in Niedriglohnbranchen oder als Saison­beschäftigte tätig sind. Faktisch kann sich diese Personengruppe eine Bildungskarenz wohl nicht leisten, da das Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes, das während der Bildungskarenz bezogen werden kann, für diese Einkommensgruppen unter der Armutsgrenze liegt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der für jene ArbeitnehmerInnen, die unter 1300 Euro brutto verdienen, ein Weiterbildungsgeld in der Höhe der vollen Entgeltfortzahlung während der Bildungskarenz vorsieht.

*****


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehmen werde.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1467 der Beilagen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 174

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen  (Der Sessel des Abg. Kopf kippt plötzlich aus der Verankerung, als dieser wieder Platz nehmen will. – Allgemeine Heiterkeit. – Abg. Grosz: Das ist ein ganz schlechtes Omen!) – Herr Klubobmann, ich kann Ihnen sagen, es hat niemand an Ihrem Sessel gesägt. (Neuerliche allgemeine Heiterkeit. – Abg. Kopf: Wer weiß das so genau!) Wir werden das Problem vorübergehend lösen; um dem Sessel wieder die nötige Festigkeit zu geben, wird es die Nacht brauchen.

Ich wiederhole: Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Attraktivierung der Bildungskarenz für NiedriglohnbezieherInnen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit nicht angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1552 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

16.46.0223. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1498 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Berufs­aus­bildungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (1553 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 23. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein ist die Erste, die zu Wort kommt. – Bitte.

 


16.46.31

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es geht jetzt um das Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz und das Landarbeits­gesetz 1984 geändert werden. Es geht dabei eigentlich darum, dass eine Interes­senvertretung für Jugendliche in überbetrieblichen Ausbildungsstätten eingerichtet werden soll. – Wir sind gegen diesen Antrag, und ich werde das im Folgenden auch ein bisschen erläutern.

Wir sehen die überbetriebliche Ausbildung nur als Notlösung. Letzten Endes soll es nur darum gehen, Jugendliche, die nicht über das AMS vermittelbar sind, in eine überbetriebliche Ausbildungsstätte zu schicken. Mit diesem Gesetz wird allerdings eine Übergangsregelung vermehrt implementiert. Das heißt, was jetzt beschlossen werden


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 175

soll, ist, dass die überbetrieblichen Ausbildungsstätten verdichtet werden, institutio­nalisiert werden, und dem können wir nicht zustimmen.

Herr Bundesminister, ich habe Ihnen im Ausschuss diesbezüglich wirklich sehr genau zugehört. Sie haben versucht, uns glaubhaft darzulegen, wie wichtig und wie gut das nicht sei, und dass sich der Großteil der Jugendlichen in diesen überbetrieblichen Ausbildungsstätten ja nur ein Jahr aufhält. Sie haben wörtlich gesagt: Wir richten’s her und dann kommen die so quasi, was zahlt’s, obwohl wir das hergerichtet haben. – Dieses „Wir richten’s her“ hat mir schon ein bisschen zu denken gegeben, Herr Bundesminister! Das bedeutet offensichtlich, dass Sie diese jungen Menschen so weit herrichten, dass sie in der Lage sind, überhaupt sinnerfassendes Lesen zu erlernen, die Grundrechnungsarten zu erlernen, um dann in einen Betrieb weitervermittelt werden zu können.

Ich glaube nicht, dass das die Aufgabe sein sollte, sondern wir müssten da ansetzen, wo das Problem ist, nämlich im Bereich der Schulen. Daher wäre es weit sinnvoller, endlich einmal mit der Unterrichtsministerin darüber zu sprechen, wie Schulen wieder so weit aufgewertet werden können, dass Jugendliche, die die neunte Schulstufe verlassen, auch den Ansprüchen der Wirtschaft gerecht werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Es kann doch nicht sein, dass Jugendliche in Österreich nach neun Jahren die Schule verlassen und keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben, weil sie das wichtigste Basiswissen noch nicht vermittelt bekommen haben. Ihre Aussage „Wir richten’s her“ zeigt eben, dass wir damit vollkommen richtig liegen.

Das sind natürlich auch Folgen dieser verfehlten sozialistischen Bildungspolitik, aber auch der verfehlten sozialistischen Einwanderungspolitik, Herr Bundesminister! Das müssen Sie sich schon gefallen und sagen lassen, denn es kann nicht sein, dass Personen, die in zweiter und dritter Generation bei uns leben, die deutsche Sprache nicht beherrschen. Da ist etwas faul im System, da ist Ihre Integrationspolitik und Ihre Zuwanderungspolitik mit Sicherheit verfehlt. Es wäre sinnvoller, dort anzusetzen und danach zu versuchen, die Jugendlichen wirklich ordentlich unterzubringen, andernfalls wird dieses System in Wahrheit langfristig unfinanzierbar. (Beifall bei der FPÖ.)

16.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lapp. – Bitte.

 


16.49.32

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Durch den Zusammenbruch des Sessels von Klubobmann Kopf haben wir jetzt, so denke ich, auch in der Öffentlichkeit demonstriert, dass die Renovierung des Hauses ein sehr dringliches Anliegen ist und der fortschreitende Verfall auch bei Sitzungen nicht haltmacht. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich möchte zum nun in Diskussion stehenden Tagesordnungspunkt sprechen und vorweg festhalten, dass sich Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein nur auf einen Punkt beschränkt und gemeint hat, dass Jugendliche, wenn sie arbeitslos sind, keine weiteren Schritte zur Ausbildung bekommen sollen, dass es vonseiten der Freiheit­lichen keine Unterstützung für die Allgemeinheit geben wird, weil sie anscheinend die These vertreten, sie sind alle selbst schuld und sollen schauen, wo sie bleiben.

Wir SozialdemokratInnen haben dazu eine ganz andere Haltung. Es ist uns wichtig, dass jugendliche Menschen eine Ausbildung bekommen, dass sie notwendige Quali­fikationen erwerben, dass sie lernen, sich in den Arbeitsprozess einzugliedern. Deshalb gibt es die überbetrieblichen Ausbildungsstätten. (Beifall bei der SPÖ.)


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Sehr geehrte Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein! Ich denke, es ist wichtig, dass alle Jugendlichen, die in Österreich leben, die Chance bekommen, in den Arbeitsprozess einzusteigen. Die Situation immer wieder so darzustellen, als ob es die einen gäbe, die eigentlich wieder zurück auf den Mars oder sonst wohin geschickt werden sollten, und die anderen, um die man sich kümmern muss, ist nicht unsere Aufgabe. Ich denke, unser Auftrag ist, uns um alle Jugendlichen zu kümmern, damit sie eine ordentliche Ausbildung bekommen. Deshalb gibt es überbetriebliche Ausbildungsstätten, und deshalb ist es auch wichtig – mit diesem Gesetz wird das beschlossen –, dass in den überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen Vertrauensräte gebildet werden können.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die integrative Berufsausbildung, die im Jahr 2003 eingeführt worden ist. Somit können behinderte Jugendliche ihre Lehrzeit in einer längeren Phase absolvieren. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf ermöglichen wir die Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit. – Eine langjährige Forderung von Jugendlichen in Ausbildung, von deren Angehörigen: genügend Zeit und Raum zu bekommen, um ihre Ausbildung zu beenden.

Auch die Verlängerung des Modells Lehre mit Matura ist in dieser Gesetzesvorlage enthalten.

Ein weiterer Punkt ist, dass man die Meisterprüfung schon mit 20 Jahren statt wie bisher mit 21 Jahren ablegen kann.

Darüber hinaus ist auch die Möglichkeit zur Schaffung von Ausbildungsverbünden gegeben.

Sie sehen, wir haben ein sehr großes, wichtiges Angebot geschaffen. Viele dieser Maßnahmen sind im Regierungsprogramm verankert und werden jetzt umgesetzt, damit Jugendliche in Österreich nicht vor der Türe stehen bleiben müssen, sondern die guten Ausbildungen, die sie brauchen, auch erhalten. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Auer zu Wort. – Bitte.

 


16.52.40

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin Frau Kollegin Lapp sehr dankbar für die Klarstellung, wie wichtig eine Ausbildung ist. Ich danke Ihnen dafür, auch für dieses Verständnis, das Sie hier kundgetan haben.

Meine Damen und Herren, es ist bekannt, Österreich hat keine Bodenschätze, aber Österreich hat helle Köpfe, und diese Köpfe gibt es auch im Bereich der landwirt­schaftlichen Schulen. Daher ist es wichtig, auch das landwirtschaftliche  (Abg. Riepl: Den Erzberg haben wir!) – Sehr gut, aber trotzdem zu wenig Bodenschätze, als wir brauchen würden. Das muss als kritische Bemerkung festgehalten werden.

Meine Damen und Herren, nicht umsonst wird bei verschiedensten Berufsolympiaden und Wettbewerben Österreichs Stellung aufgrund der Leistungen immer so hervorragend präsentiert. Wir sollten stolz darauf sein, was unsere jungen Leute im internationalen Wettbewerb bieten und zeigen. Das ist doch großartig, seien wir ein bisschen stolz darauf! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, die landwirtschaftlichen Schulen sollen sich einerseits weiterentwickeln, natürlich auf die Kernkompetenzen konzentrieren, aber besonders wichtig ist mir auch, das vielfältige Wissen und Können in diesen Bereichen zu lehren.


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Wir alle wissen: Nur wer an morgen denkt, wird entsprechende Perspektiven erwarten können.

Bemerkenswert ist die Studie über die jungen Bäuerinnen und Bauern, die Jungland­wirte. Es ist doch großartig, wenn man sieht, welche Ausbildung, welche Zukunfts­perspektiven und welches Niveau da ausgewiesen ist. Gerade in diesen Tagen wurde das aufgezeigt. Mit einer fundierten Ausbildung wird man gerade auch den ländlichen Bereich übergreifend lebendig erhalten können.

Meine Damen und Herren, natürlich gibt es in vielen Bereichen Abwanderungs­ten­denzen, das darf man nicht verkennen. Nur wenn gut ausgebildete junge Leute auch eine Chance sehen, in ihren Berufen vor Ort tätig sein zu können, ist es möglich, dieser Abwanderung Einhalt zu gebieten.

Die zukünftigen Bäuerinnen und Bauern sind gut gebildet, haben eine allgemeine und landwirtschaftlich hervorragende Ausbildung. Wenn man weiß, dass über 20 Prozent Matura haben, dass es 40 Prozent Facharbeiter und 10 Prozent Akademiker gibt, dann sollte man sich darüber freuen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) – Bitte? (Abg. Dr. Pirklhuber: Nein, nein, passt schon!) Meistens reagiere ich blitzartig, wenn Kollege Pirklhuber von den Grünen etwas sagt, weil es wichtig ist, manche Dinge zurecht­zurücken, manche Dinge zu unterstützen, weil er in vielen Bereichen durchaus auch hervorragende Meinungen und Darstellungen vertreten kann.

Aber, lieber Kollege, eines zu sagen ist mir schon wichtig: dass gerade auch aus dieser Studie hervorgeht, dass die Jungen aus dem landwirtschaftlichen Bereich ihr Erbe mit Begeisterung antreten und gerne Landwirte sind. Mehr als ein Fünftel will den Betrieb in Zukunft sogar ausbauen. Geben wir ihnen daher mit einer fundierten Aus­bildungs­möglichkeit das Rüstzeug, schaffen wir für sie mit einer fundierten Ausbildung auch die Möglichkeit, die Herausforderungen der Zukunft zu meistern, denn diese werden nicht einfach sein! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirkl­huber. – Bitte.

 


16.56.06

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege Kopf hat die Bodenschätze angesprochen, die Land- und Forstwirtschaft, die den Boden hegt und pflegt. (Rufe: Auer! Auer!) Er hat gemeint, wir haben keine Bodenschätze. Es ist natürlich so, dass gerade der Boden das Kapital für die Ernährung ist und die Voraussetzung dafür, dass wir Ernährungssicherheit haben. Daher ist es ganz wichtig, in Richtung FPÖ gesagt, dass die Ausbildung der Bäuerin­nen und Bauern, die Ausbildung der jungen Landwirte einfach auf dem höchsten Niveau geschieht, das möglich ist. Diesbezüglich gebe ich Herrn Kollegem Auer vollkommen recht.

Unsere Landwirte üben einen wichtigen, einen modernen und einen zukunftsfähigen Beruf aus, auch im Bereich des Klimamanagements, weil es ganz ohne Zweifel ohne Bäuerinnen und Bauern, ohne junge Menschen, die da aktiv tätig sind, die Hand anlegen, keine Zukunft für den ländlichen Raum und insbesondere für die Ernährungs­sicherung gibt. Daher halten wir dieses Anpassungsgesetz im Land- und forstwirt­schaftlichen Berufsausbildungsgesetz für einen richtigen Schritt. Es legt ja nichts anderes fest, als das, was im Berufsausbildungsgesetz schon geregelt ist, auch in die land- und forstwirtschaftliche Ausbildung zu integrieren. Es zeigt Besonderheiten auf, weil ein großer Teil des land- und forstwirtschaftlichen Ausbildungswesens Landes-


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kom­petenz ist und jetzt nur sozusagen der generelle Rahmen über die Berufsaus­bildung gelegt wird.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich sagen, es wäre schon wünschenswert, die Aus­bildungssysteme zwischen den Ländern kompatibler, vergleichbarer, effizienter, zielorientierter und nachvollziehbarer zu machen. Wie wir wissen, hat auch der Rechnungshof einige Kritik an der Vollziehung im Bereich der Fachschulen geäußert. Das sollte man unbedingt berücksichtigen.

Positiv anmerken möchte ich eine Änderung, die auch in diesem Gesetz festgelegt wird, nämlich: Die Ausbildungsbezeichnung „ländliche Hauswirtschaft“ wird ersetzt durch „ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement“. Das finde ich richtig. Sie wissen um die alte Bezeichnung „ländliche Hauswirtschaft“: die Frau im Haushalt und der Bauer in der gesamten übrigen Wirtschaft. Das entspricht erstens einmal nicht der Realität. In Oberösterreich haben wir 51 Prozent Betriebsleiterinnen in der Landwirt­schaft, das muss man auch einmal feststellen. (Abg. Mag. Gaßner: Weil die Männer in Pension sind!) Zweitens ist es einfach so, dass ein moderner landwirtschaftlicher Betrieb von beiden Partnern geführt wird, also ein gemeinsames Management braucht. Deshalb ist es wichtig, dass die Frauen auch das notwendige Betriebsmanagement-Rüstzeug sozusagen in den Schulen vermittelt bekommen. Das wertet diese Schulen auf, das verbessert die Ausbildung, und das schafft positive Voraussetzungen für die Zukunft. Das ist auch ein wichtiger Beitrag für ein positives Gender-Mainstreaming im ländlichen Raum.

Das und auch die Internationalisierung der Ausbildung, die Praktika, die junge Bäuerin­nen und Bauern im Ausland machen, die Anrechenbarkeit derartiger praktischer Tätigkeiten und auch die Möglichkeit, Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben, sind ein wichtiger Teil, um Bäuerinnen und Bauern zukunftsfähig zu machen. Heute machen wir europäische Agrarpolitik, daher müssen Bäuerinnen und Bauern sich oft auch euro­päisch verständigen, die europäische Praxis kennen.

All diese Dinge sind in dem vorliegenden Gesetzentwurf durchaus vorgesehen, und daher werden wir auch zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

16.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


17.00.01

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Die unterschiedlichen Regelungen für Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz und Lehrlinge, die nach dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz ausgebildet werden, sind nicht mehr zeitgemäß und auch nicht mehr nachvollziehbar, und deswegen begrüßen wir vom BZÖ auch grundsätzlich die Anpassung der Berufsausbildung im land- und forstwirtschaftlichen Bereich an das Berufsausbil­dungs­gesetz. Vor allem die Festlegung der Kriterien, die jetzt passiert, für die fachliche Eig­nung eines Lehrberechtigten beziehungsweise eines Ausbildners, aber auch die Verhältniszahl zwischen Lehrlingen und Ausbildnern, die da neu geregelt wird, bieten optimale Voraussetzungen für eine qualitative Ausbildung.

Da in zahlreichen Fachschulen Praktika absolviert werden müssen, die oft ohnehin mehr als ein Jahr lang während der Schulzeit und auch der unterrichtsfreien Zeit insgesamt dauern, ist die bisher vorgesehene einjährige einschlägige praktische Tätigkeit nicht erforderlich. Auch das begrüßen wir. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 179

Begrüßt wird von unserer Seite auch, dass die Zulassung zur Meisterprüfung schon mit dem 20. Lebensjahr vonstattengehen kann. Positiv gesehen wird von unserer Seite auch die Festlegung von Schwerpunkten in der Lehre und dass die Lehrzeit um bis zu 16 Monate verlängert werden kann, wenn eine andere Ausbildung, wie „Lehre mit Matura“, gleichzeitig absolviert wird. Das sind positive Schritte.

Dazu möchte ich noch etwas sagen: Wichtig ist, dass alle Jugendlichen eine geordnete Ausbildung haben. Es ist auch erfreulich, dass wir mittlerweile wieder einen Anstieg bei den betrieblichen Lehrlingen haben, egal in welchem Bereich, aber ich möchte auch bemerken, dass natürlich auch die überbetrieblichen Ausbildungsstätten notwendig sind, nur kosten sie dreimal mehr als die betrieblichen. (Beifall beim BZÖ.)

17.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.

 


17.01.54

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­des­minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere landwirt­schaftlichen Schulen, die landwirtschaftlichen Ausbildungsstätten im ländlichen Raum, sind Bildungsträger, die den jungen Menschen neben der fundierten fachlichen Ausbildung auch eine umfassende allgemeinbildende Ausbildung zukommen lassen, und sie tun das – diesbezüglich gibt es in den letzten Jahren eine sehr gute und enorme Entwicklung – auch in sehr modernen und praxisnahen Unterrichtsformen. Es geschieht dies in Form von Kooperationen mit der Wirtschaft, aber auch in Form von Kooperationen mit der öffentlichen Hand.

Und man merkt bei den jungen Menschen diese Weiterentwicklung, die sie in den Jahren, wo sie diese Schulen besuchen, erfahren, um dann wirklich, wenn es darauf ankommt, in das Berufsleben einzusteigen, eine fundierte Ausbildung zu haben.

Eine Weiterentwicklung und Modernisierung dieser Ausbildungsmöglichkeit ist daher natürlich unabdingbar, und ich denke, mit der Vorlage, die wir heute zu beschließen haben, können wir diesbezüglich wirklich sehr wesentliche Schritte setzen.

Ich darf nur ein paar erwähnen: Es geht in Zukunft um Kooperationen in über­betrieb­lichen Bereichen, Kooperationen in Arbeitsverbünden, und es wird in Zukunft ein wesentliches Element sein, da umfassend auch in andere Berufssparten hineinzu­schauen, hineinzuschnuppern, um dieses umfassende Wissen zu bekommen. Aber auch internationale Ausbildungsmöglichkeiten werden forciert – in der heutigen Zeit ein sehr wesentliches Element der Weiterbildung und der Fortbildung.

Ein besonders wichtiger Punkt ist die integrative Ausbildung. In diesem Gesetz, in dieser Vorlage ist enthalten, dass es möglich sein wird, auch behinderte junge Men­schen in Lehrbetriebe hineinzubekommen, also die Voraussetzungen dafür zu schaf­fen. Ich denke, das ist ein sehr wichtiger Schritt, dessen Umsetzung höchst notwendig ist.

Alles in allem bringt diese Vorlage Verbesserungen auch in den Lehrverhältnissen. Zusammenfassend gesagt sind das Chancen: Chancen, die wir jungen Menschen am Land geben, Chancen, die wir geben, damit sie sowohl eine gute fachliche Berufsausbildung als auch eine top Möglichkeit bekommen, wenn sie dann ins Berufsleben einsteigen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

17.04


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 180

Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1498 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entwurf sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wenn Sie dem Entwurf auch in dritter Lesung zustimmen, bitte ich Sie um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung an­ge­nommen.

17.04.4824. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1512 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungs­gesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallver­siche­rungsgesetz, das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz, das Arbeits­losenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz und das Bau­arbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden (Sozial­rechts-Änderungsgesetz 2011 – SRÄG 2011) (1554 d.B.)

25. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (1555 d.B.)

26. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1477/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, BGBI. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2010, geändert wird (1556 d.B.)

27. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1741/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfüh­rung einer Pensionsanpassung nach dem Pensionistenpreisindex (1557 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich rufe die Punkte 24 bis 27 der Tagesordnung auf.

Die Debatte darüber wird unter einem durchgeführt.

Als erster Redner gelangt Herr Abgeordneter Neubauer zu Wort. – Bitte, Herr Kollege. (Abg. Neubauer begibt sich zum Rednerpult und stellt dort eine Tafel auf mit der Aufschrift: „RH; 599 Vorschläge; 8 – 15 Milliarden €uro Einsparungspotenzial; Pensionisten haben Untätigkeit und Unfähigkeit von SPÖVP satt!“)

 


17.05.38

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Der Rechnungshof hat vor einer Woche 599 Vorschläge unter­breitet, die der Republik Österreich zwischen 8 und 15 Milliarden € an Einsparungen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 181

bringen könnten. Man hört leider von der Bundesregierung keine wirklichen Vorschläge oder auch Stellungnahmen zu diesem großen Paket.

Die Freiheitlichen fordern seit Jahren bei der Pensionsanpassung den Pensionisten­preisindex, der heuer 0,1 Prozent über der eigentlichen Anpassung von 2,7 Prozent liegt, also 2,8 Prozent beträgt. Sie sagen uns permanent – auch im Ausschuss –, warum das nicht möglich ist. Sie sagen, man kann sich das nicht leisten, aber ich sage Ihnen, würden Sie endlich die Harmonisierung der Pensionssysteme von Bund, Län­dern und Gemeinden angehen, könnten wir uns alleine schon dadurch die Pensionis­tenpreisindexanpassung leisten. (Beifall bei der FPÖ.)

Würden Sie endlich für Ordnung sorgen bei den unglaublichen Gehaltszahlungen in der Oesterreichischen Nationalbank und den Pensionsleistungen dort, könnten wir uns das leisten. Würden Sie endlich bei den Politikerpensionen eingreifen, könnten wir uns die Pensionen leisten. (Abg. Rädler: Nulllohnrunde!)

Würden Sie bei den ÖBB das tatsächliche Pensionsantrittsalter endlich auf das gesetzliche Niveau heben, dann könnten wir uns das für unsere Pensionisten leisten. Es ist untragbar, dass in diesem Land eine Pensionsanpassung für 20 Jahre im Voraus zu regeln ist. Das ist eine Zeitdauer, die unerträglich und auch wirklich nicht zu akzeptieren ist, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir erkennen hier keinen politischen Willen, der das ändern soll. Allein die Abschaffung der Privilegien auf den Landesebenen würde eine Einsparung von 714 Millionen € bringen.

Sie alle wissen ganz genau, dass sich der Warenkorb für Produkte des täglichen Lebens – Wurst, Käse, Butter, Brot –, aber natürlich auch die Energieträger Benzin und Gas im heurigen Jahr um bis zu 40 Prozent verteuert haben. Ich habe gestern einen Beitrag im ORF gesehen, in dem eine junge Mutter dem Kamerateam Folgendes gesagt hat: Schauen Sie, ich kann wahrscheinlich den ganzen Winter keine Heizung eindrehen (Ruf: Aufdrehen!); meine Kinder müssen mit zwei, drei Pullover in der Wohnung herumlaufen, um die Kälte halbwegs zu ertragen. (Abg. Öllinger: Das war keine Pensionistin!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, und das in einem der angeblich reichsten Länder der EU?! – Das ist nicht zu akzeptieren! Das ist eine unsoziale Politik, von der sich die Menschen schon mehr und mehr abgewendet haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man Debatten in den letzten Wochen verfolgt hat, dann ist eines schon ganz offen an den Tag getreten: Immer wenn die Frage aufgetaucht oder aufs Tapet gebracht wurde, wer, wo, wann sparen will, hat jeder von sich gesagt: Sparen muss man schon, aber bei mir nicht!

Ich kann Ihnen 20 Vorfeldorganisationen der ÖVP aufzählen, ich kann Ihnen zehn, 15 der SPÖ aufzählen, die alle gesagt haben: Ja, unglaublich diese Erhöhungen, aber bei mir bitte nicht sparen! (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Sie können mir aber umgekehrt keine einzige freiheitliche Vorfeldorganisation nennen, die gesagt hätte, sie will nicht sparen. Die Freiheitlichen wollen sparen, wir wollen nur keinen Klassenkampf – das wollen wir nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

Eines darf ich Ihnen auch noch sagen, weil Sie heute in der Früh gesagt haben, und Sie haben krokodilstränenartig Tränen vergossen (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber), weil die Opposition so böse ist und nicht zustimmt, dass die Schuldenbremse ihren Schuldenberg verringert. – Die Schuldenbremse: Ich glaube nicht, dass Sie dafür ein TÜV-Pickerl bekommen, so wie Sie die Schuldenbremse heute vorgelegt haben, meine sehr geehrten Damen und Herren!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 182

Das ist einfach nicht mehr glaubwürdig! Sie haben so viele Verträge gebrochen, dass wir Ihnen einfach nicht mehr glauben: Sie haben die Verfassung gebrochen beim Lissabon-Vertrag, Sie haben die Verfassung mehrfach gebrochen bei der Neutralität (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber), Sie haben die Verfassung ge­brochen beim vorjährigen Budget, das Sie verspätet vorgelegt haben – und es hat keine Sanktionen gegeben, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Sie haben das heurige Budget mit einem Defizit von 7 Milliarden € beschlossen und sprechen von einer Schuldenbremse. Meine sehr geehrten Damen und Herren, neh­men Sie zur Kenntnis: Das ist unglaubwürdig! Die Pensionisten, die Seniorinnen und Senioren wenden sich ab. Wir entziehen Ihnen das Vertrauen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)

17.10


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Csörgits. – Bitte.

 


17.10.53

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geschätzte Damen und Herren! Die Pensionisten und Pensionistinnen dieses Landes können sich freuen, denn sie werden mit der Beschlussfassung dieser Regierungs­vorlage eine Pensionserhöhung von 2,7 Prozent erhalten, und zwar im Bereich von bis zu 3 300 €. Ich denke mir, das ist eine gute Sache. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben bei dieser Pensionserhöhung einerseits darauf Wert gelegt, dass die Kaufkraft erhalten wird, aber andererseits auch sehr großen Wert darauf gelegt, dass es eine soziale Abfederung gibt. Das heißt, die Bezieher kleinerer Pensionen werden stärker berücksichtigt als die Bezieher größerer Pensionen. Für diese Pensions­erhö­hung hat der Bundesminister 1 Milliarde € in die Hand genommen. Herr Kollege Neubauer, das ist ja nicht Nichts. (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist sehr viel Geld, und darauf können wir stolz sein. Das ist bei den Pensionisten und Pensionistinnen auch gut angelegt.

Nun zu einigen anderen wichtigen Punkten im Zusammenhang mit der Regierungs­vorlage 1512 der Beilagen – es handelt sich dabei um Bereinigungen und um Anpas­sungen im Sozialversicherungsgesetz. Ich möchte auf einige kurz eingehen.

Ganz wichtig erscheint mir da, dass es zu einer Veränderung im Zusammenhang mit dem Übergangsgeld bei Rehabilitation kommt. Bei beruflicher Rehabilitation soll das Übergangsgeld künftig bereits ab dem Stichtag für die Leistungserstellung gewährt werden. In der Vergangenheit war das erst im Zusammenhang mit dem Leistungsanfall so – das heißt, eine Verbesserung für diesen Personenkreis.

Darüber hinaus gibt es auch die Verlängerung der befristeten Finanzierungsregelungen der Bauarbeiter im Zusammenhang mit dem Schlechtwetterentschädigungsgesetz. Darauf wird sicherlich mein Kollege Muchitsch noch eingehen.

Sehr wichtig ist mir auch, dass es für Väter im Landesdienst zu der Einführung eines Papamonats kommen wird. Im Bereich des Landesdienstes wird in diesem Zusam­menhang Schritt für Schritt auch eine Frühkarenz im Ausmaß von vier Monaten als Babymonat, Papamonat eingeführt, in denen der Vater die Möglichkeit hat, zu Hause zu bleiben, während die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge gänzlich vom Dienst­geber, von der Dienstgeberin bezahlt werden. Ich halte das für eine wichtige Maß­nahme im Zusammenhang mit den Möglichkeiten, Beruf und Familie besser vereinbaren zu können und auch mit der Teilung der familiären Pflichten zwischen Vätern und Müttern – ein guter Ansatzpunkt. (Beifall bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 183

Lassen Sie mich nun auch noch auf einen Entschließungsantrag eingehen, den wir im Sozialausschuss beschlossen haben. Es handelt sich dabei um das Ersuchen des Sozialausschusses an die Bundesregierung, Gespräche einzuleiten im Zusammen­hang mit der Überführung der Wohlfahrtseinrichtungen der Ziviltechniker in das Sozial­versicherungssystem der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen, sehr geschätzte Damen und Herren – ein Anliegen, das von den Kollegen und Kolleginnen Ziviltech­niker an uns herangetragen worden ist.

Ich freue mich auch sehr, sehr geschätzte Herren, dass Sie heute diesen Verhand­lungen beiwohnen und ich darf Sie ganz, ganz herzlich begrüßen. Herzlich willkom­men, Herr Dipl.-Ing. Pendl, Herr Dipl.-Ing. Neukirchen und Herr Dr. Ehrnhöfer! Sie haben mit uns gemeinsam dieses Problem auf den Tisch gelegt. Die sehr feine, sehr kleine aber sehr potente Kasse soll an die gesetzliche Sozialversicherung herangeführt werden – eine gute Maßnahme, eine richtige Maßnahme, das hat auch die Vielzahl an Mails, die wir in der Vergangenheit zu diesem Thema bekommen haben, gezeigt.

Ich freue mich sehr, und ich freue mich auch, dass wir diesen sehr wichtigen Schritt heute hier im Parlament beschließen wollen. – Danke für Ihre Unterstützung und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

17.15


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


17.15.21

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, auch mich freut es, dass der Herr Architekt Dipl.-Ing. Pendl und der Herr Dipl.-Ing. Neukirchen von der Bundeskammer der Architekten und Ingenieur­konsulenten hier hergekommen sind – aber es freut mich nicht in erster Linie nur ihre persönliche Anwesenheit, die ich gut und wichtig finde, sondern dass wir in diesem Punkt, auch wenn es eine bescheidene Gruppe ist, im Sozialversicherungssystem einen Schlussstrich ziehen können. Es war auch die einhellige Auffassung des Sozialausschusses, dass das eine gute Sache ist.

Ich kann mich auch noch erinnern an jene Zeit, als es innerhalb dieser Gruppe heftige Streitigkeiten gegeben hat, ob man diesen Weg gehen soll, das war vor einigen Jahren. Ich bin sehr froh, dass dieser Weg jetzt gegangen wird, weil es auch ein Beweis und eine Auszeichnung für das Sozialversicherungssystem ist, unabhängig davon, dass das jetzt kurzfristig auch einen Nutzen für das Sozialversicherungssystem bringt – und langfristig möglicherweise auch. (Abg. Donabauer: Kollege Öllinger, die Deckung müssen Sie aber auch berücksichtigen! Die Deckung!) – Die Deckung habe ich mit berücksichtigt, Herr Kollege. Das ist ein Fortschritt.

Das Sozialversicherungssystem sollte man ja nicht unbedingt nur nach den Deckungs­graden, die von vornherein feststehen, beurteilen, weil es ist ja gerade die Land­wirtschaft und die Bauern eine Gruppe (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Donabauer), die, wenn man sie nur nach der Deckung beurteilen würde, nie sozial­versichert werden könnte. Seien wir doch froh, dass in den siebziger Jahren, glaube ich, dieser Sprung geschafft wurde; bei dieser Gruppe hat es etwas länger gedauert.

Damit habe ich auch schon diesen Teil meiner Wortmeldung sozusagen abgeschlos­sen, denn ich muss ja auch noch zu den anderen Punkten etwas sagen. Aber es freut mich, dass es uns mit diesem Entschließungsantrag, der ja gemeinsam vom Sozial­ausschuss formuliert wurde, ein Stück weit gelungen ist, sozusagen weiterzukommen. Jetzt liegt der Ball bei Ihnen, Herr Bundesminister. Ich hoffe, es geht alles gut. (Beifall bei den Grünen.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 184

Nun aber zu den eigentlichen Punkten des Gesetzes. Da geht es nicht so gut, Herr Bundesminister, und wir haben uns auch schon ausgesprochen im Sozialausschuss.

Zuvor aber noch ein Wort zum Kollegen Neubauer – ich sehe ihn gerade nicht –: Das ist schon recht schön und gut, der Pensionistenpreisindex, nur das Beispiel, das er gebracht hat, um tatsächlich Belastungen von bestimmten Gruppen zu nennen, das passt ja nicht. Er hat eine junge Mutter erwähnt, die tatsächlich Schwierigkeiten hat, und insofern ist das Beispiel stimmig, da gibt es überhaupt keinen Einwand, nur ist es ein klarer Beleg dafür, dass Armut oder die Schwierigkeit, mit dem Einkommen zurechtzukommen, kein Privileg oder ein besonderer Nachteil – um es umzudrehen und meinen Redebeitrag nicht zynisch werden zu lassen – von PensionistInnen ist.

Das geht quer durch, und wir haben heute am Vormittag in der Aktuellen Stunde eine Debatte gehabt über die sich immer mehr öffnende Schere zwischen Arm und Reich. Da war es aber jemand von Ihrer Fraktion, der herausgegangen ist und gesagt hat: Das stimmt ja gar nicht! Die Schere geht nicht auseinander, es gibt überhaupt kein Problem zwischen Arm und Reich in Österreich, es geht uns gut! – Das war einer der freiheitlichen Redner. Ich kann mich genau daran erinnern, weil ich sehr verwundert war über diese Wortmeldung. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.)

Jetzt hören wir das Gegenteil. Jetzt hört man, indem man das sozusagen auf die Ebene des Beispiels bringt, die Schere geht auseinander zwischen – was weiß ich – den Pensionisten und dem Rest der Bevölkerung.

So stimmt das sicher nicht! Wir brauchen keinen Pensionistenpreisindex, weil er ein falsches Instrument ist. Wir haben Pensionisten, die haben 10 000 € Pension, und gerade heute beschließen wir eine Pensionserhöhung, die denen über 6 000 € 1,5 Pro­zent bringen soll. Das ist doch verrückt! Ich kann doch nicht sagen, der soll auch noch eine Anpassung gemäß dem Pensionistenpreisindex bekommen. Ja warum denn? Wie bitte, mit 6 000 €? Wo denken Sie hin? (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) Ich finde es auch ungerecht, dass es in vielen Städten Ermäßigungen der Verkehrsver­bünde gibt, nur weil man Pensionist ist. Ich möchte die Ermäßigung einkommens­mäßig haben: Ja, das wäre sinnvoll! (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Dann machen Sie es in Wien!) Dann würde auch der oder die Arbeitslose, die von Ihnen ange­sprochene Frau mit dem niedrigen Einkommen davon profitieren. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Machen Sie es in Wien! Sie sind in der Regierung!)

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, muss ich Ihnen die Abänderungs­anträge zur Kenntnis bringen, mit denen wir das korrigiert wissen wollen.

Zunächst ist dies folgender Abänderungsantrag der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen zum Sozialrechts-Änderungsgesetz 2011:

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend eine Regierungsvorlage ... Sozialrechts-Änderungs­gesetz ... wird wie folgt geändert:

1. Artikel 1 Ziffer 8 entfällt.

2. In Artikel 1 Z 25 entfällt § 663 Abs. 2 Ziffer 2.

3. In Artikel 1 Z 25 lautet § 663 Abs. 4:

‚(4) Abweichend von § 108h Abs. 1 erster Satz sind im Kalenderjahr 2012 jene Pen­sionen, die den Betrag von 3 300 € monatlich nicht übersteigen, mit dem Anpassungs­faktor zu vervielfachen. Beträgt die Pension monatlich mehr als 3 300 €, so ist sie mit 86,76 € zu erhöhen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 185

Ein besonderer Steigerungsbetrag (§ 248) ist jedenfalls mit dem Anpassungsfaktor zu vervielfachen.‘“

*****

Tut mir leid, diesen Antrag kann ich Ihnen nicht noch genauer erklären. Aber ich glaube, Sie haben ihn verstanden: Es geht im Prinzip darum, dass die Pensionen bis 3 300 € erhöht werden sollen, darüber hinaus nicht oder eingefroren mit einem feststehenden Beitrag erhöht werden sollen. Das erledigt eigentlich auch die Debatte über den Pensionistenpreisindex. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das ist sozial gerecht!)

Ich hoffe, Sie stimmen diesem Antrag zu, die Kollegen von den Freiheitlichen und vom BZÖ. Die Regierungsparteien werden es vermutlich nicht machen. Aber es wäre eine klare und der Sache angemessene Antwort. (Beifall bei den Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe einen weiteren Abänderungsantrag, der sich auf einen Punkt bezieht, der mir absurd erscheint, und nicht nur mir. Es ist einfach mit anderen Maßnahmen wesentlich leichter zu erzielen, was im Prinzip auch intendiert ist, nämlich die Förderung beim AMS für jene, die sie brauchen, deutlich zu verstärken, vor allem die sprachlichen Förderungen et cetera. Das ist aber nicht nur ein Problem von und für MigrantInnen, sondern es ist auch ein Problem – wir müssen es zugeben, das sind die Konsequenzen aller Erhebungen – bei SchulabgängerInnen, dass wir funktionale Analphabeten/Analphabetinnen unter den in dritter, vierter, fünfter, siebter, zwanzigster Generation österreichischen Kindern haben.

Ja, so ist es, das ist ein Problem des Bildungssystems. Klar, es ist eigentlich nicht der Sozialminister oder Arbeitsminister in erster Linie dafür zuständig. Aber es ist mit Ihnen offensichtlich keine anständige Bildungsreform zu machen, okay, darum muss um teures Geld repariert werden. Da könnten wir viel Geld sparen, wenn wir uns das sparen könnten, viel Geld!

Aber sinnvoll ist es natürlich, darüber nachzudenken: Wie komme ich an diese Men­schen heran? – Daher braucht es auch Maßnahmen. Die Maßnahmen wären unserer Ansicht nach in besserer Betreuung durch das Arbeitsmarktservice, mehr Zeit für die Betreuten zu finden, aber nicht in einem aufwendigen System, wo man jede Person mit irgendeinem migrantischen Hintergrund feststellen lässt aus den Datensätzen der Sozialversicherung. Wir halten das nicht für sinnvoll.

Deshalb bringe ich folgenden Abänderungsantrag der Abgeordneten Öllinger, Kolle­ginnen und Kollegen zum Sozialrechts-Änderungsgesetz ein:

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz ... Sozialrechts-Änderungs­gesetz ... wird wie folgt geändert:

Artikel 8 entfällt.“

*****

(Beifall bei den Grünen.)

17.24


Präsident Fritz Neugebauer: Beide Abänderungsanträge stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 186

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (1554 d.B.) über die Regierungsvorlage (1512 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterent­schädi­gungs­gesetz 1957 geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2011 – SRÄG 2011).

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend eine Regierungsvorlage (1512 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialver­sicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensions­gesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Sozialversiche­rungs-Ergänzungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeits­markt­servicegesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2011 – SRÄG 2011)in der Fassung des Berichtes des [ Text ]-Ausschusses ( 1554 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. Artikel 1 Ziffer 8 entfällt.

2. In Artikel 1 Z 25 entfällt § 663 Abs. 2 Ziffer 2.

3. In Artikel 1 Z 25 lautet § 663 Abs. 4:

„(4) Abweichend von § 108h Abs. 1 erster Satz sind im Kalenderjahr 2012 jene Pensionen, die den Betrag von 3 300 € monatlich nicht übersteigen, mit dem Anpas­sungsfaktor zu vervielfachen. Beträgt die Pension monatlich mehr als 3 300 €, so ist sie mit 86,76 € zu erhöhen.

Ein besonderer Steigerungsbetrag (§ 248) ist jedenfalls mit dem Anpassungsfaktor zu vervielfachen.“

Begründung

Zu 1. und 2.

Die übergangslose Abschaffung der Möglichkeit von Witwen mit zumindest vier Kindern im Alter von 55 Jahren in Invaliditätspension zu gehen erfolgte auf offenkundig verfassungswidrige Weise. Entsprechende Verfahren sind anhängig.

Diesem Umstand muss der Gesetzgeber Rechnung tragen, anstatt im Zuge des BBG 2011 vergessene Spuren der Regelung nunmehr nachträglich zu beseitigen.

Zu 3. Pensionserhöhung 2011

Grundsätzlich ist es zu befürworten, dass alle Pensionen bis zur ASVG-Höchstpension im gesetzlich vorgesehenen Ausmaß angehoben werden. Die über der ASVG-Höchst­pension gewählte Systematik des Abänderungsantrags der Abgeordneten Csörgits und Wöginger birgt jedoch die Absurdität in sich, dass der absolute Erhöhungsbetrag für Pensionen über 5940 € im Unterschied zum Bereich der Einschleifregelung wieder deutlich ansteigt. Es ist nicht einzusehen, warum Personen mit unverständlich hohen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 187

Pensionen – das sind vielfach PolitikerInnen mit Pensionen nach dem Altrecht – auch noch mit in absoluten Zahlen überdurchschnittlichen Erhöhungen belohnt werden.

Die nunmehr vorgeschlagene Lösung ist im Bereich zwischen 3.300 € und 5940 € weitgehend ident mit der Einschleifregelung, jedoch für die BürgerInnen leichter zu verstehen. Sie verhindert außerdem die in absoluten Zahlen überdurchschnittliche Erhöhung der Pensionen über der Marke von 5940 €.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Aus­schusses für Arbeit und Soziales (1554 d.B.) über die Regierungsvorlage (1512 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Sozial­versicherungs-Ergänzungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2011 – SRÄG 2011).

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozial­versicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozial­versicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz, das Arbeits­losenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden (Sozialrechts-Änderungs­gesetz 2011 – SRÄG 2011) in der Fassung des Berichtes des Ausschusses für Arbeit und Soziales (1554 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 8 entfällt.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


17.24.34

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf ebenfalls die Vertreter der Architektenkammer auf der Galerie ganz herzlich begrüßen. Herzlich willkommen!

Ich darf auch gleich ein paar Worte zu diesem Entschließungsantrag sagen, den wir ja im Ausschuss bereits beschlossen haben. Es ist das Ziel, hier eine weitere Har­monisierung des Pensionsversicherungssystems zu prüfen. Wir müssen einmal die Zahlen und Daten auf den Tisch legen. Die Gespräche in den Ministerien und auch hier in den Klubs laufen, und ich bin zuversichtlich, dass wir zu einer Lösung kommen werden. – Das zu diesem Punkt.

Meine Damen und Herren, ich möchte auch auf die Ausführungen des Abgeordneten Neubauer eingehen. Er hat uns eine Tafel präsentiert, wie man zwischen mindestens


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8 Milliarden und 15 Milliarden € einsparen kann, und dies auf Vorschläge des Rech­nungshofes hin.

Herr Kollege Neubauer, ich sage Ihnen auch: Ziehen Sie Ihre Anträge zurück, die in Summe 10 Milliarden € kosten! Ihre Anträge im Bereich der Familienpolitik, im Bereich der Sozialpolitik, vor allem auch in der Gesundheitspolitik und zu einigen anderen Dingen mehr, die hier herinnen liegen, würden in Summe – wir haben das nachge­rechnet – rund 10 Milliarden € ausmachen. Ziehen Sie also diese Anträge zurück – denn dann wäre das Geld sowieso sofort verpufft, auch wenn wir hier alle Vorschläge des Rechnungshofes umsetzen würden. Das ist also auch nicht in Ordnung, meine Damen und Herren, so zu agieren! (Beifall bei der ÖVP.)

Ein Wort auch zu diesem Pensionistenpreisindex: Wenn wir beginnen, für Pensionisten einen Index zu schaffen – Herr Kollege Neubauer, wir haben das schon öfter diskutiert –, dann müssten wir auch einen Index bei den Familien, bei der Jugend oder auch für die Pflege schaffen. Wir haben die Familienbeihilfe jetzt etliche Jahre nicht angehoben; da können wir doch nicht hergehen und einen Pensionistenpreisindex schaffen, aber alle anderen Bereiche nehmen wir hier aus. Dafür sind wir nicht zu haben. Das ist auch sozial nicht gerecht, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Ursula Haubner.)

Wir bekennen uns zu dieser Pensionsanpassung 2012. Wir sind der Meinung, dass das auch mit den VertreterInnen der Pensionisten und der Bundesregierung gut aus­verhandelt wurde. 2,7 Prozent erhält der Großteil der Pensionistinnen und Pen­sionisten; das ist einfach das, was machbar ist. Es wird damit auch die Inflation in diesem Bereich abgegolten. Es gibt eine Staffelung: Ab 3 300 € wird eingeschleift oder ausgeschleift, wie immer man das auch nennen mag.

Herr Kollege Öllinger! Ich kenne dein Ansinnen, und wir haben auch im Ausschuss darüber geredet. (Abg. Dr. Pirklhuber: Ein sehr vernünftiges Ansinnen!) Eines möchte ich hier schon betonen (Abg. Öllinger: Ja?): Die Pensionistinnen und Pensionisten, die eine höhere Pension haben, haben im vorigen Jahr überhaupt verzichtet (Abg. Dr. Pirklhuber: Bei 6 000 € für Pensionisten ...!), da wurde bei 2 300 € überhaupt aufgehört, und in den Jahren zuvor hat es eine Fixbetragsregelung gegeben. Herr Kollege Pirklhuber, ich kann dir das zeigen, wenn du es nicht glaubst. (Abg. Dr. Pirklhuber: Es ist nicht gerecht ...!)

Da muss man schon auch sagen: Wir fahren auf 1,5 Prozent herunter, und wir reden hier in Summe – bitte, ab 6 000 €, weil Sie das immer in den Mund nehmen – von 2,5 Millionen € bei einer gesamten Summe von über 1 Milliarde € bei der Pensionsanpassung! Das sei Ihnen schon ins Stammbuch geschrieben. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Zerren Sie hier auch nicht immer die Altpolitiker vor den Vorhang! Morgen wird ein Nulllohnrundenantrag hier im Hohen Haus beschlossen, wonach nicht nur unsere Gehälter eingefroren werden, ein weiteres Mal, jetzt zum vierten Mal, bis hinunter zu den Bürgermeistern – was mir so nicht gefällt, das sage ich auch dazu –, sondern es sind auch die Altpolitikerpensionen mit einer Nulllohnrunde drinnen. (Abg. Dr. Pirklhuber: ... Pensionist Stummvoll!) Also erzählen Sie nicht hier immer Dinge, die nicht wahr sind, und verunsichern Sie nicht! (Abg. Öllinger: Die stimmen, die Dinge!) Das ist genau der Antrag, der vorliegt; wenn Sie wollen, können Sie ihn morgen mitbe­schließen. Der Antrag zur Nulllohnrunde wird morgen hier im Hohen Haus zur Be­schlussfassung vorliegen.

In diesem Sinne zum Sozialrechts-Änderungsgesetz mit etlichen Punkten, die wichtig sind – und, Herr Kollege Öllinger, Ihre Sorgen bei den Daten über den Migrations­hintergrund sind meiner Meinung nach unberechtigt. Es soll eine Verbesserung statt-


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finden oder zumindest eine positive Entwicklung eingeleitet werden für arbeitslose Menschen, die Migrationshintergrund haben, damit wir hier eine Verbesserung erzielen können. Das ist der Grund für diesen Artikel 8, und deshalb werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.

Aber ich ersuche um Zustimmung zu diesem Sozialrechts-Änderungsgesetz. (Beifall bei der ÖVP.)

17.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


17.29.07

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Vom Sozialrechts-Änderungsgesetz, in dem jetzt wieder zahlreiche Detailänderungen vorgenommen werden, basiert ein großer Teil auf Vereinbarungen der Sozialpartner. Aber im Grunde genommen ist das ganze Sozialrechts-Änderungsgesetz ein riesiges Flickwerk. Eine ordentliche Harmonisierung der einzelnen Systeme findet nicht statt, und es wird auch mit der Taktik der Verwirrung gearbeitet. Zuerst nimmt man den Leuten etwas weg, dann gibt man ihnen wieder etwas dazu; man ändert ständig die Zugangshöhen oder die Anspruchs­voraussetzungen. Das ist natürlich die große Problematik bei dem Ganzen.

Wir sehen einzelne Änderungen in diesem Sozialrechts-Änderungsgesetz auch positiv, so zum Beispiel, dass es jetzt eine Harmonisierung der Pensionsversicherung für Architekten und Ingenieurkonsulenten gibt. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ich habe mir schon gedacht, dass jetzt, was die Eisenbahner betrifft, die Versiche­rungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau insgesamt wegfällt, was aber nicht der Fall ist, sondern lediglich das Pensionsinstitut für Verkehr und öffentliche Einrichtungen wird vom ASVG übernommen.

Positiv sehe ich auch, dass die Rehabilitation vor der Frühpension stattfindet. Herr Bundesminister, wir haben im Ausschuss schon darüber gesprochen: Das sehe ich außerordentlich positiv. Nur ist es auch ein Umschichten von der Pensionsver­siche­rung hin zur Krankenversicherung. Wenn nämlich nicht gewährleistet ist, dass jemand einmal ein Jahr oder eineinhalb Jahre in die Rehabilitation geht, und dadurch nur das Frühpensionsantrittsalter angehoben wird, er aber nicht mehr in Beschäftigung kommt, dann ergibt das nur eine andere auszahlende Stelle, nämlich die Krankenversicherung anstatt der Pensionsversicherung, und eine Umschichtung des Geldes, aber nichts anderes, und ein Kaschieren der ganzen Statistik. Zuerst einmal muss man die Mög­lichkeiten schaffen und für Ältere auch die Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Es ist ja laut Arbeitslosenstatistik noch immer der Fall, dass bei den Älteren, bei den über 50-Jährigen die Arbeitslosigkeit im Steigen begriffen ist. – Das einmal dazu.

Eine Harmonisierung der verschiedenen Pensionssysteme für alle Berufsgruppen verlangen wir schon lange, das ist unser Ziel. Da haben wir in unserer Regierungsver­antwortung ja einiges schon umgesetzt, indem wir die Pensionsversicherungsanstalten der Arbeiter und der Angestellten zusammengelegt haben. Eine weitere wirkliche Pensionsreform wurde von den Nachfolgeregierungen immer unterlassen. Es geht da nur in kleinen Schritten weiter, eine richtige Harmonisierung findet nach wie vor nicht statt.

Was die geplante Pensionsanpassung betrifft: Dem werden wir in der Form nicht zustimmen, sage ich einmal, um das Ganze abzukürzen.

Aber noch ein Wort zum Pensionistenpreisindex: Kollege Wöginger, ich bin deiner Meinung, dass man die Pensionen nicht nach dem Pensionistenpreisindex erhöhen kann, weil das ganz einfach ausufert. Die Folge wären dann entweder höhere Beiträge


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oder niedrigere Ruhestandsbezüge. Aber das Ganze brauchst du nicht unbedingt den Vertretern der FPÖ zu sagen, sondern den beiden Seniorenvertretern Khol und Blecha! Die beiden fordern ständig Pensionserhöhungen nach dem Pensionistenpreisindex. (Demonstrativer Beifall bei der FPÖ und Beifall beim BZÖ.) Das ist dabei natürlich die Problematik.

Kollege Neubauer! Ich verstehe schon, dass man das eine und das andere fordert. Aber das würde unser ganzes Pensionssystem weiterhin ins Wanken bringen, und damit wäre niemandem genützt. (Beifall beim BZÖ.)

17.32


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort. – Bitte, Herr Minister.

 


17.32.50

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist, glaube ich, notwendig, ein paar Dinge ein bisschen zurechtzurücken und bei ein paar Dingen Realitäten ins Auge zu sehen.

Herr Abgeordneter Neubauer, wenn Sie sich hier herstellen und herunterbrüllen, ist das Ihr demokratisches Recht, das steht Ihnen zu, nur: Versuchen Sie nicht, via Parlament den Menschen etwas vorzugaukeln, was Sie nie im Leben erfüllen können! (Abg. Neubauer: Das müssen Sie Herrn Blecha sagen!) Gaukeln Sie den Menschen nichts vor! Sagen Sie den Menschen die Wahrheit! (Abg. Neubauer: Sagen Sie das dem Herrn Blecha!)

Die Freiheitliche Partei ist dafür, dass man mit Verfassungsgesetzen in Privatverträge eingreift! Das ist nämlich das, was Sie hier verlangen. Sie kennen ganz genau die schwierige Situation bei diesen Altverträgen in der Nationalbank: Die sind einzelver­traglich geregelt. Das wissen Sie ganz genau, aufgrund Ihrer Ausbildung müssten Sie das wissen. Und Sie wissen auch ganz genau, dass ich Einzelverträge nur mit einem Verfassungsgesetz oder mit der Zustimmung des Betroffenen aufheben kann. Sagen Sie den Menschen die Wahrheit! (Abg. Neubauer: Sie aber auch!)

Sagen Sie den Menschen auch die Wahrheit darüber, dass die 453 Altpolitiker, die nicht einmal alle eine Pension der Stadt oder des Staates beziehen – denn es sind ein paar darunter, die private Vorsorgen haben und das Geld überhaupt nicht brauchen und auch nicht nehmen –, bereits 14,6 Prozent Pensionssicherungsbeitrag bezahlen (Abg. Öllinger: Stimmt nicht!) und wir gleichzeitig wiederum eine Nullrunde für diese Leute beschließen. Sagen Sie das den Menschen, und gaukeln Sie doch nicht vor, dass ich mit 453 Pensionsbezügen für 2,6 Millionen Pensionisten etwas erhöhen kann! Für wie blöd halten Sie denn die Menschen mit Ihrer Argumentation? (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: Aber mit der Reichensteuer glauben Sie ...? – Weitere Zwischenrufe.)

Nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass der Pensionistenpreisindex von allen Experten in diesem Land abgelehnt wird – so nehmen Sie das doch zur Kenntnis! –, weil wir innerhalb der Gruppe der Pensionisten schon 27 Varianten haben und weil wir doch ganz einfach nicht anfangen sollten, mit Generationenindizes zu arbeiten. Dann brauche ich eine Lohnerhöhung für die Mutter eines Einjährigen, eine Lohnerhöhung für die Mutter von zwei Siebenjährigen und, und, und – das ist das, was Sie hier irgendwie dauernd phantasieren! (Abg. Neubauer: Sagen Sie das dem Herrn Blecha!)

Wir haben eine vernünftige Erhöhung hingelegt, und diese vernünftige Erhöhung gilt für 2,6 Millionen Menschen. Wir haben sie auch abgestuft hingelegt. Ich glaube, es ist wirklich einmal an der Zeit, hier nicht dauernd etwas zu sagen und etwas vorzu­gau-


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keln. Denn in der gleichen Sache, in der Sie sagen, dass die Pensionisten zu wenig haben, erklären Sie auch den Lohnabschluss des öffentlichen Dienstes als einen Skandal; und die Menschen verhungern, das erklären Sie auch gleich. Sie erklären nirgends ... (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Na, lesen Sie die Presseaussendungen Ihres Abgeordnetenkollegen Herbert von gestern! Lesen Sie doch, was Ihre Partei dauernd so ausschickt! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wenn Sie schon den Rechnungshof zitieren, dann schauen Sie es sich bitte genauer an: In meinem Ressort ist das, was der Rechnungshof verlangt, schon lange erledigt. Fallen Sie doch nicht immer auf die alten Hüte herein, die Sie sich selber einmal eingelernt haben. (Abg. Neubauer: Gar nichts ist erledigt!) Schauen Sie den Realitäten ins Auge, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Selbstverständlich, Herr Abgeordneter Dolinschek – ich glaube, ich muss es jetzt noch einmal sagen (Abg. Dr. Jarolim: Nein, es ist sinnlos! Er merkt es sich nicht!) –: Herr Abgeordneter Dolinschek, Sie sind ja selbst in der Regierung gesessen, und Sie wissen ganz genau, dass wir in all unseren Pensionssystemen ... (Abg. Grosz: Justizministerium ... Kampusch!) Sie wissen, dass wir in allen unseren Pensions­systemen das ASVG als Basis der Zukunft haben. Wir leben in der Zeit des Über­gangs, und in dieser Zeit des Übergangs dauert es eben! (Zwischenrufe beim BZÖ.)

Jetzt können wir natürlich darüber diskutieren: Wie kann man Übergänge verkürzen? – Das ist überhaupt nicht das Thema, das wissen Sie auch ganz genau. Dazu haben wir eine Bundesverfassung, dazu haben wir ein paar Partner, das wissen Sie alle auch ganz genau. (Abg. Öllinger: Ja, das wissen wir auch!) Es ist natürlich klar, dass wir all diese Themen jetzt nicht so behandeln können: wusch!, denn wir haben auch demokratische Spielregeln, und diese demokratischen Spielregeln, glaube ich, sollten und wollen wir alle einhalten. Demzufolge müssen wir mit den Ländern verhandeln, demzufolge müssen wir mit einzelnen Gruppen verhandeln, weil es ganz einfach notwendig ist, das abzuverhandeln.

Jetzt kann man natürlich darüber diskutieren: Sollen wir Übergangsfristen kürzer machen? – Was auch immer, das alles kann man diskutieren, aber Fakt ist: Für alle Menschen, die seit vielen, vielen Jahren ins Erwerbsleben eingetreten sind, gibt es nur mehr das ASVG als Basis ihrer Pensionsvorsorge; mit ganz kleinen Gruppen im öffentlichen Sektor, aber auch dort ist das Pragmatikum angelehnt ans ASVG. Das ist die Zukunft in diesem Land.

Mit diesem Pensionsinstitut haben wir schon etwas gemacht mit dieser heutigen Beschlussfassung! Diese Institution ist 1896 beschlossen worden, sie ist 1896 ins Leben gerufen worden von der damaligen Monarchie, die eben vorherrschend war. Diesem Pensionsinstitut wird mit dem heutigen Beschluss das Ende eingeläutet. Das wird noch etliche Monate dauern – ein ordnungsgemäßer Rückzug von 1896 bis 2012 sei gestattet, das muss man ordnungsgemäß zurückführen –, und dann ist dieses Pensionsinstitut aufgelöst.

Dafür machen wir mit dem heutigen Entschließungsantrag für die Gruppe der Zivil­techniker und Architekten, glaube ich, einen richtigen Schritt, weil es auch hier darum geht, für diese Personengruppe etwas aus der Vergangenheit Kommendes – von vor vielen, vielen Jahren, ich weiß jetzt das Datum nicht genau, wann es begründet wurde – in unser Gesamtsystem zu implementieren und auch hier allen Betroffenen, in die Zukunft gerichtet, Rechtssicherheit zu geben. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.

 



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17.40.01

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr ge­schätz­ter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Besucher auf der Besuchergalerie! Ich möchte mich im Namen von 130 000 Bau­arbeitern recht herzlich für diese Regierungsvorlage bedanken, denn ein Inhalt dieser Regierungsvorlage ist die Verlängerung des Bundeszuschusses in der Höhe von jährlich 2,5 Millionen € zur Finanzierung und zum Fortbestand der Schlechtwetter­regelung für die Bauarbeiter. Recht herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte aber als Schwerpunkt zum Antrag der FPÖ betreffend Pensionis­ten­preisindex Stellung nehmen. Es ist für mich schon sehr verwunderlich, wenn die Freiheitliche Partei in der Opposition nun offensichtlich ihr Herz für die Pensionistinnen und Pensionisten entdeckt hat. Verwunderlich deshalb, weil gerade Sie es waren, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei Österreichs, die während Ihrer Regierungsbeteiligung von 2000 bis 2006 die geringsten Pensions­erhöhungen durchgeführt haben, die geringsten Erhöhungen beim Pflegegeld durch­geführt haben. Und Sie waren es, die Pensionen gekürzt haben durch Abschläge und durch Ausdehnung des Berechnungszeitraumes.

Sie reden hier von sozialer Kälte; Sie waren es aber, die sie damals verursacht haben. Und wir sind es jetzt, die wirklich versuchen, diese Kälte wieder wegzuräumen, indem wir versuchen, diese Maßnahmen zu reparieren. So ist es ein sehr schöner Zug und eine schöne Maßnahme, dass ab 1. Jänner 2012 die Abschläge bei den I-Pensionen und auch bei den Schwerarbeitspensionen reduziert werden. Genau damit helfen wir jenen Menschen, die es nicht schaffen, in eine Alterspension zu kommen, aber aufgrund ihrer Invalidität und aufgrund ihrer Schwerarbeit vorzeitig in Pension gehen müssen.

Die Menschen draußen wissen ganz genau, dass wir seitens der Sozialdemokraten es sind, die alles daransetzen werden, langfristig die Pensionen zu sichern, mit ehrlichen und verlässlichen Erhöhungen, sozial, fair und gerecht gestaffelt. Und während in Europa Pensionen in anderen Ländern gekürzt werden, werden sie in Österreich mit 2012 um 2,7 Prozent erhöht und auch der Alleinverdienerabsetzbetrag wird eingeführt.

Ich bedanke mich daher recht herzlich beim Sozialminister und auch bei unserem Koalitionspartner, dass wir auch in wirtschaftlich schwierigen und angespannten Zeiten nicht auf jene vergessen, die auf uns vertrauen und die uns auch brauchen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.42


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Hofer. – Bitte.

 


17.42.38

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! – Herr Kollege Muchitsch, Sie haben davon gesprochen, was alles im Jahr 2000 passiert ist. Ich habe mir überlegt: Was wäre, wenn heute irgendeine andere Partei den Bundeskanzler stellte und die SPÖ sich in Opposition befände?

Nehmen wir an, diese andere Partei würde sich dazu entschließen, den Zugang zum Pflegegeld zu erschweren, bei den ersten Pflegegeldstufen Einsparungen vorzuneh­men, keine Inflationsabgeltung vorzunehmen, die NoVA für behinderte Menschen ersatzlos zu streichen. Was würde dann die SPÖ tun? – Wahrscheinlich, zu Recht, mit Teilorganisationen auf die Straße gehen, um gegen diese böse Bundesregierung zu demonstrieren. Aber genau das, meine Damen und Herren, tun Sie ja heute. Genau dort nehmen Sie die Einschnitte vor. (Beifall bei der FPÖ.)


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Der Herr Bundesminister sagte vorhin: Ja, was glauben Sie, wenn man bei ein paar Superpensionisten Einsparungen vornimmt! – Da sitzen auch ein paar im Haus. Pilz zum Beispiel hat noch eine alte Pension in schöner Höhe. (Abg. Dr. Strutz: Cap!) Nein, nicht den Kopf schütteln. Es ist so. Er ist im alten Pensionssystem und bekommt eine Superpension, so wie einige andere auch hier im Haus.

Ich bin der Meinung: Ja, man kann in diesen Fällen in bestehende Verträge eingreifen. Ich glaube, man kann von einer Person, die eine Pension von 10 000 € und mehr hat, durchaus verlangen, dass sie einen Beitrag leistet. Und ich sage Ihnen eines: Diese Superpensionisten aus der Politik waren aus meiner Sicht in vielen Fällen tüchtige Politiker, aber beileibe keine Schwerstarbeiter. Und ob diese Pensionshöhe gerecht­fertigt ist? Ich weiß es nicht, ich glaube es nicht.

Auch Sie wollen ja letztendlich in bestehende Verträge eingreifen, wenn Sie sagen, Sie wollen die Superreichen in Österreich stärker besteuern. Auch Sie werden mit diesen wenigen Superreichen das Budgetproblem in Österreich nicht lösen, genauso wenig wie man mit der höheren Besteuerung einiger Superpensionisten das Budgetproblem lösen kann.

Auch ich bin der Meinung, dass wir letztendlich in Österreich keine Debatte darüber benötigen, dass man Steuern erhöht. Es gibt diesen Gini-Koeffizienten, der klarlegt, wie gleich oder ungleich Einkommen in einem Land verteilt ist. Und da stehen wir in Österreich nicht so schlecht da. Ganz vorne ist Ungarn, da ist es sehr gleichmäßig verteilt, und ganz schlecht, weltweit am untersten Ende dieser Liste, ist Namibia. Sozialistisch regiert, meine Damen und Herren. Namibia ist das Land, wo Einkommen am ungleichmäßigsten verteilt ist, meine Damen und Herren. (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.) Ja, bitte, Frau Glawischnig. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ich glaube, in Afrika sollten Sie auch gewisse historische Tatsachen nicht ausblenden!)

Frau Glawischnig, sprechen Sie bitte nicht von historischen Tatsachen, sonst müss­ten wir auch in Österreich viele historische Tatsachen näher beleuchten! (Abg. Mag. Ikrath: Aber Namibia ist das ungeeignetste Beispiel!) Das hat, glaube ich, mit der Pensionspolitik, mit der Vermögenspolitik sehr, sehr wenig zu tun. Ich glaube, in diesem Zusammenhang ist es wohl nicht gerechtfertigt.

Schauen Sie, wenn ich mir Ihre Familiengeschichte ansehe, kann ich deswegen auch nicht behaupten, Sie wären jetzt eine Rechtspolitikerin. Sind Sie ja nicht. Das hat mit der Vorgeschichte, mit historischen Tatsachen sehr wenig zu tun, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ich bin auch nicht der Blockwart der FPÖ!) Der Blockwart sitzt da hinten, das ist der Herr Öllinger. Das ist der Blockwart! Das ist der Blockwart, der Gesinnungsschnüffler, der auf Facebook immer ganz, ganz genau schaut, wer mit wem irgendwie in Kontakt steht, selbst aber ganz eigenartige Freunde auf seiner Seite hat, meine Damen und Herren. (Abg. Öllinger: Das ist aber notwendig bei Ihnen! Seien Sie froh, dass wir genau schauen!)

Ein Punkt noch, meine Damen und Herren, weil August Wöginger, den ich sehr schätze, gesagt hat, dass die Maßnahmen, die wir vorschlagen, 10 Milliarden € kosten würden. Es ist nicht ganz so einfach – jetzt geht sie (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek verlässt den Saal), jetzt ist sie wieder beleidigt –, denn es gibt Maßnahmen, die zunächst etwas kosten, aber dann in weiterer Folge dem Staat auch etwas bringen.

Wir haben gemeinsam das Ziel, das Familiensteuersplitting in Österreich umzusetzen. Das kostet zunächst nach dem Modell Frankreich 3,5 Milliarden €, würde uns aber nach einem Zeitraum von etwa 15 bis 20 Jahren mehr bringen, als es in der ersten Phase kostet, wenn wir es schaffen würden, die Geburtenrate in Österreich auf das


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Niveau von Frankreich zu bringen. Das heißt, es gibt viele Dinge, die kosten zuerst und bringen später auch etwas.

Daher, meine Damen und Herren, glaube ich, dass wir in dieser gesamten Debatte über Vermögensverteilung, Pensionsgerechtigkeit sehr, sehr vorsichtig sein müssen, wenn wir uns die Ausgabenseite näher ansehen. Wir müssen wirklich schauen; Was kostet es kurzfristig? Was kostet es langfristig? (Abg. Riepl: Was kostet es die Millionäre!) Nein, nicht Millionäre. Ich sage es noch einmal: Ich bin auch der Meinung, dass wir Erträgnisse aus Vermögen unbedingt gerechter besteuern müssen, denn es kann nicht sein, dass ich für Arbeit wesentlich höher besteuert werde als für Einkom­men aus Erträgnissen. Aber beim Vermögensbestand bin ich vorsichtig, weil es sehr, sehr aufwendig ist und weil ich glaube, dass es auch, bei den Mieten beispielsweise an die Mieter, weitergegeben wird. Außerdem muss man auch umsetzen, was machbar ist.

Ich glaube, wir müssen zuerst bei den Ausgaben ansetzen und schauen, dass dieser Staat weniger ausgibt als bisher. (Beifall bei der FPÖ.)

Erst dann, wenn das alles ausgeschöpft ist, können wir sagen: Okay, es gibt noch die eine oder andere Pensionslücke zu schließen. Aber das Einfachste ist es, zu sagen: Wir erhöhen die Steuern, die Abgabenquote steigt. – Das ist für Arbeitsplätze, für Wohlstand und für Gerechtigkeit in Österreich sicherlich nicht der beste Weg. (Beifall bei der FPÖ.)

17.48


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Donabauer. – Bitte.

 


17.48.09

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Vor allem liebe Freunde von Gabriel Obernosterer auf der Galerie, der sich sehr freut, dass Sie ihn heute hier besuchen! Ich denke, bevor wir lang und breit über alle Errungenschaften der Sozialpolitik reden, müssen wir uns über ein paar Dinge Gedanken machen.

Es stimmt, dass wir eines der wenigen Parlamente sind, die über eine Sozialquote von nahezu 30 Prozent Bericht erstatten können. Das Zweite: Dass wir uns das alles leisten können, verdanken wir dem Umstand, dass wir in Österreich Arbeit haben. Der Herr Bundesminister hat es heute schon gesagt, wir haben zurzeit wieder einen Beschäftigungshochstand – möge es immer so bleiben – von etwa 3,6 Millionen Unselbstständigen und über 400 000 Selbstständigen. Auch die sind genauso wertvoll und wichtig auf dem Arbeitsmarkt, denn jeder Selbstständige, der weggeht, würde einen anderen konkurrenzieren, was seinen Arbeitsplatz betrifft. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich glaube, das sind wahrlich Dinge, die wir mit Zufriedenheit erkennen und auch trans­portieren können.

Worum es heute geht, ist eine Reihe von Rechtsanpassungen, Bereinigungen, Neu­ausrichtungen und redaktionellen Anpassungen.

Es geht zum Beispiel um die Gewährung von sogenanntem Übergangsgeld bei Inanspruchnahme von Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation. Ich halte das für ganz wichtig, weil wir uns bemühen, das Pensionsantrittsalter etwas anzuheben. Da ist es zwingend notwendig, dass man vielleicht als Vorstufe auch hier aktiv eingreift. Es sind nicht alle Menschen gesund, es sind nicht alle Menschen so topfit, wie der Herr Kollege Lugar gemeint hat. Es gibt viele Menschen, die wirklich Probleme haben. Helfen wir ihnen, damit sie im Arbeitsleben bleiben können!


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Ich finde es auch richtig, dass wir zum Beispiel eine rückwirkende Auszahlung, also eine Nachzahlung von Pensionen aufgrund EU-rechtlicher Rahmenbedingungen heute beschließen. Das ist ebenfalls positiv.

Ich finde es ebenso richtig, Herr Bundesminister, dass wir aufgrund der demo­graphischen Entwicklung das Pensionsinstitut für Verkehr und öffentliche Einrichtungen auflösen, das Vermögen mit übertragen und das Ganze in ein neues Rechtssystem überführen.

Wenn heute hier Klage geführt wird über das Pflegegeld, dann denken Sie bitte einmal – ich bin sehr viel bei den Menschen draußen – an eines: Wir haben in Österreich 5,2 Prozent der Staatsbevölkerung im Pflegegeld, aber die Erhöhung um 10 Stunden in der Pflegestufe 1 und 2 hat nicht den Lärm ausgelöst, nein, das ist höchstens Oppositionsmelodie, das ist nicht der Lärm. Sagen Sie den Leuten vielmehr, dass wir bei der Stufe 6 angehoben haben, dort, wo die Menschen wirklich arm sind, dort, wo sie wirklich Hilfe brauchen. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Aber die Eingangsphase ist auch wichtig!)

Ich denke, es ist auch richtig, dass wir heute über die Pensionsanpassung reden. Herr Kollege Neubauer, wenn Sie uns das Vertrauen – so haben Sie gesagt – entziehen, das halten wir aus. Ich muss Ihnen die Glaubwürdigkeit entziehen, denn ich kenne mich nicht mehr aus, was Sie wollen. Am Vormittag wollen Sie überall einsparen, und am Nachmittag wollen Sie überall ausgeben. Das passt nicht zusammen! Sie müssen sich einmal selbst klar ausdrücken und sagen, was Sie wollen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dolinschek: Aber Ihnen muss man es auch sagen!)

Wenn Sie den Pensionistenpreisindex haben wollen, diskutieren Sie es in Ihren Organisationen, denn Sie brauchen ja auch ein Thema. Ich glaube, diese Anhebung von 2,7 Prozent im unteren Bereich, von 1,5 Prozent dann bis zu einer Höhe von – ich schaue schon – 5 940 € und dann 1,5 Prozent als Fixbetrag, das ist bitte herzeigbar.

Was ich mir wünschen würde, ist, dass wir, Herr Bundesminister – und das ist eine Bitte, vielleicht bei der nächsten Pensionsanpassung –, auch die Ausgleichszu­lagen­bezieher berücksichtigen und die Ausgleichszulagenrichtsätze ein bisschen stärker anheben, denn dort haben wir tatsächlich die Kleinstpensionisten, dort haben wir nach wie vor an die 300 000 Menschen. Das, glaube ich, ist eine Aufgabe, und der werden wir sicherlich auch nachkommen, aber dieser Lizitation, Herr Neubauer, können wir mit bestem Willen nicht folgen.

Da heute mehrmals über Harmonisierung der Systeme und Politikerpensionen ge­sprochen wurde: Ich war hier im Parlament, als die Politikerpensionen in ihrer alten Form aufgehoben wurden. Ich weiß noch, da gab es hier eine Gruppe – ich glaube, Jörg Haider hat er geheißen, und einige mit ihm Kämpfende –, die alles getan hat, um ihre Besitzstände zu wahren. Ich kann das heute ruhig sagen, ich gehöre zu denen, für die die Neuregelung gilt. Das, bitte, ist gemacht worden, und es stimmt auch, dass die Leute – 453, haben wir gehört (Zwischenruf der Abg. Ursula Haubner); ich verteidige sie ja nicht, ich sage es nur zur Information – einen erhöhten Pensionssicherungs­beitrag zahlen. Sehen wir bitte auch das und geben wir darüber auch Botschaft. (Abg. Grosz: Sie haben sich ihr Leben damit finanziert, dass die Steuerzahler dafür zahlen mussten!)

Und das Letzte: Wissen Sie, dass der Alleinverdienerabsetzfreibetrag angehoben wurde? Und das ist, glaube ich, etwas Wichtiges und Richtiges, weil wir damit im unteren Bereich eine aktive Einkommenspolitik betreiben. (Abg. Grosz: Sie sackeln die Leute aus!) Das können Sie bitte lernen, begreifen, und darüber können auch Sie sich freuen. (Beifall bei der ÖVP. – Anhaltende Zwischenrufe des Abg. Grosz.)

17.53



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Präsident Fritz Neugebauer: Herr Kollege Grosz, ein Zwischenruf ist ein Ruf – und keine Rede. Das haben wir uns schon gemerkt heute; ich darf es in Erinnerung bringen.

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.

 


17.53.49

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Lieber Kollege Donabauer, wenn du da heraußen stehst und von „Besitz­stände verteidigen“ redest, dann solltest du dich selbst bei der Nase nehmen und nicht jemanden beschuldigen, der nicht mehr sagen kann, wie es wirklich war.

1997 ist dieses Altsystem von Politikern abgeschafft geworden, und meines Wissens haben unsere Leute dem sehr vehement zugestimmt. Also bitte bei der Wahrheit bleiben! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Grosz – in Richtung des Abg. Donabauer –: Denken Sie daran, wer das beschlossen hat!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man sieht gerade an dem, was meine Vorredner Unterschiedliches zu diesem Sozialrechts-Änderungsgesetz gesagt haben (anhaltende Zwischenrufe des Abg. Grosz in Richtung des Abg. Donabauer), was der Herr Bundesminister auch zu erklären versucht hat, dass das Pensionssystem nach wie vor das heiße Eisen der Politik ist, das Pensionssystem, das dringend einer Harmonisierung bedarf, das Pensionssystem 

17.54.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Entschuldigung, Frau Kollegin, dass ich Sie unter­breche.

Herr Kollege Grosz, die beleidigenden Äußerungen gegenüber dem Kollegen Donabauer billige ich nicht. Ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf. Mäßigen Sie sich bitte! (Beifall bei der ÖVP.)

*****

Setzen Sie bitte fort, Frau Abgeordnete Haubner.

 


17.55.10

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ) (fortsetzend): Wir haben 2003 einen wichtigen Schritt zur Harmonisierung, zur Zusammenlegung der Pensionssysteme gemacht, aber ich glaube, der Weg ist noch nicht zu Ende. Allerdings werden jetzt in diesem System aus unserer Sicht laufend falsche Signale gesetzt. Man könnte durch die Harmonisierung der unterschiedlichen Pensionssysteme, und die gibt es noch, viel erreichen. Deshalb bin ich sehr froh, dass gerade vom Ziviltechnikerverband nun dieser wichtige Schritt gesetzt wurde, damit auch sie übernommen werden können. Ich möchte hier auch sagen, dass ich in meiner Zeit als Sozialministerin viele Gespräche mit ihnen geführt habe. Wir werden das sehr vehement unterstützen, damit wir hier wirklich bald zu einer Lösung kommen.

Also die Harmonisierung der unterschiedlichen Pensionssysteme, die Abschaffung von Pensionsprivilegien, die es nach wie vor gibt – darüber können wir uns nicht hinwegschwindeln –, eine zügige Angleichung auch des Pensionsalters von Männern und Frauen, über all das müssen wir jetzt, bitte schön, einmal reden. Ich möchte als Politikerin nicht, dass es uns so geht wie in Italien, wo sie das Pensionsalter von Männern und Frauen schon nächstes Jahr angleichen. Das ist ein Hammer! Das tut weh! Reden wir rechtzeitig darüber!

Der Herr Bundesminister hat gesagt, Übergangsfristen gehören zu den demokra­tischen Spielregeln. Da bin ich bei Ihnen. Man kann nicht von heute auf morgen alles machen, aber ich kann auch nicht endlos lange Übergangsregelungen machen. Ich denke nur an die Verhandlungen im Jahre 2003. Da waren es die Sozialdemokraten,


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die immer wieder hinausgeschoben und hinausgeschoben haben und die uns letzt­endlich diese komplizierte Parallelrechnung eingebrockt haben. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

Wir müssen jetzt die Dinge klar sehen, wir müssen seriös und offen über eine raschere Angleichung des Pensionsalters von Männern und Frauen reden, wenn Kindererziehungszeiten entsprechend berechnet werden, wenn Pflegezeiten entsprechend berechnet werden, wenn die Rahmenbedingungen für die Frauen auch am Arbeitsmarkt passen. Das sind die Dinge, die Voraussetzung sind. (Beifall beim BZÖ.)

Bei all diesen Maßnahmen hat ja das IHS auch schon berechnet, dass wir rund 1,8 Milliarden € pro Jahr sparen können. Das muss jetzt endlich einmal in Angriff genommen werden, man darf nicht immer die falschen Signale setzen.

Wir sind als BZÖ natürlich dafür, dass kleine und mittlere Pensionen nach dem Ver­braucherpreisindex, also nach der Inflation, angepasst werden – ganz klar; diese Menschen mit ihren kleinen Pensionen brauchen das, um leben zu können –, aber wir sind dagegen, dass höhere Pensionen auch noch 1,5 Prozent bekommen. Hier wäre die Möglichkeit gewesen zu sagen: Gebt einen Solidarbeitrag, einen Solidarbeitrag in einer Situation, wo jeder von uns sparen muss. Das hätten wir uns als BZÖ vorgestellt, doch das ist leider nicht geschehen. Es ist ein falsches Signal.

Ebenso wie es auch ein falsches Signal ist, jetzt bei den Lohnverhandlungen den Spitzenbeamten auch noch entsprechende Lohnerhöhungen zu geben. Auch hier hätten wir uns dieses Signal, diesen Solidarbeitrag erwartet. (Beifall beim BZÖ.)

Wir vom BZÖ haben in Weiterentwicklung des 2003 begonnenen Pensions­reform­systems ein eigenes BZÖ-Pensionskonto-Modell entwickelt, das ganz klar sagt, wie transparent, wie flexibel das Pensionssystem in Zukunft sein soll. Wichtig ist aber auch, dass es in Zukunft finanzierbar ist und dass es dauerhaft sicher ist, denn wir haben Verantwortung auch für die nächsten und übernächsten Generationen.

Heute ist schon so viel von Wahrheit gesprochen worden. Sagen wir die Wahrheit! Wenn wir so weitertun, dann werden die nächsten Generationen keine Pensionen mehr bekommen. Und das wollen wir nicht. Wir wollen hier rechtzeitig Maßnahmen setzen, damit diese Dinge auch in Zukunft funktionieren.

Daher, Kollege Neubauer, ist auch der Pensionistenpreisindex – du kennst ja meine Meinung dazu – ein falsches Signal. Es ist nicht das richtige Signal, eine Gruppe herauszunehmen, denn auch innerhalb dieser Gruppe ist ja Pensionist nicht gleich Pensionist. Es gibt sehr pflegebedürftige Pensionisten, die auf Unterstützung, auf Hilfeleistung angewiesen sind, die eine kleine Pension haben, und dann gibt es eben Pensionisten, die fit und gut beieinander sind und eine relativ hohe Pension haben. Die alle über einen Kamm zu scheren, das ist, glaube ich, nicht richtig. Daher sollte man, wenn es keine gerechtere Möglichkeit gibt – und aus meiner Sicht ist derzeit die die gerechteste –, nach dem Verbraucherpreisindex, so wie auch die Kollektivverhand­lungen geführt werden, die Pensionen erhöhen.

Daher ist einiges an Gutem in diesem Sozialrechts-Änderungsgesetz – Kollege Dolinschek hat es schon gesagt. Was die Pensionsanpassung anbelangt, gehen wir hier nicht mit, weil es aus unserer Sicht unter diesen Umständen für die höheren Pensionen nicht gerecht ist.

Zum Alleinverdienerabsetzbetrag hat Kollege Dolinschek schon gesagt: Den Leuten im Vorjahr alles wegzunehmen, ihnen heuer wieder ein bisserl was zu geben, vielleicht nächstes Jahr wieder ein bisserl was wegzunehmen – es kennt sich kein Mensch mehr aus.


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Es ist ein Flickwerk, es ist intransparent, und da machen wir als BZÖ nicht mit. (Beifall beim BZÖ.)

18.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klikovits. – Bitte.

 


18.01.31

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen, vor allem Kollegin Haubner! Damit sich die Menschen besser auskennen und auch die Verlässlichkeit spüren, haben wir dieses Sozialrechts-Änderungsgesetz 2011 vor uns. Und wenn vorhin Kollege Dolinschek beklagt hat, dass es hier sehr viel Verwirrung gäbe, so kann ich das nicht nachvollziehen. Genauso wie ich nicht die Wortmeldungen des Kollegen Neubauer nachvollziehen kann, der sich hier als blaue Kassandra wieder einmal hervorgetan hat und alles schlechtgeredet hat, was bisher passiert ist.

Wir sind uns einig, dass es im Pensionssystem immer mehr geben kann für unsere 2,6 Millionen Pensionisten. Aber ich glaube, dass angesichts der Tatsache, dass wir jetzt nicht unbedingt in einer wirtschaftlichen Hochlage sind und ganz Europa dazu verdammt ist, zu sparen, um den Wohlstand, den wir derzeit haben, uns weiter auf­recht­zuerhalten, es durchaus angemessen ist, dass wir für die heutigen Pensionisten mit 2,7 Prozent im Schnitt eine Pensionsanpassung vornehmen. Das kann sich auch sehen lassen. Es ist immerhin 1 Milliarde €, die dafür zur Verfügung gestellt wird.

Entschuldigung, mehr kann es immer sein, nur muss man es sich auch leisten können. Wir haben morgen genug Zeit, ausführlich darüber zu diskutieren, wie wir die Schul­denbremse für Österreich einziehen, wie wir danach trachten, dass wir dement­sprechend auch Einsparungsmaßnahmen vornehmen. Da bin ich schon sehr gespannt auf Ihre mögliche Wortmeldung morgen, wo Sie uns dann vielleicht sagen werden, welche Vorschläge Sie machen (Ruf bei der FPÖ: Rechnungshofpräsident!) von den vielleicht 590 (Ruf bei der FPÖ: 599!), ja, ja, von den 599, die der Rechnungshof­präsident auch aufgezeigt hat. Da werden wir aber schauen, wie viel von den 599 dann auch umsetzbar sind und wie sie die Menschen dann letztendlich treffen werden. Es wird nämlich dann auch sehr interessant sein, das zu beobachten.

Ich möchte noch auf die bereits angesprochene Vorgehensweise für unsere Zivil­techniker eingehen. Jawohl, wir werden als Österreichische Volkspartei auch diesen Vorschlag aufgreifen und diese Harmonisierung für die Ziviltechniker in dieses Pen­sionssystem weiter vorantreiben.

Abschließend darf ich feststellen: Bei allen Schwächen, die jedes System hat und natürlich auch letztendlich haben kann, ist es schon so, dass wir mit unserem heutigen Pensionssystem und mit unserer Politik, die wir derzeit leisten, durchaus Gerechtigkeit walten lassen. Schauen Sie sich in der heutigen Ausgabe der Zeitung „Die Presse“ die Studie über die Umverteilung an, die von der OECD angestellt wurde. (Der Redner hält die genannte Zeitung in die Höhe.) Da ist Österreich Vizeweltmeister, und das kommt auch nicht von ungefähr. (Beifall bei der ÖVP.)

18.04


Präsident Fritz Neugebauer: Da keine weitere Wortmeldung mehr vorliegt, schließe ich die Debatte.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst komme ich zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 24: Entwurf betreffend Sozialrechts-Änderungsgesetz 2011, 1554 der Beilagen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 199

Hiezu liegen zwei Abänderungsanträge der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffenen Teile der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, der sich auf Art. 1 Z 8 und 25 bezieht.

Wer diesen Abänderungen beitritt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das findet keine Mehrheit. Abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Entwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren des Hohen Hauses, die hierfür ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, der eine Streichung des Art. 8 zum Inhalt hat.

Wer dies unterstützt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir stimmen sogleich über diesen Teil des Entwurfs in der Fassung des Ausschuss­berichtes ab.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hierfür die Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dies unterstützt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer den Entwurf auch in dritter Lesung unterstützt, den bitte ich um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1554 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Überführung der Architekten und Ingenieurkonsulenten in das FSVG.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 213.)

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 25: Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1555 der Beilagen.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wer dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


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Wir kommen weiters zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 26: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1556 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 27: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1557 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehr­heit angenommen.

18.07.3128. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1637/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Defi­nition und Aufnahme von psychischen und psychosomatischen Erkrankun­gen in die Liste der Berufskrankheiten (1558 d.B.)

29. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1638/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhö­hung der Anzahl der ArbeitsinspektorInnen sowie Aufstockung des Budgets der Arbeitsinspektorate (1559 d.B.)

30. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 480/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer arbeitsbedingter Risiken in der Prävention und bei der Anerkennung von Berufskrankheiten (1560 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich rufe nun die Punkte 28 bis 30 der Tagesordnung auf, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die Debatte wird eingeleitet von Herrn Abgeordnetem Dr. Karlsböck. – Bitte.

 


18.08.20

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren die Aufnahme von psychi­schen und psychosomatischen Erkrankungen in die Liste der Berufskrankheiten. Wir werden diesem Gesetz zustimmen, weil es bei der Anerkennung von Berufskrank­heiten in Österreich notwendig ist, in eine bestimmte Liste eingetragen zu werden, Stichwort: Listenprinzip. Also wir brauchen in Österreich eine amtliche Liste, damit bestimmte Erkrankungen durch die gesetzlichen Sozialversicherungsträger abgegolten werden können.

Aber es nicht als falsches Signal zu verstehen, Herr Minister! Wir haben zwar in Österreich eine relativ hohe IV-Pensionsrate, das wissen wir alle, ich will es hier auch nicht diskutieren, ich möchte nur sagen, dass Österreich nicht kränker ist, Österreich hat auch keine schlechteren Arbeitsbedingungen als der Rest der EU, sondern die Menschen können einfach besser rechnen beziehungsweise – und das möchte ich


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jetzt mit Ihnen diskutieren – werden sie teilweise auch in solche Systeme hinein­gedrängt. Ich habe unlängst mit mehreren Damen und Herren aus der Arbeitsmarkt­verwaltung, aber auch mit einigen praktischen Ärzten gesprochen, und da ist Folgen­des zutage gekommen:

Herr Minister, es ist kein Geheimnis, dass die Gebietskrankenkasse seit einem halben Jahr eine sogenannte Task Force besitzt. Es werden Untersuchungen häufiger und strenger durchgeführt, wenn die Menschen im Dauerkrankenstand sind. Das ist auch in Ordnung so, das haben wir auch teilweise gefordert. Aber es hat den Anschein, als ob das AMS diese Einrichtung instrumentalisieren würde, und zwar geht das folgendermaßen:

Langzeitarbeitslose, die im AMS aufgenommen worden sind, werden regelmäßig nach einer gewissen Zeit auf ihre Arbeitsfähigkeit überprüft. Sie werden dort zum BBRZ, dem Beruflichen Bildungs- und Rehabilitationszentrum, geschickt, und es hat den Anschein, dass diese Organisation im Auftrag des AMS interessiert ist, diese Men­schen arbeitsunfähig zu schreiben. Das geht eine Zeit lang gut, denn das AMS muss, wenn die Arbeitslosen im Krankenstand sind, nichts bezahlen.

Das heißt, sie werden krankgeschrieben und bekommen ein Jahr lang Krankengeld. Danach folgt in den meisten Fällen bei diesen Menschen ein Antrag auf Invaliditäts­pension. Diese Leute müssen recht oft zur Kontrolle bei den Kontrollärzten kommen, bis der Kontrollarzt irgendwann einmal sagt: Stellen Sie doch einen Antrag auf Invali­ditätspension!, und dann wird er schlagartig in Ruhe gelassen, der Delinquent.

Das passiert leider auch bei jungen Menschen. Das heißt, man bringt diese jungen Menschen mehr oder weniger um ihre Zukunft, darum, ein ordentliches und würde­volles Leben führen zu können. Und man bringt diese Menschen – das ist jetzt mein Vorwurf! – ganz bewusst auf diese Schiene. Die Gebietskrankenkasse auf der einen Seite und die praktischen Ärzte auf der anderen Seite werden da mehr oder weniger instrumentalisiert, wie ich es schon gesagt habe.

Das heißt, die sind dann, wenn man die Karriere dieser Menschen beobachtet, sehr wohl fähig, im Arbeitsprozess etwas zu leisten, sie sind erfolgreiche Schwarzarbeiter. Diese negative Erfahrung, die diese jungen Menschen von Anfang an gemacht haben, begleitet sie ihr Leben lang auf Schritt und Tritt. Meistens sind es Leute aus unteren Schichten, unterprivilegierte Jugendliche, die auch in die Drogenszene abgerutscht sind. Opiatsüchtige sind, habe ich mir sagen lassen, besonders intelligente Menschen, die aber nie wieder die Chance haben, eingegliedert zu werden. Das heißt, die negative Erfahrung trifft sie auf Schritt und Tritt, man kann sagen, es handelt sich um eine self-fulfilling prophecy, wenn man so möchte.

Es ist eine Katastrophe, wenn der AMS-Betreuer letztendlich eine Krankenakte in seine Hände bekommt. Wenn diese Menschen vom Dauerkrankenstand zurückkommen, dann werden sie von den Betreuern abgeschrieben. Das heißt, der Betroffene hat mehr oder weniger gar nicht mehr die Chance und die Möglichkeit, weil er nicht mehr vermittelt wird, auf einen primären Arbeitsmarkt. Er wird, so wie viele andere, in den sekundären Arbeitsmarkt verdrängt beziehungsweise muss eine Beschäftigungs­thera­pie durchlaufen, die ihn überhaupt nicht freut, und damit wird er auch im Dauerkran­kenstand sein.

Auch Dr. Bachinger vom AMS hat gesagt, dass Gesundheitsdaten vermittlungs­rele­vante Daten sind. Das bedeutet, dass das AMS Langzeitarbeitslose produziert, weil die Betreuer die Chancen nicht gleich verteilen. Wenn ein Klient etwas lernen will, soll er das lernen dürfen und soll nicht abgedrängt werden in sinnlose Kurse, wo er sich dauernd krankschreiben muss und die Statistik halb verfälscht. Für die Statistik ist das


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 202

übrigens positiv, denn die Leute sind nicht mehr in der AMS-Statistik, sie sind einer­seits zuerst im Krankenstand und dann in der Invaliditätspension.

Herr Minister, ich fordere Sie auf, die Qualität der Vermittlung im AMS zu evaluieren. Ich würde Sie bitten, diese Missstände, wenn sie tatsächlich stimmen sollten, abzu­stellen, denn sonst muss man tatsächlich diese Menschen schützen, dass sie nicht durch das AMS auf eine schiefe Bahn gebracht werden. (Beifall bei der FPÖ.)

18.13


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.

 


18.13.45

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Meine Damen und Herren! Wenn die Abgeordnete Schatz in Ihrem Antrag verlangt, dass psychische und psychosomatische Krankheiten jetzt auch als Berufskrankheiten anerkannt werden sollen, dann muss man eingestehen, dass sich die Arbeitswelt in den vergangenen Jahren massiv verändert hat, denn waren noch vor einigen Jahren die Arbeitsunfälle an der Spitze der Kran­kenstandstage, so ist in den letzten Jahren zutage getreten, dass Erkrankungen wie Rückenschmerzen oder psychosomatische Krankheiten nunmehr Hauptverursacher für die Fehlzeiten am Arbeitsplatz sind. Bereits mehr als 50 Prozent der Kranken­standstage sind inzwischen auf Symptome von Stresserkrankungen zurückzuführen, und es ist wirklich erschreckend, wenn man weiß, dass mehr als 1 Million Menschen in Österreich unter chronischen Erschöpfungszuständen, unter Depressionen oder Schlaf­störungen leiden.

Genau dieser Umstand – das wird bei uns jedoch immer wieder verschwiegen – führt auch dazu, dass die Zahl der Invaliditätspensionen so massiv gestiegen ist. Da sind wir bei dem Punkt angelangt, einmal darüber zu diskutieren, warum bereits 30 Prozent aller Pensionen krankheitshalber angetreten werden. Aber wir sollten auch einmal darüber reden, warum die Menschen mit 40 oder 50 Jahren so ausgepowert sind.

Jetzt herzugehen, wie es Kollege Lugar am Vormittag bei der Aktuellen Stunde getan hat, und zu sagen, unser Pensionssystem stehe vor dem Super-GAU, ist meiner Ansicht nach schon sehr polemisch. Natürlich sollten wir alle miteinander darüber nachdenken, wie wir das faktische Pensionsantrittsalter erhöhen können, aber wir sollten auch aufhören so zu tun, als ob die Hackler-Regelung ein Privileg oder ein Luxus wäre, denn ein Luxus schaut für mich anders aus als die Pension eines Arbeiters, der nach 45 Jahren harten Arbeitens 1 099 € brutto Pension bekommt.

Wenn Kollegin Haubner vor einigen Minuten gesagt hat, das Pensionssystem sei nicht mehr leistbar, dann muss ich schon sagen: 80 Prozent der ASVG-Pensionen werden noch immer durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge finanziert. Wir sollten darangehen, so rasch wie möglich die Pensionssysteme zu harmonisieren, denn Luxus ist für mich – ich habe das auch schon in der Vorwoche gesagt –, eine Übergangs­regelung bei Beamten bis 2050 nach wie vor aufrechterhalten zu wollen.

Deswegen, Frau Kollegin Schatz, um noch einmal auf Ihren Antrag zurückzukommen, möchte ich anmerken, dass die Anerkennung der psychosomatischen Krankheiten als Berufskrankheit kein erstrebenswertes Ziel sein kann. Das war auch der Grund, warum wir uns, anders als Kollege Karlsböck zuvor, gegen diesen Antrag ausgesprochen haben. Wir sollten vielmehr alle Anstrengungen unternehmen, um durch ent­sprechen­de Prävention das Entstehen von Berufskrankheiten und von arbeitsbedingten Erkran­kungen zu verhindern. Bundesminister Hundstorfer hat diesbezüglich schon viele Projekte auf Schiene gebracht, und ich meine, wir sollten jetzt darangehen, zu schau­en, dass wir die Arbeitsbedingungen noch mehr verbessern. (Beifall bei der SPÖ.)

18.17



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 203

Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 


18.17.02

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Spindelberger, ich bin immer dabei, wenn es darum geht, die Arbeitsbedingungen im Sinne von Prävention zu verbessern. Tatsache ist trotzdem, dass eben die Zahl der psychischen und psychosomatischen Erkrankungen, die arbeitsbedingt sind, drastisch zunimmt. Daher brauchen wir jetzt, weil in der Prävention noch vieles nicht hingehauen hat, diese Maßnahmen.

Bevor ich meine Anträge erläutere, möchte ich aber noch kurz auf die Aussagen des Kollegen Karlsböck eingehen, der jetzt gar nicht mehr da ist. Es ist ja immer spannend, wenn Kollege Karlsböck sich zu sozialpolitischen Themen zu Wort meldet.

Ich hatte in letzter Zeit die Gelegenheit, einige arbeitsmarktpolitische Projekte zu besuchen, die speziell Angebote für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen oder temporären Teilleistungsschwächen haben. Darüber kann ich berichten: Es gibt niemanden, der sich dorthin abgeschoben fühlt, die sind alle unheimlich froh, in diesen Projekten einen Platz zu bekommen. Was wirklich ein Problem ist, ist der Umstand, dass die teilweise nur ein halbes Jahr oder maximal ein Jahr dort bleiben können und nach diesem halben Jahr oder Jahr noch nicht so weit sind, um wieder in den ersten Arbeitsmarkt reintegriert werden zu können. Da habe ich von allen Betreuern und Betreuerinnen, auch TeilnehmerInnen gehört: Das ist ein massives Problem, weil diese Menschen dann wieder in die Arbeitslosigkeit zurückkommen, und dann besteht oft nur mehr die Möglichkeit, in die I-Pension zu gehen. Das heißt, wir bräuchten definitiv eine längere Verbleibmöglichkeit in solchen Projekten, damit das Reintegrationssystem wirklich funktionieren kann. – Das nur zum Kollegen Karlsböck.

Zu meinem Antrag, der eine personelle Stärkung und auch Ressourcenstärkung der Arbeitsinspektorate fordert: Ich denke und habe das auch im Ausschuss gesagt, dass das Arbeitnehmer-Schutzniveau in Österreich sicher ein vorbildliches ist, ein sehr gutes, aber Kontrolle ist besser als blindes Vertrauen. Wir haben einfach die Tatsache, dass die Zahl der unselbständig Erwerbstätigen in den letzten zehn Jahren doch um zehn Prozent gestiegen ist. Immer mehr Beschäftigte brauchen immer mehr Arbeits­platzkontrollen, immer mehr Arbeitsplatzkontrollen brauchen logischerweise auch mehr Arbeitsinspektoren und Arbeitsinspektorinnen. Aber im Vergleichszeitraum, also 2001 bis 2010, ist die Zahl der ArbeitsinspektorInnen in Österreich um 6 Prozent gesunken.

Ich denke, das ist keine positive Entwicklung, es gibt einen breiten gesellschaftlichen Konsens über die Notwendigkeit von ArbeitnehmerInnenschutz, und der muss einfach auch, umgeleitet über die Tätigkeit des Arbeitsinspektorates, mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet sein.

Zum zweiten Antrag, der sich eben mit den psychischen und psychosomatischen Erkran­kungen beziehungsweise mit dem Anliegen beschäftigt, dass diese als Berufs­krankheiten anzuerkennen sind: Wir haben in diesem Bereich einfach ein massives Problem. Ich habe schon erwähnt: Die Krankenstände im Zusammenhang mit psychi­schen Erkrankungen sind in den letzten zehn Jahren um über 100 Prozent gestiegen, bereits über ein Drittel aller Pensionen gehen auf psychische Erkrankungen zurück, und auch die Zahl der arbeitslosen Menschen, die an psychischen Erkrankungen leiden, steigt stetig.

Ich habe den Eindruck, dass, obwohl Kollege Spindelberger sagt und Sie, Herr Minister, immer wieder behaupten, es gäbe so viele Projekte, die sich damit auseinan­der­setzen, dieser besorgniserregenden Entwicklung bis dato kein Riegel vorgeschoben


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 204

worden ist. Durch die Anerkennung der entsprechenden Erkrankungen als Berufs­erkran­kungen sehen wir eben eine Möglichkeit, in diesem Bereich etwas zu tun.

Das wäre positiv, um damit Therapien finanzieren zu können, um die Chance auf Reintegration zu verstärken, um den finanziellen Druck der Betroffenen zu erleichtern, und vor allem eben auch, um die Prävention zu verbessern. Ich hoffe, dass wir da bald ein Stück weiterkommen, weil die bisherigen Maßnahmen eben nicht genügen, um diesen besorgniserregenden Trend endlich zu stoppen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.21


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Steibl. – Bitte.

 


18.21.34

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zum Antrag von Frau Kollegin Schatz, in dem es um die Erweiterung der Berufskrankheitsliste geht, möchte ich noch einmal festhalten, was auch Vorredner schon gesagt haben: dass derartige Erkrankungen in der Regel nicht überwiegend durch bestimmte Berufe verursacht werden, sondern mehrere Ursachen haben. Eine spezifische berufliche Exposition kann meist nicht festgestellt werden. Beides wäre aber Voraussetzung für die derzeitige Berufskrankheitsrente.

Die angesprochene Präventionsarbeit wird unter anderem von der AUVA gemacht, und zwar im Rahmen der Betriebsbetreuung durch Präventivfachkräfte.

Zum Antrag der Kollegin Schatz, in dem es um die Erhöhung der Zahl der Arbeits­inspektoren sowie um die Aufstockung des Budgets der Arbeitsinspektorate geht, möchte ich nur sagen: Das würde mehrere Millionen kosten, dabei reden wir von Einsparungsmaßnahmen. Außerdem arbeiten Arbeitsinspektorate schon jetzt neben den nahezu flächendeckenden Stichprobenkontrollen sehr zielorientiert in diese Rich­tung. Mehr Geld für die Arbeitsinspektoren heißt aber nicht notwendigerweise ent­sprechend mehr Arbeitnehmerschutz, aber jedenfalls immer mehr Kosten und auch immer mehr Bürokratie.

Der dritte Antrag geht ebenfalls in diese Richtung. Ich möchte nur abschließend sagen: Vorsorge wird in vielen, vielen Betrieben schon gelebt, durchgeführt, aber die Verant­wortung liegt bei beiden Seiten, und zwar nicht nur bei den Unternehmen oder beim Gesetzgeber, sondern auch bei den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, um eben im Betrieb gut und mit Freude einen Job machen zu können. (Beifall bei der ÖVP.)

18.23


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


18.23.41

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Krankheiten entstehen oft aufgrund von gesundheitsschädigenden Arbeitsbedingungen und Arbeitsstoffen in den Betrieben. Daher sind Untersuchungen der Arbeitsbedin­gungen und von gefährdenden Arbeiten sowie organisatorischen, technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen im Betrieb sowie regelmäßige Kontrollen unbedingt erforderlich, damit gefährliche Krankheiten eben abgeschätzt werden können und dagegen vorgegangen werden kann.

Auch im Bereich Prävention – der Prävention ist immer ein Vorrang gegenüber der Rehabilitation zu geben – sind verstärkte Maßnahmen notwendig, um die belastende Gefährdung für Arbeitnehmer zu vermeiden beziehungsweise zu verhindern.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 205

Im Großen und Ganzen ist es aber so, dass die Bestimmungen für Berufskrankheiten zum Teil nicht mehr zeitgemäß sind. Die gehören überarbeitet und erweitert, und da gehören psychische und psychosomatische Erkrankungen, wie ich meine, auf jeden Fall miteinbezogen; und die sogenannte Generalklausel im ASVG gehört um Faktoren, welche die psychische Gesundheit beeinträchtigen, wie zum Beispiel Stress, ergänzt. (Beifall beim BZÖ.)

18.25


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.

 


18.25.07

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Karlsböck ist jetzt, glaube ich, nicht da. Ich nehme an, er schreibt gerade eine Presseaussendung. (Heiterkeit.) Das ist üblich: Rednerpult – raus – schreiben. Ist okay.

Ich wollte Herrn Abgeordnetem Karlsböck eine Antwort geben. Jetzt muss ich sie eben dem Rest der Freiheitlichen Partei geben. Tut mir leid für Sie. (Abg. Hornek: Vielleicht schriftlich, Herr Minister?!)

Das AMS hat pro Jahr zwischen 900 000 und 1 Million Kunden. In dieser Zahl von 900 000 beziehungsweise 1 Million Kunden und Kundinnen gibt es eine gewisse Zahl von Menschen, die gesundheitliche Probleme haben, aus welchen Gründen auch immer.

Wie Frau Abgeordnete Schatz schon gesagt hat, bemüht sich das AMS, diese Personen einer fachkundigen Betreuung und eben einer gewissen Behandlung zuzuführen. Wir sind uns einig, dass die AMS-Betreuer vieles sind, aber sicher nicht in medizinischen Fragen ausgebildet. Demzufolge wird das BBRZ in Wien – ich nehme an, das ist ein Wiener Beispiel – zugekauft, um eben zu schauen, was geht und was nicht geht.

Da geht es nicht darum, dass sich der eine oder andere etwas an Kosten hin- und herschiebt, sondern es geht schlichtweg darum, Menschen in einer ganz speziellen Lebenssituation jene Hilfe zukommen zu lassen, die sie brauchen. Dass diese Menschen in der speziellen Lebenssituation für die Idealhilfe vielleicht nicht immer gleich beim ersten Mal ansprechbar sind, kennen wir doch alle aus unserem Leben. Es ist natürlich klar, dass ein Teil dieser Personen einen Antrag auf eine befristete I-Pension stellt, weil all diese Personen in der Regel in einem Lebensalter sind, wo sie nur eine befristete I-Pension bekommen können.

Hätte sich der Abgeordnete Dr. Karlsböck mit dieser Materie wirklich beschäftig, dann würde er wissen, dass einerseits diese Projekte sehr gerne und sehr gut angenommen werden, und dann würde er auch wissen, dass wir vielen Personen, die in der I-Pension sind, auch insofern helfen, als wir sie über sozialökonomische Projekte wie­derum zum Beispiel in Lehrverträge bringen. Wenn Menschen zum Beispiel 35 oder 38 Jahre alt sind und auf einmal mit Lehrverträgen wieder anfangen, ihr Leben in den Griff zu bekommen, haben sie eben eine gewisse Lebenskarriere.

Aber all diese Oberflächlichkeit ist bei der Freiheitlichen Partei vordergründig. Dem­zufolge kann ich nicht verlangen, dass man sich tiefgründig damit auseinandersetzt, so leid es mir tut. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Walser.)

18.27


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 206

18.28.04

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es gibt zwei Entschließungsanträge, die die Definition und Aufnahme von psychischen und psychosomatischen Erkrankungen in die Liste der Berufskrankheiten behandeln. Es gibt durchaus Einzelfälle, wo das begründet sein kann, aber ich denke, dass es die finanziellen Möglichkeiten sprengen würde, wenn man eine generelle Einbindung dieser Krankheiten in die Liste der Berufskrankheiten machen würde. Das ist in heutigen Zeiten sicherlich zu bedenken.

Ich glaube, wir sollten dabei bleiben, dass die Anerkennung einer neuen Berufskrank­heit den eindeutigen Nachweis der medizinischen Wissenschaft erfordert, dass sie durch besondere Einwirkungen verursacht ist und dass bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit dem Risiko dieser Berufskrankheit in einem erheblich höheren Grad ausgesetzt sind als der Rest der Bevölkerung.

Auch zum zweiten Antrag, der die geschlechterspezifische Abgrenzung betrifft, muss ich sagen, dass die Betrachtung der Berufskrankheiten im Hinblick auf ihre Verteilung bei den Geschlechtern kein sachliches Merkmal für die Anerkennung einer solchen Erkrankung als Berufskrankheit sein kann. Eine Erkrankung, die sich durch die gegebene Abgrenzbarkeit in die Liste der Berufskrankheiten einordnen lässt, ist unabhängig davon aufzunehmen, ob von ihr überwiegend Frauen oder Männer betroffen sind.

Zum dritten Antrag von den Grünen, und zwar betreffend die Erhöhung der Zahl der ArbeitsinspektorInnen sowie die Aufstockung des Budgets der Arbeitsinspektorate, darf ich sagen: Evaluierung: ja; Effizienzsteigerung: ja; Aufstockung des Budgets: nein! (Beifall bei der ÖVP.)

18.30


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Mag. Schwentner. – Bitte.

 


18.30.24

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Kollege Eßl, danke, dass Ihnen mein Antrag immerhin einen Satz wert war, weil das ja sonst niemand von den Regierungsparteien kommentiert hat. Ein bisschen enttäuscht bin ich aber trotzdem, denn ich finde, und es ist mehrmals gefallen, dass es sich bei dieser Liste der anerkannten Berufskrankheiten um eine einigermaßen veraltete Liste handelt. Es waren sich sehr viele einig, was die psychosomatischen Krankheiten anbelangt. Das finde ich auch. Aber ich möchte trotzdem noch einmal die spezifisch weiblichen Berufskrankheiten erwähnen, die nicht Eingang in diese Liste finden.

Sie alle waren schon einmal in einem Kindergarten, und zwar nicht nur, als Sie selber Kinder waren, sondern wahrscheinlich auch bei Ihren eigenen Kindern; und Sie wissen, was dort für ein Höllenlärm ist. Dort hat es oft 85 bis 88 Dezibel. Wenn die Kinder noch dazu ihr Spielzeug einräumen, kann es so laut werden, dass es bis zu 95 Dezibel hat – gesund ist ein Geräuschniveau von maximal 85 Dezibel.

Das heißt, wenn man öfter einem solchen Pegel ausgeliefert ist, dann kann man ernsthafte gesundheitliche Probleme bekommen, was das Gehör angeht; und ich kenne Frauen, die einen Gehörsturz erlitten haben. Ich kenne zum Beispiel eine Lehrerin – in Schulen gibt es ähnliche Lärmpegel –, die im Lauf der Berufskarriere irgendwann einen Gehörsturz erlitten hat. Es ist meiner Meinung nach nicht einzu­sehen, dass solche Dinge nicht anerkannt sind als Berufskrankheit. Im Gegensatz dazu wird einem Mann, der einen Gehörschaden hat, weil er mit dem Presslufthammer arbeitet, dieser sehr wohl als Berufskrankheit anerkannt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 207

Diese Anerkennung hat massive Folgen. Da geht es um sehr relevante Geldleistungen, bis zur Zuerkennung einer Versehrtenrente, und es geht auch um die Kosten der Rehab. Das heißt, ob eine Krankheit, die beruflich bedingt eintritt, anerkannt wird oder nicht, hat Auswirkungen auf die Frau und den Mann, die oder der darunter leidet.

Ich kann Ihnen noch andere Krankheiten nennen. Viele Frauen, vor allem Frauen, die in der Pflege arbeiten, haben massive Probleme im Stützapparat und im Muskel­apparat, weil sie permanent tragen, vor allem alte Menschen aufheben. Auch das wird nicht anerkannt, wobei das nur ein Beispiel ist. Diese Liste ist fortzuführen um Chemikalien, denen Frauen ausgesetzt sind, zum Beispiel Frisörinnen.

Oder im Gastgewerbe: Es hat eine Anfrage vom Kollegen Johann Maier betreffend „Gesundheitsschäden durch Lärm in Diskotheken ()“ gegeben. Auch dort arbeiten viele Frauen, nämlich als Kellnerinnen an der Bar. (Zwischenruf des Abg. Hörl.)

Ja, aber die gehen da freiwillig hin, die anderen arbeiten dort. Es ist nicht einzusehen, wenn sie von einem überhöhten Lärmpegel eine Berufskrankheit davontragen, weil sie dort arbeiten müssen. Herr Kollege, schauen Sie sich das an! Ich glaube, dass Frauen in diesem Bereich benachteiligt sind. Es ist schade, dass Sie diesen Antrag ablehnen. (Beifall bei den Grünen.)

18.33


Präsident Fritz Neugebauer: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 28: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1558 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehr­heit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 29: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1559 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehr­heit angenommen.

Wir kommen ferner zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 30: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1560 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehr­heit angenommen.

18.35.0031. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1506 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird (1584 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zum 31. Punkt der Tagesordnung.

Die Debatte eröffnet Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 208

18.35.01

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Bei diesem Gesetz gibt es geradezu eine verkehrspolitische Groteske. Diese verkehrspolitische Groteske ist eingerahmt von der Umsetzung dreier wichtiger EU-Richtlinien: Interoperationalität, Seveso und auch noch eine andere wichtige EU-Richtlinie wird mit diesem Eisenbahngesetz in österreichisches Recht transferiert.

Aber die Groteske besteht einerseits darin, dass wir jetzt über das Eisenbahngesetz das regeln müssen, was bei der sogenannten Verländerung der Regionalbahnen in Niederösterreich verbrochen worden ist. Da haben wir einen Pfusch mit Sonderklasse erlebt, und jetzt muss die Frau Ministerin diesem Pfusch praktisch einen Riegel vorschieben.

Wir haben ja Übernahmen in Niederösterreich erlebt, wo jetzt Anschlussbahnen not­wendig sind, wo gesenkte Sicherheitsbedingungen herrschen, wo also nicht regulär Bahnen im alten Status weitergeführt werden, sondern man eine Ausnahmeregelung gefunden hat. Aber die Groteske gipfelt vor allem im § 31 h.

Frau Ministerin, Sie haben ja vorgehabt, das noch zu reparieren. Es ist ja – wie soll man sagen? – eine besondere Aktion Ihrer Beamtenschaft gewesen, dieser § 31 h, der nämlich vorsieht, dass entgegen der Bescheid-Aufhebung durch den Verwaltungs- und den Verfassungsgerichtshof, also durch zwei oberste Gerichtshöfe, nach wie vor im Eisenbahnbereich bis zu einem Jahr praktisch schwarz weitergebaut werden kann.

Dieser § 31 h ist mehr oder weniger eine völlige Legitimierung des Schwarzbaus. Was dem einfachen Menschen beim Häuselbau nicht gewährt wird, was der Industrie nicht gestattet ist, das ist in Zukunft im Eisenbahnrecht möglich: Ein Jahr schwarz bauen. Das ist mehr oder weniger die Möglichkeit, bescheidwidrige Bauvorhaben wie vielleicht beim Semmering oder bei anderen Tunnelprojekten unter dem Aspekt der Sicherheit weiter voranzutreiben.

Dazu hat auch das Bundeskanzleramt eine vernichtende Stellungnahme abgegeben. Dazu hat das Umweltressort darauf hingewiesen, dass mit dieser Regelung der Glaube an den Rechtsstaat bei der Bevölkerung völlig ausgehöhlt, völlig untergraben wird; und dazu, Frau Ministerin, sind Sie schließlich auch persönlich zur Einsicht gekommen, dass das nicht haltbar ist.

Nur ist Ihr Problem genauso wie meines, dass die ÖVP auf dieser rechtswidrigen Regelung, auf dieser grundrechtsgefährdenden Regelung beharrt. Was glauben Sie, warum die ÖVP darauf beharrt? Weil die Führerscheinmitnahmepflicht für die Landwirte nicht in einem Zug mit diesem Gesetz geändert wird. Dieses Junktim ist doch wirklich eine Groteske, wie ich eingangs dargestellt habe! Sie – wir nicht – beschließen heute ein Eisenbahngesetz, das in einem wesentlichen Aspekt eigentlich verfassungswidrig ist, das das Schwarzbauen legitimiert, das vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts kritisiert worden ist.

Sie beschließen das heute, nur weil die ÖVP heute nicht gleichzeitig auch die Rück­nahme eines Beschlusses durchgesetzt hat, der ja mit Zustimmung der ÖVP möglich war. Diese Führerschein-Mitnahmepflicht auch für Landwirte ist doch mit Koalitions­mehrheit beschlossen worden! Und dass jetzt der Widerstand von den landwirtschaft­lichen Vertretungskörperschaften so vehement ist, dass die ÖVP jetzt einer sinnvollen Änderung dieses Eisenbahngesetzes ihre Zustimmung nicht geben kann, ist ja mehr als grotesk!

Ich meine, es ist wirklich auch für die Republik insgesamt, für die Öffentlichkeit, für die Menschen, die betroffen sind, in keiner Weise nachvollziehbar, dass wir in diesem Parlament derartige Gesetzeskapriolen schlagen müssen! Ich bin mir sicher, wir


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 209

müssen dann in Kürze wieder novellieren, und das Ganze ist dann nur vergossene Milch beziehungsweise verlorene Liebesmüh im Vorfeld gewesen, nur weil sich Koalitionspartner nicht einigen können.

Das Letzte: Die Grundtendenz der Groteske im Hintergrund ist ja die, dass sich die Koalition auch über die Infrastrukturbauvorhaben nicht einig ist. Wir Grüne haben immer gesagt: Zuerst brauchen wir einen Gesamtverkehrsplan, der an ökonomisch-ökologischen, verkehrspolitischen Gesichtspunkten orientiert ist, dann brauchen wir eine Finanzierung, und dann brauchen wir ein Bauprogramm – eine völlig logische Vorgangsweise. Was wir aber jetzt machen beziehungsweise in diesem Fall die Regierung wieder vorhat, ist ja wieder grotesk zum Quadrat!

Es wurde beschlossen: Generalverkehrsplan – Forstinger, schwarz-blau –, Tunnelvor­haben Nummer 1, Tunnelvorhaben Nummer 2, Tunnelvorhaben Nummer 3. Frau Ministerin Bures ist ja die Erbin dieses Pakets – eine Gesamtsumme von über 60 Milliarden € an Finanzierung; alles ungedeckte Schecks für die Zukunft! Und jetzt kommt die ÖVP auf einmal darauf, dass das Zeug, das beschlossen wurde, ja auch etwas kostet – nicht wenig kostet. Jetzt kommt wieder die Verabschiedung von den Projekten, aber leider ist diese Verabschiedung nur verbal, in Ansätzen.

Sie müssen sich klar werden: Wenn ein Beschluss, der gefasst worden ist, falsch ist, dann gehört er geändert, und wenn er bleiben soll, dann muss er auch finanziert werden. Auf dieses Finanzierungskonzept bin ich wirklich gespannt. Deswegen können Sie nicht erwarten, dass wir einem Eisenbahngesetz mit grotesken Regelungen zustim­men werden. Obwohl wir die Umsetzung der EU-Richtlinien sehr wohl akzep­tieren, können Sie unsere Zustimmung in den anderen Ausformungen – sozusagen in der sicheren Verfassungswidrigkeit – nicht haben. (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.)

Ich wünsche mir in diesem Haus endlich einmal eine grundlegende Infrastruktur­debatte, Herr Kollege Bartenstein. (Beifall bei den Grünen.)

18.41


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein. – Gegenruf der Abg. Dr. Moser.)

 


18.41.29

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Investitionen, von denen Frau Kollegin Moser gerade gesprochen hat und über die sie jetzt weiter diskutiert, in den Ausbau der Eisenbahn sind Investitionen in die Zukunft. Die Attraktivierung und Modernisierung der Bahn nutzt der Umwelt und dem Wirtschaftsstandort Österreich – ich glaube, da sind wir uns alle einig –, außerdem werden Arbeitsplätze geschaffen und die Lebensqualität der Bevölkerung wird erhöht.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist kein Zufall, dass Österreich auch durch gezielte Investitionen in die Infrastruktur die niedrigste Arbeitslosigkeit Europas hat. Infrastruktur – und hier besonders der Anschluss an die internationalen Transport­wege – ist der entscheidende Schlüssel, um sicherzustellen, dass sich Unternehmen in unserem Land niederlassen, der Wirtschaftsstandort Österreich gesichert wird und somit Arbeitsplätze geschaffen werden.

Es war bis jetzt politischer Konsens – und ich hoffe, Herr Kollege Bartenstein, es bleibt auch dabei –, dass wir in Österreich vor allem im Interesse des Umweltschutzes den Schwerpunkt der öffentlichen Investitionen auf den Ausbau der Bahn und hier insbesondere auf den Ausbau der internationalen Achsen legen.

Um flüssigen internationalen Zugverkehr zu gewährleisten, muss die Einhaltung ein­heitlicher Sicherheits- und Leistungsstandards auf den internationalen Hauptstrecken gegeben sein. (Abg. Dr. Moser: Ist eh klar!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 210

Werte Kollegin Dr. Moser, mit der Novelle des Eisenbahngesetzes übernimmt Öster­reich diese Normen nicht nur für die Hauptstrecken, sondern auch für die wichtigsten Nebenstrecken (Abg. Dr. Moser: Und warum braucht man ...?) sowie betreffend die Anschlussbahnen an Güterterminals und Häfen. Damit ist ein weiterer Teilschritt zur systematischen Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene erreicht. Ein Schritt, von dem die Menschen und die Umwelt profitieren – und somit wir alle. – Danke schön! (Beifall bei der SPÖ.)

18.43


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


18.43.53

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Der Kollege vor mir hat schon gesagt (Abg. Heinzl: Heinzl!), dass es sich um eine EU-Richtlinie über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems handelt (Ruf bei der SPÖ: Heinzl!) und dass sie umzusetzen ist. Wir vom BZÖ kritisieren daran, dass mit dieser Umsetzung keine Verwaltungsvereinfachung, sondern eine Verwaltungs­aufblähung erfolgt ist.

Ein weiterer Punkt, der mir sehr aufstößt, ist, dass Eisenbahnaufsichtsorgane Per­sonen festnehmen können, die gegen die Bestimmungen zur Benützung nicht öffentlicher Eisenbahnübergänge verstoßen. Ich muss noch kurz erklären, warum mir das aufstößt: Ich habe im Ausschuss schon erklärt, dass Eisenbahner keine Befehls- und Zwangsgewalt wie Exekutivbeamte haben und dass ich mir das sehr schwer vorstellen kann. Ich habe dann von einem Beamten zur Antwort bekommen, das sei im früheren Gesetz schon so dringestanden und man habe es einfach übernommen. Also das finde ich ein bisschen zu schwach, das ist ein bisschen zu wenig.

Meine Damen und Herren, ich möchte aber trotzdem etwas anderes zum Thema ÖBB beziehungsweise Eisenbahnunternehmen anschneiden, und zwar die Strecke Oberwart – Friedberg im Burgenland. Es hat eine Bürgerinitiative mit über 5 000 Unter­schrif­ten gegeben, um diese Linie zu erhalten und entsprechend attraktiv für den Personen- und Güterverkehr zu machen. Im Ausschuss – und das hat mir auch sehr aufgestoßen – geht dann die ÖVP her und stellt einen Vertagungsantrag!

Und jetzt kommen wir zum Punkt: Obwohl Kollege Glaser in dieser Gegend im Burgenland hausieren geht und sagt, dass er sich für den Erhalt dieser Linie einsetze, geht die ÖVP her und stellt einen Vertagungsantrag. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Es ist Ihnen anscheinend nicht wichtig, was über 5 000 Bürger in der betroffenen Region wollen und mit einer Bürgerinitiative zum Ausdruck bringen. Das ist eine Doppel­züngigkeit der ÖVP, die sich gewaschen hat, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Da kommen wir zu einem weiteren Punkt, dieser Doppelzüngigkeit der ÖVP, vorhin wurde das auch kurz angesprochen: Es gibt ein Antrag von mir betreffend Änderung der praxisfremden Bestimmung über das Führerscheingesetz. Es geht um das Mit­führen des Führerscheins bei Landwirten, Lenkern von Motorkarren, selbstfahren­den Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen und so weiter.

Dieses Gesetz wurde von Kollegin Moser schon angesprochen – ein Pfusch, den man damals gemacht hat. Wir haben zum zweiten Mal versucht – zuerst die FPÖ, dann wir –, es zu reparieren. Beim ersten Antrag im Ausschuss vor zwei Monaten hat die ÖVP gesagt, sie müsse das noch durchdenken und mit dem Koalitionspartner aushandeln. Im letzten Ausschuss hat ein ÖVP-Vertreter aus dem Bauernbund eine Brandrede für die Änderung dieses Gesetzes gehalten – und partout: Im Anschluss hat er den Antrag auf Vertagung gestellt! Es war ihm anscheinend doch nicht so wichtig.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 211

Auch hier wieder: Doppelzüngigkeit der ÖVP, meine Damen und Herren! Das ist Veräppelung der Bürger, das ist Veräppelung der Wähler. Hier gehören den Leuten einmal die Augen geöffnet, welches Doppelspiel die ÖVP spielt. Das ist wirklich politisch arg, das ist artfremd. Dafür sitzen wir nicht hier. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Seien Sie sich Ihrer Aufgabe als Politiker bewusst, handeln Sie richtig und machen Sie nicht so ein Theater in den Ausschüssen!

Meine Damen und Herren von der ÖVP, Sie veräppeln die Wähler! Das muss man hier ganz klar sagen. (Beifall beim BZÖ.)

18.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein. – Bitte.

 


18.47.30

Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Kollege Hagen, von wegen Veräppelung der Wähler: Lesen Sie doch einmal morgen die „Kronen Zeitung“, Herrn Jeannée! (Ruf beim BZÖ: Genau! – Abg. Mag. Widmann: ... Regierungsinserat! Regierungsinserat!) Da ist von Bluffern und Blendern die Rede. (Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.) Gemeint ist hier aber Klubobmann und Parteichef Bucher, der einen sagenhaften Schlingerkurs in Sachen Zustimmung zur verfassungsmäßigen Schuldenbremse fährt. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Sachen Friedberg – Oberwart: Das war vor Tagen eine völlig logische Handlung im Ausschuss, weil noch nicht klar ist, inwieweit die burgenländische Sozialdemokratie mit ihrem Landeshauptmann Niessl dafür eintritt, und zwar nicht nur verbal, sondern auch mit Geld. Wir sind dafür, Kollege Glaser ist dafür, dass diese Bahnlinie erhalten bleibt. Wenn darüber befunden sein wird, werden wir zu dieser wichtigen Bürgerinitiative, zu dieser Petition auch konkret Stellung nehmen. (Zwischenruf beim BZÖ.)

Meiner sehr verehrten Damen und Herren! Üblicherweise bin ich an dieser Stelle mit Frau Kollegin Moser oft einer Meinung – heute nicht. Grotesk ist das nicht (Zwischenruf der Abg. Dr. Moser), was die Bundesregierung – die Frau Bundesministerin, der Herr Bundeskanzler und auch der Herr Umweltminister – gemeinsam beschlossen hat, deswegen tragen wir diese Regierungsvorlage hier im Hohen Hause gerne mit. Sie enthält – wie Sie richtig sagen – viel Richtiges, auch die Umsetzung von EU-Richtlinien.

Man soll diese Interoperabilität, diese Harmonisierung des europäischen Eisen­bahnwesens nicht gering schätzen. Das hat im Übrigen auch Benefits für die europäische Eisenbahnindustrie, für das Auftreten auf Weltmärkten – Typenschein für Schienenfahrzeuge, all das ist gut.

Ich glaube sogar, dass manches an Vorbildwirkung in diesen Richtlinien steckt, weil man sich um eine europaweite Harmonisierung für die TENs, die Hauptbahnstrecken kümmert, aber die Nebenbahnen – das, was lokal, was touristisch ist – in Ruhe lässt. Also: Die großen Dinge soll Europa regeln, und für das Regionale, Lokale wollen wir zuständig bleiben – ein bisschen Vorbildwirkung.

Frau Bundesministerin, wir waren ja in Sachen Zahlen in den letzten Wochen vielfach nicht auf Konsenskurs. Sie haben mich mehrfach kritisiert, wollten mir auch Nachhilfe geben und Ähnliches mehr. Umso mehr freut es mich, dass Sie heute im Ministerrat ein Papier zum Thema ÖBB verteilt haben und ich Ihnen sagen kann: Ich sage, dass die ÖBB aus den Töpfen des Steuerzahlers pro Jahr 4,8 Milliarden € erhalten, aus verschiedenen Titeln; Sie, Frau Bundesministerin, kommen in Ihrer Auflistung sogar auf 55 Millionen € mehr.


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Also dieser Konsens könnte ein Ansatz sein, dass man sagt, jetzt überlegen wir uns einmal, wo wir in Sachen ÖBB sparen können (Zwischenruf bei der SPÖ), wo wir in Sachen Infrastrukturausbau dennoch auf europäisches Niveau ein Stück weit herunterfallen können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gefragt, warum denn die ÖBB viermal so viel in die Bahninfrastruktur investieren wie die Deutschen, sagte die Frau Bundes­minis­terin, Deutschland sei ein ganz, ganz schlechtes Beispiel, aber Frankreich, England seien ja Beispiele, an denen man sich orientieren könnte, dort würde mehr investiert.

Na gut – voilà, würden die Franzosen sagen –, da sage ich Ihnen: Österreich investiert pro 1 000 € BIP in die Bahn 6,80 € pro Jahr, die Deutschen nur 1,70 €, das ist in der Tat sehr, sehr wenig; aber selbst die von der Frau Bundesministerin herangezogenen Franzosen investieren 3 € respektive 4,60 €. Also Österreich ist hier Spitzenreiter. Das werden wir uns in Zeiten einer verfassungsmäßigen Schuldenbremse, einer Entschul­dung des Landes (Zwischenruf bei der SPÖ), einer Entlastung des Staatshaushaltes so nicht mehr leisten können. Deswegen meine ich: Ein Stück weit sparen, auch in Sachen ÖBB und Schieneninfrastrukturausbau, das tut not. (Beifall bei der ÖVP.)

18.51


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.

 


18.51.34

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Meine Damen und Herren! Auch wenn man schon geglaubt hat, wir diskutieren wieder über burgenländische Regionalbahnen und nicht über die zentralen Themen der ÖBB-Finanzierung: Es geht um die Novelle des Eisenbahngesetzes. Sie ist ja wichtig genug, sie in aller Detailliertheit zu diskutieren und genau zu besprechen. Diese Interoperabilität, die manchmal so leicht in den Raum geworfen wird – und Kollege Bartenstein hat es schon richtig angemerkt –, ist eine Vereinheitlichung von Normen, Aussehen und Betriebsweisen, also allem was die Eisenbahn betrifft.

Das gibt es sehr wohl im Bereich der Fliegerei, bei den Autos und auch bei vielen anderen Sachen des täglichen Lebens: Radio, Fernsehen und so weiter. Überall dort, wo wir gemeinsame Standards, gemeinsame Größen definieren können, wird das Ganze in Summe wesentlich billiger für den, der es am Ende bezahlen darf, nämlich den Konsumenten.

Was wird normiert oder auf den gleichen Bereich gebracht? – Das sind Leistungs­kennwerte auf den Hauptbahnen – no na, also diese Transeuropäischen Netze –, aber auch die dazugehörigen vernetzten Netze und – no na, wichtig für die Wirtschaft – Anschlüsse zu Güterterminals und Häfen. Frau Kollegin Moser! Damit sind nicht Anschlussbahnen für den Personenverkehr gemeint, auch wenn es manchmal notwendig wäre, aber die sind nicht gemeint. Sonstige Nebenbahnen sind nämlich dezidiert ausgenommen.

Was ist der Hintergrund? Es ist bekannt, das sind die drei Eisenbahnliberalisierungs­konzepte. In Österreich wurde schon entsprechende Vorarbeit geleistet, und das ist ein Grund dafür, dass zum Beispiel der begehrteste Zug, der railjet, von Zürich bis Ungarn fahren kann oder umgekehrt der ICE von Deutschland nach Österreich. Deutschland und Österreich sind so etwas wie Vorreiter dieser ganzen Idee, und es bringt wesentliche Vorteile.

Zusätzlich noch sehr wichtig ist das Ganze meiner Ansicht nach im Güterbereich, in dem das Handling von gefährlichen Stoffen beherrscht werden muss und vor allem bei


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der Instandhaltung auch eine Instandhaltungsstelle dabei zu sein hat, die notfalls auch zertifiziert werden muss. Jetzt wird das Ganze nämlich interessant. Das ist ausschließ­lich ein Nutzen für die Endanwender, für die Kunden, für die Eisenbahnfahrer oder für diejenigen Betriebe, die ihre Güter mit der Eisenbahn transportieren.

Warum ist es ein Nutzen, wenn nach einem Baustellenstopp – wie Sie gesagt haben – noch bis zu einem Jahr weitergearbeitet werden kann? – Nicht, weil die Eisenbahn so böse ist und einfach ein Jahr weiterbaut, sondern weil an gewissen Dingen auch nach einem Arbeitsstopp an der Baustelle selbst noch bis zu maximal einem Jahr – man kann jetzt darüber diskutieren, ob das ein Jahr ist, ein halbes Jahr, ein dreiviertel Jahr (Abg. Dr. Moser: Ja eben! Das ist ja das Problem!); aber noch eine gewisse Zeit – nachgearbeitet werden muss. (Abg. Dr. Moser: Aber nicht ein Jahr!)

Sei das ein Bewachen von Leitungen, sei das ein Rückholen von irgendwelchen Sachen: Das ist eine kritische Tätigkeit. Wenn man das mit Baustoppdatum ab­schneidet, dann hat die Eisenbahn – oder weniger die Eisenbahn, eher der, der den Bau ausführt; das ist halt in Österreich die Infrastrukturgesellschaft – ein gewaltiges Problem. Sie hätte dann wirklich auf den Tag das Ganze zu beenden, und das ist nicht leicht machbar. (Abg. Dr. Moser: Ein Jahr!)

Voilà – wie Kollege Bartenstein gesagt hat –: Es ist viel Geld im Einsatz. Voilà für das BZÖ: Es wird nicht alles leicht zu handeln sein, aber – c’est la vie – manches davon wird ja auch von Bürgermeistern und Landeshauptleuten verlangt. (Abg. Mag. Wurm: C’est la ...!) C’est la vie! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.55


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haberzettl. – Bitte.

 


18.55.20

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Kollege Bartenstein! Ich bin ja heute sehr hoffnungsfroh. Sie beginnen endlich, die Zahlen in Richtung richtige und wahre Ziffern zu bewegen. Sie haben mit Ihrem Vorwurf der Bedürftigkeit bei 6,7 Milliarden € angefangen und sind im Augenblick bei 4,5 Millionen €. Das stimmt mich hoffnungsfroh.

Wenn wir so weitermachten, glaube ich, wären wir am Ende der Legislaturperiode bei der wahren Ziffer und hätten vielleicht auch noch die Möglichkeit, eine Eigen­kapitalerhöhung im notwendigen Ausmaß für die ÖBB umzusetzen. Das wäre ja wie Weihnachten, Herr Bartenstein. (Beifall bei der SPÖ.)

Zurück zum Eisenbahngesetz 1957 (Abg. Mag. Josef Auer: Bartenstein ...! – Gegenruf des Abg. Dr. Bartenstein): Wir befassen uns heute mit der fälligen Umsetzung von drei notwendigen EU-Richtlinien, und ich darf einige Dinge erwähnen.

Schwerpunkt ist – das wurde schon von Kollegin Moser erwähnt – Interoperabilität und über dieses Thema letztendlich auch die Eisenbahnsicherheit.

Erwähnenswert ist für mich insbesondere die nun notwendige Zertifizierung der Ausbildungsstätten laut § 21. Hier gibt es einen neuen Absatz 4. Mit dieser Vorgangs­weise soll eine hohe Qualität der Schulung, insbesondere für sicherheitsrelevante betriebliche Tätigkeiten, sichergestellt werden. Die Voraussetzungen hinsichtlich des qualifizierten Ausbildungspersonals, der Ausbildungsmethode, des Ausbildungsinhaltes und auch der Unterlagen sind letztendlich im Zusammenhang mit den notwendigen Einrichtungen in einer gesonderten Verordnung festzulegen.

Auch die Frage der Einführung eines Zertifizierungssystems im Bereich der Instand­haltungssysteme für Güterwagen wird in der eigenen Novelle behandelt, und ich darf hier Brüsseler Deutsch ins Österreichische übersetzen: Die Zertifizierung der Instand-


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haltungsstelle für Güterwagen ist nichts anderes als die Zertifizierung einer Werkstätte für Güterwagen. Auch sie wird in Zukunft erfolgen. Es wird dafür eigene akkreditierte Stellen in Österreich geben beziehungsweise dazu bemächtigte auch im Ausland. Diese Zertifizierungen werden anerkannt.

Zu beiden Dingen – aber auch noch zu anderen Fragen – ist es notwendig, dass Verordnungen erlassen werden. Insbesondere erwähne ich hier die Eisenbahnbau- und -betriebsverordnung und auch die Eisenbahnausbildungs- und Prüfungs­verord­nung. Sie sind notwendig, um jenen Punkten die jetzt im Eisenbahngesetz berichtigt oder richtiggestellt wurden, auch die notwendige Substanz zu verleihen.

In diesem Sinne hoffe ich auf Ihre Zustimmung und auf den ersten Schritt in die richtige Richtung. (Beifall bei der SPÖ.)

18.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmucken­schla­ger. – Bitte.

 


18.58.18

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Wir behandeln hier die Umsetzung zweier EU-Regelungen, in denen es vor allem um die Eignung der Transeuropäischen Netze für einen sicheren und durchgehenden Schienenverkehr in Europa geht. Die so oft zitierte Interoperabilität wird grundsätzlich auf alle vernetzten Nebenbahnen und, wie schon erwähnt, auch Anschlussbahnen vor allem bei Häfen und Güterterminals ausgedehnt.

Es geht hier aber vor allem auch um die Leistungskennwerte auf diesen transeuro­päischen Hauptbahnen, damit wir im gesamteuropäischen Bereich den Schienenver­kehr etwas weiterentwickeln können. Es gibt aber auch Änderungen bei der Eisenbahnsicherheit, die sich auf die Instandhaltung der Schienenfahrzeuge konzen­trie­ren. Ich glaube, die Investitionen in die Sicherheit können gar nicht hoch genug bewertet werden. Dies ist wichtig für die Wirtschaft und auch für die Reisenden.

Internationale Standards sind ja letztendlich immer anzustreben und für uns das Ziel, das es auch in der Schienen- und Eisenbahnwirtschaft zu erreichen gilt. Ich möchte aber nicht verhehlen, dass wir auch aus der betriebswirtschaftlichen Sicht der Bundesbahnen diese internationalen Standards erreichen sollten.

Zwar mag es die eine oder andere Befindlichkeit stören, wenn wir immer davon sprechen, dass schon rund 5 Milliarden € Steuergeld pro Jahr bei den Bundesbahnen landen (Zwischenruf des Abg. Mag. Josef Auer), aber deshalb fordern wir ja auch die Schuldenbremse bei den ÖBB und darum müssen wir auch darüber diskutieren.

Wir haben viele Punkte ausgearbeitet, die nicht nur den Personalbereich betreffen, sondern das geht weit darüber hinaus. Wir brauchen hier internationale Benchmarks, nicht nur bei den Schienen, sondern eben auch im betriebswirtschaftlichen Bereich. Da könnte auch eine Teilprivatisierung erhebliche Vorteile bringen. Positive Beispiele kennen wir genug, wie die Voest, die Telekom oder auch die Post. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Aber vor allem braucht es, glaube ich, ein Umdenken in den Gremien, die nach wie vor den Anspruch erheben, dass die ÖBB eine Spielzeugeisenbahn der Gewerkschaften sind. (Beifall bei der ÖVP.)


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19.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminis­terin Bures zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.00.35

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich habe aufgrund der bereits gehaltenen Reden den Eindruck, dass es, was die Umsetzung der EU-Richtlinien im Eisenbahngesetz betrifft, breite Zustimmung gibt, was die Harmonisie­rung auch von technischen Systemen innerhalb der Schienennetze und der Technolo­gien in ganz Europa und auch die Angleichung von technischen Anlagen betrifft. Es ist auch bei jeder kontroversiellen Diskussion, die ganz im Besonderen immer dann geführt wird, wenn es um die Österreichischen Bundesbahnen geht, eingangs einmal herauszustreichen, so meine ich, wenn es etwas gibt, das man gemeinsam vertritt.

Ich glaube darüber hinaus auch, dass grundsätzlich außer Streit steht und es auch von allen so gesehen wird, dass in Österreich den Bundesbahnen eine ganz große Be­deutung zukommt, nicht nur, was die Mobilität der Menschen betrifft, der Pendlerinnen und Pendler in Österreich, was die Mobilität unserer Kinder, der Schülerinnen und Schüler und der Lehrlinge in unserem Land betrifft. Wir wissen aber natürlich auch, dass die Qualität einer umweltfreundlichen Verkehrsinfrastruktur, wie sie nur die Bahn in Österreich darstellt, auch ganz entscheidend für den Wirtschaftsstandort und auch für die Lebensqualität ist, denn nur mit der Bahn gelingt es uns, Millionen an Tonnen CO2-Einsparungen vorzunehmen.

Auch wenn in Diskussionen manchmal unterschiedliche Meinungen vertreten werden, in welche Richtung etwas gehen soll, mit welchen Mitteln wir die Bahn stärken können, meine ich trotzdem immer wieder zu erkennen, dass das grundsätzliche Bekenntnis dazu eigentlich vorhanden ist. Das halte ich auch für etwas Positives. Deshalb wollte ich das eingangs auch hervorstreichen.

Neben der Umsetzung der Harmonisierung der technischen Anlagen und dieser Euro­päischen Richtlinie ist eine Frage, Frau Abgeordnete Moser, die Sie angesprochen haben, wie man bei einem großen Schienenbauprojekt damit umgeht, wenn es aufgrund irgendwelcher verfahrenstechnischer Probleme zu Aufhebungen von Bau­genehmi­gungen kommt, wo man natürlich auch Zeit braucht, neue Pläne einzureichen und somit Genehmigungsverfahren in die Wege zu leiten. (Abg. Dr. Moser: Man soll es von vornherein korrekt und sauber machen!) Wie Sie wissen, Frau Abgeordnete, liegen unsere Vorstellungen da gar nicht so weit auseinander. Man muss wissen, dass man bei solch großen Baustellen eine gewisse Zeit braucht, selbst wenn ein Baubescheid aufgehoben ist, um Bausicherungsmaßnahmen vornehmen zu können. (Abg. Dr. Moser: Aber nicht Jahre!)

Man kann nicht bei einer Großbaustelle in Dimensionen von riesigen Schienen­pro­jekten schlicht und einfach die Schaufel oder sonst was fallen lassen und diese verlassen, sondern es geht darum, dass es oft Wochen und Monate braucht, um Bausicherungsmaßnahmen vorzunehmen. Es braucht auch Zeit, um sehr wertvolle technische Anlagen, die dort sind, abzusichern und möglicherweise auch wieder abzu­bauen. Und das war die Intention dieses Gesetzes.

Aber woraus ich kein Hehl mache, ist, dass man es, wenn es da möglicherweise legistische Fehlinterpretationen geben könnte, noch einmal deutlicher machen sollte. Wenn wir das heute so beschließen, dann ist die Intention die, dass, selbst wenn Bau­bescheide aufgehoben werden, kostenintensive teure Technologien dort nicht verros­ten, sondern sichergestellt werden und auch eine Baustellensicherung erfolgt. Darauf wollte ich besonders hinweisen, weil aus der Diskussion hervorgekommen ist, dass es sich um Fehlinformationen handelt.

Was ich bei jeder Diskussion, die ich über die Bundesbahnen in diesem Haus führen kann und darf, deutlich mache, ist, dass wir derzeit eine derart positive Situation ha-


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ben, wie wir sie noch nie hatten. Noch nie sind in Österreich so viele Zugkilometer zurückgelegt worden, wie das heute der Fall ist. 95 Millionen Zugkilometer werden jedes Jahr zurückgelegt, von den Bundesbahnen werden 210 Millionen Menschen befördert, weitere 30 Millionen Menschen von den Privatbahnen. Die Menschen nützen also dieses umweltfreundliche, sichere Verkehrsmittel.

In Österreich fahren heute so viele Menschen mit der Bahn, wie das noch nie in der Geschichte unseres Landes der Fall war. Meine Zielsetzung ist, dass die Bahn in Zukunft von noch mehr Menschen benützt wird, meine Zielsetzung ist, dass wir von der Straße auf die Schiene verlagern. In den letzten zehn Jahren ist das tatsächlich gelungen, indem ein massiv gestiegenes Angebot von den Kundinnen und Kunden auch wirklich angenommen wurde. Wir investieren deshalb auch viel.

Der öffentliche Verkehr finanziert sich weder in einer Gemeinde noch in einer Stadt selbst. Daher geht es natürlich bei den Investitionen zu Recht darum, dass wir gerade dann, wenn wir jeden Euro ohnedies in allen Bereichen zehn Mal umdrehen müssen, genau darauf schauen, wie effizient, wie sinnvoll, mit welchen Effekten und möglichen Einsparungspotenzialen wir auch wirklich investieren können. Das tun wir, das möchte ich besonders betonen, mit großem Verantwortungsbewusstsein, nicht nur in meinem Ressort, sondern auch im Unternehmen Österreichische Bundesbahnen.

Wir haben im Rahmen des letzten Konsolidierungspakets vereinbart, dass wir allein im Bereich des Verkehrs bis zum Jahr 2014, also in den nächsten drei Jahren, 555 Mil­lionen €, also eine halbe Milliarde, an Einsparungen vornehmen werden, ob das mit effizienteren Investitionen in die Infrastruktur, allein 250 Millionen € weniger Ausgaben, geschieht oder durch effizientere Strukturen, weniger Führungskräfte oder weniger Personal. In den letzten beiden Jahren wurde der Personalstand bei den Österreichi­schen Bundesbahnen um 2 200 reduziert, nicht indem man die Menschen unsozial freisetzt und um ihren Arbeitsplatz bringt, sondern indem man Planstellen im Falle von Pensionierungen nicht nachbesetzt. In einem einzigen Bereich haben wir einen Zu­wachs, und das sehe ich als soziale Verantwortung, nämlich im Bereich der Lehrlinge. Die Österreichischen Bundesbahnen gehören zu den größten Lehrlingsausbildnern dieses Landes, nämlich vor allem auch in technischen Berufen, in Zukunftsberufen, von denen wir ja hier sehr oft reden und was wir auch immer wieder einfordern. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß, Sie haben heute sehr viel über die Schuldenbremse diskutiert, und ich habe diese Diskussion ja auch verfolgt. Das Entscheidende bei der Frage, wie wir unseren öffentlichen Haushalt so konsolidieren können, dass nicht Geld in unnötige Zinsendienste fließt, ist nicht die Rasenmäher-Methode, ist nicht ein Kaputtsparen, ist nicht das Setzen von Maßnahmen, die sozu­sagen das Wachstum dämpfen und möglicherweise dann negative Auswirkungen auf die Beschäftigung. Denn darum geht es ja, nämlich dass die Menschen auch Arbeits­plätze in unserem Land haben. Es geht um einen ganz klugen Mix von Investitionen auf der einen Seite und Einsparungen auf der anderen Seite.

Daher, Herr Abgeordneter Bartenstein – ich bin ganz offen –, stellen wir uns die Frage, und ich halte das für eine ganz spannende Frage, die wir uns auch täglich stellen müssen: Haben wir das Geld, um in eine moderne, umweltfreundliche Infrastruktur, so wie wir uns das vorgenommen haben, investieren zu können?

Das ist eine gute Frage. Aber bei der Beantwortung dieser Frage würde ich um mehr Ehrlichkeit bitten. Ein bisschen sind wir ja heute schon in diese Richtung gegangen. Wenn ich im Ministerrat Papiere vorlege, bin ich schon dankbar, wenn das Wirkung zeigt. Die Zahlen haben sich seitens des Koalitionspartners zumindest in die richtige Richtung bewegt. (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.) Wenn ich von Ehrlichkeit


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bei der Beantwortung dieser Frage spreche, dann geht es um Folgendes: Wenn wir sagen, wir können uns in der jetzigen Situation diese Investitionen nicht leisten, dann geht es natürlich darum, sich anzuschauen, welche Projekte wir verschieben.

Im Rahmen des letzten Konjunkturpakets, ob das im Bereich der Straße oder auch der Schiene war, haben wir den Bau des Koralm-Tunnels nach hinten verschoben, wir haben den Ausbau des Brenners verschoben, weil wir gesagt haben, das ist in dieser kurzen Zeit nicht finanzierbar.

Die Frage ist in Ordnung, aber ich würde um mehr Ehrlichkeit bitten, wenn es darum geht, eine Antwort auf diese Frage zu finden, wo ich wirklich offen bin.

Verkehrspolitisch stehe ich, wie gesagt, zu all diesen zentralen Investitionen, die wir auch in der Regierung gemeinsam vereinbart haben, weil ich der Auffassung bin, wir brauchen für den Wirtschaftsstandort, wir brauchen für die Beschäftigung gerade in Krisenzeiten antizyklische Investitionen. Wir brauchen ein umweltfreundliches öffent­liches Verkehrsmittel, das sich die Menschen leisten können, und ich bin froh, dass das ein rot-weiß-rotes Unternehmen wie die Österreichischen Bundesbahnen sicherstellt. (Beifall bei der SPÖ.)

19.10


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeord­nete Mag. Lohfeyer. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.10.51

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Minis­terin! Hohes Haus! Mit der vorliegenden Eisenbahngesetznovelle werden, wie schon erwähnt, verschiedene EU-Richtlinien umgesetzt, die auch dazu dienen, die tech­nischen Unterschiede der Eisenbahnen in Europa zu harmonisieren. Die Bahn muss auch EU-weit gegenüber der Straße bezüglich des Güterverkehrs attraktiver werden. Verschiedene Spurweiten, verschiedenste Zugsicherungssysteme, die eben nicht kompatibel beziehungsweise interoperabel sind, das heißt, also nicht für durchge­henden und sicheren Zugverkehr geeignet sind, verschiedene Stromsysteme und nicht zuletzt auch unterschiedliche Sicherheitsstandards sind eben technische Unterschiede, die derzeit noch den europaweiten Transport per Bahn erschweren. Durch die heute zu beschließende Novelle wird die notwendige Harmonisierung ermöglicht.

Das langfristige Ziel ist, das europäische Eisenbahnnetz technisch und sicherheits­mäßig auf einen Nenner zu bringen. Jeder Staat hat auf nationaler Ebene seine Möglichkeiten auszuschöpfen, und auch wir tragen unseren Teil dazu bei. Unser Ziel ist es, das hohe technische Niveau zu erhalten und auch den hohen Anteil an der Strom­versorgung der Eisenbahn durch die ÖBB-Kraftwerke beizubehalten. Dadurch bekommt die Bahn den ÖBB-eigenen Strom wesentlich günstiger, als wenn er teuer zugekauft werden müsste. Ein Verkauf wäre ein Verlustgeschäft. Nicht zu vergessen sind die Wertschöpfung und die Arbeitsplätze, durch die die Kraftwerke im ländlichen Raum noch weiter an Bedeutung gewinnen.

Vielmehr ist das Gewicht darauf zu legen, trotz Budgetkonsolidierung weiterhin an der Wettbewerbsfähigkeit der Bahn gegenüber der Straße zu arbeiten. Investitionen in die Eisenbahn sind Investitionen in die Zukunft und für die Umwelt. Und wir müssen sie uns leisten, um weiterhin ein funktionierendes, technisch einwandfreies Bahnnetz konkurrenzfähig zu erhalten.

Herr Schmuckenschlager, die ÖBB sind keine Spielzeugeisenbahn, sondern garan­tieren täglich Mobilität für PendlerInnen, SchülerInnen, für Zigtausende Menschen in


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Österreich und stellen darüber hinaus einen wichtigen Arbeitgeber für mehr als 40 000 Men­schen dar. (Beifall bei der SPÖ.)

19.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Singer. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.13.25

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Hohes Haus! Frau Bundesministerin, Sie haben die Zahlen, die Kollege Barten­stein genannt hat, angesprochen. Ich darf noch ergänzen, im Ausschuss hat Kollege Bartenstein schon zwischen den Zahlen, die budgetwirksam sind, und den Haftungen differenziert. Daher gibt es aus meiner Sicht keine Differenz bei der Gesamtsicht dieser Zahlen.

Nun zurück zum Thema Eisenbahngesetz. Es geht bei diesem Gesetz um die Eisen­bahnsicherheit und auch um die internationale technische Harmonisierung von Eisenbahnsystemen. Sehr geehrte Damen und Herren! Harmonisierung bedeutet eine Vereinfachung im Zugverkehr, bedeutet mehr Sicherheit und auch Kosteneinsparun­gen. Man muss jedoch leider feststellen, dass doch eine Reihe von Staaten in Europa bei den technischen Standards noch ihr eigenes Süppchen kochen. Wenn man be­denkt, dass wir in Europa vier unterschiedliche Spurweiten haben, wenn man bedenkt, dass wir acht Stromsysteme und 20 unterschiedliche Zugsicherungssysteme haben, dann wird klar, wie wichtig eine Harmonisierung ist.

Sehr geehrte Damen und Herren! 13 Länder mussten sich vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten, weil sie bei der Umsetzung der Harmonisierungs­maß­nahmen säumig sind. Schade, wenn man hört, dass das nicht nur technische Probleme sind, sondern dass auch mangelnder Liberalisierungswille bei einzelnen Ländern festzustellen ist.

Erfreulich ist, dass die Deutschen, Franzosen und Spanier schon entsprechend durch Österreich fahren können. Leider fällt diese Beurteilung für unseren südlichen Nach­barn Italien weniger positiv aus. Wenn man von Österreich nach Italien fährt, gibt es lange Wartezeiten und Fahrten im Schneckentempo. All das ist Realität.

Dabei muss man feststellen, dass es im Personenverkehr schon besser läuft als im Güterverkehr; das ist schade, denn damit wird die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene nicht gefördert. Das ist auch schade für die Umwelt.

Zusammenfassend, sehr geehrte Damen und Herren: Die nationalen Systeme im Bahnverkehr müssen europaweit harmonisiert werden. Daher sehe ich die Harmonisie­rungsbestimmungen des jetzt vorliegenden Eisenbahngesetzes positiv. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

19.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Auer. – Bitte.

 


19.16.16

Abgeordneter Mag. Josef Auer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine Tatsache, dass die Um­setzung dieser Novelle einen wesentlichen Schritt zur Verbesserung der Wettbewerbs­fähigkeit der Schiene im europäischen Raum bedeutet. Und wir werden wohl nicht bestreiten, dass wir alle das wollen.


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Wir haben mit unseren ÖBB hohe Standards. Nicht umsonst sind wir bei Fragen der Sicherheit, Pünktlichkeit – ich selbst bin begeisterter Bahnfahrer, ich kann das unter­schreiben – im Spitzenfeld.

Zum Beispiel nur eine Vergleichszahl zur Schweiz, die immer so hoch gepriesen wird. Die Schweiz ist bei der Flächenpräsenz weit hinter uns. Wir haben 595 Kilometer pro einer Million Einwohner, die Schweiz ist unter 400 Kilometern.

Damit wir die geforderten Standards auch weiterhin erfüllen können, müssen wir auch etwas Geld in die Hand nehmen. Und da bin ich schon beim Kollegen Bartenstein. Dass die ÖBB sparen müssen, ist klar, das ist selbstverständlich, das erscheint uns logisch, dass aber alle sparen müssen, ist hoffentlich auch für Sie logisch.

Zu den Zahlen, mit denen Sie in der Öffentlichkeit arbeiten: Kollege Singer hat auf den Ausschuss verwiesen, ich möchte auf eine Aussendung verweisen, wo Sie zum Beispiel von „versickern“ sprechen. Das ist nicht das, was wir uns vorstellen. Ich würde Sie schon bitten, dass Sie nicht monatlich Ihre Zahlen nach unten revidieren, sondern dass Sie von Haus aus mit den richtigen Zahlen operieren.

Die sozialdemokratisch geführte Regierung, das haben wir hier auch beschlossen, hat die Zahl der Gesellschaften reduziert. Das hat schon in Richtung Sparen geführt. Milliarden von Rechnungsbeträgen werden innerhalb der verschiedenen Gesellschaf­ten herumgeschoben. Das ist ein wahnsinnig aufgeblähter Apparat.

Und da bin ich jetzt schon bei der Opposition. Es ist allerhöchste Eisenbahn. Deshalb verstehe ich es nicht, dass im Ausschuss von allen drei Oppositionsparteien gefordert wurde zu vertagen, wo Sie sonst uns immer verteufeln, wenn wir etwas vertagen.

Den Grünen sei gesagt – es sind zwar nicht sehr viele hier –: Schon aufgrund von Umweltschutzgedanken müssen wir heute für dieses Gesetz sein.

Wenn Herr Hagen von einem aufgeblähten Apparat spricht, dann muss ich ihm sagen, dass er völlig daneben ist. Ich habe mir das genau angeschaut. Das sind zwei Mal 160 Stunden, das kostet also zirka 9 000 € mehr. Wenn das ein aufgeblähter Apparat ist, dann verstehe ich die Welt nicht mehr. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Hell. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.19.07

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Meine Vorredner haben schon auf die Gründe für die Novellierung dieses Eisenbahngesetzes hingewiesen. Für uns Sozialdemokraten hier in diesem Haus ist Eisenbahnsicherheit gerade im Zuge einer EU-weiten Harmoni­sie­rung und Liberalisierung ein ganz wichtiges Vorhaben und hat ganz große Bedeutung.

Gerade jetzt, wo ständig von Sparprogrammen die Rede ist, müssen wir darauf achten, dass gerade im Bereich der Sicherheit nicht gespart wird. Es muss gesetzliche Rahmenbedingungen dafür geben, damit die Standards auch gehalten werden können.

Unser gemeinsames Anliegen muss es auch sein, die Sicherheitsanlagen im Eisen­bahnbetrieb stetig auszubauen und die Entwicklung der technischen Standards auch im grenzüberschreitenden Verkehr mit Nachdruck zu verbessern.

Diese Novellierung sieht auch in zwei wichtigen Punkten, in denen es um Sicherheit geht, Änderungen vor. Es ist schon angesprochen worden, es sind dies der Bereich der Schulungs- und Ausbildungseinrichtungen und der Bereich der technischen Überprüfungen von Güterwagen. Gerade im Bereich der Schulungseinrichtungen


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bedarf es jetzt der Genehmigung des Bundesministeriums, wobei da vor allem auf die Qualität des Ausbildungspersonals Rücksicht genommen werden muss, die Ausbildungsinhalte und die Ausbildungsmethoden den Vorgaben entsprechen und natürlich auch für die Schulungszwecke die entsprechenden Einrichtungen vorhanden sein müssen.

Eine weitere Änderung in dieser Richtlinie bezieht sich auf die Instandhaltung der Güterwagen. Unser gemeinsames Ziel ist es ja, Güter von der Straße auf die Schiene zu bekommen, vor allem, wenn es darum geht, Gefahrgütertransporte zu verlagern. Neben gut geschultem Personal, das die EVUs haben müssen, benötigen wir einen Top-Zustand der Infrastruktur. Wir brauchen aber auch eine hohe Qualität des rollen­den Materials, der Güterwagen, und dazu dient natürlich auch diese Novellierung, bei der es darum geht, Qualitätsnachweise für Güterwagenwerkstätten herbeizuführen.

Meine Damen und Herren, bei der Sicherheit im Eisenbahnverkehr geht es in erster Linie um den Schutz der Fahrgäste, es geht um den Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den EVUs, aber es geht auch um den Schutz der Anrainer an den Bahntrassen und um die Umwelt.

Eine Reduzierung von unternehmensbezogenen und unterschiedlichen Praktiken von Vorschriften wird dazu führen, dass es zu einer Erhöhung der Sicherheit kommt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


19.21.58

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Meine Damen und Herren! Der Straßenverkehr wird immer mehr, die Zahl der transeuropäischen Transporte steigt, und die Belastung durch Abgase und Feinstaub wird dadurch immer größer. Bei Personenkraftwagen und Lastkraftwagen setzen wir auf Technologien wie Erdgas, Hybridantrieb oder reine Strommotoren. Aber gerade beim Strom wissen wir, dass es noch einige Jahre dauern wird, bis diese Technologie den Massenmarkt erreicht, und selbst dann können wir maximal von 20 bis 25 Prozent Anteil an allen Kraftfahrzeugen ausgehen.

Diese umweltfreundliche Mobilität wird hauptsächlich den Nahverkehr betreffen, meine Damen und Herren. Aber schon heute haben wir mit der Eisenbahn ein Transportmittel zur Hand, das auch überregional und auf der Fernstrecke zu 100 Prozent umwelt­freundlich fährt. Mit jedem gefahrenen Kilometer wird CO2 eingespart. Das gilt für den Personentransport genauso wie für den Transfer von schweren Gütern.

Unser Ziel, meine Damen und Herren, muss es also sein, noch mehr Transporte auf die Schienen zu bringen. Nicht nur in Österreich, auch für ganz Europa müsste das gelten. Genauso wie es einen europäischen Typenschein bei Kraftfahrzeugen gibt, hat die EU mit drei Novellen für einheitliche Bestimmungen bei Zulassung und Wartung von schienengebundenen Fahrzeugen gesorgt. In einem kompatiblen Zugnetz, wie wir es für Europa dringend brauchen, soll es auch gleiche Spurbreiten und gleiche Strom­systeme geben.

Für uns ist natürlich auch die Sicherheit besonders wichtig. Einheitliche Zugsicherungs­systeme, einheitliche Sicherheitsstandards, eine einheitliche Zertifizierung bei der Instandhaltung, einheitliche Vorschriften und vor allem eine einheitliche Genehmi­gungspflicht bei Schulungseinrichtungen sind notwendig.

Österreich hat schon jetzt einen guten und sicheren Standard. Wir brauchen hierzu­lande nicht sehr viel zu tun, meine Damen und Herren. Durch dieses Gesetz und die


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EU-Novelle bekommen wir aber mehr Sicherheit herein und leisten gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz. Probleme gab es lediglich im Bereich der lokalen oder regionalen Bahnen. Ich denke, wir konnten diese Probleme lösen und nützen nun einen Spielraum, den uns die EU-Richtlinie bei der Erweiterung des Anwendungs­bereiches gibt, sehr optimal aus.

Mit der Änderung des Eisenbahngesetzes bekommen wir also noch bessere Voraus­setzungen für die Mehrnutzung der Bahn als umweltfreundliches Transportmittel. In diesem Sinne bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetz. (Beifall bei der SPÖ.)

19.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungs­punkt gelangt Herr Abgeordneter Tadler zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.24.23

Abgeordneter Erich Tadler (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Die Umsetzung dieser EU-Richtlinie wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien quasi im Ausschuss schon durchgedrückt. Jetzt im Plenum scheint die Zustimmung ein bisschen breiter zu sein. Der Rest im Ausschuss war business as usual, es wurden wieder die Tagesordnungspunkte vertagt.

Zu Beginn des letzten Verkehrsausschusses kam es aber wieder zu dem gewohnten Schlagabtausch zwischen den beiden Koalitionsparteien, also Bartenstein versus Haberzettl. (Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Bartenstein und Amon.) Heute war es mit den Zahlen schon ein bisschen gemütlicher, ein bisschen friedlicher, das Hick­hack im Ausschuss ging ja schon so weit, dass das Wort „Koalitionsbruch“ vom Kolle­gen Rädler im Raum stand. (Abg. Mag. Gaßner: Das hätt’ er gern, der Rädler! Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.) Es ging also zu wie bei einem Tennismatch, hat der Kollege Auer gesagt, es flogen die Bälle hin und her.

Aber nichtsdestotrotz, bei diesen Umfragewerten von der ÖVP – die Sessel brechen zusammen; da kann man es lassen.

Es ging auch um die 500 Millionen € vom Verbund. Die ÖBB-Pensionen waren wie immer ein Kernthema, Herr Bartenstein, ein echtes Kernthema. Aber solange, Frau Ministerin, auch noch gewisse Bahnbrücken im Land Salzburg herumstehen, die zwar gebaut, aber nie befahren wurden, kann es mit der Schuldenbremse – Sie sind darauf eingegangen –, im Sinne der Pensionsreform bei den ÖBB wohl nicht ganz so weit her sein.

Beim letzten Tagesordnungspunkt kam es wieder zu der üblichen Verkuschelung der beiden Regierungsparteien, wobei sich ÖVP/SPÖ mit der Opposition bezüglich der Traktorführerscheine grundsätzlich einigen konnten. Doch siehe da, wir haben wieder vertagt.

In diesem Zusammenhang, meine sehr geehrten Damen und Herren, fordere ich von der Regierung eine „Vertagungsbremse“, da die guten Vorschläge der Opposition per­manent ausgebremst und vertagt werden. – Danke. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

19.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


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Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1506 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

19.27.1632. Punkt

Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über die Regierungsvorlage (1466 d.B.): Bundesgesetz über die Genehmigung von Weltraumaktivitäten und die Einrichtung eines Weltraumregisters (Weltraum­gesetz) (1585 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zum 32. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.27.44

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Dieses neue Weltraumgesetz bedeutet für mich nur einen kleinen Schritt ans Rednerpult, aber für die österreichische astronomische Forschungs­community ist es ein großer Schritt in die richtige Richtung.

Wir beschließen heute dieses erste österreichische Weltraumgesetz, da wir wahr­scheinlich ab März 2012 zwei Mini-Satelliten in die Erdumlaufbahn schicken werden, die uns dann gemeinsam mit zwei kanadischen und zwei polnischen Mini-Satelliten in den nächsten hundert Jahren Daten liefern. So kann österreichische Forschungs­kompetenz aufgebaut werden.

Das Spezialgebiet sind natürlich nicht die großen Satelliten. Österreich wird kleine Satelliten, sogenannte Nanosatelliten hinaufschicken, die in sogenannter Schwarm­technologie gemeinsam miteinander arbeiten. Das ist eine sehr intelligente, kosten­günstige und effiziente Forschungsmöglichkeit, und wir können schon ein bisschen darauf stolz sein, dass wir dieses Gesetz heute geschaffen haben.

Frau Bundesministerin, ich möchte Ihnen dafür sehr herzlich danken, da andere europäische Staaten inzwischen bei uns anfragen, wie die Deutschen oder auch die Tschechen, die es bisher noch nicht zustande gebracht haben, ein eigenes dies­bezügliches Gesetz zu formulieren.

Ich danke nochmals sehr herzlich, und die sozialdemokratische Fraktion wird dem jedenfalls zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Schmuckenschlager. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.29.31

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Hohes Haus! Das Weltraum­gesetz steht zur Debatte, und durch die Entwicklung, den Bau, Start und Betrieb eines


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Kleinsatelliten – so wie es die Kleinsatelliten „TUGSAT-1“ und „UniBRITE“ ja sind – sind wir erstmals als Start-Staat in der Ziehung, auch internationales Recht umzu­setzen, da wir ja internationale Verpflichtungen mit dem Weltraumvertrag von 1967 eingegangen sind und da völkerrechtliche Haftungen auch für uns schlagend werden können.

Es galt also, ein Gesetz zu schaffen, das wir auch innerösterreichisch mit den Betreibern ausgestalten, und im Gesetzentwurf auch Rechtssicherheit zu schaffen. Es geht um verpflichtende Genehmigungsverfahren, ein nationales Weltraumregister, klare Verantwortlichkeit für die Betreiber und letztendlich die Regelung von Haftungen im Schadensfall. „TUGSAT-1“ und „UniBRITE“ sind Forschungsprojekte, einerseits der Uni Graz mit einer Universität in Toronto und andererseits auch der Universität Wien.

Da geht es um astronomische Beobachtungen. Die Satelliten werden auf Träger­raketen, die nicht in Österreich starten, sondern im Frühjahr 2012 in Indien, mit knapp 8 Kilogramm ins Weltall geschickt. Ich möchte hier nur darauf hinweisen, dass das nicht das Erste ist, was Österreich in den Weltraum schickt. Da heuer das zwanzig­jährige Jubiläum des Projekts „AUSTROMIR“ ist, möchte ich hier auch den „Austro­nauten“ Franz Viehböck recht herzlich hervorheben, der ja der erste Österreicher im All war.

Ich wünsche aber allen, die beim Satelliten beteiligt sind, alles Gute, dem Satelliten eine gute Reise, den Forschern gute Arbeiten und allen wissenschaftlich Beteiligten viel Erfolg. (Beifall bei der ÖVP.)

19.31


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.31.34

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundes­minis­ter! Meine Damen und Herren! Ja, mehrmals gehört, trotzdem elementar wichtig und vor allem ein Nachziehen bei diesem Weltraumgesetz, denn einer der wichtigsten Punkte darin ist einmal die Schaffung des Weltraumregisters. Das heißt, dass regis­triert wird, was wir überhaupt in den Weltraum hinausschicken und was dabei mit an Bord ist. Die Verpflichtung zur Vermeidung von Weltraummüll ist fast natürlich.

Ein weiterer Punkt, der festgeschrieben wird, ist die friedliche Nutzung der Weltraum­technologie, für Österreich eine No-Na-Bestimmung. Ich hoffe, auch die USA oder die Russen werden sich bei Gelegenheit im Sinne dieses Papieres betätigen, ansonsten ist es das, was wir derzeit zum Thema Haftung und völkerrechtlicher Verpflichtung brauchen, und daher unterstützen wir es. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.32


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.32.39

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Bisher haben wir vor allem Gesetze mit irdischen Auswirkungen gemacht, also wenn man von den Klimagesetzen absieht, die haben natürlich auch nicht nur irdische Auswirkungen. Beim Weltraum gehen wir sozusagen darüber hinaus, beim Weltraum­gesetz.  Spaß beiseite.

Es ist an sich ein sinnvolles und wichtiges Gesetz, weil da Dinge festgeschrieben werden, die zukünftig immer mehr Bedeutung haben werden, weil natürlich der Welt­raum auch durch österreichische Satelliten immer stärker genutzt werden wird.


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Insofern ist es sinnvoll, dass es ein Genehmigungsverfahren gibt, dass es ein Register für Weltraumobjekte gibt, dass es Regressmöglichkeiten und Haftungsregelungen gibt.

Wir werden dem Gesetz auch zustimmen, da unsere Fragen im Ausschuss durchaus zufriedenstellend beantwortet worden sind. Wir haben vor allem im Zusammenhang mit der Frage des Verzichts auf eine Haftpflichtversicherung, wenn ein Satellit im öffent­lichen Interesse in den Weltraum befördert wird, nachgefragt, was der Hintergrund ist, denn was wir nicht wollen, ist, dass Kosten des Betreibers auf die Republik überge­wälzt werden. Aber es war durchaus nachvollziehbar in der Antwort, dass man dann, wenn ein öffentliches Interesse dahintersteckt, das heißt, wenn Forschungsprojekte dahinterstecken, von der Haftpflicht absieht. Dies deshalb, da das ja Kosten sind, die möglicherweise Forschungsprojekte unnötig belasten und eben im öffentlichen Interesse sind und daher auch möglicherweise das Haftungsrisiko dann die Republik trifft.

Natürlich sind auch die Regeln zur Vermeidung des Weltraummülls sinnvoll. Wir wis­sen ja, dass das ein zunehmendes Problem wird. All das ist geregelt. Und in diesem Sinne werden wir zustimmen und werden die weiteren Entwicklungen in diesem Bereich gerne und genau beobachten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

19.34


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.34.32

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ein kleiner Schritt für den Nationalrat, ein großer Schritt für die Forschungscommunity, so hat es der Kollege Gartlehner gesagt, und das kann ich nur unterstreichen, auch wenn es eher unspektakulär ist, was wir hier heute beschließen. Im Wesentlichen geht es, wie bereits angesprochen, um die Haftungsfragen, um Regressfragen von nichtstaatlichen Weltraumaktivitäten.

De facto geht es jetzt einmal um zwei Forschungssatelliten, die von Indien aus starten werden, aber weil sie eben auch von Österreich mit entwickelt wurden, ist eben der Start-Staat Österreich, und daher ist entsprechenden völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, und dieses Weltraumgesetz ist die Umsetzung dessen. Es wird ein Register geschaffen, da stehen dann die ganzen Teile drin, die von Österreich in den Weltraum geschossen werden, auch wenn sie in Indien starten. Die Haftung ist angesprochen worden, was auch wichtig ist. Vorerst einmal sind kaum Kosten damit verbunden, weil das aus dem laufenden Budget der FFG finanziert wird.

Ich darf aber abschließend anmerken – wenn wir vom BZÖ das auch unterstützen –, dass man gerade in der Luftfahrttechnik oder auch in der Raumfahrttechnik in Österreich durchaus noch Ausbaupotentiale hätte. Und Sie wissen alle ganz genau, dass diese Techniken solche sind, die viele andere mitziehen, ob das IT ist, ob das Materialtechniken sind. Man könnte also auch durchaus von der Regierung überlegen, Kompetenzzentren für Luftfahrttechnik, für Raumfahrttechnik zu schaffen, um damit auch im internationalen Wettbewerb ordentlich reüssieren zu können. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

19.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminis­terin Bures zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.36.03

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Abgeordneter,


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Sie haben natürlich recht. Das Gesetz an sich ist unspektakulär, aber die Auswirkun­gen und modernen Technologien betreffend hat es natürlich ganz große Bedeutung.

Ich weiß nicht, ob Sie es gelesen haben, aber gestern hat das Kepler-Teleskop sozusagen einen Planeten entdeckt, der ein Zwilling der Erde sein könnte, nämlich einen Planeten, der möglicherweise auch bewohnbar sein könnte. Das ist natürlich das Spektakuläre an dem Bereich der Weltraumforschung.

Das, wovon wir jeden Tag profitieren, merken wir natürlich nicht so. Aber dass wir mit den Handys nicht telefonieren könnten, dass wir Navigationssysteme nicht hätten, dass wir nicht einmal Telebanking hätten, hätten wir auch diese Satellitentechnologien nicht, das ist etwas, das man sich immer in Erinnerung rufen muss. Das steht im Zusam­menhang mit einer relativ trockenen, legistischen Maßnahme, die aber erfreulicher­weise dafür offensichtlich einstimmig, was ich zumindest bisher vernommen habe, hier beschlossen werden kann.

Also Weltraumtechnologie ist etwas, das wirklich die Technologie des 21. Jahrhunderts darstellt und das auch dazu führen kann, dass wir Technologien vorhergegangener Jahrhunderte intelligenter gestalten können. Also die Technologie der Eisenbahn, über die wir vorher diskutiert haben, ist natürlich eine Technologie des 19. Jahrhunderts. Aber mit der Satellitentechnologie können wir sicherer, klüger und auch innovativer unsere Verkehrssysteme leiten und gestalten. Und das, finde ich, ist auch etwas, das man positiv erwähnen sollte.

Was mir auch wichtig ist, ist, dass es mir im Bereich von Weltraumtechnologien natürlich nicht nur darum geht, dass die NASA, die ESA sozusagen Technologien entwickeln, sondern dass das, was dort geschieht, mit österreichischer Technologie geschieht. Es geht darum, dass ich alles unternehme, dass wir sozusagen diese Technologie „Made in Austria“ haben, dass wir damit sicherstellen, dass wir ganz hochqualitative Beschäftigung in diesem Forschungsbereich auch wirklich generieren.

Die positive Nachricht dabei ist, dass, obwohl das in Österreich noch ein relativ kleiner Sektor im wirtschaftlichen Bereich ist, er exzellent ist, was die technologischen Leistun­gen betrifft und er sich wirklich auf Wachstumskurs befindet. Das würden wir uns in vielen Bereichen auch noch wünschen, aber die Weltraumtechnologie gehört wirklich zu einem Sektor, wo wir uns hohes Wachstum erwarten, ähnlich wie wir das im Bereich der Luftfahrt – die Sie auch angesprochen haben – in Österreich erfolgreich umgesetzt haben.

Wir haben in Österreich 114 Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die in diesem Bereich tätig sind. Das sind industrielle Firmen, Sie kennen sie, von RUAG über Siemens. Ich war gestern bei der Firma FREQUENTIS, die im Bereich Infor­mations- und Kommunikationstechnologie arbeitet und auch von der NASA große Forschungsaufträge hat. Das sind alles Technologien „Made in Austria“.

Wir haben hochrangige wissenschaftliche Institute, ob das die Technische Universität Wien ist, ob das die Technische Universität Graz ist, mit diesen Schwerpunkt­setzun­gen. Und wir haben hervorragende außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, dieses Mal liegt der Schwerpunkt nicht beim Austrian Institute of Technology, also AIT, sondern vor allem auch bei der Akademie der Wissenschaften und beim Joanneum Research.

Wir haben in diesem Bereich tatsächlich Top-Arbeitsplätze beziehungsweise diese Unternehmen haben auch mittels der wirtschaftsnahen Forschungsförderung Top-Arbeitsplätze geschaffen.

Es gab Schwerpunkte in Österreich, was Weltraumtechnologien betrifft, vor allem in der Satellitentechnologie, im Bereich der Anwendungen, was Erdbeobachtungen und


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Software betrifft, und auch im Bereich der Weltraumphysik und im Bereich der Planetenforschung. Also in diesem wissenschaftlichen Bereich haben wir wirklich hervorragende Beispiele für österreichische Technologie, wo wir den Transfer in die gesamte Welt haben. Es gibt kaum eine Mission der NASA oder der ESA, wo wir nicht mit österreichischer Technologie mit an Bord sind. Das sollten wir auch hier positiv erwähnen.

Es wurde schon darauf hingewiesen: Wir sind erstmals tatsächlich Start-Staat, daher müssen wir ein Gesetz beschließen. Dazu sind wir auch völkerrechtlich verpflichtet, weil wir erstmals im Frühjahr nächsten Jahres, und zwar aus Indien, zwei Satelliten in den Weltraum senden werden. Wir brauchen aufgrund der völkerrechtlichen Verpflichtungen diese gesetzliche Regelung, wo es, wie bereits angesprochen wurde, vor allem um drei Kernbereiche geht. Das Erste ist, dass wir Melde- und Registrie­rungs­verpflichtungen für die Weltraumobjekte festschreiben. Das Zweite sind Haftungs­fragen, die zu klären sind, da die Republik Österreich natürlich für mögliche Schäden dieser Satelliten auch haftet. Und das Dritte, was mir ganz wichtig in diesem Bereich ist, ist der Umstand, dass man auch eine Verantwortung damit eingeht.

Uns geht es bei neuen Technologien darum, dass diese intelligent und für gesell­schaftlich wertvolle Dinge eingesetzt werden. Daher geht es uns auch darum, dass wir in diesem Gesetz festschreiben, dass wir Satellitentechnologien zur friedlichen Nut­zung haben wollen, für etwas gesellschaftspolitisch ganz Wesentliches, und dass wir auch Punkte wie Hilfestellung und Rücksichtnahme auf die Interessen anderer Staaten in diesem Gesetz festschreiben und auch, dass wir uns dazu bekennen, dass es dadurch nicht zu einer Vermehrung des Weltraummülls kommen darf, sondern dass wir auch die Verantwortung haben, Umweltverschmutzung im Weltall zu verhindern.

Ein Jahr lang hat es gedauert, bis dieses sehr technische Gesetz ausgearbeitet worden ist, was, wie ich meine, wirklich sehr gut, sehr präzise und sehr professionell gemacht worden ist. Es haben mehrere Ressorts dazu einen Beitrag geleistet, ob das das Außenministerium, das Justizministerium, das Finanzministerium und natürlich auch das Verteidigungsministerium mit seiner Expertise und das Bundeskanzleramt war, aber es zeichnen vor allem die Beamtinnen und Beamten meines Hauses für dieses Gesetz verantwortlich.

Ich bedanke mich bei Ihnen hier für die breite Zustimmung, aber auch für die not­wendige Basis, die von den Beamtinnen und Beamten meines Hauses für dieses Gesetz geschaffen wurde. – Danke vielmals. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

19.43


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mayer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.43.44

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist wirklich spannend, solch ein Thema zu diskutieren, was wir im Forschungsausschuss ausreichend tun konnten. Und man kommt bei dem Umstand, dass Österreich erstmals direkt in die Weltraumtechnologie einsteigt, zu der Beurteilung: Klein, aber oho, wie es die Frau Minister dargestellt hat! So könnte man die Aktivitäten Österreichs im Bereich der Weltraumtechnologie bezeichnen.

Wie bereits erwähnt wurde, sind wir mit zwei eigenen sogenannten Nanosatelliten – damit man die ungefähre Größe kennt: 20 x 20 x 20 cm groß und zirka 8 kg schwer – erstmals in diesem Weltraumgeschäft. Einerseits mit dem Satellit „TUGSAT-1“, der von


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der TU Graz in Kooperation mit der Uni Toronto gebaut und über das österreichische Weltraumprogramm vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie finanziert wurde, und andererseits mit dem Satellit „UniBRITE“, der vom Institut für Astronomie der Universität Wien bereits im Jahr 2005 bei derselben Universität in Toronto in Auftrag gegeben wurde. Sie bilden zusammen die BRITE-Austria-Konstel­lation.

Diese soll mittels präziser Sternenkamera massive helle Sterne, ohne Störung durch die Erdatmosphäre, untersuchen. Voraussichtlich und idealerweise werden beide Satelliten mit der gleichen Rakete von Indien aus gestartet und in den Low-Earth-Orbit, in eine Umkreisbahn von 600 und 900 km, gebracht.

Der Weltraumsektor ist bei uns – wie es die Frau Minister erwähnt hat – mit derzeit zirka 114 Firmen vertreten, die sich direkt oder indirekt mit dieser Technologie aus­einandersetzen, wo über tausend Mitarbeiter beschäftigt sind und wo es einen Umsatz von 125 Millionen gibt, und er ist deutlich im Wachstum begriffen.

Auch kommerzielle Telekommunikationsunternehmen gehen zunehmend dazu über, Satelliten selbst zu entwickeln, zu kaufen oder zu betreiben. Es ist daher wichtig, dass wir Rechtssicherheit schaffen und die Haftungsregelungen in Zukunft klar festgelegt sind. Und genau diese Rechtssicherheit schaffen wir mit diesem Gesetz. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schönegger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.46.08

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Anders als der Name Weltraumgesetz vermuten lässt, befindet sich Österreich nicht auf dem Weg zu einer Weltraummacht. Aber dennoch, es ist eine Anlassgesetzgebung im besten Sinne und im positiven Sinne, weil wir nun ein Start-Staat werden, denn es stehen unmittelbar die ersten Starts Österreichs Richtung Weltall mit zwei Nanosatelliten bevor.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden, meine ich, zur Genüge erörtert, darauf brauche ich nicht mehr einzugehen. Es geht um Registrierungsvorschriften, es geht um völkerrechtliche Verbindlichkeiten, es geht um Haftungsfragen, die mit diesem Gesetz gelöst werden, und es geht ganz prinzipiell auch um Sicherheit.

Ich möchte darauf eingehen, wie erfreulich, für manche vielleicht sogar überraschend, es ist, dass die Technische Universität Graz – das macht mich als Grazer ein bisschen stolz – in dieser Frage federführend tätig ist, gemeinsam mit der TU Wien und mit der Universität Toronto. Ich meine, dass eine modellhafte Zusammenarbeit zwischen diesen Universitäten zu diesem besonders erfreulichen Ergebnis geführt hat. Auch die Studenten waren von Beginn an eingebunden. Das heißt „Forschung by doing“.

Ich glaube, der Grundstein für die österreichische Nanosatelliten-Plattform ist hiermit gelegt. Die TU Graz zeigt vor, wohin die Reise gehen soll – möglicherweise zu den Sternen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kirchgatterer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.47.54

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Die Weltraumtechnologie, die Satellitentech-


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nologie ist in unserem Land, in Österreich, noch ein überschaubarer, aber ein stark steigender und stark wachsender Sektor, vergleichbar mit der Luftfahrtzulieferersparte, die sich, wie schon erwähnt wurde, in unserem Land erfreulicherweise sehr gut entwickelt hat.

Bisher war Österreich am ESA-Programm beteiligt. Die kostengünstigen Kleinsatelliten gewinnen beachtlich an Bedeutung. Erstmals stehen zwei österreichische Kleinsatel­liten vor dem Start, und zwar von Indien aus in einer indischen Trägerrakete.

Meine Damen und Herren, klare Verantwortlichkeiten, Rechtssicherheit und die Ver­pflich­tung zur Vermeidung von Weltraummüll werden gesetzlich geregelt. Besonders betonen möchte ich das österreichische Eintreten für die ausschließlich friedliche Nutzung des Weltraums. Der Erfolg beziehungsweise das Gelingen wird den öster­reichischen Forscherinnen und Forschern, den österreichischen Technikern und Technikerinnen zusätzlich Ansporn geben.

Ich bin überzeugt, die österreichische Satelliten- und Weltraumtechnologie wird bedeu­tend stärker als bisher zur hohen Wertschöpfung und zum hohen Beschäftigungs­niveau in unserem Land beitragen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Letten­bichler. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.49.43

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Frau Bundesministerin Bures hat es ja eindrucksvoll geschildert: Der Weltraumforschung kommt auch in Österreich eine immer größere Bedeutung zu. Wir sehen da ein großes Potenzial. Österreich nimmt in diesem Feld auch eine international anerkannte, bedeutende Rolle ein.

Wir haben in diesem Bereich stark zugelegt. Das zeigt allein schon die Tatsache, dass die 114 Firmen und Organisationen zurzeit bereits mehr als tausend hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.

Mit diesem Weltraumgesetz schließen wir juristische Lücken, die von meinen Vorrednern bereits ausgeführt wurden, wir schaffen Rechtssicherheit für die Republik und tragen damit der zunehmenden Bedeutung dieser Branche Rechnung.

Ich gratuliere Bundesministerin Bures und ihren MitarbeiterInnen im Kabinett und im Ministerium zu diesem Gesetz.

Es freut mich aber auch, dass diesem Gesetz alle fünf Parlamentsfraktionen zustim­men. Noch mehr würde es mich freuen, wenn Sie morgen, wenn es nicht um das Weltall geht, sondern um irdische Belange, der Schuldenbremse ebenfalls zustim­men würden. (Abg. Mag. Widmann: Macht etwas Gescheites!) Ich würde mich freuen, wenn Sie noch einmal nachdenken würden und dann morgen der Schuldenbremse zustimmen würden. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

19.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Hakel. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.51.17

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Werte Frau Ministerinnen! Meine Damen und Herren! Im Frühjahr 2012 wird Österreich zwei Satelliten ins Weltall schicken, die mit einer Spezialkamera helle Sterne erforschen sollen. Auch wenn die Satelliten von


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Indien aus ins Weltall geschickt werden, bleibt Österreich Start-Staat, und darauf kön­nen wir durchaus stolz sein. Aber es ist dadurch auch notwendig geworden, dass wir ein entsprechendes Weltraumgesetz beschließen.

Wir haben es heute schon mehrmals gehört, ich wiederhole es trotzdem. Das Welt­raumgesetz wird die Genehmigung und die Überwachung von Weltraumaktivitäten regeln sowie die Registrierung von Weltraumgegenständen und Haftungsfragen. Außerdem sind im Gesetz Strafbestimmungen enthalten, wobei bei eventuellen Schadensfällen durch österreichische Weltraumgegenstände Vorsorge getroffen werden soll.

Ganz wichtig finde ich, dass mit diesem Gesetz ebenfalls geregelt wird, dass die Weltraum­technologien nur friedlich genutzt werden dürfen und Weltraummüll vermie­den werden soll. Da gibt es eine Garantie: In 100 Jahren werden die Satelliten verglühen, nichts bleibt zurück.

Weiters sind in diesem Gesetz Strafbestimmungen für den Fall des Zuwiderhandelns und ein nationales Register enthalten, in dem alle Weltraumobjekte erfasst werden.

Die Frau Ministerin hat es heute schon erwähnt, und es ist so wichtig, deshalb sage ich es noch einmal: Die Weltraumforschung ist in Österreich mittlerweile zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor geworden. Diese neuesten Technologien wurden von öster­reichischen Firmen mitentwickelt. So gelingt es den österreichischen Unternehmen, dass sie ihre Headquarters in Österreich behalten, denn dort, wo die Forschung ist, sind die Headquarters, und dort entstehen Arbeitsplätze, denn auch hochtechnolo­gische Projekte schaffen gute Arbeitsplätze, auch wenn vielleicht nicht jeder mit dieser Thematik etwas anfangen kann. Rund 1 000 Personen arbeiten, wie wir heute auch schon gehört haben, in Österreich in der Weltraumforschung. Nicht zuletzt auch aus diesem Grund freut es mich, dass wir heute hier dieses Gesetz beschließen.

Abschließend möchte ich nur noch sagen: Beam me up, Scotty! (Beifall bei der SPÖ.)

19.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Einwallner. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.53.33

Abgeordneter Thomas Einwallner (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundes­ministerinnen! Hohes Haus! Meinen Vorrednern kann ich inhaltlich nur voll zustimmen: Es ist wichtig und richtig, was sie zum Weltraumgesetz gesagt haben; erstens, weil es insgesamt 114 österreichischen Firmen und Organisationen, die auf diesem Gebiet tätig sind, Rechtssicherheit gibt, aber vor allem auch klare Regeln vorgibt. Zweitens ist es wichtig, weil das Weltraumgesetz die Genehmigung und die Überwachung nicht­staatlicher Weltraumaktivitäten damit endlich regelt, und drittens, weil die Haftungs­fragen für Betreiber von Weltraumaktivitäten damit klar geregelt sind. Und viertens – das sage ich mit ein bisschen Augenzwinkern –, weil dann, wenn unsere Satelliten noch einen zweiten bewohnten Planeten entdecken würden, das überhaupt sensatio­nell wäre.

Besonders erfreulich ist es meiner Ansicht nach aber, dass dieser Beschluss hier im Hohen Haus einstimmig ist, dass diesen Beschluss auch die Kolleginnen und Kollegen von der Opposition mittragen. Und es ist schön zu sehen, dass zumindest dann, wenn es um den Weltraum geht, die Bereitschaft der Opposition zur konstruktiven Zusam­menarbeit gegeben ist. Noch erfreulicher aber wäre es, Herr Klubobmann Strache, wenn diese Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit auch dann gegeben wäre,


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wenn es um Österreich geht. Wenn aber ein Beschluss gefasst werden soll, der unsere Jugend davor bewahren soll, einen Schuldenrucksack mitzunehmen, und man deshalb eine Schuldenbremse beschließt, wehren sich die Herrschaften von der Opposition. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stefan: Wir haben doch überhaupt keine Schulden!)

Zusammenfassend: Einem Weltraumgesetz stimmen Sie zu, eine Schuldenbremse für Österreich lehnen Sie ab. Man kann deshalb nur hoffen, dass Sie bis morgen zur Einsicht kommen und sich vielleicht doch noch zur Zusammenarbeit bekennen und bereit sind, der Schuldenbremse zuzustimmen, weil es um die Zukunft dieses Landes geht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache – in Richtung ÖVP –: Ist das der letzte Jugendliche, den ihr habt?)

19.55


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Gahr zu Wort gemeldet. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.55.39

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben dieses Gesetz ausreichend erläutert, hinterfragt und präsentiert. Worum geht es dabei? – Zusammenfassend: Es geht um Sicherheit, es geht um Garantie und es geht um Perspektiven für die Zukunft.

Es ist uns vielleicht hie und da nicht bewusst, dass gerade Nischen – und da handelt es sich um wirtschaftliche Nischen – oft die Einstiegskarten zu größeren Geschäften und wirtschaftlichen Entwicklungen sind. Das spiegelt sich in der Dimension, dass da über 1 000 Menschen beschäftigt und 114 Firmen davon betroffen sind, wider.

Dieser Beschluss von heute trägt dazu bei, dass wir die Ressourcen, die unser Land in Wissenschaft, Forschung und Technologie hat, weil wir unsere Menschen gut aus­bilden, weil wir tolle und moderne Betriebe haben, einbringen können und sie dabei für zukünftige Perspektiven nutzen können.

Gerade die Weltraumforschung ist ein Zukunftsmarkt, der an Bedeutung gewinnen wird, und die Weltraumtechnologien sind oft Vorbild und Einstiegskarte für andere Technologien. Heute wird die rechtliche Basis dafür geschaffen – und die Forschungs­satelliten können starten. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

19.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1466 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 231

19.57.4533. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 1665/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend besseren Schutz der Opfer von Menschenhandel und effizientere Verfolgung von Menschenhändlern (1424 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 33. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt als Erste Frau Abgeordnete Mag. Korun. 4 Minuten freiwillige Rede­zeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.58.27

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2009 hat es in Österreich in 190 Fällen strafrechtliche Ermittlungen wegen Menschen­han­dels durch die Kriminalpolizei gegeben, und in nur 15 Fällen wurde aber aus humanitären Gründen, weil jemand Opfer von Menschenhandel geworden ist, ein humanitäres Aufenthaltsrecht erteilt. Das allein zeigt schon, dass der Opferschutz mit den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen nicht funktioniert, denn wenn in 190 Fällen durch die Kriminalpolizei ermittelt wird, aber nur 15 Opfern des Menschenhandels geholfen wird, nur in 15 Fällen verhindert wird, dass eine Abschiebung stattfindet, so bedeutet das auch, dass die Opfer von Menschenhandel im Großen und Ganzen ohne Schutz sind und dass somit die Täter, die Menschenhändler, in den meisten Fällen frei und ungestraft herumlaufen und leider ihren kriminellen Geschäften weiter nach­kommen können.

Genau aus diesem Grund habe ich den vorliegenden Antrag gestellt, mit dem Ziel und Zweck eines besseren Schutzes der Opfer von Menschenhandel und einer besseren Verfolgung und Bestrafung der Täter, der Menschenhändler und der Menschenhänd­lerinnen.

Sie können sich vielleicht alle daran erinnern: Es gab einen prominenten Fall im Juni 2011, also das liegt nicht sehr lange zurück: Da wurde eine junge Nigerianerin, die den Mut hatte, die österreichischen Behörden zu kontaktieren, mit der Polizei und mit der Justiz zusammenzuarbeiten, damit ihre Menschenhändler bestraft werden können, diese junge Frau wurde als „Belohnung“ – unter Anführungszeichen – nach Nigeria abgeschoben.

Und wir wissen inzwischen durch den Verein EXIT, der diese junge Frau auch nach ihrer Abschiebung kontaktiert und versucht hat, sie weiterzubetreuen, dass sie in Nigeria von ihren Menschenhändlern aufgespürt wurde und letztendlich gezwungen war, um ihr Leben zu retten, in Nigeria unterzutauchen. Sie befindet sich jetzt irgendwo wahrscheinlich noch in Nigeria und versucht, ihr Leben zu schützen vor den Personen, die sie nach Österreich gebracht haben, die sie der Zwangsprostitution zugeführt haben, die sie jahrelang hier ausgebeutet haben, die über ihre Zwangsprostitution sehr viel Geld verdient haben und die, wie gesagt, frei, als freie Bürger und Bürgerinnen in diesem Land herumlaufen. Denn das Verfahren, das eröffnet worden war, weil diese junge Frau den Mut hatte, die Polizei und die Justiz zu kontaktieren, dieses Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Und das ist kein Einzelfall, und wir wissen, dass das kein Einzelfall ist. Unsere derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen bieten den Opfern von Menschenhandel eben keinen Schutz an; selbst in den Fällen, in denen die Frauen – und in den meisten


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Fällen sind das Frauen – den Mut haben, zu den Behörden zu gehen und gegen ihre Händler auszusagen.

Genau aus diesem Grund haben wir mit dem vorliegenden Antrag beantragt, dass nicht nur in dem Fall, wenn ein Verfahren eröffnet wird und wenn die Menschenhändler bestraft werden, ein humanitäres Aufenthaltsrecht gewährt werden soll, sondern dass in allen Fällen, in denen festgestellt wird, dass jemand Opfer von Menschenhandel geworden ist, ein einjähriges Aufenthaltsrecht erteilt wird. Und nach dieser Nachdenk­zeit, wenn das Opfer beschließt, mit den Behörden zusammenzuarbeiten, um zu ermöglichen, dass seine Händler vor Gericht gestellt werden, soll eine Rot-Weiß-Rot-Karte erteilt werden.

Wir finden es sehr bedauerlich, dass es im Menschenrechtsausschuss für diesen Antrag leider keine Mehrheit gegeben hat, denn das bedeutet, dass die Opfer des Menschenhandels weiterhin Freiwild sind, sich weiterhin nicht trauen werden, sich an die Behörden, an die Justiz zu wenden, um dafür zu sorgen, dass die kriminellen Täter und Täterinnen, die sie der Zwangsprostitution zugeführt haben, auch wirklich bestraft werden können.

Daher bitte ich Sie, Ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken, um zu ermöglichen, dass die Opfer von Menschenhandel in Österreich endlich wirklich geschützt werden. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

20.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Plessl. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


20.03.13

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Innenministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Menschenhandel in allen seinen Ausprägungen ist strikt abzulehnen – ganz egal, ob es sich um Ziele wie Ausbeutung der Arbeitskraft oder sexuelle Ausbeutung handelt.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auf das internationale Regelwerk hinweisen, wie zum Beispiel das Zusatzprotokoll gegen Menschenhandel zur UN-Konvention oder die Europäische Menschenrechtskonvention – eine ganze Reihe von Vorschriften, die dieses Thema behandeln. So ist unter anderem auch eine Schutzpflicht für Staaten enthalten, den Menschenhandel zu bekämpfen und die Opfer zu schützen.

Diesem fraktionsübergreifenden Konsens, nämlich Opfer zu schützen, ist diese Bun­desregierung und in der Folge das Hohe Haus auch bereits mit Beschluss der Fremdenrechtsnovelle 2009 in Form des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes § 69a „Besonderer Schutz“ im April 2009 nachgekommen.

Ich möchte nur kurz auf die Kollegin Korun betreffend die Begründung ihres Entschließungsantrages eingehen. Sie haben von 2 990 Fällen gesprochen. Das neue Gesetz wurde erst Mitte 2009 hier beschlossen. – Das ist einmal das Erste.

Das Zweite ist: Sie spricht von einer jungen Nigerianerin, die Opfer von Men­schenhandel wurde. Sie hat auch erläutert, dass diese junge Frau wieder von den Menschenhändlern aufgespürt worden ist und massivst bedroht wurde. Gerade in diesem Zusammenhang möchte ich anmerken, dass in dem Fall der § 69a besonderen Schutz gewährt. Hier geht es in Abs. 1 Z 2 um die „Gewährleistung der Strafverfolgung (), insbesondere an Zeugen oder Opfer von Menschenhandel oder grenzüber­schreitendem Prostitutionshandel;“.

Die Z 3 ist speziell für den Schutz der Opfer, wenn „der Drittstaatsangehörige glaubhaft macht, dass die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung zum Schutz vor weiterer Gewalt


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erforderlich ist“. – Und in diesem Fall, bei Ihren Ausführungen, Frau Kollegin Korun, wäre das der Fall gewesen und auch zum Tragen gekommen.

Ich möchte zum Schluss nur kurz erwähnen, dass wir auch in der Regierungsverein­barung festgelegt haben, dass ein Bundesamt für Asyl und Migration eingesetzt wird. Es sollen die 120 Behörden und Ämter zusammengeführt werden. Auch wird es so noch zu einer Qualitätssteigerung kommen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.05.45

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Wir behandeln heute einen Antrag betreffend besseren Schutz der Opfer von Menschenhandel.

Dazu darf ich einmal feststellen, dass wir grundsätzlich in erster Linie alles tun müssen, um Menschenhandel nach Möglichkeit erst gar nicht stattfinden zu lassen, das heißt, dass wir konsequent gegen den Menschenhandel vorgehen.

Um die Schlagkraft gegenüber den Menschenhändlern zu stärken, wurde ja bereits vor einigen Jahren die „Task Force Menschenhandel“ eingerichtet. Der jüngste Erfolg war die Zerschlagung eines bulgarischen Menschenhändlerringes in Wien. Es wurden 22 Verdächtige ausgeforscht. Es wurde ein Täter mittlerweile bereits zu zehn Jahren Haft und zu 30 000 € Schadenersatz an eines der Opfer verurteilt.

Aber freilich ist es mindestens so wichtig, den Schutz für die Opfer zu gewährleisten. Es ist auch da vieles getan worden, es ist mehr getan worden, als Europa verlangt. Die Neuregelung des humanitären Aufenthaltsrechts mit der Fremdenrechtsnovelle 2009 und die Bestimmungen des § 69a des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes wurden ja bereits von den Vorrednern angesprochen. Das bietet eine Rechtslage, die sogar günstiger und auch opferfreundlicher ist als in anderen Ländern Europas.

Es ist bei uns nicht einmal notwendig, dass eine Kooperation mit den Behörden gege­ben ist. Das ist keine zwingende Voraussetzung für diesen Aufenthaltstitel. Allerdings ist es notwendig, dass natürlich die Bedingungen, die für den Titel des humanitären Aufenthaltsrechts vorgesehen sind, auch eingehalten werden. Das wollen wir auch so.

Zusammenfassend darf ich sagen, dass es zurzeit ausreichend gesetzliche Bestim­mungen gibt, um wirksam helfen zu können. Das humanitäre Aufenthaltsrecht, glaube ich, sorgt dafür. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riemer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.08.13

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Besserer Schutz der Opfer von Menschenhandel ist immer wünschenswert, ebenso eine effizientere Verfolgung der Menschenhändler.

Dass die Opfer große Ängste haben, diese zu äußern und mit den Behörden und mit der Polizei zu kooperieren, ist auch ganz klar. Diese Probleme sind natürlich insofern verständlich, weil sie ohne legalen Aufenthaltstitel in unserem Land sind – unabhängig davon auch die Traumatisierungen, die sie erlitten haben, wenn sie von Schubhaft und Abschiebung betroffen sind.


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Natürlich: Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen passieren dann auch in ihren Herkunftsländern. Aber all das werden wir in Österreich nicht alleine bewältigen können, denn, bei allem Respekt, Frau Korun – und ich kann mich da sehr gut hinein­fühlen –, aber: Wenn ich sehe, dass nach EU-Schätzungen in Europa jährlich 100 000 Menschen Opfer von Menschenhandel sind, 80 Prozent davon Frauen und Kinder, die ausgebeutet und zu Zwangsarbeit, Bettelei oder Zwangsprostitution gezwungen werden, so ist das ein Skandal. (Beifall bei der FPÖ.)

Geschätzte 7 000 Menschen sollen es alleine in Wien sein. Wie wollen wir mit den wenigen Fällen überhaupt zu Rande kommen? Da gehören ja wesentlich mehr exemplarische Maßnahmen getroffen.

Die „Ware“ Mensch zählt neben Internet-, Drogen- und Waffenkriminalität zu den lukrativsten Zweigen des grenzüberschreitenden organisierten Verbrechens. Wo setzen wir hier wirklich an? Das ist es. Und Österreich ist leider aufgrund seiner geo­graphischen Lage Transitland für den Menschenhandel, aber es ist auch Zielland und wird auch weiter Zielland bleiben.

Meine Kritik daran ist nur in einzelnen Punkten, dass man diesen Leuten sofort ein Jahr Bedenkzeit gibt, dann bei Kooperation die Rot-Weiß-Rot-Karte und in weiterer Erfüllung des NAG, wenn die Erteilungsvoraussetzungen gegeben sind, drei Jahre! Darin sehe ich meine Kritik. Da ist ein vorprogrammierter Missbrauch gegeben. Das ist letztendlich keine Lösung des tatsächlich existierenden Problems dieser europäischen Tragödie. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.10


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Grosz. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.10.43

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Dass der Antrag für besseren Schutz von Menschenhändlern gerade von den Grünen kommt, verwundert mich insofern  (Abg. Mag. Korun: Von Opfern von Menschenhandel!) – Von Opfern von Menschenhandel. Macht ja nichts. (Abg. Brosz: Das ist ein bisschen ein Unterschied!) Sehr geehrte Damen und Herren von den Grünen, in Ihrer Spitzfindigkeit haben Sie nur eines vergessen: dass es nämlich Ihre Fraktion ist, die die Men­schenhändler in erster Linie schützt und nicht die Opfer.

Wir haben seit dem Jahr 2007 durch einen Bericht des UN-Kinderhilfswerks schwarz auf weiß auf dem Tisch liegen, dass die organisierte Bettelkriminalität in Österreich, speziell in zwei Großstädten, nämlich in der Bundeshauptstadt Wien und in Graz, in direktem Zusammenhang mit dem Menschenhandel steht. (Abg. Neubauer: Und Linz!) Einmal mehr haben wir jetzt im Grazer Stadtzentrum wahrscheinlich wie auch in Wien Horden von organisierten Bettlerbanden, die mit Musikinstrumenten auftreten, mit kleinen schulpflichtigen Kindern, die genötigt werden, den ganzen Tag zu spielen, augenscheinlich ihren Familien entrissen wurden und unter den Augen der Öffentlichkeit hier zum Menschenhandel, zur Ausbeutung und zur Arbeit im Rahmen der organisierten Bettelkriminalität gezwungen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren von den Grünen, gerade Sie und Ihre Fraktion sind die ärgsten Verfechter und Beschützer der Menschenhändler und waren eine der Ersten, die wirksame Maßnahmen gegen den Menschenhandel im Zusammenhang mit der organisierten Bettelkriminalität in Österreich bis heute verhindert haben oder verhindern wollen. Das dürfen Sie nie vergessen. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abge­ordneten der FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 235

Ihre Grazer Grünen, die Polizisten anzeigen, die gegen die Menschenhändler vor­gehen! Ihre Grazer Grünen, die sich auf die Seite der organisierten Bettelbanden stellen, anstatt endlich zu erkennen, dass hier arme, kranke und alte Menschen ausge­nutzt werden! Ihre Grazer Grünen, die einmal mehr – wie im Übrigen auch heute bei der Justizdebatte – den Täter, aber nicht das Opfer schützen wollen, hier in Wehmut und Wehleidigkeit vor Weihnachten herauskommen und einen Antrag zum Schutz der Menschenhändler präsentieren.

Sehr geehrte Damen und Herren von den Grünen! Sie sind in diesem Bereich unglaub­würdig, und ich habe auch mehrmals den Verdacht gehabt, dass zumindest Ihre Lan­desorganisationen bei den organisierten Bettelbanden provisionsbeteiligt sind (Heiter­keit des Abg. Mayerhofer), denn sonst könnten Sie ja nicht mit solcher Vehe­menz diese Kriminalität dulden und alles unternehmen, dass diese Kriminalität in Österreich nicht unterbunden wird. (Abg. Mag. Musiol: Sie haben das Problem nicht ver­stan­den!)

Frau Ministerin Mikl-Leitner, den Vorwurf mache ich auch Ihnen: Schauen Sie gerade bei diesen Formen des Menschenhandels, bei der organisierten Bettelkriminalität genauer hin! Wir haben zur Kenntnis genommen, dass Ihre Sonderkommissionen einmal mehr einen großen Coup hinter sich haben, einen Erfolg verbuchen konnten, weil einmal mehr bulgarische Bettelbanden im Zusammenhang mit Menschenhandel dingfest gemacht worden sind. Das sind aber immer wieder Einzelfälle.

Ihr Oberst Greiner vom Bundeskriminalamt hat in der „Kronen Zeitung“ mehrfach und in vielen anderen Medien auch immer wieder darauf hingewiesen, dass der Men­schenhandel in Österreich gerade mit dieser Erscheinung der organisierten Bettelkrimi­nalität in Zusammenhang steht.

Ich ersuche Sie heute bei diesem Tagesordnungspunkt wirklich darum, Ihr Auge auch in diese Richtung zu schärfen, denn dort wird offenkundig unter den Augen der Zivil­gesellschaft in unseren Städten, unter den Augen der Politik und der Exekutive und der Justiz Menschenhandel im großen Umfang betrieben. Und keiner in diesem Land schützt diese armen Menschen, alte wie auch junge, die hier von kriminellen Hinter­männern, meistens aus dem Osten, ausgebeutet werden. (Beifall beim BZÖ.)

20.14


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.14.33

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Men­schenhandel – ich glaube, da sind wir uns über alle Fraktionen einig – ist eine gravierende Menschenrechtsverletzung, die aber überwiegend Mädchen und Frauen trifft. Der Handel mit Frauen und Mädchen hat auch geschlechtsspezifische Gründe: Einerseits sind diese Frauen in ihrer gesellschaftlichen Stellung eher schwach, andererseits herrscht in ihren Heimatländern Armut. Gerade das macht Frauen und Mädchen auch leichter zu Opfern. Sie werden mit falschen Versprechungen ins Ausland gelockt – oft mit Arbeitsangeboten oder auch Heiratsaussichten.

Wir haben hier Zahlenmaterial vorliegen, etwa von der Interventionsstelle LEFÖ-IBF, wonach im Jahr 2010 insgesamt 242 Personen, davon 233 Frauen und Mädchen und deren neun Kinder, von dieser Interventionsstelle betreut wurden. Die höchste Zahl von Opfern von Frauenhandel gab es bei Prostitution. Da wurden insgesamt elf Frauen bis 18 Jahre von dieser Interventionsstelle betreut.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 236

Zur derzeitigen Rechtslage hat mein Kollege Rudi Plessl schon Stellung genommen. Ich glaube aber, dass wir auch dadurch, dass wir die Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels ratifiziert haben und auch von der GRETA geprüft wurden – die GRETA ist ein vorgesehenes Gremium in dieser Konvention –, gut dastehen. Diese GRETA hat uns ein durchaus gutes Zeugnis ausgestellt. Selbst­verständlich hat es auch Anregungen gegeben wie etwa, dass man verstärkt bewusst­seinsbildende Maßnahmen setzt, aber auch die Datensammlung verbessert und noch andere Dinge mehr.

Der Kampf gegen den Menschenhandel kann nicht in einem Tag oder mit einem Gesetz oder mit einem Antrag geführt werden. Er muss ständig geführt werden.

Abschließend möchte ich mich hier namens meiner Fraktion bei der Interventionsstelle herzlich für ihre Arbeit bedanken. (Beifall bei der SPÖ.)

20.17


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.17.08

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minis­terin! Hohes Haus! „Einer Bande von Menschenhändlern hat die niederösterreichische Polizei das Handwerk gelegt. Fünf Verdächtige wurden am Montag festgenommen, berichtete die Sicherheitsdirektion am Donnerstag. Sie sollen eine 27-jährige Serbin ,gekauft‘, gefangen gehalten und der Zwangsprostitution zugeführt haben. Die Frau wurde befreit, die Beschuldigten in die Justizanstalt Wien Josefstadt eingeliefert.“

So weit ein Ausschnitt aus einem Bericht in der „Kleinen Zeitung“ vom 27. November 2011.

Menschenhandel gehört mit Sicherheit zu einem der schlimmsten Verbrechen. Men­schenhandel stellt mit Sicherheit eine schwerwiegende Verletzung der Menschenwürde und der Menschenrechte dar. Der Kampf gegen Menschenhandel hat sowohl in Österreich, in der EU, aber auch international eine sehr hohe Priorität. Da Österreich durch seine Lage betroffen ist, wurden vonseiten der Regierung schon wesentliche Maßnahmen gesetzt.

Einige davon sind: Die „Task Force Menschenhandel“ wurde eingerichtet. Im Zuge dieser Task Force wurde der erste Nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel ge­schaf­fen. Es wurde dann der zweite Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung des Men­schenhandels für die Jahre 2009–2011 vom Ministerrat angenommen. Österreich ist auch Vertragsstaat sämtlicher relevanter internationaler Rechtsinstrumente gegen den Menschenhandel, insbesondere den Frauen- und Kinderhandel. Das sind einige von vielen Maßnahmen, die schon getroffen wurden.

Natürlich ist mir aber bewusst, dass es äußerst wichtig ist, ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass gerade durch Schulungen sichergestellt werden soll, dass die bestehenden Bestimmungen auch tatsächlich angewandt werden. Trotz all dieser Maßnahmen ist sehr wohl noch viel zu tun, um die Menschenrechte umzusetzen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 237

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Menschen­rechte, seinen Bericht 1424 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

20.20.0534. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 1666/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Studie zum Verhältnis zwischen der Polizei und Angehörigen von ethnischen/sprach­lichen/religiösen Minderheiten in Österreich (1425 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 34. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Kirchgatterer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.20.29

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Im Mittelpunkt der Politik der Sozialdemo­kratie steht die Würde des Menschen. Daher treten wir entschlossen für die Wahrung der Menschenrechte ein. In dem vorliegenden Antrag geht es um eine Studie betref­fend Polizei und Minderheiten. Die derzeit schon laufende Studie soll nach Abschluss von der Frau Bundesinnenministerin dem Nationalrat übermittelt werden. Es ist erfreulich, dass im Menschenrechtsausschuss dazu eine breite Mehrheit gegeben ist.

Meine Damen und Herren! Die Exekutive, die österreichischen Polizistinnen und Polizisten leisten eine sehr verantwortungsvolle Arbeit mit großem Engagement. Vor­aus­setzung für die hohe Qualität sind eine sehr gute Ausbildung, eine sehr gute Weiterbildung, eine entsprechend gute technische Ausstattung und, in der Praxis ganz besonders notwendig, ausreichend Personal, nicht nur am Papier, sondern auch vor Ort, insbesondere in den Ballungszentren.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Als positive Weiterentwicklung betrachte ich die Stärkung des Menschrechtsbeirates in der Zuständigkeit der Volksanwaltschaft. Damit wird auch der nationale Mechanismus zur Verhütung von Folter umgesetzt. Morgen wird, wie ich erwarte, dieser Beschluss gefasst. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Glaser. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


20.22.33

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesminis­ter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die letzte Sitzung des Menschenrechtsaus­schusses war ja bereits im Oktober und ein gut Teil der Zeit dieses Ausschusses war einer Aussprache mit der Frau Bundesminister gewidmet, die sich, wenn ich es recht in Erinnerung habe, hauptsächlich mit dem Thema der Asylsuchenden befasst hat.

Es wurde in dieser Aussprache, glaube ich, auch deutlich, dass der Umgang der Behörden mit den Asylsuchenden durchaus ein professioneller, ich würde sagen, ein guter ist. Es wurde auch festgestellt, dass die Zeiten, bis der Status der Asylsuchenden festgelegt wird, ein eher kürzerer ist und dass insgesamt doch eine Verbesserung der oft kritisierten Lage eingetreten ist.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 238

Es wurde aber in diesem Ausschuss durchaus auch festgestellt, dass in der letzten Zeit die Zahl der Asylsuchenden doch wieder im Zunehmen ist. Gerade an der Ostgrenze unseres Landes, im Burgenland, sind zahlreiche Aufgriffe, gerade auch in den letzten Wochen, von Frauen, schwangeren Frauen mit Kindern erfolgt. Ich glaube daher, dass es durchaus vernünftig ist, dass die Frau Minister gute Gespräche mit den Nachbar­ländern sucht, denn anscheinend sind die Grenzen doch nicht so dicht, wie sie sein sollten, und es gibt hier Lücken, die es zu schließen gilt.

Gute Zusammenarbeit gibt es auch auf einer anderen Ebene. Es wurde die Studie bereits erwähnt, die seitens des Ministeriums gemeinsam mit Ungarn und mit Deutsch­land durchgeführt wird, die sich damit befasst, wie der Umgang seitens der Polizei mit den religiösen, den sprachlichen und den ethnischen Minderheiten in unserem Land beziehungsweise in Ungarn und in Deutschland ist.

Ein Antrag gleichen Inhaltes wurde von den Grünen gestellt. Wir haben uns dann im Ausschuss geeinigt, einen gemeinsamen Antrag zu formulieren, den wir auch gemein­sam beschlossen haben, der feststellt, dass das Ergebnis dieser Studie, die Studie selbst dem Nationalrat vorgelegt wird, dass wir uns dann damit befassen können.

Für mich zeigt das zweierlei: Zum einen, dass das Ministerium von sich aus durchaus Notwendigkeiten erkennt, dass man sich mit eventuell vorhandenen Defiziten befassen und diese aufarbeiten sollte. Es zeigt aber auch, dass wir im Ausschuss selbst doch eine gute Art und Weise der Behandlung dieser sensiblen Themen haben, und ich hoffe, dass diese Art der Debatte, gerade wenn es um Menschenrechte geht, im Ausschuss so weitergeführt wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.25


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Lausch. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.25.36

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Auch wir stimmen dieser Studie, diesem Abänderungsantrag zu, wenn­gleich wir natürlich schon meinen, dass das Geld, das das eventuell kostet – und es kostet sicher Geld, auch wenn es die EU zahlt –, bereits gezahlt werden muss, sind doch Forschungseinrichtungen aus Österreich, Deutschland und Ungarn bereits mit dieser Studie beschäftigt. Da kann man also schwerlich dagegen sein.

Wir sind jedoch schon der Meinung, dass die Polizei andere Probleme hat, dass man sich diesen Problemen auch stellen muss, dass unsere Polizistinnen und Polizisten tagtäglich hervorragende Arbeit am Bürger leisten und sich das, was man im ursprüng­lichen Entschließungsantrag der Grünen an unterschwelligen Diskriminierungen findet, eigentlich nicht bieten lassen müssen.

Wie gesagt: Grundsätzlich ist das unserer Ansicht nach schon ein bissel lapidar, denn wenn die Studie schon im Laufen ist, und die ist im Laufen, dann kann man schwerlich dagegen sein. Aber wie gesagt, die Polizistinnen und Polizisten leisten hervorragende Arbeit. Das soll hervorgestrichen werden. Ich denke mir, auch wenn es EU-Gelder sind, wenn es Steuergelder sind, sind das alles im Prinzip Gelder, die der Steuerzahler zu berappen hat. Alles kostet Geld, und man sollte sich hier nicht von Studien, die am Ende des Tages nicht viel bringen und vor allem für die Polizistinnen und Polizisten keine Verbesserungen bringen, verwirren lassen, sondern dazu übergehen, einmal wirklich die Probleme der PolizistInnen zu lösen, die vielen Überstunden und den hohen Arbeitsanfall einmal zur Kenntnis nehmen und dem entgegenwirken.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 239

Diesbezüglich sollte man einmal eine Studie in Auftrag geben, die den Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei wirklich etwas bringt, ihnen hilft und auch einiges hervor­streicht. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.27

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Korun. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.27.56

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Polizei­arbeit ist eine schwierige, ist eine mitunter sehr gefährliche und ist fast immer eine sehr sensible. Ein paar Amtshandlungen der letzten Jahre, wie zum Beispiel mit dem Taekwondo-Olympiateilnehmer Tuncay Caliskan oder mit dem US-amerikanischen Sportlehrer Mike Brennan, zeigen, dass Polizeiarbeit manchmal nicht nur gefährlich ist, sondern auch etwas danebengehen kann. Dass die Polizei nicht immer frei ist von Vorurteilen, die es in unserer Gesellschaft gibt, ist auch eine Tatsache.

Im Unterschied zu meinem Kollegen Herrn Lausch bin ich der Meinung, dass so eine Studie und dass solche Feststellungen, um darauf konkrete Maßnahmen aufzubauen, sehr wohl sehr im Interesse der Polizistinnen und Polizisten sind. Deshalb habe ich auch diesen Antrag eingebracht.

Auch die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz, ECRI, hat in ihrem Bericht 2010 festgestellt, dass im Bereich der Polizei in Österreich verstärkte Bemühungen um diskriminierungsfreie Polizeiarbeit sinnvoll wären, und eine Empfeh­lung in diese Richtung ausgesprochen.

Wir leben immer mehr in einer Gesellschaft der Vielfalt, mit unterschiedlichsten Lebensentwürfen, mit unterschiedlichsten Lebensstilen, aber auch mit vielen Minderheiten, ob das jetzt ethnische, religiöse, sprachliche oder sonstige Minderheiten sind. Wir sind der Meinung, dass diese Minderheiten einerseits auch in der Polizei ihren Platz einnehmen sollten – unsere Polizei sollte sinnvollerweise ein Spiegelbild der Gesamtgesellschaft sein – und dass auf der anderen Seite Unterstützung bei der Alltagsarbeit im Umgang mit unterschiedlichen Minderheiten der Polizei sehr entgegen­kommen und die Arbeit der Polizei konkret erleichtern, Vorurteile bekämpfen und letztendlich für ein besseres Zusammenleben und auch für qualitativ bessere Amts­hand­lungen sorgen würde.

Deshalb haben wir auch den ursprünglichen Antrag eingebracht, dass nämlich eine Studie in Auftrag gegeben werden soll, um festzustellen, in welchen Bereichen konkret Handlungsbedarf besteht, um eben, wie schon mehrfach betont, die Polizei bei ihrer Arbeit in einer vielfältigen Gesellschaft zu unterstützen.

Wir haben uns dann im Ausschuss darauf geeinigt, alle Fraktionen, wenn ich mich richtig erinnere, dass wir die derzeit laufende Vergleichsstudie zwischen Deutschland, Österreich und Ungarn zum Anlass nehmen, dass wir den ursprünglichen Antrag in diese Richtung abändern, und dass wir gemeinsam beschließen – und das wird hier im Plenum hoffentlich auch ein gemeinsamer Beschluss heute sein –, dass diese derzeit laufende Studie beziehungsweise ihre Ergebnisse von der Innenministerin dem Nationalrat zugeleitet werden sollen.

Ich bin optimistisch, dass, wenn wir dann die Ergebnisse dieser Studie haben, wir im Menschenrechtsausschuss konstruktiv weiter beraten können, was die Studie ergeben hat, wie die Situation in Österreich ist, wie sie aber auch in den Nachbarländern Deutschland und Ungarn ist und was wir konkret als Parlament, als gestaltende Politik machen können, um die Polizeiarbeit qualitativ zu verbessern, um das Zusam-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 240

menleben mit den Minderheiten zu verbessern und um klar und deutlich zu machen, dass unsere Polizei eine Menschenrechtsorganisation sein sollte und auch eine Menschenrechtsorganisation sein will, um ihr auch qualitativ unter die Arme zu greifen, hier Fortschritte zu machen und ihre Arbeit zu verbessern.

In diesem Sinne danke ich für die konstruktive Debatte im Menschenrechtsausschuss und auch für den hoffentlich einstimmigen Beschluss in Bälde. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

20.32


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminis­ter Mag. Mikl-Leitner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.32.16

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich freue mich, dass ich jetzt die Chance wahrnehmen kann, auf zwei Themenfelder einzugehen, nämlich auf das eine Thema, das gerade behandelt worden ist, Menschenhandel, und auf das andere, Verhältnis zwischen Polizei und Angehörigen von Minderheiten. Wie heute bereits betont worden ist, ist uns seitens der Polizei das Thema Menschenhandel ganz, ganz wichtig, und wir verstehen uns auch als größte Menschenrechtsorganisation hier in diesem Land.

Warum sage ich das? Weil sich das auch untermauern lässt durch verschiedenste Maßnahmen. Ich denke, dass gerade das Thema Menschenhandel einen wichtigen Eckpfeiler bei unserer Grundausbildung darstellt, vor allem aber auch bei der Aus- und Weiterbildung. Das zeigt auch das Projekt „Polizei.Macht.Menschen.Rechte“, wo jeder Polizist und jede Polizistin die Möglichkeit hat, sich im Detail mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

Außerdem wissen wir, dass, wenn mit Menschen ordentlich umgegangen wird, wenn das Thema Menschenrechte gewahrt wird, das auch zum Ansehen der Polizei beiträgt, dass es dadurch auch weniger Beschwerden gibt und dass es dann vor allem auch zu einer höheren Zufriedenheit bei der Polizeiarbeit kommt.

Es wurde heute schon betont, für uns alle sind selbstverständlich Schlepperei und Men­schenhandel menschenunwürdig, und hier muss auf allen Ebenen diesem Menschenhandel der Kampf angesagt werden.

Wir alle kennen nach wie vor viele, viele Fälle, wo junge Mädchen, aber auch Burschen ins Land geschleppt werden, unter psychischen Druck gestellt und hier ausgebeutet werden. Denen gilt unsere volle Unterstützung. Das heißt, hier gilt es, vor allem die Opfer in den Mittelpunkt zu stellen, die Täter mit aller Härte zu bestrafen und das Motto hochzuhalten: Nicht wegschauen, sondern hinschauen!

Wir alle wissen, dass gerade das Thema Menschenhandel nicht nur ein nationales oder ein regionales Problem ist, sondern dass dieses Problem ein globales und europaweites Problem ist. Eine Herausforderung, der wir uns letztendlich auch stellen.

Ich möchte die Chance nützen, hier kurz zusammenzufassen, was wir in diesem Bereich tun. Sie alle wissen, dass wir es uns nicht einfach machen, sondern dass wir hier versuchen, alle Instrumentarien einzusetzen. Wir haben dafür ein eigenes Referat im Bundeskriminalamt angesiedelt, wo wir Betroffenen und Opfern Hilfe und Unter­stützung geben, wo wir versuchen, den Opfern zu helfen, sich hier eine neue Existenz zu schaffen. Wir haben auch eine eigene Hotline eingerichtet, nicht nur hier in der Zentrale, sondern auch in den einzelnen Bundesländern, eine Hotline, die 24 Stunden erreichbar ist.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 241

Angesprochen worden ist heute bereits der Aufenthaltstitel, wo wir bei den Standards mit dem § 69a NAG wesentlich über den europaweiten Standards liegen, wo wir vor allem die Opfer in den Mittelpunkt stellen und hier volle Unterstützung geben.

Wichtig ist mir persönlich auch, dass wir gerade in diesem Bereich sehr viel mit sozialen Einrichtungen zusammenarbeiten, die uns dabei unterstützen, die Opfer zu betreuen.

Wir wissen, dass hier sehr viel an Kompetenz notwendig ist, dass hier vor allem auch sehr viel an Fingerspitzengefühl notwendig ist – genauso wie bei dem Themenfeld Verhältnis zwischen Polizei und Angehörigen von Minderheiten. Auch ihnen gehört unser großes Augenmerk und deswegen auch die Wichtigkeit dieser Studie, die in enger Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Österreich und Ungarn durchgeführt wird. Die Ergebnisse dieser Studie werden dem Parlament vorgelegt und sollen und müssen hier auch diskutiert werden. Aufgrund dieser Ergebnisse soll eine Erfolgs­strategie ausgearbeitet werden und sollen hier dann konkrete Maßnahmen beschlos­sen und umgesetzt werden.

Ich glaube, all diese Maßnahmen zeigen und untermauern, dass uns gerade das Thema Menschenhandel, vor allem aber auch Minderheiten, sprachliche, ethnische Minderheiten, religiöse Minderheiten, wert und wichtig sind, das heißt bei uns ganz oben auf der Prioritätenliste sind. Und ich glaube, wir sind gerade in diesem Bereich sehr gut aufgestellt.

Da sage ich auch unseren Polizistinnen und Polizisten ein herzliches Danke, weil es hier gerade in den letzten zehn Jahren ein sehr großes Umdenken gegeben hat, weil gerade das Thema Menschenrechte für das Tun und Handeln unserer Polizei zu einer Selbstverständlichkeit geworden ist. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.37


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Buchmayr. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.37.23

Abgeordneter Harry Rudolf Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin, wie Sie soeben erwähnten, beim Umgang der Polizei mit Menschen mit Migrationshintergrund ist sehr häufig große Sensibilität notwendig. Das hat die Polizei in Österreich seit Längerem erkannt. Es gibt einige Versuche in Wien, zum Beispiel das Projekt „Tandem“, die zeigen, dass Polizeibeamte mit Migrationshintergrund viele Vorteile mit sich bringen.

Besonders hervorzuheben sind dabei das bessere Verständnis durch ähnliche Lebens­erfahrungen und verminderte Sprachbarrieren. Dadurch lässt sich nicht nur die Aufklä­rungsquote positiv beeinflussen, das begünstigt auch die Prävention. Weiters können dadurch oft Vorbehalte gegenüber der Exekutive aus dem Weg geräumt werden. Schon alleine die Aussicht auf eine Anstellung im Polizeidienst ist nachweislich eine Anregung für MigrantInnen, sich besser in die Gesellschaft einzugliedern.

Bis zum Jahr 2013 werden jährlich noch zirka 450 Polizistinnen und Polizisten aufge­nom­men. Es wäre zu hoffen, dass gerade wegen einer verbesserten Kommunikation der MigrantInnenanteil bei Neuanstellungen eine positive Berücksichtigung findet. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 242

20.39


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin zu diesem Tages­ordnungspunkt ist Frau Abgeordnete Bayr zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.39.08

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Feinbilder gedeihen dort am besten, wo es keine Kommunikation gibt. – So analysiert das Projekt „Fair & Sensibel“, eine Initiative der Polizei, die versucht, dagegen anzuarbeiten und die Kommunikation vor allem zwi­schen Polizisten/Polizistinnen und Afrikanern/Afrikanerinnen herzustellen.

Generell versucht „Fair & Sensibel“ aber auch mit anderen sogenannten Minderheiten in Österreich einen Kontakt herzustellen, ob es um Leute unterschiedlicher ethnischer Herkunft, unterschiedlicher Hautfarbe, Religion oder sexueller Orientierung geht. In den Mittelpunkt ihres Arbeitens stellt „Fair & Sensibel“ das gemeinsame Erleben, das beidseitige Aufeinander-Zugehen von unterschiedlichen Menschengruppen.

Oberstleutnant Josef Böck ist der Motor dieses sehr bunten Teams, das über unter­schiedliche Kanäle versucht, aktiv zu sein und zum Beispiel über Kultur, über Musik – es gibt auch einen eigenen Gospelchor – und über Sport jede Menge Kontakte herstellt. Sie betreiben eine Beratungs- und Informationsstelle für Menschen, die aufgrund ihrer Hautfarbe Probleme mit der Polizei gehabt haben.

Es werden über „Fair & Sensibel“ Aus- und Weiterbildung zum Beispiel im Bereich der Justiz und der Exekutive angeboten, wo Sensibilisierungs-Workshops abgehalten werden. Es gibt Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit, wo versucht wird, mit anderen Initiativen, die die gleiche Intention verfolgen, gemeinsam Projekte zu betreiben. Und in diesem Zusammenhang freue ich mich auch, dass ich auch mit einer Initiative, die ich betreibe, die „Fußball hat viele Gesichter“ heißt, zusammenarbeiten kann mit dem Pepi Böck und seinem Team, denen ich von dieser Stelle hier dafür danken möchte, dass sie mit ihrer sehr engagierten und qualitativ tollen Arbeit sicherlich dazu beitragen, die Intention dieses Antrags, den wir diskutieren, auch in die Praxis umzusetzen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1425 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Studie zum Verhältnis zwischen der Polizei und Angehörigen von ethnischen/sprachlichen/religiösen Minderheiten in Österreich.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 214.)

20.41.4835. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1519 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kur­anstalten geändert wird (1587 d.B.)

36. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1399/A(E) der Abgeord­neten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anlaufstelle für CFS-PatientInnen in Österreich (1588 d.B.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 243

37. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1557/A(E) der Abgeord­neten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Präimplan­tations­diagnostik (PID) (1589 d.B.)

38. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 779/A(E) der Abgeord­neten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstützungs­fonds für Contergan-Geschädigte (1590 d.B.)

39. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 668/A(E) der Abgeord­neten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffnung der Ausschlussfrist und Einrichtung eines Unterstützungsfonds für österreichische Contergangeschädigte (1591 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 35 bis 39 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. 3 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Ist das jetzt der richtige Redner? – Abg. Dr. Karlsböck – auf dem Weg zum Rednerpult –: Der richtige Redner, ja! – Heiterkeit.)

 


20.43.32

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren im Plenum! Wir diskutieren heute hier das Bundesgesetz, das eine Änderung bei Krankenanstalten und Kuranstalten beinhaltet. Wir befürworten prinzipiell die Einrichtung von fachlich sinnvollen Leistungsschwerpunkten in den Krankenanstalten für die Standortsicherung, aber sicher nicht in der jetzt vorliegenden Form der Umsetzung.

Die Ärztekammer schreibt, und das möchte ich vielleicht hier zitieren, dass der vorlie­gende Entwurf den Krankenanstaltenträgern „die Möglichkeit eröffnet, aus rein wirtschaftlichen Überlegungen Schmalspur-Organisation- und Betriebsformen einzu­rich­ten“, die eindeutig zulasten der Qualität der ärztlichen Versorgung gehen und das Leistungsangebot in den Spitälern schmälern.

Herr Minister! Ich frage mich überhaupt seit Längerem, wieso wir nicht hier im Parla­ment endlich einmal einen Gesetzesvorschlag vorgelegt bekommen, der allumfas­send im Bereich der Gesundheit ist. Darunter stelle ich mir vor, dass es hier eine ordentliche Analyse der Problemstellungen gibt. Ich stelle mir vor, dass es dann ordentlich aufgearbeitet wird, und ich stelle mir vor, dass es hier ordentliche Lösungs­vorschläge gibt, so wie das seinerzeit Ihr sozialistischer Kollege in Schweden, Herr Persson, zustande gebracht hat. Unverändert, hat er gemeint, sollte dann die Umset­zung sein, und dann wird es funktionieren.

Das wünsche ich mir auch in unserem Land, weil das, was wir tun, ist Stückwerk. Im konkreten Fall ist es so, dass es tatsächlich zu einer Verschlechterung der Situation der Krankenhäuser kommen wird, weil natürlich die regionalen Krankenhausträger in den Bundesländern jetzt schalten und walten können, wie es ihnen gefällt, und wir


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 244

müssen davon ausgehen, dass es aus monetären, aus steuerlichen Gründen hier zu Leistungseinschränkungen kommen wird.

Es ist ja auch zu befürchten, dass das bewährte Abteilungssystem in den Krankenan­stalten durch eine Vielzahl sogenannter reduzierter Organisations- und Betriebsformen ersetzt werden soll. Mindeststandards für Krankenanstalten werden de facto abge­schafft werden. Die Länder erhalten, wie bereits gesagt, völlig freie Hand hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung der Gesundheitsstruktur in den Ländern. – Das widerspricht übrigens völlig dem, was in der Regierungserklärung steht. – Und für die Spitalsärzte und vor allem die in Ausbildung stehenden Ärzte wird es auch eine gewisse Rechts­unsicherheit geben, weil eine allumfassende Turnusarztausbildung in den Land­spitälern, wie es bis dato war, möglicherweise nicht mehr gegeben sein wird.

Ich hätte mir gewünscht, dass in irgendeiner Form als Ausgleich dazu die extramuralen Einrichtungen hier gestärkt werden. Ich meine damit meine alte Forderung, Ärzte sollen Ärzte anstellen können. Damit hätten wir mit einem Schlag wirklich schwerwiegende Probleme in der heutigen Versorgung, vor allem in der Peripherie, gelöst.

Der Entwurf lässt befürchten, dass hier ein erster legistischer Schritt in Richtung Verlagerung von ambulanten Leistungen vom niedergelassenen Bereich hin in die Spitäler kommt.

Nun möchte ich kurz auch noch zur Präimplantationsdiagnostik etwas sagen. Ich möchte jetzt hier nicht auf den Inhalt eingehen, sondern nur sagen, es gibt hier, wie ich gehört habe, bereits Vorbereitungen für einen größeren Dialog in Österreich. Ich würde mir diesen Dialog wirklich wünschen. Dieser Dialog sollte allumfassend sein, alle gesellschaftlichen Gruppen einschließen, so wie es auch in Deutschland war. Es ist ein sehr komplexes Thema, das über alle gesellschaftlichen Gruppierungen und auch Parteigruppierungen hinweggeht. Meine persönliche Meinung ist, nicht alles ist gut und erlaubt, was die Wissenschaft heute kann. Nicht nur das wissenschaftliche Denken muss gefördert werden, wir müssen auch hier die ethischen Dimensionen bedenken.

Abschließend möchte ich sagen, dass die Präimplantationsdiagnostik natürlich mas­sive Gefahren beinhaltet, die wirklich diskutiert gehören, und zwar ohne Scheuklappen. Und letztendlich stellt sich bei dieser Thematik die Frage, welchen Stellenwert wir behindertem Leben in unserer Gesellschaft einräumen. (Beifall bei der FPÖ.)

20.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Ober­hauser. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.47.41

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Herr Kollege Karlsböck, was das Präimplantationsgesetz angeht, so sehe ich die großen Gefahren der Präimplantationsdiagnostik nicht. Ich sehe vielmehr, dass man Frauen jetzt eine „Schwangerschaft auf Probe“ zumutet. Sie unterziehen sich einer Hormontherapie, die meist doch recht belastend für den Organismus ist. Dann unterziehen sie sich dem Einsetzen einer Eizelle, dann macht man eine Fruchtwas­serprobe, dann sagt man: Das Kind ist behindert, vielleicht sehr schwer behindert, Träger einer Erbkrankheit. – Alles Dinge, die man im Vorfeld hätte ausschließen können, die einer Frau langfristige Therapien und viel Leid ersparen könnten.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind gegen Schwangerschaft auf Probe, sondern wir wollen in dieser Frage Rechtssicherheit und Klarheit für die Frauen, und vor allem wollen wir es den Frauen ermöglichen, eine Schwangerschaft ungestört zu erleben und nicht unter dem Damoklesschwert eines erneuten Weiter­tragens einer Erbkrankheit leben zu müssen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 245

Zur Frage des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes, das wir heute hier in dieser Novelle vorliegen haben: Hier wird nachvollzogen, was im Österreichischen Strukturplan Gesundheit im Prinzip vorgegeben wird. Wir alle sagen ja immer, es gibt zu viele Betten, es gibt zu viele Akutbetten in den Spitälern, wir sind Weltmeister im Im-Spital-Liegen. Jetzt haben wir endlich etwas vorliegen, womit wir es – zugegeben – den Ländern und den Spitalsträgern ermöglichen, eine abgestufte Versorgungsstruktur zu schaffen, und zwar einmal im Spital. Das heißt, man kann Schwerpunkt­kranken­häuser, Standardkrankenhäuser in sogenannte Standardkrankenanstalten mit Basis­versorgung umstellen, also ich kann für Bereiche mit einem Einzugsgebiet, das nicht 50 000 überschreitet, sagen: Ich mache dort einen Nahversorger. Das heißt, ich habe eine Wochenklinik, ich habe eine Tagesklinik und eine Rundumversorgung mit Akutmedizin. Das ist für jene Menschen, die es zu weit in ein Spital haben.

Man braucht dort nicht einen kompletten Apparat aufrechtzuerhalten, sondern das ist eine erste Anlaufstelle. Und es ist ja auch kein Geheimnis, dass wir auch in den Wiener Spitälern nicht alles in jedem Spital anbieten. Das heißt, wenn ein Patient in ein Spital kommt und etwas benötigt, was man dort nicht leisten kann, wird er weitertransportiert.

Ich glaube, dass der „Werkzeugkoffer“, den wir mit diesem Gesetz beschließen, den wir ja, glaube ich, bis auf die Freiheitliche Partei alle beschließen, ein gutes Instrument ist, um zu schauen, ob wir die regionale Versorgung vor allem im ländlichen Bereich effektiv und strukturkonform schaffen können.

Es wird an uns liegen, die Qualität zu evaluieren. Es wird erstmalig einen österreich­weiten Qualitätsbericht geben. Das heißt, wir haben vergleichbare Werte, und es wird sicherlich an uns liegen, dann zu schauen, was daraus gemacht wird. Ich glaube, dass das, was dem Minister hier gelungen ist, wirklich ein weiterer Schritt dahingehend ist, dass Menschen in Österreich bedarfsgerecht, wohnortnahe und ordentlich versorgt werden können. (Beifall bei der SPÖ.)

20.50


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.50.38

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Ganz kurz zum Krankenanstaltengesetz. Es betrifft ausschließ­lich Standardkrankenhäuser mit einem Einzugsgebiet unter 50 000. Daher sehe ich die Dramatik nicht ganz so stark wie die Ärztekammer und andere Personen aus dem Gesundheitswesen.

Allerdings ist das nicht nur eine Chance, sondern auch eine Gefahr, denn Sie zitieren immer wieder den Österreichischen Strukturplan Gesundheit. Es gibt Standardkranken­häuser, Schwerpunktkrankenhäuser, zentrale Krankenanstalten, Unfallkrankenhäuser, Sonderanstalten und – fast hätte ich gesagt: weiß der Teufel was. Das liest sich wie das „Who is Who“ im Gesundheitswesen. Und Sie führen jetzt dann noch Satelliten ein, Departments, Fachschwerpunkte, dislozierte Einrichtungen, Tages- und Wochenklini­ken. Es wird schon sehr unüberschaubar und auch schwer lesbar. Diese Kritik ist laut geworden.

Ein kleines Problem wird auch sein, dass alle Fächer sich in Subspezialitäten aufgesplittert haben und das teilweise machen mussten, weil die Medizin fortschreitet und es diesen Allgemeininternisten, diese Allgemeininternistin, der beziehungs­weise die für alles zuständig ist, also nicht Wald- und Wiesenmedizin betreibt, sondern fit in allem ist, sehr schwer zu finden ist. Da wird man schauen müssen.


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Wie die Länder damit umgehen, steht in den Sternen. Sie wissen, obwohl viele Lan­despolitiker oder Beamte von Ländern zwar diesen Strukturplan Gesundheit unter­schrieben haben, sagen sie ganz ohne Scham: Wir haben es unterschrieben, aber machen tun wir das nicht! – Da wird es sehr darauf ankommen, wie verantwortungs­bewusst Länder damit umgehen und ob man in schnell erreichbarer Nähe dann wirklich diese Fachleute findet. Das ist aber heutzutage in den meisten Krankenanstalten möglich.

Ich würde sehr bitten, dass man das genau evaluiert und den Ländern schon auf die Finger schaut, ob sie das missbrauchen, nutzen oder ob ohnehin alles beim Alten bleibt.

Die permanente Akutversorgung bei Notfällen rund um die Uhr halte ich für essenziell, aber diese muss auch durch FachärztInnen repräsentiert sein.

Für einen Fehler halte ich es, Kinder- und Jugendpsychosomatik oder Psycho­somatik für Erwachsene anzusprechen, denn in einem Einzugsgebiet unter 50 000 werde ich diese Fülle an Fachleuten nicht finden, die für Psychosomatik notwendig sind. Da, glaube ich, droht, dass es diesbezüglich keine optimale Versorgung geben wird, weil diese Berufsgruppen in so entfernten oder teilweise entlegenen Regionen nicht aufzufinden sein werden.

Ganz kurz auch zu Contergan. Österreich liegt mit Spanien an letzter Stelle bei der Unterstützung von Contergan-Opfern. Es haben 66 Personen angesucht, elf wurden mit einer Einmalzahlung abgefertigt. Man darf nicht vergessen, diese Leute sind jetzt 45 bis 50 Jahre alt, und es treten Folgeschäden auf. Wenn meine Arme zu kurz sind, muss ich mich bücken. Wenn meine Beine zu kurz sind, wird die Wirbelsäule ganz anders belastet. Diese Menschen werden häufig zu Pflegefällen, bräuchten persönliche Assistenz. Ich sehe ein, wenn Sie versuchen, dass Deutschland diese Zahlung übernimmt, wo die betreffende Firma auch ihren Standort hatte beziehungsweise noch hat, aber 2,5 Millionen € auf Dauer bereitzustellen, und das ohne Berentung mit Einmalzahlungen: Da kann man vielleicht einmal die Wohnung einigermaßen behin­dertenfreundlich oder barrierefreier gestalten, aber sonst ist ihnen damit nicht geholfen. Da bitte ich wirklich, am Ball zu bleiben und zu schauen, dass etwas passiert.

Abschließend zur Präimplantationsdiagnostik. Die Präimplantationsdiagnostik ist nicht gedacht, um Designer-Babys zu kreieren. Das geht auch medizinisch nicht. Ich bitte Sie, das endlich zu verstehen! Es ist völlig unmöglich, sich ein blauäugiges, schwarzgelocktes Kind zu wünschen, das gut in Mathematik ist und ein hervorragender Konzertpianist. Das wird es nie geben, sondern es ist dafür gedacht, wenn in einer Familie historisch schwerste, teils mit dem Leben nicht vereinbare Erberkrankungen vorliegen, beziehungsweise bei einem Paar schon vorgekommen sind. Und man sollte auch wissen, dass bei einem Kinderwunsch, der nicht „auf natürlichem Wege“, sage ich jetzt einmal unter Gänsefüßchen, erfüllt werden kann, oft schon genetische Schäden die Grundlage dafür sind, warum auch In-vitro-Fertilisationen oft nicht ausge­tragen werden, weil eben Samen oder Eizelle oder beide genetische Schäden aufwei­sen.

Einer Frau ein „russisches Roulette“ anzubieten und zu sagen: Dein erstes Kind hat die Geburt nicht überlebt oder wurde nicht älter als ein Jahr, jetzt probieren wir es halt noch einmal!, obwohl man schauen könnte, ob dieses befruchtete Ei den Schaden trägt oder nicht, halte ich für verwegen und für keine ethische Glanzleistung. Mir wurde von einem Paar erzählt, das ein Kind mit Epidermolysis bullosa hatte. Das ist ein Schmetterlingskind. Diesen Kindern hängt die Haut in „Fetzen“ vom Leib, wenn man sie nur angreift. Die können nicht saugen, denn die Lippe hat große Blasen. Im


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dramatischen Fall bestehen sie nur aus Fleisch, die Haut ist weg. – Und beim zweiten Kind war wieder dasselbe, die Eltern hatten nicht diese Möglichkeit.

Für solche Fälle denkt man unter streng ausgewählten Kriterien an eine PID. Denn es ist schon seltsam: Einen Achtzeller darf man nicht untersuchen, oder man darf nicht sagen, ich setze der Frau jetzt dieses Blastomer, diesen Achtzeller, ein, der keinen Defekt trägt. Habe ich aber ein behindertes Kind mit einer Pränataldiagnostik diagnos­tiziert, dann ist ein Schwangerschaftsabbruch erlaubt. Das ist sehr krude und eigentlich ein zerebraler Salto rückwärts, und man sollte darüber offen sprechen. Da gebe ich allen recht. Man sollte aufklären, man sollte immer wissen, was man tut. Das ist ethisch. Aber man sollte an die Frauen und an das Leid von Paaren und Kindern denken, und da würde ich manche Dogmen in Frage stellen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.57.26

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Wir beschließen heute – der Herr Minister stellt ja gerne sein Licht unter den Scheffel – eine doch recht große Reform, die das österreichische Spitalswesen durchaus revolutionieren könnte. Der Minister und wir, das Hohe Haus, geben den Ländern und den Spitalsträgern wirklich weitgehende Kompetenzen in die Hand, sodass sie praktisch unter dem Titel „Spital“ fast alles tun können. Sie können Wochenkliniken machen, Tageskliniken, Satellitenkliniken, den Versorgungsauftrag herunterfahren – also es gibt für ein Bundesland wirklich keinen Grund mehr zu jammern, dass die Bundesgesetzgebung sehr eng ist.

Es wird neben dem Spargedanken dann auch zu beachten sein, ob das auch versor­gungspolitisch irgendwie greift, um mit akzeptabler Qualität durchgeführt zu werden, denn man kann Gesundheitspolitik nicht immer nur unter der Überschrift: Sparen, sparen, sparen! betreiben.

Und damit ich auch einen gewissen fachlichen Unterbau liefere für die Debatte, damit nicht alle einschlafen: Es wird in der Gesundheitspolitik immer von den berühmten OECD-Zahlen geredet. Wann immer ich wo bin, heißt es: Die OECD hat gesagt, es ist alles zu teuer!, und so weiter. Laut den neuesten OECD-Daten ist das österreichische Gesundheitswesen um zirka 15 Prozent teurer als der OECD-Schnitt. Wir liegen auf Platz 6 bis 8 in den Kosten. Wir haben neben den Japanern die höchsten Spitals­aufnahmezahlen weltweit. Wir haben im Vergleich zum OECD-Schnitt zirka 50 Prozent der Betten, was heißen würde, dass wir nicht nur eine Reform machen müssten, um den Spitalsauftrag zu reduzieren, sondern im Grunde haben Sie, wenn Sie 50 Prozent pro Spital reduzieren, die teuersten, ineffizientesten Spitäler der Welt, weil die Heizung, den Gärtner und so weiter müssen Sie ja weiter bezahlen. Also theoretisch legt die OECD uns ziemlich deutlich nahe, 50 Prozent der Spitäler zuzusperren. Bitte: zuzu­sperren!

Das Problem Österreichs ist, wir geben zu wenig aus für ambulante Leistungen, wir geben zu viel aus für stationäre Leistungen. Und in der Prävention sind wir ganz, ganz schwach.

Deshalb: Dieses KAKuG ist ein enorm großer Reformschritt, der von den Ländern mit Verantwortung angenommen werden muss.

Herr Minister, ich würde Ihnen raten, nennen Sie das bitte endlich eine Reform. Ich höre ständig die Frage: Wo ist die Reform? – Herr Minister Seehofer hat in Deutsch-


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land einmal gesagt: Am Tag nach der Gesundheitsreform fängt schon wieder die nächste an. Ich bitte, das zu beachten. (Beifall bei der ÖVP.)

21.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.00.24

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Bis heute hat eine ernsthafte Diskussion der Politik zur Präimplanta­tions­diagnostik noch nicht stattgefunden. In fast der gesamten EU – bis auf Irland – ist die Präimplantationsdiagnostik erlaubt.

Bei der Untersuchung handelt es sich um eine genetische Untersuchung zum Erken­nen bestimmter Dispositionen des Embryos im Rahmen der In-vitro-Fertilisation, bevor der Embryo in die Gebärmutter transferiert wird. Dadurch sind vererbte familiäre Krank­heiten, Chromosomenstörungen und andere schwerste Störungen feststellbar.

Die Präimplantationsdiagnostik soll ja nur bei Paaren angewendet werden, bei denen die Gefahr besteht, durch genetische Disposition Kinder mit Behinderungen oder schweren Erkrankungen zu bekommen. Die Entscheidung, ob die Eizelle oder der Embryo dann eingepflanzt wird oder nicht, liegt allein beim betroffenen Paar. Diese Entscheidung kann ihm dann aber niemand abnehmen.

Im Ausschuss wurde von allen Parteien große Zustimmung zu diesem Antrag signalisiert. Warum dieser Antrag dann an den Justizausschuss weitergeleitet wird, ohne eine Entscheidung zu treffen, ist mir ein Rätsel. Für mich schaut es eher so aus, als hätte man Angst vor der eigenen Courage, etwas zu beschließen, ohne dabei vielleicht die Bevölkerung auf seiner Seite zu haben. (Beifall beim BZÖ.)

Vom Fachlichen her ist dieser Antrag vollkommen richtig. Das wäre eine große Hilfe für alle Eltern, die im Ungewissen sind, ob sie ein gesundes oder ein behindertes Kind bekommen. Wie gesagt, Ihrem Antrag, Herr Professor Dr. Grünewald, würden wir zustimmen, der Zuweisung zum Justizausschuss jedoch nicht. (Beifall beim BZÖ.)

21.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundes­minister Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


21.02.24

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das vorliegende Spitalsgesetz ist tatsächlich eine große Reform. Dieses Gesetz stellt nach den ersten Reformen, die ich bereits im Gesundheitswesen gestartet habe, eine große Reform dar.

Ich erinnere daran: Das Erste war die Sicherung der Finanzierung der Gesundheit. Die Gebietskrankenkassen wurden positiv bilanziert. (Präsidentin Mag. Prammer über­nimmt wieder den Vorsitz.)

Das zweite Reformwerk ist die Verbesserung der Versorgung im niedergelassenen Bereich mit den Möglichkeiten von Ärztegesellschaften, von Gruppenpraxen.

Und jetzt kommt das Dritte: Den Spitälern wird die Möglichkeit gegeben, die Kranken­häuser dem Bedarf der Bevölkerung anzupassen. Die Bevölkerung braucht in der Region eine qualitativ hochwertige Versorgung von Ärztinnen und Ärzten, die diese Leistung auch tatsächlich erbringen können. Und mit der Möglichkeit, aus anderen


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Krankenanstalten Ärzte in die Regionalspitäler zu entsenden, wird die Qualität der ärzt­lichen Versorgung, die Qualität der Krankenanstalten, der Spitäler massiv verbessert.

Dieses Gesetz lässt das zu, ich sage aber auch ganz deutlich: Dieses Gesetz erhöht auch die Verantwortung in den Bundesländern, der Landesregierungen, auf die besondere Qualität zu achten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es wird in Zukunft möglich sein, viel flexibler mit den Leistungen umzugehen, sie dem Bedarf der Bevölkerung anzupassen, und das schafft am Ende auch einen besseren Umgang mit unseren Mitteln. Wir sparen da am richtigen Fleck. Wir gehen optimal mit den Bedingungen um, und das ist der Weg, den ich im Gesundheitsbereich zu gehen gedenke und den ich hier auch schrittweise fortsetze.

Dieses Gesetz ist tatsächlich richtungweisend. (Beifall bei der SPÖ.)

21.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Spindelberger zu Wort. – Bitte.

 


21.05.12

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Meine Damen und Herren! Wenn Herr Dr. Grünewald – no na – den Antrag der Kollegin Jarmer unterstützt, in dem Bundes­minis­ter Stöger aufgefordert wird, einen Unterstützungsfonds für Menschen, die durch die Einnahme von Contergan-Medikamenten dauerhafte Schäden erlitten haben, ein­zurichten, dann erlauben Sie mir schon auch, auf die deutsche Rechtslage einzu­gehen.

Wir alle – ich denke, davon können wir ja ausgehen – wissen um die Problematik der damaligen Contergan-Medikamente, die vor mehr als 50 Jahren auf den Markt gekommen sind, Bescheid, und wir wissen auch, dass damals über 10 000 Kinder in Österreich davon betroffen waren.

Zu Ihrer Forderung muss jedoch gesagt werden, dass eine Rentenzahlung aus dem deutschen Contergan-Stiftungsfonds auch für Österreicherinnen und Österreicher möglich ist. Aber man muss in weiterer Folge auch dazusagen: Solch monatliche Rentenleistungen von Deutschland erfolgen nur dann, wenn es keine anderweitigen monatlichen Zahlungen gibt. Und das ist auch der Grund dafür – damit es eben keine Doppelbezüge gibt und nicht jene Menschen, die davon betroffen sind, aus dem deutschen Stiftungsrecht herausfallen –, dass es vonseiten der österreichischen Regierung die Summe von 2,8 Millionen € als humanitäre Geste gibt, die den betrof­fenen Menschen zur Verfügung gestellt wird.

Ich möchte weiters festhalten, dass in Österreich bisher 69 Menschen einen Antrag auf entsprechende Entschädigungsleistungen gestellt haben. Davon wurden – weil immer auch kritisiert wird, dass es so lange dauert, bis klar ist, ob jemand Entschädigungs­leistungen bekommt oder nicht – 15 Anträge deswegen abgelehnt, weil kein kausaler Zusammenhang zwischen der Behinderung und dem Medikament festgestellt wurde. Von den restlichen 54, die in Österreich einen Antrag gestellt haben, haben bereits 20 Menschen – auch das muss gesagt werden – eine Summe von je 50 000 € erhal­ten, und bei 34 Menschen läuft dieses Prüfungsverfahren noch. (Zwischenruf des Abg. Dr. Grünewald.)

Und all das sind die Gründe dafür, dass wir gesagt haben, dass wir den Antrag der Kollegin Jarmer nicht unterstützen können. Wobei klar ist, dass diese Summe dann, wenn der Kausalzusammenhang herbeigeführt wird, also klar ist, dass der Zusam­menhang zwischen Behinderung und der Einnahme der Medikamente besteht, diese Summe an die restlichen Antragsteller zur Auszahlung gelangt. (Beifall bei der SPÖ. –


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 250

Abg. Markowitz: Eine Schande, wie lange das dauert, das muss man jetzt wirklich einmal sagen! Das Schönreden kann ich nicht mehr hören! Das ist unglaublich! Dieses oberflächliche Gequake!)

21.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Ing. Hofer gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.07.52

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte zur Frage der Contergan-Entschädigung noch Stellung beziehen. Natürlich ist es so, dass – das haben Sie auch im Ausschuss ausgeführt – die Republik Anstrengungen unternimmt, um diese sehr betroffene Gruppe auch finanziell zu unterstützen. Ich bin aber der Meinung, dass es – und das ist ja der Sinn und Zweck unseres Antrages – notwendig wäre, da eine monatliche Unterstützung zu gewährleisten. Ganz einfach deswegen, weil ich glaube, dass die Republik Österreich, zumal dieses Medikament ja auch in Österreich genehmigt wurde und damit den schwangeren Frauen in Österreich signalisiert wurde: Ja, da ist alles in Ordnung, ihr könnt das einnehmen!, große Mitverantwortung trägt (Beifall bei der FPÖ), weshalb wir auch die Verantwortung haben, die notwendige finanzielle Unterstützung durchzu­führen.

Ich meine, das kann dann nicht am Geld scheitern. Ich glaube, dass viele Österreicher Verständnis dafür haben, dass wir in einer schwierigen Situation auch Einschnitte vornehmen, sparen, wenn man es ganz offen sagt. Es gibt aber – so sehe ich das – eine Grenze, die man bei diesen Einsparungsmaßnahmen nicht überschreiten sollte, nämlich indem man ausgerechnet dort spart, wo sich jemand nicht wehren kann. Ich habe einige Beispiele dafür heute schon genannt.

Wir haben in den letzten Monaten sehr, sehr massive Einschnitte bei Behinderten und pflegebedürftigen Menschen in Österreich vorgenommen: erschwerter Zugang zu den ersten Pflegestufen, weniger Pflegegeld bei der Pflegestufe eins, erschwerter Zugang zur 24-Stunden-Betreuung (Abg. Königsberger-Ludwig: Falsch! Das stimmt nicht!), kein Inflationsausgleich, das heißt ein Nettoverlust für alle, die Pflegegeld benötigen – mittlerweile bekommt man da bereits 20 Prozent weniger. – Wenn Sie es besser wissen, kommen Sie heraus und beweisen Sie mir das Gegenteil, Frau Kollegin.

Die Streichung, die ersatzlose Streichung der Unterstützung für behinderte Menschen, wenn sie ein Kfz ankaufen: Da hat der Staat bis vor Kurzem sichergestellt, dass die NoVA nicht zu bezahlen ist. Ich rede jetzt gar nicht davon, dass der Staat hier subventionieren soll, sondern dass er einfach darauf verzichten soll, die NoVA zu kassieren. Das wäre ein wesentlicher Punkt – wurde leider gestrichen.

Zur Verschiebung der Maßnahmen für Barrierefreiheit: Eines der wesentlichsten Dinge, die wir in der Behindertenpolitik als Errungenschaften feiern, nämlich die Schaffung des barrierefreien Zugangs, wurde nach hinten verschoben – etwas, wo auch jeder, der sich mit Wirtschaft und Volkswirtschaft beschäftigt, sagt: Eigentlich müssten wir Maßnahmen im Bereich der Infrastruktur, die ohnehin zu setzen sind, genau dann setzen, wenn die Arbeitslosigkeit höher ist! – Genau das machen wir leider nicht.

Daher glaube ich, dass dieses Signal in Richtung von Menschen, die Opfer eines Medikaments geworden sind, das nicht ausreichend geprüft worden ist, dass diese Maßnahme eine richtige ist und dass sich Österreich das auch leisten kann. Ich weiß, dass es nicht immer zulässig ist, hier die Griechenlandhilfe als Vergleich heranzu­ziehen, aber ich sage trotzdem – und es wird jedem von Ihnen so ergehen, dass er mit diesem Argument konfrontiert wird, wenn er im Wahlkreis unterwegs ist und darüber


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diskutiert wird –: 8 Milliarden € zahlen wir hier ein – und machen wir uns jetzt keine Gedanken darüber, ob das richtig oder falsch ist; es passiert –, und auf der anderen Seite verzichtet Griechenland Jahr für Jahr auf 30 Milliarden € an Steuereinnahmen, Steuern, die einfach nicht eingehoben werden; die einfach nicht eingehoben werden, weil man dort eine völlig andere Zahlungskultur hat.

Ich glaube, dass da auch aus diesem Blickpunkt zu erkennen ist, dass jene Menschen in Österreich, die sich nicht helfen können, die auf diese finanzielle Unterstützung angewiesen sind, nicht verstehen, warum wir auf der einen Seite so tüchtig finanziell unterstützen und auf der anderen Seite sehr kleinlich sind – es geht hier in Wirklichkeit nicht um große Beträge –, wenn es darum geht, auch diesen schwerstbetroffenen behinderten Menschen die finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, die sie wirklich dringend benötigen. (Beifall bei der FPÖ.)

21.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Durchschlag gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.12.16

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst zum Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz. Schon bevor das Wort „Schuldenkrise“ zum allgemeinen Wort­schatz gehört hat, war der Zwang bei vielen Verantwortlichen, in vielen Bereichen Einsparungen vornehmen zu müssen, durchaus klar. Die Einsparungsnotwendigkeit im Spitalsbereich hat beispielsweise in Oberösterreich dazu geführt, dass wir im Jahr 2005 eine erste Spitalsreform gemacht haben, auf die dann die aktuelle Reform mit immerhin einem Einsparvolumen von 2,3 Milliarden € bis 2020 aufsetzen konnte. Und da wird der vorliegende Gesetzentwurf durchaus helfen, diese Einsparziele leichter zu erreichen.

Die Möglichkeiten, die einzelnen Häuser entsprechend den Notwendigkeiten in den Regionen umzubauen, das schafft die Flexibilisierung, die einen modernen Spitals­betrieb, aber auch eine moderne medizinische Versorgung ermöglicht. Die Besorgnis der Ärztevertreter, dass mit dem neuen Gesetz die hohe Qualität in der medizinischen Versorgung nicht mehr sichergestellt ist, die muss allerdings sehr ernst genommen werden. Daher wird es sehr wichtig sein, die gesetzten Maßnahmen, die die Länder ja vornehmen können, aber nicht müssen, auch genau zu evaluieren und anzuschauen.

Ziel muss es sein, die grundsätzlich sehr hohe medizinische Qualität, die wir haben, weiter aufrechtzuerhalten, allerdings immer abgestimmt auf die tatsächlichen Notwen­dig­keiten. Und ich halte zum Beispiel die Tendenz, Fachschwerpunkte zu forcieren, durchaus auch für eine Maßnahme im Sinne der Patientensicherheit.

Allerdings – und das ist mir schon sehr wichtig, denn ich komme aus einem Flächen­bundesland –, die Versorgung der Patientinnen und Patienten im ländlichen Raum muss genauso sichergestellt sein wie die Versorgung der Patientinnen und Patienten im städtischen Umfeld. (Abg. Mag. Gaßner: Genau!)

Zusammenfassend kann man zu diesem Punkt analog zu einem alten Sprichwort sagen: Wer Gutes erhalten will, muss es verändern. – Hochqualitative medizinische Versorgung, die an den tatsächlichen Notwendigkeiten ausgerichtet ist, muss das Ziel dieses Gesetzes sein.

Der zweite Punkt, auf den ich gerne eingehen möchte, ist der Antrag des Kollegen Grünewald, die PID betreffend. Das ist etwas, was mich immer schon gewundert hat: Das ist ein Thema, das die Grundwerte des Lebens betrifft, und diese Themen, ob sie jetzt am Anfang des Lebens stehen oder am Ende des Lebens, sind eigentlich selten


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Gegenstand einer breiten öffentlichen Diskussion. Es wird aber notwendig sein, diese zu führen, denn wir brauchen hier Klarheit. Es fehlt auch an der Verbreitung der notwendigen wissenschaftlichen Grundlagen, die es ja in vielen Bereichen gibt.

Dafür wird es aber auch notwendig sein, sich mit den betroffenen Gruppen auseinan­derzusetzen. Und da gibt es durchaus sehr unterschiedliche Auffassungen. Behin­derten­verbände beispielsweise sehen natürlich – und diese Ängste muss man ver­stehen – das Auseinanderdividieren in lebenswertes und lebensunwertes Leben. Das ist für Behindertenverbände durchaus ein sehr wichtiger Punkt. Auf der anderen Seite gibt es Familien, Frauen, die schon ein behindertes Kind haben, mit einer genetischen Disposition, die sicher nicht mehr die Kraft haben für ein zweites behindertes Kind, Frauen, die Sicherheit haben wollen, und Frauen, die – und das wissen wir auch – sehr oft dann in solchen Situationen auch von ihrem Partner alleingelassen werden. Das heißt, hier ist es dringend notwendig, wirklich eine klare, gute Lösung zu finden.

Mir hat der Prozess in Deutschland sehr gut gefallen, wo die Diskussion sehr breit geführt wurde, wo in vielen Gremien diskutiert wurde, wo die Entscheidung dem einzelnen Abgeordneten, weil es schließlich und endlich auch eine Grundwertefrage ist, auch freigestellt wurde, wo die PID dann in einem sehr, sehr begrenzten Rahmen erlaubt wurde. Und ich denke mir, so einen Prozess bei uns hier aufzusetzen, das wäre der richtige Zugang. (Beifall bei der ÖVP.)

21.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Markowitz. – Bitte.

 


21.16.16

Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich spreche heute über Contergan, und ich finde es total wichtig, dass wir dieses Thema hier und jetzt erörtern. Ich muss dazu auch sagen, dass wir 2009 die Ersten waren, die diesbezüglich einen Antrag eingebracht haben, dass man die Contergan-Opfer auch unterstützt.

Kollege Spindelberger, du musst es mir jetzt schon verzeihen, aber ich habe dir jetzt zum Schluss nicht mehr zuhören können. Ich erwarte mir vor allem von der Sozialdemokratie, dass gerade wenn es um schlechter gestellte Menschen geht, wenn es um Pflege geht, wenn es um Pflegeunterstützung geht, und vor allem hier, wo es um die Contergan-Opfer geht, ein bisschen mehr kommt als: Naja, schauen wir einmal! Die bekommen eh eine Einmalzahlung von 50 000 €! – Nur: Was machen diese Menschen mit den 50 000 €? Sie können einmal die Wohnung umbauen, und dann ist das ganze Geld weg. Und ich finde es letztklassig, dass man hier auch darüber diskutiert, ob jetzt die Contergan-Opfer eine Minimalstrente von Deutschland beziehen oder eine Einmalzahlung von Österreich.

Auf den ersten Blick wirkt der Betrag von 2,8 Millionen € hoch, nur: Wenn man das hochrechnet und durchdividiert, dann sind das bei 54 Opfern 2,7 Millionen €, es bleiben 100 000 € übrig, und das wird dann gütigerweise auf alle aufgeteilt. Ich finde das letztklassig, wie hier mit Menschen umgegangen wird! Ich muss das einmal klipp und klar sagen. (Beifall beim BZÖ.)

Mir ist es völlig egal, ob das jetzt ein Opfer von einem Impfschaden ist, wie es im Fachjargon so schön heißt, oder ein Contergan-Opfer. Ich weiß nicht, wer von Ihnen einen Betroffenen persönlich kennt. Ich kenne jemanden, dem geht es überhaupt nicht gut. Er ist genauso ein Impfopfer, schaut aus wie ein Contergan-Opfer. Und da geht es um die Wohngelegenheit; dieser muss das ganze Haus umbauen. Es geht vor allem um Menschen, die später, wenn sie älter sind, pflegebedürftig sind. Und da muss ich


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mich schon fragen, wie man mit so etwas umgeht. Nur weil ihr jetzt alle gut drauf seid und gesund seid, denkt ihr euch quasi: Das betrifft mich nicht, das schiebe ich weg!

Geld haben wir für die ganze Welt – Österreich ist reich, wir werden einmal kurz die Welt retten –, nur wird es Zeit, dass wir jetzt einmal auf die Menschen schauen, denen es nicht so gut geht. Und deshalb war dein Redebeitrag für mich heute etwas, was ich nur hintanstellen kann, denn so etwas ist einfach menschenunwürdig, wenn man mich fragt.

Deswegen erwarte ich mir vom Minister, dass hier etwas geschieht. Und deswegen werden wir auch den Antrag der Blauen und der Grünen unterstützen: weil ich finde, dass man hier wirklich etwas tun muss. Wie lange sollen diese Menschen noch warten? 40, 50 Jahre? Ihr zögert das alles hinaus bis zum Never-ever-Day, bis überhaupt nichts mehr passiert, bis die Menschen alle gestorben sind und wir dann nicht mehr unterstützen müssen.

Also schaut euch in den Spiegel, vor allem vor Weihnachten, und dann schauen wir, dass wir Geld in die Hand nehmen. Das wird doch nicht so schwierig sein für Österreich, dass diese Menschen, die es wirklich brauchen, diesbezüglich einmal Geld bekommen. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

21.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Donabauer. – Bitte.

 


21.18.57

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Auch bei einem guten System kann man Überlegungen anstellen und besser werden. Wir haben ein gutes System, keine Frage. Wir wenden auch etwa 10 Prozent unseres BIP für Gesundheitsmaßnahmen auf.

Herr Bundesminister, Sie haben in Ihrer Stellungnahme überwiegend auf das Kranken­anstaltengesetz Bezug genommen. Das ist auch richtig – das ist eine der wesentlichen Materien, die wir heute hier beraten –, und es ist auch richtig, dass man hier an neue Strukturen denkt. Ob das funktioniert, wird sehr auch von den Ländern abhängen, keine Frage. Ich begrüße jedenfalls, dass die Vor-Ort-Ambulanzen gestärkt werden, weil wir in allen Bereichen, auch im urbanen Bereich, Probleme haben mit der Wochen­endversorgung, Probleme haben mit der Nachtversorgung. Die niedergelassenen Ärzte sind zwar da, aber – ich sage es einmal deutlich – nicht verfügbar. Infolgedessen muss ein Kranker, ein verunfallter Mensch ja irgendwo seinen Zugang finden und auch seine Behandlung erhalten können. – Also grundsätzlich eine wirklich wohlüberlegte Sache.

Was ich mir wünschen würde, Herr Bundesminister: Dass wir langsam darangehen, österreichweit auch harmonisierte Tarifsysteme zu schaffen. Die gibt es ja. Es haben ja die Bundesträger ein einheitliches Tarifsystem. Ich bin nicht für die Abschaffung von Vor-Ort-Einrichtungen, ich bin nur für die Harmonisierung des Tarifsystems. Das würde ungemein viel bringen.

Ich würde auch persönlich meinen, Herr Bundesminister, dass eines klar sein muss: Wenn die Länder die Hoheit für die Krankenhäuser haben – die sollen sie auch behalten – und ihre Investitionspolitik auf ihre Bedürfniskultur ausrichten – das darf sein –, dann können sie aber nicht von jemand anderem die Bezahlung ihrer Ausgaben verlangen. Sie müssen dann auch mit ihren Geldern entsprechend vernünftig umgehen und auch mit ihren Geldern das Auslangen finden. Das ist alles möglich, es gibt ja einige Beispiele. Dass in der ganzen Sache die Ärztekammer Bedenken hat – na gut, bitte, nicht das erste Mal. Darf sein, ist aber nicht so bindend, dass wir uns darüber allzu große Sorgen machen müssen.


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Sorgen mache ich mir viel mehr um die Ausbildung der Ärzte insgesamt. Haben wir heute noch eine ausreichende Ausbildungsstruktur, haben wir heute noch aus­reichende Ausbildungseinrichtungen für Ärzte? – Das ist nämlich eine zentrale Frage für die medizinische Versorgung von morgen.

Also auf den Punkt gebracht, Herr Minister: Ich denke, das Bundesgesetz findet natürlich unsere Zustimmung, weil es ein Fortschritt ist. Ob es schon wirklich eine Strukturreform ist – na gut, wir arbeiten daran. Dass wir noch vor vielen Aufgaben stehen, das wissen wir. Und ich denke, in der Gemeinsamkeit liegt eine Chance, und die werden wir natürlich auch zu nutzen versuchen – zum Wohle der Bürger, zum Wohle aller Menschen, für alle Österreicherinnen und Österreicher, für alle, die in unserem Land leben und medizinische Versorgung brauchen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg zu Wort. – Bitte.

 


21.22.39

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Wie viel PID braucht der Mensch? Ein bisschen mehr Gesundheit und Perfektheit könnte niemandem schaden. Aber wahrscheinlich würden wir alle nicht mehr hier sitzen. Die PID bedeutet Selektion zwischen Gesund und Behindert, Selektion zwischen Gut und Schlecht, Selektion zwischen wertem und unwertem Leben. Darüber müssen wir uns klar sein. Die Existenz von behinderten Menschen wird dadurch zunehmend infrage gestellt.

Überall, wo die PID eingeführt worden ist – in Großbritannien, Frankreich und wohl bald auch in Deutschland –, ist sie bald ausgeartet. Man hat begonnen mit der Lebensfähigkeit, aber bald schon hat man auch heilbare Krankheiten getestet. Und es wird zum Beispiel in Großbritannien auch der Brustkrebs getestet, obwohl die Wahrscheinlichkeit, dass diese Krankheit ausbricht, sehr gering ist. Und es wird auch schon unter dem Titel „Family Balancing“ das Geschlecht spezifiziert, mit dem Argument: Wenn eine Familie zwei Söhne hat, dann ist es gerechtfertigt, dass eine Tochter zur Welt kommt.

Herr Grünewald, wenn Sie die PID fordern, dann müssen Sie auch damit rechnen, dass, wie in Amerika, gehörlose Eltern kommen und sagen, wir möchten ein gehör­loses Kind haben. Wir möchten ein Kind haben, das in unserer Welt lebt. Das ist genauso ein berechtigtes Anliegen wie der Wunsch nach einem gesunden Kind.

Und, Frau Kollegin Oberhauser, wenn Sie sagen, keine Schwangerschaft auf Probe: Ja, natürlich nicht. Aber es gibt Spätabtreibungen. Und, da gebe ich Ihnen recht, Spätabtreibungen sind unerträglich, wenn über die Drei-Monats-Frist hinaus ein behindertes Kind bis zur Geburt abgetrieben werden darf.

Das Hauptargument für die Einführung der PID ist ja, dass diese Spätabtreibungen dann nicht mehr stattfinden würden. Deshalb, wenn wir die PID diskutieren – und die Diskussion ist notwendig und wichtig –, dann müssen wir auch über die Abschaffung der eugenischen Indikation diskutieren.

Ich habe größtes Verständnis für die Sorgen und Ängste von Eltern, dass sie kein behindertes Kind wollen. Und wenn sie Träger einer Erbkrankheit sind und einen Kinderwunsch haben, dann ist das auch berechtigt. Aber es muss nicht immer ein leibliches Kind sein. Es gibt auch Adoption, es gibt Pflegeeltern. Das ist genauso Familienglück, wie ich aus eigener Erfahrung sagen kann. Es gibt viele Kinder, die Eltern suchen, und man gibt diesen Kindern eine Chance.


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Bei der PID geht es um Lebensglück. Aber eines möchte ich schon sagen: Dieses Glück kann man nicht unter dem Mikroskop finden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

21.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort seitens der Berichterstatter beziehungsweise Berichterstatterinnen wird keines gewünscht.

Wir gelangen daher zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehmen werde.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 35: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kur­anstalten geändert wird, samt Titel und Eingang in 1519 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 36: Antrag des Gesundheits­ausschusses, seinen Bericht 1588 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 37: Antrag des Gesundheits­ausschusses, seinen Bericht 1589 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ich weise den Antrag 1557/A(E) dem Justizausschuss zu.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 38: Antrag des Gesundheits­ausschusses, seinen Bericht 1590 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich lasse abstimmen über Tagesordnungspunkt 39: Antrag des Gesundheits­aus­schus­ses, seinen Bericht 1591 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

21.30.1840. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1499 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Zahnärztegesetz, das Zahnärztekammergesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz und das Berufsausbildungsgesetz geändert werden (Zahnärztliche Assistenz-Gesetz) (1592 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 40. Punkt der Tagesordnung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 256

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


21.30.47

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Mit diesem Geset­zes­beschluss werden Änderungen beim Zahnärztegesetz, die Umsetzung von Unions­recht genauso wie die Ausbildung und die Übergangsbestimmungen bei der zahnärztlichen Assistenzausbildung und der Dentistenausbildung vorgenommen.

Mit diesem Gesetz wird der bestehende Ausbildungsversuch abgeändert und nunmehr als ein Regellehrberuf im Gesundheitswesen eingerichtet. Dadurch wird auch jenen Personen, die bei einem Zahnarzt oder Dentisten tätig sind, zum Beispiel im Hilfsdienst oder als Ordinationshilfe, eine Qualifizierung zugesprochen. Sie werden als Fach­arbeiterInnen mit Qualifikationen anerkannt.

Mit der Prophylaxe-Assistenz wird eine erweiterte Ausbildung auf die zahnärztliche Assistenz aufgebaut und nunmehr auch gesetzlich geregelt.

Die gesetzlichen Bestimmungen sind für mich ein wichtiger und weiterer Schritt zur Erlangung einer Berufsqualifikation in einem neuen Gesundheitsberuf. Ein wichtiger Bestandteil in diesen gesetzlichen Bestimmungen ist für mich, dass nunmehr die fachliche Ausbildung in den Betrieben auch den Bestimmungen des Berufsausbil­dungsgesetzes angepasst sind und von fachlichen Personen durchgeführt wird.

Geschätztes Hohes Haus! Diese gesetzliche Änderung bringt aber nicht nur die Absicherung der Zahnarztbetriebe, sondern auch mehr Rechtssicherheit für die Dienstnehmer, für den Betrieb und natürlich für die Patienten bei deren Behandlung mit sich. Daher ist dieses Gesetz für mich ein Meilenstein bei der Ausbildung in der zahnärztlichen und Dentistenassistenz. Diese Ausbildung kann jedem Vergleich bei den verschiedenen Gesundheitsberufen im nationalen als auch im internationalen Bereich standhalten.

Mit den Übergangsbestimmungen – das ist mir wichtig – wird auch gewährleistet, dass die in Ausbildung stehenden Personen eine Berufsqualifikation erlangen und diese Berufsqualifikation sehr wichtig ist für den sogenannten Berufsschutz.

Ich bin froh, dass diese gesetzliche Bestimmung im Ausschuss einstimmig beschlo­ssen worden ist. Geschätzte Damen und Herren! Ich sehe in dieser Einstimmigkeit auch den besten Beweis für eine gute Gesundheitspolitik in Österreich und gratuliere Herrn Bundesminister Stöger zu dieser guten Gesetzesvorlage. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Klikovits zu Wort. – Bitte.

 


21.33.49

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich kann an die Ausführungen meines Vorredners nahtlos anschließen. Auch ich bin froh, dass dieses Gesetz heute einstimmig beschlossen werden kann, weil es für die betroffenen vornehmlich Kolleginnen zweifelsfrei viele Verbesserungen bringt und auch viele Chancen für diesen Beruf, der ja wahrscheinlich – wenn man das hochrechnet von 4 700 Zahnärztinnen und Zahnärzten, die es in Österreich gibt, die durchschnittlich zwei Assistentinnen beschäftigen – von in etwa 10 000 Personen ausgehen kann. Es


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sind nicht 10 000 Personen, die sozusagen gleich eine neue Ausbildungsmöglichkeit erhalten, aber auf Sicht gesehen ist das immerhin eine sehr große Gruppe, für die es Verbesserungen geben wird; nicht nur Verbesserungen bei ihrer Ausbildung, die für uns als Patienten zweifelsfrei von Vorteil sind, sondern es wird natürlich auch für sie persönlich, wie Kollege Hechtl schon ausgeführt hat, durch den Berufsschutz und die berufliche dreijährige Ausbildung Verbesserungen geben. Das ist wichtig.

Wenn man weiß, dass die Frauen in diesem Bereich tolle Arbeit leisten und nicht wirklich immer die beste Bezahlung erhalten, so besteht in Zukunft für sie durch das neue Berufsbild sicherlich auch die Chance, durch Verhandlungen eine bessere Entlohnung zu erhalten. (Demonstrativer Beifall der Abgeordneten Mag. Wurm und Schenk.)

Wenn ich bedenke, dass die Damen bisher im ersten Ausbildungsjahr 410 € erhalten haben, im zweiten Ausbildungsjahr 570 € und im dritten Ausbildungsjahr 650 €, so entspricht das nicht einmal der derzeitigen Mindestsicherung. Ich glaube, dass es zweifelsfrei notwendig ist, dass eine Anerkennung nicht nur durch beste Qualität gewährleistet ist, sondern vor allem auch durch die Entlohnung abgesichert ist, denn Leistung muss sich zweifelsfrei auch lohnen.

So gesehen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Herr Bundesminister, bedanke ich mich dafür, dass es jetzt möglich ist, diese schier unendliche Geschichte – immerhin seit dem Jahr 1990, wie ich glaube, gibt es Bemühungen in diese Richtung – nach über zwanzig Jahren in ein durchaus ordentliches Gesetz zu fassen. Ich freue mich, dass alle mittun – im Interesse der Kolleginnen und Kollegen, die diese neue Ausbildung genießen können und damit eine bessere Berufschance haben, aber vor allem in unserem Interesse als Patientinnen und Patienten, um ein bisschen mehr Sicherheit zu haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

21.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.37.03

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Auch wir sind für den vorliegenden Gesetzentwurf. Das war wirklich kein Zustand mehr, eine Berufsgruppe, die tatsächlich einiges leistet, hoch verantwortliche Tätigkeiten verrich­tet, in einer Art minderwertiger Situation als Hilfspersonen zu belassen. Es war tatsächlich eine seltsame Geschichte, dass seit zwanzig Jahren herumdiskutiert wurde und es jetzt zum Glück endlich umgesetzt werden kann. Die Assistentinnen bekommen den Status eines Lehrberufes mit den vielen Benefits, die damit verbunden sind, so zum Beispiel die Lehrlingsfreifahrt, die bis heute in die Ausbildungstätigkeit nicht inkludiert ist. Es ist vor allem eine Aufwertung und eine wichtige frauenpolitische Maßnahme, weil es zumeist doch Frauen sind, die diesen Beruf erlernen.

Ich glaube, es hat hier auch die EU ein bisschen mitgeholfen. Ich weiß, dass eine Berufsanerkennungsrichtlinien-Verordnung in der EU in Bearbeitung ist. Es sollen im Gesundheitswesen Berufsbilder angeglichen werden, gegenseitig auch anerkannt werden, und ohne diese Änderungen wären wir eben nicht EU-konform gewesen.

Es geht aber noch viel weiter, und auch das wird in den nächsten Monaten und Jahren zu diskutieren sein. Ich habe gehört, dass zum Beispiel in Deutschland bereits weit darüber hinaus gedacht wird und in ein bis zwei Jahren an deutschen Fachhoch­schulen beziehungsweise an einer zahnmedizinischen Fakultät ein sechssemestriger Dentalhygieniker-Bachelor-Studienlehrgang angeboten werden wird, was eine vollkommen neue Herausforderung an das Berufsbild auch in Österreich sein wird. Wie


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werden wir dann mit den Abgängern hier in Österreich umgehen, denn sie können dann auch selbständig arbeiten?

Die zweite Gesetzesänderung betrifft das Zahnärztegesetz, der wir ebenfalls zustimmen. Es ist eine relativ trockene Materie für jene, die nicht damit beschäftigt sind. Für die Zahnärzte selbst hat es einige Irritationen ausgelöst, das sage ich in aller Offenheit. Deswegen haben wir im Vorfeld auch ein bisschen herumdiskutiert. Neben der Werbeverschärfung und der Karteiübergabe bei Praxisübergabe, die relativ friktionsfrei diskutiert worden sind, war eine wesentliche Frage die Gestaltung der Präsidialstruktur. Es ist nämlich gewünscht und steht auch im Gesetz, dass das Amt eines zweiten Vizepräsidenten ab 1 000 Zahnärzten installiert werden kann. Dazu muss man wissen, dass in der Zahnärzteschaft, die seit dem Jahr 2006 autonom ist und ein eigenes Gesetz hat, die Wogen deswegen natürlich hoch gegangen sind, weil man befürchtet hat, dass es durch die Hintertüre zu einer Aufblähung und vor allem einer Verteuerung des Systems kommen könnte.

Wir alle wissen – und wir Freiheitlichen sind ohnehin dafür –, dass man bei einer Körperschaft öffentlichen Rechts, wie es eine Kammer ist, die auch im Verfassungs­rang steht, die die Zwangsmitgliedschaft und auch Zwangsabgaben beinhaltet, auch in gewissem Sinne verantwortlich sein sollte und müsste, was mit den Mitgliedsbeiträgen geschieht. Ich habe ein Gespräch mit dem Herrn Präsidenten geführt, und er hat mir versichert, dass diese ganze Angelegenheit rund um das Amt des Vizepräsidenten kostenneutral vonstattengeht. Das ist ein Versprechen. Ich glaube dieses Versprechen, habe auch keinen Grund, daran zu zweifeln. Wenn es also kostenneutral ist, soll es von mir aus auch einen zweiten Vizepräsidenten geben.

Wir stimmen dieser Gesetzesvorlage zu und können auch die Kollegenschaft dahin gehend beruhigen, dass es in diesem Bereich zu keiner Aufblähung und Verteuerung des Systems kommen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

21.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Grünewald zu Wort. – Bitte.

 


21.40.56

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Da nun alle Präsidenten und Vizepräsidenten der Zahnärztekammer abge­sichert sind, kann man noch nicht von einem Meilenstein sprechen. Wir beschließen offenbar nur Meilensteine. Das irritiert mich langsam. Ich glaube, es wird hier bald ausschauen wie auf einem römischen Steinbruch: überall Meilensteine. (Heiterkeit bei den Grünen.)

Es ist aber trotzdem ein Fortschritt, wenn nach zwanzig Jahren die rechtlich unsichere Position der zahnärztlichen Ordinationsgehilfin – es sind meistens Frauen – nun juridisch und in Folge wahrscheinlich auch besoldungsmäßig besser abgesichert ist. Wir werden daher zustimmen. Allerdings erhalte ich schon wieder einen Wust von Briefen, die fordern, dass Prophylaxe oder Zahnhygiene, wie Sie es auch nennen wollen, eine eigene Berufsgruppe werden soll. Ich hoffe sehr, wir erleben nicht ähnliche Debatten und berufsinterne Kämpfe wie bei den diversen Gruppen der verschie­densten Masseure und Masseurinnen.

Ich hoffe sehr, dass Sie schauen, dass eine weitere Diversifizierung nicht zu rapide um sich greift. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.42



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 259

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. – nein, nicht Doktor –, Herr Abgeordneter List gelangt zu Wort. – Bitte. (Abg. Grosz: Oberstleutnant, so viel Zeit muss sein!)

 


21.42.31

Abgeordneter Kurt List (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Gesundheitsminister! Ge­schätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Kurz ein paar Argumente für unsere Zustimmung, die Zustimmung des BZÖ, zum Zahnärztlichen Assistenz-Gesetz.

Sie wissen ja, dass Tätigkeit und Ausbildung von zahnärztlichen Ordinationshilfen in Österreich bis heute nicht gesetzlich geregelt gewesen sind. Deshalb müssen Personen, die diesem Beruf nachgehen, bis jetzt nur nach genauen Anordnungen und unter ständiger Aufsicht von Zahnärzten oder Dentisten arbeiten, und das gehört abgestellt. Die Assistenten dürfen, wenn sie allein im Behandlungsraum sind, keine Tätigkeiten am Patienten ausüben. Sie tun es aber, und das wissen wir alle, denn vermutlich wurden schon viele von uns als Patienten in ähnlicher Weise behandelt. Sie hantieren vorbereitend und nachbereitend allein am Patienten, der Zahnarzt kommt dann nur mehr zur Kontrolle.

Geschätzte Damen und Herren! Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf soll sichergestellt werden, dass Absolventen des neugeschaffenen Lehrberufs Zahn­ärztliche Fachassistenz am Patienten tätig werden dürfen. Ohne diese Grundlage wäre ihre Arbeit nur auf verwaltungstechnische und administrative Aufgaben beschränkt. Ebenfalls nicht möglich wäre dann auch die Ausübung von zahnärztlichen Assistenz­tätigkeiten im Rahmen der praktischen Lehrausbildung.

Mit diesem nun vorliegenden Gesetzeswerk über den Beruf und die Ausbildung wird die Zahnärztliche Assistenz erstmals als Gesundheitsberuf anerkannt – eine längst überfällige Maßnahme. Damit wird nicht nur die Attraktivität einer solchen Beschäfti­gung, sondern auch die Verweildauer von überwiegend Frauen in diesem Gesund­heits­beruf erhöht.

Geschätzte Damen und Herren! Auch der Prophylaxe wird geholfen. Die Assistenz wird als erweiterte Qualifikation der Zahnärztlichen Assistenz normiert. Die Prophylaxe-Assistenz kann durch Absolvierung einer entsprechenden Weiterbildung, die neben einer theoretischen Ausbildung 80 Stunden Praxis vorsieht, erworben werden.

Der Beruf der Dentalhygiene aber bleibt von der Regelung weiterhin ausgenommen. Herr Bundesminister, wir regen an, dass bei Bedarf ein eigenständiger entsprechender Gesundheitsberuf etabliert wird.

Abschließend, geschätzte Damen und Herren: Mit diesem Zahnärztlichen Assistenz­gesetz wird endlich eine alte BZÖ-Forderung umgesetzt. (Beifall beim BZÖ.)

21.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister Stöger hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


21.45.09

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es ist heute tatsächlich ein wichtiger Tag für die zumeist Frauen, die bei den mehr als 4 700 Zahnärztinnen und Zahnärzten angestellt sind. Wenn Sie zum Zahnarzt oder zur Zahnärztin gehen, sehen Sie – zumeist – Frauen, die bisher rechtlich in völlig unsicherem Raum gearbeitet haben. Wenn Sie heute der Gesetzesvorlage die Zustimmung geben, gibt es erstmals ein Berufsgesetz für diese Frauen.

Lieber Abgeordneter Klikovits, es ist leider nicht wahr, dass nur zwanzig Jahre lang diskutiert worden ist. Schon im Jahr 1961, als man das Gesetz über die Regelung der


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Krankenpflege beschlossen hat, hat dieses Haus darüber berichtet, dass bald etwas bei den Zahnarztassistentinnen passieren soll. Fünfzig Jahre hat es gedauert, und es hat die Regierung Faymann gebraucht, dass dieser Berufsgruppe endlich ein vernünf­tiges Rahmengesetz gegeben wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich denke, es ist wirklich an der Zeit, dass den Frauen auch im Bereich des Gesund­heits­berufes Zahnärztliche Assistentin eine Chance gegeben wird.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass wir mit diesem Gesetz auch sicherstellen werden, dass es weiterführende Ausbildungen geben kann. Die Prophylaxe-Assistentin ist eine Berufsweiterentwicklung und soll auch eine Weiterentwicklung bleiben. Es soll auch Perspektiven in diesem Berufsfeld geben. Ich erinnere daran, dass ich dem Bereich der Prophylaxe in den Zahnambulatorien einen größeren Raum gegeben habe. Diese Einrichtung, dass wir mehr prophylaktische Arbeiten leisten können, haben wir bereits umgesetzt.

Ich denke, ein wichtiger Schritt für die vielen Frauen in den Gesundheitsberufen. Eine Bitte an die Zahnärztinnen und Zahnärzte: Bezahlen Sie auch dieser Berufsgruppe einen entsprechenden Lohn! (Beifall bei der SPÖ.)

21.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird keines gewünscht.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1592 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

21.48.2441. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1518 d.B.): Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz, NPSG) (1593 d.B.)

42. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 624/A(E) der Abge­ord­neten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend GHB/GBL (1594 d.B.)

43. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1472/A(E) der Abgeord­neten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von „Lava red“ und „Monkey go bananas“, der Nachfolgeprodukte von „Spice“ im Suchtmittelgesetz (1595 d.B.)


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44. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1721/A(E) der Abgeord­neten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeich­nung suchterzeugender Medikamente auf der Verpackung (1596 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 41 bis 44 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt  – Pardon, ich habe etwas Wichtiges übersehen.

Zum Vorbringen einer Druckfehlerberichtigung zu Punkt 41 erteile ich Herrn Bericht­erstatter Mag. Maier das Wort. – Bitte.

 


21.50.01

Berichterstatter Mag. Johann Maier: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich bringe folgende Druckfehlerberichtigung zum Bericht des Gesundheitsaus­schusses vom 1. Dezember 2011 in 1593 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psycho­aktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz, NPSG) vor:

Im Titel des dem Ausschussbericht angeschlossenen Gesetzestextes entfällt der Beistrich nach dem Wort „Bundesgesetz“.

Ich darf ersuchen, dies bei der weiteren Debatte zu berücksichtigen. (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es geht nichts über präzise Gesetzesformulie­rungen.

Nun aber gehen wir in die Debatte ein.

Als erste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein zu Wort. – Bitte.

 


21.50.47

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsident! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Also schöner könnte ich es jetzt nicht mehr formulieren! Das vorliegende Bundesgesetz, das vom Kollegen Maier jetzt ohne Beistrich vorgelesen wurde, erhält natürlich unsere Zustimmung – zumal es ja auch darum geht, nun auch Substanzgruppen als Gesamtgruppen erfassen zu können.

Ich habe es schon im Ausschuss gesagt und ich wiederhole es jetzt hier: So begrüßenswert eine solche Initiative ist, müssen wir uns natürlich immer dessen bewusst sein, dass wir in Wahrheit jenen, die mit solchen Dingen Geld machen wollen, immer hinterherhinken. Wir schaffen also heute ein neues Gesetz, aber letzten Endes sind jene, die mit irgendwelchen Substanzen dealen wollen, die neue Substanzen erschaffen, leider Gottes in ihrer kriminellen Aktivität so stark, dass sie uns vorauseilen.

In diesem Zusammenhang möchte ich schon sagen, dass ich es sehr schade finde, dass die Regierungsparteien den anderen drei Anträgen, die jetzt mitverhandelt werden, nicht zugestimmt haben, denn da geht es ja darum, dass auch diverse Partydrogen verboten werden.

Wir haben im Ausschuss natürlich allem zugestimmt und wir werden daher auch jetzt gegen den negativen Ausschussbericht stimmen, weil es für uns nicht ganz einzu­sehen ist, dass wir einerseits eine Regierungsvorlage haben, die gut ist, die in die richtige Richtung geht, die eine Verschärfung darstellt, aber andererseits Anträge, die


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sich vielleicht auch auf eine Einzelsubstanz beziehen, hier nicht angenommen werden. Das ist für uns nicht nachvollziehbar.

Vielleicht könnten Sie von den Regierungsfraktionen sich das doch noch einmal überlegen und schauen, dass man das in Zukunft unter Umständen auch einmal in einen Gesamtkontext einbaut und dass auch diese ganzen Einzelsubstanzen, und deren gibt es ja weit mehr, als in diesen drei Anträgen steht, verboten werden. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

21.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haberzettl. – Bitte.

 


21.52.44

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Mit dem Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz beschreitet der Herr Bundesminister, denke ich doch, ziemlich neue und neuartige Wege: Einerseits soll der Verbreitung von Chemikalien zu Konsumzwecken Einhalt geboten werden und andererseits sollen die Informationsgrundlagen in Richtung Prävention geschaffen und optimiert werden.

Dabei soll dem Bundesminister für Gesundheit eine Verordnungsermächtigung die Möglichkeit zur generischen Definition chemischer Verbindungsklassen geben, und so könnte dem immer rascheren Wechsel neuer Substanzen, man hofft zumindest darauf, Einhalt geboten werden.

Begleitend soll der einschlägige Markt beobachtet werden und wenn möglich sollen Instrumentarien zur raschen Einschätzung von wahrscheinlichen gesundheitlichen Drohpotenzialen der neuen Substanzen entwickelt werden. Ich denke, wir beschreiten hier ein völlig neues Terrain. Das ist ein wirkungsvoller Versuch, in diese Richtung zu gehen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dem profitorientierten Handel gezielt ent­gegengetreten und der Konsum dieser Substanzen eingeschränkt werden. Erzeuger und Händler sollen von ihren Machenschaften abgeschreckt beziehungsweise zur Verantwortung gezogen werden. Es ist auch daran gedacht, dass die Sicherheits­organe in der Folge die schädlichen Substanzen rascher aus dem Verkehr ziehen können.

Ich denke, dies ist ein mutiger Schritt, der auch zur Hoffnung berechtigt, hier wirklich einmal in diese chemische Suchtgiftwelt eindringen zu können. (Beifall bei der SPÖ.)

21.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grü­newald. – Bitte.

21.55.00

 


Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Die Zeit ist so schnelllebig, dass Sie dieses Gesetz wahr­scheinlich monatlich novellieren müssten, weil Erzeuger findig sind und solche Substanzen am laufenden Band produziert werden.

Das Gesetz ist gut und wir stimmen ihm zu, aber es stellt sich für mich die Frage, ob hier nicht EU-weit ein jährlicher Rapport stattfinden könnte über Beobachtungen und Wahrnehmungen und das Auftreten neuer suchtfördernder und psychoaktiver Substanzen, denn jeder neue Wein ist eine neue psychoaktive Substanz. Also man sollte sich das genau anschauen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 263

Die Gefahr sehe ich insbesondere darin, dass neue Substanzen natürlich in ihren Langzeitfolgen überhaupt nicht eingeschätzt werden können. Die müssen nicht einmal suchterzeugend sein, sie können aber die Leber schädigen, die Niere, das Herz-Kreislauf-System, und da brauchen Sie Institutionen, die dieses Monitoring wahrneh­men. Mich würde interessieren, ob da etwas in Aussicht gestellt ist.

Aber das Gesetz ist gut und daher stimmen wir zu. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.

 


21.56.17

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Hohes Haus! Wir sagen Ja zu diesem Gesetz. Es ist ein kleiner, aber wichtiger Baustein im Kampf gegen die Sucht.

Es muss uns aber eines vollkommen klar sein: Sucht ist ein mehrschichtiges Problem, das man nur mit Verboten nicht lösen kann. Wer das glaubt, wird im Irrtum landen.

Österreich liegt da gar nicht so schlecht: Wir haben verschiedene Versuche laufen, zum Beispiel sage ich nur, dass in Österreich die Substitution sehr gut klappt – in manchen Bundesländern vielleicht nicht so gut, aber in Wien sehr gut.

Es ist aber so: Wer einmal Drogen probiert, ist in Gefahr. Wer einmal einer normalen Welt entkommen will, landet oft in der irrealen Welt der Droge, und wer einmal in der Szene ist, ist in Gefahr, zu härteren Drogen zu greifen. Und da braucht es erstens die Abschreckung – Polizei, Gesetz et cetera –, aber zweitens braucht es auch die Hilfe.

Nur wer diese zwei Seiten der Medaille kapiert, wird in der Drogentherapie erfolgreich sein. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP. – Abg. Dr. Matznetter: Da hat er recht, der Rasinger!)

21.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. – Bitte.

 


21.58.00

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Es kommen immer mehr synthetische Substanzen auf den Markt, die durch die Aufnahme in den Körper psychoaktive Wirkung zeigen. Wir hatten „Lava Red“, wir hatten „Spice“, wir hatten „Monkees go Bananas“ und jetzt gibt es in Russland zum Beispiel eine neue Droge – und da bin ich bei Professor Grünewald –, die muss gar nicht suchterzeugend sein, aber bei dieser kommt es durch die Zumischung von Benzin zu so schweren Nekrosen an den Extremitäten, dass meist eine Amputation die Folge ist.

Ich werte diesen Gesetzentwurf des Herrn Ministers sehr positiv – er hat das um­gesetzt, was wir ja schon lange in Anträgen gefordert haben –, ich hätte mir aber gewünscht, dass dieses Gesetz etwas strenger ausfällt: dass dadurch nicht nur Händler und Erzeuger mit Strafen bedroht sind, sondern auch diejenigen, die das Gift oder diese Droge besitzen. Kollege Maier sagt, er will die Jugend nicht kriminali­sie­ren. – Ich bin der Meinung, wenn Jugendliche mit 16 Jahren alt genug sind, um wählen zu gehen, sind sie auch alt genug, Verantwortung zu übernehmen und zu wissen, was verboten ist und was nicht. Aber seiʼs drum, wir werden dem Gesetz zustimmen, weil es ein Schritt in die richtige Richtung ist.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 264

Zu meinem Antrag auf Kennzeichnung suchterzeugender Medikamente auf der Verpackung: Es gibt eine Vielzahl von Medikamenten, die aufgrund ihrer Inhaltsstoffe suchterzeugende Wirkung haben können. Dabei handelt es sich um Psychopharmaka, Schlafmittel, um Stimmungsaufheller und viele mehr. Viele Patienten wissen aber nicht Bescheid, dass diese Medikamente Sucht erzeugen. Das steht zwar ab und zu auf dem Beipackzettel, aber nicht so auffallend, dass man es auch lesen muss – und dann haben wir plötzlich Leute, die süchtig nach ihren Schlafmitteln sind, und sie wissen nicht einmal warum. Speziell bei älteren Personen ist das häufig der Fall.

Dem Kuratorium für Verkehrssicherheit ist es gelungen, dass neu zugelassene Medi­kamente, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, auf der Packung gekennzeichnet werden. Für suchterzeugende Medikamente soll das nicht gehen? – Das müsste doch möglich sein!

Empörend für mich war, dass der Antrag im Ausschuss mit keinem Wort kommentiert wurde und auch heute nicht kommentiert wurde, sondern kommentarlos abgelehnt wurde. Meine Damen und Herren! Heute haben Sie die Gelegenheit, diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall beim BZÖ.)

21.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister Stöger hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


22.00.14

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Hohes Haus! Ich pflichte Herrn Abgeordnetem Rasinger bei, wenn er meint, dass wir mit Drogen sehr vorsichtig umgehen müssen und dass diese Menschen auch Hilfe brauchen. Das ist auch der Hintergrund des Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetzes. Die Menschen, die verführt werden, solche Substanzen zu sich zu nehmen, gehen ein ganz großes Risiko ein. Es gibt keine Qualitätssicherung bei den Produkten und es gibt auch Produkte, wo die Hersteller gar nicht wissen, welches Risiko das für die PatientInnen oder für die Menschen letztendlich hat.

Natürlich hinkt man als Regierung, als Exekutive immer hinten nach, wenn es um­triebige Menschen gibt, die, ich sage, Labore dazu verwenden, schnelles Geld zu machen. Daher ist dieses Gesetz ein richtungsweisendes Gesetz, was uns auch Europa bescheinigt. Wir sind in Europa führend mit dieser neuen Form der Regelung. Ich habe schon gehört, dass auch die Bundesrepublik Deutschland das übernehmen wird. Wir werden diese Diskussion auch in der Europäischen Union führen.

Ich bedanke mich ausdrücklich bei der Bundesministerin für Inneres und bei der Bundesministerin für Justiz, weil wir hier zusammenarbeiten, weil wir die jugendlichen Menschen, die auf psychoaktive Substanzen reagieren, auch schützen wollen. Das wird gehen. Daher ist es auch wichtig, dass wir Institutionen haben, die das auch unterstützen, die hier wirken. Das ist einerseits der Zoll, der da tätig wird, das ist andererseits aber auch die AGES, die uns Expertisen zur Verfügung stellt. Ich denke, dies ist ein zusätzliches Gesetz, das den Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Vordergrund stellt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

22.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bitte.

 


22.02.29

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Neue Drogen erobern zunehmend den Markt, die oft Nebenprodukte der Arzneimittelproduktion, von Forschungschemikalien sind, die nicht


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der Drogengesetzgebung unterliegen. Sie ähneln in ihrer Wirkung oft bekannten Substanzen, haben jedoch veränderte chemische Strukturen und können so legal vertrieben werden. Legal heißt allerdings nicht ungefährlich. Nebenwirkungen, Risiken, Langzeitfolgen sind nicht kalkulierbar. Und in Kombination mit anderen illegalen Substanzen oder mit Alkohol ergibt das einen gefährlichen Cocktail mit oft schwersten Vergiftungen.

Mit geringfügiger Veränderung der Molekularstruktur werden immer wieder neue Drogen geschaffen, um die gesetzlichen Verbote zu umgehen – für die Behörden eine Ohnmachtssituation, für Konsumenten unter Umständen ein tödliches Risiko. Weder Arzneimittel- noch Suchtmittelgesetz bieten ausreichend Handhabe, um Erzeuger und Händler erfolgreich zu bekämpfen. Daher wird das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz diese Lücke nunmehr schließen, indem ganze Substanzgruppen definiert werden. Gemeinsam mit einem Monitoring soll eine rasche Marktbeobachtung und Bewertung möglich werden.

Ich denke, dass der Antrag jedenfalls mehr Unterstützung für die Arbeit der Behörden und mehr Sicherheit für die Konsumenten bedeutet. (Beifall bei der SPÖ.)

22.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.04.19

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Öster­reich als Vorreiter in der EU, das ist eine Rolle, die mir sehr gut gefällt. Sehr gut an diesem Gesetz ist auch, dass wir damit neue Wege betreten. Skrupellosen Drogen­produzenten wird aktiv der Kampf angesagt. Wie das genau funktioniert, das hat gerade mein Vorredner im Detail beschrieben. Wichtig ist, auf Änderungen des Mark­tes kann sehr rasch reagiert werden und sehr rasch wird es Verbote solcher Drogen geben.

Warum ist das so wichtig? Ein bisschen herumprobieren, wie das Jugendliche mitunter tun, das kann sehr gefährlich sein. Diese synthetischen Drogen sind kaum erforscht und können die Gesundheit sehr schädigen. Deshalb rasches Handeln, eine gezielte Maßnahme im Bereich der Prävention!

Mehr Prävention, das brauchen wir auch in anderen Bereichen der Gesundheitspolitik. In diesem Zusammenhang möchte ich ausdrücklich die Initiative der Sozialversiche­rung der gewerblichen Wirtschaft loben. Sie will ihre Versicherten zu einem gesün­deren Lebensstil motivieren. Wer bestimmte Gesundheitsziele erreicht, der zahlt einen geringeren Selbstbehalt beim Arzt. Anreize für gesundes Leben, eine tolle Sache. So geht’s! So kann es funktionieren. Erweiterung auf andere Bereiche erwünscht. Auch in der Gesundheitsvorsorge generell könnte und sollte Österreich Vorreiter in ganz Europa sein. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort seitens der Berichterstatter wird keines gewünscht.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehmen werde.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 41: Entwurf betref­fend Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz samt Titel und Eingang in 1593 der


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 266

Beilagen unter Berücksichtigung der vom Berichterstatter vorgebrachten Druckfehler­berich­tigung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist wieder einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 42: Antrag des Gesundheits­ausschusses, seinen Bericht 1594 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 43: Antrag des Gesundheits­ausschusses, seinen Bericht 1595 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen. – Das ist wiederum mehrheitlich angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 44: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1596 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

22.07.4445. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Anträge 505/A(E) der Abgeord­neten Mag. Kurt Gaßner, Fritz Grillitsch, Harald Jannach, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der österreichischen Gentechnik-Anbauverbote und

481/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der österreichischen Gentechnik-Anbauver­bote (1597 d.B.)

46. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1034/A(E) der Abgeord­neten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend nationales Anbauverbot für die Gentechnik-Kartoffel „Amflora“ von BASF (1598 d.B.)

47. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1065/A(E) der Abgeord­neten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Amflora sowie drei neu zugelassener Genmaissorten (1599 d.B.)

48. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1285/A(E) der Abgeord­neten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorschlag der EU-Kommission, den Mitgliedstaaten Möglichkeiten einzuräumen,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 267

den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf ihrem Hoheits­gebiet zu beschränken oder zu untersagen (1600 d.B.)

49. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1436/A(E) der Abgeord­neten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nulltoleranz für nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in Futtermitteln (1601 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 45 bis 49 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


22.10.10

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Gentechnik-Anbauverbot in Österreich – meine sehr verehrten Damen und Herren, ich werde das Gefühl nicht los, dass dieser EU das Gentechnik-Anbauverbot in Österreich ziemlich egal ist! Seit Jahren werden Beschlüsse in Landtagen in den Bundesländern und hier im Hohen Haus gegen die Grüne Gentechnik gefasst, und was macht die EU? – Genau das Gegenteil, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Es wird sogar massiv versucht, bei Futtermitteln 0,1 Prozent Verunreinigung mit gen­technisch veränderten Organismen, GVO, zu tolerieren und so die bisherige Null­toleranz zu kippen. Diese EU, meine sehr verehrten Damen und Herren, liegt vor der Agrar- und Futtermittelindustrie auf dem Boden und fragt reumütig: Darf es noch ein bisschen mehr sein?!

Die Grüne Gentechnik ist eine Riesengefahr für Mensch, Tier und die gesamte Umwelt. Wenn gentechnisch verändertes Saatgut einmal ausgebracht ist, lässt es sich nicht mehr zurückholen. Wir alle wissen, dass es jetzt schon Krankheiten, Allergien gibt, von denen keiner weiß, woher sie kommen, vor allem bei Kindern. Es kann und darf nicht nur noch die Profitgier im Vordergrund stehen. Die Menschen, die Tiere und die Umwelt sind völlig egal – uns nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Wir Freiheitliche und die österreichische Bevölkerung lehnen gentechnisch veränderte Pflanzen auf dem Feld und gentechnisch veränderte Lebensmittel entschieden ab! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

22.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

 


22.11.23

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Doppler, ich weiß nicht, von welcher Europäischen Union du gesprochen hast. Du hast gemeint, die EU liege vor der Futtermittelindustrie, der Gentechnikindustrie auf dem Boden.

Ich habe zum gegenwärtigen Zeitpunkt einen ganz anderen Eindruck über die Euro­päische Union, bedingt durch den Widerstand der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nachdem nun sichergestellt wird, dass nicht mehr die Europäische Union, sondern die Mitgliedstaaten entscheiden, ob es zu Anbauverboten kommt oder nicht.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 268

Hätte es nicht diesen Widerstand in Österreich und in anderen Ländern gegeben, dann würde vielleicht dein Argument stimmen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stimmt dieses Argument nicht!

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die im österreichischen Parlament vertretenen Parteien haben sich in mehreren Anträgen immer für eine klare Politik gegenüber der Gentechnikindustrie verstanden. Ich war Mitglied der Gentech­nikkommission, als wir Ende der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts darüber diskutierten. Es gab damals große Befürchtungen, aber – und das müssen wir nachträglich festhalten – der Widerstand der Mitgliedstaaten und der Bürger hat sich ausgezahlt.

Wir sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt positiv unterwegs, die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten und auch von Bürgerinitiativen werden gestärkt. Darum begrüße ich es ausdrücklich, dass es nun zu einem Fünf-Parteien-Antrag kommt, in dem ebendiese gemeinsame Politik festgelegt wird. (Der Redner hustet anhaltend. – Abg. Kopf geht zum Rednerpult und klopft dem Redner auf den Rücken. – Beifall bei der SPÖ.)

Erlauben Sie mir, noch eines festzuhalten (Abg. Mag. Stadler: Jacky, hinter dir ist der Gesundheitsminister, der kann dich gleich behandeln!) – ich habe das bereits im Gesundheitsausschuss festgestellt –: Es gibt ein Problem, und darüber müssen wir diskutieren, nämlich die Industriehörigkeit der EFSA, die beispielsweise bei Amflora die Positionen der Agrarindustrie vertreten hat. Darüber müssen wir diskutieren.

Aber ich möchte auch klar festhalten, dass Österreich, im Gegensatz zu anderen Ländern, rasch reagiert hat. Ich bedanke mich bei Herrn Bundesminister Alois Stöger dafür, dass er sofort eine Verbotsverordnung erlassen hat, mit der der Anbau dieser Gentechnikkartoffel Amflora verboten wird!

Auf diesem Weg sollten wir gemeinsam weiterarbeiten. Ich sehe diesen gemeinsamen Antrag als Weiterführung der bestehenden Zusammenarbeit zwischen den Parlaments­fraktionen hier im Hohen Haus. (Beifall bei der SPÖ.)

22.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber ist als Nächs­ter zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


22.14.58

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Kollege Maier hat sich natürlich zu Recht verkutzt, denn die Lobbyinteressen der Gentechnikindustrie sind wirklich nicht zu unterschätzen. Darum ist dieser gemeinsame Antrag auch so wichtig, weil wir damit – und ich möchte kurz daraus berichten – wesentliche Dinge festhalten und heute auch gemeinsam im Parlament beschließen.

In der Entschließung heißt es: „ die österreichischen Gentechnik-Anbauverbote“ sind „vehement zu verteidigen, weiterhin durch wissenschaftliche Argumente zu unter­mauern und alle Rechtsmittel bis hin zum Europäischen Gerichtshof“ – und das ist wesentlich – „auszuschöpfen, damit auch in Zukunft keine gentechnisch veränderten Pflanzen in Österreich angebaut werden.“

Das ist, glaube ich, ein ganz wesentlicher Punkt: Wir werden alle Rechtsmittel aus­schöpfen, und wir werden weiterhin auf EU-Ebene gegen die Zulassung von gen­technisch veränderten Organismen stimmen. Da hat der Herr Bundesminister immer klar Flagge gezeigt, und ich möchte ihm für diese Positionierung natürlich auch danken. Wir werden im Sinn des Vorsorgeprinzipes selbstverständlich auch das Selbst­bestimmungsrecht auf europäischer Ebene für gentechnikfreie Landwirtschaft


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 269

und gentechnikfreie Regionen mit diesem Antrag von Parlamentsseite her massiv unterstützen.

Meine Damen und Herren, Sie werden fragen und sagen: Ist das jetzt nicht eigentlich schon zum hundertsten Mal ein Antrag in diese Richtung? Darüber besteht ja Konsens, und die österreichische Bevölkerung steht ohnehin hinter der Gentechnikfreiheit! – Ja, aber der Streitbeilegungsmechanismus mit den USA im Rahmen der WTO ist nach wie vor offen, ist nicht abgeschlossen! Die letzten Verhandlungen zwischen der Euro­päischen Union und den USA waren im Juli 2010. Sie sehen, die Lobbyisten jenseits des Atlantiks, Monsanto und Konsorten, aber auch europäische Gentechnikkonzerne wie Syngenta oder BASF sind massiv daran interessiert, über die EFSA, über die Einflussnahme in diesen Institutionen ihre Interessen durchzudrücken. Es ist gut, wenn wir hier eine gemeinsame Linie haben.

Ich möchte auch sagen, der zweite Teil der Anträge umfasst Verbote, nämlich Verbote gegen konkrete Konstrukte, gegen konkrete Gentechnikpflanzen. Das ist einerseits diese Kartoffel, die Gentechnikkartoffel Amflora, und das BZÖ hat auch noch einige Maissorten in seinem Antrag. Ich hätte gemeint, dass wir, weil der Herr Bundesminister das bereits umgesetzt hat – wir haben das schon vor längerer Zeit rechtzeitig eingebracht, das sind Anträge aus den Jahren 2009 und 2010 –, diese Anträge in der Abstimmung positiv erledigen könnten, weil sie eben durch den Herrn Bundesminister schon umgesetzt sind.

Aber abschließend muss ich schon sagen, es gibt natürlich auch noch offene Punkte. Bei den offenen Punkten ist es schon wichtig, dass wir sie aktiv angehen, zum Beispiel den Bereich der gentechnikfreien Futtermittel, die Kennzeichnung von Produkten, die mit Gentechnikfutter gefüttert sind. Jetzt ist die Situation für die Konsumenten unbefriedigend: keine Kennzeichnung! Da unterstützen wir den Herrn Minister, wenn es ein österreichisches Gütesiegelgesetz gibt oder geben soll, dass auch gentechnik­freie Produkte als Gütesiegelprodukte ausgelobt werden können. Das ist wichtig, das ist notwendig, und da warten wir noch auf die entsprechenden Signale, Herr Minister!

Ich möchte die Brisanz der Themen aber auch an Punkten zeigen, die trotz strengster Richtlinien in Österreich passieren können. Es wurden nämlich im Juli 2011 im Botanischen Garten in Graz Gentechnikpflanzen, Tabak- und Rapspflanzen, von einem Forscher im dortigen Freigelände ausgestellt. Herr Bundesminister, bei dieser Gele­gen­heit frage ich Sie schon – es ist dann eingestanden worden, dass das nicht rechtskonform ist, weil der Forscher eine Genehmigung dazu gebraucht hätte –: Welche Sanktionierung ist erfolgt? Was ist eigentlich mit diesen Pflanzen geschehen? Was hat Ihr Ressort getan, damit das abgestellt wird und in Hinkunft solche Fälle nicht mehr vorkommen können?

Ich möchte auch erwähnen, dass im August dieses Jahres in Ungarn 1 200 Hektar an kontaminierten Feldern, von Mais mit Gentechnik kontaminierten Feldern, eingearbeitet worden sind. Sie sehen, welche Brisanz und welche wirtschaftlichen Folgen das hat.

Wir haben im Dezember 2011 auch eine nicht unheikle Situation in Frankreich. Frankreich hat ein Gesetz gegen den Anbau von Gentechnik, das über den Euro­päischen Gerichtshof gekippt wurde. Das EuGH-Urteil hat dieses Verbot aufgehoben, aber Frankreich, die französische Regierung hat gesagt: Wir werden das Anbauverbot aufrechterhalten! – Dieses Aufrechterhalten ist wichtig. Und heute hat eine öster­reichische Supermarktkette angekündigt, dass sie im Bereich Putenfleisch und Hühner­fleisch zu 100 Prozent auch im Fleischbereich auf gentechnikfreie Fütterung umstellen will. Das alles sind also wirklich spannende, wichtige Signale.

Hier geht es darum, dass wir dieses Selbstbestimmungsrecht bekommen, das wir hier gemeinsam beschlossen haben, für das wir seit mehr als zehn Jahren gekämpft haben


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 270

und das derzeit blockiert wird, obwohl das Europäische Parlament unserer Position die Zustimmung gegeben und gesagt hat: Ja, die Mitgliedstaaten sollen auch zusätzliche Umweltkriterien nennen können, auch Haftungen können als Argumente gegen Gentechnikpflanzen in Anspruch genommen werden.

Und welche Situation haben wir jetzt? – Der Rat und das Parlament müssen sich jetzt einigen. An dieser Stelle sind wir angelangt, und da, Herr Bundesminister, geht es darum, dass Sie entweder mit Ihren Kollegen auf europäischer Ebene oder in der Bun­desregierung gemeinsam mit dem Kollegen Berlakovich diesen Stillstand zwischen Parlament und Rat offensiv angehen. Wenn die Franzosen weiterhin ihr Verbot aufrechterhalten wollen, wenn andere Mitgliedstaaten wie Ungarn das sogar ins Gesetz schreiben – ab 1. Jänner 2012 ist in Ungarn die Landwirtschaft per Gesetz gentechnikfrei –, dann müssen wir auch dafür sorgen, dass Rechtssicherheit herrscht und dieses Selbstbestimmungsrecht auf europäischer Ebene endlich wirklich rechtlich genehmigt wird.

Bitte, Herr Minister, setzen Sie sich dafür ein! Kämpfen Sie dafür, dass dieser Stillstand behoben wird und der Rat – denn der ist der Blockierer, und das sind die Mitglied­staaten und die zuständigen Ressortminister – endlich grünes Licht für offensive Verhandlungen gibt, für den Abschluss dieses Versprechens von Kommissionsprä­sident Barroso, der bei seinem neuerlichen Antritt klar gesagt hat: Ja, er wird sich für die Interessen der europäischen Bürgerinnen und Bürger einsetzen, er wird für eine gentechnikfreie Landwirtschaft und für das Selbstbestimmungsrecht einen Gesetzes­vorschlag bringen.

Auf diesen warten wir nun, und wir werden alles daransetzen, gemeinsam mit NGOs und hier vom Parlament aus, damit das endlich umgesetzt wird und auch in Österreich Rechtssicherheit für den gentechnikfreien Anbau herrscht. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

22.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.

 


22.22.00

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Geschätztes Hohes Haus! Die Gentechnikfreiheit ist für uns ein immer wiederkehrendes Thema. Wir bekräftigen unsere Standpunkte, und das ist auch richtig so, weil sich an der Situation in Österreich nichts verändert hat. Die vielfältige Struktur unserer Landwirtschaft ermöglicht eine Koexistenz von Gentechnik und Gentechnikfreiheit nicht, und es ist völlig klar, dass wir uns da auf die Seite der Gentechnikfreiheit stellen.

Es muss uns aber auch klar sein: Wer A sagt, muss auch B sagen. Wir brauchen Futtermittel, die brauchbar sind, damit wir die Idee der Gentechnikfreiheit in der Rinderfütterung durchziehen können. Wir brauchen brauchbare Futtermittel auch in anderen Bereichen. Da geht es jetzt auf der einen Seite darum, Eiweißfutter aus Österreich durch die Biotreibstoffherstellung zu gewinnen. Es geht aber auf der anderen Seite auch darum, Fleischknochenmehl wieder zuzulassen, damit wir dort, wo wir ausreichende Eiweißergänzung brauchen, auch wirklich das, was wir haben, einsetzen können, zur Verfügung haben.

Wir haben betreffend Gentechnikfreiheit einen Bundesminister, der auf europäischer Ebene Großartiges geleistet und bewegt hat, und wir wissen jetzt auch, dass wir gehört werden. Die österreichische Situation ist eine, die echt umgesetzt ist, die in der Wirklichkeit auch sichtbar ist und von den Konsumenten gelegentlich auch honoriert


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 271

wird. Ich sage „gelegentlich“, denn bei Bio wissen wir, dass die Gentechnikfreiheit gegeben ist und nicht alles, was wir uns da vorstellen würden, vom Konsumenten auch geschätzt wird; der Anteil ist beim Schweinefleisch noch sehr gering. Wir wissen, dass das Genfrei-Zeichen eines ist, das immer wieder gerne gesehen wird, wo auch in der Fütterung die Auszeichnung passt, und wir sehen, dass wir auf diesem Weg weiter­kommen wollen, weil wir daran glauben.

Eines gehört aber auch dazu: Wenn wir auch im Pflanzenbau die Gentechnikfreiheit einsetzen, muss uns klar sein, dass wir einen anderen Weg als andere Länder gehen und im konventionellen Bereich die entsprechenden Pflanzenschutzmittel in Österreich auch zur Verfügung haben müssen, um Antworten zu finden, die andere mit der Gentechnik geben. Daher ist es wichtig: Wer A sagt, muss auch B sagen. Der österreichische Weg wird weitergegangen, aber wir haben unseren Weg auch zu entwickeln. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

22.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Huber gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.24.24

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Herr Bundesminister! Dieses Gesetz ist richtig und wichtig, und es ist ein kleiner Schritt. Aber, Herr Bundesminister, ich erwarte mir von Ihnen, dass Sie sich endlich vor die Konsumentinnen und Konsumenten stellen, dass wir die Menschen schützen! Denn nach wie vor importieren wir 600 000 Tonnen gentechnisch verseuchtes Futtermittel, das wir alles, veredelt über unsere Nutztiere, auf den Teller bekommen. Die gesundheitlichen Schäden sind noch nicht feststellbar. Aber ich glaube, Herr Bundesminister, wir sind es unseren Kindern und Kindeskindern schuldig: Wir können da nicht einfach zuschauen!

Wenn wir uns anschauen, wo wir uns da überall schuldig machen, ist etwa auf die Abholzung all der Regenwälder hinzuweisen. Wir wissen heute, was durch Konzerne wie Monsanto, wie BASF, auch wie unser Raiffeisen, was durch diese Politik ge­schieht! Wir wissen es ganz genau: Es wird bei der Gentechnik sechsmal mehr Wasser verbraucht, und die Felder sind nach neun Jahren eine Wüste! Mit diesem Märchen und dieser Lüge, dass die Gentechnik den Welthunger stillen könnte, muss man daher endlich einmal aufhören.

Herr Bundesminister, das müssen wir in einer Vorreiterrolle in Europa wirklich einmal anpacken, indem wir hergehen und in Österreich den Import von gentechnisch ver­seuchten Futtermitteln, den Import des Palmöls, das gentechnisch verändert und verseucht ist, sofort unterbinden. Unsere Landwirtschaft hat nur so eine Chance, wirklich zum Feinkostladen Europas zu werden.

Herr Bundesminister, wenn das schon bei unserem Herrn Landwirtschaftsminister, von Raiffeisen getrieben, da überhaupt kein Gehör findet: Setzen Sie sich hier durch! (Beifall beim BZÖ. – Heiterkeit bei der ÖVP.) Denn Sie sind es, der jetzt schauen muss, dass die Bundesregierung unsere Bevölkerung schützt. Die Bevölkerung hat ein Anrecht darauf, so, wie alle Landwirte ein Anrecht darauf haben.

Noch ganz kurz zur Kennzeichnung: Es ist wirklich ein Wahnsinn, dass heute, im Jahr 2011, nach wie vor alles, was wir auf den Tisch bekommen, gentechnisch verseucht ist, sei es der Fisch, das Ei oder das Fleisch. Da können Sie nicht mehr zuschauen! Da müssen Sie sich endlich durchsetzen, dass wir ein Gütesiegel schaffen, das von Konsumenten wirklich verstanden wird, und dass Sie es endlich abschaffen, dass die AMA – das ist der größte Witz – das AMA-Gütesiegel für das gesamte


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 272

gentechnisch verseuchte Fleisch vergibt. Das darf nicht sein, und da muss man sofort Handlungen setzen!

Daher fordere ich Sie auf (Zwischenrufe bei der ÖVP), diese GVO-Politik sofort zu ändern. (Beifall beim BZÖ.)

22.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 


22.27.26

Abgeordneter Peter Mayer (ÖVP): Frau Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht für den Abgeordneten Huber zur Information: Der größte Sojaimporteur, der größte Sojahändler in Österreich ist ein privater Händler aus dem Innviertel, die Familie Pilstl. – Zu Ihrer Information.

Der Fünf-Parteien-Antrag und viele andere Anträge in diesem Haus zeigen die große Ablehnung der Gentechnik in der Landwirtschaft und in der Lebensmittelproduktion. Unsere kleinstrukturierte Landwirtschaft lässt ja in der Praxis letztendlich keine reelle Koexistenz zu. (Abg. Dr. Pirklhuber: Der größte war Raiffeisen, bis vor Kurzem!) Viele Bauern, die Mehrheit der Bauern sagt auch, dass sie sich nicht vorstellen können, dass es irgendwo wirtschaftliche Vorteile für Österreichs Bauern gäbe, würden wir GVO-verändertes Saatgut einsetzen.

Dazu auch Folgendes: Vor Kurzem wurde eine Junglandwirte-Studie veröffentlicht. Und da haben 60 Prozent der befragten Junglandwirte gesagt, dass die Risiken der Gentechnik ihre Arbeit erheblich beschweren. Nebenbei ist in der Studie auch gesagt worden, dass 86 Prozent der Junglandwirte sagen, dass die wirtschaftlichen Rahmen­bedingungen schon schwierig sind, sie haben aber große Angst vor überzogenen Tierschutzmaßnahmen. – Aber das, Herr Bundesminister, ist ja wieder eine andere Geschichte.

Die Verwendung von Futtermitteln, die aus gentechnikverändertem Saatgut produziert wurden, ist ja ein großes Thema. Im Milchbereich haben wir eigentlich schon zur Gänze die Molkereien umgestellt. Wenn Sie hier in der Cafeteria Joghurt kaufen, wird die Auslobung „Aus gentechnikfreier Produktion“ draufstehen. Hier leben wir in Österreich die Positivauslobung.

Was ich noch erwähnen möchte, ist, dass der Mehraufwand, den unsere Molkereien, die Landwirte haben, der Mehraufwand beim Einkauf teurer Eiweißalternativen oder auch der höhere Kontrollaufwand, momentan vom Markt nicht abgegolten wird. Hier könnte man einerseits sagen, dass das dann eben der Konsument besser abgelten muss, oder wir könnten auch die einheimische Eiweißlücke schließen, wobei es darum geht, billige Alternativen zu fördern.

Daher haben wir in Oberösterreich von der Landwirtschaftskammer her das Soja­anbauprogramm entwickelt, das hier sehr forciert wird. Ich möchte aber auch den Ein­satz von ActiProt erwähnen; das ist ein Eiweißfuttermittel, das bei der Verspritung von Getreide entsteht – eine interessante Alternative. Oder: Was ich sehr kritisch sehe, ist die Greening-Maßnahme bei der GAP, wodurch 7 Prozent der Produktionsfläche aus der Produktion genommen werden. Es wäre sinnvoll, diese Flächen für die Eiweiß­produktion heranzuziehen.

Abschließend möchte ich Folgendes festhalten: Die GVO-Freiheit in der Lebensmittel­produktion ist ein sehr komplexes Thema, und hier brauchen wir einen Schulterschluss zwischen Politik, Produzenten und Konsumenten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.30



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 273

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird keines gewünscht.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 45, die dem Aus­schussbericht 1597 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Beibehal­tung der österreichischen Gentechnik-Anbauverbote anzunehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 215.)

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 46: Antrag des Gesund­heitsausschusses, seinen Bericht 1598 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 47: Antrag des Gesundheits­ausschusses, seinen Bericht 1599 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich ebenfalls um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 48: Antrag des Gesund­heits­ausschusses, seinen Bericht 1600 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 49: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1601 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

22.32.0550. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes über Reihe Bund 2011/6 (III-257/1566 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 50. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lapp. – Bitte.

 


22.32.30

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Wir behandeln hier den Rechnungshofbericht, und ich möchte mich mit einem Kapitel des Rechnungshofberichtes auseinandersetzen, hinsichtlich dessen jetzt meine Kolleginnen und Kollegen schon gemeint haben, sehr geehrter Herr Präsident, ich solle Sie nicht herausfordern, denn der Bericht zu den Wetterdiensten hat ja schon drei Rechnungshofpräsidenten beschäftigt. Also das ist eine lange Generation. Es ist auch so, dass jede der Oppositionsparteien gefragt hat: Es gibt nur ein Wetter, warum brauchen wir drei Wetterdienste? (Abg. Mag. Musiol: Genau!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 274

Sie sehen, drei Präsidenten des Rechnungshofes haben sich mit dem Thema schon beschäftigt, und drei Wetterdienste werden diskutiert. (Abg. Grosz: Vier!) Wir haben den militärischen Wetterdienst, dann haben wir den Wetterdienst der Austro Control – danke, Herr Kollege Grosz, Sie haben darauf hingewiesen, dass wir vier Wetterdienste hätten, aber die MeteoServe ist eine Tochtergesellschaft der Austro Control, also nicht im Bundeseigentum, sondern im Eigentum der Austro Control, und sie ist auch kein bundesweiter Wetterdienst (Abg. Zanger: Aber ein Wetterdienst ist es doch auch!); soweit eine Klarstellung auch zum Rechnungshofbericht –, und dann gibt es noch die Zentralanstalt für Meteorologie.

Es wird der Austro Control in dem Bericht vorgeworfen, dass sie die Gebühren nicht senkt und dass sie auf Steuermitteln zugreift. Das muss man korrigieren. Es ist so, dass die Beschäftigten bei der Austro Control, die mit dem Wetter beschäftigt sind, alle kollektivvertragsrechtlich geleitet werden und dass diese kollektivvertragliche Regelung zwar gebührensenkend für die Luftfahrtunternehmen ist, aber das hat nichts mit den Steuermitteln zu tun. Also auch da ein bisschen eine Differenz zum Rechnungshof­bericht.

Es gibt ein Verwaltungsübereinkommen, wo der Rechnungshof darstellt, dass da mehr oder weniger keinerlei Synergieeffekte genützt werden, keinerlei Einsparungen getätigt wurden und sonst nichts passiert ist. Ich habe hier eine Aufstellung, wo eine ganz genaue Vereinbarung getroffen wurde über das Basisstationsnetz, die Basisinfor­ma­tionen wie Modell- und Analysedaten, Satellitendaten, Blitzortungsdaten – und so geht es weiter mit noch vier anderen Punkten – und wo die Wetterdienste in Kooperationen und Arbeitsgruppen so intensiv zusammengearbeitet haben, dass eine Studie von Pricewaterhouse zu dem Schluss gekommen ist, dass bei den Synergiepotenzialen eigentlich kein Synergiepotenzial mehr zu knacken ist, denn es sind alle geknackt und auf den Tisch gelegt.

Eine weitere Darstellung des Rechnungshofes ist, dass im Vergleich zu anderen euro­päischen Staaten in Österreich, wo alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusam­men­gerechnet worden sind, so enorm viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Wetter wären, obwohl es wahrscheinlich reichen würde, wenn einer in den Himmel schaut und alles sieht. Aber ich denke mir, auch das muss man klarlegen. In der Schweiz gibt es 320 Mitarbeiter beim Wetterdienst, in Rumänien 2 000 Mitarbeiter, Österreich hat 288 MitarbeiterInnen.

Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Wetter wird wahrscheinlich auch nicht besser in Österreich, wenn es nur einen Wetterdienst gibt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Musiol: Das war aber jetzt unsachlich!)

22.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Gahr gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.36.07

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Rechnungshof­bericht zu den familienbezogenen Leistungen zeigt, dass es in Österreich eine Vielfalt an Familienförderungen gibt. In den Bundesländern Kärnten, Oberösterreich, Salzburg und vom Bund wurden die Leistungen hinterfragt, und es gibt dabei 117 Leistungen, nämlich 70 von den Ländern und 47 vom Bund. Das zeigt also, dass die Systeme sehr schwer vergleichbar sind, dass es riesige Unterschiede gibt und dass es dabei natür­lich auch Kompetenz-Zersplitterungen gibt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 275

Der Rechnungshof hat bei diesem Bericht, der von der Dimension her sehr umfassend ist, auch sehr kritisch festgestellt, dass es auch nur eine eingeschränkte Transparenz gibt. In Zahlen ausgedrückt: Die drei Länder Kärnten, Oberösterreich und Salzburg haben im Jahr 2009 über Land und Bund 8,88 Milliarden € an familienbezogenen Leistungen ausbezahlt. Daher, glaube ich, ist es wichtig, dass der Rechnungshof hier kritisch feststellt, dass die Treffsicherheit der Leistungen verbessert werden muss und auf messbare Indikatoren aufgebaut werden soll.

Es gibt kein umfassendes Berichtswesen. Einzig und allein bei der Studienbeihilfen­behörde hat es eine positive Erwähnung des Rechnungshofes gegeben.

Kritisch hinterfragt wurde auch, dass der Familienbericht nur alle zehn Jahre vorgelegt wird und somit eigentlich ungeeignet ist, die Familienleistungen zu steuern und abzu­stimmen. Es gibt keine konkreten Zielfestlegungen, es gibt unterschiedliche An­spruchsvoraussetzungen, und auch – das sollte in der heutigen Zeit, glaube ich, ein Gebot der Stunde sein – die Datenvernetzung, die Datenanbindung und der Daten­austausch funktionieren nicht zufriedenstellend.

Was brauchen wir also für die Zukunft? – Wir brauchen bei den familienbezogenen Leistungen mehr Treffsicherheit, basierend auf messbaren Indikatoren. Wir brauchen eine Bündelung der Vollzugskompetenzen. Wir brauchen die Schaffung von gebiets­körperübergreifenden Datenbanken, verlässliches und zielorientiertes Berichtswesen und mehr Bürgerservice durch die Schaffung einer Info-Plattform. Also da gibt es riesige Herausforderungen aus meiner Sicht.

Auch das Thema Transferkonto wurde angesprochen. Es sollte möglichst rasch und auf breiter Basis eingeführt werden. Gerade bei den familienpolitischen Leistungen hätte man damit einen viel besseren Überblick und könnte gezielter die Leistungen vergeben.

Dieser Rechnungshofbericht ist also durchaus kritisch, Herr Präsident, und ich glaube, es ist ein klarer Auftrag in Richtung Verwaltungsreform. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

22.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Zanger gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.38.55

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ein sehr intensiver Rechnungshofbericht ist uns hier wieder vorgelegen, den wir letzte Woche im Ausschuss behandeln konnten. Zwei konkrete Kapitel hat er beinhaltet, die wir dort diskutiert haben. Zum einen sind das die familienbezogenen Leistungen. Hier ist schon zu sagen, wenn es im Bund, in der Republik sieben Ministerien gibt, die Familien­leistungen ausschütten, und in drei Ländern, die geprüft worden sind, zusammen­gezählt 117 Stellen – jetzt rechnen wir noch einmal sechs Bundesländer dazu, wo vielleicht auch wieder irgendwelche Extrawürstl gemacht werden –, dann kommen wir auf ein Wirrwarr und ein Sammelsurium von Leistungen, wo nicht mehr feststellbar ist – und das war für uns die Frage –: Welche Leistungen sind zielsicher, das heißt, welche gehen wirklich konkret in die Familien hinein, welche unterstützen wirklich die Kinder in diesen Familien, und vor allem, welche Wirkung wird erzielt? Ist es gesichert, dass sozusagen die Geburtenrate nachhaltig angehoben werden kann? Es ist nicht feststellbar, ob das der Fall ist. Die Wirkungen können nicht dargelegt werden. Das hat auch der Präsident festgestellt. Und das ist eigentlich kein Wunder bei dieser Anzahl.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 276

Und was das Entscheidende ist: Wer wie zu welchen Leistungen kommt und wer weiß, wem welche Leistungen zustehen, das ist überhaupt nicht erkennbar! Ich glaube, hier wäre ein erster Ansatz nötig, das wirklich zu entwirren. Das freiheitliche Familien­steuer-Splitting-Modell könnte hier Abhilfe schaffen. (Beifall bei der FPÖ.)

Zu den Wetterdiensten ist zu sagen: Wir haben uns mit drei, in diesem Falle, Herren unterhalten dürfen, die die Leitung dieser Wetterdienste innehaben. Wenn man versucht, mit diesen Herren Synergien zu besprechen und vielleicht eine Zusammen­legung zu bewirken, wird das nicht möglich sein. Und es ist ja kein Wunder, denn Selbstelimination ist ja nicht jedermanns Sache. Aus diesem Grunde war das Ergebnis der Diskussion so, wie zu erwarten, nämlich gar keines. Die drei Herrschaften haben natürlich verweigert, hier irgendetwas in die Hand zu nehmen, irgendetwas anzugehen.

Deswegen sind wir der Meinung, dass es notwendig ist, diesen Bericht noch einmal zu diskutieren, nämlich mit den zuständigen Ministern, die ja diesem Ausschuss nicht beigewohnt haben.

Aus diesem Grund beantrage ich jetzt hier mündlich die Rückverweisung des Berichtes an den Ausschuss, um eben dieses Thema noch einmal mit den zuständigen Ministern zu behandeln.

Grundsätzlich ist zum Ablauf dieses Ausschusses festzustellen, dass Minister generell nicht gesichtet werden konnten. Es ist schon klar – die Frau Kollegin Lapp hat das ja auch dann in einer Aussendung kundgetan –, dass im Vorfeld hier eine Vereinbarung getroffen wurde, aber diese Vereinbarung war ein Entgegenkommen der Opposition, Frau Kollegin Lapp. Wir haben einen Bericht aus der Tagesordnung des Ausschusses herausreklamiert. Das war der wichtige und wirklich sehr intensiv zu diskutierende Bericht über die Managergehälter, wo wir der Ansicht sind, hier muss ein Regierungs­mitglied im Ausschuss mit uns sprechen, hier muss es Diskussionen geben und möglicherweise auch Lösungsansätze.

Dass wir als Opposition arbeitsbereit sind, möge Ihnen beweisen, dass wir die rest­lichen Berichte nicht herausreklamiert haben. Aber unsere Kritik hinsichtlich der Ministeranwesenheit bleibt aufrecht. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist die Frage: Wie steht man zu Kontrolle? Wie steht man zur Auskunft gegenüber den Parlamentsparteien? Aber es ist noch etwas: Jeder von Ihnen, alle von uns würdigen immer die Arbeit des Rechnungshofes, würdigen die Arbeit der Mitarbeiter, auch die Minister und die Regierungsparteien machen das, aber wenn dann nur leere Worte gesprochen werden und keine Taten gesetzt werden in dem Sinne, dass sich zuständige Regierungsmitglieder hier mit diesen Materien auseinandersetzen, dann, denke ich, ist das nicht der richtige Weg. Hier möchte ich Ihnen anlässlich des Kram­pus­tages einmal die Rute ins Fenster stellen, Frau Kollegin. (Abg. Mag. Lapp: Heute ist nicht Krampus, heute ist Nikolo! – Abg. Grosz: Ja, heute ist Nikolo, aber er schaut zumindest aus wie ein Krampus!)

Es muss Zeit sein für Debatten, es muss Zeit sein, die hervorragenden Berichte des Rechnungshofes zu diskutieren. Es muss Zeit sein dafür, die Ergebnisse zu sichten, und es muss Zeit sein dafür, endlich auch einmal Umsetzungen zu treffen. (Beifall bei der FPÖ.)

22.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Zanger, ich bestätige den mündlich gestellten Antrag auf Zurückverweisung in den Ausschuss. Er wird dann auch zur Abstimmung gebracht werden.

Frau Abgeordnete Mag. Musiol gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 277

22.44.21

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Die zwei Themen, mit denen wir uns entlang dieses Berichtes beschäftigen, sind wieder einmal von Ihnen sehr gut aufbereitet, und sie sind eine sehr hilfreiche Unterlage für unsere Arbeit.

Ich möchte mich zum Ersten mit den Familienleistungen beschäftigen. Für mich als Familienpolitikerin ist das ja ein Thema, das mich nicht nur im Rechnungshofaus­schuss beschäftigt, sondern regelmäßig auch im Familienausschuss. Und das, was der Rechnungshof im Bericht festgestellt hat, ist das, was auch wir seit Jahren kritisieren. Jetzt können wir es mit Zahlen belegen. Nicht nur wir kritisieren, sondern zahlreiche ExpertInnen kritisieren. Auch Kollegin Haubner kritisiert das regelmäßig.

Wir hören hier bei familienpolitischen Diskussionen regelmäßig, Österreich sei ein Familienland, wir würden unglaublich viel Geld für Familien ausgeben. Ja, das stimmt, aber – das haben wir immer schon gesagt, und das belegt dieser Bericht – wir wissen eigentlich nicht, wie viel bei den Familien ankommt und welche Wirkung es erzielt. Also es ist nicht klar, welche Familienleistung überhaupt so als Familienleistung zu werten ist und was davon tatsächlich bei den Familien ankommt. Es gibt auch keine eindeutige Definition dafür, was sozial bedürftig ist, wer sozial bedürftig ist und wer nicht. Und zwar ist das nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, sondern teilweise bei Behörden innerhalb desselben Bundeslandes. Das heißt, Menschen, die die gleichen Voraussetzungen mitbringen, werden unter Umständen bei der einen Behörde in dem einen Bundesland als sozial bedürftig eingestuft und erhalten daher dann auch eine Leistung, die auf soziale Bedürftigkeit abstimmt, und andere nicht. Und das kann ja wohl nicht sein, dass man an dem einen Ort mit derselben Voraussetzung etwas erhält und an dem anderen Ort nicht erhält.

Angesprochen ist auch der Familienlastenausgleichsfonds in diesem Bericht. Den haben wir ja auch im Familienausschuss regelmäßig zur Diskussion. Da gibt es ja auch eine neue Studie. Darin wird diesem Instrument sozusagen die finanzielle Nach­haltigkeit abgesprochen. Das ist kein Wunder in Anbetracht der Schuldenentwicklung.

Wir haben im letzten Familienausschuss darüber diskutiert, ob der Rechnungshof hier trotzdem vorschlägt, am FLAF festzuhalten oder nicht, und wir haben dann den Familienminister darüber aufklären müssen – denn er wusste das nicht –, dass Sie auch darüber gesprochen haben, entweder die Finanzierung nachhaltig zu sichern und/oder über Alternativen dazu nachzudenken, wie denn familienbezogene Leistun­gen gänzlich anders strukturiert werden können.

Das zeigt wieder eines, nämlich, wie wichtig es gewesen wäre, dass die Minister und Ministerinnen nicht nur bei den Wetterdiensten, sondern auch bei den familienbezo­genen Leistungen anwesend gewesen wären. Waren sie nicht. Ich weiß aber auch nicht, ob eine Rückverweisung, Herr Kollege, die Diskussion jetzt unbedingt in eine bessere Bahn bringt, denn wir wissen ja, wie es dann ausschaut, wenn Minister oder Ministerinnen anwesend sind.

Und da komme ich gleich zu den Wetterdiensten. Es ist schon gesagt worden, was hier das Thema ist: vier Wetterdienste. Frau Kollegin Lapp, ich habe Ihre Rede, ehrlich gesagt, von der Zielrichtung her nicht ganz verstanden. Ein bisschen hat es auf mich gewirkt, als würden Sie über ein Thema sprechen müssen, wollen, aber gar nicht wirklich eine Lösung am Ende des Horizonts sehen. Und das verstehe ich auch, denn die Geschichte der Wetterdienste ist eine Geschichte der Verwaltungs­reformver­weige­rung. Seit 25 Jahren! Sie haben es selbst gesagt, drei, vier Rechnungshofpräsidenten beschäftigten sich damit. Das ist ja nichts, worauf ein österreichisches Parlament stolz sein kann, dass vier Rechnungshofpräsidenten (Zwischenruf des Abg. Dr. Cap) – wir


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haben noch ausreichend Zeit; also das war jetzt fast eine Aufforderung, Herr Klub­obmann –, sich damit beschäftigen müssen und nicht andere Dinge prüfen können und jedes Mal schon Millionen hätten eingespart werden können.

Und dann diskutieren wir morgen Vormittag über Schuldenbremsen und vieles andere mehr, aber nicht einmal bei diesen Kleinigkeiten gehen Sie mit. Die Oppositions­parteien haben gleich Nägel mit Köpfen gemacht. Wir haben im Ausschuss einen sehr einfachen Antrag eingebracht. Den haben Sie abgelehnt.

Wir bringen diesen Antrag jetzt gemeinsam wieder ein, und ich bringe ihn jetzt zur Verlesung:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Musiol, Gabriela Moser, Wolfgang Zanger, Gerald Grosz, betreffend Zusammenlegung der Wetterdienste

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzesantrag zur Zusammenlegung der Wetterdienste vorzulegen.“

*****

So. Ziemlich einfach. Was das politische Interesse ist oder die politische Wetterlage ist, die Sie hier blockieren lässt, weiß ich nicht wirklich, aber ich kann es erahnen. Vier Wetterdienste, in unterschiedlichen Ministerien angesiedelt, von unterschiedlichen Parteien besetzt. Spannend wäre: Wenn all diese Ministerien in der Hand einer Partei liegen würden, wie würden Sie sich dann verhalten? Das ist nicht der Fall. Ich gehe davon aus, dass Sie auch diesem Antrag nicht zustimmen werden, aber dann brauchen Sie uns morgen nichts zu erzählen von Reformen, von Verwaltungsreformen.

Herr Kollege Gahr, Sie reden von Verwaltungsreform und tun so, als wären Sie Oppo­sitionspolitiker. Sie sind Regierungspolitiker. Dann stimmen Sie diesem Antrag zu! Machen Sie all diese kleinen Schritte – da gibt es ja noch Hunderte andere Vorschläge des Rechnungshofes –, dann kommen wir wirklich weiter. Da geht es um 16 Millionen, 32 Millionen an Einsparungspotential, die hier in den Raum gestellt werden. Wir geben 15 Millionen pro Jahr für die Kinderbetreuungskosten aus. Das heißt, das wären zwei Jahre, in denen wir die Kinderbetreuungskosten noch zusätzlich unterstützen oder viel mehr unterstützen könnten. Das ist absolut nicht nachvollziehbar.

In diesem Sinne ersuche ich um Unterstützung unseres Antrages, und wir werden Sie morgen in der Debatte auch daran messen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

22.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Musiol, Wolfgang Zanger, Gerald Grosz betreffend Zusam­menlegung der Wetterdienste

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Rechnungshofausschusses über den Rechnungshofbericht III-257 d.B.


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Begründung

Seit 25 Jahren gibt es Überlegungen im Rahmen der Verwaltungsreform, die drei (inzwischen vier) öffentlichen Wetterdienste zusammenzulegen. Vor 15 Jahren hat der Rechnungshof erstmals die Empfehlung ausgesprochen, diese Zusammenlegung vorzunehmen. Bis heute ist dieser Vorschlag nicht umgesetzt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzesantrag zur Zusammenlegung der Wetterdienste vorzulegen.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


22.50.40

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Lassen Sie sich überraschen! Jedenfalls sage ich dazu mehr Aussagekräftigeres als die Kollegin Lapp von Ihrer Fraktion, Herr Cap. (Beifall beim BZÖ.)

Die drei Wetterdienste, seit 2006 vier Wetterdienste sind eine unendliche Geschichte, wie der Rechnungshofpräsident uns auch übermittelt hat und quasi meterlang aufge­zeichnet hat, auf wann die Historie zurückgeht mit den Wetterdiensten. Begonnen hat es 1986, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich könnte jetzt alles herunterlesen, wie die einzelnen Jahresabschnitte verlaufen sind. Der Rechnungshof hat das aber dankenswerterweise allen Abgeordneten übermittelt, und Sie können das gerne auch explizit nachlesen.

Worum geht es bei den vier Wetterdiensten? – Wir haben als ersten Wetterdienst die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik, Anstalt des Bundes, in der Zuständig­keit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend. Wir haben die Austro Control GmbH; die steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes und wird vom BMVIT verwaltet. Wir haben den Militärischen Wetterdienst, der beim Bundesminis­terium für Landesverteidigung und Sport angesiedelt ist. 2006 wurde die MeteoServe gegründet, eine 100 Prozent-Tochter der Austro Control.

Wir haben den Wirtschaftsminister, den Verteidigungsminister, die Infrastruktur­minis­terin dafür, also drei Ministerzuständigkeiten. Kein Minister und keine Ministerin ist in den Ausschuss gekommen und hat mit uns über diese wichtigen Themen, über diese Einsparungen gesprochen. Es ist ja keine Bagatelle, es geht hier immerhin im Zeitraum von 2004 bis 2009 um rund 23 Millionen € an Einsparungspotential, das nicht gehoben wurde, das liegen gelassen wurde, wie der Rechnungshof richtig feststellt, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Wir haben auch im Ausschuss dem Antrag, den Kollegin Musiol vorhin eingebracht und begründet hat, zugestimmt. Wir hätten uns sehr darüber gefreut, wenn ein Fünfpar­teienantrag daraus geworden wäre. Es ist leider kein Fünfparteienantrag geworden, und ich möchte noch einmal an Sie appellieren, sehr geehrte Damen und Herren von Rot und Schwarz: Sie werfen der Opposition vor, gerade auch in der Diskussion der letzten Wochen, dass sie nicht bereit wäre für eine Verfassungsmehrheit bei der Schul-


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denbremse. Aber was machen Sie? – Sie nehmen keine einzige Empfehlung des Rechnungshofes wirklich ernst. Sie sagen zwar immer nur in Sonntagsreden, etwa bei der 250-Jahrfeier des Rechnungshofes, wie gut und wie schön alles sei, aber Sie machen nichts und Sie setzen nichts um, meine sehr geehrten Damen und Herren. So kann es nicht gehen! (Beifall beim BZÖ.)

Gleiches sehen wir auch bei den familienbezogenen Leistungen, die vom Rech­nungshof geprüft wurden. Im Jahr 2009 wurden rund 9 Milliarden € für Familienleis­tungen ausgegeben. 70 Prozent davon kommen aus dem FLAF. Der FLAF ist ausge­beutet. Der FLAF ist höchst verschuldet. Der FLAF ist reformbedürftig.

Ich darf hier auch an die Initiativen und Vorschläge unserer Familiensprecherin Ursula Haubner hinweisen, die sich ja mit den Vorschlägen des Rechnungshofes decken, meine sehr geehrten Damen und Herren. Der FLAF bedarf einer dringenden Erneue­rung, einer dringenden Reformierung, und vor allem muss er von familienfrem­den Leistungen endlich befreit werden. (Beifall beim BZÖ.)

Sie sehen anhand dieser Chronologie und anhand meiner Rede und Aufzählungen, dass hier großer Handlungsbedarf besteht, großer Handlungsbedarf herrscht. Ich darf Sie ersuchen, endlich einmal die Empfehlungen des Rechnungshofes anzugehen, auch im Hinblick auf die zu beschließende Schuldenbremse, denn mit Ihrer verfehlten Finanzpolitik werden Sie das Budget, die Schulden und die Ausgaben in Österreich nicht in den Griff bekommen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

22.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Schönpass zu Wort. – Bitte.

 


22.54.52

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Kollegin Schenk, 83 Prozent der Empfehlungen des Rechnungs­hofes werden umgesetzt. Es ist ja nicht so, dass nichts umgesetzt wird.

Zum Kollegen Zanger möchte ich sagen: Die Tagesordnungen werden einvernehmlich festgelegt und auch, ob ein Minister anwesend sein soll oder nicht. Es wäre vielleicht vernünftig, dass im Vorhinein auszuverhandeln.

Wer oder was ist Familie? – Weder der Begriff der Familie noch der der familien­bezo­genen Leistungen sind in Österreich rechtlich klar definiert und abgegrenzt. Ziel der Überprüfung durch den Rechnungshof war die Schaffung eines Überblicks über die familienbezogenen Leistungen des Bundes und der drei Länder Kärnten, Oberösterreich und Salzburg. Insgesamt betrugen die Ausgaben im Jahr 2009 8,9 Milliarden €. 47 verschiedene Leistungen können sich Familien in unterschiedlichen Lebensphasen von der Republik Österreich abholen. Dazu kommen eine Fülle von Landesleistungen; allein 27 in meinem Bundesland Oberösterreich.

Erstaunt stellten die Prüfer fest, dass nicht einmal die Leistungen des Bundes aus einer Hand vergeben werden. Für den Vollzug auf Bundesebene waren insgesamt sieben Ressorts verantwortlich. Das Ziel der Überprüfung des Rechnungshofes, sich einen Überblick zu verschaffen, konnte nicht erreicht werden. Grund dafür war, dass keine gesamthafte Abstimmung zwischen den Gebietskörperschaften erfolgt und es keine genau Übersicht darüber gibt, welche Leistungen in welcher Höhe eine Familie insgesamt bezog. Alles in allem ortete der Rechnungshof ein Chaos im Bereich der Familienförderung. Deshalb ersuche ich alle, die Rechnungshofkritik ernst zu nehmen


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und alles zu unternehmen, um Licht ins Dunkel zu bringen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hornek. – Bitte.

 


22.57.23

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Die Thematik „Einsparungspotential durch Kooperation und Koordination der drei Wetterdienste“ ist eine unendliche Geschichte. Die Kollegin hat bereits eine lange Rolle präsentiert. Ich habe das auf vier Seiten ebenfalls verfügbar und bin gelinde gesagt schon sehr verwundert. Wenn ich mir die Situation ansehe, dann kann ich feststellen, dass wir bereits ab dem Jahr 1986 Aktivi­täten in diesem Zusammenhang haben. Für 1990 stellen wir ein Sparpotential in zweistelliger Millionen-Dimension fest. Über die Jahre hinweg bleiben die Dimensionen ähnlich, stets zweistellig. Bedauerlicherweise waren es in den Anfängen Dimensionen in Millionen von Schilling, und jetzt sind wir in den Dimensionen in Millionen von Euro. Das bedeutet, man muss sich intensivst mit dieser Thematik auseinandersetzen. Es ist nicht einsichtig, dass, wenn das Zusammenführen in 15 europäischen Staaten möglich ist, diese Synergieeffekte nicht auch in Österreich gehoben werden können.

Daher nehme ich, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Worte eines Vorstandsdirektors der AUA im Zuge eines Gesprächs im Rechnungshofunteraus­schuss sehr ernst, der gerade für den Standort des Flughafens Wien-Schwechat festgestellt hat, dass derartige Flughafengebühren, Flughafenkosten in hohem Maße für den Standort von Bedeutung sind. Dieser Standort hat deshalb so eine hohe Bedeutung, weil dort über 40 000 Menschen arbeiten, und um diese Arbeitsplätze zu sichern, ist es notwendig, dass permanent nachjustiert wird.

Wir werden uns intensiv mit diesem Thema auseinandersetzen müssen. Es ist nicht denkbar, dass diese Chronologie, die sich über mehrere Jahrzehnte erstreckt, in dieser Form fortgesetzt wird. Es muss was geschehen, damit was geschieht! (Beifall bei der ÖVP.)

22.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Haider gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.59.47

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Frau Präsident! Herr Präsident! Hohes Haus! Österreich ist einsame Spitze. (Beifall bei der FPÖ.) Österreich ist einsame Nummer 1, was die Wetterdienste betrifft. Nur Belgien kommt ganz, ganz knapp an Österreich heran. Belgien leistet sich drei Wetterdienste, hat aber keine Chance gegen Österreich, wir haben vier Wetterdienste.

Die unendliche Geschichte der Wetterdienste hat ohnehin schon Frau Kollegin Schenk aufgezeigt. Ich habe sie auch hier: Seit 1986 gibt es Überlegungen, die Wetterdienste zusammenzulegen. Die Einsparungspotentiale, die durch verschiedene Studien, Arbeitsgruppen und so weiter errechnet worden sind, betragen jährlich 43 Millio­nen Schilling. Im Jahr 2002: Businessplan: Einsparungspotential: 35 Millionen €.

Der Rechnungshof hat inzwischen schon dreimal verlangt, dass die Wetterdienste zusammengelegt werden. Das kann ja in Österreich gar nicht funktionieren, weil drei verschiedenfarbige Ministerien dafür zuständig sind.


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Frau Kollegin Lapp, Sie brauchen sich gar nicht so aufzuregen, wenn Kollege Zanger verlangt, dass die Minister in den Ausschuss kommen. Die SPÖ ist, was die Minister­nennung bei den Ausschüssen betrifft, gar nicht so gemeint gewesen vom Kollegen Zanger, gemeint war die ÖVP, Herr Kollege Hornek, der Sie sich hier herstellen und verlangen, dass die Wetterdienste zusammengelegt werden, es aber nicht schaffen, dass auch der zuständige Minister in den Ausschuss kommt. Hier gehört dringend bei der ÖVP etwas gemacht! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es war auch gar nicht zu erwarten, dass bei diesen Arbeitsgruppen auch nur irgendetwas herauskommt, wenn die Geschäftsführer der bis ins Jahr 2006 existierenden drei Wetterdienste Mitglieder in dieser Arbeits­gruppe waren. Da wurden die Böcke zu Gärtnern gemacht. Die werden sich doch nicht selbst wegrationalisieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Da war überhaupt nichts zu erwarten. Nein, ganz im Gegenteil: Sie haben es sogar geschafft, zwischen 2004 und 2009 zusätzliche Personalkosten in der Höhe von 13,4 Millionen € zu verursachen.

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, fordern wir eine Zusammenlegung der vier Wetterdienste. Dazu brauchen wir auch keine weitere Studie, keine Arbeits­gruppe, auch keinen Rechnungshofbericht mehr, sondern da braucht es nur endlich einmal einen guten Willen. 30 Jahre Stillstand wegen so einer Kleinigkeit hinter sich zu bringen – da sehe ich, wenn ich das Ergebnis sehe, ganz, ganz schwarz für eine Verwaltungsreform. Und von daher ist der Rückverweisungsantrag des Kollegen Zanger zu unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)

23.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prähauser. – Bitte.

 


23.03.06

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rech­nungs­hofes! Hohes Haus! Das Wort Wetterdienste werde ich nicht in den Mund nehmen, ich hoffe auf Schnee zu Weihnachten, möchte also niemanden kränken.

Meine Damen und Herren, ich spreche jetzt über die familienbezogenen Leistungen des Bundes. Die Opposition und die Koalition haben die verschiedensten Pro und Kontra schon dargelegt, ich brauche das nicht zu wiederholen, obwohl der Rech­nungshof auf über 80 Seiten dieses Problem aufgearbeitet hat. Ich könnte jetzt die 81 Seiten zur Kenntnis bringen, aber ich gehe davon aus, dass alle von uns die Unter­lagen rechtzeitig gelesen haben und sich von mir nicht belehren lassen wollen.

Eines ist bei der Angelegenheit schon bemerkbar, wenn man das Wechselspiel zwischen Rechnungshof und betroffener Behörde nachliest: auf der einen Seite eine Kritik, ein Vorschlag – auf der anderen Seite eine Entschuldigung und die Begründung, warum etwas nicht geht.

Wenn wir so weitertun, dass wir uns gegenseitig erklären, warum etwas nicht geht, werden wir natürlich schlecht an Lösungen herankommen. Ich nehme als gutes Zeichen der Selbstkritik eine Reaktion meines Landes Salzburg heraus. Ich will über Kärnten und Oberösterreich gar nicht urteilen, ich nehme als meine Antwort das Land Salzburg:

Es ging darum, ein zentrales Melderegister in Anspruch zu nehmen. Das Land Salzburg wies auf die Kostenpflicht von Abfragen im zentralen Melderegister hin. No na, gratis wird es nicht sein, aber die Eigenrecherche wird ja auch etwas kosten. Wenn man das dann mit den anderen Ländern kompensiert, könnte man doch einige Ersparnisse in Bewegung bringen. Man sollte diese Berichte ernst nehmen und mit


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Vehemenz darauf hinarbeiten, auch in Zeiten wie diesen das Geld dort zu holen, wo es auf der Straße liegt. Ob das jetzt vier Wetterdienste sind oder einer ist oder eine effiziente Verwaltung – da bin ich beim Rechnungshof –, da werden wir auch noch etwas Druck machen müssen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

23.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.

 


23.05.14

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsident! Hohes Haus! Im Bericht über die familienbezogenen Leistungen des Bundes schafft der Rechnungshof wohl einen Überblick über diese Familienleistungen, allerdings sagt er auch, dass niemand sagen kann, welche Leistungen in welcher Höhe eine Familie in Österreich insgesamt bezieht. Und das ist schon sehr spannend.

Es besteht also wenig Transparenz bezüglich der vorhandenen oder auch bezogenen Leistungen und der Bedarfsdeckung der Familie.

Rund 70 Prozent der Familienleistungen des Bundes werden laut Rechnungshof durch den Familienlastenausgleichsfonds finanziert. Der FLAF ist ein gutes, ein wesentliches Finanzierungsinstrument. Allerdings ist er in den letzten Jahren in Schieflage geraten, und zwar deshalb, weil wir einerseits immer mehr Familienleistungen beschlossen haben und andererseits daraus auch Leistungen herausgenommen haben, die eigent­lich keine Familienleistungen sind. Das hat dann eben zu dieser Schieflage geführt.

Der Rechnungshof stellt also einige Mängel fest, schlägt auch vor, was zu tun ist, und empfiehlt unter anderem die Schaffung einer gemeinsamen Plattform zwecks Information und Abstimmung und eine gebietsübergreifende Datenbank. Da sind wir mit unserer Transparenzdatenbank auf einem guten Weg. Diese braucht nur noch mit Leben erfüllt zu werden, um eben in diesem wichtigen Bereich der Familienleistungen die notwendige Transparenz zu schaffen, aber auch die Treffsicherheit zu optimieren. (Beifall bei der ÖVP.)

23.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Gartelgruber gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


23.07.03

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Kollege Prähauser, ich muss Sie leider etwas korrigieren, denn ich glaube nicht, dass alle Abgeordneten den Bericht kennen beziehungsweise gelesen haben, deshalb möchte ich inhaltlich kurz darauf eingehen.

Es geht mir um den Bericht betreffend die familienbezogenen Leistungen, und dieser zeigt sehr deutlich auf, dass es bei den Familienförderungen ein heilloses Durch­einander gibt. 117 verschiedene Förderungen wurden vom Bund und den drei Ländern ausbezahlt, und das in der Höhe von knapp 8,9 Milliarden €.

Auch die Kritik, die der Herr Rechnungshofpräsident hier klar angebracht hat, war, dass eine gesamthafte Abstimmung zwischen den Gebietskörperschaften nicht erfolgt ist. Und auch sehr ernst zu nehmen – wie es meine Kollegin angesprochen hat – war natürlich die nachhaltige Finanzierung des FLAF.

Herr Präsident, Sie haben heute darauf aufmerksam gemacht, dass die Ausgaben des FLAF in den letzten sechs Jahren deutlich überschritten wurden. Was mir auch in dem Bericht aufgefallen ist, ist, dass Sie festgestellt haben, dass weder der Begriff „Familie“


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noch der Begriff „familienbezogene Leistungen“ in Österreich klar definiert ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Das bestätigt einmal mehr unsere Kritik, die wir an den Familienleistungen haben. Frau Kollegin Musiol, nicht nur Sie allein oder das BZÖ kritisiert das, sondern auch wir in zahlreichen Reden und Anträgen.

Eigentlich ist es sehr bedenklich, wenn nicht einmal der Rechnungshof nachvollziehen kann, wie viel an Förderungen Familien erhalten haben, andererseits aber Familien gar nicht wissen, welche Familienleistungen ihnen eigentlich zustehen.

Ein Beispiel dazu möchte ich jetzt noch bringen, nämlich die Absetzbarkeit der Kinder­betreuungskosten: Diese wird von vielen Österreicherinnen und Österreichern nicht in Anspruch genommen, sodass sogar die Frau Finanzministerin sich im Sommer dieses Jahres fast dazu berufen gefühlt hätte, eine Aufklärungskampagne darüber zu starten. Jetzt aber im Herbst kommt es zwischen den zwei Regierungsparteien eigentlich wieder zu einer Diskussion, und ich bezweifle, dass diese Diskussion für die Österreicherinnen und Österreicher nachhaltig ist. Ich glaube eher, dass diese Diskussion zur Verunsicherung führt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den zahlreichen Schlussempfehlungen des Rechnungshofes finden sich neben der Erstellung der Transparenzdatenbank – wo wir ja schon seit Jahren auf einem guten Weg sind, aber eigentlich wirklich nichts weiterbringen – auch die Evaluierung des FLAF und die Beseitigung der Aufteilung der Vollzugskompetenzen, die hier nicht sachlich nachvollziehbar ist, also eine Vielzahl von Kritikpunkten. Und wenn der Wirtschaftsminister jetzt Ihre Empfehlungen aufgenommen und die Evaluierung des FLAF in Aussicht gestellt hat, dann muss ich sagen: Es ist ja allerhöchste Eisenbahn!

Dieses vorherrschende Chaos in den Familienförderungen ist für mich ein Beleg dafür, dass eine generelle Reform der Familienförderungen absolut notwendig ist. Ziel muss es sein, da endlich Steuergerechtigkeit herzustellen.

Wie mein Kollege Zanger schon richtig angesprochen hat, wäre hier das Familiensteuermodell der richtige Weg. Dieses Modell ist transparent, gerecht und würde Einzelmaßnahmen ablösen, die nur jenen zugutekommen, die sich durch das dichte Verwaltungsgestrüpp alleine durchkämpfen müssen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

23.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


23.10.45

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Der Abgeordnete Zanger hat einen Rückverweisungsantrag gestellt. Das ist eine vernünftige Vorgangsweise angesichts dessen, was sich da im Ausschuss zugetragen hat.

Ich spreche zur Nichtkooperation und zur Nichtvereinheitlichung der drei Wetter­dienste, beziehungsweise nunmehr vier. Die Argumente sind zum Teil ausgetauscht worden. Ich sage Ihnen, es ist abenteuerlich, was in dieser Republik vorgeht.

Dabei wird das alles gestützt von jenen – Sie wissen ganz genau, was kommt –, die sich hier herinnen und draußen in „ZIB 2“-Redaktionen – der ORF ist mittlerweile überhaupt gleichgeschaltet in diesen Angelegenheiten – gar nicht genug hervorrecken können, um Ihren Zeigefinger zu erheben und auf die Opposition zu zeigen, dass jetzt endlich bei der sogenannten Schuldenbremse Staatsverantwortung zu übernehmen


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sei. Dabei verweigern Sie seit Jahr und Tag – ob es kleinere Maßnahmen sind wie das hier, aber selbst das geht in Millionen, oder ob es größere Maßnahmen sind – jede Reform.

Wenn wir über Schuldenbremsen reden und diskutieren wollen, dann ist unabdingbar damit verbunden und notwendig, dass wir uns die Ausgabenpfade anschauen, das heißt die dortigen Einsparpotentiale, dort, wo noch vernünftig gespart werden kann, wo der Staat viel effizienter werden kann – da lassen Sie nämlich regelmäßig aus, die ganze Rechnungshof-Arbeit ist ja ein Beweis dafür – und natürlich je nach Geschmack auch die Einnahmenseite.

Sie gehen hierher, bis zur Stunde – und morgen werden wir es wieder erleben, weil Ihnen sonst nichts einfällt – und reiten hauptsächlich und vordergründig darauf herum: Hauptsache der Saldo ist null, egal, wie wir dahin kommen. Sie werden doch dazu gewählt – Sie, die Sie hier sitzen und erst recht die, die jetzt fehlen, auf den Präsiden­ten kann ich nicht verweisen, der zeigt nur die diesbezüglichen Defizite auf –, dass Sie hier endlich in diese Reformen einsteigen. Aber nein, nix, null! Ihr könnt jetzt ein bisschen betreten in euch gehen und ein bisschen schweigen!

Die Geschichte dieser Wetterdienste, in diesem Büchl hier (der Redner hält die Bro­schüre „Positionen: Verwaltungsreform 2011“ in die Höhe): Das sind 599 Vor­schläge. Man muss nicht mit jedem einzelnen einverstanden sein, aber ich bin der Überzeugung, dass jeder hier herinnen, je nach Fasson, mit mindestens mehr als der Hälfte dieser Vorschläge vom Rechnungshof einverstanden ist. Es geschieht aber viel zu wenig, wenig bis gar nichts. Selbst diese Kleinigkeit, diese Wetterdienste zusam­menzulegen, würde Millionen Euro sparen. Seit 1995 weist der Rechnungshof darauf hin.

Das Ganze ist geradezu exemplarisch, die Ausgeburt der österreichischen Realverfas­sung in Sachen Reformverweigerung. Es sind drei Wetterdienste, drei Ministerien sind beteiligt. Im Übrigen muss man hinzufügen: Ich hoffe, der Präsident meldet sich noch und untermauert noch entsprechend, dass in den meisten vergleichbaren Ländern überall nur ein Wetterdienst vorhanden ist. Aber nein, wir haben drei. Aufgrund der langjährigen Empfehlung des Rechnungshofes, dass man die vielleicht zusammen­führen möge, ist das Resultat – bitte laut mitrechnen, wie viele haben wir jetzt? –: vier! Vier Wetterdienste haben wir jetzt. Das ist der Erfolg der Reformpartnerschaft von ÖVP und SPÖ, die mit der großen Null in der Verfassung. (Beifall bei Grünen, BZÖ und FPÖ.)

Bei Ihnen bekommt die Null eine ganz andere Bedeutung. Gehen Sie einmal in sich! Sie vernudeln und verweigern jede Reform, stellen sich aber mit erhobenem Zeige­finger hin. Jetzt haben Sie Gelegenheit, dem Antrag der Kollegin Musiol und anderer Folge zu leisten und endlich die Bundesregierung aufzufordern, ihr auf die Sprünge zu helfen, dass diese Wetterdienste vereinheitlicht werden. Aber nichts von dem ist bei Ihnen zu erwarten, wie auch sonst nichts zu erwarten ist.

Ich erinnere abschließend nur an diese „Österreich-Gespräche“, an denen sich die meisten Oppositionsparteien mit großem Elan beteiligt haben. Da wurde eine ganze Latte von Reformvorschlägen gemacht, in elf großen Kapiteln, bei den meisten war der Rechnungshof beteiligt; und sie sind sang- und klanglos verschwunden, versenkt worden, in der Regel von ÖVP-Landeshauptleuten. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen! Heute hingegen kann es Ihnen gar nicht schnell genug gehen mit den Reformen. Sie sind doch so etwas von unglaubwürdig, dass man Ihnen nicht einmal eine Null in die Hand geben kann! Das ist doch das Problem. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der FPÖ. – Zahlreiche Zwischenrufe bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 286

Also, lassen Sie die Opposition im Kraut, beweisen Sie einmal, Zeit ist ja bis zum nächsten Finanzrahmen, in den nächsten Monaten aufgrund klarer Verhandlungen, in welchen Konzeptbereichen sinnvoll gespart werden soll – aber nicht mit dem Rasen­mäher durchschnitzen! – und wo allenfalls gerecht Einnahmen erhöht werden können! So einfach ist es. Dann kommen Sie wieder her und nehmen das Wort Schulden­bremse in den Mund, vorher nicht! Und lassen Sie die Verfassung unbehelligt! (Beifall bei Grünen, BZÖ und FPÖ.)

23.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt der Herr Rechnungshof­prä­sident. – Bitte.

 


23.16.16

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Nachdem der Rechnungshof im Zusammenhang mit der Umsetzung der Empfehlungen mehrmals angesprochen worden ist, möchte ich hinweisen: Auf der heutigen Tagesordnung stehen auch drei Follow-up-Überprüfungen.

Wenn man das Ergebnis der Follow-up-Überprüfungen näher betrachtet, sieht man, dass in jenen Bereichen – das hat die Frau Abgeordnete Schönpass angesprochen –, wo eben keine System- beziehungsweise Kompetenzänderungen erforderlich sind, der Umsetzungsgrad ein sehr hoher ist: wie von Ihnen ausgesprochen werden 83 Prozent der Empfehlungen umgesetzt.

Betrachtet man aber jene Bereiche wie eben familienbezogene Leistungen – wenn man diese als Beispiel nimmt oder die Wetterdienste – dann sehen Sie, dass hiebei aufgrund des erforderlichen Zusammenwirkens von Gebietskörperschaften, aufgrund des Erfordernisses, Kompetenzbereinigungen durchzuführen, eben nicht jenes Re­form­verhalten an den Tag gelegt wird, das notwendig ist, um Österreich tatsächlich finanziell zukunftsfit zu machen.

Es wurde bereits im Rahmen der Debatte angesprochen und unter anderem von den Abgeordneten Schönpass und Gahr näher dargelegt, dass wir bei den familienbezo­genen Leistungen unbedingt Reformen brauchen, um etwa die Antwort geben zu können, welche Förderung eine Familie erhalten hat und in welcher Höhe, dies um gleichzeitig auch die Förderungen zielgerichtet auszahlen zu können.

Das ist derzeit nicht der Fall, da es nicht einmal eine klare Definition gibt, was eine Familie ist. Es gibt auch keine klare Definition, was man unter familienbezogenen Leistungen versteht. Noch dazu werden die Anspruchsvoraussetzungen, beispiels­weise soziale Bedürftigkeit, Familieneinkommen et cetera, unterschiedlich definiert. Darüber hinaus ist der Vollzug auf sieben Ministerien und in den Ländern auf mehrere Direktionen beziehungsweise Abteilungen aufgeteilt.

Dass auch unterschiedliche Bemessungsgrundlagen herangezogen werden, beispiels­weise bei der Schülerbeihilfe oder Studienbeihilfe – wobei bei der Schülerbeihilfe auch noch vom Schultyp abhängig ist, ob das Bundesministerium für Unterricht und Kunst, der Landesschulrat, der Stadtschulrat oder die Landeshauptleute zuständig sind –, zeigt, dass hiebei Regulierungsdefizite bestehen, die beseitigt werden sollten.

Bei den Wetterdiensten – das hat die Frau Abgeordnete Lapp angesprochen – ist zu erwähnen: Die Wetterdienste sind gewachsen. Aber leider sind in diesem Fall auch die Kosten gewachsen. Ich werde nur kurz ausführen, dass ein Reformvorhaben nicht so passieren sollte, wie es bei den Wetterdiensten in den 25 Jahren nicht erfolgreich abgelaufen ist. Es ist dies ein Reformvorhaben, das sich verselbständigt hat, das zum Selbstzweck geworden ist.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 287

Dabei sei nur kurz erwähnt, wie es eben nicht ablaufen sollte; Das ist bereits aus­geführt worden. 1986, also unter meinem Vorvorgänger, wurden bereits Überlegungen angestellt, die Wetterdienste zusammenzulegen. Ergebnis war ein Verwaltungsüber­einkommen, 1988 die mündliche Zusage der Verantwortlichen, die Wetterdienste zu­sammenzulegen. 1990 ist eine Studie in Auftrag gegeben worden: Einsparungs-poten­tial bei der Zusammenlegung: 43 Millionen Schilling.

1991 beschloss der Ministerrat die Zusammenlegung der Wetterdienste und hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet; dies hat dargelegt: 58 Millionen Schilling Einsparungspo­tential. 1995 legte die ZAMG, Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik, eine Studie mit einem Einsparungsvolumen von 50 bis 60 Millionen Schilling vor. 1997 die nächste Studie: Einsparungspotential 1998 bis 2002: 13 Millionen €. 2002 wiederum ein Business-Plan: Einsparungspotential 35 Millionen €. 2003: das Regierungs­pro­gramm verankerte die Neustrukturierung der Wetterdienste.

2004 gibt es eine Arbeitsgruppe, laut der es von 2004 bis 2009 ein Einsparungs­volu­men von 9,4 Millionen € gibt. 2004 scheitert die Neustrukturierung; Ergebnis ist: Man verdoppelt im teilrechtsfähigen Bereich der ZAMG die Mitarbeiterzahlen für den kommerziellen Bereich auf 101 Mitarbeiter. (Abg. Neugebauer: Kurzfassung!)

Natürlich gibt es eine Gegenreaktion: Die ACG bildet im Bereich des Flugwetter­dienstes eine eigene Gesellschaft, die nunmehr auch im kommerziellen Bereich tätig ist, und es konkurrenzieren sich beide staatlichen Einrichtungen um Aufträge anderer Unternehmungen wie beispielsweise der ASFINAG. 2011 gibt es wiederum ein Verwaltungsübereinkommen, so wie im Jahr 1986 auch.

Betrachtet man nunmehr das Resümee: Von 2004 bis 2009 hätte es ein Einsparungs­potenzial von 9,4 Millionen € gegeben, tatsächlich gab es aber Mehrkosten aufgrund der Nichtzusammenführung von 13,4 Millionen €. Das Einsparungspotenzial wurde um 22,8 Millionen € verfehlt.

Die ZAMG und die ACG konkurrenzieren sich gleichzeitig, wenn es darum geht, sich am Markt zu beteiligen, und gleichzeitig beeinträchtigen sie aufgrund ihrer Stellung den freien Wettbewerb. Die ZAMG konkurrenziert sich auch mit den meteorologischen Instituten an den Universitäten. Die Forschungsaufträge sind nämlich nicht mehr an die Universitäten gegangen, sondern 4,4 Millionen € sind zur Finanzierung des teilrechts­fähigen Bereichs an die ZAMG gegangen. Das heißt, diese Gelder haben den Univer­sitäten gefehlt.

Gleichzeitig waren bei der ZAMG die Mehreinnahmen durch die Erweiterung des Aufgabenspektrums im Vergleich zu der Steigerung der Personalkosten äußerst gering. Dazu kam noch, dass der Anteil der Flugmeteorologie an den Gesamtkosten der Flugsicherung in Österreich um 50 Prozent höher liegt als im EUROCONTROL-Durchschnitt.

Ein Beispiel noch, das zeigt, dass es sicherlich zweckmäßig gewesen wäre, mit einer Reform früher anzusetzen: Die durchschnittlichen Kosten für einen Mitarbeiter bei der Austro Control betragen 127 000 €, bei der MeteoServe, die im Jahr 2006 gegründet worden ist und nahezu die gleichen Tätigkeiten macht wie im Zentralbereich der ACG, 35 000 €.

Es zeigt sich: Es zahlt sich aus, Reformen zu machen. Es zahlt sich aus, zu den Reformen zu stehen, und es zeigt sich, wenn man Reformen nicht durchführt, kostet dies mehr, als es Nutzen bringt. Deshalb kann ich nur appellieren – im Hinblick auf die Schuldenbremse, im Hinblick auf die Erfordernisse der Konsolidierung –, dass man die Reformen ernst nimmt und die Potenziale, die im System liegen, auch tatsächlich hebt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 288

Wir werden das benötigen, um Österreich zukunftsfit zu machen. Der Rechnungshof steht Ihnen als Berater zur Verfügung, aber die Verantwortung liegt sicherlich bei Ihnen, im Rahmen dessen, dass eine Kompetenzbereinigung erforderlich ist und dem­ent­sprechend auch gesetzliche Regelungen unabdingbar sind. – Ich danke. (Allge­meiner Beifall.)

23.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Herr Abgeordneter Grosz zu Wort gemeldet. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 1 Minute. – Bitte. (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)

 


23.22.47

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich danke dem Rechnungshofpräsidenten für diese plastische Chronologie des Wahnsinns aus dem ewigen Land Schilda, die er uns heute hier präsentiert hat.

Seit 26 Jahren, bis zum heutigen Tag gibt es nunmehr vier Wetterdienste – bei einem Wetter in Österreich; eine Wolke, ein Nebel. Ich weiß schon: vier Wetterdienste, vier Wetter und vier Prognosen. Das ist offenbar die Theorie, in der wir verleben wollen. (Ruf bei der ÖVP: Auf Wiedersehen!)

Nur – und da schließe ich mich dem Rechnungshofpräsidenten und auch den Vorrednern von FPÖ und Grünen an –: Wenn Sie, sehr geehrte Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, die jetzt bei den Ausführungen des Rechnungshofpräsidenten, bei seinen Reformvorschlägen applaudiert haben, diesem Applaus auch Taten folgen lassen, dann müssen Sie heute mit uns gemeinsam den Entschließungsantrag verab­schieden, dass diese vier Wetterdienste endgültig zusammengelegt werden! (Beifall beim BZÖ. – Zahlreiche Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)

Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der Sozialdemokratie, haben zwischen 2000 und 2006 mit Recht in diesem Plenum sehr oft darauf hingewiesen, dass diese Wetterdienste zusammenzulegen sind. Oberregierungsrat Kräuter – vulgo Rechnungs­hof­sprecher, in der dritten Reihe – hat hier von diesem Pult aus selbstverständlich die Zusammenlegung dieser vier Wetterdienste gefordert. (Neuerliche Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)

Heute haben wir einmal mehr – durch den Rechnungshof dokumentiert – ein verlo­renes Einsparungspotenzial von 16 Millionen €. Wenn wir, wie der Rechnungshof vor­ge­schlagen hat, die Wetterdienste zusammengelegt hätten, hätten wir uns 16 Mil­lionen € Steuergeld erspart. Jetzt werden Sie sagen: 16 Millionen €, das sind Peanuts. Wir Weltpolitiker diskutieren nur über Milliarden, auf Augenhöhe mit der Europäischen Union. Wir diskutieren doch nicht über ein paar Millionen Euro. (Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) Das ist doch unter unserer Würde.

Ich weiß schon, das ist Ihre Methode. Sie diskutieren lieber, wenn Sie 10 Milliarden € in weitere Schulden in Österreich oder 30 Milliarden € in Griechenland versenken können. Ich weiß schon, Sie diskutieren auf einem anderen Niveau. Für Sie sind 16 Millionen € nichts, bestenfalls ein Gehaltsbestandteil, wenn Sie lange genug hier herinnen sitzen. Das verstehe ich schon.

Für uns sind diese 16 Millionen € sehr wertvolles Steuergeld, das hier einmal mehr verludert worden ist – durch die Aufrechterhaltung von vier Wetterdiensten. Daher haben wir auch den Antrag auf deren Zusammenlegung eingebracht. Daher unter­stützen wir auch den Rückverweisungsantrag, denn es ist schon ein Wahnsinn und eine politische Schizophrenie für sich, dass wir hier über die vier Wetterdienste diskutieren und auch im Ausschuss diskutiert haben, aber kein einziges verantwort­liches Regierungsmitglied sich dieser politischen Diskussion gestellt hat, sondern aus-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 289

schließlich die Geschäftsführer und die beruflich Verantwortlichen der Wetter­dienste gekommen sind.

Der dritte Punkt, der kritisierenswert ist, das sei mir auch noch gestattet: Ich weiß schon, dass die Tagesordnung für die Nationalratssitzung von Einstimmigkeit in der Präsidiale getragen ist, aber ich bitte Sie doch: Dieser Vortrag des Rech­nungshof­präsidenten war es doch wert, live auf ORF 2 übertragen zu werden, damit die Menschen in unserem Land einmal erfahren, welchen Irrsinn Sie in unserer Verwaltung aufführen (Beifall bei BZÖ und FPÖ), auf welche aufgeblähten Verwaltungskörper Sie weiterhin drängen und auf der anderen Seite von Schuldenbremse sprechen.

Einmal mehr ein Beispiel für Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der ÖVP: Was hindert Sie daran, endlich mit dem Schuldenmachen aufzuhören? (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) Brauchen Sie dafür wirklich eine Schuldenbremse? Sagt Ihnen nicht der logische Hausverstand, dass dieses Land in die Staatspleite schlittert und wir unser Triple A verlieren? Sagt Ihnen Ihr logischer Hausverstand nicht, dass Sie seit Jahren – und Sie seit gefühlten 100 Jahren und 25 Jahren in der Regierung – mehr Geld ausgeben, als Sie überhaupt haben?

Dass die nächsten vier Generationen an Kindern – künftige Kinder und Kindeskinder – in diesem Land mit ihrer Steuerbelastung niemals mehr diese Schulden bezahlen werden, die Sie machen? Sagt Ihnen das nicht der logische Hausverstand, das Herz, der Charakter – wie auch immer man dazu sagen will? (Neuerliche Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) Brauchen Sie wirklich einen Zettel, auf dem steht: „Ich darf keine Schulden mehr machen!“, und den hängen Sie sich dann jeden Tag auf den Kühl­schrank? – So kann es doch nicht sein, sehr geehrte Damen und Herren!

Daher einmal mehr einer dieser Punkte, die der Präsident vorgeschlagen hat: vier Wetterdienste endlich zusammenlegen und dort einsparen, wo es auch wirklich etwas bringt, in der Verwaltung, bei 22 Sozialversicherungsanstalten in diesem Land, wo im System das Steuergeld der Österreicherinnen und Österreicher verludert worden ist! (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Zanger.)

23.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird keines gewünscht.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Zanger, den Gegenstand an den Rechnungshofausschuss zurückzuverweisen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit nicht angenommen.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-257 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme stimmen, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Musiol, Zanger, Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung der Wetterdienste.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Die Tagesordnung ist erschöpft.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 290

23.28.50Einlauf

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1762/A(E) bis 1780/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 10054/J bis 10079/J eingelangt.

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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für heute, 23.29 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

23.29.28Schluss der Sitzung: 23.29 Uhr

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Druckfehlerberichtigung

60. Sitzung, 21. April 2010:

In der gedruckten Version ist auf S. 3 – unter dem Titel „Dringliche Anfrage“ nach „Be­gründung: Josef Bucher“ – „Bundeskanzler Werner Faymann“ durch „Vizepräsident Dipl.-Ing. Josef Pröll“ zu ersetzen.

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Impressum:

Parlamentsdirektion

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