Parlament Österreich

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

 

61. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXV. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 25. Februar 2015

 

 


Stenographisches Protokoll

61. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXV. Gesetzgebungsperiode            Mittwoch, 25. Februar 2015

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 25. Februar 2015: 9.05 – 22.43 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bericht über den Sozialbericht 2013-2014 des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

2. Punkt: Bericht über den Antrag 752/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundeseinheitliche Regelung für die bedarfs­orientierte Mindestsicherung“

3. Punkt: Bericht über den Antrag 824/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anti-Lohn- und Sozialdumpingoffensive

4. Punkt: Bericht über den Antrag 877/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Transparenz von Beiträgen und Leistungen in der Arbeitslosenversicherung

5. Punkt: Bericht über den Antrag 777/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Aufstockung der Ressourcen der zuständigen Einrichtungen der Lohnkontrolle nach dem LSDBG

6. Punkt: Bericht über den Antrag 876/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Potenzialanalyse in den Sozialversicherungen

7. Punkt: Bericht über den Antrag 878/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung der Sozialversicherungen

8. Punkt: Bericht über den Antrag 352/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehrfache Sozialversicherungen

9. Punkt: Bericht über den Antrag 755/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung Sozialversicherungsträger

10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die äußeren Rechts­ver­hältnisse islamischer Religionsgesellschaften erlassen wird

11. Punkt: Bericht über den Antrag 882/A(E) der Abgeordneten Harry Buchmayr, Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bewahrung der Vorreiterrolle Österreichs zur Abschaffung der Todesstrafe


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 2

12. Punkt: Bericht über den Antrag 537/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kooperation zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Indien

13. Punkt: Bericht gemäß § 33 Abs. 6 GOG-NR über das Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR zur Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria (Hypo-Untersuchungsausschuss)

14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechts­verhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000) und das Bundesgesetz über Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilitätsgesetz-FinStaG) geändert werden (ÖBIB-Gesetz 2015)

15. Punkt: Drittes Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen

16. Punkt: Bericht über den Antrag 868/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend psychologischer Beratung für SchöffInnen und Geschworene

17. Punkt: Bericht über den Antrag 269/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Stellenbesetzungsgesetz geändert wird

18. Punkt: Bericht über den Antrag 345/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Stellenbesetzungsgesetz geändert wird

19. Punkt: Bericht über den Antrag 843/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend anlasslose Überprüfungsmöglichkeit Datenschutz­behörde

20. Punkt: Bundesgesetz, mit dem hinsichtlich ganztägiger Schulformen und der Bewegungsorientierung an Schulen das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schul­organisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bun­des­gesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, das Schulunterrichtsgesetz, das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 9/2012 sowie das Hochschul­gesetz 2005 geändert werden

21. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2014/12

22. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2013/4

23. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2014/16

24. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schaumweinsteuergesetz 1995 geändert wird (857/A)

25. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolle­gin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die öster­reichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 – StbG), BGBl. Nr. 311/1985, geändert wird (874/A)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 3

26. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staats­anwalt­schaft Wels um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Leopold Steinbichler

*****

Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 56

Ordnungsrufe .....................................................................................  266, 266,  313, 316

Geschäftsbehandlung

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeant­wortung 3229/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................ 84

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung ...... 175

Redner/Rednerinnen:

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 176

Bundesminister Dr. Josef Ostermayer ................................................................ ... 178

Elisabeth Hakel ....................................................................................................... ... 179

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ............................................................................. ... 180

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 181

Dieter Brosz, MSc ................................................................................................... ... 182

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ........................................................................ ... 184

Antrag der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den An­trag 840/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz, BGBI. Nr. 1/1930, geändert wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Ge­schäfts­ordnung eine Frist bis 24. März 2015 zu setzen ................................................................................................ 84

Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 84

Redner/Rednerinnen:

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ........................................................................ ... 185

Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ... 187

Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................ ... 189

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 190

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 191

Mag. Dr. Matthias Strolz ........................................................................................ ... 193

Dr. Georg Vetter ...................................................................................................... ... 194

Ablehnung des Fristsetzungsantrages ........................................................................ 195

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 84

Antrag der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen, den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (446 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die äußeren Rechts-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 4

verhältnisse islamischer Religionsgesellschaften erlassen wird (469 d.B.), gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 der Geschäftsordnung an den Verfassungsausschuss rückzu­verweisen – Ablehnung  200, 200

Aktuelle Stunde (18.)

Thema: „Beschäftigung 50+: Wie Österreich später in Pension geht“ ............... 56

Redner/Rednerinnen:

Mag. Andreas Schieder ............................................................................................... 56

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ..................................................................  59, 79

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ..... 62

Peter Haubner ......................................................................................................... ..... 63

MMMag. Dr. Axel Kassegger ................................................................................. ..... 64

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ..... 66

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................. ..... 68

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ..... 69

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ..... 70

August Wöginger .................................................................................................... ..... 72

Werner Neubauer .................................................................................................... ..... 74

Dr. Eva Mückstein ................................................................................................... ..... 75

Rouven Ertlschweiger, MSc .................................................................................. ..... 77

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ..... 78

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 56

Ausschüsse

Zuweisungen .........................................................................  81, 260, 260, 260, 318, 322

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Sozial­bericht 2013-2014 des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumen­tenschutz (III-138/470 d.B.) ........ 85

2. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 752/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundeseinheitliche Regelung für die bedarfsorientierte Mindestsiche­rung“ (471 d.B.) ............................................................ 85

3. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 824/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Anti-Lohn- und Sozialdumpingoffensive (472 d.B.) ................................................................................ 85

4. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 877/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz von Beiträgen und Leistungen in der Arbeitslosen­versicherung (473 d.B.) .............................................................................. 85

5. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 777/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufstockung der Ressourcen der zuständigen Einrichtungen der Lohnkontrolle nach dem LSDBG (474 d.B.) ..................................... 85


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 5

6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 876/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Potenzialanalyse in den Sozialversicherungen (475 d.B.)   ............................................................................................................................... 85

7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 878/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung der Sozialversicherungen (476 d.B.)      ............................................................................................................................... 85

8. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 352/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehrfache Sozialversicherungen (477 d.B.)             ............................................................................................................................... 85

9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 755/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung Sozialversicherungsträger (478 d.B.) ........................................................................................................................ 86

Redner/Rednerinnen:

Herbert Kickl ........................................................................................................... ..... 86

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ..... 89

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ..... 91

August Wöginger .................................................................................................... ..... 93

Dr. Kathrin Nachbaur ............................................................................................. ..... 95

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ................................................................  96, 139

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ..... 98

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 100

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 103

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 104

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 111

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................. ... 112

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 117

Michael Pock ........................................................................................................... ... 118

Johann Hechtl ......................................................................................................... ... 123

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 124

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ................................................................ ... 125

Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 126

Walter Schopf .......................................................................................................... ... 127

Peter Wurm ............................................................................................................. ... 128

Johann Höfinger ..................................................................................................... ... 134

Mag. Nikolaus Alm ................................................................................................. ... 135

Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ... 136

Werner Neubauer .................................................................................................... ... 137

Dr. Franz-Joseph Huainigg .................................................................................... ... 138

Wolfgang Knes ........................................................................................................ ... 140

Ing. Waltraud Dietrich (tatsächliche Berichtigung) .................................................... 141

Martina Diesner-Wais ................................................................................................ 141

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend schrittweise Senkung der Arbeiterkammerumlage – Ablehnung ........................  101, 142

Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket gegen die sektorale Arbeitslosigkeit in Österreich – Ablehnung  107, 142

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Pensionsmonitoring im öffentlichen Dienst“ – Ab­lehnung .................................  113, 142


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 6

Entschließungsantrag der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kol­legen betreffend frühere Anhebung des Frauenpensionsalters – Ablehnung ............................................  120, 142

Entschließungsantrag der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtendes und tatsächliches Pensionssplitting – Ablehnung .....................  121, 142

Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kol­le­gen betreffend Herkunftslandprinzip bei der Mindestsicherung – Ablehnung .............................  130, 143

Kenntnisnahme des Berichtes III-138 d.B. ................................................................... 142

Kenntnisnahme der acht Ausschussberichte 471, 472, 473, 474, 475, 476, 477 und 478 d.B.                   143

10. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (446 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die äußeren Rechts­verhältnisse islamischer Religionsgesellschaften erlassen wird (469 d.B.) .............................................................................................................. 144

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ... 144

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 148

Mag. Alev Korun ..................................................................................................... ... 150

Dr. Reinhold Lopatka ............................................................................................. ... 152

Dr. Jessi Lintl .......................................................................................................... ... 154

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ... 157

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 158

Bundesminister Dr. Josef Ostermayer ................................................................ ... 160

Bundesminister Sebastian Kurz ........................................................................... ... 162

Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................ ... 164

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 165

Otto Pendl ................................................................................................................ ... 167

Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 169

Johann Rädler ......................................................................................................... ... 170

Mag. Nikolaus Alm ................................................................................................. ... 171

Katharina Kucharowits .......................................................................................... ... 172

Herbert Kickl ......................................................................................................  173, 195

Mag. Michaela Steinacker ...................................................................................... ... 196

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 198

Asdin El Habbassi, BA .............................................................................................. 199

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing.  Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Halal-Zertifizierungen“ – Ablehnung ...................................................................  156, 201

Annahme des Gesetzentwurfes in 469 d.B. ................................................................ 200

11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den An­trag 882/A(E) der Abgeordneten Harry Buchmayr, Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bewahrung der Vorreiterrolle Österreichs zur Abschaffung der Todesstrafe (468 d.B.) ........................................... 201

Redner/Rednerinnen:

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ............................................................................. ... 201

Petra Bayr, MA ........................................................................................................... 202

Dr. Susanne Winter .................................................................................................... 203

Mag. Alev Korun ..................................................................................................... ... 204

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 205


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 7

Franz Leonhard Eßl ................................................................................................ ... 206

Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ........................................................................... ... 207

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 468 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Bewahrung der Vorreiterrolle Österreichs zur Abschaffung der Todesstrafe (E 65)                         207

12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den An­trag 537/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kooperation zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Indien (467 d.B.) .................................................................... 207

Redner/Rednerinnen:

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ................................................................ ... 208

Andrea Gessl-Ranftl ............................................................................................... ... 209

Josef A. Riemer ...................................................................................................... ... 209

Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ... 210

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 211

Nurten Yilmaz .......................................................................................................... ... 214

Mag. Gernot Darmann ........................................................................................... ... 214

Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ... 215

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Tagessätze in der Grundversorgung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – Ablehnung         213, 216

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 467 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Kooperation zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Indien (E 66)                   216

13. Punkt: Bericht des Geschäftsordnungsausschusses gemäß § 33 Abs. 6 GOG-NR über das Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR zur Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria (Hypo-Untersuchungsausschuss) (1/US/484 d.B.) ............................................................................................................. 216

Redner/Rednerinnen:

Dr. Reinhold Lopatka ............................................................................................. ... 216

Elmar Podgorschek ................................................................................................ ... 217

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 218

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 221

Dr. Rainer Hable ...................................................................................................... ... 223

Mag. Gernot Darmann ........................................................................................... ... 224

Dieter Brosz, MSc ................................................................................................... ... 225

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 227

Einsetzung des Hypo-Untersuchungsausschusses gemäß § 33 Abs. 9 GOG mit 25. Februar 2015     ............................................................................................................................. 216

14. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (458 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000) und das Bundesgesetz über Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilitätsgesetz-FinStaG) geändert werden (ÖBIB-Gesetz 2015) (485 d.B.)                          229

Redner/Rednerinnen:

MMMag. Dr. Axel Kassegger ................................................................................. ... 230

Peter Haubner ......................................................................................................... ... 231


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 8

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 232

Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ... 236

Dr. Kathrin Nachbaur ............................................................................................. ... 237

Franz Leonhard Eßl ................................................................................................ ... 238

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 239

Bundesminister Dr. Johann Georg Schelling ..................................................... ... 240

Wolfgang Katzian .................................................................................................... ... 242

Bernhard Themessl ................................................................................................ ... 242

Ing. Mag. Werner Groiß .......................................................................................... ... 243

Mag. Karin Greiner ................................................................................................. ... 244

Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 245

Rainer Wimmer ....................................................................................................... ... 246

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolle­gin­nen und Kollegen betreffend umfassende Reform der Verwaltung von Bun­desbeteiligungen – Ablehnung ....  234, 247

Annahme des Gesetzentwurfes in 485 d.B. ................................................................ 247

15. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (374 d.B.): Drit­tes Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (462 d.B.) ..................................... 248

Redner/Rednerinnen:

Mag. Bernd Schönegger ........................................................................................ ... 248

Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 248

Christian Lausch ..................................................................................................... ... 249

Dr. Georg Vetter ...................................................................................................... ... 251

Dr. Harald Troch ..................................................................................................... ... 252

Wolfgang Knes ........................................................................................................ ... 253

Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschluss von Staatsverträgen zur Forcierung der Haft­ver­büßung der in Österreich verurteilten Ausländer im Heimatland – Ablehnung ......................................................................................  251, 253

Genehmigung des Staatsvertrages in 462 d.B. ........................................................... 253

16. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 868/A(E) der Ab­geordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend psychologischer Beratung für SchöffInnen und Geschworene (463 d.B.) .............................................................................................. 254

Redner/Rednerinnen:

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 254

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ............................................................................... ... 255

Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ... 256

Dr. Georg Vetter ...................................................................................................... ... 256

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 257

Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ........................................................................... ... 258

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 258

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 463 d.B. hinsichtlich des Entschließungs­antrages 868/A(E) ............................................................................................................................. 259

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 463 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend bessere psychologische Unterstützung von Laienrichtern und Laienrichterinnen in belastenden Situationen (E 67)         ............................................................................................................................. 259

Gemeinsame Beratung über


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 9

17. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 269/A der Abge­ordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Stellenbesetzungsgesetz geändert wird (464 d.B.) ..................................................... 259

18. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 345/A der Abge­ordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Stellenbesetzungsgesetz geändert wird (465 d.B.) ..................................................... 259

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 464 und 465  d.B. ............................. 259

Zuweisung des Antrages 269/A an den Verfassungsausschuss ................................ 260

Zuweisung des Antrages 345/A an den Verfassungsausschuss ................................ 260

19. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 843/A(E) der Abge­ordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend anlasslose Überprüfungsmöglichkeit Datenschutzbehörde (466 d.B.)        ............................................................................................................................. 260

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 466 d.B. ..................................................... 260

Zuweisung des Antrages 843/A(E) an den Verfassungsausschuss ........................... 260

20. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (448 d.B.): Bundesgesetz, mit dem hinsichtlich ganztägiger Schulformen und der Bewegungsorientierung an Schulen das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, das Schulunterrichtsgesetz, das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 9/2012 sowie das Hochschulgesetz 2005 geändert werden (461 d.B.) ......................................................................................................... 260

Redner/Rednerinnen:

Dr. Walter Rosenkranz ............................................................................................... 260

Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ... 262

Wendelin Mölzer ..................................................................................................... ... 263

Brigitte Jank ............................................................................................................ ... 264

Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 265

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 272

Mag. Dr. Matthias Strolz ........................................................................................ ... 274

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................ ... 278

Dr. Karlheinz Töchterle .......................................................................................... ... 279

Hermann Krist ......................................................................................................... ... 280

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ............................................................................... ... 281

Marianne Gusenbauer-Jäger ................................................................................. ... 282

Asdin El Habbassi, BA .............................................................................................. 285

Erwin Preiner .......................................................................................................... ... 286

Hermann Gahr ........................................................................................................ ... 287

Ing. Manfred Hofinger ............................................................................................ ... 287

Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................... ... 288

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bewegungstausender – Ablehnung ....................................................................  269, 290

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pflichtfach „politische Bildung“ – Ablehnung .......................................................  270, 290


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 10

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Nationale Umsetzungsstrategie zur Schulauto­no­mie“ – Ablehnung .................  276, 290

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Überführung der aktuellen Schulverwaltung in Bildungsregionen mit einem proaktiven Bildungsservice – Ablehnung ............................................................................................................  277, 290

Annahme des Gesetzentwurfes in 461 d.B. ................................................................ 289

Gemeinsame Beratung über

21. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2014/12 (III-95/486 d.B.) ...................................................................................... 290

22. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2013/4 (III-17/487 d.B.) ........................................................................................ 290

23. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2014/16 (III-128/488 d.B.) .................................................................................... 290

Redner/Rednerinnen:

Elmar Mayer ............................................................................................................ ... 291

Hermann Gahr ........................................................................................................ ... 292

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 293

Sigrid Maurer .......................................................................................................... ... 293

Martina Schenk ....................................................................................................... ... 296

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 297

Erwin Preiner .......................................................................................................... ... 298

Johann Singer ......................................................................................................... ... 299

Erwin Angerer ......................................................................................................... ... 300

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 301

Dr. Rainer Hable ...................................................................................................... ... 304

Andrea Gessl-Ranftl ............................................................................................... ... 306

Mag. Andreas Hanger ............................................................................................ ... 307

Philip Kucher ........................................................................................................... ... 308

Petra Bayr, MA ........................................................................................................ ... 308

Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................... 309

Entschließungsantrag der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend rechtliche Klarstellung bezüglich Kammerprüfungen – Ablehnung .....................................  295, 313

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kol­leginnen und Kollegen betreffend massive Defizite im Hinblick auf die tech­nisch-praktische Vollziehung im Agrar-Förder-System in Österreich – Ablehnung .......................................................................................  303, 312

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfungskompetenz RH-Prüfungen bei Kammern – Ableh­nung ........................  305, 313

Kenntnisnahme der drei Berichte III-95, III-17 und III-128 d.B. ...................................... 312

24. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schaumwein­steuergesetz 1995 geändert wird (857/A)                       313

Redner/Rednerinnen:

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 313

Ing. Mag. Hubert Kuzdas ........................................................................................ ... 314


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 11

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 315

Peter Wurm ............................................................................................................. ... 315

Mag. Bruno Rossmann ............................................................................................. 316

Zuweisung des Antrages 857/A an den Finanzausschuss .......................................... 318

25. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desgesetz über die österreichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschafts­gesetz 1985 – StbG), BGBl. Nr. 311/1985, geändert wird (874/A)                  318

Redner/Rednerinnen:

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 318

Otto Pendl ................................................................................................................ ... 319

Nikolaus Prinz ......................................................................................................... ... 319

Mag. Alev Korun ..................................................................................................... ... 320

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 321

Zuweisung des Antrages 874/A an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ........ 322

26. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staats­anwaltschaft Wels (14 St 11/14 x) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Leopold Steinbichler (459 d.B.) ...................................................................................................................... 322

Annahme des Ausschussantrages .............................................................................. 322

Eingebracht wurden

Petition .......................................................................................................................... 82

Petition betreffend „Nein zum absoluten Rauchverbot!“ (Ordnungsnummer 41) (überreicht von den Abgeordneten Peter Wurm und Mag. Roman Haider)

Bürgerinitiative ............................................................................................................ 82

Bürgerinitiative betreffend „Halbe-Halbe-Doppelresidenz“ (Ordnungsnummer 66)

Regierungsvorlagen ................................................................................................... 81

460: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte erlassen wird und das Eisenbahngesetz 1957, das Kraft­fahrliniengesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Ver­braucher­behörden-Kooperationsgesetz geändert werden (Passagier- und Fahr­gastrechteagenturgesetz – PFAG)

479: Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

480: Sicherheitsverwaltungs-Anpassungsgesetz 2015 – SVAG 2015

481: Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird

482: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wett­bewerb 1984 – UWG geändert wird (UWG-Novelle 2015)

483: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämp­fung der Kriminalität


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 12

Berichte ......................................................................................................................... 82

Vorlage 52 BA: Bericht gemäß § 4a Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz über die im 4. Quartal 2014 ergriffenen Maßnahmen; BM f. Finanzen

Vorlage 53 BA: Bericht gemäß Art. 50c Abs. 3 B-VG iVm § 6 der Anlage 3 zum GOG (ESM-Informationsordnung) über die im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus getroffenen Maßnahmen im 4. Quartal 2014; BM f. Finan­zen

Vorlage 54 BA: Bericht gemäß § 78 Absatz 5 des Bundeshaushaltsgesetzes über das Eingehen, die Prolongierung und die Konvertierung von Finanzschulden und Währungstauschverträgen im Finanzjahr 2014; BM f. Finanzen

Vorlage 55 BA: Monatserfolg Dezember 2014; BM f. Finanzen

Vorlage 56 BA: Bericht über die Übernahme von Bundeshaftungen im Jahr 2014; BM f. Finanzen

Vorlage 57 BA: Bericht gemäß § 54 Abs. 12 BHG 2013 über die im 4. Quartal 2014 genehmigten Mittelverwendungsüberschreitungen (MVÜ); BM f. Finanzen

III-136: Bericht, Reihe Bund 2015/1; Rechnungshof

III-139: Bericht, Reihe Bund 2015/2; Rechnungshof

III-140: Bericht betreffend Jahresvorschau 2015 auf der Grundlage des Legis­lativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission bzw. zum Jahresprogramm des Rates; BM f. Gesundheit

III-141: Bericht betreffend die Jahresvorschau 2015 auf der Grundlage des Arbeits­programms der Europäischen Kommission sowie des 18-Monats­programms der italienischen, lettischen und luxemburgischen Präsidentschaften; BM f. Bildung und Frauen

III-142: Bericht betreffend Jahresvorschau der Europäischen Kommission 2015 sowie dem operativen Arbeitsprogramm des Rates; BM f. Land- und Forstwirt­schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

III-143: Bericht betreffend Jahresvorschau 2015 auf der Grundlage des Legis­lativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des operativen Jahres­programms des Rates; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

III-144: Bericht betreffend Jahresvorschau auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2015 und des Achtzehn­monatsprogramms des italienischen, lettischen und luxemburgischen Ratsvor­sitzes sowie des lettischen Arbeitsprogramms; BM f. Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz

III-145: Gemeinsamer Bericht zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kom­mission für 2015 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2014/2015; Bundes­kanzler und BM f. Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

III-146: Bericht zu den Vorhaben der Europäischen Union 2015; BM f. Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

III-147: Bericht betreffend Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2015 sowie dem Achtzehnmonatsprogramm des italienischen,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 13

lettischen und luxemburgischen Vorsitzes des Rates der Europäischen Union; BM f. Inneres

III-148: Bericht zum EU-Arbeitsprogramm 2015 auf der Grundlage des Achtzehn­monatsprogramms des italienischen, lettischen und luxemburgischen Ratsvor­sitzes sowie des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für das Jahr 2015; BM f. Europa, Integration und Äußeres

III-149: Bericht betreffend Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2015 und Vorhaben des Rates; BM f. Landesverteidigung und Sport

III-150: Universitätsbericht 2014; BM f. Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

III-151: Bericht zu den Vorhaben der Europäischen Union 2015; BM f. Familien und Jugend

III-152: Bericht, Reihe Bund 2015/3; Rechnungshof

III-153: Bericht betreffend EU-Jahresvorschau 2015 zum jährlichen Arbeitspro­gramm der Kommission bzw. des Rates; BM f. Finanzen

Anträge der Abgeordneten

Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschaffung des Kran­kenhaus-Selbstbehaltes für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren“ (883/A)(E)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Pfandsystems für Getränkeverpackungen (884/A)(E)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen Kunststoffverpackungen (885/A)(E)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtender gemeinsamer Ethik- und Religionenunterricht (886/A)(E)

Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Wertgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter (887/A)(E)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ambitioniertes Klima­schutzmaßnahmenprogramm beschließen (888/A)(E)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Eisenbahnsicherheit durch Automatisierung bei der internen Weitergabe sicherheitsrelevanter Daten im Eisenbahnwesen (889/A)(E)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Notfallplan für die Zentral­matura (890/A)(E)

Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Absetzbarkeit von Arbeitsplätzen (891/A)(E)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erstellung einer Studie zur Lehrergesundheit“ (892/A)(E)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend die rasche Umsetzung der Expertenvorschläge für den Maßnahmenvollzug (893/A)(E)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschaffung des Kran­kenhaus-Selbstbehaltes für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren“ (894/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 14

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Dachbegrünung als einfache, kostengünstige klimapolitische Maßnahme“ (895/A)(E)

Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anrechnung von vier vollen Jahren Kindererziehungszeit pro Kind (896/A)(E)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anrechnung von vier vollen Jahren Kindererziehungszeit pro Kind (897/A)(E)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 29. Feber 1956 über die Bezüge der Bundesbeamten (Gehaltsgesetz 1956 – GehG) geändert wird (898/A)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Behebung des Brustkrebs-Screening-Flops (899/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaf­fung des Selbstbehalts bei Krankenhausaufenthalten von Kindern und Jugendlichen (900/A)(E)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gerechte Pendlerverordnung für unsere Arbeitnehmer (901/A)(E)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Mehr Sicherheit für Kärnten“ (902/A)(E)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz geändert wird (903/A)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Bildung und Frauen (904/A)(E)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung für Schüler­zeitungen (905/A)(E)

Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gewerbeordnung im 21. Jahr­hundert (906/A)(E)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Straftatbestand: Verteidigung von Menschenrechten und freie Meinungsäußerung – Freiheit für den Menschenrechtsaktivisten und Anwalt Waleed Abulkhair (907/A)(E)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Crowdfunding Gesetz als attraktiver Rechtsrahmen (908/A)(E)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Crowdfunding Gesetz als attraktiver Rechtsrahmen (909/A)(E)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung von zusätzlichen Investitionsanreizen für Tourismusbetriebe durch Heranführung der AfA an die wirtschaftliche Lebensdauer (910/A)(E)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket gegen die sektorale Arbeitslosigkeit in Österreich (911/A)(E)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gerechte Pendlerverordnung für unsere Arbeitnehmer (912/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 15

Ing. Thomas Schellenbacher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gebühren für die Ausstellung von Reisepässen an Minderjährige (913/A)(E)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherung von Klein- und Kleinstschulen (914/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend beglei­tende Evaluierung beim Projekt „Gratis-Zahnspange“ (915/A)(E)

Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berechnung der negativen Auswirkungen von Teilzeitarbeit auf die Pensionshöhe (916/A)(E)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bewertung der ökono­mischen Leistungen der Familien für die Gesellschaft (917/A)(E)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend bessere Unterstützung für Familien mit Folgegeburten im Bezugszeitraum des Kinderbetreuungsgeldes (918/A)(E)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Pensionsmonitoring im öffentlicher Dienst“ (919/A)(E)

Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Definition des Embryo ab dem Zeitpunkt der Befruchtung der Eizelle“ (920/A)(E)

Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Andrea Kuntzl, Dr. Andreas F. Karlsböck, Rouven Ertlschweiger, MSc, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatuniversitätengesetz geändert wird (921/A)

Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Andrea Kuntzl, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungs­gesetz 1992 geändert wird (922/A)

Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Andrea Kuntzl, Petra Steger, Rouven Ertlschweiger, MSc, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert wird (923/A)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfas­sungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (924/A)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überführung der aktuellen Schulverwaltung in Bildungsregionen mit einem proaktiven Bildungsservice (925/A)(E)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nationale Umset­zungs­strategie zur Schulautonomie“ (926/A)(E)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung des Unterrichtsfachs „Ethik und Religionen“ (927/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Tagessätze in der Grundversorgung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (928/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grund­freiheiten (929/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Grundversorgung in Bundeskompetenz (930/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 16

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesonderte Verein­barungen zum Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internatio­naler Kindesentführung (931/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzierung der Rechts­beratung (932/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzierung Rechts­beratung (933/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Betreuung von unbeglei­teten minderjährigen Flüchtlingen durch die Kinder- und Jugendhilfe (934/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (935/A)(E)

Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsatz von mehrspurigen Fahrrädern (936/A)(E)

Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend einer Studie zu personen­bezogenen Parametern für die Bemessung von Sozialleistungen (937/A)(E)

Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Analyse der Kollektivverträge (938/A)(E)

Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Emissionszertifikate-Gesetz 2011 (EZG 2011) (939/A)(E)

Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Flugabgabe (940/A)(E)

Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Kraftfahrwesen, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 26/2015, geändert wird (941/A)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird (942/A)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend transparenter Gebarung des Museums und der Sammlung „Leopold“ (943/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (944/A)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird (945/A)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung zen­traler Steuerungsinstrumente im Rahmen des nächsten Finanzausgleichs (946/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtendes und tatsächliches Pensionssplitting (947/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend schrittweise Senkung der Arbeiterkammerumlage (948/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Open Data im Gesund­heits­wesen (949/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 17

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957 geändert wird (950/A)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Leistungsschutzrecht (951/A)(E)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mitarbeitererfolgsbeteiligung (952/A)(E)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung (953/A)(E)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung (954/A)(E)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung (955/A)(E)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung (956/A)(E)

Otto Pendl, Werner Amon, MBA, Dr. Peter Pilz, Christoph Hagen, Mag. Nikolaus Alm, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend illegale Überwachung durch fremde Geheimdienste (957/A)(E)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Jahresmautvignette für Probe- und Überstellungskennzeichen“ (958/A)(E)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Herkunftskennzeichnung von Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln“ (959/A)(E)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine Pensions­anpassung über der ASVG-Grenze“ (960/A)(E)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirtschaftsstandort Österreich: Wirtschaftsfreundliche Maßnahmen und Steuererleichterungen für Betriebsgründungen im ländlichen Raum“ (961/A)(E)

Rouven Ertlschweiger, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung“ (962/A)(E)

Mag. Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Ausweitung des Mandats der UN-Mission MINURSO (963/A)(E)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einführung einer strukturellen Schuldenbremse (964/A)(E)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung der Werbeabgabe (965/A)(E)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Dringlichkeit der Abschaffung der Mehrfach-Pflichtmitgliedschaften in den Wirtschaftskammern (966/A)(E)

Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Handelsvertretergesetz, BGBl. Nr. 88/1993, geändert wird (967/A)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 18

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 2. April 1952 über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich geändert wird (968/A)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung des Straftat­bestandes der Tierquälerei“ (969/A)(E)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung des Selbstbehalts für Kinder und Jugendliche bei einem stationären Krankenhausaufenthalt (970/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Koordinierung sämtlicher „Töpfe“ der Mobilitätsförderung (971/A)(E)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verwendung von Rücklagen des BMLVS zur Finanzierung unerwarteter Mehrkosten bei sportlichen Großereignissen (972/A)(E)

Mag. Roman Haider, Georg Willi, Leopold Steinbichler, Josef Schellhorn, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend leistbares Skifahren und Snowboarden für Kinder und Jugendliche (973/A)(E)

Zurückgezogen wurde der Antrag der Abgeordneten

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfas­sungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (865/A) (Zu 865/A)

Anfragen der Abgeordneten

Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Nächstes Budgetloch? – Wohlfühl-Zahlen und die Realität“ (3493/J)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Aufnahme von arbeitsorganisatorischen Sicherheitskategorien in den ÖBB-Sicherheitsjahresbericht (3494/J)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Rückforderung der Familienbeihilfe nach Studienwechsel (3495/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Beratung Zinsswaps Burgenland und Freigabe des Schweizer Franken (3496/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Verfahrensstand Immobiliengeschäfte (BUWOG, Terminaltower, ...) und Vergabe Lehman Brothers (3497/J)

Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Einkom­mensverlust bei späterem Ruhestandsantritt (3498/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die Kritik an Österreichs Standortpolitik (3499/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Rückstände der Medikamentenwirkstoffe in der Umwelt (3500/J)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Einigung beim Strukturpaket (3501/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 19

Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit betreffend eingeschleppte Krankheiten in Österreich (3502/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Prämien und Belohnungen für Kabinettsmitarbeiter (3503/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Prämien und Belohnungen für Kabinettsmitarbeiter (3504/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Prämien und Belohnungen für Kabinetts­mitarbeiter (3505/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Prämien und Belohnungen für Kabinettsmitarbeiter (3506/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Prämien und Belohnungen für Kabinettsmitarbeiter (3507/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Prämien und Belohnungen für Kabinettsmitarbeiter (3508/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Prämien und Belohnungen für Kabinettsmitarbeiter (3509/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Prämien und Belohnungen für Kabinettsmitarbeiter (3510/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Prämien und Belohnungen für Kabinettsmitarbeiter (3511/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Prämien und Belohnungen für Kabinettsmitarbeiter (3512/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Prämien und Belohnungen für Kabinettsmitarbeiter (3513/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Prämien und Belohnungen für Kabinetts­mitarbeiter (3514/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Prämien und Belohnungen für Kabinettsmitarbeiter (3515/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Strukturreform österreichischer Vertretungs­behörden in Italien (3516/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Gesundheit betreffend E-Card-Schwund bei den einzelnen Sozialversiche­rungsträger (3517/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Demonstration gegen den Grazer Akademikerball am 17.01.2015 (3518/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 20

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitsplatzvernichtung durch Regulie­rungs­wahn beim Nichtraucherschutz (3519/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend EU-Förderungen zur Bekämpfung der Jugend­arbeitslosigkeit (3520/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Absatzeinbruch beim Schaumweinverkauf im Jahr 2014 (3521/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend ein grenznahes Asylzentrum in Tarvis in Italien und ein angebliches „Flüchtlingsabkommen“ zwischen Österreich und Italien (3522/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend OIIP, AIES und IILP (3523/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend OIIP, AIES und IILP (3524/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend OIIP, AIES und IILP (3525/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend OIIP, AIES und IILP (3526/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend OIIP, AIES und IILP (3527/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend OIIP, AIES und IILP (3528/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend OIIP, AIES und IILP (3529/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend OIIP, AIES und IILP (3530/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend OIIP, AIES und IILP (3531/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend OIIP, AIES und IILP (3532/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend OIIP, AIES und IILP (3533/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend OIIP, AIES und IILP (3534/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend OIIP, AIES und IILP (3535/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend OIIP, AIES und IILP (3536/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Arbeitszeitverkürzung für Ärzte im Landeskrankenhaus Hall in Tirol (3537/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 21

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitszeitverkürzung für Ärzte im Landeskrankenhaus Hall in Tirol (3538/J)

Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Dschihad-Mädchen“ aus Österreich (3539/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend der angedachten Schließung von Kleinschulen (3540/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend schwere Mängel bei Kindersitzen (3541/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend U-Haft für Grazer Jihadisten verlängert (3542/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend U-Haft für Grazer Jihadisten verlängert (3543/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Finanzen betreffend Öffnung des Arbeitsmarktes für Rumänen und Bulgaren II (3544/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Gesundheit betreffend E-Card-Ersatzbeleg für Asylwerber und Asylanten (3545/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend König Abdullah Bin Abdulaziz Zentrum für Interreligiösen und Interkulturellen Dialog (KAICIID) (3546/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Gesundheit betreffend E-Card-Ersatzbelege (3547/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosenversicherung und Einkommensstaf­felung (3548/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Vertragsverletzungsverfahren Staatsdruckerei (3549/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Ratifizierung des 3. Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechts­konvention (3550/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Umsetzung von Rechten für Menschen mit Behinderung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans „Menschenrechte“ (3551/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Beschäftigung von Jugendlichen im Bundes­ministerium für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien (3552/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Beschäftigung von Jugendlichen im BMFJ (3553/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Beschäftigung von Jugendlichen im BMASK (3554/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 22

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Beschäftigung von Jugendlichen im BMEIA (3555/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Beschäftigung von Jugendlichen im BMBF (3556/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Beschäftigung von Jugendlichen im BMF (3557/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Beschäftigung von Jugendlichen im BMG (3558/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Beschäftigung von Jugendlichen im BMI (3559/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Beschäftigung von Jugendlichen im BMJ (3560/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Beschäftigung von Jugend­lichen im BMLFUW (3561/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend Beschäftigung von Jugendlichen im BMLVS (3562/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Beschäftigung von Jugendlichen im BMVIT (3563/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Beschäftigung von Jugendlichen im BMWFW (3564/J)

Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend „Sicherheitsoffensive für Österreich: Integrations­politik, Integrationskonzepte und Willkommensbehörden“ (3565/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend FreigängerInnen im Strafvollzug (3566/J)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Steuerliche Entlastung von Familien (3567/J)

Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich im Jahre 2014 (3568/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend drastische Verschlechterungen der kulturellen Bildung im gesamten österreichischen Bildungssystem (3569/J)

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend „Internetkriminalität – Strafanzeigen – Gerichtliche Erledigung im Jahr 2014“ (3570/J)

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Internetkriminalität – Strafdelikte durch IT-Medium im Jahr 2014“ (3571/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 23

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Pässe für den Kosovo (3572/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Leiharbeitsverträge im BMF (3573/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Vertragsverletzungsverfahren Staatsdruckerei (3574/J)

Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend „Sicherheitsoffensive für Österreich: Entwick­lungshilfe, Flüchtlingsfrage und Migrationsproblematik“ (3575/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Bonus-Zahlungen für ÖBB-Manager (3576/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Christian Kerns mediales Netzwerk – Christian Pöttler (3577/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Information der OeNB über die Auswirkungen einer Insolvenz der Hypo Alpe Adria aus dem Jahr 2009 (3578/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Information der OeNB über die Auswirkungen einer Insolvenz der Hypo Alpe Adria aus dem Jahr 2009 (3579/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Zahlungsgebarung des Bundes“ (3580/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Schlägerei im Asylwerberheim in Wien Erdberg (3581/J)

Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Telekom-Skandal (3582/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Maßnahmen zur Reduktion der Krankenstände des BMJ (3583/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Richtlinien Vorwissenschaftliche Arbeit (3584/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Umfrage der Wiener Polizei zu Akademikerball (3585/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Baunormen (3586/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Sportsponsoring und Werbeplatzierung im Sport (3587/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Sportsponsoring und Werbeplatzierung im Sport (3588/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 24

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Sportsponsoring und Werbeplatzierung im Sport (3589/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Sportsponsoring und Werbeplatzierung im Sport (3590/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Sportsponsoring und Werbeplatzierung im Sport (3591/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Sportsponsoring und Werbeplatzierung im Sport (3592/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Sportsponsoring und Werbeplatzierung im Sport (3593/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Sportsponsoring und Werbeplatzierung im Sport (3594/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Sportsponsoring und Werbeplatzierung im Sport (3595/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Sportsponsoring und Werbeplatzierung im Sport (3596/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Sportsponsoring und Werbeplatzierung im Sport (3597/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Sportsponsoring und Werbe­platzierung im Sport (3598/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Sportsponsoring und Werbeplatzierung im Sport (3599/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend externe Expertengruppen des BMF (3600/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Sachwalterschaften in Österreich (3601/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Medizinische Versorgung im Strafvollzug (3602/J)

Rouven Ertlschweiger, MSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend „Jugendarbeitslosigkeit, Ausbildung und Integration“ (3603/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend durchschnittliche Bildung durchschnittlicher Zuwanderer (3604/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend durchschnittliche Bildung durchschnittlicher Zuwanderer (3605/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 25

Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Vorsteuerabzug für PKW im Direktvertrieb (3606/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Sicherheitsoffensive für Österreich: Grenzraumüberwachung in Nieder­österreich“ (3607/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Sicherheitsoffensive für Österreich: Grenzraumüberwachung in Vorarlberg“ (3608/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Sicherheitsoffensive für Österreich: Grenzraumüberwachung in Tirol“ (3609/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Sicherheitsoffensive für Österreich: Grenzraumüberwachung in Steiermark“ (3610/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Sicherheitsoffensive für Österreich: Grenzraumüberwachung in Kärnten“ (3611/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Sicherheitsoffensive für Österreich: Grenzraumüberwachung in Salzburg“ (3612/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Sicherheitsoffensive für Österreich: Grenzraumüberwachung in Wien“ (3613/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Sicherheitsoffensive für Österreich: Grenzraumüberwachung in Oberöster­reich“ (3614/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Wissenschaftsmonitor (3615/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Schulaufsicht über den konfessionellen Religionsunterricht (3616/J)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend „Geschäftsmodell Besitzstörungsklagen“ (3617/J)

Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Gewalt an Frauen (3618/J)

Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend falsche Achsen am Railjet – Sicherheitsproblem oder Aufsichtsproblem? (3619/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Beitrag der österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung des achten Millenniums-Entwicklungsziels – eine globale Partnerschaft im Dienst der Entwicklung (3620/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 26

Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Aktivitäten, Anhänger und Organisationen der Muslimbruderschaft in Österreich“ (3621/J)

Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Nächstes Budgetloch? – Wohlfühl-Zahlen und die Realität“ (3622/J)

Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend „Nächstes Budgetloch? – Wohlfühl-Zahlen und die Realität“ (3623/J)

Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend „Nächstes Budgetloch? – Wohlfühl-Zahlen und die Realität“ (3624/J)

Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend „Nächstes Budgetloch? – Wohlfühl-Zahlen und die Realität“ (3625/J)

Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Nächstes Budgetloch? – Wohlfühl-Zahlen und die Realität“ (3626/J)

Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Nächstes Budgetloch? – Wohlfühl-Zahlen und die Realität“ (3627/J)

Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend „Nächstes Budgetloch? – Wohlfühl-Zahlen und die Realität“ (3628/J)

Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend „Nächstes Budgetloch? – Wohlfühl-Zahlen und die Realität“ (3629/J)

Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Nächstes Budgetloch? – Wohlfühl-Zahlen und die Realität“ (3630/J)

Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend „Nächstes Budgetloch? – Wohlfühl-Zahlen und die Realität“ (3631/J)

Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Nächstes Budgetloch? – Wohlfühl-Zahlen und die Realität“ (3632/J)

Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Nächstes Budgetloch? – Wohlfühl-Zahlen und die Realität“ (3633/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend Irreführung des Parlaments, falsche Angaben und unbeantwortete Fragen (3634/J)

Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Ausschluss von Frauen beim Techniker-Cercle (3635/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 27

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Informationspolitik des Bundesministers zu TTIP“ (3636/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Asylmissbrauch durch Asylwerber aus dem Kosovo (3637/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ankerkinder – 2014 (3638/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Untersuchungen zur Altersdiagnose 2014 (3639/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Überprüfung eines behaupteten Verwandtschaftsverhältnisses 2014 (3640/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Sachverhaltsdarstel­lung an das BMASK betreffend Lebens.Med.Gesundheitszentrum GmbH (3641/J)

Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Forschung im Bereich Neurofibromatose (3642/J)

Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Verbesserung der medizinischen Versorgung von PatientInnen mit Neuro­fibro­matose (3643/J)

Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Trickdiebstahl in Österreich im Jahr 2014 (3644/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend der finanziellen Situation der Pädagogischen Hochschulen in Österreich (3645/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend der finanziellen Ressourcen der Österreichischen Hochschülerschaft (3646/J)

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend die Handhabe von Taten durch die Staatsanwaltschaft Linz, die einen Verstoß gegen das Verbotsgesetz und § 283 StGB „Verhetzung“ nahelegen (3647/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend den medialen Werbeaufwand Ihres Ressorts im Jahr 2014 (3648/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend den medialen Werbeaufwand Ihres Ressorts im Jahr 2014 (3649/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend den medialen Werbeaufwand Ihres Ressorts im Jahr 2014 (3650/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend den medialen Werbeaufwand Ihres Ressorts im Jahr 2014 (3651/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 28

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den medialen Werbeaufwand Ihres Ressorts im Jahr 2014 (3652/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend den medialen Werbeaufwand Ihres Ressorts im Jahr 2014 (3653/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den medialen Werbeaufwand Ihres Ressorts im Jahr 2014 (3654/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend den medialen Werbeaufwand Ihres Ressorts im Jahr 2014 (3655/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend den medialen Werbeaufwand Ihres Ressorts im Jahr 2014 (3656/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend den medialen Werbeaufwand Ihres Ressorts im Jahr 2014 (3657/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesvertei­digung und Sport betreffend den medialen Werbeaufwand Ihres Ressorts im Jahr 2014 (3658/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend den medialen Werbeaufwand Ihres Ressorts im Jahr 2014 (3659/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den medialen Werbeaufwand Ihres Ressorts im Jahr 2014 (3660/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend den medialen Werbeaufwand Ihres Ressorts im Jahr 2014 (3661/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend verschwundene Asylwerber 2014 (3662/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ladendiebstahl 2014 (3663/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Auslandsaufenthalt arbeitsloser Ausländer“ (3664/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Dublin-Überstellungen (3665/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Einbrüche in Österreich im Jahr 2014 (3666/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schlepperunwesen 2014 (3667/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Fremdenkriminalität im Jahr 2014 (3668/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Gesamtkriminalität in Österreich im Jahr 2014 (3669/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 29

Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend SPÖ forciert gendergerechte Steinigungen (3670/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Lehrer-Fortbildungskurse - Angebot und Nachfrage (3671/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosenzahlen in Tirol (3672/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Türkischer-Anteil in einem in Schulen zur Verteilung kommenden Druckwerk des Österreichischen Buchklubs (3673/J)

Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend illegal bewaffnete Asylwerber (3674/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Belgien zieht sein Gold aus London ab (3675/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Aufenthaltsehen 2014 (3676/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Kosten Asylwesen 2014 (3677/J)

Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Montecuccoli-Kaserne Güssing (3678/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend disziplinare und rechtliche Folgen für das Vorgehen des Direktors der HTL Eisenstadt DI Wagner (3679/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Umgang mit Fällen von Cannabis-Missbrauch an der HTL Eisenstadt (3680/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Gegendemonstrationen zur PEGIDA-Demonstration am 2.2.2015 (3681/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend PEGIDA-Demonstration am 2.2.2015 (3682/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Ungereimtheiten bei der Auswertung des Optimierungspotenzials der Bundestheater (3683/J)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend die Anerkennung von in Teilzeit absolvierten Praxiszeiten bei Notariats­anwärterInnen (3684/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Verfahren gegen ehemalige und aktive PolitikerInnen, insbesondere Ver­fahrens­stand zum Untersuchungsthema Telekom 1c (Zahlungen ohne nachvollzieh­bare Gegenleistungen) (3685/J)

Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend „Österreichische Gasversorgung“ (3686/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 30

Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Österreichische Gasversorgung“ (3687/J)

Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Transparenz der Wirtschaftskammerumlagen (3688/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BKA im Jahr 2014 (3689/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Erbringung von Dienstleistungen an den BKKVM im Jahr 2014 (3690/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMI im Jahr 2014 (3691/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMJ im Jahr 2014 (3692/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMASK im Jahr 2014 (3693/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMWFW im Jahr 2014 (3694/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMBF im Jahr 2014 (3695/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMEIA im Jahr 2014 (3696/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMFJ im Jahr 2014 (3697/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMF im Jahr 2014 (3698/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMG im Jahr 2014 (3699/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMLVS im Jahr 2014 (3700/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMVIT im Jahr 2014 (3701/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Erbringung von Dienstleis­tungen an das BMLFUW im Jahr 2014 (3702/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 31

Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Strafverfahren gegen KWIZDA-Verantwortliche III (3703/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen nach Judenhetze auf Facebook (3704/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Steigende Inanspruchnahme der 24-h-Betreuung (3705/J)

Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Mehrwert durch geplante Novelle des ÖPNRV-Rechts (3706/J)

Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend nötige Maßnahmen im Zusammenhang mit geräusch­armen Kfz (3707/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend BMF hinterzog Sozialversicherungs­beiträge (3708/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend russische Touristen in Österreich mit französischen Schengen-Visa (3709/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Konsum Österreich und Nachfolgegenossenschaft OKAY Team einge­tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung (3710/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Schicksal der Sammlung alter Musikinstrumente (3711/J)

Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Gebühren für Kfz-Zulassung (3712/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend den Beirat für Baukultur (3713/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend den tatsächlichen Personalstand (3714/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den tatsächlichen Personalstand (3715/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend den tatsächlichen Per­sonalstand (3716/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend den tatsächlichen Personalstand (3717/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend den tatsächlichen Personalstand (3718/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 32

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den tatsächlichen Personalstand (3719/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend den tatsächlichen Personalstand (3720/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend den tatsächlichen Personalstand (3721/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend den tatsächlichen Personalstand (3722/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend den tatsächlichen Personalstand (3723/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend den tatsächlichen Personalstand (3724/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend den tat­sächlichen Personalstand (3725/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den tatsächlichen Personalstand (3726/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend den tatsächlichen Personal­stand (3727/J)

Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Umsetzung des Regierungsprogramms im Bereich Verkehr (3728/J)

Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Umsetzung des Regierungsprogramms in den Bereichen Infrastrukturplanung und -finanzierung (3729/J)

Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Umsetzung des Regierungsprogramms im Bereich Energie, Infrastruktur und Verkehr (3730/J)

Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Umsetzung des Regierungsprogramms in den Bereichen Energieversorgung und Infrastruktur (3731/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Swiss Leaks – Untätigkeit der österreichischen Behörden (3732/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Serverüberlastung im Zusammenhang mit der „Vorwissen­schaftlichen Arbeit“ (3733/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Fernsprechentgeltzuschuß“ (3734/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Transparenz bei Fertiggerichten (3735/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 33

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Sperre des Weltmuseums (3736/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend völkerrechtliche Verbindlichkeit des Finanz­abkom­mens zwischen Italien und Südtirol (3737/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend völkerrechtliche Verbindlichkeit des Finanzabkommens zwischen Italien und Südtirol (3738/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Rauchverbot für E-Zigaretten und E-Shishas (3739/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Rauchverbot für E-Zigaretten und E-Shishas (3740/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Stellenbesetzung E-Commerce Monitoring GmbH/AMS Online Jobvermittlung (3741/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Einrichtung einer Telefon-Hotline (3742/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Einrichtung einer Telefon-Hotline (3743/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Einrichtung einer Telefon-Hotline (3744/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Einrichtung einer Telefon-Hotline (3745/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Einrichtung einer Telefon-Hotline (3746/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Einrichtung einer Telefon-Hotline (3747/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Einrichtung einer Telefon-Hotline (3748/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Einrichtung einer Telefon-Hotline (3749/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Einrichtung einer Telefon-Hotline (3750/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Einrichtung einer Telefon-Hotline (3751/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Einrichtung einer Telefon-Hotline (3752/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Einrichtung einer Telefon-Hotline (3753/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 34

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Einrichtung einer Telefon-Hotline (3754/J)

Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend fem:HELP-App (3755/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend der Europäischen Olympischen Jugendspiele (EYOF) (3756/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Rückgriff auf bestehende Rücklage in der Leopold Museum-Privatstiftung (3757/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Mehrwertsteuerbetrug im innergemeinschaftlichen Versandhandel (3758/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend mangelnde Terminkoordination – mündliche Matura und Uni-Aufnahmetests (3759/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Wie viele Österreicher sind Schulabbrecher? (3760/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Reduktion des Plastiksackerl-Verbrauchs (3761/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend gentechnisch veränderter Apfel (3762/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend gentechnisch veränderter Apfel (3763/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend fatale Terminüberschneidungen bei Prüfungen an Schulen und Universitäten (3764/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Korrelation von Studierenden­zahlen und Aufnahmetests an der Bernhard Gottlieb Universitätszahnklinik der Medizinischen Universität Wien (3765/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Korrelation von Studierenden­zahlen und Aufnahmetests an der Universitätszahnklinik der Medizinischen Universität Innsbruck (3766/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Korrelation von Studierenden­zahlen und Aufnahmetests an der Universitätszahnklinik der Medizinischen Universität Graz (3767/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 35

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Korrelation von Studierenden­zahlen und Aufnahmetests für Humanmedizin an der Medizinischen Universität Wien (3768/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Korrelation von Studierenden­zahlen und Aufnahmetests für Humanmedizin an der Medizinischen Universität Innsbruck (3769/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Korrelation von Studierenden­zahlen und Aufnahmetests für Humanmedizin an der Medizinischen Universität Graz (3770/J)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Datenaustausch mit Europol (3771/J)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Datenaustausch mit Eurojust (3772/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Einsatz von Laiendolmetscher_innen bei Gericht (3773/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Einsatz von Laiendolmetscher_innen bei Ermittlungsverfahren (3774/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend unbegleitete minderjährige Asylwerber_innen (3775/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend den Elektronischen Rechtsverkehr (3776/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Einstellung des Verfahrens wegen Zahlungen an ÖVP (3777/J)

Brigitte Jank, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Islamische Privatschule in Wien-Brigittenau (Romanogasse) (3778/J)

Walter Schopf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend offene Abgabenrückstände 2014 (3779/J)

Walter Schopf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Vollzug des Finanzstrafgesetzes (3780/J)

Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Nachteile für den Bundeshaushalt: Dividendenleistung der ASFINAG durch hoch­defizitäre Projekte wie die Schnellstraße S 34 gefährdet (3781/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend das Tierversuchsgesetz (3782/J)

Hermann Krist, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend „Doping & Sportbetrug – Strafrechtliche Anti-Dopingbestimmungen Gerichtliche Erledi­gung 2014“ (3783/J)

Hermann Krist, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Strafrechtliche Anti-Doping-Bestimmungen – Kriminalpolizeiliche oder staatsanwaltlich angeordnete Ermittlungen im Jahre 2014“ (3784/J)

Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Höhe der Durchschnittspensionen gegliedert nach Bundesländern und dem Geschlecht“ (3785/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 36

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Familien und Jugend betreffend Kabinettsfest BMFJ am 10. März 2015 (3786/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Werbekampagne „Beschäftigung 50plus – ein Erfolgsfaktor“ (2) (3787/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend steuerliche Entlastung von privater Mobilität (3788/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die private Nutzung seines Dienst­wagens durch den Geschäftsführer der SCHIG mbH (3789/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Zusammensetzung des Aufsichts­rates der SCHIG mbH (3790/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Korruption und Freunderlwirtschaft in der PVA Graz (3791/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend den Umweltskandal im Kärntner Görtschitztal (3792/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend zerstörte Gedenktafeln im Gottscheerland (3793/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend zerstörte Gedenktafeln im Gottscheerland (3794/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Verdacht der Tierquälerei eines Schafzüchters in der Südoststeiermark (3795/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend antibiotikaresistente Keime in Putenfleischprodukten (3796/J)

Harry Buchmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Abfrageberechtigungen nach dem Meldegesetz im Jahre 2014“ (3797/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Einbruch in Polizeidienststelle (3798/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Korruptionsaffäre in der PVA (3799/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Beschränkung/Verbot von Bleimunition zu Jagdzwecken (3800/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Gesundheit betreffend Gratiszahnspange (3801/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Inneres betreffend „Offensive gegen Österreich“ (3802/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 37

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Transeuropäische Verkehrsnetze (TEN-V) (3803/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Zwangsbeglückung durch Gender-Kurs an der AHS Rahlgasse (3804/J)

Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Tricks der Lebensmittelindustrie (3805/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Energieabgabenvergütungsgesetz 2 (3806/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Energieabgabenvergütungsgesetz (3807/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Energieabgabenvergütungsgesetz (3808/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Misshandlung deutschsprachiger Kinder in Slowenien (3809/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend geplante Schließungen und Umbauten von ÖBB-Bahnhöfen im Bundesland Salzburg (3810/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend ressortbezogene Umsetzung von EU-Richtlinien und -Verordnungen (3811/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend ressortbezogene Umsetzung von EU-Richtlinien und -Verordnungen (3812/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend ressortbezogene Umsetzung von EU-Richtlinien und -Verordnungen (3813/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend ressortbezogene Umsetzung von EU-Richtlinien und -Verordnungen (3814/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend ressortbezogene Umsetzung von EU-Richtlinien und -Verordnungen (3815/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend ressortbezogene Umsetzung von EU-Richtlinien und -Verordnungen (3816/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend ressortbezogene Umsetzung von EU-Richtlinien und -Verordnungen (3817/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend ressortbezogene Umsetzung von EU-Richtlinien und -Verordnungen (3818/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 38

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend ressortbezogene Umsetzung von EU-Richtlinien und -Verordnungen (3819/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend ressortbezogene Umsetzung von EU-Richtlinien und -Verordnungen (3820/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend ressortbezogene Umsetzung von EU-Richtlinien und -Verordnungen (3821/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend ressortbezogene Umsetzung von EU-Richtlinien und -Verordnungen (3822/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend ressort­bezogene Umsetzung von EU-Richtlinien und -Verordnungen (3823/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend ressortbezogene Umsetzung von EU-Richtlinien und -Verordnungen (3824/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2012 (3825/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2012 (3826/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2012 (3827/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2012 (3828/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2012 (3829/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2012 (3830/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2012 (3831/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2012 (3832/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2012 (3833/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2012 (3834/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 39

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2012 (3835/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2012 (3836/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2012 (3837/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2012 (3838/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2013 (3839/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2013 (3840/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2013 (3841/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2013 (3842/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2013 (3843/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2013 (3844/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2013 (3845/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2013 (3846/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2013 (3847/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2013 (3848/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2013 (3849/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2013 (3850/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2013 (3851/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 40

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2013 (3852/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2011 (3853/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2011 (3854/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Pendlerverordnung und Pendlerrechner (3855/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2011 (3856/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2011 (3857/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2011 (3858/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2011 (3859/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2011 (3860/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2011 (3861/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2011 (3862/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2011 (3863/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2011 (3864/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2011 (3865/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2011 (3866/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2011 (3867/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Struktur und Förderung von


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 41

Studentenheimen wegen Verdachts auf Umgehungsgeschäfte hinsichtlich ihrer Nutzung (3868/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Fuhrpark und geländegängige Dienstfahrzeuge (3869/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend TBC-Untersuchungen (3870/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Post Partner (3871/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Mobilisierung von Grundstücken der ÖBB für den gemeinnützigen Wohnbau (3872/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Ermittlungen gegen linksextreme und linksmilitante Gewalttäter bei den Demonstrationen gegen den Akademiker-Ball 2015 in der Hofburg (3873/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Milchquote (3874/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Varroa-Milbe (3875/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Alternativen für Antibiotika (3876/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Probleme mit neuem Personenstandsregister (ZPR) (3877/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Spekulationsverluste gemein­nütziger Bauvereinigungen (3878/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Anzahl gültiger Reisedokumente (3879/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Offenlegungspflicht aller Zahlungen der Sozialversicherungs­träger an private Auftragsnehmer (3880/J)

Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­ver­teidigung und Sport betreffend Teilnahme österreichischer Soldaten an NATO-Übun­gen (3881/J)

Ing. Thomas Schellenbacher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend LED-Wechselverkehrszeichen (3882/J)

Ing. Thomas Schellenbacher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Notrufsäulen der ASFINAG (3883/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die geplante Verstärkung von Kontrollen der Außengrenzen des Schengen­raums (3884/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 42

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Österreichische Schweine für China und Südkorea“ (3885/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Information über verschiedene finan­zielle Begünstigungen“ (3886/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Gesundheit betreffend Auflösung der Behindertenpsychiatrie am Rosenhügel (3887/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Gesundheit betreffend Selbstbehalt für Kinder bei Krankenhausaufenthalt (3888/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Gesundheit betreffend Brustkrebs-Screening-Flop (3889/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Folgeanfrage zur parlamen­tarischen Anfrage 2590/J; Zuwendungen an ARGE Rind (3890/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend „Tod von Rakhat Alijev in der Justizanstalt Josefstadt“ (3891/J)

Ing. Mag. Werner Groiß, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend die nicht erfolgte Anfragebeant­wor­tung 3136/AB zur Radetzky-Kaserne in Horn (3892/J)

Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Beschaffungswesen von Lebensmitteln in Bundesheer-Kasernen (3893/J)

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Realisierung der Eisenbahnspange Götzendorf (3894/J)

Mag. Bernd Schönegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Kosten der Auslandseinsätze (3895/J)

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (3001/AB zu 3157/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (3002/AB zu 3161/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (3003/AB zu 3169/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (3004/AB zu 3181/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3005/AB zu 3192/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 43

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (3006/AB zu 3182/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (3007/AB zu 3273/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3008/AB zu 3218/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (3009/AB zu 3202/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen (3010/AB zu 3196/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (3011/AB zu 3231/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen (3012/AB zu 3248/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (3013/AB zu 3190/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (3014/AB zu 3154/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (3015/AB zu 3170/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (3016/AB zu 3183/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (3017/AB zu 3171/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (3018/AB zu 3185/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (3019/AB zu 3159/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (3020/AB zu 3160/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (3021/AB zu 3168/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (3022/AB zu 3156/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 44

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (3023/AB zu 3173/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (3024/AB zu 3188/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (3025/AB zu 3174/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (3026/AB zu 3162/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (3027/AB zu 3186/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (3028/AB zu 3184/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rouven Ertlschweiger, MSc, Kolleginnen und Kollegen (3029/AB zu 3189/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (3030/AB zu 3167/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (3031/AB zu 3166/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (3032/AB zu 3180/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (3033/AB zu 3176/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (3034/AB zu 3177/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (3035/AB zu 3179/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (3036/AB zu 3164/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen (3037/AB zu 3198/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3038/AB zu 3158/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (3039/AB zu 3191/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (3040/AB zu 3165/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 45

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (3041/AB zu 3187/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (3042/AB zu 3193/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen (3043/AB zu 3194/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen (3044/AB zu 3200/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3045/AB zu 3266/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (3046/AB zu 3203/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen (3047/AB zu 3199/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (3048/AB zu 3201/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen (3049/AB zu 3205/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen (3050/AB zu 3204/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3051/AB zu 3361/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (3052/AB zu 3278/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3053/AB zu 3210/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (3054/AB zu 3207/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (3055/AB zu 3206/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (3056/AB zu 3228/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3057/AB zu 3215/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (3058/AB zu 3224/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (3059/AB zu 3234/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 46

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (3060/AB zu 3237/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (3061/AB zu 3227/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3062/AB zu 3214/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (3063/AB zu 3221/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (3064/AB zu 3235/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3065/AB zu 3216/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3066/AB zu 3213/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (3067/AB zu 3226/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (3068/AB zu 3232/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3069/AB zu 3211/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (3070/AB zu 3238/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3071/AB zu 3212/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3072/AB zu 3220/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (3073/AB zu 3225/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (3074/AB zu 3223/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen (3075/AB zu 3236/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3076/AB zu 3219/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3077/AB zu 3208/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3078/AB zu 3217/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (3079/AB zu 3222/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 47

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (3080/AB zu 3230/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (3081/AB zu 3233/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen (3082/AB zu 3366/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3083/AB zu 3209/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (3084/AB zu 3229/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3085/AB zu 3239/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (3086/AB zu 3247/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3087/AB zu 3241/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (3088/AB zu 3244/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen (3089/AB zu 3245/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3090/AB zu 3242/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3091/AB zu 3243/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (3092/AB zu 3253/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen (3093/AB zu 3297/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen (3094/AB zu 3295/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen (3095/AB zu 3380/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3096/AB zu 3249/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 48

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3097/AB zu 3301/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3098/AB zu 3383/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (Zu 3098/AB zu 3383/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (3099/AB zu 3269/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen (3100/AB zu 3254/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3101/AB zu 3251/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen (3102/AB zu 3255/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (3103/AB zu 3276/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (3104/AB zu 3252/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3105/AB zu 3263/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3106/AB zu 3250/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3107/AB zu 3264/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3108/AB zu 3265/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (3109/AB zu 3267/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (3110/AB zu 3259/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (3111/AB zu 3262/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (3112/AB zu 3258/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (3113/AB zu 3260/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (3114/AB zu 3271/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (3115/AB zu 3275/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (3116/AB zu 3261/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 49

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (3117/AB zu 3280/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (3118/AB zu 3277/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (3119/AB zu 3279/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (3120/AB zu 3268/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (3121/AB zu 3288/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3122/AB zu 3293/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (3123/AB zu 3287/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (3124/AB zu 3256/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (3125/AB zu 3257/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (3126/AB zu 3298/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (3127/AB zu 3310/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (3128/AB zu 3283/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3129/AB zu 3292/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (3130/AB zu 3272/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (3131/AB zu 3270/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (3132/AB zu 3274/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (3133/AB zu 3282/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen (3134/AB zu 3311/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (3135/AB zu 3305/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 50

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Ing. Mag. Werner Groiß, Kolleginnen und Kollegen (3136/AB zu 3312/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (3137/AB zu 3306/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Harry Buchmayr, Kolleginnen und Kollegen (3138/AB zu 3289/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (3139/AB zu 3331/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (3140/AB zu 3304/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (3141/AB zu 3284/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3142/AB zu 3291/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen (3143/AB zu 3294/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3144/AB zu 3286/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen (3145/AB zu 3290/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen (3146/AB zu 3303/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (3147/AB zu 3285/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (3148/AB zu 3296/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (3149/AB zu 3345/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3150/AB zu 3302/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (3151/AB zu 3299/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (3152/AB zu 3300/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (3153/AB zu 3307/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 51

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen (3154/AB zu 3308/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen (3155/AB zu 3309/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen (3156/AB zu 3313/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (3157/AB zu 3348/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (3158/AB zu 3332/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (3159/AB zu 3320/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (3160/AB zu 3321/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (3161/AB zu 3356/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen (3162/AB zu 3346/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen (3163/AB zu 3323/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (3164/AB zu 3344/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (3165/AB zu 3354/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (3166/AB zu 3329/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (3167/AB zu 3328/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (3168/AB zu 3317/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen (3169/AB zu 3316/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (3170/AB zu 3315/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen (3171/AB zu 3314/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (3172/AB zu 3324/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3173/AB zu 3352/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen (3174/AB zu 3322/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 52

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (3175/AB zu 3350/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (3176/AB zu 3326/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (3177/AB zu 3330/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (3178/AB zu 3343/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (3179/AB zu 3358/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3180/AB zu 3341/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3181/AB zu 3355/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (3182/AB zu 3325/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (3183/AB zu 3327/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (3184/AB zu 3357/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3185/AB zu 3333/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3186/AB zu 3334/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3187/AB zu 3335/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3188/AB zu 3336/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3189/AB zu 3337/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3190/AB zu 3338/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3191/AB zu 3339/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3192/AB zu 3340/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3193/AB zu 3342/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (3194/AB zu 3359/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 53

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (3195/AB zu 3318/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (3196/AB zu 3319/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (3197/AB zu 3353/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen (3198/AB zu 3349/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (3199/AB zu 3347/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (3200/AB zu 3372/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (3201/AB zu 3369/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen (3202/AB zu 3362/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen (3203/AB zu 3367/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (3204/AB zu 3371/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Daniela Holzinger, BA, Kolleginnen und Kollegen (3205/AB zu 3375/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen (3206/AB zu 3363/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rouven Ertlschweiger, MSc, Kolleginnen und Kollegen (3207/AB zu 3360/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen (3208/AB zu 3365/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3209/AB zu 3368/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3210/AB zu 3373/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3211/AB zu 3474/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (3212/AB zu 3379/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 54

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (3213/AB zu 3364/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (3214/AB zu 3370/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolle­ginnen und Kollegen (3215/AB zu 3374/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3216/AB zu 3382/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Julian Schmid, BA, Kolleginnen und Kollegen (3217/AB zu 3393/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen (3218/AB zu 3376/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen (3219/AB zu 3381/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (3220/AB zu 3377/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (3221/AB zu 3384/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3222/AB zu 3378/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen (3223/AB zu 3389/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3224/AB zu 3395/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3225/AB zu 3388/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (3226/AB zu 3392/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3227/AB zu 3385/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abge­ordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen (3228/AB zu 3387/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (3229/AB zu 3394/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (3230/AB zu 3390/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3231/AB zu 3386/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (3232/AB zu 3391/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3233/AB zu 3396/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 55

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen (3234/AB zu 3397/J)

*****

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (12/ABPR zu 12/JPR)


 


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 56

09.05.18Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wünsche Ihnen einen schönen guten Morgen und eröffne die 61. Sitzung des Nationalrates.

Die Amtlichen Protokolle der 59. und 60. Sitzung vom 21. Jänner 2015 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Kirchgatterer, Lipitsch, Mag. Ofenauer, Dipl.-Ing. Deimek, Ing. Hackl, Mag. Haider, Dr. Hübner, Jannach, Dr. Moser, Mag. Musiol und Mag. Schatz.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Doris Bures: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Ver­tretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitglied­staat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilung gemacht:

Der Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter wird durch den Bundes­minister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling vertreten.

*****

Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr und von ORF III in voller Länge live übertragen wird.

Ich begrüße den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

09.06.39Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen damit zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Beschäftigung 50+: Wie Österreich später in Pension geht“

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Klubobmann Mag. Schieder. Ich erteile es Ihnen und mache Sie darauf aufmerksam, dass die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte.

 


9.07.09

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Schönen guten Morgen, Frau Prä­sidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! „Beschäftigung 50+: Wie Österreich später in Pension geht“ ist insofern ein politisch wichtiges, aber gleichzeitig auch heikles Thema, als wir das politische und gesell­schaftliche Ziel haben, dass Menschen länger im Arbeitsprozess bleiben können, dass die Damen und Herren im fortgeschrittenen Alter die Möglichkeit haben, im Arbeits­prozess zu verweilen und an ihrem Arbeitsplatz tätig zu bleiben. Wir haben gleichzeitig


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 57

aber auch das gesellschaftliche Ziel der Erhaltung der Gesundheit, was in diesem Altersabschnitt besonders wichtig und beachtenswert ist, denn wir wollen ja auch gesunde Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Wir wissen darüber hinaus, dass Arbeit eines der identitätsstiftenden Merkmale des gesellschaftlichen Lebens ist. Sie gibt Identität. Auch für die sozialen Kontakte ist es wesentlich, in einem Arbeitsverhältnis zu stehen. Letztlich dürfen wir auch nicht unter­schätzen, dass gerade die ältere Generation ein großes Maß an Know-how, wie es so schön heißt, oder, wie man auch sagen kann, an Erfahrung mitbringt, was ja besonders den Betrieben auch wesentliche Vorteile bringt.

Im Regierungsprogramm hat sich die österreichische Bundesregierung mit diesem Thema ja auch intensiv auseinandergesetzt und hat dort festgehalten, dass es mehrere Ziele gibt, nämlich, die Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters und der Beschäftigungsquote Älterer nach einem gemeinsam festgelegten Pfad und Zeitplan voranzutreiben. Hierbei sind die Zielparameter, dass das faktische Pensionsantrittsalter ausgehend von 58,4 Jahren im Jahr 2012 auf letztlich 60,1 Jahre im Jahr 2018 an­steigen soll, dass die Beschäftigungsquote von Männern im Alter von 55 bis 59 Jahren von 68,1 Prozent auf 74,6 Prozent im Jahr 2018 ansteigen soll, jene von Männern im Alter von 60 bis 64 Jahren auf 35,3 Prozent im Jahr 2018, und dass die Beschäfti­gungsquote von Frauen in der Alterskohorte von 55 bis 59 Jahren auf 62,9 Prozent ansteigen soll.

Es ist insofern wichtig, beide Parameter in der Diskussion – wenn man ernsthaft darüber diskutiert, wie man erreichen kann, dass Österreichinnen und Österreicher später in Pension gehen – zu berücksichtigen, dass wir also nicht nur die Frage des Alters und die Jahreszahlen diskutieren, sondern auch die Beschäftigungsquote.

Die Beschäftigungsquote ist nämlich erstens eine wesentliche Voraussetzung für die finanzielle Ausgewogenheit und die Sicherheit des Pensionssystems, zweitens aber auch ein Parameter, der die konjunkturelle und wirtschaftliche Fairness in die Diskus­sion bringt, denn es nützt uns nichts, im Gesetz höhere Antrittsalter festzuschreiben, wenn gleichzeitig die Jobs nicht zur Verfügung stehen. Wir haben in diesem Bereich also zwei Seiten der Medaille, nämlich die Seite des Arbeitsmarktes, des Job­ange­botes und der Arbeitgeber, die diese Jobs zur Verfügung stellen müssen bezie­hungsweise bereit sein müssen, Arbeitnehmer länger zu beschäftigen, und die Seite der Arbeitnehmer, die natürlich Anreize brauchen, in Beschäftigung zu bleiben und nicht in Pension zu gehen.

In diesem Zusammenhang wird das Thema Frauenpensionsalter immer wieder gerne diskutiert. Hierbei geht es um die Frage des gesetzlich niedrigeren oder der gesetzlich späteren Angleichung des Pensionsantrittsalters für Frauen, was einen gesell­schaft­lichen Grund hat, nämlich dass Frauen in unseren Gesellschaften – vor allem im Berufs- und Arbeitsleben – nicht in ausreichendem Maß gleichgestellt sind. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist eine wichtige Forderung (Abg. Neubauer: Seit 50 Jahren hören wir das!), die aber noch immer nicht flächendeckend umgesetzt ist, und die Bürden der Familienarbeit sind in unserer Gesellschaft noch immer nicht gleich verteilt. Daher lehne ich es auch ab, dass immer wieder eine Anhebung des Pensions­antrittsalters für Frauen als Sparmaßnahme diskutiert wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn Wirtschaftsforscher glauben, uns vorrechnen zu müssen, dass der Staat dadurch viel einsparen könnte, dann ist das eine falsche Sichtweise, die wir ablehnen.

Noch ein paar Zahlen, um hier auch die Statistik sprechen zu lassen: Die Zahl der unselbständig Beschäftigten, die älter als 50 Jahre sind, ist um fast 40 000 Personen beziehungsweise um rund 5 Prozent angestiegen. Dafür gibt es verschiedene Gründe, wozu natürlich die Maßnahmen am Arbeitsmarkt, die geburtenstarken Jahrgänge in


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 58

dieser Altersgruppe, aber eben auch der faktisch längere Verbleib am Arbeitsmarkt zählen. Insgesamt rund 30 000 über 50-Jährige haben im Jahr 2014 eine Beschäfti­gungs­förderung durch das AMS bekommen, das ist rund ein Viertel – zirka 5 700 Personen – mehr als im Vorjahr. Wir sehen also auch, dass die Maßnahmen, die der Sozialminister gesetzt hat beziehungsweise das Arbeitsmarktservice setzt, zunehmend besser angenommen werden und ihre Wirkung entfalten.

Ich habe vorhin schon über Beschäftigungsquoten gesprochen: Bei der Gruppe 50+ steigt die Beschäftigungsquote kontinuierlich an. Die größte Zunahme findet übrigens bei Frauen im Alter von 55 bis 59 Jahren statt – dort ist der Anstieg der Beschäf­tigungsquote am stärksten –, bei Männern im Alter von 60 bis 64 Jahren steigt die Beschäftigungsquote ebenfalls stark an.

Trotzdem entspricht dieser Anstieg der Beschäftigungsquote – das müssen wir auch sagen – noch nicht dem Ziel, das wir uns im Regierungsprogramm bis 2018 gesteckt haben. Dazu muss man auch sagen, dass sich die konjunkturelle Situation, die sich leider seit der Erstellung des Regierungsprogrammes wieder verschlechtert hat, dass sich diese Krise auf den Arbeitsmarkt besonders auswirkt. Daher sind Beschäfti­gungspolitik und Arbeitsmarktpolitik in der Krise generell wichtige Punkte, gerade auch, wenn man darüber redet, wie unser Pensionsantrittsalter höher werden kann. Man darf nicht vergessen, dass es in einer beschäftigungspolitisch und konjunkturpolitisch schwierigen Situation leicht ist, darüber zu reden, aber sehr schwer ist, Erfolge zu erzielen, weil sich natürlich eine wirtschaftlich angespannte Situation leider am Arbeitsmarkt auswirkt.

Wir sehen auch, dass die Arbeitslosenquote mit zunehmendem Alter leider ansteigt. Bei den über 60-Jährigen liegt sie fast doppelt so hoch wie die durchschnittliche Arbeitslosenquote. Wir sehen also, dass die Situation am Arbeitsmarkt am Anfang und am Ende des Erwerbslebens – nämlich bei den Jungen und bei den Alten – besonders schwierig ist und dass das eine große Herausforderung ist. Gleichzeitig haben wir die Verpflichtung, die budgetären Mittel zur Verfügung zu stellen, um mit besonderen Arbeitsmarktmaßnahmen gegenzusteuern. Es zeigt sich ja im europäischen Vergleich, dass in Österreich diesbezüglich wirklich viel passiert und wir hierbei immerhin noch besser liegen als in vielen anderen Bereichen.

Abschließend noch ein zweiter Detailblick: Gerade wenn man darüber redet, wie man erreicht, dass Menschen später in Pension gehen oder länger im Arbeitsprozess bleiben können, muss man auch die einzelnen Branchen analysieren und ansehen. Da sehen wir, dass die Situation branchenweise ganz unterschiedlich ist: Im Gastgewerbe und im Sozial- und Gesundheitswesen gehen die Menschen jünger in Pension. Da müssen wir die Frage stellen, welche Beschäftigungsverhältnisse das sind und was der Grund dafür ist, dass diese Menschen sehr oft gesundheitlich so in Mitleidenschaft gezogen werden, dass sie nicht länger beschäftigt werden können. An dieser Stelle, glaube ich, ist noch einmal ein Detailblick notwendig.

Am wichtigsten, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bundesminister – ich glaube, dass dieses Thema bei Ihnen in hervorragenden Händen ist –, ist: Es geht nicht um Zahlen, es geht nicht um einzelne Monate, es geht nicht um Prozentsätze und Quoten, sondern es geht letztlich um die Menschen in unserem Land. Hinter jeder dieser Zahlen stecken menschliche, individuelle Schicksale, und wir wissen, dass das in der politischen Diskussion sehr oft ignoriert wird.

Es gibt sehr viele Leute, die sagen: Ich verstehe nicht, warum ich in der Diskussion verurteilt werde. Ich möchte ja noch gar nicht zum alten Eisen gehören, ich möchte ja noch einer Beschäftigung nachgehen, ich möchte ja arbeiten gehen, nur bekomme ich den Job nicht! Mir hat die Firma sehr dringend nahegelegt, dass ich in Pension gehen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 59

soll! – Das sind die Mechanismen, die wir auch verstehen müssen, nämlich, dass die Menschen sehr oft doppelt vom Schicksal betroffen sind.

Das darf man nicht vergessen, wenn man die Statistiken betrachtet und darüber spricht, wie alles sei. Dahinter stecken Menschen, und daher muss auch der politische Ansatz beim einzelnen Schicksal liegen. Ich bin mir sicher, Herr Minister, dass diese Sache bei Ihnen in guten Händen ist. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Aubauer.)

9.16


Präsidentin Doris Bures: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Herr Bun­desminister Hundstorfer zu Wort gemeldet. Herr Bundesminister, ich mache Sie darauf aufmerksam, auch Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 


9.17.06

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeord­neten! Schönen guten Morgen! Ich möchte Ihnen berichten, dass seit dem Donnerstag der Vorwoche das Beschäftigungs-, Rehabilitations- und Pensionsmonitoring für Sie offen liegt – es ist entsprechend veröffentlicht. Dieses Monitoring zeigt Entwicklungen, bei denen wir mit Fug und Recht sagen können: Wir haben strukturelle Erfolge, wir sind am richtigen Weg.

Das Pensionsantrittsalter ist um 13 Monate gestiegen, insgesamt auf 59 Jahre und 8 Monate. Wenn man die Invaliditätspensionen herausrechnet, die in Wirklichkeit natürlich sehr oft sehr frühzeitig in Anspruch genommen werden, sind die österreichi­schen Männer voriges Jahr mit 63 Jahren und 3 Monaten in Pension gegangen, die österreichischen Frauen mit 59 Jahren und 9 Monaten.

Wir haben insgesamt eine sehr erfreuliche Entwicklung: Wir haben um 15 Prozent weniger I-Pensionsanträge, wir haben um 13 Prozent weniger Pensionszuerken­nun­gen, und wir haben vor allem auch bei den Zuerkennungen der Invaliditätspension ein Minus von 17 Prozent. Auch wenn man die Absolutzahlen betrachtet, sind wir in einer erfreulichen Entwicklung, denn wir haben weniger neue Rehabgeldbezieher, als das Minus bei den Invaliditätspensionen ausmacht. Das heißt, wir sind am richtigen Weg. Die Reformen, die wir eingeleitet haben und die nicht immer einfach waren – sei es bei der Korridor-, der Langzeitversicherten- oder bei der befristeten Invaliditätspension –, wirken.

Es ist klar: Das Pensionsantrittsalter muss weiter steigen, aber dazu – das wurde von Herrn Klubobmann Schieder schon ausgeführt – brauchen wir auch die Unterstützung der Wirtschaft, die Unterstützung der Betriebe.

Die Beschäftigungsquote der Altersgruppe 50+ steigt, es steigt leider auch deren Arbeitslosigkeit, aber wir haben bei dieser Altersgruppe auch eine enorm hohe Dynamik. Wir haben eine sehr hohe Dynamik, zu der ich auch stehe. Voriges Jahr haben immerhin 110 000 Personen im Alter von mehr als 50 Jahren neu eine Beschäftigung aufgenommen. 22 000 haben ihren Job direkt gewechselt, rund 60 000 wurden durch das AMS entsprechend vermittelt, und 28 000 haben nach einer Pause – diese Pause kann Krankengeldbezug bedeuten, aber auch andere Gründe haben – wiederum eine Arbeit aufgenommen. In Summe sind das 110 000 Personen.

Von den aktuell 105 000 vorgemerkten älteren Arbeitslosen 50+ haben – das muss man auch offen sagen – 37 000 massive Probleme, wieder in den Arbeitsmarkt zurück­zukommen, und sind daher leider sehr oft langzeitbeschäftigungslos. Aber mit unserer „Beschäftigungsinitiative 50+“ konnten wir hier einen Beitrag leisten: Insgesamt haben 16 000 ältere Arbeitslose den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt geschafft.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 60

Erste Evaluierungen haben gezeigt, dass sich das Programm sehr wohl selbst rechnet, das, was wir investieren, kommt durch die Beschäftigung der Menschen wieder herein, nämlich durch die eingesparten Leistungen beim Arbeitslosengeld, bei der Notstands­hilfe, und es gibt dadurch auch zusätzliche Lohnsteuereinnahmen. Vor allem deshalb brauchen wir bei den 50+ noch mehr Beschäftigung, um unsere Zielwerte zu erreichen. Sie wissen, wir haben im Regierungsprogramm Zielwerte definiert, und ich stehe nicht an, zu sagen, dass wir vor allem bei der Gruppe der Männer zwischen 60 und 64 noch ordentlich viel zu tun haben, um diese Zielwerte zu erreichen. Bei den Frauen schaut es etwas besser aus, hier ist die Zielgruppe 55 bis 59, da sind wir etwas besser, aber auch noch nicht dort, wo wir sein wollen. Auch hier müssen wir uns noch mehr anstrengen.

Ich weiß, dass es natürlich auch eine Debatte rund um das Rehabgeld gibt. Wir haben voriges Jahr 3 400 Neuzugänge zum Rehabgeld gehabt. Neuzugänge, das heißt, sie hatten vorher eine ganz normale Beschäftigung und sind dann aufgrund ihrer Erkrankung in den Rehabgeldbezug hineingekommen. Zu den Erkrankungen muss man auch eines offen sagen, und es ist notwendig und wichtig, hier weiterzumachen: 58 Prozent der betroffenen Frauen haben als Grund für den Rehabgeldbezug psychische Erkrankungen, bei den Männern sind es 54 Prozent. Das heißt, hier muss noch früher angesetzt werden, und ich hoffe, dass die Situation durch die Aktivitäten rund um „fit2work“, die immer besser greifen, noch besser wird und wir in Zukunft noch rascher zu den Menschen kommen.

Durch die Umstellung des Systems haben wir 8 400 Personen, die vorher eine befris­tete Invaliditätspension hatten und jetzt aus dem Bereich herausgefallen sind, zum Rehabgeldbezug dazubekommen.

Ich weiß, dass es eine Debatte gibt, ob diese Menschen zu den Pensionisten zählen sollen oder nicht. Und ich stelle hier sehr offen die Frage: Finden Sie es richtig, dass wir jungen Menschen, denen wir mit Rehabgeld helfen wollen, die wir umschulen wollen, denen wir quasi ein neues Lebensgefühl vermitteln wollen, dass wir diesen jungen Menschen sagen: Du bist Pensionist!? Finden Sie das wirklich richtig? Ich kann Sie nur alle einladen, diese Debatte einmal in Ruhe für sich selbst zu führen, aber Rehabgeld ist Rehabgeld, und Rehabgeld ist nicht Pension, das möchte ich hier ganz eindeutig sagen. (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist klar, dass das Kosten sind. Das ist mir vollkommen klar, und wir haben uns in Österreich entschieden, diese Kostenfrage über das Pensionssystem zu regeln. In anderen Ländern der Welt wird diese Kostenfrage über die Krankenversicherung geregelt. Wenn man unsere Kosten mit den Kosten von anderen Ländern vergleicht, so kann ich hier auch nur zur Objektivität und zur gesamthaften Betrachtung einladen.

Wir haben uns in Österreich entschieden, nicht pensionsbezogene Leistungen über die Pensionsversicherung zu verrechnen. Wir haben uns entschieden, die Ausgleichs­zulage, die eine klassische Sozialhilfe ist, über das Pensionssystem abzurechnen. Wir haben uns entschieden, die zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträge für Pensionis­ten nicht über die Krankenkassen zu finanzieren, sondern einen Beitrag aus dem Pensionssystem für die Krankenkassen zu leisten. Wir haben uns auch entschieden, den Bundesbeitrag für Teilversicherte, die Partnerleistung für Bauern und Selbständige sowie auch die Kosten der Rehab nicht über die Krankenversicherung zu finanzieren, sondern über das Pensionssystem.

Das sind Entscheidungen, die in der Geschichte dieses Hauses hier getroffen worden sind, teilweise bereits 1956, teilweise sogar schon früher, die der Wille des Parlaments waren, nicht immer aller Parteien, aber der Mehrheit. Fakt ist, das ist eine geschicht­liche Entwicklung, und ich kann hier nur ersuchen und bitten, wenn wir darüber reden,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 61

was unser System kostet, und versuchen, unsere Zahlen mit denen von anderen Ländern zu vergleichen, immer alles mitzurechnen.

In Schweden gibt es keine Invaliditätspension, in Dänemark gibt es keine Invali­ditätspension, das sind dort alles Agenden, die die Krankenversicherungen abar­beiten – abarbeiten nach den Methoden, nach den Modellen, die diese Länder haben. Wenn man nämlich die echten Pensionskosten in Österreich betrachtet, so haben wir echte Pensionskosten von nur 4,3 Milliarden und nicht von 10 Milliarden.

Zum Schluss sei es mir auch gestattet, ein Wort zur Pensionsautomatik zu sagen. Es wird sehr oft gesagt: Machen wir eine Automatik, dann sind alle Probleme gelöst! Es gibt kein Land der Welt, kein Land der Welt, wo es eine Automatik für das Antrittsalter gibt. Sie finden kein Land der Welt, wo es eine Automatik für ein Verschieben des Antrittsalters gibt, keines! Denn: Wie soll da ein Wirtschaftsbetrieb planen? Und es hat ja gute Gründe, warum es keine Automatik bezüglich Antrittsalter gibt. Die Auto­matismen, die in einigen Ländern gemacht werden, sind immer finanzielle Automatis­men, aber nie betreffend das Antrittsalter. Sie haben in Schweden sehr wohl ein gesetzliches Antrittsalter, und dieses gesetzliche Antrittsalter ist so, wie es ist. (Abg. Strolz: Aber als Referenz!)  Nein, schauen Sie sich doch bitte das einmal in Ruhe an, gehen Sie das durch! Und da komme ich gleich zu Schweden.

Schweden hat eine Automatik für die Pensionshöhe, das haben sie. So, was heißt diese Automatik für die Pensionshöhe? – Die Automatik für die Pensionshöhe heißt, dass Schweden seit 2009, seit dem Höhepunkt der Wirtschafts- und Finanzkrise fünfmal in den Automatismus eingreifen musste, um Altersarmut zu vermeiden, und dieses fünfmalige Eingreifen wurde über das Steuersystem gemacht und kostet zwischenzeitlich den schwedischen Staat zusätzlich 2 Milliarden pro Jahr. Und wenn Sie effektive Kosten der Länder vergleichen, dann rechnen Sie das bitte mit, denn diese Steuerausfälle sind ganz einfach da.

Demzufolge ist ganz klar, dass ein Automatismus in Wirklichkeit nichts bringt, weil sehr wohl auch das Parlament eingreifen musste, um Altersarmut zu vermeiden. (Abg. Strolz: Das ist okay, dafür sind wir ja da!) Und da ist mir hundertmal unser System lieber, das offen und transparent durch das Pensionskonto, durch das Umlagesystem ist, ein offenes, transparentes System, wo zum Schluss der Nationalrat, die Politik entscheidet, wie die Pensionsanpassung in Zukunft ausschaut. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strolz: Durchschnittsalter 64 in Schweden! Sechs Jahre höheres Durchschnitts­alter!)

Jetzt kommen wir zu Ihrem Durchschnittsalter. Kennen Sie in Schweden eine Witwenpension? – Die Witwenpension in Schweden ist 1990 abgeschafft worden. Kennen Sie eine Invaliditätspension? – Die ist 2003 abgeschafft worden. Und, und, und. Das geht alles über die Sozialhilfe, das wissen Sie ganz genau, Herr Abgeord­neter. Rechnen Sie die Kosten der Sozialhilfe dazu, dann werden Sie draufkommen, dass unser System billiger und effizienter ist, denn in Schweden ist die Sozialquote um 2 Prozent höher als in Österreich! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

9.28


Präsidentin Doris Bures: Danke, Herr Bundesminister.

Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmer und Teilnehmerinnen an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Muchitsch. Ich erteile es Ihnen.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 62

9.28.30

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich einmal vorweg, dass heute die Möglichkeit besteht, im Rahmen der Aktuellen Stunde darüber zu debattieren, wie es uns gelingen kann, ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, also 50+, länger in Beschäftigung zu halten.

Gelingen wird uns das nur dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn alle Beteiligten, die dazu einen Beitrag leisten können, sollen und müssen, auch tatsächlich einen Beitrag leisten wollen. Und das beginnt bei den Betroffenen selber – darauf werde ich später noch eingehen –, weil niemand vorzeitig in die Pension flüchten will, wenn die Höhe einer Invaliditätspension derart niedrig ist. Es ist die Politik gefragt, indem sie Maßnahmen setzt und Rahmenbedingungen schafft, und letztendlich natürlich auch die Wirtschaft, die wir in dieser Problematik als Partner brauchen.

Fakt ist: Es ist gelungen, das tatsächliche Pensionsantrittsalter zu erhöhen. Wie Herr Bundesminister Hundstorfer und auch Herr Klubobmann Schieder bereits gesagt haben, da ist noch etwas mehr drinnen, da können wir noch besser werden, und zwar besser werden, wenn es darum geht, das tatsächliche Pensionsantrittsalter zu stei­gern, dort, wo es gesundheitlich vertretbar ist. Das heißt, wir müssen ganz klar unter­scheiden zwischen den Berufsgruppen und den Branchen.

Es gelingt uns aber sicherlich nicht, das tatsächliche Pensionsantrittsalter zu erhöhen, wenn wir Angst machen und die Menschen verunsichern, indem wir signalisieren, das gesetzliche Pensionsantrittsalter zu erhöhen, oder wenn wir eine Pensionsautomatik einfordern oder den Betroffenen den Vertrauensschutz wegnehmen, indem wir sagen: Ihr werdet länger arbeiten müssen, wir werden euch das gesetzlich aufdrängen! Oder: Wir erhöhen wesentlich früher in Etappen das gesetzliche Frauenpensionsantrittsalter! Damit schaffen wir es sicherlich nicht, außer man will Pensionen kürzen. Wenn man Pensionen kürzen will, dann muss man sagen: Ja, wir wollen eine Pensionsautomatik, ja, wir wollen das gesetzliche Pensionsantrittsalter erhöhen!

Wir schaffen es mit anderen Maßnahmen, und diese Maßnahmen sind bekannt. Wir treten dafür ein, dass es Änderungen im Bundesvergabegesetz gibt, da wollen wir bei den Zuschlagskriterien einen Bonus für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer, nicht nur jüngerer Arbeitnehmer, haben.

Fakt ist auch, dass es uns gelingen muss, die Konjunktur anzukurbeln, die Wirtschaft anzukurbeln, um wieder mehr Chancen zu haben, auch ältere Arbeitnehmer zu beschäftigen.

Ich habe leider das Vertrauen verloren, dass es der Wirtschaft wichtig ist, ältere Arbeitnehmer zu beschäftigen – ich sage Ihnen das ganz offen –, weil es viele, viele Beispiele gibt, wo ältere Arbeitnehmer sozusagen ausgetauscht werden, wo sie durch andere Arbeitnehmer, oftmals auch aus Nachbarländern, ersetzt werden, und deshalb trete ich wirklich für ein Bonus-Malus-System ein. (Abg. Schwentner: Darf ich fragen, wie das ausschauen soll?) Ein solches Bonus-Malus-System ist wirklich notwendig, denn keiner dieser Betroffenen, die vorzeitig in Pension gehen müssen, tut das freiwillig, einfach deshalb, weil die Pensionshöhen bei den Neuzugängen 2014 – Sie kennen diese Zahlen – sehr, sehr niedrig sind. Wenn ein Mann eine Pensionshöhe von monatlich 1 223 € brutto hat und eine Frau eine Pensionshöhe von monatlich 808 € brutto, dann ist das wirklich kein Paradies, wo man sagt: Ich will dorthin, ich flüchte in die Pension, sondern da ist eher der Schluss daraus zu ziehen: Sie schaffen es nicht, in Beschäftigung zu bleiben, sie sind gesundheitlich nicht mehr in der Lage, zu arbeiten. Und jeder von Ihnen kennt Fälle, wo Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 63

über 50 Jahre 10, 20, 30, 40, 50, 80, 100 Bewerbungen abschicken und keinen Job erhalten.

Deswegen treten wir für dieses Bonus-Malus-System ein, weil es sinnvoll ist – wie im Koalitionsabkommen festgehalten –, dass auf Vorschlag der Sozialpartner jene Firmen entlastet beziehungsweise belohnt werden, die ältere Arbeitnehmer beschäftigen, und jene, die das nicht machen, einen entsprechenden Beitrag leisten. Ich hoffe und gehe davon aus, dass nach den Wirtschaftskammerwahlen wieder eine gute Gesprächs­basis mit unseren Sozialpartnern besteht (Abg. Schwentner: Dann gibt’s Landtags­wahlen!) und dass das hier auch umgesetzt werden kann. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

9.33

 


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

 


9.33.39

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Tatsache ist, dass wir in Österreich zurzeit ein generelles Problem auf dem Arbeitsmarkt haben. Das ist aber nicht nur ein österreichisches Problem, es ist ein europäisches Problem. Tatsache ist aber auch, dass wir trotz erster Erfolge beim Pensionssystem objektiv betrachtet mehr als nur ein Problem haben.

Kollege Muchitsch hat es angesprochen: Uns eint das Ziel. Das Ziel eint uns auf jeden Fall, und die Wirtschaft ist immer ein Partner. Aber es muss im Interesse aller liegen, dass wir gemeinsam zu Erfolgen kommen, und es kann nicht sein, dass es immer nur zulasten der Unternehmer geht. Als Unternehmervertreter und als Unternehmer – das sind ja diejenigen, die ständig die Prügel einstecken müssen – möchte ich doch ganz klar auch eines in dieser Aktuellen Stunde heute festhalten: Das große Problem ist nicht die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer durch die Betriebe, so wie es immer dargestellt wird, sondern die allgemeine Arbeitsmarktsituation und vor allem das gesamte Pensionssystem.

Die Unternehmer sind immer diejenigen, die schauen, dass es in den Betrieben mit­einander geht, und die Interesse daran haben, dass die Mitarbeiter mit ihrer Erfahrung und mit ihrem ganzen Know-how in den Betrieben bleiben. Ich denke also nicht, dass da jetzt Interesse vorhanden ist, ältere Arbeitnehmer in Pension zu schicken.

Die Arbeitsmarktstatistik 2014 zeigt es ja auch ganz deutlich. Wir haben gegenüber dem Jahr 2013 einen Anstieg bei den Arbeitslosen um zirka 32 000, aber wir haben auch einen Anstieg der Beschäftigten um zirka 24 000. Und weil immer die Beschäf­tigung der älteren Arbeitnehmer strapaziert wird: Fakt ist, dass die Arbeitslosigkeit im Schnitt um 0,7 Prozent zugelegt hat, die Arbeitslosigkeit bei den älteren Arbeitnehmern allerdings „nur“ – unter Anführungszeichen – um 0,6 Prozent gestiegen ist. Also kann man sagen, dass die Initiativen für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer erfolgreich gewesen sind und dass die richtigen gemeinsamen Maßnahmen gesetzt wurden.

Trotzdem steigen leider jeden Monat die Arbeitslosenzahlen. Man muss aber auch sagen, dass wir parallel dazu einen Beschäftigungsrekord verzeichnen, und das heißt, die Unternehmer schaffen Arbeitsplätze, und dafür muss man auch den Unternehmern einmal recht herzlich Danke sagen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Es sind ja die heimischen Unternehmen, die mit 2,7 Millionen Mitarbeitern der größte Arbeitgeber in Österreich sind, und sie leisten ihren Beitrag dazu und schauen, dass dieser Wirtschafts- und Arbeitsmotor Österreich läuft.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 64

So viel zur Beschäftigungssituation, die sich bestimmt nicht bessern wird, wenn wir dauernd – und das möchte ich schon auch sagen – auf den Unternehmern und auf den Unternehmen herumhacken und neue Belastungen und neue Bestrafungen fordern. (Beifall bei der ÖVP.) Ich möchte es ganz, ganz deutlich sagen: Eine Strafe hat noch keinen einzigen Arbeitsplatz geschaffen. Wir brauchen – und das Ziel eint uns, und das sage ich ganz deutlich – gesunde und motivierte Mitarbeiter, und da sind wir auf einem guten Weg. (Abg. Königsberger-Ludwig: Da gibt es auch eine Verantwortung!)

Viele namhafte Experten sagen aber, dass nicht der Arbeitsmarkt allein das Problem ist, sondern dass wir auch im Pensionssystem Probleme haben. Herr Minister Hundstorfer hat es schon angesprochen: Es gibt erste Erfolge, aber es gibt natürlich noch einiges zu tun. Wir müssen feststellen, dass nur eine Minderheit der Österreicher mit dem Regelpensionsalter in Pension geht und dass es nach wie vor zu viele Mög­lichkeiten für einen vorzeitigen Pensionsantritt gibt. Wenn man sich die Studie der Allianz aus dem Jahr 2014 anschaut, dann sind wir leider Frühpensionseuropameister, und das ist ein zweifelhafter Titel. (Abg. Schwentner: Ja, und warum?) Solange das Pensionssystem nicht reformiert wird, nämlich noch konsequenter, wird die Erwerbsquote der Älteren unter dem EU-Durchschnitt bleiben, und das Budget wird dadurch immer stärker belastet werden – und diesen Weg müssen wir entschlossener verlassen! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Der Herr Minister schüttelt den Kopf! Der sieht das anders!)

Meine Damen und Herren, ich komme zu einem Punkt, der mir sehr am Herzen liegt, nämlich dass wir nicht über Strafen oder über einen Malus diskutieren sollten, sondern über Anreize für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Johannes Kopf, der engagierte Chef des Arbeitsmarktservice, hat es vor Kurzem im „Kurier“ auf den Punkt gebracht. Er meinte nämlich zu den Programmen: „,Ich begrüße all diese Initiativen ausdrücklich. Allerdings wäre es falsch, sich davon zu viel zu erwarten. Die Arbeitslosigkeit wird dadurch langsamer, aber sie wird 2015 und wohl auch 2016 trotzdem steigen.‘ Die Erklärung dafür ist einfach: ,Österreich ist ein Exportland und wirtschaftlich stark vernetzt.‘ Solcherart könne sich die heimische Wirtschaft nicht von der international zu schwachen Konjunktur abnabeln.“

Am Beispiel der Steuerreform meint Kopf – und das ist ganz wichtig –: „,Das ursprüng­liche Ziel war ja, kleine und mittlere Einkommen zu entlasten.‘ Die Steuerreform werde dazu beitragen, dass die Inlandsnachfrage steigt. ,Allerdings geht es hier um Güter des täglichen Bedarfs (). Und die Wertschöpfung bei diesen Produkten passiert vielfach im Ausland‘ (). Aus rein arbeitsmarktpolitischer Perspektive wäre eine Senkung der Lohnnebenkosten wohl günstiger.“ (Abg. Loacker: Kammerumlage 2 weg!) „,Das hätte stärkere Beschäftigungseffekte.‘“

Meine Damen und Herren, ich denke, dem ist nichts hinzuzufügen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

9.39

 


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kassegger. – Bitte.

 


9.39.13

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir haben jetzt den Versuch einer Marketing­veranstaltung der SPÖ zum Thema 50+ gehört. Ich habe wenig Konkretes dabei herauslesen können – viele Zahlen, alle subsumierbar unter dem Titel „Wieder einmal die Welt des Schönredens“.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 65

Ich möchte mich auf eine Zahl beschränken, die in diesen Tagen in Österreich wirklich von Interesse ist, nämlich jene der fast 500 000 Arbeitslosen. Das ist die Zahl, die mir Sorge bereitet, die uns Sorge bereitet – und dass die Arbeitslosenzahlen in den letzten Jahren fast explodiert sind. Ich rechne da noch gar nicht die sogenannte versteckte Arbeitslosigkeit dazu, denn Faktum ist, dass die Quote der Beschäftigten zwischen 55 und 65 Jahren in Österreich katastrophal ist, etwa im Vergleich zu Schweden: Wir haben 40 Prozent in Beschäftigung, die Schweden über 70 Prozent.

Es gibt im Bereich von 50+ eine enorme Steigerungsrate von 14 Prozent im Vergleich zum letzten Jahr und auch bei den Ausländern von fast 90 Prozent.  Das ist ja keine Naturkatastrophe, die völlig unvorhersehbar über uns hereingebrochen ist, sondern die ist hausgemacht, die ist von der Regierung voll zu verantworten. Das ist das Ergebnis einer langjährigen Politik des Ankündigens, des Nichtstuns, des Wegschauens, des Schönredens. (Beifall bei der FPÖ.)

Der Prozess bei diesen Problemen ist ja immer derselbe. Erstens: Die Probleme sind ja schon in einem frühen Stadium deutlich erkennbar. Zweitens: Die Regierung tut nichts, redet die Dinge schön, beschimpft jene, die die Probleme aufzeigen, und ignoriert Lösungsvorschläge, vor allem jene der Opposition. Wir werden im Anschluss zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 9 aus dem Bereich Soziales eine Vielzahl dieser Lösungsvorschläge hören, die einfach abgelehnt werden. Irgendwann bekommt man dann die Rechnung präsentiert, und das ist jetzt am Arbeitsmarkt der Fall.

Im Übrigen gilt dieses Prozedere auch für andere Problemstellungen, wie Euro, ESM, Griechenland, TTIP, CETA – die Probleme liegen auf dem Tisch, und auch dies­bezüglich tun Sie nichts. Auch dafür werden wir die Rechnung präsentiert bekommen.

Die wirklichen Probleme werden nach wie vor nicht angegangen. Es ist bezeichnend für Österreich, dass man bei diesem Thema die Wirtschaftskammerwahlen abwarten muss. Der Hut brennt, und wir müssen die Wirtschaftskammerwahlen abwarten – das versteht ja niemand!

Was sind die wirklichen Probleme, die einmal klar angesprochen werden müssen? – Es gibt eine viel zu hohe Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, vor allem Minder­qualifizierter – das schafft die Wirtschaft nicht, selbst wenn die Zahl der Arbeitsplätze steigt –, und in weiterer Folge eine Zuwanderung in das Sozialsystem.

Wir haben explodierende Kosten gerade in Ihrem Ressort, Herr Bundesminister Hundstorfer, weil die Zahl der Arbeitslosen explodiert, weil wir das Pensionssystem nicht im Griff haben und die Kosten da rasant steigen.

Ich war letzte Woche im Budgetausschuss: Allein in Ihrem Bereich, Herr Minister, gibt es um 2,7 Milliarden € mehr Ausgaben als voriges Jahr, 1,1 Milliarden € an Budget­überschreitungen. Das kann man nicht wegdiskutieren.

Ich möchte damit sagen: Was auch immer bei dieser Mini-Steuerreform herauskom­men mag, Herr Bundesminister Hundstorfer hat 1,1 Milliarden € von diesem Geld bereits verbraucht – die sind schon weg!

Wir haben das Problem der steigenden Schwarzarbeit – da tun Sie nichts. (Zwischen­bemerkung von Bundesminister Hundstorfer.) Man darf auch über die Effizienz und Effektivität des Arbeitsmarktservices diskutieren, und – wir haben es schon gehört – die Wirtschaft wird durch viel zu hohe Steuern und Abgaben belastet. Was wird da passieren? – Die Industrie als Motor der Wirtschaft wandert ab, wir sehen das ja bereits: Die voestalpine baut Werke in Amerika und in China, nur nicht in Österreich. Was tun Sie dagegen? – Nichts! Vorschläge, Lösungsvorschläge und Best-Practice-Beispiele gibt es ja zuhauf.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 66

Betreffend 50+: Natürlich werden Sie immer versuchen, das schwedische Modell schlechtzureden. Fakt ist, dass es den Schweden wesentlich besser gelingt, Personen über 50 Jahren in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das können Sie nicht weg­diskutieren.

Was die Kosteneffizienz des ganzen Systems betrifft, würde ich Ihnen den Ratschlag geben, einmal nach Deutschland zu schauen, dort hat man das wesentlich besser im Griff. Was den Schutz der österreichischen Arbeitnehmer betrifft, würde ich Sie bitten, Vorschläge der FPÖ anzunehmen und umzusetzen.

Abschließend lege ich mich fest: Sie haben schon lange aufgehört, die Interessen der österreichischen Arbeiterschaft zu vertreten. In einem zunehmend komplexeren sowie dynamischen und globalisierten Umfeld wäre aber gerade das wichtig. Sie haben schon lange aufgehört, die Sorgen und Ängste der österreichischen Arbeiter wirklich ernst zu nehmen. Ich lade Sie ein, den Gegenbeweis anzutreten, aber bitte mit Taten und Fakten und nicht mit Ankündigungen und Marketingveranstaltungen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

9.44


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


9.44.12

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Werter Herr Minis­ter! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich weiß nicht, wie es Ihnen da oben auf der Galerie geht, ich kann Ihnen nur sagen, wie es mir geht: Ich weiß nicht ganz genau, bei welcher Veranstaltung ich jetzt bin. Es heißt zwar „Aktuelle Stunde“ und es sollte um Menschen 50+ auf dem Arbeitsmarkt gehen, aber irgendwie habe ich das Gefühl, wir befinden uns jetzt im Wirtschaftskammerwahlkampf, wie das auch Kollege Muchitsch angedeutet hat. Er hat gemeint, vielleicht können wir nach den Wirtschaftskammerwahlen weiterreden und über Maßnahmen betreffend die Menschen 50+ auf dem Arbeitsmarkt sprechen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass nach den Wirtschaftskammerwahlen die Landtags­wahlen kommen, dann kommen noch einmal Landtagswahlen, dann kommen wieder Landtagswahlen, vielleicht kommen dann Nationalratswahlen, und es geht weiter und weiter – dann sind wir im dritten Jahr dieser Regierung und eigentlich haben Sie – zumindest im Sozialbereich – noch nichts von dem, was im Regierungsüberein­kommen steht, umgesetzt. Das möchte ich hier in dieser Aktuellen Stunde gerne festhalten.

Was die Arbeitslosigkeit von Menschen angeht – ich denke, darin sind wir uns alle einig –: Wir wollen, dass die Menschen nicht aus dem Krankenstand, nicht aus der Erwerbslosigkeit in Pension gehen, sondern dass sie so lange arbeiten und arbeiten können, wie sie wollen, auch länger arbeiten sollen, wenn es geht – aber es geht nicht.

Wir wissen, dass ein Drittel der Menschen nicht direkt aus dem Job in Pension geht, sondern aus unterschiedlichen Situationen: aus Krankenständen, aus der Arbeitslosig­keit oder bei Frauen aus einer sonstigen Situation. Viele Frauen sind einfach zu Hause, mitversichert bei ihrem Ehemann und warten auf die Pension. Das heißt, wir reden von einer großen Anzahl Menschen, und wir sollten darüber ernsthaft reden.

Was mir in diesem Zusammenhang fehlt, ist, dass ich leider nicht erfahren konnte, was tatsächlich geplant ist – von Ihnen, Herr Minister Hundstorfer, von der Regierung, ob es da irgendeine Einigung gibt bei den vielen Themen, die in Bezug auf Menschen 50+ auf dem Arbeitsmarkt anstehen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 67

Wir wissen, dass es bei den Jobs ganz schwierig ist, dass die Arbeitsbedingungen schwierig sind. Wir wissen aber auch, womit wir noch am ehesten anfangen könnten – ich weiß, ehrlich gesagt, nicht, warum wir das nicht schon längst tun –: Wir könnten sämtliche Dienstverordnungen, Kollektivverträge und alle möglichen anderen Betriebs­vereinbarungen, die es gibt, durchforsten und sehen, was es in diesen an Hürden gibt, die verhindern, dass Menschen überhaupt länger arbeiten können.

Viele wollen länger arbeiten, können das aber aufgrund der verschiedenen Verein­barungen nicht. Das heißt, wir sollten einmal alles durchforsten, und ich frage mich, woran das scheitert, warum es da keine Unterstützung gibt und warum wir uns nicht in allen möglichen Bereichen genau anschauen, was eigentlich die Menschen – Männer und Frauen – daran hindert, länger zu arbeiten, warum sie so schnell aus ihren Jobs verabschiedet werden, warum viele Arbeitgeber – zum Beispiel auch die Stadt Wien – froh sind, wenn sie sich von Frauen mit 60 ganz schnell trennen können.

Können wir uns das bitte gemeinsam anschauen und dann über weitere Dinge sprechen, die ja offensichtlich auch im Regierungsübereinkommen stehen und von denen wir nicht wissen, was geplant ist? Bitte erklären Sie uns, wie das mit dem Bonus-Malus-System ausschaut, denn ich denke, dass das grundsätzlich eine richtige Idee ist! Es ist gut, zu versuchen, Anreize zu schaffen – bei dem Wort „Anreize“ treffen wir uns ja noch, Herr Kollege von der ÖVP –, nämlich Anreize, damit Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer länger arbeiten können.

Was nicht sein darf, ist, dass das Unternehmensförderung sein soll, beziehungsweise würde es nicht unsere Unterstützung finden, wenn es so vorgesehen wäre. Wichtig ist aber, dass die Unternehmer und Unternehmerinnen auch anerkennen, was sie in ihrem Betrieb an Qualität haben durch Menschen über 50, die Erfahrung und Expertise mitbringen, die gute KollegInnen sind, die Führungsverantwortung übernehmen können. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. El Habbassi.)

All das sind Qualitäten, die ich hervorheben möchte, weil sie viel zu selten genannt werden. Wir reden immer nur von den Problemen der Menschen 50+, aber diese Menschen bringen sehr viele Voraussetzungen für den Arbeitsmarkt mit, die enorm wichtig sind.

Was mich auch interessieren würde, wenn wir schon bei diesem Thema sind: Was ist mit der geplanten Altersteilzeit beziehungsweise Teilpension, wie sie jetzt ansteht? Auch diesbezüglich konnten wir nicht erfahren, was Sie eigentlich vorhaben.

Die spezifische Situation von Frauen ist vom Kollegen Schieder angesprochen worden, und ich möchte auf eines einmal mehr hinweisen: Bitte, werte Kolleginnen und Kollegen der ÖVP, es hat keinen Sinn, beim Pensionsantrittsalter der Frauen vom vorgesehenen Pfad abzuweichen (Abg. Loacker: Das tun sie eh nicht!) – das tun sie hoffentlich nicht –, denn wir wissen, dass sehr, sehr viele Frauen nicht aus der Beschäftigung in Pension gehen, sondern dass sie keine Jobs haben, und dass gerade diese Gruppe auf dem Arbeitsmarkt die größten Schwierigkeiten hat. Das heißt, wir müssen darauf schauen, dass Jobs für Frauen gefördert werden und dass sie unter­stützt werden. Erst dann können wir davon reden, dass sie erst später in Pension ge­hen, beziehungsweise gibt es noch viel zu tun, was all die Verträge anlangt. – Danke. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Schittenhelm.)

9.49


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Klubvorsitzende Dietrich. Frau Klubvorsitzende, ich wünsche Ihnen für Ihre neue Funktion alles Gute (allgemeiner Beifall) und erteile Ihnen das Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 68

9.49.32

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Zuerst recht herzlichen Dank für die Glückwünsche. Ich werde mich, soweit ich kann, mit meiner Persönlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger einbringen und mein Bestmögliches tun, um die Situation für den Staat Österreich und für jeden Einzelnen zu verbessern. (Beifall beim Team Stronach.)

Meine geschätzten Damen und Herren! Die heutige Aktuelle Stunde beschäftigt sich mit einem sehr, sehr wichtigen Thema: Wie Österreich später in Pension geht. Da muss ich schon fragen, Herr Minister Hundstorfer, gehören die Wiener Beamten nicht zu Österreich? – Wenn ich sehe, dass Wiener Beamte mit 54,5 Jahren in Pension gehen, denke ich mir, wir haben da höchsten Handlungsbedarf.

Es kann nicht sein, dass in Österreich eine Zweiklassengesellschaft herrscht, in der die einen bis 65 – viele Selbständige bis 67 und länger – arbeiten müssen, und auf der anderen Seite eine privilegierte Schicht nach wie vor mit 54 Jahren in Pension geht. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das ist ein Zustand, der abgeschafft gehört. Das sind Privilegien, bei denen wir ansetzen müssen. Wir haben so viele Privilegien im Pensionssystem, die durchforstet gehören, und ein faires System für alle muss geschaffen werden.

Geschätzter Herr Minister, wenn wir heute zu Recht die Arbeitsmarktsituation bekla­gen, dann muss man auch sagen, das sind nur Symptome einer verfehlten Standortpolitik. Die Ursache für diese Situation ist – und darin geben uns Statistiken recht –, dass wir zwischen 2008 und 2012 mehr als 70 000 Arbeitsplätze aufgrund der verfehlten Standortpolitik verloren haben – Arbeitsplätze, die ins Ausland abgewandert sind. Drehen Sie das Radio auf: Firma Voith, St. Pölten – wieder 150 Arbeitsplätze weniger, und so geht es Tag für Tag. Das, was wir brauchen, ist eine Standortpolitik, die es Unternehmen ermöglicht, Arbeitskräfte anzustellen, und die Wirtschaft ankurbelt – und nicht so wie bisher eine Regierung, die nur darauf abzielt, neue Belastungen und neue Steuern zu kreieren. (Beifall beim Team Stronach.)

Meine geschätzten Damen und Herren! Wir haben 500 000 Arbeitslose, ist das nur eine Zahl? – Nein, dahinter verstecken sich Schicksale: Schicksale von Familienvätern, die nicht wissen, wie sie die Ausbildung der Kinder finanzieren sollen; Schicksale von jungen Männern, die eine Familie gründen wollen und sich überlegen, wie sie das finanzieren sollen, wie sie eine Wohnung finanzieren können; Frauen, die wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden wollen; Frauen, die von Jüngeren auf dem Arbeitsmarkt verdrängt werden – alles Einzelschicksale.

Vergessen wir auch nicht: Rund 66 000 Menschen sind derzeit in Umschulung. Das klingt nach wenig, aber das ist so viel wie die Einwohner von Wiener Neustadt und Baden zusammen, das ist enorm viel. Diese Umschulungsmaßnahmen sind – und auch dazu gibt es Statistiken – nicht immer die zielführendsten. Auch da ist anzusetzen und darauf zu schauen, dass im AMS mehr Qualität vermittelt wird. (Beifall beim Team Stronach.)

Wir haben heute zum Thema 50+ schon vielfach gehört, dass das jener Bereich ist, in dem viele für den Arbeitsmarkt zu alt, aber für die Pension noch zu jung sind. Trotzdem hätte ich mir gerade von Wirtschaftskammerpräsident Leitl, der ja jetzt im Zuge der Wirtschaftskammerwahlen oft spricht, erwartet, dass er seine Mitarbeiter, die mehr als 25 Jahre im Unternehmen sind, nicht mit einem „Golden Handshake“ nach Hause schickt. Ich hätte mir von den Sozialpartnern erwartet, dass sie im Bereich der Beschäftigung von älteren Personen ein Vorbild sind. (Beifall beim Team Stronach.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 69

Mein Kollege Christoph Hagen hat einen Antrag zum Thema Exekutive 50+ einge­bracht, der nur auf die lange Bank geschoben wird. Wenn Ihnen das Thema ernst ist, dann verhandeln wir diese Anträge der Opposition und bemühen uns gemeinsam, etwas für die Arbeitsmarktsituation der Generation 50+ bewegen zu können.

Herr Minister Hundstorfer, Sie vergleichen immer Österreich mit der EU und sagen, wir sind die Vorzeigeschüler. Vergleichen wir uns doch nicht mit der EU, vergleichen wir Österreich mit Österreich! Und da sage ich Ihnen: Wir haben die höchste Arbeitslosig­keit seit 60 Jahren, und darauf können Sie bei Gott nicht stolz sein! (Beifall beim Team Stronach.)

9.55


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


9.55.19

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Galerie und vor den Bildschirmen! „Beschäftigung 50+“ ist das Thema dieser Aktuellen Stunde, und ich finde es einigermaßen kühn, dass gerade die SPÖ sich jetzt, 2015, dieses Thema schnappt.

Seit 1970 haben wir 14 verschiedene Sozialminister erlebt, davon elf von der SPÖ, und jetzt, 2015, tun Sie so, als hätten Sie jetzt die Lösung dafür erfunden, wie mit der Beschäftigung von Menschen über 50 umzugehen ist. (Abg. Kickl: Über die Reichensteuer können sie ja nicht mehr reden!)

Ich unterstelle Ihnen, dass es Ihnen gar nicht um Reformen geht, sondern darum, dass Sie, wenn Sie die Sozialpolitik anschauen, überlegen, was Sie tun müssen, um den Machterhalt maximal zu verlängern. Das sind leider keine Reformen, und deswegen geschieht auch nichts, wie Kollegin Schwentner vorher richtig gesagt hat. Von den Reformen, die Sie schön in das Regierungsprogramm geschrieben haben, wird nichts umgesetzt.

Schauen wir uns an, wo die SPÖ verantwortlich ist und wo sie etwas für die Beschäfti­gung von Menschen über 50 tun könnte: etwa bei der Österreichischen Post. Dort erfolgen 0,5 Prozent der Pensionsantritte zum Regelpensionsalter – 48,9 Prozent erfol­gen wegen Dienstunfähigkeit, sagt der Rechnungshof.

Schauen wir uns die ÖBB an: Dort gehen 3,9 Prozent der Beschäftigten zum Regel­pensionsalter in Pension, 41,7 Prozent wegen Dienstunfähigkeit.

Das heißt, da zeigt sich auch die Unfähigkeit der SPÖ, die Menschen dort in Beschäftigung zu halten, wo sie selbst das Sagen hat.

Bevor man sich auf der rechten Seite (der Redner blickt in Richtung ÖVP) freut, schauen wir uns die Landeslehrer in Oberösterreich an, die gehen zu 1,1 Prozent in die Regelpension, die Bundeslehrer dagegen zu 15 Prozent, da schaut es ein bisschen besser aus. Also dort, wo Sie das Sagen haben, ist es besonders dunkel. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Der Herr Bundesminister hat sich über die Automatik beschwert, dass es so schreck­lich ist, wenn eine Pensionsautomatik kommt, wenn sich das Pensionssystem den demographischen Veränderungen automatisch anpasst. – Ja, das ist schlimm, denn dann können die Sozialdemokratie und die ÖVP keine politischen Geschenke mehr verteilen, dann regelt sich das System im Wesentlichen selbst, und die Politiker müs­sen nur noch kleine Korrekturen machen (Zwischenbemerkung von Bundesminister


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 70

Hundstorfer) und machen sich nicht unbeliebt, weil sie das System verändern. Es wäre sicher.

Diesen Automatismus wollen Sie, Herr Minister, nicht haben. Was Sie aber nicht dazusagen, ist, dass Sie einen anderen Automatismus sehr wohl wollen, nämlich jenen Automatismus, dass immer die Jungen zahlen. Die nächsten Generationen zahlen immer. Das geht automatisch, und das ist Ihnen recht. Aber dass sich das System automatisch anpasst, das wollen Sie nicht haben. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Kogler: Na sollen die, die gestorben sind, für die Jungen zahlen?)

In Wirklichkeit geht es doch darum, dass das System eine Wertschätzung für die Arbeitstätigkeit der älteren Menschen widerspiegeln muss. Diese Wertschätzung muss sich auch im Pensionssystem widerspiegeln, und zwar so, dass sich längeres Arbeiten lohnt. Das können wir unterstützen, indem wir den Pensionsantritt flexibilisieren. Mit dem Pensionskonto gibt es eine gute Voraussetzung dafür, dass die Menschen im Auge haben, wie viel sie bekommen werden. Und dann dynamisieren wir das Ganze, legen es in die Eigenverantwortung des Einzelnen, wann er in den Ruhestand geht. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Andere Länder machen es vor. Ich denke, dass Schweden ein gutes Modell hat, auch wenn Sie das heute schlechtgeredet haben. Man könnte Augen und Ohren aufsperren und in andere Länder schauen, was es gibt. Dass das österreichische System kein erfolgreiches ist, unterstreichen die Zahlen immer wieder.

Dem Kollegen Haubner möchte ich noch eines mitgeben – leider kann er mich jetzt nicht hören, weil er nicht im Saal ist (Abg. Wöginger: Ich sage es ihm schon!); danke, Herr Kollege Wöginger, Sie richten es ihm aus –: Die ÖVP ist seit 28 Jahren in der Regierung (Abg. Wöginger: Na Gott sei Dank, sonst ginge es dir nicht so gut!), deswegen hat mich die Oppositionsrede des Abgeordneten Haubner sehr verwundert. Wenn er fordert, dass die Lohnnebenkosten gesenkt werden, dann frage ich, was die ÖVP die letzten 28 Jahre gemacht hat. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Und dem Herrn Wirtschaftsbunddirektor sage ich: Streichen Sie die Kammerumlage 2, dann haben Sie eine direkte Entlastung der Lohnnebenkosten! – Danke schön. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Wöginger: Mein Gott, die Wahl ist eh schon fast vorbei! – Abg. Kickl: Das fehlt noch im leitlschen Reformkonzept!)

10.00

 


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


10.00.02

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Herr Kollege Loacker, den sozialdemokratischen Sozialministern, die Sie angesprochen haben, und auch der gesamten Sozialdemokratie ist es immer darum gegangen, eine verantwortungsvolle Sozialpolitik zu machen. Das heißt für mich, dass man die sogenannten Risken des Lebens absichert. Risken des Lebens sind für mich Krankheit, Arbeitslosigkeit und auch das Alter, Herr Kollege Loacker.

Ich meine, sozialdemokratische Sozialminister haben bewiesen, dass sie im Hinblick darauf sehr verantwortungsvoll Politik betreiben, und zwar speziell auch Herr Kollege Hundstorfer, der gerade in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit arbeitsmarktpolitische Maßnahmen setzt und viel Geld in die Hand nimmt, um jedem arbeitslosen Menschen auf den Weg in den Arbeitsmarkt zurück zu helfen.

Ich denke, wir alle wissen, wie viel Geld in der Arbeitsmarktpolitik steckt. Und ich finde es nicht ganz korrekt, Herr Kollege Loacker, einfach zu sagen, dass wir uns keine


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 71

Gedanken machen, weil wir meinen, die Lösung ohnedies gefunden zu haben, denn Sie wissen, mit wie viel Nachdruck und wie viel Engagement wir in diesem Bereich tätig sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Es gilt, Sozialsysteme abzusichern, und das gilt natürlich auch für das Pensions­system, über das wir heute auch sprechen. Uns seitens der Sozialdemokratie ist es wichtig, das solidarische Pensionssystem aufrechtzuerhalten, jenes Pensionssystem, das auf den Generationenvertrag aufbaut und nicht, Herr Kollege Loacker, auf eine Pensionsautomatik, die Sie angesprochen haben. Wir möchten nicht, dass Maschinen darüber entscheiden, ob das Pensionsantrittsalter angehoben wird oder wie sich die Pensionshöhe entwickeln wird.

Ich denke mir, das ist nicht das, was sich die Menschen in Österreich verdienen. Menschen sollen nicht verunsichert werden, sondern die Politik soll jeweils entscheiden, wie sich das Pensionssystem in den nächsten Jahren und Jahrzehnten entwickeln wird. Natürlich muss man dabei die demographische Entwicklung immer im Auge behalten, das ist überhaupt keine Frage, und das tun wir auch sehr verantwortungsvoll. Ich bin aber auf der anderen Seite auch überzeugt davon, dass es ganz besonders wichtig ist, sich die Erwerbsquoten immer wieder anzusehen, denn es geht auch darum, hohe Erwerbsquoten zu haben, damit auch Geld in das System hereinkommt, damit die Pensionen nachhaltig abgesichert werden können.

Diesbezüglich, geschätzte Damen und Herren, sind wir alle gefordert. Auf der einen Seite sind natürlich die Unternehmen gefordert, Arbeitsplätze anzubieten – das ist heute auch schon ein paarmal angesprochen worden –, und auf der anderen Seite ist es natürlich auch wichtig, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger im Job bleiben wollen oder auch im Job bleiben können. Ich bin nämlich überzeugt davon, dass es nicht das Ziel der Menschen ist, ab dem Alter von 45 Jahren nur mehr an die Pension zu denken. Das glaube ich einfach nicht! Ich denke, die Menschen wollen gerne einen Beitrag leisten. Und es ist auch nicht erstrebenswert, am Ende eines Berufslebens in die Arbeitslosigkeit und dann von der Arbeitslosigkeit in die Pension zu gehen. Das will, glaube ich, kein Mensch.

Wir haben heute schon gehört: Ein Drittel der Menschen gehen aus der Arbeitslosigkeit in die Pension. Ich meine, man muss auch daran arbeiten, dass das nicht passiert und man nicht am Ende eines Arbeitslebens – wie ich es jetzt ausdrücken möchte – ein bisschen um seinen eigenen Selbstwert gebracht wird. Und da sind, wie ich schon angesprochen habe, beide gefordert, daran zu arbeiten, sowohl die Unternehmen als auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Entsprechende Erwerbsquoten sind, wie ich auch schon angesprochen habe, aus meiner Sicht deswegen ganz besonders wichtig, weil dann Geld ins System kommt, damit die Pensionen tatsächlich nachhaltig abgesichert werden können.

Aus meiner Sicht wurden seit den achtziger Jahren schon eine Reihe von Reformen umgesetzt. Das wurde heute auch schon angesprochen. Ich erinnere zum Beispiel an die Lebensdurchrechnung oder an die zwar sehr langfristige, sich jetzt aber doch schon bemerkbar machende Gleichstellung der Beamtenpensionen mit den anderen Pensionsarten. Ich erinnere an die Reform der I-Pension, und ich erinnere auch an die Erhöhung der Abschläge bei frühzeitlicher Alterspension.

Ich weiß, geschätzte Damen und Herren, dass all diese Maßnahmen für die Betroffenen manchmal auch sehr schmerzlich sind. Die Tatsache, dass diese ergriffen wurden, weist aber sehr wohl darauf hin, Herr Kollege Loacker, dass wir nicht nur in Wahlzyklen denken, sondern dass wir tatsächlich bemüht sind, das solidarische Pensionssystem, aufbauend auf den Generationenvertrag, auch in Zukunft aufrecht-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 72

zuerhalten. Und diese Maßnahmen wurden auch von Bundesminister Hundstorfer in den letzten Jahren sehr erfolgreich umgesetzt.

Ein paar Gedanken noch zum Frauenpensionsantrittsalter, weil das auch immer wieder angesprochen und quasi als Allheilmittel dargestellt wird, als ob das die Probleme auf dem Pensionsmarkt – wenn ich das jetzt so ausdrücken darf – lösen würde. Es wurde schon angesprochen: Das unterschiedliche Pensionsantrittsalter von Frauen und Männern hat einen gesellschaftlichen Grund. Ich bin überzeugt davon, dass die unterschiedlich verteilten Belastungen zwischen Frauen und Männern, sei es jetzt durch Familienarbeit, Kinderbetreuung oder auch Pflege im Altenbereich, noch nicht zu hundert Prozent beseitigt sind, und deswegen ist ein frühzeitiges Anheben des Frauenpensionsalters nicht die richtige Antwort. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir müssen zuerst schauen, dass diese Ungleichheiten beseitigt werden, und wie Sie wissen wird ab 2024, bis 2033, das Pensionsalter angehoben werden. Auch da hat die Bundesregierung, wie ich meine, ihre Hausaufgaben gemacht.

Ich appelliere an alle: Weichen wir ab von der Pensionsautomatik, entscheiden wir gemeinsam, wie wir Menschen länger im Job halten können, und sichern wir gemeinsam unser solidarisches Pensionssystem! (Beifall bei der SPÖ.)

10.05


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


10.05.43

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich mich dem Thema Generation 50+ widme, möchte ich ein paar allgemeine Worte zum Thema Arbeitsmarkt verlieren, weil es insgesamt wichtig ist und natürlich auch in Österreich eine Herausforderung darstellt, dieser schwierigen Lage entgegenzutreten.

Die Situation ist eigenartig: Auf der einen Seite steigt die Zahl der Beschäftigten, rund 20 000 Personen kommen pro Jahr zusätzlich in Beschäftigung, aber es werden auch ungefähr 30 000 Personen zusätzlich arbeitslos. – Das ist eine schwierige Dynamik, und dieses Phänomen zeigt sich nicht nur bei uns in Österreich, sondern in ganz Europa. Daher besteht natürlich Handlungsbedarf in diese Richtung, und wir haben bereits hier im Parlament diesbezüglich Pakete beschlossen, darauf möchte ich verweisen, zum Beispiel das Arbeitsmarktpaket mit 370 Millionen €, in welchem die Eingliederungsbeihilfe und Kombilohnmodelle beinhaltet sind, womit auch über 20 000 Personen, die über 50 sind, wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden konnten.

Das heißt, meine Damen und Herren: Die Maßnahmen, die wir gesetzt haben, greifen durchaus. Wir schauen also nicht weg – nein! –, sondern wir schauen hin. Wir können aber der allgemeinen Entwicklung, gepaart mit einem niedrigen Wirtschaftswachstum, nicht in der Weise entgegenwirken, dass wir alle Personen, die dem Arbeitsmarkt zusätzlich zur Verfügung stehen, unterbringen.

Jede/jeder Arbeitslose verdient unsere Aufmerksamkeit und auch unsere Unter­stützung, das ist gar keine Frage, und zwar vor allem jene, die selber aktiv daran mitarbeiten, dass sie wieder einen Job finden, und die einer Arbeit nachgehen wollen, meine Damen und Herren! Diese Personen verdienen die Unterstützung der Politik. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte aber auch betonen: Wir Abgeordnete sind nicht das Arbeitsmarktservice. Wir haben ein gut funktionierendes System. Besser kann man immer sein, aber insgesamt funktioniert das System gut. 900 000 Menschen durchwandern pro Jahr das


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 73

AMS, 580 000 Personen wurden voriges Jahr aktiv wieder in den Arbeitsmarkt vermittelt. Das heißt, aus meiner Sicht stimmt die Zahlen- und Datenlage, aber wir dürfen uns darauf nicht ausruhen, sondern es besteht weiterhin Handlungsbedarf.

Jetzt zur Generation 50+: In diesem Bereich besteht natürlich ein gewisser Aufhol­bedarf hinsichtlich der Beschäftigungsquote. Diese steigt, und auch die Maßnahmen betreffend das Pensionsantrittsalter greifen. Dennoch haben wir da eine Heraus­forderung zu bewältigen. – Warum? Weil es dabei um eine demographische Frage geht. Die Babyboomer-Jahrgänge, also die ab 1960 Geborenen, wandern jetzt in diese Generation 50+ hinein, und bei diesen geburtenstarken Jahrgängen steigt daher auch die Arbeitslosigkeit in der Menge, nicht aber in den Prozentsätzen im Vergleich zum Vorjahr. Wir haben bei den über 50-Jährigen sogar eine etwas niedrigere Arbeitslosen­quote als im Gesamtvergleich.

Das Problem bei dieser Gruppe ist, dass diese Menschen es extrem schwer haben, wieder einen Job zu finden beziehungsweise in den Arbeitsmarkt rückvermittelt zu werden. Wir kennen diese Fälle auch von unseren Sprechtagen. Über 50-jährige Personen haben es besonders schwierig, und sie verdienen auch die Aufmerksamkeit der Politik, meine Damen und Herren. Daher müssen wir alles daransetzen, deren Situation zu verbessern.

Ja, einige Maßnahmen greifen: 93 000 Menschen, die über 50 sind, haben im vorigen Jahr durch die Programme, die wir anbieten, wieder eine Beschäftigung gefunden. Der Dank gilt aber auch den Unternehmerinnen und Unternehmern, meine Damen und Herren, denn diese sind auch bereit, diese Personen einzustellen und zu übernehmen, und das ist letzten Endes ausschlaggebend dafür, dass die Menschen wirklich in den Arbeitsmarkt reintegriert werden können. (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Minister, diese Frage stelle ich auch Ihnen. – Ja, der Weg ist richtig, aber reichen diese Maßnahmen aus? Haben wir eine ausreichende Nachhaltigkeit in unserem System, auch was das Pensionsantrittsalter anbelangt?

Wir haben uns hier auf 60,1 Jahre geeinigt. Wir sind jetzt bei knapp 60 Jahren, je nachdem, wie man es berechnet. Ich stehe dem ganz offen gegenüber. Ich will mich nicht selber mit Zahlen belügen. Es ist richtig: Wir verzeichnen Rückgänge bei den Langzeitversicherten und bei den I-Pensionen. Und Rehabgeldbezieher, Herr Minister, sind keine Pensionisten, das ist richtig! Es erhebt sich aber die Frage, aus welchem Topf das finanziert wird. Wenn ich unter 50-jährige Personen anspreche, die Rehab­geld beziehen, dann geht es mir darum, ob diese Personen wieder aktiv in den Arbeitsmarkt rückvermittelt werden. Das ist ja auch im Sinne dieser betroffenen Menschen, meine Damen und Herren!

Wenn wir hier von psychischen Erkrankungen reden, dann müssen wir auch bereit sein, den in diesem Zusammenhang Betroffenen zu helfen, und zwar auch mit einer verpflichtenden Rehabilitation in diesem Bereich. Es nützt nämlich nichts, wenn diese Menschen dann zu Hause sozusagen vor der weißen Wand sitzen, sondern wir müssen sie wirklich rehabilitieren. In diesem Bereich besteht Handlungsbedarf, meine Damen und Herren.

Nun auch noch ein Wort zur sogenannten Pensionsautomatik: Nennen wir es doch Anpassungsfaktor! Das muss nicht sozusagen ein kühler beziehungsweise kalter Automat sein, aber wir müssen der Realität ins Auge sehen, dass die Lebenserwartung steigt und daher natürlich auch das Pensionsantrittsalter steigen muss, meine Damen und Herren. Davor sollten wir die Augen nicht verschließen.

Was ist aus meiner Sicht zu tun? – Wir sollten rasch eine Teilpension einführen und ein langsames Ausgleiten aus dem Erwerbsleben ermöglichen, wobei wir diese Entwick-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 74

lung zusätzlich durch den Aufschubbonus unterstützen. Es müssen Anreize geschaffen werden, dass die Betriebe auch ältere Arbeitnehmer einstellen, meine Damen und Herren. Das ist das Credo, und das sollten wir in den nächsten Monaten auch umsetzen. (Beifall bei der ÖVP.)

10.11


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Neubauer. – Bitte.

 


10.11.25

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich habe mir, als ich heute ins Hohe Haus gekommen bin, gedacht, dass wir, wenn es zu Beginn der Plenartagung eine Aktuelle Stunde gibt, vom Herrn Bundesminister auch tatsächlich etwas Aktuelles erfahren werden, etwa betreffend Maßnahmen, die die Bundesregierung setzen will, um die tatsächlich schlimme Situation bei der Generation 50+ beziehungsweise auf dem Arbeitsmarkt endlich in den Griff zu bekommen. – Was wir aber heute von fünf Rednern der Regierungsfraktionen gehört haben, das war nicht aktuell, meine sehr geehrten Damen und Herren, sondern das waren alte Hüte und sonst nichts! (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Kollege Muchitsch hat sich bemüht, uns sehr eloquent einige Gedanken über den Arbeitsmarkt mitzuteilen. Man kann aber, lieber Kollege Muchitsch, nicht hergehen und der Wirtschaft die Schuld geben, weil einerseits Leute gekündigt, andererseits aber keine 50+-Personen eingestellt werden! – Das ist mir ein bisschen zu wenig, denn die Anreize und die Rahmenbedingungen muss die Bundesregierung schaffen, und das hat sie in den letzten Jahren verabsäumt, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das hat sie einfach nicht getan! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn jetzt die Wirtschaft im Allgemeinen so wie beschrieben hingestellt wird, dann darf ich dir einige Beispiele dafür nennen, dass es dort, wo Sozialdemokraten regieren, ganz schlimm aussieht. Das Problem, das wir in Österreich haben, besteht nämlich darin, dass wir einerseits Gesetze haben, die das Sozialsystem massiv belasten, andererseits aber Gesetze haben, die für die Wirtschaft immer mehr Hürden aufbauen.

Hinsichtlich einiger Gesetze, die antiquiert sind, darf ich auf Folgendes hinweisen: So bekommen zum Beispiel bei der Firma RHI Vorstandsmitglieder fürstliche Gagen von 450 000 bis 650 000 €. Dort gehen die Arbeitnehmer aufgrund einer antiquierten gesetzlichen Regelung mit 52 Jahren in Pension, und – man höre und staune! – die Kosten für die Sonderunterstützung werden von der VAEB getragen, und der Bund muss sie in voller Höhe refundieren. – Dieses System muss ja bankrottgehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Leute mit 52 in Pension gehen dürfen und der Bund diese fürchterliche Maßnahme auch noch finanziell refundiert!

Bei der Salinen AG, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ja ein gewisser Sozialdemokrat namens Hannes Androsch die führende Persönlichkeit. Bei diesem Unternehmen wurden 1 069 Arbeitnehmer in Pension geschickt. Auch bei der Post wurden hunderte Menschen in Frühpension geschickt, der Jüngste davon war 39 Jahre alt. Und als sich das ein 45-Jähriger nicht gefallen lassen hat, weil er arbeiten wollte, musste er bis zum Verfassungsgerichtshof gehen, um sein Recht auf Arbeit durchzusetzen. Ich gratuliere diesem tüchtigen und engagierten Mitglied der Post, dass er das durchgesetzt hat! (Beifall bei der FPÖ.)

Bei der Bank Austria, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat man 800 Menschen abgebaut. – All das sind sozialdemokratisch regierte Bereiche, und es ist mir einfach zu billig, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man sich jetzt einfach hier


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 75

herstellt und sagt, dass die Wirtschaft allein schuld ist, dass das System nicht funktioniert!

Wir haben bei den Arbeitslosen bei der Generation 50+ eine Zuwachsrate von knapp 14 Prozent, und wir haben dadurch insgesamt eine unglaubliche Belastung auf dem Arbeitsmarkt. Eine Anfrage der Freiheitlichen im Oberösterreichischen Landtag, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat jetzt offengelegt, dass nicht die von Herrn Bundesminister Hundstorfer veröffentlichten Zahlen von 472 000 arbeitslosen Men­schen in Österreich korrekt sind. Vielmehr hat die sozialdemokratische Landesrätin Jahn in ihrer Anfragebeantwortung festgestellt, dass sich in Österreich abseits der tatsächlichen Statistik noch zusätzlich 250 000 Menschen in Arbeitslosigkeit befinden, die von der Statistik ganz bewusst nicht erfasst sind.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, es wären demnach in Österreich 720 000 Men­schen arbeitslos. Das ist ein Skandal! Warum tun Sie diesbezüglich nichts, und warum verstecken Sie die Zahlen vor der Öffentlichkeit? Im Hinblick darauf fordere ich von Ihnen Transparenz ein! (Beifall bei der FPÖ.)

Während also ein unglaublicher Zustand auf dem Arbeitsmarkt besteht, deckt der Rechnungshof auch noch auf, dass es in der Oesterreichischen Nationalbank zugeht wie im alten Rom. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dort gibt es immer noch die Luxuspensionen. Man hat festgestellt, dass dort das Durchschnittseinkommen 98 000 € beträgt und dass zusätzlich die Sozialleistungen bei 54 Angestellten 12,9 Millionen € im Jahr ausmachen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wenn das Ihre Umverteilung auf sozialdemokratische Art und Weise ...

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, bitte kommen Sie zum Schlusssatz!

 


Abgeordneter Werner Neubauer (fortsetzend): Während Sie, Herr Bundesminister, von der Reichensteuer träumen, werden die Menschen durch Ihre Politik jeden Tag ärmer! Ich ersuche um Umkehr! (Beifall bei der FPÖ.)

10.17


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Mückstein. – Bitte.

 


10.17.35

Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­ter Herr Minister! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Die ganze Zeit während dieser Debatte denke ich an die Menschen, die ich auch aus der psycho­thera­peutischen Praxis kenne, die große, riesengroße Probleme haben, ihren Arbeitsplatz zu halten oder aus der Arbeitslosigkeit wieder in ein Arbeitsverhältnis zu kommen. – Ich fürchte, diese Menschen werden sich von Ihnen nicht verstanden fühlen!

Ja, es gibt in dieser Altersgruppe Privilegien, aber auch ein noch viel größeres Prob­lem, nämlich unglaubliche Härten für ältere ArbeitnehmerInnen. (Beifall bei den Grünen.)

Ich finde, es braucht nicht nur Jobs und gesunde, motivierte, selbstoptimierte Arbei­terInnen und MitarbeiterInnen, sondern es braucht vor allem gesunde Arbeits­verhältnisse. Tatsache ist nämlich, dass ältere Menschen noch immer sehr häufig aus dem Job hinausgedrängt werden. Die Menschen gehen häufig nicht aus einem Arbeitsverhältnis in Pension, sondern wechseln sozusagen fliegend aus dem Kran­kenstand oder aus der Arbeitslosigkeit in die Pension.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 76

Seien wir uns doch ehrlich: Die Krisenfelder für ältere Arbeitnehmer sind dort zu suchen, wo gekürzt wird, wo es Personalkürzungen und Einsparungen gibt und wo umstrukturiert wird. Dort entstehen die großen Probleme.

Ja, ältere Menschen kommen in solchen Situationen auf dem Arbeitsmarkt enorm unter Druck. Zugegeben: In letzter Zeit wurde auch sehr viel gegen Mobbing und Burn-out getan. Es wurde aufgeklärt, es wurden betriebliche Gesundheitsförderungs­maßnah­men gestärkt, und es wurde vor allem die Fürsorgepflicht von ArbeitgeberInnen betont. Aber wie helfen Sie, Herr Minister, älteren ArbeitnehmerInnen, wenn der Arbeitgeber selbst derjenige ist, der mobbt?

Ich schildere Ihnen ein Beispiel aus der psychotherapeutischen Praxis: Es geht um eine Frau, 52 Jahre alt, alleinerziehende Mutter von zwei fast erwachsenen Kindern in Ausbildung, seit 20 Jahren im Betrieb, bis dahin kerngesund und hochgeschätzt; sie ist aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit in diesem Betrieb natürlich auch eine der teureren MitarbeiterInnen.

Vor einem halben Jahr wird das Unternehmen dann von einem deutschen Konzern übernommen. Dieser Frau wird eine junge Mitarbeiterin zur Seite gestellt. Seither werden diese beiden ständig gegeneinander ausgespielt. Es wird nicht mehr direkt mit dieser Mitarbeiterin kommuniziert, sondern nur noch über die junge neue Mitarbeiterin. Im Nebenzimmer macht man sich lustig über sie, so, dass sie es gerade hören kann. Es werden neue Namensschilder angebracht – wie durch Zufall kommt ihr Name dabei nicht vor, und so weiter und so fort.

Sie beschwert sich bei ihrem Chef, der sagt: Da muss man durch! So zieht sie sich immer mehr zurück. Dann bekommt sie den Vorwurf zu hören, dass sie zu ruhig und zu introvertiert sei. Der Betriebsrat hilft ihr nicht, denn es gibt inzwischen eine Verein­barung mit der Firmenleitung, wie der Personalabbau stattzufinden hat. (Abg. Pirkl­huber: Unglaublich!)

Sie können sich vorstellen, was passiert: Diese bis vor Kurzem noch ganz gesunde Frau fällt in eine Burn-out-Symptomatik in einer wirklich schweren Ausprägung, befindet sich seitdem im Krankenstand und leidet unter Angstzuständen. Und das ist leider kein Einzelfall, sondern diese Fälle häufen sich in den letzten Jahren ganz massiv.

Ich glaube, dass das von der Bundesregierung versprochene Bonus-Malus-System da Abhilfe schaffen könnte. Ich finde, es soll kommen, aber wir haben auch heute wieder nichts dazu gehört. Wer ältere Beschäftigte kündigt, sollte zumindest einen Teil der durch dieses unsoziale Verhalten verursachten Kosten selber tragen. Aber das alleine genügt nicht.

Ich finde, die soziale Dimension von Arbeit muss sehr viel mehr Berücksichtigung finden. Es sollte Betriebsvereinbarungen zur Burn-out- und Mobbingprävention geben. Wir brauchen eine Gestaltung der Arbeitsplatzverhältnisse, die individuelle Wünsche und Bedürfnisse der ArbeitnehmerInnen berücksichtigt. Stressfaktoren, Konkurrenz- und Arbeitsdruck müssen reduziert werden. Anerkennungskultur muss gefördert werden. Und – ich finde, das ist ganz wichtig – es würde innerbetriebliche Beratungs­gruppen brauchen und vor allem das Recht, dass bei besonderen betriebsbedingten Belastungen und Krisensituationen, wie sie eben vorkommen, wenn umstrukturiert oder eingespart wird, ExpertInnen von außen beigezogen werden können.

Ältere Menschen in der Arbeitswelt brauchen nicht nur Schönrederei und Beschäfti­gungsprogramme. Sie brauchen vor allem unsere Solidarität und unseren Schutz und eine altersgerechte Gestaltung der Arbeitswelt. (Beifall bei den Grünen.)

10.23



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 77

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ertlschweiger. – Bitte.

 


10.23.18

Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsi-dentin! Werter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren Zuschauer! Es ist eine Tatsache, dass sich sowohl die Arbeitswelt als auch die Anforderungen in der Arbeitswelt in den vergangenen Jahrzehnten dramatisch verändert haben. Österreich gilt ja nicht gerade als eines der reformfreudigsten Länder, es hat leider viele dieser Entwicklungen nicht mitgemacht, entweder aus Mangel an Flexibilität oder wegen parteipolitischen Klienteldenkens.

Die Rechnung wird uns jetzt präsentiert, wir haben es heute schon gehört: 500 000 Arbeitslose, alleine 55 000 Jugendliche, die ohne Job dastehen. Jetzt werden Sie sagen: Wir haben eine Wirtschaftskrise! – Natürlich haben wir eine Wirtschaftskrise, aber diese Wirtschaftskrise hat nur als Brandbeschleuniger gewirkt und war nicht ursprünglich ausschlaggebend dafür, dass wir jetzt vor diesen Problemen stehen. Die Probleme wären sowieso gekommen. Entscheidend ist, dass wir endlich beginnen, die Ursache zu bekämpfen und nicht immer nur die Auswirkungen. (Beifall beim Team Stronach.)

Faktum ist: Wenn wir konkurrenzfähig bleiben wollen, müssen wir endlich Reformen angehen und uns an die geänderten Rahmenbedingungen anpassen, auch wenn das schmerzhaft ist. Für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft ist es dringend notwendig, dass auch die Flexibilität am Arbeitsmarkt steigt. Unternehmen verändern immer schneller ihre Anforderungen, und für Arbeitnehmer ist es entschei­dend, sich diesen veränderten Rahmenbedingungen anzupassen, ihre Qualifikationen zu verbessern und ständig up to date zu bleiben – egal, wie alt sie sind. Das Zauber­wort heißt lebenslanges Lernen.

Wir haben es heute schon gehört: Die Bevölkerungsstruktur verschiebt sich, es gibt im­mer mehr Ältere. Es ist quasi auch unumgänglich, dass sich das Pensionsantrittsalter nach hinten verschiebt. Im Moment, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist Österreich Europameister bei den Frühpensionen. Nirgendwo anders gehen die Menschen früher in Pension als bei uns: mit durchschnittlich 58,6 Jahren. Im Sinne des Generationenvertrages ist das der heutigen Jugend gegenüber nicht fair. Es ist nicht fair, denn irgendwer muss die Zeche bezahlen. Wenn wir unser Pensionssystem aufrechterhalten wollen, ist einfach eine längere Lebensarbeitszeit notwendig. Das ist eine einfache Rechnung.

In diesem Sinne müssen wir auch die Beschäftigungsbedingungen älterer Menschen in Zukunft deutlich verbessern. Die Palette reicht dabei von der Gesundheitsförderung auf der einen Seite bis hin zur altersgerechten Arbeitsorganisation auf der anderen Seite. Arbeit hilft Menschen, körperlich und geistig aktiv zu bleiben, vernetzt zu bleiben, vernetzt zu denken. Laut einer französischen Studie, die mir mein Kollege Marcus Franz gezeigt hat, verringert jedes zusätzliche Arbeitsjahr das Alzheimerrisiko um 3 Prozent. Das ist kein unwesentlicher Aspekt.

Die Zeiten, in denen man ein Leben lang bei ein und demselben Unternehmen gear­beitet hat, gehören der Vergangenheit an. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Die Dauer der Betriebszugehörigkeit wird immer kürzer. Die Identifikation der Mitarbeiter mit dem jeweiligen Unternehmen wird geringer. Man muss daher sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern Anreize schaffen, in betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen zu investieren und diese zu verstärken.

Meiner Meinung nach sind drei Aspekte wesentlich: Erstens müssen wir die Arbeits­marktchancen von Geringqualifizierten und von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohten


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 78

Menschen dadurch erhöhen, dass wir auch weiterhin verstärkt in Schulungsmaß­nahmen und Vermittlungshilfen investieren – das haben wir heute schon gehört, Stichwort AMS. Das ist eine gute und richtige Sache.

Zweitens müssen wir dem Arbeitsmarkt endlich jenes Humankapital zur Verfügung stellen, das so dringend nachgefragt wird. Wir müssen Menschen ausbilden, deren Qualifikation am Arbeitsmarkt auch gefragt ist. (Beifall beim Team Stronach.) Nur so können wir den Fachkräftemangel kompensieren, und nur die Kreativität und die Schaffenskraft qualifizierter Fachkräfte ist der Schlüssel für Innovation.

Letzter Punkt: Wir müssen sicherstellen, dass möglichst breite Bevölkerungsschichten gleiche Startchancen am Arbeitsmarkt haben. Die Bildungsinhalte dienen dabei als Fundament für lebenslanges Lernen; denn nur eine fundierte Allgemeinbildung, die bereits im frühen Kindesalter ansetzt, sorgt dafür, dass neues Wissen im Leben, im Berufsleben, leichter aufgenommen und dann auch verarbeitet werden kann.

Unser Bildungssystem ist – damit spanne ich den Bogen zur Bildungspolitik – auf Mittelmäßigkeit ausgerichtet. Da wird nach unten anstatt nach oben nivelliert. Wenn wir am Arbeitsmarkt reüssieren wollen, meine Damen und Herren, dann müssen wir aber den Hebel in der Bildungspolitik ansetzen. Nur Innovation schafft hochwertige Jobs. (Beifall beim Team Stronach.)

Man muss kein Experte sein, um zu sehen, dass das jetzige System nicht funktioniert, wenn pro Jahr 20 000 Jugendliche, die nicht sinnerfassend lesen und schreiben können, die Schule verlassen. Das sind doch die Arbeitslosen von morgen! Diese Jugendlichen von heute sind die Arbeitslosen von morgen! Das ist unser großes Problem.

Wir müssen allen Akteuren – sowohl im Bildungs- als auch im Forschungs- und im Unternehmenssektor – die Chance geben, ihr Potenzial voll und ganz zu entfalten. Wir müssen endlich wieder das Leistungsprinzip in den Vordergrund stellen. Die Leistung muss über Erfolg und Misserfolg entscheiden. Für das Können, meine sehr verehrten Damen und Herren, gibt es nur einen Beweis: das Tun. (Beifall beim Team Stronach.)

10.28


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.

 


10.28.43

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsident! Verehrter Herr Minister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Wenn man als letzter Redner zu Wort gemeldet ist, glaubt man, vieles wiederholen zu müssen und eigentlich nichts Neues aufs Tapet bringen zu können.

Wir reden über die dramatische Entwicklung der Menschen über 50, insgesamt von 37 000 Menschen, die schwer wieder einen Arbeitsplatz finden, wie auch Herr Minister Hundstorfer ausgeführt hat.

Der Vorschlag des Bonus-Malus-Systems greift eigentlich wieder in alte Muster. Das Neue, das wir eigentlich brauchen, ist eine andere Mentalität. Wir brauchen wirklich eine Mentalitätsreform, die diesen Namen verdient – denn wie sollen wir Unternehmer glauben, dass es die Regierung ernst meint mit der Förderung der älteren Menschen auf dem Arbeitsmarkt, wenn sie gleichzeitig in staatsnahen Betrieben die Menschen mit einem Golden Handshake verabschiedet? Wie sollen wir als Unternehmer nicht das Gleiche tun wollen?

Wir brauchen genau die umkehrte Variante. Wir müssen in einer Politik ankommen, die sich mit neuen Arbeitswelten beschäftigt, auch mit einer flexibleren Arbeitswelt für die


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 79

Menschen 50+. Da hat Kollege Schieder völlig recht: Sie müssen es ernsthaft angehen. Es gibt wahnsinnig viele Menschen, die gerne auch im Alter arbeiten möchten. Frau Präsidentin Bures hat gerade erst Herrn Rudi ausgezeichnet, der uns mit 74 Jahren noch immer in der Kantine bedient hat.

Ja, sie wollen arbeiten. Viele dürfen aber nicht mehr arbeiten, weil sie zu teuer werden. Da liegt das grundsätzliche Problem. Dazu muss ich Herrn Kollegen Muchitsch etwas ausrichten: Du verlierst das Vertrauen in die Unternehmen. – Die Bürger und die Unternehmen verlieren das Vertrauen in die Regierung. Das ist ein gravierender Unterschied! (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

Wenn Kollege Schieder es auch in dieser Hinsicht ernst meint, dann muss er für seine Fraktion auch in eine neue Arbeitswelt eintauchen und nicht dieses Schema von vor 40, 50 Jahren – wie Gewerkschaften organisiert sind, wie Sozialpartnerschaften organi­siert sind – in den nächsten 40 Jahren fortsetzen. Ich denke, dass es besonders wichtig ist, dass man Unternehmen nicht bestraft, wenn sie keine Mitarbeiter über 50 beschäftigen. Ich stelle mir das in der Praxis wahnsinnig schwierig vor, wenn Unternehmen in Talschaften, vor allem auch touristisch organisierten – ich komme aus dem Tourismus –, keine Mitarbeiter über 50 finden. Muss man sie bestrafen, weil es keine Arbeitssuchenden über 50 gibt? Bestraft man sie, wenn es niemanden gibt beziehungsweise wegen der Immobilität der über 50-Jährigen, die nicht von Salzburg ins Gasteinertal fahren können und wollen, weil sie ihre Familien in Salzburg haben? (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Lieber Kollege Matznetter! Das Problem ist, dass wir von irgendetwas sprechen und nichts Genaueres wissen. Das müsste einfach geändert werden. Im Grunde genom­men ist es ganz einfach (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Matznetter): Machen Sie es als Regierung einfacher und gerechter für die Bürger, einfacher und gerechter für die Unternehmen – und dann entstehen die Arbeitsplätze von alleine. Ich glaube nicht, dass es verantwortungsvoll ist, die Zeche die Arbeitnehmer über 50 zahlen zu lassen, sondern die Zeche müsste eigentlich diese Regierung zahlen. – Danke vielmals. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Weigerstorfer. – Abg. Matznetter: Daher: Bonus-Malus!)

10.32


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.

 


10.32.41

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will die Zeit nicht über Gebühr beanspruchen, aber es hat ein paar Aussagen gegeben, die ganz einfach so nicht im Raum stehen bleiben können.

Herr Abgeordneter Neubauer, wenn Sie schon die Salinen AG nennen, wenn Sie auch die dortigen Bergbaubetriebe nennen, dann nennen Sie auch die Zahlen! Es geht um 991 Menschen; Punkt eins. Punkt zwei: Es ist ein Auslaufmodell. Punkt drei: Sie wissen, dass der Betrieb mitzahlen muss; solange diese Menschen leben, muss er 12,5 Prozent des Aufwands mitzahlen. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Das ist die alte Bergbauabwicklung, und demzufolge ist es kein Privileg (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das ist schon ein Privileg!), sondern es ist ganz einfach ein Auslaufmodell, das derzeit für 991 Menschen gilt. Monatlich werden es weniger, weil ein paar sterben. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das ist schon ein Privileg!) – Das ist überhaupt kein Privileg, Entschuldigen Sie! (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Da läuft ein uraltes Modell aus. – Punkt eins. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 80

Punkt zwei: Herr Abgeordneter Neubauer, wenn Sie hier behaupten, die Bank Austria und die UniCredit seien mit der Sozialdemokratie verwandt oder verheiratet, dann lernen Sie bitte Geschichte und schauen Sie, wer die UniCredit wirklich ist! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wie ist das mit der Sparkasse?)

Punkt drei: die Transparenz der Zahlen. Ich kann Ihnen nur eines empfehlen: Reden Sie mit Frau Landesrätin Jahn, sie wird Ihnen gerne bestätigen, diese Zahl so nie gesagt zu haben beziehungsweise überhaupt nicht. (Abg. Neubauer:  schriftliche Anfragebeantwortung!) – Ja, dann reden Sie mit ihr! Wir haben das zwischenzeitlich telefonisch geklärt.

Und wenn Sie hier aus einem Rechnungshofbericht über die Notenbank zitieren, dann hätte ich auch eine Bitte: Sagen Sie dazu, wann dieser Rechnungshofbericht ge­schrieben wurde! Das Ende der Prüfung war am 31. Dezember 2012 (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Da waren Sie auch schon Minister!), und gleichzeitig haben wir danach das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz beschlossen, und zwar in tiefster Übereinstimmung mit dem Herrn Rechnungshofpräsidenten, weil der Rechnungshof bei der gesamten Gesetzwerdung dabei war und sehr wohl überall mitgeschrieben hat. Der Herr Rechnungshofpräsident steht Ihnen, glaube ich, politisch nicht ganz fern.

Sie hatten dann nicht die Größe, im Parlament mitzustimmen. (Abg. Kickl: Lernen Sie Geschichte!) Sie hatten nicht die Größe, mit einer Verfassungsbestimmung abzu­sichern, dass Menschen 30 Prozent Pensionsminus haben, denn das passt in Ihre Populismuskeule nicht hinein. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Ruf bei der FPÖ:  Luxus­pensionen!)

Herr Abgeordneter Kassegger, entschuldigen Sie, ich hätte mir von Ihnen etwas anderes erwartet. (Abg. Neubauer: Das erwarten wir auch von Ihnen!) Wenn Sie aus dem Budgetausschuss zitieren, dann zitieren Sie bitte auch die saldierte Rechnung, dann kommen Sie von den 1,1 Milliarden € schon lange weg. – Punkt eins. (Zwischen­ruf des Abg. Kassegger.)

Punkt zwei: Wenn Sie mit Zahlen jonglieren, dann jonglieren Sie bitte mit allen Zahlen! Ich stehe nicht an, hier Folgendes festzuhalten: In den Jahren 1998 – da war ich lange noch nicht Minister (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Aber jetzt sind Sie Minister!) – bis 2013 wurde der Budgetvoranschlag unterschritten. Die größte Unterschreitung gab es in meiner Periode, 2011, denn im Jahr 2011 hatten wir eine Unterschreitung von 1,1 Milliarden € – nur damit wir wissen, wie das mit den Budgetvorschlägen ist. (Abg. Kassegger: Das heißt noch lange nichts!)

Die nächste Frage ist: Wollen Sie Altersarmut? Alleine die Umsetzung der Vorschläge der Freiheitlichen Partei betreffend die Pensionen macht ein Plus von 11 Milliarden € aus. Ist es verantwortungsvolle Politik, auf der einen Seite zu sagen, wir haben Steigerungen (Zwischenruf des Abg. Neubauer), und auf der anderen Seite die Steigerungen noch einmal zu verdoppeln? Ist das verantwortungsvolle Politik?! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Kickl: Erzählen Sie die ganze Geschichte, Herr Minister!) – Das ist keine verantwortungsvolle Politik!

Sie sagen, die Voest wandert ab. – Ja, wir haben mit den europäischen Stahlbetrieben ein Energieproblem. Das müssen wir lösen. Ich hoffe, wir sind uns einig, dass wir den Vorsprung, den Amerika derzeit bei der Energie hat, nämlich die Differenz der um 25 Prozent niedrigeren Energiekosten, in Europa nicht wollen. Da sind wir uns hoffentlich einig. (Zwischenruf des Abg. Kassegger.) – Nein, das ist der entscheidende Teil! Sie kommen ja aus der Wirtschaft ... (Abg. Kassegger: Nebenkosten!) – Aber die Lohnnebenkosten sind für Herrn Generaldirektor Eder nebensächlich. Reden Sie doch mit ihm!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 81

Im Gegensatz zu Ihnen mache ich das (Zwischenrufe der Abgeordneten Weninger und Kickl), um mir erklären zu lassen, was bei der Voest wirklich ein Produktionsfaktor ist und was nicht. Bei der Stahlindustrie ist der Energiefaktor ein wesentlich stärkerer Faktor als die Personalkosten. Sie brauchen sich nur die Personalstände anzu­schauen. Wollen Sie Fracking, wollen Sie Atomstrom, oder wollen Sie diese Dinge nicht?

Wir sind uns, glaube ich, sehr einig, dass wir kein Fracking und keinen Atomstrom wollen – und dann müssen wir in Europa ein Energieproblem lösen, gemeinsam lösen. Aber dann stellen Sie sich nicht hierher und erklären, die Voest wandert ab, weil die österreichische Politik versagt. Das ist ganz einfach geschmacklos! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Abg. Weigerstorfer. – Zwischenruf des Abg. Kassegger.)

10.38


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

10.38.14Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 3493/J bis 3777/J

2. Anfragebeantwortungen: 3001/AB bis 3234/AB

Berichtigung zur Anfragebeantwortung: Zu 3098/AB

Anfragebeantwortung (Präsidentin des Nationalrates): 12/ABPR

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahr­gastrechte erlassen wird und das Eisenbahngesetz 1957, das Kraftfahrliniengesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Verbraucherbehörden-Koope­rati­ons­gesetz geändert werden (Passagier- und Fahrgastrechteagenturgesetz – PFAG) (460 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (479 d.B.)

Sicherheitsverwaltungs-Anpassungsgesetz 2015 – SVAG 2015 (480 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (481 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 – UWG geändert wird (UWG-Novelle 2015) (482 d.B.)

4. Antrag:

Zurückziehung: Zu 865/A

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 82

Budgetausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 4a Zahlungsbilanzstabilisie­rungs­gesetz über die im 4. Quartal 2014 ergriffenen Maßnahmen (Vorlage 52 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50c Abs. 3 B-VG iVm § 6 der Anlage 3 zum GOG (ESM-Informationsordnung) über die im Rahmen des Euro­päischen Stabilitätsmechanismus getroffenen Maßnahmen im 4. Quartal 2014 (Vorlage 53 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 78 Absatz 5 des Bundeshaushalts-gesetzes über das Eingehen, die Prolongierung und die Konvertierung von Finanz­schulden und Währungstauschverträgen im Finanzjahr 2014 (Vorlage 54 BA)

Monatserfolg Dezember 2014, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 55 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Übernahme von Bundeshaftungen im Jahr 2014 (Vorlage 56 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 54 Abs. 12 BHG 2013 über die im 4. Quartal 2014 genehmigten Mittelverwendungsüberschreitungen (MVÜ) (Vorlage 57 BA)

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 41 betreffend „Nein zum absoluten Rauchverbot!“, überreicht von den Abgeordneten Peter Wurm und Mag. Roman Haider

Bürgerinitiative Nr. 66 betreffend „Halbe-Halbe-Doppelresidenz“

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Kriminalität (483 d.B.)

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2015/1 (III-136 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2015/2 (III-139 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2015/3 (III-152 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bericht des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Jahresvorschau auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Euro­päischen Kommission für 2015 und des Achtzehnmonatsprogramms des italienischen, lettischen und luxemburgischen Ratsvorsitzes sowie des lettischen Arbeitsprogramms (III-144 d.B.)

Außenpolitischer Ausschuss:

Bericht des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres zum EU-Arbeits­programm 2015 auf der Grundlage des Achtzehnmonatsprogramms des italienischen,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 83

lettischen und luxemburgischen Ratsvorsitzes sowie des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für das Jahr 2015 (III-148 d.B.)

Familienausschuss:

Bericht des Bundesministers für Familien und Jugend zu den Vorhaben der Europäischen Union 2015 (III-151 d.B.)

Finanzausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen betreffend EU-Jahresvorschau 2015 zum jährlichen Arbeitsprogramm der Kommission bzw. des Rates (III-153 d.B.)

Gesundheitsausschuss:

Bericht der Bundesministerin für Gesundheit betreffend Jahresvorschau 2015 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission bzw. zum Jahres-programm des Rates (III-140 d.B.)

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Bericht der Bundesministerin für Inneres betreffend Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2015 sowie dem Achtzehnmonatsprogramm des italienischen, lettischen und luxemburgischen Vorsitzes des Rates der Europäischen Union (III-147 d.B.)

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft betreffend Jahresvorschau der Europäischen Kommission 2015 sowie dem operativen Arbeitsprogramm des Rates (III-142 d.B.)

Ausschuss für Sportangelegenheiten:

Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport betreffend Arbeits­programm der Europäischen Kommission für 2015 und Vorhaben des Rates (III-149 d.B.)

Unterrichtsausschuss:

Bericht der Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend die Jahresvor­schau 2015 auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission sowie des 18-Monatsprogramms der italienischen, lettischen und luxemburgischen Präsidentschaften (III-141 d.B.)

Verfassungsausschuss:

Gemeinsamer Bericht des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2015 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2014/2015 (III-145 d.B.)

Verkehrsausschuss:

Bericht des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Jahresvorschau 2015 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des operativen Jahresprogramms des Rates (III-143 d.B.)

Wissenschaftsausschuss:

Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zu den Vor­haben der Europäischen Union 2015 (III-146 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 84

Universitätsbericht 2014 des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirt­schaft (III-150 d.B.)

*****

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 3229/AB

 


Präsidentin Doris Bures: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 3229/AB der Anfrage 3394/J der Abgeordneten Mag. Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Protokolle der Bundestheater-Aufsichtsrats­sitzungen durch den Herrn Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien abzuhalten.

Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledi­gung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.

10.39.31Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Doris Bures: Weiters teile ich mit, dass Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger beantragt hat, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 840/A der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird, eine Frist bis 24. März 2015 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durch­zuführen.

Diese kurze Debatte wird im Anschluss an die Debatte über die Anfragebeantwortung stattfinden. Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte erfolgen.

10.41.28Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 9, 17 und 18 sowie 21 bis 23 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Somit gehen wir in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatte erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 122, FPÖ 113, Grüne 95 sowie Stronach und NEOS je 50 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 85

10.41.291. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Sozialbericht 2013-2014 des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (III-138/470 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 752/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bun­deseinheitliche Regelung für die bedarfsorientierte Mindestsicherung“ (471 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 824/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anti-Lohn- und Sozialdumpingoffensive (472 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 877/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz von Beiträgen und Leistungen in der Arbeitslosenversicherung (473 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 777/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auf­stockung der Ressourcen der zuständigen Einrichtungen der Lohnkontrolle nach dem LSDBG (474 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 876/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Potenzial­analyse in den Sozialversicherungen (475 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 878/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammen­legung der Sozialversicherungen (476 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 352/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr­fache Sozialversicherungen (477 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 86

9. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 755/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zu­sam­menlegung Sozialversicherungsträger (478 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 9 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Kickl. Ich erteile es ihm und stelle eine Redezeit von 6 Minuten ein. – Bitte.

 


10.43.56

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schön, dass wir bei diesem Tagesord­nungspunkt gleich nahtlos anknüpfen können an die Debatte, die vorher geführt wurde. Wir beschäftigen uns in weiten Teilen mit der Problematik des Arbeitsmarktes, und wir haben ja soeben auch in den Ausführungen des Bundesministers einen großen Teil des Problems vorgeführt bekommen. Die SPÖ geht davon aus, dass sie die arbeitsmarkt- und die sozialpolitische Weisheit mit dem großen Löffel konsumiert hat und dass alle anderen auf der sprichwörtlichen Brennsuppe dahergeschwommen sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich sage Ihnen, Herr Minister, mit diesem Konzept werden Sie nicht weiterkommen, allein deshalb nicht, weil sich die Wirklichkeit nicht an Ihre Vorgaben hält. Und weil Sie es sich immer relativ einfach machen und jedes Zitat, das von uns gebracht wird, und jede Zahl, die gebracht wird, dann dadurch zu entkräften versuchen, dass Sie sagen, die Quelle ist falsch, es ist unvollständig zitiert, et cetera, et cetera, habe ich mir diesmal die Mühe gemacht, Sie selbst zu zitieren, und ich hoffe, Sie leiden nicht an Amnesie (Zwischenruf des Abg. Weninger) und können sich an Ihre entsprechenden Aussagen erinnern. Alle Zitate stehen im Zusammenhang mit den Entwicklungen des österreichischen Arbeitsmarktes, und sie zeigen die Fachkompetenz und die entsprechende analytische Einschätzungsgabe der SPÖ in diesem hochsensiblen Bereich.

In Wahrheit pfeifen Sie aus dem letzten Loch, Kollege Weninger, wenn ich das einmal kurz zusammenfassen darf. (Beifall bei der FPÖ.)

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Kickl, wir hatten uns darauf verständigt, das Ansehen und die Würde des Hauses nicht zu verletzen! Ich würde Sie bitten, in der weiteren Rede darauf Rücksicht zu nehmen!

 


Abgeordneter Herbert Kickl (fortsetzend): Ich bin sehr dafür, auf das Ansehen und auf die Würde dieses Hauses zu achten, Frau Präsidentin, allerdings: In einem Mädchen­pensionat befinden wir uns hier auch nicht. Das möchte ich auch einmal festhalten. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber zunächst zu dieser Chronologie, Herr Minister.

Am 2. April des Jahres 2013 – ich habe willkürlich irgendwo hineingegriffen – haben Sie folgende richtungweisende Erklärung zur Situation auf dem österreichischen Arbeitsmarkt angesichts der damals schon dramatisch hohen Arbeitslosenzahlen getätigt. Ich zitiere Hundstorfer:

„Im Laufe des Aprils sollte sich mit den Wetterkapriolen auch der Arbeitsmarkt normalisieren.“ – Zitatende.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 87

Nun, meine Damen und Herren, das Wetter hat sich tatsächlich gebessert. Mög­licherweise haben Sie den Beruf verfehlt, Herr Minister, Sie wären vielleicht irgendwo in einer Wetterredaktion besser aufgehoben. Aber das war das Einzige, was sich gebessert hat, denn auf dem Arbeitsmarkt ist die Talfahrt weitergegangen.

Deswegen haben Sie nachgeschärft, Herr Bundesminister, und haben am 2. Septem­ber des Jahres 2013 dann entsprechend verlautbart – Zitat Hundstorfer –:

„Ich gehe [] davon aus, dass“ es „spätestens ab Frühling 2014 [] keine weitere Zunahme der Arbeitslosigkeit geben wird.“ – Zitatende.

Nun, meine Damen und Herren, der Frühling 2014 ist dann tatsächlich ins Land gezogen. Der zweite Teil der Ankündigung hat sich einmal mehr nicht erfüllt. – So viel zu Ihren Einschätzungen.

Sie haben abermals nachgeschärft und den Zeitraum Ihrer Prognosen etwas verlängert und haben dann am 20. Februar des Jahres 2014 gesagt – ich zitiere –:

Wir haben den Scheitelpunkt erreicht, und ich bin „zutiefst überzeugt davon“, dass es im Jänner 2015 weniger Arbeitslose geben wird als in diesem Jahr. – Zitat Hundstorfer.

Das sind jetzt nur einige Beispiele dafür, mit welcher Präzision die SPÖ die gefähr­lichen Entwicklungen auf dem österreichischen Arbeitsmarkt einschätzt. Und wer in der Analyse so danebenliegt, meine Damen und Herren, der läuft Gefahr, dass er auch bei den Maßnahmen, die er gegen diese Fehlentwicklungen zu treffen versucht, nicht richtig das Visier eingestellt hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie dürfen sich nach all dem, was ich jetzt hier zitiert habe, auch gar nicht wundern, dass Ihnen kein Mensch mehr etwas glaubt. In der Zwischenzeit haben Sie ja die Wunderwaffe für die Frage der Beschäftigung in Österreich entdeckt, das ist jetzt die Steuerreform – die Steuerreform, die Ihnen der Wiener Bürgermeister gerade zu weiten Teilen in einer Art „friendly fire“ zusammengeschossen hat. Das ist also jetzt die neue Wunderwaffe: die kaufkraftsteigernde Steuerreform, die sich von Tag zu Tag mehr in Luft auflöst. Denn: War am Beginn noch von einer Steuersenkung die Rede, reden wir jetzt nur mehr darüber, wie man auf der einen Seite Steuern dafür eintreiben kann, dass man die anderen Steuern senkt. Mit einer Steuersenkung hat das nichts mehr zu tun.

Und selbst wenn es Ihnen gelingen sollte, meine Damen und Herren, eine kauf­kraftstärkende Steuerreform zustande zu bringen, garantiere ich Ihnen eines – und auch das zeigt uns die Erfahrung der Vergangenheit –: Der Beschäftigungszuwachs wird nicht den österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugutekommen, sondern er wird denen zugutekommen, die seit der Öffnung des Arbeitsmarktes im Osten zuhauf über die Grenzen gekommen sind und schon bisher Ihr Beschäfti­gungswunder ausmachen. Das ist die Wahrheit! Und das werden Ihnen auch die Experten des AMS bestätigen.

Herr Sozialminister, Sie sind mit Ihrem Latein am Ende – so kann man das in Wahrheit zusammenfassen – und Sie brauchen Hilfe. Die Sozialdemokratie ist arbeitsmarkt­poli­tisch in der Zwischenzeit selbst ein unterstützenswertes Projekt geworden. Deswegen hat unsere Fraktion natürlich auch im Sozialausschuss eine Hilfestellung in Form von entsprechenden Anträgen eingebracht. Und da muss man sich anschauen, wie man damit umgeht. Ich habe am Anfang ja gesagt, die Weisheit ist mit dem großen Löffel konsumiert worden, und man braucht das alles nicht, was vonseiten der Opposition kommt, weil man ja alles viel besser weiß, obwohl man den Trend nicht umdreht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 88

Ich frage mich schon, ob es nicht sinnvoll wäre, so wie wir Freiheitlichen das gefordert haben, eine Anti-Lohn- und Sozialdumping-Offensive in Österreich zu starten. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben das gefordert! – Sie haben das abgelehnt mit Ihren Regierungsfraktionen. Sie wollen offenbar nicht, dass die österreichische Bevölkerung und die Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer im Grenzbereich vor diesem brutalen Verdrängungs­wettbewerb geschützt werden. Es ist nur interessant, dass Sie, wenn Sie sich aus diesem Haus hinausbegeben und die Hauberln der Arbeiterkammer und der Ge­werkschaft aufsetzen und dann im Wahlkampf durch die Lande ziehen, das dort ganz anders sehen. Dort fordern Sie genau das, was wir im Sozialausschuss einbringen! Hier herinnen jedoch können Sie sich an nichts mehr erinnern. – Das ist die Sozialdemokratie im Jahr 2015! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben die Einführung des Herkunftslandprinzips bei der Mindestsicherung eingefordert (Ruf bei der SPÖ: Sie haben dagegen gestimmt!), das heißt, bis er österreichischer Staatsbürger ist, soll jeder bei uns nur das bekommen, was er im eigenen Land bekommen würde. Ich halte das für sehr, sehr vernünftig. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Ja, Sie machen sich darüber lustig. Gleichzeitig diskutieren Ihre Landeshauptleute darüber, nämlich das Pferd von hinten aufzäumend, wie man denn denjenigen, die bei uns sind und sich nicht integrieren, wieder irgendetwas wegnehmen kann. Drehen wir es doch um und sagen wir: Integriert euch zuerst, werdet Staatsbürger, und dann könnt ihr euch anstellen! (Beifall bei der FPÖ.)

Das, was wir jetzt in Österreich im Zusammenhang mit der Mindestsicherung haben, ist doch ein Wahnsinn. Mir fällt da Schiller ein, „Die Kraniche des Ibykus“, in leicht abgewandelter Form:

„Wer zählt die Völker, nennt die Namen, die“ im österreichischen Sozialsystem „zusam­menkamen?“

Warum komme ich auf so etwas? – Weil wir nur für Tirol gefragt haben, woher denn die Leute kommen, die Mindestsicherung beziehen: 80 Nationen haben wir allein in Tirol gefunden, darunter die interessante Nation Staatenlos und darunter auch die interessante Nation Unbekannt. (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.) – So viel zum österreichischen Sozialsystem und den Anreizen, die da in die ganze Welt hinausgeschickt werden.

Eine weitere Hilfestellung: Kassasturz bei der Arbeitslosenversicherung und beim AMS. Ich halte das im Sinne einer strategischen Planung für notwendig, das wäre doch angebracht! Ich möchte mich im Zusammenhang mit der Finanzgebarung, dieses wesentlichen Instruments zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, nicht auf Ihre Pi-mal-Daumen-Berechnungen verlassen.

All das wird abgelehnt oder vertagt. Das ist ein katastrophaler Zustand, meine Damen und Herren. Sie sollten sich einmal aus Ihrer Mentalreservation gegenüber Oppo­sitions­anträgen befreien.

Jetzt sage ich Ihnen noch etwas: Das Problem, das Sie haben, ist, dass diese Baustelle Arbeitsmarkt zwar eine sehr, sehr brennende ist, aber bei Weitem nicht die einzige, mit der Sie sich herumschlagen müssen. Schauen Sie in den Sozialbericht: Laufende Reallohnverluste in Österreich! Ich sage Ihnen, die Menschen werden von Ihrer Lohnsteuersenkung in weiten Bereichen nichts haben, weil schon so viele so wenig verdienen, dass sie gar keine Lohn- und Einkommensteuer mehr bezahlen. Das ist also der berühmte Schlag ins Wasser, den Sie da produzieren und den Sie da in Wahrheit als Allheilmittel verkaufen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 89

Bei dem, was diesen Menschen noch übrig bleibt, wie schaut da dann aus mit dem, was sie zum Leben brauchen? – Die Niedrigeinkommensverdiener, die Ihnen aufseiten der SPÖ angeblich besonders am Herzen liegen, sind diejenigen, die 40 Prozent ihres Einkommens für Mieten und fürs Wohnen ausgeben müssen. Jetzt kann ich mich dunkel erinnern, dass Sie einen Wahlkampf geführt haben mit dem Slogan Leistbares Wohnen. Ja wo ist denn dieses leistbare Wohnen, wenn 40 Prozent dessen, was man an Einkommen hat, für dieses Wohnen aufgehen, wo ist es denn? Das hat überhaupt nichts mit dem Euro und mit irgendwelchen anderen Entwicklungen zu tun, auf die Sie sich gerne ausreden, schon gar nichts mit dem schlechten Wetter, sondern das sind hausgemachte Probleme, die in Ihrem Gebühren- und Steuerwucher ihre Ursachen haben. Das ist doch der Punkt: Diese Probleme sind hausgemacht! Und Sie weigern sich, da auch nur irgendetwas zu unternehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt möchte man meinen, dass es in einer Situation, in der die Menschen immer weniger verdienen, doch angebracht wäre, ein Maßnahmenpaket gegen die Teuerung zu beschließen. Das haben wir Freiheitliche gefordert. Sie wollten das nicht haben, wollten also kein Maßnahmenpaket gegen die Teuerung, haben es im Ausschuss auf die lange Bank geschoben – das ist die wahrhafte Übersetzung des Begriffes „vertagt“ –, und so geht das munter durch. Da braucht man sich dann nicht zu wundern, dass der Antrag zur Zusammenlegung der Sozialversicherungen – das wäre einmal ein Reformschritt, da würden wir über Finanzierungen durch Einsparungen reden und nicht durch neue Steuern auf der anderen Seite – selbstverständlich auch abgelehnt worden ist und auch die Frage der Evaluierung des Potenzials der Zusam­menlegung der Sozialversicherungen. Nicht einmal das wollen Sie haben, meine Damen und Herren. Das zeigt, dass Sie im wahrsten Sinne des Wortes mit Ihrem Latein am Ende sind.

Die österreichische Bevölkerung wäre gut beraten, Ihnen bei allen nächsten Wahlgängen eine entsprechende Abfuhr zu erteilen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wird eh passieren!) Ich kann Ihnen nur sagen, diese Auseinandersetzung mit Ihnen werden wir vonseiten der Freiheitlichen mit der gebotenen Härte führen, denn diese Unkultur, der Opposition vorzuwerfen, dass keine Anträge eingebracht werden, und dann alles abzulehnen oder auf die lange Bank zu schieben, damit es ja hier herinnen nicht diskutiert wird, das ist eine Unart, die Sie nicht weiterbringen wird. Wir werden dieses Spiel beenden! (Beifall bei der FPÖ.)

10.54


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.

 


10.55.07

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr ge­schätzter Herr Bundesminister! Es ist immer wieder das Gleiche: Wenn Kollege Kickl hier am Rednerpult ist (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Bei Ihnen auch!), wirft er alles über den Haufen, was ich mir eigentlich zu sagen vorgenommen habe. (Abg. Kickl: Jetzt musst du contra reden! Draußen redest du eh contra!) Ich wollte zum Punkt 1, Sozialbericht, sprechen; das ist jetzt alles hinfällig, weil wieder vom Rednerpult aus Parteipolitik gemacht worden ist. Das finde ich nicht gut und nicht fair. Trotzdem möchte ich zum Tagesordnungspunkt 1 ganz kurz ein paar Sätze verlieren, bevor ich auf die Vorschläge der FPÖ eingehe.

Fakt ist, dass der Sozialbericht 2013–2014 genau das alles an Ressortaktivitäten aufzeigt (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Nicht aufzeigen, sondern machen!), was wir für die Sozialpolitik auch in Zukunft brauchen: mit Zahlen, Daten, Fakten, mit Vorschlägen aus den verschiedensten Bereichen. Das ist in Wirklichkeit für uns alle hier im Hohen Haus, die Sozialpolitik sehr ernst nehmen, letztendlich Basis und auch


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 90

eine tolle Unterlage für die Arbeit im Bereich der Sozialpolitik. Ich gehe davon aus, dass alle hier in diesem Raum unser Sozialsystem sichern wollen und auch ausbauen wollen. Fakt ist, dass wir nicht immer die gleichen Wege dorthin haben. Wir unter­scheiden uns im Bereich der Finanzierung, im Bereich der Verteilung und im Bereich der Gerechtigkeit, aber ich gehe davon aus, dass das Ziel für alle das gleiche ist.

Ich war am Montag in Riga beim Treffen der Sozialsprecher der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments. Dort wurde Österreich gelobt, wie wir es schaffen, in diesen schwierigen Zeiten dennoch entsprechend gegenzusteuern, während es anderen Ländern noch viel, viel schlechter geht. Das ist natürlich immer wieder verwunderlich. (Abg. Kickl: Schlecht sehen tun wir gut!) Fakt ist, dass es keinen Sozialminister geben wird, der den Berufstitel „Zauberer“ bekommt (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Er muss ja nicht zaubern!), der sagt: Ich bin für alles verantwortlich, ich habe für alles eine Lösung, und ich werde alles lösen! Das wird es nicht geben, das ist nicht möglich.

Die wichtigste Maßnahme, um diese Ziele zu erreichen, ist ganz klar: Konjunktur ankurbeln! Fakt ist, die Ideen sind da, die Vorschläge sind da.

Jetzt möchte ich für die Tagesordnungspunkte 2 bis 9, auch mit 1, eine Lanze brechen. Es ist nicht alles schlecht, was von der Opposition eingebracht wird. Diese Anträge regen ja dazu an, über diese Themen diskutieren zu wollen und im Ausschuss auch zu müssen. Ich halte nicht für schlecht, was hier kommt. Ich halte es nur dann für schlecht, wenn diese Anträge nicht rechtskonform umsetzbar sind und ihre Finan­zierung unmöglich ist. Das ist problematisch.

Wenn die FPÖ heute zum Tagesordnungspunkt 1 wieder einen Entschließungsantrag betreffend Maßnahmenpaket gegen die strukturelle Arbeitslosigkeit in Österreich einbringt, dann muss man es halt hier wieder sagen: Ich verstehe schon, dass das ein Thema ist, auf das sich die FPÖ draufsetzt, weil es populistisch ist. (Abg. Kickl: Ihr werdet auch noch draufkommen, dass es anders nicht geht!) Fakt ist, es ist rechtlich nicht möglich, Kollege Kickl! Es ist rechtlich nicht möglich! (Abg. Kickl: Sehen Sie, was sich gerade zwischen Griechenland und der EU abspielt? Sehen Sie das?)

Fakt ist, wir können die Schranken und Grenzen nicht schließen und sagen: Ihr dürft zwar nicht herein, aber hinaus dürfen wir auch nicht mehr! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Dann schaffen Sie halt die Rechtsgrundlagen, statt zu sagen, es geht nicht! Was ist denn das für ein politischer Anspruch?) Fakt ist, mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Österreich arbeiten in der Europäischen Union, als ihr mit diesem Antrag vom österreichischen Arbeitsmarkt fernhalten wollt. Das ist einfach nicht mög­lich, deswegen ist dieser Antrag eindeutig populistisch und ist auch dement­sprechend abzulehnen.

Ich würde mir vielmehr wünschen, wenn es Anträge gibt, wenn es Vorschläge gibt, die von den Regierungsparteien kommen, dass auch ihr zustimmt. Warum habt ihr nicht zugestimmt beim Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz? Es enthält all das, was ihr gefordert habt: dass das 13. und 14. Monatsgehalt, dass die Zulagen mit 1. Jänner dementsprechend mitkontrolliert werden müssen. Warum habt ihr da nicht zugestimmt? (Ruf bei der SPÖ: Genau! – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ich werde es dann beantworten!)

Fakt ist auch, die Lohnsteuerreform wird kommen. Fakt ist, die SPÖ steht dazu. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wozu steht die SPÖ? Wozu?) Es wird eine Lohnsteuer­reform kommen müssen, die nicht nur jene entlastet, die jetzt schon Lohnsteuer zahlen, sondern – in Form einer Negativsteuer – auch jene, die bis jetzt keine zahlen, weil sie einfach zu wenig verdienen. Da sind wir aufgerufen, das auch wirklich um­zusetzen, und ich gehe davon aus, dass es auch gelingen wird, weil das ein wichtiger


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 91

Beitrag ist, um die Konjunktur anzukurbeln, die Wirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.59


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag.  Schwentner. – Bitte.

 


11.01.00

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Werter Herr Minis­ter! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Wir haben jetzt eine etwas schwierige Debatte, weil wir neun Materien und auch den Sozialbericht unter einem diskutieren sollten.

Ich möchte zu Beginn auf den Sozialbericht eingehen, weil dieser schon ein zentrales Ergebnis hat, das uns eigentlich alle beschäftigen sollte beziehungsweise es uns auch offensichtlich tut, auch die Regierungsparteien, nur wissen wir nicht, zu welchem Ende die Steuerdebatte kommt. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Zentrales Ergebnis des Sozialberichtes ist es, dass wir es mit einer enorm ungleichen Vermögensverteilung in Österreich zu tun haben, nämlich, dass seit drei Jahrzehnten, egal, ob Wirtschafts- oder Finanzkrise, das Einkommen aus Vermögen ungleich höher steigt als jenes aus Arbeit. Das heißt auf gut Deutsch, dass jene Menschen, die über Besitztümer verfügen, zunehmend mehr über die Jahre haben als diejenigen, die arbeiten. Das geht aus dem Sozialbericht hervor, aber es sollte uns eigentlich allen bekannt sein.

Dem sollten wir entgegenwirken, indem wir entsprechende Maßnahmen setzen. Doch die fehlen nach wie vor. Es gibt von ÖVP-Seite keine Antworten darauf, was man tun wird, um die Vermögensverteilung in Österreich gerechter zu machen, wie es auch von den Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ keine Antwort darauf gibt, was man tun wird, um in der ganzen Diskussion wirklich standhaft zu bleiben und dafür zu sorgen, dass auch diejenigen, die in diesem Land viel haben, ihren Anteil leisten. Das sind sehr, sehr wenige, das ist mittlerweile prozentuell mit Amerika vergleichbar. Natürlich kann man von der Größe und von der Einwohnerzahl her Amerika mit Österreich nicht vergleichen. Aber es gibt auch bei uns eine sehr hohe Vermögenskonzentration, und ich glaube, es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass auch diejenigen, die vermögend sind, ihren Anteil leisten, so wie jene, die arbeiten und permanent ihren Anteil leisten. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Auf gut Deutsch: Runter mit den Steuern auf Arbeit! Das sagt der ÖGB schon seit Monaten auf Plakaten, also tun Sie es doch bitte endlich! Man sollte vermögens­bezogene Steuern nicht nur diskutieren, sondern diese auch entsprechend umsetzen.

Eine Erkenntnis aus dem Sozialbericht ist auch die, dass die Wohnkosten steigen, dass jene Menschen, die ohnehin wenig Einkommen haben, prozentuell immer mehr fürs Wohnen, fürs Leben insgesamt zahlen müssen. Es gibt immer mehr in prekären Situationen lebende Menschen, vor allem Frauen. Da sagt der Sozialbericht einmal mehr aus, dass die Lohnschere zwischen Männern und Frauen in den letzten Jahrzehnten unverändert ist. Das heißt, Frauen verdienen immer noch um einiges weniger als Männer, und zwar bis zu 25 Prozent, je nachdem, wie man es berechnet. Das ist ein Zustand, der eigentlich nicht mehr erträglich ist, und ich werde nicht müde werden, immer wieder darauf hinzuweisen, weil da der Handlungsbedarf dermaßen enorm ist, dass er uns allen wirklich zu denken geben sollte.

Wie gesagt, die Ungleichverteilung von Vermögen nimmt zu, und die Zahl derer, die Beiträge leisten und die sich immer schwerer in diesem Land tun, steigt immer mehr.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 92

Ich möchte jetzt auf einige Anträge eingehen, die im Sozialausschuss diskutiert wurden, und zwar zuerst auf jenen vom Team Stronach zur bedarfsorientierten Mindestsicherung. Dazu möchte ich erzählen, dass ich vor Kurzem auf der Armuts­konferenz in Salzburg war, die nicht nur ein Treffen ist von Menschen, die sich in den verschiedenen Institutionen mit von Armut gefährdeten Menschen beschäftigen, sondern an der auch sehr, sehr viele Betroffene teilnehmen, und zentrales Element dieser Armutskonferenz waren heuer die bedarfsorientierte Mindestsicherung und der völlig unzufriedenstellende Umgang damit und die Frage, wie es den Menschen eigentlich damit geht.

An dieser Stelle möchte ich Sie, Herr Minister, darauf hinweisen – aber Sie wissen es ja genauso wie ich –, dass es heuer beim Finanzausgleich eine neue Artikel-15a-Vereinbarung mit den Ländern gibt, wie die bedarfsorientierte Mindestsicherung umgesetzt wird. Ich kann Ihnen erzählen, dass ein Betroffener, der selbst am Podium war, gesagt hat – und Ex-Sozialminister Buchinger und Volksanwalt Kräuter waren derselben Meinung –, dass die Mindestsicherung so etwas wie eine föderale Sack­gasse ist, aus der wir, wenn wir nichts daran ändern, nicht herauskommen werden, dass sie nicht bei den Menschen ankommt und nicht hilft. Die BezieherInnen der Mindestsicherung werden aber immer mehr, genauso wie jene, die in diesem Land von Armut betroffen sind. Es sind in Österreich mittlerweile immerhin 1,5 Millionen Men­schen armutsgefährdet.

Dieser Betroffene am Podium hat auch erzählt, wie es ist, wenn man die Mindest­sicherung beantragen will. Und zwar: Nicht nur, dass die Mindestsicherung nur zwölf Mal ausgezahlt wird und nicht, wie eigentlich gedacht, 14 Mal, kennen sich die Menschen nicht aus, denn sie bekommen keine entsprechende Information, sie werden nicht begleitet, es wird ihnen keine Hilfe angeboten, teilweise verstehen die Beantragenden sogar die Formulare nicht, die ihnen vorgelegt werden, und es gibt keine Hilfe beim Ausfüllen derselben.

Da geht es um eine Gruppe  (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Ja, da gilt es an ganz vielen Schrauben zu drehen. Es sind leider sehr viele Betroffene. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Ja, an mir liegt es nicht, ich bin dabei, das zu unterstützen.

Es wird beklagt, dass das Vermögen, das miteingerechnet wird, viel zu gering an­gesetzt wird. Das heißt, dass die Menschen sehr, sehr schnell in die Mindestsiche­rung kommen. Und es wird beklagt, dass man so gut wie nichts dazuverdienen darf. Das heißt, die Einschleifung zwischen der Mindestsicherung und dem Wiedereinstieg in den Erwerbsprozess ist viel zu schlecht gestaltet. Dazu kommt noch, dass es viel zu niedrige Heizkostenzuschüsse gibt. – Das alles sind Probleme, die viele Betroffene haben.

Bei der Armutskonferenz hat der Volksanwalt, der auch mit am Podium saß, gemeint, dass der Zustand, wie die Mindestsicherung exekutiert und gehandhabt wird, unbe­friedigend ist. Und zwar: Es gibt zum Teil ganz viele Rechtswidrigkeiten, wie die Mindestsicherung einbehalten wird, und es gibt sehr unfreundliche Beamte. Das wird immer beklagt, auch bei der Volksanwaltschaft. Daher ersuche ich Sie, Herr Minister, sich, wenn man das jetzt neu verhandelt, genau anzusehen, wie es wirklich den Menschen geht, die eine Mindestsicherung bekommen, und was man tun kann, damit von Bregenz bis ins Burgenland alle die gleichen Ansprüche haben, eine gleich hohe Mindestsicherung bekommen – ausgenommen jene, die armutsgefährdet sind, denn bei denen hilft die Mindestsicherung, wie sie jetzt gestaltet ist, nichts.

Es gilt also, bei der Mindestsicherung, wie sie einmal geplant war und vielleicht auch ganz gut gedacht war, an vielen Schrauben zu drehen, damit sie wirklich so gestaltet


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 93

wird, dass die betroffenen Menschen sich in einer gewissen Sicherheit fühlen, wenn sie darauf angewiesen sind.

Positiv zu erwähnen ist allerdings, dass aufgrund der Mindestsicherung viel mehr Menschen krankenversichert sind, als das vorher der Fall war.

Damit bin ich bei der Frage Krankenversicherungen und somit bei einem leidigen Thema, bei dem wir ganz sicher nicht Ruhe geben werden, werte Kolleginnen von ÖVP und SPÖ, bis es zu einer Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger gekommen ist (Abg. Kickl: Darabos ist auch schon dafür!), denn es versteht wirklich niemand mehr in diesem Land – außer offensichtlich Vertreter und Vertreterinnen von Ihnen, die Posten verteilen, die sich Posten sichern, die ihre Macht absichern –, warum wir unter­schiedliche Sozialversicherungsträger haben, mit unterschiedlichen Beiträgen und unterschiedlichen Leistungen. Sogar in einer Familie sind die Leute verschieden versichert und können auf unterschiedliche Leistungen zurückgreifen. Es kann mir niemand erklären, dass das auch nur in irgendeiner Weise vernünftig ist. Es ist nicht gerecht, es ist nicht transparent, und es ist auch nicht kostenschonend. (Beifall bei den Grünen.)

Gewöhnen Sie sich daran, dass von uns noch einige Anträge dazu kommen werden und wir dieses Thema noch weiter und lange diskutieren wollen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.08


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


11.08.38

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Schwentner, die Armutsgefährdung in Österreich ist rückläufig, das sagt auch der Sozialbericht eindeutig aus. (Abg. Schwentner: Nein, die bleibt gleich!) Für 2013 wurden 127 000 Personen weniger als armutsgefährdet ausgewiesen, als dies 2008 der Fall war. Die Quote ist von 20,6 Pro­zent auf 18,8 Prozent gesunken. (Abg. Schwentner: Ja, aber es sind trotzdem viele arm!) Also geben Sie zumindest auch das wieder, was im Bericht steht!

Im Übrigen bedanke ich mich für den sehr umfassenden Bericht beim Sozialminister und bei den BeamtInnen und Bediensteten seines Hauses. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Die Zahl der Working Poor, meine Damen und Herren – das sind jene Personen, die ein niedriges Gesamthaushaltseinkommen haben –, ist ebenfalls leicht zurückge­gangen, und zwar von 9 auf 8 Prozent. Da müssen wir auch bei der Steuerreform auf­passen. Denn: Es gibt einen großen Teil an Teilzeitarbeitskräften, wo das Haushalts­einkommen insgesamt höher ist als nur das Teilzeiteinkommen, und ich bin dafür, dass wir jene unterstützen, die ausschließlich von diesem Geld ihren Unterhalt und ihren Lebensstandard zu bestreiten haben. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht Geld dorthin geben, wo insgesamt ein höheres Haushaltseinkommen vorhanden ist. Das ist nämlich bei vielen Teilzeitkräften der Fall. Warum? – Weil hier auch die Wahlfreiheit im Vordergrund steht. Es gibt ja, Gott sei Dank, noch viele Lebenspartnerschaften und Ehepaare, bei denen beide erwerbstätig sind, wo Frau oder Mann eben Teilzeit arbeitet und insgesamt das Haushaltseinkommen höher ist als das, was mit der Teilzeitarbeit erwirtschaftet wird.

Die Zahl der Menschen mit sehr niedrigem Lebensstandard ging von 2008 bis 2013 von 485 000 Personen auf 355 000 zurück. Jetzt gilt es natürlich auch, weiter zu verfolgen, dass wir insgesamt unseren Lebensstandard und Wohlstand möglichst auch auf alle Bevölkerungsgruppen verteilen können.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 94

Eine Anmerkung auch zur Einkommensverteilung: Das Medianeinkommen steigt, und zwar um 1,2 Prozent von 2012 auf 2013 und um 13 Prozent im Vergleich von 2008 zu 2013. Es ist also in diesem Zeitraum das Einkommen um 3 Prozent mehr gestiegen als die Inflation.

Betreffend Umverteilung, die Einkommensgerechtigkeit – so wird es ja betitelt –, gibt es den Gini-Koeffizienten, ein schwieriges Wort. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Was sagt der aus? Er sagt aus, wie gut in Österreich von den besseren zu den schwächeren Einkommen umverteilt wird. Da gibt es eine Skala von null bis eins. Je niedriger dieser Wert ist, desto besser ist das Einkommen im Land umverteilt. Österreich hat einen Wert von 0,27, Deutschland hat einen Wert von 0,30, und im europäischen Schnitt haben wir einen Wert von 0,31. Also dass in Österreich nicht umverteilt wird, stimmt einfach nicht, meine Damen und Herren! Wir sind Umvertei­lungs-Europameister, und das muss man hier auch klarstellen. (Beifall bei der ÖVP.)

Was gefordert wird und wozu ich die Sozialpartnerschaft auffordere, ist, in den Gehaltstabellen eine Umverteilung bei der Lebensverdienstkurve herbeizuführen. Wir brauchen höhere Einstiegsgehälter und eine flachere Lohn- und Verdienstkurve. Es nützt nichts, wenn nur am Schluss des Erwerbslebens viel verdient wird, sondern wir brauchen höhere Einstiegsgehälter zu Beginn, wenn junge Menschen Familien gründen, wenn sie sich Eigentum schaffen wollen. Da brauchen wir höhere Einkom­men, und deshalb fordern wir, dass die Umverteilung bei der Lebensverdienstkurve in den Gehaltstabellen auch abgebildet wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Eine Anmerkung zum Thema Teilzeitarbeit: Viele Frauen wollen Teilzeit arbeiten, ich weiß das auch selber als Betriebsrat. Wir haben ungefähr 800 Menschen beim Roten Kreuz Oberösterreich, die in der Pflege tätig sind, und viele Frauen wollen Teilzeit arbeiten, weil sie sich auch der Kinderbetreuung widmen wollen. Unsere Aufgabe ist es, Kinderbetreuungszeiten im Pensionssystem ordentlich anzurechnen. Da ist viel Gutes passiert, aber es muss egal sein, ob die Kinder in engeren Abständen geboren werden oder ob zwischen der Geburt der Kinder genau diese vier Jahre liegen. Wenn Kinder in engeren Abständen geboren werden, müssen die vier Jahre pro Kind angerechnet werden. Das fordern wir, und das muss auch umgesetzt werden! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Dietrich.)

Außerdem müssen wir jene Frauen unterstützen, die sich im Alt-System befinden. Alle ab 1955 geborenen Frauen müssen die Möglichkeit erhalten, wenn sie zu Beginn gearbeitet haben, dann Kinder bekommen haben, dann womöglich Pflegeleistungen in den Haushalten erbracht haben, dass sie die Hälfte dieser Zeit auch mit Kinder­erziehungszeit aufwiegen können. Wir müssen jene Frauen unterstützen, die diese 15 Jahre nicht zusammenbringen. Meine Damen und Herren! Diese Frauen haben in der Pflege und in der Kindererziehung Wesentliches geleistet, dem gebührt unsere Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

Abschließend meine Damen und Herren, Herr Sozialminister: Die Mindestsicherung muss neu aufgesetzt werden. – Frau Kollegin Schwentner, ich bin da völlig anderer Meinung als Sie. Ich meine, die Mindestsicherung ist für jene da, die diese Hilfe auch brauchen, die sie für eine gewisse Zeit benötigen. Ich nenne immer auch die 20 Prozent Alleinerzieherinnen, die haben es schwer im Leben, und wir brauchen ein soziales Netz für diese Menschen. Aber wir brauchen dieses soziale Netz nicht für jene, die versuchen, dieses System auszunutzen. Und wenn ich mir das in der Bundeshauptstadt anschaue, dann sehe ich da ein Problem. Wir brauchen gleiche Richtlinien und Kriterien, und es kann nicht sein, dass es keinen Unterschied mehr zwischen dem Medianeinkommen eines Arbeiters mit einer vierköpfigen Familie und dem Einkommen eines Mindestsicherungsbeziehers mit einer vierköpfigen Familie gibt! (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 95

Da haben wir Handlungsbedarf! Es muss sich auszahlen, wenn man arbeiten geht! Leistung muss sich lohnen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das haben Sie ja mitbeschlossen!)

11.14


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Nachbaur. – Bitte.

 


11.14.30

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Steuerzahler! Die Rekordarbeitslosigkeit in unserem Land auf die europäische und die internationale Konjunktur zu schieben ist einfach viel zu billig, weil in den vergleichbaren Ländern Europas die Arbeitslosigkeit gesunken ist, während sie in Österreich von Monat zu Monat leider ansteigt. (Beifall beim Team Stronach.)

Sozialminister Hundstorfer sagte am Sonntag in einem Interview, dass auf dem Arbeitsmarkt auch noch die nächsten ein bis zwei Jahre sehr schwierig werden. Da wird er recht haben, weil die standortfeindliche Politik in unserem Land fortgesetzt wird.

Ich wage zu behaupten, dass sich die Voraussagen im Wahljahr dann abrupt ändern werden. 2018 werden die Prognosen dank großartiger Versprechen – wie das in Wahlkämpfen so üblich ist – sensationell gut aussehen. Der Minister wird ja den Wählern eindringlich vermitteln wollen, dass nur durch die rote Wiederwahl Arbeits-plätze und Wohlstand für alle gesichert sind. Aber, sehr geehrte Damen und Herren, Sozialismus hat noch nie funktioniert. Im Gegenteil! (Beifall beim Team Stronach.)

Missverstandene staatliche Fürsorge führt in den sozialen und in den finanziellen Ruin. Der reale Sozialismus des 20. Jahrhunderts hat das genauso gezeigt wie die öster­reichi­sche Verstaatlichte Industrie der achtziger Jahre. Auch in Südamerika, besonders in Venezuela, kann man tatsächlich beobachten, was Sozialismus anrichtet. (Abg. Steinhauser: Dort war es vorher so gut! – Abg. Kickl: Wir haben kein Öl!) Hoffentlich fallen die Menschen nicht auf diese roten, Neid-basierten Umverteilungsphantasien herein. (Beifall beim Team Stronach.)

Nur eine funktionierende private Wirtschaft, die im Rahmen eines schlanken und verlässlichen Rechtsstaats agiert, kann verlässlich Arbeitsplätze und Wohlstand schaffen.

An dieser Stelle danke ich allen Unternehmern, die in Österreich trotz dieser stand­ortfeindlichen Politik der viel zu hohen Steuern und der zum Teil unerträglichen Bürokratie aktiv sind. Danke, dass Sie trotzdem hier Arbeitsplätze schaffen! (Beifall beim Team Stronach.)

Besonders dramatisch hoch ist die Arbeitslosigkeit bei Menschen über 50, haben wir gehört, und bei Ausländern. Erfahrene Mitarbeiter sind unglaublich wertvoll, aber aufgrund der viel zu hohen Lohnnebenkosten und Arbeitskosten überhaupt sind sie für Unternehmer leider Gottes oft viel zu teuer. Daher müssen die Kosten runter.

Bernd Marin sagt: Frühpensionen und Beitragslücken kosten uns jährlich 15 Milliar­den € – jedes Jahr eine Hypo! Ein Jahr länger arbeiten auf der anderen Seite bringt dem Staat 1 Milliarde € jährlich. Österreich hat die jüngsten Pensionisten in der EU, Gott sei Dank sind wir aber gleichzeitig unter den gesündesten Menschen in der EU. Daher ist diese Diskrepanz einfach nicht erklärbar.

In Tirol sind beispielsweise vor zwei Jahren 84 Prozent der Beamten als „Hackler“ frühzeitig in Pension gegangen. Und bei Post und Bahn arbeiten überhaupt nur zwischen 0,5 und 3,9 Prozent der Bediensteten bis zum Regelpensionsalter. Es geht einfach nicht, dass wir alle, obwohl wir Gott sei Dank älter und vor allem gesünder älter


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 96

werden, gleichzeitig jedes Jahr weniger lang arbeiten. Jeder Politiker, der so etwas behauptet und so ein Regime errichtet, enteignet in Wirklichkeit die hart arbeitenden Menschen und vor allem die Jugend – so ehrlich muss man sein! (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

Als liberaler Mensch bevorzuge ich aber Anreize anstatt Zwang. Das heißt: Wenn jemand freiwillig länger arbeitet, dann soll er auch davon profitieren. Es soll eine Steuervergünstigung geben für die länger arbeitenden Menschen und auf der anderen Seite auch eine Kürzung bei den Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber. Leistung muss sich einfach lohnen! (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenruf des Abg. Katzian.)

Was die Arbeitslosigkeit von Ausländern anlangt, da ist es jetzt höchst an der Zeit, die verfehlte Einwanderungspolitik zu korrigieren, die Österreich betrieben hat. Österreich muss schauen, dass die bestqualifizierten und tüchtigsten Leute einwandern, nicht die unqualifiziertesten. Österreich ist ja zu einem Magneten für unqualifizierte Einwanderer geworden, und da kann man sich ruhig an Kanada ein Beispiel nehmen, dort habe ich das erlebt. Wenn jemand einwandern will und er bringt dem Land was: gerne – sonst nicht! (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Katzian: Das haben wir schon gehört!)

Zum Schluss ein Zitat von Andreas Schnauder aus dem „Standard“, dem man nicht gerade Anti-Sozialismus vorwerfen kann und der auch über jeden Verdacht erhaben ist, besonders wirtschaftsliberal zu denken (Abg. Steinhauser: Überall Sozialisten und Kommunisten!):

„Wirtschaftspolitik besteht seither“ – seit der Ära Faymann – „darin, neue Sozialleistun­gen und Förderungen zu erfinden, die gewisse Klientelgruppen zufriedenstellen, ständig auf Umfragen und den Boulevard zu schielen und für akute Probleme Notpakete zu schnüren, aber haltbare Lösungen und echte Reformen auf später zu verschieben.“ (Abg. Pilz: Und was ist mit den Berufskillern?!) „Nichts, was die Regierung tut, darf den Massen wehtun, denn das weckt unerwünschten Widerstand. Eine zukunftsorientierte Standortpolitik, die auch Opfer verlangt, hat hier keinen Platz.“ – Zitatende.

Sozialismus und das süße Gift der staatlichen Fürsorge funktionieren eben nicht. Wir sollten uns wieder auf die soziale Marktwirtschaft besinnen. Damit sind wir gut gefahren, und breite Bevölkerungsschichten konnten Wohlstand aufbauen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

11.20


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister Hundstorfer hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


11.20.26

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte im Folgenden auf ein paar Punkte eingehen.

Darf ich zur Zuwanderung etwas sagen? (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sie können alles sagen!) Ich hätte eine große Bitte – ich weiß, dass Zuwanderung natürlich ein Thema der Freiheitlichen ist –: 12 Prozent der österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben keinen österreichischen Pass. (Abg. Kickl: Und wie viele Arbeitslose?!) Von jenen, die in den letzten sechs Jahren zugewandert sind, haben 40 Prozent einen akademischen Abschluss oder sind FH-Absolventen. (Ruf bei der SPÖ: Schau, Schau!) Das hat mit denen, die in den Siebzigerjahren gekommen sind, überhaupt nichts mehr zu tun. Schauen Sie sich zum Beispiel einen Salzburger Berggasthof an! Dort ist der Abwäscher ein ungarischer Hauptschullehrer. In einer burgenländischen Übersiedlungsfirma ist der Partieführer ein ungarischer Jurist. Das


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 97

sind die, die in den letzten Jahren zugewandert sind. (Abg. Kickl: Und das ist ein sinnvolles Modell?)

Sie können auch Ihre Unternehmer in Tirol, weil Sie ja angeblich so unternehmens­freundlich sind, fragen, warum 800 deutsche Arbeitskräfte aus Tirol weggegangen sind, weil nämlich in Rostock, Leipzig und Dresden der Arbeitsmarkt aufgrund des Städtetourismus wieder funktioniert, warum nicht österreichische Arbeitslose – auch von denen, die Ihnen sehr nahestehen, beim Ring Freiheitlicher Wirtschafts­trei­bender – eingeladen worden sind, sondern automatisch ungarische Arbeitskräfte aufgenommen worden sind. (Abg. Neubauer: Danke für die Werbung für die Wirt­schaftskammerwahlen!) Reden Sie einmal mit ihnen, diskutieren Sie mit ihnen Ihre Ideen, und dann reden wir weiter! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Sie wissen ganz genau, Herr Kickl, dass Ihre Anträge natürlich toll klingen: Schließung des Arbeitsmarktes gegenüber Ungarn, Bulgarien, Rumänien, Polen. Das ist super, keine Frage! – Sie vergessen nur, dass beim EU-Beitritt Sie in der Regierung gesessen sind, Sie mitgestimmt haben, und Sie wissen ganz genau, welche Vertragsinhalte Sie mitgestimmt haben. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Beim EU-Beitritt? Was reden Sie da?) Sie wissen ganz genau, dass eine der Grundfreiheiten dieser Europäischen Union der freie Arbeitsmarktzugang ist. Herr Haupt war damals Minister. Ah, ist der nicht mehr bei Ihnen? Okay.

Sie wissen zum Beispiel auch (Abg. Kickl: Warum reiten Sie auf den europäischen Richtlinien nur in diesem Bereich herum?!), dass Österreich davon massiv profitiert, dass 240 000 Österreicherinnen und Österreicher in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten. (Abg. Kickl: Weil sie dort gebraucht werden, Herr Minister!) Sie wissen auch ganz genau, dass aufgrund der Assoziierungsabkommen 49 000 Österreicher in der Schweiz arbeiten. Das wissen Sie auch ganz genau. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Sagen Sie doch diesen 49 000: Für euch ist zu! Sagen Sie den rund 250 000 Österreichern, die in die Bundesrepublik hinauspendeln: Nein, ihr nicht mehr! (Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.) Sagen Sie das doch endlich einmal! Sie wissen doch ganz genau, dass wir das einzige Land waren, das alle Übergangsfristen bis zum letzten Augenblick ausgenützt hat – das einzige Land!

Sie zitieren hier Statistiken über die BMS, und ich muss sagen, schön langsam wird es für Sie auch schwieriger, weil die Tiroler Statistik hat er uns schon verkauft, wir haben sie schon im Sozialausschuss gehabt. Heute ist nur nicht das Beispiel Eritrea gekom­men. Das ist eine neue Challenge. (Abg. Kickl: Über das diskutieren wir ja!) Fakt ist: Sie wissen ganz genau, wie diese Tiroler Statistik zustande gekommen ist. Da geht es nämlich um die Asylberechtigten, die noch nicht am Arbeitsmarkt unterge­kommen sind. Sagen Sie auch die Zahlen dazu, um die es hier geht!

Zur BMS darf ich nur einen Punkt ausführen, Herr Abgeordneter Wöginger: Die Bezugsdauer in Wien ist genauso lang wie die in Oberösterreich. Dadurch ist das, was da unterstellt wird, nicht gegeben.

Weil Sie zum Beispiel dauernd vom AMS eine Offenlegung verlangen: Machen Sie doch endlich einmal die Homepage des Parlaments auf, dort haben Sie alle Zahlen der UG 20 angeführt! Alle! (Abg. Kickl: Dann könnten Sie ja zustimmen!) Wozu brauche ich einen Kassensturz?! – Das Finanzministerium macht ihn doch gemeinsam mit dem Budgetdienst des Hauses. Darum geht es. Das alles findet immer jeden Monat statt, aber anscheinend kommt das bei Ihnen nicht an.

Wenn Sie hier das Lohn- und Sozialdumping ansprechen, erklären Sie, wo denn Ihre unterstützende Stimme war! Das Einzige, das Sie können, ist: Irgendein Problem – bum, bum, bum, bum – aufgreifen, und wenn wir dann gemeinsam eine Lösung erar-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 98

beiten wollen, folgt das Schweigen im Walde, weil die Lösung eventuell nicht ganz so ist, wie es Ihnen in den Kram passt.

Das ist Populismus pur! Sie führen die Leute hinters Licht. Das ist das Gleiche, wie Sie sagen, dass die Mindestpension auf 1 200 € erhöht werden muss, aber nicht dazu­sagen, wie das finanzierbar ist, gleichzeitig aber die Vermögenden schützen. (Abg. Kickl: Aber Sie führen alle Ausländer in die Mindestsicherung! Da fragen Sie auch nicht, woher das Geld kommt!) Sie sind ein Repräsentant einer Partei, die die Milliar­däre viel mehr schützt als die ÖVP. Mit der ÖVP haben wir nämlich hier etliche Dinge zustande gebracht. Nur mit Ihnen haben wir diesbezüglich überhaupt nichts zustande gebracht, weil Sie ein striktes Nein zu allen Vermögensteuern sagen. Sagen Sie das auch einmal! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Wenn Sie die Mieten beklagen: Ja, am freien Markt sind die Wohnungsmieten ein Thema. (Abg. Kickl: Das sind die Gebühren, die Sie nach oben fahren! Die Gebühren in Wien! Das ist Ihre Verantwortung!) Dann sagen Sie aber objektiverweise auch dazu, dass das dort, wo die Sozialdemokratie massiven Einfluss hat, anders ausschaut. (Abg. Kickl: Die Gebühren haben Sie zu verantworten!) Beim Gemeindebau gab es nämlich keine Mietenerhöhung und bei den Genossenschaften auch nicht. Ich würde Sie bitten, dass Sie das auch dazusagen – aber Objektivität war ja noch nie Ihr Thema. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wöginger: Ich habe geglaubt, der Häupl wählt eh erst im Oktober!)

11.26


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


11.26.23

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Frau Kollegin Nachbaur, ich bin stolz und ich bin froh, in einem Land zu leben, das Menschen unterstützt, wenn sie in Notlage geraten sind. Sie werden nämlich durch die Solidargemeinschaft aufgefangen. Ich bin wirklich stolz darauf und ich bin froh, dass ich in diesem Land leben darf. Ich denke, wir sollten gemeinsam alles daransetzen, dass das auch in Zukunft so bleibt. Meiner Ansicht nach sollten wir – und da spreche ich jetzt Herrn Kollegen Kickl an – die Gesellschaft nicht spalten, sondern darauf achten, dass die gesamte Solidargemeinschaft – dazu zähle ich natürlich auch die Unternehmer und die Arbeitnehmer – diesen Sozialstaat, von dem wir alle profitieren, auch in Zukunft aufrechterhalten kann. Davon bin ich wirklich überzeugt.

Herr Kollege Kickl, Sie haben vorhin gesagt, dass die Sozialdemokratie sich darstellt, als ob sie die Weisheit mit dem Löffel gefressen hätte. So haben Sie das gesagt, Herr Kollege! (Abg. Kickl: Zu sich genommen!) Niemand von uns behauptet das. Wenn Sie fair wären, Herr Kollege Kickl, dann würden Sie auch zugeben, dass wir im Sozial­ausschuss mit den Freiheitlichen gute, wirklich gute inhaltliche Diskussionen führen. (Abg. Kickl: Sie vertagen alles, was Ihnen nicht passt!) – Wir vertagen nicht alles. Auch heute werden einige Anträge von den Oppositionsparteien hier behandelt, aber Sie müssen auch akzeptieren, Herr Kollege Kickl, dass Ihre Meinung nicht gleich unsere Meinung ist und dass ein Antrag auch abgelehnt werden kann. Das ist nämlich auch Demokratie, Herr Kollege Kickl! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie Bravoruf des Abg. Wöginger.)

Wenn Sie sagen, dass wir schnelle Lösungen haben, dann sage ich Ihnen, Herr Kollege Kickl und Kollegen von den Freiheitlichen, dass ich manchmal den Eindruck


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 99

habe, dass Sie eine Lösung für alle Probleme haben. (Abg. Neubauer: Ihr habt nicht einmal eine Begründung für die Ablehnung des Antrages!) Ihre Lösung sind einfach – immer und überall, egal bei welchen Themen – die Ausländer. Ich halte das für wirklich sehr bedenklich. Ich meine, man sollte in dieser Diskussion, die wirklich schwierig ist, wie wir ja alle gemeinsam wissen, einfach ein wenig mehr Seriosität an den Tag legen und nicht immer dieses Bashing machen, immer auf andere hinhacken und die Gesellschaft spalten.

Bei dem Antrag, Herr Kollege Kickl, den Sie heute eingebracht haben (Abg. Kickl: Ihr habt kein Problembewusstsein!) – oh doch, wir haben 100-prozentig ein Problem­bewusstsein, nur eben andere Lösungen als die Freiheitliche Partei –, bei dem Antrag betreffend die Abhängigkeit der BMS vom Herkunftslandprinzip muss man den Menschen auch sagen, was das bedeutet. Das würde bedeuten, dass Menschen, die bei uns aufgrund von Gesetzen Ansprüche auf Sozialleistungen haben – und dazu gehören auch gewisse Ausländerinnen und Ausländer, wie es ganz genau im Gesetz zur BMS geregelt ist –, nach dem Herkunftslandprinzip eine Leistung beziehen sollten. Das würde bedeuten, dass Menschen, die bei uns wohnen und dieselben Kosten wie alle anderen haben, eine Sozialleistung erhalten, die um ein Vielfaches niedriger ist. (Abg. Kickl: Sie können ja Staatsbürger werden!) Da frage ich mich schon, Herr Kollege Kickl, wo denn da Gerechtigkeit ist, wo es da eine Solidarität mit Menschen, die bei uns auch in das System einzahlen, gibt. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Die zahlen ja nichts ein!) Vielleicht nicht gleich, aber irgendwann einmal. Genauso ist es, Herr Kollege Kickl! (Abg. Kickl: Sogar die, die von unbekannt kommen! Sogar die! Wie gibt es das überhaupt?)

Sie wissen auch ganz genau, dass es keine Gleichbehandlung von ÖsterreicherInnen und AusländerInnen gibt, wie Sie es in diesem Antrag glauben machen wollen. Es gibt hier Unterschiede, was den Anspruch auf die BMS betrifft. (Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ein Wort noch zur Kollegin Schwentner betreffend die BMS. Ich bin auch der Ansicht, Frau Kollegin Schwentner, dass man über bundeseinheitliche Regelungen in vielen Bereichen nachdenken sollte – überhaupt keine Frage –, ich bin aber nicht der Ansicht, dass Herr Sozialminister Hundstorfer die ganze – sage ich jetzt einmal – Bundes­staatsreform lösen kann. (Abg. Schwentner: Wie wäre es mit einem Gesetz? Dann wäre es möglich!) Das ist einfach nicht möglich. Die BMS wurde mit einer Artikel-15a-Vereinbarung eingeführt, das heißt, es ist zwar die Bundeskompetenz gegeben, aber der Vollzug wird in den Ländern gemacht. Deswegen ist es in diesem Bereich sehr schwierig, eine bundeseinheitliche Lösung herbeizuführen.

Was ich auch noch zur BMS sagen möchte: Sie ist eine Leistung, die zu einer Zeit eingeführt worden ist, geschätzte Kolleginnen und Kollegen – und das sollte man sich auch bewusst machen –, als in vielen anderen Staaten Sozialleistungen gekürzt wor­den sind, um Menschen, die in Notlagen gekommen sind, zu helfen. Sie soll ein Sprungbrett sein, um wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden. Genauso stellt es sich auch dar, wenn man sich die Bezugsdauer ansieht, die jetzt auf 62 Tage verringert werden konnte.

Alles in allem möchte ich damit abschließen, dass ich – wie zu Beginn gesagt – sehr stolz bin, in einem Land zu leben, in dem die Solidargemeinschaft auch Menschen unterstützt, die in Not geraten sind. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.31



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 100

Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


11.31.00

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren auf der Besuchergalerie! Es ist mir aufgefallen, dass in diesem Sozialbericht etwas gar nicht so betont worden ist, wie ich es mir eigentlich erwartet hätte, nämlich dass die Armut und die Armutsgefährdung gesunken sind. (Abg. Wöginger: Habe ich gesagt!) – Das ist gesagt worden, richtig, aber es ist nicht betont worden. Es wird natürlich nicht betont, speziell nicht von da drüben (in Richtung SPÖ), denn wenn man weiß, dass die Armut gesunken ist, dann erübrigt sich natürlich das Geplärre nach Vermögensteuern und „Fresst die Reichen!“, weil die alle „so böse“ sind.

Wir haben in diesem Land massive Umverteilung, und das Ergebnis ist hoffentlich, dass die Armut sinkt, denn wenn wir so viel umverteilen und die Armut nicht sinkt, dann machen wir sowieso etwas grundsätzlich falsch.

Der Sozialbericht gibt einige Auskunft über Dinge, die wir sowieso schon wissen. Der Herr Bundesminister hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass die Zahlen des AMS immer auf der Homepage abrufbar sind. Was aber aus diesen Zahlen sichtbar wird, ist der Reformstau in der Wirtschafts- und Strukturpolitik, und da kann sich natürlich der Sozialminister auch nicht aus der Verantwortung nehmen. Da geht es zum Beispiel auch um Themen der Steuerreform. Dazu haben Sie, Herr Minister, mir in einer Anfrage­beantwortung nur gesagt, das würde Sie nichts angehen. – Na ja, das geht Sie schon ein bisschen etwas an, weil sehr viele Dinge, die in Ihr Ressort fallen, auch Einfluss auf die Belastung des Faktors Arbeit haben. Es geht um die Lohnkosten und um die Lohnnebenkosten. Es geht natürlich um Dinge, die schwerlich gesenkt werden können, um Pensionsversicherungsbeiträge, und in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit wird es auch schwierig sein, den Arbeitslosenversicherungsbeitrag zu senken.

Aber es gibt zum Beispiel auch die Unfallversicherung, bei der es in den letzten Jahren auch zweistellige Zuwachsraten gegeben hat – genauso wie bei der Arbeiterkammer, wie Sie uns in einer Anfragebeantwortung ausführlich mitgeteilt haben. In neun Jahren sind die Kammerumlagen um 40 Prozent gestiegen. Ich möchte einmal wissen, ob die geschätzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch alle 40 Prozent mehr in der Tasche gehabt haben – haben sie nämlich nicht. Und was man mit diesem Geld gemacht hat? – Einige Landesarbeiterkammern haben den Mitarbeiterstand um 40 Pro­zent erhöht, andere haben einfach Rücklagen gebunkert, wieder andere haben Paläste für ihre Leute gebaut und andere haben pensionsbezogene Leistungen finanziert und Rückstellungen dafür dotiert. Allein diese Rückstellungen haben sich in den neun Jahren um 91 Prozent erhöht. Und das alles auf Kosten der kleinen Leute, die von ihren Löhnen und Gehältern Pflichtbeiträge zahlen!

Alle Institutionen sind im Moment zur Sparsamkeit verpflichtet, aber die Kammern, die automatisch von der Lohnsumme weg finanziert werden – und da nehme ich die Wirtschaftskammer wirklich nicht aus, nur dass das auch gesagt ist –, polstern da Fett an, dass einem schlecht werden könnte.

Wenn hier immer davon geredet wird, dass die kleinen Einkommen entlastet gehören, dann bin ich vollkommen bei Ihnen. Würde man die Arbeiterkammerumlage senken, dann würden die kleinen Einkommen überproportional profitieren. Ja, überpro­por­tional! (Abg. Katzian: Das würde Ihnen so passen, die Arbeiterkammerumlage zu kürzen!)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 101

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend schrittweise Senkung der Arbeiterkammerumlage

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine schritt­weise Absenkung der Arbeiterkammerumlage um jeweils 0,05% in den kommenden fünf Jahren vorsieht.“

*****

(Beifall bei den NEOS.)

Wenn Sie die Zwangsmitgliedschaft einmal abgeschafft haben, können Sie von den freiwilligen Mitgliedern so viel Geld verlangen, wie Sie wollen (Abg. Katzian: Neo­liberale Politik pur!), aber solange es nur Zwangsmitglieder gibt, haben Sie die Verantwortung, mit diesem Geld auch sparsam umzugehen und nicht Rücklagen anzuhäufen und Funktionärspensionen zu finanzieren.

Damit bin ich schon beim Thema Pensionen. Der Sozialbericht geht auch auf die Pensionen ein, und es werden jetzt auf einmal – das Sozialministerium sagt sonst immer, dass es mit den Beamtenpensionen nichts zu tun hat – die Beamtenpensionen mit eingerechnet, um schönere Zahlen zu erhalten, weil es ja in Zukunft weniger Beamte geben wird. Es wird dann auch noch weiter geschönt, weil die Pensions-ausgaben nicht an den gesamten Staatsausgaben gemessen werden, sondern in Prozenten des Bruttoinlandsprodukts, als ob wir die Pensionsausgaben vom Brutto­inlandsprodukt zahlen würden. Daher schaut das alles viel netter aus.

In Wirklichkeit haben wir eine dramatische Situation. Wir müssen die Dinge mit Reformen, die keinen Spaß machen werden, in den Griff bekommen. Falls wir diese Reformen nicht angehen, werden wir dort landen, wo Griechenland, Spanien und Portugal gelandet sind. Wir wollen den Sozialstaat absichern, und dafür muss man etwas tun, nicht einfach nur zuschauen und die Dinge schönreden. (Beifall bei den NEOS.)

11.36


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Loacker eingebrachte Ent­schließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend schrittweise Senkung der Arbeiterkammerumlage


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 102

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Sozialbericht 2013-2014 des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (III-138/470 d.B.)

Durch die Anfragenbeantwortung (3089/AB) wurde es möglich einen detaillierten Ein­blick in die Gebarung der Arbeiterkammer zu gewinnen. Für ganz Österreich stieg die Höhe der Arbeiterkammerumlage von 278.797.709,89 € (2004) auf 390.670.065,06 € (2013), das ist eine Steigerung um 40,13%, was jährlich durchschnittlich 4,46% sind, was vor allem auf ein höheres Lohnniveau, aber auch eine positive Beschäftigungs-entwicklung zurückzuführen ist.

Die Mittelverwendung der Arbeiterkammern zeigt, dass ein Einsparungspotenzial möglich wäre. Zählt man die Personalstände der Landeskammern zusammen ergibt sich eine Steigerung von 2.395,32 (2004) auf 2.623,8 (1. Halbjahr 2014) oder eine Steigerung um 9,54%. Interessant ist diese Entwicklung vor allem im Hinblick auf Nachbesetzungsstopps im öffentlichen Dienst aufgrund von Einsparungsmaßnahmen. Aufgrund der Selbstverwaltung der Kammern - die nicht angegriffen werden soll - gibt es keine Möglichkeit in die Stellenentwicklung und die Personalausgaben der Arbeiter­kammern einzugreifen. So stiegen vor allem aufgrund der Mitarbeiterzahlen im abge­fragten Zeitraum auch die Personalausgaben, von 131.464.820,42 € (2004) auf 183.707.306,89 € (2013), was ein Plus von 39,73% bedeutet. So stiegen in einigen Landeskammern auch die Personalausgaben als Anteil der Gesamtausgaben extrem an. Der Anteil der Personalausgaben an den Gesamtausgaben in der AK Burgenland stieg z.B. von 49,69% auf 56,61%, in der AK Tirol z.B. von 32,83% auf 40,38%.

Auch andere (indirekte) Personalkosten stiegen. Die personalabhängigen Rückstel­lungen (z.B. Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge, Abfertigungen, Jubiläumsgelder, etc.) hatten eine besonders interessante Entwicklung zu verzeichnen. Diese Rückstellungen werden getätigt, um zukünftige Ansprüche von Mitarbeiter_innen gegenüber der Arbeiterkammer bzgl. deren Ruhe- und Versorgungsbezüge, Abfertigungen etc., zu decken. Bundesweit stiegen diese Arten der Rückstellungen von 67.839.337,56 € (2004) auf 129.727.604,77 € (2013), was einer Steigerung von 91,23% entspricht. Den absoluten Ausreißer stellt hier die AK Wien dar, in der ja auch die Funktionär_innen der Bundesarbeiterkammer angesiedelt sind. Hier steigen die personalabhängigen Rückstellungen von 5.317.393 Mio. € (2004) auf 62.372.083 Mio. € (2013) – ein Plus von 1.172%.

Anstatt in eine vielbeworbene Entlastung der Arbeitnehner_innen - auch im Sinne von Verwaltungseffizienz und interner Organisationseffizienz - zu investieren, vergrößerten sich auch die allgemeinen Rücklagen immer weiter. So stieg die Höhe von Rücklagen von 87.741.523,86 € (2004) auf einen Höhepunkt von 111.031.696,19 € (2012) - Eine Steigerung von 26,54%.

Eine stufenweise Senkung der Arbeiterkammerumlage wäre nicht nur im Sinne einer effizienten Mittelverwendung von Zwangsbeiträgen, sondern auch im Sinne einer Abgabenentlastung zu forcieren, da eine Beitragssenkung insbesondere niedrige Einkommen anteilsmäßig am stärksten entlasten würde. Dies zeigt folgende Tabelle unter der Annahme einer Reduktion der Arbeiterkammerumlage um 50%:

Dass die Entlastung für geringe Einkommen am größten ist, zeigt auch folgende Grafik:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 103

/download/attachments/12225149/image2015-2-17%2017%3A44%3A3.png?version=1&modificationDate=1424191334000&api=v2

Aufgrund einer positiv zu erwartenden Beschäftigungs- und Gehaltsentwicklung ist auch in Zukunft mit steigenden Einnahmen aufgrund der Arbeiterkammerumlage zu rechnen. Eine Senkung des Einnahmenniveaus auf jenes von 2004 scheint durch eine jährliche Absenkung der Arbeiterkammerumlage um 0,05% in den kommenden fünf Jahren möglich.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine schritt­weise Absenkung der Arbeiterkammerumlage um jeweils 0,05% in den kommenden fünf Jahren vorsieht.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.

 


11.36.35

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Nach so viel Negativem, das wir jetzt gehört haben, drängt es mich, das Positive herauszustreichen, und das kann niemand wegreden. Im Ganzen gesehen ist die Entwicklung der Pensionsantritte erfreulich. Positiv ist der deutliche Rückgang bei der Hacklerregelung und der beginnende Rückgang bei der I-Pension. Man erkennt an den Zahlen, dass die im Jahr 2012 beschlossenen Reformen ganz gut wirken.

Jetzt gilt es aber mit den bereits vereinbarten Neuregelungen weiterzuarbeiten, sie dringend umzusetzen. Was meine ich damit? – Ich meine, wir brauchen ganz dringend Anreize, um Ältere länger im Job zu halten. Wir brauchen endlich die Bonus-Aufschub-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 104

Pension. Wer nach dem Regelpensionsalter freiwillig länger arbeitet, soll dann de facto 10 Prozent mehr für jedes länger gearbeitete Jahr erhalten. Das ist ein gutes Angebot, besonders für die Frauen, die damit auch höhere Pensionen erreichen können. Natürlich braucht es die entsprechenden Jobs, aber wir haben heute ja schon gehört, dass sehr viel Geld in die Förderung, in den aktiven Arbeitsmarkt gepumpt wird.

Für uns ist es ganz wichtig, beim Pensionsantritt rasch vom Alles-oder-nichts-Prinzip wegzukommen. Dazu braucht es die neue Teilpension. Sie wird viele Menschen davon abhalten, von einem Tag auf den anderen frühzeitig in Pension zu gehen. Durch viele Gespräche im Seniorenbund wissen wir, dass schon viele auf diese Chance warten, nämlich auf die Chance, langsam aus dem Berufsleben hinauszugleiten und dann langsam in die Pension hineinzugleiten. (Beifall bei der ÖVP.)

Wer seine Arbeitszeit um mindestens ein Drittel reduziert, der soll als Ausgleich dazu die Hälfte der Pension erhalten. Für wen soll das gelten?, werde ich immer wieder gefragt. – Für Anspruchsberechtigte der Hacklerregelung, also für Frauen heuer ab 57,5, für Männer ab 62, und für die Korridorpension, also für Männer ab 62.

Wir haben schon lange genug darüber diskutiert; jetzt braucht es Taten. Wir sollten die Arbeitnehmer wirklich nicht länger warten lassen. Die Teilpension bringt nicht nur Freude für die Älteren, sie bringt auch Mehreinnahmen bei der Steuer und bei der Sozialversicherung. Eine solche Win-win-win-Situation, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dürfen wir doch nicht länger auslassen.

Noch ein Punkt, der uns Senioren wichtig ist: Auch bei der Stadt Wien sollte endlich der Reformstift angesetzt werden. Wien weigert sich, die Regelungen für Bun­desbeamte auch auf Wiener Landesebene zu übernehmen. – Das ist nicht länger zu akzeptieren! Und das hat mit dem Wahlkampf so gar nichts zu tun, sondern das ist eine Frage der Gerechtigkeit. (Abg. Neubauer: Das glaube ich nicht!)

Ja, wir sitzen alle im gleichen Boot – da bin ich ganz beim Kollegen Muchitsch. Unser gemeinsames Ziel ist es ja, eine Pension zu erreichen, von der wir alle leben können, und diese nachhaltig abzusichern. So früh wie möglich in Pension zu gehen, das war das Konzept von gestern. Anreize, um länger zu arbeiten, das brauchen wir. Langsam in die Pension gleiten, das ist ein Zukunftsmodell. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.40


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt nun Frau Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


11.40.24

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bun­des­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es wäre jetzt sehr verlockend, ein bisschen an den ÖVP-Jargon anzuschließen und den Wien-Wahlkampf ein bisschen anzuheizen.

Frau Kollegin Aubauer, Sie sind in einer Regierung! Offensichtlich hat auch der Kollege Wöginger nicht ganz mitbekommen, dass er Regierungspartner ist. Sie haben sich heute schon zweimal hierhergestellt und Oppositionswahlreden gehalten. Das können Sie gerne in Oberösterreich im Wahlkampf machen, ich glaube, hier macht es wenig Sinn, denn die ÖVP ist der zweite Regierungspartner. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.) Das, was Sie heute hier alles gefordert haben, könnten Sie ja in Ihrer Funktion gerne umsetzen, da werden Sie sicherlich unsere Unterstützung bekommen. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 105

Aber jetzt zum eigentlichen Problemfeld, das sehr weit ist. Wir haben es heute schon gehört, es geht um unterschiedlichste Tagesordnungspunkte, inklusive dem Sozial­bericht. Wenn man Ihnen so zuhört, Herr Bundesminister, und auch vielen Rednern der Regierungsfraktionen, vor allem der SPÖ, dann könnte man meinen, die Menschen veranstalten jetzt schon Freudentänze. Da wird von irgendwelchen Prozentbereichen gesprochen: 0,01 Prozent weniger sind armutsgefährdet und 0,1 Prozent haben mehr Arbeitsplätze oder Sonstiges. Das sind statistische Daten, die den Menschen draußen überhaupt nicht helfen, und wir sollten uns auch davor hüten, so zu tun, als würden in Österreich Milch und Honig fließen!

Die Daten sagen es doch: Wir haben nahezu eine halbe Million Arbeitslose in dieser Republik, Herr Bundesminister! Wir hatten einen Sozialausschuss, da gab es keinen einzigen Antrag der Regierungsparteien. Es ist ja nicht so, dass Sie sich jetzt hinsetzen und sagen: Oh Gott, wir haben wirklich Probleme, packen wir es an! – Nein, Sie machen nichts und lehnen die oppositionellen Anträge ab, stellen sich hierher und sagen, das sei eh alles nur reiner Populismus, es klinge alles super, wir könnten uns das alles nicht leisten und das sei alles nicht möglich.

Ich beginne einmal bei der sektoralen Schließung des Arbeitsmarktes. Herr Bundes­minister, Sie kommen immer wieder mit der Leier – und nicht nur Sie, sondern auch die Abgeordneten der Regierungsparteien, die uns das dann erklären –, das ginge rechtlich alles nicht. – Es ist ja nicht Aufgabe der Politik, zu sagen, dass es rechtlich nicht geht, sondern es ist die Aufgabe der Politik, die Rechtsmöglichkeiten zu schaffen, dass etwas geht. (Beifall bei der FPÖ.)

Wissen Sie, der beste Freund Ihres Bundeskanzlers, also der neue beste Freund, ein gewisser Herr Tsipras aus Griechenland, der macht genau dasselbe. Der versucht, die bestehenden rechtlichen Gegebenheiten aufzubrechen und hat interessanterweise in Bundeskanzler Faymann einen kongenialen Partner dafür gefunden. Das ist doch die Wahrheit. Jeder Regierungschef, jede Regierung versucht, für ihr Land das Beste heraus­zuholen. Nur bei Ihnen ist es so, dass Sie sagen: Geht nicht! Wollen wir nicht! Machen wir nicht! Das werden wir einfach nicht tun! – Das ist einfach der falsche Ansatz.

Schauen wir uns die Daten an: Wir haben derzeit – das sind Daten der Statistik Austria, Herr Bundesminister, das sind nicht irgendwelche Fantasiedaten, die können Sie jederzeit auf der Homepage abrufen – einen Anstieg bei den Beschäftigten. Jetzt haben Sie heute schon gesagt – was haben Sie gesagt? –, 40 Prozent aller Ausländer, die in den letzten fünf Jahren nach Österreich auf den Arbeitsmarkt strömten, seien Akademiker, müssten dann aber in irgendwelchen Hilfsjobs arbeiten.

Erstens ist zu hinterfragen, ob das das richtige System ist, wirklich gut ausgebildete Menschen in Hilfsjobs arbeiten zu lassen, oder ob da nicht einmal ein Umdenken stattzufinden hat.

Das Zweite ist: Sie haben es einfach nicht ganz verstanden, was wir mit der sektoralen Schließung des Arbeitsmarktes überhaupt wollen. Da geht es nicht darum, zu sagen, dass alle Grenzen dicht gemacht werden sollen, sondern in Branchen, wo es nicht möglich ist, soll niemand mehr hereinkommen – das ist ganz einfach! –, und wo ein Mangel, ein Bedarf besteht, da können wir Leute aufnehmen. Es bringt doch auch nichts, Leute ins Land zu holen, denen man nichts bieten kann, keinen Arbeitsplatz bieten kann. Dann kommen wir zu Statistiken wie in Tirol.

Es ist auch spannend, wenn Sie sagen, wir wüssten genau, das sei die Statistik, das seien die Asylanten, die wir jetzt halt noch nicht untergebracht haben. Da frage ich


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 106

mich aber schon: Sie haben eine Arbeitsgruppe, zumindest haben Sie es verkündet, die jetzt schauen soll, ob Asylwerber auf dem Arbeitsmarkt arbeiten dürfen. Die können Sie sofort beenden. Wenn Sie nicht einmal Asylanten, bei denen schon fix ist, dass sie hierbleiben dürfen, auf dem Arbeitsmarkt unterbringen, dann brauchen wir die Asylwerber nicht auch noch auf den Arbeitsmarkt zu bringen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen.)

Dann sollten Sie aber auch, Herr Bundesminister, die Größe haben und sofort sagen: Meinen Erlass, dass die Asylanten bis zu einem Alter von 25 Jahren in den Arbeits­markt reinschnuppern dürfen, den nehme ich jetzt zurück; denn wir haben ein Problem, und dieses Problem wollen wir nicht noch größer machen – mit Menschen, von denen wir nicht einmal wissen, wie lange wir sie überhaupt in diesem Land haben, angesichts der hohen Quote derer, nämlich über 80 Prozent, die dann gar keinen Anspruch auf Asyl haben werden. (Zwischenruf der Abg. Schwentner.)

Schreien Sie nicht dazwischen, Frau Kollegin Schwentner, Sie kommen auch noch dran! (Zwischenrufe der Abgeordneten Königsberger-Ludwig und Schwentner.) Sie sind nämlich diejenige, die sich hierher stellt und beklagt, dass der Heizkosten­zuschuss zu gering sei, und seit es in Wien eine grüne Regierungsbeteiligung gibt, gibt es in Wien keinen Heizkostenzuschuss mehr. – So viel zu Ihrer Politik, aber das ist eben grüne Politik! (Beifall und Bravorufe bei der FPÖ.)

Aber, Herr Bundesminister, bleiben wir weiter bei den Arbeitslosenproblemen, die wir haben. Es ist natürlich schon interessant, wenn Sie sagen, 12 Prozent aller Personen auf dem Arbeitsmarkt seien Ausländer; dann frage ich mich, wieso 27 Prozent der Ausländer arbeitslos sind. Das heißt, da gibt es ein Problem, und das sind all jene, die einen Pflichtschulabschluss haben. Also irgendetwas passt mit Ihren Zahlen nicht ganz zusammen.

Herr Bundesminister, wenn Sie es uns schon nicht glauben: Sie waren von 2006, wenn ich mich richtig erinnere, bis 2008 Präsident des ÖGB. Der ÖGB fordert in seinem Nachrichtendienst – ich gebe es Ihnen dann auch gerne farbig – eine Beschränkung des Zuzugs ausländischer Arbeitskräfte. Der ÖGB hält das für dringend notwendig. Er fordert dies vor dem Hintergrund der Arbeitslosenzahlen und geht davon aus, dass bis zum Jahr 2019 die Arbeitslosigkeit nach der österreichischen Berechnung auf 19,2 Prozent ansteigen wird, das heißt, jeder Fünfte wird in diesem Land arbeitslos sein. Das sind Zahlen des ÖGB, der ist der FPÖ sehr fernstehend.

Herr Bundesminister, lesen Sie doch wenigstens das durch, nehmen Sie doch wenigstens Ihre eigenen Menschen, Ihre eigenen Leute ernst, Sie waren immerhin Präsident dieses Vereins! (Abg. Kickl: Es kommen eh noch Gewerkschafter!) Da sollte man doch einmal denken und nachdenken. Ich weiß schon, auch bei allen anderen Anträgen, für die ich jetzt nicht mehr die Zeit habe, beispielsweise betreffend die Zusammenlegung der Sozialversicherungen, kommt von Ihnen immer nur ein kategorisches Nein, da gibt es nicht einmal ein Nachdenken, ein Evaluieren, da gibt es nur: Nein!

Es ist mir schon klar, Sie haben vier Landtagswahlen. Da werden Sie jede Menge Man­date verlieren, und diese Personen müssen Sie dann wieder unterbringen. Und genau dafür haben Sie diese Organisationen, wie beispielsweise die Sozialversicherung, wo dann irgendwelche gescheiterten Politiker und Pensionäre unterkommen sollen.

Das ist es doch, und das ist doch die Wahrheit. Das sagen Sie einfach nicht, weil Sie versuchen, alles zu beschönigen. Und es soll irgendwie der Eindruck vermittelt werden, dass Sie so viel machen und dass eh alles so großartig ist. – Nein, es ist nicht


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 107

großartig, es ist nicht schön in dieser Republik, es sagt sogar der ÖGB, dass die Arbeitslosigkeit weiter massiv ansteigen wird. Herr Bundesminister, da müssen Sie endlich handeln! Hören Sie auf, sich zu verstecken und zu sagen, es sei rechtlich nicht möglich! Schaffen Sie die rechtlichen Bedingungen!

In diesem Sinne stelle ich folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket gegen die sektorale Arbeitslosigkeit in Österreich

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die Regelungen für ein Maßnahmenpaket gegen die sektorale Arbeits­losigkeit in Österreich beinhaltet.“ (Abg. Rädler: Langsamer!) „Dieses Maßnahmen­paket soll sektorale Zuzugsbeschränkungen auf dem Arbeitsmarkt für Nicht-EU-Bürger und EU-Bürger nach Maßgabe von Ausbildungsniveau, bisheriger Berufstätigkeit, angestrebter Berufstätigkeit und branchenspezifischer kurz-, mittel- und langfristiger Konjunkturprognose beinhalten. Insbesondere sollen im Zuge dieser Maßnahmen auch die negativen Auswirkungen der EU-Ostöffnung für den Arbeitsmarkt nachhaltig korrigiert werden.“

*****

Ich bitte Sie, das anzunehmen und endlich einmal darüber nachzudenken! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.48


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Belakowitsch-Jenewein verle­sene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

§§ 55 GOG

der Abgeordneten Herbert Kickl, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, und weiterer Abgeord­neter

betreffend Maßnahmenpaket gegen die sektorale Arbeitslosigkeit in Österreich

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1) Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Sozialbericht 2013-2014 des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (III-138/470 d.B.)

Die Statistik des AMS weist Monat für Monat höhere Arbeitslosenzahlen aus. Seit der SPÖ-Gewerkschafter Rudolf Hundstorfer 2008 das Sozialressort übernommen hat, befinden wir uns in einer Endlosschleife steigender Arbeitslosigkeit.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 108

Die sozialpolitischen Fakten sprechen für sich: Österreichs Arbeitslosigkeit ist das Produkt einer ungezügelten Zuwanderung in den österreichischen Arbeitsmarkt. Dies beweisen die Zahlen, die im Februar 2015 unmittelbar vorliegen:

Bevölkerungsentwicklung in Österreich(Statistik Austria):

7.478.310 Österreicher (2008)

7.441.672 Österreicher (2014)  - 36.000 Österreicher

730.261 Ausländer(2008)

1.066.114 Ausländer (2014) + 330.000 Ausländer

Bulgaren&Rumänen: Ein Anstieg von 35.000 auf 75.000 von 2008 bis 2014!

Unselbständig Beschäftigte 2012 bis 2014(Statistik Austria)

2012/2014 : insgesamt: + 38.000 Beschäftigte

2012/2014: insgesamt:  + 62.000 ausländische Beschäftigte

2012/2014: insgesamt: – 24.000 inländisch Beschäftigte

Arbeitslose 2012 bis 2014/ohne Schulungsteilnehmer (Statistik Austria)

2012/2015: insgesamt: + 146.000 Arbeitslose

2012/2015: insgesamt + 51.000 ausländische Arbeitslose

2012/2015: insgesamt + 95.000 inländische Arbeitslose

Damit 118.000 Österreicher weniger in Beschäftigung !!!!!!

Ausländer-Arbeitslosigkeit explodiert ! (AMS)

Ein Arbeitsloser kostet  19.000 Euro jährlich (Aussage Hundstorfer Presse, 1.7.2013!) gesamt 472.539 Arbeitslose,

100.000 Arbeitslose kosten pro Jahr 19.000 x 100.000 = 1.900.000.000,- Euro, d.h. fast 2 Milliarden Euro!!!

davon 126.000 arbeitslos gemeldete Ausländer !/ d.h.  26,7 Prozent der Arbeitslosen sind Ausländer!

66.300 Schulungsteilnehmer insgesamt!, 17.695 Ausländer davon in Schulung !/ d.h. 26,7 Prozent der Schulungsteilnehmer sind Ausländer !

Qualifikationsmerkmale der Arbeitslosen(AMS)

Die Arbeitslosigkeit betrifft alle Qualifikationsgruppen, -sogar bei höherer bzw. akade­mischer Ausbildung explodiert die Arbeitslosigkeit!

187.625 Arbeitslose, - maximal Pflichtschule !


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 109

145.624 Arbeitslose, - maximal Lehre!

17.955 Arbeitslose mittlere Schulausbildung!

32.164 Arbeitslose höhere Schulausbildung!

20.265 Arbeitslose akademische Ausbildung !

Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitbeschäftigungslosigkeit explodieren

20.207 Langzeitarbeitslose ! (+11.514 = 132,5 Prozent gegenüber Jänner 2014)

102.784 Langzeitbeschäftigungslose !(+31.342 = 43,9 Prozent gegenüber Jänner 2014)

Schulungsprogramm massiv zurückgefahren durch AMS:

Durch die knappen AMS-Kassen müssen die Schulungen massiv zurückgefahren werden. Hauptleidtragende sind wieder einmal die österreichischen Schulungsteil­nehmer.

-13.531 Schulungsteilnehmer gegenüber Jänner 2014 !

-10.130 Inländer-Schulungsteilnehmer

-3.401 Ausländer-Schulungsteilnehmer

Pflichtschulabsolventen:- 7.714 Schulungsteilnehmer weniger

Lehrberufsabsolventen: - 3.393 Schulungsteilnehmer weniger

Mittlere Ausbildung:- 631 Schulungsteilnehmer weniger

Höhere Ausbildung: -958 Schulungsteilnehmer weniger

Akademische Ausbildung: - 638 Schulungsteilnehmer weniger

Der Österreichische Gewerkschaftsbund rechnet in seinem Info-Dienst „ÖGB aktuell“ mit noch viel höheren Arbeitslosenzahlen. Diese sollen bis 2016 nach der öster­reichischen Berechnung auf bis zu 19,4 Prozent hinausschnellen. Vor diesem Hintergrund ist eine Beschränkung des Zuzugs ausländischer Arbeitskräfte dringend notwendig:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 110

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die Regelungen für ein Maßnahmenpaket gegen die sektorale Arbeitslo­sig­keit in Österreich beinhaltet. Dieses Maßnahmenpaket soll sektorale Zuzugsbeschrän-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 111

kungen auf dem Arbeitsmarkt für Nicht-EU-Bürger und EU-Bürger nach Maßgabe von Ausbildungsniveau, bisheriger Berufstätigkeit, angestrebter Berufstätigkeit und bran­chen­­spezifischer kurz-, mittel- und langfristiger Konjunkturprognose beinhalten. Ins­besondere sollen im Zuge dieser Maßnahmen auch die negativen Auswirkungen der EU-Ostöffnung für den Arbeitsmarkt nachhaltig korrigiert werden.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.

 


11.48.33

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Frau Kollegin Aubauer hat vorhin gesagt, die Zeiten, in denen man früher in Pension geht, müssen der Vergangenheit ange­hören. Das zeigt auch der vorliegende Sozialbericht auf. Wir haben in der Aktuellen Stunde gehört, dass es Bundesminister Hundstorfer sehr wohl gelungen ist, im Bereich der Sozialversicherung, oder der Pensionsversicherung im Speziellen, Maßnahmen einzuleiten, die dazu führen, dass das tatsächliche Pensionsantrittsalter auch in die richtige Richtung geht, indem es kontinuierlich ansteigt.

Aber ich bitte Sie, meine Damen und Herren, wirklich um eine sachliche Diskussion. Hören Sie doch alle miteinander endlich einmal damit auf, das Schauermärchen zu verbreiten, dass sich die ASVG-Pensionen so nicht mehr finanzieren lassen werden! Beim ASVG – das muss man einmal deutlich sagen – trifft es ausnahmslos wieder die Arbeiter und Angestellten, und ihr erzählt uns immer wieder, das können wir uns alle nicht leisten. – Das stimmt einfach so nicht!

Jetzt mache ich bewusst einen provokanten Vergleich: Bei den Beamtinnen und Beamten haben wir eine 45-jährige Übergangsfrist, die wir uns leisten können, bis die Pensionen an die der Arbeiter und Angestellten angeglichen werden. Und wenn man sich vor Augen hält, dass aufgrund des Belastungspakets der schwarz-blauen Regierung von 2003/2004 eine durchschnittliche Pension eines Arbeiters ohnehin nur mehr 1 170 € brutto im Monat beträgt, dann braucht man nicht Ängste zu schüren, dass dieser minimale Betrag nicht mehr finanzierbar wäre.

Das gleiche Spielchen, das Sie gerade vorhin, Frau Belakowitsch-Jenewein, gemacht haben, macht ihr immer wieder bei den Krankenversicherungsträgern. Faktum ist, dass die Mitglieder der Selbstverwaltung unserer Krankenversicherungsträger gute, ich sage sogar, hervorragende Arbeit machen. Sie tragen dafür Sorge, dass das Gesamtbudget der Krankenversicherungen von 15 Milliarden € fast zur Gänze bei den Versicherten ankommt, denn diesen Einnahmen stehen lediglich Verwaltungskosten von 2 Prozent gegenüber. Falls Sie den Bericht aufmerksam gelesen haben: Im Jahr 2013 ist sogar ein Gebarungsüberschuss von 215 Millionen € erreicht worden. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Wenn Bund, Länder und Sozialversicherungen im Zuge der Gesundheitsreform ver­suchen, gerade im ländlichen Raum – und ich sage das jetzt bewusst – rund um den Patienten ein neues Versorgungsnetz, eine bessere Struktur aufzubauen, die den Patientinnen und Patienten zugutekommt, zeigt das schon allein, dass wir auch in den Krankenversicherungsträgern regionale Strukturen brauchen – und keine unnötigen Zusammenlegungsdebatten. (Beifall des Abg. Ehmann.)

Was wir darüber hinaus brauchen, sind auch starke Interessenvertretungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und keine Zerschlagung, so wie NEOS es will, indem man sagt, man kürzt einfach von Jahr zu Jahr die Arbeiterkammerumlagen, denn gerade diese Einnahmen, die die Arbeiterkammern haben, gewährleisten, dass


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 112

wir denen, die es brauchen, nämlich den Arbeitern und Angestellten, unzählige Leis­tungen, wie unter anderem die Vertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten, anbieten können. (Abg. Loacker:  Kammerpensionen!)

Wir sind sicherlich nicht dafür zu haben, einer Zerschlagung der Arbeitnehmerrechte, mittels Ihrer ständigen Anträge, die Sie hier einbringen, zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

11.51


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Klubobfrau Ing. Dietrich zu Wort. – Bitte.

 


11.52.00

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Liebe Frau Kollegin Königsberger-Ludwig, meine Kollegin Dr. Nachbaur hat sich nie auf das Thema Asyl bezogen. Was sie wollte, ist eine strenge Einwanderungspolitik; dafür stehen wir. Wir wollen analog dem kanadischen System selbst entscheiden können, wer nach Österreich kommt, wen der Staat braucht. Asyl ist für uns ein Thema, wo wir eine rasche Abwicklung wollen, aber selbstverständlich dahinterstehen, dass Menschen in Not geholfen wird. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich habe mir den Sozialbericht von einer Seite angeschaut, die äußerst interessant war, nämlich betreffend die Armut in Österreich. 1 572 000 Menschen leben in Armut. Wenn man heute hier sagt: Na ja, wir sind ohnehin eines der reichsten Länder, bei uns sind nur 18 Prozent der Menschen armutsgefährdet!, dann ist das nahezu jeder Fünfte. Ich sage Ihnen: Dass jeder Fünfte armutsgefährdet ist, das ist für eines der reichsten Länder eindeutig zu viel, das können wir in dieser Form nicht hinnehmen!

Wenn man dann genau in den Bericht hineinschaut und fragt, was armutsgefährdet denn heißt, welche Kriterien man da erfüllen muss, dann sieht man Folgendes: Das sind jene, die ihre Wohnung nicht ausreichend warmhalten können, denen es nicht möglich ist, jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch oder ein vergleichbares vegetarisches Gericht zu essen, die keinen Pkw haben können, die keine Waschmaschine haben können, kein Telefon, kein Handy. Wenn jemand drei dieser Kriterien erfüllt, dann ist er armutsgefährdet. Denken wir einmal darüber nach: keine Waschmaschine, keine ausreichende Wärme, kein Fleisch! – Das ist wirklich besorgniserregend, und das ist eigentlich eine Schande für dieses Land, dass es so viele Menschen gibt, die in Armut leben. (Beifall beim Team Stronach.)

Wenn man dann noch genauer hinschaut, wer das ist, dann sieht man, dass das viele Frauen sind. Wir haben es heute schon gehört, mit 890 € Pension lebt man am Exis­tenz­minimum – das ist bei den Frauen der Durchschnitt. Weiters sind es Ein-Eltern-Haushalte und Haushalte mit drei und mehr Kindern. – In einem Staat, in dem wir ohnehin ein demographisches Problem haben, bestrafen wir jene, die bereit wären, mehr Kinder zu haben. Auch darüber müssten wir nachdenken, ob wir nicht endlich eine familienfreundliche Politik zustande bringen!

Wenn man sich weiters den Erwerbsstatus der Armutsgefährdeten anschaut, dann sind natürlich viele Arbeitslose armutsgefährdet, aber auch 8 Prozent der Erwerbstätigen, nämlich jene der Working Poor. Das heißt, sie arbeiten ohnehin fleißig, kommen aber trotzdem nicht über die Runden.

Interessant ist auch der Blick in den Bereich der Bildung: 13 Prozent jener, die die Matura haben, und 13 Prozent jener, die einen Hochschulabschluss haben, sind bei uns armutsgefährdet.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 113

Zur Staatsbürgerschaft: Woher kommen jene, die besonders gefährdet sind? – Das sind nur 12 Prozent der Österreicher, aber 33 Prozent jener, die aus EU- oder EFTA-Staaten kommen, und 32 Prozent jener, die aus dem sonstigen Ausland kommen. Das, Herr Minister, ist der Beweis, dass die Integrationspolitik in Österreich nicht funktioniert. (Beifall beim Team Stronach. – Ruf bei der ÖVP: Das stimmt ja nicht!) Zahlen und Fakten – da kann man zehnmal schreien: Stimmt nicht! – muss man zur Kenntnis nehmen!

Meine geschätzten Damen und Herren! Österreich hat ein System der Vielfalt: Auf der einen Seite gibt es jene, die kaum über die Runden kommen – die haben wir jetzt ge­nauer beleuchtet –, auf der anderen Seite gibt es jene, die es sich rechtzeitig gerichtet haben, Privilegien genießen, zum Beispiel Privilegienpensionen – und zwar in einem Ausmaß, das wirklich unverschämt ist. Wir fordern – und das haben wir schon so oft gesagt – ein einheitliches System für alle, ein faires System, das jeden Österreicher, egal ob er Beamter ist, ob er Freiberufler ist, ob er Angestellter ist, gleich behandelt, damit diese Ungleichbehandlung endlich ein Ende hat.

Wir wollen aber auch ein transparentes Pensionsmonitoring, damit man einmal genauer hinschauen kann.

Und in diesem Sinne bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Pensionsmonitoring im öffentlichen Dienst“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der ein transparentes Pensionsmonitoring aller Mitar-beiter im Öffentlichen Dienst vorsieht und die Empfehlungen des Rechnungs­hofes berücksichtigt.“

*****

Ich ersuche um Annahme. (Beifall beim Team Stronach.)

11.57


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Klubobfrau Ing. Dietrich eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Pensionsmonitoring im öffentlicher Dienst“

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1, Bericht des Aus­schus­ses für Arbeit und Soziales über den Sozialbericht 2013-2014 des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (III-138/470 d.B.)

Seit langem wird von Vertretern aus Wirtschaft und Politik ein transparentes Pensions-Monitoring gefordert, das alle Leistungsbezieher der Pensionsversicherungen umfasst.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 114

Zudem hat auch der Rechnungshof vor kurzem bestätigt, dass es beim Pensions­antrittsalter im öffentlichen Dienst massiven Aufholbedarf gibt.

Der Rechnungshof empfiehlt im aktuellen Bericht vom 5.2.2015 dazu Folgendes (http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/detail/bund-20152.html):

„BMI, BMJ, BMASK, BKA und BMF

(1) Die Rahmenbedingungen zur Verlängerung der Erwerbstätigkeit (z.B. nicht–monetäre und monetäre Anreize, Zuverdienstmöglichkeiten etc.) wären in den Ver­gleichsländern zu analysieren, um daraus auch in Österreich zielführende Maßnahmen für eine Verlängerung der Erwerbstätigkeit zu entwickeln.

BMI, BMJ, BMASK, BKA

(2) Es wären die personalwirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf Anreize für eine vorzeitige Pensionierung zu prüfen und Maßnahmen zu setzen, um diese abzustellen.

(3) Es wären gezielte Maßnahmen und Anreize zu setzen, um das Pensionsantrittsalter zu erhöhen.

(4) Weiters sollte das durchschnittliche Pensionsantrittsalter als gemeinsamer Maßstab für die Zielerreichung genutzt werden.

(5) Die legistische, budgetäre und organisatorische Verantwortung für die UG 23 — Pensionen wäre in einem Ressort zusammenzuführen.

(6) Es sollten verstärkt nachhaltig wirkende nicht–monetäre Anreize zur Verlängerung des Erwerbslebens (z.B. ein alternsgerechtes Arbeitsumfeld) geschaffen werden.

(7) Es wäre ein „Leitfaden für eine gute Praxis“ zu entwickeln, der unter Beteiligung der Bediensteten und Führungskräfte darauf hinwirken könnte, das Bewusstsein gegen­über jeglicher Form der Benachteiligung älterer Bediensteter im öffentlichen Dienst zu schärfen und Wege aufzuzeigen, diese auch tatsächlich zu vermeiden. Dadurch könnte die Notwendigkeit erkannt werden, dass für eine moderne Verwaltung eine gemischte Altersstruktur von hohem Wert ist.

BMI, BMJ, BMASK

(8) Die Arbeitskraft und die Erfahrungen der Bediensteten zwischen 60 Jahren und dem Regelpensionsalter von 65 Jahren sollten verstärkt genutzt werden, um die Moti­vation zu erhalten und damit den Anteil an Pensionierungen im Regelpensionsalter zu erhöhen.

(9) Die Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit wären hinsichtlich der Ur­sachen für die vorzeitige Ruhestandsversetzung auszuwerten, um eine Datengrund­lage für allfällige neue strategische Ausrichtungen zur Eindämmung dieser Art von Ruhestandsversetzungen zu erhalten.

(10) Bei der Definition von Zielen und Maßnahmen im Bereich „Personalmanagement“ wäre verstärkt auf die Ergebnisse der MitarbeiterInnenbefragung des Bundes 2011 einzugehen. Insbesondere sollte dem Handlungsbedarf, der aus den für einen län­geren Verbleib relevanten Bereichen der Befragung abgeleitet werden kann, mit entsprechenden Maßnahmen begegnet werden.

(11) Das sich aus der MitarbeiterInnenbefragung des Bundes 2011 ergebende Verbes­serungspotenzial in den Bereichen „Perspektiven und Weiterentwicklung“, „Führung“ sowie „Motivationsfaktoren“ sollte etwa durch Rotationsprogramme, bewusstseinsbil­dende Maßnahmen oder Trainings stärker genutzt werden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 115

(12) Die angebotenen Gesundheitsmaßnahmen wären in ein Gesundheitsmanagement zu integrieren, in dem der Bedarf für gezielte Maßnahmen abgeleitet und deren Wirkung gemessen wird.

(13) Zudem wäre die fachliche Weiterbildung für ältere Bedienstete bedarfsgerecht zu gestalten, die Anreize zur Teilnahme wären zu erhöhen und die Teilnahmehäufigkeit älterer Bediensteter an Weiterbildungsmaßnahmen wäre zu erfassen.

(14) Auch innerhalb der vorgegebenen Arbeitsplatzbewertungen sollte die Mobilität der Bediensteten vor allem im späteren Erwerbsleben unterstützt und auf ein mobilitäts­förderndes Umfeld geachtet werden (etwa durch Schaffung neuer Arbeitsplätze, die langjährige Berufserfahrung benötigen oder durch dienststellenübergreifende Personal­einsatzplanung).

(15) Bedarfserhebungen und Wirkungsmessungen wären als personalwirtschaftlichen Maßnahmen zugehörige Bestandteile einzusetzen und der Kreislauf Bedarfsanalyse — Maßnahme — Wirkungsmessung einzuhalten.

(16) Das Instrument einer Informationskampagne für die Zielgruppe der Personal­verantwortlichen wäre innerhalb des jeweiligen Ministeriums zu prüfen, um insbeson­dere die Führungskräfte für die besonderen Problemlagen und Leistungspotenziale älterer Mitarbeiter zu sensibilisieren. Positive Eigenschaften älterer Bediensteter wie z.B. Erfahrung, Loyalität, historisches Wissen könnten dadurch verstärkt transparent gemacht werden. Die bislang stark dominierende positive Bewertung eines frühzeitigen Ruhestandes könnte so zugunsten einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit verändert werden.

BMI und BMASK

(17) Es wäre eine möglichst ausgeglichene Altersstruktur der Bediensteten anzustre­ben, indem insbesondere für Bedienstete, die älter als 60 Jahre sind, nicht–monetäre Anreize für eine Verlängerung der Erwerbstätigkeit gesetzt werden, um das Wissen und die Erfahrungen dieser Mitarbeiter zu erhalten.

(18) Die Gründe dafür, dass das Pensionsantrittsalter der weiblichen Bediensteten im BMI im Prüfungszeitraum 2008 bis 2012 durchschnittlich um drei Jahre und im BMASK im Jahr 2012 rund zwei Jahre unter dem der Männer lag, sollten in der Zielgruppe der Frauen näher analysiert und gemeinsam mit den Betroffenen sollten Anreize für einen längeren Verbleib im Erwerbsleben entwickelt werden.

BMI und BMJ

(19) Die Gründe für die vergleichsweise lange Verfahrensdauer bei Ruhestands­verset­zungen wegen Dienstunfähigkeit sollten analysiert, und durch vergleichendes Lernen zwischen den Bundesministerien sollten eine Beschleunigung der Verfahren und damit eine Effizienzsteigerung umgesetzt werden.

(20) Das Instrument der Vorgesetztenbeurteilung sollte in die Führungskultur Eingang finden und sein Einsatz insbesondere zur Verbesserung der Führungsqualität älteren Bediensteten gegenüber zu prüfen.

BMI und BKA

(21) Es wäre auf eine Neugestaltung der gesetzlichen Regelung dahingehend hinzu­wirken, dass für eine Arbeitsplatzprüfung eine Zustimmung durch den Bediensteten nicht mehr erforderlich ist.

BMI


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 116

(22) Die Gründe für den vergleichsweise hohen Anteil an Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit bei den Bediensteten des BMI auch im Bereich der Allge­meinen Verwaltung wären näher zu analysieren und entsprechende Maßnahmen zu entwickeln.

(23) Die Unterschiede zwischen den Bundesländern im Pensionierungsverhalten der Exekutivbediensteten wären genauer zu analysieren und gute Praktiken in einzelnen Bundesländern wären den anderen zur Verfügung zu stellen, um ein gegenseitiges Lernen zu ermöglichen.

(24) Das gesetzlich vorgesehene Instrument der Arbeitsplatzprüfung bei Ruhestands­verfahren wegen Dienstunfähigkeit wäre verstärkt zu nutzen.

(25) Die Weiterverwendung von älteren Exekutivbediensteten mit eingeschränkter Dienstfähigkeit als Verwaltungsbedienstete sollte im Sinne einer Erhöhung des tat­säch­lichen Pensionsantrittsalters verstärkt genutzt werden. Die betroffenen Bediens­teten wären schon vor Beginn des Ruhestandsverfahrens auf die bestehende Mög­lichkeit eines Alternativarbeitsplatzes hinzuweisen und insbesondere im Exekutivdienst wären individuelle Beratungsgespräche zu den Möglichkeiten in einem neuen Arbeits­umfeld, aber auch zu den besoldungsrechtlichen Auswirkungen bei einem möglichen Übertritt in den Verwaltungsdienst anzubieten.

(26) Zur Förderung der Durchlässigkeit des Arbeitsmarktes innerhalb des öffentlichen Dienstes wären Alternativarbeitsplätze auch in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes in Betracht zu ziehen.

(27) Auswertungen zu den Ergebnissen der Arbeitsplatzprüfungen sollten in allen Landespolizeidirektionen standardmäßig durchgeführt werden.

(28) In seinen strategischen Überlegungen sollte das BMI vermehrt Schwerpunkte auch in jüngeren Berufsjahren setzen, die eine längere Aufrechterhaltung der Dienst­fähigkeit fördern bzw. den Ursachen frühzeitiger Dienstunfähigkeit entgegenwirken.

(29) Bei der Entwicklung der Maßnahme „aufgeschobener Zeitausgleich“ wären die anfallenden Mehrdienstzeiten über einen längeren Zeitraum kritisch zu prüfen und die Auswirkungen zu analysieren, um einem frühzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbs­leben wegen Dienstunfähigkeit infolge dieser Mehrbelastung entgegenzuwirken.

(30) Bei den in Planung befindlichen personalwirtschaftlichen Vorhaben wäre auch die Beurteilung der Maßnahmen mitzuplanen.

BMJ

(31) Die günstige Altersverteilung bei den Bediensteten wäre insbesondere durch Maßnahmen zur Verlängerung der Erwerbstätigkeit zu erhalten.

(32) Die Verlängerung der Erwerbsdauer wäre in der Personalentwicklung zu ver­ankern.

(33) Die Vorteile einer ressortweit gültigen Personalentwicklung sollten geprüft und gegebenenfalls sollte eine Zusammenführung aller personalwirtschaftlichen Aktivitäten innerhalb des Ressorts angestrebt werden.

BKA

(34) In den Dokumenten und Berichten zur Wirkungsorientierung (z.B. Angaben zur Wirkungsorientierung im Bundesfinanzgesetz oder Wirkungscontrollingbericht) wäre hinsichtlich der Verlängerung der Erwerbstätigkeit im öffentlichen Dienst koordinierend jeweils ein Bezug zu den internationalen Vorgaben (z.B. im EU–Dokument „Europa 2020“) und zu den nationalen Vorgaben (z.B. Regierungsprogramm, Strategieberichte)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 117

herzustellen. Damit könnten die Kohärenz im Wirkungsorientierungsprozess verstärkt sowie Transparenz und Wirksamkeit der Aufgabenerfüllung erhöht werden.

(35) Es wären jene rechtlichen Regelungen zu identifizieren, die weiterhin Anreize für eine vorzeitige Pensionierung bieten und auf eine Beseitigung hinzuwirken.

(36) Auch für den öffentlichen Dienst sollten klare Zielgrößen für die Erhöhung des effektiven Pensionsantrittsalters um x Jahre festgelegt werden, um damit die Wirk­samkeit von entsprechenden Maßnahmen zu erhöhen.

(37) Die Erfolgsfaktoren der dargestellten internationalen guten Praktiken, wie etwa in Norwegen die Möglichkeit einer sukzessiven Reduktion von Arbeitszeiten, wären zu analysieren und entsprechende Maßnahmen für den österreichischen Kontext zu ent­wickeln und umzusetzen.“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der ein transparentes Pensionsmonitoring aller Mitar­beiter im Öffentlichen Dienst vorsieht und die Empfehlungen des Rechnungshofes berücksichtigt.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte.

 


11.57.47

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Besuchergalerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Ich glaube, etwas steht außer Streit: Wo zu helfen und mitzuhelfen ist, dort muss ein Sozialstaat behilflich sein. Aber etwas darf man nicht aus den Augen verlieren: dass sich eine gewisse Eigenver­antwortung und Leistung nach wie vor in diesem Staat auch auszahlen!

Damit zum Thema Mindestsicherung. Es ist wichtig, dass den sozial Schwächsten oder Menschen, die eben in den Arbeitsmarkt nicht hineinkommen, geholfen wird. Aber ich glaube, es kann nicht Sinn der Sache sein, die Mindestsicherung so zu gestalten, wie es Frau Kollegin Schwentner von der grünen Fraktion ausgeführt hat. Bei dem, was da angeblich alles noch hinein sollte, würden wir ein Mindestsicherungsmodell bekommen, so glaube ich, wo die Leute nicht herauswollen, um zu arbeiten, sondern wo viele andere mit Gewalt hineinwollen, in diese Mindestsicherung. (Abg. Peter Wurm: Das haben wir ja jetzt schon!)

Deshalb, glaube ich, ist es auch notwendig – und der Herr Bundesminister ist ja mit den Sozialreferenten der Länder bezüglich einer Artikel-15a-Vereinbarung in Ver­handlung –, dass es österreichweit ein einheitliches System gibt und diejenigen, die es brauchen, in der Mindestsicherung zu sein, auch ganz klare Anreize bekommen, wieder ins Arbeitsleben zurückzukehren. (Abg. Peter Wurm: Wo?) Momentan gibt es in einigen Ländern, wo die Mittel noch zusätzlich verdoppelt werden, zwischen denen, die Mindestsicherung bekommen, und denen, die arbeiten gehen, kaum Unterschiede.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 118

(Abg. Kickl: Haben wir schon immer gesagt!) Ich glaube, darauf muss genau geschaut werden, und das sollte in Zukunft auch besser ausgearbeitet werden!

Es gibt da natürlich noch einige Anträge, schließlich werden die Tagesordnungs­punkte 1 bis 9 unter einem verhandelt. Darunter ist zum Beispiel ein Antrag der Freiheitlichen Partei, über den ich sehr verwundert war, in dem auch eine Verdop­pelung der Dienstposten bei der Finanzpolizei gefordert wird.

Wie Sie wissen, arbeiten wir momentan daran, Bürokratie abzubauen. Kontrollen müssen sein, aber wir wissen auch, dass viele Kontrollen zum Teil überflüssig sind. (Abg. Walter Rosenkranz: Der Rechnungshof weiß das noch nicht, Kollege! Wieso haben Sie das dem Rechnungshof noch nicht mitgeteilt?) Wir wissen, dass wir dort einsparen müssen. (Abg. Walter Rosenkranz: Präsident Moser ist eigentlich sehr dankbar für solche Hinweise!) – Sie müssen nur Ihre Wirtschaftskollegen von der Freiheitlichen Partei fragen, was die Finanzpolizei macht, wie viel sie kontrolliert und wie sie kontrolliert!

Wenn ich mir die Entwicklung der Finanzpolizei anschaue und weiß, dass zum Beispiel allein in Wien die Finanzpolizei von 80 Personen im Jahr 2008 auf 134 im Jahr 2014 aufgestockt wurde, wenn ich weiß, dass es österreichweit zirka 500 KIAB-Mitarbeiter gibt und es im Notfall noch einen Pool gibt, über den man je nach Fall bis zu 250 Mitarbeiter hinzuziehen kann, dann muss ich zu einem Antrag auf Verdoppelung der Dienstposten der Finanzpolizei doch sagen (Abg. Walter Rosenkranz: Die Aus­länderbeschäftigung spielt da natürlich auch mit rein!): Gehen Sie hinaus und reden Sie mit den Betrieben! Gehen Sie hinaus und sehen Sie sich an, wofür die Finanz­polizei zuständig ist! Sie ist wichtig, und sie ist richtig – und der Personalstand ist meiner Meinung nach ausreichend. (Abg. Walter Rosenkranz: Schützen Sie aus­ländische Schwarzarbeiter?! Schützen Sie die Ausländer bei der Schwarzarbeit?!)

Es sind genügend Leute vorhanden! Mit einer Verdoppelung der Dienstposten werden wir das Problem nicht in den Griff bekommen. Wir haben ausreichend Leute. (Abg. Walter Rosenkranz: Wieso weiß das der Rechnungshof nicht?!) In einer Zeit, in der wir von Entbürokratisierung, von Reformen, von Bürokratieabbau reden, ist es für mich unverständlich, dass verlangt wird, die Bürokratie, die Auflagen und die Kontrollen noch zu verdoppeln. (Ruf bei der FPÖ: So wie Sie zwanzig Jahre in der ... waren!) Da müsst ihr euch wahrscheinlich ein bisschen verschrieben haben. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Walter Rosenkranz: Kollege Obernosterer, Sie sehen zu viel durch die rote Brille, die Sie gerade wieder abgelegt haben! Kollege Rädler hat zumindest eine schwarze!)

12.01


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Pock zu Wort. – Bitte.

 


12.02.01

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Nachdem wir uns jetzt sehr lange über die Arbeitsmarktpolitik im Bereich der Minderheiten unterhalten haben, möchte ich den Fokus wieder auf die Mehrheit in unserer Bevölkerung richten, nämlich auf das Thema Beschäftigung von Frauen.

Wir NEOS haben am Samstag bei unserer Mitgliederversammlung ein eigenes neues Kapitel unserer „Pläne für ein neues Österreich“ beschlossen, nämlich zur Gleichbehandlung am Arbeitsmarkt. (Abg. Rädler: Wie viele Leute waren da? – Ruf bei der ÖVP: Fünf!) Ich möchte daher heute die Möglichkeit nutzen, auf dieses Thema


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 119

näher einzugehen. Wir haben als konstruktive Oppositionspartei natürlich auch kon­krete Vorschläge. Einerseits ist unserer Meinung nach das Thema der Einkom­mensschere nach wie vor nicht gelöst. Diese schließt sich, aber sehr langsam.

Wir haben andererseits eine Frauenbeschäftigungsquote, die deutlich unter jener skandinavischer Länder liegt. Wir stehen bei 67 Prozent, die Skandinavier liegen alle im Durchschnitt deutlich über 70 Prozent.

Zudem haben wir eine hohe Teilzeitbeschäftigungsquote von Frauen. Bezüglich der Gründe dafür muss ich der ÖVP und den Freiheitlichen widersprechen: Es kann nicht sein, dass hauptsächlich jene Frauen, die derzeit in Karenz sind oder kleine Kinder aufziehen, in Teilzeitbeschäftigung sind – das passt nicht zusammen. Derzeit sind 45 Prozent der Frauen in Teilzeitbeschäftigung, demnach müssten wir eine richtige neue Babyboom-Generation haben. Das wäre uns noch nicht aufgefallen.

Zuletzt noch zum Thema der Altersarmut: Ich möchte noch einmal darauf aufmerksam machen, dass Frauen mit einer durchschnittlichen Pension von 800 € in Pension gehen, Männer hingegen mit 1 200 €.

Wenn wir diese Bausteine zusammennehmen – das noch nicht gelöste Problem der Einkommensschere sowie die Probleme, dass im Durchschnitt weniger Frauen als Männer in Beschäftigung sind und dass es auch eine deutlich höhere Teilzeit­be­schäftigung gibt –, dann ist die Altersarmut am Ende der Erwerbstätigkeit das logi­sche Resultat.

Wir haben daher als Ziel klar definiert, dass wir am Arbeitsmarkt für Frauen die gleichen Chancen wollen, die derzeit für Männer bestehen. Ich weiß, diesbezüglich geschieht vonseiten der Regierung etwas, aber leider viel zu wenig. Wir fordern in Bezug auf das Einkommen, in Bezug auf die Beschäftigungsquote und in Bezug auf die Pensionsbezüge ein deutlich rascheres Tempo.

Auf der einen Seite fordern wir eine Analyse der Kollektivverträge durch die Sozial­partner, denn in unserer Gesellschaft sind Stereotype in Bezug auf die vertikalen wie horizontalen Berufsbilder – also bezüglich der Hierarchieebenen und der Branchen­wahl – nach wie vor sehr stark verankert. Daraus folgt, dass Männer und Frauen tatsächlich sehr unterschiedliche Karrierewege haben. Da beginnt die Arbeit im Bil-dungsbereich und nicht erst beim AMS!

Wir fordern zudem eine Analyse vor allem im Hinblick auf die Budgetsituation –, ob die Umstellung von haushaltsbezogenen auf personenbezogene Sozialdienstleistun­gen derzeit Sinn machen würde, denn es ist natürlich eine Frage, wie abhängig ein Mensch, der derzeit keine Tätigkeit hat, vom Partner oder der Partnerin sein kann.

Konkret bringe ich folgende Anträge ein:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Pock, Kollegin und Kollegen betreffend frühere Anhebung des Frauen­pensionsalters

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regie-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 120

rungsvorlage zuzuleiten, die eine frühere Anpassung des Frauenpensionsantrittsalters an das von Männern um vier Monate pro Jahr ab 2018 vorsieht.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pock, Kollegin und Kollegen betreffend verpflichtendes und tat­sächliches Pensionssplitting

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert dem Nationalrat ein Regierungsvorlage zuzuleiten, die ein verpflichtendes Pensions­splitting vorsieht, wobei die erworbene Pensionsbemessungsgrundlage zweier Erwachsene, die finanziell und/oder pflegerisch für ein Kind/mehrere Kinder sorgen, gleich auf beide Partner_innen geteilt wird. Ein Opt-Out soll nur vorgesehen sein, wenn beide Elternteile sich einvernehmlich dafür entscheiden.“

*****

Ich bitte, da einen Unterschied zu machen. Wir sind konstruktiv, und ich bitte um eine Dis­kussion. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

12.05


Präsident Karlheinz Kopf: Die von Herrn Abgeordnetem Pock soeben eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen

betreffend frühere Anhebung des Frauenpensionsalters

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Sozialbericht 2013-2014 des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (III-138/470 d.B.)

Das reale Pensionsantrittsalter ist nach wie vor viel zu niedrig, um eine langfristige Sicherung des Pensionssystems zu gewährleisten. Wie die OECD in ihrem Pen­sionsbericht 2013 berichtet, ist das Alter, in dem Österreicher in den Ruhestand treten, das achtniedrigste in der OECD. Besorgniserregender ist die Erwerbsquote der Arbeit­nehmer_innen zwischen 55 und 64, die bei nur 43 % und somit deutlich unter dem OECD-Schnitt von 56% liegt. Hier zeigt sich deutlich, dass in Österreich die Erwerbs­quote durch Frühpensionierungen gedrückt wird.

Die frühzeitige Anhebung des Pensionsantrittsalters von Frauen kann diesem Trend in der Beschäftigungsquote von älteren Menschen entgegenwirken und damit das Pen­sionssystem entlasten. Eine Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters hat nicht nur positive Auswirkungen auf die Zukunftsfähigkeit des Pensionssystems, sondern auch eine wesentliche arbeitsmarkt- und frauenpolitische Dimension. Frauen sind auf dem Arbeitsmarkt einfach früher „alt“ als ihre männlichen Kollegen: Ihr Pensionstermin liegt nämlich 5 Jahre näher. Das hat mehrere negative Auswirkungen für Frauen am


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 121

Arbeitsmarkt: Einerseits geht es um Aufstiegschancen, andererseits um Weiter­bil­dungs­möglichkeiten.

Eine Frau ist im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen wesentlich früher am Ende ihrer persönlichen Karriereleiter angelangt. Sie versäumt viele Karriereschritte, die typi­scherweise oft gegen Ende der Berufslaufbahn noch erfolgen. Hier kann eine Anpassung des Pensionsantrittsalters gewährleisten, dass Frauen bis zum Schluss ihrer Erwerbstätigkeit in einem fairen Wettbewerb mit ihren männlichen Kollegen stehen.

Um überhaupt einen solchen Wettbewerb ermöglichen zu können, müssen auch die Weiterbildungsmöglichkeiten die gleichen sein, doch auch hier zeigt sich eine weitere Schieflage. Für Unternehmen ist es einfach weniger attraktiv, ältere weibliche Arbeit­nehmerinnen weiterzubilden, weil die Investition dem Unternehmen weniger lange zur Verfügung steht. Ein wesentlicher Faktor, um am Arbeitsmarkt gegenüber männlichen Kollegen bestehen zu können, wird Frauen dadurch verwehrt und eine Möglichkeit zu mehr Chancengleichheit wird verpasst.

Wie die EU-Kommission in ihrem Weißbuch „Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten“ hervorhebt, ist eine sofortige Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters nötig – ohne Verzögerungen.

Die bereits beschlossene Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters ab 2024 findet nicht nur viel zu spät statt, sondern auch viel zu schnell, sodass eine übermäßige Belastung des Arbeitsmarktes zu erwarten ist, da dieser nicht auf den starken Anstieg des Arbeitskräftepotenziales vorbereitet ist. Auch AMS-Vorstand Johannes Kopf sieht Gefahren in einer zu schnellen und zu späten Anhebung des Frauenpensions­antritts­alters. Hervorzuheben sind zudem die gesamtwirtschaftlich positiven Folgen, denn wie internationale Erfahrungen zeigen, entstehen durch solche Maßnahmen nicht nur mehr Jobs, sondern auch das Wirtschaftswachstum steigt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Kon­­sumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungs­vorlage zuzuleiten, die eine frühere Anpassung des Frauenpensions­antrittsalters an das von Männern, um vier Monate pro Jahr ab 2018, vorsieht.“

*****

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen

betreffend verpflichtendes und tatsächliches Pensionssplitting

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Sozialbericht 2013-2014 des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (III-138/470 d.B.)

Mit dem Pensionsharmonisierungsgesetz 2005 wurde die Möglichkeit eines freiwilligen Pensionssplittings eingeführt. Damit kann derjenige Elternteil, der sich nicht der Kin­dererziehung widmet und erwerbstätig ist, für die ersten vier Jahre bis zu 50 Prozent


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 122

seine Teilgutschrift auf das Pensionskonto jenes Elternteils übertragen lassen, der sich der Kindererziehung widmet.

Diese Regelung gilt für Jahre der Kindererziehung ab 2005. Eine solche Übertragung kann nur bis zur Vollendung des siebenten Lebensjahres des Kindes beim zuständigen Pensionsversicherungsträger beantragt werden.

Das bedeutet, dass nur der vollzeitverdienende Elternteil dem nicht erwerbstätigen Elternteil 50% seiner Pensionsbemessungsgrundlage (PBGl) abtritt, im Gegenzug aber keine Beiträge vom anderen Elternteil (jedenfalls die Ersatzzeiten, weil sich diese mit dem Pensionssplitting decken, so wie einer allfälligen Teilzeit- oder gar Vollzeit-Erwerbstätigkeit des anderen Partners) erhält. Dem Pensionssplitting ist folglich eine Asymmetrie der Aufteilung systemimmanent – es stellt damit auch einen klaren nega­tiven Beschäftigungsanreiz dar, für jene (meist Frauen) die sich um die Kinder­be­treuung kümmern. Damit ist dies auch möglicherweise einer der Gründe für die kaum messbare Resonanz dieser Regelung in der Bevölkerung. Zusätzlich verringert dieser Anreiz die arbeitsmarktpolitische Position von Frauen, die dadurch gegenüber Männern schlechter gestellt werden.

Dieser Asymmetrie muss entgegengewirkt werden, d.h. es bedarf auch eine Flexibi­lisierung in Bezug auf die Inanspruchnahme.  Aus diesem Grund müssen sich die er­wor­benen Pensionsbemessungsgrundlagenzweier Erwachsener, die finanziell und / oder pflegerisch für ein Kind / mehrere Kinder sorgen, auf beide Partner_innen gleich (je 50%) zu verteilen bzw. anzurechnen.

Die Vorteile eines solchen tatsächlichen Splittings sind evident. Angesichts dessen, dass noch immer Frauen die meiste Versorgungsarbeit leisten haben diese, wenn sie vom Arbeitsmarkt zur Erziehungsarbeit fernbleiben, eine deutlich höhere Pension und damit eine geringere wirtschaftliche Abhängigkeit von einem Partner. Im Vergleich zum alten System wird dadurch aber auch ein wesentlicher Anreiz geschaffen, früher in den Arbeitsprozess zurück zu kehren. Insbesondere besteht der Anreiz für das ohnehin erwerbstätige Elternteil, für das es positiv ist, wenn der/die Partner_in früher in den Erwerbsprozess zurückkehrt. Denn der gemeinsame Pensionsanspruch ist höher, wenn tatsächlich beide einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Wesentlich ist, dass durch diese Umstellung des Pensionssplittings Altersarmut – ins­beson­dere von Frauen – bekämpft werden kann, aber auch, dass Erwerbstätigkeits­anreize geschaffen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert dem Nationalrat ein Regierungsvorlage zuzuleiten, die ein verpflichtendes Pensions­splitting vorsieht, wobei die erworbene Pensionsbemessungsgrundlage zweier Erwach­sene die finanziell und / oder pflegerisch für ein Kind / mehrere Kinder sorgen, gleich auf beide Partner_innen geteilt wird. Ein Opt-Out soll nur vorgesehen sein, wenn beide Elternteile sich einvernehmlich dafür entscheiden.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 123

12.06.16

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätz­tes Hohes Haus! Schon wie ausführlich der Sozialbericht 2013-2014 gestaltet worden ist, zeigt für mich in eindrucksvoller Weise, welch großes Aufgabengebiet dieses Ressort hat.

In Bezug auf den Bereich Arbeitsrecht bestätigt dieser Bericht, dass es trotz sehr schwieriger wirtschaftlicher und budgetärer Maßnahmen gelungen ist, wesentliche Bereiche des Arbeitsrechts neu zu regeln und Verbesserungen herbeizuführen, die auch finanzielle Mehraufwendungen für den Bund mit sich bringen. Ich denke da zum Beispiel an das Bildungsteilzeitgeld, mit dem es erstmals gelungen ist, auch für teilzeitbeschäftigte Personen einen Rechtsanspruch zu schaffen, damit sie eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nehmen können. Wir wissen ganz genau, dass am heutigen Arbeitsmarkt die Qualifikation ein wesentliches Element ist.

Ich denke aber zum Beispiel auch an die Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit, wodurch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht wurde. Schließlich ist gerade die Pflege ein wichtiger Bereich in unserer Gesellschaft. Wenn man sich die Zahlen dieses Sozialberichtes ansieht, so wird man sehen, dass wir an die 450 000 Bezieher von Pflegegeld haben und der Bund an die 2,5 Milliarden € allein für die Pflege ausgibt. In Bezug auf die Pflege möchte ich auch die Änderungen bei der Pflegefreistellung für die Patchwork- und Regenbogenkinder erwähnen, wodurch es erstmals möglich ist, auch für die leiblichen Kinder des Lebenspartners eine Pflege­freistellung in Anspruch zu nehmen.

Auch die arbeitsrechtliche Änderung, durch welche die Arbeiter mit den Angestellten in Bezug auf die Freistellung für Elementarereignisse gleichgestellt werden, ist für mich ein wichtiger und richtiger Schritt in Richtung der Harmonisierung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen von Arbeitern und Angestellten.

Ich könnte aus diesem Sozialbericht noch mehrere Punkte anführen. Auf einen möchte ich noch hinweisen, nämlich auf die Änderungen des Arbeitnehmerschutzes. Ein wesentlicher Punkt ist dabei für mich, dass nunmehr im Rahmen der Gefähr­dungsbeurteilung eines Arbeitsplatzes auch Gefahren berücksichtigt werden müssen, die zu psychischen Belastungen führen können.

Abschließend möchte ich noch auf den Antrag eingehen, der vom Kollegen Loacker eingebracht worden ist, in dem die Arbeiterkammer, die gesetzliche Interessen­vertre­tung der Dienstnehmer, angesprochen wird. Er möchte eigentlich mit diesem Antrag, ich sage das ganz offen, die Arbeiterkammer in der Versenkung verschwinden lassen. (Abg. Kickl: Oje!)

Jede Institution – und die Arbeiterkammer ist eine sehr gute gesetzliche Interessen­vertretung – braucht natürlich auch eine finanzielle Ausstattung. Die Arbeiterkammer­umlage beträgt 0,5 Prozent der Bemessungsgrundlage. (Abg. Loacker: ... gestiegen seit 2004!) Wenn Sie sagen, Sie möchten diese Bemessungsgrundlage jedes Jahr um 0,5 Prozent senken, dann geht das bis null – bis sie quasi, wie Sie gesagt haben, eine freiwillige Interessenvertretung ist. (Abg. Kickl: Bei der SPÖ-Propaganda einsparen! Ein paar Inseraterl oder Werbespots weniger!) Gerade in Zeiten, in denen es darum geht, Sozialbetrug zu bekämpfen, in denen es darum geht, immer mehr Löhne einzu­fordern, in denen es darum geht, die Interessen der Dienstnehmer im gesundheitlichen Bereich, im arbeitsrechtlichen Bereich, im Insolvenzbereich, im Konsumenten­schutz­bereich zu vertreten, müssen wir meiner Meinung nach die Arbeiterkammern stärken und nicht schwächen! (Abg. Kickl: Man kann sich die SPÖ-Propaganda sparen!)

 


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 124

Wenn man sich ansieht, wie die Arbeiterkammer bei Umfragen immer wieder gereiht wird, so zeigt sich, dass sie meist auf den ersten beiden Plätzen vertreten ist, weit über dem Ranking der Politik! (Abg. Loacker: Dann können die Leute auch freiwillig ...!)

Ich glaube, Kollege Loacker, Sie würden den 3,5 Millionen Dienstnehmern ihre starke Interessenvertretung nehmen – in Niederösterreich sind es über 500 000 unselbständig Beschäftigte, in meinem Bezirk über 30 000 –, eine gesetzliche Interessenvertretung, die vollen Respekt und Anerkennung genießt, die eine der Tragsäulen in der Sozial­partnerschaft ist. Ich glaube, wir alle wissen die Tätigkeiten der Arbeiterkammern zu schätzen. Wir stützen diese Arbeiterkammern und werden diesem Antrag jedenfalls, das können Sie sich denken, entgegenwirken! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

12.10


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


12.11.01

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben es heute schon öfter gehört: 22 verschiedene Sozialversicherungsanstalten sind in Österreich eindeutig zu viel! Wir von der FPÖ haben schon oft eine Zusammenlegung gefordert, und wir werden es immer wieder tun, bis es umgesetzt wird, denn kein Mensch in Österreich kann einen solchen Verwaltungsaufwand verstehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, schon überhaupt kein Verständnis für einen solchen Verwaltungsspeck haben die Versicherten mit ihren Zwangsbeiträgen. (Zwi­schenruf des Abg. Schopf.) – Herr Kollege, es wird immer wieder die Verwal­tungsreform angesprochen, auch von Ihrer Partei. Die Verwaltungsreform – wo ist sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Bundesregierung? – Weit und breit nicht in Sicht! (Abg. Rädler: Wie lange war die FPÖ in der Regierung? Wann wart ihr in der Regierung?)

Herr Kollege, solange es keine Zusammenlegung dieser vielen verschiedenen Sozial­ver­sicherungsanstalten gibt, werden wir Freiheitliche diese Forderung immer wieder aufstellen, bis sie eines Tages umgesetzt wird, denn eines kann es nicht geben, liebe Freunde von der Regierung, von ÖVP und SPÖ: dass diese Verwaltungsapparate nur Versorgungsposten für gut bezahlte Funktionärinnen und Funktionäre von SPÖ und ÖVP bereitstellen. Liebe Freunde, das wird es mit der Freiheitlichen Partei nicht spielen! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Rädler: Habt ihr einen Sozialminister gehabt? Haupt: FPÖ-Sozialminister! Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, erlauben Sie mir noch einen Satz zum Sozial- und Lohndumping. In einem Schreiben der Arbeiterkammer, das von Herbert Kickl bereits eingangs sehr gut angesprochen wurde, ziehen die Experten eine gemischte Bilanz, was das Sozial- und Lohndumping betrifft. – Ich zitiere:

„Ein Dorn im Auge ist dem AK-Experten allerdings das noch nach wie vor bestehende so genannte ,Montageprivileg‘. Jenes erlaubt ausländischen Unternehmen, die im Anlagenbau tätig sind, sich für eine Dauer von drei Monaten nicht an die heimischen Kollektivvertragslöhne halten zu müssen.“

Liebe Freunde, das ist meiner Meinung nach ein Nachteil für die heimische Wirtschaft, und das gehört sofort geändert! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 125

12.13


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Pfurtscheller. – Bitte.

 


12.13.35

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauer vor den Bildschirmen und auf der Galerie! Ich habe mich bei dem zur Debatte stehenden Sozialbericht, wie auch bereits einige meiner Vorredner, speziell mit dem Thema Frauen und Pension auseinandergesetzt.

Es findet sich im Kapitel 12 ein Hinweis auf die überdurchschnittlich hohe Armuts­gefährdungsquote alleinstehender Pensionistinnen. Dies wird auch durch die Tatsache untermauert – auch Kollege Pock hat das vorhin angesprochen –, dass Österreicherin­nen 2013 durchschnittlich nur 852 € Bruttopension erhalten haben. Es ist uns allen bewusst, dass ein Weg aus dieser Misere der ist, dass Frauen möglichst in Vollbe­schäftigung arbeiten, möglichst gut verdienen und möglichst viele Jahre arbeiten. Um das zu unterstützen, wird in Österreich derzeit sehr viel unternommen: Kinderbetreu­ungseinrichtungen werden ausgebaut, Ganztagsbetreuung in Schulen angeboten und vieles mehr.

Aber ich möchte noch auf einen anderen Lösungsansatz hinweisen. Wir Frauen in der Tiroler Volkspartei führen seit einiger Zeit in ganz Tirol Informationsveranstaltungen zum Thema Frauen und Pension durch. Bei diesen Veranstaltungen habe ich Gelegen­heit, mit sehr vielen Frauen zu sprechen. Viele sagen mir, dass sie nicht unbedingt bald nach der Geburt ihrer Kinder wieder arbeiten wollen. Viele wollen Zeit mit ihren Kindern und ihrer Familie verbringen und entscheiden sich deswegen auch ganz bewusst gemeinsam mit ihrem Partner für Teilzeitbeschäftigung. Deshalb denke ich, dass die Politik diesen Wunsch der Frauen respektieren sollte und dass sie den Familien eine Chance geben sollte, die Pensionsansprüche von Frauen mithilfe des Pensionssplittings zu verbessern.

Ich weiß, Herr Minister Hundstorfer – Sie haben es ja auch schon im Sozialausschuss gesagt –, dass Sie meinen, dass dies kein Allheilmittel ist. Und damit haben Sie auch recht. Es gibt natürlich viele Frauen, die sich gerne und ganz bewusst entscheiden, trotz der Kinder möglichst vollbeschäftigt zu arbeiten. Ich selber gehöre ja auch zu dieser Gruppe. Es gibt natürlich auch Frauen, die einfach arbeiten gehen müssen, weil sonst das Familieneinkommen zu gering wäre oder weil sie alleinstehend sind. Aber ich bin überzeugt davon, dass das Pensionssplitting ein Weg von mehreren sein kann, dafür zu sorgen, dass Frauen in der Pension nicht in die Altersarmut abrutschen.

Wir haben ja schon heute die Möglichkeit des Pensionssplittings, allerdings nur in den ersten vier Lebensjahren eines Kindes und auch nur, wenn es extra beantragt wird. Leider ist diese Möglichkeit in der Öffentlichkeit noch sehr wenig bekannt. Herr Minister, ich freue mich, dass Sie, wie Sie im Sozialausschuss mitgeteilt haben, in nächster Zeit eine Informationskampagne dazu starten wollen.

Das Pensionssplitting sollte aus meiner Sicht dringend ausgebaut und optimiert werden. Pensionssplitting sollte fortwährend möglich sein und nicht nur für die ersten vier Lebensjahre eines Kindes. Zudem sollte es, so wie in Deutschland, automatisch durchgeführt werden, und nur jene Paare, die es nicht haben sollen, sollen heraus­optieren können.

Sehr geehrter Herr Minister, ich sehe keinen Grund, warum diese sehr gute Option für viele Familien nicht zeitnah verbessert werden soll. Es entstehen dem Staat dadurch ja keine Mehrkosten, denn das Guthaben auf dem Pensionskonto wird sozusagen nur vom Mann auf die Frau übertragen. Herr Minister, ich denke – nein, ich weiß! –, dass viele Familien in Österreich für diese Alternative sehr dankbar wären. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.17



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 126

Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.

 


12.17.32

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und ganz besonders geschätzte ZuseherInnen vor den Fernsehgeräten! (Der Redner stellt eine Tafel mit Quellenangabe „Die Presse, Titelseite, 23.12.2014“ vor sich auf das Rednerpult, auf der drei farbige Balken orange, blau und grün  für die Entwicklung der Kaufkraft der ArbeiterInnen, Angestellten und BeamtInnen zu sehen sind. – Rufe bei der ÖVP: Ein Taferl! Abg. Höfinger: Maria Taferl! Abg. Walter Rosenkranz: Der Unterschied zwischen Orange und Grün ist nicht ...!)

Herr Minister, ich darf an die Rede des Kollegen Kickl anschließen, der ja berechtigter­weise gesagt hat, es sei sehr gefährlich, wenn man sich hinsichtlich dieses wichtigen Sozialberichts bei den Arbeitsmarktdaten am Wetterbericht orientiert. Dies stellt angesichts der zunehmenden Wetterkapriolen, die wir durch unsere Lebenshaltung verursachen, eine besondere Gefahr dar.

Wenn ich mir als Familiensprecher des Teams Stronach diesen Sozialbericht an­schaue, sehe ich, dieser ist für die wichtigste Zelle im Staat, für die Familie, besonders erschütternd. Die Aufwendungen für die Familien sind von 1995 bis 2013 mit 59 Prozent langsamer als die gesamten Sozialausgaben gestiegen. Das heißt natür­lich, wir haben einen besonders geringen Lebensstandard bei den Ein-Elternfamilien und bei den Haushalten mit drei und mehr Kindern. – Das ist die Situation der Familien im Familienland Österreich!

Ich höre immer wieder, wir wollen Österreich als das familienfreundlichste Land gestalten. Weil sich der Herr Kollege über das Tafel hier am Rednerpult empört hat: Kollege Rosenkranz, ich bin überzeugt, du bist ein gebildeter Mensch und liest ja die „Presse“ – und das ist nichts anders als die Titelseite der „Presse“ vom 23. Dezember 2014, ist ja nicht allzu lange her! In den Weihnachtsfeiertagen habe ich diese „Presse“-Ausgabe einige Male gelesen. (Abg. Rädler: Und verstanden auch?) Das sagt alles darüber, wie sich dieser Sozialstaat Österreich entwickelt. Es kann ja übrigens heute jeder in den aktuellen Tageszeitungsausgaben über die Privilegien der Nationalbank nachlesen.

So ist es ja nicht, wie es dargestellt wird, so eitel Wonne, Sonnenschein! Wenn ich mir die Entwicklung der Kaufkraft bei den Arbeitern von 1998 inflationsbereinigt bis 2013 ansehe, dann ist das ein Minus von 14 Prozent! Die der Angestellten ist gleich­geblieben, und – jetzt kommt es –, die der Beamten um 23 Prozent gestiegen.

Ich möchte eines in diesem Haus wissen, weil übermorgen oder morgen die Wirt­schafts­kammerwahlen beginnen (Abg. Haubner: Die ist schon vorbei!) und weil wir einen Wirtschaftskammerpräsidenten haben, der angeblich nur dreizehn Abgeordnete in diesem Haus sitzen hat, der immer auf die Politik schimpft, von „abgesandelt“ redet und Österreich international schlechtredet: Redet der nicht mit euch?

Oder wenn ich mir Landeshauptmann Pühringer anschaue, der aus Angst vor verlorenen Landtagswahlen im Herbst jetzt schon nervös wird, und in die Bürokratie, die er in Oberösterreich selbst aufgebaut hat, jetzt den Blitz einschlagen lässt, dann frage ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, reden die nicht miteinander, oder spricht Herr Präsident Christoph Leitl nicht mit dem Parteikollegen Fritz Neugebauer? (Abg. Rädler: Das ist eh dein Präsident!)

Ich darf bei dieser Gelegenheit übrigens den wirklich erfolgreichen Wintersportlern, dem österreichischen Nationalteam, zu diesen grandiosen Erfolgen gratulieren, die sie


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 127

jetzt gerade in Amerika erzielt haben. Das sind Werbeträger für Österreich! (Beifall beim Team Stronach.)

Ich bin wirklich froh, dass Fritz Neugebauer kein Wintersportler ist, Herr Kollege! Wenn nämlich Neugebauer Bobfahrer wäre und im Viererbob bei der österreichischen National­mannschaft fahren würde, dann würde dieser Bob seit vierzig Jahren im Starthaus stehen, weil Fritz schon die Bremsen anzieht, bevor er überhaupt in Bewegung kommt! (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.) Freunde, das ist dieses Österreich, das ist diese Regierung, die Stillstand verordnet!

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Darf ich Folgendes sagen – auch an Minister Hundstorfer (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Er hat sich schon verletzt beim Schi­fahren!) und Kollegen Schelling, die bitte endlich zu Reformen schreiten können –, es ist erwähnt worden, wie viele Sozialversicherungsanstalten wir in diesem Land haben: Wo sind die Verwaltungsreformen? Wo ist die Entbürokratisierung? Und was sagt Fritz Neugebauer: Nicht einmal 0,01 Promille und es wird gestreikt.

Das ist das Spiegelbild dieser Regierung! Wenn diese Maßnahmen nicht angegangen werden, haben wir keine Chance für soziale Gleichheit, dann haben wir keine Chance für ein soziales Österreich, weil diese Klientelpolitik weiter betrieben wird: Da wird Klientelpolitik im Bereich der Kammern und der Sozialversicherungen betrieben (Abg. Haubner: Welche?), da werden die Freunde und die Verwandtschaft versorgt, da werden die Jobs nur so herumgereicht. Und das ist das Problem. (Beifall beim Team Stronach.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Herr Minister und besonders auch die Kollegen von den Regierungsparteien, wir sollten nicht über neue Steuern diskutieren. Der Präsident des Rechnungshofes Josef Moser hat 595 Vorschläge präsentiert, wie man ausgabenseitig sparen kann. (Abg. Fekter: 460 sind umgesetzt!) Ich bin überzeugt davon, dass Herr Präsident Moser die Regierung nicht nur kritisieren, sondern sie beraten will. Ich bin für schnelle Gespräche, dafür, dass zielführende Gespräche geführt werden, um bei den Strukturen und der Verwaltung zu sparen, Entbüro­kratisierung zu erreichen und nicht die fleißigen Leute zu besteuern. – Danke. (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenruf des Abg. Rädler.)

12.22


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Schopf. – Bitte.

 


12.22.49

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Herr Kickl hat heute in seiner Rede unter anderem von einer Offensive gegen Lohn- und Sozialdumping gesprochen und diese Quasi-Offensive angekündigt. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Walter Rosenkranz: Bravo, Kickl!)

Sehr geehrte Damen und Herren, warum ich auf Herrn Kickl und seine Rede eingehe (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Weil sie gut war!), ist, weil gerade seine Partei (Zwi­schenrufe bei der FPÖ) – gerade seine Partei (Abg. Walter Rosenkranz: Der ganselt uns auf! !) – jene Partei war und noch immer jene Partei ist, die, als wir vor einigen Jahren, 2011, dieses Lohn- und Sozialdumpinggesetz hier beraten, diskutiert und auch beschlossen haben, dagegen gestimmt hat. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Richtig war es!) Die Freiheitliche Partei hat dagegen gestimmt, als wir dieses Gesetz beschlossen haben! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ja, richtig war es! – Abg. Kickl: Das ist nicht das Einzige, was Sie nicht verstehen!)

Wir haben vor einigen Wochen (Zwischenrufe bei der FPÖ), vor einigen Wochen haben wir in diesem Haus eine Novellierung bezüglich des Lohn- und Sozialdumpings


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 128

diskutiert und beschlossen (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Super war es!), eine Novellierung mit dem Ziel und letztendlich auch mit der Beschlusslage, dass es seit wenigen Tagen, konkret seit 1. Jänner 2015 (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Na ja, wenige Tage?!), höhere Strafen gibt.

Es wurde vereinbart und beschlossen, dass die Kontrollmöglichkeit und die Kontrolle (Abg. Kickl: Wer kontrolliert?) im Bereich von Sozial- und Lohndumping erweitert werden. (Abg. Kickl: Wer kontrolliert?) Nicht nur das Grundgehalt, meine Damen und Herren (Abg. Kickl: Wer kontrolliert?), es gibt nun auch die Möglichkeit, das gesamte Entgelt mit Zulagen und Zuschlägen zu kontrollieren. Ein weiterer wesentlicher Punkt, den die Gewerkschaften immer gefordert haben: dass nicht nur Zulagen und Zu­schläge in Zukunft kontrolliert werden, sondern auch bei den Überstundenzuschlags­regelungen kontrolliert wird, die im Gesetz beziehungsweise im Kollektivvertrag geregelt sind.

Und siehe da, als diese Novelle beschlossen worden ist, ist wieder eine Partei dage­gen aufgestanden: Die Freiheitliche Partei hat bei der Novellierung dagegen ge­stimmt. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ja, stimmt! – Abg. Kickl: Vollkommen richtig! – Abg. Walter Rosenkranz: Bei schlechten Gesetzen !)

Meine Damen und Herren, das Gesetz ist einzigartig, und zwar einzigartig in Europa, denn in ganz Europa gibt es kein derartiges Gesetz. Wir sind daher in Österreich, vor allem aus Sicht der Arbeiterkammern, der Gewerkschaften und aus Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sehr stolz darauf, dass es dieses Gesetz gibt. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Warum novellieren wir es dann?)

Die Zahlen und Fakten, die Zahlen und Fakten, liebe Kollegin, sprechen eine ein­deutige Sprache. (Abg. Kickl: Ihr seid die Lohnverhandler! !)

Allein im letzten Jahr (Zwischenrufe bei der FPÖ), allein im letzten Jahr wurden Zigtausend Betriebe kontrolliert, mehr als 200 000 Kolleginnen und Kollegen waren von diesen Kontrollen betroffen und letztendlich sind sehr viele Anzeigen, über 1 000, erstattet worden. Es gibt ein Strafvolumen im zweistelligen Millionenbereich.

Zum Schluss, meine Damen und Herren: Es ist daher noch unverständlicher, wenn man sich die Forderungen und die Anträge der Freiheitlichen Partei genau ansieht, was sie im Bereich von Lohn- und Sozialdumping fordert. Sie fordern nämlich im Antrag 824/A(E) in 472 der Beilagen, dass in Zukunft Arbeitnehmer, die mehr als einmal im Rahmen eines solchen Lohn- und Sozialdumping-Arbeitsverhältnisses ermittelt worden und dokumentiert sind, ihren Entgeltanspruch verlieren. Die Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer sollen ihren Entgeltanspruch verlieren. Sie fordern des Weiteren, dass Arbeitnehmer, die mehr als einmal davon betroffen sind, auch den Arbeitslosenanspruch verlieren sollen. (Abg. Kickl: Na, Entschuldigung! Na hallo!) Und noch dazu sollen die betroffenen Arbeitnehmer in Zukunft die Arbeits- und Aufent­haltserlaubnis verlieren. (Abg. Schimanek: Sicher!)

Meine Damen und Herren! Das heißt, die Freiheitlichen wollen nicht die Täter, sondern die Opfer von Lohn- und Sozialdumping bestrafen. (Abg. Kickl: Die auch! Das sind auch Täter!) Und das lehnen wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten entschieden ab. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Meine Güte! Das ist nicht das Einzige, was Sie nicht verstehen!)

12.26


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.

 


12.27.01

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Zuseher hier im Plenum und zu Hause! Die erste Wortmeldung von Minister Hundstorfer war heute,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 129

dass wir das Sozialthema einer gesamtheitlichen Betrachtung unterziehen sollten. – Genau das machen wir Freiheitlichen ständig, wir machen eben nicht die Augen zu vor Themen, die unangenehm sind. Sie hingegen versuchen, diesen ganzen Sozialbereich möglichst zu vernebeln und unangenehme Wahrheiten zu verdecken. Es ist nämlich nicht ganz einfach, immer alle Zahlen auf den Tisch zu bekommen – ich werde später noch darauf zurückkommen. Aber nur eine Zahl: Über 30 Prozent des BIP gehen bereits in den Sozialbereich – Kollege Kassegger hat es heute gesagt –, auch Ihr Budget kracht natürlich wie eine Kaisersemmel.

Kommen wir jetzt zur Mindestsicherung! Eine kurze Erklärung für diejenigen, die es nicht wissen: Die Mindestsicherung unterteilt sich in eine hoheitliche Mindestsicherung und eine privatrechtliche Mindestsicherung. Die privatrechtliche betrifft alles im Pflege- beziehungsweise Altenheimbereich. Diese klammere ich jetzt einmal aus, weil sie mit Sicherheit zu Recht besteht.

Unser Thema ist die hoheitliche Mindestsicherung. Auch hier eine Zahl: 240 000 Per­sonen in Österreich befinden sich aktuell in der Mindestsicherung. Die Bezüge sind, wie gesagt, je nach Bundesland ein bisschen unterschiedlich zwischen 820 € und 870 € netto plus Zusatzleistungen. Diese Beträge und auch die Zahl der Mindestsiche­rungsbezieher seit 2011 steigen jährlich im Bereich von 15 bis 20 Prozent.

Kommen wir jetzt – Kollege Kickl hat es schon kurz erwähnt – noch zum Thema Tirol, wo in der letzten Ausschusssitzung ein vor allem für die SPÖ, glaube ich, unange­nehmes Thema – wobei man zu Tirol sagen muss, dass dort die grüne Landesrätin Baur und der schwarze Landeshauptmann Platter zuständig sind – behandelt worden ist. Das versteht natürlich niemand. Auch aufgrund der Pressemeldung von mir: Was glauben Sie, wie mich die Tiroler gefragt haben? Sie konnten es nicht glauben, dass wir in Tirol über 80 Nationen haben, Hermann Gahr, über 80 Nationen (Abg. Gahr: Das wissen wir!), deren Angehörige die Mindestsicherung bekommen. Das muss man einmal jemandem erklären, der arbeiten geht. Bezüglich der Nationen, wie gesagt, einige Beispiele – ich werde jetzt Eritrea und die anderen afrikanischen Staaten nicht erwähnen –, aber wir haben 29 Staatenlose, 34 mit unbekannter Nationalität und zum Beispiel auch einen US-Amerikaner. Diese Liste ist sehr bunt und zum Lesen sehr amüsant, das kann man sich auf meiner Homepage dann gerne noch einmal ansehen.

Was bei dieser Anfragebeantwortung auch auffallend war, ist, dass es keine Statistik bezüglich der Zusatzleistungen, also Wohnungseinrichtung, Kühlschränke und so weiter, gibt. Da werden einfach keine Statistiken geführt. Es gibt auch keine Statistik zur Recherche, also ob zum Beispiel die Bezirkshauptmannschaft in Tirol recherchiert hat, ob dieser US-Amerikaner in Amerika Vermögen hat oder der in Eritrea oder sonst wo. Da gibt es (Abg. Kickl: Das macht man nur bei Inländern!) – genau – natürlich keine Recherche darüber. Ich stelle mir das lustig vor, wie die Bezirkshauptmannschaft Imst irgendwo in Eritrea anruft, um herauszufinden, ob Vermögen da ist.

Es gibt natürlich auch keine Statistiken über den Missbrauch. Die gibt es einfach nicht! Landesrätin Baur schreibt recht amüsant, ihr seien nur ganz wenige Fälle bekannt. – Aber es gibt halt keine Statistik darüber. Was es auch nicht gibt – in Tirol ist der Wert ungefähr 55 Prozent österreichische Staatsbürger und 45 Prozent Rest der Welt –, ist eine Statistik über die 55 Prozent österreichische Staatsbürger, ob diese Migrations­hintergrund haben oder nicht. Das lassen wir einmal dahingestellt.

Sie haben mir in der letzten Ausschusssitzung auch nicht geglaubt, Herr Minister. Das Thema, das ja nicht nur ein Bundesthema ist, ist Folgendes: Die Kostenlawine, die auf uns zukommt und immer stärker wird, betrifft nicht nur den Bund, sondern auch die Länder und die Gemeinden. Vor allem die Gemeinden stöhnen immer stärker unter der Last. Ich habe Ihnen aktuell das Budget von Mils mitgebracht, einem kleinen Dorf mit


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 130

4 000 Einwohnern. Herr Minister, das ist der Budgetentwurf 2015. (Der Redner über­reicht Bundesminister Hundstorfer ein Exemplar des Budgetentwurfs.)

Bei uns in Mils beträgt der Budgetposten Mindestsicherung bereits knapp über 450 000 € im Jahr: Das muss eine kleine Gemeinde einmal stemmen! Dieser Wert hat sich in meiner Gemeinde in den letzten drei Jahren verdoppelt, das heißt, man kann sich ausrechnen, welche Lawine da auch zukünftig auf uns zurollt.

Wir haben, wie gesagt, immer ganz klar gefordert, dass die Mindestsicherung im Prinzip für Österreicher da sein muss und nicht für die ganze Welt.

Ich möchte deshalb auch folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herkunftslandprinzip bei der Mindestsicherung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die bundeseinheitliche Mindestsicherung, derzeit geregelt in Art. 10 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung, auf das Niveau der tatsächlichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Herkunftsland der Zuwanderer aus dem EU-/EWR-Raum beziehungsweise aus Drittstaaten angepasst wird. Um auf die dynamische Entwicklung auf den Arbeitsmärkten und im Sozialstaat zu reagieren, sollte weiters die Möglichkeit zeitlicher Befristungen beziehungsweise Übergangs­bestimmungen für einzelne Herkunftsländer geschaffen werden.“

*****

Ich glaube, Herr Minister, die Wahrheit ist der Bevölkerung zuzumuten. Nach meiner Schätzung kostet den Steuerzahler die Bedarfsorientierte Mindestsicherung – es gibt keinen Wert Ihrerseits –, egal, ob Bund, Land oder Gemeinden, in etwa 1,5 Milliar­den €. Ich habe es bereits gesagt, Österreich ist leider schon lange nicht mehr das Land, wo Milch und Honig fließen. Deswegen muss man unbedingt einmal einsparen und das Geld dort hinbringen, wo es die arbeitende Bevölkerung in Österreich braucht. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.33


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Wurm soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

§§ 55 GOG

der Abgeordneten Herbert Kickl, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter

betreffend Herkunftslandprinzip bei der Mindestsicherung


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 131

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1) Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Sozialbericht 2013-2014 des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (III-138/470 d.B.)

Nach Art 4 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist der anspruchs­berechtigte Personenkreis folgendermaßen umschrieben:

Artikel 4

Personenkreis

(1) Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sind vorbehaltlich des Abs. 3 für alle Personen für die Dauer ihres gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland vorzusehen, die nicht in der Lage sind, die in Art. 3 genannten Bedarfsbereiche zu decken.

(2) Volljährigen Personen stehen ein eigenes Antragsrecht und eine Parteistellung im Verfahren zu. Diese Rechte dürfen nicht eingeschränkt werden, es sei denn, die Leis­tungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung werden nur als Annex zu einer sozial­versicherungs- oder versorgungsrechtlichen Leistung erbracht, die einer anderen Person gebührt. Personen nach Abs. 1 dürfen dennoch Leistungen der Bedarfsorien­tierten Mindestsicherung auch im Namen der mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden, ihnen gegenüber unterhaltsberechtigten oder mit ihnen in Lebensgemein­schaft lebenden Personen geltend machen.

(3) Rechtsansprüche auf Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sind für alle Personen vorzusehen, die zu einem dauernden Aufenthalt im Inland berechtigt sind. Dazu gehören jedenfalls

1. österreichische Staatsangehörige einschließlich ihrer Familienangehörigen;

2. Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte;

3. EU-/EWR-BürgerInnen, Schweizer Staatsangehörige und deren Familien­ange­hörige, jeweils soweit sie durch den Bezug dieser Leistungen nicht ihr Aufenthaltsrecht verlieren würden;

4. Personen mit einem Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EG" oder "Daueraufenthalt-Familienangehörige";

5. Personen mit einem Niederlassungsnachweis oder einer unbefristeten Niederlas­sungsbewilligung.

(4) Kein dauernder Aufenthalt im Sinne des Abs. 3 liegt insbesondere bei nicht­erwerbstätigen EU-/EWR-BürgerInnen und Schweizer Staatsangehörigen und deren Familienangehörigen, jeweils in den ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes, Asylwer­berInnen sowie bei Personen vor, die auf Grund eines Reisevisums oder ohne Sichtvermerk einreisen (TouristInnen) durften. Die Verpflichtungen aus der Grundver­sor­gungs­vereinbarung - Art. 15a B-VG (BGBl. I Nr. 80/2004) bleiben unberührt

Nach Art 10 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung sind die Mindest­standards des Leistungsumfangs folgendermaßen umschrieben:

Artikel 10

Mindeststandards

(1) Die Länder gewährleisten nach Maßgabe des Art. 4 dieser Vereinbarung monat­liche Geldleistungen zur Deckung des Lebensunterhaltes (Art. 3 Abs. 1) und des angemessenen Wohnbedarfes (Art. 3 Abs. 2) als Mindeststandards.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 132

(2) Ausgangswert ist der für alleinstehende AusgleichszulagenbezieherInnen monatlich vorgesehene Betrag abzüglich des davon einzubehaltenden Beitrages zur Krankenver­sicherung. Dieser Mindeststandard gilt für Alleinstehende und AlleinerzieherInnen.

(3) Die Mindeststandards für andere Personen betragen folgende Prozentsätze des Ausgangswertes nach Abs. 2:

1. für volljährige Personen, die mit anderen Volljährigen im gemeinsamen Haushalt leben:

a) pro Person               75%;

b) ab der dritten leistungsberechtigten volljährigen Person, wenn diese einer anderen Person im gemeinsamen Haushalt gegenüber unterhaltsberechtigt ist                             50%;

2. für minderjährige Personen, für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und die mit zumindest einem Volljährigen im gemeinsamen Haushalt leben:

a) für das älteste, zweit- und drittälteste dieser Kinder                        18%,

b) ab dem viertältesten Kind               15%.

(4) Die Mindeststandards nach Abs. 2 und 3 sind 12 Mal pro Jahr zu gewährleisten.

(5) Die Mindeststandards nach Abs. 2 bis 4 werden zu Beginn eines jeden Kalender­jahres mit dem gleichen Prozentsatz erhöht wie die Ausgleichszulagenrichtsätze.

(6) Geldleistungen nach Abs. 2 bis 4 können ausnahmsweise bescheidmäßig durch Sachleistungen ersetzt werden, wenn dadurch eine den Zielen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung dienende Deckung des Lebensunterhaltes besser erreicht werden kann.

Durch diese großzügige Regelung für Personen mit nichtösterreichischer Staatsbürger­schaft werden diese und ihre Angehörigen eingeladen, nach Österreich zu kommen, um hier kurz-, mittel- oder langfristig ihren Lebensunterhalt über die Mindestsicherung zu finanzieren. Dies macht Österreich zum einem Land, das für Einwanderungs­bewegungen in den Sozialstaat äußerst attraktiv macht. Vor allem seit der EU-Ostöffnung für Bulgarien und Rumänien kann es dazu zu zusätzlichen Wanderungs­bewegungen kommen.

Gleichzeitig stieg die Zahl jener Bezieher von Mindestsicherung, die gleichzeitig einen Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung erhalten in der Zeitspanne 2010 bis 2012 ( für 2013 liegen noch keine Zahlen vor), wie einer Anfragebeantwortung des BMASK unter GZ: BMASK-10001/0344-I/A/4/2013 zu entnehmen ist, überaus stark an. Dies geht mit einer starken Erhöhung der Arbeitslosigkeit in Österreich, die derzeit rund 450.000 Personen umfasst und zur Jahreswende 2014/2015 die 500.000 Personen-Grenze erreichen kann, einher.

Um die ungezügelte Einwanderung in den österreichischen Arbeitsmarkt und das österreichische Sozialsystem durch Einwohner aus EU-/EWR-Mitgliedsstaaten sowie Drittstaaten zu verhindern, sollte man bei den Transferleistungen aus der Mindest­sicherung daher bundesweit auf das Herkunftslandprinzip abstellen. Dieses Herkunfts­landprinzip sollte sich an der Höhe der in den jeweiligen Herkunftsländern durch­schnittlichen Lebenshaltungskosten orientieren.

Die folgende Tabelle, in welcher die  Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte in einzelnen Mitgliedstaaten im Jahr 2013 (für 2014 liegen noch keine endgültigen Statistiken vor) verglichen werden, veranschaulicht sehr deutlich die im Vergleich zu Österreich wesentlich niedrigeren Lebenshaltungskosten etwa in den potentiellen Zuwanderungsländern Bulgarien und Rumänien.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 133

EU-28

100

Österreich

107,2

Bulgarien

49,0!

Rumänien

54,00!

Slowakei

69,4

Polen

55,8

Slowenien

83,1

Die europäische Sozialpolitik ist kompetenzrechtlich gemäß Art. 4 Abs. 2 Z. b des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eine von der Union mit den Mitgliedstaaten geteilte Zuständigkeit hinsichtlich der im AEUV genannten Aspekte. Diese finden sich konkret im Titel X Sozialpolitik, Art. 151-161 AEUV.

Maßgeblich ist hier insbesondere Art. 153 AEUV, der die Zuständigkeiten der Union und der Mitgliedsstaaten darlegt.

Abs. 4 leg.cit. lautet: Die aufgrund dieses Artikels erlassenen Bestimmungen

berühren nicht die anerkannte Befugnis der Mitgliedstaaten, die Grundprinzipien ihres Systems der sozialen Sicherheit festzulegen, und dürfen das finanzielle Gleichgewicht dieser Systeme nicht erheblich beeinträchtigen;

hindern die Mitgliedstaaten nicht daran, strengere Schutzmaßnahmen beizubehalten oder zu treffen, die mit den Verträgen vereinbar sind.

Über die sozialpolitischen Regelungen im AEUV hinausgehend, kann die Union inter­gouvernemental gemäß Art. 5 Abs. 3 AEUV lediglich Initiativen zur Koordinierung der Sozialpolitik der Mitgliedstaaten ergreifen.

Aus ökonomischer Sicht ist das Herkunftslandprinzip für den Arbeitsmarkt und Sozial­staat das Äquivalent für das Ursprungslandprinzip für die Gütermärkte in der Euro­päischen Union. Das Herkunftslandprinzip sollte daher das bisher geltende Beschäfti­gungs- bzw. Wohnsitzlandprinzip ablösen. Man vollzieht also auf der Basis der gegenseitigen Anerkennung, dem Fundamentalprinzip für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsaustausch, dieses Herkunftslandprinzip beim Arbeitsmarkt und bei Sozialleistungen nach.

Wenn die Europäische Union das Ursprungslandprinzip für die Gütermärkte vorsieht, dann mündet dies geradezu im Herkunftslandprinzip auf den Arbeitsmärkten und im Sozialstaat: Importiere Güter und Dienstleistungen sind auf Basis der Arbeits- und Sozialbedingungen der jeweils exportierenden Länder produziert worden. Die dort hergestellten Waren und Dienstleistungen inkorporieren geradezu die Herkunftslands­bedingungen auf dem Arbeitsmarkt und in der sozialen Versorgung.

Daraus folgt, dass das Herkunftslandprinzip die EU-Rechtskonformität erfüllt.

Das Herkunftslandprinzip kann in zwei Varianten ausgestaltet werden: Das Herkunfts­land gewährt den "Wanderarbeitnehmern" die einschlägigen Sozialleistungen gemäß dem dort herrschenden Niveau oder das Beschäftigungs- und Aufenthaltsland gewährt die entsprechenden Leistungen gemäß dem Niveau des Herkunftslandes.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 134

Um auf die dynamische Entwicklung auf den Arbeitsmärkten und im Sozialstaat zu reagieren, sollte weiters die Möglichkeit zeitlicher Befristungen bzw. Übergangsbestim­mungen für einzelne Herkunftsländer geschaffen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die bundeseinheitliche Mindestsicherung, derzeit geregelt in Art 10 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung, auf das Niveau der tatsächlichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Herkunftsland der Zuwanderer aus dem EU-/EWR-Raum bzw. aus Drittstaaten angepasst wird. Um auf die dynamische Entwicklung auf den Arbeitsmärkten und im Sozialstaat zu reagieren, sollte weiters die Möglichkeit zeitlicher Befristungen bzw. Übergangsbestimmungen für einzelne Her­kunfts­länder geschaffen werden.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.

 


12.33.20

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit 9 Uhr früh diskutieren wir heute den Sozialbereich, und in der aktuellen Debatte mit vielen Tagesordnungspunkten geht es natürlich auch um den Sozialbericht 2013/2014, der ein sehr umfangreicher Bericht ist, wie wir soeben gehört haben oder wie wir nachlesen können.

Das zeigt uns, dass in den letzten Jahrzehnten in diesem Land ein umfassendes und auch ein sehr komplexes Sozialsystem in enger Zusammenarbeit der Sozialpartner aufgebaut wurde, das die verschiedensten Bereiche des Lebens – vom Säugling bis ins hohe Alter hinein – abdeckt und Hilfestellungen und Antworten in allen Lebens­bereichen gibt. Dieses Sozialsystem ist eine wunderbare Grundlage, die uns auch von vielen anderen Ländern, die es sich herbeisehnen würden, unterscheidet. Aber: Ein nachhaltiges Sozialsystem lebt davon, dass es sich verändert, weiterentwickelt, an die Umstände der Zeit anpasst und so zukunftsfit bleibt.

Was ist denn die aktuelle Ausgangssituation? – Wir wissen, immer weniger Menschen steigen aufgrund der schwächeren Jahrgänge und aufgrund der längeren Ausbildung immer später in das Erwerbsleben ein. Wir steigen noch immer früher in die Pensionen ein als vor 40 Jahren. Gott sei Dank, leben wir länger als noch vor wenigen Jahren. Auch aufgrund der starken Jahrgänge, die demnächst in die Pension einsteigen, wird diese Bevölkerungsgruppe noch enorm anwachsen. Im Bereich dazwischen (der Redner deutet mit seinen Händen einen zirka 30 Zentimeter breiten Abstand an), also für diejenigen, die im Erwerbsleben stehen, die durch ihrer Hände oder ihres Geistes Arbeit in Wirklichkeit den Großteil der Grundlage, die finanzielle Basis für dieses Sozialsystem legen, wird die Anstrengung immer größer. Das heißt, wir müssen uns ständig an diese Gegebenheiten anpassen und dieses Sozialsystem entsprechend adaptieren, denn die Herausforderungen werden in Zukunft größer, nicht kleiner werden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 135

Wir haben momentan ein paar ganz aktuelle Themen – das sind die Pensionen, die Zahl der Arbeitslosen, natürlich auch der Bereich Pflege, der durch viele ältere Men­schen größer wird –, und da müssen wir Antworten geben, und zwar jetzt, damit diese Programme nachhaltig finanziert werden können und sie Wirkung haben.

Daher – dieses Thema ist schon im Regierungsübereinkommen niedergeschrieben – geht es auch um die Teilpensionen. Herr Bundesminister, Ihr Haus, das Sozialminis­terium, ist jetzt gefordert, endlich ein Modell vorzulegen, um diesen stufenweisen Übergang zu ermöglichen. Das ist einer der wichtigsten Schritte in der nächsten Zeit, damit wir dann hier im Hohen Haus diese Grundlagen und Gesetze beschließen können.

Zur Bewältigung der Situation auf dem Arbeitsmarkt, die mehr als angespannt ist, und der Arbeitslosenzahlen: Ich bin erstaunt und überrascht, dass bei der heutigen Diskussion im Jahre 2015 noch immer Arbeitnehmer gegen Arbeitgeber ausgespielt werden. Das ist etwas Unvorstellbares. (Abg. Neubauer: Aber euer Koalitions­partner!) Wir haben die letzten Krisenjahre nur deswegen gut gemeistert, weil es eine enge Zusammenarbeit und Kooperation zwischen Arbeitgebern und Arbeitneh­mern gab. Ich denke, das muss auch die Grundlage für die nächsten Jahre, für die Bewältigung der kommenden Aufgaben sein, um wieder eine gute Basis für unsere Arbeit zu finden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.37


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Alm zu Wort. – Bitte.

 


12.37.05

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minis­ter! Wenn die Sprache auf die Sozialversicherungssysteme kommt, dann erhält man immer den Eindruck, dass wir in der besten aller Welten leben, wie das bei vielen anderen Materien auch der Fall ist.

Zweiundzwanzig Sozialversicherungsanstalten sind die einfachste Lösung, die am einfachsten zu administrieren ist, mit den niedrigsten Overheads und den besten Leis­tungen für alle Versicherten. Das klingt unglaublich, das ist es auch, das ist nämlich nicht so, und im Folgenden zwei Punkte, die das widerlegen, falsifizieren:

Erster Kritikpunkt: Bei den Krankenversicherungen gibt es zum Beispiel verschiedene Leistungen, und das ohne Wettbewerb. Die Versicherten können ihren Sozialversiche­rungsträger nicht selbst wählen, offensichtlich arbeiten aber trotzdem manche Träger besser als andere. Wäre das System tatsächlich das einfachste, dann müssten die Leistungen und der Leistungskatalog für alle gleich sein.

Zweiter Kritikpunkt, zweiter Punkt zur Falsifizierung: Die Mehrfachversicherungen sind ein ungelöstes Problem. Gerald Loacker hat mit einer Anfrage unlängst ermittelt, wie viele Personen in Österreich mehrfach versichert sind: Das waren im Jahr 2013 zirka 110 000 Personen mit steigender Tendenz, das ist zirka ein Anstieg von 12 Prozent in den letzten fünf Jahren. Davon sind zirka 84 000 gleichzeitig selbständig und unselb­ständig – diese Mehrfachversicherung ist nicht nur ein administratives Problem, sondern auch ein verdeckter Kampf um Versicherte.

Bei den sogenannten GPLA-Prüfungen werden Selbständige, vor allem Ein-Personen-Unternehmen – oder eigentlich durch die Bank EPUs –, gegen ihren Willen zu Unselb­ständigen erklärt. Kleine Unternehmen, die mit diesen EPUs Geschäfte machen, müssen im Nachhinein Abgaben entrichten, für die die Selbständigen eigentlich schon zuvor bezahlt haben.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 136

Das Problem dabei ist, dass die Betroffenen in diesen Verfahren nicht einmal Partei­stellung haben – wir haben auch dazu einen Antrag betreffend die schnelle Einrichtung einer Schlichtungsstelle eingebracht. Das andere Problem ist, dass die Auftrag gebenden Unternehmen natürlich teilweise schwer zu bewältigende finanzielle Forderungen der Krankenkassen zu tragen haben.

Was kann man also tun? – Hier auch ein Vorschlag aus Gerald Loackers Antrag: Wenn eine Person gleichzeitig selbständig und unselbständig beschäftigt ist, dann könnten die gesamten errechneten Sozialversicherungsbeiträge an jene Sozialversicherungs­träger zu leisten sein, in dem der überwiegende Teil des sozialversicherungs­pflich­tigen Einkommens anfällt. Eine wesentlich einfachere Lösung wäre natürlich, die Sozialversicherungsanstalten zusammenzulegen. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

12.39


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte.

 


12.40.09

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Herr Präsident! Das (eine Broschüre in die Höhe haltend) ist der berühmte Sozialbericht – damit man auch einmal sieht, worüber Sie hier eigentlich seit Längerem diskutieren. Das ist in Zahlen gegossene Sozialpolitik.

Eigentlich sind die Zahlen neutral. Aber das, was wir herauslesen, ist in der Analyse natürlich sehr unterschiedlich: 43 Prozent aller AlterspensionistInnen sind 2013 mit dem Regelpensionsalter in Pension gegangen, Frauen zu 62 Prozent. Was auffällt, ist, dass 15 Prozent der unselbständig Beschäftigten aus der Arbeitslosigkeit in die Pension gegangen sind. Das Alter der Männer beträgt bei Antritt der Alterspension 62,8 Jahre, das der Frauen 59,2 Jahre. – Diese Zahlen wurden bereits genannt, und man sieht ja auch, dass es nicht nur im Jahr 2013, sondern gerade 2014 eine positive Entwicklung in diesem Bereich gegeben hat.

Auffallend ist auch, dass es über die verschiedenen Sozialversicherungsträger hinweg ein eher sehr einheitliches Bild gibt: In Führung liegt die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, bei der die Menschen am spätesten in Pension gehen, am Ende liegt die Sozialversicherungsanstalt der Bauern, bei der das Pensionsantrittsalter das niedrigste ist.

Vielleicht noch einmal zum Thema Durchschnittspensionen: Die Alterspension lag mit 1 641 € bei Männern und 1 102 € bei Frauen im Schnitt um 2,8 Prozent höher als im Jahr davor. Allerdings – und das sollte man auch erwähnen – sind das nicht die echten Pensionszahlen, denn 12 Prozent aller PensionistInnen haben mehr als eine Pension.

Zum Herrn Kollegen Wöginger: Wenn es in diesem Land mit der Einkommens- und Vermögensverteilung so schön wäre, dann wäre es wirklich schön. Der Gini-Koeffizient zu Sach- und Geldvermögen in diesem Land liegt bei 0,76. Das zeigt also eine hohe Konzentration von Sach- und Geldvermögen in relativ wenigen Händen, das kann man auch nicht wegdiskutieren.

Wenn man sich das Thema Beschäftigung von Älteren in Schweden anschaut, dann sollte man sich auch das Beschäftigungsmodell der Jungen anschauen: Die Jugend­beschäftigung in Schweden ist deutlich niedriger als in Österreich, sprich, sie haben deutlich mehr junge Arbeitslose als Österreich.

Pensionsantritt im Invalidenbereich: Wir können auf der einen Seite wirklich gut behaupten, dass wir das Pensionsantrittsalter weiter hinaufschrauben. Aber wenn schon jetzt 15 Prozent aus der Arbeitslosigkeit in die Pension gehen und wenn wir wissen, dass 35 Prozent derjenigen, die heute in die Berufsunfähigkeit und in die Invalidität gehen, das wegen psychischer Erkrankungen machen, dann müssen wir


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 137

auch dafür sorgen, dass die Menschen die Möglichkeit haben, im Berufsleben gesund zu bleiben. Darauf sollten wir den Fokus noch viel stärker richten. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn hier diskutiert wird, dass wir zu wenig für die BezieherInnen der niedrigsten Pensionen machen: 10 Prozent all jener, die eine Pensionsleistung bekommen, be­ziehen eine Ausgleichszulage. Das ist nicht schön. Wir reden hier davon, dass diese Menschen dann zumindest 857 € als Mindestpension haben. Wissen Sie, was das kostet, damit diese Menschen zumindest eine Mindestabsicherung haben? – Das kostet 1 Milliarde €.

Ich würde mir auch wünschen, wir hätten zumindest 1 200 € Mindestpension. Aber dann seien Sie so ehrlich und sagen Sie, wie Sie das finanzieren wollen. Alleine diese Maßnahme kostet 1 Milliarde €. (Abg. Neubauer: Die Frage ist, wie es überhaupt dazu kommt!)

Nun noch zu den Anträgen: Ich habe mir den vierten Antrag – Staffelung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge – angesehen: Sie wollen hier Zahlen haben. Auf der einen Seite wollen Sie weniger Verwaltungsaufwand. Damit erzeugen Sie aber mehr Verwaltungsaufwand. Daher frage ich mich: Was ist die politische Ausrichtung von diesem Antrag? Denn was kommt heraus? Wollen Sie die Arbeitgeber entlasten? Arbeit für niedriges Einkommen billiger machen? – Das kann doch nicht der Weg zu mehr Beschäftigung und zu einem vernünftigen Einkommen sein! Also, was wollen Sie? Im Endeffekt kommt das aus diesem Antrag heraus.

Wir haben 2008 eines geschafft: Die Staffelung der Arbeitslosenversicherungsbeträge bringt gerade den BezieherInnen von niedrigen Einkommen eine Entlastung, mehr netto vom Brutto. Das haben wir damals damit geschafft. Was Sie wollen, ist eine Entlastung der Arbeitgeber, da sind wir nicht dafür, denn wir haben andere Leute, die mehr davon brauchen. Und was im Antrag auch ganz klar drinnen steht, ist Ihre xenophobe Hysterie. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Auer.)

12.44


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Neubauer. – Bitte.

 


12.44.41

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Kollege Schopf, es freut mich, dass du gerade hereingekommen bist, ich möchte nämlich auf einiges, was du gesagt hast, kurz antworten.

Es erscheint mir so, lieber Kollege: Wenn der SPÖ das Wasser bis zum Hals steht, dann muss sie immer auf Ereignisse in der Vergangenheit zurückgreifen, weil sie nicht in der Lage ist, die Gegenwart und die Zukunft zu meistern. (Beifall bei der FPÖ.) Es ist doch so, dass hier einfach mit der Argumentation abgelenkt werden soll, wir hätten einem Gesetz nicht zugestimmt. Damit glaubt man schon, dass wir das aus popu­lis­tischen Gründen getan hätten.

Nein, es geht um die Inhalte, die darin stehen, und das hast du eben verschwiegen. Es geht darum, was das Gesetz erreichen will, und für uns war das damals eben nicht zielgerichtet genug. Aber ich kann dir ein anderes Beispiel nennen, aus Oberösterreich: Hier hat der Verfassungsgerichtshof im Februar ein Behindertengesetz aufgehoben, das eine sozialdemokratische Landesrätin eingebracht hat. Der Verfas­sungs­gerichtshof hat gesagt, es geht einfach nicht an, dass Behinderte um 236 € weniger erhalten sollen als nichtbehinderte Menschen. – Das ist Sozialismus, das ist eine Schande für den Sozialismus, wenn man hier zwischen gesunden und behin­derten Menschen unterscheidet und denen 236 € weniger auszahlt. Der Verfassungs­gerichtshof hat dieses Gesetz zu Recht aufgehoben. Und auch damals haben die Freiheitlichen dagegen gestimmt, lieber Kollege Schopf. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 138

Das heißt, es geht um die Inhalte und nicht um irgendwelche Zielrichtungen, von denen du hier gesprochen hast.

Herr Bundesminister Hundstorfer, weil Sie in Ihrer Rede zuerst gesagt haben, die FPÖ sei für das Ergebnis der Osterweiterung verantwortlich gewesen: Herr Bundesminister Hundstorfer, der Sie immer im Unterton gleich auch dazusagen, Sie waren damals ja noch nicht dabei, ich darf Ihre Erinnerungslücken etwas aufbessern. Es hat nämlich zu diesem Verhandlungsergebnis im März 2002 eine Stellungnahme des Ministerprä­siden­ten Edmund Stoiber gegeben, der zu den Übergangsfristen Folgendes festgestellt hat:

Dass es hier überhaupt zu einer Fristenregelung gekommen ist, ist vor allem der österreichischen ÖVP-FPÖ-Regierung zu verdanken, während die rot-grüne Bundes­regierung bislang dazu wenig bis nichts getan hat. – Zitatende.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist die Realität, so sieht es aus, und nicht so, wie Sie es den Wählern und Wählerinnen weismachen wollen.

Noch ein Beispiel zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung, Herr Bundesminister, ich möchte Ihnen einen der mir vorliegenden Fälle darstellen: Eine Frau bezieht seit dem Jahr 2008 Notstandshilfe, war vorher bereits arbeitslos und hat dafür 550 € im Monat bekommen. Sie bekommt Ende des Jahres 2013 eine Bedarfsorientierte Mindestsiche­rung von 900 €, das ist ein Plus von 81 Prozent – und die Frau hat von 2007 bis zum heutigen Tag keinen Tag gearbeitet.

Herr Bundesminister, das ist ein wirklicher sozialer Missbrauch. Hier müssen wir etwas tun, da gebe ich Kollegen Obernosterer recht: Wenn es uns nicht gelingt, bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung einerseits den Anreiz für die Wiederintegration in den Arbeitsmarkt zu schaffen und andererseits die Kontrolltätigkeiten entsprechend zu verstärken, dann werden wir uns, angesichts von 40 000 Menschen, die in Österreich um Asyl angesucht haben und von denen wahrscheinlich sehr viele den Asylstatus auch bekommen werden, dieses System für unsere eigenen Leute nicht mehr leisten können, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Das können wir nicht tun. Deshalb werden wir als Freiheitliche Partei alles daran setzen, dass bei diesem sozialen Missbrauch bei der Bedarfsorientierten Mindest­sicherung tatsächlich ein Umdenken einkehrt. (Beifall bei der FPÖ.)

12.49


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. – Bitte.

 


12.49.29

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Die Beschäftigung, die angespannte Arbeitsmarktsituation war ja heute bereits ein großes und wichtiges Thema. Zu den Verlierern am Arbeitsplatz gehören sicherlich auch Menschen mit Behinderung. Die Arbeitslosenquote unter Menschen mit Behinderung ist gegenüber nichtbehinderten ArbeitnehmerInnen überproportional gestiegen. Hier braucht es Maßnahmen, wir müssen die Beschäftigungsoffensive überdenken und auch schärfen.

Es gibt sehr gute Angebote des Sozialministeriumservice, die auch an die Unter­nehmer herangebracht werden müssen. Es braucht mehr Information. Wir haben vor zwei Jahren den Kündigungsschutz aufgelockert. Es gilt jetzt eine Probezeit von drei Jahren bei Neueinstellungen; erst ab diesem Zeitpunkt greift der Kündigungsschutz. Diese Informationen müssen aber noch mehr an die Unternehmer herangebracht werden, da besteht Handlungsbedarf.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 139

Man muss aber auch die Bildung als Grundlage im Auge behalten, denn auch die Inklusion ist wichtig. Es gibt mehr Sonderschüler denn je, und man weiß, welche Berufschancen am Arbeitsmarkt man mit einem Sonderschulzeugnis dann wirklich hat. Es müssen auch die AMS-Berater besser ausgebildet und sensibilisiert werden. Und auch die Durchlässigkeit vom zweiten in den ersten Arbeitsmarkt ist zu verbessern.

Ich möchte noch auf ein weiteres wichtiges Thema eingehen, da Sie ja auch für Gleichstellung und Antidiskriminierung zuständig sind, nämlich auf die sogenannte eugenische Indikation. Es darf nämlich noch immer bei Verdacht auf eine Behinderung ein Fötus bis zur Geburt abgetrieben werden – über die Dreimonatsfrist hinaus. Das passiert ab der 22. Woche. Wenn der Fötus außerhalb des Mutterleibes überlebens­fähig ist, wird er im Mutterleib durch einen Herzstich, einen sogenannten Fetozid getötet, durch eine Kaliumchloridspritze.

Das ist unerträglich, Herr Minister, hier braucht es wirklich eine Änderung. Wir müssen darüber nachdenken, wie das verbessert werden kann, dass man die eugenische Indikation streicht, den Fetozid verbietet, die Beratung von Eltern verbessert und auch eine Bedenkfrist zwischen Diagnose und Abtreibung einbaut. Ich betone, es geht nicht um die Fristenregelung, sondern um die Ausnahmebestimmung zur Fristenregelung.

Es war Bundesbehindertenanwalt Buchinger, der vor Kurzem an dieser Stelle gestan­den ist und gesagt hat, wir müssen die eugenische Indikation ändern, es braucht eine Enquete zu diesem Thema. Alle Parteien haben sich auch dafür ausgesprochen, bis auf die SPÖ, die gemeint hat, sie sei dazu nicht gesprächsbereit. Ich möchte Sie als zuständigen Minister und auch als Person ersuchen, dass Sie hier die Brücke bauen und eine Gesprächsbereitschaft schaffen.

Zum Schluss möchte ich wie immer auch auf die Menschenwürde hinweisen, die in der Verfassung verankert werden sollte und muss. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.55


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.

 


12.55.55

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß, dass die Bedarfsorientierte Min­destsicherung ein emotionales Thema ist, und ich weiß, dass man da meint, vieles zu kennen, wo Missbrauch vorliegen könnte.

Wenn es Fälle gibt, wie jenen, den Herr Abgeordneter Neubauer – er ist jetzt leider nicht da – zitiert hat: Wir haben mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung erstmalig eingeführt, dass die Bezirksverwaltungsbehörden oder die Magistrate auch Sozialhilfe kürzen dürfen. Das ist also daher keine Schwäche des Gesetzes, sondern ein Thema des Vollzuges. Und das Thema Vollzug ist dort zu lösen, wo der Vollzug zu Hause ist: entweder bei einer Bezirkshauptmannschaft oder bei einem Magistrat. Das ist das Thema.

Der Verwaltung wurden die Instrumente gegeben, um das tun zu können, und das muss die Verwaltung halt selber tun. Es wird wahrscheinlich – ich kenne ja die Geschichte überhaupt nicht – sicher Gründe geben, warum jemand sieben Jahre Notstandshilfe plus BMS bezieht. Oder glauben Sie wirklich, dass man sieben Jahre nicht hinschaut, glauben Sie das ernsthaft? Demzufolge muss es da etwas geben.

Herr Abgeordneter Wurm, ich würde Sie auch bitten: Arbeiten Sie bitte mit den wirklichen Zahlen! Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung kostet die österreichischen Bundesländer, damit auch die Gemeinden und Städte 600 Millionen im Jahr, und nicht 1,5 Milliarden. Wir geben nicht mehr als 600 Millionen aus. Es tut mir leid für Sie, ich weiß nicht, woher Sie immer Ihre Zahlen haben. Es sind 600 Millionen, das ist die


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 140

Summe dessen, was uns die österreichischen Bundesländer gemeldet haben. Und die österreichischen Bundesländer werden wissen, was sie tun. Oder wollen Sie denen allen unterstellen, sie wissen es nicht? (Abg. Wurm: Wo sind die Gemeindeausgaben? Sind die bei den 600 Millionen dabei?) – Ja, die sind bei den Ländern dabei.

Herr Abgeordneter Wurm, ich weiß nicht, welche Stellung Sie in Tirol haben – ohne das jetzt alles misszuverstehen –, aber bitte klären Sie das alles zu Hause in Tirol! Die Gemeinde Mils, aus der Sie kommen, bekommt zum Beispiel für die Pflege auch vom Pflegefonds Geld. Es gibt sogar zwei Bundesländer, die derzeit weniger ausgeben, als sie bekommen – nur damit Sie wissen, wie es dort aussieht. Daher, klären Sie das zu Hause!

Dann möchte ich Ihnen auch noch einmal mitteilen: Der Durchschnittsbezug bei der BMS – Sie haben von 260 000 Köpfen gesprochen; es waren 238 000 Menschen beim Höchststand und 160 000 im Jahresschnitt – lag im Jahr 2013 pro Kopf bei 310 € – für 2014 liegt die Endabrechnung noch nicht vor –, und pro Haushalt waren es im Schnitt 520 €. Damit wir wissen, wovon wir reden!

Wenn wir über Missbrauch und über alles Mögliche reden, möchte ich Sie wirklich dringlich bitten – obwohl ich weiß, dass das ein emotional gutes Thema für den Wirtshaustisch ist, für die Sportkantine, fürs Kaffeehaus –: Nennen Sie Fakten! Reden Sie über Fakten und sagen Sie den Menschen, dass die durchschnittliche Bezugs­dauer bei der BMS 8,2 Monate und nicht 12 Monate ist! Reden Sie über die Fakten – und dann reden wir gemeinsam weiter! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

12.59


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Knes.

 


13.00.03

Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Herren Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns liegt ein umfangreicher Sozialbericht 2013/2014 vor, und ich finde es eigentlich schade, dass bisher noch kein einziger hier am Rednerpult gesagt hat, dass dieser Bericht hervorragend ausgearbeitet worden ist. Er wurde allen Abgeordneten vorgelegt, trotzdem hat sich kein einziger wirklich inhaltlich mit diesem Bericht befasst. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Beschämend ist auch, wie ein Elefant im Porzellanladen herumzutrampeln und den Sozialstaat Österreich schlechtzumachen. Besonders beschämend ist, wenn aus der Ecke der NEOS und des Teams Stronach das sofortige Anheben des Pensions­antrittsalters von Frauen als Allheilmittel für Österreich angepriesen wird. (Abg. Dietrich: Wir sind gegen die Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen!)

Geschätzte Frau Abgeordnete Dietrich, waren Sie jemals in einem Betrieb draußen? Haben Sie sich jemals mit Damen unterhalten wie Krankenschwestern oder unselb­ständig Erwerbstätigen? (Abg. Dietrich: Selbstverständlich!) – Na offensichtlich nicht!

Ich sage Ihnen, wo die Probleme liegen. Haben Sie jemals daran gedacht, dass eine Krankenschwester Nachtdienste hat, auch Samstag und Sonntag arbeitet? Sie sagen: Ab sofort ist bis 65 Jahre zu arbeiten! (Abg. Dietrich: Stimmt ja gar nicht!) Da müssen Sie mir erklären, wie das funktionieren soll. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)

Dann wird auch wieder auf die Arbeiterkammer hingehackt und verlangt, die Umlage zu reduzieren. Das bedeutet eindeutig eine Schwächung unseres Sozialstaates, der Sozialpartnerschaft in Österreich. Ich habe das schon einmal gesagt: Die Arbeiter­kammer erstreitet jährlich 300 Millionen € für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Genau aus der freiheitlichen Ecke kommt die Parole: Wir wollen die Arbeiterkammer nicht mehr in diesem Stil!, und zwar deswegen – ich wiederhole mich –, weil Sie in der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 141

Arbeiterkammer selbst keine Rolle mehr spielen, weil Sie sich dort bei ungefähr 8 Pro­zent bewegen. (Abg. Steinbichler:  und die 100 Millionen € !)

Als Bezieher der Sozialmindestsicherung oder als Arbeitsloser, der leider Gottes in die Arbeitslosigkeit gerutscht ist, ist es jedenfalls kein Spaß, mit 857 € zu Hause zu bleiben – 200 bis 500 Bewerbungen hat man im Schnitt abgeschickt und in ganz Österreich keinen Job bekommen. Dann trampeln Sie daher und sagen: Denen gehört sogar die Mindestsicherung gestrichen! – Das ist ein Anschlag auf den Sozialstaat Österreich, und das werden wir als SPÖ sicher nicht mittragen! (Beifall bei der SPÖ.)

Geschätzte Damen und Herren! Wir sehen unsere Verantwortung anders: Aufbauend auf diesen Sozialbericht wollen wir jene gesetzlichen Schrauben nachziehen, bei denen das Sinn macht. Wenn Missbrauch stattfindet, dann haben Sie mich voll an Ihrer Seite, aber bitte trampeln wir nicht auf den Schwächsten in unserer Gesellschaft herum, die kein Einkommen haben und letztendlich von der Sozialhilfe leben müssen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Klubobfrau Ing. Dietrich zu Wort gemeldet. Ich darf auf die entsprechenden Bestim­mungen der Geschäftsordnung aufmerksam machen. – Bitte.

 


13.03.13

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich möchte eine tatsächliche Berichtigung machen. Herr Abgeordneter Knes hat gesagt, das Team Stronach wäre für eine sofortige Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters auf 65 Jahre. – Das stimmt nicht! Ich möchte den Herrn Abgeordneten ersuchen, die Ohren aufzumachen und zuzuhören; dann wüsste er, wovon wir reden, und dann wüsste er auch, dass wir dagegen sind. (Beifall beim Team Stronach.)

13.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine Damen und Herren! Ich darf alle Mandatare bitten, sich die Bestimmungen zur tatsächlichen Berichtigung noch einmal ganz beson­ders genau anzusehen, weil ich nicht bei jeder tatsächlichen Berichtigung darauf hinweisen möchte, dass es keine war!

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.

 


13.04.11

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Minister! Meine Damen und Herren im Hohen Haus! Wie das Amen im Gebet kommt regelmäßig auch die Forderung nach einer Zusammenlegung der Sozialversicherungs­träger in Österreich. Das wird einfach populistisch so gesagt und gefordert, oft ohne detaillierte Zielvorstellung, geschweige denn eine ausgearbeitete Strategie dahinter.

Wir haben im Gesetz eine Deckelung der Verwaltungskosten mit 3 Prozent festgelegt, und das wird auch überprüft und überwacht. In Europa gibt es zum Teil Einheits­kassen, und die funktionieren teilweise nur mäßig. Da hält Österreich jedem Vergleich stand. In Deutschland hat der Rechnungshof eine Fusion der Sozialversicherungs­kassen geprüft. Demnach war der Verwaltungsaufwand nach der Zusammenlegung sogar höher.

Ich greife drei Bereiche heraus, die es vorher zu harmonisieren gilt. Das ist ein wichtiger Punkt. Es geht zunächst um eine Vereinheitlichung der Leistungen, denn die sind bei den verschiedenen Versicherungsträgern sehr unterschiedlich. Unterschiedlich sind auch der Ärztetarif und das Antrittsalter bei den Erwerbsunfähigkeitspensionen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 142

Als die Sozialversicherung der Bauern und die der gewerblichen Wirtschaft zusam­mengehen wollten, ist das dann letztlich am Vertragsrecht gescheitert.

Im Regierungsprogramm steht die Effizienzsteigerung drinnen. Das ist ein lohnendes Ziel, und darauf müssen wir hinarbeiten. Wir von der ÖVP sind für ein aktives Heran­gehen an Reformen. Ein aktives Herangehen ist wichtig statt populistisch bloß Über­schriften pro Zusammenlegung in die Debatte zu werfen. Wir brauchen stattdessen lösungsorientierte Reformkonzepte, die wir dann auch zum Wohle der Bürger und Bürgerinnen umsetzen. (Beifall bei der ÖVP.)

13.06

13.06.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht eine/r der Berichterstatter/innen ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, den vorliegenden Bericht III-138 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend schrittweise Senkung der Arbeiterkammerumlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket gegen die sektorale Arbeitslosigkeit in Österreich.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Pensionsmonitoring im öffentlichen Dienst“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend frühere Anhebung des Frauen­pensionsalters.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtendes und tatsächliches Pensionssplitting.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag ist abgelehnt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 143

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herkunftslandprinzip bei der Mindestsicherung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 471 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 472 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 473 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 474 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ferner kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 475 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 476 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 477 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 478 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 144

13.10.38 10. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (446 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die äußeren Rechtsverhältnisse islamischer Religionsgesellschaften erlassen wird (469 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Klubobmann Strache. – Bitte.

 


13.11.04

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir befassen uns heute mit dem sogenannten Islamgesetz, das eigentlich angesichts der durchaus akuten und bedrohlichen Entwicklungen Anti-Islamismus-Gesetz heißen müsste, denn darum sollte es eigentlich gehen: dem radikalen Islam und dem islamistischen Fundamentalismus den Boden zu entziehen und zu verhindern, dass in diversen Strukturen, die heute auch in Österreich vorhanden sind, ob das in Vereinen der Fall ist oder auch in diversen Moscheen, in denen Hasspredigten stattfinden, dafür geworben wird.

Das gehört in Zukunft ein- und abgestellt, denn genau das geschieht leider Gottes laufend in diesen Bereichen und hat durchaus eine Dimension angenommen, die bedrohlich ist. Als politischer Verantwortungsträger vertrete ich die realen Sorgen, Ängste und Wünsche der Bevölkerung und nehme diese ernst. Ich ignoriere diese nicht, und ich habe seit Jahren auf Fehlentwicklungen in diesem Bereich hingewiesen, wofür wir oftmals, leider Gottes, von politischen Mitbewerbern auch beschimpft worden sind. Es geht da nicht um eine ideologisch verbrämte Politik, sondern es geht um die realen Sorgen und Probleme der österreichischen Bevölkerung. (Beifall bei der FPÖ.)

Glauben Sie mir, ich habe keine Freude damit, dass wir mit unseren Warnungen, die wir schon vor langer Zeit ausgesprochen haben, recht behalten haben. Wir haben erlebt, dass im Rahmen der jüngsten polizeilichen Razzien, die in Wien, Graz oder auch in Linz stattgefunden haben, Radikalismen offenkundig und sichtbar geworden sind. Auf diese Probleme gibt das Islamgesetz leider Gottes nicht die geringste Antwort, und daher werden wir es heute auch ablehnen. Wir sagen heute, wie wir das schon von Beginn an, als dieses Islamgesetz diskutiert wurde, gesagt haben: Bitte zurück an den Start! Der vorgelegte Gesetzentwurf schafft einfach nicht die Grund­lagen, die wir benötigen würden. (Beifall bei der FPÖ.)

Das Problem beginnt leider Gottes bereits in der derzeitigen Bundesregierung, nämlich mit dem ÖVP-Parteiobmann Mitterlehner, der gemeint hat, dass der Islam zu Öster­reich gehöre. – Ich sage: Nein!, er gehört nicht zu Österreich, weder kulturell noch historisch. Ja, in der Geschichte, als Österreich eine Monarchie war, vor über 100 Jah­ren, war Bosnien kurze Zeit ein Teil der Monarchie. Bosnien ist nach dem Ersten Weltkrieg nicht mehr Teil Österreichs gewesen.

Danach war es so, dass wir im Jahre 1970 23 000 muslimische Bürger in Österreich hatten. Durch eine völlig undifferenzierte und verfehlte Massenzuwanderungspolitik haben wir heute über 400 000. Dadurch sind natürlich Probleme entstanden, die wir auch immer wieder aufgezeigt haben und die heute natürlich in der Dimension vorhanden sind. Diese wurden durch Zuwanderung verursacht. Ja, heute haben wir eine zugewanderte große Glaubensgemeinschaft. Ja, und es gibt auch da oder dort den einen oder anderen Konvertiten, keine Frage, aber in der Regel ist es durch Zuwanderung zustande gekommen, dass wir eine so große Gruppe einer neuen Glaubensgemeinschaft bei uns vorfinden, aber nicht als historischen und kulturellen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 145

Teil Österreichs. Wenn sich der Herr Kanzler Faymann bis dato vor einer klaren Antwort gedrückt hat, dann muss man sich auch wundern, denn ich sage: Gerade beim Islamgesetz ist es natürlich notwendig, dass man differenziert, und dazu ist man offenbar nicht in der Lage. Es gibt einen gefährlichen Radikalismus, eine gefährliche Islamisierung.

Man darf selbstverständlich nicht alle Moslems unter Generalverdacht stellen, keine Frage, das ist unter allen Umständen zu verhindern, aber dort, wo Radikalismus und Islamismus vorhanden sind, müssen wir dem letztlich auch entschieden einen Riegel vorschieben. Da geht es um die Sicherung unserer Freiheit, unserer Demokratie, unserer Grundrechte, unserer Verfassungsrechte, die dadurch bedroht sind. Und das muss man ernst nehmen und darf man nicht auf die leichte Schulter nehmen! Da muss man auch den Mut haben, Probleme konkret zu benennen! Wenn sich der radikale Islamismus auf den Islam bezieht, hat er mit dem Islam etwas zu tun. Es wäre genauso unsinnig zu behaupten, die Hexenverbrennungen im Mittelalter hätten nichts mit dem Christentum zu tun gehabt. Ja, die hatten mit dem Christentum zu tun. – Gut, dass wir das überwunden haben.

Wir fordern daher, dass gesetzlich verankert sein muss, dass in Moscheen, aber auch im Unterricht und auch in der Seelsorge in den Gefängnissen selbstverständlich in Deutsch gepredigt werden sollte. Und genau das findet sich nicht im Gesetz. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir fordern auch, dass die Finanzierung islamistischer Einrichtungen und Vereine aus dem Ausland wirklich rigoros abgestellt wird. – Auch das findet sich im Gesetz nicht. Was sich im Gesetz findet, ist – wir haben heute ein paar hundert Imame –, dass weitere in Zukunft nicht durchs Ausland finanziert werden und die Ausbildung auch von Österreich sichergestellt wird. Aber bei allen Vereinen, die wir haben, ist weiter die Auslandsfinanzierung möglich, und genau dort finden sich die dramatischen Radi­kalisierungsfehlentwicklungen und spielen sich dort ab.

Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die wir haben, mit ihren Lücken, gibt es auch viele Schlupflöcher, wie man das umgehen kann. Ich frage mich auch, wo die klare Trennlinie gegenüber Symbolen des politischen Islam bleibt. Wo ist ein Minarett-Verbot, wie es etwa in der Schweiz seit Jahren gilt?! Jeder weiß, dass das Minarett natürlich ein politisches Zeichen islamischer Eroberung darstellt und daher im christlich geprägten Abendland nichts zu suchen hat. Wo ist das Burka-Verbot, das in Frankreich und Belgien längst eingeführt wurde und bei uns bis heute nicht umgesetzt ist?! Und dann höre ich immer wieder, dass von Frauenrechten gesprochen wird – das passt dann aber mit der Burka nicht zusammen. Die Burka ist ein Symbol der Unterdrückung, und wer in diesem Zusammenhang von Frauenrechten spricht, zeigt, dass er unglaubwürdig ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Das sind alles demokratische europäische Rechtsstaaten, die das eingeführt haben, die diese Maßnahmen gesetzt haben. Wir in Österreich sollten hier längst nachziehen. All das findet sich in diesem Islamgesetz leider Gottes nicht. Von diesen Anforde­rungen, sogar von den selbst proklamierten Zielen ist dieses Gesetz leider Gottes weit entfernt, genau so weit entfernt wie Wien von Mekka. Das Islamgesetz ist halbherzig, lückenhaft und zementiert Sonderrechte ein, die dem radikalen Islam leider Gottes in die Hände spielen, weiterhin in die Hände spielen und auch die Integration von Muslimen in die Gesellschaft verhindern.

Zum Glück gibt es Menschen, die nach Österreich aus dem muslimischen Bereich zugewandert sind, die das ablehnen, die einen radikalen Islam ablehnen, die liberale Einstellungen haben, die zum Teil hierher geflüchtet sind, um eine freiheitlich westlich-demokratische Gesellschaft mit Meinungsfreiheit sichergestellt zu bekommen. Viele bei


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 146

uns aufhältige Muslime sind aus ihren islamischen Heimatländern geflohen, weil sie eben nicht mehr nach mittelalterlichen, barbarischen Regeln einer Scharia leben wollen. Und dann werden sie teilweise hier von Mechanismen eingeholt, die in Ver­einen ablaufen, in denen Druck auf sie ausgeübt wird: warum sie nicht in die Moschee gehen, warum sie nicht in den Verein gehen, warum ihre Kinder kein Kopftuch tragen und vieles, vieles mehr.

Genau das ist schlecht, wenn letztlich dem radikalen Islam weitere Möglichkeiten geboten werden in Österreich und ihm Tür und Tor geöffnet wird. Damit werden letztlich auch die liberalen und gemäßigten Muslime vor den Kopf gestoßen, genauso wie viele christliche Flüchtlinge aus diesen Ländern, ob Kopten, syrische Christen oder irakische Christen, die zu uns geflohen sind und hier Schutz gesucht haben.

Sie machen mit Ihrer Politik leider genau das Gegenteil dessen und fördern leider geradezu die Islamisierung Österreichs, weil man gewisse Probleme ignoriert und negiert und weil man auch die berechtigten Ängste und Sorgen der Bevölkerung negiert und ignoriert. Das ist besonders gefährlich.

Laut Gesetz müssen Predigten und Religionsunterricht nicht in Deutsch gehalten werden, auch bei der Seelsorge in Gefängnissen ist das nicht der Fall, auch in Moscheen nicht. So kann man natürlich auch Hassprediger nur schwer überführen. Es ist für Verfassungsschutz und Exekutive schwer, die Predigten entsprechend mitverfol­gen zu können.

Gerade von den Gefängnissen wissen wir, dass gerade dort eine besondere Gefähr­dung der Radikalisierung vorhanden ist und gelebt wird. Der Attentäter in Dänemark war im Übrigen so einer, der aufgrund einer Straftat im Gefängnis gesessen ist, dort radikalisiert wurde, dann als Dschihadist, als sogenannter Gotteskrieger, nach Syrien reisen wollte. Ich sage, das sind keine Gotteskrieger, sondern Teufelskrieger! (Beifall bei der FPÖ.)

Anders kann man diese Mörder und Bestien nicht bezeichnen, die massenweise Menschen köpfen, ihnen den Kopf abschneiden und Massentötungen vornehmen, weil man eine andere Einstellung, einen anderen Glauben hat. – Aber man hat ihn daran gehindert, nach Syrien zu reisen. Das Ergebnis und die Folge waren: Er hat dann das Attentat in Dänemark begangen. Daher frage ich manchmal schon, wie laissez faire man teilweise mit diesem Problem umgeht, und sage, dass vieles auch hausgemacht ist.

Wir müssen natürlich die Radikalisierung in Österreich ernst nehmen. Das Gesetz erlaubt Muslimen, in Zukunft Kinder und Jugendliche durch alle religiösen Bräuche zu führen. Diese sind nicht näher definiert, nicht näher bestimmt: alle religiösen Bräuche, so steht es im Gesetz. Also was ist das dann? Ist das dann auch die Beschneidung? Ist das dann auch der Ehrenmord? Sind das andere Dinge, die unseren Gesetzen selbstverständlich nicht entsprechen? (Abg. Lopatka: Also bitte! Ehrenmord ist ein „religiöser Brauch“?)

Ich frage mich, worauf man sich da beruft. (Abg. Lopatka: Kollege Strache, passen Sie ein bisschen auf!) Bei vielen Gerichtsverhandlungen wird darauf hingewiesen (Abg. Lopatka: Ehrenmord ein „religiöser Brauch“?!), dass das kulturelle, religiöse Begründungen hat. Es hat sogar schon Verfahren in der Europäischen Union gegeben, wo gerade das zu strafmildernden Maßnahmen geführt hat. Das ist ja das Ungeheuerliche, was kein Mensch mehr nachvollziehen kann. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn man dann so schwammig, mit so schwammigen Begriffen die Bräuche definiert, dann kann das vielleicht auch als Freibrief verstanden werden für radikale Islamisten, kulturfremde Verhaltensmuster weiterzugeben, staatlich legitimiert eine Parallelgesell-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 147

schaft aufzubauen. Das kann nicht im Sinne eines Islamgesetzes sein. Wenn sie nicht Deutsch sprechen müssen, haben natürlich auch islamistische Hassprediger freie Bahn. – Und ich sage: Um ihnen das Handwerk zu legen, müssen die Behörden eben auch verstehen können, was gepredigt wird!

Ebenso sehr, sehr fragwürdig ist die alleinige Vertretungsbefugnis eines Vereines wie der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich. Wir haben Gesetze, wonach jede Glaubensgemeinschaft Mitglieder haben muss. Ob das die katholische Kirche ist, ob das die evangelische Kirche ist, ob das die jüdische Glaubensgemeinschaft ist: Man hat auch Mitglieder sicherzustellen und nachzuweisen.

Es kann nicht sein, dass eine islamische Glaubensgemeinschaft hergeht und sagt, alle Kinder, die sich in Österreich an einer Schule für den islamischen Religionsunterricht anmelden, werden quasi ihr einverleibt. Da braucht es eine Mitgliedschaft – die gibt es nicht! Die erfüllen daher die gesetzlichen Grundvoraussetzungen unserer Ansicht nach nicht. Es gibt nicht umsonst auch beim Verfassungsgerichtshof eine Klage, die anhän­gig ist.

Das sollte man einmal hinterfragen! Ich frage mich auch, warum es bis heute keine Glaubensgrundsätze gibt, die von der Islamischen Glaubensgemeinschaft Österreichs vorgelegt wurden. Jede Glaubensgemeinschaft hat selbstverständlich ihre Glaubens­grund­sätze vorzulegen, damit man weiß: Was sind das für Glaubensgrundsätze? Was wird da gelehrt? Ist das auch entsprechend unserer Gesetzeslage oder kritisch zu hinterfragen? – Das fehlt leider Gottes!

Es kann nicht sein, dass ein Verein, der keine Mitglieder und damit auch keine Legitimation hat, für alle Muslime in Österreich zu sprechen, es teilweise auch von sich aus offen lebt, zu sagen: Na ja, wir wollen eigentlich ohnehin nur Sunniten bei uns, die Schiiten nehmen wir bei uns gar nicht auf, die haben bei uns nichts verloren! – Das sind Entwicklungen, wo ich sage, da kann man nicht so tun, als würde diese Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich für alle Muslime sprechen.

Mit anderen Worten: Meine Damen und Herren, das von Ihnen vorgelegte Islamgesetz ist unserer Ansicht nach leider Gottes ein Pfusch. Es erfüllt nicht ansatzweise die Notwendigkeiten, die wir brauchen würden. Es geht an den Zielen vorbei und ist wirkungslos. Solange alle diese von mir angesprochenen offenen Fragen im Sinne der Österreicher nicht geklärt werden, ist das letztlich eben keine vernünftige Beschluss­fassung.

Ich weise auch noch einmal darauf hin: Es ist wirklich mehr als bedauerlich und erschreckend, dass Dschihadisten – Menschen, die von Österreich nach Syrien gereist sind, um dort für die Dschihadisten, sprich Terroristen zu kämpfen – nicht automatisiert die Staatsbürgerschaft entzogen wird, sondern nur dann, wenn sie eine Doppel­staatsbürgerschaft haben. Das ist eine Ungleichbehandlung! (Beifall bei der FPÖ.)

Jeder österreichische Staatsbürger, der für eine militärische Organisation tätig wird, verliert sie automatisch. Hier haben Sie das nicht umgesetzt, und das ist unverant­wortlich, weil letztlich radikale Terroristen, Mörder zurückkommen, teilweise heute unter uns leben, teilweise als tickende Zeitbomben herumlaufen. Das ist gemein­gefährlich. Anders kann man das nicht bezeichnen. Das zeigt auch, wie wenig ent­schlossen Sie sind, wenn es darum geht, diesen Fehlentwicklungen entgegenzutreten. Das ist ein trauriger Umstand.

Aber wir werden hier nicht lockerlassen, auch wenn immer wieder in den Raum gestellt wird, dass jene, die zu Recht vor Fehlentwicklungen warnen, als Hetzer beschimpft werden. Ich sage Ihnen: Ignoranz gegenüber wirklichen Problemen ist das Schlimmste in einer Gesellschaft! Nicht der Arzt, der eine Krankheit erkennt, der Symptome einer


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 148

Krankheit erkennt und die richtige Therapie verordnet, ist der Böse und der Schuldige. Die Krankheit, die wir heute in unserer Gesellschaft haben, ist die Radikalisierung in vielen Bereichen. Genau dagegen sollten wir eigentlich alle sehr entschlossen gemeinsam auftreten – und das vermisse ich! (Beifall bei der FPÖ.)

13.25


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


13.25.34

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Bezug nehmend auf meinen Vorredner möchte ich festhalten, dass es sich um ein Gesetz, das die Religions­ausübung des islamischen Glaubens in Österreich regelt, handelt – um nicht mehr und nicht weniger (Beifall bei SPÖ und ÖVP) –, wie wir viele Gesetze haben, die die Religionsausübung auch in anderen Bereichen und bei anderen Glaubensgemein­schaften regeln.

Ich halte Ihre Rede für eine gesellschaftspolitische Spaltungsrede. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Kickl: Meine Güte!) Integration findet nicht über Spaltung statt! Inte­gration findet nicht über Spaltung statt, und wenn man jetzt permanent behauptet, man will den radikalen politischen Islam und den Terrorismus bekämpfen, und alle in einen Topf wirft (Abg. Kickl: Dann muss man bei Ihrer Naivität ansetzen!), dann ist das eine Spaltung, die nicht richtig ist, eine Verallgemeinerung, die abzulehnen ist (Abg. Strache: Haben Sie nicht zugehört? Sie hätten zuhören sollen!) und die nichts mit einem Gesetz über die Religionsausübung zu tun hat! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Kickl: Ihre Rede war schon fertig, bevor Sie zuzuhören begonnen haben! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Wenn ich dann sage, warum da nicht ein Minarett-Verbot oder ein Burka-Verbot drinsteht: Es handelt sich weder um eine Bauordnung noch um ein Bekleidungs­vorschriftsgesetz, sondern um die Ausübung von Religion (Abg. Rädler: Blaues Wunschkonzert!), um diese Ausübung von Religionen.

Ich glaube, es ist ein sehr ausgewogenes Gesetz. In dieses Gesetz waren die gemäßigten Kräfte der Islamischen Glaubensgemeinschaft ganz maßgeblich einge­bunden – ganz maßgeblich! Die haben auch aktiv daran mitgewirkt, dieses Gesetz zu gestalten und es auch für die Normanwender akzeptabel zu machen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Dass es innerhalb der Glaubensgemeinschaft radikalere und gemäßig­tere Kräfte gibt, muss man zur Kenntnis nehmen, weil auch die radikaleren Kräfte mit diesem Gesetz nicht einverstanden sind. Das heißt aber auch: Warum sind sie nicht einverstanden?

Jetzt kann ich Ihnen erklären, was da rechtlich wirklich drinsteht. Wir haben Rechte und Pflichten eingeräumt. Die Pflicht ist, dass jetzt die beamteten Imame aus aus­ländischen Ländern, die dort als Beamte angestellt waren, innerhalb eines Jahres an den Moscheen nicht mehr unterrichten dürfen. Das heißt, die Finanzierung durch ausländische Staaten wurde da hintangehalten. (Abg. Kickl: Das glauben Sie aber selber nicht!)

Das heißt, auf der anderen Seite wurde ein Recht eingeräumt, einen Lehrstuhl an der Universität zu besetzen, wo der islamische Glauben unterrichtet wird und auch die Imame ausgebildet werden. (Abg. Kickl: Die reiben sich die Hände, wenn sie Ihnen zuhören!) Damit werden sie in Österreich ausgebildet, werden sie im Rahmen der österreichischen Traditionen und der Gesetzeslage Österreichs ausgebildet. Das ist das Recht, das sie dadurch bekommen. (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 149

Aber auf der anderen Seite ist das jetzt sehr wohl eine Handhabe gegen radikale Prediger, denn sie müssen sich unter der Islamischen Glaubensgemeinschaft oder unter den Aleviten organisieren. Wenn sie sich unter der Islamischen Glaubens­gemeinschaft organisieren, kann die Islamische Glaubensgemeinschaft eine Kultus­gemeinde genehmigen, die dann predigen darf. Damit ist es auch in der Verantwortung der Islamischen Glaubensgemeinschaft, sich von radikalen Kräften abzugrenzen. (Abg. Strache: Die radikalen Vereine werden weiter vom Ausland finanziert ...!) Diese Abgrenzung ist auch eine Verantwortung, die die Glaubensgemeinschaft hat.

Das Zweite ist: Wenn es nicht zur Genehmigung einer Kultusgemeinde kommt – schauen Sie sich den § 8 genau an! – und in diesen Vereinen trotzdem gepredigt wird, dann habe ich als Vereinsbehörde die Möglichkeit, weil der Vereinszweck überschritten oder nicht erfüllt wird, aufzulösen. (Ironische Heiterkeit des Abg. Kickl.) Das ist die erste Handhabe, auch in Vereine einzugreifen, die radikalen Predigern den Raum geben. (Abg. Kickl: Das schauen wir uns an!) Das ist eine Möglichkeit, die dieses Gesetz einräumt, die Sie verleugnen wollen (Beifall bei der SPÖ) – bewusst, weil Sie alle in einen Topf werfen oder über einen Kamm scheren.

Die zweite Geschichte ist: Warum wird nicht auf Deutsch gepredigt? – Bitte, wir haben den Gleichheitsgrundsatz: Alle Religionsgesellschaften können in der Sprache predigen, in der sie wollen. Es gibt christliche Glaubensgemeinden, die in Spanisch, in Italienisch, in Latein, in Griechisch, in Polnisch predigen. In allen Sprachen wird gepredigt, und das ist ja die Vielfalt, die unseren Staat ausmacht! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Das ist die Vielfalt, die die Religionen ausmacht, und das ist gelebte Integration: dass man auch zulässt (Abg. Kickl: Nein, das ist keine Integration ...!), dass man seine Religion in ihren eigenen Traditionen (Abg. Strache: Jetzt kennen wir wenigstens Ihr Integrationsmodell!) erleben und ausüben kann. (Abg. Kickl: Herr Kurz wollte noch alles auf Deutsch, bis er draufgekommen ist, dass das kompliziert ...! – Zwischenruf des Abg. Strache.) Alles, was hier passiert, ist: ausschließlich zur Regelung der Religionsausübung wird hier gesetzlich determiniert, und nicht, um die Gesellschaft zu spalten, und nicht, um Terrorismus zu bekämpfen. Dazu gibt es andere Gesetze. (Abg. Strache: Der Terrorismus spaltet die Gesellschaft, glauben Sie mir!)

Was Sie gesagt haben, ist im Übrigen falsch: Jemandem, der bei einer ausländischen Armee gekämpft hat, ist die Staatsbürgerschaft abzuerkennen. – Eine Armee bedeutet, dass man einen hierarchischen Aufbau hat, den Aufbau eines Staates, und dass man einen Staat hat. (Abg. Strache: Der Islamische Staat ...! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Würde man das so machen und die Staatsbürgerschaft aberkennen, dann würde das bedeuten, dass man implizit anerkennen würde, dass der Islamische Staat ein Staat dieser Völkergemeinschaft ist. Das lehnen wir grundsätzlich ab! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.) Dies ist kein Staat der internationalen Völkergemeinschaft, sondern ein selbsternannter Staat. (Abg. Kickl: Wenn sie aber in der Fremdenlegion in der Wüste den Islamischen Staat bekämpfen ...!) Daher würden Sie über diesen Umweg den Islamischen Staat anerkennen, was wir strikt ablehnen. Wir lehnen nämlich diesen Staat ab! (Beifall bei der SPÖ.)

Lange Rede, kurzer Sinn: Es gilt, nicht die Gesellschaft zu spalten. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Es gilt, jenem Teil der Gesellschaft, nämlich den Personen, die diese Religion ausüben, auch die Möglichkeit der Religionsausübung, der unbeeinflussten Religionsausübung zu geben. (Abg. Walter Rosenkranz: Kommen Sie einmal nach Krems zum SPÖ-Stammtisch ...!) Sie werden wirklich nicht argumen­tieren können, dass Personen, die über Generationen in diesem Land leben, die länger als 50 Jahre, die über drei Generationen in diesem Land leben, nicht Teil dieses Landes sind. Das sind Menschen, die Österreicher sind, österreichische Staatsbürger


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 150

sind und den islamischen Glauben pflegen. Das sind Menschen, die zu Österreich gehören und auch ein Teil Österreichs sind!

Daher ist es abzulehnen, hier zu spalten, sondern man muss versuchen, zu inte­grieren! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Kickl: Ich werde es Ihnen dann erklären!)

13.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Heinzl: Was gesagt werden muss, muss gesagt werden! – Abg. Walter Rosenkranz: Kollege Wittmann, wann kommst du nach Krems und redest vor dem SPÖ-Stammtisch ...?)

 


13.33.10

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die frei­heitlichen Kollegen sind offensichtlich sehr nervös, weil sie ständig dazwischenrufen. Aber das haben wir ohnehin erwartet.

Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Sehr geehrte Gäste! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen zu Hause! Das geltende Islamgesetz ist genau 103 Jahre alt, es stammt aus dem Jahr 1912. Dass so ein Gesetz die Bedürf­nisse des 21. Jahrhunderts, die Bedürfnisse einer modernen Gesellschaft, wie sie unsere österreichische Gesellschaft ist, nicht erfüllen kann, liegt auf der Hand. Es war nachvollziehbar ... (Abg. Kickl: Aus welchem Jahr ist denn das ABGB?)

Herr Kollege Kickl (Abg. Kickl: Ich frage nur!), vielleicht darf ich Sie (Abg. Kickl: Das ist noch älter, gilt aber immer noch!) an unsere europäischen Grundwerte erinnern, an unsere demokratischen. Die beinhalten auch die Redefreiheit ... (Abg. Kickl: Ja, aber aus welchem Jahr ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch?) Ich verstehe schon die Nervosität der Freiheitlichen, ja. (Beifall bei den Grünen.) Aber vielleicht lassen Sie mich weiterreden. Vielleicht gelten europäische Grundwerte, die Sie ja immer so auf den Lippen tragen (Abg. Kickl: Vielleicht gilt das ABGB noch! – weitere Zwischenrufe), auch für Ihre Kollegen und Kolleginnen im Parlament.

Dass also eine Modernisierung des Islamgesetzes sinnvoll und notwendig war und ist, liegt auf der Hand. Das haben wir Grüne auch unterstützt, nämlich ein modernes, ein transparentes Islamgesetz, das transparente Rechte und Pflichten festlegt, dass so ein Gesetz angegangen wird. (Abg. Rädler: Aber?) Muslime sind selbstverständlich Teil der österreichischen Gesellschaft, wie das auch Juden sind, wie das auch Atheisten sind, wie das auch Buddhisten sind, wie das auch Christen sind und alle Menschen, die in diesem Land leben, ob sie einen Glauben haben oder ob sie Agnostiker oder Atheisten sind. (Abg. Rädler: Aber?) Das sage ich – nichts „aber“, Herr Kollege (Abg. Rädler: Das kommt aber!) –, das sage ich als Österreicherin, die aus einer musli­mischen Familie kommt, und es gibt kein Aber. (Abg. Rädler: Dann stimmen Sie zu!)

Ich möchte an diesem Gesetz loben, was zu loben ist, und kritisieren, was zu kritisieren ist. Ich fange mit dem Positiven an.

Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass endlich eine Ausbildung an einer österreichi­schen Universität, auf hohem universitären Niveau, transparent umgesetzt wird für angehende österreichische Imame. Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass österreichi­sche Imame mittel- und langfristig aus Menschen gebildet werden sollen, die hier geboren und/oder hier aufgewachsen sind, die die österreichische Gesellschaft kennen, die die Bedürfnisse und Lebenslagen der österreichischen Muslime und Musli­min­nen kennen. Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass mit diesem Islamgesetz die Frage der islamischen Friedhöfe, aber auch die Seelsorge in Krankenanstalten, Pflege-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 151

heimen oder auch beim Bundesheer geregelt wird. Diese Punkte begrüßen wir ausdrücklich.

Dann gibt es leider Punkte, die wir nicht begrüßen und die wir, seit es den Ministerial­entwurf gibt, auch kritisiert haben, zuletzt auch im Verfassungsausschuss. Diese Punkte sind teilweise leider sehr schwerwiegend. (Abg. Rädler: Jetzt sind wir beim Aber!)

Ich fange mit dem Generalverdacht gegen Muslime und Musliminnen an. Warum sage ich „Generalverdacht“? – Weil in das Islamgesetz mehrfach hineingeschrieben wird: Die Muslime haben sich an die Gesetze zu halten. – Na, selbstverständlich haben sie sich an die Gesetze zu halten! Alle haben sich in Österreich an die Gesetze zu halten (Abg. Kickl: Das wird aber im Gesetz von 1912 auch ...!), unabhängig vom Religions­bekenntnis oder davon, ob jemand überhaupt (Abg. Lopatka: Das ist nichts Neues!) einen Glauben hat oder nicht.

Das ist eben nichts Neues, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, und das ist auch verfassungsrechtlich festgelegt. Wenn man trotzdem an mehreren Stellen ins Islamgesetz hineinschreibt – und das ist der Vorschlag unserer Bundesregierung –, Muslime haben sich an die Gesetze zu halten, obwohl das geltende Rechtslage ist und obwohl das selbstverständlich für alle gilt: Was heißt das eigentlich? – Das heißt, dass aus dem Islamgesetz ein Generalverdacht spricht (Abg. Rädler: Nein!) zu den Muslimen: Ihr haltet euch tendenziell nicht an die Gesetze, deshalb schreiben wir das mehrfach in das Islamgesetz hinein.

Allein dieser Punkt wäre Grund genug, diesem Gesetz nicht zuzustimmen. Ich mache weiter mit einem zweiten Punkt, der Auslandsfinanzierung.

Die Bundesregierung hat gesagt, die Trennung von Staat und Religion sieht vor, dass der österreichische Staat zum Beispiel Imame nicht bezahlen darf. – Völlig richtig.

Die Bundesregierung sagt in weiterer Folge: Dann darf ein fremder Staat, zum Beispiel Saudi-Arabien oder Katar oder auch die Türkei, österreichische Imame auch nicht bezahlen. – Auch richtig, völlig nachvollziehbar.

Aber was macht dann die Bundesregierung? – Sie sagt: Na ja, gründet Stiftungen! Und sie sagt quasi augenzwinkernd: Jetzt schaffen wir eine Stiftungskonstellation, aus­ländische Gelder können dort hinfließen.

Wir wissen alle, dass Stiftungen nicht gerade die transparenteste Form sind, in die der Staat, die Regierung oder die Öffentlichkeit einen Einblick hätte. Damit ist eigentlich nicht gewährleistet, dass Sie wirklich etwas an der jetzigen Situation verändern. Es kann nicht die Lösung sein, die jetzigen Probleme, die erkannt wurden, einfach in eine Stiftungskonstellation zu verschieben.

Ich bin für das Gebot der Transparenz finanzieller und anderer Zuwendungen aus dem Ausland für alle staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften. Das macht Sinn, das ist nachvollziehbar, und das wollten wir auch gemeinsam angehen, aber nicht eine relativ schiefe Stiftungskonstellation, wo Sie nicht gewährleisten können, dass dauerhafte Geldflüsse aus dem Ausland und somit eine Einflussnahme, eventuell auch eine politische Einflussnahme, aus dem Ausland wirklich hintangehalten werden.

Das Gebot der Transparenz finanzieller Zuwendungen bei allen anerkannten Religions­gemeinschaften ist übrigens auch der Vorschlag der beiden Verfassungsrechtler Professor Funk und Professor Öhlinger. Ich kann nicht nachvollziehen, warum die Bundesregierung diesem Vorschlag nicht gefolgt ist, nämlich Transparenz bei allen anerkannten Religionsgemeinschaften herzustellen, was dauerhafte Geldflüsse aus dem Ausland und somit eine potenzielle Einflussnahme aus dem Ausland betrifft.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 152

Abschließend: Es gibt auch positive Dinge an diesem Gesetz, aber die negativen überwiegen die positiven bei Weitem. (Abg. Rädler: Ansichtssache!) Deshalb werden wir nicht zustimmen. Wir stimmen dem Rückverweisungsantrag in den Verfassungs­ausschuss zu, damit wir über diese Punkte, die ich in der Kürze der Rede nur teilweise erwähnen konnte, gemeinsam diskutieren und gemeinsam Lösungen finden können. – Danke vielmals für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)

13.40


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dr. Lopatka. – Bitte.

 


13.40.33

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Die Debatte, die wir heute hier führen, ist meines Erachtens eine der wichtigsten, die wir europaweit über die Zukunft unseres Kontinents und ein mögliches friedliches Zusammenleben zu führen haben. Und ein kleiner Beitrag dazu, nicht mehr und nicht weniger, kann dieses neue Islamgesetz sein.

Die Debatte wird ja nicht nur bei uns geführt. „Passt der Islam zu Deutschland?“, fragte der „FOCUS“ letzte Woche.

Es ist auch gut, dass diese Debatte in Österreich angekommen ist. (Der Redner hält die Titelseite einer Ausgabe der „Kleinen Zeitung“ in die Höhe.) „Der Islam, Annähe­rung an eine fremde Welt“ war der „Kleinen Zeitung“ eine Titelseite wert.

Ja, die Debatten sind zu führen, sie sind wichtig. In der Politik sind aber Debatten zu wenig. Wir müssen Antworten geben, möglichst klare, möglichst verständliche, um innerhalb der Bevölkerung nicht zuzulassen, dass sich die Ängste, die da sind, noch vergrößern. Ob die Ängste jetzt berechtigt sind oder nicht, wenn sie da sind, muss die Politik darauf Antworten geben, um diese Ängste zurückzustellen und darf nicht einen Beitrag leisten, dass diese Ängste noch größer werden.

Hier hat es klare Antworten gegeben: Nachdem dieser furchtbare Terroranschlag in Paris passiert war, hat die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel eines klar­gemacht. Sie hat sich klar gegen die Ausgrenzung der Muslime in Deutschland gestellt, indem sie gesagt hat:

„Der Islam gehört zu Deutschland. Und das ist so. Dieser Meinung bin ich auch.“ – Das sagt die Pastorentochter Angela Merkel.

Auch bei uns ist dieses Thema innerhalb einer Klubklausur der ÖVP diskutiert worden. Die klare Antwort, die Sie bei unserem Regierungspartner vermisst haben, Klubob­mann Strache, ist ja auch von unserem Parteiobmann gekommen.

Und da unterscheiden wir uns von der Position der Freiheitlichen. Wenn wir heute in Wien einen Anteil von mehr als 10 Prozent der Wiener Bevölkerung haben, die den Islam als ihren Glauben sehen und von der Islamischen Glaubensgemeinschaft auch vertreten werden, wenn in Österreich, Sie haben 400 000 gesagt, wir haben Zahlen, die von mehr als 500 000 sprechen, hier bei uns leben und sagen, ich bin Muslima, ich bin Muslim – so wie ich sage, ich bin Christ –, dann kann ich nicht sagen, dass das kein Teil unserer Gesellschaft ist. Da verstehe ich Sie nicht, ganz offen gesagt.

Ich verstehe schon, was Sie verfolgen. Und einmal haben Sie sich verraten, Klub­obmann Strache. Sie waren eher vorsichtig. Aber Ihre Frage: Sind Ehrenmorde Teil eines religiösen Brauches? Ehrenmorde als religiöser Brauch? (Abg. Strache: Jetzt bin ich schon für die Ehrenmorde verantwortlich, oder was?!) – Das hat schon gezeigt, was Sie in Wirklichkeit wollen. (Abg. Strache: Ich bin für die Ehrenmorde sicherlich nicht verantwortlich!) Sie wollen Angst schüren, sage ich Ihnen. Sie wollen Angst schüren,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 153

Sie wollen Gräben aufreißen! Und genau das Gegenteil wäre auch Ihre Aufgabe! Nicht Angst schüren und Gräben aufreißen, Klubobmann Strache!

Bringen Sie nicht Ehrenmorde in Verbindung mit Religion, mit religiösem Brauch! Tun Sie das nicht! (Abg. Kickl: Das hat alles nichts miteinander zu tun?) Diese Frage haben Sie hier aufgeworfen. Das hat schon gezeigt, was Sie hier in Wirklichkeit verfolgen. Und ich sage Ihnen eines: Wir müssen hier aufpassen. (Abg. Kickl: Ja, passen Sie nur auf!)

Wir müssen hier aufpassen, dass nicht Religionsgemeinschaften in ein falsches Eck gerückt werden. Sie wissen, welche Geschichte wir gemeinsam teilen. Wir hatten noch im Jahr 1935 200 000 Juden in Österreich. Jetzt, nach dem Holocaust, nachdem 70 000 österreichische Juden nachweislich im Zweiten Weltkrieg ermordet worden sind, haben wir nur mehr 14 000. Ja, auch die jüdische Gemeinde ist natürlich – das sage ich hier ganz bewusst – ein Teil der österreichischen Gesellschaft. (Abg. Kickl: Sie haben hoffentlich zugehört, was der Herr Deutsch zum Islam gesagt hat!)

Wenn Religionsgemeinschaften in Österreich aktiv sind, ist es unsere Aufgabe, klare gesetzliche Regelungen zu treffen. Und das tun wir mit dem Islamgesetz. Denn wir, als Österreichische Volkspartei, sehen auch das Positive von Religionsgemeinschaften. Wir sehen die Leistungen von Religionsgemeinschaften. Sinnstiftende Lehren können Menschen in vielen Lebenssituationen helfen, ihr Leben zu bewältigen.

Auch im sozialen, karitativen Bereich leisten Religionsgemeinschaften Enormes. Es gelingt den österreichischen Religionsgemeinschaften, oft angeführt von Kardinal Schönborn, im Dialog gemeinsam Anliegen der Religionsgemeinschaften zu vertreten. Auch der Herr Bundespräsident lädt immer wieder, wenn es heikel wird, alle Religions­gemeinschaften, die bei uns anerkannt sind, zum Gespräch ein.

Wir treten dafür ein, da wir für einen liberalen, offenen Staat stehen, für eine offene Gesellschaft, dass Religionsgemeinschaften in Österreich die Möglichkeit haben sollen, sich zu entfalten.

Unser Verständnis von Toleranz hat aber klare Grenzen. Die Grenze ist dort, wo es Verstöße gegen Humanität, gegen Menschenrechte gibt. Genau da wollen wir das im Keim ersticken. Davon ist auch dieses Gesetz getragen. (Abg. Strache: Abdullah-Zentrum! Steinigungen! Hinrichtungen! Auspeitschungen!)

Ich sage Ihnen: Wir wollen den Menschen Angst nehmen. Wir wollen den Einfluss der Radikalen zurückdrängen, und wo immer etwas auftaucht – es ist schon von meinem Vorredner Wittmann gesagt worden –, werden wir alles tun, um gegen Radikale vorzugehen, alles werden wir unternehmen, nichts werden wir zulassen, sage ich Ihnen. Im Keim wollen wir das ersticken, wo immer ein Verdacht da ist.

Aber: Die persönliche Freiheit der Bürgerinnen und Bürger soll dadurch nicht gefährdet sein. Dazu gehört auch die Religionsfreiheit, nicht nur bei uns, sondern weltweit. Das ist uns ein Anliegen! Dazu trägt auch dieses Gesetz bei. Es ist ein Beitrag zur Rechtssicherheit! (Ruf bei der FPÖ: Rechtsunsicherheit!)

Warum schreiben wir in dieses Gesetz, was von Ihnen kritisiert worden ist, diesen Vorrang von staatlichem Recht? – Erstens ist das nichts Neues. Vielleicht wissen Sie es nicht, wenn bei uns eine Religionsgemeinschaft anerkannt werden soll, so ist im Anerkennungsgesetz genau das festgehalten, nämlich der Vorrang des staatlichen Rechts in der Lehre, bei den Einrichtungen, bei den Gebräuchen. Und im Übrigen: Auch im alten Islamgesetz war das schon festgehalten.

Also nichts Neues. Hätten wir das aber jetzt nicht festgehalten, hätte das vielleicht bei manchen Menschen die Angst wieder vergrößert. Warum? – Weil es Menschen gibt,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 154

die unterwegs sind und Angst schüren. Die hätten genau das zum Anlass genommen und gesagt: Jetzt steht der Vorrang des staatlichen Rechts nicht einmal mehr im Gesetz, sozusagen hat sich der Islam hier durchgesetzt. Manche hätten schon gesagt: Die Scharia tritt in den Vordergrund.

Daher sage ich Ihnen: Es ist unsere Aufgabe, wenn wir hier Gesetze machen, dann nicht nur für die besondere Gruppe, die betroffen ist, das sind die Menschen, die dieser Glaubensgemeinschaft angehören, 500 000. Wir machen das Gesetz für alle Bürge­rinnen und Bürger, und das sind 8,5 Millionen in Österreich. Denen wollen wir auch diese Sicherheit geben, dass selbstverständlich staatliches Recht bei allen Religions­gemeinschaften vorgeht.

Die Grünen sind heute, wenn ich so sagen darf, da wir über ein Religionsgesetz reden, päpstlicher als der Papst. (Ruf bei der ÖVP: Genau!) Warum? – Der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich Fuat Sanaç hat persönlich zu mir gesagt: Ja, wir haben nicht alles erreicht, aber ich kann dieses Gesetz mittragen.

Seit 2012 hat Sebastian Kurz verhandelt, seit 2012, über drei Jahre hinweg. Sie wollen jetzt wieder zurückverweisen. Drei Jahre ist dieses Gesetz vorbereitet worden, meine Damen und Herren.

Ich habe auch ein langes Gespräch mit dem Sprecher der Aleviten gehabt, mit Riza Sari, der mir auch gesagt hat, wie froh er über diese gesetzliche Regelung ist und dass er das selbstverständlich mittragen kann.

Wir haben auch versucht, diese beiden anerkannten Vertretungen miteinzubinden. Von beiden haben wir gehört, sie können das mittragen. Die Grünen können es nicht. Das nehme ich zur Kenntnis. Das Verständnis fehlt mir aber trotzdem.

Das Gesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein gutes, ein wichtiges, das europaweit Beachtung findet. Ich bin sehr froh, dass wir nicht hinten nachhinken, sondern europaweit zu den Ersten gehören, die eine gute gesetzliche Regelung tref­fen. Schade, dass nicht alle Fraktionen diesem Gesetz ihre Zustimmung geben kön­nen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lintl. – Bitte.

 


13.50.01

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (STRONACH): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minis­ter! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werten die Intention des neuen Islamgesetzes durchaus positiv. Leider geht es an der Zielsetzung vorbei, weil das Gesetz einfach so nicht vollzogen werden kann.

Ich möchte einige Punkte herausgreifen. Der erste Punkt ist das Verbot der Finan­zierung des Kultusbetriebs aus dem Ausland. – Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Aber diese Forderung ist halbherzig, weil es Umgehungsmöglichkeiten beispielsweise durch Hilfsvereine und durch Stiftungen gibt.

Wir fordern daher, dass künftig alle Finanzierungen ausländischer Organisationen und Staaten für Moscheen und Religionsgemeinschaften in Österreich ausgeschlossen sind. (Beifall beim Team Stronach.)

Ein weiterer Punkt ist, dass keiner weiß, ob die Glaubensinhalte der islamischen Glaubensgemeinschaften auch den österreichischen Gesetzen entsprechen. Es gibt einfach nicht den Islam. Es gibt moderate und radikalere Strömungen. Da fordern wir, dass die Glaubenslehren, Traditionen und Gebräuche, so wie bei anderen Religionen auch, auf Deutsch offengelegt werden, denn nur dann sind sie überprüfbar. (Beifall


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 155

beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.) Und wir wollen nicht, dass sie nur im Geheimen in Moscheevereinen verbreitet werden.

In Österreich gibt es 460 dieser Moscheevereine. Wie das Kultusamt die alle kontrol­lieren will, das ist mir schleierhaft. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Genau diese Moscheevereine sollen in Kultusgesellschaften umgewandelt werden, die ihre Glaubensgrundlagen offenlegen und daher besser kontrolliert werden können. Aber beim genauen Hinschauen sieht man, dass es auch hier ein Hintertürl gibt und schlicht eine einfache Umbenennung des Vereins notwendig ist, und schon kann er weiter bestehen bleiben. Dieses Hintertürl haben natürlich die Vereine auch gleich entdeckt, und bereits am 14. Februar haben bosnische und türkische Vereine inklusive der ATIB und der Millî Görüş in einer gemeinsamen Sitzung beschlossen, dass sie sich im Bedarfsfall umbenennen werden.

Das alles findet unter der Dachorganisation der IGGiÖ statt. Das ist die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich, mit der Sie, meine Herren Minister, dieses Islamgesetz jahrelang, wie wir gerade gehört haben, verhandelt haben. Diese IGGiÖ unterhält keine einzige Moschee in Österreich. (Abg. Strache: Glaubensgemeinschaft ohne Kirche!) Sie hat in der Vergangenheit nie den Antrag auf Anerkennung gestellt und musste daher nie ihre Glaubensgrundsätze offenlegen. (Abg. Kickl: Das wird nachgereicht!)

Derzeit prüft der Verfassungsgerichtshof sogar, ob diese IGGiÖ überhaupt eine Rechtsgrundlage hat. Wir sind der Meinung, dass die rechtliche Grundlage der IGGiÖ vom Verfassungsgerichtshof nachgewiesen werden muss, bevor man im Gesetz weitere Kompetenzen für die IGGiÖ einräumt. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

Auch wir wollen, dass dieses Gesetz in den entsprechenden Gremien noch einmal diskutiert wird, und deshalb verlangen wir die Rückverweisung in den Verfassungs­ausschuss. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

Ein weiterer Punkt, auf den ich noch kurz eingehen möchte, betrifft die Lebensmittel­vorschriften für Muslime, die Halal. Gemäß Islamgesetz sollen Religionsgesellschaften nun das Recht erhalten, in Österreich die Herstellung von Fleischprodukten und ande­ren Nahrungsmitteln gemäß ihren Vorschriften zu organisieren.

Wir widersprechen auch hier. Das soll unserer Meinung nach nur dann möglich sein, wenn ein entsprechender Gewerbeschein dafür vorliegt und wenn österreichische Gesetze eingehalten werden, nämlich die Gewerbeordnung, Hygienevorschriften und Tierschutz. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich bringe dazu folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Dr. Lintl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Halal-Zertifizierungen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, erforderliche rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um explizit festzuhalten, dass die Ermächtigung der Religionsgesellschaften in Österreich betreffend der Organisation über die Herstellung von Fleischprodukten und anderen Nahrungsmitteln gemäß ihrer innerreligionsgesellschaftlichen Vorschriften


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 156

keine religiöse Tätigkeit darstellt und deshalb die diesbezüglichen Bestimmungen der österreichischen Rechtsordnung einzuhalten sind.“

*****

Ich bitte um Annahme. (Beifall beim Team Stronach.)

13.54


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Dr. Lintl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Halal-Zertifizierungen“

eingebracht in der 61. Sitzung des Nationalrats  am 25.02.2015 im Zuge der Debatte zu TOP 10: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (446 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die äußeren Rechtsverhältnisse islamischer Religionsgesellschaften erlassen wird (469 d.B.)

Lebensmittel, aber auch Dienstleistungen bis hin zu Kosmetika, welche den islami­schen Vorschriften entsprechen, sind unter dem Begriff "Halal" (aus dem Arabischen übersetzt "erlaubt, rein“) zusammengefasst und bilden mittlerweile auch in Europa einen Milliardenmarkt. Alleine der wachsende europäische Halal-Lebensmittelmarkt wird auf 12 bis 15 Milliarden Euro geschätzt.

Gemäß der Regierungsvorlage zum „Islamgesetz“ (Bundesgesetz, mit dem das Gesetz betreffend die Anerkennung der Anhänger des Islam als Religionsgesellschaft geän­dert wird) sollen Religionsgesellschaften das Recht erhalten, in Österreich die Her­stellung von Fleischprodukten und anderen Nahrungsmitteln gemäß ihren inner­religionsgesellschaftlichen

Vorschriften zu organisieren. Dadurch soll die rechtliche Legitimation dafür geschaffen werden, was längst gängige Praxis ist: Obwohl Halal-Zertifikate-Aussteller bei der Wirt­schaftskammer einen Gewerbeschein lösen müssen, zertifiziert die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich ohne Gewerbeschein. Sie beruft sich auf ihren Status als Religionsgemeinschaft. Während das Kultusamt im Bundeskanzleramt laut einer Stellungnahme (an das LPD Wien vom 02.12.2014 GZ IX-101) die Auffassung vertritt, dass Halal-Zertifizierungen keine religiösen Tätigkeiten sind, besteht die IGGiÖ (Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich) darauf, dass dies sehr wohl der Fall sei.

Ein von einer Religion bestimmtes „Gütesiegel“ wirft diverse rechtsstaatliche Probleme auf. Gewerbeordnung, Kompetenzen der Lebensmittelaufsicht (Marktamt), Tierschutz­richtlinien und Steuervorschriften könnten unterlaufen werden. Auch wenn in den parlamentarischen Materialien zum Islamgesetz festgehalten wird, dass die Ermäch­tigung zur Halal-Zertifizierung „keine Durchbrechung allgemeiner staatlicher Rechtsnor­men, beispielsweise im Bereich des Gewerbe-, Betriebsanlagen-, Tierschutz- oder Steuerrechtes“ sein soll, zeigt die Realität ein anderes Bild. Bei der Staatsanwaltschaft Wien laufen mehrere Verfahren gegen „mehrere Personen und Institutionen“, die die „Gewerbe- und Abgabenpflichten für Halal-Zertifizierungen in den letzten Jahren nicht eingehalten“ haben. Die Zertifikate der IGGiÖ werden aber nicht nur kritisiert, weil der erforderliche Gewerbeschein fehlt. Auch die unzureichende Kontrolle der Betriebe wird


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 157

beanstandet. Immer wieder schlachten Betriebe mit einem Zertifikat nur eine geringe Menge tatsächlich nach den islamischen Regeln, verkaufen aber das restliche Billig­fleisch aus dem Ausland gewinnträchtig mit demselben Halal-Zertifikat.

Nachdem also die IGGiÖ bereits Halal-Zertifikate ausgestellt hat, ohne einen ent­sprechenden Gewerbeschein zu besitzen und dadurch gesetzliche Bestimmungen bzw. Kontrollen umgangen wurden, soll ihr Handeln nun durch das zu beschließende Islamgesetz legitimiert werden. Die Frage, ob Halal-Zertifizierungen eine religiöse Tätig­keit darstellen, wurde in der Regierungsvorlage zum Islamgesetz nicht geklärt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, erforderliche rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um explizit festzuhalten, dass die Ermächtigung der Religionsgesellschaften in Österreich betreffend der Organisation über die Herstellung von Fleischprodukten und anderen Nahrungsmitteln gemäß ihren innerreligionsgesellschaftlichen Vorschrift­en keine religiöse Tätigkeit darstellt und deshalb die diesbezüglichen Bestimmungen der österreichischen Rechtsordnung einzuhalten sind.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Cap. – Bitte.

 


13.55.06

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Faktum ist, dass bei dem Gesetz, das von Minister Kurz und Minister Ostermayer und anderen ausverhandelt wurde, Neuland beschritten wird. Man wird dann sehen, inwieweit sich das in der Praxis bewährt und wird schauen, dass, wenn einzelne Punkte noch verbessert werden müssen, das dann auch gemacht wird.

Ich bin der Auffassung, dass es Ordnung und Transparenz geben muss, dass man aber ein bisschen umdenken muss, denn viele denken in diesen traditionell christlich-kirchlichen Gedankengebäuden. Die islamischen Religionsgemeinschaften sind uneinheitlich, die haben kein Rom und keinen Papst und da ist alles anders, und daher ist es Neuland. Daher muss man in vielfältigen Gesprächen versuchen, dass man diesen Ordnungsaspekt hineinbekommt.

Ich teile die Auffassung von Angela Merkel, der Islam sei ein Teil Deutschlands, in dieser Form nicht. (Abg. Kickl: Bravo!) Ich bin der Auffassung, dass wir immer dazu­sagen müssen, dass wir eine Synthese wollen zwischen einer Koran-Interpretation und einer Interpretation der Religionsausübung, die die Synthese ist mit den Werten in Europa und mit der europäischen Aufklärung. (Abg. Strache: Der ist christlicher als die ÖVP!) Das halte ich für einen ganz wesentlichen Aspekt (demonstrativer Beifall bei der FPÖ), denn das sind auch diejenigen, mit denen wir dann – Sie waren nicht mein ausschließliches Zielgruppenpublikum; eigentlich waren alle hier gemeint – auch denjenigen entgegentreten können, die eine Koran- oder Islaminterpretation haben, die dann ins Politische geht.

Wir wollen ja deswegen diese Ordnung und diese Transparenz, damit bei der Reli­gionsausübung in einzelnen Moscheevereinen nicht Inhalte verbreitet werden, die den Inhalten des Islamischen Staates nahekommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 158

So, das ist ganz einfach. Ich finde, da muss man auch nichts hineingeheimnissen, sondern das ist der Hintergrund, wenn hier versucht wird, diese Ordnung hereinzu­bringen.

Es ist in der Tat so, wenn der Kalif sagt, die schwarze Fahne soll über Rom wehen, dann ist das natürlich auch eine weitere Aufforderung an uns, dass wir uns dagegen zur Wehr setzen. Aber es gibt ein positives Beispiel, nämlich den Kalifen von Córdoba, Sie werden das alle genau kennen; vom Jahre 711 bis 1492 ist es über Jahrhunderte auf europäischem Boden gelungen, dass Muslime, Juden, Christen zusammen­gearbeitet haben. Eine Hochblüte der Kultur, der Wissenschaft. (Abg. Strache: Das ist ein hatschertes Geschichtsbeispiel!) Es ist möglich! Es war möglich! Es soll möglich sein!

Daher, bin ich der Auffassung, ist das Ziel, dass es diese Art der Integration gibt. Dass es diese Art der Integration gibt, die uns als eine offene Gesellschaft definiert, nicht als eine gespaltene Gesellschaft, sondern als eine offene Gesellschaft, in der es möglich ist, dass wir das Zusammenleben friedlich und konstruktiv und zum Nutzen aller organisieren können. Da haben natürlich Feindbilder nichts verloren. Das ist schon klar, denn das wirkt dem entgegen.

Aber was wir sagen müssen, ist, wir müssen wachsam sein und wir müssen genau schauen, wie diese Entwicklung vor sich geht. Und das ist dieses Gesetz, das in puncto Religionsausübung genau das anstrebt.

Dann wird es einen Lehrstuhl geben. Das muss einer sein, der sich als Muslim bekennt. Das wird eine Autorität, so hoffe ich, in dieser Diskussion dann sein, auf die man sich auch berufen kann.

Und wenn es diese Debatte über die Auslandsfinanzierung gegeben hat, dann hat es sie auch deswegen gegeben, weil in den Ländern, aus denen diese Auslands­finanzierung teilweise gekommen ist, die Religionsausübung auch eine politische Interpretation bekommen hat. Das war einer der Gründe dafür, warum man das gesagt hat. Das finde ich im Endeffekt richtig, dass wir das in der Form angesprochen haben, und ich spreche es auch aus.

Wenn wir das jetzt, so hoffe ich, mit diesem Gesetz einmal in den Griff bekommen, dann, glaube ich, haben wir für alle etwas getan, vor allem auch für diejenigen der Islamischen Religionsgemeinschaft, die mit uns gemeinsam den Weg der Demokratie, der Trennung von Staat und Religion gehen wollen und sich auf der Basis der europäischen Werte und des österreichischen Lebensselbstverständnisses und der österreichischen Selbstkultur befinden.

Das ist der Zweck, und noch einmal Danke an die Verhandler, an Minister Ostermayer, an Minister Kurz und all die anderen, die hier mitgewirkt haben, auch aus der Islamischen Gemeinschaft, die dazu auch stehen und das auch vertreten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


13.59.41

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Ich glaube, der wesentliche Punkt ist – den kann man gar nicht oft genug wiederholen, Kollege Wittmann hat es am Anfang schon gesagt –, es handelt sich um ein Gesetz, das die äußeren Rechtsverhältnisse der islamischen Religionsgesell­schaften regeln soll.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 159

Es ist keine Antwort auf die terroristischen Attentate in Paris, sondern es ist ein Gesetz, das die äußeren Rechtsverhältnisse dieser Religionsgesellschaft regeln soll. Da sollten wir uns an und für sich alle einig sein. Wir haben ja gehört, das Gesetz ist über Jahre behandelt worden. Das heißt, es kann rein zeitlich gesehen schon einmal gar keine Antwort darauf sein.

Dann verstehe ich nicht, dass der Kollege Wittmann hier in Richtung FPÖ sagt, man solle nicht alle in einen Topf werfen. Das sehe ich auch so, aber dann verstehe ich nicht, warum Sie unter anderem genau das in diesem Gesetz tun. Die Frage des Generalverdachts ist ja schon angesprochen worden. In diesem Gesetz steht, dass staatliches Recht vor religiösem Recht steht. Das ist etwas, was grundsätzlich ganz logisch ist. Wir schreiben hinein, dass die Religionsgesellschaft nur dann anerkannt werden darf, wenn sie eine positive Grundeinstellung gegenüber Staat und Gesellschaft hat. Auch das ist etwas, was ganz klar ist. Das ist in unserem Rechtsstaat so.

Herr Klubobmann Lopatka hat richtig gesagt, das stand ja früher auch drinnen. Das steht auch im Anerkennungsgesetz. Jetzt merke ich zwei Sachen an. Erstens: Nur weil es früher drinnen stand, heißt das nicht, dass es jetzt immer noch richtig ist, dass man es extra hineinschreiben muss. Und zweitens: Sie haben sich die Antwort bereits selbst gegeben, denn es steht ohnehin im Anerkennungsgesetz. Insofern muss ich es nicht explizit auch noch in dieses Gesetz hineinschreiben.

Es gibt noch ganz andere Aspekte in der Stellungnahme der OSZE zum Beispiel. Die hat klar kritisiert, dass man das Thema „Versammlungsfreiheit“ und das Verbot von etwaigen Versammlungen hineinschreibt. Das steht im Israelitengesetz übrigens auch, aber das ist nicht notwendig, weil das klar so im Gesetz steht. Jedes Mal, wenn man solche Dinge extra hineinschreibt, dann stellt man natürlich alle Muslime unter einen Generalverdacht, und das sollten wir gerade in dieser sehr aufgeheizten Stimmung, die ja momentan herrscht, jedenfalls nicht tun. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

Ganz unabhängig davon gibt es aus meiner Sicht bei dem Gesetz auch noch viele verfassungsrechtliche Probleme. Das Thema der Auslandsfinanzierung wurde schon angesprochen. Es ist in Österreich so, dass der Gleichheitssatz besagt, dass wir alles, was gleich ist, auch gleich behandeln sollten. Jetzt gibt es aber dieses Verbot der dauerhaften Auslandsfinanzierung für andere Religionsgesellschaften nicht. Herr Minister Ostermayer! Ich habe Sie oft gefragt, wo Sie das herauslesen. Ich habe bis heute keine Antwort darauf bekommen.

Das heißt, wir würden hier unterschiedliche Religionsgesellschaften unterschiedlich behandeln. Jetzt nehme ich einmal an, dass das nicht dem Gleichheitssatz wider­spricht, aber dann verstehe ich nicht, weil Ihre Intention – und die teilen wir hier alle – ist ja, dass wir keine dauerhafte Finanzierung der Islamischen Religionsgemeinschaft aus dem Ausland haben wollen, wieso Sie in die Erläuterungen explizit hinein­schreiben, wie man das Ganze umgehen kann. Wir haben schon von den Stiftungs­konstruktionen gehört. Ich verstehe das nicht, das macht keinen Sinn. Das Ziel hätten, glaube ich, alle hier geteilt, aber Sie schreiben hier explizit hinein, wie man das um­gehen kann.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die vereinsrechtliche Problematik. Einerseits haben wir ein Problem mit dem Grundrecht, nämlich dass die Vereinsfreiheit gilt, und andererseits – auch das ist ja hier wieder die Intention –, dass man alle, die jetzt als Verein organisiert sind, in der entsprechenden Religionsgesellschaft quasi unterbringt. Jetzt gibt es da aber das Problem im Islam, dass viele unterschiedliche Strömungen existieren, und all jene Vereine, die sich eben da nicht unterordnen wollen, werden jetzt, wie wir vorhin gehört haben, den Namen ändern. Ich glaube, sie werden eher den Zweck ändern, und


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 160

sie werden genauso weitermachen wie bisher. Wenn auch hier wieder die Intention war – der Kollege Wittmann hat das ausgeführt –, dass man versucht, die Hasspre­diger, die entsprechende Predigten halten, in den Griff zu bekommen, dann werden die das unter einem anderen Namen und mit einem anderen Zweck weiterverfolgen.

Fakt ist also, der Islam wird hier anders, nämlich strenger, behandelt als andere Religionen. Fakt ist auch, dass die Ziele, die mit diesem Gesetz an und für sich verfolgt werden, nicht erreicht werden können. Fakt ist auch, dass die gesamte Opposition – ich finde das spannend, denn vorhin habe ich gehört, nur ein paar stimmen nicht zu – nicht zustimmt, wenn auch teilweise aus unterschiedlichen Gründen. Es ist sehr klar, dass wir hier nicht zustimmen werden, da es klare verfassungsrechtliche Probleme gibt. Ich verstehe nicht, wieso wir dieses Gesetz in der Art und Weise heute be­schließen sollten. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

14.04


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Ostermayer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.04.15

Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beginne gleich bei Herrn Abgeordnetem Scherak und seiner Frage, wo das stünde, dass die Religionen ausreichende Mittel besitzen müssen. – Das gibt es schon seit 1874, in § 5 Anerken­nungsgesetz steht:

„Die staatliche Genehmigung zur Errichtung einer Cultusgemeinde () ist durch den Nachweis bedingt, daß dieselbe hinreichende Mittel besitzt, oder auf gesetzlich gestattete Weise aufzubringen vermag, um die nöthigen gottesdienstlichen Anstalten, die Erhaltung des ordentlichen Seelsorgers und die Ertheilung eines geregelten Religionsunterrichtes zu sichern.“ (Abg. Rädler: Na, schau!) Also das steht im Anerkennungsgesetz von 1874.

Zweiter Punkt, zur Frage des Generalverdachts, den Sie angesprochen haben, den auch Frau Abgeordnete Korun angesprochen hat: Wir, Herr Bundesminister Kurz und ich, haben sehr intensive Gespräche mit den Vertretern der IGGiÖ, mit den Vertretern der ALEVI und so weiter geführt. Wir haben dort argumentiert, warum wir diese Regelung getroffen haben, und sie ist von vielen verstanden worden, nicht von allen zugegebenermaßen. Das Kernargument war nicht, dass es einen Generalverdacht gibt, sondern dass wir nicht denjenigen, die die anderen ausspielen wollen – man könnte es härter formulieren und sagen, verhetzen wollen –, Mittel in die Hand geben, damit sie das tun können, und um Missverständnisse zu vermeiden.

Hintergrund: In § 6 des derzeit noch gültigen Islamgesetzes steht: „Auch die Lehren des Islams, seine Einrichtungen und Gebräuche genießen diesen Schutz, insoweit sie nicht mit den Staatsgesetzen in Widerspruch stehen.“

Jetzt wissen wir alle – das teile ich ja auch hundertprozentig –, dass alle Menschen oder Personen, egal, ob natürliche oder juristische Personen, verpflichtet sind, die Gesetze einzuhalten. Insofern ist ja auch das Argument mit dem Ehrenmord ein vollkommen absurdes, denn da in Österreich gemäß § 75 StGB Mord verboten ist, ist er in jeder Situation verboten, und es gibt keine Ausnahme davon. Aber um nicht zu ermöglichen, dass mit einem falschen Schluss argumentiert wird, halte ich es für vertretbar und für sinnvoll, dass es dezidiert hineingeschrieben wurde, und die meisten, mit denen ich gesprochen habe, haben es akzeptiert – angefangen vom Präsidenten der IGGiÖ bis hin zu vielen anderen Vertretern, mit denen wir gesprochen haben, und


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 161

den ALEVI; also beide derzeit anerkannten Religionsgesellschaften islamischen Glaubens.

Dass es übrigens neben der IGGiÖ auch die ALEVI, die Islamisch Alevitische Glaubensgemeinschaft, als anerkannte Religionsgesellschaft gibt, weil das auch immer so im Raum steht, hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. Es hat dann Bestre­bungen gegeben – sie kennen die ganze Diskussion vielleicht –, die IGGiÖ wollte ein eigenes Gesetz. Wir haben erklärt, dass das nicht möglich sei, weil es zwei anerkannte Religionsgesellschaften gebe, und haben daher diese Teilung im Gesetz vorgenom­men.

Wir – mit „wir“ meine ich jetzt immer auch meinen Kollegen Kurz, das Kultusamt und viele andere – haben einen sehr intensiven Dialog gepflogen, in dem wir aber auch unsere Grenzen dargestellt haben. Und eine dieser Grenzen war das Thema der Auslandsfinanzierung. Jetzt fragen Sie: Wirkt das überhaupt? – Also ich verweise nur auf die heutigen Stellungnahmen, die es sowohl von der Türkei als auch von ATIB gegeben hat, die genau diesen Punkt intensiv kritisieren. Sie würden ihn wohl nicht kritisieren, wenn sie der Meinung wären, dass das wirkungslos ist.

Zum Herrn Klubobmann Strache – es ist schade, dass er jetzt nicht da ist, weil ich es ihm gerne persönlich gesagt hätte (Abg. Korun: Das sind wir von ihm gewohnt!), aber das erlebe ich ja ab und zu, dass dann die Anwesenheit nicht gegeben ist, wenn man die Antwort hören kann –: Das war die radikalste Themenverfehlung zum Islamgesetz, die ich in der gesamten Diskussion miterlebt habe. Es war bisher allen klar, dass wir über ein Religionsgesetz reden. Auch die verfassungsrechtliche Grundlage meiner Zuständigkeit, dass ich für Religionsrecht zuständig bin, trägt dazu bei.

Wir haben das Ziel gehabt, ausgehend vom Dialogforum Islam – dazwischen ist es ein bisschen eingeschlafen, ich bin dann im März zuständig geworden –, dass wir den Dialog so intensivieren, dass wir möglichst rasch zu einem Ergebnis kommen, das auch entsprechend breit getragen werden kann.

Es ist allen klar gewesen, dass wir über Religionsrecht reden, dass wir nicht über Schulrecht reden; diese Diskussion hatten wir auch schon mit Herrn Abgeordnetem Walser. Das ist eine andere Materie. Wir reden nicht über ein Polizeigesetz, wir reden nicht über ein Sicherheitsgesetz, wir reden nicht über ein Terrorismusgesetz. Dafür gibt es andere gesetzliche Materien, wo das geregelt ist, wo wir zum Teil auch Nach­schärfungen vorgenommen haben. Das Verbot von Terrorismus gilt zum Beispiel unabhängig davon, ob eine Religion missbraucht wird, welche Religion missbraucht wird; das ist eine generelle Regelung.

Thema Islamischer Staat: Es hat ja auch manche gegeben, die gefragt haben, ob es sinnvoll ist, in der jetzigen Phase das Islamgesetz zu beschließen. Wir waren uns mit den Glaubensgemeinschaften einig, dass wir uns im Gesetzgebungsprozess nicht davon abhalten lassen dürfen oder dass wir den Gesetzgebungsprozess nicht danach richten, ob irgendwelche wahnsinnigen terroristischen Taten vollbracht werden oder nicht, genauso wie wir uns beziehungsweise Sie als Gesetzgeber sich nicht davon abhalten lassen können, wenn jemand eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einbringt. Wenn wir darauf Rücksicht nehmen würden, dann kann jeder Gesetz­gebungs­vorgang unterbrochen werden, abgebrochen werden, verzögert werden, indem irgendwer eine Verfassungsbeschwerde einbringt, zum Beispiel indem jemand behauptet, die IGGiÖ sei keine anerkannte Religionsgemeinschaft. Der Verfassungs­gerichtshof hat dem übrigens auch keine aufschiebende Wirkung zuerkannt.

Was wir nach einem intensiven Dialog gemacht haben, ist, dass wir das Gesetz aus dem Jahr 1912, bei dem wir alle der Meinung waren, es regelt bestimmte Bereiche nicht mehr in einer Form, wie wir es rechtsstaatlich gewöhnt sind, wie sie geregelt


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 162

werden sollten – ursprünglich gab es den Wunsch, dieses Gesetz nur zu novellieren –, jetzt neu fassen und auf bestimmte Entwicklungen, die es in den letzten 103 Jahren gab, Rücksicht nehmen. Da gehören der Schutz des Namens, der Schutz der Reli­gions­gemeinschaft dazu, und deshalb gibt es auch bestimmte Anerkennungs­voraus­setzungen, deshalb gibt es bestimmte Vorgaben, was sozusagen im Inneren geregelt werden muss, statutarisch, und was nach außen hin geregelt werden muss. Da gehört auch die Vorgabe dazu, dass eine in der Amtssprache Deutsch verfasste Lehre vorzu­legen ist, eine Interpretation der Rechtsquellen und der religiösen Quellen vorgenom­men werden muss.

Es gab nie die Diskussion, dass es einen Einheitskoran auf Deutsch geben muss. (Abg. Kickl: Ach ja?! Aber der Kurz erklärt das später!) Das gibt es auch praktisch gar nicht. Wer Details dazu nachlesen will: Heute gab es im „Standard“ ein Interview mit einem Wissenschaftler, der erklärt hat, dass die Sprache des Korans sehr unbestimmt, poetisch ist, und eigentlich stellt sich immer die Frage, wie er interpretiert wird. Die Interpretation der Rechtsquellen – das ist die Darstellung der Lehre – haben wir auch verlangt. Ansonsten treffen wir Regelungen zur Ausbildung der Imame, also ein islamisch-theologisches Studium, bis hin zur Seelsorge in Gefängnissen, in Spitälern, beim Bundesheer.

Ich möchte abschließend noch allen danken, die sehr intensiv, sehr konstruktiv bei all den Diskussionen, die es zwischendurch auch aufgrund von, wie ich meine, Kommunikationsproblemen innerhalb der Glaubensgemeinschaft gab, mitgearbeitet haben. Ich danke dem Chef des Kultusamtes Mag. Henhapel, dem Integrationsminis­terium, meinem Kollegen Kurz, den Glaubensgemeinschaften, Religionsgemein­schaf­ten, dem Verfassungsdienst, der sich noch einmal sehr genau angeschaut hat, ob das verfassungsrechtlich okay ist. Wir haben das ja auch im Hearing gehört, das es inzwischen gegeben hat. Selbstverständlich bedanke ich mich auch bei den Mitar­beitern und Mitarbeiterinnen in unseren Kabinetten. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Kurz zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.14.15

Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz: Sehr geehr­ter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Ostermayer! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf anschließen an Minister Ostermayer und gleich einmal festhalten, dass ich der Meinung bin, dass das Islamgesetz ein sehr wichtiger Schritt für uns ist, für das Zusammenleben in Österreich. Es ist auch eine Gelegenheit für den Islam, sich in Österreich selbständig, ohne Bevormundung und ohne Druck aus dem Ausland entwickeln zu können. Es darf in Österreich kein Widerspruch sein, selbst­bewusster Österreicher und gleichzeitig gläubiger Moslem zu sein, und das war auch stets die Intention hinter diesem Gesetz.

Ich möchte einleitend, da das heute auch Teil der Diskussion war, klar festhalten, dass das Gesetz keine Reaktion auf den Terror sein kann und auch nicht sein darf. Wir haben mit der Arbeit an diesem Gesetz vor drei Jahren begonnen, haben ein Jahr lang im Dialogforum Islam mit der Islamischen Glaubensgemeinschaft eine Punktuation erarbeitet, haben diese danach gemeinsam mit Minister Ostermayer in einen Gesetz­entwurf gegossen, haben daraufhin viele, ich möchte fast sagen, unzählige Dis­kussionsrunden mit der Islamischen Glaubensgemeinschaft und auch mit der Islamisch Alevitischen Glaubensgemeinschaft gehabt, bis wir zu einem Entwurf gekommen sind, der durch den Ministerrat gegangen ist und der heute dem Parlament vorliegt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 163

Aus meiner Sicht regelt dieses Gesetz ganz klar Rechte und auch Pflichten der Muslime in Österreich, und es versucht, bei Fehlentwicklungen, die wir auch in Öster­reich erleben, gegenzusteuern.

Die Rechte sind schon angesprochen worden, auch die Pflichten sind angesprochen worden; ich darf vielleicht noch auf die Fehlentwicklungen eingehen. Die Imame aus dem Ausland, aber auch die dauerhafte Finanzierung aus dem Ausland sind eine Möglichkeit, nicht nur religiös Einfluss zu nehmen und nicht nur Abhängigkeiten zu schaffen, sondern sie sind auch eine Möglichkeit, um gesellschaftspolitisch in Öster­reich Einfluss zu nehmen. Ich glaube, es ist legitim, dass wir versuchen, da gegenzusteuern, dass wir mit diesem Gesetz einen Schritt setzen, um diesen Einfluss zurückzudrängen.

Es haben einige angesprochen, dass es falsch wäre, hier gegenzusteuern, oder dass es eine Ungleichbehandlung der islamischen Religion in Österreich ist. Ich glaube, von Ungleichbehandlung kann man nur sprechen, wenn die Rahmenbedingungen und die Voraussetzungen die gleichen sind. Wir haben in den anderen Religionen weder die Prediger, die aus dem Ausland in Massen nach Österreich geschickt werden, Ange­stellte anderer Regierungen sind, noch haben wir Auslandsinvestitionen und dauer­hafte Unterstützungen, wie das beim Islam in Österreich der Fall ist.

Es gibt also hier eine Problemstellung, die mit der Problemstellung in anderen Religionen keineswegs vergleichbar ist, und insofern tue ich mir auch schwer mit diesem stetigen Vorwurf der Ungleichbehandlung, denn unsere Verfassung ist da eigentlich sehr klar. Wir haben in Österreich eine Trennung von Staat und Religion. Es wäre nach unserer Verfassung nicht möglich, dass die Regierung direkt einen Priester anstellt und bezahlt, damit er in Österreich tätig ist. Es ist nicht möglich, dass Angela Merkel einen Pastor oder eine Pastorin anstellt, nach Österreich schickt und hier bezahlt. Insofern ist es auch legitim, dass wir sagen, wir wollen keine Imame, die Angestellte anderer Regierungen aus dem Ausland sind, die hier in Österreich predigen und tätig sind.

Da gibt es keine Ungleichbehandlung, sondern da entspricht dieses Gesetz meiner Meinung nach dem, was in unserer Verfassung schon vorgesehen ist, nämlich eine Trennung von Staat und Religion und auch die Selbsterhaltungsfähigkeit der jeweiligen Religionsgemeinschaften. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Pendl.)

Herr Abgeordneter Scherak, du hast angesprochen, dass das gleichheitswidrig sei. – Ich teile diese Bedenken nicht, denn die Rahmenbedingungen sind hier schlicht und ergreifend andere, und wenn wir beobachten, dass zum Beispiel heute die türkische Religionsbehörde massiven Widerstand zeigt und massive Kritik an diesem Gesetz übt, dann merken wir, dass wir da einerseits einen wesentlichen Punkt getroffen haben, dass manche um ihren Einfluss, den sie in der Vergangenheit nehmen konnten, fürchten, aber wir merken andererseits auch, dass es diese Phänomene bei anderen Religionen so schlicht und ergreifend nicht gibt.

Frau Abgeordnete Korun hat angesprochen, dass sie fürchtet, dass die Muslime unter einen Generalverdacht gestellt werden. – Ich meine, man muss mit der Opferrolle sehr vorsichtig sein, denn sie ist einfach und sie ist genauso falsch, wie Musliminnen und Muslime ständig pauschal als Täter zu verurteilen.

Wir haben in Österreich seit 1912 ein Islamgesetz, das vorsieht und das klar regelt, dass das staatliche Recht Vorrang hat. (Abg. Korun: Das gilt sowieso!) Ich halte es für absolut legitim, wie im Bekenntnisgemeinschaftengesetz auch, diesen Vorrang des nationalen Rechts auch wirklich hineinzuschreiben. (Abg. Korun: Im Konkordat steht es nicht drin!)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 164

Ich glaube, dass es ein fundamental falsches Signal gewesen wäre, diesen Vorrang nicht niederzuschreiben, und ich glaube auch, dass es insbesondere aufgrund der aktuellen Diskussionen, die wir immer wieder erleben, aufgrund der Personen, die vielleicht auch ganz bewusst Gesetze missinterpretieren wollen, absolut richtig ist, den Vorrang des staatlichen Rechts hier klar und deutlich festzuschreiben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich möchte zum Abschluss noch ganz kurz folgende Frage aufgreifen: Gehört der Islam zu Österreich, ja oder nein? – Meiner Meinung nach gehört er zu Österreich. Wir haben als erstes Land in Europa den Islam im Jahr 1912 anerkannt, und ich glaube, wir müssen sehr vorsichtig sein, wenn wir Realitäten verleugnen. Wir haben in Österreich über 500 000 Musliminnen und Muslime, sie sind ein selbstverständlicher Teil Österreichs. Wir haben seit 1912 ein Islamgesetz, erkennen die Religion an, insofern ist sie auch Teil unseres Landes.

Wichtig ist – das ist ähnlich wie bei der Zuwanderungsdebatte –, Probleme anzugehen und Lösungen zu suchen. Es hilft uns nichts, so zu tun, als wären wir kein Zuwanderungsland, obwohl wir über Jahrzehnte eine massive Zuwanderung erlebt haben. Es hilft uns nichts, so zu tun, als gäbe es keinen Islam in Österreich, obwohl wir über 500 000 Musliminnen und Muslime haben (Abg. Kickl: Sie verwechseln da ein paar Sachen miteinander!), daher bin ich stets ein Fan davon, die Realitäten klar anzusprechen und Lösungen für Probleme und Herausforderungen zu finden.

Ich glaube, dass das Islamgesetz eine gute Möglichkeit ist, um Rechte und Pflichten zu regeln. Ich glaube, dass es treffsicher in der Ansprache von Fehlentwicklungen ist, und wenn, Frau Abgeordnete Korun, die IGGiÖ und auch die Islamisch Alevitische Glau­bensgemeinschaft diesem Gesetz zustimmen, dann glaube ich, dass man durchaus auch als Parlament dieser Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen kann.

Ich darf umgekehrt die Frage stellen, wie Sie vor den islamisch-alevitischen Gläubigen in Österreich rechtfertigen, dass Sie diesem Gesetz, das von dieser Gruppe stark befürwortet wird (Abg. Strache: Die liberalen Moslems und die Schiiten lehnen es ab!) – und das ist eine Gruppe, für die Sie sich immer wieder eingesetzt haben –, nicht Ihre Zustimmung erteilen. (Abg. Korun: Ich habe jetzt leider keine Redezeit mehr!) Ich bitte nochmals um Zustimmung und darf mich abschließend bei Bundesminister Ostermayer für die gute Zusammenarbeit in diesem Prozess bedanken. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.

 


14.22.39

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren Bundesminister! Es ist in der Diskussion, glaube ich, alles gesagt worden. Daher möchte ich mich ganz einfach bei den beiden Bundesministern bedanken – nicht genug damit, dass sie sich wechselseitig danken. Ich glaube auch, dass wir zum nächsten Schritt kommen und sagen können: Das ist ein Vorbild nicht nur für Österreich, das ist ein Vorbild für Europa. (Abg. Strache: Gute Nacht!)

Das ist ein Punkt, an dem wir mit Stolz hinausgehen können, weil es uns gelungen ist, dank der Initiative von unserem Außenminister und damaligen Staatssekretär Sebastian Kurz mit der Eröffnung des Dialogforums Islam nun zu einer Gesetzes­vorlage zu kommen, die in Europa wirklich Anerkennung findet. (Ruf bei der FPÖ:  Abdullah-Zentrum!)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 165

Nicht nur der Außenminister, auch viele andere Personen wurden bereits darauf angesprochen – ich selbst habe Anfragen von Radiosendern beziehungsweise Inter­view­anfragen aus Holland und Deutschland bekommen (Abg. Strache: Gratulation!) –, wie und warum wir es geschafft haben, dieses Islamgesetz – ein solch fortschrittliches Gesetz – zu entwickeln. Darauf sollten Sie stolz sein, Herr Kollege Strache, und nicht versuchen, das Negative hervorzukehren, sondern das, was dafür notwendig war, wurde getan. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Nein, ich freue mich für Sie, dass Sie Interviewanfragen aus Holland bekommen haben!)

Das (der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe) ist das derzeit bestehende Islamgesetz aus dem Jahr 1912. Niemand wird glauben, dass es sinnvoll wäre, das Gesetz aus dem Jahr 1912 noch weiter aufrechtzuerhalten (Abg. Kickl: Weil es kürzer ist?!), sondern im Gegenteil: Es war notwendig, dass wir dieses Gesetz hundert Jahre später auf eine neue Grundlage stellen, ein neues Gesetz darauf aufbauen, dass wir das mit allen Kräften in der islamischen Glaubensgemeinschaft besprochen haben, dass die vernünftigen Kräfte hier entsprechend mitgearbeitet haben. Es war notwendig, ein Religionsgesetz zu schaffen, das sich eindeutig auf das konzentriert, was es soll, nämlich die innere Religionsausübung einer Religionsgesellschaft zu sichern; auf der anderen Seite wird das, was von Kollegen Strache verlangt worden ist, nämlich die Sicherheit des Staates, bei uns in Gesetzen, die in den Verantwortungsbereich des BMI fallen, geregelt.

Wir haben schon im Innenausschuss und auch hier im Plenum beschlossen, dass Gefahren, die aufgrund des Islamischen Staats bestehen, dort behandelt werden und nicht im Rahmen von Religionsgesetzen, denn eines ist für mich ganz, ganz klar: Missbrauch der Religion muss immer bekämpft werden, aber er kann nie durch ein Religionsgesetz, sondern immer nur durch staatliche Gesetze bekämpft werden, denn er widerspricht immer der staatlichen Rechtsordnung.

Morde sind – egal, unter welchen Namen und im Namen welcher Religion sie began­gen worden sind – nie gerechtfertigt. Daher ist es auch ganz, ganz klar, dass diese Angelegenheiten nichts mit dem Inhalt eines Islamgesetzes zu tun haben.

Damit noch einmal ein ganz herzliches Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Pendl.)

14.26


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


14.26.12

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Haus! Insbesondere begrüße ich die Besuchergruppe aus der Marktgemeinde Gössendorf sehr herzlich hier im Haus! (Allgemeiner Beifall.)

Jetzt aber zurück zum Gesetz – ich möchte jetzt wieder auf den Boden der Realität zurückkommen –, beginnen wir einmal damit: Warum muss dieses Gesetz heute abgeschlossen werden? – Wir haben zwar gehört, dass angeblich seit 2012 darüber verhandelt wird, wir legen aber heute in diesem Gesetz unter anderem die Grundlage für die Religionsgesellschaft IGGiÖ, also die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich.

In diesem Gesetz, das hier heute vorliegt, ist eine Reihe von Punkten angeführt, die eine Glaubensgemeinschaft erfüllen muss. Die IGGiÖ erfüllt diese Dinge heute nicht, und zwar definitiv nicht. Das steht auch ausdrücklich noch einmal im Gesetz. Das


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 166

heißt, wir beschließen heute ein Gesetz, das sozusagen dadurch aufschiebend bedingt ist, dass die IGGiÖ überhaupt erst einmal ihre Grundlagen vorlegt.

Wir haben bisher keine Glaubensgrundlagen der IGGiÖ bekommen. Seit 2012 wird angeblich mit den Vertretern dieser Gemeinschaft verhandelt, aber bis heute haben wir keine Glaubensgrundlagen. Wir wissen nicht, wie viele Mitglieder sie wirklich hat. Es gibt dort Wahlen, aber diese Wahlen finden mit Wahlmännern statt, bei denen ein Vereinsobmann 400 Stimmen abgibt und Ähnliches. Wir wissen nicht, wie viele Mitglieder sie hat, wir wissen nicht, wie man Mitglied wird und wie man austritt.

Sie wollen heute ein Gesetz beschließen, das diese Religionsgesellschaft IGGiÖ regelt, und geben ihr dann bis 31. Dezember 2015 Zeit, diese Dinge nachzureichen. Das ist doch absurd! (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Lintl.)

Das ist so, wie wenn ich jemandem ein Kfz-Kennzeichen gebe und sage, er muss dann nachträglich das Auto kaufen und die Papiere nachreichen. Wenn er das bringt, dann ist alles schön und gut, wenn nicht, habe ich ihm halt das Kennzeichen gegeben. So ist das mit diesem Gesetz.

Warum müssen wir das heute beschließen? Welche Dringlichkeit besteht? Lassen wir uns diese Dinge doch zuerst einmal vorlegen, und dann beschließen wir ein Gesetz, in dem eine Religionsgesellschaft begründet wird, die alles vorgelegt hat.

Man sieht schon, wie hier vorgegangen wird. Ich weiß nicht, ob die Abgeordneten in den Reihen von SPÖ und ÖVP überhaupt wissen, was sie heute machen. Deswegen bitte ich, hier ganz in Ruhe zuzuhören und sich das allenfalls noch einmal anzu­schauen. (Abg. Rädler schüttelt den Kopf.) – Sie wissen es nicht, ich habe es mir gedacht. (Beifall bei der FPÖ.)

Der zweite Punkt ist der Vollzug. (Abg. Rädler: Das ist eine Fehlinterpretation!) – Nein, das steht definitiv drinnen! Also das ist keine Fehlinterpretation, das werden Sie sich sicherlich gleich erklären lassen. (Abg. Rädler: Nein: Ihre von mir!)

Zweiter Punkt: Die Religionsausübung findet, das wurde heute schon gesagt, in den Vereinen statt. Es gibt etwa 460 Vereine, in denen die sehr heterogene muslimisch-islamische Religionsausübung stattfindet. In diesem Gesetz ist jetzt Folgendes festgelegt, und ich zitiere das bewusst wörtlich:

„Vereine, deren Zweck in der Verbreitung der Religionslehre einer Religionsgesell­schaft nach diesem Bundesgesetz besteht (),“ – und so weiter – „sind (...) aufzu­lösen“. – Also Vereine, die von dieser Religionsgesellschaft, deren Glaubensgrund­lagen wir bis heute nicht kennen, umfasst sind, werden aufgelöst.

Wie bitte wird das geprüft und vollzogen? – Wir haben extra im Innenministerium nachgefragt, ob geklärt ist, wie das geprüft werden soll, und haben die Antwort bekommen: nein. Wie läuft eine solche Prüfung ab? – Vereinsbildung ist eines der Grundrechte in Österreich. Jetzt haben sich also Vereine gebildet, und diese Vereine werden gefragt, welche Religionslehre sie ausüben. Wie kann ich das einem Verein abverlangen? (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Selbst wenn ich es kann, prüft dann die Vereinsbehörde, ob die Glaubensgrundsätze dieses Vereins mit der IGGiÖ übereinstimmen? (Abg. Strache: Die aber nicht vor­handen ist!) Ich glaube, es wissen einige hier, wie das abläuft und wer dort in der Vereinsbehörde tätig ist. Das sind nämlich keine Religionswissenschafter, aber diese Menschen sollen jetzt klären, ob das, was der Verein an Religionsausübung macht, in der IGGiÖ vollzogen ist. – Das ist doch völlig unsinnig, das funktioniert im Vollzug nicht! (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Lintl.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 167

Selbst wenn die Vereinsbehörde meint, ihre Mitglieder sind so weit Religions­wissenschafter, dass sie das feststellen können: Gehen unsere Behörden dann wirklich her und lösen religiöse Vereine in Österreich auf? – Das schaue ich mir noch an, ob sich das unsere Behörden trauen, wenn dann erst recht Kritik aus dem Ausland oder sonst irgendwoher kommt.

Das ist von vorne bis hinten – mit Verlaub – nicht durchdacht. Das macht ja auch nichts, man kann ja Fehler machen. Deswegen haben wir diese ja aufgezeigt, und wir sind auch gerne bereit, hier zu helfen, es besser zu formulieren. Heute ist aber kein Zeitpunkt, ein derartiges Gesetz zu beschließen, bei dem, wie gesagt, die Dringlichkeit überhaupt nicht zu erkennen ist, bei dem die Grundlagen für die Religionsgesellschaft, die heute begründet werden soll, noch nicht vorliegen, außerdem der Vollzug völlig unklar, meines Erachtens überhaupt nicht möglich ist. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Lintl.)

Wir brauchen überhaupt keine weitere polemische oder sonstige Diskussion. Wir brauchen das nicht zu überhöhen. Das ist kein Exportschlager, sondern es wäre unter Umständen sogar geradezu peinlich, wenn sich dann herausstellt, dass keine Vereine in Österreich aufgelöst wurden, dass mit dem Gesetz nichts erreicht wurde und dass es die IGGiÖ vielleicht gar nicht schafft, ihre Grundlagen vorzulegen. Mit so einer Angelegenheit gehen wir nach außen, mit einem Gesetz, das heute nicht reif ist, überhaupt beschlossen zu werden. Das ist wirklich falsch!

Daher kann ich nur wieder dafür plädieren: Geben wir dieses Gesetz zurück in den Verfassungsausschuss, klären wir diese Punkte, lösen wir diese Fragen – es gibt noch viele andere, ich habe nur bewusst diese zwei allerwesentlichsten aufgegriffen –, und dann machen wir vielleicht ein sinnvolles Gesetz! Dann sind wir sicherlich auch dabei. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Lintl. – Abg. Jarolim: Bei der Rede bist du total im Hintergrund gestanden, so unsachlich war sie! – Abg. Strache: Der Herr Sachpolitiker Jarolim!)

14.32


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


14.32.36

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie bei so vielen sensiblen und heiklen Gesetzes­materien gelingt es auch bei dieser Angelegenheit sehr, sehr schwer, ohne Polemik auszukommen.

Eines der Probleme ist, dass man einen unterschiedlichen Zugang zu diesem Gesetz hat. Ich glaube, Kollege Gerstl hat es ja schon angesprochen: Wenn man hier über das Thema Sicherheit reden würde, was überhaupt nichts mit dem Religionsgesetz zu tun hat, säße ein ganz anderes Regierungsmitglied da. Ich ersuche also wirklich inständig, dass wir versuchen, bei den Gesetzesmaterien, wo wir gerade in einem Gesetzge­bungsprozess sind und heute hier die Beschlussfassung vornehmen, sachlich, ohne ununterbrochen zu polarisieren und unnötigerweise hier Ängste hervorzurufen, die Diskussion zu führen.

Ich denke, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass dieses Gesetz im Interesse des gesamten Staates liegt, und ich glaube – Frau Kollegin Korun, seien Sie nicht böse –, wenn man drei Jahre lang diskutiert, lange bevor wir die anderen Diskussionen über Terror hier geführt haben, kann man doch nicht sagen, dass das Gesetz überhastet oder zu schnell zustande gekommen ist oder die Diskussion zu kurz war. Es gab drei Jahre Diskussion auf breitester Basis! (Abg. Korun: Ich habe nichts von überhastet gesagt! Sie verwechseln mich!)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 168

Ich bin ja froh, dass Sie gesagt haben, es sind viele gute Dinge dabei, denn ich glaube, dass es notwendig ist, jenen, die sich ganz einfach zu unserem Staat, zu unserem Rechtsbestand bekennen, die Möglichkeit gibt, hiermit eine klare Abtrennung vorzu­nehmen. (Abg. Korun: Sie reden immer von „uns“ und „denen“! Die gehören doch hierher!) Ich bitte, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir wirklich von einem Religions­gesetz reden. Wir sind jetzt nicht im Sicherheitsbereich. Gerade ich sage das ganz bewusst, denn solche Fragen müssen wir woanders regeln und haben wir auch schon geregelt.

Als wir die ersten Maßnahmen im letzten Jahr hier beschlossen haben, haben viele gelächelt. Dann hat man gesehen, dass diese Bundesregierung und dieses Haus zeitgerecht richtige Beschlüsse gefasst haben – und das ist wichtig, meine ich.

Ich möchte hier heute noch einen Abänderungsantrag einbringen, damit man sieht, dass man auf alle eingegangen ist und die Diskussion geführt hat.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (446 der Beila­gen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die äußeren Rechtsverhältnisse islamischer Religionsgesellschaften erlassen wird (469 der Beilagen):

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

„In § 24 Abs. 4 wird der Klammerausdruck ‚(Rechtsschule)‘ durch den Klammer­ausdruck ‚(Rechtsschule, Glaubensströmung)‘ ersetzt.

In § 31 Abs. 3 wird das Datum ‚31.12.2015‘ durch das Datum ‚1. März 2016‘ ersetzt.“

Begründung

Zu Z. 1.:

Durch die Änderung wird auf die unterschiedliche Begriffsverwendung, insbesondere im Bereich der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft, eingegangen.

Zu Z. 2.:

Durch diese Änderung wird die Frist zur Auflösung der Vereine an die Frist zur Anerkennung der Statuten gemäß der im Ausschuss geänderten Fassung des Abs. 2 angepasst.

*****

In all diesen Detailfragen hat man hier auch mit den Betroffenen Konsens erzielt. Im Rahmen der Gesamtbeurteilung lade ich Sie wirklich ein, Ihre Schritte noch einmal zu überlegen, ob Sie diesem Gesetz nicht doch Ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.36


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 169

14.36.30

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wir tun gut daran, so ein Gesetz möglichst unaufgeregt – Herr Kollege Strache, das geht vor allem in Richtung Freiheitliche Partei – und sachlich zu diskutieren. Ein Religions­gesetz ist ein Religionsgesetz und kein Antiradikalisierungsgesetz. Wir müssen das also auch unter dem Gesichtspunkt einer Linie sehen, die wir seit einigen Jahren hier in diesem Hohen Haus verfolgt haben – eine Linie von Religionsgesetzen.

Es sind etliche Argumente hier genannt worden; ich möchte auf einen ganz speziellen Aspekt etwas genauer eingehen, von dem Herr Minister Ostermayer nicht überzeugt war. (Bundesminister Ostermayer kehrt zurück in den Sitzungssaal.) – Oh, er kommt gerade rechtzeitig! Herr Minister, ich kann dir vielleicht ein bisschen weiterhelfen, was dein Unverständnis anbelangt, warum wir in diesem Gesetz den Religionsunterricht (Ruf bei der FPÖ: Welchen?) für so wichtig erachtet haben.

Du hast gesagt, dass das eine andere Materie sei, dass der Religionsunterricht im Religionsunterrichtsgesetz behandelt und gut aufgehoben sei. Das ist natürlich richtig. Ich darf aber daran erinnern, dass wir bei anderen Gesetzen, die ich vorhin genannt habe – das Israelitengesetz, beispielsweise –, sehr wohl sehr genau auf den Religions­unterricht eingegangen sind. Das Israelitengesetz beispielsweise besteht aus zehn Paragraphen. Ein eigener Paragraph ist dort dem Religionsunterricht gewidmet, gerade weil er so wichtig ist.

Wenn wir uns jetzt die Situation im Bereich des islamischen Religionsunterrichts anschauen, dann, glaube ich, liegt auf der Hand, dass wir da große Probleme haben. Das sind Probleme, die wir eigentlich in den letzten Jahren – leider ist das ein längerer Zeitraum, auf den ich hier verweisen muss – immer wieder von grüner Seite aufge­griffen haben.

Ich darf an unsere Kritik an Religionsbüchern erinnern, in denen der Märtyrertod verherrlicht wird – also wahrlich kein Lesestoff für österreichische Schülerinnen und Schüler. Ich darf an den Vorfall in Graz erinnern, wo es mutige Schülerinnen und Schüler waren, die an diesem Religionsunterricht teilgenommen und gesagt haben: So geht es nicht! Sie haben gesagt, sie wenden sich ganz massiv gegen das, was ihnen ihr Religionslehrer da zum Besten gibt, nämlich die Rechtfertigung von Gewalt bei Beleidigung der Religion. Das haben die Schülerinnen und Schüler aufgedeckt!

Der Direktor der Schule hat vorbildlich gehandelt. Die Schulbehörde hat anschließend ebenfalls vorbildlich gehandelt. Das zentrale Problem ist nur: Durch staatliche Institu­tionen wäre dieser Fall nie aufgedeckt worden. Der zuständige Inspektor war kurz vorher noch in dieser Schule und hat überhaupt nichts festgestellt. Vielleicht hätte er sich ein bisschen mit den Schülerinnen und Schülern befassen sollen, vielleicht hätte er sie fragen sollen. Ich bin überzeugt, er wäre zu einigen Erkenntnissen gekommen.

Also es gibt sehr wohl spezifische Problemstellungen, gerade in diesem Bereich, und wenn wir ein Gesetz machen, dann müssen wir natürlich auf diese spezifischen (Bundesminister Ostermayer: Sie sprechen von Verwaltungsproblemen, die dieser !) – Das ist auch ein Verwaltungsproblem, ganz sicher, aber gerade du hast betont, dass wir mit diesem Gesetz auf spezifische Problemlagen eingehen wollen. Und warum nehmen wir hier genau diesen Bereich des Religionsunterrichts aus? Das verstehen wir nicht, und das ist für uns ein ganz wesentlicher Grund, warum wir hier die Zustimmung heute nicht geben können.

Ich darf auch noch auf ein, zwei andere Punkte ganz kurz zumindest eingehen. Es wurde das Thema Generalverdacht bereits angesprochen, und es wurde zurückge­wiesen, dass mit diesem Gesetz ein Generalverdacht ausgesprochen werde.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 170

Meine Damen und Herren, schauen wir uns an, was Expertinnen und Experten dazu sagen. Die sehen das nämlich ganz anders. Stefan Schima – ich glaube, eine aner­kannte Persönlichkeit in diesem Zusammenhang – kritisiert folgendermaßen ganz vehement. Er sagt:

„Die explizite Erwähnung, dass sich Muslime an die österreichischen Rechtsvor­schriften halten müssten, ist ... Zeichen einer Erwartungshaltung des Staates, dass es bei Muslimen mehr Rechtsverstöße als bei anderen Religionsgemeinschaften gibt.“

Also wenn Sie Fakten haben, bitte die Fakten auf den Tisch, dann können wir über so eine Passage reden. Das ist ganz klar. Aber ansonsten ist es natürlich so, wie Stefan Schima das zu Recht kritisiert: ein eindeutiger Verstoß gegen das Gleichheitsgebot. Hier werden Musliminnen und Muslime mit einem neuen Gesetz unter Generalverdacht gestellt. Dafür können Sie unsere Stimme selbstverständlich nicht haben.

Was die Auslandsfinanzierung anlangt, haben wir auch Vorschläge gemacht, wie wir dieses Problem lösen können. Wir Grüne sind selbstverständlich dafür, dass der Einfluss ausländischer Einrichtungen auf in Österreich tätige Religionsgesellschaften, Kirchen und so weiter zurückgedrängt wird. Wir wollen nicht, dass ein saudi-arabischer Staat, dass auch die Türkei festlegen kann, welche Positionen in Österreich musli­mische Religionsgesellschaften einnehmen. Das liegt auf der Hand, und dagegen haben wir uns immer gewehrt. Die Mittel, die Sie hier anwenden, sind untauglich.

Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist leider eine vertane Chance! (Beifall bei den Grünen.)

14.43


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Rädler. – Bitte.

 


14.43.06

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Als Integrationssprecher der Volkspartei (Abg. Kickl: Heute geht es um ein Religionsgesetz, haben wir gehört!) Können Sie zuhören, Herr Kickl? (Abg. Kickl: Ja, eh, das war aber der erste Fehler!) Als Integrationssprecher der ÖVP freut es mich, dass mit diesem Gesetz das Zusammenleben in unserem Land erleichtert wird, für all jene, die es gut meinen.

Wenn ich mir so manche Vorredner anhöre, muss ich sagen, es wäre besser, sie würden ihren Weitblick, den sie so gerne betonen, schärfen an jenen Reichsrats­abgeordneten, die 1912 das Islamgesetz geschaffen haben. (Abg. Kickl: Sie haben das sicher nie angeschaut!) Damals hatten wir 21 Millionen Österreicher und 20 000 An­gehörige des Islam in unserem Land. (Abg. Strache: Das war der hanefitische Ritus, und zwar ausschließlich!) Heute haben wir 8,5 Millionen Einwohner und 500 000 Isla­misten in unserem Land. (Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.) Umso berechtigter ist es, nach 100 Jahren darüber nachzudenken und ein neues Gesetz einzubringen. (Beifall bei der ÖVP.)

Jetzt wird von den Grünen eine Rückverweisung gefordert, um noch einmal im Verfassungsausschuss darüber diskutieren zu können. Unser Herr Minister hat bereits vor drei Jahren ein Dialogforum zwischen der Bundesregierung und der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich eingerichtet. Wir haben drei Jahre diskutiert – und jetzt sollen wir das rückverweisen? Ich frage mich, warum. Es liegt auf der Hand. Wenn wir gestern die Diskussion im ORF gesehen haben, dann wissen wir, welche Maske manche vor sich hertragen. Es gibt die Gutmenschenmaske und die Maske jener, die Radikalismen fördern. Das hat sich gestern ganz klar gezeigt. Und so ist es auch bei dieser Gesetzwerdung. Warum wollen die Grünen nicht zustimmen? – Sie wollen deshalb nicht zustimmen, weil ihnen dann ein Thema fehlt. Ihnen fehlt dann ganz


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 171

einfach ein Thema, das Sie nach einer Rückverweisung vielleicht noch einmal drei Jahre diskutieren können.

Ja, liebe Frau Korun, ich muss Ihnen jetzt einmal eines sagen: Sie betonen immer wieder, Sie sind aus der Türkei zugewandert. Sie heißen Teile dieses Gesetzes gut. (Abg. Korun: Das ist Ihre Integrationspolitik, Ihre Etikettierung! Das ist Ihre Integra­tions­politik!) Denken Sie einmal nach, und bleiben Sie auf dem Boden der Realität! Schauen wir einmal in die Türkei: Dort gibt es auch gesetzliche Regelungen. (Abg. Korun: Ich bin stolz drauf!) Wissen Sie – und das frage ich jetzt auch die Zuhörer und Zuseher –, wann in der Türkei, trotz bestehender Gesetzeslage, der christlichen Glaubensgemeinschaft, die dort 100 000 Menschen umfasst, ein Kirchenbau geneh­migt wurde? – Nach 90 Jahren heuer im Jänner das erste Mal! Das muss ich Ihnen ganz deutlich sagen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Korun: Ich heiße nicht Erdoğan! Themenverfehlung! Rufen Sie bei Erdoğan an!)

Zur Themennotwendigkeit bei den Grünen: Erinnern wir uns an die Bilder des Schwarzen Blocks bei diversen Demonstrationen, wo von Ihren Leuten Tafeln getragen wurden mit der Aufschrift: Muslime und Asylanten herzlich willkommen! Das sind die Anfänge des Radikalismus. Das ist das Öl in das Feuer der Freiheitlichen, das Sie jedes Mal gießen und das die Freiheitlichen brauchen! (Abg. Korun: Sie sind ein Populist! Schande!)

Zur Themenverfehlung der Freiheitlichen: Sie brauchen einen Generalverdacht. Die Grünen brauchen ein Thema und ihr Freiheitlichen einen Generalverdacht. Euer Populismus kann hier nur dazu führen, dass ihr dieses Gesetz ablehnt, aber wirklich nicht aus sachlichen Gründen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Aber es war schon ein ÖVP-Landeshauptmann, der Moscheen als artfremd bezeichnet hat! Das war ein Herr Pröll! – Abg. Korun: Ich danke für die Zahl der Worte! Schicken Sie Erdoğan eine Mail!)

14.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.

 


14.47.21

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Präsident! Werte Herren Minister! Ja, wie Kollege Scherak bereits ausgeführt hat, gibt es viele Details in diesem Gesetz, die kritikwürdig sind und die alle für sich genommen für eine Ablehnung reichen würden. Es gibt aber auch einen ganz prinzipiellen Grund, dieses Gesetz abzulehnen, und das ist tatsächlich die Ungleichbehandlung einer anerkannten Religionsgemein­schaft, die auf dem Irrtum fußt, dass hier Ungleiches ungleich zu behandeln wäre. Das ist nicht so.

Dazu würde ich Sie bitten, den Blick auf das Verhältnis von Staat und Religion zu richten, denn prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten, wie man dieses Verhältnis ausgestalten kann. Man kann sich als Staat Religion und Weltanschauung gegenüber neutral verhalten oder eben nicht neutral. Aus einer neutralen Position heraus sind Religion und Weltanschauung Privatsache. Das heißt, Religion und Weltanschauung sind wie ein persönliches Merkmal wie Haarfarbe, wie Augenfarbe, nicht dazu geeignet, Menschen zu kategorisieren. Das heißt, der Staat kann gar nicht nach Religion oder Weltanschauung privilegieren oder diskriminieren. Er kann ja nicht einmal unterscheiden. Das ist das Prinzip der Laizität.

Laizität hindert Gläubige aber nicht daran, sich zu organisieren und diese Form der organisierten Religion auch öffentlich auszuüben, im allgemeingültigen Rechtsrahmen natürlich. Laizität ist eigentlich der einzige Garant für Religionsfreiheit überhaupt. Und Österreich entscheidet sich mit jedem weiteren Gesetz gegen diesen Weg. Österreich


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 172

versucht, die Neutralität dadurch zu gewährleisten, dass für jede Religion ein spezielles Gesetz erlassen wird. Dazu nimmt der Staat in erster Linie einmal eine Unterscheidung vor zwischen religiösen und nicht religiösen Weltanschauungen, und es wird ange­nommen, dass hier Ungleiches vorliegt, das dann auch tatsächlich ungleich behandelt wird, denn weltanschaulich-religiöse Neutralität gibt es in Österreich nicht.

Konsequent wäre es aber dann, dass zumindest die Gruppe der anerkannten Religionsgemeinschaften gleich behandelt würde. Das kann man sich so vorstellen wie bei einem GmbH-Gesetz: Es gibt Unternehmen, die alle verschiedene Dinge tun, aber sie sind trotzdem vor dem GmbH-Gesetz gleich. Sie werden nicht ungleich behandelt, weil es inhaltliche Abweichungen gibt.

Diese inhaltlichen Abweichungen, sehr geehrter Herr Minister, lieber Sebastian Kurz, die halte ich für einen semantischen Trick. Inhaltliche Unterschiede werden dafür verwendet, technische Kriterien verschieden zu adressieren. Finanzierung, die Aufforderung, sich an Gesetze zu halten, Subventionen zum Beispiel sind keine Unterschiede, die sich inhaltlich aus Religion an sich ergeben.

Ein Islamgesetz, das in einem Atemzug mit den Anti-Terror-Gesetzen ausformuliert wurde – Klubobmann Lopatka hat in einer der Reden an einem der letzten Plenartage gesagt, das neue Islamgesetz sei die Antwort auf IS –, das dazu dienen soll, eine Religion im Inland zu domestizieren und gleichzeitig vom Ausland zu isolieren, das widerspricht dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz. Die behauptete Vor­aussetzung der Ungleichheit, die eine Ungleichbehandlung nach sich zöge, die gibt es einfach nicht. Ja, hier wäre tatsächlich Gleiches gleich zu behandeln, mit einem Gesetz, das für alle Religionen und Weltanschauungen gleich ist. Es gibt nur noch eine elegantere Lösung, und das wäre Laizität. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

14.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bitte.

 


14.51.11

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte es noch einmal betonen, auch wenn es schon mehrmals gesagt wurde: Es ist wirklich erschütternd für mich, wie Themen hier ganz, ganz bewusst miteinander vermischt werden. Und ich muss Ihnen ehrlich sagen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen der FPÖ, von Ihnen bin ich da nicht überrascht, aber von einigen anderen, denn auch andere Fraktionen haben ganz bewusst Themen durcheinandergebracht. (Abg. Neubauer: Da müssen Sie durch!)

Wir sprechen heute nämlich über das Islamgesetz und nicht über Sicherheitspolitik. Sicherheitspolitik ist heute überhaupt nicht auf der Agenda, und Sicherheitspolitik betrifft alle, die unrecht handeln, egal, ob mit oder ohne religiöses Bekenntnis. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, Sie haben heute ganz klar Ihr Thema verfehlt. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Heute geht es, wie schon mehrmalig erwähnt, um Rechte und Pflichten für die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich und die Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich. Ich kann es auch nicht mehr hören, wenn gesagt wird, es gehe um den „Islam österreichischer Prägung“. Was heißt das eigentlich? Was soll das eigentlich sein? Ich kann es nicht beantworten, denn wir alle sind Österreich. Einige, die immer wieder mit diesen Themen kommen, sollten sich wirklich bewusst werden, was sie gesellschaftspolitisch anrichten, wenn sie Tatsachen vermischen,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 173

ganz bewusst polemisieren, ganz bewusst Leute gegeneinander aufhetzen und spal­ten.

Es geht um die Einräumung von Rechten, beispielsweise – heute auch schon mehrmalig gehört – auf religiöse Betreuung in Krankenanstalten, beim Bundesheer oder in Haftanstalten sowie – auch wenn es für mich persönlich, ganz ehrlich, überraschend ist, dass wir das erst im Jahr 2015 beschließen – die Einräumung des Rechts auf innerreligionsgesellschaftliche Speisegebote in den genannten Einrichtun­gen sowie den Schutz von Feiertagen und die Errichtung von Friedhöfen. Zentral ist, auch schon erwähnt, die Installierung eines Lehrstuhls an der Universität. Damit ist es nämlich gänzlich neu, dass sich Imame nun auch in Österreich universitär ausbilden lassen können.

Ich möchte ein Wort zum Anerkennungsgesetz 1874 und Islamgesetz alt verlieren. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, ich kann junge Musliminnen und Muslime schon verstehen, wenn sie sich fragen, warum man sie darauf aufmerksam macht, nach dem öster­reichischen Recht zu leben. Für sie ist das einfach ganz normal, weil sie hier geboren sind und auch nichts anderes kennengelernt haben. Deswegen kann ich diese Kritik nachvollziehen. Ich möchte aber trotzdem sagen, dass wir aufgrund der Verhandlun­gen mit ALEVI und der IGGiÖ noch vier zentrale Forderungen einarbeiten konnten, die ganz wichtig waren, und das ist im parlamentarischen Prozess passiert. Darunter fallen die Bestellung der Lehrenden an die Universität nur nach Rücksprache mit der IGGiÖ und der ALEVI und vor allem die Tatsache, dass sie auch AnhängerInnen der anerkannten Religionsgesellschaft sein müssen, die Verlängerung der Auslandsfinan­zierung oder auch die innerstatutarische Angelegenheit.

Ich möchte abschließend als Kinder- und Jugendsprecherin noch eines sagen. Was mir immer wieder auffällt – und da müssen wir alle besser werden –: Das Islam­gesetz 2015 ist vor allem an junge Musliminnen und Muslime gerichtet. Ganz offen gesagt: Meine Fraktion hat es getan, ich weiß auch, dass der Kunst- und Kulturminister es getan hat, aber wir alle haben es wahrscheinlich zu spät getan: junge Musliminnen und Muslime rechtzeitig in den Gesetzwerdungsprozess einzubinden. Da müssen wir generell besser werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.54


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kickl. – Bitte.

 


14.54.48

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, wenn das alles so einfach wäre – das gilt insbesondere für die Sozialdemokratie. Das ist also ein Gesetz, das nur die Religionsangelegenheiten regelt und überhaupt nichts mit Sicherheit und Integration zu tun hat. Das ist dann wahrscheinlich auch der Grund, warum wir vorhin die Ausführungen des zuständigen Integrationsministers gehört haben: weil das alles nichts mit Integration zu tun hat und offenbar nur die inneren Angelegenheiten einer Religionsgemeinschaft regelt. Das ist keine vernünftige Logik. Genauso, wie der Herr Rädler von der ÖVP den Versuch, der FPÖ hier Populismus umzuhängen (Abg. Rädler: Überhaupt nicht!), tunlichst zurück­nehmen sollte, denn es war Ihr Landeshauptmann in Niederösterreich, der sich zu dem Satz verstiegen hat, dass Moscheen artfremd seien. Das würde einem Freiheitlichen gar nicht über die Lippen kommen. Das sage ich Ihnen! (Ironische Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP.) Und bis heute habe ich keine Entschuldigung gehört. (Beifall bei der FPÖ.)

Und man tut hier so, als ob das, was Klubobmann Strache zum Ehrenmord gesagt hat, so ein Blödsinn wäre. (Abg. Schönegger: Zu spät!) Na ja, Sie haben sich ja immerhin in vielen Ihrer Ausführungen – Kollege Lopatka ist gerade nicht da – auf Deutschland


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 174

berufen. In Deutschland haben wir folgende Situation gehabt (der Redner hält den Ausdruck eines „FAZ“-Artikels in die Höhe): Ein Deutsch-Afghane bringt seine schwan­gere Freundin hinterrücks um. „Aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft“ habe er sich „in einer Zwangslage“ befunden, sagt der Richter. Die Überschrift heißt: „Kultureller Rabatt für ,Ehrenmord‘“.

Das sind Dinge, die gibt es, die haben nicht wir Freiheitlichen erfunden, und man tut der Sache nichts Gutes, wenn man sich dieser ganzen Thematik naiv annähert. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, ich möchte zunächst mit der ÖVP beginnen, denn die ÖVP hat immer dann, wenn sie sich erfolgreich gesellschaftspolitisch positionieren will – ich abstrahiere einmal von den Eigenproduktionen à la Homo-Ehe und Adoptionsrecht für Lesben –, einen neuen Weg eingeschlagen. Sie macht jetzt den Merkel-Papagei. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Die Frau Merkel sei immerhin die Tochter eines Pastors, habe ich gehört – das war Nietzsche aber auch, der Sohn eines Pastors. Daraus würde ich noch kein besonderes Naheverhältnis zu religiösen Aktivitäten herleiten. (Abg. Wöginger: Was hast du für ein Problem? – Verfolgungswahn!) Aber die Frau Merkel stellt sich hin und sagt: „Der Islam gehört zu Deutschland.“ Und mit einer gewissen Verzögerung kommen dann der Herr Mitterlehner, die Frau Mikl-Leitner, der alte Herr Khol, der Universitätsprofessor ohne Universität, und wiederholen diesen Satz auf Österreich angewendet (Abg. Wöginger: Du wirst auch einmal alt! – weiterer Zwischenruf des Abg. Rädler): Der Islam gehört zu Österreich. Auf diese Fehlleistung werden wir dann noch zu sprechen kommen. Aber immerhin: Sie haben es klar gesagt.

Die SPÖ windet sich schon etwas mehr. In dieser Klarheit habe ich das nicht gehört. Sie eiert herum, aber ich halte fest, sie hat auch das Gegenteil nicht behauptet. Den Satz, dass der Islam nicht zu Österreich gehöre, habe ich aus den Reihen der SPÖ nicht gehört, auch wenn der Kollege Cap sich heute bemüht hat, eine, sage ich einmal, gewisse differenzierte Position einzunehmen, die ihm sicherlich insbesondere im Bereich der Wiener Sozialdemokratie den Status eines Exoten einbringen wird. (Heiter­keit bei Abgeordneten der FPÖ.)

Sie müssen sich nämlich Folgendes zur Situation der SPÖ vergegenwärtigen, das ist ja das Problem: Schauen Sie einmal zum Maiaufmarsch, schauen Sie dort einmal hin, und Sie werden dort viele rote Fahnen finden. Aber das sind nicht die rot-weiß-roten, sondern das sind die anderen roten, das sind die türkischen roten. Das sind jene Fahnen, die die Aktivisten und Anhänger des Herrn Erdoğan an diesem ersten Mai schwenken. Das ist auch der Grund, warum die SPÖ insbesondere in Wien den politischen Aktivitäten, die immer auch islamistisch-politische Aktivitäten in der Wahl­kampfführung des Herrn Erdoğan in Wien sind, so demütig entgegentritt. Da gibt es keinen Widerstand, da werden die Stadien organisiert! Ich würde mir den Kopf darüber zerbrechen, was in einer Gesellschaft los ist, wenn in Ankara jemand mit den Fingern schnippt und in Wien die Hütte binnen 24 Stunden voll ist. Diese Organisationskraft habe ich mir bei der Ablehnung von Attentaten aus dieser Community gewünscht, dort habe ich sie nicht erlebt. Dort würde ich sie mir wünschen – das sollte der SPÖ insbesondere einmal zu denken geben. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie unterstützen das, und das ist das Problem. Die SPÖ ist viel näher dran an diesem Erdoğan-Islamismus, als es heute aus diesen Wortmeldungen herausgekommen ist. (Präsident Kopf übernimmt wieder den Vorsitz.)

Ich habe ein interessantes Dokument gefunden, einen Antrag an den letzten SPÖ-Parteitag. Antragsteller ist die „Initiative Soziales Österreich“, es ist ein Antrag an den Bundesparteitag, und zwar betreffend die „Sozialdemokratische Position gegenüber dem politischen Islam“. Das ist deswegen ein sehr interessantes Dokument, weil da


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 175

grundvernünftige Forderungen drin sind, grundvernünftige Forderungen. Ich darf ein paar zitieren:

„Wer sich solchen mordenden Truppen anschließt und damit zum potenziellen Mörder wird, muss sofort seinen Asylstatus bzw. die Aufenthaltsberechtigung verlieren.“ – Grundvernünftig! (Beifall bei der FPÖ.)

„Österreich darf nicht als Rekrutierungs- und Aufmarschland für diese Verbrechen missbraucht werden.“ – Grundvernünftig!

„Die finanzielle, politische und moralische Unterstützung terroristischer Organisationen, die sich die Vernichtung des Staates Israel zum Ziel gesetzt haben“, ist „abzulehnen und islamistisch-antisemitische Verhetzung zu verfolgen“. – Grundvernünftig!Und jetzt kommt’s, und da liegt wahrscheinlich der Hund begraben, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie: Man fordert „eine klare Abgrenzung der Sozialdemokratie gegenüber Unterstützern des konservativ-autoritären Erdogan-Regimes sowie gegenüber Institutionen, die vom erzkonservative Regime in Saudi Arabien finanziert werden“. (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.)

Wissen Sie, was mit diesem Antrag passiert ist? – Der ist zum SPÖ-Parteitag nicht einmal zugelassen worden, obwohl das grundvernünftige Positionen wären, bei denen die SPÖ eindrucksvoll unter Beweis hätte stellen können, wie ernst man es mit der Abwehr des radikalen Islamismus meint. Das wird nicht einmal zugelassen. (Beifall bei der FPÖ.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, wollen Sie einen Schlusssatz sagen oder wollen Sie nach den Kurzdebatten weiterreden?

 


Abgeordneter Herbert Kickl (fortsetzend): Dann werde ich noch ein paar Ausfüh­rungen machen, weil ich glaube, dass es 

15.01


Präsident Karlheinz Kopf: Nein, „ein paar Ausführungen“ gehen nicht mehr, ich muss um 15 Uhr die Kurzdebatte aufrufen. Setzen Sie also nach der Kurzdebatte fort? (Abg. Kickl: Ja!) – Danke.

(Beifall bei der FPÖ für den das Rednerpult verlassenden Abg. Kickl.)

Ich unterbreche nun die Verhandlungen über Punkt 10 der Tagesordnung.

15.01.15Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 3229/AB

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zur kurzen Debatte über die Anfragebeant­wortung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien mit der Ordnungszahl 3229/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verlesung erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundes­regierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minu­ten dauern.

Ich erteile nun Herrn Abgeordnetem Dr. Zinggl das Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 176

15.02.02

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Herr Minister Ostermayer, wir sehen uns jetzt das dritte Mal zum selben Thema, und es ist aber insgesamt die vierte Anfragebesprechung zu diesem Thema, denn einmal war auch der Finanzminister schon hier. Ich weiß nicht, wie viele dieser Anfragebesprechungen wir noch machen werden. (Abg. Brosz: Ein paar schon noch!) Es ist uns wirklich ein Anliegen, dass die Rechte des Parlaments gesichert sind und gesichert bleiben und dass die größtmögliche Transparenz im Fall Bundestheater-Burgtheater-Schlamassel zutage treten kann.

Sie sagen uns immer wieder, Herr Minister, dass Sie für größtmögliche Transparenz sorgen. Ich darf jedoch, bevor ich auf die Anfrage und deren Nichtbeantwortung zurückkomme, auf etwas anderes verweisen, nämlich auf die Verschwiegenheitspflicht eines Zeugen im Unterausschuss des Rechnungshofausschusses zum selben Thema.

Sie wissen, Herr Minister, dass dieser Unterausschuss der Verschwiegenheit und der Vertraulichkeit verpflichtet ist, aber trotzdem lassen Sie es zu, dass die Geschäfts­führung der Bundestheater-Holding einen Zeugen nicht von seiner Verschwiegen­heitspflicht entbindet – es handelt sich um den Wirtschaftsprüfer Dr. Martin Wagner.

Dieser Wirtschaftsprüfer hat in der „Presse“ – für uns alle erkennbar – ausgesagt, dass jedem hätte auffallen müssen, dass bei der wirtschaftlichen Situation des Burgtheaters etwas nicht zusammenpasst. Wir hätten ihn im Ausschuss gerne gefragt: Was hätte das Ministerium wann wissen müssen? Sie verhindern das! Sie verhindern das, indem Sie dem Geschäftsführer die Weisung zur Entbindung von der Verschwiegen­heitspflicht nicht erteilen, und damit helfen Sie weder der Transparenz noch der Aufklärung des ganzen Falls.

Jetzt kommen wir zu den Anfragen, denn da ist es genau das Gleiche: Seit einem Jahr versuche ich immer wieder, die Protokolle, zumindest den Inhalt der Protokolle der Aufsichtsratssitzungen zu erhalten, und obwohl Sie von Transparenz und Aufklärung sprechen, ist es uns nicht möglich, das zu bekommen, weil Sie da ganz offensichtlich etwas verheimlichen wollen!

Uns erscheint es doch ganz wesentlich und wichtig, zu erfahren, wann der Aufsichtsrat wovon gewusst hat, wann das Ministerium gewusst hat, was hier vorgegangen ist bezüglich der wirtschaftlichen Gebarungen beziehungsweise betreffend den Liqui­ditäts­verlust der Bundestheater beziehungsweise des Burgtheaters. Seit einem Jahr bekomme ich aber immer wieder dieselbe Antwort: Das Interpellationsrecht sieht eine Beantwortung dieser Fragen nicht vor. Sie haben dazu immer unterschiedliche Argumente verwendet.

Ich möchte nur ganz kurz daran erinnern, dass Sie anfangs in der Beantwortung die Ansicht vertreten haben, dass ich nur zu ganz spezifischen Themen der Aufsichts­ratssitzungen Fragen stellen dürfe, was ja völlig an den Haaren herbeigezogen ist. Daraufhin habe ich mir überlegt, dass ich, da ich ja gar nicht weiß, welche Themen verhandelt werden, nach den Tagesordnungspunkten fragen müsste. Ich habe dann die Antwort bekommen, dass „die Übermittlung einer ‚detaillierten Auflistung der Tagesordnungspunkte und Beschlüsse‘“ im Hinblick auf die Vertraulichkeit nicht zulässig wäre. – Das war im April 2014, Herr Minister, Sie erinnern sich.

Dann habe ich die gleiche Frage an den Bundesminister für Finanzen und auch an den Bundeskanzler gestellt – und siehe da: Die Vertraulichkeit war nicht mehr gegeben. Ich habe die Antworten zu den Tagesordnungspunkten sehr wohl erhalten, und zwar im September 2014, und dann war es auch für Sie kein Problem mehr, das an die Medien weiterzuleiten, denn dann war die Vertraulichkeit offensichtlich nicht mehr so wichtig.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 177

Sie wissen, Herr Minister, wir haben inzwischen ein Gutachten von Öhlinger und auch ein Gutachten des Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienstes des Parla­ments, und die kommen alle eindeutig zu der Ansicht – und das werden Sie auch bestätigen –, dass der Aufsichtsrat gegenüber dem Minister, dem Bundeskanzler und dem Finanzminister auskunftspflichtig ist. Das deswegen, weil sie entsprechende Organe in den Aufsichtsrat entsendet haben, sowohl der Bundesminister für Kunst und Kultur als auch das Finanzministerium sowie auch der Bundeskanzler.

Wenn also diese Aufsichtsratsmitglieder Ihnen gegenüber auskunftspflichtig sind, dann können umgekehrt wir Sie fragen, was sie Ihnen denn gesagt haben, wenn Sie danach gefragt haben. Das heißt, ich bekomme sozusagen alles an Information – oder sollte alles bekommen –, was auch Sie erfragen können.

Ausnahmen davon, wir wissen das, gibt es bei Datenschutz und Persönlichkeits­rech­ten, aber das war für uns nie in Frage gestellt. Sie sagen immer wieder, dass Sie keine Dokumente vorzulegen brauchen – das habe ich nie verlangt. Alles, was ich verlange, ist, den wörtlichen Wortlaut der Protokolle zu bekommen. Das sind keine Dokumente, sondern das können Sie von Ihren Aufsichtsräten in Erfahrung bringen und an mich dann weiterleiten.

Ich könnte natürlich auch nach dem Inhalt fragen, aber das ist dann fast nur mehr ein Unterschied zwischen Prosa und Versform, würde ich sagen, und das kann es nicht sein. Es geht darum, dass ich erfahren möchte – ganz genau erfahren möchte –, was der Aufsichtsrat wusste und wovon auch das Ministerium hätte wissen müssen.

Es ist nicht nur der Aufsichtsrat, meine Damen und Herren, der auskunftspflichtig ist, sondern laut Bundestheaterorganisationsgesetz ist auch die kaufmännische Geschäfts­führung Ihnen gegenüber jedenfalls auskunftspflichtig. Daher: Wenn die kaufmän­nische Geschäftsführung zu den Aufsichtsratsprotokollen etwas weiß – und die weiß natürlich alles –, dann sind Sie uns gegenüber auch diesbezüglich auskunftspflichtig.

Ich habe immer wieder das Gefühl, dass Sie aufgrund ganz bestimmter Interviews in den Medien ein hoheitsstaatliches Verhalten an den Tag legen und sagen: Wir schauen uns einmal an, was für die Bundestheater-Holding gut ist, was für das Ministerium gut ist, dann können wir es veröffentlichen – möglichst via Medien, nicht im Parlament –, und was verdecken wir lieber, damit nicht etwas ans Tageslicht kommt, was vielleicht unangenehm wäre.

Das ist schon interessant, denn wir wollten die Protokolle ja auch für den Unter­ausschuss, und Sie können diesem gegenüber jedenfalls nicht argumentieren, dass irgendwelche wirtschaftsbezogenen Daten oder auch Persönlichkeitsrechte verletzt werden, da der Unterausschuss ja genau aus diesem Grund der Verschwiegenheit verpflichtet ist. Da geht also irgendetwas nicht auf, ich denke, da können Sie mit diesen Argumenten nicht durchkommen.

Noch etwas, das Sie immer wieder argumentieren, nämlich dass Sie aufgrund des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte Dritter hier keine Auskunft erteilen können, ist leider nicht richtig, das werden Sie auch wissen. Wir stellen – ich weiß jetzt nicht genau, wie viele – 180 Fragen zu jedem einzelnen Tagesordnungspunkt und wollen inhaltlich wissen, was denn da die protokollierten Entscheidungen bezie­hungsweise auch Diskussionen des Aufsichtsrates waren. Und da können Sie nicht pauschal sagen, für alle diese Aufsichtsratsprotokolle von allen Bundestheater­teilge­sellschaften gäbe es personenrechtliche und datenschutzrechtliche Gründe, die Antworten zu verweigern. – Das kann nicht sein! (Beifall bei den Grünen.)

Sie müssen bei jeder einzelnen Frage sagen: Aus diesem und jenem Grund kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten. Es ist nicht glaubwürdig, dass alle 180 oder


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 178

190 Fragen – ich habe mir die Zahl nicht gemerkt – der Verschwiegenheitspflicht unterliegen. (Abg. Brosz: 196!) – 196, danke.

Ich möchte Sie bitten, Aufklärung nicht zu verhindern, sondern Transparenz zu schaf­fen. Wir werden nicht aufhören, wir werden hier nicht lockerlassen, und diese Täuschungsmanöver werden wir uns nicht mehr gefallen lassen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.10


Präsident Karlheinz Kopf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Ostermayer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


15.10.36

Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeord­nete! Ich muss gestehen, ich habe die Besprechung der Anfrage beziehungsweise das Verlangen nicht ganz verstanden, aber das ist halt so.

Wir haben das Gleiche schon einmal gemacht. Herr Abgeordneter Zinggl, ich habe Ihnen damals gesagt, dass ich entsprechend dem Schreiben der Nationalrats­präsidentin Bures vom 20. November 2014 die Anfragebeantwortungen vornehme.

Es gibt eine gemeinsame Stellungnahme des Rechts-, Legislativ- und Wissen­schaft­lichen Dienstes und des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts dazu, wie weit das Interpellationsrecht geht, mit all den Einschränkungen, die da drinnen stehen. Einen Teil haben Sie zitiert, da steht dann also:

„Was die Frage des Inhalts solcher Beantwortungen betrifft, so bleibt die Verpflichtung des zuständigen Mitglieds der Bundesregierung bestehen, bei der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen gegebenenfalls die verfassungsrechtlichen Verpflichtun­gen der Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes hinsichtlich schützenswerter personenbezogener Daten (einschließlich von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) zu wahren.“ (Abg. Brosz: Gegebenenfalls!)

Bei den Anfragen, die gestellt wurden, gibt es natürlich immer den üblichen Ablauf. Ich habe mittlerweile dann auch gebeten, dass jeweils auch der Verfassungsdienst prüft, ob diese Präzisierung oder Auslegung des Interpellationsrechtes berücksichtigt wird.

Das Zweite ist – das dürfte vermutlich der Grund des jetzigen Verlangens sein – die Frage der Entbindung von DDr. Martin Wagner. Ich werde der Bundestheater-Holding oder sonstigen Institutionen selbstverständlich keine Weisung erteilen, die zu einem wirtschaftlichen Schaden führt. (Zwischenruf des Abg. Zinggl.)

Die Bundestheater-Holding hat daher auch noch einmal eine rechtliche Beurteilung eingeholt. Sie wissen ja, es gibt bezüglich Herrn Hartmann anhängige Verfahren, die jetzt während der strafrechtlichen Ermittlungen ruhen, und da ist ein ganz wesentlicher Satz: Die Entbindung von DDr. Wagner von der Verschwiegenheitspflicht könnte sich daher nachteilig auf den Prozesserfolg auswirken (Abg. Pilz: Ja, aber das ist ja kein Grund, parlamentarische Fragen nicht zu beantworten!), weil es eine Änderung der Prozessstrategie wäre, und wäre daher geeignet, wirtschaftlichen Schaden herbeizu­führen.

Ich werde natürlich keine Weisung erteilen, hinsichtlich derer ich gewarnt werde, dass ich damit einen wirtschaftlichen Schaden verursache.

Betreffend Transparenz, weil das von Ihnen immer wieder thematisiert wurde: Ich habe immer dort, wo es möglich war  (Abg. Pilz: Also das Parlament ist ein Prozessrisiko! Erklären Sie uns das!) – Nein, Herr Dr. Pilz, ich habe das Zitat vorgelesen. (Abg. Pilz –


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 179

sich von seinem Platz erhebend –: Entschuldigung, Verschwiegenheit im Unteraus­schuss!? Das sind Ausreden! Das sind wirklich Ausreden, tut mir leid!)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Pilz, Sie können sich gerne nachher zu Wort melden, aber ich bitte, nicht auf diese Art und Weise, nämlich auch noch durch Aufstehen einen Dialog mit dem Regierungsmitglied zu führen. (Abg. Pilz: Na wenn Sie darauf bestehen! – Abg. Walter Rosenkranz: Kollege Pilz stimmt ja nur zu, wenn er aufsteht!) – Jederzeit gerne, wenn es die Redezeit Ihrer Fraktion zulässt.

Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer (fortsetzend): Im Sinne der Transparenz habe ich immer dann, wenn es ohne wirtschaftlichen Schaden möglich war und wenn auch Experten gesagt haben, dass es möglich ist, die Dinge veröffentlicht.

Vor ungefähr elf Monaten habe ich ein sehr umfassendes Ersuchen an den Rech­nungshof gestellt, eine Prüfung des Burgtheaters vorzunehmen. Diese Prüfung ist im Gange, und sie betrifft den gesamten Zeitraum in der Vergangenheit.

Ich werde aber trotzdem hier bei Anfragebeantwortungen oder bei der Frage, ob ich eine Weisung erteile, nicht in einer Art und Weise vorgehen, die einen Schaden für das Unternehmen verursachen kann, und dafür bitte ich um Verständnis. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.15


Präsident Karlheinz Kopf: Danke, Herr Bundesminister.

Ich erteile nun Frau Abgeordneter Hakel das Wort und mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit ab sofort für alle folgenden Rednerinnen und Redner maximal 5 Minuten beträgt. – Bitte.

 


15.15.27

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, zum vierten Mal zum gleichen Thema. (Abg. Brosz: Das wird noch nicht das letzte Mal gewesen sein, wenn es so weitergeht!)

Transparenz und Aufklärung sind, meine ich, zwei Punkte, für die der Minister schon immer gestanden ist und nach wie vor steht (Heiterkeit bei FPÖ, Grünen und NEOS – Beifall des Abg. Loacker), aber wir halten uns trotzdem an den Datenschutz. (Abg. Strolz: Ein bisschen antreiben haben wir ihn schon müssen!) Wenn wirtschaftliche Nachteile entstehen können, müssen wir das so zur Kenntnis nehmen, dazu brauche ich nicht mehr viel zu sagen.

Wir haben einen seit Dezember tagenden Unterausschuss des Rechnungshof­aus­schusses, der auch morgen wieder tagt, wo auch der Aufsichtsratsvorsitzende der Bun­destheater-Holding Max Kothbauer morgen als Auskunftsperson zur Verfügung stehen wird. Und den können wir – Sie genauso wie wir – ja zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, die bekannt sind, befragen.

Ja, ich hätte auch gerne die Aufsichtsratsprotokolle bekommen, aber ich akzeptiere diese Entscheidung und die Gründe dafür, dass wir sie nicht bekommen.

Was die Verschwiegenheitspflicht von DDr. Martin Wagner betrifft: Ja, ich hätte auch einige Fragen an ihn gehabt – habe ich nach wie vor (Abg. Pilz: Aber?) –, aber er wird nicht von der Verschwiegenheitspflicht entbunden. (Abg. Walter Rosenkranz: Von wem?)

Wir hatten die Kollegen und Kolleginnen der KPMG im Unterausschuss und konnten die dort fragen. Es geht im Prinzip um eine spezielle Frage an Herrn DDr. Martin


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 180

Wagner. Da gibt es auch ein Rechtsverfahren, das gerade läuft. Gut, es ist im Moment nicht möglich, wird vielleicht noch sein. (Abg. Pilz: Welche Frage? – Ruf: Welche Frage hätten Sie ihm gerne gestellt?)

Die Frage werde ich Ihnen dann in Ruhe  (Abg. Fekter: Die Vertraulichkeit des Ausschusses braucht hier nicht gebrochen zu werden!) – Genau, genau. So viel zu dem Punkt, den Herr Dr. Pilz gesagt hat: Vertraulichkeit des Ausschusses! Genau deswegen können wir es wahrscheinlich nicht besprechen, weil alles hinausgeht. (Abg. Pilz: Die Fragen sind ja nicht vertraulich!)

Die Frage wäre gewesen, warum er  – Das sage ich morgen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Heiterkeit bei den Grünen.)

15.17


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte. (Abg. Walter Rosenkranz: Na da bin ich gespannt, ob die Frau Kollegin auch so ein schlechtes Gewissen hat!)

 


15.17.51

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! (Abg. Pilz: Haben Sie auch eine Frage?) „Der Standort bestimmt den Standpunkt“, ist eine landläufige Weisheit. Als Ministerin ist mir die Argumentation – wie soll ich sagen? – sehr bekannt gewesen, dass man sich bei ausgelagerten Gesellschaften bei parlamentarischen Anfragen als Ressortchef/Res­sortchefin auf den Artikel 52 Abs. 2 B-VG in der Weise beruft, dass sozusagen bei Ausgelagerten das Interpellationsrecht endet. (Abg. Brosz: Jetzt fängt das schon wieder an!)

Jetzt bin ich als Abgeordnete hier und habe natürlich Interesse an größtmöglicher Transparenz. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker. – Abg. Brosz: Das haben nur Sie so gemacht, das haben andere Minister nicht gemacht!)

Herr Kollege Zinggl mit seiner Hartnäckigkeit und auch Kollegin Meinl-Reisinger haben erreicht (Abg. Pilz: Sie sind ja aus der Regierung ausgelagert worden!) – und das muss man zugestehen –, dass wir bei der Interpretation des Artikels 52 Abs. 2 B-VG inzwischen doch ein bisschen mehr Klarheit beziehungsweise eine bessere Bestim­mung des Rahmens dieses Interpellationsrechts haben.

Wir haben inzwischen das Öhlinger-Gutachten (Abg. Brosz: Das haben wir vorher auch gehabt!), das sehr Transparenz-offen argumentiert. Wir haben das Gutachten des Verfassungsdienstes, das auch die Regierungspositionen stark mitberücksichtigt, und wir haben den Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienst des Parlaments, der auch im Hinblick auf Transparenz argumentiert, einschränkend bei Datenschutz und Geschäftsgeheimnissen.

Das heißt, das viermalige Anfragen hat auch dazu geführt, dass wir jetzt ein bisschen klarer sehen, und auch dazu, dass beispielsweise die Tagesordnungspunkte in der letzten Anfragebeantwortung drinnen waren, was bei den ersten nicht der Fall war. Das heißt, es hat hier schon einen Fortschritt gegeben, den ich sehr begrüße.

Ich möchte aber auch dazusagen, dass uns Abgeordneten ja mehrere Instrumente zur Verfügung stehen. Die Vertraulichkeit im Rechnungshofunterausschuss führt eben dazu, dass wir dort mehr Einsicht bekommen als hier in der öffentlichen Debatte. Ich bin Herrn Bundesminister Ostermayer insofern dankbar, dass er sofort den Rech­nungshof eingeschaltet hat, als der Rechnungshof natürlich sehr wohl Einsicht in alle Akten hat. Er wird dann in seinem Bericht eine Einschätzung abgeben, und die Einschätzungen des Rechnungshofes werden im Großen und Ganzen immer sehr


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 181

objektiv getroffen. Und ich hoffe, dass der Herr Minister den Rechnungshofbericht dann auch umgehend dem Parlament zur Beratung weiterleitet.

Daher: Die Instrumente sind grundsätzlich ausreichend. Das Interpellationsrecht aus­zu­reizen ist legitim, und dass wir hier zu einer Weiterentwicklung gekommen sind, begrüße ich speziell. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.21


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


15.21.45

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zum vierten Mal sprechen wir jetzt über eine Anfragebeantwortung – um Gottes willen, vier Mal hatten wir schon dieses Problem. Erinnern Sie sich bitte daran – es wurde auch schon in den Morgenstunden medial berichtet –, heute findet die Einsetzung des Hypo-Untersuchungsausschusses statt. Wie lange hat es denn da gedauert, bis es endlich zu einem guten Ende gekommen ist? Da erscheinen mir diese vier Mal nahezu noch lächerlich wenig. Dieses Projekt ist ja noch im Kindesalter. Ich bin guter Dinge, dass wir das jetzt auch fortentwickeln werden, beim fünften, beim siebenten, beim vierzehnten Mal, wie auch immer.

Was ist denn der Kern dabei? Dieses Spannungsfeld zwischen Regierung und Parla­ment ist natürlich etwas, das manche ganz besonders interessiert: das Parlament und seine Mandatare. Ich gebe zu, Frau Kollegin Hakel von der SPÖ hat gesagt: Na ja, wenn es halt so ist, kann man nichts machen, dann interessiert es mich auch nicht mehr! – Das ist ein Zugang zur Materie. Frau Kollegin Fekter begrüßt diese kleinen Schritte, die da passieren, sie hat auch gemeint: Der Rechnungshof ist im Großen und Ganzen objektiv! – Da würden mich die Beispiele interessieren, von denen sie meint, dass der Rechnungshof nicht objektiv gewesen wäre, mir erscheint er nämlich immer objektiv. Vielleicht, ich weiß es nicht, war aus ihrer Sicht der Rechnungshof in letzter Zeit mit der Einschätzung der Hypo, der vorigen Finanzminister nicht objektiv. Meiner Meinung nach war er das sehr wohl, und daher sage ich Danke und freue mich darauf, dass der Rechnungshof hier berichten wird (Beifall bei der FPÖ), auch als Hilfsorgan des Parlaments. Aber wir können damit noch immer nichts anfangen.

Wir könnten fragen: Na ja, was soll jetzt dieses – unter Anführungszeichen – „Anfra­gen-, Antwort- und Anfragebesprechungsduell“ werden, dieses Pingpong? Herr Kollege Zinggl bekommt von Ihnen im Rahmen der Anfragebeantwortung und der Anfrage­besprechung immer Hinweise, auch im Lichte von Gutachten. Es heißt: Sie müssen halt ein bisschen detaillierter fragen! Sie müssen halt ganz genau das fragen, was wirklich die Berichtspflicht des Aufsichtsrates ist! Und dann unterzieht sich Kollege Zinggl mit seinem guten Mitarbeiterstab, nehme ich einmal an, der Mühe, 196 Fragen zu entwickeln – und auf dieses Detail gibt es dann auch wiederum nichts anderes als die Antwort: Na, das habe ich Ihnen eh schon einmal gesagt, dass es das nicht gibt!

Auch noch eingepackt in Ihre Auskunft war, dass Sie keine Weisung geben werden, eine Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht, auch nicht vor dem verschwiegenen Rechnungshofunterausschuss, zu gewähren. Also an sich war das jetzt gar nicht Thema dieser Anfragebesprechung, aber da Sie dieses Hölzerl hier reingeworfen haben, werde ich das dankbar aufnehmen. Es ist wirklich unerhört – und das ist aus meiner Sicht klares Misstrauen, das hier dem verschwiegenen Rechnungs­hofunter­ausschuss und somit auch einem Organ des Parlaments entgegengebracht wird –, dass man sagt: Da ist die Vertraulichkeit doch nicht so gesichert, wir haben Prozess­standpunkte, wir haben Prozessnachteile zu gewärtigen, wenn wir das hinauspo­saunen. – Wir sind kein Posaunengremium, sondern wir sind verschwiegene Abgeord-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 182

nete. Und was wir wollen, ist nichts anderes als eine lückenlose Aufklärung der politischen Verantwortung in diesem ungeheuren Skandal, wo mit Steuergeldern nur so um sich geworfen wurde. Es ist nichts anderes. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abge­ordneten von Grünen und NEOS.)

Jetzt hört man: Ja, die wirtschaftlichen Interessen ! – Herr Bundesminister, was wird eigentlich morgen passieren, wenn die Aufsichtsräte zu uns kommen? Eine Dame hat sich, glaube ich, schon entschuldigt, kommt ohnehin nicht, aus welchen Gründen auch immer. Was ist, wenn sie kommen und sagen: Entschuldigen Sie, ich bin Aufsichtsrat, ich habe aktienrechtliche Verpflichtungen zur Verschwiegenheit! Es ist sehr schön, mir gefällt das Gebäude, ich habe die Dokumentation über die Ringstraße gesehen, jetzt sehe ich sogar den Budgetsaal einmal von innen, aber mehr werden Sie von mir nicht erfahren! – Entschuldigung, wozu haben wir dann ausgelagerte Betriebe mit Aufsichts­räten, die mit Steuergeld operieren?

Dass Sie schon das erste Bauernopfer in Person des Sektionschefs Franz gefunden haben, ist die eine Geschichte. Aber darauf, wie andere Organe, die sich von ihrer aktien­rechtlichen Verpflichtung offensichtlich entfernt haben, weil sie eben nicht kontrolliert haben, argumentieren, bin ich schon gespannt. Da frage ich mich: Wozu haben wir denn überhaupt Aufsichtsräte? Nur, damit die dann günstige Theaterkarten oder sonst etwas bekommen? – Na, nicht einmal das ist ausreichend, das ist schon zu viel. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)

15.26


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

 


15.26.28

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich möchte zunächst kurz auf die Ausführungen von Kollegin Fekter eingehen. Es war ja nicht so, dass sämtliche Minister der Meinung waren, dass sie keine Auskunftspflicht gehabt hätten. Faktum war, dass Sie als Ministerin keine Auskunft gegeben haben. Die Rechtsgrundlage hat sich nicht verändert. Der Rechts- und Legislativdienst – wenn man das nachliest, wird man das feststellen – sagt: Es ist immer so gewesen, dass Auskunftspflicht bestanden hat. Man kann festhalten, dass Ihre Interpretation der Verfassung unzureichend, unzulässig war und Sie als Ministerin einfach Dinge nicht geliefert haben, die Sie hätten liefern müssen – was andere Minister im Übrigen schon gemacht haben.

Zweite Anmerkung, zur Rede von Frau Kollegin Hakel: Wir haben eine neue Verfah­rensordnung für den Untersuchungsausschuss – jetzt schaue ich gerade, wo Kollegin Hakel ist, ich sehe sie gerade nicht. (Abg. Hakel macht sich durch Winken bemerk­bar.) – Ah, dort, Entschuldigung! – In dieser Verfahrensordnung haben wir genau festgelegt, was zu tun ist, wenn es ein Problem mit der Justiz gibt, in dem Sinne, dass durch eine Auskunft bei einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss möglicher­weise Verfahren beeinflusst werden und man möglicherweise darauf Rücksicht nehmen muss. Da haben wir eine ganz präzise Form, wie zu agieren ist. (Abg. Hakel: Ein Unterausschuss ist kein Untersuchungsausschuss!) – Das ist ja egal.

Man wird ja wohl nicht sagen können, dass das, was man bei einem Untersuchungs­ausschuss als Regel eingeführt hat, bei einem Unterausschuss prinzipiell undenkbar ist. Das ist ja völlig absurd. Im Unterausschuss ist die Vertraulichkeit noch größer, dort gibt es keine Medienöffentlichkeit. Beim Untersuchungsausschuss gibt es Medien­öffentlichkeit. Da kann jeder Journalist drinnen sitzen, kann wörtlich berichten, was stattgefunden hat. Für dieses Gremium ist die Handhabung leichter, da bekommt man mehr Information als bei einem Unterausschuss. Das kann ja nicht ernst gemeint sein.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 183

Da müsste ja genau dargelegt werden, wo das Risiko ist, und darauf wird man dann auch Rücksicht nehmen.

Jetzt komme ich zu den Anfragebeantwortungen: Herr Bundesminister, Sie haben ein Wort vorgelesen, das sehr interessant war, nämlich „gegebenenfalls“ – das haben Sie relativ schnell gelesen, es hat aber eine ziemlich große Bedeutung –: Gegebenenfalls ist auf Datenschutzinteressen Rücksicht zu nehmen. – Gegebenenfalls! Das heißt aus meiner Sicht ganz eindeutig, Sie können argumentieren, Sie geben diese Information nicht, und begründen, warum Sie sie nicht geben. Das wäre legitim.

Schauen wir uns an, was Kollege Zinggl gefragt hat! Er hat als Antwort von Ihnen die Protokolle bekommen. Ich nehme jetzt nur zwei heraus. Das Einzige, was Sie zum Protokoll vom 5. Juni 2014 berichtet haben – einzeilig –, ist, dass es einen Zwischen­bericht der Geschäftsführung über die Budgetverhandlungen gegeben hat. Also offenbar war alles andere, was in dieser Aufsichtsratssitzung stattgefunden hat, vertraulich, gefährlich, unterlag dem Datenschutz, durfte man nicht sagen. Das Einzige, was das Parlament erfahren darf, ist, dass es einen Zwischenbericht der Geschäfts­führung gegeben hat. Weder ist belegt, was dort stattgefunden hat, noch ist belegt, was möglicherweise an Aufsichtspflicht vorhanden war.

Das ist ja der Sinn des Interpellationsrechts, wie es auch das Gutachten festgestellt hat. Da geht es ja formal nicht darum, dass bekannt gegeben wird, wann die Aufsichtsratssitzungen stattgefunden haben. Die Idee dahinter ist parlamentarische Kontrolle. Und der Kern parlamentarischer Kontrolle ist ja nicht, zu erfahren, was das Burgtheater in erster Linie dort gemacht hat, sondern der Kern ist, die Aufsichtspflicht zu kontrollieren, und zwar auch dort, wo der Minister, das Ministerium eine Rolle gespielt hätte.

Mit dieser Form der Anfragebeantwortung verunmöglichen Sie natürlich genau diese Kontrolle, denn aus dem, was ablesbar ist – ich habe mir das relativ genau durchgelesen –, könnte man bei jedem der Punkte wieder genau nachfragen, was die Aufsichtspflicht betrifft. Das werden Sie wieder verweigern. Was Sie machen, ist der Versuch, Dinge nicht bekannt zu geben. Das kann man festhalten.

Ich halte das für schade, weil es ausdrücklich dem widerspricht, was das Gutachten festgestellt hat.

Ich kann nur jetzt schon ankündigen: Wir werden das in der nächsten Präsidiale thematisieren und werden ersuchen, dass der Rechts- und Legislativdienst prüft, ob es in Übereinstimmung mit dem Gutachten zu bringen ist, wie diese Beantwortung erfolgt ist. Es kann ja nicht sein, dass das Parlament ausschließlich die Art und Weise zur Kenntnis nimmt, wie geantwortet wird, wenn es offenbar eine Rechtsgrundlage gibt, die völlig anders ist.

In diesem Zusammenhang könnten wir uns nur wünschen, dass das kommt, was es in Deutschland gibt, nämlich ein Organstreitverfahren, etwas, das wir beim Unter­suchungs­ausschuss mittlerweile haben. Dort entscheidet nicht mehr die Mehrheit, was Recht ist und was nicht. In Streitfällen kann der Verfassungsgerichtshof entscheiden. Genau das bräuchten wir auch in der Frage der parlamentarischen Kontrolle.

Würde diese Frage in Deutschland verhandelt, würde mit Sicherheit eine gerichtliche Entscheidung kommen, was zu liefern ist, und dem müsste dann auch Folge geleistet werden. Was wir haben, ist völlig unbefriedigend. Wir haben ein Interpellationsrecht, und letztlich entscheidet der Minister, was er bekannt gibt und was nicht. So war auch die alte Situation: Wir hatten damals einen Untersuchungsausschuss, und geschwärzte Akten sind geschwärzt gekommen. Das haben wir mittlerweile umgestellt, das gibt es


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 184

nicht mehr. Ich frage mich, warum der Untersuchungsausschuss da deutlich weiter geht als das Recht bei den Anfragen.

Was Sie gemacht haben, ist einfach nicht Transparenz, sondern – jetzt sage ich es einmal vorsichtig – Intransparenz, um nicht zu sagen: Da soll etwas vertuscht werden. Es geht offenbar darum, dass gewisse Informationen heikel sind, diese werden nicht geliefert, und Sie ziehen das seit Monaten durch. Ich vermute, wir haben uns heute nicht das letzte Mal gesehen. In der Präsidiale werden wir uns auf jeden Fall wieder­sehen, und ich würde mich sehr wundern, wenn Kollege Zinggl nicht viele Ansätze findet, weiter nachzufragen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strolz.)

15.31


Präsident Karlheinz Kopf: Letzte Rednerin dazu: Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte.

 


15.31.46

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich schließe mich der Meinung meiner Vorredner an: Viermal ist offenbar nicht genug, „Und täglich grüßt das Murmeltier“, so begrüße ich diese Debatte auch, denn ich halte folgende Fragen, die wir auch im Hinblick auf ein mögliches zukünftiges Informations­freiheitsgesetz, auf eine mögliche zukünftige – endlich! – Abschaffung der Amtsver­schwie­genheit in der Verfassung, aber gerade auch in Bezug auf die Aufklärung dieses Burgtheater-Skandals stellen müssen, für ganz entscheidend: Wie wird mit diesem Parlament umgegangen, wie wird mit den Kontrollrechten dieses Parlaments umge­gangen, und wie hält es denn das Ministerium in seiner Haltung und Arbeitsweise gegenüber dem Parlament mit Offenheit und Transparenz?

Frau Kollegin Hakel, ich habe es sehr mutig gefunden, dass Sie gesagt haben, dass der Herr Bundesminister hinsichtlich Transparenz und Aufklärung bis dato vorbildlich gehandelt hat. Ich habe das aus meiner Wahrnehmung – natürlich gilt auch hier: der Standort bestimmt den Standpunkt – eigentlich nicht so gesehen.

Ich erinnere ganz kurz an Folgendes: Es ist jetzt ungefähr ein Jahr her, da bin ich hier gestanden und habe eine Dringliche Anfrage zum Burgtheater eingebracht. Vor einem Jahr habe ich anhand öffentlich zugänglicher Dokumente wie Jahresabschlüsse et cetera nachgewiesen, dass es schon länger eine höchst prekäre Liquiditäts- und Vermögenssituation im Burgtheater gegeben hat, und das hätte jedem auffallen müssen. Dieser Satz – das hätte jedem auffallen müssen – ist übrigens ein Zitat jenes DDr. Wagner, der für den vertraulichen Unterausschuss nicht von seiner Verschwie­gen­heitspflicht entbunden wird.

Ich möchte hier anmerken, dass die anderen Kollegen des DDr. Wagner bei der KPMG sehr wohl von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbunden wurden. Jetzt frage ich mich schon: Liegt der Grund, warum ausgerechnet er nicht entbunden wird, in der Person des DDr. Wagner und vielleicht in diesem Interview, das er damals der „Presse“ gegeben hat?

Herr Minister! Ich verstehe, dass es dabei für die Republik Österreich ein erhebliches Prozessrisiko gibt. Das konnte man auch hie und da schon nachlesen, und der eine oder andere Rechtsexperte meint: Na ja, das wird schwierig, dieses Verfahren von Matthias Hartmann wird auf einen Vergleich hinauslaufen! Aber dass Sie eine schlechtere Verhandlungssituation in einem Vergleich oder mögliche Schadenersatz­zahlungen höher einstufen als die Kontrollrechte des Parlaments in einem – und ich wiederhole das hier noch einmal – vertraulichen Unterausschuss, das finde ich eigent­lich schon empörend.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 185

Die Haltung und die Arbeitsweise des Ministeriums gegenüber dem Parlament in dieser Burgtheater-Causa war nicht transparent und nicht offen. Scheibchenweise, Stück für Stück haben wir hier in Dringlichen Anfragen, in schriftlichen Anfragen, in Debatten Informationen ans Tageslicht befördert, und immer, wenn ein bisschen mehr hier mühsam erarbeitet worden war, ist irgendetwas geschehen. So wurde zuletzt die Umstrukturierung der Sektionen im Bundeskanzleramt angekündigt, was de facto auch nichts anderes ist als eine Entmachtung von Sektionschef Franz, der sich in der ganzen Geschichte wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert hat. Der Unterausschuss wird hier wahrscheinlich auch noch einiges ans Licht bringen.

Nein, also eine exzessive Unterstützung sehe ich hier nicht. Wir werden weiterarbeiten, wir werden die anderen Aufsichtsräte befragen, und es wird viel ans Licht kommen, das verspreche ich.

Abschließend möchte ich – ich wollte das eigentlich schon eingangs sagen – noch die Schüler und Schülerinnen der Volksschule und Neuen Mittelschule am Karlsplatz herzlich begrüßen. Wenn ihr noch hier seid: Herzlich willkommen im Parlament! – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen.)

15.36


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

15.36.22Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zur Durchführung einer weiteren kurzen Debatte.

Diese betrifft den Antrag der Frau Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger, dem Verfas­sungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 840/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird, eine Frist bis 24. März 2015 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei die Erstrednerin zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bun­desregierung sollen 10 Minuten nicht überschreiten.

Erste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte.

 


15.37.33

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich spreche schon wieder, aber diesmal zu einem ganz anderen Thema. Ich glaube, es ist kein Geheimnis mehr, dass mir die Wiener Stadt­politik ein Anliegen, ein Herzensanliegen ist. Nicht erst in den vergangenen Wochen, sondern eigentlich schon in den letzten Jahren haben wir – mal mehr, mal weniger – eine Diskussion zu einer Änderung des Wahlrechts in Wien erlebt, bedauerlicherweise bis dato bedrückend und ergebnislos. Eines der wenigen Ergebnisse dieser Einigung zwischen SPÖ Wien und Grünen in Wien ist die Abschaffung der nichtamtsführenden Stadträte in Wien.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 186

Das ist eine erfreuliche Einigung, auch wenn das neben der Einigung hinsichtlich jener Bestandteile des Wahlrechts, die ohnehin geändert werden müssen, weil sie verfas­sungswidrig sind, natürlich ein sehr, sehr mageres Ergebnis dieser jahrelangen Verhandlungen ist, aber wie gesagt wir NEOS begrüßen das. Wir sind der Meinung, dass diese nichtamtsführenden Stadträte ein bizarres Unikum der Wiener Stadtpolitik sind. Sie sind weder Koalitionsregierung, noch sind sie Proporzregierung. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Doch, sind sie schon!) Diese Konstruktion ist ein Zwitter­wesen, das zwar einen gewissen Zugang zu Information sichert, aber unserer Meinung nach überhaupt nicht zeitgemäß ist. Ich erinnere daran, dass Bundesland für Bundesland jetzt sukzessive Proporzregierungen abgeschafft werden, und das Gleiche sollte auch für diese Zwitterkonstruktion gelten.

Letztlich ist es ein Posten, ein ganz gut bezahlter Posten. In der Politik geht es bedauerlicherweise sehr oft um Posten, um Prestige und um Versorgung, und darum sollte es auf gar keinen Fall gehen. Allein die Summe der Bezüge der vier nicht­amtsführenden Stadträte in Wien beläuft sich auf 3 Millionen € im Laufe einer Legislaturperiode. Das ist natürlich ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn es um die Sanierung des Wiener Budgets geht, aber man kann ja einmal irgendwo anfangen.

Warum diskutieren wir das heute hier, und warum möchte ich diese Fristsetzung? – Wir müssen dazu eine Anpassung im Bundes-Verfassungsgesetz vornehmen, denn entsprechend dem Bundes-Verfassungsgesetz ist vorgesehen, dass in jedem Gemeindevorstand alle Parteien, alle Fraktionen vertreten sind. Nun sieht das österreichische Bundes-Verfassungsgesetz aufgrund der einmaligen Sonderstellung des Bundeslandes und der Stadt Wien einige Sonderregelungen vor, in diesem Fall aber bedauerlicherweise nicht. Es wäre aber ein Leichtes, diese Bestimmung zu ändern, und dann wäre der Weg frei für eine – hoffentlich erfolgende – Beschluss­fassung und politische Einigung in Wien. Zunächst müssen wir aber hier das Bundes-Verfassungsgesetz ändern.

Ich habe aus diesem Grund diesen Antrag schon Anfang Dezember des Vorjahres hier im Nationalrat eingebracht. Es freut mich sehr, dass Kollegin Musiol von den Grünen dann eineinhalb Monate später nachgezogen ist mit einem fast wortgleichen Antrag. Es ist ja, wie gesagt, wirklich nicht schwer, das technisch einzurichten. Und es freut mich, dass es diese Einigung zwischen den Grünen in Wien und der SPÖ Wien gibt. Ich glaube, auch Herr Kollege Wittmann hat Zustimmung signalisiert. (Abg. Brosz – in Richtung ÖVP weisend –: Dort muss man fragen!) – Ja, aber ich denke, dass wir in dieser Angelegenheit zumindest auf die Zustimmung der Grünen und der SPÖ zählen können.

Ich halte das durchaus auch deshalb für einen wichtigen Schritt, weil ich glaube, dass es rein von der Symbolik her schon wichtig ist, dass etwaige Einsparungsmaßnahmen oder Reformschritte auch einmal bei der Politik selbst anfangen. Das wäre ganz wesentlich.

Schöner wäre es gewesen, und darauf habe ich oft hingewiesen – als außerparla­mentarische Opposition ist das ja nicht gerade leicht, aber in Blogs und Presseaus­sendungen und via Social Media habe ich das wiederholt getan –, wenn wir insgesamt eine Reform des Wahlrechts in Wien erleben hätten können. Zur Erinnerung: Es ist ein sehr stark mehrheitsförderndes Wahlrecht. Das Wahlrecht ist der Kernbereich einer jeden Demokratie und deshalb uns NEOS ein ganz besonderes Herzensanliegen. Und es ist eigentlich nicht einzusehen, dass das Mandat etwa für einen grünen Mandatar um 20 Prozent teurer ist als für einen Mandatar der SPÖ – 6 800 Stimmen versus 8 200 Stimmen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 187

Zu Recht wurde das also immer wieder kritisiert. 2010 gab es ja auch diesen Notariats­akt, in dem sich die damaligen Oppositionsparteien, auch die Grünen, verpflichtet haben, eine Wahlrechtsreform durchzusetzen. Bedauerlicherweise ist es dazu nicht gekommen. 2011 hat hier der Nationalrat die verfassungswidrigen Bestimmungen in der Nationalrats-Wahlordnung geändert. Die Wiener Gemeindewahlordnung muss auch geändert werden. Das heißt, seit vier Jahren ist das klar, seit vier Jahren hätte man das machen können. Es ist überhaupt nichts passiert. Anstatt dass man wenigstens diese kleinen Reparaturen, die man sowieso machen muss, gemacht hätte, wurde das als Faustpfand verwendet für eine politische Diskussion, die jetzt am Schluss zur Farce verkommen ist.

Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, an die Grünen in Wien zu appellieren: Ihr wart mit Sicherheit das demokratische Gewissen der Stadt. Ich möchte aber nicht, dass ihr dieses demokratische Gewissen an der Garderobe zur Macht abgebt (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Haben sie schon abgegeben!) und zugunsten des Machterhalts vergesst, wozu ihr euch verpflichtet habt.

Wir als außerparlamentarische Opposition werden hier weiter Druck machen und immer wieder betonen, dass es darum geht, tatsächlich ein faires Wahlrecht in Wien durchzusetzen. Wir haben dazu auch einen entsprechenden Antrag verfasst und den Grünen in Wien zur Verfügung gestellt. Es wäre natürlich besonders schön, wenn die SPÖ hier auch ihre Haltung aufgeben würde. Die Äußerung des Landespartei­sekretärs, dass das Wahlrecht den Wählern eh wurscht ist, habe ich sehr bedauerlich gefunden für eine Demokratie, in der Politiker die Verantwortung haben, für die Ent­wicklung der Demokratie und für die Kommunikation der demokratischen Grundwerte zu sorgen. Sehr bedauerlich!

Ich möchte aber noch einmal auf den Antrag zurückkommen: Es geht uns um die Inhalte, es geht uns nicht um Posten. Es sollte auch nicht um Posten gehen. Bei der nächsten Landtagssitzung in Wien wäre es an der Zeit, den Weg frei zu machen für die Abschaffung der nichtamtsführenden Stadträte. Wir müssten aber hier im Nationalrat diesbezüglich das Bundes-Verfassungsgesetz ändern, und ich bitte dafür um Unter­stützung. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

15.44


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Mag. Schieder zu Wort. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


15.44.34

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur zur Erinnerung, auch für die Fraktion der NEOS: Das hier ist das Parlament. Daher finde ich es recht interessant, dass Sie sich vom Rednerpult des Parlaments aus als „außerparlamentarische Opposition“ bezeichnen. (Abg. Meinl-Reisinger: In Wien!) Das ist eine recht eigenwillige Sicht auf die Institutionen dieser Republik. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Meinl-Reisinger: In Wien! In Wien, hab ich gesagt!) Das haben Sie nicht gesagt. (Abg. Strolz: In Wien, Herr Schieder!) Das haben Sie nicht dazugesagt! Nein, das haben Sie nicht gesagt, das können Sie nachlesen. (Abg. Strolz: Aber Sie können auch mitdenken!) Es ist oft nicht so leicht, bei Ihnen mitzudenken.

Faktum ist: Die Wiener Wahl wirft anscheinend ihre Schatten voraus. Und in dem Zusammenhang als NEOS hier eine Kurzdebatte zu initiieren zu einem Thema, wo man dann gleich einleitend beteuert, uns geht es nicht um Posten – nein, nein, Ihnen geht es überhaupt nicht um die Wiener Wahl und auch nicht um Posten im Wiener Stadtparlament, sondern Ihnen geht es ja um die Sache, außerparlamentarisch hier


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 188

vom Rednerpult vorgetragen! –, das ist recht unglaubwürdig, so etwas hier abzuziehen. Aber vielleicht können wir inhaltlich trotzdem etwas dazu sagen.

Die rechtliche Grundlage liegt am Artikel 117 des Bundes-Verfassungsgesetzes, in dem steht: „Im Gemeinderat“ – das gilt nämlich für alle österreichischen Gemeinden – „vertretene Wahlparteien haben nach Maßgabe ihrer Stärke Anspruch auf Vertretung im Gemeindevorstand.“

Und der Bundesverfassungsgeber hat entschieden, dass das Land Wien in erster Linie auch Gemeinde Wien ist, weil ja auch die Agenden der Gemeinde in ihrer Anzahl überwiegen – das lernen Sie ja vielleicht, wenn es Ihnen dann vielleicht einmal nicht um Posten geht, sondern Sie sich einen Posten errungen haben im Wiener Gemein­derat –, weil also die überwiegende Anzahl der Entscheidungen im Gemeinderat fällt und die geringere Anzahl im Wiener Landtag und damit die Tätigkeit des Gemeinderates auch die intensivere ist. Wenn es Ihnen echt um Posten geht, werden Sie es vielleicht nicht lernen, weil Sie dort vielleicht gar nicht einziehen werden. Aber das ist jedenfalls die Ausgangslage.

Das Zweite ist: Es gab ja bis 1973 zwischen SPÖ und ÖVP im Wiener Gemeinderat den Usus, dass auch die ÖVP – obwohl nicht als stärkste Partei – amtsführende Stadträte gestellt hat. Das ist dann 1973 zerbrochen, weil die ÖVP den „weisen“ Entschluss gefasst hat, nicht für die Donauinsel in Wien zu sein, eine Entscheidung, die sich mit jedem Hochwasser als noch mehr falsch herausgestellt hat. Und das hat dann dazu geführt, dass in Wien die nicht-amtsführenden Stadträte eingeführt wurden. (Abg. Steinhauser: Es ist nicht viel besser geworden ÖVP!) Der Volksmund nennt sie ja „Stadträte ohne Arbeit“, weil sie das letztlich auch sind.

Jetzt muss man aber sagen: Je nachdem, welche Partei gerade in Opposition ist (Abg. Belakowitsch-Jenewein: immer in Opposition!) – einmal die Grünen, einmal die FPÖ, einmal die ÖVP –, ist man mehr oder weniger dafür, dass diese nicht-amtsfüh­renden Stadträte bestehen bleiben. Wenn man diese Positionen hingegen gerade nicht besetzen kann – das ist bei den kleineren Wiener Parteien dann der Fall –, dann sagt man: Na, die können wir doch abschaffen!

Das ist meiner Meinung nach keine ernsthafte Auseinandersetzung mit dieser Frage. Ich sage Ihnen aber ganz ehrlich, ich bin erstens dafür, dass wir diese Frage österreichweit diskutieren, ich bin zweitens aber auch dafür, dass diese Skurrilität in Wien abgeschafft wird, weil ich weder glaube, dass dies der Kontrolle sehr viel hilft, noch dass es notwendig ist, diese Posten zu haben.

Das heißt, inhaltlich bin ich jetzt gar nicht so sehr dagegen, sondern ich halte das durchaus für richtig. Es ist nämlich interessant, dass der nicht-amtsführende Stadtrat in Wien in Wirklichkeit ja weniger Aufgaben und Pflichten hat als ein Gemeinderats­mitglied im Wiener Stadtparlament. Allein daran sieht man schon, dass man es diskutieren soll. Ich wäre aber dafür, dass der Wiener Landtag diese Frage einmal diskutiert und dass wir die Entscheidung, die die Mehrheit des Wiener Landtages innerparlamentarisch im Wiener Landtag trifft, dann auch diskutieren und schauen, dass wir bundeseinheitlich auf eine Regel kommen.

Deswegen halte ich es nicht für richtig, jetzt eine Fristsetzung zu beschließen. Diese Wahlkampf-Gags, dass Sie quasi krampfhaft versuchen, hier Wiener Themen zu besetzen, sparen Sie sich! Man sieht zwar vom Wiener Parlament aufs Rathaus, wir sollten aber die Politikbereiche tunlichst trennen. Das gilt für Sie auch. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Gerstl.)

15.48



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 189

Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gerstl zu Wort. – Bitte.

 


15.48.43

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Meinl-Reisinger, dieses Thema kann man ganz sachlich diskutieren. Und dann sollte man alle Bereiche hineinnehmen, die es betrifft. Wir haben auf der einen Seite eine Regelung für alle Gemeinden in Österreich – sprich: In 2 102 Gemeinden in Österreich ist es so, dass wir nach dem Proporzsystem alle Parteien nach dem Verhältniswahlsystem am Gemeindevorstand beteiligen. Punkt.

Zweite Situation: Es gibt eine Gemeinde von diesen 2 102, die gesagt hat, wir machen das ein bisschen anders als alle anderen Gemeinden, bei uns dürfen nur ein paar Leute wirkliche Geschäfte führen, und die anderen sollen zuschauen. – Das ist einmal die Entscheidung, die die Stadt Wien getroffen hat.

Und jetzt geht die Stadt Wien vielleicht her und sagt, wir würden das vielleicht eh gern ändern, aber das muss das Parlament hier machen. Daher bitte ich sehr, dass wir das auseinanderhalten. 

Entweder wir wollen – und da kann ich mich der Meinung des Kollegen Schieder anschließen – in allen Gemeinden, sprich in 2 102 Gemeinden, dieses System ändern, so wie wir das auch schon in vielen Landesregierungen gemacht haben. (Abg. Meinl-Reisinger: Das stimmt doch nicht, Wien hatte immer eine Sonderrolle! Es gibt genü­gend Ausnahmen !) Das ist eine Möglichkeit. Dann reden wir über die Aufhebung des Proporzsystems für alle Gemeinden in Österreich.

Diesbezüglich steht in unserer Bundesverfassung drinnen, dass dazu der Gemein­debund und der Städtebund befugt sind; die vertreten die Interessen der Gemeinden und der Städte. Dann setzen wir uns einmal mit ihnen zusammen und fragen, was ihre Gründe sind, warum sie es so haben wollen, oder ob sie sich auch einer anderen Meinung anschließen können. Das würde ich einmal ganz gescheit finden. (Abg. Meinl-Reisinger: mit dem Gemeindebund und Städtebund zusammensetzen?! – Es gibt ein Dutzend Ausnahmen im B-VG! !) – Das würde ich nicht fair finden. Wenn, dann würde ich es fair finden, dass wir das einhalten, wozu wir uns verpflichtet haben, nämlich einmal mit diesen Vertretungsorganen darüber zu reden.

Die zweite Möglichkeit ist, dass die Wiener ihre Situation dahin gehend ändern, dass alle Parteien genauso an den Aufgaben beteiligt werden wie in allen anderen 2 101 Ge­meinden und es keine nicht-amtsführenden Stadträte mehr gibt: Sie schaffen sie einfach ab. (Abg. Meinl-Reisinger: Schwachsinn! – Abg. Brosz: Unsinn!) Das könnten sie ganz alleine machen, das brauchen wir nicht hier zu diskutieren, das können sie im Wiener Landtag diskutieren.

Jetzt gibt es noch eine dritte Möglichkeit (Abg. Meinl-Reisinger: Die Sonderrolle Wiens ist ernst zu nehmen!), über die sollte man vielleicht auch ernsthaft reden: Warum ist das Bundesland Wien als Gemeinde organisiert und nicht als Land? (Abg. Steinhauser: Falsch, Wien ist als beides organisiert!) Diese Frage würde ich auch einmal stellen, dann könnten wir vielleicht auch zu einem Punkt kommen. (Abg. Schieder: 90 Prozent der Aufgaben sind Gemeindeaufgaben!)

Wenn wir es als Land organisieren, sind wir sehr, sehr schnell weg von der ganzen Proporzfrage, denn dann bindet uns die Bundesverfassung überhaupt nicht mehr: Wir machen daraus ein Bundesland Wien, so wie alle anderen Bundesländer. (Abg. Steinhauser: Wien ist Bundesland und auch Gemeinde!) Das kann durchaus auch gescheit sein. Aber vielleicht – überlegen Sie sich das einmal, Frau Kollegin Meinl-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 190

Reisinger! – hat der Bürgermeister von Wien ein besonderes Interesse, hauptsächlich als Bürgermeister organisiert zu sein und nicht als Landeshauptmann.

Mein Interesse wäre eher dahin gehend, dass die Macht im Land Wien genauso aufgeteilt ist wie in jedem anderen Bundesland. (Abg. Schieder: Aber Wien ist halt auch Stadt!) Sie wissen, dass ein Bürgermeister x-fach mehr Gewalt hat als ein Landeshauptmann. Daher ist diese Frage, glaube ich, auch miteinzubeziehen, wenn es darum geht, in welche Richtung sie gehen wollen. (Abg. Krainer: Es bleibt beides! – Abg. Strolz: Jetzt machen wir kein Privatissimum daraus, sondern entscheiden wir!)

Daher würde ich sagen, einfach eine Lösung treffen, indem sich die Betroffenen zusam­mensetzen und sagen: Okay, wohin wollen wir? Es gibt drei Möglichkeiten – und zwischen den drei Möglichkeiten entscheiden sie. (Abg. Strolz: Da haben wir die vierte! Die ist logischer! – Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.53


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein zu Wort. – Bitte.

 


15.53.57

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Meinl-Reisinger, jetzt einmal etwas Prinzi­pielles, das mir nicht ganz klar ist: Sie stellen sich hierher und erklären, dass diese nicht-amtsführenden Stadträte einfach nur Versorgungsposten sind und abgeschafft werden sollten. – Das sind Kontrollposten der Opposition! Sie als Oppositions­politikerin fordern hier tatsächlich, dass die Opposition noch weniger Kontrollmög­lichkeiten in der Stadt Wien hat?! – Das ist mir, ehrlich gesagt, nicht ganz klar. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Meinl-Reisinger: Na ja, das können wir ! Dann stärken wir die Kontrollrechte!)

Aber ganz prinzipiell einmal dazu – es ist ja jetzt schon sehr vieles gesagt worden –: Wissen Sie, die Stadt Wien könnte die nicht-amtsführenden Stadträte sofort wieder abschaffen und allen ein Amt geben. Das ist ein Unikum, das ist die Lex Wien! Es ist laut § 36 der Stadtverfassung nämlich so, dass aus dem Kreise aller Stadträte quasi jene ausgewählt werden, die ein Ressort bekommen, und jene, die keines bekommen. Das kann man aber leicht ändern.

Warum ist es denn eigentlich so, dass in einer Proporzregierung sämtliche Stadträte, die von den Oppositionsparteien gestellt werden, kein Ressort bekommen? (Abg. Meinl-Reisinger: Sie wollen eine echte Proporzregierung? Das ist Ihnen lieber, eine echte Proporzregierung? Ist das die Haltung der FPÖ?) Das gibt es sonst nirgends! Und da haben Sie natürlich bis zu einem gewissen Grad recht, das ist nicht nachvollziehbar. Es ist im Sinne der Opposition nicht nachvollziehbar, weil damit deren Kontrollrechte beschnitten werden, und sonst gar nichts. Da geht es weder um Posten noch um sonst etwas.

Jetzt sagen Sie selbst, Sie sind in Wien außerparlamentarisch, aber: Es liegt doch auch beispielsweise in der Hand des Bürgermeisters, beziehungsweise der stärksten Fraktion, zu bestimmen, wie viele Stadträte er überhaupt möchte: zwischen 9 und 15 kann er wählen. Wir haben derzeit 14 und liegen mit dieser Zahl schon sehr, sehr hoch. Man könnte auch einsparen, indem man überhaupt sagt, wir bestellen nur neun Stadträte in Wien – es braucht nicht 14! –, und die werden eben nach d’Hondt verteilt. Das sind also ganz normale Gesetzgebungen. Und ich möchte nicht, gerade in Wien, wo wir seit Jahrzehnten eine nahezu alleinige rote Allmacht haben, gerade in dieser Stadt, auch noch die Kontrollrechte der Opposition beschneiden. (Abg. Meinl-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 191

Reisinger: In jeder anderen Landesregierung, in der es keine Proporzregierung gibt, ist das üblich!)

Damit geben Sie ja der Regierungspartei noch mehr Macht in die Hand! Das ist doch der völlig falsche Weg! Gerade in Wien gehört das aufgebrochen, gerade in Wien, wo so viel Korruption herrscht! – Also das kann ich nicht nachvollziehen, Frau Kollegin. Das ist schon sehr populistisch, was Sie hier machen. Es klingt natürlich recht lieb und recht nett, wenn man sagt: Da gibt es vier Stadträte, die haben nichts zu tun, schaffen wir sie ab!

Warum haben sie nichts zu tun? – Diese Frage sollten wir uns stellen. Schaffen wir dieses Unikum überhaupt ab! (Abg. Meinl-Reisinger: Aber das ist dann eine Proporzregierung! Wenn das das Rezept der FPÖ ist, wunderbar! Dann sagen Sie das! Sagen Sie, Sie wollen eine Proporzregierung!) Sie können sicher sein, dass wir diese Frage noch thematisieren werden. Es ist ja in den Wochen und Monaten bis zur Wahl noch ein bisschen Zeit, und es wird natürlich auch in Richtung Wahlrecht noch genügend Sitzungen im Wiener Landtag geben, von denen eine genau das behandeln wird.

Wir wollen auch nicht, dass es nicht-amtsführende Stadträte gibt, sondern wir wollen, das alle etwas zu tun bekommen, dass jeder einzelne Stadtrat eine Aufgabe bekommt. (Abg. Meinl-Reisinger: Also wollen Sie eine Proporzregierung?) In einer Proporzregie­rung kann man es sich nicht immer aussuchen, da entscheidet schlicht und einfach der Wähler, wer welches Mandat bekommt und wer einen Stadtrat stellt. Diese Frage ist nicht hier im Nationalrat zu lösen. – Ich glaube, es ist der falsche Weg, gerade als Opposition zu sagen: Schwächen wir die Opposition in Wien noch weiter! Ganz im Gegenteil: Werten wir die Opposition auf, stärken wir die Opposition!

Wenn Sie im Landtag beziehungsweise im Gemeinderat sitzen, werden Sie schon sehen, was Sie davon haben, wenn Sie dort noch mehr abgeben: Sie haben dann überhaupt zu nichts mehr Zutritt und zu nichts mehr Zugang. (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.) Es ist für die nicht-amtsführenden Stadträte schon jetzt sehr, sehr schwer – die sitzen wohl in einer Stadtregierung, aber der Informationsfluss ist sehr gering.

Daher wäre unser Weg: Werten wir die nicht-amtsführenden Stadträte auf! Nehmen wir es, bitte schön, ernst mit einer Proporzregierung, und geben wir allen das, was sie auch verdienen, was in acht anderen Bundesländern völlig normal funktioniert! Diese Lex Wien ist natürlich ungerecht, und daher ist das ein Thema – das aber in Wien zu behandeln ist und nicht hier im Nationalrat. (Beifall bei der FPÖ.)

15.57


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Steinhauser zu Wort. – Bitte.

 


15.57.12

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Die Situation in Wien ist nicht wie in den anderen acht Bundesländern, und es ist auch nicht richtig, dass in den anderen acht Bundesländern die Opposition amtsführend an den Regierungsämtern beteiligt ist. Der Trend geht in eine ganz andere Richtung. Salzburg: Proporz abgeschafft; Opposition sitzt nicht in der Regierung. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Dann schaffen wir ihn ab!) Steiermark: Proporz abgeschafft; zukünftig sitzt die Opposition nicht in der Regierung. Vorarlberg: Proporz abgeschafft; Opposition sitzt nicht in der Regierung. Burgenland – neu, nach den Wahlen –: Proporz abgeschafft; die Opposition sitzt nicht in der Regierung. In Kärnten steht es im Regierungsübereinkommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 192

Die Mehrheit der Bundesländer hat sich schon längst von diesem Modell verab­schiedet – aus guten Gründen: weil es Sinn macht, Regierungs- und Oppositionsarbeit zu trennen.

Jetzt hat Wien, und das muss man verfassungsrechtlich herausarbeiten, eine Sonderrolle, weil Wien, Kollege Gerstl, schon ein Bundesland ist, aber gleichzeitig Gemeinde ist. Sie waren Landtagsabgeordneter und Gemeinderat, und einmal waren Sie Landtagsabgeordneter, und nächstes Mal waren Sie Gemeinderat. Insofern muss man nicht sagen, Wien soll zum Land werden, sondern Wien ist ein Land. (Zwischenruf des Abg. Gerstl.) Nur hat Wien eine verfassungsrechtliche Doppelrolle.

Daher haben wir das Problem, dass, solang bei den Gemeinden Proporzregierungen vorgeschrieben sind, dies Auswirkungen auf das Land Wien hat. Daher braucht es eine Lex Wien, weil eben Wien eine verfassungsrechtliche Sonderrolle hat: Wien ist das einzige Land, das auch Gemeinde ist, und die einzige Gemeinde, die auch Land ist. Daher braucht es eine Lex Wien, die nichts anderes besagt – und das wäre der Wunsch –, als dass man verfassungsrechtlich – und dafür sind wir zuständig – Wien die Möglichkeit eröffnet, zu entscheiden: Wir wollen eine Konzentrationsregierung oder wir wollen eine Mehrheitsregierung. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das muss Wien entscheiden!)

Diese Möglichkeit hat Wien derzeit nicht, und daher kommt es zur absurden Situation, dass man zu Konzentrationsregierungen gezwungen ist, aber eigentlich seit 40 Jahren Mehrheitsregierungen will. Daher kommt es zur absurden Konstruktion, dass es vier Personen gibt, die nicht-amtsführende StadträtInnen sind, die 120 000 € im Jahr verdienen, um in zehn Sitzungen zu gehen.

Das werfe ich keiner dieser Personen vor – auch die Grünen haben diese Funktion angenommen, solang sie in Opposition waren, und es ist klar, dass man diese Rolle annimmt, aber dass das keine gelungene Konstruktion ist, ich glaube, darin sind wir alle einer Meinung. Daher gehört das geändert, und daher muss man Wien den verfassungsrechtlichen Spielraum dafür schaffen, das zu ändern.

In einem Punkt gebe ich Ihnen ja recht: Es ist dafür zu sorgen, dass die Oppo­sitionsrechte, die jetzt dadurch, dass man in der Landesregierung und in der Stadtregierung sitzt, vorhanden sind – nämlich die Akteneinsicht –, gewahrt bleiben. Das heißt, der zweite Teil dieses Paketes muss sein, dass die Opposition kontrol­lierend Einsicht in diese Akten bekommt, in die jetzt nicht-amtsführende Stadträte Einsicht haben. Wenn das gelingt, dann sind die Kontrollrechte gestärkt. Aber es gibt eine Rollenteilung: da Opposition, dort Regierung. Und wir sparen uns vier StadträtIn­nen, die 120 000 € für zehn Sitzungen bekommen.

Das kann man hinbekommen: einerseits, indem wir in Wien die Kontrollrechte aus­bauen – dazu gibt es von uns Bereitschaft –, und andererseits, indem wir hier einen Antrag der Grünen beziehungsweise einen der NEOS, die ziemlich ähnlich sind, verabschieden, damit Wien in die Rolle kommt, zwischen zwei Möglichkeiten zu wählen: Wollen wir eine Konzentrationsregierung oder wollen wir eine Mehrheits­regierung?

Für uns ist es relativ klar, was wir wollen: Wir glauben, dass eine Mehrheitsregierung mit einer Trennung von Regierung und Opposition das bessere Demokratiemodell ist. Und dafür müssen dann die Oppositionsrechte ausgeweitet werden. So einfach ist das! (Beifall bei Grünen und NEOS.)

Alle anderen Erklärungen hinterlassen nur einen einzigen Eindruck: Man will sich dieses System bewahren, wo jeder ein bissel mitnascht und man auch noch ein paar Jobs zum Drüberstreuen vergeben darf. Darum geht es offensichtlich vor allem in der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 193

Auseinandersetzung, die die ÖVP führt. Aber das verstehen die Bürgerinnen und Bürger nicht, und das macht auch keinen Sinn! Es macht einen Sinn, dass die Mehrheit die Verantwortung trägt und die Minderheit tatkräftig kontrolliert. Und dafür ist eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes notwendig, die von NEOS und Grünen vorgeschlagen wird. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und NEOS.)

16.01


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dr. Strolz. – Bitte.

 


16.01.37

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Kolle­gin­nen und Kollegen! Geschätzte Bürgerinnen und Bürger an den Bildschirmen und auf der Galerie! Wir besprechen hier eine Veränderung im Verfassungsrecht. Wir NEOS wollen, dass der nicht amtsführende Stadtrat in Wien abgeschafft wird. Warum? Und wie verhält sich das derzeit?

Es gibt vier nicht amtsführende Stadträte, die haben keine Zuständigkeit, werden aber reichlich mit Infrastruktur, mit Bezahlung ausgestattet. Aber das versteht, glaube ich, kein Mensch! Es versteht kein Mensch, der nicht unmittelbar von diesem Vorteil betroffen ist, dass man das weiter aufrechterhalten soll.

Wenn wir das ändern wollen, Klubobmann Andreas Schieder, dann müssen wir das hier herinnen ändern, denn es braucht eine Veränderung im Verfassungsrang, und da sind wir zuständig. Deswegen bitte ich, da keine Nebelgranaten zu werfen. Wir sind da zuständig und müssen uns dieser Diskussion stellen!

Es passt natürlich schon ins Bild, dass die SPÖ mit dieser Änderung nicht viel anfangen kann, wobei der Herr Kollege Wittmann, der gerade nicht da ist, hier zumindest freundliche Nasenlöcher gemacht hat. Also es gibt schon welche, die auch mit Sachverstand an die Sache herangehen. Aber es passt ins Bild der SPÖ, denn es ist dies nicht die einzige sinnlose Versorgungslogik in Wien, die angewendet wird. Ich behaupte auch, dass mit diesem Amt strukturell die Opposition angefüttert wird. Auch das lehnen wir ab! Das wollen wir auch dann nicht, wenn wir in diese Funktion kommen. Unserer Meinung nach ist das abzuschaffen.

Es ist so sinnlos wie andere Regelungen auch, zum Beispiel, dass wir in Wien ein Präsidium für den Gemeinderat und für den Landtag haben. Auch das ist abzu­schaffen. Da gilt dasselbe. Es ist so sinnlos wie der Umstand, dass sich eine Landesschulratspräsidentin in Wien als Politikerin versteht. Das finde ich unverschämt. Das ist ein Verwaltungsposten – noch dazu einer, den wir auch abschaffen sollten. Aber dass jemand noch dazu sagt: Ich bin Politikern!, ist unverständlich; denn: Auf welcher Basis ist sie gewählt? Dass sie von jedem Plakat runterlacht? – Ja wo kommen wir da hin? Das finde ich völlig daneben. Deswegen meine ich: Wir müssen wegkommen von diesen Versorgungsposten. Das gehört weg!

Ich habe kein Verständnis dafür, dass die Blauen da sehr wortreich von Kontrolle et cetera reden, nur weil sie es sich bei diesen Versorgungsposten besonders gut einge­richtet haben. Sie sollten dennoch die Offenheit haben, sich davon verabschieden zu können. Aber offensichtlich unterliegen sie da einem Gewohnheitseffekt, und von dem können sie sich nicht lösen. Das halte ich für zu wenig für eine Partei, die hier immer von Proporz abschaffen und Versorgungsposten abschaffen spricht. Aber wenn sie selbst davon profitiert, dann ist sie – hurra! – völlig dabei. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Dasselbe Strickmuster findet sich bei den Konservativen, bei den Schwarzen. Wolf­gang Gerstl, du hältst hier ein Privatissimum über verschiedene Optionen, aber du


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 194

weißt schon: Entweder man tut es oder man tut es nicht! Es gibt nichts Gutes, außer man tut es – aber damit ist es nicht getan, wenn man das in irgendein verfas­sungsrechtliches Privatissimum kleidet und damit argumentiert, dass man noch ein paar Jahre braucht.

Wir sind Männer und Frauen der Tat, wir wollen das entscheiden. Ich glaube, es liegen alle Fakten auf dem Tisch, um diese Entscheidung treffen zu können. Und wir sollten sie jetzt treffen. Natürlich muss man da Wien einbinden, das ist keine Frage.

Ein Dankeschön an die Grünen, dass sie hier die Offenheit haben – es kann beim nächsten Mal auch die Grünen erwischen –, sich von dieser Position zu verab­schie­den, wenn es dazu käme, dass sie selbst eine solche Position als Opposition bekleiden müssten. Das freut mich.

Zusammengefasst: Es geht um eine politische Kultur, die Verantwortung übernimmt.

Noch einmal an die Adresse der FPÖ: Wenn Sie hier einer Konzentrationsregierung, einer Proporzregierung das Wort reden, dann verstehe ich das überhaupt nicht. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das ist eine Tatsache!) Ja, aber das ist Ihre Argumentation!

Schauen wir, dass wir in klare Verhältnisse kommen: Klare Rechnung – gute Freunde! Das heißt auch: Schauen wir, dass wir Mehrheitsregierungen bekommen! In allen Bundesländern werden die Konzentrationsregierungen/Proporzregierungen abge­schafft. Es würde niemand verstehen, dass in anderen Bundesländern irgendwo Landesräte ohne Portefeuille, ohne Zuständigkeit, aber dafür mit Dienstauto unterwegs sind. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wir haben kein Dienstauto!) Also warum sollte das in Wien der Fall sein?

Und deswegen: Weg damit! Alle Fakten liegen auf dem Tisch, wir sollten jetzt entscheiden! Ich werbe um Zustimmung. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

16.06


Präsident Karlheinz Kopf: Letzter Redner dazu: Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte.

 


16.06.24

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Grüß Gott, Herr Präsident! Hohes Haus! Was ich vom heutigen Tag zunächst einmal mitnehme, ist: Wien ist anders! Am Vormittag haben wir gehört, dass das Pensionsalter in Wien wesentlich niedriger ist als im Rest von Österreich. Jetzt hören wir, dass es in Wien unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der Stadträte gibt. Und es gibt in Wien auch ein unterschiedlich gewichtetes Wahlrecht.

Der Staat nimmt sich heraus, dem einzelnen Bürger regelmäßig in Gesetzen zu sagen, wie er sich benehmen soll, wie er gleichbehandeln soll, wie er besser sein soll. Und wenn es um den Staat selbst geht, gibt es bereits bei der Aufteilung der Macht Sonderregeln – etwa bei den Stadträten oder beim Wahlrecht.

Ich habe mich schon bei Griechenland gewundert, dass dort die stärkste Fraktion automatisch 50 Mandate mehr bekommt. In Österreich geht es offensichtlich etwas sublimer beziehungsweise in Wien besonders sublim, wo – wenn ich die von den NEOS genannte Zahl übernehmen darf – ein Preisgefälle von 20 Prozent für das Man­dat im Wiener Gemeinderat herrscht.

Das alles spricht gegen die Legitimation von Politik und Staat. Wenn wir hier Gesetze machen wollen, die die Bürger ernst nehmen, dann müssen wir bei uns selber anfangen. (Beifall beim Team Stronach.) Daher appelliere ich an alle, schon bei der Machtverteilung beispielsweise das Prinzip „one man, one vote“ oder, sagen wir, „one man/one woman, one vote“ ernst zu nehmen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 195

Wenn hier getrickst wird, dann wird kein Bürger die Gesetze so ernst nehmen, wie wir es gerne hätten. Damit wir als Staat, als Politik auch die entsprechende Legitimation haben und die Legitimierungsfunktion erfüllen können, sollten wir – da appelliere ich an Sie alle – Sonderregelungen abschaffen, Diskriminierungen bei der Aufteilung der Macht abschaffen. Und da müssen wir bei diesem Punkt hier beginnen. – Danke. (Beifall bei Team Stronach und NEOS.)

16.08

16.08.39

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe diese Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 840/A der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl.Nr. 1/1930, geändert wird, eine Frist bis 24. März 2015 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist somit abgelehnt.

16.09.26Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich nehme die Verhandlungen über den Punkt 10 der Tagesordnung wieder auf.

Am Wort war Herr Abgeordneter Kickl, dem ich das Wort – nachdem ich ihn vorher unterbrechen musste – noch einmal erteile. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


16.09.39

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ) (fortsetzend): Herr Präsident! Ich nehme die Rede dort auf, wo ich aufgehört habe, nämlich bei der Papageienrolle der ÖVP im Zusam­menhang mit den Ausführungen der deutschen Bundeskanzlerin Merkel. Es geht um das neue Glaubensdogma der ÖVP, dass der Islam zu Österreich gehört. (Abg. Lopatka: Wissen Sie überhaupt, was ein Dogma ist?) Ich möchte in diesem Zusam­menhang die eine oder andere Frage an die Abgeordneten der ÖVP, aber natürlich auch an den zuständigen Minister stellen.

Was heißt es denn, dass etwas zu einer Sache gehört? Was heißt das denn? Es wäre einmal interessant, dieser Sache etwas näher auf den Grund zu gehen. – Ich will Ihnen helfen.

Die Tatsache oder der Ausspruch, dass etwas zu etwas gehört, heißt, dass diese Sache ohne dieses Etwas schlicht und ergreifend nicht vollständig wäre, dass dieser Sache ohne dieses Etwas etwas ganz, ganz Wesentliches fehlen würde. Damit Sie von der ÖVP es auch verstehen: Zum Beispiel ist ein Ding ohne Eigenschaft kein Ding, Herr Kollege Lopatka! Ein Ding ohne Eigenschaft ist kein Ding, und eine Familie zum Beispiel ohne eine weibliche Mutter und einen männlichen Vater und ohne Kinder ist keine Familie – auch wenn Sie sich in der Zwischenzeit schon davon verabschiedet haben.

Aber das ist ein ganz, ganz wesentlicher Punkt. Und vor diesem Hintergrund ist der Satz „Der Islam gehört zu Österreich“ zu überprüfen. Ich hoffe nicht, dass Sie das tatsächlich so gemeint haben: wenn es den Islam in Österreich nicht gäbe, würde Österreich etwas Substanzielles fehlen; denn das bedeutet dieser Satz, und deswegen wird er nie und nimmer unsere Zustimmung finden! (Beifall bei der FPÖ.)

Deshalb kann ich dem  Philosophen Rudolf Burger nur zustimmen, der den Satz der Frau Merkel, den Sie nachplappern, hergenommen und gesagt hat, das ist der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 196

dümmste Satz, den er von der Frau Merkel jemals gehört hat. Er hat vollkommen recht, denn das, was Sie vielleicht zum Ausdruck bringen wollen, ist etwas ganz anderes, und das kann ich auch unterschreiben. Es muss heißen: Muslime gehören als Staatsbürger zu Österreich! Das ist etwas völlig anderes, als zu sagen, der Islam gehört zu Österreich. Sie sollten einmal ein bisschen über diese Dinge nachdenken, denn Sie sind ja ein gebildeter Mann. (Beifall bei der FPÖ.)

Das, was ich jetzt gesagt habe, nämlich: Muslime gehören als Staatsbürger zu Öster­reich!, ist ein empirischer Befund, das ist mehr oder weniger Ergebnis Ihrer Zuwan­derungspolitik, das ist das Ergebnis einer einschlägigen Geburtenpolitik. Aber jeden­falls bedeutet es, dass daraus konkrete Handlungen abzuleiten sind, und diese sollen auf eine Trennung von Staat und Kirche und auf den Schutz von Freiheit, Demokratie und Menschenrechten hinauslaufen. Und wenn ich diesen Satz nehme, dann heißt das auch, dass unterm Strich eine klare Überordnung von staatlichem Recht gegenüber religiösen Gepflogenheiten und religiösen Regelungen zum Ausdruck kommt. Das erreichen Sie aber nur mit diesem Satz und nicht mit dem von Ihnen strapazierten. (Beifall bei der FPÖ.)

Das Gesetz, das Sie heute auf den Weg bringen wollen, gewährleistet das jedenfalls nicht.

Jetzt können wir noch etwas tiefer gehen und eine weitere Frage hinten anhängen, die ich auch an die SPÖ richte (Zwischenruf des Abg. Schönegger): Wenn der Islam zu Österreich gehört, ja welcher Islam gehört denn dann zu Österreich? Es sollte sich in den Jahren der Vorbereitung für dieses Gesetz ja schon bis zu Ihnen herum­gesprochen haben, dass es den Islam nicht gibt.

Sie verhandeln seit zwei Jahren, und bis heute ist diese IGGiÖ nicht in der Lage, ihre eigenen Glaubensgrundlagen auf den Tisch zu legen; Kollege Stefan hat das ausge­führt. Sie beschließen ein Gesetz für etwas, das noch nicht einmal in einer Form legitimiert ist, die aber die Voraussetzung dafür wäre, dieses Gesetz zu beschließen. – Das bringen auch nur Sie zusammen!

Also welchen Islam meinen Sie denn? Meinen Sie damit wirklich die Glaubensgemein­schaft, die Islamische Glaubensgemeinschaft IGGiÖ? Das ist also jetzt der Islam in Österreich! Das ist interessant. Das ist dieser Verein, der ein Promille der ungefähr 600 000 Muslime in Österreich vertritt. Das ist also jetzt der Islam in Österreich.

Ich sage Ihnen eines zu dieser IGGiÖ: Dieser Verein muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass er in Wahrheit die politisch organisierten Islamisten und deren Organi­sationen in Österreich vertritt. Das ist die Wahrheit über die IGGiÖ! Denn in diesem Schura-Rat, von dem so oft die Rede gewesen ist, sitzen sie alle drinnen: ATIB, Millî Görüş und die Muslimbrüder. Das hat nichts damit zu tun, eine Religionsgemeinschaft in ihrer inneren Organisation zu regeln, sondern das, was Sie hier auf den Weg bringen, ist eine Einzementierung des Islamismus in Österreich. Sie erledigen mit die­sem Gesetz die Interessen von Saudi-Arabien und der Türkei, die hier eine expansive Politik machen, aber Sie erledigen mit Sicherheit nicht die Interessen der Muslime in Österreich – und das schreibe ich Ihnen noch einmal ins Stammbuch. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Rädler und Obernosterer.)

16.14


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Stein­acker. – Bitte.

 


16.15.00

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herren Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Die klare


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 197

Botschaft ist, dass es kein Widerspruch ist, gläubiger Moslem und gleichzeitig selbstbewusster Österreicher zu sein. Mir hat dieser Satz, den unser Außenminister Sebastian Kurz gesagt hat, sehr, sehr gut gefallen, denn er sagt ganz klar: Das ist kein Widerspruch! – so wie auch andere ihre Religion als selbstbewusste Österreicher ausüben.

Rund 500 000 Muslime leben in Österreich. Für sie gibt es jetzt ein neues Islamgesetz, ein neu kodifiziertes, und es gibt eine zeitgemäße Rechtsgrundlage.

In Richtung FPÖ möchte ich schon sagen: Wenn der Parteiobmann der FPÖ gesagt hat, dass der Islam kein Teil der österreichischen Geschichte ist, ist es schon eine Frage, was man als Geschichte betrachtet: nur Dinge, die 100 Jahre zurückliegen, oder auch Dinge, die wie jetzt, im Moment, schon Vergangenheit sind? Und auch meine Worte dazu sind schon Geschichte. (Abg. Neubauer: Sie haben nicht zugehört, was Kollege Kickl gesagt hat! Ich weiß, das ist für Sie oft schwierig!) Daher kann man natürlich auch eine Betrachtungsweise von fünf, zehn, 20 oder 30 Jahren in die geschichtliche Beurteilung des Islams in Österreich hineinnehmen.

Wir stellen ganz bewusst klar: Der Islam wird in Österreich respektiert und daher gesetzlich gut verankert. Mit dieser rechtlichen Verankerung sind selbstverständlich auch umfassende Akzeptanz und der Respekt der österreichischen Rechtsordnung verbunden. Und eines ist klar: Keine einzige Religion in Österreich steht über dem staatlichen Recht. Es ist Verpflichtung und Auftrag aller Glaubenslehrenden in Österreich, aber auch der Eltern in den Familien, dies entscheidend zu vermitteln.

Zum Thema des Generalverdachts möchte ich ganz kurz sagen – und da bedauere ich sehr, dass die Grünen nicht mitgehen können –: Die Religionsgesellschaften, und zwar die IGGiÖ und auch die Alevitische Glaubensgemeinschaft, haben diesen Gesetzes­vorschlag begrüßt und tragen ihn mit. Sie selbst haben niemals ausgesprochen, dass sie sich durch die Darstellungen dieses Gesetzes unter Generalverdacht sehen. Und das wäre schon Anlass genug, dieses Gesetz, das Sie auch in vielen grundlegenden Bereichen als sehr gut empfinden, mitzutragen.

Wir werden in Zukunft, ab 2016, an der Universität Wien einen islamisch-theologischen Lehrstuhl haben – das ist ganz wichtig! Und eines regelt dieses Gesetz auch im § 6: Die Amtssprache dieser Lehre ist Deutsch. Die Imame werden in Zukunft in Deutsch ausgebildet und auch unterrichten.

Zu den Kollegen Stefan und Walser, die über das Thema Unterricht in den Schulen gesprochen haben, möchte ich schon sagen: Das österreichische Schulunterrichts­gesetz sieht vor, dass Religionsunterricht auf Deutsch zu erfolgen hat, und dort können wir auch hinhören und schauen, was gelehrt wird.

Zum Thema der Vereinsauflösungen lassen Sie mich nur kurz sagen: Da gibt es die Übergangsfrist, die aufgrund des Abänderungsantrages des Kollegen Pendl jetzt auch bis 1. März nächsten Jahres ausgedehnt ist. In dieser Zeit haben die anerkannten Religionsgemeinschaften die Möglichkeit, ihre Aufgaben zu erfüllen, die Vereine entsprechend einzugliedern, und dann sind unsere Vereinsbehörden aufgerufen, die Vereine, die dann noch existent sind, zu überprüfen und gegebenenfalls aufzulösen. Ich vertraue da auf die österreichische Verwaltung, die in Sachen Vereinsbehörde immer sehr, sehr sorgsam und ordentlich vorgeht. Und wir werden alle darauf schauen, dass dieses Gesetz dann 2016 auch entsprechend exekutiert wird.

Meine Damen und Herren, wir schaffen mit diesem Islamgesetz das juristische Funda­ment für einen Islam des 21. Jahrhunderts, ein österreichisches Islamgesetz. Es ist meiner Ansicht nach ein sehr ausgewogener Vorschlag, der die religiösen Rechte der Muslime in Österreich sicherstellt und gleichzeitig Fehlentwicklungen der Vergangen-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 198

heit bereinigt. Wir schaffen damit ein Gesetz auf der Höhe der Zeit und Rechts­sicherheit für die islamischen Glaubensgemeinschaften. Weiters hat unser Gesetz für die europäischen Staaten auch Modellcharakter.

Daher bitte ich Sie, dieser Gesetzesvorlage die Zustimmung zu geben! – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.19


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. – Bitte.

 


16.19.29

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Werte Minister! Zunächst einmal zum Abgeordneten Rädler: Es ist schon merkwürdig, dass Sie um 15.25 Uhr eine Presseaussendung machen, der zufolge wir hier im Parlament das Islamgesetz beschlossen hätten. Das ist ein bisschen eigenartig, denn wir diskutieren es gerade. (Abg. Rädler: Weitblick ist gefragt!) Ich weiß schon, Sie sind der Zeit voraus, aber manchmal passieren auch Dinge, die Sie nicht voraussehen können. (Abg. Steinhauser: Der weiß wahrscheinlich gar nicht, dass er eine Presseaus­sendung gemacht hat!) Ich glaube nicht, dass das sehr gescheit von Ihnen gewesen ist. (Beifall bei den Grünen.)

Im Ausschuss hat das schon so geklungen, als hätten wir ein Polizeisicherheitsgesetz. Das ist sowohl vonseiten der SPÖ als auch der ÖVP gekommen. Ein kleines Residuum davon hat auch Kollege Lopatka noch von sich gegeben, als er gemeint hat, dass es dazu da ist, Ängste zu vermeiden und zu verhindern. – Ein Religionsgesetz ist nicht dazu da, und dieses Gesetz ist vor allen Dingen auch nicht dazu geeignet; das macht es bestenfalls vordergründig.

Ich will Ihnen das anhand dieses Beispiels mit dem Verbot der Auslandsfinanzierung darlegen. Wir wollen auch keine Auslandsfinanzierung, aber wir sind nicht so naiv und auch nicht einverstanden mit so oberflächlichen, lärmenden Praktiken, die in Ho-ruck-Bewegungen so tun, als würde man das verhindern können.

Ich habe es schon im Ausschuss gesagt, werte Herren Minister: Wir sind nicht der Meinung, dass 500 000 Muslime auf ihre Gotteshäuser, auf ihre Moscheen und auf ihre Imame verzichten können. Es stellt sich die Frage, wer die bezahlen wird. Das muss man sich einfach einmal fragen. Sie wissen ganz genau, dass das ein Finan­zierungsproblem ist. Die österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bezah­len nicht, und die Population der Muslime gehört auch nicht zu den besonders begüterten. Das heißt, dass natürlich vom Ausland finanziert wird. Wir wissen das.

Das, was wir jetzt machen, ist eine Verdeckungspolitik, weil den ausländischen Institutionen in den Erläuterungen nahegelegt wird, wie sie es machen sollen, damit man nicht mehr draufkommt. Und das ist sicher nicht unser Weg, dieses Problem zu beseitigen. Das ist auch im Zusammenhang mit der Gleichheit vor dem Gesetz nicht in Einklang zu bringen, insofern als wir genau wissen, dass es auch andere Religions­gemeinschaften gibt, die aus dem Ausland finanziert werden.

Herr Minister Kurz, die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage, die Mormo­nen, werden natürlich von Utah aus finanziert. Besonders die Prediger werden so finanziert und kommen zu uns. Aber das sind die Vereinigten Staaten, und da rühren wir natürlich keinen Finger; das ist ganz klar. Auch die griechisch-orthodoxe Kirche hat Gelder, mit denen sie ihre Kirchenhäuser finanzieren kann. Was sollten wir denn anderes tun, als das zuzulassen? Sie hätten sonst keine Möglichkeit mehr für ihre Religionsausübung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 199

Daher glaube ich, dass dieses Gesetz eher so tut, als würde es einen Religionsfrieden herbeiführen, als würde es Ängste befrieden. In Wirklichkeit ist das eine Politik, die wir so nicht unterschreiben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.22


Präsident Karlheinz Kopf: Nun kommen wir zur vorläufig letzten Wortmeldung hiezu, und das ist die des Herrn Abgeordneten El Habbassi. – Bitte.

 


16.22.59

Abgeordneter Asdin El Habbassi, BA (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Minister! Hohes Haus! Vielleicht nur noch kurz zur Erinnerung: Das, was wir gerade diskutieren, ist ein Bundesgesetz über die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse von islamischen Religionsgesellschaften. Ich glaube, das sollte man einmal im Hinterkopf behalten, denn wenn man dieser Diskussion aufmerksam folgt, dann hat man den Eindruck, hier wird über Sicherheitspolitik, ganz grundsätzlich über Geschichte und über viele andere Dinge philosophiert.

Es geht nicht um Sicherheitspolitik, es geht nicht um ein Antiterrorgesetz, und es geht auch nicht darum, festzustellen, welche Religionsgesellschaften existieren sollen. Es geht vor allem auch nicht darum, wo Radikalismus beginnt, wo er aufhört und wie man ihn verhindern kann, so sehr es auch in all unseren Überlegungen unser Ansinnen sein muss, mit Gesetzen Regelungen zu schaffen, die klar festhalten, dass in Österreich Demokratie und Rechtsordnung gelten und nicht Selbstjustiz, Mord oder andere Verbrechen, die der Gesellschaft schaden.

Ich möchte den Satz, den Herr Wittmann heute ausgesprochen hat, noch einmal ins Gedächtnis rufen: Integration findet nicht durch Spaltung statt. – Ich glaube, auch ein friedliches Zusammenleben findet nicht durch Spaltung statt. Das, was wir hier erleben, ist nicht nur Spaltung, sondern eine Spaltung, die sehr subtil daherkommt – nämlich den Eindruck erweckt, als würde sie differenzieren, als würde sie unterscheiden zwischen den Guten und den Bösen. In Wirklichkeit wird in kleinen Nebensätzen hineingestreut, dass der Islam mit Burka, die keine muslimische Tradition ist, ver­bun­den ist, dass der Islam mit Ehrenmorden etwas zu tun hätte, was auch nicht der Fall ist. Ich glaube, dass wir in der Diskussion eine sachliche Trennung dieser Sach­verhalte brauchen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich bin ganz bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, dass wir die Ängste der Bürgerinnen und Bürger nicht hintanstellen dürfen. Wir müssen auch diese ansprechen und wir müssen es auch ansprechen, wenn Verbrechen und Terrorismus im Namen von verschiedenen Religionen verübt werden. Aber dass das grundsätzlich abzulehnen ist, das ist vielleicht doch der Erwähnung wert, wird aber, wie ich glaube, nicht infrage gestellt.

Worauf es mir ankommt, ist: Wir plappern nichts der deutschen Kanzlerin Merkel nach, sondern die Aussage, der Islam gehört zu Österreich, ist nichts anderes als die Aus­sage des Herrn Kickl, dass wir anerkennen, dass muslimische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger hier in Österreich Teil dieser Gesellschaft sind, dass sie sich an das Rechtssystem halten, dass sie hier partizipieren wollen, dass sie Teil der Gesellschaft sein wollen und dass sie deswegen auch ein Recht darauf haben, wie alle anderen Religionsgesellschaften – auch die islamische Religionsgesellschaft – auf ein zeitge­mäßes Rechtskonstrukt zurückgreifen zu können. Das beinhaltet, wie wir hier in diesem Islamgesetz auch noch einmal festgehalten haben, beispielsweise das Pflegen von Friedhöfen, eine Ausbildung in deutscher Sprache in Österreich und einen Religionsunterricht in deutscher Sprache und auf Basis unserer Staats- und Grund­gesetze. Das ist etwas, das man meiner Meinung nach nicht schlechtreden sollte.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 200

Der Generalverdacht, der gegen dieses Gesetz besteht, basiert nicht auf diesem Ge­setz, sondern auf der Diskussion, die wir führen – auf dieser oft sehr vermischten Diskussion, nicht differenzierenden Diskussion –, und dem ständigen Verbreiten von Vorurteilen.

Wenn ich diese Beispiele aus Frankreich höre, dann frage ich mich: Was unterscheidet uns denn von Frankreich? – Wir haben ein eigenes Islamgesetz, der Islam ist genauso wie andere große Religionsgesellschaften anerkannt, und somit fühlen sich Bürge­rinnen und Bürger, die in Österreich aufwachsen, in Österreich leben und die öster­reichische Staatsbürger sind, als Teil der Gesellschaft. Diese nun stattgefundene Diskussion hat dazu beigetragen, dass das wieder weniger der Fall ist. Darum möchte ich Sie alle dazu aufrufen, diesem Gesetz die Zustimmung zu geben. Wir haben auch noch einige Abänderungen beantragt, so zum Beispiel in Absprache mit den Religions­gesellschaften, dass die Religionslehrerinnen und Religionslehrer – auch an der Theologischen Fakultät – natürlich dieser Religionsgesellschaft angehören oder sich zumindest zur Religion bekennen sollten.

Ich würde mir wünschen, dass wir endlich diesen Konsens erreichen, dass alle Mitbürgerinnen und Mitbürger – egal welcher Religion, welches religiösen Bekenntnis­ses und auch ohne religiöses Bekenntnis – Teil dieser Gesellschaft sind, und dass wir damit aufhören, untereinander aufzuhetzen, die Stimmung anzuheizen – ob subtil oder nicht subtil – und so dazu beizutragen, dass Terror, Missgunst und Verbrechen jeder Art in unsere Gesellschaft einziehen. Was wir in Frankreich erlebt haben, das wollen wir nicht in Österreich haben – dieses Gesetz wäre ein guter Beitrag dazu! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.28

16.28.09

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Zunächst ist über den vorliegenden Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Mag. Stefan, Dr. Lintl abzustimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, den Gesetzentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die äußeren Rechtsverhältnisse islamischer Religionsgesellschaften erlassen wird, in 469 der Beilagen nochmals an den Verfassungsausschuss zu verweisen, ein entsprechendes Zeichen zu geben. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 469 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den erwähnten Abänderungsantrag und danach über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend die §§ 24 und 31 eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Abänderungsantrag sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 201

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen somit zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Halal-Zertifizierungen“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Min­derheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

16.30.3311. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 882/A(E) der Ab­geordneten Harry Buchmayr, Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bewahrung der Vorreiterrolle Österreichs zur Abschaffung der Todesstrafe (468 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich zunächst Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte.

 


16.31.07

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Todesstrafe widerspricht wohl dem wichtigsten Menschenrecht, nämlich dem Recht auf Leben. Ich danke daher allen Kolleginnen und Kollegen für diesen gemeinsamen Antrag, für diese Initiative, weil man nicht müde werden darf, gegen diesen Umstand anzukämpfen.

Laut Amnesty International ist allein im Jahr 2013 in mindestens 22 Staaten die Todesstrafe vollstreckt worden, weltweit wurden allein 2013 mindestens über 700 Exe­ku­tionen durchgeführt. Das bedeutet einen Anstieg von 15 Prozent. Wir sprechen jetzt von anerkannten Staaten, die derartige Urteile verhängt haben, und nicht von irgend­welchen Terrorgebilden à la IS oder Boko Haram. Über 1 900 Menschen wurden zum Tode verurteilt und über 23 000 Menschen sitzen in Todeszellen und warten auf ihre Hinrichtung. Allen voran China, der Iran, Irak, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan aber auch die USA sind für 95 Prozent aller Hinrichtungen verantwortlich.

Die Forderung nach einem weltweiten Absehen von der Todesstrafe ist aus vielen Gründen notwendig, vor allem, wenn man bedenkt, für welche Vergehen die Todes­strafe in diesen Ländern oft verhängt wird: für Wirtschaftsdelikte, für Gotteslästerung, für Homosexualität, für politische Artikulationen, aber auch für Ehebruch und Ähnliches mehr. Die Todesstrafe wird nicht nur bei grausamen Tatbeständen angewendet, sondern auch bei Verbrechen, die in Österreich nicht als Verbrechen gelten.

Europa ist ein Vorreiter, einzig und allein in Belarus wird die Todesstrafe noch voll­zogen. Das staatliche Töten im Namen einer vermeintlichen Gerechtigkeit widerspricht unseren Grundwerten. Der Europarat und die Europäische Union sind Vorreiter im Kampf für die Abschaffung der Todesstrafe. Sie setzen sich regelmäßig und auch vehement für die Einführung eines Moratoriums ein. Auch wir in Österreich dürfen nicht nachlassen, bilateral, aber auch auf europäischer Ebene oder auf Ebene der Vereinten


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 202

Nationen alles dazu zu tun, damit die Todesstrafe in weiteren Staaten abgeschafft wird. Außenminister Kurz setzt sich mit großem Engagement dafür ein. – Danke dafür.

Es muss aber auch die Arbeit der Organisationen, der NGOs, besonders hervor­gehoben werden. Amnesty International, Alive und andere sind sehr engagiert, sind mutig und setzen sich für dieses Ziel konsequent ein.

Wir dürfen dort nicht schweigen, wo es gilt, zu reden und zu handeln, und daher lautet unser gemeinsamer Antrag, dass wir uns im Rahmen der UNO-Resolutionen für ein Moratorium gegen die Todesstrafe einsetzen, dass wir uns gemeinsam mit EU-Partnern in verschiedenen Ländern dafür einsetzen, dass die Todesstrafe abgeschafft wird und dass auch die Nichtregierungsorganisationen in ihrem Bestreben, dieser Grundhaltung zum Durchbruch zu verhelfen, unterstützt werden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.34


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


16.34.43

Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Marokko: Bericht kritisiert die Haftbedingungen der zum Tode Verurteilten. – „Telquel“.

Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe im Staat Washington in der Regie­rung vorgestellt. – „The Seattle Times“.

Nach jüngsten Umfragen unterstützen 80 Prozent der Menschen in Japan die Todes­strafe. – „AsiaOne“.

Ägypten: Gericht bestätigt Todesurteile von 183 Unterstützern der Moslembrüder­schaft. – „BBC News“.

Oklahoma will die Gaskammern zur Exekution der Todesstrafe wieder einführen. – „The Huffington Post“.

Pennsylvanias Gouverneur setzt die Todesstrafe aus. – „The Washington Post“.

Und so weiter und so fort; ich habe hier eine ganze Liste an Schlagzeilen der inter­nationalen Presse nur von Jänner und Februar dieses Jahres.

Todesstrafe ist international ein Thema, zum Teil mit erfreulichen, zum Teil mit erschreckenden Tendenzen.

Dieser Entschließungsantrag, den wir heute diskutieren, wird sehr breit getragen – das ist fein – und richtet sich, wie das bei Entschließungsanträgen üblich ist, an die Regie­rung. Das ist normal. Ich glaube nur, dass es darüber hinaus auch sehr wichtig ist, parlamentarische Diplomatie zu leben. Wir haben das im Ausschuss ja auch im Zusammenhang mit Uganda und mit Fragen von Rechten von LGBTI diskutiert.

Es gibt eine Menge parlamentarischer internationaler Netzwerke. Eines der ältesten, die Parliamentarians for Global Action, ist 1978 gegründet worden und hat einen Fokus ganz speziell auf die Themen Frieden, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschen­rechte, Geschlechtergerechtigkeit, Nichtdiskriminierung und Bevölkerungsentwicklung, hat dementsprechend weltweit von ParlamentarierInnen getragene Kampagnen zur Abschaffung der Todesstrafe, zu einem strengeren Waffenhandelsgesetz, zu nuklearer Abrüstung, zur Bekämpfung von Straflosigkeit und setzt sich für den Internationalen Strafgerichtshof ein, dafür, dass das Römer Statut von möglichst vielen Ländern unterzeichnet und getragen wird.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 203

Ich weiß, dass es in Österreich überhaupt keine Tradition hat, inhaltliche, thematische Gruppen zu gewissen Themen zu haben, aber ich glaube, es ist durchaus an der Zeit, mit dieser Tradition zu brechen. Wir könnten eine nationale Gruppe dieser Organi­sation gründen. Ich würde all jene einladen, die einen Fokus auf internationales Völker­recht, auf Menschenrechte haben, sich bei mir zu melden. Vielleicht besteht Interesse, und vielleicht bringen wir auch auf parlamentarischer Ebene von Österreich ausgehend in dieser wichtigen Frage noch etwas weiter. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

16.37


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Winter. – Bitte.

 


16.37.17

Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolle­gen und Kolleginnen! Die beiden Regierungsfraktionen bekräftigen in diesem Ent­schließungsantrag gemeinsam ihre Ablehnung gegen jegliche Form der Todesstrafe und verstärken und unterstützen auch sämtliche Maßnahmen, sowohl auf bilateraler als auch auf europäischer Ebene und auf der Ebene der Vereinten Nationen, die dazu dienen, die Todesstrafe endgültig abzuschaffen. Die FPÖ hat diesem Antrag im Aus­schuss zugestimmt, und wir werden auch jetzt und hier im Plenum diesem Antrag zustimmen.

Eine Kritik möchte ich aber schon ganz gerne anbringen, und zwar in Bezug auf die EU. Die EU ist eine Institution, die sich in der Öffentlichkeit gerne als Vorreiterin im globalen Kampf gegen die Todesstrafe darstellt. Gerne wird in Europa vom hohen Ross auf andere Länder herabgeblickt, die die Todesstrafe noch in ihrem Programm haben. Nochmals: Keine Frage, auch die freiheitliche Bewegung spricht sich absolut gegen die Todesstrafe aus, aber – und jetzt möchte ich einige Fragen anschließen –:

Ist es unser Recht in Europa, mit erhobenem Zeigefinger auf moralisierende und ober­lehrerhafte Art und Weise andere Länder dieser Welt zu maßregeln, wenn gleichzeitig verschiedene Staaten der EU die völkerrechtswidrigen und menschenverachtenden Drohnenmorde der USA logistisch unterstützen?

Können wir gegen andere Länder dieser Welt, die die Todesstrafe immer noch in ihrer Rechtsprechung haben, moralisch zu Felde ziehen, wenn die NATO – und die meisten Mitglieder der EU sind nun einmal NATO-Mitglieder – in der ganzen Welt in völker­rechts­widrigen Interventionskriegen Zerstörung, Gewalt und Tod verbreitet?

Können wir glaubhaft gegen die Todesstrafe in der Welt argumentieren, wenn wir keine klaren Worte gegen die Verbrechen im Israel-Palästina-Konflikt finden?

Kann die EU glaubhaft in der Welt als Gegner der Todesstrafe wahrgenommen wer­den, wenn ein EU-Land wie etwa – und das ist immerhin unser Nachbarland – Deutsch­land schwere Kampfpanzer und andere Rüstungsgüter an menschenverach­tende Regime wie Saudi-Arabien liefert?

Ich würde sagen: Nein! Solange wir in Europa mit massiven Doppelstandards und mit Doppelmoral in unserer Außenpolitik durch die Welt marschieren, meine ich, können wir auch andere Länder nicht allzu heftig kritisieren.

Ich denke, in dieser Weise sind die Worte und Taten der EU sehr oft Schall und Rauch. Ja, es stimmt, es besteht das Recht auf Leben, das ist ein Menschenrecht. Das soll und muss global anerkannt werden, keine Frage. Aber ist es in einer multipolaren Welt nicht auch an der Zeit, danach zu fragen, ob nicht jedes Land das Recht auf eine eigene Entwicklung hat? Darüber ist meiner Meinung nach nachzudenken. Es ist naturgemäß, und das weiß ich sehr wohl, für Internationalisten sehr schwer zu ver­stehen, was ich damit meine. Trotzdem bleibe ich aber bei meiner Meinung: Souveräne


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 204

Staaten haben ein Recht auf eine eigenständige und selbstbestimmte Rechtsent­wick­lung.

Mein letzter Satz – gleichzeitig möchte ich noch einen anderen Gedanken und eine andere Befürchtung aussprechen –: Die Rückkehr der Todesstrafe könnte in der EU schneller geschehen, als wir es uns alle vorstellen. Ich möchte an dieser Stelle auf den Artikel 2 der EU-Grundrechtecharta verweisen, weil das ein sehr wichtiger Text ist. Dieser verbietet zwar die Todesstrafe in der EU, in den Erläuterungen zu diesem Artikel 2 der Grundrechtecharta im Amtsblatt der Europäischen Union vom 14. Dezem­ber 2007 wird aber die Todesstrafe für zulässig erklärt, wenn es darum geht, einen Aufruhr oder einen Aufstand niederzuschlagen.

Nun raten Sie einmal, was passiert, wenn die Eurozone insgesamt eines Tages tat­sächlich kollabiert, die Menschen ihrer Ersparnisse beraubt worden sind und vor den Scherben ihrer finanziellen Existenz stehen. – Sie haben richtig geraten: Volksauf­stände in Europa – und der Rückkehr der Todesstrafe in der EU wäre damit der Weg geebnet.

Wir alle werden die Leidtragenden sein, daher: Überlegen Sie Ihre Abhängigkeit von der EU ganz genau! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

16.41


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


16.41.58

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchergalerie und vor den Bildschirmen! Jede Vollstreckung der Todesstrafe ist genau eine zu viel. Jedes Land, in dem die Todesstrafe noch immer nicht abgeschafft ist, ist genau ein Land zu viel.

In diesem Sinn unterstützen wir natürlich die Initiative der Bundesregierung für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe – und in jenen Ländern, in denen das noch nicht erreicht werden kann, zumindest ein Moratorium, dort, wo die Todesstrafe noch nicht gesetzlich abgeschafft ist. So eine Initiative kann nur unterstützt werden, deshalb werde ich jetzt auf die Details nicht eingehen, weil sie selbstverständlich mehr als sinnvoll ist.

Ich möchte aber auch nicht unerwähnt lassen, wie es in einem konkreten Land aus­sieht. Unser letzter Wissensstand ist: 28 Vollstreckungen der Todesstrafe seit 1. Jän­ner 2015. – Das ist Saudi-Arabien, der berühmte Bündnispartner unserer Bundesregie­rung (Rufe bei der ÖVP: Na na na!) beim interkulturellen und interreligiösen Dialog. (Abg. Rädler: Sie kann es nicht lassen!) – Nein, Herr Kollege Rädler, seines Zeichens Integrationssprecher der ÖVP, ich kann es nicht lassen, an Menschenrechten festzuhalten, und darauf bin ich auch noch stolz – „stolz drauf“! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der NEOS. – Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich und wir werden es nicht lassen, uns für Menschenrechte in Österreich und auch weltweit einzusetzen (Abg. Rädler: Gut so!  Kommentare!), und wir werden es auch nicht lassen, Sie auf Ihre konkrete Politik und auf die teilweise verheerenden Aus­wirkungen dieser konkreten Politik hinzuweisen.

In Saudi-Arabien hat es im Jahr 2014, soweit man es feststellen kann, soweit es Statistiken gibt, ungefähr 90 Todesstrafen-Vollstreckungen gegeben. Seit 1. Jänner 2015 sind es mindestens schon 28. Ihr Bündnispartner Saudi-Arabien, der hier an der Ringstraße angeblich den interkulturellen und interreligiösen Dialog stiftet, steuert auf ein trauriges – unter Anführungszeichen – „Rekordjahr“ zu. Auch in diesem Zusam-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 205

menhang finde ich es mehr als unterstützenswert, dass die Bundesregierung diese Initiative setzt, die wir selbstverständlich und sehr gerne unterstützen, weil wir uns von dieser Initiative erwarten, dass Sie sie auch bei Ihrem Bündnispartner (Abg. Rädler: Welcher Bündnispartner?!) und bei Ihrem Dialogpartner Saudi-Arabien einsetzen (Abg. Schönegger: Wie geht das denn ohne zu sprechen?!), damit diese grausamen Vollstreckungen – die übrigens mit dem Schwert durchgeführt werden, für diejenigen, die es noch nicht wissen –, diese grausamen Hinrichtungen auch wirklich ein Ende haben.

Selbstverständlich sind wir dafür, dass sich die Bundesregierung in sämtlichen anderen Ländern, in denen die Todesstrafe noch nicht abgeschafft ist, gemeinsam mit inter­nationalen Partnern, mit anderen EU-Ländern und im Rahmen der UN dafür einsetzt, dass die Todesstrafe abgeschafft wird.

Es wird Ihre Verantwortung sein, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sich auch bei Ihrem – unter Anführungszeichen – „dialogstiftenden“ Bündnispartner Saudi-Arabien ganz konkret für die Abschaffung der Todesstrafe und die Abschaffung der Hinrich­tungen jeden Freitag nach dem Freitagsgebet einzusetzen. (Abg. Rädler: Das ist so ätzend! – Abg. Kickl: Recht hat sie!)

Danke schon jetzt vielmals für die Initiative und für Ihre Aktivitäten. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.45


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


16.45.56

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ich glaube, dass jede Initiative, die sich auf die Abschaffung der Todesstrafe bezieht, es wert ist, unterstützt zu werden, wenn man sich überlegt, wie viele Staaten es weltweit immer noch sind, in denen es die Todesstrafe gibt. Es sind momentan mindestens 22.

Im Jahr 2013 sind ungefähr 800 Exekutionen durchgeführt worden. Es gibt immer noch bis zu 24 000 Menschen, die in Todeszellen sitzen. Diese Zahl ist unabhängig von der Dunkelziffer, das heißt von den Ländern, wo wir einfach nicht wissen, ob da Menschen in Todeszellen sitzen.

Ich glaube, dass man eine solche Initiative nur unterstützen kann, ich halte sie für richtig. Ich glaube auch, dass sie beim Außenminister sehr gut aufgehoben ist, weil er ja immer wieder Menschenrechte explizit in den Mittelpunkt stellt. Ich glaube, dass wir – Österreich – gemeinsam unsere Pflicht erfüllen müssen, auch wenn wir vielleicht mit dieser einzelnen Initiative nicht sofort alle Länder dazu bringen werden, dass sie die Gesetze entsprechend ändern. Aber es ist unsere Pflicht, bei einem so funda­mentalen Grundrecht – nämlich dem Recht auf Leben – nicht ruhig zu bleiben, sondern weiterzumachen, insbesondere auch bei Ländern wie Saudi-Arabien, aber auch bei allen anderen Ländern.

Wir müssen das immer wieder betonen. Es geht gar nicht, dass man das zu oft betont, weil es wirklich immer noch absurd und barbarisch ist, dass solche Strafen durch­ge­setzt werden.

Frau Kollegin Winter, ich verstehe den Vergleich, den Sie hier gezogen haben, nicht ganz. Ich glaube, dass selbst die Europäische Union, auch wenn sie in gewissen Bereichen – das sei Ihnen ja unbenommen – Fehler macht oder gewisse Dinge zu wenig adressiert, weiterhin klar mit dem Finger hinzeigen und sagen kann: Es kann nicht sein, dass es in Rechtsordnungen die Möglichkeit gibt, dass Straftäter für ihre


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 206

Straftaten hingerichtet werden! Das muss man immer wieder sagen, und es ist auch ganz wichtig, dass wir das weiterhin gemeinsam mit all denen, die sich gegen die Todesstrafe aussprechen und sie nicht haben, immer wieder wiederholen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.47


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.

 


16.47.50

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Ja, liebe Frau Korun, gerade die ÖVP tritt ohne Kompromisse für Menschenrechte ein. Und Gespräche, der Dialog sind ein ganz wesentlicher Teil (Abg. Steinhauser: Kommen Sie zum ernsten Teil!), damit diese Menschenrechte weltweit zu ihrer Achtung kommen. Gerade unser Außenminister Sebastian Kurz ist derjenige, der diesen Dialog mit vielen anderen Ländern Europas und weltweit führt. Er ist der Garant dafür, dass diese Rechte entsprechend geachtet werden.(Abg. Kickl: Wissen das die anderen auch?)

Das fundamentalste Menschenrecht, meine geschätzten Damen und Herren, ist das Recht auf Leben. Dennoch wird es nach wie vor immer wieder verletzt. Obwohl welt­weit mittlerweile mehr als zwei Drittel der Staaten die Todesstrafe per Gesetz abge­schafft haben oder zumindest in der Praxis nicht mehr vollziehen, sind wir weit von einer weltweiten Ächtung der Todesstrafe entfernt. Daher sitzen wir hier und setzen heute alle mit diesem Entschließungsantrag ein Zeichen, indem wir die Todesstrafe entsprechend ächten.

Aus Berichten von Amnesty International und auch anderen Organisationen geht hervor, dass es in zwei Drittel aller Staaten die Todesstrafe nicht mehr gibt. Aber nur ein Drittel der Weltbevölkerung lebt in diesen Ländern, die nicht mehr hinrichten. Zwei Drittel der Menschen leben in jenen Ländern, die nach wie vor die Todesstrafe als adäquates Mittel zur Bestrafung ansehen und diese per Gesetz vollziehen. Staatliches Töten ist somit bei Weitem kein Minderheitenprogramm.

In 22 Staaten wird nach wie vor die Todesstrafe vollstreckt. 95 Prozent der Hinrich­tungen werden in den Ländern China, Iran, Irak, Saudi-Arabien, USA, Somalia und Sudan vollstreckt. China gilt als jenes Land mit den weltweit meisten Hinrichtungen, doch auch in anderen Ländern wird die Todesstrafe exekutiert. So ist zwar die Anzahl der Hinrichtungen in den USA leicht gesunken, aber trotzdem müssen wir immer wieder darauf aufmerksam machen, dass es so nicht sein kann.

Die Todesstrafe ist für uns kein geeignetes Mittel, Gesetzesübertretungen zu ahnden, denn abgesehen vom moralischen Standpunkt können etwaige Justizirrtümer nie wieder korrigiert werden. Wir müssen daher alles tun, damit die Todesstrafe weltweit abgeschafft wird. Das Recht auf Leben muss für alle Menschen auf der Welt gleichermaßen gelten, egal, in welchem Land sie leben, egal, welcher Glaubensrich­tung sie angehören, egal, für welches Verbrechen sie angeklagt werden.

Ich darf meine Rede mit einem Zitat von Erich Kästner beenden, welches das heutige Thema auf den Punkt bringt: „An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern.“

Darum geht es bei dem Entschließungsantrag, den wir heute beschließen: Wir sollten alle keine unbeteiligten Zuschauer sein! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.50



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 207

Präsident Karlheinz Kopf: Als vorläufig letzter Redner hiezu zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger. – Bitte.

 


16.51.12

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir schreiben das 21. Jahrhundert unserer christlichen Zeitrechnung, und dass heute noch in mehr als 20 Staaten der Welt die Todesstrafe verhängt und vollzogen wird, wirft eigentlich ein trauriges Licht auf den Zustand der Menschheit.

Der Mensch hat es in Jahrtausenden seiner Rechtsprechung geschafft, sich unendlich grausame Methoden auszudenken, von staatlicher Hand – aber auch von privater Hand – Menschen vom Leben in den Tod zu befördern. Auch heute noch werden mehr als 800 Menschen von staatlicher Hand zum Tode verurteilt und auch der Todesstrafe letztendlich zugeführt. Das sind die Zahlen, von denen wir wissen, wobei es eine weitaus höhere Dunkelziffer gibt. So gibt China seine Zahlen hierzu nicht bekannt.

Es gibt aber Gott sei Dank in diesem Zusammenhang auch erfreuliche Nachrichten. Trotz mancher Rückschläge, und es ist heute schon einiges davon zitiert worden, gibt es laut dem letzten Bericht des UN-Generalsekretärs zur „Question of the Death Penalty“ 2013 immerhin 150 von 193 UN-Mitgliedstaaten, welche die Todesstrafe abge­schafft oder zumindest ein Moratorium für deren Vollstreckung eingeführt haben. Jeder Schritt und jede Initiative, um die Anzahl dieser Staaten zu erhöhen, ist nachdrücklich zu begrüßen und zu unterstützen.

Im Rahmen unserer parlamentarischen Möglichkeiten wird das offizielle Österreich nicht nachlassen, bilateral, auf europäischer oder internationaler Ebene alles zu tun, damit die Todesstrafe weltweit abgeschafft wird. Der gegenständliche Antrag ist ein weiterer Schritt auf diesem Weg, und wir ersuchen daher um breite Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.53

16.52.36

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 468 der Beilagen ange­schlossene Entschließung betreffend Bewahrung der Vorreiterrolle Österreichs zur Abschaffung der Todesstrafe.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 65.)

16.53.5212. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 537/A(E) der Ab­ge­ordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kooperation zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Indien (467 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Pfurtscheller. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 208

16.54.26

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauer vor den Bildschirmen und auf der Besuchergalerie! Die schlechte Situation von Frauen und Mädchen in Indien, insbesondere das hohe Ausmaß sexueller Gewalt, erlangte durch die extrem gewalttätige Massenvergewaltigung einer indischen Stu­dentin in einem Bus in Delhi im Dezember 2012 erstmals international mediale Auf­merksamkeit.

Seit diesem und einigen anderen Vorfällen, die weltweit durch die Medien gegangen sind, wurden die strafrechtlichen Bestimmungen in Indien von staatlicher Seite in diesem Bereich verschärft, und auch die Öffentlichkeit und die Polizei wurden stärker sensibilisiert. Doch vor allem im ländlichen Raum sind diese Informationen noch nicht angekommen. Traditionell werden in Indien die Frauen am Land sehr schlecht und keineswegs gleichgestellt behandelt, auch aufgrund des Kastensystems. Es gibt immer noch eine große Kluft zwischen der Gesetzgebung und der Umsetzung. Auch ausländische Frauen werden immer wieder Opfer sexueller Gewalt in Indien.

Der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt ist eine der außenpolitischen Priori­täten Österreichs im menschenrechtlichen Bereich. Unser Außenminister Sebastian Kurz macht sich auf dem internationalen Parkett vehement für die Rechte der Frauen stark. Die Situation der Frauen in Indien wurde zuletzt von österreichischer Seite sowohl bei den bilateralen Kontakten als auch im Rahmen der EU thematisiert. Dafür möchte ich mich, Herr Minister, ganz herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP.)

Auf österreichische Initiative wurde anlässlich des Internationalen Frauentags im März 2013 ein europäischer Gastkommentar zum Thema Gewalt gegen Frauen in der indischen Zeitung „The Indian Express“ veröffentlicht, in dem europäische Lösungs­ansätze im Kampf gegen Gewalt an Frauen dargestellt wurden. Auch bei dem bilateralen Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Indien im November 2013 wurde dieses Thema vorgebracht. Im Vorfeld gab es dazu auf Veranlassung der österreichischen Botschaft auch ein Treffen ausgewählter VertreterInnen lokaler Frauenrechtsorganisationen.

Österreich hat am Rande der 57. Sitzung der Frauenstatuskommission in New York im März 2013 eine vielbeachtete Panel-Veranstaltung zum Thema „Kampf gegen Gewalt an Frauen und die Rolle des Justizsystems“ organisiert. Neben zwei österreichischen ExpertInnen diskutierte auch eine führende Vertreterin der Frauenrechtsbewegung in Indien die Situation der Frauen und Mädchen sowie weitere Handlungsoptionen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Ich denke, diese Beiträge des Außenministeriums zum Thema waren wichtig und richtig, aber wir müssen unbedingt weiterhin national und international auf dieses Thema immer und immer wieder aufmerksam machen. Vergewaltigungen dürfen für uns kein Tabuthema sein! Körperliche Unversehrtheit ist ein Menschenrecht. Verge­waltigungen sind leider auch hierzulande noch viel zu häufig und oft traurige Realität. Sie sind reine Gewalt, sie sind eine Menschenrechtsverletzung.

Das müssen wir immer wieder aufzeigen und uns dafür einsetzen, dass wirksame Schritte dagegen gelingen. In diesem Sinne werden wir natürlich diesem Antrag der Grünen zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.58


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 209

16.58.13

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minis­ter! Hohes Haus! Das Ausmaß der Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Indien ist gnadenlos und erschreckend. Die Liste reicht von Vergewaltigung, häuslicher Gewalt, Ehrenmorden und Mädchentötungen bis hin zu Mitgiftmorden.

Nach Angaben der indischen Regierung wird alle 22 Minuten eine Frau vergewaltigt. Die Aktivisten gehen aber von einer weit höheren Dunkelziffer aus. Im Jahr 2013 wurden der indischen Regierung rund 310 000 Straftaten gegen Frauen und Mädchen gemeldet. Das ist ein Anstieg von mehr als einem Viertel im Vergleich zum Jahr 2012. Im Jahr 2014 wurden allein in Neu Delhi mehr als 2 000 Vergewaltigungen registriert, das ist ein Anstieg von mehr als 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Wie bereits meine Vorrednerin sagte, wurde nach der brutalen Vergewaltigung einer jungen Frau im Dezember 2012 in Neu Delhi die grassierende Gewalt in Indien breit diskutiert und löste auch international hohe Wellen der Empörung aus. Laut einem Zeitungsbericht vom „Standard“ im Jänner 2015 will die indische Regierung nun mit Spezialeinheiten der Polizei die äußerst verbreitete Gewalt gegen Frauen bekämpfen. Dafür sollen 2 500 Beamtinnen und Beamte im ganzen Land eingesetzt werden, so ein Vorschlag von Innenminister Singh. Ein Drittel der PolizistInnen sollen Frauen sein.

So weit, so gut. – Doch man erinnert sich noch an die Worte von Babulal Gaur, dem Innenminister des Bundesstaats Madhya Pradesh, der Folgendes zum Ausdruck brachte, ich zitiere: „Es ist eine soziale Tat, die vom Mann und der Frau abhängt. Manchmal ist es richtig und manchmal falsch.“

Vor diesem Hintergrund stellt sich für mich schon die Frage, ob dieses Vorhaben in der Realität überhaupt umgesetzt wird. Daher ist es meiner Meinung nach unerlässlich, dass sich die Regierungen auf EU-Ebene einsetzen und die Bestrebungen der Regie­rung in Indien nicht nur unterstützen, sondern auch unmissverständlich klarstellen, dass Gewalt an Frauen, insbesondere Vergewaltigungen, kein Kavaliers­delikt darstellen und auf das Schärfste abzulehnen sind. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte.

 


17.01.14

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Die Vorrednerin hat es ja mit diesem Zitat schon trefflich gesagt: „Es ist eine soziale Tat, die vom Mann und der Frau abhängt. Manchmal ist es richtig und manchmal falsch.“

Aber Babulal Gaur hat ja auch noch weiter gesagt, dass die Politik nichts tun könne, um diese Taten zu verhindern.

Wir als Freiheitliche werden dem Antrag zustimmen, schon allein aufgrund der Über­schrift „Kooperation zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen“. Wir müssen aber auch berücksichtigen, was machbar ist und was nicht. Und da weiß ich nicht, ob wir uns nicht eigentlich zu viel zutrauen, wenn ich hier lese, dass es darum geht, „sich bilateral, multilateral und auf EU-Ebene dafür einzusetzen, die Bestre­bungen der Regierung in Indien zu unterstützen“.

Ja, mein Gott! Die Regierung von Indien sollen wir unterstützen, die doch mit ihrem Beamtenapparat selbst gar nicht zu entsprechenden Maßnahmen imstande ist?!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 210

Wir reden hier von diesen Frauen. Wir reden von diesen eindrucksvollen und er­schreckenden Vorgängen. Jeder hat noch die Bilder von diesen beiden Mädchen vor Augen, die an einem Baum gehangen sind, nachdem sie zuvor vergewaltigt worden waren. Und jeder hat noch die Nachrichten über die Vergewaltigung dieser Studentin im Ohr. – Erschreckend, schlimm!

Aber Indien wurde heute bei der Todesstrafe nicht erwähnt – bitte, auch das gibt es dort! Und wir reden nicht vom Kaschmirkonflikt, wir reden nicht von Tausenden Leuten, die einfach verschwinden. Wir reden nicht von Menschen, die in Indien durch Folter umkommen. Wir reden nicht von den Ergebnissen forensischer Untersuchungen von Gräbern, die man gefunden hat. Wir reden nicht von multinationalen Konzernen, die ihre Interessen – vielleicht ist da auch die EU dabei? – in Indien vertreten haben wollen. Das ist eigentlich ein entsetzliches Szenario, und da gibt es auch viel Scheinheiligkeit, denn da geht es um Enteignungen. Wir reden nicht von Bhopal, wo diese Giftkatastrophe geschehen ist, und wir reden nicht davon, dass die EU dort, wo sie Interessen hat, überhaupt nichts getan hat.

Ich denke da beispielsweise an die internationale Sklaverei, und da verweise ich auch auf unseren Antrag, den wir erst vor einem Jahr gestellt haben, in dem es darum gegangen ist, eben diese internationale Sklaverei abzustellen. Ist das nicht eigentlich Scheinheiligkeit? Was wäre, wenn die Inder uns fragen würden: Was macht ihr mit 800 000 Sklavinnen und Sklaven, Mädchen und Frauen, die in der EU zuschanden kommen? Was, wenn sie die Österreicher fragen, wie sie selbst mit dem Thema Gewalt gegen Frauen umgehen? Immerhin sagt man, dass jede dritte Frau schon einmal sexuell belästigt wurde, und von diesem Drittel wurden 25 Prozent Opfer einer Vergewaltigung.

Ich denke, wir tun gut daran, im Glashaus sitzend nicht mit Steinen zu werfen. Wir sollten auch die dortige Kultur ehren. Wenn man rechnet – 80 Prozent sind Hindus und ungefähr 13 Prozent Moslems –, bitte, wir reden hier von 1,2 Milliarden Menschen! Wir haben auch in Österreich allerorts zu tun, um im eigenen Land diesbezüglich eine gute Lösung zu finden. Also schauen wir einmal, dass wir in Österreich zurande kommen und dann in der EU! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

17.04


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.

 


17.04.40

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das eine schließt das andere niemals aus, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen. Beim Kampf gegen Gewalt an Frauen und Mädchen in Österreich, dem Kampf gegen Gewalt an Frauen und Mädchen in Europa und dem weltweite Kampf gegen Gewalt an Frauen und Mädchen muss es einen Schulterschlusses geben, denn genderspezifische Gewalt muss enden. Damit ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gegangen werden kann, braucht es tatsächlich alle Akteure und Akteurinnen auf allen Ebenen.

Genderspezifische Gewalt ist niemals Privatsache, das kann sie auch nicht sein. Die österreichische Frauenhausbewegung und die Frauenrechtsbewegung haben es uns ja in den letzten 18 Jahren – oder länger noch, in den letzten 20 Jahren plus! – vorge­macht, wie genderspezifische Gewalt tatsächlich eingedämmt werden kann.

Seit 18 Jahren gibt es das österreichische Gewaltschutzgesetz, das ganz klar aufzeigt, dass das Rad gegen Gewalt den Schulterschluss braucht, nämlich den Schulterschluss


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 211

aller Institutionen: Es gibt die Beratungsstellen, die Begleitung und Beratung anbieten. Es gibt die Justiz, die Staatsanwaltschaft. Es gibt die Exekutive. – Die geschulte Exekutive ist enorm wichtig im Kampf gegen Gewalt an Frauen und Kindern. Es gibt die Jugendwohlfahrt, die Kinder- und Jugendhilfe. All das ist das Rad gegen Gewalt, und das muss sich auch gut verzahnen.

Diesen Schulterschluss praktizieren wir in Österreich gut. Da haben wir viel Erfah­rung – wobei man selbstverständlich darauf hinweisen kann, dass es immer besser sein kann. Dennoch, die Erfahrung und das Know-how sind existent und sollten auch gerade Ländern wie Indien angeboten werden, damit es diesbezüglich eine inter­nationale Brücke gibt und diese Frage in einem internationalen Kontext behandelt wird.

Genau darauf zielt dieser Antrag ab, denn – auch das wurde schon gesagt – etwa alle 22 Minuten wird in Indien eine Frau vergewaltigt. Das ist eine offizielle Zahl – die Dunkelziffer kennen wir nicht –, und es ist eine unglaubliche Zahl: Alle 22 Minuten wird eine Frau in Indien vergewaltigt. Doch es geht nicht nur um Vergewaltigung, sondern um viel mehr. – Es geht um Entführungen, um Belästigungen, um Missbrauch, um häusliche Gewalt. Es geht um Zwangsverheiratungen, es geht um Säureattentate, es geht auch um Morde im Namen der sogenannten Ehre. All das hat nichts mit Religion zu tun, auch das wurde heute schon diskutiert, sondern all das sind die Auswüchse einer Gesellschaft, in der ein Mann viel, viel mehr wert ist als eine Frau.

Die UN-Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen hat diese genderspezifische Gewalt in Indien ganz klar aufgezeigt und auch darüber berichtet. Dieser Bericht enthält natürlich auch Forderungen und Empfehlungen an die politisch Verantwort­lichen, und eine dieser Empfehlungen ist der internationale Zusammenschluss. Auch aus diesem Grund ist es wichtig, unser Know-how und die Erfahrungen im Kampf gegen Gewalt an Frauen und Mädchen umfassend zu teilen. Deshalb bedanke ich mich sehr dafür, dass es für diesen grünen Antrag einen Schulterschluss des Parla­ments gibt. Ich hoffe auch, dass die Frauenministerin und der Außenminister Initiativen setzen, um tatsächlich gegen Gewalt an Frauen und Mädchen vorzugehen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.08


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


17.08.34

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ähnlich wie zuvor bei der Diskussion zur Todesstrafe haben wir auch hier wieder die klare moralische Verpflichtung, dass wir gegen diese Situation in Indien, bei der es um Gewalt an Frauen und an Mädchen geht, ganz massiv vorgehen. Wir haben die Zahlen schon gehört und kennen dabei, wie es Frau Kollegin Windbüchler-Souschill gerade gesagt hat, noch nicht einmal die Dunkelziffer. Dabei sind die Zahlen, die es gibt, schon erschreckend genug – ich will gar nicht wissen, wie die Dunkelziffer aussieht und wie schrecklich die Zahlen in Wirklichkeit sind.

Und ja, Herr Kollege Riemer, wir müssen natürlich auch im eigenen Haus und in Österreich schauen, dass wir unsere Hausaufgaben machen. Doch dabei gilt das Gleiche wie zuvor bei der Todesstrafe, denn auch wenn das so ist – und da stimme ich Ihnen ja zu, dass wir auch in Österreich gegen jegliche Gewalt an Frauen und an Mädchen vorgehen müssen –, sollten wir trotzdem versuchen, unser Know-how weiter­zugeben. Dieses Know-how haben wir uns ja in dem Zusammenhang ange­eignet, dass wir gegen Gewalt an Frauen und Mädchen vorgehen. Und wenn die indische Regierung nun das Bewusstsein hat, dass hier ein massives Problem vorliegt – und


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 212

dieses Problembewusstsein hat sie ja mittlerweile –, dann müssen wir das auch unterstützen und entsprechend zur Seite stehen.

Weil wir jetzt schon den zweiten Antrag aus dem Ausschuss für Menschenrechte haben, bei dem es um internationale Themen geht: Ich glaube, dass es unsere Pflicht ist, uns vermehrt um die Menschenrechte in Österreich zu kümmern. Und da haben wir momentan, wie Sie alle wissen, die Situation, dass bis zu 750 unbegleitete minder­jährige Flüchtlinge in Bundesbetreuungseinrichtungen ohne besondere Betreuung festsitzen, weil es nicht ausreichend Einrichtungen der Länder gibt. Die Bundesbetreu­ungseinrichtungen sind an und für sich vorübergehende Einrichtungen, und dementsprechend gibt es nicht die Betreuung, die sie brauchen.

Volksanwalt Kräuter hat das gerade erst vor Kurzem bemängelt. Er hat gesagt, das kann nicht sein, dass wir genau diesen Menschen, diesen jungen Menschen, die besondere Betreuung brauchen, nicht die Betreuung geben, die für sie notwendig ist. Ein wesentlicher Punkt ist, dass der Tagessatz für die Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen viel geringer ist als der normale Tagessatz der Kinder- und Jugendhilfe. Es ist so, dass der Tagessatz für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zwischen 39 € und 77 € beträgt und in der Kinder- und Jugendhilfe zwischen 120 € und 140 €.

Jetzt ist es aber so, dass wir in Österreich die Kinderrechte in der Verfassung verankert haben, und da steht ganz klar drinnen, dass jedes Kind, das aus seinem familiären Umfeld herausgelöst wird, Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates hat. Es ist klar, dass es keinen Unterschied machen kann, woher dieses Kind kommt, und es ist auch klar, dass wir allen Kindern die gleiche Hilfe angedeihen lassen müssen. Wenn Herr Volksanwalt Kräuter das vollkommen richtig ausführt, würde es mich natürlich freuen, wenn die SPÖ das auch so sieht und den Verpflichtungen, die wir aufgrund der Kinderrechtskonvention haben, auch nachkommen würde.

Dementsprechend bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein und würde mich natürlich sehr freuen, wenn insbesondere die SPÖ diesem zustimmt:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Tages­sätze in der Grundversorgung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, hinsichtlich der Grundversorgungs­verein­barung gemäß Artikel 15a B-VG mit den Ländern in Verhandlungen zu treten, um die Tagessätze der Grundversorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, ange­passt an die der Jugendwohlfahrt, zu erhöhen.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

17.10


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 213

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

betreffend Erhöhung der Tagessätze in der Grundversorgung für unbegleitete min­der­jährige Flüchtlinge

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Menschrechte über den Antrag 537/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kooperation zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Indien (467 d.B.)

Die Situation, wie sie sich momentan für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) in Österreich darstellt, ist inakzeptabel. Derzeit befinden sich 742 UMF in den ver­schiedenen Bundesbetreuungsstellen des Innenministeriums (Stand 4.2.2015), wobei oftmals nicht die notwendigen Bedingungen für Minderjährige geboten werden. Die Bundeseinrichtungen sind nur als vorübergehende Unterkünfte geplant, bevor die Über­nahme in die Grundversorgung durch die Bundesländer erfolgt.

In den letzten Monaten ist die Anzahl der UMF stark angestiegen und die Bundes-länder haben es nicht geschafft, genügend neue Plätze für UMF in der Grund­ver­sorgung bereitzustellen. Diese Kinder und Jugendlichen verbleiben deshalb monate­lang in Bundesbetreuungsstellen, was zu einer Minderung ihrer Startchancen und zu dokumentierten psychischen Problemen führt. Derzeit ist ein/e Betreuer_in in der Bundesbetreuung für mehr als 100 Jugendliche verantwortlich. In der im Anschluss auf die Bundesbetreuung folgenden Grundversorgung ist für UMF ein Betreuungs­verhältnis zwischen 1:10 und 1:20 vorgesehen.

Auch Volksanwalt Günter Kräuter kritisiert diese Umstände und weist darauf hin, dass UMF nicht anders behandelt werden dürfen als österreichische Kinder und Jugend­liche. Zudem fordert er, dass der Staat über die Kinder- und Jugendhilfe die Obsorge über die UMF nach deren Eintreffen in Österreich übernehmen solle.

Organisationen, die im Rahmen der Grundversorgung der Länder schutzsuchende Kinder und Jugendliche unterbringen, bewerkstelligen diese Leistung zu einem Tages­satz, der der Hälfte des Tagessatzes der Kinder- und Jugendhilfe entspricht. Für UMF erhalten Betreuungsorganisationen einen Tagessatz von 39-77 Euro/Tag (abhängig vom Betreuungsbedarf). Der Tagessatz der Jugendwohlfahrt beträgt 120-140 Euro/Tag.

Laut den verfassungsrechtlich verankerten Kinderrechten hat ein Kind Anspruch auf den "Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen" (Art. 1, Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern). Jedes Kind, das aus seinem familiären Umfeld herausgelöst ist, hat außerdem Anspruch auf "besonderen Schutz und Beistand des Staates" (Art. 2 Abs. 2).

Laut der EU-Verfahrensrichtlinie (2013/32/EU) müssen UMF in für "Minderjährige geeigneten Unterkünften" untergebracht werden (Art. 24 Abs. 2). Die EU-Aufnah­merichtlinie (2013/33/EU) sieht eine "adäquate Ausbildung" des Betreuungspersonals im Hinblick auf die Bedürfnisse der Minderjährigen vor (Art. 24 Abs. 4).

Abgesehen von der Diskrepanz zu den eigenen verfassungsrechtlichen Bestimmungen ist es ist fraglich, ob Österreich den europäischen Anforderungen derzeit nachkommt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 214

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, hinsichtlich der Grundversorgungs­verein­barung gemäß Art 15a B-VG mit den Ländern in Verhandlungen zu treten, um die Tagessätze der Grundversorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, ange­passt an die der Jugendwohlfahrt, zu erhöhen.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Yilmaz. – Bitte.

 


17.11.52

Abgeordnete Nurten Yilmaz (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minis­ter! Sehr geehrte Damen und Herren! Gewalt gegen Frauen hat viele Erscheinungs­formen: psychische Gewalt, körperliche Gewalt bis hin zur sexuellen Gewalt. All diese Formen von Gewalt sind Menschenrechtsverletzungen, weil sie das Recht auf Selbstbestimmung verletzen. Dagegen müssen wir angehen, weltweit. Deshalb ist es auch sehr wichtig, dass das Außenministerium auf allen Ebenen – OSZE, Europäische Union, Europarat – versucht, Gewalt an Mädchen und Frauen in Indien einzudämmen. Es steht auch als Maßnahme im Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt 2014-2016, aber es ist uns als Nationalrat wichtig, mit diesem Beschluss auf die Situation in Indien hinzuweisen und die beiden Minister – Außenminister Kurz und Frauenministerin Heinisch-Hosek – bei ihrer Arbeit zu unterstützen.

Sehr geehrte Damen und Herren, geschlechtsspezifische Gewalt trifft meistens Frauen, nicht nur in Indien. Physische Übergriffe sind dabei der Endpunkt und die extremste Ausprägung von Gewalt gegen Mädchen und Frauen. Der Hass auf die Frauen, der zum Beispiel im Internet anonym zutage tritt, dieser Hass, insbesondere auf Feministinnen, ist auch Ausdruck patriarchaler Verhältnisse. Übergriffe und Morde an Frauen und Mädchen, medial meistens als „Familientragödien“ verharmlost, sind der tragische Endpunkt einer sozialen Wirklichkeit, in der Frauen unterdrückt, diskri­miniert, erniedrigt oder einfach nicht ernst genommen werden.

Ja, es geht um Macht, Möglichkeiten und Ressourcen. Es geht um Umverteilung und Gleichstellung. Wir stehen für Gleichberechtigung, ein Leben auf gleicher Augenhöhe und gleiche Chancen für Männer und Frauen. Dafür setzen wir uns alle ein, und ich bin sehr froh darüber, dass es eine gemeinsame Entscheidung ist, diesen Antrag zu unter­stützen. Wir sollten das nicht nur jetzt tun, sondern auch für die Zukunft, nicht nur in Indien oder Österreich, sondern überall. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. – Bitte.

 


17.14.38

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Mein werter Kollege Riemer hat bereits den Stand­punkt der freiheitlichen Fraktion zu diesem eben diskutierten Entschließungsantrag dargelegt. Dem gibt es inhaltlich auch nichts hinzuzufügen, wir werden diesem Antrag unsere Unterstützung geben.

Sehr wohl möchte ich aber meinerseits einige Gedanken in diese Debatte mitein­bringen und will das mit bekannten geflügelten Worten tun, werte Damen und Herren.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 215

Warum in die Ferne schweifen? Sieh, das Gute liegt so nah! – In Abwandlung dieser an sich sehr positiven Botschaft könnte man auch sagen: Warum in die Ferne schweifen? Sieh, das Böse liegt so nah!

Werte Damen und Herren, ich erinnere als Mitglied des Justizausschusses an die Diskussion in der letzten Woche, als wir Freiheitliche dort einen Antrag eingebracht haben, in dem es darum ging, ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für Sexualstraftäter in ihrem Berufsfeld in unserem Strafrecht zu implementieren, sodass es vorsieht, dass einschlägig vorbestrafte Sexualstraftäter niemals mehr die Möglichkeit haben, in den Bereichen der Erziehung, Ausbildung und Beaufsichtigung von Minderjährigen, aber auch von wehrlosen und psychisch beeinträchtigen Personen beruflich tätig zu werden, werte Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bin mir noch immer der Debatte bewusst und weiß es auch sehr zu schätzen, dass alle – ich betone: alle – Oppositionsparteien der Argumentation der Freiheitlichen in diesem Ausschuss inhaltlich gefolgt sind und sich unserem Antrag angeschlossen haben. Rot und Schwarz, also die Sozialdemokratie und die Österreichische Volks­partei, konnten sich davon aber nicht überzeugen lassen – ich möchte ja fast versuchen, das positiv zu formulieren –, denn am Anfang hat man uns Freiheitlichen nicht einmal die Chance geben wollen, den Antrag inhaltlich zu thematisieren, sondern wollte ihn gleich vertagen.

Deswegen möchte ich es so halten, wie ich es im Ausschuss wortwörtlich angekündigt habe: Ich werde seitens der freiheitlichen Fraktion bei diesem Thema nicht locker­lassen. Ich werde meinen Finger auch im Namen der freiheitlichen Fraktion immer in diese Wunde in unserem Strafgesetzbuch legen, solange es keine entsprechende Verbesserung dieser Regelung gibt, die es nach wie vor und auch in Zukunft möglich macht, dass einschlägig vorbestrafte Sexualstraftäter in den Bereichen der Erziehung, Ausbildung und Beaufsichtigung von Minderjährigen trotz Verurteilung nach einer gewissen Zeit wieder tätig werden können. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen.)

Werte Damen und Herren, Frauen-, Mädchen- und Kinderschutz fängt vor der eigenen Haustüre an. Seien wir uns dieser Verantwortung bewusst und handeln wir danach! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

17.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Gross­mann. – Bitte.

 


17.17.49

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was uns da an Gräueltaten gegen Frauen und Mädchen aus Indien über die Medien erreicht, ist nur die Spitze des Eisberges an tagtäglichen Grausamkeiten, die eben nicht das Licht der medialen Öffentlichkeit erblicken. Da dürfen wir keinesfalls abstumpfen und auch nicht müde werden, bei jeder sich bietenden Gelegenheit hinzuschauen und Maßnahmen einzufordern – auf bilateraler, multilateraler Ebene, wo immer man tätig ist. Bei Delegationen immer wieder eine funktionierende Justiz, die Straftaten konsequent verfolgt, und natürlich auch entsprechende Gesetze, die gegen alltägliche Diskriminierungen ein Unrechtsbewusstsein schaffen, zu thematisieren ist ein Gebot der Stunde! (Präsidentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)

In diesem Bereich ist tatsächlich auch in Österreich einiges zu tun. Jetzt ist aber auch einiges schon in Aussicht gestellt, etwa die Neufassung des Vergewaltigungs­paragraphen oder eine Bestimmung zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Da


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 216

ist auch in Österreich noch nicht alles so, wie es sein sollte. Aber um auf Indien zurückzukommen: Da ist im Rahmen der Entwicklungspartnerschaft auch größter Wert darauf zu legen, Frauen ökonomische Unabhängigkeit zukommen zu lassen, denn der Nährboden für Gewalt ist meist ökonomische Abhängigkeit. – Ich danke für Ihre Auf­merksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

17.19

17.20.01

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 467 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Kooperation zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Indien.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 66.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Tagessätze in der Grundversorgung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. 

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

17.21.0213. Punkt

Bericht des Geschäftsordnungsausschusses gemäß § 33 Abs. 6 GOG-NR über das Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR zur Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria (Hypo-Untersuchungsausschuss) (1/US/484 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Gemäß § 33 Abs. 9 der Geschäftsordnung stelle ich ausdrücklich die Einsetzung des Hypo-Untersuchungsausschusses in der Fassung des Ausschussberichtes 484 der Beilagen mit Mittwoch, dem 25. Februar 2015, um 17.20 Uhr fest.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich begrüße auf der Galerie den Verfahrensrichter für den Hypo-Untersuchungs­ausschuss, Herrn Dr. Walter Pilgermair. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall. – Verfahrensrichter Pilgermair erhebt und verneigt sich.)

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Krainer zu Wort. – Bitte. (Rufe: Der ist nicht da!) – Herr Abgeordneter Krainer ist derzeit nicht anwesend.

Ich erteile daher Herrn Klubobmann Dr. Lopatka das Wort. 4 Minuten freiwillige Rede­zeit­beschränkung. – Bitte.

 


17.22.48

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann es kurz machen. Die Frau Präsidentin hat es schon gesagt: Mit Beginn dieser Debatte ist dieser Untersuchungsausschuss nach den neuen Spielregeln eingesetzt. Eigentlich bräuchten wir die Debatte gar nicht; was wir jedoch brauchen, ist ein Klima in diesem Untersuchungsausschuss, bei dem die Aufklärung im Blickpunkt steht, und ein Verfahren, das sich an rechtsstaatlichen Grundsätzen orientiert. Das ist unser Anliegen. Wir als Volkspartei wollen hiezu unseren Beitrag leisten, und wir


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 217

werden konstruktiv in diesem Untersuchungsausschuss mitarbeiten. Wir erwarten uns auch von den anderen Fraktionen, dass die Aufklärung im Vordergrund steht.

Ich bin froh darüber, dass die Fachleute, die uns begleiten werden, sowohl der Verfah­rensrichter als auch der Verfahrensanwalt, in ersten Stellungnahmen ganz klar gesagt haben, dass sie davon ausgehen, dass diese Spielregeln, die wir festgelegt haben, einen wesentlichen Beitrag dazu leisten können, dass sich Untersuchungsausschüsse in Hinkunft doch von dem unterscheiden, worunter Untersuchungsausschüsse in der Vergangenheit gelitten haben; nämlich darunter, dass parteipolitisches Hickhack ein Tribunal aufgebaut hat, wo nicht immer die Persönlichkeit, die als Auskunftsperson zur Verfügung zu stehen hatte, in ihren Rechten auch entsprechend geschützt war.

Daher gehe ich davon aus, dass morgen, wenn der Start in der Arbeit erfolgt – morgen um 9 Uhr findet ja die konstituierende Sitzung statt –, dieser Untersuchungsausschuss seine Arbeit mit Unterstützung des Verfahrensrichters und des Verfahrensanwalts gut aufnehmen wird. So gesehen, ist der Start schon geglückt, weil wir einvernehmlich zu einem sehr guten Ergebnis gekommen sind. Diese rechtliche Unterstützung wird notwendig sein.

Was ich zum Abschluss noch sagen möchte, ist, dass wir hier die Aufgabe haben – und das gilt für alle Fraktionen –, im Parlament auch die notwendigen gesetzlichen Änderungen vorzunehmen, wenn wir Notwendigkeiten sehen. Das sollte das Hauptanliegen in diesem Untersuchungsausschuss sein, nämlich auf systematische Fehler hinzuweisen, und nicht nur, weil schon von Frau Präsidentin Griss gesagt worden ist, dass Fehler im System gelegen sind – sie hat davon gesprochen, dass wir ein Multiorganversagen haben –, dass man das dann an Einzelpersonen festmacht und sagt, jetzt haben wir mit dem Untersuchungsausschuss unser Ziel erreicht.

Unser Ziel haben wir meines Erachtens dann erreicht, wenn wir durch gesetzliche Änderungen in Hinkunft verhindern, was mit diesem Kärntner Kriminalfall möglich geworden ist. Das ist zu einer Last für die gesamte Republik geworden. Wir sind jetzt aufgefordert, alles zu tun, damit so etwas nie mehr passieren kann. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.26


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Podgorschek zu Wort. – Bitte.

 


17.26.23

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Damen und Herren an den Bildschirmen! Der Geschäftsordnungsausschuss hat mit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses jetzt einen Schlusspunkt gesetzt – einen Schlusspunkt nach langen Verhandlungen. Ich denke nur an über 20 Anträge betreffend Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, die seit dem Jahr 2010 eingebracht wurden. Aber das ist jetzt nicht der Schlusspunkt, dass wir uns zurück­lehnen und sagen können, jetzt haben wir alles erreicht, sondern das ist der Beginn der eigentlichen Arbeit, die vor uns steht. Ich biete allen Fraktionen und vor allem auch Ihnen, Frau Präsidentin, und dem neuen Verfahrensrichter eine konstruktive Arbeit an, denn das Ziel muss sein, dass wir alle Bereiche und Facetten dieser ganzen Hypo-Alpe-Adria-Affäre aufklären. Unabhängig von den Personen und Institutionen muss einfach Licht am Ende des Tunnels aufscheinen.

Es war – Kollege Lopatka hat es schon gesagt – laut dem Griss-Bericht ein Multi­organversagen staatlicher Institutionen, und es gab im Hinblick auf die Kontrolle viele Fehlentscheidungen, auch falsche Informationen und wahrscheinlich auch falsche Beratungen. Der Griss-Bericht – ich bin etliche Male angesprochen worden: Wozu


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 218

brauchen wir noch einen Ausschuss? – darf nicht das Ende, sondern muss der Beginn dieses Ausschusses sein. Das ist einfach der Leitfaden, den wir brauchen, um zu sehen, wo Fehler passiert sind.

Etliche Fragen sind in diesem Ausschuss zu beantworten. Ich denke nur daran: Wer waren die Gewinner einer Verstaatlichung? Wo sind die Milliarden hingeflossen? Wurden Gläubiger bevorzugt behandelt? Wer sind anonyme Anleihengläubiger? Haben sich Interessenkonflikte der Entscheidungsträger ergeben?

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es muss ja auch ein Ziel vor Augen sein, und dieses Ziel kann meiner Meinung nach nur sein, dass wir den Schaden für den Steuerzahler so gering wie möglich halten. Dazu muss, ja soll der Ausschuss auch einen Beitrag leisten.

Mein persönliches Ziel ist, dass wir am Ende dieses Ausschusses feststellen, dass es zu einer Entflechtung zwischen dem Finanzwesen, dem Bankwesen und der Politik kommt, und dass es einfach eine Cool-down-Phase geben muss, wenn Politiker aktiv in Aufsichtsräten einer Bank beschäftigt sind. Das soll letzten Endes das Ziel dieses Ausschusses sein: eine Entflechtung von Bankenwelt und Politik. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)

17.29


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. – Bitte.

 


17.29.30

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einige Punkte dazu, was die Erwartungen und Hoffnungen bezüglich dieses Ausschusses sind.

Erstens: Ergebnisse zum Nutzen der Steuerzahler.

Zweitens: Was kann zusätzlich zum Bericht der Kommission der Frau Dr. Griss geleistet werden? – Im Nachhinein müssen wir es – vielleicht ein letztes Mal, aber doch gerne – betonen, dass das eine gute Arbeit war. Ich habe das falsch eingeschätzt. Auch eine von der Regierung eingesetzte Kommission kann über weite Strecken gute Arbeit leisten, aber sie hat sich noch lange nicht alles angeschaut. Es geht also auch um Ergänzungen, Vertiefungen und vor allem um die Hintergründe. Darauf werden wir gleich eingehen.

Drittens: Die Fragestellung: Was kann dieser Ausschuss zu aktuellen Fragen noch beitragen? – Auch das ist ein Beitrag zum Schutz der SteuerzahlerInnen, zum maximalen Schutz der SteuerzahlerInnen. – Wie ich meine, mehr, als viele von uns glauben. Ich spreche die Frage der, wie wir es immer ausdrücken, „geordneten Insol­venz“ an.

Letztlich wird es vor allem im Zusammenhang mit der Frage der Arbeitsmethoden des Ausschusses, Aktenanlieferung, Arbeitsdichte zu sehen sein und davon abhängen, was wir vertiefend über das, was man von einer parlamentarischen Untersuchung erwarten darf, zusätzlich leisten können. Ein Jahr mag viel sein, kann wenig sein, je nachdem, was für einen Arbeitsplan, für einen Arbeitstakt und für eine Arbeitsweise man sich gibt. Insofern möchte ich auch dazu noch ein paar Bemerkungen machen.

Zunächst etwas Generelles – das gilt immer, aber hier im Besonderen –: Jede Unter­suchung, sei es noch so sehr der Eindruck, man würde nur der verpritschelten, verschütteten Milch hinterherleuchten, hat ihr Gutes, weil nämlich die Ursachen, die zu dieser Milchverschütterei geführt haben, natürlich auf das hin betrachtet werden können – das hat ja auch Kollege Klubobmann Lopatka gesagt –, dass manches


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 219

zumindest nicht wiederholt wird. Wir werden uns nicht in jeder Einschätzung gleich einig sein, aber manches, vielleicht sogar vieles, in Übereinstimmung soll sich nicht mehr wiederholen – auch ohne Zuschreibung von dem, was man vielleicht Schuld nennt. Verantwortungsfragen werden sich natürlich stellen.

Ich bin durchaus zuversichtlich, dass da etwas in die Richtung geschieht, beziehungs­weise wissen wir zumindest von vielen Abgeordneten von den Oppositionsparteien, vermutlich auch von den Regierungsparteien, worauf es ankommt: natürlich auf die Vertiefung der Aufklärung in den Institutionen, die ja zur Aufsicht herangezogen werden. Perfekt ist nie etwas auf der Welt – bloß kein Missverständnis –, aber würden, auch im Sinne dessen, was wir beziehungsweise VorgängerInnen von uns eingerichtet haben, mit den Aufgaben der Nationalbank, erst recht mit der erst 2001 begründeten und 2002 installierten Finanzmarktaufsicht, die zusätzlich zur Nationalbank dazuge­kommen ist, würden die alle so funktionieren, wie sie sollten, oder hätten wir alle Gesetze immer richtig gemacht, damit sie die richtigen Instrumente in der Hand haben, dann dürfte es idealtypischerweise ja gar nie zu dem kommen, was wir jetzt unter­suchen.

Da mag es mehrere Brüche geben, dort ist hinzuschauen. Ich füge noch einmal hinzu – mittlerweile mit weniger Argwohn –, dass selbst der nicht so gut beleumundete Banken-Untersuchungsausschuss, der doch einige Jahre zurückliegt, bei allen Divergenzen in der Folge dazu geführt hat, dass wir Gesetze wie das Bankwesen­gesetz, das Finanzmarktaufsichtsgesetz und Ähnliches mehr gemeinsam, ich glaube, sogar einstimmig, verbessert haben, obwohl es damals besonders konfliktorientiert und schwierig war. Das wird auch hier gelingen.

Ich schließe diesen ersten Punkt damit ab, dass das auch sinnvoll und notwendig ist, weil den Institutionen Nationalbank und Finanzmarktaufsicht in der Zukunft aufgrund europäischer Regeln, die wir hier übernommen und erst vor wenigen Monaten, zu Jahresende 2014, beschlossen haben, eine eminent wichtige Aufgabe zukommt.

Also sollen sie gescheit funktionieren. Und das hat sehr viel mit dem zu tun, Fehler zu vermeiden, die bis jetzt offenkundig sind und die wir halt dann noch vertiefend aufzu­klären haben, insbesondere was die Zusammenarbeit der beiden Institutionen betrifft.

Wir haben da leider keine Brücke der Zusammenarbeit vor uns, wir haben das schon 2007 entlang des BAWAG-Skandals gesehen. Aber auch bei der Hypo – ich glaube, das darf man schon vorwegnehmen – wird sich herausstellen – Griss-Bericht, Rech­nungshof-Rohbericht, einige kennen ihn ja schon –, dass das keine Brückenfunktion war, die da ausgeübt wurde, sondern da waren Gräben und Löcher. Sonst wäre es ja nicht zu erklären, dass in der Nationalbank als vor Ort untersuchender Behörde durchaus einiges Wissen über den Zustand der Hypo da war, aber jene Behörde, die laut Finanzmarktaufsichtsbestimmungen und Bankwesengesetz Instrumente des Einschreitens hätte, nicht oder nicht ausreichend oder zu spät eingeschritten ist.

Das ist evident, das werden wir noch vertiefen. Wenn wir da etwas weiterbringen, dann haben wir für die Zukunft sehr, sehr viel geleistet. Ich weiß, das ist alles sehr abstrakt, ich habe mir trotzdem erlaubt, das jetzt anzusprechen, weil ich damit auch zum Ausdruck bringen will, dass auch die mühsame Arbeit des Vertiefens hier sehr viel bringen kann. Das bringt vielleicht am allermeisten und ist am wenigsten spektakulär. Das bin ich bereit zu prognostizieren oder einzugestehen, wenn Sie so wollen. Das ist auch ein Appell dahin gehend, dass man nicht in erster Linie auf die billigen Punkte schaut, wenn es um langfristige Sachen geht.

Zweitens: Motive, Interessen, Hintergründe. Frau Dr. Griss hat es gesagt, es war ja nicht einmal ihr Anliegen, ihr Ansatz, das aufzuklären. Wir sollten das schon tun. Manche Medien haben geschrieben, der Untersuchungsausschuss wird jetzt schön


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 220

langsam, so wie der Rechnungshof-Rohbericht auch schon zunehmend – der fällt nämlich noch viel dramatischer aus als der Griss-Bericht –, Ross und Reiter benen­nen. – Na, so dramatisch will ich es nicht ausdrücken, aber die Verantwortungsträger, die wir ja als Auskunftspersonen befragen können und sollen, haben einerseits die Möglichkeit, andererseits die Verpflichtung darzulegen, was die Motive waren, möglicher­weise auch Entscheidungskonflikte. Es sagt ja niemand, dass das alles leicht war. Ganz im Gegenteil!

Umgekehrt gibt es die Frage: Was waren die Interessen, die hier auch eingewirkt haben? Welchen Interessen wurde da gefolgt? Hat es Interessenkonflikte gegeben? Letztendlich: Wem hat das genützt? – Deshalb wird es schon interessant sein, welche Aktenlage wir hier verwerten, denn sonst wird die Frage, wem das möglicherweise genützt hat, nicht so leicht zu beantworten sein.

Geordnete Insolvenz – das ist etwas, was eigentlich die Zukunft angeht. Ex-Finanz­minister Vizekanzler Spindelegger war ja schon mindestens am viertel, wenn nicht am halben Weg dazu. Wir werden uns anschauen, was für gute oder schlechte Gründe es gegeben hat; es ist immer eine Abwägungsfrage, wie vieles in der Ökonomie. Aber jetzt ist es schon entscheidend für die Arbeit des neuen Finanzministers Schelling, ob wir in der Lage sind, Argumente aus der Vergangenheit zu liefern, die ein leichteres Zugehen – ich weiß, das ist schwierig, ich gebe es zu – auf so eine Insolvenzlösung möglich machen. Wie geht das in aller Kurzform hier und ohne rechtliche Vertiefung?

Aber wenn wir uns die Jahre 2003 bis 2007 anschauen, dann werden wir sehen, dass dort die Höhepunkte der Exzesse stattgefunden haben: einerseits Haftungen, die aber aus meiner Sicht völlig überbewertet sind, jedenfalls ökonomisch. Es war völlig klar, dass das Lufthaftungen sind. Es war nie so, dass Kärnten reich war oder reich wurde, es war vielmehr so, dass Haider-Land abgebrannt war; nur, dass namhafte Investoren, die ja grundsätzlich auch nicht dumm sein dürfen, von Banken über Versicherungen bis hin zu anderen Institutionen, diesen ganzen Spuk glauben, Milliarden hineinstecken in diesen Jahren, wo völlig klar sein musste, dass es da nicht mehr mit rechten Dingen zugeht, kann man sich heute gar nicht vorstellen.

Es geht immer um zehnjährige Anleihen, zu 90 Prozent. Die zahlen wir ab jetzt zurück. Und wenn wir Argumente finden, dass diese sogenannten Investoren gar nicht so schützenswert, so lauter, so redlich sind, dass sie sich zumindest so ungeschickt benommen haben, dass sie sich etwas vorhalten lassen müssen und man nicht einfach nur die Flucht in die Landeshaftung antreten kann – wozu ich viel Vergnügen wünsche; das schaue ich mir an, was dort zu holen ist –, dann kann man da ruhig mit kühlerem Kopf herangehen und die Sache befördern.

Dazu kann es sein, dass der Ausschuss gute Argumente mitliefert, wenn wir nämlich sehen, dass 2005, 2006, 2007 schon viel mehr Wissen über den Zustand der Hypo da war, auch für Manager solcher Fonds et cetera, als bis heute zugegeben wird. Das wäre zumindest ein politisches, ethisches Argument, das wäre jedenfalls ein ökono­misches Argument, dass wir wieder einmal, wenn wir dauernd von Marktwirtschaft reden, diese auch da oder dort einmal zur Anwendung bringen. Und dann machen wir das. Rechtlich ist es noch eine Spur anders, aber da werden sich noch andere Leute den Kopf zerbrechen.

Wir können einen Beitrag leisten. Letztlich, glaube ich, wird es auch darum gehen müssen, gerade in dem Zusammenhang: Was ist überhaupt passiert? Auch in der Bank! Dazu werden wir nämlich Akten aus der Bank brauchen – ich kenne das leidige Thema und Sie auch –, nämlich einerseits, um zu überprüfen, wie weit die Aufsicht funktioniert hat oder nicht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 221

Wenn es so ist, dass die Jugendwohlfahrt dazu da ist, auch zu überprüfen, ob Eltern ihre Aufsichtspflicht – eigentlich Erziehungspflicht – erfüllen, wird man nicht umhin kommen, sich da oder dort einen Überblick über den Zustand des Kindes zu ver­schaffen. Und genauso ist es hier. Ob und in welchem Ausmaß Aufsichtsversagen vorliegt, wird davon abhängen, was in der Bank die Jahre herauf wirklich feststellbar war und ob die nicht hätten mehr wissen müssen, sollen oder können. Noch dazu, wenn es seit 2004/05 massive Hinweise gibt, was alles los ist – da deckt sich das Argument mit jenem von vorhin.

NEOS, FPÖ und Grüne haben den Regierungsfraktionen einen Vorschlag bezüglich der Aktenvorlage übermittelt. Wir haben einem anderen Vorschlag zugestimmt, das ist richtig. Wir halten aber die Forderungen nach dieser Aktenvorlage aufrecht und wir werden sehen – Kollege Brosz wird darauf eingehen –, was es da noch für Mög­lichkeiten gibt. Wir werden dann sehen, wie weit die Regierungsfraktionen wirklich willens sind, sich an dieser Art von Aufklärung – die wir aber unbedingt für notwendig halten – zu beteiligen. Das ist eine Möglichkeit, die wir nicht auslassen wollen. Wir können das auf Basis von Freiwilligkeit machen, wir können natürlich die eine oder andere Sache über den Herrn Minister erzwingen. Ich möchte nur von den Regierungsfraktionen wissen, ob sie da dann dabei sind. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

17.41


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lugar. – Bitte.

 


17.41.27

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Jetzt gibt es also diesen Untersuchungsausschuss, den wir mit so vielen Anträgen praktisch erzwungen haben. Und jetzt geht es darum, mit den neuen Regeln – es ist ja kein Geheimnis, dass wir da nicht allzu viel Freude hatten – für Aufklärung zu sorgen.

Es gibt natürlich mit den neuen Regeln viele, viele Möglichkeiten für die Regierung, hier weiterhin zuzudecken. Das wissen wir. Die Frage ist: Wird die Regierung diese Möglichkeiten auch nützen? – Da kann man geteilter Meinung sein. Ich gehe einmal positiv in die Sache und sage: Ja, die Regierung will auch Aufklärung. Gehen wir einmal davon aus.

Leider haben wir jetzt schon einen kleinen Vorgeschmack bekommen, was die Ernennung des Verfahrensrichters betrifft. Da waren wir uns ja nicht so einig, wie es dann letztlich ausgesehen hat. Man hat versucht, uns jemanden aufs Aug zu drücken, der, außer dass er ein Parteisoldat war und ist, aus meiner Sicht zu diesem Unter­suchungsausschuss nicht wirklich viel beitragen könnte. Letztlich hat es dann unter Druck der Oppositionsparteien doch noch gereicht, um einen ordentlichen Verfahrens­richter zu ermöglichen. Ich bin sehr froh darüber, dass der neue Verfahrensrichter heute hier ist, und hoffe, dass er im Sinne einer objektiven Aufklärung dann das tut, was notwendig ist. (Beifall beim Team Stronach.)

Aus meiner Sicht geht es ja letztlich darum, herauszufinden, ob die Griss-Kommission recht hatte oder nicht. Denn die Griss-Kommission hat ja behauptet, dass die Regie­rung unfähig war. Das ist ja die zentrale Behauptung der Griss-Kommission. Aber ich glaube das nicht. Ich glaube nicht, dass die Regierung unfähig war. Ich glaube, dass sie sehr überlegt und mit einem Kalkül gehandelt hat. Dieses überlegte Kalkül war leider gegen die Steuerzahler gerichtet und kostet 20 Milliarden €, oder vielleicht sogar noch mehr.

Aber ich glaube, dass dahinter eine Strategie gestanden ist, denn man hört ja – das sind alles nur Vermutungen, aber das werden wir im Ausschuss alles klären –, dass der Josef Pröll, damals Chefverhandler, bis zum Schluss gegen eine Rückverstaat-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 222

lichung war. Dann kam ein Anruf – er hat gesagt, das war ein privates Gespräch – und dann war er plötzlich Feuer und Flamme für diese Verstaatlichung. Da wird sich natürlich die Frage erheben: Mit wem hat er da telefoniert? War es vielleicht Raiffeisen, die im Falle eines Falles 4 Milliarden verloren hätten – wie man jetzt wieder hört? – Auch das werden wir versuchen, herauszufinden.

Wenn es so ist, dass man versucht hat, Raiffeisen oder dem Onkel Erwin aus Nieder­österreich Verluste zu ersparen, und das Ganze dann auf den Steuerzahler abgeladen hat, dann war es nicht Dummheit, wie die Griss-Kommission sagt, sondern dann war es Kalkül. Und da sind wir genau dort, wo Sie, Frau Präsidentin, uns gesagt haben, Sie wollen das gar nicht aufgeklärt haben. Sie haben gesagt, Sie wollen nur die politische Verantwortung geklärt haben.

Aber das wäre auch strafrechtlich relevant. Denn Josef Pröll sitzt ja jetzt in einem hoch dotierten Job der Raiffeisenbank. Wenn er damals eine Weisung oder einen Motiva­tions­schub erhalten hätte, etwas zu tun, was dem Steuerzahler viel Geld kostet, dann wäre das sehr wohl strafrechtlich relevant. Deshalb können wir das nicht trennen. Sie wollen das aber trennen, Sie wollen die strafrechtliche Relevanz von der politischen Verantwortung trennen.

Ich sage: Das geht nicht. Bei der Hypo geht das nicht. Wissen Sie, warum das nicht geht? – Wenn eine Bank Kredite vergibt für Grundstücke, die nicht existieren, wenn sie Leasing-Verträge abschließt für Boote, die gar nicht gekauft wurden, wenn sie Firmen unterstützt, die gar nicht existieren, dann frage ich mich: Wie ist das möglich? Ist das alles Dummheit?

Nein, ich glaube, das ist es nicht. Da hat jemand verdient. Und ich kann mir gut vorstellen, dass da auch Politiker mitverdient haben. Und das wollen wir wissen. (Abg. Schönegger: Sind Sie Staatsanwalt? Wer?) – Sie fragen, wer! Das wollen wir im Ausschuss herausfinden. Genau das wollen wir herausfinden, und dann ist es auch strafrechtlich relevant. Deshalb kann man das nicht trennen. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich hoffe, dass ich mich irre, denn ich habe gesagt, als diese neuen Verfahrensregeln geschaffen wurden, dass mit diesen neuen Regeln nicht viel Aufklärung möglich sein wird. Ich hoffe, ich irre mich. Und ich hoffe, dass die Regierung ihre Möglichkeiten, das zu verhindern, nicht nützt. Das hoffe ich. Und wir werden auch vonseiten der Opposition – zumindest von unserer Seite – so viel Druck machen, dass das nicht möglich sein wird. Aber wer weiß, was passiert?

Die Regierung hat natürlich allen Grund dazu, dass sie zudeckt. Denn wenn wirklich herauskommt, dass man dem Steuerzahler Milliarden an Schaden umhängt, um Einzelnen in der Partei, in Parteien, Vorfeldorganisationen oder parteinahen Banken zu helfen, dann kann das nicht gut sein für diese Regierung. Und genau das ist das Problem. (Abg. Darabos – zu dem in Richtung Sitzreihen der SPÖ-Abgeordneten blickenden Redner –: Falsche Richtung!)

Das stimmt, falsche Richtung, da haben Sie vollkommen recht. Da muss ich mich an die ÖVP wenden, da haben Sie natürlich recht. Aber die Frage ist auch: Was haben Sie gewusst? Was hat die SPÖ gewusst? War die SPÖ da dabei? War die SPÖ auch involviert? Angeblich hat der Josef Pröll ja mit dem Faymann telefoniert. Stimmt das? Wissen Sie das? – All das werden wir herausfinden.

Ich hoffe, dass die Regierung hier nicht mauert, nicht blockiert und wir endlich – auch für die Zukunft – herausfinden: Wie können wir solche Dinge verhindern? Wie können wir verhindern, dass wegen Einzelinteressen der Steuerzahler mit bis zu 20 Milliarden zur Kasse gebeten wird?


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 223

Das werden wir versuchen, herauszufinden, dafür sind wir angetreten. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

17.47


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte.

 


17.47.47

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Bürgerinnen und Bürger! Ja, morgen ist mit der Konstituierung des Untersuchungs­ausschusses auch ein schöner Tag für den österreichischen Parlamentarismus. Das soll man durchaus betonen.

Das große Ziel, was dieser Untersuchungsausschuss leisten muss, ist Aufklärung: Aufklä­rung darüber, wie es zu diesem Multisystemversagen kommen konnte. Und diesem Multisystemversagen werden wir nur dann auf die Spur kommen, wenn wir in dieser Untersuchung auch in die Tiefe gehen. Die große Gefahr des Untersuchungs­ausschusses ist es, dass wir nur an der Oberfläche bleiben, dass wir nur an der Oberfläche kratzen und dann monatelang untersuchen, Akten wälzen und Auskunfts­personen vorladen – und nachher genauso schlau sind wie zuvor.

Das werden wir nur verhindern, wenn wir im Untersuchungsausschuss in die Tiefe gehen – nicht in allen Causae, das wäre zu viel, dafür gibt es in der Hypo zu viele Problemfälle, aber in ausgewählten Causae müssen wir in die Tiefe gehen, um dieses Systemversagen überhaupt nachvollziehen und verstehen zu können. Und dort entscheidet sich das Schicksal des Untersuchungsausschusses: Wird es gelingen, in die Tiefe zu gehen?

Hier haben wir natürlich eine Indikation; eine Indikation, weil man schon sagen muss, dass der Start kein guter war. Denn der Start war jetzt der Beweismittelbeschluss – das heißt, die Anforderungen der Akten, die dem Untersuchungsausschuss vorgelegt werden sollen. Dieser Beweismittelbeschluss, der letztlich beschlossen worden ist, ist halt ein sehr schmales, dünnes Papier.

Letztlich gibt es ja eigentlich auch zwei davon, nämlich das, was tatsächlich hier beschlossen worden ist, und das, was die Oppositionsfraktionen ausgearbeitet haben. Das eine ist ein umfassender Entwurf, das andere, das von den Regierungsfraktionen beschlossene, ist ein sehr schmales Papier. Warum? – Weil wir bei den Oppositions­fraktionen sehr detailliert gesagt haben, was wir wollen – von allen Behörden – und wo wir auch Schwerpunkte setzen, wo wir in die Tiefe gehen wollen, und das sehr konkret angesprochen haben. Deshalb haben wir auch auf neun Seiten konkret Akten gefordert, während bei diesem Beschluss der Regierungsfraktionen sich genau eine Seite diesem Thema widmet.

Neun Seiten von uns, eine Seite von den Regierungsfraktionen, da frage ich mich: Wie wollen wir auf dieser Grundlage in die Tiefe gehen? Was fehlt denn da? Was macht denn den Unterschied aus zwischen einer Seite und neun Seiten? – Den Unterschied macht zum Beispiel aus, dass die Hypo fehlt. Von der Hypo Alpe-Adria werden keine Akten angefordert. Das heißt, wir haben einen Untersuchungsausschuss, einen Hypo-Untersuchungsausschuss – der sogar diesen Namen trägt –, aber ohne Akten von der Hypo!

Wir haben auch nichts von ausländischen Behörden. Na gut, da sagen auch wir NEOS, von ausländischen Behörden – so weit reicht die österreichische Staatsgewalt nicht – können wir keine Vorlage verpflichtend verlangen. Aber wir können sie freiwillig darum bitten. Das ist ja nicht aus der Welt, das sind ja befreundete Staaten, das sind Mitglied­staaten der Europäischen Union. Wen betrifft es denn? – Das betrifft Deutschland mit Bayern; das betrifft Kroatien; das betrifft Bulgarien – alles Mitgliedstaaten der Euro-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 224

päischen Union. Aber es wird nicht einmal probiert. Das heißt, wir haben einen Untersuchungsausschuss, wo wir bei entscheidenden Fragen, nämlich bei der Hypo selbst und auch dort, wo die Probleme entstanden sind, wo die Milliarden versenkt worden sind – nämlich großteils am Balkan –, keine Akten bekommen, keine Akten wollen.

Der Vollständigkeit halber muss ich sagen, dass die grüne und die blaue Fraktion dann dem Entwurf der Regierungsfraktionen zugestimmt haben. Das habe ich nicht nachvollziehen können, das verstehe ich nicht, weil wir uns ja inhaltlich einig sind, dass es das braucht. Aber das müsst ihr erklären.

Man muss natürlich auch noch feststellen, dass, wenn man sich dann diesen letztlich beschlossenen Beweismittelbeschluss der Regierungsfraktionen anschaut, da schon ein bisschen Humor drinnen steckt. Wie gesagt, die Hypo ist nicht enthalten, bei den ausländischen Behörden probieren wir es auch nicht, aber was ist denn dafür zusätzlich dabei?

Auf dieser einen Seite hat man es geschafft, ein bisschen was zusätzlich hineinzutun, was nicht einmal wir hatten: Da steht jetzt das Gesundheitsministerium drinnen! Nicht einmal wir NEOS sind davon ausgegangen, dass das Gesundheitsministerium Akten von der Hypo hat. Aber vielleicht wissen Sie ja mehr. Vielleicht wissen Sie, dass im Gesundheitsministerium geheime Hypo-Akten lagern. Dann würde ich darum bitten, uns mitzuteilen, was das für geheime Akten sind. Detto Landwirtschaftsministerium: Wir fordern jetzt also geheime Hypo-Akten vom Landwirtschaftsministerium an. Fami­lien­ministerium.

Das ist also einerseits humorvoll, aber natürlich andererseits ein bisschen traurig, weil es natürlich auch signalisiert, wie viel Wille dahintersteht, das Ziel des Untersuchungs­ausschusses zu erreichen, nämlich in die Tiefe zu gehen. Wie viel politischer Wille steht dahinter, aufzuklären?

Anhand dieses jetzt beschlossenen Papiers kann ich diesen politischen Willen zur Aufklärung nicht erkennen. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

17.53


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Darmann. – Bitte.

 


17.54.25

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und zu Hause! Lassen Sie mich meinen Beitrag – der leider aufgrund der Restredezeit sehr kurz ausfallen muss, aber wir haben ja jetzt auch über eineinhalb Jahre im Ausschuss Zeit, uns mehr mit der Thematik auseinanderzusetzen – damit beginnen, dass ich einen Satz zitiere, der auf der Decke des Kleinen Wappensaals des Kärntner Landtages geschrieben ist, nämlich dort in lateinischen Worten: Veritas temporis filia. – Die Wahr­heit ist eine Tochter der Zeit.

Andeutungsweise ist diese schreckliche und für den Steuerzahler sündteure Wahrheit bereits insbesondere hinsichtlich der „Notverstaatlichung“ – unter Anführungsstrichen –, aber auch der Jahre nach der Verstaatlichung durch den Bericht der Griss-Kommission auf der einen Seite sowie andererseits durch den in den Medien bereits veröffentlichten Rohbericht des Bundesrechnungshofes dargelegt und verschriftlicht worden. Dies ist somit andeutungsweise ein Orientierungsplan, ein Fahrplan für den nunmehr ein­gesetzten und ab morgen mittels der Konstituierung zu arbeiten beginnenden Untersuchungsausschuss, der im Detail über Monate, ja über ein Jahr oder eineinhalb Jahre, wenn es sein muss, hier entsprechend in die Tiefe gehen wird, um im Sinne der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 225

Steuerzahler – es wurde heute schon mehrfach gesagt – insbesondere drei Themen­felder aufzuarbeiten:

Zum einen wird es darum gehen, das Kontrollversagen des Bundes vor der genannten Verstaatlichung im Jahr 2009 entsprechend aufzuarbeiten, zum Zweiten darum, die Verstaatlichungsentscheidung und die Nutznießer dieser Verstaatlichungsentschei­dung herauszuarbeiten, und zum Dritten die – ich sage einmal – bewusste Arbeits­verweigerung und Entscheidungsverweigerung dieser Bundesregierung in den Folge­jahren nach der Verstaatlichung dingfest zu machen, um hier auch herauszuarbeiten, welche Motivationslage dazu geführt hat, dass erst nach der Verstaatlichung durch Nichtstun noch ein Milliardenschaden für den Steuerzahler entstanden ist.

Wenn wir all diese Punkte betrachten, dann ist das nur deswegen möglich, weil die Bevölkerung – und ich möchte diese Gelegenheit hier und heute nutzen, um dieser Dank zu sagen – es mit über 200 000 Unterschriften ermöglicht hat, gegen die Verwei­gerung seitens SPÖ und ÖVP in über 20 Abstimmungen, hier im Nationalrat einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, diesen Untersuchungsausschuss doch in Gang zu bringen, die Regierung durch Unterschriften der Bevölkerung mit dem Rücken zur Wand zu stellen, eine Reform der Untersuchungsausschuss-Verfahrensordnung in Gang zu bringen und schließlich nunmehr auch einen Untersuchungsausschuss Hypo zu haben. Es ist im ureigenen Interesse auch der Bevölkerung, nämlich neben der Aufklärung der Vergangenheit vor allem die Schlüsse für die Zukunft daraus zu ziehen. Denn das wurde hier heute mehrfach gesagt und das ist auch von unserer Seite zu unterstreichen: Ein solcher Schaden darf nicht noch einmal passieren. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.57


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

 


17.58.04

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Frau Präsidentin! Jetzt geht es dann richtig los. Viel Zeit ist vergangen, bis wir so weit waren. Jetzt beginnt dieser Hypo-Ausschuss wirklich, der unter neuen Spielregeln stattfindet.

Im Gegensatz zu Herrn Hable finde ich, dass eigentlich der Beginn relativ gut geglückt ist. Wenn man es zusammenfasst: Es gab keine Streitigkeiten über die Zulässigkeit des Untersuchungsgegenstands – auch das hätte passieren können. Es ist das passiert, was eigentlich auch die Idee war: dass man trotz eines Minderheitsrechts relativ bald beginnt, auch gemeinsam zu versuchen, einen solchen U-Ausschuss zu gestalten, und dass ja auch dort jede 25-Prozent-Minderheit Rechte hat. Das wird nur dann gelingen, wenn nicht von Anfang an der Versuch erfolgt, massiv gegeneinander vorzugehen, sondern man sich bemüht, auch zu einem gemeinsamen Aufsetzen dieses Ausschusses zu kommen.

Da kommen die nächsten Schritte bald auf uns zu. Anstehen wird die Frage des Arbeitsplans: Wie teilt man die nächsten zwölf Monate so ein, dass das, was in diesem Gegenstand drinnen steht, auch abgearbeitet werden kann? – Das wird noch eine große Herausforderung werden, weil dort sehr viele Dinge enthalten sind und das Zeitkonzept passen muss. Da gibt es aber die Möglichkeit für die Oppositionsparteien, dann durchaus auch wieder Druck zu machen, denn wenn nicht ausreichend Zeit für einzelne Punkte vorhanden ist, wird klar sein, dass man mit Verlängerung agiert. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Untersuchungsausschuss neu einzusetzen. Ich finde aber, bislang ist es durchaus gut gelaufen, auch wie die Verhandlungen waren.

Jetzt muss ich schon noch ein bisschen näher auf den Herrn Hable eingehen. Wir diskutieren jetzt von Anwalt, nämlich Sie, zu Nicht-Anwalt oder Nicht-Juristen, nämlich


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 226

ich. Allerdings habe ich über mehrere Jahre diese Untersuchungsausschussreform verhandelt und mir zumindest in diesem Bereich wahrscheinlich einiges an Wissen angeeignet. Ich finde es schon bemerkenswert, weil relativ simpel ist, worum es in der österreichischen Gesetzgebung geht, nämlich um die Vollziehung des Bundes – übrigens im Unterschied zu Deutschland, wo es wesentlich breitere Formulierungen gibt, was ein Untersuchungsgegenstand bei einem Untersuchungsausschuss sein kann. Die sind nicht so eingeschränkt. 

Aber wenn das so ist – und darauf haben wir uns verständigt –, dann war es einer der Erfolge, dass wir schon in der Verfahrensordnung festgehalten haben, dass alle Behörden alle Unterlagen zu liefern haben. So, und jetzt ist die Frage: Was ist eine Behörde? Was ist ein Organ? Und wo ist hoheitliche Verwaltung zuständig?

Der Punkt – das kann man jetzt dreimal ablehnen, aber da sind Sie eben der Einzige, der das anders sieht –, dass die Hypo kein Organ ist, dass die Hypo keine Behörde ist, ist ja ... (Zwischenruf des Abg. Hable.) – Wie bitte? (Abg. Hable: Das ist schon klar, aber ...!)

Aber es ist doch völlig absurd, dass ich mit einer Frage, die völlig eindeutig ist, nämlich dass die Hypo als Hypo nicht aktenvorlagepflichtig ist – es gibt ja einen Einzigen in der Republik, der das anders sieht, und das sind Sie; das behauptet ja niemand, dass es drinnen ist, (Abg. Strolz: Ich auch! Schon zwei sind es!) – Ja, der Strolz auch, zwei! Das ist damit juristisch nicht viel besser. (Zwischenrufe bei SPÖ und NEOS.)

Der Punkt ist ja, dass man trennen muss zwischen den Dingen, die juristisch erzwing­bar sind – die juristisch erzwingbaren sind das, was man dann auch durch ein Minderheitsrecht einfordern kann –, und den Dingen, für die man ein anderes Proze­dere finden muss, um zu Akten zu kommen.

Jetzt können wir vielleicht einmal eher sinnvollerweise diskutieren, über welche Formen von Behördenversagen man auch zu Akten der Hypo kommt. Das wird dann Herr Kollege Kogler in aller Ausführlichkeit versuchen, wenn es hier kein Entgegen­kommen der Regierungsparteien gibt, was Freiwilligkeit betrifft. Selbstverständlich gibt es die Frage, wo die Versäumnisse der Aufsicht stattgefunden haben, über welche Dokumente das stattgefunden hat. Über diesen Hebel bekommt man dann natürlich auch diese Akten. Aber grundsätzlich ist die Hypo mit Sicherheit weder eine Behörde noch ein Organ, das war relativ simpel zu verstehen.

Die Übung, die wir jetzt haben, ist: Wie finden wir eine Lösung, dass wir für die Bereiche, wo es keinen Anspruch gibt, ein Prozedere finden, mit dem man trotzdem herantritt und sagt, eigentlich wäre es sinnvoll, wenn sie liefern? – Kollege Krainer zeigt kein Nein an, sondern nickt eher zustimmend. Auch von der ÖVP hört man das. Das ist eigentlich die Aufgabe, die wir jetzt haben.

Aber da muss man klar trennen zwischen dem, was Grundlage der Gesetzgebung ist. Insofern haben wir dann auch diesem Antrag zugestimmt. Übrigens unterscheiden sich die neun Seiten und die eine Seite nicht so stark voneinander, weil ja bei den neun Seiten immer gestanden ist, was insbesondere noch geliefert werden sollte. Hätte man ... (Abg. Hable: ... das Unterscheidende!) Was ist unterscheidend? (Abg. Hable: Die Überschriften!) Ja, natürlich! Deswegen muss dort trotzdem geliefert werden. Wir haben ja das Minderheitsrecht, jederzeit zusätzliche Akten anzufordern, die nicht geliefert werden.

Ich kann diese Argumentation nicht ganz nachvollziehen. Und um es offen zu sagen: Natürlich ist in den Antrag einiges hineingekommen, weil die NEOS das auch gefordert haben. Wir haben gesagt, wir schreiben es hinein, aber es war schon von Anfang an klar, dass es auf rechtlicher Basis nicht durchzusetzen sein wird. Die Frage des


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 227

„insbesondere“ kann man diskutieren: ob es gescheit ist, „insbesondere“ so lang aufzulisten und alle anderen Dinge dann nicht zu bekommen, oder gleich zu sagen, man macht es umfassender und geht dann nach. Das ist eine Geschmacksfrage, auch damit wird man leben können.

Aber eigentlich wäre es jetzt der sinnvolle Weg, zu sagen – und das versuchen wir, vielleicht kommen Sie dann in die Reihe der Opposition wieder herein, oder die, die es betreiben –: Versuchen wir, mit den Regierungsfraktionen eine Lösung zu finden – wie im Übrigen auch in der Vergangenheit –, wie der Ausschuss einen Weg findet, zu Akten zu kommen, die halt freiwillig geliefert werden. Ich bin guter Dinge, dass auch das gelingen wird.

Das wird der nächste Schritt sein. Der Ausschuss wird, da bin ich zuversichtlich, solche Beschlüsse auch fassen, aber nicht auf der Ebene dessen, wo die rechtliche Ebene drinnen ist. Es muss auch klar sein, dass die Anforderung an die Hypo nicht eine Zwangsvorlage sein kann. Das kann der Ausschuss nicht beschließen.

Das können wir auch beim Verfassungsgerichtshof nicht durchsetzen. Deswegen machen wir das sicher nicht, mit etwas zum Verfassungsgerichtshof zu gehen, wo offensichtlich ist, dass man diese Anfechtung verlieren wird und damit das Prozedere noch verzögert! Das ist ja der nächste Punkt: Es hätte genauso lang gedauert, bis die Entscheidung fällt, damit wir beginnen können. Das macht ja keinen Sinn.

Aber, nächster Schritt: Gespräche mit den Regierungsparteien, zu schauen, Einstim­migkeit zu bekommen – das wäre das Stärkste –, dass man freiwillige Akten anfordert, dass die Präsidentin diesem Ersuchen des Ausschusses, diesen Beschlüssen des Ausschusses nachkommt, dieses Begehren dann auch an die Stellen heranträgt. Dann wird wie in der Vergangenheit auch geliefert werden.

Zusammenfassend sehe ich also den Ausschuss noch immer auf einem guten Weg. Es ist in der Beginnphase gut gelungen, diese konstruktive Ebene noch weiterhin aufrechtzuerhalten. Ob man irgendwann auch Rechtsmittel wird einlegen müssen, werden wir schon sehen, das ist ja nicht ausgeschlossen. (Abg. Hable: ... rechtliche Frage!) Aber jetzt das an den Beginn zu stellen, wie Sie und die NEOS es machen, kann ich nur als politisches Spiel einordnen, nicht wirklich jedoch als den Versuch, hier in die Gänge zu kommen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.04


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


18.04.25

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Untersuchungsausschuss zur Hypo ist eingesetzt, das ist gut so. Wir von den Regierungsparteien können zitieren, was ich gesagt habe: Ich habe immer wieder gesagt, es gibt fünf gute Gründe – vor einem Jahr –, jetzt keinen Unter­suchungs­ausschuss zu machen: weil die neue Verfahrensordnung her muss, weil die Töchter in Osteuropa verkauft werden müssen et cetera. Es sind nicht alle fünf Bedingungen eingetreten, aber ich glaube, immerhin vier davon. Insofern war von unserer Seite her immer klar, dass es einen Untersuchungsausschuss geben muss, die Frage war nur, zu welchen Regeln und zu welchem Zeitpunkt. – Das wollte ich eingangs nur sagen.

Wir Sozialdemokraten sind bereit, wir freuen uns auf diesen Untersuchungsausschuss. Wir, das sind die Kollegen und Kolleginnen Karin Greiner, Philip Kucher, Hermann Krist, Max Unterrainer, Daniela Holzinger, Michael Ehmann, Christoph Matznetter, Klaus Uwe Feichtinger, Hermann Lipitsch und ich. Wir sind bereit für diese Tätigkeit. Wir gehen dort nicht mit einer Vorverurteilung hinein. Wir könnten jetzt, wie leider


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 228

einige Redner vor mir, natürlich auch schon aufzählen, was das Ergebnis sein wird, wer wo versagt hat. Stattdessen versuchen wir, dort sehr unvoreingenommen hinein­zugehen und uns einfach aufgrund der Aktenlage, die wir ja alle das erste Mal authentisch vor uns haben werden, und aufgrund der Auskunftspersonen ein Bild zu machen.

Wir wollen hier natürlich nicht eine rechtliche Verantwortung klären, weil wir dafür nicht zuständig sind – dafür gibt es Gerichte, dafür gibt es Staatsanwälte –, sondern uns geht es einerseits um die politische Verantwortung und andererseits natürlich um strukturelle Fehler, um Systemfehler. Das heißt: Wie funktioniert die Aufsicht? Müssen wir an der Aufsicht etwas ändern? – Das heißt, was wir hier machen und auch gemacht haben, ist: Wir haben die Finanzmarktaufsicht eingerichtet, unabhängig von den Mehr­heitsverhältnissen hier im Haus, haben dann im Untersuchungsausschuss 2007 gesehen, da gibt es Schwächen – ich glaube, das haben damals alle Parteien ge­sehen –, und haben ein halbes, dreiviertel Jahr später hier die Aufsichtsreform beschlossen. Ich glaube, wir haben die Aufsicht besser gemacht.

Jetzt können wir uns anschauen, auch wieder in der Praxis: Wie funktioniert die Aufsicht heute? Wo gibt es eventuellen Nachbesserungsbedarf? Das ist eigentlich die Kernaufgabe des Untersuchungsausschusses, auch für uns als Gesetzgebung: Wo müssen wir aktiv werden, um so etwas wie die Hypo ein zweites Mal zu verhindern?

Ich glaube nicht, dass die Hypo heute noch einmal entstehen könnte, und zwar aus rein politischen Gründen. Aber wir müssen natürlich auch schauen, ob es rechtliche Schritte gibt, die wir setzen müssen, um so etwas zu verhindern. Ich glaube, dass niemand hier in diesem Saal der Meinung ist, es wäre besonders toll, noch einmal ein Hypo-Desaster oder etwas Ähnliches wie die Hypo zu haben.

Das Dritte, was ich sagen wollte, betrifft das, was es in der Vergangenheit an Streite­reien zwischen Fraktionen im Rahmen von Untersuchungsausschüssen gegeben hat, wie etwa: Welche Akten müssen geliefert werden? Welche Auskunftspersonen müssen kommen? Wann ist das Ende des Untersuchungsausschusses? – Diese Streitereien kann es nicht mehr geben, weil diese Fragen an und für sich schon geklärt sind. Jeder weiß, wie lang er dauert, nämlich 12 Monate, und eventuell kann eine Minderheit sagen, 15 Monate. (Abg. Lichtenecker: Oder 18 Monate!) Das heißt, jeder weiß, in 15 Monaten ist es aus. Es gibt auch keine Diskussion darüber.

Die zweite Frage ist: Es gibt das Minderheitsrecht, hier Personen zu laden. Das heißt, man muss auch sagen, der gesamte Untersuchungsausschuss steht unter einem neuen Motto, frei nach Wolfgang Ambros: „A jeda gheat zu ana Minderheit“. Es gibt hier zumindest drei Minderheiten. Die SPÖ ist eine Minderheit mit fünf Abgeordneten im Untersuchungsausschuss; die ÖVP ist eine Minderheit mit fünf Abgeordneten im Untersuchungsausschuss; und es gibt noch eine dritte Minderheit, das ist die FPÖ plus einer der anderen Parteien. Das sind die drei Minderheiten, die es gibt. Das kann FPÖ/Grün oder jede andere Kombination sein. Das sind die drei Minderheiten. Es gibt fast nichts, wo man eine Mehrheit braucht.

Wir brauchen wie immer Konsens im Haus bei der Frage, wann wir uns treffen, wie lange wir uns treffen et cetera, aber das ist nichts Neues im Parlament. Jede Sitzung muss im Konsens, jede Tagesordnung muss im Konsens passieren. Aber es gibt keine oder de facto kaum noch Mehrheitsentscheidungen.

Eine der wenigen Mehrheitsentscheidungen, die es jetzt gegeben hat, war eben dieser grundsätzliche Beweisbeschluss. Ich glaube, das hat Kollege Brosz schon relativ klar dargelegt: Aufgabe ist es, die Ämter und Behörden zu nennen – das ist der Auftrag an den Geschäftsordnungsausschuss –, die in einem Zusammenhang stehen. Da kann


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 229

man sich jetzt natürlich lustig machen: Wieso ist das Gesundheitsministerium dabei? (Zwischenruf des Abg. Weninger.)

Es waren drei oder vier Bundesministerien drin; wir wissen nicht: Gibt es ein fünftes oder ein sechstes? – Daher haben wir gesagt: Schreiben wir einfach alle rein nach Bundesministeriengesetz! Wir wissen nicht, ob das Wirtschaftsministerium Akten hat, ob das Innenministerium welche hat, das wissen wir nicht. Wir wissen, das BMF hat ganz sicher welche – der Finanzminister ist schon hier –, ganz sicher hat sie auch das Bundeskanzleramt. Aber wir wissen nicht, ob das Außenministerium oder andere welche haben. Das wissen wir nicht, deshalb haben wir gesagt: Schreiben wir einfach alle rein!

Es ist nicht Aufgabe des Geschäftsordnungsausschusses, andere, die nicht liefern müssen, zu benennen oder aufzufordern, sondern es gibt die Instrumentarien, dass die Minderheit – also jede der drei Minderheiten, die ich vorhin aufgezählt habe – Akten anfordern kann: direkt und indirekt. Das ist in der Bundesverfassung und in der Ver­fahrensordnung geregelt. Darüber werden wir gar nicht streiten müssen, sondern es hat jede Minderheit alle Instrumente, die sie braucht, um an alle Akten und Unterlagen zu kommen und alle Personen vorladen zu können, die sie als notwendig erachtet.

Insofern hoffe ich, dass es in diesen Fragen gar keine Streitereien mehr geben kann, weil ohnehin jede dieser drei Minderheiten alles machen kann, was sie für richtig hält – natürlich im Rahmen der Gesetze. Aber die Möglichkeiten, die Instrumente haben alle.

Eine letzte Frage ist: Was kann der Untersuchungsausschuss leisten? – Da halte ich die Frage, ob er einen Beitrag leisten, ob er Argumente liefern kann für eine Insol­venzlösung oder dergleichen, für absurd. Wir sind ein politisches Haus, wir können politische Argumente geben. Einerseits können wir selber politische Argumente geben – die spielen nur keine Rolle, sondern es kann ja nur um juristische Argumente gehen bei der Frage, wie ich mit Gläubigern umgehe, und nicht um politische.

Das Einzige, was wir noch machen können, ist natürlich, juristische Werkzeuge in die Hand zu geben, weil wir hier eben Gesetze machen. Das haben wir aber schon erledigt, glaube ich, denn wir haben ja im letzten Jahr die Instrumente wesentlich ausgeweitet, wie die Exekutive mit Problembanken, mit dem Insolvenzrecht und dergleichen umgehen kann. Insofern haben wir, glaube ich, was das betrifft, unsere Arbeit getan.

Was der Untersuchungsausschuss leisten kann und muss, betrifft politische Verant­wortung und Fragen wie: Gibt es strukturelle, gibt es gesetzliche Schwächen in diesem Land? – Dann finden wir diese, ziehen daraus die Schlüsse und ändern entsprechend die Gesetze, wenn es sich als notwendig erweist. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.11


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Der Hypo-Untersuchungsausschuss ist, wie gesagt, eingesetzt.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

18.12.0114. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (458 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Tele-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 230

kombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000) und das Bun­des­ge­setz über Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes (Finanz­marktstabilitätsgesetz-FinStaG) geändert werden (ÖBIB-Gesetz 2015) (485 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zum 14. Tagesordnungspunkt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich begrüße Herrn Bundesminister Dr. Schelling.

Zu Wort gemeldet und schon am Rednerpult ist Herr Abgeordneter Dr. Kassegger. – Bitte.

 


18.12.30

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Der Tagesordnungspunkt ist die Umwandlung der ÖIAG in die ÖBIB GesmbH, von der Regierung groß angekündigt als strategische Neuausrichtung der Bundesbeteiligungen und Koordinierung im Rahmen eines Gesamtkonzeptes. Ich muss Ihnen leider sagen, davon sehe ich überhaupt nichts. (Präsident Hofer über­nimmt den Vorsitz.)

Ich sehe eine Kompromisslösung auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner, zu dem die Regierung offensichtlich in der Lage ist. Der ist in dem Fall eine Abkehr von der eingeleiteten Entpolitisierung, wieder zurück zu einer völligen Verpolitisierung, allein durch die Umwandlung von einer Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit be­schränk­ter Haftung.

Man verzichtet auf den Aufsichtsrat. Die Rolle des Aufsichtsrats ist ja zweierlei, nämlich zum einen die Kontrolle des Vorstands und zum anderen – was wenige wissen: auch gleich wichtig – die Mitwirkung mit Expertise an der strategischen Entwicklung des Unternehmens. Darauf verzichtet man völlig.

Die GesmbH bringt auch die Möglichkeit eines direkten Zugriffs auf die Ge­schäfts­führung über das Weisungsrecht, also eine direkte Einmischung in das Tagesgeschäft. Das hat mit strategischem Gesamtkonzept wenig zu tun. (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt auch keine Kriterien für die Qualität der Geschäftsführung. Da kann man allerdings sagen, das braucht es eigentlich auch gar nicht, weil der Geschäftsführer, der sich hier – und da sind wir wieder in Österreich – „Generalsekretär“ nennen darf, ohnehin reiner Befehlsempfänger ist, wenn man sich den § 6 Abs. 2 des Entwurfes anschaut.

Gut aus unserer Sicht ist grundsätzlich die neue Möglichkeit, die Option, auch Anteile zusätzlich zu erwerben. Nicht in Ordnung ist aus unserer Sicht, dass die Übertragung von Beteiligungen auf die ÖBIB nunmehr auch durch reinen Beschluss der Bun­des­regierung stattfinden kann und nicht wie bisher durch Bundesgesetz. Das heißt, hier geht der gesamte Prozess am Parlament vorbei.

Der Kern dieses neuen Gesetzes – und da sind wir wieder beim kleinsten gemein­samen Nenner – ist das Nominierungskomitee, proporzmäßig rot-schwarz besetzt mit Steßl, Geyer, Mahrer, Leitner. Ausschließliche Aufgabe ist, Posten zu verteilen, zahl­reiche Aufsichtsratsposten für Freunde.

Das verstehen wir nicht unter einer strategischen Neuausrichtung, die ja in die Rich­tung Daseinsvorsorge, kritische Infrastruktur gehen sollte. Wir vermissen hier eine klare strategische Linie: Was darf aus Staatssicht nicht versilbert werden?

Es gibt etwas Ähnliches im Bereich der Energie, des Verbundes. Das vermissen wir im Bereich der Straße, der Post, der Telekommunikation, des Schienenverkehrs, der Luft­raum­überwachung und von Grund und Boden. Da hätte sich hier eine schöne


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 231

Gelegenheit ergeben. Das alles hat man nicht zusammengebracht, weil man sich dann natürlich auch darüber unterhalten müsste, Unternehmen wie die ÖBB-Holding, die ASFINAG, die Austro Control, Verbund und Bundesforste in dieses Dach mit einzu­beziehen. Davon ist ja diese Regierung weit weg.

Das heißt, von Strategie ist nichts zu sehen. Leider ist es wiederum ein Rückschritt in eine völlige Verpolitisierung durch Umwandlung in eine GesmbH und damit die Möglichkeit des direkten Zugriffs der Politik auf die Geschäfte. (Beifall bei der FPÖ.)

18.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

 


18.15.54

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ja, wir beschließen heute eine Änderung des ÖIAG-Gesetzes. Wenn man jetzt die ÖIAG im Rückblick betrachtet, dann kann man ja sagen, dass das in den letzten Jahren und Jahrzehnten eine äußerst erfolgreiche Geschichte war. (Abg. Lichtenecker: Na, die letzten Jahre?)

Wir haben seit dem Jahr 2000 über 6,2 Milliarden € an Privatisierungserlösen für den Bund erwirtschaftet. Insgesamt bewältigte die ÖIAG in den Jahren 2000 bis 2009 exakt 24 erfolgreiche Privatisierungstransaktionen. Da kann man sagen, davon hat auch die Wiener Börse und natürlich der österreichische Kapitalmarkt massiv profitiert.

Wenn man das letzte Jahrzehnt, die Jahre 2000 bis 2010, anschaut, dann hat es ja in ganz Europa eine Welle an Privatisierungen gegeben, weil die Regierungen erkannt haben, dass der Staat nicht unbedingt ein wirtschaftlich erfolgreicher Unternehmer ist, sondern dass man gewisse Funktionen besser woanders ausüben lässt. In der Regel steigt eben die Effizienz eines Unternehmens nach einer Teil- oder Vollprivatisierung.

Da haben wir ja erfolgreiche Beispiele in Österreich mit der Voest oder auch mit der OMV. Wenn ich mir die voestalpine anschaue, ist sie heute ein weltweit agierender Technologie- und Industriegüterkonzern mit zirka 46 000 Mitarbeitern, der einen Umsatz von 11,5 Milliarden macht und eine Börsenkapitalisierung von 6,1 Milliarden € hat. Wenn man sich das anschaut – früher war die Voest ein Zuschussbetrieb von­seiten des Staates, heute ist sie ein erfolgreicher Wirtschaftsbetrieb –, dann kann man einmal sagen, dass diese Entscheidung der ÖIAG, die Privatisierungen hier durch­zuführen, ein erfolgreicher Weg war und die Entscheidungen richtig waren.

Auch wenn man sich heute die Post anschaut, ist sie sicherlich erfolgreicher als vor dem Jahr 2006. Das Unternehmen steht heute besser da als je zuvor und erwirt­schaftet auch jedes Jahr konstant hohe Dividenden für seine Aktionäre.

Meine Damen und Herren, ich glaube, dass wir uns jetzt auf diesem Weg in einer Umstrukturierung wiederfinden. Der Herr Finanzminister – und da kann ich Sie beru­higen, Herr Kassegger – hat in seinem privatwirtschaftlichen Leben schon gezeigt, dass er nicht von der Politik abhängig ist. Er wird auch hier nicht die Verpolitisierung forcieren, sondern wie man ihn kennt, wird er hier den erfolgreichen Weg gehen. Da ist er ein Garant dafür.

Das andere, was ich sagen möchte, ist: Herr Geyer und Herr Leitner sind beide sehr anerkannte und erfolgreiche Persönlichkeiten aus der Wirtschaft. Ich denke, dass das also auch hier in besten Händen ist.

Was wir von der Wirtschaft uns hier erwarten, ist ein aktives Beteiligungsmanagement durch den Eigentümer, verbunden mit einer Wertsteigerung unserer bedeutsamen Beteiligungen im Interesse des Wirtschaftsstandortes. – Das ist das Erste.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 232

Das Zweite ist die Wahrnehmung der Interessen Österreichs durch die Beibehaltung der Headquarters in unserem Lande und, damit verbunden, auch die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.

Das Dritte sind sicher – und vom Wirtschaftsbund ist das nicht überraschend – weitere sinnvolle Privatisierungen bei den bestehenden Beteiligungen und eine Offensivstra­tegie betreffend neue Privatisierungen.

Diese drei Punkte sorgen für eine Attraktivierung unseres Standortes und schaffen die Möglichkeit zur Innovation, denn dort, wo Headquarters sind, findet auch Innovation statt. Ganz wichtig ist: Wenn diese Headquarters dableiben, dann profitieren davon auch die kleinen und mittelständischen Betriebe, denn das wissen wir, dass die großen Betriebe mit vielen Tausenden Klein- und mittelständischen Unternehmen zusam­menarbeiten. Da haben alle etwas davon.

Die ÖIAG-Neu muss jetzt neue Chancen für neue Ideen und für die Zukunft unseres Wirtschaftsstandortes bringen. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)

18.19


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Lichten­ecker. – Bitte.

 


18.20.05

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Kollege, es waren nicht nur erfolgreiche Privatisierungen, sondern es wurde auch Familiensilber verscherbelt. Ich denke da nur an die Austria Tabak mit der Folge, dass ein erfolgreiches Unternehmen, das ausgezeichnete Werte für die Republik gebracht und zahlreiche Arbeitsplätze in Österreich gesichert hat, damit zugrunde gegangen ist und damit die Arbeitsplätze in Österreich verloren gegangen sind.

Man soll die Geschichte in dieser Hinsicht nicht schönen. Nichtsdestotrotz, die ÖIAG hat eine wichtige Rolle in der jahrzehntelangen Industriegeschichte Österreichs einge­nommen. Veränderungen gab es permanent. Es war immer ein Spiegel der Wirtschaft, der Veränderung der Geschichte, ein Spiegel auch der politischen Verhältnisse. Natürlich, sie hat eine wichtige Rolle im Zuge der Privatisierungen gespielt; wie wir schon gehört haben, nicht nur rühmliche.

Nichtsdestotrotz war es an der Zeit, wiederum Änderungen vorzunehmen, und ein wesentlicher Grund dafür war natürlich, dass es eine Aufsichtsratskonstruktion gegeben hat, die in dieser Form absurd war. Sich selbst zu erneuern kann nicht eine Lösung sein.

Selbstverständlich muss der Eigentümer und damit die Republik Österreich ent­sprechend die Interessen wahrnehmen können. Das war der Ausgangspunkt einer sehr heftigen, lebendigen Debatte, so würde ich es einmal nennen, mit dem großen Nachteil für die börsennotierten Unternehmen, die in Permanenz damit auch in ein Licht gezerrt wurden, das so, wie wir zum Schluss bei der OMV gesehen haben, einfach Nachteile hat, und damit muss Schluss sein.

Das ist eine zentrale Forderung auch von uns gewesen, und die jetzige Situation, dass es keinen Aufsichtsrat mehr gibt, auch keinen sich selbst erneuernden, ist aber unserer Meinung nach nicht der Weisheit letzter Schluss, im Gegenteil.

Daher glauben wir, dass dieses Konstrukt in dieser Form, wie es heute beschlossen werden soll, sehr mangelhaft ist. Es macht ein bisschen den Eindruck, der Regierung war es bewusst, wir müssen da etwas ändern. Es ist ins Regierungsprogramm hinein-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 233

gekommen, es war von strategischer Ausrichtung die Rede. Aber letztendlich, was ist geblieben?

Es ist ein bisschen so, wie wenn man sagt, gut, wir gehen miteinander auf den Großglockner, 3 800 m, die vor uns sind, und bleibt dann irgendwo zu Beginn schon hängen, weil man mit dem Bus hinauffährt und beim Lucknerhaus einkehrt und gleich einmal die Jausenverteilung macht, und dann geht es nicht mehr weiter. Man vergisst, dass es eigentlich noch weitere 1 900 Höhenmeter sind, die zu bewältigen sind. Nur, das wurde in dieser Form nicht mehr erledigt.

Daher glauben wir, dass es dringend notwendig ist, hier entsprechende Änderungen zu machen.

Aus diesem Grund bringe ich einen entsprechenden Entschließungsantrag ein, zu dem ich in aller Kürze erläutere, wo wir glauben, dass es Änderungen geben sollte.

Nun, wir haben schon gehört, das Nominierungskomitee ist rot-schwarz sozusagen auf­geteilt. Die sollen sich darum kümmern, wie künftig die Aufsichtsratspositionen beschickt und besetzt werden sollen. Es fehlt ein transparentes Verfahren, ein Anforderungskatalog für die künftigen Aufsichtsräte in den Gremien. – Das ist das Erste.

Es gibt keine Cooling-off-Phase für Politiker, für Funktionäre, für die Aufsichtsrats­positionen. Ich kann mich erinnern, Herr Minister, Sie waren durchaus einer, der das auch vertreten hat. Ich weiß nicht, wo es auf der Strecke geblieben ist, jetzt gibt es dies in dieser Form nicht.

Sie dürfen nicht vergessen, hier werden die Beteiligungen der Republik Österreich an zentralen Unternehmen verwaltet, und damit haben die österreichischen Staats­bür­gerIn­nen das Recht darauf, Informationen zu erhalten. Es gibt aber keine Berichts­pflicht hier im Hohen Haus, hier im Parlament.

Das ist etwas, das wir einfordern. Und das wird nicht das letzte Mal sein, meine Damen und Herren. Ich glaube, Sie alle als Volksvertreterinnen und Volksvertreter sollten genau das auch mittragen und mitverlangen. (Beifall bei den Grünen.)

Des Weiteren fehlt tatsächlich eine strategische Ausrichtung – Ziele, Aufgaben, Umsetzungspläne: Was wollen wir für Beteiligungen an Unternehmungen, die durch­aus in verschiedenen Bereichen auch Sinn machen?

Das alles sind Punkte, die uns fehlen, meine Damen und Herren. Wir schlagen gerne vor, dass Sie heute unseren Antrag unterstützen, ansonsten ist es für uns mit Sicherheit ein Punkt, an dem wir in den nächsten Monaten auch arbeiten werden, um hier Verbesserungen auch im Sinne der Transparenz und der Kontrolle zu erreichen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Schellhorn.)

18.25


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kern­punkten erläuterte Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend umfassende Reform der Verwaltung von Bun­des­beteiligungen auch schriftlich überreicht wurde, genügend unterstützt ist und mit in Verhandlung steht.

Im Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung vervielfältigen und verteilen.

Im Übrigen wird dieser Antrag auch dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 234

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Werner Kogler; Matthias Köchl, Freundinnen und Freunde betreffend Umfassende Reform der Verwaltung von Bundesbeteiligungen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (458 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktienge­sell­schaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000) und das Bundesgesetz über Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilitätsgesetz-FinStaG) geändert werden (ÖBIB-Gesetz 2015) (485 d.B.)

Begründung

Staatseigene Unternehmensbeteiligungen unterscheiden sich in mehreren Aspekten von Unternehmen in Privateigentum: Jeder Bürger Österreichs ist indirekt Mit­eigentümer an den zahlreichen Beteiligungen des Bundes und hat als solcher ein Interesse und Anrecht auf eine ziel- und aufgabenorientierten, transparenten Unter­nehmensführung innerhalb eines verbindlichen gesetzlichen Rahmens.

Die Umwandlung der ÖIAG in die ÖBIB ist ein Paradebeispiel für die Missachtung von Zielen der Bundesregierung und Empfehlungen internationaler Expertengremien. Im österreichischen Regierungsprogramm 2013-2018 wurde explizit festgehalten, dass alle Beteiligungen des Bundes den gleichen transparenten und zielorientierten Rege­lungen unterliegen sollen. Im Regierungsprogramm  ist festgehalten:

"Aufgrund der internationalen Entwicklung ist eine strategische Neuausrichtung und damit verbunden eine Änderung des ÖIAG-Gesetzes notwendig. Ziel ist eine ganz­heitliche Ausrichtung der Beteiligungen des Bundes, insbesondere hinsichtlich der Aufgabenstellung und der Wahrnehmung der Eigentümerinteressen".

Die "OECD Leitsätze zur Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen" (2006, S. 13-15) geben hierzu klare Handlungsempfehlungen aus, die momentan im österreichischen Recht keinen oder nur geringen Niederschlag finden:

1) Wahrnehmung der Eigentümerrechte: "Hauptaufgaben (des Staates, Anm.) sind: Erstens: Sicherstellung seiner Vertretung bei Aktionärshauptversammlungen und Aus­übung der an die Unternehmensanteile des Staats geknüpften Stimmrechte. Zweitens: Schaffung klar strukturierter und transparenter Verfahren für die Bestellung von Board-Mitgliedern in Unternehmen."

Strukturierte und transparente Verfahren in staatseigenen Unternehmen sind nicht ersichtlich - die Nutzung als Versorgungsposten ist in zahlreichen Bereichen weiterhin an der Tagesordnung.

2) Unternehmenspolitik festlegen: "Die Regierung sollte eine Politik für staatliche Unternehmensbeteiligungen ausarbeiten und veröffentlichen, in der die mit staatlichem Unternehmenseigentum insgesamt verfolgten Ziele, die Rolle des Staats bei der Leitung und Kontrolle staatseigener Unternehmen und die Umsetzung dieser Ziel­setzungen definiert werden."

Es ist derzeit keine zentrale Strategie für öffentliche Unternehmen in Österreich sichtbar. Es gibt zwar verschiedene Gesetze zu öffentlichen Unternehmen, aber in diesen sind keine oder nur unzureichende Unternehmensziele und Aufgaben definiert.

3) Verbindliche gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen: "Sämtliche besonderen Pflichten und Aufgaben, die staatseigenen Unternehmen im Allgemeininteresse auf-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 235

erlegt werden, sollten klar in Gesetzen oder Rechtsvorschriften festgelegt sein. Derartige Pflichten und Aufgaben sollten auch der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht werden und bei der Finanzierung der damit verbundenen Kosten sollte Transparenz gewährleistet sein."

Diese Forderung ist nur fallweise und dann ungenügend erfüllt. So regelt z.B. das Bundesbahngesetz für die ÖBB Personenverkehr AG gewisse rudimentäre Ziele, für die ÖBIB fehlen selbst gesetzliche Regelungen für Globalziele.

4) Berichtspflichten: "Der Koordinierungs- oder Eigentumsträger sollte den repräsen­tativen Organen, wie z.B. dem Nationalrat gegenüber, Rechenschaft schuldig sein.."

Obwohl schon seit mehr als 10 Jahren gefordert, gab es nie einen Bericht der ÖIAG, der dem Nationalrat zugeleitet wurde. Auch mit der Überleitung in die ÖBIB wird dieser Mangel nicht behoben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle der Beteili­gungsgesetze der Republik Österreich vorzulegen, welche folgende grundlegenden Ziele beinhaltet:

1. Für staatliche Beteiligungen und öffentliche Unternehmungen sind Ziele, Zweck und Rahmenbedingungen in Form einer gesetzlichen Grundlage zu definieren. Als "staat­liche Beteiligung" soll dabei jede direkte oder indirekte Beteiligung des Bundes (ungeachtet der Organisationsform) von mindestens 25% + 1 Stimme gelten.

2. Sicherstellung der Eigentümerrechte:

a. Sicherstellung der optimalen Ausübung von anteilsbezogenen Stimmrechten, ins­besondere hinsichtlich der Entsendung und Abberufung von Aufsichtsräten sowie der Vertretung  bei  Aktionärshauptversammlungen.

b. Schaffung klar strukturierter und transparenter Verfahren für die Bestellung von Aufsichtsräten in allen Unternehmungen des Bundes im Sinne des Pkt.1.

3. Berichtspflichten: Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen haben dem Nationalrat über alle Beteiligungen des Bundes und öffentlichen Unternehmungen im Sinne des Pkt.1 in einheitlicher Form Berichte vorzulegen. Neben den üblichen wirtschaftlichen Leistungskennzahlen ist insbesondere auch auf den Zusammenhang der Aufgabenerfüllung und Zielerreichungen im Kontext mit den Unternehmenszielen einzugehen.

4. Für die unternehmerischen Entscheidungen ist das Management frei von Beein­flussung durch Politik und unabhängig zu halten. Um die zukunftsorientierte Ent­wicklung des Unternehmens zu gewährleisten und das Vertrauen der Kunden, Lieferanten, Eigentümer und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken, ist die operative Autonomie und Unabhängigkeit des Managements sicherzustellen."

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 236

18.26.21

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Herr Präsident! Ja, wir beschließen heute hoffentlich das neue ÖBIB-Gesetz, und damit übernimmt die Regierung wieder die Ver­antwortung für die Unternehmen, die im Besitz der derzeitigen ÖIAG und nun im Bereich der ÖBIB sind.

Wichtig bei so etwas, glaube ich, ist auch, dass man die Verantwortlichkeiten und die Kontrollen aufteilt. In diesem Sinne übernimmt der Finanzminister in seiner Rolle als Vorsitzender der Generalversammlung sozusagen die operative Leitung, bestellt den Geschäftsführer, der in Zukunft Generalsekretär heißt und der, wie schon richtig erwähnt, weisungsgebunden ist.

Wichtig ist – das haben wir in der Vergangenheit gesehen –, klare Rahmenbe­dingun­gen zu schaffen, die es ermöglichen, auf der einen Seite operativ tätig zu sein, wenn es darum geht, bei Kapitalerhöhungen mitzugehen. Auf der anderen Seite aber ist es wichtig, dass es hier eine Führung und einen politischen Auftrag gibt, es ist gerade angesprochen worden, was mit diesen Unternehmen passieren soll.

Darum ist es auch wichtig, dass es hier sozusagen auch eine Aufteilung der Kompetenzen gibt. – Diese Aufteilung gibt es.

Das heißt, als Eigentümervertreter fungiert der Finanzminister, als Kontrolle funktioniert die Bundesregierung. Diese kann die Zustimmung zum Geschäftsführer geben, muss den Erwerb weiterer Anteile genehmigen, muss den Erwerb anderer Unternehmen mitgenehmigen, muss einen Reduzierungs- oder einen Privatisierungsauftrag geben, wenn es unter 25 Prozent geht und generell im Ganzen einen Privatisierungsauftrag geben.

Wichtig ist auch, wir haben auf der einen Seite einen Geschäftsführer als General­sekretär, der operativ dieses Geschäft führt, auf der anderen Seite das Nominierungs­komitee, welches von der Bundesregierung beschickt wird. Es ist nicht so, dass es da keine Kriterien gibt. Es gibt gerade für diejenigen, die dort drinnen sitzen, sehr strenge Kriterien, auch diese Cooling-off-Phase, und es gibt für die Entsendung der Auf­sichtsräte sehr wohl ganz klare Kriterien.

Es gibt diesen Corporate Governance Code, den wir auch in der vorliegenden Fassung als Teil dieses Gesetzes formuliert haben, und wir gewährleisten damit, dass nicht mehr Willkür darüber entscheidet, wer in Aufsichtsratspositionen kommt, sondern dass es Regeln gibt. Wir haben auch gesagt, das Normierungskomitee darf sich weitere strengere Regelungen geben.

Unter diesem Gesichtspunkt, denke ich, ist es ein sehr gutes Gesetz, das ermöglicht, dass die Regierung wieder Einfluss auf das Eigentum des österreichischen Staates nimmt.

Wo ich bei Kollegin Lichtenecker bin: Die Antwort im Ausschuss hat mir auch nicht gefallen betreffend die Berichtspflichten an das Parlament.

Es gibt ganz klare Berichtspflichten des Geschäftsführers vierteljährlich an die General­versammlung und in weiterer Folge durch die Finanzminister an die Bundesregierung. Zu sagen, dass wir Anfragen stellen können, wenn wir Informationen brauchen, das ist mir ein wenig zu wenig. Ich würde mir schon ein vernünftiges Berichtswesen auch an das Parlament wünschen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Lichtenecker: Bravo, Herr Kollege!)

18.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Nachbaur. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 237

18.29.11

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Kollegen im Hohen Haus und sehr geehrte Steuerzahler! Ich möchte kurz auf die allgemeine Budgetsituation in Österreich eingehen und dann damit zusammenhängend mich gleich auf die neue ÖBIB konzentrieren.

Die Schulden unseres Landes haben sich seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt. Sie wachsen doppelt so schnell wie die Wirtschaftsleistung unseres Landes. Regelrecht explodiert sind die Schulden und Haftungen in den Ländern und in den Gemeinden. Und wenig überraschend wächst auch das Haushaltsdefizit, nicht zuletzt wegen der tristen Konjunkturlage, die zu einem Gutteil hausgemacht ist.

Die Kaufkraft der Menschen sinkt seit sieben Jahren kontinuierlich, vor allem aufgrund der staatlichen Gebührenorgie, während die Deutschen beispielsweise einen kräftigen Reallohnzuwachs erleben, weil Deutschland seine Bürger am Wirtschaftswachstum teilhaben lässt.

Nach den neuen düsteren WIFO-Prognosen müsste eigentlich das nächste Sparpaket geschnürt werden, und dennoch wird immer wieder in Aussicht gestellt, dass es zu einer Steuerreform kommt, die den Menschen wirklich eine Erleichterung bringen soll – die ist auch dringend notwendig, denn der gefräßige Staat nimmt den österreichischen Bürgern ja immer mehr weg, und seit Jahrzehnten ist keine der beiden ehemaligen Großparteien bereit, der eigenen wohlbehüteten Klientel auch nur einen Euro weg­zunehmen oder gar bei sich selber zu sparen. (Beifall beim Team Stronach.)

Nicht nur als Oppositionspolitiker, sondern überhaupt als wirtschaftlich denkender Mensch fragt man sich, wie diese geplante Entlastung finanziert werden soll, wenn nicht durch einen ganz, ganz großen Wurf bei Strukturreformen. Immerhin fehlen rund zwei Milliarden Euro zur Erreichung des strukturellen Nulldefizits im Jahr 2016.

Ich zitiere heute zum zweiten Mal aus dem „Standard“, gerade weil mir gefällt, dass er in diesem Fall absolut nicht unter Verdacht steht, ein besonders wirtschaftsliberales Blatt zu sein. Andreas Schnauder schreibt:

„Angesichts des engen budgetären Korsetts durch den auch national umgesetzten Fiskalpakt schwimmen der Regierung die Felle davon. Die Angst vor dem Anpacken großer Strukturbrocken rächt sich jetzt, weil jeglicher Spielraum für eine Steuersenkung fehlt.“ – Außer natürlich, man hat den Mut, die wirklich großen Strukturprobleme anzugehen, nämlich die Föderalismusreform, Pensionsreform, Gesundheitsreform, Verwaltungsreform! Aber sehr zuversichtlich bin ich da nicht, weil es den Regie­rungsparteien in erster Linie um den eigenen Machterhalt und um Klientelpolitik geht. (Beifall beim Team Stronach.)

Das beste Beispiel: die neue ÖBIB.

Es ist natürlich eine Selbstverständlichkeit, dass der Eigentümer auch auf seine Beteiligung Einfluss haben will, aber man muss hinterfragen: Ist es im 21. Jahrhundert auch eine Selbstverständlichkeit, dass die Republik Österreich Anteile hält an einer Firma, die Briefe zustellt, Anteile hält an einer Firma, die Benzin oder Telefone ver­kauft?

Und wenn man das schon mit strategischen Interessen begründen mag, wozu dann bitte mehr als die Sperrminorität, und wozu um Himmels willen den Auftrag, weitere Unternehmen in Staatsbesitz zu bringen? – Kann sich hier keiner mehr an die Krise der verstaatlichten Industrie in den achtziger Jahren erinnern, wo der Staat eine Megapleite zulasten der Steuerzahler fabriziert hat? (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Damals, sehr geehrte Kollegen von der Sozialdemokratie, wurde sogar Herr Lacina zumindest kurzfristig zu einem Gegner von staatlicher Unternehmensbeteiligung. Der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 238

Staat ist meist ein schlechter Eigentümer und ganz sicher ein schlechter Manager. Deshalb sorgt mich auch die Renaissance des Proporzes. Es darf keine Renaissance des Proporzes bei Postenbesetzungen geben! (Beifall beim Team Stronach.)

Interessant ist auch, dass die Regierungspolitiker wieder mal unterscheiden zwischen den normalen Leuten und gewissen privilegierten Gruppen. Normale Vorstände in der Wirtschaft haben nämlich eine zweijährige Abkühlungsphase zu beachten, wenn Sie von Vorstand in Aufsichtsrat wechseln, während für Vertreter der Sozialpartnerschaft diese Regeln natürlich nicht gelten sollen.

Man darf sich nicht wundern, dass die Menschen immer politikverdrossener werden, wenn für gewisse privilegierte Gruppen immer Extrawürste existieren. Es darf keine Extrawürste geben! (Beifall beim Team Stronach.)

Die Verstaatlichte und diese ganze Krise, das war zwar vor meiner Zeit, aber ich habe mir dennoch vor Kurzem einen Witz aus dieser Zeit erzählen lassen, und zwar sagte man sich damals, jeder Posten musste dreifach besetzt werden, durch einen Roten, durch einen Schwarzen und durch einen, der die Arbeit gemacht hat.

Hoffen wir, dass das diesmal nicht so sein wird, aber lieber wäre mir und wahr­scheinlich den meisten Steuerzahlern in diesem Land, dass der Staat vernünftige Rahmenbedingungen schafft für die Wirtschaft, damit private Arbeitsplätze geschaffen werden können, damit Wohlstand entsteht, und nicht dass so lang umverteilt wird, bis nichts mehr zum Umverteilen da ist. (Beifall beim Team Stronach.)

Der Staat sollte sich besser auf seine Kernaufgaben konzentrieren, wie zum Beispiel die Herstellung und Wahrung der inneren und äußeren Sicherheit, die die Menschen wirklich sorgt, oder die Schaffung eines schlanken und verlässlichen Rechtsstaates, in dem auch wirklich Rechtssicherheit herrscht. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.) Aber der Staat soll sich bitte nicht als Wirtschaftskapitän versuchen. Das hat erwie­senermaßen noch nie funktioniert, zudem der Staat in dem Fall ja nicht einmal die Bürger sind, sondern die rote und die schwarze Partei. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

18.35


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.

 


18.35.36

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Es ist in den Ausführungen schon erwähnt worden, dass die ÖIAG in der Vergangenheit eine durchaus bedeutende Rolle gespielt hat, aber aus meiner Sicht sind trotzdem Reformen notwendig.

Wie wir wissen, ist die ÖIAG bei mehreren Industriebetrieben beteiligt. Allein in den drei börsennotierten Unternehmen OMV, Telekom und Post sind 66 000 Mitarbeiter beschäftigt, und der Umsatz dieser Unternehmen beträgt 49 Milliarden €.

Nun gibt es aber eine zwiespältige Situation. Die politische Verantwortung für die ÖIAG und damit in weiterer Folge für die Beteiligungen trägt der Finanzminister, einen wirklichen Einfluss auf die strategische Ausrichtung der Unternehmen hat der Finanz­minister allerdings nicht. Unternehmerische Entscheidungen werden ausschließlich von den Vorständen beziehungsweise, die strategische Ausrichtung betreffend, von den Aufsichtsräten getroffen.

Daher ist es durchaus verständlich, dass der Finanzminister als Vertreter der Republik, als Eigentümervertreter auch strategische Vorgaben machen will, wenn er auch die politische Verantwortung dafür tragen muss. Daher wollen wir eine strategische Neuausrichtung samt gesellschaftsrechtlicher Umwandlung der ÖIAG. Aus der Öster-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 239

reichischen Industrieholding AG soll die Österreichische Bundes- und Industrie­beteili­gungen GmbH werden. Aus der ÖIAG entsteht die ÖBIB.

Strategische Entscheidungen der ÖBIB obliegen künftig dem Finanzminister als Eigen­tümervertreter. In wesentlichen Fragen soll auch ein Beschluss der Bundesregierung erforderlich sein.

Zweites Ziel des Gesetzesvorhabens ist eine rasch umsetzbare, sparsame und schlanke neue Organisation für die Holding. Die neue Gesellschaft soll von einem Geschäftsführer geleitet werden und keinen Aufsichtsrat mehr haben. Die Aufsichtsräte der in der ÖBIB angesiedelten Beteiligungen des Bundes wird ein neues Nominie­rungs­komitee auswählen und ernennen. Das Komitee soll als Beirat der ÖBIB ein­gerichtet werden. Zwei Mitglieder des Nominierungskomitees müssen sich bei der Bestellung als Bundesminister oder Staatssekretär im Amt befinden, zwei unabhängige Experten kommen dazu.

Es geht also bei diesem Gesetz um die Schaffung einer sparsamen, schlanken und effizienten Organisationsform für das Beteiligungsmanagement mit dem Ziel einer wirksamen und professionellen Umsetzung der strategischen Eigentümerent­scheidun­gen im Interesse aller österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Der vorliegende Gesetzentwurf dient weiters dem Wirtschafts- und Forschungsstandort und trägt zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Österreich bei. Daher gibt es eine Zustimmung zu diesem Gesetz. (Beifall bei der ÖVP.)

18.38


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.

 


18.39.00

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Finanzminister! Wenn ich auf die Ausführungen des Kollegen Haubner noch einmal eingehen darf: Die beiden Regierungsparteien feiern diese neue Entwicklung oder diesen neuen Gesetzesvorschlag und die Umgründung wirklich ab. In Wirklichkeit ist es ein Tanz auf dem Scherbenhaufen.

Was erwarten Sie sich von uns? Sollen wir Ihnen dazu gratulieren? Sollen wir Ihnen dazu gratulieren, dass Sie dem Vorschlag Ihres Beraters Zimmermann nicht Folge geleistet, ihn nach zwei Tagen sozusagen von der Bettkante geworfen haben und sich mit dem Khol’schen Nasenring hinausführen haben lassen? Diese Cool-off-Phase, die hat genau zwei Tage gehalten. Was ist jetzt daraus geworden? – Gar nichts ist daraus geworden.

Sollen wir Ihnen dazu gratulieren, dass Sie ein wirkliches Comeback einer Repolitisie­rung geschafft haben? Was denken die Bürger wohl von Ihnen, wenn Sie zwei Staats­sekretäre nominieren und diese wieder zwei parteinahe Berater installieren? Welche Optik hat das? Wie transparent ist das? – Das ist wahnsinnig intransparent. Stellen Sie sich vor, Sie wären Unternehmer und keine Unterlasser! Stellen Sie sich vor, wir würden gemeinsam die ÖIAG aufwerten, wir würden gemeinsam ein nachhaltiges Konzept für alle österreichischen Beteiligungen entwerfen! Stellen Sie sich vor, wir würden diesen Standort wirklich revitalisieren! Mehr privat, weniger Staat! Stellen Sie sich vor, wir würden mit diesen Erlösen die Forschung und die Bildung finanzieren und einen Teil unserer Staatsschulden zurückzahlen! Das wäre das große Bild. (Beifall bei NEOS und Team Stronach sowie der Abg. Lichtenecker.)

Stellen Sie sich einmal vor, wir würden eine vernünftige Organisation aufsetzen in dieser ÖBIB: eine für die erdfeste Infrastruktur, eine zweite für die Mobilität und die Verkehrseffizienz, eine Energie- und Kommunikationsorganisation und eine For-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 240

schungs- und Wissenschaftsorganisation. Das wäre ein vernünftiges Konstrukt. Ihnen fehlt hier leider das große Bild. Ihnen fehlt auch die Strategie. Sie haben versucht, zu reparieren, aber Sie tanzen nach wie vor auf einem Scherbenhaufen, und zwar auf dem, den Sie selber verursacht haben.

Ich kann daher abschließend noch sagen: Wir gehen beim Antrag von Ruperta Lichtenecker mit. Wir finden, es ist ein vernünftiger Ansatz, das nachhaltiger zu den­ken, das auch im großen Ganzen zu denken, und nicht nur bis zur nächsten Wahl. – Danke. (Beifall bei NEOS und Team Stronach sowie der Abg. Lichtenecker.)

18.41


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Schelling zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


18.41.58

Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie können nun noch einmal zurück­blicken auf die Gründe, warum man denn die Entscheidung getroffen hat, ein neues Gesetz zu machen. Ich glaube, übereinstimmend mit allen Fraktionen, es war klar, dass dieser sich selbsterneuernde Aufsichtsrat nicht das ist, was wir uns als Vertretung des Eigentums der Österreicherinnen und Österreicher vorstellen. (Abg. Lichtenecker: Das stimmt!)

Nun kann man darüber diskutieren, welchen Weg man beschreiten kann. Ich möchte aber noch auf ein paar Anmerkungen zurückkommen – das eine war die Frage der Neuausrichtung, ich komme noch darauf zurück –, manche sind schon angesprochen worden, zum Beispiel, dass es in Zukunft möglich ist, Veränderungen in der Struktur herbeizuführen, die bisher nicht möglich waren. Wir brauchten bisher bei jeder Entscheidung eine gesetzliche Basis.

Wir sind heute imstande, zu sagen, dass bei bestimmten strategischen Beteiligungen auch Zukäufe möglich sind. Das war bisher nicht der Fall. Wenn man bedenkt, dass in dem Gesetz auch steht, dass auf Antrag der entsprechenden Fachminister auch jene von Ihnen, Herr Schellhorn, geforderten Infrastrukturmaßnahmen dann immer noch per Gesetz möglich sind, so haben wir uns die Tür offen gehalten, um auch in Zukunft zu einer größeren Lösung zu kommen.

Entscheidend ist aber, dass wir die Zustände, die wir alle kritisiert haben, und Umstände, die gegeben waren und die wir öffentlich kritisiert haben, in den Beteili­gungsunternehmen in Zukunft so nicht mehr haben wollen.

Was die Einmischung in das Tagesgeschäft anbelangt: Ja, der Herr Finanzminister kann sich in die ÖBIB einmischen, aber der Herr Finanzminister oder die Frau Finanz­minister – wer immer das in Zukunft sein wird – hat nicht die Möglichkeit, in die Beteili­gungen einzugreifen, denn dort gilt ausschließlich Aktienrecht. Wir haben sehr gezielt – um diesen Überlegungen, dass hier direkte politische Einflussnahme stattfindet, ent­gegenzutreten – nicht mehr zugelassen, dass der Generalsekretär der ÖBIB direkt Aufsichtsratsvorsitzender der Beteiligungen ist. Dort wollen wir die besten Köpfe für das Eigentum der Österreicherinnen und Österreicher haben, und dieses Nominie­rungs­komitee soll das sicherstellen. Es gibt ganz, ganz klare Kriterien für die Bestel­lung dieser Aufsichtsräte. (Zwischenruf der Abg. Lichtenecker.)

Ja, die gibt es, die steht auch in der Geschäftsordnung. Das ist alles erledigt, Frau Lichtenecker, ich kann sie Ihnen dann gerne geben. (Abg. Lichtenecker: Wir haben sie schon!) Es ist ganz klar, welche Kriterien anzuwenden sind, um Aufsichtsrat in diesen Beteiligungen zu werden. Ich möchte aber auch dazusagen, dass die aus-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 241

schließliche Entscheidung über die Bestellung der Aufsichtsräte in den Hauptversamm­lungen der Beteiligungsunternehmen fällt, und nicht irgendwo anders; dort fällt sie.

Der Punkt, der dahintersteckt, ist, dass wir ja nur in einem der drei Beteiligungsfälle eine Mehrheit haben. Bei der Post haben wir eine Mehrheit, im Bereich Telekom und OMV sind wir über Syndikatsverträge gebunden. Es ist daher nicht so, dass wir hier alleine entscheiden können. Das ist ein Wunschdenken von manchen. Es ist nicht so. Wir haben uns selbstverständlich an die Syndikatsverträge zu halten.

Was die Cooling-off-Phase anlangt, meine sehr geehrten Damen und Herren: Für mich gilt sie. Ich könnte dort nach Ausscheiden aus dem Amt als Minister nicht ohne zweijährige Cooling-off-Phase eine Aufsichtsratsfunktion oder eine Geschäftsführungs­funktion übernehmen. Für die Politiker gilt sie. Es steht auch ganz genau so drinnen. Auch wenn ich die Qualifikation mitbringe, auch wenn ich Aufsichtsratserfahrung habe, auch wenn ich ein großes Unternehmen geleitet habe – das sind übrigens ebenso Kriterien, die da drinstehen – wäre es für mich nicht möglich, das zu tun. Ich halte das, um das ganz klar zu sagen, für richtig. (Zwischenruf des Abg. Schellhorn.) – Ich halte das für richtig, daher ist es unsere Aufgabe, die besten Köpfe zu finden.

Was die strategische Ausrichtung anlangt: Wir sind jetzt in einem Prozess, der diese strategische Ausrichtung neu ordnet. Wir haben derzeit drei Beteiligungen, die müssen wir einmal ordnungsgemäß verwalten und sicherstellen, dass die Aufsichtsräte ent­sprechende Entscheidungen mittragen können. Dann gibt es auch diese im Gesetz bereits festgeschriebenen Möglichkeiten von Varianten, dass wir die neue Gesellschaft als Privatisierungsagentur für Nichtbeteiligungen benutzen. Wir haben auch viele Betei­ligungen des Staates, die nicht in der ÖBIB angelagert sind – von der Großglockner Hochalpenstraße bis zum Studentenheim in Innsbruck. Auch hier haben wir diese Möglichkeit geschaffen.

Es wurde noch die Frage aufgeworfen, welche Kriterien jetzt wirklich angewandt werden. Es ist klargestellt, dass die Auswahlkriterien für Aufsichtsräte in der Beteili­gungs­gesellschaft folgende sind: allgemein anerkannte Leistungen als Unternehmer, Angehörige freier Berufe, Führungskräfte aus der Wirtschaft oder dem öffentlichen Sektor, Persönlichkeiten mit mehrjähriger Erfahrung in Leitungsorganen oder als Aufsichtsratsmitglied eines Unternehmens. Die strengen Unabhängigkeits- und Unvereinbarkeitskriterien im Sinne des Österreichischen Corporate Governance Kodex sind einzuhalten, ebenso eine zweijährige Cooling-off-Phase – also nicht für alle, aber für mich jedenfalls. Wir haben auch klargelegt, dass auch die Bestellung des Nominierungskomitees so zu erfolgen hat, diese Kriterien gelten auch hier.

Ich glaube, mit der Nominierung zweier renommierter Persönlichkeiten aus Österreich ist uns der erste Schritt gelungen, den ich zugesagt habe: Wir wollen die besten Köpfe haben, die diese Auswahlkriterien machen. Ich bin zuversichtlich, dass das gelingen wird. Ich bin aber auch der Meinung, dass es auf der ganzen Welt kein Unternehmen gibt, in dem, so wie in der Vergangenheit in der ÖIAG alt, der Eigentümer außer in der Hauptversammlung keine Einflussmöglichkeit auf sein eigenes Eigentum hat. Daher war sicherzustellen, dass wir hier diese Möglichkeit wieder haben, mit dem neuen Gesetz ist das der Fall.

Diese Entwicklung, die dann in der ÖBIB passieren kann, wurde aufgezeigt, die Türen sind offen, und daher glaube ich, dass das ein richtiger und wichtiger Schritt war, um zurückzukehren, und zwar nicht zu einem von Ihnen vermuteten Proporzsystem, sondern zu einem System, wo die besten Köpfe für das Eigentum der Österreicherin­nen und Österreicher eingesetzt werden. Dafür stehe ich. Ich werde alles dafür tun, damit das auch gelingt. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.47



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 242

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Katzian. – Bitte.

 


18.48.03

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für Österreich, weil wir mit der Beschlussfassung über die ÖBIB Schluss machen mit den Dingen, die in der Vergangenheit vielen von uns oder, ich würde sagen, den meisten im Rahmen der ÖIAG nicht gefallen haben.

Insbesondere freut es mich, dass es gelungen ist, den sogenannten selbsterneuernden Aufsichtsrat wegzubekommen. Damit wird auch sichergestellt, dass dem, was einige in den letzten Jahren offensichtlich getan haben, nämlich die ÖIAG als Selbstbedie­nungsladen zu betrachten, endgültig ein Riegel vorgeschoben wird. Ich glaube, das ist wichtig, und das muss man einmal feststellen. (Beifall bei der SPÖ.)

All jene, die jetzt die großen Befürchtungen geäußert haben, das Ganze geht in Richtung einer Verpolitisierung, kann ich nur auffordern: Schauen Sie sich doch an, wie dieser sogenannte entpolitisierte Aufsichtsrat in den letzten Jahren agiert hat! In Wirklichkeit ist auf Teufel komm raus privatisiert worden. Der Wirtschaftsstandort Österreich wurde mehrfach geschädigt. Da könnte man jetzt alle Privatisierungen einzeln durchgehen, aber ich lasse das. Die Austria Tabak ist schon genannt worden. Das ist ja ein Witz. Es ist Staatseigentum verscherbelt worden, es sind Arbeitsplätze vernichtet worden. Das geht nicht. Dem schieben wir einen Riegel vor, und das ist gut so, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich glaube, es ist auch wichtig, dass der Eigentümer, die Republik Österreich, Verant­wortung übernimmt und jetzt den Aufsichtsrat nominiert. Allen, die jetzt jammern, dass da nach Proporz besetzt wird, muss ich eine Frage stellen: Glaubt denn ernsthaft jemand, dass Herr Leitner von Andritz und Günter Geyer irgendwelche Wurschteln sind, zu denen man sagen kann: Nimm diesen Unqualifizierten oder jenen Unquali­fizierten!? – Das wird doch hoffentlich niemand glauben. Das sind seriöse, erfahrene Leute aus der Wirtschaft, und daher ist für mich vollkommen klar, dass das ein Schuss in die Luft ist.

Ich verbinde mit der ÖBIB auch die große Hoffnung, dass wir endlich den Frauenanteil in den Aufsichtsräten erhöhen können. Ich wünsche mir sehr, dass nicht nur der Privatisierungswahn ein Ende nimmt, sondern dass auch die Möglichkeit genutzt wird, dort, wo es Sinn macht, dort, wo es strategisch für den Wirtschaftsstandort notwendig ist, neue Beteiligungen einzugehen und neue Unternehmen hineinzuholen. Ich meine, es gibt jetzt eine Voraussetzung dafür, nämlich eine demokratisch legitimierte Struktur. Jetzt geht es darum, dass in den einzelnen Unternehmen auch die Verantwortung für die über 66 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Unternehmen wahrge­nommen wird.

Ich bin sehr froh darüber, dass dieser wichtige Schritt gelungen ist. (Beifall bei der SPÖ.)

18.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte.

 


18.51.07

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Ziel der Regierung ist eine strategische Neu­ausrichtung der ÖIAG. Das klingt ja gut, und das unterstütze ich sofort.

Herr Bundesminister, Tatsache ist, dass die ÖIAG schon seit Jahren nur noch drei Beteiligungen von börsenorientierten Unternehmungen verwaltet. Seit Jahren fordere


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 243

ich, die ÖIAG entweder mit Leben zu erfüllen oder aufzulösen. Das letzte Mal war das im Herbst 2012, als Geschäftsführer Kemler bestellt wurde, dazu gibt es noch Presse­berichte in der „Presse“, im „Standard“ oder anderswo. Sie können es nachlesen. Ich sage seit Jahren, dass mit der ÖIAG etwas passieren muss.

Jetzt komme ich zu Ihnen, Herr Bundesminister. Meines Wissens sind Sie das einzige Regierungsmitglied, das auch in der Privatwirtschaft sehr erfolgreich tätig war. Jetzt fordert die Regierung eine strategische Neuausrichtung dieses Unternehmens – das ist in Ordnung. Aber wo bleibt das Strategiepapier? – Sie wissen ganz genau, in der Privatwirtschaft, wenn man eine Aktiengesellschaft in eine GesmbH umwandelt, dann macht man das nicht unter der Voraussetzung, dass man dann im Anschluss darüber nachdenkt, was diese GesmbH eigentlich machen soll – aber genau das tun Sie hier! Herr Bundesminister, das verstehe ich nicht. Sie wissen ganz genau, in der Privat­wirtschaft, bevor man ein Unternehmen neu aufstellt, gibt es ein Strategiepapier mit klaren Zielen, mit klaren Richtungen, mit klaren Visionen, was damit passieren soll. Das liegt nicht vor.

Wenn Sie es haben, dann frage ich mich, warum Sie es nicht verteilt haben. Wir haben es nicht. Ich kenne auch in den anderen Oppositionsparteien niemanden, der ein Strategiepapier bekommen hat, aus dem ersichtlich ist, wohin das Ganze gehen soll. Unter diesem Eindruck, Herr Bundesminister, können Sie sich einfach den Vorwurf nicht ersparen, dass es hier im Moment einzig und allein darum geht, die parlamen­tarische Kontrolle auszuschalten – deswegen werden wir auch dem Antrag der Grünen zustimmen, die da zumindest eine Berichterstattung verlangen –, und vor allem, das wieder voll unter parteipolitischen Einfluss zu stellen. Das ist die einzige Zielsetzung, die Sie im Moment haben.

Wenn Sie eine klare Strategie haben, wohin sich das Unternehmen entwickeln soll, welche Ziele Sie verfolgen, welche Visionen Sie verfolgen, dann sagen Sie es uns! Lassen Sie uns das Strategiepapier zukommen, und dann können Sie mit uns darüber reden! Was Sie jetzt machen, ist eine rein parteipolitische Angelegenheit, wo wieder Rot und Schwarz die Postenvergabe in diesem Staat bestimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.53


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Mag. Groiß. – Bitte.

 


18.53.47

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute die ÖBIB 2015. Das ist eine Diskussion beziehungsweise Entscheidung über die Frage: Mehr privat oder mehr Staat? Die Diskussion ist so alt, wie die Demokratie. (Abg. Lichtenecker: Findest du wirklich, dass die Diskussion um Staat oder privat geht?) – Ja, das finde ich schon. Die Diskussion geht in die Richtung, weil ich glaube, die Ära der Staatsbetriebe ist eigentlich vorbei, die Zeiten, als man privatisiert hat, nur um der Privatisierung willen, ebenso. (Abg. Lichtenecker: Gibt eh nichts mehr!)

So sehe ich das nicht. Ich verstehe die Diskussion der Opposition nicht. Wir haben vor einem halben Jahr einen Fristsetzungsantrag gehabt, wo der Minister, die Regierung aufgefordert worden ist, innerhalb von kürzester Zeit eine Änderung dahin gehend durchzuführen, dass es hier zu Weisungsrechten kommen soll, dass der Aufsichtsrat anders bestellt werden soll. Die Regierung macht jetzt etwas Vernünftiges, indem jetzt, wo die Aufsichtsräte neu in den Töchtern bestellt werden, man hier dementsprechend rechtzeitig agiert.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 244

Der Staat ist bei uns immer noch ein Großunternehmer. Wir haben, wie wir im Budget­ausschuss gehört haben, glaube ich, 119 Bundesbeteiligungen, die größtenteils zu 100 Prozent in unserem Besitz sind, eine Vielzahl davon noch zusätzlich Landes­gesellschaften und Gemeindegesellschaften. Diese Gesellschaften sind sehr unter­schied­lich. Manche davon sind am Kapitalmarkt, manche haben eine Versorgungs­funktion, manche sind Marktbetriebe.

Jetzt stellt sich die Frage: Was schaffen wir mit diesem ÖBIB-Gesetz? – Wir schaffen genau diese politische Vorgabe, die wir hier im Hohen Haus gemeinsam erstellt haben. Wir wollen wieder Einfluss auf unser Eigentum haben. Wie kann man an Einfluss gewinnen? – Demokratisch legitimiert ist das nur, indem man Leuten aus der Regierung das Recht gibt, dort mitzureden, mitzubestimmen. Dort versucht man, das möglichst objektiv auch bei den Aufsichtsräten umzusetzen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist aber, dass die Trennlinie beim Kapitalmarkt zu setzen ist. Wenn wir hier im Vorfeld diskutieren, ob wir bei den Kapitalerhöhungen mitgehen, ob wir ein Unternehmen kaufen wollen, ob wir eines verkaufen wollen, dann müssen wir bedenken, dass das sehr marktbestimmende Einflüsse auf die Börsen hat. Hier würden wir alle quasi Insiderhandel betreiben. Da ist es wichtig, dass wir die Immunität haben, dass wir hier dementsprechend draußen sind. Daher ist auch hier die Rechts­form der GmbH ein gutes Konstrukt. Wir können hier als Parlament im Nachhinein eine Kontrolle ausüben, sind aber im Vorhinein nicht in die direkten Entscheidungen eingebunden, um hier keine marktbestimmenden Einflüsse zu verursachen.

Wir schaffen die Möglichkeit, dass das Halten verbessernder Anteile, das Nachziehen möglich ist. Wir schaffen auch die Möglichkeit, dass andere Beteiligungen in diese ÖIAG übergeführt werden können, dort, wo Synergien sind, und wo diese möglich sind und einen Sinn machen. Wir schaffen auch Möglichkeiten, das Know-how, das hier noch vorhanden ist oder erst geschaffen werden muss, für direkte Privatisierungen einzusetzen. Auch auf Landesseite gäbe es diese Möglichkeit.

Dieses Gesetz ist ein Spagat zwischen der notwendigen staatlichen Kontrolle und den notwendigen privatrechtlichen Verhältnissen, die sein müssen, damit es zu keinen Marktverzerrungen kommt. Das ist das, was wir gewollt haben. Das ist, glaube ich, auch das, was vor einem halben Jahr hier alle Parteien bis auf das Team Stronach, das war nicht dieser Meinung, so ausdiskutiert haben. Wir hoffen so, dass dement­sprechend eine breite Zustimmung für dieses Gesetz da ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.57


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Greiner. – Bitte.

 


18.58.02

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Was ist die entscheidende Grundsatzfrage im Zusammenhang mit der ÖIAG neu? Sie lautet: Soll Politik steuern oder alles dem freien Markt über­lassen? Ich denke mir, wir sind uns weitgehend einig, Daseinsvorsorge kann man wohl nicht dem ungezügelten Profitstreben überlassen.

Denken wir an zahlreiche Diskussionen über die Privatisierung von Wasser, von Infra­struktureinrichtungen und von Bildungseinrichtungen! Es gibt genug internationale Beispiele missglückter Privatisierungen, etwa die Privatisierung der Bahnlinien in Großbritannien, der Eisenbahnlinien in Neuseeland, die zu herben Verlusten für die Staaten geführt haben. Die Privatisierung der Wasserversorgung in Frankreich, in


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 245

Portugal führte zu Preissteigerungen von bis zu 400 Prozent. Die Bildungseinrich­tungen in Schweden sind zu nennen.

Auch hierzulande kennen wir spektakuläre Negativbeispiele, wir haben es schon gehört: Austria Tabak, BUWOG. Mit der Causa BUWOG befassen sich die Gerichte noch heute. Auch schon erwähnt: die Telekom. Dort hat das System völlig versagt. Lobbyisten hatten dort freie Hand.

Wenn Politik ihren Handlungsspielraum wahrnehmen will, dann ist diese neue Konstruktion, die wir heute beschließen, eine gute Möglichkeit, um erfolgreich agieren zu können. Gefordert ist eine zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik und Industriepolitik. Mit welchem Ziel? – Das Ziel ist, den Wirtschaftsstandort Österreich zu sichern, den Forschungsstandort Österreich weiterzuentwickeln, Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern.

Das ist eine verantwortungsvolle Wirtschaftspolitik im Sinne einer Verantwortung gegenüber der Bevölkerung. Diese Verantwortung kann man aber nur dann wahrneh­men, wenn entsprechend Substanz vorhanden ist. Das heißt, weitere Verkäufe sind nicht sinnvoll.

Im Übrigen: Es ist wohl besser – Stichwort Post AG –, eine verlässliche Dividende zu erhalten, als sich über einen einmaligen Verkaufserlös zu freuen.

Was ist an der ÖBIB neu? – Die sogenannte Selbsterneuerung des Aufsichtsrates hat ein Ende gefunden. Diese Selbsterneuerung war ein Irrweg: teuer, intransparent und fernab demokratischer Strukturen.

Mein Resümee, sehr geehrte Damen und Herren: Die ÖIAG war seit 2000 alles andere als eine Erfolgsgeschichte. Was aber erwarte ich mir von der neu geregelten ÖBIB? – Ich erwarte mir ein neues Zeitalter im Management und in der Aufsicht von Staats­beteiligungen. Ich erwarte mir eine Herangehensweise, die sachlich, professionell, trans­parent, im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gelegen ist und frei von Korruptionsaffären ist.

Die SPÖ hat sich unermüdlich für eine Neuaufstellung dieser Gesellschaft eingesetzt, und mit dem heutigen Beschluss gelingt es, der ÖBIB zeitgemäße und stabile Strukturen zu verleihen, um am Wirtschaftsstandort Österreich erfolgreich wirken zu können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Schultes zu Wort. – Bitte.

 


19.01.29

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren im Hohen Haus! In dieser Debatte geht es um die Neugestaltung unserer Bundeseigentumsverwaltung in einigen Teilbereichen, die dem Finanzminister unterstehen. Das ist schon ein historischer Tag, denn wir diskutieren den Begriff Eigentum, wir diskutieren den Begriff Verantwortung und wir diskutieren darüber, wie wir in gemeinsamer Verantwortung damit umgehen, dass wir für 66 000 Mitarbeiter die Zukunft gestalten wollen. (Präsidentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)

Es geht dabei aber nicht nur darum, für Mitarbeiter, für Menschen im Beruf die Zukunft zu gestalten, sondern auch darum, dieses Eigentum strategisch auszurichten. Und es geht darum, dieser strategischen Ausrichtung endlich einen politischen Willen zu geben. Politischer Wille hat nichts mit Parteipolitik zu tun, sondern mit der Führungs-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 246

aufgabe in diesem Land, und der Frage, wo wir in Zukunft stehen wollen, wo wir in Zukunft unsere wirtschaftlichen Schwerpunkte setzen wollen.

Wir hatten in den letzten Jahren einen selbsterneuernden Aufsichtsrat und Firmen, die sich selber überlassen waren. Es war praktisch immer so, dass die beteiligten Miteigentümer die stärkeren Partner waren und die österreichische Position de facto nur mitgeschwommen ist. (Zwischenruf des Abg. Vetter.) Anders ist das nicht zu erklären, wenn man sich diesen Schlingerweg der OMV anschaut, was die in den letzten Jahren erlebt hat und welch unnötig hohe Gaspreise wir bezahlt haben, weil eben niemand mit den Russen wirklich hart verhandelt hat. Die Ölpreisbindung wurde erst vor wenigen Tagen aufgehoben. – Das zeigt uns schon, dass dieses Nicht-genau-Hinschauen uns alle echtes Geld kostet und Auswirkungen hat.

Ich bin daher sehr froh darüber, dass gerade dieses obskure System der OMV-Diskus­sion über die Medien im letzten Sommer uns den Anstoß gegeben hat, endlich den Mut zu fassen, diese Entscheidungen zu treffen, die heute getroffen werden. Und ich gehe davon aus, dass wir alle miteinander wissen: Eigentum ist Verantwortung, Eigentum ist Pflicht, Eigentum ist Recht, Eigentum ist auch die Möglichkeit, zu gestalten. Und noch etwas ist Eigentum – davon bin ich fest überzeugt –: Privates Eigentum ist für uns der Stamm, der Beginn und in Wirklichkeit die Wurzel unserer Freiheit. Eigentum ist wichtig, auch in diesem Hohen Haus. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Vetter: Privates Eigentum ...!)

19.04


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wimmer. Ich erteile es ihm.

 


19.04.06

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Jawohl, das ÖIAG-Gesetz wird ab heute Geschichte sein. Mein Kollege Katzian hat schon erwähnt: Das ist gut so. Endlich gibt es gute Voraussetzungen, um strategisches Eigentum in Österreich besser abzusichern als bisher.

In den letzten Jahren ist da doch sehr viel geschehen, aber leider sehr viel Negatives, und wenn ich heute ein paar Beispiele gehört habe, welch gute Dinge hier geschehen wären, dann schaut das ein bisschen anders aus. In Wirklichkeit wurde verschenkt, wurde verschleudert und wurde zugeschanzt, meine sehr geschätzten Damen und Herren! (Abg. Obernosterer: Na, na, na!) Dem wird jetzt ein Riegel vorgeschoben. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Stichwort verschenken. – Wir erinnern uns an die Privatisierung der AUA 2009: 1 Cent pro Aktie, 500 Millionen € hat die Republik Österreich nachgeschossen; Privatisierung des Dorotheums 2001: 70 Millionen € Verkaufspreis, 50 Millionen € sind tatsächlich geblieben – kein gutes Geschäft, harsche Kritik des Rechnungshofes. Bei der Telekom, das ist heute schon erwähnt worden, wurde die industrielle Führerschaft abgegeben, es mussten sogar 290 Millionen € dazugezahlt werden, und bei der nächsten Kapitalerhöhung wird dieses Unternehmen wahrscheinlich ausschließlich mexikanisch geführt werden, meine geschätzten Damen und Herren.

Nun zum Verschleudern. – Die Austria Tabak ist heute schon erwähnt worden. Jawohl, das war wirklich ein Wahnsinn, was da geschehen ist! 770 Millionen € haben wir bekommen; nur fünf Jahre haben die englischen Käufer damals gebraucht, bis dieser Kaufpreis refinanziert war. Alle Standorte in Österreich wurden geschlossen. Der freiheitliche Minister Grasser hat damals gesagt, er lässt sich ins Knie schießen, wenn diese Privatisierung nicht erfolgreich für die Republik ablaufen würde. – Ich habe den


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 247

Schuss nie gehört, meine sehr geschätzten Damen und Herren, wir haben aber tausend Arbeitsplätze verloren. (Beifall bei der SPÖ.)

Jetzt zum Zuschanzen. – Es ist interessant, was die Frau Kollegin Nachbaur gesagt hat, und ich muss da schon ein bisschen näher darauf eingehen. Stichwort Minerva – wir vergessen ja viel und oft, aber das haben wir nie vergessen –: Der Altvordere Stronach wollte sich die Voest unter den Nagel reißen, Kolleginnen und Kollegen. (Oh-Rufe bei der SPÖ.) Tut heute nicht so, als ob man das wirklich vergessen hätte! (Zwischenruf des Abg. Obernosterer.) Sigi Wolf, der jetzige ÖIAG-Aufsichtsrats­vorsitzende, war damals schon im Aufsichtsrat, hat natürlich „nichts gewusst“ und war „völlig unbeteiligt“. Gleichzeitig war er auch Chef von Magna Europa, also der oberste Chef des Konzerns. – Gott sei Dank wurde das von den Medien aufgedeckt, Gott sei Dank ist das nicht über die Bühne gegangen! (Abg. Auer: Rainer! Rainer! Wer hat sie erhalten, die Voest?) Aber auch für die Frau Nachbaur hat das etwas Gutes: Sie wäre wahrscheinlich heute nicht im Hohen Haus. Wenn dieser Deal über die Bühne gegangen wäre, wäre sie wahrscheinlich Prokuristin in Linz oder in Donawitz. Der Ausgang war also auch ein Glück für Frau Nachbaur.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, es ist gut und wichtig, dass diese verrückte Regelung der Selbsterneuerung des Aufsichtsrates nun fällt. Ich will den jetzigen Aufsichtsräten nicht drohen, aber sie wären gut beraten, jetzt keine Handlungen mehr zu setzen, bis das neue Gesetz in Kraft tritt, damit nicht noch mehr angestellt wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich glaube, dass es wichtig ist, dass die Politik endlich wieder Verantwortung überneh­men kann.

Geschätzter Herr Bundesminister Schelling, von unserer Seite wurde ja ein Industrie­fonds, ein Staatsfonds angesprochen. Sie haben nicht direkt Nein gesagt. – Ich glaube, es wäre gut, wenn wir dieses Thema auch weiterhin in Diskussion halten, weil es wichtig ist, dass für Österreich strategisch wichtige Unternehmen noch besser abgesichert werden als bisher. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.08

19.08.10

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 485 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (Abg. Rädler – in Rich­tung FPÖ-Abgeordnete, die nicht mitstimmen –: Die hat sich schon längst verab­schiedet, diese FPÖ! – Abg. Schieder – in Richtung der Grünen, deren Abgeordnete nicht mitstimmen –: Die Grünen enttäuschen mich!)

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Frau Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend umfassende Reform der Verwaltung von Bundesbeteiligungen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag stimmen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 248

19.09.2915. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (374 d.B.): Drittes Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (462 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Schönegger. Ich erteile es ihm.

 


19.10.04

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Fernsehbildschirmen zu Hause, sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal! Das Dritte Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen verfolgt vor allem das Ziel, Ausliefe­rungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, wenn die gesuchte Person der Auslieferung zustimmt.

Es gab freilich schon in der Vergangenheit auch auf anderen Ebenen Maßnahmen zur Vereinfachung der Auslieferung gesuchter Personen. Ein wichtiger solcher Schritt war beispielsweise innerhalb der Europäischen Union der 2004 in Kraft getretene Europäische Haftbefehl. Mit dem Europäischen Haftbefehl wurden Verfahren zur Übergabe betroffener Personen deutlich schneller und einfacher gemacht. Die Dauer der Überstellungsverfahren konnte dadurch wesentlich verringert werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Erweiterung dieser bestehenden Mög­lichkeiten und eine weitere Umsetzung von Maßnahmen zur Vereinfachung und Verkürzung der Auslieferungsverfahren bringen Vorteile für alle Beteiligten. Der ausliefernde Staat profitiert durch kürzere Belegdauern der Justizanstalten; der um die Auslieferung ersuchende Staat profitiert durch zügige Auslieferung des anderen Staates.

In Zukunft soll es neben der bestehenden österreichischen Regelung im Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz aufgrund dieses Dritten Zusatzprotokolls möglich sein, die Auslieferung mit Zustimmung der auszuliefernden Person bereits auf Grundlage eines Fahndungsersuchens zu bewilligen. Daneben wären die Durchführung des Auslie­ferungsverfahrens und die Übergabe der gesuchten Person an den ersuchenden Staat an kurze Fristen gebunden, wodurch die Dauer dieser Auslieferungshaft ebenfalls verringert werden kann.

Wesentliche Verbesserungen gibt es auch durch den weitaus größeren Anwendungs­bereich dieses Dritten Zusatzprotokolls durch die große Zahl von Vertragsstaaten.

Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen, es freut mich, dass im Justizausschuss Einigkeit geherrscht hat und alle Parteien dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Vertrages empfehlen werden. Ich glaube und bin überzeugt davon, dies ist ein gelungener Beitrag zu mehr Effizienz im Rahmen der europäischen Strafverfolgung, und bedanke mich schon jetzt für diese einstimmige Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.12


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


19.12.31

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Lassen Sie mich noch ergänzend zu meinem Vorredner ein paar Argumente bringen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 249

Die gegenständliche Beschlussfassung betrifft eine Regelung, die dazu beitragen kann, dass die Arbeit der Justiz noch effizienter gestaltet werden kann. Die Ansprüche in Österreich an die Rechtsstaatlichkeit sind sehr hoch, daher begrüßt meine Fraktion natürlich auch jede Verbesserung im Bereich von Rechtsgrundlagen, die unter Wahrung individueller Rechte eine möglichst effiziente Abwicklung von Verfahren fördert.

Eine Justiz, die höchsten rechtsstaatlichen Maßstäben gerecht wird und gleichzeitig auch ökonomisch arbeitet, hat in Österreich Tradition.

Die Kommission für Effizienz der Justiz des Europarates stellt diesbezüglich unserer österreichischen Justiz ein sehr gutes Zeugnis aus. Es ist eine Studie unter 45 Ländern gestartet worden, und da haben wir im internationalen Vergleich eigentlich sehr gute Werte. In Österreich werden für strittige Zivilverfahren nur vier Monate im Vergleich zum Durchschnitt von acht Monaten gebraucht. Wir erfüllen diese Kriterien also gut, und daran gemessen erscheint jetzt dieses internationale Auslieferungsabkommen möglicherweise von sehr geringer Bedeutung.

Bei der Auslieferung mit dem Europäischen Haftbefehl geht es konkret um etwa 200 Fälle pro Jahr; bei Auslieferungen in Länder außerhalb des Geltungsbereiches des Europäischen Haftbefehls geht es um noch einmal 100 Fälle, und bei der Einlieferung sind es zirka 30 Fälle im Jahr. Diese Zahlen nenne ich, damit wir auch einen Eindruck der Dimension haben, wovon wir sprechen.

Bereits jetzt werden zwei Drittel aller Auslieferungsverfahren im vereinfachten Verfah­ren erledigt.

Diese Bestimmung trägt zur raschen, unbürokratischen Abwicklung von Auslieferungen zwischen den Staaten bei und hilft, bei unterschiedlichen internationalen Rechts­sphären auch die höchstmögliche Rechtssicherheit zu wahren.

In diesem Sinne setzen wir die Bestimmung auch sehr gerne in Kraft. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

19.15


Präsidentin Doris Bures: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lausch zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.15.16

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das Dritte Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsüberein­kom­men wird auch unsere Zustimmung erlangen. Das ist natürlich eine gute Sache. Es existiert auch bereits, denn dieses Dritte Zusatzprotokoll ist ja im Prinzip, wie der Name schon sagt, eine Ergänzung. So etwas gibt es schon.

In Zukunft soll es das Auslieferungsverfahren vereinfachen und beschleunigen – und jetzt kommt es –, wenn die gesuchte Person der Auslieferung zustimmt. In der Praxis schaut das so aus, dass das leider Gottes die wenigsten tun. Das ist also gut gemeint, aber natürlich wird jeder, der in einem anderen Staat eine kriminelle Handlung gesetzt hat und gesucht wird, wenn sich dieser Staat um Auslieferung bemüht und diese Person in Österreich inhaftiert ist – in Österreich gibt es einen relativ hohen Standard und Vorzeigevollzug –, wird diese Person nicht unbedingt dieser Auslieferung in sein – vermutlich – Heimatland oder ein anderes Land zustimmen. Aber wie gesagt, das ist natürlich eine richtige und wichtige Sache, und wir werden dem zustimmen.

Was aber, wenn man das endlich von Regierungsseite angehen würde, noch wichtiger und auch begrüßenswert wäre, das ist die sogenannte Strafverbüßung im Heimatland. Das heißt Folgendes: Es muss, wenn ein EU-Staatsbürger oder generell ein auslän-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 250

discher Staatsbürger in Österreich inhaftiert ist und beispielsweise zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wird, dieser nicht die ganze Haft in Österreich um öster­reichisches Steuergeld absitzen. Da gibt es Verträge! Auch die gibt es schon, aber es gibt nicht mit allen, sondern nur mit relativ wenigen Staaten solche Verträge, dass man schaut, dass der Straffällige nach einem Drittel der verbüßten Haft in sein Heimatland zurückgeführt, zurückgebracht wird und dort die restliche Freiheitsstrafe verbüßt.

Das würde sehr, sehr viel Steuergeld sparen. Ein Hafttag in Österreich kostet schon mehr als 100 €, davon ist auszugehen. Das ist vielleicht für Sie, Herr Bundesminister Schelling, relativ interessant: Bei 100 € pro Tag würde bereits eine einprozentige Sen­kung der Anzahl der in Österreich inhaftierten Ausländer eine Ersparnis von 1,6 Mil­lionen € im Jahr bringen.

Das wäre also eine absolut sinnvolle Sache, deswegen sollte man sich hier natürlich bemühen, Verträge mit möglichst vielen Staaten abzuschließen, damit man dann auch möglichst viele in Österreich straffällig Gewordene die Reststrafe oder einen großen Teil der Reststrafe im Heimatland verbüßen lässt. Das hätte auch einen sozialen Aspekt, weil natürlich Sprachbarrieren wegfallen würden und familiäre Kontakte sofort wieder aufgenommen werden könnten.

In diesem Zusammenhang bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschluss von Staatsverträgen zur Forcierung der Haftverbüßung der in Österreich verurteilten Ausländer im Heimatland

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres und der Bundesminister für Justiz, wird aufgefordert, den Abschluss von Staatsverträgen, welche gewährleisten, dass mehr in Österreich verurteilte ausländi­sche Staatsbürger zur Haftverbüßung im eigenen Land übernommen werden, zu forcieren.

*****

Also wenn Sie hier, sage ich einmal, der Republik Österreich, dem Staat helfen wollen, Steuern zu sparen, Kosten zu sparen, etwas Gutes tun wollen und auch einem großen sozialen Aspekt gerecht werden wollen, dann stimmen Sie bitte diesem Ent­schließungsantrag zu! Er ist eine absolut gute Sache, die in die richtige Richtung gehen würde, vor allem in Zeiten wie diesen. Wie gesagt, der Hafttag jedes Inhaftierten in Österreich kostet schon mehr als 100 €, also überlegen Sie sich das! Dieser Entschließungsantrag würde im Jahr sicherlich die eine oder andere Million Euro Steuergeld einsparen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.19


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 251

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Lausch und weiterer Abgeordneter betreffend Abschluss von Staats­verträgen zur Forcierung der Haftverbüßung der in Österreich verurteilten Aus­län­der im Heimatland

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (374 d.B.): Drittes Zusatzprotokoll zum Europäischen Ausliefe­rungs­übereinkommen (462 d.B.) (TOP 15)

Die Belagszahlen der Justizanstalten zeigen auf, dass im April 2014 mehr als die Hälfte der Insassen in österreichischen Haftanstalten keine österreichischen Staats­bürger waren.

Gleichzeitig ist zu beobachten, dass die österreichischen Justizanstalten neben einer kontinuierlichen Personalknappheit auch unter einer laufenden Überbelegung leiden.

Wenn man davon ausgeht, dass ein Hafttag in Österreich pro Häftling rd. € 100 an Kosten verursacht, würde bereits eine 1%ige Senkung der Anzahl der in Österreich inhaftierten Ausländer eine Ersparnis von über 1,6 Millionen pro Jahr bewirken.

Gleichzeitig sind auch soziale Aspekte - wie etwa die Besuchsmöglichkeit von Familien­angehörigen, wenn Häftlinge ihre Haft im Heimatland verbüßen - zu berück­sichtigen.

Es muss daher zur Entlastung unserer Justizanstalten und des Budgets zum Ab­schluss von Staatsverträgen kommen, welche gewährleisten, dass ein Teil der 4.405 in Österreich verurteilten ausländischen Staatsbürger vermehrt zur Haftverbüßung im eigenen Heimatland übernommen werden.

Ein belgisch-marokkanisches Abkommen zum Beispiel legt fest, dass marokkanische Häftlinge in Belgien und belgische Gefangene in Marokko ihre Strafe im Herkunftsland verbüßen können. Ermöglicht wird erstmals auch die nicht freiwillige Überführung Gefan­gener in ein Gefängnis ihres Heimatlandes. Absprachen sollen einen reibungslo­seren Ablauf bei der Repatriierung abgewiesener Landsleute gewährleisten.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres und der der Bundesminister für Justiz, wird aufgefordert, den Abschluss von Staatsverträgen, welche gewährleisten, dass mehr in Österreich verurteilte auslän­dische Staatsbürger zur Haftverbüßung im eigenen Land übernommen werden, zu forcieren.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte.

 


19.20.05

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Ich möchte dieses Auslieferungsabkommen zum Anlass nehmen, anhand von zwei Beispielen die Bedeutung der Auslieferung festzumachen. Wir haben mittler­weile ein jährlich wiederkehrendes Ereignis, und zwar Ende Jänner jeden Jahres, wo ein Teil der extremen, der gewaltbereiten Linken das Recht der Andersdenkenden, sich


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 252

zum Tanz zu versammeln, in Frage stellt und auf der Straße eine Auseinandersetzung mit der Polizei provoziert. Teilweise gehen hier Glasscheiben zu Bruch, dieses Jahr sind auch Autoreifen von Taxis aufgeschnitten worden.

Wenn Leute aus dem Ausland hierherkommen, um hier sozusagen erlebnisorientiert Krawall zu machen, dann ist dieses Gesetz, das wir beschließen, eine gute Mög­lichkeit – wenn man dann entsprechend den einschlägigen Paragraphen gegen diese Leute vorgeht –, vielleicht doch auch der Justiz zum Durchbruch zu verhelfen. Wobei ich mit einem Vorredner ziemlich konform gehe, dass ich in den meisten Fällen nicht glaube, dass es dieses Einverständnis dafür tatsächlich geben wird.

Lassen Sie mich allerdings die Gelegenheit nutzen, um zu sagen, dass ich – nachdem die Regierung zu diesen Vorfällen praktisch überhaupt keine Stellungnahme abge­geben hat – es doch etwas seltsam finde, dass im Ergebnis die extreme Linke der FPÖ schlicht und einfach eine Wahlkampfhilfe leistet, denn die wenigsten Österreicher sind in der Hofburg oder außerhalb, sondern auf der Seite der Polizei und zahlen das Ganze und finden das in Wirklichkeit nicht in Ordnung. Da sollte es auch ent­sprechende Meinungsäußerungen von der Regierung geben. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich nehme als zweites Beispiel, wenn wir hier das Stichwort Auslieferung haben, dass es Länder gibt, an die wir nicht ausliefern, weil wir deren Rechtssystem nicht trauen. Eines davon ist ein Land, dessen Angehöriger ein gewisser Herr Rakhat Aliyev war, muss ich seit gestern sagen, den wir nicht ausgeliefert haben, hinsichtlich dessen Person allerdings ein Strafverfahren eingeleitet worden ist, wo doch viele Juristen gewissermaßen Bauchweh gehabt haben. Herr Aliyev hat diese zwei Bücher geschrieben. (Der Redner hält Bücher in die Höhe.) Seit 2007 ist das ein Fall, der auch das österreichische Parlament beschäftigt hat. Über diesen Mann ist in gewisser Weise immer das Damoklesschwert des gewaltsamen Todes geschwungen worden. Und gestern hat sich dann herausgestellt, dass sein Leben mit einem vermeintlichen Selbstmord geendet hat.

Das ist ein Kapitel der österreichischen Rechtsgeschichte, das sicher damit nicht beendet worden ist und das nach Aufklärung schreit. Wenn wir hier wohl das mulmige Gefühl haben müssen – und es gibt ja auch ein entsprechendes Verfahren –, dass aus dem Ausland heraus versucht wird, auf die österreichische Justiz oder auch auf die Medienlandschaft Einfluss zu nehmen, dann sind nicht nur die Justizbehörden gefordert, dann wird möglicherweise auch das österreichische Parlament gefordert sein, entsprechende Aufklärung in diese Angelegenheit zu bringen. (Abg. Steinhauser: Werden Sie konkret! Was meinen Sie?)

Ich möchte Ihnen die Anregung geben, darüber nachzudenken, ob es hier vielleicht auch im Rahmen eines Untersuchungsausschusses einen Bedarf an Arbeit für das Parlament geben könnte. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

19.24


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Troch. – Bitte.

 


19.24.37

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute hier das Europäische Auslieferungsabkommen. Vorweg darf ich sagen, es ist ein gutes Beispiel der Zusammenarbeit in Europa. Schauen wir uns einmal die Neuerungen an, die dieses Auslieferungsabkommen bringen wird, konkret das Dritte Zusatzprotokoll.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 253

Zum Ersten geht es einmal darum, dass die kurzen Fristen eine Beschleunigung bringen werden, was die Dauer der Auslieferungshaft verringern wird. Das heißt, die Haftzeiten ausländischer Staatsbürger in Österreich werden verringert. Das ist doppelt erfreulich für Österreich: Es ist erfreulich für den Staatshaushalt, es wird zu leichten Entlastungen kommen, und erfreulich ist es natürlich auch für die überbelegten Justizanstalten.

Neu ist die politische und geographische Ausweitung auf die Länder des Europarates, also auch auf einige Nicht-EU-Länder. Das ist insofern für Österreich von Bedeutung, als es hier vor allem um die Staaten Ost- und Südosteuropas geht, die statistisch im Häftlingsbestand in Österreich durchaus auch eine Rolle spielen. Ich habe hier die Tagesstatistik vom 1. Jänner 2015: In Österreich gab es da 20 Auslieferungshäftlinge aus 15 Ländern. Darunter war ein einziger Nicht-Europäer aus Algerien, ansonsten stammten sie aus sechs Europaratsländern, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind: Albanien, Mazedonien, Montenegro, Russland, Schweiz und Serbien.

Es wird also zu einer Beschleunigung, einer Erleichterung bei der Auslieferungshaft kommen. Das ist positiv, das ist eine Entbürokratisierung und eine Beschleunigung. Daher sagt die SPÖ ganz klar Ja zum Vollzug dieser gesetzlichen Regelung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.26


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Knes. – Bitte.

 


19.26.42

Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Dritte Zusatzprotokoll zum Europäischen Ausliefe­rungsübereinkommen ist im Wesentlichen ein sehr gutes Protokoll und wurde auch von Österreich bereits unterschrieben, aber leider noch nicht ratifiziert.

Seit dem Inkrafttreten des Auslieferungs- und Rechtshilfegesetzes 1969 war es Öster­reich ja schon möglich, das schnellere Verfahren einzuleiten. Die Hürden bestanden aber auf formeller Ebene, denn wir mussten ja verschiedenste formelle Unterlagen einfordern, und so wurde das Auslieferungsverfahren immer in die Länge gezogen.

Der wesentliche Punkt ist jetzt, dass es in Zukunft eine Frist gibt – eben mit diesen besagten 30 Tagen – und letztendlich auch das Budget des österreichischen Staates leicht entlastet werden kann. Darum gibt es auch seitens der SPÖ eine klare Zustim­mung zu diesem Abkommen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.27

19.27.10

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, dem Ab­schluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 374 d.B. gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschluss von Staats­verträgen zur Forcierung der Haftverbüßung der in Österreich verurteilten Ausländer im Heimat­land.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 254

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

19.28.4416. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 868/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend psychologischer Beratung für SchöffInnen und Geschworene (463 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen somit zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


19.29.13

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um einen Antrag der Grünen, der vorsieht, dass Schöffinnen und Schöffen beziehungsweise Geschworene auf psycho­thera­peutische Betreuung zurückgreifen können, wenn sie in belastenden Beweisverfahren vor Gericht mitwirken.

Dieser Antrag hat einen realen Hintergrund: Wir haben ein E-Mail von einem Schöffen bekommen, der an einem Verfahren mitgewirkt hat, in dem er unter anderem Bild­material sichten musste, wo es um einen sexuellen Missbrauch, eine sexuelle Gewalt­tat an der 13-jährigen Stieftochter durch den Stiefvater gegangen ist, der dann auch verurteilt worden ist.

Dieser Schöffe hat uns nach diesem Verfahren Folgendes geschrieben:

Nach der Verhandlung wurde ich nach Hause geschickt. Mit meinen Gedanken, mit meinen Eindrücken und mit dem Erlebten muss ich persönlich nun ein Umgehen finden. Ich weiß bisher nur eines: Vergessen werde ich diese Bilder nie mehr! Ich denke, es ist nicht professionell und zeitgemäß, dass unbescholtene Bürger mit solch außergewöhnlichen Ereignissen und Erlebnissen allein gelassen werden.

Ich glaube, dem kann man nichts hinzufügen. In einer modernen Justiz muss man professionelle Betreuung sicherstellen, wenn Bürgerinnen und Bürger ihren Dienst als Schöffen und Geschworene leisten. Wir haben daher einen Antrag eingebracht, der vorsieht, dass das Justizministerium dafür sorgt, dass für Schöffen und Geschworene nach spezifischen Verfahren, wo es in der Regel um Gewaltdelikte und Sexualdelikte geht, also anschließend – das ist wichtig, nicht während des Verfahrens, damit da kein Manipulationstor geöffnet wird, aber nach dem Verfahren –, psychotherapeutische Aufarbeitung ermöglicht wird, was relativ einfach wäre, wird doch die Zahl der betroffenen Zielgruppe vermutlich nicht wahnsinnig groß sein. Es geht darum, dass man mit Therapeutinnen und Therapeuten entsprechende Verträge abschließt und dann die Betroffenen dorthin verweist, wenn sie den Bedarf haben, das im Prozess Gesehene aufzuarbeiten.

Dieser relativ einfache und klare Antrag wurde aber abgelehnt und wird offensichtlich auch heute im Plenum abgelehnt. Stattdessen haben SPÖ und ÖVP einen eigenen Antrag eingebracht, und in diesem Antrag schlagen sie Folgendes vor: Es soll einen Erlass geben, wonach Richter betroffene Schöffen und Geschworene darauf ver­weisen, dass es beim Psychosozialen Dienst und bei den Kriseninterventionszentren Hilfe geben kann.

Wir haben uns gedacht, das ist vielleicht nicht die optimale Lösung, könnte aber die zweitbeste Lösung sein, und haben uns dann beim Psychosozialen Dienst und bei den


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 255

Kriseninterventionszentren erkundigt. Zum Ersten haben sie noch nie davon gehört, dass sie SchöffInnen und Geschworene aus justiziellen Verfahren betreuen sollen. Das wäre aber noch kein grundsätzliches Problem. Ich finde es nur sonderbar, dass wir im Parlament einen Beschluss fassen sollen, dass sie künftig die Anlaufstelle für so etwas sein sollen, und sie selbst nichts davon wissen. Aber okay.

Was aber nachdenklich macht: Wenn man den Psychosozialen Dienst dann fragt, ob er überhaupt Anlaufstelle für solche Schöffen und Geschworene sein kann, dann ist die Antwort relativ klar: Nein, denn wir sind für Akutfälle zuständig! 50 Prozent unserer Klientel sind Schizophrenie-PatientInnen, für psychotherapeutische Betreuung fehlt uns das Angebot. Das heißt, der Psychosoziale Dienst scheidet schon einmal als Anlauf­stelle aus.

Dann haben wir beim Kriseninterventionszentrum angerufen. Die haben uns gesagt: Ja, wir sind grundsätzlich zuständig für solche Fälle, wir können auch Hilfe leisten. Es gibt nur ein Problem: Wir haben diese Angebote nur in Niederösterreich und Wien.

Das heißt, es wird hier ernsthaft in einer Sache, die man nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte, wie dieser Brief zeigt, vom Parlament vorgeschlagen, dass man sich einerseits an eine Stelle wendet, die nicht zuständig ist, und andererseits an eine Stelle wendet, die nur in Wien und Niederösterreich ein derartiges Angebot bieten kann, das heißt, in allen anderen Oberlandesgerichts-Sprengeln außerhalb von Wien als Anlauf­stelle ausscheidet.

So kann man mit Schöffen und Geschworenen, die ja nicht freiwillig diesen Dienst am Staat versehen, sondern die ausgewählt werden und das ehrenamtlich machen, nicht umgehen. Es ist unprofessionell und unverständlich, dass es für diese Fälle keine professionelle Lösung gibt, und ich finde das inakzeptabel. Daher werden wir diesen Antrag ablehnen, denn wir brauchen keine Scheinlösungen, sondern wir müssen das, was uns ein Bürger geschildert hat, der hoch irritiert war, ernst nehmen und den Schöffen und Geschworenen professionell zur Seite stehen.

Ich bin wirklich froh, dass ich solch ein Filmmaterial nicht sichten muss, und ich bin froh, dass es Schöffen und Geschworene gibt, die trotzdem im Sinne der Laien­gerichtsbarkeit, die bei uns gesetzlich verankert ist, mitwirken. Aber so kann man mit Bürgerinnen und Bürgern, die freiwillig ihren Dienst am Staat durch die Ausübung der Schöffen- und Geschworenentätigkeit versehen, wirklich nicht umgehen. Ich finde das unmöglich. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

19.34


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.

 


19.34.55

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Steinhauser hat diesen konkreten Fall und vor allem auch das Schreiben schon angesprochen, das ja an alle Justizsprecher gegangen ist, auch an den Herrn Bundesminister. Das ist sicherlich eine nachvollzieh­bare Anregung oder, besser gesagt, Forderung des betroffenen Schöffen, Laienrichter in derart belastenden Situationen auch zu unterstützen.

Minister Brandstetter hat im Ausschuss klargestellt, dass er absolutes Verständnis dafür hat, und bekräftigt, dass er im Rahmen seiner Möglichkeiten – und da muss ich dazusagen: im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten – hier nach Lösungen suchen wird, die vor allem auch dem Antrag der Grünen entsprechen, nachträgliche kostenlose psychologische Beratung sicherzustellen. Da dies mit dem heutigen Tag nicht möglich


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 256

ist, auch aufgrund der finanziellen Möglichkeiten und finanziellen Fragen, werden wir diesen Antrag ablehnen.

Ein Schritt, den wir aber direkt setzen möchten und können, ist, die Information über externe Angebote zu verbessern. Wir haben hiezu einen Antrag im Ausschuss gestellt, der zum einen die Ausarbeitung einer Informationsbroschüre über mögliche oder konkrete Angebote beinhalten soll. Zum anderen geht es auch darum, dass die Gerichte gerade in diesen belastenden Strafverfahren die involvierten Personen kon­kret auf diese Angebote hinweisen. Da nehme ich die Bedenken, die vom Kollegen Steinhauser hier geäußert worden sind, durchaus auf. Es braucht natürlich einmal diesen Antrag an das zuständige Ministerium, hier an Lösungen und an dieser Infor­mationsbroschüre zu arbeiten und gemeinsam mit diesen Einrichtungen – Kriseninter­ventionszentren, Psychosoziale Dienste – das Angebot zu schaffen beziehungsweise auch zu unterstützen.

Ich darf noch einmal bekräftigen, dass das Thema mit diesem Antrag sicherlich nicht abgehakt ist, sondern wir die Möglichkeiten zum heutigen Tag damit ausschöpfen. Ich bitte daher um breite Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

19.37


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.

 


19.37.15

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Laiengerichtsbarkeit ist eine Beson­derheit des österreichischen Rechtssystems. Dabei wird den Bürgerinnen und Bürgern, die da drankommen, wohl einiges abverlangt. Ich habe das direkt miterlebt, als ich selbst beruflich bei Gericht gearbeitet habe, wie belastend diese Tätigkeit ist, nicht nur zeitlich, sondern auch psychisch, gerade wenn Bildmaterial, Filmmaterial zu sichten ist. Da dürfen wir die Menschen natürlich nicht allein lassen, das Ganze zu verarbeiten, wenn sie solch ein Sonderopfer für unser Rechtssystem erbringen. Hier besteht eine Bringschuld des Staates, diesen Menschen auch Hilfsangebote zu stellen.

Mit dieser jetzt kundgetanen Absicht, auch in dem Entschließungsantrag, Hilfs­ange­bote an die betroffenen Personen heranzutragen, gehen wir einen Schritt in die richtige Richtung. Die Bedenken, die geäußert wurden, sind natürlich auch ernst zu nehmen. Aber hier kann ich sagen, auch aus eigener Erfahrung, weil ich ja auch bei einem Sozialverein tätig war, über Einzelabrechnungen mit dem Justizministerium kann man auch mit Trägerorganisationen immer eine Lösung zustande bringen. Und wenn jetzt diese Trägerorganisationen bekannt gegeben werden, dann ist es ja auch wesentlich einfacher, Lösungen zu finden. Sie haben ja gesagt, es sind nicht viele Fälle, die es betrifft, und in den Einzelfällen wird man dann auch Lösungen finden. Wenn Ihnen Probleme auffallen, dann melden Sie das, melden Sie das dem Ministerium, melden Sie es mir, dann werden wir da auch eine Lösung erarbeiten!

Wichtig ist, dass das Problem angegangen wird, und insofern danke ich auch für Ihre Bereitschaft, hier das Bewusstsein zu schärfen und hier auch mitzutun. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.39


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte.

 


19.39.28

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Frau Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Diese Diskussion ist eine Gelegenheit, uns daran zu erinnern, dass das Richteramt ein schweres ist. Und es ist auch ein besonders schweres für Laienrichter.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 257

Laienrichter sind ein Ausdruck einer demokratischen Gesinnung. Im Wesentlichen geht insbesondere die Geschworenengerichtsbarkeit mit Demokratie mehr oder weniger einher. Je mehr Demokratie man hat, desto mehr Laiengerichtsbarkeit hat man auch, desto mehr Geschworenengerichte hat man auch. Geschworenengerichte, Laien deshalb, weil man halt eine gewisse Skepsis gegenüber den Berufsrichtern hat, mag sie jetzt berechtigt sein oder nicht.

Laienrichter betrauen wir mit der Beurteilung der schwersten Kriminalfälle, die es gibt, angefangen bei Mord. Mord – acht Geschworene, die über die Tatfrage zu entscheiden haben. Das ist schon etwas Belastendes, wenn wir ihnen genau diese Delikte aufer­legen.

Ich möchte aber auch daran erinnern, was die Laien zu schwören haben, gemäß § 240a der Strafprozessordnung:

„Sie schwören und geloben vor Gott, die Beweise, die gegen und für den Angeklagten werden vorgebracht werden, mit der gewissenhaftesten Aufmerksamkeit zu prüfen, nichts unerwogen zu lassen, was zum Vorteil oder zum Nachteil des Angeklagten gereichen kann, das Gesetz, dem Sie Geltung verschaffen sollen, treu zu beobachten, vor Ihrem Ausspruch über den Gegenstand der Verhandlung mit niemand, außer mit den Mitgliedern des Schöffengerichts, Rücksprache zu nehmen, der Stimme der Zu- oder Abneigung, der Furcht oder der Schadenfreude kein Gehör zu geben, sondern sich mit Unparteilichkeit und Festigkeit nur nach den für und wider den Angeklagten vorgeführten Beweismitteln und Ihrer darauf gegründeten Überzeugung“ zu ent­scheiden.

Es darf keine Besprechung außerhalb des Schöffensenates während des Verfahrens geben. Und das muss auch in diesem Fall gelten.

Der Herr Kollege hat schon den Antrag so gestellt, dass das danach ist, aber selbst bei einem langen Verfahren darf es keine Besprechung geben. Das ist ein wesentlicher Punkt.

Und der andere ist: der Stimme der Zu- oder Abneigung kein Gehör zu geben. Das ist eine schwere Bürde, die wir den Leuten auferlegen, und das sollten wir uns anlässlich dieses Tagesordnungspunktes wieder einmal zu Gemüte führen. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

19.42


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


19.42.14

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister in Vertretung! Ich habe mich für einen kurzen Redebeitrag zu Wort gemeldet, weil wir unser Stimmverhalten hier gegenüber jenem im Ausschuss ändern.

Wir haben an sich dem Entschließungsantrag der Regierungsparteien zugestimmt, aufgrund der Information, die uns der Kollege der Grünen gegeben hat, können wir dem hier aber nicht zustimmen, denn das ist ein klassisches Beispiel dafür, wie man mit etwas umgeht.

Es wird ein Problem seitens einer Oppositionspartei aufgezeigt. Im Normalfall wird dann gesagt: Eine gute Idee, wir vertagen erst einmal!, jetzt aber sagt man: Das ist vielleicht doch ein bisschen zu brisant, da brauchen wir nicht zu vertagen, sondern wir haben eine eigene Initiative! Und was kommt jetzt seitens der Regierungsparteien? – Frau Kollegin Grossmann hat gesagt: Na ja, ganz so schlimm wird es nicht werden,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 258

wenden Sie sich an mich, wir werden schon eine Lösung finden, wir werden daran arbeiten, wir werden da feilschen, es wird dann schon irgendwie gehen!

Mit solch einem Entschließungsantrag untergraben wir eigentlich die Autorität dieses Hauses, denn dieser Entschließungsantrag ist – das sehe ich jetzt – ein reines Placebo. In Wirklichkeit ist es Pfusch, um ein schlechtes Gewissen in irgendeiner Form zu beruhigen. Und dem können wir nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.43


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger. – Bitte.

 


19.43.31

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ja, Herr Dr. Rosenkranz, es tut mir leid, dass Sie dem gegenständlichen Entschließungsantrag Ihre Zustimmung versagen. Das Problem, das Kollege Steinhauser durch seinen Antrag im Justizausschuss aufgeworfen hat, ist ein durchaus ernst zu nehmendes. (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.) Und wenn man sich das Beispiel, das er in seinem Antrag gebracht hat, vor Augen hält, dann muss man sagen, eine psychische Belastung, eine seelische Belastung von Laienrichterinnen und Laienrichtern ist ja auch nicht von der Hand zu weisen. (Abg. Walter Rosenkranz: Als Strafverteidiger muss ich es mir auch an­schauen, ist auch nicht lustig!) Auch Sie in Ihrem Beruf müssen sich das anschauen, richtig.

Aber, und das hat auch der Herr Bundesminister im Ausschuss schon zugestanden, man wird sich überlegen, in welcher Form man das in Zukunft lösen kann, um dem Antrag, der ja durchaus seine Berechtigung hat, vielleicht irgendwie nahetreten zu können.

Der gegenständliche Entschließungsantrag ist einmal ein erster Schritt auf dem Weg dorthin, und ich hoffe doch – der Herr Bundesminister für Justiz hat das ja im Aus­schuss auch schon ausgesprochen –, dass wir zu einer Lösung kommen werden, um in Zukunft eine Unterstützung in psychosozialer Hinsicht für Laienrichterinnen und Laienrichter gewährleisten zu können. Wir müssen diese aber auch finanzieren kön­nen.

Daher ersuche ich jetzt – als ersten Schritt – um Zustimmung zum vorliegenden Ent­schließungsantrag. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.45


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


19.45.23

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Das, was jetzt hier abläuft, ist ein bisschen skurril, muss man schon sagen.

Der Antrag der Grünen hat ein sehr wichtiges Problem angesprochen. Er ist aus nicht ganz nachvollziehbaren Gründen abgelehnt worden, und dann hat man eben diesen neuen Entschließungsantrag eingebracht, hinsichtlich dessen man ja auf den ersten Blick sagen könnte: Na gut, da hat man sich etwas überlegt, man schreibt sogar explizite Stellen hinein, die sich darum kümmern sollen.

Kollege Steinhauser hat jetzt aber schon ausgeführt, die einen fühlen sich nicht zuständig, können das Angebot nicht bringen, die anderen schaffen es rein räumlich nicht. Und das Argument, das mich jetzt endgültig überzeugt hat, dem Ent­schließungs­antrag der Regierungsparteien nicht zuzustimmen, sind die finanziellen Mittel.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 259

Ich bin der Erste, der normalerweise sagt, da müssen wir schauen, wir müssen auf­passen, dass wir nicht zu viel ausgeben. Aber bitte, wenn ich einen österreichischen Staatsbürger zu etwas verpflichte – und in diesem Fall ist das eine Pflicht; es ist aus demokratiepolitischer Sicht etwas Wichtiges, dass das Volk da dabei ist, aber ich verpflichte den Staatsbürger dazu – und ihm solche Dinge zumute, kann ich nachher nicht sagen, ich bin mir nicht sicher, ob ich mich um ihn kümmern kann, denn finanzielle Mittel habe ich vielleicht nicht. Also das ist eine ganz schreckliche Ansage, denn wenn ich Menschen dazu verpflichte, dass sie so etwas machen, dann muss ich ihnen auch nachher die notwendige Unterstützung zuteilwerden lassen. (Beifall bei Abgeordneten der NEOS.)

19.46

19.46.46

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Zunächst lasse ich über den Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 463 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantrages 868/A(E) zur Kenntnis zu nehmen, abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu Ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 463 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend bessere psychologische Unter­stüt­zung von Laienrichtern und Laienrichterinnen in belastenden Situationen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 67.)

19.47.5117. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 269/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Stellenbesetzungsgesetz geändert wird (464 d.B.)

18. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 345/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Stellenbesetzungsgesetz geändert wird (465 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nun zu den Punkten 17 und 18 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort ist dazu niemand gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen somit zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Antrag des Justiz­ausschusses, seinen Bericht 464 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 260

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Ich weise den Antrag 269/A dem Verfassungsausschuss zu.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Antrag des Justiz­ausschusses, seinen Bericht 465 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Ich weise den Antrag 345/A dem Verfassungsausschuss zu.

19.49.4219. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 843/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend anlasslose Überprü­fungs­möglichkeit Datenschutzbehörde (466 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nun zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort ist dazu niemand gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen somit gleich zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 466 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Ich weise den Antrag 843/A(E) dem Verfassungsausschuss zu.

19.50.4520. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (448 d.B.): Bun­des­gesetz, mit dem hinsichtlich ganztägiger Schulformen und der Bewe­gungs­orientierung an Schulen das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schulor­gani­­sa­tionsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschul­gesetz, das Bun­desgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sport­lehrern, das Schulunterrichtsgesetz, das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 9/2012 sowie das Hochschulgesetz 2005 geändert werden (461 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum 20. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich begrüße Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


19.51.26

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! An sich liegt hier ein Antrag vor, bei dem man vordergründig sagt, es gehe um die Frage der täglichen Turnstunde, der täglichen Bewegungseinheit. Die Regierungsvorlage, von der Frau Ministerin wurde das ja so initiiert, das Gesamtprojekt Freizeitpädagogik ist in Wirklichkeit gescheitert.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 261

Ich muss mittlerweile schon sagen, Frau Bundesminister, dass ich Sie bis zu einem gewissen Grad bedauere, genauso wie zuvor Herrn Bundesminister Ostermayer, denn in Wirklichkeit haben Sie beide den großen Scherbenhaufen aufzuräumen, den Ihre Vorgängerin im Kultur- und Unterrichtsressort, Frau Dr. Claudia Schmied, angerichtet hat. Das Mitleid hält sich allerdings in Grenzen, denn es ist nach wie vor Ihre Partei, und Sie haben das Jahre hindurch entsprechend mitgetragen.

Jetzt kommt wieder dieser Punkt, es wird gesagt: Ja, wir sind alle für die tägliche Bewegungseinheit, aber funktionieren wird es nur in der Ganztagsschule, nach Möglichkeit mit verschränktem Unterricht – wo dann die Wahlfreiheit letztlich auch wegfällt! Das ist etwas, wo man durch die Hintertüre etwas einführt, wo man relativ plakativ sagen kann: Was wollt ihr denn? Tägliche Turnstunde, Bewegungseinheit – das ist die entsprechende Entschließung! Wir bringen es halt nur in dem Bereich hinein, wo es uns ideologisch gerade passt! – Das lehnen wir daher prinzipiell und aus grundsätzlichen Erwägungen ab.

Frau Bundesminister, wir haben ja am Rande dieser Sitzung gehört, dass seitens der grünen Fraktion – wie ja auch medial angekündigt – ein Misstrauensantrag gegen Sie eingebracht wurde. Und da kann ich nur sagen: Es ist an sich höchst an der Zeit! Frau Bundesminister: Pleiten, Pech und Pannen – was Sie alles verfolgt, seit Sie Bun­des­ministerin sind, wiewohl der Grundstein in der Ära davor gelegt wurde. Ein ent­schlos­senes Durchgreifen, eine entschlossene Reform, so wie Sie es auch ange­kündigt haben, sieht anders aus.

Ich denke etwa an die Baustelle BIFIE: Was haben wir gehört? – Bis Ende des Jahres gibt es von den ganz Schlauen, die Sie beauftragt haben, entsprechende Positions­papiere, Evaluierungen, entsprechende Vorschläge, wie das BIFIE Neu ausschauen wird. Jetzt ist es Ende Februar, und wir wissen noch gar nichts.

Zentral-Matura: Die Versuchskaninchen Schüler werden mit unzureichenden Methoden und Mitteln darauf losgelassen, entsprechende wichtige Schritte in ihrem Leben zu setzen, nämlich die Matura zu absolvieren, wenn sie eine höhere Schule besucht haben. Serverpannen, Datenlecks, bis hin zu mangelnden Serverkapazitäten – und wer ist daran schuld? – Es sind immer die anderen, es sind immer die Unternehmen; diesmal ist es ein Linzer Unternehmen, das die Server zur Verfügung gestellt hat.

Ich muss eines sagen: Es gibt kaum einen Bereich – und ein Unternehmer würde sich das wünschen –, in dem es eine Planungssicherheit wie im Bildungsbereich gibt. Man hat sechs Jahre Vorlaufzeit, und man weiß – mit einer Schwankungsbreite –, wie viele Kinder mit der Schule beginnen. Ich weiß ganz genau – die Zuwanderung selbst­verständlich abgerechnet, aber da haben Sie wahrscheinlich bessere Daten, wie das ausschauen wird und was Sie damit vorhaben –, dass Sie sagen können, wie viele Kinder ab dem sechsten Lebensjahr in die Volksschule gehen. – So eine Planungs­sicherheit würde sich ein Unternehmer wünschen: ganz genau zu wissen, welches Angebot er in sechs Jahren machen muss.

Ganz besonders wird es sogar, wenn es in Richtung Universität geht, denn da weiß man – planungssicher –, ungefähr mit 18, 19, 20 Jahren – je nachdem, für welchen Dienst sie sich entscheiden, für den Präsenzdienst oder etwas anderes –, wie viele Österreicher zu studieren beginnen werden. Das kann man sich wirklich nur wünschen, aber dennoch versagt unser Bildungssystem. Es versagt, und die Reihe der Beispiele – ich habe jetzt einige aufgezählt: BIFIE, Zentralmatura – lässt sich lückenlos weiter fortsetzen.

Das Bildungssystem in Österreich, eines der teuersten im Vergleich, bringt einfach nichts zustande. Mich wundert es ja, dass es überhaupt noch so funktioniert, dass junge Menschen und auch Lehrer so motiviert sind, da etwas Positives beizutragen. In


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 262

Wirklichkeit versuchen Sie etwas, und diese Gefahr sehen wir bei der Zentralmatura, bei der teilzentralen kompetenzorientierten Matura. Da haben wir zum Beispiel die vorwissenschaftliche Arbeit abgelehnt. Das war einer der Hauptgründe, und dabei gibt es jetzt auch entsprechende Probleme.

Wir sagen: Unsere Kinder sind uns zu schade dafür, dass sie als Versuchskaninchen dienen – Versuchskaninchen im wahrsten Sinne des Wortes. (Beifall bei der FPÖ.) Schauen wir, was diese über 5 000 Schulversuche bedeuten, die einfach ihr Dasein fristen, was der Rechnungshof aufgezeigt hat! – Es wird einfach nichts unternommen.

Mir kommt vor, der Minoritenplatz ist ein Elfenbeinturm, in dem sich die gut bestallten Experten die Klinke in die Hand geben und entsprechend beraten. Eines war für mich sehr entlarvend: Im Rahmen einer Fragestunde haben wir Sie gefragt, wo Sie die sozialen Brennpunkte für die zukünftige Finanzierung der Schulen herausarbeiten wollen. Bei den Abfragen im Rahmen der Überprüfung der Bildungsstandards werden die sozialen Daten der Schüler abgefragt. Es gibt dieses Datenmaterial, aber Sie, Frau Bundesministerin, haben hier gesagt – das sind immerhin Studien, die mit Steuergeld erstellt werden –: Ja, aber das Datenmaterial, die Zahlen werden nicht wissen­schaft­lichen Institutionen, die sie benötigen oder die sie haben wollen, sondern ausgewählten Wissenschaftlern zur Verfügung gestellt.

Das stimmt überhaupt nicht mit der Forderung überein, dass dort, wo Steuergeld drinnen ist, transparent gehandelt werden muss. Nein, Sie fürchten sich davor, dass mit diesen Daten Missbrauch betrieben wird, wenn alle sie haben können, wenn sich das quasi jeder Otto Normalverbraucher hinunterlädt.

Frau Bundesminister, nein, so kann es nicht sein! Ich glaube nämlich nicht, dass jemand, der am Abend zu Hause sitzt, sich denkt: Heute schaue ich mir nicht unbedingt die amerikanische Sitcom an, bei der die Lacher schon vorgegeben werden, sondern heute klicke ich mich einmal durch die sozialen Daten auf der Webseite des Unterrichtsministeriums und werde damit kräftig Missbrauch betreiben! – Nein, so ist es nicht.

Sie und Ihre Experten fürchten in Wirklichkeit, dass noch deutlicher sichtbar wird, dass das, was Sie unter sozialistischer Bildungspolitik verstehen, unser Bildungssystem an den Rand des Zusammenbruchs führen wird, dass das noch mehr aufgedeckt wird. Daher werden wir auch den Misstrauensantrag der Grünen entsprechend unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.58


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.

 


19.58.24

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach den Schimpftiraden meines Vorredners möchte ich zum Thema zurückkommen, nämlich mehr Bewegung an Österreichs Schulen zu bringen. In den frühen Lebensjahren werden die Grundsteine für eine gesundheitsbewusste, sportlich aktive Lebensweise gelegt, und deshalb ist es ein Gebot der Stunde, den Aufgabenkatalog um diese Aspekte zu erweitern und eben mehr Bewegung an Österreichs Schulen zu bringen: durch die tägliche Bewe­gungseinheit an ganztägig geführten Schulen obligatorisch, an den anderen Schulen als grundsätzliche Aufgabe.

Die Kooperationen mit Sportvereinen sollen verstärkt werden, um zum einen das Know-how und die Motivationskraft der Trainerinnen und Trainer zu nützen und um zum anderen dafür zu sorgen, dass eben der sportliche Vereinsnachwuchs eine Basis


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 263

hat. Das war ja die große Befürchtung bei der Einführung von ganztägig geführten Schulen: dass dann für das Vereinsgeschehen keine Zeit mehr bleibt, dass Kinder durch die Schulen zu stark in Anspruch genommen werden. Die ganztägigen Schulformen sollen aber genau das Gegenteil bewirken. Ob ein Kind an sportlichen Gemeinschaftsaktivitäten teilnehmen kann, soll eben nicht davon abhängen, ob Eltern als tägliche Taxidienste fungieren. Das alles soll möglichst an der Schule organisiert angeboten werden.

Das gilt in weiterer Folge aber auch für kulturelle Angebote, für andere Angebote, die eben wertvoll sind und es wert sind, von Kindern angenommen zu werden. Zudem soll diese Gesetzesvorlage auch einen Qualitätsschub bringen. Die Aufgaben der Schulaufsicht werden um den Nachmittagsteil erweitert, das Berufsbild des Bewe­gungscoaches soll etabliert werden, und auch die Rahmenbedingungen für die Raum­überlassung werden verbessert.

Jetzt geht es darum, möglichst viele Schulen ganztägig zu führen, dafür wurden die finanziellen Mittel auch entsprechend aufgestockt, denn – ich sage es immer wieder –: Die Halbtagsschule ist nicht mehr zeitgemäß, entspricht nicht mehr der gesell­schaftlichen Realität. Es geht vor allem aber auch darum, Kinder und Jugendliche zu gesunder Lebensführung, zu sportlich aktiver Lebensführung zu motivieren, am besten auch – und das sage ich auch hier in diesem Raum – durch das eigene Vorbild.

Ich zitiere auch immer wieder folgenden Kinderfreunde-Spruch: Was nützt die beste Erziehung – Kinder machen uns doch alles nach. (Beifall bei der SPÖ.)

20.01


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mölzer. – Bitte.

 


20.01.44

Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Zum Ersten – Kollege Rosenkranz hat es ja schon gesagt –: Wir werden diese Vorlage ablehnen, weil aus unserer freiheitlichen Sicht das zentrale Element der Wahlfreiheit und der Flexibilität für die Eltern und für die Kinder nicht gegeben sein wird.

Zum Zweiten wird das ja nur für 17 Prozent der Schüler überhaupt eine Wirkung entfalten, was die tägliche Turnstunde, die tägliche Bewegungseinheit betrifft, und die Flexibilität, die vor allem im ländlichen Bereich, aber, wie ich glaube, auch im städtischen Bereich sicher notwendig wäre, wenn es etwa darum geht, dass Kinder am Nachmittag in Vereinen sportlich aktiv sein können, wird nicht gegeben sein. Über die Hintertüre wird da quasi ein Zwang zum verschränkten Unterricht eingeführt.

Das zweite Thema, das ich ansprechen möchte – das passt auch in diese Serie von Pannen, Frau Minister –, sind Ihre verunglückten Aussagen zur Schließung von Klein- und Kleinstschulen. Sie sind da zwar schon wieder zurückgerudert, aber Sie können mir glauben, im ländlichen Bereich, in den betroffenen Schulen haben Sie viel Verunsicherung ausgelöst. Sie machen nicht unbedingt eine Politik, die stringent und für die Menschen nachvollziehbar ist.

Wir haben deswegen einen Antrag eingebracht, den wir hoffentlich im nächsten Aus­schuss behandeln können, mit dem wir die Sicherung von Klein- und Kleinstschulen gewährleisten wollen, indem wir möglich machen wollen, dass es auch Schulverbände von mehr als zwei Schulen geben kann, damit man da Verwaltungseffizienz einführt. Ich bin gespannt, ob Sie, Frau Minister, und Ihre Fraktion das gemäß Ihrer Ankün­digung vom letzten Ausschuss mittragen werden. Ich freue mich auf eine interessante Diskussion.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 264

Grundsätzlich zum Abschluss, Frau Minister: Ziehen Sie weniger durchs Land für das Binnen-I in Schulbüchern, kümmern Sie sich mehr darum, dass unsere Kinder auch im ländlichen Bereich lesen, schreiben und rechnen lernen! – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei der SPÖ. – Abg. Mölzer – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Ist aber so!)

20.03


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Jank. – Bitte.

 


20.03.46

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich freue mich – im Gegensatz zur Oppo­sition –, dass es uns hier gelungen ist, die Schule ein Stück weiterzuentwickeln. (Abg. Walser: Wir stimmen zu und sind auch Opposition!) – Danke, wunderbar! (Abg. Walter Rosenkranz: Echte Opposition !)

Ich sehe das aber durchaus nicht als einen Endpunkt, sondern als einen Mosaikstein in der Entwicklung des Bildes Schule in seiner Gesamtheit. Trotzdem ist dieses Mosaik­steinchen hervorzuheben, weil es einmal ein Schritt in die richtige Richtung ist. Da möchte ich zwei Dinge ganz besonders herausstreichen: Wir haben natürlich die Möglichkeit – und am Ende des Tages auch die Verpflichtung –, in den ganztägigen Schulformen, vor allem in der Volksschule, für mehr Bewegung zu sorgen. Bewegung bedeutet nicht immer eine volle Turnstunde. Es bedeutet vor allem, auch jene in die Schule hineinzulassen, die das vermitteln können, die das gerne machen; vor allem im ländlichen Raum können wir das Vereinsleben mit dem schulischen Leben verschränken. (Zwischenruf des Abg. Mölzer.)

Was es schon auch braucht, ist die Öffnung der Schule zur Gesellschaft hin. Schulgebäude sind ja vielfach noch so gebaut wie Kasernen – und so fühlt man sich dort oft auch. Und daher ist es wichtig, diesen Austausch herzustellen.

Ich trete daher ganz besonders dafür ein, dass auch ein weiterer Punkt umgesetzt wird, der in diesem Gesetz geregelt ist, nämlich neben dem Sport auch andere Be­reiche – Kunst, Kultur, aber auch Unternehmen, Organisationen – in die Schule zu holen beziehungsweise auch aus der Schule hinauszugehen. Das würde die Qualität des Nachmittagsangebotes unterstreichen und stärken. Der technisch-naturwis­senschaftliche Bereich wäre zum Beispiel so ein Bereich (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz), in dem wir einen sehr hohen Nachholbedarf haben – Mädchen ganz besonders. Die Unternehmer brauchen das, wir hätten dort Wachstumschancen.

Also wenn wir es schaffen, dass junge Menschen diese Berufe überhaupt kennen­lernen können, dann eröffnet es ihnen Chancen, denn man fragt nur nach, was man weiß oder was man kennengelernt hat. Das bedeutet aber für uns, dass wir uns selbstverständlich mit dieser Herausforderung auseinandersetzen müssen. Da sind die Schule, die Schulleitung, die Schulpartnerschaft gefordert. Da sind aber natürlich auch die Externen gefordert. Vor allem müssen sie aber zunächst wissen, dass es solche Möglichkeiten gibt.

Ich hoffe wirklich, dass es uns gemeinsam gelingt, das Wissen hinauszutragen, dass solche Kooperationen erwünscht sind, möglich sind, und dass sie auch angenommen werden. Das wird aber nicht von alleine geschehen. Wir werden viele Anstrengungen brauchen, um das umzusetzen. Es ist es aber allemal wert, diese Anstrengungen zu unternehmen. Denn wenn es uns gelingt, da in Bewegung zu kommen, dann erreichen wir damit das, was wir eigentlich wollen, nämlich dass Schule nicht neben der Gesellschaft stattfindet, sondern dass Schule mitten in der Gesellschaft stattfindet. Wir


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 265

sollten die Kinder so früh wie möglich in ihrer gesamthaften Entwicklung unterstützen, und der erste Schritt ist getan – weitere werden folgen müssen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.07


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.

 


20.07.26

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ja, das, was hier zur Diskussion steht, das, worüber wir heute hier abzustimmen haben, können wir unterstützen. Wir sind froh darüber, dass wir hier wirklich einen Schritt in die richtige Richtung machen, dass wir mehr Bewegung, zumindest in einem Teil der Schulen, sicherstellen. – Soweit zum Positiven.

Frau Ministerin, Sie werden verstehen, dass die Opposition die Aufgabe hat, auch auf die Schwachstellen hinzuweisen. Daher darf ich darauf hinweisen, dass es da eine Beschränkung gibt, die für mich schwer nachvollziehbar ist. Die tägliche Bewe­gungseinheit soll es im Vollausbau an jenen Schulen geben, die ganztägige Angebote haben, und nicht an allen Schulen. Es ist aber so, dass diese Bewegungseinheit an den Halbtagsschulen dringend notwendig wäre. Die Hirnforschung sagt das. Bewe­gung ist „Doping für Kindergehirne“, hat Gerald Hüther, der bekannte Hirnforscher, geschrieben.

Kinder, die lernen, Kinder, die mit Freude lernen, brauchen Bewegung, und umso mehr Unterricht wir in immer kürzere Zeiteinheiten pferchen, umso mehr ist diese Bewegung vonnöten. Diesen nächsten Schritt müssen wir also umgehend machen.

Wir begrüßen auch, dass Schulen künftig Kooperationen mit Vereinen eingehen können. Das sind richtige Schritte, und das führt zu einer gewissen Öffnung von Schulen, das sehen wir sehr positiv.

Was wir weniger positiv sehen – und deshalb bringe ich eine ganze Reihe von Anträgen ein –, ist die Möglichkeit für Schulen mit nichtganztägigen Angeboten.

Da haben wir einen Entschließungsantrag betreffend Bewegungstausender, und zwar deshalb, weil wir mit geringsten Mitteln – das kostet uns 1 Million bis 2 Millionen € pro Jahr – erreichen könnten, dass in Schulen Impulse in diese Richtung gesetzt werden.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bewegungs­tausender

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, aus ihrem Budget zwei Millionen Euro für Bewegungsinitiativen bereitzustellen, um interessierten Schulen in Österreich bis zu 1 000 Euro für entsprechende einfache Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.

*****

Es geht hier um Geld, bitte, das mehr als nur vorhanden ist, und da ein doch deutliches Wort in Richtung ÖVP:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 266

ÖVP-Mahrer fordert Zahlen zum Budget, war vor ein paar Wochen zu lesen. Das hat er vor ein paar Wochen gefordert. – Sie wissen, dass Ihre Partei den Finanzminister stellt. Sie wissen haargenau, wie es mit dem Unterrichtsbudget ausschaut. Sie wissen haargenau, dass der Fehlbetrag bei 300 Millionen, 340 Millionen € liegt, für das lau­fende Budget des Jahres 2015. Und dann mit solchen Aussagen an die Öffentlichkeit zu gehen, das ist schon eine mutige Angelegenheit.

Herr Mahrer will einen „doppelten Kassasturz“ für das Bildungsressort, hieß es damals. Als ob nicht alle wüssten, was da los ist, bitte! – Über Nacht ist der Herr Finanzminister in der Lage, für ein Sicherheitspaket bis zu 300 Millionen € bereitzustellen – für Bildung systematisch nichts, sofern es um das Unterrichtsministerium geht.

Gestern las ich in der Zeitung, die Renovierung der Himmelpfortgasse, des Finanz­ministeriums – renoviert unter der Leitung des Finanzministeriums – wird um 93 Pro­zent teurer als veranschlagt. Statt der ursprünglich laut Planung 70 Millionen € an Kosten ist man jetzt – derzeitiger Stand; bis zur Fertigstellung kommt da noch einiges hinzu – bei 206 Millionen €.

Bitte, das ist Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler! Das ist Geld, das an unseren Schulen abgeht!

Meine Damen und Herren, wenn Sie so operieren, ist das Heuchelei! Das ist schwer erträglich. Heuchelei ist ...

20.12.10 *****

 


Präsidentin Doris Bures: Ja, ist ein Ordnungsruf, Herr Abgeordneter Walser, den ich Ihnen hiermit erteile.

*****

 


20.12.20

Abgeordneter Dr. Harald Walser (fortsetzend): Ich nehme den Ausdruck „Heuchelei“ mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück. Was könnte man dafür sagen? – Unernsthaftigkeit, systematische Unernsthaftigkeit beim Betreiben. Es gibt vonseiten der Grünen noch kreative Vorschläge: Täuschung, Hinters-Licht-Führung – ich hoffe, dass das nicht alles auch in Ihre Kategorie fällt. Suchen Sie sich das entscheidende, das beste Wort aus fürs Protokoll! Es ist jedenfalls nicht erträglich, was da abläuft. (Abg. Rädler: Das ist eine Frechheit!)

Ja, eine Frechheit ist es, so mit der Zukunft Österreichs umzugehen, Herr Kollege. Eine Frechheit ist es, uns ...

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Walser, auch für das Wort „Frechheit“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf und weise darauf hin, dass man sich auch im Protokoll keine Wörter aussucht.

*****

Bitte, Sie sind wieder am Wort.

 


Abgeordneter Dr. Harald Walser (fortsetzend): Danke, Frau Präsidentin. Ich nehme an, dass dieser Ordnungsruf auch dem Kollegen von der ÖVP gegolten hat. Ich habe nämlich ausschließlich sein Wort übernommen, um es zurückzuweisen. Dass ich dafür


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 267

einen Ordnungsruf bekomme, dass der ÖVP-Kollege zu mir sagt: „Frechheit!“, finde ich interessant. Das scheint mir an der Vorsitzführung doch hinterfragenswert zu sein. – Aber gehen wir weiter. Ich halte das locker aus (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Sieber) und werde diesen Ordnungsruf ertragen.

Frau Präsidentin, ich bringe nun weitere Entschließungsanträge ein, und zwar:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtender gemeinsamer Ethik- und Religionenunterricht

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, einen verpflichtenden gemeinsamen Ethik- und Religionenunterricht an allen Schulformen und in allen Schulstufen einzuführen. Gleichzeitig soll der konfessionelle Religionsunterricht nicht mehr als Pflichtgegenstand, sondern als Freigegenstand angeboten werden.

*****

Das ist in etwa das, was sehr viele Vertreterinnen und Vertreter Ihrer Partei auch gefor­dert haben.

Lassen Sie mich einen weiteren Vorschlag einbringen. Kollege El Habbassi – ich hoffe, er ist diesmal dann auch bei der Abstimmung anwesend – hat mehrfach öffentlich das Pflichtfach Politische Bildung gefordert. Ihr Außenminister Sebastian Kurz hat es noch im Jänner gefordert. Unterstützt wurde er vom Wiener ÖVP-Chef Manfred Juraczka. Alle sagten – wörtliches Zitat –, wir halten das Pflichtfach Politische Bildung für ein Gebot der Stunde. Ich biete Ihnen heute die Möglichkeit, einen diesbezüglichen Antrag zu unterstützen.

Der Antrag lautet schlicht und einfach wie folgt:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pflichtfach „politische Bildung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Bildung und Frauen und der Bundesminister für Wis­sen­schaft, Forschung und Wirtschaft werden aufgefordert, an allen Schultypen spätestens ab der 7. Schulstufe ein eigenständiges Pflichtfach „Politische Bildung“ einzuführen und ein eigenes Lehramtsstudium für Politische Bildung auf universitärem Niveau zu schaffen.

*****

Das, Kolleginnen und Kollegen, ist das, was Sie gefordert haben. Ich ersuche Sie und ich erwarte auch, dass Sie diesen Antrag entsprechend unterstützen.

Lassen Sie mich noch ein paar Worte zu einem der schwierigsten Themen der letzten Wochen verlieren, nämlich zur Zentralmatura. Hier, Frau Ministerin, ist das Krisen­management in der Tat nicht akzeptabel. Das, was hier in den letzten Wochen und Monaten an Verunsicherung erfolgt ist, hat das Maß des Erträglichen überschritten.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 268

Das, was vor allem Schülerinnen und Schülern, aber auch den Lehrkräften an den Schulen zugemutet wird, bringt uns jedenfalls in die Gefahr, dass dieses Projekt scheitert.

Frau Ministerin! Wir werden heute deshalb einen Selbständigen Misstrauensantrag einbringen. Wir werden in den nächsten Wochen mit Ihnen versuchen, diese Situation so weit zu regeln, dass zumindest nicht die Maturantinnen und Maturanten die Leidtragenden sind. Uns geht es darum, dieses Projekt heuer so über die Bühne zu bringen, dass möglichst viele Maturantinnen und Maturanten die Matura auch bestehen, dass sie die Chance haben, diese Matura zu bestehen.

Wir bringen daher heute folgenden Antrag ein und ersuchen dringend, diesen zu unterstützen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Notfallplan für die Zentralmatura

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, die Prüfungsordnung für die Standardisierte Reife- und Diplomprüfung zu ändern: Im Fall einer negativen Beurteilung einer Klausurarbeit soll die Note des betreffenden Unterrichtsfaches im Abschlusszeugnis der letzten Schulstufe in die Benotung der Matura miteinfließen, wobei die Gesamtnote dadurch höchstens auf „Genügend“ verbessert werden kann.

Die Bewertung der Noten und die Entscheidung über die Gesamtnote erfolgen durch die Reifeprüfungskommission. Dieser Notfallplan soll als Übergangslösung für min­destens drei Jahre gelten, bis der Unterricht an den Schulen tatsächlich den Anforderungen der neuen Reifeprüfung entspricht.

*****

Meine Damen und Herren, dieser Vorschlag führt insofern in die richtige Richtung, als wir dadurch in die Lage versetzt werden, das Positive der Zentralmatura beizubehalten, nämlich die Rückmeldung über den wirklichen Wissensstand der Maturantinnen und Maturanten. Gleichzeitig aber erreichen wir, dass wir möglichst wenig „Nicht genügend“ haben, dass Maturantinnen und Maturanten, die schlecht vorbereitet worden sind – vielleicht auch von ihren Lehrkräften, das spielt sicherlich auch mit eine Rolle –, nicht die Leidtragenden dieser Verordnung sind. Ich ersuche Sie daher dringend, das zu unterstützen.

Frau Ministerin, ich ersuche Sie auch, den überaus komplexen Bewertungsraster für die Beurteilung der diversen Maturaarbeiten zu überdenken. Da schaffen wir ein bürokratisches Monstrum.

Wir haben viel Arbeit. Wir sind gerne bereit, das gemeinsam anzupacken. Wir bieten Ihnen hier unsere Hand an und hoffen, dass diese Hand im Interesse der Schülerinnen und Schüler auch ergriffen wird. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

20.18


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich werde mir das Stenographische Protokoll übermitteln lassen. Sie wissen, dass es meine Aufgabe ist, so wie es die Geschäftsordnung vorsieht, darauf zu achten, dass die Würde des Hauses gewahrt wird, und deshalb habe ich das in die Debatte eingebracht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 269

Was Ihre Anträge betrifft, so handelt es sich bei zwei Anträgen offensichtlich um Selbständige Anträge. Der eine betrifft den Ethik- und Religionenunterricht und der zweite diese Prüfungsordnung, die Sie eingebracht haben.

Es liegen mir daher nur zwei ordnungsgemäß eingebrachte Entschließungsanträge vor. Der eine betrifft die Bewegungsinitiative, und beim zweiten Entschließungsantrag geht es um das Pflichtfach „politische Bildung“.

Diese beiden Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Harald Walser, Freundinnen und Freunde betreffend Bewegungs­tausender

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (448 d.B.): Bundesgesetz, mit dem hinsichtlich ganztägiger Schulformen und der Bewegungsorientierung an Schulen das Bundes-Schulaufsichts­gesetz, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschul­gesetz, das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, das Schulunterrichtsgesetz, das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 9/2012 sowie das Hochschulgesetz 2005 geändert werden 461 d.B.

Begründung

Die Bundesregierung hat bei ihrer Klausur im September in Schladming ein 6-Punkte-Programm für die Bildung beschlossen. Darin enthalten ist das Ziel, mehr Bewegung im Schulalltag zu ermöglichen:

„5. Jeden Tag Bewegung – neue Möglichkeiten schaffen

Kinder brauchen Bewegung, auch und gerade während Phasen des Lernens und Sitzens in der Schule. Sport macht nicht nur Spaß, er erleichtert auch das Lernen und ist eine wichtige gesundheitspolitische Präventionsmaßnahme.“

Bewegung wirkt bei Kindern wie Kraftfutter. Sie bringt Energie und hilft beim Lernen, ja generell bei der Intelligenz-Entwicklung.

Für den deutschen Hirnforscher Gerald Hüther ist klar: „Körperliche Betätigung, Sport und Bewegung sind Doping für Kindergehirne, denn: Sich zu bewegen lernen, heißt fürs Leben lernen!“

Aber: Nur mehr 28 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Österreich betreiben täglich Sport. Dagegen sind 28 Prozent der Burschen und 25 Prozent der Mädchen zwischen sechs und 18 Jahren übergewichtig oder sogar fettleibig.

Mit der heute zu beschließenden Novelle wird die Grundlage für die tägliche Bewegungseinheit geschaffen. Allerdings gilt dies nur für ganztägig geführte Schulen. Außerdem kann das Ziel nur in Kooperation mit regionalen Sportvereinen erreicht werden, da in den Schulen nicht genügend Turnsäle, Freiflächen und SportlehrerInnen zur Verfügung stehen. Finanziert werden diese Angebote letztlich durch Elternbeiträge, weshalb sie nicht für alle SchülerInnen zugänglich sein werden.

Der Großteil der Schulen wird auch weiterhin nur halbtags geführt. Dort wird es keine zusätzlichen Bewegungsinitiativen geben, obwohl der Bedarf besonders groß ist.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 270

Schließlich verbringen die SchülerInnen den Vormittag hauptsächlich im Sitzen und müssen auch am Nachmittag für die Hausaufgaben Zeit ohne sportliche Betätigung verbringen. Anreize für mehr Bewegung im Schulalltag brauchen alle Schulen.

Es gibt viele wenig aufwändige Möglichkeiten mehr Bewegung in die Schulen zu bringen. Das beginnt schon mit dem Schulweg, der im „Walking Bus“ oder „Pedibus“ zu Fuß bewältigt wird. Der „Bewegte Pausenhof“, offene Lernformen, bewegter Unterricht, Freizeit im Freien etc. sind weitere.

Diese einfachen Maßnahmen kosten wenig Geld und sind mit geringem Organi­sationsaufwand umsetzbar. Jede Schule in Österreich soll bis zu 1.000 € erhalten, wenn sie Bewegungsinitiativen wie die oben genannten umsetzt. Die Schulen sollen dieses Geld autonom - und trotzdem zweckgebunden - einsetzen. Es können damit z. B. Warnwesten für die Kinder im Pedibus, Bewegungsspiele für den Pausenhof, Spiel- und Sportgeräte oder pädagogisches Material für den bewegten Unterricht ange­schafft werden.

Die Kosten halten sich in Grenzen: Derzeit gibt es in Österreich 6.178 Schulen, darun­ter viele Klein- und Kleinstschulen. In einem ersten Schritt sollten im Budget zwei Millionen Euro reserviert werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, aus ihrem Budget zwei Millionen Euro für Bewegungsinitiativen bereitzustellen, um interessierten Schulen in Österreich bis zu 1.000 Euro für entsprechende einfache Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Harald Walser, Freundinnen und Freunde betreffend Pflichtfach "politische Bildung"

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (448 d.B.): Bundesgesetz, mit dem hinsichtlich ganztägiger Schulformen und der Bewegungsorientierung an Schulen das Bundes-Schulauf­sichts­gesetz, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschul­gesetz, das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sport­lehrern, das Schulunterrichtsgesetz, das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 9/2012 sowie das Hochschulgesetz 2005 geändert werden 461 d.B.

Begründung

Eine Studie des Österreichischen Zukunftsfonds kam zu alarmierenden Zahlen: Dem­nach stimmte etwa ein Drittel aller ÖsterreicherInnen der Aussage „Man sollte einen starken Führer haben, der sich nicht um Wahlen und Parlament kümmern muss“ voll oder ziemlich zu. Selbst 21 Prozent jener Personen, die eine Matura oder einen höheren Abschluss aufweisen, befürworten diese Aussage. Eine Vergleichsstudie aus dem Jahr 2007 belegt, dass die Zustimmungsrate im Steigen begriffen ist. Die Stu-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 271

dienautorInnen verweisen in diesem Zusammenhang „auf die hohe Bedeutung von Schulen und Ausbildungsstätten: Sie tragen wesentlich zum Aufbau und Erhalt von Erinnerungskultur bei und legen die Grundsteine für die Unterstützung unseres demo­kratischen Systems“.  Die StudienautorInnen empfehlen daher u.a. den „Ausbau der polit­ischen Bildung in allen Schulformen“.

Eine weitere rezente Studie hat das Wahlverhalten von ErstwählerInnen bei den Nationalratswahlen 2013 untersucht. Auch hier sind die Ergebnisse ernüchternd: Demnach lag die Wahlteilnahme aller ErstwählerInnen deutlich unter dem Schnitt aller Wahlberechtigten, wobei hier zudem ein Gefälle zwischen Lehrlingen und SchülerIn­nen zu Ungunsten der ersten Gruppe konstatiert wird. „Egal, ob man dies als Unter­schiede nach Bildung, sozialer Schicht oder einem anderen Klassifizierungsmerkmal bezeichnen möchte, Tatsache ist, dass sich hier bereits in einem sehr jungen Alter eine große Kluft in der Gesellschaft auftut. (...) Das ist im Besonderen relevant, da die Muster der Wahlteilnahme von ErstwählerInnen, die hier dargelegt wurden, das Poten­tial haben, auch mittel- oder gar langfristig die Wahlteilnahme zu bestimmen.“ Ein Analog­schluss in Bezug auf die jüngsten Wahlen zum Europaparlament ist zu befürchten.

Im Mai 2009 haben Ex-Unterrichtsministerin Claudia Schmidt und Bundeskanzler Werner Faymann nach Störaktionen durch rechtsradikale Jugendliche während einer Gedenkfeier im KZ Ebensee in einer Pressekonferenz einen Maßnahmenkatalog für politische Bildung präsentiert und moniert, es sei „zentrale Aufgabe, die politische Bildung an den Schulen zu verbessern“.  Hier sind zwar einzelne Initiativen gesetzt worden, diese erweisen sich jedoch offensichtlich als ungenügend. Die Zahl rechts­extremer Straftaten ist in den vergangenen Jahren erheblich angestiegen, und insbe­sondere in Salzburg aber auch anderswo gehören rechtsextreme Beschmierungen von Wänden und Denkmälern inzwischen fast zum Ortsbild.

Auch andere Formen von Extremismus und Gewalt nehmen zu. Vor allem im Internet werden Aufrufe zur Gewalt gegenüber „den Anderen“ immer häufiger. Selbst Personen des öffentlichen Lebens lassen sich zu solchen gewaltverherrlichenden Aussagen hinreißen.

Aus diesen und anderen Befunden ist abzuleiten, dass seitens der Bildungspolitik ein dringender Handlungsbedarf besteht. Zweifellos fällt hierbei der Politischen Bildung in der Schule eine besondere Rolle zu. Der 1978 beschlossene Grundsatzerlass legte Politische Bildung als Unterrichtsprinzip für alle Fächer und Schulstufen fest und ist bis heute gültig. Die ab 2001 schulstufenspezifisch schrittweise durchgeführte Umbenen­nung des Faches „Geschichte und Sozialkunde“ in „Geschichte/Sozialkunde und Politische Bildung“ gab zwar den gesetzlichen Rahmen in Richtung Mehrbetonung der Politischen Bildung. Es ist aber sehr fraglich, ob die im Kompetenzmodell Politische Bildung festgelegten Lernziele letztlich auch nur annähernd erreicht werden. Jedenfalls werden jene, die im Lernkorridor „Handlungskompetenz“ im Bereich des „Nutzens der Angebote von Institutionen und politischen Einrichtungen“ definiert sind, in einem weiten Ausmaß nicht erreicht, was alleine aus der niedrigen Wahlbeteiligung abzulesen ist.

Zudem ist in der LehrerInnenausbildung Politische Bildung nur ein Randthema des von den Studierenden eigentlich gewählten Faches – dies gilt auch für das Fach Ge­schichte, Sozialkunde und Politische Bildung. In diesem Zusammenhang ist darauf zu hinzuweisen, dass in vielen berufsbildenden mittleren und höheren Schulen JuristInnen zum Einsatz kommen, deren Grundqualifikation weder in inhaltlicher noch in metho­disch-didaktischer Hinsicht den Erfordernissen, die für den Unterricht dieses sensiblen Faches notwendig sind, entsprechen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 272

Eine systematische, grundlegende Beschäftigung, die zur Behebung der offensicht­lichen Defizite notwendig wäre, ist jedoch nur im Rahmen eines eigenen Studien- und Lehrfaches durchführbar. Es ist zwar auch möglich, ein eigenständiges Fach Politische Bildung schulautonom einzuführen, jedoch sollte ein aus demokratiepolitischer Per­spektive derart relevantes Thema nicht schulautonomen Entscheidungen überlassen bleiben.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Bildung und Frauen und der Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft werden aufgefordert, an allen Schultypen spätestens ab der 7. Schulstufe ein eigenständiges Pflichtfach „Politische Bildung“ einzuführen und ein eigenes Lehramtsstudium für Politische Bildung auf universitärem Niveau zu schaffen.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lugar. – Bitte.

 


20.20.01

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Die Gesetzesvorlage, über die wir jetzt sprechen (Abg. Rasinger: Was sagt Stronach dazu?), fußt ja sozusagen auf einem historischen Antrag (Abg. Rasinger: Was sagt Stronach?), und zwar war das der erste Sechs-Parteien-Antrag im österreichischen Parlament. (Abg. Rasinger: Ich will wissen: Was sagt Stronach?) Und in diesem ersten Sechs-Parteien-Antrag wurde eine tägliche Turnstunde an unseren Schulen gefordert.

Jetzt stellen Sie sich heute hier her und sagen: Ja, dieser Sechs-Parteien-Antrag wird umgesetzt!, nur: Ich habe mir das genau durchgelesen, aber Sie, Frau Minister, offen­sichtlich nicht, denn in diesem Antrag steht nichts davon, dass diese tägliche Turn­stunde nur für 3 Prozent der Schüler eingeführt werden soll – und genau das machen Sie heute.

Ja, wir werden dem heute zustimmen, weil zumindest 3 Prozent der Schüler in den Genuss einer täglichen Turnstunde kommen, aber, bitte, das als „Erfolg“ zu verkaufen zu versuchen, ist wirklich nicht in Ordnung, denn in diesem Sechs-Parteien-Antrag, der Sie angeblich dazu verleitet hat, das endlich umzusetzen, steht wirklich nichts davon, dass nur 3 Prozent in den Genuss der täglichen Turnstunde kommen sollen. Nur 3 Prozent der österreichischen Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, in eine Ganztagesschule zu gehen – und darauf bezieht sich ja diese Gesetzesvorlage. Nur in einer Ganztagesschule ist die tägliche Turnstunde möglich.

Dass Sie mit Placebo-Politik arbeiten, sieht man einfach daran, dass Sie, als Sie, Frau Heinisch-Hosek, als Ministerin begonnen haben, gesagt haben, dass Sie die Ganz­tagesschule ausbauen wollen, was ja sinnvoll wäre, weil man mit der Ganztagesschule etwas erreicht, was Ihnen als Sozialdemokratin eigentlich am Herzen liegen sollte: Die Ganztagesschule macht den Bildungserfolg von der Bildung der Eltern unabhängig, zumindest weitgehend.

Das Problem ist aber, dass derzeit 97 Prozent der Kinder keine Ganztagesschule beschulen können, aus der Schule nach Hause kommen, wobei es dann davon abhängt, ob sie Eltern haben, die mit ihnen lernen, die ihr Kind fördern – und sei es mit


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 273

finanziellen Zuwendungen in Form von Nachhilfeunterricht. Und da ist die Frage, ob sie das überhaupt können beziehungsweise ob sie sich das leisten können. Und wenn das nicht der Fall ist, bleibt dieses Kind hinter seinen Möglichkeiten zurück, und das ist das Problem.

Da Sie von der SPÖ immer das Wort „Sozialpolitik“ im Mund führen und sagen, dass Sie etwas tun wollen für sozial benachteiligte Menschen, sage ich Ihnen: Führen Sie die Ganztagesschule ein, und zwar mit verschränktem Unterricht, sodass die Kinder unabhängig von ihrem Elternhaus am Nachmittag so gefördert werden, dass sie ihr Potenzial ausschöpfen können! Das sind wir doch allen Kindern schuldig – nicht nur den Kindern aus sogenanntem guten Hause. Das machen Sie, Frau Ministerin Heinisch-Hosek, aber nicht, ganz im Gegenteil: Sie haben sogar Geld umgeleitet, das für die Ganztagesschulen gewidmet war. Und mittlerweile sind Sie sogar so weit, dass Sie nicht einmal mehr die Mieten für die Schulen bezahlen können – geschweige denn, den Ganztagesunterricht ausbauen.

Frau Minister Heinisch-Hosek, hören Sie also auf mit dieser Ihrer Placebo-Politik! Hören Sie auf mit diesem Klein-Klein! Gehen Sie doch endlich einmal die großen Dinge an! Gehen Sie einmal die wirklichen Probleme an, die es gibt!

Ein zweites Beispiel Ihrer Politik: die Neue Mittelschule. Das war ja Ihr großes ideo­logisches Projekt, wo es darum geht, Klassenunterschiede aufzuheben; darum geht es ja letztlich in Ihrer Ideologie. Und was haben Sie gemacht? – Sie haben nichts anderes gemacht, als Türschilder ausgetauscht: Die frühere Hauptschule heißt jetzt „Neue Mittelschule“, aber es wurde und wird nichts umgesetzt, was eine Neue Mittelschule zum Erfolg führen könnte, nämlich eine innere Differenzierung, aber das wollen Sie ja gar nicht. Mehrmals haben Sie im Ausschuss gesagt, eine innere Differenzierung komme in der Neuen Mittelschule nicht in Frage.

Gemacht wird dieses Team-Teaching, wo dann in der Klasse – wie das gehen soll, ist sowieso jedem unklar – die Kinder sozusagen von zwei Lehrern bearbeitet werden. Sie erlauben es nicht, dass man schwache Kinder aus der Klasse nimmt, zusammenführt mit anderen schwachen Kindern und diese extra fördert – ja, extra fördert, um ihnen die Möglichkeit zu geben, im Unterricht ordentlich mitzukommen.

Das ist das Problem: Sie haben mit Ihrer Ideologie etwas gemacht, das wir in Öster­reich aber auch vorher schon erlebt haben, nämlich diesen totalen Stillstand. Und jetzt kommen Sie mit Ihren Ankündigungsfloskeln, erzählen von allen möglichen guten Dingen, aber es geschieht nichts. Wenn Sie dann etwas umsetzen, so wie heute, dann betrifft das 3 Prozent der Schüler – obwohl das schon lange für alle hätte umgesetzt werden können.

Wenn Sie dann sagen, Sie wollen in absehbarer Zeit 30 Prozent der Kinder ermög­lichen, in die Ganztagesschule zu gehen,  (Bundesministerin Heinisch-Hosek: 20 haben wir schon! Sie irren!) – Der Rechnungshof sagt, es sind genau 2,9 Prozent der Schüler (Bundesministerin Heinisch-Hosek: Verschränkte Ganztagsschule!) – ja, genau –, 2,9 Prozent der Schüler, die einen verschränkten Ganztagesunterricht haben! (Bundesministerin Heinisch-Hosek: Wir reden ja nicht von verschränkt!)

Frau Ministerin, erzählen Sie mir doch keine Märchen! Meine Kinder sind acht bezie­hungsweise zehn Jahre alt, die gehen am Nachmittag in den Hort. Und was haben sie davon? – Gar nichts, weil es kein verschränkter Unterricht ist! (Bundesministerin Heinisch-Hosek: 20 Prozent !) Da wird nicht einmal darauf geschaut, dass die Kinder ihre Hausübungen ordentlich machen! Ich kann mich dann am Abend noch hinsetzen und schauen, ob die Hausübungen wirklich ordentlich gemacht wurden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 274

Das ist das, was Sie machen, aber das, was ich will – und nicht nur ich –, ist ein verschränkter Unterricht und dass am Nachmittag das gemacht wird, was die Schule leisten soll, nämlich jenen zu helfen, die sich nicht so entwickeln, wie sie das könnten, wie das möglich wäre. Das wissen Sie doch ganz genau, Frau Minister.

Erzählen Sie mir daher hier nichts von 20 Prozent; es geht da lediglich um 2,9 Prozent der Schüler.

Da sollten Sie, Frau Minister, endlich einmal in die Gänge kommen. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

20.25


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Strolz. – Bitte, Herr Klubobmann. (Abg. Rasinger – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Strolz –: Luft unter den Flügeln!)

 


20.25.45

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Rasinger: Luft unter den Flügeln, bitte! Jetzt heben wir ab!) Lieber ÖVP-Sektor! – Hoch konzentriert, das freut mich. – Werte Bürgerinnen und Bürger! Wir verhandeln jetzt eine Gesetzesnovelle im Bereich Bildung, und zwar betreffend die tägliche Turnstunde.

Wir NEOS werden das unterstützen, denn diese Novelle bringt die tägliche Turnstunde in ganztägigen Schulformen. Das ist, wie gerade vom Herrn Kollegen Lugar hervorgehoben wurde, für ungefähr 3 Prozent der Schülerinnen und Schüler Faktum – für die große Mehrheit hingegen nicht.

Ich glaube, man muss das so sehen, dass tatsächlich die tägliche Turnstunde – sosehr sie wünschenswert wäre – praktisch wahrscheinlich derzeit auch noch nicht umsetzbar wäre; es fehlt an Infrastruktur et cetera, et cetera. Aber ich glaube, das ist ein Ziel, für das es sich zu kämpfen lohnt. Den Weg zu diesem Ziel würden wir NEOS uns allerdings anders vorstellen. Sie wissen, die Schulautonomie halten wir für den Hebel, um die Bildungswende von unten zu realisieren. Warum Bildungswende von unten? – Schulautonomie bedeutet: Wir fördern und fordern die kreativen, die innovativen, die konstruktiven, die gestalterischen Kräfte im Schulsystem. Derzeit werden diese Kräfte systematisch ausgebremst, und zwar durch Bürokratisierung, durch Überreglementierung, durch eine Misstrauenskultur und durch parteipolitische Intervention.

Wenn wir Richtung tägliche Bewegungseinheit für alle Schülerinnen und Schüler gehen, dann möchten wir das auf dem Wege der Schulautonomie umsetzen, und deswegen bringe ich jetzt zwei Entschließungsanträge ein: einen betreffend nationale Umsetzungsstrategie zur Schulautonomie.

Frau Bundesministerin, wir haben einen ganz breiten Konsens. Sechs Fraktionen im Nationalrat sagen: Ja, mehr Schulautonomie!

Wir haben mit der überparteilichen Initiative „Talente blühen!“ eine Umfrage unter Pädagoginnen und Pädagogen gemacht; 1 460 Lehrerinnen und Lehrer haben mit­gemacht. Der Zuspruch zu mehr Schulautonomie ist wirklich überwältigend, also auch von den Lehrerinnen und Lehrern. Die wollen in diese Verantwortung gehen – und brauchen dafür Freiheit.

Wir haben gesehen, dass beispielsweise auch die SchülerInnenvertreter klar nach mehr Schulautonomie rufen. Es gab einen Brief beispielsweise an Sie, Frau Ministerin, seitens der Schülerunion Wien; dieser ging auch an die Bildungssprecher, an die


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 275

Jugendsprecher. – Das heißt also, sämtliche Betroffene sind sich darin einig: Schaffen wir mehr Gestaltungsspielraum! Schaffen wir Raum für Verantwortung!

Das steht im Regierungsprogramm drinnen, im September 2014 wurde es noch einmal in diesem Sechs-Punkte-Programm verankert, und auch die Bund-Länder-Arbeits­gruppe hat das mit auf die Reise genommen.

Es ist Zeit, dass man Nägel mit Köpfen macht, und deswegen folgender Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen betreffend „Nationale Umsetzungsstrategie zur Schulautonomie“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass bis Dezember 2015 eine ‚Nationale Umsetzungsstrategie zur Schulautonomie‘ vorliegt. Diese Strategie soll im Rahmen eines parteiübergreifenden Dialogprozesses entwickelt werden. Dazu muss ein professionell geleiteter Stakeholder-Dialog unter Federführung des Bildungsministeriums für Bildung und Frauen mit breiter Einbindung der Eltern und SchülerInnenvertretung, LehrerInnengewerkschaft, Parlamentsparteien, Bundesländer und Sozialpartner sowie unter Einbeziehung externer ExpertInnen installiert werden.“

*****

Wenn wir die Schulautonomie haben, brauchen wir sogenannte Bildungsregionen. Das ist unser Vorschlag, dieser wird auch von den Grünen geteilt. Deswegen der Ent­schließungsantrag betreffend Überführung der aktuellen Schulverwaltung in Bildungs­regionen mit einem proaktiven Bildungsservice. Dieses Bildungsservice soll in der Vernetzung assistieren, soll in der Kooperation assistieren, und gerade auch Bewe­gung kann natürlich kooperativ organisiert werden, eben über mehrere Schul­standorte hinweg.

Der Antrag lautet wie folgt:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen, wird aufgefordert, ehestmöglich die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Struktur der aktuellen Schulverwaltung in ‚Bildungsregionen‘ über­zuführen. In diesen Bildungsregionen soll ein ‚Bildungsservice‘ eingerichtet werden, das als proaktiver Partner in der schulischen Qualitätsentwicklung und -sicherung dient.“

*****

Ich bitte um Unterstützung. (Beifall bei den NEOS.)

20.29


Präsidentin Doris Bures: Die eingebrachten Entschließungsanträge sind ordnungs­gemäß eingebracht und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 276

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen betreffend „Nationale Umsetzungsstrategie zur Schulautonomie“

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (448 d.B.): Bundesgesetz, mit dem hinsichtlich ganztägiger Schulformen und der Bewegungsorientierung an Schulen das Bundes-Schulaufsichts­gesetz, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschul­gesetz, das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, das Schulunterrichtsgesetz, das Bundes­gesetz BGBl. I Nr. 9/2012 sowie das Hochschulgesetz 2005 geändert werden. geändert werden (461d.B.)

Mehr Schulautonomie ist ein guter Hebel, um die Qualität der österreichischen Schule und damit die Lernergebnisse der Schüler_innen zu verbessern. Denn sie stärkt die engagierten, gestalterischen und konstruktiven Kräfte im Schulsystem. Sie fördert und fordert vielfältige und selbstbewusste Schulen. Sie legt damit Potenzial frei, das wir nutzen können, um noch nachhaltiger und differenzierter als bisher die Kinder und Jugend­lichen mit ihren Talenten und Bedürfnissen in den Mittelpunkt des Schulalltags zu stellen.Diese Meinung wird offensichtlich auch von direkt Betroffenen geteilt. So nahmen 1.460 Pädagoginnen und Pädagogen die Einladung der überparteilichen Initiative "Talente blühen" an und an einer Online-Befragung zum Thema Arbeitsalltag, berufliches Selbstverständnis und Schulautonomie teil. Das Ergebnis ist eindeutig: Der Wunsch nach mehr Schulautonomie ist überwältigend. Die Lehrerinnen und Lehrer wün­schen sich größere Gestaltungsspielräume in verschiedenen Bereichen. Die Ergeb­nis­se im Detail finden sich unter http://www.talentebluehen.at/lehrer_innenumfrage/. Auch von Seiten der Schüler_innenvertretungen gibt es klare Forderungen in Richtung mehr Schulautonomie. Hier kann beispielsweise auf einen offenen Brief der Schüler­uni­on Wien an Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek und die Bildungs- und Jugend­sprecher der Parlamentsparteien verwiesen werden (https://schuelerunionwien.wordpress.com/). Alle sechs Parlamentsparteien sprechen sich für mehr Schulautonomie aus. Und wir begrüßen, dass auch die Bundesregierung unseren Standpunkt teilt. So wird im Regierungsprogramm für die aktuelle Gesetzgebungsperiode die Stärkung der Schul­autonomie als definiertes Ziel ausgeschildert. Auch in dem im September 2014 beschlossenen 6-Punkte-Programm findet sich explizit  das Vorhaben, die Möglich­keiten für Schulautonomie auszubauen.Insgesamt gibt es einen breiten Kon­sens darüber, dass die Stärkung der Schulautonomie eine wichtige strategische Stoßrich­tung darstellt, der sich die Bildungspolitik die nächsten Jahre zu widmen hat. In der Anfragebeantwortung 3146/AB  zum Umsetzungsstand der im Regierungs­pro­gramm festgelegten Maßnahmen im Bereich Bildung nimmt die Bundesministerin für Bildung und Frauen mehrfach Bezug auf die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Schul­verwaltung – Effizienzen im Bildungssystem heben“, die u.a. im Schwerpunktbereich Schulauto­nomie eine thematische Aufarbeitung, Bewertung und Empfehlung zu erstel­len habe. Wir begrüßen prinzipiell die Installation dieser Arbeitsgruppe, leider fehlen aber alle  Informationen bezüglich Zusammensetzung, Zeitplan, konkreten Arbeitsauf­trägen und angestrebten Ergebnissen.

Insgesamt geht die Arbeit der „Bildungsreform-Kommission“ leider in einem unbefrie­digenden Tempo, ohne inhaltliche Klarheit und ohne Zeitplan voran. Das Bekenntnis nach mehr Autonomie wird breit geteilt. Es braucht nun endlich entschlossene Schritte in Richtung Umsetzung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 277

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass bis Dezember 2015 eine „Nationale Umsetzungsstrategie zur Schulautonomie“ vorliegt. Diese Strategie soll im Rahmen eines parteiübergreifenden Dialogprozesses entwickelt werden. Dazu muss ein professionell geleiteter Stakeholder-Dialog unter Federführung des Bildungsministeriums für Bildung und Frauen mit breiter Einbindung der Eltern- und Schüler_innenvertretung, Lehrer_innengewerkschaft, Parlamentspar­teien, Bundesländer und Sozialpartner sowie unter Einbeziehung externer Expert_innen installiert werden."

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen betreffend Überführung der aktuellen Schulverwaltung in Bildungsregionen mit einem proaktiven Bildungs­service

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (448 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem hinsichtlich ganztägiger Schulformen und der Bewegungsorientierung an Schulen das Bundes-Schulaufsichts­gesetz, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschul­gesetz, das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, das Schulunterrichtsgesetz, das Bundes­gesetz BGBl. I Nr. 9/2012 sowie das Hochschulgesetz 2005 geändert werden (461 d.B.)

Eine Reform der österreichischen Schulverwaltung ist dringend notwendig und erfolgs­kritisch für unsere Bildungszukunft. Die derzeitigen Strukturen sind nicht mehr zeitge­mäß und eine parteipolitische Durchdringung, wie sie aktuell praktiziert wird, ist für das Schulsystem vielerorts dysfunktional. Qualität, Kompetenz und Engagement werden zu oft durch Parteibuchwirtschaft abgedrängt. Darüber hinaus soll Schule nicht länger als Verwaltungsaufgabe gedacht, sondern als wichtiges Gestaltungsfeld begriffen und gelebt werden. Gerade die avisierte Stärkung autonomer Gestaltungsspielräume für Schulen eröffnet hier viele Chancen, bedingt aber gleichzeitig einen Bewusstseins­wan­del in der Schulverwaltung.

Daher fordern wir die Abschaffung der Landesschulräte und die Einführung von Bil­dungs­regionen:

Die Bildungsregionen werden so definiert, dass in jeder Region das gesamte Spektrum an Schulen und elementarpädagogischen Einrichtungen abgedeckt ist. Denkbar sind etwa Bildungsregionen in der Größe mehrerer Bezirke.  An die Stelle der Schul­behörden und Schulinspektor_innen tritt ein Bildungsservice, das Schulen – und auch Kindergärten und andere elementarpädagogische Einrichtungen – bei der Qualitäts­entwicklung und -sicherung unterstützt. Das Bildungsservice ist eine Einrichtung des Bundes, die regional organisiert ist. Ein jeweils interdisziplinär zusammengesetztes Team regionaler Qualitätsmanager_innen begleitet die Schulen und elementar­pädago­gischen Einrichtungen in der Erreichung der vorgegebenen Bildungs- und Qualitäts­ziele sowie bei Schulmanagement und -entwicklung.

Das Bildungsservice stärkt auch die Kooperation und Vernetzung zwischen den Schulen. Die Vielfalt pädagogischer Konzepte und standortspezifischer Profilierungen soll als Mehrwert begriffen und das Voneinander-Lernen schulübergreifend forciert


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 278

werden. Dafür sind im Bildungsservice eigene Budgets und Projekte zu definieren. Das Ziel ist ein kollaboratives Lernen des Systems Schule. Internationale Studien zeigen, dass Autonomie nur in Verbindung mit einer verbindlichen gemeinsamen Zielsetzung (Bildungsstandards, Lernziele) und der Stärkung von Kooperationsmöglichkeiten aller Beteiligten ihre positive Wirkung auf das System Schule entfalten kann.

Zu den bundesweiten Aufgaben des Bildungsservices gehört die Unterstützung der Pädagog_innen bei der Suche, Erstellung und Weiterentwicklung von Unterrichts­mate­rialien. Das Bildungsservice betreibt, wartet und moderiert dafür ein System nach dem Open Source Prinzip – Unterrichtsmaterialien 2.0.

Besonderes Augenmerk in seiner Ausrichtung und Arbeit legt das Bildungsservice auf die Nahtstellen im Bildungssystem. Daher ist es auch als „Betreuung aus einer Hand“ für alle pädagogischen Einrichtungen zu konzipieren: von der Elementarpädagogik, über die Primarstufe bis hin zum Ende der Sekundarstufe II. Dadurch werden die Ko­operation zwischen elementarpädagogischen Einrichtungen und der Primarstufe und die Zusammenarbeit beim Übergang von der Primar- in die Sekundarstufe gestärkt. Die Übergänge sollen fließender und mehr im Sinne der Schüler_innen gestaltet und begleitet werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen, wird aufgefordert, ehestmöglich die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Struktur der aktuellen Schulverwaltung in „Bildungsregionen“ überzu­führen. In diesen Bildungsregionen soll ein „Bildungsservice“ eingerichtet werden, das als proaktiver Partner in der schulischen Qualitätsentwicklung und -sicherung dient."

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.

 


20.30.25

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Im Bildungssystem müssen wir konsequent schrittweise Reformen setzen im Sinne der Verbesserung der Bildungschancen für unsere Kinder. Dieser Weg, der in den letzten Jahren eingeschlagen worden ist, wird von Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek konsequent fortgesetzt.

Ich freue mich sehr, dass wir heute wieder einen wichtigen Schritt setzen können, nämlich den Schritt zur täglichen Bewegungseinheit in den ganztägigen Schulen – ein wichtiger Schritt für unsere Kinder, den man nicht geringschätzen darf. Ich freue mich, dass wir ihn heute hier im Hause nahezu einstimmig beschließen werden. Selbst den Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, die die Einzigen in diesem Hause sind, die dagegen stimmen werden, fällt, wie ich gemerkt habe, die Argumentation nicht ganz leicht. Das hier mit fehlender Wahlfreiheit zu begründen ist eine Argu­mentation, die sehr schwer nachvollziehbar ist. (Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.) Eigentlich lässt sie nachvollziehen, wie schwer es Ihnen fällt, dagegen zu sein, weil man einfach nicht dafür sein kann, einen wichtigen Schritt, den hier die Bun­des­regierung setzt, konstruktiv zu unterstützen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 279

Was den Punkt der täglichen Bewegungseinheit in den ganztägigen Schulformen betrifft, so ist das aus meiner Sicht ein sehr gutes Beispiel dafür, was an Attraktivierung im Sinne des Angebotes für die Kinder möglich wäre, hätten wir mehr ganztägige Schulen, also entsprechende Angebote für die Kinder, und zwar in der verschränkten Form, so wie wir uns das vorstellen. Dann könnte man das weiter ausbauen auch im Sinne eines besseren Angebotes, was kulturelle Dinge zum Beispiel betrifft, auch die vorhin angesprochene und eingeforderte entsprechende Unterstützung und Förderung einzelner Kinder, die das notwendig haben.

Weil man ja nicht nur positiv reden kann, auch wenn etwas auf dem Tisch liegt, das man unterstützt und dem man zustimmt, ist der Punkt der Zentralmatura angesprochen worden.

Herr Kollege Walser, das Anliegen, dass möglichst viele Kinder die Matura bestehen sollen, wie Sie sagten, vertreten wir auch. Unserer Einschätzung nach ist dazu kein grüner Notfallplan notwendig. Was dazu notwendig ist, ist die professionelle, kon­sequente Vorbereitung in ruhigem Fahrwasser.

Eine Systemumstellung bringt immer Verunsicherung. Das verstehe ich sehr gut, denn mein Sohn hat voriges Jahr maturiert. Es ist klar, dass die Kinder verunsichert sind, wenn auf einmal die Dinge anders laufen als gewohnt. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Aber das ständige Hochspielen jeder Kleinigkeit verstärkt die Verunsicherung und hilft den Kindern in der Bewältigung dieser Situation gar nichts.

Wichtig sind, wie gesagt, ruhiges Fahrwasser und professionelle Vorbereitung, und das ist, denke ich, bei der Frau Bundesministerin in guten Händen. In diesem Sinne soll man den Weg weitergehen, schrittweise konsequent und unaufgeregt das Bildungs­system zu verbessern. (Beifall bei der SPÖ.)

20.33


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Univer­sitäts­professor Dr. Töchterle. – Bitte.

 


20.34.04

Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministra! Hohes Haus! Frau Präsidentin, Sie haben heute Ordnungsrufe für mäßige Verbalent­glei­sungen ausgesprochen. Ich wünschte mir einen ganz anderen Ordnungsruf, der in diesem Haus aber offenbar nicht vorgesehen ist, nämlich den Ordnungsruf zur Sache, denn: Wir reden über ein Gesetz, und eine Fülle von Rednern zerren die ganze Problematik der Bildungspolitik hier in die Debatte herein. Es ist nicht möglich, in einer solchen Debatte irgendein Argument auszuführen oder eine Gegendarstellung zu bringen. Es wird die Anwesenheit der Frau Ministra einfach missbraucht, um allen möglichen Frust und sonstige Vorwürfe loszuwerden, und zum eigentlichen Thema wird kaum geredet. Das ist natürlich auch eine Folge dessen, dass zu einem Gesetz, das kaum kontrovers ist und dem fast alle zustimmen, 17 Redner vorgesehen sind. Da muss man dann eben in alle möglichen Felder Ausflucht nehmen. Das ist etwas, was mich sehr, sehr verstört und was ich grundsätzlich anmerken möchte. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Jetzt rede ich aber noch ganz kurz zur Sache, weil die Sache selbst durchaus erfreu­lich ist. Wir kehren nämlich mit dem Einführen der Bewegungseinheit wenigstens in Teilen unserer Schulen zu einem alten Ideal zurück. Denn das alte Ideal der griechischen Paideia hat immer neben der intellektuellen eine musische und eine körperliche Bildung umfasst. Und bekanntlich heißt das Gymnasium deshalb Gym­nasium, weil dort nackt geturnt wurde. Das hat sogar den Namen von der körperlichen Betätigung in dieser Schule, die in der Antike immer ein wesentlicher und grun-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 280

dsätzlicher Bestandteil von Bildungskonzepten war, der dann allerdings im Laufe der Zeit auch durch eine ganz andere Relation, zum Beispiel des Christentums zur Körper­lichkeit, nämlich eine distanzierte, negative, abhandengekommen ist und erst in neuerer Zeit wieder in die Schule zurückgekehrt ist.

Die körperliche Betätigung musste in die Schulen wieder zurückkehren, und zwar auch deswegen, weil insbesondere in den Städten den Jugendlichen sehr wenig sonstige Möglichkeiten zur körperlichen Betätigung zur Verfügung stehen. Deswegen möchte ich das Lob für dieses Gesetz und für seine Initiatoren auch mit dem Appell verbinden, zu sehen, wie sehr die Schule auch Kompensations- und Ersatzfunktionen über­nehmen muss.

Es ist gut, dass sie das tut, aber man sollte sich auch der gesellschaftlichen Verant­wortung bewusst sein, dass junge Menschen ihre körperlichen Aktivitäten auch sonst ausleben können sollten. Das soll bei Stadtplanungen, Raumplanung und bei der Planung von Wohnungseinheiten besser berücksichtigt werden.

Was die Schule hier tut und was sie verstärkt tun wird, ist gutzuheißen, und deswegen kann ich diesem Gesetz nur wärmstens zustimmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

20.37


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Krist. – Bitte.

 


20.37.28

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bun­des­minister! Hohes Haus! Ich darf mich zu Beginn einmal dafür bedanken, dass ich als Sportsprecher hier zum Unterrichtsbereich über die tägliche Turnstunde in den Schulen sprechen darf.

Heute ist für uns, für den organisierten Sport in Österreich, ganz sicher ein erfreulicher Tag. Ich darf hier für meine drei Kollegen aus den Dachverbänden ASKÖ, ASVÖ und Sportunion sagen: Es ist dies heute ein erster bedeutender und wirklich nachhaltiger Schritt auf dem Weg zur täglichen Bewegungseinheit. Frau Minister, wir werden Sie da gleich zu Beginn intensiv und aktiv begleiten und unterstützen, damit wir auch die nächsten Schritte umsetzen können, denn alleine werden Sie das nicht schaffen. Gemeinsam werden wir da, glaube ich, viel zustande bringen.

In erster Linie sind es vier kleine Wörter, die eine sehr große Bedeutung haben: einerseits „gesundheitsbewusst“ und andererseits „sportlich aktive Lebensweise“. Es hat einige Ministerinnen benötigt, um endlich in den gesetzlichen Bestimmungen, in den Verordnungen diese vier Wörter verankern zu können. Die jetzige Ministerin Heinisch-Hosek hat es geschafft. Sie hat von vornherein gesagt, dass ihr das sehr wichtig ist und dass sie alles daransetzen wird, hier nachhaltige Schritte zu setzen. Dafür ein Dank an sie. Das war nicht einfach, aber jetzt haben wir es geschafft. (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist aber auch die konsequente Fortsetzung einer exzellenten Initiative, die aus dem Sportministerium kommt. Wir haben jetzt fünf Jahre die Bewegungsinitiative „Kinder gesund bewegen“ in den Kindergärten und in den Volksschulen durchgeführt. Wir haben über 4 000 Kindergärten und über 4 000 Volksschulstandorte bespielt. Es sind über 300 Sportvereine eingebunden gewesen. Mehr als 1 000 Übungsleiterinnen und Übungsleiter sind auf Arbeitsplätzen unterwegs gewesen, um den Kindern Bewegung und Sport näherzubringen und die Lust an der Bewegung zu fördern. Wir haben in diesen fünf Jahren 2,9 Millionen Bewegungsstunden durchgeführt.

Es ist wichtig, den Kindern schon frühzeitig den Spaß an der Bewegung näherzu­brin­gen. Und die konsequente Fortsetzung ist, dass wir das jetzt mit der Initiative zur


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 281

täglichen Bewegungseinheit, beginnend in den Volksschulen, schwerpunktmäßig in den ganztags geführten Schulen weiter fortführen.

Die Einbeziehung der Bundessportakademien in die Ausbildung ist für uns immer wichtig gewesen. Dass der Bewegungscoach installiert wird, ist ebenso wichtig, auch seine Verankerung im Gesetz. Und dass die Vereine und Verbände, die in diese Arbeit eingebunden werden und die mit Gütesiegel ausgezeichnet sind, die hohe Qualität, die notwendig ist, rüberbringen, das garantieren wir auch.

Heute ist im Sinne der Gesundheit ein wichtiger und erfreulicher Tag für unsere Kinder, unsere Jugendlichen und für den Sport in Österreich. Ein herzliches Dankeschön, Frau Bundesministerin! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.40


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Himmel­bauer. – Bitte.

 


20.40.33

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon angesprochen worden, dass die vorliegende Regierungsvorlage vor allem und zum großen Teil die Verankerung des Sports, der Bewegung und der Förderung der Gesundheit als Aufgabe der österreichischen Schulen beinhaltet. Ganz zentral ist hier die Kooperation mit den Vereinen, die Vereinfachung der Kooperation und vor allem die Einbindung erfahrener Trainer und Betreuer, weil die Vereine wesentlich zu Lebensqualität in unseren Gemeinden beitragen. Sie schaffen Angebote auch außerhalb der Schule für junge Menschen in der Freizeit und sie tragen durch ihre Tätigkeit auch zu einer gewissen Verwurzelung junger Menschen in ihren Heimatgemeinden bei.

Ich möchte aber dennoch auch einen anderen Punkt in dieser Regierungsvorlage ansprechen, und zwar betrifft dieser die legistischen Klarstellungen in Bezug auf die neue Reifeprüfung. Vor allem für den BHS-Bereich ist hier einiges Positives ge­schehen. Ein kleines Beispiel ist da unter anderem die Präsentation der Diplom­arbeiten, die öffentlich stattfinden kann, weil das in Kooperation mit Unternehmen und mit öffentlichen Einrichtungen geschieht und diese auch ein Aushängeschild für die jeweilige Schule sind.

Für die Schülerinnen und Schüler wahrscheinlich noch wesentlicher ist das Thema des Zeitbudgets in praktischen Prüfungen, das von 15 bis 30 Minuten auf 300 Minuten ausgeweitet wurde. Beide Punkte sind positive und auch notwendige Anpassungen im Sinne unserer Maturantinnen und Maturanten.

Ich möchte auch noch zum derzeitigen Stimmungsbild bei den jungen Menschen, die jetzt gerade vor der Matura stehen oder in den nächsten Jahren darauf hinarbeiten, etwas sagen.

Es herrscht eine gewisse Unsicherheit aufgrund verschiedener Vorfälle, zu guter Letzt auch bezüglich des Abgabesystems für die vorwissenschaftliche Arbeit. Das hat zur Folge, dass die Schülerinnen und Schüler weniger Vertrauen in die neue Reifeprüfung, in die Matura, und auch in einen reibungslosen Ablauf derselben haben.

Ich glaube, unsere Aufgabe muss es hier sein, Beständigkeit zu signalisieren und den Schülerinnen und Schülern das Gefühl zu geben, dass sie sich auf die getroffenen Regelungen verlassen können und dass sie ihre Vorbereitungen im Vorfeld auch treffen können. Ich glaube, ein Misstrauensantrag ist da kein richtiger Weg, sondern es geht darum, den Dialog mit Schülervertretern, mit Lehrervertretern und auch mit den Eltern zu suchen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 282

Frau Ministerin, Sie haben ja mit den Schülervertretern für dieses Schuljahr ein Übereinkommen bezüglich der Vorbereitungsstunden getroffen. Ich darf Sie bitten, im Sinne dieses Dialogs gemeinsam mit den Schülervertretern auch für die kommenden Jahrgänge eine Regelung zu finden, die den Schülerinnen und Schüler Sicherheit bietet und ihr Vertrauen in die Matura, in die neue Reifeprüfung stärkt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

20.43


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gusenbauer-Jäger. – Bitte.

 


20.43.59

Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ja, in Sachen Bewegung der Kinder muss gehandelt werden, und dank unserer Frau Ministerin wird gehandelt. Mit der Einführung der täglichen Turnstunde nimmt die Schule die Verantwortung in gesundheits- und gesellschaftspolitischer Hinsicht wieder wahr.

Aufgrund der hohen Technisierung – Stichworte: Computer, Fernsehen und so weiter – bewegen sich unsere Kinder zu wenig, das ist ja schon sehr gut bekannt, und die Schule kann und wird da einen Ausgleich schaffen.

Wie Herr Abgeordneter Krist schon gesagt hat, gibt es bei der ASKÖ sehr viele Projekte. Ich war auch einmal Projektleiterin eines Projektes mit dem Namen „Check your limits“. Im Rahmen dieses Projektes durfte ich 2000 Kinder bezüglich ihrer sportmotorischen Fertigkeiten und Fähigkeiten testen. Das Ergebnis wurde verglichen mit Werten, die zehn Jahre vorher gemessen wurden, und leider wurde da eine eklatante Verschlechterung festgestellt.

Auch als ehemalige Leibeserzieherin kann ich sagen: Werte, die man in meinen Anfängen Kindern abverlangte, wurden von fast allen Kindern erreicht, während es später so war, dass fast kein Kind mehr diese Werte erreichte. Auch in der Zeit des Stundenabbaus in der Schule unter der Ära der Bundesministerin Gehrer war es so, weil einfach die Turnstunden vernachlässigt wurden.

Ich begrüße es, dass jetzt ein richtiger Schritt, wie schon heute oft erwähnt, gesetzt wird, nämlich die tägliche Turnstunde für die Kinder. Ich bedanke mich dafür.

Ich möchte noch folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Grossmann, Jank, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage 448 der Beilagen wird wie folgt geändert:

1. In Art. 5 der Regierungsvorlage (Änderung des Schulunterrichtsgesetzes) hat in Z 32 (§ 82 Abs. 5z SchUG) die Z 1 des § 82 Abs. 5z zu lauten:

„1. § 17 Abs. 1, § 19 Abs. 3a und § 23 Abs. 1a in der Fassung der Z 3, § 44a samt Überschrift, § 65a Abs. 1 und § 82d samt Überschrift treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft;“

2. In Art. 5 der Regierungsvorlage ist nach Z 32 folgende Z 33 anzufügen:

„33. Nach § 82c wird folgender § 82d samt Überschrift eingefügt:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 283

„Übergangsrecht betreffend Externistenreifeprüfungen, Externistenreife- und Diplom­prüfungen, Externistendiplomprüfungen und Externistenabschlussprüfungen (ein­schließ­lich Zusatzprüfungen)

§ 82d. Auf Externistenreifeprüfungen, Externistenreife- und Diplomprüfungen, Exter­nistendiplomprüfungen und Externistenabschlussprüfungen (einschließlich allfälliger Zusatzprüfungen), hinsichtlich derer die Zulassung zum Haupttermin 2015 oder zu einem der nachfolgenden Termine bis einschließlich dem gemäß § 36 Abs. 2 Z 3 lit. b des Jahres 2017 erfolgt, sind abweichend von § 42 die am 31. August 2010 für ab­schließende Prüfungen geltenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sowie die zu diesem Zeitpunkt geltenden Verordnungen anzuwenden.““

3. In Art. 7 der Regierungsvorlage (Änderung des Hochschulgesetzes 2005) ist in der Promulgationsklausel das Zitat „BGBl. I Nr. xxxx/20xx“ durch das Zitat „BGBl. I Nr. 21/2015“ zu ersetzen.

4. In Art. 7 der Regierungsvorlage hat die Z 2 (§ 80 Abs. 9) zu lauten:

„2. Dem § 80 wird folgender Abs. 10 angefügt:

„(10) § 56 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2015 tritt mit 1. September 2015 in Kraft.““

*****

Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.48


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Brigitte Jank, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (448 der Beila­gen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem hinsichtlich ganztägiger Schulformen und der Bewegungsorientierung an Schulen das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schul­organisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bun­desgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, das Schulunterrichtsgesetz, das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 9/2012 sowie das Hochschul­gesetz 2005 geändert werden (461 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (448 der Beilagen) betreffend das Bundesgesetz, mit dem hinsichtlich ganztägiger Schulformen und der Bewegungsorientierung an Schulen das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirt­schaftliche Bundesschulgesetz, das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, das Schulunterrichtsgesetz, das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 9/2012 sowie das Hochschulgesetz 2005 geändert werden, wird wie folgt geändert:

1. In Art. 5 der Regierungsvorlage (Änderung des Schulunterrichtsgesetzes) hat in Z 32 (§ 82 Abs. 5z SchUG) die Z 1 des § 82 Abs. 5z zu lauten:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 284

„1. § 17 Abs. 1, § 19 Abs. 3a und § 23 Abs. 1a in der Fassung der Z 3, § 44a samt Überschrift, § 65a Abs. 1 und § 82d samt Überschrift treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft;“

2. In Art. 5 der Regierungsvorlage ist nach Z 32 folgende Z 33 anzufügen:

„33. Nach § 82c wird folgender § 82d samt Überschrift eingefügt:

„Übergangsrecht betreffend Externistenreifeprüfungen, Externistenreife- und Diplom-prüfun­gen, Externistendiplomprüfungen und Externistenabschlussprüfungen (ein­schließlich Zusatzprüfungen)

§ 82d. Auf Externistenreifeprüfungen, Externistenreife- und Diplomprüfungen, Exter­nistendiplomprüfungen und Externistenabschlussprüfungen (einschließlich allfälliger Zusatzprüfungen), hinsichtlich derer die Zulassung zum Haupttermin 2015 oder zu einem der nachfolgenden Termine bis einschließlich dem gemäß § 36 Abs. 2 Z 3 lit. b des Jahres 2017 erfolgt, sind abweichend von § 42 die am 31. August 2010 für ab­schließende Prüfungen geltenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sowie die zu diesem Zeitpunkt geltenden Verordnungen anzuwenden.““

3. In Art. 7 der Regierungsvorlage (Änderung des Hochschulgesetzes 2005) ist in der Promulgationsklausel das Zitat „BGBl. I Nr. xxxx/20xx“ durch das Zitat „BGBl. I Nr. 21/2015“ zu ersetzen.

4. In Art. 7 der Regierungsvorlage hat die Z 2 (§ 80 Abs. 9) zu lauten:

„2. Dem § 80 wird folgender Abs. 10 angefügt:

„(10) § 56 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2015 tritt mit 1. September 2015 in Kraft.““

Begründung:

Zu Z 1 und 2:

§ 42 des Schulunterrichtsgesetzes normiert, dass die mit der erfolgreichen Ablegung einer abschließenden Prüfung verbundenen Berechtigungen auch ohne vorher­gegan­genen Schulbesuch durch die erfolgreiche Ablegung einer entsprechenden Externis­tenprüfung erworben werden können. Solche Externistenreifeprüfungen, Externisten­reife- und Diplomprüfungen, Externistendiplomprüfungen und Externistenabschluss­prüfungen sind grundsätzlich nach den zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden Prüfungsbestimmungen der entsprechenden abschließenden Prüfung durchzuführen. Das sind die Bestimmungen des 8. Abschnittes des Schulunterrichtsgesetzes (§§ 34 ff) idF des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 52/2010 und die entsprechenden Prüfungs­ordnungen aus dem Jahr 2012.

Die Einführung der neuen kompetenzorientierten, teilstandardisierten Prüfungsformen für Externistenprüfungen stellt sowohl Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten als auch Lerninstitutionen vor besondere Herausforderungen: Die abzulegende vorwis­senschaftliche Arbeit bzw. Diplomarbeit bzw. Abschlussarbeit kann nicht in der Weise betreut werden, wie es bei einem Besuch einer Schule der Fall ist. Die Vorbereitungs­arbeit hat eigenständig zu erfolgen, eine allfällige Betreuung ist außerschulisch zu organisieren. Auch die Kompetenzorientierung als Schlüsselkonzept der Oberstufen­reformen der letzten Jahre kann in einer nicht betreuten, freien Vorbereitung auf eine Externistenprüfung nur schwerer umgesetzt werden, als an den Schulen.

Aus all diesen Gründen erscheint es zweckmäßig und wird vorgeschlagen, die Um­setzung der neuen kompetenzorientierten, teilstandardisierten Prüfungsformen für Externistenreifeprüfungen zu verschieben und gemeinsam mit dem intendierten


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 285

Einführungszeitpunkt der neuen Reifeprüfung an den Schulen für Berufstätige erst ab dem „Haupttermin“ 2017 durchzuführen. Somit sollen Externistenreifeprüfungen, Externistenreife- und Diplomprüfungen, Externistendiplomprüfungen und Externisten­abschlussprüfungen bis einschließlich zum Prüfungstermin gemäß § 36 Abs. 2 Z 3 lit. b SchUG (das ist der ehemalige „2. Nebentermin“, innerhalb von 7 Wochen nach den Weihnachtsferien) noch nach den Prüfungsbestimmungen des Schulunterrichtsge­setzes, wie sie vor der Novelle BGBl. I Nr. 52/2010 gegolten haben, sowie nach den entsprechenden Prüfungsverordnungen durchgeführt werden. Ab dem „Haupt­ter­min“ 2017 werden auch die Externistenreifeprüfungen, Externistenreife- und Diplom­prüfungen, Externistendiplomprüfungen und Externistenabschlussprüfungen nach den Bestimmungen der neuen kompetenzorientierten, standardisierten, teilzentralen Reife­prüfung, Reife- und Diplomprüfung, Diplomprüfung und Abschlussprüfung abzuhalten sein.

Zu Z 3 und 4:

Am 13. Jänner 2015 erfolgte unter BGBl. I Nr. 21/2015 eine Änderung des Hoch­schulgesetzes 2005, im Zuge derer dem § 80 (Inkrafttretensbestimmung) ein Abs. 9 angefügt wurde. Es ist daher rein redaktionell notwendig, die Promulgationsklausel entsprechend anzupassen und die in der vorliegenden Regierungsvorlage 448 dB vorgesehene Änderung des § 56 Abs. 1 HG in einem neuen Abs. 10 des § 80 in Kraft zu setzen.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter El Habbassi. – Bitte.

 


20.48.39

Abgeordneter Asdin El Habbassi, BA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Als junger Mensch freut man sich über Bewegung, und in diesem Sinne freue ich mich natürlich auch, dass wir heute mit unserem Maßnahmenpaket hier die tägliche Bewegungseinheit zumindest in die ganztägigen Schulformen bringen und damit die Grundlage für eine gesündere Schule schaffen.

Natürlich würden wir uns Bewegung auch in anderen Bereichen der Bildungspolitik wünschen. Und da möchte ich jetzt auf Ihre Ausführungen eingehen, Herr Kollege Walser. Zuerst einmal möchte ich hier eines feststellen: Ich kenne keine einzige Aussage eines ÖVP-Politikers, in der er vorschlägt, den konfessionellen Religions­unterricht abzuschaffen und diesen durch einen Ethikunterricht zu ersetzen.

Unsere Aussage lautet ganz klar: Wir von der ÖVP meinen, dass ein konfessioneller Religionsunterricht einen Beitrag dazu leistet, sich mit Religionen, mit der eigenen und vielleicht auch mit anderen, auseinanderzusetzen, und dass er ein wichtiger Beitrag zur Schulbildung unserer Kinder in Österreich ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Für all jene, die sich abmelden, kann ich mir durchaus vorstellen, auch einen Ethikunterricht anzubieten, damit sie keine schulfreie Stunde haben, aber ersetzen wollen wir das definitiv nicht.

Zum Thema „Politische Bildung“. – Es ist ja kein Geheimnis, dass ich ganz klar immer für ein eigenes Fach „Politische Bildung“ plädiert habe. (Abg. Walser: Stimmen Sie heute zu?) Wir haben uns im Regierungsübereinkommen dazu durchgerungen, zumin­dest einmal dieses Pflichtmodul „Politische Bildung“ umzusetzen. Ich habe das mit verhandelt und stehe jetzt auch dazu, dass das einmal der erste Schritt sein sollte. Ich möchte danach auch ein Fach „Politische Bildung“, dazu braucht es aber ein paar Rahmenbedingungen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 286

Rahmenbedingungen – das bedeutet: Wir müssen die Finanzierung klären, wir müssen klären, dass es vorher eine Ausbildung gibt und dass es dazu auch einen Plan gibt. (Abg. Walser: Das muss die Regierung machen!) – Natürlich, das muss die Regierung machen, das ist Aufgabe der Ministerin! Ich werde sie mit allem, was mir möglich ist, dabei unterstützen. Ich werde auch dafür werben, dass viele Abgeordnete und auch Mitglieder der Regierung dieses Ziel, das ich persönlich politisch verfolge, ein eigenes Fach „Politische Bildung“ umzusetzen, vorantreiben.

Ich sehe im Moment diese große, breite Mehrheit nicht. Ich werde daher auch nicht mitstimmen, weil ich der Meinung bin, dass zuerst dieses Pflichtmodul umgesetzt werden soll und einmal definiert werden muss, was in „Politischer Bildung“ unterrichtet wird, und die Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen. (Beifall bei der ÖVP.)

20.51


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.

 


20.51.35

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Die tägliche Bewegungseinheit wird ab September 2015 auf Initiative der SPÖ Realität. Ich danke allen Fraktionen, die diesem Ansinnen heute ihre Unter­stützung geben. Ich hoffe, dass die FPÖ es sich vielleicht noch einmal überlegt und auch mit ins Boot kommt, um die tägliche Bewegungseinheit zu unterstützen. Sie ist ein wichtiges, attraktives Angebot für die Schülerinnen und Schüler, auch ein Mehr an Qualität in den Schulen.

Was ist das eigentlich Neue daran? – Wir wissen, dass es Vereinen, Sportvereinen möglich ist, Kooperationen mit ganztägigen Schulen einzugehen. Ab September 2015 haben auch die TrainerInnen die Möglichkeit, die tägliche Bewegungseinheit im Zuge des Nachmittagsunterrichts mit den SchülerInnen in der Praxis umzusetzen.

Des Weiteren wird auch ein neuer Job, nämlich der des Bewegungscoaches, geschaf­fen. Diejenigen, die sich der FreizeitpädagogInnenausbildung mit Sportschwer­punkt in den Pädagogischen Hochschulen unterziehen, haben die Möglichkeit, nachmittags diese tägliche Bewegungseinheit in der Praxis zu erproben. Eine zusätzliche Job­möglichkeit in ländlichen Regionen wird dadurch geschaffen.

Das Wichtigste für mich: Die Kosten werden zu 100 Prozent vom Bund übernommen. Weder die Länder noch die Gemeinden als Schulerhalter für Pflichtschulen werden finanziell zur Kasse gebeten, ebensowenig die Eltern, für diese ist dies kostenlos. 610 € stehen pro Betreuungsplatz zur Verfügung.

Bis zum Schuljahr 2018/2019 werden im Bereich der Pflichtschulen zirka 41 000 Be­treuungsplätze neu geschaffen. Ein Mehrwert rundum! Im Burgenland profitieren SchülerInnen in 133 Pflichtschulen von dieser neuen Möglichkeit der Bewegung. Ich möchte allen SchülerInnen und allen PädagogInnen, die sich am Nachmittag im Zuge des ganztägigen Unterrichtes der täglichen Bewegungseinheit widmen, viel Spaß und alles Gute dabei wünschen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie Bravoruf des Abg. Heinzl.)

20.53


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 287

20.53.54

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Damen und Herren! Hohes Haus! In Österreich wurden in den letzten Jahren von Bund, Ländern und Gemeinden beträchtliche öffentliche Mittel in den Ausbau der Ganztagsbetreuung investiert. Bis zum Schuljahr 2018/19 werden weitere 800 Millio­nen € in den Ausbau der Nachmittagsbetreuung investiert. Wenn wir heute den ersten Schritt zur täglichen Turnstunde setzen, so ist das, glaube ich, ein Beitrag, diese Ganztagsschulen auszubauen und attraktiver zu machen.

Wir sind uns durchaus einig, dass wir mehr Sport und Bewegung an unseren Schulen wollen, wir sind uns nicht ganz einig, was den Umfang und den Zeitpunkt betrifft, aber ich glaube, wir müssen realistisch sein. Es geht darum, dass wir auch den Rahmen schaffen, was die Ausstattung betrifft. Es geht darum, dass wir entsprechende Räumlichkeiten wie Turnhallen, Bewegungsräume brauchen. Es geht darum, dass wir zusätzliche Personalressourcen wie Freizeitpädagogen und Sportlehrer brauchen. Daher begrüße ich es, dass auch in die Ausbildung für den Bewegungscoach investiert wird.

Wir beschließen also heute ein Paket, das der Start sein soll in eine Zukunft, in der wir für unsere Kinder und Jugendlichen den Sport in der Schule forcieren wollen. Es ist ein erster Schritt, und wir sollten daraus das Positive mitnehmen, um das vielleicht in der nächsten Zeit weiter auszubauen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

20.55


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hofinger. – Bitte.

 


20.55.29

Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ich möchte ganz kurz darauf eingehen, dass natürlich auch unsere Familien, die Eltern, eine gewisse Verantwortung haben. Das möchte ich mit einer deutschen Studie untermauern, die aussagt, dass unsere Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren mindestens vier Stunden außerhalb der Schulzeit sitzend verbrin­gen – am Computer, mit Handys und so weiter; neben den Hausaufgaben. Das sollte uns zu denken geben.

Auch eine Sportumfrage von Linz besagt – und das ist noch bemerkenswerter –, dass zirka ein Viertel der erwachsenen Jugendlichen zwischen 16 und 29 Jahren absolute Bewegungsmuffel sind. Also das muss uns unbedingt zu denken geben.

Es ist hinlänglich bekannt, welche Ausformungen Bewegungsmangel nach sich zieht: Koordinationsprobleme, 17 Prozent unserer Jugendlichen sind schwer übergewichtig. Das ist natürlich auch im Gesundheitssystem zu berücksichtigen. Es gilt daher, den Sport so bald als möglich und so früh als möglich in den Köpfen unserer Kinder zu verankern. Dafür, glaube ich, ist die tägliche Turnstunde ein Meilenstein.

Aber das kann nicht alles sein, weshalb ich auch die Offensive unserer Familien­ministerin Karmasin begrüße, auch in unseren Kindergärten Bewegung zu forcieren.

Ein großes Potenzial sehe ich aber in den ländlichen Regionen natürlich schon auch in der Kooperation der Sportvereine. Ich sehe das auch in umliegenden Gemeinden bei mir zu Hause: Wo Nachmittagsbetreuung angeboten wird, sind schon sehr häufig Sportvereine mit den Trainern und Bewegungscoaches an den Schulen aktiv. Darin sehe ich ein großes Bindeglied zwischen Vereinen und Schulen, wodurch es den Kindern auch erleichtert wird, im späteren Leben, nach der Schule, in einem Verein zu bleiben. Neben der Teamfähigkeit und anderen sozialen Kompetenzen, die sie in den Vereinen lernen, lernen sie natürlich auch Bewegung und Sport.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 288

In diesem Sinne ist dieser Bereich, glaube ich, noch ausbaufähig. Bewegen wir uns – nicht nur im Sport! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.58


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek. – Bitte, Frau Ministerin.

 


20.58.13

Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Frau Prä­sidentin! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte zu Beginn nur etwas richtigstellen, weil da ein großer Irrtum im Raum steht, den ich natürlich so nicht stehen lassen kann, ich möchte daher ein bisschen zur Erleuchtung beitragen. Wir haben an die 100 000 Kinder und Jugendliche an den Pflichtschulen, die jetzt in eine ganztägige Schule gehen. Und wir haben ein bisschen über 40 000 Kinder und Jugendliche, die an einer AHS in eine ganztägige Schule gehen. Das heißt, es sind insgesamt 140 000 Kin­der und Jugendliche oder 20,8 Prozent. Nur knapp 3 Prozent gehen in eine verschränkte ganztägige Schule.

Diejenigen, die ich meine, nämlich diejenigen, die durch dieses Gesetz, das wir jetzt gleich beschließen werden, verpflichtend in den Genuss einer täglichen Bewegungs­einheit kommen werden, sind quasi 20 Prozent und nicht 3 Prozent! Die 3 Prozent hätten die Möglichkeit, jeden Tag auch schon am Vormittag zu turnen, begleitet von Bewegungscoaches oder FreizeitpädagogInnen mit Sportschwerpunkt oder überhaupt FreizeitpädagogInnen, weil die allein mit den Kindern diese Einheit absolvieren können. In der Halbtagsschule mit Nachmittagsbetreuung sind es 140 000 oder 20 Prozent. – Das nur, um diesen Irrtum aufzuklären.

Wir arbeiten natürlich daran, dass wir noch mehr verschränkte ganztägige Formen anbieten können. Ich bin in sehr regen Verhandlungen mit den Ländern, weil wir die nicht einfache Frage der Sprengel gemeinsam lösen müssen, damit man in zumutbarer Entfernung, so wie es im Regierungsprogramm steht, auch die verschränkte ganz­tägige Schule anbieten kann.

Aber heute erledigen wir zwei von sechs Punkten aus dem Schladminger Papier, wenn ich das noch einmal sagen darf. Mit dem Verankern der aktiven Lebensweise und des Sports als Aufgabe für Schulen ist es für alle möglich, auch in der Halbtagsvolksschule, jeden Tag zu turnen, wenn man das möchte. Das braucht nur das Klassen- oder Schulforum zu beschließen.

Man kann jetzt schon autonom die Bewegung so in den Vordergrund rücken, dass das möglich ist. Aber wir wollen am Nachmittag, und genau dazu ist dieser große Schritt, der jetzt beschlossen wird, nötig gewesen – und das ist auch ein Punkt aus Schladming –, noch mehr Qualität in die Nachmittagsbetreuung bringen, indem wir die Betreuungspläne in die Lehrpläne aufnehmen und die Schulaufsicht verpflichten, genau nachzuschauen, was mit den Kindern am Nachmittag gemacht wird.

Dass zusätzlich sozusagen auch neue Schulkooperationen möglich werden, dass das Überlassen von Räumlichkeiten gesetzlich geschärft wird, das sind nur Dinge, die mit diesem Gesetzespaket nebenbei beschlossen werden.

Mir wäre es auch lieber, hieße es in jeder Schulform jeden Tag, aber aufgrund der Wahlfreiheit von Eltern ist es so, dass wir natürlich verschränkte ganztägige Schulen forcieren. Die Ganztagsschule, so wie sie jetzt für 140 000 Kinder bis 2018 – das wurde heute schon gesagt – aufgestellt ist, mit wirklich viel Geld, mit 800 Millionen €, die wir zur Verfügung haben werden, wird 30 Prozent erfassen. Das heißt, jedes dritte Kind in etwa wird dann einen Ganztagsschulplatz vorfinden. Und würden bis 2018 aus 3 Prozent von mir aus 10 oder – wenn es nach mir ginge – noch mehr Prozent, die in


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 289

eine verschränkte ganztägige Schule gehen, dann würde das natürlich auch sozialen Ausgleich bringen, wie heute schon gesagt wurde, und für manche Eltern vieles erleichtern, weil sie sich keine Nachhilfe mehr leisten müssen, weil die Kinder alles in den Schulen erledigen können.

Lassen Sie mich noch ein letztes Wort zu einem großen Projekt sagen, das lange vorbereitet worden ist und jetzt in die Zielgerade geht. Die neue Matura ist ein gut vorbereitetes Projekt, und ich würde mir wünschen, dass quasi alle, die daran beteiligt sind, zusammenhalten, zusammenhelfen und keine Verunsicherung schüren. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass einige wenige die Schülerinnen und Schüler leider verunsichern, anstatt ihnen das Vertrauen zu geben, dass ihre vorwis­sen­schaftliche Arbeit, auch wenn sie ein bisschen zu spät hochgeladen wurde, trotzdem sicher ist. Wir haben das im Einzelfall geklärt. Im Moment stellt das Hochladen absolut kein Problem dar.

Die Dreiteiligkeit der neuen Reifeprüfung bringt absolute Erleichterung für Schülerinnen und Schüler, weil sie bessere Planbarkeit erlaubt, weil sie eine gute Vorbereitung für die Zeit danach, wenn ein Studium begonnen wird, ist, weil man durch das Prä­sentieren einer vorwissenschaftlichen Arbeit lernt, sich selbst zu präsentieren, weil man trainiert, ganz genau zu fokussieren.

Die standardisierte Reifeprüfung an einem Tag für alle Schülerinnen und Schüler und dann innerhalb von 14 Tagen die mündlichen Prüfungen, wobei jetzt schon aus den Themenbereichen ausgesucht werden kann, sogar die Anzahl der mündlichen Themen kann jetzt schon festgelegt werden und die Kompensationsprüfung kann gleich abgelegt werden – damit können wir, glaube ich, wenn wir gemeinsam daran arbeiten, Sicherheit geben und sollten nicht Verunsicherung schüren. Daher wird auch die teilstandardisierte Reife- und Diplomprüfung, wie sie richtig heißt, gut über die Bühne gehen.

Ich freue mich sehr, dass hier sehr positive Worte zur täglichen Bewegungseinheit gefunden wurden, und möchte mich abschließend bedanken bei all den Abgeordneten, die im Vorfeld dazu beigetragen haben, dass dieses Projekt heute beschlussreif ist, und ebenso bei den Sportverbänden, die in einer Konsequenz und Vehemenz darauf gepocht haben, dass man dranbleibt, dass man dieses Projekt auf jeden Fall in einem großen ersten Schritt umsetzt – die tägliche Bewegungseinheit für alle ist dann der nächste Schritt –, sodass wir diesen Beschluss heute fassen können. Ich danke Ihnen dafür. (Beifall bei der SPÖ.)

21.04

21.04.23

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 448 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Grossmann, Jank, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Grossmann, Jank, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend die Artikel 5 und 7 ein­gebracht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 290

Wer sich dafür ausspricht, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen somit gleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bewegungstausender.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pflichtfach „politische Bildung“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nationale Umsetzungs­strategie zur Schulautonomie“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Dr.  Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überführung der aktuellen Schulverwaltung in Bildungsregionen mit einem proaktiven Bildungsservice.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

21.07.3921. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes, Reihe Bund 2014/12 (III-95/486 d.B.)

22. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes, Reihe Bund 2013/4 (III-17/487 d.B.)

23. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes, Reihe Bund 2014/16 (III-128/488 d.B.)

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 291

Präsidentin Doris Bures: Somit gelangen wir zu den Tagesordnungspunkten 21 bis 23, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich begrüße den Präsidenten des Rechnungshofes, Herrn Dr. Moser.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte, Herr Abge­ordneter.

 


21.08.28

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Rech­nungshofpräsident! Werte Damen und Kollegen! Ich möchte mich zu den heute zur Beratung und Beschlussfassung vorliegenden Rechnungshofberichten im Besonderen zur finanziellen Berichtigung im Agrarbereich äußern. Viele von Ihnen, die nicht im Rechnungshofausschuss sind, wissen das vielleicht nicht: Es geht um die Grund­flächen, die zu viel angegeben wurden zur Abrechnung von Förderungsmitteln im Bereich EU, aber auch landesintern. Die Kernkritik des Rechnungshofes geht dahin, dass bei einem der drei Hauptakteure des integrierten Verwaltungs- und Kontroll­systems, kurz InVeKoS, die Landwirtschaftskammer als Interessenvertretung der Bauern quasi behördliche Aufgaben erfüllt hat und damit ein negativer Kompetenz­konflikt aufgetreten ist.

Um es ein bisschen deutlicher zu machen, zitiere ich aus der Kurzzusammenfassung des Rechnungshofberichtes:

 „Die AMA informierte die Landwirtschaftskammern nur mangelhaft über die deren Zuständigkeitsbereich betreffenden quantitativen Ergebnisse der Vor–Ort–Kontrollen. ()

Der Landwirt handelte in gutem Glauben, wenn er das Flächenergebnis der Vor–Ort–Kontrolle unverändert in seinen Mehrfachantrag übernahm, und war somit keiner Sanktionsgefahr mehr ausgesetzt. ()

Bescheide bzw. Mitteilungen der AMA an die Landwirte waren insoweit teilweise schwer verständlich und nicht selbsterklärend, als aus ihnen nicht schlüssig jene Fläche hervorging, auf die sich das jeweilige Schreiben bezog.“

Meine Damen und Herren! Warum zitiere ich das? – Ich kenne die Problematik der Bergbauern und habe auch ihre Wut erlebt, als die ersten Pressemeldungen über den Äther und die Printmedien gekommen sind, dass sie hier zu Unrecht Angaben gemacht hätten, und sie, wie sie es empfunden haben, zu Unrecht kriminalisiert wurden. Es gab fahrlässiges Verhalten, aber nicht von den Bergbauern, sondern von, wie der Rech­nungshof es herausgearbeitet hat, den zwischengeschalteten Stellen. (Abg. Doppler: Genau!)

Der Rechnungshof stellt eindeutig klar, dass die Bauern, die um eine Förderung angesucht haben, gar nicht wussten, welche rechtlichen Konsequenzen ihre Unter­schrift hat. Daher freut es mich, dass dieser Rechnungshofbericht auch einen Beitrag dazu geleistet hat, dass unsere Almbauern entkriminalisiert werden, denn die Antwort des Rechnungshofes auf die Schuldfrage, die erfreulicherweise auch gestellt wurde, ist klar: Die Almbauern trifft keine Schuld.

Es ist auch erfreulich, dass der Herr Minister im Ausschuss klargelegt hat, welche Maß­nahmen gesetzt werden sollen, dass solche Probleme in Zukunft nicht mehr vorkommen. – Sie kennen die Problematik mit der Digitalisierung et cetera.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 292

Ich glaube, in Summe ist es wichtig, dass man dank dieses Berichtes auch in Zukunft Klarheit hat, wer entsprechend die Verantwortung trägt.

Wichtig scheint mir auch zu sein, dass da offensichtlich wieder einmal die Bauern, in dem Fall sind es vor allem die Almbauern, zu Unrecht zum Handkuss gekommen sind – zumindest in der medialen Vorverurteilung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Doppler.)

21.11


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


21.11.47

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Der Rechnungshof hat sich, beginnend mit 2012, intensiv mit den Flächenförderungen im Agrarbereich beschäftigt. Das sogenannte Almchaos, wie es oft genannt wurde, war eigentlich der Auslöser dafür. Er hat dabei die Wege zwischen AMA, den Landwirtschaftskammern und dem Bundesministerium hinterfragt. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.)

Fakt ist auch – und das darf ich eingangs feststellen, Kollege Pirklhuber –, dass es in Österreich insgesamt seit dem EU-Beitritt 1995 bis 2013 wenige finanzielle Berichti­gungen gegeben hat. (Zwischenrufe der Abgeordneten Pirklhuber und Doppler.) Öster­reich hat im Vergleich mit anderen Mitgliedstaaten das öffentliche Geld, das ja den Bauern als Leistungsausgleich zusteht, abgeholt. Man muss auch sagen, dass die Systeme funktioniert haben. Von 1 000 € ausbezahlter Agrarförderung mussten lediglich 0,58 €, also unter 0,1 Prozent, berichtigt werden. (Abg. Pirklhuber: Aber 10 Millionen hat man von den Bauern zurückgeholt!) Also man sollte nicht immer nur das ganze System kritisieren, Kollege Pirklhuber, sondern man sollte auch die Arbeit und Leistung, die positiv erledigt wurde, nicht ganz vergessen!

Dieser Bericht zeigt aber durchaus, dass wir da Probleme hatten. Es gibt 37 konkrete Empfehlungen des Rechnungshofes, und es war durchaus klar, dass es Mängel, was die Aufgabenverteilung anlangt, gegeben hat. Es wurde dann ja auch die Digitalisie­rung eingeführt. Die leistete natürlich einen Beitrag dazu, dass es möglich wurde, die Flächen genauer, besser und präziser, gerade was die Almen betrifft – und als Tiroler Abgeordneter ist mir das ein wichtiges Anliegen –, zu messen. Diese Digitalisierung hat durchaus dazu beigetragen, dass es Unterschiede im System gegeben hat, in der Methodik, aber auch in der Kommunikation. Natürlich gab es auch, wenn vor Ort die Flächen besichtigt wurden, unterschiedliche Meinungen, was Weidefläche und was Karstfläche ist. Da gab es unterschiedliche Sichtweisen.

Die Empfehlungen des Rechnungshofes waren klar. Dieser Bericht, der ja begleitend zur ganzen Diskussion erstellt und sehr tagesaktuell erstellt wurde, hat ja festgehalten und empfohlen, dass klare Entscheidungsstrukturen und Arbeitsaufträge festzulegen sind, dass der Almleitfaden als Grundlage laufend adaptiert und angepasst werden muss und dass klare Kriterien gebraucht werden, um subjektives Ermessen einzu­schränken. Es braucht klare vertragliche Regelungen zwischen der Kammer, der AMA und dem Ministerium, um zukünftig Interessenkonflikte zu vermeiden (Abg. Pirklhuber: Das stimmt!), uns diese sind im INVEKOS-Werkvertrag festzulegen.

Abschließend darf ich betonen, dass man Rechnungshofberichte so nehmen sollte, wie sie sind. Man hat aus dieser Sache sehr schnell und sehr rasch viel Positives mitneh­men können. Ich wünsche mir für die Zukunft, dass wir bei den Flächenfeststellungen ein System haben, das uns Dokumentations- und Rechtssicherheit bietet, damit unsere


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 293

bäuerlichen Betriebe, unsere Landwirtschaftsbetriebe die Direkt- und Ausgleichs­zahlun­gen in vollem Ausmaß und Umfang, wie sie ihnen zustehen, abholen können. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

21.15


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


21.15.28

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich kann die Ausführungen meines Vor­redners Elmar Mayer nur unterstreichen, denn ich glaube, das trifft den Nagel auf den Kopf, Herr Kollege. Eines muss uns schon bewusst sein, nämlich dass nicht die Bauern, die Bäuerinnen, die landwirtschaftlichen Betriebe da die Fehler begangen haben, sondern die Kompetenzwahrnehmung der unterschiedlichen Institutionen sehr fehlerhaft war. Ich glaube, das gehört dringend abgestellt, liebe Freunde.

Was mich immer noch besonders ärgert – schade, dass der Landwirtschaftsminister heute nicht da ist –, ist Folgendes: Bei den Almförderungen, den Almfutterflächen, wo es Probleme gegeben hat, haben die Bäuerinnen und Bauern zum Teil bis heute keinen Bescheid bekommen; und wenn ich keinen Bescheid habe, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann ich das nicht rechtmäßig beeinspruchen. Das ist ein großes Problem.

Was die Angaben der Bäuerinnen und Bauern, der landwirtschaftlichen Betriebe über die Futterflächen betrifft, stimmt das genau. Das sieht man auch bei den Rückfor­derungen der EU, die ursprünglich über 40 Millionen € betragen hätten, und tatsächlich haben wir dann 3,6 Millionen € zurückzahlen müssen.

Ich glaube, bei dieser Gelegenheit muss man unseren Bäuerinnen und Bauern einen Dank aussprechen. Ich bedanke mich auch bei Ihnen, Herr Präsident Moser, dass Sie in diesem Bericht so eindeutig aufgeschlüsselt haben, wo da die Problematik gelegen ist. – Herzlichen Dank dafür. (Beifall bei der FPÖ.)

21.16


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Maurer. – Bitte.

 


21.16.59

Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe ZuseherInnen! Ich werde zu einem anderen Punkt aus dem Rechnungshofausschuss sprechen, nämlich zum Tätigkeitsbericht 2014 des Rechnungshofs. Da möchte ich auch einen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter voranstellen. Es hat sich der Output des Rechnungshofes in den letzten zehn Jahren verdoppelt: Im Jahr 2004 waren es noch sieben Bände und 33 Prüfungen; letztes Jahr waren es 15 Bände und 67 Prüfungen. Die Arbeit des Rechnungshofes ist eine ganz wichtige Basis für unsere parlamentarische Arbeit, das sei auch einmal gesagt. – Ein großes Danke dafür! (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Zanger und Schultes.)

In diesem Tätigkeitsbericht sind drei Punkte, die auffällig sind und die ich herausgreifen möchte. Der wichtigste Punkt ist sicher die Sonderstellung der Kammerprüfungen. Das ist kein wirklich neues Thema. Es ist so, dass die Kammern zwar vom Rechnungshof geprüft werden, für die Veröffentlichung der Berichte aber eine Sonderregelung besteht. Es veröffentlicht diese Berichte nämlich nicht der Rechnungshof, sondern die


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 294

Kammern selbst. Und wie sie das tun und wann sie das tun und wer das tut, das ist nicht geklärt oder das geht nicht klar aus dem Gesetz hervor – was in der Vergan­genheit zu sehr kreativen Interpretationen geführt hat.

Ich glaube, es war 2010 oder 2011, dass die Wirtschaftskammer Steiermark einen Rechnungshofbericht kommentiert und die Kommentierungen vor der Veröffentlichung nicht kenntlich gemacht hat. Es gibt immer wieder Verzögerungen. Auch die Frage, was eigentlich eine Veröffentlichung ist, ist nicht klar: Wenn ich den irgendwo auflege, ist das auch eine Veröffentlichung? – Das ist fraglich.

Der Rechnungshof hat nach diesen besonders kreativen Auslegungen dann be­schlossen und verlautbart, dass er in Zukunft selber veröffentlichen wird, er kann das allerdings erst tun, nachdem die Kammern selber bekanntgegeben haben, dass sie veröffentlicht haben. Wenn die Kammern aber nicht veröffentlichen, wenn sie es nicht bekannt geben, dann wird auch der Bericht nicht veröffentlicht. Das ist eigentlich ein ziemlich untragbarer Zustand.

Wir sind der Meinung, dass diese Sonderregelung abgeschafft werden muss. Wir sind auch der Meinung, dass sich die Kammern nicht länger entziehen können sollen, was ihre ausgelagerten Gesellschaften und Unternehmen betrifft. Da kommt nämlich immer die Argumentation, dass das von der Prüfpflicht nicht umfasst wäre.

Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Maurer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend rechtliche Klarstellung bezüglich Kammerprüfungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzu­legen, mit dem die Prüftätigkeit des Rechnungshofs hinsichtlich der gesetzlichen beruflichen Vertretungen an die sonst übliche Prüfpraxis angeglichen und damit die uneingeschränkte Veröffentlichung von Prüfberichten über Kammern durch den Rechnungshof zeitgleich mit der Fertigstellung der Berichte sichergestellt wird.

Die Bundesregierung wird außerdem aufgefordert, dem Nationalrat eine rechtliche Klarstellung vorzulegen, wonach sich die Prüfzuständigkeit des Rechnungshofs auch auf Gesellschaften bezieht, die von Kammern beherrscht werden.“

*****

Das ist die eine Sache bezüglich der Kammern. Ich möchte noch zwei weitere Punkte ansprechen, die in Bezug auf den Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes auffällig sind. Ein Punkt betrifft die finanziellen Auswirkungen, die bei Gesetzen immer beschrieben werden sollten: Es ist sehr auffallend, dass ausgerechnet das Finanzministerium da besonders säumig ist.

Der zweite Punkt ist, dass bei 10 Prozent der Nachfrageverfahren nicht einmal mehr geantwortet wird. Das ist eigentlich eine ziemliche Missachtung des Parlaments. Es bleibt also auch für das Jahr 2015 genügend Arbeit übrig, was die parlamentarische


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 295

Kontrolle betrifft. Wir werden da sicher Nachschärfungen machen müssen. Jedenfalls vielen Dank für die Arbeit. (Beifall bei den Grünen.)

21.20


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Matthias Köchl, Freundinnen und Freunde

betreffend Rechtliche Klarstellung bezüglich Kammerprüfungen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2014/16 (III-128/488 d.B.)

Begründung

Laut Bundesverfassung hat der Rechnungshof die Aufgabe, die Gebarung der gesetzlichen beruflichen Vertretungen zu prüfen. Der Artikel 127 b B-VG legt fest, dass der Bericht nach Vorlage an den Vertretungskörper zu veröffentlichen ist, bleibt aber unklar bei der Frage wann, in welcher Form und durch wen. Im Rechnungshofgesetz wird diese Frage teilweise beantwortet, dass nämlich der Vorsitzende des Vertre­tungskörpers die Veröffentlichung zu veranlassen habe. Die Frage der Form und des Zeitpunkts wird auch hier nicht geklärt.

Dadurch entsteht die unbefriedigende Situation, dass Berichte nicht der Allgemeinheit, sondern nur einem kleinen Kreis bekannt gemacht werden, dass die Veröffentlichung teilweise nicht vollständig oder auch verzerrt erfolgt und dass oft Jahre bis zur Veröf­fentlichung vergehen.

Die Kammern nehmen innerhalb der Prüftätigkeit des Rechnungshofs eine Sonderrolle ein, die anderen selbständigen Körperschaften, etwa den Sozialversicherungen, der Hochschülerschaft oder den Parteiakademien nicht gewährt wird. Dies ist nicht gerechtfertigt, da die Kammern über das Statut der Pflichtmitgliedschaft vom Staat privi­legiert sind und überdies teilweise in der Verfassung verankert und abgesichert sind. Diese Sonderstellung ist gleichzeitig eine Verpflichtung zu Transparenz und Offenheit.

Die Kammern vertreten überdies mehrfach die Meinung, dass Unternehmen, in die sie Tätigkeiten auslagern und deren Anteile sie besitzen, nicht der Rechnungshofkontrolle unterliegen. Das schafft vor allem beim Vollzug des Medientransparenzgesetzes Lücken, die vom Gesetzgeber nicht gewollt waren.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vor­zulegen, mit dem die Prüftätigkeit des Rechnungshofs hinsichtlich der gesetzlichen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 296

beruflichen Vertretungen an die sonst übliche Prüfpraxis angeglichen und damit die uneingeschränkte Veröffentlichung von Prüfberichten über Kammern durch den Rechnungshof zeitgleich mit der Fertigstellung der Berichte sichergestellt wird.

Die Bundesregierung wird außerdem aufgefordert, dem Nationalrat eine rechtliche Klarstellung vorzulegen, wonach sich die Prüfzuständigkeit des Rechnungshofs auch auf Gesellschaften bezieht, die von Kammern beherrscht werden.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Schenk zu Wort. – Ich stelle Ihnen 5 Minuten ein und mache Sie darauf aufmerksam, dass das auch die Restredezeit Ihrer Fraktion ist. – Bitte.

 


21.21.07

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Rechnungshof­präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir verhandeln heute die Rechnungshofberichte wieder einmal zu später Stunde, wobei drei Berichte in diesem Tagesordnungspunkt zusammengefasst sind.

Zu Beginn möchte ich dem Rechnungshofpräsidenten und seinem Team meinen Dank für die hervorragenden Berichte aussprechen. (Beifall der Abg. Dietrich.) Zudem richte ich an alle Fraktionen die Bitte, dass wir in der Präsidiale wieder einmal überein­kommen, die Rechnungshofberichte etwas früher zu diskutieren. Schließlich geht es um das Steuergeld, und das interessiert ja auch alle Österreicherinnen und Öster­reicher, die vielleicht zu dieser späten Stunde nicht mehr zusehen.

Ich möchte nun im Folgenden auf drei Bereiche eingehen, nämlich auf die finanziellen Berichtigungen im Agrarbereich, die Öffentlichkeitsarbeit des Lebensministeriums und den Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes.

Auf die finanziellen Berichtigungen im Agrarbereich sind einige Vorredner schon eingegangen. Ich möchte dabei noch einige Punkte hervorheben. Zum einen möchte ich noch einmal klar das Versagen der Verwaltungskette von Ministerium, AMA und Landwirtschaftskammer ansprechen, die den Bäuerinnen und Bauern keine Hilfe waren, sondern sie falsch beraten haben – vor allem bei der Almflächenförderung –, sich dann aber quasi abputzen, und es gibt keine Zuständigkeit, wie der Rechnungs­hofbericht klar feststellt.

Explizit möchte ich auch die unglückliche Aussage des Ministers im Ausschuss vorbringen, wo er gesagt hat, dass die Klärung der Schuldfrage nicht relevant sei. Es mag schon sein, dass diese für ihn nicht relevant ist, aber ich glaube schon, dass es für die Bäuerinnen und Bauern sehr relevant ist, wer an dieser misslichen Lage schuld ist. (Beifall beim Team Stronach.)

Schließlich brauchen die Bäuerinnen und Bauern auch Rechtssicherheit, das müssen sie sich erwarten können. Der Herr Minister sollte dabei nicht nur hinter den angeführten Institutionen – der AMA, seinem Ministerium und der Landwirtschafts­kammer – stehen, sondern auch hinter den Bäuerinnen und Bauern, für die er als zuständiger Minister tätig sein sollte.

Wie bereits erwähnt wurden diesbezüglich 37 Empfehlungen vom Rechnungshof abge­geben, 31 Empfehlungen wurden umgesetzt. Es gibt da aber auch, wie der Herr Rechnungshofpräsident uns im Ausschuss angekündigt hat, eine Follow-up-Über­prüfung, und eine solche erachte ich gerade in diesem Bereich als sehr wichtig und sinnvoll.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 297

Weiteres möchte ich kurz auf die Öffentlichkeitsarbeit im BMLFUW eingehen. Hier wurde durch den Bericht zutage gefördert, dass allein für die Vernichtung von Bro­schüren 35 000 € verwendet wurden, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.) Ich hoffe, dass diesbezüglich ein Umdenken stattgefunden hat und die Papierkalkulation und der Papierverbrauch in Zukunft besser geregelt werden, denn es kann nicht sein, dass man Broschüren produziert und dann 35 000 € für das Einstampfen dieser Broschüren zahlt.

Abschließend möchte ich noch auf den Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes eingehen und dabei insbesondere auf die prekäre finanzielle Lage des Rechnungs­hofes. Wir haben ja hier im Hohen Haus schon oft darüber debattiert, wir haben viele Anträge dazu eingebracht. Leider wurden sie von den Regierungsfraktionen abgelehnt.

Ich möchte daher nochmals explizit auf die finanzielle Lage des Rechnungshofes hin­weisen. Der Rechnungshofpräsident hat uns im Ausschuss wissen lassen, dass für das Jahr 2015 2,2 Millionen € an Rücklagen, die der Rechnungshof angespart hat, aufgelöst werden müssen, damit der Normalbetrieb einigermaßen aufrechterhalten werden kann. 23 Planstellen wurden nicht nachbesetzt. Es gibt immer mehr Aufgaben, alleine die Kontrolltätigkeiten in Bezug auf das äußerst komplizierte Medientrans­parenz­gesetz und das Parteiengesetz binden unglaubliche Ressourcen. Alleine dadurch sind 30 Follow-up-Prüfungen nicht mehr möglich – Follow-up-Prüfungen, die wir aber brauchen würden, denn der Rechnungshof ist ja der Hüter des Steuergeldes der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Diesbezüglich wäre es daher sinnvoll, darüber nachzudenken, das Budget des Rech­nungshofes dementsprechend anzupassen respektive aufzustocken, zumal es sich ja um keine Unsummen handelt. Ich richte daher einen Appell an alle Abge­ordneten­kollegen – auch im Ausschuss, wo es grundsätzlich eine gute Zusam­menarbeit mit allen Fraktionen gibt –, dass wir zukünftig den Rechnungshof wirklich unterstützen, nicht nur mit schönen Worten und mit schönen Reden, sondern auch mit Taten. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

21.25


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Schellhorn zu Wort. – Bitte.

 


21.25.50

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsident! Lieber Herr Rechnungshofpräsident! Ich kann mich meinen Vorrednern, insbesondere der Sigi Maurer, komplett anschließen, was den Dank an Sie betrifft. Wir haben das im Rechnungshofausschuss auch schon dementsprechend artikuliert. Auch was die Kollegin Schenk bezüglich der finanziellen Ausstattung gesagt hat, kann ich unter­streichen: Eine grundsätzlich gute finanzielle Ausstattung für den Rechnungshof ist unbedingt notwendig.

Auch den Ausführungen von Sigi Maurer betreffend die Kammern möchte ich mich anschließen. Es ist schon verwunderlich, dass die Wirtschaftskammer und alle anderen möglichen Kammerorganisationen eine Sonderstellung genießen und sie diese Sonderstellung dementsprechend grauslich ausnützen. Während die Unternehmer in diesem Land die Compliance-Richtlinien völlig durchziehen müssen und auch – zu Recht – durchziehen, bleiben diese Organisationen an Intransparenz nichts schuldig. Alleine die letzte Anfragebeantwortung hat gezeigt, wie weit sie gehen. Da muss man ja sogar überrascht sein, welche Anfragebeantwortung wir vom Herrn Wirtschafts­minister Mitterlehner bekommen haben.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 298

Mein Redebeitrag betrifft jedoch hauptsächlich die Öffentlichkeitsarbeit des Bun­desministers Rupprechter oder des Ministeriums für Landwirtschaft. Dabei zeigt alleine der Punkt 44.1, welche Grauslichkeit da als Nächstes auf uns zukommt. Es wird klar dargelegt, dass sie Verschiedenes in Blackboxen verschwinden lassen, dass es Organisationen gibt wie die Genuss Region. Kein Mensch kennt sich mehr aus, wo welches Geld hinfließt. Gleichzeitig gab es – und da darf ich zitieren – zum Beispiel bei den Genuss Regionen „weder im Förderansuchen noch in den Förderungsverträgen () eine Festlegung von quantifizierten Zielen oder eine Aufstellung über den zu erwartenden Personal- und Sachaufwand der GRM Genuss Regionen Marketing GmbH“.

Sie machen, was sie wollen. Und wenn dann die Aufforderung kommt, dass die AMA das als Gremium regeln soll, dann macht die AMA so (der Redner macht eine ent­sprechende Handbewegung) – und es macht überhaupt niemand irgendetwas! Haupt­sache, sie können alles unter dem Deckmantel der Intransparenz verstecken. Das finde ich für die Bauern und die Unternehmer in diesem Land ganz, ganz grauslich. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Pirklhuber.)

21.28


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Preiner zu Wort. – Bitte.

 


21.28.39

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Ich beziehe mich auf den Rechnungshofbericht zum Themenbereich: Finanzielle Berichtigungen im Agrarbereich, Berichtszeitraum 2007 bis 2012. In Summe zeigt der Bericht auf, dass wir in Österreich im Agrarbereich pro Jahr 1,4 Milliarden € an Förderung bekommen haben. Zugleich wird aber auch aufgezeigt, dass wir im Verhältnis zu dieser Fördersumme die zweitniedrigste Rate haben, was die Rückforderungen seitens der EU betreffend finanzielle Berichtigungen betrifft.

Der Bericht zeigt aber auch auf, dass es Ungereimtheiten im Berichtszeitraum gegeben hat, was die allgemeine Flächenfeststellung im Agrarbereich, speziell im Alm­futter­flächenbereich betrifft. Im Landwirtschaftsministerium war die Problematik jahre­lang bekannt, man hat da – ich spreche dabei von einer Zeit vor der jetzt laufenden Gesetzgebungsperiode – das Problem schleifen lassen und nicht gehandelt. Ich kann mir die Aussage nicht verkneifen, dass die beiden Vorgänger des jetzigen Land­wirt­schaftsministers auch dafür entsprechende Verantwortung gehabt haben.

Geschätzte Damen und Herren! Laut Rechnungshofbericht hat die EU im Jahr 2008 ursprünglich eine Rückforderung in der Höhe von über 64 Millionen € an Österreich erhoben. Dieser Betrag wurde dann aufgrund diverser Bearbeitungen auf 3,6 Mil­lionen € reduziert, die auch an den EU-Agrarfonds überwiesen wurden. Im Ausschuss hat der Herr Minister gemeint, dass nicht der Steuerzahler und auch nicht die Land­wirte für diese 3,6 Millionen € an Refundierung aufkommen. – Ich stelle mir die Frage: Wer zahlt diese 3,6 Millionen €?

Des Weiteren darf ich erwähnen, dass im Rahmen der Regierungsverhandlungen das Problem erkannt wurde und auf Initiative der SPÖ der Passus zur Klärung der Almenproblematik ins Regierungsprogramm – Bereich Land- und Forstwirtschaft – aufgenommen wurde, das heißt: Einsetzung einer Taskforce, moderner Almenleitfaden und auch, dass im Rahmen des neuen Marktordnungsgesetzes 2015 bis 2020 diese Maßnahmen umgesetzt werden sollen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 299

Der Herr Präsident des Rechnungshofes hat im Ausschuss auch eine Follow-up-Überprüfung zu diesen Umsetzungsmaßnahmen angekündigt. Ich begrüße das ausdrücklich.

Ich darf erwähnen, dass laut Rechnungshofbericht auch ein Interessenkonflikt betref­fend klare Kompetenzverteilungen zwischen Landwirtschaftsministerium, Landwirt­schafts­kammer, Bezirkslandwirtschaftskammern und AMA vorliegt. In Zukunft muss es klare, kompetenzbezogene Regelungen geben. Ich verweise auch darauf, dass bei den jetzt in der Finalisierung befindlichen Beraterverträgen klar die Vergabekriterien einge­halten werden müssen, auch was die Ausschreibungen betrifft.

Abschließend bedanke ich mich sehr herzlich beim Team des Rechnungshofes für die fundierte Berichterstellung.

Ich möchte auch erwähnen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt, was die Inhalte von TTIP betrifft, unsererseits nicht zugestimmt werden kann, denn es ist mehr Trans­parenz erforderlich. TTIP heißt Investitionsschutz (Beifall der Abg. Königsberger-Ludwig), allerdings vor allem auch für Agrarkonzerne in den USA und in Europa, und dafür stehen wir nicht zur Verfügung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.32


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Singer zu Wort. – Bitte.

 


21.32.13

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte mich mit dem Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes über das Jahr 2014 beschäftigen. Er zeigt eine Vielfalt von Aufgaben des Rechnungshofes. Er zeigt die hohe Anzahl der durch­geführten Prüfungen und auch den Umsetzungsgrad der über 2 600 Empfehlungen des Rechnungshofes. Dieser Umsetzungsgrad liegt bei rund 80 Prozent und ist damit um gut 3 Prozent höher als 2013.

Beachtlich ist in diesem Zusammenhang die Umsetzungsquote der Länder mit 86 Pro­zent; 81 bis 82 Prozent weisen die Gemeinden auf – aus meiner Sicht ein durchaus positiver Wert. Kritisch sehe ich den Umsetzungsgrad bei Vorschlägen, die mehrere Gebietskörperschaften betreffen. Genannt sind die Berichte über Schüler mit Migrationshintergrund oder Modellversuche Neue Mittelschule und so weiter.

In der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit kann ich leider nur einige Punkte heraus­greifen. Positiv sehe ich das Engagement des Rechnungshofes, das seit 1998 auf die Problematik der Korruption sowohl national als auch international gerichtet ist. In der Erstellung eines Leitfadens zur Prüfung von Korruptionspräventionssystemen sehe ich einen diesbezüglichen Höhepunkt.

Spannend finde ich das Thema Entnahmen aus Überschüssen aus Gebührenhaus­halten. Das ist eine sehr technische Geschichte, aber ich darf sie erläutern. Der Rech­nungshof stellte fest, dass Städte und Gemeinden aus Gebührenhaushalten für Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung oder auch Abfallentsorgung teilweise erhebliche Überschüsse lukrieren und diese auch zweckfremd verwenden. Der Rechnungshof stellte dazu eindeutig fest, dass die Einhebung von über der Kosten­deckung liegenden Gebühren eine Steuer ohne Rechtsgrundlage darstellt und somit rechtswidrig ist. Betroffen sind vor allem Städte, insbesondere auch Wien.

So weit die Theorie. Was heißt das in der Praxis? – Vieles ist in den letzten Wochen und Monaten über leistbares Wohnen berichtet worden, und es wurden auch viele entsprechende Forderungen aufgestellt. Wenn man die Situation in Wien herausgreift,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 300

ist festzuhalten, dass die Stadt Wien von den Mieterinnen und Mietern neben den Gebühren für Wasser, Abwasser und so weiter zusätzlich eine rechtswidrige Steuer einhebt. Ich lade daher die Verantwortlichen in Wien ein, diesen rechtswidrigen Zustand zu sanieren und damit einen Beitrag zum leistbaren Wohnen zu erbringen.

Für mich interessant ist das Verhalten der Arbeiterkammer dazu. Sie hat nämlich bisher keine Kritik daran geübt, also die Kritik des Rechnungshofes nicht aufgegriffen. Das wird ja wohl nicht mit der Betroffenheit der Stadt Wien in dieser Angelegenheit zu tun haben! Wir sind uns wohl alle darin einig, dass Betriebskosten auch etwas mit leistbarem Wohnen zu tun haben. (Abg. Königsberger-Ludwig: Das ist jetzt auch Wahlkampf!) – Das ist nicht Wahlkampf, Frau Kollegin. Bitte den Rechnungshofbericht zu lesen, da steht das sehr deutlich drinnen!

Sehr geehrte Damen und Herren, der Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ist beachtlich. Auch von meiner Seite herzlichen Dank den Mitarbeiterinnen und Mitar­beitern. (Beifall bei der ÖVP.)

21.36


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Angerer zu Wort. – Bitte.

 


21.36.26

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Wir haben unter diesem Tagesordnungspunkt mehrere Berichte zu diskutieren – als Erstes den Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes. Auch von unserer Seite großes Lob an Ihre Mitarbeiter und an Sie, Herr Präsident Dr. Moser, für die perfekte Arbeit, die Sie da leisten. (Beifall bei der FPÖ.)

Als langjähriger Obmann einer Agrargemeinschaft und damit auch Vertreter von Almbauern ist es mir natürlich ein Anliegen, auch zum Thema Almfutterflächen ein paar Worte zu sagen, weil da die Bauern wirklich kriminalisiert wurden. Es wurde ihnen vorgeworfen, dass sie falsche Angaben gemacht hätten. Aus diesem Bericht geht nun klar hervor, dass das Versagen beim Bundesministerium, bei der AMA und bei der Landwirtschaftskammer lag und nicht bei den Bauern.

Seit 2001 wissen das Bundesministerium und die AMA, dass es von der EU aus Probleme gibt. Bis 2008 ist jedoch niemand tätig geworden, und erst als 2008 die AMA die Androhung der EU bekommen hat, dass man 64 Millionen € zurückverlangen werde, hat man sich überlegt, was man jetzt tun könnte. Dann hat man begonnen, die Bauern zu kriminalisieren, ihnen vorzuwerfen, dass sie falsche Angaben gemacht hätten, und sie unter Druck zu setzen. Da, muss ich sagen, haben sämtliche Interes­senvertreter, die heute auch hier sitzen – vom Bauernbund angefangen, speziell in der ÖVP – die Bauern im Stich gelassen. (Abg. Auer: Was hat der ... gemacht? – Abg. Schimanek: Kollege, lassen Sie ihn bitte ausreden!)

Man hat den Bauern 10 Millionen € wieder weggenommen. Es ist im Rechnungs­hofbericht nachzulesen, Herr Kollege Auer, dass das Versagen beim Landwirtschafts­ministerium, bei der AMA und bei der Landwirtschaftskammer lag und nicht bei den Bauern. (Beifall bei der FPÖ.)

Im Ausschuss habe ich auch bei Herrn Minister Rupprechter nachgehakt, weil er sagte, dass die Schuldfrage nicht relevant sei. Also wenn es die ÖVP betrifft, ist die Schuldfrage nicht relevant! – Ich habe noch einmal nachgefragt, ob er das wirklich so meint, und er hat gesagt, die Schuldfrage sei nicht relevant.

Wir behandeln heute noch einen Rechnungshofbericht, und man muss sich vor Augen führen, was dann geschehen ist, auch in Ihrem Ministerium! Da geht es um die Medienarbeit: Sie haben im gleichen Zeitraum 29 Millionen € in Ihre eigenen Medien


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 301

gesteckt und zur gleichen Zeit 8 Millionen € für eine Homepage und die Intranet-Betreuung verbraucht. Da weiß man, wie Sie agieren, was Sie mit dem Steuergeld der Österreicherinnen und Österreicher machen: auf der einen Seite den Bauern das Geld wegnehmen, auf der anderen Seite das Geld in Ihre eigenen Strukturen verschieben! (Beifall bei der FPÖ.)

Die Homepage und die Intranet-Betreuung kosten pro Tag – Sie können es für diese sechs Jahre ausrechnen! – 3 600 €. Das kosten Intranet-Betreuung und Homepage des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft! Auch die Bauern können es nachlesen. Der Rechnungshofbericht ist ja dankenswerterweise online gestellt, auf www.parlament.gv.at. Ich würde allen Bauern empfehlen, sich diesen anzusehen, sodass sie einmal sehen, wo ihre Vertreter sitzen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.39


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pirkl­huber. – Bitte.

 


21.40.01

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Rechnungshofpräsident! Meine Damen und Herren! Kollege Angerer hat zu Recht diesen Teil aus dem Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2013/4 erwähnt, der besonders brisant ist und den wir auch hier im Haus schon öfters sehr intensiv diskutiert haben.

Es wäre ja heute eine spannende Premiere gewesen, wenn Herr Abgeordneter Berlakovich hier ans Rednerpult getreten wäre und den Rechnungshofbericht über seine eigene Tätigkeit als Minister kommentiert hätte. Das wäre durchaus eine interessante Übung in einem lebendigen und selbstkritischen Parlamentarismus – möglicherweise auch für einen selbstkritischen ehemaligen Minister – gewesen, aber diese Möglichkeit hat die ÖVP heute völlig ausgelassen.

Es ist bisher auch kein einziger Kammerfunktionär ans Rednerpult getreten – Entschuldigung, vielleicht ist Herr Kollege Gahr auch irgendwo Kammerfunktionär (Abg. Auer: Nein, ist er nicht!), aber jedenfalls kein Kammerpräsident – und hat zu den ausführlich argumentierten und inhaltlich sehr interessanten Kritikpunkten Stellung genommen, was die Vollziehung des gesamten Agrarfördersystems in Österreich betrifft.

Bleiben wir kurz noch bei Berlakovich: fast 30 Millionen € in fünf Jahren für Öffent­lichkeitsarbeit, 94 Prozent aller Inserate mit einem großen Konterfei, die Botschaft meistens: Unsere Bauern bringen’s! – Was den Mehrwert einer solchen Politik betrifft, so hat dies der Rechnungshof eindeutig und unmissverständlich geklärt. Das haben wir politisch gelöst, sage ich, also ein großes Dankeschön an den Rechnungshof.

Man sieht, dass die Effizienz des Rechnungshofes doch enorm ist. Das spart Steuer­geld, das führt zu mehr politischer Effizienz und ist einfach auch ein guter Beitrag zu einer Weiterentwicklung sowohl der politischen Kultur hier im Parlament als auch insgesamt der Kultur der Politik in Österreich.

Herr Rechnungshofpräsident, folgenden Punkt möchte ich aber noch gezielt an­sprechen: Im Ausschuss hat der neue Minister Rupprechter eine große Werbe­bot­schaft – eine ganze Seite Inserate – hergezeigt, eine gemeinsame Werbung eines großen Handelskonzerns und des Landwirtschaftsministeriums. Er hat gemeint, Public Private Partnership.  Wunderbar! Ich erinnere an eine Empfehlung im Rechnungs­hofbericht:

„Eine interne Richtlinie zum Sponsoring wäre zu erlassen, die den Begriff und die angestrebten (Kommunikations-)Ziele definiert und den zulässigen Umfang festlegt.“


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 302

Ich habe dem Minister auch schwer empfohlen, da Klartext zu reden und auch für Klarheit zu sorgen, denn wenn man einerseits mit großen Konzernen Inseratenkam­pagnen schaltet, sich aber andererseits in der politischen Gestaltung oder bei Fördervergaben in Interessenskollisionen hineinbegibt, dann steht schon der Verdacht im Raum, dass das zu einer kleinen – sage ich einmal – Verwerfung führt, die dann dem neuen Minister dieselbe Situation beschert, aus der der alte, sozusagen mit unserer Hilfe, herausgekommen ist.

Ein Wort noch zu einem Punkt, den der Rechnungshof ebenfalls sehr gut aufgezeigt hat – Kollege Schellhorn hat auch darauf Bezug genommen –, nämlich zu dem gesamten Bereich GenussRegionen Österreich. Die Verbesserung der Evaluierung, den tatsächlichen Absatz wirklich regionaler Produkte, die Zusammenarbeit mit bestehenden Institutionen: All das hat uns der Minister im Ausschuss versprochen! Dieses Thema wird also effizient angegangen werden, und es wird in diesem Bereich etwas geschehen.

Nun zu dem Bereich, der uns lange Zeit am stärksten bewegt hat: die Almen-Causa. Die in wenigen Punkten zusammengefasste Kritik des Rechnungshofes ist eine Analyse des österreichischen Agrarsystems in einer Qualität, die einzigartig ist. Das möchte ich wirklich mit aller Wertschätzung anerkennen. Der Rechnungshof hat ganz klar zeigen können, dass das Dreieck bestehend aus Agrarmarkt Austria, Landwirt­schaftskammern und Landwirtschaftsministerium ein völlig ungeklärtes Feld ist, dass es da Rechtsbeziehungen gibt, die nicht ausreichend determiniert sind, dass da massive Interessenskollisionen bestehen und dass Haftungsfragen ungenügend geklärt sind.

Der Rechnungshof hat auch – und das finde ich besonders wichtig – mit vielen Argumenten und Beispielen zeigen können, dass den Bäuerinnen und Bauern die Sanktionskataloge nicht ausreichend verständlich mitgeteilt wurden, dass sie sozusagen gar nicht wussten, was ihnen passiert, und dass der Almleitfaden auf jeden Fall einfacher zu gestalten wäre.

Meine Damen und Herren, das ist die Realität! Leider, Herr Rechnungshofpräsident, muss ich Sie darauf hinweisen, dass im neuen Programm bereits wieder der Keim einer ähnlichen Problematik liegt, denn im neuen Programm gibt es die Verpflichtung, einzelne Bäume einzeln zu digitalisieren.

Ich lese Ihnen jetzt Passagen aus einem Schreiben eines Bauern an mich persönlich vor, der darstellt, welche Probleme er mit der AMA hat.

Er schreibt:

Ab 1.1.2015 gibt es bei mir keine AMA mehr. Habe 7 930 € zurückgezahlt. Jede Maßnahme und das fünf Jahre zurück. Sanktion: 0,57 Hektar abgezogen.

Sie kennen ja dieses Problem mit der Flächendigitalisierung. –

Dieser Bauer schreibt weiter:

Pachtgrundstück der österreichischen Bundesforste, darf keine Haselstauden wegschneiden, das Eichhörnchen braucht Nahrung (Randzone Nationalpark). Daher der Überhang auf Wiese und Weide, so der Revierförster. (Abg. Rädler: Das wollen die Grünen!) Privatgrundstück habe ich nicht, daher die Abhängigkeit von Bun­desforsten und Nationalpark. Mein Pachtvertrag bei den österreichischen Bundes­forsten läuft am 31. Dezember 2015 aus. – Zitatende.

Also dem armen alten Bauern – er wird heuer 73 Jahre alt – wurden seine Einkünfte um 10 000 € gekürzt – für nichts, aufgrund derzeitiger Digitalisierungsverpflichtungen und einer schlechten Agrarpolitik! Ich erwähne das einfach, weil das ein Skandal ist.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 303

Meine Damen und Herren, daher bringe ich auch folgenden Antrag ein, der sich genau auf die notwendigen Reformschritte in diesem Bereich bezieht:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung beziehungsweise der zuständige Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft wird aufgefordert,

1. im BMLFUW eine offizielle, unabhängige Schiedsstelle für Streitfälle von Förder­nehmerInnen mit der AMA einzurichten,

2. die jährliche Veröffentlichung des aktuellen Sanktionskataloges der AMA sowie die Ergebnisse der Kontrollen auf ihrer Homepage sicherzustellen, damit volle Trans­parenz für die FördernehmerInnen und die Öffentlichkeit gewährt wird,

3. im Rahmen der Erhaltung der Landschaftselemente statt der geplanten Einzelbaum-Digitalisierung eine vereinfachte Bio-Diversitätsmaßnahme ‚Förderung von Streuobst‘ im ÖPUL 2015-2020 ab dem Antragsjahr 2015 vorzusehen.“

*****

Meine Damen und Herren, das wäre ein wichtiger Antrag. Ich ersuche um Zustimmung auch vonseiten der ÖVP. Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.47


Präsidentin Doris Bures: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ordnungs­gemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde betreffend massive Defizite im Hinblick auf die technisch-praktische Vollziehung im Agrar-Förder-System in Österreich

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2014/12 (III-95/486 d.B.)

Begründung

Der Rechnungshof zeigt in seinem Bericht 2014/12 massive Defizite im Hinblick auf die technisch-praktische Vollziehung im Agrar-Förder-System in Österreich auf.

Auf Seite 27 heißt es: „Das rechtlich-institutionelle Zusammenspiel der drei Haupt­akteure – BMLFUW, AMA und Landwirtschaftskammern – war geprägt von Unklar­heiten bei der Rollen- und Aufgabenverteilung und institutionellen Interessenskon­flikten“.

Auf den Seiten 32/33 wird ausgeführt: „In der vom Landwirt zu unterzeichnenden Verpflichtungserklärung waren die Sanktionen für unrechtmäßig bezogene Förde­rungen in der ersten Säule nicht und in der zweiten Säule sehr knapp dargestellt. Insbe­sondere fehlten Hinweise über das Ausmaß der Sanktionen, dass Rückf­orderungen auch bei Über- oder Unterdeklaration von Flächen drohten und diese auch


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 304

höher sein konnten als der betragsmäßige Anteil der Förderung, der auf die falsch deklarierte Fläche entfiel“. Weiters sieht das neue Programm für die ländliche Ent­wicklung 2015-2020 vor, dass auch Landschaftselemente bis hin zu Einzelbäumen digitalisiert werden müssen, womit eine Fortsetzung des Almendesasters droht.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, bzw. der zuständige Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft wird aufgefordert,

1. im BMLFUW eine offizielle, unabhängige Schiedsstelle für Streitfälle von Förder­nehmerInnen mit der AMA einzurichten.

2. die jährliche Veröffentlichung des aktuellen Sanktionskataloges der AMA sowie die Ergebnisse der Kontrollen auf ihrer Homepage sicherzustellen, damit volle Trans­parenz für die FördernehmerInnen und die Öffentlichkeit gewährt wird.

3. im Rahmen der Erhaltung der Landschaftselemente statt der geplanten Einzelbaum-Digitalisierung eine vereinfachte Bio-Diversitätsmaßnahme „Förderung von Streuobst“ im ÖPUL 2015-2020 ab dem Antragsjahr 2015 vorzusehen.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte.

 


21.47.24

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Ein paar Worte zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes, für den ich mich im Namen unserer Fraktion bei Ihnen und beim gesamten Team des Rechnungshofes recht herzlich bedanken möchte.

Ich möchte Ihnen auch dazu gratulieren, dass es Ihnen gelingt, Qualität und Quantität des Outputs aufrechtzuerhalten, obwohl die Finanzierungssituation des Rech­nungs­hofes, wie wir alle wissen, alles andere als optimal ist.

Man könnte aus dem Tätigkeitsbericht natürlich viele interessante Punkte heraus­greifen, aber einem besonderen Highlight möchte ich mich trotz der gebotenen Kürze widmen, und zwar dem Bundesrechnungsabschluss 2013. Warum? – Weil er einen Meilenstein darstellt, weil er die Haushaltsreform des Bundes vollendet und wir das erste Mal die alte Kameralistik mit der – seien wir ehrlich! – Primitivbuchhaltung der Einnahmen-/Ausgabenrechnung hinter uns lassen und die Vermögenssituation des Bundes transparent dargestellt wird.

Transparenz ist das Stichwort: Das ist natürlich das Positive an der Geschichte. Der Schatten dabei ist jedoch, dass diese desaströse Vermögenssituation des Bundes dadurch erstmals klar auf dem Tisch liegt: 140 Milliarden € minus im Vermögen. Das heißt, um 140 Milliarden € übersteigen die Verbindlichkeiten die Aktiva. Das ist die schlimme Situation der öffentlichen Finanzen.

Zu guter Letzt, Herr Präsident Dr. Moser, möchte ich Ihnen auch noch einen Wunsch erfüllen, weil es auch unser Wunsch ist: Wir möchten bei der Prüfkompetenz des Rechnungshofes in Sachen Kammern nachlegen. Es ist nicht einzusehen, dass gesetzliche berufliche Vertretungen von der Prüfung der Zweckmäßigkeit ausge­nommen sind.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 305

Des Weiteren besteht natürlich erhebliche Rechtsunsicherheit, ob der Rechnungshof Unternehmen dieser gesetzlichen Berufsvertretungen, der Kammern prüfen kann. Diese Fehler im System, diese Rechtsunsicherheit möchten wir ausräumen.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rainer Hable, Sepp Schellhorn, Kollegin und Kollegen betreffend Prüfungskompetenz RH-Prüfungen bei Kammern

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Novelle des Bundesverfassungsgesetzes vorzulegen, die den Art. 127 B-VG insofern adaptiert, als es dem Rechnungshof möglich ist, die gesetzlichen beruflichen Vertretungen auf ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Außerdem soll eine gesonderte Veranlassung der Veröffentlichung des Berichtes des Rechnungshofes durch den Vorsitzenden des satzungsgebenden Organs nicht mehr vorgesehen sein. Weiters muss der Artikel 127 B-VG dahin gehend geändert werden, dass die Prüfkompetenzen des Rechnungshofes klar auf die Kam­merunternehmen ausgeweitet werden.

*****

Herr Präsident Dr. Moser, Ihnen und Ihrem Team alles Gute! – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

21.51


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rainer Hable, Sepp Schellhorn, Kollegin und Kollegen betreffend Prüfungskompetenz RH-Prüfungen bei Kammern

eingebracht im Zuge der Debatte über Top 23: Bericht des Rechnungshofaus-schus­ses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2014/16 – Tätigkeits­bericht

Der Rechnungshof hat gegenüber verschiedenen öffentlichen Einrichtungen unter­schiedliche Prüfungskompetenzen. Einzelne Rechtsträger verfügen hierbei über Son­der­regelungen. Manche davon mögen gerechtfertigt sein, doch gerade für Prüfungen des Rechnungshofes bei den gesetzlichen beruflichen Vertretungen finden sich einige Sonderregelungen, die aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt sind.

In Artikel 127b Abs. 3 ist zum Beispiel nicht vorgesehen, dass der Rechnungshof die Zweckmäßigkeit der Gebarung prüfen darf. Weshalb gesetzliche berufliche Vertretun­gen von der Prüfung der Zweckmäßigkeit ausgenommen sind, ist fraglich, vor allem weil dadurch Prüfungen des Rechnungshofes wesentlich an Aussagekraft und Bedeu­tung verlieren.

Eine weitere interessante Regelung findet sich in § 20a Abs. 4. „Der Vorsitzende des satzungsgebenden Organs (des Vertretungskörpers) hat die Veröffentlichung des Berichtes des Rechnungshofes zu veranlassen.“ Aus diesem Grund wäre es rechtlich


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 306

möglich, dass der Vertretungskörper einer gesetzlichen beruflichen Vertretung die Veröffentlichung eines Berichtes verhindern kann. Auch wenn es sich hier um scheinbar nicht angewendetes Recht handelt, ist fraglich, wieso auf diese Passage nicht verzichtet werden kann. Dadurch wird nämlich in der gegenwärtigen Rechtslage legitimiert, dass die Vertretungskörper der gesetzlichen beruflichen Vertretungen Berichte der Öffentlichkeit vorenthalten können. Dadurch kann verhindert werden, dass entsprechend unangenehme Befunde des Rechnungshofes jemals an die Öffentlichkeit gelangen.

Ein Problem, mit dem der Rechnungshof in seiner Arbeit immer wieder konfrontiert ist, ist, dass gesetzlich nicht klar geregelt ist, dass der Rechnungshof auch Unter­nehmungen der gesetzlichen beruflichen Vertretungen prüfen darf. Um hier eine Rechtssicherheit für den Rechnungshof zu gewähren, ist eine Klarstellung nötig, dass der Rechnungshof auch diese Prüfungskompetenz hat. Insbesondere hinsichtlich des Medientransparenzgesetzes und des Parteiengesetzes bedarf es einer eindeutigen gesetzlichen Regelung, da Kammerunternehmen derzeit zum Teil eine Meldung der Stammdaten mit Hinweis auf fehlende Prüfungszuständigkeit des Rechnungshofes verweigern.

Mit der vorgeschlagenen Änderung der Bundesverfassung wären all diese Klarstel­lungen, Erleichterungen und Verbesserungen von Prüfungen des Rechnungshofes bei Prüfungen der gesetzlichen beruflichen Vertretungen gewährleistet. Es ist nicht klar weshalb Vertretungen, die auf Zwangsmitgliedschaften beruhen, nicht geprüft werden können wie andere öffentliche Einrichtungen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Novelle des Bundesverfassungsgesetzes vorzulegen, die den Art. 127 BV-G insofern adaptiert, so dass es dem Rechnungshof möglich ist, die gesetzlichen beruflichen Vertretungen auf ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Außerdem soll eine gesonderte Veranlassung der Veröffentlichung des Berichtes des Rechnungshofes durch den Vorsitzenden des satzungsgebenden Organs nicht mehr vorgesehen sein. Weiters muss der Art. 127 BV-G dahingehend geändert werden, dass die Prüfkompetenzen des Rechnungshofes klar auf die Kammerunternehmen ausgeweitet werden.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte.

 


21.51.14

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Ich beziehe mich auf die Prüfung des Rechnungshofes betreffend Öffentlichkeitsarbeit des BMLFUW – ein kritischer Bericht, wo der Rechnungshof sehr wohl Licht ins Dunkel gebracht hat und wo auch sehr viele Details geprüft worden sind.

Aufgrund der mir geringen zur Verfügung stehenden Redezeit kann ich nur auf ein paar Punkte eingehen. Die Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit beliefen sich auf rund 29 Millionen €. Besonders hervorgehoben wurde, dass sich bei 94 Prozent der Schaltungen in den Printmedien im Jahr 2010 ein Foto des Bundesministers fand. Des


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 307

Weiteren erfolgten die Schaltungen in Medien mit nicht bekannter Reichweite. (Abg. Rädler: Wie war das bei Faymann?)

Außerdem betrieb das Ministerium unter www.lebensministerium.at eine Homepage, wofür das Ministerium 4,39 Millionen € ausgab. Die Prüfer stellten auch fest, dass das Auftragsvolumen zu hoch war, keine Vergleichsangebote eingeholt worden sind, was im Klartext heißt, dass auch keine Ausschreibung erfolgt ist.

Bei der Kampagne Genuss Region Österreich wurden beachtliche Mittel in Anspruch genommen; die Vorgaben konkreter Wirkungsziele gab es nicht.

Weitere Kritik übte der Rechnungshof an Schaltungen in landwirtschaftlichen Printmedien, wo zwischen 60 und 89 Prozent des Volumens auf zwei österreichweit erscheinende Medien entfielen. Außerdem missfiel der Umstand, dass die propagierten Werbeinhalte teilweise sehr allgemein gehalten waren und keinen konkreten Bezug zu den Aufgaben des BMLFUW hatten.

Der Rechnungshof gab 37 Empfehlungen ab, wobei laut Minister Rupprechter ja außer sechs bereits alle umgesetzt worden sind. Den Empfehlungen des Rechnungshofes wurde entsprochen.

Zusammenfassend kann man sehr wohl eine konstruktive Verbesserung erkennen. Ich erwarte mir aber schon, dass zukünftig die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Öffentlichkeitsarbeit forciert wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.53


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Hanger. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


21.53.55

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Der aufmerksame Beobachter der Debattenbeiträge zu den Rechnungshof­berichten wird schon festgestellt haben, dass die Themenpalette eine sehr breite ist.

Zum Zweiten ist es so, dass manche Rechnungshofberichte ja schon sehr weit zurück­liegen, zum Beispiel jener über die Öffentlichkeitsarbeit im Landwirtschaftsministerium. Prüfzeitraum war 2006 bis 2011. Insgesamt hat das in 37 Empfehlungen gemündet, 32 Empfehlungen wurden schon umgesetzt, ein paar wenige sind noch in Verhandlung. Die Kritik, die von der Opposition geübt worden ist, ist eigentlich schon Schnee von gestern.

Ich will mich aber einem aktuellen Thema zuwenden. Unter anderem wurde auch die Science Park Graz GmbH geprüft. Das ist ein Gründerzentrum für akademische Start-ups und Spin-offs.

Ich bin der Meinung, das ist deshalb so aktuell, weil das ein Thema ist, das in seiner Wichtigkeit nicht zu unterschätzen ist. Die Grundidee dieser Start-ups ist nämlich jene, dass man den Technologiestandort stärkt, dass man die Wettbewerbsfähigkeit Öster­reichs stärkt und dass man vor allem auch arbeitsmarktpolitische Akzente setzt. Wir wissen alle, 450 000 Arbeitslose bei einem sehr hohen Stand der unselbständig Erwerbstätigen sind zu viel. Deshalb sind diese Initiativen sehr, sehr wichtig.

Wir haben ein ähnliches Programm bei uns in Niederösterreich an der Eisenstraße laufen. Jungunternehmer brauchen „Kohle“, brauchen Kapital, damit sie ihre unter­nehmerischen Ideen entwickeln können, brauchen Mentorenprogramme und brauchen natürlich auch die entsprechende Beratung, sodass diese Produkte zur Marktreife geführt werden können.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 308

Ich möchte diese Gelegenheit auch dazu nützen, mich beim Rechnungshof zu bedanken: Auch wenn kleinere Einheiten geprüft werden, führt das schon dazu, dass die Ablauforganisation angeschaut wird, dass sehr intensiv geprüft wird, wie mit den Steuermitteln umgegangen wird. Das ist sehr wichtig, aber ich glaube, das war gerade auch eine sehr positive Prüfung für die Science Park Graz GmbH, damit sie auch zukünftig ihren Aufgaben – und die sind für den Technologiestandort Österreich sehr wichtig – noch besser nachkommen kann. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

21.55


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte.

 


21.56.08

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin gerade gebeten worden, mich aufgrund der geringen Restredezeit kurz zu fassen. Kollege Hanger hat bereits ausgeführt, dass wir im Rechnungshofausschuss ja nicht nur über die Inserate und die Homepage des Landwirtschaftsministeriums diskutiert haben. Wir haben uns auch sehr intensiv über Fragen der Forschungs- und Technologiepolitik Gedanken gemacht, auch im Rahmen der Prüfung der Science Park Graz GmbH. Sie ist Teil der österreichischen AplusB-Zentren; das ist ein sehr erfolgreiches Modell in Österreich, wo man versucht, vor allem im Bereich des Wissens- und Technologietransfers spannende Entwick­lungen seitens der Universitäten, der Fachhochschulen, auch der Forschungs­gesell­schaften auch in die Wirtschaft überzuleiten; das ist auch sehr intensiv zu unterstützen.

Es hat hier eine Reihe von Vorschlägen des Rechnungshofs gegeben. Der Großteil dieser Vorschläge wurde aufgenommen, wird auch umgesetzt. Einige Punkte – und das soll, glaube ich, auch so sein, dass man da anderer Meinung ist – kann man breit diskutieren, ob das Ganze sinnvoll ist.

Jedenfalls war das eine sehr spannende Diskussion auch im Rechnungshofausschuss. Wir freuen uns darüber, dass gerade dieser Bereich der Forschungs- und Tech­nologiepolitik so intensiv behandelt wurde, einer der wichtigsten Bereiche für die Zukunft. Es geht um Arbeitsplätze, es geht um Zukunftschancen, vor allem für junge Menschen. Das war eine spannende Diskussion. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rädler: Kurze Rede! Passt!)

21.57


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


21.57.33

Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Sehr geehrte Damen und Herren! Rechnungshöfe sind ja, wie auch die Volksanwaltschaft, ganz wichtige Hilfsorgane des Parlaments, national wie auch international. Ich möchte auf den internationalen Teil des Tätigkeitsberichtes des Rechnungshofes eingehen.

In Österreich ist im Rechnungshof ja auch INTOSAI beheimatet, der internationale Dachverband der Rechnungshöfe. Diese spielen eine ganz wichtige Rolle, dass wir als ParlamentarierInnen unsere Kontrollfunktion gegenüber der Exekutive wahrnehmen können. International sind sie auch sehr relevant, was Rechtsstaatlichkeit und gute Regierungsführung betrifft. Genau um diese Dinge, um diese Themenbereiche geht es auch in der sogenannten Post-2015-Entwicklungsagenda, das ist das Rahmenpro­gramm der Vereinten Nationen, das die Entwicklungsschwerpunkte der UN zwischen 2015 und 2030 regeln wird.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 309

Es ist gelungen – und das ist eine große Freude –, dass Rechnungshöfe da auch Teil der Ziele, Teil der Sustainable Development Goals sind. Da gibt es eine historisch ganz günstige Konstellation, dass Martin Sajdik als österreichischer Botschafter bei den Vereinten Nationen in New York gerade auch Vorsitzender des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen ist, dass wir auch einen sehr aktiven Rech­nungs­hofpräsidenten haben, dem es auch über INTOSAI gelungen ist, zwei UN-Resolutionen zur Rolle von Rechnungshöfen beschließen zu lassen.

Ich freue mich auch, dass ich von parlamentarischer Seite her über das Development Cooperation Forum und das High-level Political Forum on Sustainable Developmentein bisschen etwas beitragen konnte, dass Rechnungshöfe jetzt im Entwurf der SDGs verankert sind. Genau die Frage von Nachhaltigkeit ist auch in der Finanzierung ganz relevant, weil wir wissen, dass öffentliche Mittel, Mittel von öffentlichen Haushalten begrenzt sind. Mit diesen nachhaltig so umzugehen, dass sie für Generationen sinnvoll eingesetzt sind, die Umwelt schützen und den sozialen Zusammenhalt fördern, man die zweckmäßige Verwendung auch parlamentarisch kontrollieren kann, dass sie wirklich effektiv und effizient eingesetzt werden, das ist sehr wichtig.

Dementsprechend wollen wir auch auf internationaler Ebene, dass Rechnungshöfe personelle und finanzielle Kapazitäten entwickeln können, gut ausgestattet sind, wirk­lich unabhängig sind und die Möglichkeit haben, unbeeinflusst alle Dokumente der Exekutive überprüfen zu können. Das ist entscheidend für eine effektive und effiziente Kontrolle. Ich freue mich sehr auf weitere, auch internationale Kooperationen im Sinne von starken Rechnungshöfen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Maurer.)

21.59


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Moser. – Bitte.

 


22.00.09

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die heute auf der Tagesordnung stehenden acht Berichte des Rech­nungshofes sowie der Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes für das Jahr 2014 zeigen einmal mehr auf, dass die Mitarbeiter des Rechnungshofes mit vollem Einsatz ihre Aufgabe wahrnehmen. Das zeigt unter anderem auch der Umstand, dass allein im Jahr 2014 95 Berichte oder Prüfungen des Rechnungshofes den gesetzgebenden Körperschaften vorgelegt worden sind, darunter 67 Berichtsbeiträge im Bereich des Bundes, 69 Berichtsbeiträge im Bereich der Länder und zehn Berichtsbeiträge im Bereich der Gemeinden beziehungsweise Gemeindeverbände.

Ein weiterer Beleg für die Wirksamkeit des Rechnungshofes ist auch der Umstand, dass von den 2 453 Empfehlungen des Jahres 2013 80,4 Prozent umgesetzt worden sind beziehungsweise sich in Umsetzung befinden, darunter im Bundesbereich 75,6 Prozent, im Länderbereich 86,3 Prozent und im Gemeindebereich 81,8 Prozent. Das ist ein sehr hoher Umsetzungsgrad, der gleichzeitig aber nicht darüber hinweg­täuschen darf, dass gerade jene Bereiche, in denen 20 Prozent der Empfehlungen nicht umgesetzt werden, jene Bereiche sind, wo die Empfehlungen umgesetzt werden sollten, um die finanzielle Nachhaltigkeit Österreichs auch in Zukunft zu stärken beziehungsweise aufrechterhalten zu können. Das scheitert aber daran, dass dabei Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam eine Lösung finden müssten bezie­hungsweise dass man damit Doppelgleisigkeiten beseitigen müsste, was in der Vergangenheit leider nicht ausreichend der Fall gewesen ist.

Ich möchte das Lob, das im Rahmen des Rechnungshofausschusses, aber auch heute wiederum den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofes gespendet


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 310

worden ist, sehr gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes weitergeben, weil sie jene sind, die die Arbeit leisten und gleichzeitig auch jene sind, die dieses Lob verdienen.

Ich möchte aber auch Ihnen als Rechnungshofpräsident dafür danken, dass Sie immer wieder die Umsetzungsbemühungen des Rechnungshofes unterstützen, sei es mit parlamentarischen Anfragen, sei es mit Entschließungsanträgen, weil damit auch die Wirksamkeit des Rechnungshofes massiv gestärkt wird.

Betrachtet man den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2014 – das wurde im Rahmen der Debatte bereits erwähnt –, so kommt dadurch der umfassende Aufgabenbereich des Rechnungshofes zum Ausdruck. Der Rechnungshof informiert darin über seine Tätigkeit im Bereich der Wirkungsorientierung, der Korruptionsprävention, der Quali­tätssicherung in Krankenanstalten, der Gebührenhaushalte und nicht zuletzt auch über das Medientransparenzgesetz und das Parteiengesetz. Und er informiert auch über seine internationale Tätigkeit, die von der Frau Abgeordneten Bayr angesprochen worden ist, wo der österreichische Rechnungshof – ich glaube, darauf kann Österreich stolz sein – der erste Ansprechpartner ist, wenn es darum geht, weltweit die externe Finanzkontrolle zu stärken.

Ein paar Worte zum Medientransparenzgesetz sowie zum Parteiengesetz: Da möchte ich erwähnen, dass es sich dabei um zwei sicherlich zweckmäßige Gesetze handelt, wenn es darum geht, die Transparenz zu erhöhen beziehungsweise gleichzeitig auch die Rechenschaftspflicht in Österreich zu stärken. Die tatsächliche Umsetzung bereitet jedoch eine Reihe von Problemen, und zwar nicht nur für den Rechnungshof, was den zusätzlichen Verwaltungsaufwand betrifft, sondern auch für die geprüften Stellen und Parteien. Das Medientransparenzgesetz und das Parteiengesetz sehen zusätzliche Verwaltungsaufgaben sowie prüfungsfremde Aufgaben für den Rechnungshof vor, wodurch auch die Ressourcen des Rechnungshofes in seinem Kernbereich „Prüfen und Beraten“ massiv eingeschränkt werden. Das heißt, allein der Vollzug des Medientransparenzgesetzes beziehungsweise des Parteiengesetzes hat bis dato die Ressourcen von 30 Follow-up-Überprüfungen verschlungen.

Dabei muss erwähnt werden, dass der Rechnungshof seine originären Prüfrechte aber nicht einbringen kann, dass er sein Prüf-Know-how nicht einbringen kann. Selbst dann, wenn konkrete Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten bei den Parteien bestehen, kann er nur einen weiteren Wirtschaftsprüfer bestellen, aber selbst keine Prüfungshandlung vornehmen.

Es wurde im Rahmen der Debatte auch ein Problem, ein Sonderproblem ange­sprochen, nämlich dass sich die Kammerunternehmen weigern, ihre Meldungen im Sinne des Parteiengesetzes beziehungsweise Medientransparenzgesetzes abzugeben und dabei auf Erkenntnisse der RTR-Behörde, der Rundfunk und Telekom Regu­lierungs-GmbH, verweisen. Daher können Ihnen diese Meldungen, wie sie vorgesehen wären, eben nicht zur Information zur Verfügung gestellt werden. Der Rechnungshof wird Ihnen aber im 2. Quartal dieses Jahres über diese Probleme gesondert Bericht erstatten.

Gestatten Sie mir aber auch, einen weiteren Bereich anzusprechen, der heute in der Debatte nicht angesprochen wurde, nämlich der Bereich Gesundheit! Sie wissen, dass der Rechnungshof in den letzten Jahren sehr oft die Fragen der Finanzierung des Gesundheitssystems, aber auch der Strukturprobleme geprüft hat. Er hat aber auch darauf hingewiesen, dass, was die Qualität betrifft, Vorgaben da wären, die jedoch teilweise nicht eingehalten werden. Der Rechnungshof hat in seinen Prüfungen darauf hingewiesen, dass eine optimale Versorgung der Patientinnen und Patienten nicht davon abhängt, dass ein Standort aufrechterhalten wird, sondern davon abhängt,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 311

welche Qualität an dem jeweiligen Standort im Sinne der Optimierung der Leistungen für die Patientinnen und Patienten erbracht wird.

Der Rechnungshof hat in diesem Zusammenhang 18 Krankenanstalten in Salzburg, Vorarlberg und im Burgenland geprüft. Dabei musste er feststellen, dass gerade, was die Qualitätssicherung betrifft, was das Bewusstsein für Qualitätssicherung betrifft, dies unterschiedlichst ausgeprägt ist. Es besteht großer Handlungsbedarf betreffend Qua­litätssicherung – das wird Herr Abgeordneter Rasinger als Gesundheitssprecher sicher­lich auch bestätigen. Der Österreichische Strukturplan Gesundheit sieht etwa für die einzelnen medizinischen Leistungen Mindestfrequenzen für Operationen vor, das heißt, dass ein Arzt eine bestimmte Anzahl von Operationen durchführen muss, um die Qualität aufrechterhalten zu können.

Die Mehrheit der überprüften Krankenanstalten hatte aber, zumindest bei einzelnen Leistungen, Schwierigkeiten, diese Mindestfrequenzen zu erbringen, was unter anderem darauf hinweist, dass es Schwierigkeiten bei der Leistungsangebotsplanung gibt.

In Salzburg erreichten sieben Krankenanstalten nicht einmal 50 Prozent der Mindest­frequenzen, etwa bei Operationen der Bauchspeicheldrüse, Schilddrüse, von Brust­krebs, Knie und Hüfte. Die gleichen Probleme hatten wir auch in Vorarlberg und im Burgenland, wo die Mindestfrequenzen bei Operationen der Bauchspeicheldrüse und der Schilddrüse ebenfalls bei weniger als 50 Prozent lagen.

Auch im Zusammenhang mit der onkologischen Versorgung stellte der Rechnungshof dringenden Handlungsbedarf fest.

Gleichzeitig gab es erheblichen Handlungsbedarf, was das Hygienemanagement, die Bekämpfung von Krankenhauskeimen, die Fehlermeldesysteme und die Obduktionen betrifft. Das heißt, es gibt Probleme, die Qualität zu sichern. Es besteht dringender Handlungsbedarf, dass Leistungskonzentrationen zur Erreichung der Mindest­frequen­zen durchgeführt werden beziehungsweise ein Ausbau des Hygienemanagements durchgeführt wird. Nicht zuletzt wäre es notwendig, klare Vorgaben im Bereich der onkologischen Versorgung einzuführen, damit sich die Patientinnen und Patienten darauf verlassen können, dass alle Informationen zur Verfügung stehen, um einen optimalen Heilungsverlauf sichern zu können.

Und schließlich wurde im Zuge der Debatte der Bereich „Gebühren“ angesprochen: Auch dort besteht Handlungsbedarf, wie es im Tätigkeitsbericht auch nachzulesen ist, weil Gebühren über die Kostendeckung hinaus eingehoben werden, was dazu führt, dass im Endeffekt eine Gebühr eine Steuer ohne Rechtsgrundlage ist. Es wäre angezeigt, das sehr wohl in Zukunft auch in Blickrichtung auf den Wirtschaftsstandort und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu regeln.

Von Frau Abgeordneter Bayr wurde die internationale Tätigkeit des Rechnungshofes angesprochen. In diesem Zusammenhang möchte ich mich noch einmal sehr herzlich bei der Ständigen Vertretung Österreichs bei den Vereinten Nationen sowie bei Bundesminister Kurz bedanken, denn nicht zuletzt auch im Zusammenwirken mit dem derzeitigen ECOSOC-Vorsitzenden, Botschafter Martin Sajdik, ist es gelungen, dass von Österreich initiiert zwei UN-Generalversammlungsresolutionen beschlossen werden konnten. Das ist einzigartig und, wie gesagt, es zeigt sich auch, wie stark sich Österreich in diesem Fall einbringt.

Nächste Woche findet in Wien ein UN/INTOSAI-Symposium mit mehr als 160 Teil­nehmerinnen und Teilnehmern, zwei Under-Secretary-Generals der Vereinten Natio­nen, einer Vertreterin der Weltbank, der Finanzchefin der Weltbank, der IPU, der Interparlamentarischen Union statt. Beim Symposium geht es darum, was getan wer-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 312

den muss, damit die SDGs, die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, tat­sächlich umgesetzt werden.

Ich möchte mich auch bei den Abgeordneten bedanken, insbesondere bei Ihnen, Frau Abgeordneter Bayr, weil Sie sich immer wieder, auch im Jahr 2014, massiv auf der Seite der IPU eingebracht haben, aber auch bei der UNO eingebracht haben, sei es beim UN Development Cooperation Forum im März in Berlin, sei es beim Nord-Süd-Dialog im Mai 2014 im Parlament, sei es beim High-level Political Forum on Sustainable Development im Juli 2014 bei der UNO. Auch das hat maßgeblich mitgeholfen, dass Österreich diesen Fortschritt in diesem Bereich erreichen konnte.

Abschließend möchte ich mich bei Ihnen noch einmal dafür bedanken, dass Sie die Arbeit des Rechnungshofes auch heute in der Debatte sehr positiv aufgenommen haben. Ich kann Ihnen versichern, dass der Rechnungshof so wie in der Vergangenheit auch in der Zukunft seine Tätigkeit unabhängig, objektiv und wirksam durchführen wird. Und ich kann Ihnen versichern, dass Ihr Lob, das Sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofes gespendet haben, sie sicherlich motivieren wird, so wie in der Vergangenheit auch in der Zukunft ihr Bestes zu tun, damit die Qualität der Rechnungshofberichte passt, und gleichzeitig, dass die Berichte des Rechnungshofes für Sie eine Basis sind, damit Sie Ihre Arbeit im Sinne der Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen können. – Ich danke Ihnen. (Allgemeiner Beifall.)

22.09

22.09.30

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21: Antrag des Rech­nungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-95 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend massive Defizite im Hinblick auf die technisch-praktische Vollziehung im Agrar-Förder-System in Österreich.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Antrag des Rech­nungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-17 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 23: Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-128 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 313

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Maurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend rechtliche Klarstellung bezüglich Kammerprüfungen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfungskompetenz RH-Prüfungen bei Kammern.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

*****

22.11.30

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe angekündigt, mir Ausschnitte aus dem vorläufigen Stenographischen Protokoll kommen zu lassen. Aus diesem Protokoll ist ein Zwischenruf ersichtlich, in dem Herr Abgeordneter Rädler den Zwischenruf tätigt: „Das ist eine Frechheit!“

Herr Abgeordneter Rädler, ich erteile Ihnen dafür einen Ordnungsruf.

(Beifall bei FPÖ und Grünen.)

*****

22.12.4024. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schaumwein­steuer­ge­setz 1995 geändert wird (857/A)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum 24. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Schellhorn. – Herr Abgeordneter, ich erteile Ihnen das Wort.

 


22.13.08

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsident! Liebe Kollegen! Es geht um die Abschaffung der Schaumweinsteuer. Unsere Anfrage an das Finanzministerium hat es klar zutage gebracht, und ich denke, dass es auch jeder in diesem Saal weiß: Diese Steuer bringt überhaupt nichts.

In der Anfragebeantwortung ging es um die Frage, inwieweit man von Umsatz­rückgängen Bescheid weiß. Die Antwort kam klipp und klar: Von Umsatzrückgängen ist dem Finanzministerium nichts bekannt. Wie wir wissen, waren in den ersten 10 Monaten Einnahmen von 3,95 Millionen € zu lukrieren, für 12 Monate budgetierte man 32 Millionen €.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 314

Heute wurde dem Ganzen auch noch die Krone aufgesetzt, indem durch die Stellungnahme des Bundesfinanzgerichts eine Verfassungswidrigkeit im Raum steht, diese beim Verfassungsgericht landen wird und auch die Empfehlung gegeben wird, diese zurückzunehmen.

Ich denke, dass es gerade in der Auswirkung auf unsere Produzenten, auf unsere Unternehmer, auf die Bauern auch im letzten Jahr schon um massive Schädigungen gegangen ist. Es wurden an die 100 Arbeitsplätze vernichtet. Es kam zu massiven Umsatz­einbrüchen, und wie in der Stellungnahme des Finanzgerichts auch klar herauskam, decken sich die Kosten mit den Einnahmen. Ich denke, dass, ohne Vorwürfe hinsichtlich Inkompetenz an Wirtschaftsfähigkeit und Inkompetenz an Hand­lungsfähigkeit austeilen zu wollen, dieser Fehler korrigiert werden sollte.

Wer einmal einen Fehler nicht korrigiert, der macht einen zweiten. Deshalb mein Appell: Streichen wir dieses Schaumweinsteuergesetz völlig von unserer Steuergesetz­gebung! – Danke vielmals. (Beifall bei den NEOS.)

22.15


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kuzdas. – Bitte.

 


22.15.42

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Schellhorn, wir sollten die Kirche ein wenig im Dorf lassen. Es ist ja nichts Neues, dass Sie von Haus aus gegen die Schaum­weinsteuer gewettert haben. Aber Sie begründen den Antrag auf Abschaffung mit negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und auf den Umsatz. Beides ist nicht nachgewiesen, wie der Finanzminister in der Anfragebeantwortung bestätigt. (Abg. Peter Wurm: Stimmt nicht!)

Aber bleiben wir bei den Tatsachen. Wir haben am 13. Februar 2014 das Schaum­weinsteuergesetz im Finanzausschuss behandelt, und schon vorher ist darüber diskutiert worden, auch in der Öffentlichkeit. Da gab es massive Vorzieheffekte, nämlich Einkäufe vor dem 1. März. Jedem von uns, wenn er nachdenkt, wird in Erinnerung sein, dass die Lager der Hersteller leer waren und dass in den Supermärkten große Aktionen gefahren wurden. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)

Kollege Schellhorn, mit diesen Vorzieheffekten ist ein großer Teil des Halbjahres­be­darfs abgedeckt worden. (Weiterer Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) – Kollege Wurm, es ist nicht richtig! Hier herunten hört man Sie besser, melden Sie sich zu Wort!

Es ist auch die Zahl, die Sie genannt haben, was budgetiert wurde, nicht richtig. Es waren für 2014 22 Millionen € eingestellt und für das Jahr 2015 sind 30 Millionen € eingestellt. (Abg. Peter Wurm: 35 Millionen!)

Das Erste sind die Vorzieheffekte, weshalb es geringer ausfällt.

Das Zweite ist, das wissen Sie ganz genau, das hat auch der Finanzminister im Budget­ausschuss letzte Woche am Donnerstag so erläutert, die Meldungen haben bis zum drittfolgenden Monat zu erfolgen. Das heißt, wenn wir den Dezember auch haben wollen, und wir wissen, da fällt Silvester darunter, dann haben wir Daten im April. Wir sind guter Dinge, dass wir vielleicht nicht die 22 Millionen € erreichen, aber zumindest 15 Millionen € werden wir erreichen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 315

Wenn das Finanzgericht das jetzt zum Verfassungsgericht weiterschickt, na ja, dann werden wir erst einmal sehen, ob es tatsächlich auch verfassungswidrig ist, denn bis 2005 hat es auch eine Schaumweinsteuer gegeben, und die war auch nicht verfas­sungswidrig. (Beifall bei der SPÖ.)

22.18


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Schmucken­schlager zu Wort. – Bitte.

 


22.18.16

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Geschätzte Damen und Her­ren! Gerade das Thema der Sektsteuer zeigt sehr gut auf, dass es nicht immer möglich ist, reine Interessenpolitik hier im Parlament umzusetzen und man sehr oft auf den Kompromiss und auf die Mehrheitsbildung angewiesen ist.

Es zeigen uns aber die Zahlen, und da helfen uns alle Spielereien nichts, dass diese Steuer kein zusätzliches Aufkommen bringt und auch nichts zur Budgetsanierung beiträgt. Das, was von vielen Kritikern im Vorfeld schon festgestellt wurde, ist jetzt auch noch einmal durch das Bundesfinanzgericht bestätigt worden und wird beim Verfassungsgericht auch eingeklagt werden. (Abg. Kuzdas: Da widersprichst du aber dem Finanzminister!)

Wir würden gut daran tun, hier dem Verfassungsgerichtshof vorzugreifen, denn wir haben es bei vielen anderen Gesetzen auch getan, dass wir später, nach sozusagen dem Bericht der Verfassungsgerichtshöfe, diesen Ausführungen in der politischen Gesetzgebung dann auch Folge geleistet haben. (Zwischenruf des Abg. Schieder.)

Wir können nicht so tun, bei über 500 000 Arbeitslosen in Österreich, als ob uns ein paar Arbeitslose in der Sektbranche egal wären. Das ist fahrlässig. Hier ist jede einzelne Arbeitnehmerin und jeder einzelne Arbeitnehmer absolut zu schützen.

Und wenn wir österreichische Branchen haben, die erfolgreich sind, dann gehören diese auch gefördert. Ich glaube, im Zuge der Ausarbeitungen des Steuerpaketes könnte man sehr wohl auch über diese Schaumweinsteuer reden. Es wäre eine wichtige Initiative einerseits für den Arbeitsmarkt, andererseits auch für die land­wirtschaftliche Grundproduktion. Denn dass die Auswirkungen heuer vielleicht nicht so intensiv waren wie wir sie vermutet haben, hat am Fassweinmarkt nur den einen Grund, nämlich dass wir eine sehr geringe Ernte 2014 haben. Das heißt, wir brauchen die Sektbranche ganz wesentlich im Weinbau in Österreich. (Beifall und Bravoruf des Abg. Peter Wurm.) Diese Branche ist ein wichtiger Partner, und die österreichischen Qualitätsprodukte sind absolut der Vorreiter nicht nur im Export, sondern auch in der Beliebtheit bei den Konsumenten.

Zum Abschluss darf ich Ihnen noch von ganzem Herzen mitteilen, dass der Jahr­gang 2014 aufgrund seiner Fruchtigkeit und seiner Säurestruktur besonders für die Produktion von Sekt geeignet ist. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Peter Wurm.)

22.20


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.

 


22.20.42

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegen! Es war damals, vor knapp einem Jahr, meine erste Rede hier im Plenum, deshalb kann ich mich noch sehr gut daran erinnern. Ich habe die Originalflasche mit. (Der Redner stellt eine Flasche Sekt auf das Rednerpult.) Das hat damals meine Mitarbeiterin, die Isolde,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 316

schön dekoriert. Ich bin kein Prophet. Aber meine Rede damals war prophetisch. Es ist eins zu eins das eingetreten, was ich genau vor einem Jahr prophezeit habe. Und ich bin eben kein Prophet, aber ich bin jemand, der die Branche kennt und die Wirtschaft versteht. Und dass damals, bitte schön, die ÖVP bei diesem Blödsinn mitgespielt hat, ist für mich der  (Beifall bei der FPÖ.)

22.21.02*****

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Wurm, ich erteile Ihnen für den Aus­druck „Blödsinn“ einen Ordnungsruf.

*****

Sie sind weiter am Wort. (Unruhe im Sitzungssaal.)

 


22.21.20

Abgeordneter Peter Wurm (fortsetzend): Es war von Anfang an klar, was passieren wird. Es wird zu Umsatzeinbrüchen kommen. Es war von Anfang an klar, dass Sie fachlich nie verstanden haben, was Prosecco und Frizzante ist. Das haben Sie nie verstanden!

Und jetzt kommen wir zum Punkt, meine Damen und Herren gerade von der SPÖ. Sie haben damals im Regierungsprogramm, und ich habe das Original noch vorliegen, Ihren Funktionären diese Sektsteuer als Champagnersteuer verkauft, als Anschlag auf die Reichen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) So haben Sie es damals rundum bei Ihren Funktionären verkauft: als Champagnersteuer! (Beifall bei der FPÖ.)

Was ist passiert? – Genau das, was jetzt eingetreten ist. Wir haben nicht nur in der Sektindustrie Arbeitsplätze verloren, auch in der Zulieferindustrie beim Weinbau, bei den Etikettenlieferanten, bei den Flaschenlieferanten. Das wäre aber alles klar erkennbar gewesen.

Damals, vor einem Jahr, habe ich mir gedacht, okay, das ist im Parlament so. Nur mittlerweile frage ich mich schon, welche sachlichen und fachlichen Argumente Sie den Gesetzen zugrunde legen. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Also, das ist ja bitte schön ein Wahnsinn! Es ist für jeden, der in der Praxis verankert ist, klar gewesen, dass dieses Gesetz ein Schwachsinn ist. (Abg. Schieder: Sie haben nichts verstan­den!)

35 Millionen € war der Budgetansatz. Wir haben aktuell Ende 2014 5,7 Millionen €. – Die Zahlen kommen von Ihnen!

Zum Abschluss eines, bitte: Sie von der SPÖ wollen den Pfusch in Österreich bekämpfen. Dann fangen Sie bitte im eigenen Haus an und beenden Sie diesen Pfusch! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

22.23


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, trotz fortgeschrittener Zeit würde ich ersuchen, bei der Wortwahl die Würde des Hauses zu wahren.

Als Nächster ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


22.24.01

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Steuern auf Alkohol waren ja schon immer unbeliebt. Im Mittelalter gab es schon Weinsteuern, und im Mittelalter hat man diese Steuern als „Ungeld“, als „Böspfennig“ bezeichnet. Und in der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 317

jetzigen Debatte habe ich den Eindruck bekommen, wir sind gewissermaßen, in dieser Debatte zumindest, ein wenig im Mittelalter stecken geblieben.

Aber gehen wir vielleicht ein wenig in die Tiefe der Diskussion und fragen wir uns, ob der Ausgangspunkt der Budgetierung für das Jahr 2014 mit 22 Millionen € wirklich adäquat gewesen ist oder ob das nicht schon das gewesen ist, was der Herr Finanzminister neuerdings als „Wohlfühlbudgetierung“ bezeichnet, nämlich zu hoch veranschlagt.

Natürlich, wenn eine Steuer für acht oder neun Jahre ausgesetzt wurde, wie das bei der Schaumweinsteuer der Fall ist, dann ist es schwierig, zu sagen, wie hoch denn das Aufkommen dieser Steuer sein würde. Man hat einfach den Wert aus dem Jahr 2004 genommen, den Erfolg des Jahres 2004, und hat ihn halt hineingeschrieben.

Dann gilt natürlich schon das, was Kollege Kuzdas sagt, nämlich dass es Vorzieh­effekte gegeben hat. Und ich glaube schon, dass man zunächst einmal sehr sorgfältig prüfen sollte, wie hoch das Aufkommen über einen doch etwas längeren Zeitraum ist, bevor man zur Tat schreitet und sagt, dass wir diese Schaumweinsteuer als Bagatell­steuer wieder abschaffen müssen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat im Übrigen seit 1952 eine Schaumweinsteuer – genau genommen hat sie 1902 eine Schaumweinsteuer eingeführt, um die Kriegsflotte zu finanzieren; seit 1952 jedenfalls in ununterbrochener Reihenfolge –, und dort gibt es diese Probleme nicht, die wir hier gerade diskutieren.

Also ich würde sagen, lassen wir die Kirche im Dorf und nehmen wir aber auch das, was das Bundesfinanzgericht sagt, zunächst einmal nicht für bare Münze. Was die Verfassungswidrigkeit anlangt, würde ich sagen, lassen wir einmal den Verfassungs­gerichtshof prüfen, ob tatsächlich Verfassungswidrigkeit vorliegt.

Aber ein Argument möchte ich schon noch genauer unter die Lupe nehmen, weil man immer schnell bei der Hand ist, wenn es heißt, wir sollten Bagatellsteuern abschaffen, weil die Ergiebigkeit zu gering ist. Und wenn das Bundesfinanzgericht sagt, die Ergiebigkeit ist etwa gleich hoch wie der Aufwand für die Einhebung, so stimmt das schlicht und einfach nicht. Man kann einfach eine Überschlagsrechnung machen. 5,7 Millionen € dividieren wir durch den durchschnittlichen Personalaufwand von Bediensteten in der Finanzverwaltung. Dann legen wir das um auf die 114 Sektkel­lereien, die wir in Österreich haben, dann haben wir ungefähr einen dreiviertel Bediensteten pro Sektkellerei, der die Einhebung der Schaumweinsteuer prüfen soll. Also dieses Argument halte ich rein auf Basis dieser Überlegungen für wenig stichhaltig.

Was aber schon gemacht werden sollte – und dafür, denke ich, könnte jetzt diese Steuerreformdebatte zum Anlass genommen werden –, ist, dass man das Flickwerk der Besteuerung von Alkohol einmal genauer unter die Lupe nimmt und schaut, ob man da nicht zu einheitlicheren, besseren Lösungen kommt. Die Schaumweinsteuer in Deutschland ist ja übrigens eine umfassendere als die österreichische, weil sie ja auch Sherry und Ähnliches umfasst (Zwischenruf des Abg. Wöginger– lassen Sie mich jetzt einmal ausreden, Herr Kollege! –, die bei uns durch die Zwischenerzeugnissteuer erfasst sind.

Wir haben in Österreich eine Alkoholsteuer für Schnaps und dergleichen. Wir haben eine Biersteuer. Wir haben eine Zwischenerzeugnissteuer. Wir haben eine Schaum­weinsteuer. Und in der Umsatzsteuer haben wir schließlich und endlich noch eine Sonderregelung für den Ab-Hof-Verkauf von Wein. Da, denke ich, wäre es die Aufgabe


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 318

einer Steuerreform, hier einmal ein einheitliches Konzept zu schaffen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

22.28


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 857/A dem Finanzausschuss zu.

22.28.2625. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die österreichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 – StbG), BGBl. Nr. 311/1985, geändert wird (874/A)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nun zum 25. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich erteile zuerst dem Antragsteller, Herrn Abgeordnetem Dr. Rosenkranz, das Wort. – Bitte.

 


22.28.52

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Worum geht es bei diesem Antrag? – Es geht dabei um die Aberkennung der Staatsbürgerschaft für Menschen, die zum Beispiel derzeit sich im Bereich des „IS-Staates“ betätigen. „IS-Staat“ unter Anführungszeichen, denn Herr Kollege Wittmann hat nämlich, als es um das Islamgesetz gegangen ist, dankenswerterweise gesagt, dass man das überhaupt nicht machen kann, dass man das unter dem Punkt subsummiert, wo man sagt, der Dienst in einer fremden Armee, denn dann würde man nämlich dem „IS-Staat“ staatliche Gleichartigkeit zuerkennen, und das wollen wir ja nicht. Das verstehe ich auch.

Nur, Kollege Wittmann, es gibt so etwas – und wenn man so wie Sie ein juristisches Studium genossen hat, dann weiß man das – wie den Größenschluss. Ich muss sagen, wenn der „IS-Staat“, der um Potenzen grauslicher ist als jedes Völkerrechtssubjekt, das es gibt, sich so bezeichnet – es gibt Menschen aus Österreich, die, wie wir gesagt haben, in einer fremden Armee in einem anerkannten Staat Dienst versehen, die verlieren dann die Staatsbürgerschaft, egal, ob sie die Doppelstaatsbürgerschaft haben oder nicht. Wir haben nämlich den entsprechenden Vorbehalt für dieses Gesetz gemacht. Österreich hat ausdrücklich gesagt, wir behalten uns das Recht vor, Menschen, die in einer fremden Armee in den Krieg ziehen, die Staatsbürgerschaft abzuerkennen, egal, ob sie dadurch staatenlos werden oder nicht.

Und umso mehr muss das für Menschen gelten, die für solch eine terroristische Bande in den Krieg ziehen! (Beifall bei der FPÖ.) Das ist der Punkt dabei. Das ist unendlich viel grauslicher, als für einen fremden Staat in den Krieg zu ziehen, Fremdenlegion oder was auch immer, worum es dabei geht.

Wir gehen davon aus, dass solche Menschen jetzt durch solch eine Argumentation, wie sie zum Beispiel heute am Vormittag Herr Kollege Wittmann vorgebracht hat, eigentlich privilegiert sind. Wenn jemand sagt, okay, ich verlasse aus welchen Gründen auch immer Österreich und mache dann Kriegsdienst in einem fremden Staat, dann werden die schlimmer bestraft als diejenigen, die sich bei solchen Mörderbanden verdingen. Dazu haben wir einen anderen Zugang als Kollege Wittmann. Das ist halt das Grauslichere, was dort passiert! (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 319

Daher wollen wir diese Menschen nicht privilegieren gegenüber denen, die in einer fremden Armee dienen. Wir haben den Vorbehalt, wir wollen ihn darauf ausdehnen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, Herr Außenminister Kurz, der ja außenpolitisch auf dem Parkett der Welt zu Hause ist, hat gesagt, er wird sich dafür einsetzen, dass es überhaupt sogar gängige europäische Praxis werden wird, dass wir diese – unter Anführungszeichen – „IS-Staats“-Kämpfer von der Staatsbürgerschaft befreien können, ohne dass etwas passiert. Das heißt, Kollege Wittmann, der Minister, der Außenminister Ihrer Regierungskoalition, verlangt das sogar selbst! Da wird doch die FPÖ dieses bescheidene Ansinnen wahrscheinlich durchbringen in diesem Parlament, oder? (Beifall bei der FPÖ.)

22.32


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


22.32.13

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch zur fortgeschrittenen Stunde: Dieses Thema geistert ja in Wirklichkeit seit einigen Wochen durch das Land. Ich möchte jetzt gar nicht das Europaratsabkommen zitieren, auch nicht den UNO-Rahmenvertrag. Ich meine aber (Abg. Walter Rosenkranz: Wir haben den Gesetzesvorbehalt Österreichs!), dass wir in aller Ruhe, Herr Kollege Rosenkranz, diese Frage diskutieren werden.

Wir müssen uns, was die Republik betrifft, auch klar zu unseren völkerrechtlichen Verträgen bekennen. Es ist niemandem gedient – niemandem! –, wenn ich heute einen Staatenlosen habe, der hier herumrennt. Ich wäre jetzt ja fast herausgefordert, zu sagen: Wenn wir schon solche Sachen haben – und wir probieren das ja mit anderen Rechtsmaterien zu bekennen –, dann ist es mir lieber, dass ich ihn strafrechtlich packe, wenn einer hier eine gefährliche Person für die Republik und unsere Bürgerinnen und Bürger ist, als über das Staatsbürgerschaftsrecht zu diskutieren. (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.)

Ich glaube, dass es diese Bundesregierung – und da habt ihr alle gelacht – im aus­klingenden Jahr in Wirklichkeit schon im Voraus erkannt hat und wir einige maß­gebliche Gesetze beschlossen haben, um auch diesen Fragen des Terrorismus oder des Dschihadismus – wie Sie wollen – hier Rechnung zu tragen. Und ich glaube, schneller sind wir hier wieder einmal mit einigen bereits im Schoße der Regierung befindlichen Maßnahmen oder demnächst in Begutachtung gehenden Gesetzes­materien, mit denen wir auch genau den Staatsschutz verbessern wollen.

Ich glaube, wir sollten hier nicht polemisch vorgehen, sondern eine saubere Diskussion führen. Ich bin überzeugt davon, dass wir diese Diskussion – wie so viele Diskus­sionen – im zuständigen Ausschuss unaufgeregt im Interesse des Staates, aber vor allem im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger diskutieren werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

22.34


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

 


22.34.40

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Inhaltlich kann ich mich durchaus meinem Vorredner Otto Pendl an­schließen. Wir haben ja am 10. Dezember 2014 im Nationalrat entsprechende Be­schlüsse gefasst, in denen es um das Grenzkontrollgesetz und auf der anderen Seite um das Staatsbürgerschaftsgesetz geht. Man muss schon klar sagen, was darin geregelt ist.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 320

Es ist auch bereits der Hinweis auf das Völkerrecht und de facto auf das Überein­kommen zur Verminderung letztlich der Staatenlosigkeit gekommen, das uns schon verpflichtet, dass wir darauf Rücksicht nehmen und es ein Unterschied ist, ob jemand eine Doppelstaatsbürgerschaft hat oder nicht. Das ist ja im Vorfeld des Dezember-Beschlusses schon entsprechend im Innenausschuss diskutiert worden. Wenn es gewünscht wird, wird das natürlich gerne noch einmal diskutiert. (Abg. Walter Rosenkranz: Aber Herr Kurz ...!)

Worauf ich aber schon hinweisen möchte, ist: Emotional ist das durchaus verständlich, sachlich muss man es korrekt abhandeln und diskutieren, aber es eignet sich nur bedingt zu Populismus. Ein bisschen habe ich den Eindruck, Herr Kollege Rosenkranz, oder mehr als ein bisschen, dass es eigentlich um Populismus und sonst nichts geht.

Ich glaube, dass man durchaus sagen kann, dass wir mit dem Beschluss vom 10. Dezember 2014 klare Maßnahmen strafrechtlicher Natur beschlossen haben, nämlich wenn es um Menschen geht, die zum Beispiel in den Dschihad ziehen und zurückkommen. Wir haben, glaube ich, mit diesen Beschlüssen entsprechende positive Änderungen im Dezember-Plenum gemacht, und das durchaus umfassend, klug und auch, ohne das Völkerrecht zu verletzen. Aber wenn es gewünscht wird, diskutieren wir das gerne noch einmal. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Walter Rosenkranz: Da kann nur noch eine Kurz-Debatte in der ÖVP ...!)

22.36


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


22.36.15

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren – falls uns noch jemand zu Hause zuschaut! Der vorliegende FPÖ-Antrag fällt ja in die bekannte Kategorie „einfache Pseudo-Lösung für ein kompliziertes Problem“, weil dieser Antrag davon ausgeht, dass man mit der Produktion von Staatenlosigkeit irgendein Problem lösen würde. (Abg. Walter Rosenkranz: Er darf sich eh im „IS-Staat“ um die Staatsbürgerschaft bewer­ben!)

Was der Antrag eigentlich total ignoriert, ist diese Tatsache: Wenn jemand staatenlos ist oder wenn man jemanden staatenlos gemacht hat, dann gibt es erst recht kein Land, in das man ihn zurückschicken kann oder wohin er zurückkehren könnte. Das heißt, dass jemand staatenlos gemacht wird, heißt in den allermeisten Fällen, man darf ihn nirgendwohin abschieben. Er bleibt dann erst recht hier! Genau dieses Problem lösen Sie nicht mit diesem Antrag. Aber ich glaube, es geht auch nicht um Problemlösung, sondern es geht einfach, wie gesagt (Abg. Walter Rosenkranz: ... als Staatsbürger dableiben möchte?), um eine Pseudo-Lösung für ein kompliziertes Problem.

Sie ignorieren offensichtlich auch die Tatsache, dass das Schwierige oder das Schwie­rigste bei solchen Dingen – wenn jemand sich schon radikalisiert hat und wenn jemand an einem Krieg oder an einem Terror-Regime teilgenommen hat – ja der Nachweis ist, nämlich dem nachzuweisen, dass er an kriegerischen Handlungen, an terroristischen Taten, an Gräueltaten teilgenommen hat. Dieser Nachweis ist meistens relativ schwer zu erbringen, außer, er hat ein Video von sich aufgenommen, wie er jemanden umbringt, und das auf Facebook geladen. Auch solche Fälle gibt es, das wissen wir. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Aber es wäre eigentlich sinnvoller, wenn es der Bundesregierung schon gelungen ist, innerhalb von drei Tagen 290 Millionen € aus dem Hut zu zaubern für ein sogenanntes Sicherheitspaket beziehungsweise Polizeiaufrüstungspaket, bei dem unseren Infor-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 321

mationen nach bloß 15 Millionen für Prävention vorgesehen sind – das hat die Innen­ministerin angekündigt, ich glaube nicht, dass es da einen Plan oder ein Programm gibt, das heißt, wir werden sehen, ob diese 15 Millionen überhaupt Wirklichkeit werden –, wenn man Radikalisierung und Extremismus verhindern will, viel mehr in Prävention zu investieren. Menschen staatenlos zu machen löst das Problem nicht, wie gesagt, weil es dann erst recht kein Land gibt ... (Abg. Walter Rosenkranz: Ein grüner Volkshochschulkurs wird das Problem lösen?)

Ja, genau, veräppeln Sie nur konstruktive Vorschläge, Herr Rosenkranz! Sie sagen logischerweise nichts dazu: Wenn jemand staatenlos geworden ist – erklären Sie uns das, bitte –, dann gibt es erst recht kein Land, wohin er zurückgehen könnte. Dann bleibt er erst recht hier. (Abg. Walter Rosenkranz: ... nicht zurück! Dann kann er im „IS-Staat“ bleiben! Und dort Bundespräsident werden!) Danke für Ihre Vorschläge für Pseudo-Lösungen! (Beifall bei den Grünen.)

22.39


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


22.39.11

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Kollege Rosenkranz, über diesen Größenschluss der Grauslichkeit, den Sie da aufzustellen versucht haben, müsste man, glaube ich, länger diskutieren, ob das ein im rechtlichen Sinne zulässiger Größenschluss ist.

Nichtsdestoweniger ist es spannend, weil Sie dann gleichzeitig – und Sie sind ja Jurist (Abg. Walter Rosenkranz: ... ist schon ein Fortschritt!) –, im gleichen Atemzug natür­lich die Abkommen, die Ihrem Antrag entgegenstehen, vergessen. Sie führen in der Begründung ja aus, es ist nicht notwendig, dass man darauf schaut, ob jemand staatenlos wird.

Das ist aber notwendig (Abg. Walter Rosenkranz: ... den Vorbehalt!) – deswegen steht es ja im Gesetz auch drin –, weil es ein Abkommen zur Reduzierung und zur Vermeidung der Staatenlosigkeit gibt. Deswegen steht das auch explizit drin, und genau deswegen haben wir das in dem Gesetz auch so geregelt. (Abg. Walter Rosenkranz: Das haben wir mit dem Vorbehalt!) – Bitte? (Abg. Walter Rosenkranz: Wir haben einen Vorbehalt!) Das ist ein anderes Abkommen. Es gibt dann das weitere Abkommen – diskutieren wir es nachher noch länger!

Mein zweiter Grund ist: Was ich nicht verstehe, ist, Sie schreiben in der Begründung präventive Gründe hinein. Ich persönlich bin nicht davon überzeugt, dass Sie jemanden, der sich dem Dschihad anschließen will, davon abhalten, indem Sie sagen, Sie entziehen ihm nachher die Staatsbürgerschaft. Das kann man auch lange diskutieren, vielleicht bringt es etwas.

Nichtsdestoweniger glaube ich, der wesentliche Punkt ist, dass Sie hier eine Lösung vorschlagen, die rechtlich nicht haltbar ist. Wenn Sie schon auf Außenminister Kurz verweisen, der das möglicherweise auch will: Okay, aber dann muss man zuerst die völkerrechtlichen Verpflichtungen entsprechend abändern, dass es möglich ist, dass man Menschen auch in die Staatenlosigkeit entlassen kann. (Abg. Walter Rosenkranz: Kurz strampelt sich ab dafür!) Wenn das Ihr Ziel ist, setzen Sie sich auf internationaler Ebene dafür ein, das ist Ihnen völlig unbenommen. Nach den momentanen Verpflichtungen geht das leider nicht. (Beifall bei NEOS, SPÖ und ÖVP.)

22.40


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist ge­schlossen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 322

Ich weise den Antrag 874/A dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zu.

22.41.0726. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wels (14 St 11/14 x) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Leopold Steinbichler (459 d.B.)

Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 26. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort ist niemand gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Immunitäts­aus­schus­ses in 459 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wels (14 St 11/14 x) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Leopold Steinbichler wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusam­menhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Leopold Steinbichler besteht.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Antrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

22.42.33Einlauf

 


Präsidentin Doris Bures: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 883/A(E) bis 973/A(E) eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 3778/J bis 3895/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 22.43 Uhr ein; das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung.

Diese Sitzung ist geschlossen.

22.43.12Schluss der Sitzung: 22.43 Uhr

 

 

 

Impressum:

Parlamentsdirektion

1017 Wien