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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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188. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXV. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 28. Juni 2017

 

 


Stenographisches Protokoll

188. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXV. Gesetzgebungsperiode                      Mittwoch, 28. Juni 2017

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 28. Juni 2017: 9.06 – 23.07 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Änderung des Artikels 124 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs

2. Punkt: Bericht über den Antrag 2248/A(E) der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend drohender Völkermord und Hungersnot im Südsudan

3. Punkt: Bericht über den Antrag 2250/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp der TTIP-Verhandlungen

4. Punkt: Bericht über den Antrag 2255/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Primärversorgung in Primärversorgungseinheiten (Primär­versorgungsgesetz – PrimVG) erlassen und das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungs­ge­setz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallver­siche­rungsgesetz, das Unterbringungsgesetz, das Krankenanstalten- und Kuranstal­ten­ge­setz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz und das Medizini­scher Masseur- und Heilmasseurgesetz geändert werden (Gesundheitsreform­umset­zungsgesetz 2017 – GRUG 2017)

5. Punkt: Bericht über den Antrag 414/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen- und Förderprogramm zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Bereich

6. Punkt: Bericht über den Antrag 2240/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird (SMG-Novelle 2017)

7. Punkt: Bericht über den Antrag 1581/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Beibehaltung des Grenzwertes für Quecksilber in Thunfisch“


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8. Punkt: Bericht über den Antrag 2221/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wiedereinführung von TBC-Untersuchungen für Personal im Lebensmittelbereich (Bazillenausscheidergesetz)“

9. Punkt: Bericht über den Antrag 1993/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Definition des Embryonen­Begriffs in Österreich gemäß Gutachten des EuGH“

10. Punkt: Bericht über den Antrag 2100/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Jährliche verpflichtende Reanimationsschulun­gen und -ausbildungen an allen Schulen ab der 7. Schulstufe“

11. Punkt: Bericht der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend den Aktionsplan Frauengesundheit

12. Punkt: Bericht über den Antrag 1458/A(E) der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Dorothea Schittenhelm, Carmen Schimanek, Mag. Aygül Berivan Aslan, Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Ausbau von Programmen zum Thema Frauengesundheit

13. Punkt: Bericht über den Antrag 2254/A der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Brigitte Jank, Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens geändert wird, das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz, das Verwal­tungsgerichtsverfahrensgesetz und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, ein Bundesgesetz über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Län­dern erlassen wird, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Hochschulgesetz 2005, das Schulpflichtgesetz 1985, das Berufsreifeprüfungsgesetz, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Privatschulgesetz, das Religi­ons­unterrichtsgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Schülervertretungengesetz, das BIFIE-Gesetz 2008 sowie das Bildungsinvestitionsgesetz geändert werden und das Bundes-Schulaufsichtsgesetz aufgehoben wird und das Beamten-Dienst­rechts­gesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertrags­lehr­personengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrper­sonengesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz und das Unterrichtspraktikums­gesetz geändert werden (Bildungsreformgesetz 2017), über den

Antrag 592/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der VizepräsidentInnen der Landesschulräte und des Wiener Stadtschulrates, über den

Antrag 131/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Modellregionen zur Gemeinsamen Schule, über den


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Antrag 1356/A der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 geändert wird, und über den

Antrag 1357/A der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2014, geändert wird

14. Punkt: Bericht über den Antrag 2235/A der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Dr. Karlheinz Töchterle, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschulgesetz 2005, das Schulorganisationsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert werden sowie das Hochschul-Stu­dienberechtigungsgesetz aufgehoben wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Privatuniversitätengesetz und das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden

15. Punkt: Bericht über den Antrag 1857/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Qualität in der Ausbildung von Lehrkräften in der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS)

16. Punkt: Bericht über den Antrag 38/A(E) der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Steigerung des Männeranteils in pädagogischen Berufen

17. Punkt: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2018 bis 2021

18. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Asylgesetz 2005, das BFA-Verfahrensgesetz, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 und das Grenzkontrollgesetz geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017 – FrÄG 2017)

19. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Integrationsgesetz geändert wird

20. Punkt: Bericht über den Antrag 1709/A(E) der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend „DNA-Fingerabdruck“

21. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die internationale polizei-liche Kooperation (Polizeikooperationsgesetz – PolKG) geändert wird

22. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das EU-Polizeikooperationsgesetz (EU-PolKG) und das Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptions-bekämp­fung (BAK-G) geändert werden

23. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessord­nung 1975 geändert werden (Strafgesetznovelle 2017)

24. Punkt: Bericht über den Antrag 1671/A der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Straf­gesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird


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25. Punkt: Bericht über den Antrag 1941/A(E) der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen Radikalisierung von Mithäft­lingen im Gefängnis

26. Punkt: Bericht über den Antrag 2048/A(E) der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Angleichung der Strafobergrenzen für junge Erwachsene an jene bei Erwachsenen

27. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Insolvenzordnung, das Gerichtsgebühren­ge­setz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und die Exekutionsordnung geändert werden (Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2017 – IRÄG 2017)

28. Punkt: Bericht über den Antrag 2226/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das SE-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz und das Arbeitsverfassungsgesetz zur Erreichung einer gleichberechtigten Vertretung von Frauen und Männern im Aufsichtsrat geändert werden (Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat – GFMA-G)

29. Punkt: Bericht über den Antrag 2243/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Außerstreitgesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Gerichtsgebührengesetz, das Sicherheitspolizeigesetz und das Auslandsunterhaltsgesetz 2014 geändert sowie das Bundesgesetz vom 9. Juni 1988 zur Durchführung des Übereinkommens vom 25. Ok­to­ber 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung aufge­hoben werden (Kinder-RückführungsG 2017 – KindRückG 2017)

30. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Personenkraftwagen-Verbraucherinformations­gesetz geändert wird

31. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009 geän­dert wird

32. Punkt: Bericht über den Antrag 2256/A der Abgeordneten Johann Höfinger, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird

33. Punkt: Bericht über den Antrag 1920/A(E) der Abgeordneten Walter Rauch, Kolle-ginnen und Kollegen betreffend Zuleitung des Endberichts des Expertenworkshops zur seismischen Gefährdung des AKW Krško an den Nationalrat

34. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Compliance im Vergabe- und Personalbereich in der Sozialversicherung – Reihe Bund 2017/7

35. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Eingliederungshilfe „Come Back“ des AMS; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2017/25

36. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Vermögensmanagement aus­gewähl­ter Kranken- und Unfallversicherungsträger; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2017/26

37. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Arbeitnehmerschutz; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2017/17

38. Punkt: Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2016/3


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39. Punkt: Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2016/1

40. Punkt: Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2015/15

41. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Michael Bernhard, Dipl.‑Ing. Dr. Wolf­gang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (2249/A)

*****

Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 28

Geschäftsbehandlung

Antrag der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 498/A der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 23. September 2017 zu setzen ....................................................................................... 48

Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 48

Zurückziehung des Fristsetzungsantrages sowie des Verlangens auf Durchfüh­rung einer kurzen Debatte darüber ......................................................................................................................... 117

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 der Geschäftsordnung ......................................................................................................................................... 49

Antrag der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen, den Bericht über den Antrag 2255/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Er­win Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Primärversorgung in Primärversorgungseinheiten (Primärversorgungsgesetz – PrimVG) erlassen und das Gesundheits-Zielsteu­e­rungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerb­liche Sozial­versicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Unterbringungsgesetz, das Kran­ken­anstalten- und Kuranstaltengesetz, das Gesundheitstelematik­ge­setz 2012, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Medizi­nische Assistenzberufe­Gesetz und das Medizinischer Masseur- und Heil­masseurgesetz geändert werden (Gesundheitsreformumsetzungsge­setz 2017 – GRUG 2017) (1714 d.B.), samt Abänderungsantrag der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen sowie der Ausschussfeststellung gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 der Geschäftsordnung an den Gesundheitsausschuss rückzuverweisen – Ablehnung ............................................................................  102, 102

Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung ................................. 166

Unterbrechung der Sitzung ........................................................................................ 167


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 6

Aktuelle Stunde (52.)

Thema: „Jubiläum 25 Jahre Streitbeilegung Südtirol“ ........................................... 28

Redner/Rednerinnen:

Hermann Gahr .............................................................................................................. 28

Bundesminister Sebastian Kurz ........................................................................... ..... 31

Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ..... 32

Dr. Reinhold Lopatka ............................................................................................. ..... 33

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 34

Georg Willi ............................................................................................................... ..... 36

Mag. Dr. Matthias Strolz ......................................................................................... ..... 37

Christoph Hagen ..................................................................................................... ..... 39

Hermann Krist ......................................................................................................... ..... 40

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ................................................................ ..... 42

Werner Neubauer .................................................................................................... ..... 43

Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ..... 45

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ................................................................................. ..... 46

Rupert Doppler ....................................................................................................... ..... 47

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................  47, 115, 426

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungs­vor­lage (1644 d.B.): Änderung des Artikels 124 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (1701 d.B.) ................... 49

Redner/Rednerinnen:

Mag. Gisela Wurm ................................................................................................... ..... 49

Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ..... 50

Mag. Alev Korun ..................................................................................................... ..... 51

Petra Bayr, MA MLS ............................................................................................... ..... 52

Genehmigung des Staatsvertrages in 1701 d.B. ........................................................... 53

2. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 2248/A(E) der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend drohender Völkermord und Hungersnot im Südsudan (1703 d.B.) ..................................................................... 53

Redner/Rednerinnen:

Dr. Franz-Joseph Huainigg ................................................................................... ..... 53

Mag. Christine Muttonen ........................................................................................ ..... 54

Dr. Andreas F. Karlsböck ...................................................................................... ..... 55

Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ..... 56

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ................................................................................. ..... 58

Leopold Steinbichler .............................................................................................. ..... 59

Entschließungsantrag der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend: angekündigte zusätzliche Million Euro für Uganda zahlen – Ablehnung  57, 60

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1703 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend drohender Völkermord und Hungersnot im Südsudan (E 208) ..................................... 60


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 7

3. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 2250/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp der TTIP-Verhandlungen (1704 d.B.)      ............................................................................................................................... 60

Redner/Rednerinnen:

Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ..... 60

Dr. Angelika Winzig ................................................................................................ ..... 61

Claudia Angela Gamon, MSc (WU) ............................................................................ 62

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ..... 63

Ulrike Weigerstorfer ............................................................................................... ..... 64

Mag. Werner Kogler ................................................................................................ ..... 65

Barbara Rosenkranz .............................................................................................. ..... 66

Gerhard Schmid ...................................................................................................... ..... 67

Leopold Steinbichler .............................................................................................. ..... 68

Rupert Doppler ....................................................................................................... ..... 69

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1704 d.B. hinsichtlich des Antra­ges 2250/A(E)               69

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1704 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend keine Fortsetzung der TTIP-Verhandlungen auf Grund­lage des derzeitigen Verhandlungsmandats (E 209)     ............................................................................................................................... 69

Gemeinsame Beratung über

4. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2255/A der Abge­ordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Primär­versorgung in Primärversorgungseinheiten (Primärversorgungsgesetz – PrimVG) erlassen und das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz, das Allgemeine Sozialver­sicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-So­zial­versicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Unterbringungsgesetz, das Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Medizinische Assistenzberufe­Gesetz und das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz geändert werden (Gesundheits­reformumsetzungsgesetz 2017 – GRUG 2017) (1714 d.B.) ....... 70

5. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 414/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen- und Förderprogramm zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Bereich (1715 d.B.) ................ 70

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ..... 70

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ..... 74

Bundesministerin Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc ............................................ ..... 75

Dr. Eva Mückstein ................................................................................................... ..... 78

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ..... 84

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ..... 85

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ..... 86

Ulrike Weigerstorfer ............................................................................................... ..... 87

Claudia Durchschlag .............................................................................................. ..... 89

Dr. Andreas F. Karlsböck ...................................................................................... ..... 90

Johann Hechtl ......................................................................................................... ..... 91

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ..... 92

Martina Diesner-Wais ............................................................................................. ..... 95


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 8

Dr. Marcus Franz .................................................................................................... ..... 96

Dietmar Keck ........................................................................................................... ..... 98

Gerhard Schmid ...................................................................................................... ..... 99

Angela Fichtinger ................................................................................................... ... 100

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 100

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 101

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Foto als Identitätsnachweis auf der e-card – Ablehnung ....................  72, 103

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung des Eigenregresses für Pflege­heimbewohner durch eine Grundsatzbestimmung im ASVG und allen anderen sozialrechtlichen Grundlagenmaterien – Ablehnung ...  73, 103

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundesweit einheitliche Mindestabgeltung sowie Spezifizie­rung der Leistungen von nichtärztlichen Gesundheitsberufen in der Primärver­sorgung – Ablehnung .................................  82, 103

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Foto für E-Cards“ – Ablehnung .....................................................................................  88, 104

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend freiwillige Hepatitis-Impfung für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren inklusive Kostenübernahme durch die AUVA – Ablehnung ...............................................................................................  94, 104

Annahme des Gesetzentwurfes in 1714 d.B. ............................................................... 102

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1715 d.B. .................................................... 104

Gemeinsame Beratung über

6. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2240/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird (SMG-Novelle 2017) (1716 d.B.) ............................ 104

7. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1581/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Beibe­haltung des Grenzwertes für Quecksilber in Thunfisch“ (1717 d.B.) .................................................................................................. 104

8. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2221/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wie­der­ein­führung von TBC-Untersuchungen für Personal im Lebensmittelbereich (Bazillenausscheidergesetz)“ (1718 d.B.) ............... 104

9. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1993/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Definition des Embryonen­Begriffs in Österreich gemäß Gutachten des EuGH“ (1719 d.B.) ............................................................................... 104

10. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2100/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Jährliche verpflichtende Reanimationsschulungen und -ausbildungen an allen Schulen ab der 7. Schulstufe“ (1720 d.B.) ............................... 104


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 9

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 105

Philip Kucher ........................................................................................................... ... 106

Dr. Eva Mückstein ................................................................................................... ... 107

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 107

Bundesministerin Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc ............................................ ... 108

Ulrike Weigerstorfer ............................................................................................... ... 109

Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ... 111

Josef A. Riemer ....................................................................................................... ... 111

Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................................................... ... 112

Dr. Marcus Franz .................................................................................................... ... 113

Wolfgang Knes ........................................................................................................ ... 114

Annahme des Gesetzentwurfes in 1716 d.B. ............................................................... 115

Kenntnisnahme der vier Ausschussberichte 1717, 1718, 1719 und 1720 d.B. ........... 115

Zuweisung des Antrages 2100/A(E) an den Unterrichtsausschuss ............................. 115

Gemeinsame Beratung über

11. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend den Aktionsplan Frauen­gesundheit (III-406/1679 d.B.) ........... 116

12. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1458/A(E) der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Dorothea Schittenhelm, Carmen Schimanek, Mag. Aygül Berivan Aslan, Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Ausbau von Programmen zum Thema Frauengesundheit (1680 d.B.) ................................................................. 116

Redner/Rednerinnen:

Carmen Schimanek ................................................................................................ ... 116

Mag. Gisela Wurm ................................................................................................... ... 117

Bundesministerin Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc ............................................ ... 118

Edith Mühlberghuber ............................................................................................. ... 119

Dorothea Schittenhelm .......................................................................................... ... 120

Mag. Aygül Berivan Aslan ..................................................................................... ... 121

Claudia Angela Gamon, MSc (WU) ....................................................................... ... 122

Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................................................... ... 123

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ................................................................ ... 124

Katharina Kucharowits .......................................................................................... ... 125

Mag. Karin Greiner ................................................................................................. ... 126

Dr. Marcus Franz .................................................................................................... ... 127

Kenntnisnahme des Berichtes III-406 d.B. ................................................................... 127

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1680 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend den Ausbau von Programmen zum Thema Frauengesund­heit (E 210) ............................. 127

13. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2254/A der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Brigitte Jank, Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens geändert wird, das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffent-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 10

licher Funktionäre, das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz, das Verwal­tungs­gerichtsverfahrensgesetz und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, ein Bundesgesetz über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern erlassen wird, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Schulorgani­sationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Pflicht­schulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunter­richtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Hoch­schul­gesetz 2005, das Schulpflichtgesetz 1985, das Berufsreifeprüfungsgesetz, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Privatschulgesetz, das Religionsunterrichtsgesetz, das Bildungsdokumen­tationsgesetz, das Schülervertretungengesetz, das BIFIE-Gesetz 2008 sowie das Bildungsinvestitionsgesetz geändert werden und das Bundes-Schulaufsichts­ge­setz aufgehoben wird und das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehalts­gesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundeslehrer-Lehrver­pflich­tungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirt­schaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonen­gesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonen­ge­setz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz und das Unterrichtspraktikums­gesetz geändert werden (Bildungsreformgesetz 2017), über den

Antrag 592/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der VizepräsidentInnen der Landesschulräte und des Wiener Stadtschulrates, über den

Antrag 131/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Modellregionen zur Gemeinsamen Schule, über den

Antrag 1356/A der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 geändert wird, sowie über den

Antrag 1357/A der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kolle­gen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2014, geändert wird (1707 d.B.) ............................................................................................. 128

Redner/Rednerinnen:

Wendelin Mölzer ..................................................................................................... ... 128

Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ... 132

Mag. Dr. Matthias Strolz ......................................................................................... ... 133

Brigitte Jank ............................................................................................................ ... 136

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 138

Dr. Harald Walser ..............................................................................................  142, 163

Bundesministerin Mag. Dr. Sonja Hammerschmid ............................................ ... 144

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................ ... 148

Marianne Gusenbauer-Jäger .................................................................................... 151

Claudia Angela Gamon, MSc (WU) ....................................................................... ... 152

Ing. Manfred Hofinger ............................................................................................ ... 153

Peter Wurm .............................................................................................................. ... 154

Sigrid Maurer ........................................................................................................... ... 157

Gerhard Schmid ...................................................................................................... ... 158

Elmar Mayer ............................................................................................................. ... 159

Dr. Franz-Joseph Huainigg ................................................................................... ... 160


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 11

Norbert Sieber ......................................................................................................... ... 161

Dr. Walter Rosenkranz .....................................................................................  161, 166

Entschließungsantrag der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die längst fällige Einrichtung eines Unterstufenreal­gymna­siums am BORG Hermagor – Ablehnung              130, 169

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kindergarten-Bundesrahmengesetz – Fokus auf Werte und Deutschkenntnisse“ – Ablehnung  141, 169

Entschließungsantrag der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der Richtwerte beziehungsweise Höchstwerte bezüglich Klassenschülerzahl – Ablehnung              150, 169

Entschließungsantrag der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deutsch-Klassen für Schüler ohne ausreichende Kenntnis der Unterrichtssprache – Ablehnung  155, 169

Entschließungsantrag der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entzug des Öffentlichkeitsrechtes beziehungsweise Schließung islamischer Bildungseinrichtungen – Ablehnung           164, 169

Annahme des Gesetzentwurfes in 1707 d.B. (namentliche Abstimmung) .................. 166

Gemeinsame Beratung über

14. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2235/A der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Dr. Karlheinz Töchterle, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschulgesetz 2005, das Schulorganisationsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Bundes­schulgesetz geändert werden sowie das Hochschul-Studienberechtigungsgesetz aufgehoben wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studien­gesetz, das Privatuniversitätengesetz und das Hochschul-Qualitätssicherungs­gesetz geändert werden (1705 d.B.) .......................... 169

15. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1857/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Qualität in der Ausbildung von Lehrkräften in der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) (1712 d.B.) ............................................. 170

16. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 38/A(E) der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Steigerung des Männeranteils in pädagogischen Berufen (1713 d.B.) ...................................................................................................... 170

Redner/Rednerinnen:

Mag. Elisabeth Grossmann ....................................................................................... 170

Dr. Karlheinz Töchterle ....................................................................................  170, 177

Sigrid Maurer .............................................................................................................. 171

Claudia Angela Gamon, MSc (WU) .......................................................................... 175

Mag. Andrea Kuntzl ..........................................................................................  176, 185

Mag. Helene Jarmer ................................................................................................ ... 178

Wendelin Mölzer ..................................................................................................... ... 179

Katharina Kucharowits .......................................................................................... ... 179

Dr. Andreas F. Karlsböck ...................................................................................... ... 180

Asdin El Habbassi, BA .............................................................................................. 181

Bundesminister Mag. Dr. Harald Mahrer ........................................................  182, 186


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 12

Mag. Albert Steinhauser ............................................................................................ 184

Annahme des Gesetzentwurfes in 1705 d.B. ............................................................... 187

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1712 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Qualität der Ausbildung von Lehrkräften in der Österreichi­schen Gebärdensprache (E 211)                        187

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1713 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Maßnahmen zur Steigerung des Männeranteils in päda­gogischen Berufen (E 212)                         187

17. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1665 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2018 bis 2021 (1706 d.B.) .................................................................................. 188

Redner/Rednerinnen:

Andrea Gessl-Ranftl .................................................................................................. 188

Asdin El Habbassi, BA .............................................................................................. 188

Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 189

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA .................................................................... ... 190

Genehmigung der Vereinbarung in 1706 d.B. .............................................................. 191

Gemeinsame Beratung über

18. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Re­gierungsvorlage (1523 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Asylgesetz 2005, das BFA-Verfahrensgesetz, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 und das Grenzkontrollgesetz geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017 – FrÄG 2017) (1681 d.B.)           ............................................................................................................................. 191

19. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Integrationsgesetz geändert wird (1682 d.B.) ............. 191

20. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1709/A(E) der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend „DNA-Fingerabdruck“ (1685 d.B.)             ............................................................................................................................. 191

Redner/Rednerinnen:

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 191

Mag. Michael Hammer ............................................................................................ ... 192

Mag. Alev Korun ......................................................................................................... 321

Otto Pendl ................................................................................................................... 322

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 323

Rouven Ertlschweiger, MSc .................................................................................. ... 324

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 325

Hannes Weninger ................................................................................................... ... 329

Mag. Günther Kumpitsch ....................................................................................... ... 330

Nikolaus Prinz ......................................................................................................... ... 331

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 332

Rudolf Plessl ............................................................................................................... 333

David Lasar ................................................................................................................. 334


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 13

Hermann Gahr ............................................................................................................ 340

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 340

Mag. Friedrich Ofenauer ........................................................................................ ... 341

Entschließungsantrag der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Errichtung von EU-Wartecamps in Nordafrika für Personen mit negativem Asylbescheid“ – Ablehnung            328, 342

Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Umsetzung der Ankündigungspolitik im Fremden­recht von Bundesminister Kurz – Ablehnung    335, 342

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1681 und 1682 d.B. ..................................... 342

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1685 d.B. .................................................... 343

Gemeinsame Beratung über

21. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regie­rungsvorlage (1612 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die internationale polizeiliche Kooperation (Polizeikooperationsgesetz – PolKG) geändert wird (1683 d.B.) ................................. 343

22. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regie­rungsvorlage (1674 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das EU-Polizeikooperations­gesetz (EU-PolKG) und das Gesetz über das Bundesamt zur Korruptions­prävention und Korruptionsbekämpfung (BAK-G) geändert werden (1684 d.B.)                343

Redner/Rednerinnen:

Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................. ... 343

Jürgen Schabhüttl .................................................................................................. ... 344

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 345

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1683 und 1684 d.B. ..................................... 345

Gemeinsame Beratung über

23. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1621 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden (Strafgesetznovelle 2017) (1737 d.B.) .................................................................................................................... 346

24. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1671/A der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit ge­richt­licher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird (1738 d.B.) ............................................................................................................ 346

25. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1941/A(E) der Abge­ordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen Radikalisierung von Mithäftlingen im Gefängnis (1739 d.B.) .................................................................................................................... 346

26. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 2048/A(E) der Abge­ordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend die An­gleichung der Strafobergrenzen für junge Erwachsene an jene bei Erwachsenen (1740 d.B.) ............................................................................................. 346

Redner/Rednerinnen:

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 346

Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................................................. ... 348


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 14

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 349

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 350

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 351

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ............................................................................. ... 352

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 353

Dr. Harald Troch ..................................................................................................... ... 354

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 355

Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ........................................................................... ... 355

Christian Lausch ..................................................................................................... ... 355

Vizekanzler Dr. Wolfgang Brandstetter ............................................................... ... 356

Mag. Philipp Schrangl ............................................................................................ ... 359

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung einer Statistik über Kinderehen in Österreich – Ablehnung ...............  360, 363

Annahme des Gesetzentwurfes in 1737 d.B. ............................................................... 362

Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 1738, 1739 und 1740 d.B. ..................... 363

27. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1588 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Insolvenzordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und die Exekutionsordnung geändert werden (Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2017 – IRÄG 2017) (1741 d.B.)           ............................................................................................................................. 364

Redner/Rednerinnen:

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 364

Mag. Michaela Steinacker ...................................................................................... ... 366

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 367

Hermann Brückl ...................................................................................................... ... 367

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 368

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 370

Vizekanzler Dr. Wolfgang Brandstetter ............................................................... ... 370

Angela Lueger ......................................................................................................... ... 371

Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 372

Annahme des Gesetzentwurfes in 1741 d.B. ............................................................... 372

28. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 2226/A der Abgeord­neten Mag. Michaela Steinacker, Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das SE-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz und das Arbeitsverfassungsgesetz zur Erreichung einer gleichberechtigten Vertretung von Frauen und Männern im Aufsichtsrat geändert werden (Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat – GFMA-G) (1742 d.B.) .................................................................................................................... 373

Redner/Rednerinnen:

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 373

Mag. Michaela Steinacker ...................................................................................... ... 374

Claudia Angela Gamon, MSc (WU) .......................................................................... 375

Mag. Gisela Wurm ................................................................................................... ... 379

Dr. Marcus Franz ...............................................................................................  379, 384

Mag. Aygül Berivan Aslan ..................................................................................... ... 381

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ............................................................................. ... 382

Vizekanzler Dr. Wolfgang Brandstetter ............................................................... ... 383

Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................................................... ... 384

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ................................................................................. ... 385


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 15

Entschließungsantrag der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket zur Gleichstellung von Männern und Frauen am Arbeitsmarkt – Ablehnung          377, 386

Annahme des Gesetzentwurfes in 1742 d.B. ............................................................... 386

29. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 2243/A der Abgeord­neten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Außerstreitgesetz, die Jurisdik­tionsnorm, das Gerichtsgebührengesetz, das Sicherheitspolizeigesetz und das Auslandsunterhaltsgesetz 2014 geändert sowie das Bundesgesetz vom 9. Juni 1988 zur Durchführung des Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung aufgehoben werden (Kinder-RückführungsG 2017 – KindRückG 2017) (1743 d.B.)                       386

Redner/Rednerinnen:

Mag. Aygül Berivan Aslan ......................................................................................... 386

Mag. Friedrich Ofenauer ........................................................................................ ... 387

Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ... 388

Annahme des Gesetzentwurfes in 1743 d.B. ............................................................... 388

Gemeinsame Beratung über

30. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1630 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz geändert wird (1708 d.B.)                     389

31. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1666 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009 geändert wird (1709 d.B.) ....................... 389

32. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 2256/A der Abge­ord­neten Johann Höfinger, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeits­prü­fungs­gesetz 2000 geändert wird (1710 d.B.) ..................... 389

33. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1920/A(E) der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zuleitung des Endberichts des Expertenworkshops zur seismischen Gefährdung des AKW Krško an den Nationalrat (1711 d.B.) ...................................... 389

Redner/Rednerinnen:

Mag. Christiane Brunner ........................................................................................ ... 389

Johann Höfinger ..................................................................................................... ... 391

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 392

Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ........................................................................... ... 392

Walter Rauch ........................................................................................................... ... 394

Michael Bernhard .................................................................................................... ... 395

Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ................................................... ... 397

Dipl.-Ing. Georg Strasser ....................................................................................... ... 398

Mag. Karin Greiner ................................................................................................. ... 398

Walter Bacher .......................................................................................................... ... 399

Annahme der drei Gesetzentwürfe in 1708, 1709 und 1710 d.B. ................................ 400


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 16

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1711 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Zuleitung des Endberichts des Expertenworkshops zur seismischen Gefährdung des AKW Krško an den Nationalrat (E 213) .................................................................................................... ... 401

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1711 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Einschreiten gegen grenznahe Atommüllendlager (E 214) ......................................... 401

Gemeinsame Beratung über

34. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Compliance im Vergabe- und Personalbereich in der Sozialversicherung – Reihe Bund 2017/7 (III-358/1745 d.B.) .............................................................................................................. 401

35. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Eingliederungshilfe „Come Back“ des AMS; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2017/25 (III-391/1749 d.B.) .............................................................................................................. 401

36. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Vermögensmanagement ausgewählter Kranken- und Unfallversicherungsträger; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2017/26 (III‑392/1750 d.B.) .................................................................... 401

37. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Arbeitnehmerschutz; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2017/17 (III-371/1751 d.B.)                           401

Redner/Rednerinnen:

Mag. Karin Greiner ................................................................................................. ... 402

Hermann Gahr ......................................................................................................... ... 402

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 403

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 404

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 405

Philip Kucher ........................................................................................................... ... 405

Ing. Manfred Hofinger ............................................................................................ ... 406

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 407

Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker ...................................................... ... 407

Kenntnisnahme der vier Berichte III-358, III-391, III-392 und III-371 d.B. ................... 409

Gemeinsame Beratung über

38. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2016/3 (III-247/1746 d.B.) ................................................................................... 410

39. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2016/1 (III-229/1747 d.B.) ................................................................................... 410

40. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2015/15 (III-213/1748 d.B.) ................................................................................. 410

Redner/Rednerinnen:

Elmar Mayer ............................................................................................................. ... 410

Johann Singer ......................................................................................................... ... 411

Christian Hafenecker, MA ...................................................................................... ... 411

Dr. Gabriela Moser .................................................................................................. ... 413

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 415

Erwin Preiner .......................................................................................................... ... 416

Dorothea Schittenhelm .......................................................................................... ... 416

Dr. Jessi Lintl .......................................................................................................... ... 417

Mag. Andreas Hanger ............................................................................................. ... 418

Andreas Ottenschläger .......................................................................................... ... 419


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 17

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 419

Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker ...................................................... ... 419

Kenntnisnahme der drei Berichte III-247, III-229 und III-213 d.B. ................................ 421

41. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Michael Bernhard, Dipl.‑Ing. Dr. Wolf­gang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (2249/A) ................................................................................................................ 421

Redner/Rednerinnen:

Michael Bernhard .................................................................................................... ... 421

Otto Pendl ................................................................................................................ ... 423

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 423

Christian Hafenecker, MA ...................................................................................... ... 424

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ....................................................................... ... 425

Zuweisung des Antrages 2249/A an den Geschäftsordnungsausschuss .................... 426

Eingebracht wurden

Bericht ........................................................................................................................... 48

III-401: Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2016

Unterrichtungen gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ........................................................... 48

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Öster­reich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft bezüglich der Zusammen­arbeit im Bereich der Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Be­dro­hungen aus der Luft

Aufnahme der Verhandlungen über den Vertrag zwischen der Republik Öster­reich und Ungarn über Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik zur Sichtbarerhaltung der gemeinsamen Staatsgrenze und Regelung der damit im Zusammenhang stehenden Fragen vom 31. Oktober 1964 in der Fassung des Vertrages über Änderungen und Ergänzungen vom 8. April 2002

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Öster­reich und dem Staat Israel über die Zusammenarbeit im Bereich der inneren und öffentlichen Sicherheit

Anträge der Abgeordneten

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau und Erneuerung der Bahnstrecke Wien-Bratislava (2262/A)(E)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend bedarfsgerechte Ressourcen­nutzung (2263/A)(E)

Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend flächendeckende Förderung von Männerberatungsstellen (2264/A)(E)

Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend fixer Fördertopf für Anti-Gewaltarbeit und Arbeit mit Gewaltopfern (2265/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 18

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Novellierung Kom­munalinvestitionsgesetz 2017 (2266/A)(E)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zulassungsverfahren für Heupro­dukte als Lebensmittel (2267/A)(E)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Herstel­lung von Chancengleichheit bei Zimmervermietung (2268/A)(E)

Zurückgezogen wurde der Antrag der Abgeordneten

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Änderung der Gewerbe­ordnung – Pferdeeinstellbetriebe“ [(1430/A)(E)] [(Zu 1430/A)(E)]

Anfragen der Abgeordneten

Hermann Lipitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend PolizistInnen als ÖVP-Wahlkampfhelfer auf Kosten der Sicherheit der Bevölkerung (13609/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Maßnahmen gegen Steuerflucht“ (13610/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Sondervermögen Kärnten in Abwicklung (13611/J)

Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Dividendenpolitik der ÖBIB (13612/J)

Walter Schopf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend sprachliche Frühförderung (13613/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Hellö (13614/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Anzahl der Braunkehlchen-Brutpaare dramatisch gesunken (13615/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Digital Audio Broadcasting (DAB und DAB+) in Österreich (13616/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend Suchtprävention an Österreichs Schulen (13617/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend NZZ-Gastkommentar von Ursula Plassnik (13618/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minis­ter für Finanzen betreffend Betreibergesellschaft Romy Deluxe / Rampers­dorferstras­se 46 (13619/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend die veranschlagte Verlegung der Stellungsstraße vom AAG Linz zum Fliegerhorst Vogler Hörsching (13620/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 19

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Mehreinnahmen aus Gebühren und Abgaben im ersten Quartal 2017 (13621/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Vorfälle in der Asyl-Unterkunft Neulengbach – Folgeanfrage zur parlamenta­rischen Anfrage 12570/J (XXV.GP) (13622/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Inneres betreffend Polizeieinsätze am Wiener Praterstern 2016 (13623/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Alu-Menüschalen können gefährlich werden (13624/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend AK-Test verdirbt Appetit auf Grillfleisch (13625/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend 220 000 Fische in Salzburger Zuchtanlage mutwillig getötet (13626/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Diebstahl von Wintersportgeräten in der Wintersaison 2016/17 (13627/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Asylbetrug mit Scheinvaterschaften (13628/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend 22 Hunde und Katzen aus überhitztem Auto gerettet (13629/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend des Rechtsrahmens für Heimatreisen von Asylberechtigten (13630/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit und Frauen betreffend „Kosten der 19 österreichischen Krankenversiche­rungs­träger im Jahr 2016“ (13631/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend „Kosten der Gebietskrankenkassen 2016“ (13632/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Kosten der SVB 2016“ (13633/J)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Kosten des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherungsträger und weiterer Selbstverwaltungskörper im Jahr 2016“ (13634/J)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend „Kosten der Selbstverwaltungskörper der Sozial­versicherung im Jahr 2016“ (13635/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend „Gebietskrankenkassenkosten der Gesundheitsversorgung für Asylwerber 2016“ (13636/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 20

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend vielfacher Handlungsbedarf im Bereich „Mobilfunk und Gesundheit“ (13637/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend vielfacher Handlungsbedarf im Bereich „Mobil­funk und Gesundheit“ (13638/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Malta Files (13639/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Umsetzung des Regierungspro­gramms 2013 hinsichtlich europapolitischer Bildung (13640/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend EU-Budget nach dem Brexit (13641/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Schutz der EU-Außengrenzen (13642/J)

Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Ustaša-Gedenken in Bleiburg/Pliberk in Kärnten/Koroška (13643/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Aufwendungen für Kabinette (II) (13644/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Landreport“: partei­politisch gestaltetes und parteinah produziertes Hochglanzmagazin des Bundesminis­teriums in Vorwahlkampfzeiten (13645/J)

Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an die Bundes-ministerin für Bildung betreffend Karenz und Elternteilzeit im Wirkungsbereich des BMB nach Geschlechtern (13646/J)

Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Karenz und Elternteilzeit im Wirkungsbereich des BMJ nach Geschlechtern (13647/J)

Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Karenz und Elternteilzeit im Wirkungsbereich des BMASK nach Geschlechtern (13648/J)

Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Karenz und Elternteilzeit im Wirkungsbereich des BMI nach Geschlechtern (13649/J)

Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Karenz und Elternteilzeit im Wirkungsbereich des BMF nach Geschlechtern (13650/J)

Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Karenz und Elternteilzeit im Wirkungsbereich des BMLFUW nach Geschlechtern (13651/J)

Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Karenz und Elternteilzeit im Wirkungsbereich des BMWFW nach Geschlechtern (13652/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 21

Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Karenz und Elternteilzeit im Wirkungsbereich des BMVIT nach Geschlechtern (13653/J)

Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Karenz und Elternteilzeit im Wirkungs­bereich des BMLVS nach Geschlechtern (13654/J)

Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Karenz und Elternteilzeit im Wirkungs­bereich des BMEIA nach Geschlechtern (13655/J)

Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Karenz und Elternteilzeit im Wirkungsbereich des BKA nach Geschlechtern (13656/J)

Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Familien und Jugend betreffend Karenz und Elternteilzeit im Wirkungsbereich des BMFJ nach Geschlechtern (13657/J)

Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Gesundheit und Frauen betreffend Karenz und Elternteilzeit im Wirkungsbe­reich des BMGF nach Geschlechtern (13658/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend des Beitritts zur Open Government Partnership (OGP) Initiative (13659/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Inanspruchnahme für Altersteilzeit und Verteilung auf einzelne Varianten (13660/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (12225/AB zu 12760/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Ab­geordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (12226/AB zu 12762/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (12227/AB zu 12755/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (12228/AB zu 12747/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (12229/AB zu 12765/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (12230/AB zu 12776/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (12231/AB zu 12777/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (12232/AB zu 12779/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 22

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ord­neten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (12233/AB zu 12774/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (12234/AB zu 12772/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (12235/AB zu 12770/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (12236/AB zu 12768/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (12237/AB zu 12780/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (12238/AB zu 12764/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolle­ginnen und Kollegen (12239/AB zu 12773/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolle­ginnen und Kollegen (12240/AB zu 12782/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (12241/AB zu 12769/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (12242/AB zu 12771/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (12243/AB zu 12781/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (12244/AB zu 12778/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (12245/AB zu 12775/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (12246/AB zu 12767/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolle­ginnen und Kollegen (12247/AB zu 12783/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (12248/AB zu 12766/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (12249/AB zu 12786/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (12250/AB zu 12785/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (12251/AB zu 12784/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (12252/AB zu 12794/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 23

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (12253/AB zu 12810/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen (12254/AB zu 12787/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (12255/AB zu 12789/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (12256/AB zu 12793/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (12257/AB zu 12795/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (12258/AB zu 12791/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (12259/AB zu 12797/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (12260/AB zu 12798/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (12261/AB zu 12799/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (12262/AB zu 12804/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (12263/AB zu 12805/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (12264/AB zu 12806/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (12265/AB zu 12807/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (12266/AB zu 12796/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (12267/AB zu 12802/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (12268/AB zu 12790/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (12269/AB zu 12803/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen (12270/AB zu 12788/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (12271/AB zu 12849/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 24

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (12272/AB zu 12800/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (12273/AB zu 12801/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (12274/AB zu 12809/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12275/AB zu 12820/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (12276/AB zu 12792/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (12277/AB zu 12808/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (12278/AB zu 12931/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (12279/AB zu 13006/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (12280/AB zu 12932/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (12281/AB zu 13073/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (12282/AB zu 12927/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12283/AB zu 12822/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (12284/AB zu 12867/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12285/AB zu 12818/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (12286/AB zu 12868/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (12287/AB zu 12828/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen (12288/AB zu 12829/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 25

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (12289/AB zu 12839/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (12290/AB zu 12840/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (12291/AB zu 12841/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12292/AB zu 12819/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (12293/AB zu 12942/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12294/AB zu 12825/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (12295/AB zu 12835/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12296/AB zu 12815/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12297/AB zu 12812/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (12298/AB zu 12998/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (12299/AB zu 12831/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12300/AB zu 12823/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12301/AB zu 12826/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (12302/AB zu 12885/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (12303/AB zu 12982/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (12304/AB zu 12865/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen (12305/AB zu 12838/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (12306/AB zu 12896/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (12307/AB zu 12921/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 26

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (12308/AB zu 12845/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12309/AB zu 12827/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (12310/AB zu 12848/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (12311/AB zu 12895/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (12312/AB zu 12966/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12313/AB zu 12824/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (12314/AB zu 12851/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (12315/AB zu 12832/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12316/AB zu 12816/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12317/AB zu 12813/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (12318/AB zu 12834/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten David Lasar, Kolleginnen und Kollegen (12319/AB zu 12847/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (12320/AB zu 12844/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (12321/AB zu 12837/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (12322/AB zu 12833/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (12323/AB zu 12843/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (12324/AB zu 12811/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (12325/AB zu 12836/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (12326/AB zu 12842/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12327/AB zu 12821/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 27

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (12328/AB zu 12830/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen (12329/AB zu 12850/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12330/AB zu 12817/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (12331/AB zu 12846/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (12332/AB zu 12864/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (12333/AB zu 12983/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (12334/AB zu 12965/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (12335/AB zu 12941/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (12336/AB zu 12908/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (12337/AB zu 12884/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (12338/AB zu 12969/J)

 

 

 

 

 

 

 

 


 


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 28

09.06.16Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Mitglieder der Bundesregierung! Ich eröffne die 188. Sitzung des Nationalrates.

Die Amtlichen Protokolle der 186. und der 187. Sitzung vom 19. Juni 2017 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.

Als für die heutige Sitzung verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Schellhorn und Schenk.

*****

Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr live übertragen wird; ORF III wird diese Sitzung in voller Länge übertragen, wobei jener Teil der Sitzung, der über 19.25 Uhr hinausgeht, zeitversetzt gesendet wird.

09.07.20Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde zum Thema:

„Jubiläum 25 Jahre Streitbeilegung Südtirol“

Zu diesem Anlass darf ich die Gäste auf der Galerie recht herzlich begrüßen, die teilweise eigens aus Südtirol angereist sind und die ich im Anschluss an diese Debatte dann noch zu einem kleinen Empfang einlade. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall für die auf der Galerie sitzenden Gäste, darunter die Präsidentin des Bun­desrates Sonja Ledl-Rossmann, der ehemalige Nationalratspräsident Dr. Andreas Khol, der Landeshauptmann Südtirols Dr. Arno Kompatscher, der Vizepräsident des Südtiroler Landtags Dr. Thomas Widmann, die Abgeordneten zum Südtiroler Landtag Dr. Ulli Mair, Sven Knoll und Andreas Pöder sowie der Landeskommandant des Südtiroler Schützenbundes Elmar Thaler.)

Somit gehen wir in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


9.07.54

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vize­kanz­ler! Herr Bundesminister! Danke, dass wir das Thema Südtirol heute in dieser Aktuellen Stunde behandeln.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Geehrte Gäste aus Südtirol auf der Galerie! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher vor den Fernsehgeräten! Wenn wir heute hier im Hohen Haus den 25. Jahrestag der Streitbeilegung zwischen Österreich und Italien vor der UNO begehen, so ist dies ein Anlass zum Nachdenken, es ist aber auch eine Gelegenheit, die gemeinsame Geschichte von Südtirol, Tirol und Österreich in Erinnerung zu rufen. Ich freue mich besonders, dass heute politische Vertreter aus Südtirol sowie Vertreter des Schützenbundes dieser Debatte beiwohnen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 29

Bei einem Blick in die Vergangenheit kann man sehr viel für die Zukunft lernen und mitnehmen. Erlauben Sie mir daher einen gemeinsamen Blick in die Vergangenheit: Im Jahre 1918 wurde Tirol geteilt, Südtirol wurde abgetrennt; die Großmächte und das Schicksal wollten es so. Südtirol nahm eine leidvolle Geschichte. Das Land wurde italianisiert, die deutsche Sprache wurde in vielen Bereichen verboten, die Menschen wurden zu einer Minderheit in Italien. Mit der Option Ende der Dreißigerjahre wurden Menschen aus ihrer Heimat vertrieben, Menschen wurde alles genommen, ganze Familien wurden zerrissen.

Südtiroler Siedlungen, Südtiroler Namen, Südtiroler Trachten, Südtiroler Vereine quer durch Österreich verstreut erinnern noch an die aus der Heimat vertriebenen Lands­leute.

Der Zweite Weltkrieg zog ins Land. Im Jahre 1946 schließlich wurde mit dem Pariser Abkommen, das wir alle unter dem Namen Gruber-De-Gasperi-Abkommen kennen, ein Vertrag abgeschlossen, mit dem die Grundlage für die Autonomie Südtirols geschaffen wurde. Trotz dieses Vertrags gab es Unzufriedenheit, Misstrauen und anhaltenden Widerstand zum Kurs aus Rom.

Auf Schloss Sigmundskron wurde im Jahre 1957 gefordert: Los von Trient! Politisch ging das knapp nicht durch, trotzdem gab es internationale Beachtung für die Südtirol­thematik.

Im Jahre 1960 brachte Bruno Kreisky das Thema für Österreich schließlich vor die UNO, und diese forderte die Streitparteien auf, den Konflikt einvernehmlich zu lösen. Im Juni 1961 – ich bin Baujahr 1960 – erreichte der Widerstand seinen Höhepunkt. In der sogenannten Feuernacht wurden über ganz Südtirol verstreut massive Spreng­stoffanschläge verübt; Infrastruktur wurde beschädigt. Die Freiheitskämpfer gaben ihre Antwort auf die Unterdrückung der Menschen in Südtirol und versuchten so, auf ihre Unzufriedenheit international aufmerksam zu machen. Es kam in der Folge zu vielen Verhaftungen, Folterungen und den sogenannten Schauprozessen – ein dunkles Kapitel in der Geschichte Südtirols.

Politische Verhandlungen in den Jahren 1960 und 1969 waren nicht von Erfolg ge­krönt, die Konflikte wurden nicht beigelegt. Erst nach mühseligen Verhandlungen trat im Jahre 1972 das sogenannte Zweite Autonomiestatut in Kraft. Es gab jedoch weiter Unzufriedenheit im Land Südtirol.

Der Durchbruch im Minderheitenkonflikt gelang erst im Jahre 1992, also viele Jahre später, mit der sogenannten Streitbeilegungserklärung. Darin erklärten sich Österreich und Italien bereit, den seit 1960 bei den Vereinten Nationen anhängigen Streit beizu­legen. Die Schutzfunktion Österreichs für Südtirol wurde außer Frage gestellt. Es war der kürzlich verstorbene damalige Außenminister Alois Mock, der mit hohem persön­lichem Einsatz die Streitbeilegungserklärung vor der UNO erkämpfte. Wir sind ihm dafür auch heute noch dankbar. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ, Grünen und NEOS.)

Dankbar sind wir aber auch jenen Menschen, welche immer für Südtirol gekämpft haben: Ludwig Steiner, natürlich auch Bruno Kreisky, Erwin Niederwieser – heute auf der Galerie anwesend –, dem ehemaligen Nationalratspräsidenten Andreas Khol und auch dem Landeshauptmann außer Dienst Alois Durnwalder, welche sich laufend und immerwährend für Südtirol eingesetzt haben.

Es hat sich in den Jahren seit 1992 vieles verbessert und entschärft. Die Südtirol­auto­nomie ist heute ein Vorbildmodell für das Zusammenleben von Minderheiten – in Europa, aber auch weltweit.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 30

Es ist ein Faktum – man braucht nur die tagespolitische Situation anzusehen –, dass Minderheitenkonflikte weltweit verbreitet sind, und so kann man heute auch nach Südtirol schauen und von dem dort verbrieften und gelebten Modell etwas lernen und etwas mitnehmen.

Auch durch den EU-Beitritt Österreichs 1995 und den Fall der Grenzbalken durch den Beitritt zum Schengenabkommen sind Nord- und Südtirol wieder stärker zusam­mengerückt. Die Südtirolautonomie ist eine Friedensregelung. Die Südtirolautonomie sichert und fördert das friedliche Zusammenleben von drei in Südtirol lebenden Sprachgruppen. Die Südtirolautonomie ist Grundlage und Chance für die lange geforderte und mit dem EU-Beitritt realisierte Europaregion Tirol.

Wir sollten aber, glaube ich, trotz positiver Entwicklung nicht jubeln. Wir müssen auch vorausdenken. Die Frage ist, wie wir gemeinsam die Südtirolautonomie optimieren und ausbauen können, und so werde ich mir heute erlauben, zum 25-jährigen Streit­beilegungsjubiläum vier Punkte in den Mittelpunkt der Weiterentwicklung für Südtirol zu stellen.

Erstens: Südtirol braucht so viel Autonomie wie möglich. Dies schafft neue Möglich­keiten für Südtirol. Die Autonomie muss dynamisch weiterentwickelt und an die ständig neuen Erfordernisse angepasst werden. Wie eine kürzlich präsentierte Studie beweist, hat es seit 1992 Kompetenzverschiebungen gegeben. Da brauchen wir dringend Anpas­sungen im Rechtsbereich.

Zweitens: Die Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino muss noch stärker ausgebaut werden, um bereits bestehenden Wirtschaftsaustausch zu forcieren. Der Brennerbasis­tunnel als Jahrhundertprojekt eröffnet da sicher neue Chancen der grenzüberschreiten­den Zusammenarbeit.

Drittens: Grenzen in den Köpfen müssen gezielt abgebaut werden. Man muss das Gemeinsame vor das Trennende stellen. Es gibt zum Beispiel Bereiche wie die faschistischen Relikte oder die Frage der Toponomastik bei den Orts- und Flurnamen, wo es Vernunft, Fingerspitzengefühl und Realitätssinn braucht.

Viertens: Ein Herzenswunsch von vielen Tirolerinnen und Tirolern, Südtirolfreundinnen und -freunden und auch von mir persönlich wäre die Begnadigung der heute noch im Exil lebenden Südtiroler Freiheitskämpfer. Ich kennen sie persönlich. Es ist ihr Schick­sal, dass sie seit den Sechzigerjahren ihre Heimat nie mehr betreten durften. Ich hoffe hier trotzdem noch auf positive Signale und eine menschliche Lösung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ, Grünen, NEOS und Team Stronach.)

Österreich wird auch in Zukunft die Schutzfunktion für Südtirol ausüben. Südtirol kann sich auf Österreich verlassen, jedoch braucht es einen verlässlichen gegenseitigen Austausch. Der Südtirolunterausschuss muss auch in Zukunft auf Basis des Auto­nomie­berichts die Südtirolanliegen hier im Hohen Haus vertreten und deren Um­setzung politisch einfordern.

Ich möchte mich an dieser Stelle heute auch bei den Mitgliedern des Südtirolunter­aus­schusses und bei den Südtirolsprechern der Parteien für die trotz teilweise unter­schiedlicher Sichtweisen kooperative – es steht bei uns immer das Ziel im Mittelpunkt – und tolle Zusammenarbeit bedanken. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS.)

Den Wunsch und die Vision von Landeshauptmann Arno Kompatscher, nämlich eine starke Europaregion, ein kleines Europa in Europa, teile ich aus Überzeugung und aufgrund meiner Einstellung. Es gibt derzeit viele aktuelle Kriegsschauplätze, Krisen­herde, Völkerrechtsverletzungen, Flüchtlingsströme, die uns zum Nachdenken bringen und zum Handeln zwingen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 31

Frieden wird es nur geben, wenn man bereit ist, die Konflikte zu lösen. Der Süd­tirolkonflikt wurde gelöst, es gab jedoch Opfer auf beiden Seiten. Dieser gedenken wir heute hier im Hohen Haus anlässlich dieser Aktuellen Stunde im Besonderen. Wir danken aber vor allem jenen Menschen – und es sind sehr viele, man kann sie nicht alle namentlich aufzählen –, die zur Streitbeilegung beigetragen haben. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS.)

9.17


Präsidentin Doris Bures: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich der Herr Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


9.17.39

Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vor allem aber geschätzte Gäste aus Südtirol, allen voran sehr geehrter Herr Landes­haupt­mann  ich darf dich hier ganz herzlich begrüßen, schön, dass du heute im Parlament bist! (Allgemeiner Beifall.)

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir alle wissen, das Ringen um die Autonomie war lange und zäh. Es hat viele Rückschläge gegeben, und wir können heute all jenen dankbar sein, die sich durch diese Rückschläge nicht haben beirren lassen, sondern alles getan haben, um die Südtirolautonomie zustande zu bringen, die wir heute in Südtirol erleben.

Das Ringen um die Streitbeilegung hat sich definitiv ausgezahlt, und ich möchte auch als Vertreter einer der nachfolgenden Generationen allen für das danken, was hier geleistet wurde. Ich möchte insbesondere einen erwähnen, dem unser Dank, glaube ich, ganz besonders gebührt, weil er in vielen Fragen, aber insbesondere auch in die­ser Frage wirklich unermüdlich aktiv war – und es war ein würdiger Abschluss, dass er 1992 die Streitbeilegungserklärung an die italienische Botschaft übergeben konnte –: Unser Dank gebührt allen, die sich da eingesetzt haben, allen voran unserem Dr. Alois Mock. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ, Grünen, NEOS und Team Stronach.)

Heute hat sich die Südtirolautonomie nicht nur bewährt, sondern es ist sogar gelungen, dass die Südtirolautonomie ein Vorzeigemodell für die Lösung von Minderheiten­konflikten in aller Welt geworden ist. Wenn wir heute in Krisengebiete blicken, dann ist es oftmals die Südtirolautonomie, die als Positivbeispiel erwähnt wird und von der viele versuchen zu lernen oder etwas abzukupfern.

Was wir aber heute auch erwähnen sollten, ist, dass nicht nur die Streitbeilegung ein wichtiger Schritt war, sondern dass auch der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union dazu geführt hat, dass sich die Situation noch einmal deutlich entspannt und auch weiter verbessert hat.

Durch den Beitritt zur Europäischen Union, durch die Möglichkeit der offenen Grenze zwischen Italien und Österreich ist die Europaregion Tirol nicht nur entstanden, son­dern auch gestärkt worden. Der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union und diese starke Europaregion Tirol sind jetzt etwas, was weit über unsere Grenzen hinaus strahlt. Wir haben mit der Europaregion Tirol eine Region, die sich wirtschaftlich, aber auch sozial gut entwickelt und ein Vorzeigebeispiel weit über unsere Grenzen hinaus ist.

Gerade aufgrund der positiven Situation sollten wir aber in der aktuellen Situation die Gefahren, die nach wie vor bestehen, nicht unterschätzen. Die Flüchtlingskrise hat uns gezeigt, dass die offenen Grenzen in Europa sehr schnell Geschichte sein können, wenn es keine funktionierenden Außengrenzen gibt. Wir müssen daher alles tun, um


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 32

unsere Außengrenzen zu schützen, um illegale Migration nach Europa zu stoppen, einerseits um das Sterben im Mittelmeer zu beenden (Zwischenruf des Abg. Neubauer), andererseits aber auch deshalb, weil es ohne Außengrenzen kein Europa ohne Grenzen im Inneren gibt. (Beifall bei der ÖVP.)

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann, zum Abschluss kann ich nur noch einmal fest­halten – und ich spreche da nicht nur für mich, sondern, wie ich glaube, für fast alle Österreicherinnen und Österreicher –: Südtirol ist uns eine Herzensangelegenheit. Österreich war immer an der Seite Südtirols, Österreich ist an der Seite Südtirols und Österreich wird immer an der Seite Südtirols bleiben. – Vielen Dank für Ihr heutiges Kommen. (Anhaltender Beifall bei der ÖVP und Beifall bei Abgeordneten der FPÖ sowie der Abgeordneten Schieder und Hell.)

9.21


Präsidentin Doris Bures: Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass jeder weitere Redner und jede weitere Rednerin laut Geschäftsordnung 5 Minuten Redezeit hat.

Erster Redner: Herr Klubobmann Mag. Schieder. – Bitte.

 


9.22.27

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Herr Außenminister! Liebe Gäste aus Tirol – jene aus Südtirol, aber auch jene Gäste, die aus Nordtirol gekommen sind! Herzlich willkommen, sehr geehrte Damen und Herren! „25 Jahre Streitbeilegung“ ist ein guter Grund für eine Aktuelle Stunde, weil es nicht nur ein historisches Ereignis ist, sondern natürlich auch viele aktuelle Fragen in sich trägt.

Die Frage Südtirols und des Schicksals des Landes und der dort lebenden Menschen ist seit der Fehlentscheidung von Saint-Germain immer auf dem internationalen politi­schen Parkett gewesen. Nach dem Zweiten Weltkrieg – das erfährt man, wenn man nachliest – war es Karl Renner, der schon während seiner ersten Kontakte mit den Alliierten auf die Südtirolfrage hingewiesen und auch wieder darauf hingewiesen hat, dass Südtirol besser wieder zu Österreich kommen sollte. In der Folge haben – einer meiner Vorredner hat bereits das Gruber-De-Gasperi-Abkommen erwähnt – alle Regierungen Österreichs das Thema Südtirol immer ganz oben auf ihrer politischen und außenpolitischen Agenda gehabt.

In den Sechzigerjahren hat Bruno Kreisky das Thema Südtirol vor die UNO-Vollver­sammlung gebracht. In den Jahren 1969 bis 1971 gab es auch hier im österreichischen Parlament und in dessen Folge dann auch in Italien Ratifizierungen. 1972 ist dieses Autonomiestatut geschaffen worden. Alois Mock, Ludwig Steiner sind in diesem Zusammenhang auch zu erwähnen. 1992 ist dann offiziell festgestellt worden, dass der Pakt im vollen Umfang realisiert sei. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Aus diesem Grund begehen wir heuer das Jubiläum der Streitbeilegung vor 25 Jahren.

Ich habe in diesem Zusammenhang gestern auch noch mit Franz Vranitzky, dem damaligen Bundeskanzler, und Peter Jankowitsch, dem großen Freund Südtirols und ehemaligen österreichischen Außenminister, telefoniert, die anlässlich dieser Debatte die besten Grüße ausrichten lassen.

Das ist eine bewegte Geschichte, eine Geschichte mit vielen dunklen Seiten: Zwangs­italianisierung, der Aufstand der Bumser, Schauprozesse und all diese Fragen. Wenn wir aber heute auf Südtirol schauen, sehen wir eine Insel des Wohlstands, der Prospe­rität, ein Vorbild zum Beispiel in Bezug auf die Gesamtschule, denn Südtirols Kinder schneiden beim PISA-Test besser ab – und das wird wohl auch an dem sehr guten


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Schulsystem in Südtirol liegen –, aber auch in Bezug auf Tourismus oder öffentlichen Verkehr – jeder zweite Südtiroler hat eine Jahreskarte.

Wir müssen aber auch wachsam sein. Daher ist heute auch nicht der Tag, an dem man sagt: Alles ist super! – Die gelebte Autonomie muss ständig verteidigt werden, und Österreich als Schutzmacht dieses Autonomiestatuts hat da auch immer eine Rolle wahrzunehmen. Es geht darum: Kann die Autonomie finanziell immer geregelt werden? Wird bei den doch sehr häufigen italienischen Verfassungsdiskussionen aus­reichend Rücksicht auf die Interessen Südtirols und die Notwendigkeiten der Auto­nomie genommen? All diese Fragen haben uns gerade in der jüngeren Vergangenheit auch intensiv beschäftigt und wurden, glaube ich, grosso modo auch gut beantwortet.

Südtirol ist auch Vorbild für viele Konfliktfälle innerhalb Europas, in deren Zuge Minderheiten und Nationen mehr Selbständigkeit suchen. Südtirol ist letztendlich auch ein Loblied auf die europäische Integration, denn im vereinten Europa ist der Brenner zum Glück – und wenn wir alle keinen Blödsinn machen, dann wird es auch so bleiben – keine Grenze mehr, und er soll auch keine Grenze sein, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn er ist letztlich nur ein Bergpass innerhalb Tirols! (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Im vereinten Europa heißt es aber auch, dass man alles gleichzeitig haben kann, nämlich die Heimat Tirol haben kann, das Vaterland Österreich haben kann, die Staatsbürgerschaft Italiens haben kann und die europäische Identität haben kann. Das ist das Schöne an Südtirol – und wir werden mit unseren Südtiroler Freunden auch immer darauf schauen, dass dieser erfolgreiche Weg weiter beschritten werden kann! (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abgeordneten Willi und Aslan.)

9.26


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Lopatka. – Bitte.

 


9.26.55

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Herr Außenminister! Liebe Gäste aus Italien! Liebe Südtiroler, Südtiro­lerin­nen, die Sie heute hierhergekommen sind! Jeder Klub hat hier als Fraktion zwei­mal im Jahr die Möglichkeit, eine Aktuelle Stunde zu beantragen. Uns sind Südtirol und diese Streitbeilegung so wichtig, dass wir gesagt haben: Wir machen heute hier diese Aktuelle Stunde, die wir den Südtirolern widmen! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Krist.)

Ja, es sind bereits 25 Jahre vergangen, seit es zu dieser Streitbeilegung gekommen ist; und es ist vorher schon angesprochen worden: Bis dahin war es ein langer Weg, um die Interessen der Südtiroler zu wahren und auch dem Grundprinzip des Pariser Vertrages, dem Gruber-De-Gasperi-Abkommen, wie er genannt wird, zu entsprechen, sodass Österreich seine Schutzfunktion bestmöglich wahrnimmt.

Klubobmann Schieder hat schon verdiente Sozialdemokraten genannt, denen Südtirol ein besonderes Anliegen war, und ich bin mir sicher, dass nach mir Klubobmann Strache auch aus seiner Fraktion Mandatare nennen wird und auch nennen kann. Auch in unseren Reihen gibt es viele, denen Südtirol ein Herzensanliegen war, wie es auch der Außenminister bei einer Veranstaltung und auch heute hier im Hohen Haus angesprochen hat. Es ist tatsächlich vielen Mandataren hier ein Herzensanliegen, für Südtirol etwas zu machen.

Weil es ihm eben ein Herzensanliegen war, war es Nationalratspräsident Khol, der seinerzeit erreicht hat, dass wir hier einen eigenen Südtirolausschuss haben; und dieser Südtirolunterausschuss ist schon etwas Besonderes. Abgeordneter Gahr, der


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vor mir gesprochen hat, ist als Ausschussvorsitzender sehr engagiert. Lieber Hermann Gahr, ich danke dir, im Namen aller Fraktionen, dass du so viel für diese außer­ge­wöhnlich guten Beziehungen zwischen unserem Parlament und dem Südtiroler Land­tag tust. (Beifall bei ÖVP und SPÖ, bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Willi.)

Wir mussten vor wenigen Tagen Abschied von Alois Mock nehmen. Alois Mock ist ein Weiterer, den ich hier nennen möchte, denn Alois Mock war im Juni 1992 Außen­minister – es war der 11. Juni 1992 –, als er davon gesprochen hat, dass durch diese Streitbeilegung, durch das Autonomiepaket ein Stück europäischer Geschichte ge­schrieben wird. Im Rückblick ist so etwas immer einfacher, denn heute kann man davon sprechen, dass das ein Modell ist, wie es auch Klubobmann Schieder gesagt hat. Ja, es ist ein Modell eines starken Minderheitenschutzes, ein Modell einer dyna­mischen Entwicklung. Damals war das noch ein schwieriges Unterfangen – das Ende der ersten italienischen Republik –, es war ein Wagnis, das damit eingegangen worden ist; und es hat niemand gewusst, wie die Entwicklung sein wird. Jetzt können wir sagen, Gott sei Dank waren alle Beteiligten damals so mutig, diesen Schritt zu setzen. Die Autonomie kommt ja allen in Südtirol lebenden Menschen, allen Volksgruppen zugute.

Was hier geleistet wird, was die Rechte der deutschsprachigen Minderheit betrifft, was diese sprachliche, diese kulturelle Eigenständigkeit betrifft, ist natürlich vorbildlich und auch ein Musterbeispiel eines friedlichen Zusammenlebens. Gerade in Zeiten wie diesen zeigt es sich, wie wichtig es ist, dass man auf solch positive Beispiele verwei­sen kann.

Wir sollten aber auch den Blick in die Zukunft richten, und wir müssen alles tun, damit diese Zukunft eine ist, in der wir keine Grenzbalken brauchen und kein Grenzbalken Südtirol von Tirol trennt. Um das zu erreichen, müssen wir an den EU-Außengrenzen alles tun.

Das sage ich jetzt auch Richtung Italien gerichtet: Wir haben gehört, dass gestern wieder eine Rekordzahl an Flüchtlingen in Italien angekommen ist: Da muss etwas geschehen, was die EU-Außengrenze betrifft, da muss etwas geschehen, was diese Mittelmeerroute betrifft. Da darf die Europäische Union nicht tatenlos zusehen. Da sind wir gefordert, auch diese Route zu schließen; bei der Westbalkanroute ist das schon gelungen, meine Damen und Herren. Das ist ein ganz wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang. (Beifall bei der ÖVP.)

Da ich schon am Ende meiner Redezeit bin, sage ich nur noch kurz, wie es in Zukunft sein soll und was die Voraussetzung dafür ist, dass wir diese Schutzfunktion wahrnehmen können: erstens sehr gute bilaterale Beziehungen mit Italien (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen), zweitens ein guter Dialog und drittens ein Konsens aller Parteien hier im Parlament in der Südtirolfrage. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Krist und Schieder.)

9.32


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Klubobmann Strache. – Bitte.

 


9.32.34

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf auch ausdrücklich die Gäste aus Südtirol recht herzlich begrüßen: Herrn Landeshauptmann Kompatscher, Herrn Landeshauptmann außer Dienst Durnwalder, die Vertreter des Südtiroler Land­tags und auch die Vertreter des Schützenbundes. Natürlich darf ich auch den ehe­maligen Nationalratspräsidenten Dr. Khol auf der Galerie begrüßen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 35

Ja, Südtirol ist eine Herzensangelegenheit für uns Freiheitliche, und ja, Südtirol hat eine unglaublich leidvolle Geschichte erleben und erleiden müssen. Wir haben Unrecht erlebt – auch in Südtirol. Ein Teil Tirols wurde unserem Heimatland entrissen, und wir haben in der Folge eine jahrzehntelange Entwicklung erleben müssen, während der man darum kämpfen musste, überhaupt Autonomierechte zu erhalten, die selbstver­ständlich auch heute in vielen Bereichen nicht ganz so rosig aussehen, wie wir gehört haben, und die durchaus immer wieder aufs Neue bestätigt und ausgeweitet werden müssen und die man sich erkämpfen muss.

So gesehen ist es wichtig, nicht nur Lippenbekenntnisse zum Besten zu geben, denn bei dem Unrecht, das passiert ist, könnte die Wunde natürlich im Optimalzustand dadurch geheilt werden, dass man in Zukunft hoffentlich auch wieder eine Landes­einheit in einem Europa, das zusammenarbeitet und in dem man keine Grenzen mehr hat – so wie wir heute gehört haben –, erlebt. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)

Eine unkritische Beweihräucherung anlässlich 25 Jahre Streitbeilegungserklärung werden Sie daher von uns sicher nicht hören. Man darf nämlich nicht vergessen, dass zu diesem Anlass vor 25 Jahren ein tiefer Riss durch die politische Landschaft Süd­tirols gegangen ist, dass die Streitbeilegungserklärung damals äußerst kontrovers dis­kutiert worden ist und dass sich damals Teile der Südtiroler Volkspartei, die damalige Union für Südtirol und der Schützenbund energisch gegen diesen Akt gewehrt haben, weil man vor allem die mangelnde internationale Absicherung der Autonomie zu Recht befürchtet hat.

Trotz einer durchaus positiven Entwicklung Südtirols in den letzten 25 Jahren ist das Thema der internationalen Absicherung der Autonomie noch immer nicht geklärt. Auch heute noch ziehen italienische Regierungspolitiker die Schutzmachtfunktion Öster­reichs in Zweifel und bezeichnen Südtirol als rein inneritalienisches Problem, viele stellen sogar den Stellenwert der Autonomie auf staatlicher Ebene infrage. Das heißt, da sind wir natürlich als Schutzmacht gefragt und da haben wir uns auch immer wieder schützend vor die Südtiroler zu stellen. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)

Beispielsweise hat im März dieses Jahres der Senator Stefano Esposito des Partito Democratico im italienischen Fernsehen regelrechte Hasstiraden gegen Südtirol losgelassen und zur Beseitigung der angeblichen Autonomieprivilegien aufgerufen. Selbst bei einer angenommenen internationalen Absicherung der Autonomie bestehen ernsthafte Zweifel, wie weit die Klagebefugnis Österreichs bei Verletzungen der Südtirolautonomie reichen würde.

Das Rechtsgutachten, das 1992 vom Innsbrucker Universitätsprofessor Franz Matscher im Auftrag der österreichischen Bundesregierung erstellt wurde, kommt zum Schluss, dass da nur eine sehr erschwerte Klagemöglichkeit für Österreich besteht; außerdem präjudiziert die Streitbeilegung in keiner Weise das den Südtirolern zustehende Selbst­bestimmungsrecht. – Und ich sage: Darauf kann und wird man niemals verzichten! (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)

Natürlich ist es so, dass die Streitbeilegung kein Ende der Geschichte darstellt. Das hätten viele gerne, aber das ist natürlich nicht der Fall.

Natürlich muss man auch festhalten, Südtirol ist nicht nur eine Herzensangelegenheit, sondern da haben wir alle in diesem Hohen Haus auch eine Verantwortung. So gesehen möchte ich auch unserem Südtirolsprecher Werner Neubauer herzlich für seinen Einsatz in den letzten Jahren und dafür danken, dass er dieses Problem immer wieder in das Bewusstsein gerade auch dieses Hohen Hauses gerufen hat. Es ist ja auch die historische Aufgabe Österreichs, den ethnischen und kulturellen Bestand der deutschen und ladinischen Volksgruppen in Südtirol und deren Autonomierechte bis


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zur Verwirklichung eben des Selbstbestimmungsrechts mit allen verfügbaren demokra­tischen Mitteln sicherzustellen.

Natürlich wäre es auch schön, wenn wir die Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler ermöglichen würden, denn sie sind natürlich Altösterreicher und ein Teil unseres österreichischen Vaterlandes. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.) Das wäre auch ein besonderes Zeichen dafür, dass man sich auf uns verlassen kann und dass diese Schutzmachtfunktion gelebt wird.

Natürlich wäre es schön, wenn man endlich bezüglich der Südtiroler Freiheitskämpfer, die damals das Problem richtig ins Bewusstsein der internationalen Gemeinschaft ge­bracht haben, sicherstellen würde, dass die Südtiroler Freiheitskämpfer endlich eine Begnadigung erleben.

Natürlich stehe ich auch nicht an, dem ehemaligen österreichischen Bundeskanzler Bruno Kreisky für seinen Einsatz, der damals wirklich ein ernsthafter und ehrlicher war, zu danken – und natürlich auch allen hier im Hohen Haus bis hin zum verstorbenen Alois Mock, denn jeder hat hier seinen Beitrag geleistet, da oder dort mit einer ein bisschen unterschiedlichen Facette. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie des Abg. Lugar.) Manchmal hätte ich mir mehr gewünscht, aber trotzdem ist es wichtig, dass wir uns da hoffentlich bei allen Unterschieden im wesentlichen Kern treffen und nicht auseinan­derdividieren lassen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie der Abgeordneten Gisela Wurm und Lugar.)

9.38


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.

 


9.38.20

Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Liebe Gäste aus Südtirol und Tirol! Meine Damen und Herren! Ich hatte in der ersten Klasse Gymnasium einen Geografielehrer, der aus Südtirol stammte, und wenn er uns Elfjährige gefragt hat, wohin man kommt, wenn man über den Brenner fährt, und wir geantwortet haben: Nach Italien!, mussten wir uns mit einem Nicht genügend setzen, denn wer über den Brenner fährt, der kommt nach Südtirol.

Diese kleine Geschichte zeigt, wie jene Generation gelitten hat, die die schmerzliche Trennung Südtirols von Tirol mit all ihren ungerechten Abschnitten erlebt hat. Dieser mein Lehrer hat sich als Teil einer unterdrückten Minderheit gefühlt, und dieses Gefühl wollte er uns Jüngeren weitergeben.

Ich selbst gehöre ja noch der Generation an, die das Trennende der Brennergrenze erlebt hat: die Kontrollen, die eine oder andere Schikane, das Schimpfen auf die Walschen, das mit vielen Geschichten unterlegt wurde, damit wir verstehen, was das bedeutet.

Ich habe aber auch hautnah miterleben dürfen, was möglich ist, wenn Politikerinnen und Politiker mit strategischem Denken, mit Respekt und mit Verständnis für die Position des anderen miteinander verhandeln und versuchen, eine Lösung zu finden.

Vor vielen Jahrzehnten hat ein ÖVP-Politiker in einer sehr strittigen Frage in diesem Haus erzählt, wie mühsam es war, eine Einigung zu erzielen, aber er hat gesagt: Über allem stand der Wille zur Einigung! Und ich glaube, es war auch dieser Wille zur Einigung, der letztlich dazu geführt hat, dass nach einem sehr schwammigen, schwachen Pariser Abkommen über das Erste und Zweite Autonomiestatut diese Streitbeilegungs­erklärung 1992 möglich wurde, deren 25. Jahrestag wir heute feiern. Das Autonomie­statut ist heute eine solide Basis, die den heutigen Bedürfnissen der drei im Lande lebenden Sprachgruppen gerecht wird.


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Wenn wir heute auf Südtirol schauen, so dürfen wir mit Freude feststellen: Das Land südlich des Brenners ist eine der wirtschaftlich erfolgreichsten Regionen Europas. Die Autonomie ist aber work in progress, Anpassungen an die Zeit sind sinnvoll und möglich, aber nur, wenn alle Beteiligten zustimmen. Und dazu gehört auch die Re­publik Österreich, die die Schutzmachtfunktion auch weiterhin mit allem Nachdruck ausüben wird. Das ist uns allen, glaube ich, einhellig wichtig. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Der größte Reichtum Südtirols sind für mich neben der Natur und der Kultur und der Kulturlandschaft vor allem die kulturelle und sprachliche Vielfalt. Wenn ich in Südtirol geboren und dort aufgewachsen wäre, würde ich zwar in eine muttersprachliche Schule gehen, aber ich würde zweisprachig aufwachsen. Nach fünf Jahren wechsle ich in eine Mittelschule, in eine Gesamtschule, in der auch behinderte Kinder mit unter­richtet werden, Kinder aus allen sozialen Schichten, und wenn ich Glück habe, spreche ich mit 14 Jahren vielleicht sogar vier Sprachen: Deutsch, Italienisch, Englisch, Ladi­nisch.

Das ist ein Reichtum, den man als solchen auch sehen und begreifen muss. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.) Diese Chance der Zwei­sprachigkeit, der Mehrsprachigkeit ist in Europa ein riesiger Startvorteil.

Aber auch das Aufeinandertreffen der alpenländischen Kultur mit jener der Italiener ist eine Bereicherung. Jeder, der in Südtirol ins Restaurant geht, weiß um die Vorzüge der alpenländischen Küche, die sich mit den Vorzügen der italienischen Küche verbindet. (Beifall bei den Grünen.)

Und wenn man auf Architektur, Mode, Design, Lebensart blickt, dann sieht man auch diese Verbindung zwischen dem Alpenländischen, das natürlich prägend ist, und den italienischen Einflüssen, die noch dazu europäisch inspiriert sind.

Ich komme zum Schluss: Was als sehr schwammiges Gruber-De-Gasperi-Abkommen auf zwei Seiten begonnen hat, ist nach einem langen Prozess ein sehr detailliertes Autonomiestatut geworden, von dem man mit Fug und Recht heute wohl als Magna Carta Südtirols sprechen kann. Die drei offiziellen Sprachgruppen des Landes haben viel an Misstrauen abgebaut, aber vieles bleibt auf diesem Weg der Verständigung noch zu tun.

Wenn wir den Willen zur Einigung, der in Südtirol gelebt wurde und zum Erfolg geführt hat, politisch leben, ist jedenfalls viel mehr möglich, als viele denken. Kleingeisterei und ewig gestriges Denken sind Gift für das fruchtbare Miteinander von Mehrheit und Minderheit. Vielmehr sind Toleranz und Offenheit füreinander der Nährboden, auf dem die Region Tirol-Südtirol-Trentino weiterwachsen kann und weiterhin Vorbild für Auto­nomien in der ganzen Welt sein kann.

Auf diesem Weg wünsche ich der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino alles Gute. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und NEOS.)

9.44


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster: Herr Klubobmann Dr. Strolz. – Bitte.

 


9.44.12

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Regierungsmitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Freunde aus Südtirol! Herr Landeshauptmann! Herr Altlandeshauptmann! Liebe Präsidentin! Lieber Präsi­dent! Das ist tatsächlich ein freudvolles Jubiläum: 25 Jahre Streitbeilegung vor den Vereinten Nationen. Südtirol ist zu einem Leuchtturm für ein gelingendes Miteinander geworden, ein respektierter Leuchtturm, der weltweit strahlt. Ich kann mich erinnern, ich war vor 20 Jahren in Hongkong und wurde dort auf Südtirol angesprochen und


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 38

gefragt, wie die das gemacht haben. Das wird weltweit mit großer Aufmerksamkeit studiert. Ich habe die Nachfragen von Studierenden auch in Indonesien gehört: Wie machen das die Südtiroler? – Das heißt, hier ist schon etwas gelungen, auf das man stolz sein kann. (Abg. Schieder: Warst du auch schon einmal in Südtirol?)

Andreas, ich bin gerne in Südtirol. Ich bin öfter in Südtirol. Ich schätze Südtirol sehr. Und wenn ich durch Südtirol durchfahre, dann denke ich mir: Welch blühende Landschaften! (Abg. Lopatka: Durchfahren ist schlecht! – Abg. Schieder: Ich bleibe immer stehen!) – Ein bisschen mehr Ernsthaftigkeit von den Klubobleuten der Regie­rungsparteien! Ich glaube, zuhören ist eine Frage des Respekts. Natürlich: Um irgend­wo anzukommen, muss ich irgendwo durchfahren – das ist schon okay, Herr Lopatka, oder? Wenn Sie erlauben, werde ich nun meine Ausführungen fortführen.

Also: Egal, ob ich in Meran bin, in Bruneck im Pustertal oder in Bozen, das sind blü­hende Landschaften. Ob ich vor dem Schlern stehe, voller Staunen auf die Natur­gewalten in diesem wunderbaren Land, das ist ein blühendes Land, und dieses Blühen hat etwas zu tun mit organisiertem Miteinander. Wenn das nicht organisiert wird – das ist konstante Beziehungsarbeit –, dann wird das nicht blühen. Und dazu gratuliere ich allen, die hier mit kultivieren. Das ist Kultivierarbeit in großem Stil, über viele Jahr­zehnte. Und mir ist völlig klar, da muss man auch dranbleiben.

Wenn wir uns jetzt fragen: Was kann das Vermächtnis dieses Integrationsprozesses für die Herausforderungen sein, die wir in diesen Tagen haben?, dann möchte ich den Fokus auf Aussprüche legen wie: Wir müssen den Brenner zumachen! Es ist noch kein Jahr her, dass der Verteidigungsminister eine Schlagzeile mit der Schließung des Brenners gemacht hat, ich zitiere: „so schnell wie möglich“. Auch der Außenminister hat nicht ausgeschlossen, dass wir den Brenner schließen müssen. – Ich glaube, das ist das Vermächtnis dieses Prozesses der letzten Jahrzehnte, denn wir müssen begreifen: Entweder ist es ein Miteinander oder es artet in einem Gegeneinander aus.

Wenn ich in Brüssel im Drei-Länder-Büro der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino bin, dann wird mir umso mehr bewusst: Auch das ist ein Vorbild in einer Qualität, wie es keine andere Region in Europa bisher geschafft hat. Das heißt, sie sind hier Pioniere. Und ich finde es nicht okay, wenn wir nicht mehr in diese Gemeinsamkeit investieren, sondern wenn wir angesichts der großen Herausforderungen, Herr Außenminister, die wir bei diesen Flüchtlingsbewegungen natürlich haben, derzeit registrieren müssen, dass viele nationalstaatliche Regierungen sagen: Hauptsache, nicht mein Problem!

Es ist doch völlig klar, dass wir die Herausforderungen, die wir hier haben, gemeinsam meistern müssen. Wir können Italien und Griechenland hier nicht allein lassen. Wir können auch nicht sagen, es ist nicht unser Problem, solang es bei denen hängt, denn wenn es lang genug bei denen hängt, werden sie es auch wieder zu unserem machen. Und jetzt können wir es uns aussuchen: Wollen wir in den 28 Nationalstaaten die Probleme jeweils dem Nachbarn zuschieben, oder versuchen wir, sie gemeinsam zu lösen?

„Gemeinsam zu lösen“ setzt den Willen und die Entschlossenheit für ein Miteinander voraus. Und wären dieser Willen und diese Entschlossenheit bei vielen Männern und Frauen vor 25 Jahren und die Jahre davor nicht vorhanden gewesen, dann wäre es nicht zu dieser Streitbeilegung gekommen. Und das ist heute ein Jubiläum, aber es ist gleichermaßen auch ein Mahnmal: Wir sind verpflichtet zum Miteinander, und dazu muss man sich immer wieder neu bekennen. Und das Bekenntnis erkennt man am besten an der Tat: An den Taten sollt ihr sie erkennen.

Abschließend: Ich kann mich erinnern, Herr Durnwalder, ich war vor über 20 Jahren mit dem Akademischen Senat im Felsenkeller in der Laimburg, dem Landesweingut der Südtiroler, und habe damals dieses Selbstbewusstsein dieses Landes begriffen. Ihr


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 39

habt euch das erarbeitet, und ich meine, dieser Leuchtturm soll noch Jahrzehnte und Jahrhunderte strahlen. Ihr tut euch gut – und ihr tut uns gut! (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und Grünen.)

9.49


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


9.49.35

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! Die Herren Bun­desminister! Hohes Haus! Sehr verehrte Ehrengäste aus Südtirol auf der Galerie! Es freut mich, dass Sie hier sind. Ich werde dann auf den einen oder anderen noch ein­gehen.

Meine Damen und Herren, wenn wir heute über 25 Jahre Streitbeilegung Südtirol sprechen, dann kann man auf der einen Seite sagen, es ist Grund zur Freude, auf der anderen Seite sollte man aber den Schmerz nicht vergessen, diese Schmerzlinie, die vor hundert Jahren gezogen wurde.

Im Moment sind sehr viele Zeltfeste, Schützenfeste. Vor eineinhalb Wochen haben wir in meiner Heimat ein großes Fest gehabt, zu Fronleichnam, wo unsere Schützen­kompanie immer wieder ausrückt – ich bin der Hauptmann dieser großen Schützen­kompanie –, und da singt man, wenn die Musik aufspielt, „Dem Land Tirol die Treue“, und die Menschen stehen auf den Bänken und singen den Text mit. Ich möchte jetzt aus diesem Text ein paar Zeilen zitieren, Ihnen das nahebringen, was da gesungen wird:

Ein harter Kampf hat dich entzwei geschlagen,

von dir gerissen wurde Südtirol.

Die Dolomiten grüßen uns von Ferne

in roter Glut zum letzten Lebewohl.“

Und dann heißt es weiter unten:

„Tiroler Schützen halten dir die Treue,

so lange ihre Herzen noch erglühn.“

Meine Damen und Herren! Als Vorarlberger Schütze möchte ich das hier sagen: Auch wir halten dem Land Südtirol die Treue, und wir haben nicht vergessen, was vor hundert Jahren geschehen ist. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich habe am Anfang meiner Rede auch davon gesprochen, dass ein tiefer Riss durch das Land gegangen ist, und dieser tiefe Riss war die Abtrennung Südtirols von Österreich. Und jetzt komme ich zu den Freunden aus Südtirol: Ich habe gestern die Resolution einiger Landtagsabgeordneter aus Südtirol erhalten, durch Sven Knoll, meinen guten Freund aus dem Südtiroler Landtag. Ich möchte Ihnen, bevor ich Ihnen die Resolution vortrage, etwas aus der Begründung dazu vorlesen, damit die Menschen an den Fernsehschirmen mitbekommen, worum es hier wirklich geht. Da steht unter anderem drinnen:

„In Italien werden immer mehr Stimmen laut, die behaupten, dass die Südtiroler 100 Jahre nach dem 1. Weltkrieg keine österreichische Minderheit mehr seien und daher auch kein Anrecht mehr auf eine Autonomie hätten. Die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft für die Südtiroler ist daher eine der wichtigsten Maßnahmen der nächsten Jahre zur Absicherung der Südtirol-Autonomie (...)“.

Meine Damen und Herren! Sie wissen, ich habe mich immer für die Doppel­staats­bürgerschaft der Südtiroler sehr stark gemacht, dass die Südtiroler die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen. Ich bin nach wie vor der Meinung: Wenn jemandem


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 40

von außen die österreichische Staatsbürgerschaft zusteht, dann sind das die Süd­tiroler, denn sie sind nicht von außen, sie sind von innen geraubt worden. Das muss man klar sagen.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, es wäre ein gutes Zeichen dieses Nationalrates, hier einen Schritt zu setzen und ein Signal an Südtirol zu senden, aber auch an Italien, dass die Südtiroler die Schutzmacht Österreich im Rücken haben. Es ist, glaube ich, ganz, ganz wichtig, dass wir diese Signale setzen. Dieser Nationalrat wird das wahrscheinlich nicht mehr machen, ich werde dem nächsten Nationalrat nicht mehr angehören, aber ich appelliere an diejenigen, die nach der nächsten Wahl hier herin­nen sitzen werden, dass sie dieses Ziel weiterverfolgen und endlich etwas Vernünftiges in diese Richtung vorwärtsbringen – und nicht nur schön daherreden, meine Damen und Herren. Das ist eine klare Bitte. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Da das Licht schon blinkt, werde ich jetzt schnell die Resolution vorlesen, da steht drinnen:

„1. Die Abtrennung Südtirols vom Vaterland Österreich und die Teilung Tirols sind ein fortwährendes Unrecht, zumal der Bevölkerung bisher eine demokratische Volks­abstim­mung verweigert wurde.

2. Gemäß Art. 1 der UN-Menschenrechtspakte steht auch den Südtirolern das Recht auf Selbstbestimmung zu.

3. Die Streitbeilegung präjudiziert in keinster Weise das den Südtirolern zustehende Selbstbestimmungsrecht. Die Streitbeilegung ist nicht die Lösung des Südtirol-Problems, sondern Ausgangspunkt für eine konsequente Weiterentwicklung der Auto­nomie mit dem Ziel, die völlige Selbstverwaltung und Unabhängigkeit vom italienischen Nationalstaat zu erreichen.

4. Solange Südtirol noch zum italienischen Staat gehört, gilt es, die Autonomie auszu­bauen und zu festigen. Die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft für die Südtiroler bildet dafür eine essentielle Grundlage, welche daher mit Nachdruck angestrebt wird.

5. Die Begnadigung der im Exil lebenden Südtiroler Freiheitskämpfer ist ein längst überfälliger Akt der Menschlichkeit, aber auch der Wiedergutmachung für die von Italien begangenen Verbrechen in Südtirol.“

Ich glaube, dabei können wir es belassen, das wäre die richtige Vorgangsweise. – Danke. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

9.55

 


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krist. – Bitte.

 


9.55.13

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Meine Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Gäste, mit einem besonderen Gruß an die Südtiroler! Hohes Haus! Die heutige Aktuelle Stunde hat, das gebe ich zu, für mich eine gewisse Brisanz. Als ich im Juli 1959 das Licht der Welt erblickte, habe ich sicher nicht daran gedacht, dass ich knapp 58 Jahre später hier im Hohen Haus als Abgeordneter zu 25 Jahren Streitbeilegung eine Rede halten darf. Aber es war genau 1959, als Bruno Kreisky sich der Südtirolthematik intensiv angenommen hat, die er 1960 vor die UNO brachte und mit Nachdruck verfolgte, weil Italien nicht einlenken wollte.

Es folgten Jahre intensiver Diskussionen und Konsultationen, aber auch öffentlichkeits­wirksamer, oft bedenklicher Aktionen und auch Reaktionen. Südtirol rückte damit auch international in den Mittelpunkt des Interesses.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 41

1969 stimmte die Südtiroler Volkspartei dem sogenannten Paket mit 137 ausge­handelten Maßnahmen zu, das Zweite Autonomiestatut trat mit Jänner 1972 in Kraft. Es hat 20 weitere Jahre gedauert, bis die wesentlichen Punkte realisiert wurden. Nachdem Ministerpräsident Giulio Andreotti am 20. Jänner 1992 das Paket für erfüllt erklärt hatte, übergab Italien an Österreich eine diplomatische Note.

Das Stenographische Protokoll der 72. Nationalratssitzung der XVIII. Gesetzgebungs­periode gibt ausführlich Auskunft über die sehr intensive Diskussion hier im Hohen Haus – das war im Juni 1992. Es waren aus unseren Reihen namhafte Abgeordnete am Wort, einer davon war Peter Schieder, der Vater unseres heutigen Klubobmanns, der in seiner Rede weit zurückblickte und Otto Bauer zitierte, jenen Otto Bauer, der als Staatssekretär des Äußeren in der Konstituierenden Nationalversammlung 1919 die Frage stellte, ob die alliierten Mächte, als sie über Deutsch-Südtirol entschieden, das Tiroler Volk und dessen Freiheitssinn und Selbstbewusstsein eigentlich gekannt hätten.

Es war Bundeskanzler Franz Vranitzky, der in der gleichen Sitzung sagte:

„Wir sind nach eingehender Überprüfung aller Maßnahmen, die von der italienischen Regierung getroffen wurden, zu der Überzeugung gelangt, daß“ das Paket erfüllt ist „und daß daher der Zeitpunkt für die formelle Streitbeilegung gekommen ist.“ Die Schutzmachtfunktion bleibe aber aufrecht und es liege kein Verzicht auf das Selbst­bestimmungsrecht Südtirols vor.

Es war auch Peter Jankowitsch, der in dieser Sitzung sagte:

Immer wieder sind „von der österreichischen Volksvertretung wichtige Impulse auf die österreichische Südtirol-Politik ausgegangen, hat dieses Hohe Haus das Schicksal Südtirols als treuer Wächter und Hüter seiner Rechte begleitet. Und während so manche (...) Südtirol im Stich gelassen haben in seiner langen und leidvollen Ge­schichte, ist das österreichische Parlament immer an der Seite Südtirols gestanden, und zwar in guten und in schlechten Tagen.“

Meine Damen und Herren ! Diese Worte möchte ich auch persönlich unterstreichen, und sie haben für mich heute – 2017 – genauso Gültigkeit wie seinerzeit 1992.

Schlussendlich möchte ich meinen Freund und langjährigen Vorgänger als Südtirol­sprecher unserer Fraktion, Erwin Niederwieser, der heute auch anwesend ist, zitieren:

„Die Erklärungen Österreichs und Italiens an die Vereinten Nationen, daß der Streit zwischen diesen beiden Ländern beigelegt ist, sind mehr als ein formaler Akt. In einer Epoche der Weltgeschichte, in der sich die Vereinten Nationen nahezu tagtäglich neuen Konflikten gegenübersehen, die ihre Wurzeln in nationalistischen Strömungen einerseits und in der Mißachtung und Unterdrückung der elementaren Rechte von Minderheiten andererseits haben, in dieser Epoche zeigen Österreich und Italien und zeigt Südtirol der Welt, daß solche Konflikte auch friedlich bereinigt werden können.“

Lieber Erwin! Diese Worte waren 1992 richtig und haben heute auch noch hohe Geltung! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Liebe Südtirolerinnen und Südtiroler! Die von mir zitierten Abgeordneten und Regierungsmitglieder waren große Politiker der Sozialdemo­kra­tischen Partei, haben meinen größten Respekt. Sie haben mit großem Ehrgeiz, Fingerspitzengefühl und Sachkenntnis für die Autonomie Südtirols gekämpft. Aber ich möchte in diesem Zusammenhang auch Leopold Figl, Karl Gruber, Kurt Waldheim und Alois Mock nicht unerwähnt lassen.

Natürlich hat es 1992 auch kritische Stimmen gegeben, natürlich wurden viele Be­fürchtungen in den Raum gestellt, nur: Wie haben sich die Autonomie, das Zusam­menwirken von Rom und Bozen, das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben in


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 42

Süd­tirol seit 1992 entwickelt? – Ich denke, ohne Zweifel sagen zu können: sehr erfreulich und sehr positiv! Starke und zukunftsorientierte Landeshauptleute haben Südtirol geprägt und zu einem selbstbewussten und wirtschaftlich erfolgreichen Land gemacht. Silvius Magnago, Luis Durnwalder und aktuell Arno Kompatscher (Prä­sidentin Bures gibt das Glockenzeichen) waren und sind Garanten für eine dyna­mische Weiterentwicklung der Südtiroler Autonomie. Als Abgeordnete des österreichi­schen Parlaments, als sozialdemokratischer Parlamentsklub werden wir diesen Weg begleiten, weiterhin verlässliche Partner bleiben und im Falle des Falles Südtirol zur Seite stehen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.00


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dipl.-Kffr. Pfurtscheller. – Bitte.

 


10.00.54

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Minister! Liebe Gäste aus Südtirol! Bitte erlauben Sie mir, dass ich als Tirolerin und als Freundin unsere Tiroler Bundesratspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann auf der Galerie ganz besonders begrüße! (Allgemeiner Beifall.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Jubiläum 25 Jahre Streitbeilegung Südtirol ist wahrlich ein guter Grund, die Geschichte der Südtiroler Autonomiebestrebungen Revue passieren zu lassen, zu analysieren und das Erreichte zu würdigen. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben dies bereits ausführlich getan, weshalb ich im Folgenden gerne auf die allgemeinen Aspekte der menschenrechtlichen Gleichbe­hand­lung von Minderheiten eingehen möchte.

Österreich bekennt sich in seiner Bundesverfassung zur Achtung und Förderung der in Österreich ansässigen Volksgruppen – und das sind gar nicht so wenige; das sind die kroatische, die slowenische, die ungarische, die tschechische und die slowakische Volksgruppe sowie die Volksgruppe der Roma – und Österreich hat diese Rechte seit der Festschreibung in der Verfassung in einer Reihe von Gesetzen und Verordnungen verankert.

Ausgehend von dieser innerstaatlichen Volksgruppenpolitik und von unserer lang­jährigen Schutzfunktion für die deutschsprachige Volksgruppe in Südtirol setzen wir uns seit Langem für die Stärkung der Minderheitenrechte und des Minderheiten­schutzes auf internationaler Ebene, insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen und des Europarates, ein.

Auf internationaler Ebene erhält der Minderheitenschutz insbesondere seit dem Beginn der Neunzigerjahre erhöhte Aufmerksamkeit. Im Jahr 1992 nahm die General­ver­sammlung der Vereinten Nationen die von Österreich eingebrachte Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören, an. Damit wurde erstmals das Recht von Personen, die nationalen Minderheiten angehören, sich ihrer Sprache zu bedienen, ihre Kultur zu pflegen und ihre Religion auszuüben, garantiert.

Auch im UN-Menschenrechtsrat stellt der Schutz von Minderheiten einen Schwerpunkt der Arbeit Österreichs dar. Seit 2005 gab es auf unsere Initiative hin auch bei den UN das Amt des unabhängigen Experten in Minderheitenfragen, der sich laufend mit den Anliegen von Minderheiten in allen Teilen der Welt beschäftigt und auch Länder­besuche absolviert. 2014 wurde dieses Mandat, wieder auf Antrag von Österreich, in das eines Sonderberichterstatters für Minderheitenfragen umgewandelt.

Das ebenfalls gegründete Minderheitenforum beschäftigt sich mit der Entwicklung von Strategien und Maßnahmen zum weltweiten Schutz von nationalen, ethnischen, reli-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 43

giösen und sprachlichen Minderheiten, auch unter Einbeziehung von Vertretern der Zivilgesellschaft und der Minderheiten selbst.

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt wahrlich genug zu tun. Viele Krisen in diversen Staaten lassen sich auf ethnische Konflikte zurück­führen. Wir haben alle noch die grauenhaften Vorkommnisse in Ruanda und Burundi vor Augen, aber zum Beispiel auch jene in der ehemaligen Republik Jugosla­wien. Die Unterdrückung und Ermordung der Jesiden, der Christen und anderer Minder­heiten in Syrien muss in diesem Zusammenhang wohl auch genannt werden.

Wenn die Lage durch diese Konflikte und viele weitere zum Beispiel in Afrika manch­mal komplett hoffnungslos zu sein scheint, dann kann gerade das Beispiel Südtirol Mut machen und zeigen, wie viel – nämlich sehr viel! – an friedlicher Konfliktlösung möglich ist, wenn Menschen den Willen haben, die Rechte von Minderheiten anzuerkennen und einen für alle akzeptablen Weg zu beschreiten. Das ist natürlich sehr langwierig, oft mühsam und gelingt nur Schritt für Schritt, aber im Fall Südtirol haben alle Be­teiligten diese Anstrengungen in dem Wissen, dass nur eine friedliche Lösung eine gute Lösung sein kann, auf sich genommen, und dafür sind wir unseren politischen Vorfahren für immer dankbar.

Ich denke, gemeinsam mit den Südtirolerinnen und Südtirolern und auch mit Italien können wir stolz auf das Erreichte sein. Südtirol hat eine weltweite Vorreiterrolle erkämpft. Das, liebe Freundinnen und Freunde, könnt ihr und sollt ihr ganz selbst­bewusst in die Welt hinaustragen! (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Einen letzten Satz noch, Frau Präsidentin: Wir brauchen heute mehr denn je positive und Mut machende Beispiele. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Willi.)

10.06


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Neubauer. – Bitte.

 


10.06.26

Abgeordneter Werner Neubauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren von der Bundesregierung! Liebe Landsleute aus Südtirol! Gedenkver­anstaltungen dienen vorwiegend dazu, in die Vergangenheit, aber natürlich auch in die Gegenwart und in die Zukunft zu blicken. Für die FPÖ ist Südtirol immer, auch in der Vorfeldorganisation, eine wahre Herzensangelegenheit gewesen und ist es natürlich heute immer noch (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Gahr), weshalb wir eben Südtirol in Bezug auf die politischen Verhältnisse und die Entwicklung in Italien insge­samt und natürlich auch in der Hinsicht, wie sich Südtirol seit dem Abschluss des Autonomiepakets vor 45 Jahren und seit der Streitbeilegung vor 25 Jahren entwickelt hat, genau beobachten. Und ja, wir bekennen uns dazu: Es hat seither sehr viele posi­tive Aspekte des Zusammenlebens gegeben.

Wir müssen aber natürlich auch die aktuelle Entwicklung im Auge behalten und dabei feststellen: Die Autonomie befindet sich im Verteidigungsmodus gegenüber dem italienischen Staat und auch gegenüber dem Verfassungsgerichtshof in Italien. In Italien werden immer mehr Stimmen laut, die meinen, Südtirol sei seit mittlerweile knapp hundert Jahren bei Italien und deshalb sei der rechtliche Anspruch auf Aner­kennung als Minderheit gar nicht mehr gegeben. Mit dieser Herausforderung müssen wir, muss Österreich als Schutzmacht natürlich besonders achtsam umgehen. Diese Entwicklung ist auch der Grund dafür gewesen, dass eine große Anzahl von Südtiroler Landtagsabgeordneten den Mitgliedern des Nationalrates eine Resolution überreicht hat, in der sehr viele Dinge aufgelistet sind, die gerade die Mitglieder des Südtirol-Unterausschusses zu großer Sorge veranlassen müssen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 44

Es geht etwa darum, dass zum Beispiel festgehalten wird, dass in den letzten 15 Jahren in Südtirol in weit über 100 Verfassungsgerichtsverfahren zwei Drittel der Landesgesetze angefochten wurden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, da geht es um den Minderheitenschutz! Zwei Drittel der im Südtiroler Landtag beschlossenen Gesetze müssen in Italien beim Verfassungsgerichtshof eingeklagt werden, weil Italien diese Gesetze abgelehnt hat. Man muss sich einmal vorstellen, was das heißt! Das bedeutet, für die autonome Zuständigkeit vor den Verfassungsgerichtshof gehen zu müssen, um diese Rechte auch zu verteidigen.

Weiters geht es darum, dass sehr viele im Finanzbereich liegenden Belange mehrfach einseitig von Italien gebrochen wurden. Die Schutzmacht Österreich hat damals bei all diesen Brüchen leider geschwiegen. Ich erwarte mir vom Außenministerium, dass wir bei solchen Vergehen mehr Druck machen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben heute schon verschiedenste Lobeshymnen – zu Recht, zu Unrecht – auf die Autonomie gehört, und in diesem Zusammenhang muss man schon feststellen, dass bei der Autonomie, obwohl im Autonomiestatut rechtlich verankert, diese immer wieder auch weiterzuentwickeln, seit 2001 ein eklatanter Stillstand eingetreten ist, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die letzte tatsächliche Änderung wurde per Verfassung im Jahr 2001 in Rom beschlossen. Seit 2001 herrscht tatsächlich ein Stillstand, und auch da sollten wir als Schutzmacht nicht zusehen, sondern weitere Forderungen erheben. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen.) Wir sehen es deshalb als ein Gebot der Stunde, meine sehr geehrten Damen und Herren, die damals von Dr. Khol erhobene Forderung, die Schutzmachtfunktion in der Verfassung zu verankern, endlich auch tatsächlich zu realisieren. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Hagen und Lugar.)

Wir wollen auch eine engere Bindung der Südtiroler an ihr Vaterland Österreich bewir­ken. Das heißt, wir Freiheitliche treten ganz klar für die doppelte Staatsbürgerschaft für alle, die es wollen, in Südtirol ein. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen.)

Herr Bundesminister Kurz, ich würde dich wirklich herzlich ersuchen (Rufe bei der FPÖ: Der ist nicht mehr da!) – er wird es schon erfahren, auch wenn er gerade den Saal verlassen hat –, die Position, dass das Autonomiestatut das Selbstbestimmungs­recht ersetzt hat, aufzugeben. Diese Position ist rechtlich ein Widerspruch zum Pariser Abkommen und auch ein Widerspruch zum Autonomiestatut. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es kann nicht sein, dass die Südtiroler Bevölkerung nie gefragt wurde, was sie denn in Zukunft will, die österreichische Position aber lautet, dass das Autonomiestatut das Selbstbestimmungsrecht schon ersetzt habe. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Das kann es unseres Erachtens nicht geben (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Hagen und Lugar), und deshalb fordern wir die öster­reichische Bundesregierung auf, da eine Umkehr im Denken herbeizuführen.

Abschließend – als letzten Satz, Frau Präsidentin – darf ich auch an den Herrn Bun­despräsidenten Van der Bellen und den Herrn Außenminister den Appell richten, die humanitäre Frage der Begnadigung in den Vordergrund zu stellen, damit auch dieses Kapitel für Österreich und Südtirol abgeschlossen werden kann.

Abschließend bedanke ich mich bei den Südtirolern für ihr Kommen. Es lebe Südtirol, es lebe ein Tirol von Kufstein bis Salurn! (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Hagen und Lugar.)

10.12


Präsidentin Doris Bures: Das waren jetzt mehrere Schlusssätze, die Sie noch abgesetzt haben.

Zu Wort gemeldet ist jetzt Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 45

10.12.28

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Herren Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste aus Tirol und aus Südtirol, herzlich willkommen im österreichischen Parlament! Genau 25 Jahre ist es her, dass der Streit formell tatsächlich beigelegt wurde; eine Zeitspanne, die eigent­lich sehr kurz wirkt, eigentlich gerade einmal so lange, wie man von einem jugend­lichen Alter spricht, aber dennoch ist in Südtirol sehr viel passiert, nämlich wirtschaft­lich, sozial und kulturell. Dafür wichtig gewesen zu sein scheint, dass über Parteigren­zen hinweg, also tatsächlich über Parteigrenzen hinweg, in Österreich und in Südtirol die Einigung und die Zusammenarbeit tatsächlich aktiv forciert wurden. Dafür gehört auch ein Danke ausgesprochen – an jene, die das geschafft haben, aber auch an jene, die es weiter forcieren werden. (Beifall bei den Grünen.)

Die Basis ist die Friedensregelung. Diese Streitbeilegungsregelung zeigt ganz klar auf, wie wichtig auch die UNO und die Zusammenarbeit sind. Durch die Initiativen damals, auch gerade über die UNO, wurde ganz klar, dass diplomatische Beziehungen, dass bilaterale Beziehungen, dass Diplomatie für Frieden ganz einfach extrem wichtig sind. Wir leben gerade in Zeiten, in denen wir mehr denn je darauf achten müssen, dass Diplomatie, dass bilaterale Beziehungen, dass Entwicklung, dass Prosperität tatsäch­lich möglich sind. Diese Friedensregelung ist ein klares Beispiel dafür, dass jeder und jede hier auch weiter forcieren könnte, in erster Linie auch der Außenminister, um in einer krisenhaften Zeit Friedensregelungen tatsächlich zu bewerkstelligen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Muttonen.)

Diese Stabilität, die Entwicklung und die Rechtsstaatlichkeit als Basis dieser friedvollen Gesellschaft wurden tatsächlich geschafft. Das ist eine wunderbare und positive Entwicklung für Österreich, für Südtirol, für Tirol, aber auch für Europa.

Zu gedenken und zu erinnern ist für uns alle notwendig, das Gedenken und Erinnern braucht es, das dürfen wir niemals vergessen, mir ist es aber auch wichtig, ein bisschen in die Zukunft zu schauen; ich darf deshalb noch einiges erwähnen.

Mit der Autonomie ist aus meiner Sicht die Entwicklung in Südtirol tatsächlich ein Beispiel für ein friedvolles Zusammenleben, nämlich verschiedenster kultureller und Sprachgruppen, und das ist ein enorm wichtiges Zeichen und ein enorm wichtiges Beispiel.

Die Europäisierung Südtirols – etwa die Gründung der Europaregion über die Landes­grenzen hinweg – ist ein wunderbares Beispiel dafür, wie Entwicklungen weiter forciert werden können, auch innerhalb des europäischen Kontexts.

Es steht für mich außer Diskussion, dass sich Österreich voll und ganz zu seiner internationalen Schutzrolle gegenüber Südtirol bekennt. Die Weiterentwicklung ist ein notwendiger dynamischer Prozess, und ich gehe davon aus, dass das österreichische Parlament gemeinsam mit den Südtirolerinnen und Südtirolern auch die nächsten Schritte gehen wird, um diese Rolle tatsächlich weiterentwickeln zu können. Wir alle sind Europa, meine sehr geehrten Damen und Herren, und wir müssen darauf schau­en, wie sich Europa entwickelt, und auch genau darauf schauen, wo denn Unionsbür­ger- und -bürgerinnenschaften tatsächlich weiter forciert werden können.

Die Grenzen in Europa sind schon öfters angesprochen worden. Es sind Grenzen, die im europäischen Kontext, im EU-Kontext und in der Vorstellung, was denn eine Europäische Union sein soll und kann, eigentlich nicht dargestellt werden sollten. Wir haben jetzt gerade die Situation, gerade mit der Brennergrenze, dass Grenzen auch geschlossen werden mussten. Das tut mir persönlich sehr leid, und zwar nicht nur für Tirol und Südtirol, sondern für ganz Europa. Wir müssen gemeinsam darauf schauen,


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tatsächlich gute Lösungen zu finden, damit Südtirol und Österreich nicht weiter ge­trennt bleiben. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Krist.)

10.16


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Doppelbauer. – Bitte.

 


10.16.49

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Werte Kolleginnen und Kollegen! (In Richtung Galerie:) Herr Landeshauptmann! Frau Präsidentin! Herr Präsident! Es freut mich besonders, heute so viele Südtiroler hier begrüßen zu dürfen. 25 Jahre Streitbeilegung ist natürlich ein besonderer Anlass, der heute zum Nachdenken anregt.

Die Autonomie und deren ständige Weiterentwicklung hat den Grundstein für den Wohlstand und für den sozialen Frieden in Südtirol gelegt. Sie schützt die Rechte der deutschen Bevölkerung, der ladinischsprachigen Bevölkerung und natürlich auch der italienischen Bevölkerung sowie die ethischen, die kulturellen und auch die wirtschaft­lichen Grundlagen und ermöglicht ein friedliches Zusammenleben aller drei Bevölke­rungsgruppen.

Wie schaut dieses Erfolgsmodell denn heute aus? – Wir haben ein größeres Pro-Kopf-Einkommen in Südtirol als – im Vergleich – die Bundesrepublik Deutschland. Südtirol hat eine Arbeitslosenquote, die unter 4 Prozent liegt, und Tourismus und Landwirt­schaft boomen. Zusätzlich gibt es in Südtirol eine der ersten dreisprachigen Univer­sitäten, die natürlich dafür sorgt, dass nicht nur das Miteinander gestärkt wird, sondern auch die jungen Leute vor allem auch auf ihren Einstieg in das Berufsleben perfekt vorbereitet werden. Verbindungen mit der Uni in Innsbruck und in Trient fördern das Ganze natürlich nur.

Warum ist das alles passiert? Warum ist dieses Role Model für Deeskalation, auf das weltweit geschaut wird, gelungen? – Es gab einen kompromissbereiten Partner mit Italien und es gab einen Bundeskanzler Vranitzky und einen Außenminister Mock – ein großer Europäer, dessen wir in diesen Tagen mit ganz großem Respekt gedenken –, denen da einfach Großartiges gelungen ist, nämlich den Nationalismus, das nationa­listische Denken in den Hintergrund zu stellen und sich dafür einzusetzen, das Gemeinsame vor das Trennende zu stellen. Deswegen gilt das Tiroler Autonomie­abkommen bis heute als eines der Best-Practice-Beispiele für die Lösung von Minder­heitskonflikten.

Von Gruber, De Gasperi über das zweite Autonomiestatut bis hin zur Streitbeilegung vor den Vereinten Nationen 1992 – das war ein langer Weg und das war sicher kein einfacher Weg für alle, die ihn gegangen sind. Den Erfolg dürfen wir heute anlässlich dieses Jubiläums anerkennen. Gerade in diesen Zeiten, in denen Nationalismus in ganz Europa wieder auf dem Vormarsch ist, müssen wir den Erfolg Südtirols und dieses Abkommens, dieses Autonomieabkommens natürlich ganz, ganz stark in den Vordergrund stellen und uns dessen wieder besinnen.

Wie geht die Reise weiter? – Es liegt an uns, wie diese Reise weitergeht. Es hat sich seit 1992 in Europa unglaublich viel bewegt. Wir sind der Europäischen Union beige­treten, es gibt den Schengenraum, und die Brennergrenze ist für viele Tirolerinnen und Tiroler nur mehr ein Strich auf der Landkarte. Umso mehr warne ich deswegen davor, dass wir solche Barrieren wieder aufbauen. Die Tirolerinnen und die Tiroler profitieren alle von diesen offenen Grenzen, und wir müssen dafür sorgen, dass sie nicht die Leidtragenden einer fehlgerichteten Flüchtlings- und Migrationspolitik werden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 47

Die Schließung der Grenzen ist ja keine Lösung. Österreich und Italien stehen in ausgezeichneten nachbarschaftlichen Beziehungen, die sich sehr intensiviert haben, nicht nur mit dem Eintritt in die Europäischen Union. Ich glaube, dass wir Österreicher und Österreicherinnen sowie Italiener und Italienerinnen eine Verantwortung haben, nämlich eine gemeinsame Verantwortung, dieses Friedensprojekt Europa weiterzutrei­ben, weiterzudenken und zu unterstützen. Daher sollten wir uns das in dieser heutigen Feuer..., Feierstunde natürlich auch (Abg. Strache: „Feuerstunde“?!) – eine Feuer­stunde ist es nicht, es ist eine Feierstunde – nochmals in Erinnerung rufen.

Südtirols Sonderstellung und die Autonomie, die es hat, sind eine Alleinstellung in Europa, und es ist ein friedliches und respektvolles Zusammenleben im Herzen unse­res schönen Europas. Diese Unabhängigkeitsfantasien führen in eine Sackgasse, dieser Weg zurück ist vorbei. Das Rad der Zeit kann und soll man auch nicht zurück­drehen.

Meine große Hoffnung ist es daher, dass sich eines Tages alle Tirolerinnen und Tiroler, egal, auf welcher Seite des Brenners sie auch zu Hause sein mögen, als Bürgerinnen und Bürger einer europäischen Republik sehen und wiederfinden. Für diese Vision werden wir NEOS, werde ich mich persönlich weiter einsetzen. (Beifall bei den NEOS.)

10.21


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


10.21.16

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Meine Herren Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geschätzte Gäste der Delegation aus Südtirol und Tirol! Die Aktuelle Stunde hat heute ein sehr wichtiges Thema: Die Südtirolstreitbeilegung wird 25 Jahre alt. Der 11. Juni ist ein historischer Tag in der Geschichte Südtirols. Zum 25. Mal jährt sich heuer an diesem Tag die Abgabe der Streitbeilegungserklärung zwischen Österreich und Italien. 20 Jah­re lang haben die Verhandlungen um die Südtirolautonomie gedauert, und – Herr Kollege Gahr hat es angesprochen – auch die Einrichtung des Unterausschusses des Außenpolitischen Ausschusses, des Südtirolunterausschusses, ist ein ganz wichtiger Aspekt dazu.

Mit dieser Erklärung wurde der in den Sechzigerjahren eröffnete Streit zwischen den beiden Ländern um die Umsetzung des Pariser Vertrages vor der UNO offiziell been­det. Nachdem 1946 die österreichische Forderung nach einer Volksabstimmung in Südtirol von den Westmächten endgültig abgelehnt worden war, kam es durch die damaligen Außenminister zu einer Unterzeichnung eines Schutzabkommens. Am 19. Juni 1992 legten Österreich und Italien den Streit vor der UNO in New York bei.

Südtirol ist ein kleines Europa, ein wunderschönes Urlaubsland und eine sehr schöne Heimat, es ist sehr stark verwurzelt in der eigenen Tradition – und das ist gut so. Hier kann sich so manches Land eine Scheibe abschneiden. – Danke schön. (Beifall der Abgeordneten Lugar und Winter.)

10.23


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

10.23.24Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 48

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 13609/J bis 13660/J

2. Anfragebeantwortungen: 12225/AB bis 12338/AB

3. Antrag:

Zurückziehung: Zu 1430/A(E)

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Budgetausschuss:

Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2016 (III-401 d.B.)

C. Unterrichtungen gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft bezüglich der Zusammenarbeit im Be­reich der Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft

Aufnahme der Verhandlungen über den Vertrag zwischen der Republik Österreich und Ungarn über Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik zur Sichtbarerhaltung der gemeinsamen Staatsgrenze und Regelung der damit im Zusammenhang stehenden Fragen vom 31. Oktober 1964 in der Fassung des Vertrages über Änderungen und Ergänzungen vom 8. April 2002

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel über die Zusammenarbeit im Bereich der inneren und öffentlichen Sicherheit

*****

10.23.37 Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Doris Bures: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass die Abgeordneten Mag. Steinhauser, Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 498/A der Abge­ordneten Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird, eine Frist bis 23. Septem­ber 2017 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung ge­stellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durch­zuführen.

Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr stattfinden.

Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte erfol­gen.


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Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 4 und 5, 6 bis 10, 11 und 12, 14 bis 16, 18 bis 20, 21 und 22, 23 bis 26, 30 bis 33, 34 bis 37 sowie 38 bis 40 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgenden Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 128, FPÖ 119, Grüne 100 sowie NEOS und Team Stronach je 52 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages-ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 26 Minuten, darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die sich dafür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.25.561. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (1644 d.B.): Änderung des Artikels 124 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (1701 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


10.26.23

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister Kurz! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Internationale Strafgerichtshof, eingeführt im Jahr 1998, im Jahr 2002 dann in Gültigkeit gesetzt, ist ein sehr wichtiges Instrument, wenn es darum geht, die größten internationalen Verbrechen abzuurteilen.

Wofür ist er zuständig? – Er ist zuständig für Völkermord, für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, für Kriegsverbrechen. Dass es nach langen Diskussionen gelungen ist, im Jahr 1998 diesen Gerichtshof einzuführen, ist ein wirklicher Fortschritt. Der große Wermutstropfen dabei ist aber, dass wichtige Länder wie die USA, Russland oder China diesem Gerichtshof leider noch nicht – ich sage: noch nicht – beigetreten sind. Es wäre höchst an der Zeit, dass dieser Gerichtshof auch für diese Staaten zuständig wäre.

Inzwischen sind 124 Staaten Mitglieder des Internationalen Strafgerichtshofes, er arbeitet. Seinen Sitz hat er in den Niederlanden, in Den Haag. Es wurden auch schon einige Fälle behandelt; ich möchte exemplarisch zwei nennen: Verurteilt wurde der ehemalige Vizepräsident des Kongo; Jean-Pierre Bemba ist im Juli 2007 vom Inter­nationalen Strafgerichtshof wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen worden. Bemba sei als oberster Befehlshaber


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einer Miliz schuldig für Morde, massenhafte Vergewaltigungen und Plünderungen in der Zentralafrikanischen Republik verurteilt worden.

Zweites Beispiel: Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat den Kriegs­verbrecher Thomas Lubanga im März 2012 schuldig gesprochen. Zwischen 2002 und 2003 hatten Truppen, die unter dem Kommando Lubangas standen, zahlreiche Kinder unter 15 Jahren aus ihren Häusern und aus Schulen verschleppt, militärisch ausge­bildet und in den Krieg geschickt. Dass das von der internationalen Gemeinschaft nicht geduldet wird, dass das einem Gerichtshof zugeführt wird, ist wichtig und ist notwen­dig.

Ich darf als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates noch Fol­gen­des hinzufügen: Wir haben den Europarat geschaffen, um unsere Werte der Menschlichkeit zu verteidigen. Dafür gibt es den Europäischen Gerichtshof für Men­schenrechte, und dort ist die Individualbeschwerde möglich. Wenn nun mit dem Internationalen Strafgerichtshof Massenmorde, Völkermorde abgeurteilt werden, dann ist das ein Instrument gegen diese Staaten, gegen solche Verbrecher. Das ist ein weiterer Lückenschluss in der Gesetzgebung.

In diesem Sinne bin ich froh darüber, dass die Regelung hinsichtlich der Schonfrist von sieben Jahren, die aber in Wirklichkeit noch nie ausgenutzt wurde, jetzt novelliert wird, also dass dieses Statut verbessert wurde. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

10.29


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


10.30.07

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Wurm hat in einem recht: dass es gut sein könnte; sie hat es ein bisschen anders formuliert und gesagt, es ist gut und es ist ein Erfolg. – Es hätte ein Erfolg werden können, aber der Internationale Strafgerichtshof ist ein eklatanter Misserfolg gewesen. Den einzigen Erfolg, den er verzeichnet hat, ist, dass dieses Gremium circa 1,1 Milliarden an Kosten seit seiner Gründung im Jahr 2002 verursacht hat; aber was er gebracht hat, ist so gut wie nichts. Er ist mittlerweile ein interner Gerichtshof zur Aburteilung gestürzter oder entmachteter Politiker, Milizenführer und Präsidenten im schwarzafrikanischen Teil unserer Erde. – Ich muss leider schwarz­afrikanisch sagen, denn das ist ein Faktum.

Die einzige Voruntersuchung, die dieser Gerichtshof außerhalb Schwarzafrikas durch­geführt hat, war betreffend die Vorgänge in Georgien im Jahr 2008, es ist aber bei allgemeinen Voruntersuchungen geblieben. Die wichtigsten Staaten sind, genauso wie bei der Landminenkonvention, nicht nur nicht Mitglied, sondern bekämpfen den Gerichts­hof und machen ihn lächerlich, beispielsweise die USA. Sie sagten, Sie hoffen, dass diese beitreten werden: Die USA haben ihr Beitrittsgesuch nicht nur zurück­gezogen, sondern im Jahr 2002 unter Clinton den sogenannten American Service-Members’ Protection Act verabschiedet, der vorsieht, dass man amerikanische Staats­bürger auch durch militärische Intervention – das heißt: gewaltsam und bewaffnet – dem Zugriff dieses Gerichtshofes entziehen kann. Die USA haben mit allen wichtigen Mitglied- und Signatarstaaten dieser Organisation bilaterale Abkommen dahin gehend geschlossen, dass amerikanische Staatsbürger ausgenommen sind.

Die Ukraine zum Beispiel – das ist auch hochinteressant (Zwischenruf der Abg. Bayr) – hat auch nicht unterschrieben, hat aber eine temporäre Zulassungserklärung abgegeben, dass der Gerichtshof Verbrechen zwischen November 2013 und Februar


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2014, dem Ende der Janukowitsch-Zeit, ausnahmsweise untersuchen darf. Er darf sonst nichts untersuchen, aber die jetzige Regierung hat eine Sonderregelung erlas­sen, dass er die Janukowitsch-Zeit untersuchen soll. Das hat aber nichts genützt, es wurden trotzdem keine Ermittlungen gegen Janukowitsch eingeleitet.

So könnte man die Liste fortsetzen. Die Schwarzafrikaner beginnen bereits auszu­treten, Südafrika ist ausgetreten, Burundi ist ausgetreten. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Bayr.) – Burundi ist ausgetreten, Südafrika ist ausgetreten, das Einzige, was noch nicht geschehen ist, ist, dass das dortige Parlament den Austritt noch nicht ratifi­ziert hat. Die Afrikanische Union debattiert seit der Sitzung im Jänner 2017 über einen Pauschalaustritt der afrikanischen Staaten.

Das Ganze ist also ein eklatanter Misserfolg, und die jetzige Novelle ist ein Witz. Wir stimmen ihr trotzdem zu, weil sie nicht schädlich ist. Die Möglichkeit, beim Beitritt quasi eine siebenjährige Warte- und Vorbehaltszeit für die Anwendung in gewissen Fällen hineinzureklamieren, wird gestrichen, das ist alles. Das ist also ein zwar gut gemeintes Ding, das aber leider vollkommen in die Hose gegangen ist und nur Kosten verursacht hat. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

10.33


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Korun zu Wort. – Bitte.

 


10.33.19

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Vor allem möchte ich die vielen Besucherinnen und Besucher auf der Galerie, insbesondere unsere jungen Besucherinnen und Besucher, sehr herzlich begrüßen. Heute haben wir ja viele Schulklassen im Haus, die an Führungen teilnehmen. Schön, dass Sie dabei sind und unserer Debatte folgen! (Allgemeiner Beifall.)

Jetzt geht es um den Internationalen Strafgerichtshof. Ich kann mich vielen Rede­beiträgen meiner Vorredner und Vorrednerinnen anschließen, meinem unmittelbaren Vorredner, Kollegen Hübner, aber großteils leider nicht, weil ich finde und wir Grünen finden, dass der Internationale Strafgerichtshof ein ganz, ganz wichtiges Instrument ist, damit Diktatoren und Menschen, die bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie Massenvergewaltigungen, Massenmorden, der Vertreibung von Minderheiten oder der Tötung von Angehörigen von Minderheiten, mitgemacht haben, vor einen Strafge­richts­hof gestellt werden.

Deshalb wäre es mein Anliegen, den Internationalen Strafgerichtshof zu stärken und nicht zu schwächen und nicht nur davon auszugehen, wer alles nicht dabei ist. Ich gehe davon aus, dass wir alle hier im Haus kritisieren, dass die USA nicht beigetreten sind, dass Indien, China und die Türkei nicht dabei sind oder dass manche Länder den Vertrag zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert haben, aber wenn man auf diese Mängel hinweist, um zu sagen: Das braucht es nicht, das schaffen wir einfach ab!, dann kann ich einfach nicht mit.

Die Änderung des Artikels 124 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes wird von uns Grünen unterstützt; das ist sinnvoll. Dieser Artikel 124 war ja dazu gedacht, viele Länder beziehungsweise Regierungen quasi – unter Anführungszeichen – „anzu­locken“, damit sie dem Internationalen Strafgerichtshof beitreten. Er hat vorgesehen, dass die Gerichtsbarkeit eventuell sieben Jahre lang nicht gelten würde; dieser Artikel 124 ist unserer Meinung nach in dieser Form jetzt nicht notwendig.

Ich möchte aber einen aus unserer Sicht ganz, ganz wichtigen Punkt betonen: Wer Verbrechen gegen die Menschlichkeit bekämpfen will, wer Völkermord, Massenver-


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gewaltigungen, Vertreibung von Minderheiten bekämpfen will, wer Kriegsverbrechen bekämpfen will, der muss erstens eine aktive Außenpolitik und Friedenspolitik betreiben und zweitens – das ist mindestens genauso wichtig – versuchen, den inter­nationalen Waffenhandel extrem einzuschränken, denn mit dem, was auch in Europa an Waffen produziert wird, werden woanders leider Kriege geführt, Menschen vertrie­ben und Flüchtlinge gemacht.

Das heißt, wir müssen, wenn wir den Internationalen Strafgerichtshof ernst nehmen, was wir alle hoffentlich tun, auch den Waffenhandel und die Waffenproduktion massiv einschränken. – In diesem Sinne: Danke für Ihre Solidarität! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.36


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Bayr zu Wort. – Bitte.

 


10.36.58

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die erwähnte Änderung im Römer Statut ist – es ist erklärt worden – zu begrüßen. Ich möchte auch unterstreichen, dass sowohl der Internationale Strafgerichtshof an sich als auch seine Rechtsgrundlage, das Römer Statut, über die die Diskussion im Fluss ist, höchst aktive und viel diskutierte und in Weiterentwicklung befindliche Instrumente sind. Die Kritik vieler afrikanischer Staaten an einer vermeint­lich einseitigen Verfolgung von Staatsbürgern afrikanischer Länder ist bei näherem Hinsehen halbseiden, weil die allermeisten Verfolgungen aufgrund der Interventionen und der Ersuchen dieser Staaten selbst erfolgt sind.

Südafrika ist erwähnt worden. In der Tat: Südafrika wollte mit der Begründung, dass man es nicht akzeptieren könne, dass amtierende Staatsoberhäupter in ihrer Immunität nicht respektiert und durch den ICC verfolgt werden können, austreten. Es ist aber ganz klar Teil des Römer Statuts, dass Leute unabhängig von ihrem politischen Status verfolgt werden können, und das ist auch gut so. Das Höchstgericht in Südafrika hat diesen Austritt mit Hinweis auf dessen Verfassungswidrigkeit gestoppt.

Auch Gambia wollte austreten, dort hat aber der neugewählte Präsident dieses Austrittsprozedere ganz klar angewendet, und auch Gambia ist nach wie vor dabei. Die Afrikanische Union hat im Jänner dieses Jahres eben keinen einstimmigen Beschluss für ein kollektives Austreten zusammengebracht – und das ist auch gut so.

Ich möchte einen Journalisten zitieren, Ulrich Ladurner, der sagt: „Die Kritik am ICC“ – also am Internationalen Strafgerichtshof – „kommt vor allem von denen, die ihn zu fürchten haben [...].“

Das ist wahrscheinlich auch die richtige Analyse. Die allermeisten Ermittlungen erfol­gten, wie gesagt, aufgrund der Intervention der Staaten selbst, aber es gab nicht nur afrikanische Fälle, sondern auch viele Ermittlungen zum Beispiel gegen Staatsan­gehörige Georgiens, der Ukraine, Afghanistans, des Irak, Kolumbiens und einiger anderer Länder mehr.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Vision, in einer Welt zu leben, in der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen nirgendwo ungestraft bleiben, ist eine Vision, für die es sich durchaus zu leben und zu kämpfen lohnt. Es ist auch Aufgabe Österreichs, nicht nur den Internationalen Strafgerichtshof zu festigen, sondern auch für neue Ratifikationen des Römer Statuts zu werben, zum Beispiel durch die Ukraine – ich tue das sehr aktiv, ich treffe mich mit ParlamentarierInnen des ukrainischen Parlaments, wir diskutieren über ein Beitrittsprozedere, und ich bin da


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sehr zuversichtlich –, und es ist natürlich auch wesentlich, sich aktiv an der Weiterent­wicklung dieses wichtigen völkerrechtlichen Instruments zu beteiligen.

Österreich muss bei der Realisierung dieser Vision einer gerechten Welt, in der einer­seits demokratische Regierungsführung und andererseits Rechtsstaatlichkeit die Prin­zipen der Staaten sind, und zwar überall und für alle Menschen, eine verlässliche Partnerin bleiben. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

10.40

10.40.26

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Aus-schus­ses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 1644 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Wer sich hiefür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig ange­nommen.

10.40.572. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 2248/A(E) der Abge­ordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend drohender Völkermord und Hungersnot im Südsudan (1703 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche die Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. – Bitte.

 


10.41.22

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Der Südsudan hat 2011 seine Unabhängigkeit erklärt. Die Folge war, vor allem seit 2013, ein sehr blutiger Konflikt zwischen dem Präsidenten und dem ehe­maligen Vizepräsidenten mit unzähligen Toten. Die Bevölkerung leidet vor allem unter Hunger. 1 Million Kinder leiden im Südsudan unter Unterernährung. Es gibt eine große Flucht­bewegung: 1,8 Millionen Menschen sind seit 2013 bereits aus dem Südsudan in Nachbarländer geflüchtet, vor allem nach Uganda, ein Schwerpunktland der öster­reichi­schen Entwicklungszusammenarbeit.

3 000 Menschen kommen täglich nach Uganda, Flüchtlinge, die versorgt werden müssen. Es gibt 800 000 Flüchtlinge aus dem Südsudan. Uganda ist mit diesen An­sprüchen überfordert. Die UN hat eine große Geberkonferenz veranstaltet, und auch Österreich hat sich mit 2 Millionen € beteiligt, um vor allem die Situation in den Flüchtlingslagern zu verbessern. Das ist eine ganz wichtige Maßnahme.

Mit dem heutigen Entschließungsantrag wird Einfluss auf die internationale Staaten­gemeinschaft und auch auf die Konfliktparteien genommen, sich wieder zusam­menzusetzen. Österreich möchte ja als Brückenbauer fungieren. Wichtig wäre, dass man wieder zu der Friedenslösung von 2015 zurückkommt. Die Sanktionen wie das Waffenembargo sollen bleiben, die Konten müssen gesperrt werden. Auch die Reise­freiheit soll beschränkt werden.

Ich möchte darauf hinweisen, dass Österreich gerade heute im Ministerrat humanitäre Hilfe in größerem Ausmaß beschlossen hat in Kenia, Uganda und Äthiopien. Öster­reich baut ja Brücken, trägt zur Rechtsstaatlichkeit, zur Wirtschaftsentwicklung und zur


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Friedenssicherung bei. Das ist ein Akt der Menschenwürde, wie sie auch in der öster­reichischen Verfassung verankert gehört. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

10.45


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. – Bitte.

 


10.46.21

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Außenminister! Geschätzte Damen und Herren! Während manche hier in Österreich darüber reden, wie man einen Grenzzaun durchs Mittelmeer ziehen könnte (Zwischenruf des Abg. Berlakovich), spielt sich in der Sahelzone, am Horn von Afrika und im Jemen eine beispiellose Hungerkatastrophe ab, eine Hungerkatastrophe, die Millionen neuer Flüchtlinge zur Folge haben wird und ganze Regionen zu destabilisieren droht.

Laut den Vereinten Nationen drohen allein in den am schlimmsten betroffenen Staaten Jemen, Somalia, Südsudan und Nigeria 20 Millionen Menschen zu verhungern. Den­noch kommen finanzielle Hilfen und politische Maßnahmen nur sehr schleppend voran. Dabei wären neben den finanziellen Hilfen auch politische Maßnahmen enorm wichtig. Diese Hungerkatastrophe ist zum Großteil menschengemacht, denn in den betroffenen Ländern herrschen Kriege und bewaffnete Konflikte. Im Südsudan droht laut den Vereinten Nationen sogar ein Genozid, denn Verhungernlassen wird dort gezielt als Waffe eingesetzt. Hilfsorganisationen wie das Rote Kreuz werden bedroht, Mitarbeiter umgebracht.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir brauchen unbedingt mehr politischen Druck auf alle verantwortlichen Konfliktparteien, um diese schrecklichen Verbrechen endlich zu beenden! Die Vereinten Nationen haben bereits die notwendigen Maßnahmen aufge­stellt, es scheitert aber an der Umsetzung, weil der Sicherheitsrat keine Mehrheit zusammenbekommt. Auch Österreich muss mehr tun, sein politisches Engagement verstärken und den Druck erhöhen, und ich hoffe, dass der entsprechende Antrag hier im Parlament eine breite Mehrheit erhalten wird.

Wir müssen aber auch und ganz besonders die Länder der Region unterstützen, die in dieser Krise handeln und Verantwortung übernehmen. Ich denke da besonders an unsere entwicklungspolitischen Schwerpunktländer. Uganda und Äthiopien haben beide rund 1 Million somalischer und südsudanesischer Flüchtlinge aufgenommen, das ist für diese armen Länder ein unglaublicher humanitärer Kraftakt. Sie sorgen so für Stabilität und Sicherheit, und sie helfen damit auch uns in Österreich und in Europa. Trotzdem sind jetzt von den 1,8 Milliarden €, die Uganda laut der UNO für die Flüchtlinge braucht, gerade einmal 320 Millionen € zusammengekommen.

Sie, Herr Außenminister, haben für Österreich 2 Millionen € zugesagt. Das ist gut, aber viel weniger, als Irland, Schweden oder Norwegen bereit sind zu geben. Selbst das an Hunger leidende Somalia hat 200 000 € für die Flüchtlinge in Uganda gespendet.

Herr Außenminister, 2015 haben wir durch den Flüchtlingsstrom aus Syrien gelernt, was passiert, wenn wir nicht rechtzeitig und ausreichend vor Ort helfen. In den Flücht­lingslagern in Uganda und Äthiopien könnten Sie tatsächlich konkret handeln und nicht nur schöne Seifenblasen produzieren, die, wie wir wissen, sehr schnell platzen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Korun.)

Sie könnten dazu beitragen, zu verhindern, dass sich Menschen aus Not auf den Weg nach Europa machen, zur Sicherheit der Flüchtlinge, aber auch zum nachhaltigen Eindämmen der Flüchtlingsströme. Da vermisse ich verstärktes Engagement von Ihrer Seite. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Korun.)

10.50



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Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. – Bitte.

 


10.50.40

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren hier und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Natürlich werden wir diesem Antrag zustimmen. Es ist so ein Antrag, zu dem man früher gesagt hätte: ein No-na-Antrag. Natürlich wollen wir in dieser Region Sicherheit, wir wollen den Krieg beenden, und wir wollen natürlich, dass die Menschen in Sicherheit leben, aber wir müssen uns von der Idee verabschieden, dass Österreich als Weltpolizist auftritt. Wir können bestenfalls als Brückenbauer in Erscheinung treten. Die Konflikt­situation, sei sie nun ethnisch, politisch oder religiös begründet oder durch Boden­schätze verursacht, können wir de facto von hier aus nicht abschätzen, und ich behaupte, dass das auch in der Region nur eine Handvoll Menschen wirklich kann.

Wir haben natürlich jetzt auch von Ihnen, Frau Kollegin Muttonen, einige vollkommen richtige Ausführungen gehört, aber die Schwerpunktsetzungen in der Argumentation sind ein bisschen verschieden zu unseren. Natürlich muss man sich in erster Linie einmal den afrikanischen Kontinent anschauen und eine Analyse machen. Ich habe mir die Mühe gemacht.

Es ist ja kein Geheimnis, dass die Bevölkerung Afrikas rasant wächst. Im Jahr 1950 haben 230 Millionen Menschen auf dem Kontinent gelebt, im Jahr 1960 483 Millionen, im Jahr 2000 811 Millionen, jetzt lebt dort über eine Milliarde Menschen, und wenn man den Statistiken glauben darf, so werden im Jahr 2050 2,5 Milliarden Menschen in Afrika leben.

Das bedeutet, dass die Hälfte davon unter 18 Jahre alt sein wird. Es kommt zu einer Verschiebung der Kinderweltbevölkerung. Während im Jahr 1950 noch 10 Prozent aller Kinder in Afrika geboren wurden, so werden es im Jahr 2040 rund 40 Prozent sein, und das bedeutet nichts anderes, als dass in 35 Jahren 25 Prozent aller Jugendlichen in Afrika leben werden.

Heute sind nach UNO-Angaben 60 Prozent der 15- bis 24-Jährigen in Afrika arbeitslos. Und das ist jetzt der Punkt: Die sind natürlich alle auf dem Sprung nach Europa, und unsere erste Verpflichtung ist da natürlich, Maßnahmen zu setzen.

Wenn wir uns anschauen, dass wir jedes Jahr 2 Milliarden € allein in Österreich – das ist jetzt geschätzt, aber die Zahlen dürften stimmen, wahrscheinlich sind es noch mehr – nur für Asyl und Flüchtlinge ausgeben, dann frage ich mich, wenn wir einen Teil dieser Summe auf Europa hochrechnen, was wir mit diesem Geld in dieser Region machen können.

Da können wir uns all diese Anträge sparen, denn das wäre eine Hilfe vor Ort, die tatsächlich ankommen würde und auch wirklich gebraucht wird. Und dazu ist auch eine – natürlich unpopuläre – Maßnahme nötig, die wir schon seit Jahren fordern: eine Grenzschließung nach Europa.

Das ist leider eine unmittelbare Herausforderung und Konsequenz aus dieser Situation, denn, wie Peter Scholl-Latour schon gesagt hat: Wir können halb Kalkutta nach Europa importieren, aber das würde Kalkutta nicht helfen, sondern nur die Probleme von Kalkutta nach Europa bringen. – Das heißt, das sind Maßnahmen, die zu setzen sind, die im Globalen zu sehen sind, und wir werden uns in der nächsten Legislaturperiode darüber natürlich eingehend beraten müssen, wie Österreich in diesem Bereich mit einer Umstrukturierung der Entwicklungszusammenarbeit ganz konkret besser vor Ort


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helfen kann, so wie es zum Beispiel die Bundesrepublik Deutschland tut. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

10.54


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill ist als Nächste zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


10.55.00

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die internationale Staatengemeinschaft, und damit auch Österreich, ist natürlich mit den Auswirkungen des Klimawandels, mit Dürre, mit Hunger, aber auch mit Überschwemmungen beschäftigt, mit Krieg und Krisen, mit Ausbeutung, eigentlich mit dem Kampf um Ressourcen und Macht.

Die Tradition der österreichischen Außenpolitik war schon immer ganz klar, nämlich den Schwerpunkt darauf zu legen, wie denn Diplomatie tatsächlich funktionieren kann, wie Friedensbemühungen tatsächlich diskutiert werden können, und heute in der Aktuellen Stunde haben wir ja auch ein positives Beispiel einer Friedensregelung besprochen. Das heißt, ich bin davon überzeugt, dass es möglich ist, über die inter­nationale Staatengemeinschaft, über die UNO, über bilaterale und multilaterale Bezie­hungen Frieden zu schaffen. Dafür braucht es aber auch ein klares Bekenntnis der Bundesregierung und es braucht auch ein klares Bekenntnis des Außenministers, da auch tatsächlich aktiv werden zu wollen. (Beifall bei den Grünen.)

In Uganda befinden sich nach UN-Angaben derzeit rund 1,3 Millionen Flüchtlinge; eine Million dieser Flüchtlinge kommt aus dem Südsudan. Uganda ist somit das Land, das nach der Türkei weltweit die meisten Flüchtlinge aufgenommen hat, und es ist unsere Verantwortung in Österreich, gerade in einem Partnerland der österreichischen Ent­wicklungszusammenarbeit einen klaren Beitrag zu leisten und Uganda in dieser Flücht­lingskrise zu unterstützen.

Wir wissen: Solange kein Friede herrscht, wird es Flüchtlinge geben. Das gilt nicht nur für den Südsudan, sondern da können wir auch andere Krisen- und Kriegsregionen dieser Welt als Beispiel hernehmen, aber Uganda ist einfach ein Partnerland der öster­reichischen Entwicklungszusammenarbeit, und dementsprechend sollte es auch unterstützt werden.

Im Ausschuss, in dem dieser Tagesordnungspunkt behandelt wurde, hat Außenminis­ter Kurz 3 Millionen € zugesagt, um Uganda, Ugandas Regierung, in der humanitären Hilfe zu unterstützen – 3 Millionen €.

Jetzt mussten wir leider feststellen, dass es keine 3 Millionen € geworden sind, son­dern nur 2 Millionen €, und das ist mehr als erschreckend, meine sehr verehrten Damen und Herren! Angekündigt, nachgefragt: 3 Millionen €, ausbezahlt dann nur 2 Millionen €. Ich finde diese Vorgehensweise ganz ehrlich mehr als letztklassig, weil es auch eine Zusage an die ugandische Regierung, an die Menschen, die Hilfe brauchen, war, und die wurde nicht eingehalten.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend: angekündigte zusätzliche Million Euro für Uganda zahlen

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 57

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, wird aufgefordert, zusätzlich zu den zwei Millionen Euro eine weitere Million Euro für humanitäre Maßnahmen in Uganda, wie im außenpolitischen Ausschuss am 13.6.2017 angekündigt, zur Verfügung zu stellen.“

*****

Herr Minister, wir brauchen keine Ankündigungspolitik, sondern wir brauchen eine tatsächlich aktive Diplomatie, aktive Friedensbemühungen und eine aktive humanitäre Hilfe. – Die kostet Geld, und das ist unsere Verantwortung! (Beifall bei den Grünen.)

10.58


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

betreffend angekündigte zusätzliche Million Euro für Uganda zahlen

eingebracht im Zuge der Debatte betreffend den Bericht des Außenpolitischen Aus­schusses über den Antrag 2248/A(E) der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend drohender Völkermord und Hungersnot im Südsudan (1703 d.B.)

Begründung

In Uganda befinden sich nach UN-Angaben derzeit rund 1,3 Millionen Flüchtlinge. Uganda ist somit nach der Türkei das Land, das bisher weltweit die meisten Flüchtlinge aufgenommen hat. Beinahe eine Million von den Geflüchteten stammen aus dem Südsudan, wo seit 2013 ein brutaler Bürgerkrieg herrscht. Obwohl die Flüchtlinge in Uganda arbeiten dürfen und sogar Land für die Bewirtschaftung zugewiesen bekom­men, ist die finanzielle Belastung für Uganda kaum zu bewältigen. Laut UNHCR war bis Mai 2017 nicht einmal ein Fünftel  der geforderten Hilfsgelder von 624 Millio­nen Euro eingelangt.

Am 22. und 23. Juni 2017 fand in Kampala eine vom UN-Hochkommissariat für Flücht­linge und der Regierung Ugandas veranstaltete Geberkonferenz für Flüchtlinge (Uganda Solidarity Summit on Refugees) statt. Der österreichische Außenminister wurde dazu im außenpolitischen Ausschuss am 13.6. 2017 gefragt, und kündigte an, drei Millionen Euro an humanitärer Hilfe für Uganda zur Verfügung zu stellen. Nun sollen es laut Pressemitteilung des BMEIA am 22. Juni 2017 doch nur zwei Mil­lionen Euro sein.

Uganda ist seit 1993 Schwerpunktland der Österreichischen Entwicklungszu­sammen­arbeit. Es benötigt in diesen Tagen mehr denn je österreichische Hilfe. Angesichts der Wirtschaftskraft Österreichs müsste die österreichische Regierung eine viel höhere Summe an humanitärer Hilfe und Entwicklungsgeldern zur Verfügung stellen, als sie es derzeit tut. So liegt laut OECD-Statistiken Österreich bei der humanitären Hilfe weit hinter Finnland, Schweiz, Schweden oder Dänemark.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 58

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, wird aufgefordert, zusätzlich zu den zwei Millionen Euro eine weitere Million Euro für humanitäre Maßnahmen in Uganda, wie im außenpolitischen Ausschuss am 13.6.2017 angekündigt, zur Verfügung zu stellen.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Doppelbauer ist die nächste Rednerin. – Bitte.

 


10.58.23

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Der Südsudan ist ein sehr, sehr armes Land. Es ist konflikt­geschüttelt, seit 70 Jahren herrscht Krieg, aber es ist auch ein sehr schönes Land, und die Menschen dort wollen eigentlich nur dasselbe wie die Menschen hier: Sie wollen in Frieden leben, sie wollen ausreichend Nahrung haben, Zugang zu sauberem Wasser, medizinische Versorgung und einen Job, mit dem sie sich und ihre Familie durch­bringen und auf ihre Lieben schauen können.

Seit 70 Jahren herrscht Krieg, mit ganz, ganz kurzen Unterbrechungen. Dort wurde niemand zu Friedenszeiten geboren, und das heißt, es gibt dort keine Familie und keinen Freundeskreis, der davon verschont bleibt, Opfer von Gewalt, von Hunger oder von mangelnder medizinscher Versorgung zu sein.

In der wiederholten Auseinandersetzung zwischen den beiden Parteien, zwischen diesen Rivalen, droht im Augenblick wirklich, dass Millionen von Menschen zerrieben werden. Hunger wird dort als Kriegswaffe eingesetzt. Das Ergebnis ist fatal.

Die Vereinten Nationen sehen, dass es im Südsudan mehr als 6 Millionen Menschen gibt, die im Augenblick nicht genügend zu essen haben. Die Vereinten Nationen und viele andere Organisationen machen dort einen großartigen Job, sie stellen der Bevölkerung zur Verfügung, was der Staat nicht leisten will oder nicht zu leisten ver­mag.

Der Südsudan gehört zu den Least Developed Countries, also zu den ärmsten und am wenigsten entwickelten Ländern der Welt, und nun hat die OECD im Frühling richtiger­weise angemerkt, dass Österreich bei den Geldern der Entwicklungszusammenarbeit genau diese Mittel für die Least Developed Countries gekürzt hat.

Warum ist das so? – Das ist einfach deswegen so, weil der Fokus der EZA und die Gelder, die dafür ausgegeben werden, im Augenblick bei der Flüchtlingsabwehr liegen. Deswegen gibt es von unserer Seite die Forderung an den Herrn Außenminister, die Gelder der EZA aufzustocken. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Die Gelder für die Entwicklungszusammenarbeit sind nicht dafür vorgesehen, Flücht­linge von Österreich abzuwehren, sondern den Ärmsten der Armen zu helfen. Wir stimmen deswegen dem Antrag der Kollegin Muttonen zu. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

11.00


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Steinbichler gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 59

11.00.49

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Ein ganz besonders herzlicher Gruß geht an die Familie Gruber aus Ottnang, die mit ihren zehn Kindern anwesend ist. Ich glaube, das ist einen Applaus wert, der aber gleichfalls den Gästen vom Attersee gilt. (Allgemeiner Beifall.) Unser Steuersystem beruht auf Beitragszahlern. Das sind vorbildliche Beitragszahler, die ordentlich in das System einzahlen und deshalb besondere Wertschätzung ver­dienen.

Nun zum vorliegenden Punkt, zur Hilfe für Uganda (eine Tafel, auf der ein voll beladenes Überseecontainerschiff zu sehen ist, auf dem Rednerpult platzierend): Ich denke, wir sollten nicht nur von Kriegen und von regionalen Spannungen reden, son­dern auch von der angesprochenen Hungersnot. Ich möchte das dezidiert ansprechen. Wir erzeugen diese Hungersnot. Ich habe bereits mehrmals in diesem Haus darauf hingewiesen: Wenn man den Konzernatlas liest, sieht man, welch gierige Gesellschaft wir haben. Wir wollen zweistellige Dividenden, zweistellige Gewinne, und die erzielt man, indem man diesen Ländern, in denen produziert wird, keine Lebenschance lässt.

Heute findet sich ganz aktuell ein Bericht von Michael Ortner in der  „Wiener Zeitung“, „Bittere Schokolade“. Wenn die Kakaobauern 1 Dollar am Tag verdienen oder – aus dem Konzernbericht – die indischen Teepflückerinnen 1 Dollar, 1 €, am Tag verdienen, von dem die Materialkosten, sprich der Preis für die Bambus- oder Strohhütte, in der sie schlafen, noch abgezogen wird, brauchen wir uns über Flüchtlingsströme nicht zu wundern.

1,3 Millionen Flüchtlinge gibt es allein in Uganda. Wir wundern uns und spenden humanitäre Hilfe. Das ist die unwirksamste Maßnahme. 85 Millionen € spendet jetzt die EU-Entwicklungshilfe für Uganda. Wir müssen viel mehr berücksichtigen, welchen Schaden wir verursachen, zum Beispiel bei den Freihandelsabkommen, die wir diskutieren, und was wir damit wirklich auslösen.

Ich denke aktuell an Nachbar in Not – die Caritas und all die anderen sind ehrenwerte Hilfsorganisationen – und die Spendenaktion „Hungersnot Afrika“. Wir berücksichtigen aber nicht, dass in Afrika die Rodung der Regenwälder jetzt richtig beginnt. Da in Indo­nesien die Fläche gerodet ist und Natur, Umwelt und das Heimatland der Wohn­bevöl­kerung zerstört sind, beginnt man jetzt in Afrika. Gleichzeitig geben wir dort punktuelle Hilfe. Das müssen wir mitbedenken.

Ja, es gehört unterstützt, Entwicklungshilfe muss sein, aber wir brauchen – der Herr Außenminister ist gerade draußen, um die Südtiroler Delegation zu verabschieden – einen fairen Welthandel. Daran wird kein Weg vorbeiführen. Solange derjenige die beste Bilanz schreibt, der am meisten betrügt, hat eine faire Gesellschaft keine Chance. Das sind die Probleme, die wir haben.

Der letzte Punkt, auf den ich verweise, war vorige Woche in der „Süddeutschen Zei­tung“ zu lesen. Bekanntlich sind ja in Indien die Kühe heilig, aber der größte Rind­fleisch- und Lederexporteur ist Indien, und einer der größten Konzerne, die daraus Vorteile ziehen, ist BASF.

Immer wieder kommen wir zu noblen – auch europäischen – Konzernen, die sich sehr stark aus diesem Topf der Spekulation bedienen. Das muss abgestellt werden, dann sind diese Hilfen auch wirksam. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

11.04

11.04.29

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 60

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1703 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend drohender Völkermord und Hungersnot im Südsudan.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 208.)

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend: angekündigte zusätzliche Million Euro für Uganda zahlen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Min­derheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

11.05.233. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 2250/A(E) der Abge­ordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp der TTIP-Verhandlungen (1704 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen jetzt zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Als Erster ist Herr Abgeordneter Dr. Hübner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


11.05.50

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nicht ganz unerwartet ist ja der Stopp der TTIP-Verhandlungen von ameri­kanischer Seite wieder gestoppt worden. Das heißt, es gibt von amerikanischer Seite wieder Interesse, diese Verhandlungen fortzusetzen. Die Trump-Administration ist den Rufen der eigenen Wirtschaft gefolgt und hat eingesehen, dass es wohl ein Abkommen zum ganz überwiegenden Vorteil der Vereinigten Staaten ist.

Vor uns liegen zwei Anträge: ein – wie immer klar formulierter – Antrag von uns, der fordert, dass ein Stopp dieser Verhandlungen erfolgt und man den verhandelnden Personen und Institutionen der Europäischen Union gegenüber klarmacht, dass wir dieses Abkommen, so wie es geplant ist, keinesfalls ratifizieren werden und zu einer Fortsetzung der Verhandlungen auch nicht die Zustimmung geben werden.

Es gibt noch einen etwas weichen Antrag der anderen Parteien, dem wir beigetreten sind, damit es einen einheitlichen, einen gemeinsamen Akt der österreichischen Volks­vertreter in dieser Sache gibt. Dieser Antrag ist gerade noch akzeptabel, weil er klarstellt: Wir wollen das Abkommen, so wie es jetzt angedacht ist, nicht und werden uns dafür einsetzen, dass es so auch nicht kommt.

Die Argumente noch einmal ganz kurz zusammengefasst: Es geht nicht um ein Abkommen mit irgendeinem Staat dieser Welt. Es geht nicht um Südkorea, Malaysia oder Australien, sondern um jenen Staat, der in der heutigen Wirtschaftswelt die Fäden zieht und das Sagen hat. Es geht um den Staat, in dem acht von zehn Konzernen, die die Welt heute beherrschen, sitzen. Es geht um den Staat, in dem die größten Monopolisten sitzen, die einen überproportionalen, maßgeblichen und die Demokratie entscheidend gefährdenden Einfluss ausüben. Da rede ich von Google, Facebook, Microsoft und vielen anderen, die wir kennen.

Mit diesem Staat ein Abkommen zu schließen, das unsere eigene rechtliche Souve­ränität und unsere Regulierungssouveränität zwar nicht gänzlich, aber weitgehend und in entscheidenden Punkten aufgibt, ist ein großer Fehler. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 61

Mit diesem Staat Abkommen zu schließen, die uns die Möglichkeit  nehmen, unter anderem die Versorgung der Bevölkerung mit regionalen, biologisch erzeugten Pro­dukten aus der nächsten Nähe sicherzustellen, mit diesem Staat einen Vertrag, der das alles in Frage stellt, abzuschließen und den österreichischen und europäischen Markt für die amerikanische Agroindustrie zu öffnen, ist ein schwerer Fehler.

Das Abkommen wäre daher vehement und deutlich gegen die Interessen der öster­reichischen und der europäischen Bevölkerung. Wir alle sollten es bekämpfen. Wir sollten mehr tun, als diesen einen Antrag beschließen, und sagen: Ja, wir werden uns dafür einsetzen, dass es nicht weitergeht! Österreich muss, soll und, glaube ich, wird auch ein Zeichen setzen, dass dieses Abkommen so nicht in Kraft treten kann.

Ich bitte daher alle, die diesem Antrag heute zustimmen, sich auch außerhalb des Parlaments und außerhalb dieses Antrages im Interesse der überwiegenden Mehrheit dafür einzusetzen – wir reden hier nicht nur von einer Mehrheit, sondern von einer überwiegenden Mehrheit, denn nach allen Umfragen sind 60 Prozent dagegen und maximal 15 bis 20 Prozent dafür. Wir sollten uns also dafür einsetzen, dass dieser Wunsch, dieser Wille, diese Absicht der österreichischen Bevölkerung auch umgesetzt wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

11.08


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Winzig zu Wort. – Bitte.

 


11.09.03

Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Kolleginnen und Kollegen! Spätestens seit die letzte Tourismusumfrage herausgekommen ist und festgestellt wurde, dass die Kanadier zu den beliebtesten Touristen in Österreich gehören und auch die Österreicher gerne nach Kanada reisen möchten, hat die FPÖ offensichtlich nachgedacht, dass vielleicht ein Kanada- und CETA-Bashing doch nicht so opportun ist.

Dazu kommt auch noch, dass der Experte des Gesundheitsministeriums bei der CETA-Debatte im Hauptausschuss festgestellt hat, dass weder die Lebensmittelsicherheit noch die Standards durch CETA bedroht sind. Auch die Tatsache, dass CETA jetzt in die vorläufige Anwendung geht, bewirkt wahrscheinlich, dass die Bürgerinnen und Bürger endlich einsehen, dass sie keinen Nachteil haben. Das wird wahrscheinlich auch zum Umlenken auf TTIP bei der FPÖ beigetragen haben.

Fakt ist aber, seit der 15. Verhandlungsrunde in New York Anfang Oktober gibt es keine TTIP-Verhandlungen mehr. Es ist auch kein einziges TTIP-Kapitel abge­schlossen und fertig verhandelt, was ja fälschlicherweise auch immer wieder behauptet wird. Es gibt eine kleine Einigung im Pharmabereich, dieses Kapitel ist aber auch nicht abgeschlossen. Ich sage in diesem Fall einmal, leider, denn es würde viel Geld für unsere pharmazeutischen Betriebe bringen, die es in Forschung und Entwicklung für neue Medikamente stecken könnten.

Trump hat ja aufgrund der negativen Handelsbilanz bei Amtsantritt sofort das trans­pazifische Abkommen gestoppt, er signalisiert auch nicht, dass er weiter verhandeln will. (Abg. Kogler: Da haben Sie aber die letzten Nachrichten nicht verfolgt!) Aufgrund der schlechten Handelsbilanz will er auch nicht mit einem wirtschaftlich überlegenen Europa verhandeln, ganz im Gegenteil, er hat bilaterale Handelsabkommen mit Deutschland, Großbritannien und Frankreich angeboten.

Ich glaube, wir sollten die Kirche im Dorf lassen. Daher schlage ich vor, Herr Hübner, Sie beenden Ihre unglückliche Allianz mit den NGOs und mit den Linken, kommen wieder zurück auf den Weg der Vernunft, nämlich der Marktwirtschaft. Vielleicht hat der Umstand, dass Herr Strache gestern eine Patenschaft für Giraffen übernommen hat,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 62

bewirkt, dass ihr jetzt besser über den Gartenzaun seht. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Höbart: Das ist aber sehr keck, Frau Kollegin!)

11.11


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte.

 


11.11.30

Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Hübner, Sie können sich ja vor­stellen, wir werden diesem Antrag nicht zustimmen. Das Einzige, was wir von Ihnen gehört haben, waren antiamerikanische Ressentiments und ein plötzliches Verständnis für NGOs, wenn sie die eigene Meinung vertreten. Also die im Mittelmeer sind schlecht und diejenigen, die gegen den Freihandel sind, sind gute NGOs. (Abg. Höbart: Was hat das eine mit dem anderen zu tun?) – Es ist immer ein bisschen schwierig, das zu erklären.

Die Haltung der Regierungsparteien in dieser Frage hat ja fast schon schizophrene Züge. Man hat das Mandat zur Verhandlung erteilt. Im Nachhinein – ja, natürlich – kann man seine Meinung ändern, aber wenn es gerade zu den Umfragen passt, hält man es mit den Freihandelsverträgen wieder anders.

Der Bundeskanzler hat gesagt, wir dürfen nicht hinter die Standards von CETA zurück. Genau das sollte auch das Ziel von TTIP sein. Es sollte ein gutes Abkommen werden, das wir erst dann bewerten können, wenn die Ergebnisse da sind.

Warum geht man hier eigentlich immer vom Schlechtesten aus und hat kein Vertrauen in die Verhandler, die das Ganze für uns im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union verhandeln? Geht es hier gar darum, dass man kein Vertrauen in die EU hat? – Ich bin gespannt, was die Grünen dazu sagen werden. Bei der FPÖ erwartet man sich nichts anderes, bei den Grünen vielleicht schon. Die Frage des Freihandels aber ist offensichtlich eine Win-win-Situation für die Populisten in diesem Haus.

Was dabei natürlich beklemmend ist, sind die stetige beliebige Faktenferne, mit der Sie argumentieren, und die alten Ressentiments, die Sie hier bedienen, um einfach nur ein Thema, das gut zu bespielen ist, zum eigenen Vorteil herzunehmen.

Da gibt es zum Beispiel eine Handelskette, die eine groß angelegte Kampagne um CETA nutzt, um sich ins rechte Licht der echten patriotischen Regionalität zu rücken. Wenn man jene Waren, die durch den globalen Handel zu uns gekommen sind, wieder auslisten würde, hätten wir nichts zum Einkaufen. Eine Umwelt-NGO, die durchaus ihre Verdienste hat, trommelt gegen das neue Freihandelsabkommen mit Japan, mit dem Verweis, dass nichts zum Walfang enthalten ist. – Walfang! Das ist ein Thema, gegen das sich die EU unzählige Male ausgesprochen hat, der Import ist nicht zulässig, und das bleibt auch mit diesem Abkommen so. Warum sollte es dann überhaupt drinstehen? – Da müssten wir auch etwas zum traditionellen Singvogelfang des Salzkammerguts in dieses Abkommen hineinschreiben, denn sonst kann man sich ja nicht sicher sein, ob das nicht mit dem Freihandelsabkommen EU-Japan gefährdet wäre.

Es geht nicht um Standards, nicht um Gentechnik, schon gar nicht um Walfang, son­dern allerhöchstens um Wählerfang. Interessanterweise ist es eine Jagd, die mit Hin- und Herspringen und wirrem erratischem Sich-nicht-sicher-Sein, welche die richtige Richtung ist, gewonnen werden soll.

Ich werfe in dieser Frage explizit auch der ÖVP vor, untätig gewesen zu sein. Man hat diese Debatte den Demagogen, die dieses Feld mit unfairen und wirklich unwahren


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 63

Behauptungen bestreiten, völlig überlassen. Das ist wahnsinnig gefährlich, weil wir dadurch unseren Wohlstand gefährden, der auf einer offenen, freien Marktwirtschaft und auf internationalem Handel beruht. Ich hoffe doch, dass wir dieses Thema auch im Wahlkampf behandeln können und die Argumente ein für alle Male auf den Tisch legen.

Stehen Sie hier auf der Seite der Wahrheit, sind Sie auf der Seite von Freihandel, auf der Seite von Zukunft und von Fortschritt, oder wollen Sie zurück in die Vergangenheit, die Grenzen schließen in jeglicher Hinsicht, für Menschen, für Waren, für Dienst­leistungen, für ArbeitnehmerInnen? (Abg. Kogler: Wer will denn das, Frau Kollegin? Das ist unter Ihrem Niveau!) – Das ist nicht der Weg, den wir einschlagen wollen. (Beifall bei den NEOS.)

11.15


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Cap. – Bitte.

 


11.15.07

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Das war eine durchaus interessante Stellung­nahme. Ich möchte aber hinzufügen, diese Rede hätten Sie im amerikanischen Kongress halten sollen, denn dort ist das Problem beheimatet. Präsident Trump definiert freien Handel mit „Was ist gut für Amerika?“ und sonst gar nichts. Er hat sich daher auch einen interessanten ideologischen Vortrag beim Weltwirtschaftsforum in Davos eingehandelt, bei dem das kommunistische China den kapitalistischen USA erklären musste, was die Vorteile eines Freihandels sind. – Das war jedenfalls eine sehr interessante Debatte, die dort stattgefunden hat.

Ich finde den Entwurf positiv. Ich bin auch nicht der Meinung, dass jetzt ein Unter­schied zwischen hart und weich angebracht ist, Kollege Hübner. Das, was wir hier zu TTIP zu beschließen haben, heißt, dass auf der Grundlage des derzeitigen Ver­hand­lungsmandates die Verhandlungen nicht fortzusetzen sind, und ehrlich gesagt glaube ich, die Amerikaner wollen das auch nicht.

Ich bin ohnedies skeptisch, ob überhaupt noch etwas dabei herauskommt. Wenn Prä­sident Trump noch „America First“ hineinbringen will, kommt gar nichts heraus, denn das ist nicht die Grundidee des freien und fairen Handels zwischen den verschiedenen Ländern.

Ich glaube, es kommt noch etwas hinzu, nämlich die aktuelle Frage mit dem Abkom­men zu Japan. Das, was mich etwas befremdet, ist: Dieser Verhandlungstext hat 400 Seiten, bekannt sind wiederum nur einige Seiten. Es wird seit vier Jahren wieder nur im Hinterstüberl verhandelt. Das ist nicht in Ordnung, und sie haben nichts gelernt! Das finde ich sehr befremdlich.

Mein Appell geht nicht nur an die Handelskommissarin, entsprechenden Druck auf Japan auszuüben, sondern auch an Japan selbst. Es ist einfach so, dass wir nicht hinter CETA zurückfallen dürfen, das betrifft vor allem die Sonderklagsrechte für Kon­zerne und wiederum den Versuch, öffentliche Gerichtshöfe durch private Einrich­tungen zu umgehen. Es geht dabei ja um Regelungen, die nicht nur den klassischen Zollabbau betreffen, sondern Standards, öffentliche Beschaffung, Vergaberecht, Investitions­schutz, Wettbewerbsrecht, Dienstleistungen sowie Marktzugang. – Ich zitiere aus dem Ent­schließungsantrag, den wir eigentlich zu Japan beschließen sollten, und frage mich, warum wir da noch nicht mit allen Parteien ganz zu Rande gekommen sind, um das auch wirklich zu machen.

Wenn man solch umfassende Regelungen hat, ist höchste Vorsicht geboten. Man kann das nicht unterlaufen, indem man sagt, dann machen wir eine private Geschichte. Wir haben die Debatte bei CETA, bei TTIP miterlebt und haben es bei CETA eben weg-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 64

bekommen, indem ein öffentlicher Gerichtshof eingerichtet wurde. Das halte ich für ganz entscheidend, auch was Japan betrifft.

Japan ist nicht irgendein Land, sondern ein sehr wichtiges Land, das große wirt­schaftliche Stärke besitzt. Es darf auch da nicht möglich sein, dass man über eine Hintertür wieder versucht, Standards in Österreich, in Europa, in der Europäischen Union, in Bezug auf Vergaberecht und anderes unter dem Titel Investitionsschutz, Son­derklagsrechte zu unterlaufen und schon im Vorfeld, wenn in den einzelnen Ländern Regelungen gefasst und Gesetze gemacht werden, auf diese Art und Weise bereits Druck auszuüben.

Es muss doch möglich sein, dass wir hier am Rednerpult nicht eine Weltanschauungs­debatte über freien Handel, ja oder nein, mit fast religiösen Zügen führen, sondern dass man sich zu fairen Übereinkommen findet, indem man Ja zum freien Handel sagt – jawohl! –, aber nicht, damit Standards, die wir uns in Europa für unser Leben, unsere Lebenskultur, die Art, wie wir hier wirtschaften und wie wir soziale Sicherheit verstehen, von denen unterlaufen werden, die in Wirklichkeit eine ganz andere Gesell­schaftsordnung, ein ganz anderes Zusammenleben haben möchten.

Dafür plädiere ich und glaube, man sollte auch bei Japan versuchen – jetzt schaue ich ein bisschen zur ÖVP hinüber –, zu einem gemeinsamen Entschließungsantrag zu kommen, denn das ist in höchstem Maße aktuell und wichtig. (Beifall bei der SPÖ.)

11.19


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte.

 


11.19.25

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! In den letzten Wochen ist es um TTIP relativ ruhig geworden, nachdem Trump gemeint hat, er habe dazu eher negative Einstellungen. Fakt ist, Deutschland und die USA haben sich für eine Wiederaufnahme der Verhandlungen ausgesprochen.

Um noch einmal auf die Ausführungen meiner Vorredner einzugehen und es klar herauszuarbeiten: Freier Handel? – Natürlich! Freie Grenzen, all das steht hier nicht in Diskussion. Worüber wir hier als Freihandelsabkommen sprechen, nämlich TTIP, CETA, TiSA und auch das neue Japan-Abkommen JEFTA, sind eine ganz neue Gene­ration von Freihandelsabkommen. Die Bezeichnung ist marketingtechnisch äußerst klug gewählt, denn es gibt bereits freien Handel. Die Zölle sind gering. Das Freihan­delsabkommen betrifft 800 Millionen Menschen.

Ich weiß nicht, wie viele Abgeordnete die Möglichkeit genützt haben, sich die Doku­mente im Leseraum anzuschauen. Ich habe sie mir angeschaut, und es waren nach wie vor sehr, sehr viele weiße Flecken drin, es waren sehr, sehr viele Dinge sehr schwam­mig formuliert. Fakt ist, dass es intransparent ist. Seit Jahren wird versucht, die Öffentlichkeit außen vor zu lassen. Es sind problematische Klauseln enthalten, und damit meine ich nicht nur den Investorenschutz. Das Allerallerwichtigste für mich ist: Es gibt kein Ausstiegsszenario, wenn wir diese Freihandelsabkommen, also zum Beispiel TTIP, unterschreiben.

Ich finde es sehr, sehr gut, dass wir versuchen werden, die TTIP-Verhandlungen unter dem bisherigen Mandat zu beenden. Zu fragen ist, warum die NEOS in diesem Zusammenhang amerikanischen Konzernen näher stehen als der europäischen, der österreichischen Wirtschaft.

Ein Thema, das bis jetzt noch nicht angesprochen worden ist, das ich aber durchaus sehr wichtig finde, denn nicht nur in Österreich, sondern auch in großen Teilen Euro­pas hat man sich vehement dagegen ausgesprochen, ist ein Wiederaufleben von


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 65

Fracking. Wir wissen genau, dass in Amerika, in den USA Fracking forciert wird, sehr viel Fracking betrieben wird. In Österreich ist die Formulierung noch sehr schwammig, meines Erachtens bewusst schwammig. Mit TTIP wäre Fracking in Österreich wahr­scheinlich wieder erlaubt.

Ich plädiere daher dafür, auf das Vorsorgeprinzip zu achten und nichts zu unter­schrei­ben, keinen Vertrag zu unterschreiben, dessen Inhalt man nicht genau kennt und aus dem es vor allem auch kein Ausstiegsszenario gibt. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

11.22


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


11.22.54

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Außenminister! Meine Damen und Herren! Bei dem Ansatz, der da von manchen Rednerinnen und Rednern insbesondere der Regierungsparteien in die Debatte gebracht wird, ist es wieder einmal notwendig, ein paar grundsätzliche Gedanken voranzustellen.

Sie von der ÖVP sollten damit aufhören, die Abwehr der Kritik an diesen Abkommen, ob jetzt TTIP, CETA oder TiSA – damit werden wir noch viel Freude haben, da werden Ihre Bürgermeister in der ÖVP quietschen –, so dumpf anzulegen. Wir sollten einmal schauen, worum es sich handelt, nämlich um keine Handelsverträge im üblichen Sinn. Die werden sogar so motiviert, dass die alle neuen Typs sind – aber was ist denn das Neue? Gegen Handel hat ja kein vernünftiger Mensch etwas, wenn er auf halbwegs gleichen Produktions- und sonstigen Niveaus in den jeweiligen Ländern basiert. Andernfalls führt der sogenannte freie Handel nämlich lehrbuchgemäß zu mehr Ungleichheit. Generell führt er nur dann zu mehr Wohlstand, wenn im Übrigen die dahinter gelagerte Verteilung auch richtig ist und wenn vorab klar ist, dass es halbwegs ausgewogene Bedingungen gibt, also auch entsprechende Regulative. Das ist doch ganz logisch, dazu braucht man nicht einmal Volkswirtschaft studiert zu haben.

Es ist doch genau umgekehrt! Es handelt sich um keine Handelsverträge. Und dann pickt man vorne noch „frei“ dazu, denn das klingt super. Heutzutage ist ja alles frei: frei dort, frei da, frei da, ja. (Abg. Rädler: Freiheit!) – Freie Liebe, da hat die ÖVP noch ein Problem. (Beifall bei den Grünen.) Das ist das Einzige, ja. Selbst Frau Merkel ist da schon weiter, aber vielleicht gehen Sie ja noch in sich.

Das wird also völlig kaschiert, denn in Wirklichkeit handelt es sich um Regulierungs- oder eigentlich Deregulierungsabkommen und um Standardsetzungsabkommen, aber eigentlich Standardherabsetzungsabkommen. Warum? – Weil sie so angelegt sind, dass es aus logischen und ökonomischen Gründen in der Tendenz dann nach unten geht.

Es müsste nicht so sein! Natürlich wären Abkommen super, die die Standards generell nach oben heben würden. Da wären wir ja dafür. Deshalb heißt es bei uns ja auch: fairer Handel – anstatt irgendeines angeblich freien Handels. Und das ist anzugehen! (Beifall bei den Grünen.)

Und damit stehen wir ja auch nicht allein da. Nobelpreisträger Stiglitz hat das völlig richtig analysiert: Nach der Finanz- und Wirtschaftskrise, die ja genau wegen dieser Deregulierungsorgie überhaupt erst so entstehen konnte, hat man es in den Nationalstaaten gar nicht mehr so durchgebracht, weiter nach unten zu fahren. Dann hat man entdeckt, dass man die Staaten aneinander binden und über staatliche Ver­träge innerstaatliche Deregulierung, und zwar zum Teil unumkehrbar, wie das die Vorrednerin gesagt hat, durchsetzen könnte. Das ist doch ein durchschaubarer hinter­hältiger Angriff! Da sollten Sie lieber zuhören und das nicht einfach so wegwischen,


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denn Wirtschaft und Handel sind etwas ganz anderes als zu sagen, dass sich die Politik heraushalten soll und die Konzerne das dann schon irgendwie machen werden, inklusive so netter, freiwilliger Instrumente, wo wir ein bisschen herumreden. Das ist ja genau falsch! Es müssen wieder die gewählten Vertreterinnen und Vertreter sagen dürfen, was Sache ist in Österreich, in Europa und langfristig sogar mittels vernünftiger Verträge zwischen Wirtschaftsgemeinschaften auch global. Das ist doch unser Auftrag.

So, und was liegt jetzt vor? – Das hat Kanzler Kern richtig erkannt, als er ins Amt gekommen ist, er hat in diesem Fall bei CETA alles Mögliche versucht, ich will das gar nicht alles nur negativ skizzieren, und hat nach dem CETA-Desaster, das ja offen­sichtlich eines war, zumindest verhandlungstaktisch und auch in der Kommunikation – das wird ja zugegeben –, gesagt: Bei TTIP, und das ist jetzt Gegenstand, wird alles anders.

Und jetzt kommen wir zur Sache: Was ist geschehen? – Es wurde gesagt, Österreich, allen voran eben Kanzler und Außenminister – damals war noch ein anderer ÖVP-Obmann –, werde sich in der Kommission und im Rat sofort dafür einsetzen, dass das Mandat für TTIP geändert wird. Ja, nichts da! Eine Protokollanmerkung hat es gegeben anlässlich eines EU-Gipfels, bei dem der wirkliche Beschluss in die Richtung gegangen ist, alles noch schneller zu beschließen. Die Verhandlungen mit Japan sind gleich intransparent. Das sind die Fehlentwicklungen!

Deshalb muss man schauen, was mit den Hauptpunkten ist. Kern hat ja behauptet, wir können die privilegierten Konzernklagsrechte noch ablehnen. Das ist richtig, nämlich wir hier oder dann auch die Neugewählten können das. Vollkommen richtig! Das gilt auch bei CETA und gerade bei CETA. Warum? – Weil das Gott sei Dank nicht in der vorläufigen Anwendung drinnen ist, und das hat er ja gemeint. Wir können aber nur mehr den ganzen Vertrag ablehnen, und das sollten wir auch tun, um CETA neu zu verhandeln. Bei der Stimmungs-, Interessen- und Meinungslage in Österreich wären die Abgeordneten gut beraten, dies zu tun.

Deshalb ist der 15. Oktober auch ein Tag der Volksabstimmung über diesen CETA- und den TTIP-Vertrag. Wir werden es uns anschauen. Wir haben eine klare Position: für Handel, aber vernünftig und fair – nach ökologischen und sozialen Standards. Also: Her damit! (Beifall bei den Grünen.)

11.28


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Rosenkranz. – Bitte.

 


11.28.50

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Bei der Aushandlung dieser Handelsverträge zeigten sich zwei charakteristische Züge, die bewirken, dass die Leute die Politik der EU und die Politik überhaupt völlig satthaben. Zum einen zeigte sich, dass eine, wenn ich so sagen darf, doch eher anmaßende Elite der Meinung ist, dass sie schon weiß, wie es richtig ist und wie es richtig geht. Wenn demokratischer Protest eintritt, nimmt sie von ihren Vorhaben eigentlich nur kurzfristig Abstand, wenn es unbedingt notwendig ist. Kaum legt er sich, macht sie es wieder. Zum Zweiten erheben Sie Ihre Meinung zu einer Art von Dogma, das hat man ja jetzt von Kollegin Winzig und auch von Kollegin Gamon wieder gehört, über das eigentlich gar nicht mehr diskutiert werden sollte. Und so geht es halt nicht.

Gerade bei TTIP hat man das Erstere gut sehen können: Sie kümmern sich eigentlich nicht darum, was Demokratie wirklich heißt, nämlich Teilnahme und Partizipation von Bürgern. Wenn Sie glauben, dass Ihnen das beim Durchziehen Ihrer Projekte nicht guttut, dann gibt es das eben nicht. Die Intransparenz der Verhandlungen war zu Recht ein Kritikpunkt. Sie haben sich erst nach mühevollen Protesten der Vereine und Bewe-


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gungen, die sich darum gekümmert haben, dazu bereit erklärt, überhaupt ein bisschen etwas darüber zu verlautbaren, was Sie da eigentlich tun.

Sie haben weiters gar nicht darauf Bezug genommen, dass es inhaltlich Dinge gibt – das haben andere vor mir schon gesagt, wie etwa Frau Kollegin Weigerstorfer –, die man schon oder nicht wollen kann: die anderen sozialen Standards und Vorstellungen von Umweltschutz in den Vereinigten Staaten beispielsweise. Die kann man tatsächlich so nicht wollen. Besonders gravierend ist jedoch – und das haben Kollege Cap und Ökonom Kogler wirklich deutlich dargetan –, dass da Dinge drin sind, die hinterhältig sind. Wenn man einem starken Staat gegenübersteht, der den Investitionsschutz wirk­lich geltend macht, dann möchte ich eigentlich nicht sehen, wie die österreichischen Verhandler einknicken und tatsächlich eine Beeinflussung unserer eigenen Gesetzge­bung zulassen – zwischen Klammern – müssen. Das muss man nicht wollen!

Und damit komme ich zum Zweiten: Ihre Meinung setzen Sie wie ein Dogma. Wer für freien Handel ist, der ist für die Zukunft und die Moderne, und dort sind jene von vorgestern, die die Grenzen schließen wollen. Da sind die, die den Wohlstand vorantreiben wollen, und dort sind jene, die von all dem nichts verstehen und den Wohlstand mindern wollen. Das ist aber ein ganz pragmatisches Thema. Da wir hier noch keine kommunistische Fraktion haben, sind alle von uns Vertreter des freien Handels unter bestimmten, ganz deutlich ausgemachten Bedingungen, die man einfach auch diskutieren kann. Und genau das sollten Sie auch tun! (Beifall bei der FPÖ.)

Es sind ja wirklich immer quasireligiöse Töne dabei. Und eines jener Wörter, die so deutlich zeigen, wie Sie glauben, dass Ihre Meinung absolut zu setzen sei, war dieses schreckliche Wort von der Alternativlosigkeit. Politik ist grundsätzlich die Entschei­dung zwischen verschiedenen Möglichkeiten!

Ich kann nur sagen: Verweigern Sie nicht die Diskussion! Kehren Sie zur Beteiligung der Bürger zurück! Gehen Sie in sich und ändern Sie sich! (Beifall bei der FPÖ.)

11.32


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


11.32.18

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Zum Thema TTIP-Verhandlungen: Seitens der Europä­ischen Union wurden für deren Mitgliedstaaten Geheimverhandlungen zu den Freihan­delsabkommen CETA und TTIP geführt. Wenngleich CETA als abgeschlossen zu bezeichnen ist, galt mit der Wahl Trumps zum Präsidenten von Amerika das Abkom­men TTIP als gegenstandslos. Insbesondere von der heimischen Bevölkerung wurde dieser Umstand wohlwollend aufgenommen.

Nunmehr sollen sich die USA für eine Weiterführung der Verhandlungen ausge­sprochen haben. Hintergrund hiefür ist wohl die prekäre Wirtschaftssituation Amerikas. Europa soll für die Interessen Amerikas aufkommen.

Sowohl die Verhandlungen zu CETA als auch jene zu TTIP wurden nahezu gleich­laufend als Geheimverhandlungen ohne nennenswerte Information der Bevölkerung als Konsumenten geführt. Die Mitgliedstaaten der EU beschließen gleichsam den Kauf der Katze im Sack.

Die Produktion österreichischer Waren entspricht einem hohen Standard, im Lebens­mittelbereich frei von Gentechnik. Dieser Status ist auf leistbarem Niveau beizube­hal­ten.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 68

Freihandelsabkommen begünstigen den internationalen Warenverkehr. Dieser bedeu­tet im Fall TTIP den Austausch von hoher gegen minderwertige Qualität, wobei Trans­portkostenanteile zu einer Verteuerung der minderen Qualität führen. Dem Konsu­menten ist nicht zumutbar, minderwertige Qualität hochpreisig erwerben zu müssen, da hochwertige heimische Produktion in den Export fließt.

Bezüglich der Zulassung von Gentechnik und auch des Transportaufwandes stellt sich die Frage: Wo bleibt der Aufschrei der Grünen?

Der Politik des Drüberfahrens der EU über deren Mitgliedstaaten sowie deren Bevöl­kerung ist Einhalt zu gebieten. Die EU ist aufzufordern, die Karten auf den Tisch zu legen und bisher erzielte Verhandlungsergebnisse öffentlich zugänglich zu machen. Diverse Vorschläge seitens der EU haben sich für Österreich wiederholt wirtschaftlich nachteilig ausgewirkt. Es gilt, die österreichische Wirtschaft nachhaltig zu fördern. Freihandelsabkommen mit angeschlagenen Wirtschaftssystemen sind striktest abzulehnen. – Danke. (Beifall des Abg. Doppler.)

11.35


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte. (Abg. Steinbichler begibt sich zum Rednerpult und stellt auf dieses eine Tafel, auf der ein Containerschiff abgebildet ist.)

 


11.35.12

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Es wurde von den Vorrednern bereits sehr viel zu den internationalen Abkommen gesagt. Ich habe vorhin bei der Diskussion über die Entwicklungshilfe Südsudan schon erwähnt, dass es eigentlich grundlegend wäre, faire und transparente Abkommen zu schließen. Das Gefühl der Bürgerinnen und Bürger ist natürlich ein ungutes, wie bereits erwähnt wurde, wenn Ergebnisse ständig herausgepresst, herausgequetscht werden müssen beziehungsweise gar nicht publi­ziert werden und man vor vollendete Tatsachen gestellt wird.

Ich möchte aus Anlass der Debatte über diese internationalen Freihandelsabkommen einen Schritt zurück zu Österreichs aktuellster Entwicklung machen, weil ich glaube, dass die Situation nicht besser beschrieben, bezeichnet und dargestellt werden kann. Ich habe hier die neueste Ausgabe von „Unser Land“, der Lagerhaus-Zeitung, von der RWA. (Der Redner hält das Magazin in die Höhe.) Und da ist gleich der Leitartikel von Werner Jandl: „Genossenschaft ist Welterbe“. Wir wissen, wie stolz wir auf unser Ge­nos­senschaftswesen sind; es ist für die Bauern überlebenswichtig. Es heißt hier: „Das Genossenschaftswesen hat international Anerkennung gefunden. Genossenschaftlich organisierte Selbsthilfe ist seit kurzem immaterielles Unesco-Kulturerbe der Mensch­heit.

Ich halte Genossenschaften für zeitlos modern. Aber gerade in Phasen der Verän­derung wie jetzt – denken Sie an Digitalisierung, Globalisierung, Wanderbewegun­gen, ... – haben Eigenverantwortung, Zusammenhalt oder regionale Wertschöpfung eine besonders hohe Bedeutung.“

Und diese Bedeutung wird zwei Seiten später dargestellt, Kolleginnen und Kollegen, weil die RWA vor 14 Tagen an der Donau in Aschach die neue größte österreichische Kornkammer eröffnet hat. Wunderbar! Das Einzige, was die Kornkammer mit Bauern zu tun hat, ist, dass Bauerngeld drinnen steckt, aber keine österreichischen Körner. Niki Berlakovich als ehemaliger Landwirtschaftsminister denkt gerade nach, wie gut die Erträge heuer bei dieser Trockenheit und bei dieser Dürre sein werden. Und gleich­zeitig sehe ich in den Marktberichten bereits wieder die Meldungen: Rekordernte!


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Leider tiefe Preise. Die Ware kann nur ohne Preisgarantie übernommen werden! – Und in diese Siloanlagen kommt die ausländische Ware hinein. Hierher kommt auch das AMA-Gütesiegel-fähige Palmöl, und wir verkaufen dann natürlich – Herr Minister, ganz entscheidend! – österreichische Qualitätsfuttermittel.

Ist das der Grund dafür, dass wir diese Freihandelsabkommen brauchen, damit wir gegenseitig international konkurrieren, rivalisieren und einander betrügen? Bei einem Kilogramm Weizen, das 55 Mal getradet wird – ich bitte, dann das Protokoll zu lesen (in Richtung Bundesminister Kurz), zum Zuhören ist offenbar keine Zeit (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Er muss mit dem Handy spielen!) –, wollen 53 gut verdienen und nichts dazu beitragen, und das ist das Problem, das wir mit dieser Konzern­wirt­schaft haben, mit dieser globalisierten Konzernwirtschaft.

Und deshalb unsere ganz klare Ansage: Globalisierung dient den Konzernen, Regio­nalisierung den Menschen. Der Mensch im Mittelpunkt, das muss das politische Ziel sein! – Danke. (Abg. Obernosterer: Kein Beifall!)

11.38


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


11.38.50

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Stopp der TTIP-Verhand­lungen: Kein Mensch versteht, dass diese Verhandlungen im Geheimen stattfinden, aber diese Vorgangsweise und dieses Erscheinungsbild passen genau in diese EU. Die Sorgen der Menschen, die Ängste der Menschen, die Befürchtungen der Men­schen sind dieser EU ganz egal. Diese EU fährt über die Sorgen, Ängste und Befürchtungen der Menschen einfach drüber.

Man wird sehen, wie lange diese Verhandlungen auf Eis gelegt sind. Seit dem Präsi­dentenwechsel in den USA hat sich zwar die Meinung geändert, was dieses Freihan­delsabkommen zwischen USA und Europa betrifft, die Frage ist nur, wie lange das gilt. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Abkommen soll nur der Profitgier der großen, riesigen Konzerne Rechnung getragen werden. Die Sorgen der Menschen sind völlig egal. Bis heute gibt es keine ausreichenden Dokumente, offiziellen Doku­mente oder Informationen über den aktuellen Verhandlungsstand, daher kann man dieses Projekt in dieser Form nur ablehnen. – Danke schön. (Beifall der Abgeordneten Barbara Rosenkranz und Gerhard Schmid.)

11.40

11.40.25

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3.

Zunächst: Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, seinen Bericht 1704 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantrages 2250/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehr­heit angenommen.

Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1704 der Beilagen angeschlossene Ent­schließung betreffend keine Fortsetzung der TTIP-Verhandlungen auf Grundlage des derzeitigen Verhandlungsmandats.

Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Mehrheit. Angenommen. (E 209.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 70

11.41.134. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2255/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Primärversorgung in Primärversorgungseinheiten (Primärversorgungsgesetz – PrimVG) erlassen und das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungs­ge­setz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversiche­rungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Unter­bringungsgesetz, das Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, das Gesund­heitstelematikgesetz 2012, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz und das Medi­zi­nischer Masseur- und Heilmasseurgesetz geändert werden (Gesundheitsreform­umset­zungsgesetz 2017 – GRUG 2017) (1714 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 414/A(E) der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen- und Förderprogramm zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Bereich (1715 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Jetzt kommen wir zu den Punkten 4 und 5 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Erste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


11.42.00

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen jetzt über das Primärversorgungsgesetz, ein Gesetz, das schon sehr lange diskutiert worden ist und bei dem es sehr viele Kritik­punkte gegeben hat, von unserer Seite, auch vonseiten anderer Stellen, der Ärzte­kammer beispielsweise, anderer Gesundheitsberufe, bis hin zur ÖVP, die das auch immer wieder infrage gestellt hat. Dennoch kam es jetzt nach vierjähriger Verhandlung doch dazu, dass dieses Gesetz im Gesundheitsausschuss beschlossen wurde.

Jetzt muss man ehrlicherweise sagen: Für mich als Beobachterin der Situation war das gestern umso überraschender, als sich der Obmann der ÖVP dazu geäußert und gesagt hat, er möchte gerne den Hausarzt stärken. Ich weiß jetzt nicht genau, wie das mit diesem Gesetz zusammenkommen kann – ich sage Ihnen: gar nicht! Denn mit diesem Gesetz läuten wir heute das Ende des Hausarztes ein; das Ende des Hausarztes, der bei den Österreicherinnen und Österreichern nicht nur der beliebteste Arzt, sondern vor allem auch der Vertrauensarzt ist. Sein Ende läuten wir heute sehr wohl ein, und ich weiß, Frau Kollegin Heinisch-Hosek wird sich dann wieder zu Wort melden und wird wieder alles kleinreden.

Ich zitiere jetzt aus dem Gesetzestext – und ich habe heute das Gesetz in seiner Gesamtheit hier, damit Sie nicht wieder irgendwelche Punkte herausnehmen und widersprechen können –: Es wird kein paralleles Bestehen von Primärversorgung und Hausärzten geben! Das ist in diesem Gesetz nicht vorgesehen, denn wenn ein Hausarzt seine Hausarztstelle aufgibt, wird diese Stelle für fünf Jahre nicht mehr wieder besetzt, es sei denn, ein Primärversorgungszentrum übernimmt diese Stelle. – Das steht klipp und klar im Gesetz drin: Es darf das „vom Vertragsarzt (...) der jeweiligen Planstelle abzudeckende Leistungsvolumen innerhalb von fünf Jahren ab Freiwerden der Stelle nicht durch einen neuen Vertrag“ mit einem anderen Leistungs-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 71

anbieter abgedeckt werden, „es sei denn das Leistungsvolumen wird durch eine Primärversorgungseinheit abgedeckt“. – Das heißt, es wird hier keine Parallelstruktur geben!

Das Zweite ist – und Sie haben ja im Ausschuss versucht, uns das klarzumachen –: Es geht darum, eine Stelle zu reservieren. Auch das funktioniert nicht so klaglos, denn wenn sich jetzt ein Arzt dazu bereit erklärt, in einem Primärversorgungszentrum mitzu­arbeiten, dann draufkommt, das ist eigentlich nicht das, was er sich vorgestellt hat, denn er hätte gerne Kontakt mit den Patienten, er würde seine Patienten gerne ken­nenlernen, nicht in einer anonymen Einheit arbeiten, und möchte dort ausscheiden, so ist es ihm auch nicht so einfach möglich, seinen Antrag wieder mitzunehmen. (Zwi­schenrufe der Abgeordneten Heinisch-Hosek und Königsberger-Ludwig.)

Vielleicht hätten Sie die Güte, mir einmal zuzuhören. Sie kommen ja nachher ohnehin zu Wort. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Sie könnten dabei etwas lernen, Sie verleugnen das nämlich. Das ist hier der Gesetzestext (die Rednerin zeigt diesen) – auch den Damen von der SPÖ ist es zumutbar, dass sie sich das einmal durchlesen. (Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.) Und wenn Sie es nicht verstehen, tut mir das wahnsinnig leid.

Ein Arzt, der da ausscheidet, kann nicht sofort einfach sagen, er möchte wieder seine Arztstelle zurückhaben. Nein, da müssen Krankenkassen und Ärztekammern im betreffenden Land wieder zustimmen. Meine Damen und Herren, das ist nicht in Ordnung! Das heißt, hier kommt es zu einer Erschwernis. Man versucht auf allen Seiten, an allen Ecken und Enden, hier den Hausarzt hinauszudrängen. Es wird den Hausarzt in Kürze nicht mehr geben! – Das zu diesem Gesetz.

Etwas Zweites hat der Herr Obmann der ÖVP gestern gefordert, nämlich dass man ein Foto auf den e-cards anbringen soll. Das freut mich ganz besonders, ich fordere das nämlich seit dem Jahr 2006, und ich werde es auch heute einbringen, denn diese Primary Health Care, die Sie heute einführen, wird zu einer absoluten Anonymität führen, und kein Arzt wird mehr seine Patienten kennen. Es ist in diesem Gesetz auch nicht vorgesehen, dass Ärzte Ärzte anstellen können, um hier möglicherweise doch eine gewisse familiäre Struktur aufbauen zu können. All das haben Sie nicht gemacht! Sie wollen ein anonymes Zentrum, ein anonymes verstaatlichtes Gesundheitszentrum haben. Daher kennen die Ärzte ihre Patienten nicht, daher ist Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Foto als Identitätsnachweis auf der e-card

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, die eine Umstellung für alle zukünftig neu ausgestellten E-Cards auf ein System mit einem Foto vorsieht.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Außerdem möchte ich noch einen weiteren Entschließungsantrag einbringen. Weil eine echte Primärversorgung im Gesundheitsbereich sich nicht nur auf eine bestimmte


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 72

Alters­gruppe bezieht, sondern in Wirklichkeit vom Säuglingsalter bis ins hohe Alter geht, möchte ich noch folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen be­tref­fend Abschaffung des Eigenregresses für Pflegeheimbewohner durch eine Grund­satz­bestimmung im ASVG und allen anderen sozialrechtlichen Grundlagenmaterien

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und allen anderen ein­schlägigen Gesetzen, die gemäß § 3 ff Pflegegeldgesetz die Grundlage für den Bezug des Pflegegeldes für die einzelnen Berufs- und Anspruchsgruppen darstellen, eine Grundsatzbestimmung zur dauerhaften Abschaffung des Eigenregress für Pflegeheim­bewohner (Pflegebedürftige) schafft.“

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.47


Präsident Karlheinz Kopf: Die von Frau Abgeordneter Belakowitsch-Jenewein einge­brachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter betreffend Foto als Identitätsnachweis auf der E-Card

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt:

4.) Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2255/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Primärversorgung in Primärver­sorgungseinheiten (Primärversorgungsgesetz - PrimVG) erlassen und das Gesund­heits-Zielsteuerungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerb­liche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Unterbringungsgesetz, das Kranken­an­stalten- und Kuranstaltengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Medizinische Assistenzbe­rufeGesetz und das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz geändert werden (Gesundheitsreformumsetzungsgesetz 2017 - GRUG 2017) (1714 d.B.) in der 188. Sitzung des Nationalrats am 28.06.2017.

Gesundheitsleistungen, die über die E-Card bezogen werden, sind eine Dienstleistung der Primärversorgung im Gesundheitswesen und haben ihre sozialversiche­rungsrecht­liche Grundlage im ASVG und den anderen einschlägigen Sozialversicherungsge­setzen.

Nach dem Verschwinden von 600.000 E-Cards und der dadurch bestehenden Möglich­keit, dass Dritte illegal Leistungen des österreichischen Gesundheitssystems durch


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 73

gestohlene oder gefundene E-Cards  in Anspruch nehmen, ist auch der Hauptverband der Sozialversicherungsträger hellhörig geworden. Bei einer durchschnittlichen Scha­denssumme von 300 Euro pro E-Card durch missbräuchliche Verwendung, macht die Gesamtkostenbelastung 180 Mio Euro aus, - dem stehen aber lediglich 18 Mio Euro an Kosten für die SV-Träger entgegen.

Der neue Präsident des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger fordert jetzt deshalb jetzt ebenfalls ein Foto als Identitätsnachweis auf der E-Card. Dies soll in einem ersten Schritt freiwillig erfolgen. Durch eine verpflichtende Einführung könnte man binnen drei Jahren aber 162 Mio. Euro an Einsparungspotential durch verhin­derten Missbrauch lukrieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, die eine Umstellung für alle zukünftig neu ausgestellten E-Cards auf ein System mit einem Foto vorsieht.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter betref­fend Abschaffung des Eigenregress für Pflegeheimbewohner durch eine Grund­satzbestimmung im ASVG und allen anderen sozialrechtlichen Grundlagenmaterien

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt:

4.) Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2255/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Primärversorgung in Primärversor­gungseinheiten (Primärversorgungsgesetz - PrimVG) erlassen und das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Unterbringungsgesetz, das Krankenan­stalten- und Kuranstaltengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Gesund­heits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Medizinische Assistenz­berufeGesetz und das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz geändert werden (Gesundheitsreformumsetzungsgesetz 2017 - GRUG 2017) (1714 d.B.) in der 188. Sitzung des Nationalrats am 28.06.2017.

In Österreich werden über 80 Prozent der Pflegeleistungen in den Familien erbracht. Angehörige, meist Frauen, leisten hier großartige Arbeit, seien dabei aber psychisch als auch physisch oft schwer belastet. Würden diese Pflegeleistungen außerhalb der Familien erbracht, entstünden jährliche Mehrkosten von über drei Milliarden Euro.

Wenn aber die außerhäusliche Betreuung in einem Pflegeheim unumgänglich wird, verlieren die Betroffenen ihr schwer erarbeitetes Eigentum. Das ist nicht nur in höchstem Maße unsozial, sondern auch ungerecht. Deshalb gehört der Eigengress für die Betroffenen abgeschafft.

Neben einer echten Primärversorgung im Gesundheitsbereich, die auf dem ASVG und anderen einschlägigen sozialrechtlichen Grundlagenmaterien beruht, braucht es auch eine entsprechende Grundlage für eine Regressfreiheit für Pflegeheimbewohner.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 74

Beim Personenkreis, der als Bewohner von Pflegeheimen dem Eigenregress ausge­setzt ist, handelt es sich in der Regel um Bezieher von Pflegegeld. Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und die anderen einschlägigen Sozialversiche­rungsgesetze(das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialver­siche­rungs­gesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz usw.) bilden gemäß § 3 ff Pflegegeldgesetz die Grundlage für den Bezug des Pflegegeldes für die einzelnen Berufs- und Anspruchsgruppen. In diesem Zusammenhang sollte ins ASVG und alle anderen einschlägigen Gesetze als Grundsatzbestimmung eine Abschaffung des Eigenregress für Pflegeheimbewohner (Pflegebedürftige) verankert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und allen anderen einschlägigen Gesetzen, die gemäß § 3 ff Pflegegeldgesetz die Grundlage für den Bezug des Pflegegeldes für die einzelnen Berufs- und Anspruchsgruppen darstellen, eine Grundsatzbestimmung zur dauerhaften Abschaffung des Eigenregress für Pflegeheimbewohner (Pflegebedürftige) schafft.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.

 


11.47.16

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): In einem Punkt, Kollegin Belakowitsch-Jenewein, gebe ich Ihnen recht – das ist aber schon der einzige –: dass bereits 2014 die Weichen für das heutige – das ist ein bisschen ein Zungenbrecher – Gesundheits­reformumsetzungsgesetz gestellt wurden. Aber damals wie heute standen konkret im Mittelpunkt aller Überlegungen die Fragen: Wie soll eigentlich die Gesundheits­versorgung der Zukunft ausschauen? Und vor allem: Welche Versorgung brauchen auch die Patientinnen und Patienten, um medizinisch, aber auch medikamentös bestmöglich versorgt zu werden? – Ich bin davon überzeugt: Hätte es nicht damals, bereits 2014, einen Schulterschluss zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung gegeben, dann stünden wir heute nicht hier und könnten dieses Gesetz nicht be­schließen.

Sie haben gesagt, dass wir mit diesem Gesetz den Hausarzt abschaffen wollen: Das stimmt überhaupt nicht! Fakt ist, dass sich viele der jüngeren Ärztinnen und Ärzte gar nicht mehr um Planstellen mit Kassenverträgen bewerben, was wiederum dazu führt, dass jetzt schon viele Regionen in Österreich medizinisch unterversorgt sind. Was bedeutet das dann in der Praxis? – Wenn ich in der näheren Umgebung keinen Arzt mit einem Kassenvertrag mehr habe, dann muss ich notgedrungen zu einem Wahlarzt gehen und habe die Behandlungskosten zum Großteil aus meiner eigenen Tasche selbst zu zahlen. Das kann es doch nicht sein! (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Wir alle hier herinnen wissen – und das haben wir oft genug diskutiert –, dass in den nächsten sieben, acht Jahren 60 Prozent der Hausärztinnen und Hausärzte in Pension gehen werden, daher müssen wir jetzt handeln, denn alles andere wäre doch fahrlässig! Deswegen schaffen wir mit diesem Gesetz die Rahmenbedingungen, die diesen Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft auch gerecht werden. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wir bilden gar keine Hausärzte aus!)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 75

Einerseits haben wir die medizinischen Bedürfnisse der Bevölkerung ins Auge zu fassen, und die haben sich geändert, weil die Menschen dank eines guten Gesund­heits­systems immer älter werden, andererseits – das brauchen wir auch nicht zu leugnen – nehmen die chronischen Krankheiten immer mehr zu. Dazu kommt auch noch, dass in vielen Familien beide Elternteile einem Beruf nachgehen und der Ruf nach längeren Öffnungszeiten der Ordinationen auch immer lauter wird.

Andererseits – hören Sie sich ruhig einmal an, was ich zu sagen habe! – wollen aber auch viele der Jungärzte nicht mehr ausschließlich in den uns bekannten Einzelor­dina­tionen ihre Leistungen anbieten, sondern sie wollen auch die Möglichkeit bekommen, in einem Team mit anderen Ärzten und Ärztinnen und auch mit Vertretern anderer Gesundheitsberufe – wie zum Beispiel Hebammen, Physio-/Psychotherapeuten, aber auch MasseurInnen, Kinderfachärzten oder Apothekern – künftig ein besseres Leis­tungs­spektrum als bisher anzubieten, von dem letztendlich wieder wir alle profitieren werden.

Ich habe auch mit vielen JungärztInnen gesprochen, die gesagt haben (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Mit Ärztinnen ...!): Ich möchte künftig meinen Beruf und meine Familie besser vereinbaren können. Mit diesem Gesetz schaffen wir die dafür notwendigen Rahmenbedingungen, die es künftig ermöglichen werden, dass es neben dem bewährten Hausarztsystem mit Einzelpraxen (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Eben nicht „neben“!) künftig auch noch Gesundheitszentren und Netzwerke in einem ausgewogenen Verhältnis geben wird, was bedeutet, dass es wohnortnah künftig ein Mehr an Leistungen geben wird.

Ich weiß auch, dass wir – allesamt, das streite ich gar nicht ab – mit diesem Gesetz Neuland betreten und daher in den nächsten Jahren sicherlich noch an dem einen oder anderen Rädchen werden drehen müssen. Ich bin mir aber sicher, dass wir damit den Grundstein für eine noch bessere medizinische Versorgung legen. Ich für mich kann sagen, ich bin darauf stolz, dass ich daran mitgewirkt habe.

Ich möchte abschließend auch meinen Dank an alle Beteiligten richten, vom Bundes­ministerium beginnend, weil ich gerade hinübergeschaut habe, ob das Nina Pfeffer war, ob das Clemens Auer war, bis hin zu Gerhard Aigner, möchte aber auch den VertreterInnen der Klubs, Gabi Kotzegger, Philipp Hartig, und zuletzt auch dir, lieber Erwin Rasinger, danken. Ich weiß, dass du das eine oder andere Mal über deinen Schatten gesprungen bist, denke mir aber, dass wir einen wirklich guten Kompromiss vorliegen haben. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Schade, dass es nicht dazu gereicht hat, dass wir eine Vertretungsregelung, was die Anstellung von ÄrztInnen bei Ärzten anlangt, da noch hineinpacken konnten. Trotzdem möchte ich ersuchen, dass Sie diesem Gesetzentwurf so zahlreich wie möglich zustim­men. (Beifall bei der SPÖ.)

11.52


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Frau Bundesministerin Dr. Rendi-Wagner zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


11.52.24

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc: Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf hier zu diesem aus meiner Sicht sehr, sehr wichtigen Gesetzesantrag auch Position und Stellung beziehen. Es ist ein Gesetz, das vieler Jahre, vieler Energie und Vorarbeit bedurft hat, aber es hat sich ausgezahlt, diese Zeit, diese Energie und auch diese Ressourcen hier zu investieren.


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Mit diesem Gesetz wird heute eine aus meiner Sicht hoch wichtige, notwendige Weichenstellung für die Zukunft unseres Gesundheitssystems umgesetzt. Mit diesem Gesetz sichern wir nicht nur das Gesundheitssystem von morgen in Österreich ab, wir sichern damit auch die bestmögliche Gesundheitsversorgung für die Menschen in Österreich ab.

Warum brauchen wir diese Weichenstellung und diese Veränderung, diese Weiter­entwicklung im Bereich der Primärversorgung? – Wir wissen aus Umfragen, aber auch direkt von Patientinnen und Patienten, was sie sich wünschen. Sie wollen längere Öffnungszeiten, Erreichbarkeit ihrer Hausärztinnen und Hausärzte auch zu Tagesrand­zeiten. Sie wünschen sich mehr Zeit im Gespräch mit ihren Ärztinnen und Ärzten. Sie wünschen sich auch, nicht sinnlos durch das Gesundheitssystem geschickt zu werden, von A nach B, von einer Therapeutin zur nächsten oder von einem Arzt zur nächsten Ärztin.

Wir wissen auch von den Ärztinnen und Ärzten, was ihre Bedürfnisse, ihre Anforde­rungen und Wünsche an moderne, zeitgerechte Arbeitsbedingungen sind. Sie wün­schen sich, im Team zu arbeiten. Sie wünschen sich, in multiprofessionellen Teams zu arbeiten, gemeinsam mit VertreterInnen anderer Gesundheitsberufe, mit Psychothe­rapeutInnen, SozialarbeiterInnen, PsychologInnen, DiätologInnen und so weiter. Und sie haben Ansprüche, was ihre Work-Life-Balance betrifft; das sind andere Ansprüche, als sie Kolleginnen und Kollegen noch vor 30 Jahren hatten. Es sind Ansprüche betreffend flexiblere Arbeitszeiten, und da geht es auch um viele Frauen in der Ärzteschaft, die diese Ansprüche zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie vorbringen.

Genau um diese Bedürfnisse herum, um die Bedürfnisse der Patienten und Patien­tinnen und auch der Gesundheitsberufe, wurde ein neues Gesetz gebaut und ein neues Gesetz konstruiert, genau um diesen Bedürfnissen und Bedarfen von heute und auch für morgen gerecht zu werden.

Eines wurde schon erwähnt: Wir haben auch eine gemeinsame Herausforderung, die heißt: Wir wissen, dass bis 2025 mehr als die Hälfte aller Hausärztinnen und Hausärzte das Pensionsalter erreichen wird. Wir können nicht bis 2025 warten, um dieser Situation zu begegnen. Wir müssen heute, acht Jahre vorher, sinnvolle Rahmenbedin­gungen schaffen, um dieser Situation gegenzusteuern, um den Hausärzteberuf, den Hausärztinnenberuf so attraktiv zu gestalten, dass Kollegen und Kolleginnen sich hiervon angezogen fühlen und Freude haben, diesen Beruf in Zukunft zu ergreifen und damit die wichtige Säule in der Primärversorgung für die Patientinnen und Patienten heute und morgen abzusichern. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Bei dieser modernen, neuen, zeitgemäß weiterentwickelten Versorgungsform geht es nicht nur um die reine Behandlung; das ist mir auch wichtig. Es geht nicht nur um den kurativen Ansatz, es geht auch darum, dieses erweiterte Spektrum in Richtung von mehr Gesundheitsförderung, Prävention und Vorsorge ganz stark ins Blickfeld zu nehmen, in das Versorgungs- und Angebotsspektrum für die Menschen aufzunehmen. Das gelingt auch durch die Multiprofessionalität, die in diesen Zentren vertreten ist. Wir müssen Primärversorgung breiter als bisher denken, das geht weit über die rein ärztliche Versorgung hinaus.

Es ist durch die Rahmenbedingungen, die wir in diesem Gesetz festgehalten haben, erstmals wirklich festgehalten und möglich, dass wir sagen, Patientinnen und Patienten müssen von einem Team betreut werden, einem Team um den Hausarzt. Dazu ge­hören neben den Ärzten natürlich vor allem die pflegerischen Berufe, die therapeu­tischen Berufe bis hin zu SozialarbeiterInnen, ErnährungsberaterInnen. Das ist genau das, was zum einen ältere, chronisch kranke PatientInnen mehr brauchen und in Zu-


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kunft immer mehr brauchen werden, aber auch junge Mütter, die eine Stillberatung und eine Hebammenberatung neben der rein ärztlichen Beratung benötigen. Genau darum geht es.

Wenn wir heute hier ein Gesetz beschließen, dann wissen wir auch, dass es den Zeitpunkt nach der Beschlussfassung gibt. Damit sind wir am Beginn einer Umsetzung. Wir müssen gemeinsam die Verantwortung für eine erfolgreiche Umsetzung dieses neuen Konzeptes an den Tag legen. Da sind wir alle gefordert, die Gesundheitsberufe, die Politik, die Sozialversicherung und auch die Länder in ihrer Zuständigkeit. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass dieses Gesetz rasch in Umsetzung geht, rasch in die Breite kommt, dass diese neuen, attraktiveren Angebote schneller zu den Öster­reichern und Österreicherinnen kommen.

Genau darum geht es: In diesem Gesetz wird ein Rahmen festgelegt, der zum einen die Qualität bestimmt, der die Kompetenzen der Gesundheitsberufe definiert, der organisatorische Rahmenbedingungen festlegt, die bundesweit gleich sein sollen. Wir wollen keinen Fleckerlteppich unterschiedlicher Standards in Österreich haben, alle Österreicher und Österreicherinnen sollen hier dieselben Angebote vorfinden. Es geht auch um moderne Vertragsbeziehungen, die in diesem Gesetz erstmals festgehalten werden, um neue, moderne Honorierungssysteme. Auch das ist eine Weiterent­wick­lung, die schon lange notwendig war.

Genau dadurch wird es auch passieren, dass PatientInnen wohnortnahe betreut werden, auch zu Tagesrandzeiten, und damit nicht mehr gezwungen sind, ab vier Uhr nachmittags in Spitalsambulanzen zu gehen und dort überfüllte Spitalsambulanzen zu bewirken. Das heißt, es geht auch um die Entlastung des Spitalsbereichs, die wir damit gut schaffen.

Es geht aber auch darum, dass Ärzte und Ärztinnen künftig mehr Zeit für das Gespräch mit ihren Patienten und Patientinnen haben. Es geht darum, dass sie auch das Gespräch mit ihren Kolleginnen und Kollegen und auch mit in anderen Gesundheits­berufen Tätigen haben.

Eine Kritik ist vorgebracht worden, nämlich betreffend die Frage nach der Verschrän­kung mit dem bestehenden System. Ja, genau das ist auch in unserem Gesetz vor­gesehen: Es geht um die bestmögliche Verschränkung mit bestehenden Strukturen. Das soll zuallererst ein Angebot an die bereits unter Vertrag stehenden Hausärztinnen und Hausärzte von heute sein, die erste Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen sein werden und hier eingeladen werden, Träger von neuen Versorgungs-, regionalen Gesundheitszentren zu werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es wurde in den letzten Jahren viel über dieses Thema diskutiert, es wurde zweieinhalb Jahre intensiv mit ExpertInnen, mit den Systempartnerinnen und -partnern, mit der Ärzteschaft, mit den VertreterInnen der Gesundheitsberufe darüber verhandelt und gesprochen. Bis zuletzt, in den letzten Tagen, bis letzte Woche haben hierzu intensive Gespräche stattgefunden. Ich darf auch hier allen Beteiligten, die diese zwei Jahre langen intensiven Gespräche und Verhandlungen mitbegleitet haben, die ihre Energie da hineingesteckt haben, allen voran den Gesundheitssprechern Erwin Spindelberger und Erwin Rasinger, großen Dank für diese Arbeit aussprechen, und natürlich auch meiner Beamtenschaft und dem Klub, die hier wirklich Großartiges geleistet haben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Diese intensiven Gespräche haben dazu geführt, dass am Ende des Tages eine gute Lösung herausgekommen ist. Es hat sich ausgezahlt, es ist eine Lösung, die allen Menschen in Österreich etwas bringen wird. Sie wird den Patientinnen und Patienten im Sinne einer modernen, neuen Versorgung, die ihren Bedürfnissen von heute und


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morgen gerecht wird, mehr bringen, und sie wird auch den Gesundheitsberufen, also den HausärztInnen, den TherapeutInnen und den Menschen in Pflegeberufen etwas bringen. Ich möchte nur sagen: Lasst uns keine Zeit verlieren, legen wir los, bringen wir dieses gute neue Gesundheitsversorgungssystem in die Breite! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.01


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Mückstein zu Wort. – Bitte.

 


12.01.43

Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Die Frau Ministerin hat schon ausgeführt, dass das ein Gesetz ist, an dem sehr lange gearbeitet wurde. Man könnte jetzt sagen: Was lange währt, wird endlich gut. Ich muss leider dazu sagen: Nein, dieses Gesetz ist wirklich nicht gut geworden. Dieses Gesetz sollte eigentlich ein Meilenstein, sozusagen der Höhepunkt der österreichischen Ge­sundheitsreform sein. Daraus wurde aus unserer Sicht nichts. Stattdessen wurde es ein bruchstückhaftes Gesetz, ein fragmentiertes Gesetz, das von Anfang an sanie­rungsbedürftig ist.

Es ist schon ein Höhepunkt, aber ein Höhepunkt an Klientelpolitik. Einseitig haben sich die Interessen der Bewahrer in der Ärztekammer durchgesetzt, tatkräftig unterstützt und vertreten durch Herrn Kollegen Rasinger, muss man schon auch dazusagen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ich kenne keinen Arzt, der das Gesetz will!) Aus meiner Sicht geht es zulasten der Gesundheitsberufe und zulasten der PatientInnen, die eigentlich von diesem Gesetz hätten profieren sollen, und auch zulasten des öster­reichischen Gesundheitswesens, für das dieses Gesetz sehr wichtig ist. (Beifall bei den Grünen.)

Grundsätzlich befürworten wir Primärversorgung. Wir sehen darin eine sehr große Chance für eine bessere Versorgungsqualität, dass auch die Gesundheitsvorsorge mit der Behandlung von chronischen Erkrankungen und Akuterkrankungen zusammen­kommen soll, Multidisziplinarität, Zusammenarbeit. Die Gesundheitsberufe sollten ein breiteres Behandlungsspektrum anbieten und eine ganzheitliche Sicht auf den Men­schen stärken.

Das Lotsensystem – das hat die Frau Ministerin auch schon erwähnt – ist ganz, ganz wichtig, um den PatientInnen die Sicherheit zu geben, dass sie an der richtigen Stelle im Gesundheitssystem landen, und auch die attraktiveren Öffnungszeiten sind wichtig. Wir wissen, dort, wo es Primärversorgung gibt – deswegen ist Primärversorgung tatsächlich wichtig –, gibt es auch längere gesunde Lebenserwartung.

Wir brauchen diese Primärversorgungsstruktur auch, um die Spitäler in Österreich zu entlasten und das ärztelastige Gesundheitssystem um andere Gesundheitsberufe zu erweitern, und auch, um ein Mittel gegen den Ärztemangel zu haben.

Was aus unserer Sicht gelungen ist – und das sehe ich auch als grünen Erfolg, weil wir uns sehr dafür eingesetzt haben –, ist, dass Kapitalgesellschaften keine Ambulatorien betreiben dürfen und die Trägerschaft auf Gemeinnützige, auf die Sozialversicherung selbst und auf Gebietskörperschaften, also zum Beispiel Gemeinden und Gemein­deverbände, beschränkt ist.

Kritikpunkte gibt es aber eine Menge. Die notwendige, wirklich notwendige Anstellung von ÄrztInnen bei ÄrztInnen wurde verhindert, ist einem missglückten Deal um die Vertretungsärzte zum Opfer gefallen. Das finde ich sehr, sehr schade, um nicht zu sagen verantwortungslos. (Beifall bei den Grünen.)


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Die Vertretungsärztereglung wird jetzt auf sehr dünnem Eis weiterbestehen. Das ist ein rechtlicher Graubereich, weil es möglicherweise um die Umgehung von Anstellungs­verhältnissen geht, und auch die Attraktivität für junge Ärzte – genau das wollten wir ja eigentlich – ist dadurch nicht gegeben. Man hat eben nicht die Flexibilität, angestellt und vielleicht auch in Teilzeit zu arbeiten. Auch werden die Ambulatorien einen Vorteil haben, denn dort darf man anstellen, in einer Gruppenpraxis oder im Netzwerk nicht.

Die nichtärztlichen Gesundheitsberufe sollten eigentlich ein zentrales Element in der Primärversorgung sein. Sie sind in diesem Gesetz aber in keiner Weise angemessen abgebildet und geregelt, von Gleichstellung braucht man gar nicht zu reden. Die Leistungen der nichtärztlichen MitarbeiterInnen sind nicht ausgewiesen, es gibt keine Mindestentlohnung – die ist nicht gesichert –, keine gesamtvertragliche Regelung oder Direktabrechnung mit den Kassen. Das, wofür die Ärzte mit Zähnen und Klauen gekämpft haben, haben Sie den nichtärztlichen Gesundheitsberufen kaltblütig ver­wehrt.

Es gibt keine Honorarvereinbarungen, und auch Eckpunkte eines Kollektivvertrags bei Anstellungen sind nicht vorhanden. Sozialberufe, die SozialarbeiterInnen, betreffend die wir gesagt haben, es ist ganz, ganz wichtig, weil es sich auch um einen sozial­medizinischen Ansatz handelt, sind in diesem Gesetz nicht einmal erwähnt.

Ein dritter Punkt: KinderärztInnen können Teil der Primärversorgungseinheit werden. Aus der Sicht der KinderärztInnen – und dem schließe ich mich an – wird das unter Umständen eine Schwächung der Kindermedizin bedeuten. Es sollte unbedingt auch eigene Primärversorgungseinheiten für Kinder und Jugendliche geben, mit speziali­siertem Personal auch aufseiten der nichtärztlichen Gesundheitsberufe, das speziell für Kinder und Jugendliche ausgebildet ist.

Es wurden also wesentliche Elemente der Primärversorgung gröblichst vernachlässigt. Es stellt sich daher die Frage, ob sich die Primärversorgung in dieser Form überhaupt so entwickeln können wird, wie wir das gerne hätten.

Ich stelle deswegen einen Abänderungsantrag, um das Gesetz zu sanieren:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag 2255/A wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 wird in § 2 Abs. 2 folgender Satz angefügt:

„Orts- und bedarfsabhängig und bei Einschränkung des Versorgungsauftrages auf die Altersgruppe bis 18 Jahre kann das Kernteam auch nur aus Fachärztinnen und Fachärzten für Kinder- und Jugendheilkunde und Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zusammengesetzt sein.“

2. In Artikel 1 wird in § 2 Abs. 3 nach dem Wort „Krankenpflege,“ folgende Wortfolge eingefügt:

„Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter,“

3. In Artikel 1 wird in § 9 folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) (Verfassungsbestimmung) Primärversorgungseinheiten in Form von Gruppen­praxen unterliegen dem Kompetenztatbestand „Gesundheitswesen“ nach Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG, auch wenn darin Ärztinnen und Ärzte als Angestellte tätig sind, sofern das Verhältnis zwischen Gesellschafterinnen und Gesellschaftern und Vollzeit-


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äquivalenten der angestellten Ärztinnen und Ärzte die Verhältniszahl 1:1 nicht über­steigt.“

*****

Ich bringe weiters folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundesweit einheitliche Mindestabgeltung sowie Spezifizierung der Leistungen von nichtärztlichen Gesundheitsberufen in der Primärversorgung

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Entwurf für die gesetzlichen Grundlagen für einen Primärversorgungs-Rahmen­vertrag für die nichtärztlichen Gesundheitsberufe zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Rahmenvereinbarung soll die Spezifizierung der jeweiligen Leistungen samt deren bundesweit gültigen Mindestabgeltungen enthalten und wird zwischen dem Haupt­verband der österreichischen Sozialversicherungsträger und der jeweiligen legitimier­ten Berufsgruppe abgeschlossen.

*****

Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.08


Präsident Karlheinz Kopf: Sowohl der eingebrachte Abänderungsantrag als auch der eingebrachte Entschließungsantrag sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde

zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2255/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Primärversorgung in Primärver­sorgungseinheiten (Primärversorgungsgesetz – PrimVG) erlassen und das Gesund­heits-Zielsteuerungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerb­liche Sozialversicherungsgesetz, das BauernSozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Unterbringungsgesetz, das Krankenan­stalten- und Kuranstaltengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Gesund­heits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Medizinische Assistenz­berufe-Gesetz und das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz geändert werden (Gesundheitsreformumsetzungsgesetz 2017 – GRUG 2017) (1714 d.B)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 81

Der Antrag 2255/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Primärversorgung in Primärversorgungseinheiten (Primärversorgungsgesetz – PrimVG) erlassen und das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz, das Allgemeine Sozialver­siche­rungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das BauernSozialver­siche­rungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Unter­brin­gungs­gesetz, das Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, das Gesundheits­tele­matikge­setz 2012, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebam­mengesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz und das Medizinischer Masseur- und Heilmas­seurgesetz geändert werden (Gesundheitsreformumsetzungsgesetz 2017 – GRUG 2017) in der Fassung des Berichtes des Gesundheitsausschusses (1714 d.B) wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 wird in § 2 Abs. 2 folgender Satz angefügt:

„Orts- und bedarfsabhängig und bei Einschränkung des Versorgungsauftrages auf die Altersgruppe bis 18 Jahre kann das Kernteam auch nur aus Fachärztinnen und Fachärzten für Kinder- und Jugendheilkunde und Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zusammengesetzt sein.“

2. In Artikel 1 wird in § 2 Abs. 3 nach dem Wort „Krankenpflege,“ folgende Wortfolge eingefügt:

„Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter,“

3. In Artikel 1 wird in § 9 folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) (Verfassungsbestimmung) Primärversorgungseinheiten in Form von Gruppen­praxen unterliegen dem Kompetenztatbestand „Gesundheitswesen“ nach Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG, auch wenn darin Ärztinnen und Ärzte als Angestellte tätig sind, sofern das Verhältnis zwischen Gesellschafterinnen und Gesellschaftern und Vollzeitäqui­valenten der angestellten Ärztinnen und Ärzte die Verhältniszahl 1:1 nicht übersteigt.“

Begründung

Zu 1.

KinderärztInnen sind Teil der allgemeinmedizinischen Erstversorgung. Es besteht die Gefahr, dass die neuen Primärversorgungseinheiten die zum Teil jetzt schon prekäre kinderärztliche Versorgung weiter schwächen.

FachärztInnen für Kinder- und Jugendheilkunde haben daher in den Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren des Gesetzes gefordert, dass für die Versorgung der Altersgruppe 0 bis 18 spezialisierte Primärversorgungseinheiten etabliert werden können. In solchen auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen spezialisierten Primärversorgungseinheiten können auch die anderen beteiligten Gesundheitsberufe ihr spezialisiertes Wissen und Können in der Arbeit mit dieser PatientInnen-Gruppe einbringen.

Zu 2.

In modernen Primärversorgungskonzepten sind SozialarbeiterInnen (Akademie oder Fachhochschule) verpflichtend einbezogen. Soziale Arbeit geht von einem breiten Gesundheitsbegriff aus und betreut Menschen in besonders prekären Lebenslagen. Schon jetzt sind SozialarbeiterInnen im Gesundheitswesen wie beispielsweise im Entlassungsmanagement tätig – als Schnittstelle zwischen Krankenhaus und Primär­versorgung. Sie sind auch als Lotsen im Gesundheits- und Sozialsystem für PatientIn-


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nen tätig. SozialarbeiterInnen vernetzen und verbinden PatientInnen zwischen vielen Versorgungsebenen, Institutionen und Berufsgruppen.

Daher sollten SozialarbeiterInnen in der österreichischen Primärversorgung von Beginn an einen fixen Platz bekommen.

Zu 3.

Um die Zielsetzungen und Zweckorientierung von Primärversorgung erreichen zu können, muss die Möglichkeit geschaffen werden, ÄrztInnen bei ÄrztInnen im Ausmaß von 1 Vollzeitäquivalent pro Gesellschafter/Partner anstellen zu dürfen.

Das schafft die personellen Ressourcen für die langen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag auch an den Tagesrandzeiten, sowie für die geforderten Hausbesuche und Wochenenddienste. Mit der zahlenmäßigen Einschränkung der angestellten ÄrztInnen wird zum Schutz kleinerer Versorgungseinheiten die Bildung übermäßig großer Versor­gungseinheiten verhindert. Dabei muss die Möglichkeit auch nur Teilzeit zu arbeiten gegeben sein. Das ist gerade für Frauen oft die Voraussetzung, um in einer Ordination arbeiten zu können und betrifft zudem alle jene ÄrztInnen, die lieber angestellt, mit einer flexibleren Stundenanzahl und ohne unternehmerisches Risiko arbeiten wollen. Gerade für junge ÄrztInnen könnte die Anstellung mit einer flexiblen Stundenanzahl daher einen wesentlichen Beitrag zur Attraktivierung ihres Berufes leisten.

Wird die Anstellung von ÄrztInnen nicht ermöglicht, entsteht zudem ein massiver Konkurrenznachteil für Primärversorgungseinheiten in Form von Gruppenpraxen und Netzwerken im Verhältnis zu den selbständigen Ambulatorien, die ÄrztInnen anstellen dürfen.

Wird das Primärversorgungsgesetz ohne einer Anstellungsmöglichkeit umgesetzt, werden Primärversorgungseinheiten in Zukunft gezwungen sein, die Regelung für VertretungsärztInnen exzessiv in Anspruch zu nehmen, um die vorgeschriebenen notwendigen erweiterten Öffnungszeiten und Mehrleistungen für die PatientInnen anbieten zu können. Damit wird einer rechtswidrigen Umgehung von Anstellungs­verhält­nissen Tür und Tor geöffnet.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde

betreffend bundesweit einheitlicher Mindestabgeltung sowie Spezifizierung der Leis­tungen von nichtärztlichen Gesundheitsberufen in der Primärversorgung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2255/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Primärversorgung in Primärversorgungseinheiten (Primärversorgungsgesetz – PrimVG) erlassen und das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz, das Allgemeine Sozial­versicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das BauernSozial­versicherungs­gesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Unterbringungsgesetz, das Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, das Gesund­heitstelematikgesetz 2012, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz und das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz geändert werden (Gesundheitsreformumsetzungs­gesetz 2017 – GRUG 2017) (1714 d.B)


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Begründung

Integrative und multiprofessionelle Zusammenarbeit ist eines der Kernelemente der Primärversorgung. Das Ziel einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe aller in Primär­versorgungseinheiten tätigen Gesundheitsberufe hat dieses Gesetz aber bei weitem nicht erreicht. Das Gesetz in der derzeitigen Fassung benachteiligt die nichtärztlichen Gesundheitsberufe gegenüber den ÄrztInnen in allen Bereichen.

Das vorliegende Primärversorgungsgesetz sieht eine gesamtvertragliche Regelung für die ärztliche Hilfe vor, nicht aber für die gesetzlich geregelten, nichtärztlichen Gesund­heitsberufe. Damit fehlt der kollektivvertragsähnliche Schutz für diese Berufsgruppen, die ohne bundesweit einheitliche Rahmenvereinbarungen den Interessen und finanziellen Möglichkeiten der Länder und der regionalen Sozialversicherungsträger bzw. der Betreiber der jeweiligen Primärversorgungseinheit ausgeliefert wären. Dumping-Entlohnung und Qualitätsdumping sind zu befürchten mit entsprechend nachteiligen Folgen nicht nur für die Berufsgruppen selbst, sondern auch für die PatientInnen. Im Fall, dass diese Leistungen in einer Grundpauschale abgegolten werden, sind diese Leistungen zudem im Einzelnen nicht ausgewiesen. In der Folge sind die Leistungen der nichtärztlichen Gesundheitsberufe „unsichtbar“. Das ist nicht nur eine eklatante Missachtung und Schlechterstellung im Vergleich zu den beteiligten ÄrztInnen, sondern auch eine schlechte Voraussetzung für die Weiterentwicklung und Evaluierung von Primärversorgung.

Grundsätzlich ist die Gleichstellung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe durch einen Primärversorgungsgesamtvertrag zu fordern. In einem ersten Schritt ist aber jedenfalls die bundesweite Spezifizierung und Dokumentation der Leistungen der nichtärztlichen Gesundheitsberufe sowie deren bundesweit gültige Mindestabgeltung ins Gesetz aufzunehmen.

Diese Forderung wird vielfach unterstützt. U. a. dazu der Gesundheitsökonom Bern­hard Rupp von der AK NÖ: „… wenn die Gesundheitsberufe ihre Leistungen nicht darstellen können (…) fehlen spezifische Grundlagen für eine spezialisierte Versor­gungsplanung, und es fehlen die statistischen Grundlagen für eine künftige leistungs­gerechte Bezahlung etwa von DiätologInnen oder PflegeexpertInnen“.

Laut Gesundheitsministerin Rendi-Wagner sollten freiberuflich erbrachte Leistungen der nichtärztlichen Gesundheitsberufe auf Basis der bestehenden Regelungen auf Landesebene honoriert werden. Diese sind aber in vielen Bundesländern gar nicht vorhanden. Zum Teil sind die Kassentarife so niedrig, dass zum Beispiel freiberufliche LogopädInnen (Stundenhonorar von Euro 36,-- in der Steiermark) oder freiberufliche PsychotherapeutInnen, die in Institutionen geholt werden, von Sachleistungs­patientIn­nen alleine gar nicht leben könnten.

Bei angestellten nichtärztlichen Gesundheitsberufen soll auf bestehende Kollektiv­verträge zurückgegriffen werden. – Im Konkreten hieße dies zum Beispiel für Ange­stellte bei ÄrztInnen in Niederösterreich, wo es einen erst kürzlich abgeschlossenen Kollektivvertrag gibt (2017), dass Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen oder DiätologInnen (beide mit dreijähriger Bachelor-Ausbildung) im 4. Betriebsjahr gerade einmal Euro 1.592,10 brutto bzw. Euro 1.256,- netto verdienen!

Zur Verhinderung solcher Dumping-Honorare und Skandal-Löhne in der Primärver­sorgung muss sofort eine gesetzliche Regelung geschaffen werden, die eine bundes­weit einheitliche Mindestabgeltung der Leistungen der nichtärztlichen Gesundheits­berufe sicherstellt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden


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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesminister für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Entwurf für die gesetzlichen Grundlagen für einen Primärversorgungs-Rah­men­vertrag für die nichtärztlichen Gesundheitsberufe zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Rahmenvereinbarung soll die Spezifizierung der jeweiligen Leistungen samt deren bundesweit gültigen Mindestabgeltungen enthalten und wird zwischen dem Haupt­verband der österreichischen Sozialversicherungsträger und der jeweiligen legitimier­ten Berufsvertretung abgeschlossen.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.

 


12.09.17

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Manchmal habe ich das Gefühl, ich bin in der falschen Oper. (Abg. Scherak: Sie sind im Parlament!) Ich bin seit 33 Jahren Hausarzt, ich habe alle Tassen im Schrank und weiß, was ich tue. Wenn ich mir das heute aber so anhöre, glaube ich, muss ich in völliger geistiger Umnachtung oder im Drogenrausch gewesen sein, als ich da das Gesetz verhandelt habe. (Abg. Karlsböck: Ja!)

Fakt ist: Dieses Gesetz ist ein Zusatzangebot. Primärversorgung macht weltweit, egal, welches System Sie anschauen, der Hausarzt, oder nennen Sie ihn General Practitio­ner, um einmal die Definition geradezustellen. Wir von der ÖVP wollen keinen Sys­temchange. England, Holland, Dänemark haben Zentren, erste Anlaufstelle ist die nurse, wenn die sagt, dass der Arzt notwendig ist, kommt der Arzt dran und so weiter.

Meiner Meinung nach ist das österreichische System besser. Allein 65 Millionen Arzt-Patienten-Kontakte zeigen mir, dass wenig zu ändern ist. Achtmal im Jahr gehen die Österreicher zu ihrem Hausarzt. Warum sollte man das ändern? Mein Zugang war aber, dass man auch Neues zulassen soll.

Ich glaube, es ist ein prinzipielles Menschenrecht. Ein Gedankenspiel: Victor Adler hat sich für die armen Leute am Wienerberg eingesetzt. Für wen würde sich Victor Adler heute einsetzen? Ich behaupte das immer wieder: Für Ältere, über 75, gebrechlich, vielleicht geistig schon leicht eingeschränkt, müssen wir das System bauen! Wenn es für die okay ist, dann ist es auch für mich okay. Die haben nicht immer ein Auto, die brauchen hundertprozentiges Vertrauen, dass sie in Wohnortnähe, möglichst in Geh­weite, Betreuung haben.

Dieses Gesetz atmet meiner Meinung nach Zusammenarbeit. Das Gesetz muss ja umgesetzt werden, und wir haben darauf geachtet, dass die Ärztekammer gemeinsam mit den Krankenkassen und gemeinsam mit dem Bund agiert, entsprechend also alles gemeinsam geschieht, auch die Berufe sollen gemeinsam arbeiten und zusammen­arbeiten.

Ich möchte Ihnen aber nicht verschweigen, dass über dem Gesetz generell eine Gewit­terwolke hängt. Wir haben einen Ärztemangel, Hausärztemangel größten Ausmaßes. Warum? – Hausärzte verdienen im Schnitt um 40 Prozent weniger, es funktioniert die Lehrpraxis nicht, im Spital ist der, der sich entscheidet, Hausarzt zu werden, ein Underdog. Ich bin mit Leib und Seele Hausarzt, ich liebe den Beruf, ich liebe meine Patienten, aber wenn es so weitergeht, dann werden wir die schöne neue Welt mit mehr Hausärzten, mehr Zeit und so weiter nicht erleben. Die Schweiz hat reagiert und


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den Hausarzt sogar in die Verfassung aufgenommen, Deutschland hat reagiert, das Baden-Württemberg-Modell funktioniert wunderbar, in England gibt es den contract for general practitioners. Das heißt, ich will nicht das Kevin-allein-zu-Hause-Spiel. Stell dir vor, es gibt ein Gesetz, aber du hast keine Ärzte mehr! (Heiterkeit der Abg. Schimanek.)

Ich will gute Ärzte mit Empathie, Können und Erfahrung, die auch Zeit haben. Nach Meinung der ÖVP ist das ein Zusatzangebot und der Hausarzt ist und bleibt in jeder Gemeinde das Rückgrat der Versorgung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von FPÖ und Team Stronach. – Bravoruf bei der FPÖ. – Abg. Obernosterer: Der versteht halt was!)

12.12


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Mag. Loacker gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


12.12.53

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Es ist schon interessant, wenn Kollege Rasinger im Einsatz für den Hausarzt da eine Oppositionsrede hält, wo er doch dieses Gesetz, das jetzt beschlossen werden soll, federführend mitverhandelt hat und die Position der Ärztekammer selbst dort direkt eingebracht hat. Man wundert sich, was hier vorgeht. Es hat auch Sebastian Kurz, der neue ÖVP-Chef, gestern im Radio gesagt, was in der medizinischen Versorgung in Österreich alles schlecht ist und was man alles tun müsste. Da frage ich mich wieder: Wer trägt seit 30 Jahren Regierungsverantwortung und ist sich eigentlich nicht der Tatsache bewusst, dass alles, was wir heute haben, Ergebnis Ihrer Arbeit ist? (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Man müsste natürlich vieles tun, um den Beruf des Allgemeinmediziners zu attrak­tivieren, aber all das, was man tun müsste, wird mit diesem Gesetz genau nicht ge­macht. Dieses Gesetz bringt uns keinen Schritt weiter, wenn es darum geht, die ärztliche Nahversorgung für die Bürger zu verbessern.

Was könnte man tun? – Der Allgemeinmediziner ist zum Beispiel leider ein Arzt zweiter Klasse, vom System zu einem solchen gemacht, weil es nach wie vor keine Facharzt­prüfung für den Allgemeinmediziner gibt, und so sind halt die anderen Fachärzte und er ist – unter Anführungszeichen – „nur“ Allgemeinmediziner. Das ist eine Statusfrage, die für die jungen Ärztinnen und Ärzte bei der Berufswahl von entscheidender Bedeutung ist.

Ein weiterer Punkt ist die Honorierung durch die Kassen. Wenn mir in einer Anfrage­beantwortung der Hauptverband ausrichtet, dass ein Kassenarzt mit der Kassen­leistung ein Defizit oder maximal Kostendeckung erwirtschaften kann, dann darf man sich nicht wundern, wenn junge Leute diesen Beruf nicht anstreben, wenn man ihnen von vornherein sagt: Ihr müsst Privatleistungen erbringen, sonst werdet ihr nichts verdienen! Die Kassen führen diese Verknappung gezielt herbei; die Krankenkasse ist ja froh, wenn es wenige Hausärzte gibt, denn dann müssen sie die Kassenarztbesuche nicht bezahlen, dann gehen die Leute zum Privatarzt, das ist für die Kasse immer billiger.

Es wurde auch schon die Anstellung von Ärzten bei Ärzten erwähnt. Jetzt hat endlich die SPÖ den Standpunkt gewechselt. Noch vor drei Jahren hat Kollege Spindelberger gesagt, es gehe nicht, dass „ein Primar andere Ärzte zu einem ‚Lehrlingsgehalt‘ an­stelle und sich selbst auf seine Jacht verfüge“ – wörtlich, das kann man in der Parla­mentskorrespondenz nachlesen, lieber Erwin. Jetzt hat die SPÖ endlich eine 180-Grad-Wende hingelegt und wäre bereit, diese Arztanstellung zu ermöglichen, und der


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jetzt telefonierende Dr. Rasinger ist dagegen und hat eine Möglichkeit im Sinne der Ärzte ausgelassen, weil die Ärztekammer wieder ein Haar in der Suppe gefunden hat.

Dann zur Frage, wer so ein Primärversorgungszentrum betreibt: Das dürfen jetzt Ärzte betreiben, die aber keine Ärzte anstellen dürfen; die dürfen das gemeinsam machen, aber anstellen dürfen sie nicht. Die Krankenkasse darf ein Primärversorgungszentrum betreiben, und die darf natürlich Ärzte anstellen. – Also da frage ich mich schon, was denn da der Unterschied ist; um Anstellung geht es in beiden Fällen. Und es geht um die Frage, wer ein PHC finanziert. Investoren darf der Arzt nämlich nicht herein­nehmen, er holt sich das Geld von der Bank. Er holt sich irgendwoher Fremdkapital – entweder von der Bank oder von einem Investor. Einen gemeinnützigen Investor darf man hereinnehmen, eine Bank darf man hereinnehmen, aber einen anderen Investor nicht. Was daran logisch sein soll, kann mir kein Mensch erklären.

Noch kurz einen Satz zum Entschließungsantrag der Freiheitlichen betreffend Pflege und Finanzierung der Pflege: Dieses Thema ist zu heikel, um im Wahlkampf popu­listisch verheizt zu werden. Wir werden deshalb gegen diesen Entschließungsantrag stimmen, weil wir uns hier eine akkordierte, durchdachte Vorgangsweise wünschen und keinen Schnellschuss im Wahlkampfgetöse; diese Gefahr besteht jetzt aber. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf der Abg. Schimanek.)

12.16


Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.

 


12.17.01

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich bin überzeugt davon, dass es Ziel von Gesundheitspolitikerinnen und ‑politikern sein muss, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, die hohe Qualität sicherzu­stellen und vor allem das Vorhandensein von Ärztinnen und Ärzten des eigenen, per­sönlichen Vertrauens auch in Zukunft sicherzustellen, und das möglichst wohnortnahe und vor allem auch kostenlos. Ich denke, das ist die oberste Priorität von Gesund­heitspolitikerinnen und ‑politikern. (Abg. Walter Rosenkranz: Also weg mit dem Selbstbehalt!)

Ich bin überzeugt davon: Mit dem Primärversorgungsgesetz, das wir heute beschließen werden, kommen wir den Anforderungen, die wir an uns selbst stellen sollten, einen großen Schritt näher. Wir ermöglichen mit diesem Gesetz nicht nur Ärztinnen und Ärzten, in vernetzten Praxen, in Netzwerken zu arbeiten, sondern – die Ministerin hat es schon angesprochen – es können auch PflegerInnen in diesem Netzwerk mitar­beiten, es können PhysiotherapeutInnen, SozialarbeiterInnen, DiätologInnen mitarbei­ten; also es sind multiprofessionelle Teams, die sich in Zukunft um die Gesundheit der Menschen kümmern werden.

Ich bin überzeugt davon, dass wir damit für die Ärztinnen und Ärzte, für die Gesund­heitsberufe Verbesserungen schaffen werden, näher an die Lebensbedingungen von Gesundheitsberufen herankommen. Wir werden aber auch für die PatientInnen Vorteile schaffen, nämlich mit den längeren Öffnungszeiten, die schon angesprochen wurden, und auch mit den multiprofessionellen Teams. Ich möchte schon auch sagen, dass es auch in Zukunft Ärztinnen und Ärzte des Vertrauens geben wird. In den Zentren oder Netzwerken arbeiten ja keine anonymen Roboter, es werden Ärztinnen und Ärzte sein, die mit den Patientinnen und Patienten genauso ein Vertrauensverhältnis aufbauen werden, wie es jetzt die Allgemeinmediziner in Hausarztpraxen tun. Auch das wird in Zukunft in den Zentren oder in den Gesundheitsversorgungsnetzwerken passieren – ich bin überzeugt davon, geschätzte Damen und Herren!


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Man kann Probleme unterschiedlich betrachten und bewältigen. Man kann sich nach dem guten Alten sehnen, man kann keine Veränderung zulassen, man kann den Men­schen Angst machen oder man kann aktiv gestalten, man kann Verantwortung über­nehmen und man kann das System, das gut ist, positiv weiterentwickeln, um für die Menschen auch in Zukunft die Gesundheitsversorgung hundertprozentig sicherzu­stellen.

Mit dem Primärversorgungsgesetz schaffen wir eine Win-win-Situation für die PatientInnen und auch für die ÄrztInnen der Zukunft. Ich bin überzeugt davon und hoffe, dass alle zustimmen werden. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ein Wort noch zum Antrag der Freiheitlichen bezüglich Abschaffung des Eigen­regres­ses: Wir werden diesem Antrag heute nicht zustimmen, weil wir versuchen, im Parla­ment einen Initiativantrag zu formulieren oder auch gleich eine Gesetzesänderung zu erreichen. Wir werden uns in den nächsten Stunden noch anstrengen, damit wir vom Parlament aus tätig werden und nicht die Regierung auffordern müssen, tätig zu werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schimanek: Nein! Unglaublich!)

12.19


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Weigerstorfer zu Wort. – Bitte.

 


12.20.01

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Frau Minister! Wir wissen seit vielen, vielen Jahren, dass es im Gesundheitsbereich durchaus Fehlent­wick­lungen gibt. Wir wissen, dass wir kurz vor einer Pensionierungswelle stehen, die vor allem die Versorgungssicherheit im ländlichen Bereich massiv beeinträchtigen wird; wir wissen, dass der Ärzteberuf teilweise mit mangelnder Attraktivität zu kämpfen hat; wir wissen, dass sehr viele frisch ausgebildete junge Ärzte ins Ausland abwandern; und wir wissen auch, dass es für den Patienten sehr lange Wartezeiten auf Termine und Untersuchungen gibt. Das alles wissen wir schon lange.

Jetzt versuchen wir, mit diesem Gesetz dem einen oder anderen Punkt entgegen­zuwirken. An diesem Gesetz wurde jetzt, wir haben es gehört, vier Jahre lang gear­beitet. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, der Output, um auf diese Probleme zu reagieren, ist nach vier Jahre langer Arbeit meines Erachtens – und ich glaube, auch in den Augen vieler anderer – ein sehr, sehr geringer. Wenn man in der freien Wirtschaft mit einem derartigen Ergebnis nach vier Jahren Arbeit kommt, dann möchte ich sehen, wie der weitere wirtschaftliche Erfolg aussieht. In diesem Gesetz sind einige Formulie­rungen sehr, sehr unausgereift. Es gibt sehr schwammige Formulierungen, das heißt, man befürchtet, dass es in weiterer Folge durchaus zu Interpretationsschwierigkeiten und auch zu Rechtsunsicherheiten kommen kann und wird.

Viele Punkte, die im Zentrum der Kritik stehen, sind bereits herausgestrichen worden. Betonen möchte ich hier unsere Kritikpunkte, nämlich was die Hausärzte betrifft, die eben gerade auf dem Land ein massives Problem bekommen werden. Natürlich, wir haben es auch gehört, ist der Nachwuchs nicht mehr sichergestellt. – Man muss dann doch direkt dort agieren und sich fragen, wie man den Nachwuchs sicherstellen kann. Warum gibt es das Problem? – Nicht, weil es zu wenig Ärzte gibt, sondern weil der Beruf nicht attraktiv genug ist. Hausärzte können einfach auf dem Land, in der länd­lichen Region nicht mehr kostendeckend agieren. Da hätte ich mir eigentlich andere Lösungen gewünscht.

Die Primärversorgungseinheiten sehe ich ebenso kritisch – Erreichbarkeit, Flexibilität, viele Ärzte unter einem Dach et cetera. Man hat sich dann angeschaut, wie das gelöst werden soll, vor allem in puncto Erreichbarkeit. Für Wien sind 16 Einheiten geplant, für


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das Burgenland und Vorarlberg drei. Wie das gehen soll, dass man das quasi zu Fuß erreichen können soll, schaue ich mir gerne an.

Ein weiterer, sehr wichtiger Kritikpunkt ist sicherlich die unzureichende Berücksichti­gung nichtärztlicher Gesundheitsberufe. Da fehlen Mindeststandards betreffend Bezah­lung beziehungsweise die gerechte Absicherung in der Sozialversicherung.

Im Gesundheitsbereich ist es mir ganz wichtig, dass der Patient immer Mensch bleiben muss. Er darf nie zur Nummer werden, denn gerade wenn man krank ist, sind das Ver­trauen und die Sensibilität wichtig. Ich wünsche mir wirklich, dass der Arzt des Vertrauens – wir haben es mehrmals gehört, das ist nun einmal der Hausarzt – gestärkt wird. Der Arzt soll sich zu 99,9 Prozent um den Patienten kümmern können und nicht in Bürokratie untergehen müssen.

Zum Thema Foto auf den e-cards: Der Arzt ist verpflichtet, das zu kontrollieren. Deshalb möchte ich folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Foto für E-Cards“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, die eine Umstellung für alle zukünftig neu ausgestellten E-Cards auf ein System mit Foto vorsieht.“

*****

Wir haben es gestern gehört: Herr Minister Kurz dürfte diesen Punkt auch als einen von seinen zehn Punkten für den Gesundheits- und Pflegemaßnahmenplan gewählt haben. Ich freue mich sehr, dass er da unter anderem auch meinen Antrag mit aufge­nommen hat, und bin schon sehr gespannt, wie heute hier abgestimmt wird. (Beifall der Abg. Dietrich.)

12.24


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Weigerstorfer eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Foto für E-Cards“

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 4, Bericht des Bericht des Gesundheits­ausschusses über den Antrag 2255/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Primärversorgung in Primärversorgungseinheiten (Primär­versorgungsgesetz –PrimVG) erlassen und das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungs­gesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallver­siche­rungsgesetz, das Unterbringungsgesetz, das Krankenanstalten- und Kuranstal­tengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Gesundheits- und Krankenpfle-


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gegesetz, das Hebammengesetz, das Medizinische AssistenzberufeGesetz und das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz geändert werden (Gesundheitsreform­umsetzungsgesetz 2017 – GRUG 2017) (1714 d.B.) in der 188. Sitzung des Natio­nalrats am 28.06.2017

Nachdem E-Cards nach wie vor nicht mit Fotos ausgestattet sind, sind Ärzte zur Identitätsfeststellung verpflichtet und müssen gegebenenfalls Ausweise kontrollieren. Dieser bürokratische Aufwand entspricht nicht der politischen Intention die Ärzteschaft zu stärken und das System effizienter zu gestalten.

Nachdem ursprünglich die Ausstattung von E Cards mit Fotos zur Identitätsfeststellung Konsensmaterie war, ruderten die Koalitionsfraktionen unter Verweis auf die Kostenfrage zurück. Unter der Berücksichtigung, dass ca. 600 000 E Cards in den letzten Jahren verschwunden oder gestohlen wurden und auch dadurch nicht nur Kosten entstehen, sondern auch Sozialmissbrauch nicht ausgeschlossen werden kann, ist es mittelfristig kostengünstiger die Ausstattung von E Cards mit Fotos zu finan­zieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, die eine Umstellung für alle zukünftig neu ausgestellten E-Cards auf ein System mit Foto vorsieht.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte.

 


12.25.00

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nahver­sorgung bekommt im Zeitalter der Globalisierung eine immer größere Bedeutung. Die Menschen wollen sicher sein, dass die Dinge, die für sie wichtig, manchmal sogar lebenswichtig sind, in erreichbarer Nähe zur Verfügung stehen. Dazu zählt ganz besonders auch die medizinische Nahversorgung. Die Versorgung, die Therapie, die die Menschen benötigen, bereitzustellen, das ist ein Gebot der Stunde.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir die Voraussetzungen, diese Nah­versorgung auch unter den geänderten Umständen bereitzustellen. Es ist bereits sehr viel an Für und Wider zu diesem Gesetz gesagt worden. Da es voraussichtlich meine letzte Rede zu einem Gesundheitsthema sein wird, möchte ich ein paar Überlegungen anstellen, was so ein Primärversorgungszentrum noch alles bieten könnte.

Stellen Sie sich vor, Sie haben starke Beschwerden im Bereich der Lendenwirbelsäule und bekommen vom Arzt Ihres Vertrauens eine Überweisung zum Röntgen. Sie brauchen dazu nicht in ein weiter entferntes Röntgeninstitut zu fahren, sondern Sie gehen zum Radiologietechnologen, der mit einem mobilen Röntgengerät in der Primärversorgungseinheit mitarbeitet und das Bild dann zur Befundung zu einem Arzt schickt. Stellen Sie sich vor, Sie bekommen auch eine Überweisung zur Physiotherapie und können sich den Termin dann auch gleich im Zentrum ausmachen. Stellen Sie sich vor, Sie können Ihr vielleicht vorhandenes Übergewicht, das zusammen mit der fehlenden Muskulatur zu Ihren Beschwerden beigetragen hat, gemeinsam mit der


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Diätologin vor Ort bekämpfen, und die nötigen Laborwerte dazu liefern die ebenfalls mitarbeitenden biomedizinischen AnalytikerInnen.

Stellen Sie sich vor, Ihr Kind hat einen Entwicklungsrückstand und Sie finden in der Primärversorgungseinheit sowohl eine Ergotherapeutin, die sich um die Feinmotorik, als auch eine Logopädin, die sich um eine adäquate Sprache kümmert, und für bestehende Sehprobleme gibt es die Orthoptistin. Dass in den Primärversorgungs­einheiten für Probleme im psychischen Bereich Begleitung und Therapie durch PsychologInnen und PsychotherapeutInnen ebenfalls möglich sind, ist selbstver­ständlich.

Dieses Szenario ist sehr schön, aber in vielen Bereichen noch Zukunftsmusik, da einerseits im ASVG noch einiges an Voraussetzungen fehlt und im vorliegenden Gesetz auch Gesundheitsberufe wie beispielsweise die biomedizinischen Analyti­kerIn­nen, die Radiologietechnologen und die OrthoptistInnen gar nicht erwähnt werden.

Ich denke, es muss der Anspruch der Politik sein, diese oft und viel zitierten Rahmen­be­dingungen zu schaffen, damit die Primärversorgungseinheit wirklich das beste Team um den Patienten wird. Das wird nur dann möglich, wenn alle, also die ärztlichen und die nichtärztlichen Gesundheitsberufe, gleichberechtigt und auf Augenhöhe zum Patientenwohl zusammenarbeiten.

Das vorliegende Gesetz ist daher ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, es bleibt aber durchaus noch einiges zu tun. Die Arbeit wird den Verantwortlichen in der nächsten Gesetzgebungsperiode daher auch nicht ausgehen. (Beifall bei der ÖVP.)

12.28


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. – Bitte.

 


12.28.17

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man auf rauer See auf seinem Schiff statisch stehen bleibt, dann wird man stürzen. Genau so ist es natürlich auch im wirklichen Leben. Natürlich bedarf es Anpassungen an geänderte Zeiten, Anpassungen im System als solches. Das Ziel muss Folgendes sein: ein niederschwelliger Zugang zum medizinischen System; die freie Arztwahl, freie Praktikerwahl; der Praktiker im Zentrum der Versorgung (Abg. Königsberger-Ludwig: ... die Patienten!); neueste Therapien müssen gewährleistet sein; Medikamentenkosten dürfen nicht zu stark steigen; und eine leistbare soziale Medizin.

All das, was wir in diesem Bereich als erstrebenswert ansehen, wird leider mit diesem Gesetz konterkariert. Ich möchte, weil die Zeit ja kurz ist, noch einmal ganz kurz ansprechen, warum wir so massiv gegen dieses Gesetz auftreten: Bis dato stand der praktische Arzt im Zentrum, das will auch die Bevölkerung so, und es wird auch so angenommen – der Hausarzt, dezentral, freie Arztwahl. In Zukunft wird es so sein, dass Ambulatorien oder Zentren mit Ambulatoriumscharakter diese Funktion übernehmen werden. De facto bedeutet das das Aussterben des praktischen Arztes.

Warum ist das so? – Eine Ausschreibung wird in Zukunft in einer Region erfolgen, wo ein praktischer Arzt seinen Kassenvertrag zurücklegt. Wenn sich in der Zeit von einem halben Jahr nicht genug Ärzte zusammenfinden, um dort ein sogenanntes Primärärzte­zentrum einzurichten, dann haben die Krankenkassen oder andere Ambulatorien das Recht, sich dort niederzulassen. Das bedeutet eine Zentralisierung in diesem Bereich.

Wenn ein Arzt einen Vertrag zurückgibt, so wird dieser Vertrag – so steht es zumindest in diesem Entwurf – fünf Jahre zurückgehalten, bis ein Zentrum in diesem Bereich gestellt werden kann.


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Wir haben folgende Konzepte auf den Tisch gelegt: Wenn man wirklich möchte, dass ein niederschwelliger Zugang, eine Versorgung zu den Randzeiten und dergleichen stattfindet, dann muss man den Ärzten erlauben, Ärzte anzustellen. Das ist aber dezidiert nicht vorgesehen.

Es ist auch zu bedenken, dass der Arzt natürlich auch Unternehmer ist, wenn er sich in die freie Praxis hinauswagt. Es braucht Rahmenbedingungen wie eine echte Ärzte-GesmbH. Kein junger Kollege wird da ein Risiko eingehen, in diesen unsicheren Dingen.

Auch die Vertragssituation wird so sein, dass nicht mehr, so wie heute, ein Gesamt­vertrag über die Ärztekammer die Ärzte mehr oder weniger schützt. Es werden Einzelverträge sein, und dadurch sind sie erpressbar.

Dieses System wird von den Ärzten nicht angenommen werden, das können wir heute schon prognostizieren. Kollege Rasinger, es ist kein Zusatzangebot, wie du gesagt hast, es ist de facto eine Systemumstellung. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ent­weder  oder!)

Herr Kollege Steinhart hat sich gestern hingestellt und das 10-Punkte-Programm von Herrn Minister Kurz gelobt, durch das der praktische Arzt jetzt endlich aufgewertet werden soll. Da kann ich nur sagen: Deine Rede heute war eine gute Oppositionsrede, lieber Kollege Rasinger! Das ist eine der größten Wählertäuschungen, die stattfinden, gerade auch vom Herrn Außenminister! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, das ist keine Angstmache von unserer Seite, sondern wir können nur den jungen Kollegen sagen: Bitte lasst die Finger von einem solchen Experiment!

Wir können auch sagen, dass wir, wenn wir in die Regierungsverantwortung kommen, dieses Gesetz natürlich wieder dorthin befördern, wo es hingehört. Wir wollen tatsächlich eine leistungsstarke Gesundheitsversorgung. Der Weg, der jetzt gegangen wird, führt direkt in die Zweiklassenmedizin: Diejenigen, die sich es sich nicht leisten können, gehen in die Ambulatorien, und die anderen gehen in die immer stärker wer­dende Privatmedizin, sprich zum Arzt, zahlen dort bar und bekommen vielleicht oder vielleicht auch nicht Geld zurück. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

12.32


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


12.32.25

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätztes Hohes Haus! Bevor ich mit meinen Ausführungen beginne, möchte ich im Namen der Kollegin Gusenbauer-Jäger die Klasse 4a der Neuen Mittelschule Pregarten hier im Hohen Haus recht herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Mit dem heutigen Beschluss des Gesundheitsreformumsetzungsgesetzes, so meine ich, gehen wir einen richtigen, großen und wichtigen Schritt, damit eine zusätzliche  und ich betone das absichtlich so deutlich – und vielfältige Gesundheitsversorgung, die gerade im ländlichen Bereich so wichtig und nicht einfach zu bewerkstelligen ist, gewährleistet werden kann.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist heute sehr viel über diese gesetzliche Bestim­mung gesprochen worden. Eine verantwortungsvolle Politik hat die Aufgabe, Probleme zu lösen und auch, wie Kollege Rasinger gesagt hat, Neues zuzulassen. Ich bin der Meinung, dass wir mit diesen gesetzlichen Bestimmungen die Gesundheitsversorgung für die Zukunft sichern werden, richtig ausrichten werden, Neues zugelassen haben


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und vielleicht das Problem, das in Zukunft auftreten wird, schon jetzt an der Wurzel gepackt und gelöst haben.

Ich möchte auf einige Punkte eingehen. Die Hausärzte können sich nunmehr, wie schon ausgeführt worden ist, in Zentren oder in Netzwerken zusammenschließen, damit eine umfangreiche Gesundheitsversorgung angeboten werden kann, die wiede­rum dem Menschen und Patienten dient. Hausärzte können im Team arbeiten. Team­arbeit ist gerade heute wichtig, die Zentren ermöglichen aber dennoch jedem einzelnen Arzt, sich zu spezialisieren, und die Patienten können diese spezialisierte Gesundheits­leistung in Anspruch nehmen.

Mit diesen Gesundheitszentren ermöglichen wir es auch, dass wir zum Patienten gehen – für uns steht immer der Patient im Mittelpunkt –, und die Wohnortnähe wird damit gewährleistet oder ermöglicht. Auch ein großes Angebot an Gesundheitsleis­tungen wird ermöglicht.

Ein wesentlicher Punkt ist für mich auch, dass die zeitliche Einschränkung nicht mehr gegeben ist. Damit diese Zentren breitestmöglich aufgestellt sind, können die Patientin­nen und Patienten diese Gesundheitseinrichtungen auch zu unüblichen Zeiten auf­suchen.

Geschätzte Damen und Herren, mit diesem Gesetz sichern wir nicht nur die hausärzt­liche Versorgung, sondern auch die Zusammenarbeit der verschiedenen Gesundheits­berufs­gruppen.

Mit diesem Gesetz gehen wir auch neue Wege und ermöglichen gesetzlich die Anstellung von Ärzten bei Ärzten, wenn der Rechtsträger in dem Primärversorgungs­zentrum ein Verein oder ein selbständiges Ambulatorium ist. Ich denke, das ist auch ein wesentlicher Schritt, gerade was die Entwicklung des Ärzteberufs betrifft.

Geschätzte Damen und Herren, für mich ist die Primärversorgung ein wichtiger Teil unseres Gesundheitswesens. Wir stellen heute mit diesem Gesetz die Weichen für die Zukunft, für eine Zukunft, in der der Patient ortsnah, umfangreich und medizinisch bestmöglich versorgt werden kann. Frau Bundesminister, ich möchte dir recht herzlich zu diesem zukunftsweisenden Gesetz gratulieren. Ich denke, es ist eine Bereicherung für das gesamte Gesundheitswesen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.35


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz ist der nächste Redner. – Bitte.

 


12.35.53

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Wir sprechen jetzt über eine Frage des Gesundheitssystems und der Gesundheitsver­sorgung in Österreich. Wir haben auch schon die Themen gehört: Foto auf der e-card, Pflegeregress abschaffen, Aufwertung des praktischen Arztes. – All das haben wir gestern sogar aus hochrangigem Mund aus der ÖVP gehört. Ich weiß jetzt nur nicht, was es ist: ÖVP alt, ÖVP neu, ÖVP zwischendurch, ÖVP oben, ÖVP unten?! Das kann man jetzt näher definieren.

Es wird nur nichts umgesetzt, und bei der Ausrede, warum nichts passiert, sind Sie wie immer nicht sehr zimperlich. Was haben wir jetzt gehört? – Ja, an dem Pflegregress, da müssen wir noch arbeiten, und es wird einen Initiativantrag geben, vielleicht ein Gesetz.

Machen Sie doch endlich einmal das, was die Bevölkerung von Ihnen erwartet, stim­men Sie einfach dem zu, was Sie selbst ankündigen! Und hören Sie von ÖVP und


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 93

SPÖ auf mit dieser Wählertäuschung! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.)

Ein Punkt zur Wählertäuschung: Ich komme jetzt zu einer Personengruppe, die ihre Gesundheit aufs Spiel setzt, um freiwillig und ehrenamtlich Einsatz zu leisten. Ich spreche von den Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren, die ein hohes Ansehen genießen und daher bei Sonntagsreden auch von den Politikern von SPÖ und ÖVP immer besonders gelobt werden, und es wird ihnen für den Einsatz gedankt. (Ruf bei der ÖVP: Zum Thema!)

Ich halte es für eine wirkliche Unerhörtheit, wenn sich Politiker auf Landesebene in Resolutionen ergehen: Ja, es muss unbedingt die Last der Mehrwertsteuer von der freiwilligen Feuerwehr genommen werden!, und wenn diese Anträge ins Parlament kommen, dann stimmen SPÖ und ÖVP immer dagegen. (Ruf bei der ÖVP: Zum Thema, Herr Kollege!)

Jetzt kommen wir auch gleich zu einem anderen Punkt: Im Einsatz, bei der Lebens­rettung kommen freiwillige Feuerwehrleute mit verletzten Menschen in Berührung; und das ist gut so, weil sie diejenigen sind, die diese Menschen auch retten können. Sie setzen dabei aber ihre Gesundheit aufs Spiel, insbesondere wenn es um die Über­tragung von ansteckenden Krankheiten wie Hepatitis geht.

Die Frau Bundesministerin ist ja eine, von der wir erfahren haben, dass sie sich mit dem Impfwesen besonders gut auskennt und daher eine besondere Verfechterin des Impfwesens ist.

Es ist nur recht und billig, dass gerade die freiwilligen Feuerwehrleute das Risiko der Hepatitisinfektion nicht hinnehmen müssen. Es hat eine Aktion gegeben, der Herr Innenminister ist in die Bresche gesprungen, da sich die AUVA weigert, weil sie sagt, Feuerwehrleute seien keine Risikogruppe. Ihrer Ansicht nach sind die Risikogruppen die Mitarbeiter von Nagelstudios, Heimhilfen, Apotheker und Müllsortierer, die zählen zu den Risikogruppen. Feuerwehrleute hingegen, die aber auch mit Verletzten zu tun haben, gehören jedoch nicht dazu.

Es wäre ein Akt des Anstandes im Umgang mit unseren freiwilligen Feuerwehrleuten, wenn das Impfwesen dorthin gebracht würde, wo es hingehört, nämlich in die AUVA. Daher darf ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend frei­willige Hepatitisimpfung für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren inklusive Kosten­übernahme durch die AUVA

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, wird aufgefordert, im Zusammen­hang mit der Prophylaxe im Rahmen der Primärversorgung im Gesundheitswesen bundesweit Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren in die Hochrisikogruppe aufzu­nehmen, bei der eine freiwillige Hepatitisimpfung durch die AUVA in Verbindung mit der im ASVG geregelten Kranken- und Unfallversicherung finanziert wird.“

*****

Machen Sie endlich einmal das, was Sie nur am Sonntag versprechen! Stimmen Sie zu! (Beifall bei der FPÖ.)

12.39



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 94

Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Rosenkranz einge­brachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß unterstützt und steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter betreffend freiwillige Hepatitis-Impfung für Mitglieder der Frei­willigen Feuerwehren inklusive Kostenübernahme durch die AUVA

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt:

4.) Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2255/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Primärversorgung in Primärversor­gungs­einheiten (Primärversorgungsgesetz – PrimVG) erlassen und das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Unterbringungsgesetz, das Krankenan­stalten- und Kuranstaltengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Gesund­heits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Medizinische Assistenz­berufe-Gesetz und das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz geändert werden (Gesundheitsreformumsetzungsgesetz 2017 – GRUG 2017) (1714 d.B) in der 188. Sitzung des Nationalrats am 28.06.2017

Im Zusammenhang mit der Primärversorgung im österreichischen Gesundheitswesen, die auf dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und den einschlägigen anderen Sozialversicherungsgesetzen beruht, ist vor allem auch die Prophylaxe im Zusammenhang mit Krankheiten und Unfällen von großer Bedeutung. Deshalb ist für gefährdete Personengruppen im Einsatz für die Allgemeinheit ein notwendiger Impf­schutz auf freiwilliger Basis durch die AUVA, die ihre Basis ebenfalls im ASVG und damit in der Kranken- und Unfallversicherung hat, sicherzustellen.

Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen teilte in einer Anfragebeantwortung an den Nationalrat vom 15.02.2017 mit, dass die Allgemeine Unfallversicherungs­anstalt (AUVA) keine Bereitschaft zur Kostenübernahme für eine freiwillige Hepatitis-Impfung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren hat:

(…) Dazu kann ich unter Bezugnahme auf die anlässlich der bereits zitierten parla­mentarischen Anfrage Nr. 10332/J von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt abgegebenen Stellungnahme lediglich anmerken, dass seitens dieses Versicherungs­trägers offenkundig keine Bereitschaft zur Kostenübernahme für derartige Impfungen besteht. Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass eine Chancenbewertung nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes ist.

Auf Grundlage der von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt bekannt gege­be­nen Zahl von 321.238 zur Unfallversicherung gemäß § 22 ASVG gemeldeten Mitglie­dern der Freiwilligen Feuerwehr und der Notwendigkeit einer Grundimmunisierung in drei Dosen cl € 30,-- sowie unter Abzug der Anzahl jener Personen, die bereits aus sonstigen Gründen gegen Hepatitis A und B geimpft sind, ist für die erstmalige Grund­immunisierung von maximalen Kosten in der Höhe von 29 Millionen € auszugehen. In den Folgejahren ist für umfangreiche Titerkontrollen sowie für Nach- bzw. Erstimp­fungen mit jährlichen Kosten von 10 Millionen € zu rechnen. (…)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 95

Demgegenüber hält der Niederösterreichische Feuerwehrverband an seiner Forderung für eine Hepatitis-Impfschutzaktion für seine Mitglieder fest:

Die AUVA übernimmt derzeit die Kosten für sogenannte Hochrisikogruppen, also Menschen, die in einem Umfeld arbeiten, in dem Erreger mit einem erhöhten Über­tragungspotenzial vorhanden sind. Die Feuerwehr zählt da – im Gegensatz zu Fußpflegern, Heimhilfen, Apothekern oder Müllsortierern – nicht dazu. „Ich glaube, dass sich die Feuerwehrleute das mehr als verdient hätten, dass wenn sie freiwillig in den Einsatz gehen auch dementsprechend abgesichert sind“, sagt Landesfeuerwehr­kommandant Dietmar Fahrafellner gegenüber noe.ORF.at. Er betont, dass die Feuer­wehr seit Jahren darum kämpft, vom Gesundheitsministerium in die Hochrisikogruppe aufgenommen zu werden (http://noe.orf.at/news/stories/2786178/).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, wird aufgefordert, im Zusammen­hang mit der Prophylaxe im Rahmen der Primärversorgung im Gesundheitswesen bundesweit Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren in die Hochrisikogruppe aufzuneh­men, bei der eine freiwillige Hepatitisimpfung durch die AUVA in Verbindung mit der im ASVG geregelten Kranken- und Unfallversicherung finanziert wird.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.

 


12.39.37

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Meine Damen und Herren im Nationalrat! Ich möchte im Namen meines Kollegen Sieber die Schüler und Lehrer der Neuen Mittelschule Lech am Arlberg sehr herzlich bei uns begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Herr Kollege Rosenkranz, ich möchte Ihnen noch sagen: Die Vertreter der ÖVP, egal ob es die Vertreter von gestern waren oder jene von heute oder von morgen, sind im­mer die, die etwas sagen, die auch darauf hinarbeiten und das auch umsetzen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Königsberger-Ludwig, Belakowitsch-Jenewein und Peter Wurm. – Abg. Walter Rosenkranz: Geredet wird viel, wenn der Tag lang ist!)

Jetzt möchte ich gerne zum Thema Primärversorgungszentren kommen. Ich komme aus dem Waldviertel, das ist größtenteils ein ländlicher Raum. Für den ländlichen Raum ist es wichtig, dass die Gesundheitsversorgung auch in Zukunft in guter Form sichergestellt ist. (Abg. Walter Rosenkranz: Primärversorgungs...!) Unser Gesund­heits­system steht vor neuen Herausforderungen, so haben wir 2020 knapp ein Drittel der Ärzte, 2030 sogar drei Viertel – ausgehend von 14 275 Allgemeinmedizinern –, die dann bereits über 65 Jahre alt sind. Daher braucht es auch neue Modelle. Wir wissen, dass die Medizin in Zukunft immer weiblicher wird (Abg. Walter Rosenkranz: Die Medizin war immer weiblich, oder hat es der Medizin geheißen?), und gerade die Frauen wollen attraktivere Arbeitszeiten, wünschen sich Vereinbarkeit von Familie und Beruf, und natürlich wollen sie auch nicht Einzelkämpfer sein, sondern in Gruppen und vernetzt arbeiten.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 96

Daher ist das Primärversorgungsgesetz ein Punkt, der neue Rahmenbedingungen und ein neues Zusatzangebot schafft und keine Konkurrenz zu Hausärzten darstellt. Gerade uns sind Hausärzte sehr wichtig, sie sollen auch in Zukunft in jeder Gemeinde vorhanden sein; das ist uns ein wichtiges Anliegen. Der Hausarzt soll auch in Zukunft der erste Ansprechpartner in Gesundheitsfragen sein. Es ist aber natürlich auch wichtig, dass es neue Anreize für Jungmediziner gibt – in der Ausbildung und in der Honorierung –, denn damit können wir die wohnortnahe hausärztliche Versorgung auch in Zukunft absichern.

In diesem Sinne ist dieses Gesetz eine wichtige Ergänzung für unser Gesundheits­system, damit wir den Fortbestand der ärztlichen Versorgung sowohl im urbanen als auch im ländlichen Raum sichern können. (Beifall bei der ÖVP.)

12.42


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.

 


12.42.12

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Ein Gletscher kreißte, und ein Mäuslein ward geboren – das ist ein alter Spruch von Horaz, der kaum wo besser passt als auf dieses Gesetz, das wir heute leider Gottes in diesem Hohen Haus offensichtlich beschlossen bekommen. Aus meiner Sicht als 25 Jahre lang tätiger Arzt, ehemaliger Spitalsdirektor und jetzt in der Niederlassung befindlicher Facharzt und praktischer Arzt kann ich nur den Kopf schütteln und mich über diese vielen Phrasen wundern, die in diesem Gesetz drinnen stecken.

Erwin Rasinger hat ja heute schon gesprochen und auch einmal off the record gesagt, ohne ihn wäre dieses Gesetz viel schlimmer geworden. – Da gebe ich ihm recht, es wäre schlimmer geworden, aber es ist schlimm genug, wie es jetzt sein soll und wie es jetzt kommen wird.

Es ist schade um die viele Arbeit der Experten, der Beamten aus dem Gesundheits­ministerium, schade um die viele Energie der Vertreter der nicht ärztlichen Gesund­heits­berufe, die da hineingepulvert wurde und zu einem so mageren Ergebnis geführt hat.

Es fehlt so viel und es bleibt so viel diffus in diesem Gesetz, dass es wirklich schauer­lich ist. Abgesehen von der Anstellung von Ärzten bei Ärzten, was heute schon mehrfach angesprochen wurde, bleibt alles, was die anderen Berufsgruppen betrifft, völlig unklar und völlig ungeregelt. Es ist nicht klar, ob die Vertreter der nicht ärztlichen Gesundheitsberufe in dieser Primärversorgungseinheit freiberuflich tätig sein sollen oder selbständig dort arbeiten sollen. Welche Art von Verantwortung sollen sie über­nehmen? Wie werden die Patientenströme geleitet? Wenn ein Patient mit den heute schon angesprochenen Kreuzschmerzen in dieses Primärversorgungszentrum kommt: Wer untersucht ihn? Wer ist verantwortlich? Schaut ihn doch der Hausarzt oder einer der vielen Hausärzte, die dort sind, an? Schaut ihn nur die Sekretärin an? Wird er weggeschickt? Wird er gleich zum Facharzt geschickt?

Wer übernimmt die Verantwortung in diesen Konstrukten, die sich am Papier wunder­bar lesen, aber in der Realität überhaupt nicht durchdacht sind? Wie soll das Ganze funktionieren?

Ich frage aus Sicht eines Arztes, der das System seit 25 Jahren kennt: Wie soll das da draußen wirklich funktionieren? – Das kann nicht funktionieren! Meine Damen und Herren, das ist ein bürokratischer und inhaltlicher Bauchfleck ersten Ranges. Das wird in Wirklichkeit eine Primärversorgerkatastrophe, nämlich insofern, als das nicht oder kaum umgesetzt werden wird. Es werden sich irgendwo ein paar zusammenfinden, die


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Subventionen einfordern werden, so wie das Gesundheitszentrum Wien-Mariahilf von der Gemeinde Wien Subventionen bekam. Das andere Gesundheitszentrum, das in Wien seit vielen Jahren ausgeschrieben ist, in der Donaustadt, neben dem SMZ Ost, ist bis heute nicht in Betrieb – bis heute nicht in Betrieb! Und jetzt sollen wir dieses Gesetz als den tollen großen Wurf, der die Gesundheitsreform Österreichs darstellt, annehmen und hinnehmen? – Ich kann es nicht glauben, beim besten Willen nicht!

Ich kann Ihnen aber berichten, dass die Patienten in der Praxis verunsichert sind, verängstigt sind, Geld in die Hand nehmen und sagen: Ich suche mir lieber jetzt schon einen Wahlarzt, weil das eh alles den Bach runtergeht! Das sind Zitate, die ich in meiner Ordination tagtäglich höre. Ich habe eine Praxis mit kleinen Kassen – also mit Verträgen mit BVA, KFA und Eisenbahner-Sozialversicherung –, aber sehr viele Patienten, die als Wahlarztpatienten zu mir kommen; darunter sind Arbeitslose, Stu­den­ten, die sparen sich das vom Mund ab und sagen: Ich gehe lieber zum Arzt und zahle ihn, dann habe ich sozusagen einen Stammarzt, und leiste mir die Gesundheit, weil das öffentliche System nicht mehr das bringen kann, was es eigentlich bringen sollte! – Das, meine Damen und Herren, halte ich für ein großes und tief greifendes Problem, auf das in diesem Gesetz keine Rücksicht genommen wird, weil es nur von Primärversorgungseinheiten schwadroniert, die irgendwo errichtet werden sollen, aber nichts darüber drinnen steht, wie denn das in der Realität ausschauen soll.

Wir haben gehört, das soll entweder ein Verein oder ein Netzwerk sein. – Ja, wer wird den Verein führen? Wer ist der Verantwortliche in diesem Verein? Wer nimmt das finanzielle Risiko auf sich? Wer bekommt den Kassenvertrag? Bekommt die Kranken­schwester den Kassenvertrag und schafft dem Arzt dann an, was er tun soll? Macht es die Sekretärin im Hintergrund? Macht es die Sozialversicherung? Macht es das Ministerium? Wer macht das? Wer plant all die Dinge, wer bringt das in die Ebene? – Kein Wort darüber steht in diesem mit toll klingenden Worthülsen befüllten Gesetzes­vorschlag, meine Damen und Herren!

Ich habe, so wie einige von Ihnen, einen Brief von einem Hausarzt aus Wien bekom­men, der Bezirksärztevertreter in einem bevölkerungsreichen und ausländerreichen Bezirk ist, der auch sehr alt ist – nicht der Hausarzt, sondern der Bezirk –, 1160 Wien, der Bezirk, aus dem unser Wiener Bürgermeister stammt. Einen Absatz aus diesem Brief lese ich Ihnen vor:

„Bitte bedenken Sie, dass der Beschluss des vorliegenden Gesetzes [...] den unwie­derbringlichen Untergang des bewährten Hausarztsystems bedeuten würde und denken Sie an Österreichs Bevölkerung [...]. So etwas in Vorwahlzeiten noch rasch zu beschließen, halten wir für nicht sehr demokratisch.“

Das schreibt mir ein Hausarzt, der 30 Jahre lang in Wien tätig ist, zusammen mit 15 anderen. (Ruf bei der SPÖ: Ein bisschen Optimismus, Zuversicht ..., Herr Kollege!)

Es gibt sehr viele Proteste, sehr viele Stellungnahmen von anderen Berufsgruppen, die genau das Gleiche sagen: Da wird der Hausarzt demoliert, so können wir nicht weiter­kommen.

Ich möchte aber auch ein paar konstruktive Vorschläge einbringen und frage, warum das nicht geschehen ist. Wir Ärzte und Gesundheitsspezialisten sind ja nicht alle auf der Nudelsuppe dahergeschwommen, es gibt sehr viele geschickte Leute. (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.)

Ich komme zum Ende beziehungsweise muss zum Ende kommen: Mir fehlen halt Niederlassungsprämien, Anreize für den Hausarzt. Warum nimmt da niemand das berühmte Geld in die Hand und sagt: Ich zahle dir im Zillertal eine Ordination, mach einen Fünfjahresvertrag bei uns!


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Daher habe ich einen Rückverweisungsantrag eingebracht, in dem ich gemeinsam mit anderen Abgeordneten dieses Hohen Hauses fordere, dass das ganze Gesetz an den Gesundheitsausschuss rückverwiesen und noch einmal im Detail neu aufgerollt wird. Ich hoffe, das findet ausreichend Unterstützung. – Danke schön. (Beifall bei Abgeord­neten der FPÖ sowie der Abgeordneten Lugar und Gerhard Schmid. – Abg. Jarolim: Man sollte nicht immer nur an die Geldbörse denken! – Heiterkeit und Zwischenrufe bei Abgeordneten der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Sagt der Anwalt! – Abg. Walter Rosenkranz: Si tacuisses!)

12.47


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Keck zu Wort. – Bitte.

 


12.48.04

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich darf jetzt vorweg einmal einige Begrüßungen vornehmen: Ich darf die Betriebsrätinnen und Betriebsräte der Firma MIBA mit ihrer Vorsitzenden Elfriede Schober auf der Galerie begrüßen. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und FPÖ.) Weiters darf ich eine Delegation der SPÖ Wolfern auf der Galerie begrüßen und im Namen von Kollegin Karin Greiner eine Delegation aus Gratwein-Straßengel im Bezirk Graz-Umgebung, die ebenfalls auf der Galerie anwesend ist. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und FPÖ.)

Meine Damen und Herren, ich bin kein Arzt, ich bin Patient. (Abg. Walter Rosenkranz: Was fehlt Ihnen denn?) Sich diese Diskussion hier anzuhören, ist aus Sicht eines Patienten schon spannend. Wenn Ärzte an das Rednerpult treten – wie Kollege Franz, der nur Verträge mit kleinen Kassen nimmt, die für ihn das große Geld bringen; mit den großen Kassen, bei denen er weniger bekommt, macht er eh keine Verträge –, sich herstellen und jammern, dass sie irgendwelche Probleme haben, dann schaue ich mir das Ganze aus der Sicht der Patientinnen und Patienten an, meine Damen und Herren! (Abg. Lugar: ... das große Geld! Die kleinen Kassen ...!)

Wenn man so wie ich vor drei Jahren einen Unfall gehabt hat und dann wirklich ständig bei verschiedenen Fachärzten in Behandlung sein muss, physiotherapeutische Behandlungen braucht, ständig beim Hausarzt ist, weil man Laboruntersuchungen braucht, und, und, und, dann weiß man, wie gut es für die Patientinnen und Patienten wäre, wenn es schon jetzt solche Primärversorgungszentren geben würde. (Abg. Walter Rosenkranz: ... Ballungszentrum!)

Was heißt es denn für einen Patienten, lieber Herr Kollege Rosenkranz, wenn er zum Hausarzt geht und dieser ihm eine Überweisung an den Facharzt schreibt? (Abg. Walter Rosenkranz: Wo wohnen Sie denn?)  Ich wohne in einer Stadt. Dann muss man den Facharzt anrufen und wird feststellen, die Ordinationszeiten des Facharztes sind: Montag, Mittwoch, Freitag vormittags, Dienstag, Donnerstag nachmittags. Man ruft ihn an, bekommt einen Termin ungefähr 14 Tage, drei Wochen, vier Wochen später, sollte die Behandlung aber eigentlich sofort bekommen. Wenn man etwas vorzeitig hinkommt und Glück hat, untersucht er einen, überweist einen vielleicht noch einmal an einen anderen Facharzt. Dann schaut man sich bei diesem die Ordinations­zeiten an und stellt fest, dass er immer nur am Nachmittag da ist – das ist in der Praxis wirklich so passiert; Ordinationszeiten nur am Nachmittag –; da muss man dann schauen, dass man einen Termin bei ihm bekommt. Dann muss man zu einem Physiotherapeuten gehen, auch da muss man schauen, dass man Termine bekommt.

Meine Damen und Herren! Für einen Patienten ist es gut, wenn es solche Primär­versorgungszentren gibt. Es ist tatsächlich ein Angebot an die Patientinnen und Patien-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 99

ten, das alles an einer Stelle zu haben, wirklich an einer Stelle versorgt zu werden. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Man sieht an dieser einen Rede, wie praxisnah und wie wichtig dieses Gesetz für die Patientinnen und Patienten ist. Ich glaube, es ist ein wirklich ausgezeichnetes Gesetz für die Menschen, die es brauchen, nämlich die Patientinnen und Patienten. (Beifall bei der SPÖ.)

12.50


Präsident Karlheinz Kopf: Meine Damen und Herren, nur ein kurzer Hinweis: Die Tatsache, dass ich das dauerhafte Einläutesignal eingeschaltet habe, weist darauf hin, dass bei der nächsten Abstimmung ein erhöhtes Quorum erforderlich ist; dies deshalb, da im Abänderungsantrag der Kollegin Mückstein eine Verfassungsbestimmung ange­sprochen ist.

Zu Wort gemeldet ist als nächster Redner Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


12.51.05

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Primärversorgungsgesetz 2017: Österreich – ein Land der Reformen; Reformen, welche, wie mehrfach bewiesen, nicht zu erforderlichen Bes­ser­stellungen führten. Nunmehr soll das Gesundheitswesen mit dem Primärversor­gungs­gesetz 2017 reformiert werden.

Die Problematik eines Ärztemangels ist seit Jahren bekannt. Besonders anzusprechen ist die Situation mit Bezug auf Haus- und Landärzte. Die Gründung von Arztpraxen im ländlichen Raum wird durch bürokratische Vorgaben erschwert, nicht begünstigt. Ein bisher gut funktionierendes Gesundheitssystem soll einem Konzerndenken geopfert werden. Im Rahmen einer Reform sind sowohl die Topografie Österreichs als auch Altersstrukturen besonders zu berücksichtigen. Mit der Schaffung der Primärversor­gungs­zentren wird dem Land- und Hausärztesystem und dem Gesundheitswesen im Allgemeinen kein guter Dienst erwiesen. (Ruf: Geh bitte!) Reformiert gehört der Bürokratismus, welcher unter anderem einem niedergelassenen Arzt nicht die Anstel­lung eines Arztes ermöglicht.

Kein Verständnis kann den Wünschen einer Fachhochschule entgegengebracht wer­den, welche die Ansicht vertritt, Hausärzte sollen sich in gewissen Fällen auch der Sozialarbeit widmen. Ein ausgeprägtes Sozialsystem ist dazu sicher besser in der Lage, es hat daher zu gelten: Schuster, bleib bei deinem Leisten!

Hausärzte gelten als flexibel, Primärversorgungszentren sind örtlich gebunden, dies stellt insbesondere im ländlichen Raum eine nicht unerhebliche Problemstellung hin­sichtlich Erreichbarkeit dar.

Nicht von geringer Bedeutung ist die Finanzierung der Primärversorgungszentren. Wer sind die Betreiber? Werden Hausärzte zu Dienstleistern? Es geht um gewisse gewinn­orientierte Konzerne wie Vamed und so weiter. Es stellt sich die Frage: Wie verhalten sich die Krankenkassen? Gesundheit und Pflege stellen ein hochpreisiges System dar, und es stellt sich die weitere Frage: Schaffen wir mit dieser Reform eine weitere Patientenklasse, welche für eine große Bevölkerungsschicht auf Dauer nicht finanzier­bar sein wird?

Reformen nicht um jeden Preis, jedoch zum Wohle der Bevölkerung, dies besonders im Gesundheitswesen! – Danke. (Beifall des Abg. Lugar.)

12.53


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fichtinger. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 100

12.54.04

Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundes­minis­terin! Sehr geehrte Besucher! Hohes Haus! Ja, es kann alles schlechtgeredet werden, und es kann alles so dargestellt werden, als werde nichts getan. Trotzdem, es ist so: Das Primärversorgungsgesetz ist als Baustein zur Stärkung der Hausärzte zu sehen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sagen Sie, glauben Sie das?) Es ist ein neues Zusatzangebot (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Nein! Nein!) und nicht als System­wechsel zu verstehen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Lesen!) – Es ist trotzdem so. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Es ist kein Zusatz...!)

94 Prozent der Österreicher schätzen ihren Hausarzt (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Und den begraben ...!) für seine kompetente, persönliche und kontinuierliche medizi­nische Betreuung. Wenn man bedenkt: Es sind 65 Millionen Patientenkontakte, jeder geht circa acht Mal im Jahr zu seinem Hausarzt; und wir wissen, dass in den nächsten zehn Jahren circa 50 Prozent der Ärzte das Pensionsalter erreichen werden. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ja, und?) Da ist Handlungsbedarf gegeben, das ist zu sehen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Aber mit dem Gesetz ...!)

Bis 2021 sollen 75 Primärversorgungszentren geschaffen werden, und das ist auch richtig so. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Woher nehmen sie die Ärzte? Wieso bilden sie nicht aus?) Es wird immer davon gesprochen, es seien keine praktischen Ärzte mehr zu finden, das ist auf dem Land ein großes Problem, daher ist es wichtig, dass auch kleine Zentren entstehen können. Es gibt jetzt schon sehr, sehr viele ... (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Aber ohne Ärzte nutzt das nichts!) – Ja, das ändert aber nichts. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das ändert nichts – richtig! Wenn Sie keine ausbilden ...!)

Es ist notwendig, dass Ärzten die Möglichkeit gegeben wird, Räumlichkeiten zu finden, in denen sie gemeinsam ihren Beruf ausüben können (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein), sodass die ärztliche Versorgung garantiert ist. Es ist trotzdem notwendig, dass etwas getan wird. Es gibt sehr viele engagierte Bürger­meister, die jetzt Handlungsbedarf sehen und auch etwas tun, fleißig und engagiert sind und dafür sorgen, dass Ärzte Möglichkeiten finden, gemeinsam in einem Haus tätig zu sein, damit medizinische Versorgung garantiert wird.

Das ist auch ein Beitrag gegen die zunehmende Landflucht. Es ist ganz einfach so, ich erlebe es als Bürgermeisterin auf dem Land selbst, dass die Situation eine andere ist. Ärzte sind ohnehin schwer zu finden, aber man muss ihnen die Möglichkeit geben, es einfacher umzusetzen, dass sie gemeinsam in einem Haus ihre Ordinationen haben (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ja wenn es sie nicht gibt!) und dort Behandlungen stattfinden können.

Es sind sicherlich auch in Zukunft weitere Maßnahmen notwendig, das ist ganz klar, es wird auch unerlässlich sein, dass weiterhin daran gearbeitet wird; aber auch an dieser Stelle einmal ein großes Dankeschön an unsere Ärzte, die immer wieder Großartiges leisten, und auch an unsere Bürgermeister, die engagiert daran arbeiten, dass da etwas verändert werden kann. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.57


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


12.57.08

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Minis­ter! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Über die PHCs wird öffentlich und österreichweit heftig diskutiert. Bundesweit sollen 75 solcher Primärversorgungs­zen­tren kommen. Diese Versorgungszentren, Frau Kollegin Fichtinger, meine Vorrednerin, sind überhaupt nicht der richtige Schritt und der richtige Weg zu einer guten Versor-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 101

gung der Patientinnen und Patienten – und schon überhaupt nicht für den ländlichen Raum.

Das Verhältnis zwischen Ärztin/Arzt und Patienten ist auf Vertrauen aufgebaut; der Hausarzt/die Hausärztin, das ist auch eine Vertrauensperson. Diese Primärversor­gungs­zentren gefährden das System der Landärztinnen und Landärzte massiv. Eine durchgehende Betreuung des Patienten/der Patientin durch den Hausarzt ist in einem solchen Zentrum nicht mehr möglich. (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.) Diese Einrichtung ist eine massive Verschlechterung für die Patientinnen und Patien­ten. Das ist so, Herr Kollege, das kann man nicht schönreden, wenn man sich auch noch so bemüht. (Abg. Königsberger-Ludwig: ... ist das unlogisch!)

Es ist ein massives Runterfahren, eine Schlechterstellung unseres Gesundheitssys­tems, und das lehne ich ganz entschieden ab. Da soll auf dem Rücken der Patienten der Großindustrie als Betreiber solcher Einrichtungen Tür und Tor geöffnet werden, und das ist einfach nicht der richtige Weg. Das ist eine schlechte Entwicklung, und da zahlt der Patient die Zeche. Eine solche Einrichtung lehne ich in dieser Form ent­schieden ab.

Eines ist schon eigenartig, meine sehr geehrten Damen und Herren – ich glaube, Kollege Franz hat es auch angesprochen –: Die Krankenkassen dürfen Ärztinnen und Ärzte anstellen, der Arzt/die Ärztin darf das nicht tun. Das soll mir einmal jemand erklären!

Ich glaube, es wäre wichtig, notwendig und richtig, dass Anreize für die Hausärztinnen und Hausärzte geschaffen werden; das wird in verschiedenen Gemeinden von den Bürgermeistern bereits betrieben. Das wäre der richtige Weg, und nicht solche Versorgungszentren! – Danke schön. (Beifall der Abgeordneten Kumpitsch, Lugar und Gerhard Schmid.)

12.59


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Öllinger ist als nächster Redner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


12.59.35

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst darf ich Ihnen, Herr Präsident, auch wenn es verspätet ist, zum Geburtstag gratulieren (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP) und bei diesem Anlass auch mitteilen, dass ich mich wirklich freue, dass Sie Präsident sind, weil Sie diese Aufgabe sehr gut machen. Danke für diese Vorsitzführung! (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Walter Rosenkranz.)

Ich hoffe, das wird mir jetzt als Bonus von der Redezeit abgezogen. (Allgemeine Heiter­keit. – Ruf bei der FPÖ: ... von den Grünen! – Abg. Kogler: Haben wir ihm gut eingesagt! – Abg. Walter Rosenkranz: Grünes Lob wird jetzt bei der Listenerstellung bei der ÖVP berücksichtigt!)

Das, was mich wundert, werte Kolleginnen und Kollegen, ist der Umstand, dass hier Redner herausgehen und sagen: Die Primärversorgungszentren sind ganz schlecht. Ich bin Kunde, Patient – oder wie auch immer Sie das bezeichnen wollen (Abg. Walter Rosenkranz: Parteifreund!) – eines der zwei Primärversorgungszentren, die es in Österreich gibt, und weiß daher auch von sehr vielen anderen, die ebenfalls Kunden dieses einen Primärversorgungszentrums in Wien sind, dass es als eine absolute Erleich­terung, als ein Fortschritt empfunden wird, dass es dieses Primärversorgungs­zentrum gibt, in dem man jenseits der üblichen Öffnungszeiten von Arztpraxen noch behandelt wird. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 102

Auch in einem Primärversorgungszentrum können Sie natürlich Ihren Vertrauensarzt besuchen. Ja, das ist auch in einem Primärversorgungszentrum möglich. Sie müssen sich, meine sehr geehrten Herren – denn es haben nur die Herren dieses Thema angesprochen (Abg. Walter Rosenkranz: Kollege Öllinger, ist Kollegin Belakowitsch jetzt männlich geworden?! Für manche wird es wirklich Zeit, ...!) –, besser darüber informieren, was tatsächlich das Problem ist. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

Wir haben zwei Primärversorgungszentren in Österreich. Diese laufen wie das Glöckerl, wie geschmiert. Und ausgerechnet dadurch, dass Sie eben nicht die Anstellung von Ärzten durch Ärzte oder Ärztinnen garantieren wollen, sind diese zwei Primärversor­gungszentren schwerstens gefährdet. Jeder Mann und jede Frau weiß, dass die Vertre­tungsregelungen, die es gibt, mit dem Gesetz nicht konform gehen, wenn sie in einem Primärversorgungszentrum angestellt oder beschäftigt werden.

Mit dem, was Sie heute beschließen – abgesehen davon, dass die Nichtberück­sichti­gung nichtärztlicher Berufe eigentlich ein Skandal ist, seien wir uns ganz ehrlich! –, gefährden Sie die zwei einzigen und funktionierenden Primärversorgungszentren in Österreich. Dafür trägt Kollege Rasinger ein gerüttelt Maß an Verantwortung. (Beifall bei den Grünen.)

13.02

13.02.48

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Zunächst ist über den vorliegenden Rückverweisungsantrag abzustimmen.

Hinsichtlich des Gesetzentwurfes in 1714 der Beilagen liegt ein Rückverweisungs­an­trag der Abgeordneten Dr. Franz, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich lasse sogleich darüber abstimmen, den Gesetzentwurf betreffend Gesundheits­reformumsetzungsgesetz 2017 in 1714 der Beilagen nochmals an den Gesundheits­aus­schuss zu verweisen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend Gesundheitsreformumsetzungsgesetz 2017 in 1714 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise einen Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsantrag sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes entsprechend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der erwähnte Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eine Verfassungs­bestim­mung enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäfts­ordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vor­gesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 103

Die Abgeordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abän­de­rungs­antrag betreffend Artikel 1 § 2 eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen weiters zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 § 8 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer sich dafür ausspricht, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der die Anfügung eines neuen Absatzes 5 in Artikel 1 § 9 vorsieht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Der vorliegende Zusatzantrag wurde nicht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich ange­nommen.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Foto als Identitätsnachweis auf der e-card.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaf­fung des Eigenregresses für Pflegeheimbewohner durch eine Grundsatzbestimmung im ASVG und allen anderen sozialrechtlichen Grundlagenmaterien.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundesweit einheit­liche Mindestabgeltung sowie Spezifizierung der Leistungen von nichtärztlichen Gesund­heitsberufen in der Primärversorgung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 104

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Foto für E-Cards“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend freiwillige Hepatitis-Impfung für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren inklusive Kostenübernahme durch die AUVA.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Auch dieser Antrag wurde abge­lehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Gesund­heitsausschusses, seinen Bericht 1715 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

13.08.166. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2240/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird (SMG-No­velle 2017) (1716 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1581/A(E) der Abgeord­neten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Beibehaltung des Grenzwertes für Quecksilber in Thunfisch“ (1717 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2221/A(E) der Abgeord­neten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wiedereinfüh­rung von TBC-Untersuchungen für Personal im Lebensmittelbereich (Bazillen­ausscheidergesetz)“ (1718 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1993/A(E) der Abgeord­neten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Definition des Embryonen-Begriffs in Österreich gemäß Gutachten des EuGH“ (1719 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2100/A(E) der Abgeord­neten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Jährliche ver­pflichtende Reanimationsschulungen und -ausbildungen an allen Schulen ab der 7. Schulstufe“ (1720 d.B.)

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 105

Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 6 bis 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt als Erste Frau Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


13.09.29

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Suchtmittelgesetz-Novelle ist eigentlich längst überfällig. Wir wissen, dass es da Missbrauch gegeben hat, vor allem im Bereich mit Ersatzprodukten, die immer wieder verkauft worden sind. Wir finden es positiv, dass es da strengere Kontrollen und Verschärfungen geben soll. Wir hoffen, dass die Novelle auch weit genug geht, wir werden nicht lockerlassen. Wir halten es jedenfalls für den richtigen Schritt und werden dieser Initiative unsere Zustimmung geben.

Ich möchte aber schon noch etwas dazu sagen, da das alles jetzt vielleicht ein bisschen untergegangen ist: Wir haben eine verhältnismäßig kurze Zeit über ein neues Gesetz, das im Gesundheitsbereich kommen soll, nämlich dieses PHC-Gesetz, diskutiert. Und nach so kurzer Zeit stellen sich SPÖ und ÖVP her und beschließen sozusagen das Begräbnis des Hausarztes. Niemand, auch Sie nicht, Frau Minister, obwohl Sie heute, im Gegensatz zu uns allen, eine sehr lange Redezeit gehabt haben, hat uns und vor allem den Menschen draußen wesentliche Fragen beantworten können.

Sie sind in Ihren Ausführungen auf keine Fragen eingegangen: Wie wird das mit den Hausbesuchen werden? Wie viele Ärzte befinden sich überhaupt gerade in Aus­bildung? Woher wollen Sie die Ärzte für Ihre PHCs nehmen? – Frau Minister, all das haben Sie geflissentlich gar nicht beantwortet, da es keine Antworten auf diese Prob­leme gegeben hat. Dennoch stellen Sie sich her und loben ein Gesetz, und die Abgeordneten der Regierungsparteien stimmen diesem zu.

Meine Damen und Herren, so kann man das nicht machen! Man kann das Gesund­heits­wesen nicht kaputt machen! Wir laufen jetzt auf einen echten Versorgungs­notstand zu, und Sie sind nicht bereit, die Kritikpunkte ernst zu nehmen.

Frau Kollegin Mückstein, ich möchte auch noch ein Wort zu Ihnen sagen, weil Sie sagen, das Gesetz sei Ärzte-lastig: Die Ärzte möchten dieses Gesetz nicht, daher kann es gar nicht Ärzte-lastig sein. – Nur so viel dazu.

Frau Minister, ich hätte mir erwartet, dass Sie in Ihren 20 Minuten Redezeit wenigstens auf die wirklichen Problemfelder in diesem Gesetz eingehen, dass Sie wenigstens die Fragen beantworten und die Unsicherheiten ansprechen, dass Sie auch sagen, wie es denn mit der Bezahlung bei den Hausärzten, mit dem Bürokratieabbau bei den Hausärzten weitergehen wird. Sie haben das alles nicht gesagt, Sie haben irgendetwas erzählt.

Ein Wort zum Kollegen Keck, der gesagt hat, die Ärzte wollen keine großen Kassen: Herr Kollege Keck, Sie haben keine Ahnung! Die Ärzte bekommen die Verträge von den sogenannten großen Kassen nicht so leicht, wie Sie sich das vorstellen. Auch die Ordinationszeiten sind in Absprache mit den Kassen reglementiert. Sie haben offensichtlich von der Materie überhaupt keine Ahnung – das ist eine Schande! – und stellen sich hier her und stimmen einem Gesetz zu, das das ganze System kaputt macht. (Beifall bei der FPÖ.)

13.12



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 106

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.12.13

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Gesundheits­ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Galerie! Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, Sie haben zum vorher­gehenden Tagesordnungspunkt gesprochen. Ich weiß, dass man unterschiedlicher Meinung sein kann und Veränderungen grundsätzlich vielleicht Angst machen (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Mir nicht!) und mit einer gewissen Unsicherheit verbunden sind, aber Sie haben gesagt, diese Veränderungen machen das ganze System kaputt. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ja!)

Kollege Keck hat es wunderbar ausgeführt. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wunder­bar? Er hat einen Blödsinn geredet, entschuldige!) Ich glaube, sowohl für Ärztinnen und Ärzte als auch und vor allem für Patientinnen und Patienten und auch für die Menschen, die im Pflegebereich arbeiten, gilt Folgendes: Wenn wir wirklich wollen, dass alle Menschen in Österreich die beste Gesundheitsversorgung haben, dann können wir nicht sagen, dass alles so bleiben muss, wie es seit Jahrzehnten ist. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Hat ja keiner gesagt!) Nichts tun und nichts verändern, das kann ja gar keine Lösung sein!

Und wenn Sie sagen, es gebe da eine gewisse Unsicherheit, dann ist es ja auch Ihre Aufgabe, zu sagen: Dann machen wir es gemeinsam besser! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Besser, ja!) Versuchen wir gemeinsam, gängige Systeme, die es auf der ganzen Welt gibt, weiterzuentwickeln! Man kann ja nicht sagen, wir bleiben bei dem, was seit Jahrzehnten in Österreich gang und gäbe ist, wissend, was alles nicht funktioniert, und Sie sagen dann dazu: Das ist alles ganz wunderbar!

Ich möchte wirklich bitten, auch wenn die Debatte schon abgeschlossen ist, dass wir nicht versuchen, da jetzt Unsicherheit zu schüren und Menschen Angst zu machen, sondern kämpfen wir wirklich darum, dass alle eine gute Gesundheitsversorgung haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte nur ganz kurz auf das Suchtmittelgesetz eingehen: Früher hat man gesagt, Drogenabhängigkeit sei ein persönliches Versagen, heute wissen wir, dass das eine Krankheit ist wie jede andere auch. Bei jeder Krankheit und gerade auch bei drogen­abhängigen Menschen ist es wichtig, dass man nach den modernsten und wissenschaftlich fundiertesten Fachstandards vorgeht. (Abg. Kogler: Bravo!)

Wir haben das in Österreich in zwei Bereichen gemacht, was sehr wichtig ist. Der eine ist, dass wir in Arbeitsgruppen – Ärztinnen und Ärzte gemeinsam mit Menschen, die aus dem Bereich der psychosozialen Betreuung kommen, und mit Expertinnen und Experten aus dem Gesundheitsministerium – eine Behandlungsleitlinie entworfen haben, in der es um die Substitution von Opioiden geht – Heroin ist die bekannteste Droge in diesem Bereich.

Ganz wichtig ist – das beschließen wir heute –, dass die Informationsweitergabe für diese Drogenersatztherapie verbessert wird. Das heißt, wenn ein Substitutionspatient in die Apotheke geht, mehrere Rezepte anfordert oder die Substitute nicht schluckt, kann diese Information auch an die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt oder auch an die Gesundheitsbehörden weitergegeben werden.

Wir haben auch den rechtlichen Graubereich gerade für die behandelnden Ärzte geschlossen und gesagt, dass eine ärztliche Behandlung keinesfalls auch in den Strafbestimmungen des Suchtmittelgesetzes sein kann.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 107

Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Schritt – die Kollegin hat es schon angesprochen, wir haben im Ausschuss sehr intensiv darüber diskutiert –, um diesen Menschen zu helfen. Ich darf Sie wirklich um Ihre Zustimmung bitten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Jarolim: Das war gut, dass das richtiggestellt wurde!)

13.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Mückstein. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


13.15.08

Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Herr Vorsitzender! Kurz auch noch zum Suchtmittelgesetz: Wir sind auch der Meinung, dass es sich um eine Modernisierung und um eine Verbesserung handelt, die wichtig ist, und dass mit den PatientInnen anders und offener umgegangen wird. Von diesem ganz restriktiven Zugang ist man, glaube ich, doch etwas abgekommen, die Behandlung wird nicht sofort abgebrochen, wenn das erste Mal ein Therapie-Nichterfolg oder etwas, das die Therapie stört, zu sehen ist, sondern man wird versuchen, die Betroffenen weiter in der Behandlung zu halten. Das finde ich sehr wichtig, auch, dass die Behandlungsleitlinien neu aufgestellt wurden. Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt, der qualitätsvolle Behandlung sichern wird.

Ein bisschen skeptisch bin ich hinsichtlich der Datenweitergabe. Das ist vielleicht schon ein kritischer Punkt, das wird man sich vielleicht längerfristig anschauen müs­sen, da es doch einen großen Personenkreis betrifft, der dann Zugang zu diesen Daten haben wird.

Ein anderer Punkt, den ich interessant finde und auf den man vielleicht reagieren sollte, da das schon ein bisschen der Vorgeschmack auf den kommenden Wahlkampf ist, betrifft die TBC-Untersuchung für Personal im Lebensmittelbereich. An sich ist gegen solche Vorhaben nichts zu sagen, wenn man es seriös und rational betrachtet. Man kann überlegen, ob so etwas notwendig ist, wenn es tatsächlich einen Bedarf oder gestiegene Ansteckungsgefahr gibt. Das ist aber nicht der Fall, das hat auch die verstorbene Gesundheitsministerin Oberhauser mehrmals ausgeführt und immer wieder ausgeführt. Das ist, wie gesagt nicht der Fall, und es ist eben nicht auf geflüch­tete Menschen zurückzuführen. Ich finde es sehr problematisch, wenn solche Anträge rassistisch motiviert sind. Ich glaube, das sollte man diesen Menschen, die es betreffen könnte, nicht antun. Ich finde, das ist auch ein politischer Zugang, der nicht legitim ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.17.39

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Wir reden heute über das Suchtmittelgesetz. Ich möchte mich da gar nicht so sehr über den Inhalt ausbreiten, dieser ist bekannt, ich möchte aber ein bisschen über die Suchtstrategie in Österreich reden.

Es gibt in Österreich verschiedene Süchte; gestern habe ich gehört, dass die neueste Sucht die Internetsucht ist. Allein in Deutschland sind 600 000 Menschen – die Hälfte davon Kinder, also Jugendliche – süchtig, mit gravierenden Auswirkungen auf Schule et cetera.

Wir reden in Österreich im engeren Sinn von 370 000 Alkoholsüchtigen, nikotin­süchtig – das ist schon auch eine Sucht – sind circa 30 Prozent der Österreicher.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 108

Aber reden wir einmal über die nicht so legalen Süchte: Heroin: 16 000 Betroffene. Vor Ihnen steht einer dieser 150 Ärzte, die Substitution in Wien machen. Schon unter Stadtrat Rieder haben wir im Wiener Gemeinderat gemeinsam ein Drogenkonzept gemacht, und es hat meiner Meinung nach immer die richtigen Pfeiler gehabt. Wir wollten eine Großszene verändern und es gab folgende Pfeiler: Behandeln, Substi­tution, aber auch Aufklärung – Prävention – und Repression.

Es ist naiv, zu glauben, dass alles im Leben nett und schön ist, da braucht man nur auf den Karlsplatz zu gehen – eigentlich ist das Karlsplatz-Problem de facto gelöst. Wir wollten in Österreich immer eine Großszene verhindern. Damals hat es zum Beispiel in Zürich – Platzspitz – Riesenprobleme gegeben.

Ich kann sagen, heute blicke ich auf über 25 Jahre in der Therapie, mit Patienten. Eigentlich muss man sagen, fast jeder Süchtige ist irgendwie auch psychisch begleit­krank – depressiv, Borderline, Angststörung. Man wird nicht aus heiterem Himmel süchtig, wie viele glauben, es betrifft in der überwiegenden Zahl der Fälle Schwerst­kranke. Ich glaube, der amerikanische Weg – nur Repression – hat dazu geführt, dass in Mexiko enorme Profite von Kartellen gemacht wurden, und es gab dort allein, glaube ich, in den letzten 15 Jahren 200 000 Morde. Das ist eine unglaubliche Zahl. Wenn man schaut, was sich einen Kilometer hinter dem Weißen Haus und in den Armenvierteln der Großstädte Amerikas abspielt, sieht man, dass der War on Drugs gescheitert ist.

Ich glaube, dass der europäische Weg, aber insbesondere der österreichische Weg ein sehr, sehr guter Weg ist. Wir haben in Österreich meiner Meinung nach eines der besten Substitutionsprogramme der ganzen Welt. In Wien haben wir etwa 60 Prozent in der Substitution, und ich kann Ihnen sagen, es ist ein Erfolg, wenn sich die Leute nicht mit Hepatitis C anstecken, es ist ein Erfolg, wenn sich die Leute nicht mit HIV anstecken, es ist ein Erfolg, wenn weniger Leute Drogen checken, und es ist ein Erfolg, wenn wir den einen oder anderen gut behandeln können. Circa ein Drittel kommt ganz von der Droge weg und die meisten sind stabilisiert.

Trotzdem haben wir circa 10 bis 15 Prozent Problemfälle, aber ich glaube, genau das ist es: Das darf uns nicht davon abhalten, zu versuchen, möglichst wenig Leute auf der Straße, im Dealermilieu zu haben, auch wenn das manchmal für den Arzt sehr schwierig ist. Aber was wäre die Alternative? – Die Alternative wäre, dass wir an den U-Bahn-Stationen ausufernde Situationen hätten. Das wäre sicher nicht im Sinne des Erfinders. In diesem Sinne ist das Suchtmittelgesetz ein wichtiger Puzzlestein einer sehr, sehr menschlichen, aber auch erfolgreichen Vorzeigestrategie, die Österreich da fährt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Dr. Rendi-Wagner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.22.15

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich wirklich sehr, dass wir heute hier im Hohen Haus die Novelle zum Suchtmittelgesetz diskutieren und dass sie beschlossen werden soll. Ich freue mich vor allem deshalb darüber, weil sie Teil eines Gesamtpaketes ist, das die Behandlung suchtkranker Men­schen in Österreich signifikant verbessern wird. Wir haben von Vorrednern gehört, dass der Standard in Österreich bereits sehr hoch ist. Wir machen hiermit einen weiteren Schritt in Richtung einer Verbesserung.


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Auch diesem Gesamtpaket, dieser Gesetzesnovelle sind intensive Vorarbeiten von Expertinnen und Experten – das sind zuständige Ärztinnen und Ärzte, aber auch ExpertInnen aus dem psychosozialen Bereich, bis hin zu StrafrechtsexpertInnen, die da einbezogen wurden – vorangegangen. An dieser Stelle möchte ich mich bei dieser breiten Palette an ExpertInnen bedanken. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich darf mich auch bei unserer Bundesdrogenkoordinatorin Dr. Johanna Schopper bedanken, die bei mir im Haus diese Novelle federführend begleitet und vorange­trieben hat. Johanna Schopper, das war ein ganz, ganz wichtiger Beitrag, den Sie geleistet haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Teil dieses Gesamtpaketes ist eine neue Behandlungsleitlinie, die sich an interna­tionalen Standards orientiert und die von allen nationalen, österreichischen Fachge­sellschaften, die in diesem Bereich arbeiten, mitgetragen, ja mitentwickelt wurde. Diese Behandlungsleitlinie ist jetzt der Wegweiser für alle Ärztinnen und Ärzte, die in der Substitutionsbehandlung tätig sind, und daher auch eine wichtige Unterstützung für die Kollegenschaft.

Es gilt und muss immer Ziel jeglicher politischer und gesellschaftlicher Bemühungen, aber auch der therapeutischen Ansätze sein, es suchtkranken Menschen zu ermög­lichen, wieder ein Teil unserer Gesellschaft zu werden. Das ist das oberste Ziel, das wir mit der Substitutionsbehandlung und allen anderen Therapieansätzen verfolgen müssen. Das gelingt nicht mit Strafen, das gelingt nicht mit Sanktionen und das gelingt auch nicht, wenn wir bei Nichtkooperation die Therapie verwehren. Nein, das gelingt nur dann, wenn wir sicherstellen, dass nach einer Behandlungsleitlinie vorgegangen wird, die sich am neuesten wissenschaftlichen Stand orientiert. Genau das haben wir mit der gegenwärtigen Novelle und mit der Behandlungsleitlinie erreicht.

Diese Novelle des Suchtmittelgesetzes ist auch deswegen wichtig, weil sie die Vernet­zung, die Kooperation und die Kommunikation zwischen den verschiedenen Stellen in der Kette der Substitutionsbehandlung verbessert, intensiviert. Auch das kommt den Behandelten selbst zugute und natürlich auch dem System.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Paket verbessern wir die Situation Tausender Menschen in Österreich, die sich derzeit in Substitutionsbehandlung befinden. Es stellt sich keine Schuldfrage, das wurde von Erwin Rasinger gerade sehr gut festgestellt.

Ich freue mich daher sehr, dass dieser Initiativantrag im Gesundheitsausschuss bereits einstimmig angenommen wurde, und ich hoffe auch heute auf eine breite Zustim­mung. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.26


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte.

 


13.26.10

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sie alle wissen wahrscheinlich schon, dass ich ein großer Freund von Prävention bin, vom Vorsorgeprinzip, denn ich denke, dass Prävention viel günstiger und viel effektiver als Reparatur ist. Wir wissen auch, dass gerade im Gesundheitssystem an allen Ecken und Enden Geld fehlt und auch weiterhin fehlen wird, daher möchte ich mich auf die beiden Anträge beziehen, die auf Prävention abzielen.

Der eine Antrag betrifft Quecksilbergrenzwerte. Warum ist er entstanden? – Ganz ein­fach: Die EU reagiert darauf, dass beim Thunfisch erhöhte Quecksilberwerte erkannt


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wur­den, und anstatt zu fragen, woher sie kommen und wie man sie abbauen kann, sagt man: Na ja, heben wir diese Werte halt an, denn das bedeutet, man kann die Fische weiterhin verkaufen, nur ist halt mehr Quecksilber drinnen.

Das ist für mich eine Doppelmoral, mit der ich unheimlich schwer umgehen kann, denn wir alle wissen über die Thematik von Quecksilber Bescheid, wir wissen, dass das ein hochwirksames Gift ist. Wir alle waren uns einig, wir alle haben zugestimmt und uns gegenseitig auf die Schultern geklopft, als das Minamata-Übereinkommen auf der Tagesordnung stand, wir es debattiert und beschlossen haben. Wir alle waren uns darin einig, dass wir da agieren müssen.

Das heißt, während das Fieberthermometer mit Quecksilber verboten wurde, sind wir beim Fisch nicht ganz so restriktiv. Das ist eine Doppelmoral, mit der ich schwer umgehen kann. Ich denke, dass da vor allem der wirtschaftliche Hintergrund in den Vor­dergrund, nämlich vor die Gesundheit der Menschen, gestellt wird, und darum versuche ich hier immer wieder, das Vorsorgeprinzip in den Mittelpunkt zu stellen, auch in Anbetracht der Tatsache, dass es sehr, sehr viele Quecksilberquellen gibt, über die vielleicht noch nicht ganz so viel debattiert wird: der Maissirup oder zum Beispiel auch der Glukose-Fruktose-Sirup. Im Herbst wird ja die Zuckerquotenregelung fallen und der EU-Markt wohl damit überschwemmt werden. Das ist die Art von Zucker, die besonders schädliche Reaktionen, Gesundheitsprobleme hervorruft, wie zum Beispiel Fettleibigkeit – man wird wirklich krank – oder Jugenddiabetes.

In diesem Maissirup ist eben Quecksilber enthalten. Da ist auch wieder die Summe des Cocktails zu beachten, das heißt die Summe des Cocktails, den wir mit der Nahrung – sei es jetzt mit dem Fisch oder mit diesem Maissirup oder mit der Fruktose, die in Fruchtdrinks, die in Süßigkeiten et cetera drinnen ist – zu uns nehmen. Die Summe dieses Cocktails wird enorm hoch werden. Wir wollten mit diesem Antrag dem entgegenwirken und dafür plädieren, zumindest auf nationaler Ebene – und das ist durchaus möglich – auf dem Vorsorgeprinzip zu bestehen und die Quecksilber­grenz­werte beim Thunfisch beizubehalten.

Ich darf noch einen weiteren Antrag, den wir im Gesundheitsausschuss behandelt haben, ansprechen, da ging es um Gesundheitsüberprüfung hinsichtlich Tuberkulose. Da haben wir eine Prüfung gefordert, nämlich aufgrund des Anstiegs der TBC-Fälle gerade bei der Risikogruppe der Asylwerber, die ja schließlich primär für die Hilfs­tätigkeiten, die mit Lebensmitteln zu tun haben, sei es in der Küche, im Kinder­garten et cetera, herangezogen werden. Wir haben eine gesundheitliche Überwachung gefor­dert, nämlich analog zum Bazillenausscheidergesetz.

Ich habe mit großer Verwunderung feststellen müssen, dass man da eine eigene, rassistische Motivation als Hintergrund sieht. Das kann ich so nicht verstehen, denn das ist eine Sache, die nicht wir erfunden haben. Diese Kritik ist bitte an die WHO weiterzuleiten, denn nicht wir haben das festgestellt, sondern die WHO hat festgestellt, dass die nicht-native Bevölkerung zur Hochrisikogruppe zählt, und da gab es von 2014 bis 2015 einen Anstieg der TBC-Fälle um 33,3 Prozent. Leiten Sie also die Kritik bitte an die WHO weiter!

Auch in diesem Antrag geht es mir um Prävention und Transparenz. Ich möchte auf ein aktuelles Beispiel aus Deutschland hinweisen: In Kiel wurde bei einem Asylwerber eine ansteckende Form der Tuberkulose festgestellt. Was ist passiert? – Er war Hilfsarbeiter nicht nur in der Kirche, er war auch Hilfsarbeiter in einem Kindergarten. Fakt ist, dass mindestens 18 Kindergartenkinder, vier Erzieher sowie 35 weitere Kinder aus dem Kirchenumfeld samt Betreuer infiziert sein könnten.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 111

Unser Antrag zielt rein auf Prävention und sonst nichts ab, und, wie gesagt, wir be­sprechen das gerne noch persönlich, und den Vorwurf eines rassistischen Hinter­grunds können wir gerne an die WHO weiterleiten. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

13.31


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Ing. Vogl ist der nächste Redner. – Bitte.

 


13.31.52

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Ich darf im Namen der Abgeordneten Marianne Gusenbauer-Jäger die 4b der Neuen Mittelschule Pregarten recht herzlich hier bei uns im Hohen Haus begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Das Thema Quecksilber ist natürlich etwas, das emotionalisiert, darum sollte man, glaube ich, auch bei den Fakten bleiben. Wir haben – um einmal die Fakten aufzuzählen – bei Fischen unterschiedliche Grenzwerte: einmal 0,5 Milligramm und bei Raubfischen 1 Milligramm pro Kilogramm Frischfisch. Es gibt diesen Unterschied, weil Raubfische durch die Nahrungsaufnahme Quecksilber akkumulieren. Das kann bei Raubfischen dazu führen, dass sich im Laufe ihres Lebens höhere Quecksilbermengen im Fleisch einlagern.

Dieser Antrag hört sich im ersten Moment ganz gut an, es ist aber so, er geht total an der Realität vorbei. Es war nie geplant, den Grenzwert für Thunfisch von derzeit 1 Milligramm pro Kilogramm zu erhöhen. Es hat eine Diskussion gegeben, und zwar darüber, den Grenzwert für Raubfische wie den Schwertfisch und den Haifisch zu verdoppeln. Der Einsatz auch der Gesundheitsministerin hat dazu geführt, dass auf europäischer Ebene bereits im Mai dieses Jahres diese Diskussion wieder eingestellt wurde. Also es war nie vom Thunfisch die Rede, das war nie ein Thema.

Ich sage das jetzt auch noch einmal, um ein bisschen die Ängste zu nehmen, die vielleicht auftauchen: Es werden immer wieder Proben von Thunfisch genommen – sowohl von Thunfisch in Dosen als auch von Frischfleisch und eingefrorener Ware –, und die Werte, die dabei festgestellt werden, liegen bei zirka einem Drittel des zulässigen Grenzwertes. Das heißt, alle Proben, die im Lebensmittelhandel genommen werden, zeigen, dass die Werte deutlich unter dem liegen, was derzeit erlaubt ist.

Aber natürlich, und darauf muss man ehrlicherweise hinweisen, ist Quecksilber eine Substanz, die gerade bei Schwangeren schädliche Auswirkungen auf das Ungeborene haben kann, und deshalb ist natürlich gerade in der Schwangerschaft im Umgang mit Lebensmitteln Vorsicht geboten.

Da kann man jenen, die auf der sicheren Seite sein möchten, wenn sie gerne Fisch essen, nur einen Tipp geben: Je weniger Fett der Fisch hat, desto weniger Quecksilber wird er in der Regel eingelagert haben. Und eine wichtige Regel ist: Heimische Fische haben deutlich weniger Quecksilber. Das heißt, wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte bevorzugt zu heimischem Fisch greifen. Aber auch, wie gesagt, bei anderen Fischen ist aufgrund der derzeitigen Werte, die wir festgestellt haben, keine akute Gefahr gegeben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.34


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte.

 


13.34.29

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundes­minis­ter! Vorab darf ich eine Abordnung der Landsmannschaft der Buchenland­deut­schen hier im Hohen Haus begrüßen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 112

Ich nehme auch zu Tagesordnungspunkt 7 Stellung, bei dem es darum geht, den Quecksilbergrenzwert in Thunfisch von 1 Milligramm pro Kilo national beizubehalten. Kollege Vogl, Sie haben etwas ganz Tolles gesagt: Ja, richtig, man ist bei unseren heimischen Fischen auf der sicheren Seite – es freuen sich alle Teichwirte, die die Teiche bewirtschaften –, bei unseren österreichischen Aquakulturen ist man wirklich auf der sicheren Seite.

Das ändert aber nichts daran, dass wir unseren Landsleuten, die heute auf Urlaub fahren, nicht die Thunfischpizza vermiesen wollen. Wir müssen aber trotzdem darauf hinweisen, dass die Weltmeere zu einer Müllhalde verkommen sind, vergiftet sind und letztendlich eine ganze Reihe an Schadstoffen – wenn man sich das so vorstellt: vom Fieberthermometer angefangen über Saatbeizmittel, Antipilzmittel, Desinfektionsmittel bis zu den ganzen Abfallstoffen der Industrieschlote und Kohlebergwerke – in letzter Konsequenz irgendwann einmal ins Meer hineinkommt.

Wenn sich das multipliziert auf eine hundertfach giftige Form – letztendlich werden kleinere Fische von Raubfischen gefressen, dieses Quecksilber kommt zum beste­henden Quecksilber dazu –, dann haben wir ein großes Problem, das uns natürlich auch berührt.

Die Diskussion ist wichtig. Allein, dass das 2015 diskutiert wurde – der „Kurier“ hat darüber geschrieben, Foodwatch hat darüber berichtet –, dass die EU überhaupt darüber diskutiert, diesen Grenzwert anzuheben, hat natürlich wirtschaftliche Gründe. Heute werden 50 Prozent der Fische weltweit überhaupt nicht in den Handel gebracht, nach so einer Grenzwertanhebung würden dann nur mehr 14,5 Prozent der Fische nicht verkäuflich sein. Man tut so, als sei das so harmlos – es ist aber ein Riesen­geschäft, und um dieses Geschäft geht es letztendlich.

Meine abschließende Frage, da die rote Lampe schon leuchtet, ist: Was passiert mit den 50 Prozent verseuchten Fischen? Was passiert mit denen? – Die kommen wieder in Kulturen irgendwo in den Ozeanen zurück, und der Mensch nimmt sie im Zuge der langen Nahrungskette wieder auf. Bitte nachdenken! Wir haben es schon gehört, das ist für Schwangere und auch für stillende Mütter höchst bedenklich. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

13.37


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte.

 


13.37.26

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wechsle das Thema und spreche zu einem Oppositionsantrag, dessen Ablehnung von frauenpolitisch großer Relevanz ist. Es ist genau 42 Jahre her, dass in Österreich, damals mit den Stimmen der Sozialdemo­kratie, gegen Schwarz und Blau, die Fristenregelung beschlossen wurde. Das war inso­fern ein familienpolitischer, ein frauenpolitischer Meilenstein, als die Kriminalisie­rung von Frauen, die in den ersten zwölf Wochen einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, vom Strafrecht als nicht relevant angesehen wird.

Genau diese Entscheidung wird nie und nimmer mehr rückgängig gemacht bezie­hungsweise zurückgenommen werden können, und daher ist dieser Antrag, der sich um die Definition von Embryonen dreht, aus frauenpolitischer Sicht nicht nachvoll­ziehbar; aus rechtspolitischer Sicht auch nicht, denn wir haben in der Europäischen Union einen einheitlichen Begriff davon, was ein Embryo ist, und wir können national­staatlich gar keine andere Definition wählen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 113

Zum Dritten: Es ist auch aus fachlicher Sicht abzulehnen, denn wir haben 2015 das Fortpflanzungsmedizingesetz insofern novelliert, als wir unter anderem auch, unter ganz strengen Auflagen und Vorkehrungen, die sogenannte Präimplantationsdia­gnostik eingeführt haben, damit es bei einer künstlichen Befruchtung möglich ist, die entwicklungsfähigen Zellen dahin gehend zu untersuchen, ob genetische Schäden oder andere Schäden vorliegen, um den Eltern beziehungsweise vielmehr den Frauen dann die Möglichkeit zu geben zu sagen, diese befruchteten Zellen möchte ich nicht eingesetzt bekommen.

Daher ist aus drei Gründen abzulehnen, einen Zeitpunkt festzulegen, ab dem ein Mensch als Mensch bezeichnet wird. Mir wäre es lieber, wir würden darüber disku­tieren, ab wann jemand eine Person ist, denn das ist klarer definiert. Für mich ist das nicht mit der Befruchtung einer Eizelle durch ein Spermium abgetan.

Frauenpolitisch ist es sowieso klar, dass wir uns dieses Recht auf einen Schwanger­schaftsabbruch, den sich keine Frau – keine Frau! – leicht macht, mit vorhergehender Beratung – das ist auch gesetzlich geregelt, das macht jeder Arzt, jede Ärztin vorher – nicht nehmen lassen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.40


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.

 


13.40.26

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Ich wundere mich nicht, dass Sie Ideologie und Frauenpolitik über Wissenschaft und Ethik stellen. Das passt zum totalen Furor der Feministinnen, die über alles und jedes drüberfahren wollen, was ihnen nicht in den Kram passt.

Ich darf aus § 22 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches zitieren: Das Unge­borene hat ab dem Zeitpunkt der Empfängnis Anspruch auf den Schutz der Gesetze. – So steht es wortwörtlich drinnen. Dieses ABGB ist meines Wissens noch heute in Österreich gültig.

Dazu muss man natürlich die Empfängnis kurz definieren. Es ist wissenschaftlich ganz klar, biologisch eindeutig geklärt: Die Empfängnis ist die Befruchtung der Eizelle durch den männlichen Samen. Es hat allerdings in den letzten Jahren und Jahrzehnten technologische „Fortschritte“ – unter Anführungszeichen – gegeben, sodass es in Labors möglich wurde, mit Eizellen außerhalb des weiblichen Körpers Experimente zu treiben – auch mit befruchteten Eizellen.

Es ist ein rechtlicher Grauraum entstanden, der von Gentechnikfirmen weidlich aus­genützt wurde und der einerseits Optionen für die Forschung eröffnet hat, anderer­seits uns ganz massive ethische Bedenken beschert hat. Daher kam es im Jahr 2014, also bereits vor drei Jahren, zu einem Rechtsstreit, der vor dem Europäischen Gerichtshof ausgefochten wurde. Eine amerikanische Firma, die Firma International Stem Cell Corporation, hat geklagt und wollte eine klare Definition dessen, was eine Eizelle ist, was eine befruchtete Eizelle ist und was ein Embryo ist.

Der Herr Generalanwalt am Gerichtshof der Europäischen Union Cruz Villalón hat das durchgearbeitet und hat ein Gutachten erstellt. Er kam zu dem Schluss, dass als Embryo alles gilt, was ein Mensch werden kann. Ende 2014 wurde auch ein EuGH-Spruch dazu verfasst, und ich wundere mich, Frau Kollegin Heinisch-Hosek, dass Sie sagen, der Antrag ist gegen EU-Recht. – Ganz im Gegenteil! Er entspricht einem EuGH-Spruch, und wir sollten uns, wenn wir uns schon sonst immer so europafanatisch verhalten, auch bei den wirklich heiklen Dingen an Europa halten und an das, was uns


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Europa und die Richter in Europa hier vorgeben. Das ist ja nicht etwas, was Herr Villalón einfach erfunden hat, sondern das basiert auf ethischen, auf rechtlichen und wissenschaftlichen Grundnormen.

Ich verstehe überhaupt nicht, dass wir uns immer unter dem Deckmantel Frauenpolitik (Abg. Heinisch-Hosek: Das ist kein Deckmantel!) keine Definition zutrauen, denn es sollte im tiefsten Sinne der Frauen sein, dass sie ihre eigene Leibesfrucht schützen, wenn ich mich einmal kurz pathetisch ausdrücken darf, und dieses Leben beginnt mit der befruchteten Eizelle. (Beifall bei der FPÖ.) Das sagt uns die Wissenschaft, das sagt uns die Ethik, das sagt uns die Moral, das sagt uns das Recht, denn das steht auch im § 22 ABGB so drinnen.

Ich weiß nicht, wie man aus frauenpolitischer Sicht um diese Klippen herumschiffen will, und ich weiß nicht, warum man das tut. Warum wollen Sie das? – Niemand will die Fristenregelung infrage stellen (Abg. Heinisch-Hosek: Weil wir das Recht über uns selbst wollen!), wir wollen aber eine klare Definition dessen haben, was Leben ist, und Leben beginnt mit der Befruchtung: Leben beginnt mit der Verschmelzung von Eizelle und Samen. Das ist wissenschaftlich fundiert, das ist moralisch fundiert, das ist ethisch fundiert, und wir haben einen EuGH-Spruch dazu. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)

Ich frage mich, warum wir das überhaupt noch diskutieren müssen. Es müsste ein einstimmiges Ja zu diesem Antrag hier in diesem Hohen Haus geben. (Beifall bei der FPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)

Wenn wir das nicht tun, dann öffnen wir jeder Willkür Tür und Tor! Dann kann jeder kommen und auf seine Weise den Lebensbeginn definieren, dann kann jede Frau kommen und sagen, okay, das ist mein Kind, das ist nicht mein Kind, ich mache mit dem Kind, was ich möchte, denn frauenpolitisch wird dieses und jenes vorgegeben. Jede Frauenpolitikerin kann uns erklären, was Leben ist, natürlich kann dann auch jeder männliche Politiker erklären, was Leben ist, jeder X-Beliebige kann daher­kommen und x-beliebig definieren, was Leben ist. Wollen wir das? Wollen wir eine x-beliebige Definition von Leben im österreichischen Parlament?

Bitte stimmen Sie dem Antrag zu, und zwar einstimmig! Eine andere Möglichkeit gibt es nicht, sonst führen Sie sich als ernstzunehmende Politikerinnen und Politiker selbst ad absurdum. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Gerhard Schmid.)

13.44


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Knes. – Bitte.

 


13.44.30

Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Herr Dr. Marcus Franz, ich weiß nicht: Früher haben Sie den Kopf geschüttelt. Ich muss ganz ehrlich sagen, jetzt kann ich nur mehr den Kopf schütteln über deinen Antrag hier im Hohen Haus.

Du weißt es selbst: Du hast damals aus persönlichen Gründen den Rückzug aus deiner Heimatpartei, dem Team Stronach, angetreten, hast einen Heimathafen bei der ÖVP gefunden, bist leider Gottes verbal ausgerutscht und sitzt jetzt als wilder Abge­ordneter hier. Mit diesem Antrag, muss man ganz ehrlich sagen, hast du dich jetzt an­scheinend auch geistig bereits zurückgezogen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kitzmüller: Das ist aber eine ...! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Also eines ist schon klar: Wenn man nicht verstehen will, dass es einen EuGH-Beschluss zu diesem Thema gibt und es aus rechtlicher Sicht unmöglich ist, hier einen nationalen Beschluss herbeizuführen, dann tut es mir wirklich leid. (Zwischenruf des Abg. Kassegger.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 115

Ich kann nur eines dazu sagen: Der 15. Oktober ist der Neuwahltermin, dann ist deine Periode hier ohnedies zu Ende, und die Österreicherinnen und Österreicher sind auch geschützt vor solchen Entschließungsanträgen (Zwischenrufe bei der FPÖ), die letztendlich nichts bringen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Franz.)

An ein Zweites möchte ich erinnern, das gleichfalls von Dr. Marcus Franz gekommen ist: Es ist ungefähr zweieinhalb Jahre her – ich werde das nicht vergessen! –, da gab es einen Entschließungsantrag, in jeden menschlichen Körper einen sogenannten Chip einzubauen statt der e-card.

Gott sei Dank wird die österreichische Bevölkerung vor Ihnen ab dem 15. Oktober geschützt, und wir haben es dann nicht mehr mit solch sinnlosen Anträgen hier im Hohen Haus zu tun. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Höbart: Das war eine sinnlose Wortmeldung! – Zwischenruf des Abg. Franz.)

13.46

13.46.18

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend SMG-Novelle 2017 samt Titel und Eingang in 1716 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Gesund­heitsausschusses, seinen Bericht 1717 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1718 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein beja­hendes Zeichen. – Auch dieser Antrag ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Ge­sund­heits­ausschusses, seinen Bericht 1719 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Gesund­heits­ausschusses, seinen Bericht 1720 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Auch dieser Antrag ist mehrheitlich angenommen.

Ich weise den Antrag 2100/A(E) dem Unterrichtsausschuss zu.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 116

13.48.1411. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Bericht der Bundes­minis­terin für Gesundheit und Frauen betreffend den Aktionsplan Frauengesundheit (III-406/1679 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1458/A(E) der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Dorothea Schittenhelm, Carmen Schimanek, Mag. Aygül Berivan Aslan, Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Ausbau von Programmen zum Thema Frauengesundheit (1680 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen jetzt zu den Punkten 11 und 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Schimanek. – Bitte.

 


13.49.05

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minis­terin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frauen und Männer haben unterschiedliche Gesundheitsrisiken, unterschiedliche Lebensstile, zeigen bei manchen Krankheiten andere Symptome und reagieren auf gleiche medizinische Behandlungen auch nicht immer gleich. – So weit, Frau Minister, sind wir uns auch im Ausschuss einig gewesen.

Mit 17 Wirkungszielen und 40 Maßnahmen im vorliegenden Aktionsplan Frauenge­sund­heit soll die gesundheitliche Chancengerechtigkeit für Frauen verbessert wer­den. – Na ja, das klingt ja sehr schön, aber bei genauerem Hinsehen hakt es dann doch ganz gewaltig.

Wir, die FPÖ, haben im Ausschuss für diesen Aktionsplan gestimmt, aber ich habe ja schon angekündigt, dass ich mit diesem Papier meine Probleme habe und mir auch sehr schwer tue, ihm meine Zustimmung zu geben. Während der Diskussion im Ausschuss hat sich das für mich dann leider auch bestätigt.

Einerseits geht es darum, dass die Umsetzung der Maßnahmen aufgrund eines fehlenden Finanzierungsplans nicht abgesichert ist, andererseits ist die zeitliche Umsetzung dieses Aktionsplans mehr als fraglich. Wir haben auch davon gesprochen, dass die nahenden Nationalratswahlen dem sicher einen Strich durch die Rechnung machen werden. Das ist schade, denn die Arbeit der ExpertInnen ist sehr gut – an der Stelle möchte ich mich auch dafür bedanken.

Bei genauer Betrachtung befinden sich im Aktionsplan auch viele No-na-Argumente, aber Aspekte, die für die Frauengesundheit wichtig wären, fehlen komplett, so nach dem Motto: Was nicht sein darf, ist auch nicht. – Lassen Sie mich jetzt aber auf ein paar Punkte genauer eingehen.

Betreffend das Kapitel „Gewaltprävention – Hilfe und Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen“ ist es mir ganz wichtig, einen Aspekt anzusprechen, weil ich – Frau Minister, ich habe Sie gefragt, ob Sie mir diesbezüglich nicht auch eine Antwort geben können – dazu leider nichts gehört habe. Die Massenzuwanderung hat auch eine unfassbare Begleiterscheinung für uns Frauen mit sich gebracht: Fast täglich liest man über Angriffe und Übergriffe auf Frauen und junge Mädchen. Allein am vergangenen Wochenende war über fünf Vergewaltigungen und Übergriffe auf Frauen in den Zeitun-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 117

gen zu lesen, aber leider, Frau Minister, habe ich weder von Ihnen noch von anderen Teilen der Bundesregierung irgendwelche Taten, die sie gesetzt hätten, gesehen oder Worte gehört, um das auch wirklich zu verdammen und zu sagen: Das wollen wir in Österreich nicht haben!

Was ich auch nicht haben möchte, ist, dass diese Täter mit oft allzu milden Strafen sehr bald wieder in die Öffentlichkeit gelangen und dann resozialisiert werden. Das ist etwas, was mir nicht gefällt, und ich denke, da sind wir alle gefordert, das endlich auch im Strafgesetzbuch schärfer zu formulieren.

Noch schnell einen Satz zum Antrag von uns Frauensprecherinnen: Ich freue mich sehr, dass dieser jetzt allgemein angenommen wird, aber auch da muss ich sagen: Relativ spät und frei nach dem Motto: Am Abend wird der Faule fleißig!, hat sich die Regierung jetzt dazu bekannt, einen Antrag aus dem Jahr 2015 umzusetzen. Das ist schade, aber trotzdem machen wir es. Ob er auch zur Umsetzung kommt, ist fraglich, denn die kommenden Nationalratswahlen werden auch dem einen Strich durch die Rechnung machen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.52

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine Damen und Herren, ich gebe bekannt, dass der Fristsetzungsantrag, der dem Justizausschuss eine Frist bis zum 23. September 2017 setzt, über den Antrag 498/A der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird, Bericht zu erstatten, zurückgezogen wurde.

Damit findet die Kurzdebatte darüber natürlich nicht statt.

*****

Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Wurm zu Wort. – Bitte.

 


13.53.40

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich! Ich freue mich, dass heute unser Allparteienantrag auf der Tagesordnung steht. Alle fünf Frauensprecherinnen haben daran gearbeitet, und wir haben diesen Antrag gemeinsam eingebracht, in dem es darum geht, dass wir die Gesundheit der Frauen in Österreich verbessern wollen. Herzlichen Dank, dass uns das gelungen ist – und zwar gemeinsam! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Schittenhelm und Aslan.)

Das, was wir hier jetzt vor uns haben, ist ein Aktionsplan Frauengesundheit (ein Exem­plar in die Höhe haltend); sehr, sehr viele ExpertInnen haben ihr ganzes Wissen hier hineingepackt. Es wurde von meiner Vorrednerin schon erwähnt: 40 Maßnahmen und 17 Wirkungsziele sind darin verankert. Das ist gut so!

Auch wenn jetzt die Besorgnis auftaucht, dass die Wahlen schon nahen, dass am 15. Oktober ein neuer Nationalrat gewählt wird, bin ich zuversichtlich. Ich denke mir, das ist Wissen in gedruckter Form. Hier wird weitergearbeitet werden, und die neue Regierung, das neue Parlament, wie auch immer es sich zusammensetzt, wird gut beraten sein, diesen Aktionsplan weiterzuverfolgen und auch umzusetzen. Viele von Ihnen werden ja auch dann noch hier im Haus sein, und es wird an Ihnen liegen, dass Sie das in der nächsten Legislaturperiode fortführen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 118

Nun zum Aktionsplan Frauengesundheit konkret: Zwei Jahre lang wurde daran gearbeitet, wir haben den Antrag vor zwei Jahren eingebracht, es sind wichtige Maß­nahmen in diesem Bericht verankert, und es werden folgende Fragen behandelt: Wie steht es denn um die Gesundheit und um die Aufklärung beispielsweise der jungen Mädchen? Wie geht es denn den jungen Mädchen und Frauen? Wie geht es den Frauen im Erwerbsleben? Wie kommen sie denn mit den oft Doppel- und Dreifach­belastungen zurande? Wie geht es den älteren Frauen, wie schaut es dort aus? – All das ist in diesem Bericht verankert und findet seinen Platz.

Welche Maßnahmen gibt es, die man umsetzen könnte? Wie schaut es zum Beispiel mit Vorsorgeuntersuchungen aus, unter anderem dem Brustkrebsscreening? Wie schaut es mit verschiedenen Impfungen aus – das war heute auch schon Thema –, zum Beispiel bei Kindern, zum Beispiel bei pubertierenden Jugendlichen und, und, und? Das sind wichtige Themen, die wir angehen sollten und auch angehen werden.

Dieser Aktionsplan Frauengesundheit, davon bin ich wirklich überzeugt, berücksichtigt auch das, was ebenfalls ein wichtiger Bereich ist, nämlich dass Frauen und Männer nicht gleich funktionieren, dass es unterschiedliche Symptome gibt. Frau Professorin Margarethe Hochleitner von der Innsbrucker Universitätsklinik hat das ja schon nach­gewiesen, zum Beispiel beim Herzinfarkt: bei den Ursachen für einen Herzinfarkt und bei den Symptomen eines Herzinfarkts. Der neue Frauengesundheitslehrstuhl an der MedUni Wien ist mit Frau Kautzky-Willer besetzt. Es gibt Untersuchungen, aber es müssen selbstverständlich mehr werden, wenn wir uns ansehen, wie beispielsweise Medikamente bei Männern und Frauen wirken und, und, und. – Da gibt es viel zu tun.

Zu dem Anliegen, das Kollegin Schimanek gerade angesprochen hat – und teilweise zu Recht angesprochen hat –, in Bezug auf die Verschärfung des Sexualstrafrechts, ist Folgendes zu sagen: Diesbezüglich werden heute noch während dieser Plenardebatte verschiedene Maßnahmen im Justizbereich umgesetzt – nicht nur diskutiert, sondern auch umgesetzt! –, und auch das ist eine wichtige Weiterentwicklung des Sexual­strafrechts.

In diesem Sinne: Es geht etwas weiter, und darüber bin ich froh. (Beifall bei der SPÖ.)

13.57


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Dr. Rendi-Wagner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.57.44

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute hier dieses wichtige Stück des Aktionsplans Frauengesundheit diskutieren – viele ExpertInnen haben viel Arbeit investiert.

Es stellt sich die Frage, warum wir einen Aktionsplan Frauengesundheit brauchen, der als solcher übrigens der erste seiner Art in Österreich ist? – Wir brauchen ihn des­wegen, weil Frauen andere Gesundheitsrisken haben als Männer, sie haben ein unter­schiedliches Gesundheitsverhalten, und, das wurde auch schon gesagt, sie haben unterschiedliche Verläufe, was ihre Krankheiten betrifft, das heißt, auch verschiedene Symptome. Der Herzinfarkt wurde hier als klassisches Beispiel schon erwähnt. Das sind Dinge, die bereits in die Lehrbücher der Medizin eingegangen sind, und die dies­bezüglichen Erkenntnisse mehren sich von Tag zu Tag.

Wir wissen, dass Frauen zwar länger leben, sie haben eine höhere absolute Lebens­erwartung als Männer, gleichzeitig wissen wir aber auch, dass sie weniger Jahre in Gesundheit verbringen als Männer, und das ist ein deutlicher Nachteil. Dies ist eine


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 119

gesundheitliche Chancenungerechtigkeit, die zwischen Männern und Frauen besteht, und genau deswegen braucht es einen Aktionsplan Frauengesundheit.

Frauen sind auch bezüglich des Faktors der sozioökonomischen Gesundheitsdeter­minan­ten anders. Was heißt das? – Sie sind öfter von Armut bedroht, sie sind stärker armutsgefährdet. All diese Dinge haben einen Einfluss auf die Gesundheit der betrof­fenen Frauen und bestimmen ganz stark mit, wie ihre Gesundheitschancen sind. Die Gesundheit der Frauen wird insbesondere auch beeinflusst durch gesellschaftliche Rollenerwartungen, durch die Bedingungen am Arbeitsplatz und auch ihre Karriere­chancen, ihre Perspektiven – all das sind wichtige Einflussfaktoren – und ihre Einkom­menschancen auf dem Arbeitsmarkt. Auch das hat Einfluss auf die Gesundheit, vor allem auf die psychosoziale Gesundheit der Frauen.

Da wir diese breite Palette an Einflussfaktoren auf die Gesundheit haben, braucht es auch eine sehr breite Palette an Lösungsansätzen, und deswegen sind es 40 ver­schiedene Maßnahmen, die hier in diesem Aktionsplan festgeschrieben und erarbeitet wurden, von den verschiedensten politischen Sektoren, mit verschiedensten Partnern und Partnerinnen aus Organisationen und NGOs, und die es in Zukunft in Österreich umzusetzen gilt.

Meine Damen und Herren! Auf diesem Weg zu mehr gesundheitlicher Chancengerech­tigkeit zwischen Männern und Frauen ist der Aktionsplan Frauengesundheit ein Meilenstein. Wir sind in Europa übrigens das einzige Land und das erste Land, das einen solchen Aktionsplan Frauengesundheit erstellt und jetzt in Umsetzung gebracht hat. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Pfurtscheller, Schittenhelm und Aslan.)

14.00


Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete Mühlberghuber ist nächste Redne­rin. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.01.04

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der 78-seitige Aktionsplan Frauenge­sund­heit mit seinen Wirkungszielen und Maßnahmen, der sich einerseits auf die verschiedenen Lebensphasen – Mädchen und junge Frauen, Frauen im Erwerbsalter und Frauen in höherem Alter – bezieht und andererseits altersübergreifend ist, ist sehr umfangreich.

Der Bericht ist sehr breit gefächert, und es wird darin sehr ausführlich berichtet, dass Frauen zum Beispiel selbstbestimmt und gesund leben können sollen, über Arbeits­bedingungen und Einkommenschancen und ebenso über ein gewaltfreies Leben. Das alles sind richtige und wichtige Punkte, die im Aktionsplan beschrieben worden sind und die Sie, Frau Bundesminister, auch umsetzen wollen.

In diesem Bericht, den Sie, Frau Bundesminister, haben erarbeiten lassen, fehlt uns Freiheitlichen ein ganz wichtiges Thema, ein ganz wichtiger Punkt, und zwar die anonyme Statistik über Schwangerschaftsabbrüche. In Österreich gibt es keine Daten zu Schwangerschaftsabbrüchen, ebenso fehlen gesicherte Erkenntnisse, warum es dazu kommt. Fakten sind aber dringend notwendig, um gezielt helfen zu können. Zu diesem wichtigen Thema werden von uns schon seit Jahren Anträge in den zustän­digen Ausschüssen eingebracht.

Auch die erfolgreiche Bürgerinitiative „Fakten helfen!“ mit über 54 000 Unterschriften und Unterstützern ist im Parlament eingebracht und im Ausschuss behandelt worden. Es gibt keinen vernünftigen Grund dafür, die anonyme Erhebung der Zahl der Schwan­gerschaftsabbrüche weiter zu blockieren.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 120

Frau Bundesminister, der Aktionsplan sieht unter Maßnahme 27 vor, „dass in jedem Bundesland in allen öffentlichen Schwerpunktkrankenhäusern die Möglichkeit des Schwan­gerschaftsabbruchs gegeben“ sein soll. (Abg. Heinisch-Hosek: Ganz genau! Dann brauchen Sie keine Statistik mehr!) Das ist unverständlich: Auf der einen Seite wollen Sie in Österreich mehr Möglichkeiten für Abtreibungen, und auf der anderen Seite wird eine Statistik über Schwangerschaftsabbrüche mit keinem Wort erwähnt.

Abschließend möchte ich ein Zitat von Herrn Universitätsprofessor Dr. Johannes Bonelli bringen – ich zitiere –: Die Abtreibung ist keine Heilbehandlung, weder für die Frauen und schon gar nicht für das abgetriebene Kind. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Schwentner. – Abg. Heinisch-Hosek: Unglaublich! Unglaublich! 21. Jahrhundert!)

14.04


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schittenhelm. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.04.33

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten im letzten Gleichbehandlungsausschuss erstmals die Möglichkeit, mit Frau Bundesminis­terin Rendi-Wagner auch als Frauenministerin zu diskutieren. Es war sehr, sehr interessant, es wurden auch nahezu alle aktuellen frauenpolitischen Themen ange­sprochen, und ein wichtiges Thema, das heute auch schon angesprochen wurde und das ganz klar aufzeigt, dass Frauenthemen ganz einfach eine Querschnittsmaterie sind, war die Gendermedizin.

Ich kann mich gut erinnern: Als ich vor acht Jahren erstmals den Begriff Gender­medizin verwendet habe, wurde ich ausgelacht – quer durch alle Reihen. Was ist denn das schon? (Zwischenruf des Abg. Öllinger.) Heute ist der Aktionsplan Frauengesund­heit – es wurde bereits gesagt – mit 17 Wirkungszielen und 40 Maßnahmen eine Grundlage für die Gesundheit von und vor allem für die Gesundheitspolitik für Frauen in Österreich. Wir sind damit auf dem Gebiet der geschlechtsspezifischen Medizin europaweit Vorreiter.

Meine geschätzten Damen und Herren! Mithilfe dieses Aktionsplans wird eine aus­führliche Basis geschaffen, um die bestehenden Defizite – und die gibt es – auf diesem Gebiet auch langfristig zu beseitigen. Frauen haben ganz einfach Anspruch auf eine geschlechtergerechte Sichtweise bei Therapie und Diagnostik und in der medizini­schen Behandlung, und das gilt für Frauen jeglichen Alters. Ich bin sehr dankbar und froh, dass die ExpertInnen dies und vor allem auch ältere Frauen in den Aktionsplan hineingenommen haben. Das war bisher nicht in dieser Form gegeben.

Um einen Überblick über die Zielsetzungen des Aktionsplans zu geben, möchte ich kurz auf nur drei Wirkungsziele eingehen – wir wissen, es gibt 17 sehr intensive, gut detailliert dargestellte.

Wirkungsziel 1 lautet: „Gendergerechte Gesundheitsversorgung und Gesundheitsfor­schung fördern“. Dabei geht es ganz einfach darum, evidenzbasierte Leitlinien für Screening und Behandlung von frauenspezifischen Erkrankungen zu entwickeln und vor allem die Kompetenz für die Frauengesundheit in der Aus-, Fort- und Weiterbildung für medizinische Berufe zu verankern. Wir wissen ganz genau, geschätzte Damen und Herren, dass wir gerade beim Brustkrebsfrüherkennungsprogramm dringend eine Evalu­ierung brauchen, die Sie, Frau Bundesministerin, auch zugesagt haben, denn es brauchen alle Frauen, egal, welchen Alters, einen möglichst unbürokratischen Zugang zu diesem Brustkrebsscreeningprogramm.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 121

Zum Punkt Aus- und Weiterbildung: Eine österreichweit einheitliche Formulierung und eine Verankerung des Genderaspekts im Curriculum der medizinischen Universitäten wäre wünschenswert. Das gibt es schon in einzelnen Universitäten, doch braucht es das nicht nur unter dem Schlagwort Geschlechterforschung, sondern Genderaspekte und die fächerübergreifende Abhandlung müssen in jedes Detail der medizinischen Ausbildung eingeplant sein.

Das Wirkungsziel 3 behandelt die Gewaltprävention. Meine Damen und Herren, da wird ganz klar dokumentiert, dass es rasch und intensiv um einen weiteren Ausbau von Hilfe und Unterstützung für Mädchen und Frauen, die von Gewalt betroffen sind, geht. Wir wissen, dass sich die Situation auch im öffentlichen Raum bei uns in Österreich verschärft hat. Diesbezüglich müssen weitere Maßnahmen folgen. Das heißt, auch wenn wir bei der Gewaltprävention vor allem im Sexualstrafrecht wirklich einiges zuwege gebracht haben, braucht es mehr Aufklärung und einen intensiveren Schutz der Frauen und Mädchen.

Wirkungsziel 7 lautet: „Bei Mädchen und jungen Frauen ein positives Selbstbild für ein gesundes Leben fördern“ – so heißt es in diesem Bericht. Ja, wir brauchen das dringend. Besonders bei jungen Frauen ist ein unzufriedener Blick in den Spiegel keine Seltenheit: Wie schaue ich aus? Bin ich zu dick? Was passt nicht? – Wir haben ja seinerzeit schon mit dem Gesetz zur Regelung von Schönheitsoperationen einiges bewerkstelligt, aber durch die negativen Einflüsse aus Werbung und Medien werden die jungen Menschen, auch die Burschen, verunsichert. Das Selbstwertgefühl sinkt, das heißt aber auch, dass es zu psychischen Problemen und gefährlichen Erkrankungen wie Bulimie oder Anorexie kommen kann. Es gibt das, auch ich kenne das aus den verschiedensten Bereichen.

Was die rasanten Entwicklungen in Bezug auf soziale Medien und den sogenannten Hass im Netz betrifft: Davor sei wirklich gewarnt, und das sollten wir in der nächsten Legislaturperiode wirklich auch intensiv angehen. Es ist unglaublich, was sich da abspielt, schon im Volksschulalter geht das los. Die Kinder bedienen die ent­sprechenden Medien natürlich selbst, dabei dürfen wir die potenzielle Gefahr für die psychische und physische Gesundheit auch bei Kindern und Jugendlichen nicht unterschätzen. Das heißt, da braucht es schon in den Kindergärten, in den Schulen mehr Bewusstseinsbildung dahin gehend, wie man damit umzugehen hat, und auch Aufklärung der Eltern, die das meist gar nicht mitbekommen und nicht wirklich wahrnehmen.

Ich bin den ExpertInnen und der Frau Bundesministerin sehr dankbar, dass wir im Ausschuss eine sehr detaillierte und informative Besprechung und einen Meinungs­austausch hatten. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass wir mit diesem Bericht, mit diesem Aktionsplan wirklich eine Grundlage schaffen, nicht nur im Gleichbehandlungs­ausschuss, sondern für alle Bereiche der Politik und der Gesellschaft, denn die Frauen sind überall und sie brauchen überall unsere Kraft und unsere Unterstützung. In diesem Sinne heißt Chancengleichheit: Frauen sollen selbstbestimmt und gesund leben können. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)

14.09


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Aslan. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.

 


14.09.46

Abgeordnete Mag. Aygül Berivan Aslan (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Ja, warum braucht man Gendermedizin? – In der Medizin sind die Krankheitsbilder, die Untersuchungsmethoden, auch die Symptombeschreibungen und die Behandlungen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 122

immer noch auf die männliche Norm abgestellt, weil eben viele Medikamente noch an Männern erprobt werden. Das haben Sie vorhin auch erwähnt, Frau Bundesministerin, und gerade deswegen ist es wichtig, dass wir dementsprechend die geschlechts­spezifi­schen Unterschiede, die es auch geben kann, berücksichtigen und die Diagno­sen und die Behandlung anpassen.

Der Gesundheitsansatz im Bericht gibt uns wirklich einen sehr tollen Einblick in die Gesundheitsbedürfnisse von Frauen, die altersspezifisch und nach Lebensabschnitten kategorisiert sind. Das ist fachlich natürlich sehr begrüßenswert. Zahlreiche empfoh­lene Maßnahmen wie zum Beispiel der niederschwellige Zugang zu Verhütungsmitteln oder auch die psychische Gesundheitsversorgung als Sachleistung treffen mit grünen Positionen zusammen.

Was uns im Bericht fehlt, ist die Verbindlichkeit; daran mangelt es. Angekündigt ist zwar eine jährliche Roadmap über die gemeinsame Schwerpunktsetzung, jedoch gibt es hinsichtlich der Umsetzung keine Kontrolle oder Evaluierung. Es fehlt uns auch die zeitliche Abstimmung, also die Information, wann genau diese Maßnahmen gesetzt werden oder wann man vorhat, diese Maßnahmen umzusetzen.

Ansonsten finden wir den Bericht wirklich sehr gut gelungen. Im Namen meiner Partei, meines Klubs möchte ich mich natürlich bei allen ExpertInnen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken. Es freut mich, dass wir in diesem Punkt wieder überfraktionell etwas für die Töchter Österreichs weiterbringen. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

14.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.

 


14.11.56

Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und auch Kollegen! Es freut mich sehr, dass wir heute über diesen Nationalen Aktionsplan reden können. Es ist nämlich schön, wenn wir in Österreich auch einmal bei etwas Vorreiter sind – oder in diesem Fall Vorreiterinnen.

Wir haben es als europaweit erstes Land geschafft, so einen Aktionsplan zu imple­mentieren, und man muss dem Ministerium, der Frau Ministerin, dem ganzen Team dazu gratulieren. Es ist ein wirklich guter Nationaler Aktionsplan geworden, und ich bin auch, wie schon meine Vorrednerinnen, sehr stolz darauf, dass wir einen gemein­samen Antrag zustande gebracht haben, weil wir hier als Frauensprecherinnen immer wieder zeigen, wie überparteiliches Arbeiten in diesem Parlament sehr wohl auch funktionieren kann, wenn man nur will und auch dazu bereit ist, für das gemeinsame Ganze zusammenzuarbeiten.

Im Rahmen des Aktionsplans liegen jetzt 40 Maßnahmen vor, die zu einer besseren Gesundheitsversorgung von Frauen führen sollen. Es gibt Wirkungsziele – so weit, so großartig; ich möchte aber ein paar Dinge hervorheben, die mir persönlich am NAP noch nicht ganz passen und die man meiner Meinung nach auch grundsätzlich, was die Herangehensweise an solche politischen Pläne betrifft, in der Zukunft noch verbessern und optimieren könnte.

Die Wirkungsziele sind nämlich gut, aber sie sind teilweise auch wenig konkret, zum Beispiel wenn es heißt: „Armutsrisiken von Frauen in allen Lebensphasen verringern“, „positives Selbstbild [...] fördern“, „Gesundheitliche Chancengerechtigkeit für [...] benachteiligte Frauen [...] erhöhen“ und so weiter.

Das sind Dinge, bei denen ich mir schon die Frage stelle, wie das in der Umsetzung wirklich funktionieren soll und wie man das vor allem quantifizierbar machen kann,


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denn ich glaube, es ist wichtig, dass wir in der Politik auch dahin kommen, dass wir wirklich auch Rechenschaft darüber ablegen können, was wir erreichen, und darlegen können, was gemacht wurde und ob man weitergekommen ist – und das geht umso besser, je quantifizierbarer Ziele sind.

Bei Wirkungsziel 7 – bei „Mädchen und jungen Frauen ein positives Selbstbild für ein gesundes Leben fördern“ – ist zum Beispiel als Maßnahme angegeben: „Gesetzliche Maßnahmen zur Unterstützung eines positiven Selbstbildes“. – Da frage ich mich schon: Was soll denn das sein? – Wir können hoffentlich weder Spiegel noch Waagen verbieten, das sollte man auch nicht tun, aber darum geht es auch gar nicht. Zum Beispiel ist da das Bundesgesetz zu Schönheitsoperationen angeführt, das 2013 in Kraft getreten ist, wodurch es unter 16-Jährigen verboten wurde, Schönheits-OPs ohne medizinische Notwendigkeit durchführen zu lassen. Das ist alles sehr gut, aber das sind entweder Dinge, die in der Vergangenheit liegen, oder es sind andere Maß­nahmen wie etwa das Verbot sexistischer Werbung, bei denen ich sehr wohl infrage stelle, ob diese dann auch wirklich zu dem gewünschten Ergebnis führen.

Das heißt, wir können nicht quantifizierbar machen, welche Maßnahmen das sind und welche Wirkungen sie haben, und dann kommen einem Dinge wie auch dieses Wirkungsziel wie eine leere Floskel vor, wiewohl wir uns alle bewusst sind, dass das extrem wichtig ist. Und weil wir dann im Nachhinein in Zukunft nicht nachweisen können, was wir auf dem Weg dorthin erreicht haben, wird es zum Schluss auch wieder schwieriger, das Ganze zu argumentieren. Deshalb hätte ich mir bei vielen Dingen klare Fristen gewünscht, klare Ziele, wann die Dinge erreicht werden sollten, und auch einen Weg, wie man solche Dinge in Eigenverantwortung und in Freiheit erreichen kann, und dass nicht immer sofort nach einer gesetzlichen Regelung ge­schrien wird, wenn das Problem sehr evident ist wie auch in diesem Fall.

Da, glaube ich, haben wir aber in Zukunft noch genügend Möglichkeiten, auch als Frauensprecherinnen miteinander über konkrete Maßnahmen zu reden. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie der Abgeordneten Pfurtscheller und Schittenhelm.)

14.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.

 


14.15.30

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Liebe Ministerinnen! Jetzt ist er fertig, der Aktionsplan Frauengesundheit, und er ist nicht nur intersektional, sondern betrifft auch viele Ressorts.

Ein Wirkungsziel definiert ja sozusagen, was man mit den Maßnahmen erreichen möchte, und wird dann selbstverständlich in Form einer Roadmap auch noch evaluiert. Es kann natürlich nicht sein, dass nur ein einzelnes Ressort wie das Frauen- und Gesundheitsministerium ganz konkrete Vorschläge macht, denn es sind alle gefordert, und ich möchte mich auch sehr herzlich bei den an die 70 Expertinnen und Experten bedanken, die da mitgewirkt haben. Es war ein vollkommen teamorientierter, gemein­samer Prozess, der stattgefunden hat, damit wir diese 17 Wirkungsziele und 40 Maß­nahmen definieren können, die natürlich jetzt noch mit dem einen oder anderen konkreteren Inhalt befüllt werden müssen; das ist ganz klar.

Es ist ganz wichtig, sich entlang eines Frauenlebens Fragen zu stellen wie: Was brauchen Mädchen und junge Frauen? Wie geht es den Frauen im Erwerbsleben, was kann man da verbessern? Was bedeutet es für ältere Frauen, dass die soziale Teilhabe vielleicht nicht mehr so gegeben ist wie bei Frauen in jüngeren Lebensjahren?


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 124

Gerade das Multitasking-Leben – ich darf es so nennen – ist eines, das uns Frauen oft mehrfach belastet. Wir wissen alle: Frauen und Männer leben dann länger, sind dann erfolgreicher, sind dann auch glücklicher, wenn sie gesund sind, und dieser Aktions­plan Frauengesundheit soll dazu beitragen, dass in den einzelnen Lebens­phasen wichtige Bereiche selbst reflektiert werden, manches Mal auch in Form von bewusst­seinsbildenden Maßnahmen. Man braucht nicht immer gleich ein Gesetz oder etwas ganz Konkretes, sondern es geht um Bewusstseinsbildung, es geht um den Bildungs­hintergrund, es geht um den sozioökonomischen Hintergrund; dies verhilft uns zu Gesundheitskompetenz, damit wir mit diesem Wissen, das wir uns dadurch – schon im Kindergarten und entlang eines Frauenlebens – aneignen, auch gut umgehen können, die richtigen Fragen stellen und dieses Wissen auch anwenden können.

Das wird über diese Legislaturperiode hinausgehen müssen. Ich bin überzeugt davon, dass das niemanden kaltlassen kann und dass wir in der nächsten Legislaturperiode diesen Aktionsplan Frauengesundheit gut weiterführen können. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Schittenhelm und Aslan.)

14.18


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Dipl.-Kffr. Pfurtscheller. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.

 


14.18.28

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Ministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer und Be­sucher! Sehr geehrte Frau Ministerin, ich möchte mich auch ganz herzlich für den Aktionsplan Frauengesundheit bedanken. Er ist sehr aufschlussreich, beleuchtet die vielseitigen Aspekte der Frauengesundheit und benennt, wie meine Kolleginnen auch schon ausgeführt haben, Wirkungsziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Frauen in Österreich.

Frauen sind anders krank als Männer. Es gehört mittlerweile zum Allgemeinwissen, dass Männerschnupfen eine der gefährlichsten Krankheiten überhaupt ist (Heiterkeit bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ – Abg. Lugar: Das ist ja sexistisch!), aber dass Frauen aufgrund ihrer Physis andere Symptome haben als Männer und auch adäquate Behandlung benötigen, wird leider noch nicht überall wahrgenommen und berück­sichtigt.

Ich habe mich auf zwei Punkte in diesem Bericht konzentriert, zum einen auch auf das Wirkungsziel 7 – und das ganz unabhängig von Kollegin Schittenhelm, aber ich glaube, das zeigt, dass das ein sehr aktuelles Thema ist, das uns da beschäftigt, und zwar geht es eben um das notwendige positive Selbstbild der jungen Frauen. Ich habe selbst in den letzten Monaten einige Veranstaltungen in Tirol, bei denen es um das Thema Gewalt an Frauen gegangen ist, mit begleitet, und da hatten wir jeweils auch eine Spezialistin dabei, die uns erzählt hat, was in den Schulen in Sachen Mobbing über die Neuen Medien so abgeht. Es ist wirklich ganz, ganz erschreckend, zu hören, dass elf-, zwölfjährige Mädchen teilweise auch schon von erwachsenen Männern, die sich als junge Frauen ausgeben, gecoacht werden, wie sie abnehmen können, unter Druck gesetzt werden, dass sie in einer bestimmten Zeit so und so viel Gewicht abnehmen müssen, dann Fotos zeigen sollen, und solche Dinge. Es ist wirklich ganz entsetzlich, wenn man das hört.

Das fällt wahrscheinlich auch nicht mehr nur unter Notwendigkeit von Sensibilisie­rungs­maßnahmen, das fällt eigentlich schon unter psychische Gewalt. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass wir da die jungen Frauen unterstützen, das nötige Selbstbe­wusst­sein zu entwickeln, damit sie sich dagegen entsprechend wehren können. Es ist natürlich auch wichtig, dass sie gesunde junge Frauen sind, die dann später ein


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 125

erfülltes und glückliches Leben führen können und nicht solche schrecklichen Erfah­rungen aufarbeiten müssen.

Das zweite Wirkungsziel, das mir auch sehr wichtig ist, geht ebenfalls in Richtung psychische Gesundheit von Frauen. Nach meiner Erfahrung gibt es leider sehr viele Mädchen und Frauen, die immer wieder in extrem belastende Situationen geraten, meistens sowieso völlig unverschuldet. Das sind oft Schwierigkeiten in der Familie oder zum Beispiel Überforderung durch Mehrfachbelastung.

Es ist leider in Österreich nicht ganz einfach, Unterstützung zu bekommen, gerade im psychologischen Bereich. Gerade am Land ist es oft sehr schwierig – lange Fahrzeiten, man bekommt erst sehr spät Termine. Deshalb ist es mir sehr wichtig, dass die Frauen da schneller Unterstützung erhalten. Die Frauen können sich oft die Behandlungen nicht beziehungsweise nicht im notwendigen Ausmaß leisten. Daher muss es uns ein Anliegen sein, hier schnellstmöglich Verbesserungen herbeizuführen, auch weil ja sehr oft auch die Kinder dieser Frauen mit betroffen sind.

Noch einmal zusammenfassend: Vielen herzlichen Dank für den Bericht! Wir sind natürlich gerne unterstützend mit dabei, wenn es um die Umsetzung geht. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Aslan.)

14.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.

 


14.22.21

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Ministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich finde es auch super, dass es den Frauengesundheitsbericht gibt, nämlich vor allem in der Form, wie er geclustert und aufgebaut ist: eben nach den Lebens­realitäten, nach dem Alter – von jungen Frauen und Mädchen bis zu den Frauen mittleren Alters und älteren Frauen. Dafür an dieser Stelle auch ein Danke meinerseits.

Ich würde gerne den Fokus auf einen Themenbereich richten, der sich im Bericht auch immer wieder abbildet, nämlich auf sexuelle und reproduktive Rechte und Gesundheit von Frauen. Wir selbst – ich habe es an dieser Stelle schon einmal erwähnt – haben ja hier im Haus eine überparteiliche parlamentarische Gruppe, in der wir – Kolleginnen von der SPÖ, von den Grünen, von der ÖVP und von den NEOS – in dieser Frage sehr, sehr aktiv sind.

Wichtig ist – das ist ganz klar, und das dokumentiert auch der Bericht – die umfas­sende sexuelle Bildung. Dazu gab es den Sexualerziehungserlass im Rahmen der Schulen, der aus meiner Sicht ganz, ganz zentral war. Warum? – Weil da auch die Option besteht, über Profis, über externe Expertinnen und Experten buntes und vielfältiges Wissen zum eigenen Körper und zur Sexualität zu bekommen. Das ist von ganz, ganz zentraler Bedeutung, ein absolutes Recht für Mädchen – natürlich auch für Burschen.

Zusätzlich zu dem Sexualerziehungserlass ist es aber von zentraler Bedeutung – und da richtet sich mein Appell an Jugendministerin Karmasin –, die First-Love-Ambulan­zen in den Bundesländern auszubauen. Die sind gerade im ländlichen Raum sehr spärlich vorhanden. Das brauchen die Mädchen vor Ort dringend: den niederschwel­ligen Zugang, die niederschwelligen Infos, ohne sich sozusagen peinlich berührt zu fühlen, weil sie diese Einrichtung aufsuchen.

Auch im Bericht – es ist heute schon einmal erwähnt worden – ist als eines der Ziele der niederschwellige, kostengünstige beziehungsweise kostenlose Zugang zu Verhü­tungs­mitteln genannt. Wir haben das in Österreich noch nicht geschafft. Es gibt Län-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 126

der, die das bereits haben und die auch ganz klar aufzeigen und beweisen, dass damit die Anzahl der ungewollten Schwangerschaften zurückgeht. Also mit sexueller Bildung und niederschwelligem, kostengünstigem oder kostenlosem Zugang zu Verhütungs­mitteln reduzieren sich ungewollte Schwangerschaften. Ich bin der Meinung, wir kön­nen das in Österreich schaffen. Es sind unterschiedlichste Institutionen aufgeru­fen – eben nicht nur die Frauenministerin und Gesundheitsministerin, sondern vor allem auch die Bundesländer und alle, die auch damit zu tun haben –, das für die Frauen auf den Weg zu bringen.

Ein abschließender Punkt, weil es auch erwähnt wurde: Schwangerschaftsabbrüche in allen öffentlichen Spitälern. Es ist Realität, dass Frauen in den Bundesländern nicht in allen öffentlichen Spitälern den Zugang dazu haben. Ich weiß, Frau Ministerin, du bist da dahinter – ein Danke dafür –, aber auch da gilt: Überzeugen wir in den Bun­des­ländern, dort, wo wir wohnen, um das endlich für uns Frauen Realität werden zu lassen! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Aslan.)

14.25


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Greiner. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.

 


14.25.29

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Bundes­minis­te­rinnen! Hohes Haus! Zusammenfassend darf ich festhalten: Einer der Schwerpunkte in diesem Aktionsplan Frauengesundheit liegt auf der psychosozialen Gesundheit. Wir haben bereits mehrfach gehört, dass Frauen von sozioökonomischen Faktoren we­sentlich stärker betroffen sind als Männer. Armut spielt da eine wesentliche Rolle. Dieser Aktionsplan muss daher auf die Ursachen dieser sozialen Ungleichheit abzie­len, und da ersuche ich, auch wirklich die Tatsache, dass Frauen generell einkom­mensbenachteiligt sind, im Auge zu haben.

Welche Folgen ergeben sich aus einer sozialen Ungleichheit? – Wir haben gehört, Frauen werden zwar älter, aber sie bleiben dabei nicht gesund. Und gerade in fortge­schrittenen Jahren haben wir einen deutlichen Anstieg bei psychischen und physischen Erkrankungen – chronischen Erkrankungen, wohlgemerkt.

Im Zusammenhang mit psychosozialer Gesundheit ist auch das Thema Gewalt ein wesentlicher Punkt. Jede fünfte Frau wird Opfer von Gewalt. Prävention gegen Gewalt ist ein wesentlicher Punkt, der sich im Ausbildungsprogramm für Ärztinnen und Ärzte und für Pflegepersonal entsprechend stark niederschlagen muss.

Welche Maßnahmen wurden bereits gesetzt? – Österreich hat eine nationale Strategie zur psychischen Gesundheit erarbeitet, damit einen eigenen Weg eingeschlagen und Vorbildwirkung. Demnächst wird es auch einen Maßnahmenbericht zur psychischen Gesundheit geben, und in Ausarbeitung befindet sich ein Gender-Gesundheitsbericht. Und als erstes Land in Europa – und das kann uns wirklich stolz machen – hat Öster­reich einen Aktionsplan für Frauengesundheit vorgelegt. Frau Ministerin, selbst die WHO – Sie haben es schon erwähnt – hat diese Tatsache sehr positiv hervorgehoben.

Wir sehen, viele Maßnahmen sind im Laufen, und die Frau Ministerin ist vehement dahinter, dass sie auch umgesetzt werden.

Einen Aspekt möchte ich noch ansprechen: Die genannten Punkte sind frauenpolitisch wichtig, aber sie sind vor allem gesellschaftspolitisch von hoher Relevanz. Wir, wie wir hier sitzen, die gesamte Regierung, alle, aber gerade auch Institutionen, die sich mit Gesundheit befassen, sind aufgefordert, ihr gesamtes Know-how in die Debatte einzubringen, sodass wirklich multisektorale Lösungen erarbeitet werden können, um


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 127

die Gesundheit von Frauen zu verbessern und um eine Chancengleichheit zu fördern und zu ermöglichen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Schittenhelm.)

14.28


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.28.09

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Ge­schätzte Ministerinnen! Hohes Haus! Ich bin lustigerweise der einzige Mann, der zu diesem Thema spricht. Ich spreche aber jetzt kurz als Arzt zu Ihnen: Ich unterstütze die Frau­engesundheitspläne absolut. Wenn nämlich das Gendern wo eine Berechtigung hat, dann in der Frauengesundheit. Das ist der Bereich, in dem sich Männer und Frauen wirklich unterscheiden.

Es wurde in den letzten Jahrzehnten, bis man draufgekommen ist, eine ganze Reihe von Studien durchgeführt, die eben ausschließlich mit Männern, mit jungen, 18- bis 20-jährigen Männern designt waren, und da hat man zum Teil andere Ergebnisse herausbekommen, als es heute für die Frauen zuträglich ist. Daher ist es gerade aus der Sicht eines Arztes und aus der Sicht eines Volksvertreters extrem wichtig, diese Pläne und Bestrebungen zu unterstützen, dass die Gesundheit der Frauen anders betrachtet wird als jene der Männer. Da bestehen andere biologische Gegebenheiten, eine andere Physiologie – dem muss man sich als Arzt widmen und dem muss man auch politisch Rechnung tragen, daher ist dieser Bereich des Genderns aus der Sicht eines konservativen Politikers absolut zu unterstützen, und aus der Sicht eines Arztes erst recht.

Eines vermisse ich: Die Darmgesundheit steht im Aktionsplan Frauengesundheit nicht explizit drin. Ich glaube, das sollte noch hinein, denn Frauen erkranken genauso häufig wie Männer an Dickdarmkrebs, und da kann man wirklich viel tun und wirklich viel Böses verhindern. In diesem Sinne: Auf zur Koloskopie! – Danke. (Beifall bei Abge­ordneten der ÖVP.)

14.29

14.29.46

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.

Ich sehe keinen Wunsch auf ein Schlusswort seitens der Berichterstattung.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Gleichbehandlungsausschusses, den vorliegenden Bericht III-406 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12, über die dem Aus­schussbericht 1680 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend den Ausbau von Programmen zum Thema Frauengesundheit.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 210.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 128

14.30.3413. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2254/A der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Brigitte Jank, Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens geändert wird, das Bundes­verfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz, das Verwaltungsgerichts­verfah­rensgesetz und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, ein Bundesgesetz über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern erlassen wird, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Pflichtschul­erhal­tungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Bun­desgesetz BGBl. Nr. 420/1990, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichts­gesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Hochschul­gesetz 2005, das Schulpflichtgesetz 1985, das Berufsreifeprüfungsgesetz, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Privatschulgesetz, das Religionsunterrichtsgesetz, das Bildungsdokumen­tati­ons­gesetz, das Schülervertretungengesetz, das BIFIE-Gesetz 2008 sowie das Bildungsinvestitionsgesetz geändert werden und das Bundes-Schulauf­sichts­gesetz aufgehoben wird und das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehr­per­sonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehr­per­sonengesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz und das Unterrichtsprak­tikums­gesetz geändert werden (Bildungsreformgesetz 2017), über den

Antrag 592/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der VizepräsidentInnen der Landesschulräte und des Wiener Stadtschulrates, über den

Antrag 131/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Modellregionen zur Gemeinsamen Schule, über den

Antrag 1356/A der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 geändert wird, und über den

Antrag 1357/A der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2014, geändert wird (1707 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Mölzer. – Bitte schön, Herr Abgeord­neter.

 


14.31.38

Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Zunächst darf ich gleich einmal folgenden Antrag einbringen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 129

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die längst fällige Einrichtung eines Unterstufenrealgymnasiums am BORG Hermagor

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung werden aufgefordert, die längst fällige Einrichtung eines Unterstufenrealgymnasiums am BORG Hermagor zu ermöglichen.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Warum stelle ich ein vermeintlich sehr regionales Anliegen meinem Beitrag zur Diskussion über die angeblich größte Bildungsreform aller Zeiten voran? – Zum einen natürlich deswegen, weil ich glaube, dass die seit mittlerweile drei Jahren durchs Hohe Haus verschobene Bürgerinitiative aus Hermagor, die Menschen in Hermagor es verdient haben, dass endlich eine Abstimmung über ihr Anliegen hier im Hohen Haus erwirkt wird. Ich ersuche da natürlich vor allem die ÖVP – Kollege Obernosterer nickt schon – um Zustimmung. – Das ist das eine.

Zum anderen tue ich das aber auch deshalb, weil dieses Anliegen der Einrichtung einer AHS-Unterstufe nichts Singuläres ist, sondern in mehreren anderen Bezirks­städten, in Deutschlandsberg oder in Hartberg etwa, ebenso präsent ist. Und das hat natürlich einen bestimmten Grund: Die Menschen wünschen sich offensichtlich eine differenzierte Schulausbildung. Sie wünschen sich offensichtlich, dass es nicht nur den Erhalt des Gymnasiums gibt, sondern auch weiterhin einen Ausbau des Gymnasiums und des differenzierten Schulsystems.

Und es hat noch einen weiteren besonderen Grund, nämlich dass offensichtlich in Hermagor – die SPÖ hat im letzten Unterrichtsausschuss ja gemeint, das sei nicht notwendig – eine Modellregion Gesamtschule geplant ist; auf dem Rücken der dortigen Kinder soll die Gesamtschulutopie getestet werden.

Was halte ich dabei fest? – Es ist offensichtlich so, geschätzte Frau Unterrichtsminis­terin, Bildungsministerin, geschätzte Damen und Herren von der ÖVP, von der SPÖ und von den Grünen, dass Sie hier Politik gegen die Wünsche und die Bedürfnisse der Bevölkerung machen. Das ist etwas, was es mit uns nicht gibt. Das ist schon einmal einer der wesentlichsten Gründe, warum wir gegen diese Bildungsreform stimmen werden.

Was kritisieren wir weiters an dieser Bildungsreform? – Wir haben das ja schon öfters hier in diesem Hohen Hause diskutiert, so etwa erst letzte Woche am Montag, ich muss es aber trotzdem noch einmal festhalten: Es wird die Frage der Zuwanderungs- und Integrationsproblematik völlig ausgeklammert. Der freiheitliche Vorschlag, die freiheitliche Forderung nach einer sogenannten Deutschpflicht beziehungsweise der ausreichenden Kenntnis der deutschen Sprache, um dem Unterricht folgen zu können, und entsprechenden Sprachklassen, wo man sozusagen die Deutschkenntnisse auf Vordermann bringt, ist nicht berücksichtigt worden. Das ist unseres Erachtens ein großes Problem. (Abg. Schimanek: Die Volksschullehrer würden sich das so wün­schen!) Das würden sich – ich wollte es gerade sagen – die Praktiker alle wünschen, wie wir nicht zuletzt aus der Stadt Wien wissen, wo sich unlängst eine Volksschul­lehrerin zu Wort gemeldet und festgehalten hat, dass ein Drittel ihrer Kinder dem Unterricht nicht folgen kann. Das wäre eine ganz wesentliche Maßnahme, um diesbezüglich großen Druck aus dem System zu nehmen. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 130

Ein weiterer Punkt, geschätzte Damen und Herren, ist natürlich die Frage der Schul­organisation, die mit diesem Gesetz verändert wird. Mit der Schaffung der Bildungs­direktionen wird zwar vielleicht ein kleiner Schritt in die richtige Richtung gemacht, aber es wird damit die Transparenz eingeschränkt, die Kontrolle kommt weg, dafür gibt es in Zukunft mehr Proporz. Das ist definitiv nicht der Weg, den wir gehen wollen. Wir wollten da mehr Transparenz und mehr Kontrolle haben. Das passiert aber nicht. Das ist ein weiterer Grund, die Vorlage abzulehnen.

Im Bereich der sogenannten Schulcluster hoffen wir zwar immer noch darauf, dass damit in Zukunft ein paar kleinere und Kleinstschulen gerettet werden können. Ich bin gespannt, ob das dann tatsächlich passieren wird. Dass es jetzt aber nach den Verhandlungen mit den Grünen auch noch Mischcluster geben soll, halten wir für ein großes Problem, zumal natürlich auch das ganz klar – Kollege Walser, das wissen Sie ganz genau – eine Vorbereitung auf die Gesamtschule darstellt. Außerdem schafft da die Unklarheit in dem Gesetz – das haben wir im Unterrichtsausschuss schon kurz angesprochen – im Bereich des Minderheitenschulwesens wahrscheinlich Probleme, weil wir zum Beispiel nicht genau wissen, welche Befähigungen die Clusterleiter, was mehrsprachige Schulen betrifft, mitbringen sollen und dergleichen mehr. Da werden wir sicher noch einige Diskussionen, insbesondere in Kärnten, erleben.

Ein weiterer Punkt, der völlig ungeregelt ist, meine Damen und Herren, ist der Bereich des Besoldungsrechts. Bei der Autonomie, die ja absolut begrüßenswert ist, wo wir immer gesagt haben, das wollen wir auch, gibt es natürlich auch ein paar Unklarheiten, etwa die öffentlich schon mehrfach kritisierte Frage der Klassenschülerhöchstzahl, wozu wir heute in weiterer Folge noch einen Antrag einbringen werden, um das klar­zustellen.

Überhaupt, meine Damen und Herren, war das jetzt, glaube ich, eine Hauruck-Aktion in letzter Sekunde, wo es keine Begutachtung mehr gegeben hat, wo den Beteiligten, wie beispielsweise den Elternvereinen oder auch den Lehrern, keine Möglichkeit mehr gegeben wurde, entsprechend Stellung zu beziehen, vor allem was den Themen­be­reich Gesamtschule betrifft. Und da müssen wir wirklich sagen, das wäre eigentlich möglich gewesen. Wir hätten noch genug Zeit gehabt bis in den Oktober hinein. Das ist uns genommen worden. Man will das offensichtlich möglichst schnell durchbringen.

Es ist, glaube ich, wichtig, abschließend festzuhalten, dass wir hoffentlich nach der Wahl am 15. Oktober andere Mehrheitsverhältnisse haben werden, um das, was Sie hier fabrizieren, reparieren zu können. Wir werden heute noch versuchen, mit ein paar Entschließungsanträgen die schlimmsten Dinge abzuwenden.

Aber, meine Damen und Herren – das richtet sich auch an die Menschen vor den Bildschirmen, die heute diese Debatte verfolgen –, es sei Ihnen gesagt: Wählen Sie nicht Schwarz, wählen Sie nicht Rot, denn nur mit der FPÖ wird es hier eine Verän­derung geben! Sonst werden Sie, so wie die ÖVP jetzt schon, mit Kopfweh aufwachen, wenn es nämlich darum geht, dass wieder das Gleiche weitergeht. Wir Freiheitliche wollen das nicht. Mit uns wird es das nicht geben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.37


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Wendelin Mölzer und weiterer Abgeordneter


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 131

betreffend die längst fällige Einrichtung eines Unterstufenrealgymnasiums am BORG Hermagor

eingebracht in der 188. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 28. Juni 2017 im Zuge der Behandlung von TOP 13, Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2254/A der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Brigitte Jank, Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz, das Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens geändert wird, das Bundes­verfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz, das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, ein Bundesgesetz über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern erlassen wird, das Aus­schrei­bungsgesetz 1989, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schul­gesetz für Kärnten, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990, das Schulunterrichts­gesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehr­gänge, das Hochschulgesetz 2005, das Schulpflichtgesetz 1985, das Berufsreife­prüfungsgesetz, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schülerbeihilfenge­setz 1983, das Privatschulgesetz, das Religionsunterrichtsgesetz, das Bildungsdoku­men­tationsgesetz, das Schülervertretungengesetz, das BIFIE-Gesetz 2008 sowie das Bildungsinvestitionsgesetz geändert werden, und das Bundes-Schulaufsichtsgesetz aufgehoben wird und das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Bundes-Personalvertre­tungs­gesetz und das Unterrichtspraktikumsgesetz geändert werden (Bildungs­reform­gesetz 2017), über den Antrag 592/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der VizepräsidentInnen der Lan­desschulräte und des Wiener Stadtschulrates, über den Antrag 131/A(E) der Abge­ordneten Dr. Harald Walser, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Modellregionen zur Gemeinsamen Schule, über den Antrag 1356/A der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 geändert wird, sowie über den Antrag 1357/A der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2014 geändert wird (1707 d.B.).

Der Amtsführende Präsident des LSR Kärnten, Rudolf Altersberger, hat im Auftrag des Landeshauptmannes von Kärnten folgendes Schreiben an die Frau Bundesminister für Bildung im Frühjahr 2017 geschickt:

„… Seit einigen Wochen ist in Kärnten die Diskussion um die Errichtung einer AHS Unterstufe in Hermagor neu entflammt. Auslöser war diesmal ein Vorstoß des ÖVP-Abgeordneten zum Nationalrat Gabriel Obernosterer, der in einem Regionalmedium eine diesbezügliche Forderung erhoben und sinngemäß gemeint hat, dass ein Brief des Landeshauptmanns an die Frau Bundesministerin genügen würde, um die Genehmigung für die Errichtung einer AHS-Unterstufe in Hermagor zu bekommen.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin, von Herrn LH Dr. Peter Kaiser wurde ich beauftragt, Ihnen den Antrag des Herrn Abg. zum NR Gabriel Obernosterer zur Kennt­nis zu übermitteln und Sie bzw. Ihr Ministerium um eine Stellungnahme zu ersuchen,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 132

was eine mögliche Errichtung der AHS-Unterstufe in Hermagor betrifft. Wir erhoffen uns durch eine klare Meinungsäußerung seitens des Bundes ein Ende der Diskus­sionen, die in der Bildungsregion Hermagor doch schon seit geraumer Zeit für Verunsicherung sorgt. ...“

Das Antwortschreiben der Frau Bundesministerin ist am 6. April 2017 ergangen:

„… Zur neuerlich aktualisierten Anfrage auf Errichtung einer AHS-Unterstufe am BORG in Hermagor wiederholt das Bundesministerium für Bildung seinen Standpunkt, wonach einem Antrag auf Gründung und Führung einer AHS-Unterstufe nicht stattgegeben werden könne. …“

Offensichtlich genügt ein Brief des Landeshauptmanns an die Frau Bundesministerin nicht, die längst fällige Einrichtung eines Unterstufenrealgymnasiums am BORG Hermagor zu bewirken. Ein einfacher Beschluss im Nationalrat – dem auch der Abgeordnete Gabriel Obernosterer angehört – würde dies aber ermöglichen.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung werden aufgefordert, die längst fällige Einrichtung eines Unterstufenrealgymnasiums am BORG Hermagor zu ermöglichen.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt als Nächste Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.37.17

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dieser Wahlkampfrede komme ich wieder zur Bildungspolitik zurück. Österreichs Schülerinnen und Schüler haben sich das beste Bildungssystem verdient, und deshalb freut es mich, dass sich eine breite Mehrheit für dieses Bildungsreformgesetz abzeichnet.

Es heißt zwar Bildungsreformgesetz, bedeutet aber vielfach eine Revolution im Den­ken. Wir verlassen die Verordnungskultur und wenden uns hin zu einer Kultur der autonomen Gestaltungs- und Ergebnisverantwortung. Den Lehrerinnen und Lehrern und Leiterinnen und Leitern vor Ort wird mehr Gestaltungskraft und werden auch mehr Entscheidungsmöglichkeiten eingeräumt, denn sie kennen ihre Schülerinnen und Schüler und wissen genau, was gebraucht wird und was gerade erforderlich ist.

Gerade um diese Gestaltungsmöglichkeit wurde jahrzehntelang gerungen, das wurde jahrzehntelang eingefordert – und jetzt machen wir das auch, und zwar ohne irgendje­man­dem irgendetwas wegzunehmen. Die bisherigen Schlüssel der Ressourcen­vertei­lung gelten weiterhin. Das heißt, die 50-Minuten-Einheit und auch die Klassenschü­lerInnenhöchstzahl von 25 bleiben weiterhin eine Berechnungsgröße für die Res­sourcenzuteilung. Diese wird zusätzlich noch durch die Mittel für Sprachförderung, für ganztägige Schulformen und so weiter aufgebessert. Das bleibt alles aufrecht. Aber wie diese Ressourcen eingesetzt werden, das wird künftig stärker oder überhaupt am Standort beziehungsweise durch Zusammenarbeit der Standorte entschieden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 133

Verankert wurde erstmals – das ist auch ein ganz wichtiger Punkt – ein Chancenindex. Das heißt, Kriterien wie der sozioökonomische Hintergrund oder auch die im Alltag gebrauchte Sprache spielen künftig auch eine ganz besondere Rolle. Die Res­sourcen – auch das ist ein Novum – werden erstmals gesetzlich abgesichert. Deshalb sind alle Versuche zurückzuweisen, da Verlustängste zu schüren. Es wird niemandem etwas weggenommen. Ganz im Gegenteil: Dort, wo die Ressourcen gebraucht werden, dort werden auch mehr Ressourcen hingelenkt. Darüber hinaus kommen, wenn es nach der SPÖ geht, sogar noch 5 000 Lehrerinnen und Lehrer mehr ins System, weil sie eben dringend gebraucht werden.

Das Bildungsreformpaket ist kein Sparpaket, aber es ist ein Effizienzsteigerungspaket, wenn es um die Verwaltung geht, denn durch die Clusterbildung kann zusätzliches Unterstützungspersonal eingesetzt werden, damit Lehrer und Lehrerinnen, Leiter und Leiterinnen von ihrer Verwaltungsarbeit entlastet werden und sich auf ihre Kern­aufgabe, das Unterrichten oder eben das Führen, die pädagogische Leitung, konzen­trieren können.

Zusätzlich erzielen wir durch die Behördenstrukturreform, indem Landes- und Bundes­verwaltung in einer Bildungsdirektion zusammengeführt werden, noch weitere Verwal­tungsvereinfachungen und natürlich auch Vereinfachungen für die Lehrerinnen und Lehrer vor Ort.

Also tragen Sie dieses Bildungspaket mit! Es ist ein großer Schritt für die Weiter­entwicklung unseres Bildungssystems. Danke allen, die dazu Beiträge geleistet haben, Ministerin Hammerschmid, Minister Mahrer mit Team und natürlich die grüne Fraktion und die Regierungsfraktionen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Walser.)

14.41


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Klubobmann Mag. Dr. Strolz gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


14.41.35

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Eltern, Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, die heute zuschauen, alle Bürgerinnen und Bürger des Landes, die sich für Bildung interessieren! Wir führen heute die Debatte zu diesem Schulreformpaket, vor allem zur Reform im Bereich der Schulverwaltung. Es war ein langer Prozess – Frau Ministerin, Sie haben ja einen laufenden Prozess übernommen. Dieses Projekt ist seit circa drei Jahren unterwegs, und es gibt bei dem, was jetzt auf dem Tisch liegt, einiges an Licht und einiges an Schatten. Wir haben viel diskutiert.

Die Überschriften sind aus Sicht der NEOS durchaus die richtigen. Schulautonomie, das ist für uns natürlich ein ganz wichtiges Thema. Wir sagen: Stärken wir die Freiheit, die Verantwortung der Expertinnen und Experten vor Ort! Die Pädagoginnen und Pädagogen haben den Job gelernt, die haben jahrelang studiert und wissen, was gut für die Kinder, für die Jugendlichen ist. Die sollten eben Gestaltungsfreiraum vor Ort haben. Und geben wir auch den Schuldirektoren mehr Gestaltungsfreiraum! – Da passiert jetzt ein bisschen etwas, jawohl!

Wichtig ist für uns auch, und da sitzt der Knackpunkt, Frau Ministerin, dass wir natürlich, wenn wir die kreativen, die engagierten, die qualitätsorientierten Kräfte im System stärken wollen – und die gibt es zuhauf –, denen ein klares Signal geben müssen: Achtung, es ist nicht mehr das Parteibuch der Maßstab aller Dinge im öster­reichischen Schulsystem!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 134

Harald Walser nickt. Das ist nämlich auch den Grünen wichtig. Ich habe sogar ein Plakat der Grünen mit (eine Tafel mit der Abbildung eines Plakates der Grünen mit der Aufschrift „Wollen Sie diesem Mann die Bildung Ihrer Kinder anvertrauen?“ in die Höhe haltend, auf dem der ehemalige Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll vor einer Schultafel abgebildet ist): Wollen Sie, dass dieser Mann die Bildung Ihrer Kinder diktiert? (Abg. Schittenhelm: Das ist ja von vorgestern!) – Herr Pröll ist hier abgebildet, das stimmt. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Schittenhelm.) Ich habe für die besonders Aufmerksamen natürlich auch extra einen Bastelsatz dabei, damit das aktuell ist. (Der Redner überklebt auf der vorhin gezeigten Tafel das abgebildete Gesicht von Dr. Erwin Pröll mit einer Abbildung des Gesichts von Landeshauptfrau Mag. Johanna Mikl-Leitner. – Heiterkeit bei einigen Abgeordneten.) Hier kommt Frau Mikl-Leitner; basteln für Fortgeschrittene. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Schittenhelm: Dass er sich nicht geniert!)

Zum ernsthaften Hintergrund: Egal welcher Landeshauptmann kommt oder geht, das Problem ist, dass es derselbe Ansatz bleibt. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Schittenhelm.) In der Auffassung der österreichischen Volkspartei – ob neu, alt, lila, türkis, schwarz oder sonst irgendetwas – ist es so, dass Bildungspolitik in erster Linie Machtpolitik ist. (Abg. Schittenhelm: Wo leben Sie denn!?) Wenn Sie daran denken: Was können wir mit den 120 000 Lehrerinnen und Lehrern tun, können wir sie so ausstatten, dass sie sich noch besser um die Kinder und Jugendlichen kümmern? – Da ist Ihr erster Gedanke: Wie können wir sie so umgarnen und so organisieren, dass sie sich dann an der Wahlurne für uns entscheiden? (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Schittenhelm.) Deswegen wird die Lehrerschaft natürlich als politisches Vorfeld betrachtet, vor allem von der Volkspartei, und deswegen sind Sie nicht bereit.

Ich habe den Strategen der Volkspartei mitgegeben: Jetzt kann der neue ÖVP-Chef beweisen, dass er keine Fußfessel der Landeshauptleute anhat, indem er nämlich nicht zulässt, dass sich die Landeshauptleute kraft Landesgesetz zum Chef dieser neuen Bildungsdirektion machen können. Das ist nämlich ein ganz grober Strickfehler in diesem neuen Gesetz. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Schittenhelm.) Wenn Sie beweisen wollten, dass es Ihnen um die Kinder und Jugendlichen geht und nicht um Ihre Machtpolitik, dann würden Sie das ändern.

Daher bringe ich hier nochmals folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Matthias Strolz, Claudia Gamon, Kollegin und Kollegen

Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2254/A der Abgeord­neten Mag. Elisabeth Grossmann, Brigitte Jank, Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen, angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Art. 113 Abs. 6 lautet:

„(6) An der Spitze der Bildungsdirektion steht der Bildungsdirektor. Der zuständige Bun­desminister bestellt den Bildungsdirektor im Einvernehmen mit dem Landes­hauptmann auf dessen Vorschlag. Die Bestellung des Bildungsdirektors ist auf fünf Jahre befristet. Wiederbestellungen sind zulässig. Kommt kein Einvernehmen zustan­de, kann der zuständige Bundesminister vorläufig eine Person mit der Funktion des Bildungsdirektors betrauen. Nähere Bestimmungen trifft das Bundesgesetz gemäß Abs. 10.“


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 135

In Art. 113 entfällt Abs. 8

In Art. 113 Abs. 10 entfällt der letzte Satz.

*****

Was heißt das, meine Damen und Herren? Das heißt, dass nicht der Landes­haupt­mann in der Klasse stehen soll, weil er dort mit dem Parteibuch und nicht mit dem Schulbuch steht. Er macht Machtpolitik, nicht Bildungspolitik. Es heißt auch, dass der Landeshauptmann nicht den Bildungsdirektor bestimmen können soll, so wie Sie es jetzt in diesem neuen Gesetz vorsehen.

Wenn Sie bereit sind, diese Änderungen vorzunehmen, dann sind wir bereit, von allen anderen Schmerzpunkten, die wir haben, abzusehen. Wir haben immer eine konstruk­tive Grundeinstellung an den Tag gelegt, Frau Ministerin. Wir haben hier alle anderen Dinge zurückgestellt, aber niemand kann von uns verlangen, dass wir Bildungspolitik als parteipolitische Machtpolitik zementieren. So etwas werden wir nicht mittragen.

Das ist vielleicht nur ein kleiner Sprung über Ihren Schatten. Wenn Sie diesen Sprung über Ihren Schatten nicht wagen, dann werfen Sie einen ganz großen Schatten auf die Zukunft der jungen Menschen in diesem Land. (Beifall bei den NEOS.)

14.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Matthias Strolz, Claudia Gamon, Kollegin und Kollegen

zum Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2254/A der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Brigitte Jank, Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundes­verfas­sungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens geändert wird, das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Unvereinbarkeits- und Trans­parenz-Gesetz, das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz und das Verwaltungs­ge­richts­hofgesetz 1985 geändert werden, ein Bundesgesetz über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern erlassen wird, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Minder­heiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichts­gesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Hochschulgesetz 2005, das Schulpflichtgesetz 1985, das Berufsreifeprüfungsgesetz, das Pflichtschul­abschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Privatschulgesetz, das Religionsunterrichtsgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Schüler­ver­tretungengesetz, das BIFIE-Gesetz 2008 sowie das Bildungsinvestitionsgesetz geän­dert werden, das Bundes-Schulaufsichtsgesetz aufgehoben wird und das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechts­ge­setz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landes­vertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertrags-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 136

lehr­personengesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz und das Unterrichtsprakti­kumsgesetz geändert werden (Bildungsreformgesetz 2017) - TOP 13

Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2254/A der Abgeord­neten Mag. Elisabeth Grossmann, Brigitte Jank, Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen, angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Art. 113 Abs. 6 lautet:

„(6) An der Spitze der Bildungsdirektion steht der Bildungsdirektor. Der zuständige Bundesminister bestellt den Bildungsdirektor im Einvernehmen mit dem Landes­hauptmann auf dessen Vorschlag. Die Bestellung des Bildungsdirektors ist auf fünf Jahre befristet. Wiederbestellungen sind zulässig. Kommt kein Einvernehmen zustan­de, kann der zuständige Bundesminister vorläufig eine Person mit der Funktion des Bildungsdirektors betrauen. Nähere Bestimmungen trifft das Bundesgesetz gemäß Abs. 10.“

In Art. 113 entfällt Abs. 8

In Art. 113 Abs. 10 entfällt der letzte Satz.

Begründung

Solange Bildungspolitik als Partei- und Machtpolitik begriffen wird, stehen im Zentrum des Interesses nicht die Schülerinnen und Schüler, sondern der Fokus gilt einzig dem Erhalt und Ausbau der eigenen (parteipolitischen) Pfründe und Einflussmöglichkeiten. Das ist für Schüler_innen, Lehrer_innen und Eltern hochgradig dysfunktional. Die Landeshauptleute sind in diesem Zusammenhang ein besonderes Ärgernis. Sie haben sich im aktuellen Gesetzesentwurf weiterhin den machtpolitischen Zugriff auf das Schulsystem gesichert. Der größte Schwachpunkt des Gesetzesvorschlags besteht in der Neugestaltung der Behördenstruktur. Die Möglichkeit des Landeshauptleute, sich mittels Landesgesetz selbst zu Präsidenten der Bildungsdirektion zu ernennen, ist jedenfalls abzulehnen. Die Funktion dieses Präsidenten dient offensichtlich vor allem der (partei)politischen Einflussnahme.

Zudem besteht im aktuellen Gesetzesentwurf eine weitere Lücke: Ist bei der Bestellung des Bildungsdirektor kein Einvernehmen zwischen dem Landehauptmann und dem zuständigen Minister herzustellen, kann der Landeshauptmann vorläufig eine Person mit der Funktion des Bildungsdirektors betrauen. Diese Hintertüre zur Einflussnahme des Landeshauptmanns auf die Bestellung des Bildungsdirektors – und damit auf die gesamte Behörde – ist unbedingt zu schließen.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Jank. – Bitte.

 


14.47.37

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Kollege Strolz, offensichtlich ist dieses vorliegende Paket sachlich und inhaltlich so gut, dass du inhaltlich nichts hinzufügen kannst und dich darauf konzen­trieren musst, Machtpolitik aufzuzeigen, die so nicht gegeben ist. Landeshauptleute sind demokratisch gewählte Personen und nicht böswillige Menschen. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Strolz: ... nicht notwendig!)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 137

Sehr geehrte Damen und Herren, die vorliegende Bildungsreform, die wir heute beschließen werden, ist auf der einen Seite ein Organisationspaket, denn wir führen mit der Bildungsdirektion eine vollkommen neue Behördenstruktur ein; eben weil da Bund und Land im Schulbereich aktiv sind, ist es auch eine gemeinsame Behörde. Auf der anderen Seite bedeutet das Paket auch eine Stärkung der Autonomie an den Schulstandorten und es bringt mehr Transparenz in die Schulverwaltung.

Ich versuche jetzt ein paar Dinge sachlich darzustellen und beginne mit dem Bereich der Schulverwaltung: Mit der Abschaffung der Landesschulräte und der Einführung der Bildungsdirektion als neue Bund-Länder-Behörde sichern wir eine gemeinsame Steuerung, was notwendig und wichtig ist. An der Spitze der Behörde steht der Bildungsdirektor mit einem klaren Anforderungsprofil an diese Position, also es ist eine klare sachlich-fachliche Qualität, die da verlangt wird, und es gibt eine klare Aufgabenzuteilung.

Alle Lehrerinnen und Lehrer der Bundes- und Landesschulen werden künftig gemein­sam über das Bundesrechenzentrum abgerechnet, und daher wird es zum ersten Mal auch Transparenz darüber geben, wofür denn, wie denn, wo denn Lehrpersonen eingesetzt sind. Auch das ist für eine Steuerung letztendlich notwendig und wichtig.

Die Sonderschulen bleiben selbstverständlich erhalten. Die Feststellung über sonder­pädagogischen Förderbedarf wird allerdings bei der Bildungsdirektion angesiedelt, damit auch sichergestellt ist, dass Schüler nicht Schulsysteme erhalten, sondern dass da tatsächlich objektiv entschieden wird.

Ein vierter Punkt, der im Gesetz abgebildet ist – er wurde auch vorhin schon ange­sprochen –, ist der Erhalt von Kleinschulen. Wir wollen damit nicht nur diese Schulen erhalten, sondern vor allem in den ländlichen Regionen Lebensqualität für Familien sicherstellen.

In einem abschließenden Punkt zum Bereich Behördenstruktur noch ein Wort zu den Modellregionen: Die vorgesehene Regelung ist ein Ermöglichungspaket. Das Gymna­sium wird nicht abgeschafft und wird mit uns auch in der Zukunft nicht abgeschafft werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Modellregionen können nur dann entstehen, wenn Eltern und Lehrer am Standort mit einem klar geregelten Mehrheitssystem – und da haben wir mehrere Kriterien einge­baut – so einer Modellregion auch zustimmen. Also da, wo das dann umgesetzt wird, da, wo es aktiv gewollt wird, dort wird es eine solche Möglichkeit geben.

Ein wesentlicher Teil der Bildungsreform ist aber die Stärkung der Eigenverantwortung der SchulleiterInnen und LehrerInnen im Rahmen des sogenannten Autonomiepakets. Was steckt in diesem Paket? – Es geht um die Eröffnungs- und Teilungszahlen. Diese werden künftig nicht mehr vom Ministerium per Verordnung vorgegeben, sondern die Verantwortung wird den Schulen übertragen. Der Schulleiter hat die größte Erfahrung in dieser Thematik. Er hat das Know-how, er weiß, wie solche Entscheidungen zu tref­fen sind, und er wird das selbstverständlich in Abstimmung mit den Lehrerinnen und Lehrern tun, wie das jede Führungsperson mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sonst auch tut.

Im Autonomiepaket geht es auch um die viel diskutierte und heute schon ange­sprochene Klassenschülerhöchstzahl. Der Schulleiter wird künftig die Klassenschüler­zahl unter Bedachtnahme auf die Erfordernisse der Pädagogik und der Sicherheit, auf den Förderbedarf der Schüler, auf die räumlichen Möglichkeiten, auf die mögliche Belastung von Lehrpersonal und so weiter und so fort festlegen. Dabei muss er das Einvernehmen mit den Schulpartnern, sprich mit den Lehrern, Eltern und Schülern anstreben. Ist das nicht der Fall, ist vorgesehen, dass die Bildungsdirektion zusammen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 138

mit den Lehrerinnen und Lehrern entscheidet. Pro Bundesland darf weiterhin die durchschnittliche Klassenschülerzahl von 25 nicht überschritten werden.

Sichergestellt ist auch, dass sich an der Ressourcenzuteilung nichts ändert – das war heute schon Thema meiner Kollegin. Und das Autonomiepaket bringt mehr Flexibilität: Wir öffnen die 50-Minuten-Stunde. Wir ermöglichen Kooperationen nicht nur in gleichen Unterrichtsgegenständen, sondern auch weit darüber hinaus auf und erwarten uns dadurch eine lebendige, neue Schulstruktur.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich versuche abschließend eine kurze Zusammenfassung zu den Schulpartnern und deren Rechten, denn auch da ist die Sorge der Eltern gegeben: Ein Elternvertreter und ein Schülervertreter werden in der Kommission zur Auswahl des Schulleiters mitwirken. Die Schulpartner sind im Beirat der neuen Bildungsdirektion verankert. Die Ergebnisse des Bildungscontrollings müssen dem Schulforum und dem Schulgemeinschaftsausschuss, die beratend tätig sind, zugeführt werden und einiges mehr.

Was bringt das nun alles zusammengefasst? Für die Schüler bedeutet das, dass der Unterricht spannender, projektbezogener und individueller gestaltet wird. Für die Eltern bedeutet die Änderung bei der Ganztagsbetreuung und bei der Betreuung vor Unter­richtsbeginn eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Lehrer können ihren Unterricht künftig flexibler, auf die Bedürfnisse der Schüler abgestimmt und mit weniger bürokratischem Aufwand gestalten, weil viele Schulversuche wegfallen werden.

Zum Abschluss: Schulleiter erhalten die Möglichkeit, ihren Schulstandort pädagogisch weiterzuentwickeln, auf regionale Bedürfnisse einzugehen – welche diese besser ken­nen als das Ministerium –, und somit ein flächendeckendes, attraktives Bildungs­angebot zu gestalten.

Ich wünsche den Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern für die bevorstehenden Ferien alles Gute, viel Erholung und ein gutes neues Schuljahr, auch mit einer neuen Schulverwaltung und einer neuen Schulorganisation. Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.54


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Klubobmann Ing. Lugar ist nun zu Wort gemel­det. – Bitte. (Abg. Neubauer: Der Herr Lugar sieht das anders!)

 


14.54.48

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Wir haben heute eine interessante Reform auf der Tagesordnung, und wenn man sich die Reform genauer anschaut, dann kann man selbstverständlich auch Gutes entdecken, keine Frage. Erstens gibt es endlich einmal die Möglichkeit, zu sehen, wohin das Geld tatsächlich fließt. Das Geld fließt in Richtung der Länder, die Lehrer anstellen, wobei der Bund nicht einmal weiß, was diese machen. Es gibt jetzt diese Transparenz, und eine Selbstverständlichkeit wird endlich umgesetzt. Das ist eine gute Sache, keine Frage.

Oder auch die Autonomie betreffend: Es wurde eine ganz kleine Autonomie gewährt, und das ist sicher begrüßenswert. Sieht man sich aber das gesamte Konvolut an und schaut man vor allem auf das Riesenproblem in der Bildung, das wir haben, mit einem Viertel von Schülern, die nach neun Jahren die Schule verlassen – eine Schule mit den höchsten Kosten in der Europäischen Union –, ohne Lesen und Schreiben zu können, dann sieht man, dass es einfach zu wenig ist, was da passiert.

Auch dass diese Reform, die doch nur eine ganz kleine Reform ist, erst in zehn Jahren greift, kann uns nicht zufriedenstellen. Das wäre ungefähr so, als wäre man unzu­frieden mit der Hausverwaltung, weil das gesamte Haus vom Keller bis zum Dach total


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desolat ist, von den elektrischen Leitungen bis hin zur Wasserinstallation, und die Hausverwaltung sich nach vielen, vielen Jahren entschließt, die Spannteppiche auszu­tauschen. – Genau das machen Sie. Natürlich ist es gescheit, neue Teppiche zu ha­ben, aber es ist zu wenig.

Es ist deshalb zu wenig – und Sie selbst haben uns ja schon gesagt, dass Sie sich nicht viel vornehmen wollen –: Ich habe Sie vor ungefähr einem Jahr gefragt, als Sie ganz frisch und motiviert waren, wie Sie denn mit den 25 Prozent, die nach der Pflichtschule nicht lesen und schreiben können, umgehen und was Ihr großes Ziel in zehn Jahren ist, was Sie als Ministerin erreichen wollen. Sie haben damals gesagt, Sie wollen diese Zahl in zehn Jahren auf 15 Prozent senken, dass nur 15 Prozent aus der Schule kommen, die nicht lesen und schreiben können. Das ist das Problem, vor dem wir stehen. Was Sie hier machen, ist an der Struktur herumdoktern. Sie doktern dort herum, wo sich im Endeffekt nichts verbessert.

Sie haben im Ausschuss gesagt, dass Sie hoffen, dass jetzt am Standort alles besser wird, weil ja eine gewisse Autonomie gewährt wird – aber Hoffnung ist zu wenig. Sie müssen jenen, die tatsächlich vor der Klasse stehen, auch die Möglichkeit geben, aber das tun Sie nicht. Das haben Sie auch explizit so gesagt. Sie haben gesagt: Nein, es gibt nicht mehr Geld, Sie müssen mit dem Geld auskommen, aber Sie haben jetzt die Freiheit! – So, als würde man einem Maurer auf der Baustelle die Maurerkelle weg­nehmen und sagen: Du hast jetzt die Freiheit, aber Werkzeug bekommst du keines in die Hand. – Das ist das Problem, vor dem wir stehen.

Und deshalb: Es wird sich nichts verbessern, nur weil Sie ein bisschen an der Organi­sationsschraube herumdrehen. Was wir machen müssten, ist, im Unterricht nach dem Rechten zu sehen. Wir müssen dort ansetzen, wo wir wissen, dass das die Probleme sind, und da sind wir bei den 5 000 Problemlehrern, die ja die Gewerkschaft immer wieder im Mund führt. Die Gewerkschaft sagt ja selbst, dass wir 5 000 Problem­lehrer in unserem System haben. Das heißt, diese 5 000 Lehrer stehen vor der Klasse und haben dort gar nichts verloren. – Das ist das Problem, über das wir sprechen müssen.

Es hat eine Umfrage unter Lehrern gegeben, und die haben gesagt, dass das Haupt­problem die Disziplin in den Klassen ist. Auch da gibt es keine Möglichkeit, etwas zu tun. Oder auch der hohe Bedarf an Sprachkursen: Wir wissen, wenn eine Klasse zu drei Vierteln aus Kindern besteht, die einfach kein Wort Deutsch können, dass das dann die Qualität des Lernens verschlechtern muss, das geht gar nicht anders, aber auch da wird weggeschaut, und das ist das Problem.

Das Problem hat ja Struktur. Also für all jene, die nicht wissen, wie das im Parlament funktioniert: Es kommt eine Idee, egal wie sinnvoll die ist, egal von wem sie kommt, Hauptsache sie kommt von einer Regierungspartei. In dem Fall hat die SPÖ vor einigen Jahren gesagt: Wir brauchen eine Reform. Was sagt die ÖVP? – Nein. Warum? – Weil das die Länder nicht wollen, weil das die Gewerkschaft nicht will. Und das erleben wir dann Jahre, bei der Bildungsreform schon Jahrzehnte. Dann wird so lange zwischen diesen beiden verhandelt, bis praktisch nichts mehr übrig bleibt, bis aus dieser Reform, aus diesem Ansinnen, aus der guten Idee nichts anderes wird als ein Placebo, das man hinwirft und sagt: Jetzt haben wir wieder ein paar Jahre Ruhe, weil unsere Reform ja erst wirken muss. Da warten wir jetzt einmal zehn Jahre, dann schauen wir, und dann können wir immer noch etwas verbessern. – So wird gearbeitet.

Und was die Bildung betrifft, ist hauptsächlich die ÖVP das Problem, denn die ÖVP blockiert, und das tut sie nicht nur bei der Bildung, sondern auch in vielen anderen Bereichen.

Und wenn ich mir den Basti Fantasti anschaue, den Sebastian Kurz, der von allen so hoch gelobt wird und als großer Messias, der jetzt endlich alles umsetzt, hingestellt


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wird, dann denke ich mir, wir machen einmal die Probe aufs Exempel. Der Basti Fantasti hat gesagt: Wir wollen die Islamkindergärten schließen! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Und jetzt werde ich gleich einen Antrag einbringen, wo genau das enthalten ist. Wir wollen aber die Islamkindergärten nicht gleich schließen, denn das ist wahr­scheinlich auch der ÖVP zu wild, also haben wir gesagt, wir brauchen Qualitäts­kriterien, nach welchen wir alle islamischen Kindergärten so behandeln wie jene, die nicht islamisch sind. Das würde de facto in allen islamischen Kindergärten, in denen tatsächlich das gemacht wird, was wir nicht wollen, nämlich hauptsächlich Koran gelehrt und Arabisch gesprochen, verbieten, das zu tun. Und wenn wir diese Qualitätskriterien einführen, dann können wir das mit einem Schlag – ohne islam­feindlich zu sein – abstellen. Ich glaube, da geben Sie mir recht. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Das hat auch der Basti Fantasti so gesehen, und der ... (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Es ist ja euer Messias, was soll ich sagen?! Sebastian Kurz ist euer Messias – oder habe ich da etwas falsch verstanden? –, der alles besser machen wird. Also werden Sie heute hier diesem Antrag (ein Schriftstück in die Höhe haltend) zustimmen, denn Sie werden doch nicht allen Ernstes dagegen stimmen, wenn Sebastian Kurz sagt, das wollen wir tun. Jetzt haben Sie die Möglichkeit, hier im Hohen Haus darüber abzustim­men, da werden Sie doch nicht gegen Ihren Parteiobmann stimmen! Oder haben Sie das vor? (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.) Wollen Sie das? Wollen Sie gegen Ihren Parteiobmann stimmen? (Abg. Eßl: Natürlich wollen wir ...!) Wollen Sie nicht! Also.

Ich bringe jetzt unseren Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kinder­garten-Bundesrahmengesetz – Fokus auf Werte und Deutschkenntnisse“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Bundesrahmengesetz-Kindergarten vorzu­legen, das unter anderem Betreiber von Kindergärten dazu verpflichtet, vorgegebene Lehraufträge vollinhaltlich zu erfüllen.“ – Eigentlich eine Selbstverständlichkeit! – „Die in diesem Gesetz definierten Qualitätskriterien stellen darüber hinaus die Werte unse­rer Gesellschaft sowie die Beherrschung der deutschen Sprache in den Vordergrund.“

*****

Eine Selbstverständlichkeit! – Da geht es nicht um das Schließen, da geht es nicht darum, was Sebastian Kurz gesagt hat: Die machen wir zu!, sondern da geht es darum, dass man eine Selbstverständlichkeit umsetzt, nämlich dass für die islamischen Kindergärten die gleichen Qualitätskriterien gelten sollen wie für die österreichischen Kindergärten – von mir aus auch für die katholischen und was es da sonst noch gibt.

Also, stimmen Sie, meine Damen und Herren von der ÖVP, doch zu! Werden Sie heute zustimmen? (Zwischenrufe der Abgeordneten Eßl und Rädler.) – Nein, Sie werden nicht zustimmen. Und wissen Sie, warum Sie das nicht tun werden? – Weil Sebastian Kurz in Wirklichkeit immer nur ankündigt und verspricht, nur um gewählt zu werden (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ), um Kanzler zu werden. Und nach der Wahl haben wir dann wieder genau den gleichen Schmonzes, den wir jetzt schon seit Jahren und Jahrzehnten erleben, nämlich dass man sich ge-


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gen­seitig blockiert und in Wirklichkeit nur danach trachtet, an der Macht zu bleiben – dann allerdings mit anderen Vorzeichen!

Dann haben Sie (in Richtung ÖVP) den Kanzler und die anderen (in Richtung SPÖ) den Vizekanzler, und dann erleben wir wieder das gleiche Spiel, und dann dreht sich das wieder um, und alles bleibt beim Alten. Deshalb machen wir heute diese Nagel­probe, und ich bin schon gespannt, ob Sie diesem unseren Antrag zustimmen, denn wenn Sie ihm nicht zustimmen, dann haben Sie den Beweis geliefert, dass Sebastian Kurz das gar nicht will, was er ankündigt, sondern nur gewählt werden will. In der Sache selbst will er nämlich gar nichts umsetzen. Und das ist das Problem! (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

15.03


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kindergarten-Bundes­rahmengesetz – Fokus auf Werte und Deutschkenntnisse“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 13: „Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2254/A der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Brigitte Jank, Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundes-verfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens geändert wird, das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz, das Verwaltungsge­richts­­verfahrensgesetz und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, ein Bundesgesetz über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern erlassen wird, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Pflichtschulerhaltungs-Grund­satzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgen­land, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Hochschulgesetz 2005, das Schulpflicht­gesetz 1985, das Berufsreifeprüfungsgesetz, das Pflicht-schulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schüler­beihilfengesetz 1983, das Privatschul-gesetz, das Religionsunter­richtsgesetz, das Bildungs­dokumentationsgesetz, das Schülervertretungengesetz, das BIFIE-Gesetz 2008 sowie das Bildungsinvestitions-gesetz geändert werden, und das Bundes-Schulaufsichtsgesetz aufgehoben wird und das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landes-lehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrper­so­nen­gesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonen­gesetz, das Bundes-Personalvertretungs-gesetz und das Unterrichtspraktikumsgesetz geändert werden (Bildungsreformgesetz 2017), über den Antrag 592/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der VizepräsidentInnen der Landesschulräte und des Wiener Stadtschulrates, über den Antrag 131/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Modellregionen zur Gemeinsamen Schule, über den Antrag 1356/A der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 geändert wird,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 142

sowie über den Antrag 1357/A der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2014 geändert wird (1707 d.B.)“ in der Sitzung des Nationalrates vom 28.06.2017

Die vorgelegte Schulreform ist unzureichend und wird von allen Seiten kritisiert. So schrieb Der Standard am 26. Juni 2017:

„Eine breite Front aus Eltern-, Schüler-, Lehrer- und Direktorenvertretern kritisiert die von Regierung und Grünen vereinbarte Bildungsreform, die diese Woche im Natio­nalrat beschlossen werden soll. Bei einer Pressekonferenz am Montag in Wien forderten sie eine geheime Abstimmung über die Materie und appellierten an die Abgeordneten, "ohne jeden Klubzwang" darüber zu entscheiden. Mit dem Bildungs­paket werde "kein einziges Problem gelöst", erklärte der Vorsitzende des Bundes­elternverbands an den mittleren und höheren Schulen (BEV), Gernot Schreyer. Vielmehr bestehe eine Menge ungelöster Probleme, etwa die Aufhebung der Klassen­schülerhöchstzahl, obwohl schon jetzt 40.000 Schüler der AHS-Unterstufe in Klassen mit mehr als 25 Schülern sitzen.“

Außerdem beginnt die Bildung bereits früher – schon im Kindergarten. Die Elementar­bildung bleibt bei der Schulreform unbeachtet, auch wenn der Bundesminister Kurz medienwirksam auf die Missstände in den „Islam-Kindergärten“ hinweist.

Die Kronen Zeitung vom 26.06.2017 titelte: „Kurz stellt Islam-Forderungen an Wien“ und schrieb weiter im Text: „Integrationsminister Sebastian Kurz macht ernst. Nach seiner Ansage, es solle keine islamischen Kindergärten geben, hat der ÖVP-Chef am Sonntag einen Forderungskatalog an Wien übermittelt.“

In gleichem Tenor war auch die APA-Meldung (APA0437 5 II 0630 CI) vom 22. Juni 2017 „Kurz eckt mit Forderung nach Schließung aller Islam-Kindergärten an“ und die Meldung (APA0104 5 II 0386 CI/XI) vom 25.Juni 2017: „Islam-Kindergärten: Kurz für strengere Bewilligung und Deutschpflicht“.

Die Schulbildung baut auch dem Können der Kinder, die in die erste Klasse kommen, auf. Damit die Standards, Werte und Sprachkenntnisse vergleichbar sind, ist eine Qualitätsoffensive mit diesem Fokus in den Kindergärten notwendig.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Bundesrahmengesetz-Kindergarten vorzu­legen, das unter anderem Betreiber von Kindergärten dazu verpflichtet, vorgegebene Lehraufträge vollinhaltlich zu erfüllen. Die in diesem Gesetz definierten Qualitäts­kriterien stellen darüber hinaus die Werte unserer Gesellschaft sowie die Beherrschung der deutschen Sprache in den Vordergrund.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.

 


15.04.02

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ge­schätzte Zuseherinnen und Zuseher hier auf der Galerie und vor den Fern­sehgeräten! Hohes Haus! Wir haben heute einen sehr interessanten Tag: Er hat begonnen mit


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einer Südtirol-Debatte. Es waren die Vertreter Südtirols da, der Lan­deshauptmann (Abg. Neubauer: Der war nicht da!), Landesräte, hohe politische Funktionäre und so weiter. Und wissen Sie, worauf die Südtiroler besonders stolz sind? – Es ist ihr Bildungssystem (Abg. Peter Wurm: Nein!), es ist ihr Schulsystem (Abg. Peter Wurm: Nein!), es ist ihre Gemeinsame Schule, die es in Südtirol seit 1962 gibt, und es ist jene Gemeinsame Schule, die den Kindern entgegenkommt und die beste Ergebnisse hat! Das ist der Punkt, auf den die Südtiroler sehr, sehr stolz sind! (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Grossmann.)

Und wir waren, Frau Ministerin, geschätzte Bildungssprecherinnen und Bildungs­sprecher der anderen Parteien, in Südtirol, wir haben uns das dort angeschaut. Wir Grüne waren übrigens mehrmals mit Delegationen in Südtirol, um das System dort zu studieren. Wir haben mit den politisch Verantwortlichen gesprochen, wir haben mit den Menschen, die für die Schulverwaltung verantwortlich sind, gesprochen, wir haben mit Kindern und mit ihren Eltern gesprochen. Und glauben Sie, eine Person hätte gesagt: Ui, wir wollen zurück zum alten österreichischen System!? Gelächelt haben sie, als wir danach gefragt haben. Sie haben gesagt: Nein, also das ist es nun wirklich nicht, was man als Exportschlager Österreichs bezeichnen kann! Wir sind sehr, sehr glücklich, und wir sind vor allem sehr, sehr stolz auf unser Bildungssystem, und wir sind sehr stolz, dass viele Delegationen aus dem Ausland nach Südtirol kommen, um das zu studieren!

Wir haben uns das zu Herzen genommen, und in der vorliegenden Reform ist einiges drin – vieles fehlt noch, aber einiges ist drin –, was in Richtung des Schulsystems in Südtirol deutet.

Jetzt lassen Sie mich ein bisschen auf die Argumente eingehen, die von jenen Parteien gekommen sind, die heute dieser Reform nicht zustimmen. Wir haben uns, Matthias Strolz, zu Beginn der Legislaturperiode zusammengesetzt, wir haben gemeinsam darüber gesprochen, was wir tun müssen, wie wir kooperieren können; ich schätze das sehr. Ich schätze auch durchaus die Initiativen seitens der NEOS in den letzten vier Jahren, wir sind größtenteils – nicht immer – einer Meinung gewesen.

Das, was wir heute gehört haben, hat mich doch ein bisschen erstaunt, denn schluss­endlich kann man es auf einen Satz reduzieren. (Abg. Strolz hält eine Tafel in die Höhe, auf der über dem abgebildeten Gesicht des ehemaligen Landeshauptmannes Dr. Erwin Pröll eine Abbildung des Gesichts der Landeshauptfrau Mag. Johanna Mikl-Leitner geklebt ist. Darunter steht der Satz: Wollen Sie diesem Mann die Bildung ihrer Kinder anvertrauen?) Genau! Du hast gesagt, wenn wir eurem Abänderungsantrag zustimmen, dann würdest du dem gesamten Gesetzespaket zustimmen, da sei sehr, sehr viel Positives drin. Du hast anerkannt: Es geht in die richtige Richtung!, und du hast anerkannt: Die Weichenstellungen stimmen! Das finde ich positiv, das haben wir Grüne größtenteils in dieses Gesetz hineinverhandelt. Ich danke dafür, dass wir hier Anerkennung bekommen. (Beifall bei den Grünen.)

Und dann bekommen wir von den NEOS einen Abänderungsantrag, der darauf abzielt, die Macht der Landeshauptleute zu verringern. Und in diesem Antrag steht drin, dass die Bildungsdirektorinnen und Bildungsdirektoren – also die zentralen Menschen in den jeweiligen Bundesländern – bestellt werden. Ich lese es wörtlich vor:

„Der zuständige Bundesminister“ – man könnte gendern, derzeit haben wir eine Bun­desministerin – „bestellt den Bildungsdirektor“ – auch da gibt es eventuell weibliche Bildungsdirektoren, aber das ist ein anderes Thema – „im Einvernehmen mit dem Landeshauptmann“ – es gibt auch Landeshauptfrauen – „auf dessen Vorschlag.“

Das schlagen die NEOS jetzt vor, und das ist ihre Veränderung zuungunsten der Landeshauptleute. Also das ist eine Minifunktion, denn es gibt dann noch einen weite-


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ren Satz in diesem Antrag, und der geht in die Richtung, dass dann, wenn sie sich streiten, am Schluss die Ministerin entscheidet – der Minister, falls es einmal eine Änderung gibt. Und das ist, bitte – blicken wir in die österreichische Geschichte zurück, so können wir das feststellen –, wenn es um diesen Ausgleich zwischen Bundes­ländern und den Bundesministerien ging, eigentlich in anderen Bereichen nie passiert. Es wird auch in diesem Bereich nicht passieren. Also ihr stimmt wegen etwas nicht zu, was zu 99,9 Prozent nie eintreffen wird. Das ist bitte nicht mehr nachvollziehbar! (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt lassen Sie mich auf einiges eingehen, was auch die Menschen bewegt, und da kann ich nur auf einen wesentlichen Punkt eingehen: Es gibt große Ängste vor der gemeinsamen Schule, und ich höre immer wieder, es gebe eine Nivellierung nach unten. Lassen Sie es mich kurz machen: Eine gemeinsame Schule hat dort, wo sie korrekt eingeführt wird, dort, wo man darauf schaut, dass die Kinder gefördert werden, die gegenteiligen Auswirkungen. Südtirol – ohne eine gymnasiale Unterstufe! – hat speziell im Spitzenbereich wesentlich mehr Spitzenschülerinnen und Spitzenschüler als beispielsweise Nordtirol – mit diesem Modell, das wir Grüne wollen!

Südtirol hat übrigens im unteren Bereich auch nur halb so viele Risikoschülerinnen und Risikoschüler. Also orientieren wir uns doch bitte nicht an Gesamtschulmodellen, die nicht funktionieren – die gibt es auch –, sondern orientieren wir uns an jenen Modellen, die funktionieren! (Beifall bei den Grünen.)

Und da kommt noch einige Arbeit auf uns zu, meine Damen und Herren, da kommt viel Arbeit auf uns zu – auch auf den künftigen Finanzminister oder die künftige Finanz­ministerin! Denn: Die Südtiroler geben natürlich auch mehr Geld in dieses System hinein, und die Südtiroler haben auch ein besseres Verhältnis zwischen Schülerinnen und Lehrern als wir in Österreich. Wir müssen diese Lehrerinnen und Lehrer besser unterstützen.

Lesen Sie bitte in der heutigen Ausgabe des „Falter“ nach, dort gibt es ein Interview des Redakteurs mit mehreren Lehrerinnen und Lehrern an Neuen Mittelschulen, und das Ergebnis ist klar: Das jetzige System ist ungerecht, es schützt die Privilegierten vor jenen, die nicht privilegiert sind. – Mit uns Grünen geht das ganz sicher nicht! Wir von den Grünen wollen mehr Bildungsgerechtigkeit, und wir haben mit diesem Gesetz einiges davon erreicht, darauf sind wir stolz.

Ich ersuche wirklich, sich das noch einmal zu überlegen. Mit den Freiheitlichen wird es nicht gehen, aber vielleicht mit den NEOS. Denn: Das ist ein Paket, das in die richtige Richtung weist, dieses Paket bringt Fortschritte. Ich ersuche um Zustimmung. (Beifall bei den Grünen.)

15.11


Präsidentin Doris Bures: Es hat sich die Frau Bundesministerin Dr. Hammerschmid zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.

 


15.11.16

Bundesministerin für Bildung Mag. Dr. Sonja Hammerschmid: Geschätzte Frau Präsidentin! Mitglieder des Hohen Hauses! Liebe Zuseherinnen und Zuseher an den Fernsehgeräten! Glauben Sie mir, das Bildungsministerium und ich selbst wissen sehr genau, wo die Probleme in unserem Schulsystem liegen, und unser Ziel ist es, raschestmöglich auf diese zu reagieren.

Beim Thema Stärkung der Grundkompetenzen haben wir, Herr Kollege Lugar, längst reagiert, denn wir haben gemeinsam mit der Schulaufsicht und gemeinsam mit den Pädagogischen Hochschulen aufgrund der Bildungsstandarddaten, die wir endlich haben und die uns einen Einblick ins System geben, jene Schulen identifiziert, die


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wirklich besondere Herausforderungen zu bewältigen haben und somit schwächer abschneiden. Diese Schulen werden jetzt in nächster Zeit über mehrere Jahre hinweg ganz intensiv begleitet, um Hindernisse auszumerzen und genau da einzugreifen, wo es Schwächen gibt. Dazu werden unterschiedliche Maßnahmenpakete geschnürt, um diesen Schulen, diesen Pädagoginnen und Pädagogen auch jene Unterstützung zu geben, die sie brauchen, und um natürlich auch den Kindern jene Unterstützung zu geben, die sie benötigen, um voranzukommen. Das ist längst auf Schiene und kommu­niziert.

Und wir haben – und offensichtlich müssen wir auch das immer wieder kommunizieren, denn auch das scheint irgendwie nicht durchzudringen – auch bereits auf die beson­deren Herausforderungen reagiert, die wir in unserem Schulsystem haben, weil es immer mehr Kinder gibt, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Mit dem Integrations­topf II, III – der nächstes Jahr erneut gesichert ist – adressieren wir das Thema punktgenau. Wir vergeben die Mittel genau entlang dieser Herausforderungen nach klaren Kriterien und setzen Pädagoginnen und Pädagogen ein, deren Fokus darauf gerichtet ist, die Sprachkompetenz dieser Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Ich rede von Sprachstartgruppen und Sprachkursen, die begleitend und integriert im Schulunterricht stattfinden. Diese Kinder sind in der Regelschule, im Klassenverband und lernen zusätzlich zu diesen elf Stunden pro Woche, in denen sie intensiv betreut werden und Deutsch lernen, die deutsche Sprache auch dadurch, dass sie in der Regelklasse sind, wodurch sie Kolleginnen und Kollegen in der Klasse haben, bei denen Deutsch einfach immer präsent ist.

Das heißt, wir haben ein umfassendes Paket geschnürt. Dieses beinhaltet auch Psycho­logInnen und SozialarbeiterInnen, die diese Schulen ganz besonders adres­sieren. Da warten wir nicht, sondern reagieren sofort! Das ist bei diesen Themen das Gebot der Stunde!

Dass wir noch viel zu tun haben, ist auch klar, das ist überhaupt keine Frage. Wir stehen gesellschaftlich, volkswirtschaftlich und wirtschaftlich vor gewaltigen Herausfor­derungen; das brauche ich Ihnen nicht im Detail zu erklären. Die Digitalisierung und die Technologien, die ständig in unsere Gesellschaft hineinspielen, sind nur ein Teil der Herausforderungen, vor denen wir stehen. Vieles davon können wir nicht einmal absehen, wir wissen nicht, wie sich die Berufsfelder ob dieser Technologien in den nächsten zehn, 15 Jahren entwickeln werden.

Ganz viele andere Themen kommen noch auf unsere Gesellschaft zu. Was wir tun müssen – und das ist das Gebot der Stunde! –, ist, unsere jungen Menschen und unsere Kinder darauf vorzubereiten, mit diesen Herausforderungen umzugehen. Wie können wir sie vorbereiten? – Indem wir sie in ein Schulsystem schicken, das modern ist, das zukunftsweisend agiert und das zukunftsfit macht, indem wir die Pädagoginnen und Pädagogen motivieren, ihnen die Freiheit geben, ihre Arbeit so zu gestalten, wie es die Kinder brauchen. Es geht um jedes Kind. Dieser Grundsatz muss im Mittelpunkt stehen: Es geht um jedes Kind, es geht um seine/ihre Talente, und es geht um seine/ihre Potenziale! Was braucht es dazu? – Dass Pädagoginnen und Pädagogen so unterrichten können, dass sie diese Talente und Potenziale fördern und fordern können. Das sind ganz andere Lernmethoden als jene, die bisher hauptsächlich ge­braucht wurden. Da reden wir von themenspezifischem Unterricht, da reden wir von projektspezifischem Unterricht, von Lernbüros, wo der Klassenverband nicht mehr starr, sondern aufgelöst ist, mehrstufig und jahrgangsgemischt funktioniert.

Das sind ganz andere Lernmethoden – Lernmethoden, die uns die Bildungs­wissen­schaft in die Hand gibt. Das ist ein Schatz, und den sollen unsere Pädagoginnen und Pädagogen nützen können, ohne einen Schulversuchsantrag stellen zu müssen, ohne


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bürokratische Hürden dabei überwinden zu müssen. Sie sollen sofort handeln können, sie sollen ohne Hindernisse auf die Talente der Kinder eingehen können.

Das, sehr geehrte Damen und Herren, steht im Mittelpunkt unseres Autonomiepaketes! Das ist sein Kern: Freiheit! – Freiheit in der pädagogischen Gestaltung, damit auch die Organisationsthemen, die da dazugehören: Abschaffung der 50-Minuten-Einheit, Ab­schaffung von festgezurrten, einzementierten Klassenschülerhöchstzahlen, Gruppen- und Teilungszahlen.

An den Zuordnungen der Ressourcen zu den Schulen ändert sich gar nichts. Das haben wir im Gesetz mehrfach verankert: Das ist kein Sparpaket, das wollen wir selbst nicht! Aber was ich will, ist, dass die Pädagoginnen und Pädagogen – und da vertraue ich zutiefst auf sie – gestalten können. Und wenn sie es für nötig halten, in kleineren Gruppen zu arbeiten, soll das möglich sein. Es soll auch möglich sein, partiell in größeren Gruppen zu arbeiten – so, wie sie es brauchen. Das steht im Mittelpunkt unseres Autonomiepaketes!

Dazu kommen die Lernplanbestimmungen, die Schwerpunktbestimmungen an den Schulen. Die Schulen sollen das selbst bestimmen können. Sie sollen auch Fragestellungen aufnehmen, die aus der Kommune, aus der Gemeinde kommen, die von der Stadt und von der Wirtschaft definiert werden. Insbesondere in Cluster­verbün­den soll sich die Schule sehr viel stärker zur Gesellschaft hin öffnen und die ver­schiedenen Fragestellungen aufnehmen können. Das ist auch ein ganz, ganz wichtiger Punkt.

Wenn wir sagen, die Schulen sollen gestalten können, die Pädagoginnen und Päda­gogen sollen gestalten können, bedeutet das auch sehr viel mehr Eigenverantwortung am Schulstandort, sehr viel mehr Gestaltungsverantwortung am Schulstandort. Eine zentrale Bedingung dafür ist, dass die Direktorinnen und Direktoren sich ihre neuen Lehrerinnen und Lehrer aussuchen können, weil diese Teams von Lehrerinnen und Lehrern, die interdisziplinär unterrichten sollen, funktionieren müssen. Sie müssen zusam­menspielen. Sie müssen auch ganz andere Rollen einnehmen. Sie sind wahr­scheinlich auch ein Stück weit mehr Coach, BeraterIn und MentorIn von jungen Menschen und agieren stärker auf Augenhöhe. Das heißt, diese LehrerInnenteams müssen sich auf ein pädagogisches Konzept verständigen, und darum ist es so wichtig, dass der Schulleiter/die Schulleiterin die Möglichkeit hat, sich die Teams entsprechend zusammenzustellen.

Das Thema Cluster habe ich schon kurz gestreift. Es ist mir wichtig, noch einmal zu betonen, dass wir Cluster insbesondere auch dazu geschaffen haben, um Kleinst­schulen abzusichern. Wir haben diesbezüglich besonders in den ländlichen Regionen riesige Herausforderungen. Diese Cluster machen es möglich, dass kleine Schulen unter einem Dach, unter dem Clusterdach quasi vereint werden, wodurch die Res­sourcen effizient genützt werden. Zudem haben Pädagoginnen und Pädagogen somit wieder mehr Austausch untereinander, und das fachfremde Unterrichten, das in unserem System ein wirkliches Problem ist, kann reduziert werden, weil es einfach mehr Pädagoginnen und Pädagogen im Cluster gibt und diese wieder das unterrichten können, was sie gelernt und studiert haben. Durch den verstärkten LehrerInnenaus­tausch können sich Pädagoginnen und Pädagogen untereinander ein Feedback geben und haben somit die Möglichkeit, die Pädagogik weiterzuentwickeln. (Abg. Walter Rosenkranz: Das hat es alles bis jetzt noch nicht gegeben?!)

Die Bildung von Mischclustern wird ebenso möglich sein – für mich eine Besonderheit, weil wir es mit dem Mischcluster möglich machen, dass die Kinder innerhalb eines Clusters ihre Bildungskarrieren von der Volkschule bis zur Matura definieren können. Damit ist die vollständige Durchgängigkeit im Cluster gewährleistet, und es wird für die


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Kinder sehr viel einfacher, wenn die Schnittstellenproblematiken zwischen den ein­zelnen Schultypen somit größtenteils wegfallen. Und im Cluster – und das wurde auch immer wieder betont, aber es ist so wichtig, dass ich es noch einmal sagen möchte – sorgen wir natürlich auch entsprechend vor, dass zusätzliches Verwaltungs­personal eingesetzt wird, denn das sind ja größere Schuleinheiten. Dadurch sollen die Päda­goginnen und Pädagogen und die Schulleiterinnen und Schulleiter von ihren Verwal­tungsaufgaben entlastet werden. Auch das ist ein ganz wichtiger Punkt. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Behörde war heute auch schon ein Thema, das ausführlich behandelt wurde. Mir ist es wichtig, einmal mehr zu betonen, dass es da vor allem um Effizienz und auch Transparenz geht. Erstmals rechnen wir alle Pädagoginnen und Pädagogen in dieser Behörde zentral über das Bundesrechenzentrum ab. Erstmals wissen wir, um wie viele Pädagoginnen und Pädagogen es geht, was sie unterrichten, wie viel sie unterrichten, wo sie unterrichten. In diesem Zusammenhang ist die Steuerung in Zukunft ganz stark Thema, welche damit endlich möglich gemacht wird.

Die Behörde ist so gebaut, dass auch der Kindergarten und die Horte mit in die Be­hörde integriert werden können. So wird es möglich sein, das gesamte Bildungssystem unter eine Behördenleitung zu stellen und vor allem das Personal auch entsprechend gestalten zu lassen. Das bringt Effizienz und Transparenz.

Einmal mehr betone ich, dass es mit der neuen Behörde und dem neuen Gesetz erstmals ganz klare Kriterien für die Leitungsfunktionen gibt (Abg. Walter Rosenkranz: Das hat es bis jetzt nicht gegeben?!) – Kriterien, die im Gesetz stehen und ganz klar besagen, dass es Auswahlkommissionen gibt, wo auch Menschen dabei sind, die von Personalagenturen kommen, die Gutachten, Assessments hinsichtlich Leadership, Füh­rungserfahrung und Führungskompetenz machen, was ganz wichtig für diese Leitungsfunktionen ist. Die Kommissionen machen entsprechende Vorschläge zur Bestellung der jeweiligen Leitung. Das gab es bisher nicht: standardisiert, transparent und objektiviert. Die Parteipolitik wird somit ein gutes und großes Stück weit Geschichte und deutlich zurückgedrängt.

Was in dieser Behörde auch verankert ist, ist der Chancenindex. Mir ist eines beson­ders wichtig: Es geht darum, die Ressourcen insbesondere dorthin zu steuern, wo wirklicher Handlungsbedarf besteht und Problemfelder liegen. Mit dem Chancenindex, der über sechs Faktoren definiert ist, wird erstmals festgeschrieben, wie die Gestaltung in der bedarfsorientierten Ressourcenverteilung der Zukunft aussehen soll. So besagt es das Gesetz, diese Vorlage, die hier im Parlament zur Abstimmung vorliegt.

Und die Kriterien, um die es geht, sind naturgemäß die Schülerinnen- und Schüler­zahlen – das ist wenig überraschend –, der Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler, der sozioökonomische Hintergrund, und auch die Sprache der Kinder ist ein Thema, die regionalen Herausforderungen und Bedürfnisse, da müssen wir natürlich differenzieren, und selbstverständlich die Schwerpunkte der Schule, das ist klar, da werden unterschiedliche Zuteilungen gebraucht. Es gibt also sechs Kriterien für den Chancenindex, der in Zukunft richtungsweisend und wegweisend sein wird.

Nun zu den Modellregionen ein paar Bemerkungen: Ja, mit diesem Gesetz schaffen wir die Möglichkeit, Modellregionen einzurichten und so gemeinsame Schulen in Österreich Wirklichkeit werden zu lassen. Ein Dank dafür auch an die Grünen an dieser Stelle. Es ist ein System, das international seit Jahrzehnten Praxis ist, wo viel Erfah­rung gegeben ist. Südtirol war heute Thema, ich war damals dabei, ich habe sogar dazu eingeladen, diese Exkursion nach Südtirol zum Thema gemeinsame Schule und zum Thema Inklusion zu machen, denn beides ist dort vorbildlich gelöst. (Abg. Walser: Das habe ich erwähnt!) Diese Länder leben das meisterhaft vor, und wir müssen ihre


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Erfahrungen auch entsprechend annehmen, übernehmen, anpassen und in den künf­tigen Modellregionen entsprechend gestalten, damit wir das Gute an der gemeinsamen Schule für Österreich möglich machen.

In dem Paket sind viele weitere Punkte enthalten, die viele vielleicht übersehen, welche aber ganz wichtige Punkte sind, die ebenfalls einer Erwähnung bedürfen: Das zehnte freiwillige Schuljahr für außerordentliche Schülerinnen und Schüler wird beispielsweise möglich. Das 11. und 12. Schuljahr für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind mit geregelt. Und noch ein Thema wird adressiert: Wir wissen, dass ganz viele Pädagoginnen und Pädagogen sich auch um chronisch kranke Kinder und Kinder mit Erkrankungen kümmern, und wir haben nun auch die Haftungsfragen entsprechend geregelt – und noch vieles, vieles mehr, aber das würde jetzt wohl zu weit führen.

Ich möchte explizit allen Beteiligten ganz herzlich danken: meiner eigenen Fraktion, der ÖVP, den Grünen, Ministerkollegem Mahrer und vor allem auch dir, Harald Walser, dafür, dass wir dieses Paket schnüren konnten, dass wir nie aus den Augen verloren haben, worum es tatsächlich geht, nämlich um die Kinder und ein zukunftsweisendes Schulsystem. Die Zukunft unserer Kinder definiert ganz entscheidend auch die Zukunft unseres Landes – das möchte ich noch einmal unterstreichen – und hilft dabei auch noch dem Wirtschaftsstandort. (Beifall bei der SPÖ.)

Geschätzte Mitglieder des Hohen Hauses! Es wird an uns allen liegen, dieses Paket im besten Sinne umzusetzen. Das geschieht nicht von heute auf morgen. Das ist ein um­fassender Systemwechsel. Das führt uns in eine völlig neue Schulkultur und eine völlig neue Schulwelt. Das will gut begleitet sein, will ein gut gestalteter Prozess sein, qualitativ auch entsprechend flankiert, damit nichts schiefgeht. Das wird auch ein Stück weit dauern, weil wir natürlich stufenweise vorgehen wollen.

Aber eines ist auch klar: Wir sind gefordert, diese Reform gut ins Leben zu bringen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür werden mit diesem Paket heute hier ver­handelt und hoffentlich beschlossen. Es geht dann ums Ins-Leben-Bringen und Um­setzen, und gerade darauf freue ich mich ganz besonders. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

15.25


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hauser zu Wort. – Bitte.

 


15.25.42

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Geschätzte Frau Minister! Geschätzte Frau Präsidentin! Hohes Haus und alle, die zuhören! Frau Minister! Na ja, wenn das alles so leicht wäre, wären Sie eine Zauberin. Seit 1945 machen ÖVP, SPÖ mit wech­selnden Stärkeverhältnissen Schulpolitik, und das Ergebnis ist, dass man so schlechte Ergebnisse wie jetzt noch nie hatte. Wir haben in Wahrheit ein Desaster! (Beifall bei der FPÖ.)

Und Sie glauben nun wirklich, dass Sie mit dem Bildungsreformgesetz, mit dem Sie die Schulautonomie einführen, die wir auch befürworten, und mit den Modellregionen alle Probleme beseitigen, die wir derzeit in der Schulpolitik haben. (Abg Walser: Nicht alle! Es ist eine Weichenstellung!) Sie agieren an den wesentlichen Problemen vorbei und schließen die Augen, weil Sie Parteipolitik in die Schule hineinbringen wollen, weil Sie die Schule verpolitisieren und die wesentlichen Probleme nicht beachten. Das ist das Problem! (Beifall bei der FPÖ. – Weitere Zwischenrufe des Abg. Walser.)

Kollege Walser! Als Pädagoge solltest du wissen, dass du redest, wenn du dran bist, und nicht dann, wenn du nicht dran bist. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.) Das sollte


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eigentlich die Höflichkeit voraussetzen, aber du bist eben ein Direktor, der das nicht kann. Das nehme ich zur Kenntnis.

Wenn man nun die Situation in den Schulen hier und heute betrachtet und wir die Probleme auf den Tisch legen, dann werden wir vielfach an den Pranger gestellt. (Der Redner hält einen Zeitungsartikel in die Höhe.) Deswegen zitiere ich aus einer Zeitung eine frustrierte Lehrerin, die anonym ein ORF-Interview gegeben hat und all jene Probleme auf den Punkt bringt, die wir seit Jahren ansprechen. Ich zitiere: Ein Drittel der Schüler von 25 Kindern kann dem Unterricht kaum folgen, drei von ihnen gar nicht, die anderen fünf ein bisschen. – Wir fordern die Deutschpflicht vor der Einschulung. Sie ignorieren dieses Problem. – Kinder fehlen oft tagelang unentschuldigt. – Das Prob­lem wird durch Ihr Paket auch nicht gelöst. – Das größte Problem sind die in Österreich Geborenen aus türkischen Familien. Bis zum verpflichtenden Kindergar­tenjahr kommen sie mit Deutsch überhaupt nicht in Kontakt. – Die Integration funk­tioniert ja überhaupt nicht! Der Integrationsminister Kurz hat da gänzlich versagt.

Zusammenfassend heißt es dann in diesem Artikel: Um allen Kindern gerecht zu werden, werde der Unterricht so heruntergeschraubt, dass ihn selbst die schwächsten Schüler verstehen. Dabei bleiben nicht nur begabte, sondern auch ganz normale Kinder auf der Strecke, den Eltern rät sie – und das ist ein Desaster, bitte –, diese Kinder in eine Privatschule zu schicken. – Das wollen wir nicht! Wir wollen nämlich eine Schule, die Probleme löst, Probleme für alle löst. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf in diesem Zusammenhang folgenden Entschließungsantrag betreffend Beibe­haltung der Richtwerte beziehungsweise Höchstwerte bezüglich Klassenschülerhöchst­zahl einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der Richtwerte beziehungsweise Höchstwerte bezüglich Klassenschülerzahl

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung werden aufgefordert, die aktuell geltende Regelung betreffend Richtwert bzw. Höchstzahl bezüglich Klassenschülerzahl in den verschiedenen Schultypen beizubehalten.“

*****

Wir diskutieren über 25. Ich darf daran erinnern, in Sonderschulen sind es derzeit im Schnitt 13 Schüler, 25 sollen die Grenze sein. Wie soll denn das Ganze funktionieren?

Vielleicht noch ein letztes Wort zu Südtirol: Sie erwähnen immer Südtirol als Vorbild. Heute hat es der Kollege Walser das erste Mal neben mir angesprochen, ich war damals auch dabei. Sagen Sie doch laut und deutlich und ehrlich, dass Südtirol 20 bis 25 Prozent des Landesbudgets in die Bildung investiert! – Frau Minister, Sie sind hier gefordert! Wenn ich das auf das österreichische Budget umlege, dann müssten Sie zukünftig 20 Milliarden € in die Bildung investieren und nicht 8,6 Milliarden €. Dabei wünsche ich Ihnen viel Glück. Bleiben wir ehrlich! Umsetzen kann ich alles. Wenn ich neben jeden Problemschüler einen Pädagogen hinstelle, dann wird das funktionieren.


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Aber Sie haben die Mittel nicht. Schaffen Sie die Mittel herbei, dann reden wir weiter! – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.29


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Wendelin Mölzer, Mag. Gerald Hauser und weiterer Abgeordneter betreffend Beibehaltung der Richtwerte bzw. Höchstwerte bezüglich Klassenschüler­zahl

eingebracht in der 188. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 28. Juni 2017 im Zuge der Behandlung von TOP 13, Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2254/A der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Brigitte Jank, Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz, das Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens geändert wird, das Bundes­verfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz, das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, ein Bundesgesetz über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern erlassen wird, das Ausschrei­bungsgesetz 1989, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schul­gesetz für Kärnten, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990, das Schulunterrichts­gesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehr­gänge, das Hochschulgesetz 2005, das Schulpflichtgesetz 1985, das Berufsreife­prüfungsgesetz, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schülerbeihilfenge­setz 1983, das Privatschulgesetz, das Religionsunterrichtsgesetz, das Bildungsdoku­mentationsgesetz, das Schülervertretungengesetz, das BIFIE-Gesetz 2008 sowie das Bildungsinvestitionsgesetz geändert werden, und das Bundes-Schulaufsichtsgesetz aufgehoben wird und das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forst­wirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Bundes-Personalvertre­tungs­gesetz und das Unterrichtspraktikumsgesetz geändert werden (Bildungs­reform­gesetz 2017), über den Antrag 592/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der VizepräsidentInnen der Landes­schulräte und des Wiener Stadtschulrates, über den Antrag 131/A(E) der Abgeord­neten Dr. Harald Walser, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Modellregionen zur Gemeinsamen Schule, über den Antrag 1356/A der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schul­pflichtgesetz 1985 geändert wird, sowie über den Antrag 1357/A der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2014 geändert wird (1707 d.B.).

Im vorliegenden Antrag „Bildungsreformgesetz 2017“ wird die Festlegung der Klas­senschülerzahl in den diversen Schulformen den jeweiligen Leitern überantwortet. Es


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gibt zwar ein Anhörungsrecht des Schulforums bzw. Schulgemeinschaftsausschusses bzw. Schulclusterbeirats, in letzter Konsequenz entscheidet jedoch die Behörde.

Auf Bedenken von Eltern und Lehrer, dass es durch die de facto Aufhebung der Klassenschülerhöchstzahl ein Sparpaket durch die Hintertür geben könnte, antwortet BM Hammerschmid in einem Kurier-Interview (24.06.2017): „Die Klassenschülerzahl  von 25  wird im Rahmen der Ressourcenverteilung verfassungsrechtlich verankert: Bei einer zu hohen Landesdurchschnittszahl der Schüler je Klasse gibt es keine Zustim­mung des Ministeriums zum Lehrerstellenplan. Also ich denke, wir haben mit Hosen­trägern und Rucksack abgesichert, dass  hier kein Sparpaket kommen wird.“

Genau diese Aussage deutet aber darauf hin, dass es sehr wohl zu massiven Einspa­rungen kommen könnte, liegt doch die durchschnittliche Klassenschülerzahl derzeit deutlich unter den 25 Schülern. So beträgt diese beispielsweise in Wien 21,7. Eine Erhöhung auf 25 würde einer Steigerung von über 15% bedeuten.

Noch dramatischer könnte sich die Aufhebung der Klassenschülerhöchstzahl in Son­derschulen auswirken, die derzeit bei 8, 10 bzw. 13 liegt.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung werden aufgefordert, die aktuell geltende Regelung betreffend Richtwert bzw. Höchstzahl bezüglich Klassenschülerzahl in den verschiedenen Schultypen beizubehalten.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Gusenbauer-Jäger zu Wort. – Bitte.

15.30.17

 


Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Die Tinte, mit der die Eckpunkte dieser Bildungsreform unterschrieben sind, ist noch nicht trocken, da kommen schon die ersten Unkenrufe und die erste Kritik. (Abg. Peter Wurm: Unkenrufe sind das keine, Frau Kollegin!) Jeder, der einmal in die Schule gegangen ist, spielt sich als Spezialist im Bildungs­wesen auf. (Abg. Walter Rosenkranz: Ja, Androsch, Salcher! Ja, richtig! – Abg. Peter Wurm: Alle gescheiterten SPÖ-Politiker!) Ich möchte an dieser Stelle allen Beteiligten, die zum Zustandekommen dieser Bildungsreform beigetragen haben, Danke sagen, allen voran natürlich unserer Bundesministerin Sonja Hammerschmid. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

Wer weiß, wie mühsam es ist, ein kleines Reförmchen im Schulwesen durchzubringen, weiß, wie hart diese Verhandlungen waren, die stattgefunden haben. Noch einmal danke dafür. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich als Pädagogin, ich als Lehrerin begrüße sehr die Flexibilität, die Freiheit bei der Grup­penbildung – auch unsere Bundesministerin hat das speziell erwähnt –, bei der Unterrichtsdauer, bei den Öffnungszeiten, beim Lehrplan. Endlich werden die Schul­direktorinnen und Schuldirektoren befähigt, vor Ort zu entscheiden, was der Schul­standort, was die Region braucht. Sie können speziell auf die Situation vor Ort eingehen, und das ist einfach begrüßenswert.


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Ich als Kommunalsprecherin begrüße sehr, dass die Clusterbildung möglich ist. Spe­ziell im ländlichen Raum haben wir Klein- und Kleinstschulen, die ständig von der Schließung bedroht sind, und mit der Clusterbildung laufen sie nicht mehr Gefahr, geschlossen zu werden, da sie eine Gemeinschaft mit anderen Schulen bilden können.

In den nächsten Jahren wird es darum gehen, die Möglichkeiten dieser Reform aus­zutesten, auszukosten und dann die Reform zu evaluieren. Ich bin überzeugt, dass viele engagierte Lehrerinnen und Lehrer diese Reform mit Leben erfüllen werden. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

15.32


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Gamon zu Wort. – Bitte.

 


15.32.46

Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mein Kollege Klubobmann Strolz hat unsere absolute Minimalforderung und unseren Vorschlag zur Änderung präsentiert, die wir brauchen würden, damit wir das akzeptieren könnten. Kollege Walser, Sie haben sich dann darüber lustig gemacht und gemeint, es wäre nicht gegendert. Na, wo haben wir denn den Text herausgenommen? – Aus der Beilage dieses Gesetzes, wo Ihr Name draufsteht, wo nicht gegendert ist.

Wir wollten damit unter anderem auch zeigen – da Sie kritisiert haben, dass wir keine Kompromissbereitschaft zeigen –, dass wir kompromissbereit sind, aber, wie Sie immer sagen, besser als vorher ist in diesem Fall einfach nicht gut genug. Es kann nicht unser Ansatz sein, dass wir akzeptieren, dass Landeshauptleute auf diese Art und Weise in diese Machtposition einzementiert werden durch dieses Gesetz. Das geht eben nicht, und deshalb ist es unser Vorschlag, diese Bestimmung heraus­zunehmen. (Abg. Walser: Das schlagt ihr vor! Das ist euer Initiativantrag!)

Wissen Sie, was wir herausnehmen wollen? – Wir wollen herausnehmen, dass sich der Landeshauptmann zum Präsidenten ernennen kann. Finden Sie das okay? (Abg. Walser: Das hat kein Mensch gesagt!) Wenn Sie dem zustimmen, sind Sie vollkom­men d’accord damit, das ist für Sie akzeptabel. Das ist ja absoluter Irrsinn! Ich finde es inakzeptabel, dass sich die Grünen hier herstellen und sagen: Das ist für uns alles total okay, wir ignorieren das einfach! Das ist so wie: nichts sehen, nichts hören und so weiter, weil Sie hier einfach mitgehen und dabei sein wollen. (Zwischenrufe der Abge­ordneten Walser und Strolz.)

Es gibt noch einen weiteren Punkt, von dem wir es als sehr schmerzhaft empfinden, dass er nicht drinnen ist, und das ist die Elementarpädagogik. Die ist nämlich auf dem Weg dieser Bildungsreform verlorengegangen, die ist im Laufe dieser Verhandlungen wirklich schmerzhaft auf dem Weg liegengelassen worden. Das ist ein Vorhaben, das 2015 noch im Ministerrat präsentiert wurde, da wurde davon geredet, der Kindergarten, die erste Bildungseinrichtung, da werden wesentliche Grundlagen für die Entwicklung der Kinder gelegt – mir kommen wirklich die Tränen bei der Erinnerung an so viele Emotionen –, Potenzial-, Begabungs- und Sprachförderung beginnen dort.

Ja, das stimmt. Warum ist es dann nicht in dieser Bildungsreform drinnen? Damit geben Sie nämlich zu, dass es vielleicht doch nicht so ist oder dass es Ihnen allen egal ist. Und was davon wäre jetzt eigentlich schlimmer? – Ich glaube, dass Sie alle in diesem Bereich nicht spüren – und das ist das Schlimmste an dem Ganzen –, dass Sie nicht erkennen, dass die Reformen in der Elementarpädagogik das sind, was wir wirklich brauchen. Wenn wir hinterher die großen Probleme in der Pflichtschule lösen


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wollen, dann sind wir wirklich alle verloren, denn dort ist die Dramatik am allerspür­barsten.

Da muss man schon eines sagen: Der Bildungskompass oder was davon übrigge­blieben ist, ist vielleicht wieder besser als vorher, aber nicht gut genug. Das sind nicht die Ansprüche, die wir an das stellen, was die Kleinsten in unserem Land wirklich brauchen, das ist nicht gut genug. Das ist nicht die Qualität der Politik, die wir uns hier erwarten. Wir wissen, dass im elementaren Bildungsbereich die Investitionen nicht nur am allerwichtigsten sind, sondern nachweislich auch am wirksamsten. Deshalb können wir uns nur wünschen: Nach der Bildungsreform ist vor der Bildungsreform. Gehen wir bitte, denn das ist am allerdringlichsten, das Thema der Elementarpädagogik an! (Beifall bei den NEOS.)

15.36


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Hofinger zu Wort. – Bitte.

 


15.36.05

Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Es freut mich heute ganz besonders, dass wir diese Bildungsreform umsetzen und beschließen können (Ruf bei der FPÖ: Wirklich?! Das freut dich?!), denn es ist wirklich ein großes Paket. Es stellt sich immer wieder die Frage, wieso solche Bildungspakete, solche Reformpakete so schwer umzusetzen sind. Aber es ist natür­lich eine Folge aus dem Umstand, dass sich erstens die Gesellschaft wandelt, dass die Herausforderungen immer größer werden, der Migrantenanteil in den Städten immer größer wird, sich die Arbeitswelt und die Gesellschaft ändern, aber genauso ist es das Stadt-Land-Gefälle. Also es kommen sehr viele unterschiedliche Interessen zusam­men, die man unter einen Hut bringen muss, und das ist nicht einfach. Ich bedanke mich bei allen, die sich darum bemüht haben, und es freut mich, dass wir dieses Paket jetzt beschließen können.

Als Abgeordneter aus einer ländlichen Region möchte ich drei Punkte herausgreifen, die mich besonders bewegen und berühren, worin ich, wie ich glaube, auch für unsere Region große Vorteile sehe: Das ist einerseits natürlich die Clusterbildung. Wir haben das in der Praxis zu Hause schon einmal durchgearbeitet. Eine Direktorin hat zwei oder drei Schulen mitbetreut, und das hat super funktioniert, wunderbar funktioniert. Ich sehe auch die freiwillige Clusterbildung mit Zusammenschlüssen von bis zu acht Schulen als eine sehr gute Möglichkeit, die Kleinschulen erhalten zu können.

Zweitens das Autonomie-Paket: Das ist von den Schulen selbst gekommen. Sie möchten mehr Mitbestimmung haben, und mit diesem Paket tragen wir dem Rech­nung. Künftig können sie die Klassenschülerzahlen bestimmen, Schwerpunkte setzen, bei der Lehrerbestellung mitreden, die Stundenlänge selbst bestimmen. Warum gibt es diese Forderung? – Weil natürlich die Eltern, Lehrer und Schüler am besten wissen, welche Dinge vor Ort gebraucht werden.

Drittens: Auch das Organisationspaket gefällt mir sehr gut, vor allem die Einrichtung dieser Bildungsdirektionen. Es wird mit dem Behörden-Fleckerlteppich aufgeräumt und mehr Transparenz geschaffen, ich glaube, auch das ist eine sehr moderne Qualitäts­sicherung.

Das Bildungspaket ist aber unweigerlich ein Organisationspaket, das muss uns schon bewusst sein. Ein nächster Schritt muss natürlich ein Paket sein, in dem die Pädagogik noch mehr im Vordergrund steht. Das wird Geld kosten, aber ich glaube, wir müssen es unbedingt schaffen, das umzusetzen, denn die Bildungslandschaft entwickelt sich immer weiter, und es wird sicher nicht das letzte Bildungspaket gewesen sein.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 154

Ich bedanke mich abschließend bei allen Elternvertretern, Schülervertretern, der Ge­werk­schaft, beim Ministerium, natürlich auch bei den Lehrern, die immer dabei mitge­holfen haben, dieses Paket umzusetzen. In diesem Sinne: Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.39


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Peter Wurm zu Wort. – Bitte.

 


15.39.11

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Zuseher zu Hause! Frau Minister Hammerschmid, ich muss Sie jetzt doch aus Ihrer Traumwelt, in der Sie lange gewesen sind, in die Realität Österreichs zurückholen und darf Ihnen auszugsweise das E-Mail einer jungen, engagierten Lehrerin aus Wien vorlesen:

Sehr geehrter Herr Wurm! Ich bin Lehrerin an einer Volksschule in 1120 Wien, hierbei handelt es sich um eine der vielzitierten Brennpunkt-Schulen mit einem beinahe 90-prozentigen Anteil an SchülerInnen mit einer anderen Erstsprache als Deutsch. Bevor man zum Unterrichten kommt, muss vor allem eines seitens der Lehrperson geleistet werden: Erziehungsarbeit. Was in vielen Elternhäusern nicht mehr stattfindet – gemeinsame Zeit verbringen, das Spielen, das Miteinander-Reden, zusammen essen, dem Kind bei Hausübungen helfen, kindgerechte Ruhezeiten einhalten, für gesunde Ernährung sorgen, vorlesen; man möge die Liste vervollständigen –, muss zwangs­läufig von den schulischen Betreuungspersonen kompensiert werden.

Sie haben keine Vorstellung davon, was das in der Realität bedeutet, wenn man als Lehrerin Bildungsziele erreichen und gleichzeitig Kindern Bitte und Danke beibringen muss, wenn man Kinder alphabetisieren und gleichzeitig wegen starker Zahn­schmer­zen trösten muss, wenn man für Sattelfestigkeit bei den Malreihen sorgen und gleich­zeitig dem Geld für den Klassenausflug nachlaufen muss, und das Ganze 25 Mal.

Soziales Lernen gestaltet sich heutzutage schwieriger, als dies noch zu meiner Schulzeit der Fall war, unter den gegebenen Voraussetzungen: Kinder beherrschen die Unterrichtssprache nicht, haben besondere Bedürfnisse, sind verwahrlost. – Und so weiter und so fort. Das auf eineinhalb Seiten einer Lehrerin.

Das Fazit dieser Lehrerin zu Ihrem Reformpaket: Das von der Regierung geplante Autonomiepaket ist ein Sparpaket. Dieses wird uns bei den täglichen Herausfor­de­rungen am Schulstandort, an Brennpunktschulen oder sonderpädagogischen Einrich­tungen nicht helfen, ganz im Gegenteil. Worum geht es? Um Verbesserungen, die bei jedem einzelnen Kind ankommen sollen. Ich sehe jedoch nicht, wie das mit diesem Paket gelingen soll. – Zitatende.

Das ist der Brief einer Lehrerin, und das ist keine FPÖ-Wählerin, noch nicht, vielleicht wird sie es noch. Wenn man jetzt überlegt, dass von der Lehrerseite – und zwar vor allem von ÖVP-Lehrern, SPÖ-Lehrern, Lehrern aus den Reihen der Grünen – gegen diese Bildungsreform mobil gemacht wird, dann kann man sich leicht ausrechnen, dass das keine Bildungsreform ist, die unseren Kindern genau in diesen Problemfällen pädagogisch weiterhilft. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Lugar.)

Ich habe sie letztes Mal auch schon bereits hergezeigt, die BIFIE-Studie 2016 über die Lesekompetenz in österreichischen Pflichtschulen: 60 Prozent der Schüler in Neuen Mittelschulen können nicht oder nur rudimentär lesen, in den AHS sind es übrigens erschreckenderweise 17 Prozent. Man könnte diese Liste vervollständigen. Leider Gottes haben wir in dem Bereich der Pflichtschulen wirklich ein desaströses Ergebnis, deshalb – nur eine Maßnahme von vielen – bringe ich folgenden Antrag ein.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 155

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deutsch-Klassen für Schüler ohne ausreichende Kenntnis der Unterrichtssprache

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung werden auf­gefordert, die notwendigen Maßnahmen zu setzen, sodass Schüler mit mangelnder Kenntnis der Unterrichtsprache in eigenen Klassen solange unterrichtet werden, bis sie über ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache Deutsch verfügen.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

15.42


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Wendelin Mölzer, Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deutsch-Klassen für Schüler ohne ausreichende Kenntnis der Unterrichtssprache

Eingebracht in der 188. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 28. Juni 2017 im Zuge der Behandlung von TOP 13, Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2254/A der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Brigitte Jank, Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungs­gesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens geändert wird, das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz, das Verwaltungsgerichtsver­fahrens­gesetz und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, ein Bundes­gesetz über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern erlassen wird, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirt­schaftliche Bundesschulgesetz, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schul­zeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minder­heiten-Schulgesetz für Kärnten, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990, das Schul­unterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorberei­tungslehrgänge, das Hochschulgesetz 2005, das Schulpflichtgesetz 1985, das Berufsreifeprüfungsgesetz, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schüler­bei­hil­fengesetz 1983, das Privatschulgesetz, das Religionsunterrichtsgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Schülervertretungengesetz, das BIFIE-Gesetz 2008 sowie das Bildungsinvestitionsgesetz geändert werden, und das Bundes-Schul­aufsichtsgesetz aufgehoben wird und das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundeslehrer-Lehr­verpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirt­schaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrperso­nengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonen­ge­setz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz und das Unterrichtspraktikumsgesetz geändert werden (Bildungsreformgesetz 2017), über den Antrag 592/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Vizepräsi­den-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 156

tInnen der Landesschulräte und des Wiener Stadtschulrates, über den Antrag 131/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Modellregionen zur Gemeinsamen Schule, über den Antrag 1356/A der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 geändert wird, sowie über den Antrag 1357/A der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2014 geändert wird (1707 d.B.).

Der Standard titelte am 28. März 2017: „Jeder sechste Jugendliche hat Leseprobleme“. Weiters war zu lesen: „17 Prozent der Jugendlichen in Österreich haben nach acht Jahren Schule Probleme beim Lesen einfacher Texte. Besonders schlecht schneiden Schüler der NMS und Hauptschulen, mit niedrig gebildeten Eltern und mit Migrations­hintergrund ab.“ (http://derstandard.at/2000054965538/Jeder-sechste-Jugendliche-hat-Leseprobleme, 19. Jun. 2017)

Die Bundesregierung hat in Ihrer Regierungsklausur im März 2015 (https://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=58976, 19. Jun. 2017) dazu Folgendes vereinbart:

„Ziel ist, dass die Schülerinnen und Schüler über ausreichende Kenntnisse der deut­schen Sprache verfügen, erst dann kann der Übertritt in das Regelschulsystem erfolgen.

Das System soll auf alle schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler Anwendung fin­den.“

Die FPÖ fordert schon seit Jahren, dass Kinder vor dem Eintritt in das reguläre Schulwesen über ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache verfügen müssen und bei Bedarf in eigenen Klassen so lange unterrichtet werden sollen, bis sie über diese Kenntnisse verfügen.

Zuletzt wurde im Zuge der Verhandlungen des ‚Bildungsreformpakets‘ diese Forderung seitens der FPÖ als wesentliches Zustimmungskriterium genannt. Noch am 7. Juni meinte ÖVP-Obmann Sebastian kurz in der ZIB2, dass er sich vorstellen könne, die FPÖ-Forderung nach "Deutsch-Klassen" umzusetzen, und er keinesfalls bereit sei, die Forderung der Grünen nach mehr Gesamtschulen zu erfüllen.

Tatsächlich wurde ab diesem Zeitpunkt nur mehr mit den Grünen verhandelt und die Tür Richtung Gesamtschule aufgemacht. Von "Deutsch vor Regelschuleintritt" war seitens der ÖVP keine Rede mehr und ist im vorgelegten Bildungsreformgesetz 2017 auch nicht enthalten.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung werden aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu setzen, sodass Schüler mit mangelnder Kenntnis der Unterrichtsprache in eigenen Klassen solange unterrichtet werden, bis sie über ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache Deutsch verfügen.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Maurer. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 157

15.43.09

Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nein, es ist nicht die letzte Bil­dungsreform, die dieses Land gesehen hat, aber es ist definitiv eine gute, notwendige und wichtige Bildungsreform für dieses Land, die wir hier heute beschließen werden. Ich bin sehr froh über das Verhandlungsergebnis und dass wir zu einer Einigung gekommen sind. Ich möchte jetzt noch einmal auf die Punkte verweisen, die wir, ein Erfolg der Grünen, in diese Reform hineinverhandeln konnten. Ich habe nicht so viel Zeit, deswegen sind es nur folgende sieben Punkte.

Erstens: die Modellregionen. Wir haben schon oft genug darüber gesprochen, Sie alle kennen sich aus. Der Beton hat Risse bekommen! Es ist in Zukunft möglich, Modell­regio­nen für die gemeinsame Schule zu machen. Das ist ein ganz großer Erfolg. (Beifall bei den Grünen.)

Zweitens: Die Entparteipolitisierung der Schulleitung. Bis jetzt war es so, dass die GÖD, die Gewerkschaftszentrale in Wien, die Leute in die Begutachtungskommission geschickt hat. In Zukunft werden das die Bundesländer selber machen. Es wird in Zukunft Hearings an den betroffenen Schulen geben; das heißt, die Lehrerinnen und Lehrer können den Leuten, die ihre Direktorinnen und Direktoren werden, Fragen stellen, sie können Einsicht in die Unterlagen nehmen, et cetera. – Das ist ein großer Zugewinn an Transparenz.

Drittens: Bei den Bildungsdirektionen gibt es ebenso mehr Rechte für die Schulpartner. Es gibt mehr Transparenz, es gibt Einsicht in die Akten, es gibt Einsicht in die Bewer­bungsunterlagen, es gibt die Möglichkeit, bei den Besprechungen zu den geplanten Tagesordnungspunkten ebenfalls Akteneinsicht zu nehmen. Das ist eine Stärkung der Schulpartner vor Ort, eine Zunahme an Transparenz, die wir bisher einfach nicht hatten.

Viertens: Mischcluster. Bis jetzt war es nicht möglich, dass Bundes-, Pflicht- und Berufsschulen gemeinsam arbeiten. Das ermöglichen wir erstmals mit diesem Gesetz, ein wichtiger Erfolg. (Beifall der Abgeordneten Kogler und Walser.)

Fünftens: Chancenindex. Wir haben in den Verhandlungen sichergestellt, dass die Sondertöpfe, insbesondere was die Sprachförderung betrifft, Integrationstopf II et cetera pp., gesichert sind. Wir haben da einen Anker für den Chancenindex, der extrem wichtig ist. Wir werden weiter daran arbeiten müssen, aber die Töpfe haben wir jedenfalls verlängert.

Sechstens: Es gibt in Zukunft ein Antragsrecht der Eltern auf die Feststellung, ob ihr Kind einen sonderpädagogischen Förderbedarf hat oder nicht. Auch das ist ein großer Fortschritt.

Siebentens, wieder einer dieser Punkte, zu denen mein Kollege Harald Walser seit Jahren Anträge stellt: Es wird im Bund eine Schulombudsstelle eingerichtet, wo sich betroffene Eltern, Lehrer, Schüler mit ihren Anliegen direkt hinwenden können, wo ihnen direkt geholfen wird, wenn Probleme im Schulsystem auftauchen.

Das sind alles Punkte, die wir in den Verhandlungen zusätzlich zu den Punkten, die vorher schon alle aufgezählt wurden, sprich die bundesweite Abrechnung et cetera, erreichen konnten. Dieses Paket ist wirklich ein Fortschritt. Es tut mir nach wie vor leid, dass die NEOS das nicht sehen und nicht zustimmen wollen. Noch einmal ein Appell: Vielleicht gebt ihr euch einen Ruck, es sind sehr viele gute Dinge drinnen.

Wie gesagt, es wird nicht die letzte Reform sein, aber es ist eine gute. Bitte stimmen Sie zu! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.46



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 158

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


15.46.46

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Bildung ist einer der wichtigsten Grundsteine eines erfolgreichen beruflichen Lebensweges. Das österreichische Bildungswesen in dessen Vielfalt genießt national und international einen guten Ruf. Politische Einflussnahme ist der Bildung jedoch nicht förderlich.

Wenngleich Technik und Wirtschaft einer anhaltenden Weiterentwicklung ausgesetzt sind, werden Reformen, welche der Entwicklung angepasst sind, erforderlich. Zu be­ach­ten ist dabei, dass zahlreiche Reformen einen nicht unerheblichen Rückschritt zur Folge hatten, sodass nunmehr nicht unerhebliche finanzielle Aufwendungen erforder­lich werden, um zum Beispiel das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung wiederher­zustellen.

Die Bildung einer Gesamtschule für 10- bis 14-Jährige ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Der mögliche Wechsel in unterschiedliche Schultypen unter Berücksichtigung der Entwicklung und Eignung muss erhalten bleiben. Die Umbenennung ehemaliger Hauptschulen in nunmehr Neue Mittelschulen stellt eine reine Kosmetik dar. Entschei­dend ist das Ausbildungsziel. Seitens der Wirtschaft wird wiederholt Klage darüber geführt, dass nicht unerhebliche Defizite – in Rechtschreibung, der deutschen Sprache generell wie auch in Mathematik – diese Bildungspolitik infrage stellen. (Abg. Öllinger: Das ist eine alte … Forderung!)

Die Bildung sogenannter Cluster ist für das Lehrpersonal wie auch die Direktoren in deren Gesamtheit von acht Schuleinheiten abzulehnen. Durch vielfach ausgebranntes Lehrpersonal besteht ein Konfliktpotenzial zu den Schülern. Erinnern wir uns an unsere Schulzeit: Ein schulpsychologischer Dienst für Lehrkräfte wie auch für Schüler war nicht gegeben und vorstellbar. Das ist ein weiterer teurer Ausbau der bürokratischen Verwaltung, anstatt dieses Geld sinnvoll direkt in die Bildung zu investieren. Das ist nicht nachvollziehbar und erweckt den Anschein der Schaffung neuer Versor­gungsposten neben neuer bürokratischer Hürden für Schüler und Lehrer.

Ein konstruktives und kontinuierliches Verhältnis zwischen Schülern, Eltern und Leh­rerschaft ist Grundlage eines positiven Schulerfolges, dieses wird angesichts des zu erwartenden vielfachen Lehrerwechsels allerdings nicht gegeben sein. Erforderlich sind pädagogische Verbesserungen, einer überbordenden Verwaltung kann kein Verständ­nis entgegengebracht werden.

Kommt man nun zur universitären Ausbildung, ist festzustellen, dass deren finanzielle Absicherung eine Voraussetzung darstellt. Bezüglich Studienwerber aus dem EU-Raum sowie dem Ausland: Deren Zulassungsbegrenzungen sind einzuhalten. Darüber hinaus erscheinen Studiengebühren angebracht. Erfolgreiche Studienabgänger sind zu einer zeitlich begrenzten Tätigkeit, zum Beispiel für fünf Jahre, in Österreich zu verpflichten.

Die Politik hat die Grundlagen einer fundierten Ausbildung auf diversen Ebenen zu schaffen, eine politische Einflussnahme ist mit Nachdruck abzulehnen. – Danke.

15.50


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 159

15.50.21

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Aus Sicht eines ehemaligen Praktikers könnte man zu diesem Gesetz mindestens eine Stunde lang Beispiele aufzählen, was alles möglich wird, was bisher nicht oder nur ganz schwer möglich war.

Vielleicht zwei Dinge vorneweg: Ich teile betreffend Schulbehörde die Kritik des Kolle­gen Strolz, das ist keine Frage, aber ohne Kompromiss war es nicht möglich, daher ist die Formulierung betreffend die neue Schulverwaltung so gewählt worden. Das ist so, man hat es nicht anders machen können.

Dasselbe gilt für die Modellregionen: Ich bin der Meinung, wenn ein ganzes Bundes­land, wenn alle Eltern eines Bundeslandes befragt werden, alle Lehrer eines Bun­deslandes eingebunden werden, alle politischen Fraktionen eingebunden werden, alle dafür sind, die Ausbildungsstätte Pädagogische Hochschule dafür ist und eigene Lehrgänge einrichtet, dann müsste man auch so weit sein und sagen, jawohl, das ist die Hürde Großglockner, und sollte nicht noch einen Problembereich schaffen, dass eine einzelne Schule das Ganze ins Wackeln bringen kann. Das ist die große Gefahr, das sehe ich, aber das war ein Kompromiss. Ich bin froh, dass dieser Schritt gesetzt wird.

Das Zweite, und das ist für mich das Entscheidende beim ganzen Paket, das wir heute beschließen, und darum tut es mir leid, dass die FPÖ-Kollegen nicht mitgehen können: Ich höre seit Jahr und Tag in diesem Haus nur, so kann man es nicht machen, die Schule ist ein Desaster und was weiß ich alles, aber es gibt keinen einzigen Vorschlag zu einer Reform. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Es gibt keinen, nur: Es soll alles so bleiben. (Beifall bei der SPÖ.) Die Ergebnisse, die verurteilen Sie, aber Sie haben keinen Vorschlag, Sie sagen nur, es soll alles so bleiben. (Abg. Hauser: … vier Anträge eingebracht!)

Und ich sage Ihnen jetzt eines ... (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)  Hören Sie einmal zu, das tut Ihnen vielleicht gut! (Abg. Hauser: Dann reden Sie nicht so einen Unsinn!) Der große Vorteil von diesem Paket ist, dass wir endlich eine Autono­miemöglichkeit am Schulstandort haben (Abg. Wöginger: Genau!), Autonomie und Individualisierung sind die Zauberworte bei diesen Reformmaßnahmen. Das sind die entscheidenden Punkte.

Geben wir die Verantwortung dorthin – und das wird damit getan –, wo sie hingehört! (Zwischenrufe des Abg. Hauser. – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ohne die Ressourcen zu kürzen, kann der Schulstandort selber entscheiden, wie er die Mittel einsetzt, wie Deutsch-Förderunterricht gestaltet wird, wie schwächere Schüler voran­gebracht und Begabte gefördert werden. Das kann der Schulstandort selber entschei­den, indem er die Ressourcen zielgerichtet einsetzt. Der Schulstandort kann selber entscheiden: Wie möchten wir die ganztägige Betreuung organisieren? Was brauchen wir, welchen Bedarf haben wir, was können wir in diesem Bereich tun, damit es für die uns anvertrauten Schüler sinnvoll ist? Mit dieser Möglichkeit der Autonomie können wir individuell die Kinder betreuen.

Schwerpunkte können ohne große Ansuchen so gelegt werden, dass die Grund­kompetenzen Lesen, Schreiben, Rechnen so gefördert werden, dass diese hohe Quote an Schülern, die in den Grundkompetenzen nicht so gut oder schwach sind, verringert werden kann. Am Schulstandort können Ressourcen nun zielgerichtet eingesetzt werden.

Ganz entscheidend ist – und das sage ich als Betroffener, als Lehrer und ehemaliger Schulleiter , dass Schulen vom wirklich großen Verwaltungsmüll, der tagtäglich auf Lehrer und Schüler einprasselt (Abg. Mölzer: Das wird jetzt besser?), vom Bund, vom


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 160

Land, von Bezirken, befreit werden und somit zielgerichtet auf die Probleme am Schulstandort eingehen und Kinder dorthin bringen können, dass tatsächlich kein Kind mehr auf der Strecke bleibt.

Das ist unser Ziel, und dafür kämpfe ich, und dieses Gesetz ist ein wichtiger Beitrag dazu. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.54


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Huainigg gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


15.55.00

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Die Bildungsreform bringt auch für behinderte Kinder wesentliche Verbesserungen. Es gibt jetzt die Möglichkeit, dass das freiwillige zehnte und elfte Schuljahr nicht nur mehr in einer Sonderschule, sondern auch an einer Regelschule besucht werden kann. Es war sehr absurd, dass ein Kind, das integriert war, dann in die Sonderschule hat gehen müssen. Das wurde jetzt geändert. Weiters findet die Elternberatung an einer neutralen Stelle, nämlich bei den Bildungsdirektionen, und nicht mehr an der Sonderschule statt. Das haben wir in Tirol erprobt, und es hat sich als sehr gut und sinnvoll erwiesen.

Eine wesentliche Maßnahme ist auch, dass LehrerInnen medizinnahe Tätigkeiten durchführen dürfen und dafür auch versichert sind. Das ist wichtig für chronisch kranke Kinder, auch wenn sie einmal auf Skiurlaub sind, dass LehrerInnen das auch freiwillig tun dürfen.

In diesem Bereich wäre mein Anliegen, dass auch Schulassistenten und Schulas­sis­tentinnen, die ja zur Unterstützung in den Klassen sind, Pflegetätigkeiten und medi­zi­nische Tätigkeiten durchführen dürfen, das müssen wir im Gesundheits- und Kran­kenpflegegesetz ändern, das ist auch ein Wunsch, der berücksichtigt werden sollte.

Und jetzt gibt es auch die Möglichkeit der Clusterbildung zwischen Sonderschulen und Regelschulen. Ich glaube, dass das auch die Möglichkeit bietet, dass die Schulen mehr zusammenarbeiten, Ressourcen bündeln, und dass dadurch eine bessere Bildung auch für behinderte Kinder möglich wird.

Was wir heute auch beschließen, ist ein Entschließungsantrag für mehr und forcierte und standardisierte Gebärdensprache in der LehrerInnenausbildung. Es ist ganz wichtig, dass gehörlose Kinder auch in ihrer Sprache, der Gebärdensprache, unterrich­tet werden.

In dem Zusammenhang ist mir besonders wichtig, dass auch LehrerInnen, die gehörlos sind, unterrichten dürfen. Wir haben die Pädagogischen Hochschulen geöffnet, wir haben die körperliche Eignung gestrichen. In Wien hat es eine Lehrerin geschafft, dass eine bilinguale Klasse, die vom Stadtschulrat aufgelöst werden sollte, jetzt doch weitergeführt wird. Das ist ein großer Erfolg, auch für die Elternbewegung. Wir sollten mehr bilinguale Klassen einrichten, in denen Gebärdensprache und Lautsprache von Native Speakern, von gehörlosen LehrerInnen unterrichtet werden.

Im Übrigen, meine Damen und Herren, bin ich der Meinung, dass die Menschenwürde in der Verfassung verankert werden sollte. Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.59


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 161

16.00.01

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Das vorliegende Bildungsreformgesetz wurde bereits von vielen Seiten positiv, aber auch negativ beleuchtet. Faktum ist, dass wir mit diesem Gesetz sicher einige Schritte in die richtige Richtung gehen, dass aber noch weitere Reformen werden folgen müssen.

Ein Thema, das nicht nur hier, sondern auch in den Medien im Zusammenhang mit dieser Reform auf und ab diskutiert wurde, sind natürlich immer wieder die Modell­regionen und da im Speziellen die Modellregion Vorarlberg gewesen. Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen eines versichern, es war nicht so, dass die Vorarlberger Landesregierung sich gedacht hat: Ui, jetzt wollen wir eine Modellregion in Vorarl-berg! – Nein, auf Basis einer tiefgreifenden Studie, auf Basis eines intensiven For­schungsprojektes hat der Vorarlberger Landtag dieses Thema intensiv diskutiert und kam zu folgendem Beschluss:

„Der Vorarlberger Landtag bekennt sich zu den Empfehlungen des Forschungsprojekts ‚Schule der 10- bis 14-Jährigen in Vorarlberg‘ und unterstützt das Bestreben der Landesregierung diese – entsprechend einem spätestens bis Jahresende 2015 vorzu­legenden Stufenplan – Schritt für Schritt umzusetzen. Ziel ist es, die Voraussetzungen zu schaffen, damit eine gemeinsame Schule der 10- bis 14-Jährigen in Vorarlberg landesweit eingerichtet werden kann.“ 

Meine Damen und Herren, diesem Text hat im Vorarlberger Landtag die gesamte FPÖ-Fraktion einhellig zugestimmt, was uns sehr gefreut hat. Diesem Text haben allerdings 50 Prozent der NEOS-Abgeordneten nicht zugestimmt. Offensichtlich weiß man da nicht genau, wohin man will, und vor allem dann, wenn man es wirklich nicht mehr weiß, schimpft man auf die Landeshauptleute. Das ist doch etwas kreativlos. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, ich möchte hier für die Möglichkeit, diese Modellregion auch in Vorarlberg möglich zu machen, und dafür, dass hier die Weichen in diese Richtung gestellt wurden, dem Verhandlungsteam, also Ihnen, Frau Ministerin, und auch unse­rem Minister Mahrer, aber auch dem Bildungssprecher der Grünen, Harald Walser, Danke sagen. Ich glaube, das ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Ich glaube aber auch, dass es wichtig war, dass unser Landeshauptmann Wallner und auch Bildungs­landesrätin Bernie Mennel da immer drangeblieben sind und dieses Thema für Vor­arlberg immer wieder eingefordert haben.

Es war aber genauso richtig und wichtig – und ich möchte es ausdrücklich betonen –, dass die Basisdemokratie Einzug gehalten hat und dass nun mit einer Zustimmung von Lehrern und Eltern jeder Schulstandort an der Modellregion teilnehmen kann. Ich glaube, damit sind wir auf dem richtigen Weg, wenn eben auch die Schulpartner mit eingebunden sind. Ich glaube, dass wir hier bei entsprechender Überzeugungsarbeit auch Erfolge erzielen werden. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

16.02


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


16.02.55

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Hohes Haus! Ich darf zu Beginn gleich einmal folgenden Antrag einbringen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 162

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entzug des Öffentlichkeitsrechtes beziehungsweise Schließung islamischer Bildungseinrichtungen

Der Nationalrat wolle beschließen: 

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und die Bundesministerin für Familien und Jugend werden aufgefordert, entsprechende Maß­nahmen zu ergreifen, damit islamische Bildungseinrichtungen geschlossen werden können bzw. ihnen das Öffentlichkeitsrecht entzogen werden kann, wenn eines der folgenden Kriterien nicht erfüllt wird:

Kopftuchverbot

Deutschgebot

keine unerlaubte Auslandsfinanzierung

keine Verbreitung des politischen Islam samt seinem frauenfeindlichen und verfas­sungs­feindlichen Weltbild“

*****

(Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Lugar.)

Geschätzte Mitglieder von der ÖVP! Erleichtern Sie Ihr Gewissen gegenüber Ihrem zukünftigen Bundesobmann und stimmen Sie zu! Auch an alle, die sich hier besonders über die Frauenrechte Kopfzerbrechen machen: Stimmen Sie zu!

Ich habe schon sehr viel in dieser Debatte gehört; die Frau Bundesministerin hat über das Bild des Lehrers in der Zukunft gesagt, er muss mehr der Coach werden, er muss mehr der Verbündete werden, er muss mehr der Mentor werden. Was mir bei dieser gesamten Bildungsreform fehlt, das sind Punkte, die im Bildungssystem einmal ange­sprochen werden müssen, wie Leistung, Anstrengung und Disziplin. Das fehlt komplett. Und gerade das wäre am Bildungsstandort Österreich wichtig.

Wir haben über Klassenschülerhöchstzahlen und vieles andere gesprochen, aber ich komme jetzt zu einem der Kernpunkte, die drinnen sind. Ich möchte ein paar Sachen vorlesen. Kollegen Rädler sehe ich jetzt gerade nicht, er wird aber sicher allem, was aus einer niederösterreichischen Behörde kommt, die noch dazu ganz stark von der ÖVP dominiert ist, beipflichten; dieser Beschluss ist sogar einstimmig gefällt worden, wobei sogar SPÖ-Delegierte und Delegierte der Grünen in diesem Gremium sind. Ich zitiere:

„Präambel

In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Reformen bzw. Reform­vor­schlägen im Bereich des Schulwesens. Neue Mittelschule, Zentralmatura, NOST, diverse Testungen und Vorgaben [...]“ – Und so weiter. – „Das Fehlen von langfristigen Zielen, Perspektiven und Klarheit führt zur Verunsicherung. Verunsicherung ist aller­dings keine gute Pädagogin. Auch das vorliegende Reformpapier wird unter diesem Aspekt bewertet.“

Es wird über die Autonomie gesprochen: „Bei näherer Betrachtung hält aber der Vorschlag diesen Vorgaben nicht stand. [...] Vieles von dem, was das Autonomiepaket verspricht, wird in vielen innovativen Schulen [...] bereits jetzt [...] umgesetzt.“

Es wird auch darüber gesprochen, dass diese ganze Reform kostenneutral sein soll. Wo steht denn das dann, wenn alle Forderungen, die wir alle hier im Schönsprech ge-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 163

hört haben, die sich die Experten, die offensichtlich keine Ahnung davon haben, wie es tatsächlich in einem Klassenzimmer ausschaut, im Blauen Salon des Hauses am Minoritenplatz ausgedacht haben, umgesetzt werden? Ich glaube, eine ganz besondere Krux liegt nämlich darin, dass diese Reformen und Reförmchen von Per­sonen angedacht werden, die in Wirklichkeit keine Ahnung davon haben, wo die Probleme sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Apropos Kostenneutralität: Wo kommt denn das Geld für das Supportpersonal, die psychologische Unterstützung, das Verwaltungspersonal dann her? Wo kommt denn das alles dann her? Dieses Budget ist eines der schlechtesten, das wir im österreichi­schen Budget haben. Es klafft die Finanzierungslücke; aber wir haben jetzt endlich eine Reform gemacht.

Alles wird zerpflückt, auch die Entpolitisierung. Statt eines demokratischen Gremiums, wie es zum Beispiel das Landesschulrats- oder Bezirksschulratskollegium war, gibt es jetzt nur entsendete Vertreter. Es wird also in Wirklichkeit – wie heißt es bei der Würde des Hauses bleibend? – nicht ganz die Wahrheit gesagt, aber so, dass sich die Balken trotzdem biegen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Lugar.)

Dieses bildungspolitische Konzept bringt uns in Österreich keinen Millimeter weiter. Es werden Klimmzüge gemacht, dass ein eigenes Gremium geschaffen werden soll, verfassungsmäßig verankert werden soll. Ein guter Tag für die österreichische Bildung ist das heute nicht. Der nächste gute Tag für die österreichische Bildung wird der 15. Oktober sein, danach können sich die Elternvereine und die Lehrer, die sich alle an uns gewandt haben, sicher sein, dass diese Reform ordentlich zurückgeschraubt wird (Beifall bei der FPÖ) – und ganz im Vertrauen sei dazugesagt: im Interesse unserer Kinder! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Lugar.)

16.07


Präsidentin Doris Bures: Ein weiteres Mal zu Wort gemeldet hat sich Herr Abge­ordneter Dr. Walser. – Bitte.

 


16.07.39

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ja, Herr Kollege Rosenkranz, Sie scheinen sich im Klassenzimmer gut aus­zukennen. Sie waren allerdings, glaube ich, noch nie als Lehrkraft in einem Klassen­zimmer. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe der Abgeordneten Angerer und Belakowitsch-Jenewein.) Im Gegensatz zu mir: Ich war 30 Jahre dort; und ich darf Ihnen schon versichern: Das, was wir heute beschließen, ist im Interesse der Kinder und ist im Interesse der Schulen.

Sie haben drei zentrale Begriffe genannt. Sie haben gesagt, die Rede soll sein von Leistung, von Anstrengung und von Disziplin. – D’accord, da bin ich durchaus bei Ihnen. Wissen Sie, wann die Leistung bei Kindern am besten ist? – Wenn sie mit Freude lernen, wenn sie mit Begeisterung dabei sind. Da müssen wir hinkommen, und in diese Richtung machen wir jetzt einen Schritt. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Gisela Wurm. – Abg. Walter Rosenkranz: Mein Sohn freut sich schon jetzt auf den Bildungsdirektor ...! Schönsprech, reiner Schönsprech!) Anstrengung: Sie strengen sich dann an, wenn sie interessiert sind und wenn Reformen gemacht werden, wo­durch sie in Freiheit mit ihren Lehrkräften entscheiden können, wohin es geht.

Dann haben Sie einen dritten Begriff genannt: Disziplin. Ja, Disziplin ist etwas, was wichtig ist. Am besten ist es, wenn die Betroffenen Einsicht in die Regeln, die vorge­geben werden, haben. Derzeit haben wir ein System, das wir in diese Richtung verän­dern müssen. Das ist klar. Disziplin wird aber bei Kindern nicht mit dem Holzhammer herbeigeführt (Abg. Walter Rosenkranz: Wer sagt denn das?!), sondern dann, wenn


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 164

man vernünftige Regeln hat und wenn man einen Unterricht hat, der sie begeistert. Das sei dazu gesagt. (Beifall bei den Grünen.)

Und jetzt zur Entparteipolitisierung. Ich gebe Ihnen ja recht: Wir hätten da viele, viele, viele Schritte mehr gemacht, aber jetzt erklären Sie mir einmal, warum Sie da nicht zustimmen. Wenn wir ein Gesetz haben und das mit dem jetzigen Zustand vergleichen: Im jetzigen Zustand ist ein Landeshauptmann, eine Landeshauptfrau automatisch Präsidentin des Landesschulrats. Viel mehr Parteipolitik geht in dem Schulsystem nicht. (Abg. Walter Rosenkranz: Was wird es jetzt?) Jetzt ist es so, dass wir Bildungs­direktorinnen und Bildungsdirektoren bestellen (Abg. Hübner: Die vom Himmel fallen!), die die Verwaltung zentral übernehmen; der Landeshauptmann kann sich zwar als Präsident hineinoptieren, aber die zentrale Funktion wird nach einer Ausschreibung nach klaren Prinzipien transparent bestellt. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das ist ein entscheidender Punkt. Das ist ein entscheidender Punkt. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie des Abg. Auer.)

Bis jetzt hatten wir an der Spitze der Landesschulräte Landeshauptleute ohne Quali­fikationskriterien, ohne alles; und das haben wir beseitigt. Jetzt gibt es klare Kriterien, nach denen das beurteilt wird. – Und das sollten Sie abwägen: besser als jetzt oder nicht besser? – Es ist eindeutig besser! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Matznetter.)

16.10


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz, ich reiche noch nach, dass der Entschließungsantrag ordnungsgemäß eingebracht wurde und somit mit in Verhandlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Anneliese Kitzmüller, Dr. Walter Rosenkranz und weiterer Abgeordneter

betreffend Entzug des Öffentlichkeitsrechtes bzw. Schließung islamischer Bildungsein­richtungen

eingebracht in der 188. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 28. Juni 2017 im Zuge der Behandlung von TOP 13, Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2254/A der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Brigitte Jank, Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Ver­fassungsgesetz, das Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungs­gesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens geändert wird, das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz, das Verwaltungsgerichts­verfahrens­gesetz und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, ein Bundes­gesetz über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern erlassen wird, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirt­schaftliche Bundesschulgesetz, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Min­derheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vor­bereitungslehrgänge, das Hochschulgesetz 2005, das Schulpflichtgesetz 1985, das Berufsreifeprüfungsgesetz, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schüler­beihilfengesetz 1983, das Privatschulgesetz, das Religionsunterrichtsgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Schülervertretungengesetz, das BIFIE-Gesetz


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 165

2008 sowie das Bildungsinvestitionsgesetz geändert werden, und das Bundes-Schul­aufsichtsgesetz aufgehoben wird und das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundeslehrer-Lehr­verpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirt­schaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz und das Unterrichtspraktikumsgesetz geändert werden (Bildungsreformgesetz 2017), über den Antrag 592/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Vizeprä­siden­tInnen der Landesschulräte und des Wiener Stadtschulrates, über den Antrag 131/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Modellregionen zur Gemeinsamen Schule, über den Antrag 1356/A der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 geändert wird, sowie über den Antrag 1357/A der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2014 geändert wird (1707 d.B.).

Die Frage von KURIER-Herausgeber Helmut Brandstätter, ob Kurz die Islam-Kinder­gärten abschaffen würde, beantwortete Kurz mit: "Natürlich. Es braucht sie nicht. Es soll keine islamischen Kindergärten geben." (Kurier am 22.06.2017). Selbiges gilt wohl auch für die Islamschulen.

Mit dem vorliegenden Bildungsreformgesetz 2017 hätte die Gelegenheit genutzt werden können, die Elementarpädagogik (Kindergarten) in die neue Verwaltungs­struktur der Schulen – Bildungsdirektionen – einzugliedern. Über diese Verwaltungs­struktur hätte die Möglichkeit geschaffen werden können, islamische Kindergärten die bestimmte Qualitätskriterien nicht erfüllen, zu schließen.

Für private islamische Schulen mit Öffentlichkeitsrecht kann das Problem mit Schulen mangelnder Qualität über die Entziehung des Öffentlichkeitsrechtes gelöst werden.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und die Bundesministerin für Familien und Jugend werden aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, damit islamische Bildungseinrichtungen geschlossen werden können bzw. ihnen das Öffentlichkeitsrecht entzogen werden kann, wenn eines der folgenden Kriterien nicht erfüllt wird:

Kopftuchverbot

Deutschgebot

keine unerlaubte Auslandsfinanzierung

keine Verbreitung des politischen Islam samt seinem frauenfeindlichen und verfas­sungsfeindlichen Weltbild“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Ein weiteres Mal zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 166

16.10.50

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Hohes Haus! Ganz kurz: Dieses Sitten­stück grüner Realitätsverweigerung, das braucht man nicht weiter zu kommentieren. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Steinhauser: Das ist schwach! – Zwischenruf des Abg. Matznetter. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

16.10

16.11.13

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall. (Zwi­schenrufe bei der FPÖ. – Abg. Steinhauser: Moralisieren statt argumentieren! – Unruhe im Sitzungssaal.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Die Debatte darüber haben wir schon geführt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1707 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich lasse zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Abänderungsantrag Verfas­sungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungs­mäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Art. 1 eingebracht.

Wer sich hiefür ausspricht, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichts.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichts.

Ich bitte auch diesbezüglich jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Es ist hiezu namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, tragen den Namen des Abgeordneten und die Bezeichnung „Ja“ beziehungsweise „Nein“.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 167

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich zur Hinterlegung des Stimmzettels in die bereitgestellte Urne aufgerufen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf stimmen, „Ja“-Stimmzettel, und jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Achten Sie bitte darauf, dass es sich nur um einen Stimmzettel handelt!

Ich bitte nun den Schriftführer, Herrn Abgeordneten Zanger, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Frau Abgeordnete Mag. Korun wird ihn später dabei ablösen.

*****

(Über Namensaufruf durch den Schriftführer Zanger beziehungsweise die Schrift­führerin Korun werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Wahlurne.)

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich ersuche nun die damit beauftragten Bediensteten des Hauses, die Stimmenzählung unter Aufsicht der Schriftführer vorzunehmen.

Die Sitzung wird zu diesem Zweck einige Minuten unterbrochen.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 16.18 Uhr unterbrochen und um 16.23 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:

Abgegebene Stimmen: 168; davon „Ja“-Stimmen: 125, „Nein“-Stimmen: 43.

Dies ist damit mehrheitlich angenommen. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP sowie bei den Grünen.)

Ich stelle wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Amon Werner, Antoni, Aslan, Aubauer, Auer;

Bacher Walter, Bayr, Becher Ruth, Berlakovich, Brosz, Brunner, Buchmayr, Bures;

Cap;

Diesner-Wais, Durchschlag;


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 168

Ecker, El Habbassi, Ertlschweiger, Eßl;

Feichtinger Klaus Uwe, Fekter, Fichtinger Angela;

Gahr, Gerstl, Gessl-Ranftl, Greiner Karin, Grillitsch, Groiß, Grossmann, Gusenbauer-Jäger;

Hakel Elisabeth, Hammer Michael, Hanger Andreas, Haubner, Hechtl, Heinisch-Hosek, Heinzl, Hell, Himmelbauer, Hofinger Manfred, Höfinger Johann, Holzinger-Vogtenhuber, Huainigg;

Jank, Jarmer, Jarolim, Karl, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Knes, Köchl, Kogler, Königsberger-Ludwig, Kopf, Korun, Krainer Kai Jan, Krist, Kucharowits, Kucher, Kuntzl;

Lettenbichler, Lichtenecker, Lipitsch, Lopatka, Lueger Angela;

Matznetter, Maurer, Mayer, Moser, Muchitsch, Mückstein, Muttonen;

Nachbaur Kathrin, Neuroth;

Obernosterer, Ofenauer, Öllinger, Ottenschläger;

Pendl, Pfurtscheller, Pilz, Pirklhuber, Plessl, Preiner, Prinz;

Rädler, Rasinger, Rauch Johannes, Rossmann;

Schabhüttl, Schieder, Schittenhelm, Schmid Julian, Schmuckenschlager, Schönegger, Schopf, Schultes, Schwentner, Sieber Norbert, Singer Johann, Spindelberger, Steinacker, Steinhauser, Strasser;

Tamandl, Töchterle, Troch;

Unterrainer;

Vavrik, Vetter, Vogl;

Walser, Weninger, Willi, Wimmer, Windbüchler-Souschill, Winzig, Wittmann, Wöginger, Wurm Gisela;

Yilmaz;

Zakostelsky, Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Angerer;

Belakowitsch-Jenewein, Bösch, Brückl;

Deimek, Doppelbauer, Doppler;

Franz;

Gamon Claudia Angela;

Hable, Hagen, Haider, Hauser, Hübner;

Karlsböck, Kassegger, Kitzmüller, Klinger, Kumpitsch;

Lasar, Lausch, Lintl, Loacker, Lugar Robert;

Mölzer, Mühlberghuber;

Neubauer Werner;

Rauch Walter, Riemer, Rosenkranz Barbara, Rosenkranz Walter;

Schellenbacher, Scherak, Schimanek, Schmid Gerhard, Schrangl, Steger, Steinbichler, Strache, Strolz;


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 169

Themessl;

Wurm Peter;

Zanger.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Wir haben jetzt noch weitere Abstimmungen. – Dürfte ich die Damen und Herren Abgeordneten bitten, wieder ihre Plätze einzunehmen, sonst wird es schwierig, das Abstimmungsergebnis zu erkennen. Danke vielmals.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die längst fällige Einrichtung eines Unterstufenrealgymnasiums am BORG Hermagor.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kindergarten-Bundesrahmen­gesetz – Fokus auf Werte und Deutschkenntnisse“.

Wer ist für den Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt. (Abg.  Lugar: Was ist jetzt mit der ÖVP? Da werdet ihr Schimpfer kriegen vom Basti!)

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der Richtwerte beziehungs­weise Höchstwerte bezüglich Klassenschülerzahl.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deutsch-Klassen für Schüler ohne aus­reichende Kenntnis der Unterrichtssprache.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entzug des Öffentlichkeitsrechtes bezie­hungsweise Schließung islamischer Bildungseinrichtungen.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

16.25.5914. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2235/A der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Dr. Karlheinz Töchterle, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschulgesetz 2005, das Schul­organisationsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert werden sowie das Hochschul-Studienberechtigungsgesetz aufgehoben wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Privatuniversitätengesetz und das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geän­dert werden (1705 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 170

15. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1857/A(E) der Abge­ord­neten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Qualität in der Ausbildung von Lehrkräften in der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) (1712 d.B.)

16. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 38/A(E) der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Steige­rung des Männeranteils in pädagogischen Berufen (1713 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zu den Punkten 14 bis 16 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.

 


16.27.16

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Minister! Das heute zur Beschlussfassung vorliegende neue Studienrecht ist eine konsequente Fortsetzung der neuen Pädagoginnen- und Pädagogenausbildung, wo­durch ja, wie Sie wissen, die Stärken der Universitäten und der Pädagogischen Hoch­schulen in eine gemeinsame Ausbildung eingebracht werden. Nun werden in einem weiteren Schritt nach den Inhalten die Rahmenbedingungen für die Studierenden harmonisiert, um hier mehr Klarheit und auch Rechtssicherheit zu schaffen.

Das betrifft beispielsweise auch die Zulassung zum Studium in der Nachfrist. Das kommt vor allem Präsenz- und Zivildienern zugute oder auch Personen, die den Herbsttermin der Matura gewählt haben oder wählen mussten. Prüfungen können dreimal wiederholt werden, und auch die akademischen Grade werden vereinheitlicht, sodass man mit einem Bachelor oder Master of Education abschließt.

Einen besonderen Mehrwert sehe ich in der Öffnung des Lehrer-/Lehrerinnenberufes für Quereinsteiger und Quereinsteigerinnen, wobei es da nicht nur um einen Ausgleich eines Lehrerinnen- und Lehrermangels geht, sondern ich erwarte mir von Querein­steigern und Quereinsteigerinnen auch verstärkte Inputs für das Schulsystem. Es können mehr Aspekte aus der Berufswelt eingebracht werden, und das bringt insge­samt auch eine Bereicherung für unser Bildungswesen.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch der Organisation Teach For Austria danken, die da schon jahrelang Pionierarbeit leistet.

Es ist also eine gute Sache, dieses neue Studienrecht, und ich hoffe auf eine sehr breite Zustimmung. – Vielen herzlichen Dank. Ich danke auch Herrn Minister Mahrer, der jetzt anwesend ist, für die Zusammenarbeit bei der großen Bildungsreform: Ihnen und Ihrem gesamten Team ein großes Danke. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.29


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster: Herr Abgeordneter Dr. Töchterle. – Bitte.

 


16.29.34

Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Regierung! Hohes Haus! Wir beschließen jetzt eine Fülle von Novellierungen in


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 171

verschiedenen Gesetzen, um das Studienrecht zu vereinheitlichen, damit die neue Lehrerausbildung harmonischer und auch einheitlicher durchgeführt werden kann. Das gibt mir eingangs Anlass zu zwei grundsätzlichen Überlegungen.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass dieses Gesetz, das wir 2013 be­schlossen haben, ein wegweisendes, wichtiges ist, das seine gute Wirkung erst allmäh­lich entfalten kann, weil es natürlich sehr lange Fristen gibt, bis die neu ausge­bildeten Pädagoginnen und Pädagogen in die Erziehungsinstitutionen kommen. Ich glaube, dass das ein ganz wesentlicher Schritt zur Verbesserung der Bildungssituation in Österreich gewesen ist, vielleicht der wesentlichste überhaupt, wie uns internationale Studien vielfach zeigen.

Die zweite grundsätzliche Überlegung ist etwas kritischer. Wir beschließen heute eine Gesetzesänderung im Umfang von 150 Seiten, um Dinge in ganz ähnlichen oder ähnlich lautenden Institutionen, nämlich in Hochschulen, zu vereinheitlichen. Das hat natürlich historische Gründe, weil sich die Institutionen ganz unterschiedlich entwickelt haben – die Pädagogischen Hochschulen letztlich aus den Lehrerbildungsanstalten des Reichsvolksschulgesetzes des 19. Jahrhunderts und die universitäre Lehrer­aus­bildung aus der Fachausbildung der Institute an den Universitäten. Trotzdem finde ich es bedenklich, wenn wir dafür eine derart unglaubliche Fülle an Regelungen brauchen. Ich sehe darin schon eine Aufforderung, dass wir uns überlegen sollten, ob wir diese extreme Regelungsdichte, die uns in vielen Bereichen begegnet und die uns manchmal auch sehr in unserem Tätigsein bremst, nicht grundsätzlich stärker hinterfragen sollten.

Auf eine wichtige Neuerung möchte ich hinweisen, weil sie mich sehr freut und weil sie meiner Meinung nach paradigmatisch ist. Aufgrund der Harmonisierung der Situation an den Universitäten und an den Pädagogischen Hochschulen hat man für den Zugang zu dem Studium Eignungsfeststellungen und Motivationsfeststellungen eingebaut, und man hat auch analog zu den bereits bestehenden Regelungen an den Pädagogischen Hochschulen Kapazitätsorientierungen eingebaut – zwei Dinge, die offenbar für die Pädagogischen Hochschulen völlig selbstverständlich waren, nie hinterfragt wurden, die aber an den Universitäten extreme ideologische Kämpfe oder Proteste auslösen. Da wird dann immer noch der freie Hochschulzugang beschworen, den es in Form des ungeregelten Hochschulzuganges schon lange nicht mehr gibt. Fast 40 Prozent aller Studierenden an den Universitäten durchlaufen einen geregelten Zugang.

Ich wünsche mir, dass dieser geregelte Zugang generell an den Universitäten vorge­sehen wird – im Sinne der Qualität des Studiums, im Sinne der Studierenden. Warum sollen die Studierenden des Lehramtes bessere Bedingungen vorfinden als etwa die Studierenden der Rechtswissenschaften oder der Philologien oder der Erziehungswis­senschaften? Das ist nicht verständlich. Wir brauchen überall diese kapazitätsorien­tierten Regelungen, damit endlich eine gute Qualität im Studium möglich ist. Ich appe­lliere abschließend einmal mehr, das noch umzusetzen. Die Gesetze liegen vor, es wäre möglich umzusetzen und würde eine Gleichbehandlung aller Studierenden brin­gen. (Beifall bei der ÖVP.)

16.33


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste: Frau Abgeordnete Maurer. – Bitte.

 


16.33.35

Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir beschließen unter diesem Tagesordnungspunkt die Vereinheitlichung des Studien­rechts, eine gegenseitige Anpassung des Studienrechts von Universitäten und Päda­gogischen Hochschulen. Es geht hier um die Verbesserung von Studienbedingungen für die Studierenden. Ein weiterer Punkt, der die Studienbedingungen der Studieren-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 172

den betrifft, ist immer die Frage der Finanzierung. Die Finanzierung entscheidet darüber, welche Betreuungsverhältnisse es an den Universitäten gibt. Sie entscheidet darüber, ob es genügend BetreuerInnen für Bachelor-, Master- und Doktoratsarbeiten gibt. Sie entscheidet darüber, ob ein Sitzplatz im Hörsaal verfügbar ist. Sie entscheidet darüber, ob man auf ein Seminar lang warten muss oder eben nicht.

Wir hatten in den vergangenen Wochen eine sehr intensive Debatte über die Frage, wie die Universitäten in der nächsten Leistungsvereinbarungsperiode finanziert sein werden. Der ehemalige Minister Mitterlehner hatte 1,35 Milliarden € für die Periode 2019 bis 2021 versprochen, aber bis jetzt konnten sich die Regierungsfraktionen nicht dazu durchringen, diese Finanzierungszusage zu fixieren. Ich bringe daher hier und heute einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Maurer, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 2235/A ein und erläutere ihn jetzt in den Grundzügen.

In diesem Antrag, den die SPÖ-Fraktion formuliert hat, geht es darum, genau das zu tun, nämlich die Finanzierung der Universitäten für die nächste Leistungs­vereinba­rungs­periode sicherzustellen: 1,35 Milliarden €, die die Universitäten ganz, ganz dringend benötigen. Sie brauchen diese Absicherung jetzt! Sie brauchen Planungssicherheit, sie müssen wissen, dass sie auch in der nächsten Leistungsvereinbarungsperiode, egal wie die Neuwahlen ausgehen, finanziert werden. (Beifall bei den Grünen.)

Im vorliegenden Antrag geht es um vier Punkte.

Der erste ist die Fixierung dieses Betrags, dass eben den Universitäten in diesem Zeitraum insgesamt 11 Milliarden € zur Verfügung stehen werden.

Der zweite Punkt ist, dass die künftige Regierung beauftragt wird, die Überarbeitung der Unifinanzierung anzugehen. Da ist festgelegt, nach welchen Kriterien die Finan­zie­rung erfolgen muss; zentral sind eben – wie bereits genannt – adäquate Betreu­ungs­verhältnisse, bessere Studienbedingungen für die Studierenden, bessere Studienberatung et cetera. Das ist alles darin verankert.

Zwei weitere Punkte sind noch die Verschiebung der Frist auf März 2018, damit das trotz Neuwahl und Regierungsbildung möglich ist, und weiters die Verschiebung der Frist für die Vorlage des Entwurfs der Leistungsvereinbarungen.

Ich möchte an dieser Stelle ganz intensiv an Sie alle appellieren, an meine Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, aber auch von der ÖVP, von der FPÖ, von den NEOS und vom Team Stronach. Wir befinden uns in einem Vorwahlkampf, das ist richtig, aber wir haben eine Verantwortung gegenüber der Republik, gegenüber den Universitäten, gegenüber den dort Studierenden. Ich appelliere ganz stark an Sie: Stimmen Sie diesem Abänderungsantrag zu, damit wir den Universitäten Rechts- und Planungs­sicherheit geben können! Jetzt haben wir schon die Bildungsreform beschlossen, machen wir auch hier noch einmal etwas Vernünftiges in diesem Parlament! Vielleicht gehen sich auch noch zwei, drei andere Dinge aus. Ich bitte Sie eindringlich: Stimmen Sie diesem Abänderungsantrag zu, und geben wir den Universitäten und den Studierenden ein positives Signal und die Finanzierung, die sie benötigen! Alles Weitere können wir in der nächsten GP diskutieren. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

16.37


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in den Eckpunkten erläutert, wird zur Verteilung gebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 173

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde

zum Antrag 2235/A der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Dr. Karlheinz Töchterle, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hoch­schulgesetz 2005, das Schulorganisationsgesetz und das Land- und forstwirtschaft­liche Bundesschulgesetz geändert werden sowie das Hochschul-Studienberechti­gungsgesetz aufgehoben wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Privatuniversitätengesetz und das Hochschul-Qualitätssicherungs­gesetz geändert werden in der Fassung des Berichts des Unterrichtsausschusses 1705 d.B.

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag 2235/A der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Dr. Karlheinz Töchterle, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschulgesetz 2005, das Schulorganisationsgesetz und das Land- und forstwirt­schaftliche Bundesschulgesetz geändert werden sowie das Hochschul-Studienberech­tigungsgesetz aufgehoben wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Privatuniversitätengesetz und das Hochschul-Qualitätssicherungs­gesetz geändert werden in der Fassung des Berichts des Unterrichtsausschusses 1705 d.B. wird geändert wie folgt:

1. In Artikel 5 wird in Z 1 im Inhaltsverzeichnis im VIII. Teil folgender 6a. Abschnitt samt Überschrift eingefügt:

„6a. Abschnitt

Zukünftige kapazitätsorientierte, studierendenbezogene Universitätsfinanzierung

§ 141a.              Grundsätze

§ 141b.              Leistungsvereinbarungen  für den Zeitraum 2019 bis 2021

§ 141c.              Implementierung der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung“

2. In Artikel 5 wird nach Z 18. folgende Z 18a. eingefügt:

„18a. In Teil VIII wird nach § 141 folgender Abschnitt 6a. samt Überschrift eingefügt:

‚6a. Abschnitt

Zukünftige kapazitätsorientierte, studierendenbezogene Universitätsfinanzierung

Grundsätze

§ 141a. Ab 2019 (erstmals mit Leistungsvereinbarungsperiode 2019 bis 2021) erfolgt die Finanzierung der Universitäten (§ 12) nach kapazitätsorientierten, studieren­den­bezogenen Kriterien, die folgende Ziele verfolgt:

1. Qualitätsverbesserung in Lehre und Forschung/Entwicklung sowie Erschließung der Künste,


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2. Erhöhung der Transparenz durch Teilung des den Universitäten zur Verfügung stehenden Globalbudgets in Beträge jeweils für die Teilbereiche Lehre, For­schung/Entwicklung bzw. Erschließung der Künste und Infrastruktur einschließlich strategischer Entwicklung,

3. Erhöhung der Studienqualität, vor allem durch Verbesserung der Betreuungs­rela­tionen und der Studienbedingungen, insbesondere in stark nachgefragten Studien,

4. Ausbau von Studienplätzen im Einklang mit dem österreichweiten Bedarf, insbe­sondere in den Fächern der Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik („MINT-Fächer“),

5. Möglichkeit der konkreten Planung der Kapazitäten unter Nutzung der österreichweit zur Verfügung stehenden Kapazitäten durch Lenkungsmaßnahmen, insbesondere durch Information, Anreizsysteme und Maßnahmen zur Erhöhung der Verbindlichkeit der Studienwahl,

6. Verbesserung der sozialen Durchmischung und Verwirklichung der Geschlechter­gerechtigkeit,

7. Steigerung der Anzahl der prüfungsaktiven Studien und der Anzahl der abgeschlos­senen Studien;

Leistungsvereinbarungen für den Zeitraum 2019 bis 2021

§ 141b. Der Gesamtbetrag zur Finanzierung der Universitäten (§ 12 Abs. 2) beträgt für die Leistungsvereinbarungsperiode 2019 bis 2021 11,07 Milliarden €. Die Verteilung auf die einzelnen Universitäten hat gem. § 141c zu erfolgen.

Implementierung der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung

§ 141c. (1) Die Bundesregierung hat dem Nationalrat bis zum 31. Jänner 2018 eine Regierungsvorlage zur Neuregelung der Finanzierung der Universitäten im Sinne des § 141a zuzuleiten.

(2) Die Mitteilung des Gesamtbetrages für die Finanzierung der Universitäten für die Leistungsvereinbarungsperiode 2019 bis 2021 nach den Grundsätzen dieses Ab­schnittes erfolgt durch die Bundesministerin oder den Bundesminister abweichend von § 12 Abs. 2 bis 31. März 2018.

(3) Den Entwurf der Leistungsvereinbarung für die Periode 2019 bis 2021 hat die Universität abweichend von § 13 Abs. 7 bis 30. Juni 2018 vorzulegen, die Stellung­nahme der Bundesministerin oder des Bundesministers dazu hat bis 30. September 2018 zu erfolgen.‘ “

3. In Artikel 5 Z 20 wird in § 143 Abs. 47 am Ende folgender Satz angefügt:

„Abschnitt 6a des Teil VIII in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2017 tritt mit 1. August 2017 in Kraft.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte.

 



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16.37.35

Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Änderungen, die hier am Tisch liegen, sind prinzipiell sehr zu begrüßen und in unterschiedlichen Bereichen auch schon längst überfällig. Ich möchte mich jetzt im Anschluss an die Debatte zur Bildungsreform in meiner Rede ganz besonders mit dem Thema Quereinsteiger beschäftigen.

Wir haben in den letzten Wochen sehr oft von diesem Thema des LehrerInnenmangels oder des auf uns zurollenden dramatischen LehrerInnenmangels gehört, in diversen Zeitungsberichten, Journalen und so weiter. Gerade in diesem Bereich, nämlich dass wir es vereinfachen, dass Menschen relativ flexibel die Möglichkeit haben, aus der Praxis, aus ihrem Beruf in den Beruf LehrerIn zu wechseln, geht uns dieses Gesetz absolut nicht weit genug.

Wir müssen uns auch einmal darüber unterhalten, welches Bild wir eigentlich vom Leh­rerInnenberuf haben wollen beziehungsweise welches gerade in unserer Gesellschaft vorherrscht, denn unserer Meinung nach ist es nicht mehr zeitgemäß und auch nicht mehr dem entsprechend, was junge, erfolgreiche Menschen mit einem Universitäts­abschluss dazu bringen würde, diesen Beruf aufzunehmen, für ein, zwei Jahre in diesen zu wechseln und an einer Schule zu unterrichten.

Wir glauben, dass der Beruf für QuereinsteigerInnen geöffnet werden sollte, nicht nur quasi als Notlösung, damit wir mit dem LehrerInnenmangel, auf den wir ja zugehen, der unweigerlich kommen wird und auf den wir auch nicht vorbereitet sind, weil wir keine Lösung haben, umgehen können, sondern weil wir grundsätzlich der Meinung sind, dass das Einbringen von unterschiedlichen Sichtweisen und Lebenserfahrungen in die Schulen unglaublich gut wäre, dass die Schülerinnen und Schüler wahnsinnig davon profitieren könnten, wenn sie von Menschen mit einem breit gefächerten Erfahrungsschatz unterrichtet werden können.

In diesem Gesetz geht das aber noch nicht weit genug, und es wird nicht dazu führen, dass mehr QuereinsteigerInnen die Möglichkeit haben, LehrerInnen zu werden. Das kann man auch aus diversen Stellungnahmen herauslesen, zum Beispiel von der Industriellenvereinigung oder auch von der Institution Teach For Austria, die sich genau damit beschäftigt und ihre jungen LehrerInnen, QuereinsteigerInnen ganz besonders in die Schulen schickt, in denen auch Kinder mit speziellen Bedürfnissen sind, die noch viel mehr solche LehrerInnen brauchen, die einen ganz anderen Zugang zum Leben haben, die mit beiden Beinen im Leben stehen und ihnen vielleicht auch ganz andere Erfahrungen mitgeben können.

Wir müssen, wenn wir schon von Quereinstieg reden, auch über Ausstiegs­möglich­kei­ten sprechen, denn darüber reden wir sehr selten. 99 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer, die jetzt an den Schulen unterrichten, haben eine Berufslaufbahn, die heißt: Schule, Lehramtsstudium und dann wieder in die Schule. Da kommen sie nicht mehr raus – einmal Lehrer, immer Lehrer. Das ist aber, glaube ich, auch für viele, die den Beruf ausüben, sehr unbefriedigend und kann, glaube ich, niemanden glücklich machen. Wir müssen versuchen, dass es ganz normal wird, dass Leute mit unter­schiedlichem Hintergrund an die Schulen gehen und dort unterrichten können, und dass wir ihnen, wenn sie das Gefühl haben, dass sie ihr Lebensweg irgendwo anders hinzieht, dass sie noch gerne etwas anderes in ihrem Leben machen würden, als nur Lehrerin und Lehrer zu sein, auch die Möglichkeit dazu geben. Dafür müssen wir gemeinsam mit dem AMS ein zeitgemäßes Konzept ausarbeiten. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)


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16.40


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.

 


16.40.59

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschließen jetzt einen nächsten Schritt auf dem Weg zur neuen Lehrerausbildung, eine Harmonisierung des Studienrechts, die wichtige Rechtssicherheit für die Studierenden bringt und schon in den Eckpunkten erläutert wurde.

Ich möchte jetzt zu dem anderen Punkt, der auch zur Diskussion steht, Stellung nehmen, nämlich zur Frage der Universitätsfinanzierung Neu. Wir haben in den letzten Wochen mit der ÖVP Gespräche über ein neues Konzept der Universitätsfinanzierung geführt. Wir hatten uns auf einen Zeitplan verständigt, der nicht eingehalten werden kann, weil es eben Neuwahlen gibt und wir das in dem gebotenen Zeitrahmen nicht gemeinsam bewältigen konnten. Das hat die Universitäten in eine schwierige Situation gebracht, weil im Zusammenhang mit diesem neuen Finanzierungssystem auch zu­sätz­liche Finanzmittel zugesagt worden sind, nämlich vom früheren Wissenschafts­minister Mitterlehner – Finanzmittel, die die Universitäten ganz dringend brauchen, die einerseits eine Inflationsabgeltung und andererseits zusätzliche Mittel zur Verbesse­rung der Situation in der Lehre, zur Verbesserung der Betreuungsverhältnisse und auch zum Ausbau der Kapazitäten bringen.

Wir haben heute noch intensive Verhandlungen mit der ÖVP, mit Herrn Bundesminister Mahrer geführt. Wir haben der ÖVP vor einigen Wochen einen Vorschlag, einen Initiativantrag übergeben, der vorgesehen hat, dass wir diese Mittel sicherstellen und den Zeitplan verschieben, dass wir jetzt Finanzierungssicherheit gewähren, indem wir sagen: Ihr könnt damit rechnen! Ihr braucht diese Planungssicherheit, wir gestehen sie euch in dem Ausmaß zu, in dem die Wissenschaftsminister die Mittel zugesagt haben, und das Detailgesetz verschieben wir auf Anfang nächsten Jahres, um mehr Zeit für die Verhandlungen zu haben, weil das eine komplexe Materie ist, bei der es um sehr wichtige Abwägungen geht! Es geht nämlich darum, dass wir zwar ein neues Finan­zierungssystem wollen, aber die Bildungschancen der jungen Menschen in diesem Land natürlich nicht schmälern wollen. Das heißt, wir wollen nicht, dass es parallel dazu zu einer Reduktion der Anzahl an Studierenden kommt.

Leider haben wir es heute nicht geschafft, mit der ÖVP eine entsprechende Einigung zustande zu bekommen. Unser Vorschlag war, unseren Antrag, wie er jetzt auch vorliegt, heute als Abänderungsantrag einzubringen, um eben heute die Finanzierung zu sichern, und die nächsten Schritte dann im Herbst zu machen. Es gibt jetzt ein Teamwork. Die Opposition hat uns Arbeit abgenommen und unseren Antrag einge­bracht. Wir haben es – und ich bedaure das wirklich in sehr hohem Ausmaß, liebe Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP – nicht geschafft, eine Einigung und einen gemeinsamen Weg zu finden. Wir haben aber ganz dringende Appelle seitens der Rektoren, seitens vieler Repräsentanten aus dem wissenschaftlichen Bereich und haben uns – und wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht – dazu durch­gerungen, heute zu sagen: Auch wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, diesen Weg der Absicherung der Universitäten leider nicht mit uns gehen, werden wir trotzdem unserem Antrag zustimmen. (Beifall bei SPÖ, Grünen und NEOS.)

Das bedeutet, dass wir heute in diesem Haus beschließen können, dass die finan­ziellen Mittel für die Universitäten in dem Ausmaß sichergestellt werden, in dem sie von Ihnen, von der ÖVP, von Ihren Wissenschaftsministern, in Aussicht gestellt und zuge­sichert worden sind. Es ist also nicht so, dass diesem Beschluss heute irgendeine Form von Fantasiegeldregen folgen wird. Wir hätten den Universitäten gerne mehr gegeben, aber wir haben die Beträge genommen, die Sie vorgeschlagen haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP! Das ist ein Weg, der nicht einfach ist. Wir haben wirklich versucht, Ihnen heute noch mit Angeboten entgegenzukommen. Wir


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wären auch bereit gewesen, einen anderen Weg zu gehen, mit Ihnen einen Kom­promiss auszuhandeln. Ich bedaure das zutiefst – und das meine ich wirklich! –, dass das nicht gelungen ist, aber wir wollen heute diese Planungssicherheit für die Uni­versitäten sicherstellen, um somit die Zukunft der Jugend, die Ausbildung, das wichtigste Potenzial in Österreich zu sichern und zu unterstützen. (Beifall bei SPÖ, Grünen und NEOS.)

16.46


Präsidentin Doris Bures: Ein zweites Mal zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Töchterle. – Bitte.

 

 


16.46.42

Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Frau Präsidentin! Werte Regierungs­mitglieder! Hohes Haus! Frau Kollegin Kuntzl, das ist natürlich sehr überraschend und sehr enttäuschend. Ich bin eigentlich erschüttert (Abg. Brosz: Dass es eine Mehrheit gegen die ÖVP im Parlament gibt!), ich bin erschüttert, dass Sie aus Verhandlungen aussteigen, die wir jetzt schon mehrere Wochen lang führen. Sie haben spätestens Mitte Mai den Gesetzestext gehabt. Es gibt eine jahrelange Vorbereitung dieser Materie; der Gesetzestext ist dessen ungeachtet schlank, neun Seiten lang. Die Ver­ordnungen liegen vor. Es gibt eine Fülle von Abstimmungen mit den Universitäten. Das ist ein ganz ausgereiftes Gesetz, das man mühelos in ein paar Wochen hätte diskutieren und finalisieren können. – Das haben Sie nicht gemacht.

Sie konnten offenbar nicht über Ihren dogmatischen und ideologischen Schatten des scheinbar freien Hochschulzuganges springen. Ich habe es vorhin schon gesagt: Es ist ein scheinbar freier, in der Tat ein in manchen Fächern ungeregelter Hoch­schul­zugang, der in diesen Fächern unzumutbare Bedingungen sowohl für die Studierenden als auch für die Lehrenden bringt, der auch mit noch so viel Geld nicht behebbar ist, sondern der nur behebbar ist, wenn man die Zugänge regelt und damit erträgliche Betreuungsverhältnisse schafft. – Das wollen Sie nicht. Sie wollen nicht den Studierenden und nicht den Lehrenden, also nicht den Universitäten helfen, Sie wollen nur Ihre Ideologie bedienen, und das ist erschütternd. (Beifall bei der ÖVP.)

Es gibt vonseiten der Universitäten eine Fülle von Appellen, auch vonseiten anderer Wissenschaftler, endlich auf unsere Vorschläge einzugehen. Das können Sie nicht, das trauen Sie sich nicht, und das ist wirklich sehr, sehr enttäuschend.

Das, was Sie da an finanzieller Sicherheit für die Universitäten vorschieben, ist in dieser Form überhaupt ohne jeden realen Hintergrund. Die Universitäten müssen nicht um ihre Finanzierung fürchten. Es gibt eine ganz genaue Regelung in § 12 des geltenden Universitätsgesetzes, in dem es heißt, dass bis zum Ende dieses Jahres, also ein Jahr bevor die nächste Leistungsvereinbarung in Kraft tritt, sich der Finanz­minister und der Wissenschaftsminister über das Budget dieser Leistungsvereinbarung einigen müssen. Dafür ist noch ausreichend Zeit, da gibt es überhaupt keine Not­situation. Was uns der Finanzminister zusätzlich an Geldern zugesagt hat, nämlich 510 Millionen €, das hat er ganz glasklar mit der Studienplatzfinanzierung verbunden.

Jetzt einfach 1,35 Milliarden € zu versprechen, ohne jede weitere klare Regelung, das ist eine typische Methode, die mich befürchten lässt, dass wir allmählich in Situationen hineinschlittern, wie wir sie schon 2008 erlebt haben (Beifall bei der ÖVP), dass einfach Geld verschwendet wird – Geld, das wir nicht haben, und das ist verantwor­tungslos. Das ist in höchstem Maße verantwortungslos, da können wir einfach nicht mittun.

Wir kämpfen wirklich für die Interessen der Universitäten, und die, glauben Sie mir, kenne ich gut; ich kenne sie so gut wie kaum ein anderer hier in diesem Hohen Haus.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 178

Wir kämpfen für die Interessen der Universitäten und nicht für eine nebulose Finanzie­rung über einen Blankoscheck.

Wie gesagt, ich bin entsetzt, und ich bitte das Hohe Haus, diesem Antrag nicht mehr­heitlich zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

16.50


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Jarmer. – Bitte.

 


16.50.41

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch einen Gebärden­sprachdolmetscher): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich mich bei allen Parteien für die Annahme des Antrages bedanken und ich möchte auch kurz auf ihn eingehen.

Ich habe als Lehrerin gearbeitet, ich war als Lehrerin tätig. Ich habe mir das so vorgestellt, dass ich in eine Klasse gehe und mit den SchülerInnen ganz normal arbeite, mit ihnen zusammenarbeite. Meine Eltern haben mich diesbezüglich sehr gefördert, und ich habe es geschafft, als Lehrerin tätig zu werden. Ich bin in die Gehör­losenschule gegangen und habe angefangen, zu unterrichten – und dann, in der Klasse, der Schock! In diesen Gehörloseninstitutionen, in denen die LehrerInnen, also hörende LehrerInnen mit gehörlosen Kindern arbeiten, wurde und konnte nicht in Gebärdensprache unterrichtet beziehungsweise kommuniziert werden. Das heißt, die LehrerInnen konnten mit ihren SchülerInnen nicht kommunizieren und sind dann zu mir gekommen und haben mich gefragt: Wie gebärdet man das, wie macht man das? Die Kinder haben den LehrerInnen Gebärdensprache beigebracht und nicht umgekehrt.

Diese Situation hat sich bis heute kaum geändert; kaum. Lehrer und Lehrerinnen haben aber heute mehr Bewusstsein für diese Situation und für diese Thematik und besuchen vermehrt in ihrer Freizeit Kurse für Gebärdensprache, um dann in der Klasse in Gebärdensprache unterrichten zu können. Diese Möglichkeiten gibt es derzeit in Krems und in Strebersdorf an der Pädagogischen Hochschule.

Mein Antrag bezieht sich auf die Lehrer und Lehrerinnen, die gehörlose Kinder unter­richten. Diese müssen nämlich nun eine spezielle Qualifikation nach dem Referenz­rahmen für Sprachen nachweisen. Sie müssen nachweisen, dass sie der Sprache mächtig sind, und zwar entsprechend den Niveaustufen A1, B1, C1, je nachdem, welches Niveau gebraucht wird.

In den Integrations- beziehungsweise Inklusionsschulen ist es oftmals so, dass Schüler und Schülerinnen und deren Eltern sich unter anderem auch bei uns gemeldet haben und gesagt haben, es gebe Probleme bei der Zuweisung der Lehrer und Lehrerinnen. Es ist so: Kommt ein gehörloses Kind beispielsweise in eine Klasse, wird diesem Schüler/dieser Schülerin einfach eine Lehrkraft, eine Inklusions-, Integrationslehrkraft, zugewiesen, und dann gibt es die Probleme, denn der Lehrer/die Lehrerin kann vielleicht nicht Gebärdensprache beziehungsweise ist bei diesem Schüler/bei dieser Schülerin nicht gut eingesetzt.

Der Antrag soll dazu führen, dass eine Qualifikation nachgewiesen werden kann und dass die Zuteilung der LehrerInnen zu den SchülerInnen gut funktioniert. Ich möchte mich bei den Vertretern aller Parteien dafür bedanken, die das unterstützen. Ich sage, wir haben von einem großen Ziel ein Zwischenziel erreicht. Das große Ziel ist noch nicht erreicht, das ist erst eine Zwischenstation, denn das große Ziel ist, dass Gebär­densprache auch eine Unterrichtssprache wird. Damit meine ich nicht, dass alle LehrerInnen Gebärdensprache können müssen, nein, mir geht es darum, dass es aufhören muss, dass Eltern für ihre Kinder und deren Sprachenrechte kämpfen müs-


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sen, wenn die Kinder gehörlos sind. Mir geht es darum, dass wenigstens diese Lehrerinnen und Lehrer Gebärdensprache können, denn wenn Kinder ihre Erst­sprache, also Gebärdensprache, können, können sie auch Deutsch lernen. Sie können auch Deutsch lernen, und zwar besser.

Tatsächlich haben von den 10 000 gehörlosen Personen in Österreich circa 20 Per­sonen den Zugang zur Universität erreicht, denn sie haben die Matura geschafft; alle anderen nicht. Anhand dieser Zahlen sieht man, wie es in der Bildung aussieht. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

16.54


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mölzer. – Bitte.

 


16.54.55

Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Frau Minister! Hohes Haus! Ja, geschätzte Kollegen von der ÖVP, das kommt dabei heraus, wenn man selbst ständig taktiert, siehe Bildungsreform, Prinzipien verrät und dergleichen fort. Die SPÖ hat Ihnen das vor Augen gehalten, was Sie selbst ganz gerne machen. Somit dürfte der Koalitionsbruch heute vollzogen werden.

Wir werden, was den Antrag der Kollegin Maurer betrifft, wahrscheinlich mitstimmen. Kollege Karlsböck, unser Wissenschaftssprecher, wird das dann später noch detail­lierter erörtern.

Zur gegenständlichen Gesetzesvorlage beziehungsweise den Änderungen des UG 2002 und des HG 2005 ist zu sagen, dass wir grundsätzlich natürlich erkennen oder einsehen, dass es notwendig ist, hier bürokratische und dergleichen Anpassun­gen vorzunehmen. Frau Kollegin Gamon hat es heute schon thematisiert, aber es ist mir wichtig, das auch trotz eines heraufdräuenden Koalitionsstreits, den wir gleich erleben werden, noch zu betonen, nämlich dass der Themenbereich des Quereinstiegs in den Lehrerberuf ein ganz wesentlicher ist, den auch wir voll und ganz unterstützen; wir können aber im gegenständlichen Gesetzesvorschlag ein bisschen zu wenig in diese Richtung erkennen. Mich wundert das nur insofern, als die SPÖ und die ÖVP immer wieder das sehr interessante Modell der Privatinitiative Teach For Austria ent­sprechend vor sich hertragen und es zu Recht gelobt haben, sich aber justament in dieser Gesetzesänderung dieses Teach-For-Austria-Modell, womit eben der Querein­stieg von Menschen, die nicht für ein Lehramt studiert oder kein pädagogisches Stu­dium gemacht haben, forciert werden soll, nicht wiederfindet.

Ich schließe mich meiner Vorrednerin von den NEOS an: Wir müssen da in Zukunft auf jeden Fall verstärkt ansetzen, wir müssen darauf schauen, da eine Verbesserung zu finden, denn es ist keine Frage: Der Lehrer- und Lehrerinnenmangel, der auf uns zurollt, ist jetzt schon in vielen Bereichen eklatant spürbar, wenn man etwa an Mathe­matik und andere naturwissenschaftliche Fächer denkt. Daher wird es wichtig sein, dass wir entsprechende Maßnahmen setzen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.56


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bitte.

 


16.56.57

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Herren Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Töchterle, ein Satz zur Hochschulfinanzierung: Sie wissen, dass diese sicher­gestellt werden musste, und das tun wir heute! Für die Mittel, von denen Sie sprechen, die im Übrigen vom ehemaligen Vizekanzler Mitterlehner zur Verfügung gestellt wur­den, gibt es, auch das wissen Sie haargenau, ganz klare Vorgaben, und diese sind auch Teil dieses Antrags. (Beifall bei der SPÖ.)


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Ich würde jetzt gerne auf den Antrag eingehen, über den Kollegin Jarmer schon gesprochen hat. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich finde die Österreichische Gebärdensprache oder die Gebärdensprache an sich ungemein faszinierend. In Österreich sprechen rund 15 000 Menschen die Gebärdensprache, und seit 2005 ist diese auch als Sprache in unserer Verfassung anerkannt, was ganz, ganz zentral ist. Ich bin der Meinung, sie muss noch verstärkter publik und sozusagen sichtbarer gemacht werden. Einen Teil dazu tragen natürlich auch die Dolmetscherinnen und Dolmetscher bei, die jede einzelne Rede von uns hier übersetzen. – Danke an dieser Stelle dafür! (Allgemeiner Beifall.)

Zu dem Antrag, den wir heute beschließen werden: Es geht ganz klar um den Rahmen, um die Anerkennung; angehalten dazu sind die Pädagogischen Hochschulen. Ich sage Danke an die Initiative, ich finde es super, dass wir das sehr breit werden beschließen können. Ich hoffe, mit der heutigen Debatte auch Anreize für künftige Lehrerinnen und Lehrer, für bereits tätige Lehrerinnen und Lehrer zu setzen, die Gebärdensprache zu erlernen. Pädagogische Hochschulen bieten diese Möglichkeit an. Es ist, glaube ich, immer spannend, eine neue Sprache zu erlernen, auch für einen selbst. Denken wir aber an die Kinder und Jugendlichen: Das ist ganz, ganz zentral, damit sie in dieser Sprache künftig auch unterrichtet werden können, weil eben meiner Meinung nach nicht alle Kinder die Lautsprache können müssen.

Wie gesagt, ich hoffe, mit dieser Debatte einen Beitrag leisten zu können, um eben Anreize für die Österreichische Gebärdensprache im Unterricht zu setzen, und hoffe einfach, dass viele Lehrerinnen und Lehrer dem sozusagen Folge leisten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.59


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. – Bitte.

 


16.59.14

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Herr Minister! Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht, meine Damen und Herren von der ÖVP! Wir haben gehört – ich zähle das nur auf –, welche Anträge wir heute schon eingebracht haben, die von Ihrer Seite in Aussendungen – zumindest von Ihrem zukünftigen Parteiobmann – angekündigt und hier dann letztendlich ganz konkret abgelehnt worden sind. Das betraf das Foto auf der Versicherungskarte, das betraf die Stärkung des praktischen Arztes, das betraf den Regress bei der Pflegeversicherung, das betraf jetzt erst unlängst islamistische Kindergärten. – Das wurde alles abgelehnt, aber gestern waren die Zeitungen voll damit, was Sie alles machen wollen!

Der Herr Ex-Vizekanzler Mitterlehner hat unmittelbar vor seinem Abgang 1,35 Mil­liarden € mehr für die Hochschulen versprochen, dann ist er zurückgetreten. Bis heute ist dieses Geld von Ihrer Seite nicht freigegeben. Das ist alles in diesen Zahlen, die uns jetzt vorliegen, in Ihrem Antrag samt Abänderungsantrag eingepreist. Wie meine Vor­redner schon gesagt haben: Ja, es muss diesbezüglich eine Planungssicherheit für die Universitäten geben. Ich als Wissenschaftssprecher habe in den letzten Tagen darüber zahlreiche Gespräche mit Professoren, mit Rektoren geführt, die gesagt haben, es ist eine katastrophale Zumutung für die Universitäten, wie sie momentan im Regen stehen gelassen werden.

Jetzt gibt es diesen Antrag, eingebracht von der SPÖ, abgeändert von der anderen Oppositionspartei. Wir können uns dem anschließen, denn es ist (Abg. Prinz: Super! Vorleistung zu Rot-Blau!) eine Rahmenbedingung für die Universitäten. (Rufe und Gegenrufe zwischen FPÖ und ÖVP.) – Ich bin ein bisschen heiser. Entschuldigung, ich kann nicht ...

 



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Präsidentin Doris Bures: Nicht nur, Herr Abgeordneter, sind Sie heiser, der Lärm­pegel ist wirklich zu hoch, sodass man dem Redner und seinen Ausführungen nicht folgen kann. Ich ersuche um mehr Aufmerksamkeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (fortsetzend): Es ist ein rechtlicher Rahmen, der hier vorgegeben wird. Die Detailarbeit wird die nächste Bundesregierung machen müssen, aber für uns steht fest: Wir wollen einen freien Studienzugang. (Beifall bei der FPÖ.) Wir sind der Meinung, dass die Matura für einen Platz an einer österreichischen Universität ausreichend sein muss.

Was uns ein bisschen fehlt und hier jetzt nicht vorkommt – aber es ist eben ein Kom­promiss –, ist, dass wir 600 Millionen € zurückfordern. Wir wollen natürlich das Herkunftslandprinzip eingefordert sehen, aber das sind Feinheiten (Heiterkeit bei der ÖVP), die wir im Falle des Falles bei den nächsten Regierungsverhandlungen mitdis­kutieren können. Das heißt, wir können mit diesem Antrag mitgehen.

Wie gesagt, meine Damen und Herren von der ÖVP, es ist ganz viel angekündigt worden – was heißt „ganz viel“? –, es ist alles angekündigt worden, tatsächlich wurde jedoch nichts umgesetzt. Alle Anträge fielen in den Ausschüssen Vertagungsorgien zum Opfer oder wurden hier im Plenum abgelehnt. Alles Schimäre! Das ist eine ganz große Wählertäuschung, die hier stattfindet.

Jetzt geht es einmal ans Eingemachte! Ich bin dankbar dafür, dass wir endlich etwas weiterbringen, vor allem in einer so wichtigen Agenda wie der Universitätsfinan­zie­rung. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

17.02


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter El Habbassi. – Bitte.

 


17.03.04

Abgeordneter Asdin El Habbassi, BA (ÖVP): Frau Präsidentin, besten Dank für die Worterteilung! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ursprünglich war der Plan, heute einen Antrag zu besprechen, den wir durchaus für wichtig erachten, den wir noch alle gemeinsam beschließen wollten, nämlich darüber zu sprechen, dass wir Maßnahmen brauchen, um den Anteil männlicher Pädagogen im Kindergarten­bereich, aber vor allem im primären und im sekundären Bereich, in der Schule gene­rell, um den Anteil von Männern in pädagogischen Berufen zu erhöhen. Das ist ein Anliegen, das uns alle eint, im Gegensatz zu der Thematik, die wir jetzt hier haben.

Es ist jetzt sehr viel gesprochen und versprochen worden. Natürlich brauchen die Universitäten eine gewisse Planungssicherheit. Wie Kollege Töchterle vorhin schon erwähnt hat, war es uns ein großes Anliegen, hier noch möglichst rasch zu einer vernünftigen Lösung zu kommen. (Abg. Öllinger: Na!)

Man muss schon sagen, dass hier jetzt sehr populistisch ein Antrag eingebracht wurde, der das Problem nicht löst, denn es gibt eine fixe Zusicherung von Finanzminister Schelling, dass 510 Millionen € fix für diese Hochschulfinanzierung eingetaktet sind – aber vor allem unter der Voraussetzung, dass sie mit einer entsprechenden Studien­platzfinanzierung einhergeht, und das ist in Ihrem Antrag jetzt nicht enthalten. Wenn Sie sagen, Sie sichern den Unis die Finanzierung, dann sage ich Ihnen, Sie sichern sie nicht, sondern Sie bringen die Unis um die festgesetzte und vorher schon zugesagte finanzielle Sicherheit im Herbst, denn diese Einigung garantiert noch nicht, dass diese Mittel fließen werden.

Vor allem, weil Kollege Karlsböck hier sagte, es gehe um den freien Hochschulzugang: Uns geht es nie darum, jemanden von einem Hochschulstudium abzuhalten. (Rufe bei den Grünen: Nein, gar nicht!) Wenn wir aber wollen, dass die Studierenden, die an der Hochschule studieren, eine gewisse Qualität der Lehre vorfinden, wenn die Profes-


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sorInnen und die Vortragenden an den Universitäten Rahmenbedingungen haben wollen, unter denen sie qualitätsvoll arbeiten können, dann braucht das eben eine entsprechende Finanzierung und dann braucht das aber auch die Möglichkeit, dort, wo Studien überlaufen sind, dort, wo es einfach zu viel Nachfrage gibt, diesen Zugang auch etwas einzuschränken. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn diese Qualität nicht gewährleistet ist, wenn diese Rahmenbedingungen nicht gewährleistet sind, dann bringt auch ein sogenannter vordergründig freier Hochschul­zugang nichts. Darum appelliere ich an Sie, dass wir hier darum ringen, eine vernünf­tige Lösung zu finden, die eine Studienplatzfinanzierung, so wie das geplant war, miteinbezieht. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Liebe KollegInnen von der SPÖ, ich darf Sie daran erinnern, Sie selbst haben Ihren Plan A, da steht ganz klar – ich zitiere –: „Das ist nur mit einer Ausweitung des Hochschulbudgets und einer Steuerung der Studienplätze möglich.“ – Das ist ein Zitat aus dem Plan A des Bundeskanzlers Kern. (Abg. Krainer: Der ist gut, gell?!)

Das geht noch weiter, und zwar geht es darum: „[...] von einer Mindestzahl zu einer Maximalzahl wandeln, die sich an der aktuellen AbsolventInnenzahl zuzüglich einer Dropout-Rate orientiert. Das steigert die Studienqualität.“ – Das ist das, was Sie in Ihrem Plan A versprechen, und mit diesem Antrag würden Sie jetzt ganz klar dage­genhalten. Deswegen bitte ich Sie, dass wir hier vernünftigerweise jetzt nicht die Koalition brechen (Abg. Kassegger: Das habt ihr schon!), denn nichts anderes (Zwischenrufe bei der SPÖ) wäre eine Zustimmung.

Sie wissen ganz genau – Sie brauchen jetzt gar nicht so scheinheilig zu tun –: Wir von der ÖVP haben zugesichert, dass wir vernünftig gemeinsam um Lösungen ringen werden. (Rufe bei der SPÖ: „Scheinheilig“ ...! Scheinheiligkeit ist ...!) Wir haben heute viele Dinge gemeinsam eingebracht und wollen das auch bis zum Ende der Regie­rungsperiode so fortsetzen, weil es wichtig ist, dass die Dinge, die jetzt noch offen sind, gemeinsam und vernünftig abgehandelt werden und nicht dem populistischen Wahl­kampf und scheinbaren Wahlzuckerln geopfert werden, die dann am Ende des Tages alle bereuen werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

17.07