Stenographisches Protokoll
93. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIV. Gesetzgebungsperiode
Donnerstag, 20., und Freitag, 21. Jänner 2011
93. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIV. Gesetzgebungsperiode
Donnerstag, 20., und Freitag, 21. Jänner 2011
Dauer der Sitzung
Donnerstag, 20. Jänner 2011: 9.06 – 24.00 Uhr
Freitag, 21. Jänner 2011: 0.00 – 0.14 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Wahl einer Schriftführerin/eines Schriftführers
2. Punkt: Bericht über den Antrag 935/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Peter Sonnberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern
3. Punkt: Bericht über den Antrag 928/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend: „6 aus 45“ ist zu wenig – alle Kinderrechte in die Verfassung
4. Punkt: Protokoll zur Änderung des Protokolls über die Übergangsbestimmungen, das dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügt ist
5. Punkt: Bundesgesetz über den Verbraucherschutz bei Teilzeitnutzungs- und Nutzungsvergünstigungsverträgen (Teilzeitnutzungsgesetz 2011 – TNG 2011)
6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz geändert werden
7. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird
8. Punkt: Bericht über den Antrag 606/A(E) der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend nachvollziehbare transparente Einkommensstatistiken
9. Punkt: Bericht über den Antrag 1372/A(E) der Abgeordneten Martina Schenk, Kollegin und Kollegen betreffend Sicherung der Chancen am Arbeitsmarkt von Frauen 50plus
10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 und ein Pflanzenschutzgesetz 2011 erlassen werden (Agrarrechtsänderungsgesetz 2010)
11. Punkt: Bericht über den Antrag 135/A der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landwirtschaftsgesetz 1992 geändert wird
12. Punkt: Bericht über den Antrag 578/A der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 geändert wird
13. Punkt: Bericht über den Antrag 1081/A(E) der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Dorothea Schittenhelm, Mag. Judith Schwentner, Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gleichstellung von Frauen und Männern im Programm Ländliche Entwicklung 2007–2013 (LE 07–13)
14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle 2010)
15. Punkt: Bericht über den Antrag 1369/A(E) der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nachhaltigkeit im Bereich Verpackung
16. Punkt: Bericht über den Antrag 216/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Meldepflicht bei Lagerung oder Weiterverarbeitung gefährlicher Abfälle
17. Punkt: Bericht über den Antrag 1045/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend regelmäßige Kontrollen der Lager von Abfallsammler und Abfallbehandler in kürzeren Abständen
18. Punkt: Bericht über den Antrag 1211/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bedarfsprüfung von Müllverbrennungsanlagen
19. Punkt: Bericht über den Bericht des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Situation der kleinen und mittleren Unternehmungen der gewerblichen Wirtschaft 2010
20. Punkt: Bericht über den Antrag 1354/A(E) der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Franz Hörl, Dr. Gabriela Moser, Mag. Roman Haider, Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend europaweite Harmonisierung der Hotelsterne-Klassifizierungssysteme
21. Punkt: Bericht über den Antrag 1074/A(E) der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend BStU-Akteneinsicht
22. Punkt: Bericht über den Antrag 1119/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend soziale und wirtschaftliche Integration von Roma
23. Punkt: Ersuchen des Landesgerichtes Klagenfurt (19 Hv 120/10 b) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner
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Inhalt
Nationalrat
Mandatsverzicht der Abgeordneten Marianne Hagenhofer ....................................... 35
Angelobung des Abgeordneten Harry Rudolf Buchmayr ......................................... 35
1. Punkt: Wahl einer Schriftführerin/eines Schriftführers ............................................. 82
Wahlergebnis:
Schriftführerin: Gabriele Binder-Maier ........................................................................ 82
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 35
Geschäftsbehandlung
Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur näheren Untersuchung der Rolle und Verwicklung des ehemaligen Finanzministers Mag. Karl-Heinz Grasser in der beziehungsweise die BUWOG-Affäre gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................................ 305
Bekanntgabe .................................................................................................................. 80
Verlangen gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 80
Antrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung unzulässiger Einflussnahmen im Bereich des Finanzministeriums gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung .................................. 306
Bekanntgabe .................................................................................................................. 80
Verlangen gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 80
Gemeinsame Debatte über diese beiden Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses:
Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ... 308
Dr. Gabriela Moser .................................................................................................. ... 311
Dr. Günther Kräuter ............................................................................................... ... 313
Hermann Gahr ......................................................................................................... ... 314
Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 315
Mag. Werner Kogler ................................................................................................ ... 316
Stefan Petzner ......................................................................................................... ... 318
Ablehnung der beiden Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses .... 319
Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen, dem Hauptausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1290/A der Abgeordneten Josef
Bucher, Kolleginnen und Kollegen auf Durchführung einer Volksbefragung gemäß Artikel 49b B-VG über die Beibehaltung der Wehrpflicht oder den Ersatz durch ein Freiwilligenheer gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 28. Februar 2011 zu setzen ............................................................................................................................. 80
Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 80
Redner/Rednerinnen:
Christoph Hagen ........................................................................................................ 192
Stefan Prähauser .................................................................................................... ... 193
Johann Höfinger ..................................................................................................... ... 194
Werner Herbert ....................................................................................................... ... 194
Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ... 195
Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 195
Ablehnung des Fristsetzungsantrages .......................................................................... 196
Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der schriftlichen Ausschussberichte 1058, 1059, 1060 und 1057 d.B. gemäß § 44 (2) der Geschäftsordnung .................................................. 81
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 81
Antrag des Abgeordneten Herbert Scheibner im Sinne des § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Anwesenheit des Bundeskanzlers sowie des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend – Ablehnung .................................................................................................................................. 82, 85
Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung im Zusammenhang mit dem von Abgeordnetem Herbert Scheibner gestellten Antrag:
Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ..... 83
Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ..... 83
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ..... 84
Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 85
Antrag auf Durchführung einer geheimen Abstimmung in Wahlzellen gemäß § 66 Abs. 4 der Geschäftsordnung – Ablehnung .......................................................................... 191, 192
Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung ................................. 213
Unterbrechung der Sitzung ........................................................................................ 214
Aktuelle Stunde (23.)
Thema: „Die Erfolge der österreichischen Arbeitsmarktpolitik“ ........................... 36
Redner/Rednerinnen:
Wolfgang Katzian ................................................................................................... ..... 36
Bundesminister Rudolf Hundstorfer .................................................................... ..... 38
Renate Csörgits ...................................................................................................... ..... 41
Peter Haubner ......................................................................................................... ..... 43
Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 44
Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ..... 46
Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ..... 47
Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................ ..... 48
August Wöginger .................................................................................................... ..... 50
Dr. Martin Strutz ..................................................................................................... ..... 52
Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ..... 53
Christoph Hagen ..................................................................................................... ..... 55
Aktuelle Stunde (24.) – Aktuelle Europastunde
Thema: „Kein Euro-Haftungsschirm ohne Volksabstimmung, Herr Bundeskanzler“ 56
Redner/Rednerinnen:
Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 56
Bundeskanzler Werner Faymann ......................................................................... ..... 59
Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ..... 61
Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................. ..... 63
Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ..... 65
Dr. Alexander Van der Bellen ................................................................................ ..... 66
Josef Bucher ........................................................................................................... ..... 68
Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ..... 69
Dr. Ursula Plassnik ................................................................................................. ..... 71
Bernhard Themessl ................................................................................................ ..... 73
Mag. Werner Kogler ................................................................................................ ..... 74
Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ..... 76
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 35
Rechnungshof
Verlangen gemäß § 32e Abs. 2 der Geschäftsordnung betreffend Prüfung der Gebarung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, der ÖBB Holding AG sowie der nachgeordneten Gesellschaften des ÖBB-Konzerns und des Bundesministeriums für Justiz durch den Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses hinsichtlich
a) der Vorbereitung, Durchführung und Aufarbeitung von Finanztransaktionen der ÖBB Holding und der nachgeordneten Gesellschaften des ÖBB-Konzerns mit der Deutschen Bank und anderen beteiligten Finanzdienstleistern, der im Zusammenhang mit diesen Vorgängen beauftragten Gutachten, der darauf folgenden Auflösung von Managerverträgen inklusive der damit einhergehenden Vereinbarungen – wie beispielsweise Abfertigungen – sowie des Stands etwaiger damit in Zusammenhang stehender gerichtlicher Verfahren,
b) des Ankaufs der ungarischen MAV Cargo, der damit im Zusammenhang stehenden Beratungsverträge sowie möglicher Provisionszahlungen, der bilanzmäßigen Bewertung im Zeitablauf sowie des Stands etwaiger damit im Zusammenhang stehender gerichtlicher Verfahren und
c) des Beschaffungswesens innerhalb des ÖBB-Konzerns seit dem Jahr 2000, insbesondere der Beschaffung von Handys und des Abschlusses von Telekom-Dienstleistungsverträgen ....... 134, 319
Verlangen gemäß § 99 Abs. 2 der Geschäftsordnung im Zusammenhang mit dem Antrag 1391/A betreffend Gebarungsüberprüfung ................................................................................................ 319
Ausschüsse
Zuweisungen .................................................................................................................. 78
Unvereinbarkeitsangelegenheiten
Siebenter Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses .................................................... 79
Dringliche Anfrage
der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend die geplante Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht (7421/J) ............................................................................................................................. 139
Begründung: Heinz-Christian Strache ...................................................................... 141
Bundesminister Mag. Norbert Darabos ................................................................... 147
Debatte:
Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 152
Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ... 156
Werner Amon, MBA ................................................................................................ ... 159
Dr. Peter Pilz ........................................................................................................... ... 161
Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 164
Elmar Podgorschek ................................................................................................ ... 167
Stefan Prähauser .................................................................................................... ... 169
Ing. Norbert Kapeller .............................................................................................. ... 170
Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ... 172
Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 174
Mario Kunasek ........................................................................................................ ... 176
Mag. Christine Lapp ............................................................................................... ... 178
Dorothea Schittenhelm .......................................................................................... ... 180
Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 181
Stefan Petzner ......................................................................................................... ... 184
Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 186
Otto Pendl ................................................................................................................ ... 187
Mag. Peter Michael Ikrath ....................................................................................... ... 188
August Wöginger .................................................................................................... ... 189
Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 191
Entschließungsantrag (Misstrauensantrag) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport gemäß Artikel 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes – Ablehnung 154, 191
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Rehabilitierung von Justizopfern des Austrofaschismus – Ablehnung ............... 182, 192
Verhandlungen
Gemeinsame Beratung über
2. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 935/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Peter Sonnberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern (1051 d.B.) ................................................................................................. 82
3. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 928/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend: „6 aus 45“ ist zu wenig – alle Kinderrechte in die Verfassung (1052 d.B.) .................................................................................................. 82
Redner/Rednerinnen:
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ..... 85
Angela Lueger ......................................................................................................... ..... 87
Mag. Wilhelm Molterer ............................................................................................ ..... 89
Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ..... 91
Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ..... 93
Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer ................................................................... ..... 95
Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ..... 97
Mag. Silvia Fuhrmann ............................................................................................. ..... 98
Anneliese Kitzmüller .............................................................................................. ... 100
Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ... 103
Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 104
Staatssekretärin Mag. Verena Remler .................................................................. ... 106
Mag. Alev Korun ..................................................................................................... ... 107
Gabriele Binder-Maier ............................................................................................ ... 109
Mag. Helene Jarmer ................................................................................................ ... 109
Dr. Franz-Joseph Huainigg ................................................................................... ... 111
Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 111
Carmen Gartelgruber ............................................................................................. ... 112
Stefan Markowitz .................................................................................................... ... 114
Otto Pendl ................................................................................................................ ... 116
Ridi Maria Steibl ...................................................................................................... ... 117
Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher ............................................................................... ... 118
Stefan Prähauser .................................................................................................... ... 119
Entschließungsantrag der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige Reform der Jugendwohlfahrt – Ablehnung ..................................... 102, 120
Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz – Ablehnung ....................................................... 115, 120
Annahme des Gesetzentwurfes in 1051 d.B. ............................................................... 119
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1052 d.B. .................................................... 120
4. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (995 d.B.): Protokoll zur Änderung des Protokolls über die Übergangsbestimmungen, das dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügt ist (1053 d.B.) ................................................................ 120
Redner/Rednerinnen:
Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ... 120
Mag. Christine Muttonen ........................................................................................ ... 121
Dr. Martin Bartenstein ............................................................................................ ... 122
Dr. Alexander Van der Bellen ................................................................................ ... 123
Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 124
Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer ................................................................... ... 125
Karl Donabauer ....................................................................................................... ... 125
Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ... 126
Genehmigung des Staatsvertrages .............................................................................. 127
Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG ........................................... 127
5. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1028 d.B.): Bundesgesetz über den Verbraucherschutz bei Teilzeitnutzungs- und Nutzungsvergünstigungsverträgen (Teilzeitnutzungsgesetz 2011 – TNG 2011) (1056 d.B.) .............................................. 127
Redner/Rednerinnen:
Mag. Karin Hakl ....................................................................................................... ... 127
Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 128
Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 129
Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 130
Mag. Heribert Donnerbauer ................................................................................... ... 130
Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 131
Hannes Fazekas ...................................................................................................... ... 132
Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner ............................................... ... 132
Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher ............................................................................... ... 133
Mag. Johann Maier .................................................................................................. ... 133
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 134
Gemeinsame Beratung über
6. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über die Regierungsvorlage (938 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz geändert werden (1047 d.B.) .................................................................... 135
7. Punkt: Bericht und Antrag des Gleichbehandlungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird (1048 d.B.) ................ 135
Berichterstatterin: Heidrun Silhavy ............................................................................. 135
8. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 606/A(E) der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend nachvollziehbare transparente Einkommensstatistiken (1049 d.B.) ............................................................................. 135
Redner/Rednerinnen:
Mag. Heidemarie Unterreiner ................................................................................ ... 135
Mag. Gisela Wurm ................................................................................................... ... 137
Mag. Judith Schwentner ................................................................................... 138, 208
Dorothea Schittenhelm .......................................................................................... ... 196
Martina Schenk ....................................................................................................... ... 197
Renate Csörgits ...................................................................................................... ... 198
Carmen Gartelgruber ............................................................................................. ... 199
Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................... ... 200
Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 203
Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 204
Heidrun Silhavy ....................................................................................................... ... 205
Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 206
Claudia Durchschlag .............................................................................................. ... 208
Mag. Katharina Cortolezis-Schlager .................................................................... ... 212
Mag. Silvia Fuhrmann ............................................................................................. ... 212
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung der Möglichkeit einer Verbandsklage – Ablehnung ........................... 210, 216
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1047 und 1048 d.B. (namentliche Abstimmung) 213
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1049 d.B. .................................................... 216
9. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1372/A(E) der Abgeordneten Martina Schenk, Kollegin und Kollegen betreffend Sicherung der Chancen am Arbeitsmarkt von Frauen 50plus (1050 d.B.) .................................................................................................................... 216
Redner/Rednerinnen:
Edith Mühlberghuber ............................................................................................. ... 217
Gabriele Binder-Maier ............................................................................................ ... 217
Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 218
Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 218
Martina Schenk ....................................................................................................... ... 219
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1050 d.B. .................................................... 220
Gemeinsame Beratung über
10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (896 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 und ein Pflanzenschutzgesetz 2011 erlassen werden (Agrarrechtsänderungsgesetz 2010) (1034 d.B.) ............................................ 220
11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 135/A der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landwirtschaftsgesetz 1992 geändert wird (1035 d.B.) ............................................... 220
12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 578/A der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 geändert wird (1036 d.B.) ....................................................................... 220
Redner/Rednerinnen:
Maximilian Linder .................................................................................................... ... 220
Fritz Grillitsch ......................................................................................................... ... 221
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ....................................................................... ... 222
Mag. Johann Maier .................................................................................................. ... 225
Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ... 226
Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................ ... 227
Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 228
Harald Jannach ....................................................................................................... ... 229
Walter Schopf .......................................................................................................... ... 232
Gerhard Huber ........................................................................................................ ... 233
Peter Mayer .............................................................................................................. ... 235
Mag. Christiane Brunner ........................................................................................ ... 236
Mag. Kurt Gaßner ................................................................................................... ... 238
Franz Eßl .................................................................................................................. ... 240
Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 240
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden (NAP) – Ablehnung 224, 242
Entschließungsantrag der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Importverbot für deutsches Schweinefleisch – Ablehnung ................................ 231, 242
Entschließungsantrag der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Nach Dioxin-Skandal ist eine Herkunftskennzeichnung für Fleisch unumgänglich – Ablehnung 232, 242
Entschließungsantrag der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schlachtschwein-Dioxin-Kontrollen – Ablehnung ............................................... 235, 243
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot der Anwendung von insektizid-gebeiztem Saatgut aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide als Maßnahme gegen das Bienensterben – Ablehnung ........................................... 237, 242
Annahme des Gesetzentwurfes in 1034 d.B. ............................................................... 241
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1035 und 1036 d.B. ........................... 242
13. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1081/A(E) der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Dorothea Schittenhelm, Mag. Judith Schwentner, Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gleichstellung von Frauen und Männern im Programm Ländliche Entwicklung 2007–2013 (LE 07–13) (1037 d.B.) ......................................................... 243
Redner/Rednerinnen:
Harald Jannach ....................................................................................................... ... 243
Anna Höllerer .......................................................................................................... ... 244
Rosemarie Schönpass ........................................................................................... ... 245
Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 246
Martina Schenk ....................................................................................................... ... 247
Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................ ... 248
Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 249
Elisabeth Hakel ....................................................................................................... ... 250
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1037 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Gleichstellung von Frauen und Männern im Programm Ländliche Entwicklung 2007–2013 (LE 07–13) (E 140) ....................................................................................................................................... 251
Gemeinsame Beratung über
14. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1005 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle 2010) (1039 d.B.) .... 251
15. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1369/A(E) der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nachhaltigkeit im Bereich Verpackung (1040 d.B.) ....................................................................................................................................... 251
16. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 216/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Meldepflicht bei Lagerung oder Weiterverarbeitung gefährlicher Abfälle (1041 d.B.) ................................................................................... 251
17. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1045/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend regelmäßige Kontrollen der Lager von Abfallsammler und Abfallbehandler in kürzeren Abständen (1042 d.B.) .................................................... 251
18. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1211/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bedarfsprüfung von Müllverbrennungsanlagen (1043 d.B.) ............................................................................................................................. 251
Redner/Rednerinnen:
Harald Jannach ....................................................................................................... ... 251
Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 253
Mag. Christiane Brunner ........................................................................................ ... 254
Petra Bayr ................................................................................................................ ... 256
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ....................................................................... ... 257
Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................ ... 258
Erwin Hornek .......................................................................................................... ... 261
Mag. Josef Auer ...................................................................................................... ... 262
Johann Rädler ......................................................................................................... ... 263
Andrea Gessl-Ranftl ............................................................................................... ... 264
Peter Mayer .............................................................................................................. ... 264
Werner Neubauer (tatsächliche Berichtigung) ........................................................... 265
Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 265
Rudolf Plessl ........................................................................................................... ... 266
Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................ ... 267
Peter Stauber .......................................................................................................... ... 268
Annahme des Gesetzentwurfes in 1039 d.B. ............................................................... 268
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1040 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Nachhaltigkeit im Bereich Verpackung (E 141) ........................................................... 268
Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 1041, 1042 und 1043 d.B. ..................... 269
19. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Bericht des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Situation der kleinen und mittleren Unternehmungen der gewerblichen Wirtschaft 2010 (III-188/996 d.B.) .......................................................... 269
Redner/Rednerinnen:
Bernhard Themessl ................................................................................................ ... 269
Konrad Steindl ........................................................................................................ ... 270
Josef Jury ................................................................................................................ ... 271
Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ... 274
Elmar Podgorschek ................................................................................................ ... 274
Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 275
Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 276
Staatssekretärin Mag. Verena Remler .................................................................. ... 278
Peter Haubner ......................................................................................................... ... 279
Ing. Mag. Hubert Kuzdas ....................................................................................... ... 279
Dr. Martin Bartenstein ............................................................................................ ... 280
Elisabeth Hakel ....................................................................................................... ... 281
Adelheid Irina Fürntrath-Moretti ........................................................................... ... 281
Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ... 282
Anna Franz .............................................................................................................. ... 282
Franz Hörl ................................................................................................................ ... 283
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung eines Maßnahmenpaketes zur Entlastung der kleinen und mittleren Betriebe und deren Beschäftigten – Ablehnung ................................................................................. 273, 283
Kenntnisnahme des Berichtes III-188 d.B. ................................................................... 283
20. Punkt: Bericht des Tourismusausschusses über den Antrag 1354/A(E) der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Franz Hörl, Dr. Gabriela Moser, Mag. Roman Haider, Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend europaweite Harmonisierung der Hotelsterne-Klassifizierungssysteme (1058 d.B.) 284
Redner/Rednerinnen:
Franz Hörl ................................................................................................................ ... 284
Heidrun Silhavy ....................................................................................................... ... 284
Mag. Roman Haider ................................................................................................ ... 285
Dr. Gabriela Moser .................................................................................................. ... 286
Stefan Markowitz .................................................................................................... ... 286
Staatssekretärin Mag. Verena Remler .................................................................. ... 287
Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 287
Mag. Rosa Lohfeyer ................................................................................................ ... 288
Maximilian Linder .................................................................................................... ... 289
Johann Rädler ......................................................................................................... ... 290
Mag. Josef Auer ...................................................................................................... ... 290
Ing. Heinz-Peter Hackl ............................................................................................ ... 291
Jochen Pack ............................................................................................................ ... 291
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1058 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend europaweite Harmonisierung der Hotelsterne-Klassifizierungssysteme (E 142) ......... 292
21. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 1074/A(E) der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend BStU-Akteneinsicht (1059 d.B.) 292
Redner/Rednerinnen:
Leopold Mayerhofer ............................................................................................... ... 292
Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ... 293
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 294
Wolfgang Großruck ................................................................................................ ... 295
Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 296
Rudolf Plessl ........................................................................................................... ... 297
Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ... 298
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1059 d.B. .................................................... 300
22. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 1119/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend soziale und wirtschaftliche Integration von Roma (1060 d.B.) .................................................................................................................... 300
Redner/Rednerinnen:
Bernhard Vock ........................................................................................................ ... 300
Andrea Gessl-Ranftl ............................................................................................... ... 300
Wolfgang Großruck ................................................................................................ ... 301
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 302
Ewald Sacher .......................................................................................................... ... 303
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1060 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend soziale und wirtschaftliche Integration von Roma (E 143) ....................................................... 304
23. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes Klagenfurt (19 Hv 120/10 b) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner (1057 d.B.) .................................................................................................................... 304
Annahme des Ausschussantrages ............................................................................... 304
Eingebracht wurden
Petitionen ...................................................................................................................... 78
Petition betreffend „Für den Vollausbau der S 36 Murtal-Schnellstraße“ (Ordnungsnummer 69) (überreicht vom Abgeordneten Fritz Grillitsch)
Petition betreffend „Vergabe der Digitalen Dividende zur besseren Versorgung des Ländlichen Raumes mit Breitband-Internet“ (Ordnungsnummer 70) (überreicht von den Abgeordneten Mag. Karin Hakl, Hermann Gahr, Mag. Josef Lettenbichler und Franz Hörl)
Regierungsvorlagen .................................................................................................... 78
1045: Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2010)
1054: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) geändert wird
1055: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über bestimmte Aspekte der grenzüberschreitenden Mediation in Zivil- und Handelssachen in der Europäischen Union erlassen sowie die Zivilprozessordnung, das IPR-Gesetz und das Suchtmittelgesetz geändert werden
Berichte ......................................................................................................................... 79
III-189: Bericht gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2008 und 2009; Rechnungshof
III-196: Bericht, Reihe Bund 2010/14; Rechnungshof
III-199: Bericht des Akkreditierungsrates gemäß § 4 Abs. 9 UniAkkG, BGBl. I Nr. 168/1999 i.d.g.F., über die Tätigkeit des Akkreditierungsrates im Jahre 2008; BM f. Wissenschaft und Forschung
III-200: Bericht des Akkreditierungsrates gemäß § 4 Abs. 9 UniAkkG, BGBl. I Nr. 168/1999 i.d.g.F., über die Tätigkeit des Akkreditierungsrates im Jahre 2009; BM f. Wissenschaft und Forschung
III-201: Bericht des Fachhochschulrates 2009 gemäß § 6 Abs. 2 Z 7 FHStG; BM f. Wissenschaft und Forschung
III-202: Endbericht über einen möglichen Beitritt Österreichs zum „Londoner Übereinkommen“ aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 18. November 2009, E 55-NR/XXIV. GP; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie
III-203: Tätigkeitsbericht des Asylgerichtshofes für das Jahr 2009; Bundeskanzler
III-204: Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2009; Bundeskanzler
III-205: Bericht, Reihe Bund 2011/1; Rechnungshof
III-206: Bericht betreffend den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2009; BM f. Justiz
Anträge der Abgeordneten
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Durchführung einer Gebarungsprüfung gemäß § 99 Abs. 2 GOG hinsichtlich der geschäftlichen Gebarung des MAK – Österreichisches Museum für angewandte Kunst/Gegenwartskunst in den Jahren 2001 bis 2010 (1391/A und Zu 1391/A)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Gedenk-, Sozial- und Friedensdienste auf eigenständige Grundlage stellen (1392/A)(E)
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kinder psychisch kranker Eltern (1393/A)(E)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzlichen Schutz für die Begriffe „Vegetarisch“ und „Vegan“ (1394/A)(E)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen anlässlich des Dioxin-Skandals in Deutschland (1395/A)(E)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung einer Erhöhung der zulässigen Höchstwerte für Nitrat in Lebensmitteln (1396/A)(E)
Dr. Franz-Joseph Huainigg, Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (1397/A)(E)
Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Briefwahl (1398/A)(E)
Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anlaufstelle für CFS-PatientInnen in Österreich (1399/A)(E)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Rehabilitierung von Justizopfern des Austrofaschismus (1400/A)(E)
Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Plastiksackerln (1401/A)(E)
Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schwermetallgrenzwerte für Schmuck – insbesondere für Blei und Cadmium (1402/A)(E)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ministeranklage gemäß Art. 142 Abs. 2 lit. b wider den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos (1403/A)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sanktionierung der Terroranschläge auf koptisch-orthodoxe Christen in Ägypten (1404/A)(E)
Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostentragung von „schuldhaft verursachten“ Polizeieinsätzen (1405/A)(E)
Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz (1406/A)(E)
Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (1407/A)
Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (1408/A)
Anfragen der Abgeordneten
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Hausdurchsuchungen bei der Firma „BIOVERSAL“ (7326/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Hausdurchsuchungen bei der Firma „BIOVERSAL“ (7327/J)
Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die seit Jahren andauernden Missstände in den österreichischen Botschaften in Madrid und Lissabon (7328/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend organisierten Zuzug von Asylwerbern (7329/J)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Reformierung des Jugendstrafvollzuges (7330/J)
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Verhaltenskodex (7331/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Verfahrensdauer bei Gerichten und der Ermittlungsbehörden (7332/J)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Geldverschwendungsaktion durch Verkehrsschilder „GIB ACHT IM TUNNEL“ an Autobahnen und Schnellstraßen (7333/J)
Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in verschiedenen Einrichtungen (7334/J)
Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in den Ministerien (7335/J)
Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht in den Bundesländern (7336/J)
Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Erstellung des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) sowie Stellenwert der Prävention im Gesundheitssystem (7337/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Risiken für die Bank Austria durch die Madoff-Klage“ (7338/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend schleppende Ermittlungen zum Madoff-Skandal (7339/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Verkehr der Anglo Irish Austria und Geldwäscheverdacht“ (7340/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „UniCredit als Mitverursacher der irischen Finanzkrise“ (7341/J)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend vermeintlichen Selbstmord von Sasa K. bei WEGA-Einsatz (7342/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Überfälle und Einbrüche in Trafiken in Österreich 2010“ (7343/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Überfälle und Einbrüche in Juweliere in Österreich“ (7344/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Heizöl und Treibstoffe (Benzin und Diesel) – Betrug an Tankstellen und bei Heizöllieferungen?“ (7345/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Steuerschulden von Unternehmen in Österreich“ (7346/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Das 2. Gewaltschutzgesetz 2010“ (7347/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Datenschutz: Erledigung gerichtlicher Strafanzeigen nach § 51 DSG – im Jahr 2010“ (7348/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „K.-o.-Tropfen in Drinks & gefährliche Partydrogen – Zahlen für 2010“ (7349/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Überfälle und Einbrüche in Tankstellen 2010“ (7350/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die opulente Buffetorgie der Bundesregierung zum Jahresbeginn 2011 (7351/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die opulente Buffetorgie der Bundesregierung zum Jahresbeginn 2011 (7352/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Skandal um dioxinverseuchtes Tierfutter in Deutschland und mögliche negative Auswirkungen auf Österreich (7353/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Skandal um dioxinverseuchtes Tierfutter in Deutschland und mögliche negative Auswirkungen auf Österreich (7354/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Menschenhandel, Sklavenhandel und grenzüberschreitender Prostitutionshandel – Gerichtliche Erledigung dieser Strafanzeigen (2010)“ (7355/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Kreditkartenmissbrauch in Österreich und in der Europäischen Union – Zahlen 2010 (Zahlungskartenkriminalität – Skimming)“ (7356/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Arbeitshandschuhe – Gesundheitliche Bedenken“ (7357/J)
Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Erhebung der Herkunft und Höhe des Geldes der Grasser-Privatstiftung in Liechtenstein“ (7358/J)
Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Justizgroteske“ (3759/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Steuerprüfung Glock und Intervention durch den ehemaligen Finanzminister (3760/J)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend den Tod des dreijährigen Cain aus Vorarlberg (7361/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend LeiterInnenbestellung HLW Annahof – Anfragebeantwortung (5268/AB) und Potenzialanalyse (7362/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Kosten für Nebentermine der Reifeprüfung (7363/J)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Nachfrage zur Anfragebeantwortung betreffend „Anti-Gewalt-Training“ (7364/J)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Anzahl der Frühpensionisten/innen (7365/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend kriminelle Asylwerber (7366/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Dauer von Asylverfahren (7367/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend kriminelle Asylwerber und die Gesamtkosten für deren Grundversorgung 2010 (7368/J)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend den Tod des dreijährigen Cain aus Vorarlberg (7369/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Schutz der KonsumentInnen vor dioxinverseuchten Lebensmitteln (7370/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Maßnahmen anlässlich des Dioxin-Skandals in Deutschland (7371/J)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Verordnungsentwurf zur Ausbildung von Hunden (7372/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Nachbesetzung des Präsidentenpostens am Landesgericht Wiener Neustadt (7373/J)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend Verringerung der Anzahl von Tierversuchen (7374/J)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Beendigung der tierquälerischen Haltung von Schweinen (7375/J)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Beendigung der tierquälerischen Haltung von Schweinen (7376/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Drohungen & Tätlichkeiten gegenüber Richtern, Staatsanwälten und sonstigen Mitarbeitern der Justizbehörden (nichtrichterliches Personal)“ (7377/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Kriminalität und Spielsucht (Glücksspiel & Wetten) – Zahlen 2010“ (7378/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Kosten der Justiz (Eigendeckungsgrad) – Erledigung der Geschäftsfälle 2010“ (7379/J)
Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Hospitalismus – tödliche Keime in unseren Spitälern (7380/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2009 (7381/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2009 (7382/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2009 (7383/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2009 (7384/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2009 (7385/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2009 (7386/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2009 (7387/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2009 (7388/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2009 (7389/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2009 (7390/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2009 (7391/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2009 (7392/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2009 (7393/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2009 (7394/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Rechnungshofes betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2009 (7395/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Fristverlängerung bei Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsgesetz (7396/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Fristverlängerung bei Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsgesetz (7397/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Fristverlängerung bei Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsgesetz (7398/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Fristverlängerung bei Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsgesetz (7399/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Fristverlängerung bei Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsgesetz (7400/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Fristverlängerung bei Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsgesetz (7401/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Fristverlängerung bei Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsgesetz (7402/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Fristverlängerung bei Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsgesetz (7403/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Fristverlängerung bei Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsgesetz (7404/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Fristverlängerung bei Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsgesetz (7405/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Fristverlängerung bei Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsgesetz (7406/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Fristverlängerung bei Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsgesetz (7407/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Fristverlängerung bei Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsgesetz (7408/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend Fristverlängerung bei Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsgesetz (7409/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Rechnungshofes betreffend Fristverlängerung bei Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsgesetz (7410/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schulbesuche von Politikerinnen und Politikern (7411/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend drohende Entgleisung des Konjunkturpakets durch möglicherweise verfassungswidrige Eisenbahngesetznovelle 2006 (7412/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2009 (7413/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2009 (7414/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2009 (7415/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Steuerprüfungen unter dem ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser (7416/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Steuerprüfung Glock II: Verlegung der Verhandlung nach Klagenfurt (7417/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Steuerprüfung Glock II: Verlegung der Verhandlung nach Klagenfurt (7418/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Steuerprüfungen unter dem ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser (7419/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Überfälle auf Banken 2010“ (7420/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend die geplante Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht (7421/J)
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (7422/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Steuerausfall und grobe Verzerrung der Preise im Mobilitätsmarkt durch Firmenwagen-Privilegien (7423/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die sinnlose Verteuerung des Verkehrsträgers Eisenbahn durch freiwillige Kostentreiber (7424/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend rechtsextreme Straftaten im Jahr 2010 (7425/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Aktionswoche „Österreich liest“ (7426/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Kosten für die Sommerresidenz des SPÖ-Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer (7427/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Gehaltskosten für den Hofstaat in der Präsidentschaftskanzlei (7428/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend skandalöse „präsidiale Dienstwagen-Anschaffungsvorgänge“ des Präsidenten der steirischen Wirtschaftskammer (7429/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Kosten der Präsidentschaftskanzlei in der Wiener Hofburg (7430/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend den Personenschutz für den Bundespräsidenten und die Kosten dafür (7431/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend einen von Bundeskanzler Werner Faymann gegebenen Kreisky-Festakt (7432/J)
Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Billig-Tierimporte aus Deutschland (7433/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Salmonellenfälle in Tirol (7434/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Salmonellenfälle in Tirol (7435/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Importlebensmittel aus Asien – Gesundheitsgefährdung?“ (7436/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Kreditkartenmissbrauch in Österreich und in der Europäischen Union (Zahlungskartenkriminalität – Skimming)“ (7437/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Finanzielle Rückstände ausländischer Versicherungsträger bei den GKKs und anderen Sozialversicherungsträgern sowie den Landesgesundheitsfonds im Jahr 2010“ (7438/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Einbrüche und Überfälle in Apotheken“ (7439/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2009 (7440/J)
Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Rolle des Bundesinstituts für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens im Rahmen des OECD-Projekts PISA sowie weiterer internationaler Bildungsstudien (7441/J)
Mag. Bernd Schönegger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Reduzierung des Angebots im öffentlichen Personennahverkehr durch Streichungen von Zugverbindungen durch die ÖBB (7442/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Auskünfte über Bankkonten und Bankgeschäfte 2010“ (7443/J)
Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Finanzierbarkeit des österreichischen Pensionssystems (7444/J)
Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Reorganisation und Umstrukturierungsmaßnahmen in der Sektion II des BMG (7445/J)
Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Reorganisation und Umstrukturierungsmaßnahmen im BMG (7446/J)
Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Zigaretten-Einfuhrbeschränkungen und mögliche Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe (7447/J)
Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Reorganisation und Umstrukturierungsmaßnahmen in der Sektion I des BMG (7448/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Abschaffung der Gesellschaftssteuer (7449/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Lebensmittelkennzeichnung (7450/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Hasspredigerseminar in Wien Ottakring (7451/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Bundesheereinsatz in Kitzbühel (7452/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend: „Visitationen“ oder bloße Wichtigtuerei? Schulausflüge des Nationalratsabgeordneten Walser (7453/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend künstlich erzeugte Engpässe bei Medikamenten (7454/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Weiterverwendung des Impfstoffes H1N1 (7455/J)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ermordung eines 3-jährigen Kindes in Bregenz (7456/J)
Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Strafanzeigen gegen Bürgermeister, die sich gegen die Aufstellung von Handymasten an bestimmten Standorten ausgesprochen haben (7457/J)
August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Sonderunterstützungsgesetz (7458/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend unterlassene Auswertung der Rufdatenrückerfassung in der Causa Kampusch II (7459/J)
Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Risiko durch Strahlung von Handymasten (7460/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Atommülllager an Österreichs Grenze (7461/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend sukzessive Verschlechterung der Bahninfrastruktur in der Steiermark (7462/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Absolventen Freiwilliges Soziales Jahr (7463/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die zukünftige Finanzierung der Österreich Werbung (7464/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Österreich Werbung im internationalen Vergleich (7465/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Missbrauch beim Bezug der Witwenpension durch Ausländer (7466/J)
Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend den Tod des dreijährigen Cain aus Vorarlberg (7467/J)
Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend Unterstützung von Studierenden in Österreich und der EU (7468/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Stevia als Zuckerersatz (7469/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Stevia als Zuckerersatz (7470/J)
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Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2009 (54/JPR)
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Linder, Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen (6673/AB zu 6739/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (6674/AB zu 6741/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6675/AB zu 6749/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6676/AB zu 6750/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6677/AB zu 6751/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6678/AB zu 6752/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6679/AB zu 6753/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6680/AB zu 6755/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (6681/AB zu 6760/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6682/AB zu 6776/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6683/AB zu 6778/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6684/AB zu 6779/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6685/AB zu 6780/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6686/AB zu 6781/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen (6687/AB zu 6771/J)
der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (6688/AB zu 6793/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6689/AB zu 6845/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (6690/AB zu 6811/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (6691/AB zu 6822/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (6692/AB zu 6823/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (6693/AB zu 6824/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (6694/AB zu 6825/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (6695/AB zu 6833/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (6696/AB zu 6851/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (6697/AB zu 6874/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6698/AB zu 6926/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (6699/AB zu 6796/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (6700/AB zu 6807/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (6701/AB zu 6847/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (6702/AB zu 6848/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6703/AB zu 6788/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6704/AB zu 6787/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6705/AB zu 6790/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6706/AB zu 6791/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (6707/AB zu 6794/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (6708/AB zu 6803/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (6709/AB zu 6810/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (6710/AB zu 6801/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (6711/AB zu 6805/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen (6712/AB zu 6799/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (6713/AB zu 6808/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (6714/AB zu 6819/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (6715/AB zu 6814/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (6716/AB zu 6820/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Kolleginnen und Kollegen (6717/AB zu 6797/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Kolleginnen und Kollegen (6718/AB zu 6798/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (6719/AB zu 6802/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (6720/AB zu 6813/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6721/AB zu 6800/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (6722/AB zu 6809/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6723/AB zu 6816/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen (6724/AB zu 6828/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6725/AB zu 6831/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (6726/AB zu 6876/J)
der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (6727/AB zu 6963/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (6728/AB zu 6826/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen (6729/AB zu 6827/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (6730/AB zu 6817/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (6731/AB zu 6818/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (6732/AB zu 6821/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (6733/AB zu 6829/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (6734/AB zu 6850/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6735/AB zu 6830/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (6736/AB zu 6835/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (6737/AB zu 6837/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (6738/AB zu 6839/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen (6739/AB zu 6840/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (6740/AB zu 6859/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen (6741/AB zu 6832/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (6742/AB zu 6843/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen (6743/AB zu 6842/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen (6744/AB zu 6841/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6745/AB zu 6849/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (6746/AB zu 6846/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6747/AB zu 6865/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6748/AB zu 6905/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Rosa Lohfeyer, Kolleginnen und Kollegen (6749/AB zu 6938/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen (6750/AB zu 6844/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kollegin und Kollegen (6751/AB zu 6974/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (6752/AB zu 6885/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (6753/AB zu 6886/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (6754/AB zu 6887/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (6755/AB zu 6888/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (6756/AB zu 6889/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (6757/AB zu 6890/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (6758/AB zu 6891/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (6759/AB zu 6892/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (6760/AB zu 6893/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6761/AB zu 6864/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (6762/AB zu 6872/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen (6763/AB zu 6896/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Erich Tadler, Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen (6764/AB zu 6899/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6765/AB zu 6904/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Lipitsch, Kolleginnen und Kollegen (6766/AB zu 6941/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6767/AB zu 6972/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kollegin und Kollegen (6768/AB zu 6975/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6769/AB zu 6980/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6770/AB zu 6983/J)
der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (6771/AB zu 7054/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (6772/AB zu 6853/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen (6773/AB zu 6854/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Kapeller, Kolleginnen und Kollegen (6774/AB zu 6855/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Kapeller, Kolleginnen und Kollegen (6775/AB zu 6856/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (6776/AB zu 6852/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen (6777/AB zu 6895/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (6778/AB zu 6858/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (6779/AB zu 6860/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6780/AB zu 6866/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (6781/AB zu 6878/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (6782/AB zu 6881/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (6783/AB zu 6884/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen (6784/AB zu 6894/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6785/AB zu 6908/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (6786/AB zu 6957/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (6787/AB zu 6873/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (6788/AB zu 6857/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6789/AB zu 6869/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6790/AB zu 6870/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (6791/AB zu 6877/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (6792/AB zu 6880/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (6793/AB zu 6882/J)
der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6794/AB zu 6861/J)
der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen (6795/AB zu 7003/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6796/AB zu 6863/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (6797/AB zu 6875/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6798/AB zu 6867/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6799/AB zu 6871/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (6800/AB zu 6879/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (6801/AB zu 6925/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (6802/AB zu 6962/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6803/AB zu 6968/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6804/AB zu 6952/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6805/AB zu 6953/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen (6806/AB zu 6883/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen (6807/AB zu 6897/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ewald Sacher, Kolleginnen und Kollegen (6808/AB zu 6942/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (6809/AB zu 6993/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6810/AB zu 6862/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (6811/AB zu 7000/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (6812/AB zu 7006/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6813/AB zu 6927/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6814/AB zu 6939/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen (6815/AB zu 6944/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (6816/AB zu 6916/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6817/AB zu 6928/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (6818/AB zu 6945/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6819/AB zu 6924/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6820/AB zu 6910/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6821/AB zu 6920/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6822/AB zu 6921/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (6823/AB zu 7001/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6824/AB zu 6902/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6825/AB zu 6907/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6826/AB zu 6913/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Jury, Maximilian Linder, Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen (6827/AB zu 6918/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (6828/AB zu 6935/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Rosa Lohfeyer, Kolleginnen und Kollegen (6829/AB zu 6936/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Rosa Lohfeyer, Kolleginnen und Kollegen (6830/AB zu 6937/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (6831/AB zu 6949/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (6832/AB zu 6951/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6833/AB zu 6968/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6834/AB zu 6900/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6835/AB zu 6901/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6836/AB zu 6903/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6837/AB zu 6906/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6838/AB zu 6911/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6839/AB zu 6912/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6840/AB zu 6914/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6841/AB zu 6915/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Josef Jury, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen (6842/AB zu 6919/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6843/AB zu 6922/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6844/AB zu 6929/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6845/AB zu 6930/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6846/AB zu 6932/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6847/AB zu 6933/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6848/AB zu 6934/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6849/AB zu 6909/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (6850/AB zu 6917/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6851/AB zu 6923/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen (6852/AB zu 6931/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen (6853/AB zu 6943/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6854/AB zu 6946/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6855/AB zu 6947/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6856/AB zu 6948/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6857/AB zu 6950/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6858/AB zu 6954/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6859/AB zu 6955/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6860/AB zu 6956/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6861/AB zu 6958/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6862/AB zu 6959/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6863/AB zu 6960/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (6864/AB zu 6961/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6865/AB zu 6965/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6866/AB zu 6966/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (6867/AB zu 6967/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (6868/AB zu 6971/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (6869/AB zu 6973/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6870/AB zu 6969/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (6871/AB zu 6970/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (6872/AB zu 6964/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kollegin und Kollegen (6873/AB zu 6976/J)
Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich ersuche Sie, Ihre Sitzplätze einzunehmen und eröffne die Sitzung.
Die nicht verlesenen Teile der Amtlichen Protokolle der 90. Sitzung vom 20. Dezember 2010 sowie der 91. Sitzung und das Amtliche Protokoll der 92. Sitzung vom 22. Dezember 2010 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Muchitsch, Jakob Auer, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Doppler, Gradauer, Ing. Hofer, Kickl, List und Tadler.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilung gemacht:
Die Bundesministerin für Inneres Dr. Maria Fekter wird durch die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Dr. Beatrix Karl vertreten.
Mandatsverzicht und Angelobung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Von der Bundeswahlbehörde ist die Mitteilung eingelangt, dass Frau Abgeordnete Marianne Hagenhofer auf ihr Mandat verzichtet hat und an ihrer Stelle Abgeordneter Harry Rudolf Buchmayr in den Nationalrat berufen wurde.
Da der Wahlschein bereits vorliegt und der Genannte im Hause anwesend ist, werde ich sogleich seine Angelobung vornehmen.
Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Frau Schriftführerin Mag. Lohfeyer wird der neue Mandatar seine Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.
Bitte, Frau Schriftführerin.
Schriftführerin Mag. Rosa Lohfeyer: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“
(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Mag. Lohfeyer leistet Abgeordneter Harry Rudolf Buchmayr die Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich begrüße den neuen Abgeordneten herzlich in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)
*****
Ich gebe bekannt, dass die Sitzung bis 13 Uhr vom ORF live übertragen wird.
Aktuelle Stunde
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:
„Die Erfolge der österreichischen Arbeitsmarktpolitik“
Bevor ich dem ersten Redner das Wort erteile, mache ich Sie, meine Damen und Herren, noch einmal darauf aufmerksam, dass wir uns bereits in laufender Sitzung, nämlich in der Aktuellen Stunde, befinden und die Sitzung vom ORF live übertragen wird. Daher ersuche ich auch darum, den Geräuschpegel etwas zu senken.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Katzian. Als Erstredner verfügen Sie über eine Redezeit von 10 Minuten. – Bitte.
9.08
Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Schönen guten Morgen, meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren vor den Fernsehgeräten! Wenn man die aktuellen wirtschaftspolitischen Diskussionen verfolgt, dann scheint es so zu sein, dass die schwerste Wirtschaftskrise seit 1945 überwunden ist. Es war eine Wirtschaftskrise, es war eine Finanzkrise, die an den Finanzmärkten begann und relativ rasch auf die Realwirtschaft übergeschwappt ist, mit all den Folgen, die eine Wirtschaftskrise für die Realwirtschaft mit sich bringt. Und diese Folgen waren ein massiver Auftragseinbruch in der österreichischen Industrie und auch starke Rückgänge bei den industrienahen Dienstleistungen.
Die Angst in der Bevölkerung, die Angst bei den ArbeitnehmerInnen und ihren Familien, die Angst vor Massenarbeitslosigkeit, vor beschleunigter Deregulierung bei den Arbeitsbedingungen, vor Lohnverzicht und Nulllohnrunden – all das stand ja im Raum – war sehr groß. Heute wissen wir, dass die Reaktionen und auch die aktiven Maßnahmen, die die Bundesregierung gesetzt hat, richtig und erfolgreich gewesen sind. Heute wissen wir, meine Damen und Herren, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich auf die Sozialdemokratie verlassen, wenn es darum geht, aktiv den Kampf um Arbeitsplätze in diesem Land zu führen. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir wissen auch, meine Damen und Herren, dass starke Gewerkschaften und die Sozialpartner in diesem Land das umgesetzt haben, was durch Maßnahmen, die hier in diesem Hohen Haus beschlossen wurden, möglich gemacht wurde. Mit diesen Aktivitäten und Maßnahmen wurde verhindert, dass sich große Gruppen ein Körberlgeld in der Krise gemacht haben, und es wurde verhindert, dass sich jene durchgesetzt haben, die gemeint haben, die Krise ist eine gute Gelegenheit, wo man all das erledigen kann, was in den letzten Jahren davor nicht möglich war. Ich erinnere an die Diskussion bezüglich Überstunden zum Nulltarif und verschiedene andere Dinge, wo einige gemeint haben, das können wir jetzt in der Krise ganz gut umsetzen. – All das ist in dieser Form nicht gekommen und hat nicht stattgefunden.
Wenn heute die Europäische Union, die OECD und andere der österreichischen Arbeitsmarktpolitik ein gutes Zeugnis ausstellen, wenn überall anerkannt wird, dass die Auswirkungen der Wirtschaftskrise in Österreich weitaus weniger dramatisch gewesen sind als in anderen, vor allem auch in anderen europäischen Ländern, dann ist klar, dass wir unserem Sozialminister, der ja hinter diesen ganzen Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik steht, ein hervorragendes Zeugnis ausstellen müssen. Und ich sage dir, lieber Rudi Hundstorfer, wir sind sehr stolz auf das, was du, was wir gemeinsam hier geleistet haben. Vielen herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Mit über 3,3 Millionen aktiv Beschäftigten kann Österreich im Dezember einen neuen Beschäftigungsrekord verzeichnen. Wir haben rund 60 000 Arbeitsplätze mehr als im Vorjahr und konnten den Arbeitsplatzverlust in der Krise mit Jahresende endgültig wettmachen. Somit ist klar, dass auch die Arbeitslosigkeit insgesamt im Dezember wieder um 3,4 Prozent abgenommen hat. Und was mich besonders freut, ist, dass auch der Trend, dass die Jugendarbeitslosigkeit zurückgeht, sich weiter fortgesetzt hat. All das sind beeindruckende Berichte, sind beeindruckende Zahlen, die hier vorliegen und die, wie ich meine, auch aufzeigen, dass die Schritte, die wir gesetzt haben, die richtigen Schritte gewesen sind.
Was waren das für Schritte? Ich rufe sie uns nochmal in Erinnerung: Wir haben ein Rekordbudget für die aktive Arbeitsmarktpolitik erstellt, wir haben wichtige Maßnahmen gesetzt. Das politische Hauptziel all dieser Maßnahmen war, Beschäftigung, wo immer es möglich ist, zu erhalten, zu verhindern, dass Menschen in die Arbeitslosigkeit kommen, und dort, wo Menschen doch arbeitslos werden, auch Maßnahmen zu setzen, um die damit verbundene Gefahr der Armut auch ein wenig in den Griff zu bekommen.
Wir haben als ersten Schritt das Arbeitsmarktpaket I hier im Hohen Haus geschnürt, wo wir die Kurzarbeit als Instrument zur Bekämpfung dieser Krise ausgewählt haben, wo wir mit der Kurzarbeit Maßnahmen gesetzt haben, um zu verhindern, dass Menschen in die Arbeitslosigkeit kommen.
In der Zeit, in der die meiste Kurzarbeit in diesem Land geleistet wurde, waren über 60 000 Kolleginnen und Kollegen in den Maßnahmen der Kurzarbeit. Wäre es nicht möglich gewesen, hier im Hohen Haus zu Beginn der Krise die Kurzarbeit auf 18 Monate zu verlängern, dann wäre dieses Instrument, das dann die Sozialpartner in die Lage versetzt hat, einen Rahmenkollektivvertrag zu schaffen, in den Betrieben Betriebsvereinbarungen, die letztlich darauf abgezielt haben, dass die Menschen, die in Kurzarbeit sind, trotzdem in einem hohen Maß, nämlich bis zu 90 Prozent, ihr Einkommen sichern konnten, nicht möglich gewesen. Das war ein ganz wichtiger erster Schritt, der hier gesetzt wurde.
Ein weiterer wichtiger Schritt in diesem Zusammenhang war die Verbindung von Kurzarbeit mit Maßnahmen der Qualifizierung, weil wir gesagt haben, es reicht ja nicht, in der Krise sozusagen den Arbeitsplatz zu erhalten, wir wollen ja auch nach der Krise die Möglichkeit nutzen, wenn es zu einem Wirtschaftsaufschwung kommt, entsprechend durchzustarten. Somit wurde die Zeit genutzt, in der Krise auch Maßnahmen der Qualifizierung zu setzen. Daher war es notwendig, diese Kombination von Kurzarbeit und Qualifizierung zu schaffen, und es war notwendig, die Verbesserungen bei den Arbeitsstiftungen durchzuführen.
Wir haben dann relativ rasch danach das Arbeitsmarktpaket II geschnürt und damit auch bewiesen, dass wir in der Lage sind, auf bestimmte Entwicklungen zu reagieren. Wir haben die Kurzarbeitsbeihilfe ab dem siebenten Monat erhöht und wir haben auf maximal 24 Monate verlängert. Das heißt, wir haben ein Instrument, das es vorher gegeben hat, am Beginn der Krise angepasst und im Verlauf der Krise weiterentwickelt und adaptiert. – Das ist aktive Politik, das ist aktive Reaktion auf wirtschaftliche, auch auf weltwirtschaftliche Entwicklungen. Und ich bin sehr froh, dass das gelungen ist, weil erst in dieser zweiten Phase dann auch die entsprechende Absicherung stattgefunden hat.
Neben diesen Maßnahmen hat es eine Reihe von Begleitmaßnahmen gegeben, die notwendig waren, um die Beschäftigung auf diesem Niveau zu halten, das wir letztlich während der Krise und unmittelbar danach vorgefunden haben. Ich erinnere an die Jugendstiftung. Ich erinnere an die Verbesserungen bei der Bildungskarenz. Ich rufe uns in Erinnerung die Neuregelung der Altersteilzeit, Verbesserungen beim Solida
ritätsprämienmodell, die Verlängerung des Übergangsgeldes, die Krankenversicherung für Arbeitslose, die wegen Partnereinkommen keine Notstandshilfe erhalten, die Aufwertung der Bemessungsgrundlage beim Arbeitsmarktpaket und viele weitere Maßnahmen mehr.
Als nächsten Schritt haben wir das Arbeitsmarkt- und Qualifizierungspaket 2010 erstellt, mit dem Ziel, noch mehr Qualität in diesem Bereich zu schaffen und noch mehr in die Ausbildung und in die Vorbereitung für die Zeit nach der Krise zu investieren.
Wir haben den Qualifizierungsbonus geschaffen. Es wurde die regionale Fachkräftequalifizierung auf 10 000 verdoppelt. Wir haben eine Integrationsoffensive im Rahmen des AMS mit Deutschkursen für 21 500 Menschen gesetzt. – Ich könnte diese Liste beliebig fortsetzen.
Wenn wir in die Zukunft schauen, meine Damen und Herren, dann sehen wir, es gibt zwei Schwerpunkte, die aus meiner Sicht unmittelbar bearbeitet werden müssen. Das eine ist der große Bereich der Sozial- und Pflegedienste. Hier geht es darum, entsprechende finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Menschen, die in diesem Bereich arbeiten, auch entsprechende Arbeitsplätze und eine entsprechende Bezahlung vorfinden. Das hat einen großen volkswirtschaftlichen Effekt, es wird in diesem Bereich viel geleistet, und ich erwarte mir, dass die Bundesländer einen großen Teil der Gelder, die sie jetzt aufgrund der Budgetbeschlüsse zusätzlich erhalten, zweckwidmen und in die Pflege investieren, um dort die Beschäftigung entsprechend sicherzustellen. (Beifall bei der SPÖ.)
Das Zweite ist ohne Zweifel der 1. Mai und das Auslaufen der Übergangsbestimmungen, was dazu führt, dass es gleiche Regeln für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt, ob sie aus den alten oder aus den neuen Beitrittsländern kommen. Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, auf Sozialpartnerebene die Vorbereitungen für ein Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz zu treffen. Ich bin sehr froh, dass, wenn dieses Gesetz kommt und wir dieses Gesetz hier im Hohen Haus beschließen, auch sichergestellt wird, dass Maßnahmen gegen Dumping und gegen Ausbeutung gesetzt werden.
Ich glaube, genau diese Maßnahmen sind es, die wir neben der Rot-Weiß-Rot-Card und anderen Gesetzesnovellen, die gerade in Begutachtung stehen, brauchen, um zu verhindern, dass die Öffnung der Arbeitsmärkte dazu genutzt wird, Angst zu schüren und zu hetzen. Wir müssen vielmehr sicherstellen, dass durch entsprechende sachliche Aktivitäten und Maßnahmen gute Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit eben diese große Befürchtungen, die es bei vielen Teilen der Bevölkerung gibt, nicht in dem Ausmaß Realität werden, wie das der Fall war.
Ich glaube, wir sind für die Zukunft gut vorbereitet. – Rudi Hundstorfer, vielen Dank! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
9.19
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort gemeldet. Die Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.
9.19
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Nationalrates! Sie haben jetzt einige Zahlen aus der Arbeitslosenstatistik gehört. Sie gestatten mir, dass ich Ihnen einige Zahlen aus der Beschäftigtenstatistik nachliefere. Wir hatten mit Ende Dezember 3,4 Millionen Menschen in Beschäftigung. Damit liegen wir um 60 000 über dem Vorjahreswert. Man kann mit Fug und Recht und auch mit Stolz behaupten, der
Beschäftigungsverlust während der Krise ist somit mehr als wettgemacht, denn noch nie waren in Österreich in einem Dezember so viele Menschen beschäftigt wie im Dezember 2010. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Dieser Beschäftigungsanstieg steht auf einem sehr breiten Fundament: Er betrifft alle Bundesländer, sowohl Frauen als auch Männer, aber auch die Jugendlichen, die Älteren und – ich sage das sehr bewusst – die österreichischen wie auch die nichtösterreichischen StaatsbürgerInnen. Überall haben wir diesen Beschäftigungsanstieg.
Wir haben aber auch einen zarten, aber doch vorhandenen Anstieg des Pensionszugangsalters auf der einen Seite, und auf der anderen Seite werden die geburtenstarken Jahrgänge der Nachkriegsgeneration etwas älter. Demzufolge gibt es auch, und das ist sehr, sehr bemerkenswert, bei der Gruppe der Über-50-Jährigen einen Beschäftigungsanstieg von 30 000. Das ist etwas, was wir, glaube ich, auch viel zu wenig beachten. Wir haben diesbezüglich in Österreich in den letzten Jahren eine sehr beachtenswerte Aufholjagd hinter uns gebracht, denn es ist zum Beispiel seit Beginn 2005 die Beschäftigungsquote der 55- bis 64-Jährigen um 12,6 Prozentpunkte angestiegen, und wir haben derzeit eine Beschäftigungsquote aus diesen Jahrgängen von 43,1 Prozent. Damit war der Anstieg der Quote beinahe dreimal so stark wie im Durchschnitt der Europäischen Union. Kaum ein anderes Land hat bei diesen Gruppen diesen Anstieg zu verzeichnen.
Es ist keine Frage, der Wirtschaft geht es um ein Vielfaches besser. Das bedeutet auch, dass viel mehr Arbeitskräfte gesucht werden. Ende Dezember waren 28 890 Stellen frei – auch hier ein Anstieg von 22 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch das ist ein Teil dessen, was erklärt, warum wir auf europäischer Ebene jetzt sehr oft als Best-Practice-Modell dargestellt werden und warum auch sehr oft vonseiten der Europäischen Kommission auf unsere Aktivitäten hingewiesen wird. Ich war erst am Montag beim Europäischen Rat für Beschäftigung der Arbeits- und Sozialminister, und allein die Liste von Kolleginnen und Kollegen, mit denen ich bilaterale Gespräche führen musste, zeigt, dass viele unser Best-Practice-Modell ganz einfach auch noch hören wollen und auch noch lernen wollen und dass das kleine Österreich hier sehr viele Impulse setzen konnte.
Was auch sehr erfreulich ist, und das möchte ich auch anmerken: Der Bestand der vorgemerkten Arbeitslosen ist, auch unter Einberechnung der Schulungsteilnehmer, um 18 000 zurückgegangen. Und dieser Trend hält an. Mit dem gestrigen Tag waren 21 800 Menschen weniger arbeitslos als im Jahr davor, auch unter Einbeziehung der Schulungsteilnehmer. Ich weiß, das sind Tageszahlen, gar keine Frage, aber es ist wichtig, wenn der Tagestrend das durchhält, womit das Jahr begonnen hat, nämlich ein tägliches Minus – in diesem Fall. Wenn man das buchhalterisch sieht, dann würden diejenigen unter Ihnen, die Firmen haben und täglich ein Minus haben, verzweifeln, aber als Arbeitsmarktpolitiker freut man sich über ein tägliches Minus, denn in diesem Fall ist ein tägliches Minus etwas sehr, sehr Positives.
Es ist auf der einen Seite keine Frage, dass wir gebotene Vorsicht anzuwenden haben, es ist auf der anderen Seite aber auch keine Frage, dass die Wirtschaftsforscher uns ein Wachstum des BIP von 2,2 Prozent und auch einen weiteren Zuwachs der Beschäftigung vorhersagen. Ich sage aber auch hier sehr bewusst: Natürlich ist jeder/jede Arbeitslose einer/eine zu viel, und natürlich müssen wir alles daransetzen, um die Arbeitslosigkeit weiter zu bekämpfen.
Es sei mir aber auch gestattet, noch auf ein, zwei Projekte speziell hinzuschauen, denn ein Projekt wurde sehr massiv kritisiert, das war – oder ist – das Projekt der bedarfsorientierten Mindestsicherung.
Diesbezüglich haben viele, auch hier im Haus, gesagt, das wird die Hängematte, da wird überhaupt nichts mehr rausgehen und die Leute werden sich verfestigen. – Ich darf Ihnen sagen, die ersten Daten zeigen eine Realität, die wir vorhergesagt haben, für die wir auch viel gearbeitet haben. Allein in Wien und Niederösterreich konnte das Arbeitsmarktservice seit Einführung der Mindestsicherung im September bis Jahresende, das heißt nur in diesen wenigen Monaten, bereits 1 900 Bezieher der Mindestsicherung wiederum in Beschäftigung vermitteln. In dem gleichen Zeitraum haben 4 000 Personen ein Schulungsangebot des AMS angenommen. Und wir sind auf dem Weg, das zu erreichen, was wir erreichen wollten: Aus Sozialleistungsbeziehern machen wir Steuerzahler. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Das ist es, was dahintersteht. Und gerade am Beispiel dieser beiden Bundesländer, die von ihrer Einwohnerzahl her ja die größten Bundesländer Österreichs sind, sieht man: Es klappt, es funktioniert! Man muss nur hinschauen. Man muss investieren – ja, gar keine Frage –, aber die Menschen wollen wiederum in Beschäftigung.
Mir ist auch klar, dass das Ende der Übergangsfristen mit 1. Mai 2011 natürlich einerseits von einem politischen Mitbewerber für eine gewisse Polemik verwendet wird, andererseits aber bei den Menschen auch Sorge besteht, das ist gar keine Frage.
Auch hier darf ich aber darauf verweisen, dass viele, viele Studien, viele Gespräche, auch mit ausländischen Arbeitsministern, vor allem mit den Arbeitsministern der Nachbarstaaten, eines ganz klar zeigen: Die Zahlen, mit denen wir rechnen – 15 000, 20 000, 25 000 –, sind realistische Zahlen. Sie sind arbeitsmarktpolitisch vertretbar. Und was man auch nicht vergessen sollte: Österreich hat sehr erheblich von dieser Osterweiterung profitiert. Das Wirtschaftswachstum Österreichs nach 2004 ist zu einem großen Teil auf die Erschließung dieser zusätzlichen Märkte und die Investitionsmöglichkeiten für österreichische Unternehmen zurückzuführen.
Wir sind gut vorbereitet auf diese Öffnung, und vor allem werden die jetzt bald hier im Haus zu beschließenden Regelungen zum Lohn- und Sozialdumping auch für einen fairen Wettbewerb sorgen und auch dafür sorgen, dass es nicht zu einem Verdrängungswettbewerb kommen wird.
Wir haben noch ein Projekt, welches hier im Haus im Dezember im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes beschlossen wurde, bereits in die Startphase hineingebracht und arbeiten sehr intensiv daran, nämlich „Fit2Work“.
Was ist mit diesem Ausdruck gemeint? – Es geht schlichtweg um die langfristige Sicherung des Pensionssystems, wo wir auf die demographische Entwicklung mit weniger Jugend und immer mehr Älteren am Arbeitsmarkt reagieren und entsprechende Schritte einleiten müssen, und zwar durch die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit von älteren Arbeitskräften. Und bei diesem Programm, diesem österreichweit anlaufenden Programm für eine proaktive Sozialpolitik geht es schlichtweg darum, diese Arbeitsfähigkeit zu erhalten, den Menschen bei der Erhaltung ihrer Arbeitsfähigkeit zu helfen und damit zu verhindern, dass ein krankheitsbedingtes vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt stattfindet.
„Fit2Work“ ist ein Beratungsangebot für alle, für alle Fragen der Arbeit und für alle Fragen der Gesundheit.
Ich habe vorhin schon gesagt, jede/r Arbeitslose ist eine/r zu viel, und wir müssen weiterhin eine sehr aktive Arbeitsmarktpolitik betreiben. Demzufolge hat das AMS im heurigen Jahr das dritthöchste Förderbudget in der Geschichte des AMS weiterhin zur Verfügung, und es wird natürlich auch darum gehen, die Optimierung, die Effizienzsteigerung der zur Verfügung stehenden Mittel voranzutreiben. Das heißt: noch gezieltere Schulungsmaßnahmen, noch besser abgestimmte Maßnahmen mit den diversen
Sektoren der österreichischen Wirtschaft. Auch hier sind die ersten Programme, vor allem in Niederösterreich und in Wien, aber auch in allen anderen Bundesländern, bereits jetzt in die Umsetzungsphase gekommen, wobei es darum geht, ganz neue Programmwege zu beschreiten, nämlich noch stärker mit der betrieblichen Ebene zu koordinieren hinsichtlich der Frage: Was brauchen wir, was ist notwendig?, und dann ganz einfach auch entsprechend vorzugehen.
Ich möchte noch ein paar Aspekte einbringen: Die stabile Konsumnachfrage, die kräftige Erholung der Exporte sind wesentliche Eckpfeiler der wirtschaftlichen Erholung. In der Folge stieg einerseits die Nachfrage nach Arbeitskräften im Waren produzierenden Bereich, andererseits ist vor allem – das wurde von Abgeordnetem Katzian auch schon erwähnt – der Dienstleistungssektor der Jobmotor.
Im Waren produzierenden Bereich stieg die Nachfrage nach Arbeitskräften, wobei in diesem Bereich auch die Arbeitslosigkeit um 22 Prozent zurückgegangen ist. Es sind gerade im Waren produzierenden Bereich beim AMS gegenwärtig um 39 Prozent mehr offene Stellen gemeldet als im Vorjahr. Es wird bei der österreichischen Arbeitnehmerschaft weiterhin einen Wandel geben, hin zu den sehr vielen sogenannten Dienstleistungsberufen. Ich habe gerade gestern bei einer Spezialkonferenz der Gesundheitsberufe auch für diesen Sektor die Zahlen sehr klar auf den Tisch gelegt, die Herausforderungen, die wir auf der einen Seite zu bewältigen haben, aber auch die Chancen, die wir auf der anderen Seite haben. Wir brauchen dort hoch qualifizierte Personen, und diese hoch qualifizierten Personen müssen wir einerseits schulen, die müssen wir ausbilden, aber auf der anderen Seite ist für diese Personen eine Jobgarantie auf alle Fälle gegeben, allein schon wenn sie die Ausbildung absolvieren, denn diese Arbeitsplätze gibt es.
Zum Schluss kommend: Ich glaube, wir haben ein sehr schwieriges Jahr 2010 hinter uns gebracht, aber ein Jahr 2010, das zeigt, dass eine aktive Arbeitsmarktpolitik, eine aktive Arbeitsmarktpolitik des Hinschauens und nicht des Wegschauens, eine aktive Arbeitsmarktpolitik, die allen Gruppen der Bevölkerung Chancen gibt, sich auszahlt, denn sonst wären wir nicht Europameister bei der Arbeitslosigkeit, aber „Europameister“ heißt in diesem Fall, dass wir die niedrigste Quote von ganz Europa haben. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
9.30
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.
Als Erste gelangt Frau Abgeordnete Csörgits zu Wort. – Bitte.
9.31
Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geschätzte Damen und Herren! Meine zwei Vorredner haben in sehr beachtlicher Art und Weise gezeigt, in welch positiver Situation sich Österreich im Zusammenhang mit den Zahlen auf dem Arbeitsmarkt befindet. Das zeigt, dass die Maßnahmen, die diese Bundesregierung gesetzt hat, einerseits in konjunkturbelebenden Programmen, die Arbeitsmarktkonjunktur belebenden Programmen, in Programmen des Ausbaus, der Renovierung, der Forschung, ein guter Weg waren. Sie waren nicht nur deshalb ein guter Weg, weil wir die geringste Arbeitslosenrate oder eine der geringsten Arbeitslosenraten in der Europäischen Union haben, sondern weil wir es damit auch gemeinsam geschafft haben, sehr vielen Menschen in Österreich das Schicksal der Arbeitslosigkeit, das Schicksal der Aussichtslosigkeit, das Schicksal von Armut, das Schicksal von Zukunftsperspektivenlosigkeit zu ersparen. Darauf können wir sehr, sehr
stolz sein, und ich bin sehr froh, dass unsere Bundesregierung diesen Weg beschritten hat. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Prinz.)
Es ist uns nicht nur gelungen, die Arbeitslosenrate niedrig zu halten, sondern es ist uns auch gelungen, das Defizit, das die Wirtschaftskrise im Zusammenhang mit der Abwanderung von Arbeitsplätzen in den letzten Jahren verursacht hat, wieder aufzufangen und wesentlich mehr Menschen in eine Beschäftigung zu bekommen als im vergangenen Jahr.
Natürlich – auch das ist schon gesagt worden – ist uns jeder/jede Arbeitslose ein Arbeitsloser/eine Arbeitslose zu viel. Daher kann ich auch immer wieder nur betonen, dass das AMS mit seinen qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den arbeitsuchenden Menschen mit Rat und Tat zur Verfügung steht. Qualifizierungsprogramme dienen dazu, Menschen wieder sehr schnell fit für den Arbeitsmarkt zu machen, um die Spanne, die die Menschen in Arbeitslosigkeit verbringen müssen, so gering wie möglich zu halten. Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich einmal mehr bei den hervorragenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des AMS sehr herzlich für die hervorragende und qualifizierte Arbeit bedanken. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Obwohl die Arbeitslosenrate erfreulicherweise zurückgegangen ist, ist es trotzdem so, dass wir ein sehr hohes Budget im Zusammenhang mit den Mitteln für Arbeitsmarktpolitik haben. Das ist sehr wichtig und sehr notwendig, um dementsprechend auch weiter zukunftsorientierte gute Arbeit zu leisten. Was mir in diesem Zusammenhang aber auch ganz besonders wichtig ist, ist der Umstand, dass die Hälfte der Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik schwerpunktmäßig auch für Aktionen, für Maßnahmen, die ganz speziell der Frauenerwerbstätigkeit dienen, vorgesehen sind. Das ist wichtig, um einerseits dafür Sorge zu tragen, dass man es leichter schafft, wenn Frauen nach einer familienbedingten Pause aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden, sie schneller wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern. Und das Zweite erscheint mir ebenfalls wichtig, nämlich Frauen in stärkerem Maße fit für sogenannte nicht typische Frauenberufe zu machen.
Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit auch noch einen Blick auf einen Tagesordnungspunkt werfen, den wir heute noch beschließen werden. Ich bin sehr froh, dass wir heute gemeinsam das Gleichbehandlungsgesetz verändern werden, eine Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz beschließen werden, die zum Inhalt haben wird, dass es in Österreich mehr Transparenz, mehr Offenlegung bei Gehältern geben wird, dass künftig Frauen und Männer ganz einfach auch einen besseren Überblick haben, was sie verdienen, was ihnen zusteht. Das ist eine wichtige Veränderung, nämlich auch dahin gehend, dass wir es endlich gemeinsam schaffen können, die so unfairen Unterschiede zwischen Männer- und Fraueneinkommen, die nicht auf Kollektivvertrag beruhen, sondern ganz einfach sogenannte versteckte Diskriminierung sind, gemeinsam aufzudecken. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich halte diese Gesetzesnovelle für hervorragend, wichtig und notwendig und bedanke mich bei dieser Gelegenheit auch bei allen, die daran mitgewirkt haben, bei den Sozialpartnern und Sozialpartnerinnen und bei den beiden Ministerien. Ein gutes Gesetz, das wir heute gemeinsam beschließen werden! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
9.35
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Haubner zu Wort. – Bitte.
9.35
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Packen wir das Thema einmal von einer anderen Seite an: Was wäre die stolze Bilanz unseres Sozialministers ohne die Unternehmerinnen und Unternehmer? (Beifall bei der ÖVP.)
Gründer schaffen 66 000 neue Jobs!, titelt eine österreichische Tageszeitung und sagt: „Im Schnitt schuf jede neue Firma im Vorjahr 2,3 Arbeitsplätze ...“
Und weiters: „Es ist so etwas wie ein leiser Job-Effekt, der jährlich auf das Konto der heimischen Unternehmensgründer geht. In Summe haben 29 221 Unternehmer im letzten Jahr 66 000 neue Arbeitsplätze geschaffen.“
Wenn wir heute eine stolze Bilanz von 3,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ein Rekordniveau bei der Beschäftigung erreicht haben, dann ist das sicher an erster Stelle auch ein Verdienst der Unternehmerinnen und Unternehmer. (Beifall bei der ÖVP.)
Auch die Wirtschaftsprognosen für das Jahr 2011 zeigen uns, dass sich die derzeit positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt fortsetzen wird. Die Erfolge sind nicht nur auf die Maßnahmen der Bundesregierung in der Krise, die von meinen Vorrednern schon skizziert worden sind, zurückzuführen – diese konnten da nur unterstützend wirken, meine Damen und Herren –, diesen Erfolg haben wir in erster Linie den Unternehmerinnen und Unternehmern zu verdanken, die währen der Krise auf ihre bewährten Mitarbeiter gesetzt und diese in ihren Betrieben gehalten haben. (Beifall bei der ÖVP.)
Zum Teil nahmen die Betriebe auch Unterauslastung in Kauf, um Mitarbeiter zu halten und sie sozial abzusichern. Es gab kaum Entlassungen, und daher konnten die Unternehmen nach dieser Krise und nach dem Anziehen der Konjunktur wieder auf ihre bewährten Mitarbeiter zurückgreifen und schnell handeln und weiter erfolgreich sein. Nur so ist das derzeitige Rekordbeschäftigungsniveau auch zustande gekommen. Unsere Unternehmerinnen und Unternehmer sind die Garanten für sichere Arbeitsplätze in Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)
Einmal mehr haben unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen bewiesen, dass sie das Rückgrat der heimischen Wirtschaft sind und auch in schwierigen Zeiten den Menschen Stabilität und Sicherheit geben. Es sind nämlich unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen, die 62 Prozent der Arbeitsplätze sichern und 100 000 jungen Menschen in der Berufsausbildung Zukunft geben und im letzten Jahr mehr als 315 Milliarden € umgesetzt haben. (Abg. Öllinger: Das ist aber keine Werbesendung, oder?) Ohne diese große Flexibilität der heimischen Betriebe in unserem Land wären in dieser schwierigen Zeit 86 000 Jobs verloren gegangen, meine Damen und Herren. Rechnen Sie sich aus, was das unseren Staat gekostet hätte! (Abg. Öllinger: Ja, es hat eh gekostet!)
Alle erzielten Lohnabschlüsse belegen, dass sich die Unternehmen ihrer Verantwortung für ihre Mitarbeiter sehr wohl bewusst sind und diese auch entsprechend wahrnehmen. Es ist einfach eine Tatsache, dass es die Unternehmen sind, die den Menschen im Land Arbeit geben und damit Sicherheit und Stabilität gewährleisten. (Beifall bei der ÖVP.)
Daher, Herr Minister, sind wir einer Meinung, dass es absolut notwendig ist, die Rahmenbedingungen für diese Unternehmer so zu gestalten, dass wir weiterhin so viele Beschäftigte im Land haben.
Meine sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Bundeskanzler Faymann im Dezember 2010 verkündet hat, dass der Faktor Arbeit entlastet werden muss, dann kann ich
ihm nur recht geben. Das ist die richtige Ansage. Ja, der Faktor Arbeit muss entlastet werden, denn diese Entlastung gibt sowohl den Arbeitgebern als auch den Arbeitnehmern den notwendigen Spielraum, um den Konsum anzukurbeln und den Wirtschaftsmotor im Land wieder so richtig brummen zu lassen. Aber dieser Weg der Entlastung, und da sind wir uns hoffentlich einig, kann nicht durch Belastung von Eigentum oder zusätzliche Steuern erreicht werden, sondern es muss unser gemeinsames Ziel sein, den Faktor Arbeit so zu entlasten, dass auch die Lohnnebenkosten sinken. (Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenecker.)
Herr Bundesminister, ich bin überzeugt davon, dass auch Sie mit mir darin übereinstimmen, dass eine Erhöhung der Lohnnebenkosten – für welche Fonds-Finanzierung auch immer – nicht kommen darf. Wir haben in Österreich schon eine der höchsten Abgabenquoten in Europa, und daher sollten wir gemeinsam die Senkung der Abgabenquote weiterhin anstreben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe schon erwähnt, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer das Rückgrat der Wirtschaft sind und die Arbeitsplätze in diesem Land sichern. Wir müssen also wieder Lust auf Leistung machen. Daher sind wir aufgefordert, mit Mut und Fantasie statt Stillstand und Bürokratie die verkrusteten Strukturen in unserem Land anzugehen und eine schlanke und effiziente Verwaltung zu fordern und zu schaffen und unsere sozialen Systeme zu reformieren. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe bei den Grünen.)
Wir sollten uns nicht scheuen, dabei auch unternehmerische Parameter anzulegen. Darum kurz und bündig: erneuern statt besteuern! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
9.41
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubvorsitzender Strache gelangt nun zu Wort. – Bitte.
9.41
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Sozialminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss wohl nicht darauf hinweisen, dass wir uns in Österreich trotz der aktuellen Arbeitsmarktdaten, auf die Sie, Herr Sozialminister, hingewiesen haben und die etwas besser geworden sind, nicht zurücklehnen können und dass kein Grund zu der großen Jubelstimmung gegeben ist, wie Sie sie versucht haben darzustellen.
Es gibt eine Erleichterung auf dem Arbeitsmarkt, aber es ist noch immer katastrophal genug. Wir haben über 300 000 Arbeitslose in unserem Land. Trotz Rekordbeschäftigung sind heute über 300 000 Österreicherinnen und Österreicher arbeitslos. Und daher ist kein Grund zur Verbreitung solch einer Jubelstimmung gegeben, wie Sie das heute gemacht haben, sondern man muss sehr ernsthaft an die Sache herangehen.
Natürlich hat mein Vorredner recht, dass diese Situation durch die kleineren und mittleren Unternehmer möglich geworden ist, die es – zum Glück – auch durch ihre Kraft, ihre Arbeit und ihr Unternehmertum geschafft haben, mehr Menschen Beschäftigung zu geben. Es ist natürlich der Fleiß von Menschen in diesem Land, der dazu beigetragen hat, dass wir jetzt eine Rekordbeschäftigung haben. Aber wir müssen auch immer darauf achten, dass wir nicht ausschließlich der Rekordbeschäftigung hinterher hoppeln, aber die Österreicher nichts davon haben, weil irgendwelche andere Menschen – woher auch immer – diese Arbeitsplätze dann bekommen. Vor genau dieser Situation stehen wir doch, Herr Sozialminister!
Ich bemerke erneut, dass Sie immer wieder versuchen, sich mit Selbstlob sozusagen in den Vordergrund zu stellen, mit Lobhudelei, dass Sie aber verdecken, dass die positive Entwicklung, diese geringe Erleichterung, die wir jetzt wahrnehmen, durch Ihre
Politik ab 1. Mai 2011 gefährdet werden wird, wenn nämlich die Erweiterung des Arbeitsmarktes kommen wird, gerade am Tag der Arbeit, nämlich am 1. Mai 2011, für die osteuropäischen Länder. (Beifall bei der FPÖ.)
Diese Öffnung wird deshalb kommen, weil Sie seit über einem Jahr nicht bereit sind, mit der Europäischen Union, mit der Kommission Verhandlungen zu führen, da sich die Verträge, die einmal abgeschlossen wurden, leider Gottes nicht erfüllt haben. Es sind ja Verträge definiert worden, wo man vor sehr langer Zeit gesagt hat, dass es erst dann Sinn macht, den Arbeitsmarkt für unsere osteuropäischen Nachbarländer zu öffnen, wenn dort halbwegs ähnliche Standards vorhanden sind, sozialer Art, aber auch bei den Einkommensverhältnissen. Aber diese sind nicht gegeben!
Es gibt diese Entwicklung in den osteuropäischen Ländern nicht einmal ansatzweise. Die Einkommen liegen heute dort nicht einmal bei 50 Prozent der österreichischen Einkommen, sondern deutlich darunter. Es muss daher vonseiten der Bundesregierung die Verantwortung wahrgenommen und gesagt werden, dass, wenn die Standards, die damals definiert wurden und die wir uns erhofft haben, nicht erfüllt werden, eine Verlängerung der Übergangsfristen verhandelt werden muss. Aber das haben Sie abgelehnt! (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist Ihre Verantwortung! Sie gefährden die österreichischen Arbeitnehmer. Das führt zu einem Verdrängungsprozess, zu Lohndumping. Natürlich! Denn selbstverständlich wird das auch für den Arbeitspendler interessant – und wir haben in den Nachbarländern Osteuropas über drei Millionen Arbeitslose! Da können Sie den Kopf schütteln, aber ja, es sind über drei Millionen Arbeitslose in den Nachbarländern. In der Tschechischen Republik gibt es 400 000 Arbeitslose, in der Slowakei 400 000, in Ungarn rund 500 000 und in Polen 1,7 Millionen Arbeitslose, die natürlich von dort weggehen wollen, wenn sie dort keine Perspektive und Chance haben, und hier hereindrängen. Und diese Personen werden dann bereit sein, hier im untersten Lohnbereich Arbeit zu verrichten, wodurch natürlich Lohndumping entsteht und österreichische Arbeitnehmer, die heute aufgrund ihrer Arbeitsleistung ein entsprechendes Gehalt erwarten können, dann verdrängt werden, weil es billigere Arbeitskräfte geben wird, die bereit sein werden, Jobs im untersten Kollektivvertragsbereich anzunehmen. Und das führt dann ab 1. Mai 2011 zu einer Zuspitzung auf dem Arbeitsmarkt.
Ich sage klar und deutlich: Wir wollen österreichische Arbeitnehmerinteressen schützen. Ja, und wir leben die Politik „Österreich zuerst“. Ja, und die gehört in unserem Land verstärkt betont und auch im arbeitsmarktpolitischen Prozess, im sozialpolitischen Prozess durchgesetzt. (Beifall bei der FPÖ.)
Es wird dann die Mindestsicherung – Sie haben heute wieder versucht, die Mindestsicherung sehr schön darzustellen – von vielen Menschen, die aus diesen Ländern zu uns kommen, hier in den Arbeitsprozess einsteigen und in der Folge kein Interesse mehr haben, zu arbeiten, in Anspruch genommen werden. Und für viele Tagespendler, die zu uns kommen, ist das ein wundervolles Gehalt, das teilweise drei Mal so hoch ist wie zu Hause in der Slowakei, in Tschechien oder in Ungarn das Durchschnittseinkommen. Na, da werden wir dann Berechnungen darüber anstellen, welcher Missbrauch in Folge auch in diesen Bereichen möglich werden wird. Und das ist genau der Punkt.
Wir haben ja auch Missbrauchsbereiche aufgedeckt – Sie schütteln zwar den Kopf –, wo rumänische Pensionisten, die 150 € Pension im Monat erhalten (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen) – ich komme zum Schlusssatz –, sich hier zum Schein hauptmelden lassen, damit sie den Ausgleichszulagenrichtsatz bekommen (Zwischenrufe bei der SPÖ), wodurch die Republik Österreich 40 Millionen € im Jahr
zahlt. Solche Missbräuche sind abzustellen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
9.41
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Schatz gelangt nun zu Wort. – Bitte. (Abg. Großruck: Der Herr Strache ist schon ein bisschen hinten! – Abg. Strache: Man kann halt alles leugnen und wegwischen! – Bundesminister Hundstorfer: Es sind 30 Rumänen! – Abg. Strache: Wir haben doch die Anfragebeantwortung: 40 Millionen € pro Jahr!)
9.46
Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, der Titel dieser Aktuellen Stunde hat ja schon einiges an Selbstbeweihräucherung befürchten lassen, aber das, was Sie, Herr Minister, Herr Abgeordneter Katzian, Frau Abgeordnete Csörgits, Herr Abgeordneter Haubner, uns jetzt hier zugemutet haben, ist schon ein ziemlich starkes Stück, ist schon ziemlich viel! (Beifall bei den Grünen.)
Sie tun wirklich allen Ernstes so, als wäre auf dem österreichischen Arbeitsmarkt jetzt wieder alles in Ordnung – Sie tun wirklich so. Dabei zeigt das doch nur die von Ihnen polierte Oberfläche, schauen wir einmal ein bisschen darunter!
Sie wissen ganz genau: Eine Million Menschen ist in Österreich derzeit nur mehr atypisch beschäftigt – es sind hauptsächlich Frauen. Jede zweite erwerbstätige Frau ist nur mehr atypisch beschäftigt. All diese Menschen haben keine regulären Vollzeitarbeitsverhältnisse mehr, obwohl über 85 Prozent von ihnen das wollen, das anstreben. Sie alle haben nur Teilzeitverträge, befristete Verträge, freie Dienstverträge, sind Leiharbeiter/Leiharbeiterinnen oder gar nur geringfügig Beschäftigte ohne jeden Versicherungsschutz. Aber Sie sprechen das überhaupt nicht an, nicht mit einer Silbe. Sie tun so, als wäre alles in Ordnung.
Aber ich schaue noch tiefer, ich kratze noch mehr an Ihrem Lack. – Herr Minister, in Ihrem eigenen Sozialbericht ist nachzulesen, dass über 200 000 Menschen in diesem Land arbeiten und trotzdem armutsgefährdet sind. Allein 130 000 von ihnen – 130 000 Menschen! – arbeiten Vollzeit und können vom Einkommen ihrer Arbeit nicht leben!
Herr Minister, Sie tun so, als wäre auf dem österreichischen Arbeitsmarkt alles in Ordnung!
Ich verlange von Ihnen, dass Sie sich mehr einmischen. Es gibt so viele Menschen bei uns, die hart arbeiten, viel arbeiten und dafür einfach viel zu wenig, inakzeptabel wenig verdienen. (Beifall bei den Grünen.)
Ich möchte eine Gruppe herausgreifen; eine Gruppe, mit der wir alle mehr oder weniger häufig zu tun haben: Friseurinnen. Meine Damen und Herren, das ist ein Beruf, der auf den ersten Blick für viele junge Frauen attraktiv erscheint, doch wenn man genauer hinschaut, sieht man, welch harte Arbeit das ist. Es gibt Arbeitszeiten, die extrem belastend sind, kundenfreundliche Öffnungszeiten bis 20 Uhr, 21 Uhr sind mittlerweile eher die Regel als die Ausnahme. Dieser ganze Stress führt dazu, dass kaum jemand sehr lange in diesem Job bleiben kann, weil es massive gesundheitliche Probleme gibt. Oder wer von Ihnen kennt eine Friseurin, die älter als 50 Jahre ist, wenn es nicht die Chefin ist? – Ich kenne nur sehr wenige.
Abgesehen von dem ganzen Stress kommen die kernmedizinischen Probleme dazu: Sie alle haben – früher oder später – Rückenbeschwerden, und es gibt große Probleme mit Allergien dadurch, dass beim Waschen noch immer keine oder viel zu selten Schutzhandschuhe getragen werden. Die Haut trocknet absolut aus, wird porös und dadurch extrem anfällig für Allergien und Infektionen.
Das sind die Rahmenbedingungen von Friseurinnen und Friseuren. Und wie viel bekommen diese Menschen in Anbetracht dieser Rahmenbedingungen, dieser harten belastenden Arbeit mit großem gesundheitlichen Risiko? Wie viel bekommen die bezahlt? – 1 122 € brutto für 40 Stunden Vollzeitarbeit ist der Mindestlohn für Friseure und Friseurinnen. Ich sage, das ist ein Skandal, Herr Minister! Da müssen Sie sich einmischen, da müssen wir alle uns einmischen! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Königshofer.)
Wir als politisch Verantwortliche dürfen nicht akzeptieren, dass es über 20 000 Frauen in diesem Gewerbe in Österreich gibt, die ein Einkommen an der Armutsgefährdungsschwelle haben. Wir könnten etwas dagegen tun: Wir können ein existenzsicherndes Mindestlohngesetz beschließen. Und wir alle können künftig vielleicht um 1,30 € pro Friseurbesuch mehr bezahlen – mehr ist es nicht, wir haben uns das ausgerechnet –, allein das würde genügen, um über 20 000 Frauen in Österreich ein existenzsicherndes Einkommen zu garantieren. Das würde genügen.
Herr Minister, ich möchte nicht mehr Statistiken hören, ich möchte sie nicht mehr hören! Ich möchte, dass jeder Mensch in Österreich, der einen Job anstrebt, von uns die Garantie bekommt, dass das ein „g’scheiter“ Job ist, mit fairen Rahmenbedingungen und mit einer fairen Bezahlung.
Herr Minister, wenn wir das erreicht haben, wenn Sie das erreicht haben, dann dürfen wir jubeln, dann dürfen Sie jubeln, aber in der jetzigen Situation heute hier sicher nicht. (Beifall bei den Grünen.)
9.51
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek zu Wort. – Bitte.
9.52
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach den Ausführungen der Redner der Koalitionsparteien und des Herrn Bundesministers müsste in Österreich eigentlich alles eitel Wonne sein – aber so ist es nicht. Ich finde es eher ungeheuerlich, wenn hier SPÖ und ÖVP von einer positiven Trendwende auf dem Arbeitsmarkt sprechen, von einer geringen Arbeitslosigkeit während der Wirtschaftskrise im Jahr 2010 reden und darauf verweisen, dass die entsprechenden Maßnahmen getroffen wurden.
Ich sage Ihnen dazu Folgendes: Natürlich ist es wichtig, dass man Maßnahmen ergreift, aber es ist auch wichtig, dass die Unternehmen die Arbeitsplätze erhalten. In der Wirtschaft gibt es Arbeitnehmer und Arbeitgeber, nur durch beide zusammen ist die Wirtschaft überhaupt möglich, die Wirtschaft funktioniert nicht ohne Arbeitnehmer. – Das ist das eine.
Wichtig ist meiner Meinung nach, dass wir eine hohe Beschäftigtenzahl haben – der Herr Bundesminister spricht von 3,4 Millionen Beschäftigten. Allerdings haben wir auch 302 000 Arbeitslose. Es ist zwar richtig, dass die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Dezember des Vorjahres kleiner geworden ist, aber wir wissen auch, dass 61 000 Personen in Schulungen sind und dass vor allem bei den über 50-Jährigen ein Anstieg der Arbeitslosigkeit von 1 Prozent gegeben ist.
Gerade was die älteren Arbeitnehmer betrifft, wurde eigentlich nicht gegengesteuert. Vor allem aber im Kampf gegen die Armutsgefährdung ist, Herr Bundesminister, bisher überhaupt nichts weitergegangen.
Wir haben in Österreich eine Million Menschen mit atypischer Beschäftigung – das ist ein Drittel der Beschäftigten in Österreich oder umgerechnet 12 bis 13 Prozent der Wohnbevölkerung. Es müsste uns schon zu denken geben, wenn jemand, der arbeitet,
trotzdem an der Armutsschwelle lebt. Da muss gegengesteuert werden, Herr Bundesminister! (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Strache.)
Es kann nicht sein, dass man einer Arbeit nachgeht und kaum davon leben kann. 350 000 Menschen leben trotz Arbeit an der Grenze zur Armutsgefährdung, das sind sozusagen die Working Poor in Österreich. Das müsste uns gehörig zu denken geben.
Die Öffnung des Arbeitsmarktes mit 1. Mai 2011 wird natürlich zu einer Verschärfung der Lage führen. Klubobmann Strache hat es soeben erwähnt: Der 1. Mai ist der Tag der Arbeit. (Zwischenruf des Abg. Grosz.) Man sagt immer: Hoch die Arbeit! Aber hängt mir die Arbeit bitte nicht so hoch, dass keiner von den Österreichern mehr dazukommt! Das soll nicht der Fall sein, Herr Bundesminister. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Herr Bundesminister, Sie haben Pläne angekündigt, wonach bei der Arbeitsmarktöffnung ab Mai 2011 der Zugang zum heimischen Arbeitsmarkt – vor allem die Baubranche ist da sehr gefährdet – verstärkt kontrolliert werden soll, und Sie haben ein Anti-Lohndumping-Gesetz in Entwurf. Bisher habe ich noch nichts davon gesehen. Die Gebietskrankenkassen sollten genauso wie die KIAB verstärkt Kontrollen durchführen, ob die Arbeitskräfte auch angemeldet sind und die Mindestlohnbestimmungen eingehalten werden.
Ich muss eines sagen – Kollege Muchitsch ist heute leider nicht hier –: Die Gewerkschaft Bau-Holz hat gesagt, und zwar der Chef der Gewerkschaft Bau-Holz, Johann Holper, und dessen Vize Josef Muchitsch, dass man bei den Gebietskrankenkassen und bei der KIAB zu wenig Personal zur Verfügung hat, um diese Kontrollen überhaupt durchführen zu können, Herr Bundesminister. Wie soll das jetzt funktionieren? Sie sind ja schon in der ÖVP und bei der Wirtschaftskammer auf Widerstand gestoßen, jetzt auch noch bei der Gewerkschaft Bau-Holz. Ich sage, das funktioniert ganz einfach nicht.
Wir werden Probleme haben, was die Sozialversicherung, die Krankenkassen und so weiter betrifft, wenn es da zu Lohndumping kommt. Die österreichischen Firmen werden gefährdet sein, da sie im Wettbewerb mit diesen Firmen nicht mithalten können. Das Lohnverhältnis zwischen diesen Staaten und Österreich liegt noch immer bei 1 : 3 oder 1 : 5. Das ist schon eine große Differenz.
Die Arbeitskräfteüberlassung wird zunehmen, ausländische Firmen werden verstärkt österreichischen Unternehmen Beschäftigte zur Verfügung stellen. Wie das kontrolliert werden soll, ist ebenfalls noch offen.
Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren, vor allem von den Koalitionsparteien! In diesem Bereich müssen Nägel mit Köpfen gemacht werden, Schlupflöcher müssen gestopft werden und ein faires System für die Zukunft muss geschaffen werden! (Beifall beim BZÖ.)
9.57
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser gelangt nun zu Wort. – Bitte.
9.57
Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Klubobmann Strache, Ihr Beispiel betreffend Mindestsicherung und Tagespendler, diese Verknüpfung, die Sie gebracht haben, unterschätzt jeglichen Hausverstand, den Menschen aufbringen müssen. (Abg. Mag. Stefan: Die hier gemeldet sind!)
Jetzt frage ich Sie: Was ist die Definition eines Tagespendlers nach Österreich? (Abg. Mag. Stefan: Nein, es geht um die hier gemeldeten! Da haben Sie nicht zugehört!) – Das ist kein Tagespendler, der hier gemeldet ist! – Ein Tagespendler hat seinen Wohnsitz definitionsgemäß im Ausland (Abg. Strache: Sie haben wieder einmal nicht aufgepasst!) und kommt hier her und leistet hier Arbeit (Abg. Strache: Hören Sie einmal zu und behaupten Sie nicht etwas Falsches!), Arbeit, die der österreichische Markt, die österreichischen Klein- und Mittelunternehmen brauchen. (Abg. Mag. Stefan: Das sind zwei verschiedene Dinge! Sie haben nicht zugehört!) Das heißt, definitionsgemäß arbeitet ein Tagespendler und ist kein Mindestsicherungsbezieher.
Ihre letzte Komik hat „Wiener Sagen“ geheißen. Das, was Sie hier bringen, sind „Straches Märchen“. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Das ist ein wirklicher Unsinn, den Sie verzapfen!) Es ist nichts anderes, als dass Sie versuchen, Menschengruppen auf eine sehr unqualifizierte Art und Weise gegeneinander aufzuhetzen. (Abg. Mag. Stefan: Zuerst zuhören und dann ...!)
Noch einmal: Jemand, der hier einpendelt, arbeitet hier! (Abg. Strache: Sie sollten hören, was ich gesagt habe, und nicht das Falsche behaupten!)
Zur zweiten Frage der Ostöffnung und diesem Drohschwert, das Sie immer wieder in den Raum stellen: Sie wissen, dass wir hier in nächster Zeit das Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping beschließen werden, Sie wissen auch, dass wir eine Rot-Weiß-Rot-Card haben, die einen geregelten Zuzug nach Österreich bringen wird. (Abg. Dr. Rosenkranz: Vor allem für die EU-Bürger! – Abg. Strache: Weil die EU-Bürger „keine“ Reisefreiheit haben!)
Wenn Sie sich die Zahlen angeschaut hätten, die Menschen, die nach Österreich einwandern, um hier zu arbeiten, welche Qualifikationen die haben, dann müssten Sie wissen (Abg. Strache: Sie haben keine Ahnung!), dass in den letzten fünf Jahren die Menschen, die nach Österreich gekommen sind – Sie wissen, dass eine Menge Menschen nach Österreich kommt –, in ihrer Qualifikation zu fast der Hälfte im Facharbeiterrahmen sind. (Abg. Strache: Halten Sie die Zuschauer wirklich für so dumm? – Abg. Dr. Rosenkranz: Sie wissen schon, was vor dem Fall kommt, sprichwörtlich?!) Das heißt, dass dieses Damoklesschwert, dass jetzt die Hilfsarbeiter kommen, die zum oder sogar unter dem Mindestlohn hier arbeiten, wirklich zutrifft, einfach falsch ist.
Das Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping ermöglicht ganz strikte Kontrollen, dass kollektivvertragliche Rahmenbedingungen eingehalten werden, und zwar nicht nur der Mindestkollektiv, sondern der Kollektiv, der in diesem Unternehmen bezahlt wird. (Abg. Strache: Nur, mit dem untersten Kollektivvertrag kann man heute keine Familie mehr ernähren in Österreich! Das sagen Sie nicht dazu!)
Herr Strache, Sie müssten wissen, dass es bereits heute möglich ist, wenn es in einem Betrieb noch keinen starken Betriebsrat gibt, dass Österreicherinnen und Österreicher unter dem Kollektivvertrag – nämlich unter dem überzahlten Kollektivvertrag, den es möglicherweise gibt – arbeiten können. (Abg. Strache: Aber von einem Lohn laut unterstem Kollektivvertrag kann man sich in Österreich nicht mehr ernähren!) Das heißt, es kommt darauf an, wie die Kontrolle funktioniert. (Abg. Strache: Ein österreichischer Facharbeiter muss jedenfalls mehr verdienen, als im Kollektivvertrag festgelegt ist!) Wir wissen, dass wir in Österreich sehr starke Gewerkschaften und sehr starke Betriebsräte haben, und wir wissen auch, dass die Sozialpartnerschaft in Österreich funktioniert. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Strache.)
Ich glaube, wir sind gut vorbereitet auf diese Ostöffnung. Die Gewerkschaften arbeiten bereits engstens mit den Betriebsräten und den Gewerkschaften im uns umgebenden Umland zusammen, um die Menschen dort fit für das zu machen, was sie hier an
Löhnen zu erwarten haben, und um genau das zu verhindern, dass sie sich hier für Löhne einstellen lassen, die unter dem Niveau sind!
Malen Sie also keine Drohgebärden an die Wand! (Zwischenruf des Abg. Dr. Strutz.) Die Bundesregierung hat gute Arbeit geleistet, es wird tatsächlich kontrolliert. Was Sie hier sagen, ist nichts anderes als Falschmeldungen beziehungsweise bewusste Verunsicherung der Bevölkerung, und dagegen, glaube ich, sollten wir uns hier dringendst verwahren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Herr Abgeordnete Haubner hat in seiner Rede sehr vehement darauf hingewiesen, dass es die Unternehmen sind, die Arbeitsplätze schaffen. – Dem stimme ich völlig zu! Wir wissen aber auch, dass die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen natürlich auch damit gewährleistet wird, dass es staatliche Förderungen gibt, um es insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zu erleichtern, entsprechend vorzugehen. Auch das ist ein Beispiel der Sozialpartnerschaft, einerseits wie wir sie pflegen, andererseits wie sie auch, wie wir sehen, in der Bundesregierung zwischen Wirtschaftsministerium und Sozialministerium sehr gut funktioniert. Das ist, glaube ich, ein Erfolg, der uns allen zuzuschreiben ist! (Zwischenruf des Abg. Dolinschek.)
Wenn wir uns ansehen, was wir in nächster Zeit noch zu erledigen haben, dann ist uns vor allem in Anbetracht der Arbeitslosenzahlen im Bereich der Jugendlichen bewusst, dass wir nicht nur in Österreich darauf drängen müssen, dass wir vermehrt Jugendliche in Beschäftigung bekommen, sondern dass das auch ein europaweites Thema ist. Rudi Hundstorfer hat ja bereits Anfang dieser Woche bei den EU-Ministern die österreichischen Modelle, die wir haben und die sehr gut funktionieren, vorgestellt. Auch diesbezüglich ist in Österreich eine Vorbildwirkung für die uns umgebende Europäische Union gewährleistet.
Aber auch das ist nicht nur ein sozialpolitisches Problem, sondern auch ein bildungspolitisches Problem. Wir wissen aber, dass wir jetzt mit der Vermehrung der Neuen Mittelschulen und mit der verbesserten Ausbildungs- und Bildungssituation, die wir in den nächsten Monaten beschließen werden, gute Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Wirtschaft gut ausgebildete junge Menschen findet und diese Menschen mit den entsprechenden Arbeitsmarktmaßnahmen auch gut in Beschäftigung gehalten werden können. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
10.02
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Wöginger zu Wort. – Bitte.
10.02
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine aktive Arbeitsmarktpolitik ist eine zentrale Aufgabe der Innenpolitik. Das Wichtigste ist, dass die Menschen einen Arbeitsplatz haben, und gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie im Krisenjahr 2009 muss rasch und effizient gehandelt werden.
2009 hat es in Österreich einen Rückgang des BIP um rund 3,9 Prozent gegeben; erstmals seit dem Jahre 1955 gab es einen Rückgang in diesem Ausmaß! Die Beschäftigung ist jedoch nur um 1,4 Prozent gesunken. Das war nur möglich, weil die Politik rasch und effizient gehandelt hat.
Ich möchte nur einige Beispiele erwähnen. – Zunächst nenne ich die Kurzarbeitsmodelle: Am Höhepunkt der Krise 2009 waren bis zu 60 000 Menschen in Kurzarbeit. Die Unternehmen haben das dankenswerterweise angenommen, und Massenkündigungen konnten dadurch vermieden werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren bereit, den Abbau von Überstunden und Zeitausgleich in Kauf zu nehmen, sie waren koope
rativ und haben in dieser Zeit hohe Flexibilität gezeigt, und dafür gilt ihnen auch unser Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Es wurden zum Beispiel auch die Bildungskarenz sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ausgebaut und fortgesetzt. – Das heißt, wir haben in Österreich schnell die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen, und die Arbeitsmarkt- und Konjunkturpakete haben gegriffen.
Dank gilt aber natürlich neben den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die sehr flexibel waren, auch den Unternehmerinnen und Unternehmern, die wirklich professionell gehandelt und es ermöglicht haben, dass es zu keinen großen Kündigungswellen in Österreich gekommen ist. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle sehr, sehr herzlich bei unseren Unternehmerinnen und Unternehmern bedanken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Österreich konnte die Krise gut bewältigen. Das zeigt vor allem auch der Vergleich mit anderen europäischen Ländern. Ja, wir verzeichnen aktuell eine Arbeitslosenquote von 4,8 Prozent und liegen damit weiterhin im EU-Spitzenfeld, nämlich an zweiter Stelle hinter den Niederlanden.
Die Erholung setzt sich Gott sei Dank auch weiter fort. Sogar im Wintermonat Dezember 2010 ist die Zahl der Aktivbeschäftigten gegenüber dem Vorjahr um 60 000 auf rund 3,4 Millionen angestiegen, und das ist der höchste Dezemberwert in der Geschichte der österreichischen Arbeitsmarktpolitik. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Die Zahl der Arbeitslosen ist um 10 500 auf rund 300 000 Personen zurückgegangen. Davon haben fast 30 Prozent, das sind 87 000 Menschen, eine Wiedereinstellungszusage, das sind vor allem jene, die am Bau oder in Saisonbetrieben beschäftigt sind, und es ist natürlich ein positives Element, dass jene Menschen wieder zu arbeiten beginnen können, sobald es die Witterung ermöglicht.
Dennoch ist – das möchte ich betonen – jeder/jede Arbeitslose einer/eine zu viel, und unsere Solidarität gilt vor allem jenen, die derzeit auf Jobsuche sind und noch keinen Arbeitsplatz gefunden haben. Die Entwicklung des Arbeitsmarktes muss natürlich weiterhin genau beobachtet werden. Das AMS hat pro Jahr eine Durchlaufquote von rund 900 000 Menschen, das heißt, 900 000 Personen melden sich in einem Jahr beim Arbeitsmarktservice an und ab. Das heißt, viele Menschen wechseln den Job, verändern sich beruflich, absolvieren eine Weiter- und Fortbildung oder kommen aus der Kinderbetreuung zurück.
Was sind die wichtigsten Prognosen und Elemente für 2011? – Die Wirtschaft wird um mehr als 2 Prozent wachsen. Das bedeutet in etwa ein Plus von 20 000 Arbeitsplätzen. Das Arbeitskräftepotential wird aber – so die Prognosen des AMS – durch eine verstärkte Rückkehr vor allem von Frauen aus der Karenz und auch jungen Menschen aus der Ausbildung steigen.
Meine Damen und Herren, ein Wort noch zum Wegfall der Übergangsfristen, der natürlich Veränderungen für den österreichischen Arbeitsmarkt mit sich bringen wird. Der Zuzug wird aber bewältigbar sein. Das sagt auch das AMS. Wir sind auch darauf vorbereitet, dass rund 10 000 bis 20 000 Menschen aus unseren östlichen Nachbarländern zu uns kommen werden. Zum einen werden wir die Rot-Weiß-Rot-Karte einführen. Dadurch wir ein geordneter Zuzug an qualifizierten Facharbeitskräften möglich sein. Zudem haben wir dank einer sehr gut funktionierenden Sozialpartnerschaft ein dichtes Netz an Kollektivverträgen, die ein Lohndumping in diesem Bereich verhindern werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Meine Damen und Herren, eine wachsende Wirtschaft und steigende Exportzahlen werden es unseren Unternehmern ermöglichen, zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen. Das ist der richtige Weg, und diesen werden wir fortsetzen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
10.08
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Strutz gelangt nun zu Wort. – Bitte.
10.08
Abgeordneter Dr. Martin Strutz (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es ist tatsächlich ein skurriles Ereignis, ein skurriles Szenario: Seit Tagen oder gar seit Wochen feiert sich die Regierung selbst, klopft sich selbst auf die Schultern und spendet sich selbst Applaus, etwa gestern mit einem opulenten Empfang in der Hofburg.
Wo sind die Regierungsmitglieder? – Vielleicht haben sie noch Kopfweh vom Champagner, mit dem man sich gegenseitig zugeprostet hat! (Zwischenruf des Abg. Grillitsch.)
Heute möchte man uns in einer Aktuellen Stunde erklären, wie toll eigentlich der Arbeitsmarkt reagiert. Wenn man den Regierungsparteien zuhört, Herr Minister Hundstorfer, Frau Abgeordnete Oberhauser, dann wähnt man sich eigentlich im Kabinett Honecker in den letzten Tagen der DDR (Beifall bei der FPÖ): Es herrscht absolute Realitätsverweigerung, und Sie sind absolut unempfänglich für die tatsächliche Stimmung und die Sorgen und Probleme der österreichischen Bevölkerung! (Zwischenruf der Abg. Mag. Lapp.)
Frau Kollegin, gibt es Ihnen eigentlich nicht zu denken, dass Ihnen von dieser Bevölkerung bei jeder Wahl – in der Steiermark, in Wien, in Kärnten – immer mehr das Vertrauen entzogen wird? Gibt es Ihnen nicht zu denken, dass laut aktuellen Umfragen die Freiheitliche Partei mittlerweile schon die ÖVP überholt hat und die Regierungsparteien gemeinsam nur mehr 50 Prozent des Vertrauens haben? (Beifall bei der FPÖ.) Jeder zweite Österreicher hat dieser Regierung bereits das Vertrauen entzogen! – Sie kommen mir vor wie diese netten Tiere (Zwischenruf der Abg. Mag. Rudas) – Sie kennen sie –: Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen, Frau Kollegin Rudas!
Offenbar sehen Sie die Schlangen vor dem AMS nicht! Ich lade Sie ein: Gehen Sie einmal am Ende des Monats vor das Arbeitsmarktservice und sprechen Sie dort mit den Menschen! Sie hören offensichtlich nicht, welche Probleme den jungen Menschen entstehen, wenn sie tatsächlich in der Arbeitslosigkeit sind! Sie hören nichts von den Problemen der Frauen, die nach wie vor eine Ungleichbehandlung hinnehmen müssen. Und Sie sagen nichts dazu, dass mit der Öffnung des Arbeitsmarktes im Osten eine dramatische Situation für Österreich eintritt.
Das sagt nicht nur Herr Strache, sondern das sagen Ihre eigenen Leute, etwa Herr Buchinger. – Herr Minister, bestellen Sie nicht beim IHS irgendwelche Studien, sondern reden Sie mit Ihren eigenen Leuten! Was sagt das Arbeitsmarktservice? Die Zahl der Arbeitslosen wird heuer wieder steigen – Zitat Herr Buchinger! Wegen des Andrangs an neuen Arbeitskräften rechnet das AMS erst 2013 mit weniger Arbeitslosen. (Abg. Strache: Der muss es ja wissen!) Das heißt, das sagen Ihre eigenen Experten und Ihre Leute, die Sie dort hingesetzt haben! Wenn Sie also so tun, als ob am 1. Mai keine Verschärfung eintreten werde, dann ist das Realitätsverweigerung! (Beifall bei der FPÖ.)
Ich möchte Ihnen jetzt noch ein Beispiel dafür bringen – wir werden ja heute eine entsprechende Initiative im Parlament einbringen –, wie Sie mit dem kleinen Pflänzchen der Konjunkturerholung umgehen: Sehen Sie sich an, welcher Preiswucher an den österreichischen Zapfsäulen stattfindet! Jetzt wird Autofahren wieder zum Luxus, und ich kann Ihnen sagen: Sie tun nichts! Sie handeln nicht, obwohl Sie dazu eigentlich aufgefordert wären!
Wen treffen Sie denn mit diesen enormen Spritpreisen in Österreich tatsächlich? – Die arbeitende Bevölkerung, die Pendler, die täglich mit dem Auto zur Arbeit fahren müssen! Sie treffen die Familien, Sie treffen die Arbeitnehmer.
Wir haben in Österreich ein Preisgesetz, und wir Freiheitliche verlangen, dass der zuständige Minister Mitterlehner von seinem Recht, einen Höchstpreis festzusetzen, auch Gebrauch macht, wie das auch in anderen europäischen Ländern der Fall ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Das österreichische Preisgesetz verpflichtet den Wirtschaftsminister sogar zum Handeln. Von Amts wegen hat er zu untersuchen, wenn die Preise über dem europäischen Niveau liegen. Im § 2 ist festgeschrieben:
„[H]at diese volkswirtschaftlich nachteilige Auswirkungen, hat der Bundesminister [...] für die Dauer von sechs Monaten einen Höchstpreis zu bestimmen.“
In diesem Sinne verlangen wir Freiheitlichen, dass Sie dieses kleine Pflänzchen der konjunkturellen Erholung nicht mit Ihren Maßnahmen – sprich: Erhöhung der Mineralölsteuer, Preiswucher an den österreichischen Zapfsäulen – wieder verhindern.
Wir werden heute einen Antrag einbringen, der einen Preisstopp vorsieht, so wie es ihn in Luxemburg gab oder wie es in Slowenien praktiziert wird, damit Autofahren in Österreich nicht zum teuren Luxus wird. (Beifall bei der FPÖ. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)
10.13
Präsidentin Mag. Barbara Prammer (das Glockenzeichen gebend): Danke schön. Die Aufmerksamkeit nimmt wieder zu.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.
10.13
Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Besucherinnen und Besucher! Einen Grund gibt es zumindest, warum man sich freuen kann, dass jetzt wieder der Winter einbricht: Dann müssen Sie sich nämlich im Parlament den Sand nicht gegenseitig in die Augen streuen, verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsparteien, sondern können ihn auf die Straße streuen, damit die Leute nicht ausrutschen! Diese PR-Performance, die Sie in der Aktuellen Stunde liefern, ist nämlich wirklich sehr interessant!
Ich möchte ein paar Zahlen dazu liefern, gerade was das Verhältnis von Frauen und Männern hinsichtlich Einkommen und Arbeitsmarkt anlangt. Es ist nicht alles gut. Vom Rückgang der Arbeitslosigkeit profitieren nämlich in erster Linie Männer, wie die aktuellen Zahlen zeigen, und nicht Frauen, Herr Minister! Da gibt es ein Verhältnis von minus 4,3 Prozent bei den Männern zu nur minus 1,5 Prozent bei den Frauen. Besonders erschreckend dabei ist, dass die Zahl der Teilzeitjobs wieder zunimmt und die Zahl der Frauen in Vollerwerbsjobs massiv abnimmt. Es gibt um 16 000 Frauen weniger in Vollzeitjobs als im Vorjahr, und das ist tatsächlich eine erschreckende Zahl. Das heißt: Da muss genau hingeschaut und noch viel getan werden!
Seit einem Jahr liegt ein nationaler Aktionsplan vor, der Nationale Aktionsplan für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt. In diesem ist vor allem
die Schieflage sehr gut zusammengefasst. Der Aktionsplan liefert auf einen Blick alle Versäumnisse, die es in den letzten Jahren – nicht nur, aber vor allem in den letzten beiden Jahren – in der Gleichstellungspolitik auf dem Arbeitsmarkt gegeben hat und die sich angehäuft haben. Daraus sind 55 Maßnahmen entstanden, und von diesen 55 Maßnahmen ist noch keine einzige umgesetzt – und das nach Halbzeit der Legislaturperiode! Sie müssen also jetzt ganz schnell Anlauf nehmen und in den nächsten beiden Jahren ganz schnell vieles erledigen, sonst geht es in diesem Tempo weiter!
Über einen Punkt wird heute Nachmittag abgestimmt, das wurde schon von Kollegin Csörgits erwähnt, nämlich über die Novellierung zum Gleichbehandlungsgesetz. Darin ist auch das Einkommenstransparenz-Modell beinhaltet. Wenn es in diese Richtung weitergeht, dann zeigt sich ganz schön transparent, wer dahintersteckt: Es wird nämlich nicht transparent, wie künftig mit den Gehältern umgegangen wird, sondern es wird transparent, wer daran beteiligt war und wer bei diesem Modell das Sagen gehabt hat, nämlich ganz offensichtlich die Sozialpartner.
Das ist schön und gut, und wir hätten nichts dagegen einzuwenden gehabt. – Im Gegenteil, wir hätten das Modell sehr gerne unterstützt, aber nicht unter den Umständen, unter denen es jetzt daherkommt! Es ist nämlich zum einen völlig intransparent, wie die Unternehmen vorzugehen haben, in welcher Form, ob und wann sie die Berichte zu erstellen haben. Es gibt zwar eine Zweijahresfrist, aber es wird nicht sanktioniert. Zum anderen halte ich für extrem bedenklich, wenn die ArbeitnehmerInnen bestraft werden, wenn sie über die ohnedies diffusen Ungleichheiten im Unternehmen reden. Das halte ich für extrem bedenklich, um nicht zu sagen, das ist absolut abzulehnen! (Beifall bei den Grünen.)
Das Gesetz hätte in die Richtung gehen sollen, dass es den Frauen künftig auf dem Arbeitsmarkt besser geht. Es bewirkt jetzt jedoch, dass es ihnen künftig nicht besser gehen wird, sondern dass sie künftig bestraft werden können. Ich bitte Sie wirklich, von diesem Passus Abstand zu nehmen und das, wenn irgendwie möglich, noch herauszureklamieren! Künftig wird es nämlich offensichtlich nicht so wichtig sein, wie die Unternehmen diesbezüglich vorgehen – das ist einfach nicht vorgeschrieben –, aber Strafen stehen im Raum.
Was ist denn das für ein Signal sowohl an die Unternehmen als vor allem an die ArbeitnehmerInnen? – Das bedeutet: Seid ruhig, schaut es euch vielleicht an, aber sagt nichts! Es gibt zwar Wege, das einzuklagen. Es ist aber allzu natürlich, dass man darüber reden will, dass man mit KollegInnen darüber reden will, dass man eventuell auch in der Öffentlichkeit darüber reden will, weil es da um ganz frappante Ungerechtigkeiten geht.
Offensichtlich liegt Ihnen das auch selbst sehr im Magen, denn sonst gäbe es heute nicht um 11 Uhr eine Pressekonferenz mit Ihnen, der Frauenministerin und auch der Frauensprecherin. Vielleicht schaffen Sie in dieser Hinsicht dann noch Bewegung! Es ist allerdings wirklich ungewöhnlich, dass Sie da offensichtlich noch Erklärungsbedarf haben! Wir diskutieren das Modell nämlich schon sehr lange, und dass Sie dazu jetzt noch schnell eine Pressekonferenz einberufen müssen, sagt meiner Ansicht nach viel aus!
Es ist dies offensichtlich eine richtig österreichische Lösung, und zwar eine tragisch österreichische Lösung. Ich hätte mir gewünscht, dass das Signal in die andere Richtung geht, und daher werden wir auch am Nachmittag, wenn wir das Thema weiterdiskutieren, vehement dagegen eintreten und den Antrag, wie er vorliegt, ablehnen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
10.18
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.
10.18
Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Minister Hundstorfer, sitzen Sie gemütlich? Hat Ihnen gestern das Buffet um 90 000 € auf Steuerkosten gemundet – oder liegt es Ihnen auch so schwer im Magen wie den Österreicherinnen und Österreichern das Schröpfbudget 2011, das Sie verursacht haben? (Beifall beim BZÖ.)
Lassen Sie mich nun aber kurz über die Erfolge der österreichischen Arbeitsmarktpolitik sprechen. Herr Minister, Arbeit muss sich lohnen – so steht es im Grundkonzeptpapier des BZÖ-Parteiprogrammes. Stimmen Sie mir da zu? – Sie stimmen mir nicht zu, dass sich Arbeit lohnen muss? Ja, das glaube ich, Herr Minister, denn Arbeit lohnt sich in diesem Staate unter dieser SPÖ/ÖVP-Regierung bei einer Steuer- und Abgabenquote von mehr als 45 Prozent schon lange nicht mehr! (Beifall beim BZÖ.)
Wenn ich dann von Fällen wie von jenem eines 27-jährigen Ausländers höre, der in diesem Staat Sozialversicherung in Höhe von – jetzt halten Sie sich fest, sonst fallen Sie vom Stuhl, Herr Minister! – 1 772,30 € im Monat erhält, kann ich dazu nur sagen: Es ist eine Sauerei, was hier passiert! (Beifall beim BZÖ.)
So etwas gehört geahndet. Diesen Betrag bekommt jener monatlich netto bar auf die Hand. Meine Damen und Herren, ich habe hier den Beweis; Sie können es sich selbst ansehen. Ich halte den Beweis kurz in die Kamera, damit man es sieht: 1 772,30 €. (Der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe, das den Betrag von 1 772,30 € zeigt.)
Wenn man bedenkt, dass eine Verkäuferin 1 000 € netto für 38,5 Stunden Arbeit pro Woche erhält, die GIS, also die Rundfunkgebühren, die Telefongebühren und die Wohnung selbst zahlen muss und dann vielleicht noch Kinder zu ernähren hat, und dieser arbeitslose 27-Jährige 1 772,30 netto auf die Hand bekommt, dann ist das eine Sauerei in der Sozialpolitik in Österreich, meine Damen und Herren! (Ruf bei der ÖVP: Ordnungsruf!)
Herr Minister, das ist Ihre „soziale Gerechtigkeit“: Arbeitende mit horrenden Steuern auszusaugen und Querulanten und Tachinierer zu unterstützen! Das ist ein Skandal sondergleichen!
Noch etwas: Der Arbeitslose, der die 1 772,30 € im Monat erhält, hat auf die Frage, was ihm denn gesundheitlich fehle, dass er nicht arbeiten könne, wortwörtlich geantwortet, dass er, solange der österreichische Staat so blöd und großzügig ist, ja dumm wäre, wenn er irgendeiner Arbeit nachgehen würde. – Das halte ich für eine bodenlose Frechheit.
Herr Minister, das ist Ihre Arbeitsmarktpolitik, die Sie hier loben und hochhalten. Das ist skandalös. Erklären Sie das den arbeitenden Österreicherinnen und Österreichern, die Steuern zahlen und das finanzieren müssen! (Beifall beim BZÖ.)
Ich hätte da ein Modell, mit dem Sie das vielleicht in den Griff bekommen können. Jeder Arbeitslose sollte sich in den ersten drei Monaten täglich um 7 Uhr in der Früh beim Arbeitsamt melden und der Arbeitssuche bewiesenermaßen nachgehen müssen. Am Vormittag sollte die eine Hälfte, die nicht auf Arbeitssuche ist, einer Arbeit nachgehen, und am Nachmittag sollte umgekehrt die eine Hälfte zu einem gemeinnützigen Zweck irgendwo mithelfen und die andere Hälfte auf Arbeitssuche gehen. Wer rastet, der rostet!, dieses Sprichwort kommt nicht von ungefähr. Fakt ist, dass die Leute aus dem Arbeitsprozess herauskommen. Wenn man zu Hause sitzt und keiner Arbeit nachgehen muss, dann rostet man natürlich ein, und dann ist es nicht mehr so leicht,
auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Wer das nicht einhält, dem gehört die Arbeitslose gestrichen.
Dann hätte ich noch ein Konzept. Statt der Zivildiener könnten Sie Folgendes machen: Alle, die nach drei Monaten noch keine Arbeit haben, können eine Ausbildung beim Arbeitersamariterbund beziehungsweise beim Roten Kreuz machen und dort statt der Zivildiener Tätigkeiten durchführen. Damit hätten Sie Ihre Aufgaben bei der Heeresreform schon erledigt. Ich habe das für Sie gemacht, Sie können es von mir abschreiben.
Meine Damen und Herren, ein weiteres Beispiel, das für Schlagzeilen gesorgt hat, ist der Kindermörder Miroslav M. in Vorarlberg. Sie wissen, dass er mit 25 Jahren eine Invaliditätspension von 1 150 € erhalten hat – mit 101 Beitragsmonaten, davon muss er effektiv sechs Monate gearbeitet haben.
Es gibt viele solche Fälle. Wenn ich dann den Vergleich mit einem Mindestpensionisten anstelle, der nach 40 Arbeitsjahren 780 € erhält, kann ich nur sagen: Da stimmt im System etwas nicht! Sie müssen das System ändern! Meine Damen und Herren, das wäre die richtige Art von Politik! (Beifall beim BZÖ.)
Zu diesen 101 Arbeitsmonaten beziehungsweise Beitragsmonaten muss ich noch ergänzen, dass der Staat ihm die Pensionsbeiträge weiterzahlt, auch wenn er im Gefängnis sitzt, arbeitslos ist oder Sozialhilfe empfängt. – Nur, damit die Bürger das auch einmal wissen.
Schlusssatz: Eine erfolgreiche Arbeitspolitik sieht so aus, dass sich Arbeit wieder lohnt und nicht mit 45 Prozent Abschlägen bestraft wird, während ein anderer in der sozialen Hängematte liegt. Meine Damen und Herren, so wirkt sich Ihre falsche Sozialpolitik aus! (Beifall beim BZÖ.)
10.24
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zur Aktuellen Europastunde mit dem Thema:
„Kein Euro-Haftungsschirm ohne Volksabstimmung, Herr Bundeskanzler“
Als Erster zu Wort gelangt Herr Klubvorsitzender Strache. Die Bestimmungen sind dieselben wie in der Aktuellen Stunde, also eine Redezeit von 10 Minuten für Sie. – Bitte.
10.24
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Herr Sozialminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere heutige Aktuelle Europastunde behandelt das Thema Euro-Haftungsschirm. Daher ist es notwendig, Herr Bundeskanzler, Ihre gegebenen Versprechen in Erinnerung zu rufen.
Herr Bundeskanzler, für Sie ist nun der ernsthafte Fall eingetreten, zu beweisen, wie Sie zu Ihrem Wort stehen und was Ihr gegebenes Wort und vor allen Dingen Ihr geschriebenes Wort wert ist. Sie haben ja damals an die größte Tageszeitung des Landes, nämlich an die „Kronen Zeitung“, einen Brief gerichtet, in dem Sie angekündigt
haben, bei jeder Änderung des Lissabon-Vertrages eine Volksabstimmung durchführen zu lassen. So weit, so gut, das ist ja einmal eine richtige Erkenntnis gewesen, die Sie gehabt haben.
Sie haben auch einmal den Mut gehabt, endlich richtige freiheitliche Forderungen zu übernehmen und einzugestehen, dass es notwendig ist, bei weiteren Änderungen endlich einmal die Bevölkerung einzubinden und die Meinung der Österreicher ernst zu nehmen und umzusetzen. (Beifall bei der FPÖ)
Aber im Mai letzten Jahres haben wir erlebt, dass es einen Euro-Haftungsschirm gegeben hat. Dadurch ist eine Vertragsänderung entstanden, eine Änderung des Lissaboner Vertrages. Und was haben wir erlebt? – Sie, Herr Bundeskanzler, haben geschwiegen! Keine Volksabstimmung! Sie haben nicht angekündigt, dass Sie Ihr Wort im Fall einer Festsetzung dieses Euro-Haftungsschirmes umsetzen wollen. Bei dieser Gelegenheit darf und muss ich Sie an Ihr Versprechen erinnern, das Sie der „Kronen Zeitung“ im Juni 2008 gegeben haben. Damals haben Sie in Ihrem Brief geschrieben – ich zitiere Sie, Herr Bundeskanzler Faymann –:
„Die SPÖ wird sich in der Bundesregierung für eine bessere Informationsarbeit einsetzen, die die Vor- und Nachteile der Mitgliedschaft in der EU objektiv und nachvollziehbar darstellt. Auf der Basis einer kontinuierlichen Information und einer offenen Diskussion sind wir der Meinung, dass zukünftige Vertragsveränderungen, die die österreichischen Interessen berühren, durch eine Volksabstimmung in Österreich entschieden werden sollen.“ – Zitatende.
So schreiben Sie damals. So weit, so gut. Genau diese Interessen der Österreicher sind es aber, die mit dem Einzementieren des Euro-Schutzschirmes berührt werden.
Ich nehme das auch zum Anlass, die Aussagen der französischen Finanzministerin Christine Lagarde anzuführen, die gesagt hat, dass der Rettungsschirm für die Euro-Staaten und die Hilfskredite für Griechenland gegen den europäischen Vertrag verstoßen und beide Instrumente eben nicht im Lissaboner Vertrag vorgesehen sind. Das sagt die französische Finanzministerin zu Recht.
Und Sie, Herr Bundeskanzler, wollen sich – wie Sie ja in dem zitierten Brief in der „Kronen Zeitung“ 2008 ebenfalls festgehalten haben – ernsthaft für eine bessere Informationsarbeit einsetzen? Sie wollen wirklich Ihr Wort halten? Oder wollen Sie die Österreicher für dumm verkaufen? – Ich höre nichts mehr in diese Richtung. Jetzt wären Sie aufgerufen, Ihr Wort zu halten und zu beweisen, dass es auch etwas wert ist. Oder Sie können sich als Bundeskanzler selbst abschaffen. Das ist in Wirklichkeit die Konsequenz daraus. Jetzt wäre eine Volksabstimmung notwendig, und ich verurteile Ihr Verhalten, mit dem Sie die Österreicher für dumm verkaufen, wirklich auf das Schärfste. Sie halten Ihr Wort nicht und haben das offenbar gar nicht vor.
Etwas Grundsätzliches und Wesentliches auch noch: Wir reden über den Euro-Rettungsschirm und beurteilen ihn, also rufen wir uns in Erinnerung, wer damals vor der Euro-Einführung dieser kritisch gegenübergestanden ist: Es war die Freiheitliche Partei – aus guten Gründen. Auch viele Wissenschaftler haben damals davor gewarnt, weil das natürlich zu Problemen führen kann, wenn so unterschiedliche Volkswirtschaften in einem Währungssystem zusammengefasst werden, wenn man Staaten zusammenpresst, die volkswirtschaftlich nicht zusammenpassen.
Wir erleben ja durch die Entwicklung der letzten Jahre, wenn wir die währungspolitischen Zusammenhänge beurteilen, dass wir da Recht behalten haben. Basierend auf einem unangebrachten politischen Anspruchsdenken wurde der aktuelle Stand der Wirtschaftswissenschaft damals ignoriert und eine Entscheidung gegen unsere Warnungen getroffen, die sich heute natürlich rächt.
Die realwirtschaftliche Entwicklung der Jahre 1999 bis 2008 hat gezeigt, dass die Netto-Empfängerländer innerhalb der Eurozone kurzfristig von stark gesunkenen Zinssätzen profitiert und einen liquiditätsgetriebenen Boom erlebt haben. Aber sie haben diese verfügbaren Mittel nicht effizient eingesetzt, sie haben ihre Systeme nicht effizient verändert.
Wir konnten erleben, dass man in Irland sozusagen den Wettbewerb durch Steuerdumping verschärft und damit Kontinentaleuropa letztlich auch geschadet hat. Wir konnten erleben, dass man in Spanien die Küsten mit Millionen von mittlerweile leer stehenden Wohneinheiten verbaut hat. Wir konnten erleben, dass Gelder von uns Nettozahlern nach Griechenland geflossen und dort im Bereich der Korruption versunken sind. Das sind ja alles nicht mehr wegzuleugnende Entwicklungen, die wir sehen müssen. Die starken Volkswirtschaften, die ordentlich wirtschaften, müssen für den Schaden aufkommen. Genau das, dass man nicht endlich die Politik verändert, ist nicht mehr verständlich und war es auch nie. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich sage daher, dass wir selbstverständlich aufzeigen müssen, dass es so nicht weitergehen kann. Es kann doch nicht sein, dass wir als Triple-A-Staaten permanent Haftungen für Misswirtschaften in anderen Ländern zu übernehmen haben. Da muss man doch als Nettozahler in der Europäischen Union einmal auf den Tisch hauen. Es betrifft ja mehrere Staaten in der Europäischen Union, die letztlich für die Haftungsübernahme geradestehen soll. Genau dadurch entstehen dann Nachteile im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den Vereinigten Staaten und China.
Wir müssen uns daher überlegen, ob man so weiterwurschtelt oder ob man etwas zu verändern bereit ist. Natürlich ist es vernünftig, darüber nachzudenken, ob es gescheit wäre, die schwachen Volkswirtschaften wieder aus der Eurozone zu entlassen, oder ob – wenn das nicht geschieht und sie die Eurozone nicht verlassen – die starken Volkswirtschaften in der Europäischen Union eine starke neue Währung definieren und einführen. Das wird die Debatte sein. An der werden wir nicht vorbeikommen, wenn Sie nicht wollen, dass die Krise am Ende mit Portugal, Spanien und Italien, das natürlich auch betroffen wäre, fortgesetzt wird und dass wir alle in einem schlimmen Worst-Case-Szenario davon ausgehen müssten, dass es eine Entwicklung der Eurozone gibt, durch die die Menschen ihr Erspartes verlieren könnten.
Wir müssen diese Entwicklungen ernst nehmen und aufzeigen. Wenn ein Rettungsschirm zur Diskussion steht, für den die Triple-A-Staaten geradestehen sollen, dann müssen wir zumindest darüber diskutieren, ob jene Staaten, die für diese unglaublichen Milliarden aufkommen sollen, nicht auch mehr Rechte haben sollten, wenn sie schon mit ihrem Kapital, mit ihrer Arbeitsleistung für so einen Schaden geradestehen. Es ist politisch auch nicht zu erwarten, dass jene Staaten, die uns das eingebrockt haben, auf ihre Stimmrechte verzichten werden, wenn schon wir finanziell für den Schaden geradestehen müssen, und weil das nicht zu erwarten ist, wird man über andere Lösungen nachdenken müssen.
Zurück zu dem Thema, dem Schutzschirm Permanenz zu verpassen. Wie gesagt, es handelt sich beim permanenten Schutzschirm für den Euro um eine schwerwiegende Änderung des Vertrages von Lissabon. Das ist nicht zu leugnen, Herr Bundeskanzler! Eine Volksabstimmung in Österreich ist unumgänglich. Ich erinnere Sie noch einmal an Ihr gegebenes Versprechen. Ich erinnere Sie noch einmal daran, dass Sie hochoffiziell versprochen haben, die verbindliche Volksabstimmung in Österreich bei jeder Vertragsveränderung umzusetzen und das Ergebnis ernst zu nehmen. Also bitte zeigen Sie, Herr Bundeskanzler, dass Sie doch bereit sind, Ihr Wort ernst zu nehmen, denn alles andere wäre in Wirklichkeit nur mehr peinlich!
Nachdem Sie gestern in der Hofburg bei Ihrem Neujahrsempfang bei tollem Buffet großartig gefeiert haben – während Sie die österreichische Bevölkerung durch Steuererhöhungen belastet haben –, sollten Sie wenigstens ein bisschen in sich gehen und jetzt doch auch die eigene Bevölkerung wieder in den Vordergrund stellen. (Beifall bei der FPÖ.) Es handelt sich nicht um eine Kleinigkeit, sondern um 750 Milliarden € für einen permanenten Euroschutzschirm. Darum geht es.
Wir haben ja schon in der Vergangenheit erlebt, dass Sie mit österreichischen Steuergeldern sehr salopp umgegangen sind. Wir als Nettozahler hatten für Bankenhilfspakete aufzukommen, wobei die Bevölkerungen keinen Vorteil daraus gezogen haben. Die griechischen Bürger haben keine Unterstützung erhalten, es sind stattdessen natürlich Bankenhilfspakete durch die Hintertür beschlossen worden – milliardenhohe Hilfsspritzen, die wir Steuerzahler in Österreich letztlich geleistet haben. Durch Ihre Beschlüsse haben wir Banken aufgefangen, die vormals ordentlich und munter spekuliert haben. Es kann nicht die Aufgabe der Österreicher sein, Banken, die unverantwortlich spekuliert haben, aufzufangen, und zwar französische und andere europäische Banken, die von diesem Rettungspaket profitiert haben.
Warum soll sich Österreich überhaupt an der Rettung von Hedgefonds und Großbanken beteiligen? Warum? Warum?! Das müssen Sie der eigenen Bevölkerung einmal glaubwürdig erklären. Warum soll der österreichische Steuerzahler überschuldeten Staaten helfen, die nicht bereit sind, Reformschritte zu setzen? Sie müssen auch erklären, welche Sicherheit für das Geld, das wir schon geleistet haben, vorhanden ist, damit wir das jemals zurückbekommen. Diese Sicherheit sehe ich nämlich nicht. Ich gehe davon aus, dass wir dieses Geld nie wiedersehen werden.
Es ist unseriös und fahrlässig, weiter so fortzufahren. Ich fordere daher Ihr gegebenes Wort ein: Volksabstimmung so schnell wie möglich, und zwar in allen Bereichen, wo es Änderungen des Lissaboner Vertrages gibt, und auch in allen anderen Bereichen, wo die österreichische Bevölkerung massiv berührt ist. (Beifall bei der FPÖ.)
10.35
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Herr Bundeskanzler Faymann zu Wort gemeldet. Die Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.
10.36
Bundeskanzler Werner Faymann: Frau Präsidentin! Staatssekretäre! Herr Minister! Sehr verehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Bei der Frage, welche Änderungen in Europa bevorstehen, ist es natürlich auch legitim, die Frage zu stellen, wie die Länder in diese Entscheidungen eingebunden werden sollen, und vor allem, wie innerhalb der betroffenen Länder ein Entscheidungsprozess abgewickelt wird, der dann zu einem gemeinsamen Ergebnis in Europa führen soll. Dass ich prinzipiell zu jenen gehöre, die Volksbefragungen und Volksabstimmungen nicht negativ gegenüber stehen, sondern sie immer als einen möglichen Entscheidungsprozess mitdenken, wissen Sie. (Abg. Vilimsky: Nein, wissen wir nicht!) Das betrifft eine Reihe von Themen. Dass ich natürlich nicht sagen würde, dass das unabhängig vom Inhalt zu bewerten ist, ist auch verständlich und kann an einem einfachen Beispiel demonstriert werden.
Ich bin schon vor Jahren, aber natürlich auch jetzt immer wieder gefragt worden, ob es im Falle eines Beitritts Kroatiens eine Volksabstimmung braucht. Ich habe nicht zu allen konkreten Beispielen Stellung genommen, aber das war so eines. Ich habe damals wie heute gesagt, nein, das braucht es nicht. Wenn jemand aber die Idee hätte, dass die Türkei der Europäischen Union beitreten soll, habe ich klargestellt – ohne irgendeine Meinung abzuändern, umzuinterpretieren oder sonst wie weiterzuent
wickeln, auch das wäre erlaubt in der Politik –, dass ich da der Meinung wäre, dass das ein klarer Fall für eine Volksabstimmung wäre.
So könnten wir jetzt alle Themen durchspielen. Eine Vertragsänderung, durch die die Kompetenz und Verantwortung für die Steuersysteme und die gesetzlichen Grundlagen an eine Wirtschaftsregierung in Europa abgegeben werden würden – das ist derzeit eher im Bereich der theoretischen Diskussionen angesiedelt –, ist natürlich ein klarer Fall für eine Volksabstimmung. So könnten wir das weiter durchgehen, ohne es ins Lächerliche zu ziehen, bis zu Vertragsänderungen im Bereich der Fischereirechte, wobei ich nicht erwarte, dass die Österreicher dazu direkt Stellung nehmen sollten.
Alle diese Beispiele und viele, die noch kommen werden, die vielleicht heute noch gar nicht abschätzbar sind, berücksichtigend, möchte ich den Rettungsschirm, den Haftungsschirm von seinem Inhalt und von seiner Bedeutung her bewerten. In der Europäischen Union wurde die Entscheidung, eine gemeinsame Währung – nicht aller Länder, aber doch eines entscheidenden Teils – einzuführen, getroffen, und der Euro wird immer wieder als ein Herzstück der Europäischen Union bezeichnet. Zum Zeitpunkt der Einführung – und da gebe ich allen recht, die das heute sagen – war aus meiner Sicht vielen in der Bevölkerung aller betroffenen Staaten nicht klar, dass diese gemeinsame Währung nicht nur positive Seiten hat, die sie unzweifelhaft hatte und hat für die Exporte und die Absicherung der Werthaltigkeit in den Handelsbeziehungen. Die größten Handelsbeziehungen und Exporterfolge, auch Österreichs, leben und brauchen die Stabilität im Euroraum. Sie haben sehr davon profitiert, dass da mit abgewerteten Währungen und anderen unverlässlichen Faktoren keine Schwächung dieses Handels, sondern – im Gegenteil – eine Stabilisierung durch den Euro erfolgt ist.
Es gab auch Vorteile, die etwa im Bereich der Zinsen für die Bezahlung von Staatsschulden für viele Länder in der Euro-Zone entstanden sind, für die sich durch den Euro die Situation verbessert hat, was die Zinslandschaft und die Bedienung der Staatsschulden betrifft. Auch das sind Vorteile, die hervorzuheben sind.
Und es gibt natürlich auch so etwas wie eine Notwendigkeit gemeinsamer Regelwerke, um sich einander anzunähern im Handel miteinander und damit auch die gemeinsamen Forschungs- und anderen Innovationsmaßnahmen zu stärken, die den Standort Europa wettbewerbsfähig machen sollen gegenüber dem asiatischen Raum oder anderen Märkten in dieser Welt. Da hat der Euro sicher Positives geleistet.
Wer will, dass eine gemeinsame Währung Positives für die Zukunft der Gesellschaft leistet, muss aber genauso zugeben können, dass diese Währung auch harten Proben ausgesetzt ist und dass auch negative Entwicklungen zutage treten. Dazu gehört, dass die Volkswirtschaften sehr unterschiedlich organisiert sind, dass die Regelwerke, die kulturellen, politischen, sozialen Unterschiede der Länder in der Europäischen Union in wichtigen Bereichen kaum stärker auseinanderdriften, als das in der Euro-Zone der Fall ist. Es gibt das Thema der Schattenwirtschaft, es gibt das Thema der Korruption, es gibt das Thema völlig unterschiedlicher Steuersysteme, es gibt das Thema völlig unterschiedlicher Behandlung von Unternehmen an den jeweiligen Wirtschaftsstandorten, bis hin zu den ganz unterschiedlichen sozialen Verhältnissen, bis hin zum Lohndumping und allem, was dazugehört. Diese Unterschiede sind durch den Euro stärker zutage getreten.
Die Haftung füreinander, für die gemeinsame Währung ist nicht durch den Haftungsschirm entstanden, die Haftung in gewisser Weise für eine gemeinsame Währung ist bei der Einführung der gemeinsamen Währung entstanden. (Abg. Bucher: Stimmt nicht! Völlig falsch! Das ist völlig falsch!) Und die Einführung der gemeinsamen Währung ... (Abg. Mag. Stadler: Ausdrücklich ...! – Abg. Bucher: Genau das wurde
nicht ...!) – Ja, die „Bail Out“-Klausel. Wir kommen dann gleich zu dem Punkt, was das heißt.
Die Haftung ist dadurch entstanden, dass eine negative Entwicklung von Ländern innerhalb der Euro-Zone bei Handelsbeziehungen immer schon eine Rolle gespielt hat, auch ohne eine gemeinsame Währung, aber natürlich eine besondere Rolle spielt, seit man eine gemeinsame Währung hat.
Die Haftung geht nicht so weit, dass wir für alles und jedes haften, und sie wird auch nie so weit gehen können und dürfen (Zwischenrufe der Abgeordneten Strache und Bucher), aber dass eine gewisse Haftung dafür einzugehen ist, dass diese gemeinsame Währung am Markt stabil bleibt, dass diese gemeinsame Währung auch international zu verteidigen und die Stabilität der gemeinsamen Währung auch international zu stärken ist, wird doch jedem klar sein, der bei der Einführung des Euro dafür war.
Das sind aus meiner Sicht die Aufgaben, die sich uns stellen und für die es den Haftungsschirm gibt. Es gibt ihn ja, er soll nur auf Wunsch insbesondere unserer deutschen Nachbarn durch eine zusätzliche vertragliche Formulierung als Dauereinrichtung ermöglicht werden. Also nicht einmal der wird jetzt neu eingeführt, sondern er wird als Dauereinrichtung eingeführt. Vorhanden ist dieser Haftungsschirm ja! Er wurde eingerichtet, um sich diesen Aufgaben zu stellen.
Also zwischen: Man haftet für gar nichts in einer Entwicklung, und: Man haftet für alles, gibt es eine breite Palette an Möglichkeiten, und mit dieser breiten Palette werden wir uns noch intensiv beschäftigen – mit dem Ziel einer starken gemeinsamen Währung und mit dem Ziel, Unterschiede gründlicher zu beseitigen und einander anhand einer gemeinsamen Strategie anzugleichen. Ich bin überzeugt davon, dass wir noch oft Gelegenheit haben werden, im Parlament darüber zu diskutieren, denn das wird die Europäische Union in diesem und in den nächsten Jahren tatsächlich stark beschäftigen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Strache: Und eine Volksabstimmung gibt es jetzt nicht?)
10.45
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Debatte in der Aktuellen Europastunde nunmehr jeweils maximal 5 Minuten beträgt.
Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Klubvorsitzender Dr. Cap. – Bitte.
10.45
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es ist eine völlig berechtigte Forderung, wenn man sagt: Es ist demokratisch zu kontrollieren, was mit unserem Steuergeld passiert! – Da sind wir einer Meinung, Herr Klubobmann Strache. Es muss nur Sinn haben, zu welchem Zeitpunkt, mit welcher Fragestellung und mit welcher Stoßrichtung das passiert. Und ich sage Ihnen, wir müssen uns natürlich dessen bewusst sein, warum wir eine Euro-Zone haben und warum sie grundsätzlich von Vorteil ist.
Ich habe gestern im ORF im „Weltjournal“ einen Beitrag über die Verarmung des Mittelstandes in den USA gesehen. Pensionisten, die dort im Freien übernachten müssen, Pensionisten, die von der Hand in den Mund leben, Leute, die früher dem Mittelstand angehört haben. (Abg. Bucher: Das droht uns auch! Das droht uns auch!) Wer schützt diese Menschen? (Abg. Ing. Höbart: Na Sie sicher nicht!)
Wenn wir hier in Europa in Konkurrenz sind mit einer Milliarde Chinesen, mit 100 Millionen Amerikanern, mit großen Märkten – Österreich hat 8 Millionen Einwohner, die Größe einer mittleren chinesischen Provinzstadt, eine Volkswirtschaft, die natürlich im
Wettbewerb bestehen muss –, dann ist es gut, dass wir als Mitglied der Europäischen Union in einem großen Wirtschaftsraum, in der Euro-Zone, in einer Währungszone auch diese Widerstandsfähigkeit haben, auch diese Handlungsfähigkeit haben, auch diese Wettbewerbsfähigkeit haben.
Die Euro-Zone ist auch so etwas wie ein Schutzwall, damit genau das nicht passiert (Zwischenruf des Abg. Dr. Königshofer), was wir beispielsweise gestern in dem Beitrag des „Weltjournals“ im ORF gesehen haben. (Abg. Strache: ... und die Chinesen die Staatsanleihen kaufen! Die Chinesen haben dann die Staatsanleihen, das ist dann der Schutzwall!) – Sie müssen das so diskutieren!
Schauen Sie, der Populismus zeichnet immer schwarz-weiß. Der sagt, alles ist gut, oder, alles ist schlecht. – Aber das Leben ist nicht so, dass alles gut oder alles schlecht ist. Sie haben manchmal einen besseren Tag, Herr Klubobmann, und manchmal einen schlechteren Tag, seien Sie doch ehrlich! Sie nicken eh gerade! Heute haben Sie einen schlechteren erwischt! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Riepl.) So ist jedenfalls das Leben und so ist es auch bei den wirtschaftlichen Strukturen.
Sie haben vorhin vereinfachend gefragt: Wie kommen wir dazu, dass wir für die Misswirtschaft der anderen Länder haften? (Zwischenruf des Abg. Bucher.) – Ich leugne ja nicht, dass nicht jede Staatshaushaltsorganisation in einem Land perfekt ist – da sind wir wieder bei dem, was ich vorhin gesagt habe –, aber Sie sitzen ein bisschen dem Argument der Superreichen, der Spekulanten und der Hedgefonds und der Neoliberalen auf, die nämlich sagen ... (Abg. Strache: Die unterstützen Sie! Die unterstützen Sie mit dem Rettungsschirm!) – Nein, die sagen nämlich nicht: Schuld bin ich, der Hedgefonds-Organisator, schuld bin ich, der Spekulant!, die sagen: Schuld ist der überbordende Sozialstaat (Abg. Strache: ... und gestern in der Hofburg champagnisieren!), schuld sind die überbordenden Gesundheitssysteme! – Sie haben ein schlechtes Gewissen, deswegen schreien Sie jetzt dauernd! (Beifall bei der SPÖ.) Schuld ist der Sozialstaat, das sagen die. (Abg. Strache: Sie lassen den Sozialstaat zugrunde gehen!) – Nein. Im Gegenteil! Wir wollen den Sozialstaat erhalten, wir wollen ihn weiterentwickeln, wir wollen, dass er geschützt ist. Und ich sage Ihnen, der Sozialstaat ist natürlich auch Teil ... (Abg. Strache: Deshalb zahlen Sie österreichische Milliarden nach Griechenland?! Das ist ja absurd! Das glaubt Ihnen ja kein ...!) – Können Sie jetzt ein bisschen Pause machen mit den Zwischenrufen? So gut sind sie nicht, dass ich sie mir dauernd anhören muss. (Beifall bei der SPÖ.)
Es ist jedenfalls so, dass der Sozialstaat Teil des Wirtschaftssystems ist und dass wir ihn natürlich bewahren und weiterentwickeln wollen. Wir wollen nicht, dass unsere Pensionisten des Mittelstandes – und nicht nur des Mittelstandes – dann einmal als Obdachlose in der Gegend herumliegen! Wir wollen das nicht! (Beifall bei der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Strache.)
Wir wollen auch nicht die Verarmung des Mittelstandes der Unternehmerinnen und Unternehmer! Wir wollen, dass sich die Realwirtschaft weiterentwickeln kann. (Abg. Strache: ... Hyperinflation durch Ihre Politik!) Wir wollen, und das muss die Begleitung des Schutzschirms sein, Regeln für die Finanzmärkte, Aufsicht der Finanzmärkte, Einschränkung der Finanzmärkte. (Abg. Ing. Höbart: Wo sind sie denn? Wo sind die ...?) Da hat die Politik auch Fehler gemacht, als sie sich zurückdrängen hat lassen oder als sie sich selbst zurückgedrängt hat. Das waren Fehler.
Was die Superspekulanten wollen, ist genau das! (Abg. Mag. Stefan: Die wollen den Rettungsschirm!) Die wollen keine Regeln, keine Aufsicht, zahlen soll es der Steuerzahler, und schuld ist der Sozialstaat. – Und was mich verwundert, ist ... (Abg. Strache: Die Superspekulanten wollen den Rettungsschirm! Die Superspekulanten wollen den Rettungsschirm!) – Nein! Hören Sie einmal ein bisschen zu!
Was Sie sagen, ist: Ich baue einen Staudamm gegen eine allfällige Hochwasserbedrohung und will eine Abstimmung unten im Tal, ob die Leute geschützt werden wollen. – No na! Natürlich wollen sie geschützt werden, und das ist auch richtig so! Und das ist der Vorteil der Euro-Zone – bei allen Kritikpunkten, bei allem, was man besser organisieren muss.
Und jetzt sage ich Ihnen noch etwas, wenn Sie von Misswirtschaft in den einzelnen Staaten reden: Vorsicht! Was ich nämlich nicht will, ist, dass das dann das Argument dafür ist, dass sich die EU in alle wirtschaftlichen, finanzpolitischen, budgetpolitischen Dinge einmischt, denn das geht dann auf Kosten unserer Souveränität. Daher sind Sie da der Argumentation doppelt aufgesessen, ich kann Ihnen daher doppelt nicht recht geben – was mir leid tut, denn wir wollen ja diskutieren, gemeinsam zu Ergebnissen kommen und gemeinsam die Probleme lösen. (Abg. Dr. Rosenkranz: Zweimal minus ist plus!)
Daher sage ich Ihnen, es ist klug, die Dinge differenziert zu betrachten und an die österreichische Bevölkerung und ihre Interessen zu denken, eingebunden in diesem großen europäischen Raum, damit wir wirklich global widerstandsfähig und konkurrenzfähig sind und unser Sozialstaat auch eine Zukunft hat. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Jetzt sagen die Spekulanten danke, Herr Cap! Die Spekulanten danken!)
10.50
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll zu Wort. – Bitte.
10.50
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Meine Herren Staatssekretäre! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und SPÖ. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Wenn wir hier über den Euro diskutieren, diskutieren wir nicht über irgendeine europäische Währung, wir diskutieren über unser Geld: Unsere Löhne und Gehälter, unsere Pensionen, unsere Sparguthaben sind in Euro, Herr Kollege Strache. Und alles, was wir hier tun zur Sicherung des Euro, tun wir zur Sicherung der kleinen Sparer, der Pensionen, der Löhne und Gehälter, zur Sicherung dieser Kaufkraft. (Abg. Bucher: Das ist ein Blödsinn!) Das ist die Wahrheit, Herr Kollege Strache. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Ich muss ehrlich sagen, eine Volksabstimmung – ich bin sehr für Volksabstimmungen! – betreffend die Frage: Soll der Euro, sollen unsere Löhne und Gehälter, sollen unsere Pensionen, soll diese Kaufkraft erhalten werden?, ist meiner Überzeugung nach eine geradezu klassische No-na-Frage. (Zwischenruf des Abg. Dr. Königshofer.) Also darüber eine Volksabstimmung zu inszenieren, Herr Kollege Strache, ist, das muss ich wirklich sagen, Politspektakel – und sonst gar nichts. Eine klassische No-na-Frage! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Strache.)
Herr Kollege Strache – ich weiß, Sie waren sehr kritisch dem Euro gegenüber –, schauen wir uns einmal die Bilanz des Euro an! Prof. Nowotny, Gouverneur der Notenbank, hat am Samstag in einem Interview in der „Kronen Zeitung“ zwei schöne Zahlen genannt. Er hat gesagt: Schauen wir uns die Stabilität an! (Abg. Ing. Höbart: 25 Prozent schwächer als bei der Einführung!) In den letzten zehn Jahren vor Einführung des Euro, also zu Schilling-Zeiten, lag die durchschnittliche Inflationsrate bei 2,2 Prozent. Seit wir den Euro haben, ist die durchschnittliche Inflationsrate 1,7 Prozent. – Also all jenen, die gesagt haben: Der stabile Schilling wird jetzt durch den Euro ersetzt – wer weiß, ob der so stabil ist!, kann man heute sagen: Der Euro ist heute stabiler, als es der Schilling jemals war! – Eigentlich eine tolle Leistungsbilanz dieser
europäischen Währung, meine Damen und Herren. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan.)
Herr Kollege Strache, fragen Sie heute einen Exporteur, wie froh er ist, dass wir diese Stabilität, dass wir keine spekulativen Abwertungen mehr haben. Das ist für unsere Exporteure in dieser Globalisierung des Wettbewerbs (Zwischenruf des Abg. Bucher), in diesem Standortwettbewerb – da USA, da Asien, China und da Europa – wahnsinnig wichtig. Ohne Euro wären wir ein Winzling, ein Zwerg; mit dem Euro sind wir in einer starken europäischen Gemeinschaft. (Abg. Strache: Die bösen armen Schweizer! Die bösen armen Schweizer!)
Herr Kollege Strache, reden wir keine Krise des Euro herbei! Wir haben keine Krise des Euro, wir haben eine Krise von Staatsfinanzen in jenen Ländern, die jahrelang viel mehr ausgegeben haben, als sie eingenommen haben. Das ist der Punkt. Aber natürlich, das gebe ich schon zu, hat der Euro eine Schwäche – und ist insofern sogar ein historisches Experiment –, er ist nämlich eine gemeinsame Währung ohne gemeinsame Wirtschaftspolitik. Er ist damit ein Experiment, und deswegen müssen wir zweifellos – ich bin sehr froh, dass heute in den Zeitungen diesbezüglich auch die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel zitiert wird – wirtschaftspolitisch näher zusammenrücken, gar keine Frage.
Die Hoffnung, dass die Stabilitätskriterien das allein bewältigen, hat sich leider nicht erfüllt. Wir müssen hier Maßnahmen ergreifen, und ich darf drei Maßnahmen nennen.
Wir müssen erstens etwas tun zur Effizienzsteigerung dieses Euro-Rettungsschirms. Ich sage noch einmal: Dieser Rettungsschirm ist ein Sicherheitsschirm für unsere kleinen Sparer. Wir müssen etwas tun, um die Effizienz zu steigern. (Abg. Dr. Königshofer: ... die Sparer ... bezahlen!) Es wird sicherlich nicht gehen, da bin ich völlig Ihrer Meinung, dass man sagt, die sechs Triple-A-Staaten sollen mehr zahlen. Das wird es nicht spielen mit uns; man kann die Solidarität nicht auseinanderdividieren, aber es wird notwendig sein, Effizienzsteigerungen durchzuführen. Es wird sowohl in Brüssel als auch auf Ebene der Regierungschefs intensivst darüber verhandelt.
Zweitens: Man muss zweifellos den Stabilitätspakt verschärfen, gar keine Frage. Die Kriterien, die heute enthalten sind – Staatsdefizit, Staatsverschuldung, Inflationsrate –, sind zweifellos zu wenig. Man muss hier vor allem die wirtschaftspolitischen Kriterien, vor allem die Wettbewerbsfähigkeit mit einbeziehen, denn sonst driften die Euro-Staaten noch weiter auseinander, als es derzeit der Fall ist.
Herr Kollege Strache, ich darf noch etwas sagen. Wenn wir hier darüber diskutieren, dann ist Folgendes gar keine Frage für uns – wir haben das immer gesagt, und dazu steht die Regierung, dazu stehen beide Regierungsparteien –: Natürlich müssen primär die betroffenen Länder ihre Hausaufgaben erledigen, gar keine Frage! Das ist eine unabdingbare Voraussetzung, bitte! Solang diese ihre Staatsfinanzen nicht in Ordnung haben, so lang werden die Finanzmärkte Unsicherheit signalisieren. Und die Finanzmärkte, das sind nicht nur die bösen Spekulanten! Die Finanzmärkte, wenn Sie so wollen, testen die Glaubwürdigkeit der Politik, und auf den Finanzmärkten wird erst dann wirklich Ruhe einkehren, wenn sie sehen, dass die Sanierungsprogramme in Griechenland, in Irland, in Portugal erfolgreich sind. Erst dann wird wirklich eine Beruhigung eintreten.
Jetzt ist es notwendig, dass wir alles Notwendige tun. Betreffend die Formulierung, die der EU-Rat in Brüssel beschlossen hat: Wenn es zur Sicherung der Stabilität des Euro unabdingbar notwendig ist, dann kann ein solcher Mechanismus in Kraft gesetzt werden, kann ich nur sagen, dagegen kann man nicht sein, Herr Kollege Strache. Wenn es unabdingbar notwendig ist, um die Sicherheit unserer Gehälter, unserer
Pensionen, unserer Sparguthaben zu garantieren, dann tritt dieser Mechanismus in Kraft. (Abg. Strache: Es kann auch das Gegenteil der Fall sein: Hyperinflation!)
In diesem Sinne, Herr Bundeskanzler: Von uns aus gibt es grünes Licht für weitere Verhandlungen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
10.55
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hübner zu Wort. ‑ Bitte.
10.55
Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Staatssekretäre! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein bisschen hat es mir schon, bevor ich zu reden begonnen habe, die Rede verschlagen: Ich habe von Regierungsseite bis jetzt kein einziges Wort zum Thema Volksabstimmung gehört. Ich habe alles Mögliche gehört, nur eines nicht, nämlich Volksabstimmung, und vor allem kein einziges Argument dafür, warum dieser Antrag, diese Anregung, die auf dem Tisch liegt, offenbar nicht einmal diskussionswürdig ist.
Was wir gehört haben, und zwar seit 2008, 2009 in eigentlich jeder Rede, ist, wie glücklich wir sein müssen, dass wir in der EU sind, wie gut wir die Krise bewältigen, weil wir in der EU sind, wie sehr uns der Euro hilft und wie schlecht es uns ginge, wenn wir nicht in der Euro-Zone wären.
Was ist dabei herausgekommen? – Wir sind heute in der zerrüttetsten Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft weltweit. Der Euro ist ein Hort der Instabilität geworden (Beifall bei der FPÖ), und all diejenigen europäischen Länder, die sich von der Euro-Zone und teilweise auch von der EU ferngehalten haben, sind heute stabil und entwickeln sich problemlos.
Ich möchte nicht immer die Schweiz nennen, sie ist oft genannt worden, aber nehmen Sie Norwegen oder nehmen Sie sogar Island – eines meiner liebsten Beispiele, denn die Isländer haben den größten aller möglichen Unglücksfälle erlebt mit dem Zusammenbruch des gesamten Bankenwesens. (Zwischenruf des Abg. Dr. Wittmann.) Die sind heute wirtschaftlich stabiler, sie sind heute nicht angewiesen auf Unterstützung, sie sind nicht in der EU – und das ist ein winziger 340 000-Einwohner-Staat ohne Euro und ohne EU. Und wo steht Irland, wo steht Portugal, wo stehen viele andere Euro-Länder?
Nach Griechenland allein sind in den letzten 25 Jahren, es gibt da verschiedene Zahlen, aber schätzungsweise, 120 Milliarden € aus dem Titel Regionalhilfe, Kohäsionsfonds geflossen. – 120 Milliarden €, Herr Bundeskanzler, das ist ungefähr das Doppelte unserer jährlichen Staatsausgaben – nicht unseres BIP, aber unserer Staatsausgaben –, also ein riesiger Betrag. Und wo steht Griechenland heute?
Eigentlich müsste man, wenn man die Aussagen der letzten Jahre und diese Entwicklungen sieht, sich der Lage in einer besonderen Weise annähern: durch Staunen. Und das habe ich auch gesehen: Herr Bundeskanzler Faymann staunt gleichfalls über das Ganze. Er sagt heute in einer sehr, ich möchte nicht sagen, kleinlauten, das steht mir vielleicht nicht zu, aber, in einer sehr vorsichtigen Weise: Na ja, wo Licht ist, ist auch Schatten, und wir sehen jetzt die ganzen Schatten. – Aber Staunen ist eigentlich, wenn man Plato folgt, der erste Schritt zur Erkenntnis. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber diese Erkenntnis sehe ich weit und breit nicht, sondern das Einzige, was hier an Schlüssen gezogen wird – nicht nur von unserer Bundesregierung, sondern auch europaweit –, ist, dass man mit festem Schritt auf dem Holzweg weitergeht, nämlich weiter in Richtung Zentralisierung, weiter in Richtung noch engeres Verbinden der Zahler und der starken Nationen mit Volkswirtschaften, die überhaupt nicht kompatibel
sind, und daher weiter in Richtung Schwächung unserer eigenen Position. Denn eines muss klar sein: Wir sind und werden in diesem Europa mit Sicherheit in den nächsten 50 Jahren oder in den nächsten zwei bis drei Generationen nicht die Empfänger, sondern die Zahler und die Zahlmeister sein, denn unser Wirtschafts- und Gesellschaftssystem gehört mit den meisten nord- und zentraleuropäischen zu den stabilen und gelungenen, und die Gesellschaftsmodelle, die wir in den nächsten Jahren in die EU dazubekommen werden, gehören mit Sicherheit nicht in diese Gruppe. Wir werden, wenn wir in Zukunft einmal Bulgarien oder Rumänien oder andere Länder, die ich jetzt gar nicht anführen werde, in die Euro-Zone aufnehmen, sicher keine Nettozahler und keine Horte der Stabilität hineinbekommen.
Kollege Cap hat klar gesagt, dass er nicht will, dass es dazu kommt, dass sich Europa künftig in die wirtschaftlichen Belange, in die sozialen Belange, in die steuerlichen Belange der Mitgliedsländer einmischt. – Warum wird dann nicht die Reißleine gezogen, warum marschieren wir dann mit? Wir sind auf dem Weg in eine europäische Wirtschaftszentralregierung. Dieser sogenannte Stabilitätsfonds, diese EFSF, also diese Europäische Finanzmarktstabilisierungsfazilität, ist ja nichts anderes als ein erster großer Fonds für eine zentrale Finanzierung der Europäischen Union. Das ist nicht etwa ein Rettungs- und Notschirm – es war einmal ein kurzfristiger Rettungs- und Notschirm –, sondern es geht jetzt um die Änderung des Vertrages zur dauerhaften, institutionalisierten Schaffung dieses Zahlungsfonds, der im Wesentlichen von Staaten wie Österreich und Umgebung gespeist wird und Staaten wie Griechenland und Co, später auch einmal Rumänien und Bulgarien, finanziert. Um einen solchen Fonds zu managen, einen Fonds in diesen gigantischen Dimensionen – wir reden von 475 Milliarden; das ist aber erst der Anfang; Sie wissen genau, dass die Führungsspitze der EU bereits von 1,5 Billionen redet –, wird man eine Zentralregierung wollen. Und warum sollte zu einer solch zentralen Weichenstellung nicht die Bevölkerung befragt werden? (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Frau Präsidentin, ich darf noch eines sagen, noch an eines erinnern: Herr Bundeskanzler, Sie waren selbst dabei, als im September 2008 einem Antrag zugestimmt wurde, worin die Bundesregierung aufgefordert worden ist, alle notwendigen Maßnahmen zu setzen, um sicherzustellen, dass zukünftige wesentliche Änderungen der Verträge über die Europäische Union und über die Arbeitsweise der Europäischen Union, die österreichische Interessen berühren, durch eine Volksabstimmung in Österreich entschieden werden. (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen.)
Mehr ist dazu nicht zu sagen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
11.01
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. – Bitte.
11.01
Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Danke, Frau Präsidentin! – Wenn man es verkürzen will, so geht es natürlich um Folgendes: Bei der Einführung des Euro war allen klar, ohne Koordinierung der Wirtschafts- und Finanzpolitik gehen wir erhebliche Risken ein, um es einmal milde auszudrücken. Diese Risken sind eingetreten im Gefolge der Insolvenz von Lehman Brothers, der Finanz-, der Bankenkrise und dessen, was das für die Staaten bedeutet hat. Nun stehen wir vor der einfachen Alternative: entweder wir ziehen jetzt die Konsequenz, nämlich eine Vertiefung der Zusammenarbeit in der Wirtschafts- und Finanzpolitik, oder wir lassen das Ganze in die Luft gehen! Ich darf im Namen der Grünen sagen, wir sind dafür, diese Vertiefungsnotwendigkeiten und ‑chancen jetzt wahrzunehmen, die Freiheitlichen
sagen: Lassen wir das Ganze in die Luft gehen! – Das ist unterm Strich ganz einfach. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)
Worum es jetzt konkret geht, ist, dass zwei Sätze in die europäischen Verträge neu aufgenommen werden sollen. Das wird in Österreich eine Ratifizierung mit einer notwendigen Zweidrittelmehrheit nach sich ziehen. Gleich vorweg, Herr Bundeskanzler: Seien Sie sich nicht zu sicher, dass Sie hiefür die Stimmen der Grünen in der Tasche haben! Das schauen wir uns noch genau an (Abg. Mag. Stadler: Wir auch!), was da auf dem Spiel steht, was da gemacht wird. Vorläufig, muss man sagen, besagen diese zwei dürren Sätze, die im Wesentlichen auf Wunsch der Deutschen neu in die Verträge aufgenommen werden sollen, für sich genommen zunächst einmal gar nichts: Mitglieder der Währungsunion – sinngemäß – können einen sogenannten europäischen Stabilitätsmechanismus einführen – ohne dass im Vertrag erklärt wird, was das ist. Sowie: Finanzielle Hilfe aus diesem Fonds wird nur unter strikten Bedingungen gewährt – ohne dass erklärt wird, welche das sind. Das ist alles heikel. (Abg. Strache: Aber da mache ich mir keine Sorgen, dass die Grünen nicht rechtzeitig umfallen!) Parallel dazu verhandeln wir hier im Parlament über mindestens sechs Verordnungsentwürfe der Europäischen Union betreffend Transparenzfragen, Budgetfragen, Koordinierungsfragen der Wirtschaftspolitik und, und, und.
Auf diese eben erwähnten zwei Sätze möchte ich kurz eingehen. In einem Kommentar der „International Herald Tribune“ im Dezember 2010 hat es geheißen: „Crazy idea from EU is bound to fail.“ Dieser Vorschlag habe nichts mit Ökonomie, aber sehr viel mit Hirnschaden zu tun. – So weit würde ich nicht gehen. Das war ein sehr polemischer Kommentar.
Das Problem ist aber Folgendes: Hinter diesen zwei Sätzen steht ein Konzept – das wird auch in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, an dem Bundeskanzler Faymann immer teilnimmt, festgehalten –, und in diesem Dokument wird erstmals festgehalten, dass auch europäische Staaten, Mitglieder der Währungsunion insolvent sein können, das heißt, volkstümlich ausgedrückt, bankrottgehen können. Zum ersten Mal! Aber die Konsequenz daraus wird noch nicht gezogen.
Seit mindestens einem Jahr fordere ich Sie hier von dieser Stelle aus auf, zur Kenntnis zu nehmen: Griechenland ist nicht illiquid, Griechenland ist insolvent! Das heißt, es muss umgeschuldet werden, mit einer entsprechenden Beteiligung der privaten Gläubiger. Dieser Prozess wäre inzwischen leichter, als er bisher war, und zwar aus verschiedenen Gründen. Ich habe leider nicht die Zeit, das auszuführen, aber auch eine so unverdächtige Zeitung wie „The Economist“ hat am vergangenen Freitag geschrieben: The euro crisis – Time for Plan B. „Plan B“ ist die Umschuldung insolventer Staaten.
Wenn man, so wie die Europäische Union das bis jetzt macht, eine Idee, nämlich: Staaten können tatsächlich insolvent sein, in den Raum stellt, gleichzeitig sagt, dass ab dem Jahr 2013 in die Verträge hineingeschrieben werden wird, dass auch private Gläubiger sozusagen zum Handkuss kommen werden, wir jetzt aber erst Jänner 2011 schreiben, dann stellt sich die Frage: Was machen denn die Finanzmärkte bis zum Jahr 2013? Wenn Sie eine griechische Anleihe in Ihrem Portefeuille besäßen, was würden Sie tun unter diesen Umständen? Sie würden versuchen, sie loszuwerden, natürlich zu einem Diskont. Damit hätten Sie Ihren Verlust schon realisiert. Das erklärt zumindest zum Teil den Anstieg der Zinsen für Griechenland und andere Staaten. Die Griechen zahlen jetzt nicht weniger als zum Höhepunkt der Krise vor einem beziehungsweise vor einem dreiviertel Jahr; 11 bis 12 Prozent, implizit, am Sekundärmarkt. Daraus muss man endlich einmal die Konsequenzen ziehen.
Die europäische Politik tut so, als ob sie Zeit hätte. Wir kennen das aus Österreich. Über die Föderalismusreform diskutieren wir seit 60 Jahren, und es geht nichts weiter. Aber in diesem Fall haben wir nicht 60 Jahre Zeit, wir haben nicht einmal zwei Jahre Zeit. Die europäische Politik, so rasch sie manchmal auch zu reagieren versucht, lässt sich, was die Reaktion von Finanzmärkten betrifft, zu viel Zeit. Es gibt andere Prioritäten. Die sechs Richtlinien, die wir vorgestern im EU-Unterausschuss diskutiert haben, sind zum Teil wichtig und richtig, aber sie betreffen nicht die Kernfrage.
Die akute Kernfrage lautet (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen): Was machen wir mit Griechenland – dort ist die Insolvenzkrise klar –, was machen wir mit Irland? In beiden Fällen werden wir mit Schuldabschlägen von 30 bis 50 Prozent rechnen müssen. Wie gehen wir in Europa mit solchen Fragen um? – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
11.07
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Bucher. – Bitte.
11.07
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler, selbstverständlich sind Sie in Bezug auf Ihren Brief, den Sie im Jahr 2008 an die „Kronen Zeitung“ geschrieben haben, wortbrüchig geworden, denn: Wann, wenn nicht dann, wenn es um das Geld der Steuerzahler geht, das wir für marode EU-Länder zur Verfügung stellen, muss das Volk befragt werden? Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist doch der entscheidende Punkt, um den es geht. Es sind Milliardenbeträge an Haftungen, Garantien und Geldspritzen für die Banken zur Verfügung gestellt worden. Und das berührt die Bevölkerung mehr als jede einzelne Vertragsänderung im europäischen Reformvertrag oder in der Verfassung, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist der eigentliche Punkt. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Aber dass die rot-schwarzen Regierungspolitiker ständig ihr Wort brechen und es mit Versprechungen nicht ernst nehmen, das erleben wir ja beinahe tagtäglich. Ich erinnere nur an Bankenminister Pröll, der in Interviews immer wieder betont hat: keine neuen und keine höheren Steuern! Wenige Wochen, wenige Monate später haben wir von Rot und Schwarz das größte Steuer- und Belastungspaket präsentiert bekommen. – Das ist Wortbruch par excellence, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Immer wieder dasselbe Bild – auch jetzt in dieser Aktuellen Europastunde wieder einmal –: Wenn es darum geht, die Bevölkerung mitzunehmen auf den gemeinsamen Weg Europas, dann ist Ihnen die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger nichts wert, es ist Ihnen eine Volksabstimmung nichts wert, wenn es um existenzielle Interessen geht, wenn es darum geht, die Bevölkerung aufzuklären und einzubinden. Vor EU-Wahlen, die sicher wieder stattfinden werden, beschweren Sie sich darüber, dass es kein Interesse seitens der Bevölkerung an Europa gibt. Das liegt daran, dass Sie kein Interesse haben, die Bevölkerung einzubinden in europäische Fragen, um die es tatsächlich geht und die wichtig sind, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Das war beim EU-Reformvertrag und auch beim Rettungsschirm so. Sie haben den Steuerzahler überhaupt nie eingebunden in die wirklich wichtigsten Fragen, wenn es beispielsweise darum gegangen ist, den EU-Rettungsschirm aufzuspannen, ein Bankenpaket zu schnüren oder Griechenland ein Hilfspaket in Milliardenhöhe zur Verfügung zu stellen, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Sie müssen auch immer dazusagen – und das ist das Wesentliche, das immer wieder verschwiegen wird –: Das Geld, das Griechenland von Österreich erhalten hat, ist weg! Dieses Geld gibt es nicht mehr, es kommt nicht mehr zurück. Sie wissen das. Jetzt gibt es Schuldenstundungen, dann gibt es Schuldenerlässe, und am Ende wandert das, was übrig bleibt, in einen europäischen Währungsfonds. Das Geld der österreichischen Steuerzahler ist verlorenes Geld! Griechenland ist, wenn man so will, eine Teilrepublik Chinas geworden, weil nämlich China eingesprungen ist und Staatsanleihen von Griechenland gekauft hat. Das ist die Realität, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Ich bin erschüttert, wirklich erschüttert. Herr Bundeskanzler! Sie sind Regierungschef und haben heute in Ihrer Stellungnahme ausgeführt, dass bereits mit der Einführung des Euro klar war, dass ein Land dem anderen Land zu helfen hat, wenn es in finanzielle Schwierigkeiten kommt. – Herr Bundeskanzler, ist das Ihr Ernst, was Sie da gesagt haben?! Ist das tatsächlich Ihr Ernst?! Oder melden Sie sich noch einmal zu Wort und korrigieren Sie sich selbst? Denn eines sollten Sie als Regierungschef wissen, dass es nämlich eine Bail-Out-Klausel gibt, und das heißt, dass kein Land eine Haftung gegenüber einem anderen Land zu übernehmen hat. Das ist mit der Einführung des Euro als einer von drei zentralen Punkten festgelegt worden, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenbemerkung von Bundeskanzler Faymann. – Abg. Dr. Van der Bellen: Nein! Nein!) – Entschuldigung, aber das sollten Sie als Regierungschef wissen.
Es gibt auch einen Stabilitätspakt, der klar festhält: 3 Prozent Defizitgrenze, 60 Prozent Verschuldungsquote. Und es ist ebenfalls festgehalten, dass die Europäische Zentralbank keine Staatsanleihen kaufen kann.
All das sind Grundregeln, die Sie über Bord geworfen haben. Diese Europäische Gemeinschaft ist eine Gemeinschaft ohne Moral, und das ist fatal, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Heute sind wir in der Situation, dass uns jene, denen wir geholfen haben, die der Steuerzahler aus dem ganzen Schlamassel herausgezogen hat, nämlich die Banken, die Konditionen diktieren (Abg. Mag. Stadler: So ist es! Genau so ist es!), indem sie das billige Geld der Europäischen Zentralbank, das der Steuerzahler dorthin transportiert hat, um 1 Prozent Zinsen nehmen, es den maroden Staaten um 7 Prozent Zinsen zur Verfügung stellen und somit mit den Staatsanleihen 6 Prozent Gewinn machen. Dieses System, meine sehr geehrten Damen und Herren, gilt es endlich einmal zu durchbrechen. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)
Es ist dafür zu sorgen, dass die Banken zur Verantwortung gezogen werden, meine sehr geehrten Damen und Herren! Und dafür wird das BZÖ auch in Zukunft alle Kräfte mobilisieren. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
11.13
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Der letzte gute Bürgermeister von Wiener Neustadt!)
11.13
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, Kollege Van der Bellen hat es auf den Punkt gebracht. Es gibt zwei Meinungen zu der Situation, in der sich der Euro beziehungsweise die Europäische Union befindet. Es gibt die Meinung des BZÖ, man sprengt das Ganze in die Luft und glaubt dann, man hat irgendetwas Gutes getan, und es gibt die Meinung der Freiheitlichen.
Was würde denn geschehen, wenn das stattfinden würde, was Sie gerne hätten? (Abg. Strache: Das österreichische Steuergeld für die eigene Bevölkerung einsetzen, unser Steuergeld für unsere Bürger – das ist das Ziel!) – Die Stabilität dieser Währung wäre weg, die Ersparnisse der Menschen wären weg, die Pensionen wären nicht gesichert! Ist das Ihr Ziel? Welche Verantwortung tragen Sie in diesem Staat, wenn Sie wollen, dass der einzelne Sparer, der einzelne Pensionist alles bezahlen soll? Was haben Sie für ein Politikverständnis? Das darf es doch nicht geben! (Zwischenruf des Abg. Dr. Königshofer.)
Wir haben drei große Räume: Wir haben den Yen, den Dollar in Amerika und den Euro. Unsere Unternehmen können in einer Weltwährung fakturieren. Sie sind keinen Spekulationen ausgeliefert (Abg. Strache: Was erleben wir gerade in Portugal, Spanien? Wo sehen Sie keine Spekulationen?), sie können ihre Rechnungen in Euro ausstellen, sie haben nach innen kein Risiko zu tragen. Wollen Sie, dass sie in Dollar abschließen müssen? Wollen Sie, dass sie in Yen abschließen müssen? (Zwischenruf des Abg. Dr. Königshofer.) Stellen Sie sich einmal diese Exportwirtschaft vor! Das ist ja untragbar, was Sie da von jedem Einzelnen verlangen (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ): seine Ersparnisse beziehungsweise seine Pension aufs Spiel zu setzen. (Abg. Rädler: ... Yen in Nordkorea!)
Ich möchte Sie nur darauf aufmerksam machen, dass im April 2009 Österreich Nutznießer dieser europäischen Solidarität war. Als die osteuropäischen Länder sozusagen geschwommen sind und die österreichischen Banken das größte Risiko getragen haben, sind wir über Spekulationsgerüchte auf den Radarschirm aller Staaten geraten. Und was ist geschehen? – Der Betrag von 25 Milliarden, der für die Osthilfe zur Verfügung gestellt wurde, wurde nach einer Reise des Finanzministers auf 50 Milliarden erhöht. So hat die Europäische Union Österreich geholfen. Daher ist es doch wohl selbstverständlich, dass auch Österreich seinen Beitrag leistet, um den Euro, die europäische Währung zu sichern.
Ich halte das für einen Akt der Solidarität, zumal, wie bereits erwähnt, auch Österreich schon Nutznießer war. (Abg. Strache: Die Solidarität unter Spekulanten!) Wir hätten unsere Anleihen nicht bedienen können. (Abg. Strache: SPÖ-Stiftungsspekulanten und SPÖ-Eurospekulanten!)
Kollege Hübner hat gesagt, Island sei ein Paradebeispiel, weil es dem Land so gut geht. – Ja, weil die Euro-Staaten eingesprungen sind! Doch nicht deshalb, weil Island wirtschaftlich so gut ist. (Zwischenruf des Abg. Dr. Königshofer.)
Das ist die Frage, die es zu beantworten gilt: Will man durch Solidarität den Einzelnen davor schützen, dass er einen Nachteil aus dieser Politik hat, will man, dass man unsere Exportwirtschaft dadurch schützt, dass sie weltweit in Euro fakturieren kann, oder will man die Ersparnisse einfach hergeben, weil es ohnehin egal ist und man dieses System in die Luft jagen will. (Abg. Strache: Die österreichischen Steuergelder schützen, darum geht es!)
Ein anderer Vorteil ist, dass man jetzt darüber nachdenkt, für diese Staaten, die eine andere Volkswirtschaft haben und nicht so korrekt gehandelt haben wie Österreich, Bedingungen festzulegen, wie man ihnen hilft. Anderenfalls würden wir nie zu diesen Bedingungen kommen. Man denkt auch darüber nach, die Privaten in die Bezahlung dieser Spekulationsverluste mit einzubinden. Und dahin sollte, glaube ich, diese Diskussion führen: dass man die Spekulanten endlich mitzahlen lässt, dass man die Banken mitzahlen lässt. Das, was Herr Kollege Bucher fordert, ist nur möglich, wenn man einen Schutzschirm gewährt, und nicht, wenn man ihn abschafft. (Abg. Bucher: Genau das Gegenteil! Ihr füttert die Banken! – Abg. Strache: Ihr füttert die Spekulanten!)
Jetzt zur verfassungsrechtlichen Situation. Sie wissen, der EU-Vertrag hat 55 Artikel, der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat 358 Artikel. Nun ändert man im Primärrecht einen Halbsatz, indem man sagt: „Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitätsmechanismus einrichten“, der an bestimmte Auflagen gebunden ist. – Mit diesen Auflagen wird sichergestellt, dass die Spekulanten eingebunden werden und dass jeder Einzelne vor Abwertungen und vor Verlust geschützt wird. (Abg. Strache: Sie schützen die Spekulanten mit diesem Schirm!) Letztendlich sagt unser Artikel 50 in der Bundesverfassung, dass dafür keine Volksabstimmung notwendig ist. (Abg. Strache: Sie finanzieren mit österreichischem Steuergeld die Spekulanten! Das ist es!)
Wir ändern den EU-Vertrag nicht. Wir ändern auch die Unterverträge des EU-Vertrages nicht (Abg. Strache: Sie finanzieren mit österreichischem Steuergeld die Spekulanten in den Banken!), sondern es wird ein vereinfachtes Vertragsveränderungsverfahren eingesetzt, und dieses vereinfachte Vertragsveränderungsverfahren führt sogar dazu, dass Staaten, die zu einer Volksabstimmung verpflichtet wären, für diese Änderung keine Volksabstimmung durchführen müssen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz. – Abg. Mag. Stefan: Es geht um ein Versprechen!) Und wir wollen für eine Änderung, die aus einem Halbsatz besteht, eine Volksabstimmung? – Ich halte Ihre Politik für unseriös, weil sie dem Einzelnen schaden und auch der Volkswirtschaft Europas erheblichen Schaden zufügen würde. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Es geht um das Versprechen des Herrn Bundeskanzlers! Es geht darum, ob sein Wort etwas wert ist! Sein Wort ist unseriös!)
11.18
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Plassnik. – Bitte.
11.18
Abgeordnete Dr. Ursula Plassnik (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine Herren Staatssekretäre! Lernfähigkeit ist im 21 Jahrhundert eine sehr praktische Eigenschaft. Ich warne die Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ vor einer Rolle rückwärts in die neunziger Jahre. Sie haben es schon einmal besser gewusst. Denn das, worum es Ihnen heute geht, ist ja nicht die Frage einer Volksabstimmung, sondern es geht Ihnen darum, gegen den Euro zu mobilisieren, die Europäische Union letzten Endes schlechtzumachen, Ihre alten Ideen wieder auszupacken, die Sie schon im Rahmen des Schilling-Volksbegehrens in den neunziger Jahren propagiert haben. Das hat nicht funktioniert, Kollege Westenthaler weiß das. Er ist damit gescheitert, und zwar ist er mit einem sehr mageren Ergebnis gescheitert. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Sehr viele Unterschriften!)
Lernfähigkeit, meine Damen und Herren, erleben wir Gott sei Dank auf Seite der Europäischen Union. Die Diskussionen, die Debatten, die jetzt darüber laufen, wie konkret dieser Schutzschirm auf Dauer zu gestalten ist, sind wesentliche Fortschritte. Das sind auch sehr interessante und zum Teil mühsame Diskussionen.
Diese Fortschritte sind für Österreich enorm wichtig. Die Österreicher und Österreicherinnen haben Vertrauen in unser gemeinsames Geld, in unsere gemeinsame Währung. Alle Meinungsumfragen zeigen, dass eine massive Mehrheit der Österreicher großes Vertrauen in den Euro und somit auch Vertrauen in das Krisenmanagement der österreichischen Bundesregierung hat. Ich finde, dass sich 2009, 2010 die österreichische Bundesregierung als Krisenmanager in diesem Bereich durchaus bewährt hat. Sie hat umsichtig gehandelt, sie hat rasch gehandelt, sie hat zukunftsorientiert gehandelt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Österreich ist heute Gott sei Dank eines der sechs Länder in der Europäischen Union, die ein Triple A haben, gemeinsam mit Frankreich, mit Deutschland, mit den Niederlanden, den finnischen und den Luxemburger Kollegen. Und es ist durchaus richtig, dass man sich hier intensiv berät und auch koordiniert. Das tun insbesondere die Finanzminister. Ich halte gar nichts davon, dass wir die Euro-Zone wieder spalten: in einen Nordteil und in einen Südteil, sozusagen in einen „N-Euro“ und in einen „S-Euro“. Das ist Unfug. Das ist keine gute Idee und nicht im Sinne des österreichischen Steuerzahlers und Staatsbürgers. Wichtig ist aber, dass wir unsere Position als Triple A-Land erhalten. Daran hat die österreichische Bundesregierung mit allen Mitteln zu arbeiten. (Beifall bei der ÖVP.)
Nun zum Thema Volksabstimmung. Warum ist es so ein untaugliches Mittel? Wir führen diese Diskussion ja nicht zum ersten Mal. Bei einer Volksabstimmung können Sie nur mit Ja oder Nein antworten. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Und das ist insbesondere bei der Komplexität der Frage, die wir hier haben, ein ganz untaugliches Mittel, denn es geht darum, wie artikulieren, wie formulieren wir die Ausgestaltung, die konkreten Auflagen, die wir auch den Ländern gegenüber formulieren müssen, die allenfalls diesen Schutzschirm in Anspruch nehmen. (Abg. Petzner: Das Volk ist also zu blöd, um abzustimmen! Das ist so eine Arroganz, das ist unglaublich!) Wir müssen klären, wie das kontrolliert wird. Wir müssen auch darüber diskutieren, was Alternativen wären, die, sofern es sie gibt, alle hochgradig nachteilig für den österreichischen Steuerzahler sind.
Also gehen Sie ab von dieser altbekannten Antieuropahaltung, von dieser Anti-Euro-Haltung!
Schauen wir uns auch einmal die konkreten Zahlen an: Die maximale Haftung, die wir hier im österreichischen Parlament beschlossen haben, im Zusammenhang mit dem Schutzschirm beträgt 15 Milliarden €. (Abg. Dr. Hübner: Das ist ja gar nichts!) Wir sind jetzt bei ungefähr 12,3. Da wollen Sie jetzt plötzlich eine Volksabstimmung für einen Schutzschirm, den es schon gibt, dessen definitive und dauerhafte Ausgestaltung bereits Faktum ist!
Wo war der Schrei nach Volksabstimmung bei den Exportgarantien, die auch vom österreichischen Staat abgegeben werden? Nur zum Vergleich die Größenordnungen, um die es da geht: Da geht es auf der einen Seite im Einklang mit dem Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz um eine Höhe von etwa 30 Milliarden im Jahr 2010. (Abg. Mag. Stefan: Was hat das mit dem Lissabon-Vertrag zu tun?) Das haben wir hier einstimmig beschlossen, die Volksvertreter. Dazu sind wir auch da. Da brauchen wir keine Volksabstimmung. Dasselbe gilt für das Ausfuhrgesetz, da geht es auch in etwa um diese Höhe. (Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.)
Lassen Sie mich zum Schluss als Kärntnerin eine Sache noch anmerken, die mir auch ganz wichtig ist. (Abg. Scheibner: Das kann man doch überhaupt nicht vergleichen! – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.) In Kärnten wurde offenbar eine Landeshaftung in Höhe von 19 Milliarden € beschlossen. Dazu wurde der Landtag nicht einmal gefragt. Das wurde von der Landesregierung einfach gemacht. (Abg. Dr. Strutz: Aber der Herr Martinz hat zugestimmt! Der ist Vorsitzender der Holding!) Wo war da das große Interesse, Herr Kollege Strutz, an einer Volksabstimmung?
Das heißt, das Manöver ist extrem durchsichtig: Es geht um Populismus pur. (Abg. Mag. Stefan: Der Populismus war der Brief an die „Kronen Zeitung“! Wo ist da der Populismus?) Machen Sie Lernfortschritte und hören Sie auf, den Bürgern hier keinen reinen Wein einzuschenken! Bekennen Sie Farbe! Vertrauen Sie der österreichischen
Bundesregierung! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
11.24
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte.
11.24
Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wissen Sie, Frau Kollegin Plassnik, sich hier herzustellen und zu sagen, das Haftungspaket macht ja nur 15 Milliarden € aus, das ist eine Verhöhnung der Bevölkerung! (Abg. Dr. Strutz: Abgehoben! Völlig abgehoben!) Bei dem Zustand unserer Staatsfinanzen zahlen Sie das wahrscheinlich aus der Portokassa. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist wirklich eine Verhöhnung, sich hier herzustellen und so zu tun, als ob 15 Milliarden € an Haftungen gar nichts bedeuten würden. Wahrscheinlich zahlt es die ÖVP aus der Portokassa, ich kann es mir vorstellen.
Jetzt zu Ihnen, Herr Bundeskanzler. Herr Bundeskanzler, es war schon unheimlich interessant, zu beobachten, wie Sie heute Ihre Rede angelegt haben. Sie haben in allen Detailpunkten aufgezeigt, warum wir uns heute in dieser fatalen Situation befinden. Sie haben gesagt, diese Haftungen sind nötig geworden, weil unterschiedliche Wirtschaften, unterschiedliche Steuersysteme und unterschiedliche Volkswirtschaften in diesem Euroraum zusammengefasst wurden. Ja, das haben Ihnen aber Experten schon vor zehn Jahren gesagt, dass das nicht funktionieren kann. Und wir sagen Ihnen das seit Monaten. Wenn wir Ihnen das in den letzten Monaten immer wieder gesagt haben, haben Sie nur den Kopf geschüttelt und so getan, als ob das nicht wahr wäre. Ihre heutige Aussage war aber eigentlich das Eingeständnis, dass wir mit unserer Meinung seit Monaten recht haben. (Beifall bei der FPÖ.)
Das, was Sie mit diesem Euroschutzschirm aufführen, ist nichts anderes als eine weitere Kapitulation vor der Finanz- und Bankenlobby in Österreich, in der EU und im ganzen Euroraum. Was ist denn von Ihren großspurigen Ankündigungen geblieben, in denen Sie gemeint haben, Sie werden sich dafür einsetzen, dass es eine Finanztransaktionssteuer im europäischen Raum geben wird? – Nichts davon ist geblieben!
Und wenn dann Ihr Klubobmann Cap hier herauskommt und sagt, wir müssen ja den armen Menschen dort helfen, in Griechenland, in Irland und in Portugal und in all den Ländern, die noch dazukommen werden, dann ist das eine weitere Verhöhnung. Ja glauben Sie allen Ernstes, dass ein Grieche oder ein Ire auch nur irgendetwas von diesem Euro-Rettungsschirm hat?! Das ist eine reine Bankenrettungsaktion in einem Ausmaß, das es größer in der Geschichte der Europäischen Union noch nie gegeben hat! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strache: Das ist das SPÖ-Spekulantenhilfspaket!)
Die Griechen und die Iren werden von ihrer eigenen Regierung, die für dieses schlechte Wirtschaften in den letzten Jahren verantwortlich ist, mit massiven Steuererhöhungen, mit massiven Sparpaketen belastet. Zigtausende in diesen Ländern gehen deswegen bereits auf die Straße. Aber dabei bleibt es nicht, weil sich das auch in den Ländern, die durch diesen Euro-Rettungsschirm belastet werden, Deutschland, Österreich und so weiter, die Leute nicht mehr gefallen lassen. Sie zahlen 2,3 Milliarden € nach Griechenland und beschließen gleichzeitig hier im Hohen Haus ein Belastungspaket von 2,8 Milliarden €, das die österreichische Bevölkerung zur Gänze zu tragen hat.
Dann stellt sich Bundesfinanzminister Pröll hier her und sagt, es ist verantwortungslos, Schulden zu machen, unseren Kindern und Enkelkindern Schulden aufzubürden in einer Größenordnung, die sie jahrzehntelang nicht bewältigen werden. Gleichzeitig
beschließt man hier ein Budget, das massive Belastungen im Bereich Familien, Soziales, Pflege vorsieht, eine Erhöhung von Massensteuern wie zum Beispiel der Mineralölsteuer, und, und, und. Sie sagen aber nicht dazu, dass es Ihnen trotz dieses Belastungspaketes nicht gelingt, ausgeglichen zu bilanzieren. Sie machen nämlich zusätzlich noch 7,5 Milliarden € Schulden.
Wir haben jetzt einen Schuldenstand von 200 Milliarden € ohne die ausgelagerten Schulden von Asfinag, ÖBB, BIG und so weiter und schaffen es bis zum Jahr 2014, Schulden bis zu einer Höhe von 230 Milliarden € anzuhäufen. Und dann stellt sich der Finanzminister hier her und sagt, es ist verantwortungslos, unsere jungen Leute zusätzlich zu belasten. Ich weiß nicht, für wie dumm er die Bevölkerung eigentlich hält. Dass er die Oppositionsparteien für dumm erklärt hat, das wissen wir schon länger. (Beifall bei der FPÖ.)
Noch ein Wort zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Wittmann. Wissen Sie, warum wir in dieser fatalen Situation sind? – Weil Sie alles aufgrund Ihres politischen Verständnisses darlegen. Was Ihnen aber fehlt, ist das Wirtschaftsverständnis. (Beifall des Abg. Strache.)
Ich schließe jetzt mit einem Zitat von Hans-Werner Sinn, das ist der ifo-Präsident aus Deutschland. Dieser hat gesagt:
„Ich bezweifle“ – und da gebe ich ihm recht –, „dass die heute in Europa Verantwortlichen die wirtschaftliche Tragweite ihrer Entscheidungen voll verstehen. ... Das Ausblenden ökonomischer Gesetze hat verheerende Konsequenzen.“ Das Grundprinzip muss bleiben, dass die Kreditgeber für die Risiken haften und nicht die Bevölkerung der einzelnen Staaten – und schon gar nicht hier in Österreich. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
11.29
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.
11.30
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Herren auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren, auch auf der Galerie! Ich habe die Anregung mitgenommen, die 3. Klasse der Berufsschule für Gartenbau und darüber hinaus eine kleine Delegation aus Altach begrüßen zu dürfen. Ich mache das deshalb gerne, weil es, glaube ich, gerade bei dem Thema Volksabstimmung ganz nützlich ist, auch auf die Fragen von Demokratie und Beteiligung kurz einzugehen. Nützlich und hilfreich ist es sicher, wenn die Debatten hier im Nationalrat intensiv verfolgt werden, damit sich die Leute hier ein Bild machen können.
Welches Bild bietet sich uns aufgrund dieser Initiative der Freiheitlichen Partei? Auf diese möchte ich nämlich besonders eingehen. Aber zunächst zu Ihnen, Herr Bundeskanzler. Ganz so überraschend ist das nicht, was da von der freiheitlichen Fraktion in Ihre Richtung gekommen ist. Es ist schon der Fluch der bösen Tat, wenn Sie, damals noch nicht als Bundeskanzler, aber quasi als angehender oder als einer, der es werden wollte, der größten Tageszeitung einen Brief geschrieben und sich mit dem Inhalt dieses Briefes deren Kampagnenjournalismus untergeordnet haben. Das ist schlecht, das ist schlimm, und es ist zu hoffen, dass das einem selbstbewussten Regierungschef nie wieder passiert. (Beifall bei den Grünen.)
Die Fragestellung, die Sie hier zu gewärtigen haben, war ja schlicht und ergreifend: Gibt es da jetzt eine Volksabstimmung oder nicht? Ich glaube, das war ja gar nicht so sehr das Anliegen der Freiheitlichen Partei, sondern die Grundsatzfrage ist – diese zu stellen ist ja legitim –: Geht es jetzt um die Vertiefung in wirtschafts-, sozial- und
finanzpolitischen Fragen der Union oder jedenfalls um mehr Koordinierung oder geht es darum, dass man das Ganze mit einem billigen Kurs des Populismus einfach gegen die Wand fahren lässt?
Ich gebe zwar zu, auch was die BZÖ-Fraktion betrifft, dass einige Beschreibungen der Abfolgen dieser Systematiken, nämlich dass am Schluss Banken und Fonds profitieren und diese vor allem mit gerettet werden, durchaus richtig sind. Die Frage ist nur: Was ist die Lösung? Wie kommen wir da raus? Und da bieten Sie nichts an. Ich werde jetzt kurz darauf eingehen.
Im Übrigen ist es ja gar nicht so leicht, wie Sie glauben, aus dieser Währungsunion und allenfalls Krise herauszukommen. Die Risiken waren damals bekannt, das ist klar, und teilweise sind sie schlagend geworden; Professor Van der Bellen hat das auch ausgeführt. Nur noch einmal das Bild, weil es Herr Klubobmann Strache so vielleicht besser versteht, da er da einigen Nachholbedarf hat: Es ist eben viel leichter, aus einem Aquarium eine Fischsuppe zu machen, und ungleich schwieriger, aus der Fischsuppe wieder ein Aquarium zu machen. (Heiterkeit.)
Das sind schon Fragen, die Sie da mit berücksichtigen müssen. Das brauchen Sie natürlich nicht, weil Sie mit Ihren Hausmeisterschmähs auf anderer Ebene billig punkten wollen. Aber wir werden auch SPÖ und ÖVP einmal einladen, hier stärker dagegenzuhalten, denn mit dieser knieweichen Haltung sind diesem populistischen Einfall Tür und Tor geöffnet. Genau darum geht es ja. (Beifall bei den Grünen.)
Jetzt wird es einmal Zeit, dass auch Sie hier mehr Mut zeigen, kleine Ansätze sind ja schon erkennbar.
Wir stehen – und das hören Sie ja hier heraus; ich darf das wiederholen – für diese Verhandlungen, so sie dann notwendig sind, auch zur Verfügung, aber die Kritik, die Sie gehört haben, üben wir mit Überzeugung und mit Kompetenz, wie Sie sich selbst überzeugen konnten, wenn Sie die schon seit Jahren getätigten Ausführungen von unserer Fraktion und speziell von Professor Van der Bellen verfolgt haben. Das ist ja alles nicht so überraschend und so neu, was da kommt.
Also könnte es eigentlich schon darum gehen, dass man sich einmal überlegt, wie wir da herauskommen; ich darf das kurz skizzieren. Natürlich müssen wir über die Frage der Eurobonds nachdenken, denn wenn wir die gescheit konstruieren, dann könnten wir endlich ein System implementieren, dass sehr wohl die privaten Gläubiger, die zuerst ja gut daran verdienen – das ist ja zu Recht ausgeführt worden, mir scheint vom Kollegen Bucher –, auch beteiligt werden können. Nur müssen Sie einmal ein System erfinden, wo Sie das überhaupt machen können. Das würde zum Beispiel so gehen, dass wir mit Eurobonds zu einem bestimmten Anteil der Wirtschaftskraft eines Landes reingehen, umschichten und den Rest am Markt organisieren. Dann muss aber wirklich Markt herrschen, dann darf genau das nicht passieren, dass man sich billig Geld abholt, teuer verborgt, unter der Parole, wir, die Privaten, nehmen das Risiko, und dann, wenn das Risiko schlagend wird, zahlen alle, nämlich die europäischen SteuerzahlerInnen. Das ist die Aktion Umverteilung von unten nach oben. Da sind wir uns einig. Aber ein paar Lösungen werden wir schon anbieten müssen. Ob da eine Volksabstimmung relevant ist oder nicht, ist eine andere Frage.
Es geht ja in jedem Fall um mehr Harmonisierung in der europäischen Sozial-, Wirtschafts- und Finanzpolitik. Das ist immer gut. Wir werden mehr Steuerharmonisierung brauchen, damit dieser Wettbewerb nach unten aufhört, und so weiter und so fort.
Ein Letztes: Machen Sie sich das einmal aus zwischen Blau und Orange, denn das geht ja immer hin und her! Aber eine Volksabstimmung über die Rettung der Hypo
Alpe-Adria wäre nicht so schlecht gewesen, vor dem Hintergrund, dass Kärnten stärker verschuldet ist als Griechenland. Irgendwer hat das zu verantworten! Sicher nicht diese Herren hier, sicher nicht wir ... (Abg. Petzner: Das ist ein Blödsinn! So ein Blödsinn!)
Na selbstverständlich ist das wahr! Dort müssen Sie einmal nachschauen, denn es ist doch nicht einzusehen, dass die Österreicher das Ganze jetzt ausbaden müssen, was Sie dort verantwortet haben. Vielleicht machen wir im U-Ausschuss eine Gegenüberstellung von Blau und Orange. Aber Sie sind nicht die Anwälte der Bevölkerung, als die Sie sich hier dauernd ausgeben! (Beifall bei den Grünen.)
11.35
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.
11.35
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Bundeskanzler! Hohes Haus! Ich habe meinen Ohren nicht getraut, als Sie als Kanzler dieser Republik gesagt haben – und als solcher nehmen Sie ja immerhin an der Ratstagung teil –, dass bereits bei der Einführung des Euro klar war, dass alle Euroländer füreinander haften. (Bundeskanzler Faymann: In gewisser Weise!) – Was heißt „in gewisser Weise“! Fangen Sie nicht an, Ihre Aussage zu relativieren! Sie haben es gesagt!
Ich lese Ihnen den Artikel 125 des Lissabon-Vertrages vor. No-Bail-Out-Klausel heißt dieser Artikel. (Zwischenbemerkung von Bundeskanzler Faymann.) Ich lese es Ihnen vor. Der Zuseher soll wissen, was er von seinem Kanzler zu halten hat. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Strache.)
„Die Union haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften (...) und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; (...)“
Und, Herr Bundeskanzler, das gilt auch zwischen den einzelnen Mitgliedsländern.
Ist das jetzt angekommen? (Zwischenbemerkung von Bundeskanzler Faymann.) Wieso können Sie dann so einen Satz von sich geben?
Sie, Herr Bundeskanzler, haben nun einmal eine Volksabstimmung versprochen. Allerdings hat damals ein prominenter Chefredakteur noch gelebt. Und nun werden Sie daran erinnert, das ist legitim.
Faymann: brieflich versprochen – Faymann: regierungsamtlich gebrochen! Das ist das Fazit. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Aber, meine Damen und Herren, selbst wenn Sie Ihre eigenen Versprechen halten würden, würden wir gar nichts retten. Entscheidend ist, was Sie auf europäischer Ebene tun, Sie und Ihr Bankenminister Pröll, der heute hier nicht anwesend ist.
Wo sind die Regulative der Finanzmärkte? – Vor zwei Tagen haben wir dieses Paket (der Redner hält einen Stoß Papier in die Höhe) – ich habe es mitgebracht, ich bin der Überzeugung, ich bin einer der wenigen, die es überhaupt gelesen haben – im EU-Unterausschuss zur Behandlung gehabt. Wenige Mitglieder des Hohen Hauses waren bei dieser Debatte anwesend. (Neuerliche Zwischenbemerkung von Bundeskanzler Faymann.) – Bitte? Der Herr Staatssekretär war dabei, vielleicht kann er Sie aufklären, Ihr Alter Ego, Ihr Vikar.
Dieses Paket, meine Damen und Herren, sieht mit keinem einzigen Satz irgendein Regulativ für die Finanzmärkte vor, sieht mit keinem einzigen Satz eine Aufsicht vor, wie sie der Kollege Cap eingemahnt hat! – Wo ist das bitte, Herr Kollege Cap? Wo ist
das? Fragen Sie den Herrn Staatssekretär! Vielleicht finden Sie es selber. Ich gebe es Ihnen, ich stelle es Ihnen zur Verfügung.
Dieses Paket sieht mit keinem einzigen Satz ein Regulativ für Spekulanten vor! (Staatssekretär Mag. Schieder: Nur mehr Show hier, oder was?) – Das ist keine „Show“, sondern das ist Tatsache! (Staatssekretär Mag. Schieder: Na ja!) Da sitzt ein Staatssekretär der Roten, der glaubt, das ist eine Show! Der hat das auch alles nicht gelesen, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Staatssekretär Mag. Schieder: O ja!)
Meine Damen und Herren an den Bildschirmen, damit Sie wissen, von wem Sie in Europa vertreten werden: von Leuten, die nicht einmal wissen, was in den Papieren steht, von Leuten, die Vertragsinhalte behaupten, die es überhaupt nicht gibt! – Da wundern Sie sich noch, meine Damen und Herren, dass Ihr Geld da draußen verprasst wird?! Da brauchen Sie sich nicht zu wundern, wenn das Ihre Regierungsvertreter sind!
Keine einzige Silbe steht in diesem ganzen Konvolut von einer Transaktionssteuer, Herr Kollege Cap! Keine einzige Silbe! Sie haben das versprochen, Sie haben gesagt, Sie werden das einführen. Keine einzige Silbe davon, wie man Banken, Spekulanten eine Kette anlegt, wie man sie kontrolliert, wie man sie beaufsichtigt. Keine einzige Silbe!
Wissen Sie, was drinnen steht? Wissen Sie das, Herr Finanzstaatssekretär? Wissen Sie das? – Nein, Sie wissen es nicht! (Staatssekretär Mag. Schieder: O ja!) Wissen Sie, was drinnen steht? – Eine Strafsteuer für Länder, die ohnehin schon finanziell notleidend sind. 0,1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes soll in Zukunft als Strafsteuer bezahlt werden, wenn man die Budgetdisziplin nicht einhält.
Der Herr Bundeskanzler außer Dienst Schüssel hat ein Beispiel für die Nichteinhaltung der Budgetdisziplin gebracht. Wissen Sie, was er gesagt hat? Wenn man etwa die längst fällige Anhebung des Pensionsalters nicht durchführt. – Aha, das heißt, man putzt sich dann an der Europäischen Union ab und sagt, diese droht mit einer Strafsteuer, wenn die längst fällige Anhebung des Pensionsalters der Bevölkerung nicht erfolgt.
Was ist das Fazit? – Banken und Spekulanten verjubeln Milliarden. Andere bereichern sich daran. Dann gehen Banken her und holen sich bei den Staaten, das heißt beim Steuerzahler, Millionenhaftungen, Haftungen im Ausmaß von Hunderten Millionen, und dann gehen dieselben Banken her und greifen bei der nächsten Währungskrise – das hat Kollege Cap nämlich wirklich gemeint mit der Verarmung des amerikanischen Mittelstandes – auf die Pfandrechte und Hypotheken zu, die sie bei den kleinen Leuten in den Grundbüchern haben.
Was werden Sie unternehmen, Herr Bundeskanzler, um die kleinen Leute vor diesen Banken und vor diesen Spekulanten, die sich nur links und rechts bereichern, zu schützen? Welches Mittel haben Sie dagegen parat, dass derzeit die Volksrepublik China tatsächlich wertlose Staatsanleihen der Portugiesen, Spanier und Griechen gegen potenziell wertlose Dollar kauft, womit die nächste Währungskrise verschärft vorprogrammiert ist? Was haben Sie dagegen parat, Herr Staatssekretär? (Abg. Mag. Stefan: Nichts!) Schweigen im Walde – nichts!
Darüber haben Sie noch nicht einmal nachgedacht! (Staatssekretär Mag. Schieder: O ja!) – Na dann stehen Sie doch bitte auf, gescheiter Herr Staatssekretär, und referieren Sie doch der österreichischen Bevölkerung endlich einmal, was Sie vorhaben! (Beifall beim BZÖ.) – Nichts haben Sie in der Tasche! Alles, was Sie bisher versprochen haben, ist jedenfalls mit keiner einzigen Silben in diesem Konvolut erwähnt – mit keiner
einzigen Silbe! Ich stelle es Ihnen zur Verfügung. (Der Redner hält Staatssekretär Mag. Schieder das genannte Schriftstück entgegen.)
Sie haben Redezeit in rauen Mengen. Stehen Sie auf und zeigen Sie uns „Nackerpatzerln“, was diesbezüglich drinnen steht, wenn Sie es finden! – Es ist nichts davon drinnen, meine Damen und Herren.
Von der Österreichischen Volkspartei will ich erst gar nicht reden. Die Arroganz, mit der Frau Kollegin Plassnik hier mit einem gouvernantenhaften Unterton gesagt hat, die Bevölkerung könne man gar nicht abstimmen lassen, die Bevölkerung verstehe das nicht, das sei eh alles in Ordnung, hat nur erneut Ihre wahre Haltung gezeigt (Abg. Kößl: Das ist ja eine bodenlose Unterstellung! Nimm dich ein bisschen zurück!): Kein Redner der Österreichischen Volkspartei hat heute einen kritischen Satz zu einer Bank verloren. Es muss immer der Steuerzahler zahlen und nicht die Banken. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
11.41
Präsident Fritz Neugebauer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 7326/J bis 7420/J;
Schriftliche Anfragen an die Präsidentin des Nationalrates: 54/JPR;
2. Anfragebeantwortungen: 6673/AB bis 6873/AB;
3. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2010) (1045 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) geändert wird (1054 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über bestimmte Aspekte der grenzüberschreitenden Mediation in Zivil- und Handelssachen in der Europäischen Union erlassen sowie die Zivilprozessordnung, das IPR-Gesetz und das Suchtmittelgesetz geändert werden (1055 d.B.).
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition Nr. 69 betreffend „Für den Vollausbau der S 36 Murtal-Schnellstraße“, überreicht vom Abgeordneten Fritz Grillitsch,
Petition Nr. 70 betreffend „Vergabe der Digitalen Dividende zur besseren Versorgung des Ländlichen Raumes mit Breitband-Internet“, überreicht von den Abgeordneten Mag. Karin Hakl, Hermann Gahr, Mag. Josef Lettenbichler und Franz Hörl;
Zuweisungen auf Ersuchen des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen an andere Ausschüsse:
Verkehrsausschuss:
Petition Nr. 65 betreffend „Einführung der Rettungsgasse auf Autobahnen“, überreicht vom Abgeordneten Johann Rädler;
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Rechnungshofausschuss:
Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2008 und 2009 (III-189 d.B.),
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2010/14 (III-196 d.B.),
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2011/1 (III-205 d.B.);
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie:
Endbericht der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über einen möglichen Beitritt Österreichs zum „Londoner Übereinkommen“ aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 18. November 2009, E 55-NR/XXIV. GP (III-202 d.B.);
Justizausschuss:
Bericht der Bundesministerin für Justiz betreffend den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2009 (III-206 d.B.);
Verfassungsausschuss:
Tätigkeitsbericht des Asylgerichtshofes für das Jahr 2009, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-203 d.B.),
Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2009, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-204 d.B.);
Wissenschaftsausschuss:
Bericht des Akkreditierungsrates gemäß § 4 Abs. 9 UniAkkG, BGBl. I Nr. 168/1999 i.d.g.F., über die Tätigkeit des Akkreditierungsrates im Jahre 2008, vorgelegt von der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung (III-199 d.B.),
Bericht des Akkreditierungsrates gemäß § 4 Abs. 9 UniAkkG, BGBl. I Nr. 168/1999 i.d.g.F., über die Tätigkeit des Akkreditierungsrates im Jahre 2009, vorgelegt von der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung (III-200 d.B.),
Bericht des Fachhochschulrates 2009 gemäß § 6 Abs. 2 Z 7 FHStG, vorgelegt von der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung (III-201 d.B.).
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Weiters teile ich mit, dass der Siebente Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses an die Mitglieder des Nationalrates verteilt wurde.
Ankündigung von Anträgen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Präsident Fritz Neugebauer: Die Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt, einen Untersuchungsausschuss zur näheren Untersuchung der Rolle und Verwicklung des ehemaligen Finanzministers Mag. Karl-Heinz Grasser in der beziehungsweise die BUWOG-Affäre einzusetzen.
Es liegt das Verlangen von fünf Abgeordneten gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen.
Debatte und Abstimmung finden gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung nach Erledigung der Tagesordnung statt.
*****
Weiters haben die Abgeordneten Dr. Moser, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt, einen Untersuchungsausschuss zur Untersuchung unzulässiger Einflussnahmen im Bereich des Finanzministeriums einzusetzen.
Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen.
Debatte und Abstimmung finden ebenfalls nach Erledigung der Tagesordnung statt.
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsident Fritz Neugebauer: Der Klub der Freiheitlichen Partei hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 7421/J der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend die geplante Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht dringlich zu behandeln.
Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt werden.
Fristsetzungsantrag
Präsident Fritz Neugebauer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass die Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Hauptausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1290/A der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen auf Durchführung einer Volksbefragung gemäß Artikel 49b B-VG über die Beibehaltung der Wehrpflicht oder den Ersatz durch ein Freiwilligenheer eine Frist bis zum 28. Februar zu setzen.
Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.
Da für die heutige Sitzung die dringliche Behandlung einer schriftlichen Anfrage verlangt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an diese stattfinden.
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsident Fritz Neugebauer: Um die Punkte 20 bis 23 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzusehen.
Bei Punkt 20 handelt es sich um den Bericht des Tourismusausschusses über den Antrag 1354/A(E) der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Franz Hörl, Dr. Gabriela Moser, Mag. Roman Haider, Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend europaweite Harmonisierung der Hotelsterne-Klassifizierungssysteme in 1058 der Beilagen.
Bei den Punkten 21 und 22 handelt es sich um Berichte des Ausschusses für Menschenrechte über die Anträge 1074/A/(E) der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend BStU-Akteneinsicht und 1119/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend soziale und wirtschaftliche Integration von Roma in 1059 und 1060 der Beilagen.
Bei Punkt 23 handelt es sich um den Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes Klagenfurt (19 Hv 120/10 b) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner, 1057 der Beilagen. (Abg. Dr. Rasinger: Wieder einmal!)
Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Fritz Neugebauer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3, 6 bis 8, 10 bis 12 sowie 14 bis 18 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Werden Einwendungen erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsident Fritz Neugebauer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 112 Minuten, FPÖ 100 Minuten, Grüne 88 Minuten sowie BZÖ 84 Minuten.
Für die Dauer der Fernsehübertragung durch den ORF im Anschluss an die Aktuelle Europastunde bis 13 Uhr wurde folgende Redeordnung vereinbart: eine Rednerrunde mit je 6 Minuten, ein Regierungsmitglied der SPÖ mit 5 Minuten, eine Rednerrunde mit je 5 Minuten, sind insgesamt 60 Minuten. Der Aufruf der Redner erfolgt in der ersten Runde in der Reihenfolge Grüne, SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ und in der zweiten Runde nach Fraktionsstärke.
Der vorsitzführende Präsident verteilt vor Beginn der letzten Rednerrunde die verbleibende Zeit in der Weise, dass noch alle Fraktionen in der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kommen.
Allfällige tatsächliche Berichtigungen werden erst nach der Fernsehzeit aufgerufen.
Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 vor, die Redezeit der Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten. Wenn Sie mit diesem Vorschlag einverstanden sind, bitte ich Sie um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wahl einer Schriftführerin/eines Schriftführers
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Aufgrund des Ausscheidens von Abgeordneter Marianne Hagenhofer aus dem Nationalrat ist die Wahl einer Schriftführerin vorzunehmen.
Der Vorschlag der sozialdemokratischen Parlamentsfraktion für die zu wählende Schriftführerin lautet auf Frau Abgeordnete Gabriele Binder-Maier.
Da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, werde ich im Sinne des § 87 Abs. 7 in Verbindung mit § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung hierüber nicht mit Stimmzetteln, sondern durch Erheben von den Sitzen abstimmen lassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen nun zur Wahl.
Ich ersuche jene Damen und Herren Abgeordneten, die sich für den Vorschlag, Frau Abgeordnete Gabriele Binder-Maier zur Schriftführerin zu wählen, aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Ich frage die Gewählte, ob sie die Wahl annimmt. (Abg. Binder-Maier: Ja!) – Danke. Damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt erledigt.
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 935/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Peter Sonnberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern (1051 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 928/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend: „6 aus 45“ ist zu wenig – alle Kinderrechte in die Verfassung (1052 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler – auf Staatssekretär Dr. Ostermayer und Staatssekretärin Mag. Remler weisend –: Jetzt sieht man, wie wichtig der Regierung die Kinderrechte sind! Zwei arbeitslose Staatssekretäre!)
*****
11.49
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Wir haben heute eine sehr wichtige Vorlage des Verfassungsausschusses auf der
Tagesordnung. Seit vielen Monaten ist um eine Einigung gerungen worden. Vor allem die Regierungsparteien haben auch auf einen raschen Abschluss gedrängt.
Wir hätten uns erwartet, dass heute der Herr Bundeskanzler – er war ja bis vor Kurzem im Haus – als Zuständiger für den Verfassungsausschuss und der Familienminister, der für diese Materie sachlich zuständig ist, anwesend sind.
Ich halte es angesichts der Wichtigkeit dieser Materie für unzulässig und für eine Geringschätzung, dass zwei Staatssekretäre die zuständigen Minister vertreten. (Abg. Ing. Westenthaler: Zwei Ahnungslose!)
Ich stelle den Antrag, den Bundeskanzler und den Familienminister hier herzuzitieren. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler – in Richtung SPÖ und ÖVP –: So viel sind euch die Kinderrechte wert! Super!)
11.50
Präsident Fritz Neugebauer: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Klubobmann Kopf. – Bitte.
11.50
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vor allem: Meine Damen und Herren vom BZÖ! Sie kennen die Geschäftsordnung (die Abgeordneten Mag. Stadler und Ing. Westenthaler: Eben!), und Sie wissen, dass es selbstverständlich der Geschäftsordnung und den Usancen entspricht, dass Staatssekretäre die Regierungsmitglieder im Parlament vertreten können. (Abg. Ing. Westenthaler: Das hat keiner bestritten! – Ruf bei der SPÖ: Das ist ihr Job!)
Herr Staatssekretär Ostermayer hat bereits im zuständigen Verfassungsausschuss zu dieser Gesetzesmaterie in sehr profunder Art und Weise Stellung genommen, diese Materie sehr ausführlich dargelegt, auf die gestellten Fragen geantwortet, also man konnte sich bereits im Ausschuss ein Bild davon machen, dass er sich mit dieser Materie sehr eingehend befasst hat, und wir werden im Verlauf der Debatte feststellen können, dass die für Familienfragen zuständige Staatssekretärin, Frau Verena Remler, unsere Fragen ebenso beantworten kann und dazu sehr ausführlich Stellung nehmen wird. (Abg. Ing. Westenthaler: Das müssen wir stark bezweifeln!)
Ich kann daher Ihr Vorpreschen oder Ihr Ansinnen in keinster Weise nachvollziehen, und jeder hier im Saal wird es wohl nur als eine sehr billige und unnötige Aktion gegenüber den beiden anwesenden Regierungsmitgliedern werten. (Hallo-Rufe beim BZÖ. – Abg. Scheibner: Das sind keine Regierungsmitglieder! Es sind keine Regierungsmitglieder! Soll er einmal die Geschäftsordnung lesen!)
Ich würde Sie dringend ersuchen, diese Usancen und auch die Geschäftsordnung zu respektieren und zu akzeptieren. Im Übrigen waren ja gerade Sie es, die vor nicht allzu langer Zeit die Frau Staatssekretärin auf der Regierungsbank sehen und von ihr eine Stellungnahme haben wollten. – Sie werden heute von ihr eine solche bekommen. (Beifall bei der ÖVP. – Oh-Rufe beim BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Oh, super! Das ist eine Gnade!)
11.52
Präsident Fritz Neugebauer: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte.
11.52
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte einleitend sagen, dass ich froh darüber bin, dass wir diese parlamentarische Initiative
heute zum Abschluss bringen können. Wir hoffen, dass es auch im Plenum eine entsprechende Mehrheit geben wird; im Ausschuss hatten wir sie.
Es geht dem ein sehr langer und intensiver Diskussionsprozess voran. Das ist für den Ausbau und die Absicherung der Kinderrechte ein ganz, ganz entscheidender Beschluss. Sie werden in den Verfassungsrang gehoben, und das halte ich für ganz wichtig. Weil es so wichtig ist, waren der Herr Bundeskanzler und der Herr Familienminister immer einbezogen und haben das über einen längeren Zeitraum selbstverständlich auch mitvollzogen und mitdiskutiert. Herr Staatssekretär Ostermayer hat sich, wie schon mein Vorredner Klubobmann Kopf gesagt hat, in einer äußerst kompetenten Weise an diesem Prozess beteiligt.
Ich möchte aber noch etwas Grundsätzliches sagen, und zwar, dass ich es nicht für in Ordnung empfinde, dass hier immer so die Geringschätzung der Funktion der Staatssekretäre mitschwingt. Das finde ich nicht in Ordnung! (Abg. Ing. Westenthaler: Ach so! Gerade der Herr Cap, der sich ... am meisten aufgeregt hat, sagt das! Das ist eine Heuchelei bis zum Gehtnichtmehr! – Abg. Scheibner: Bei Blau-Schwarz und Blau-Orange haben Sie aber ...!)
Die Staatssekretäre sind Teil dieser Regierungsarbeit und leisten oft sehr viel an Regierungsarbeit, und das oft unbedankt. Ich finde, dass es rechtlich natürlich richtig und auch begründet ist, wenn sie diese Stellvertretung übernehmen. Ich glaube, dass es im Sinne des Respektes sowohl gegenüber uns hier im Parlament als auch gegenüber den Staatssekretären der Regierung total in Ordnung ist, dass das heute in dieser Form abläuft, verstehe diese Initiative, die Sie hier setzen, überhaupt nicht und bin der Meinung, dass das genau die richtige Zusammensetzung ist. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler – auf Staatssekretär Dr. Ostermayer und Staatssekretärin Mag. Remler weisend –: Das Trachtenpärchen da vorne!)
11.54
Präsident Fritz Neugebauer: Zur Geschäftsbehandlung: Frau Klubobfrau Dr. Glawischnig-Piesczek. – Bitte.
11.54
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Auch wenn es geschäftsordnungskonform ist, dass der Herr Staatssekretär und die Frau Staatssekretärin hier Vertretungen wahrnehmen, muss ich trotzdem sagen: So viele Verfassungsgesetze wurden in dieser Legislaturperiode noch nicht im Hohen Haus beschlossen. Es ist eine – unter Anführungszeichen – „große“ Verfassungsdiskussion gewesen, und es ist bemerkenswert, dass der Bundeskanzler, aber auch der Vizekanzler diese lange Diskussion um die Frage, wie die Situation von Kindern und Jugendlichen in Österreich verbessert werden kann, nicht auch persönlich wahrnehmen.
Das ist keine Geringschätzung Ihnen gegenüber, Frau Staatssekretärin und Herr Staatssekretär, aber es zeugt doch von einer Geringschätzung seitens der beiden vorher Genannten gegenüber den Rechten von Kindern und Jugendlichen in Österreich. – Das muss auch gesagt sein. Wir treten dem Antrag daher bei. (Beifall bei Grünen und BZÖ.)
11.55
Präsident Fritz Neugebauer: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Klubobmann Strache. – Bitte.
11.55
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Der freiheitliche Parlamentsklub wird dem Antrag auf Zitierung der beiden zuständigen Minister ebenfalls beitreten, weil es letztlich einfach auch aufgrund des Respekts und auch der Verantwortung vonseiten der Minister notwendig wäre, dass sie dieser Debatte folgen.
Ich denke, dass mit ihrer Abwesenheit zum Ausdruck gebracht wird, dass eine Geringschätzung des Themas und auch der Verfassung gelebt wird, wie wir es leider Gottes auch in der jüngsten Vergangenheit erleben mussten, und zwar beim Verfassungsbruch im Rahmen des Budgets.
Es geht sehr wohl um Wertschätzung gegenüber dem Parlament. Wir haben auch angeregt – diese Debatte könnten wir auch gerne führen –, die beiden Staatssekretariate einzusparen. Man hätte das Amt nach dem Abgang einer ehemaligen Staatssekretärin, die in Wien eine Wahl nicht gerade erfolgreich geschlagen hat, nicht nachbesetzen müssen. Jedenfalls geht es um Respekt gegenüber dem Parlament, um Respekt auch gegenüber der Verfassung und auch gegenüber dem Thema Kinderrechte, das wir heute debattieren. Deshalb ist es notwendig, dass beide zuständigen Minister diesen Respekt und diese Verantwortung auch dem Parlament entgegenbringen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)
11.56
Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung liegen nicht vor.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag des Herrn Abgeordneten Scheibner, die beiden genannten Regierungsmitglieder herbeizuholen.
Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt. (Abg. Rädler: Ein Sturm im Wasserglas! – Abg. Ing. Westenthaler: Der nächste Champagnerempfang wird vorbereitet! – Abg. Grosz: Morgen ist der nächste Schampusempfang ...!)
*****
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erste gelangt Frau Klubobfrau Dr. Glawischnig-Piesczek zu Wort. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.
11.56
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Die UN-Kinderrechtskonvention ist ein unglaublicher Meilenstein in der Grundrechtsentwicklung, in der Grundrechtsdiskussion auf internationaler Ebene gewesen, ein sehr großes und auch sehr modernes Vertragswerk zum Schutz der Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen und sicher ein Meilenstein in der Weiterentwicklung der gesamten Grundrechtediskussion.
Der Geist dieser Konvention – und das ist das Bemerkenswerte daran – ist eine völlige Fokusverschiebung weg von der Vorstellung von Kindern als Anhängsel hin zu der Vorstellung von Kindern und Jugendlichen als Trägerinnen und Träger von eigenständigen Rechten – ein Vorzeichenwechsel also, der auch in Österreich dringend notwendig gewesen wäre. Es geht um 41 wohl ausgewogene, lang diskutierte Artikel und das ganz klare Ziel, die Situation von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.
Was ist nun der Geist der Verfassungsnovelle, der Novelle, die die Regierung ins Haus geschickt hat und die heute vermutlich auch beschlossen werden wird? – Es ist ein Kleingeist. Es ist das Ziel, es möge sich nichts ändern. Man nimmt das heraus, was man umzusetzen bereit ist, auf den Rest pfeift man, und man übernimmt nichts von diesem großen Vorhaben, in irgendeiner Form etwas Dynamisches, eine Weiterentwicklung in die Situation der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Österreich zu bringen.
Durch dieses Blatt Papier, das Sie heute hier beschließen wollen, wird sich an der Situation von Kindern und Jugendlichen in Österreich nichts ändern – original nichts. Der ehemalige Nationalratspräsident Khol hat für solche Verfassungsbestimmungen einen sehr kritischen Ausdruck gefunden. Er hat so etwas „Verfassungsschotter“ genannt. Dass das auf den heute zu beschließenden Gesetzentwurf zutrifft, ist sehr schade, weil Sie damit eine riesige Chance verpassen, tatsächlich etwas zu verbessern.
Wenn Sie das heute so beschließen, dann zeigt das, dass Sie der Meinung sind, die Situation von Kindern und Jugendlichen in Österreich sei in Ordnung und es gebe da nichts zu verbessern. – Ich bin vom Gegenteil überzeugt. Es gibt sehr wohl offene Fragen wie die Kindergesundheit, die Armutsgefährdung von Kindern und Jugendlichen, die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen, die Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen, die keinen österreichischen Reisepass haben. Auch der Schutz vor Gewalt ist in Österreich nach wie vor von der Postleitzahl beziehungsweise von regionalen Ressourcen im Jugendamt abhängig. – Das ist nicht der Geist der UN-Kinderrechtskonvention!
Sie wollen in diesen Bereichen nichts verbessern, und genau die Bereiche, die große Probleme enthalten, wie die genannten Themen – Kindergesundheit, Armutsgefährdung, Recht auf Bildung –, haben Sie jetzt bei der Umsetzung ausgespart.
Ich möchte noch einmal im Einzelnen belegen, wo der Verbesserungsbedarf besteht.
Bei den Gesundheitsdaten von Kindern und Jugendlichen – das ist mittlerweile international belegt, und zwar im UNICEF-Bericht aus dem Jahr 2010 – liegt Österreich an letzter Stelle aller EU-Länder – an letzter Stelle! Bei uns zahlt man einen Spitalskostenbeitrag, wenn man als Familie das Unglück hat, dass ein Kind für längere Zeit ins Spital muss, bei uns warten chronisch kranke Kinder, vor allem psychisch kranke Kinder mit psychosozialen Problemen, mit chronischen und Lebensstil-Erkrankungen, sehr lange auf eine angemessene Behandlung.
In Österreich sind 260 000 Kinder und Jugendliche unter 19 Jahren armutsgefährdet; viele leben auch in manifester Armut. Das heißt, beim Kindergartenausflug oder beim Skiausflug sind dann die Kinder krank, oder sie können Freundinnen und Freunde nicht nach Hause einladen, weil man sich das nicht leisten kann.
Bei uns werden Minderjährige in Gefängnisse gesteckt, das bedeutet Schubhaft; das ist in Österreich bis zu zehn Monate lang möglich. Bei uns können 16-Jährige, auch wenn sie schon sehr lange hier in Österreich leben, abgeschoben werden und von ihren Eltern und ihrer Familie getrennt werden. Bei uns haben jugendliche Asylwerber keine Möglichkeit, eine Lehre zu machen. Höhere Schulen sind ihnen verschlossen, höhere Schulen müssen asylsuchende Jugendliche nicht aufnehmen.
Und wir haben nach wie vor die Situation in der Jugendwohlfahrt, dass es in einem Bundesland ein Krisenzentrum gibt, in einem anderen Bundesland keines. Der Schutz vor Gewalt ist ausschließlich davon abhängig, ob beim Jugendamt personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen, um zu intervenieren und um Menschen in Krisen zu helfen. Das ist eine höchst unbefriedigende Situation.
Sie hätten jetzt mit einer offensiven, mit einer mutigen und dynamischen Umsetzung dieser Kinderrechtskonvention die Chance gehabt, in all diesen Bereichen etwas zu verbessern. Sie nehmen diese Chance nicht wahr. Das ist sehr schade. Und das ist vor allem auch ein Schlag ins Gesicht einer sehr großen Bürgerinitiative; 120 000 Menschen haben vor wenigen Wochen in der Säulenhalle im Hohen Haus eine Petition eingereicht, eine Petition abgegeben, in der sie sich ganz klar deklariert und gesagt haben: Wir wollen nicht, dass in Österreich Kinder ins Gefängnis kommen.
Die Umsetzung hier ist jedoch ein Schlag ins Gesicht dieser 120 000 Menschen, die sich deklariert haben und die von der Politik verlangen, dass es für Jugendliche und Kinder in Österreich etwas anderes gibt als Gefängnis. (Beifall bei den Grünen.)
Die Argumente, die Sie jetzt bringen, um für Ihre Umsetzung der Kinderrechtskonvention zu werben ... (Abg. Dr. Wittmann: Sehr unseriöse Argumentation!) – Kollege Wittmann sagt, das ist sehr unseriös. Ich glaube, wenn Sie diese 120 000 Menschen fragen würden (Abg. Dr. Wittmann: Sehr unseriös!), was sie von Ihrem Abstimmungsverhalten heute halten, dann würden Sie von ihnen hören, dass sie sehr, sehr enttäuscht sind, insbesondere von der SPÖ. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Wittmann: Das Argument ist sehr unseriös!)
Gerade von Ihnen sind die Signale gekommen, dass Sie das auch nicht mehr wollen. Sie wollen auch nicht, dass Kinder und Jugendliche in Schubhaft genommen werden, und Sie hätten hier eine Chance, das zu ändern.
Ihre Argumente sind immer dieselben, Sie sagen: In Österreich ist eh alles super, wir haben ja ohnehin schon alles umgesetzt. – Ich frage: Wozu braucht man dann überhaupt Grundrechte, wenn man eh schon alles umgesetzt hat? Und was hindert Sie dann daran, einfach den gesamten Katalog der Kinderrechtskonvention in die Verfassung aufzunehmen? Sie werden es mir gleich erklären.
Warum stellen Sie diese mickrigen fünf Artikel, sechs Artikel trotzdem noch unter einen Gesetzesvorbehalt? Das heißt, jedes einfache Gesetz kann dieses große Versprechen in der Verfassung aushebeln, vor allem die Fremdenrechte. Sie wissen, woher das kommt, das war Frau Kollegin Fekter, die unbedingt diesen Gesetzesvorbehalt haben wollte. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)
Gerade die Problembereiche, die wir im Österreich-Konvent eigentlich gelöst haben – Recht auf Bildung, Recht auf Gesundheit, Recht auf angemessenen Lebensstandard und Existenzminimum, all das hatten wir in eine Grundrechtsform gegossen, allerdings nicht beschlossen (Präsident Neugebauer gibt neuerlich das Glockenzeichen) – all das klammern Sie jetzt aus. Und das ist eine Schande, dass diese Konvention hier in dieser Unrechtsform im Verfassungsrang so beschlossen wird. (Beifall bei den Grünen.)
12.03
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.
12.03
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Am 20. November vor 22 Jahren wurde in der Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention beschlossen. Österreich hat sie 1990 unterschrieben, der Nationalrat sechs Monate darauf das Übereinkommen genehmigt, am 5. September 1992 trat es dann mit Erfüllungsvorbehalt formal in Kraft. Österreich war somit einer von 182 Staaten der Erde, der diese Kinderrechtskonvention ratifiziert hatte – außer Amerika und Somalia.
Dennoch war die Situation unbefriedigend – und das ist ja auch der Grund dafür, warum wir laufend darüber diskutieren. Die UN-Kinderrechtskonvention war zwar
Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung, sie ist jedoch nicht unmittelbar anwendbar. Behörden und Gerichte können sich in ihren Entscheidungen nicht unmittelbar auf die Kinderrechtskonvention beziehen. Wenn wir jetzt diesen Entwurf umsetzen, dann ist das der erste Schritt in die richtige Richtung.
Ich möchte natürlich auch auf die Kritikpunkte eingehen. Wenn Sie sagen, dass hier Artikel herausgenommen wurden, die irgendwie unwillkürlich waren (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Nein, nicht unwillkürlich! Willkürlich!), dann komme ich noch einmal darauf zurück; Sie haben es selbst auch in Ihrer Argumentation gesagt: Damals, als der Grundrechtekatalog im Rahmen des Österreich-Konvents gemacht wurde, gab es eine überparteiliche einheitliche Meinung ... (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ich war dabei, Sie nicht! Ich weiß, wie es war!) – Da waren Sie dabei, da haben auch Sie mitgestimmt.
Es gab diese einhellige Meinung. Richtig ist, dass dieser Grundrechtekatalog nie umgesetzt wurde. Und dadurch ist auch dieser Teil der Kinderrechte nie umgesetzt worden. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Recht auf Bildung, Recht auf Gesundheit – wo ist das?)
Im Jahr 2009 ist ein erneuter Anlauf gestartet worden, wobei es aber durch die Oppositionsblockade zu keiner Zweidrittelmehrheit gekommen ist. Daher sind wir heute so weit – nach zahlreichen Verhandlungen, nach zahlreichen Runden mit ExpertInnen, die auch im Verfassungsausschuss zu Gast waren, nach vielen, vielen Gesprächen. Der jetzt vorliegende Antrag wurde im Ausschuss auch mehrheitlich befürwortet. Der Antrag sieht positiv einklagbare Rechte vor, die in einer westlichen Demokratie heute eine Bedeutung haben.
Wenn Sie noch einmal behaupten, dass die gesamte UN-Kinderrechtskonvention nicht erfasst wird, dann kann ich Ihnen das am Beispiel der Bildung, das Sie selbst genannt haben, kurz zeigen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Im Österreich-Konvent war ein Recht auf Bildung vorgesehen! Das wissen Sie!) In der UN-Kinderrechtskonvention steht im Artikel 28:
Die Vertragsstaaten werden ersucht, das Recht auf Bildung anzuerkennen.
Weiters ist dort ausformuliert:
Der Besuch der Grundschule soll für alle unentgeltlich zur Pflicht stehen.
Sie sollten wissen, Frau Dr. Glawischnig, dass wir in unserer Bundesverfassung im Art. 14 Abs. 7a die Schulpflicht mit neun Jahren stehen haben. Sie sollten wissen, dass wir in der Bundesverfassung im Art. 14 Abs. 5a stehen haben, dass, egal, welcher Herkunft, in welcher sozialen Lage und aus welchem sozialen Hintergrund, das bestmögliche Bildungsniveau für Kinder gewährleistet sein soll.
Auch der Verfassungsexperte Professor Funk, der damals aktiv mitgearbeitet hat, hat in einem Interview selbst gesagt, dass es im Zuge dieser Entwicklung Änderungen gegeben hat. Bei uns sind das Garantien, die ohnehin in der Rechtsordnung enthalten sind, im Arbeitsrecht, im Familienrecht, im Religionsrecht und im Schulrecht. Also: Die Konvention bringt hier kaum etwas, was man nicht damit bewältigen könnte, dass es in einzelne gesetzliche Regelungen gegossen wird. – So Professor Funk, der damals an diesem Entwurf mitgearbeitet hat. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Zitieren Sie ihn richtig!)
Dann kritisieren Sie natürlich immer wieder den Art. 7, den Gesetzesvorbehalt. Dieser ist genau nachformuliert in Artikel 8 (2) EMRK. Da gibt es bereits eine ... (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das Wohl ... Kinder! Das gibt es in der ganzen MRK
nicht!) – Der ist geltendes Recht – oder wollen Sie das abstreiten? Und wenn er geltendes Recht ist, gibt es diesbezüglich eine moderne Judikatur.
Heute sagt in der „Kleinen Zeitung“ ein renommierter Verfassungsrechtler, Heinz Mayer, Folgendes:
„Der Verfassungsrechtler Mayer kann allerdings den Protest über den Gesetzesvorbehalt nicht verstehen. ,Ein Kind, das zu Recht mit seinen Eltern abgeschoben wird, kann nicht sagen: Ich habe wegen der Kinderrechtskonvention ein Recht, in Österreich zu bleiben. Das würde auch dann nicht möglich sein, wenn man auf den Gesetzesvorbehalt verzichtet hätte.‘‘‘ (Abg. Windbüchler-Souschill: ... Kinder abschieben!)
Denn das steht auch nicht in der Kinderrechtskonvention. Das ist immer das, was Sie gerne hineininterpretieren würden.
Wir wollen positive Rechte, wir wollen die positiven Rechte im Speziellen auch für behinderte Kinder. Wir wollen diese positiven Rechte, damit es auch zu einer Gleichstellung der behinderten Kinder kommt. Wichtig ist die Partizipation und die Mitbestimmung, die jetzt zwar gute Beispiele sind, aber dann zur Regel werden sollen. Das sind ganz einfach Dinge, die zu einer guten und gemeinsamen Demokratie beitragen.
Und wenn Partizipation für Jugendliche Engagement, Kompetenz, Selbstbewusstsein und ihre Autonomie fördert, dann sind das die Voraussetzungen, die wir uns als SPÖ in einer lebendigen Demokratie vorstellen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.08
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Molterer. – Bitte.
12.09
Abgeordneter Mag. Wilhelm Molterer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es herrscht wohl Konsens darüber in diesem Haus und weit darüber hinaus, dass eine Gesellschaft daran gemessen wird, wie sie mit den Schwächsten umgeht, und die Kinder gehören dazu. Es ist daher unsere selbstverständliche Pflicht, dass wir alles tun, um Schutz und Sicherheit für die Kinder zu gewährleisten. Das hat lange Tradition in Österreich, nicht erst mit der heutigen Debatte. Österreich hat seit vielen Jahren eine klare Rechtsordnung, sowohl auf verfassungsrechtlicher als auch auf einfachgesetzlicher Ebene, die den Kindern, dem wertvollsten Gut für die Zukunft, meine Damen und Herren, Schutz und Sicherheit bietet.
Ich danke daher auch ganz bewusst allen, die an dieser Diskussion der letzten Monate und Jahre teilgenommen haben – eine gute Diskussion auch dann, wenn eine kritische Auseinandersetzung geführt wird, das gehört dazu in der Demokratie. Ich danke deshalb, weil die Frage der Kinderrechte, der Rechte dieser Zukunftshoffnung des Landes damit wieder stärker in den Mittelpunkt und stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt ist. Das ist gut so.
Meine Damen und Herren, dieser Konsens ermöglicht es uns auch heute, dass wir auf breiter Basis die Verfassung ändern und ein eigenes Bundesverfassungsgesetz zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention schaffen. Ich danke ausdrücklich für diesen breiten Konsens – auch den Oppositionsparteien, die diesen Weg mitgehen. Das ist ein guter Weg für Österreich, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Frau Kollegin Glawischnig, wir sind auch denen, die sich an dieser Diskussion beteiligt haben, eine Antwort schuldig – das stimmt –, warum wir diesen Weg gewählt haben.
Ich erwarte diese Fairness in der Auseinandersetzung auch von Ihnen. Sie erwarten das von uns zu Recht; ich auch von Ihnen. Manches, was Sie gesagt haben, stimmt einfach nicht.
Fragen wir einmal: Was würde es bedeuten, wenn wir wirklich tel quel, wortwörtlich alles von der UN-Kinderrechtskonvention umgesetzt hätten? Meine Damen und Herren, das müssen Sie wissen! – Es hätte beispielsweise bedeutet, dass wir im Artikel 20 Abs. 3 der UN-Kinderrechtskonvention einen Verweis auf islamisches Recht haben.
Ich, wir wollen das nicht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist jetzt polemisch!)
Die österreichische Rechtsordnung gilt und keine andere, meine Damen und Herren! Hätten wir das wortwörtlich umgesetzt – ich lese Ihnen das vor, Frau Kollegin Glawischnig, damit das auch alle wissen –, dann wäre beispielsweise der Artikel 38 der UN-Kinderrechtskonvention österreichisches Verfassungsrecht. Wissen Sie, was da drinnen steht? (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Schutz vor bewaffneten ...!) – Da steht drinnen, dass es möglich wäre, dass Kinder ab 15 zu militärischen Einsätzen einberufen werden könnten.
Wollen Sie das? – Wir wollen das nicht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Meine Damen und Herren, dieses Signal ist daher fatal, dass Sie wider besseres Wissen – Sie sind Juristin (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist eine absolut unseriöse Diskussion! Sie reden von Fairness? Das ist ja das Letzte!) – hier einfach völlig falsche Informationen geben.
Meine Damen und Herren! Was würde es bedeuten, wenn wir etwa das Thema Wasser ansprechen? – In Österreich haben wir ja eine ganz lange und klare Tradition: sauberes Wasser für alle. Würden wir die UN-Kinderrechtskonvention eins zu eins anwenden, dann würden wir ein Signal setzen, das diese Selbstverständlichkeit Österreichs in Frage stellt.
Wir wollen das nicht.
Wenn Sie beispielsweise sagen, wir hätten beim Recht auf Bildung nicht das Niveau der UN-Kinderrechtskonvention, dann muss ich Ihnen sagen, Sie reden wider besseres Wissen. Warum? – Weil wir seit 1964 in der österreichischen Verfassung das Recht auf Bildung haben und sogar über die UN-Kinderrechtskonvention, meine Damen und Herren, die Pflicht zur Bildung haben. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: ... im Grundrechtekatalog vorgesehen! Ahnungslos!) Würden wir daher die UN-Kinderrechtskonvention umsetzen, würden wir das Sicherheits- und Schutzniveau in Österreich im Bildungsbereich senken.
Wollen Sie das? – Wir nicht, meine Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: So ein Quatsch!)
Auch was den Gesetzesvorbehalt betrifft – Frau Kollegin Lueger hat schon darauf hingewiesen –: Der Gesetzesvorbehalt ist eine ganz selbstverständliche Sache der Rechtsordnung, die übrigens auch die UN-Kinderrechtskonvention selbst kennt. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Seien Sie ein bisschen seriöser! Herr Kollege Molterer! Sie sind so unseriös!)
Frau Kollegin Glawischnig! Artikel 13 und Artikel 14 – in beiden ist die UN-Kinderrechtskonvention mit einem Gesetzesvorbehalt ausgestattet. Das, was wir machen, ist ausschließlich, eins zu eins nachzuvollziehen, was die Europäische Menschenrechtskonvention kennt. Der Gesetzesvorbehalt ist daher etwas ganz Selbstverständliches.
(Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist so was von unfair, was Sie hier machen! Unseriös und unfair gegenüber allen, die mitgearbeitet haben!)
Frau Kollegin Glawischnig, lesen Sie die gestrige Ausgabe der „Kleinen Zeitung“, in der Professor Grabenwarter sagt:
„Alle 45 Kinderrechte der UN-Konvention in die Verfassung aufzunehmen, hätte allerdings geheißen, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Viele Artikel passen einfach nicht für Österreich oder sind anderswo in (Verfassungs)Gesetzen verankert. Auch die Möglichkeit, Kinderrechte in bestimmten Fällen durch Gesetze angemessen einzuschränken, ist kein Sündenfall, sondern Normalität bei (fast) allen Grundrechten – auch in der EU.“
Weiters heißt es dort:
„Insgesamt handelt es sich um einen positiven Schritt der Verfassungsreform.“ – Professor Grabenwarter.
Dem ist nichts hinzuzufügen. Deswegen stimmen wir mit gutem Gewissen diesem Schritt zu. Es ist ein weitreichender, ein richtiger Schritt.
Meine Damen und Herren, aber – letzter Satz –: Die Rechtsordnung ist das eine, wir verbessern sie heute im Sinne des Schutzes und der Sicherheit für die Kinder. Das praktische Leben ist das Zweite. Was ich mit dieser Diskussion will, ist, auch einen Anstoß zu geben, dass wir diese öffentliche Diskussion fortsetzen.
Ein klares Signal: Wir wollen eine kinderfreundliche Gesellschaft. Wir wollen eine Gesellschaft, die ja zu Kindern sagt, denn nur eine Gesellschaft, die ja zu Kindern sagt, sagt ja zu ihrer eigenen Zukunft. Ich danke für diesen breiten Konsens. Es ist ein guter Schritt für Österreich. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)
12.15
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.
12.15
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wir verankern heute die Kinderrechte in der Verfassung, und wir, die FPÖ, machen dabei mit, weil es Sinn macht. Allerdings: Wenn ich mir die Wirklichkeit anschaue und vor allem wie in Österreich mit Verfassungsrecht umgegangen wird, lässt dies nichts besonders Positives erahnen. Wir erinnern uns daran, dass etwa die Lenkererhebung oder die Sozialpartner, die Kammern in den Verfassungsrang gehoben wurden. Man sieht hier, wie missbräuchlich damit umgegangen wird. Also der heutige Schritt ist insofern auch daran zu messen, dass zu befürchten ist, dass daraus nichts Besonderes erwirkt.
Zweitens: Die politische Realität sagt ganz etwas anderes, als dass jetzt plötzlich die Familie und die Kinder in den Mittelpunkt gestellt werden. Erst vor ganz kurzer Zeit haben wir ein Budget beschlossen – wir haben es nicht mit beschlossen, Sie haben es als Regierungsparteien beschlossen –, in dem in erster Linie die Familien belastet wurden, in dem 480 Millionen € zu Lasten der Familien eingespart wurden. Dann stellen wir uns hier her und verankern heute die Kinder und damit auch die Familien indirekt in der Verfassung und tun so, als würden wir plötzlich das in den Mittelpunkt unserer Politik stellen. (Beifall bei der FPÖ.)
Möglicherweise ist dieses Budget ja sogar verfassungswidrig. Wir werden sehen. Wir bekämpfen es auch, weil gerade da in verfassungswidriger Art und Weise eingegriffen wurde und Familienleistungen eben in einer Art und Weise gekürzt wurden, wie es dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht. Wir werden also sehen, ob nicht sogar das Budget
gerade in diesem Punkt verfassungswidrig ist. Heute heben wir die Kinderrechte in die Verfassung.
Weiters ist in der Realität festzustellen, dass die Mängel beim Schutz der Kinder, wie es gerade erst wieder gesagt wurde, leider tatsächlich in Österreich noch immer sehr groß sind, wie leider in einem sehr tragischen Fall, bei dem Mord des Dreijährigen in Vorarlberg, festgestellt werden musste.
Weitere Realität ist, dass die Seele der Kinder leider oft am Altar von Pflegschaftsverfahren geopfert wird, weil Kinder nicht die Möglichkeit haben, wirklich mit beiden Elternteilen Kontakt zu haben, und weil sehr viele Kinder – Zigtausende in Österreich – dauerhaft von einem Elternteil getrennt sind. Das ist die Realität. (Beifall bei der FPÖ.)
Was aber kann jetzt die Verankerung der Kinderrechte bringen? – Erstens ist positiv zu vermerken, dass hier ausdrücklich festgehalten ist, dass Kinder eine persönliche Beziehung und direkten Kontakt zu beiden Elternteilen haben sollen. Also das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Außerdem sind Kinder auch in der ihnen angemessenen Art und Weise nach ihrer Meinung zu fragen. Das sind zwei ganz wesentliche Punkte, die jetzt im Verfassungsrang stehen, woraus abzuleiten und zu hoffen ist, dass das auch in einfachgesetzlichen Maßnahmen umgesetzt wird und eben etwa dazu führt, dass wir in Österreich eine gemeinsame Obsorge verpflichtend einführen, damit gewährleistet ist, dass Kinder mit beiden Elternteilen Kontakt pflegen können. Alles andere wäre eine Inkaufnahme einer seelischen Schädigung dieser Kinder.
Ein weiterer Punkt ist: Dank der Initiative der FPÖ ist auch festgehalten worden, dass das familiäre Umfeld die natürliche Umgebung für das Wachsen und Gedeihen der Kinder ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Man muss sich vor Augen halten, dass es ausdrücklich notwendig war, dass wir hier Druck ausüben, da es offenbar dem gesellschaftspolitischen Modell der Regierungsparteien zufolge nicht wichtig ist, festzuhalten, dass Kinder in erster Linie in der Familie aufwachsen sollten und dass das ihre natürliche Grundlage wäre. Da gab es sogar massiven Widerstand. Also es ist schon erstaunlich, wie hier gedacht wird.
Was aber weiters festzuhalten ist, das ist der Gesetzesvorbehalt. – Ja, wir stehen zu diesem Gesetzesvorbehalt. Wir halten ihn sogar für sehr wichtig, denn es muss eben so sein, dass, wenn es im Sinne der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ruhe und Ordnung ist, hier Einschränkungen vorgenommen werden können. Sonst passiert das, was wir bereits gesehen haben: dass Kinder missbraucht werden, dass gerade im Asyl- und Fremdenrecht Kinder in Wirklichkeit dazu missbraucht werden, Abschiebungen oder gewisse Maßnahmen des Staates zu verhindern. Das soll nicht passieren, und daher ist so ein Gesetzesvorbehalt ein ganz wesentlicher Punkt. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich möchte auch noch darauf verweisen, dass wir in den letzten Jahren zumindest zehn ganz konkrete Maßnahmen zum Schutz der Kinder gefordert haben, die allesamt abgelehnt wurden. Ich lese sie nur stakkatoartig vor, da ich sehr wenig Zeit habe.
Wir haben eine Anhebung der Strafsätze für Straftatbestände bei Sexualstraftaten gegen Minderjährige gefordert.
Wir haben eine unbedingte Anzeigepflicht für Personen, die beruflich mit Minderjährigen zu tun haben, gefordert. – Das ist nicht umgesetzt worden, es ist nicht einmal beschlossen worden.
Wir haben die Einführung der Möglichkeit einer chemischen Kastration gefordert, vor allem für Wiederholungstäter. – Ist abgelehnt worden.
Wir haben den Ausbau von und die flächendeckende Versorgung mit Psychotherapieplätzen und verstärkte Opferhilfe gerade für Kinder und Familien gefordert. – Abgelehnt worden.
Die Schaffung eines Opferfonds für Opfer von sexuellen Straftaten. – Abgelehnt worden.
Wir haben gefordert, dass Hafterleichterungen wie etwa Freigänge nicht zur Anwendung kommen bei Straftätern, die Sexualstraftaten ausgeübt haben. – Abgelehnt worden.
Wir haben die Erstellung einer Studie betreffend Rückfallquote und Resozialisierung von Sexualstraftätern gefordert. – Abgelehnt worden.
Wir haben die bundesweite EDV-Vernetzung von Spitälern und Krankenhäusern gefordert, um zu gewährleisten, dass nicht das passiert, was jetzt möglicherweise in Vorarlberg auch passiert ist, dass nämlich die Eltern in verschiedene Krankenhäuser gehen können, damit nicht auffällt, dass Kinder oft misshandelt werden, also wir haben hier eine Anzeige- und Kommunikationspflicht gefordert. – Abgelehnt worden.
Wir haben die Veröffentlichung von Daten bei schwerem sexuellem Missbrauch von Unmündigen gefordert. – Abgelehnt worden.
Und wir haben eine Ausweitung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchung bis zum zehnten Lebensjahr gefordert, weil man auch dort erkennen könnte, dass in Wirklichkeit Missbrauch stattgefunden hat. – Abgelehnt worden. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)
All das ist also abgelehnt worden. Wir werden das daher heute zum Anlass nehmen, unsere Arbeit für die Kinder und für die Familien in dieser Republik noch zu verstärken. Wir hoffen nur – und das wird entscheidend sein –, dass nicht in Zukunft infolge ideologischer Verblendung die Zuwanderung gefördert wird – und nicht der eigene Nachwuchs. (Beifall bei der FPÖ.)
12.22
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.
12.22
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Zunächst einmal, glaube ich, ist im Ausschuss sehr klar zum Ausdruck gekommen, dass die heutige Novelle unseres Verfassungsrechtes Staatszielbestimmungen normiert. Das sind keine Bestimmungen, die sich sozusagen unmittelbar selbst exekutieren, sondern das sind Staatszielbestimmungen. Man wird einfache Gesetze, andere Gesetze, auch die der Gebietskörperschaften, also Normen der Länder und der Gemeinden, unter dem Gesichtspunkt dieser Staatszielbestimmungen zu betrachten haben, weil auch die anderen Gebietskörperschaften diesen Staatszielbestimmungen unterworfen sind.
Das heißt, es wird sehr darauf ankommen, wie in Zukunft die budgetäre Ausgestaltung der Jugendwohlfahrtseinrichtungen ausschauen wird. Es wird sehr darauf ankommen, wie wir Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung ändern werden. Und es wird sehr darauf ankommen, wie wir das Außerstreitrecht ändern, wenn es etwa um die Rolle der Kinder unter den Auspizien dieser Verfassungsnovelle im Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren geht.
Das heißt, hier gibt es Anpassungsbedarf, und man sollte gleich dazusagen, dass dieser Anpassungsbedarf uns als Nächstes beschäftigen wird müssen.
Aber, meine Damen und Herren von SPÖ und Grünen, wenn Sie so tun, als ob Sie die Kinderrechte quasi originär erfunden hätten, muss ich Ihnen doch Folgendes vorhalten: Erstens: Kinderrechte gelten für Sie nicht, wenn es sich um ungeborene Kinder handelt. Dann gibt es für Sie keine Kinderrechte, insbesondere für Sie von den Grünen. Dann sind Frauenrechte in jedem Fall wichtiger als Kinderrechte. Das ist eine Relativierung des Kinderschutzes, den ich so nicht teile, und daher werde ich heute einem Antrag, den offensichtlich Kollege Fichtenbauer noch einbringen will, zustimmen.
Zweitens: Ich habe die Debatte mit Ihren beiden Fraktionen in einer der letzten Ausschusssitzungen des Justizausschusses noch sehr gut in Erinnerung, als es um die Frage ging: Anzeigepflicht – ja oder nein? Das ist ein Probefall für Kinderrecht.
Ich bringe Ihnen die Meinung von Frau Carina Kerschbaumer heute in der „Kleinen Zeitung“ zur Kenntnis, wo sie wörtlich schreibt:
„Die Verankerung mancher Kinderrechte in der Verfassung mag ein wichtiges symbolisches Signal sein, der Schutz gefährdeter Kinder wird aber mit Sicherheit anderswo entschieden.“
Ich teile diese Meinung. Meine Damen und Herren, schauen wir uns doch einmal an, welche Fälle uns da in den letzten Jahren beschäftigt haben!
Ich kann mich noch genau an die Debatte seinerzeit erinnern – Sie können es sich auch selber ausheben –, als in Melk im Jahre 1997 der kleine Melvin verbrüht wurde und zu Tode kam. Ich habe damals schon eine generelle Anzeigepflicht verlangt. Es hat sich damals auch herausgestellt, dass der kleine Melvin wahrscheinlich noch leben könnte, wenn frühzeitig die Sachverhalte angezeigt worden wären, die damals bereits bekannt waren.
Wir haben dann weitere Fälle gehabt, wie etwa den der kleinen Iris in Niederösterreich, die als dreimonatiges Kind, als Baby, mit Hirnblutungen eingeliefert wurde, schwerst misshandelt worden war und schließlich gestorben ist.
Ein zwei Monate altes Kind im Bezirk Innsbruck, ein Säugling, ebenfalls schwerst geschädigt, erschlagen worden von einem beschäftigungslosen 18-Jährigen, der mit der Mutter ein Lebensverhältnis hatte.
Der Fall Luca, ein 17 Monate altes Kind. Dort hat die Sozialarbeiterin von den Misshandlungen gewusst, aber sie hat keine Anzeige gemacht. Es hat dann ein Strafverfahren gegen sie gegeben. Sie ist in erster Instanz verurteilt worden dafür, dass sie nichts unternommen hat, aber beim Oberlandesgericht ist sie freigesprochen worden. Warum? – Weil es keine Anzeigepflicht für sie gab, meine Damen und Herren. Luca könnte noch leben, hätte diese Dame die Verpflichtung gehabt anzuzeigen!
Und ich habe die Debatte noch in Erinnerung, als Sie gesagt haben: Nein, das kann man den Ärzten nicht zumuten, den Sozialarbeitern und Therapeuten, damit erreicht man nur den gegenteiligen Effekt! – Na welchen denn? Der Effekt wäre, dass diese ganze Clique endlich einmal in die echte rechtliche Verantwortung genommen würde, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Das wäre der Effekt: Dass endlich einmal echte rechtliche Verantwortlichkeit für Sozialarbeiter, für Ärzte, für Therapeuten, für Familienhelfer, für diese ganze neue Branche gegeben wäre. Wozu sind die denn da, wenn sie Kinder, die in ihrer Existenz gefährdet sind, nicht zu schützen verpflichtet sind? Es geht nicht darum, dass sie es tun, sondern es geht darum, dass sie verpflichtet sein müssen, es zu tun – sonst brauche ich sie nicht, sonst brauche ich sie auch nicht mit fetten Gehältern zu füttern, meine Damen und Herren, diesen ganzen Apparat, diese neue Branche, die hier
entstanden ist. (Zwischenruf der Abg. Mag. Schwentner.) – Danke für Ihren Zwischenruf! Sie waren auch eine von den Kolleginnen, die gesagt haben, das sei unnötig, schädlich sogar. Im Fall Luca beweise ich Ihnen – wenn Sie es nicht glauben, fragen Sie den Vater oder schauen Sie sich den Akt an –: Luca könnte heute noch leben, wenn die Sozialarbeiterin verpflichtet gewesen wäre, Anzeige zu erstatten, meine verehrte Frau Kollegin! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Aber es ist gut, dass alle Zuseher sehen, dass aus den Grünen der größte Widerstand kommt. Warum? – Weil das natürlich die Berufsclique ist, die Ihnen nicht zufällig besonders nahesteht, das ist bekannt. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Sie reden von „fetten Gehältern“ von Sozialarbeitern!? Sie haben überhaupt keine Ahnung!) Die Gehälter sind im Vergleich zu dem, was dort oft geleistet wird, durchaus passabel, glauben Sie mir das. Aber es ist Ihre Branche, es ist Ihre Klientel, das wissen wir.
Leider ist auch die ÖVP dafür nicht zu haben. Warum? – Weil es zusätzliche Planposten in der Jugendwohlfahrt bedeuten würde, weil man zusätzliche Heimplätze schaffen müsste, wenn Anzeigepflicht herrschen würde, weil auch Ärzte, die hin und wieder auch der ÖVP nahestehen, endlich in eine echte rechtliche Verantwortung kommen würden, die sie derzeit nicht haben – leider.
Daher sage ich Ihnen, meine Damen und Herren, diese „Papierln“, auch dieses heutige Gesetz, hätten keines dieser Kinder von sich aus gerettet. Es wird die Probe sein, wie ernst Sie es mit der Rettung, mit dem Schutz von Kindern wirklich meinen, wenn es um die einfachgesetzliche Umsetzung dessen geht, was wir heute hier beschließen.
Und ich fordere Sie auf, und zwar rasch, angesichts des Falles Cain – dieses Kind heißt dramatischerweise noch Cain –, eines Kindes, das mit einem Besenstiel von einem Drogenabhängigen erschlagen wurde, wo die Polizei vorher ein Kind vom Dach herunterholen musste, weil es vor diesem Mann aufs Dach geflüchtet ist! – Und es ist nichts geschehen, meine Damen und Herren! (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)
Das sind die eigentlichen Skandale. Und ich sage Ihnen, wenn hier wieder alle ungeschoren davonkommen, nicht nur der Täter selbst, sondern alle, die hier Mitverantwortung tragen, dann ist dieses Gesetz das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Daher verlange ich von Ihnen, dass Sie effektive Umsetzungsmaßnahmen in echter rechtlicher Verantwortung einführen. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
12.29
Präsident Fritz Neugebauer: Nun erteile ich Herrn Staatssekretär Dr. Ostermayer das Wort. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Anzeigepflicht, Herr Staatssekretär! Da haben Sie gleich etwas zu tun!)
12.29
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde es bedauerlich, dass die Diskussion relativ gehässig und aggressiv begonnen hat. Ich finde es umso erfreulicher, dass dieses Thema, nämlich die Umsetzung der als wesentlich erachteten Teile der Kinderrechtekonvention in die österreichische Bundesverfassung, nach vielen, vielen Jahren auf der Tagesordnung ist. – Ich möchte auch ausdrücklich Herrn Klubobmann Kopf und Herrn Klubobmann Cap für die positiven und erfreulichen Worte danken. (Rufe beim BZÖ: Cap?! – Abg. Mag. Stadler – auf die Betreffenden zeigend –: Da Molterer – da Kopf! Kopf hat gesprochen!)
Ich glaube, wir müssen immer überlegen, wenn wir Forderungen aufstellen, wie zum Beispiel, die gesamte Kinderrechtekonvention in die österreichische Bundesverfassung zu übernehmen ... (Abg. Ing. Westenthaler: Das war in der Geschäftsordnungsdebatte! – Abg. Mag. Stadler: Wir sollten doch den Bundeskanzler ...!) – Ich kann unterscheiden zwischen dem Herrn Klubobmann Kopf ... (Abg. Ing. Westenthaler: Das war in der GO-Debatte!) Nein, ganz am Beginn hat der Herr Klubobmann Kopf gesprochen in der Debatte, die die Einleitung zu dem war.
Wenn wir also solche Forderungen aufstellen, muss man überlegen, was man alles in die Verfassung übernimmt. Ich denke, die Verfassung ist sozusagen ein sehr wesentlicher Normenbestandteil in Österreich, und da sollte man ganz besonders darauf achten, was dort aufgenommen wird, und insbesondere auch die Sinnhaftigkeit prüfen.
Wir haben im Ausschuss letzte Woche, glaube ich, eine sehr profunde Diskussion darüber gehabt, die auch sehr sachlich abgelaufen ist. Die beiden Verfassungsrechtler, Herr Dr. Hesse vom Verfassungsdienst und Herr Dr. Grabenwarter, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, haben sehr ausführlich dargelegt, warum es sinnvoll ist, bestimmte Teile zu übernehmen und bestimmte Teile nicht. Ich habe mich dort auch zu Wort gemeldet, und Herr Abgeordneter Molterer hat auch heute einige Beispiele genannt und deutlich gemacht, warum es nicht sinnvoll wäre, diese zu übernehmen.
Warum das dann unsachlich und polemisch sein soll, Frau Klubobfrau, das kann ich nicht nachvollziehen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Weil es ein Unsinn ist!) Nein! Wenn man den Schritt setzen würde, es gesamt zu übernehmen, dann würde man damit bestimmte Signale setzen. Das hat auch der Verfassungsrechtler Öhlinger, aber das hat auch Heinz Mayer ausführlich erläutert, dass man damit bestimmte Signale setzt und dass das Signal der Umsetzung oder des Beschlusses dieses Gesetzentwurfes heißt: Kindeswohl, Vorrang des Kindeswohls, ist uns ganz wichtig. Das ist ein Signal. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist Bauernbund-Logik! Das ist kein Argument! Genau das ist der Vorbehalt!)
Zum Vorbehalt wollte ich später noch etwas sagen, aber ich sage es gleich. Herr Dr. Grabenwarter hat ausführlich dargelegt, dass es immer Vorbehalte gibt (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Nein, das stimmt ja nicht!) und dass man sich aussuchen kann, ob den Vorbehalt der Verfassungsgerichtshof in seiner Judikatur setzt oder ob es der Verfassungsgesetzgeber macht. Und ich bringe Ihnen nur ein Zitat vom Dekan der größten österreichischen juristischen Fakultät, Professor Heinz Mayer, der sagt – das ist auch schon von Kollegin Lueger zitiert worden –: „Der Protest gegen den Entwurf ist überzogen und geht am Thema vorbei.“ Und warum, das hat er auch erläutert in diesem Interview, und einige Beispiele hat Kollege Molterer schon genannt.
Wenn wir davon ausgehen, und das müssen wir, dass wir mit einer Verfassungsbestimmung Signale setzen, muss man sich auch überlegen: Was sind das für Signale?, und wenn wir alles übernehmen würden, heißt das, wir würden möglicherweise Missverständnisse auslösen oder bei bestimmten Beobachtern sicherlich Missverständnisse auslösen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Recht auf Zusammenführung, Recht auf Bildung – das war alles im Österreich-Konvent, ohne Problem!)
Die verfassungsrechtliche Regelung, dass es keine strafrechtliche Verfolgung geben soll für ein Kind – wir sprechen hier von bis zu 18 Jahren –, ist so was von selbstverständlich in Österreich, dass ich es nicht extra regeln muss. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Da braucht man gar keine Grundrechte mehr nach dem Argument!) Es ist vollkommen klar, dass es keine Strafe ohne Gesetz geben soll – wir haben das geregelt!
Oder die andere Frage, das Beispiel, das Kollege Molterer genannt hat, mit der Teilnahme an bewaffneten Konflikten mit 15 Jahren, oder eine Regelung, wenn das
nicht geht, dass zwischen 15, 16, 17 und 18 Jahren abgestuft einberufen werden soll: Das ist eine Regelung, die wir nicht brauchen, ganz im Gegenteil, wir haben es schon anders geregelt und diskutieren jetzt gerade darüber, ob wir die Ausnahme von der Menschenrechtskonvention Zwangsarbeit, nämlich in dem Fall Wehrpflicht, aussetzen oder nicht aussetzen. (Ruf bei der FPÖ: „Zwangsarbeit Wehrpflicht“?)
Ja, das ist in der Menschenrechtskonvention so geregelt, und das ist ein Ausnahme von dieser Bestimmung. Das ist aktuell gültiges internationales, aber auch österreichisches Recht. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)
Es wird schon geläutet, ich mache es kurz. – Ich glaube, es gibt sehr, sehr gute, sehr, sehr wichtige Gründe, warum man das Wesentliche umsetzt. Da hat es unterschiedliche Diskussionen gegeben, ob das eine oder andere noch dazugehören sollte. Ich glaube, es ist wichtig, das, worüber es jetzt eine breite Einigung gibt, umzusetzen.
Und ich sage noch einen letzten Schlusssatz, Herr Vorsitzender (Abg. Grosz: Präsident, nicht „Vorsitzender“!): Unsere Aufgabe ist auch, darauf zu schauen, dass die Verfassung in Zukunft auch weiterhin funktioniert, dass es nicht ein Durcheinander gibt. Deshalb haben wir im Regierungsprogramm festgelegt, dass wir einen Grundrechtekatalog erarbeiten wollen – schwieriges Thema, lange schon nicht funktioniert, wir versuchen es noch einmal. Aber das wäre kontraproduktiv gewesen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
12.35
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.
12.35
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Ich halte die Argumentation, alle Punkte der UN-Kinderrechtscharta in die Verfassung zu übernehmen, sogar für gefährlich. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Recht auf Bildung, Recht auf Erziehung ...!) Frau Abgeordnete, ich weiß, dass Sie auch selbst wissen, dass Ihre Argumentation unseriös war. Das weiß ich auch. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Sie haben eine Erinnerungslücke!)
Sie haben im Konvent den ersten sechs Punkten dieses Antrages zugestimmt, der im Konvent sozusagen eine Konsensmaterie war. (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.) Das heißt, Sie selbst waren mit dieser Formulierung der Kinderrechte als Grundrechte einverstanden. Lediglich der Vorbehalt, der hinzugekommen ist, war in der Konventsdiktion nicht vorhanden. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Nicht richtig!) Sie wissen, dass Sie zugestimmt haben, und Sie wissen, dass Sie damit einverstanden waren. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das war der gesamte Grundrechtskatalog!) Das war auch vernünftig so, denn wenn Sie die Punkte der UN-Kinderrechtscharta übernehmen, dann frage ich Sie: Wissen Sie, was die Kinderrechtscharta ist? – Ein diplomatischer Text, der für Länder von Myanmar über Nigeria bis Österreich Geltung hat!
Das heißt, die Formulierung dieser Kinderrechte misst sich immer an der geringsten Stufe, die einen Konsens erzeugen konnte. Und Sie wollen mir doch nicht erklären, dass die Verfassung von Myanmar einen höheren Rechtsbestand hat oder eine höhere Rechtssicherheit als die Verfassung von Österreich! Diese Formulierungen sind dafür gedacht, diese Minimalanforderungen in eine Verfassung zu schreiben. Das ist bei uns gegeben! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Recht auf Bildung, Recht auf Gesundheit?!)
Und wenn ich dann im Ausschuss höre: Wir haben kein Recht auf Bildung!, dann muss ich sagen: Lesen Sie sich den Artikel 2 der EMRK durch! Da steht als Überschrift sogar: Recht auf Bildung. Daher: Ich halte Ihre Argumentation für falsch, Sie selbst sind nicht davon überzeugt!
Ich bin überzeugt davon, dass sich manche die Kinderrechte gar nicht im vollen Wortlaut durchgelesen haben. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist ein Kniefall der SPÖ vor der Kollegin Fekter!) Der Kollege Molterer hat ganz seriös hingewiesen auf Formulierungen, die da drinnen enthalten sind. Im Artikel 20 Abs. 3 steht der Bezug auf die Kafala, auf die Pflegefamilie im islamischen Recht! Wollen Sie, dass das Rechtsbestand unserer Verfassungsjudikatur wird?! Das hat doch nichts verloren in unserem Kultur- und Rechtsbestand! Also nicht böse sein, aber darauf kann man sich hier nicht beziehen.
Herr Kollege Molterer hat auch darauf hingewiesen, dass der Zugang zu Trinkwasser gewährleistet sein muss. – Das gilt für Anrainerstaaten einer Wüste, aber doch nicht für Österreich, wo das flächendeckend durchgesetzt ist! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wo steht denn das?) Das steht im Artikel 24, glaube ich. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Da schau ich aber jetzt gleich nach!)
Sie müssen sich nur eines vor Augen halten: Wir haben auch durch den Vertrag von Lissabon eine EU-Grundrechtscharta bekommen. Da ist auch das Recht auf Gesundheit verankert. Dieses Recht auf Gesundheit ist im Artikel 35 der Grundrechtscharta der EU enthalten. Damit ist das Verfassungsbestand, und wenn Sie die Formulierungen, die hier drinnen stehen, wie zum Beispiel in Artikel 40, übernehmen, dann würden Sie die moderne Judikatur unseres Verfassungsgerichtshofs, aber auch des Gerichtshofs für Menschenrechte aushebeln, die europäischen Standard hat, weil dieser Artikel 40 weit unter diesem Standard liegen würde, und damit würden Sie unseren Kindern schaden. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: So ein Unsinn!)
Sie würden unseren Kindern schaden, wenn Sie das wortwörtlich übernehmen würden, weil der Rechtsbestand von einer niedrigeren Schwelle ausgeht. Das ist nämlich Diktion für Entwicklungsstaaten!
Ich habe Ihre Vertreter im Ausschuss auch ganz offen aufgefordert, sie sollen mir erklären, welcher Punkt der UN-Kinderrechtscharta in Österreich nicht umgesetzt ist, entweder verfassungsrechtlich oder einfachgesetzlich. – Es gibt keinen Punkt! Keiner Ihrer Teilnehmer konnte mir einen Punkt sagen, der aus dieser Kinderrechtscharta nicht übernommen wäre und erfüllt wäre, entweder gesetzlich oder verfassungsrechtlich.
In Österreich ist diese Charta vollinhaltlich umgesetzt. Aber ich bin bei Ihnen: Natürlich fehlen uns einfachgesetzliche Bestimmungen in manchen Teilen der Rechtsprechung! (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)
Die Kinderrechte können nie genug ausgebaut werden, nie wirklich endgültig abgesichert werden. Das kann man aber alles einfachgesetzlich regeln. Die Kinderrechtskonvention ist in unserer Rechtsordnung vollständig umgesetzt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
12.40
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Fuhrmann. – Bitte.
12.40
Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann (ÖVP): Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allem jene, die vor den Fernsehschirmen die Diskussion mitverfolgen! Wenn heute hier der Eindruck entstanden sein könnte, dass es in Österreich keine Kinderrechte
gäbe, dann muss ich dem sehr deutlich widersprechen. Das ist natürlich nicht der Fall! Nur weil wir erst heute die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung beschließen, heißt das nicht, dass Recht auf Gesundheit, Recht auf Bildung, Recht auf Schutz und Fürsorge nicht auch bisher für Kinder im österreichischen Rechtssystem gegolten haben.
Natürlich sind viele wichtige Entscheidung zur Unterstützung, zur Fürsorge für Kinder und Jugendliche in einfachen Gesetzen vom Gesetzgeber geregelt worden. Es wäre ja auch fatal, wenn dem bisher nicht so gewesen wäre.
Warum war es uns dennoch wichtig, diese sieben Artikel – auf diese wurde im Konkreten heute in der Diskussion noch gar nicht eingegangen – in der Verfassung zu verankern? – Deshalb, weil nun auch der Verfassungsgerichtshof mit diesen Punkten belangt werden kann, wenn es zu Streitfällen kommt. Das ist der wesentliche Unterschied der Verankerung in der Verfassung.
Der erste Artikel heißt, dass jedes Kind Anspruch auf Schutz und Fürsorge hat.
Der zweite Artikel regelt, wie wichtig es ist, dass jedes Kind auch das Recht auf den direkten Kontakt zu den beiden Elternteilen hat.
Im dritten Artikel ist festgeschrieben, dass Kinderarbeit verboten ist.
In Artikel 4 heißt es, dass auch das Kind bei Verfahren, die ausgetragen werden, Anhörung finden muss.
Artikel 5 regelt das Recht auf die gewaltfreie Erziehung.
Und im sechsten Punkt heißt es: Kinder mit und ohne Behinderung sind „in allen Bereichen des täglichen Lebens“ gleich zu behandeln.
Diese sechs wichtigen und markanten Aussagen sollen nun in der Verfassung verankert werden.
Ich gebe aber manchen Vorrednern recht, die gesagt haben: Diese sechs Punkte in der Verfassung zu verankern, sind nicht mehr oder weniger als eine Willensbekundung und eine Bewusstseinsbildung. – Ja, das stimmt. Ich denke aber, dass das einen wichtigen Platz in der österreichischen Verfassung einnehmen soll und dass es auch wichtig ist, dass das Hohe Haus ein Bekenntnis dazu abgibt. Was dann im Alltag, in der täglichen Praxis passiert und ob Kinder durch die verfassungsrechtliche Verankerung tatsächlich vor mangelnder Fürsorge oder gar Gewalt geschützt sind, ist eine andere Frage. Deshalb ist die Bewusstseinsbildung in unserer Gesellschaft wichtig und wesentlich.
Heute wurde schon angesprochen, dass man in Zukunft auch darüber diskutieren muss, dass hingeschaut und nicht weggeschaut wird, und dass man auch Erwachsene auffordern muss oder gar über Verpflichtungen diskutieren muss, Missbräuche zur Anzeige zu bringen oder zumindest in der Öffentlichkeit darzustellen. Ich glaube, dass das eine Diskussion ist, die jedenfalls geführt werden muss.
Kinder können durch eine Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung oder durch gesetzliche Regelungen natürlich nicht geschützt werden, wenn sich die Bevölkerung, wenn wir Menschen uns in Österreich daran nicht halten.
Ich möchte nur eines zu bedenken geben, nämlich dass man bei einer Diskussion rund um Ja oder Nein zur Anzeigepflicht nicht vergessen darf, die Meinungen aller, auch der Betroffenen anzuhören, weil die Befürchtung schon besteht, dass bei einer Anzeigepflicht eine mögliche Skepsis der Betroffenen, der Opfer bestehen kann, wenn es darum geht, das Leid, das einem angetan wurde, zu artikulieren, weil man sich vor
einer möglichen Anzeige fürchtet. Und wir beabsichtigen damit natürlich nicht, dass es dadurch dann zu einer geringeren Inanspruchnahme von Hilfe kommt.
Ich bin aber unter dem Strich der Meinung, dass man hier auch von politischer Seite, was Missbrauch an Kinder betrifft, sich erstens der Diskussion stellen muss (Abg. Mag. Stadler: Hier geht es um Misshandlung, nicht um Missbrauch!) und dass es auch zu einer weiteren Diskussion kommen muss. Herr Stadler, wir sind durchaus bereit, diese Diskussion, die Sie auch angeführt haben, nicht nur mit Ihnen, sondern im Sinne unserer Kinder und Jugendlichen zu führen! (Abg. Mag. Stadler: Missbrauch ist etwas anderes!)
Und im Sinne der täglichen Anwendung der Kinderrechte glaube ich, dass es auch hier zu weiteren Maßnahmen wird kommen müssen. (Abg. Mag. Stadler: Gestern haben Sie es vertagt, im Justizausschuss!)
Die Voraussetzung ist meiner Meinung nach das Bekenntnis zu den Kinderrechten. Insofern ist das eine wichtige und richtige Entscheidung, die zumindest vier Parteien hier im Hohen Haus getroffen haben, diese sieben Artikel in der Verfassung zu verankern.
Das muss die Basis für alles Weitere sein, was wir hier in Österreich diskutieren. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
12.45
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Kitzmüller. – Bitte.
12.45
Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wenn wir heute die Aufnahme der Kinderrechte in die Bundesverfassung beschließen, so ist das eine gute und sehr wichtige Sache. Konkret hat ja unser Verfassungssprecher schon unsere freiheitliche Haltung dazu dargelegt.
Ich möchte dabei gleich diese Gelegenheit nützen und das zentralste Recht – das Kinderrecht und das Menschenrecht – in dieser Diskussion herausheben, nämlich das Recht auf Leben, meine Damen und Herren, wie es in Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention steht.
Heute ist ja auch unumstritten anerkannt, dass sich die Grundrechte in erster Linie an den Gesetzgeber richten. Damit kommt auch den Grundrechten, besonders dem Legalitätsprinzip, das in Artikel 18 der Bundesverfassung steht, eine ganz besondere Bedeutung zu, nämlich insofern, als der Gesetzgeber die Schutzrichtung genau bestimmt, in die diese Grundrechtsverbürgung gehen soll, meine Damen und Herren.
Da besteht Handlungsbedarf. Dieser Handlungsbedarf wurde uns ja vor einigen Tagen ganz klar durch das abscheuliche Verbrechen in Vorarlberg an den dreijährigen Cain vor Augen geführt. Der Fall „Luca“ ist ebenso ein Fall, der schon sehr bekannt ist und besprochen wurde und mindestens so traurig ist. Auch in Oberösterreich gibt es derlei Fälle.
Meine Damen und Herren, die Regierung und auch der Gesetzgeber haben in dieser Materie kläglich versagt. Und dieses Versagen soll Ihnen schlaflose Nächte bescheren, soll uns aber auch zum Handeln animieren und bewegen. (Beifall bei der FPÖ.)
Unzählige Beschwerden, unzählige Mails der Betroffenheit und der Erschütterung – und ich kann auch sagen: der Wut – haben wir zu diesem Fall bekommen.
Und all diese Fälle – Fall „Cain“, Fall „Luca“ und so weiter – zeigen auf, dass die Jugendwohlfahrt, die Jugendwohlfahrtsträger bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben überfordert sind, meine Damen und Herren!
Der Fall „Luca“, der den Behörden bekannt war und auch das Versagen oder das Unvermögen der Behörden gezeigt hat, hat es klar vor Augen geführt. Im Fall „Cain“ sind die Behörden von Angehörigen der Mutter aufmerksam gemacht worden, dass es einen gewalttätigen Vater, einen gewalttätigen Lebensgefährten gibt, der drogensüchtig ist und der dennoch angestellt wird, die Kinder dort zu beaufsichtigen.
Es ist nichts gemacht worden. Zu all den Vorwürfen, mit denen der Leiter der Jugendwohlfahrt in Vorarlberg konfrontiert worden ist, hat er gesagt: „Es ist klar, dass der Mann völlig ungeeignet war, Kleinkinder zu betreuen.“ – Na „toll“! Und was ist passiert? Nichts ist passiert! Nichts ist in diesem Fall gemacht worden!
Die abschließende Erkenntnis der Jugendwohlfahrt dazu ist auch sehr typisch. Es ist gesagt worden: „Wir werden alles unternehmen, um den Betroffenen bei der Bewältigung des Geschehens zu helfen!“ – Ein Hohn, meine Damen und Herren!
Diese Lippenbekenntnisse reichen nicht aus. Der Handlungsbedarf ist gegeben. Die Anzeigepflicht – das wurde ja schon erwähnt – ist auch sehr wichtig und müsste ebenfalls eingeführt werden und tatsächlich beachtet werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Man muss in dieser Geschichte weitergehen und bei den vorläufigen Interventionsmaßnahmen die Gerichte schneller einbinden, schneller als das jetzt in § 215 ABGB vorgesehen ist. Darüber hinaus ist auch Sorge zu tragen, dass die Richter, die mit dieser Materie befasst sind, weitergeschult werden.
Ich bringe folgenden Antrag dazu und zum praktischen Leben ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige Reform der Jugendwohlfahrt
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, unter Einbeziehung aller Parlamentsfraktionen, insbesondere der jeweiligen Familiensprecher, Vertreter der Bundesländer sowie der zuständigen Behörden und namhaften Experten – welche durch die Parlamentsfraktionen zu benennen sind – eine Reform des Jugendwohlfahrtsgesetzes vorzubereiten, um dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die Rechtssicherheit im Jugendwohlfahrtsbereich geschaffen bzw. ausgebaut wird.“
*****
Über diesen Bereich hinaus bin ich auch der Meinung, dass viel Leid und viel Unheil abgewendet werden könnte, wenn die gemeinsame Obsorge beschlossen wäre, wie wir es schon in vielen Vorschlägen gefordert haben.
Abschließend halte ich fest: Dies heute ist kein Tag zur Freude und kein Tag, die sonnigen Kinderrechte einzuführen! Es ist vielmehr ein Tag, an dem wir die Ärmel hochkrempeln müssen, um endlich unseren Kindern zu ihrem Recht zu verhelfen. (Beifall bei der FPÖ.)
12.51
Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige Reform der Jugendwohlfahrt, eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 935/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Peter Sonnberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern, (93.) Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 20. Jänner 2011.
Der zentrale Leitgedanke des Jugendwohlfahrtsrechts ist die Beachtung und die Wahrung des Kindeswohls.
Die Praxis zeigt aber, dass die Jugendwohlfahrtsträger (JWT) bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben überfordert sind.
Einerseits wird – wie zum Beispiel im Fall „Cain“, wo es mysteriöse blaue Flecken und Polizeieinsätze gegeben hat – auf handfeste Verdachtsmomente nicht reagiert.
So soll eine Angehörige der Mutter des Kindes die Jugendwohlfahrt mehrmals darauf aufmerksam gemacht haben, dass diese mit einem drogensüchtigen Mann liiert ist. "Es ist klar, dass der Mann völlig ungeeignet war, Kleinkinder zu betreuen", erklärte der Leiter der Jugendwohlfahrt im Amt der Vorarlberger Landesregierung, Werner Grabher. Kontakt wurde zwar aufgenommen, doch angeblich habe nichts auf mögliche Gewalttaten durch Miloslav M. hingedeutet. "Wir werden alles unternehmen, um den Betroffenen bei der Bewältigung des Geschehens zu helfen", lautet die magere Erkenntnis der Jugendwohlfahrt.
Andererseits werden Eltern bzw. Elternteile bei der Wahrnehmung ihrer nach Art. 8 EMRK geschützten Elternrechte wegen unbedeutender Erziehungsschwierigkeiten oft grundlos jahrelang schikaniert. Eltern, die einmal beim JWT aktenmäßig erfasst sind und mag dies auch nur auf Grund einer Anzeige eines feindseligen Nachbars erfolgt sein, bleiben unter der Kuratel des JWT und haben praktisch keine Chance mehr, ihre Kinder nach eigenen Vorstellungen zu erziehen.
Eine falsche Anzeige eines Nachbarn reicht auch aus, dass der JWT im Kindergarten oder in der Schule oder im Wohnhaus Erkundigungen einholt. Eltern werden dadurch stigmatisiert, da die Bevölkerung zu Recht davon ausgeht, dass der JWT nur dann einschreiten darf, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.
Dies ist aber in vielen Fällen nicht der Fall. Eine einheitliche Linie bei der Wahrnehmung des Kindeswohls ist bei den JWT nicht erkennbar, sondern es wird je nach Befähigung und Motivation der Sachbearbeiter agiert bzw. reagiert.
Darüber hinaus gibt es kafkaeske Fälle, wo jüdischen Eltern vom JWT vorgeworfen wird, dass sie den Kindern keine christlichen Weihnachtslieder beibringen.
Auch lässt man den Eltern keinen Spielraum, wenn sie alternative Erziehungsmethoden anwenden wollen. Sobald die Eltern zu erkennen geben, dass sie dem JWT nicht „gehorchen“ wollen, wird ihnen die Einschränkung der Obsorge im Wege der Gerichte oder sogar die vorläufige Abnahme des Kindes angedroht. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen (insb. § 176 und § 215 ABGB) reichen offensichtlich nicht aus, das Handeln des JWT auf eine rechtsstaatlich zufriedenstellende Ebene zu heben.
Daher liegt es im Interesse der Kinder, der Eltern aber auch der JWT, wenn Kriterien entwickelt werden, die die Gefährdung des Kindeswohls näher konkretisieren. Auch müssen Handlungsanweisungen für die JWT formuliert werden, die die Rechte der Eltern besser berücksichtigen.
Bei vorläufigen Interventionsmaßnahmen müssen die Gerichte schneller eingebunden werden, als es jetzt nach § 215 ABGB vorgesehen ist. Weiters ist dafür Sorge zu tragen, dass Richtern, die sich mit solchen Fällen zu beschäftigen habe, eine spezielle und weiterführende Ausbildung zu Gute kommt. Eltern und Kinder haben Anspruch darauf, dass ihnen gegenüber Maßnahmen nur in den Fällen und in der Art ausgeübt werden, die nach dem Gesetz erforderlich sind. Eltern und Kinder ab 14 Jahren sollten daher über das Recht verfügen, Beschwerde gegen Maßnahmen des JWT erheben zu dürfen.
Vorbild könnten die Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetz (SPG) betreffend Beschwerden wegen Verletzung subjektiver Rechte sein. Wird durch den JWT die Obsorge wegen vermeintlicher Gefahr in Verzug vorübergehend eingeschränkt, sollte das Gericht von Amts wegen überprüfen, ob dies zu Recht erfolgt ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, unter Einbeziehung aller Parlamentsfraktionen, insbesondere der jeweiligen Familiensprecher, Vertreter der Bundesländer sowie der zuständigen Behörden und namhaften Experten – welche durch die Parlamentsfraktionen zu benennen sind – eine Reform des Jugendwohlfahrtsgesetzes vorzubereiten, um dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die Rechtssicherheit im Jugendwohlfahrtsbereich geschaffen bzw, ausgebaut wird.“
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.
12.51
Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Besucher und Besucherinnen auf der Galerie! „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“
Alle Menschen! Diesem Satz der Erklärung der Menschenrechte – und da bin ich mir sicher! – bringt niemand irgendeinen Zweifel entgegen. Das Recht auf Leben, das Verbot der Folter, das Verbot der Sklaverei: All das steht mit Sicherheit in diesem Hohen Haus außer Zweifel!
Dennoch sind genau diese Rechte und diese Verbote in der österreichischen Verfassung durch die Europäische Menschenrechtskonvention verankert. Das war eine richtige und wichtige Maßnahme, die gesamte Europäische Menschenrechtskonvention in den Verfassungsrang zu heben.
Jetzt reden wir über die Kinderrechtskonvention. Die Kinderrechtskonvention hat das Ziel, weltweit – keine Frage! – Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt politischer Entscheidungen zu stellen (Abg. Lueger: Nein! Mindestnormen zu schaffen!), das Kindeswohl und das Wohl von Jugendlichen ganz nach oben zu stellen und zu zeigen
und zu sagen, welche Gesetze in dem Staat dem Kindeswohl widersprechen und welche Gesetze dem Kindeswohl nicht widersprechen.
Diese Umsetzung der gesamten Kinderrechtskonvention als Form von aktiver Kinder- und Jugendpolitik kann Österreich mit diesem vorliegenden Entwurf, den Sie alle außer den Grünen beschließen werden und dem Sie zustimmen werden, nicht mehr gewährleisten.
Die Wiederholungen gerade vonseiten der SPÖ und der ÖVP, dass wir nicht alle Kinderrechte brauchen (Abg. Lueger: Wir brauchen sie nicht doppelt!), dass wir eigentlich nur die wesentlichen Kinderrechte in den Verfassungsrang heben, dass die Frage der Umsetzbarkeit überhaupt nicht gelöst ist, also diese Wiederholungen hier vom Rednerpult aus oder medial oder auch im Ausschuss machen die Situation für Kinder und Jugendliche in Österreich nicht besser. Ich betone: Sie machen sie nicht besser! (Beifall bei den Grünen.)
Das Recht auf Gleichbehandlung – also das Diskriminierungsverbot –, das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit, das Recht auf soziale Absicherung und angemessenen Lebensstandard, Schutz und angemessene Hilfe für minderjährige Flüchtlinge sind in der UN-Kinderrechtskonvention verankert.
Was macht Österreich? – Wir nehmen – wie der Herr Staatssekretär gesagt hat – nur wesentliche Artikel heraus.
Und da frage ich schon: Warum sind diese Artikel, die ich soeben vorgetragen habe, nicht wesentlich, meine sehr verehrten Damen und Herren? Was ist daran nicht wesentlich, wenn es um das verankerte Recht auf soziale Absicherung und angemessenen Lebensstandard geht? Mehr als 250 000 Kinder und Jugendliche in Österreich sind armutsgefährdet oder manifest arm. Was ist daran nicht wesentlich, diesen Gesetzesvorbehalt wegzunehmen und dieses Gesetz und diesen Artikel auch wirklich zu verankern? (Beifall bei den Grünen.)
Wir Grüne sehen es als außerordentlich wesentlich an, Kinder und Jugendliche in allen Lebenslagen wirklich zu schützen, Jugendinteressen ernst zu nehmen.
Die Frage der Partizipation – also das Mitspracherecht von Kindern und Jugendlichen gerade im Gesetzwerdungsprozess, wenn es um Gesetze geht, die Kinder und Jugendliche belangen – wird hier nicht gelöst. Jugendliche sind nicht Teil dieser Kinderrechtskonvention gewesen.
Insgesamt, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist der Gesetzesvorbehalt – das muss hier auch einmal so gesagt werden – aus meiner Sicht ein Kniefall der SPÖ vor der ÖVP. Ich bin davon überzeugt, dass die SPÖ keinen Gesetzesvorbehalt bezüglich der Kinderrechtskonvention in diesem BVG haben wollte. Das glaube ich wirklich.
Und dann kommt die ÖVP und sagt: Nur aus dem Grund, nur mit dem Gesetzesvorbehalt stimmen wir zu! – Das ist die Familienpartei Österreichs? – Na, wirklich nicht!
Sie von der SPÖ machen hier einen Kniefall vor der ÖVP, der seinesgleichen sucht und der wirklich nicht notwendig ist.
Alle Rechte allen Kindern! (Beifall bei den Grünen.)
12.56
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.
12.56
Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kolle
gen! Das BZÖ stimmt heute diesem Gesetzestext zu. Wir stimmen zu, weil es um die Verankerung der Grundrechte als Staatszielbestimmungen geht, weil wir nach fast 20 Jahren Absichtserklärungen, nach fast 20 Jahren Diskussionen das als einen notwendigen und richtigen Schritt sehen.
Wir stimmen zu, weil für uns Kinder das wertvollste Gut überhaupt sind, das man besitzen kann. Wir stimmen zu, weil Kinder das Recht einerseits auf liebevolle Eltern haben, die sie bestmöglich betreuen, die sie bestmöglich erziehen, aber wir stimmen auch zu, weil wir als Politiker einen politischen Auftrag haben, Familie leistbar und lebbar zu machen. Das hat sich ja in der vergangenen Budgetdebatte sehr negativ gezeigt. Und wir stimmen zu, weil wir als Politiker den Auftrag haben, Schutz und Fürsorge und Sicherheit durch geeignete Gesetze und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. (Beifall beim BZÖ.)
Dieser Schritt heute basiert im Wesentlichen auf den Vorarbeiten im Österreich-Konvent, wo sich unser damaliger Klubobmann Herbert Scheibner sehr stark eingebracht hat, und auch auf dem Kern der UN-Kinderrechtskonvention.
Wir stimmen aber als BZÖ heute auch zu, weil neben diesem Rechtsanspruch auf besonderen Schutz und Beistand, auf gewaltfreie Erziehung, auf Anspruch auf beide Elternteile auch die Wahrung der Interessen unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit in Artikel 1 festgeschrieben wird. Und das, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, ist auf eine Initiative des BZÖ zurückzuführen. Es ist wirklich erstmals in der Geschichte Österreichs, dass in der Verfassung die Generationengerechtigkeit festgeschrieben ist. (Beifall beim BZÖ.)
Wir wollen nämlich, dass gerade im Bereich der Zukunftsinvestitionen, die Jugendliche und Kinder betreffen – in der Bildung, in der Forschung, in der Familie und in der Gesundheit –, und dort, wo Reformen notwendig sind – im politischen System, im Sozialsystem, im Pensionssystem –, das nicht zulasten der kommenden Generationen geht. Hier werden die politischen Verantwortungsträger jetzt festgemacht.
Wir vom BZÖ stehen für eine Politik, die nicht auf Kosten der Kinder und der Jungen in Zukunft geht. Wir wollen nicht eine Politik, die heute sagt: Hinter uns die Sintflut! (Beifall beim BZÖ.)
Die heutige kinderpolitische Weichenstellung muss und soll aber auch Auswirkungen auf die Materiengesetze haben, denn sonst sind diese Rechte sinnlos. Hier möchte ich im Besonderen das Jugendwohlfahrtsgesetz aufzeigen. Gerade dieser erschütternde Anlassfall „Luca“ vor einigen Jahren hat ja alle aufgeschreckt, wenn ich so sagen darf, und man hat gesagt: Es muss endlich bundeseinheitliche Standards geben! Es muss klare Vorgaben geben, wie man bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgeht!
Frau Staatssekretärin, seit 2008 gibt es einen Entwurf, der in irgendeiner Schublade liegt. Ich frage jetzt wirklich Sie alle, im Angesicht dieses unfassbaren gewaltsamen Todes von Cain in Vorarlberg, aber auch vieler anderer Kinder, von denen nicht an die Medien dringt, dass Kindern psychische und körperliche Gewalt angetan wird: Wie lange wollen wir noch warten, bis wir hier ein Gesetz haben, das endlich einen gewissen Automatismus erzeugt, bei Verdachtsfällen vorzugehen? Wie lange wollen wir noch warten, und was muss noch alles geschehen, dass endlich einmal eine uneingeschränkte Anzeigepflicht gemacht wird? (Beifall beim BZÖ.)
Wir haben das gestern im Justizausschuss eingebracht; es wurde wieder vertagt. Wie lange müssen wir noch warten, dass es zu einer besseren Vernetzung zwischen den einzelnen Behörden kommt, aber auch der Spitäler in der medizinischen Dokumentation? Wie lange müssen wir noch warten, dass strengere Strafen endlich auch
umgesetzt werden, wenn Kinder gequält werden und der Tod die Folge ist? (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)
Frau Staatssekretärin, da könnten Sie wirklich Profil zeigen – und nicht wieder dieses Gesetz zwischen Bund und Ländern hin und her schieben! Wir brauchen mehr Geld für die Kinder, wir brauchen mehr Geld für die Jugendwohlfahrt, wir brauchen personelle und finanzielle Ressourcen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich stimme auch überein mit dem, was Carina Kerschbaumer von der „Kleinen Zeitung“ – sie ist heute schon zitiert worden –im Folgenden dazu schreibt, wo Sie unter anderem sagt:
„Gerade bei diesem Schutz besteht aber der größte Handlungsbedarf. Wenn nicht einmal nach dem Tod eines Kindes ein Familienminister sich den Kopf zerbricht über Systemfehler in Jugendämtern, wird jeder Gesetzesbeschluss über Kinderrechte zur Farce.“ – Zitatende.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sogar gestern im Justizausschuss haben Sie es verweigert, dass es zu einer Aussprache über diese aktuellen Sachen kommt, und das ist mir unverständlich.
Daher betone ich: Wir fordern ganz klar ein Bündnis für unsere Kinder, ein Bündnis, in dem Taten gesetzt werden, besonders auch für jene, die Eltern haben, die überfordert sind, für jene, die in instabilen Familien leben, denn denen gehört unser ganz besonderer Schutz. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ sowie der Abg. Steibl.)
13.02
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Staatssekretärin Mag. Remler zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.02
Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Mag. Verena Remler: Werter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Abgeordnete im Hohen Haus! Heute ist ein großer Tag – ein großer Tag für die Kinder! Ich glaube, es ist nicht richtig und nicht gut, dass man die Bedeutung dieses Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern, das die Kinder mit eigenständigen, grundlegenden Rechten ausstattet, kleinredet oder schlechtredet. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Erstmals schaffen wir nun mit diesem vorliegenden Entwurf die Möglichkeit, dass der Verfassungsgerichtshof die österreichischen Rechtsnormen dahin gehend überprüft, ob die im BVG über Kinderrechte enthaltenen Garantien, beispielsweise das Kindeswohl als zentraler Maßstab, in der österreichischen Rechtsordnung in ausreichendem Maße verankert sind. Hier kann ich Frau Abgeordneter Windbüchler-Souschill nicht zustimmen, wenn sie meint, dass es keinen Mehrwert gibt – denn genau das ist der Mehrwert! Das ist der Mehrwert gegenüber dem Ist-Zustand!
Mit diesem Gesetz ist es uns geglückt – und das hat auch Herr Abgeordneter Willi Molterer bereits gesagt –, ein deutliches Zeichen für ein kinderfreundliches Österreich zu setzen. Es wird ein Initiator dafür sein, dass wir den Kindern noch mehr Platz in den Köpfen und auch in den Herzen der Menschen einräumen. Davon bin ich überzeugt – und das ist mir auch ein großes Anliegen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Artikel 1, wonach das Kindeswohl vorrangiger Erwägungsgrund ist, und Artikel 4, wonach die Meinung des Kindes berücksichtigt werden muss, decken die zentralen Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention ab. Wenn wir allein die vorhin genannten Artikel des Gesetzes hernehmen, dann ist der Kern der Konvention, nämlich
das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung, das Recht auf Versorgung mit den adäquaten Gütern unserer Gesellschaft und das Recht auf Partizipation, gewährleistet.
Eine kindgerechte Gesellschaft ist aber auch in erster Linie eine Haltungsfrage. Dafür ist es notwendig, dass wir die Menschen mit der den Kinderrechten zugrunde liegenden Idee erreichen können. Kinder sind von Anfang an kompetente Persönlichkeiten und Träger eigenständiger Rechte. Das ist zu akzeptieren und zu respektieren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Lassen Sie mich noch kurz auf den Gesetzesvorbehalt des BVG über Kinderrechte eingehen und sagen: Ein derartiger Gesetzesvorbehalt ist sowohl nationaler als auch internationaler Standard. (Abg. Mag. Stadler – in Richtung des Abg. Dr. Jarolim –: Hannes!) Der Artikel 7 des vorgeschlagenen Bundesverfassungsgesetzes entspricht dem Gesetzesvorbehalt des Artikels 8 Abs. 2 der Menschenrechtskonvention. Auch die entsprechenden Kinderrechte in der EU-Grundrechtscharta stehen unter demselben Gesetzesvorbehalt. Das hat auch Verfassungsexperte Professor Grabenwarter im Verfassungsausschuss betont. Es muss eine Abwägung mit den Grundrechten anderer Personen möglich sein und zugelassen werden. Gesetzesvorbehalte machen ja die Grundrechte in der juristischen Praxis erst wirklich lebbar.
Die Kinderrechtskonvention ist also in Österreich sowohl auf verfassungsrechtlicher als auch auf einfachgesetzlicher Ebene vollständig umgesetzt. Durch den heutigen Beschluss wird die Position der Kinder und Jugendlichen in der Wahrnehmung durch die Gesellschaft weiter gestärkt werden.
Ich möchte noch kurz auf die Position von Frau Haubner eingehen. Frau Haubner, ich stimme Ihnen absolut zu. Fälle wie der von Cain haben auch mich tief erschüttert und machen mich auch zutiefst betroffen. Aber ich glaube, es ist zuerst auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, unsere Kinder bestmöglich vor Gewalt zu schützen. Wir müssen die Menschen dahin gehend sensibilisieren, dass es besser ist, einmal mehr hinzuschauen als wegzuschauen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Anzeigepflicht!)
Sie haben recht, es gibt den Entwurf eines neuen Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Ich appelliere ... (Abg. Mag. Stadler: Das Einzige ... Ausnahmen!) – Herr Abgeordneter Stadler, heute stehen einmal die Kinderrechte im Vordergrund – und nicht Ihre Polemik! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: ... nicht einmal da hinkommen! – Weitere Zwischenrufe.)
Ich appelliere an die Länder, diesem Entwurf zuzustimmen, weil eben darin die modernen Grundsätze der Gefährdungsaufklärung, des Vier-Augen-Prinzips, der Hilfeplanung, einheitliche Standards, Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz enthalten sind. Ich werde mich dafür einsetzen, und ich werde auch die Gespräche suchen. Gespräche mit den zuständigen Mitgliedern der Landesregierungen sind bereits für Feber geplant.
Zum Abschluss möchte ich sagen, dass ich die Abgeordneten aller Parteien einlade, diesem Bundesverfassungsgesetz zuzustimmen, damit wir unseren Kindern auch in der Verfassung jenen Stellenwert zukommen lassen, der ihnen in unserer Gesellschaft zuteilwerden sollte. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
13.08
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Korun. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
13.08
Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Besucher und
Besucherinnen auf der Galerie! Allen Kindern alle Kinderrechte! – das ist der Grundsatz der Kinderrechtskonvention. Daher sollte es auch unser Grundsatz bei der Umsetzung der Kinderrechtskonvention sein, wenn wir sie hier im Parlament diskutieren und wenn wir Beschlüsse darüber fassen.
Es wurde in den vorangegangenen Reden schon angesprochen: In mehreren Bereichen gibt es Mängel, was Kinderrechte betrifft, in mehreren Bereichen gibt es in der Praxis auch Verbesserungsbedarf. Ich möchte auf einen Bereich eingehen und in meiner Rede mehr als 115 000 Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes meine Stimme leihen, die sich zusammengeschlossen haben im Rahmen der Petition „Kinder gehören nicht ins Gefängnis“.
Wir alle wissen, dass im Oktober 2010 zwei achtjährige Mädchen von vollbewaffneten Polizisten in voller Montur in der Früh aus ihren Betten gerissen wurden – zwei achtjährige Zwillingsmädchen und ein verschüchterter Vater. (Abg. Kopf: Eine Medieninszenierung!) Das war nicht der erste Fall, der so passiert ist: dass Kinder von bewaffneten Polizisten festgenommen werden, in Haft gesteckt werden, teilweise mit ihren Eltern gemeinsam, teilweise getrennt von ihren Eltern.
Das Besondere an diesem sogenannten Fall war, dass eine breite Öffentlichkeit in Österreich das erste Mal davon erfahren konnte, weil viele Kameras dabei waren. (Abg. Steibl: Organisiert von euch!) So wurde klar und sichtbar, was seit Jahren schon gängige Praxis war. (Abg. Steibl: Organisiert von der Caritas, organisiert von euch!)
Das ist leider seit Jahren gängige Praxis, sehr geehrte Frau Kollegin, und wir sollten nicht zynisch mit Zurufen reagieren, wenn es hier um Kinderrechte geht (Abg. Steibl: Das ist nicht zynisch!), deren Prinzip, wie gesagt, ist (Beifall bei den Grünen): Allen Kindern alle Kinderrechte – logischerweise vor allem das Recht auf Freiheit!
Was eine breite Öffentlichkeit in unserem Land im sogenannten Fall „Komani“ mit den zwei achtjährigen Zwillingen nicht erfahren hat, ist, dass die Kinder nicht nur von ihrer Mutter getrennt waren, die ja im Spital lag und behandelt wurde, sondern in der Schubhaft, im Schubhaftgefängnis auch von ihrem Vater getrennt wurden. Sie wurden getrennt in unterschiedlichen Räumen untergebracht. Der Vater durfte die Kinder lange nicht sehen und durfte auch bei den Untersuchungen seiner zwei achtjährigen Töchter nicht dabei sein.
Das sind teilweise die Zustände in unserem Land im Jahr 2010 (Zwischenruf des Abg. Hagen), und diese Zustände werden sich nicht verändern mit dem heutigen Beschluss, der leider in dieser Form ansteht, denn hier geht es um eine verstümmelte Kinderrechtskonvention, hier geht es um das Gegenteil von dem Grundprinzip der Kinderrechtskonvention: eben nicht alle Rechte allen Kindern, sondern nur mit Einschränkungen!
Ich möchte den Caritas-Präsidenten Michael Landau zitieren. Er hat im Petitionsausschuss als Experte mehrmals eingemahnt, bei Kinderrechten nicht mit zweierlei Maß zu messen, bei Kinderrechten nicht zwei Klassen von Kinderrechten zu schaffen.
Ich möchte erinnern an die Antwort von Heinz Patzelt, seines Zeichens Generalssekretär von „Amnesty International Austria“ auf die Frage, ob die Initiatoren der Petition „Kinder gehören nicht ins Gefängnis“ in dem vorliegenden Entwurf eine Umsetzung ihres Anliegens sehen. Heinz Patzelt hat gesagt – ich zitiere –: Damit sagt man, wir setzen die Kinderrechte um, aber nur dort, wo wir es wollen! (Ruf bei der SPÖ: Das steht nicht drin!)
Aus diesem Grund werden wir dieser Vorlage nicht zustimmen, denn der Grundsatz „Alle Rechte für alle Kinder!“ darf nicht verletzt werden! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
13.12
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Binder-Maier. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
13.12
Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Präsident! Mitglieder der Bundesregierung! Frau Kollegin, Ihre Situationsschilderung war an und für sich schon verfassungswidrig, und die Umsetzung der gesamten Kinderrechtskonvention ändert an dieser Situation insgesamt nichts, sondern der Lösungsansatz muss woanders gefunden werden und wurde auch schon gefunden. – Das zum einen, meine Damen und Herren.
Zum Zweiten: Ich meine, dass wir heute mit dieser Beschlussfassung einen wichtigen und richtigen Schritt setzen. Die wesentlichsten Elemente der Konvention werden in das österreichische Verfassungsgesetz übernommen. Ich bedanke mich ausdrücklich für den wirklich unermüdlichen und sehr beharrlichen Einsatz von Angela Lueger für die Rechte der Kinder. Vielen herzlichen Dank auch von dieser Stelle! (Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag zu den Kinderrechten befindet sich im Einklang mit den Menschenrechten, im Einklang mit den Grundrechten, Rechten, die eingefordert und umgesetzt werden müssen. Unsere bestehende Gesetzgebung muss nun durchforstet werden, damit sie mit den heutigen Beschlüssen konform ist. Viele Teile der gesamten Konvention sind, wie schon erwähnt worden ist, Bestandteil der österreichischen Gesetzgebung, Bestandteil der österreichischen Rechtsprechung.
Insgesamt dienen diese Bestimmungen, diese Gesetzesbestimmungen zum Schutz, zur Förderung der Entwicklung der Kinder. Ich denke, es hat auch eine Symbolwirkung, die Rechte der Kinder in den Mittelpunkt der öffentlichen Debatte zu stellen.
Festhalten möchte ich auch ausdrücklich, dass es selbstverständlich ist, dass Kinder unter dem Schutz der allgemeinen Grundrechte stehen. Das ist auch gut, richtig und notwendig. Einzelne Bestimmungen sind noch mit Leben zu erfüllen, und ich gebe Ihnen, Kollegin Haubner, selbstverständlich recht und appelliere an die Staatssekretärin, jetzt wirklich aktiv zu werden im Einklang – das wissen wir, und das ist das Mühsame – mit den einzelnen Ländervertretern, um einheitliche Jugendschutz- und Kinderschutzbestimmungen zu erstellen. Es geht um einheitliche Standards, es geht um einheitliche Kriterien, und es geht vor allen Dingen – da gebe ich vielen Vorrednern recht – um ein dicht geknüpftes Netz zum Schutz der Kinder, die wirklich sehr oft dann, wenn Gewalt vorherrscht, hilflos sind. Für jene Kinder muss dieser Schutz gewährleistet werden, und Gefahren müssen ausgegrenzt werden.
Kinder haben Rechte: Kinder haben das Recht auf Schutz, auf Würde, Respekt und Zuwendung. Mit der heutigen Beschlussfassung sind wir auf dem richtigen Weg, und ich freue mich darüber. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.16
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Jarmer. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
13.15
Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch eine Gebärdensprachdolmetscherin): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr
Staatssekretär! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum heutigen Thema Kinderrechtskonvention muss ich ehrlich sagen, ich wundere mich über das, was Frau Kollegin Lueger zuvor gesagt hat: dass alle Punkte erfüllt werden und dass auch gleichberechtigtes Leben besteht.
Gleichberechtigung heißt für mich, dass man gleichberechtigt behandelt wird, voll partizipieren kann in allen Lebenslagen, dass auch Bewusstseinsbildung zum Thema barrierefreie Kommunikation, Schutz vor sexueller Gewalt ebenso gelebt wird. Ist das in der Praxis tatsächlich so? Ist Bildung in der Praxis tatsächlich gleichberechtigt? – Nein!
Ich möchte hier einige Beispiele bringen; gleichberechtigte Behandlung, wie schaut es denn aus? – Kinder haben keinen Rechtsanspruch auf selbstbestimmtes Leben, zum Beispiel gibt es nicht den Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz für behinderte Kinder. Sie haben keinen Rechtsanspruch, Gebärdensprach-Dolmetschleistungen in Anspruch zu nehmen. Stellen wir uns ein Kind vor, das sexuell missbraucht wird. Wie könnte es jemals zu einer Beratungsstelle gehen? – Nicht einmal die Dolmetschkosten würden dafür übernommen werden. Das ist keine Gleichberechtigung!
Leichter-lesen-Versionen bestehen überwiegend nicht. Wie sieht es mit Barrierefreiheit generell aus, Kindergarten, Schulgebäude, Universitäten? – Die Gesetze wurden verschoben. Wir sind nicht in einem Zustand der Gleichberechtigung, weil Barrierefreiheit verschoben worden ist. Kommunikation zum Beispiel mit Braille-Schrift oder Gebärdensprache ist nicht gleichberechtigt vorhanden.
Wir haben schon seit über 220 Jahren nicht die Möglichkeit, in der eigenen Sprache, in Gebärdensprache Unterricht für gehörlose Kinder zu genießen. Lehrer sind nicht einmal verpflichtet, Gebärdensprache zu lernen, geschweige denn Braille-Schrift. Ich möchte wissen, was Sie unter Gleichberechtigung verstehen!
In den Medien haben wir kaum Sendungen für Kinder barrierefrei. Einblendungen: Wir haben eine einzige Kindersendung, in der Gebärdensprache mit einem Kind eingeblendet wird. Audiodeskriptionen für Kinder: Welches Angebot haben wir da? – Bitte erklären Sie mir das, ich weiß nicht, was wir da haben.
Bildung: Sind wir hier in einem Zustand, dass wir voll inklusive Bildung leben können? – Wir haben nicht einmal einen inklusiven Fahrplan. Sie sagen, dass Bildung gleichberechtigt besteht; das stimmt einfach nicht! Das verpflichtende neunte Schuljahr ist für behinderte Kinder nicht verpflichtend. Integration schließt das aus. Ich weiß, mein Kollege Franz-Joseph Huainigg kämpft seit Jahren dafür; wir haben es nicht.
Ebenso die Artikel-15a-Vereinbarungen: Behinderte Kinder sind von der Kindergartenpflicht ausgenommen. Nach der UN-Konvention, die wir bereits beschlossen haben, ist es nach wie vor so, dass wir dieses Problem nicht gelöst haben. Ich weiß nicht, was hier mit Gleichberechtigung gemeint ist.
Herr Kollege Stadler ist jetzt nicht da, aber er hat gemeint, dass die Grünen sich immer nur auf die Frauenrechte beziehen. Und Kinder sollen ein Schadensfall sein, wenn sie behindert sind? – Ich möchte hier auch noch einmal darauf hinweisen, dass behinderte Kinder, wenn sie einen Schadensfall darstellen, ein besseres Leben haben als Kinder, die kein Schadensfall sind.
Die Finanzierung für diese Kinder, Hilfsmittel, Umbau, persönliche Assistenz, Dolmetschkosten und so weiter, das ist nach wie vor ein Problem, das besteht nicht – und das ist nach meinem Verständnis nicht Gleichberechtigung. Die Kinderrechtskonvention lediglich auf ein paar Punkte zu beziehen und das gesetzlich zu verankern, ist nicht das, was ich darunter verstehe. Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde nach
wie vor nicht umgesetzt – für mich nicht klar. Deswegen kann ich dem nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
13.20
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. Die Redezeit ist vorerst auf 2 Minuten eingestellt. – Bitte.
13.20
Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Kinderrechte in einem eigenen Bundesgesetz in die Verfassung aufgenommen werden. Das ist eine Verstärkung der bestehenden Gesetze und eine Ergänzung, wo noch Lücken vorhanden sind.
Ich möchte mich auf den Artikel 6 beziehen, in dem es darum geht, den gleichberechtigten Zugang für behinderte Kinder zu schaffen, nämlich in allen Bereichen des täglichen Lebens. Das ist auch eine wichtige Ergänzung zu Artikel 7 der Bundesverfassung, derzufolge kein Mensch aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Das ist ein Auftrag, die Integration, die Inklusion weiter voranzutreiben. Das betrifft den Kindergarten, die Schule, die Frühförderung, aber auch gemeinsame Spielplätze für behinderte und nichtbehinderte Kinder, alle Lebensbereiche, wie es auch meine Kollegin Helene Jarmer vorhin gesagt hat.
Ich glaube aber, dass gerade bei der Geburt von behinderten Kindern eine Diskriminierung und eine Ungleichbehandlung stattfindet. Ich meine die OGH-Urteile, denenzufolge bei unerwünschter Geburt behinderter Kinder zwar immer ein Schadenersatz zugesprochen wurde, bei der Geburt unerwünschter nichtbehinderter Kinder gab es hingegen nie Schadenersatzzusprüche. Bei behinderten Kindern wurden sogar Unterhaltszahlungen bis zur gesamten Lebensexistenz zugesprochen, das heißt auch Ernährung, Bildung, Kleidung, all das. Damit wird das gesamte Leben zu einem Schadensfall, und das ist eine Diskriminierung, die diskutiert gehört!
Ich begrüße ausdrücklich, dass Justizministerin Claudia Bandion-Ortner einen Gesetzesvorschlag, was den Schadenersatz betrifft, vorgelegt hat, denn die derzeitige Situation ist unerträglich. Es besteht irrsinniger Druck auf Ärzte und Eltern, beim geringsten Verdacht auf eine Behinderung das Kind abzutreiben, damit kein Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden kann. Andererseits müssen Eltern, die zu Geld kommen wollen, behaupten, dass sie ihr Kind nicht zur Welt gebracht hätten, wenn sie von der Behinderung gewusst hätten. Das ist unwürdig! Es braucht Unterstützung für Eltern behinderter Kinder, aber das Schadenersatzrecht ist der falsche Ansatz! Es braucht Unterstützungen außerhalb dieses Rechtes im Sozialrecht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
13.24
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Walser. 4 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.
13.25
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Das Erfreuliche ist, dass wir uns alle einig sind, dass wir die Kinderrechte in der Verfassung verankern müssen. In welcher Form das geschehen soll, darüber sind wir uns leider nicht einig. Die RednerInnen der Grünen haben, glaube ich, eindrucksvoll bewiesen, wie groß die Notwendigkeit ist. Ich darf darauf hinweisen, dass natürlich auch uns klar ist, dass mit einer Verankerung, Akzeptierung beziehungsweise Beschlussfassung der UN-Kinderrechtskonvention noch nicht die Probleme beseitigt
sind. Aber es wäre jener symbolische Akt, den wir, meine ich, in der derzeitigen Form dringend benötigen.
Lassen Sie mich auf einige Argumente eingehen, die im Verlauf der Debatte hier zu hören waren, etwa darauf, dass wir im Konvent einer ähnlichen Regelung zugestimmt hätten. Ich darf darauf hinweisen, dass wir hier natürlich das Gesamtpaket betrachten müssen, und im Konvent war das Recht auf Bildung verankert. Da kann man nicht nur einige Punkte herausgreifen, wir müssen uns die gesamte damals verhandelte Beschlussfassung in Erinnerung rufen.
Wir haben heute auch mehrfach gehört, dass eigentlich schon alles vollständig umgesetzt sei, darauf hat beispielsweise Kollege Wittmann hingewiesen. – Das ist doch eine merkwürdige Argumentation! Wenn wir so weit wären – was hindert uns daran, die UN-Kinderrechtskonvention hier zu beschließen? Dass das eine Konvention ist, die von den meisten Staaten unterschrieben, beschlossen und von der UNO akzeptiert wurde, sollte uns zu denken geben. Nur die USA und Somalia haben nicht zugestimmt. Andere wenige Staaten, darunter auch Österreich, haben es mit Vorbehalt gemacht. Wir sind da am Schluss der Liste jener Staaten, die die Rechte von Kindern auch wirklich ernst nehmen. Das muss man leider Gottes zumindest in Bezug auf die Verfassung sagen.
Ich habe auch mehrfach gehört, dass beispielsweise das Recht auf Bildung in Österreich garantiert sei. Das bestreitet vom Prinzip her niemand. Wenn Kollege Molterer meint, das sei seit 1964 garantiert, so kann man das einfachgesetzlich natürlich so sehen. Aber dass wir hier als symbolischen Akt dringend eine Initiative des Parlaments benötigen, ist wohl klar, denn unser Bildungssystem funktioniert nach wie vor nach dem sogenannten Matthäus-Prinzip: Wer hat, dem wird gegeben, und wer nicht hat, dem wird nicht gegeben. So funktioniert es im österreichischen Schulwesen, da könnte ich Ihnen eine ganze Reihe von Beispielen bringen. Wir werden in einer Spezialdebatte noch Gelegenheit dazu haben.
Ich darf Sie auch an die Peinlichkeit dessen erinnern, was wir hier beschließen. Sie schreiben und reden darüber, was wir hier alles Tolles drinnen stehen haben. Dabei steht bis auf Artikel 5 alles unter Vorbehalt. Das ist also eine Beschlussfassung, die eigentlich an Peinlichkeit kaum zu überbieten ist. Wir brauchen eine klare, nachvollziehbare Regelung, einen internationalen Standard. Was Sie heute machen – jetzt sollten sich vor allem die KollegInnen von SPÖ und ÖVP angesprochen fühlen –, ist eine Blamage für Österreich. Mit uns geht das nicht! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
13.29
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gartelgruber. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.29
Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Liebe Kollegen! Auch ich bin sehr erfreut darüber, dass wir endlich die Kinderrechte in Verfassungsrang heben. Wie mein Kollege Harald Stefan eingangs schon erwähnt hat, war es uns sehr wichtig, dass das familiäre Umfeld als natürliche Umgebung unserer Kinder gewährleistet wird.
Aber die Forderung, die gesamte UN-Kinderrechtskonvention in den Verfassungsrang zu heben, haben auch Experten im Ausschuss nicht begrüßt und haben dies auch als nicht zielführend aufgezeigt.
Wie einige meiner Vorredner schon erwähnt haben, darunter auch Kollege Molterer, war zum Beispiel der Artikel 20 der Kinderrechtskonvention sehr umstritten; denn die Kafala in unser Verfassungssystem mit einzubeziehen, ist, meine ich, widersinnig. Es
ist in keiner Weise sinnvoll, familienrechtliche Regelungen, die einem anderen Kulturkreis entstammen, mit in unser Rechtssystem aufzunehmen. Ebenso glaube ich nicht, dass es notwendig gewesen wäre, den Artikel 38 in unser Rechtssystem aufzunehmen, denn das Problem der Kindersoldaten stellt sich in Österreich Gott sei Dank nicht.
Allein diese beiden Beispiele zeigen klar, wie widersinnig es gewesen wäre, die gesamte UN-Kinderrechtskonvention in unsere Verfassung aufzunehmen. Aber ich muss sagen, es freut mich, dass wir es zumindest geschafft haben – da gebe ich meinem Vorredner, dem Kollegen Huainigg, und der Kollegin Jarmer recht, das war sehr, sehr wichtig –, auch die Problematik der behinderten Kinder bei uns in Österreich in Verfassungsrang zu heben. Denn gerade in diesem Bereich haben wir in Österreich noch sehr großen Aufholbedarf. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein wichtiger Punkt fehlt mir in dieser Debatte, und das ist der Schutz der ungeborenen Kinder. In Artikel 22 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches ist dieses Recht hingegen sehr wohl verankert. Nach dieser Bestimmung haben ungeborene wie geborene Kinder vom Zeitpunkt der Empfängnis an Anspruch auf Schutz durch Gesetze. Im ABGB, dem ältesten noch gültigen Gesetzeswerk im deutschen Rechtskreis, das sich mittlerweile 200 Jahre bewährt hat, ist festgeschrieben, dass beide, sowohl die Geborenen als auch die Ungeborenen, gleiches Recht haben.
Wenn also Kindern verfassungsrechtlicher Schutz eingeräumt wird, dann ist dieser, finde ich, insofern unvollständig, als dieser den ungeborenen Kindern nicht eingeräumt wird. Auch vor der Geburt sollten Kinder Schutz genießen. Dieser Rechtsgrundsatz ist, wie ich bereits angeführt habe, in der österreichischen Rechtstradition tief verankert. Deshalb muss es selbstverständlich sein, dass bei Aufnahme dieses Grundsatzes in die Verfassung auch diese Kinder mit bedacht werden.
Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Mag. Stefan und Gartelgruber
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Artikel 1 lautet wie folgt:
„Artikel 1
Jedes ungeborene und geborene Kind, hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.“
*****
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie sehr, diesen Antrag zu unterstützen! – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
13.33
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Mag. Stefan, Gartelgruber und anderer Abgeordneter
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 935/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Peter Sonnberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern, (93.) Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 20. Jänner 2011
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
Artikel 1 lautet wie folgt:
„Artikel 1
Jedes ungeborene und geborene Kind, hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.“
Begründung
Der den Kindern einzuräumende verfassungsrechtliche Schutz ist insofern unvollständig, als nicht die der österreichischen (einfach gesetzlichen) Rechtslage entsprechende Anerkennung der Kinderrechte, so wie dies bei § 22 ABGB auf Ungeborene zutrifft, erstreckt wird. Dieser in der österreichischen Rechtstradition tief verankerte Grundsatz der Teilhabe auch der Ungeborenen an dem Rechtschutz, der den Lebenden gesetzlich eingeräumt ist, muss konsequenterweise bei Einführung eines Verfassungsrechtsschutzes für Kinder mit bedacht werden.
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markowitz. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.34
Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Staatssekretäre! Hohes Haus! Es ist immer schwierig, einen Artikel der Kinderrechtskonvention oder ein Gesetz gegen das andere abzuwägen. Auf der einen Seite bin ich sehr froh, dass sich nach Jahren der Verhandlungen endlich etwas in dieser Richtung getan hat. Für mich ist dieses Bundesverfassungsgesetz quasi nur ein Start, denn wir wissen natürlich auch, dass wichtige Inhalte fehlen. Die Themen Gesundheit, Freizeit und Kinderarmut werden ausgespart. Ich meine daher, dass wir heute einen Neubeginn starten, wenn es darum geht, Kinder zu schützen und gewisse Rechte zu verankern. Aber es ist für mich sicher nicht so, dass wir heute das letzte Mal über Kinderrechte sprechen. (Beifall beim BZÖ.)
Wenn ich mir das Thema Kindergesundheit anschaue – Frau Kollegin Haubner hat das ja schon erwähnt –, so meine ich, es ist ungenügend, dass wir nur einen Mutter-Kind-Pass haben. Wir brauchen einen Mutter-Kind-Jugend-Pass, denn es kann nicht sein, dass die Gesundheitsuntersuchungen mit dem fünften Lebensjahr abgeschlossen sind. Wir brauchen eine Erweiterung bis zum 14. Lebensjahr, mit einer Untersuchung
jährlich, bei der körperliche, sprachliche oder soziale Defizite festgestellt werden können. Nur dann ist eine Gegensteuerung möglich. (Beifall beim BZÖ.)
Die Generationsgerechtigkeit wurde ja schon angesprochen. Wir sind sehr froh, dass das hier verankert wird, denn die Politik von heute darf nicht auf Kosten der nächsten Generation gehen, was die Überschuldungen et cetera betrifft. Weiters ist begrüßenswert, dass behinderten Kindern auch Rechte zugestanden werden. – Frau Staatssekretärin, ich habe Ihren Ausführungen sehr genau zugehört. Die Fälle Luca und Cain wurden heute schon genannt. Niemand von uns möchte, dass so etwas jemals wieder passiert. Das geht aber nur dann, wenn die Gesetze umgesetzt und auch exekutiert werden.
Deswegen bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Haubner, Schenk, Markowitz, Petzner, Bucher und Kollegen betreffend ein Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat bis spätestens Ende April 2011 einen Gesetzesentwurf auf Basis des weiterzuentwickelnden Ministerialentwurfes 231/ME XXIII. GP vorzulegen, durch den ein Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt wird.“
*****
Frau Staatssekretärin, ich glaube, Sie sehen das auch so. Deswegen freue ich mich, dass Ihre Abgeordneten-Kollegen bei der Abstimmung unserem Antrag zustimmen werden, denn alles, was in den letzten Tagen, Monaten und Jahren an Kindesmisshandlungen passiert ist, darf nicht mehr geschehen. Deswegen freue ich mich auf breite Unterstützung unseres Antrages. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)
13.36
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Haubner, Schenk, Markowitz, Petzner, Bucher
Kollegen betreffend ein Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 935/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Peter Sonnberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern (1051 d.B.)
Im Besonderen der Tod des dreijährigen Cain aus Voralberg verdeutlicht, dass aus dem Fall Luca keine ausreichenden Lehren gezogen worden sind. So gibt es bis jetzt noch keine ausreichende „Bundes-Rahmenregelung“, die klare Handlungsanordnungen für Fälle von Kindeswohlgefährdung vorschreibt. Vielmehr liegt seit dem Jahr 2008 ein - mittlerweile sehr verwässerter - Gesetzesentwurf zu einem Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz vor, der jedoch noch immer nicht umgesetzt worden ist.
Dieser Umstand erschreckt und verdeutlicht den Reformunwillen der Bundesregierung. So sind die Probleme der bestehenden Gesetzeslage darin zusammengefasst bzw. geht aus Gesetzesbegründung des Gesetzesentwurfes hervor, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt in der Familie und anderen Gefährdungen gestärkt und eine Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung eingeführt wird. Zu einer Umsetzung gereichte dieses Wissen jedoch nicht.
Alles in allem drängt sich die Frage auf, ob der Tod von Cain in Hinblick auf die scheinbare Kenntnis der Behörden durch klare Gefährdungsabklärungsregelungen vermeidbar gewesen wäre.
Im konkreten ist ein bundesweites Kinder- und Jugendhilfegesetz zu fordern, in dem für Fälle von Kindeswohlgefährdung beispielsweise eine Bearbeitung durch mindestens zwei Sozialarbeiter (Vier-Augen-Prinzip), eine gesetzliche Mindestanzahl von Kontrollbesuchen bzw. grundsätzlich automatisierte Abläufe bei Verdachtsmomenten vorgeschrieben werden. Gleichzeitig ist eine sofortige Verbesserung der Kommunikation bzw. eine Vernetzung der Behörden und Spitäler vorzusehen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat bis spätestens Ende April 2011 einen Gesetzesentwurf auf Basis des weiterzuentwickelnden Ministerialentwurfes 231/ME XXIII. GP vorzulegen, durch den ein Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt wird.“
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.37
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Es ist, wie ich meine, wirklich ein Meilenstein, dass es nach einer sehr, sehr langen Diskussion – viele in diesem Saal kennen diese langjährige Diskussion – heute zu einem wichtigen und, ich glaube, auch richtigen Abschluss im Interesse unserer Kinder kommt. Lassen Sie mich auf den einen oder anderen Punkt eingehen.
Es wurden zwar wahrscheinlich schon zahlreiche und wichtige Punkte angesprochen, natürlich auch immer wiederholt, aber unser Verfassungssprecher hat im Verfassungsausschuss gesagt: Nennt mir einen einzigen Punkt aus dieser UNO-Kinderrechtskonvention, der nicht umgesetzt ist. Bis zur Stunde wurde keine Antwort gegeben.
Wir alle wissen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass hier von einer UNO-Konvention ausgegangen wird, wo es eben so ist, dass darin sehr diplomatische Formulierungen zu finden sind, die auf Entwicklungsländer, Schwellenländer bis hin zu hoch zivilisierten Ländern anzuwenden sind – heute hat es ein Redner ausgeführt –, es handelt sich also immer um den kleinsten gemeinsamen Nenner.
Österreich kann stolz darauf sein, dass Regelungen in vielen Bereichen vorhanden sind. Da immer die Bildung angesprochen wird: Wahrscheinlich könnte sich keiner von uns, die wir hier sitzen, vorstellen, dass wir das nicht seit Jahrzehnten geregelt hätten.
Dass es natürlich immer Reformbedarf gibt, darüber brauchen wir hier nicht zu diskutieren.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, bei vielen Diskussionen hier im Hause hat es immer wieder, und zwar von allen Fraktionen, Wortmeldungen dahin gehend gegeben, dass nicht jede Materie in die Verfassung aufgenommen werden sollte. Das hat es immer gegeben. Man braucht sich nur die Reden aus den letzten Jahren anzuschauen, dann sieht man genau, dass diese Diskussion immer wieder geführt worden ist.
Ich glaube – das hat auch Kollege Stadler im Verfassungsausschuss angesprochen –, dass dieses neue Gesetz nach einer gewissen Zeit die Überprüfung aller Gesetze, auch der Landesgesetze, nach sich ziehen wird und wir auf einen höheren Level kommen werden.
Lassen Sie mich zu den Ausführungen von Frau Kollegin Haubner, die den Justizausschuss angesprochen hat, hier noch eine Bemerkung machen. Ich kann mich gut an die Diskussion um den traurigen Fall Luca erinnern, aber gerade dieser Fall jetzt in Vorarlberg ist der schlechteste: Er wurde nämlich zwei Monate vorher angezeigt. (Abg. Hagen: Das Jugendamt ist nicht hingegangen! Das ist der Punkt! – Zwischenruf der Abg. Ursula Haubner.) Mit einer Anzeige allein lösen wir das Problem nicht!
Anlässlich des traurigen Falles Luca habe ich im Justizausschuss dazu eingeladen und es auch hier vom Rednerpult aus gesagt, dass wir einen Schulterschluss über alle Bundesländer hinweg versuchen. Wir sollten gemeinsam mit dem Bund Regelungen finden, damit so etwas nicht mehr passiert. Ich denke und gehe davon aus, dass alle, die hier sitzen, nicht wollen, dass so etwas passiert. Wenn wir es verhindern können, dann müssen wir es verhindern. Ich darf Sie auch heute einladen, diese Arbeit zu tun, statt immer hintennach über höhere Strafen zu diskutieren, wenn es passiert ist.
Wir brauchen Maßnahmen, damit so etwas erst gar nicht passiert, denn das ist im Interesse des Kindes. Diese neue verfassungsgesetzliche Regelung ist ausschließlich im Interesse der Kinder. Regeln wir aber auch das andere! Dazu darf ich Sie namens meiner Fraktion sehr herzlich einladen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ursula Haubner: Wir laden euch dazu ein, unserem Antrag zuzustimmen!)
13.40
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Steibl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.40
Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden in einigen Minuten das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern beschließen, ein deutliches rechtspolitisches und politisches Signal zugunsten der Kinder.
Das Wohl des Kindes wird als Verfassungsgrundsatz festgeschrieben. Was bedeutet dies nun in der Praxis? – Wir, das Parlament, werden die Vorgaben beim Beschluss künftiger Gesetze zu beachten haben, ebenso Gerichte und Behörden bei der Auslegung der Gesetze. Ja, Kinder brauchen Sicherheit. Wir geben ihnen diese Sicherheit. Kinder haben auch den Anspruch, das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Der Schutz gefährdeter Kinder wird aber mit Sicherheit, das ist heute schon öfter angesprochen worden, woanders entschieden. Fälle wie die Lucas und Cains sind zu verhindern, nur werden sie leider nicht immer zu verhindern sein. Wir müssen hinschauen, wir müssen ganz genau hinschauen, wie die Praxis vor Ort funktioniert, welche Verbesserungen notwendig sind und was benötigt wird, damit die Jugendämter noch besser arbeiten können. Es wird nicht nur die Förderung und das Geld sein.
Ich wünsche mir persönlich und sage es auch laut und deutlich, dass ich dazu einlade, das Pingpongspiel zwischen Bund und Ländern zu beenden. Die Länder sollen wieder an den Tisch zurückkehren und mit verhandeln, denn Kinder sind unsere Zukunft. Wie in vielen anderen Bereichen sage ich auch hier immer wieder, dass dafür auch Fördermittel gegeben werden müssen. Das ist wichtig, weil es um die Zukunft für alle geht.
Ich möchte jedoch hinzufügen, dass es auch unsere Aufgabe ist, Familien zu stärken. Es ist manchmal in der Familienpolitik so, dass das nicht gehört wird, weil wir nur über Förderungen und Vergleichbares reden. Wir müssen Mütter und Väter in ihrer Verantwortung stärken, sie werden des Öfteren allein gelassen, und Elternbildung, Partnerbildung wird als etwas Negatives angesehen. – Nein, gerade in der heutigen Zeit ist das dringend notwendig, um Kinder zu schützen und Eltern in ihrer Verantwortung zu unterstützen. Gerade dieser Fall zeigt wieder auf, welche Verantwortung wir als Gesetzgeber in dieser Hinsicht haben. (Beifall bei der ÖVP.)
13.43
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.43
Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Welche Antwort bekommt man von einem Achtjährigen auf die Frage: Was sind Kinderrechte? – Kinderrechte sind das, was Kinder brauchen, damit es ihnen gut geht. Die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung ist eine unendliche Geschichte, die heute zu Ende geht. Es ist ein historischer Tag, der mich als jüngste Abgeordnete im Haus besonders freut.
Bedauerlich finde ich, dass die grüne Fraktion als einzige im Hohen Haus diesem Gesetzentwurf nicht beitreten und nicht zustimmen kann. Sie werfen anderen Fraktionen oft vor, dass sie mit Scheinargumenten arbeiten, mit Halbwahrheiten, und genau das machen Sie jetzt. Sie reden in Ihren Presseaussendungen von einem verstümmelten Gesetzentwurf, und es ist auch nicht wahr, dass der Inhalt der Kinderrechtskonvention nicht im Einklang mit dem Inhalt des österreichischen Verfassungsrechts stünde.
Wir haben die Europäische Menschenrechtskonvention, wir haben die österreichische Bundesverfassung und wir haben einfachgesetzliche Regelungen, und so steht auch die Kinderrechtsvorlage, die wir heute beschließen werden, im Einklang mit der Verfassung.
Gerade die Grünen, die behaupten, eine Partei zu sein, die mit Sachargumenten arbeitet, blockieren aus parteipolitischem Kalkül eine Abstimmung. (Abg. Öllinger: „Blockieren“?) Das empfinde ich als unglaubwürdig und nicht zuletzt auch als sehr bedenklich. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Was heißt „blockieren“? Dagegen sein wird man wohl noch dürfen!)
Frau Kollegin Glawischnig-Piesczek, heute ist ein wichtiger Tag, weil dieses Gesetz beschlossen werden wird. Man darf sich selbstverständlich nicht auf irgendwelchen Lorbeeren ausruhen. Es ist wichtig, dass wir in Österreich ein einheitliches Jugendschutzgesetz, ein einheitliches Jugendwohlfahrtsgesetz haben. Das ist eine Aufforderung an die Frau Staatssekretärin, die nicht mehr da ist: Es darf im Jahr 2011 nicht mehr so sein, dass es vom Wohnort eines Jugendlichen abhängt, welchen Schutz er oder sie genießt. Wir sind alle gefordert, diesen Umstand zu ändern, denn alle Jugendlichen, alle Kinder sind gleich. Mit diesem Kinder-B-VG setzen wir den ersten Schritt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
13.46
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner hiezu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Prähauser. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.46
Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Kinderrechte kommen in die Verfassung, und dies mit Verspätung, wie wir gehört haben. Ich möchte aus voller Überzeugung sagen, dass ich Verspätungen gerne in Kauf nehme, wenn sie letztendlich dazu führen, dass eine größtmögliche Zustimmung im Parlament zustande kommt, denn nur dann ist gewährleistet, dass auch entsprechende Auswirkungen des Gesetzes spürbar werden.
Die Kinderrechte in der Verfassung sind das eine, das tägliche Leben ist etwas anderes. Wir erhalten immer nur dann Kenntnis davon, dass in Familien irgendetwas schiefläuft, wenn die Öffentlichkeit aufmerksam wird, und das ist dann der Punkt, wo das Gesetz auf den Plan tritt. Wir haben aber auch darüber nachzudenken, was zu tun wäre, um bereits das Aufkeimen solcher Situationen zu verhindern. Hier hätten wir Präventionsarbeit zu leisten. Wie das am besten zu machen ist, sollten wir gemeinsam beraten. Wir haben dazu heute schon verschiedenste Ausführungen gehört.
Ich bin auch froh darüber, dass wir das heute beschließen, auch wenn es nicht alles ist, was sich andere hier im Parlament vorstellen. Ich sage Ihnen ganz offen: Besser ist es, dies auf den Weg zu bringen, als ewig auf etwas zu warten, was nicht zustande kommt. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)
13.47
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern in 1051 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde zunächst über die von diesem Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang abstimmen lassen.
Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Die Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 des Gesetzentwurfes bezieht.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen somit sogleich zur Abstimmung über den Artikel 1 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit.
Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige Reform der Jugendwohlfahrt.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 1052 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (995 d.B.): Protokoll zur Änderung des Protokolls über die Übergangsbestimmungen, das dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügt ist (1053 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Hübner. Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.
13.52
Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Worum geht es bei dem Punkt? – Mit dem Lissabon-Vertrag wird die Zahl der Europaabgeordneten um 14 auf 751 erhöht, und mit dem Protokoll, über das wir jetzt debattieren, wird die Zahl der Abgeordneten vorübergehend um 18 erhöht, und zwar deshalb, weil man die vier Abgeordneten, die ausscheiden müssten, um den neuen Abgeordneten Platz zu machen, nicht dazu zwingen kann oder will, ihre Mandate zurückzugeben. Grund der jetzigen Problematik ist, dass der Lissabon-Vertrag
erst nach der letzten Wahl zum Europäischen Parlament in Kraft getreten ist und daher die derzeitige Besetzung noch nach der alten Rechtslage erfolgt ist.
Jetzt könnte man sagen, es ist ja gut, denn Österreich bekommt zwei Sitze mehr. Noch besser ist: Von den zwei Sitzen würde ein Sitz dem Kollegen Stadler zustehen. Der hat aber vor laufenden Kameras, das habe ich gesehen, gleich nach der letzten EU-Wahl erklärt, dass er diesen Sitz keinesfalls annehmen wird, da er nicht von Gnaden des Lissabon-Vertrags in das Europäische Parlament einziehen wird. Sofern Kollege Stadler seine Meinung nicht geändert hat, was ich bei ihm und seinen klaren Linien ja nicht annehme, wird daher Kollege Jörg Freunschlag ins Europäische Parlament einziehen. (Abg. Mag. Stadler: Wird Freunschlag verzichten?) – Das werden wir sehen, ob Kollege Freunschlag verzichtet. Und dann werden wir schauen, wer dem Kollegen Freunschlag nachfolgt. (Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.) Offensichtlich, ja.
Wir könnten damit also sehr zufrieden sein. Kollege Freunschlag ist ein verdienter und erfahrener Politiker, ein Angehöriger unserer Kärntner Partnerorganisation und würde Österreichs Interessen bestmöglich wahren. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Verdient stimmt! Er hat sehr viel verdient!)
Trotz dieser Qualifikationen des Kollegen Freunschlag und trotz der Verstärkung um zwei österreichische Abgeordnete gehen wir davon aus, dass die Effizienz des Europäischen Parlaments, seine Entscheidungsfähigkeit, Entscheidungsfreudigkeit und die Qualität seiner Entscheidungen nicht nachdrücklich verbessert werden wird.
Schauen wir uns daher an, was das Ganze bedeutet: Was bedeuten 18 zusätzliche Abgeordnete auf zweieinhalb bis drei Jahre, je nachdem, wie lange es noch dauert, bis die Änderung vollzogen wird? Allein die Gehaltskosten eines europäischen Abgeordneten, also der Abgeordnete selbst, seine im Schnitt vier Mitarbeiter – in der Regel zwei Juristen, zwei Sekretäre –, seine Entschädigungen und Reisekosten betragen abgerundet zirka 500 000 € im Jahr. 18 Abgeordnete bedeuten daher 9 Millionen € im Jahr; das Ganze mal zwei oder mal drei, wie man will, also irgendwo zwischen 18 und 27 Millionen €. Und das ist noch ohne die Kosten für die zusätzlichen Arbeitsplätze, die für diese Abgeordneten geschaffen werden müssen.
Jetzt kann man natürlich sagen, wenn ich in den Kategorien der Kollegin Plassnik denke, für die ja 15 Milliarden € auch nichts sind – Volksabstimmung ist ja lächerlich –: Was sind denn für Menschen unserer Größenordnung oder für eine Organisation von der Bedeutung der EU 28 Millionen €? Das könnte ich sagen – das sagen wir aber nicht! Wir halten das Ganze für einen Schildbürgerstreich. Man ist nicht in der Lage, so oder so eine Entscheidung zu treffen, wählt um fremdes Geld, nämlich das Geld der EU-Beitragszahler, die teuerste Lösung und gibt 18 Abgeordnete dazu. Das ist nicht im Interesse unserer Wähler, das ist nicht im Interesse der österreichischen Bevölkerung und das ist auch nicht im Interesse der Wähler und Anhänger der anderen politischen Parteien. Deswegen ersuchen wir, so wie wir das selbst auch zum Ausdruck bringen werden, um ein klares Nein zu diesem Vorschlag. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
13.56
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.56
Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Man kann es natürlich immer von der Geldseite her sehen, Herr Kollege Hübner, aber es gibt auch andere Sichtweisen. Wenn man sich den Vertrag von Lissabon anschaut, weiß man, dass es Veränderungen gegeben hat, seit dieser Vertrag in Kraft getreten ist. So haben die nationalen Parlamente mehr Mit
spracherechte bekommen, und das Europäische Parlament ist seit Inkrafttreten dieses Vertrags von Lissabon in den wichtigsten Tätigkeitsfeldern der EU gleichberechtigter Gesetzgeber. Das heißt, dass direkt durch die Bevölkerung gewählte Abgeordnete die Möglichkeit haben, Einfluss auf die europäische Gesetzgebung zu nehmen. Das Europäische Parlament ist von entscheidender Bedeutung, wenn es um die Stärkung der Demokratie in der EU geht. Und genau deshalb ist es so erfreulich, meine Damen und Herren, dass das Europäische Parlament dies genauso sieht und stets mehr Bürgernähe und Transparenz in der EU einfordert.
Die Neuverteilung der Mandate, die wir heute genehmigen werden, führt zu einer weiteren Stärkung des Europäischen Parlaments und ist daher auch in unserem Sinne. Wir sehen das absolut positiv. Österreich profitiert von dieser Änderung im Übrigen nicht nur durch zwei zusätzlich Mandate, sondern generell, denn hinter dieser Änderung steckt auch eine demokratiepolitische Überlegung. Die kleinen Staaten in Europa erhalten durch die Neuverteilung mehr Mandate als bisher und werden so in ihrer Position den großen Staaten gegenüber gestärkt. (Abg. Scheibner: Frankreich ist nicht gar so klein!) Das heißt, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger werden mehr Gehör finden.
An dieser Stelle darf ich auch den neuen Abgeordneten, wenn sie es denn dann sein werden, alles Gute wünschen, wer immer auch der zweite Abgeordnete ist. Auf jeden Fall wünsche ich unserem SPÖ-Kandidaten Josef Weidenholzer alles Gute, der durch seine Erfahrungen als Präsident der Volkshilfe sicherlich das Europäische Parlament sehr bereichern wird können und mit Nachdruck auf die Verwirklichung eines sozialen Europas drängen wird. Da bin ich mir ganz sicher. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Bartenstein.)
13.58
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.58
Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FPÖ wendet sich gegen diesen Gesetzesvorschlag. So weit, so schlecht! Wir kennen das, wenn Europa, erst recht, wenn der Vertrag von Lissabon auf der Tagesordnung steht. Nichts Neues also, könnte man sagen.
Herr Kollege Hübner, Ihr Argument mit den Kosten halte ich allerdings für gefährlich. Wenn demokratische Vorgangsweisen, demokratische Institutionen nach ihren Kosten bewertet werden, was sagen Sie dann zum notwendigen Umbau, der Generalsanierung dieses Hauses angesichts der entstehenden Kosten in dreistelliger Millionenhöhe? (Abg. Neubauer: Viel zu teuer!) Was machen wir denn da? Stellen wir dann auch der Existenz des Parlaments dieses Landes die Kosten für dieses Parlament gegenüber? – Da befinden wir uns absolut auf Glatteis.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist nicht gering zu schätzen, dass Österreich 19 statt 17 Abgeordnete entsenden wird, das bedeutet ein Plus von zehn Prozent. Das ist schon etwas wert im Sinne der politischen Gewichtung in einem, wie Frau Muttonen richtigerweise gesagt hat, weiter aufgewerteten – das bedeutet der Vertrag von Lissabon unter anderem – Europäischen Parlament. Da sollen, wollen und werden wir dabei sein.
Im Übrigen soll man an dieser Stelle schon auch einmal den großen europäischen Mitgliedsländern dankbar sein für ihr Verständnis für die Kleinen. Wir kennen die Kennzahl, die für Deutschland gilt. 99 Abgeordnete sind es derzeit. Das kleine Österreich –
ein Zehntel Deutschlands, was die Bevölkerung anbelangt, sonst sind wir in vielem viel, viel größer – bringt jetzt 19 Abgeordnete, das ist ein Fünftel, auf die Waagschale, und das ist eine deutlich überproportionale Vertretung. Also die Kleinen haben in Europa schon ein Stück weit mehr zu reden. Das spiegelt sich ja in der Besetzung der Kommission wider. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Pikanterie sozusagen nicht nur am Rande wird die Besetzung nicht des Mandates durch die Sozialdemokratie, sondern die Besetzung des zweiten Mandates sein. Mal sehen, ob Kollege Stadler zu seinem Wort steht. Sie sind ja wortgewaltig. Jetzt werden wir sehen, ob dieses gewaltige Wort, das Sie hier immer wieder führen, auch nachhaltig ist. Ob Stadler oder Freunschlag, wir werden sehen, wer nach Brüssel geht. Die jüngsten Erfahrungen mit Ihrer Fraktion – nicht mit Ihnen persönlich – sind ja eher solche, die mich zur Meinung bringen, Sie werden doch gehen. Denken Sie an Ihren Kollegen Grosz, der gesagt hat, wenn die Wahl soundso ausgeht, dann bin ich weg, lege alle Mandate zurück. Die Wahl ist soundso ausgegangen, und er ist immer noch da. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
14.01
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.01
Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Die Vorgeschichte wurde ja schon erörtert, warum es zu dieser Erhöhung der Mandate kommt. Aber warum man, lieber Herr Kollege Hübner, einer derartigen Bagatelle, wenn man so will – es geht um 15 zusätzliche Mandate netto – nicht zustimmt, ist mir absolut unerklärlich. Man muss sich ja darüber im klaren sein, dass so einer Mandatsverteilung immer ein komplizierter Aushandlungsprozess vorausgeht. Und in diesem Fall sind, wie Kollege Bartenstein schon erwähnt hat, die kleinen und die kleinsten Länder der Europäischen Union eindeutig überrepräsentiert hinsichtlich der Bevölkerungszahl, und die großen Länder haben entsprechend weniger Mandatare im Europäischen Parlament. Also ich halte das für einen durchaus angemessenen Kompromiss, der hier gefunden wurde.
Vielleicht an dieser Stelle ein Wort zum Europäischen Parlament an sich. Das funktioniert, soweit ich das beurteilen kann, schon ziemlich anders als das unsrige. Es ist extrem selbstbewusst und zunehmend selbstbewusst gegenüber der Europäischen Kommission und gegenüber den Räten beziehungsweise dem Europäischen Rat, und es wird dort sehr viel fraktionsübergreifend und vor allem natürlich nationenübergreifend gearbeitet. Also insofern ist es wiederum von beschränkter Bedeutung, würde ich fast sagen, wie viele Abgeordnete ein einzelnes Land dann dort hat, weil es im Abstimmungsverhalten in der Regel eben nicht nach Ländern geht, sondern am ehesten nach Fraktionen, aber auch da durchaus bunt gemischt.
Das steht im Gegensatz zum Parlament in Wien, wo wir fast immer Regierung gegen Opposition haben, unabhängig jetzt von den einstimmigen Sachen oder denen, wo halt Teile der Opposition mit der Regierung gehen und andere nicht. Aber insgesamt haben die eine ganz andere Einstellung zu ihrer Arbeit als wir hier. Das ist wirklich eine Art Arbeitsparlament, mit den entsprechenden Nachteilen, wie zum Beispiel, dass man unsere Abgeordneten hier in Österreich selten sieht, weil sie entweder in Brüssel oder auf Reisen oder in Straßburg sind und es sich rein zeitlich gar nicht ausgeht, so viele Kontakte und Termine in Österreich wahrzunehmen.
In Summe aber ist es, glaube ich, ein sehr gutes, sich sehr gut entwickelndes Parlament, das zunehmend seine Autonomie, seine Selbständigkeit gegenüber den anderen wichtigen Organen der Europäischen Union beweist.
Was die Vorlage heute betrifft, so werden die Grünen dieser mit Sicherheit zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
14.04
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Scheibner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.04
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Kollege Bartenstein, Sie haben gesagt, Sie werden mit Spannung die Entscheidung des Abgeordneten Stadler verfolgen, und haben dann so ein bisschen einen Seitenhieb auf Ankündigungen, die dann nicht eingehalten worden sind, gemacht.
Herr Kollege Bartenstein, Sie sollten genau wissen, dass es in der Politik halt manchmal der Fall ist, dass dann, wenn sich die Lage ändert, sich auch politische Mandatare anders entscheiden und politische Strategien anders angelegt werden. Kollege Bartenstein, ich schaue auf den Abgeordneten Schüssel. Er hat damals im Jahr 1999 angekündigt, als Dritter in die Opposition zu gehen, und da wären Sie auch mit in die Opposition gegangen. Wir alle waren sehr froh, dass es dann eine Regierung gegeben hat, wo der Dritte den Bundeskanzler gestellt hat, was gute sieben Jahre mit Ihnen auch als Bundesminister und mit uns in der Regierung für Österreich gebracht hat.
Herr Kollege Bartenstein, ich habe bis jetzt nicht gehört, dass Sie diesen Meinungsschwenk Ihres damaligen Bundeskanzlers Schüssel kritisiert hätten, aber ich verstehe schon, dass, wenn der Kollege Stadler nach Brüssel geht, er uns allen – und da sind wir uns, glaube ich, einig hier im Parlament – sehr fehlen wird. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.) Aber ich sage Ihnen, er wird dann auch Brüssel ordentlich aufmischen. Und das ist sicherlich nichts Schlechtes und auch durchaus notwendig.
Kollege Hübner, Sie stimmen jetzt gegen gegen diese Vorlage, was ich nicht ganz verstehe, denn Sie haben oft zu Recht kritisiert, dass Österreich in der Europäischen Union unterrepräsentiert ist. Jetzt verstehe ich schon, dass man dem Lissabon-Vertrag sehr kritisch gegenüberstehen kann, aber dieser eine Punkt ist auf jeden Fall ohne Nachteil für Österreich, sondern von Vorteil. Und Sie hoffen ja sogar noch, dass der Kollege Freunschlag ins Parlament einziehen kann. Also wäre es sogar ein doppelter Vorteil für Ihre Fraktion. Trotzdem stimmen Sie reflexartig dieser Vorlage nicht zu.
Übrigens auch interessant: Da würden Sie sich wünschen, dass der Kollege Freunschlag, der auf einer BZÖ-Liste kandidiert hat, jetzt als FPÖ-Mandatar auf dieser Liste in Straßburg einziehen würde. Im Jahr 2005 haben Sie ähnliche, aber nicht vergleichbare Aktivitäten noch als Mandatsraub und Bruch des Wählerversprechens qualifiziert. Also auch hier merkt man: Der Standort bestimmt den Standpunkt. (Beifall beim BZÖ.)
Für uns, meine Damen und Herren, ist eines zu kritisieren, und das zeigt schon wieder ein bisschen die Abläufe in der Europäischen Union. Da gab es eine Wahl zum Europaparlament nach einem alten Modus, nach dem die Mandate aufgeteilt worden sind. Dann gibt es einen Vertrag von Lissabon, der die Strukturen neu ordnen sollte. Viele Jahre hat man in Europa darum gerungen und viel Zeit vergeudet, weil man sich über Strukturen unterhalten hat, anstatt über Inhalte Europas zu diskutieren.
Und jetzt braucht man zwei Jahre, wenn nicht länger, um diese Beschlussfassung des Lissabon-Vertrages in einer relativ einfach zu lösenden Materie auch umzusetzen. Das
nur deshalb, weil man sagt, man kann ja Deutschland das nicht antun, dass man Mandate aberkennt. Das hätte man auch schon im Lissabon-Vertrag regeln können. Dass es jetzt so lange dauert, dass man das umsetzt, und dass man damit dem Wählerwillen – neu organisierte Strukturen aufgrund des Lissabon-Vertrages – eben nicht entspricht, das ist auch ein bisschen symptomatisch für die Europäische Union. Das ist leider anscheinend nicht zu bewältigen und nicht zu beheben.
Wir stimmen aber dieser Vorlage natürlich zu, weil sie einen Vorteil für Österreich bringt und wir ja immer wieder die Forderung erheben, dass man bei aller Notwendigkeit, europäisch zu denken, schon auch auf die Interessen des eigenen Landes besonders schauen soll. (Beifall beim BZÖ.)
14.08
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.08
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist von den Abgeordneten Muttonen, Bartenstein, Van der Bellen eigentlich schon alles gesagt worden.
Zwei Anmerkungen noch: Herr Klubobmann Scheibner hat gesagt, das hätte man schon im Vertrag von Lissabon lösen können. Der hätte ja mit 1. Jänner 2009 in Kraft sollen. Da wusste man nicht, dass sozusagen das Inkrafttreten tatsächlich im Dezember ist und die Wahlen dann davor sind.
Aber ich wollte eigentlich eine andere Anmerkung machen, und zwar zur FPÖ, die auch im Verfassungsausschuss schon dagegen gestimmt hat. Ich finde es einigermaßen erstaunlich für eine Partei, die sich immer, sagen wir so, den Patriotismus an die Brust heftet, dass sie dann, wenn es darum geht, dass Österreich international, in dem Fall in der Europäischen Union, vertreten wird, immer dagegen stimmt.
Wir hatten die Diskussion auch mit der Frage der Kosten schon in einem anderen Zusammenhang. Jetzt kommt wieder das Argument: Demokratie kostet. Ja, Demokratie kostet. Im Vertrag von Lissabon ist diese Ausweitung vorgesehen worden, und ich denke, wenn wir die Möglichkeit haben, stärker vertreten sein zu können in einem internationalen Gremium, in dem Fall im Europäischen Parlament, dann sollten wir das im Interesse von Österreich nutzen und sich nicht dagegen aussprechen.
Ich bin trotzdem froh darüber, dass es so eine breite Mehrheit im Ausschuss gegeben hat, und ich danke schon vorweg, wenn das auch im Plenum des Nationalrates der Fall ist. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.09
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Donabauer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.10
Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wie immer die verwandtschaftlichen oder politischen Beziehungen zwischen BZÖ und FPÖ sein mögen – sie sind bald jeden Tag anders –, ich verstehe, dass die FPÖ sagt: Wenn der Stadler kommt, stimmen wir dagegen, aber wenn der Freunschlag käme, wären wir eh dafür. Leute, macht euch das selbst aus! Denkt nur bitte bei dieser Entscheidung an Österreich! Das ist entscheidend. (Beifall bei der ÖVP.)
Punkt zwei: Es gibt mehrere Parteien in diesem Haus, die immer dann, wenn sie selber nicht an der Mandantschaft sind, den anderen die Kosten vorrechnen, sind sie aber
selber an der Mandantschaft, spielen Kosten keine Rolle. Siehe – das können Sie sich natürlich selber ausmalen – Kärnten zum Beispiel!
Wir haben uns gefreut, dass Herr Abgeordneter Scheibner hier gesagt hat, die Europäische Union ist von Vorteil. Jawohl, es ist so! Ich denke, es ist ein wesentlicher Teil unserer Entwicklung seit dem Jahr 1995. Und das Besondere: Wir können dort voll und ganz mitbestimmen. Wir hatten von Anbeginn Kommissarstellen besetzt, wir sind im Parlament vertreten, und wenn wir heute dieses Änderungsprotokoll beschließen, dann ist es tatsächlich so, dass wir von 17 auf 19 Mandate aufstocken. Damit sind alle Mitgliedstaaten in entsprechender Weise vertreten.
Das Besondere am Lissabon-Vertrag ist, dass er erst dann zustande kam, als der Verfassungsvertrag nicht zustande gekommen ist. Ich denke, es ist wesentlich, dass die kleinen Staaten besser benotet sind und bessere Vertretungsmöglichkeiten haben als früher. Das ist unter anderem ein großes Verdienst des Herrn Bundeskanzlers Dr. Schüssel, der enorm daran mitgewirkt hat, dass auch die kleinen Staaten in entsprechender Weise mitbestimmen können. (Beifall bei der ÖVP.)
Und bezüglich der Mandatsaberkennung möchte ich die, die das hier fordern, nur fragen: Würden Sie, wenn Sie gewählter Mandatar sind, so wie es zum Beispiel jetzt bei den Deutschen der Fall ist, eine Mandatsaberkennung jemals bejahen? – Niemals!
Deshalb denke ich, dass dieses Änderungsprotokoll mit der neuen Zahl 754, die natürlich nur übergangsmäßig festgeschrieben ist, richtig ist. Und ich hoffe, dass unsere Vertreter dort immer wieder an ihre Aufgabe denken, nämlich dass sie Österreich zu vertreten haben. (Beifall bei der ÖVP.)
14.12
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Mag. Stadler zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.13
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Das Mysterium ist rasch aufgeklärt. Ich verhehle nicht, Kollege Bartenstein, dass ich aus privaten und aus beruflichen Gründen, aber auch aus politischen Gründen, weil ich mich im Nationalrat durchaus daheim fühle und die Tätigkeit hier herinnen nicht ungern ausübe, gerne im Nationalrat verblieben wäre.
Aber glauben Sie mir, eines mache ich sicher nicht, und das habe ich noch nie in meinem politischen Leben gemacht: dass ich den Willen meiner Wähler verrate. Die Wähler, die mir bei der letzten EU-Wahl, Juni 2009, die Stimme gegeben haben, haben mit Sicherheit nicht den Herrn Mölzer gewählt, haben mit Sicherheit nicht eine Partei gewählt, die von Heinz-Christian Strache geführt wird, sondern haben bewusst eine andere Partei gewählt. Und diesem Wählerwillen fühle ich mich verpflichtet. (Beifall beim BZÖ.)
Wenn also jetzt mein Nachrücker mit dem Herrn Scheuch glaubt, er kann dieses Mandat, das von mir erreicht wurde, weil mir Wähler in einem vertretbaren Ausmaß Vertrauen gegeben haben, wenn die glauben, dass sie sich dieses Mandat ... (Abg. Kopf: In einem vertretbaren Ausmaß?) Kollege Kopf, es sind Wähler! Wir respektieren den Wählerwillen. Es sind Wähler, die in diesem Ausmaß jedenfalls anders gewählt haben, als der Herr Freunschlag mit seinem politischen Verhalten jetzt mit diesem Auftrag umgehen würde. Und daher werde ich das nicht tun.
Und glauben Sie mir noch etwas, Herr Kollege Donabauer: Ich habe schon manche politische Funktion ausgeübt, wo man am Anfang gesagt hat: So, jetzt ist er endgültig entsorgt! Ich kann mich noch genau an die höhnischen Kommentare erinnern, als ich
Volksanwalt wurde. Na, auf einmal haben es all jene bereut! Glauben Sie mir, ich bin in der Lage, aus einem politischen Auftrag, den ich übernehme, das Optimale herauszuholen – auch im Interesse des Landes. Und jeder, der mich kennt, weiß, dass ich dort draußen auch eine Stimme sein werde für Österreich, jetzt nicht nur für eine bestimmte Partei, sondern für Österreich, um das Optimale für Österreich herauszuholen. (Beifall beim BZÖ.)
14.15
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 995 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Mit Rücksicht darauf, dass durch den vorliegenden Staatsvertrag die vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union geändert werden, stelle ich zunächst im Sinne des Art. 50 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages die Genehmigung zu erteilen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag im Sinne des Art. 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, irische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung dieses Staatsvertrages dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1028 d.B.): Bundesgesetz über den Verbraucherschutz bei Teilzeitnutzungs- und Nutzungsvergünstigungsverträgen (Teilzeitnutzungsgesetz 2011 – TNG 2011) (1056 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Hakl. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.
14.17
Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Wir setzen jetzt die letzte Timesharing-Richtlinie der Europäischen Union um. Wer Kollegen Maier im Justizausschuss gehört oder sich mit der Materie näher befasst hat, weiß, dass insbesondere in Spanien, in Italien und da und dort auch in Österreich
einige Fälle dazu geführt haben, dass ein strenger Verbraucher- und Konsumentenschutz im Bereich von Timesharing-Modellen in Europa Platz gefunden hat.
Es haben sich ja auf den Kanarischen Inseln und sonst wo geradezu kriminelle Vereinigungen gebildet, die urlaubswilligen Konsumenten Timesharing-Modelle aufgeschwatzt haben, die keinen Gegenwert geboten haben.
Die Umsetzung dieser Richtlinie ermöglicht es jetzt, dass in ganz Europa für alle europäischen Bürger ein einheitlicher Rechtsschutz stattfindet. Die Umsetzung in Österreich war in einer neu kodifizierten Fassung deswegen notwendig, weil neue Komponenten dazugekommen sind. Das heißt, auch Verträge über die Mitbenutzung von zum Beispiel Wohnmobilen oder Schiffen wurden aufgenommen.
In Summe bedeutet das, dass Österreicher, Deutsche und Niederländer, die Hauptbetroffenen, jetzt auch auf den Kanarischen Inseln, und sogar dann, wenn Spanien die Richtlinie nicht rechtzeitig umsetzt, umfassenden Rechtsschutz in solchen Vertragsangelegenheiten erfahren, weil die Richtlinie unmittelbar wirksam ist, begünstigend für den Konsumenten. Hier entfaltet das Europarecht für die europäischen Bürger unmittelbar positive Wirkung und beschützt den Konsumenten davor, übers Ohr gehauen zu werden.
In diesem Sinne freue ich mich, dass, auch wenn in Österreich die Vertragsgegenstände eigentlich allesamt bereits auf die eine oder andere Weise mittelbar geregelt waren, wir jetzt ein einheitliches europäisches Recht vorfinden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
14.20
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.20
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Beschluss der Umsetzung dieser Richtlinie – die sich auf bestimmte Teilaspekte bezieht – wird der Verbraucherschutz doch wesentlich verbessert und auch an aktuelle Entwicklungen angepasst. Diese Richtlinie wird mit 23. Februar dieses Jahres gelten, sie wird also in innerstaatliches Recht umgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt unterliegen auch die neuen Verträge, die abgeschlossen werden, diesem Gesetz.
Für Österreich ist diese Richtlinie von wesentlicher Bedeutung, da davon ein deutlich erweiterter Anwendungsbereich umfasst ist – im Gegensatz zur Vorgängerrichtlinie, die Erwerbe nur im Hinblick auf bestimmte Aspekte in den Verträgen geschützt hat. Das heißt, es waren zum Beispiel bewegliche Objekte, die jetzt drinnen sind – wie Wohnmobile und alle anderen Übernachtungsmöglichkeiten, die da hineinfallen – nicht beinhaltet.
Aus konsumentenschutzrechtlicher Sicht ist die Erweiterung des zeitlichen Anwendungsbereiches von besonderer Bedeutung. Bisher war es so, dass die Rechte erst bei einer Mindestdauer von drei Jahren gegolten haben. Künftig fallen auch Nutzungsrechte in den Anwendungsbereich, wenn die Laufzeit eines solchen Vertrages nur ein Jahr beträgt, und auch andere Verträge sind in den Regelungskreis mit einbezogen, wie zum Beispiel Wiederverkaufs- oder Tauschverträge.
Im Zentrum stehen zwei grundlegende Überlegungen, nämlich dass die Richtlinienvorgaben vollständig in unser Rechtssystem integriert werden sollen und dass – obwohl die Regelung sehr komplex ist – diese sehr einfach und überschaubar übernommen werden soll.
Betonen möchte ich noch, dass es – und das hat Kollegin Hakl schon gesagt – keine Alternative gegeben hat. Wir mussten ein neues Gesetz machen. Das alte konnte nicht mit einer Novelle erweitert werden, da nun viele neue Bestimmungen enthalten sind. Für die österreichischen Staatsbürger ist diese Richtlinie relevant, vor allem aber ist wichtig, wie die beiden EU-Mitgliedsstaaten Spanien und Griechenland diese Vollharmonisierung umsetzen.
Das Hauptproblem sind aber jene Länder – und da ist Kollege Maier ja Experte, er wird das sicher noch ausführen –, die nicht in der EU sind. Da wäre es sicher sinnvoll, wenn man mit diesen Ländern bilaterale, völkerrechtliche Verträge abschließen würde, um auch da einen Verbraucherschutz zu gewährleisten. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.23
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.23
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Der Begriff Teilnutzungsgesetz klingt sperrig. Tatsächlich bringt das Teilnutzungsgesetz wesentliche Fortschritte für die KonsumentInnen. Vor allem aber zeigt es, weil es ja auf einer Richtlinie der Europäischen Union beruht, dass von dort, entgegen allen Vorurteilen, nicht nur Dinge kommen, die irgendwelchen mächtigen Lobbys helfen, sondern auch solche, die tatsächlich die Konsumentenrechte stärken. Daher ist das eine gute Sache.
Es ist aber auch eine gute Sache, wie dieses Gesetz umgesetzt wurde. Frau Justizministerin, Sie haben einmal in einer Fernsehdebatte gesagt, ich solle Sie nicht nur kritisieren, sondern auch loben. Heute besteht die Möglichkeit dazu, weil nämlich darauf verzichtet wurde, bei Richtlinien die Gelegenheit zu nutzen, auf nationaler Ebene zu nivellieren. Das ist nicht passiert, sondern es ist gut umgesetzt worden, die österreichischen Schutzstandards sind erhalten worden. Dafür kann man Sie nur loben.
Meine Hoffnung ist, dass Sie vielleicht durch mein Lob ein bisschen auf den Geschmack kommen und noch die eine oder andere Initiative umsetzen, damit ich Sie weiter loben kann. Ich empfehle Ihnen die grünen Anträge zur Lektüre. Da kriegen Sie Anregungen, was Sie noch alles machen können, um mehr grünes Lob zu bekommen. Schauen Sie sich unsere Anträge zur Reform des § 278a oder die wichtige Debatte zur Reform der Stellung des Staatsanwaltes – Stichwort Weisungsrecht – an.
Bei der Reform des Familienrechts gäbe es beispielsweise beim Namensrecht viel zu tun, beim Privatkonkurs gäbe es viel zu tun, im Jugendstrafvollzug – wir haben es schon diskutiert – gäbe es viel zu tun. Es gibt also jede Menge Möglichkeiten, Frau Justizministerin, sich Lob von der grünen Fraktion abzuholen. Vielleicht kommen Sie auf den Geschmack und wollen sich künftig eher als Reformministerin präsentieren – dann gibt es Lob, und ich glaube, dass dann auch die öffentliche Darstellung ihrerseits erfolgreicher wäre. Es ist grundsätzlich nicht meine Aufgabe, Ihnen Empfehlungen zu geben, aber ich sage und garantiere Ihnen: Es schadet nie, in grünen Anträgen zu blättern und diese zu studieren. (Beifall bei den Grünen.)
Zurück zum Gesetz: Es ist schon von meinen zwei Vorrednerinnen gesagt worden, wo die konkreten Verbesserungen liegen, nämlich bei der Ausdehnung auf zusätzliche Vertragsarten und auf zusätzliche Objekte – also nicht nur Immobilien, sondern auch Wohnmobile, Wohnwägen, sozusagen alle Möglichkeiten, seinen Urlaub zu verbringen. Ich habe aber eine Frage an Sie – wir stimmen zu, keine Frage, es gibt nur einen
Punkt, der mir aufgefallen ist, wo es in den Stellungnahmen Kritik gegeben hat, dass möglicherweise die Richtlinie nicht komplett umgesetzt wurde.
Was ist, wenn jemand von einem Vertrag zurücktritt? – Dann werden bestimmte Gebühren, die für öffentliche Stellen anfallen, wie zum Beispiel Vertragserrichtungsgebühren, nicht zurückgezahlt. Das heißt, da wäre ein kostenloser Rücktritt, nach der jetzigen Gesetzeslage, nicht möglich. Das halten wir deswegen für relevant, weil die alte Richtlinie sehr wohl Ausnahmen dafür vorgesehen hat. Daher war es auch im alten Teilnutzungsgesetz mit Sicherheit richtlinienkonform, dass in diesem Fall keine volle Rückerstattung erfolgt. Jetzt ist das anders, weil die Richtlinie diese Möglichkeit nicht mehr vorsieht.
Ich würde Sie gerne fragen, wie Sie das sehen. Glauben Sie, dass Ihr Gesetzesvorschlag in diesem Punkt trotzdem der Richtlinie komplett entspricht? – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
14.26
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.26
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ursprünglich war es ja ein durchaus interessantes Projekt, dieses Timesharing, also dass auch Leute, die sich keine Villen oder Ferienhäuser leisten können, diese Objekte gemeinsam mit anderen erwerben und sich dann untereinander während der Urlaubszeit die Nutzung aufteilen.
Nur leider ist auch diese Idee, wie so manche andere gute Idee, in die Fänge von Betrügern und Spekulanten gekommen und letztlich musste sich dann der Konsument mit den Schäden selbst auseinandersetzen. Deshalb ist diese EU-Richtlinie richtig und wichtig. Es hat ja auch einige Jahre gedauert – denn diese Modelle gibt es ja schon seit vielen Jahren am Markt –, bis die Europäische Union diese Richtlinie verabschiedet hat.
Es hat dann auch nicht wenig Zeit gebraucht, bis wir diese hier in Österreich in ein Gesetz kleiden konnten – eigentlich auf den letzten Drücker, weil ja mit Mitte Februar die Frist zur innerstaatlichen Umsetzung ausläuft. Wir haben das auch im Ausschuss diskutiert und Sie haben gesagt, durchaus nicht uncharmant, dass das Ministerium so viele andere Gesetzesvorlagen zu bearbeiten gehabt hat, dass diese Umsetzung deshalb ein bisschen länger gedauert hat. Sei’s drum! Kritik gibt es ohnehin an anderer Stelle immer wieder. Diese Umsetzung hier und heute ist gut gelungen, ist wichtig und notwendig, und wir stimmen selbstverständlich zu! (Beifall beim BZÖ.)
14.28
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.28
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde ja jetzt schon vieles über dieses Teilzeitnutzungsgesetz gesagt. Ich glaube, was noch zu ergänzen wäre, ist, dass es eine Materie ist, die nicht nur – wenn auch in Österreich überwiegend – den Konsumenten betrifft oder betreffen kann, sprich Personen, die solche Möglichkeiten von geteilten Urlaubsdomizilen in Anspruch nehmen, sondern dass dieses Modell durchaus auch – ich weiß nicht, ob es das in einem größeren Ausmaß bisher in Österreich gibt – zur Finanzierung von Urlaubszielen hier in Österreich denkbar wäre.
Ich glaube, dass mit diesem Gesetz eine gute Absicherung geschaffen wurde, ein klares rechtliches Fundament, um solche Modelle entwickeln zu können. Also insofern wäre es vielleicht auch eine neue Idee für die Entwicklung von Urlaubsdestinationen in Österreich – weil damit, glaube ich, auch klar ist, dass es da um nichts Bedenkliches geht, sondern um eine gute rechtliche Möglichkeit, dass mehrere Leute ihre Mittel bündeln und zur Finanzierung verwenden.
Es freut mich auch, dass alle Fraktionen für diese Umsetzung Lob äußerten, auch Kollege Steinhauser, der die Tätigkeit der Frau Bundesministerin und des Justizressorts anerkannt hat. (Zwischenruf des Abg. Mag. Steinhauser.) Ich glaube, man kann das durchaus auch in die Vergangenheit hinein ausdehnen. Wenn wir uns anschauen, welche Vielzahl an Materien, an Novellen, an Gesetzen im letzten Jahr behandelt und durchaus auch einvernehmlich erledigt wurde, dann, glaube ich, ist schon ein gutes Arbeitspensum im Jahr 2010 abgehandelt worden, und ich bin zuversichtlich, dass das auch im Jahr 2011 so weitergehen wird.
Herr Kollege Steinhauser, die harmonische Linie und die Gemeinsamkeit freuen mich, also wenn es konstruktiver ins Jahr 2011 gehen soll. Ich habe den Eindruck, Ihre Fraktion müssen sie noch etwas mehr überzeugen, der Applaus für Ihre Wortmeldung war noch eher dürftig – aber auch das wird uns gemeinsam sicherlich noch gelingen. So sehe ich dem Arbeitspensum und den notwendigen Novellen, die wir in den nächsten Monaten gemeinsam erarbeiten und dann beschließen dürfen, mit Zuversicht entgegen. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)
14.30
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.31
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Meine Damen und Herren! Ich kann mich den Ausführungen des Kollegen Donnerbauer anschließen. Ich glaube, es ist sehr positiv, worüber wir hier reden, nämlich über eine Vollharmonisierung. Das ist eine doch sehr deutliche Verbesserung des Konsumentenschutzes – und zwar einheitlich in Europa. Wir haben derzeit, und es ist meine Hoffnung, dass wir da auch weiterdiskutieren, das Cold Calling im Fokus.
Gerade in letzter Zeit gab es immer wieder in Zeitungen und anderen Medien Berichte darüber, dass eine Unzahl von vor allem älteren Personen auf die unmöglichste Art und Weise, mit den unmöglichsten Versprechungen, mit Vertragsabschlüssen im Ausland, wenn sie gerade irgendwo über der Grenze Schnitzel essen, über den Tisch gezogen werden. – Ich glaube, dass man dagegen auftreten muss, aber es zeigt auch, dass insgesamt in Europa vernünftige Projekte laufen.
Es gibt auch abseits davon, wenn ich das hier so sagen darf, in Europa Diskussionen über die Weiterentwicklung der Justiz. Es gibt eine Magna Carta of Judges, die unlängst im Europarat besprochen wurde, wo sich auch Österreich eingebracht und darauf hingewiesen hat, dass es eine wichtige Diskussion ist, die weiterzuführen ist.
Ich glaube auch, dass wir folgende Diskussion hier in Österreich führen sollten: Wie kann man die Justiz am besten weiterentwickeln? Es gibt immer wieder auch die Frage der Staatsanwälte, des Bundesstaatsanwaltes. Ich bin sehr froh, dass wir da auch aus Europa eine harmonisierende, gesamtheitliche Vorgabe zweier unterschiedlicher Modelle haben, die für uns jetzt zur Diskussion stehen.
Insgesamt darf man sagen, dass es in Europa somit momentan sehr viele interessante Diskussionen gibt, und wir sollten so intensiv wie möglich an diesen Diskussionen teil
nehmen und uns öffnen. Ich freue mich auf weitere Diskussionen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.33
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Fazekas zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.33
Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine Vorredner haben ja schon im Wesentlichen detailliert ausgeführt, wo die Probleme liegen und wie schwierig es für Menschen ist, die geglaubt haben, sie hätten ein positives Modell gewählt und die dann fast für ewige Zeiten aus diesen Verträgen nicht mehr aussteigen können. Man sieht, dass sich immer wieder Geschäftsmodelle zu betrügerischen Tätigkeiten weiterentwickeln.
Wer sagt schon nein, wenn man in guter Stimmung gemütlich am Strand liegt und jemand einem anbietet, das Apartment, in dem man wohnt, nicht nur zu mieten, sondern sich vielleicht gleich daran zu beteiligen. Dann schlägt man zu, hat keine Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und kommt etwas später drauf, dass das eigentlich kein gutes Geschäft war sondern ein Geschäft, bei dem man sich sehr lange bindet.
Das heißt, es ist eine grundsätzliche Notwendigkeit damit verbunden, das sehr intensiv zu regeln. Das dauert natürlich immer sehr lange: Man weiß ja, diese Geschäftsmodelle gibt es nicht erst seit gestern, sondern entsprechende Vorkommnisse liegen oft schon viele, viele Jahre zurück und haben zu sehr vielen Nachteilen für die Menschen geführt, vor allem zu finanziellen Nachteilen. Daher ist es auch sehr positiv, dass diese Regelung umgesetzt wird.
Das ist ein Zeichen – das ist heute auch schon erwähnt worden – seitens der Europäischen Kommission, die ja immer wieder betont hat, auch was den Konsumentenschutz betrifft verstärkt tätig sein zu wollen, damit das wirklich aktiv angegangen wird. Es wird sicher noch viele andere Bereiche geben, die auch in ähnlicher Form geregelt werden müssen. Manche wurden ja schon geregelt, denken Sie an die klassischen Werbefahrten, wo den Menschen auch allerhand versprochen wurde und man sich vertraglich zu Käufen gebunden hat, die sich letztendlich als Unsinn herausstellten.
Das heißt, im Wesentlichen ist das eine ausgezeichnete Rechtsnorm, die direkt umgesetzt wird, die den Menschen hilft, die allen hilft, die auch dazu beiträgt, dass jene, die solche Produkte verkaufen, irgendwie auf den rechten Weg geführt werden. Aber – was auch meine Vorredner gesagt haben – ich glaube, dass es vielleicht noch in der gängigen Praxis den einen oder anderen Abänderungsbereich geben wird. Das wird sich zeigen, aber vorerst einmal ist es ein ausgezeichnetes Gesetz. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Mag. Donnerbauer.)
14.35
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.35
Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lieben Sie Reise-Rabatt-Clubs, Tauschpools, langfristige Urlaubsprodukte? Dann sind Sie ab jetzt in Zukunft besser geschützt, nämlich mit einem Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen oder etwa durch Informationspflichten.
Wichtig ist auch, dass sich der Schutz jetzt auf alle Übernachtungsunterkünfte bezieht, also auch auf Schiffe oder auf Wohnwägen. Ja, das Recht passt sich eben den aktuellen Bedürfnissen an.
Eines ist noch zu erwähnen: Es handelt sich hiebei um den ersten Fall eines vollharmonisierten Verbraucherschutzes in der Europäischen Union. Ich möchte allerdings nur davor warnen, dass in Zukunft durch eine Vollharmonisierung unser Standard sinkt – das heißt, das werde ich auf alle Fälle verhindern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Scheibner.)
14.36
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.37
Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Auch ich begrüße dieses Gesetz. Es ist wichtig, dass wir die Konsumenten und Konsumentinnen gerade bei grenzüberschreitenden Timesharing-Verträgen, und das sind derartige Verträge, schützen. Der Konsument, die Konsumentin muss sichergehen können, dass der Timesharing-Vertrag, den er oder sie abschließt, den gleichen Bestimmungen folgt – egal ob er in Deutschland, in Frankreich oder in anderen EU-Mitgliedsstaaten ist.
Der Anwendungsbereich wurde ausgedehnt, aber es ist auch wichtig – denn Österreich hat ja eine Tradition in diesem Bereich –, dass der Konsumentenschutz durch die Harmonisierung nicht unterlaufen wird. Daher komme ich zum Schluss: Es ist zu begrüßen und daher werden wir zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.37
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Mag. Maier zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.38
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, Kollege Scheibner, das Timesharing-Projekt war ein interessantes Projekt in den neunziger Jahren – und besonders interessant war es für die Betrüger. Mir sind solche Fälle noch bekannt, in Österreich genauso wie in anderen Ländern, beispielsweise Spanien, wo Urlauber Timesharing-Verträge abgeschlossen haben und kurze Zeit darauf der Bauträger, nach Bezahlung des geforderten Betrages, in Konkurs gegangen ist. Tausende Europäer haben in Spanien Millionen verloren und daher war es notwendig, dass eine Timesharing-Richtlinie in Europa geschaffen wurde, die diesen Gaunereien vorbeugen sollte.
Allerdings gibt es ein Problem: Nicht alle Länder haben diese Timesharing-Richtlinie entsprechend umgesetzt, die meisten verspätet, und wichtige Rechtsschutzstandards wurden nicht eingehalten. Es gab immer wieder das Problem, dass Urlauber – insbesondere deutsche, englische, holländische und österreichische – gekeilt wurden, ihnen ein Preis versprochen wurde und es infolge, meist unter Einfluss von Alkohol, auch zu derartigen Vertragsabschlüssen gekommen ist.
Jetzt sage ich das, was ich im Justizausschuss bereits gesagt habe: Das Hauptproblem ist und bleibt Spanien, Frau Bundesministerin. Da gibt es jetzt noch Tausende Verfahren, die durch die Justiz nicht abgeschlossen worden sind, und es gilt sicherzustellen, dass die neue Richtlinie, Frau Bundesministerin, in Spanien entsprechend umgesetzt wird.
Innerhalb der Europäischen Union gibt es derzeit nur mit zwei Ländern Probleme: Das eine Land ist Spanien und das andere Griechenland. Wir sollten – auch im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher – schauen, dass diese Rechtsschutzstandards der Europäischen Union, diese Konsumentenrechte, die heute auch in Österreich beschlossen werden, tatsächlich eingehalten werden.
Abschließend möchte ich noch festhalten, dass es notwendig ist, auch mit Drittstaaten Verhandlungen aufzunehmen, nämlich mit den Staaten, wo Timesharing-Projekte angeboten werden, beispielsweise mit Tunesien, der Türkei und anderen Staaten.
Wir werden dieses Gesetz heute einstimmig beschließen. Es ist ein hervorragendes Gesetz. Es wird die Rechte der Konsumenten in Österreich stärken. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.40
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1056 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Ständiger
Unterausschuss des Rechnungshofausschusses:
Verlangen gemäß § 32e Abs. 2 GOG
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung ein Verlangen der Abgeordneten Dr. Moser, Zanger, Grosz, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 32e Abs. 2 Geschäftsordnungsgesetz eingebracht wurde, das die erforderliche Anzahl von Unterschriften aufweist.
Demzufolge ist dem Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses der Auftrag zu übertragen zur Prüfung der Gebarung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, der ÖBB-Holding AG sowie der nachgeordneten Gesellschaften des ÖBB-Konzerns und des Bundesministeriums für Justiz hinsichtlich
a) der Vorbereitung, Durchführung und Aufarbeitung von Finanztransaktionen der ÖBB-Holding und der nachgeordneten Gesellschaften des ÖBB-Konzerns mit der Deutschen Bank und anderen beteiligten Finanzdienstleistern, der im Zusammenhang mit diesen Vorgängen beauftragten Gutachten, der darauf folgenden Auflösung von Managerverträgen inklusive der damit einhergehenden Vereinbarungen (wie beispielsweise Abfertigungen) sowie des Stands etwaiger damit im Zusammenhang stehender gerichtlicher Verfahren,
b) des Ankaufs der ungarischen MÁV Cargo, der damit im Zusammenhang stehenden Beratungsverträge sowie möglicher Provisionszahlungen, der bilanzmäßigen Bewertung im Zeitablauf sowie des Stands etwaiger damit im Zusammenhang stehender gerichtlicher Verfahren,
c) des Beschaffungswesens innerhalb des ÖBB-Konzerns seit dem Jahr 2000, insbesondere der Beschaffung von Handys und des Abschlusses von Telekomdienstleistungsverträgen.
Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über die Regierungsvorlage (938 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz geändert werden (1047 d.B.)
7. Punkt
Bericht und Antrag des Gleichbehandlungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird (1048 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 606/A(E) der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend nachvollziehbare transparente Einkommensstatistiken (1049 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 6 bis 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung zu den Punkten 6 und 8 wurde verzichtet.
Zum Vorbringen einer Druckfehlerberichtigung zu Punkt 7 erteile ich Frau Berichterstatterin Silhavy das Wort. – Bitte.
Berichterstatterin Heidrun Silhavy: Herr Präsident! Ich bringe folgende Druckfehlerberichtigung zum Bericht und Antrag des Gleichbehandlungsausschusses vom 13. Jänner 2011 in 1048 der Beilagen über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird, vor:
Im Titel des diesem Bericht und Antrag angeschlossenen Gesetzestextes fehlt vor der Wortfolge „Bundes-Gleichbehandlungsgesetz“ das Wort „das“.
Der Titel lautet folglich richtig:
„Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird“.
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Danke. – Als erste Rednerin zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Mag. Unterreiner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.45
Abgeordnete Mag. Heidemarie Unterreiner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist kein „Meilenstein“ in der Gesetzgebung, so wie Sie das heute in Ihrer Pressekonferenz genannt haben, Frau Ministerin, Herr Minister, sondern unserer Meinung nach ist es eine Husch-Pfusch-Aktion, eine Marx-Murksgeschichte – erlauben Sie mir dieses Wortspiel –, und das soll heute angeblich zum Wohl der Frauen beschlossen werden.
Ein einziges Detail, sehr geehrte Damen und Herren, zeigt ja schon sehr drastisch auf, wie absurd und grotesk das Ganze ist: So sollen zwar auf der einen Seite Gehälter offengelegt werden – dies diene zur Schließung der Einkommensschere zwischen Männern und Frauen –, gleichzeitig sollen aber diejenigen mit Geldstrafen belegt werden, die offen über ihr Einkommen sprechen. Man will also Gehaltsunterschiede bekämpfen, indem die Gehälter transparent gemacht werden sollen, und gleichzeitig Menschen kriminalisieren, wenn sie offen über die Gehälter sprechen.
Das ist nicht nur eine Absurdität, sehr geehrte Damen und Herren, sondern das ist auch eine Pervertierung jeder Rechtsstaatlichkeit. (Beifall bei der FPÖ.)
Doch der Reihe nach: Klammheimlich und auf leisen Sohlen sollte da im Ministerrat – eigentlich ist es dort schon durchgerutscht oder, sagen wir, durchgewunken worden, also war schon im Ministerrat – ein gesellschaftspolitisches Vorhaben beschlossen und noch schnell vor Weihnachten im Plenum verabschiedet werden, das aber enormen politischen Sprengstoff in sich barg.
Der ÖVP ist anfangs entgangen, das haben wir auch im Ausschuss bemerkt, dass neben dieser angeblichen Verbesserung der Einkommenstransparenz weitere Regelungen außerhalb der Arbeitswelt hätten beschlossen werden sollen, die ganz massiv die persönliche Freiheit eingeschränkt hätten und einen völlig gleichgeschalteten Einheitsmenschen zum Ziel hatten.
Man wollte in Wahrheit mit einer Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz ein in Europa einzigartiges Antidiskriminierungsgesetz, ein Paket schnüren, und erst durch die massiven Proteste der Opposition und die Warnungen renommierter Arbeits- und Sozialrechtsexperten, wie zum Beispiel des Herrn Professor Theodor Tomandl, die nicht nur vor einem Anschlag auf die persönliche Freiheit, sondern auch vor der Gefahr des Hineingleitens in einen autoritären Staat gewarnt hatten, ist die ÖVP aufgewacht. In letzter Sekunde wurde noch versucht, die schlimmsten Anschläge auf die persönliche Freiheit und die massivsten Eingriffe in das Privatleben zu verhindern.
Was uns hier nun zur Abstimmung vorgelegt wird, ist nur mehr ein Flickwerk, ein erbärmliches Flickwerk, das in letzter Sekunde zusammengestoppelt wurde. Die Vorgangsweise der Regierungsparteien bei dieser Novellierung war dilettantisch und uns Oppositionsparteien gegenüber überheblich.
Im Ausschuss haben sowohl Frau Ministerin Heinisch-Hosek als auch ihre Kollegin Ablinger von der SPÖ klar zum Ausdruck gebracht, dass dies erst ein erster Schritt sein soll und bevorstehende Novellierungen noch anstehen. Die Idee eines homogenen Sozialverhaltens, eines Kanons der politischen Korrektheit, den politisch korrekten Einheitsmenschen zu erzwingen, das soll in weiteren Novellen umgesetzt werden.
Uns Freiheitlichen hingegen gilt die Freiheit als das höchste Gut. Wir gehen vom mündigen Bürger aus. Wir wollen eine Gesellschaft, die mit möglichst wenig Staatsgewalt und ohne pervertierten Tugendterror von oben auskommt.
Wenn es um das Frauenbild von Frau Ministerin Heinisch-Hosek und auch von Frau Präsidentin Prammer geht, dann ist es doch immer wieder so, dass Männer und Frauen vollkommen gleichgeschaltet sein sollen, gleich denken, fühlen und funktionieren sollen. Die permanente Kinderverwahrung sollte außerhalb der Familien stattfinden, die Kinder sollten gleich nach der Geburt am besten in Kinderkrippen, Ganztagskindergärten, Ganztagsschulen untergebracht werden. Man will einfach nicht akzeptieren, dass viele Frauen oder die meisten Frauen wollen – die Umfragen beweisen das auch –, dass ihre Kinder neben ihrem Beruf, in dem sie natürlich Erfolg
haben wollen, auch Karrieren anstreben wollen, in Sicherheit und Geborgenheit aufwachsen. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist den meisten Frauen genauso wichtig wie eine berufliche Karriere und ein gutes Einkommen. Für die meisten Frauen ist das Zusammenleben in einer Familie, wo Väter und Mütter ihr Leben nach eigenen Vorstellungen und Prioritäten gemeinsam mit ihren Kindern leben und wo man auf die Bedürfnisse der Familienmitglieder eingeht, noch immer eine erstrebenswerte Gesellschaftsform und Lebensform.
Gesellschaftsmodelle, wie sie in den ehemaligen Ostblockstaaten üblich waren, wo Kinder gleich nach der Geburt in kommunistischen Brutstätten abgegeben wurden, sind gescheitert und werden auch weiterhin zum Scheitern verurteilt sein.
Wir Freiheitlichen werden alles tun, um die Familie zu fördern und zu stärken. Wir sind der Meinung, dass Bedingungen geschaffen werden sollen – das gehört genau da hinein –, unter denen Frauen nicht ins Hintertreffen geraten, wenn sie sich einige Zeit ihres Lebens ganz den Kindern widmen. Diese Wahlfreiheit muss von der Politik möglich gemacht werden.
Wir Freiheitlichen lehnen diese Novelle ab, da sie die Interessen der Frauen ausschließlich auf Einkommen und Karriere reduziert. (Beifall bei der FPÖ.)
14.51
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.51
Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Herzliche Gratulation zu diesem Gesetz! Dieses Gesetz ist ein Meilenstein für die österreichischen Frauen, es wird zu mehr Einkommensgerechtigkeit führen. Herzlichen Dank auch Kollegin Schittenhelm! Wir haben einiges geschafft, auch hier im Parlament, nämlich dass es gelungen ist, die Verwaltungsstrafe von 1 500 € auf 360 € zu senken, auch das wird den Frauen helfen.
Worum ist es uns bei dieser Gesetzwerdung gegangen? – Uns geht es und ist es darum gegangen, dass endlich dem nachgespürt wird, was zu diesen Einkommensungerechtigkeiten in diesem Land führt. Wir wissen, dass aufgrund des Geschlechts Frauen um 18 Prozent weniger verdienen, dass wir, wenn wir uns das europäische Ranking anschauen, weit im unteren Drittel liegen, auch im Vergleich mit anderen Staaten.
30 Jahre haben wir nun in den einschlägigen Gesetzen gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit festgeschrieben. Viele Maßnahmen haben wir schon gesetzt, sie haben aber nicht wirklich gegriffen. Es ist eine Bildungsoffensive gemacht worden, Frauen sind besser ausgebildet. Wenn wir aber vergleichen, dann ist es immer noch so, dass Frauen und Männer in den gleichen Branchen sehr unterschiedlich verdienen.
Deshalb wird – davon sind wir überzeugt – dieser Schritt zu mehr Einkommenstransparenz führen. Ich danke auch den Sozialpartnern, dem einen Sozialpartner, der darauf eingegangen ist und hier mitmacht. Man muss nämlich auch betonen, dass nach Schweden Österreich das erste Land ist, das diese Einkommenstransparenz in Gesetzen verankert – und die Sozialpartner haben mitgemacht. Das ist wichtig, weil die Wirtschaft mitmachen muss, sonst nützt uns das alles nichts. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir werden dann die Möglichkeit haben zu vergleichen, was in einzelnen Branchen verdient werden kann, wo die verschiedenen Differenzierungen zwischen Männer- und Frauenlöhnen liegen, ob es bei der Einstufung ist, ob Vorrückungen vielleicht nicht entsprechend getätigt werden, ob bei Ausbildungsmöglichkeiten Frauen eben nicht so
bedacht werden wie Männer, und so weiter und so fort. All das, davon gehen wir aus, trägt dazu bei – auch wenn die Betriebsräte sich dann die verschiedenen Einkommensberichte anschauen können –, dass hier Abhilfe geschaffen werden kann.
Ich bin überzeugt davon, sehr geehrte Damen und Herren, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Das wird sich zeigen, wenn wir uns die ersten Berichte anschauen und wir dann den Vergleich haben, wenn wir nächstes Jahr wieder hier diskutieren. Die Situation wird sich zum Positiven wenden, wenn es Informationsoffensiven gibt, wenn Betriebsräte, Betriebsrätinnen in die Betriebe gehen und aufklären, wenn rundherum die Information der verschiedenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen besser ist. Gerade letzte Woche haben wir aufgrund einer Ausschreibung – wir besetzen die Landesfrauen-Geschäftsstelle neu – sehr viele Bewerbungen gehabt, und die Vorstellungen der Frauen gehen sehr auseinander. Die Frauen, auch sehr gut ausgebildete, wissen nicht, was sie für ihre Arbeit verlangen können.
Daher ist hier eine Informationsoffensive notwendig. Ich bin mir sicher, dass, wenn endlich auch über Gehälter gesprochen wird – und da geht es nicht nur um individualisierte Gehälter, sondern um die gesamte Struktur –, wer verdient wie viel, und zwar im Schnitt, in den einzelnen Branchen, Bewegung in die ganze Debatte kommt und sich etwas verändern wird in unserem Land. Wenn das höchst- und bestgehütete Geheimnis, nämlich was verdient wird, ein wenig gelüftet wird, dann sind wir auf einem guten, einem richtigen Weg. Ich bin überzeugt, das ist ein Meilenstein für die Frauen, und die Einkommensschere wird sich verkleinern.
Der Bundesminister hat es heute in der Pressekonferenz gesagt: 18 Prozent beträgt der sogenannte Gender Gap. Unser Ziel ist null, und wir werden es erreichen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Schittenhelm.)
14.55
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. 6 Minuten Redezeit sind eingestellt.
Frau Kollegin, in 5 Minuten muss ich wegen des Aufrufs der Dringlichen unterbrechen. Ich stelle Ihnen daher 5 Minuten ein. – Bitte.
14.55
Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Herr Minister! Zu den rückwärtsgewandten Kapriolen in der FPÖ möchte ich jetzt nichts mehr sagen. Das wird schön langsam so redundant, dass es nicht einmal mehr lustig ist, kann man sagen. (Beifall bei den Grünen.)
Frau Ministerin, Sie haben am Vormittag in einer Pressekonferenz gesagt, das Einkommenstransparenz-Modell, wie es jetzt vor uns liegt, ist ein wichtiges Teilstück auf der Autobahn der Gleichstellung. Ich hätte mir auch gewünscht, dass es das wäre, ich habe nur das Gefühl, dass vor und hinter dem Teilstück die falschen Signale aufgestellt worden sind, nämlich tatsächlich die falschen Signale.
Ich habe nicht das Gefühl, dass es ein Meilenstein ist, dafür hätte es mehr gebraucht als das, was jetzt vor uns steht. Es ist vielleicht ein Schritt nach vorne, da gebe ich Ihnen allen recht und bin absolut dabei, und ich hätte es gerne unterstützt, nämlich in der Hinsicht, dass es zur Sensibilisierung beiträgt, dass darüber diskutiert wird, dass es ein Thema ist – es sollte verstärkt ein Thema sein –, und das ist gut so, aber der Rest sind leider so viele Schritte rückwärts, dass wir das nicht mittragen können in der Form, wie es jetzt vorliegt.
Wir hätten uns bis zum Schluss gewünscht, dass die Strafen rauskommen. Sie sind jetzt stolz darauf, dass es nur mehr 360 € sind, die für ArbeitnehmerInnen drohend im
Raum stehen, sollten sie über die Einkommensberichte sprechen. Ich wäre dafür gewesen, dass das ganz wegkommt, weil das eines dieser falschen Signale ist.
Ein zweites falsches Signal ist, dass nach wie vor nicht klar ist, wie diese Berichte zu erstellen sind. Es ist nicht klar, ob da Sonderzulagen oder andere Zulagen dazukommen, Prämien und sonstige Geschichten. Das heißt, es bleibt den Unternehmen sehr freigestellt, wie sie die Einkommensberichte erstellen.
Das Dritte ist – ganz bedauerlich, da wird Kollege Steinhauser noch mehr dazu sagen –, dass das ursprünglich vorgesehene Levelling Up beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen auch weggekommen ist, rausverhandelt von der ÖVP. Ich halte das nicht für gut, weil Österreich da ausnahmsweise einmal eine Vorreiterposition einnehmen hätte können. (Beifall bei den Grünen.)
Da wurde bis zuletzt echt Kuhhandel betrieben – darauf hat Kollegin Unterreiner hingewiesen, und da gebe ich ihr ausnahmsweise recht – auf eine Art und Weise, dass wir sehr spät vor dem Ausschuss über Abänderungsanträge verständigt wurden; ich bin der Meinung, es war ein Kuhhandel bis zuletzt zu Lasten der ArbeitnehmerInnen.
Ich finde nicht, dass man stolz darauf sein kann. Das hat auch die erste Aussendung gleich nach dem Ausschuss gezeigt, nämlich von der Wirtschaftskammer, die bedauert hat, dass die Strafen nicht noch höher sind und dass Sie so dreist waren und diese noch heruntergesetzt haben. Für mich war das ein sehr aufschlussreiches Signal dafür, woher der Wind weht, und das zeigt transparent, wie sehr sich die Sozialpartner da hineinreklamiert haben auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das halte ich für nicht gut.
Hätten Sie nicht immer nur nach Schweden geschaut, sondern nach Frankreich, dann könnten Sie sehen, dass es dort seit 1983 ein Modell gibt, das sogar schon weiter ist als das, was wir jetzt haben, wo sogar die Arbeitsinspektorate darüber informiert werden mussten. Und was hat es gebracht? – Es hat nichts gebracht! Nur jedes zweite Unternehmen hat Einkommensberichte erstellt, sie haben keine Verhandlungen geführt zur Verbesserung der Situation der Arbeitnehmerinnen und zur Gleichstellung im Unternehmen. Und was haben sie jetzt gemacht? – Sie haben Sanktionen eingeführt, und zwar sehr hohe Strafen. Ab dem Jahr 2012 wird 1 Prozent der Bruttolohnsumme des Unternehmens als Strafe im Raum stehen, sollte das Unternehmen den Einkommensbericht nicht erstellen. Da hätte man hinschauen und sich das zum Vorbild nehmen können, und nicht Schweden, weil es eben andere und bessere Vorbilder gibt.
Zum Abänderungsantrag komme ich dann nach der Dringlichen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
15.00
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Frau Kollegin Schwentner, darf ich Ihren letzten Satz so auffassen, dass Sie nach der Dringlichen Ihre Rede fortsetzen werden? (Abg. Mag. Schwentner: Eine Minute, dann kann ich den Antrag einbringen!) – Gut, dann unterbreche ich jetzt Ihren Redebeitrag und unterbreche auch die Verhandlung über die Punkte 6 bis 8 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.
der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend die geplante Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht (7421/J)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 7421/J.
Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.
Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:
Am 17. Jänner 2011 präsentierte Bundesminister Darabos seine Wehrsystem-Modelle. Wie unter anderem der OTS0136 dieses Tages entnommen werden konnte hat sich Bundesminister Darabos bereits auf das Modell 3 "Freiwilligenheer" festgelegt.
Den Dokumenten, welche der Homepage des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport entnommen werden konnten ist folgendes zum Modell 3 zu entnehmen: (http://www.bmlv.gv.at/cms/artikel.php?ID=5444)
"Modell 3: Freiwilligenheer
Das Modell 3 ist gekennzeichnet durch eine Ausrichtung auf In- und Auslandseinsätze. Es ist gekennzeichnet durch eine ausgewogene Mischform aus Berufs- und Zeitsoldaten, Zivilbediensteten und von Soldaten der Freiwilligenmiliz. Die Größe der "stehenden" Kräfte orientiert sich an einer Aufgabenerfüllung, die sich nach der Eintrittswahrscheinlichkeit der Einsätze und nach der Ressourcenlage ableitet.
Mit diesem Modell könnten alle derzeit vorstellbaren Einsätze im In- und im Ausland erfüllt werden. Assistenzeinsätze zur Katastrophenhilfe und zur sicherheitspolizeilichen Assistenz sind sichergestellt. Die Luftraumüberwachung wird ebenfalls sichergestellt. Für Auslandseinsätze zum internationalen Krisenmanagement und zur Friedenssicherung werden knapp über 1.000 Soldaten bereitgestellt. Es ist sowohl eine personelle wie auch eine finanzielle Realisierbarkeit mit der derzeitigen Budgethöhe vorstellbar.
Personelle Zusammensetzung: ca. 9.500 Berufssoldaten, etwa 5.500 Zeitsoldaten ca. 7.000 Zivilbediensteten, und etwa 10.000 Freiwilligenmiliz (Profi-Miliz) und 23.000 beorderte und nicht mehr übende Miliz für reine Worst-Case Fälle als ultima ratio. Kosten rund 2,18 Mrd € pro Jahr."
In diesem Zusammenhang ergeht an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende
Dringliche Anfrage
1. Wie beurteilen Sie die Erfüllung der verfassungsrechtlichen Vorgaben durch das Österreichische Bundesheer in der Gegenwart und in der jüngeren Vergangenheit?
2. In welchem Bereich liegt der Mehrwert für das Bundesheer, wenn das bisherige System genauso kostenintensiv ist wie das vorgeschlagene Modell 3?
3. Kommt es bei der Umsetzung von Modell 3 zu einem Fähigkeitsverlust im Vergleich zum bestehenden Modell?
4. Wie gedenken Sie, bei Umsetzung von Modell 3, die Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen personell aufrechtzuerhalten?
5. Wie viele Kasernen und Amtsgebäude werden nach ihren Berechnungen bei Umsetzung von Modell 3 geschlossen?
6. Wie viele Bedienstete wären bei Umsetzung von Modell 3 vom Verlust ihres Arbeitsplatzes betroffen?
7. Wie sieht ihr Sozialpaket für jene Bedienstete, die weder ins neue System passen, noch durch Umstrukturierungen einen Arbeitsplatz vorfinden?
8. Wie lösen sie die Problematik bei Umsetzung von Modell 3, dass ein Auszubildender mehr verdient als ein Ausbildner?
9. Finden sie eine Umstellung auf ein neues System sinnvoll, wenn die Umstellung nach ihrer Aussage 5-9 Jahre dauert, da das Personal nicht abgebaut werden kann?
10. Welche Verbände sollen bei Umsetzung von Modell 3 aufgelöst werden?
11. Inwieweit ist es angedacht bei Umsetzung von Modell 3 die Grundorganisation zu verringern?
12. Sind die bei Umsetzung von Modell 3 geplanten 10.000 Mann Freiwilligenmiliz Teil der Einsatzorganisation oder stellen diese – analog der derzeitigen Gliederung – selbständige Einheiten und Verbände auf?
13. Wie hoch wären die Überleitungskosten bei Umsetzung von Modell 3, wenn allein schon derzeit die notwendige Ausrüstung und Infrastrukturanpassung nicht abgedeckt wurde?
14. Woher kommen diese Mittel für die Überleitung, da schon die Bundesheerreform 2010 ein Drittel mehr Budget verlangt hätte und an diesem Problem gescheitert ist?
15. Ist es korrekt, dass weder der Chef des Generalstabes Entacher noch der Kommandant der österreichischen Streitkräfte Höfler, sondern nur ein sehr kleiner Kreis, in die Erstellung der Modelle eingebunden waren?
16. Was gedenken Sie zu tun, wenn sich nach der Umsetzung von Modell 3, so wie zur Zeit in Schweden, zu wenig Freiwillige melden?
17. Soll es bei Umsetzung von Modell 3 zu einer leichteren Mobilmachung der Miliz kommen?
18. In wie weit wurden in Ihren Planungen Alternativmodelle für den Zivildienst sowie deren Finanzierung mitberücksichtigt?
19. Was gedenken Sie am bisherigen System zu verbessern, sollte es zu keiner Umsetzung von Modell 3 kommen?
20. Warum stellen Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport nicht alle Zahlen, Daten, Fakten, Berechnungen und sonstigen Grundlagen für die vorgestellten Modelle für den interessierten Bürger zur Verfügung?
In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG dringlich zu behandeln und dem Erstanfragesteller die Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich erteile Herrn Klubobmann Strache als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Bitte.
15.01
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich zitiere: „Für mich ist die Wehrpflicht in Stein gemeißelt.“ (Ruf bei der FPÖ: Da schau her! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) „Mit mir als Verteidigungsminister wird es kein Ende der Wehrpflicht geben.“
Weiters: „Das Modell der Wehrpflicht habe sich gerade für einen kleinen neutralen Staat wie Österreich jahrzehntelang bestens bewährt.“ (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei der ÖVP.)
Sowie: „Die Wehrpflicht garantiert die verfassungsmäßige Auftragserfüllung des Bundesheeres – von der Landesverteidigung über den Katastrophenschutz, den Assistenzeinsatz an der Grenze bis hin zu den Friedensmissionen in internationalen Krisengebieten. Die Mischung aus Berufssoldaten, Milizsoldaten und Wehrpflichtigen sei eine der Stärken unseres Bundesheeres und bewähre sich in unserem Aufgabenspektrum im In- und Ausland bestens.“ – Zitatende.
Herr Verteidigungsminister, das ist ein Zitat von Ihnen. Das ist Ihre Meinung. (Ruf bei der FPÖ: Unglaublich! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das ist das, was Sie immer wieder zum Besten gegeben haben. Jetzt aktuell – gestern, vorgestern, heute – haben alle Grundwehrdiener eine Broschüre erhalten, in der Sie genau das bekräftigen (Ruf bei der FPÖ: Das ist ja unglaublich!), in der Sie genau das gegenüber den Grundwehrdienern dieses Landes zum Besten geben. (Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.) Man hat ja fast den Eindruck, Sie können sich nicht einmal an Ihre eigenen Aussagen erinnern, Sie wissen nicht einmal, was Ihre linke Hand zurzeit macht, so wie da vorgegangen wird. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)
Da gibt es einen Bürgermeister Häupl in Wien, der im Wahlkampf solche Angst und Panik davor hatte, eine dramatische Wahlniederlage zu erleben – wie er sie erlitten hat, indem er die absolute Mehrheit verloren hat –, und dann versuchte, mit diesem Thema irgendwie noch etwas zu retten – oder glaubte, etwas zu retten –, was eh fürchterlich in die Hose gegangen ist. Und aufgrund dieses Zurufs gehen Sie her, steigen darauf ein – und gefährden die Sicherheit und Neutralität unseres Heimatlandes Österreich. Das ist einfach ungeheuerlich! Herr Verteidigungsminister, Herr Darabos! Es ist ungeheuerlich, wenn Sie glauben, dass Sie hier in diesem Bereich weiter so agieren können, wie Sie das zurzeit tun. Das ist nicht tragbar, und das werden wir auch nicht hinnehmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Da gehen Sie her und machen aus einer Wahl-Not der SPÖ heraus eine 180-Grad-Wende, weil Sie glauben, Sie könnten die Österreicher für dumm verkaufen. Das funktioniert nur nicht. Ich sage Ihnen, das wird auch für Sie ordentlich in die Hose gehen und ein mächtiger Rohrkrepierer werden, denn die Österreicher erkennen das Spiel.
Wenn man da eine ehrliche Debatte führt, eine wirklich ehrliche Debatte – wir werden sie führen und die Bevölkerung eingehend aufklären –, dann bin ich davon überzeugt, dass die Mehrheit der Österreicher sehr, sehr deutlich Ja sagt zu einer Wehrpflicht und zu einem Wehrersatzdienst wie dem Zivildienst oder Sozialdienst oder wie man ihn auch immer benennen möchte. (Beifall bei der FPÖ.) Weil es wichtig ist und weil nur das der Garant dafür ist, die Sicherheit unseres Landes vor Terroranschlägen und auch die Katastropheneinsätze sicherzustellen, die in der Vergangenheit in unserem Land immer wieder notwendig geworden sind, für die wir bis zu 20 000 Mann brauchen. Wenn wir die nicht hätten und zu einem Berufsheer übergehen würden, wie Sie das in den letzten Tagen zum Besten gegeben haben, dann wäre der Katastropheneinsatz nicht mehr möglich, dann würde das in sich zusammenbrechen. Aber ich komme später noch darauf zu sprechen.
Ich kann Ihnen aber noch ein besseres Zitat präsentieren, das Sie und die Bundesregierung betrifft. Nämlich: Die gesamte Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm für die Jahre 2008 bis 2013 ganz deutlich zur Wehrpflicht bekannt. „Und ich gehe davon aus, dass sich die ÖVP an das, was im Regierungsprogramm vereinbart ist, hält“, sagte Darabos.
Na das ist ja hochinteressant. Also an der ÖVP scheitert das Regierungsprogramm nicht, sondern an Ihnen, Herr Darabos, weil Sie nämlich das, was ÖVP und SPÖ im Regierungsprogramm auch in Stein gemeißelt haben, nicht mehr wahrhaben und sich einfach nicht an das Regierungsprogamm halten wollen. Es liegt an Ihnen, Herr Darabos, an Ihnen persönlich und an der SPÖ, dass Sie bereit sind zu brechen, was Sie im Regierungsprogramm festgeschrieben und verankert haben.
Ich kann nur sagen: Man hat ja auch nichts anderes erwartet, und wir haben das am Beginn Ihres Antritts als Minister schon festgehalten: Wenn man jemanden wie Sie in dieses Amt setzt, dann ist das in etwa so, wie wenn man einen Vegetarier zum Generaldirektor einer Fleischfabrik macht. Das lässt sich nicht vereinbaren, und das muss scheitern! Das kann nicht funktionieren! Das ist so, als würde man einen bekennenden Atheisten an die Kirchenspitze setzen. Das kann nicht funktionieren! Oder wenn man einen Nichtschwimmer zum Chef des österreichischen Rettungsschwimmerverbandes macht. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Das muss ja scheitern! Wir haben von Beginn an festgehalten, dass das zum Scheitern verurteilt ist mit der Besetzung des Ressorts durch Sie. (Beifall bei der FPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf bei der SPÖ.)
Ich sage Ihnen: Ihr vermeintliches Wahlzuckerl, von dem Sie glauben, dass das etwas ist (Zwischenruf bei der SPÖ), mit dem Sie Stimmen gewinnen können – das wird nicht aufgehen, weil die Bevölkerung nämlich für solche Gefährdungen nicht zur Verfügung steht. Das wird Ihnen noch im Hals stecken bleiben. Es ist unverantwortlich, aus einer Laune heraus plötzlich eine 180-Grad-Wende zu machen und so ein Experiment in Angriff zu nehmen.
Wir brauchen ein verbessertes System beim Bundesheer. Das ist das, was Sie seit Jahren behindern. Wir brauchen beim Bundesheer natürlich eine Optimierung, eine Verschlankung des Apparats und eine zielführende Ausbildung der Grundwehrdiener, die nicht als Systemerhalter missbraucht werden, wie das eben leider Gottes in Ihrer Amtszeit auch der Fall war, wo Sie nicht bereit waren, etwas zu ändern. (Beifall bei der FPÖ.)
Das gehört gemacht. Wir wollen nicht, dass eine sinnlose Ausbildung vonstattengeht, sondern eine sinnvolle Ausbildung ist notwendig, und in der Vergangenheit wurde das auch so gehandhabt. Wir haben beim Bundesheer viele Berufsfelder als Ausbildung anbieten können für unsere jungen Menschen, die sie dann später in Berufen umsetzen konnten – ob das der Sanitätsdienst war, der Stationsgehilfe, der Lkw-Führerschein oder viele andere Bereiche, in denen viele junge Menschen eine Ausbildung erfahren haben. Viele junge Menschen – oftmals auch solche, die keinen Job gefunden haben in der Zwischenzeit – sind eben nicht in der Arbeitslosigkeit gelandet, sondern haben das für sich durchaus auch als Überbrückung gesehen, dabei aber auch einen Dienst an der Gemeinschaft geleistet. Und da sage ich Ihnen: Man soll nicht immer fragen, was das Land für uns tun kann, sondern auch, was wir für unser Land tun können. Auch das ist eine ganz, ganz wichtige Grundeinstellung, die in Österreich viele Menschen zum Glück leben. (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Darabos (Ruf bei der SPÖ: Minister Darabos!), ich sage, mit Ihnen wurde der Bock zum Gärtner gemacht. Wir wollen die Sicherheit nicht gefährden im Lande. Und wir haben neue Bedrohungsbilder – keine Frage –, und natürlich gehört dazu auch der Terrorismus. Es gibt über tausend Objekte, die in Österreich zu schützen sind. Man weiß laut allen Expertenberechnungen, wie viel Mann man dazu benötigt. Keine der von Ihnen vorgelegten Varianten wird nur ansatzweise der Anforderung gerecht, diese Objekte schützen zu können.
Wenn Sie meinen, dass der Freiwilligenbereich auch das abdecken könnte, was Sie jetzt gefährden wollen, nämlich indem Sie daneben noch 13 000 Zivildiener abschaffen, dann ist das genauso gemeingefährlich. Sie haben ja genau dort gespart. Genau dort hat Herr Sozialminister Hundstorfer den Sparstift angesetzt, sodass heute die Zivildiener weniger kriegen. Und jetzt wollen Sie – in Ihrer Unglaubwürdigkeit – den Österreichern erklären, Sie seien bereit, in Zukunft 1 300 € monatlich für diesen Bereich auszugeben?! – Das ist doch alles unglaubwürdig! Sie gefährden damit ja auch soziale und gesundheitspolitische Bereiche, und sogar das Rote Kreuz, das der Freiheitlichen Partei nicht nahe steht, sagt, dass das Zusatzkosten von mindestens 200 bis 300 Millionen € verursachen wird. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist ja alles nicht korrekt, was Sie hier an Argumenten zum Besten geben. Diskutieren wir doch ehrlich! Sie werden nur dann den Zivildienst – und auch ein Sozialjahr, von dem Sie reden – möglich machen, wenn Sie die Wehrpflicht aufrechterhalten und ein neues System rund um die Wehrpflicht bauen. Darüber sollten wir diskutieren. Nicht die Wehrpflicht aufheben, sondern die Wehrpflicht erhalten und rund um die Wehrpflicht einen Wehrersatzdienst definieren, damit der Zivildienst nicht gefährdet ist, damit Sozialdienst möglich wird und damit Untaugliche im Sozialdienst und im Zivildienst auch etwas leisten. (Beifall bei der FPÖ.) Dort muss die Debatte hingeführt werden.
Es gibt viele Dissertationen von durchaus anerkannten Persönlichkeiten, in denen es heißt: Wenn Ihre Modelle – Abschaffung der Wehrpflicht – umgesetzt werden würden, dann würde das den Staat doppelt so viel kosten. Also was ist dann besser? Doppelt so viele Kosten? – Wir reden die ganze Zeit darüber, wie wir das System optimieren können, wie wir die Sicherheit aufrechterhalten können, ohne zusätzliche Kosten anfallen zu lassen. Und Sie gefährden die Sicherheit, und es kostet am Ende doppelt so viel.
Das ist ja überhaupt ein absurdes System, das Sie uns vorschlagen, mit Ihren sieben Schnapsideen, die Sie bis dato der Öffentlichkeit präsentiert haben. Deshalb ist es so wichtig, heute dieses Thema eingehend zu beleuchten und Sie auch in die Verantwortung zu nehmen. Sie sind beseelt davon – offensichtlich aus ideologischen Gründen –, die Abschaffung der Wehrpflicht durchzusetzen. Das ist offenbar ein Punkt, mit dem Sie meinen, in die Geschichte Österreichs einzugehen. Ja, Sie werden in die Geschichte eingehen – als schlechtester Verteidigungsminister der Zweiten Republik. Das steht allemal fest. (Beifall bei der FPÖ.) Sie werden in den Annalen des Bundesheeres sicherlich einen fixen Platz erhalten.
Wenn man Ihre glorreichen sieben Vorschläge für die Abschaffung der Wehrpflicht betrachtet, dann sind sie alles andere als glorreich. Das sind wirklich sieben Schnapsideen, wobei man von einer Darabos-Doktrin reden kann: Kostet viel, bringt aber gar nichts. Das ist das Ergebnis Ihres Konzepts.
Das Einzige, was die SPÖ-Verteidigungspolitik dem Heer bis dato gebracht hat, sind drei neue Waffensysteme, nämlich sogenannte Unguided Missiles, die Sie zustande gebracht haben. Da haben Sie ja einen durchschlagenden „Erfolg“ gehabt: Als Sie Minister geworden sind, haben Sie bei den Eurofightern nachverhandelt. Da waren Sie ganz „grandios“: Heute haben wir einen Ferrari mit einem VW-Motor um den Preis eines Bentley. Das ist das Ergebnis. Der Eurofighter darf heute um sündteures Geld herumfliegen, bewaffnet mit Fotoapparaten darf er den allfälligen Feind abschrecken. Es ist eine „Glanzleistung“, die Ihnen da gelungen ist, aber die Effizienz ist gleich null.
Da kann man von friendly fire sprechen. Da kann man davon sprechen, dass Sie in Wirklichkeit eine ernstzunehmende Gefahr für Österreich darstellen. Sie sind ein Unsicherheitsminister in diesem Land geworden. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Ich bin durchaus froh, dass es auch in der SPÖ-Fraktion mutige Menschen gibt, die sich heute noch selbständiges Denken und eine selbständige Meinung erlauben, wie Herrn Abgeordneten Prähauser, der selbstverständlich sagt, die Tradition Bruno Kreiskys sei eine gute Tradition. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich sage Ihnen ganz offen: Der ehemalige Bundeskanzler Bruno Kreisky hat viel Positives in diesem Land hinterlassen – auch Negatives, aber auch viel Positives, das muss man zweifellos anerkennen. Er war einer der wirklich großen Politiker der Zweiten Republik. Bruno Kreisky war immer ein Verfechter eines Volksheeres, einer Wehrpflicht, aus gutem Grund. Er hat gesagt, das ist unser Auftrag, unsere Verantwortung, die allumfassende Landesverteidigung in Österreich sicherzustellen. Er würde sich heute im Grab umdrehen, anlässlich seines 100. Geburtstages, wenn er sehen müsste, wie seine – ich sage schon: ehemalige – Partei heute mit seinem Erbe umgeht. Das ist das Erschreckende. Da brauchen Sie sich nichts auf Ihre Brust zu heften. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Rädler.)
Das ist ja auch der Grund, warum Bundespräsident Dr. Heinz Fischer, der ganz genau um das Bescheid weiß, im Vergleich zur Parteispitze der SPÖ in dieser Frage sehr vorsichtig agiert und sich auch anders positioniert, weil es auch eine historische Erfahrung gibt, über die Sie am besten Bescheid wissen müssten: Es ist schon einmal ein Berufsheer auf das eigene Volk mit Waffen losgegangen, und es hat Tote gegeben, wie in Schattendorf. (Zwischenruf beim BZÖ.) Ja, auch das sollte man beleuchten, und auch das ist ein historisches Argument, warum eine Wehrpflicht und eben auch ein Milizsystem ein Regulativ darstellen, damit solche Fehlentwicklungen nie wieder in der Geschichte passieren können. (Abg. Scheibner: Geh, bitte!) Auch das sollte man mit aller Offenheit und Ehrlichkeit beleuchten, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir von der Freiheitlichen Partei bekennen uns voll und ganz zur allumfassenden Landesverteidigung unseres Heimatlandes Österreich – offenbar als einzige Partei in dieser Deutlichkeit, weil wir zur Wehrpflicht stehen, zum derzeitigen Bundesheer als Mischsystem aus der allgemeinen Wehrpflicht, Kaderpräsenzelementen, unserem Milizsystem und auch zum Zivildienst. Das ist ein gutes, bewährtes und richtiges System, das man sicherlich optimieren, weiter ausbauen und vertiefen muss, aber bitte nicht gefährden darf. (Beifall bei der FPÖ.)
Es geht genau darum, dass wir das in der öffentlichen Debatte herausarbeiten werden, denn wir stehen – offenbar auch als einzige Partei – sehr, sehr deutlich zur Aufrechterhaltung der Neutralität Österreichs. Wir wollen nicht die Aufgabe der österreichischen Neutralität und am Ende vielleicht in einem Militärbündnis wie der NATO enden. Denn das sollten Sie der Öffentlichkeit auch sagen: Alle europäischen Länder, die sich von der Wehrpflicht verabschieden oder schon verabschiedet haben, sind NATO-Mitgliedstaaten. In diesen Ländern, wo die Wehrpflicht beendet wurde, kann man sich das leisten, weil man sich bei einem anderen NATO-Partner meldet und er einem zu Hilfe kommt, wenn mit einem Berufsheer gewisse Bereiche nicht abgedeckt werden können.
Genau das wollen wir aber nicht. Wir wollen unsere Neutralität nicht aufgeben. Wir wollen unsere Neutralität – wie es in der Verfassung verankert ist – militärisch schützen und verteidigen können (Zwischenrufe beim BZÖ), und wir wollen auch unabhängig sein, wenn es um Katastrophenschutzhilfe geht. Wir wollen, dass unsere Soldaten hier in Österreich eingesetzt werden, und nicht wie Sie, im Ausland, von Afrika bis zum Hindukusch, wo wir in Wirklichkeit doch nichts verloren haben. (Beifall bei der FPÖ.)
Genau das ist es, und genau das muss man auch in der Debatte ganz offen beleuchten, welche Ideen bei manchen in diesem Hohen Haus dahinterstehen.
Mit der Aufgabe der Wehrpflicht führt der Weg geradezu in die NATO. Manche sagen es offener und manche nur hinter vorgehaltener Hand in diesem Hohen Haus. Wir wissen, dass bei der ÖVP und beim BZÖ die Verfechter des NATO-Beitritts sitzen. Das ist ja ein offenes Geheimnis. Auch Herr Cap hat die Möglichkeit in seinen Reden schon des Öfteren in Betracht gezogen. Wir lehnen solch eine Entwicklung für unser Österreich ab. Das ist eben der Unterschied, der uns im Wesentlichen voneinander unterscheidet. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Petzner.)
Sie, Herr Verteidigungsminister Darabos, gehen her und sprechen von vielen Beispielen. Sie sprechen immer von unterschiedlichen Beispielen, aber alle sind NATO-Mitglieder. Ich sage: Nehmen wir doch das beste Beispiel her, und das ist das Beispiel Schweiz. (Abg. Scheibner: ... Abfangjäger!) Die Schweiz hat in vielen Bereichen vorbildhafte Positionierungen, auch im Bereich des Bundesheeres, auch im Bereich der Milizarmee. (Abg. Scheibner: ... Abfangjäger!) Niemand in der Schweiz würde heute ernsthaft die Abschaffung der Wehrpflicht verlangen. Niemand! Weil die Schweiz diese neutrale Tradition ernst nimmt. Nur dort, wo die Neutralität eben nicht vorhanden ist oder nicht ernsthaft fortgesetzt werden soll, gibt es andere Überlegungen. Genau das ist es, was Sie der Bevölkerung verschweigen. (Ruf beim BZÖ: Das gibt es in der Schweiz auch! – Zwischenruf des Abg. Petzner.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Österreich braucht keine Alternative zur bestehenden Wehrpflicht, sondern eine Regierungsalternative zu Werner Faymann und Josef Pröll. Das ist in Wirklichkeit die politische Realität. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir haben eine Polittruppe in dieser Regierung, die aus ideologischen Gründen unser Bundesheer zerstören will, unsere Sicherheit gefährden will, unsere Neutralität aufgeben will und in Wirklichkeit auch noch den Zivildienst kaputtmachen will, obwohl Sie sogar selbst einmal dort tätig waren, Herr Darabos. Nicht einmal davor schrecken Sie zurück, dass Sie sogar in diesem Bereich alles dafür tun, um das sozusagen endlich abzuschaffen. Das ist eine Katastrophe. Das ist wirklich eine Katastrophe. Ich sage daher, wir wollen diese Gefährdung nicht mehr länger hinnehmen.
Was wir allerdings brauchen, ist eine Heeresreform, die diesen Namen auch verdient. Da gab es eine tolle Kommission, sogar unter Vorsitzführung des ehemaligen Altbürgermeisters von Wien, Helmut Zilk. Dabei sind tolle Ergebnisse herausgekommen, die bis heute nicht umgesetzt wurden. Man fragt sich: Wozu das alles? Wenn alle Parteien sich damals zusammengesetzt haben, vernünftige Reformvorschläge im Interesse der Sicherheit unseres Landes erarbeitet haben, man davon aber nichts umgesetzt hat und man heute alles, was damals durch alle Parteien zustande gekommen ist, einfach über Bord wirft, dann ist das nicht redlich, dann ist das nicht korrekt.
Es ist eben gerade auch im Rahmen des 100. Geburtstages von Bruno Kreisky auf seine Intention aufmerksam zu machen. Die SPÖ ist heute ganz, ganz weit entfernt von der Intention Bruno Kreiskys. Dort hat es in der sogenannten Lütgendorf-Doktrin durchaus auch den Grundstein für unsere Sicherheitspositionierung, für die Positionierung unseres österreichischen Bundesheeres gegeben, die sich eben bewährt hat, und für die umfassende Landesverteidigung, und da gehört auch die gesellschaftspolitische Komponente der Wehrpflicht dazu. Und das wird eben von Ihnen verdrängt.
Natürlich gehören auch Aufgaben dazu, staatsbürgerliche Bildung, auch Integrationsaufgaben, wo wir in vielen Bereichen der Gesellschaft heute leider Gottes ein Versagen erleben, wie etwa im Bereich der Bildung. Seit Frankreich als NATO-Land die Wehrpflicht abgeschafft hat, haben wir dort eine dramatische Verschärfung der Integrationsprobleme. Ja, es ist auch eine Aufgabe des Bundesheeres, auch Integrationsaufgaben zu erfüllen. Viele Menschen, die nach Österreich zugewandert sind und dann Staatsbürger geworden sind, haben durch ihre Wehrpflicht, die sie beim Bun
desheer abgeleistet haben, ein viel, viel tieferes und innigeres Verhältnis zu ihrem neuen Heimatland entwickelt und auch Verantwortung für ihr neues Heimatland entwickelt. Auch das ist eine Komponente, die man nicht ganz außer Acht lassen sollte. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Dienstpflicht für das Vaterland vermittelt auch wichtige Werte wie Disziplin und auch die Einordnung des Einzelnen in ein Ganzes zur Erfüllung einer umfassenden Aufgabe, einer Verantwortung, einer Verpflichtung, die wir haben, auch in der Verfassung festgelegt haben im Bereich der Neutralität. Das wird bei vielen Diskussionsbeiträgen in den letzten Tagen völlig außer Acht gelassen. Und genau dort werden wir nachhaken.
Wir werden heute daher auch einen Misstrauensantrag gegen Sie einbringen, weil es der österreichischen Bevölkerung nicht länger zumutbar ist, was Sie sich da leisten, Herr Verteidigungsminister! (Beifall bei der FPÖ.)
15.22
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich Herr Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Darabos zu Wort gemeldet. Die Redezeit sollte 20 Minuten nicht übersteigen. – Bitte.
15.21
Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Möglicherweise bin ich naiv, denn ich habe gehofft, dass wir eine sachliche Debatte über die Zukunft des österreichischen Bundesheeres und der Verteidigungspolitik in Österreich führen können. Das habe ich in den letzten Tagen aufgegeben. (Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg. Strache hält einen Zeitungsausschnitt in die Höhe.)
Ich möchte auch ganz klar zum Ausdruck bringen, Herr Abgeordneter Strache – das sage ich jetzt auch als Staatsbürger und Sozialdemokrat –: Bruno Kreisky würde sich im Grabe umdrehen, wenn er wüsste, dass Sie versuchen, ihn zu vereinnahmen! (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Sie wissen nicht einmal, wie man Kreisky schreibt!)
Nicht nur er, sondern auch sehr viele Österreicherinnen und Österreicher, die große Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher würden auch nicht goutieren, wenn Sie Geschichtsklitterung hier im Hohen Haus betreiben und das Jahr 1934 noch für sich beanspruchen. Das halte ich überhaupt für einen politischen Wahnsinn, um das offen zu sagen. (Abg. Dr. Graf: Das brauchen Sie nicht von da oben zu sagen, Herr Minister!)
Auch die Frage der Migration, die Sie da im Rahmen des Bundesheeres angesprochen haben – das möchte ich zu Beginn sagen –, ist eine sehr eigenartige, wie Sie sie heute hier von diesem Podium aus dargestellt haben. (Abg. Strache: Da sind Sie völlig gescheitert! Schauen Sie einmal in Ihre Partei, Integration gescheitert!) Sie, Herr Kollege Strache, haben eine eigene Vorstellung von Vergangenheitsbewältigung, mit Paintball-Spielen im Wald und so weiter, mit Räuber- und Gendarmspielen im Wald. Das ist Ihre Art der Vergangenheitsbewältigung. (Beifall bei der SPÖ.) Und dass Sie heute hier hergehen und das von sich geben, das ist letztklassig. (Abg. Dr. Graf: Hören Sie doch auf! Das ist unwürdig! Letztklassig!)
Ich möchte Sie, bevor ich zu den inhaltlichen Dingen komme – ich werde alle 20 Fragen, die Sie mir gestellt haben, nach bestem Wissen und Gewissen beantworten (Zwischenrufe des Abg. Mag. Stefan) –, nur daran erinnern, Herr Kollege Strache, dass Sie im Jahr 2002 um diese Zeit, würde ich einmal sagen, auch ein führendes Mitglied der FPÖ waren. Die FPÖ hat im Jahr 2004 den Empfehlungen der Bundes
heerreformkommission, die Sie hier heute so gerne zitiert haben, zugestimmt, die wörtlich lauten:
„Die Gliederung des Bundesheeres 2010 ist so zu gestalten, dass spätere Entwicklungen, etwa auch die Aussetzung der Wehrpflicht und die Umstellung auf ein Freiwilligenheer, möglich sind.“
Das war Ihr Beschluss, Sie waren dabei! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache – in Richtung ÖVP weisend –: Die sitzen da drüben! Die sitzen heute woanders!)
Ich möchte auch den Kollegen Scheibner, der in der Diskussion wenigstens konstruktiv mitarbeitet, der damals Ihr Verteidigungsminister, damals FPÖ-Minister war, daran erinnern, dass er auch schon Konzepte, die ich in der Schublade habe, vertreten hat, die ganz klar darauf ausgerichtet waren, die Wehrpflicht abzuschaffen. Da Sie – ich muss Ihnen das wirklich offen sagen, und das ist eine politische Debatte, ich bin dankbar, dass Sie das heute angesprochen haben – die Neutralität und die NATO-Frage angesprochen haben: Sie haben damals mit der Sicherheitsdoktrin 2001 für eine Annäherung an die NATO gestimmt. (Abg. Strache: Nein!) Das ist ein schwarz-blauer Beschluss gewesen, dieser Beschluss ist nach wie vor gültig. (Abg. Strache: HC Strache und die FPÖ unter HC Strache genau das Gegenteil!) Wir sind jetzt in der Sicherheitsstrategiediskussion dabei, Ihre Fehler von damals auszumerzen. (Abg. Strache: Da reden Sie mit dem BZÖ! Da sind Sie bei uns an der falschen Adresse!) Ich bin glücklich, dass der jetzige Außenminister Spindelegger das so ähnlich sieht wie ich und dass diese Scharte in der österreichischen Neutralitätspolitik, die Sie heute mehrfach angesprochen haben, ausgewetzt werden wird. (Beifall bei der SPÖ.)
Zu den Vergleichen mit der Schweiz: Die Schweiz hat 70 Abfangjäger. (Abg. Strache: Die funktionieren wenigstens! Die sind wenigstens einsatzfähig!) Ich habe von 18 auf 15 reduziert. In der Schweiz gibt es ein Milizsystem, das eine viel stärkere Milizsystematik aufweist als das System, das ich Ihnen heute vorschlagen werde und das ich auch in der Öffentlichkeit präsentiert habe.
Ich bin Ihnen wirklich dankbar für diese Diskussion, denn ich möchte Ihnen auch noch sagen, bevor ich zu den Inhalten komme, dass ich nicht überrascht bin, dass auch 60 Prozent Ihrer Wähler, vielleicht ehemalige Wähler, der Meinung sind, dass die allgemeine Wehrpflicht abgeschafft werden soll, ausgesetzt werden soll – das ist eine ganz klare Aussage der Bevölkerung. (Abg. Strache: Täuschen Sie sich nicht! Machen Sie eine Volksabstimmung! Machen Sie in den nächsten Monaten eine Volksabstimmung, dann werden Sie eines Besseren belehrt werden!) Sie werden sehen, wir werden uns dieser Diskussion stellen. Diese Diskussion wird die nächsten Monate beherrschen. Und ich werde Ihnen in einer sachlichen Diskussion im Gegensatz zu ihrem heutigen Beitrag ganz offen auch auf den Tisch legen, warum ich zu dem Entschluss gekommen bin, dieses Modell 3, das ich Ihnen nachher noch erklären werde, vorzuschlagen. (Abg. Dr. Graf: Machen wir Neuwahlen!)
Wir stehen eben – und damit bin ich beim Inhaltlichen – jetzt am Beginn des 21. Jahrhunderts an einem Scheideweg. Ich habe nie gesagt, dass das System, das wir jetzt haben, ein schlechtes System ist, aber ich bin der Meinung, dass wir aufgrund der Erfahrungen, die wir politisch hier auch diskutieren können, nämlich die Frage Ende des Kalten Krieges – ein Panzerkrieg im Marchfeld ist unwahrscheinlich geworden –, auch darüber nachdenken müssen, eine Änderung unseres Wehrsystems vorzunehmen. Es ist so, dass wir jetzt klar zum Ausdruck gebracht haben und dass uns auch klar vor Augen geführt wurde, dass wir aufgrund von Erfahrungen beispielsweise eines allianzfreien Staates wie Schweden – kein NATO-Mitglied, wie Sie behauptet haben, sondern allianzfreier Staat – und auch von Erfahrungen in Deutschland, unserem Nachbarstaat, darüber nachdenken können, wie es in Österreich weitergehen
kann. (Abg. Strache – einen Zeitungsausschnitt in die Höhe haltend –: In Stein gemeißelt, Herr Darabos! In Stein gemeißelt sind Ihre Worte!)
Zeigen Sie mir einen Staat – auch Deutschland hat das nicht gemacht –, der ein Fünf-Stufen-Modell vorgeschlagen hat (Abg. Strache: Sie holen sich immer NATO-Mitglieder als Vergleichsbeispiele! Das ist offenbar Ihre Doktrin!): Erstens: die Diskussion in den Mittelpunkt zu stellen, zweitens: dafür zu sorgen, eine Expertenmeinung auch aus den ausländischen Armeen einzuholen – das haben wir am 15. Dezember gemacht –, drittens: sieben Modelle vorzulegen – und ich verstehe überhaupt nicht, warum es verwerflich sein soll, wenn ein Verteidigungsminister Modelle ausarbeitet und diese auch zur politischen Diskussion stellt (Beifall bei der SPÖ – Abg. Strache: NATO-Modelle!), viertens: einen politischen Prozess einzuleiten, sowohl mit dem Koalitionspartner als auch mit Ihnen als Oppositionsparteien, und fünftens: das Volk mit einzubeziehen. (Abg. Strache: Bitte schnell! Machen Sie schnell eine Volksabstimmung!)
Ich sage Ihnen ganz offen, Sie schauen ziemlich alt aus in dieser Diskussion, denn die Mehrheit der Bevölkerung ist für mein Modell (Abg. Strache: Täuschen Sie sich nicht! Machen Sie eine Volksabstimmung!), und die große Mehrheit der Bevölkerung ist auch dafür, dass man sie in einer wichtigen politischen Frage mit einbezieht, wie die sicherheitspolitische Frage: Wehrpflicht ja oder nein?, eine ist. (Abg. Dr. Graf: Sie haben ja nicht einmal eine Mehrheit für eine Volksabstimmung! – Abg. Strache: Unterstützen Sie heute unseren Antrag auf sofortige Volksabstimmung!) Dass Sie da auf der falschen Seite stehen, okay, das nehme ich zur Kenntnis, aber Ihre politische Ausrichtung bereitet mir ein wenig Sorgen.
Wir haben ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass wir sieben Modelle zur Diskussion gestellt haben. Ich habe politisch ein Modell präferiert, und ich halte es für das Beste, denn dieses Modell 3, das ich vorgestellt habe, bringt gleiche Leistung, gleiche Kosten ohne Zwang. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Das heißt, dass wir innerhalb der österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik auch klar gewährleisten werden, dass wir nach wie vor 10 000 Soldatinnen und Soldaten für den Katastrophenschutz haben, 90 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher wollen das auch, dass wir über 1 000 Soldatinnen und Soldaten für Auslandseinsätze bereitstellen können, dass wir Assistenzeinsätze tätigen können und dass wir, viertens, auch den sehr theoretischen Fall – ich hoffe, zumindest da stimmt das Parlament mit mir überein – der Landesverteidigung bewerkstelligen können.
Also mehr konnte und wollte ich auch nicht tun. Das System ist ausgereift, es ist auch mit Komponenten bestückt, die beispielsweise die Bundesrepublik Deutschland nicht eingearbeitet hat, nämlich den Zivildienst, den haben wir auch unter Mitarbeit des Kollegen Hundstorfer eingearbeitet. Also wenn Sie hier unterstellen, dass die politische Vorbereitung nicht okay ist, dann muss ich dem entgegenhalten, das sehe ich nicht so. Im Gegenteil, Sie werden in der Diskussion der nächsten Wochen und Monate auch, so hoffe ich zumindest, draufkommen, dass dieses Modell nicht nur ausgereift ist, sondern auch allen Fragen, die Sie gestellt haben, nachkommen wird.
Ich möchte jetzt, weil Sie die Schweiz angesprochen haben, konkret zum Modell kommen. Das Modell würde konkret bedeuten, dass wir die Milizkomponente stärken – nicht schwächen, sondern stärken (Abg. Strache: Das sehen aber die Milizverbände nicht so, etwa der Herr Schaffer!), mit Anreizsystemen finanzieller Art, die Sie auch angesprochen haben – das war der einzige konstruktive und sachliche Beitrag, den Sie geleistet haben –, auch innerhalb des Systems. Und deshalb bin ich der Meinung, dass dieses Modell auch umsetzbar ist und dass wir mit diesem Modell auch weiter arbeiten sollten.
Die seriösen Vertreter der Miliz haben auch zum Ausdruck gebracht, dass sie der Meinung sind, dass durch dieses Modell die Miliz qualitativ aufgewertet wird und damit auch verbessert werden kann. (Abg. Strache: Die Vertreter der Milizverbände sagen genau das Gegenteil! Die sind empört!)
Ich betone nochmals, bevor ich zu Ihren Fragen komme: gleiche Leistung, gleiche Kosten ohne Zwang.
Noch ein Satz: Ich werde über dieses Modell, auch wenn Sie heute sozusagen die Diskussions- und Dialogbereitschaft praktisch verweigert haben, natürlich erstens mit dem Koalitionspartner, aber auch mit den im Parlament vertretenen Parteien sprechen und werde am Ende des Tages – davon bin ich fest überzeugt, dass es richtig und wichtig ist – auch die Bevölkerung einbinden.
Nun zu Ihren Fragen:
Zur Frage 1:
Natürlich erfüllt das österreichische Bundesheer seine gesetzlich festgelegten Aufgaben in vollem Umfang.
Zur Frage 2:
Mit dem von mir vorgelegten Modell, mit dem Modell 3, ist es natürlich möglich, die gleiche Leistung mit gleichen Kosten ohne Zwang zu erbringen. (Abg. Strache: Machen wir bis Juni eine Volksabstimmung, Herr Minister!)
Zur Frage 3, zur Frage, ob es zu einem Fähigkeitsverlust kommen würde:
Nein, ganz im Gegenteil, auch Mitarbeiter aus meinem Haus, die durchaus der allgemeinen Wehrpflicht vielleicht noch positiver gegenübergestanden sind, haben in den letzten Monaten mit ihrer Durchrechnung zum Ausdruck gebracht, dass wir mit diesem Modell bessere Fähigkeiten haben als mit dem Modell, das wir derzeit haben.
Zur Frage 4, zur Frage, welche Auswirkungen die Umsetzung dieses Modells auf die Infrastruktur haben wird:
Es gibt keine Auswirkungen im besonderen Sinn. Es ist so wie beim Modell der allgemeinen Wehrpflicht, jedoch ohne Grundwehrdiener. Das heißt, Grundwehrdiener werden ersetzt durch die Freiwilligenmiliz beziehungsweise durch mehr Zeitsoldaten.
Zur Frage 5:
Ich werde den von Ihnen, auch wenn Sie sich heute davon distanziert haben, gemeinsam beschlossenen Weg der Reduktion der Zahl der Liegenschaften fortsetzen. Minus 38 Prozent ist das Ergebnis der ÖBH 2010 unter meinem Vorgänger Günther Platter, unter dem Vorsitz von Helmut Zilk abgesegnet. Und ich sage heute auch ganz offen, die innovative Nutzung von Synergien – wir versuchen beispielsweise in Wien Standorte zusammenzuführen – wird für das Bundesheer auch positive Auswirkungen haben.
Zur Frage 6:
Im Vergleich zum Modell der allgemeinen Wehrpflicht, wo im Zeitraum von zehn Jahren 1 700 Posten eingespart worden wären, werden wir jetzt zusätzlich noch 500 Posten einsparen, also insgesamt 2 200 Posten.
Zu den Fragen 7 und 9:
Ich werde diesen Weg der engagierten Begleitmaßnahmen, die wir bereits über Jahre gesetzt haben, fortsetzen. Das bedeutet, dass wir im Personal Provider wohnortnahe
intensive Betreuung und Schulungen, Angebote für Jobmöglichkeiten vermitteln werden.
Zur Frage 8:
Ich kann nicht nachvollziehen, wieso ein Auszubildender mehr bekommen soll als ein Ausbildner. Das ist eine Frage, die aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar ist.
Zu den Fragen 10 und 11:
Es wird nach wie vor eine Umschichtung der Ressourcen weg von der Verwaltung zur Truppe geben. Ich erinnere etwa – und das werden Sie nicht wegreden können – an die Verkleinerung meines Ministeriums, die Verkleinerung der Anzahl der Zivilbediensteten. Die Details werden wir dann weiter zu erarbeiten haben.
Zur Frage 12:
Die Miliz ist und bleibt selbstverständlich Teil der Einsatzorganisation. Sie wird aus meiner Sicht nicht nur von der Mannstärke, sondern auch von der Kompetenz gestärkt.
Zu den Fragen 13 und 14:
Ich habe schon angeführt – dies im Gegensatz zu dem, was Sie heute von sich gegeben haben –, dass das Modell, das ich vorgeschlagen habe, die gleichen Kosten bedeuten wird wie das jetzige Modell (Abg. Strache: Das kann sich nicht ausgehen!), das heißt, in zehn Jahren 21,8 Milliarden € oder pro Jahr 2,18 Milliarden €.
Zur Frage 15, Einbindung des Generalstabes:
Natürlich war der Generalstab mit eingebunden. Also dass nur ein sehr kleiner Kreis dieses Modell erarbeitet hat, ist nicht wahr. Somit muss ich die Frage mit Nein beantworten.
Zur Frage 16:
Nach den Erfahrungen ermöglichen die attraktiven Anreize die erforderliche Zahl von Freiwilligen. Wir haben jetzt 700 Zeitsoldaten, wenn man diesen unscharfen Begriff verwenden darf. Wir haben über 3 000 Anmeldungen. Wir brauchen im neuen System über 2 000 Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten. Wo es also da mit besseren Anreizen nicht gelingen soll, dass wir die Freiwilligen bekommen, das entzieht sich meiner Fantasie. Ich bin sicher, dass wir die Freiwilligen, so auch Schweden, im Gegensatz zu Ihrer Anfrage auch bekommen werden.
Zur Frage 17:
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind weitreichend und im Bedarfsfall anzupassen. Da geht es um die Mobilmachung und Einsatzfähigkeit der Miliz.
Zur Frage 18:
Natürlich – das ist ja das Neue auch in Österreich im Gegensatz zu Diskussionen in anderen europäischen Staaten – wurde auch der Zivildienst mit berücksichtigt. Die Frage des Zivildienstes wurde von meinem Kollegen Hundstorfer ausreichend eingeplant. (Abg. Strache: Zuerst reduziert man dort die Unterstützung, dann ...!) Kollege Hundstorfer hat in den letzten Tagen mehrfach ausgeführt, dass ein alternatives Modell zum Zivildienst nicht mehr kosten und die gleiche Wirksamkeit im Sozial- und Gesundheitsbereich haben würde.
Zur Frage 19:
Die Ansätze, die Sie angesprochen haben, sind im Modell 1 enthalten.
Zur Frage 20, zur letzten Frage:
Der Inhalt der Modelle wurde breit innerhalb des Bundesheeres und auch in der Öffentlichkeit kommuniziert.
Ich freue mich auf eine sachlichere und gute Debatte in den nächsten Monaten mit dem Koalitionspartner und auch mit den Oppositionsparteien. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Die ÖVP hat heute die Chance, sich zu befreien! Geheime Abstimmung!)
15.37
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen nun in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner und keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf. Jedem Klub kommt eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zu.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. Gewünschte Redezeit: 8 Minuten. – Bitte.
15.38
Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es ist ja nicht zu erwarten, dass Sie kühlen, ja kalten Gemütes das, was Ihnen zu Recht von Klubobmann Strache vorgehalten worden ist, hinnehmen, obwohl es angeraten wäre, nicht die große beleidigte Nummer abzuziehen und nicht zu versuchen, mit kleinmarxistischem Dialektikritual unpassende Antworten zu geben, sondern im Dienst der Sache konzentriert zu sein. Es ist ausschließlich Ihnen selbst vorzuwerfen, und Sie haben es sich selbst zuzuschreiben, was Sie hier politisch angerichtet haben.
Nummer eins: Es ist natürlich völlig legitim, über Reformen von Einrichtungen des Staates, zumal auch des Heeres, für welches Sie derzeit die Verantwortung tragen (Ruf: Leider!), Reflexionen anzustellen. Aber es ist nicht legitim, jedes Maß an vorher erworbenem Vertrauen, zugegebenermaßen auch von meiner Fraktion und von mir persönlich, so mit dem Fuß anzustoßen, dass dieses Vertrauen schlichtweg von Ihnen nicht mehr als nötig erachtet wird, sodass Ihnen notwendigerweise auch das Misstrauen auszusprechen ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Minister Darabos, Sie haben sich in einer Kette von Erklärungen mit oberflächlicher Recherche seit Jänner 2007 bis Ende 2010 zumindest 15 oder 20 Mal unverbrüchlich und klaren Wortsinnes zur allgemeinen Wehrpflicht bekannt, auch, und im Zusammenhang damit zunächst noch schwankend, als der Wiener Bürgermeister entdeckt hat, dass er vielleicht auf diesem Gebiet noch davonschwimmende Felle retten könnte.
Aber der Kernsatz, der wird an Ihnen hängenbleiben. Am 3. Juli 2010 sagten Sie:
„Für mich ist die Wehrpflicht in Stein gemeißelt. Mit mir als Verteidigungsminister wird es kein Ende der Wehrpflicht geben.“
(Abg. Strache: So viel sind die Worte wert! Die Worte von Faymann und Darabos sind nichts wert!) Herr Minister, das steht fest, aber Sie haben in einem Punkt die österreichische Zeitgeschichte bereichert, nämlich auf dem Gebiet der Gesteinskunde: Es wird künftig den „Darabos-Stein“ geben. Die Natur des „Darabos-Steins“ ist aber knetbarer Lehm. Es braucht sich der Bürgermeister nur breit auf den Stein draufzusetzen – und er wird flunderflach! (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit des Abg. Mag. Stefan.) Nix ist mehr übrig von „eingemeißelt“! – Das ist die reale Tatsache, die mit Ihrem „Stein“ von Ihnen selbst angestellt worden ist.
Es genügt ein Blick in die Medien, die auf die Freiheitlichen immer kritischer als auf die Sozialisten schauen. Nehmen wir einmal den „Kurier“ her, der als Antwort auf Ihre sieben Modelle Folgendes zum Ausdruck bringt:
„Für Österreich ist derzeit eine neue Sicherheitsdoktrin in Ausarbeitung. Sie legt fest, welche Anforderungen an das Bundesheer künftig gestellt werden. Die Doktrin ist politisch nicht ausverhandelt, geschweige denn beschlossen. Der Verteidigungsminister kennt also die künftigen Aufgaben des Heeres noch nicht, aber er weiß bereits, welche Art von Heer zu deren Erledigung am besten geeignet ist.
Das nennt sich ,koordinierter Prozess‘.
Mit seiner schrägen Vorgangsweise bestätigt der Minister einmal mehr, dass er sich weniger an Sachpolitik als an Parteivorgaben orientiert.“ (Beifall bei der FPÖ.)
Was sind die Parteivorgaben? – Jeder weiß es: Die SPÖ hat sich vor dem dahergeraunten Begehren, was immer das sein soll, des Kollegen Pilz gefürchtet. Pilz und „Krone“ zwingen mit einem Federstrich die SPÖ, die bis dahin die allgemeine Wehrpflicht in Stein meißelt, in die Knie, und auf einmal, in einem Horuckverfahren, gibt es diese Modelle.
Nicht, dass die Modelle noch mit einem gewissen mentalen Vorbehalt belastet wären, dass der Minister sagen würde: Das habe ich mir ausgedacht, und jetzt, bitte, liebe Öffentlichkeit, vielleicht lieber Koalitionspartner oder sogar auch liebe Opposition, lasst uns darüber reden! – Nein, er stürzt sich mit einem Köpfler mitten in den Sumpf der Unglaubwürdigkeit, was seine Person in seiner Amtsführung künftig betrifft, und sagt: Sieben Modelle! Die Wehrpflicht wird abgeschafft! – Keiner weiß, was die Zukunft bringen wird. Und auf die Frage im ORF: Na, wissen Sie sicher, dass Sie die 3 000 Freiwilligen pro Jahr kriegen?, antwortet er: Ja, ich weiß das sicher, sonst hätte ich es nicht vorgeschlagen. (Abg. Dr. Graf: Die sind in Stein gemeißelt! – Abg. Strache: Die 16 000 bis 20 000 Bundesheerler für die Katastrophenhilfe, die werden wir dann auch aus dem Hut zaubern!)
Ja, das ist eine Wechselerklärung, die ich gerne in Ziffern ausgefüllt und im Parlamentspräsidium hinterlegt hätte – und bei Nichteinhaltung der Verpflichtung werden ein paar 100 Millionen fällig. Dann würde die politische Verantwortung wägbar sein.
Also ich wiederhole: Koalitionspartner nicht eingebunden, Parlament nicht eingebunden, der Generalstabschef nicht eingebunden, der Chef der Streitkräfte, Führungskommandos nicht eingebunden.
Herr Bundesminister, bei allem Bedauern, zu so einem Schritt veranlasst zu sein, aber es geht nicht anders. Sie müssen verstehen, dass man mit dem Heer, mit der österreichischen Sicherheitspolitik nicht, in der Schule haben wir gesagt, „Pfitschigogerln spielen“ kann. Ich bitte um Verzeihung, dass ich diesen flapsigen Ausdruck hier verwende. Es heißt: mit leichter Münze mit Hilfe eines Kammes über eine ebene Tischplatte zuspielbare sogenannte Bälle vorzugeben und zu spielen zu versuchen. – Das ist die Methode, die von Ihnen gewählt wurde, um über Belange des Heeres verantwortungslos zu sprechen. (Beifall bei der FPÖ.)
Es bleibt also kein anderer Weg, und ich stelle folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.
*****
Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
15.45
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten KO Strache, Dr. Fichtenbauer und weiterer Abgeordneter betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage des Abgeordneten KO Strache und weiterer Abgeordneter in der 93. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 20. Jänner 2011.
Norbert Darabos trat sein Amt als Bundesminister für Landesverteidigung im Jänner 2007 an. Von diesem Zeitpunkt an bekräftigte Darabos unmissverständlich bei jeder Gelegenheit seine positive Haltung zur Wehrpflicht und seine Ablehnung eines Berufsheeres:
Darabos bekannte sich zur Landesverteidigung und allgemeinen Wehrpflicht, lehnte ein Berufsheer ab und bekräftigte auf eine entsprechende Frage, dass er keine Pläne zur Abschaffung des Heeres habe: "Das Bundesheer kann sich auf mich verlassen."
APA0496, 10.1.2007
„Nein, Berufsheer ist aus meiner Sicht kein Thema.“
Ö1 Morgenjournal, 11.01.2007
„was die Frage der Berufsarmee betrifft und wie gesagt, hier gibt es ein klares NEIN aus meiner Seite solange ich Minister bin“
Pressestunde vom 25.03.2007
„Nein, ich bin kein Freund des Berufsheeres. Es ist auch nicht realistisch. Wir bleiben bei dem gemischten System von Grundwehrdienern, Kader- und Miliz-Soldaten.“
"Kurier" vom 11.05.2007
„Ich stehe zu dem System Grundwehrdienst, Kadersoldaten und Miliz - also kein Berufsheer.“
„Der Standard“ vom 28.08.2007
„Ich bin als Sozialdemokrat ein klarer Verfechter des Milizsystems und des Systems der allgemeinen Wehrpflicht, das ist einfach unserem Heer am stärksten angepasst und ich werde das auch weiter vertreten.“
„Burgenland heute“ vom 09.11.2007
„Ich stehe zu dem jetzigen System der Wehrpflicht und zum Milizsystem.“
Pressestunde vom 01.06.2008
Weiters bekannte sich Darabos zur allgemeinen Wehrpflicht, zum sechsmonatigen Grundwehrdienst und zur Steigerung des Frauenanteils im ÖBH.
OTS0319, 03.12.2008
"Die allgemeine Wehrpflicht ist Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Bürger für die Sicherheit unseres Landes. Deshalb wird es mit mir als Verteidigungsminister auch keine Abschaffung der Wehrpflicht geben. An der Wehrpflicht darf nicht gerüttelt werden. Es ist für Österreich und für das Bundesheer wichtig, dass viele junge Menschen einrücken."
OTS0184, 4.5.2009
Er bekenne sich zur allgemeinen Wehrpflicht, Tendenzen in Richtung Berufsheer seien lediglich in größeren Staaten zu beobachten, die Militärbündnissen angehören.
OTS0345, 23.6.2009
„Für mich ist die Wehrpflicht in Stein gemeißelt. Mit mir als Verteidigungsminister wird es kein Ende der Wehrpflicht geben.“
„Tiroler Tageszeitung“ vom 3.7.2010
„Die Bundesregierung bekennt sich zu einem Bundesheer, das auf der allgemeinen Wehrpflicht, Miliz und Berufskomponente aufbaut sowie zur Beibehaltung des auf sechs Monate verkürzten Wehrdienstes.“
APA0233, 9.7.2010
„Ich bin der hundertprozentigen Auffassung, dass die Mischvariante zwischen Berufssoldaten, Milizsoldaten und Grundwehrdienern die beste ist für einen neutralen Staat wie Österreich.“
Ö1-Mittagsjournal, 17.9.2010
„Die allgemeine Wehrpflicht garantiert die Verankerung der Armee in der Gesellschaft. Derzeit gibt es aus meiner Sicht keine Alternative zur allgemeinen Wehrpflicht.“
Darabos in seiner Rede zur Ausmusterung der Offiziere an der Theresianischen Militärakademie in Wiener Neustadt am 2.10.2010 („NÖN Landeszeitung“ Nr. 40/2010 vom 4.10.2010)
„Meine Meinung ist bekannt, ich glaube, dass dieses Mischsystem Österreich nach vorne gebracht hat, nämlich Mischsystem zwischen Kadersoldaten, Milizsoldaten und Grundwehrdienern.“
Hohes Haus vom 3.10.2010
Am 4. Oktober 2010 gab es eine Vorausmeldung der „Krone“ auf ein Interview in der Zeitung vom 5.10.2010, dass Bürgermeister Häupl sechs Tage vor der Wahl in Wien als Wahlkampfzuckerl für eine Volksbefragung zur Abschaffung der Wehrpflicht eintritt.
Nach kurzer Ratlosigkeit an der Spitze des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport wurde die Forderung unterstützt. In der Folge wurde für ein Berufsheer plädiert und die Abschaffung der Wehrpflicht gefordert. Es wurden Modelle für ein künftiges System, ohne Beiziehung des Chefs des Generalstabes oder des Streitkräftekommandanten (!), erarbeitet und vorgestellt, von denen ein Gutteil von vornherein ausscheidet.
Ein 180 Grad Schwenk von Bundesminister Darabos, der in der Geschichte seines Gleichen sucht. Ein Schwenk, der von Bundesminister Darabos am 15.12.2010 mit dem Kostendruck begründet wurde (APA0559).
Dieser schwenk ist nicht nachvollziehbar, zumal es keine neuen mittelfristigen Risikoanalysen – die Vorschläge zur neuen Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin werden erst vorgelegt und diskutiert – gibt. Eine Diskussion über die Wehrverfassung muss auf Basis einer aktuellen Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin erfolgen. Einsparungen dominieren die Budgets der Landesverteidigung auf jeden Fall bis 2014 und wahrscheinlich darüber hinaus.
Selbst diverse Medien wie zum Beispiel der „Kurier“ finden diese Vorgehensweise eigenartig bis verwunderlich:
„Für Österreich ist derzeit eine neue Sicherheitsdoktrin in Ausarbeitung. Sie legt fest, welche Anforderungen an das Bundesheer künftig gestellt werden. Die Doktrin ist politisch nicht ausverhandelt, geschweige denn beschlossen. Der Verteidigungsminister kennt also die künftigen Aufgaben des Heeres noch nicht, aber er weiß bereits, welche Art von Heer zu deren Erledigung am besten geeignet ist.
Das nennt sich ein koordinierter Prozess.
Mit seiner schrägen Vorgangsweise bestätigt der Minister einmal mehr, dass er sich weniger an Sachpolitik als an Parteivorgaben orientiert. Man erinnere sich: Am Beginn der Debatte stand ein Wahlkampf-Manöver des Wiener Bürgermeisters. Im Wissen um die Umfragemehrheit und die Unterstützung der Krone wechselte die SPÖ ziemlich abrupt ihre Wehrpflicht-Position. Darabos war gerade dabei, sie in Stein zu meißeln, und wurde überrumpelt. Inzwischen empfiehlt derselbe Darabos mit ähnlicher Inbrunst den Umstieg auf ein Berufsheer. Mag sein, dass dieses Modell wirklich das richtige für die Zukunft ist - aber wem soll man das glauben? Darabos? Über ihn spöttelt sogar schon der Bundespräsident: "Stein ist nicht aus Butter".“ (OTS0191, 17.1.2011)
Eine Änderung des Wehrsystems aus wahltaktischen und finanziellen Gründen, wie von Darabos betrieben, ist strikt abzulehnen. Eine allfällige Änderung der Wehrverfassung haben sicherheitspolitische Erwägungen auf der Grundlage von fundierten Risikoanalysen und Bedrohungsszenarien voran zu gehen.
Auf Grund der genannten Tatsachen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klubobmann Dr. Cap. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 7 Minuten. – Bitte.
15.45
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte einmal sagen, das ist der erste Minister im Verteidigungsressort, der den Mut hat, über eine Neuaufstellung des Bundesheeres nachzudenken, unter Berücksichtigung der geopolitischen Lage. Und ich glaube, das sollte man einmal honorieren, denn zu lange war das Bundesheer ein Tollplatz von Lobbyisten und Interessen, die außerhalb des Bundesheeres angelegt waren. (Beifall bei der SPÖ.)
Was ich auch nicht schätze, ist, wenn es politisierende Offiziere und politisierende Beamte im Bundesheer gibt. Der Chef ist dort der Bundesminister. (Abg. Kitzmüller: ... keine Ahnung!) Das ist derjenige, der die politische Verantwortung trägt, und der hat Modelle vorzubringen, wenn er meint, dass das notwendig ist. Und er hat es getan, und er stellt sich einer öffentlichen Diskussion, und es soll am Ende des Tages, wenn notwendig, natürlich auch – und das wird wahrscheinlich so sein – eine Befragung der Bevölkerung stattfinden.
Aber ich möchte mich jetzt der FPÖ zuwenden. Ich finde das mutig, was Sie heute machen, sehr mutig (Ruf bei der FPÖ: Immer!), denn ich möchte Ihnen folgende Frage stellen: Wer von Ihnen war eigentlich beim Bundesparteitag der FPÖ 1997 dabei? – Na, niemand! Jetzt hat jeder die Tarnkappe auf, kann sich an nichts erinnern. (Abg. Strache: Fragen Sie, wer 2005 dabei war!)
Erinnern Sie sich an 1997! Da haben Sie im Parteiprogramm der FPÖ folgenden Passus beschlossen:
„Die ohnehin immer stärker ausgehöhlte allgemeine Wehrpflicht sollte sistiert und durch eine professionelle Armee bestehend aus Berufstruppen und einer Freiwilligenmiliz ersetzt werden.“
(Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Und was ist 2005 beschlossen worden? Was ist unter meiner Obmannschaft beschlossen worden, 2005?) – Na, Sie waren ja am Parteitag dabei, nicht wahr? Sie haben ja brav das Händchen gehoben 1997. Das wollen wir ja nicht vergessen, apropos blauer Rösselsprung. (Abg. Strache: 2005 hat die FPÖ einen neuen Obmann gehabt! Was ist da beschlossen worden?)
Aber besonders hervorheben möchte ich „die ohnehin immer stärker ausgehöhlte“. Diese Analyse der Wehrpflicht ist sehr interessant, die Sie 1997 hier drinnen gehabt haben. Man sieht gar nicht, aufgrund welcher Analyse Sie das beschlossen haben – Aufgabenbestimmung des Heeres, geopolitische Lage, das kommt gar nicht vor. Es kommt einfach nur dieser Passus vor, wo Sie eigentlich von einem Mischsystem zwischen einem Berufsheer und einer Miliz sprechen. (Abg. Strache: Unter meiner Obmannschaft, erste Handlung: diesen Schwachsinn wieder zurückzunehmen!) – Aber Moment, es wird ja noch besser! (Abg. Strache: 2005 ist dieser Schwachsinn wieder zurückgenommen worden!)
Klubobmann Strache spricht natürlich zu Recht vom nächsten Bundesparteitag der FPÖ – natürlich hat es wieder einen gegeben, Sie haben ja in gewissen Abständen Bundesparteitage –, und zwar war das – ich kann Ihnen helfen, wenn Sie sich nicht erinnern – am 23. April 2005. Hochinteressant! Was haben wir da? – Hört, hört, Artikel 3! Da steht Folgendes: ... (Abg. Strache: Wehrpflicht und Aufrechterhaltung der Neutralität!) – Nein, nein, nichts „Wehrpflicht“! Da haben Sie eine Gedächtnisschwäche. Ich werde Ihnen jetzt ein bisschen helfen. Da steht unter Artikel 3 folgender Absatz:
„Zur Erfüllung der sicherheitspolitischen Aufgaben und aus demokratiepolitischen Gründen bekennen wir uns zu einer allgemeinen Dienstpflicht“ (Abg. Strache: Genau! Dienstpflicht!) „entweder in Form des Wehrdienstes oder in Form eines Sozialdienstes als persönliche Leistung des Staatsbürgers für die Sicherheit und Unabhängigkeit Österreichs.“
Sie sagen: Wehrdienst oder Sozialdienst! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Genau! Es geht nur mit Wehrpflicht!) – Das ist ja putzig, denn nach der Formulierung, die Sie da haben, sagen Sie: Hauptsache, der Bürger wird zu etwas verpflichtet, wurscht was! Das kann der Wehrdienst sein, das kann der Sozialdienst sein, uns ist das egal!
Hauptsache ist der Zwang und die Pflicht! (Abg. Strache: Wehrdienst oder Wehrersatzdienst! Das ist es!)
Sagen Sie einmal, das wollen Sie als sicherheitspolitischen Beitrag formulieren, das, was da drinnen steht? Das ist ja der Ausdruck eines Dramas, aber um Gottes willen doch nicht einer Überlegung!
Natürlich gibt es in dem Ganzen keine besonderen Analysen oder sonst irgendetwas, sondern da steht schlicht und einfach ... – Übrigens, was ist „Dienstpflicht“? Was ist überhaupt „Dienstpflicht“? (Ruf bei der FPÖ: Wehrpflicht!) Nein, nein, nicht Wehrpflicht! Na, na, na, na, na! Da steht „Dienstpflicht“! (Abg. Strache: Wehrdienst, Sozialdienst, Zivildienst!) Ist das menschenrechtswidrig, ist das grundgesetzwidrig, ist das rechtswidrig? – Na klar ist es das! „Dienstpflicht“ gibt es überhaupt nicht! Das ist eine Wortschöpfung. Das muss Ihnen aus der Feder gerutscht sein damals. (Ruf: „Arbeitsdienst“!) – „Arbeitsdienst“ nennt man das, ja. Danke für den Zwischenruf, sehr hilfreich. (Abg. Strache: Blödsinn!)
Nein, nicht Blödsinn. Blödsinn ist das, was im Programm steht. Aber das ist jedenfalls Faktum, was Sie da reingeschrieben haben. (Beifall bei der SPÖ.)
Und, sagen Sie einmal, da haben Sie den Mut, sich hier herzustellen und über Verteidigungspolitik und Sicherheitspolitik zu reden? (In Richtung Bundesminister Darabos, auf die FPÖ weisend:) Die sind nicht satisfaktionsfähig, Herr Minister. Das ist sinnlos! (Abg. Dr. Graf: Also, so hart würde ich nicht ins Gericht gehen!) Von dem, was die da an Expertise einzuwenden haben, bin ich echt enttäuscht. Ich habe mir gedacht, das hat einen echten Background, sie haben da länger nachgedacht und haben da ein Programm, aber das haben sie nicht. (Abg. Dr. Graf: Dass Sie so auf den Minister losgehen?!)
Und das ist bedauerlich, denn jetzt geht es nämlich um Folgendes: Jetzt geht es nämlich darum, dass man wirklich glaubwürdig hier ein Konzept auf den Tisch legt. (Abg. Strache: Dass Sie den Minister noch beleidigen! ... „nicht satisfaktionsfähig“!) – Nein, nein! – Und genau das hat der Herr Minister gemacht: Der Herr Minister hat ein Konzept vorgelegt. Und ich finde, dieses Konzept ist es wert, dass man es einmal diskutiert, hier und in der Öffentlichkeit.
Und ich finde, das Freiwilligenprinzip, so wie es hier präsentiert ist, wird für Professionalität garantieren, sowohl beim Heer (Abg. Mag. Stefan: „Da werden nur die Besten zum Heer gehen!“) – es ist ja jetzt schon der größte Teil mit einer professionellen Berufskomponente versehen, das übersehen ja die meisten –, und es wird das Freiwilligkeitsprinzip auch beim Sozialdienst gelten, wo dafür bezahlt wird, wo man ein Jahr dabei ist, wo man hoch professionell diese Dienste zu erfüllen hat und wo auch die 1 300 Trägerorganisationen – so hoffe ich, und ich glaube, dass es sicher so sein wird – damit zufrieden sein werden und diese Aufgaben dann alle erfüllt werden.
Warum Zwang, wenn es freiwillig auch geht? Warum Zwang, wenn es mit einer Freiwilligenkonzeption professioneller geht und der Auslandseinsatz, der Katastrophenschutz und die Aufgaben der Landesverteidigung professionellst erfüllt werden können?
Das ist ein Minister, der nachdenkt über effizienten Einsatz der Steuermittel. Das ist ein Minister, der darüber nachdenkt, dass dem Bedürfnis der Bevölkerung nach einem professionellen Katastrophenschutz wirklich entsprochen wird. (Abg. Dr. Graf: Seit drei Monaten! Seit drei Monaten denkt er nach! Er soll nicht nachdenken, er soll vorausdenken!)
Das ist ein Minister, der den Mut hat, sich herzustellen und zu sagen, jawohl, ich stelle mich auch der Kritik, ich stelle auch offensiv ein Modell vor, ein Minister, der sagt,
1 000 Soldaten für den Auslandseinsatz, hoch professionell – dort sind ohnehin schon längst keine Präsenzdiener mehr! –, und es ist ein Minister, der darüber nachdenkt, wie man hier Ressourcen wirklich klug einsetzt – nicht einer, der Panzer kauft und glaubt, er ist noch im Zweiten Weltkrieg und muss das Marchfeld mit den Panzern verteidigen, und nicht jemand, der sich Eurofighter anschafft und sich nicht die Frage stellt, ob man nicht mit geringeren, besseren, besser eingesetzten Mitteln die Luftraumüberwachung in Österreich garantieren kann. (Beifall bei der SPÖ.)
Da wird das erste Mal die Frage gestellt: Was braucht Österreich und das Bundesheer? Das erste Mal!
Und wo ist Ihr Modell? Nehmen Sie doch das Modell ’97! (Abg. Strache: Modell 2005! Lesen Sie das Modell 2005!) Gehen Sie zurück zu Ihren Wurzeln! Nehmen Sie das Modell ’97, dort haben Sie ja ohnehin dieses Mischmodell! Eigentlich sehr weitsichtig, was da drinnen steht, wo Sie zwischen dieser Berufskomponente und der Milizkomponente kombinieren.
Ich muss Ihnen sagen: heute Nichtgenügend, setzen! Das war zu wenig, liebe blaue Fraktion! Das war zu wenig. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Das war jetzt der Selbstbefund vom Herrn Cap!)
15.52
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Amon zu Wort. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 7 Minuten. – Bitte.
15.53
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Verteidigungsminister! Herr Wirtschaftsminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Oberbefehlshaber des österreichischen Bundesheeres, Bundespräsident Dr. Heinz Fischer, sagte noch im Juli vergangenen Jahres in einem Interview mit den „Oberösterreichischen Nachrichten“:
„Die Diskussion über ein Berufsheer überzeugt mich nicht, weil ihr ein Gedanke zugrunde liegt, der auch von der Neutralität wegführt: nämlich, dass ein europäisches Berufsheer gebildet wird, in das alle Staaten Soldaten einbringen. Das ist für Österreich nicht möglich.“
Das sagte Bundespräsident Dr. Heinz Fischer noch im Juli des vergangenen Jahres.
Herr Verteidigungsminister, Sie machen es uns heute nicht einfach. Mit dieser Debatte – und ich mache Sie darauf aufmerksam! – entfernen Sie sich vom Regierungsübereinkommen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Fichtenbauer. – Abg. Strache: ... Koalitionsbruch!)
Herr Bundesminister Darabos, Sie sagten selbst noch am 3. September des vergangenen Jahres – und zwar nicht in einem Interview, wo man dann sagen könnte, da bin ich falsch zitiert, sondern in einem Gastkommentar, den Sie selbst geschrieben haben – wörtlich, weil Sie die Kollegen von der FPÖ wegen Ihrer Argumentation im Hinblick auf Schweden kritisiert haben:
„In Schweden rechnen Experten mit massiven Schwierigkeiten bei der Personalrekrutierung.“ – Das sind Ihre Worte, Herr Bundesminister.
Sie sagen weiter: „Auch die von Wehrpflichtgegnern gerne ins Treffen geführten Pläne des NATO-Mitgliedsstaates Deutschland sind kein Grund, an unserem Erfolgsmodell zu rütteln.“ – Ihre Worte, Herr Bundesminister. (Abg. Rädler: Wahnsinn! Wahnsinn!)
Sie sagen weiter – eigentlich bräuchte man nur diesen Artikel vorzulesen, und man hätte eine wunderbare Rede –:
„Mit einem Aus der Wehrpflicht wäre es nicht mehr möglich, die verfassungsmäßigen Vorgaben zu erfüllen. Ohne Grundwehrdiener könnten etwa nicht mehr zumindest 10 000 Soldaten für den Katastrophenfall (...) bereit gestellt werden.“
Beim Hochwasser 2002 war das notwendig – Sie erinnern sich daran. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Strache: 16 000! Da waren es sogar 16 000!)
Sie sagen weiter: „Eine Abschaffung der Wehrpflicht“ (Zwischenruf des Abg. Petzner) „würde auch bedeuten, dass es keinen Zivildienst mehr gibt. Ohne Zivildiener würde das Gesundheits- und Sozialsystem ins Wanken geraten, erhebliche zusätzliche Kosten würden entstehen.“ – Ihre Worte, Herr Bundesminister.
Und letztlich: „Daher werden die jungen Staatsbürger auch in Zukunft Dienst für unsere Gesellschaft leisten – ob als Rekrut oder als Zivildiener.“ (Abg. Strache: Das ist jetzt an den Herrn Cap gerichtet gewesen! Das ist die Dienstpflicht!)
Herr Bundesminister, mit diesen Zitaten hätten wir an sich kein Problem. Das ist absolut in Ordnung, was Sie da gesagt haben. Problematisch wird es, wenn der Bundesminister für Landesverteidigung innerhalb von wenigen Monaten mehrfach seine Meinung ändert.
So sagten Sie in den letzten Tagen, Sie treten nunmehr für eine Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht und für ein Berufsheer ein. Sie präsentieren – und das ist ja das besonders Verwirrende, Herr Bundesminister – sieben Modelle, sieben unterschiedliche Modelle. Und ich stelle mir die Frage, für wen diese Modelle jetzt alle sein sollen.
Das dritte Modell ist offenbar das Ihre, das sagen Sie ja. Sie sagen, das ist ein Modell, Sie sagen, Sie haben ein Konzept. Ich habe es nachgezählt: Ihr angebliches Konzept hat genau 14 Zeilen. 14 Zeilen umfasst Ihr Verteidigungskonzept für die Republik Österreich! (Abg. Strache: Das ist die inhaltliche Tiefe der in Stein gemeißelten Worte!) – Da ist Vorsicht geboten, Herr Bundesminister. (Beifall bei der ÖVP.)
Heute, Herr Bundesminister Darabos, lesen wir im „Kurier“, dass Sie gerade an 12 000 Rekruten ein Buch verteilen, in dem Sie wieder für die allgemeine Wehrpflicht eintreten! – Na da soll sich einer auskennen, meine Damen und Herren. Da kennt sich niemand aus! (Abg. Strache: Das ist eine Frotzelei!) Und ich halte das, gelinde gesagt, für einigermaßen hinterfragenswert (Abg. Strache: Das ist eine echte Pflanzerei, was der Verteidigungsminister da macht!), dass man so mit der Sicherheit unseres Landes umgeht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Unser geschätzter ehemaliger Außenminister Alois Mock hat einmal gesagt: Man kann in der Sozialpolitik Fehler machen, und man kann sie korrigieren. Man kann auch in der Bildungspolitik Fehler machen, und man kann sie korrigieren. Wenn man in der Sicherheitspolitik einen Fehler macht, kann man diesen Fehler vielleicht nicht mehr korrigieren.
Das sagte Alois Mock – und das, Herr Bundesminister, sei Ihnen auch am heutigen Tage ins Stammbuch geschrieben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Für die Volkspartei, Herr Bundesminister, steht die Sicherheit im Zentrum. Ein Bundesheer ist im Übrigen ein Bundesheer – und nicht ein besserer Bautrupp oder Ähnliches. Ein Bundesheer hat eine klare Aufgabe! Und diese Aufgabe gilt es einmal zu definieren.
Es gibt eine geltende Sicherheitsdoktrin, an die wir uns zunächst einmal, ebenso wie an die Bundesverfassung, zu halten haben. Wenn im Regierungsübereinkommen steht, dass wir eine neue Sicherheitsdoktrin verhandeln, dann tun wir das doch! Verhandeln wir diese Sicherheitsdoktrin! Die Vorschläge unserer Minister liegen seit dem
Herbst im Parlament. Es liegt an Ihnen, Herr Bundesminister! Sie haben zugesagt, dass Sie Ihre Vorschläge mit Ende 2010 auf den Tisch legen. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Mag. Darabos.)
Diese Vorschläge liegen noch nicht auf dem Tisch des Hauses, und wir sollten in die Debatte über die Aufgaben des Bundesheeres einsteigen. Diskutieren wir die neuen Aufgaben des Bundesheeres, wenn es da seit dem Jahr 2004, als die Zilk-Kommission ihre Ergebnisse vorgelegt hat, tatsächlich so gravierende Veränderungen gibt!
Für uns steht die Sicherheit im Zentrum, Herr Bundesminister! Und die Debatte über die Gestaltung des österreichischen Bundesheeres muss in einer logischen Abfolge passieren: Zunächst einmal definieren wir diese Aufgaben, und dann kann man über die Struktur eines Bundesheeres sprechen, Herr Bundesminister.
Wir verschließen uns nicht einer Reform, aber die Wehrpflicht, meine Damen und Herren, steht für die Österreichische Volkspartei nicht zur Disposition. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
15.59
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pilz. Ich stelle die Uhr auf 10 Minuten. – Bitte. (Abg. Strache – in Richtung des Abg. Amon –: Ist das in Stein gemeißelt?)
16.00
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Werte Kolleginnen und Kollegen! Um kurz bei den Steinen zu bleiben: Es stimmt, die allgemeine Wehrpflicht wurde vom Verteidigungsminister vor einigen Monaten in Stein gemeißelt. Dann hat ihm dankenswerterweise der Wiener Bürgermeister einen neuen Stein zur Verfügung gestellt, jetzt ist die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht in einen neuen Stein gemeißelt. Ich hoffe, dass damit die Steinlieferungen an den Verteidigungsminister erledigt sind. (Zwischenruf bei der ÖVP.)
Ich nehme es zur Kenntnis, weil es auch eine politische Chance bedeutet, wenn ein Verteidigungsminister, was nicht immer gut ist, politisch eine Fahne im Wind ist. Dieser Wind bläst aus der richtigen Richtung, und ich gehe davon aus, dass mit Hilfe dieses Windes (Abg. Dr. Rosenkranz: Herr Pilz, Ihre Winde brauchen wir überhaupt nicht!) und der Haltung des Verteidigungsministers in diesem Jahr im Interesse der jungen Männer der Republik Österreich (Abg. Neubauer: Was ist mit den Frauen?) die allgemeine Wehrpflicht abgeschafft werden wird.
Warum soll sie abgeschafft werden? – Das ist ganz einfach: weil sie niemand mehr braucht. Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, dass junge Männer in Kasernen herumsitzen, die wir in den Schulen, Universitäten und auf den Arbeitsplätzen brauchen. Es gibt keinen sachlich vernünftigen Grund dafür, dass jetzt, wenn die geburtenschwachen Jahrgänge kommen, die militärische Führung sagt: Nein, wir nehmen lieber Not auf dem Arbeitsmarkt und Knappheiten in Kauf und setzen diese jungen Männer weiter monatelang in Kasernen, wo sie als Einziges lernen: alles grüßen, was sich bewegt, und alles putzen, was sich nicht bewegt! Das ist zu wenig! (Ruf bei der FPÖ: Da muss man das System ändern!)
Das zweite Argument ist viel wichtiger: In ganz Europa wird die Wehrpflicht abgeschafft. Ja warum, meine Damen und Herren von der FPÖ und der Österreichischen Volkspartei? – Aus einem einfachen Grund: weil mit Ausnahme der finnischen und türkischen Diskussion – die ganz andere historische und regionalpolitische Hintergründe haben, wo es um Landesverteidigung und ganz konkrete Bedrohungen geht – alle anderen Staaten, insbesondere die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, feststellen: Mangels Feind brauchen wir nicht mehr diese jungen
ausgebildeten Männer für eine militärische Landesverteidigung. Wo es keinen Feind gibt, ist auch nichts zu verteidigen, das sollte sich langsam auch bis zur Freiheitlichen Partei und zur Österreichischen Volkspartei herumsprechen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Ikrath.)
Kollege Amon hat vollkommen recht: Viel besser wäre es gewesen, mit der Doktrinendiskussion rechtzeitig zu beginnen und dann über die Wehrpflicht zu befinden. Ja, das ist auch die richtige Vorgangsweise: zuerst einmal seriös diskutieren, was überhaupt die modernen und angemessenen Aufgaben für österreichische Streitkräfte sind. Ist es die Landesverteidigung?
Bei der großen Diskussion über die Wehrpflicht im Wiener Hotel Hilton hat der Verteidigungsminister selbst erklärt: Nein, in den nächsten Jahrzehnten wird die Wehrpflicht keine militärische Kernaufgabe in Österreich sein. Die einzige militärische Kernaufgabe, die bleibt, sind Auslandseinsätze, in der Regel mit einem Mandat der Vereinten Nationen. Dazu brauchen wir keine Präsenzdiener – Fünf-Parteien-Konsens in der Bundesheerreformkommission.
Keine Präsenzdiener für Auslandseinsätze – bleiben Assistenzeinsätze. Ja ist es wirklich sinnvoll, junge Männer an Panzern auszubilden, damit sie Lawinenopfer freischaufeln können? Ist es sinnvoll, junge Männer an Artillerie auszubilden, damit sie Sandsäcke an hochwasserführende Flüsse schleppen können? – Das ist doch Unfug! Auf der ganzen Welt wird dort, wo sicherheitspolitisch halbwegs Vernunft eingekehrt ist, Katastrophenhilfe zivil organisiert.
Beispiel Sri Lanka – dieses Beispiel kommt aus dem Verteidigungsministerium –: ein und dasselbe Wasseraufbereitungsaggregat bei der letzten Katastrophe vor einigen Jahren in Sri Lanka: Das Rote Kreuz braucht drei Personen, um diese Anlage zu bedienen, das österreichische Bundesheer inklusive Eigenschutz, Kommunikation, Aufklärung und so weiter 77 Personen! Wollen wir 77 Personen finanzieren, wo drei Personen reichen?!
Gehen Sie in die Bundesrepublik Deutschland, schauen Sie sich das technische Hilfswerk an: Die Deutschen haben wie in der Frage der Wehrpflicht eine wesentlich bessere und zeitgemäßere Antwort gefunden (Ruf bei der FPÖ: Die sind bei der NATO!), weil sie sehr früh im letzten Jahr eine Diskussion der Vernunft über die Parteigrenzen hinweg begonnen haben.
Ich erinnere an die Bundesheerreformkommission: Warum war es möglich – das ist leider in der Umsetzung gescheitert, und das liegt nicht nur in der Verantwortung des jetzigen Verteidigungsministers, sondern liegt auch in der Verantwortung seines Vorgängers –, damals ein durchaus zukunftsweisendes Reformmodell unter wesentlicher Mitarbeit der Parlamentsfraktionen gemeinsam mit den Expertinnen und Experten des Verteidigungsministeriums zu erarbeiten? – Weil es in diesem Haus Bereitschaft dazu gab.
Es muss doch möglich sein – nachdem die Sicherheitspolitik, insbesondere die militärische Sicherheitspolitik, alles andere als eine Frage von Weltanschauungen ist –, eine ernsthafte und zügige Doktrinenarbeit hier im Nationalrat bis zum Sommer dieses Jahres abzuschließen. Es wird gleichzeitig möglich sein, ernsthafte Vorbereitungen für den Ausstieg aus der Wehrpflicht zu treffen, insbesondere im Bundesministerium für Landesverteidigung. Das alles muss doch möglich sein.
Sie werden wahrscheinlich draufkommen – das ist unser Vorschlag; vielleicht gibt es bessere Vorschläge, aber das ist unser Vorschlag –, wenn Sie die einzige verbleibende militärische Kernaufgabe „internationale Einsätze“ ernst nehmen, dass Sie mit einem Bundesministerium von maximal 10 000 Personen auskommen, wenn Sie das Ver
hältnis Truppe zu Verwaltung 2 : 1 schaffen und die Zentralstelle von 800 auf 400 Personen reduzieren. Sie werden sehen, dass es möglich ist, auf ganze Waffensysteme, die überflüssig sind, zu verzichten. Sie werden sehen, dass es seit zwei Jahren im Rahmen der Europäischen Union möglich ist – durch die neuen Angebote der internationalen Arbeitsteilung in der Sicherheitspolitik –, dass sich Österreich ausschließlich auf das untere Petersberg-Spektrum konzentriert, also auf friedenserhaltende Maßnahmen mit minderen, mit leichteren militärischen Einsätzen.
Dann wird der Verteidigungsminister plötzlich feststellen, dass es bestimmte Voraussetzungen gibt: A, B, C – hervorragende Einheiten –, Pioniere – im internationalen Vergleich durchaus herzeigbar und im neuen Modell verwendbar – und dann ein Kern von polizeiartiger, gut geschützter Infanterie für das internationale Policing, und Österreich kann – wahrscheinlich wird es gar nicht dieses Budget brauchen – ein ernst zu nehmendes internationales Angebot machen.
Und dann werden wir über Finanzen reden und wird der Verteidigungsminister erklären müssen – auch wenn das zukünftige Modell, was ich für realistisch halte, billiger ist als das heutige, wird der Übergang nicht billig sein, und es ist eine Frage der Budgetfairness und der Fairness gegenüber Tausenden Menschen, dass man das rechtzeitig sagt –: Meine Damen und Herren Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, das bedeutet auch die Frühpensionierung von etwa 5 000 Personen! Das muss man rechtzeitig und offen sagen.
Wenn man das alles auf den Tisch legt und jetzt endlich im Nationalrat mit der Doktrinendiskussion beginnt, dann kann man auch eine saubere Volksabstimmung und nicht Volksbefragung vorbereiten.
Eine Volksabstimmung aus zwei Gründen:
erstens: weil es sinnvoll ist, über einen Gesetzestext, nämlich eine Änderung des Wehrgesetzes in vier konkreten Punkten abzustimmen und nicht über ein Multiple-Choice-Angebot, über sieben Modelle, die ich aus sachlichen Gründen hier gar nicht diskutieren möchte,
zweitens: weil eine Volksabstimmung für die Bundesregierung bindend ist, und ich möchte nicht haben – bei der Art des Streits, der in der Bildungspolitik und in vielen anderen Bereichen bis hin zur Verwaltungsreform genau derselbe ist –, dass der Koalitionsstreit unabhängig vom Ausgang einer Volksbefragung wieder die gesamte Reform lähmt und unmöglich macht.
Wenn es eine Volksabstimmung mit einem eindeutigen Ergebnis gibt, dann werden sich die Damen und Herren Regierungsmitglieder von SPÖ und ÖVP daran halten, weil sie sich daran halten müssen.
Ich plädiere dafür, das als eine parlamentarische Chance zu begreifen und zumindest dort, wo nicht doktrinär argumentiert wird und wo es eine gewisse Offenheit der Diskussion gibt – und das sehe ich in der SPÖ und in der ÖVP, da gibt es ja sehr unterschiedliche Stimmungen –, sehr schnell mit der parlamentarischen Debatte zu beginnen, eine Doktrin im Parlament noch vor dem Sommer zustande zu bringen und eine seriöse Volksabstimmung über eine Änderung des Wehrgesetzes vorzubereiten.
Das wäre doch einmal ein sachlicher Beitrag für eine vernünftige Reformpolitik, die den Menschen in dieser Republik vielleicht etwas Vertrauen in die Politik zurückgibt. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
16.10
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Scheibner gelangt nun zu Wort. Ich stelle die Uhr auf 10 Minuten. – Bitte.
16.10
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Bezeichnende an der Qualität der sicherheitspolitischen Debatte nicht nur hier im Hohen Haus, sondern der letzten Wochen und Monate ist ja, dass der Abgeordnete Pilz – eines unserer, ich sage es jetzt einmal zwischen Anführungszeichen, „Feindbilder“, nämlich ein „Feindbild“ jener Personen, die immer für das Bundesheer eingetreten sind, von früher – einer ist, der hier wenigstens ein sachlich fundiertes Modell vorlegt, das man kritisieren kann, das aber wenigstens argumentiert ist und gegen das man argumentieren kann. (Abg. Strache: Was, sitzt ihr schon im einem Boot?)
Nein, lieber Kollege Strache, mit dir sitze ich Gott sei Dank nicht mehr in einem Boot (Abg. Strache: Wenn es um das Bundesheer-Abschaffen geht, sitzt ihr schon in einem Boot!), denn das, was ihr – du und deine Fraktion – heute hier geboten habt, ist beschämend. (Beifall beim BZÖ.)
Ich war immerhin fast 15 Jahre lang mit beteiligt an der Erstellung der sicherheitspolitischen Linie dieser Partei. (Abg. Strache: Das war kein Ruhmesblatt!) Wir haben uns wenigstens im Spiegel anschauen können, weil wir die Meinung vertreten haben, die auch sachlich begründbar war. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Strache: ... leider Gottes massiv geschadet dem Bundesheer!)
Ihr habt – und du warst das in erster Linie – 2002 eine Hochwasserkatastrophe dafür missbraucht, um gegen die eigene Struktur, gegen die eigene Politik – damals waren es die Flugzeuge – parteipolitisches Kleingeld innerparteilich und außerhalb zu schlagen. (Beifall beim BZÖ.) Also stellt euch nicht hier her und sagt nicht, dass ihr die Einzigen seid, die für die Landesverteidigung eintreten.
Wenn man dann Kreisky zitieren muss – Kreisky, das ist 30 Jahre her! Was hat sich denn in 30 Jahren alles getan? Man kann doch nicht mit den Modellen Kreiskys heute hier Sicherheitspolitik machen. (Abg. Mag. Stadler: 34er Jahr!)
Oder das 34er Jahr. – Bitte, wir haben immer wieder gesagt, die Phobie der SPÖ, dass man heute, im 21. Jahrhundert, noch die Schatten des 34er Jahres hier heraufbeschwört, muss endlich einmal abgelegt werden! Ja wo lebt ihr denn, sagt einmal, wenn ihr keine anderen Argumente habt in der Sicherheitspolitik der Zukunft als Kreisky und das 34er Jahr?! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Strache: Wenn man sie nicht hören will, dann ist es klar!) Also das ist ja wirklich absolut unsachlich!
Pro Neutralität – ja welche Neutralität, Kollege Strache? (Abg. Strache: Die ihr opfern wollt! Wir nicht!) – Was wollen wir opfern, was wollt ihr verteidigen? (Abg. Strache: Wir wollen Sie wiederbeleben!) Kennen Sie die österreichische Bundesverfassung, Herr Kollege Strache? – Die österreichische Bundesverfassung kennen wir schon. (Abg. Dr. Graf: Es geht um den Minister!) Nein, nicht um den Minister. Aber den Vorhalt, den es da gegeben hat ... (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Graf.) Darauf komme ich schon noch. (Abg. Dr. Graf: Du hast dann keine Redezeit mehr!)
Sie wissen ganz genau, dass mit der Verfassungsänderung 1998 die immerwährende Neutralität von der rot-schwarzen Bundesregierung abgeschafft wurde. (Beifall beim BZÖ.) Und ihr bekennt euch in eurem Programm dazu. Ihr schreibt in eurem Programm, und zwar in dem ... (Abg. Strache: In der Verfassung ist sie noch verankert!) Nein, ist ja nicht wahr! Wir lesen auch die Kommentare dazu. (Abg. Strache: In der Verfassung ist sie nach wie vor verankert!)
In eurem Programm 2005 gebt ihr ein Bekenntnis zur Neutralität ab, aber gleichzeitig auch ein Bekenntnis zu den Petersberger Aufgaben außerhalb der Europäischen Union. (Abg. Strache: Innerhalb!) Außerhalb der Europäischen Union! Was sind die
Petersberger Aufgaben? – Kollege Strache, bitte, was sind die Petersberger Aufgaben? (Abg. Strache: Wir haben „innerhalb“ davon gesprochen! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Nein, es steht in eurem Programm: außerhalb!
Was sind die Petersberger Aufgaben? – Das weiß er nicht! (Abg. Strache: Die Hilfestellung in der Europäischen Union ...!) Ich sage es: Die Petersberger Aufgaben sind ein breites Spektrum, beinhalten aber auch friedenschaffende Maßnahmen, Kampfeinsätze auch gegen den Willen einer der Streitparteien. Jetzt erklären Sie mir bitte, Herr „Verfassungsrechtler“ Strache, wie das mit dem Grundsatz der immerwährenden Neutralität, wie sie das Völkerrecht ausgebildet hat, vereinbar ist! – Also da ist ja nichts dahinter! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Strache: Ist ja nicht wahr! Die Hilfestellung innerhalb der Europäischen Union ...!)
Wenn ich sage, die Schweiz ist ein Vorbild, ist das in Ordnung. Ja, die haben sie konsequent umgesetzt, obwohl die auch darüber diskutieren. Aber die brauchen nicht über 15 Abfangjäger zu streiten, sondern die haben 70 und überlegen jetzt, wie man sie erneuern soll.
Herr Minister Darabos, das Problem ist ja leider, dass man Sie vor unsachlicher Kritik schützen muss, denn es gäbe ja viel sachliche Kritik hier anzusprechen. Sie wissen mittlerweile vielleicht schon, dass eine Sicherheitsfrage ... (Abg. Strache: Seid ihr gar auf Rot-Grün-Kurs? Voll auf Rot-Grün-Kurs, der Herr Scheibner!) – Hören Sie jetzt ein bisschen zu, vielleicht ist dann die Argumentation etwas sachlicher! (Beifall beim BZÖ.)
Ihr habt ja lange gebraucht, bis ihr einen Misstrauensantrag eingebracht habt. Vor wenigen Wochen hat sich ja Kollege Fichtenbauer noch vor den Minister gestellt und gesagt, wie unsachlich ein Misstrauensantrag sei. Spät habt ihr dazugelernt. (Abg. Strache: Seid ihr stolz auf euren Rot-Grün-Kurs?) Aber es ist ja rein parteipolitisch, das, was ihr dem Minister vorwerft, kann man euch auch vorwerfen. Euch geht es nicht um die Sache, nicht um die Sicherheit des Landes, sondern rein um parteipolitisches Kalkül (Abg. Podgorschek: Das ist eine Unterstellung!), dass ihr halt jetzt die Befürworter der Wehrpflicht hier mit einbringt. (Beifall beim BZÖ.)
Herr Minister, ein Soldat lebt in der Lage – das lernt man schon in der Grundausbildung –, auch ein Verteidigungsminister, und das heißt, man muss immer die Lage, das Umfeld beobachten, und wenn sich die Lage ändert, dann muss man natürlich auch entsprechend darauf reagieren. Nur: Wie sich die Lage geändert hat zwischen dem 2. Oktober 2010, als Sie bei der Ausmusterung der Leutnants in Wiener Neustadt noch ein vehementes Bekenntnis zur allgemeinen Wehrpflicht ausgesprochen haben, und dem 4. Oktober, also innerhalb von zwei Tagen, als Sie dann gesagt haben, nein, das werde man jetzt alles anders sehen, es werde eine Volksbefragung zur Aufhebung der Wehrpflicht geben, das haben Sie heute noch nicht gesagt. Vielleicht kommt das noch, nämlich, wie sich das sicherheitspolitische Umfeld zwischen dem 2. Oktober und dem 4. Oktober geändert hat (Abg. Strache: Da hat sich der Häupl ...!), denn eine Aussage eines Wiener Bürgermeisters, so gewichtig sie sein mag, kann nicht die weltpolitische und die sicherheitspolitische Lage ändern, also müssen es andere Gründe gewesen sein. (Beifall beim BZÖ.)
Das ist die Problematik, die wir damit haben, denn selbstverständlich muss man zuerst einmal die Frage beantworten – deshalb bin ich sehr unglücklich über diese Debatte; es geht nicht in erster Linie darum, Wehrpflicht: ja oder nein? –, welche Aufgabe eine moderne Armee hat, welche Aufgabe die österreichische Sicherheitspolitik und damit auch das österreichische Bundesheer in Zukunft erfüllen soll. Das muss man zuerst einmal beantworten!
Sie haben gesagt, die alte Doktrin gehöre geändert. – Dann fangen Sie einmal mit der Diskussion darüber an. Ich glaube nämlich, dass diese Doktrin nicht so schlecht war,
wie Sie sie darstellen, denn da ist alles schon mit umfasst, was sich in den letzten Jahrzehnten verändert hat, nach Kreisky verändert hat, weshalb man entsprechend reagieren musste. Das Einzige, was vielleicht nicht ausreichend umfasst ist, ist Cyberwar, Cyber-Kriminalität – aber dafür wird nicht maßgeblich sein, ob es die Wehrpflicht gibt oder nicht.
Deshalb ist, glaube ich, diese Sicherheitsdoktrin 2001, die Sie aus parteipolitischen Gründen und nicht aus sachgerechten Gründen abgelehnt haben, eine taugliche Grundlage auch für unsere sicherheitspolitischen Entscheidungen.
Ich habe den Außenminister auch gefragt, ob das gesamte Spektrum, Herr Kollege Strache, also einschließlich der friedenschaffenden Maßnahmen, so wie es auch unsere Bundesverfassung vorsieht, noch immer das Aufgabenspektrum der österreichischen Sicherheitspolitik ist. Er hat Ja gesagt. Und wenn es so ist – und eine Frage wäre auch: Ist es das? –, dann kann man in Wirklichkeit schon sehr gute Ableitungen machen.
Von Ihnen habe ich bis jetzt aber nur gehört: Eine der Aufgaben des Bundesheeres ist der Katastrophenschutz. – Dafür brauche ich aber – da hat Kollege Pilz recht – nicht sechs Monate lang Grundwehrdiener militärisch auszubilden, dafür brauche ich nur technisches Hilfswerk, und das macht das billiger.
Dann haben Sie gesagt: UNO-Einsätze. – Herr Minister Darabos, UNO-Einsätze sind ja Vergangenheit, nämlich diese Peacekeeping-Einsätze, wo man 30 Jahre lang zwischen Streitparteien sitzt und schaut, dass sie nur ja keinen Anlass haben, sich einmal auf eine dauerhafte Friedenslösung zu einigen.
Schauen Sie sich das einmal an! Wo immer Blauhelme auftauchen, sind die in erster Linie gefährdet, weil sie überhaupt keine Autorität haben, nach Srebrenica und all den Dingen, die da passiert sind, weil sie auch kein robustes Mandat haben. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Mag. Darabos.)
Hier im Hohen Haus haben wir das mit Ban Ki-moon diskutiert, und er hat gesagt, er bräuchte für sinnvolle UNO-Einsätze ein robustes Mandat, so wie es die NATO hat – Österreich befindet sich übrigens in einem NATO-Einsatz im Kosovo, da haben alle fünf Parteien mitgestimmt.
Sie haben gegen den NATO-Einsatz im Kosovo gestimmt? Das ist aber ganz interessant (Abg. Strache: Nein! Aber kritisch haben wir es beleuchtet!), da weiß ich auch noch etwas anderes.
Also UNO-Einsätze halte ich für problematisch. Aber wenn das so ist – Sie sagen, nur untergeordneter Provenienz –, dann brauche ich auch kein Heer, selbstverständlich, so wie sich das derzeit darstellt. Aber, Herr Minister, Sie wissen, dass Sie diesbezüglich in uns einen Gegner haben. Denn ich möchte eine starke, leistungsstarke Armee, mit einer entsprechenden Ausbildung, mit einer entsprechenden Ausrüstung, die nicht groß sein muss – vor allem der Beamtenapparat. Ein Beamtendienstrecht ist für eine Armee völlig untauglich. Das gehört neu organisiert! Und dann kann ich mir überlegen, welches Wehrsystem.
Und Sie, meine Damen und Herren (in Richtung FPÖ) als Wehrdienstverfechter, sind da meine Adressaten, Ihnen möchte ich sagen: Wir müssten doch alle froh sein und auch gesellschaftspolitisch darauf ausgerichtet sein – Sie haben auch viele Milizsoldaten in Ihren Reihen –, dass wir ausreichend Freiwillige bekommen, die stolz darauf sind, dass sie einen Dienst für die Sicherheit des Landes leisten. (Abg. Strache: Die lassen Sie ja jetzt im Stich! Reden Sie mit dem Herrn Schaffer, mit dem Milizvertreter! Die Milizvertreter sind doch empört! Reden Sie mit denen!) – Das muss unser Ziel sein, meine Damen und Herren, und dafür arbeiten und kämpfen wir! Denn:
Ein Freiwilliger ersetzt uns vier Zwangsverpflichtete, die nur darauf warten, dass sie wieder abrüsten können. (Beifall beim BZÖ.)
Selbstverständlich kann man nicht das eine aufheben – das wäre gefährlich –, ohne das andere zu haben. Wir müssen ein Anreizsystem haben, um ausreichend Freiwillige zu bekommen. Es gibt dafür Modelle, die man nur umsetzen muss.
Ich sage Ihnen: Viel gefährlicher – und da höre ich keine Kritik – ist der Plan, das österreichische Bundesheer zu entmilitarisieren, Waffensysteme aufzugeben, ganze Verbände aufzugeben, denn es dauert Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, das wieder aufzubauen. Die Wehrpflicht, die man ja nur aussetzt, wieder einzuführen, ist die Sache eines Federstrichs, sodass man innerhalb eines halben Jahres sofort wieder Wehrpflichtige einberufen kann, wenn es notwendig ist.
Aber das ist auch das „Schräge“ an der Diskussion: dass die wirklich problematischen Maßnahmen, meine Damen und Herren ... (Abg. Strache: Also Sie wollen die Panzer in der Garage?) – Nein, sondern ich will ein aktives Bundesheer, das sich im Inland und im Ausland wirklich gemäß den Aufgaben, die wir auch international vorfinden, vollinhaltlich stellen und sich entsprechend einsetzen kann. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Dafür muss man auch das notwendige Geld zur Verfügung stellen (Abg. Strache: Also Panzer in die Garage, bis wir die Wehrpflicht wieder einführen!), aber eine parteipolitisch motivierte Diskussion von allen Fraktionen – denn die ÖVP, liebe Freunde, hat auch die Reduzierung des Grundwehrdienstes auf sechs Monate aus rein wahltaktischen Gründen gemacht, ohne jede sachliche Grundlage (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen – Zwischenruf des Abg. Amon) – gefährdet die Sicherheit Österreichs und ist abzulehnen. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: ... dass der Scheibner nicht mehr Minister ist! Da wäre etwas los!)
16.20
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Podgorschek zu Wort. Ich stelle die Uhr auf 7 Minuten. – Bitte.
16.20
Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Kollege Scheibner, ich „gratuliere“ dir dazu, dass du ein rot-grünes Modell befürwortest! – Du hast es weit gebracht. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Scheibner.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister Darabos, ich darf Ihnen vorerst einmal gratulieren. Ich „gratuliere“ Ihnen dazu, dass Sie zum ersten Mal Soldat gespielt haben und sich wie ein Soldat verhalten haben – aber nicht als Soldat im militärischen Sinne, sondern als Parteisoldat: Sie sind Befehlsempfänger eines damals wahlkämpfenden Bürgermeisters Häupl und letzten Endes des Boulevard geworden. Sie stellen Parteiinteressen vor staatspolitische Verantwortung. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber Sie haben auch die Wandlungsfähigkeit eines Jagdkämpfers an den Tag gelegt: vom harten Steinmeißler zum Butterschnitzer. Herr Minister, da gibt es jetzt eine Broschüre, das noch an die Wehrpflichtigen verteilt wird, in dem Sie sich im Vorwort ganz massiv für die Wehrpflicht einsetzen. Man kennt sich schön langsam wirklich nicht mehr aus, was Ihr Wille ist. Sie nehmen, glaube ich, stündlich Befehle von – ich weiß nicht – der Löwelstraße oder sonst wo entgegen. Zeigen Sie einmal, dass Sie ein Verteidigungsminister im wahrsten Sinne des Wortes sind!
Nicht einmal die Armeeführung haben Sie mit einbezogen. Das, was Sie sagen, stimmt nämlich nicht. Bei unserer Frage 15 waren ganz klar der Chef des Generalstabes Entacher und der Kommandant der Streitkräfte Generalleutnant Höfler nicht einbe
zogen. Es ist eigentlich ein sehr trauriges Bild, das sich da darstellt. (Beifall bei der FPÖ.)
Nun will ich auf das schwedische Modell zu sprechen kommen. Es hat dieses einen riesengroßen Haken, nämlich: Es bleiben ihnen nämlich die Freiwilligen aus, es gibt zu wenig Freiwillige! Nicht einmal die Hälfte der erwarteten Freiwilligen haben sich dort gemeldet, und ein ähnliches Desaster steht uns da auch bevor.
Und dann gibt es noch einen Trugschluss: Schweden gibt 1,3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für die Landesverteidigung aus; Österreich nur 0,72 Prozent – also Schweden wendet fast doppelt so viel auf. Unser Bundesheer ist nämlich schon seit Jahren unterfinanziert, das wissen Sie! Aber diesbezüglich gebe ich die Schuld nicht einmal Ihnen, denn da haben schon Ihre Vorgänger versagt.
Ich gebe folgende Prognose ab: Schweden ist auf dem besten Weg zu einer Berufsarmee. Sie werden sehen, spätestens in drei Jahren wird Schweden bei der NATO landen, denn nur dadurch können sie ihre Verteidigungsbereitschaft noch aufrechterhalten. – Das ist das, was letzten Endes auch auf uns zukommen wird. Ich befürchte eine ähnliche Entwicklung für Österreich.
Immer diese Argumente mit den strategischen Bedingungen, die sich geändert haben! Es ist schon richtig, auch ich glaube nicht, dass wir eine Panzerarmee im Marchfeld brauchen, aber ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, dass 1988 namhafte Politiker immer gesagt haben: Die Berliner Mauer, die wird es immer und ewig geben!, und 1989 sind wir alle auf einmal völlig vor den Kopf gestoßen gewesen, als wir erlebten, wie rasch sich die Lage geändert hat. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz. – Abg. Strache: ... an der Grenze gestanden sind!) Und beim Zerfall Jugoslawiens gab es eine ähnliche Entwicklung.
Wenn ich die ganze Welt betrachte, so sehe ich: Es wird überall aufgerüstet. Die Chinesen rüsten auf, rüsten auf und rüsten auf – nur Europa rüstet ab! (Abg. Weninger: ... aufrüsten?!)
Ich bin kein Jurist, aber so viel kann man nachlesen: In Artikel 9a Bundes-Verfassungsgesetz steht ganz klar, dass es eine Wehrpflicht für Männer gibt, und diese Wehrpflicht wird entweder in Form des Militärdienstes oder des Zivildienstes abgeleistet. Es bedarf also einer Änderung der Verfassung, denn noch immer steht das als Verfassungsgesetz fest. Und in Artikel 79 Abs. 1 ist die militärische Landesverteidigung nach dem Milizsystem geregelt, das ist also ebenfalls ein Verfassungsgesetz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Generalleutnant Günter Höfler, Kommandant der Streitkräfte, war – das habe ich schon erwähnt – nicht einbezogen. Er hat unter anderem kundgetan, dass die Modellfrage die Probleme des Bundesheeres und der Sicherheitspolitik nicht löst. Sie sind das meiner Meinung nach völlig falsch angegangen.
Ich gebe Ihnen recht, man muss über Reformen nachdenken – aber zuerst gehört eine strategische Überlegung durchgeführt! Zuerst gehört eine neue Sicherheitsdoktrin erstellt oder die alte adaptiert – diese ist zurzeit im Wandel –, und dann erst kann ich über ein etwaiges Modell sprechen, aber nicht von vornherein einfach irgendjemanden nachahmen, der gerade im Wahlkampf ist. Die Umsetzung und die Einleitung der Reformen – das wurde schon erwähnt: neues Dienstrecht et cetera –, das ist dann im Anschluss daran durchzuführen.
Ich habe schon erwähnt, dass die Neutralität in Gefahr ist (Ruf beim BZÖ: Die gibt es ja gar nicht mehr!), und sie wird auch, wenn wir das Modell, das Sie jetzt bevorzugen, einführen, letzten Endes völlig weg sein. Sagen Sie das der Bevölkerung ehrlich! Sagen Sie es bei der Volksabstimmung, dass wir mit der Einführung Ihres Modells
dann letzten Endes auch die Neutralität endgültig abschaffen! Übernehmen Sie staatspolitische Verantwortung, Herr Minister: Treten Sie als Verteidigungsminister zurück! Werden Sie wieder Parteisekretär, das können Sie besser! (Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben hier eine geheime Abstimmung verlangt. Das ist jetzt eine Chance für die ÖVP, dass sie sich von einem Minister befreit, der nicht in diese Regierung gehört. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Graf – in Richtung ÖVP –: ... nur den Mut aufbringen, den Sie bei Lichal gehabt haben!)
16.27
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Prähauser zu Wort. Ich stelle die Uhr auf 5 Minuten. – Bitte.
16.27
Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Verteidigungsminister! Herr Wirtschaftsminister! Hohes Haus! Die heutige Dringliche Anfrage halte ich zu diesem Zeitpunkt für unnötig, denn am Anfang einer gewollten Diskussion über eine gemeinsame Lösung der Sicherheitsfrage in Österreich mit solch einer Sitzung zu beginnen, ist nicht die beste Voraussetzung für gemeinsame Ergebnisse.
Man sollte so viel an politischer Reife mitbringen, die Modelle zuerst gemeinsam zu diskutieren, zu versuchen, eigene Vorschläge mit einzubringen, und wenn man dann nicht zufrieden ist, hat man auch die Möglichkeit, sich zu artikulieren. Das wäre der normale Weg. (Abg. Dr. Graf: ... das darf man ... auch!)
Herr Präsident! Darüber hinaus gleichzeitig einen Minister zum Rücktritt aufzufordern, der sich die Freiheit nimmt, nachzudenken, ist auch eine starke Sache. Das würde ja bedeuten, dass, wenn ein Regierungsmitglied selbständig denkt, es eigentlich gleich an den Rücktritt denken müsste. Das würden wir sicher nicht mittragen, das kann man auch nicht verstehen! (Beifall bei der SPÖ.)
Herr Klubobmann Strache! Sie haben mich zuerst gelobt – danke dafür, das ist aber nicht notwendig. Denn: Ich bin selbstbewusst genug, und ich bewege mich in einer Partei, in der man auch seine Meinung sagen darf. (Rufe bei der FPÖ: Bei uns auch!) Wenn es auch manchmal schmerzvoll ist – und sein muss –, ist es letztendlich so, dass wir demokratisch ausgerichtet sind und jeder seine Meinung kundtun darf und auch soll. Das ist aus meiner Sicht sehr befruchtend!
Meine Bedenken in dieser Diskussion sind klar umfasst. Ich werde auch kurz darauf zurückkommen, aber jetzt noch einmal zu Modell 3: Wenn die Voraussetzungen betreffend die finanzielle Ausstattung passen und wenn die Rekrutierung passt, ist das Modell sicher wert, verfolgt zu werden, es sich gut zu überlegen und letztendlich möglicherweise auch als tauglich einzustufen. Mein Problem war, daran glauben zu können – zu dem bin ich zu lange im Geschäft –, dass die Finanzen auch tatsächlich bereitgestellt werden können.
Ich denke jetzt 20, 21 Jahre zurück – damals war Dr. Robert Lichal Minister –, was von den bisherigen Ministern seither in den Köpfen hängengeblieben ist:
Lichal, der jetzt ringsum gelobt wird, war damals allseits bekannt als der „Revolver-Hofrat“. Das ist in Wirklichkeit das Einzige, was man von ihm heute noch weiß.
Dann kam Fasslabend, das war der „Panzer-Minister“. Wir wissen, was aus den Leopard-Panzern oder den Jaguar-Panzern letztlich geworden ist – die Jaguar-Panzer haben wir verschrottet. Wir haben 7 Millionen € dafür bekommen, sie loszuwerden, aber sie haben über 70 Millionen gekostet.
Dann kam Minister Scheibner. Er hat sich bei den Fliegern leider nicht durchgesetzt. Es wäre besser gewesen, er hätte damals mehr politisches Gewicht in die Waagschale
werfen können (Zwischenruf des Abg. Dolinschek), dann hätten wir uns die Draken-Ersatzflieger, nämlich die Eurofighter, erspart. (Abg. Scheibner: Ich wollte nur ein anderes Modell!)
Dann kam als nächster Minister der Günther Platter. Was ist da in Erinnerung geblieben? – Aus meiner Sicht die Verkürzung der Wehrpflicht auf sechs Monate und die Abschaffung der Übungen für die Miliz.
Und später wird man einmal über Darabos sagen müssen: Er war zwar nicht aus meiner Partei, aber letztlich war er der Minister, der Bewegung in die Strukturverbesserung des Bundesheeres gebracht hat, allein dadurch, dass er die Kraft hatte, sie zur Diskussion zu stellen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.) Und da sollten wir gemeinsam mittun und ihm bei seinen Bemühungen den Rücken stärken!
Klar ist aber Folgendes: Wenn wir darüber reden, eine neue Sicherheitsstrategie ausarbeiten zu wollen, ist es richtig, dass diese so schnell wie möglich auf den Tisch kommt, um dann das Heer entsprechend der Diskussion auszustatten. Und für mich es wichtig, dass diese Sicherheitsstrategie von möglichst vielen Parteien getragen wird, weil es für einen Minister oder auch für eine Republik insgesamt nicht angenehm sein kann, nach jeder Wahl, bei sich die Mehrheiten möglicherweise ändern, eine Strategie neu ausrichten zu müssen. Das kann es nicht sein! Die Soldatinnen und Soldaten müssen wissen, was ihr Auftrag ist, und die Politik muss wissen, welche Aufträge sie zu erteilen hat, und muss letztlich dazu stehen und helfen, diese auch umzusetzen.
Herr Kollege Amon, Sie haben zwar vollmundig gesagt, mit der ÖVP könne man über dieses und jenes nicht sprechen, aber lesen Sie nach, welchen Auftrag Ihr junger Vorsitzender an den Bundespräsidenten übermittelt hat, nämlich, sofort tätig zu werden und die Abschaffung der Wehrpflicht voranzutreiben.
Und nun zu mir persönlich, meine Damen und Herren: Meine Präferenz für die Beibehaltung der Wehrpflicht hat zwei Gründe: Erstens, bin ich nicht sicher, ob man die weitere Vorgehensweise finanzieren kann, und zweitens stellen sich einige Fragen. Zum Beispiel: Wie rekrutiert man junge Leute? Wer sortiert sie aus? Wer sucht sie aus? Wer entscheidet, für wen es letztendlich in diesem Heer noch eine weitere Verwendung gibt? – Wenn diese Dinge geklärt werden können, ist für mich der Weg in eine moderne Zukunft dieses österreichischen Bundesheeres ein weiter, aber natürlich ein lohnender. (Abg. Dr. Graf: Das sind ja nur Gegenargumente!)
Ich sage für mich ganz offen: Der Zug der Renovierung, der Neustrukturierung des Heeres ist abgefahren. Jetzt kann man sich vor die Lok werfen und zuschauen oder versuchen, einzusteigen, und die Gleisabzweigungen mitzugestalten. Ich für meinen Teil halte das, nämlich dem Heer zu helfen, für wichtiger, als im Schmollwinkel zu stehen (Zwischenruf bei der ÖVP) und tatenlos zuzuschauen, wie die Entwicklung weiter verläuft.
Meine Damen und Herren, die Geschicke des Bundesheeres hängen von der Politik ab, und die Politik sind wir. Wenn wir nicht in der Lage sind, Aufträge zu erteilen, haben wir vom Heer auch nichts zu erwarten. Ich bitte um Unterstützung des Ministers bei seiner schwierigen Aufgabe! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Mandat gerettet!)
16.32
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Ing. Kapeller zu Wort. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.
16.33
Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine Herren Bundesminister! Herr Bundesminister, auch ich kann es Ihnen nicht ersparen: Am „Tag
der Leutnante“, als Sie Ihre Elite in den Dienst stellten, war für Sie die allgemeine Wehrpflicht Tagesbefehl, in Stein gemeißelt und auch Dogma.
Im neuen Handbuch „Soldat 2011“, das Sie gerade an die einrückenden Jungmänner, an Ihre Grundwehrdiener austeilen und verteilen lassen, steht in Ihrem Vorwort – und ich zitiere –:
„Die allgemeine Wehrpflicht ist dabei der entscheidende Faktor zur kontinuierlichen Sicherstellung jenes Personals, das die Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums des Österreichischen Bundesheeres gewährleistet. Sie ist somit Garant für die Sicherheit und Stabilität Österreichs.“ – Zitatende.
Ich glaube, Sie fühlen sich jetzt nicht wirklich wohl. Seit Ihren Aussagen und seitdem Sie dieses Vorwort, das ja noch Gültigkeit hat, geschrieben haben, hat sich die geopolitische Sicherheitslage nicht verändert und hat sich auch nichts daran geändert, dass die Sicherheitsdoktrin noch nicht gemeinsam als Rahmen für unser politisches Handeln dargestellt wurde. Sie haben aber im Gegenzug viele Fronten für das österreichische Bundesheer eröffnet.
Ich komme zu Ihrem Vorwort zurück: Wie wird für das nötige Personal ohne Grundwehrdiener gesorgt? Wie soll das gleiche Leistungsspektrum – und das frage ich Sie wirklich – ohne Wehrdienst gewährleistet werden, wenn Sie das im Vorwort vorher noch anders beschreiben? Und wer garantiert – ohne Wehrpflicht – im Büchlein „Soldat 2012“ für unser aller Sicherheit und für die Stabilität Österreichs?
Das ist jetzt natürlich eine polemische Unterstellung. Es gibt ein Bündnis, die NATO. Soll die SPÖ-Berufsarmee wirklich die Bündnisfreiheit und die Neutralität Österreichs in Frage stellen? (Abg. Scheibner: Bist du auch schon für die Neutralität?)
Nun zum Zilk’schen Reformpapier: Es ist noch nicht einmal diese Reform abgeschlossen oder die Transformation durchgeführt, so denken manche in diesem Haus – auch der Bundesminister – schon wieder die Reform der Reform an. Ich glaube schon, dass diese Planlosigkeit und diese Beliebigkeit im Ressort Unsicherheit schaffen, verunsichern, Orientierungslosigkeit erzeugen, ja auch Ohnmacht.
Ich möchte einen Vergleich anstellen: Wenn bei „team04“, bei der Zusammenlegung von Gendarmerie und Polizei, so vorgegangen worden wäre, dann würde es meiner Meinung nach die Polizei in dieser Form nicht mehr geben und dann könnte die Kriminalität auch nicht mehr so bekämpft werden. (Zwischenruf bei der SPÖ.)
Nun möchte ich aber ein paar Details anführen. – Das Freiwilligenheer ist, Herr Minister, in Wahrheit eine SPÖ-Berufsarmee, denn freiwillig geht man zur Polizei, geht man zur Justizwache, freiwillig wird man Lehrer, freiwillig ergreift man jeden Beruf. (Abg. Scheibner: Ach so?!) Dass im Bundesheer auf der anderen Seite Änderungsbedarf besteht, daran zweifelt in Wahrheit niemand, aber vor einem Jahr, als der Evaluierungsbeirat tagte, damit eben evaluiert wird, wie der Zilk’sche Reformprozess läuft, hat man uns gesagt – vor allem vonseiten Ihres Kabinetts –, dass alles gut läuft, dass alles auf Schiene ist, dass dieses Reformpapier nicht abgeändert werden muss. – Ja, heute ist wahrlich alles anders!
Ich bin davon überzeugt, dass man Ihre Modelle oder Ihr präferiertes Modell sehr wohl mit Deutschland, auch mit Schweden vergleichen kann, auch wenn inhaltlich große Unterschiede bestehen. Beide Länder haben – und das ist evident – große und größte Probleme bei der Rekrutierung ihrer Berufssoldaten, und dadurch werden Fragen aufgeworfen, wie in diesen beiden Ländern sicherheitspolitische Strategien in Zukunft gelöst werden sollen, aber in diesen beiden Ländern gibt es wesentlich mehr Geld für die Landesverteidigung, für das Heer, für die Berufsarmee als in Österreich. Darüber hinaus ist Deutschland – das muss auch angeführt werden – wie viele der 22 Länder,
die ohne Wehrpflicht auskommen, in der NATO, und die Schweden haben derzeit noch über 100 Abfangjäger in Betrieb.
Und so denke ich, dass diese heute so unprofessionell und schnell geforderte Abschaffung der Wehrpflicht viele bestehende Strukturen im Bundesheer gefährdet. Es ist nicht wirklich gewährleistet, dass dann der Katastrophenschutz funktioniert, dass Soldaten zur Verfügung stehen, um Menschen zu retten, wenn es Hochwasser gibt, wenn eine Lawinengefahr drohen, wenn Sachen und Tiere zu schützen sind. Es ist durch die Abschaffung der Wehrpflicht ohne weiterzudenken auch im Rettungswesen, im Hilfsdienst und in den Altenheimen, im gesamten Sozialbereich sehr viel in Frage gestellt.
Ihre Berufsarmee kann, wenn man nicht mehr Geld zur Verfügung stellt, den Katastrophenschutz, so wie wir ihn wollen, nicht gewährleisten, und Ihre Berufsarmee bedeutet in Wahrheit auch einen Kahlschlag bei den Kasernenstandorten im ländlichen Raum und somit einen Arbeitsplatzverlust in diesen Gebieten.
Und so meine ich, wir könnten ja auch umgekehrt denken: Bevor wir die Wehrpflicht abschaffen, attraktivieren wir sie! Schaffen wir für die jungen Männer einen Mehrwert! Bilden wir sie zu Katastrophenschützern aus, zu Rettern, zu Helfern, natürlich auch zu Soldaten! Lassen wir sie im Grundwehrdienst den Pflichtschulabschluss nachholen oder auch einen notwendigen Lehrabschluss machen oder andere Dinge, wie den Computerführerschein! – Das wären Modelle, die auch angedacht werden könnten.
Herr Minister, gehen Sie bitte Schritt für Schritt vor: Zuerst einigen wir uns über die Sicherheitsdoktrin, über den Rahmen, den wir dem Bundesheer sicherheitspolitisch überstülpen, und dann gehen wir ins Detail! Und nehmen Sie sich, Herr Bundesminister, Ihren in militärischen Belangen sehr bewanderten Wehrsprecher, Stefan Prähauser, in Sachen Bundesheer zum Vorbild, der aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in seiner Tätigkeit für die allgemeine Wehrpflicht eintritt und damit auch für die Funktionalität und für ein funktionierendes Bundesheer! (Beifall bei der ÖVP.)
16.39
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill zu Wort. Gewünschte Redezeit: 7 Minuten. – Bitte.
16.39
Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir persönlich tun ja junge Männer in dieser Debatte wirklich leid – junge Männer, die jetzt einberufen werden als Teil der Europäischen Union. Sie sind aufgewachsen zu Zeiten des Friedensprojektes Europäische Union und fühlen sich sicher mehr als Europäer als als nationalstaatliche Grundwehrdiener. (Abg. Dr. Rosenkranz: Woher nehmen Sie das?) Hinter mir sitzt zum Glück auch Jugendminister Mitterlehner, der sicher bestätigen kann, dass der europäische Gedanke für junge Menschen ein extrem wichtiger ist. Da geht es um Mobilität, da geht es um Ausbildungsfreiheit, da geht es darum, Teil der Europäischen Union zu sein. Schon allein aus diesem Grund ist die allgemeine Wehrpflicht obsolet.
Das Selbstverständnis junger Menschen ist mehr, als Teil des österreichischen Bundesheeres zu sein. Es ist wichtig, eine freie Bildungsmöglichkeit zu haben. Es ist wichtig, gemeinsam gegen den Klimawandel anzutreten. Es ist wichtig, friedenssichernde, aber auch sozial sichere Maßnahmen zu setzen. Es ist wichtig, ein Pensionssystem zu haben, das die Existenzen absichert, auch noch in 60 Jahren. – Das alles ist wichtig für junge Menschen, und nicht, Dienst an der Waffe zu tun.
Das Absurde – und das sage ich jetzt auch so mit aller Härte: das Absurde! – an dieser Debatte ist auch, dass der Zivildienst in der Argumentation für die Wehrpflicht in den
Vordergrund rückt. (Rufe bei der FPÖ: Nein! Nein!) Gerade all jene, die sich damals, als der Zivildienst installiert wurde, enorm aufgeregt haben über junge Männer, die den Dienst an der Waffe nicht tun wollen, die den Dienst an der Waffe aus Friedensgründen, aus sozialen Gründen ablehnen, sind genau diejenigen, die jetzt sagen: Wir brauchen den Zivildienst, ohne Zivildienst ist das Sozialsystem nicht mehr gewährleistet! (Abg. Dr. Graf: Die werden jetzt Minister und gehen auf die Jagd!)
Die Abschaffung der Wehrpflicht ist ein europäisches Projekt, die Abschaffung der Wehrpflicht wird kommen. Die Tendenz zur Abschaffung der Wehrpflicht ist gegeben. Es geht schon lange nicht mehr darum, was die SPÖ möchte, oder darum, was die Grünen möchten, sondern es geht darum, einerseits Teil innerhalb der Europäischen Union zu sein, andererseits aber auch einen gemeinsamen Weg zu gehen.
Die ÖVP ist hier meiner Ansicht nach ein schwieriger Partner, weil sie mit gespaltener Zunge spricht (Ruf bei der ÖVP: Ah geh!): Einerseits geben Sie von der ÖVP vor, die Europapartei zu sein, als wichtiger Partner in der Europäischen Union einen richtigen und wichtigen Schritt zu gehen, aber andererseits nehmen Sie – abseits davon, dass der Trend klar in diese Richtung geht – bei jungen Männern, obwohl sie in der Europäischen Union aufgewachsen sind, einen Zukunftsraub vor, indem Sie jungen Männern sagen: Wir können uns nicht mehr vorstellen, wie das System aussehen kann, deshalb müsst ihr weiter Zwangsdienst leisten! – Das ist ein Zukunftsraub! Angesichts dessen verstehe ich nicht, warum das Herz von Minister Mitterlehner nicht sofort schneller schlägt und er als Jugendminister nicht sofort einfordert: Weg mit diesem Modell, wo Zeit der jungen Menschen vertan wird, hin zu einer echten Chance, nämlich jungen Menschen auch das zu gewährleisten, was die Europäische Union einfach darstellt, nämlich die Friedensunion! – Das ist ein wichtiger Punkt!
Eine Volksabstimmung ist ein wichtiger Teil, wahrscheinlich im Jahr 2011; eine rechtlich bindende Volksabstimmung – keine Volksbefragung! – mit einem klaren Gesetzestext. Dafür stehen auch wir ein. Diese Volksabstimmung wird auch zeigen, ob und wie ein System ohne Wehrpflicht ausschauen kann. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Rädler: Das glaube ich auch!)
Die Frage ist nur die: Warum hat die ÖVP Angst davor, Herr Kollege? (Abg. Rädler: Wir nicht!) Es gibt keinen Grund dafür, Angst davor zu haben, die Bevölkerung zu befragen, ob sie für oder gegen die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht ist.
Es ist möglich, keine Zwangsdienste für junge Männer in Österreich zu haben. Es ist auch möglich, die Absicherung der Zivildienstträgerorganisationen zu gewährleisten. Es ist möglich, gerade für motivierte Freiwillige, Anreize zu setzen. Die zusätzliche Anerkennung von Organisationen, die jetzt noch nicht Zivildienstträgerorganisationen sind, ist genauso wichtig wie eine adäquate Entlohnung als Anreiz für Freiwillige und für ein freiwilliges Jahr.
Kein einziger Bereich, weder Sozialsystem, Gesundheitssystem, Umweltbereich, Frauenbereich noch der Menschenrechtsbereich, wird brachliegen, wenn es keine Zivildiener mehr gibt, denn es wird andere Modelle geben müssen. Das ist eigentlich allen klar – mit Ausnahme der ÖVP. Der ÖVP ist das überhaupt nicht klar! Egal, ob jetzt im Bildungssystem, im Sozialsystem oder auch in der Frage der allgemeinen Wehrpflicht, die ÖVP steht meiner Ansicht nach einfach nur mehr quer im Stall, sie ist einfach nur mehr blockierend. Das wäre aber nicht notwendig. Deshalb auch noch einmal mein Vorwurf von der gespaltenen Zunge, nämlich mein Vorwurf, einerseits europäische Partei zu sein und andererseits zu sagen, die Wehrpflicht sei das einzig Wichtige, die müsste man erhalten.
Die Lösungen sind da, wir können darüber diskutieren. – Lassen Sie uns gemeinsam diskutieren!
Zur Volksabstimmung: ein klares Ja! (Beifall bei den Grünen.)
16.45
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. 6 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.
16.45
Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die Debatte zur allgemeinen Wehrpflicht, die ich in den letzten Tagen mitverfolgen konnte, sowohl medial als auch hier, ist doch etwas entrüstend. Manche Ausführungen empfindet man als sehr unseriös. Es sind einfach nur Worthülsen, es werden gegenseitig Vorwürfe gemacht. Ich bin selbst Milizoffizier, und sage eines ganz klar an dieser Stelle: Ich distanziere mich von so manchen Äußerungen dieser Vereinigung, denn die Milizangehörigen und auch die Soldaten sind keine Ex-Häftlinge, sind keine Raufbolde, sind keine Ausländer, sind keine Langzeitarbeitslosen, die dort bereits „wertvollen Dienst“ machen! – Mit derartigen Aussagen werden auch wir aktive Milizoffiziere in diese Ecke gestellt, und das lasse ich nicht gelten! (Beifall beim BZÖ.)
Ein gewaltiges Problem orte ich einerseits bei der Regierung, die vor Planungslosigkeit in dieser Frage nur so strotzt. Das überrascht mich aber nicht, denn auch im Bildungsbereich, im Budgetbereich, überall gibt es Reformstau, nirgendwo geschieht etwas. Also: Warum sollte es dann beim Bundesheer anders sein? Selbstverständlich ist auch in diesem Bereich die SPÖ anderer Meinung als die ÖVP. Dass die FPÖ zu diesem Thema den billigen Jakob für die ÖVP macht, selbst keine Konzepte vorlegt und der Betoniererfraktion das Wort redet, wundert mich.
Ich meine, das Buch – und auch das ist bereits angesprochen worden –, von dem 12 000 Stück an die Grundwehrdiener verteilt worden sind, das das Bekenntnis zur Wehrpflicht enthält, ist auch so ein Sonderstück der Sonderklasse. Auch wir Abgeordnete haben dieses Buch „Soldat 2011“ vom Herrn Minister bekommen. Ich lese gerne darin, weil ich zum Heer stehe, aber auch darin steht – und das ist in dieser Diskussion noch nicht angesprochen worden –, die allgemeine Wehrpflicht sei Garant für Schutz und Hilfe. Somit ist der Aufruf des Ministers für 2011 allen Abgeordneten ins Stammbuch, quasi ins Terminbuch geschrieben. Aber das ist nur ein Bonmot in dieser Diskussion.
Was wir brauchen, ist eine Versachlichung. Was wir brauchen, ist eine Herausnahme dieser Diskussion aus dem Wahlkampf. Was wir außerdem brauchen, ist eine Entideologisierung des Denkens, ein freies Denken, um neue Zugänge zu schaffen.
Wir müssen zunächst einmal – das habe ich auch im Ausschuss gesagt – die Aufträge für das Bundesheer klar definieren. Nämlich: Wo geht denn die Reise hin? Ist der Schwerpunkt – und das meine ich schon noch –, ist ein Kernstück die militärische Landesverteidigung? Ist die Katastrophenhilfe wirklich noch immer das Thema, oder machen wir es so wie die Deutschen, schaffen wir dafür ein Technisches Hilfswerk? Sind die Schwerpunkte bei der Terrorbekämpfung zu setzen oder sind uns die Auslandseinsätze besonders wichtig, oder sollten wir auch diese auf ein in Europa übliches Maß zurückfahren?
Eines sage ich ganz bewusst und ganz klar: Die Frage des Zivildienstes ist keine Frage der Wehrpflicht! – Das gehört einmal klar gesagt, denn es kann nicht sein, dass man sagt, der Sozialdienst sei gefährdet. Das hatte ursprünglich mit der Wehrpflicht gar nichts zu tun. Die Frage ist aber: Wie löst man das Problem, das sich daraus ergibt? – Wir vom BZÖ haben da das Modell „Bürgerhilfe“ gut positioniert. Wir sagen, dass junge Menschen, die einen Dienst für andere Menschen leisten, auch ordentlich bezahlt werden müssen, etwa mit 1 300 € brutto im Monat.
Das Problem ist, dass der Kopf beziehungsweise dass man oben nicht weiß, was zu tun ist, nämlich, dass die Sicherheitsdoktrin fehlt, dass die Strategie fehlt, dass die Ausrichtung fehlt. Es gibt einen alten Grundsatz, der besagt: „Structure follows Strategy“, also zunächst die Strategie und dann die Struktur, aber Sie, Herr Minister – bitte, seien Sie mir nicht böse! –, machen es genau umgekehrt! Sie filetieren das Bundesheer wie ein schlechter Arzt, nämlich: Sie schneiden einmal hinein und schauen dann, was übrigbleibt – und hintennach kommt dann vielleicht die Strategie. Sie verkaufen Teile der Fliegerabwehr, der Artillerie, die Panzer, die Kasernen, aber ob wir sie dann letztendlich brauchen, das steht noch in den Sternen.
Die Frage der Wehrpflicht an sich – Kollege Scheibner hat das sehr gut ausgeführt – ist ein Federstrich. Wenn man sie aussetzt, kann man sie auch rasch wieder einführen, wenn Bedarf gegeben ist. Sie ist also keine Grundsatzfrage der Zielerreichung. Die Frage der Wehrpflicht ist eine Frage der operativen Umsetzung. Daher treten wir vom BZÖ für ein starkes professionelles Berufsheer mit einer Freiwilligenmiliz ein. Ich freue mich, dass die SPÖ das in Grundsätzen übernommen hat, wahlkampfbedingt natürlich.
Eines gebe ich noch zu bedenken: dass in ganz Europa die Wehrpflicht ausgesetzt beziehungsweise abgeschafft wird – vorwiegend ausgesetzt –, in Belgien, in den Niederlanden, in Polen, in Frankreich, in Spanien, in Slowenien, in Tschechien, in Ungarn, in Italien und zuletzt auch in Deutschland. – Dazu gebe ich eine Denksportaufgabe.
Nahezu alle Länder rund um Österreich haben die Wehrpflicht bereits ausgesetzt, nur Österreich beharrt weiterhin auf diesem alten Modell, das unserer Meinung nach nicht mehr zeitgemäß ist. Namhafte Experten – also nicht nur das BZÖ –, und zwar im Wirtschaftsforschungsinstitut, im Staatsschuldenausschuss oder auch im Rechnungshof, verlangen entsprechende Reformmaßnahmen, um das Bundesheer abzuschlanken – und da gehen auch viele in Richtung Freiwilligenheer, starkes Berufsheer.
Und nun im Zusammenhang mit dem Bundesheer zur Jugend, der man zumindest ein halbes Jahr Zeit wegnimmt. Ich war auch heuer wieder bei einigen Militärempfängen, und da konnte man aus dem Mund hochrangiger Offiziere, auch von Militärkommandanten, Folgendes hören: Wie soll ich einem Grundwehrdiener erklären, dass er draußen auf der Straße Löcher stopfen muss?! Oder: Was hat das mit militärischen Aufgaben zu tun?!
Jetzt macht ein Grundwehrdiener sechs Monate lang Ähnliches, also keine militärischen Aufgaben mehr – und da frage ich mich schon, ob man damit der Jugend einen Dienst erweist. Meine Damen und Herren, dieser Zwangsdienst ist zu hinterfragen, weil er letztlich sozusagen eine Naturalsteuer an den Staat darstellt, was ungerecht ist und in Bezug auf die Wirtschaft einen Steuerausfall von rund 300 Millionen € verursacht. Dazu kommt: Gesamtkosten des Bundesheeres rund 2 Milliarden €; rund 40 Prozent davon entfallen auf den Grundwehrdienst. Die schnellen Rechner hier werden wissen: Das sind 800 Millionen €. In Summe würden also rund 1,1 Milliarden € frei werden, wenn man die Wehrpflicht zumindest aussetzen würde.
Was die ÖVP anlangt, muss ich sagen, ich glaube, dass es da eine gewisse Trotzreaktion bei der ÖVP gibt, weil die SPÖ mit diesem Thema wahltaktisch vorgeprescht ist. Ein eigenes Konzept dazu hat die ÖVP nicht, daher bleibt sie bei der Wehrpflicht, so nach dem Motto: Die Wehrpflicht hat sich in den letzten 50 Jahren bewährt, und daher soll es dabei bleiben! – So kann es aber nicht bleiben, meine Damen und Herren!
Liebe FPÖ, ihr als Wirtschaftspartei, wie wollt ihr denn das den jungen Menschen erklären, dass der Wirtschaft, dem Staat 300 Millionen € an Steuern entfallen, weil die jungen Menschen zum Bundesheer zwangsverpflichtet werden?!
Was sagt ihr von der FPÖ, die von sich behauptet, eine Jugendpartei zu sein, dazu, dass Menschen zwangsweise ein halbes Jahr lang für solche Dienste herangezogen werden, wobei zwei Drittel Systemerhalter sind?! Junge Menschen werden zwangsverpflichtet, um irgendwelche Systeme zu erhalten, die mit den eigentlichen Aufgaben des Bundesheeres rein gar nichts zu tun haben!
Und wo ist denn da die selbst ernannte Reformpartei FPÖ, wenn der blaue Klon in Oberösterreich plakatiert: Reformen jetzt, Mut zur Wahrheit! – Wenn es jedoch darum geht, Reformen durchzuführen, dann macht ihr von der FPÖ der Betonierer-Fraktion ÖVP auch noch die Mauer! Ich „gratuliere“ euch dazu sehr herzlich! (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren! Was wir brauchen, ist ein schlankes Heer, ein Heer, das den Sicherheitsbedürfnissen gerecht wird, das der Jugend gerecht wird – auch im Einklang mit der Wirtschaft. Daher wollen wir vom BZÖ die Bevölkerung da mit einbinden. Wir haben dazu auch einen Fristsetzungsantrag eingebracht, weil wir wollen, dass es eine Volksbefragung darüber gibt, ob in Österreich die Wehrpflicht beibehalten werden soll oder ob es, wie wir vom BZÖ das meinen, ein starkes Berufsheer mit einer Freiwilligen-Komponente geben soll. – Danke sehr. (Beifall beim BZÖ.)
16.52
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kunasek mit gewünschten 7 Minuten. – Bitte.
16.53
Abgeordneter Mario Kunasek (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Herr Abgeordneter Kappeller, lieber Kollege, ich muss dir leider widersprechen, wenn du sagst, die sicherheitspolitische Lage in Österreich habe sich in den letzten Jahren nicht verändert: Die sicherheitspolitische Lage hat sich verändert, denn wir haben einen Verteidigungsminister Darabos und einen Bundeskanzler Faymann, die aus purem Populismus die Sicherheit Österreichs aufs Spiel setzen und das Bundesheer und die Öffentlichkeit bei dieser Diskussion, die wir heute auch hier führen, verunsichern. (Beifall bei der FPÖ.)
Zu Klubobmann Cap, der jetzt leider nicht mehr im Saal ist, einen Satz: Bevor Sie unsere Parteitagsbeschlüsse aus dem Jahr 1997 zitieren, die wir unter der Verantwortung unseres Bundesparteiobmannes Strache längst zurückgenommen haben – wir haben längst den richtigen Weg eingeschlagen –, zitieren Sie lieber Bundesminister Darabos, der vor wenigen Wochen noch gemeint hat, die Wehrpflicht sei in Stein gemeißelt, heute jedoch ganz anderer Meinung ist! (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.) – Ich sage Ihnen ganz offen: Versuchen Sie nicht, von Ihrer eigenen Wendehalspolitik abzulenken! Wir von der FPÖ stehen zur Neutralität und nicht für einen NATO-Beitritt Österreichs, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Einen Satz noch zur ÖVP, bevor ich zum Thema komme: Wir werden heute einen Misstrauensantrag einbringen, und wir werden eine geheime Abstimmung darüber fordern. Sie von der ÖVP haben heute die Möglichkeit, Mut zu beweisen – den Sie ja damals gezeigt haben bei Ihrem eigenen Minister Lichal – und festzustellen, dass Bundesminister Darabos mit seiner Aufgabe ganz offensichtlich überfordert ist. Sie von der ÖVP haben heute die Möglichkeit – ich lade Sie herzlich dazu ein –, bei dieser geheimen Abstimmung ein Zeichen zu setzen, auch ein sicherheitspolitisches Zeichen in diesem Haus zu setzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP, solch ein Zeichen hat sich das Bundesheer verdient, ist doch Bundesminister Darabos mittlerweile jener Minister, der
in der laufenden Gesetzgebungsperiode hier im Hohen Haus die meisten Misstrauensanträge über sich ergehen lassen musste. Ich weiß nicht, ob Bundesminister Darabos aufgrund dieser Tatsache in die Geschichtsbücher eingehen möchte, aber heute haben wir jedenfalls die Möglichkeit, hier ein Zeichen zu setzen. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun zur laufenden Diskussion – und noch einmal: Warum diskutieren wir heute überhaupt über eine mögliche Abschaffung der Wehrpflicht? Wir diskutieren deshalb darüber, weil ein SP-Bürgermeister im Wahlkampf, und zwar aus populistischen Gründen, um noch einmal rasch Stimmenmaximierung zu betreiben, der Meinung war, man müsse die Wehrpflicht in Frage stellen. Solche Motive sind verwerflich, aber noch verwerflicher ist es, wenn ein Bundesminister genau diesen Wahlkampfgag dann als Auftrag sieht, eine Diskussion über die Abschaffung der Wehrpflicht hier in diesem Haus, vor allem aber auch über die Medien in Gang zu setzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beide Vorgangsweisen sind verwerflich (Beifall bei der FPÖ), aber ganz besonders verwerflich ist das in Ihrem Falle, Herr Bundesminister für Landesverteidigung, denn Sie haben die Ressortverantwortlichkeit, Sie haben die Verantwortung für die Sicherheit Österreichs, aber dass Sie diese wahrnehmen, das ist für unsere Fraktion leider nicht erkennbar. (Bundesminister Mag. Darabos: Alles klar!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, an diesem Beispiel sieht man aber auch – ich komme zurück zu unserem Antrag –, dass wir mit unserem Misstrauensantrag heute richtig liegen, dass unsere Feststellungen, die wir seit Monaten auch hier im Hause treffen, dass Bundesminister Darabos mit seiner Aufgabe entweder überfordert ist, erste Möglichkeit, oder, zweite Möglichkeit, dass er geistig noch nicht in seinem Amt angekommen ist, sondern noch immer glaubt, in der SPÖ-Parteizentrale als Bundesgeschäftsführer zu dienen und daher eben – ich sage das ganz offen – als Befehlsempfänger des Bundeskanzlers und Parteichefs Faymann agiert, da er in diesem Job geistig irgendwo hängengeblieben ist, dass diese unsere Feststellungen nicht so falsch sind.
Die Bundesheerexperten der SPÖ sind jetzt leider auch nicht da, wobei da die größten Frau Abgeordnete Rudas und Herr Abgeordneter Kräuter sind, die dazu auch immer wieder einiges zum Besten geben. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Eines sage ich Ihnen, Herr Bundesminister Darabos – und das können Sie mir glauben –: Das, was Sie heute hier gesagt haben, dass nämlich der Generalstab bei diesen Planungen mit dabei war, glaube ich Ihnen schon, aber: Alle waren nicht dabei, und ein wirklich Federführender, nämlich der Kommandant der Streitkräfte, war auch nicht dabei! (Abg. Neubauer: Das ist ja unglaublich!) Da wird wirklich Parteipolitik zulasten der Sicherheit Österreichs betrieben! (Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun dazu, wie Bundesminister Darabos, aber leider auch die SPÖ – ich weiß aber, dass es auch in dieser Fraktion vernünftige Kräfte gibt – diese Diskussion zu führen versuchen. Seitens der Koalitionsparteien beschließt man vor wenigen Wochen ein Sparpaket, ein Katastrophensparpaket ... (Zwischenruf des Abg. Zanger.) Kollege Scheibner nickt mir wohlwollend zu. Kompanien werden aufgelöst, man verkauft schweres Gerät, um dann, ohne entsprechende Rahmenbedingungen, über eine Neuaufstellung des österreichischen Bundesheeres, über die Abschaffung der Freiwilligkeit zu diskutieren!
All jene unter Ihnen, die eine Milizoffiziersausbildung genossen haben, die vielleicht auch Unteroffiziere sind, wissen ganz genau, dass man solche Diskussionen grundsätzlich einmal mit einer Beurteilung der Lage einleiten sollte, und die wissen auch,
dass man keinesfalls sicherheitspolitischen Husch-Pfusch machen, sondern dass man seriös diskutieren sollte.
Man sollte, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch einmal definieren, und zwar als Erstes, was überhaupt die Aufgaben des Bundesheeres in der Zukunft sind. Eine solche Diskussion vermisse ich. (Zwischenruf des Abg. Strache.) Eine solche Diskussion vermisse ich aber nicht nur in der Zeit von Bundesminister Darabos, sondern die vermisse ich seit den letzten Jahren, ja Jahrzehnten. Und das ist auch der Grund dafür, dass sich das österreichische Bundesheer jetzt in dieser misslichen Situation befindet.
Wir Freiheitlichen sagen ganz klar: Wir glauben nicht daran, Herr Klubobmann Cap, Herr Bundesminister Darabos, dass die Freiwilligen in Scharen zum Bundesheer kommen werden, zeigen doch Beispiele aus anderen Ländern, dass das eben nicht der Fall ist. Das hochgelobte Schweden hat massive Schwierigkeiten, und wir wissen das auch von Großbritannien.
Herr Abgeordneter Widmann, das hat nicht etwas mit der Miliz zu tun, die wir heute haben, aber warten wir ab, wie die Qualität der Miliz ausschauen wird, wenn dieses Modell umgesetzt wird. Großbritannien sucht Freiwillige in den Gefängnissen – das ist Faktum und Realität –, und auch die Belgier haben seit den neunziger Jahren – das weiß ich aus eigener Erfahrung aus einem Bosnien-Einsatz – massive Schwierigkeiten in Bezug auf Qualität und Aufbringung von Freiwilligen. Und das wollen wir Freiheitliche unserem österreichischen Bundesheer ersparen! (Beifall bei der FPÖ.)
Wir wollen die Fähigkeiten, die wir durch die Wehrpflicht in die Miliz einbringen ... (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) Herr Ingenieur, die Wehrpflicht bringt die Fähigkeiten in die Miliz ein, und das wollen wir Freiheitlichen auch weiterhin sichergestellt wissen.
Alles andere, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist sicherheitspolitisches Traumland, und darin befinden sich leider einige: so beispielsweise Bundesminister Darabos, Bundeskanzler Faymann, aber leider auch Abgeordnete von der SPÖ – mit löblichen Ausnahmen.
Ich fordere aber Sie auf, sehr geehrte Damen und Herren von der ÖVP, die Realität zu erkennen und diesem sicherheitspolitischen Unsinn heute hier eine Absage zu erteilen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
16.59