Stenographisches Protokoll
135. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIV. Gesetzgebungsperiode
Dienstag, 6. Dezember 2011
135. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIV. Gesetzgebungsperiode Dienstag, 6. Dezember 2011
Dauer der Sitzung
Dienstag, 6. Dezember 2011: 9.06 – 23.29 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (Strafgesetznovelle 2011)
2. Punkt: Bericht über den Antrag 89/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974, BGBl. 60, über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 56/2006, geändert wird
3. Punkt: Bericht über den Antrag 272/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend härtere Strafen zum Schutz Minderjähriger
4. Punkt: Bericht über den Antrag 273/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die längst überfällige Ausweitung des Schutzes Minderjähriger
5. Punkt: Bericht über den Antrag 542/A(E) der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend restriktivere Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie
6. Punkt: Bericht über den Antrag 1054/A(E) der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Anhebung der Strafrahmen bei Sexualdelikten
7. Punkt: Bericht über den Antrag 1366/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende und uneingeschränkte Anzeigepflicht bei Verdacht auf Missbrauch von Minderjährigen
8. Punkt: Bericht über den Antrag 1709/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung der Verjährungsfristen von sexuellen Übergriffen auf Minderjährige
9. Punkt: Bericht über den Antrag 1710/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend BZÖ-Kinderschutzpaket im Rahmen der BZÖ-Offensive: Mehr Kinderschutz jetzt!
10. Punkt: Bericht über den Antrag 1711/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung eines Kinderschutzgipfels mit dem Ziel der Erarbeitung eines „Nationalen Aktionsplanes für mehr Kinderschutz“
11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2011)
12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert wird
13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird
14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Vereinsgesetz 2002 und das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz geändert werden (Vereinsgesetz-Novelle 2011 – VerGNov 2011)
15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Reichshaftpflichtgesetz und das Rohrleitungsgesetz geändert werden
16. Punkt: Bericht über den Antrag 1760/A der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit von Behörden im Verbraucherschutz (Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz – VBKG) geändert wird
17. Punkt: Bericht über den Antrag 1740/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Johannes Schmuckenschlager, Dr. Andreas Karlsböck, Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inverkehrbringen und Neuklassifizierung von nicht handelsüblichen Laserpointern
18. Punkt: Bericht über den Antrag 1402/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schwermetallgrenzwerte für Schmuck – insbesondere für Blei und Cadmium
19. Punkt: Bericht über den Antrag 1505/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tätowierfarben und Tätowiermittel
20. Punkt: Bericht über den Antrag 739/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsatz von RFID Chips
21. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden
22. Punkt: Bericht über den Antrag 1747/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Abschaffung des Weiterbildungsgeldes bei Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes zur Missbrauchsvermeidung
23. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden
24. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2011 – SRÄG 2011)
25. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird
26. Punkt: Bericht über den Antrag 1477/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, BGBI. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2010, geändert wird
27. Punkt: Bericht über den Antrag 1741/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Pensionsanpassung nach dem Pensionistenpreisindex
28. Punkt: Bericht über den Antrag 1637/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Definition und Aufnahme von psychischen und psychosomatischen Erkrankungen in die Liste der Berufskrankheiten
29. Punkt: Bericht über den Antrag 1638/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Anzahl der ArbeitsinspektorInnen sowie Aufstockung des Budgets der Arbeitsinspektorate
30. Punkt: Bericht über den Antrag 480/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer arbeitsbedingter Risiken in der Prävention und bei der Anerkennung von Berufskrankheiten
31. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird
32. Punkt: Bundesgesetz über die Genehmigung von Weltraumaktivitäten und die Einrichtung eines Weltraumregisters (Weltraumgesetz)
33. Punkt: Bericht über den Antrag 1665/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend besseren Schutz der Opfer von Menschenhandel und effizientere Verfolgung von Menschenhändlern
34. Punkt: Bericht über den Antrag 1666/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Studie zum Verhältnis zwischen der Polizei und Angehörigen von ethnischen/sprachlichen/religiösen Minderheiten in Österreich
35. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird
36. Punkt: Bericht über den Antrag 1399/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anlaufstelle für CFS-PatientInnen in Österreich
37. Punkt: Bericht über den Antrag 1557/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Präimplantationsdiagnostik (PID)
38. Punkt: Bericht über den Antrag 779/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstützungsfonds für Contergan-Geschädigte
39. Punkt: Bericht über den Antrag 668/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffnung der Ausschlussfrist und Einrichtung eines Unterstützungsfonds für österreichische Contergangeschädigte
40. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Zahnärztegesetz, das Zahnärztekammergesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz und das Berufsausbildungsgesetz geändert werden (Zahnärztliche Assistenz-Gesetz)
41. Punkt: Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz, NPSG)
42. Punkt: Bericht über den Antrag 624/A(E) der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend GHB/GBL
43. Punkt: Bericht über den Antrag 1472/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von „Lava red“ und „Monkey go bananas“, der Nachfolgeprodukte von „Spice“ im Suchtmittelgesetz
44. Punkt: Bericht über den Antrag 1721/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnung suchterzeugender Medikamente auf der Verpackung
45. Punkt: Bericht über die Anträge 505/A(E) der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Fritz Grillitsch, Harald Jannach, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der österreichischen Gentechnik-Anbauverbote und
481/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der österreichischen Gentechnik-Anbauverbote
46. Punkt: Bericht über den Antrag 1034/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend nationales Anbauverbot für die Gentechnik-Kartoffel „Amflora“ von BASF
47. Punkt: Bericht über den Antrag 1065/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Amflora sowie drei neu zugelassener Genmaissorten
48. Punkt: Bericht über den Antrag 1285/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorschlag der EU-Kommission, den Mitgliedstaaten Möglichkeiten einzuräumen, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen
49. Punkt: Bericht über den Antrag 1436/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nulltoleranz für nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in Futtermitteln
50. Punkt: Bericht des Rechnungshofes über Reihe Bund 2011/6
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 36
Ordnungsrufe .................................................................................. 59, 59, 114, 146, 196
Geschäftsbehandlung
Einwendungen der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen gegen die Tagesordnung gemäß § 50 der Geschäftsordnung ....................................................... 35
Durchführung einer Debatte gemäß § 50 Abs. 1 der Geschäftsordnung ...................... 60
Redner/Rednerinnen:
Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 60
Dr. Josef Cap ................................................................................................................ 62
Mag. Judith Schwentner .............................................................................................. 63
Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................. ..... 64
Stefan Petzner ......................................................................................................... ..... 65
Mag. Gisela Wurm ................................................................................................... ..... 67
Mag. Heidemarie Unterreiner ................................................................................ ..... 68
Claudia Durchschlag .............................................................................................. ..... 69
Mag. Daniela Musiol ................................................................................................ ..... 70
Herbert Scheibner .................................................................................................. ..... 72
Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ..... 73
Dr. Harald Walser .................................................................................................... ..... 75
Gerald Grosz ........................................................................................................... ..... 76
Einwendungen finden keine Mehrheit ............................................................................ 78
Ersuchen des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer auf Erteilung eines Ordnungsrufes 67
Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 9289/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................ 80
Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung ...... 142
Redner/Rednerinnen:
Stefan Petzner ............................................................................................................ 143
Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ............................................. ... 146
Hermann Lipitsch ................................................................................................... ... 148
Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 149
Dr. Martin Strutz ..................................................................................................... ... 150
Mag. Werner Kogler ................................................................................................ ... 152
Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ... 153
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 80
Antrag des Abgeordneten Wolfgang Zanger, den Bericht des Rechnungshofes über Reihe Bund 2011/6 (III-257/1566 d.B.) an den Rechnungshofausschuss rückzuverweisen – Ablehnung 289, 289
Aktuelle Stunde (35.)
Thema: „Her mit den Millionen, her mit dem Zaster, her mit der Marie: Millionenerben und Superreiche besteuern!“ ............................................................................................. 36
Redner/Rednerinnen:
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ..... 36
Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................... 39
Dr. Christoph Matznetter ............................................................................................. 42
Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................. ..... 44
Bernhard Themessl ................................................................................................ ..... 46
Mag. Werner Kogler ................................................................................................ ..... 47
Josef Bucher ........................................................................................................... ..... 49
Dr. Günther Kräuter ............................................................................................... ..... 50
Gabriele Tamandl .................................................................................................... ..... 52
Elmar Podgorschek ................................................................................................ ..... 54
Karl Öllinger ............................................................................................................ ..... 55
Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ..... 56
Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ..... 58
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 36
Ausschüsse
Zuweisungen ......................................................................................................... 78, 255
Verhandlungen
Gemeinsame Beratung über
1. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1505 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (Strafgesetznovelle 2011) (1526 d.B.) ......................... 80
2. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 89/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974, BGBl. 60, über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 56/2006, geändert wird (1527 d.B.) .......................................................................... 80
3. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 272/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend härtere Strafen zum Schutz Minderjähriger (1528 d.B.) ............................................................................................................................... 81
4. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 273/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die längst überfällige Ausweitung des Schutzes Minderjähriger (1529 d.B.) ...................................................................................................................... 81
5. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 542/A(E) der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend restriktivere Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie (1530 d.B.) ..................................................................................... 81
6. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1054/A(E) der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Anhebung der Strafrahmen bei Sexualdelikten (1531 d.B.) ............................................................................................................................... 81
7. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1366/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende und uneingeschränkte Anzeigepflicht bei Verdacht auf Missbrauch von Minderjährigen (1532 d.B.) .................................................................. 81
8. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1709/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung der Verjährungsfristen von sexuellen Übergriffen auf Minderjährige (1533 d.B.) ............................................................................................... 81
9. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1710/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend BZÖ-Kinderschutzpaket im Rahmen der BZÖ-Offensive: Mehr Kinderschutz jetzt! (1534 d.B.) ....................................................................................... 81
10. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1711/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung eines Kinderschutzgipfels mit dem Ziel der Erarbeitung eines „Nationalen Aktionsplanes für mehr Kinderschutz“ (1535 d.B.) ..................................... 81
Redner/Rednerinnen:
Heinz-Christian Strache ...................................................................................... 82, 112
Mag. Heribert Donnerbauer ................................................................................... ..... 84
Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ..... 86
Dr. Johannes Jarolim .......................................................................................... 88, 111
Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 89
Bundesministerin Mag. Dr. Beatrix Karl .................................................................... 92
Anna Franz .................................................................................................................... 94
Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ..... 95
Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher ............................................................................... ..... 96
Mag. Daniela Musiol ..................................................................................................... 97
Anna Höllerer ................................................................................................................ 98
Herbert Scheibner .................................................................................................. ..... 99
Hannes Fazekas ......................................................................................................... 100
Christian Lausch ........................................................................................................ 101
Otto Pendl .......................................................................................................... 102, 110
Tanja Windbüchler-Souschill .................................................................................... 103
Mag. Ewald Stadler ........................................................................................... 104, 113
Mag. Albert Steinhauser (tatsächliche Berichtigung) ................................................ 107
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ........................................................................ 108
Dr. Walter Rosenkranz .............................................................................................. 109
Mag. Ewald Stadler (tatsächliche Berichtigung) ........................................................ 111
Dr. Walter Rosenkranz (tatsächliche Berichtigung) .................................................. 111
Annahme des Gesetzentwurfes in 1526 d.B. ............................................................... 115
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1526 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Evaluierung „Auswirkungen der Änderung der Strafdrohungen bei Gewalt oder gefährlicher Drohung gegen Unmündige“ (E 208) ..................................................................................................... 115
Kenntnisnahme der neun Ausschussberichte 1527, 1528, 1529, 1530, 1531, 1532, 1533, 1534 und 1535 d.B. ............................................................................................................................. 115
Gemeinsame Beratung über
11. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1523 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2011) (1536 d.B.) .................................................................................................................... 116
12. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1525 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert wird (1539 d.B.) ................................ 116
13. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1504 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird (1540 d.B.) ........................................ 117
Redner/Rednerinnen:
Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 117
Franz Glaser ............................................................................................................ ... 118
Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 119
Mag. Johann Maier .................................................................................................. ... 120
Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 122
Bundesministerin Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................. ... 124
Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 127
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Heribert Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend EU-Justizzusammenarbeitsgesetz – Annahme (E 209) 121, 127
Annahme der drei Gesetzentwürfe in 1536, 1539 und 1540 d.B. ................................ 127
14. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1503 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Vereinsgesetz 2002 und das Bundes-
Stiftungs- und Fondsgesetz geändert werden (Vereinsgesetz-Novelle 2011 – VerGNov 2011) (1537 d.B.) ................................................................ 128
Redner/Rednerinnen:
Mag. Heribert Donnerbauer ................................................................................... ... 128
Elisabeth Hakel ....................................................................................................... ... 129
Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 130
Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 130
Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 131
Bundesministerin Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................. ... 131
Peter Haubner ......................................................................................................... ... 132
Erwin Hornek .......................................................................................................... ... 133
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 134
15. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1524 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Reichshaftpflichtgesetz und das Rohrleitungsgesetz geändert werden (1538 d.B.) ................................................................................................................ ... 134
Redner/Rednerinnen:
Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 134
Mag. Bernd Schönegger ........................................................................................ ... 135
Bundesministerin Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................. ... 135
Annahme des Gesetzentwurfes ............................................................................... ... 136
16. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1760/A der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit von Behörden im Verbraucherschutz (Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz – VBKG) geändert wird (1574 d.B.) ............................................ 136
Redner/Rednerinnen:
Mag. Johann Maier .................................................................................................. ... 136
Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 137
Josef Jury ................................................................................................................ ... 138
Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 138
Johann Höfinger ..................................................................................................... ... 139
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 139
17. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1740/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Johannes Schmuckenschlager, Dr. Andreas Karlsböck, Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inverkehrbringen und Neuklassifizierung von nicht handelsüblichen Laserpointern (1575 d.B.) .................................................................................................................... 140
Redner/Rednerinnen:
Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 140
Johann Rädler ......................................................................................................... ... 141
Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 141
Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 142
Stefan Markowitz ........................................................................................................ 155
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1575 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Inverkehrbringen und Neuklassifizierung von nicht handelsüblichen Laserpointern (E 210) 156
Gemeinsame Beratung über
18. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1402/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schwermetallgrenzwerte für Schmuck – insbesondere für Blei und Cadmium (1576 d.B.) ..................................... 156
19. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1505/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tätowierfarben und Tätowiermittel (1577 d.B.) ............................................................................................ 157
20. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 739/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsatz von RFID Chips (1578 d.B.) ............................................................................................................................. 157
Redner/Rednerinnen:
Bernhard Vock ............................................................................................................ 157
Mag. Ruth Becher ....................................................................................................... 158
Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 159
Michael Praßl ........................................................................................................... ... 159
Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 160
Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ... 162
Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ... 162
Hermann Lipitsch ................................................................................................... ... 163
Entschließungsantrag der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deaktivierung RFID-Chip – Ablehnung ............................................................... 161, 164
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1576 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Schwermetallgrenzwerte für Schmuck – insbesondere für Blei und Cadmium (E 211) 164
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1577 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Tätowierfarben und Tätowiermittel (E 212) .................................................................. 164
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1578 d. B. ................................................... 164
Gemeinsame Beratung über
21. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1467 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (1551 d.B.) ........................................................................................ 164
22. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1747/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Abschaffung des Weiterbildungsgeldes bei Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes zur Missbrauchsvermeidung (1552 d.B.) ............. 165
Redner/Rednerinnen:
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 165
Franz Riepl .............................................................................................................. ... 166
Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 166
August Wöginger .................................................................................................... ... 167
Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 168
Bundesminister Rudolf Hundstorfer .................................................................... ... 169
Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 171
Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 171
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Attraktivierung der Bildungskarenz für NiedriglohnbezieherInnen – Ablehnung . 173, 174
Annahme des Gesetzentwurfes in 1551 d.B. ............................................................... 173
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1552 d.B. .................................................... 174
23. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1498 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (1553 d.B.) ................................................ 174
Redner/Rednerinnen:
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 174
Mag. Christine Lapp ............................................................................................... ... 175
Jakob Auer .............................................................................................................. ... 176
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ....................................................................... ... 177
Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 178
Johann Höfinger ..................................................................................................... ... 179
Annahme des Gesetzentwurfes ............................................................................... ... 180
Gemeinsame Beratung über
24. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1512 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2011 – SRÄG 2011) (1554 d.B.) .............................................................................................. 180
25. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (1555 d.B.) 180
26. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1477/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, BGBI. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2010, geändert wird (1556 d.B.) ...................................................................... 180
27. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1741/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Pensionsanpassung nach dem Pensionistenpreisindex (1557 d.B.) .............................................................................. 180
Redner/Rednerinnen:
Werner Neubauer .................................................................................................... ... 180
Renate Csörgits ...................................................................................................... ... 182
Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 183
August Wöginger .................................................................................................... ... 187
Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 189
Bundesminister Rudolf Hundstorfer .................................................................... ... 190
Josef Muchitsch ...................................................................................................... ... 192
Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 192
Karl Donabauer ....................................................................................................... ... 194
Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 196
Oswald Klikovits ........................................................................................................ 198
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1554 und 1555 d.B. ..................................... 198
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1554 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Überführung der Architekten und Ingenieurkonsulenten in das FSVG (E 213) .......... 199
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1556 und 1557 d.B. ........................... 200
Gemeinsame Beratung über
28. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1637/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Definition und Aufnahme von psychischen und psychosomatischen Erkrankungen in die Liste der Berufskrankheiten (1558 d.B.) .... 200
29. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1638/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Anzahl der ArbeitsinspektorInnen sowie Aufstockung des Budgets der Arbeitsinspektorate (1559 d.B.) ......................... 200
30. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 480/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer arbeitsbedingter Risiken in der Prävention und bei der Anerkennung von Berufskrankheiten (1560 d.B.) ............................................................................................................................. 200
Redner/Rednerinnen:
Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ... 200
Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 202
Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 203
Ridi Maria Steibl ......................................................................................................... 204
Sigisbert Dolinschek .................................................................................................. 204
Bundesminister Rudolf Hundstorfer .................................................................... ... 205
Franz Eßl .................................................................................................................. ... 206
Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 206
Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 1558, 1559 und 1560 d.B. ..................... 207
31. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1506 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird (1584 d.B.) ........................................ 207
Redner/Rednerinnen:
Dr. Gabriela Moser .................................................................................................. ... 208
Anton Heinzl ............................................................................................................ ... 209
Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 210
Dr. Martin Bartenstein ............................................................................................ ... 211
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ... 212
Wilhelm Haberzettl ................................................................................................. ... 213
Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 214
Bundesministerin Doris Bures ............................................................................. ... 215
Mag. Rosa Lohfeyer ................................................................................................... 217
Johann Singer ............................................................................................................ 218
Mag. Josef Auer ...................................................................................................... ... 218
Johann Hell .............................................................................................................. ... 219
Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 220
Erich Tadler ............................................................................................................. ... 221
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 222
32. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über die Regierungsvorlage (1466 d.B.): Bundesgesetz über die Genehmigung von Weltraumaktivitäten und die Einrichtung eines Weltraumregisters (Weltraumgesetz) (1585 d.B.) ........................................................ 222
Redner/Rednerinnen:
Ing. Kurt Gartlehner ............................................................................................... ... 222
Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 222
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ... 223
Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 223
Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 224
Bundesministerin Doris Bures ............................................................................. ... 224
Elmar Mayer ............................................................................................................. ... 226
Mag. Bernd Schönegger ........................................................................................ ... 227
Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ... 227
Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................ ... 228
Elisabeth Hakel ....................................................................................................... ... 228
Thomas Einwallner ................................................................................................. ... 229
Hermann Gahr ......................................................................................................... ... 230
Annahme des Gesetzentwurfes ............................................................................... ... 230
33. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 1665/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend besseren Schutz der Opfer von Menschenhandel und effizientere Verfolgung von Menschenhändlern (1424 d.B.) ....................................... 231
Redner/Rednerinnen:
Mag. Alev Korun ......................................................................................................... 231
Rudolf Plessl ............................................................................................................... 232
Franz Eßl .................................................................................................................. ... 233
Josef A. Riemer ....................................................................................................... ... 233
Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 234
Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher ............................................................................... ... 235
Andrea Gessl-Ranftl ............................................................................................... ... 236
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1424 d.B. .................................................... 237
34. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 1666/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Studie zum Verhältnis zwischen der Polizei und Angehörigen von ethnischen/sprachlichen/religiösen Minderheiten in Österreich (1425 d.B.) 237
Redner/Rednerinnen:
Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ... 237
Franz Glaser ............................................................................................................ ... 237
Christian Lausch ..................................................................................................... ... 238
Mag. Alev Korun ..................................................................................................... ... 239
Bundesministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner ........................................................ 240
Harry Rudolf Buchmayr ............................................................................................ 241
Petra Bayr ................................................................................................................... 242
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1425 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Studie zum Verhältnis zwischen der Polizei und Angehörigen von ethnischen/sprachlichen/religiösen Minderheiten in Österreich (E 214) ....................................................................................................... 242
Gemeinsame Beratung über
35. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1519 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird (1587 d.B.) 242
36. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1399/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anlaufstelle für CFS-PatientInnen in Österreich (1588 d.B.) ............................................................................................................................. 242
37. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1557/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Präimplantationsdiagnostik (PID) (1589 d.B.) 243
38. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 779/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstützungsfonds für Contergan-Geschädigte (1590 d.B.) ............................................................................................................................. 243
39. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 668/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffnung der Ausschlussfrist und Einrichtung eines Unterstützungsfonds für österreichische Contergangeschädigte (1591 d.B.) ............. 243
Redner/Rednerinnen:
Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ... 243
Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................ ... 244
Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 245
Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 247
Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ... 248
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé ..................................... ... 248
Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 249
Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 250
Claudia Durchschlag .............................................................................................. ... 251
Stefan Markowitz .................................................................................................... ... 252
Karl Donabauer ....................................................................................................... ... 253
Dr. Franz-Joseph Huainigg ................................................................................... ... 254
Annahme des Gesetzentwurfes in 1587 d.B. ............................................................... 255
Kenntnisnahme der vier Ausschussberichte 1588, 1589, 1590 und 1591 d.B. ........... 255
Zuweisung des Antrages 1557/A(E) an den Justizausschuss ..................................... 255
40. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1499 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Zahnärztegesetz, das Zahnärztekammergesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz und das Berufsausbildungsgesetz geändert werden (Zahnärztliche Assistenz-Gesetz) (1592 d.B.) ...................................................................................................... 255
Redner/Rednerinnen:
Johann Hechtl ......................................................................................................... ... 256
Oswald Klikovits ..................................................................................................... ... 256
Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ... 257
Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 258
Kurt List ................................................................................................................... ... 259
Bundesminister Alois Stöger, diplômé ................................................................ ... 259
Annahme des Gesetzentwurfes ............................................................................... ... 260
Gemeinsame Beratung über
41. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1518 d.B.): Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz, NPSG) (1593 d.B.) .............................................. 260
Berichterstatter: Mag. Johann Maier .......................................................................... 261
42. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 624/A(E) der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend GHB/GBL (1594 d.B.) .................... 260
43. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1472/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von „Lava red“ und „Monkey go bananas“, der Nachfolgeprodukte von „Spice“ im Suchtmittelgesetz (1595 d.B.) ............................. 260
44. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1721/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnung suchterzeugender Medikamente auf der Verpackung (1596 d.B.) ............................................................................................... 261
Redner/Rednerinnen:
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 261
Wilhelm Haberzettl ................................................................................................. ... 262
Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 262
Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 263
Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ... 263
Bundesminister Alois Stöger, diplômé ................................................................ ... 264
Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ... 264
Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 265
Annahme des Gesetzentwurfes in 1593 d.B. ............................................................... 265
Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 1594, 1595 und 1596 d.B. ..................... 266
Gemeinsame Beratung über
45. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Anträge 505/A(E) der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Fritz Grillitsch, Harald Jannach, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der österreichischen Gentechnik-Anbauverbote und
481/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der österreichischen Gentechnik-Anbauverbote (1597 d.B.) ................ 266
46. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1034/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend nationales Anbauverbot für die Gentechnik-Kartoffel „Amflora“ von BASF (1598 d.B.) ............................................................... ... 266
47. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1065/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Amflora sowie drei neu zugelassener Genmaissorten (1599 d.B.) .......................................................................................... 266
48. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1285/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorschlag der EU-Kommission, den Mitgliedstaaten Möglichkeiten einzuräumen, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen (1600 d.B.) .................. 266
49. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1436/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nulltoleranz für nicht zugelassene gentechnisch veränderte Omen (GVO) in Futtermitteln (1601 d.B.) ................................................. 267
Redner/Rednerinnen:
Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 267
Mag. Johann Maier .................................................................................................. ... 267
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ....................................................................... ... 268
Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 270
Gerhard Huber ........................................................................................................ ... 271
Peter Mayer .............................................................................................................. ... 272
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1597 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Beibehaltung der österreichischen Gentechnik-Anbauverbote (E 215) ...................... 273
Kenntnisnahme der vier Ausschussberichte 1598, 1599, 1600 und 1601 d.B. ........... 273
50. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes über Reihe Bund 2011/6 (III-257/1566 d.B.) ................................................................................... 273
Redner/Rednerinnen:
Mag. Christine Lapp ................................................................................................... 273
Hermann Gahr ............................................................................................................ 274
Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 275
Mag. Daniela Musiol ................................................................................................... 277
Martina Schenk ........................................................................................................... 279
Rosemarie Schönpass ........................................................................................... ... 280
Erwin Hornek .......................................................................................................... ... 281
Mag. Roman Haider ................................................................................................ ... 281
Stefan Prähauser .................................................................................................... ... 282
Anna Franz .............................................................................................................. ... 283
Carmen Gartelgruber ............................................................................................. ... 283
Mag. Werner Kogler ................................................................................................ ... 284
Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................... 286
Gerald Grosz .............................................................................................................. 288
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Wolfgang Zanger, Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung der Wetterdienste – Ablehnung 278, 289
Kenntnisnahme des Berichtes III-257 d.B. ................................................................... 289
Eingebracht wurden
Petitionen ...................................................................................................................... 78
Petition betreffend „Wo bleibt der Menschenschutz beim Arbeiten mit Muttersauen?“ (Ordnungsnummer 131) (überreicht von der Abgeordneten Anna Höllerer)
Petition betreffend „Einzigartiges architektonisches Kulturgut rund um das Otto Wagner Spital erhalten“ (Ordnungsnummer 132) (überreicht von den Abgeordneten Gabriele Tamandl und Mag. Wolfgang Gerstl)
Petition betreffend „Nominierung der Isel als Natura-2000-Schutzgebiet“ (Ordnungsnummer 133) (überreicht vom Abgeordneten Gerhard Huber)
Petition betreffend „Änderung der Begutachtungsvorlage des Bundesgesetzes zur Förderung von Freiwilligen Engagement Freiwilligengesetz (FWG)“ (Ordnungsnummer 134) (überreicht vom Abgeordneten Gerald Grosz)
Petition betreffend „Notwendigkeit einer Neuregelung etwaiger Sanktionen bei nachhaltigem und unentschuldigtem Fernbleiben von der Schule“ (Ordnungsnummer 135) (überreicht vom Abgeordneten Gerald Grosz)
Bürgerinitiative ............................................................................................................. 79
Bürgerinitiative betreffend „Schrottverwertungsanlage im Siedlungsgebiet“ (Ordnungsnummer 34)
Regierungsvorlagen .................................................................................................... 79
1567: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze in den Grenzabschnitten X und XI sowie über Änderungen des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze vom 21. Dezember 1973 in der Fassung des Vertrages vom 26. Oktober 2001
1568: Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 1. Oktober 1997 in Ljubljana unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 26. September 2006 in Ljubljana unterzeichneten Protokolls
Berichte ......................................................................................................................... 79
III-278: Bericht, Reihe Bund 2011/11; Rechnungshof
III-279: 2. Österreichischer Männerbericht; BM f. Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
III-281: Bericht über den Vollzug und die Wirkungen der Kurzarbeit seit 2009 aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 18. Mai 2011, E 166-NR/XXIV. GP; BM f. Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
III-282: Bericht betreffend Prüfung einer Verkürzung des Entzuges einer Lenkberechtigung aufgrund der freiwilligen Ableistung von sozialen Diensten oder anderer Maßnahmen (Entschließung des Nationalrates vom 30. November 2010, E 135-NR/XXIV. GP); BM f. Verkehr, Innovation und Technologie
III-283: Bericht betreffend Stand und Entwicklungsmöglichkeiten des Systems der Qualitätssicherung bei Masseverwaltern aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 21. April 2010, E 89-NR/XXIV. GP; BM f. Justiz
Anträge der Abgeordneten
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung des Hauptschullehrplans und ausschließliche Verwendung des AHS-Unterstufenlehrplanes an Neuen Mittelschulen (1762/A)(E)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung der österreichischen Gebärdensprache als Unterrichtssprache für gehörlose SchülerInnen (1763/A)(E)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend geplantes menschenrechtswidriges Anti-Terrorgesetz in Saudi-Arabien (1764/A)(E)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend blutigen Abbau von Konfliktmineralien im Kongo (1765/A)(E)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Hinrichtungen in Saudi-Arabien (1766/A)(E)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ende der Diskriminierung gehörloser LehrerInnen (1767/A)(E)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Sonderschulen (1768/A)(E)
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen prekäre Leiharbeit (1769/A)(E)
Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende Obduktionen bei Todesfällen mit Verdacht auf Suchtgiftbeteiligung (1770/A)(E)
Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufnahme des Themas Suchtbehandlung in die Studienpläne des Medizinstudiums (1771/A)(E)
Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Einbettung der Kinderhospizbewegung in das österreichische Gesundheitssystem (1772/A)(E)
Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Aufhebung- und Rehabilitierung (Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetz 2011) (1773/A)
Dietmar Keck, Ing. Peter Westenthaler, Franz Eßl, Bernhard Vock, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Massentötungen von Hunden in der Ukraine (1774/A)(E)
Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend österreichweit einheitliche Abgeltung der ärztlichen Leistungen im Rahmen von Substitutionsbehandlungen (1775/A)(E)
Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mittel für die Fortbildung der Familienrichter im Zusammenhang mit Obsorgestreitigkeiten (1776/A)(E)
Mathias Venier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vollausbau des Perjen-Straßentunnels (1777/A)(E)
Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sonderfinanzierung von Auslandseinsätzen gemäß § 1 Z 1 lit. a und b KSE-BVG (1778/A)(E)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über mineralische Rohstoffe, über die Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 (Mineralrohstoffgesetz – MinroG), BGBl. I Nr. 38/1999, geändert wird (1779/A)
Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert, ein Bundesgesetz über die Durchführung von Europäischen Bürgerinitiativen (Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz – EBIG) erlassen und das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, das Bundesministeriengesetz 1986, das Strafgesetzbuch, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Volksbegehrengesetz 1973, das Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, das Wählerevidenzgesetz 1973 und das Europa-Wählerevidenzgesetz geändert werden (EBIG-Einführungsgesetz) (1780/A)
Zurückgezogen wurde der Antrag der Abgeordneten
Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten [(1743/A)(E)] [(Zu 1743/A)(E)]
Zurückgezogen wurden die Verlangen auf erste Lesung binnen drei Monaten über die Anträge der Abgeordneten
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Vertragsbedienstetengesetz (VBG), in der Fassung des BGBl. I Nr. 90/2006, geändert wird (1663/A) (Zu 1663/A)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG), in der Fassung des BGBl. I Nr. 7/2011, geändert wird (1664/A) (Zu 1664/A)
Anfragen der Abgeordneten
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Personalentwicklung in der Verwaltung der österreichischen Landwirtschaft im Ministerium, in den Landwirtschaftskammern, der AMA und dem Landwirtschaftsministerium (mit)finanzierten Organisationen und Verbänden (9960/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Alpini-Treffen in Bozen (9961/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Alpini-Treffen in Bozen (9962/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Alpini-Treffen in Bozen (9963/J)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend zugekauftes Personal und Beraterverträge im Justizressort (9964/J)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Belagszahlen in den Justizanstalten (9965/J)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Nutzung der Ressourcen des Heeresspitals durch die Justiz (9966/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Integrationsbotschafter (9967/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Internetauftritt Zusammen Österreich (9968/J)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend mögliche Ungereimtheiten in der Anfragebeantwortung 8523/AB (9969/J)
Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend die Unterstützung von Beratungseinrichtungen und innovativen Frauenprojekten (9970/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Förderung des Freilichtmuseums Stübing (9971/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Überprüfung der Frau Mag. (FH) Wendelberger als Winkelschreiber (9972/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Problemjurist Pleischl (9973/J)
Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Disziplinaranzeige gegen den Leiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Dr. Peter Gridling“ (9974/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Aufzugskartell – Illegale Preisabsprachen – Schadensersatz?“ (9975/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend „Aufzugskartell – Illegale Preisabsprachen – Schadensersatz?“ (9976/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Schulmilchaktion in Österreich 2010 (II)“ (9977/J)
Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend österreichische Aktivitäten zur weltweiten Eindämmung von Klein- und Leichtwaffen (9978/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend drohenden ÄrztInnenmangel in Oberösterreich (9979/J)
Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend task-force Telekom/A1 (9980/J)
Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Koordinierungsstelle gegen Gewalt (9981/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Enteignung der Tiroler Grundbesitzer als Mitglieder von Agrargemeinschaften („Urbarialgemeinden“) (9982/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Enteignung der Tiroler Stammliegenschaftsbesitzer (9983/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Dienstreisen der Bundesregierung 2011, die Verwendung von Business und Private Jets durch Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre (9984/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend die Dienstreisen der Bundesregierung 2011, die Verwendung von Business und Private Jets durch Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre (9985/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Dienstreisen der Bundesregierung 2011, die Verwendung von Business und Private Jets durch Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre (9986/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Dienstreisen der Bundesregierung 2011, die Verwendung von Business und Private Jets durch Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre (9987/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend die Dienstreisen der Bundesregierung 2011, die Verwendung von Business und Private Jets durch Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre (9988/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Dienstreisen der Bundesregierung 2011, die Verwendung von Business und Private Jets durch Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre (9989/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Dienstreisen der Bundesregierung 2011, die Verwendung von Business und Private Jets durch Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre (9990/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Dienstreisen der Bundesregierung 2011, die Verwendung von Business und Private Jets durch Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre (9991/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend die Dienstreisen der Bundesregierung 2011, die Verwendung von Business und Private Jets durch Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre (9992/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Dienstreisen der Bundesregierung 2011, die Verwendung von Business und Private Jets durch Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre (9993/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Dienstreisen der Bundesregierung 2011, die Verwendung von Business und Private Jets durch Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre (9994/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Dienstreisen der Bundesregierung 2011, die Verwendung von Business und Private Jets durch Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre (9995/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Dienstreisen der Bundesregierung 2011, die Verwendung
von Business und Private Jets durch Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre (9996/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend die Dienstreisen der Bundesregierung 2011, die Verwendung von Business und Private Jets durch Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre (9997/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Uran im Mineralwasser (9998/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Lärmproblem bei der Anschlussstelle der A 23 an den Landstraßer Gürtel (9999/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Uran im Trinkwasser (10000/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Uran in Boden durch Phosphatdüngung (10001/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Anschlussstelle der A 23 an den Landstraßer Gürtel (10002/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Lärmproblem beim Autobahnbeginn A 4 auf der Erdberger Lände/Wien 3 (10003/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Autobahnbeginn A 4 auf der Erdberger Lände in Wien 3 (10004/J)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend desaströsen Zustand in der Jugendherberge „Europahaus“ (10005/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend blinde RichterInnen in Österreich (10006/J)
Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend untätige Polizei während einer strafrechtlich relevanten Handlung (10007/J)
Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend radikalislamische Tätigkeit und Einrichtungen in Österreich (10008/J)
Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend radikalislamische Tätigkeit und Einrichtungen in Österreich (10009/J)
Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend radikalislamische Tätigkeit und Einrichtungen in Österreich (10010/J)
Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend konstruierte Falschbehauptungen gegen einen Heeresbeamten (10011/J)
Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend konstruierte Falschbehauptungen gegen einen Heeresbeamten (10012/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Kriminalfall „Christine Kysucky“ (10013/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen an SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (10014/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen an SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (10015/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen an SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (10016/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen an SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (10017/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen an SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (10018/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen an SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (10019/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen an SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (10020/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen an SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (10021/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen an SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (10022/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen an SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (10023/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen an SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (10024/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen an SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (10025/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen an SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (10026/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen an SPÖ und ÖVP beziehungsweise an nahestehende Vereine der Regierungsparteien (10027/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend sogenannte Weisungen an die Beamtenschaft durch Regierungsmitglieder selbst oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (10028/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend sogenannte Weisungen an die Beamtenschaft durch Regierungsmitglieder selbst oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (10029/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend sogenannte Weisungen an die Beamtenschaft durch Regierungsmitglieder selbst oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (10030/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend sogenannte Weisungen an die Beamtenschaft durch Regierungsmitglieder selbst oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (10031/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend sogenannte Weisungen an die Beamtenschaft durch Regierungsmitglieder selbst oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (10032/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend sogenannte Weisungen an die Beamtenschaft durch Regierungsmitglieder selbst oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (10033/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend sogenannte Weisungen an die Beamtenschaft durch Regierungsmitglieder selbst oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (10034/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend sogenannte Weisungen an die Beamtenschaft durch Regierungsmitglieder selbst oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (10035/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend sogenannte Weisungen an die Beamtenschaft durch Regierungsmitglieder selbst oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (10036/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend sogenannte Weisungen an die Beamtenschaft durch Regierungsmitglieder selbst oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (10037/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend sogenannte Weisungen an die Beamtenschaft durch Regierungsmitglieder selbst oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (10038/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend sogenannte Weisungen an die Beamtenschaft
durch Regierungsmitglieder selbst oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (10039/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend sogenannte Weisungen an die Beamtenschaft durch Regierungsmitglieder selbst oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (10040/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend sogenannte Weisungen an die Beamtenschaft durch Regierungsmitglieder selbst oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (10041/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Umstrukturierungen im Bereich Kommunikation (Organisationseinheit Komm) (10042/J)
Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend amtliches Hunderegister in Niederösterreich (10043/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Zahlungen an Ratingagenturen durch die Republik (10044/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Hausapotheke in der Marktgemeinde Irdning (10045/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Verrechnungsfehler bei der NÖGKK (10046/J)
Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Vorfälle während des islamischen Opferfestes Kurban Bayrami (10047/J)
Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Vorfälle während des islamischen Opferfestes Kurban Bayrami (10048/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Gesundheitsgefahren im Sexspielzeug für Erwachsene“ (10049/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Gesundheitsgefahren im Sexspielzeug für Erwachsene“ (10050/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Freigänger in Österreich – Rückfälle im Jahr 2010“(10051/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Hilfe für den Neonazi D. durch die Behörden? (10052/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Anwendung der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugehörigkeit der von Land- und Forstwirten hergestellten Produkte zur land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion (Urprodukteverordnung) vom 24. November 2008, BGBl. Teil II Nummer 410 (10053/J)
Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in verschiedenen Einrichtungen (10054/J)
Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht in den Bundesländern (10055/J)
Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in den Ministerien (10056/J)
Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Kraftwerksprojekte“ in der Steiermark (10057/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Enteignung von zirka 18 000 Tirolerinnen und Tirolern wegen Wiedereinführung des geteilten Eigentums, wegen des Fehlens von Verjährungs- und Ersitzungsregelungen sowie Einführung einer „societas leonina“ als public private partnership „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ im Sonderprivatrecht der ländlichen Bodenordnung für Gemeinschaftsbesitz (10058/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Dr. Saskia Wallner, Lobbyistin bei Ketchum Publico (10059/J)
Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Schadenersatzklage der BAWAG gegen die Stadt Linz (10060/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Beste Tagesbetreuung an unseren Schulen“ – Inserat des BMUKK in „Österreich“ am 1. Dezember 2011 (10061/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Beste Tagesbetreuung an Schulen“ – Inserat des BMUKK in der „BezirksRundschau“ am 1. Dezember 2011 (10062/J)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Pestizid im Grundwasserstrom von Korneuburg (10063/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Gesundheitsgefährdungen im Tourismus (10064/J)
Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kindersicherung im Auto 2 (10065/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Kündigungsschutz für begünstigte Behinderte (10066/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Auflassung und Neuerrichtung von Autobahnparkplätzen (10067/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend: trotz Mordversuch keine Anklage (10068/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Kriminalfall „Christine Kysucky“ (10069/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Verkehrsüberwachung und Verkehrsübertretungen in der Wohnstraße Siglgasse in A-6250 Kundl (Tirol) (10070/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend die Einsetzung einer CSI Hypo Tirol Bank AG (10071/J)
Michael Praßl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend unklare Zukunft der Kaserne in Feldbach (10072/J)
Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Erkenntnisse aus den Gutachten zum geplanten Projekt Reststoffdeponie im burgenländischen Neudorf (10073/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Selbstbedienungsladen BIG (10074/J)
Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Atomkraftwerk Krško (10075/J)
Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend verbale Entgleisung eines Villacher Polizeijuristen (10076/J)
Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend einen Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, der seit mehr als 14 Monaten im Ministerium liegt (10077/J)
Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend geplante Postamtsschließungen in der Bezirksstadt Spittal/Drau (10078/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend „steuerliche Forschungsförderung“ (10079/J)
Zurückgezogen wurde die Anfrage der Abgeordneten
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend allfällige Förderungen des BMUKK für den Verlag „Gehlen und Schulz“ (9869/J) (Zu 9869/J)
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (9175/AB zu 9318/J)
des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (9176/AB zu 9325/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9177/AB zu 9341/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen (9178/AB zu 9387/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (9179/AB zu 9286/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9180/AB zu 9314/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (9181/AB zu 9321/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (9182/AB zu 9326/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Oswald Klikovits, Kolleginnen und Kollegen (9183/AB zu 9289/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (9184/AB zu 9290/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9185/AB zu 9304/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9186/AB zu 9310/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9187/AB zu 9329/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (9188/AB zu 9337/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (9189/AB zu 9338/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9190/AB zu 9299/J)
der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (9191/AB zu 9293/J)
der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9192/AB zu 9301/J)
der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen (9193/AB zu 9320/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen (9194/AB zu 9291/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (9195/AB zu 9296/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9196/AB zu 9307/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9197/AB zu 9311/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (9198/AB zu 9330/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (9199/AB zu 9331/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen (9200/AB zu 9339/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (9201/AB zu 9292/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9202/AB zu 9303/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (9203/AB zu 9316/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (9204/AB zu 9317/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (9205/AB zu 9328/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (9206/AB zu 9335/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (9207/AB zu 9336/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (9208/AB zu 9288/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (9209/AB zu 9294/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (9210/AB zu 9295/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9211/AB zu 9297/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9212/AB zu 9298/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9213/AB zu 9313/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (9214/AB zu 9315/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (9215/AB zu 9332/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9216/AB zu 9333/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen (9217/AB zu 9343/J)
des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (9218/AB zu 9342/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9219/AB zu 9312/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen (9220/AB zu 9340/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider Kolleginnen und Kollegen (9221/AB zu 9322/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (9222/AB zu 9324/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (9223/AB zu 9327/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9224/AB zu 9302/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (9225/AB zu 9334/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (9226/AB zu 9347/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (9227/AB zu 9348/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (9228/AB zu 9345/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9229/AB zu 9344/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (9230/AB zu 9424/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9231/AB zu 9367/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (9232/AB zu 9377/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (9233/AB zu 9378/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (9234/AB zu 9412/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (9235/AB zu 9526/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (9236/AB zu 9349/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (9237/AB zu 9350/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (9238/AB zu 9389/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hannes Fazekas, Kolleginnen und Kollegen (9239/AB zu 9351/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (9240/AB zu 9472/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (9241/AB zu 9479/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (9242/AB zu 9566/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9243/AB zu 9353/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9244/AB zu 9372/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9245/AB zu 9376/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (9246/AB zu 9354/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (9247/AB zu 9356/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (9248/AB zu 9355/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (9249/AB zu 9470/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9250/AB zu 9370/J)
der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen (9251/AB zu 9360/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9252/AB zu 9364/J)
der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9253/AB zu 9366/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen (9254/AB zu 9386/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen (9255/AB zu 9388/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (9256/AB zu 9379/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (9257/AB zu 9384/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9258/AB zu 9373/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen (9259/AB zu 9361/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (9260/AB zu 9395/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (9261/AB zu 9411/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (9262/AB zu 9500/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (9263/AB zu 9512/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (9264/AB zu 9536/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (9265/AB zu 9358/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9266/AB zu 9368/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (9267/AB zu 9380/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (9268/AB zu 9382/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (9269/AB zu 9383/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (9270/AB zu 9390/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (9271/AB zu 9392/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (9272/AB zu 9394/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9273/AB zu 9362/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9274/AB zu 9363/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (9275/AB zu 9422/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen (9276/AB zu 9449/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (9277/AB zu 9359/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9278/AB zu 9369/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (9279/AB zu 9381/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (9280/AB zu 9385/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (9281/AB zu 9393/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (9282/AB zu 9398/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (9283/AB zu 9400/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (9284/AB zu 9413/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (9285/AB zu 9435/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (9286/AB zu 9542/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (9287/AB zu 9556/J)
des Präsidenten des Rechnungshofes, auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (9288/AB zu 9527/J)
der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen (9289/AB zu 9399/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (9290/AB zu 9397/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (9291/AB zu 9430/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (9292/AB zu 9610/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (9293/AB zu 9396/J)
der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (9294/AB zu 9414/J)
der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (9295/AB zu 9415/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (9296/AB zu 9417/J)
des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (9297/AB zu 9546/J)
des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (9298/AB zu 9560/J)
des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (9299/AB zu 9570/J)
des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (9300/AB zu 9684/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (9301/AB zu 9402/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9302/AB zu 9403/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen (9303/AB zu 9401/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (9304/AB zu 9410/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (9305/AB zu 9416/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (9306/AB zu 9405/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9307/AB zu 9406/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (9308/AB zu 9407/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (9309/AB zu 9408/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (9310/AB zu 9426/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (9093/AB zu 9199/J) (Zu 9093/AB zu 9199/J)
*****
der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen (63/ABPR zu 64/JPR)
Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung.
Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Klubobmann Strache zu Wort gemeldet. – Bitte.
9.06
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir erheben eine Einwendung gegen die Tagesordnung der heutigen 135. Nationalratssitzung, zumal der Bericht des Verfassungsausschusses 1543 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Bundeshymne der Republik Österreich geändert werden soll, erst für die morgige Sitzung, und zwar am Ende der morgigen Sitzung anberaumt ist.
Wir denken, dass gerade die österreichische Bundeshymne, die traditionelle österreichische Bundeshymne, welche von einer großen Frau, nämlich Paula Preradović, getextet worden ist, auch heute hier an prominenter Stelle, nämlich als Tagesordnungspunkt 1, verhandelt werden sollte, denn die Bundeshymne gehört allen Österreichern. Und es ist nicht einzusehen, warum man meint, einerseits diese in der Art und Weise ändern zu müssen, dies allerdings andererseits aber nicht zu einer transparenten Zeit, zu der auch der ORF die entsprechende Berichterstattung sicherstellt und auch Bürger der Debatte folgen können. Das deshalb, weil es offenbar der ÖVP peinlich ist, dass sie in dieser Frage hier so handelt, wie sie eben handelt. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich ersuche Sie daher, Frau Präsidentin, dieser Einwendung beizutreten und den Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag der Abgeordneten Schittenhelm, Wurm, Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Bundeshymne der Republik Österreich (1543 der Beilagen) als Punkt 1 auf die Tagesordnung der 135. Sitzung des Nationalrates zu setzen, damit wir diese wichtige Debatte jetzt auch hier führen können und die anderen Parteien, die für diese Änderung verantwortlich sind, auch Rechenschaft ablegen können. (Beifall bei der FPÖ.)
9.08
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Sie haben diese Einwendungen gehört, sie liegen auch schriftlich vor. Ich trete diesen Einwendungen nicht bei, und zwar aus mehreren Gründen. Vor allen Dingen ist dieser Tagesordnungspunkt für morgen anberaumt und nicht am Ende der Sitzung.
Gemäß § 50 der Geschäftsordnung findet die Debatte darüber nach der Aktuellen Stunde statt.
Ich lege bereits jetzt fest, dass die Redezeit auf 5 Minuten und die Zahl der Redner pro Klub auf drei beschränkt wird.
*****
Die Amtlichen Protokolle der 130. und 131. Sitzung vom 15. November 2011, der 132. Sitzung vom 16., 17. und 18. November 2011 sowie der 133. und 134. Sitzung
vom 18. November 2011 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Katzian, Mag. Fuhrmann, Mag. Karin Hakl, Grillitsch, Großruck, Ing. Heinz-Peter Hackl, Vilimsky und Mag. Brunner.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich wird durch die Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter vertreten.
Ferner gebe ich die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, wie folgt bekannt:
Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle wird durch die Bundesministerin für Justiz Dr. Beatrix Karl vertreten.
*****
Ich gebe weiters bekannt, dass der ORF die Aktuelle Stunde von jetzt weg bis voraussichtlich 10.20 Uhr auf ORF 2 live übertragen wird. ORF III wird die Sitzung in voller Länge live übertragen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:
„Her mit den Millionen, her mit dem Zaster, her
mit der Marie:
Millionenerben und Superreiche besteuern!“
Als Erste hat sich Frau Klubvorsitzende Dr. Glawischnig-Piesczek zu Wort gemeldet. Die Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.
9.10
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Jetzt haben wir einige sehr diskussionsreiche Tage und Wochen hinter uns. Es ist interessant, einmal einen Blick auf die Bevölkerung zu richten und zu schauen, was sie von dieser Diskussion hält.
Frau Finanzministerin, ich weiß nicht, ob Sie die aktuellen Umfragen gelesen haben, ob Sie sich damit auseinandersetzen, aber ich muss sagen, die Bevölkerung durchschaut, was im Moment gespielt wird. Die Bevölkerung glaubt Ihnen nicht. Nur 29 Prozent sind der Ansicht, dass die Schuldenbremse hilft, das Budget zu sanieren. Mehr als die Hälfte sagt, das ist nicht der Fall. Über zwei Drittel der Bevölkerung meinen, dass ein Sparpaket kommen wird, das sie persönlich hart treffen wird. Mehr als zwei Drittel sind der Ansicht, dass sie selbst bald mehr Steuern zahlen werden, allerdings – und das ist ein interessanter Punkt – am wenigsten glauben das die von der viel diskutierten Reichensteuer Betroffenen. Die glauben nicht, dass sie von neuen Steuern betroffen sein werden. Fast die Hälfte befürchtet eine neue Wirtschaftskrise.
Wenn man dieses Bild zusammenfügt, dann ergibt dies eine sehr realistische Einschätzung Ihrer aktuellen Politik: Symbole, Placebos, aber keine ernsthaften Bemühungen.
Schauen wir uns an, was in den letzten Wochen geschehen ist, während Sie diese Schuldenbremse diskutiert haben, was Sie parallel dazu tatsächlich gemacht haben, was Sie parallel dazu auch tatsächlich beschlossen haben. Parallel zur Schuldenbremse wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien das Budget beschlossen. Als Sie das Budget vorgelegt haben, Frau Bundesministerin, haben Sie noch mit Stolz verkündet: Ich bin stolz, dass dies kein Sparbudget ist! – Das ist ein Originalzitat von Ihnen am Tag vor der Budgetvorlage.
Gleichzeitig haben wir Pensionserhöhungen von Pensionen über 6 000 € in der Größenordnung von 1,5 Prozent. Gleichzeitig wurde ein Beamtenpaket verhandelt, Herr Kollege Neugebauer, in dessen Rahmen Gehälter von über 4 500 € ebenfalls erhöht werden, und zwar deutlich erhöht werden. Gleichzeitig wurde in den Verhandlungen mit den Ländern de facto nichts erreicht. Die Länder haben sich durchgesetzt. Sie übernehmen nicht das strenge Haushalts- und Budgetrecht des Bundes und sind im Wesentlichen damit einverstanden, dass die Bundesregierung eine Schuldenbremse in die Verfassung schreibt, aber mehr schon nicht.
Und dann die Reaktionen der Regierungsspitzen auf die Kritik des Rechnungshofes, der mittlerweile seit zehn Jahren mit ungeheurer Konsequenz, mit ungeheurer Professionalität Einsparungsvorschläge auf den Tisch legt so wie auch jetzt wieder. Als Reaktion des Finanzstaatssekretärs kommt, er müsse sich das erst einmal durchlesen. Vom Kanzler kommt der Vorwurf an den Rechnungshof, das sei milchmädchenhaft, und vom Herrn Vizekanzler kommt die Vorgabe, okay, wir werden uns das einmal anschauen. – Dies nach zehn Jahren konzentrierter Arbeit an Einsparungen in der Verwaltung!
Ihr Plan, die Schuldenbremse in die Verfassung zu schreiben, ist als nichts anderes zu werten, als ein Regierungsinserat in die Verfassung zu schreiben, ein Regierungsinserat, wo Sie hoffen, dass die Ratingagenturen darauf hereinfallen. Aber wir sagen Ihnen: Lieber regieren statt inserieren! Lieber ein Konsolidierungspaket mit Substanz! (Beifall bei den Grünen.)
Wir haben von Anfang an sehr klar gesagt, unter welchen Voraussetzungen wir in irgendeiner Form mitarbeiten und diesen Kurs unterstützen. Und diese Voraussetzungen waren in drei Punkten sehr, sehr klar.
Erster Punkt: Vernünftiges, intelligentes Sparen – nicht mit der Rasenmäher-Methode, das haben wir in den letzten Jahren erlebt, sondern es muss Strukturreformen geben, es müssen auch Tabus angegangen werden. Intelligentes, vernünftiges Sparen, selbstverständlich, die Schulden sind zu hoch, und wir zahlen zu viel an Zinsen, das ist klar.
Aber zweitens: Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie Ihr Amtsvorgänger überführt wurde, die Unwahrheit gesagt zu haben, nachdem er viele Monate lang gesagt hat: keine neue Steuern, keine Steuererhöhungen. Und im Sparpaket hat es dann ganz anders ausgesehen. Selbstverständlich brauchen wir auch auf der Einnahmenseite neue Steuern, und da geht es vorwiegend um Vermögensteuern und vermögensbezogene Steuern.
Und drittens – das ist ein Punkt, der im Moment in vielen europäischen Ländern völlig ausgeklammert wird –: Wir brauchen Investitionen. Wir brauchen Investitionen in allen europäischen Ländern und vor allem auch in Österreich, um die wichtigen Zukunfts-
bereiche in den nächsten zehn Jahren nicht kaputtzusparen, insbesondere in der Bildung. (Beifall bei den Grünen.)
Welches Bild hat sich uns jetzt geboten? – Die ÖVP ist nicht einmal bereit, über Vermögensteuern zu diskutieren. Da ist sie vorher bereit, das Triple-A Österreichs aufs Spiel zu setzen, bevor sie bereit ist, über Vermögensteuern auch nur zu diskutieren. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Kopf.) In Italien und in allen anderen Ländern wird jetzt darüber diskutiert. Und hier gibt es nicht einmal die Bereitschaft, darüber zu diskutieren. Da nehmen Sie eher solche Konsequenzen in Kauf.
Die SPÖ ist auch nicht bereit, in der Regierung ernsthaft für neue Vermögensteuern oder für eine Vermögensbesteuerung, die ansatzweise gerechter wäre als das, was wir jetzt haben, einzutreten. Also die Bevölkerung hat es schon sehr wohl erkannt, die Reichen brauchen sich nicht zu fürchten, die fürchten sich auch nicht, und alle anderen fürchten sich zu Recht. Sie fürchten brutale Einschnitte in ihren Bereichen, die für die Zukunft wichtig sind, bei den kleinen Pensionen, bei den Sozialleistungen, vor allem auch bei der Bildung und bei dem, was unser Zukunftssystem sicher machen würde, bei wichtigen Investitionen.
Das Sparpaket im letzten Budget brachte sehr schmerzhafte Einschnitte, insbesondere für Familien mit Kindern in Ausbildung, für Jugendliche, für Pflegebedürftige, für Pensionistinnen und Pensionisten. Diese müssen jetzt jeden Euro umdrehen. Parallel dazu allerdings (Zwischenruf des Abg. Kopf) – und Sie können sich das durchaus einmal ein bisschen anhören, Herr Kollege Kopf, da Sie nicht bereit waren, über Vermögensteuern zu diskutieren –, parallel zu diesen Einschnitten, die viele Familien im Rahmen des Sparpakets tragen mussten, sind die Vermögen in Österreich während der Krisenzeiten, während der Krisenjahre noch angestiegen, deutlich angestiegen, um 10 Prozent größer geworden.
Und die Kritik, die ich heute Ihnen gegenüber bringe, ist nicht eine Kritik, die die Grünen alleine formulieren, sondern diese wird neuerlich von der OECD erhoben, wiederum ein neuer Bericht, der Internationale Währungsfonds, der Österreich auch deswegen kritisiert, im Übrigen auch Raiffeisen, auch die Raiffeisen Research ist für Vermögensteuern und selbstverständlich auch sehr viele, die für ein gerechteres Steuersystem eintreten.
Also Sie haben hier nicht eine „linke“ – unter Anführungszeichen – Gesellschaft wie Mikl-Leitner: „Her mit dem Zaster, her mit der Marie“, die ja wie die Anführerin einer Linkspartei klingt, sondern es geht um die OECD, es geht um den Internationalen Währungsfonds und es geht um andere OECD-Staaten, die eine ganz andere Verantwortung gegenüber ihren Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern aufbringen. (Beifall bei den Grünen.)
Es wäre interessant, einmal zu hören, wie Sie, Frau Finanzministerin, die Aussage von Mikl-Leitner interpretieren. Interpretieren Sie das auch so, das wäre nur eine Kritik an den Spekulanten gewesen? Oder sehen Sie das auch als den hilflosen Versuch, in dieser Frage zumindest den Anschein zu erwecken, man stehe auch für Steuergerechtigkeit?
Aber auch das Wifo – Wirtschaftsforschungsinstitut – redet von Reform der Grundsteuer, Reform der Vermögenzuwachssteuer, Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Und ich würde mir einmal wünschen, dass Sie hier ernsthafte Argumente auf den Tisch legen und ein bisschen wegkommen von den ideologischen Scheuklappendiskussionen, wo Sie einfach wie früher Pröll sagen: keine neuen Steuern, keine neuen Steuern, keine Steuererhöhungen. Das glaubt Ihnen niemand. (Beifall bei den Grünen.)
Setzen Sie sich einmal sachlich mit diesen Argumenten auch des Währungsfonds und der OECD auseinander! Ganz aktuell: OECD-Studie, heute: Einkommensschere klafft weiter auseinander. Die Kluft zwischen Arm und Reich hat sich in den OECD-Staaten weiter vertieft, insbesondere auch in Österreich. Wirtschaftswachstum kommt nicht allen Bevölkerungsgruppen in gleichem Maße zugute. Und insbesondere wiederum der Verweis, auch in Österreich Vermögensteuern ernsthaft zu diskutieren. Der Ausbau von Steuern auf Vermögen und Grundbesitz könnte zu einer besseren Umverteilung auch von Einkommen beitragen, ist der Sukkus der OECD-Studie.
Nennen Sie einmal ein paar vernünftige Argumente, warum Sie das weiterhin ablehnen, nämlich sogar eine Diskussion darüber ablehnen!
Die Raiffeisen Research, habe ich auch mit Interesse gelesen: geringere Besteuerung des Faktors Arbeit, höhere Besteuerung von Kapital und Vermögen wären sinnvoll! – Höchst interessant! Vielleicht mögen die Vertreter, die sich bei Raiffeisen zu Hause fühlen oder sich mit Raiffeisen verbunden fühlen, auch dieses Argument einmal aufgreifen. (Beifall bei den Grünen.)
Frau Finanzministerin, ich weiß nicht, ob Sie die reichste Frau Frankreichs kennen. L’Oréal kennen Sie wahrscheinlich. Die Hauptaktionärin von L’Oréal ist die reichste Frau Frankreichs.
Die Hauptaktionärin von L’Oréal hat nach eigenen Angaben die letzten zehn Jahre in Frankreich 400 Millionen € Vermögensteuer gezahlt. Und wissen Sie, was das Überraschende ist, jetzt aus Ihrer Sicht? – Sie lebt immer noch in Frankreich. Nach Ihrer Denkweise müsste sie schon längst nach Österreich ausgewandert sein, schon längst. Aber nein, Liliane Bettencourt lebt in Frankreich, und ich glaube, sie ist stolz darauf, und sie zahlte nach eigenen Angaben 400 Millionen € während der letzten zehn Jahre.
Würden wir das französische Vermögensteuermodell auf Österreich übertragen – hier wird Vermögen ab einer Größenordnung von 1,3 Millionen € besteuert; das war im Übrigen früher noch niedriger, nämlich 800 000 € –, dann würden neun zu besteuernde Österreicherinnen und Österreicher, ich zähle sie auf: Flick, Mateschitz, Johann Graf, Karl Wlaschek, Heidi Horten, Swarovski-Clan, Martin Schlaff, Meinl und Prinzhorn, eine Summe in der Größenordnung von 150 Millionen € zum Budget beitragen. Ist das abzulehnen? Ist das gerecht? Ist das gerecht, wenn von einem Bruttomonatseinkommen im Jahr von 23 000 €, 1 Million € über ein ganzes Leben hinweg, 250 000 € Steuern und Abgaben gezahlt werden, und die Erben 1 Million €, vollkommen steuerfrei, bekommen?! – Das ist nicht gerecht. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
9.21
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Dr. Fekter zu Wort gemeldet. Die Redezeit sollte 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.)
9.21
Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Zuhörer und Zuseher vor den Fernsehschirmen! Hohes Haus! Frau Glawischnig, wir haben nicht das Problem, dass wir zu wenige Steuern hätten, wir haben ein Problem damit, dass wir zu viel ausgeben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.)
Der österreichische Staat greift den Österreicherinnen und Österreichern schon sehr tief in die Geldbörsen (Rufe beim BZÖ: Sie, Frau Minister! Sie! – Abg. Grosz: Und Ihre Beamten in der ersten Reihe!), mit den Steuereinnahmen, die wir derzeit haben. Wir
haben in Europa die höchste Reichensteuer, nämlich ab 60 000 € bereits den Grenzsteuersatz von 50 Prozent. (Zwischenrufe bei den Grünen sowie der Abg. Dr. Oberhauser.) Kein anderes Land greift so früh mit einem derart hohen Steuersatz auf Einkommen zu. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Beleidigen Sie nicht unsere Intelligenz! Das ist eine Einkommensteuer!)
Wir haben weiters einen Mittelstandsbuckel, wo der Mittelstand am meisten Steuern zahlt, und wir haben drittens einen sehr hohen Einstiegssteuersatz. (Weitere Zwischenrufe bei Grünen und BZÖ.) 2 700 000 Einkommensbezieher zahlen gar keine Steuern, aber dann sofort mit 36 Prozent das zusätzliche Einkommen. (Abg. Strache: Runter auf 25 Prozent, das wäre die richtige Senkung!) Das heißt, unser Steuersystem hat seine Schwächen, zugegebenermaßen, aber im Hinblick darauf, wie wir schon Steuern einheben, in der Dimension, was wir schon alles besteuern. Wir haben beispielsweise alle Erträge aus Vermögen bereits besteuert, Frau Glawischnig. (Abg. Dr. Moser: Das ist ja das Problem! Großbetriebe! – Zwischenrufe des Abg. Dr. Pirklhuber.)
Wir haben erst kürzlich eine Kapitalertragsteuer auf Wertpapiere neu eingeführt. Ist Ihnen das entgangen? Das heißt, nur darüber nachzudenken, was wir nicht noch alles an Steuern für die Bevölkerung erfinden können, daran möchte ich mich nicht beteiligen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek – genannten Artikel in die Höhe haltend –: Raiffeisen Research! Ich gebe Ihnen das!)
Unsere Steuerquote ist bei 42,8 Prozent. Ich gehe einmal davon aus, dass die Österreicher nicht das Gefühl haben, dass sie zu wenige Steuern zahlen. (Ruf bei den Grünen: Was zahlen die Superreichen? – Zwischenrufe des Abg. Mag. Kogler.) Wenn Sie aber von Vermögensteuer reden, dann haben ein sozialdemokratischer Finanzminister und ein sozialdemokratischer Bundeskanzler Anfang der neunziger Jahre diese Vermögensteuer in Österreich abgeschafft. Und wissen Sie, warum? (Abg. Mag. Kogler: Legen Sie Ihre Parteispenden offen! Wer finanziert die ÖVP? Eine Sauerei ist das!) – Weil diese Vermögensteuer damals überwiegend auf Betriebsvermögen aufgeschlagen wurde, und wenn man Betriebsvermögen, also den Hochofen der Voest, besteuert, dann wird sich die Voest überlegen, ob sie in Linz noch investiert, und dann wird sie überlegen, ob sie nicht doch in ein anderes Land geht, wo es diese Steuern nicht mehr gibt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Pirklhuber: Das kann keiner hier in diesem Haus!)
Frau Glawischnig, Sie haben Frankreich erwähnt. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Beleidigen Sie nicht unsere Intelligenz!) Frankreich ist das einzige Land, wirklich das einzige in ganz Europa, das noch so eine Vermögensteuer, eine Substanzsteuer hat und auch dort wird derzeit deren Abschaffung diskutiert. (Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Korun und Dr. Pirklhuber.) Substanzsteuern sind investitionshemmend und vernichten Arbeitsplätze, daher gibt es mit uns keine Substanzsteuer! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Selbst die USA haben höhere Steuern als Österreich!)
Alle diese Personen, die Sie angeführt haben, Frau Glawischnig, soweit mir bekannt ist, soweit ich das den Medien entnehmen konnte, haben ihre Vermögen in Stiftungen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Reden Sie über die Superreichen!) Ist Ihnen entgangen, Frau Glawischnig, dass wir erst unlängst die Besteuerung bei den Stiftungen dramatisch erhöht haben? Ist Ihnen das entgangen? (Ironische Heiterkeit und Rufe bei den Grünen: „Dramatisch“?!)
Das heißt, wir haben da die Vermögen bereits enorm besteuert. (Abg. Mag. Kogler: Sie haben ja keine Ahnung! Lesen Sie Ihre eigenen Unterlagen!) Seien Sie so ehrlich, und streuen Sie nicht der Bevölkerung Sand in die Augen! Wir haben Besteuerung auf Sparbuchvermögen, wir haben bereits Besteuerung auf Wertpapiervermögen, wir
haben die Stiftungen besteuert. Bei uns sind Grund und Boden und auch die Erträge aus Grund und Boden besteuert. Das heißt, Sie tun ja so, als gäbe es bei uns keine Steuern auf Vermögen. (Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.) Das stimmt so einfach nicht!
Ich bin dafür zu haben, Steuerlücken zu schließen, aber die Wahrheit ist, Frau Glawischnig, Steuern kommen durch Wachstum, Arbeitsplätze und ein gutes Wirtschaftsklima herein und nicht, weil man vielleicht auf ein paar Superreiche zurückgreifen will. Die Superreichen, ich stehe dazu, sollen ihren Beitrag leisten. Selbstverständlich müssen diejenigen, die mehr haben, auch ihren adäquaten Beitrag leisten, und sie tun das derzeit auch bereits. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wo denn?) 10 Prozent an Steuerpflichtigen bei Einkommen- und Lohnsteuer haben 30 Prozent des Einkommens und zahlen 50 Prozent des Steuerkuchens. (Abg. Mag. Kogler: Ja genau das Falsche! – Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.) Wenn Sie auch nur einen geringen Prozentsatz von diesen 10 Prozent aus Österreich vertreiben, dann gehen uns sofort Milliarden an Steuern ab, und das möchte ich nicht riskieren. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Man braucht ja ein Aspirin, wenn man sich das anhört!)
Ein Herr Mateschitz hat genug Geld, seinen Wohnsitz sofort nach Liechtenstein oder in die Schweiz zu verlegen, ja. Das heißt, die Debatte, die Sie hier führen, ist müßig, denn wollen Sie den Hangar-7 in Salzburg, das Betriebsvermögen, seine Investitionen in Zeltweg besteuern? (Abg. Dr. Pirklhuber: Exportsubventionen hat er bekommen!) Wollen Sie wirklich, dass man denjenigen, die hier in Österreich investieren, ihr investiertes Volumen mit den Arbeitsplätzen wegbesteuert? – Ich nicht. Ich will die guten Steuerzahler hier im Land belassen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Pirklhuber: 10 Millionen € Agrarförderungen!)
Ich will die guten Steuerzahler nicht vertreiben, ich will sie im Land belassen. (Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Raiffeisen!) Ich will Standortpolitik betreiben, eine Standortpolitik, die Investitionen stimuliert, die Arbeitsplätze schafft und die uns zu Vollbeschäftigung bringt. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn man die Substanz besteuert, Frau Glawischnig, nicht die Erträge – dass man Erträge aus Vermögen besteuert, das ist unser Konzept und das machen wir auch, aber wovon Sie reden, ist, dass man die Substanz besteuert –, hieße das Folgendes: Ein Sparbuch zahlt derzeit von den Zinserträgen selbstverständlich Kapitalertragssteuer. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Raiffeisen, mehr sage ich nicht! – Abg. Mag. Korun: Stiftungen!) Das ist unsere Sparbuchsteuer. Wenn Sie aber das Sparbuch selbst angreifen, womöglich jährlich mit ein paar Prozent, dann enteignen Sie die Menschen, und für eine Enteignung sind wir nicht zu haben! (Beifall bei der ÖVP. – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)
Wenn Sie jetzt sagen, Frau Glawischnig: Na ja, ich meine ja nicht die Betriebsvermögen, ich meine ja das Privatvermögen. (Abg. Mag. Kogler: Kann auf der Regierungsbank was man will! – Abg. Dr. Pirklhuber: Warum schützen Sie die Superreichen?) Damit die Finanzministerin weiß, wie viel Privatvermögen jeder zu Hause hat – und ich kann mich noch an die Steuererklärung der alten Vermögensteuer erinnern; das hat begonnen mit Wertpapieren, Sparbüchern, Grund und Boden, dann ist es weitergegangen mit Gold, Schmuck, Fernsehapparaten, Autos, et cetera –, wenn Sie das alles erheben wollen, bedeutet das einen enormen bürokratischen Aufwand. (Abg. Mag. Kogler: Es reicht jetzt! – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Und vor allem müsste die Finanzpolizei in den privaten Haushalten nachschnüffeln. Und so eine Schnüffelsteuer, Frau Glawischnig, gibt es nicht mit uns! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Korun: Das ist eine Ablenkungsrede! – Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Mag. Kogler: Unglaublich!)
Es stört mich schon sehr, es stört mich wirklich enorm, dass seit Wochen nur darüber nachgedacht wird, wie man den Menschen mehr Geld aus der Geldbörse ziehen kann. Nicht mit uns von der ÖVP! Wir denken nach, wie wir die Ausgaben bremsen, denn wir haben kein Einnahmenproblem, unser Problem sind zu viele Ausgaben. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Read my lips! Josef Pröll!) Dort müssen wir uns im Detail anschauen, wo die Ausgabentreiber sind: Frühpensionen, Gesundheitssystem, ÖBB, Förderungen. Bei den Junglehrern mit einem neuen Dienstrecht werden wir etwas tun und im Verwaltungsbereich. (Zwischenrufe bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Mag. Stadler und Mag. Kogler.)
Wir kümmern uns darum, dass die Verwaltung in diesem Staat effizienter geschieht und dass wir bei den Ausgaben sparen und nicht über neue Steuern nachdenken. (Beifall bei der ÖVP. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ, darunter Abg. Mag. Gaßner: Dass die Reichen reicher werden, darum kümmern Sie sich!)
9.32
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte. (Abg. Strache – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Matznetter –: Vertreter der Reichen!)
9.32
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Das Wort „Zaster“ habe ich das letzte Mal im Mickey-Mouse-Roman in meiner Jugend gelesen. (Zwischenrufe beim BZÖ.) Aber der Kern der Auseinandersetzung gehört natürlich hierher und diese muss auch offen und ehrlich geführt werden. Es heißt: „Her mit der Marie!“, unsere Bundesministerin ist da, sie hat ein paar Wahrheiten gesagt, die ich einmal klarstellen möchte.
Erstens: Wir haben einen Mittelstandsbauch. (Abg. Mag. Stadler: Ja das haben wir, einen Mittelstandsbauch!) Wir haben eine hohe Eingangssteuer, wo Menschen schon mit geringen Einkommen eine hohe Steuer zahlen. Sie haben selbst darauf hingewiesen, Frau Bundesministerin, dass wir einen Einstiegssteuersatz von weit über 30 Prozent haben, bei einem Einkommen von gerade einmal 1 200 €. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) Sie haben richtig darauf hingewiesen, dass wir insgesamt eine Steuer- und Abgabenquote von 42,8 Prozent haben.
Die Frage ist: Wer leistet die? (Ruf: Genau!) Und wer sind die guten Steuerzahler? – Und ich möchte an der Stelle, Frau Bundesministerin, einmal jene in Schutz nehmen, die die wirklich guten Steuerzahler sind. Das sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Kleinunternehmer, die Beamten, die Pensionisten. Denen wird es nämlich abgezogen, und zwar, wie Sie richtig sagen, als Mittelstandsbauch. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Aber wer gar keine Steuer zahlt für jene Wertpapiere (Abg. Strache: Die SPÖ-Stiftungen!), für jene Vermögenswerte, die er vor dem 1. Jänner 2011 angeschafft hat – das ist nämlich die Realität der Vermögenzuwachsbesteuerung, nur was heuer angeschafft wurde unterliegt dem –, der zahlt in Summe viel weniger. (Abg. Dr. Pirklhuber: So ist es!) Wenn er nur 25 Prozent zahlen muss – wir wollten eine volle Besteuerung, das war der Kompromiss, den wir geschlossen haben –, dann ist das keine vollständige Deckung, Frau Bundesministerin. (Ruf bei der SPÖ: Genau! – Ruf bei den Grünen: So ist es!)
Und wenn wir in einer Situation sind, wo der Durchschnittssteuersatz in diesem Lande sehr rasch, wie Sie richtig aufzeigen, angestiegen ist, dann müssen wir uns fragen, wie wir mit jenen umgehen, dem einen Prozent der Bevölkerung, das ein Drittel des gesamten Vermögens dieses Landes besitzt. Und dort haben wir wirklich, Frau Bundesministerin, Lücken, dagegen sind riesige Mondkrater klein. (Bundesministerin Dr. Fekter: Pensionskassen! – Zwischenrufe bei den Grünen.)
Am 31. Oktober, auf YouTube kann man es nachschauen, wurde Bill Gates im Interview mit MSN die Frage gestellt, wie man mit Erbschaftssteuer, Vermögensteuer und einer höheren Besteuerung in den USA umgeht. Und die Vertreterin fragt ihn, ob das schon Klassenkampf ist. Und er sagt: Merken Sie nicht, dass er täglich stattfindet? Darauf fragt sie: Ja, aber wenn man jetzt die 4 Prozent mehr von den Superreichen in den USA nimmt, wird das nicht den Klassenkampf verschärfen? Er fängt zu lachen an, und sie sagt: Warum lachen Sie, Herr Gates? Und er sagt: Können Sie sich vorstellen, dass die paar hundert Billionäre auf der Straße stehen und demonstrieren „Wir können keine 4 Prozent Steuern zahlen!“? Er, Gates, sagt zu Recht, dass dort der Beitrag zu leisten ist.
Ich schaue bewusst unseren Koalitionspartner an. Reden wir vernünftig über diese Ausmaße, wo wir wirkliche Löcher haben, Frau Bundesminister! Die Realität in dem Lande ist doch die: Der Verfassungsgerichtshof hat die Erbschaftssteuer aufgehoben, wir konnten uns nicht auf eine Reform einigen, die auch wirklich etwas gebracht hätte, sodass die Situation im Lande ist, dass es faktisch keine Grundsteuern gibt, im internationalen Vergleich. (Abg. Bucher: Was heißt „keine Grundsteuern“?!) Es gibt keine Erbschafts- und Schenkungssteuer, keine Vermögensteuer. Das heißt, wir sind in einer Situation, dass wir dort de facto keine Beiträge haben.
Der Herr Mateschitz wird nirgendwo anders hingehen können, auch unsere Stiftungen nicht, denn würden alle unsere Privatstiftungen morgen beschließen, sie verlegen ihren Sitz nach Liechtenstein und in die Schweiz – Frau Bundesministerin, Sie brauchen gar kein Sparpaket mehr, wir brauchen gar keine Schuldenbremse mehr, die müssten 25 Prozent des Vermögens beim Wegzug zahlen, da wäre im Budget für nächstes Jahr ein Überschuss von 10 Milliarden. Null Problem! Die Wirklichkeit ist eine andere. Wir werden darüber reden müssen, und ich möchte auch erklären, warum wir darüber reden müssen.
Es ist nicht nur die Steuer, sondern die Belastung, und damit komme ich zu diesen absurden Ideen wie der Steuer- und Abgabenquote. Wenn Sie die Pensionen nicht erhöhen, Herr Bucher, dann haben Sie eine Pensionistensteuer, denn für die Pensionistin und den Pensionisten bedeutet weniger Kaufkraft von der Pension dasselbe wie eine Steuer. (Ruf bei der ÖVP: Falsch! – Zwischenruf des Abg. Bucher.) Wenn Sie dem Studenten eine Studiengebühr auferlegen, ist es eine Studierenden- und Bildungssteuer, die Sie machen. Wenn Sie die Wassergebühren erhöhen, bleibt Ihnen weniger zum Leben über. (Abg. Strache: So wie die Sozialisten in Wien!) Ja, wenn Sie die Mehrwertsteuer erhöhen (Zwischenrufe bei BZÖ und ÖVP.) – Ich rede! Regen Sie sich nicht auf! Wenn wir das verhindern wollen, müssen wir schauen, bei jenen die Steuern einzuholen, die genug haben. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Und ich wünsche viel Glück, Herr Bucher! Verteidigen Sie weiter die Frau Horten, den Herrn Mateschitz, den Herrn Prinzhorn, und wie sie alle heißen. (Anhaltende Zwischenrufe beim BZÖ.) Das Publikum, das hier vor dem Fernseher sitzt, denen wird es vom Lohn abgezogen, und denen wird zu viel Steuer abgezogen, und die wollen, dass jene, die die Milliarden vor der Krise gebunkert haben, auch einmal zahlen. (Ruf beim BZÖ: Rote Wiener Gebühren !) In dem Sinn werden wir eine faire Diskussion führen, und
ich glaube, dass wir, so wie in Loipersdorf, eine ausgewogene Lösung zusammenbringen werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
9.37
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.
9.37
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Finanzministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Vorarlberger Landeshauptmann Sausgruber hat vorige Woche in einem Interview im „Kurier“ diese dramatische Entwicklung der Staatsschuldenkrise beschrieben und hat gemeint, wir müssen von einem politischen Märchen Abschied nehmen. Das ist richtig. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)
Von einem politischen Märchen, das darin bestanden hat, dass viele von uns geglaubt haben, der Staat kann im Gegensatz zum privaten Haushalt über Jahre, über Jahrzehnte ständig mehr ausgeben, als er einnimmt. Das ist ein Märchen, meine sehr geehrten Damen und Herren, und das erleben wir jetzt sehr dramatisch. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wer hat über Jahre regiert?! Bitte lassen S’ uns mit dem in Frieden!)
Unser Problem ist in der Tat nicht, das hat die Frau Finanzminister gesagt, dass wir zu wenig einheben, unser Problem ist, dass wir zu viel ausgeben. (Abg. Öllinger: Für wen?) Das beste Beispiel haben wir gestern im Budgetausschuss gehabt, Herr Kollege Cap. In den ersten neun Monaten des heurigen Jahres hatten wir 3,4 Milliarden mehr Steuereinnahmen. Das Geld ist schon wieder weg. Es kommt viel herein, aber es fließt noch mehr heraus. (Abg. Strache: Weil Sie es den Griechen und den Bankenspekulanten nachschmeißen!) Und da müssen wir unsere Staatsfinanzen sanieren.
Und Herr Kollege, ich sage Ihnen eines: Ich bedaure es wirklich sehr, dass die Opposition einer Schuldenbremse im Verfassungsrang nicht zustimmt. Aber aus welchem Grund? Sie schaden damit nicht der Regierung, Sie schaden der Zukunft unseres Landes, Herr Kollege Strache. Sie schaden unseren Kindern und Enkelkindern. Denken Sie an Ihre jungen Wähler, denen verbauen Sie die Zukunft! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Sie schaden unserem Land! – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Was soll eine Schuldenbremse? (Abg. Strache: Den Spekulanten werfen Sie es nach! – Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Ihr habt’s das Budget beschlossen! – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) – Eine Schuldenbremse ist nicht mehr als ein Signal des politischen Willens: Jawohl, wir wollen unsere Staatsfinanzen in Ordnung bringen! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe beim BZÖ.)
Herr Kollege Bucher, ich hätte das, was ich jetzt sage, nicht gesagt, nämlich: Wenn ich heute in der Zeitung „Die Presse“ lese, Sie hätten die Schuldenbremse auch deshalb abgelehnt, weil mit Ihnen „nur“ der Klubobmann Kopf gesprochen hätte und nicht der Parteiobmann – nach dem Motto: Ich bin auch Parteiobmann! –, dann muss ich sagen, das ist ja kindisch, Herr Kollege Bucher! (Neuerliche Zwischenrufe beim BZÖ.) Das ist wirklich kindisch! (Abg. Bucher: Aber geh!) Und das zeugt nicht von Verantwortung.
Man kann Oppositionspolitik natürlich auch so betreiben. Sie können die Regierung kritisieren, so viel Sie wollen, das können Sie tun, aber in einer solchen Stunde müssen Sie Verantwortung für das Land wahrnehmen. (Abg. Scheibner: Werden Sie sich einig mit dem Koalitionspartner!) Doch Sie schaden dem Land und nicht der Regierung, Herr Kollege Bucher, das ist das Problem! Und Sie verbauen damit unseren Kindern die Zukunft. (Beifall bei der ÖVP.)
Man kann die Ratingagenturen noch so sehr kritisieren, aber wenn die unsere Bonität herabsetzen, dann kostet uns das 1, 2 bis 3 Milliarden €. Und das haben wir dann Ihnen zu verdanken, Herr Kollege Bucher. (Abg. Strache: Aufgrund eurer Verschuldungspolitik wird das Geld verschwinden!) Und auch Ihnen!
Ich greife auch gern den Vorschlag der Vermögensteuer auf. Schauen wir uns bitte die Daten und Fakten an! – Kollege Matznetter ist leider jetzt schon weg. – Schauen wir uns die Daten und Fakten an!
Erstes Beispiel: Erbschaftssteuer. – Im letzten Jahr des Bestehens, 2008, hatten wir 62 000 Fälle, und bei 16 davon waren es über 1 Million €.
Zweites Beispiel: Einkommens- und Lohnsteuerverteilung. – 3 Prozent finanzieren 25 Prozent des Aufkommens. 25 Prozent finanzieren 80 Prozent. Und 50 Prozent finanzieren 100 Prozent der Lohn- und Einkommenssteuer. Jeder Zweite zahlt überhaupt keine Steuer. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)
Und wir haben die höchste Reichensteuer: 50 Prozent Spitzensteuersatz ab 60 000 €. Zeigen Sie mir ein Land in Europa, das einen 50-prozentigen Steuersatz ab 60 000 € im Jahr hat! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) Das ist die höchste Steuer, die es in Europa gibt, Herr Kollege. Immer wenn Ihre Argumente schwächer werden, wird Ihre Stimme lauter – das kennen wir schon! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Pirklhuber: Die Slowakei ist hinter uns! Wir sind an drittletzter Stelle!) Kommen Sie heraus und widerlegen Sie diese Fakten!
Nächstes Beispiel: Vermögen. – Schauen wir uns einmal an, welche Vermögensarten es gibt! – Da gibt es einmal Vermögen im Haushalt. Das reicht vom Pelzmantel bis zum Auto. Wenn Sie das besteuern wollen, dann brauchen wir den Schnüffelstaat, dann wird die Finanzpolizei in jedem Haushalt nachschauen müssen, was da an Vermögen vorhanden ist. (Abg. Dr. Pirklhuber: Legen Sie die Finanzen endlich offen!)
Als weiteres Vermögen haben wir das Betriebsvermögen. – Betriebsvermögen sind Arbeitsplätze. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Wir wollen keine Arbeitsplätze besteuern, Herr Kollege Strache! Wir wollen Arbeitsplätze schützen und nicht besteuern. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir haben als dritte Art des Vermögens das Finanzvermögen. – Das Finanzvermögen ist auf Knopfdruck weg, wie es schon gesagt wurde. Ein Herr Mateschitz braucht nicht sein Vermögen in Österreich zu veranlagen, er kann es irgendwo anders veranlagen.
Und viertens haben wir als Vermögensart Grund und Boden. Das kann man nicht ins Ausland transportieren, das ist schon richtig. Was heißt Grund und Boden? – Wenn es keinen Ertrag abwirft, weil es der eigene Wohnbedarf ist, können Sie es schwer besteuern, sagt der Verfassungsgerichtshof. Ist es vermietet, wird es der Besitzer an den Mieter weitergeben, und dann haben wir eine riesige Mietenerhöhung.
Meine Damen und Herren, für mich ist die Vermögenssteuer, wie Sie sie fordern, ein reines Ablenkungsmanöver – ein reines Ablenkungsmanöver! –, um zu verschleiern, dass Sie in Wirklichkeit nicht sparen wollen – und sparen ist der Ausweg aus dieser Krise. Wir müssen unsere Staatsfinanzen in Ordnung bringen, und das geht nicht mit Schlagworten, das geht nicht mit Ablenkungsmanövern, das geht nicht mit Nebelgranaten, wo es heißt, die Reichen sollen zahlen, so einfach ist das nicht, meine Damen und Herren. (Zwischenrufe bei den Grünen.)
Vertrauen Sie dem, was die Frau Finanzministerin gesagt hat (neuerliche Zwischenrufe bei den Grünen): Wir brauchen einen sicheren Kurs der Konsolidierung! Und auch die Schuldenbremse ist eine europäische Notwendigkeit – zur Erhaltung der Stabilität unserer Währung, zur Erhaltung der Stabilität unserer Löhne und Gehälter, zur Erhal-
tung unserer Sparguthaben und unserer Pensionen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Für die Zwangsenteignung ! – Abg. Mag. Kogler: Reformverweigerer!)
9.43
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren, ich erinnere daran, was ich schon an den letzten Plenartagen gesagt habe: Permanent-Zwischenrufe von ein und demselben Abgeordneten werde ich in Zukunft mit einem Ordnungsruf ahnden. Zwischenrufe darf es geben, natürlich, selbstverständlich, überhaupt keine Frage, aber die permanente Wiederholung von Gesagtem als Zwischenruf werde ich nicht dulden.
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte.
9.43
Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Finanzministerin! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher! Wissen Sie, wenn Sie von den Reichen etwas haben wollen, dann müssen Sie die Debatte genau so führen, wie Sie von Rot und Grün sie hier führen. Sie brechen hier nämlich eine Neiddebatte vom Zaun, sodass in der Zwischenzeit in der Bevölkerung schon jeder, der sich für arm hält, mit dem Finger auf die Reichen zeigt. Und genau das ist der Grund, warum das nicht funktionieren wird!
Wissen Sie, diskutieren könnte man über die Einführung einer Reichensteuer dann, wenn Sie einmal in der Lage wären, ein Grundsatzpapier auf den Tisch zu legen, über das man diskutieren kann. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber weder Sie von Grün noch Sie von Rot können definieren, wo für sie der Unterschied beziehungsweise die Grenze zwischen Vermögen und Reichtum liegt. Nicht einmal dazu sind Sie in der Lage, nämlich zu definieren: Wer ist reich und wer ist vermögend, was kommt in die Vermögenswerte mit hinein, was gehört da alles dazu?
Ich bin davon überzeugt: Wenn Sie heute mit den wirklich Reichen in Österreich über einen befristeten Solidarbeitrag reden würden, dann würden Sie in Erfahrung bringen – und das garantiere ich Ihnen –, dass die Reichen in Österreich so weit Patrioten sind, dass sie dazu bereit wären. (Beifall bei der FPÖ.)
Genügend Beispiele dafür und auch Namen wurden ja heute schon genannt. Der Herr Mateschitz wurde genannt. Wissen Sie, dass viele Spitzensportarten in Österreich überhaupt nicht machbar wären, wenn nicht Leute wie Herr Mateschitz ein Vermögen als Sponsoring in diesen Bereich hineinpumpen würden? (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten von ÖVP und BZÖ.)
Da Sie, Herr Kollege Matznetter, die Reichen verbal prügeln: Wissen Sie, dass der KAC in Kärnten ein roter Verein ist? Und wenn die Heidi Horten, eine der reichsten Österreicherinnen, nicht Millionen in diesen Verein hineinbuttern würde, dann würde der rote Verein KAC gar nicht existieren und könnte nicht Spitzen-Eishockey in Kärnten gewährleisten. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie, meine Damen und Herren von Rot und Grün, führen die Debatte völlig falsch. Das Einzige, wo ich der Finanzministerin recht gebe, ist, wenn sie meint: Wir brauchen keine neuen Steuern! Bei allen Länder, die Sie angeführt haben, wo Vermögenssteuern vorhanden sind, müssen Sie aber auch dazusagen, dass dort die Einkommenssteuergrenzen wesentlich niedriger sind. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Wir sind ein Höchststeuerland – ein Höchststeuerland nicht nur in der EU, sondern weltweit! Wir haben eine Abgabenquote von 43 Prozent. Da sind wir weltmeisterlich unterwegs. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) Und die 599 Vorschläge des Rechnungshofes für Einsparungspotenziale betragen laut Zeitung „Österreich“ – das ist nicht meine Berechnung! – 15 Milliarden €. Und da reden Sie noch von zusätzlichen Steuern?! Ja
ich frage mich, inwieweit Sie die österreichische Bevölkerung noch ausquetschen wollen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das wahre Gesicht der FPÖ!)
Und jetzt bringe ich noch als Beispiel die neue italienische Regierung, die sogenannte Expertenregierung. – Da können Sie Volksschüler aus der vierten Klasse hineinsetzen, denn das ist ganz einfach: alle Steuern rauf, Pensionsalter rauf! Ich bin gespannt, wie dann die Bevölkerung in Italien mit diesem Steuersparpaket umgehen wird. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.)
Es ist einfach, alles hinaufzusetzen, wenn es ohnehin schon am Plafond steht. – Sie gefährden damit Arbeitsplätze. Sie gefährden damit natürlich auch den Wohlstand in Österreich. Sie haben einen Vollangriff auf den Mittelstand vor, nichts anderes würde nämlich passieren, denn wenn Sie wirklich Einnahmen lukrieren wollen, dann müssen Sie den Mittelstand angreifen. Kapieren Sie das doch endlich einmal! (Weiterer Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.)
Wissen Sie, Geld hat in gewisser Beziehung dieselbe Eigenschaft wie Luft: Es kennt keine Grenzen! Man kann heute Geldbeträge in Sekundenbruchteilen verschieben. So schnell können Sie von Grün und Rot gar nicht schauen, wie Milliarden dieses Land verlassen werden, die dann in der Wirtschaft des Landes fehlen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei den Grünen.)
Das ist falsch! Sie müssen die Debatte anders führen, nämlich: Sie müssen mit den Reichen normal umgehen, Sie müssen mit den Reichen über eine eventuelle Solidarabgabe reden, wofür wir auch eintreten, und dann werden Sie sehen – und davon sind wir überzeugt –, dass die wirklich reichen Österreicher so viel Patriotismus an den Tag legen, dass sie bereit sind, in schwierigen Situationen zu helfen. Aber mit dieser Neiddebatte, wo Sie mit ideologischen Scheuklappen, wie Sie es genannt haben, diese Diskussion führen, sind Sie auf dem Holzweg. Das können Sie mir glauben. (Lebhafter Beifall bei FPÖ, ÖVP und BZÖ.)
9.48
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. – Bitte.
9.48
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Dass die FPÖ jetzt auch noch die Superreichen verteidigt, ist sehr hilfreich, wenn die FernsehzuseherInnen das jetzt noch mitverfolgen können, aber die Tragödie liegt in Wahrheit woanders: Die liegt bei jener Partei, die vorgibt, staatstragend sein zu wollen (Abg. Ing. Höbart: Na, Sie sind es nicht!), die herumrennt und alle Oppositionsparteien – Sie im Übrigen auch! – behelligt, wie gestern der Herr Vizekanzler. Und ich sage Ihnen: Wir werden uns das nicht gefallen lassen! (Beifall bei den Grünen.)
Gestern hat nämlich der Herr Vizekanzler erklärt, die Oppositionsparteien würden ein paar Gartenzwerge um ihren Zaun drapieren, weil sie nicht sofort bei diesem – und man hat es jetzt wieder gesehen – plan- und sinnlosen Schuldenbremsenkonzept Ihres Zuschnitts, das Sie in der Verfassung verankert haben wollen, eigenstiegen sind beziehungsweise da nicht von vorneherein mitgestimmt haben, nachdem Sie, von einer Panikattacke geritten, über Nacht dieses ganze Ding ausgerufen haben. (Abg. Dr. Bartenstein: Spindelegger hat recht!)
Sie haben sich keinen Deut darum geschert, wie Sie überhaupt Mehrheiten zustande bringen, und dann zeigen Sie mit den Fingern auf die anderen. Das ist Ihre Vorgangsweise! Das hat weder etwas mit staatspolitischer Verantwortung noch etwas mit verfassungsrechtlicher Kompetenz zu tun, und das hat schon gar nichts mit
ökonomischer Vernunft zu tun. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Bartenstein: Spindelegger hat aber recht!)
Aber genau dort, in dem Eck, sitzen Sie jetzt. Und genauso schauen Sie auch aus. Und genauso argumentieren Sie auch. Das ist wirklich ein Ärgernis! Da braucht man sich gar nicht künstlich zu empören, wie Sie da jetzt suggerieren wollen, sondern es ist ja geradezu aufgelegt, dass einem da der Hut hochgeht bei dem Unsinn, den Ihre Fraktion hier verzapft.
Was wäre in dieser Situation vernünftig? – Na klar, weniger Schulden ist richtig, weil weniger Zinsen gezahlt werden sollen – aber weniger Schulden durch richtiges Sparen! Es muss noch genug Geld fürs vernünftige Investieren bleiben. Und der Punkt, bei dem Sie sich ständig verweigern wollen, und deshalb sind Sie so unglaubwürdig, ist der: Das hat auch etwas mit gerechten Steuern zu tun! (Beifall bei den Grünen.) Und an diesem Punkt stehen wir jetzt, und da tauchen Sie regelmäßig ab und zeigen auf die anderen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.) Das geht sich alles nicht mehr aus.
Schauen Sie, die Klubobfrau Glawischnig hat ja am Schluss ihrer Rede noch das Beispiel mit den Millionenerbschaften gebracht. Wie schaut es da aus in diesem Land? – Wenn einer 4, 5 Millionen € in diesem Land erbt, zahlt er exakt null Euro. Ein anderer muss ... (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Der hat ja ein Durchschnittseinkommen. Ja, passt gut auf bei der SPÖ! Der unselbständig Beschäftigte müsste sozusagen vier, fünf Leben dafür arbeiten, der kommt in seinem ganzen Leben nur auf 1 Million € brutto. Rechnen Sie einmal nach! Der Durchschnittseinkommensbezieher zahlt viel, viel mehr Steuern, der zahlt – je nachdem, wie man das jetzt ansetzt – mit Steuern und Abgaben weit über 25 Prozent. Und wenn einer 4 Millionen € verdienen würde, was ja in einem Arbeitsleben auch richtig und gerecht sein kann, aber darum geht es ja gar nicht, dann würde er 50 Prozent an Steuern und Abgaben zahlen. Aber wenn er es erbt, dann zahlt er gar nichts.
Hören Sie doch endlich auf mit den Ammenmärchen, dass man das nicht so organisieren könnte, Frau Bundesministerin und meine Damen und Herren von der ÖVP, dass wir hier hohe Freibeträge haben, dass der berühmte kleine Häuslbauer oder die kleineren Erbschaften und Sparbücher natürlich selbstverständlich davon ausgenommen sind. (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.) Und wenn wir diese Grenze bei ein paar hunderttausend Euro, etwa bei einer halben Million Euro ansetzen und nur die darüber liegenden Bestandteile besteuern, meine Damen und Herren von der SPÖ, dann sind wir endlich einmal dort, wo das von Ihnen apostrophierte „Reichensteuerkonzept“ oder „Millionärssteuerkonzept“ vielleicht endlich auch einmal eine Gestalt annimmt. Aber eines ist natürlich richtig: Sie bleiben die Konzepte schuldig! Sie verstecken sich ja auch nur hinter Ihrer Inseratenpolitik.
Das ist das Problem! Und mit solchen zwei Parteien wollen Sie eine Schuldenbremse ausrufen? – Nein, wir brauchen eine vernünftige (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein) – das geht ja einfachgesetzlich auch –, wir brauchen eine vernünftige Ausgabeneinsparungspolitik und eine gerechte Steuerpolitik. Das kann doch nicht so schwer sein! (Beifall bei den Grünen.)
Wir sind ja nicht nur dazu bereit – wir haben Ihnen das ja angeboten, und das Angebot steht weiter; das wird in vielfacher Hinsicht auf einfachgesetzlicher Ebene notwendig sein, aber da oder dort werden Sie für die großen Reformen noch immer die Zweidrittelmehrheiten brauchen –, sondern wir werden auch Vorschläge machen und schauen, wo Sie stehen. Das ist zwar nicht die primäre Aufgabe der Opposition, aber nachdem Ihnen nicht anderes einfällt, als die Inseratenpolitik in die Verfassung zu verlagern und da Nullen reinzupicken und das noch als ökonomische Vernunft zu
verkaufen, wird Ihnen da weiter zu helfen sein. Wir werden diese Hilfe nicht verweigern, obwohl man ja den Eindruck hat, dass es für vieles schon zu spät ist.
Sie von der ÖVP sitzen – deuten Sie nicht mit dem Kopf! – seit 25 Jahren in der Regierung, und da geht der Herr Stummvoll hier heraus und erklärt, dass es zu viele Schulden gibt. (Zwischenruf des Abg. Dr. Stummvoll.) Wissen Sie, wer immer die größten Reformverweigerer in diesem Land waren? – Sie vom ÖAAB – da sitzt er ja! – und die ÖVP-Landeshauptleute (Beifall bei den Grünen), die sind in Wirklichkeit das Zentrum der Blockierer und Verweigerer!
Und jetzt kommen Sie daher und reden vom Sparen?! – Wo ist denn die Schulverwaltungsreform: 50 Millionen € netto pro Jahr? Hätten wir das seit vier Jahren, dann wären 200 Millionen € da. Voilà! Wo ist denn die Spitalsplanungsreform? – Ihre Landeshauptleute blockieren! Wo ist denn die Reform der Wirtschaftsförderung? – Da geht es um Millionen und um Milliarden €, die Sie nicht hergebracht haben! Und jetzt wollen Sie mit dem Finger auf die anderen zeigen. Nein, wir werden Ihnen das vorschlagen, und Sie werden vielleicht vernünftig werden. Man darf die Hoffnung nie aufgeben! (Beifall bei den Grünen.)
9.54
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Bucher zu Wort. – Bitte. (Rufe bei der ÖVP – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Bucher –: Nicht umfallen!)
9.54
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Ja, da reden die Richtigen! Wir werden euch jetzt orange Krücken kaufen, damit Ihr von der ÖVP nicht umfallt! (Beifall beim BZÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allem jene von der grünen Fraktion, ich konnte Ihren Beiträgen und Wortmeldungen entnehmen, dass Sie Steuern und Investitionen fordern. So war das, glaube ich. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Sparen!) Steuern und Investitionen war der Sukkus Ihrer politischen Aussage. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Drei Punkte: Steuern, Sparen und Investitionen!)
Wissen Sie, nach aller Logik, nach allen Erfahrungen der Volkswirtschaft sind hohe Steuern der Tod für Investitionen. (Beifall beim BZÖ.) Sie senken nämlich die Investitionslust. Begreifen Sie das doch einmal! Genau das erreichen Sie, wenn Sie die Steuern erhöhen! (Zwischenruf des Abg. Krainer.) Ja, die Ultralinken schreien jetzt natürlich, dass das falsch ist. Aber ich sage Ihnen: Was Österreich jetzt überhaupt nicht brauchen kann, ist ein Klassenkampf. Das kann Österreich in der jetzigen Situation so brauchen wie einen Kropf, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ! (Beifall beim BZÖ.)
Frau Finanzministerin, das war ja heute wieder eine burgtheaterreife Vorstellung von Ihnen, als Sie gesagt haben: Ja, wir sind gegen neue Steuern, wir brauchen keine Steuerdebatte! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Burgtheaterreif war das nicht!) Aber in den „Salzburger Nachrichten“ von heute konnte ich lesen, dass Ihr Regierungskollege Mitterlehner gesagt hat, ohne neue Steuern werde es nicht gehen. (Oh-Rufe beim BZÖ. – Gegenrufe bei der ÖVP.) Das sagte Ihr Regierungskollege Mitterlehner von der ÖVP. So zu lesen in den „Salzburger Nachrichten“ von heute.
Wir haben es ja schon längst aufgeben, Ihnen zu glauben, Frau Finanzministerin. Wir haben kein Zutrauen, wir haben kein Vertrauen mehr in Sie, weder in Sie noch in die Regierungspolitik der ÖVP, denn Sie sagen immer etwas anderes, als Sie dann schlussendlich machen. (Beifall beim BZÖ.)
Ihr Vorgänger Pröll war ja ein plakatives Beispiel dafür: Der hat auch immer Dinge vertreten, wo er dann im Endeffekt etwas ganz anderes umgesetzt hat. Und das zieht
sich ja wie ein roter Faden durch die Wortmeldungen der ÖVP-Kollegen. Und da möchte ich jetzt den Herrn Kollegen Stummvoll berichtigen: Eine Schuldenbremse ist nicht das Allheilmittel! Das haben wir nie gesagt! Wir haben nur gesagt, das ist ein wertvolles Instrument sozusagen zur Bedienung eines Mechanismus, der die Schulden nach unten drückt. Aber entscheidend sind doch die Maßnahmen!
Das wird auch vom WIFO, wie es heute in der „Wiener Zeitung“ steht, bestätigt. Frau Schratzenstaller sagt:
„Das Rating ist das Ergebnis einer komplexen Einschätzung.“
Nämlich unserer gesamten Situation in Österreich.
Aber entscheidend werden die Maßnahmen sein, die dazu führen, dass wir ein ausgeglichenes Budget bekommen, meine sehr geehrten Damen und Herren, und nicht die Schuldenbremse allein! (Beifall beim BZÖ.)
Daher war es ja so elementar wichtig, dass wir vom BZÖ gefordert haben, dass es eine Steuer- und Abgabendeckelung geben muss, damit dieser Erfindergeist für neue und weitere Steuern eingedämmt wird. (Neuerlicher Beifall beim BZÖ.)
Das ist das Entscheidende! Und da hätte ich mir erwartet, dass ich von der ÖVP Unterstützung bekomme für dieses Ansinnen, für diese richtige und wichtige Politik. Aber Sie haben sich wieder zurückgezogen und haben wieder davor zurückgeschreckt, diese Steuer- und Abgabendeckelung einzuführen und in der Verfassung zu verankern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemeinsam hätten wir das erreichen können – gegen diese ultralinke Politik, die uns da in Zukunft blüht! Und das sehen wir ja am Beispiel Rot-Grün in Wien. Und hier bejammert der Herr Matznetter, dass die Pensionisten mit dem Geld nicht mehr auskommen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Ja, Herr Matznetter, dann schauen Sie einmal nach Wien! Es ist die Wiener Regierung, die rot-grüne Regierung, die die Wassergebühren um 33 Prozent angehoben hat. Ja, das spüren die Pensionisten, das spüren die kleinen Einkommensbezieher – nicht die Superreichen! Das spüren die kleinen Pensionisten, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)
Das ist eine Diskussion, die wir jetzt, wo Österreich unter Beobachtung der Ratingagenturen steht, nicht brauchen können. Sie sollten Ihren Erfindergeist dort einsetzen, wo er jetzt notwendig ist, nämlich bei den Reformen. Sie sollten endlich den Reformmotor zum Laufen bringen, dafür sorgen, dass wir mit dem Speck endlich einmal aufräumen, der uns in Österreich das Leben schwer macht und die Finanzierbarkeit der Zukunft unmöglich macht. Das wäre jetzt höchst an der Zeit!
Im Gesundheits-, im Bildungs-, im Pensionsbereich, aber auch bei den Subventionen und Förderungen sollten Sie endlich einmal den Hebel ansetzen, anstatt über neue Steuern nachzudenken. Sie gefährden unsere Bonität mit Ihrer überflüssigen Diskussion, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie verantwortungsvoll sind, dann denken Sie jetzt darüber nach, wie wir vernünftig sparen können – und hören Sie auf, neue Steuern zu erfinden! (Beifall beim BZÖ.)
9.59
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kräuter zu Wort. – Bitte.
9.59
Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Der Beitrag des Kollegen Bucher animiert ja wirklich zu ein paar Worten zur Schuldenbremse, denn es ist ein abenteuerlicher Schlingerkurs, den Sie da abgeliefert haben, Herr Bucher, denn unbestritten ist sehr
wohl und allgemein bekannt, dass Bund, Länder und Gemeinden konsolidieren müssen. Das ist klar. (Abg. Bucher: ... von den Gewerkschaften und der Sozialistischen Jugend!) Richtig ist auch, dass alles – auch international; und Sie sagen es ja selber, das ist ja das Verrückte – Auswirkungen auf die Bonität Österreichs hat, auf das Zinsniveau, auf die Refinanzierung. (Neuerliche Zwischenrufe beim BZÖ.) – Herr Bucher, Sie werden morgen bei der Diskussion einen verdammt schweren Stand haben. (Abg. Mag. Stadler: Hat das der Ackerl auch schon ...?)
Viel lieber, meine Damen und Herren, wäre mir natürlich – aber das können wir national hier nicht beschließen – eine Spekulationsbremse. (Abg. Mag. Stadler: Fragen Sie zuerst Ihre Partei!) Das wäre überfällig. Auch eine Finanztransaktionssteuer, die regulierend wirken und eine Milliarde für Österreich bringen würde, das Verbot von Leerkäufen mit Terminwetten sowie die Trennung von normalen Geschäftsbanken und spekulativen Investmentbanken. (Zwischenruf des Abg. Scheibner.) – Ja, das ist eine internationale Frage, Herr Scheibner. Das werden Sie wohl wissen, um Gottes willen! (Abg. Scheibner: „Um Gottes willen“, was haben Sie gemacht, das umzusetzen?!) Das kann der Nationalrat nicht leisten, das geht nur EU-weit oder auch global. Das geht mit einem Land nicht. (Abg. Mag. Stadler: Sie sind eh so gescheit! – Abg. Scheibner: Sie brauchen wir dazu!) Ich glaube, der Herr Strache oder Sie, Herr Scheibner, haben noch gar nicht überzuckert, unter welchen Bedingungen eine Spekulationsbremse möglich ist.
Haushaltsdisziplin, meine Damen und Herren, wird notwendig sein. Das ist ja auch die Basis für zukünftigen Wohlstand in Europa, für eine stabile Währung, und natürlich braucht es auch einen Kontrollmechanismus. Das ist unbestritten.
Ich glaube auch, Eurobonds werden kommen müssen. Es braucht Solidarität, eine gemeinsame Verantwortung, gemeinsame Anleihen. Das ist das solidarische Europa, wie es sich die SPÖ vorstellt. (Zwischenrufe beim BZÖ.)
Und dann, meine Damen und Herren, werden wir den Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit gewinnen und ein soziales Europa bekommen. (Abg. Mag. Stadler: Ist der Papandreou noch immer Ministerpräsident oder ...?!) Ich kann nur wärmstens empfehlen: Helmut Schmidt, der große alte deutsche Sozialdemokrat mit seiner Rede am vergangenen Sonntag. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist der letzte große Sozialdemokrat!) Das war ein Lehrstück an Verantwortung, Geschichtsbewusstsein und humanitärer Gesinnung.
Ich empfehle auch das Buch von Hugo Portisch, „Was jetzt“, der vom Marshall-Plan bis in die Gegenwart den Gemeinschaftssinn beschwört und vor dem nationalen Irrweg warnt. (Abg. Scheibner: Wieso zitieren Sie nicht Faymann?)
Wie kann man konsolidieren? – Klug, ausgewogen und mit Weitblick. Was sind die Kriterien? – Selbstverständlich muss man Konjunktur, Wachstum und Arbeitsplätze stützen, muss einen Handlungsspielraum für Krisenerscheinungen erhalten, muss Investitionen für Forschung und Bildung sicherstellen, muss die soziale Balance wahren.
Damit bin ich jetzt bei den sozial gerechten Einnahmen. Wenn Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2017 ausgeglichene Haushalte haben wollen – fangen wir an bei den Gemeinden! Wie soll das funktionieren, wenn 70 Prozent derzeit nicht in der Lage sind, ausgeglichen zu bilanzieren? (Abg. Dr. Bartenstein: Sparen!) – Na da wird es eine resche Widmungsabgabe, Herr Bartenstein, für die Großgrundbesitzer brauchen. (Abg. Kopf buchstabiert das Wort „sparen“.) 2,7 Milliarden unversteuerter Gewinn pro Jahr! Das ist ja nicht länger hinzunehmen. (Beifall bei der SPÖ.)
Es wird natürlich eine Vermögensteuer für alle brauchen, die über eine Million Vermögen besitzen. (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ.) Ist Ihnen eigentlich klar, meine Damen und Herren, dass die Zahl der Millionäre im Jahr 2010 um 7,2 Prozent zugenommen hat? Frau Bundesministerin, schauen Sie sich das wohl an, dass das Vermögen dieser Millionäre um 9,5 Prozent im Jahr 2010 gestiegen ist und dass die OECD-Berechnung zeigt, dass Österreich an letzter Stelle in Europa liegt, was vermögensbezogene Steuern betrifft.
Die Bevölkerung hat das längst erkannt: Da geht es nicht um Schrebergärten, Häuslbesitzer, den Blick ins Nachtkastl. Es geht um die Privatschätze. Es geht um die Jachten, um den Großgrundbesitz. (Ironische Heiterkeit des Abg. Mag. Stadler.) Es geht um die 300 Leute, die mehr als 100 Millionen € besitzen. (Abg. Scheibner: Geh bitte!) Das, meine Damen und Herren, sind diejenigen, die mehr beitragen müssen, das ist ja ganz selbstverständlich. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Die Managergehälter sind im Jahr 2010 um 13,2 Prozent gestiegen. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: 13,2 Prozent! Daher spricht natürlich auch viel dafür, dass man für Einkommen ab 300 000 € jährlich den Höchststeuersatz erhöht. Da geht es um Leute, die 12 000 oder 13 000 € netto im Monat verdienen. Da ist es wohl angebracht, dass die einen größeren Beitrag leisten. (Abg. Bucher: Der Bundespräsident!)
Wenn ich an den Ausruf der Frau Innenministerin kürzlich denke – Zaster, Marie, Millionen –, das war vom Geräuschpegel und vom Dialekt her eine starke Ansage. Aber die Wirkung auf die ÖVP ist offenbar sehr, sehr schwach. Dafür hat die Bevölkerung kein Verständnis, dass die Kleinen sparen sollen, meine Damen und Herren, die Millionäre jedoch ihr Vermögen um bis zu 10 Prozent jährlich vermehren. Das kann es nicht sein! Das ist keine soziale Gerechtigkeit. Das ist mit der Sozialdemokratie nicht zu machen. (Beifall bei der SPÖ.)
10.04
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Tamandl zu Wort. – Bitte. (Abg. Dr. Bartenstein: Das wird jetzt wohltuend!)
10.05
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Finanzministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Glawischnig hat heute neun Persönlichkeiten aus Österreich hier aufgezählt und an den Pranger gestellt. (Abg. Dr. Pirklhuber: Zu Recht!)
Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Wenn Sie das als seriöse Diskussion über einen Beitrag von jenen, die sich mehr leisten können, sehen, muss ich Ihnen sagen, dann können wir mit Ihnen über so etwas überhaupt nicht sprechen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: ...! Bleiben Sie präzise! Ich habe gesagt, ... die Steuerzahler in Frankreich so viel!)
Sie haben heute Herrn Mateschitz herausgestrichen. Es gibt Menschen, die sind sehr stolz auf Persönlichkeiten, die uns im Ausland zu Siegen verhelfen, weil sie Sport-Sponsoring betreiben et cetera. Was Herr Mateschitz an Arbeitsplätzen in Regionen schafft, wo die Leute sonst nur mehr auspendeln müssten, das ist ganz einfach grandios. Und ehrlich gestanden, wenn Sie in den „Seitenblicken“ sind, wollen Sie sich mit solchen Personen auch ganz gerne abbilden lassen, aber hier stellen Sie sie an den Pranger. (Abg. Dr. Pirklhuber: Halleluja!) Das verstehe ich überhaupt nicht. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wollen Sie sagen, das französische Steuermodell ist für Sie „an den Pranger stellen“?!)
Wir haben ja im Budgetausschuss beim Hearing gehört, wie Sie die Vermögensteuer sehen. Legen Sie doch einmal ein Konzept auf den Tisch! Die einen sagen, bei einer Million beginnen wir zu besteuern. Die anderen sagen, bei 500 000 € beginnen wir zu besteuern. Ihr Kollege, der Herr Rossmann, der einmal hier im Nationalrat gesessen ist, hat beim Budgethearing gesagt, er kann sich vorstellen, dass man schon bei 300 000 € beginnt, und dass das Menschen sind, die 3 000 € brutto im Monat verdienen.
Da kann man Ihnen nur eine Absage erteilen. Da haben Sie sich entlarvt. Das betrifft nämlich jeden Häuslbauer, das betrifft jeden Eigentumswohnungsbesitzer. Und da werden Sie bei uns keine Zustimmung finden, weil wir wollen den Leuten ihr Eigentum erhalten. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Bucher: Was heißt „bei uns“?!) Auch Arbeitnehmer sollen sich Eigentum schaffen können, darauf wollen wir nicht zugreifen. (Abg. Brosz: Wie war das mit dem „Zaster“ beim ÖAAB?!)
Also bitte, gerade die Grünen! Ich habe heute ein bisschen geschmökert, wenn es um Zitate geht und darum, in Bildsprache zu sprechen. Da habe ich ein Zitat gefunden vom Herrn Pilz – der heute nicht da ist –, der einmal bei einer Aschermittwoch-Rede Frau Finanzministerin Fekter, als sie noch Innenministerin war, als Schutzpatronin der europäischen Einbrecherbanden bezeichnet hat. (Rufe bei der FPÖ: Ui!)
Und da frage ich Sie: Wenn Sie in Bildsprache sprechen, was ist jetzt schlimmer, der Sager mit dem Zaster oder der Sager vom Herrn Pilz? (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Weil es überhaupt nicht stimmt! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)
Weil Sie immer von den Superreichen sprechen. Ich frage mich ernsthaft – das frage ich mich auch beim Herrn Kollegen Matznetter, der jetzt nicht mehr da ist, der das auch immer wieder sagt –, ich frage mich auch bei den Grünen Folgendes: Sie sprechen von Gerechtigkeit und davon, dass die Superreichen einen Beitrag leisten sollen. – Warum muss dann eine kleine Pensionistin, ein kleiner Arbeitnehmer, ein kleiner Gewerbetreibender, der vielleicht drei Menschen einen Arbeitsplatz verschafft, warum müssen die für die Kinder der Superreichen die Studienplätze bezahlen? Warum gehen Sie nicht auch einmal mit uns auf eine Diskussion über Studiengebühren ein – nämlich in einer vernünftigen Art und Weise, wie man jene, die es sich nicht leisten können, mit einbeziehen kann, nämlich durch Stipendien? (Zwischenrufe bei den Grünen.)
Aber warum, Frau Glawischnig, warum soll der kleine Arbeiter das Studium von Ihren beiden Kindern, wenn sie später einmal studieren werden, bezahlen? Und warum soll sich der Facharbeiter die Meisterprüfung selber bezahlen? – Das ist ungerecht! Und bevor wir über das nicht sprechen können, werden wir uns auch über Substanzbesteuerung mit Ihnen nicht unterhalten. (Beifall bei der ÖVP.)
Das Wort ist ein paar Mal gefallen, auch Minister Mitterlehner ist zitiert worden, was einen Solidarbeitrag betrifft. Ich glaube, dass der erste Schritt sein muss, dass wir sparen müssen. Wir können nicht ständig mehr Ausgaben leisten. Wir müssen sparen. (Abg. Mag. Gaßner: Wo sparen Sie?) Und wenn wir uns dann auf ein Sparkonzept, auf Reformen auch im Verwaltungsbereich und auf Strukturreformen geeinigt haben, dann können wir in einem weiteren Schritt über Solidarabgaben sprechen – aber nicht von der Substanz. (Abg. Mag. Korun: Die Landeshauptleute sollen sparen! Was sagen die dazu?)
Ehrlich gestanden – ich habe es vorhin schon ausgeführt –: Das würde all jene treffen, die Eigentum haben, und das wollen wir nicht. Im Gegenteil! Jemand, der ein exorbitant hohes Einkommen hat, der jetzt beispielsweise über 200 000 € an Einkommensteuer bezahlt, der kann eventuell einen anderen, erhöhten Beitrag leisten. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Warum erhöhen Sie die Pensionen über 6 000 €?)
Aber bitte vorher, Frau Kollegin Glawischnig, sprechen wir übers Sparen! Vorher übers Sparen sprechen, denn da verweigern Sie nämlich die Diskussion. Das finde ich nicht in Ordnung. (Beifall bei der ÖVP.)
10.09
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte.
10.09
Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Bundesminister! „Her mit dem Zaster, her mit der Marie!“ – Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Räuberjargon werden wir sicherlich nicht unser Budget sanieren! (Beifall bei der FPÖ.)
Diese Neiddebatte, die hier vom Zaun gebrochen wurde, ist nur eine Farce. Sie ist sicherlich der schlechteste Ansatz zur Sanierung unserer Staatsfinanzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ! Ihre deutsche Schwesterpartei, die SPD, hat unlängst bei ihrem Parteitag eine Reichensteuer sogar abgelehnt. Sehr interessant ist das. Vielleicht lernen Sie ein bisschen mehr von Ihren Kollegen in Deutschland!
Von 30 OECD-Staaten haben noch drei Länder eine Vermögensteuer. Seit 1995 – da waren es immerhin noch 15 – haben viele von diesen die Vermögensteuer abgeschafft. Die Vermögensteuer ist nicht administrierbar, und letzten Endes führt sie nur dazu, dass die Steuerbelastung für den Mittelstand größer wird. (Beifall bei der FPÖ.) Die Reichen werden da sicherlich nicht zur Kasse gebeten, denn so schnell kann man gar nicht schauen, wie die ihr Geld ins Ausland verfrachten.
Vielleicht eines, damit Sie einmal Bescheid wissen, wie es wirklich ausschaut. Ich weiß nicht, ob Sie den Gini-Koeffizienten kennen: Das ist das Maß der Ungleichheit der Verteilung von Vermögen und Einkommen. Wissen Sie, dass Österreich nach Schweden an zweiter Stelle steht? Die Schere ist gar nicht so weit auseinandergegangen in Europa. Das Problem ist nur: Wir melken den Mittelstand. Das ist die Kuh, die dauernd gemolken wird, und dem müssen wir helfen! (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Tadler.)
Was Sie hier führen, ist eine virtuelle Diskussion, eine Diskussion, um von den eigentlichen Problemen abzulenken, die wir haben. Wir haben nämlich einen Einstiegsteuersatz von 36,5 Prozent. Das zahlen die kleineren und mittleren Einkommensbezieher und nicht die Reichen. Ich bin fest davon überzeugt, dass die sogenannten Superreichen – dieses Wort wird heute immer in den Mund genommen – einen Solidaritätsbeitrag leisten werden. Aber da müssen Sie vorher Ihre Hausaufgaben machen. Da muss etwas hinter der Schuldenbremse stehen, da muss Substanz dahinter sein.
Wo höre ich, dass die 599 Vorschläge des Rechnungshofes endlich umgesetzt werden? Wo sind die großen Spartipps und Sparmaßnahmen der Regierung? – Ich warte darauf. 15 Milliarden € an Einsparungen hat der Rechnungshof prognostiziert. Wo sind sie? – Keine Verwaltungsreform, keine Strukturreform, bei den Pensionen wird nur herumlamentiert. Die Gesundheitsreform, wo ist sie? – Bei den Subventionen wissen wir letztlich selbst, dass wir um 50 Prozent mehr ausgeben als im EU-Durchschnitt.
Wir geben 15 Milliarden für Subventionen aus. Würden wir nur das ausgeben, was der EU-Schnitt wäre, dann wären es nur 7,5 Milliarden. Das allein würde schon das Budget sanieren, denn jeder kleine und unbedeutende Verein wird dreimal, viermal, fünfmal im Jahr oder sogar, wie es teilweise der Fall ist, 25 Mal subventioniert! Aber Sie haben nicht den Mut, das endlich aufzugreifen. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine zeitlich befristete Solidaritätsabgabe wird – und davon bin ich fest überzeugt – auch von den Reichen akzeptiert werden, aber nur dann, wenn wir ein entsprechendes Konzept haben. Darauf warte ich, dass uns nämlich die Regierung endlich eines vorlegt. Dann können wir auch über eine Schuldenbremse verhandeln, aber nicht vorher. Ich habe es letztes Mal schon gesagt: Einen Blankoscheck wird es von uns sicherlich nicht geben. (Beifall bei der FPÖ.)
Mit einer Neiddebatte wird weder das Budget noch unser Staat saniert. Was wir brauchen, das sind tiefgreifende Maßnahmen. Ja, Frau Bundesminister, wir brauchen den Big Bang, denn sonst kommen wir nicht vom Fleck. Ein Griff in die Mottenkiste des Marxismus ist der falsche Weg und führt nur noch zur Vergrößerung des Schuldenbergs. (Beifall bei der FPÖ.)
10.14
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.
10.14
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, wie es den Zuschauern, die diese Debatte mitverfolgen konnten, bisher gegangen ist. Ich finde es eigentlich furchtbar, aber wäre ich Millionär oder jemand, der will, dass sich nichts ändert, und der davon profitiert, dass sich nichts ändert, dann würde ich diese Debatte genussvoll verfolgt haben, lächeln, vielleicht etwas Angenehmes trinken, einen kleinen Scheck ausstellen, vielleicht zwei Schecks, einen an die ÖVP, einen an die FPÖ, und sagen: Well done! Wirklich gut gemacht. (Beifall bei den Grünen.)
Das ist doch eigentlich unglaublich, Herr Stummvoll: Sie als Vertreter einer politischen Partei, die seit 25 Jahren Verantwortung trägt – und da sind Sie ein Prototyp: Sie waren in Regierungsfunktion!, seit 25 Jahren ist die ÖVP ununterbrochen an der Regierung –, stellen sich hier heraus und sagen: Es wird zu viel ausgegeben, wir müssen sparen, wir brauchen eine Schuldenbremse! Bitte, Opposition, helft uns! Wir derpacken es nicht! Ohne die Opposition schaffen wir es nicht! (Heiterkeit bei den Grünen. – Abg. Dr. Pirklhuber: Wahnsinn!)
Wer ist denn seit 25 Jahren verantwortlich, Herr Stummvoll? Wer ist verantwortlich? –Eine Partei, die über 25 Jahre ununterbrochen an der Regierung war! Eine einzige Partei! Das sind Sie! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strache. – Abg. Dr. Stummvoll: Schauen Sie über den Tellerrand!)
Herr Stummvoll, wenn Sie sagen, wir geben zu viel aus, dann fällt mir auch ein konkretes Beispiel ein. Mir fallen viele Beispiele ein, aber Sie sind eines davon. Sie kassieren seit zehn Jahren eine Pension als Staatssekretär. Fällt Ihnen nicht ein, dass das vielleicht zu viel ausgegeben ist? (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strache. – Abg. Dr. Stummvoll: Und Sie haben !) Fällt Ihnen das nicht ein? Sie stellen sich wahrscheinlich her und sagen dann auch noch: Ich habe ja immer brav eingezahlt, ich habe immer brav Beiträge gezahlt. (Abg. Dr. Stummvoll: Sie haben nie mehr bekommen?!) – Aber die Beiträge, die die kleinen Leute bezahlt haben, würdigen Sie nicht in der Debatte.
Ich sage Ihnen eines: Sie hätten jetzt bei der Pensionserhöhung – da haben Sie geschwiegen – die Möglichkeit gehabt, dafür zu sorgen, dass Pensionen – sagen wir – über 3 000 € oder über 4 000 € keine Zuwächse erfahren. Was haben Sie gemacht? (Abg. Dr. Pirklhuber: Erhöht!) – Pensionen über 6 000 € werden noch immer um 1,5 Prozent erhöht. Das heißt, für eine Pension mit 7 000 €, und die gibt es, bekommt man im Monat 105 € mehr. Und in Anbetracht dessen stellen Sie sich noch her, stellt
sich die Frau Ministerin noch her und sagt: Wir müssen sparen, wir müssen sparen! (Beifall bei den Grünen.)
Das ist ja unglaublich: So etwas Verlogenes habe ich in einer Debatte noch selten gehört! Das ist wirklich nicht mehr zu ertragen.
Dann haben wir noch eine zweite Partei, die möchte ich auch „würdigen“, die saß nur sieben Jahre in der Regierung. Die Freiheitlichen in all ihren Schattierungen haben sozusagen alles vom Bund, vom Staat weggenommen, was nicht niet- und nagelfest war, und sagen jetzt: Keine neuen Steuern! Nein, nein, keine neuen Steuern! Der Herr Mateschitz fürchtet sich vor neuen Steuern, der tut so viel Gutes für unser Land! (Abg. Dr. Stummvoll: Der fürchtet sich überhaupt nicht! So ein Unsinn!) – Ja, soll er tun, ich will auch nicht einen weiteren Namen nennen, aber der Herr Mateschitz und wie sie alle heißen, die sollen es so halten wie Warren Buffett, einer der reichsten Männer der Welt.
Warren Buffett sagt: Es ist völlig klar, dass wir Milliardäre viel zu wenig Steuer zahlen! – In den USA gibt es Milliardäre, die gehen tatsächlich an die Öffentlichkeit und sagen: Besteuert uns! In der Bundesrepublik Deutschland gibt es Milliardäre und Millionäre, die sagen: Besteuert uns, es ist zu wenig, was wir zahlen müssen! (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Was verdienen Sie? Wie schaut es da aus?)
Und in Österreich stellt sich die FPÖ hier her als Vertreter der Milliardäre und Millionäre und sagt: Bitte nicht die angreifen, die tun so viel Gutes für unser Land, lasst sie in Ruhe! (Beifall bei den Grünen.)
Bitte reden wir darüber, wo bei den Ausgaben gespart werden soll! Da reden wir auch gerne darüber, aber eines sage ich Ihnen (Ruf bei der FPÖ: Linke Träume!): Es wird nicht gehen, dass diejenigen – jetzt nicht in Österreich, ich rede jetzt nicht über Österreich – weltweit, europaweit, die für diese Krise die Hauptverantwortung tragen, jetzt das Zahlen für die Krise an die kleinen und mittleren Einkommen abgeben! (Abg. Mag. Donnerbauer: Fordern Sie das amerikanische Steuersystem für Österreich?)
Es wird nicht aufgehen, dass Parteien wie die ÖVP und die FPÖ und auch das BZÖ diesen Gruppen weiterhin die Mauer machen. (Beifall bei den Grünen.) Wir sind doch nicht blöd, Mann!
10.19
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.
10.20
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Na, da wird sich der Zuseher aber was denken, wenn er diesen ganzen Soft-Marxismus sieht, den man heute hier vom Rednerpult aus zu hören bekommen hat. (Beifall beim BZÖ.)
Der Kollege Öllinger ist immer zu seiner marxistischen Gesinnung gestanden, aber heute habe ich nicht schlecht gestaunt, dass einer der größten marxistischen Vorkämpfer dieses Hauses, der Herr Oberregierungsrat – korrekt zitiert: Oberregierungsrat – Mag. Kräuter ist. Ein pragmatisierter dienstfreigestellter Landesbeamter aus der Steiermark rechnet anderen die Privilegien vor, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Aus dem geschützten Bereich lässt es sich ja gut argumentieren, nicht wahr, Herr Kollege Kräuter? Er ist heute herausgekommen und hat hier sozusagen Zwerg-Lenin für geistig Bedürftige gespielt.
Meine Damen und Herren, mit den paar Millionen, die Sie beim Herrn Mateschitz holen, werden Sie doch nicht das Budget sanieren! Wollen Sie das irgendjemandem einreden? Das ist ja nicht einmal mehr Zwerg-Marxismus, Herr Kollege Kräuter! Das ist
schlicht und einfach nur mehr Populismus, wenn nicht sogar Demagogie, heißt übersetzt: Verblödung des Volkes! Das hat der Herr Oberregierungsrat Kräuter aus dem geschützten Landesbedienstetenbereich des Landes Steiermark heute zum Besten gegeben, meine Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Matznetter war da schon sehr viel prägnanter! Ausgerechnet der Herr Matznetter geht hier heraus und redet über Wohlstands- und Mittelstandsbäuche. Das finde ich besonders sinnig. (Heiterkeit beim BZÖ.)
Herr Kollege Matznetter, damit haben Sie aber gesagt, auf wen Sie es abgesehen haben. Nämlich: Auf den Mittelstand hat er es abgesehen! Nicht auf die Reichen, meine Damen und Herren Zuseher vor dem Fernsehschirmen, nicht auf die Reichen! (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) „Mittelstandsbauch“ hat der Herr Matznetter, plastisch dargestellt (Heiterkeit beim BZÖ), hier gemeint, wenn er sagt, wen er besteuern will, meine Damen und Herren. – Wir sind dankbar für diese Offenheit.
Und dann geht Matznetter hier heraus und sagt, die Gebühren seien so hoch! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) – Meine Damen und Herren und Herr Matznetter vom Mittelstandsbauch: Niemand greift so tief in die Taschen der armen Leute wie das rote Wien mit seinen Gebühren! Niemand! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Niemand greift so unverschämt zu wie das rote Wien mit Wassergebühren, Müllgebühren, Abwassergebühren, Hundesteuer-Erhöhung, Parkgebühren. Sie können es ja kaum mehr aufzählen, was die rote Wiener Gebührenräuberei betreibt, Herr Matznetter vom Mittelstandsbauch!
Meine Damen und Herren, ich will Ihnen in aller Form sagen, warum wir die Schuldenbremse nicht mitgetragen haben: Wir haben das deswegen nicht mitgetragen, weil Leute wie Matznetter und Leute wie die Frau Mikl-Leitner und Leute wie der Herr Mitterlehner mittlerweile – das hat mich am meisten überrascht – in Wirklichkeit mit dieser Schuldenbremse ein verfassungsrechtliches Alibi für weitere Abgaben gebraucht hätten. – Mit uns nicht, Herr Kollege Stummvoll! Nie mehr, glauben Sie mir das! Nie mehr! (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Strache.)
Ich habe Ihre Verhöhnung noch gut in Erinnerung, als wir aus staatspolitischer Verantwortung Ihr Bankenrettungspaket mitbeschlossen haben. (Abg. Dr. Stummvoll: Ich habe dich nicht verhöhnt!) Nein, nein, du warst nie dabei, das wissen wir eh! (Abg. Dr. Stummvoll: Ich habe dich nicht verhöhnt!) Nein, nein, ihr habt uns alle verhöhnt! Wir haben aus staatspolitischer Verantwortung das Bankenrettungspaket mitgetragen, und dann habt ihr bei jedem Geschenk an die Banken gesagt: Ihr habt es ja mitgetragen!
Sie bekommen von uns nie mehr wieder einen Freibrief für Ihre räuberischen Methoden! Nie wieder! (Beifall beim BZÖ.)
Denn was Sie vorhaben, ist ja klar: Der eine will den Mittelstand besteuern, und ihr (in Richtung ÖVP) wollt in Wirklichkeit 30 Prozent der Budgetsanierung – 30 Prozent, das hat der Mitterlehner heute gesagt – über neue Steuern einnehmen. Nachzulesen in der heutigen Ausgabe der „Salzburger Nachrichten“. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)
Gleichzeitig geht dann die Frau Bundesministerin Fekter her und sagt: Wir haben nicht zu wenig Steuern, sondern wir haben zu hohe Ausgaben! – Abgesehen davon, dass es stimmt, was der Kollege Öllinger sagt, dass ihr seit 25 Jahren in der Regierung seid und seit Jahrzehnten den Finanzminister stellt. (Abg. Grosz: Gefühlte 100 Jahre!) Ihr tut so, als ob das wer anderer getan hätte, und nicht die ÖVP, aber lassen wir das einmal!
Dann sagt Fekter weiter: Wo sind die Ausgabentreiber? Sie möchte wissen, wo sie sitzen. – Frau Bundesministerin, da vorne sitzt er üblicherweise! Ihr eigener Fraktionskollege Fritz Neugebauer hat zur gleichen Zeit, als Sie von uns einen Freibrief für die Schuldenbremse haben wollten, von Ihnen 280 Millionen Schilling auf Kosten der Steuerzahler für die Beamten bekommen, meine Damen und Herren! (Rufe: Euro! Euro! – Abg. Strache: Euro! Schilling wären schön!)
Das sind die Ausgabentreiber, mit denen Sie verhandelt haben! Und da saß Ihr Vizekanzler dabei. Es war ihm wichtiger, den Beamten 280 Millionen in den Rachen zu werfen, Leuten im geschützten Bereich, Leuten wie dem Herrn Oberregierungsrat Kräuter, damit die gut davonkommen, anstatt dafür zu sorgen, dass tatsächlich mit der Schuldenbremse eine Abgabenhöchstquote eingeführt wird!
Wissen Sie, eine Schuldenbremse bringt gar nichts, wenn sie nicht gleichzeitig in die Verfassung eine Abgabenhöchstquote hineinschreiben und sie mit Sanktionen versehen. Ihr Vorgänger hat sich sogar über geltendes Verfassungsrecht in Bezug auf das Budget hinweggesetzt.
Herr Kollege Stummvoll, der nächste Sündenfall, auch den haben wir nicht vergessen: Als Ihr Finanzminister das Budget nicht zeitgerecht vorgelegt hat, wie es die Verfassung vorsieht, hat man gesagt, das sei nicht so interessant. Außerdem sei es ja sanktionslos, hat es geheißen. Kollege Kopf ist hier herausgegangen und hat gesagt, die Verfassung sehe ja nicht einmal eine Sanktion dafür vor. (Abg. Kopf: Bei der Wahrheit bleiben!)
Keine Schuldenbremse ohne Abgabenhöchstquote in der Verfassung (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen) und keine Schuldenbremse ohne Sanktionen, nämlich Rücktritt des Finanzministers, wenn der Verfassungsgerichtshof das feststellt! Mit uns werden Sie sonst nicht weiterkommen. (Beifall beim BZÖ.)
10.25
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.
10.25
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich habe die heutige Debatte mit großem Interesse verfolgt, denn letztlich führen wir heute eine Scheindebatte. Wir führen heute eine Scheindebatte, denn es wird doch niemand ernstlich hier herinnen glauben, dass man mit einer Reichensteuer die Probleme lösen kann, die wir in den nächsten drei, vier, fünf Jahren zu erwarten haben.
Wir stehen vor einem Pensionssupergau, unsere Pensionen sind schon bald nicht mehr zu bezahlen. Wir haben ein Riesenproblem im Gesundheitsbereich. Wir haben eine Verwaltung, die bei Weitem nicht mehr zukunftsfit ist und viel zu viel Geld kostet. Und da sprechen wir heute über eine Reichensteuer – eine Reichensteuer, die von der SPÖ vorgeschoben wird, um von den wahren Problemen abzulenken. Es würde doch darum gehen, dass wir heute hier davon sprechen, wie wir endlich die Probleme in diesem Land lösen können, wie wir das Pensionsproblem lösen können, das Gesundheitsproblem, das Verwaltungsproblem und all die anderen Probleme, die Kostentreiber in diesem Land sind, Probleme, die schon seit Jahrzehnten darauf warten, endlich angegangen zu werden. Aber darüber sprechen wir nicht.
Wir sprechen darüber, dass es irgendwo da draußen Superreiche gibt, und wenn wir denen nur kräftig in die Tasche greifen, dann wird das Problem gelöst sein. Aber wenn man sich die Berechnungen, sogar die Berechnungen von der Frau Finanzministerin,
ansieht, dann kommen da im schlechtesten Fall 30 Millionen und im besten 300 Millionen herein, wenn man den Reichen in die Tasche greift.
Wenn man weiß, dass allein die Erhöhung der Beamtengehälter 300 Millionen € kostet und die Pensionserhöhung 1 Milliarde – und da sind auch welche dabei, die 5 000 und mehr Pension bekommen, auch die haben eine Erhöhung bekommen –, wenn man das alles weiß, dann weiß man, dass das eine reine Scheindebatte ist. Es bringt überhaupt nichts, einem Mateschitz, einem Wlaschek oder sonst jemandem in die Tasche zu greifen, weil da zu wenig dabei reinkommt.
Worum es in Wahrheit geht, ist die Diskussion: Wollen wir Reformen oder wollen wir neue Steuern? Diese Diskussion wird zu führen sein. Aber mit der Reichensteuer wird die Tür aufgemacht, und dann wird der Mittelstand belastet, weil nur dort Geld zu holen ist. Es gibt ja keinen Klassenkampf, den gibt es ja in Österreich nicht. Es ist ja nicht so wie früher, dass es eine reiche Klasse gibt, die auf Kosten der Armen lebt, und eine verarmte Menge in der Bevölkerung, die mehr als 50 Prozent ausmacht, die sozusagen ausgebeutet wird. Das gibt es ja nicht mehr.
Wir haben in Österreich ganz wenige – das stimmt –, die gut verdienen, die ein großes Einkommen haben, aber eine sehr breite Mittelschicht. Und wenn man Steuereinnahmen lukrieren will, dann muss man auf die Mittelschicht gehen. Und genau das wird hier versucht. Es wird versucht, die Tür mit einer Reichensteuer aufzumachen, und dann wird bei der Mittelschicht abkassiert.
Wenn sich dann eine ÖVP-Innenministerin hinstellt und sagt: Her mit dem Zaster!, dann ist mir das wirklich unverständlich. Die ÖVP war ja in der Vergangenheit eine Partei, die mit Hausverstand gearbeitet hat. Und wenn Sie das Spiel der SPÖ mitspielen, dieses Neidspiel, das Spiel: Nehmen wir es von den Reichen – keiner weiß, wer das ist –, nehmen wir es einfach von denen, und wir können uns die Reformen sparen!, dann frage ich mich, wo die Seriosität der ÖVP geblieben ist.
Deshalb: Führen wir keine Scheindebatte! Schauen wir, dass wir die Probleme, die uns ins Haus stehen, endgültig angehen! Etwa die Pensionen. Wir wissen, wenn wir nicht in den nächsten zwei, drei Jahren die Pensionsproblematik lösen, dann können wir den Herrn Wlaschek, den Herrn Mateschitz und wen auch immer noch enteignen, es wird nicht reichen. Es wird nicht reichen, weil uns die Kosten für die Pensionen davonlaufen, wenn wir nicht abstellen, dass die Menschen es sich zum Sport machen, in Frühpension zu gehen, wenn wir es nicht abstellen, dass bei den ÖBB mit 51 oder 52 in Pension gegangen wird, und wenn wir es nicht abstellen, dass im Beamtenbereich immer noch mit einer Unterdeckung von 70 Prozent in Pension gegangen wird.
Deshalb: Wir brauchen Reformen – und keine Diskussionen über neue Steuern! Alles andere ist unehrlich. Gehen Sie deshalb endlich die Reformen an, und hören Sie auf mit dieser Scheindebatte über eine Reichensteuer!
10.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Ich wollte nur noch an dieser Stelle – es ist momentan ruhig im Saal – sehr stark appellieren, da wir noch zwei sehr intensive Tage vor uns haben, bei der Wortwahl dementsprechend sensibel vorzugehen.
Das ist in den letzten Reden nicht immer der Fall gewesen, weswegen ich Herrn Abgeordnetem Öllinger wegen der Unterstellung des Verlogenseins und Herrn Abgeordnetem Stadler wegen des mehrfachen Vorwurfs der Räuberei einen Ordnungsruf erteile. (Beifall des Abg. Dr. Bartenstein. – Abg. Grosz: Wie soll man das sonst nennen: Diebstahl?)
Bitte, wir diskutieren hier jetzt nicht darüber! Ich möchte an dieser Stelle wirklich appellieren, dass wir sorgfältig in unserer Wortwahl sind! Das verlangen auch die Wählerinnen und Wähler von uns. (Abg. Grosz: Der deutsche Sprachwortschatz gibt aber bald nichts mehr her!)
*****
Diese Debatte ist geschlossen.
Einwendungen gegen die Tagesordnung gemäß § 50 GOG
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zur Debatte betreffend die Einwendungen gegen die Tagesordnung.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Strache. – Bitte.
10.31
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heutige Einwendungsdebatte haben wir ja am Beginn der Sitzung begründet, denn wir finden es schon sehr eigenartig, dass man das Thema der Änderung der Bundeshymne in der morgigen Tagesordnung, weil man es relativ weit hinten auf dieser angesiedelt hat, zu verstecken versucht. Wenn es der SPÖ und der ÖVP, aber auch den Grünen so wichtig ist, diese Bundeshymne zu verhunzen und zu verschandeln, dann sollten wir das auch zu gegebener Zeit debattieren, zu einer Zeit, wo die Bürger wirklich der Debatte folgen können. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Tadler.)
Ich verrate Ihnen nichts Neues, wenn ich sage, dass die Freiheitliche Partei entschieden gegen die absurde und lächerliche Abänderung unserer Bundeshymne eintritt. Diese ist nämlich wirklich absurd, und das haben wir in den letzten Monaten immer wieder auch kommuniziert. Wir haben da keinerlei Scheu, uns der Diskussion zu stellen, und deshalb wäre es auch wichtig, das entsprechend in der Tagesordnung zu berücksichtigen. Wir sind nämlich der Meinung, dass die Öffentlichkeit auch Kenntnis von dieser Debatte erlangen sollte.
Daher wollen wir, dass die Änderung der Bundeshymne heute als erster Tagesordnungspunkt verhandelt wird – und nicht erst morgen, und das zu später Stunde, wie Sie das vorhaben. Das versteht ja niemand. Ich verstehe schon, dass es Ihnen unangenehm ist und dass man das verstecken und wegräumen will und so eine Debatte nicht am Beginn einer Tagesordnung haben will.
Es ist hier auch wieder das typische doppelte ÖVP-Spiel sichtbar geworden. Das war ja auch schon bei der Homo-Ehe so, wo man euphemistisch von der gleichberechtigten Partnerschaft gesprochen hat, wie man die Homo-Ehe genannt hat. Sie, meine Damen und Herren von der Volkspartei, erfüllen willfährig immer wieder auch gesellschaftspolitische Narreteien der linken Reichshälfte. Ich verstehe schon, dass Ihnen das unangenehm ist, aber ich verstehe nicht, warum Sie solchen Verrücktheiten immer wieder nachgeben und Ihre ehemalige Abgeordnete Rauch-Kallat das überhaupt erst losgetreten hat, in einer sehr, sehr peinlichen Art und Weise, wo sie sogar dann vom Reden abgehalten wurde. (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeordneten des BZÖ sowie des Abg. Tadler.)
Ich kann mich noch erinnern, wie dann noch Herr Kollege Rasinger von der ÖVP herausgekommen ist und als Arzt über nationalen Selbstmord philosophiert und gesprochen hat. Das war besonders peinlich und unnötig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, Sie schämen sich zu Recht ob Ihrer Vorgangsweise vor Ihren Mitgliedern und Wählern, weil die sich natürlich entsetzt abwenden müssen, wenn man permanent solche Verhaltensmuster der ÖVP erlebt.
Wir fordern daher: Karten auf den Tisch! Diskutieren wir jetzt offen über die Töchter/Söhne und über die Jubelchöre! Eigentlich müssten da auch die Roten und die Grünen dafür sein, das prominent zu debattieren und zu diskutieren, ist es doch gerade ihren beiden Parteien ein so großes Herzensanliegen.
Ich sage Ihnen: Diese ganze Hymnen-Änderung, diese Verschandelung und Verhunzung der Hymne ist eine reine Alibi-Aktion, mit der man kaschieren will, dass Sie in Wirklichkeit im Bereich der Gleichberechtigung für Frauen in diesem Land real nichts weiterbringen. Das ist doch der Hintergrund! (Beifall bei der FPÖ.)
Wo ist denn der gleiche Lohn bei gleicher Leistung bis heute durchgesetzt? – Nichts dergleichen! Da geht es den Frauenvertreterinnen von Rot, Grün und Schwarz rein um Alibi-Aktionen und nicht im Geringsten um die wirklichen Probleme und drängenden Fragen, wenn bis heute Ungerechtigkeiten zwischen Frauen und Männern bei gleicher Leistung beim Lohn vorhanden sind, wenn man bei der Kinderbetreuung nach wie vor nicht entsprechende Leistungen für die Frauen und Mütter sichergestellt hat (Beifall bei der FPÖ), wenn die Mütter bei der Kinderbetreuung in vielen Bereichen im Stich gelassen werden oder wenn Gewalt in diesem Land gegenüber Frauen leider Gottes vorhanden ist, wenn Frauen zwangsbeschnitten oder auch unterdrückt werden, bis hin zu einem Kopftuchzwang, und wenn Zwangsverheiratungen in diesem Land stattfinden.
Das sind Probleme, wo sich jede Frau erwarten würde, dass Sie einmal tätig werden und in unserem Land solche Mechanismen abstellen. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber anstatt dessen kommen Sie daher und versuchen mit so einer unsinnigen Debatte hier irgendetwas Pseudohaftes zu bewegen. Das ist ein schäbiges Spiel, das viele Menschen auch zutiefst ablehnen, weil sie sagen: Kümmert euch um die wesentlichen Probleme! Ich sage, es ist genug zu tun, und: Lassen Sie unsere traditionelle österreichische Bundeshymne bitte in Ruhe! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Tadler.) Die wurde von einer großartigen Österreicherin, von der Frau Preradović, getextet, die sich heute nicht mehr wehren kann, dass Sie ihren Text jetzt verhunzen und verschandeln wollen.
Man kann ja das Ganze auch ins Absurde führen, weil hier offenbar einige ideologisch völlig verblendet sind. Man müsste ja wahrscheinlich dann in Zukunft natürlich auch andere Texte ändern. Was ist dann mit Schillers Ode „An die Freude“? Wie wird dann die Europa-Hymne „Alle Menschen werden Brüder“ umgeändert? Heißt es dann: Alle Menschen werden Geschwister? In welche Richtung soll das Ganze noch weiter gegendert werden? Wahrscheinlich wollen Sie auch noch die ganze Literatur gendern und wird Jack Londons „Seewolf“ dann in Zukunft „Der Seewolf und die Seewölfin“ heißen.
Ich sage, auch für „Jubelchöre“ gibt es keinen Grund. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Ich komme schon zum Schlusssatz.
Eigentlich kann man nur mehr weinen. „Der liebe Augustin“ wäre wahrscheinlich die bessere Hymne für Österreich, denn Sie machen wirklich alles hin, und da wäre es uns dann auch wurscht, ob das „Augustine“ heißt. Aber Sie sollten sich schämen und genieren für Ihre Vorgangsweise! (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeordneten des BZÖ sowie des Abg. Tadler.)
10.36
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte.
10.36
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Es war ziemlich bemerkenswert, dass in diesem Katalog, den der Klubobmann Strache hier aufgezählt hat, ein bissel der Feminist in ihm durchgeblitzt ist und er sich selbst Gedanken gemacht hat, was man noch alles gendern kann.
Aber schauen Sie, diese Bundeshymne ist natürlich auch Ausdruck einer politischen Haltung, einer Wertehaltung. Das ist nicht ein unangreifbares Kunstwerk oder eine Skulptur. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Nein, nein! Und ich glaube daher, dass auch Hymnen durchaus in einem Bezug zur Zeit und zu geänderten Wertehaltungen stehen. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
Hier geht es darum, welchen Stellenwert man Frauen in einer modernen Gesellschaft zuordnet. Und da ist eine Bundeshymne natürlich mit einer Symbolik verbunden. Ich wehre mich dagegen, wenn man das dann so runtermacht mit „verhunzen“ und „verschandeln“ (Abg. Zanger: Das ist aber richtig!) und so quasi der Bundeshymne jetzt jeden Stellenwert zu nehmen versucht, nur weil dann darin zum Ausdruck kommen wird, wenn wir das beschließen, dass Österreich neben großen Söhnen auch große Töchter gehabt hat und hat. Ich finde, das ist nicht in Ordnung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Strache: Das ist doch eine Selbstverständlichkeit!)
Jetzt sage ich noch etwas, wir haben ja das im Ausschuss auch diskutiert: Die Frage ist: Wer von uns beiden hat jetzt eigentlich mehr Heimatbezug? Wir teilen die Heimat nicht und sagen nicht, für uns gibt es nur 50 Prozent Heimat mit 50 Prozent Männern. (Abg. Strache: Das hat die Frau Preradović nicht gemacht! Was Sie da der Frau Preradović unterstellen, ist eine Frechheit!) Wir sagen, Heimat besteht aus Männern und Frauen hier in Österreich. Das ist unser Heimatbegriff! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Sie sind sozusagen die halbe Heimat, und wir sind die ganze Heimat. Mit dem muss man sich jetzt, glaube ich, auseinandersetzen bei den künftigen Diskussionen, und daher, glaube ich auch, hat es zu Recht diese öffentliche Debatte vor einigen Monaten gegeben, gibt es zu Recht die Diskussion heute. Und ob das jetzt der Tagesordnungspunkt 5, 10 oder 15 ist, das hat überhaupt keine Bedeutung. Wir haben ja, wie Sie wissen, mit ORF III die permanente Übertragung. Jeder, der will, kann sich das ansehen. Es wird möglicherweise auch Auszüge in den Nachrichten, in den Printmedien, in den elektronischen Medien geben, und es wird, so hoffe ich, das dann auch Eingang finden, wenn in den Schulen, wenn bei Veranstaltungen und bei Sportevents dann das auch angewendet und gesungen wird.
Wissen Sie, ich finde es seltsam für jemanden, der – wie soll ich sagen? – auch ein politisches Verständnis hat, der daran interessiert ist, dass er gewählt wird, wenn er heute eigentlich den Österreicherinnen und Österreichern mitteilt, es reichen ihm künftig 50 Prozent aus dem Männerreservoir, und dass die Frauen für ihn keine Rolle mehr spielen. Da sind wir gänzlich anderer Meinung. Wir sind stolz auch auf die Österreicherinnen. So ist es! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Strache.)
10.39
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwentner zu Wort. – Bitte. (Abg. Grosz: Ist die Internationale auch eine Wertehaltung? Mit „Knechten“ und „Blut“?)
10.40
Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Werte Herren von der FPÖ! Ich sage jetzt bewusst „Herren“, auch wenn vielleicht manche unter Ihnen ausschauen wie Frauen – vielleicht sind es auch Frauen unter Ihnen, die ganz wenigen unter Ihnen –, aber auf jeden Fall gibt es bei Ihnen ganz offensichtlich keine Frauenpolitiker und Frauenpolitikerinnen. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Geht es Ihnen eigentlich noch gut? – Frau Präsidentin, muss ich mir das gefallen lassen?!)
Wir hätten nichts dagegen gehabt, dass wir das als ersten Tagesordnungspunkt diskutieren. An uns soll es nicht liegen, wir gehen da gerne mit und sind gerne dabei, dass wir das prominent morgen oder heute früh weiterdiskutieren. Wir haben kein Problem damit.
Aber ich muss schon dazusagen: Warum Sie sich jetzt plötzlich so hineinsteigern und aufregen über das, was wir seit Monaten diskutieren, ist mir eigentlich nicht klar. Wir haben es auch in den Ausschüssen diskutiert, und jetzt kommen Sie drauf (Abg. Strache: Haben Sie die Verärgerung der Bevölkerung nicht mitbekommen?) Doch, ich habe die Verärgerung mitbekommen. Ich habe mit sehr vielen Leuten geredet, vor allem mit jungen Leuten, und manche verstehen es anfangs nicht, aber wenn man darüber redet, warum wir das wollen, warum wir wollen, dass die 51 Prozent Frauen, die es in Österreich gibt, auch ihren Platz in der Hymne haben – und die Hymne ist ein Staatssymbol –, dann verstehen das die meisten. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Da hat die Frau Preradović sicher auch die Frauen gemeint! – Abg. Neubauer: Sie reduzieren die Frauen auf einen Prozentanteil!)
Ich finde das lustig, dass Sie gerade jetzt von der großen Frau Preradović reden, denn die Hymne dieser großen Frau wurde nämlich 1947 geändert. Wir singen längst nicht den Originaltext! (Abg. Strache: Mit ihrer Zustimmung!) – Mit ihrer Zustimmung vielleicht, aber ich glaube auch, dass wir 65 Jahre später mit der Zustimmung dieser großen Frauen auch die Frauen und die Töchter in dieser Hymne mitsingen dürfen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Und ja, ich finde, es ist eine wichtige Debatte, und bei uns ist es polemikfrei, bei Ihnen nicht. Außer Häme und Spott haben Sie zu der Debatte gar nichts beizutragen, und das finde ich bedenklich. Und ich finde es auch irritierend, wenn sich gerade eine Partei, die ein Frauenbild vertritt wie das Ihre – und ich möchte ein paar Zitate anführen, die unlängst in „NEWS“ zu lesen waren –, plötzlich für die Frauensache so starkmacht.
Ich lese da im „NEWS“: „Stammesgeschichtlich hat sich die Verteilung, dass der Mann auf die Jagd geht und die Frau sich um das Heim kümmert, als Erfolgsmodell der Gattung Homo sapiens bewährt.“ (Lebhafte Heiterkeit bei den Grünen.)
Was soll ich davon halten? Sie erklären mir, wie Frauenrechte ausschauen?!
Und der Herr Vilimsky erklärt: „Frauen sind meistens darauf aus, zu gefallen, sind demnach modeanfälliger, verwenden mehr Zeit für die Frisur und Kosmetik“. – Kein Wunder, dass bei Ihnen in der Partei Frauen keinen Platz haben! Vielleicht überlegen Sie sich das einmal!
Oder der Herr Kollege Hübner meint: „Das Streben, ein Alphatier zu sein, ist ein stark männlich geprägtes Phänomen.“ Und weiter: „ Alphatiere sind – wie im Tierreich – oft polygam und haben den Drang, den eigenen Samen weit zu verbreiten“. (Neuerliche lebhafte Heiterkeit bei den Grünen.) – Was soll ich bitte von einer Partei wie Ihrer, die so über Frauen redet, halten?! (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
Ich kann Sie wirklich nur schwer ernst nehmen in dieser Debatte. Ich habe wirklich viel mit Leuten geredet, und es ist eine Debatte, die man führen muss. Aber ich habe das Gefühl, dass sehr viele Leute sehr gut verstehen können, dass es Zeit ist, dass unsere Urgroßmütter, unsere Großmütter, unsere Töchter und wir selbst, wir Frauen, die vieles leisten in diesem Land, auch Platz haben in dieser Hymne. Die Hymne ist ein Staatssymbol, und da sollen die Frauen eben Platz haben.
Ich freue mich sehr, dass es morgen so weit ist und wir ab morgen die Hymne singen können. Vielleicht bereitet es Ihnen schlaflose Nächte, und deswegen wollten Sie, dass wir es noch einmal heute früh gemeinsam diskutieren. Wir helfen Ihnen gerne dabei. Künftig singen wir ganz einfach „Töchter“, und es geht ganz leicht, glauben Sie mir! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Ich kann die Polemik wirklich nicht nachvollziehen, und ich glaube, dass es Zeit ist, dass man einfach Platz macht für diese Änderung. Wenn es nach uns gegangen wäre, hätten wir tatsächlich mehr geändert. Es war ja die Diskussion, ob wir die ganze Hymne ändern sollten. Ich finde sie insgesamt veraltet, und es ist ein Kompromiss, es ist der kleinste gemeinsame Nenner, den wir zusammengebracht haben. Ich bin aber auch darüber froh, denn seit über 20 Jahren versuchen Frauenpolitikerinnen, den Frauen in diesem Land auch einen entsprechenden Platz in der Hymne zu geben. Jetzt ist es so weit, und wir freuen uns darüber. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
10.44
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl gelangt nun zu Wort. – Bitte. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Wo ist der Ordnungsruf?! – Abg. Neubauer: Wo ist die Frau Rauch-Kallat?)
10.44
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Strache, Sie verlangen von uns, dass wir morgen die Tagesordnung ändern, dass wir die Schuldenkrise nach hinten schieben und die Bundeshymne zuerst diskutieren. (Abg. Strache: Heute! Da haben Sie nicht aufgepasst!) Sie wollen es heute. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Wir haben eine Präsidiale gehabt – alle Parteien saßen zusammen (Abg. Neubauer: War da die Rauch-Kallat dabei?), alle Parteien waren einer Meinung, nur Sie nicht. Alle sagen: Verfassungssituation und Schuldenkrise haben Priorität. Die EU-Regierungschefs, die Staats- und Regierungschefs werden das diese Woche auch noch behandeln. Sie alle sagen, dass das die höchste Priorität hat. Aber Sie sagen: Nein, Sie wollen zuerst über die Bundeshymne diskutieren!
Nein, wir sagen alle, wir wollen zuerst darüber diskutieren, was für Österreich wichtiger ist (Beifall bei der ÖVP – Abg. Mag. Stefan: Nein, heute! Ihr wollt erst morgen über die Schuldenbremse reden! Das verwechseln Sie!), nämlich darüber, ob wir nun mehr Zinsen zahlen oder ob wir mehr Geld in Bildung und in die Infrastruktur dieses Landes investieren können. Darüber wollen wir zuerst diskutieren – Sie wollen zuerst über die Bundeshymne diskutieren. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Herr Kollege Strache, Sie setzen hier eindeutig die falschen Prioritäten, ganz eindeutig!
Und Sie haben auch noch versucht, uns zu erklären, dass die Schuldenkrise gar nichts Wichtiges ist und dass dieses Thema andererseits von uns nicht lange vorbereitet worden wäre. Ich zitiere Ihnen die „Kronen Zeitung“ vom 29. Oktober 2011. Da sagte – also bereits vor sechs Wochen – Sektionschef Gerhard Steger, dass man im Finanzministerium eine österreichische Schuldenbremse ausgearbeitet hat, und diese
sollte in die Verfassung kommen. Das ist das, woran die österreichische Bundesregierung in den vergangenen zwei Monaten gearbeitet hat, nämlich zum Wohle der Österreicherinnen und Österreicher, zur Reduktion der Schulden, für mehr Investitionen und für mehr Sicherheit in diesem Land. Das ist das, was im Vordergrund steht, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Der ist wirklich keine Vorgabe für die ÖVP! Warum hat Ihnen keiner gesagt, dass das erst morgen debattiert wird?!)
Die Bundeshymne wird im ersten Paket morgen verhandelt, Herr Kollege Strache, weil der Verfassungsausschuss und alles, was im Verfassungsausschuss besprochen worden ist, ganz vorne steht. Und es ist daher auch ein Punkt, der ganz vorne behandelt wird, weil die Verfassung für uns eines der höchsten Ziele ist und auch mit höchster Wertigkeit ausgestattet wird. Dabei muss auch das Vertrauen der österreichischen Bevölkerung, auch das Vertrauen in die Finanzinvestoren gestärkt werden.
Und daher haben wir das im ersten Paket. Es ist der Tagesordnungspunkt 15 morgen, und es ist ein Tagesordnungspunkt von rund 40 Tagesordnungspunkten, mit denen wir sehr wohl in der Übertragungszeit sind. Wie Kollege Cap schon gesagt hat, es wird in ORF III übertragen, und alle Österreicherinnen und Österreicher werden die Möglichkeit haben, diese Diskussion zu verfolgen.
Diese Diskussion ist uns wichtig, aber es gibt auch Dinge, die heute wichtiger sind. Alle Zeitungen, nicht nur in Österreich, sondern in Gesamteuropa, haben heute andere Schlagzeilen als die, die Sie uns vorgeben wollen, Herr Kollege Strache. (Abg. Grosz: Und wieso ändert ihr es dann, wenn es eh nicht wichtig ist?) Sie sollten daher eines in den Vordergrund stellen: Setzen Sie das Gemeinwohl vor das Parteiwohl! Das wäre das, was wir heute brauchen könnten. (Beifall bei der ÖVP.)
10.47
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Petzner. (Abg. Ing. Hofer ist bereits auf dem Weg zu einem Saalmikrophon. – Abg. Strache: Zur Geschäftsbehandlung!) – Gleich nach dem Herrn Petzner. Wenn ich das Wort schon erteilt habe, kann ich nicht mehr zur Geschäftsbehandlung aufrufen; ich mache das gleich nachher.
Bitte, Herr Abgeordneter Petzner. (Abg. Petzner – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ich hätte kein Problem damit gehabt!)
10.48
Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte eingangs das zum Ausdruck bringen, was viele Österreicherinnen und Österreicher empfinden, wenn sie jetzt an den Bildschirmen zuschauen, nämlich dass sie dieser Debatte mit absolutem Unverständnis begegnen und nicht verstehen, dass wir angesichts einer massiven Schuldenkrise in Europa (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Erklären Sie das den Damen vom Ski-Team!), angesichts gefährdeter Arbeitsplätze, angesichts einer drohenden schweren Rezession, angesichts einer drohenden Inflation solche Lappalien wie die Änderungen in einer Bundeshymne diskutieren. Dafür haben wir derzeit, in dieser Lage, in der Europa steckt, keinen Platz, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Ich stelle Ihnen ganz konkret ein paar Fragen, Frau Glawischnig, wenn Sie schon hier herausrufen:
Was hat eine „Tochter“ dieses Landes davon, wenn sie in der Bundeshymne besungen wird, wenn sie noch immer nicht gleichen Lohn für gleiche Arbeit bekommt? – Beispiel eins. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Frage zwei: Was hat eine „Tochter“ dieses Landes davon, wenn sie in der Bundeshymne besungen wird, aber trotzdem keinen Kinderbetreuungsplatz für ihr Kleinkind bekommt, weil es keinen gibt oder weil sie sich ihn nicht leisten kann? (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Dritte Frage: Was hat eine Alleinerzieherin davon, wenn die „Töchter“ in der Bundeshymne besungen werden, wenn sie zu jenen 20 Prozent Alleinerzieherinnen dieses Landes gehört, die unter der Armutsgrenze leben? Meine Damen und Herren, gar nichts haben diese Frauen dieses Landes davon! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Deshalb sind es vor allem auch die Frauen, die dieser Debatte – und ich kann das aus vielen Rückmeldungen, die zumindest wir vom BZÖ bekommen haben, sagen – mit absolutem Unverständnis begegnen. Echte, richtige Frauenpolitik heißt nicht, die Bundeshymne umzuschreiben, sondern Sie helfen den Frauen damit, dass Sie ihnen den gleichen Lohn für gleiche Arbeit und faire Chancen am Arbeitsmarkt verschaffen, indem Sie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Halbe-halbe-Partei vielleicht?), indem Sie die Pflegekrise lösen, um einige Beispiele zu nennen, aber nicht mit der Hymnenumtextung.
Damit ist niemandem geholfen – abgesehen davon, dass ich diese Textversion der Bundeshymne für ein, wie hier schon richtig angeführt wurde, meine Damen und Herren, historisches, vor allem auch gewachsenes Kulturgut halte. Die österreichische Bundeshymne in der derzeitigen Form war ja eine, die tatsächlich erst wachsen musste, die zu Beginn heftig umstritten war, die niemand haben wollte, die bereits zwei Jahre später mit der Zustimmung der damaligen Autorin umgeschrieben wurde. Heute ist sie etabliert, heute ist sie akzeptiert, und die Menschen stehen heute zu dieser Bundeshymne, zur Version dieser Bundeshymne.
Daher glaube ich auch – und davon bin ich überzeugt ‑, dass Sie beschließen können, was Sie wollen: Die Menschen werden die Version singen, die sie für richtig halten. Ich höre von vielen Leuten: Die Grünen, die Linken, die können machen, was sie wollen – ich singe die Bundeshymne weiter so, wie sie seit 50 Jahren gesungen wird! – Das ist auch richtig so, und dazu zählen auch wir vom BZÖ, meine Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Grosz: Es gibt auch noch Leute, die singen die Kaiser-Hymne!)
Das Einzige, was Sie vielleicht von der letzten Debatte gelernt haben und was ich auch angeführt habe – dieser Kritik haben Sie zumindest Rechnung getragen –, ist, dass Sie erkannt haben, dass man einen Beistrich in einer Bundeshymne nicht singen kann und jetzt „und“ eingefügt haben, damit es melodisch passt. Damit passt die Melodie aber nicht mehr zum Text. Das heißt, auch in der praktischen Umsetzung haben Sie sich als Textumdichter nicht sehr bewährt. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Na, Sie haben Sorgen!) Sie haben Sorgen, Frau Glawischnig, denn Sie haben ja diese Änderung auch geschrieben. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Zu viel der Ehre!)
Wir wollen diese Änderung nicht. Damit ist den Damen und Herren – vor allem den Damen – dieses Landes nicht geholfen. Ich frage mich ja, wenn ich da so die Stirnseite dieses Saales betrachte – und das fragen sich schon manche Menschen in diesem Land –, ob Sie nicht das nächste Mal statt dem österreichischen Bundesadler eine österreichische Bundesadlerin haben wollen (Heiterkeit) und den auch noch um-
gestalten wollen. Auch dafür stehen wir nicht zur Verfügung; das sei Ihnen gleich vorausschickend gesagt. (Beifall beim BZÖ.)
10.52
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Hofer. – Bitte.
10.52
Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrte Frau Präsident! Hohes Haus! Ich quäle mich hier nach vor, weil mir eine Sache wichtig ist.
Frau Präsidentin, Sie haben zu Beginn dieser Sitzung gesagt, dass Sie in den nächsten beiden Tagen darum bitten, eine sittsame Debatte zu führen, und dass Sie auch mit Ordnungsrufen nicht sparen werden.
Nun hat eine Mandatarin der Grünen in Richtung der freiheitlichen Frauen gemeint, sie würden aussehen wie Männer.
Abgesehen davon, dass das nicht stimmt und dass man sie nicht mit „Herren“ ansprechen sollte, weil sie Frauen sind, und auch abgesehen davon, dass man bei einigen Mandataren milieubedingt von Ordnungsrufen absieht, bitte ich doch, diese Aussage mit einem Ordnungsruf zu versehen. (Beifall bei der FPÖ.)
10.53
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Kollege Hofer! Ich habe die Unruhe im Laufe der Rede der Frau Abgeordneten Schwentner gemerkt, weshalb ich auch bereits das Stenographische Protokoll angefordert habe, auf das ich warten werde, weil ich es so nicht wahrgenommen habe. Aber es war Unruhe, daher schaue ich mir auch die Rede an. (Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.)
*****
Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Wurm zu Wort. – Bitte.
10.53
Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Der Herr Abgeordnete Hofer hat gesagt, man will so angesprochen werden, wie man ist, als das, was man ist. Ich will angesprochen werden als Frau. Sie wollen angesprochen werden als Herr. Ich will als Tochter benannt werden, die Herren wollen als Söhne benannt werden. Und das ist gut so.
Wenn der Kollege Petzner und auch andere Vorredner hier gemeint haben, dass für die Frauen hier zu wenig gemacht wurde, zu wenig in ganz wesentlichen Bereichen, zum Beispiel in der Frage des gleichen Lohns für gleichwertige Arbeit, dann sage ich Ihnen, wir haben da einiges auf den Weg gebracht, gerade letztes Jahr die Frage der Einkommenstransparenz, vor Kurzem bei den Sozialpartnerverhandlungen, wo es darum gegangen ist, Karenzzeiten in die Kollektivverträge hinein zu reklamieren, dass auch das angerechnet wird, dass all diese Arbeit, die unbezahlte Arbeit, die Frauen nach wie vor leisten oder für die sie viel weniger bezahlt bekommen, entsprechend honoriert wird.
Aber, sehr geehrte Damen und Herren, Gleichberechtigung hat natürlich viele Facetten. Da kommt auch die Sprache dazu. Sprache ist ein wichtiges Instrument, und
wenn wir hier jetzt die Bundeshymne so verändern, auch textlich so verändern, dass die „großen Töchter“ erwähnt werden, dann, sehr geehrte Damen und Herren, glaube ich, ist das ein wichtiger und notwendiger Schritt, eine kleine Facette innerhalb des ganzen Bereichs der Gleichbehandlung. Dieser Schritt ist aber wichtig und notwendig, damit auch die Frauen – und es haben sehr viele in Österreich jetzt und auch in vergangenen Zeiten ihren Anteil dazu beigetragen, dass dieses Land so dasteht, wie es dasteht, nämlich als ein Land für Frauen und Männer, wo es sich gut leben lässt, wo man in vielen Bereichen zusammenhält – benannt und bei feierlichen Anlässen auch besungen werden.
Ich bin glücklich und froh, dass wir es schaffen. Es kostet nichts und ist, wie gesagt, ein Schritt von vielen, die wir für die Gleichberechtigung hier in diesem Land leisten möchten. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
10.56
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Unterreiner. – Bitte.
10.56
Abgeordnete Mag. Heidemarie Unterreiner (FPÖ): Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause an den Bildschirmen! Das Umdichten einer Hymne eines Landes ist unkultiviert, es ist peinlich, kleinlich und es ist falsch. (Beifall bei der FPÖ.)
Hymnen entstehen meistens während oder nach großen Umbrüchen, nach historischen, politischen Umbrüchen. Unsere Hymne entstand in der Zeit, als sich das geschundene Österreich nach zwei großen Kriegen eine neue Identität geben musste – mit allen Symbolen, mit allen Insignien, die dazu gehören, also auch einer neuen Bundeshymne. Also ist unsere Bundeshymne ein Symbol des staatlichen Neubeginns nach 1945. Hymnen sind Dichtungen. Sie sind Verdichtungen aus der Zeit, in der sie entstehen; und sie müssen nicht durch einen politisch linken, korrekten Zeitgeist korrigiert werden. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strache: Die ÖVP ist ja schon längst links!)
Ich nehme einmal die französische Nationalhymne als Beispiel, die Marseillaise. Sie alle kennen sie: Ein gewaltsamer Aufbruch eigentlich, um die herrschende Ordnung des damaligen Frankreich zu zerschlagen. Die ist bereits 200 Jahre alt, und kein Franzose würde auf die Idee kommen, diese Hymne zu ändern! Eine Hymne dem jeweiligen Zeitgeist anzupassen ist – ich sage es noch einmal –: kleinlich, peinlich und falsch (Beifall bei der FPÖ), denn man verkennt dabei das Wesen einer Hymne: Hymnen drücken die Gefühle und die Gedanken der Zeit aus, in der sie entstehen. Ein Hymnentext ist kein Sprachbasteltext, an dem man nach Belieben herumpfuscht.
Unsere Hymne ist ein Stück Identität, ein Stück Heimat, ein Symbol für das Österreich, das damals, 1946, noch keinesfalls so existierte, Herr Kollege Cap – und Sie wissen das, weil Sie ungefähr so alt sind wie ich, nehme ich an (Heiterkeit – Abg. Ing. Westenthaler: Dafür sitzt er schon 40 Jahre da herinnen!) –, wie wir das heute gewohnt sind. Damals waren in unserem Land noch überall Besatzungssoldaten, und es dauerte noch lange, bis Figl die berühmten Worte „Österreich ist frei!“ sagen konnte. – Die ÖVP sollte sich da bitte daran erinnern!
Und darum ist dieser Tagesordnungspunkt nicht irgendeiner, und deswegen haben wir gesagt, dass wir das als Erstes behandelt haben wollen. Aber es gibt durchaus auch Menschen, die dem Staat insgesamt keine Achtung entgegenbringen, wie die grünen Chaoten, die ja auch unser Symbol, unsere rot-weiß-rote Flagge – Sie können sich alle erinnern –, mit Exkrementen vergleichen möchten. Können Sie sich erinnern? Wie hat es geheißen?: „Nimm ein Flaggerl für dein Gackerl!“ – Das ist leider Tatsache.
Und dass die ranghöchste Frau – sie sitzt jetzt hinter mir –, Präsidentin Prammer, sagt, ihr kommt die Hymne nicht über die Lippen, ist auch eine Tatsache. Und dass wir eine Unterrichtsministerin oder Kulturministerin haben, die eine Schlagersängerin beauftragt, die Bundeshymne umzudichten, ist auch eine Tatsache. (Abg. Silhavy: Das war toll!) – Ja, das ist Ihre Meinung! Wir können verschiedene Meinungen haben, aber ich bin froh, dass sich unsere von Ihrer unterscheidet. (Beifall bei der FPÖ.)
All diese Personen haben nicht verstanden, dass sie mit ihrer Missachtung der Symbole auch das Land selbst treffen. Unsere Hymne ganz einfach mit einem Ruckzuckbeschluss dem Zeitgeist anzupassen zeugt von Missachtung.
Dabei habe ich mich noch gar nicht mit den Kollegen von der ÖVP beschäftigt. (Abg. Strache: Ist aber wichtig!) Sie haben vor nicht allzu langer Zeit – du hast das gesagt, Heinz – mit klubinternen Tricks, würde ich sagen, Nein gesagt. Sie haben damals Ihrer Kollegin Rauch-Kallat nicht die Möglichkeit gegeben, das Wort zu ergreifen. Und jetzt sagen Sie aus irgendwelchen Gründen Ja. Also was gilt jetzt? Haben Sie Angst vor dem Zeitgeist? Haben Sie Angst vor dem Koalitionspartner? Oder ist das nur die mittlerweile zum Markenzeichen der einstmals bürgerlichen ÖVP gewordene Beliebigkeit? (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Grosz.)
Und wozu das Ganze? – Nur wegen dieses kleinlichen Gender-Getues? Etwas, wofür man nicht einmal ein deutsches Wort hat! Ein künstliches Konstrukt! Das soziale Geschlecht, nicht Mann, nicht Frau. Und diesem sinnlosen Fetisch der Linken sollen wir jetzt unsere Hymne, also eines unserer wichtigsten Symbole unterordnen? – Wir Freiheitlichen sagen dazu Nein, denn kein einziges Problem, das wir Frauen wirklich haben, wird damit gelöst (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ihre sicher nicht!) – und dabei gibt es wirklich genug.
Meine Damen und Herren, diese Vorlage verdient es, zu einem sehr transparenten Zeitpunkt diskutiert zu werden. Deswegen unser Wunsch, das gleich als Nächstes auf die Tagesordnung zu stellen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Wenn man schon meint, etwas ändern zu wollen, dann sollte das zu einer transparenten Tageszeit geschehen. Und Sie wissen, ich sage es immer: Die Bewahrung unserer Identität ist das Gewissensthema der Epoche! (Beifall bei der FPÖ.)
11.01
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, Ihre Aussage meine Person betreffend werde ich an dieser Stelle nicht kommentieren (Ruf: Ist eh gescheiter!), weil ich natürlich vom Vorsitz aus keine Wortspende abgebe. Ich werde Ihnen aber an anderer Stelle gerne zur Verfügung stellen (Abg. Ing. Westenthaler: Die Leviten lesen! – Abg. Grosz: An den Ohren ziehen!), was wirklich meine Aussage war.
Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Durchschlag zu Wort. – Bitte.
11.02
Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bis jetzt ist das eine sehr interessante Debatte, die zum Teil mit etwas eigenartigen Argumenten geführt wird. Wenn sich zum Beispiel gerade Vertreter einer Partei, die manchmal einem etwas anderen Frauenbild huldigen, für Kinderbetreuungsplätze starkmachen, finde ich das interessant. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)
Herr Kollege Strache hat von der Europahymne gesprochen. Diese wurde 1985 – richtigerweise von der Europäischen Gemeinschaft – eingeführt, allerdings textfrei. Es gibt keinen Text, der für ganz Europa gilt, es ist nur die Melodie von Beethoven. Und sollte ein gemeinsamer Text gemacht werden, so würde das sicher auf der Höhe der Zeit stattfinden. Das zu Ihrer Information. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abge-
ordneten der Grünen. – Abg. Mag. Stefan: Wieso glauben Sie, dass Sie auf der Höhe der Zeit sind?)
Ich erinnere mich auch noch sehr gut an die Rede der Kollegin Gartelgruber zur ersten Lesung, was die Bundeshymne betrifft. In dieser hat sie Ausführungen und Aussagen der Bevölkerung zitiert, so nach dem Motto: Haben wir denn nichts Besseres zu tun?! – Dazu zwei Punkte: Erstens gibt es immer noch Besseres, das wir tun können und auch tun (Zwischenruf der Abg. Gartelgruber) – wir werden morgen etwa die Schuldenbremse beschließen –, und zweitens impliziert das natürlich, dass das kein wichtiges Thema ist. Wenn ich mir überlege, dass das Ihre Argumentation ist, dann ist natürlich auch die Forderung, das in der Fernsehzeit zu beraten, unter einem völlig anderen Licht zu sehen.
Noch dazu ist zu bedenken, dass es gute Tradition in diesem Hause ist, dass in der Präsidiale die Tagesordnung in demokratischer Art und Weise beschlossen wird. Und eine demokratische Partei sollte diesen Vorgang akzeptieren. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Wir haben eh Änderungen ! Waren Sie in der Präsidiale? Nein!)
Kurz zur Bundeshymne selbst: In fast allen Teilen der Gesellschaft wird dem Modell der Inklusion Rechnung getragen. Das heißt, es wird hereingenommen und nicht ausgeschlossen. Und das, was wir mit dieser Textänderung, mit dieser sehr kleinen Textänderung tun – ich hätte mir durchaus eine größere vorstellen können –, ist, dass wir die Frauen, die Töchter hereinnehmen und die Männer, die Söhne nicht ausschließen. (Abg. Ing. Westenthaler: Das wäre ja noch schöner gewesen!)
Bis jetzt waren ja nur die Söhne enthalten. Vielleicht können jene, die dieser Änderung nicht zustimmen können und wollen, das auch unter diesem Aspekt sehen.
Weil Kollegin Unterreiner von einer transparenten Tageszeit gesprochen hat: Wenn 12 Uhr mittags – es handelt sich nicht um 12 Uhr Mitternacht, sondern um zirka 12 Uhr Mittag – für Sie keine transparente Tageszeit ist, dann möchte ich schon wissen, was eine transparente Tageszeit ist! (Abg. Strache: Es wird eher ab 15 Uhr sein!) Da haben alle interessierten Österreicherinnen und Österreicher die Möglichkeit, über ORF III die Debatte zu verfolgen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
11.05
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Musiol. – Bitte.
11.05
Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! – Die Herren Präsidenten sind mitgemeint. Sehr geehrte Frau Klubobfrau! – Die Herren Klubobmänner sind mitgemeint. (Abg. Rädler: Was soll das wieder?) Sehr geehrte Damen und Kolleginnen! – Die Herren und Kollegen sind mitgemeint. – Das ist genau die Debatte, die wir gerade führen: Die Frauen in diesem Land müssen es sich seit Jahren, seit Jahrzehnten gefallen lassen, dass sie immer nur mitgemeint sind. (Beifall bei Grünen und SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: So ein Blödsinn!)
Wenn ich kurz veröffentlichen darf – eine kurze Diskussion, die sich hier in den Bankreihen vor nicht einmal einer Minute abgespielt hat –: Herr Kollege Westenthaler, wenn Sie der Meinung sind, dass das zu kompliziert ist, dann drehen wir es einfach um: Jetzt hatten wir jahrzehntelang nur die Söhne, machen wir jetzt jahrzehntelang nur die Töchter! Das haben Sie, Herr Kollege, völlig absurd gefunden. (Abg. Scheibner: Singen Sie, was Sie wollen, aber lassen Sie uns in Ruhe!)
Absurd ist aber auch, dass Sie, Frau Kollegin Unterreiner, hier sagen: Hymne ist Identität. (Abg. Scheibner: Sie können singen, was Sie wollen, wann Sie wollen und wo Sie wollen!) Da kann ich jetzt anschließen an das, was meine Kollegin Schwentner gesagt hat: Wenn Hymne Ihre Identität ist, und diese Hymne ist männlich, dann heißt
das, Ihre Identität ist männlich (Zwischenruf der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein) – und das ist das Problem der FPÖ. Schauen Sie einmal in Ihre eigenen Reihen, Sie vertreten nicht das Volk! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Sie sind in Ihren Reihen nicht repräsentativ für dieses Land. Sie haben viel mehr Wählerinnen, als sich hier widerspiegeln. In Ihren Reihen sitzen sechs Frauen sehr vielen Männern gegenüber, und Sie tun hier so, als setzten Sie sich für Frauenrechte ein! (Zwischenruf der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein.)
Kollege Strache hat sich selbst entlarvt. Er spricht von Gleichberechtigung und spricht davon, dass Frauen und Kinder in der Kinderbetreuung nicht im Stich gelassen werden sollen. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) Gibt es nicht auch Väter, die ein Recht auf Kinderbetreuung haben und die Kinderbetreuung brauchen?! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Das immer nur den Frauen zuzuschieben ist doch absolut absurd, aber es ist sehr entlarvend. (Abg. Zanger: am besten durch die Mutter!) Es ist wirklich sehr entlarvend von BZÖ und FPÖ, hier diese Diskussion umdrehen zu wollen. Erbringen Sie doch den Beweis dafür, wo Sie den Frauen politisch wirklich helfen wollen und für sie etwas weiterbringen!
Jedes Mal, wenn wir von den Grünen hier Anträge einbringen, die die Gleichberechtigung von Frauen betreffen, die Schließung der Einkommensschere, die Beseitigung der sogenannten gläsernen Decke, die Quote, die garantiert, dass gleich viele Frauen und Männer in Managerpositionen, im Parlament oder sonst wo vertreten sind, gehen Sie nicht mit. Stellen Sie sich also jetzt aus Anlass der Bundeshymne nicht hier her und tun Sie nicht so, als würden Sie sich für die Frauen in diesem Land einsetzen. Das tun Sie nicht! Aber das ist mittlerweile, glaube ich, vielen Frauen bekannt. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Wenn Sie hier Leute zitieren, die das beklagen und sagen, dass sie „Töchter“ nicht singen wollen, kann ich Ihnen viele, viele große Töchter in diesem Land nennen, die seit Jahren „Söhne“ singen müssen, obwohl sie als große Töchter Unglaubliches geleistet haben für dieses Land, teilweise unter wirklich gefährlichen Bedingungen, ÖSV-Schifahrerinnen zum Beispiel. (Abg. Zanger: Das hat die Damen in diesem Land bereits unglaublich belastet!)
Einige haben gesagt, sie sind dafür, dass hier „Töchter“ eingeführt wird, denn sie haben sich irgendwelche gefährlichen Pisten runtergeworfen und müssen dann seit Jahren unter der österreichischen Fahne stehen und „Söhne“ singen, obwohl sie große Töchter sind. (Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.)
Es gibt zahlreiche Frauen in der Wirtschaft, in der Politik, aber auch zahlreiche Frauen im Bildungsbereich, Kindergartenpädagoginnen, die Großes leisten, die große Töchter sind, und die haben es verdient, genau diesen Platz in der Hymne zu bekommen, den meine Vorrednerinnen schon angesprochen haben.
Ich würde mir eine solch intensive Diskussion von FPÖ und BZÖ wünschen, wenn es wirklich um Gleichberechtigung geht, wenn es wirklich um feministische Politik geht, wenn es wirklich um Frauenpolitik geht (Beifall bei Grünen und SPÖ – Abg. Mag. Stefan: Also nicht jetzt, nicht bei der Bundeshymne!), aber keine Placebo-Diskussion, die nur Ihrem Versuch dienen soll, hier Ihren Heimatbegriff und das, was Sie sonst noch an krausen Ideen haben, zu verbreiten.
Nehmen Sie doch Ihren Klubobmann, der gerade den Saal verlassen hat, ernst. Er hat im letzten Wahlkampf gesagt, die FPÖ steht für alle Geschlechtsteile offen. (Heiterkeit.)
Ich hoffe, dass Sie das ernst nehmen und sich in Ihrer Politik entsprechend verhalten. (Beifall bei den Grünen.)
11.09
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.
11.10
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Das letzte Zitat hat, wie ich meine, ein bisschen Symbolcharakter für diese Debatte. (Abg. Rädler: Das war sexistisch!)
Meine Damen und Herren, auch von der FPÖ! Inhaltlich teile ich durchaus Ihre Meinung über die Sinnhaftigkeit dieser anscheinend so wichtigen Reform, wie das auch meine Vorrednerin zum Ausdruck gebracht hat. In der Konsequenz, nämlich die Umstellung der Tagesordnung vorzunehmen, teile ich diese Meinung aber nicht. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Meiner Meinung nach sollten wir diesen Tagesordnungspunkt von der morgigen Tagesordnung absetzen und nicht heute vorreihen, denn er ist nicht wichtiger. (Beifall beim BZÖ.)
Die Frage der Änderung der Bundeshymne ist zumindest für mich und für das BZÖ und, wie ich meine, auch für viele Österreicherinnen und Österreicher nicht wichtiger als eine Justizdebatte, in der es darum geht, Kinder vor sexuellen Übergriffen besser zu schützen. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.) Das hat, glaube ich, schon größere Bedeutung. Und deshalb werden wir dieser Umreihung nicht zustimmen.
Nur, Frau Kollegin Musiol, was Sie da jetzt alles hier in diese Debatte hineininterpretieren! (Abg. Mag. Musiol: Das ist gesagt worden!) Singen Sie doch, was Sie wollen, von den Töchtern, von den Söhnen, es ist völlig egal, singen Sie, was Sie wollen! Wenn Sie zur Republik Österreich als Ihrer Heimat stehen, dann ist es gut, richtig und wichtig. Es wäre aber schön, wenn das auch immer in Ihren politischen Statements so zum Ausdruck käme.
Interpretieren wir doch da jetzt nicht die gesamte Gleichberechtigung und alles andere hinein! Denn wenn man das konsequent durchdenken würde, Frau Kollegin Musiol – Herr Kollege Cap, Sie haben, glaube ich, gesagt, es sei auch ein Ausdruck der politischen Werte; ja, kann man sagen –, müsste man fragen: Was ist dann mit den anderen Staatssymbolen, der Flagge? Wenn wir die rot-weiß-rote Flagge sehen, denken wir da an die Entstehungsgeschichte, zumindest an die Legende dieser Flagge? – Na sicher nicht, denn dies ist eine sehr blutige Geschichte. Wir denken daran als Symbol unserer Heimat Österreich. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.) Das Rot-Weiß-Rot ist nicht die blutbefleckte Uniform des Herzogs Leopold bei der Schlacht von Akkon, sondern das ist das positive Symbol unserer Republik Österreich. Niemandem würde einfallen, zu fordern, dass man deshalb, weil das eine solch blutige Entstehungsgeschichte hat, das Rot-Weiß-Rot aus unserer Flagge herausnehmen müsste, und das irgendwie anders zu interpretieren.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, so ist es auch mit einer Hymne. Man kann schon darüber diskutieren, dass man das modernisieren, anpassen muss. Dann sollte man sich aber überlegen, überhaupt eine neue Hymne zu kreieren, anstatt an einer alten, die eben aus einem historischen Konnex entstanden ist, herumzudoktern, übrigens ohnehin etwas sperrig. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)
Also entweder bleiben wir dabei, dass eine Hymne ein Symbol einer Tradition darstellt, dann lassen wir sie so, wie sie ist, als Symbol und interpretieren nicht irgendetwas hinein, was nicht zu interpretieren ist, oder wir sagen: Ja, wir nehmen eine andere! Da kann man einen Wettbewerb machen, wenn man glaubt, es ist so wichtig. Man kann
dann eine Auswahl treffen und eine neue, moderne Hymne kreieren. Das wären die zwei Wege.
Sie machen weder das eine noch das andere, sondern Sie doktern an einer ohnehin sperrigen Hymne jetzt noch herum und meinen noch, das sei ein wichtiges politisches Symbol und ein Signal.
Herr Kollege Cap! Sie sind ja sehr frankophon, wie ich weiß. Was sagen Sie den Franzosen, wenn die die Marseillaise singen? Da geht es ja ordentlich zur Sache. Sehr blutrünstig geht es da zu. Da geht es um Söhne und Ehefrauen, die erwürgt werden, da geht es um die Aufforderung, zu den Waffen zu greifen. „Damit unreines Blut unserer Äcker Furchen tränke!“, na großartig! Ich möchte nicht wissen, wie hier die Debatten ausschauen würden, stünde das in der österreichischen Bundeshymne.
Oder: Die Portugiesen rufen auf zu den Waffen für die nächste Seeschlacht, die sie irgendwann einmal in der Neuzeit geführt haben. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ändern die Sozialdemokraten jetzt in ganz Europa!)
Oder, ganz interessant, die Holländer, auch kein Volk, das irgendwie germanophil ist, glaube ich, mittlerweile. Trotzdem singen die noch immer: „Wilhelm von Nassau bin ich, von deutschem Blut.“ – Also da sollte man wirklich das Ganze ein bisschen von seiner Bedeutung her herunterschrauben.
Ich sage es noch einmal: Entweder – und dazu bekenne ich mich, eine Hymne ist wie die Flagge und wie dieses Wappen hier ein Symbol der Zugehörigkeit zu einer Heimat, zu unserer Republik Österreich – lassen wir es so, wie es ist. Der andere Weg, das alles zu modernisieren, ist nicht der meine, aber der wäre wenigstens konsequent.
Aber der Weg, den Sie gehen, ist weder Fisch noch Fleisch. Das ist ein Placebo, wie wir es leider auch in vielen anderen Bereichen Ihrer Politik zur Kenntnis nehmen müssen. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
11.14
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.
11.15
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Zunächst einmal sei festgestellt, dass die Freiheitliche Partei und vor allem die weiblichen Mitglieder dieser Fraktion hervorragende Frauenpolitik machen. Und wenn Sie sich, auch Sie von den Grünen, ein bisschen die Umfragen anschauen, wie zum Beispiel jene des Karmasin Instituts, dann werden Sie sehen, dass diese Arbeit auch tatsächlich fruchtet. Nach den Meinungsumfragen liegt nämlich die FPÖ in der Wählergunst der Frauen auf Platz eins. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist die Realität. Und das wird mit solchen Debatten eben nicht gemacht. (Abg. Strache: Das tut natürlich ganz besonders den grünen Frauen weh!)
Zur Argumentation der ÖVP: Kollege Gerstl sagt, es ist Antrag Nummer 17 und nicht 15, es geht nicht darum, das morgen vorzureihen, sondern heute. Bitte lesen Sie einmal, was tatsächlich geschehen soll! Frau Kollegin Durchschlag hat auch ähnlich dahin gehend argumentiert, was wichtig wäre oder was nicht wichtig wäre. Sie selbst von SPÖ, ÖVP und Grünen haben der Änderung der Bundeshymne diese Bedeutung zugemessen, und wir wollen sie entsprechend der ihr von Ihnen zugemessenen Bedeutung auch diskutiert wissen.
Aber gehen wir jetzt einmal weiter. Es sind ja bereits verschiedene Texte genannt worden. Wird Herr Bundeskanzler Faymann beim nächsten europäischen Gipfel, wenn er zu Frau Merkl fährt, sagen: Bitte schön, wir in Österreich sind viel fortschrittlicher,
könnt ihr nicht bei eurer deutschen Hymne dieses „brüderlich mit Herz und Hand“ einmal ändern? Wollt ihr das nicht?
Oder schauen wir einmal in den Süden: Was machen denn die Italiener in der Überschrift ihrer Hymne, „Brüder Italiens“, wenn es losgeht? – Werden wir jetzt mit dem neuen Premierminister in Italien da auch einmal ein freundschaftliches Wort wechseln und sagen: Bevor wir den Rettungsschirm oder sonst etwas angehen, reden wir einmal über die wichtigen Dinge, die es überhaupt gibt!? – Nein, wird es alles nicht geben. (Beifall bei der FPÖ.)
Mit diesen Debatten machen wir uns in Zeiten wie diesen zu einer Lachnummer in Europa, und das nehmen Sie bewusst in Kauf. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Wenn Sie, Frau Kollegin Wurm, sagen, das koste alles nichts, dann möchte ich nur darauf hinweisen, dass allein die Kampagne der Unterrichtsministerin Schmied 900 000 € netto gekostet hat. Und wenn Sie sagen, es koste nichts, dann frage ich: Was wird denn der Umdruck eines Schulbuches kosten? Oder sollen die Kinder etwas anderes lernen als das, was im Gesetz beschlossen ist? – Nein! Es wird tatsächlich etwas kosten!
Herr Klubobmann Strache hat von „verhunzen“ und „verschandeln“ gesprochen. Es ist so! Das bezieht sich auf diese Änderung sprachlich und mit der Musik zusammenpassend, und ich habe es im Verfassungsausschuss noch viel detaillierter erklären können, sie ist falsch. Und es ist diese Variante, so wie sie gewählt wurde, einer Kulturnation mit Schubert oder Hugo Wolf, aber auch mit einem zugewanderten Brahms, den Meistern der Liedkunst nicht würdig. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber es ist die Hymne, die SPÖ, ÖVP und Grüne offensichtlich tatsächlich auch verdienen in diesem Land, weil sie sich um Themen kümmern, die unser Land um keinen Millimeter vorwärtsbringen.
Sie haben von den Sportlerinnen gesprochen, die unter der rot-weiß-roten Flagge stehen. Dazu muss ich sagen: Wenn unsere Leistungsträgerinnen im Sport ihre Erfolge feiern, dann stehen Männer und Frauen applaudierend auf, und das wissen all diese Sportlerinnen. Dazu braucht es keine geänderte Hymne. Wir sind stolz auf unsere Frauen in jedem Bereich, wo sie Leistungen erbringen. (Beifall bei der FPÖ.) Und wir wollen uns für sie einsetzen – aber nicht mit solchen Placebos, wo nur Überschriften drinnen sind, egal, ob das nun Schuldenbremse heißt, wo man dann nicht vorhat, tatsächlich auf die Bremse zu steigen, oder bei so etwas.
Und wenn uns dann die Grünen auch noch erzählen, sie entdecken auf einmal das große Herz für die Staatssymbole und ihre Bedeutung, dann muss ich dem entgegenhalten, es ist ja schon erwähnt worden: „Nimm ein Flaggerl für dein Gackerl.“ Wo war denn da das grüne Engagement, als es um die rot-weiß-rote Fahne gegangen ist?
Oder ein anderer Punkt: Erinnern Sie sich noch an die Demonstrationen mit den Schildern „Heimat im Herzen“, und dann folgt ein Ausdruck, der mit „Sch“ beginnt und für Exkremente steht, „im Hirn“. Ist auf einmal die grüne Linie das Eintreten für die Bedeutung der Staatssymbole oder des Begriffes „Heimat“? – Nein! Ich sage Ihnen, es geht Ihnen um etwas ganz anderes: um diese furchtbaren Placebo-Effekte, die Sie da erzielen wollen!
Ich kann nur eines sagen: Diese Debatte muss geführt werden, sodass Österreicherinnen und Österreicher sehen, wo ÖVP, SPÖ und die Grünen wahrhaftig der Schuh drückt. – Es sind nämlich nicht die Interessen der Frauen in Österreich, sondern es geht nur darum, dass Sie Ihre eigenen Parteiblätter mit irgendwelchen Überschriften füllen können. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Grosz.)
In Wirklichkeit ist es ein Skandal, sich über so etwas Gedanken zu machen. Dies muss aber der Bedeutung, die Sie dem beigemessen haben, entsprechend so diskutiert werden, dass die Österreicherinnen und Österreicher das auch entsprechend sehen und beachten können und vor allem bei ihrem Wahlverhalten auch entsprechend würdigen. (Beifall bei der FPÖ.)
11.19
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.
11.20
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Rosenkranz, ich meine, dass die freiheitliche Fraktion hier herinnen wie in panischer Angst davor erstarrt (Abg. Dr. Rosenkranz: Neue Brille!), weil wir die Frauen endlich in unsere Bundeshymne mit aufnehmen, das verstehe ich ja noch. (Abg. Dr. Rosenkranz: Kollege Walser, neue Brille!) Dass Sie hier die Grünen für irgendeinen Vorfall, den es irgendwann einmal gegeben hat mit diesem „Gackerl“, hier in kollektive Geiselhaft nehmen wollen, verstehe ich auch noch. Aber mit derselben Logik wäre dann jeder Freiheitliche ein Nazi, denn ich kann Ihnen aus Ihrer Partei haufenweise Beispiele bringen, wo Freiheitliche Nazi-Zitate verwendet haben, wo wir Waffenfunde hatten in Vorarlberg – Kollege Themessl kann sich in seiner Nachbargemeinde darüber aufklären –, wo wir bei FPÖ-Mitgliedern NS-Devotionalien gefunden haben. – Also lassen Sie das! Sie sind doch die Partei der starken Männer, daher: Mut, Herr Rosenkranz! Ein bisschen Mut – und nicht so viel Angst vor den Frauen in unserer Bundeshymne! (Beifall bei den Grünen.)
Jetzt hat der Herr Klubobmann Strache tatsächlich Angst und möchte gewachsenes Kulturgut erhalten. – Herr Klubobmann, die Hymnen in unserem Land haben sich ständig verändert! Im 19. Jahrhundert: „Gott erhalte Franz, den Kaiser“. Als Gott den Kaiser Franz nicht mehr erhalten wollte, hat man diese Hymne nicht mehr singen können. Man hat sie umgedichtet – „verhunzt“, um es in Ihren Worten zu sagen. (Abg. Neubauer: Was ist das für ein Vergleich?! – Mein Gott, ist der Vergleich schlecht!) In der Ersten Republik gab es alle paar Jahre Umdichtungen, sogar eine neue Melodie wurde verwendet. Sie wissen das. Also Hymnen sind immer Ausdruck des Selbstverständnisses einer Zeit (Abg. Grosz: Wie ist das mit der Tiroler Hymne?) – und die Hymne, die wir jetzt haben, ist nicht das Selbstverständnis eines modernen Österreich! (Beifall bei den Grünen.)
Unsere Staatssymbole haben Sie zitiert. Herr Kollege Rosenkranz, der einzige Schmuck in diesem Saal ist unser Wappen – und natürlich auch dieses Wappen, unser Bundessymbol, ist ständig verändert worden. Sie haben es diffamiert, Sie haben gesagt: Sichel und Hammer sind kommunistische Symbole! – Sie sollten wissen: Der Hammer steht für die Arbeiter, die Sichel steht für die Bauern, die Krone steht für die Bürger. (Abg. Mag. Stefan: Und Bürgerinnen!) Das ist das Selbstverständnis unseres Landes! Und wenn ich jetzt hier die männliche Form verwendet habe, dann ist das eben der Ausdruck der Ersten Republik gewesen, als dieses Wappen so eingeführt wurde. (Abg. Mag. Stefan: Bürgerinnen, Herr Kollege!) – Heute sehen wir das zum Glück anders.
Übrigens wurde auch dieses Symbol „verhunzt“, wie Sie wissen: Nach einer Zeit des Nationalsozialismus hat man diesem Symbol die gesprengten Ketten angefügt – als Zeichen dafür, dass wir vom Nationalsozialismus befreit wurden. Sehen Sie das auch als Verhunzung? – Das ist Veränderung! Das war der Zeitgeist! Das war die Zeit nach 1945, als man gesagt hat: Ja, wir müssen dieses Symbol, wir müssen unser Wappen verändern (Abg. Strache: Schließen Sie die Ketten in Richtung Europäische Union, oder wie?), wir müssen auf Ereignisse, auf gesellschaftliche Ereignisse eingehen!
(Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Schließen Sie die Ketten in Richtung einer zentralistischen EU?)
Und wenn ich jetzt die Krokodilstränen aus orange-blauen Kreisen höre über diese „Verhunzung“ – der Kollege Scheibner war ja ganz gerührt darüber, wo Frauen in unserem Land überall noch nicht anerkannt sind und noch nicht gleichberechtigt sind (Zwischenruf des Abg. Scheibner); ja, es mag ein anderer aus Ihrer Runde gewesen sein, Herr Kollege; wenn Sie nicht dafür sind, dass Frauen gleichberechtigt werden, nehmen wir das auch zur Kenntnis –: Natürlich brauchen wir in Richtung Kinderbetreuung, natürlich brauchen wir in Richtung Sozialversicherung Mehrwerte, aber denken Sie, die ja immer wieder sagen, sie sprechen für die Kriegsgeneration, bitte daran, wie viele Frauen nach 1945 am Aufbau dieses Österreich mitgearbeitet haben, keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben und heute schandbare Pensionen bekommen! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Sie waren gegen !)
Ja, endlich müssen wir damit auch symbolisch Schluss machen. Und wenn Sie uns diesbezüglich an Ihre Seite nehmen wollen – ja, gerne! Folgen Sie unseren Anträgen! Schauen wir, dass wir die Frauen, die nach 1945 unter schwierigsten Bedingungen dieses Land mit aufgebaut haben, endlich jene Rechte bekommen, die ihnen zustehen!
Und dieser kleine symbolische Akt – ich garantiere es Ihnen: Sie werden es überleben. Es tut nicht weh, auch wenn Sie diese Hymne gendergerecht – um das für Sie so grässliche Wort in den Mund zu nehmen – singen. Wir haben in diesem Land zum Glück nicht nur große Söhne, sondern wir sind sehr, sehr stolz darauf, dass wir auch sehr viele große Töchter haben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
11.25
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.
11.25
Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Hohes Haus! Diese sinn- und nutzlose Diskussion kommt eigentlich einem Selbstauflösungsbeschluss des Nationalrates gleich, das möchte ich Ihnen auch einmal in dieser Deutlichkeit sagen: Diese Republik schrammt an der Staatspleite vorbei (Abg. Strache: Da müssten wir eigentlich einen Pleiteadler gestalten!), Rot und Schwarz führen uns in einen Schuldenturm, unser Triple-A ist in Gefahr, Rot und Schwarz sind nicht in der Lage, beispielsweise auf die Forderungen des BZÖ zur Schuldenbremse einzugehen – aber hier wird in der Manier des letzten Tanzes auf der Titanic der Hymnenwalzer im Parlament getanzt.
Als hätte Österreich keine anderen Sorgen, wird aufgrund eines Antrages der ÖVP und der Frau Rauch-Kallat der Hymnenwalzer in diesem Parlament getanzt, und stundenlang kann man darüber diskutieren, wie wichtig es ist. – Es ist sinnlos und es ist nutzlos, sehr geehrte Damen und Herren, angesichts dieser Tragödie in diesem Land, einer drohenden Staatspleite, der Hoffnungslosigkeit der Menschen gegenüber der regierenden Politik überhaupt eine Diskussion wie jene über die Hymne in Österreich anzuzetteln. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Mehr Verantwortungsbewusstsein, sehr geehrte Damen und Herren von Rot und Schwarz und auch von Grün! – Haben Sie denn keine anderen Sorgen? Haben Sie denn keine anderen Sorgen um die Zukunft dieses Landes, die in der dritten Strophe der Bundeshymne besungen wird, dass Sie sich hier mit einzelnen Sätzen eines historischen Kulturgutes auseinandersetzen?!
Sehr geehrter Herr Klubobmann Cap! Sie sagen, die Hymnen sind das Zeichen einer politischen Wertehaltung. – Herr Klubobmann Cap, ist die steirische Landeshymne, die das „Bett der Sav‘“ und das „Tal der Drav‘“ – der Drau – im heutigen Slowenien besingt, ein Zeichen der aktuellen politischen Wertehaltung? Ist die Kärntner Landes-
hymne – „die Heimat sich erstritt aufs Neu‘, wo man mit Blut die Grenze schrieb“ – ein Zeichen der aktuellen politischen Wertehaltung? Ist die Tiroler Landeshymne – „Zu Mantua in Banden der treue Hofer war, in Mantua zum Tode führt ihn der Feinde Schar!“ – die politische Wertehaltung? Oder ist Ihre Internationale, die Sie mit Ihren Roten Falken jodeln und singen – „Diese Welt muss unser sein; unser Blut sei nicht mehr der Raben, nicht der mächt’gen Geier Fraß!“ – ein Zeichen der politischen Wertehaltung? – Ist das Ihre demokratische Wertehaltung, die Sie geändert sehen wollen in einem Kulturgut, der Hymne unserer Nation?
Sehr geehrte Damen und Herren von Rot und Schwarz! Wenn Sie das noch immer nicht kapiert haben und Ihren ideologischen Kampf führen – auch die ÖVP im Übrigen –, dann sage ich Ihnen eines: Die Hymnen und die Symbole dieses Landes, geschichtlich durch Tragödien gewachsen, erheben nicht den universellen Anspruch der gegenwärtigen Richtigkeit, sondern sie bilden das ab, was dieses Land, diese Nation, die neun Bundesländer erleben mussten, und sind daher geschichtliches Kulturgut unseres Landes. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Daher sage ich Ihnen: Hände weg! Hände weg von Ihrer Geschichtsfälscherei und Hände weg vor sinnlosen und nutzlosen, ideenlosen Diskussionen wie jene über eine Änderung der Bundeshymne! Machen Sie sich Gedanken, setzen Sie Ihr Gehirnschmalz ein, wie wir 10 Milliarden € Schulden wegbringen, wie wir 30 Milliarden € aus Griechenland retour bringen, wie wir die Menschen unseres Landes entlasten, wie wir die Menschen in den Arbeitsmarkt führen, Frauen und Männer gleichberechtigt! Setzen Sie Ihre Energie für jene Probleme ein, deren Lösung die Bevölkerung von uns verlangt, dass wir hier darüber diskutieren, und tanzen wir, sehr geehrte Damen und Herren von Rot und Schwarz und Grün, nicht weiterhin den Hymnenwalzer!
Denn, Kollege Cap, wenn die Hymnen das Zeichen der politischen Wertehaltung wären, dann müssten wir so ehrlich sein und angesichts der Tragödie der rot-schwarzen Regierung den „Tango Korrupti“ von Rainhard Fendrich auspacken. Sehr geehrter Herr Cap, Sie, die Sozialdemokratie und die ÖVP, die dieses Land seit 50 Jahren mit dem Schleier der Korruption überzogen haben, sehr geehrte Damen und Herren, Genossinnen und Genossen von der Sozialdemokratie und von der ÖVP (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: das BZÖ! – Glücksspielgesetz!), wenn Sie etwas mit Inbrunst singen wollen als Gegenstand Ihrer politischen Wertehaltung und Ihrer Geschichte, dann ist es der „Tango Korrupti“, in dem die Hand besungen wird, die das Geld in die Taschen hineinsteckt und auf der anderen Seite die Menschen unseres Landes beraubt.
Sehr geehrte Damen und Herren, diese Ehrlichkeit würde ich mir von Ihnen wünschen. Aber belästigen Sie bitte nicht mehr die Bürgerinnen und Bürger unseres Staates mit einer Hymnendiskussion, die nichts bringt! Nehmen Sie die österreichische Bundeshymne mit allen ihren Strophen, im Übrigen auch mit den „Brüderchören“ – da steht nichts von „Schwesterchören“ – oder dem „Vaterland“, das auch nicht das „Mutterland“ ist, in der dritten Strophe! Ändern Sie daran nichts! Sehen Sie diese Hymne als das, was sie ist: eines der Symbole unseres Staates, aber vor allem ein Symbol unserer Geschichte! Und darum geht es, denn wer die Geschichte und die Herkunft nicht kennt, sehr geehrte Damen und Herren von Sozialdemokratie und ÖVP, wird die Zukunft dieses Landes niemals erfolgreich lenken können. – Glück auf! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
11.29
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Abgeordneten, die den Einwendungen Rechnung tragen wollen, das heißt, den Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1758/A betreffend ein Bundesgesetz über die Bundeshymne als Tagesordnungspunkt 1 in der heutigen Sitzung behandeln wollen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Somit bleibt es bei der ausgegebenen Tagesordnung für die heutige Sitzung. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek – in Richtung der nicht zustimmenden BZÖ-Fraktion –: Unfassbar! So fürchten vor Frauen!)
Präsident Fritz Neugebauer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 9960/J bis 10053/J;
Zurückziehung: 9869/J;
2. Anfragebeantwortungen: 9175/AB bis 9310/AB;
Berichtigung zur Anfragebeantwortung: Zu 9093/AB;
Anfragebeantwortung (Präsidentin des Nationalrates): 63/ABPR;
3. Anträge:
Zurückziehung: Zu 1743/A(E);
Zurückziehung des Verlangens auf erste Lesung binnen drei Monaten: 1663/A und 1664/A.
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition Nr. 131 betreffend „Wo bleibt der Menschenschutz beim Arbeiten mit Muttersauen?“, überreicht von der Abgeordneten Anna Höllerer,
Petition Nr. 132 betreffend „Einzigartiges architektonisches Kulturgut rund um das Otto Wagner Spital erhalten“, überreicht von den Abgeordneten Gabriele Tamandl und Mag. Wolfgang Gerstl,
Petition Nr. 133 betreffend „Nominierung der Isel als Natura-2000-Schutzgebiet“, überreicht vom Abgeordneten Gerhard Huber,
Petition Nr. 134 betreffend „Änderung der Begutachtungsvorlage des Bundesgesetzes zur Förderung von Freiwilligen Engagement Freiwilligengesetz (FWG)“, überreicht vom Abgeordneten Gerald Grosz,
Petition Nr. 135 betreffend „Notwendigkeit einer Neuregelung etwaiger Sanktionen bei nachhaltigem und unentschuldigtem Fernbleiben von der Schule“, überreicht vom Abgeordneten Gerald Grosz,
Bürgerinitiative Nr. 34 betreffend „Schrottverwertungsanlage im Siedlungsgebiet“;
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Finanzausschuss:
Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 1. Oktober 1997 in Ljubljana unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 26. September 2006 in Ljubljana unterzeichneten Protokolls (1568 d.B.);
Gleichbehandlungsausschuss:
Antrag 1663/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Vertragsbedienstetengesetz (VBG), in der Fassung des BGBl. I Nr. 90/2006, geändert wird,
Antrag 1664/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG), in der Fassung des BGBl. I Nr. 7/2011, geändert wird;
Ausschuss für innere Angelegenheiten:
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze in den Grenzabschnitten X und XI sowie über Änderungen des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze vom 21. Dezember 1973 in der Fassung des Vertrages vom 26. Oktober 2001 (1567 d.B.);
Rechnungshofausschuss:
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2011/11 (III-278 d.B.);
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
2. Österreichischer Männerbericht, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (III-279 d.B.),
Bericht des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Vollzug und die Wirkungen der Kurzarbeit seit 2009 aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 18. Mai 2011, E 166-NR/XXIV. GP (III-281 d.B.);
Justizausschuss:
Bericht der Bundesministerin für Justiz betreffend Stand und Entwicklungsmöglichkeiten des Systems der Qualitätssicherung bei Masseverwaltern aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 21. April 2010, E 89-NR/XXIV. GP (III-283 d.B.);
Verkehrsausschuss:
Bericht der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Prüfung einer Verkürzung des Entzuges einer Lenkberechtigung aufgrund der frei-
willigen Ableistung von sozialen Diensten oder anderer Maßnahmen (Entschließung des Nationalrates vom 30. November 2010, E 135-NR/XXIV. GP) (III-282 d.B.).
*****
Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 9289/AB
Präsident Fritz Neugebauer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 9289/AB der Anfrage 9399/J der Abgeordneten Petzner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aktenvermerk vom 26. Jänner 2010 zu Gespräch zwischen Staatsanwaltschaft und Finanzministerium sowie Kapitalbedarf der Hypo Alpe-Adria durch die Frau Bundesministerin für Finanzen abzuhalten.
Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Fritz Neugebauer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 10, 11 bis 13, 18 bis 20, 21 und 22, 24 bis 27, 28 bis 30, 35 bis 39, 41 bis 44 sowie 45 bis 49 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Werden dagegen Einwendungen erhoben? – Kollege Hörl, ist das eine Einwendung? (Heiterkeit. – Demonstrativer Beifall und Bravorufe beim BZÖ.) – Das ist nicht der Fall. Wir können so vorgehen.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsident Fritz Neugebauer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart. Es ergeben sich folgende Redezeiten: SPÖ und ÖVP je 126 Minuten, FPÖ 113 Minuten, Grüne 99 Minuten, BZÖ 95 Minuten.
Ich schlage vor, die Redezeit der Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.
Wer diesem Vorschlag zustimmt, den bitte ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1505 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (Strafgesetznovelle 2011) (1526 d.B.)
2. Punkt
Bericht des Justizausschusses über den Antrag 89/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974, BGBl. 60, über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 56/2006, geändert wird (1527 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Justizausschusses über den Antrag 272/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend härtere Strafen zum Schutz Minderjähriger (1528 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Justizausschusses über den Antrag 273/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die längst überfällige Ausweitung des Schutzes Minderjähriger (1529 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Justizausschusses über den Antrag 542/A(E) der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend restriktivere Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie (1530 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1054/A(E) der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Anhebung der Strafrahmen bei Sexualdelikten (1531 d.B.)
7. Punkt
Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1366/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende und uneingeschränkte Anzeigepflicht bei Verdacht auf Missbrauch von Minderjährigen (1532 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1709/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung der Verjährungsfristen von sexuellen Übergriffen auf Minderjährige (1533 d.B.)
9. Punkt
Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1710/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend BZÖ-Kinderschutzpaket im Rahmen der BZÖ-Offensive: Mehr Kinderschutz jetzt! (1534 d.B.)
10. Punkt
Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1711/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung eines Kinder-
schutzgipfels mit dem Ziel der Erarbeitung eines „Nationalen Aktionsplanes für mehr Kinderschutz“ (1535 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Ich rufe nun die Punkte 1 bis 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird, auf.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Strache. – Bitte.
11.35
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschließen ja heute zum Glück auch eine Verschärfung der Strafen bei Gewalt gegen Kinder, was gut und richtig ist und was wir auch unterstützen, obwohl wir sehr wohl auch kritisch anmerken müssen, dass viele, viele gute Überlegungen, auch der Freiheitlichen Partei, leider Gottes nicht in dieses Gesetz einfließen beziehungsweise Eingang finden, was aber notwendig wäre. Es geht uns zu wenig weit. Und ich verhehle nicht: Es wäre notwendig, hier wesentlich weiter und breiter die Gesetzgebung zu optimieren. Es ist schade, dass das heute nicht stattfindet. Aber wir werden diesem Gesetz natürlich auch zustimmen.
Was wollen wir? – Wir wollen eine unbedingte Anzeigepflicht für alle Personen, die beruflich mit Minderjährigen zu tun haben: Wenn ein begründeter Verdacht vorliegt und erkannt werden kann, dass es zu Gewaltanwendung gegenüber Kindern und zu Missbrauch von Kindern kommt – ob physisch, psychisch, sexuell, in welcher Art auch immer –, dann soll es eine Anzeigepflicht geben, die ja bis heute nicht vorhanden ist. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Ing. Westenthaler.)
Das wäre eine grundsätzliche und wesentliche Verbesserung zum Schutz unserer Kinder. Die Kinder sind die Schwächsten in unserer Gesellschaft, und wir haben daher eine besondere Verantwortung in diesem Bereich, noch dazu, wenn wir uns die aktuellen Missbrauchsfälle in Erinnerung rufen, die in den letzten Wochen und Monaten, vor allem was die Wiener Kinderheime betrifft, an die Öffentlichkeit gekommen sind.
Wir wollen weiters die Einführung der Möglichkeit einer medizinischen, sprich chemischen Kastration für Personen, welche rechtskräftig nach § 206 des Strafgesetzbuches, also wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, verurteilt wurden. Warum? – Weil man nur dadurch und damit, nachdem der Täter eine Strafe abgebüßt hat, auch sicherstellen kann, dass dieser Trieb nicht mehr vorhanden ist und es daher nicht zu Wiederholungstaten kommen kann. (Beifall bei der FPÖ.)
All das belegen die Statistiken, und wir müssen das ernst nehmen und sollen nicht so tun, als gäbe es nicht leider Gottes eine hohe Zahl an Wiederholungstätern, die unseren Kinderseelen Grausames zufügen und wo unsere Kinder, die so einen Missbrauch erleben und so einen sexuellen Missbrauch erleben, ihr ganzes Leben damit zu kämpfen haben und oftmals nie wieder davon wegkommen. Es ist daher wichtig, solche Täter nicht nur entsprechend gesetzlich zu verurteilen, sondern auch unsere Kinder in Folge zu schützen.
Weiters fordern wir den Entfall der Verjährung der Strafbarkeit bei Straftaten gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit oder gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung in jenen Fällen, in denen die Opfer insbesondere Minderjährige sind. Auch das ist bis heute nicht der Fall. Wir haben daher so absurde Situationen wie jetzt bei den Wiener Kinderheimen, wo Jahrzehnte später Opfer, denen damals Grausamstes zugefügt wurde, erst nach Jahrzehnten den Mut gefasst haben, darüber zu sprechen, aber die Täter nicht mehr belangt werden können. Ja, wo leben wir denn, in welchem
Rechtssystem und Rechtsstaat, wo Täter sich an unseren Kindern vergreifen können und dann letztlich rechtlich keine Handhabe mehr besteht?! (Beifall bei der FPÖ.)
Ja was sind denn das für rechtsstaatliche Mechanismen? – Schlecht wird einem dabei. Und ich sage: Es muss sich hier einiges noch ändern.
Wir verlangen auch ein gesetzliches Verbot vorzeitiger Entlassung und bedingter Strafen bei solchen Fällen, weil es nicht sein kann, dass sich Menschen schäbigst und pervers an Minderjährigen vergreifen, aber dann, obwohl sie zwei Jahre oder drei Jahre unbedingte Freiheitsstrafe erhalten, eine vorzeitige Entlassung stattfindet – so wie erst unlängst der Fall unter, leider Gottes, dieser Justizministerin – und dann genau derjenige, der solche grausamen Taten begangen hat, per elektronischer Fußfessel nach Hause entlassen wird. Der soll am Ende seiner unbedingten Verurteilung – die soll er absitzen –, also dann, wenn er entlassen wird, in Zukunft eine elektronische Fußfessel haben, damit man weiß, was er macht, und das letztlich auch rückverfolgbar ist, damit solche Taten nicht mehr passieren können. (Beifall bei der FPÖ.)
Weiters darf es unserer Auffassung nach keine Möglichkeit des Strafvollzugs durch den elektronisch überwachten Hausarrest, sprich Fußfessel, für Personen geben, die eben wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung verurteilt werden. Das ist eine Grundsätzlichkeit!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich soll es für Personen, die Kinder und Minderjährige missbraucht haben – eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die wir seit Jahren vergeblich hier einfordern –, auch ein Berufsverbot dahin gehend geben, dass sie nichts mehr mit Kinderbetreuung zu tun haben dürfen. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist doch eine Selbstverständlichkeit, dass jemand, der sich an Kindern vergriffen hat, sexuellen Missbrauch gelebt hat, gewalttätig gewesen ist, dann, wenn er seine Strafe abgebüßt hat, in Ausübung seines Berufes nicht wieder auf unsere Kinder losgelassen wird. – Alles eigentlich Selbstverständlichkeiten, die bis dato nicht umgesetzt werden, und das stimmt einen schon sehr traurig.
Wie notwendig all diese Verbesserungen wären, haben wir in den letzten Monaten aufgezeigt bekommen, wenn man an die Skandale rund um die Kinderheime im roten Wien denkt. Misshandlungen und Missbrauch in den Kinderheimen des roten Wien hatten System. Es haben sich Sadisten und Perverse gezielt an den wehrlosesten und schützenswertesten Wesen unserer Gesellschaft – den Kindern! – vergriffen. Das Heim Wilhelminenberg, das jetzt in einer Kommission untersucht wird, ist kein Einzelfall. Die Kommission, die jetzt im Wiener Gemeinderat eingesetzt worden ist, untersucht aber nur den Fall Wilhelminenberg, obwohl es laut aktuellem Kinder- und Jugendanwaltschaftsbericht 2010 18 Heime gibt und sich hunderte Opfer und Zeugen gemeldet haben. Man ist aber nicht bereit, diesen systematischen Wahnsinn endlich abzustellen und aufzuklären und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Das ist ungeheuerlich! (Beifall bei der FPÖ.)
Es handelt sich nicht um einen „Kollateralschaden“ – dass dieser Begriff da verwendet worden ist, ist unfassbar – in einem an sich gut funktionierenden Apparat einer Wiener Kinderheimbetreuung, sondern es ist evident und steht fest aufgrund Hunderter Opfer- und Zeugenaussagen, dass nachweislich 18 Wiener Kinderheime davon betroffen sind. Da gibt es offenbar ein Netzwerk von Tätern und Vertuschern, die hier am Werk sind, damit nicht entsprechend aufgeklärt werden kann und die Täter nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Das ist entsetzlich. Das fängt an beim Euthanasiearzt Gross und reicht bis zu den HeimleiterInnen, die alle stramme SPÖ-Parteisoldaten waren, bis zu sozialistischen Stadträten, bis zum Herrn Bürgermeister, der im Jahr 2000 über die Vorfälle im August-Aichhorn-Haus informiert wurde und gemeint hat, als Bürgermeister habe er quasi keine Kompetenz. Das hat er wider besseres
Wissen gesagt, denn als Bürgermeister steht er natürlich dem Stadtrat vor, den er einsetzt, um seine Tätigkeiten zu vollziehen. Er hat damals Herrn Stadtschulratspräsidenten Kurt Scholz gebeten, tätig zu werden. Dieser hat das auch ernst genommen und hat in Folge berechtigterweise Druck auf das Jugendamt ausgeübt. Aber was war das Ergebnis? – Herr Scholz wurde abmontiert! Herr Scholz ist mundtot gemacht worden, weil er das aufklären wollte, und ist nicht mehr wiederbestellt worden. Ich sage, nicht nur der ehemalige sozialistische Stadtschulratspräsident Scholz war ein Opfer, sondern es werden auch andere Opfer mundtot gemacht.
Seit dem Jahr 2010 gewährt die Stadt Wien über den Weissen Ring Entschädigungszahlungen. Ich sage Ihnen aber eines: Den Opfern, die sich bei uns melden – und das sind unzählige –, geht es nicht darum, dass sie ausschließlich Entschädigungszahlungen erhalten, sondern es geht ihnen darum, dass endlich diese systematischen Wahnsinnigkeiten abgestellt werden und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden, dass endlich derartige Systemwahnsinnigkeiten, ein derartiger Systemmissbrauch zum Schaden unserer Kinder restlos aufgeklärt und abgestellt wird. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Ing. Lugar und Tadler.)
Im August-Aichhorn-Haus etwa sollen nachweislich vor über zehn Jahren Kinder vermietet worden sein für Sexspiele in Nobelpenthäusern bei Prominenten. Solche Wahnsinnigkeiten sind Realität in dieser Stadt, und das alles wird zugedeckt. Man tut so, als gäbe es so etwas nicht, und genau das kann ich nicht mehr ertragen, ebenso wie immer weniger Österreicher derartige Verhaltensmuster ertragen können. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten des BZÖ sowie der Abgeordneten Ing. Lugar und Tadler.) Da muss man wirklich sagen: Es gibt bei uns offenbar ein Netzwerk wie in Belgien im Fall Dutroux, und das hat offenbar eine ganz andere Dimension, als es heute den Eindruck vermittelt. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten des BZÖ sowie der Abgeordneten Ing. Lugar und Tadler.)
Ich bitte alle hier in diesem Haus, restlose Aufklärung sicherzustellen, die Täter endlich zur Rechenschaft zu ziehen und endlich unsere Gesetze zu optimieren, denn unsere Kinder verdienen den besten Schutz in diesem Land! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten des BZÖ sowie der Abgeordneten Ing. Lugar und Tadler.)
11.44
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Donnerbauer. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Mehr kann man die Debatte nicht mehr missbrauchen! – Abg. Strache – in Richtung des Abg. Dr. Jarolim –: Sie sind der Vertuscher, der offenbar hinter den Tätern steht! Anders ist Ihre Reaktion gar nicht denkbar! Jetzt haben Sie sich entlarvt, Herr Jarolim, für wen Sie da sind! Täterschutz ist Ihre Prämisse!)
11.45
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Strache, zweifellos ist es so, dass Gewalt gegen Kinder, dass sexueller Missbrauch gegen Kinder, dass Verbrechen gegen Kinder zu den abscheulichsten Verbrechen gehören, die man sich vorstellen kann. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, so sehr wir auch angewidert sind von solchen Taten, so wenig nützt die Aufgeregtheit hier in diesem Haus, sondern es geht darum, gemeinsam sachgerechte Lösungen zu finden. Das ist auch heute unser Wunsch im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf, der nun vorliegt. (Beifall bei der ÖVP.)
Gewalt gegen Kinder, sexueller Missbrauch allgemein, aber insbesondere gegen Kinder, ist auch deswegen ein abscheuliches Verbrechen, weil es die Unschuld, die Naivität, die Gutgläubigkeit unserer Kinder ausnützt und – weil das darüber hinaus
ganz fürchterliche Konsequenzen für das Leben dieser Kinder hat – oft deren weiteres Leben auf Dauer erschwert und vernichtet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, genau deshalb haben wir auch in den vergangenen Jahren gemeinsam schon einige wichtige Maßnahmen hier im Hohen Haus auf sachlicher Ebene ergriffen, um es Tätern zu erschweren, um den Opfern zu helfen. Zum Beispiel wurden die Strafandrohungen bei Sexualdelikten gegen Kinder und bei Kinderpornographie stark angehoben, die Verjährungsfristen verdoppelt. Es wird ja immer über die Verjährungsfristen diskutiert. Bei Sexualdelikten gegen Kinder beginnt die Verjährungsfrist überhaupt erst mit Vollendung des 28. Lebensjahres des Opfers zu laufen und läuft bei schweren Fällen bis zum 48. Lebensjahr, bis dahin kann noch verfolgt werden. Es hat aber auch andere wichtige Maßnahmen gegeben, so zum Beispiel im Zweiten Gewaltschutzgesetz ein Tätigkeitsverbot für bestimmte Berufe für Sexualstraftäter oder auch die Einführung einer Sexualstraftäterdatei. All das waren ganz wichtige gemeinsame Maßnahmen im Kampf gegen Sexualstraftäter insgesamt, aber insbesondere gegen Gewalttäter gegen Kinder. (Beifall bei der ÖVP.)
Auch heute wieder, meine sehr verehrten Damen und Herren, setzen wir – und ich hoffe, gemeinsam – hier in diesem Hohen Haus mit diesem Gesetzesbeschluss weitere wichtige Schritte im Kampf gegen solche Verbrechen. Es werden bei Gewaltdelikten und gefährlichen Drohungen gegen Kinder, gegen unmündige Kinder, durch volljährige Personen Strafuntergrenzen eingeführt, die nicht unterschritten werden dürfen. Eine entsprechende Tatbegehung, wenn Gewalt gegen Kinder angewendet wird, wird ausdrücklich als besonderer Erschwerungsgrund erwähnt und ist daher in Zukunft entsprechend zu berücksichtigen.
Weiters wird das sogenannte Cyber-Grooming, schon das Anbahnen von Sexualkontakten zu Unmündigen, insbesondere im Internet – das ist sicherlich eine ganz neue Begehensform in den letzten Jahren –, unter Strafe gestellt.
Zuletzt wird mit diesem Gesetz auch ein eigener Straftatbestand geschaffen, der schon die wissentliche Betrachtung pornographischer Darbietungen Minderjähriger unter Strafe stellt. Auch das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Punkt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir setzen damit wieder einen weiteren wichtigen Schritt im Kampf gegen Verbrechen gegen Kinder, im Kampf gegen Gewalt gegen Kinder. Ich darf sagen, dass das sehr wichtig ist, und Sie alle einladen, diesem Gesetz Ihre Zustimmung zu geben, damit wir auch gemeinsam diese Schritte setzen.
Ich möchte auch nicht unerwähnt lassen, dass es natürlich manchmal verständliche Regungen oder auch Lösungsvorschläge gibt, die im ersten Moment sinnvoll zu sein scheinen, bei näherem Hinsehen aber leider nicht sinnvoll sind. Das betrifft zum Beispiel die Anzeigepflicht, die in allen Fällen manchmal verlangt wird. Vor allem jene Berufsgruppen, die sehr viel zu tun haben mit misshandelten Kindern, mit Gewalt gegen Kinder, führen sehr klar gute Gründe dafür an, dass eine absolute Anzeigepflicht kontraproduktiv sein kann. Erstens führt sie bei Gewalttaten oder bei sexuellem Missbrauch, der sich leider auch immer wieder im Familienkreis abspielt, dazu, dass keine Anzeige gemacht wird, dass Kinder nicht einmal in Behandlung gegeben werden, dass sozusagen ein Wall gegen die Behandlung von Verletzungen aufgebaut wird. Das wollen wir nicht, das ist nicht im Sinne der Kinder. Auf der anderen Seite kann eine sofortige Anzeige auch dazu führen, dass die Aufklärung erschwert und dass letztlich das Kind, das zum Opfer geworden ist, ein zweites Mal viktimisiert wird, wenn es dann erleben muss, dass es trotz Verfolgung letztlich mangels ausreichender Beweise zu einem Freispruch kommt. Das sind Argumente, die man berücksichtigen muss, und daher sind wir nicht für diese Anzeigepflicht, Herr Kollege Strache!
Ich glaube, wir haben mit diesem Gesetzentwurf einen weiteren wichtigen Schritt geschaffen, und ich lade alle ein, diesem auch die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
11.49
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.
11.50
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Strache, ich frage Sie: Wo waren Sie vor eineinhalb Jahren? (Abg. Strache: Hier und habe die Anträge eingebracht! Die Anträge bringen wir nämlich seit sechs Jahren ein!) – Nein! (Abg. Strache: Selbstverständlich!) Vor eineinhalb Jahren haben wir über sexuellen Missbrauch in der Kirche debattiert, und von der FPÖ ist kein einziger brauchbarer Beitrag gekommen! (Beifall bei den Grünen.) Wir haben damals eine staatliche Kommission gefordert (Abg. Strache: Seit zehn Jahren, da waren Sie noch nicht einmal im Haus, bringen wir diese Anträge ein!), eine staatliche Kommission sowohl für sexuelle Gewalt in der Kirche als auch – und jetzt hören Sie gut zu! – für sexuelle und körperliche Gewalt an Heimkindern. Von der FPÖ ist damals kein brauchbarer Beitrag gekommen, Sie haben sich damals für dieses Thema gar nicht interessiert. Sie interessieren sich erst für dieses Thema, seit es das sogenannte – zwischen Anführungszeichen – „rote Wien“ erreicht hat, denn jetzt glauben Sie, dass Sie damit politisches Kleingeld machen können. (Abg. Strache: Völliger Unsinn!)
In Wirklichkeit hätte es den Betroffenen geholfen, wenn wir diese staatliche Kommission vor eineinhalb Jahren eingerichtet und alle Fälle untersucht hätten, denn das hat in vielen Institutionen und Einrichtungen System gehabt, aber Sie haben damals kein Interesse gehabt, weil es Sie parteipolitisch nicht interessiert hat. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Öllinger: So schaut es aus! – Abg. Strache: Mehr Unsinn kann man nicht verzapfen, Herr Öllinger!)
Meine Damen und Herren! Wir werden diesem Gesetz zustimmen, weil dieses Gesetz viele Punkte enthält, die wir unterstützen: Dass die inländische Gerichtsbarkeit bei Delikten wie Genitalverstümmelung, Zwangsheirat und verbotener Adoptionsvermittlung erweitert wird, ist sinnvoll. Auch dass ein neuer Straftatbestand, Betrachten pornographischer Darbietungen Minderjähriger, eingeführt wird, findet unsere Zustimmung.
Problematischer ist die Debatte um die Erhöhung des Strafrahmens bei Strafdelikten gegenüber Kindern, das aber nicht, weil wir grundsätzlich der Meinung sind, dass man solch eine Debatte nicht führen darf, denn es ist klar, Delikte, egal gegen wen, schwere Delikte sind keine Bagatelle, und das Gesetz hat die wichtige Aufgabe, das auch zu signalisieren. Das ist eine gesellschaftspolitische Wertung, die wichtig ist. Aber durch die vorliegende Reform entsteht ein Wertungswiderspruch. Eine Vergewaltigung an einer erwachsenen Frau ist vom Strafrahmen her weniger schwerwiegend als an einem Kind, für das Opfer macht das aber tatsächlich keinen Unterschied. Wenn man der Meinung ist – und diese teile ich durchaus –, dass Kinder besonders schützenswert sind, weil sie wehrloser sind, dann ist der richtige Weg, eine Straftat an einem Kind als Erschwerungsgrund ins Gesetz zu schreiben. Das tun Sie auch, das ist richtig, aber die Strafrahmenerhöhung schafft einen Wertungswiderspruch, der nicht argumentierbar und auch ein falsches Signal ist, weil er Opfer unterschiedlicher Klasse schafft. (Abg. Ing. Westenthaler: Eine merkwürdige Definition ist das, Erwachsene mit Kindern gleichzusetzen!) – Das ist nicht merkwürdig. (Abg. Strache: hat sich auch an Kindern vergriffen!)
Herr Kollege Strache, finden Sie die Vergewaltigung an einer Frau weniger schlimm als an einem Kind? Beantworten Sie die Frage! (Abg. Strache: Sie wollen Kinder mit Erwachsenen gleichwertig bemessen!) Kollege Strache, können Sie die Frage beantworten? Beantworten Sie die Frage, ob eine Vergewaltigung an einer erwachsenen Frau weniger strafwürdig ist als an einem Kind. (Abg. Strache: Kinder haben sicherlich eine andere Wertigkeit als Erwachsene!) Gut, Kollege Strache findet, dass die Vergewaltigung an einer Frau weniger strafwürdig ist als an einem Kind. (Abg. Strache: So ein Unsinn! – Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Das hat er gesagt. Er hat meine Frage nicht beantwortet. (Abg. Strache: Absoluter Unsinn, den Sie da verzapfen! – Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Wer über die Strafrahmenerhöhung diskutieren will, Frau Ministerin – das kann man –, der muss nachweisen, dass die Strafen zu milde sind, um genau diese Verschärfung umzusetzen und aufzuzeigen, dass die Gerichte keine Bagatellstrafen verhängen sollen. Sie bleiben allerdings genau das schuldig. Sie können uns nicht vorlegen, wie hoch die Strafenpraxis ist, und Sie können auch nicht begründen, warum Sie eine Erhöhung des Strafausmaßes wollen.
Meine Damen und Herren! Im Begutachtungsverfahren ist der Antrag unserer Frau Justizministerin „zerrissen“ worden. Dort heißt es: willkürlich und ohne empirische Grundlage. Selbst die Richtervereinigung, die der Adressat ist, sagt: „ die grundsätzliche Problematik der Gewaltausübung gegen Minderjährige keinesfalls durch die singuläre Maßnahme der Erhöhung der Strafrahmen oder Einführung einer Untergrenze erfolgversprechend behoben werden kann“, „flankierende Maßnahmen“ seien notwendig.
Genau da beginnt das Problem. Wenn man die Erhöhung von Strafrahmen als Kinderschutz-Paket verkauft, dann verkauft man ein Placebo. Man muss realistisch bleiben. Diese Straftaten sind schwere Straftaten, sie gehören nicht bagatellisiert. Wir wissen aber auch, dass höhere Strafrahmen allein keinen einzigen Täter von einer Straftat abhalten. Der Täter führt keinen inneren Dialog: Jetzt, weil die Justizministerin die Strafen erhöht hat, mache ich die Straftat nicht, wenn sie sie nicht erhöht, dann schon! Der Täter fragt sich etwas ganz anderes, nämlich: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich erwischt und verurteilt werde? Das ist entscheidend. (Abg. Ing. Westenthaler: Wieso wissen Sie das so genau?) – Das sagen alle soziologischen Studien. Diese kennen Sie natürlich nicht, Kollege Westenthaler, das weiß ich schon, und das merkt man auch immer wieder bei Ihren Ausführungen. – Das ist entscheidend für den Straftäter: Werde ich erwischt, ja oder nein?
Wie schaut es aus bei den Sexualstraftaten? – 90 Prozent aller Sexualstraftaten liegen im Bereich der Dunkelziffer, werden gar nicht aufgedeckt. 10 Prozent werden aufgedeckt, davon führen 2,5 Prozent zu einer Verurteilung. Das heißt, wenn man die Strafrahmen erhöht und glaubt, dass man damit einen wirksamen Schlag gegen Straftäter – bezogen auf Kinder – im Gesetz implementiert, dann reden wir über 2,5 Prozent aller Fälle. 97,5 Prozent aller Fälle berührt dieses Gesetz nicht, weil es zu keiner Verurteilung kommt. Und das halten wir für gefährlich.
Wir glauben, dass ein umfassender Kinderschutz bei Prävention ansetzen muss, weil dann auch erfolgversprechend für unsere Kinder etwas getan werden kann. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
11.55
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.
11.56
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Strache, ich finde es schon sehr bedauerlich, dass Sie heute hier diese Debatte – aber nicht nur diese Debatte heute, sondern auch Ihren Umgang mit Frau Kampusch in der Vergangenheit – dazu missbrauchen, sich vor eine Kamera zu drängen. Ich halte das für derart abstoßend und möchte Sie ersuchen, dass Sie zumindest in Zukunft unsere Kinder und unsere Jugend nicht dazu missbrauchen, sich persönlich in irgendeiner Form in der Öffentlichkeit darzustellen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Strache: Täterschutz ist das Thema, Sie sind der Täterschützer hier, nicht Opferschutz! Ihnen ist Täterschutz wichtiger! Opferschutz ist Ihnen nicht wichtig!)
Kolleginnen und Kollegen! Es gibt, glaube ich, keinen und keine hier im Hause (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Strache) – Sie wissen es nicht, weil Sie ja nie dabei sind –, die in den Justizausschusssitzungen nicht dafür eingetreten sind, dass wir den bestmöglichen Schutz für die Jugend, den bestmöglichen Schutz für die Kinder gewährleisten. Das war vor eineinhalb Jahren Thema im Gewaltschutz-Paket und ist daher heute logischerweise auch in diesem Paket enthalten.
Es gibt natürlich Dinge, die man diskutieren muss, und es gibt natürlich Dinge, die auch mit Expertinnen und Experten diskutiert worden sind, Themen, die schon angeschnitten worden sind. Es ist sicher nicht so, dass man allein dadurch, dass man das Strafausmaß erhöht, tatsächlich effizienten Schutz herbeiführt. (Abg. Strache: Wenn es nach Ihnen geht, werden die Strafen abgeschafft, Herr Jarolim!) Wichtig ist es, dass wir einerseits im Strafrecht dafür vorsorgen, aber wichtig ist andererseits auch – und dazu habe ich von Ihnen noch überhaupt nichts gehört –, dass wir auch in all den anderen Bereichen, wo das notwendig ist, ebenfalls Unterstützung in Fällen von Gewalt geben. Wir brauchen die Kinderschutzzentren, die ausgebaut werden sollen. Ich habe dazu von Ihnen noch nichts gehört, Sie haben sogar einmal dagegen gestimmt. Wir brauchen die Prävention, und wir brauchen auch Zivilcourage, meine Damen und Herren! Die Gewalt macht nicht halt vor unseren Wohnungen. (Abg. Dr. Rosenkranz: Sie hört auch nicht im Wiener Rathaus auf!)
Wenn es so ist, dass zirka 90 Prozent aller Vorfälle nicht aufgedeckt werden, sondern nur 10 Prozent vor Gericht kommen, dann ist das ein Alarmzeichen, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Es ist wichtig, hin- statt wegzuhören. Das gehört ebenfalls dazu. Die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen wir heute.
Wir haben eindeutig festgelegt, dass jeder, der mit Gewalt und mit Drohung gegen Jugendliche vorgeht, eine Mindeststrafe erhält. Wir haben allerdings in der Ausschuss-Feststellung auch festgelegt, dass es – was von Expertinnen und Experten befürchtet worden ist, nämlich dass dadurch unverhältnismäßig in Bereichen vorgegangen wird, wo das eigentlich nie angedacht wird – dort, wo misshandlungsähnliche Fälle stattfinden – es gibt da die unsäglichen Argumente mit der g’sund’n Watsch’n, die ich für absolut überflüssig halte und verurteile –, dass es dann, wenn jemandem einmal die Hand auskommt, nicht so sein soll, dass man ins Gefängnis geht. Dafür haben wir vorgesorgt, und daher sollte die Rechtsprechung entsprechende Möglichkeiten haben, meine Damen und Herren!
Auch das, was wir auf der anderen Seite heute noch mitbeschließen, ist wichtig, weil wir immer wieder feststellen, dass auch Österreicherinnen und Österreicher, Österreicher hauptsächlich, aber auch Personen, die hier in Österreich ihren Standort haben, im Ausland Sexualdelikte an Minderjährigen ausüben, die bis dato nicht geahndet werden können. Das wird ab heute anders. Immer dann, wenn es zu derartigen Vorfällen kommt und Österreicher, aber auch Personen, die hier ihren Wohnsitz
haben, wieder zurückkommen, gelten sie als Straffällige und werden von den österreichischen Gerichten verfolgt.
Ich glaube, dass wir im Gesamten ein sehr ausgewogenes, sehr vernünftiges Paket geschnürt haben, aber, Kolleginnen und Kollegen, noch einmal: Es ist nicht damit getan, dass wir dieses Gesetz beschließen, sondern es ist auch wichtig, dass wir in der Bevölkerung die Botschaft versenden und dahinterstehen, dass es notwendig ist, immer dann, wenn Einzelfälle, immer dann, wenn mehrere Fälle bekannt werden, die entsprechenden Einrichtungen – es gibt Kinderschutzeinrichtungen, es gibt die Jugendämter – zu verständigen, damit man schnell etwas dagegen machen kann.
Das ist mindestens genauso wichtig wie das Gesetz, und insofern glaube ich, dass wir hier auf einem guten Weg sind. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Aber die Opfer haben ja kein Vertrauen in diese Institutionen! Hunderte Opfer, die hat es in ... gegeben, die haben ja kein Vertrauen in diese Institutionen!)
12.00
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. – Bitte.
12.00
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Mehr sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Vorredner, vor allem Herr Steinhauser, ich bin immer wieder bass erstaunt, zum Teil wirklich erschüttert – wo ist er jetzt?; ah, er sitzt dort hinten –, mit welchen „Argumenten“ Sie zum Teil hier kommen.
Schon im Ausschuss bin ich ja fast vom Sessel gefallen, als Sie dort allen Ernstes – heute haben Sie es ja wieder gemacht; ein bisschen vorsichtig, aber im Ausschuss war es noch direkter, und ich gebe Ihnen recht, dass alle sexuellen Strafdelikte furchtbar sind –, dass Sie beim Strafausmaß nicht mehr unterscheiden wollen zwischen Erwachsenen und Kindern.
Ist das wirklich Ihr ernst? Sie müssen doch, wie wir alle hier herinnen, erkennen, dass Kinder eine besonders schützenswerte Gruppe (Abg. Strache: Die Wehrlosesten! Die Wehrlosesten in unserer Gesellschaft!), auch im Strafgesetzbuch, sein müssen, Herr Abgeordneter! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Da kann man doch nicht sagen, man nimmt die Kinder halt ein bisschen als Anhängsel; erschwerend nennt man das. – Nein, nein, das ist der falsche Weg, Herr Kollege Steinhauser! (Zwischenruf der Abg. Mag. Musiol.)
Und ich kann es nicht mehr hören, Herr Kollege Jarolim und Herr Kollege Steinhauser – ich kann es nicht mehr hören! –, dass Sie uns hier bei jeder Debatte vorpredigen, dass ein ausdehnender Strafrahmen, also schärfere Strafen, nichts bringt. Das bringt nichts, denn das hält ja die Täter nicht von ihrer Tat ab. – Jetzt würde ich gern einmal wissen, woher Sie das haben. (Abg. Mag. Korun: Das ... schon gesagt!) Das müssen Sie mir erst einmal begründen, denn ich bin schon der Meinung, dass es auch präventiv wirkt, wenn ich schärfere Strafen habe.
Aber selbst wenn ich Ihnen das abkaufe, dass es die Täter nicht von einer Tat abhält (Zwischenruf des Abg. Strache), wissen Sie, was passiert? – Jeder Tag, den die länger im „Häfen“ sitzen, ist ein gewonnener Tag, weil sie nicht auf Kinder losgelassen werden, Herr Steinhauser, und darum geht es mir! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.) Der einzig wirksame Schutz, der einzig wirklich wirksame Schutz vor Kinderschändern ist, wenn sie hinter Schloss und Riegel sitzen und keine zweite Chance bekommen.
Denn wir haben uns schon lange von Ihrer Träumerei verabschiedet, dass solche Elemente therapierbar sind und dann nicht mehr rückfällig werden. Die Zeit ist lange vorbei (Zwischenruf der Abg. Mag. Korun) – lange vorbei! –, und das wird deutlich, wenn wir uns anschauen, wie häufig Sexualstraftäter rückfällig werden und wie hoch die Wiederverurteilungsquote ist. Von solchen Träumereien sind wir lange weg, Herr Steinhauser und Herr Jarolim. Das ist nicht der richtige Schritt! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Frau Ministerin, wir gestehen Ihnen heute hier – und das muss man ja auch sagen, denn wir sind sehr konstruktiv – einen ersten, einen wichtigen Schritt zu, und ich zolle Ihnen auch meinen Respekt, dass Sie als Justizministerin das erstmals seit Langem wieder einmal anpacken und hier auch ein paar wichtige Schritte der Verschärfung gehen. Deswegen gibt es ja auch heute hier im Hohen Haus eine einstimmige Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage.
Das ist in Ordnung, aber gleichzeitig bedauere ich, dass von diesen unzähligen, von diesen vielen vernünftigen Oppositionsanträgen nicht ein einziger von der Koalition angenommen wird, sondern sie alle in Bausch und Bogen einfach abgelehnt werden. Das bedauere ich sehr, weil gerade bei diesem Themenbereich nicht die Frage sein sollte, von welcher Partei ein Antrag kommt, sondern wie stichhaltig, wie sinnvoll er im Interesse unserer Kinder ist. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.) Daher bedauere ich das sehr.
Noch einmal: Das ist ein erster wichtiger Schritt, aber er ist auch für uns einfach zu wenig. Er ist einfach zu wenig, weil wir wirklich der Meinung sind, dass das Signal, dass Kinder eine besonders schützenswerte Gruppe sind, auch im Strafgesetzbuch noch immer nicht deutlich genug ist, Frau Ministerin.
Damit komme ich zu einem fast schon Kalauer, zu einem immer wieder aufkommenden Thema, das ich Ihnen gegenüber schon das letzte Mal erwähnt habe. Ich ersuche Sie, sich das einmal anzusehen, nämlich: Warum – das ist meine Frage, Frau Ministerin – wird im Strafgesetzbuch noch immer zwischen § 206 und § 207 unterschieden?
Warum gibt es den „normalen“ – unter Anführungszeichen – bestraften sexuellen Missbrauch von Unmündigen und den schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen? Da haben wir eine andere Meinung, einen anderen Zugang: Wir sind der Meinung, sexueller Missbrauch von Unmündigen ist immer schwer und muss immer schwer bestraft werden. Das müsste einmal als Signal kommen! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Das wäre ein wichtiges Signal, genauso wie beim § 92: Es ist eine Schande für das österreichische Strafgesetzbuch, dass wir einen Paragraphen haben betreffend das Quälen von Unmündigen und von behinderten Menschen – die sind auch extra angeführt – mit Todesfolge, und die Höchststrafe ist zehn Jahre und nicht einmal lebenslänglich.
Ist das ein Signal? – Ich glaube nicht! Wenn da jemand zu Tode gequält wird, dann muss doch im § 92 die Höchststrafe lebenslänglich sein, denn das hat so ein Täter verdient, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Ich schließe mich auch der Meinung meiner Vorredner an, auch jenen der FPÖ, dass diese Verjährungsfristen nicht mehr zu halten sind, vor allem vor dem Hintergrund des vor vielen Jahrzehnten Geschehenen, diesen furchtbaren Geschehnissen in den Kinderheimen in Wien, beispielsweise am Wilhelminenberg und was da noch so alles auf uns zukommt.
Es muss doch in Zeiten wie diesen, wo wir heute wesentlich weiter sind mit Aufklärungsmethoden, mit Mitteln der Gentechnik, mit neuen Mitteln der polizeilichen
Ermittlungen, möglich sein, auch nach vielen Jahrzehnten Täter ausfindig zu machen und sie zu verfolgen.
Da darf es keine Verjährungsfrist geben, und daher sind wir, genauso wie die FPÖ, für die generelle Abschaffung dieser Verjährungsfristen, denn es muss so sein, dass wir jeden Täter, den wir bekommen können, auch dingfest machen können, selbst wenn das Delikt viele Jahrzehnte her ist, Frau Ministerin. Das muss so sein. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Wir sind selbstverständlich auch für die generelle Anzeigenpflicht. Herr Kollege von der ÖVP (in Richtung des Abg. Mag. Donnerbauer), Ihre Argumentation habe ich überhaupt nicht verstanden. Können Sie mir das noch einmal erklären? (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.) Sie stellen sich her und sagen – wortwörtlich! –, die Anzeigepflicht ist deshalb nicht gut – was ein Argument gegen die Anzeigenpflicht ist –, weil weniger angezeigt wird.
Das heißt, der Umkehrschluss ist: Wenn es keine Anzeigenpflicht gibt, wird mehr angezeigt? Wie kommen Sie dazu? Es muss doch deutlich sein, dass das Nichtanzeigen, und zwar im Interesse des geschändeten Kindes, unter Strafe gestellt wird und dass Anzeigen verpflichtend gemacht wird. Das ist das richtige Signal, das wir senden müssen, Herr Kollege! Das ist das, was wir wollen! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Frau Ministerin, da gibt es noch viel zu tun, und wir ersuchen Sie daher um Folgendes: Gehen Sie einmal einen weiteren Schritt, nehmen Sie unseren Vorschlag auf! Machen wir doch einmal einen Kinderschutzgipfel, Frau Ministerin, bei dem Sie den Vorsitz haben, wo durchaus Experten dabei sind, auch Vertreter der Parlamentsparteien, bei dem – gemeinsam im Dialog mit dem Parlament – diese versuchen, einige Argumente auch auszudiskutieren, und zwar nicht nur in einer zweistündigen Ausschusssitzung oder vielleicht in einem Radel der Debatte hier im Parlament, sondern wo wir uns einmal einige Stunden Zeit nehmen und die Pros und die Kontras, wo wir alles einmal durchdiskutieren – im Sinne eines noch verbesserten Kinderschutzes. Das wäre mir wichtig.
Das wäre tatsächlich auch notwendig, weil ich wirklich glaube, dass wir es mit Opfern zu tun haben in ihren sehr frühen Jahren, nämlich Kinder, die lebenslang – lebenslang! – betroffen sind und die auch nichts dafür können, dass sie dann durch diese furchtbare Tat lebenslang betroffen sind, sodass wir uns überlegen müssen, wie wir auch die Täter, die so eine grässliche Tat begehen, lebenslang kontrollieren, ja soweit wie möglich auch von der Gesellschaft fernhalten und wegsperren. Das ist das Credo, das wir haben.
Das mit der zweiten Chance, wie es hier von links gekommen ist und wie es immer wieder kommt, akzeptieren wir jedenfalls nicht mehr, denn die Opfer haben auch keine zweite Chance für ihr Leben, sondern sie sind ihr Leben lang betroffen.
Daher muss sich jemand, wenn er eine solche Tat begeht, darüber im Klaren sein – und das muss eigentlich das Signal der Politik sein –, dass er keine zweite Chance bekommt. Dann muss er auch das ganze Leben nicht nur damit leben, sondern entweder weggesperrt oder zumindest unter Kontrolle gehalten werden. Das ist das Wichtigste.
Das verlangen wir, Frau Ministerin, und deshalb ersuchen wir Sie: Gehen Sie einen Schritt weiter mit uns und diskutieren Sie mit uns weitergehende Formen des Kinderschutzes! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
12.08
Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Frau Bundesministerin Dr. Karl zu Wort. – Bitte.
12.08
Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuhörer und Zuseher! Heute steht im Nationalrat eine ganze Reihe von wichtigen Justizthemen zur Diskussion, und wir diskutieren jetzt aktuell gerade ein besonders wichtiges Thema, nämlich die Strafgesetznovelle 2011. Hier geht es ja darum, die Kinder noch besser vor Gewalt und vor Missbrauch zu schützen und bestehende Lücken zu schließen.
Es wurde von einigen Rednern heute schon mehrfach angesprochen: Kinder sind die Schwächsten in unserer Gesellschaft. Kinder sind daher besonders schutzbedürftig, und daran müssen wir uns orientieren. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und BZÖ.)
Ich bekenne mich auch uneingeschränkt zu meiner Verantwortung, gerade diesen Schwächsten in unserer Gesellschaft, die alleine schon aufgrund ihres Alters wehrlos sind, diesen besonderen Schutz zuteilwerden zu lassen, wiewohl – und das ist auch in einigen Wortmeldungen angeklungen – das Strafrecht alleine dazu natürlich nicht ausreicht, sondern es auch zusätzlicher Maßnahmen bedarf. Aber das Strafrecht kann natürlich auch einige ganz wichtige Schritte in diesem Bereich setzen.
Es bedarf meines Erachtens eines ganz nachdrücklichen Signals, dass unsere Gesellschaft Gewalt und Missbrauch als Verletzung an Kindern ganz einfach nicht akzeptiert. Dieses Signal müssen wir deutlich senden. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und BZÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Auch wenn wir wissen, dass körperliche Bestrafung als Erziehungsmittel von den meisten Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes abgelehnt wird, ist es leider nach wie vor so, dass viele Kindern trotzdem mit Gewalt konfrontiert sind und trotzdem Gewalt erleben. Neben der Aufklärung, dass physischen Gewalt weder legal ist noch ein sinnvolles Erziehungsmittel, muss natürlich auch das Strafrecht angemessene, verhältnismäßige und klarerweise auch abschreckende Strafen vorsehen. Denn trotz der unumstrittenen Anerkennung des Kinderschutzes und der Kinderrechte gibt es natürlich nach wie vor Probleme in diesem Bereich.
Allein im Jahr 2010 gelangten insgesamt 522 Fälle einer Körperverletzung gegen ein unmündiges Opfer zur Anzeige. In knapp der Hälfte der Fälle waren die Kinder sogar jünger als zehn Jahre. Dazu kommen 153 Verurteilungen wegen schweren beziehungsweise sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, wobei man hier natürlich auch sehen muss – und das ist heute bereits angesprochen worden –, dass die Dunkelziffer in diesem Bereich sehr hoch ist. Auch das dürfen wir nicht vergessen.
Es bedarf daher Maßnahmen, durch die der strafrechtliche Schutz der Kinder vor Gewalt und Missbrauch verstärkt wird, und es bedarf darüber hinaus auch Maßnahmen, die die Kinder vor neuen Gefahren schützen. Mit der Einführung beziehungsweise der Erhöhung von Mindeststrafen bei Gewaltdelikten soll daher sichergestellt werden, dass es bei Gewalt gegen Kindern einfach keine Toleranzgrenze gibt. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)
Bei Gewaltdelikten gegen Kinder, bei denen derzeit noch keine Mindeststrafen vorgesehen sind, werden solche daher vorgesehen. Dort, wo es bereits Mindeststrafen gibt, werden diese künftig angehoben. Darüber hinaus soll die Anwendung von Gewalt an Kindern fortan auch als besonderer Erschwerungsgrund gewertet werden. Es geht dabei insbesondere um ein Signal, um die Betonung, dass dieses Unrecht gegenüber den Kindern einfach nicht geduldet wird. Der Einwand einer Überreaktion oder einer fehlenden Systematik überzeugt dabei nicht. Es geht ja gerade darum, nicht nur im Bereich der Anhebung der Höchststrafen, sondern auch bei der Festlegung des Strafrahmens das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen und das Wohl des Kindes auch im Strafrecht sicherzustellen.
Wenn nunmehr gelegentlich behauptet wird, dass dadurch der einfache Klaps auf den Hintern eines unmündigen Kindes mit einer Mindeststrafe von zwei Monaten bedroht ist, dann wird damit die Ernsthaftigkeit der Argumentation verlassen. Abgesehen davon, dass dieser Klaps von der gegenständlichen Bestimmung des § 39a des Strafgesetzbuches gar nicht erfasst wird, weil es sich dabei um eine Misshandlung und nicht um Gewalt handelt, bleibt ja trotzdem auch noch das gesamte Spektrum von Einstellung wegen Geringfügigkeit, diversionellen Maßnahmen für unter der Erheblichkeitsschwelle liegende Fälle bis hin zur außerordentlichen Strafmilderung weiter zur Verfügung. Das heißt also, es bleibt stets der richterlichen Beurteilung im Einzelfall überlassen, welche Sanktion als tat- und schuldangemessen zur Anwendung gelangt.
Ich möchte aber natürlich auch sichergehen, dass die vorgeschlagenen Änderungen zielgerichtet greifen. Daher sollen entsprechend der Entschließung des Justizausschusses die Anwendung und die Auswirkungen der Änderungen der Strafdrohungen durch diese neue Bestimmung auf den Bereich der Prävention interfamiliärer Gewalttaten unter Einbeziehung der Erfahrung der Gewaltschutzzentren, der Jugendwohlfahrtsträger und der Kinder- und Jugendanwaltschaften binnen zwei Jahren evaluiert werden.
Hohes Haus! Ich habe davon gesprochen, dass es auch darum geht, Kinder und Jugendliche vor neuen Gefahren zu schützen. Denken Sie dabei etwa an das Internet: Das Internet ist eine großartige Sache und hat Gott sei Dank ja auch schon längst in die Kinderzimmer Einzug gehalten, weil es dort natürlich als Informationsquelle, als neue Wissensquelle große Vorteile bringt. Wir dürfen dabei aber nicht übersehen, dass das Internet für die Kinder und Jugendlichen auch Gefahren in sich birgt.
In den letzten Jahren ist es nämlich immer häufiger passiert, dass volljährige Personen versuchen, über das Internet sexuelle Kontakte zu Kindern und Jugendlichen aufzunehmen. Häufig geben sich volljährige Personen als jüngere aus, treten so übers Internet in Kontakt zu Unmündigen, bauen Vertrauen auf und vereinbaren dann ein reales Treffen. Bei diesen realen Treffen kommt es dann leider sehr häufig zu sexuellen Übergriffen. Hier wollen wir vorbeugen. Wir wollen verhindern, dass es zu diesen sexuellen Übergriffen überhaupt kommen kann, deswegen müssen wir bereits die Anbahnung von sexuellen Kontakten unter Strafe stellen. Es soll daher ein neuer Straftatbestand, nämlich das Verbot des sogenannten Grooming, geschaffen werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Darüber hinaus soll auch die wissentliche Betrachtung einer Live-Übertragung von pornographischen Darbietungen Minderjähriger beispielsweise über Webcams im Internet unter Strafe gestellt werden. Auch hier droht eine zweijährige Haftstrafe.
Schließlich soll auch die Liste jener strafbaren Handlungen, die im Ausland begangen werden, für die jedoch die österreichischen Strafgesetze ohne Rücksicht auf die Gesetze am Tatort gelten – unter anderem etwa die Genitalverstümmelung oder die Zwangsheirat –, erweitert werden. Für sämtliche dieser Delikte gelten nunmehr die österreichischen Strafgesetze, auch wenn diese Tat im Ausland begangen wird, sofern der Täter oder das Opfer österreichischer Staatbürger ist oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat. Es geht hier wirklich darum, noch effektiver, noch besser gegen derartige Straftaten wie Zwangsverheiratung oder Genitalverstümmelungen, die im Ausland verübt werden, in Österreich vorgehen zu können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzespaket einen weiteren entscheidenden Beitrag zum Schutz unserer Kinder vor Gewalt und vor Missbrauch leisten, wiewohl ich auch all jenen recht gebe, die heute darauf hingewiesen haben, dass das natürlich ein wichtiger Schritt ist, dass wir aber auch immer wieder beobachten müssen, wo wir in Zukunft ansetzen
müssen. Der Schutz der Kinder ist nicht mit einer Änderung des Strafgesetzbuches gewährleistet.
Wir müssen hier weiter wachsam sein, wir müssen weiter beobachten, wo Handlungsbedarf für die Politik besteht, aber wir müssen natürlich auch außerhalb des Strafrechts die wichtigen Maßnahmen setzen, um hier wirklich umfassend sicherzustellen, dass unsere Kinder vor Gewalt und Missbrauch auch tatsächlich geschützt sind. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Abg. Ursula Haubner.)
12.17
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.
12.17
Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Wer Minderjährigen Gewalt antut, wird zukünftig mit strengeren Strafen rechnen müssen. Das ist der Kern der Änderungen im Strafrecht. Gleichzeitig werden auch zwei neue Straftatbestände verankert, nämlich das Grooming, also die Anbahnung von Kontakten mit Minderjährigen mit dem Ziel der sexuellen Ausbeutung – meistens über das Internet – und die Betrachtung von pornographischen Darstellungen Minderjähriger.
Dieses Kinderschutzpaket ist eine Fortsetzung des zweiten Gewaltschutzpaketes, das wir 2009 beschlossen haben. Unser Ziel ist es, den Schutz Minderjähriger gegen Gewalt und Ausbeutung zu verbessern.
Wie meistens gibt es auch bei dieser Änderung eines Gesetzes ein Für und Wider. Es gibt Rechtsexperten – und das hat auch die heutige Debatte gezeigt –, die befürchten, dass durch höhere Strafen ein kontraproduktiver Effekt entsteht. Man glaubt, dass die meistens innerfamiliären Gewalttaten noch weniger angezeigt werden. Doch wir wollen damit klarmachen, dass wir bei Gewalt an Kindern null Toleranz haben. Es darf keine Toleranz geben! Diese strengeren Sanktionen sollen Wirkung und Abschreckung hervorrufen.
Es ist schon klar, dass es immer eine Dunkelziffer geben wird – und leider ist diese Dunkelziffer sehr, sehr hoch –, aber wir müssen alles tun, um diese möglichst gering zu halten. Allein wenn ich mir die jetzt veröffentlichte Studie „Gewalt in der Familie und im nahen sozialen Umfeld“ anschaue: Diese Studie zeigt erschütternde Ergebnisse! So berichten rund 55 Prozent der Gruppe der heute 16- bis 20-jährigen Frauen und Männer jeweils von erlebter körperlicher Gewalt, und bei sexuellen Übergriffen sind es 19,6 Prozent der Frauen und 6,4 Prozent der Männer, die davon betroffen sind. Natürlich sind diese Gewaltdelikte gegenüber der Generation der 51- bis 60-Jährigen massiv zurückgegangen, Gott sei Dank – die körperliche Züchtigung von Kindern wird ja heutzutage sowohl gesellschaftlich als auch rechtlich nicht mehr toleriert –, aber es gibt noch immer zu viele Opfer. Jedes von Gewalt betroffene Kind ist eines zu viel.
Gewalt wird man in einer Gesellschaft leider nie ausschließen können, aber wir müssen alles tun, um unseren Kindern eine gewaltfreie Kindheit und Jugend zu ermöglichen. Durch Gewaltanwendung werden Menschen zerstört, vor allem Kinder werden ihrer Zukunft beraubt. Allzu oft mündet Gewalt in einen Teufelskreis, denn Menschen, die als Kind Gewalt erfahren mussten, neigen als Erwachsene leider allzu oft auch wieder zu Gewalt. Dieser Teufelskreis muss durchbrochen werden! (Beifall bei der ÖVP.)
12.20
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Fichtenbauer –: Vielleicht kannst du den Unsinn von Strache richtigstellen!)
12.20
Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Ich bin nicht sicher, ob die Frage des Unsinns nicht auf deine Person zu projizieren wäre. (Beifall bei der FPÖ.) Ich erkläre mich vollinhaltlich solidarisch mit den Äußerungen des Kollegen Strache, weil sie vollkommen richtig waren. (Abg. Mag. Donnerbauer: Überraschend!)
Ungeachtet verschiedener Auffassungen zu diesem Gesamtkomplex bin ich der Überzeugung, dass wir heute eine Zwischenstation haben. Wenn wir die Geschichte der Strafrechtspflege bezüglich Gewaltanwendung, sexuellen Missbrauchs und dergleichen in Bezug auf Kinder betrachten, so kann ich mich noch sehr, sehr gut daran erinnern, wie in meinen Jugendjahren als Rechtsanwaltsanwärter diese Belange achselzuckend hingenommen, geduldet und gebilligt worden sind. Das hat man als einen vielleicht groben Scherz eines lüsternen Erwachsenen betrachtet, und man hat gelächelt und gelacht über die Vorgänge in den Familien. Und es ist natürlich wahr, dass der Hauptbegehungsort die Familien sind.
Aber nur deshalb, weil wir eine große Dunkelziffer haben, können wir doch nicht die strafrechtliche Dimension ignorieren! Wir haben auch bei Mord eine hohe Dunkelziffer – schaffen wir deshalb den Mordparagraphen ab? Oder senken wir ihn auf zehn Jahre? Wir haben in Wien eine geschätzte Aufklärungsquote bei Autodiebstählen und -einbrüchen, die, wenn ich mich recht erinnere, ungefähr 10 bis 12 Prozent ausmacht – stellen wir deshalb für den Bereich Wiens etwa das Delikt des Einbruches in Autos oder des Stehlens von Autos außer Strafe? (Abg. Mag. Steinhauser: Das fordert ja niemand! Das fordert niemand!)
Ich lade daher zu einer sorgfältigen Betrachtung und nicht zu populistischen Beschimpfungen anderer Parteien ein, Herr Kollege! Das wäre der Sache viel angemessener. (Beifall bei der FPÖ.)
Trennen wir den abstrakten Tatbestand – denn nichts anderes zu erzeugen ist der Gesetzgeber in der Lage –, trennen wir diesen Bereich von der Frage der Verfolgbarkeit und der Beweisbarkeit eines Verdachtes! Das sind doch zwei verschiedene Paar Schuhe; das kann man in der dritten Stunde der Vorlesung von Kriminologie und Strafrecht auf der Universität lernen.
Die Substanz des Strafrechtes besteht also zunächst in einer gesellschaftlichen Ächtung des beschriebenen Tatbestandes: Tatbild verwirklicht durch Tathandlungen. Das ist zunächst einmal die primäre Funktion, verbunden mit der Sanktionsebene. Die Sanktionsebene ist natürlich verschieden ausgeprägt – leichtes Delikt bis zu schwerem Delikt –, aber die Höhe der Sanktion ist die klare gesellschaftliche Antwort auf das vorgeworfene Handeln und das vorgeworfene Tun.
Unter dieser Prämisse ist der Fortschritt der heutigen Gesetzesvorlage zu beschreiben. Die Schaffung der neuen Tatbestände, insbesondere Grooming, wissentliches Betrachten von pornographischen Darbietungen und vor allem die Ausweitung der Anwendungsfälle der extraterritorialen Gerichtsbarkeit, ist besonders wertvoll und ganz besonders wichtig. Jeder weiß, was darunter zu verstehen ist: einerseits Sextourismus, andererseits Verstümmelungsfälle und Zwangsheirat.
Wie gesagt, es ist ein Zwischenschritt, und ich bin fest davon überzeugt, dass dies nicht der Endpunkt ist. Es ist natürlich auch so, dass der Gesetzgeber so gut wie zwingend den technischen und realen Gegebenheiten, die neu erzeugt werden, immer hinterherhinkt – Stichwort Internetkriminalität, das die Frau Bundesminister schon beschrieben hat.
Ein zentraler Punkt ist wichtig. Überwiegend schallt dieser klaren Erkenntnis Ablehnung aus dem Haus entgegen, aber man kann nicht nach Beliebigkeit Studien heran-
ziehen und wichtige andere Studien ignorieren, die international längst abgesichert auf dem Gebiet des Sexualstrafrechtes Folgendes beschreiben: Die sonst unterstellte Resozialisierbarkeit bei anderen Delikten, sei es Diebstahl, Betrug oder was immer, zieht auf dem Gebiet des Sexualstrafrechtes nicht! Die Sexualstraftäter sind typischerweise nicht resozialisierbar! (Beifall bei der FPÖ.)
Daher wird es zu dem Punkt kommen, an dem die Initiative von Strache und meiner Person betreffend Einführung der chemischen Kastration eine Realitätsebene betreten wird. Sonst wird man an der Oberfläche bleiben.
Alle anderen Punkte sind schon gesagt worden. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
12.26
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Eine gescheite Distanzierung war das aber nicht von den eigenartigen Aussagen des Herrn Strache!)
12.26
Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass der Schutz von Kindern über alle Parteigrenzen hinweg wichtig ist. Ich finde es nur beschämend, wenn man derartige seriöse und auch schwerwiegende Themen rein populistisch benützt, dann aber während der ganzen Debatte fernbleibt! Das muss gesagt werden. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.) Herr Kollege Strache könnte wenigstens der Debatte folgen.
Wir sehen in dieser Strafgesetznovelle einen ersten wichtigen Schritt. Das Strafrecht ist eine Säule, um die Kinder zu schützen. Aber auch andere Maßnahmen dürfen wir hier nicht vergessen, insbesondere dann, wenn es um Prävention geht, wenn es um die Ausstattung von Kinderschutzzentren oder auch um mehr Zivilcourage geht. Denn das Strafrecht kommt erst dann zum Zug, wenn es zu spät ist.
In der jetzigen Strafgesetznovelle ist unter anderem auch – das ist heute schon angesprochen worden – der neue Tatbestand Grooming enthalten, ein wichtiger Tatbestand gerade in Zeiten des Internets. Jeder von uns kennt das: Die Jugend ist sehr oft im Internet unterwegs, in Chatrooms und derartigen Dingen, und es kommt oft vor, dass sich Erwachsene als Jüngere ausgeben, Kontakt suchen und Kontakt pflegen, bis es zum ersten Treffen kommt und dann dieses Treffen von Jungen und von Unmündigen oft schmerzlich betreten wird.
Wir sollten aber auch zu den anderen Anträgen, die wir heute ablehnen, einige Worte verlieren. Insbesondere hat Herr Kollege Fichtenbauer soeben auf die chemische Kastration Bezug genommen. Mir ist schon klar, dass man am Wirtshaustisch mit dem Argument chemischer Kastration jegliche Debatte gewinnt, aber Sie verschweigen, dass eine chemische Kastration (Zwischenrufe bei der FPÖ) mit bleibendem Effekt, Herr Kollege Zanger, im Strafrecht nicht einmal mit Zustimmung des Täters angewendet werden dürfte. Wir könnten eine chemische Kastration höchstens mit einer maximal fünfjährigen Bewährungsfrist mit Zustimmung des Täters anwenden.
Schon allein die Einschränkung auf fünf Jahre lässt diese Maßnahme irrelevant erscheinen. (Abg. Dr. Rosenkranz: Warum kann man denn das Strafrecht nicht ändern, Frau Kollegin?) Sie ist unseriös (Abg. Strache: Kann man gesetzlich ändern!), wie hier auch andere Vorschläge von der FPÖ. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Zu den Verjährungsfristen auch ein paar Worte: Wir haben im Jahr 2009 die Verjährungsfristen geändert, und zwar haben wir ab dem Erreichen des 28. Lebensjahres Verjährungsfristen von zehn bis zwanzig Jahren. Wir sind der Auffassung, dass eine
Änderung der Verjährungsfristen nur eine marginale Maßnahme ist. Worüber wir aber schon diskutieren sollten, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein Änderung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist. Da scheint eine Diskussion durchaus sinnvoll zu sein.
Auch die FPÖ-Forderung nach generellen lebenslangen Freiheitsstrafen bei bestimmten Sexualdelikten sollte heute angesprochen werden. Grundsätzlich ist es in zivilisierten Rechtsstaaten so, dass wir bei vorsätzlichen Tötungsdelikten schwerpunktmäßig lebenslange Freiheitsstrafen haben. Ein durchaus diskussionswürdiger Weg zu diesem Thema wäre allerdings, dass wir besonders bei Rückfalltätern die Ausweitung über eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher andiskutieren.
Bei allem Respekt für die heutige Debatte: Ich glaube, wir haben hier ein gutes Paket geschnürt. Es wird nicht das einzige, nicht die einzige Maßnahme sein, es ist wieder ein weiterer Schritt dazu. Ich lade Sie alle ein, diesem zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
12.31
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.
12.31
Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Wir diskutieren nun schon seit einigen Minuten, seit fast einer Stunde das sogenannte Kinderschutzpaket – Sie, Frau Ministerin, haben es zumindest als solches in den Medien bezeichnet und verkauft. Sie haben auch selbst eingeräumt – schon im Ausschuss, aber auch heute –, dass Kinderschutz nicht damit allein erledigt werden kann.
Zugegebenermaßen sind Sie nicht für alle Bereiche zuständig, Jugendamt und Jugendwohlfahrt liegen in einem anderen Ministerium. Aber wir alle wissen auch, dass in diesem Bereich seit Jahren nichts weitergeht, dass wir seit Langem darauf warten, dass ein gemeinsames Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz auf den Weg gebracht wird, das den Kinderschutz ermöglicht, aber vor allem auch, dass die entsprechenden Ressourcen in die Prävention gesetzt werden können, damit überhaupt Taten verhindert werden können. Wenn einmal etwas passiert ist, dann gibt es eben Opfer und Täter, und dann muss man damit umgehen.
Wenn Kollege Westenthaler hier einen Kinderschutzgipfel fordert, dann klingt das ja ganz gut. Auch wir haben gefordert, sich gemeinsam mit ExpertInnen darüber auseinanderzusetzen, wie das denn mit den Verjährungsfristen am besten zu lösen ist. Natürlich klingt es bestechend, zu sagen: Wir haben neue Methoden, wir können auch in 20, 30 oder 40 Jahren mittels DNA-Analyse und vieler anderer Methoden feststellen, ob eine Tat begangen wurde oder nicht, genauso wie unmittelbar nach der Tat. Oft gibt es ja auch gar keine körperlichen oder sonstigen Spuren. Das heißt, man kann oft auch am Tag danach das Gleiche feststellen wie nach 40 Jahren.
Aber – und das ist das Wichtige dabei – wenn man diese Debatte führt und dieses Argument ernst nimmt, dann muss man dem auch gegenüberstellen, ob man wirklich möchte, dass Opfer, dass Betroffene in Prozesse geschickt werden, die sie nicht gewinnen können. Diese Auseinandersetzung und diese Abwägung ist eine sehr wichtige, die wir führen müssen.
So wie die Debatte heute geführt wurde – vor allem von BZÖ und FPÖ –, habe ich aber große Sorge, dass wir diese Debatte sachlich führen können. Sie war geprägt von Populismus und von unwahren Unterstellungen (Abg. Markowitz: Bei uns aber nicht, das muss ich sagen!), denn Kollege Steinhauser hat nicht gesagt, dass Kinder und
Erwachsene gleichermaßen zu behandeln sind, dass Kinder-Opfer und Erwachsenen-Opfer gleichermaßen zu behandeln sind. Er hat nur eine andere Lösung vorgeschlagen: Er hat gesagt, er würde den Unterschied nicht im Strafausmaß machen, sondern er würde bei Kindern, die Opfer sind, Erschwerungsgründe bei den Tätern hinzufügen, also nicht sozusagen eine gleiche Behandlung einführen, sondern es anders lösen.
Wir alle wissen, ein höheres Strafausmaß, ein Strafausmaß überhaupt hält potenzielle Täter nicht davon ab, eine Tat zu begehen! (Abg. Markowitz: ... soll man machen?) Oder – Kollege Westenthaler ist leider nicht hier – werden Menschen in Kenntnis des Strafausmaßes für falsche Zeugenaussage – und wir haben hier im Haus Menschen, die rechtskräftig verurteilt sind, Kollege Westenthaler ist einer davon (Abg. Scheibner: Und das ist nicht populistisch, was Sie jetzt machen?) – dann wirklich davon abgehalten, diese Straftat zu begehen, nur weil sie das Strafausmaß kennen? (Zwischenrufe beim BZÖ.) – Wir wissen ganz genau, dass das nicht so ist. (Abg. Scheibner: ... Kinderrechte mit Ihrem Parteipopulismus!)
Also bleiben wir hier bei den Realitäten. Sie haben anscheinend die Stellungnahmen noch nicht gelesen: einhellige Meinung der Begutachter Tipold, Uni Wien, Beclin, Uni Wien, die eben sagen, es gibt eigentlich keinen empirischen Grund, zu glauben, dass ein höheres Strafausmaß wirklich davon abhält, eine Straftat zu begehen.
Also: Ja, beschäftigen wir uns intensiv mit dem Thema Kinderschutz, auch in Form eines Kinderschutzgipfels, aber lassen wir den Populismus draußen! (Abg. Markowitz: Ja, bitte!) Lassen wir Ihre Versuche draußen (Zwischenrufe beim BZÖ), hier sozusagen der angeblichen Volksmeinung das Wort zu reden. Unterhalten wir uns wirklich intensiv über Verjährungsfristen, über Kinderschutz, über Prävention und alles, was hier gebraucht wird. (Beifall bei den Grünen.)
12.35
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.
12.35
Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Damen und Herren! Gewaltanwendungen passieren oft unbemerkt von der Gesellschaft in den Familien oder auch in der Lebensumgebung, in der engsten Lebensumgebung von Kindern und Jugendlichen. Kinder sind die Schützenswerten in unserer Gesellschaft, sie sind die Schwächsten der Gesellschaft, das wurde heute auch schon angesprochen.
Das Wohl der Kinder, der Schutz und die Sicherheit der Kinder müssen uns ein Anliegen sein. Selbstverständlich ist es wichtig, Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass Gewalttätigkeit und auch sexuelle Übergriffe gegen Kinder passieren können. Auch die Änderungen der Strafgesetze, die wir heute hier beschließen, werden ihren Teil dazu beitragen. Es wurden die Details heute auch schon sehr intensiv diskutiert.
Vielleicht noch ein Wort zur generellen Anzeigepflicht: ExpertInnen sehen das sehr problematisch. Experten vermuten, dass hier vor allem die Opfer unter einen gewaltigen Druck geraten können, denn die Opfer haben Angst! Übergriffe und Gewalt passieren in den Familien; sie haben Angst davor, ihre eigene Familie vor den Vorhang bringen zu müssen. Sie haben Angst davor, Hass und Unmut in ihre Familie zu bringen. Sie haben Angst davor, gegen ihre Angehörigen aussagen zu müssen. Sie haben Angst davor, selbst als Beschuldigte dazustehen, und das ist das größte Problem. ExpertInnen sagen, dass es sogar zu Erschwernissen bei der Inanspruchnahme von Hilfe von Expertinnen und Experten, bei professionellen Unterstützungen kommen kann. Darin besteht meiner Meinung nach auch die größte Gefahr.
Gewalt und sexuelle Übergriffe verursachen nicht nur körperliche Spuren und körperliche Schäden, sondern sie sind mit enormen psychischen Belastungen verbunden, die das gesamte weitere Leben verändern können. Daher sind alle Maßnahmen – auch die, die wir heute setzen – nicht nur Maßnahmen, die die Gesetzesmaterie verändern und selbstverständlich auch Handhabungen beinhalten, sondern sie entheben uns nicht der Verpflichtung, dass wir auch hinschauen und aufzeigen müssen, dass wir den Opfern und auch den Zeuginnen und Zeugen Mut machen müssen, Vergehen, Misshandlungen, Missbräuche aufzuzeigen, um auch Hilfe in Anspruch nehmen zu können.
Wir wissen, dass Opfer im späteren Leben auch zu Tätern werden können, dass sie in den eigenen Familien vielleicht auch Gewalt anwenden können. Daher gibt es null Toleranz für Gewalt gegen Kinder! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Strache.)
12.39
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.
12.39
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Kollegin! Null Toleranz für Gewalt gegenüber Kindern, da finden Sie uns! Sie finden uns jetzt auch bei der Zustimmung zu dieser Regierungsvorlage, denn sie ist, wie eine Kollegin zuvor schon gesagt hat, ein erster Schritt – interessanterweise hat sie von einem ersten Schritt gesprochen –, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Aber – und jetzt kommt das Aber – das kann nicht der letzte Schritt gewesen sein! (Demonstrativer Beifall des Abg. Strache. – Beifall beim BZÖ.) Ich hoffe, dass nicht wieder medienwirksame Vorfälle wie Wilhelminenberg nötig sind, um einen Anstoß zu bringen, hier auch weiterzukommen.
Vor diesem Hintergrund, Frau Justizministerin, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, ist es schon schade, dass Sie sich doch relativ wenig mit den Anträgen der Opposition, vor allem jenen der FPÖ und des BZÖ, auseinandergesetzt haben, insofern als man dem einen oder anderen durchaus auch zustimmen hätte können, wenn man schon diesen breiten Konsens des Kinderschutzes sieht. Aber da war dann von der großen Einigung schon wenig zu spüren.
Ich glaube, es wäre notwendig, darüber zu diskutieren, ob nicht als Signal die Verjährungsfristen fallen sollten. Natürlich pro futuro, Frau Justizministerin. Sie haben im Justizausschuss gesagt, die Fälle in der Vergangenheit werden davon klarerweise nicht umfasst. Aber es wäre ein wichtiges Signal pro futuro, dass sich kein Täter, egal, wann das sein wird, in die Verjährung flüchten kann, dass er sich, wenn er eine furchtbare Tat begangen hat, niemals, sein ganzes Leben lang nicht, sicher fühlen kann, dass er vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt ist. Das wäre ein wichtiges Signal, das wir gemeinsam umsetzen könnten.
Die Anzeigepflicht ist schon angesprochen worden.
Wir haben auch von einem Kinderschutzgipfel gesprochen, aber da ist kein Platz für Polemik. Frau Abgeordnete Musiol hat nach ihrer Polemik hier gleich fluchtartig den Saal verlassen. Dafür ist hier kein Platz. Warum setzen wir uns nicht alle gemeinsam mit Experten zusammen und diskutieren all diese strittigen Punkte einmal ordentlich an? (Beifall beim BZÖ.)
Natürlich kann das Strafrecht nicht die einzige Reaktion auf solche furchtbaren Straftaten sein, aber es muss auch eine Reaktion sein: Es geht in dem Fall nicht um Prävention, sondern es geht vor allem um eine Pönalisierung dieser furchtbaren Taten. Wenn ein Straftäter solche Taten begeht, wenn er sich an den Jüngsten und Unschuldigsten vergreift, dann muss er eben die Härte des Gesetzes spüren und kann wenigstens, solange er hinter Gittern sitzt, keine weiteren Straftaten mehr begehen.
Deshalb sind hier auch harte Strafen notwendig, und es wundert mich schon, dass gerade die Grünen sagen, mit Strafen und Strafdrohungen hat man nichts gewonnen. Das sehen Sie aber komischerweise nur hier so, denn bei anderen Dingen – und da sind wir uns wohl einig, etwa bei politischen Delikten – ist es sehr wohl wichtig, auch dieses Signal der hohen Strafen zu setzen. Da haben Sie nichts dagegen, aber hier bei den Sexualdelikten sind Sie plötzlich der Meinung, hohe Strafen würden nichts bringen.
Wir würden noch weitergehen. Wenn man schon sagt, da geht es auch um kranke Täter, so mag das schon sein, aber wenn sie nicht therapierbar sein, dann müssen sie eben auch lebenslang unter Beobachtung stehen. Andererseits sagen Sie wieder, eine bedingte Entlassung ist deshalb wichtig, weil man sie dann weiter beobachten und therapieren kann, was nach Absolvierung der Strafhaft sonst nicht möglich wäre. Ja, dann ändern wir eben genau diese Regelungen, damit es eben auch nach Absolvierung der strafrechtlichen Sanktion möglich ist, dass dieser Straftäter bei Sexualdelikten lebenslang in Betreuung sein muss. Das ist ja nicht unmöglich. Und darüber wollen wir diskutieren. (Beifall beim BZÖ.)
Meine Damen und Herren! Es geht, wenn wir über Prävention reden, etwa auch um die Jugendwohlfahrt. Warum – das wäre jetzt auch Ihre Aufgabe in der Bundesregierung –können die Länder noch immer eine bundeseinheitliche Regelung in diesem Bereich blockieren? Dieses Sandkastendenken zu Lasten unserer Kinder und Jugendlichen ist doch unmöglich. Diese Blockade muss – wenn notwendig auch mit Zweidrittelmehrheit – hier im Hohen Haus aufgebrochen werden. (Beifall beim BZÖ.)
Letztlich gibt es immer wieder auch das Problem, dass Gewalt gegen Kinder auch von Jugendlichen, manchmal auch von Strafunmündigen, verübt wird, worauf es nur unzureichende Reaktionen gibt. Ich sage noch einmal, man soll diese Kinder, etwa 13-Jährige, die Straftaten an 8-, 9-Jährigen begehen, nicht einsperren, aber es muss eine Reaktion geben, es muss eine Betreuungsmaßnahme geben. Denn wenn diese Jugendlichen merken, sie können Straftaten begehen, ohne dass es eine Reaktion gibt, dann ist – und das zeigt auch die Statistik –, wenn sie im strafmündigen Alter sind, oft die Haft die erste Reaktion darauf, weil dann wirklich schon größere Straftaten zu verzeichnen sind.
Abschließend – das sei an alle Sozialromantiker gesagt, die immer der Meinung sind, ein Straftäter ist ja nicht selbst verantwortlich, sondern ein Produkt der Gesellschaft, und deshalb muss sie dann auch sozusagen das Restrisiko übernehmen –: Gerade hier, wo es um Kinder, oft Kleinstkinder, und Jugendliche geht, haben das Restrisiko nicht die Gesellschaft, nicht die Kinder zu übernehmen, sondern hat das Restrisiko für eine Wiederholung der Täter zu tragen. Das muss ein klares Prinzip sein. Das erwarten wir auch von Ihnen, von der Bundesregierung. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
12.44
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Fazekas. – Bitte.
12.45
Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Scheibner, Sie tun immer so, als würden wir diese Themen nicht ausführlich diskutieren. Es gibt allerdings unterschiedliche Zugänge und unterschiedliche Meinungen dazu.
Ich darf Ihnen vielleicht etwas aus meiner Erfahrung berichten. In meiner aktiven Zeit als Exekutivbeamter hat sich in der Auseinandersetzung mit Tätern bei Einvernahmen nach Gewaltdelikten, aber auch nach Sexualdelikten relativ klar herausgestellt, dass die Straftaten durch die Höhe der Strafe – durch die „Pönalisierung“, wie Sie das
bezeichnen –, durch ein Vorgehen mit einem Spezial- und Präventivcharakter nicht zu verhindern sind.
Diese Erfahrung habe ich auch in meiner Funktion als Bürgermeister in sehr vielen Fällen gemacht, denn in einem Gemeindeverband, in der Gemeinde bekommt man ja das tägliche Leben mit im Kontakt mit der Jugendwohlfahrtsbehörde, im Kontakt mit Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, in den Kinderbetreuungseinrichtungen. In vielen Bereichen stellt sich ganz klar heraus: Das hilft uns in diesem Fall nicht weiter.
Es ist gut, ein Zeichen zu setzen und klar zum Ausdruck zu bringen, es gibt jetzt die Möglichkeit der Mindeststrafe, es gibt Strafverschärfungen, aber ein Allheilmittel kann das nicht sein. Das hat mit Sozialromantik, meine sehr geehrten Damen und Herren, überhaupt nichts zu tun, sondern wir müssen danach trachten, dass hier in vielen Bereichen – es ist eine Querschnittmaterie – angesetzt wird, denn die ausschließliche Strafe hilft uns in diesem Fall überhaupt nicht. Daher ist es ein sehr gutes Gesetz, das wir hier heute beschließen werden.
Zu wenig ist noch auf den Aspekt eingegangen worden, dass es jetzt auch möglich ist, die Zwangsheirat – auch ein sehr eklatantes und latentes gesellschaftspolitisches Problem – unter Strafe zu stellen, und zwar auch dann, wenn sie im Ausland erfolgte. Ich glaube, für ein Land, in dem so wesentliche Werte wie Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Toleranz, aber auch Gleichberechtigung als ganz wichtige Elemente erscheinen, ist es wichtig, ein klares gesellschaftspolitisches Zeichen zu setzen.
In diesem Sinne, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann man natürlich noch sehr viel diskutieren. Hier ist aber zum Schutz der Opfer ein wesentlicher Schritt getan. In allen anderen Bereichen – es ist der Jugendwohlfahrtsbereich angesprochen worden – gibt es natürlich, da gebe ich Ihnen völlig recht, noch Handlungsbedarf. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
12.47
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.
12.47
Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wir stimmen natürlich diesem Gesetz zu. Es ist aber lediglich der richtige Weg und kann natürlich keine Endlösung darstellen.
Frau Bundesministerin! Gesetze und Strafen sind gut und wichtig. Sie müssen auf den einzelnen Täter wirken, sie müssen auch bewirken, dass er das Unrecht seiner Tat einsieht – so steht es ja auch im Gesetz –, aber natürlich müssen sie auch eine gewisse Abschreckung für die Gesellschaft darstellen, somit generalpräventiv wirken.
Frau Bundesministerin, das ist leider in unserer Vollziehung nicht immer so der Fall. Sie wissen ja, erst in jüngster Zeit wurde ein Kinderschänder vorzeitig aus der Strafhaft entlassen. Er wurde mit der Fußfessel ausgestattet und hat die Strafanstalt verlassen.
Ich weiß, dass Sie das nicht so zu 100 Prozent goutieren, aber wissen Sie, was mir fehlt, Frau Bundesministerin? Dann sagen Sie das einfach einmal klar! Sagen Sie, da ist etwas passiert, sagen Sie, das soll nicht sein, finden Sie bitte hier klare Worte! Es kann ja nicht sein, dass Sie dazu schweigen. (Beifall bei der FPÖ.)
Das letzte Mal habe ich bei Ihrer Rede ganz genau zugehört, und da haben Sie nur so lapidar gesagt, na ja, die Freiheitlichen haben ja der Fußfessel zugestimmt. – Ja, das stimmt schon, Frau Bundesministerin, aber ich muss Ihnen schon sagen, es hat keine Zustimmung ohne Wenn und Aber gegeben. Das werden Sie wissen, auch wenn es mit Ihrer Amtsvorgängerin so vereinbart wurde. Aber Ihre Beamten im Ministerium werden es noch genau wissen. So lange ist es ja noch nicht her.
Wir wollten dann eine Ausschussfeststellung, die haben wir auch bekommen. Hier ist ein Satz enthalten – erster Absatz, letzter Satz –:
„In allen Fällen sind die Interessen der Opfer und der Generalprävention jedenfalls zu berücksichtigen.“
Frau Bundesministerin, das darf man nicht nur auf Papier schreiben, sondern das muss man auch leben, so muss man auch handeln! (Beifall bei der FPÖ.) Es gehören sicherlich keine Sexualstraftäter und schon gar keine Kinderschänder mit der Fußfessel ausgestattet, um die Haftanstalt vor Verbüßung der Haft vorzeitig zu verlassen.
Das ist passiert. Nehmen wir das so als gegeben an. Sie wissen jetzt nicht, wie Sie gesetzlich vorgehen sollen, wie Sie diesen Bescheid – diesen für mich rechtswidrigen Bescheid; ein grober Verstoß gegen die Ausschussfeststellung aller Parteien hier im Haus – behandeln sollen, wonach der Täter die Haftanstalt verlassen hat. Aber ich hoffe, Sie finden wirklich demnächst klare Worte, sagen das so, dass im Vollzug nicht ordentlich geprüft wurde, dass die Vollzugsdirektion der Sache nicht ordentlich nachgegangen ist.
Abschließend noch: Wissen Sie, Frau Bundesministerin, was mich wirklich erschüttert, ist, dass dann die prüfende Stelle mindestens zehn Tage lang zu eruieren versucht hat, welcher Justizbedienstete Fakten und Daten dem Abgeordneten Lausch weitergegeben hat. Und das ist eigentlich ein Skandal, denn hätte diese Behörde bei der Fußfessel ordentlich und gut geprüft, dann wäre es wahrscheinlich zu dieser vorzeitigen Enthaftung erst gar nicht gekommen. Das ist eigentlich der wahre und wirkliche Skandal, Frau Bundesministerin. (Beifall bei der FPÖ.)
Und natürlich ist es auch ein Skandal, dass Sie bis heute, wirklich bis heute sagen: Da lassen wir Gras drüber wachsen, da sage ich lieber nichts dazu. Sie finden bis heute keine klaren und drastischen Worte. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
12.51
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.
12.51
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs kurz feststellen: Erstens ist es wichtig, richtig und notwendig – danke auch für den breiten Konsens –, dass wir ganz einfach auf einem richtigen Weg sind, dass wir alle gemeinsam Gewalt, vor allem sexuelle Gewalt gegen Kinder, eindeutig ablehnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es nützt nichts, wir müssen ganz einfach gesellschaftspolitisch etwas erreichen, aber Gesellschaftspolitik kann man nicht ausschließlich und allein mit dem Strafrecht machen. Wir brauchen eine entsprechende Stimmung, einen Zugang in der Gesellschaft, wonach man diese – ich sage es jetzt absichtlich – miesen und unmenschlichen Handlungen auch schon gesellschaftspolitisch an den Pranger stellt.
Ich will jetzt nicht nur in den Präventionsbereich gehen, sondern wir haben es doch im Laufe der Jahrzehnte miterlebt, dass Verletzungen an Leib und Leben weniger bestraft werden als solche am Vermögen. (Abg. Dr. Rosenkranz: So ist es!) Alle sagen wir, das wollen wir nicht, das lehnen wir ab, aber die Spitze des Eisbergs sind ja in Wirklichkeit die verletzten Kinder oder die geschändeten Kinder. (Beifall bei SPÖ, FPÖ und BZÖ.)
Dort, meine sehr geehrten Damen und Herren, müssen wir, wenn wir es ernst nehmen, gemeinsam ansetzen.
Sehr geehrte Frau Bundesminister, denken wir und vor allem Sie auch mit Ihren Beamtinnen und Beamten einmal darüber nach, ob sich nicht auch der Maßnahmenvollzug für diese Frage eignen würde. Jetzt haben wir im Maßnahmenvollzug gemäß § 21 Abs. 1 und 2 zwar viele Leute, aber man kann ihn ausbauen oder neu gestalten, gemäß § 22 haben wir gar keinen mehr und gemäß § 23 gibt es, glaube ich, auch keinen. Also man könnte, wenn es um gefährliche Rückfalltäter geht, durchaus auch den Maßnahmenvollzug heranziehen und sie in die Maßnahme einweisen. Damit schützt man die Kinder, damit verhindern wir menschliches Leid. Aber ich glaube, dass wir darüber zu einer sachlichen, gut fundierten Diskussion kommen sollten.
Ich bedanke mich schließlich auch dafür, dass wir diesen Schritt in die richtige Richtung mit breitem Konsens hier machen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Endlich!)
12.54
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.
12.54
Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie machen es sich schon ein bisschen einfach meiner Meinung nach, Sie von BZÖ und FPÖ, aber auch von den Regierungsparteien, wenn Sie sich hier herstellen und sagen, erstens die gesamte Gesellschaft soll gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen vorgehen, und, zweitens, wenn wir alle wegsperren, dann haben wir das Problem gelöst. (Abg. Strache: Wenn man eingesperrt wird, kann man keine Taten begehen!)
Genau das sind die falschen Ansätze, meine sehr verehrten Damen und Herren, denn es braucht Konsequenzen, aber Konsequenzen, die greifen, die die Täter wirklich abhalten, erstens weitere Taten zu begehen und zweitens überhaupt anzufangen, Taten zu begehen. Das Problem ist doch, dass das Erhöhen des Strafrahmens alleine Täter nicht abschrecken wird, Gewalttaten zu begehen.
Wir wissen doch, dass die meisten Straftaten gerade im Familienverband nicht angezeigt werden. Wir wissen, wenn es zu Anzeigen kommt, dass es auch dann kaum zu Verurteilungen oder zu wenigen Verurteilungen kommt. Da ist uns die Frau Ministerin auch noch eine Zahl schuldig. Sie sagte uns zwar, dass rund 520 Anzeigen im Jahr 2010 erstattet wurden, sie sagte aber nicht, wie viele Verurteilungen es gegeben hat. Da ist sie uns die Zahl noch schuldig, denn es sind zwei Paar Schuhe, eine Anzeige zu erstatten und eine Verurteilung zu verhängen.
Zweiter Punkt: Es sind auch zwei Paar Schuhe, eine Anzeige zu erstatten und eine diversionelle Maßnahme zu verhängen. Das Strafrecht hat ja die Möglichkeit, diversionelle Maßnahmen zu verhängen, die – und das weiß jede Opferschutzeinrichtung, das wissen alle Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen, die mit Tätern arbeiten – ein effizienter Schutz vor weiteren Gewalttaten sind. (Abg. Mag. Stadler: Bei Kindern?) – Auch bei Kindern, Herr Kollege Stadler, denn eine diversionelle Maßnahme (Abg. Mag. Stadler: Also das ist ja unglaublich! Da komme ich darauf zurück!) – gerne, darauf freue ich mich schon –, eine diversionelle Maßnahme Bewährungshilfe, eine diversionelle Maßnahme Täterprogramm ist extrem wichtig. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Frau Kollegin, das können Sie doch nicht ernst meinen!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich erzähle Ihnen eine Geschichte. Ich war vor meiner Zeit als Abgeordnete Prozessbegleiterin in Wien. Ich war tätig als Sozialarbeiterin in der Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie. (Abg. Strache: Eine Diversion bei Kindern! Das ist doch ein Wahnsinn!) Ich habe mit Tätern gearbeitet, und
ich habe vor allem mit Kindern gearbeitet, die Gewalt erfahren haben, sexuelle Gewalt, körperliche Gewalt und psychische Gewalt. Und diese Kinder, gerade im Familienverband, müssen begleitet werden, müssen therapiert werden, müssen geschützt werden.
Auf der anderen Seite braucht es aber klare Maßnahmen für die Täter. Und die Täter – das vergessen Sie in dieser Diskussion – im Familienverband sind in erster Linie nahe Angehörige, die Väter der Kinder oder die Lebensgefährten der Mütter. Ein Wegsperren der Täter in dieser restriktiven Form, wie Sie es verlangen, hilft den Kindern langfristig nicht, denn die Kinder brauchen und wollen weiterhin den Kontakt zu den Vätern. (Abg. Strache: Der Täter, der sein Kind sexuell missbraucht hat, soll weiterhin bei dem Kind sein?)
Was es braucht, ist eine klare Therapie für die Väter, ein klares Antigewalttraining für die Täter und ein Ende des gewalttätigen Verhaltens der Männer. (Abg. Mag. Stadler: Sind Sie irritiert über das Schweigen in Ihrer Fraktion?) – Nein, ich bin etwas irritiert ob Ihrer unvernünftigen Weise, hier zu reagieren, meine sehr verehrten Damen und Herren. Jede Gewaltstudie zeigt klar auf: Mit den Tätern zu arbeiten schützt die Kinder. So ist es! Lesen Sie die Gewaltstudien! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Grosz: Deswegen wollen Sie eine Diversion für Kindesmissbrauch?)
Die Zusammenführung der Täterarbeit in diversionellen Maßnahmen und klaren Verurteilungen ist ein richtiger und wichtiger Schritt. Davon bin ich als Sozialarbeiterin, als ehemalige Prozessbegleiterin überzeugt, denn alles andere bringt langfristig nichts. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.)
12.59
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.
12.59
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Steinhauser, zunächst einmal: Mir ist – zumindest so weit kenne ich alle 183 Abgeordneten dieses Hauses – kein einziger bekannt, der in diesem Haus die Vergewaltigung von Frauen gutheißen oder verharmlosen würde. – Nickt. Für das Protokoll: Kollege Steinhauser nickt. – Wie können Sie dann dem Kollegen Strache gegenüber die niederträchtige Unterstellung tätigen, dass er das verharmlosen würde? (Zwischenruf des Abg. Mag. Steinhauser.) Nein, nein, reden Sie sich nicht heraus! Das ist eine niederträchtige Unterstellung. Jetzt nicht wegwinken! – Für das Protokoll: Kollege Steinhauser winkt wegwerfend. – Sie sollten sich beim Kollegen Strache entschuldigen. Das ist eine niederträchtige Unterstellung, die so nicht zu akzeptieren ist, Herr Kollege Steinhauser! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Wie in Ihrer Fraktion gedacht wird, hat ja jetzt die Sozialromantik der Kollegin Windbüchler-Souschill gezeigt: Diversion für Kinderschänder! – Ich meine, das muss man festhalten. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ja unglaublich! – Abg. Grosz: Preislisten!)
Für alle, die nicht wissen, was eine diversionelle Maßnahme ist: Es ist kein Schuldspruch, der Betreffende geht ohne Schuldspruch, das heißt ohne Vorstrafe, aus dem Verfahren hinaus. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)
Diversion für Kinderschänder, Herr Kollege Jarolim. – Ja, jetzt schweigt er dazu, nicht? Das ist klar. Es ist aus seiner eigenen linken Ecke gekommen, innerlich wird er wahrscheinlich sagen: Ja, vielleicht muss man darüber diskutieren! Aber: Unerträglich, meine Damen und Herren! Genau das sind die falschen Signale, die Sie aussenden! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Genau das sind die falschen Signale, die Sie aussenden.
Und dann kommen die Leute heraus und wollen uns erklären, was die richtige Justizpolitik im Zusammenhang mit Kinderschänder-Delikten ist. – Danke, mein Bedarf an grüner Justizpolitik für heute ist hinreichend gedeckt, meine Damen und Herren! Kinderschänder diversionell zu behandeln halte ich für eine unglaublich infame Sozialromantik zu Lasten der Kinder, Hohes Haus. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Daher sage ich heute mit noch größerem Engagement: Ich bin für die Anzeigepflicht! Und ich sage Ihnen, warum, auch an die Damen der ÖVP-Fraktion gerichtet – ich verstehe nicht, wieso Sie nicht mehr Verständnis dafür haben –: Sie haben heute reflektiert, was Ihnen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sagen, weil sie die Betroffenen wären. Es gibt zahlreiche Fälle, wo man Kinderschändung und schwersten Kindesmissbrauch hätte verhindern können, wenn die betreffenden Damen und Herren Sozialarbeiter endlich angezeigt hätten. Das ist ja das Problem.
Anzeigepflicht soll heißen: Pflicht zum Hinschauen und Pflicht zum Handeln! Das ist die Anzeigepflicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Und genau deshalb, weil die sich nicht kriminalisieren lassen wollen und weiterhin straffrei die noblen Herrschaften im Spiel spielen wollen, ohne dass sie belangt werden können, wenn sie nicht gehandelt haben, deswegen reden sie Ihnen ein, dass das kontraproduktiv sei.
Ich habe noch nie erlebt, dass das Anzeigen einer strafbaren Handlung kontraproduktiv sein soll. Das habe ich noch nie erlebt, meine Damen und Herren. Das erklären Sie einmal den Opfern! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Ich halte das wirklich für absolut romantisch. Es ist in Wirklichkeit eine Indolenz, eine Ignoranz und eine Indolenz der Sonderklasse, die Sie hier an den Tag legen. Von denen (der Redner deutet in Richtung der Grünen) wissen wir, dass Sie sozialromantisch sind, da ist im Grunde auch immer das Opfer schuld. Bei Ihnen wundere ich mich, dass Sie diese Ignoranz und diese Indolenz an den Tag legen.
Herr Kollege Steinhauser, die nächste verräterische Aussage war ja Folgende: Höhere Strafdrohung schreckt die Täter nicht ab. – Gut, in Ordnung, lassen wir das gelten. Wenn also der Sexualstraftäter zu Lasten eines Kindes einen anderen Antrieb hat als etwa der Bankräuber mit Bereicherungsvorsatz, wenn wir das also gelten lassen, dann bedeutet das aber, dass wir den Sexualstraftäter genau deswegen lebenslang unter Beobachtung stellen lassen müssen, meine Damen und Herren! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Aber da sind Sie auch dagegen. Also was jetzt? – Auf der einen Seite keine höhere Strafdrohung, und auf der anderen Seite sind Sie gegen lebenslange Beobachtungsmaßnahmen. Gegen härtere Strafdrohungen sind Sie, weil Sie sagen, die haben einen anderen Antrieb, aber wenn es darum geht, diesem Antrieb gerecht zu werden, indem man ihn lebenslang beobachtet, dann sind Sie auf einmal auch gegen lebenslange Beobachtungsmaßnahmen. Das ist sehr verräterisch. Heute haben wir eine Kostprobe Ihrer Justizpolitik im Zusammenhang mit Kinderschändern bekommen, und mein Bedarf – ich wiederhole es noch einmal – ist für heute gedeckt.
Frau Bundesminister, das mit den Strafdrohungen ist schon relevant. Denn wenn ich sehe, wie milde etwa jener Richter beim Landesgericht Salzburg behandelt wurde, der selbst dabei erwischt wurde, wie er im Dienst kinderpornographische Darstellungen über Monate konsumiert hat, und zwar nicht aus dienstlichen Gründen, sondern zur eigenen Befriedigung – der hat 2 500 € Strafe bekommen, der hat sechs Monate bedingt und eine Überweisung zu einer Therapie bekommen; das ist nicht mehr weit entfernt von der diversionellen Maßnahme, die die Grünen gerade gefordert haben –,
dann ist mein Vertrauen in die richterliche Beurteilung dort enden wollend, meine Damen und Herren, Hohes Haus, Frau Bundesministerin. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Zum Umgang mit den Opfern am Wilhelminenberg: Herr Kollege Jarolim, Ihre frühere Abgeordnete und Kollegin Irmtraut Karlsson ist keine wirkliche Freundin von uns, aber heute muss ich sie einmal zitieren. Wenn ich mir anschaue, was Frau Karlsson alles berichtet hat, wie man SPÖ-intern mit ihr umgesprungen ist, nachdem sie auf die Zustände dort hingewiesen hat, jahrzehntelang ist das ignoriert worden – und dann kommt ihr heraus und sagt: Das ist ja alles nicht so krass, und das ist alles nur populistischer Missbrauch des Themas! (Abg. Dr. Jarolim: Stimmt ja nicht! Das ist falsch!)
Ihre Kollegin Karlsson hat Ihnen minutiös nachgewiesen, was dort los ist – und die Stadt Wien hat es ignoriert! Das ist Faktum, meine Damen und Herren. Und das bleibt picken! (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Abg. Dr. Jarolim: Kompletter Schwachsinn ist das! Für das Protokoll: ein Schwachsinn!)
Ich habe noch in Erinnerung, wie Sie und die Grünen Konsequenzen bei der Kirche verlangt haben, der Kardinal solle zurücktreten. Ich habe jede Rücktrittsaufforderung gegenüber Bürgermeister Häupl bis heute vermisst, meine Damen und Herren. Also wenn Sie schon mit einem Maß messen, dann messen Sie doch auch gleich einmal Ihre Genossen in Wien mit dem gleichen Maß.
Meine Damen und Herren, das gilt auch für die ÖVP, der Umgang mit den Opfern in Tirol ist kein besserer. Platter hat vollmundig versprochen, dass er die Opfer entschädigen wird, geschehen ist nichts. (Abg. Hörl: Stimmt ja nicht!) – Aber natürlich! Platter ist bis heute die Wiedergutmachung für die Opfer schuldig geblieben, Herr Kollege Hörl. Kommen Sie heraus, versprechen Sie den Opfern endlich einmal Hilfe, die warten darauf. Auf die Worte des Herrn Landeshauptmanns Platter können sie nicht vertrauen. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Frau Bundesminister, weil es vorläufig die letzte Diskussion ist, die ich mit Ihnen heute führe, will ich Ihnen noch etwas sagen. (Abg. Grosz: Vorläufig!) Erstens: All den Bremsern und Beschwichtigern in Ihrem Ministerium, die glauben, nur weil ich dann weg bin, sei die Causa Kampusch ausgestanden, will ich ins Stammbuch schreiben: Das wird mitnichten der Fall sein, ich bleibe an dieser Sache dran.
Zweitens: Ich werde Ihnen heute noch die Tonbandübertragung von Beobachtungen der Nachbarn des Herrn Priklopil übermitteln. Daraus geht eindeutig hervor, dass es mehrere Täter gegeben hat. Es geht eindeutig daraus hervor, dass manches, was in der Öffentlichkeit kommuniziert wurde, schlicht und einfach erstunken und erlogen ist. Und es geht eindeutig daraus hervor, dass Ihre Behörden keine Lust hatten, da wirklich substanziell zu ermitteln, meine Damen und Herren. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.) Das ist eindeutig nachweisbar. Ich werde Ihnen das übermitteln. Wir werden an der Sache dranbleiben. (Abg. Strache: Bin gespannt, was der Jarolim dann dazu sagt! – Abg. Dr. Jarolim: Das ist blödsinnig!)
Wenn ich heute gehört habe, dass Sie gesagt haben, wir müssen mit den Strafdrohungen entsprechende Signale aussenden, dann frage ich Sie als zuständige Bundesministerin: Welch ein Signal ist das, wenn der verstorbene Oberst Kröll im Oktober 2008 um Weisung der Staatsanwaltschaft ersucht, wegen des § 206, schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen, wegen § 207, schwerer Missbrauch von Unmündigen, und § 207a, pornographische Darstellung von Unmündigen, zu ermitteln, und dann bekommt er von der Staatsanwaltschaft Wien – ich habe es hier, wenn Sie es mir nicht glauben, ich kann es Ihnen zeigen – den Auftrag, lediglich wegen § 207a, das heißt das gelindeste Delikt, das harmloseste von allen mit der geringsten Strafdrohung und der schnellsten Verjährung, wegen § 207a zweckdienliche Erkundigun-
gen einzuholen. Das ist sozusagen das, was man gerade noch nicht „Einstellung“ nennt.
Erklären Sie mir das vor dem Hintergrund dessen, was Sie vorhin gesagt haben. Wissen Sie, Sie haben in Ihrem Ministerium diesbezüglich noch sehr viel Bewusstseinsarbeit zu leisten. Und die können Sie nur leisten, wenn auch Ihre Beamten wissen, dass es nicht karrierefördernd ist, sondern es im Gegenteil Sanktionen setzt, wenn man einen Fall wie den Fall Kampusch nicht mit dem notwendigen Engagement aufklärt. Unabhängig davon, ob sich jetzt deswegen Staatsanwälte strafbar gemacht haben oder nicht. Es geht darum, dass man diesen Beamten klarmacht: So kann man nicht damit umgehen. (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Binder-Maier.)
Was haben Sie gesagt, Frau Kollegin? Würden Sie es bitte wiederholen? (Abg. Binder-Maier: Beschützen Sie diese junge Frau! – Gegenrufe des Abg. Strache. – Anhaltende Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.) – Ja, ich beschütze sie! Ich beschütze aber auch alle anderen Frauen, die immer noch von den Mittätern bedroht sind! Ich beschütze jene Zeugin, die bis heute von Ihnen nicht geschützt wird, jene Zeugin, die seit Jahr und Tag sagt, dass es Mittäter gibt, die von Ihnen nicht geschützt wird, die davon bedroht ist. (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Binder-Maier.)
Die ist Ihnen egal? Ach ja, Frau Kollegin Binder, diese Zeugin ist Ihnen egal? (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ich schütze sie davor. Ich schütze sie vor der Ignoranz der Roten, die genau wissen, wie tief ihre roten Genossen da drinnen stecken. (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Abg. Binder-Maier: Unglaublich!) Davor schütze ich diese Leute. Ich schütze alle Kinder und alle Zeugen, die in diesem Fall genau wissen, welche potenten Kreise sich hier mitschuldig gemacht haben. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Frau Bundesminister, hören Sie nicht auf diese Zurufe! Diese Zurufer sind die Beschwichtiger, sind die Zudecker! Sie haben eine andere Aufgabe, Frau Bundesminister. Und glauben Sie mir, ich werde solange dranbleiben, bis Sie Ihre Aufgabe diesbezüglich erfüllt haben. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
13.09
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser zu Wort gemeldet. Ich erinnere an die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.
13.09
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Stadler hat behauptet, dass ich Abgeordnetem Strache unterstellt hätte, dass er eine Vergewaltigung an einer erwachsenen Frau verniedlichen würde. – Ich halte fest: Das habe ich nicht gesagt. Das unterstelle ich dem Abgeordneten Strache auch nicht.
Ich habe gesagt: Das Gesetz nimmt eine Wertung vor, dass eine Vergewaltigung an einer erwachsenen Frau weniger streng zu bestrafen ist als an einem Kind. Und ich habe ihn gefragt, ob er diese Wertung teilt. Er hat das nicht beantwortet, und dann habe ich gesagt: Offensichtlich teilt er diese Wertung. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
13.10
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.10
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt zum Schluss schon etwas emotional geworden. Zunächst zu Ihnen, Frau Minister: Ja, wir werden dieser Gesetzesmaterie zustimmen, aber nicht, weil wir davon überzeugt sind, dass es das tolle Gesetz ist, für das Sie es heute verkauft haben, sondern weil es ein kleiner Schritt in die richtige Richtung ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber in Wirklichkeit nehmen Sie, Frau Bundesminister, in Kauf – wie es mein Vorredner, Herr Kollege Stadler, hier angeführt hat, dass ein Richter mit fünf Monaten bedingt heimgeht und man dann in der Urteilsbegründung liest, dass das Urteil deswegen so milde war, weil er ein Burn-Out gehabt hat –, dass solche Urteile auch in Zukunft möglich sind. Das gehört abgestellt, Frau Bundesminister! (Beifall bei der FPÖ.)
Jemand, der – in welcher Art auch immer – sich Kinderpornographie nähert, ob er jetzt Hand anlegt an den Kindern oder ob er Fotos anschaut, ist zu verurteilen, und zwar mit einer unbedingten Strafe. Da gibt es keine bedingten Strafen, Frau Bundesminister! Und das sollten Sie endlich auch einmal bedenken, wenn Sie Ihre Gesetze schreiben.
Zu dem Fall, den Kollege Stadler jetzt ganz zum Schluss angeführt hat, möchte ich schon einige Worte sagen, nämlich gerade deshalb, weil aus der Ecke der SPÖ so plötzlich ganz laute Einsprüche gekommen sind. (Abg. Mag. Stadler: Nicht zufällig!)
Frau Bundesminister! Das Bundesministerium für Justiz hat gesagt: Alle Staatsanwälte haben ordentlich gehandelt. Es gab hier keinen Amtsmissbrauch. – Wir nehmen das so zur Kenntnis. Ich möchte aber schon auch festhalten, Sie machen damit die Mauer den BSA-Staatsanwälten, vor allem dem Oberstaatsanwalt Pleischl, der sich ja als Leiter der Generalprokuratur beworben hat. Dem machen Sie jetzt die Mauer, damit steht seiner Bewerbung und seiner Bestellung nichts mehr im Wege. Das, obwohl in dem Fall – das können Sie nicht abstreiten, Frau Bundesminister – noch so viele offene Fragen sind.
Da Sie hier vom Opferschutz reden, meine Damen und Herren von der SPÖ, frage ich Sie schon: Wie weit kann denn der Opferschutz gehen? Geht der so weit, dass es ein Exklusivopfer gibt und alle anderen Opfer rundherum nicht mehr geschützt werden? Ist das Ihr Weg? (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn das Ihr Weg ist, Kolleginnen und Kollegen, dann muss ich Ihnen schon sagen, das, was Sie hier treiben, ist schäbig. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Denn eines sage ich Ihnen: Es gibt in diesem Fall den Verdacht, dass es noch viel mehr Opfer gibt, unabhängig von der bereits erwähnten Zeugin. Unabhängig von dieser Zeugin gibt es hier Opfer. (Zwischenrufe der Abgeordneten Binder-Maier und Strache.) Es sind hier Personen involviert gewesen.
Ich nenne nur ein Beispiel: Da gab es einen Herrn unter dem Namen „Be kind slow“, ein gewisser Herr Peter Birkmayer, der niemals verhört wurde. Da wurde das Verfahren einen Monat vorher eingestellt. Mit welcher Begründung denn? Haben Sie eine Begründung dafür? – Es wurde niemals befragt eine Frau Gollner, Besitzerin eines Sexshops am Lerchenfelder Gürtel. Warum denn nicht? Warum wurde diese Dame nie befragt, obwohl der Hauptzeuge, Herr Holzapfel, gesagt hat: Die ganze Kindersexgeschichte ist ja nur aufgekommen wegen Frau Gollner, wegen deren Telefon, aber ich habe eh gar nicht damit telefoniert, die hat das gerade irgendwem anderen geborgt, der hat dann zufällig mit meinem Telefon telefoniert, aber den kenne ich gar nicht. – So in etwa war das. (Abg. Strache: Absurd!) Diese Herrschaften wurden niemals befragt. Niemals!
Jetzt erklären Sie mir, was denn das mit Opferschutz zu tun hat. Warum werden Birkmayer und Gollner nicht befragt? Warum nicht? (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)
Damit schützen Sie die Täter, aber kein einziges Opfer! Ganz im Gegenteil, Sie nehmen in Kauf, dass weitere Opfer produziert werden. Und das nicht zu knapp, Frau Kollegin. (Abg. Binder-Maier: Das ist eine Unterstellung, Frau Kollegin!) – Das ist keine Unterstellung. Das sind die Tatsachen. Sie müssen nur nachlesen. (Zwischenrufe der Abg. Binder-Maier.) Diese Herrschaften gehören genauso einmal befragt und die gehören auch vernommen.
Erst dann, wenn alle Verdächtigen ordentlich vernommen worden sind, kann man sich wirklich ein Bild zu dieser ganzen Causa machen. Bisher sind wir im Reich der Spekulationen. Bisher darf es ja nur einen Täter geben. Das wurde ja schon 24 Stunden nach der Selbstbefreiung der Frau Kampusch festgestellt, dass es ein Einzeltäter war. Und an dieser These halten Sie bis heute fest, obwohl Sie genau wissen, dass sie nicht haltbar ist.
Die Evaluierungskommission, Frau Bundesminister, die vom Innenministerium im Jahr 2008 durch Kollegen Platter eingesetzt wurde, bestand aus sechs Personen. Drei haben sich bereits davon verabschiedet, dass es da um einen Einzeltäter geht, und die anderen drei sind vom Ministerium abhängig, die sitzen im Ministerium, die würden es sonst wahrscheinlich auch öffentlich machen. Die Einzigen, die mauern, sind Sie, das ist der BSA, das ist die SPÖ. (Abg. Grosz – in Richtung SPÖ –: Was habt ihr zu verbergen? – Zwischenruf der Abg. Binder-Maier.)
Sie mauern, meine Damen und Herren. Und Sie, Frau Bundesminister, machen die Leiter dazu – und das ist schäbig. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)
13.14
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz zu Wort gemeldet. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
13.15
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Es ist natürlich in der Frage des zuletzt angezogenen Falles zu einigen Aufregungen gekommen. Nur, diese Aufregungen versteht man. Es ist offensichtlich so, dass man im Bereich des organisierten Kindesmissbrauchs in Wien im Rahmen der Aufdeckung, der Aufklärung und des weitgehenden Opferschutzes gegen Wände, gegen Gummiwände rennt. Und damit muss Schluss sein! (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)
Eine Aufdeckung, die sich nur darauf bezieht, dass eine Kommission unter einer Richterin jetzt den Fall Wilhelminenberg aufklärt (Abg. Strache: Sogar mehr Fälle bekannt sind!) – was ist denn mit den anderen Heimen? Ist dort nichts passiert? Ist dort keine Aufklärung vonnöten, wo man umgekehrt schon weiß, dass dort genauso Schlimmes, wenn nicht noch Schlimmeres passiert ist. Es gibt Zeugen, es gibt Opfer, die sich melden, weil sie in den Rechtsstaat kein Vertrauen mehr haben. Und dass der Rechtsstaat in der Frage des organisierten Kindesmissbrauchs in einer Art und Weise beschädigt ist, ist dadurch belegt, dass zwei sich in Ruhe befindliche Höchstrichter, nämlich des Verfassungsgerichtshofs und des Obersten Gerichtshofs, ihre Sorge darüber zum Ausdruck bringen, wie schlampig in Österreich ermittelt wird. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)
Das sind keine Personen, die, wie Frau Steßl-Mühlbacher gemeint hat, irgendwo am Wirtshaustisch oder sonst wo irgendwelche Sachen herumerzählen oder glauben, damit Kapital zu machen, nein, so ist es nicht. Das sind respektierte Personen, die die
Justiz in Österreich schützen wollen, die das Ansehen der Justiz schützen wollen. Und es gibt andere, die dafür nichts oder wenig tun.
Jetzt zum Kollegen der grünen Fraktion: Es darf schon ein wenig misstrauisch stimmen und anmuten, wenn sich jetzt Grüne für den Opferschutz besonders breit machen. (Ruf bei den Grünen: Immer schon!)
Jetzt die Frage zu stellen, wo der Unterschied zwischen einer vergewaltigten Frau im Erwachsenenalter und einem vergewaltigten Kind ist (Abg. Mag. Steinhauser: Im Strafrahmen!), dazu sage ich Ihnen eines: Im Strafrahmen kann man sehr wohl einen Unterschied machen, denn das eine ist eine Person, die sich wehren kann, und im anderen Fall ist es das nicht. Ich würde so weit gehen, dass man im Fall des Strafrahmens natürlich die Minderjährigen in einem eigenen Tatbestand macht, aber bereits im Strafrahmen muss der Unterschied gemacht werden, ob es eine 16-jährige Person ist oder ob es ein 3- bis 4-jähriges Kind ist. Da wird der Strafrahmen dann interessant werden, denn in dieser Gruppe gibt es unterschiedliche Altersformen. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)
Und wenn man schon davon redet, welchen Sinn Gesetze haben: Ja, die Gesetze müssen auch widerspiegeln, was die Gesellschaft, was die Bürgerinnen und Bürger glauben, das vom Unrechtsbewusstsein besonders grauslich ist und daher besonders streng bestraft werden muss. Und da ist das Pendel eindeutig in die Richtung gegangen, dass diejenigen, die sich an Kindern gewaltmäßig und sexuell vergreifen, schonungslos geahndet werden müssen. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)
Kollege Cap, Sie bekritteln immer, die Opposition stelle zu wenig Anträge: Allein die Tatsache, dass bei diesem Tagesordnungspunkt neun Oppositionsanträge behandelt werden, zeigt, wie in dieser Materie sowohl die FPÖ als auch das BZÖ wirklich dahinter sind, denn der Opferschutz, so, wie Sie ihn meinen in Ihren Zwischenrufen, darf nicht dazu dienen, dass er zum Täterschutz wird. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)
13.18
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zweite Wortmeldung: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.
13.18
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erstens stelle ich glasklar fest: Nach meinem Dafürhalten ist die Republik Österreich ein Rechtsstaat. Und wenn ein ordentliches Gericht etwas feststellt (Abg. Dr. Rosenkranz: Da kommt es ja gar nicht hin!), dann haben Gerichtsorgane es nicht notwendig, sich hier so beflegeln zu lassen, auch nicht, was Oberstaatsanwalt Pleischl betrifft. Das sage ich euch in aller Deutlichkeit.
Bei allem Verständnis, das wir alle für Aufklärung haben: Wir haben gemeinsam – Herr Klubobmann Kopf, da kannst du gleich zuhören – im Unterausschuss des Innenausschusses, Herr Kollege Westenthaler, mündlich vereinbart, dass wir diese Geschichte nicht so spielen, wie wir es jetzt erleben, sondern dass wir nichts darüber reden. Wir haben vereinbart, wir arbeiten es im Unterausschuss des Innenausschusses ab, zum Schutz der betroffenen Personen. (Abg. Strache: Zudecken wollt ihr es!) Und dann, Herr Kollege Strache, sind wir noch nicht einmal vom Sitzungssaal heraufgekommen, hat es schon die Dringliche im Bundesrat gegeben. So viel zu einer politischen Vereinbarung, die wir gemeinsam geschlossen haben.
Wenn wir uns der Sache verpflichtet fühlen, wenn wir wollen, dass diese Themen lückenlos aufgearbeitet werden, dann soll man das sachlich und fachlich korrekt machen und kein politisches Schauspiel, wo man drüberfährt und jeden beschuldigt. Andernfalls brauchen wir, meine Damen und Herren, im Unterausschuss des Innen-
ausschusses kein einziges Thema mehr zu besprechen, dann wäre es schade um die Zeit, die wir hinunter- und wieder heraufgehen.
Ich lade Sie ein, diese Fragen im Interesse dieser heiklen Gesetzesmaterien dort zu diskutieren, wo sie hingehören, und vor allem unter Würdigung der Menschenrechte und der Persönlichkeiten. Anderes hat sich niemand verdient! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.21
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Es liegen noch zwei Wortmeldungen für tatsächliche Berichtigungen vor. Zuerst gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stadler zu Wort. Ich erinnere an die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.
13.21
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Abgeordneter Otto Pendl hat jetzt unter Bezugnahme auf das Verfahren gegen Pleischl und Mitverdächtige gesagt, wenn ein ordentliches Gericht etwas festgestellt habe, dann hätten wir das alles zur Kenntnis zu nehmen.
Ich berichtige tatsächlich: Im Verfahren gegen Pleischl und vier Mitverdächtige hat kein ordentliches Gericht irgendetwas festgestellt, sondern lediglich die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft Innsbruck. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
13.21
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Weiters liegt mir noch die Wortmeldung zur tatsächlichen Berichtigung des Herrn Abgeordneten Dr. Rosenkranz vor. Auch da erinnere ich an die Geschäftsordnung. – Bitte.
13.22
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Kollege Pendl hat soeben behauptet, wie auch Kollege Stadler aufgezeigt hat, dass es da Kritiken an angeblichen oder tatsächlichen Gerichtsverfahren gegeben hat.
Ich berichtige tatsächlich: Es hat keine Kritik an bereits stattgefundenen Gerichtsverfahren gegeben, sondern: Die Wortmeldungen, die hier gefallen sind, haben darauf abgezielt, dass hier der Gesetzgeber zu Hause ist. Das sollte auch Kollege Pendl zur Kenntnis nehmen! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Ing. Westenthaler.)
13.22
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer zweiten Wortmeldung gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.22
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Ich habe, ehrlich gestanden, eine derart gehässig aufgeladene und, das muss ich sagen, widerliche Debatte mit so vielen Unterstellungen bisher selten erlebt. Kollege Stadler, ich habe von dir bis jetzt noch nie erlebt, dass du hier herausgehst und in einer derartigen Art und Weise Unrichtigkeiten in den Raum stellst, dass es notwendig ist, das richtigzustellen.
Begonnen hat es damit, dass der Vorwurf erhoben worden ist, irgendjemand würde behaupten, dass bei Kinderschändern – bei Kinderschändern hast du gesagt – diversionelle Maßnahmen stattfinden sollen. (Abg. Strache: Das war das Thema! – Abg. Mag. Stadler: Ich behaupte, dass du den Akt nicht gelesen hast!)
Es ist vielmehr gesagt worden, dass es bei Misshandlungen – und zwar ist das die g’sunde Watschen von deinem ehemaligen Parteikollegen Ofner – nicht zu einer
Haftstrafe kommen soll. Das ist gesagt worden, das ist völlig missverständlich. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Jetzt zum Oberstaatsanwalt Pleischl, zur Untersuchung des Falles Kampusch: Herr Strache, ich verstehe nicht, warum Sie zu „NEWS“ gehen und dort erklären, es wurden Leichenteile auf der Liegenschaft gefunden und die Frau Kampusch in einem derartigen Zusammenhang erwähnen, und zwar genau zu dem Zeitpunkt, wo wir hier im Haus beschlossen haben, dass sich der Unterausschuss zum Innenausschuss, also jener Ausschuss, der alle Akten bekommt, das ganz genau anschaut und man dann die Möglichkeit hat, das, was vorzuwerfen ist, vorzuwerfen; aber nicht davor, und vor allem soll da nicht jene einzelne Person mit diesen grauenhaften Details in die Öffentlichkeit hinausgehängt werden. Ich hätte ganz gerne gewusst, warum Sie das machen. Wenn das nicht Populismus ist, wo Sie bei einem grauenhaften Fall abcashen wollen! Das ist das Erste. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Das Zweite: Kollege Stadler weiß ganz genau Bescheid und erzählt hier ganz andere Sachen. Es wurde dein Vorwurf, den du von Pleischl – Seit Pleischl dich damals bei der Richterwoche inhaltlich vernichtet hat, hast du einen Hass, der sagenumwoben ist, und das kommt hier jetzt offensichtlich heraus. (Abg. Mag. Stadler: Im Gegensatz zu dir war ich dort!)
Meine Damen und Herren, es gibt eine Überprüfung des gesamten Aktes durch die Staatsanwaltschaft in Innsbruck. In der Staatsanwaltschaft in Innsbruck wurde extra ein Richter bestellt, der dazu die Befragungen durchzuführen hat, weil er unabhängig, unabsetzbar und nicht beeinflussbar ist. Dieser Richter hat insgesamt ein Dreivierteljahr recherchiert und ich weiß nicht wie viele Personen einvernommen. Das Ergebnis liegt nunmehr bei der Frau Minister und ist eine Bestätigung der seinerzeitigen Erhebungen hier in Wien.
Ich weiß nicht, was schlecht daran sein soll. Man kann natürlich immer versuchen, aus allem einen Skandal zu machen, insbesondere dann, wenn es um personelle Veränderungen beziehungsweise um Personen geht, mit denen man offensichtlich einen Strauß gefochten hat, der nicht besonders gut ausgegangen ist. Ich erachte das, was heute hier stattgefunden hat, jedenfalls als beschämend; und ich würde ersuchen, dass man der Justiz jene Rolle zukommen lässt, die ihr tatsächlich zukommt!
Wenn wir hier im Haus wirklich wissen, dass wir das gesamte Verfahren aufdecken und dass die Akten momentan alle in die Kellerräumlichkeiten gebracht werden, hier herauszugehen und Phantasiemärchen zu erzählen, ohne genau zu wissen, was wirklich ist, das betrachte ich nicht als seriös, meine Damen und Herren. Daher ist das, was Sie, Herr Strache, heute hier aufgeführt haben, nur allzu durchsichtig. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
13.25
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Weitere Wortmeldung: Herr Abgeordneter Strache. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.25
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Herr Kollege Jarolim, es ist sehr, sehr beschämend, erleben zu müssen, welche Positionen Sie einnehmen und vor allen Dingen wie Sie auf gewisse berechtigte Vorwürfe reagieren. – Warum?
Der Fall Kampusch (Abg. Dr. Jarolim: Es heißt Priklopil-Fall, und nicht „Fall Kampusch“!) ist ein eigener Fall, der zum Glück weiter Behandlung findet und eben nicht, so wie manche sich das gewünscht haben, zugedeckt wird.
Wenn ein ehemaliger Verfassungsgerichtshofpräsident namens Adamovich und ein ehemaliger Präsident des Obersten Gerichtshofes, Herr Rzeszut, beide aus vielen
Indizien und Zeugenaussagen heraus und aufgrund der Gesamtgeschichte davon ausgehen, dass es beim Fall Kampusch offensichtlich mehrere Täter gibt, dass es Ermittlungspannen gegeben hat – nachweislich nicht eine Ermittlungspanne, sondern unzählige Ermittlungspannen –, und zwar nicht nach dem Prinzip „Kommissar Zufall“, sondern aufgrund von Weisungen hochrangiger Beamter, die die Festnahme weiterer Tatverdächtiger rund um Priklopil mit Weisung gegenüber kleineren Exekutivbeamten verhindert haben, obwohl dringender Tatverdacht bestand,
wenn ein Hundeführer den Befehl bekommt, am Grundstück mit einem Suchhund nach Leichenteilen zu suchen und der Hund auch anschlägt, aber dann die Weisung von höheren Beamten kommt, sofort abzubrechen, und dann dumme Argumente der Öffentlichkeit unterbreitet werden, es hätte sich um vermodertes Holz gehandelt, wo der Hund angeschlagen hat,
dann sind das nur ganz, ganz wenige, unfassbare Entwicklungen in diesem Fall, die ich jetzt unzähligfach fortsetzen kann, wo jeder Mensch, der sich damit auseinandersetzt, einfach feststellen muss: Hier stinkt es bis zum Himmel! Hier wird etwas zugedeckt, wo Sie offenbar ein Interesse daran haben, denn anders ist das nicht zu erklären! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)
Ich sage Ihnen, da geht es um Täterschutz, der offenbar von Ihrer Seite betrieben wird. Wir hingegen leben für den Opferschutz! Wenn es weitere Täter in diesem Zusammenhang geben sollte, dann vergreifen sich diese wahrscheinlich bis heute an weiteren Kindern, und das müssen wir verhindern! Das ist unsere Verantwortung hier im Hohen Haus! (Anhaltender Beifall bei FPÖ und BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Daher kann ich nur sagen: Schämen Sie sich für Ihre Wortmeldung! (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und BZÖ einerseits und SPÖ andererseits. – Abg. Ing. Westenthaler: Pfui Teufel, Herr Jarolim!)
13.28
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer zweiten Wortmeldung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Stadler gemeldet. 10 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Strache: fürs Protokoll!)
13.28
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Ich halte für das Protokoll fest, dass jeder, der es wagt, die Sozialisten daran zu erinnern, welchen Sumpf sie in der Justiz haben, für verblödet gehalten wird – so lautete ein Zwischenruf des Kollegen Jarolim. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.) – Ja, ich weiß es. Ich muss dich leider enttäuschen.
Dein Genosse Pleischl, ehemaliger SPÖ-Funktionär aus Purkersdorf, der im Rettberg-1-Prozess mit einer Weisung dafür gesorgt hat, dass prominente Beschuldigte herauskamen – zufällig der wirtschaftliche Eigentümer der Goldentime-Sauna, wo sich die ganze Partie herumtreibt (Abg. Ing. Westenthaler: Unglaublich!) –, dieser Herr Pleischl, dein Genosse Pleischl, musste unter Androhung der Zwangsvorführung dazu gebracht werden, in Innsbruck eine Aussage zu tätigen.
Dieser dein Genosse Pleischl hat redlich versucht, mich in Kössen fertigzumachen. Aber glauben Sie mir: Das haben schon andere probiert – und sind auch gescheitert. Im Gegensatz zu dir war ich nämlich dort. Ich habe schon gewusst, was der „feine“ Herr vorhat. Mit so einem Herrn werde ich leicht fertig, verlass‘ dich drauf! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Aber ich sage dir noch etwas anderes: Dein Genosse Pleischl vom BSA hat gemeinsam mit Mitgliedern des Kabinetts Dr. Berger dafür gesorgt, dass dem Herrn Kröll bei den Ermittlungen Handschellen angelegt wurden.
Die Weisung habe ich vorhin der Frau Bundesministerin vorgehalten. Die geht auf euer Kabinett, auf Frau Dr. Berger und auf deren Kabinettschef zurück – Mitglied des BSA, wie der gesamte rote Klüngel, meine Damen und Herren.
Erklären Sie mir, wieso der gesamte rote Klüngel ein Interesse daran hat, genau diesen Fall nicht aufzuklären; während aber gleichzeitig der Gärtner, der Bruder des verstorbenen Oberst Kröll, sofort verhaftet wird, weil er im Verdacht steht, Peter Pilz Aktenunterlagen geben zu wollen! Da hat man sofort eine Verhaftung ausgesprochen. Meine Damen und Herren, Sie haben sich mit diesem Fall verraten, Ihre gesamte BSA-Partie im Justizbereich hat sich damit verraten.
Zum Abschluss sage ich Ihnen noch etwas: Das Glück dieses Falles ist, dass man die Herren Präsidenten Rzeszut und Adamovich nicht zu Narren erklären kann, beziehungsweise für verblödet, wie es im Zwischenruf lautete, der vom Kollegen Jarolim gegen den Kollegen Strache kam. Den können Sie nicht für verblödet erklären, und den Präsidenten Adamovich können Sie auch nicht für verblödet erklären! Die haben sich im Gegensatz zu dir, Kollege Jarolim, mit dem Akt befasst.
Ich habe nämlich im Justizausschuss, als ich bei der Frau Bundesministerin Bandion-Ortner den Rzeszut-Bericht zur Sprache brachte, festgestellt, dass Jarolim ihn gar nicht gekannt hat. Er hat ihn gar nicht gelesen – und ich behaupte, Jarolim hat den Bericht bis heute nicht gelesen. Natürlich ist er ein bisschen umfangreich, Kollege Jarolim, aber das interessiert dich nicht wirklich.
Ich behaupte anhand deiner Wortmeldungen hier heraußen, dass der Justizsprecher der SPÖ den Rzeszut-Bericht bis heute nicht gelesen hat. Das wird offenkundig, denn sonst könnte jemand nicht herauskommen und eine derartige Verteidigungslinie für einen Staatsanwalt aufziehen, der laut Vorwürfen der Präsidenten Rzeszut und Adamovich im Verfahren zur Aufklärung des Falles Kampusch nachweislich nicht mit dem Engagement an die Sache herangegangen ist, wie er es bei jedem anderen Fall hätte tun müssen und auch getan hätte, meine Damen und Herren. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Sie haben im Fall Kampusch bewiesen, dass Sie tendenziöse Ermittlungen aus Ihrem Ressort decken. Nun mein Anliegen an Sie, Frau Bundesminister (Abg. Strache: Das hat eine Dimension Lucona!): Es würde euch wohl passen, dass man jeden, der auf den BSA, auf euer Versagen und auf den ganzen Sumpf, der sich dort abspielt, hinweist, für verblödet erklärt; aber das können Sie mit Adamovich und Rzeszut nicht machen, und das ist euer Unglück!
Daher sage ich Ihnen: Wir beharren darauf, meine Damen und Herren, dass Sie, Frau Bundesminister, dafür sorgen, dass dieser Fall restlos aufgeklärt wird; und zwar nicht nur im geheimen Stapo-Unterausschuss, sondern da wird noch viel mehr aufzuklären sein, in aller Öffentlichkeit! Das ist unser Wunsch und unser Verlangen. (Beifall beim BZÖ.)
13.32
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Für die Behauptung in Richtung des Abgeordneten Strache durch Herrn Abgeordneten Jarolim, als er in seinem Zwischenruf gesagt hat: Sie sind wohl komplett verblödet?, erteile ich Ihnen, Herr Abgeordneter Jarolim, einen Ordnungsruf. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Jarolim: Ist eine Tatsache!)
Ich ersuche alle, erteilte Ordnungsrufe bitte kommentarlos zur Kenntnis zu nehmen, vielleicht mit etwas Demut! (Abg. Dr. Jarolim: Da sind Sie der Richtige! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Der Applaus ist von mir genauso gerügt worden.
*****
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet; daher schließe ich die Debatte.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehmen werde.
Wir kommen zu den Abstimmungen über Tagesordnungspunkt 1:
Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Strafgesetznovelle 2011 in 1505 der Beilagen.
Hiezu liegt ein vom Abgeordneten Mag. Steinhauser eingebrachtes Verlangen auf getrennte Abstimmung vor.
Ich werde daher zunächst über den vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 1 und 2 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesem Teil des Gesetzentwurfes ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1526 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Evaluierung „Auswirkungen der Änderung der Strafdrohungen bei Gewalt oder gefährlicher Drohung gegen Unmündige“.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen. (E 208.)
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 1527 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 1528 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 1529 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 1530 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 1531 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 1532 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 1533 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 1534 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 1535 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1523 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2011) (1536 d.B.)
12. Punkt
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1525 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert wird (1539 d.B.)
13. Punkt
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1504 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird (1540 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 bis 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort hat sich Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.39
Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Ich spreche hauptsächlich zum Punkt des Vollzugsvorganges neu, dass also ein EU-Bürger von einem anderen Staat zur Vollstreckung übernommen werden soll und kann.
Aus Skepsis hat sich meine Fraktion im Ausschuss diesem Punkt gegenüber ablehnend geäußert, weil diese 1 :1-Umsetzung von EU-Vorgaben sowieso immer etwas Schlechtes ist und man durchaus berechtigte Skepsis empfinden kann, wenn diese Umsetzung in innerstaatliches Recht so ohne eigene legistische Dimension erfolgen soll.
Wir haben aber nachgesonnen und die Sache im Lichte folgender Tatsachen neu betrachtet: Betrachtet man das Justizbudget, so kommt man zum Ergebnis, dass im Prinzip die Justiz mit ihren Kosten ein sich selbsttragendes Unternehmen wäre, wenn nicht der Strafvollzug hinzukäme, der hauptsächlich durch ungefähr 50 Prozent der einsitzenden Täter ausländischer Herkunft kostenbelastend wirkt.
Wenn wir unter dieser Prämisse die Sache auch budgettechnisch und statistisch neu bedenken, so revidieren wir unsere Auffassung zu diesem Punkt, weil es wahrscheinlich doch so ist, dass Kosten für zirka 300 EU-Bürger, die wir verpflegen müssen, für den heimischen Strafvollzug wegfallen werden. Aus diesem Grund ist es einfach vernünftig, und wir stimmen dem zu.
Abschließend zu etwas ganz anderem: Weihnachten ist die Zeit der Gaben. Ich habe mir erlaubt, Ihnen eine kleine Gabe mitzubringen, die einen kleinen Giftzahn hat. (Zwischenrufe bei ÖVP und BZÖ.) Die Öffentlichkeit konnte vermerken, dass durch höchstministeriellen Mund in wichtigen Staatsangelegenheiten durchaus zur Gauner- und Rotwelschsprache gegriffen wird. Ich spreche von „Zaster“ und „her mit der Marie“.
Mein alter Freund Roland Girtler, ein hervorragender Mann der Soziologie, hat jetzt ein Buch herausgebracht: „Rotwelsch: Die alte Sprache der Gauner, Dirnen und Vagabunden“. Ich habe mir gedacht, ich verehre es Ihnen. (Abg. Scheibner: ... schon länger!) – Das ist recht neu, im Böhlau Verlag erschienen; das gab es schon einmal, aber das ist eine Neuauflage. „Zaster“ und „Marie“ kommen auf den Seiten 23, 24 und 172 vor. Es hat übrigens auch ein hervorragendes Stichwortverzeichnis, mit dem es möglichen Mitgliedern der Bundesregierung Ihrer Fraktion durchaus gelingen könnte, neue, griffige Wortverbindungen auszuschöpfen.
In diesem Sinn: zur Vertiefung der Sprachkompetenz! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Fichtenbauer überreicht das genannte Buch Bundesministerin Dr. Karl.)
13.42
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Glaser. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.42
Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir ändern heute unter anderem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz dahingehend, dass dem Justizministerium künftig vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger die tatsächlich anfallenden Kosten in Schiedsgerichtsverfahren zu überweisen sind und nicht nur ein Pauschalbetrag.
Ich darf zu diesem Gesetz gleich folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses (1539 d.B.) betreffend die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert wird (1525 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert wird (1525 d.B.), wird wie folgt geändert:
1.: In Z 1 werden in § 93 Abs. 2 im ersten Satz nach den Worten ‚Diese Kosten‘ die Wendung ‚– ausgenommen der Aufwand für Personal und Infrastruktur –‘ und nach dem Wort ‚Sozialversicherungsträger‘ die Wendung ‚für das jeweilige laufende Jahr‘ eingefügt.
2.: In Z 2 wird in § 98 Abs. 26 im zweiten Satz nach dem Wort ‚erstmals‘ die Wendung ‚im Jahr 2013‘ eingefügt und am Ende folgender Satz angefügt: ‚Auf die im Jahr 2012 zu leistenden Zahlungen ist § 93 Abs. 2 in der bis 31. Dezember 2011 in Geltung gestandenen Fassung weiter anzuwenden.‘“
*****
Soweit also dieser Abänderungsantrag zu diesem Gesetz.
Ich darf noch einige kurze Anmerkungen zu einer anderen Gesetzesänderung machen, in der es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie geht, über die Kollege Fichtenbauer gerade gesprochen hat. Es geht bei dieser Gesetzesänderung – wie er bereits ausgeführt hat – darum, dass in Hinkunft innerhalb der EU Straftäter ihre Strafe in ihrem jeweiligen Heimatland verbüßen werden, ohne dass dazu die explizite Zustimmung dieser Person oder des betroffenen Staates notwendig ist. Natürlich muss der betroffene Staat diese EU-Richtlinie auch umgesetzt haben.
Mit dieser neuen Form der Strafvollstreckung wird tatsächlich erreicht – und es ist schön, dass die Freiheitlichen jetzt zustimmen –, dass die Kosten für Österreich niedriger werden. Das ist zweifellos auch eine elegantere und effizientere Lösung als die seinerzeit von Justizminister Böhmdorfer angedachte Errichtung von Strafanstalten, zum Beispiel in Rumänien. Das ist sicher eine elegantere Lösung.
Noch ein Aspekt ist wichtig, dass nämlich Straftäter bei der Verbüßung der Strafe in ihrem Heimatland, in dem sie Sprache und Kultur kennen, sicher eher resozialisierbar sind als in dem jeweiligen Land, in dem die Strafe begangen wurde.
In diesem Sinne hoffe ich auf Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)
13.45
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses (1539 d.B.) betreffend die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert wird (1525 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert wird (1525 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In Z 1 werden in § 93 Abs. 2 im ersten Satz nach den Worten „Diese Kosten“ die Wendung „ – ausgenommen der Aufwand für Personal und Infrastruktur – “ und nach dem Wort „Sozialversicherungsträger“ die Wendung „für das jeweilige laufende Jahr“ eingefügt.
2. In Z 2 wird in § 98 Abs. 26 im zweiten Satz nach dem Wort „erstmals“ die Wendung „im Jahr 2013“ eingefügt und am Ende folgender Satz angefügt:
„Auf die im Jahr 2012 zu leistenden Zahlungen ist § 93 Abs. 2 in der bis 31. Dezember 2011 in Geltung gestandenen Fassung weiter anzuwenden.“
Begründung:
Gemäß § 93 Abs. 1 ASGG sind die bei den ordentlichen Gerichten im Rahmen ihrer Tätigkeit im Verfahren in Sozialrechtssachen erwachsenden Kosten, in denen ein Träger der Sozialversicherung Partei ist, von den Trägern der Sozialversicherung zu tragen. Zur Erfüllung dieser Kostentragungspflicht hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger dem Bund bisher einen jährlichen Pauschalbetrag zu zahlen. Dieser Pauschalbetrag wurde immer wieder angehoben und beträgt seit dem 1. Juli 2006 41 Millionen Euro. Künftig soll vom Ersatz von Pauschalbeträgen abgegangen und die dem Bundesministerium für Justiz tatsächlich entstandenen Kosten jeweils im Folgejahr ersetzt werden. Abs. 2 definiert Abs. 1 näher. Die zu ersetzenden Kosten umfassen nicht die von der Justiz für die Bereitstellung des Personals und der Infrastruktur aufzuwendenden Kosten. Dies soll im Gesetzestext klargestellt werden. Die neue Regelung soll erst im Jahr 2013 Platz greifen, sodass im Jahr 2012 weiterhin nur der Pauschalbetrag von 41 Millionen Euro zu zahlen ist.
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.46
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Auch wir werden diesem Antrag, dass ausländische Straftäter ihre Haftstrafe auch in ihrem Heimatland verbüßen können, zustimmen. Das halten wir für vernünftig.
Kollege Fichtenbauer, man sieht: Nicht alles, was von der EU kommt, muss unbedingt schlecht sein. Man muss es entsprechend prüfen. Da ist es sicherlich positiv. Allerdings muss man natürlich danach trachten – und ich gehe einmal davon aus, dass das geregelt ist –, dass diese Strafhaft im jeweiligen Heimatland auch wirklich verbüßt wird. Es soll schon vorgekommen sein, dass diese Straftäter in ihren Heimatländern bevorzugte Behandlungen ausgenützt – in der einen oder anderen Weise – und dann die österreichischen Grenzen sehr rasch wieder legal oder illegal überschritten haben.
Zweiter Punkt, Herr Abgeordneter Glaser, zu Ihrem Abänderungsantrag, zum Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz: Wir waren schon im Ausschuss skeptisch, ob es der richtige Weg ist, dass man von der Pauschalgebühr für diese Verfahren abgeht und jeden Einzelfall berechnen, entsprechend verbuchen und in Rechnung stellen muss. Wir glauben, dass das zusätzlicher Arbeitsaufwand ist, deshalb werden wir diese Vorlage ablehnen. Wir hätten vorgeschlagen, dass man ganz einfach die Pauschalgebühr erhöht. Jetzt verwundert mich aber Ihr Abänderungsantrag, dass dieses Gesetz erst ein Jahr später in Kraft treten soll, nämlich im Jahr 2013.
Frau Bundesministerin, wenn ich die Information aus Ihrer Regierungsvorlage richtig einschätze, gehen Sie von Mehreinnahmen in der Höhe von 12 Millionen € im Jahr aus. Das heißt, für das kommende Jahr 2012, für das Sie aber budgetiert haben, fehlen Ihnen jetzt diese Einnahmen. Vielleicht könnten Sie dazu Stellung nehmen, warum man jetzt das Inkrafttreten des Gesetzes um ein Jahr hinausschiebt.
Letztlich auch zur dritten Vorlage, die wir heute diskutieren, das Gerichtsorganisationsgesetz: Da sehen wir skeptisch, dass sich Bürger, die bei den Gerichtstagen vorstellig werden wollen, anmelden sollen. Sie wissen, am Gerichtstag hat der Bürger das Recht, kostenlose Rechtsauskünfte einzuholen. Dieses Recht soll – oder kann, jeweils vom Gericht – jetzt insofern eingeschränkt werden, dass man ein Voranmeldesystem einführt.
Wir halten das für eine Erschwernis dieser Möglichkeit, auch wenn sie nicht sehr oft in Anspruch genommen wird; vielleicht sollte man diese Möglichkeit der kostenlosen Rechtsauskunft ein bisschen bewerben. Dass man das jetzt aber erschwert, indem die Bevölkerung sich voranmelden muss, und dass dieser Gerichtstag abgesagt wird, wenn sich niemand anmeldet, das halten wir nicht für vernünftig, deshalb werden wir diesem Gesetz unsere Zustimmung nicht geben können. (Beifall beim BZÖ.)
13.49
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.49
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz über das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union reden.
Ich möchte darauf hinweisen, dass seit der Tagung des Europäischen Rates in Tampere der Ausbau der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen innerhalb der Europäischen Union nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen erfolgt. Ich bin froh, dass die Freiheitliche Partei und das BZÖ zur Einsicht gekommen sind (Abg. Scheibner: Entschuldigung! Ich war schon im Ausschuss dafür!) – okay, die Freiheitliche Partei zur Einsicht gekommen ist (Zwischenruf bei der FPÖ) –, dieser Vorlage zuzustimmen.
Ich möchte einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Mag. Heribert Donnerbauer einbringen – einen Entschließungsantrag, der notwendig
ist, weil Österreich der erste Staat in der Europäischen Union ist, der diesen Rahmenbeschluss, der von Österreich initiiert worden ist, tatsächlich auch umsetzt.
Es geht schlichtweg darum, dass die Vollstreckung von Urteilen anderer Mitgliedstaaten in Österreich und auch die Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat geregelt werden. Wir benötigen dazu allerdings auch entsprechende Daten und Informationen.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Heribert Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1523 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2011) (1536 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat binnen zwei Jahre nach Mitteilung über die Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 27. November 2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union in das nationale Recht sämtlicher Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einen Bericht über die Anwendung und Auswirkungen der Übernahme der Strafvollstreckung durch den Heimatstaat mit besonderer Blickrichtung auf die Entlastung des österreichischen Strafvollzugsregimes und der dadurch verbesserten Möglichkeiten der Resozialisierung vorzulegen.“
*****
Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind der Auffassung, dass diese Umsetzung nicht nur zu einer Entlastung des österreichischen Strafvollzugs führen kann, sondern auch zu einer besseren Resozialisierung der Straftäter. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.52
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Heribert Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1523 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2011) (1536 d.B.); eingebracht in der 135. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP
Mit der heute im Plenum zu beratenden Regierungsvorlage (1523 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2011) in der Fassung des Berichts des Justizausschusses (1536 der Beilagen), soll die Erwirkung der Vollstreckung von Freiheitsstrafen vor allem durch Wegfall des Zustimmungserfordernisses in jenen Fällen vereinfacht werden, in denen die verurteilte Person die Staatsangehörigkeit des Vollstreckungsstaats besitzt und in diesem Staat entweder wohnhaft ist oder dorthin als Folge des Urteils nach Beendigung des Strafvollzugs abgeschoben würde.
Diese Umsetzung eines weiteren Rechtsaktes nach dem Europäischen Haftbefehl, der auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung fußt, soll nicht nur zu einer Entlastung des österreichischen Strafvollzugs, sondern auch zu einer besseren Resozialisierung führen.
Ob diese Erwartungen auch tatsächlich eintreffen und die Rechtsanwendung von diesem neuen Instrument auch im verhältnismäßigen Umfang Gebrauch macht, bedarf aus Sicht der unterfertigen Abgeordneten einer begleitenden Kontrolle und Evaluierung, wobei auch zu berücksichtigen ist, dass Österreich zu den ersten Mitgliedsstaaten zählt, die den gegenständlichen Rahmenbeschlusses 2008/909/JI des Rates vom 27.11.2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union, ABl. L 2008/327, 27, in das nationale Recht umsetzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht,
dem Nationalrat binnen zwei Jahre nach Mitteilung über die Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/909/JI des Rates vom 27.11.2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union, ABl. L 2008/327, 27, in das nationale Recht sämtlicher Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einen Bericht über die Anwendung und Auswirkungen der Übernahme der Strafvollstreckung durch den Heimatstaat mit besonderer Blickrichtung auf die Entlastung des österreichischen Strafvollzugsregimes und der dadurch verbesserten Möglichkeiten der Resozialisierung vorzulegen.
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.52
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden allen drei Gesetzen zustimmen. Kollege Scheibner, ich glaube, was das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz betrifft, liegt ein Missverständnis vor.
Schon bisher war es ja so, dass über einen Pauschalbetrag für sozialversicherungsrechtliche Verfahren die Sozialversicherungsträger etwas überwiesen haben. (Zwischenruf des Abg. Scheibner.) Wenn ich das richtig verstanden habe, wird das jetzt auf ein kostendeckendes Niveau angehoben, was an sich auch sinnvoll ist, weil – und das ist der Hintergrund – diese Verfahren ja gebührenfrei sind. Wenn die Justiz das nicht ersetzt bekommt, dann besteht die eminente Gefahr, dass in Zukunft die Parteien diese Gebühren – nämlich für Sachverständige und Zeugen – zahlen müssen. (Abg. Scheibner: Aber jetzt wird nicht mehr pauschaliert!)
Das hielte ich für problematisch, und ich finde es auch richtig, dass die Sozialversicherungsträger das ersetzen (Zwischenruf des Abg. Scheibner), denn in einem anderen Bereich subventioniert die Justiz das Gesundheitssystem, nämlich beim Maßnahmenvollzug, durch den die Länder die Spitalskosten auf Privatpatiententarifniveau abgegolten bekommen haben – und das ist nicht korrekt, sich seitens der Länder auf Kosten des Justizbudgets etwas dazuzuverdienen. Daher halte ich es für richtig, dass der Beitrag der Sozialversicherungsträger gesteigert wird.
Frau Bundesministerin, wenn wir mehr einnehmen, dann erhöhen sich natürlich auch die Einnahmen aus Gebühren beziehungsweise diesem Pauschalbeitrag – und dann muss man schon zur Sprache bringen, dass die Gerichtsgebühren in Österreich einen Gewinn abwerfen. Das heißt, dass über die Gerichtsgebühren mehr eingenommen wird, als tatsächlich Kosten anfallen. Das ist natürlich ein Problem.
Ich weiß schon, dass die Justiz knappe Budgets hat, und ein von mir sehr geschätzter Beamter hat mir sozusagen ausrichten lassen – ich nehme das ein bisschen als Fluch –, er wünscht uns in die Regierung, weil wir das ständig thematisieren, dann sollen wir die Finanzierungsprobleme der Justiz lösen. Diesen Fluch nehme ich auf. Möge der Wähler so entscheiden! (Zwischenruf des Abg. Scheibner.)
Praktisch ist es aber so, dass Gebühren natürlich trotzdem immer ein Äquivalent für eine Leistung sind, und wenn man mehr einnimmt, dann muss man sich die Frage stellen, ob das den GebührenzahlerInnen, die ja auch SteuerzahlerInnen sind, zumutbar ist.
Noch zwei Sätze zu den anderen Gesetzen: Kollege Scheibner, bei der Frage des Entfalls des Gerichtstages geht es natürlich immer um die Fragen Service und Bürgernähe. Ich glaube nur, dass das in diesem Fall vertretbar ist, weil die Praxis bei den Gerichtstagen so ist, dass kaum Rechtsschutzsuchende kommen (Abg. Scheibner: ... gar nicht wissen!) und die betroffenen Richterinnen und Richter in der Regel umsonst in einem Gebäude sitzen, das nicht die Infrastruktur hat, dass sie eine andere Arbeit erledigen können. Das heißt, sie haben einen Anreiseweg, sie sitzen dort, es kommt niemand, und sie fahren wieder nach Hause. Das ist ein Einsparungsvolumen.
Wir reden ja gerade über Einsparungen in der Verwaltung. Da ist das eine Erleichterung, und ich halte diese Maßnahme daher durchaus – mit Augenmaß – für zumutbar. Die Betroffenen können sich anmelden; die Leistung entfällt nicht, wenn sie aber nicht notwendig ist, dann nehmen wir nicht unnötig Personalzeit in Anspruch.
Dritter Punkt, Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit: Auch wir teilen die Ansicht, dass die Haft innerhalb der Europäischen Union im Herkunftsland abgesessen werden kann. Ich glaube nur, es müssen dann auch die Standards im Strafvollzug durchaus ein europäisches Anliegen werden. Ich war einmal auf Besuch in der Justizanstalt in Gerasdorf, und zufällig war eine Gruppe aus Rumänien anwesend. Ich habe mit ihnen geplaudert: Also die Zustände, die dort im Strafvollzug offensichtlich herrschen, sind für uns gelinde gesagt problematisch. Da gibt es Zellen mit 20 Personen. Das sind Standards, die wir so nicht wollen und nicht kennen.
Wir stimmen dem Gesetz trotzdem zu, und dieses Projekt, diese Kooperation mit Rumänien zeigt ja, das Österreich offensichtlich durchaus aktiv – ich möchte nicht sagen, Entwicklungshilfe leistet, das wäre jetzt arrogant – sozusagen Innovationswissen zur Verfügung stellt. Ich hoffe, dass diese Projekte dann auch forciert werden, damit die Qualität des Strafvollzugs in Europa einen menschenrechtskonformen Standard in allen Ländern erreicht. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
13.56
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Dr. Karl zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.56
Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In dieser Debatte geht es um die Änderung von drei ganz verschiedenen Gesetzen, nämlich die Änderung des Bundesgesetzes über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das sogenannte EU-JZG, um die Änderung des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes sowie um die Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes. Lassen Sie mich kurz auf alle drei Vorlagen eingehen.
Die Änderung des EU-JZG dient vor allem der Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird. Dieser Rahmenbeschluss, der auch auf Initiative Österreichs zustande gekommen ist, verfolgte die Zielsetzung, dass die Resozialisierungschancen von Strafgefangenen nach der Haft viel besser sind, wenn der Strafvollzug im Heimatland erfolgt. Das heißt, es soll hier auch eine Erleichterung bei der Resozialisierung des Verurteilten erfolgen.
Durch die vorgesehene Änderung wird daher für Staatsangehörige aus anderen EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit geschaffen, Freiheitsstrafen, zu denen sie im Inland – also in Österreich – verurteilt worden sind, in ihrem Heimatland abzusitzen. Das heißt, es kommt hier wirklich zu großen Erleichterungen. Umgekehrt gilt das natürlich auch für österreichische Staatsbürger, das muss man klarerweise dazusagen.
Man muss auch dazusagen, dass das grundsätzlich nach geltendem Recht schon möglich ist, aber es kommt insofern zu Erleichterungen und Vereinfachungen, als künftig keine Zustimmung des Vollstreckungsstaates und des Verurteilten mehr erforderlich ist, wenn der Verurteilte die Staatsangehörigkeit des Vollstreckungsstaates besitzt und in diesem Staat entweder wohnhaft ist oder in Folge des Urteils nach Beendigung des Strafvollzugs dorthin abgeschoben werden würde.
Einer Zustimmung des Verurteilten bedarf es nach wie vor noch dann, wenn der Verurteilte zwar nicht die Staatsangehörigkeit des Vollstreckungsstaates hat, aber dort seit mindestens fünf Jahren seinen rechtmäßigen Aufenthalt hat. Wenn die zuvor genannten Umstände – also Staatsbürgerschaft et cetera – nicht vorliegen, dann bedarf es der Zustimmung sowohl des Vollstreckungsstaates als auch des Verurteilten.
Wenn diese Zustimmung vorliegt, kann der Strafvollzug auch im Vollstreckungsstaat erfolgen – und zwar immer dann, wenn eine besondere Bindung des Verurteilten zum Vollstreckungsstaat vorliegt. Diese besondere Bindung kann familiärer oder wirtschaftlicher Natur sein, weil man davon ausgeht, dass die Resozialisierungschancen durch den Vollzug der Haft in diesem Staat ganz einfach erhöht werden, wenn eine familiäre Bindung, eine wirtschaftliche Bindung existiert.
Die Haftkosten sind vom jeweiligen Mitgliedstaat zu tragen, in dem die Haft vollzogen wird. Lassen Sie mich das an einem Beispiel näher ausführen: Wenn zum Beispiel ein
niederländischer Staatsangehöriger in Österreich verurteilt wird, dann kann die Strafe in Zukunft in den Niederlanden vollstreckt werden. Die Kosten für diesen Strafvollzug sind von den Niederlanden zu tragen. Lediglich die Überstellungskosten in die Niederlande sind von Österreich zu übernehmen.
Diese neu geschaffenen Möglichkeiten sollen im Hinblick darauf, dass sich weniger österreichische Staatsbürger im EU-Ausland in Strafhaft befinden als Staatsangehörige aus anderen EU-Mitgliedstaaten im österreichischen Strafvollzug, zu einer Entlastung des österreichischen Strafvollzugs führen. Und diese Entlastung des österreichischen Strafvollzugs führt natürlich auch zu einer Entlastung des Justizbudgets.
Es freut mich sehr, Herr Abgeordneter Fichtenbauer, dass nunmehr auch die FPÖ zu dieser Erkenntnis gekommen ist und hier ihre Zustimmung erteilen wird.
Die zweite vorliegende Gesetzesänderung betrifft eine Änderung des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes. Da geht es um den § 93 ASGG. Im § 93 Abs. 1 ASGG ist vorgesehen, dass die Kosten für jene Verfahren in Sozialrechtssachen, an denen ein Sozialversicherungsträger beteiligt ist, von den Sozialversicherungsträgern zu tragen sind.
Bisher wurde diese Regelung so gehandhabt, dass der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger eine Pauschalsumme geleistet hat. Die Pauschalsumme, die im Moment in Geltung steht, stammt vom 1. Juli 2006 und beträgt 41 Millionen €. Die tatsächlichen Kosten, die in den Sozialrechtsverfahren mit Beteiligung eines Sozialversicherungsträgers entstehen, betragen im Jahr 2011 aber bereits 53 Millionen €, das heißt, es besteht da eine Differenz von12 Millionen €. Mit diesem Gesetzesvorschlag sollen nun der Justiz die tatsächlich entstandenen Kosten ersetzt werden.
Es wurde gefragt, wieso das Inkrafttreten auf das Jahr 2013 hinausgeschoben wird. Wenn Sie sich die Regierungsvorlage, wie wir sie im Ausschuss hatten, und die dazugehörigen Materialien ansehen, geht schon daraus hervor, dass das Inkrafttreten erst mit 1. Jänner 2013 geplant war. Das ergibt sich einerseits aus § 98 Abs. 26, andererseits aber auch sehr deutlich aus den Erläuterungen, wo der zweite Satz im letzten Absatz lautet: „Die geplante Umstellung soll erstmals im Jahr 2013 Anwendung finden.“
Warum erst im Jahr 2013? – Die Erklärung ist darin zu sehen, dass andernfalls das Bundesfinanzrahmengesetz hätte geändert werden müssen, und um das Bundesfinanzrahmengesetz eben nicht ändern zu müssen, tritt diese Regelung erst 2013 in Kraft. Erst dann kommt es zur Ersetzung der tatsächlichen Kosten. (Abg. Scheibner: Das heißt, Sie verzichten auf 12 Millionen €!) Es hätte eben das Bundesfinanzrahmengesetz geändert werden müssen. Wir konnten uns darauf einigen, dass diese neue Berechnungsmethode, diese neue Zahlungsmethode ab 2013 erfolgen wird. Aber das war, wie gesagt, schon im Justizausschuss so, es wurde jetzt nur klarer und deutlicher gefasst.
Die dritte Änderung, um die es jetzt geht, ist eine Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes. Das Gerichtsorganisationsgesetz soll dahin geändert werden, dass die Gerichtsorganisation weiter verbessert wird. Da geht es um verschiedene Maßnahmen. Es wurde bereits angesprochen, dass es künftig bei den Gerichtstagen ein sogenanntes Voranmeldesystem geben soll. Es sollen die Gerichtstage mithilfe eines Voranmeldesystems besser organisiert und abgewickelt werden können.
Ich sage hier ganz klar: Es geht nicht um die Amtstage, die an den Gerichtsstandorten stattfinden, sondern es geht um die Gerichtstage, die an Orten stattfinden, wo es keinen Gerichtsstandort gibt.
Wenn Sie mit Richtern und Richterinnen sprechen, werden Sie immer wieder hören, dass sie immer wieder zu Gerichtstagen fahren müssen, wo diese kaum frequentiert werden, dass es kaum oder sehr selten vorkommt, dass Bürgerinnen und Bürger oder Parteien tatsächlich zum Gerichtstag kommen. Deshalb dieses Voranmeldesystem. Es soll künftig möglich sein, diese Gerichtstage besser zu organisieren. Die Voranmeldung kann auch IT-unterstützt erfolgen. Es soll dadurch auch ein besseres Bürgerservice gewährleistet werden, denn wenn es doch mehrere Anmeldungen gibt, dann können Wartezeiten verkürzt werden, und es kann auch eine bessere Vorbereitung auf die Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern und den Parteien erfolgen.
Es geht da wirklich um ein gezielteres Bürgerservice, aber natürlich auch um einen Beitrag zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Auch das ist mit dieser Maßnahme intendiert.
Eine weitere Maßnahme, die ich im Zusammenhang mit der Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes ansprechen möchte, betrifft die gesetzliche Festschreibung der bei den vier Oberlandesgerichten eingerichteten Justiz-Ombudsstellen. Der Grundgedanke dieser justizinternen Anlaufstellen ist die Verwirklichung eines unbürokratischen, raschen und modernen Beschwerdemanagements. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Justiz-Ombudsstellen dem Bedarf der Bürgerinnen und Bürger an qualifizierten Ansprechpartnern tatsächlich gerecht werden. Tatsächlich besteht eine sehr große Nachfrage der Bevölkerung, insbesondere nach Erläuterungen zu getroffenen Gerichtsentscheidungen, aber auch nach Erläuterungen betreffend Aufklärung, wie die einzelnen Verfahrensschritte waren, warum einzelne Verfahrensschritte wie gesetzt wurden.
Man muss ja wirklich sagen, dass diese Beratung und Aufklärung durch die Justiz-Ombudsstellen sehr rasch erfolgt. Die im Durchschnitt innerhalb von zwei Wochen erfolgende Erledigung der Anfragen gewährleistet neben der raschen Behandlung auch wirklich eine umfassende und kompetente Prüfung der Anliegen. Und nun sollen diese Justiz-Ombudsstellen auch gesetzlich verankert werden.
Um eine gesetzliche Verankerung geht es auch im dritten Punkt, den ich ansprechen möchte. Wenn wir von einer guten Gerichtsorganisation sprechen, geht es natürlich auch darum, für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gute Arbeitsbedingungen sicherzustellen. In diesem Zusammenhang leistet die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter eine sehr wichtige Aufgabe. Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter hat ja schon faktisch ein Mitwirkungsrecht wahrgenommen, war faktisch im Bereich der Mitwirkung schon sehr aktiv, nunmehr soll ihr ein gesetzliches Mitwirkungsrecht eingeräumt werden.
Dieses gesetzliche Mitwirkungsrecht, das der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter eingeräumt wird, bezieht sich auf die Wahrung der Interessen der Richterinnen und Richter, wenn es etwa um wichtige Änderungen im Dienstbetrieb geht. Es wird der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter ein Anhörungs- und Beratungsrecht eingeräumt. Sie können auch Vorschläge machen und Stellungnahmen abgeben. All das, was bisher schon faktisch geschehen ist, soll nun auch gesetzlich verankert werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Sie sehen, ein breites Spektrum an Maßnahmen, und es freut mich, dass dieses breite Spektrum an Maßnahmen heute hier zur Abstimmung vorliegt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.07
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt ist Frau Abgeordnete Mag. Becher zu Wort gemeldet. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.
14.07
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ganz kurz noch einmal zum Gerichtsorganisationsgesetz: Die Frau Ministerin hat es ja erwähnt: Es ist vom Umfang her ein relativ schmales Gesetz, aber von der inhaltlichen Bedeutung her doch, wie ich meine, sehr wesentlich und wichtig.
Mir geht es auch um die Gerichtstage. Es ist gesagt worden, dass sie in letzter Zeit wenig in Anspruch genommen wurden, dass sie nicht immer ausgelastet waren und dass diese Neuorganisation eine bessere Auslastung bringt, sparsamer ist und durch dieses Voranmeldesystem sehr viele Vorteile hat. Aber ein Aspekt ist noch nicht genannt worden, der mir sehr wichtig ist: der Sicherheitsaspekt. Es wird dadurch eine verbesserte Sicherheitssituation für die Richterinnen und Richter geschaffen – es hat ja in den letzten Jahren einige Vorfälle gegeben.
Ich habe mich auch immer wieder für eine Verbesserung dieser Situation eingesetzt, auch mittels parlamentarischer Anfragen, und bin nun doch auch überzeugt davon, dass mit diesem Voranmeldesystem eine deutliche Verbesserung der Sicherheit des Gerichtspersonals erreicht werden konnte.
Die anderen Verbesserungen hinsichtlich des Bürgerservice und der Sparsamkeit wurden ja schon genannt, und ich danke für Ihre Zustimmung im Vorhinein. (Beifall bei der SPÖ.)
14.08
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wünscht eine der Berichterstatterinnen ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehmen werde.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten geändert werden, samt Titel und Eingang in 1536 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Heribert Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend EU-Justizzusammenarbeitsgesetz.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen. (E 209.)
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert wird, 1525 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag betreffend die Ziffern 1 und 2 eingebracht.
Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.
Ferner gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1504 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1503 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Vereinsgesetz 2002 und das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz geändert werden (Vereinsgesetz-Novelle 2011 – VerGNov 2011) (1537 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. Wunschgemäß sind 3 Minuten eingestellt. – Bitte.
14.12
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Österreich ist bekanntlich ein Land der Vereine, der Freiwilligen. Das Jahr 2011 ist auch das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit, und viele Aktivitäten sportlicher und kultureller Natur, aber auch viele soziale Errungenschaften wären ohne ehrenamtliches Engagement in den zahlreichen Vereinen nicht denkbar.
Einige Zahlen zeigen das ganz besonders. Es sind etwa 3 Millionen Frauen und Männer in 116 500 Vereinen in Österreich aktiv engagiert, als Mitglieder, als Funktionäre, als Organe dieser Vereine, und leisten pro Woche 15 Millionen unentgeltliche Arbeitsstunden, eine äußerst beeindruckende Zahl. Diese unentgeltliche und ehrenamtliche Tätigkeit bringt, wie gesagt, in vielen Bereichen sehr großen Nutzen für unser Land und für seine Bewohnerinnen und Bewohner.
Daher, glaube ich, ist es gut, schön und wichtig, dass wir heute an diesem Tag und in diesem Jahr der Freiwilligentätigkeit zwei weitere wichtige Punkte, um die Rahmenbedingungen für die Funktionärinnen und Funktionäre unserer Vereine zu verbessern, umsetzen.
Diese beiden Punkte betreffen einerseits eine Änderung im Vereinsgesetz, die auf einer inzwischen mehrere Jahre dauernden Erfahrung beruht, dass man nämlich die Dauer einer Periode, sozusagen die Wahlperiode eines Vereins im Statut auf bis zu fünf Jahre – bisher waren es vier Jahre – ausdehnen kann. Und das Zweite, was noch wichtiger ist, ist, dass wir es den Funktionärinnen und Funktionären etwas leichter machen, ehrenamtlich tätig zu sein, und ihnen das über ihnen schwebende Damoklesschwert einer möglichen Haftung im Falle leichter Fahrlässigkeit einfach nehmen.
Wir setzen hier im Vereinsgesetz Folgendes um: dass Organe von Vereinen bei unentgeltlicher Tätigkeit im Falle leichter Fahrlässigkeit nicht haften, und zwar weder gegenüber dem Verein noch gegenüber Dritten, Außenstehenden. Sie haften zwar weiter bei grober Fahrlässigkeit und natürlich bei Vorsatz, nicht aber bei leichter Fahrlässigkeit. Die Ansprüche, die von außen herangetragen werden, sind dann vom Verein zu übernehmen. Es ist ganz wichtig, dass auch festgehalten ist, dass eine Haftpflichtversicherung des Vereines verpflichtend auch solche Ansprüche gegenüber Organen umfassen muss.
Ich glaube daher, ein wichtiger weiterer Schritt, um den vielen Menschen, die in Österreich in Vereinen engagiert sind, diesen Schritt in Richtung eines ehrenamtlichen Engagements zu erleichtern und ihnen auch die Entscheidung zu erleichtern, als Organ, als Obmann, Obfrau oder in einer anderen Funktion für einen Verein auch verantwortlich tätig zu sein. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)
14.15
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hakel. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.15
Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben schon gehört, das Jahr 2011 wurde von der EU zum Jahr der Freiwilligentätigkeit, also des Ehrenamts ausgerufen.
Zur Erinnerung: Im freiwilligen Engagement sind die Österreicherinnen und Österreicher mehr oder weniger Weltmeister. Jeder und jede Zweite engagiert sich ehrenamtlich. Die meisten tun das bei Rettungsorganisationen, beim Roten Kreuz oder bei Blasmusikkapellen, bei der Freiwilligen Feuerwehr oder bei der Bergrettung, bei Tierschutzvereinen oder Kulturvereinen oder Umweltschutzorganisationen, aber auch bei Briefmarkensammelvereinen, die auch zu den Freiwilligenorganisationen zählen.
Fakt ist: Ohne Freiwillige würde vieles in unserem sozialen Zusammenleben nicht funktionieren – und es gilt daher, diese Freiwilligen vor den Vorhang zu holen und sichtbar zu machen und diesen Menschen vor allem das ehrenamtliche Engagement zu erleichtern und Hürden wegzuräumen.
Das neue Vereinsgesetz soll jetzt einmal eine dieser Hürden beseitigen, denn die Praxis des bisherigen Vereinsgesetzes hat gezeigt, dass die gesetzliche Regelung zunehmend zu einem Hindernis für ehrenamtliches Engagement geworden ist. Bei den derzeit geltenden Haftungsregelungen ist für diejenigen, die unentgeltliche Verantwortung in einem Verein übernehmen, unklar, in welchem Ausmaß die Unentgeltlichkeit zu berücksichtigen ist.
Daher wird mit diesem Gesetz das Haftungsrisiko für ehrenamtlich tätige Mitglieder eines Vereinsorgans ausdrücklich auf ein für diese zumutbares Maß begrenzt werden. Zum Schutz geschädigter Dritter wird dabei aber nicht die Haftung generell begrenzt, sondern es geht darum, dem Organwalter oder Rechnungsprüfer, der einem Dritten zum Ersatz eines in Wahrnehmung seiner Pflicht verursachten Schadens verpflichtet ist, die Möglichkeit einzuräumen, vom Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit zu verlangen, es sei denn, er hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. (Beifall bei der SPÖ.)
14.17
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stefan. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.17
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ja, es ist richtig, in der Vergangenheit oder bis heute war es ein Problem, dass Organwalter und Rechnungsprüfer Haftungen getragen haben, auch dann, wenn sie unentgeltlich tätig waren. Das hat zwar auf den Sorgfaltsmaßstab abgestellt, war aber nicht wirklich eindeutig geregelt.
Das wird heute mit diesem Gesetz geändert, und zwar sowohl hinsichtlich der internen Haftung als auch der externen. Es wurde jetzt gerade zitiert, wie das lauten soll, und wir halten dies auch für eine sinnvolle Regelung. Weiters ist noch hinzugekommen, dass eine Versicherung, die ein Verein abgeschlossen hat, jetzt auch dazu führen soll, dass Forderungen, die der Organwalter, der Rechnungsprüfer allenfalls gegen den Verein hat, auch von dieser Versicherung abgedeckt werden sollen.
Da die Bedeutung der ehrenamtlichen Organe und Organwalter für unser Gemeinwesen nicht hoch genug eingeschätzt werden kann, unterstützen wir diese Regelung, die eine Klarstellung und eine Haftungseinschränkung bringt, und werden daher zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
14.18
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.18
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesen Änderungen im Vereinsgesetz handelt es sich um die oft zitierte Konsensmaterie. Das ist immer dann, wenn die Regierung sagt, wir wissen nicht, was die Opposition hat, 80 Prozent beschließen wir ohnehin gemeinsam. Dass das eine Konsensmaterie ist, ist aber auch gut so.
Es geht – das haben meine VorrednerInnen schon ausgeführt, deswegen kann ich es kurz machen – darum, das Haftungsrisiko für ehrenamtliche Vereinsfunktionäre zu beschränken. Gerade ich als Justizsprecher werde oft angerufen, und die Frage ist: Ich muss oder darf eine Funktion übernehmen. Was heißt das? Was habe ich zu befürchten? Ich glaube, da ist diese Klarstellung des Haftungsrisikos sinnvoll und gut.
Wir alle – und das ist auch ein Konsens – sind erfreut darüber, dass sich Menschen ehrenamtlich in Vereinen, seien es Sportvereine, seien es Kulturvereine, engagieren. In diesem Sinne werden wir der Vereinsgesetz-Novelle zustimmen. (Ruf: Wer ist wir?) Wer ist wir? Da es eine Konsensmaterie ist und meine Fraktion offensichtlich gerade nicht da ist, darf ich auf Ihren Applaus hoffen. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)
14.19
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Scheibner. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.20
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Auch wir werden dieser sinnvollen Gesetzesvorlage zustimmen. Ich möchte nur bei dieser Gelegenheit auf einen Aspekt hinweisen. Wenn es um Vereinszugehörigkeit und Mitgliedschaften geht, wirft man gerne alle Vereine in einen Topf, also jene, die Freizeitaktivitäten machen, gemeinsam mit jenen, die einen unverzichtbaren Beitrag zu unserem gesellschaftlichen Leben leisten oder auch zur Sicherheit, etwa die Freiwillige Feuerwehr oder die Rot-Kreuz-Organisationen.
Ich glaube, da sollte man durchaus einen Unterschied machen, auch in der Debatte, denn da sind Notwendigkeiten zu erfassen. Wenn ich etwa an die Freiwillige Feuerwehr denke, ist es eigentlich unglaublich, dass dieser wichtige Beitrag ... (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Deine eigene Kollegin hat gerade gesagt, dass viele in Vereinen wie der Freiwilligen Feuerwehr und ähnlichen Organisationen dabei sind. Das sind wichtige Aufgabenbereiche, die sonst der Staat übernehmen müsste, die von ehrenamtlichen Helfern übernommen werden. Da sollte immer wieder nachgeschaut werden, wie die Bedürfnisse sind, was die Leute brauchen, um entsprechende Anreize zu haben, und welche Hindernisse aus dem Weg geräumt werden sollten.
In diesem Sinne haben wir auch im Bereich der Vereinstätigkeit einiges zu tun. Diese Vorlage ist positiv und wichtig, aber wir sollten uns mit den anderen noch offenen Fragen auseinandersetzen. (Beifall beim BZÖ.)
14.21
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Dr. Karl zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.21
Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es freut mich natürlich sehr, dass die Vereinsgesetz-Novelle 2011 auf so breite Zustimmung stößt. Wie Sie ja wissen, gibt es die Diskussion zu einer Haftungserleichterung in diesem Bereich schon seit Längerem, und diese Diskussion wurde durch den sogenannten Judo-Fall ausgelöst. Eine Anfängerin wurde beim Judotraining von einem Vereinsmitglied durch einen zu harten Wurf, zu schnellen Wurf verletzt.
Der Oberste Gerichtshof bejahte in diesem Fall die Haftung des Vereins, der sich vertraglich dazu verpflichtet hatte, das Training der Klägerin durchzuführen. Dieses Urteil des Obersten Gerichtshofs hat zu einer großen Verunsicherung innerhalb der Vereine geführt. Insbesondere bestand die Angst, dass nunmehr Vereinsobleute haften, wenn sie keine Haftpflichtversicherung für den Verein abgeschlossen haben.
Es wurde daher wiederholt von den Vereinen gefordert, dass das Haftungsrisiko von ehrenamtlich tätigen Vereinsfunktionären gesenkt werden soll. Es wurde ja bereits durch Vorredner darauf hingewiesen, dass wir heuer, im Jahr 2011, das „Europäische Jahr der Freiwilligkeit“ feiern, und was würde sich besser eignen als dieses Jahr, um endlich dem Wunsch der Vereine nachzukommen und eine Haftungserleichterung für unentgeltlich tätige Vereinsfunktionäre, angelehnt an das deutsche Vereinsrecht, vorzunehmen?
Nach dem neuen § 24 Abs. 1 des Vereinsgesetzes soll die Haftung eines unentgeltlich tätigen Organwalters oder Rechnungsprüfers gegenüber dem Verein bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen sein. Das heißt, künftig gibt es nur mehr eine Haftung bei grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz.
Wenn also zum Beispiel ein Rechnungsprüfer leicht fahrlässig durch eine Unachtsamkeit bei der Prüfung Unregelmäßigkeiten übersieht und dadurch dem Verein ein Schaden entsteht, dann haftet der Rechnungsprüfer gegenüber dem Verein nicht.
Ein anderes Beispiel: Wenn es der Vereinsobmann verabsäumt, eine Haftpflichtversicherung für den Verein abzuschließen, obwohl dies aufgrund der Tätigkeit des Vereins geboten wäre, und dann dem Verein durch nicht versicherungsgedeckte Schadenersatzpflichten ein Schaden entsteht und bloß leichte Fahrlässigkeit vorliegt, auch dann haftet der Vereinsobmann in diesem Fall nicht.
Erwähnen möchte ich in dem Zusammenhang auch den neuen Abs. 5 im § 24 des Vereinsgesetzes. Da geht es nämlich darum, dass durch ein Handeln eines unentgeltlich tätigen Vereinsfunktionärs nicht der Verein geschädigt wird, sondern ein Dritter. Da war es uns auch wichtig sicherzustellen, dass der geschädigte Dritte nicht um seine Schadenersatzansprüche umfällt. Das heißt, der geschädigte Dritte soll natürlich seinen Schaden ersetzt bekommen, aber nicht vom unentgeltlich tätigen Vereinsfunktionär, sondern vom Verein selbst.
Das heißt, wenn der geschädigte Dritte den schädigenden Vereinsobmann oder Rechnungsprüfer zum Beispiel belangt, dann kann sich dieser beim Verein schad- und klaglos halten, wenn ihm bloß leichte Fahrlässigkeit vorgeworfen wird. Auch da möchte ich zur Veranschaulichung ein Beispiel nennen.
Wenn etwa bei einer Vereinsveranstaltung keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden – denken Sie etwa an Absperrungen – und ein Gast bei dieser Veranstaltung verletzt wird, aber bloß leichte Fahrlässigkeit vorliegt und dieser Gast seinen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Vereinsobmann geltend machen will, dann kann sich der Vereinsobmann beim Verein schad- und klaglos halten.
Mit dieser Regelung ist eben sichergestellt, dass der verletzte Gast, der geschädigte Gast sehr wohl seine Ansprüche befriedigt bekommt, und zwar vom Verein und nicht vom unentgeltlich tätigen Vereinsobmann.
Generell nicht von dieser Neuregelung umfasst sind Schadenersatzansprüche gegen bloße Vereinsmitglieder, also auch bloße Vereinsmitglieder haften weiterhin. Da greift diese Haftungserleichterung nicht, wiewohl man natürlich auch festhalten muss, dass in derartigen Fällen, wenn das Vereinsmitglied unentgeltlich tätig ist, ein geringerer Sorgfaltsmaßstab zur Anwendung gelangen wird.
Neu im Vereinsgesetz ist schließlich auch, dass die Funktionsperiode beziehungsweise Einberufungsperiode der Mitgliederversammlung von derzeit vier auf fünf Jahre geändert wird. Der Grund dafür ist, den organisatorischen, personellen und finanziellen Aufwand zu vermindern, der sich daraus ergibt, dass derzeit mindestens alle vier Jahre eine Mitgliederversammlung einberufen werden soll. Künftig genügt es, mindestens alle fünf Jahre eine solche Versammlung einzuberufen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin der Meinung, dass wir hier wieder eine wichtige Maßnahme setzen, um das Ehrenamt zu stärken, und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und BZÖ.)
14.26
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haubner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.26
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Frau Minister Karl hat ja jetzt sehr ausführlich die Auswirkungen der No-
velle des Vereinsgesetzes erläutert, und ich gratuliere auch, dass wir das einstimmig gemeinsam beschließen werden. Das ist ein ganz wichtiger Schritt im Jahr der Ehrenamtlichkeit.
Gerade auch wir im Sport haben seit Jahren dafür gekämpft, dass wir dieses Anliegen auch in der Vereinsgesetz-Novelle unterbringen. Ich kann als Beispiel die Sportunion nennen, wo wir 4 000 Vereine in ganz Österreich mit fast einer Million Mitglieder haben und wo jeder Verein durchschnittlich 275 Mitglieder hat, wo hundert freiwillige Trainer, Helfer und Funktionäre mitarbeiten. Rechtlich getragen wird das Ganze aber von nur fünf Personen. Da ist natürlich genau diese Milderung des Haftungsmaßstabes ein wichtiger Punkt, damit wir auch wieder neue, junge Funktionärinnen und Funktionäre begeistern können für das Ehrenamt, dass es da bei der Haftung zu einer Rechtssicherheit kommt und sie ihre Aufgaben, die sie im Verein übernehmen wollen, auch dementsprechend durchführen können.
Also: Diese Vereinsgesetz-Novelle ist ein ganz wichtiger Punkt für die Ehrenamtlichkeit. Frau Minister, herzlichen Dank dafür, dass wir das gemeinsam umgesetzt haben.
Ich möchte aber hier an dieser Stelle auch noch dem Dr. Wolfgang Kossak danken, der uns immer in dieser Sache beraten und seit Jahren unterstützt hat. Ich bin froh, dass wir diese Vereinsgesetz-Novelle heute einstimmig beschließen. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.28
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Hornek zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.28
Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hochgeschätzte Frau Bundesminister! Werte Abgeordnetenkollegen und -kolleginnen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Vereinsgesetz hat einen sehr hohen Stellenwert, weil die Freiwilligentätigkeit und die Vereinstätigkeit quasi das Rückgrat des ländlichen Raumes darstellt. Nirgends wird derart viel freiwillige Arbeit geleistet wie im ländlichen Raum, und die Palette dieser Aufgabenstellungen ist eine sehr große. Egal, ob es sich um Rettungsdienste, Hilfsdienste oder Freiwillige Feuerwehren bis hin zu den Kulturbereichen, Musik, Sport und so weiter handelt, diese Tätigkeiten sind aus dem ländlichen Raum einfach nicht wegzudenken und machen diesen in hohem Maße lebenswert.
Deshalb ist es so irrsinnig wichtig, dass diese Strukturen erhalten bleiben und dass es schützende Hände unsererseits gibt. Da gebe ich dem Kollegen Scheibner vollkommen recht, dass wir jenen, die noch zusätzlich zu dieser Freiwilligenarbeit Funktionen übernehmen, Verantwortung für die Vereinsmitglieder und darüber hinaus übernehmen, entsprechenden Schutz bieten müssen. Dieses Gesetz ist ein positiver Mosaikstein in diese Richtung, und ich bin in diesem Zusammenhang sehr dankbar.
Wir müssen uns vergegenwärtigen, dass die Gesamtleistung der Freiwilligen ein Arbeitsplätze-Äquivalent von 400 000 Menschen ausmachen würde. Das ist, soviel mir gesagt wurde, mehr, als wir in Österreich Beamte beschäftigt haben. Daher ist es nicht nur in einem „Jahr der Freiwilligen“ notwendig, dieses wertvolle Gut hochzuhalten, und es ist nicht nur eine Aufgabe dieses Hohen Hauses, sondern eine gesellschaftliche Pflicht, unseren Ehrenamtlichen im hohen Maße dankbar zu sein. Diesen Dank möchte ich von dieser Stelle hier aussprechen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.30
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wünscht der Herr Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1537 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1524 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Reichshaftpflichtgesetz und das Rohrleitungsgesetz geändert werden (1538 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung.
Ich mache darauf aufmerksam, dass nur zwei Redner zu Wort gemeldet sind und wir im Anschluss sogleich wieder zu einer Abstimmung kommen werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Scheibner. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.31
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Es handelt sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Anpassung und Valorisierung der Kfz-Haftpflicht-Mindestdeckungssummen. Dagegen wäre grundsätzlich nichts einzuwenden, wenn es nicht mit großer Wahrscheinlichkeit dadurch auch eine Erhöhung der Versicherungsprämien geben würde. Es wurde zwar eingewendet, dass damit nicht zu rechnen sei, weil die Kfz-Versicherungen ohnehin prämienfreie erhöhte Haftungsrahmen anbieten würden.
Ja, das ist aber eine andere Frage, ob man aus Wettbewerbsgründen zusätzliche Angebote macht oder einen gesetzlichen Auftrag bekommt. Und Sie wissen ganz genau, dass in der Vergangenheit solche gesetzlichen Aufträge immer zu einer Prämienerhöhung geführt haben. Da bekommt man dann so schöne Briefchen, dass es einem sehr leid tue, aber man verpflichtet sei, aufgrund dieser gesetzlichen Aufforderung nun auch die Prämien zu erhöhen.
Ich glaube, gerade jetzt in einer Zeit, in der wir versuchen müssen, die Kaufkraft der Haushalte möglichst hoch zu halten, und in der ja zu befürchten ist, dass es durch von Ihnen in der Bundesregierung geschnürte Sparpakete ohnehin zu einem erhöhten Aufwand beim Steuerzahler kommen wird, sollten solche Anpassungen derzeit nicht umgesetzt werden. Und deshalb werden wir diese hier ablehnen. (Beifall beim BZÖ.)
14.33
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schönegger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.33
Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Es geht hier, wie der Vorredner schon gesagt hat, um ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz und andere Gesetze wie das Rohrleitungs- oder Gaswirtschaftsgesetz geändert werden sollen.
Ausgangspunkt dieser Änderung ist die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, wonach alle fünf Jahre eine Anpassung der Mindestdeckungssummen für Personen- und Sachschäden zu erfolgen hat. Diese Mindestdeckungssummen orientieren sich prinzipiell am europäischen Verbraucherpreisindex. In Österreich ist es Gepflogenheit und, wie ich glaube, gute Gepflogenheit, dass Mindestversicherungssummen über jenen der europäischen Bestimmungen liegen.
Das heißt konkret, dass es jetzt bei Personenschäden, wenn jemand verletzt wird oder gar tragischerweise zu Tode kommt, eine Mindestdeckungssumme gibt, die von 5 Millionen € auf 5,6 Millionen € erhöht wurde. Bei Sachschäden wurde die Mindestdeckungssumme von 1 Million € auf 1,12 Millionen € erhöht. Das entspricht einer Erhöhung dieser Mindestdeckungssummen von immerhin 12 Prozent. Ich glaube, das bedeutet für die Österreicher und Österreicherinnen einen verstärkten und besseren Schutz.
Mit erhöhten Prämien ist nicht zu rechnen, da die Versicherungen ohnehin einen Großteil der Verträge über die Deckungssummen abgeschlossen haben.
Ich glaube, wir sollten gemeinsam diesen erhöhten Schutz für die Konsumentinnen und Konsumenten beschließen. Herr Kollege Scheibner, Sie haben uns nicht gänzlich überzeugt. Ich glaube, dass es eine sinnvolle Umsetzung ist, und danke für die Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.35
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Dr. Karl zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.35
Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Richtlinie 2009/103 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung eine Anpassung der vorgeschriebenen Mindestdeckungssumme für Personen- beziehungsweise Sachschäden an die Inflation vorsieht.
Aufgrund dessen erhöhen wir nun die Mindestversicherungssummen in § 9 des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetzes ab 1. Januar 2012. Seit jeher sind die für das österreichische Recht maßgeblichen Mindestsummen höher als die gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebenen Summen. Diese Tradition soll mit dem vorgeschlagenen Entwurf auch weiter fortgesetzt werden, und zwar im Interesse der in Österreich Geschädigten und Versicherten.
Was Ihre Bedenken betrifft, Herr Abgeordneter Scheibner, möchte ich betonen, dass die vorgesehene Maßnahme sehr opferfreundlich ist. Den Unfallopfern steht nämlich bei Großschäden eine höhere Deckungssumme zur Verfügung. Außerdem ist es so, dass der größte Teil der Zulassungsbesitzer bereits jetzt schon freiwillig höhere Versicherungssummen gezeichnet hat und dass die Erhöhung der Versicherungssummen um durchschnittlich 17 Prozent nur marginale Prämienerhöhungen mit sich bringen
wird. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Scheibner.)
14.36
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1524 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1760/A der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit von Behörden im Verbraucherschutz (Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz – VBKG) geändert wird (1574 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nunmehr zum 16. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Maier. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.38
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren und beschließen heute gemeinsam ein Gesetz, mit dem die Verbraucherbehörden-Kooperation in Europa verstärkt wird. Es ist eine technische Anpassung. Sie bezieht sich in erster Linie auf die Verbraucherkredit-Richtlinie, und andererseits werden auch die Kompetenzen der KommAustria klargestellt.
Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen, um an dieser Stelle auf die Notwendigkeit grenzüberschreitender Zusammenarbeit von Verbraucherorganisationen, aber auch von Behörden hinzuweisen.
Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, Tausende Österreicher sind momentan damit konfrontiert, dass sie Terroranrufe bekommen, dass sie von Callcentern aus dem Ausland belästigt werden, die den Firmennamen und den Firmenstandort wie ihr eigenes Hemd wechseln. Das sind die Unternehmen, die aus Deutschland, aus China, aus Ungarn, aus Spanien bei österreichischen Konsumenten anrufen und ihnen erklären, sie hätten sich an einem Gewinnspiel beteiligt und hätten einen Preis bekommen. Aber dafür wäre es notwendig, entsprechende Daten bekannt zu geben, nämlich nicht nur Namen, Vornamen und Adresse, sondern auch die Kontodaten.
Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, da geht es nicht um den Abschluss eines Geschäftes, da geht es schlichtweg darum, dass diese Unternehmen zu Daten kommen, die sie weiterverkaufen und die möglicherweise dann missbräuchlich verwendet werden. Gerade in diesem Bereich, Herr Bundesminister, haben wir noch Defizite, was die Zusammenarbeit der Fernmeldebehörden in Europa betrifft.
Wir haben hier in diesem Haus anlässlich der Novelle zum TKG einstimmig einen Entschließungsantrag beschlossen, wo wir die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere die Verkehrsministerin, ersucht haben, auf europäischer Ebene tätig zu werden, damit es da zu einer Zusammenarbeit kommt und – ich nenne sie so – diese Telefonterroristen auch tatsächlich verfolgt und bestraft werden können.
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zusammenarbeit ist aber auch zwischen den Verbraucherorganisationen notwendig. Und ich möchte an dieser Stelle den Verein für Konsumenteninformation in Österreich hervorheben, der eine exzellente Arbeit betreibt und gemeinsam mit den Arbeiterkammern auf die Preisunterschiede zwischen Österreich und Deutschland hinweist.
Es ist unerträglich, wenn man bei Preiserhebungen feststellt, dass wir in Österreich für dasselbe Produkt – beispielsweise für die Nivea-Creme, konkret für Nivea for Men Gesichtspflege – um 73 Prozent mehr zahlen als die Konsumenten in Deutschland. Es ist unerträglich, dass bei Süßigkeiten oder bei Knabbergebäck Preisunterschiede von 50 und 60 Prozent zwischen Österreich und Deutschland festgestellt werden.
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren, da ist die Zusammenarbeit zwischen den Verbraucherorganisationen in Deutschland und jenen in Österreich notwendig, aber auch die Zusammenarbeit mit den Wettbewerbsbehörden, damit wir endlich draufkommen, warum es in Österreich einen Österreich-Zuschlag gibt und die österreichischen Konsumenten einfach mehr bezahlen müssen als jene in Deutschland. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.41
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.41
Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrter Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich darf mich da der Meinung meines Kollegen Johann Maier voll anschließen: Wir werden nicht akzeptieren, dass in Österreich die Teuerung wesentlich höher ist als jenseits der Grenze! Da braucht es verstärkt Maßnahmen und da braucht es auch eine nationale Kraftanstrengung.
Nun zum vorliegenden Gesetzentwurf: Was nützen uns die besten Regeln zum Schutz der Konsumenten, wenn sie nicht durchgesetzt werden, und zwar nicht nur in Österreich, sondern im gesamten Bereich der Europäischen Union? Was da so technisch klingt, das geht uns alle etwas an, das betrifft uns alle. Herr Kollege Maier hat schon von den Terroranrufen gesprochen. Dafür gibt es jede Menge Beispiele. Wir alle haben Ärger mit Spams. Viele Konsumenten beschweren sich über eine Flut von Werbemails. Diese Belästigungen müssen endlich ein Ende haben!
Stichwort Internet-Kriminalität: Immer mehr Österreicher shoppen im Internet. Sie brauchen mehr Sicherheit, und sie brauchen mehr Schutz. Stichwort Arzneien: Da ist es mir ein ganz besonderes Anliegen, dass wir den Händlern, die gefälschte Arzneien verkaufen, das Handwerk legen, denn diese Arzneien können gesundheitsschädlich sein. Da ist schon sehr viel gelungen. Immer mehr gefälschte Medikamente werden aufgegriffen, aber dennoch: Es braucht da verstärkte Anstrengungen!
Eine wachsende Gefahr ist auch die Weitergabe von sensiblen Daten über das Ausspionieren des Kaufverhaltens bis zur Weitergabe von Kontonummern und dem Hacken der Konten. Immer mehr Menschen fallen frechen Betrügern zum Opfer. Das heißt: Wir brauchen da mehr Schutz, verstärkte Anstrengungen, mehr Information der Bürger. Herr Minister, da ist ja schon vieles gelungen. Österreich ist gut unterwegs, aber Österreich kann diese Probleme allein nicht lösen. Wir brauchen hier verstärkte Kooperation in ganz Europa. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
14.43
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jury. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.44
Abgeordneter Josef Jury (FPÖ): Herr Präsident! Sehr verehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Zum heute hier vorliegenden Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz ist zu sagen, dass wir bei der letzten Beschlussfassung dieses Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetzes die Gewinnzusagen oder die Wett- und Lotteriedienstleistungen mit hineingenommen haben. Das wurde mit ausgehandelt. Kollege Maier, wir haben damals schon darauf hingewiesen, dass das der falsche Weg ist. Heute wird das Gott sei Dank repariert.
Aber wenn Sie hier herauskommen und sich über zu wenig Wettbewerb in Österreich beklagen, dann sieht man daran wieder, dass dafür die verfehlte Wirtschaftspolitik und Verbraucherpolitik auf europäischer Ebene verantwortlich sind. Diese Wirtschaftspolitik ist zum Scheitern verurteilt. Wir haben in Österreich nur mehr zwei oder drei Handelsriesen, Handelskonzerne, und die bestimmen den Markt. Die dürfen falsche Produkte, falsche Preisauszeichnungen (Abg. Mag. Johann Maier: Falsche Preisauszeichnungen haben wir nicht! – Zwischenruf des Abg. Mag. Josef Auer.) Jaja, Herr Bürgermeister Auer, genau Ihrer Meinung bin ich hier, dass es nämlich nicht angeht, dass diese Konzerne schummeln und auf dem Rücken der Konsumenten betrügen. Das kann für freie Bürger keine Wirtschaftspolitik sein, die in unserem Sinne ist.
Aber genau das ist die Wirtschafts- und Finanzpolitik, der ÖVP und SPÖ immer wieder das Wort reden. Am Ende des Tages wird diese Wirtschafts- und Finanzpolitik scheitern und Europa, das tolle Friedensprojekt Europa in den Abgrund reißen. (Beifall bei der FPÖ.)
14.46
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.46
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz regelt die Zusammenarbeit der für die Durchsetzung des Verbrauchergesetzes zuständigen nationalen Behörden. Diese Verordnung bildet jetzt praktisch den rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten innerhalb der Europäischen Union bei der Bekämpfung unlauter Geschäftspraktiken und verbessert damit den Schutz der Verbraucher bei grenzüberschreitenden Einkäufen, wie zum Teil schon erwähnt worden ist. Diese machen natürlich nicht halt bei den modernen Kommunikationsmitteln wie Internet und so weiter, denn immer mehr Waren werden auch dort angeboten. Deswegen brauchen wir bei diesen grenzüberschreitenden Einkäufen auch Maßnahmen für den Verbraucherschutz. Zusätzlich werden jetzt auch noch Richtlinien und Zitate aktualisiert und korrigiert, was meiner Meinung nach in diesem Zusammenhang sehr wichtig ist, damit eine wirksame Durchsetzung des Verbraucherschutzgesetzes im gesamten Binnenmarkt gewährleistet werden kann.
Meine Vorredner haben das eine oder andere bemängelt, wie zum Beispiel dass die Waren in Österreich teurer sind als in der Bundesrepublik Deutschland. Dazu ist zu sagen: Na ja, in Österreich haben wir nur ein paar Anbieter bei den allgemeinen Waren, weil die kleinen Greißler zum Zusperren gezwungen worden sind und der mangelnde Wettbewerb natürlich die Preise in die Höhe treibt. Aber das ist jetzt ein Thema, das sich auf einer ganz anderen Ebene bewegt. Nur: Wichtig ist es auch in der heutigen Zeit, einen Verbraucherschutz zu haben, der funktioniert. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)
14.48
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Höfinger zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.48
Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie bereits erwähnt, geht es in dieser Vorlage um Anpassungen, und die haben momentan für Österreich keine besonderen Veränderungen zur Folge. Warum? – Weil wir eben diesbezüglich schon gut aufgestellt sind. Die Verbraucherschutzbehörden in Österreich sind genau auf dieses Gesetz, auf diese Auflage hin schon ausgerichtet. Das war wichtig, um eine Zusammenarbeit zu garantieren, und zwar sowohl was die Verbraucherschutzbehörden in Österreich betrifft als auch was die internationale Vernetzung anbelangt.
Ebenso aufgenommen wird jetzt in diese Vorlage auch die Verbraucherkreditrichtlinie. Der Hintergrund ist der, dass es um einheitliche Standards geht, was die Informationen an die Konsumenten betrifft. Ich meine, es ist eine wichtige Grundlage, dass es bei sämtlichen Abschlüssen eine Mindestinformation geben muss, damit nicht nachher jemand auf die Idee kommt, zu sagen: Ja, aber mein Berater hat mir das nicht gesagt! Daher muss eben dokumentiert sein, dass jeder die richtige Information zur richtigen Zeit erhalten hat.
Warum ist das insgesamt so wichtig? – Weil wir wissen, dass es leider, wenn es um das Übervorteilen, um das Betrügen geht, keine Grenzen mehr gibt, vor allem was die neuen Technologien, die neuen Medien betrifft, da ist man grenzenlos unterwegs. Daher ist es wichtig, dass man gerade in diesen Fragen auch grenzenlos zusammenarbeitet. Gerade aus diesem Grund sind diese Weiterentwicklungen, diese Kooperationen so wichtig. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)
14.49
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1574 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
17. Punkt
Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1740/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Johannes Schmuckenschlager, Dr. Andreas Karlsböck, Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inverkehrbringen und Neuklassifizierung von nicht handelsüblichen Laserpointern (1575 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 17. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Spindelberger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.51
Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Hohes Haus! Vor nicht allzu langer Zeit haben, wie bekannt, einige unserer Abgeordneten das Wiener Fußballderby besucht, um dort vor Ort die Sicherheitsvorkehrungen zu überprüfen. Einer der Gründe für diesen Stadionbesuch war auch der Umstand, dass es immer mehr – ich bezeichne es wirklich bewusst so – Wahnsinnige gibt, die sich einen Spaß daraus machen, Fußballer vor einem Strafstoß bei Meisterschaftsspielen auf nationaler, aber auch auf internationaler Ebene mit den sogenannten Laser-Pointern zu irritieren und damit auch am Auge zu verletzen.
Andere wiederum zielen mit diesen Laser-Pointern sogar auf Pkw, auf Busse, aber auch auf Flugzeuge, um Lenker und Piloten zu treffen. Und führt man sich die Zahl dieser Zwischenfälle vor Augen, was da in den letzten Jahren passiert ist, dann kommt man zu dem Schluss, dass diese Laserangriffe, die es jetzt vermehrt auch in Europa gibt, zu einem für Passagiere und Crew gefährlichen Hobby zu werden scheinen. Wie die internationale Dachorganisation der Pilotenverbände vor Kurzem mitteilte, explodierte in den letzten Jahren die Zahl solcher Zwischenfälle gewaltig. Sind in Großbritannien im Jahr 2004 noch drei Laser-Pointer-Vorfälle registriert worden, so waren es im Jahr 2010 bereits 1 500. Und in Österreich wurden laut Auskünften der Austro Control im Vorjahr immerhin 20 solcher Blendungen registriert. Auch wenn diese Vorfälle keinen kriminellen oder terroristischen Hintergrund haben, haben sie doch ernsthafte Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und die Gesundheit der geblendeten Pilotinnen und Piloten.
Ich will in diesem Zusammenhang gar nicht daran denken, dass durch solche Blödsinnigkeiten einmal der Fall eintreten könnte, dass ein Pilot durch eine Laser-Pointer-Attacke die Kontrolle über sein Flugzeug verliert oder ein Buschauffeur den Bus in den Straßengraben lenkt. Daher sind solche Attacken nicht als Kavaliersdelikt zu qualifizieren, sondern stellen ein gewaltiges Sicherheitsrisiko dar.
Auch wenn in Österreich die Abgabe von Laser-Pointern im Produktsicherheitsgesetz geregelt ist, muss man doch sagen, dass sich Laser-Pointer auf dem Markt befinden, die großteils über den Versandhandel aus China importiert werden. Daher ist es meiner Meinung nach unabdingbar, künftig den Missbrauch von Laser-Pointern als waffenrechtlichen Verstoß anzusehen, der mit empfindlichen Strafen zu ahnden ist, sowie die Abgabe solcher Geräte ab einer bestimmten Stärke an Privatpersonen rigoros zu verbieten.
So eine Regelung brauchen wir nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa, weshalb ich dich, sehr geehrter Herr Bundesminister, bitten möchte, dich dafür auf europäischer Ebene starkzumachen. (Beifall bei der SPÖ.)
14.53
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Rädler. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.53
Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Mit diesem Entschließungsantrag wollen wir auf europäischer Ebene erreichen, dass die, wie mein Vorredner bereits betont hat, als Waffen zu bezeichnenden Laser-Pointer aus dem Verkehr gezogen werden. Sie sind seit 1. Oktober 1999 verboten, und doch kommt es immer wieder zu Vorfällen damit, etwa, wie bereits angeführt, bei Flugzeugen im Landebereich, wo die Piloten geblendet werden. Auch bei Autobussen gibt es derlei Vorkommnisse, aber im Besonderen bei Fußballspielen, wie zuletzt beim Europacup-Spiel, Champions League, in Neapel. Aber auch beim Länderspiel Österreich gegen Deutschland und zuletzt auch in der Bundesliga wurden solche Laser-Pointer eingesetzt, um Spieler zu blenden.
Das ist also nichts mehr, was man so einfach hinnehmen kann, denn die dadurch zugefügten Verletzungen sind sehr schmerzhaft. Es kann dadurch sogar zu Netzhautauflösungen kommen. Und letztendlich ist es nicht nur ein unsportliches Verhalten, sondern sicherlich auch ein kriminelles Vergehen. Das Inverkehrbringen dieser Laser-Pointer sollte daher nach der Klassifizierung erfolgen. 50 Prozent dieser Geräte sind Laser-Pointer der Klasse 3B. Das sind jene Laser-Pointer, die zu schmerzhaften Blendungen führen. Und da wollen wir erreichen, dass auf europäischer Ebene zunächst einmal ein Produktionsverbot erwirkt wird und in weiterer Folge durch eine neue Normung auch ein erschwertes Inverkehrbringen.
Wir wissen natürlich, dass das nicht allein auf europäischer Ebene zu lösen sein wird, weil das zumeist Billigimporte aus China sind. Es wird daher ein harter Weg sein, da erfolgreich zu sein, den wir, so freue ich mich, aufgrund eines Fünf-Parteien-Antrags nun gehen werden. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)
14.55
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.55
Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Österreich ist die Abgabe von Laserpointern in der Laserpointer-Verordnung nach dem Produktsicherheitsgesetz geregelt. Wir wissen, nicht nur in anderen Ländern, sondern auch in Österreich werden diese Laserpointer mit einer Stärke von bis zu 300 Milliwatt in Umlauf gebracht, die nicht nur bei Menschen zu schweren Augenverletzungen führen können, sondern sogar Flugzeuge zum Absturz bringen können und im Straßenverkehr, wie wir schon gehört haben, schwere Unfälle verursachen können.
Eingesetzt beziehungsweise verwendet werden diese Geräte meist von Menschen, meine sehr verehrten Damen und Herren, die nichts Gutes im Schilde führen. Sie verwenden diese Laserpointer bei internationalen Fußballspielen, um die betroffenen Spieler zu irritieren, oder bei Attacken auf Flugzeuge, um die Piloten zu blenden. Die Entwicklung dieser missbräuchlichen Verwendung ist keine gute: Die Zahl solcher Angriffe ist in den letzten Jahren sehr stark gestiegen.
Da ist die Politik gefordert, diesen Machenschaften einen Riegel vorzuschieben. Und dieser gemeinsame Entschließungsantrag ist ein wichtiges Zeichen in die richtige Richtung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)
14.57
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schatz. 2 Minuten gehen sich noch vor dem Aufruf der Kurzdebatte aus. – Bitte.
14.57
Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Meine Damen und Herren! Selbstverständlich sind auch wir Grüne für diesen Antrag. Die Laserpointer der KIasse 3 sind definitiv gefährlich. Wir unterstützen auch das Anliegen, dass der Gebrauch von solchen Laserpointern mit Waffengebrauch gleichzusetzen ist. Und natürlich ist es auch wichtig, auf europäischer Ebene ein Nutzungsverbot für solche Laserpointer zu erwirken.
Andere Staaten – USA, Australien, auch schon Deutschland – haben dafür Regelungen, an denen wir uns durchaus orientieren können. Aber, wie schon gesagt, das Wesentliche dabei ist sicher, dass auch auf der europäischen Ebene diesbezüglich etwas weitergeht.
Ich möchte aber diese Gelegenheit dazu nutzen, kurz einen Vorschlag einzubringen, den ich bereits im Ausschuss vorgestellt habe. Ich kann hier sagen, dass im Konsumentenausschuss wirklich eine sehr gute Arbeitskultur herrscht. Man hat den Eindruck, dass dort wirklich alle Parteien beziehungsweise Fraktionen daran interessiert sind, die Konsumenten und Konsumentinnen zu schützen und ihre Rechte zu stärken. Deshalb kommt es erfreulicherweise sehr oft zu einstimmigen Entschließungsanträgen. Allerdings sind die weder versehen mit einer Frist, noch gibt es darüber wirklich eine systematische Berichterstattung seitens der betroffenen Ministerien.
Und genau das rege ich an: dass bei einstimmig beschlossenen Entschließungsanträgen das betroffene Ministerium binnen einer bestimmten Frist – sei es ein halbes Jahr oder ein Jahr, diesbezüglich kann man sich sicher etwas überlegen – quasi verpflichtet ist, dem Ausschuss über die Umsetzung dieses einstimmigen Antrages schriftlich Bericht zu erstatten.
Das würde der Qualität der Arbeit des Ausschusses sicher guttun, es würde der ganzen Sache noch mehr Ernsthaftigkeit und Nachdruck verleihen. Vielleicht können wir darüber weiterdiskutieren. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)
14.59
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich unterbreche die Verhandlungen über den Punkt 17 der Tagesordnung.
Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 9289/AB
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu der kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung der Bundesministerin für Finanzen mit der Ordnungszahl 9289/AB.
Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich deren Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.
Wir gehen in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.
Ich ersuche nun Herrn Abgeordneten Petzner, die Debatte zu eröffnen. Die Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte. (Abg. Rädler: Jetzt kommt die Wahrheit über die Hypo!)
15.00
Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Die kommt jetzt, genau, die Wahrheit. Daher ersuche ich gerade auch die Abgeordneten der ÖVP, aufmerksam zuzuhören, damit sie sich dann auskennen.
Herr Präsident! Frau Bundesfinanzminister! Meine Damen und Herren! Es sind sehr aufschlussreiche Antworten, die uns Frau Bundesminister Fekter auf eine schriftliche Anfrage gegeben hat, was die Ursachen und die Hintergründe der Notverstaatlichung der Hypo Alpe-Adria betrifft, die ja schon mehrmals hier im Hohen Haus Thema war. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)
Zur Erinnerung: Grundlage meiner parlamentarischen Anfrage war ein Aktenvermerk der Staatsanwaltschaft über ein Gespräch am 26. Jänner 2010 zwischen der Staatsanwaltschaft und Vertretern des Bundesfinanzministeriums, darunter der berühmt-berüchtigte Herr Präsident Peschorn.
Und zu diesem Aktenvermerk, von dem auch die Frau Minister sagt, dass ihr dieser Aktenvermerk bis dato nicht bekannt war, haben wir Fragen gestellt. Es sind drei wichtige Erkenntnisse gewesen, die der Aktenvermerk zutage gefördert hat, zu denen wir Fragen gestellt haben.
Diese drei wesentlichen Erkenntnisse waren: Erstens – und jetzt zuhören, Herr Kollege aus Niederösterreich (in Richtung des Abg. Rädler) –: Im Aktenvermerk steht, dass es keine konkreten Verdachtsmomente auf Straftaten bei der Notverstaatlichung gegeben hat.
Zweite Erkenntnis war, dass das Finanzministerium gegenüber der Staatsanwaltschaft gesagt hat, man habe vor der Notverstaatlichung keine Prüfung der Hypo Alpe-Adria vorgenommen.
Dritter Punkt – entscheidender Punkt – war, dass das Finanzministerium gegenüber der Staatsanwaltschaft erklärt hat, dass jenes Gutachten von PricewaterhouseCoopers, das Grundlage der Notverstaatlichung war, nicht nachvollziehbar und nicht richtig sei.
Zu diesen drei Erkenntnissen, meine Damen und Herren, haben wir die Frau Minister befragt, was ihre Meinung, was ihre Haltung dazu ist, ob diese Auskünfte des Finanzministeriums gegenüber der Staatsanwaltschaft richtig sind oder nicht. Und die Antwort – in einem Satz zusammengefasst – lautet, dass sie richtig sind.
Frau Minister Fekter sagt: Es ist damals tatsächlich nicht objektivierbar – Zitat – gewesen, ob es konkret Straftaten in der Hypo Alpe-Adria gegeben hat.
Zweiter Punkt – ganz wesentlicher Punkt – ist, dass sie in der Anfragebeantwortung zum Thema „Prüfen vor der Notverstaatlichung“ – und das darf ich jetzt wörtlich zitieren – sagt:
„Der Republik Österreich war es vor Übernahme aller Anteile an der HGAA zum 30. Dezember 2009 nicht möglich, eine betriebswirtschaftliche und juristische Prüfung des übernommenen Unternehmens durchzuführen, (). Die Durchführung einer detaillierten Unternehmensanalyse war () nicht möglich bzw. nicht möglich gewesen.“
Das heißt, meine Damen und Herren, damit bestätigt sich das, wovor wir immer gewarnt haben, dass der damalige Finanzminister Josef Pröll im Zusammenspiel mit der ÖVP-Bundespartei, der schwarzen CSU in Bayern und der Kärntner ÖVP die Notverstaatlichung einer deutschen Staatsbank vorgenommen hat mit Milliardenfolgen für den österreichischen Steuerzahler (Beifall beim BZÖ), ohne vorher zu prüfen, ob
diese Notverstaatlichung überhaupt notwendig ist, ob sie gerechtfertigt ist und ob die Verantwortung geklärt ist.
Das war euch alles völlig egal, sondern ihr habt einfach zu den Bayern gesagt: Her mit dem Werkl! Wir zahlen den Rest. – Das ist eure Finanzpolitik bei der Hypo Alpe-Adria gewesen.
Ich habe Sie auch nach diesem PwC-Gutachten gefragt, weil ja in diesem Protokoll der Staatsanwaltschaft gestanden ist, dass das Finanzministerium sagt, es existiere ein PwC-Gutachten. Das heißt, die Frage war dann an Frau Minister Fekter: Hat das Finanzministerium dieses PwC-Gutachten überhaupt jemals vorliegen gehabt, das entscheidend die Notverstaatlichung ausgelöst hat und die Grundlage dieser Notverstaatlichung war?
Und Frau Minister Fekter antwortet, dass eben dieses PwC-Gutachten ganz wesentlich für die Notverstaatlichung war, und sagt in weiterer Folge, meine Damen und Herren, dass das Finanzministerium dieses Gutachten bis heute nicht hat. Sie sagt – Zitat –:
„Die Erkenntnisse der deutschen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC waren im oben angeführten Positionspapier des“ – BayernLB- – „Vorstands enthalten ()“
Das heißt, Sie haben sich ausschließlich auf die Informationen verlassen, die Ihnen jene gegeben haben, die die Bank auf Kosten des österreichischen Steuerzahlers loswerden wollten, nämlich die BayernLB. (Abg. Mag. Stadler: Die Abzocker !) Sie haben überhaupt nicht nachgefragt bei denen: Stimmt das, was ihr da sagt? Sie haben nicht nachgeprüft, Sie haben nicht nachgeschaut, Sie haben dieses für die Notverstaatlichung entscheidende Gutachten bis heute im Finanzministerium nicht einmal schriftlich vorliegen. Sie kennen es gar nicht.
Ich habe der Frau Finanzminister Fragen zu diesem Gutachten gestellt. Sie hat keine dieser Fragen beantworten können, weil sie das Gutachten überhaupt nicht kennt. (Abg. Mag. Stadler: Das ist unfassbar! Wir schmeißen den Bayern 3 Milliarden nach!) Und das sagt sie auch in dieser Anfragebeantwortung, dass die Europäische Kommission das Gutachten angefordert hat, aber das Finanzministerium selbst dieses Gutachten nicht vorliegen hat.
Das muss man sich einmal vorstellen: Eine Bank notzuverstaatlichen und überhaupt nicht vorher zu prüfen, das Gutachten gar nicht zu kennen, das Basis der Notverstaatlichung ist, aber dann groß auf die Kärntner schimpfen! Das habt ihr mit eurer Notverstaatlichung zusammengebracht.
Damit kommen wir auch zu den Ursachen der Pleite und zu den Folgen der Pleite der Hypo Alpe-Adria. (Zwischenruf des Abg. Riepl.) Ich habe die Frau Minister – zuhören, Herr Kollege! – nämlich auch nach den Ursachen gefragt. Und erstmals gibt sie zu, dass einerseits massive Risikovorsorgen – das ist dieses PwC-Gutachten, das 2 Milliarden Risikovorsorgen ausgerechnet hat – und andererseits ein Abzug von Kundengeldern, den auch die BayernLB durch vorzeitige Veröffentlichung dieses Gutachtens ausgelöst hat, dass also die BayernLB für die Notverstaatlichung verantwortlich ist. Und sie sagt, dass die BayernLB als Eigentümerin der Hypo Alpe-Adria die nötige Kapitalzufuhr verweigert hat, die die Finanzmarktaufsicht bis 14. Dezember 2009 haben wollte. Zitat:
„Da die Alteigentümer“ – also die BayernLB – „in Gesprächen mit dem damaligen Vorstand der HBInt bekundeten, nicht zu einer (weiteren) Kapitalzufuhr gewillt oder fähig zu sein, wurde vom Vorstand () ersucht“, also die Notverstaatlichung vorzunehmen. Und im Zuge intensiver Verhandlungen zwischen den Alteigentümern und der Republik Österreich habe man dann die Notverstaatlichung vorgenommen. (Abg. Rädler: Wie ist es so weit gekommen?)
Und dann schreibt sie noch dazu, dass die Bayern ursprünglich 1 Milliarde € für diese bankrotte Bank haben wollten, und rühmt sich noch, dass man das habe verhindern können – vordergründig.
Hintergründig zahlen wir am Ende des Tages 3 Milliarden € für die Pleite einer Bank, die sich im Eigentum des Freistaates Bayern befunden hat, meine Damen und Herren (Abg. Rädler: Wer hat es verursacht? – Abg. Mag. Stadler: Die Bayern!), und die die Pleite auch zu verantworten hat, wie die Frau Minister in dieser Anfragebeantwortung zugibt.
Seit zwei Jahren frage ich die Frau Bundesminister: Was wird uns diese Notverstaatlichung einer deutschen Bank, was wird diese Notverstaatlichung den österreichischen Steuerzahler noch kosten? – Seit drei Jahren verweigert sie die Beantwortung.
Auch bei dieser Anfrage antwortet sie auf die Frage, wie hoch jetzt die Verbindlichkeiten gegenüber der Bayerischen Landesbank seien Folgendes – Zitat –:
„Die Höhe der gegenwärtigen Verbindlichkeiten der HBInt gegenüber der Bayrischen Landesbank (BLB) ist dem Bundesministerium für Finanzen nicht bekannt, weswegen diese auch nicht aufgeschlüsselt werden können.“
Um dann eine Frage weiter zu schreiben, wo es nämlich um den Hannes Androsch geht, der endlich auch öffentlich das gesagt hat, was ich hier seit drei Jahren predige – Zitat –:
„Davon unabhängig“ – und jetzt kommt es! – „bestehen Verpflichtungen der HBInt“– also des Steuerzahlers –„ gegenüber der BLB mit Fälligkeiten Ende 2013“ – im Wahljahr, viel Spaß! –„ im Ausmaß von EUR 3 Mrd.“ (Abg. Mag. Stadler: Ungeheuerlich! Das schmeißt ihr den Deutschen nach! – Abg. Rädler: Geh, geh!)
3 Milliarden €! Das heißt zusammengefasst, Sie haben sich eine Bank aufschwatzen lassen, die ein deutscher Eigentümer in den Ruin geführt hat. Sie haben diese Pleite nicht geprüft. Sie haben nicht einmal das Gutachten vorliegen gehabt, sondern haben ungeprüft eine Notverstaatlichung vorgenommen und haben sich im Rahmen des Kaufvertrages noch dazu verpflichtet, 3 Milliarden € österreichisches Steuergeld für die Misswirtschaft einer deutschen Bank auf den Tisch zu legen. (Abg. Rädler: Flucht nach vorne!) Das ist Wirtschaftspolitik der Österreichischen Volkspartei. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Es wird Ihnen nicht gelingen, uns dieses Desaster in die Schuhe zu schieben. Es ist der Ex-Finanzminister Pröll, der diesen desaströsen Kaufvertrag verhandelt hat. (Abg. Rädler: Das habt ihr eh selber gemacht!)
Ich habe auch Frau Minister Fekter gefragt, weil es immer heißt, die Hypo wird das bezahlen: Schafft das die Hypo? – Erstmals gibt die Frau Bundesfinanzministerin auch zu, dass man – Zitat – „im Bedarfsfall eine Prolongation oder Alternativfinanzierung zu verhandeln“ hat.
Zu verhandeln hat mit wem? – Sie können gar nichts mehr verhandeln mit der BayernLB, weil Sie im Kaufvertrag – danke, Wolfgang Peschorn! – auf jegliche Möglichkeit, Stichwort: Besserungsklausel, verzichtet und damit sämtliche rechtlichen Grundlagen nicht geschaffen haben, die eine weitere finanzielle Verpflichtung der BayernLB möglich machen würden.
Das heißt, dieser Tag, an dem wir diese 3 Milliarden € österreichisches Steuergeld auf den Tisch knallen müssen, wird kommen, und wir werden Sie immer wieder daran erinnern, dass nicht Kärnten, nicht Jörg Haider und nicht die damaligen Repräsentanten der Hypo dafür verantwortlich sind, sondern die Österreichische Volkspartei und der damalige Bundesfinanzminister Josef Pröll, der das mit den Bayern ausverhandelt hat,
meine Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Ich komme schon zum Schlusssatz: Das Märchen mit den Ausfallshaftungen (Abg. Rädler: Kindesweglegung!) – auch da geben Sie erstmals zu, dass es Ausfallshaftungen sind, die am Ende des Tages nicht in vollem Umfang schlagend geworden wären. Das will ich am Schluss auch noch sagen, weil immer dieses Schreckgespenst der Ausfallshaftungen als Argument für die Notverstaatlichung gebracht wird. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Rädler: Kindesweglegung!)
15.11
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Ich habe während meines Vorsitzes am Vormittag angekündigt, dass ich mir die Rede der Frau Abgeordneten Mag. Judith Schwentner vorlegen lasse. Das ist in der Zwischenzeit geschehen.
Ich erteile Frau Abgeordneter Schwentner einen Ordnungsruf bezüglich ihres Einleitungssatzes, dessen Kern lautet: „ auch wenn vielleicht manche unter Ihnen ausschauen wie Frauen “
(Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)
*****
Es gelangt nunmehr Frau Bundesministerin Dr. Fekter zu einer einleitenden Stellungnahme, die 10 Minuten nicht übersteigen sollte, zu Wort. – Bitte.
15.11
Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die Verstaatlichung der Hypo Alpe-Adria hat dieses Institut vor dem drohenden Bankrott gerettet. Und dieser drohende Bankrott im Dezember 2009 war notwendigerweise zu verhindern, sonst hätte es im Hinblick auf die österreichische Volkswirtschaft, den europäischen Finanzmarkt und insbesondere in unseren Nachbarländern unvorhersehbare Folgen gegeben. Das ist unabdingbar gewesen. (Zwischenruf des Abg. Petzner.)
Aufgrund massiver Wertberichtigungen im Kreditportfolio wäre ohne das Eingreifen des österreichischen Staates eine Unterschreitung der regulatorischen Eigenmittelerfordernisse und damit eine unmittelbare Insolvenzgefahr für die Hypo Alpe-Adria eingetreten. Wären die Bemühungen der Republik zur Rettung der Hypo letztendlich nicht erfolgreich gewesen, sondern gescheitert, wäre zudem die 20 Milliarden € umfassende Kärntner Landeshaftung schlagend geworden. (Abg. Petzner: Das ist ein Unsinn! – Ruf beim BZÖ: So ein Schwachsinn!)
Diese unvorstellbare Zahlungslast wäre gewiss dem Bund überantwortet worden, und das galt es zu verhindern. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Jury: Das stimmt nicht! – Abg. Scheibner: Das ist falsch!)
Von großer Bedeutung für die Europäische Gemeinschaft war damals, dass ein Zusammenbruch der in mehreren osteuropäischen Ländern systemrelevanten Hypo Alpe-Adria die Volkswirtschaften dieser Länder um Jahre zurückgeworfen hätte und in der Folge auch die dort vertretenen österreichischen Unternehmungen, insbesondere die österreichischen Banken, vor erhebliche Kreditausfälle gestellt hätte.
Im Zuge intensiver Verhandlungen damals, die über Nacht passiert sind, haben der Alteigentümer und die Republik Österreich unter Teilnahme des Vorstandes der Hypo und der Aufsichtsbehörden wie Finanzmarktaufsicht und Oesterreichische National-
bank gehandelt. So konnte das ursprüngliche Angebot der Bayerischen Landesbank, ihren Anteil der Republik Österreich zu einem Kaufpreis in der Höhe ihres Beteiligungsansatzes von rund 1 Milliarde € zu überantworten, umgewandelt werden. Und das Verhandlungsergebnis war die Übertragung zu 1 € samt umfangreichen Verpflichtungen aller Alteigentümer zur Kapital- und Liquiditätsstützung über 4 Milliarden €. (Abg. Petzner: Und 3 Milliarden Rückzahlung!)
Damals war in dieser schwierigen Rettungsverhandlung das bestmögliche Ergebnis für die Republik erzielt worden. Die Bayerische Landesbank musste sich im Zuge der Verstaatlichung zudem verpflichten, die im November 2009 bereits gekündigten Liquiditätslinien von über 500 Millionen, die sie abziehen wollte, wieder der Hypo zur Verfügung zu stellen. Außerdem musste sie jene Darlehensforderungen und Schuldverschreibungen in der Höhe von 2,6 Milliarden, die unmittelbar anschließend zur Rückzahlung fällig geworden wären, weiter bis 31. Dezember 2013 in der Hypo Alpe-Adria belassen, um diese Liquiditätslücke, die unmittelbar gedroht hat, für dieses Desaster, das dort veranstaltet worden ist, zu schließen.
Im Rahmen seines Liquiditätsmanagements obliegt es nun dem Vorstand der Hypo Alpe-Adria, für die fristgerechte Tilgung dieser Verbindlichkeiten an die Bayerische Landesbank Sorge zu tragen. (Abg. Petzner: Wie sollen die das machen?)
Zur Aufarbeitung der Vergangenheit, zur Klärung der Ursachen für den Vermögensverfall wurde von Sepp Pröll, meinem Amtsvorgänger, die „CSI Hypo“ unter Vorsitz des Präsidenten der Finanzprokuratur eingerichtet. Die damit befassten Experten stehen aufgrund des Umfanges und der Mannigfaltigkeit der Untersuchungsgegenstände vor großen Herausforderungen, und sie werden dabei vom Finanzministerium unterstützt.
Es ist das Bestreben der Republik, die Verantwortung für die Schieflage der Hypo lückenlos aufzuklären: Inzwischen ergingen mehr als 60 Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft. Zu dieser Kooperation mit denen, die aufklären sollen, haben sich auch der Vorstand und der Aufsichtsrat „committet“, die Kooperationen sind im Gang.
Der Vorstand der Hypo Alpe-Adria ist bestrebt, dem Ergebnis der Joint Risk Assessment Decision der Nationalbank, und zwar einer Kapitallücke von 1,5 Milliarden €, durch Verkleinerung der Kreditinstitutsgruppe und Abbau von Risiko-Assets zu begegnen. Der Vorstand hat mir mitgeteilt, dass er keine weitere Staatshilfe in Anspruch nehmen muss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann Ihnen aber sagen, dass Staaten am Balkan schon mitgeteilt haben, dass sie sich von jenen Milliarden, mit denen die Nationalbank die Hypo stützen möchte, mehrere 100 Millionen wünschen würden. Bosnien hat gesagt, wir sollen das Geld nach Bosnien schicken.
Ich glaube, dass die Bank sich selbst restrukturiert, heuer wahrscheinlich eine schwarze Null schreiben wird, das heißt, das operative Ergebnis wird zufriedenstellend ausfallen, aber ich bin nach wie vor enorm interessiert an der Aufarbeitung des Desasters, das damals zu diesem massiven Vermögensverfall geführt hat. (Beifall bei der ÖVP.)
15.18
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten beträgt gemäß der Geschäftsordnung jeweils 5 Minuten.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.
15.19
Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Lieber Kollege Petzner! Das war wieder einmal ein Versuch, die Geschichte einfach umzudrehen, auf den Kopf zu stellen, denn ich kann mich an Zeiten erinnern – und wir gehen einige Jahre zurück –, als es einen Landeshauptmann in Kärnten gegeben hat, der sich immer damit gebrüstet und gesagt hat: Ich habe das finanziert, ich habe ein Schlosshotel finanziert, ich habe in Kroatien etwas finanziert!
Wer bezahlt das denn? – Ja, wir machen das über die Hypo.
Du wirst ja am besten wissen, was da alles passiert ist. Du warst damals eigentlich der zweite Mann hinter dem Landeshauptmann. (He-Rufe bei der SPÖ sowie von Bundesministerin Dr. Fekter.)
Die Frau Ministerin hat ja jetzt sehr deutlich geantwortet. Und du hast in deiner Rede auch angeführt, dass es gerade im Jahr 2009 massive Risikovorsorge gegeben hat, und wir wissen, was das für Risikovorsorge war, woran wir heute noch knabbern: Da gibt es Ländereien, die irgendwo im Grünen stehen, wo nichts gebaut wird, wo Apartments irgendwo im Ausland herumstehen, wo wir nicht wissen, was wir damit tun sollen.
Kundengelder sind abgezogen worden, ja, aber nicht nur die von der Landesbank in Bayern, sondern es sind auch andere Kundengelder massiv abgezogen worden. Damals hat die Finanzmarktaufsicht klar und deutlich erklärt, dass bis zum 14. Dezember 2009 eine Rekapitalisierungslösung auf den Tisch gelegt werden muss. (Abg. Petzner: Und was ist dann passiert?) Was ist dann passiert? Jetzt erinnere dich einmal genau, was damals passiert ist! Ich kann mich ganz genau erinnern.
Wir haben damals über ein Bankenpaket hier geredet, und ich kann mich noch gut erinnern, Kollege Strutz war hier heraußen und hat gesagt: Wie machen wir das mit den Banken? In der „ZIB 2“ um 22 Uhr war der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Uwe Scheuch – ich glaube, der war damals noch beim BZÖ, so genau kann man es nicht sagen – und hat gesagt: Wenn das in die Hose geht, dann wird ja wohl die Republik die Hypo Alpe-Adria retten! – Klipp und klar! Du kannst das beim ORF nachrecherchieren, das ist so gewesen. Das wurde ja selbst von ihm gefordert, damit nichts passiert. (Abg. Petzner: Eigentümer war die Bayerische Landesbank! Das war eine deutsche Bank! Nicht der Scheuch!)
Leider ist am 14. Dezember das Eigenkapitalerfordernis nicht vorhanden gewesen. Die Alteigentümer – die Frau Ministerin hat es ja gesagt –, und das waren nicht nur die Deutschen, sondern es gab andere Alteigentümer auch, waren nicht bereit, zusätzliches Kapital in diese Bank zu geben.
Ein Verhängen der Geschäftsaufsicht, das wissen wir alle, was das geheißen hätte: Es wären diese 22 Milliarden schlagend geworden. (Abg. Petzner: Nein, eben nicht! Eben nicht!) Die wären schlagend geworden!
Wenn wir schon so schlau reden: Zwei Jahre hat es gedauert, bis man gefunden hat, dass es damals nicht 20 oder 22 Milliarden waren, sondern man ist vor wenigen Monaten draufgekommen, irgendwo ist eine Milliarde noch unter den Tisch gefallen. Es ist halt eine Milliarde mehr. Na ja, wahrscheinlich ist es nur ein Einser mit ein paar Nullen, die unter den Tisch gefallen sind. Das ist vom Land nicht so deklariert worden, aber auch nicht klar und deutlich von der Hypo.
Man muss dazu sagen, dass bei einem Landesbudget von knapp über 2 Milliarden € eine Haftung von über 20 Milliarden € das Zehnfache des Landesbudgets wäre. Hier wäre der Bund voll haftbar gewesen. (Abg. Linder: Haftung mitbeschlossen von der SPÖ Kärnten! Gell, Hermann Lipitsch, aufpassen! Die SPÖ hat mitgestimmt!)
Damit wäre natürlich auch auf das Bundesland Kärnten eine massive negative Auswirkung vorhanden gewesen. Wir wissen alle, was das bedeutet hätte. Das hätte bedeutet, dass das Budget massiv zurückgefahren worden wäre, dass die Gemeinden sich schwergetan hätten und dass wir auch im Bereich von bestimmten Förderungen keine Möglichkeit mehr gehabt hätten, Investitionen in diesem Bereich zu tätigen.
Wir brauchen nicht zu versuchen, es wegzuschieben, wir brauchen nur zu klären, wer die Verantwortung trägt. (Abg. Mag. Stadler: Bitte! Bitte, rasch! Wie lange dauert das noch? Rasch klären!) – Ich habe die gleiche Redezeit wie Sie, Herr Stadler: 5 Minuten. – Es war vollkommen richtig, da mit der CSI-Hypo Spezialisten ins Rennen zu schicken – die arbeiten jetzt schon zwei Jahre –, um diese Spezialisten feststellen und untersuchen zu lassen, wie das Ganze verschachtelt worden ist, wie die Geldflüsse stattgefunden haben und welche Machenschaften hier dahinter gestanden sind. Alles ist offenzulegen! Die Verantwortung muss klar festgemacht werden! Die Kärntnerinnen und Kärntner sollen wissen, wer für dieses Debakel die Verantwortung trägt und wer das Bundesland Kärnten fast an den Rand des Ruins geführt hat, Herr Petzner! Klar und deutlich gehört das festgemacht, die Österreicherinnen und Österreicher sollten das wissen! (Abg. Mag. Stadler: Wer? Wer? Wer hat das gemacht? Wer hat das gemacht? Sagen Sie es!)
Ich sage Ihnen eines: Wenn man Fehler macht, sollte man auch dazu stehen. Denken Sie immer daran, wenn Sie etwas tun, denn Fehler können passieren, und man sollte sie nicht dann den anderen in die Schuhe schieben! (Beifall bei der SPÖ.)
15.24
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte.
15.24
Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Tribüne! Herr Abgeordneter Petzner, niemand kennt die Geschichte der Hypo besser als du. Ich sage ganz ehrlich dazu, ich bin ein stolzer Kärntner, und es tut mir weh, hier in diesem Hohen Haus, wenn man die Geschichte kennt, das so oft diskutieren zu müssen, denn so rühmlich ist das für Kärnten nicht. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Das ist ja das Problem, dass du wie der Blinde von der Farbe redest!)
Ich möchte dem, was die Frau Bundesministerin und mein Vorredner gerade gesagt haben, eigentlich nichts hinzufügen, aber ganz kurz zur Chronologie: Warum musste die Hypo 2007 verkauft werden? Wir wissen, dass damals mit dem Beschluss von BZÖ und SPÖ eine 500-Millionen-€-Wandelschuldanleihe gezeichnet wurde, die dann im Jahr 2007 zurückgezahlt werden musste. Kärnten hatte das Geld nicht. Man hat vorher geglaubt, die Hypo geht an die Börse. Man kennt die Gründe, warum die Hypo nicht an die Börse gegangen ist. Also musste man die Hypo verkaufen. (Abg. Mag. Stadler: Hast du nicht auch den Steuerberater Dr. Birnbacher?)
Man muss aber eines auch dazu sagen: damals mit einem großen Glück für Kärnten. Kärnten hat nämlich den Verkauf der Hypo an die Bayerische Landesbank zum richtigen Zeitpunkt gemacht. Nicht, weil man es sich selbst so ausgerechnet hat, sondern deshalb, weil man eigentlich aufgrund der Rückzahlung der Wandelschuldanleihe dazu gezwungen wurde. Man hatte damals den besten Preis dafür bekommen. Man hat die Wandelschuldanleihe bedienen können, man hat damit die 56 Millionen an Zinsen und an Verwaltungskosten bedienen können, und man hat 500 Millionen € in den Kärntner Zukunftsfonds geben können. Allein mit den Zinsen dieser 500 Millionen € im Kärntner Zukunftsfonds konnten bis jetzt 360 Projekte mitfinanziert werden,
was einen Investitionsschub in Kärnten von zirka 5 Millionen € ausgemacht hat. (Zwischenrufe beim BZÖ.)
Im Jahr 2008 ist die Bankenkrise gekommen. Wir wissen, dass damals die Swapgeschäfte aufgetaucht sind, wo Hunderte von Millionen von der Hypo verspekuliert und verspielt worden sind. Es ist dann ans Tageslicht gekommen, wovon die Fachleute schon alle gesprochen haben: Wie ist es möglich, dass eine Bank in so kurzer Zeit so schnell wächst? Es war keine Eigenkapitaldecke vorhanden, weswegen es auch notwendig gewesen ist, das Eigenkapital aufzustocken.
Als Kärnten die Hypo an die Bayern verkauft hat – das hat der Rechnungshofbericht auch aufgezeigt, das muss jedem klar sein –, sind die Haftungen bis zum Jahr 2007 beim Land Kärnten zurückgeblieben. Dieser Betrag ist angewachsen, damals ist es sogar einmal bis auf 25 Milliarden gegangen, dann sind es noch zirka 20 Milliarden € gewesen.
Die weitere Geschichte bis zur Übernahme durch den Bund kennt ihr alle. Und ich sage das hier ganz klar, man soll die Geschichte nicht verdrehen, man sollte den Tatsachen ins Auge schauen. Ich spreche jetzt speziell die Kärntner hier in diesem Raume an: Machen wir es nicht immer wieder zum Thema! Wir wissen, dass der Bund uns geholfen hat. (Abg. Mag. Stadler: Ah, jetzt auf einmal! Jetzt auf einmal! Jetzt bleibt es Thema, mein Lieber! Nicht jetzt Deckel drauf! Jetzt bleibt es Thema!)
Wir wissen, dass der Bund uns Kärntnern geholfen hat. Die Hypo hat uns beim Verkauf viel Geld gebracht, und diese Luftschlösser und Spekulationssachen, die die Hypo gemacht hat, haben im Endeffekt vom Bund abgegolten werden müssen. Und Kärnten ist bis jetzt Gott sei Dank dabei schadlos geblieben.
Bitte, lassen wir das andere jetzt strafrechtlich machen! (Abg. Mag. Stadler: Jetzt auf einmal! Da täuschst du dich aber! Jetzt, wo sich herausstellt, dass das ein schwarzer Skandal ist, wollen sie den Deckel zumachen!) Die Leute wollen wissen, wo die Milliarden verschwunden sind. Das ist unser aller Wunsch, weil es nicht sein kann, wenn so viel Geld verschwindet, dass man die Verantwortlichen nicht findet, und da sind wir größter Hoffnung. (Abg. Mag. Stadler: O ja, in Bayern! Bei deinem schwarzen Steuerberater Birnbacher! Da brauchen wir nur nachzuschauen! – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.)
Ihnen, Frau Bundesministerin, und dem damaligen Finanzminister Pröll möchte ich danken, dass das damals so schnell gegangen ist. Wenn man heute noch sagt, Finanzminister Pröll hat das selbst so eingefädelt, dann kann ich nur entgegnen: Finanzminister Pröll hat damals Kärnten aus der Patsche geholfen! Etwas dürfen wir dabei nicht vergessen: Wer ist denn damals bei diesen Verhandlungen dabeigesessen? Das waren der Landeshauptmann Dörfler und der Finanzreferent Dobernig, die bis zur letzten Minute verhandelt haben, wodurch dieses Ergebnis dann auch zustande gekommen ist. Wir haben alle die Bilder in den Zeitungen nicht vergessen: Landeshauptmann Dörfler, Finanzreferent Dobernig und Holdingvorsitzender Martinz sind dann nach Kärnten gefahren und haben dort eine Pressekonferenz abgehalten und das abgefeiert, dass Kärnten, wie gesagt, so heil davon herausgekommen ist. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
15.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Strutz. – Bitte.
15.29
Abgeordneter Dr. Martin Strutz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Kollege Obernosterer, deine Bitte, wir sollen die Angelegenheit Hypo hier im Hohen Haus
nicht mehr zum Thema machen, wird sich nicht erfüllen. (Abg. Obernosterer: So viel ihr wollt! Das habt ihr schon immer gemacht!) Vor allem wird sie sich nicht in der Öffentlichkeit erfüllen. Kollege Obernosterer, schon morgen wirst du den Strafakt gegen Landesrat Martinz und seinen Steuerberater Birnbacher in der Zeitung nachlesen können.
Das heißt, der Wunsch: Reden wir über diese ganzen Dinge nicht mehr!, wird so sicherlich nicht in Erfüllung gehen.
Frau Bundesminister Fekter, genauso wenig, wie wir Ihnen geglaubt haben, dass wir die Milliarden nach Griechenland überweisen müssen, damit wir sozusagen ein gutes Geschäft machen, wie es noch Ihr Vorgänger und Sie uns glauben machen wollten, weil wir über die Zinsen verdienen werden, genauso wenig glauben wir Ihnen, dass die Notverstaatlichung der Hypo notwendig gewesen ist, damit wir den EU-Finanzmarkt retten, wie Sie das jetzt in Ihrer Anfragebeantwortung versucht haben darzustellen.
Ich bin dem Abgeordneten Petzner dankbar dafür, dass er diese Anfrage eingebracht hat, weil er damit einmal mehr klargemacht hat, welche Rolle die ÖVP-Finanzreferenten in dieser Causa gespielt haben. Vor allem die Eile, die hier geboten wurde, und die Sorgfalt, die aus meiner Sicht nicht gegeben gewesen ist, haben in Wirklichkeit zu dieser katastrophalen Entwicklung geführt.
Die Geschichte der Hypo hat Kollege Obernosterer hier ein bisschen dargestellt. Das war aus Kärntner Sicht gesehen keine negative Geschichte, auch wenn Kollege Lipitsch jetzt die Übernahme der Haftungen kritisiert hat. Noch einmal hier klargestellt: Sowohl die SPÖ als auch die ÖVP sind in allen Gremien der Hypo gesessen, sind in allen Kontrollgremien der Hypo gesessen, sind im Landtag vertreten gewesen, wo man jährlich parallel zum Budget die Haftungen für die Hypo beschlossen hat. Und das ist nichts Negatives und das ist auch kein Ausnahmefall.
Ich erinnere nur an die Stadt Wien, die noch immer 16 Milliarden an Haftungen für die UniCredit beziehungsweise für die Bank Austria, die von der UniCredit übernommen wurde, zu tragen hat. Fragen Sie einmal, wer die Haftungen für die Hypo in Tirol übernommen hat! Ja, natürlich ist es gang und gäbe, dass ein Bundesland beziehungsweise auch die Bundeshauptstadt sich einer Bank bedient, um wirtschaftlich in seinem Bundesland etwas voranzutreiben. Und so, wie es Kollege Obernosterer hier korrekt dargestellt hat, ist ja volkswirtschaftlich auch etwas weitergegangen in Kärnten. Mit der Hypo hat das Land ein Institut gehabt, das sozusagen Risken getragen hat, die keine andere Bank hat übernehmen wollen, und in Wirklichkeit war das für Kärnten auch gut, weil es dadurch einen wirtschaftlichen Aufschwung gegeben hat.
Aber zurück zur CSI-Hypo, die hier eingesetzt worden ist. Sie ist 2009 ins Leben gerufen und gegründet worden. Frau Bundesminister, Sie haben es selbst gesagt, 60 Sachverhaltsdarstellungen sind von dieser CSI-Hypo bereits an die Staatsanwaltschaft gegangen. Ich frage Sie: Können Sie uns einen Erfolg dieser Anklagen, ich sage, dieser zum Teil politisch motivierten Anklagen, wie aus dieser Anfragebeantwortung ganz deutlich hervorgegangen ist, nennen? (Abg. Mag. Stadler: Nichts davon! Nichts davon!) Nichts davon können Sie uns als Erfolg nennen!
Mehr als 80 Millionen € allein an Honorarrechnungen und Gutachterkosten!
Die Fälle, die bisher abgehandelt worden sind: Ja, wo ist die Verurteilung des Herrn Kulterer (Abg. Mag. Stadler: Keine einzige! Nichts!), der Vorstände, die politisch vorverurteilt worden sind, die medial in Wirklichkeit hingerichtet worden sind?! – Alle freigesprochen! Alle Verfahren, die bis heute in der Causa Hypo Alpe-Adria vor einem ordentlichen Gericht stattgefunden haben, haben mit Freisprüchen geendet! (Abg.
Mag. Stadler: Weil die Täter in München sitzen und Schwarze sind! CSU-Parteifreunde aus München! So ist es!)
Der Wunsch – das zum Abschluss – des Kollegen Obernosterer: Reden wir nicht mehr darüber, machen wir das nicht mehr zum Thema!, wird sich mit Sicherheit nicht erfüllen, aber ich bitte Sie, Frau Bundesminister Fekter, nachdem Sie heute hier diese Anfrage beantworten, nennen Sie mir einen konkreten Erfolg der CSI-Hypo aufgrund dieser 60 Sachverhaltsdarstellungen, die bisher eingebracht worden sind! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten des BZÖ.)
15.35
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. – Bitte.
15.35
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Sie wird eigentlich immer seltsamer, diese ganze Hypo-Causa. Ich meine, das ist offensichtlich mittlerweile überhaupt ein Qualitätsmerkmal: Hypo Tirol – der Kollege aus Tirol hat vorher schon aufgejault –: keine nette Sache; Hypo Niederösterreich: wunderbar; Hypo Steiermark: gestern wieder Urteile. (Abg. Mag. Stadler: Alles schwarz!) Man fragt sich schon, was los ist in dem Land.
Es war nicht primär mein Anliegen, Kollege Stadler, aber ein paar Fragen, was die Rolle der ÖVP betrifft, darf man sich auch in Kärnten stellen. Ich mag jetzt nicht auf die ganze Anfragebeantwortung eingehen, weil sie mir an einer Stelle doch eine Spur zu verschwörungstheoretisch angelegt scheint, aber von der Chronologie und von der Abfolge her ist es nach wie vor aufklärungsbedürftig. Man fragt sich, Frau Bundesministerin, warum die Aufklärung so schleppend vorankommt.
Jetzt habe ich da vermutlich eine andere Einschätzung, was die Rolle der Finanzprokuratur, im Speziellen des Herrn Peschorn, betrifft, als der Abgeordnete Petzner, aber ich kann es auch von der umgekehrten Seite her sehen. Ich weiß, dass der Herr Peschorn da sehr engagiert hineingeht und alles Mögliche probiert und probiert hat, aber jetzt stellt sich schön langsam die Frage: Wo sind die Resultate? Wird er selber behindert? Wurscht, wie der jetzt eingeordnet wird. (Abg. Petzner: Der muss nur nach München schauen! – Abg. Mag. Stadler: Der muss schlicht und einfach mehr nach München fahren! In der CSU-Parteizentrale würde er fündig werden!)
Ich muss Ihnen ehrlich sagen, je mehr Aufklärung hier versprochen wurde, desto undurchsichtiger ist die Sache geworden.
Überhaupt war das damals sehr seltsam, wie sich die Staatsanwaltschaft, die CSI-Hypo et cetera et cetera gegenseitig auf den Zehen gestanden sind. Sie können das in der APA nachverfolgen, dass die eine Zeit lang damit beschäftigt waren, sich gegenseitig zu beschuldigen, wer wen an der Aufklärung hindert. Das hat nicht sehr schlankfüßig gewirkt, was das Vertrauen in die Aufklärung betrifft.
Mein Eindruck ist ja, dass die Aufklärung immer dann und dort stocken soll – diese These würde ich mittlerweile auch stärker ins Licht rücken –, wo es immer auch um ÖVP-Verflechtungen geht. Und die gibt es da mit Sicherheit. (Abg. Mag. Stadler: Aber was heißt!) Mit Sicherheit! Sonst hat man eigentlich den Eindruck erweckt, jetzt alles Mögliche aufzublatteln. Ob das prozesstaktisch von der Staatsanwaltschaft – das ist natürlich nicht Ihre Geschichte, das ist schon klar an der Stelle – so geschickt war, immer an irgendwelchen kleinen Zipfeln sofort eine Anklage loszutreten, die dann nicht einmal hält, ist auch noch eine andere Frage.
Aber kommen wir zum großen Drehbuch dieser Angelegenheit! Wir werden schauen, was der Untersuchungsausschuss in Kärnten noch zutage fördern kann oder wo wir da
sonst noch Nachschau halten müssen, weil die ... (Abg. Petzner: Der ist schon aus, Werner Kogler! Gar nichts ist herausgekommen!) Na ja, aber wir wissen genau, dass die Fragestellung auch dadurch beantwortet werden kann, wenn der Bericht bestimmte Zusammenhänge herstellen kann. Seien wir froh, dass wir die Aufklärer dort haben, denn es ist ja im ersten Bericht, den dann wir veröffentlicht haben, schon einiges zutage getreten.
Aber die wirkliche Frage bei der Hypo war doch immer: Wie hat es sein können – und das halte ich für sehr zentral –, dass sich die Landespolitik, jetzt unabhängig von diesen ganzen Verwerfungen ökonomischer Art am Balkan oder sonst wo, einer Bank derart hat bedienen können, wie das dort der Fall war?
Die nächste Frage ist aber dann schon: Wie ist es möglich gewesen, dass derart lange ein derartiges Geschäftsvolumen aufgeblasen wurde, in einer Affengeschwindigkeit, wo man doch sehen musste, dass sich das für eine Regionalbank nur schwer ausgehen kann? (Abg. Petzner: Werner, schau doch, von wem! – Abg. Mag. Stadler: Von den Deutschen!)
Der nächste Punkt ist natürlich, dass das so lange unbeachtet und unbehelligt blieb, wo längst schon die Informanten unterwegs waren, was diverse „Geschäfte“ – unter Anführungszeichen – auf dem sogenannten Balkan betrifft. Das ist schon ein eigenes Kunststück gewesen, so lange so konsequent wegzuschauen.
Die nächste Geschichte ist jetzt Folgendes – und da kriegt das Ganze einen anderen Dreh –, und das ist die Intention dieser Anfrage, obwohl ich die Begründung für sehr verschwörungstheoretisch halte, aber es ist trotzdem aus meiner Sicht etwas dran: Wer hat denn gesagt, dass in jenem Dezember 2009 das alles so dramatisch war, dass gleich die ganze Wirtschaft Südosteuropas zusammenkrachen würde, wenn wir als österreichische Steuerzahler nicht haften, wo doch zuerst die Bayern in der Haftung waren? (Abg. Mag. Stadler: Die Bayern haben ihnen das eingeredet!)
Und eines ist schon aufklärungsbedürftig. Sie schreiben ja selber – und das wird vermutlich da auch noch ein Thema werden –, dass ja hier eine Ausfallshaftung vorgelegen hat und eigentlich auch die Bayern hätten zum Zug kommen können. Uns war immer suspekt, dass das Bankenpaket, das wir hier mitbeschlossen haben, aber sicher nicht für solche Entscheidungen im Ministerium, dazu herhalten hat müssen, den Steuerzahler derart in die Pflicht zu nehmen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Das bleibt auch aufklärungsbedürftig, genauso wie das, dass der ÖVP-Anwalt Birnbacher mit 12 Millionen € für sechs Seiten heimgeschickt wird, und dann noch großartig erklärt, 6 Millionen € lässt er nach, das sei der Patrioten-Rabatt.
Etwas so Perverses habe ich lange nicht gehört! Das alles schreit weiter nach Aufklärung, und die ÖVP ist wie immer mittendrin und nicht nur außen dabei. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
15.40
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.
15.40
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Kollege Obernosterer – wo ist er denn jetzt? Er ist schon gegangen. Also das interessiert ihn nicht mehr. (Abg. Hörl: Ich pass’ auf für ihn! – Heiterkeit.) Jaja, du bist der Richtige!
Also das ist wirklich rührend gewesen: Bitte, sagt der Kollege, reden wir jetzt doch nicht mehr über die Hypo Alpe-Adria! – Meine Damen und Herren von der ÖVP, diesen
Gefallen werden wir Ihnen jetzt genau nicht tun! Jetzt nicht! Sie hätten liebend gerne den Haider angepatzt – das hätten Sie liebend gerne gemacht. Wenn Sie einen Beleg gefunden hätten, dass der Haider die Obligos hinaufgeschnalzt hat, so wie es die Bayern gemacht haben, würden Sie diesen Beleg wie eine Ikone durch Europa tragen, meine Damen und Herren. Sie haben nichts gefunden! (Beifall beim BZÖ.)
Die 80 Millionen € teure CSI-Hypo hat nichts gefunden, was den Haider belastet! Das ist Ihr Problem. Sonst würden Sie es politisch verwerten. Da würde der Herr Obernosterer nicht herauskommen und sagen: Bitte reden wir nicht mehr darüber! – Jetzt auf einmal, wo die Schwarzen bis zum Hals drinnen stecken, sagen sie: Bitte reden wir nicht mehr darüber! (Abg. Hörl: Das ist ja ungeheuerlich!) – Aber natürlich steckt ihr drinnen, das werde ich dir gleich sagen. Du wirst mit deiner Hypo Tirol noch Probleme genug bekommen! Da gibt es nämlich keine CSI-Hypo, Herr Kollege Hörl. (Beifall beim BZÖ.)
Ab 2007, seit es die Bayern übernommen haben, eure schwarzen Parteifreunde aus München, haben sie die Geschäftsvolumina auf über 40 Milliarden € hinaufgeschnalzt, die ganz gescheiten Deutschen. 40 Milliarden €! Einen Tag vor der Notverstaatlichung – das hat jetzt auch die Frau Bundesminister zugegeben – wollten sie noch rund 1 Milliarde € an liquiden Mitteln abziehen. Das heißt, das war eine nackte Erpressung der Bayern gegenüber den Österreichern, und dafür bedankt sich der Finanzminister mit einem Geschenk von 3 Milliarden € an die Bayern! (Abg. Steindl: Ausfallhaftung!)
Nichts Ausfallshaftung! Der erste Gescheite redet jetzt von der Ausfallshaftung. Bis jetzt haben Sie ja überhaupt geleugnet, dass es eine Ausfallshaftung ist! Also, wenn die Bayrische Landesbank einmal pleite ist, dann wäre das Land Kärnten zum Zug gekommen – das für die ganz Gescheiten bei euch. Und da können wir noch eine Zeit lang Banken führen in Österreich, bis die Bayerische Landesbank pleite ist. Aber ihr seid gekrochen vor euren CSU-Freunden, das ist der Punkt.
Und man wird auch noch so manches andere klären müssen. Und was die SPÖ angeht: Der Herr Gewerkschaftskaiser da hinten, der kleine, hat überhaupt nicht überrissen, dass man mit diesen Mitteln alle seine Seen und Hotels gekauft hat, damit der ÖGB Kärnten überhaupt gerettet werden konnte. Aber das ist überhaupt ein Sonderfall da hinten. (Beifall beim BZÖ.)
Eure Parteiführung aber hat es schon überrissen, dass das Ganze anders läuft. Wir haben ja Gespräche mit Ihnen geführt. Und jetzt möchte ich euch fragen, wie ihr die 3 Milliarden € finanzieren wollt, die Ende 2013 fällig werden. Erklären Sie mir das! (Zwischenbemerkung von Bundesminister Hundstorfer.)
3 Milliarden €, Herr Minister, die 2013 fällig werden: Wie wollen Sie die finanzieren? 3 Milliarden € aufgrund einer Unterschrift des Herrn Finanzministers Pröll! Da ist die Frau Fekter schon immer bemüht, darauf hinzuweisen, dass das Bundeskanzleramt mit dabei war. Das ist ihnen ganz wichtig, den Schwarzen, immer daran zu erinnern, dass ihr Roten mitgegangen seid, der Herr Schieder mit hinuntergefahren ist. Das war ihnen ganz wichtig, dass Rot an Bord ist.
Es werden 3 Milliarden € zu zahlen sein. Die Frau Minister ist ja vorsichtig. Wie sagt sie so schön? – Gegenwärtig liegt dem Finanzministerium keine Information vor, dass das Geld vom Bund verlangt werden wird.
Erklären Sie mir doch einmal, Frau Bundesminister, wo das Geld denn sonst herkommen soll. Wo soll das Geld herkommen, bitte? Von den Griechen? Von Ihren großartigen Griechen? Wo soll das Geld herkommen? Wollen Sie in Kärnten einen Hut herumreichen? Wo soll das Geld herkommen? (Abg. Hörl: Kärnten hat überhaupt
nichts mehr!) – Ein ganz Gescheiter! Kümmere du dich um die Hypo Tirol, da hast du noch Probleme genug am Hals! (Beifall beim BZÖ.)
Dieses Geld wird vom Steuerzahler aufzubringen sein. Dieses Geld werden Sie aus dem Budget bereitstellen müssen. Sie werden Budgetgelder in der Höhe von 3 Milliarden € bereitstellen müssen für eine Malaise, die der Herr Pröll eingebrockt hat, weil Sie für die Deutschen, die sich vorher verspekuliert haben seit dem Jahr 2007, am Balkan die großen Financiers gespielt haben und dafür die Bayern jetzt auffangen müssen. Das ist eine Ungeheuerlichkeit!
Nun kann ich darüber spekulieren, ob jemand nur so beschränkt ist, so einen Vertrag zu unterschreiben, oder ob unter Umständen mehr dahintersteckt. Ich habe in diesem Land gelernt, dass mehr dahintersteckt. Wenn also der schwarze Pröll mit den schwarzen Bayern einen Vertrag zulasten des österreichischen Steuerzahlers abschließt, für die Malaise, die die schwarze Bankführung der Bayern seit 2007 in Kärnten angerichtet hat, dann hat das einen Hintergrund – und wenn gleichzeitig dazu dann ein Erpressungsmanöver in Milliardenhöhe läuft, meine Damen und Herren.
Ich würde mich nicht wundern, wenn man einmal in München nachschaut, welche Verflechtungen sich da zwischen ÖVP und CSU ergeben würden. Ich glaube nicht, dass der Pröll so beschränkt war, dass er (Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP) – ihr lacht, aber euch wird das Lachen noch vergehen – freiwillig den Bayern 3 Milliarden € auf den Tisch legt mit Ende 2013, sich in der Zwischenzeit schleicht (Abg. Rädler: Ordnungsruf?!) – das ist nämlich nicht etwas, das Sie zu verantworten haben; das hat der Pröll zu verantworten –, sich in der Zwischenzeit als Minister schleicht, und jetzt stellt sich heraus, dass die Verflechtungen zwischen Schwarz in Bayern und Schwarz in Wien eben doch enger waren. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Sie werden erkennen müssen, dass es ein riesiger schwarzer Sumpf ist auf Kosten des österreichischen Steuerzahlers, für den Sie noch zur Rechenschaft gezogen werden. Den Gefallen, dass wir darüber schweigen, werden wir Ihnen nicht tun. (Beifall beim BZÖ.)
15.46
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die Verhandlungen über den Punkt 17 der Tagesordnung wieder auf.
Zu Wort gemeldet ist – und das ist bereits die letzte Wortmeldung in dieser Debatte – Herr Abgeordneter Markowitz. – Bitte.
15.46
Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir führen die Debatte über die Problematik mit Laserpointern weiter. Ich finde, es ist eine gute und äußerst wichtige Debatte. Wir haben ja gerade beim letzten Spiel gegen Austria Wien, wo wir von der Sportfraktion dabei waren, festgestellt, dass es auch gute Gesetze braucht, und es ist auch jemand notwendig, der diese auch umsetzt. Wir sind bei dem Match mit den Polizisten und Sicherheitskräften zusammengesessen, es wurde uns alles Mögliche über die Sicherheitsmaßnahmen erklärt, wie so ein Match in der Regel abläuft, wie man ein Match sicher gestaltet. Und was ist dann geschehen? Obwohl wir alle die Bengalischen Feuer eingrenzen wollen
und es auch diesbezüglich ein Gesetz gibt, Kollege Rädler, was haben wir dann erlebt? – Dass in der Pause die Bengalischen Feuer gezündet wurden und wir eine Spielunterbrechung von zehn Minuten hatten. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Es ist mir völlig egal, wer das war. Ohne jemanden in Schutz nehmen zu wollen, möchte ich Folgendes sagen: Wenn wir in Österreich diesbezüglich ein Gesetz haben, dann hoffe ich auch, dass es umgesetzt wird.
Das Gleiche ist bei den Laserpointern der Fall. Das ist ein absolut wichtiger Punkt, dass wir hier gerade die Klasse 3 aus dem Verkehr ziehen. Eigentlich muss das bei der Herstellung anfangen, und deswegen ist es auch gut, wenn man da einen Abänderungsantrag einbringt. Aber eines kritisiere ich schon schärfstens: Wir von der Opposition haben gemeinsam mit der Regierung einen Antrag eingebracht, einen Vier-Parteien-Antrag, Kollege Rädler – der Kollege Mayer ist jetzt nicht da, sonst würde ich ihn ansprechen –, und dann kommt im Ausschuss ein Abänderungsantrag, auf dem wieder nur die Regierungsmannschaft als Antragsteller steht.
Ich sehe das nicht ein! Man muss einmal klipp und klar sagen, wenn wir gemeinsam etwas ausmachen, dann müssen wir es auch gemeinsam umsetzen. (Beifall beim BZÖ.) Wenn ihr erneut Alleingänge macht, dann dürft ihr euch nicht wundern, wenn in Zukunft dann einfach das Vertrauen nicht mehr da ist. Das gilt jetzt für jede Oppositionspartei, denn so kann es nicht gehen.
Natürlich werden wir das Anliegen unterstützen, weil hier wirklich nachhaltig große Schäden am Auge entstehen können. Das ist kein Spiel! Ich weiß, es wird ein Problem sein, was die Sicherheit und die Kontrolle betrifft, denn man kann diese kleinen Laserpointer nicht wirklich kontrollieren. Aber hier muss es ein Einfuhrverbot geben, muss es straffe Regelungen und Gesetze geben, müssen die Strafen entsprechend hoch sein, damit so etwas in Zukunft einfach nicht mehr passiert.
Deswegen werden wir hier trotzdem zustimmen, obwohl ich finde, in Zukunft müssen wir anders miteinander umgehen, damit wir auch in Zukunft besser zusammenarbeiten können. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)
15.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Schlusswort wird keines gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1575 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Inverkehrbringen und Neuklassifizierung von nicht handelsüblichen Laserpointern.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 210.)
Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1402/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schwermetallgrenzwerte für Schmuck – insbesondere für Blei und Cadmium (1576 d.B.)
19. Punkt
Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1505/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tätowierfarben und Tätowiermittel (1577 d.B.)
20. Punkt
Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 739/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsatz von RFID Chips (1578 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 18 bis 20 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Vock zu Wort. – Bitte.
15.50
Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Bei diesen drei Anträgen geht es um den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten; im ersten Antrag, 1402/A(E), um den Schutz der Kinder vor vergiftetem Kinderschmuck. Ich glaube, darüber brauchen wir nicht viel zu diskutieren, denn da waren sich alle Parteien darin einig, dass dieser Antrag unterstützenswert ist.
Im zweiten Antrag, 1505/A(E), geht es um den Schutz vor giftigen Tätowierfarben. Da gibt es derzeit keine Regelung, daher wäre da nicht nur eine Regelung für Österreich interessant, sondern natürlich auch EU-weit. Herr Minister Hundstorfer, ich ersuche Sie daher, sich dafür einzusetzen.
Bei der letzten Sitzung des Ausschusses für Konsumentenschutz haben wir ja erfahren, dass Sie in der vergangenen Urlaubssaison Touristen darauf hingewiesen haben, und zwar durch Verteilung von Foldern, dass vor allem bei Tätowierungen, die in Nordafrika oder etwa auch in der Türkei erfolgen, oft große Gefahren drohen. Ich ersuche daher, auch weiterhin die Konsumentinnen und Konsumenten aufzuklären.
Interessant ist auch der dritte Antrag, 739/A(E), bei dem es um den Einsatz von RFID-Chips geht. Das sind Mini-Chips, für den Konsumenten nicht sichtbar, die an den einzelnen Waren zum Zwecke der Diebstahlssicherung angebracht sind. Das Problem, vor dem jedoch dabei die Datenschützer warnen, ist: Wenn diese Chips nicht entwertet werden, sind sie vielfältig auswertbar. So kann beispielsweise ausgewertet werden, welches Kaufverhalten der Konsument hat, wohin er geht und so weiter. Da ist wirklich die Gefahr eines Datenmissbrauchs gegeben.
Wodurch aber unterscheidet sich dieser Antrag von den beiden vorhergehenden? Die beiden ersten Anträge werden ja einstimmig angenommen werden, letzterer jedoch von den beiden Regierungsparteien abgelehnt. – Der dritte Antrag ist ein Antrag der Opposition – und im Konsumentenausschuss ist es leider nicht so, dass Anträge der Opposition, auch wenn sie sinnvoll sind, angenommen werden.
Ich ersuche daher darum, wenigstens in Zukunft Anträge genauer zu prüfen und die Bereitschaft zu zeigen, eindeutig sinnvollen Anträgen der Oppositionsparteien zuzustimmen, denn es muss doch davon ausgegangen werden, dass Konsumentenschutz allen wichtig ist – und nicht nur dann, wenn Anträge von ÖVP oder SPÖ eingebracht werden, geht es doch um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei der FPÖ.)
15.53
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.
15.53
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ganz kurz zu den Ausführungen meines Vorredners: Der Antrag 739/A(E) wird nicht deshalb abgelehnt, weil er von der Opposition ist, sondern weil wir das – das ist ja bereits im Ausschuss diskutiert worden – für inhaltlich nicht richtig halten. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich möchte nun kurz zu den Tätowierfarben Stellung nehmen, und zwar aus einer etwas anderen Perspektive, da ich es grundsätzlich für sehr bedenklich halte, wie die Gesellschaft mit der individuellen Körpergestaltung umgeht – und da sind ja vor allem Jugendliche und auch sehr viele junge Frauen betroffen.
Eine Studie der Universität Leipzig aus dem Jahre 2009 zeigt, dass in Deutschland die Personengruppe der zwischen 25 und 34 Jahre alten Männern bereits zu 26 Prozent Tätowierungen trägt, bei Frauen sind es 25 Prozent. Bei den 14- bis 24-Jährigen ist der Prozentsatz der Frauen sogar schon höher als der der Männer, und zwar mit über 22 Prozent, wobei in diesem Prozentsatz Permanent-Make-ups und Tattoos überhaupt nicht inkludiert sind.
Die damit zusammenhängenden Gesundheitsgefahren möchte ich hier jetzt gar nicht ansprechen; das wurde ja im Antrag sehr ausführlich dargestellt. Dieser Entschließungsantrag richtet sich aber auch an die europäische Ebene, und ich möchte jetzt nur darauf verweisen, dass die jetzige SPÖ-Landesrätin und frühere EU-Abgeordnete Karin Scheele aus Niederösterreich bereits im Jahr 2000 eine schriftliche Anfrage an die EU-Kommission gerichtet hat, und zwar in Bezug auf die rechtliche Einordnung von Tätowierfarben. – Die Antwort, die Karin Scheele damals von David Byrne namens der EU-Kommission erhalten hat, war, dass die Auswirkungen dieser Farben, dass die gesundheitlichen Risken bekannt sind – geschehen ist in dieser Sache jedoch seit dem Jahre 2000 nichts. Ich meine daher, es ist ganz dringend, dass da etwas auch auf europäischer, ja auf internationaler Ebene geschieht.
Der Trend zu Tätowierungen, zu Schönheits-OPs ist sehr groß, vor allem bei jungen Menschen – und ich glaube, das kann man auch in Bezug zu einer sich ständig entsolidarisierenden Gesellschaft setzen. In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen ein Zitat der Kulturwissenschaftlerin Dr. Gabriele Sorgo von der Uni Graz bringen, ein Zitat, dem ich voll zustimmen kann.
Dr. Sorgo sagt: „Wir leben in einer sozial sehr flexiblen Gesellschaft, in der die Zukunft vielen Menschen immer unberechenbarer erscheint. Individuen haben das Gefühl, nicht viel bestimmen zu können und fühlen sich der Veränderlichkeit ausgeliefert. Das Einzige, was beherrschbar ist, ist der Körper. Er repräsentiert den Bereich, den wir verändern können.“ – Zitatende.
Wie gesagt, überwiegend junge Menschen sind Opfer dieses Körperkults, und das alles geschieht sichtbar, wahrnehmbar für uns in Form eines gesellschaftlichen Zwanges, hin bis zum normierten Körperideal – und mit all den Gesundheitsgefährdungen, wie sie in diesem Entschließungsantrag thematisiert werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
15.56
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.
15.56
Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann meine Stellungnahme zu den ersten beiden Anträgen, zu jenem über Schwermetallgrenzen für Schmuck beziehungsweise zu Tätowierfarben und Tätowiermitteln, relativ kurz halten. Beide Anträge wurden ja im Ausschuss wohl auch deshalb einstimmig beschlossen, weil sie sehr wesentliche Dinge bewirken sollen.
Ich denke, es ist besonders wichtig, auch auf europäischer Ebene dahin zu kommen, dass vor allem und gerade Kinderschmuck keine schädlichen Substanzen mehr enthält. Die USA sind bei diesbezüglichen Importverboten schon wesentlich weiter als wir in Europa, und ich hoffe, dass auch Europa dazu bald eine gute Lösung finden wird.
Zum zweiten Antrag betreffend Tätowierfarben und Tätowiermittel. Ich denke, auch da muss es unser Anliegen sein, dass dabei keine gesundheitsschädigenden Substanzen verwendet werden, allerdings wird das nur mit einer österreich-spezifischen Regelung nicht zu schaffen sein, sondern wir brauchen auch da eine europäische Lösung beziehungsweise sogar ein globales Vorgehen.
Zum dritten Antrag, dem betreffend den Einsatz von RFID-Chips. Diesen Antrag möchten wir auf jeden Fall unterstützen, haben das ja auch schon im Ausschuss getan, auch wenn wir mit Detailformulierungen nicht ganz zufrieden sind. Ich glaube schon, dass es sinnvoll ist, Produkte zu kennzeichnen, die so einen Chip enthalten, allerdings glauben wir, dass es nicht alle Produkte sein können, sondern eben nur spezifische Konsumgüter.
Diesen Punkt sehen wir ja anders als die SPÖ: Abgeordneter Maier hat im Ausschuss argumentiert, es sei nicht das Problem, dass diese Chips sozusagen nicht ersichtlich sind auf den Produkten, sondern das eigentliche Problem sei, dass sie an der Kassa nicht deaktiviert werden würden.
Ich glaube, dass es da nicht nur ein Entweder-oder sondern ein Sowohl-als-auch geben müsste, das heißt also: sowohl eine Kennzeichnung als auch eine Deaktivierung. Und das bringt mich jetzt gleich zu den Ausführungen von Frau Abgeordneter Becher, die sagte, es hängt nicht davon ab, ob ein Antrag von der Opposition kommt oder nicht, wenn dieser abgelehnt wird, sondern es gehe dabei um eine inhaltliche Frage.
Ich weiß, dass Kollege Dolinschek einen Antrag einbringen wird, in dem es genau darum geht, solche Chips an der Kasse zu deaktivieren – und da bin ich jetzt schon neugierig, ob dieser Antrag dann von Ihnen von der SPÖ angenommen werden wird, weil Sie genau das im Ausschuss gefordert haben, oder ob Sie den Antrag dann doch ablehnen, weil er eben von der Opposition kommt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
15.59
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Praßl zu Wort. – Bitte.
15.59
Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Laut Verbrauchermagazinen enthalten Tätowierfarben oft gesundheitsgefährdende Stoffe. Ich weiß das und glaube, dass vor allem Jugendliche davon betroffen sind.
Häufig lassen sich auch Urlauber in ihrem Urlaubsland mit Tätowierfarben und ähnlichen Stoffen versehen und fahren so nach Hause. Und leider muss man feststellen, dass es da oft Nachwehen gibt.
Ich habe mir auch angesehen, wie es diesbezüglich in Deutschland ausschaut: In Deutschland wurden im vergangenen Jahr 38 Tätowierfarben untersucht, und von diesen 38 Tätowierfarben wurden 13 Proben beanstandet. Dabei wurde festgestellt, dass sich diese Farben nachteilig auf den Körper auswirken können.
In diesem Sinne kann man nur sagen, sehr geehrte Damen und Herren, die Jugendlichen sollten sich nicht tätowieren lassen, das ist für den Körper besser. Es sollte auch konkrete Regeln geben.
Wir müssen alles für unsere Jugendlichen machen und ihnen einschärfen: Bitte, macht das nicht, lasst euch nicht tätowieren! Ihr tut damit eurem Körper Gutes! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
16.01
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.
16.01
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Was die Schwermetalle in Schmuckgegenständen und die Tätowierfarben und -mittel betrifft, wird mein Kollege Spadiut Stellung nehmen. Ich werde mich den RFID-Chips widmen, diese enthalten nämlich Informationen und ermöglichen so die Lokalisierung von Gegenständen.
Einige internationale Handelsunternehmen, wie Wal-Mart, Tesco oder die Metro-Gruppe, setzen die RFID-Chips bereits intensiv ein, vor allem der Handel, aber auch die Logistik versprechen sich von einer flächendeckenden Nutzung eine große Kostensenkung.
Aufgrund dieser kabellosen Funktechnologie merkt beispielsweise der Kunde im Supermarkt nicht, ob ein Produkt mit diesem Chip versehen ist oder nicht und ob und wann die Informationen ausgelesen werden. Der Standort eines Produktes kann weltweit sozusagen verfolgt werden, und der Kunde, der Verbraucher hat keine Möglichkeit, zu kontrollieren, wie oft diese Daten aus diesem Chip ausgelesen werden und in welche Datenbanken diese Daten dann übertragen werden.
Verbraucherschützer fordern daher zum Beispiel eine Kennzeichnung aller mit solch einem Chip ausgestatteten Produkte. Es gibt halt keinen Vorteil ohne Nachteil, aber genau das ist es. Was in der Logistik hilfreich ist, steht dem Datenschutz oft entgegen.
Wir haben einen diesbezüglichen Antrag betreffend Kennzeichnung der Produkte, die mit solch einem Chip versehen sind, bereits im Jahr 2009 eingebracht. Dieser Antrag wurde am 12. November 2009 vertagt, und zwar mit der Argumentation, dass man zwei Jahre Zeit habe, das im Sinne des Konsumenten und des Datenschutzes innerhalb der Europäischen Union umzusetzen. Bisher ist in diesem Bereich nichts geschehen.
Wir haben das jetzt wieder auf der Tagesordnung des Konsumentenschutzausschusses gehabt, und der Antrag wurde dort abgelehnt mit der Begründung, dass die Kennzeichnung von Produkten mit RFID-Chips dem Konsumenten nichts bringe – so hat das Kollege Maier wortwörtlich gesagt. Kollege Maier sagt auch, dass er diesem Antrag deswegen nicht zustimmt, weil es eine automatische Deaktivierung derartiger Chips bei der Bezahlung an der Kassa braucht.
Daher bringe ich jetzt den folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dolinschek, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deaktivierung RFID-Chip
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht sicherzustellen, dass alle Artikel mit einem RFID-Chip beim Kauf noch im Geschäft automatisch, umgehend und kostenfrei deaktiviert werden, es sei denn, sie sollen auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers entsprechend dem Opt-in-Prinzip funktionsfähig bleiben.“
*****
Kollege Maier, werte Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, es steht Ihnen nichts mehr im Wege, diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall beim BZÖ.)
16.05
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dolinschek, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deaktivierung RFID-Chip
eingebracht in der 135. Sitzung des Nationalrates am 06. Dezember 2011, im Zuge der Debatte zu TOP 20, Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 739/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsatz von RFID (Radio Frequency Idnetification) Chips (1578 d.B.)
Ein RFID-Chip ist ein winzig kleiner Computerchip, welcher vor allem im Logistiksektor und im Handel zum Einsatz kommt und zu Kostensenkungen führen soll. Der Chip wird mehr und mehr an Verpackungen, Konsumgüter, Etiketten und auch in Pässen angebracht und ist für Konsumenten unsichtbar. Ein großer Vorteil von RFID ist, dass damit ausgestattete Produkte stets rückverfolgbar und exakt individualisierbar sind, da jeder Chip über eine eindeutige und weltweit nur einmal vergebene Seriennummer verfügt Die positive Eigenschaft dieser Technologie darf aber nicht von datenschutzrechtlichen Risiken ablenken.
Verbraucher haben keine Möglichkeit zu kontrollieren, wo und wie oft diese Daten aus dem Chip ausgelesen und in welche Datenbanken diese übertragen werden. Durch diese Datenübertragung ist auch die genaue Lokalisierung des Gegenstands bzw. des Konsumenten möglich. Wenn Konsumenten solche Artikel kaufen, stimmen sie damit automatisch der Datenverarbeitung zu, denn RFID und die damit verbundenen Datenauslesungsmöglichkeiten werden wahrscheinlich zu einem Vertragsbestandteil bei einem Einkauf werden.
Seitens der EU-Kommission wurde 2009 eine Empfehlung zur Umsetzung der Grundsätze der Wahrung der Privatsphäre und des Datenschutzes in RFID-gestützten Anwendungen veröffentlicht. Darin wurden die Mitgliedsstaaten aufgefordert, sicherzustellen, dass die Wirtschaft in Zusammenarbeit mit Vertretern der Allgemeinheit Rahmenvorgaben für die Bewertung des Einsatzes von RFID-Anwendungen unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten entwickelt. 2011 wurden diese Rahmenvorgaben
seitens der Wirtschaft veröffentlicht. Inhaltlich legt die EU-Empfehlung nahe, dass beim Kauf von Artikeln mit RFID-Chip, dieser Chips noch im Geschäft automatisch, umgehend und kostenfrei deaktiviert werden, es sei denn, sie sollen auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers entsprechend dem Opt-in-Prinzip funktionsfähig bleiben.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht sicherzustellen, dass alle Artikel mit einem RFID-Chip beim Kauf noch im Geschäft automatisch, umgehend und kostenfrei deaktiviert werden, es sei denn, sie sollen auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers entsprechend dem Opt-in-Prinzip funktionsfähig bleiben.“
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bitte.
16.05
Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir haben in der letzten Sitzung des Konsumentenschutzausschusses eine Reihe von Anträgen behandelt. Ich möchte nun einige Bemerkungen zum Antrag, der sich mit Schwermetallen in Schmuck beschäftigt, machen.
Billiger Schmuck begegnet uns fast allerorts, im Supermarkt, in Modehäusern, in Drogeriemärkten und anderen Verkaufsstellen. Die Hauptkunden für diesen Schmuck sind vorwiegend Jugendliche, aber vor allem Kinder. Auch wenn die Konsumenten diese Schmuckstücke allgemein als unbedenklich ansehen, so zeigen doch internationale Untersuchungen, dass ein Großteil dieser Produkte mit Schwermetallen, und da vorwiegend mit dem Schwermetall Blei, verseucht ist.
Es gibt zwar für Kinderspielzeug Schwermetallrichtlinien, nicht aber für Kinderschmuck. Daher sehen wir diesbezüglich Handlungsbedarf, da bereits geringe Bleimengen als sehr bedenklich eingestuft sind. Auch ist die Bleiaufnahme über den Darm bei Kindern stärker als bei Erwachsenen.
Blei im Körper hat eine Halbwertszeit von 30 Jahren, und es ist auch nachgewiesen, dass bereits geringe Dosen zu Beeinträchtigungen führen, etwa der Intelligenz, der Reaktion oder der Aufmerksamkeit, auch werden Verhaltensstörungen festgestellt.
Daher unterstützen wir den vorliegenden Antrag, der europäische Regelungen für Grenzwerte, die im Frühjahr des nächsten Jahres vorliegen sollen, fordert. Auch der Produktsicherheitsbeirat wird heuer noch Empfehlungen veröffentlichen, von denen wir annehmen, dass sie von den Kunden ausreichend Beachtung finden werden. (Beifall bei der SPÖ.)
16.07
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. – Bitte.
16.07
Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Zum Antrag betreffend Schwermetallgrenzwerte für Schmuck, insbesondere für
Blei und Cadmium: Blei wirkt auf das zentrale Nervensystem, es kommt zu psychischen Störungen, Müdigkeit, Reizbarkeit. Bei Kindern kann schon eine geringe Bleiaussetzung zu einer Verminderung der Intelligenz führen.
Bedenken muss man auch, dass es sich bei Waren, die Blei enthalten, um Umweltgifte handelt und diese als Sondermüll entsorgt werden müssten oder müssen.
Dänemark ist das einzige Land, dem es geglückt ist, bleihaltige Schmuckstücke vom Markt komplett zu entfernen. Dort gilt ein Verkaufsverbot für Schmuckstücke mit mehr als einem Hundertstel Prozent Blei. Auch in den USA hat man begonnen, Bleischmuckstücke vom Markt zu nehmen, ausschlaggebend dafür war der Tod eines jungen Knaben, der ein aus Blei gefertigtes Schmuckstück geschluckt hat und nach vier Tagen an einer Bleivergiftung gestorben ist.
Warum die EU noch nicht darauf reagiert hat, ist mir ein Rätsel. Wir werden diesen Antrag auf jeden Fall unterstützen.
Zum Antrag betreffend Tätowierfarben und Tätowiermittel: Da möchte ich Frau Becher schon widersprechen, wenn sie meint, Tätowierungen seien nicht gefährlich. Sie haben Schmuckstücke von ihrer Wichtigkeit her abgelöst. Die Jugend lässt sich gerne tätowieren, die Gefährlichkeit ist eben nur durch die Tätowierfarben oder Tätowiermittel gegeben oder durch unsachgemäßes Arbeiten von Tätowierern. Aber die seriösen Tätowierer arbeiten sehr steril, da kann nichts geschehen.
Wie bereits gesagt wurde, ist hinsichtlich der Tätowierfarben Handlungsbedarf gegeben. Der Herr Kollege hat es schon erwähnt: 38 Farben wurden untersucht – hauptsächlich die Farben Gelb, Orange, Rot –, und von diesen 38 Farben wurden 13 Farben beanstandet. In diesen Proben wurden unter anderem für Kosmetika verbotene Konservierungsmittel gefunden, Bestandteile von Wandfarben, Azofarbstoffen, Pigmente aus Autolacken und Spuren von Schwermetallen. In schwarzen Farben, die hauptsächlich aus Ruß bestehen, wurden Nanopartikel sowie krebserregende polyzyklische Kohlenwasserstoffe gefunden. Und da gilt es, die Tätowiermittelverordnung zu überarbeiten. Da ist nicht detailliert geregelt, was man verwenden kann.
Besonderes Augenmerk ist Farben aus dem asiatischen Raum zu schenken, denn bei diesen müssen die Inhaltsstoffe nicht angegeben werden. Es kann dadurch zu Allergien, Ekzemen und sogar Krebsgeschwüren kommen.
Wir werden auch diesen Antrag unterstützen. (Beifall beim BZÖ.)
16.10
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.
16.10
Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ja, lieber Kollege Dolinschek, es ist eigentlich schade, dass wir uns letztes Mal im Ausschuss, als es um den RFID-Chip gegangen ist, nicht soweit verständigt haben, dass wir gesagt haben, wir könnten da gemeinsam etwas machen, oder dass wir im Vorfeld nicht etwas gemacht haben.
Es ist ja wirklich so, wie du gesagt hast, dass bei der Kasse der Chip deaktiviert werden sollte. Man muss natürlich auch unterscheiden, wofür, denn ich glaube, dass es wichtig ist, dass der Chip bei Konsumartikeln, die wir kaufen, direkt nach Bezahlung entwertet wird. Bei Gewerbeartikeln ist es unter Umständen notwendig, ihn zu haben. Also: Das ist noch nicht genau geklärt.
Ich möchte jetzt im Namen unserer Fraktion darum ersuchen, diesen Antrag noch einmal im Ausschuss für Konsumentenschutz einzubringen. Wir werden ihn behandeln,
und ich glaube, wir werden gemeinsam einen für die Konsumentinnen und Konsumenten zielführenden Weg finden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dolinschek.)
16.11
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Schlusswort seitens der Berichterstatter/Berichterstatterinnen wird keines verlangt.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehmen werde.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18, die dem Ausschussbericht 1576 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Schwermetallgrenzwerte für Schmuck – insbesondere für Blei und Cadmium – anzunehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 211.)
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: die dem Ausschussbericht 1577 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Tätowierfarben und Tätowiermittel.
Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig angenommen. (E 212.)
Wir gelangen ferner zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20: Antrag des Ausschusses für Konsumentenschutz, seinen Bericht 1578 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben (Abg. Dr. Pirklhuber – auf den in den Reihen der SPÖ stehenden Abg. Hörl weisend –: Frau Präsidentin, der steht auf dem falschen Platz! – Weitere anhaltende Zwischenrufe.)
Herr Abgeordneter, ich gebe Ihnen die Gelegenheit, rechtzeitig auf Ihren Platz zurückzugehen (allgemeine Heiterkeit), und setze dann die Abstimmung fort.
Also noch einmal: Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20: Antrag des Ausschusses für Konsumentenschutz, seinen Bericht 1578 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen schließlich zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deaktivierung RFID-Chip.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Dieser findet nicht die Mehrheit und ist damit abgelehnt.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1467 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (1551 d.B.)
22. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1747/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Abschaffung des Weiterbildungsgeldes bei Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes zur Missbrauchsvermeidung (1552 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 21 und 22 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.
16.14
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir werden dem Bundesgesetz unsere Zustimmung geben. Wir haben das auch schon im Ausschuss ausführlich diskutiert. Als diese Bildungskarenz erstmals als Provisorium eingebaut worden ist, haben wir das schon positiv erwähnt. Leider war es Teil eines Konvoluts eines Arbeitsmarktpaketes, dem wir als Gesamtem nicht zustimmen konnten. Das haben Sie jetzt glücklicherweise anders gemacht, daher können wir die Zustimmung geben.
Es ist so, dass die Erleichterungen, die da enthalten sind, sehr begrüßenswert sind, nämlich, dass man bereits nach sechs Monaten die Bildungskarenz antreten kann. Was Sie uns leider Gottes ein bisschen, nein, nicht ein bisschen, sondern völlig schuldig geblieben sind im Ausschuss, war eine Antwort auf die Frage, wie lange Mitarbeiter, die in Bildungskarenz waren, in weiterer Folge noch bei ihrer Firma geblieben sind beziehungsweise wie lange die durchschnittliche Dauer war.
Was wir in der Zwischenzeit weiter recherchiert haben, ist die Tatsache, dass vor allem hochqualifizierte Personen die Bildungskarenz in Anspruch nehmen. Wir hoffen, dass sich in Zukunft aufgrund des erleichterten Zugangs auch eher ungebildete oder wenig qualifizierte Arbeitnehmer trauen, diese in Anspruch zu nehmen.
Die Grünen haben angekündigt, dass sie hier einen Antrag einbringen werden, wo es eben darum gehen wird, dass Personen, die bis zu 1 300 € verdienen, nicht das Arbeitslosengeld bekommen sollen. Diesem Antrag werden wir unsere Zustimmung nicht geben. Ich werde Ihnen das jetzt ganz kurz erläutern.
Wir glauben, dass es ungerecht ist, jemandem, der 1 300 € hat, den vollen Ersatz zu gewähren, wogegen aber jemand, der 50 € mehr verdient, dann zurückfallen und nur das Arbeitslosengeld bekommen würde. Das ist in meinen Augen ungerecht. Wenn, dann müsste man das so formulieren, dass es einen Sockelbetrag geben sollte, der dann eben weiter aufgestockt würde.
Daher können wir diesem Antrag jetzt nicht zustimmen, wiewohl wir es uns wirklich wünschen würden, dass Sie, Herr Bundesminister, es wirklich schaffen, dass auch wenig Qualifizierte diese Bildungskarenz vermehrt in Anspruch nehmen. Das Argument, das die Grünen vorbringen, ist natürlich schon nachvollziehbar, nämlich, dass sich dies weniger Qualifizierte häufig nicht leisten können, weil diese eben ein zu geringes Arbeitslosengeld bekommen. Vielleicht können Sie eine Möglichkeit schaffen, dass es für diese Personengruppe eine Art Minimum an Arbeitslosengeld gibt.
Dem Antrag der Kollegin Haubner werden wir auch unsere Zustimmung geben. In diesem Antrag der Kollegin geht es um die Freistellung gegen Entfall der Bezüge, und zwar geht es um Vermeidung von Missbrauch in diesem Bereich. Herr Bundesminister, es ist natürlich schon so, dass es sich einfach nur um eine Schönfärbung der AMS-
Statistiken handelt, wenn derjenige, der sich gegen Entfall der Bezüge freistellen lässt, nicht in der Arbeitslosenstatistik aufscheint, aber derjenige, der vorher Notstandshilfe bezogen hat und damit in der Statistik aufscheint, jetzt plötzlich für ein paar Monate aus dieser rauskommt.
Also das ist eine Art, die, wie ich meine, wenig Sinn macht. Wir sollten nicht die Statistiken schönfärben, sondern wir sollten vielmehr danach trachten, Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen. (Beifall bei der FPÖ.)
16.18
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Riepl. – Bitte.
16.18
Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Unsere im EU-Vergleich sehr guten Arbeitsmarktdaten sind auch, wie ich meine, auf die Angebote der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die wir hier immer wieder adaptieren und beschließen, zurückzuführen. Ich erinnere nur an die Qualifizierungsförderung, an die Förderung von Fachkräften während einer Elternteilzeitkarenz, Solidaritätsprämienmodell und vieles andere mehr.
Jeder von uns weiß: Je höher die Bildung, je höher die Ausbildung desto höher ist auch die Qualifikation und damit auch die Sicherheit des Arbeitsplatzes.
Viele Betriebe, eigentlich immer mehr Betriebe fordern von ihren Arbeitnehmern Flexibilität, Lernbereitschaft und höhere Qualifikation. Daher ist, glaube ich, das, was wir heute beschließen, nämlich dass die Bildungskarenz Dauerrecht wird und nicht nur befristet gilt, eine richtige Entscheidung. Wenn man als Arbeitnehmer in Österreich bis zu zwölf Monate oder zwölf Monate für Weiterbildung nützen kann, und das bei aufrechtem Arbeitsverhältnis, dann fördert das einfach die Chance auf mehr Qualifikation. Deshalb ist das, wie ich meine, eine sehr gute Entscheidung, die heute hier in Form dieser Gesetzesvorlage getroffen wird.
Keine Zustimmung gibt es unsererseits für den BZÖ-Antrag, der die Abschaffung des Weiterbildungsgeldes bei Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes vorsieht. Hier wird vom BZÖ Missbrauch vermutet oder in den Raum gestellt. Diese Sorge können wir und auch ich persönlich eigentlich nicht verstehen. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wo in diesem Bereich die große Missbrauchsmöglichkeit gegeben ist. Deshalb werden wir diesem Antrag keine Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
16.20
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Haubner gelangt nun zu Wort. – Bitte.
16.20
Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Wenn sich jemand weiterbilden will, wenn jemand ein Leben lang lernen möchte, wenn er sich besser qualifizieren will, dann ist, glaube ich, unbestritten, dass das nicht nur eine notwendige Investition und ein richtiger Schritt ist, sondern dass man diese Investition auch unterstützen soll. Daher werden auch wir seitens des BZÖ dem Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz unsere Zustimmung geben.
Es wurde ja 2009 schon entsprechend attraktiver gestaltet, mit kürzeren Anwartschaften, und das ist absolut zu begrüßen, denn es ist ja auch für diejenigen, die in sehr flexiblen Arbeitsverhältnissen sind, notwendig, diese Möglichkeit wahrnehmen zu können, und nicht nur für bereits höher qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer. Es hat sich auch dadurch der Personenkreis bis heute verdreifacht, sodass im Jahr 2010 in etwa 6 500 Personen in Bildungskarenz gewesen sind.
Wie gesagt, wir werden hier zustimmen, weil es auch klare Spielregeln, klare Kriterien gibt, die überprüft werden, wenn sich jemand speziell weiterbilden will und weiterbilden möchte. In Zeiten, wo gespart werden muss, wo wir jeden Tag von Sparmaßnahmen hören, ist es ganz, ganz wichtig, dass das Geld des Steuerzahlers dort hinkommt, wo es wirklich gebraucht wird. Und bei der Bildungskarenz ist für uns der Eindruck, dass es wirklich dort ankommt, wo es die Menschen wollen, wo es die Menschen brauchen und wo sie entsprechend qualifiziert werden können.
Die Frage, ob das Geld des Steuerzahlers bei der zweiten Form des Weiterbildungsgeldes, bei Freistellung gegen Entfall der Bezüge, auch richtig und sinnvoll verwendet ist, diese Frage – muss ich ehrlich sagen – kann ich nicht klar mit Ja beantworten. Denn: Wenn der Dienstnehmer nicht verpflichtet ist, eine Weiterbildungsmaßnahme zu machen, wenn der Dienstgeber zwar verpflichtet ist, eine Ersatzarbeitskraft einzustellen, aber sonst keinerlei Kontrollen geschehen, dann, muss ich sagen, ist natürlich auch für Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Und wir können es uns in Zeiten wie diesen nicht leisten, dass wir Gelder hergeben, wenn wir nicht genau wissen, was letztendlich der Arbeitnehmer macht.
Ganz klar hat das ja auch in einem Artikel einer Zeitung vom 25. März 2011 der AMS-Sprecher zum Ausdruck gebracht. Er hat zu diesem Weiterbildungsgeld Folgendes gesagt:
„ anders als herkömmliche AMSler, die dem heimischen Arbeitsmarkt ständig zur Verfügung stehen müssen, können solche Karenzierten tun und lassen, was sie wollen. Auch eine Weltreise, “
Ich unterstelle niemandem, dass er jetzt nur Weltreisen macht, aber wenn der Sprecher des AMS sagt, die können tun und lassen, was sie wollen, dann – muss ich ehrlich sagen – gibt es viele Möglichkeiten: Dann kann ich schwarzarbeiten, dann kann ich nur daheimbleiben und sagen, ich will einfach einmal eine Auszeit haben. – Also, das kann es nicht sein. Und wenn man sich anschaut, dass auch der Anstieg ein sehr hoher ist – 1998 waren es sieben Personen in der offiziellen AMS-Statistik, und im Jahr 2010 sind es 213 Personen –, wird deutlich, dass es etwas Attraktives ist.
Daher fordern wir gerade in Zeiten, wo wir sehr sensibel, sehr ordentlich, sehr zielgerichtet mit öffentlichen Geldern umgehen müssen, dass wir diese Form abschaffen, das Geld, das zur Verfügung steht, das jetzt investiert wird – und das sind in etwa 1,4 Millionen € –, einsetzen bei der Bildungskarenz auch für diejenigen, die eben jetzt nicht so hoch qualifiziert sind, dass man das noch attraktivieren kann, aber dass wir es gezielt einsetzen dort, wo es gebraucht wird.
Daher bitte ich die Kolleginnen und Kollegen, sich unseren Antrag unter diesem Gesichtspunkt noch einmal zu überlegen und diesem Antrag auch die Zustimmung zu geben. Das Geld muss einen Zweck erfüllen. Weiterbildung ist gefragt, ist notwendig – aber wenn der Zweck nicht erfüllt ist, dann darf es keine öffentlichen Gelder geben. (Beifall beim BZÖ.)
16.25
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Wöginger ist der nächste Redner. – Bitte.
16.25
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir stimmen diesem Gesetz gerne zu. Es wurde ja im Zuge der Wirtschaftskrise 2009 dieser leichtere Zugang zur Bildungskarenz bereits eingeführt, dass
man nicht mehr ein Jahr beschäftigt sein muss, sondern nur mehr ein halbes Jahr, und die Mindestanspruchsdauer oder -zeit von drei auf zwei Monate reduziert wurde. Das hat sich bewährt. Wir haben im Jahr 2010 1 247 Fälle gehabt, die genau in diesen sechs Monaten drinnen liegen.
Das heißt, dass das doch für eine beträchtliche Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein wichtiges Instrument ist und auch in Zukunft sein wird. Deshalb verankern wir das jetzt im Gesetz. Ich halte das, wie gesagt, für eine wichtige arbeitsmarktpolitische Maßnahme. Vor allem werden wir damit auch dem Leitsatz gerecht, dass lebenslanges Lernen notwendig ist und heute auch vom Arbeitsmarkt eingefordert wird.
Ich möchte noch kurz Stellung nehmen zu der Kritik, dass nicht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Aus-, Weiter- oder Fortbildung oder auch eine Bildungskarenz zugutekommt. Ich möchte hier eine Lanze brechen für alle Betriebsrätinnen und Betriebsräte, weil der Betriebsrat diesbezüglich eine wichtige Rolle im Unternehmen spielt und schon auch einen gewissen Lenkungseffekt in diesem Bereich erzielen kann. Ich bin selber Betriebsratsvorsitzender für 1 600 Personen beim Roten Kreuz Oberösterreich, und bei uns gehen immer wieder auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Bildungskarenz. Man kann sich schon auch als Betriebsrat bemühen, da ein gutes Mischverhältnis zwischen mehr qualifizierten und weniger qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zustande zu bringen. Es ist schon auch im Ermessen des Betriebsrates, zumindest positiven Einfluss darauf zu nehmen, dass diese Möglichkeit allen Mitarbeitern zumindest zusteht und dass sie auch diese Bildungskarenz in Anspruch nehmen können.
Alles in allem, glaube ich, sind diese 2,5 Millionen €, die hier jährlich zusätzlich anfallen werden, gut investiertes Geld im Sinne der Aus- und Weiterbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach dem Motto: Lebenslanges Lernen wird auch vom Arbeitsmarkt eingefordert.
Abschließend bedanke ich mich bei allen Betriebsrätinnen und Betriebsräten, vor allem auch im Europäischen Jahr des Ehrenamtes. Viele Betriebsräte sind ehrenamtlich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben unterwegs, um ihre Anliegen und Wünsche entsprechend weiterzubringen und die Anliegen auch umzusetzen. Ein herzliches Danke allen Betriebsrätinnen und Betriebsräten! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
16.28
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.
16.28
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wöginger, bitte nicht den Begriff „lebenslanges Lernen“ weiter verwenden! Das klingt einfach furchtbar. Jeden, den wir zu lebenslangem Lernen verpflichten wollen, wird das nicht sehr erfreuen. Ich bin fürs Lernen, keine Frage, aber jeder, der aus dieser Materie kommt, sagt entweder „lebensbegleitendes Lernen“ – was auch kein besonders schöner Begriff ist, das gebe ich schon zu –, oder man sagt einfach: Es ist gut, wenn wir lernen! – Das muss nicht mit lebenslangem oder lebenslänglichem Lernen verknüpft werden.
Aber sei es drum. Inhaltlich sind wir ja einer Meinung. Ich bin froh darüber, dass das Institut der Bildungskarenz jetzt in Dauerrecht übergeführt wird.
Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein hat schon darauf hingewiesen, dass ein wichtiger Punkt für uns schon noch wäre, dass dieses Institut der Bildungskarenz im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik so ausgestaltet würde, dass es auch Menschen mit niedrigem
Einkommen, mit niedrigem Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen können. Daran leidet diese Einrichtung Bildungskarenz noch etwas, auch wenn wir froh sind, dass sie so gut funktioniert. Aber wir würden uns wünschen, dass Menschen mit niedrigem Einkommen, die zumeist auch nicht die beste Ausbildung haben, das verstärkt in Anspruch nehmen können.
In diesem Sinn finde ich es ja gut, dass ausgerechnet die Kollegin Belakowitsch-Jenewein in diesem Zusammenhang von einem Mindestarbeitslosengeld spricht, denn mit einer ordentlichen Mindestsicherung hätten wir das. Das haben wir leider nicht, und da ist die von Ihnen oder vom Ministerium durchgeführte Mindestsicherung allein noch zu schwach und nicht ausreichend. Aber in diese Richtung könnte und sollte es gehen – keine Frage.
Ich sage Ihnen noch etwas: Wir haben vor zehn oder 15 Jahren – so lange ist es mittlerweile schon her – eine grüne Grundsicherung entwickelt, wo genau das drinnen war: Bildungskarenzen, Sabbaticals ohne Bildung sollen möglich werden. Gerade jetzt, wenn die Arbeitslosigkeit steigt, wird es wichtig sein, nicht nur sich weiterzubilden, fortzubilden, Bildungsmaßnahmen zu ergreifen, sondern wird es im Interesse eines besseren Arbeitsmarktes auch notwendig und sinnvoll sein, dass Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen aussteigen können, auch wenn sie – und da wird es der Frau Kollegin Haubner wahrscheinlich irgendwie die Nackenhaare aufstellen – eine Weltreise machen. Ja warum denn nicht? Wenn sie ein halbes Jahr pausieren wollen, dann soll das möglich sein. (Abg. Ursula Haubner: Ja, aber nicht mit öffentlichen Geldern!) Es ist im Interesse des Betriebes, es ist im Interesse der betroffenen Person, und es ist – es wäre – im Interesse des Arbeitsmarktes.
Ich wäre auch dafür, dieses Institut Bildungskarenz – lassen wir die Bildung weg – zu öffnen für Pflege. Warum denn nicht die Möglichkeit schaffen, dass Personen, die ihre Angehörigen pflegen, auf Teilzeitkarenz oder Ähnliches gehen können, und zwar über einen längeren Zeitraum? (Abg. Ursula Haubner: Da muss man klare Kriterien schaffen!) Das ist nicht abgetan mit dem, was wir derzeit an Karenz haben, sondern das braucht wahrscheinlich zwei, drei Jahre. Ja warum denn nicht? – Es wäre jedenfalls zehnmal besser als der derzeitige Zustand, wo pflegende Angehörige überhaupt keine Unterstützung erhalten.
Und in diesem Sinn, Herr Bundesminister, werden wir auch diese Frage mit Ihnen noch weiter diskutieren. (Beifall bei den Grünen.)
16.32
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister Hundstorfer hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Keck.)
16.32
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Keck, ich nehme dir schon nichts weg. So keck bin ich nicht.
Erstens – es wurde schon erwähnt, und ich möchte es nur noch einmal wiederholen –: Wir haben einen weiteren Monat hinter uns, wo wir Europameister sind mit der niedrigsten Arbeitslosenquote von allen Ländern innerhalb der Europäischen Union. Man kann das nicht oft genug erwähnen, man muss sagen, dass das so ist. Das muss man allen Parteien hier so sagen. Was wir zur Stunde auch haben, ist der höchste Beschäftigtenstand – auch ein weiterer Monat in einem massiven Plus. (Beifall bei der SPÖ.)
Schauen Sie, meine Damen und Herren, wenn Sie meinen, Sie wissen es schon: Wir wissen, dass die Wiederholung sicherer macht, damit Sie es besser wissen. – Das ist einmal Punkt eins.
Ich danke aber bei der Novellierung bezüglich der Bildungskarenz für die Einstimmigkeit der Zustimmung. Ich möchte diesbezüglich ein paar Fragen beantworten – vielleicht ist das im Ausschuss nicht gleich geschehen, und es ist auch nicht gleich geschehen.
Nach den Befragungen, die wir aus den letzten Jahren haben, von denjenigen, die in Bildungskarenz gehen: Es ist schwankend, ein Fünftel bis ein Drittel wechselt danach den Arbeitgeber. Das heißt – entweder das Fünftel oder das Drittel wechselt –, der Rest verbleibt im Betrieb, wobei für diejenigen, die im Betrieb verbleiben, in einem hohen Prozentsatz ein Wechsel der Position im Betrieb gegeben ist. Die Weiterbildungsaktivität hat also dahin gehend gewirkt, dass man im Betrieb eine andere Position einnehmen kann.
Bei – rund gerechnet – einem Drittel von denen, die im Betrieb bleiben, hat sich mehr oder weniger nichts getan: eine Verfestigung der Position. Man bleibt das, was man ist, aber hat zum Beispiel Bildungsabschlüsse nachgeholt, den Werkmeister nachgeholt und so weiter.
Zur Stunde haben wir den größten Zustrom zur Bildungskarenz – das ist also die größte Einzelgruppe – aus der Branche der Gesundheitsberufe, Sozialberufe und Erziehungsberufe. Dieser Cluster – das ist ja arbeitsmarktpolitisch ein gemeinsamer Cluster – ist jener, aus dem wir den meisten Zustrom haben und wo wir auch zur Stunde feststellen können: Wir haben zwei Bundesländer, wo wir sehr viele haben, das sind Oberösterreich und Wien. Aus diesen beiden Bundesländern kommen sehr viele. Und es kommen, wie gesagt, sehr viele Frauen aus dem Cluster Gesundheit, Soziales, Erziehung. Die Männer kommen in der Regel aus dem produzierenden, aus dem Waren produzierenden Sektor.
Und, lieber Karl Öllinger, die pflegenden Angehörigen haben eine Unterstützung: Wenn sie es brauchen, werden sie sozialversichert, pensionsversichert und krankenversichert. Wir wenden dafür derzeit immerhin 33 Millionen € pro Jahr auf. Das ist, glaube ich, nicht ein ganz kleiner Betrag für die Gruppe der pflegenden Angehörigen. Und die Zahl 33 Millionen ist keine sinkende, sondern eine jedes Jahr langsam steigende, denn vor zwei Jahren waren es 30 Millionen €.
Frau Abgeordnete Haubner, ich möchte noch einmal wiederholen, was ich Ihnen schon im Ausschuss gesagt habe: Es geht bei denen, die das Weiterbildungsgeld in Anspruch nehmen, nicht um eine Truppe, die etwas missbraucht, sondern in Wahrheit um Personen, die auf eine Karenz von ihrem Dienstgeber gehen. Und diese Karenz von ihrem Dienstgeber bedeutet, dass jemand anderer, der arbeitslos ist, für diese Zeitspanne entsprechend einsteigen kann.
An und für sich bekommt diese Person, die das in Anspruch nimmt, keinerlei Leistung von uns. Die Kosten sind hier wirklich sehr minimalistisch, und es geht hier nicht um Missbrauch. Es sind pro Monat derzeit durchschnittlich 100 Personen. Wir schwindeln da, glaube ich, auch nicht irgendwie mit einer Statistik. Es sind pro Monat 100 Köpfe. Und 100 Köpfe sind kein Schwindel der Statistik, sondern – wie immer gewohnt – in meinem Ressort werden alle Zahlen offengelegt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
16.37
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Keck zu Wort. – Bitte. (Abg. Dr. Bartenstein – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Keck –: Nicht zu keck, bitte! – Abg. Keck: Oh, Kollege Bartenstein?)
16.37
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Fehlspekulationen, Misswirtschaft und eine völlig falsche neoliberale Politik haben die Welt und leider auch unser Land 2008/2009 ins Schleudern gebracht. Wir haben daran geglaubt, dass die Krise überstanden ist, doch jetzt stehen wir wieder vor Problemen in der Wirtschaft, vor Problemen in der Industrie und vor Problemen in der Finanzwirtschaft. Und für ein kleines Land, wie es Österreich ist, das praktisch keine eigenen Rohstoffe hat, ist eine solche Krise noch sehr viel schwerer zu ertragen als für andere. Trotzdem haben wir uns das letzte Mal sehr, sehr tüchtig geschlagen als Österreich. Wir haben die Krise mit klugen Entscheidungen überstanden. Wir haben genau dort Schwerpunkte gesetzt, wo wir schon immer unsere Stärken gesehen haben, nämlich bei den Mitarbeiterinnen und bei den Mitarbeitern in den Betrieben.
Eine zentrale Maßnahme des letzten Krisenpakets war es, für unsere Kolleginnen und Kollegen den Zugang zur Aus- und Weiterbildung zu öffnen. Wir haben das bei der Kurzarbeit so gemacht, wir haben den Zugang zur Bildungskarenz aber auch ganz allgemein leichter gemacht. Aus heutiger Sicht, meine Damen und Herren, war das goldrichtig – nicht nur damals zur Überwindung von Krisen, sondern wir brauchen diese Maßnahme auch jetzt. Früher musste man ein Jahr in Beschäftigung sein, um danach eine Bildungskarenz in Anspruch nehmen zu können, heute reichen sechs Monate dazu aus. Profitieren können davon vor allem Frauen, Wiedereinsteigerinnen, aber auch junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die direkt nach der Ausbildung auf den Arbeitsmarkt kommen und durch rasche und baldige Aus- und Weiterbildung bessere Chancen erhalten, sich in der Arbeitswelt zu etablieren.
Weiters wurde die Dauer der Ausbildung während einer Bildungskarenz von mindestens drei Monaten auf zwei Monate reduziert. Diese Änderung entspricht der gewünschten Praxis in den Betrieben. Eine Bildungskarenz kann so zur intensiven Auf- und Umqualifikation genutzt werden; gerade im spezialisierten Bereich ist das immer mehr üblich. Positiv ist auch, dass der Kontakt zur Firma bei kürzeren Karenzen weit besser gehalten werden kann.
Das Beispiel der Krise 2008/2009 hat im Fall der Bildungskarenz also Schule gemacht. Ich begrüße es daher sehr, dass die ursprüngliche Hilfsmaßnahme, nämlich die Verkürzung der Bildungskarenz, nunmehr ins Dauerrecht übernommen wird. (Beifall bei der SPÖ.)
16.39
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Schatz gelangt nun zu Wort. – Bitte.
16.40
Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mein Kollege Karl Öllinger hat bereits gesagt, dass auch wir diese Vorlage unterstützen werden. Die ursprünglich befristeten Erleichterungen zum Zugang für Bildungskarenz haben sich offensichtlich bewährt, was ein Evaluierungsbericht des IHS auch bestätigt. Fakt ist, dass, seit es diese Erleichterungen gibt, die Zahl derjenigen, die die Bildungskarenz in Anspruch nehmen/genommen haben, deutlich zugenommen hat. Es sind mittlerweile 11 000 Personen pro Jahr, die eben mit der Bildungskarenz die Chance nutzen, eine berufliche Auszeit zu nehmen, um sich weiterzubilden.
Trotzdem – auch das sagt der Evaluierungsbericht des IHS – hat dieses System auch Mängel. Tatsache ist – das wurde auch schon angesprochen –, dass die BezieherInnen beziehungsweise NutzerInnen dieser Bildungskarenzzeit hauptsächlich junge
Menschen sind, die bereits ein höheres Bildungsniveau aufweisen. Aber genau diese Personen gehören a priori nicht zu jener Gruppe, die am dringendsten eine Weiterbildung braucht, um die Position auf dem Arbeitsmarkt deutlich zu verbessern oder endlich ein existenzsicherndes Einkommen zu erwirtschaften. – Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist, dass die Zahl der absolvierten Bildungsmaßnahmen, die wirklich zu einem qualifizierten Abschluss führen, sicher – ich sage jetzt einmal – ausbaufähig wäre.
Wir unterstützen die Übernahme dieses Modells, allerdings sagen wir, es könnte schon noch verbessert werden, denn vor allem eben die Tatsache, dass junge Akademiker und Akademikerinnen, dass höher Gebildete davon profitieren und jene, die es wahrscheinlich mehr brauchen können, nicht so ganz, lässt uns dringenden Handlungsbedarf vermuten. Es muss einfach auch BezieherInnen niedrigerer Einkommen mit einem ursprünglich niedrigerem Bildungsniveau erleichtert werden, in Bildungskarenz zu gehen. Der Grund dafür, dass sie das nicht tun, scheint für uns offensichtlich zu sein: Es ist das niedrige Einkommen! Das heißt: Kann Bildungskarenznehmern nicht garantiert werden, dass sie auch in der Zeit der Bildungskarenz ein existenzsicherndes Einkommen haben, dann werden sie das einfach nicht tun.
Unser Vorschlag ist deshalb, für Bezieher von unteren und mittleren Einkommen während der Bildungskarenz eine Entgeltfortzahlung in der Höhe des gesamten Einkommens zu garantieren, denn wenn es bei einem Einkommen von 800 bis 1 000 € nur eine Nettoersatzrate wird – davon kann man nicht leben!
In diesem Sinne haben wir folgenden Antrag vorbereitet:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Attraktivierung der Bildungskarenz für NiedriglohnbezieherInnen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der für jene ArbeitnehmerInnen, die unter 1 300 € brutto verdienen, ein Weiterbildungsgeld in der Höhe der vollen Entgeltfortzahlung während der Bildungskarenz vorsieht.
*****
Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass es wichtig wäre, gerade Menschen mit einem nicht so guten Bildungsniveau und mit geringerem Einkommen den Zugang zur Bildungskarenz zu erleichtern. Unser Antrag wäre ein Vorschlag, wie das funktionieren könnte. Ich hoffe, dass zumindest dieses Argument für die weitere Debatte eine Rolle spielen wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
16.43
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Attraktivierung der Bildungskarenz für NiedriglohnbezieherInnen
eingebracht im Zuge der Debatte des Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1467 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (1551 d.B.)
Begründung
Der erleichterte Zugang zur Bildungskarenz hat sich sehr bewährt, da die Zahl der BezieherInnen von Bildungskarenz von nur 1500 Menschen im Jahr 2008 auf bereits 11 000 im Jahr 2010 angestiegen ist. Gerade in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit und eines sich stetig wandelnden Arbeitsmarktes ist die Bildungskarenz ein sehr sinnvolles und wichtiges arbeitsmarkpolitisches Instrument. Arbeitsplätze werden vorübergehend frei und die ArbeitnehmerInnen können sich weiter- und höher qualifizieren und mittel und längerfristig höherer Einkommen, höhere berufliche Mobilität und sicherere Arbeitsplätze erreichen.
Die derzeitige Regelung der Bildungskarenz verfügt jedoch über eine entscheidende Schwachstelle. Eine Evaluierung der Maßnahme durch das Institut für höhere Studien von 2011 hat ergeben, dass derzeit vor allem jüngere und bereits höher qualifizierte Menschen in Bildungskarenz gehen. Gerade jene ArbeitnehmerInnen, die eine Weiter- und Höherqualifizierung am dringendsten benötigen würden, nehmen diese aber kaum in Anspruch. Das betrifft vor allem jene, die maximal über einen Pflichtschulabschluss oder auch Lehrabschluss verfügen und meist in Niedriglohnbranchen oder als Saisonbeschäftigte tätig sind. Faktisch kann sich diese Personengruppe eine Bildungskarenz wohl nicht leisten, da das Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes, das während der Bildungskarenz bezogen werden kann, für diese Einkommensgruppen unter der Armutsgrenze liegt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der für jene ArbeitnehmerInnen, die unter 1300 Euro brutto verdienen, ein Weiterbildungsgeld in der Höhe der vollen Entgeltfortzahlung während der Bildungskarenz vorsieht.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehmen werde.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1467 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen (Der Sessel des Abg. Kopf kippt plötzlich aus der Verankerung, als dieser wieder Platz nehmen will. – Allgemeine Heiterkeit. – Abg. Grosz: Das ist ein ganz schlechtes Omen!) – Herr Klubobmann, ich kann Ihnen sagen, es hat niemand an Ihrem Sessel gesägt. (Neuerliche allgemeine Heiterkeit. – Abg. Kopf: Wer weiß das so genau!) Wir werden das Problem vorübergehend lösen; um dem Sessel wieder die nötige Festigkeit zu geben, wird es die Nacht brauchen.
Ich wiederhole: Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Attraktivierung der Bildungskarenz für NiedriglohnbezieherInnen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit nicht angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1552 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1498 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (1553 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 23. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein ist die Erste, die zu Wort kommt. – Bitte.
16.46
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es geht jetzt um das Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden. Es geht dabei eigentlich darum, dass eine Interessenvertretung für Jugendliche in überbetrieblichen Ausbildungsstätten eingerichtet werden soll. – Wir sind gegen diesen Antrag, und ich werde das im Folgenden auch ein bisschen erläutern.
Wir sehen die überbetriebliche Ausbildung nur als Notlösung. Letzten Endes soll es nur darum gehen, Jugendliche, die nicht über das AMS vermittelbar sind, in eine überbetriebliche Ausbildungsstätte zu schicken. Mit diesem Gesetz wird allerdings eine Übergangsregelung vermehrt implementiert. Das heißt, was jetzt beschlossen werden
soll, ist, dass die überbetrieblichen Ausbildungsstätten verdichtet werden, institutionalisiert werden, und dem können wir nicht zustimmen.
Herr Bundesminister, ich habe Ihnen im Ausschuss diesbezüglich wirklich sehr genau zugehört. Sie haben versucht, uns glaubhaft darzulegen, wie wichtig und wie gut das nicht sei, und dass sich der Großteil der Jugendlichen in diesen überbetrieblichen Ausbildungsstätten ja nur ein Jahr aufhält. Sie haben wörtlich gesagt: Wir richten’s her und dann kommen die so quasi, was zahlt’s, obwohl wir das hergerichtet haben. – Dieses „Wir richten’s her“ hat mir schon ein bisschen zu denken gegeben, Herr Bundesminister! Das bedeutet offensichtlich, dass Sie diese jungen Menschen so weit herrichten, dass sie in der Lage sind, überhaupt sinnerfassendes Lesen zu erlernen, die Grundrechnungsarten zu erlernen, um dann in einen Betrieb weitervermittelt werden zu können.
Ich glaube nicht, dass das die Aufgabe sein sollte, sondern wir müssten da ansetzen, wo das Problem ist, nämlich im Bereich der Schulen. Daher wäre es weit sinnvoller, endlich einmal mit der Unterrichtsministerin darüber zu sprechen, wie Schulen wieder so weit aufgewertet werden können, dass Jugendliche, die die neunte Schulstufe verlassen, auch den Ansprüchen der Wirtschaft gerecht werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Es kann doch nicht sein, dass Jugendliche in Österreich nach neun Jahren die Schule verlassen und keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben, weil sie das wichtigste Basiswissen noch nicht vermittelt bekommen haben. Ihre Aussage „Wir richten’s her“ zeigt eben, dass wir damit vollkommen richtig liegen.
Das sind natürlich auch Folgen dieser verfehlten sozialistischen Bildungspolitik, aber auch der verfehlten sozialistischen Einwanderungspolitik, Herr Bundesminister! Das müssen Sie sich schon gefallen und sagen lassen, denn es kann nicht sein, dass Personen, die in zweiter und dritter Generation bei uns leben, die deutsche Sprache nicht beherrschen. Da ist etwas faul im System, da ist Ihre Integrationspolitik und Ihre Zuwanderungspolitik mit Sicherheit verfehlt. Es wäre sinnvoller, dort anzusetzen und danach zu versuchen, die Jugendlichen wirklich ordentlich unterzubringen, andernfalls wird dieses System in Wahrheit langfristig unfinanzierbar. (Beifall bei der FPÖ.)
16.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lapp. – Bitte.