Stenographisches Protokoll
157. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXV. Gesetzgebungsperiode
Mittwoch, 14. Dezember 2016
157. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXV. Gesetzgebungsperiode Mittwoch, 14. Dezember 2016
Dauer der Sitzung
Mittwoch, 14. Dezember 2016: 9.06 – 23.57 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bericht über den Antrag 1917/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Mag. Gerald Loacker, Ing. Waltraud Dietrich, Ing. Norbert Hofer, Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird
2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird
3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Statistik zu Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden (Straßenverkehrsunfallstatistik–Gesetz) erlassen und das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird
4. Punkt: Bericht über den Antrag 1059/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Grundlage für Verkehrsstatistik
5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (28. StVO-Novelle)
6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (18. FSG-Novelle)
7. Punkt: Bericht über den Antrag 1884/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhaltung des grenzüberschreitenden Zugsverkehrs mit Italien
8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (34. KFG-Novelle)
9. Punkt: Bericht über den Antrag 1834/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kontrolle der Abgasminderungseinrichtungen von Kraftfahrzeugen
10. Punkt: Bericht über den Antrag 1900/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schummelei beim Normverbrauch geht auf Kosten der AutofahrerInnen, des Finanzministers und des Klimas – Schluss damit!
11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Seeschifffahrts-Erfüllungsgesetz – SSEG geändert wird
12. Punkt: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit
13. Punkt: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens
14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit (Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz – G-ZG) erlassen wird sowie das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH und das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen geändert werden (Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017 – VUG 2017)
15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird
16. Punkt: Bericht über den Antrag 1869/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Strukturplan Gesundheit (ÖSG)
17. Punkt: Bericht über den Antrag 1894/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp der Privatisierung des Wiener Krankenanstaltenverbunds
18. Punkt: Bericht über den Antrag 1909/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz des österreichischen Gesundheitswesens
19. Punkt: Bericht über den Antrag 1868/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kosten der GKKS für Asylwerber
20. Punkt: Bericht über den Antrag 1787/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freie Wahl für Versicherte bei Leistungsnachteilen
21. Punkt: Bericht über den Antrag 1738/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Fusionierung der Sozialversicherungsträger und Gesamtreform des öffentlichen Gesundheitssystems“
22. Punkt: Bericht über den Antrag 1287/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Tiere sind mit Empfindsamkeit ausgestattete lebende Wesen“
23. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz und das Versicherungsvertragsgesetz geändert werden
24. Punkt: Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz)
25. Punkt: Bericht über den Antrag 1914/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Digitalisierungsinitiative im Bildungsbereich
26. Punkt: Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Situation der kleinen und mittleren Unternehmen der österreichischen Wirtschaft 2016 („Mittelstandsbericht 2016“)
27. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) geändert wird
28. Punkt: Bundesgesetz mit dem ein Innovationsstiftung-BildungGesetz erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988 und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden (Innovationsstiftungsgesetz – ISG)
29. Punkt: Bericht über den Antrag 1924/A(E) der Abgeordneten Philip Kucher, Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Dr. Ruperta Lichtenecker, Ulrike Weigerstorfer, Claudia An-
gela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend die Evaluierung der österreichischen Forschungsförderung sowie über den
Antrag 457/A(E) der Abgeordneten Rouven Ertlschweiger, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der österreichischen Forschungsförderung, über den
Antrag 1821/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz bei der Vergabe von Forschungsmitteln und über den
Antrag 1822/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Effizienz bei der Forschungsfinanzierung
30. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird
31. Punkt: Bericht über den Antrag 1911/A(E) der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH
32. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert und das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, aufgehoben wird
33. Punkt: Bundesgesetz über die Enteignung der Liegenschaft Salzburger Vorstadt Nr. 15, Braunau am Inn
34. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015, das Meldegesetz 1991, das Namensänderungsgesetz, das Personenstandsgesetz 2013, das Sprengmittelgesetz 2010 und das Waffengesetz 1996 geändert werden (Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016 – Inneres)
35. Punkt: Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Tirol über Hubschrauberdienste für den Zivil- und Katastrophenschutz im Land Tirol
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 32
Geschäftsbehandlung
Antrag der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen, dem Außenpolitischen Ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1934/A(E) betreffend: Finanzierung von gewaltsamen Konflikten bei der Rohstoffbeschaffung unterbinden, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 30. Jänner 2017 zu setzen – Ablehnung ................................................................ 57, 297
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 57
Unterbrechung der Sitzung ........................................................................................ 137
Aktuelle Stunde (43.)
Thema: „Technologischer Wandel als Chance für den Standort Österreich“ ......... 32
Redner/Rednerinnen:
Mag. Andreas Schieder ............................................................................................... 32
Bundesminister Mag. Jörg Leichtfried ...................................................................... 35
Wolfgang Katzian ......................................................................................................... 37
Eva-Maria Himmelbauer, BSc ..................................................................................... 38
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ........................................................................................... 40
Dr. Ruperta Lichtenecker ............................................................................................ 41
Mag. Nikolaus Alm ....................................................................................................... 42
Ing. Robert Lugar ......................................................................................................... 44
Elisabeth Hakel ............................................................................................................. 45
Mag. Andreas Hanger .................................................................................................. 47
Dr. Andreas F. Karlsböck ............................................................................................ 49
Matthias Köchl .............................................................................................................. 50
Claudia Angela Gamon, MSc (WU) ............................................................................ 52
Leopold Steinbichler .................................................................................................... 53
Rupert Doppler ............................................................................................................. 55
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 32
Ausschüsse
Zuweisungen .................................................................................................................. 55
Auslieferungsbegehren
gegen die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer und Heinz-Christian Strache – Zurückziehung 56, 56
Unvereinbarkeitsangelegenheiten
Elfter Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses ........................................................... 56
Dringliche Anfrage
der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Österreichische Produkte statt umwelt- und gesundheitsschädlichem Palmöl aus dem Regenwald“ (11076/J) .......................... ... 137
Begründung: Leopold Steinbichler ............................................................................ 143
Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ....................................................... 147
Debatte:
Ing. Waltraud Dietrich ................................................................................................ 150
Petra Bayr, MA ............................................................................................................ 152
Johann Höfinger ......................................................................................................... 155
Harald Jannach ........................................................................................................... 157
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 159
Josef Schellhorn ........................................................................................................ 162
Ulrike Weigerstorfer ................................................................................................... 163
Dr. Franz-Joseph Huainigg ....................................................................................... 164
Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 164
Michael Bernhard ....................................................................................................... 166
Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 168
Leopold Steinbichler .................................................................................................. 169
Entschließungsantrag der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Palmöl- und Palmfettsteuer“ – Ablehnung ......................................................... 172, 173
Verhandlungen
Gemeinsame Beratung über
1. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1917/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Mag. Gerald Loacker, Ing. Waltraud Dietrich, Ing. Norbert Hofer, Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird (1418 d.B.) ......................................................................... 57
2. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1347 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird (1420 d.B.) 58
3. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1353 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Statistik zu Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden (Straßenverkehrsunfallstatistik–Gesetz) erlassen und das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird (1421 d.B.) ...................................................................................................................... 58
4. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1059/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Grundlage für Verkehrsstatistik (1422 d.B.) 58
5. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1356 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (28. StVO-Novelle) (1423 d.B.) ´..... 58
6. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1358 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (18. FSG-Novelle) (1424 d.B.) ......................... 58
7. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1884/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhaltung des grenzüberschreitenden Zugsverkehrs mit Italien (1428 d.B.) ...................................................................................................................... 58
Redner/Rednerinnen:
Georg Willi .................................................................................................................... 58
Anton Heinzl ................................................................................................................. 60
Michael Bernhard ......................................................................................................... 61
Andreas Ottenschläger ............................................................................................... 62
Christoph Hagen .......................................................................................................... 63
Mag. Günther Kumpitsch ............................................................................................ 66
Bundesminister Mag. Jörg Leichtfried ...................................................................... 67
Dr. Harald Walser ......................................................................................................... 69
Mag. Gerald Klug .......................................................................................................... 70
Rupert Doppler ............................................................................................................. 70
Johann Rädler .............................................................................................................. 71
Gerhard Schmid ........................................................................................................... 71
Christian Hafenecker, MA ........................................................................................... 72
Johann Hell ................................................................................................................... 73
Johann Singer .............................................................................................................. 74
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ........................................................................................... 75
Dietmar Keck ................................................................................................................ 75
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ...................................................................... 76
Mag. Maximilian Unterrainer ....................................................................................... 77
Walter Bacher ............................................................................................................... 78
Entschließungsantrag der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anordnung temporärer und situativer LKW-Überholverbote intelligent managen“ – Ablehnung 65, 79
Annahme der fünf Gesetzentwürfe in 1418, 1420, 1421, 1423 und 1424 d.B. ............. 78
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1422 und 1428 d.B. ............................. 79
Gemeinsame Beratung über
8. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1359 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (34. KFG-Novelle) (1425 d.B.) ...................... 80
9. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1834/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kontrolle der Abgasminderungseinrichtungen von Kraftfahrzeugen (1426 d.B.) ...................................................................................................................... 80
10. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1900/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Schummelei beim Normverbrauch geht auf Kosten der AutofahrerInnen, des Finanzministers und des Klimas – Schluss damit! (1427 d.B.) 80
11. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1299 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Seeschifffahrts-Erfüllungsgesetz – SSEG geändert wird (1419 d.B.) ............ 81
Redner/Rednerinnen:
Georg Willi ............................................................................................................. 81, 87
Hermann Lipitsch ......................................................................................................... 82
Andreas Ottenschläger ............................................................................................... 83
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ........................................................................................... 83
Michael Bernhard ......................................................................................................... 85
Rupert Doppler ............................................................................................................. 85
Elisabeth Hakel ............................................................................................................. 86
Bundesminister Mag. Jörg Leichtfried ...................................................................... 86
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1425 und 1419 d.B. ....................................... 88
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1426 und 1427 d.B. ............................. 88
Gemeinsame Beratung über
12. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1339 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit (1371 d.B.) ....................................... 88
13. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1340 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (1372 d.B.) ............................................................................................................................... 88
14. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1333 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit (Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz – G-ZG) erlassen wird sowie das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH und das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen geändert werden (Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017 – VUG 2017) (1373 d.B.) ...................................................................................................................... 88
15. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1357 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (1377 d.B.) ................................................... 89
16. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1869/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Strukturplan Gesundheit (ÖSG) (1374 d.B.) ............................................................................................................................... 89
17. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1894/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp der Privatisierung des Wiener Krankenanstaltenverbunds (1375 d.B.) 89
18. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1909/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz des österreichischen Gesundheitswesens (1376 d.B.) .................................................................................... 89
19. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1868/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kosten der GKKS für Asylwerber (1379 d.B.) ............................................................................................................................... 89
20. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1787/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freie Wahl für Versicherte bei Leistungsnachteilen (1380 d.B.) ............................................................................................................................... 89
21. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1738/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Fusionierung der Sozialversicherungsträger und Gesamtreform des öffentlichen Gesundheitssystems“ (1381 d.B.) ....................................................... 89
22. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1287/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Tiere sind mit Empfindsamkeit ausgestattete lebende Wesen“ (1382 d.B.) ........................................................................................................ 90
Redner/Rednerinnen:
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .......................................................................... 90
Erwin Spindelberger .................................................................................................... 92
Dr. Eva Mückstein ........................................................................................................ 97
Dr. Erwin Rasinger ..................................................................................................... 100
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 101
Gabriele Heinisch-Hosek ........................................................................................... 103
Ulrike Weigerstorfer ................................................................................................... 104
Bundesministerin Dr. Sabine Oberhauser, MAS .................................................... 105
Martina Diesner-Wais ................................................................................................. 107
Dr. Andreas F. Karlsböck .......................................................................................... 108
Walter Schopf ............................................................................................................. 110
Mag. Judith Schwentner ............................................................................................ 112
Angela Fichtinger ....................................................................................................... 113
Josef A. Riemer .......................................................................................................... 114
Johann Hechtl ............................................................................................................. 116
David Lasar ................................................................................................................. 116
Wolfgang Knes ........................................................................................................... 118
Rupert Doppler ........................................................................................................... 119
Ing. Markus Vogl ......................................................................................................... 120
Dr. Marcus Franz ........................................................................................................ 121
Gerhard Schmid ......................................................................................................... 123
Genehmigung der beiden Vereinbarungen in 1371 und 1372 d.B. .............................. 123
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1373 und 1377 d.B. ..................................... 123
Kenntnisnahme der sieben Ausschussberichte 1374, 1375, 1376, 1379, 1380, 1381 und 1382 d.B. ............................................................................................................................. 124
23. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1336 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz und das Versicherungsvertragsgesetz geändert werden (1378 d.B.) ............................................................................................................................. 125
Annahme des Gesetzentwurfes in 1378 d.B. ............................................................... 125
24. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1360 d.B.): Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) (1408 d.B.) 125
Redner/Rednerinnen:
Dr. Walter Rosenkranz .............................................................................................. 125
Mag. Elisabeth Grossmann ....................................................................................... 129
Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 129
Brigitte Jank ................................................................................................................ 131
Barbara Rosenkranz .................................................................................................. 132
Dr. Harald Walser ....................................................................................................... 133
Mag. Gerald Hauser ................................................................................................... 173
Mag. Dr. Matthias Strolz ............................................................................................ 174
Bundesministerin Mag. Dr. Sonja Hammerschmid ................................................ 178
Peter Wurm ................................................................................................................. 180
Mag. Dr. Matthias Strolz (tatsächliche Berichtigung) ................................................ 182
Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................... 183
Dr. Karlheinz Töchterle ............................................................................................. 183
Gerhard Schmid ......................................................................................................... 184
Mag. Helene Jarmer ................................................................................................... 185
Marianne Gusenbauer-Jäger .................................................................................... 186
Dr. Franz-Joseph Huainigg ....................................................................................... 187
Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA ....................................................................... 187
Asdin El Habbassi, BA .............................................................................................. 189
Katharina Kucharowits .............................................................................................. 190
Elmar Mayer ................................................................................................................ 190
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Parteipolitik raus aus der Schule – Ablehnung 177, 192
Annahme des Gesetzentwurfes in 1408 d.B. ............................................................... 191
25. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1914/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Digitalisierungsinitiative im Bildungsbereich (1409 d.B.) ............................................................................................................................. 192
Redner/Rednerinnen:
Mag. Gerald Hauser ................................................................................................... 192
Andrea Gessl-Ranftl .................................................................................................. 195
Dr. Harald Walser ....................................................................................................... 196
Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................... 197
Claudia Angela Gamon, MSc (WU) .......................................................................... 198
Erwin Preiner .............................................................................................................. 199
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Digitale Bildung“ – Ablehnung ............................................................................ 194, 200
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1409 d.B. hinsichtlich des Antrages 1914/A(E) 200
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1409 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend vierte Kulturtechnik „Digitale Bildung“: Digitalisierungsmaßnahmen für die Schule (E 183) 200
26. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Situation der kleinen und mittleren Unternehmen der österreichischen Wirtschaft 2016 („Mittelstandsbericht 2016“) (III-325/1400 d.B.) ..... 200
Redner/Rednerinnen:
Peter Wurm ................................................................................................................. 200
Peter Haubner ............................................................................................................. 202
Leopold Steinbichler .................................................................................................. 203
Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 205
Ing. Wolfgang Klinger ................................................................................................ 206
Dr. Ruperta Lichtenecker .......................................................................................... 206
Ing. Wolfgang Klinger (tatsächliche Berichtigung) .................................................... 208
Rupert Doppler ........................................................................................................... 208
Josef Schellhorn ........................................................................................................ 209
Bernhard Themessl .................................................................................................... 210
Cornelia Ecker ............................................................................................................ 211
Dr. Marcus Franz ........................................................................................................ 212
Dr. Angelika Winzig ................................................................................................... 214
Matthias Köchl ............................................................................................................ 215
Rainer Wimmer ........................................................................................................... 216
Staatssekretär Mag. Dr. Harald Mahrer ................................................................... 216
Mag. Andreas Hanger ................................................................................................ 218
Kenntnisnahme des Berichtes III-325 d.B. ................................................................... 219
27. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1326 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) geändert wird (1402 d.B.) 219
Redner/Rednerinnen:
Dr. Ruperta Lichtenecker .......................................................................................... 219
Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................... 221
Dietmar Keck .............................................................................................................. 222
Dr. Angelika Winzig ................................................................................................... 223
Staatssekretär Mag. Dr. Harald Mahrer ................................................................... 223
Annahme des Gesetzentwurfes in 1402 d.B. ............................................................... 223
Gemeinsame Beratung über
28. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über die Regierungsvorlage (1350 d.B.): Bundesgesetz mit dem ein Innovationsstiftung-BildungGesetz erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988 und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden (Innovationsstiftungsgesetz – ISG) (1383 d.B.) ........................................................... 224
29. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 1924/A(E) der Abgeordneten Philip Kucher, Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Dr. Ruperta Lichtenecker, Ulrike Weigerstorfer, Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend die Evaluierung der österreichischen Forschungsförderung sowie über den
Antrag 457/A(E) der Abgeordneten Rouven Ertlschweiger, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der österreichischen Forschungsförderung, über den
Antrag 1821/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz bei der Vergabe von Forschungsmitteln und über den
Antrag 1822/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Effizienz bei der Forschungsfinanzierung (1384 d.B.) ................................................................ 224
Redner/Rednerinnen:
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 224
Brigitte Jank ................................................................................................................ 225
Ulrike Weigerstorfer ................................................................................................... 226
Philip Kucher .............................................................................................................. 227
Rupert Doppler ........................................................................................................... 228
Dr. Ruperta Lichtenecker .......................................................................................... 228
Claudia Angela Gamon, MSc (WU) .......................................................................... 229
Dr. Karlheinz Töchterle ............................................................................................. 230
Mag. Gerald Klug ........................................................................................................ 231
Dr. Harald Walser ....................................................................................................... 232
Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................... 233
Mag. Elisabeth Grossmann ....................................................................................... 234
Walter Bacher ............................................................................................................. 234
Staatssekretär Mag. Dr. Harald Mahrer ................................................................... 235
Elmar Mayer ................................................................................................................ 236
Annahme des Gesetzentwurfes in 1383 d.B. ............................................................... 236
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1384 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend die Evaluierung der österreichischen Forschungsförderung (E 184) ................................ 236
Gemeinsame Beratung über
30. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (1263 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird (1413 d.B.) ............................................................................................................................. 237
31. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1911/A(E) der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH (1412 d.B.) ................................................................................... 237
Redner/Rednerinnen:
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 237
Jakob Auer .................................................................................................................. 240
Josef Schellhorn ........................................................................................................ 242
Erwin Preiner .............................................................................................................. 243
Rupert Doppler ........................................................................................................... 243
Ing. Hermann Schultes .............................................................................................. 244
Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ....................................................... 245
Wolfgang Knes ........................................................................................................... 246
Franz Leonhard Eßl ................................................................................................... 247
Konrad Antoni ............................................................................................................ 248
Leopold Steinbichler .................................................................................................. 248
Entschließungsantrag der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Qualitätsgütesiegel-Gesetz“ – Ablehnung .......................................................... 251, 25
3
Annahme des Gesetzentwurfes in 1413 d.B. ............................................................... 253
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1412 d.B. hinsichtlich des Antrages 1911/A(E) 253
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1412 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH (E 185) ......................................................... 254
32. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1361 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert und das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, aufgehoben wird (1417 d.B.) ..................................................... 254
Redner/Rednerinnen:
Walter Rauch .............................................................................................................. 254
Johann Höfinger ......................................................................................................... 255
Ulrike Weigerstorfer ................................................................................................... 256
Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ............................................................................... 256
Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 257
Michael Bernhard ....................................................................................................... 260
Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................... 262
Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ....................................................... 262
Rudolf Plessl ............................................................................................................... 263
Martina Diesner-Wais ................................................................................................. 264
Konrad Antoni ............................................................................................................ 264
Mag. Ruth Becher ....................................................................................................... 265
Annahme des Gesetzentwurfes in 1417 d.B. ............................................................... 265
33. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1250 d.B.): Bundesgesetz über die Enteignung der Liegenschaft Salzburger Vorstadt Nr. 15, Braunau am Inn (1389 d.B.) ....................................................................................................................................... 266
Redner/Rednerinnen:
Dr. Marcus Franz ........................................................................................................ 266
Nikolaus Prinz ............................................................................................................ 267
Harry Buchmayr ......................................................................................................... 268
Dr. Walter Rosenkranz .............................................................................................. 269
Dr. Harald Walser ....................................................................................................... 270
Mag. Nikolaus Alm ..................................................................................................... 272
Annahme des Gesetzentwurfes in 1389 d.B. ............................................................... 273
Gemeinsame Beratung über
34. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1345 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015, das Meldegesetz 1991, das Namensänderungsgesetz, das Personenstandsgesetz 2013, das Sprengmittelgesetz 2010 und das Waffengesetz 1996 geändert werden (Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016 – Inneres) (1388 d.B.) ............................................................................................................................. 273
35. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1366 d.B.): Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Tirol über Hubschrauberdienste für den Zivil- und Katastrophenschutz im Land Tirol (1390 d.B.) ................................. 273
Redner/Rednerinnen:
Mag. Günther Kumpitsch .......................................................................................... 274
Mag. Wolfgang Gerstl ................................................................................................ 275
Dr. Harald Walser ....................................................................................................... 276
Otto Pendl ................................................................................................................... 277
Christoph Hagen ............................................................................................... 278, 294
Dr. Nikolaus Scherak ........................................................................................ 280, 295
Christian Lausch ........................................................................................................ 281
Mag. Michaela Steinacker .......................................................................................... 283
Martina Schenk ........................................................................................................... 284
Angela Lueger ............................................................................................................ 286
Rupert Doppler ........................................................................................................... 286
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 287
Wolfgang Zanger ........................................................................................................ 288
Rouven Ertlschweiger, MSc ...................................................................................... 289
Rudolf Plessl ............................................................................................................... 290
Hermann Gahr ............................................................................................................ 291
Hermann Lipitsch ....................................................................................................... 292
Bundesminister Mag. Wolfgang Sobotka ................................................................ 292
Jürgen Schabhüttl ...................................................................................................... 294
Dr. Walter Rosenkranz .............................................................................................. 295
Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Waffenpass für Justizwachebeamte und ausgewählte Heeresangehörige – Ablehnung 282, 297
Annahme des Gesetzentwurfes in 1388 d.B. ............................................................... 296
Genehmigung der Vereinbarung in 1390 d.B. .............................................................. 297
Eingebracht wurden
Petition .......................................................................................................................... 56
Petition betreffend „Erhalt und Ausbau des Bahnhofes Wiesing-Münster“ (Ordnungsnummer 93) (überreicht vom Abgeordneten Hermann Gahr)
Bürgerinitiative ............................................................................................................. 56
Bürgerinitiative betreffend „die ökologische Ausrichtung und die soziale Absicherung der Energiewende in Österreich. Zum Wohlergehen der Menschen und zur Schonung von Lebensräumen und Natur.“ (Ordnungsnummer 111)
Regierungsvorlagen .................................................................................................... 55
1370: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat Bosnien und Herzegowinas über die wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit
1414: Bundesgesetz, mit dem das IAKW-Finanzierungsgesetz geändert wird
1415: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die unentgeltliche Eigentumsübertragung von Liegenschaften und Mobilien des Bundes an das Land Salzburg erlassen und das Bundesimmobiliengesetz geändert wird
1456: Verwaltungsreformgesetz BMLFUW
Berichte ......................................................................................................................... 56
Vorlage 120 BA: Bericht gemäß § 67 Abs. 4 BHG 2013 über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag 30. September 2016; BM f. Finanzen
Vorlage 121 BA: Monatserfolg Oktober 2016; BM f. Finanzen
III-329: Bericht über die Aktivitäten der AMA-Marketing GesmbH (Geschäftsjahr 2015) aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 8. Juli 2014 (29/E XXV.GP); BM f. Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
III-330: Siebenter Bericht zur Lage der Jugend in Österreich; BM f. Familien und Jugend
Anträge der Abgeordneten
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Parteipolitik raus aus der Schule (1936/A)(E)
Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einschränkung der rückwirkenden Auszahlung der Familienbeihilfe (1937/A)(E)
Anfragen der Abgeordneten
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Übergriffe auf Mitarbeiter des Arbeitsinspektorats in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 (10966/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „wahlkartenantrag.at“ (10967/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend linksextremistische ÖH-Unterstützung unter Beobachtung des Verfassungsschutzes (10968/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Forderungskatalog Österreichische Ärztekammer (10969/J)
Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend 250 Jihadisten in Österreich (10970/J)
Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Verbot des Vereins „Die wahre Religion“ in Deutschland (10971/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend: kriminelle Marokkanerszene hält Innsbruck weiterhin in Atem (10972/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend TBC-Verdacht bei Lebensmitteldiskonter (10973/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend: Übergriffe auf Bahnpersonal werden immer brutaler (10974/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend durch Asylwerber verursachte Verkehrsunfälle (10975/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Bengalische Lichter, Farbbeutel, Rauchgranaten und weitere Ausschreitungen auf linksextremer Demonstration in Linz (10976/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Auslandsfinanzierung (10977/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend: Islamische Lehrerin verweigert Handschlag (10978/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Wahlkartenwerbung der Post AG (10979/J)
Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Investitionen in das Oberösterreichische Schienennetz (10980/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Erhaltung des VIA als Heimat-Hub der AUA (10981/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Einrichtung eines Korrekturkontos (10982/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Unfälle mit Elektro-Autos (10983/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Unfälle mit Elektro-Autos (10984/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Tätigkeit der ORS Service GmbH im Containerdorf Langauen in Villach (10985/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Kosten und personelle Aufwendungen des Bundesministeriums für Familie und Jugend für Social-Media-Auftritte der Bundesministerin Karmasin (10986/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kosten und personelle Aufwendungen des Bundesministeriums für Finanzen für Social-Media-Auftritte des Bundesministers Schelling (10987/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Kosten und personelle Aufwendungen des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen für Social-Media-Auftritte der Bundesministerin Oberhauser (10988/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kosten und personelle Aufwendungen des Bundesministeriums für Inneres für Social-Media-Auftritte des Bundesministers Sobotka (10989/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Kosten und personelle Aufwendungen des Bundesministeriums für Justiz für Social-Media-Auftritte des Bundesministers Brandstetter (10990/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Kosten und personelle Aufwendungen des Bundesministeriums für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien für Social-Media-Auftritte des Bundesministers Drozda (10991/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Sicherheitslage in den AMS-Geschäftsstellen (10992/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend „schützen“-Inserat des BMFG in „Österreich“ vom 20. November 2016 (10993/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Bundespräsidentenwahl 2016“-Inserat des BMI in „Heute“ vom 21. November 2016 (10994/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Mein Amt“-Inserat des BKA in „Heute“ am 18. November 2016 (10995/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Kontowechsel“-Inserat des BMASK in der „Krone“ vom 18. November 2016 (10996/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Per App“-Inserat des BKA in „Österreich“ am 21. November 2016 (10997/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Per App“-Inserat des BKA in der „Krone“ am 19. November 2016 (10998/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend „Reiseregistrierung“-Inserat des BMEIA in „Heute“ vom 18. November 2016 (10999/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Kontowechsel“-Inserat des BMASK im „Standard“ vom 19. November 2016 (11000/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend „Dank dir“-Inserat des BMFJ in „Österreich“ vom 20. November 2016 (11001/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Gemeinsam sicher“-Inserat des BMI in „Heute“ am 14. November 2016 (11002/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Tempo anpassen“-Inserat des BMVIT in der „Krone Bunt“ am 20. November 2016 (11003/J)
Norbert Sieber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend Fernbleiben vom Unterricht beziehungsweise Befreiung vom Unterricht (11004/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Vergütung von Homöopathika (11005/J)
Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend ein bundesweites Verbot von Glyphosat (11006/J)
Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend die jährliche Wirkungsstudie im Auftrag der Austrian Development Agency (11007/J)
Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend die Menschenrechtslage im Iran und die Verurteilung der Menschenrechtsaktivistin Narges Mohammadi (11008/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Kosten und personelle Aufwendungen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für Social-Media-Auftritte des Bundesministers Rupprechter (11009/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Sprengstoff TATP (11010/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Beschneidung von Mädchen (11011/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Beschneidung von Mädchen (11012/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Beschneidung von Mädchen (11013/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Zwangsheirat (11014/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Mini Eiszeit 2030 (11015/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Geburtenrate (11016/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Ausbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie 2 (11017/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Attacke auf Polizeibeamtin in Salzburg (11018/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Burn-out (11019/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Burn-out (11020/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Burn-out (11021/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend Burn-out (11022/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Burn-out (11023/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Burn-out (11024/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Burn-out (11025/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Burn-out (11026/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Burn-out (11027/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Burn-out (11028/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Burn-out (11029/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Burn-out (11030/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Burn-out (11031/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Burn-out (11032/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die geplante Errichtung einer Fachhochschule mit Schwerpunkt Agrartechnologie (11033/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die geplante Errichtung einer Fachhochschule mit Schwerpunkt Agrartechnologie (11034/J)
Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend „Tierärzte in Österreich“ (11035/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Eiweißfuttermittel in der österreichischen Landwirtschaft und in der EU (11036/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Auswirkungen der aktualisierten Einheitswerte auf die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (11037/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Prüfbericht zur Rentabilität von Kassenambulatorien (11038/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Gesundheitsattachée und Büro des Hauptverbandes der SV-Träger in Brüssel (11039/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „AG Sicherheit – Österreichs Sicherheit neu gestalten“ (11040/J)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Gentechnikfreiheit des AMA Gütesiegels (11041/J)
Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Vorbereitungskurse für MedAT Aufnahmeverfahren (11042/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Zustellung von Wahlkarten (11043/J)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die erforderliche Präzisierung der dem WGG inhärenten Bezüge-Begrenzungen (11044/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend: Übergriffe auf Bahnpersonal werden immer brutaler (11045/J)
Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend gegen die FPÖ und Norbert Hofer gerichtete Veranstaltung am Institut für Politikwissenschaft der Universität Wien der Linkswende (11046/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Bombendrohung in Wien – Terrorgefahr in Österreich (11047/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Abwasserentsorgung im Rahmen der Fassadenreinigung (11048/J)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend steigende Baukosten infolge der EU-Gebäuderichtlinie (11049/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Kosten und personelle Aufwendungen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport für Social-Media-Auftritte des Bundesministers Doskozil (11050/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kosten und personelle Aufwendungen des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie für Social-Media-Auftritte des Bundesministers Leichtfried (11051/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Kosten und personelle Aufwendungen des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft für Social-Media-Auftritte des Bundesministers Mitterlehner (11052/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kosten und personelle Aufwendungen des Bundeskanzleramtes für Social-Media-Auftritte des Bundeskanzlers Kern (11053/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Kosten und personelle Aufwendungen des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für Social-Media-Auftritte des Bundesministers Stöger (11054/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend Kosten und personelle Aufwendungen des Bundesministeriums für Bildung für Social-Media-Auftritte der Bundesministerin Hammerschmid (11055/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Kosten und personelle Aufwendungen des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres für Social-Media-Auftritte des Bundesministers Kurz (11056/J)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Auswirkungen in Bezug auf die Einführung von Obergrenzen bei Direktzahlungen („Capping“) (11057/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend neue Identitäten von Tätern und Opfern (11058/J)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend rechtliche Grauzonen im Bereich der Verkehrswertfeststellung gemäß § 15g WGG (11059/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Übergriffe auf Mitarbeiter der Gesundheitsbehörden in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 (11060/J)
Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Wissenslücken im Verfassungsschutz über Rechtsgrundlagen (11061/J)
Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend geldwerte Zusammenarbeit mit bestimmten Institutionen (11062/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend „fokussierte Unintelligenz im Wahlkampf“: illegale Verteilaktionen der Grünen Jugend, Aktion Kritischer Schüler/Sozialistischen Jugend und Kommunistischen Jugend an öffentlichen Schulen (11063/J)
Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Förderanträge gemäß Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz – WKLG 2015/16 (11064/J)
Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Entwicklungen im Bereich Green Jobs (11065/J)
Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Regional Operational Center“ (11066/J)
Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Maßnahmen zur Rehabilitation von Kindern (11067/J)
Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Verhinderte Kundgebung gegen Minister Rupprechter im Zuge der Agraria Wels am 30.11.2016“ (11068/J)
Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Unfälle mit Polizeihubschraubern (11069/J)
Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Unfälle mit Polizeihubschraubern (11070/J)
Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Untersuchung des Absturzes eines Polizeihubschraubers am 15. März 1997 in Hadersdorf/Niederösterreich (11071/J)
Mag. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Unterbringung von Asylwerbern durch die Bundesländer (Quotenerfüllung) (11072/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Ersatzpflege – Zahlen im Budget 2017 (11073/J)
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Kulturzentrum Mattersburg und Denkmalschutz (11074/J)
Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Österreichische Produkte statt umwelt- und gesundheitsschädlichem Palmöl aus dem Regenwald“ (11076/J)
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (9918/AB zu 10915/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (9919/AB zu 10365/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (9920/AB zu 10375/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (9921/AB zu 10366/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (9922/AB zu 10369/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (9923/AB zu 10370/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (9924/AB zu 10364/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (9925/AB zu 10380/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (9926/AB zu 10374/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (9927/AB zu 10372/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (9928/AB zu 10379/J)
der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (9929/AB zu 10367/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (9930/AB zu 10377/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (9931/AB zu 10363/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (9932/AB zu 10371/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (9933/AB zu 10381/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (9934/AB zu 10383/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (9935/AB zu 10384/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (9936/AB zu 10587/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (9937/AB zu 10386/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (9938/AB zu 10382/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (9939/AB zu 10385/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (9940/AB zu 10411/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (9941/AB zu 10391/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (9942/AB zu 10393/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (9943/AB zu 10396/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (9944/AB zu 10876/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9945/AB zu 10425/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (9946/AB zu 10395/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (9947/AB zu 10388/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (9948/AB zu 10387/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (9949/AB zu 10398/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (9950/AB zu 10389/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (9951/AB zu 10394/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (9952/AB zu 10397/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9953/AB zu 10417/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (9954/AB zu 10435/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (9955/AB zu 10413/J)
der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (9956/AB zu 10430/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (9957/AB zu 10409/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9958/AB zu 10412/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (9959/AB zu 10407/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (9960/AB zu 10420/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (9961/AB zu 10410/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (9962/AB zu 10402/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (9963/AB zu 10419/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (9964/AB zu 10404/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9965/AB zu 10424/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (9966/AB zu 10429/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (9967/AB zu 10406/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (9968/AB zu 10427/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (9969/AB zu 10428/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten David Lasar, Kolleginnen und Kollegen (9970/AB zu 10434/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9971/AB zu 10416/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9972/AB zu 10422/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (9973/AB zu 10436/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (9974/AB zu 10405/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (9975/AB zu 10431/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (9976/AB zu 10432/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen (9977/AB zu 10421/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (9978/AB zu 10401/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9979/AB zu 10414/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9980/AB zu 10415/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (9981/AB zu 10423/J)
der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (9982/AB zu 10426/J)
der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (9983/AB zu 10400/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (9984/AB zu 10399/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (9985/AB zu 10433/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (9986/AB zu 10408/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (9987/AB zu 10441/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (9988/AB zu 10459/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (9989/AB zu 10447/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (9990/AB zu 10454/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (9991/AB zu 10462/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen (9992/AB zu 10467/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (9993/AB zu 10466/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (9994/AB zu 10464/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (9995/AB zu 11015/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen (9996/AB zu 10437/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (9997/AB zu 10440/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (9998/AB zu 10449/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (9999/AB zu 10457/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10000/AB zu 10478/J)
der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (10001/AB zu 10442/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (10002/AB zu 10471/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (10003/AB zu 10446/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (10004/AB zu 10445/J)
der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (10005/AB zu 10465/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (10006/AB zu 10452/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10007/AB zu 10474/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen (10008/AB zu 10468/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (10009/AB zu 10438/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (10010/AB zu 10448/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (10011/AB zu 10439/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (10012/AB zu 10444/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (10013/AB zu 10460/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (10014/AB zu 10453/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (10015/AB zu 10461/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (10016/AB zu 10463/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (10017/AB zu 10458/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (10018/AB zu 10451/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (10019/AB zu 10443/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10020/AB zu 10483/J)
der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10021/AB zu 10476/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (10022/AB zu 10494/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10023/AB zu 10485/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10024/AB zu 10487/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10025/AB zu 10480/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (10026/AB zu 10489/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (10027/AB zu 10490/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (10028/AB zu 10501/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (10029/AB zu 10505/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen (10030/AB zu 10509/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10031/AB zu 10514/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10032/AB zu 10520/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10033/AB zu 10535/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10034/AB zu 10544/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10035/AB zu 10477/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10036/AB zu 10545/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10037/AB zu 10475/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (10038/AB zu 10470/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10039/AB zu 10555/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10040/AB zu 10539/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10041/AB zu 10484/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (10042/AB zu 10473/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10043/AB zu 10559/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (10044/AB zu 10469/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10045/AB zu 10481/J)
der Bundesministerin
für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10046/AB zu
10479/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (10047/AB zu 10472/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10048/AB zu 10486/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (10049/AB zu 10500/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10050/AB zu 10519/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10051/AB zu 10546/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10052/AB zu 10536/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10053/AB zu 10549/J)
des Bundesministers für
Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage
der Abgeordneten Dr. Dagmar
Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (10054/AB zu
10591/J)
der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10055/AB zu 10524/J)
der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10056/AB zu 10531/J)
der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10057/AB zu 10550/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (10058/AB zu 10602/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (10059/AB zu 10503/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10060/AB zu 10522/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10061/AB zu 10533/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10062/AB zu 10554/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10063/AB zu 10521/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10064/AB zu 10542/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10065/AB zu 10556/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10066/AB zu 10841/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (10067/AB zu 10495/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (10068/AB zu 10496/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (10069/AB zu 10497/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (10070/AB zu 10499/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10071/AB zu 10523/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10072/AB zu 10541/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10073/AB zu 10553/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (10074/AB zu 10564/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10075/AB zu 10575/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen (10076/AB zu 10579/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten David Lasar, Kolleginnen und Kollegen (10077/AB zu 10581/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (10078/AB zu 10582/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10079/AB zu 10570/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10080/AB zu 10527/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (10081/AB zu 10588/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (10082/AB zu 10592/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (10083/AB zu 10491/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen (10084/AB zu 10507/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10085/AB zu 10518/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (10086/AB zu 10492/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10087/AB zu 10547/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10088/AB zu 10537/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Kolleginnen und Kollegen (10089/AB zu 10488/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (10090/AB zu 10498/J)
der Präsidentin des Rechnungshofes auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (10091/AB zu 10506/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (10092/AB zu 10504/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10093/AB zu 10530/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10094/AB zu 10526/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10095/AB zu 10511/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (10096/AB zu 10512/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10097/AB zu 10513/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (10098/AB zu 10508/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10099/AB zu 10516/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10100/AB zu 10525/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10101/AB zu 10540/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10102/AB zu 10551/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10103/AB zu 10607/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10104/AB zu 10558/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10105/AB zu 10543/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10106/AB zu 10528/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (10107/AB zu 10502/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (10108/AB zu 10493/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10109/AB zu 10552/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10110/AB zu 10560/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen (10111/AB zu 10510/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10112/AB zu 10529/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10113/AB zu 10534/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10114/AB zu 10557/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen (10115/AB zu 10561/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen (10116/AB zu 10562/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen (10117/AB zu 10563/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10118/AB zu 10532/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10119/AB zu 10574/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (10120/AB zu 10586/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10121/AB zu 10578/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (10122/AB zu 10598/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10123/AB zu 10577/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (10124/AB zu 10585/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (10125/AB zu 10605/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen (10126/AB zu 10603/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (10127/AB zu 10609/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen (10128/AB zu 10597/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10129/AB zu 10566/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (10130/AB zu 10600/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (10131/AB zu 10604/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (10132/AB zu 10608/J)
der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10133/AB zu 10568/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (10134/AB zu 10584/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (10135/AB zu 10580/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10136/AB zu 10569/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10137/AB zu 10576/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (10138/AB zu 10593/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (10139/AB zu 10590/J)
der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (10140/AB zu 10583/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (10141/AB zu 10589/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10142/AB zu 10573/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (10143/AB zu 10599/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10144/AB zu 10565/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10145/AB zu 10567/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen (10146/AB zu 10596/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (10147/AB zu 10601/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10148/AB zu 10572/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (10149/AB zu 10594/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10150/AB zu 10606/J)
Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.
*****
Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich eröffne die 157. Sitzung des Nationalrates.
Die Amtlichen Protokolle der 154. Sitzung vom 22. bis 24. November 2016 sowie der 155. und der 156. Sitzung vom 24. November 2016 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.
Als verhindert gemeldet sind heute die Abgeordneten Grillitsch, Dr. Nachbaur, Mag. Johannes Rauch, Kickl, Mölzer, Schellenbacher und Strache.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsidentin Doris Bures: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:
Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Hans Peter Doskozil wird durch den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé vertreten.
*****
Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr übertragen wird. ORF III wird diese Sitzung live übertragen, wobei jener Teil der Sitzung, der über 19.45 Uhr hinausgeht, zeitversetzt gesendet wird.
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:
„Technologischer Wandel als Chance für den Standort Österreich“
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Schieder. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.
9.08
Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Schönen guten Morgen, Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! „Technologischer Wandel als Chance für den Standort Österreich“ wurde auch deshalb als Thema für die heutige Aktuelle Stunde gewählt, weil gerade Standortpolitik ja nicht nur auf das Hier, Jetzt und Heute fokussieren kann und soll, sondern auch die Frage im Auge haben muss: Was sind Entwicklungen, die die Zukunft betreffen, was sind Entwicklungen, in denen wir uns gerade befinden, und wie können wir diese Entwicklungen möglichst positiv und sinnvoll gestalten?
Ich darf in diesem Zusammenhang auf zwei aktuelle Medienmeldungen hinweisen, um zu illustrieren, in welchem Wandel und in welchen Veränderungen wir uns befinden. Erst kürzlich hat der größte deutsche und einer der größten globalen Sportartikel- und
Sportschuhhersteller verlautbart, dass er jetzt Laufschuhe mittels 3D-Drucker herstellt, das heißt, Laufschuhe nicht mehr in einer Fabrik produziert werden, auch nicht mehr in einer Fabrik in Asien, sondern in Zukunft Laufschuhe einfach individuell an irgendeinem Druckerstandort ausgedruckt werden können. Das klingt lustig und wie ein Marketinggag, dahinter steckt aber für die gesamte Konsumindustrie und auch für die gesamte Grundstoff- und Produktionsindustrie schon auch das Anzeichen eines fundamentalen Wandels, nämlich der Entkoppelung von Entwurf, Produktion, Rohstoffproduktion und letztlich endgültiger Fertigung.
Die zweite Meldung, die eigentlich in der Denksportwelt diskutiert worden ist, ist: Wir hatten in den siebziger, achtziger Jahren die Schachcomputerrevolution, dass nämlich einzelne Computer Schachweltmeister geschlagen haben. Das wesentlich komplexere Spiel in diesem Zusammenhang ist das japanische Brettspiel Go; wir kennen es alle, zumindest aus dem Kreuzworträtsel: Brettspiel mit zwei Buchstaben. Aber es ist ein wesentlich komplexeres Spiel, weil es 19 mal 19 Linien darstellt und es nicht mehr durch alleiniges Lernen aller gegebenen Züge möglich ist, sinnvoll zu ziehen, sondern nur durch Weiterdenken, durch Kombinationen oder durch so etwas wie Bauchgefühl. Der Google-Konzern hat dazu AlphaGo entwickelt, ein Programm, wie dieser Go-Computer selbst nachdenkt, aus Fehlern der Vergangenheit lernt und so etwas wie ein intelligentes Bauchgefühl, wenn man das so bezeichnen will, erzeugt. (Abg. Lugar: Sehr gut!) Dieses Deep Learning, wie es in der Szene heißt, zeigt, wie sich künstliche Intelligenz inzwischen selbst massiv weiterentwickelt. Der Computer hat den Go-Großmeister in vier von fünf Partien geschlagen, etwas, was bis vor Kurzem noch als unmöglich erachtet worden ist.
Wenn wir nur diese zwei Meldungen zusammenfügen, dann sehen wir, wo die neue Welt sein wird, nämlich bei Vernetzung, Internet of Things, Industrie 4.0, lernenden Computern, die sich selbst etwas beibringen, die sich selbst effizienter gestalten, die sich auch selbst reparieren, und damit stellt sich in der Produktionskette – ich war erst kürzlich in einem Autowerk, wo man jetzt schon sehr wenige Facharbeiter in der Produktionskette sieht – natürlich folgende Situation dar: Bisher ist der Mensch derjenige, der den Computer programmiert, repariert und verbessert hat, aber wenn man sich diese Meldungen anschaut, dann hat man ein bisschen auch das Gefühl, dass sich vielleicht in Zukunft der Computer selbst verbessert.
Von diesem maschinellen Lernen zurück zur Gegenwart: Wir stehen am Beginn einer Entwicklung, einer fundamentalen Veränderung. Diese digitale Revolution verändert die Wirtschaft und die Gesellschaft, die Arbeits- und die Produktionswelt, aber auch das soziale Leben – Social Media als Begriff ist uns sowieso bekannt – und auch die Verteilung von Einkommen, Vermögen und Chancen in unserer Gesellschaft.
Die Herangehensweise an diese Herausforderung, an diese fundamentale Herausforderung muss daher nicht fortschrittsfeindlich sein, sie muss aber im Auge haben, dass wir die Zukunft gestalten wollen und dass wir auch den Wohlstand und die wissensbasierte, wohlstandsorientierte Gesellschaft, die wir haben, mit fairen Arbeitsbedingungen in Zukunft erhalten wollen.
Darin steckt auch ein Bekenntnis zum Produktionsstandort, zum Industriestandort Österreich. Die traditionelle Grundstoffindustrie geht Hand in Hand mit Forschung, Start-ups und innovativer Industrie. Ohne Produktions- und Industriestandort Österreich ist die Forschungs-, Start-up- und Kreativwirtschaft ebenfalls nicht möglich. Daran sehen wir schon, wie sehr auch diese Fragen vernetzt sind. Daher ist eine Stärkung der und ein Bekenntnis zur normalen, klassischen, traditionellen Industrie ebenfalls notwendig.
Auch die sozialen Veränderungen, die auf uns zukommen, brauchen aber neue Antworten. Ich sage nur: Crowdworking, Prekariat – all das sind Auswirkungen, wo der Mensch bei dieser neuen Entwicklung wieder ein wenig an sozialer Sicherheit zu verlieren droht,
was die letzten 120, 150 Jahre erkämpft worden ist. Daher ist es notwendig, in der gewerkschaftlichen Organisation, in der betrieblichen Mitbestimmung, in der staatlichen Sozialstaatsorganisation über diese Fragen nachzudenken, aber auch notwendig, unser Bildungssystem hinsichtlich Qualifikation und Kompetenzerwerb und Weiterbildung zukunftsfitter zu machen. Eines ist aber auch ganz klar: Die Digitalisierung braucht eine soziale Agenda.
Das Zweite ist: Wir müssen in diesem Zusammenhang auch den Forschungsstandort Österreich stärken. 1 Milliarde € pumpen wir in den nächsten Jahren in den Forschungsstandort Österreich; der Herr Minister wird, nehme ich an, auf diese Punkte noch eingehen. Ein Schlagwort, das Minister Leichtfried in diesem Zusammenhang kreiert hat, ist Silicon Austria, eine Förderinitiative, die von 80 Millionen € jährlich auf 110 Millionen € aufgestockt wird. In Summe 250 Millionen €, die in verschiedenste Forschungs- und Zukunftsbereiche fließen, sind dabei ein ganz wichtiger Punkt. Es geht darum, die Entwicklung neuer Produktionstechnologien zu unterstützen, die Weiterbildung und Qualifizierung zu unterstützen, die Auswirkungen auf Arbeitsorganisation und Arbeitsmarkt abzufangen. Diese Millionen, die da investiert werden – sinnvoll in die Zukunft investiert werden –, sind 80 Millionen € für Forschungsinfrastrukturen, etwa das Projekt Early Stage, wobei Early-Stage-Projekte mit 80 Millionen € gefördert werden, die hoch innovativ sind und daher auch ein höheres Risiko haben. Es gibt 30 Millionen € für den Wachstumsfonds, Silicon Austria, und, und, und. Viele dieser Projekte runden ab, worum es hierbei geht.
Es geht aber auch um Folgendes – und auch das gehört an dieser Stelle klar gesagt –: Wenn wir vom Industriestandort Österreich reden, dann reden wir von einem Industriestandort, der hocheffizient, hoch innovativ, hoch ökologisch, hoch sozial und in der Entlohnung und bei Arbeitsbedingungen fair und gerecht ist. Diesen Standort müssen wir auch im globalen Wettbewerb stärken, unterstützen und beschützen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Auer.)
Wenn wir nur an das Thema Chinastahl denken, wo in China Überproduktionskapazitäten unter menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen, unter unökologischen und unfairen Arbeitsbedingungen vorherrschen und die Chinesen mit Dumpingpreisen den europäischen Markt unterlaufen wollen, dann muss man sagen: Diesem Weg ist seitens der Europäischen Kommission meiner Meinung nach klar ein Riegel vorzuschieben. Leider hat das nicht jeder in Europa kapiert, daher bin ich auch dankbar dafür, dass einige sozialdemokratische Gewerkschafter und Abgeordnete hier eine parlamentarische Bürgerinitiative gestartet haben, die schon Zigtausende Unterstützer hat. Eines kann nämlich nicht sein: dass wir unseren Sozialstaat, unseren Produktionsstandort durch unfaire Bedingungen unterlaufen lassen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Abschließend ist zu sagen: Innovation ist das Fundament für den Fortschritt, auch den technologischen und den gesellschaftlichen Fortschritt, aber Fortschritt darf nicht nur technologisch und wirtschaftlich gedacht werden, Fortschritt muss vor allem auch vielmehr ökologisch und sozial gedacht werden. Das heißt, der Sozialstaat, die finanzielle Absicherung des Sozialstaats, auch die Diskussion, ob unser Steuermodell da nicht auch Antworten geben muss, sind dringend notwendig, um diese Zukunftsfragen so zu beantworten, dass das, was wir an Lebensstandard, an Lebensqualität, an Innovationsqualität und Produktionsqualität in Österreich haben, in Zukunft auch erhalten werden kann. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
9.17
Präsidentin Doris Bures: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Mag. Leichtfried zu Wort gemeldet. Herr Bundesminister, Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.
9.17
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Jörg Leichtfried: Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Wenn man über Industrie 4.0 oder Digitalisierung nachdenkt, so bietet sich eigentlich schon eine faszinierende Entwicklung an: Man redet davon, dass in Zukunft die Drehmaschine mit der Schraube, die sie produziert, kommunizieren kann und etwaige Fehler von der Schraube an die Maschine gemeldet werden. Man redet davon, dass sich der Lagerstand selbst automatisch überprüft und automatisch nachbestellt wird. Man redet davon, dass Fertigungsmaschinen auf Störungen, auf Ausfälle flexibel reagieren und diese Ausfälle selbst regeln können – aber das ist nur ein Teil von Industrie 4.0, das ist nur ein Teil von Digitalisierung.
Vor Kurzem haben wir über folgende Frage diskutiert: Ist das jetzt eine Revolution oder ist das eine Evolution? – Die These war dann, es ist eine Evolution mit R, also eine sehr schnelle Evolution. Diese Entwicklung umfasst natürlich das gesamte Spektrum unserer Gesellschaft: Es ist nicht nur Industrie, es ist Tourismus, es ist Medizin, es sind Dienstleistungen, und es ist vor allem auch das Leben außerhalb der Wirtschaft, das Privatleben, wo wir mit Entwicklungen konfrontiert sind, die wir wahrscheinlich jetzt noch gar nicht einordnen und abschätzen können.
Ich glaube, dass man mit Recht sagen kann, geschätzte Damen und Herren, dass wir in Österreich im Bereich der Digitalisierung sehr gut aufgestellt sind. Wir schaffen gerade Breitbandinfrastruktur, wir sind eines der ersten Länder, das in 5G-Pilotprojekte einsteigen wird. Österreich gehört somit gemeinsam mit Deutschland und Schweden zu den Frontrunnern in dieser Entwicklung.
Wir haben, geschätzte Damen und Herren – und das kann man nicht oft genug betonen –, einen Industriesektor mit 21,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, einen Industriesektor, den es sonst vergleichsweise fast nirgends mehr gibt. Gerade da zeigt sich, dass wir bis jetzt den Stürmen der Weltwirtschaft gut getrotzt haben und wir das auch in Zukunft machen können und machen müssen, um weiter im globalen Wettbewerb zu bestehen.
Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte Folgendes wirklich einmal anmerken: Es gibt viele Diskussionen darüber, worauf wir in Österreich stolz sein können, aber ich denke, unsere Industrie, das ist wirklich etwas, von dem wir sagen können, wir sind stolz darauf, dass wir so etwas in unserem Land haben und dass wir diese Leistungen erzielt haben – gemeinsam, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Dietrich.)
Man muss natürlich weiter denken: Industrie-4.0-Anwendungen haben laut einer McKinsey-Studie – und McKinsey steht sicher nicht in Verdacht, linksorientiert zu sein – ein sehr, sehr hohes Potenzial in Österreich, und zwar ein zusätzliches Umsatzpotenzial von bis zu 14 Milliarden € (Abg. Hübner: … 14?) sowie ein Effizienzpotenzial von bis zu 10 Milliarden €. Wir haben klar erkannt: Der bisherige Erfolgsweg war, gemeinsam Kräfte zu bündeln, da zusammenzuarbeiten – Politik, Wirtschaft, Wissenschaft –, gemeinsam nach vorne zu gehen; und wir haben – mit öffentlicher Hand, mit Arbeitgebern, mit Arbeitnehmern, Arbeitnehmerinnen sowie Wissenschaft und Forschung – große Chancen, weiterhin zu reüssieren.
Diesen breiten Ansatz, geschätzte Damen und Herren, leben wir auch. Wir haben mit der Plattform Industrie 4.0 ein Gremium gegründet, das weltweit einzigartig ist, ein Gremium, das genau auf diese Herausforderungen reagiert. Wir haben es geschafft, die Wirtschaft, die ArbeitnehmerinteressenvertreterInnen, die Wissenschaft, die Forschung und die Politik zusammenzubringen, um unser Land gut aufzustellen.
Mein Haus investiert allein dieses Jahr 185 Millionen € in die digitale Transformation der Wirtschaft und Gesellschaft. Wir schaffen – der Herr Klubobmann hat es schon er-
wähnt – ein neues Forschungszentrum, Silicon Austria, Stiftungsprofessuren, Pilotfabriken. Das heißt, wir bereiten uns auf diese digitale Revolution nicht nur vor, wir sind mitten drinnen und setzen sie auch um, geschätzte Damen und Herren.
Eines ist klar, bei all den Diskussionen zu
diesem Thema muss man sich über eines vollkommen im Klaren sein: Wir
können es uns nicht aussuchen, ob wir bei dieser Entwicklung
mitmachen. Was wir entscheiden können, ist, ob wir mitschwimmen oder
ob wir vorne dabei sind. –
Geschätzte Damen und Herren, ich bin in diesem Fall da-
für, vorne dabei zu sein. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten
der ÖVP sowie der
Abg. Lichtenecker.)
Die Schwerpunkte sind daher relativ klar: Rahmenbedingungen schaffen, damit Österreich der Standort für Elektronikprodukte auf Weltklasseniveau ist. Elektronikbasierte Systeme sind der Schlüssel für die digitale Produktion. Wer da vorne ist, ist bei der digitalen Produktion vorne, geschätzte Damen und Herren; deshalb müssen wir in diesem Bereich besser und stärker werden, deshalb haben wir Silicon Austria geschaffen, deshalb setzen wir einen Schwerpunkt dahin gehend, dass Elektronikprodukte in Zukunft Weltklasseprodukte aus Österreich sind. Das ist auch wichtig, denke ich.
Eines muss man aber auch anmerken: Bei aller Begeisterung für diese technische Entwicklung, bei aller Freude über unsere hohe Konkurrenzfähigkeit, bei allem Enthusiasmus über unsere wirtschaftliche Stärke muss eines schon klar sein: Das alles sind Mittel, die dazu dienen, dass es den Menschen besser geht. Der Mensch hat im Mittelpunkt aller Ideen und aller Entwicklungen zu stehen, geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
Das führt natürlich auch zu folgenden Fragen: Was bedeutet diese Entwicklung für die Arbeitsplätze in der Zukunft? Was bedeutet es für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Was für neue Herausforderungen sind das, die wir in diesem Bereich zu bestehen haben? – Je intensiver man sich das anschaut, desto gewisser ist einem, dass das keine Gefahr für unsere Jobs ist, dass das nicht dazu führen wird, dass es weniger Jobs gibt – das wird sich ungefähr die Waage halten –, aber es zeigt schon, dass die Herausforderungen immer größer werden.
Die Herausforderungen gilt es zu bestehen, dafür gibt es, denke ich, gute Beispiele. Man sieht das etwa bei Magna in der Steiermark. Magna bietet 3 000 neue Jobs, braucht 3 000 neue Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – das ist Resultat dieser Entwicklung, das ist Resultat der enorm hohen Konkurrenzfähigkeit dieser innovativen Betriebe. Es gilt, gemeinsam dafür zu sorgen, dass nicht nur diese Jobs zur Verfügung stehen, sondern dass die Menschen auch in der Lage sind, diese Jobs auszuüben. Da geht es um Bildung, um Ausbildung, um Weiterbildung, geschätzte Damen und Herren. (Abg. Neubauer: Wertschöpfungsabgabe!) Das ist genauso wichtig, wie darüber nachzudenken, wie man neue Maschinen besorgen kann. Es geht darum, unsere Österreicherinnen und Österreicher für die neue Zeit zu qualifizieren (Abg. Moser: Und die Lohnnebenkosten zu senken!), und das gehen wir an, geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wichtig ist, dass wir uns über eines im Klaren sind: Digitale Kompetenz ist nicht eine einzigartige Kompetenz, digitale Kompetenz ist ein Bündel von Kompetenzen, die es zu erlangen gilt. Es geht darum, Bildung und lebenslanges Lernen noch stärker zu forcieren, es geht darum, über dem Lernort Betrieb nachzudenken, und es geht auch darum, Interesse an Technik noch viel stärker zu wecken, und zwar – und das ist meines Erachtens die größte Herausforderung – sowohl bei Männern als auch bei Frauen, denn derzeit ist es noch so, dass die Hälfte von uns wahrscheinlich ein viel höheres Potenzial hat. Ich denke, es ist an der Zeit, Frauen für Technik zu begeistern und Frauen in Technikberufe zu bringen, geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Lichtenecker.)
Unser Land hat mit dieser Entwicklung eine große Chance. Wir haben die Chance, weiterhin zu den Besten zu gehören, wir haben die Chance, weiterhin wirtschaftlich zu reüssieren, wir haben die Chance, Produktionen, die abgewandert sind, nach Österreich zurückzuholen. Wir haben diese Chancen für die Zukunft, geschätzte Damen und Herren, es liegt an unserer Anstrengung, ob wir sie meistern oder nicht, und ich bin dafür, dass wir sie meistern. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Lichtenecker.)
9.26
Präsidentin Doris Bures: Ich mache jetzt darauf aufmerksam, dass für alle weiteren Teilnehmer an der Aktuellen Stunde gemäß Geschäftsordnung die Redezeit 5 Minuten beträgt.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Katzian. – Bitte. (Ruf bei der FPÖ: Das genügt für einen Austrianer!)
9.26
Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Schönen Guten Morgen, Frau Präsidentin! Schönen Guten Morgen, Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, die heutige Aktuelle Stunde gibt uns die gute Chance, im Zusammenhang mit dem technologischen Wandel die Gesamtsituation, das Ganze zu betrachten. Wir sind in den Ausschüssen oft sehr stark in Detaildiskussionen und mit vielen Themen beschäftigt, und ich finde es ganz gut, auch einmal auf die Gesamtsituation hinzuschauen und darauf, wie es sich weiterentwickelt. In den ersten Redebeiträgen haben wir schon gehört – ich glaube, das kann jeder und jede von uns nachvollziehen –, dass es gewaltige Transformationsprozesse gibt und große Veränderungen nicht bevorstehen, sondern eigentlich voll im Gang sind.
Wir reden vom technischen Wandel, von der Digitalisierung und müssen zur Kenntnis nehmen und beobachten, dass diese eine Grundlage für viele neue Geschäftsmodelle, aber auch für neue Ablaufprozesse in den einzelnen Unternehmen und Branchen ist, dass die Wertschöpfungskette sich verändert, dass Branchengrenzen erodieren und sich zum Teil auflösen – mit all den Folgen für die jeweiligen Wirtschaftsbereiche, aber auch für die Arbeit selbst, für die Arbeitswelt und letztlich für das Zusammenleben in der Gesellschaft. Ich möchte dem Herrn Bundesminister sehr dafür danken, dass sein Ministerium mit der Plattform Industrie 4.0 entsprechende Aktivitäten gesetzt hat, um sich dem zum einen inhaltlich auf dieser Ebene zu nähern und zum anderen auch zu schauen, wo wir an welchen Rädern drehen müssen, um da entsprechend voranzukommen.
Wir sprechen von Industrie 4.0, das wird immer wieder als die vierte industrielle Revolution bezeichnet. Jetzt kann man trefflich darüber streiten, ob es eine Revolution oder eine Evolution ist. Fakt ist – ein Blick zurück lohnt da immer –: erste industrielle Revolution um 1800 in Verbindung mit der Dampfmaschine, zweite industrielle Revolution Ende des 19. Jahrhunderts mit der Elektrizität, neuen Formen der Kommunikation, dritte industrielle Revolution in den Siebzigerjahren mit der Computertechnologie, und jetzt reden wir vom Internet der Dinge und von der Digitalisierung.
Das Interessante ist: All diese großen Veränderungsprozesse hatten immer etwas mit technischem Fortschritt zu tun, und immer waren die Gesellschaft und auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer damit konfrontiert, auf diesen technischen Fortschritt angemessen zu reagieren, weil mit ihm eine massive Steigerung der Produktivität einhergegangen ist und es möglich geworden ist, viele Dinge, die vorher mehr Menschen gemacht haben, durch den Einsatz von weniger menschlicher Arbeitskraft zu erreichen. All diese Prozesse waren daher in der Geschichte auch eine Auseinandersetzung und ein Kampf um eine gerechte Verteilung von Arbeit: 1885 die erste Arbeitszeitbeschrän-
kung auf 11 Stunden, 1918/1919 der Achtstundentag, 1959 die 45-Stunden-Woche mit Generalkollektivvertrag, 1969 die 40-Stunden-Woche, heute in sehr vielen Kollektivverträgen die 38,5-Stunden-Woche.
Verteilung von Arbeit ist immer mit dem technischen Fortschritt und mit dem technologischen Wandel einhergegangen, und jeder große Sprung in der technischen Entwicklung hat letztlich auch dazu geführt, dass es einen sozialen Fortschritt gegeben hat. Ich möchte klarstellen, dass ein technischer Fortschritt oder ein Fortschritt insgesamt ohne sozialen Fortschritt aus meiner Sicht kein Fortschritt ist und daher meiner Meinung nach diese Dinge Hand in Hand gehen müssen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Was ist daher zu tun, um diese Chance zu nützen? – Es geht um Qualifizierung – dazu hat der Herr Bundesminister schon vieles gesagt –, es geht auch darum, wie wir jenen Menschen, die jetzt in Arbeit sind und mit hoher Wahrscheinlichkeit ihren Job verlieren werden, helfen können, sich neu zu orientieren und zu qualifizieren; im Bankenbereich machen wir das im Moment, wir sind in finalen Verhandlungen für eine Arbeitsstiftung in diesem Bereich. Da wird es andere Ideen und weitere Schwerpunkte geben.
Wir müssen außerdem dafür sorgen, dass jene, die von der Digitalisierung profitieren, auch einen Beitrag zur Stabilisierung und weiteren Finanzierung der Systeme der sozialen Sicherheit leisten. Es kann nicht sein, dass all das genutzt wird, was es als Grundlagen braucht, und letztlich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer alleingelassen werden, wenn es um die soziale Sicherheit geht.
Daher: Ja, wir brauchen auch regulatorische Begleitung auf europäischer Ebene, auf der Ebene des Gesetzgebers und in den Kollektivverträgen und letztlich eine Reduzierung der Arbeitszeit. Letztlich muss sich das Leben der Menschen verbessern – das ist heute schon gesagt worden –, und die Basis dafür ist neben einem gescheiten Arbeitsplatz ein gutes Einkommen, im Idealfall 1 700 €, würde ich sagen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Lugar: Warum nicht …? Warum so geizig? Ich verstehe das gar nicht!)
9.31
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.
9.32
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es gut, dass wir heute über so ein wichtiges Zukunftsthema sprechen, wobei mir auch klar ist, dass der technologische Wandel sicherlich kein Phänomen ist, das uns erst bevorsteht, sondern ein Wandel, in dem wir bereits mitten drin sind. Der technologische Wandel ist vielfältig und weitreichend, betrifft viele unserer Lebensbereiche, hat sie heute schon verändert und wird sie auch in Zukunft noch verändern.
Die grundlegende Frage, die sich hier natürlich stellt, lautet: Ist es Chance, ist es Gefahr? Ist es eine Veränderung, die, so wie sie hier passiert, positiv oder negativ ist? – Meiner Meinung nach ist es eindeutig Ersteres: eine Chance, die wir ergreifen müssen, die wir in der Politik aber auch verstehen müssen, um entsprechend zu handeln, denn auf dem Weg braucht es auch klare Rahmenbedingungen – das unterstreiche ich ebenso –, damit insgesamt der Standort Österreich davon profitieren kann. Das beginnt bei der Infrastruktur, für die der Herr Minister auch zuständig ist, mit einem flächendeckenden Breitbandausbau, nämlich einer Infrastruktur, die den Bedarf von morgen mitdenkt und auch die zukünftigen Entwicklungen berücksichtigt, beispielsweise 5G. Es ist auch klar: Viele Entwicklungen basieren auf dem Internet, basieren auf der Vernetzung, wie es beispielsweise bei selbstfahrenden Fahrzeugen, Autos, Lkws, der Fall ist oder auch bei Industrie 4.0.
Es geht aber auch darum, wie wir es steuern können, dass zukünftige Entwicklungen bei uns stattfinden, dass Österreich als Standort, an dem Kreativität und neue Ideen willkommen sind und auch gefördert werden, wahrgenommen wird. Daher ist meiner Ansicht nach die im November hier im Haus beschlossene Open-Innovation-Strategie wichtig, ebenso, dass mit dem kommenden Budget mehr Geld für Grundlagen- und angewandte Forschung zur Verfügung steht.
Es geht natürlich auch um Start-ups, was schon angesprochen worden ist, aber ich würde es generell sagen: Es geht um alle jungen Unternehmerinnen und Unternehmer, darum, dass wir diese mit offenen Armen empfangen. Da ist das Start-up-Paket wichtig, das hier beschlossen wurde; und ich würde es gerne noch erweitern, eben auch im Sinne aller jungen Unternehmerinnen und Unternehmer, dass beispielsweise auch ihnen die Lohnnebenkostenförderung zugutekommt, denn auch diese sind Garant dafür, dass sich unser Wirtschaftssystem Neuerungen stellt und dass diese in unser Wirtschaftssystem und in unsere Unternehmen Einzug halten.
Aber nicht nur Wirtschaft, sondern auch Arbeit verändert sich insgesamt: Aufgaben fallen weg, neue kommen hinzu. Unsere Berufsperspektiven ändern sich, und auch Berufswechsel wird häufiger sein. Das heißt, lebenslanges Lernen ist keine leere Floskel, sondern wirklich ein Thema, das uns auf dem beruflichen Weg auch langfristig begleitet.
Dazu gehört meiner Meinung nach auch Arbeitszeitflexibilisierung, nicht nur von der Unternehmerseite, sondern auch von der Arbeitnehmerseite. Die Digitalisierung ermöglicht es uns, standortunabhängig zu jedem Zeitpunkt mit unserem Büro, mit unseren Mitarbeitern, mit unseren Kunden in Kontakt zu sein, und die Arbeitnehmer wünschen sich daher auch mehr Flexibilität, dass sie ihre Zeit frei einteilen können, dass sie selbst bestimmen können, wann sie arbeiten. Das ist natürlich zu Spitzenzeiten wahrscheinlich mehr, aber zu anderen Zeitpunkten kann man sich auch wieder mehr Freizeit herausnehmen. Ich glaube auch, dass wir den Mitarbeitern diese Verantwortung geben, dieses Vertrauen entgegenbringen können und dass wir ihnen da mehr Freiheiten ermöglichen können. (Beifall bei der ÖVP.)
Bildung ist meines Erachtens eines der größten Themen, wenn wir über technologischen Wandel und über Digitalisierung sprechen. Wir werden heute noch einen Entschließungsantrag diskutieren und abstimmen, der meiner Meinung nach viele wichtige Punkte umfasst, die es in der Schule benötigt: technische Ausstattung, digitale Kompetenzen, Programmieren lernen. Wir brauchen diese Kompetenzen, auch um den technologischen Wandel selbst mitzugestalten. Die IT-Branche in Österreich wächst doppelt so schnell wie die Gesamtwirtschaft, aber gerade im IKT-Sektor haben wir einen großen Fachkräftemangel – über 3 000 Fachleute fehlen laut AMS heute schon, und diese Zahl ist auch stetig steigend.
Es geht in diesem Zusammenhang natürlich noch um viele weitere Themen – Datenschutz, Big Data, Gesundheit, Mobilität –, die wir heute sicherlich auch noch ansprechen werden. Ich möchte noch einen Punkt erwähnen: Der Wandel, die Veränderung führt natürlich auch zu Angst, die sich in vielen Diskussionen mit den Bürgern, in den Medien widerspiegelt: die Angst vor Arbeitsplatzverlust, davor, nicht mithalten zu können, Verlierer des Wandels zu sein. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)
Ja, es sind viele Arbeitsplätze durch den technologischen Wandel weggefallen, viele sind aber wieder auch hinzugekommen, das zeigen auch viele Studien; da kann ich mich dem Herrn Minister anschließen. Eine Studie des Zentrums für Wirtschaftsforschung zeigt, dass zwar in den letzten Jahren 10 Millionen Arbeitsplätze weggefallen sind, aber gleichzeitig auch 20 Millionen neue Arbeitsplätze entstanden sind. (Die Rednerin stellt eine Tafel mit einem Balkendiagramm unter dem Titel „Technologisierung als Jobmotor“ „EU: 1999-2010: 10.000.000 neue Jobs“ vor sich auf das Rednerpult.)
Zum Schluss kommend möchte ich sagen: Diese Chance müssen wir nützen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
9.37
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.
9.37
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ja, es stimmt, was heute im Titel dieser Aktuellen Stunde steht: der technologische Wandel als Chance für unseren Standort. Es gibt ja viele Aspekte, die diesen technologischen Wandel unterstützen oder die Teil dieses technologischen Wandels sind: den Breitbandausbau, die zunehmende Digitalisierung, auch die Sicherheit – Sicherheit nicht im Sinne innere Sicherheit oder im militärischen Sinne, sondern beispielsweise, wenn durch selbstfahrende Autos ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor im Straßenverkehr dazukommt –, natürlich auch die Schlagworte Big Data und Industrie 4.0.
So, und jetzt kommen wir zur Situation in Österreich: Wir wissen, was in der österreichischen Politik beziehungsweise in der österreichischen Bundesregierung seit etlichen Jahren gemacht wird: Es werden Probleme, Chancen, Risiken nicht einmal mehr verwaltet. Dazu müssten nämlich all diese Punkte realisiert werden. Es bahnt sich im Hintergrund eine Art industrielle Revolution an, beziehungsweise teilweise läuft dieser Prozess ja schon, und wir warten seit Jahren auf die Ergebnisse der Breitbandoffensive.
Es ist auch bekannt, dass die Ausbildungsstandards immer wichtiger werden; das ist nämlich eine der zentralen sozialen Fragen in diesem Zusammenhang. Es nützt nichts, wenn wir wissen, dass wir gute Ausbildungsstandards brauchen, und gleichzeitig die PISA-Ergebnisse immer schlechter werden, um dann schöngeredet zu werden. Wir brauchen – und das ist das Elementare – Absolventen der MINT-Fächer, sie sind der Schlüssel in dieser industriellen Revolution. (Beifall bei der FPÖ.)
Ein Beispiel aus China, das heute schon als Negativbeispiel genommen wurde: Dort hat ein Absolvent der MINT-Fächer ein wesentlich höheres Image als beispielsweise ein Absolvent der Kommunikationswissenschaften, und sieben von acht Politbüromitgliedern sind Ingenieure. Das sollten wir uns selbst einmal als Vorbild nehmen, damit wir nicht die Herrschaften aus den Rosenfächern und aus den Orchideenfächern vorne haben, sondern solche, die wissen, wovon wir reden.
Wenn wir sagen, im Zuge der Industrie 4.0 sollten wir uns zur Wissensgesellschaft weiterentwickeln, dann ist es nicht ausreichend, wenn wir gleichzeitig in der Bildung darauf verzichten, die Schüler zu bewerten, und sie nur mehr verbal benoten, denn wenn der kleine Franzi seinen Namen tanzen kann, aber nicht rechnen kann, dann ist das bei Weitem nicht ausreichend. (Beifall bei der FPÖ.)
Es gibt auch in diesem Zusammenhang eine Studie der Professoren Frey und Osborne von der Universität Oxford über das Rationalisierungspotenzial durch die Digitalisierung, das heißt, es gibt eine reelle Bedrohung für unseren sozialen Standard. Der Weg zu dieser Industrie 4.0 – das sei jetzt nur mehr ein Schlagwort – wird die nähere Zukunft prägen. Es ist aber auch eine Chance, wenn es erkannt wird, und wenn man sich die europäische Zukunft, die das gestalten soll, und auch den Rahmen, was gestaltet werden soll, ein bisschen ansieht.
Wie schaut denn die industrielle Umgebung aus? – In Frankreich und UK, den – unter Anführungszeichen – „großen“ Staaten, sinkt der Anteil von Bereichen der industriellen Produktion oder der BIP-Anteil der Industrie dramatisch. Die Leuchtpfade sind in Deutschland und in Österreich, und diese zwei Länder matchen sich mit den USA auf
der einen Seite und mit China und Japan auf der anderen Seite. Das heißt, wir werden von den Franzosen, von den Engländern und von den Südländern sowieso bei diesem weiteren Ausbau der industriellen Phase keine wesentliche Unterstützung haben.
Wenn man sich jetzt im Detail ansieht, wo die Stärken von Österreich sind, so ist das unsere derzeitige industrielle Basis. Wo unsere Schwäche ist, kann man auch ganz trocken analysieren: Das ist auf der einen Seite die Kostensituation, das heißt unser sozialer Wohlstand, auf den wir nicht verzichten wollen, es ist aber gleichzeitig auch das Patentwesen. Patente werden nicht auf dem Patentamt gemacht, sondern aufgrund dieses Mangels ausgehend von der Bildung über die Wissenschaft sind wir nicht mehr so innovativ wie in vergangenen Jahren.
Wir müssen einmal Industrie denken, 4.0 denken, nicht Industrie 4.0, sondern Denken 4.0! Auf der einen Seite gibt es die Angst der Arbeitnehmervertreter, die mit Regularien, Verboten und Geboten kommen, auf der anderen Seite kommt die Lobhudelei, dass wir eh so klass sind, und unsere Industrie eh alles machen kann. – Nein! Was ich von der Politik und vor allem von dieser Bundesregierung erwarte, ist gestalten und managen, und ein erster Schritt dazu wäre, sich etwas mehr Leute, die wirklich auch in der Industrie, in Forschung und Entwicklung gearbeitet haben, in beratende Funktionen zu nehmen und nicht irgendwelche Kommunikationswissenschafter. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)
Meine Damen und Herren! Dieses ab und zu durchaus interessante Geplänkel rund um die Industrie 4.0 mag möglicherweise kommunikationswissenschaftlich interessant sein, unsere Gesellschaft bringt es nicht weiter. Unsere Gesellschaft bringt es nur weiter, wenn wir uns wirklich auf diesen Prozess einstellen und diesen auch gestalten. (Beifall bei der FPÖ.)
9.43
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.
9.43
Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Damen und Herren! Der digitale Wandel ist seit langer Zeit im Gange, wir sind letztendlich mittendrin. Der Unterschied zur Vergangenheit ist, dass Tempo und Dynamik zunehmen. Das stellt große Herausforderungen an viele Bereiche, und ja, natürlich, wir sind in einem tiefgreifenden Strukturwandel in der Wirtschaft. Es gibt neue Produkte, neue Dienstleistungen, andere Geschäftsmodelle und neue Vertriebswege. Das sind Anforderungen, für die es auch die entsprechenden Lösungen zu finden gilt. Es betrifft selbstverständlich alle Arbeits- und Lebenswelten; insbesondere die Arbeitswelt ist in einer besonderen Weise gefordert.
Die Diskussion läuft sehr kontrovers. Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, genau in diesem Bereich die Sachlichkeit, die Fachlichkeit, die Daten und Fakten zu berücksichtigen. Die Diskussion läuft zwischen zwei Polen. Einerseits gibt es die Debatte um die menschenleeren Fabrikhallen, um Kassensysteme bei den Supermärkten, die ohne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auskommen, und um Pflegeroboter in den Heimen. Gleichzeitig werden andererseits letztendlich Arbeitsplätze geschaffen, es werden halt andere Arbeitsplätze geschaffen, und auch das bringt große Herausforderungen.
Diese Änderungen in der Arbeitswelt bedeuten auch Änderung in den Wertschöpfungsketten und damit auch eine grundlegende Debatte über Sozialsysteme und auch Steuersysteme; auch das gilt es zu betrachten. Das große Thema Big Data umfasst viele Bereiche, die damit in Verbindung zu bringen sind. Das ist das Thema Datenschutz, das ist das Thema Datensicherheit und selbstverständlich auch die Frage, wie mit diesem neuen Rohstoff umgegangen wird.
Das alles sind Bereiche, die uns herausfordern, und gleichzeitig gibt es nicht nur den digitalen Wandel und die Fragen, die er aufwirft, sondern generelle Herausforderungen, die unsere Umwelt betreffen, die uns mit dem Klimaschutz konfrontieren. Was heißt das für die demografische Entwicklung? Was bedeuten die Migrationsbewegungen? – All das braucht Lösungen und Antworten. Ein Teil dieser Antworten werden Innovationen sein.
Herr Kollege Deimek, Innovation lebt von Kreativität, Kreativität lebt von Offenheit, und Offenheit bedeutet selbstverständlich, dass es genauso wichtig ist, die sogenannten Orchideenfächer zu studieren und Fachkräfte in diesem Bereich zu haben. Selbstverständlich heißt es auch, dass die Kinder nicht nur sehr gut lesen, schreiben und rechnen können, sondern auch andere Ausdrucksmöglichkeiten haben wie tanzen, auch das ist in diesem Bereich zu betonen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Pfurtscheller. – Zwischenruf des Abg. Neubauer.)
Wenn es um Innovationen geht, braucht es natürlich Mut, Neugierde, Lernen, gemeinsames übergreifendes Arbeiten. Das sind die Herausforderungen, vor denen wir stehen. Der digitale Wandel ist ein Innovationstreiber, und die Innovationen sind ein Teil dieser Lösungen. Ich möchte heute auch betonen, dass es nicht nur um technische Lösungen geht, diese Lösungen werden auch soziale und organisatorische sein. Das gilt es zu betonen, ohne die geht es nicht, die Fokussierung auf Technik wäre zu kurz gegriffen. Letztendlich wird es bei diesen neuen Technologien auch darum gehen, zu schauen, was die Chancen und die Risiken sind und wie wir das am besten mit den Lösungen begleiten.
Wir brauchen einen lösungsorientierten Ansatz, und da haben wir auch hier im Parlament ein sehr gutes Projekt im Bereich der Technikfolgenabschätzung. Alle Parteien haben an diesem Projekt mitgearbeitet, arbeiten weiterhin mit, und ich glaube, dass das auch ein wichtiger Beitrag ist. Ich glaube auch, dass Österreich ein guter Industriestandort ist, das soll es weiter bleiben, und das gilt es auch zu gestalten.
Ich bin überzeugt davon, dass wir im Bereich digitaler Wandel den unbedingten Gestaltungsanspruch brauchen. Wenn wir im Networked Readiness Index – also wie fit wir für die digitale Zukunft sind – auf Platz 20 sind, dann haben wir, glaube ich, Handlungsbedarf; aber das ist machbar, und genau daran sollten wir arbeiten. Es wird darum gehen, die Bildung, die Qualifikation zu stärken, es wird darum gehen, Forschungsschwerpunkte in diesen zentralen Bereichen zu setzen, und vor allem wird es auch darum gehen, die Menschen, die in den Unternehmungen arbeiten, ganz konkret zu unterstützen und besonders Initiativen für die kleinen und mittelständischen Unternehmungen zu setzen, zusammen mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, die es dazu braucht. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)
Herr Minister, ich möchte diesen Gestaltungsanspruch, die verschiedenen Punkte, die ich jetzt angesprochen habe, zusammenführen: Österreich braucht eine digitale Strategie 2025. Wir müssen uns klar sein, wo wir im Jahr 2025 stehen wollen und wie wir dort hinkommen, wie wir die Ziele erreichen. (Präsidentin Bures gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Das halte ich für die politische Herausforderung, und es ist eine Einladung, gemeinsam daran zu arbeiten. Es ist machbar, dass wir an die Spitze kommen und dann auch an der Spitze bleiben. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Pfurtscheller und Schittenhelm.)
9.49
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.
9.50
Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Ja, Digitalisierung ist der größte Game Changer, der größte gesellschaftliche Wandel seit Jahrzehnten. Wandel bedeutet Veränderung, und das klingt für
manche bedrohlich. Wir haben jetzt schon ein paar gute Analysen gehört. Was uns Kollegin Lichtenecker erzählt hat, das gefällt mir in der Problemanalyse und auch in den Ansätzen, wie wir das lösen, sehr gut.
Das Erkennen der Chancen ist ja etwas, das vielen sehr schwer fällt. Da gibt es zum Beispiel eine Aussage von Thomas J. Watson, IBM-Präsident, aus den vierziger Jahren: „I think there is a world market for about five computers.“ – Er hat sich ein wenig verschätzt, wir haben doch mehr als fünf Rechner in Betrieb, IBM gibt es trotzdem noch.
Man kann ihm so eine Aussage aber auch nicht wirklich übel nehmen, denn damals haben Rechner ganze Räume eingenommen – und das waren große Räume. Das hat sich sehr schnell geändert, und die Verformelung dieser Änderung hat auch einen Namen, das sogenannte Moore’s Law. Das bedeutet, dass sich die Komplexität, die Anzahl der Schaltkreiskomponenten integrierter Schaltkreise im Zyklus von einem bis zwei Jahren verdoppelt, man geht im Schnitt von 18 Monaten aus. Das ergibt eine Kurve, die Sie alle kennen – ein Power Law, das Mooresche Gesetz –, das sieht in etwa so aus (eine Grafik in die Höhe haltend): ein Potenzgesetz.
Wenn man diese Verteilung umdreht, also spiegelt, dann gibt es einen anderen bekannten Graphen, ich habe die Spiegelung auf die andere Seite gezeichnet (eine weitere Grafik in die Höhe haltend) – also Graph im Sinne von Kurve, nicht wie einer, der Grippemasken verkauft –: Das ist die sogenannte Pareto-Verteilung oder auch langer Schwanz genannt.
Folgendes Phänomen ist an dieser Kurve abzulesen: Wenn man hier zum Beispiel ein Handelsunternehmen hat, das auf der linken Seite die Bestseller verkauft, dann heißt das, dass auf der rechten Seite die Ladenhüter sind. Und was passiert jetzt durch Digitalisierung? – Durch Digitalisierung, durch die Virtualisierung von Gütern verschiebt sich die ökonomische Grenze. Das heißt, die Ladenhüter hier auf der rechten Seite werden auf einmal ökonomisch nutzbar, weil zum Beispiel Kapitalbindungskosten in der Lagerhaltung wegfallen.
Es gibt hier Phänomene wie Demokratisierung von Produktionsmitteln, Eintrittsbarrieren in Märkte sinken, Nischen werden nutzbar. Das muss nicht nur unbedingt Technologie sein, das kann auch bei ganz anderen Phänomenen der Fall sein. Denken Sie zum Beispiel an Uber (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm), denken Sie an Airbnb! Da werden Überkapazitäten, auch wenn sie willkürlich geschaffen werden, genützt und durch eine Demokratisierung des Vertriebs auch anders verteilt. Es kommt zu einer Verbindung von Angebot und Nachfrage auf einer globalen Ebene. Das heißt, wenig nachgefragte Produkte in einem Markt können in einem ganz anderen Markt sehr viel stärker nachgefragt werden, und durch diese technologischen Plattformen wird das zusammengeführt. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)
Das ist überhaupt nichts Neues, diese Geschichten beschäftigen uns seit zehn Jahren. Ich möchte das nur bringen, um zu zeigen, dass wir diesen Wandel in vielen Bereichen eigentlich schon verschlafen haben. Im Medienbereich gibt es ganz große Umbrüche, da brechen ganze Geschäftsmodelle weg. Der Werbemarkt im Medienbereich wird von Unternehmen wie Google oder Facebook geschluckt, die manche zwar vielleicht in manchen Ausprägungen als Medien bezeichnen, aber darüber muss man auf jeden Fall streiten.
Dieses Problem geht natürlich auch bis zur Politik an sich. Wir glauben immer, dass wir von diesem Wandel nicht betroffen sind, immun sind. Die Frage für die Politik ist aber nicht mehr, welche Rolle das Netz in der demokratischen Gesellschaft für uns spielt, sondern welche Rolle Demokratie in der vernetzten Gesellschaft überhaupt noch einnehmen kann. Die Politik ist jedenfalls gefordert, die auftretenden Phänomene als Chance zu begreifen und auch legistisch zu behandeln. Wir haben etliche Passwords ge-
hört, hier ist von Industrie 4.0 die Rede, von Internet of Things, dem Internet der Dinge. Wir können aber auch ganz andere Begriffe ins Treffen führen wie zum Beispiel: Disintermediation, Automation, Screenification, Decentralisation, Augmentation, Robotization, Intelligization. Es gibt sehr, sehr viel, über das wir uns auch noch unterhalten könnten.
Aber: Wo ist die Gesetzgebung in diesem Bereich? – Die Phänomene, die wir hier besprechen, sind schon längst wieder out of date. Das heißt, wir müssen hier einen Schritt nach vorne machen und Dinge auch antizipieren. Dazu höre ich nichts. Hier höre ich gute Ansätze, die sozusagen die Fehler, die bereits gemacht wurden, reparieren können, aber nicht in die Zukunft gerichtet sind. Wir müssen die Angst vor Veränderung aus unseren Köpfen bringen: ein bisschen weniger UNESCO, ein bisschen weniger Katzian in unseren Köpfen. (Beifall bei den NEOS.)
9.54
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.
9.54
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Maschinen verdrängen Arbeitsplätze, und zwar liegt das daran, dass Maschinen das, was sie können, besser können als Menschen. Das ist in allen Bereichen so, und das ist schon seit der industriellen Revolution so. Schauen wir uns die Maschinenstürmer zwischen 1811 und 1833 in England an! Was war der Hintergrund? – Da wurde der mechanische Webstuhl eingeführt, und es wurden von einem Tag auf den anderen Hunderttausende Weber und Bedienstete in der Textilindustrie arbeitslos. Es wurde ein Jahr später sogar die Todesstrafe für all jene eingeführt, die Webstühle zerstören, weil sie Angst um ihre Arbeitsplätze hatten.
Die Entwicklung von damals sehen wir heute auch noch. Die Gewerkschaft nährt dieses Bild ja immer wieder, indem sie sagt: Ja, die Maschinen sind so böse und die Maschinen verdrängen Arbeitsplätze! – Ja, das stimmt, aber auf der anderen Seite entstehen neue Arbeitsplätze. Wenn man das Ganze volkswirtschaftlich betrachtet und die damalige Situation in England betrachtet, wo durch diese Maschinen Hunderttausende arbeitslos wurden, dann sieht man, dass es zwei Effekte gab: Erstens haben diese Menschen innerhalb von kürzester Zeit wieder eine andere Arbeit gefunden, und zweitens sind die Textilien plötzlich viel billiger geworden, was im Allgemeinen den Wohlstand gehoben hat. Genau diese Effekte sehen wir. Das heißt, immer dort, wo Maschinen zum Einsatz kommen, wird es für die Volkswirtschaft zum Gewinn; deshalb macht man es auch, nur muss man es richtig machen.
Vielleicht noch ein Beispiel aus der jüngeren Zeit: Sie bauen ja ganz leidenschaftlich Autobahnen. Ihnen wird aufgefallen sein, dass man heute, wenn man Autobahnen baut, nur ein Hundertstel der Menschen braucht, die früher dafür notwendig waren. Wenn heute einer dort steht, sind früher dort hundert mit der Schaufel in der Hand gestanden. Heute gibt es Bagger, große Maschinen und so weiter. Was machen Sie jetzt als alter Sozialist? Schicken Sie die Maschinen nach Hause, oder sprengen Sie die Maschinen und holen die Arbeitslosen, um mit der Schaufel die Autobahnen zu bauen? – Nein, das machen Sie auch nicht. Und wissen Sie, warum Sie es nicht machen? – Weil das volkswirtschaftlich keinen Sinn ergibt! Man soll die Maschinen das machen lassen, was sie können, und die Menschen machen eben andere Dinge.
Jetzt kommen wir zur Digitalisierung, die Sie immer wieder ansprechen: Der einzige Unterschied zwischen damals – Maschinenstürmer, Industrialisierung – und heute ist der, dass die Entwicklung immer, immer schneller geht. Das heißt, die Maschinen übernehmen immer schneller Arbeitsplätze der Menschen. Jetzt geht es darum, nicht Angst zu haben und Angst zu schüren (Zwischenruf der Abg. Hakel), wie Sie das machen:
Jetzt kommen die Maschinen, und die werden intelligent, und in ein paar Jahren werden dann die Maschinen auch Maschinen reparieren – das machen sie übrigens jetzt auch schon, aber nicht in diesem Umfang –, und in ein paar Jahren wird man dann gar keine Menschen mehr brauchen!
Sie schüren diese Angst, aber die Angst müssen wir nicht vor den Maschinen und vor der künstlichen Intelligenz haben, die Angst müssen wir vor den Politikern haben (Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP – Zwischenrufe der Abgeordneten Hakel und Rädler), und zwar vor Politikern, die sich so wie Sie hier herstellen und Angst verbreiten, anstatt die Lösung aufzuzeigen. Und die Lösung ist einfach: Wenn die Maschinen kommen und uns Arbeit abnehmen, dann brauchen wir Rahmenbedingungen, die jene Menschen, die die Arbeit verlieren, wieder in Beschäftigung bringen beziehungsweise – und da sind wir jetzt bei einer altsozialistischen Idee – das bedingungslose Grundeinkommen. (Heiterkeit der Abg. Hakel.) Das würde dann plötzlich funktionieren. Heute funktioniert das natürlich nicht, aber in zwanzig Jahren, wenn es die künstliche Intelligenz gibt und wenn die Maschinen auch Maschinen produzieren und sich selbst reparieren und die Maschinen dann hauptsächlich in all jenen Bereichen arbeiten, wo heute noch Menschen arbeiten, wäre so ein bedingungsloses Grundeinkommen umsetzbar, damit die Menschen nicht mehr auf Erwerbsarbeit angewiesen sind, nicht mehr Kanal räumen und sonstige Dinge tun müssen, sondern Dinge tun können, die ihnen auch Spaß machen.
Das würde diese Revolution ermöglichen. Nur brauchen wir Rahmenbedingungen und nicht Politiker, die so wie die Maschinenstürmer damals mit Maschinensteuern und allem Möglichen das zu verhindern versuchen, so wie auch beim Internet und beim Handel, wo man auf der einen Seite die Handelsbetriebe in Österreich beschränkt, ihnen sagt, wann sie auf- und zusperren sollen, und auf der anderen Seite dann wie das Kaninchen auf die Schlange starrt, wenn im Internet 24 Stunden Waren angeboten werden. Wir brauchen ordentliche Rahmenbedingungen, aber dazu sind Sie nicht in der Lage und auch nicht die Gewerkschaft, die nur Angst schürt.
Deshalb: Seien wir doch froh, wenn Maschinen Arbeiten übernehmen, die ohnehin keiner machen will! Geben wir den Menschen die Möglichkeit, tatsächlich mit ihrem Leben etwas Sinnvolles anzufangen und sich nicht in Erwerbsarbeit pressen zu lassen! (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Die Gewerkschaft sagt immer: gerechte Verteilung von Arbeit. – Das schaue ich mir an, wenn 500 Mistsäcke vor dem Parlament stehen, ob Sie dann gerecht verteilen wollen. (Zwischenruf des Abg. Katzian.)
Da ist es mir ganz recht, wenn das ein Roboter oder eine Maschine macht. Deshalb: Haben Sie keine Angst, schaffen Sie ordentliche Rahmenbedingungen; und dann wird der Mensch endlich von jener Arbeit befreit, die ohnehin keiner machen will! (Beifall beim Team Stronach.)
10.00
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hakel. – Bitte. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Katzian. – Weiterer Zwischenruf bei der SPÖ.)
10.00
Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns mitten im Zeitalter der Digitalisierung, bereits alle Gesellschaftsschichten und natürlich auch die unterschiedlichen Berufsbranchen sind davon betroffen. Das bedeutet, die Arbeitswelt wird sich verändern, bisherige uns bekannte Berufe werden in den kommenden Jahren verschwinden, neue Berufsgruppen werden entstehen.
Die Digitalisierung bringt aber nicht nur eine Veränderung in der Wirtschaft und bei den Arbeitsprozessen, sondern auch Häuser, Autos oder sogar Kleidungsstücke werden
jetzt mit dem Internet verbunden. Auch Themen wie Gesundheit oder Sicherheit werden digital. – Ja, wir befinden uns inmitten der Wirtschaft und Gesellschaft 4.0, und auf die müssen wir uns vorbereiten!
Um diesen technologischen Wandel bestmöglich für den Standort Österreich zu nützen, braucht es gewisse Rahmenbedingungen, für die die Politik zu sorgen hat. Was meine ich damit? – Die Verfügbarkeit von leistungsfähigem Breitband ist von zentraler Wichtigkeit für den Standort Österreich. Auch auf die Datenmengen, die auf uns zukommen, müssen wir uns vorbereiten – Stichwort: selbstfahrende Autos –, damit schaffen wir die nötige Infrastruktur für den Wirtschaftsstandort 4.0. Österreich steht im Vergleich sehr gut da: Wir haben im Vergleich zu Deutschland eine wesentlich höhere High Speed Rate.
Natürlich müssen wir auch in der Ausbildung und in der Jugendbeschäftigung auf die neuen Entwicklungen reagieren, denn die digitale Welt muss bereits in der Ausbildung ihren Platz finden. Österreichische Start-ups, wie zum Beispiel Runtastic, Shpock, Kiweno, aber auch N26 haben uns bereits eindrucksvoll bewiesen, wie schnell sich der Bereich der Arbeit verändern kann und neue Berufsbilder entstehen. Sie haben uns aber auch gezeigt, dass vor allem viele junge Menschen immer häufiger den Schritt in die Selbständigkeit gehen und Start-ups gründen und auch sehr junge MitarbeiterInnen rekrutieren. Das stellt uns im Bereich der Ausbildung aber natürlich auch vor neue Herausforderungen, Stichwort: Fachkräftemangel im Bereich Technik.
Ich war letzte Woche in der Google-Zentrale in Zürich. 2004 hat Google mit zwei Mitarbeitern in Zürich gestartet, heute, zwölf Jahre später, hat das Unternehmen 1 800 MitarbeiterInnen, über 90 Prozent davon sind Engeneers, also TechnikerInnen, und die MitarbeiterInnen kommen aus 75 Nationen. Shpock, die mobile Flohmarkt-App, ein Start-up aus Österreich mit Sitz in Wien, hat vor vier Jahren begonnen und jetzt über 100 MitarbeiterInnen aus über 20 Nationen, der Großteil sind TechnikerInnen.
Wir müssen also die Rahmenbedingungen ändern, damit wir im Bereich der Technik auf Weltklasseniveau kommen. Daher muss das Interesse an Technik schon früh geweckt werden; Programmieren muss bereits in der Volksschule am Lehrplan stehen, genauso muss Programmieren auch ein Lehrberuf werden. Bildung und lebenslanges Lernen werden ebenso an Bedeutung gewinnen wie der Lernort Betrieb, also die betriebliche Aus- und Weiterbildung.
Da ich vorhin Google erwähnt habe: Ich bin auch der Meinung, dass uns derzeit innerhalb der EU vor allem noch ein rechtlicher Rahmen fehlt, damit die Nutzer und auch die Unternehmen genau wissen, was im Internet passieren darf und was nicht. Die Menschen müssen sicher sein können, dass die europäischen Regeln der Datensicherheit und des Konsumentenschutzes auch dann gelten, wenn der Internethändler oder der Anbieter von Dienstleistungen – Stichwort: Airbnb, Google, YouTube, Uber und so weiter – aus den USA, Kanada oder China kommt.
Ja, die Gesellschaft muss darauf vorbereitet werden, was der technologische Fortschritt für die eigenen Daten bedeutet, daher braucht es Medienschulungen in den Kindergärten, Schulen, Universitäten, aber natürlich auch in den Unternehmen.
Im vergangenen Jahr hatte ich die Möglichkeit, mit unterschiedlichen Stakeholdern aus der Start-up-Szene viele Gespräche zu führen und mir anzuhören, was ihre Sorgen, was ihre Probleme sind. Mit dem Start-up-Paket der Bundesregierung haben wir sicher schon einen großen Schritt in die richtige Richtung getan. Um den Wirtschaftsstandort Österreich noch besser nutzen zu können, braucht es zusätzlich zum Forschungszentrum Silicon Austria, das der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie startet, auch einen Start-up-Campus in Wien.
Was meine ich mit Start-up-Campus? – Es sollen einerseits junge Start-ups die Möglichkeit haben, sich dort einzumieten, aber andererseits auch die Chance haben, mit
großen erfolgreichen Unternehmen zusammenzuarbeiten. Es soll dort Bildungseinrichtungen, Freizeitmöglichkeiten, Wohnmöglichkeiten und Kinderbetreuungsmöglichkeiten geben, also alles, was man in einem Grätzel auch finden kann, aber eben speziell auf Start-ups ausgerichtet.
Österreich ist auf einem guten Weg! Wir brauchen uns nicht zu verstecken und können selbstbewusst in die Zukunft gehen. (Beifall bei der SPÖ.)
10.05
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Hanger. – Bitte.
10.05
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Die beste Möglichkeit, die Zukunft vorauszusagen, ist, sie zu gestalten. Mark Twain hat einmal so treffend formuliert: „Natürlich interessiert mich die Zukunft. Ich will schließlich den Rest meines Lebens darin verbringen.“
Ich halte auch das heutige Thema der Aktuellen Stunde tatsächlich für sehr wichtig und bin der Meinung, dass wir manchmal zu vergangenheitsbezogen diskutieren. In der politischen Gestaltung sollte man doch immer zukunftsbezogen agieren; und die Digitalisierung ist natürlich das Zukunftsthema schlechthin.
Einleitend natürlich auch die Feststellung: Die Digitalisierung ist ja längst da. Kollege Alm hat zu Moore‘s Law ausgeführt – das möchte ich sehr unterstützen –: In den letzten 50 Jahren hat sich die Rechnerleistung der Computerchips alle 18 Monate verdoppelt. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) Man geht davon aus, dass das auch in der Zukunft so sein wird; und das hat auch dazu geführt, dass diese Digitalisierung längst da ist. Virtuelle Büros sind da: 24 Stunden, sieben Tage die Woche, der Ort spielt nicht mehr die große Rolle.
Ich hatte voriges Jahr die Gelegenheit, den jungen österreichischen Unternehmer Leo Widrich kennenzulernen. Leo Widrich hat mit einem Studienkollegen das Studium abgebrochen, ist klassisch nach Kalifornien, Silicon Valley, gegangen und hat dort ein Unternehmen gegründet – 5 000 US-Dollar Startkapital. Nach zwei Monaten wäre er fast wieder nach Österreich zurückgekommen, aber das Unternehmen hat dann – sogenannt – zu fliegen begonnen, mittlerweile 100 Mitarbeiter aus 40 Nationen und – das ist das Besondere – kein Büro mehr. Das Büro ist ausschließlich die virtuelle Welt: Homeoffice, Coworking und anderes mehr.
Digitale Marktplätze und auch Buchungsplattformen im Internet sind mittlerweile Realität – wir kennen das alle. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) Ich möchte daran erinnern, dass wir in der letzten Nationalratssitzung auch erstmals auf eine konkrete Entwicklung im Bereich der Digitalisierung reagiert haben. Wir haben Buchungsplattformen verboten, die Bestpreisklausel anzuwenden. Man hat hier reagiert, und das wird auch in anderen Bereichen notwendig sein, politisch darauf zu reagieren. Wir machen Bankgeschäfte im Internet; die Digitalisierung ist längst da und auch die Sharing Economy hat Digitalisierung möglich gemacht.
Ich möchte grundsätzlich festhalten, dass die Sharing Economy wirklich Chancen bietet – auch das hat Kollege Alm schon ausgeführt. Ich bin heute Früh mit dem Auto von der Stadtgrenze Wien hereingefahren, natürlich war es wie immer sehr mühsam – lange Verkehrsstaus –, und wenn man so diese Autos beobachtet, stellt man fest, dass nahezu in jedem Auto ein einzelner Fahrer sitzt. Wenn es die Digitalisierung möglich macht, da Ressourcen besser zu planen, besser zu verwenden, dann macht es natürlich Sinn.
Ich möchte aber gleich dazusagen – damit spreche ich jetzt diese privaten Taxidienste an –, dass auch ganz klar ist, dass es natürlich Wettbewerbsgleichheit zwischen einem traditionellen Anbieter und diesen sogenannten neuen Anbietern braucht.
Ist nun diese Digitalisierung eine Bedrohung oder eine Chance? – Im Vordergrund steht immer die Frage: Wie geht es mit den Arbeitsplätzen weiter? Da gibt es diese berühmte Studie von Osborne und Frey aus Amerika: Jeder zweite Arbeitsplatz in den nächsten 20 Jahren wird sich verändern. Es gibt eine Studie aus Deutschland zu den Folgen der Digitalisierung. Da kommt also vieles auf uns zu. Vieles wird sich verändern, aber ich glaube, gerade in der politischen Gestaltung ist es enorm wichtig, die Chancen zu sehen. Wo sind die Chancen? – Die Chancen liegen sehr klar auch in der persönlichen Freiheit, man kann 24 Stunden oder sieben Tage in der Woche arbeiten, beziehungsweise den Ort wählen. Das kann man als Bedrohung oder auch als Chance sehen. Es gibt viele Menschen, die diese individuelle Freiheit haben wollen.
Es ist eine Chance für ländliche Regionen. Wenn der Ort im Bereich der Dienstleistungsentwicklung frei wählbar ist, kann das für ländliche Regionen eine Riesenchance sein. Es kann ein Beitrag sein, um Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser zu organisieren. Wenn es einfach ist, daheim zu arbeiten, dann kann man vielleicht auch die Familie zukünftig besser organisieren. Repetitive Arbeiten, Arbeiten, die wirklich auch der Gesundheit schaden, werden vom Computer übernommen – auch das kann man sehr positiv bewerten –, und natürlich wird die Digitalisierung zu einer Erhöhung der Produktivität führen. Das kann, wenn wir es richtig machen, auch den Standort Österreich mit Sicherheit stärken.
Voraussetzung dafür – da komme ich dann wieder zu meinem Lieblingsthema – ist natürlich die Bedingung, dass wir Regionen mit Breitbandinfrastruktur, mit Glasfaserinfrastruktur versorgen müssen. Die Bundesregierung, Österreich ist da auf einem guten Weg, die ersten Programme wurden ja umgesetzt. Es wurden die Programme Backhaul, Access und auch Leerrohr ausgeschrieben. Ich halte es für sehr gut, diese Themen jetzt einmal zu evaluieren, einmal zu schauen, wie sie wirken.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch einmal mehr das Modell Niederösterreich, den niederösterreichischen Weg erwähnen. Da gibt es das Drei-Ebenen-Modell, das würde ich den anderen Bundesländern auch sehr, sehr ans Herz legen. Da gibt es die drei Ebenen. Es gibt die passive Infrastruktur, die im öffentlichen Eigentum bleibt. Wir haben dann den aktiven Netzbetreiber, der quasi das Licht in das Netz gibt. Dann haben wir den Wettbewerb auf Ebene der Provider. Wieso ist das Modell vorbildhaft? – Es ist vorbildhaft, weil wir beides schaffen: Wir nehmen die gemeinwirtschaftliche Aufgabe wahr, dass diese Datennetze im öffentlichen Eigentum bleiben, schaffen es aber trotzdem, dass auf Providerebene tatsächlich der Wettbewerb passiert, weil natürlich nur ein Wettbewerb dafür sorgen wird, dass entsprechende Qualität und dass entsprechende Preise bei den Bandbreiten da sind.
Abschließend: Was sind die wesentlichen politischen Schlussfolgerungen? – Fairer Wettbewerb: Neue Anbieter kommen zu den traditionellen auf den Markt. Da hat die Politik dafür Sorge zu tragen, dass dieser Wettbewerb fair passiert. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Ich glaube, das Thema Arbeitszeitflexibilisierung kommt auf uns zu. Bei diesem Thema ist eines ganz klar: Das muss Arbeitgebern und Arbeitnehmern nutzen. Im Wesentlichen geht es darum, dass wir die Chancen der Digitalisierung nutzen. Da mache ich mir um den Standort Österreich keine Sorgen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Yilmaz.)
10.11
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. – Bitte.
10.11
Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Erfolg von heute ist morgen schon Geschichte. Damit Österreich auf dem Laufenden bleibt, müssen wir dauernd unsere Rahmenbedingungen verbessern und nachschärfen. Unter den Rahmenbedingungen verstehe ich Infrastruktur, das Bildungssystem, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und natürlich auch das Klima und die Politik, die da modulierend arbeiten muss.
Zur Infrastruktur ist heute schon sehr viel gesagt worden. Das ist natürlich eine Grundvoraussetzung: EDV, Straßen, Transportsystem und dergleichen. Relativ wenig ist über das Allerwichtigste gesagt worden, nämlich – und Sie, Herr Minister, haben das ja angesprochen –: Damit die qualifizierten Jobs, die geschaffen werden, auch mit Menschen, mit Nachkommenden befüllt werden und besetzt werden können, bedarf es eines funktionierenden Bildungssystems. Da haben wir ja diese Woche wieder einmal katastrophale Ergebnisse durch die PISA-Studie präsentiert bekommen; und die Reaktion der Politik war genau das, was wir uns nicht vorstellen, nämlich Noten abzuschaffen, zu nivellieren, Leistung, Disziplin abzuschaffen und ein lebenslanges Begleiten, nicht Fördern und Fordern einzuführen.
Ich weiß schon, dann kommt wieder der Vorwurf, wir haben eine Art Steinzeitpädagogik, die wir da anwenden wollen. Ich sage Ihnen aber – wir haben das auch in Aussendungen kundgetan, wir werden das auch heute noch unter einem Tagesordnungspunkt besprechen –: Es braucht Anstrengung, Leistung, Disziplin, sonst wird das System nicht funktionieren. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir müssen ja immerhin mit China, Südkorea, Russland und den USA mithalten. Dort ist das alles eine Selbstverständlichkeit. Nach der Grundschule kommt die Universität. Da haben wir ein Erfolgsmodell. Dieses Erfolgsmodell ist die Fachhochschule. Da werden diese Prinzipien angewendet: Wir haben dort einen Aufnahmetest, wir haben dort Studiengebühren, wir haben dort einen anwendungsorientierten Lehrplan, und das Ganze basiert auf Leistung. Das ist momentan eine wichtige Säule für unseren akademischen Nachwuchs.
Ganz anders schaut es wieder auf der Universität aus. Die Universität von heute hat einen Haufen Probleme, die wir hier jetzt nicht besprechen können. Ich möchte nur sagen: Es schaut sehr, sehr düster aus im Bereich der Lehre und der Forschung aufgrund der sogenannten Tenure Tracks für den Mittelbau an den Universitäten. Da sind wir auch daran, Vorschläge auszuarbeiten, und wir werden das in einem Programm im Jänner und Februar vorlegen.
Auf alle Fälle wollen wir uns mit dem Silicon Valley vergleichen. Sie sagen: Silicon Austria soll geschaffen werden! – Ja, ich war heuer auch dort und habe mir das angesehen. Und ich muss nicht wiederholen, was dort alles positiv läuft. Jeder, der dort hinfährt, sagt, das ist eine Sensation, betont die Stimmung, die Atmosphäre dort. – Ja, das stimmt. Warum ist das dort so? – Dort weht durch die Gänge der Universitäten, die ja dort auch im engsten Raum angesiedelt sind, der Wind of Change. Was haben wir? – Wir haben den Fog of Stagnation in den Universitäten.
Wir müssen – und das sage ich jetzt einmal klipp und klar – die verstaubten Ideologien der Alt-Achtundsechziger aus den Universitäten herausbringen und brauchen an den österreichischen Universitäten eine leistungsoffensive, leistungsorientierte, weltoffene akademische Sprinter- und Langlaufstruktur. Nur so können wir Leistung hervorbringen und im internationalen Vergleich mithalten. (Beifall bei der FPÖ.)
Darüber hinaus braucht es natürlich auch wirtschaftliche Rahmenbedingungen – und das haben Sie ja auch richtig gesagt, Herr Minister –, aber: In Österreich gibt es jede
Menge bürokratischer Hürden, welche leider jegliche Kreativität bereits im Keim erstickt und so die Ansiedelung wichtiger internationaler Technologieträger erschwert. Sie haben eine Erhebung, eine Studie präsentiert; ich habe leider hier eine andere, die im Auftrag der US-Handelskammer in Österreich vom Beratungsunternehmen PricewaterhouseCoopers durchgeführt wurde, die dem österreichischen Wirtschaftsstandort eine sinkende Attraktivität bei rund hundert Firmen aus den USA attestiert. Lediglich 8 Prozent der US-Firmen, die an den Umfragen teilgenommen haben, glauben, dass sich die Standortqualität in Österreich verbessert hat. 35 Prozent sehen hingegen Verschlechterungen. In allen Problemfeldern hat sich Österreich damit im letzten Halbjahr weiter verschlechtert, wodurch die Standortpolitik noch negativer als bei der letzten Umfrage zu bewerten ist. Das ist leider eine Realität.
Sie haben zwar am 8. November des Jahres ein ambitioniertes Forschungspaket verabschiedet. Allerdings wird man darauf warten müssen, wie diese Dinge tatsächlich mit finanziellen Mitteln ausgestattet werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, was für uns fehlt, ist der neue Gründergeist, ein innovationsfreundliches Klima und eine entsprechende Aufbruchsstimmung. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Dazu bedarf es, wie gesagt, einer Doppelstrategie: Es braucht einerseits attraktive Forschungsbedingungen, um junge Talente heranzubilden, und zum anderen den Abbau bürokratischer Hemmnisse, um den Technologiestandort Österreich einladender zu gestalten und die Abwanderung innovativer Unternehmen zu verhindern. – Danke vielmals. (Beifall bei der FPÖ.)
10.16
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Köchl zu Wort. – Bitte.
10.16
Abgeordneter Matthias Köchl (Grüne): Geschätzte Kolleginnen! Geschätzte Kollegen! Vielleicht sollte man, wenn man über den technologischen Wandel spricht, einmal hundert Jahre zurückblicken. Deswegen steige ich einmal mit einem Text von Peter Rosegger ein, der 1902 Folgendes geschrieben hat:
„Auf der eisernen Straße heran kam ein kohlschwarzes Wesen. Es schien anfangs stillzustehen, wurde aber immer größer und nahte mit mächtigem Schnauben und Pfustern und stieß aus dem Rachen gewaltigen Dampf aus. Und hinterher –
‚Kreuz Gottes!‘ rief mein Pate, ‚da hängen ja ganze Häuser dran!‘ (…)
Das bringt kein Herrgott mehr zum Stehen! fiel’s mir noch ein. Da hub der Pate die beiden Hände empor und rief mit verzweifelter Stimme: ‚Jessas, Jessas, jetzt fahren sie richtig ins Loch!‘
Und schon war das Ungeheuer mit seinen hundert Rädern in der Tiefe; die Rückseite des letzten Wagens schrumpfte zusammen, nur ein Lichtlein davon sah man noch eine Weile, dann war alles verschwunden, bloß der Boden dröhnte, und aus dem Loch stieg der Rauch.
Mein Pate wischte sich mit dem Ärmel den Schweiß vom Angesicht und starrte in den Tunnel.
(…) im Waggon waren Bänke, schier wie in einer Kirche; und als wir zum Fenster hinausschauten – ‚Jessas und Maron!‘ schrie mein Pate, ‚da draußen fliegt ja eine Mauer vorbei!‘
Jetzt wurde es finster, und wir sahen, daß an der Wand unseres knarrenden Stübchens eine Öllampe brannte. Draußen in der Nacht rauschte und toste es, als wären wir von gewaltigen Wasserfällen umgeben, und ein ums andere Mal hallten schauerliche Pfiffe. Wir reisten unter der Erde.
Der Pate hielt die Hände auf dem Schoß gefaltet und hauchte: ‚In Gottes Namen. (…)‘
(…) ,Beim Dampfwagen da – ’s ist doch der Teufel dabei!‘“ – Also so viel zur Technologie.
Vor über hundert Jahren gab es noch die Angst, wenn man mit dem Zug in den Tunnel einfährt, dass das Trommelfell platzen wird. – Ja, wenn wir heute auf die Idee kommen würden, zum Beispiel im ländlichen Raum, dort, wo kein öffentlicher Verkehr, kein Zug, kein Bus und auch sonst nichts fährt, eine Selbsthilfegruppe zu machen – nennen wir sie einmal Uber –, um uns mit Smartphones zu organisieren, wie wir uns gegenseitig helfen, Mobilität sicherzustellen, dann ist diese Selbsthilfegruppe namens Uber in Österreich derzeit nicht möglich, sondern es kommt dann ein Taxidienst wie in Wien im 1. Bezirk heraus, weil die österreichische Gewerbeordnung gar nicht zulässt, dass man sich am Land mit dem Nachbar über Smartphone organisiert. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) Das war zum Beispiel die Ursprungsidee.
Das Thema Sharing Economy ist ganz aktuell – dazu habe ich gerade zuletzt einen Antrag gestellt, der im Wirtschaftsausschuss vertagt wurde –, wie wir Güter gemeinsam teilen. Das hat sehr viel damit zu tun, und das hat auch sehr viel mit Europa zu tun, denn wenn man sich die Frage stellt, ob man jetzt eine App entwickelt, ein neues Produkt entwickelt, dann merkt man, dass es einen Unterschied macht, ob man das in den Vereinigten Staaten oder in Europa macht, denn in der EU wird das etwas kompliziert. Da geht es eigentlich darum, dass man Rahmenbedingungen und ähnliche Grundbedingungen gemeinsam schafft – nennen wir es also einmal Vereinigte Staaten von Europa –, also dass man in diese Richtung denkt.
Es gibt aber auch Themen wie ethische Fragen. Wenn wir von selbstfahrenden Autos reden – wir haben es heute schon mehrfach gehört –, dann ergibt sich, wenn das Auto selbst fährt, ausweichen muss und an beiden Seiten Menschen stehen, irgendwann die Problemstellung, dass der Computer eine Entscheidung treffen muss, in welchem Fall das Schadensrisiko geringer ist, also ob das Auto nach rechts oder nach links ausweicht. Das sind also sehr schwierige Fragestellungen. Die Politik hat da noch einiges zu tun.
Medienkompetenz gehört für mich genauso in den Bereich des technologischen Fortschritts. In Zeiten, in denen die Menschen auf Facebook alles teilen – und ich meine, da sind wir uns einig, da wird ja wirklich alles geteilt, und kein Mensch achtet mehr darauf, was das für eine Quelle ist, und die Kompetenz, die unterschiedlichen Quellen entsprechend unterschiedlich zu beurteilen, ist drastisch gesunken –, da müssen wir das Thema Medienkompetenz wieder hervorheben.
In der heutigen Zeit wird auch der Hass schon digitalisiert. Jetzt könnte man sagen, na ja, den Hass in Nullen und Einser zu zerlegen, ist etwas Positives, aber ganz so positiv sehe ich es dann doch nicht. Auch der Hass wird also digitalisiert, und dagegen können wir nur ankämpfen, indem wir die Medienkompetenz stärken.
Das Thema Erwerbsarbeitslosigkeit kommt immer wieder. Es wird immer über Arbeitslosigkeit und Arbeitsmarkt gesprochen, aber das Wort Erwerbsarbeitslosigkeit ist etwas präziser, denn Arbeitslose gibt es eigentlich nicht, das Thema ist vielmehr: Wie kann die Arbeit, die in vielen verschiedenen Bereichen verrichtet wird, auch entsprechend bezahlt werden? – Das sind die Themen, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen.
Dazu gehört auch die Frage nach einem modernen Steuersystem. Wenn wir schon davon sprechen, dass die Roboter unsere Arbeit übernehmen, dann können wir doch darüber sprechen, dass die Roboter auch Sozialabgaben oder Steuern zahlen. Das ist das Thema, das man noch unter dem Begriff der Maschinensteuer in der Logik der Siebzi-
gerjahre argumentiert, aber ich meine, man könnte sich darauf verständigen, dass auch die Roboter Steuern und Sozialabgaben zahlen, geschätzte ÖVP!
Kollege Hanger von der ÖVP hat vorhin davon gesprochen, 24 Stunden zu arbeiten – das sehe ich nicht so. Oder meinen Sie sieben Tage die Woche arbeiten? – Das sehe ich nämlich auch nicht so. Da möchte ich schon um ein bisschen Klarheit bitten und darum, den Menschen im Vordergrund zu sehen und nicht immer nur die Technologie. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)
10.21
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte.
10.21
Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Wir haben heute sehr viele Phrasen und auch Plattitüden zu diesem Thema gehört. Es ist immer wieder um Buzzwords gegangen, und insbesondere Herr Klubobmann Schieder hat damit begonnen, indem er einzelne vielleicht unproblematische Erfindungen hervorgehoben hat, die sehr wohl Verbesserungen für den Alltag der Menschen mit sich gebracht haben – aber ich meine, darum geht es in dieser Frage gar nicht.
Die Dinge, die jeder sofort als offensichtlich positiv empfindet, sind ja gar nicht das Problem in dieser Debatte. Es geht um eine Haltungsreform, die wir eigentlich uns selbst auferlegen müssen – eine Reform der Haltung, die wir ganz grundsätzlich gegenüber dem Neuen haben, so ganz im Sinne von Star Trek: „to boldly go where no man has gone before.“
Das machen wir in Österreich jedoch ganz sicher nicht, denn technologischer Wandel bedeutet ja eine ständige und vielleicht auch beschleunigte Veränderung von bestehenden Arbeitsplätzen, von bestehenden Prozessen und auch von Berufsbildern und Dienstleistungen, die wir in unserem Land haben. Das ist das, was man vielleicht auch unter Schumpeters „schöpferischer Zerstörung“ zusammenfassen kann, denn es tut ja manchmal auch weh. Es tut manchmal auch weh, aber wir sind oft gar nicht bereit, diesen Weg zu gehen – „boldly“.
Technologischer Fortschritt, das haben wir heute auch schon gehört, ist so alt wie die Menschheit selbst – aber wir müssen ja nicht glauben, dass dieser Fortschritt gerade jetzt damit beginnt, massenhaft Arbeitsplätze zu vernichten, während das in der Vergangenheit nicht der Fall war. Damals haben wir im Vergleich zu heute genauso wirklich harte, krasse Veränderungen der gesamten Gesellschaft, der gesamten Landschaft erlebt – beziehungsweise haben wir diese vielleicht nicht selbst erlebt.
Ich möchte heute auch etwas zitieren. Hubert Markl hat für das Buch „Wie kommt das Neue in die Welt?“ ein Essay geschrieben. Hubert Markl war Zoologe, Wissenschaftsmanager, Präsident der Max-Planck-Gesellschaft und hat auch das Gründungsdokument für das IST Austria mitverfasst. Er schrieb in diesem Essay: „Erst die hohe Wertschöpfung innovativer Leistung ist es, die viele neue, andersartige Beschäftigungspotentiale freisetzt“ – und der Effekt dieser neuen Beschäftigungsmöglichkeiten wird großteils positiv gesehen, dazu gibt es immer wieder Studien.
Es gibt auch andere positive Effekte, die im Rahmen dessen mit sich gebracht werden – aber natürlich gibt es in dieser Diskussion auch Verlierer, die wir nicht verschweigen dürfen. Wenn es jedoch darum geht, was wir überhaupt möglich machen können, dann sind in Österreich schon noch ein paar gesetzliche Änderungen notwendig, um diese positive Landschaft für neue Entwicklungen überhaupt zu ermöglichen.
Da geht es um Fragen der Bildung, Fragen der Entbürokratisierung, Flexibilisierung, was wir heute auch oft gehört haben – Dinge, die es der Wirtschaft ermöglichen, diese massive Veränderung der Prozesse überhaupt verarbeiten zu können. Natürlich geht es auch um Themen wie Venture-Capital, denn ohne das Kapital kann man diese schönen Dinge, die Sie heute erwähnt haben, Herr Schieder, auch nicht erfinden.
Um noch einmal Hubert Markl zu zitieren: „Der freie Markt, die freie demokratische Willensbildung, die freie öffentliche, argumentative Auseinandersetzung sind die wichtigsten Rahmenbedingungen für eine solche qualitative Leistungsbewertung des Neuen im Wettbewerb mit dem Bestehenden.“
Wir müssen uns auch darüber Gedanken machen, wie wir all jenes, das neu ist, bewerten – und haben wir als gesamte Gesellschaft überhaupt die Fähigkeit, diese Bewertung durchzuführen?
Die Notwendigkeit dieser Diskussion zeigt sich an einem Thema, das ich hier gerne immer wieder erwähne: CRISPR/Cas9, die sogenannte Genschere. Diese Methode wurde in Wien mitentwickelt, und da geht es etwa um die medizinisch genutzte Variante, was sogenannte rote Gentechnik ist – nicht gleich erschrecken, nur weil da das Wort Gen drinsteckt. Wissenschafter haben die Hoffnung, dass mithilfe von CRISPR/Cas9 zum Beispiel Aids endgültig besiegt werden kann.
Das sieht so aus, dass man einen Teil der DNA – also diese Andockstelle in den Genen, die bei Menschen zur HIV-Infektion führen – herausnimmt, und die Genstruktur dieser Menschen sieht danach genauso aus wie bei jenen, die zufällig immun gegen HIV sind. Das kann auch eine Lösung für viele andere Krankheiten sein, die ganz klar genetische Ursachen haben: Sichelzellenanämie, Chorea Huntington, Bluterkrankheit – diese Krankheiten könnten in Zukunft möglicherweise kein Problem mehr für uns alle sein, aber da muss man den Mut haben, so ein Thema auch offen anzugehen.
Deutsche Wissenschafter haben eingemahnt, dass man eben die wissenschaftlichen, ethischen und rechtlichen Möglichkeiten dieses Genome Editing offen ansprechen und eine öffentliche Debatte darüber stattfinden muss – aber diese gibt es nicht. Die Bioethikkommission im Bundeskanzleramt hat bis jetzt eine Sitzung dazu gehabt, wo einmal darüber gesprochen wurde, was eigentlich der Rest der Welt macht – weiter sind wir in Österreich noch nicht gekommen.
Wir können und müssen uns aber eben schon auch Gedanken darüber machen: Nicht alles, was neu ist, ist immer gut. Wir sollen und müssen uns auch selbst die Frage stellen: Ist es das, was wir wollen? – So weit müssen wir aber erst einmal kommen, diese Dinge zu erkennen. Passend dazu abschließend noch ein Zitat von Adolf Loos: „Man darf nur dann etwas Neues machen, wenn man etwas besser machen kann.“ – Da müssen wir hin. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)
10.27
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Schieder.)
10.27
Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte ZuseherInnen auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Der technologische Wandel als Chance für den Standort Österreich wurde bereits sehr eingehend mit allen Argumenten für und wider beschrieben. Von den modernsten Darstellungen bis zu jenen von Peter Rosegger haben wir jetzt alle Darstellungen bereits gehört, mit sämtlichen Ängsten und Furchtaussagen, die immer wieder mit Technik in Zusammenhang gebracht werden.
Herr Minister Leichtfried hat gesagt, wir hätten die Möglichkeit, uns entweder selbständig zu positionieren oder mitzuschwimmen. Kollege Schieder hat vom Menschen im Mittelpunkt gesprochen, und ich denke, genau das ist die Antwort, die die Politik geben muss.
Wo bleibt der Mensch, wenn gerade auch in Bezug auf den technologischen Wandel immer wieder die Nachhaltigkeit angesprochen wird, die Nachhaltigkeit als Schlagwort missbraucht wird, weil sie so nicht gelebt wird? Kollege Hanger hat aufgezeigt, welch brutaler Wandel im ländlichen Raum passiert, und hat die Chance mit dem digitalen Marktplatz gesehen.
Da haben wir aber gleich die Gefahren: Wir haben gerade in den letzten Wochen den Medien entnehmen können, wie viel entgangene Steuereinnahmen Amazon für diesen Staat, für diese Republik Österreich bedeutet, weil Amazon eben die Steuern umgeht. Die Gefahr der digitalen Entwicklung ist auch von der Seite der Kriminalität her darzustellen, da geht es etwa um Hacker und um alle anderen Möglichkeiten, die die Gefahr bergen, dass die Menschlichkeit immer weiter zurückgedrängt wird.
Was den ländlichen Raum betrifft, Kollege Hanger, gibt es ja Forschungen, wo man jetzt daran arbeitet, den Traktorführer oder den Bauern durch einen Computer zu ersetzen – ich lasse das nicht als Verbesserung gelten! Wenn ich über meine Felder fahre, dann betrachte ich das Ganze, dann habe ich die Kultur im Auge, dann habe ich den Unkrautzustand und den Düngezustand im Auge und beobachte alles – und ich bin aber überzeugt, dass es Wissenschafter gibt, die sagen, der Roboter könne das besser als der Mensch.
Wenn wir uns so weit zurückdrängen lassen, werden wir die großen Verlierer dieser Entwicklung sein, das muss völlig klar sein. Ich möchte auf eine ganz konkrete Entwicklung zu sprechen kommen: Erst vor ungefähr zwei Wochen habe ich hier die Lenzing AG als Musterbeispiel erwähnt, als Musterstandort in unserem Bezirk, als Industriestandort, wo wirklich innovativ geforscht wird. Wenn wir jetzt die Zeitung lesen, müssen wir leider feststellen, dass die Lenzing AG das neue Werk mit 265 Millionen € Investitionssumme in Alabama errichten dürfte.
Dort werden nicht nur 165 Arbeitsplätze geschaffen, sondern wenn wir das Gesamte betrachten, die Zulieferbetriebe und alle vor- und nachgelagerten Bereiche, müssen wir diese Zahl mindestens mal drei rechnen. Kollegin Winzig, wenn du dann sagst, dass die Konzerne ihren Märkten folgen, dann sind wir genau bei diesem Raubtierkapitalismus, den ich dir bei den Diskussionen um CETA und TTIP immer wieder vorwerfe.
Wenn wir alles Eigenständige, alles Können und Wissen am Altar der Globalisierung opfern, dann sind wir als Standort tot – das muss uns klar sein, das können wir nicht schönreden! Wir sind da ganz besonders gefordert. (Beifall beim Team Stronach.)
Ich möchte ein ganz einfaches Beispiel von einem Industriebetrieb bringen, bei dem man heute nur mehr ein Zentrallager sieht, eine Zentrallogistik, keine Menschen mehr. Wo früher 14 Mitarbeiter waren, werden jetzt die Stapler natürlich mit Robotern betrieben, da ist kein Mensch mehr.
Wir haben zunehmend die Diskussion über Burnout – ich habe gerade über „Dr. Google“ als Medizinberater gelesen –, weil die Menschlichkeit immer mehr aus den Betrieben hinausgedrängt wird. Der Grund ist, dass die Dividende und der Ertrag dieses Raubtierkapitalismus keine Menschlichkeit und keine Nachhaltigkeit verträgt, sondern ausschließlich Zahlen und Gewinne, Profite auf dem Rücken der Menschen. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
Herr Kollege Katzian, das ist das Thema. Es wurden gerade wieder nachhaltig 2 500 Arbeitsplätze in der Steiermark geschaffen. Herr Kollege, es ist eigentlich schade, dass du die Chance nicht begreifst: Wer die Löhne zahlt und wer sie fordert – das ist der große Unterschied, mein Lieber. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
Ohne Betriebe, ohne einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort geht es nicht. Das ist das ganz Entscheidende: Dieser Wirtschaftsstandort Österreich muss zum Vorzeigestandort für Europa, für die ganze Welt gemacht werden. Ich denke da besonders an den Bereich Lebensmittel, ich denke besonders an die Bereiche nachhaltige Energiesouveränität und Lebensmittelsouveränität. Ich meine, da hätten wir so einen riesigen Markt, dass wir uns nicht auf dem Markt der Konzerne die Schädel einschlagen müssen, sondern wir uns da nachhaltig positionieren können. (Beifall beim Team Stronach.)
10.32
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
10.32
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben die Aktuelle Stunde zum Thema „Technologischer Wandel als Chance für den Standort Österreich“. Forschung, Innovation und Technologie sind die treibenden Kräfte, was Wirtschaftswachstum betrifft, was Wettbewerbsfähigkeit betrifft, was Beschäftigung betrifft.
Forschung und Entwicklung verändern ständig unser Leben, wie zum Beispiel Breitbandinternet. Innovative Lösungen helfen uns, die Zukunft zu meistern und, ganz wichtig und dringend notwendig, neue Arbeitsplätze zu schaffen, um Wohlstand zu schaffen, denn jeder Arbeitslose ist einer zu viel – das haben wir gehört, das stimmt auch so.
Man muss aber schon auch darauf achten, dass diese Gehälter und Löhne so sind, dass die Leute, die diese neuen Berufe ergreifen, auch davon leben können. Sonst nützt uns der modernste Beruf nichts, wenn die Leute davon nicht mehr leben können. Ich meine, ganz, ganz wichtig ist es, Herr Minister Leichtfried, dass dazu durch den Staat Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, damit Österreich in dieser Liga mitspielen kann. – Herzlichen Dank. (Beifall der Abgeordneten Lugar und Schenk.)
10.33
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 10966/J/J bis 11074/J
2. Anfragebeantwortungen: 9918/AB bis 10150/AB
3. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem das IAKW-Finanzierungsgesetz geändert wird (1414 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die unentgeltliche Eigentumsübertragung von Liegenschaften und Mobilien des Bundes an das Land Salzburg erlassen und das Bundesimmobiliengesetz geändert wird (1415 d.B.)
Verwaltungsreformgesetz BMLFUW (1456 d.B.)
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Budgetausschuss:
Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 67 Abs. 4 BHG 2013 über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag 30. September 2016 (Vorlage 120 BA)
Monatserfolg Oktober 2016, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 121 BA)
Immunitätsausschuss:
Ersuchen des Fernmeldebüros für Wien, Niederösterreich und Burgenland, BMVIT-631.540/0635-III/FBW/2016, um Zustimmung zur Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat III. Präsident Ing. Norbert Hofer und Klubobmann Heinz-Christian Strache
Zurückziehung:
Ersuchen des Fernmeldebüros für Wien, Niederösterreich und Burgenland, BMVIT-631.540/0635-III/FBW/2016, um Zustimmung zur Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat III. Präsident Ing. Norbert Hofer und Klubobmann Heinz-Christian Strache
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition Nr. 93 betreffend „Erhalt und Ausbau des Bahnhofes Wiesing-Münster“, überreicht vom Abgeordneten Hermann Gahr
Bürgerinitiative Nr. 111 betreffend „die ökologische Ausrichtung und die soziale Absicherung der Energiewende in Österreich.
Zum Wohlergehen der Menschen und zur Schonung von Lebensräumen und Natur.“
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Wissenschaftsausschuss:
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat Bosnien und Herzegowinas über die wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit (1370 d.B.)
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Familienausschuss:
Siebenter Bericht der Bundesministerin für Familien und Jugend zur Lage der Jugend in Österreich (III-330 d.B.)
Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:
Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Aktivitäten der AMA-Marketing GesmbH (Geschäftsjahr 2015) aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 8. Juli 2014 (29/E XXV.GP) (III-329 d.B.)
*****
Präsidentin Doris Bures: Weiters teile ich mit, dass der Elfte Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses an die Mitglieder des Nationalrates verteilt wurde.
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsidentin Doris Bures: Der Klub Team Stronach hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 11075/J des Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Österreichische Produkte statt umwelt- und gesundheitsschädlichem Palmöl aus dem Regenwald“ dringlich zu behandeln. (Die Dringliche Anfrage hat nicht die Nummer 11075/J, sondern die Nummer 11076/J. Siehe Korrektur durch Präsidenten Kopf, S. 74.)
Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr aufgerufen.
Fristsetzungsantrag
Präsidentin Doris Bures: Weiters teile ich mit, dass Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill beantragt hat, dem Außenpolitischen Ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1934/A(E) der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzierung von gewaltsamen Konflikten bei der Rohstoffbeschaffung unterbinden eine Frist bis 30. Jänner 2017 zu setzen.
Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 7, 8 bis 11, 12 bis 22, 28 und 29, 30 und 31 sowie 34 und 35 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 128, FPÖ 119, Grüne 100 sowie NEOS und STRONACH je 52 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 26 Minuten. Darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargelegten Redezeiten.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1917/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Mag. Gerald Loacker, Ing. Waltraud Dietrich, Ing. Norbert Hofer, Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird (1418 d.B.)
2. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1347 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird (1420 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1353 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Statistik zu Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden (Straßenverkehrsunfallstatistik–Gesetz) erlassen und das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird (1421 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1059/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Grundlage für Verkehrsstatistik (1422 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1356 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (28. StVO-Novelle) (1423 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1358 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (18. FSG-Novelle) (1424 d.B.)
7. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1884/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhaltung des grenzüberschreitenden Zugsverkehrs mit Italien (1428 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zu den Punkten 1 bis 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Es handelt sich hiebei um Berichte des Verkehrsausschusses. Hinsichtlich der einzelnen Ausschussberichte verweise ich auf die Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.
10.37
Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister Leichtfried! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde jetzt versuchen, im Eilzugstempo durch sieben Tagesordnungspunkte zu ziehen.
Ich beginne mit dem 1. Punkt der Tagesordnung, da geht es um das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz. Es ist gut, dass es einen einstimmigen Antrag gibt, dieses Gesetz dahin gehend zu verändern, dass es jetzt eine Beförderungspflicht für Assistenzhunde gibt, das ist ein richtiger Ansatz. Bisher wurden Menschen, die einen solchen Hund gebraucht haben, der ohne Maulkorb und ohne Leine geführt werden darf, oft zurückge-
wiesen. Das war eine ziemliche Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität bei der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel.
Zum Tagesordnungspunkt 2, dem Bundesstraßengesetz, wird mein Kollege Harald Walser sprechen.
Ich komme nun zum Thema Bundesgesetz über die Statistik zu Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden. Herr Minister, Sie wissen, dass im Regierungsübereinkommen vorgesehen ist, dass es eine Rechtsgrundlage für die gesamte Verkehrsstatistik geben soll. Mit diesem Gesetz wird nur ein Teil dessen, was die Regierung eigentlich ausgemacht hat, abgedeckt.
Uns ist das zu wenig. Sie haben gesagt, Ihnen sei es wichtig gewesen, dass Sie jetzt einmal wenigstens einen Teil vorziehen – es ist schön, dass etwas weitergeht, aber nach drei Jahren rot-schwarzer Regierung wäre es doch Zeit, dass man die gesamte Verkehrsstatistik regelt, und nicht nur jene mit Personenschaden im Straßenverkehr.
Was uns nicht schmeckt, ist die kurze Begutachtungsfrist von nur 11 Tagen, das wurde auch in der Begutachtung stark kritisiert, weil es da auch um ganz wesentliche datenschutzrechtliche Fragen geht.
Wir kritisieren auch, dass diese statistische Auswertung, bei der es um hohe Kompetenz im Datenschutz geht, nicht zwingend bei der Statistik Austria angesiedelt wird, sondern dass es möglich ist, diese Statistikleistungen auszuschreiben und quasi irgendjemanden vom Markt zu nehmen, der halt am billigsten anbietet. Das widerspricht dem, was die EU vorgibt, nämlich, Statistik an einer sehr kompetenten Stelle zu bündeln. Da haben wir die Statistik Austria und sollten das deswegen zwingend bei dieser machen – daher keine Zustimmung von uns.
Sie ändern die Straßenverkehrsordnung. – Da gibt es ein paar Punkte, die wir durchaus unterstützen, aber auch einiges, das einfach nicht geht. Es gibt eine unsachliche Ausnahme vom Wochenendfahrverbot für Beleuchter und Beschaller, wo wir Grüne uns fragen: Welche Lobbyistengruppe war da so erfolgreich am Werk, dass das kommt?, aber noch viel wichtiger ist, es gibt eine weitere Lockerung des Werbeverbotes.
Sie, Herr Minister, sind angetreten mit der Ansage: Ich will null Verkehrstote. Wer null Verkehrstote will – zugegeben: ein hehres Ziel –, der muss alles tun, um Straßen sicher zu machen. Und mit der Lockerung des Werbeverbotes ist es mehr als heute möglich, zum Beispiel bei Wahlen Werbetafeln im Straßenraum aufzustellen. Es obliegt der Bezirkshauptmannschaft zu beurteilen, wann eine Werbetafel den Verkehr gefährdet, und da wird es sehr unterschiedliche Auslegungen geben.
Ich kann mich an Wahlkämpfe erinnern, wo es leider Tote gab, und zwar in diesem Fall sogar ein totes Kind, weil dieses hinter einer Werbetafel stand und dann auf die Straße hinausgetreten ist. Der Autofahrer hat das Kind nicht gesehen und hat es überfahren. Das sind ganz tragische Folgen, und wir finden, dass man einer weiteren Lockerung des Werbeverbotes, die nur die Werbewirtschaft will, nur entgegentreten kann.
Nächster Punkt, Führerscheingesetz neu: Da gibt es viele gute Punkte, daher verlangen wir eine getrennte Abstimmung – das Verlangen ist eingebracht –, aber einen Punkt gibt es, wo wir nicht mitgehen, und das ist die Möglichkeit des Alkolocks. Als ich erfahren habe, dass Sie das einzuführen gedenken, habe ich gedacht, man kann ja einmal schauen, ob das etwas bringt. Nur hat die Begutachtung betreffend das Alkolock ergeben, dass hinter dieser Frage sehr viele große Fragezeichen stehen. Das Alkolock ist ja so etwas Ähnliches wie die Fußfessel, es ist quasi eine Erleichterung beim Führerscheinentzug: Nach der Hälfte der Zeit, für die einem besoffenen Autofahrer der Führerschein entzogen wurde, kann dieser, wenn er entsprechend Geld hat und sich das Alkolock einbauen lässt, dann mit Alkolock früher schon wieder Auto fahren.
Jetzt haben alle relevanten Studien ergeben, dass die Rückfallwahrscheinlichkeit eines Alkolenkers genau gleich hoch ist, ob er ein Alkolock verwendet oder nicht – mit einer Ausnahme: wenn es eine sehr gute und konzentrierte verkehrspsychologische Betreuung für diesen unter Alkoholeinfluss fahrenden Autofahrer gibt. Und genau diese fundierte psychologische Betreuung des Alksünders sehen Sie nicht vor.
Das heißt, wenn Ihnen Verkehrssicherheit ein Anliegen ist, wenn es Ihnen ein Anliegen ist, dass Sie Menschen, die unter Alkoholeinfluss am Steuer gefahren sind und damit viele andere gefährdet haben, auf den Pfad der Tugend zurückholen wollen, dann müssen Sie für eine entsprechende gute verkehrspsychologische Betreuung sorgen – und genau das fehlt. Daher sagen viele Fachleute, das, was Österreich da macht, ist ganz nett, aber es bringt in der Praxis nichts. Der, der sich das Alkolock leisten kann, der darf früher wieder Auto fahren, und der andere muss halt warten. – Für so etwas haben wir bei einem Minister, der Verkehrssicherheit ganz oben auf seine Agenda geschrieben hat, kein Verständnis.
Ich komme zum letzten Punkt: Da geht es darum, dass Italien im grenzüberschreitenden Zugsverkehr die Schienenmauten massiv anheben will, und zwar um bis zu 130 Prozent. Die können das noch, weil sie eine EU-Vorgabe noch nicht umgesetzt haben, die Österreich schon umgesetzt hat. Wir bauen derzeit um Milliarden von Euro teure Bahntunnels, um Güter und Personen auf die Bahn zu bringen, aber angesichts dieser massiven Erhöhung der Schienenmaut im grenzüberschreitenden Verkehr sagen die ÖBB, sagt die Deutsche Bahn und sagen andere Bahnen, wir wissen nicht, ob wir uns den grenzüberschreitenden Zugsverkehr nach Italien noch leisten können – oder wir müssen mit den Preisen so hinaufgehen, dass viel weniger Menschen Zug fahren.
Das kann es nicht sein, und daher verlange ich, dass Sie, Herr Minister, alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten ausnützen, um das abzuwenden. Wir können doch nicht Milliarden in den Bahnausbau stecken, und dann drehen die Italiener mit ihrer Schienenmautpolitik diese Züge ab! Und Sie wollen mit Mehrheit im Haus diesen Antrag von uns ablehnen?! – Dafür fehlt uns jegliches Verständnis.
Ich werbe nochmals dafür, dass wir auf Italien einwirken, alles zu tun, damit wir auch mit einer intelligenten und guten Schienenmautpolitik Verkehr von der Straße auf die Schiene bringen. Es liegt an Ihnen, hier tätig zu werden, und ich hoffe, dass das Parlament dieses Ansinnen am Ende doch noch unterstützt. (Beifall bei den Grünen.)
10.45
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.
10.45
Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist mir eine große Freude, im Namen der Frau Abgeordneten Gusenbauer-Jäger die Damen und Herren der Berufsschule 7 aus Linz hier im Haus begrüßen zu dürfen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der heute zu beschließenden Gesetzesinitiative gelingt es, wie ich meine, ein ganzes Paket für mehr Verkehrssicherheit auf den Weg zu bringen.
Erstens: Für viele Menschen ist der Mopedführerschein der Einstieg in den motorisierten Individualverkehr, darum ist es wichtig, dass insbesondere diese Ausbildung auf einem wahrlich qualitativ hohem Niveau stattfindet. Mit der heute zu beschließenden Reform wird das auch sichergestellt.
Zweitens: Für junge Autofahrerinnen und Autofahrer hat sich der Probeführerschein als wichtiger Beitrag zur Senkung von Unfallzahlen erwiesen. Die Probezeit wird nun von zwei auf drei Jahre verlängert, um diese positive Wirkung weiter zu verstärken.
Nun zum Dritten: Es ist ebenfalls sehr positiv, dass zukünftig Radarbilder verwendet werden können, um zum Beispiel die Gurtanlegepflicht, das Handyverbot, die Helmpflicht, Kindersicherung und so weiter zu kontrollieren beziehungsweise Verstöße dagegen zu ahnden. Das ist wahrlich sinnvoll, weil Verkehrssicherheit eben beides braucht: auf der einen Seite Bewusstseinsbildung und auf der anderen Seite wirksame Kontrolle.
Viertens: Eine Maßnahme für mehr Kontrollen und gleichermaßen zur Bewusstseinsbildung sind die Alkolocks. Dadurch, sehr geehrte Damen und Herren, können Alkolenker in Zukunft, wenn sie das selbst wollen, nach der halben Führerscheinentzugszeit wieder mit dem eigenen Auto fahren, allerdings mit Alkolock und damit mit garantierten 0,0 Promille, und das doppelt so lange wie die restliche Entzugsdauer, mindestens aber sechs Monate lang. Ein Beispiel: Bei einer Alkoholisierung von 1,2 bis 1,6 Promille werden eine Geldstrafe von 1 200 € bis 4 000 € und ein Führerscheinentzug von mindestens vier Monaten fällig. Mit Alkolock verkürzt sich diese Entziehung auf zwei Monate, danach muss der Lenker die Alkoholwegfahrsperre sechs Monate lang eingebaut haben und darf natürlich nur mit diesem Auto fahren. Die Kosten dafür muss der Lenker selbstverständlich selbst tragen.
Das wird, und davon bin ich überzeugt, vor allem jenen helfen, die beruflich auf das Auto angewiesen sind. Sie müssen in Summe mehr zahlen, können aber auf der anderen Seite auch wieder früher, allerdings mit garantierten 0,0 Promille, mit dem eigenen Auto zur Arbeit fahren.
Fünfter Punkt: Mit der Einführung eines grünen Kennzeichens für Elektroautos ist es gelungen, eine wichtige Grundlage zur Förderung von Elektromobilität zu schaffen. Grüne Kennzeichen ermöglichen den Kommunen eigene Anreize zur Förderung der Elektromobilität, wie etwa die Ausnahme von Halte- und Parkverboten, das Befahren von Busspuren und so weiter, einfach und ohne großen administrativen Aufwand umzusetzen.
Sehr geehrte Damen und Herren, der sechste Punkt: Ich möchte mich abschließend ausdrücklich bei allen Fraktionen hier im Haus für die konstruktive Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Novelle des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes bedanken. Wie sich gezeigt hat, gab es in der Vergangenheit immer wieder Probleme bei der Mitnahme von Assistenzhunden in Taxis und so weiter. Um diesen Missstand abzustellen, wird klargestellt: Für Assistenzhunde gilt Beförderungspflicht, wie das eben in Linienbussen schon seit Längerem der Fall ist.
Ich bin davon überzeugt, sehr geehrte Damen und Herren, dass diese Novelle einen direkten Beitrag dazu leistet, das Leben von Menschen mit besonderen Bedürfnissen im Alltag zu verbessern. Insbesondere bedanke ich mich herzlich bei unserer Sprecherin für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Abgeordneter Ulrike Königsberger-Ludwig, die dieses Thema neu aufgerollt hat. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
10.49
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Bernhard. – Bitte.
10.50
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben schon öfter im Ausschuss, aber auch im Plenum Ihr zentrales Ziel, nämlich die Reduktion der Zahl der Verkehrstoten auf null, kommuniziert. Sie haben auch von uns NEOS vollste Unterstützung, damit wir dieses Ziel gemeinsam erreichen. Der Weg dorthin ist aber nicht nur inhaltlich ein noch sehr langer, sondern es ist auch stilistisch in der Politik einiges zu tun.
Ich habe das Gefühl, dass wir in der Verkehrs- und in der Infrastrukturpolitik nie einer Meinung sein werden, was die Investitionen betrifft, dass wir aber in der inhaltlichen Zu-
sammenarbeit schon weiter waren, als wir es derzeit sind. Ich möchte nur ganz kurz ausholen: Wir hatten mit Infrastrukturminister Stöger Treffen, bei denen wir als Opposition auch im Ministerium eingeladen waren, um einen inhaltlichen Austausch zu pflegen. Eine solche Einladung bekamen wir als Opposition von Ihnen bisher nicht. Auch ein – wenn auch sehr kurzzeitiger – Verkehrsminister Klug hat, wenn es um einen Antrag ging, bei dem man dagegen war, durchaus zum Telefonhörer gegriffen, um einen Meinungsaustausch zu pflegen. Nichts dergleichen ist von Ihrer Seite geschehen!
Gleichzeitig ist es aber so, dass die Gesetze, die Sie hier zur Vorlage bringen, relativ schlampig und in einer sehr hohen Geschwindigkeit vorgebracht werden, zum Beispiel mit einer Begutachtungsfrist von elf Tagen. Man kann sich überlegen, was in elf Tagen tatsächlich noch an Feedback hereinkommt. Das ist konkret beispielsweise im Zusammenhang mit den Alkolocks passiert. Man musste dann auch noch während der Ausschusssitzung Korrekturen vornehmen, weil das Gesetz nicht dem entsprochen hat, was man sich vorgestellt hat. Auf Fragen, die auch ich hatte – es ging ganz konkret um die Frage, wann ein Bürger/eine Bürgerin ein Alkolock beantragen kann und wann nicht –, hatten wir als Abgeordnete schon wieder einmal die vorletzte Version, weil sich Änderungen noch so schnell ergeben haben.
Im Grunde ist die Note für die Gesetzwerdung, die durch Ihr Ressort betrieben wurde – auch wenn es die Aufgabe des Parlaments wäre –, ein Nicht genügend. Das hat uns vor die Frage gestellt, wie wir abstimmen: Gehen wir her und sagen, es gibt eine Maßnahme, die – das ist, glaube ich, nachvollziehbar – tatsächlich Menschenleben schützen kann, indem wir Menschen, die unter Alkoholeinfluss gefahren oder auch „Wiederholungstäter“ – unter Anführungszeichen – sind, die Möglichkeit geben, sich auf freiwilliger Basis dieses Alkolock einbauen zu lassen, dabei aber noch eine Wegfahrsperre haben, oder stimmen wir dagegen, weil es einfach noch eine Baustelle ist – im Übrigen gepaart mit der Straßenverkehrsordnung, wo Sie auch den Strafkanon bedeutend erweitert haben, nämlich darauf, dass man, wenn man bei Schnellfahren bei einer Section Control eine Fotoaufnahme hat, in Zukunft auch für andere Verkehrsvergehen bestraft werden kann als für das Zu-schnell-Fahren, wegen dem man eigentlich fotografiert worden ist?
Das ist immer eine Gratwanderung, nämlich zwischen den aus meiner Sicht auch persönlichen Freiheiten – wir gehen in eine Richtung, wo wir tendenziell mehr Überwachung haben – und der Frage: Retten wir damit tatsächlich Leben? Meine persönliche Einschätzung ist, dass Sie die Gratwanderung gerade noch in Richtung eines halb vollen statt halb leeren Glases gebracht haben und wir dieses Mal noch mit viel Bauchweh für das Alkolock stimmen werden, aber – und das möchte ich Ihnen hier mitgeben – ich erwarte ein Gesprächsangebot vonseiten der Regierung für die gesamte Opposition ab Jänner und mehr Kooperation. In Zukunft können wir solche Gesetze nämlich nicht mehr mittragen, auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)
10.54
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ottenschläger. – Bitte.
10.54
Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst die 6. Klasse aus dem BG8, dem Piaristengymnasium aus der Josefstadt, recht herzlich bei uns im Hohen Haus begrüßen! (Allgemeiner Beifall.)
Meine Damen und Herren, wir haben ja heute schon viel über den technologischen Wandel, in dem wir mittendrin stecken, gesprochen. Heute werden wir durchaus auch kon-
kret in der Schaffung von entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen, beispielsweise für eine neue Antriebstechnologie, nämlich die Elektromobilität.
Kollege Anton Heinzl hat ja schon erwähnt, dass wir eine zusätzliche Kennzeichentafel schaffen, mit der wir Autos, die elektrisch angetrieben werden, besonders kennzeichnen. Was soll das bringen? – Das bringt schlicht und einfach die Möglichkeit, dass wir bestimmte Privilegien für diese Antriebstechnologie schaffen, zum Beispiel, dass die Kommunen Busspuren öffnen können, entsprechende Parkerlaubnisse erteilen et cetera, et cetera, also durchaus sinnvolle Maßnahmen, mit denen wir dieser Technologie einen entsprechenden Anschub geben.
Sie wissen, dass der Herr Bundesminister gemeinsam mit dem Umweltminister auch ein Maßnahmenpaket geschnürt hat. Darin geht es um finanzielle Förderungen, aber auch – und das ist, glaube ich, ein weiterer ganz entscheidender Punkt – um die Verbesserung und die Intensivierung der Ladeinfrastruktur, damit diese Technologie auch attraktiv wird.
Darüber hinaus – und das sei an dieser auch Stelle gesagt – ist es natürlich noch nicht endgültig, dass die Elektromobilität die einzige alternative Antriebstechnologie ist. Es wird auch andere geben, und am Ende des Tages wird auch der Markt darüber entscheiden, wie das Ganze in 20, 30 Jahren ausschaut.
Ein zweites wesentliches Thema, Herr Bundesminister – und da haben Sie auch unsere volle Unterstützung –, ist das Thema Verkehrssicherheit. Sie haben bei Ihrem Amtsantritt oder kurz danach gesagt – und da war ich am Anfang etwas skeptisch –, dass es Ihr Ziel ist, dass es in Österreich keine Verkehrstoten mehr geben soll. Das ist natürlich ein hehres Ziel, und Sie haben es auch sehr gut begründet. Sie haben gesagt: Angesichts jedes einzelnen Schicksals in jeder Gemeinde, in jeder Familie, wo sich solche Tragödien abspielen, wäre es nicht erklärbar, wenn wir sagten, wir haben nicht dieses Ziel. Deswegen kann ich das jetzt auch guten Gewissens unterstützen, wenngleich wir wissen, es wird noch ein langer Weg, und dass wir es schaffen, werden wir in dieser Funktion vielleicht nicht mehr erleben, aber, wie gesagt, das Ziel ist auf jeden Fall unterstützenswert.
Auch in diesem Zusammenhang werden heute einige Maßnahmen beschlossen, wie zum Beispiel die Verlängerung des Probeführerscheins, der sich für junge Menschen bewährt hat. Er wird von zwei auf drei Jahre verlängert. Das soll keine Bestrafung sein, sondern wir wollen damit sensibilisieren, beispielsweise auch, was die Ablenkung am Steuer betrifft. Ich denke, gemeinsam mit dem Alkohol – die Schaffung der Möglichkeit des Alkolocks wurde ja schon erklärt, das brauche ich nicht zu wiederholen – ruft die Ablenkung am Steuer vor allem durch das Handy gefährliche Situationen hervor. Damit meine ich nicht explizit das Telefonieren, sondern wirklich das Ins-Handy-Hineinschauen-und-den-Blick-weg-von-der-Straße-Richten. Das ist eine der Hauptunfallursachen, und wir müssen weiter daran arbeiten, dass wir diesbezüglich gegensteuern, und das sind einige Punkte dazu.
Lassen Sie mich abschließend – das Alkolock habe ich schon erwähnt – Folgendes sagen: Herr Bundesminister, ich kann Ihnen versichern, dass wir Sie bei diesen Maßnahmen – weitere Maßnahmen, zu denen ich mich äußern werde, folgen im nächsten Tagesordnungspunkt – hundertprozentig unterstützen: bei den Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, aber auch bei den Maßnahmen zur Forcierung der Elektromobilität. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
10.58
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.
10.58
Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Gleich zu Anfang in aller Kürze: Wir haben hier einige Gesetze bezie-
hungsweise Regierungsvorlagen zu beschließen, die sehr positiv sind: Beispielsweise ist die Assistenzhunde-Regel, für jeden nachvollziehbar, eine vernünftige Sache. Auch dass Polizisten jetzt nicht mehr für jede Bezirkshauptmannschaft eine eigene Ermächtigung betreffend § 5, Alkoholkontrollen, haben müssen, sondern dass das bundesweit geregelt wird, ist eine vernünftige Sache – dem allen werden wir sicher zustimmen –, aber es gibt auch etwas, was mir ein bisschen aufstößt.
Herr Minister, Sie wissen es aus dem Ausschuss: Betreffend die Alkopops war das für mich eine schwere Entscheidung. Diese Alkolocks – sorry, nichts Alkopops, sondern Alkolocks – sind natürlich von der Idee her positiv zu bewerten, weil es darum geht, dass jemand, der einen Führerscheinentzug hatte und von mir aus Berufskraftfahrer ist, nicht seinen Job verlieren, sondern damit die Möglichkeit haben sollte, den Job – mit einer gewissen Investition und auch unter der Bedingung, dass er 0,0 Promille Alkohol im Blut hat, was sicher eine erzieherische Maßnahme ist – weiterhin auszuüben, was mich aber stört, ist, dass das erst nach der halben Zeit des Führerscheinentzugs geht.
Wenn man nämlich sechs Monate Führerscheinentzug hat, dann darf man erst nach drei Monaten das Alkolock einbauen. Und das ist meiner Meinung nach das Problem, denn in dieser Zeit hat man seinen Job als Berufskraftfahrer natürlich schon verloren. Das ist meiner Ansicht nach nicht ganz ausgereift, und deshalb können wir diesem Gesetzesvorhaben nicht zustimmen. (Beifall beim Team Stronach.)
Ein anderes Thema, das mich immer sehr bewegt – Sie haben es vor einem Monat hier von mir von diesem Rednerpult aus schon gehört –, betrifft die Lkw-Überholverbote bei starkem Verkehrsaufkommen auf zweispurigen Autobahnabschnitten, die ich immer wieder beantragt habe.
Jeder, der einmal mit dem Auto auf einer Strecke, auf der viele Lkws unterwegs sind, auf der es viel Verkehrsaufkommen gibt, unterwegs war, kennt diese Situation: die ewig lange Lkw-Kolonne. Und Sie versuchen dann, auf der Überholspur vorbeizukommen, und dann zieht ein Lkw heraus, fährt 1 bis 2 km/h schneller als die restliche Kolonne, und Sie fahren 10 bis 12 Kilometer hinter ihm her – immer anfahren, abbremsen, die Geschwindigkeit begrenzen, hinten wird gedrängelt, vorne wird gedrängelt. Oben auf der Brücke steht dann die Polizei mit der Abstandsmessung, und dann erhalten Sie schöne Grüße von der Bezirkshauptmannschaft. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Das ist immer ein Problem, denn wenn Sie zu viel Abstand lassen, dann fährt der nächste Lkw in die Lücke. Und das ist das Problem, Herr Minister. Ich habe das auch hier angesprochen, und ich habe Ihnen in der letzten Sitzung den Vorschlag gemacht, das so zu lösen, dass man die Überkopfregler, die wir in vielen Bereichen schon haben und die man teilweise auch noch zusätzlich installieren könnte, nicht nur für die Geschwindigkeitsanzeige bei diesem unsäglichen Lufthunderter benützt, sondern auch dann, wenn ein großes Verkehrsaufkommen ist, um ein temporäres Überholverbot für Lkws zu schaffen. Das haben Sie aufgegriffen, Sie haben es im Ausschuss auch gesagt, und ich habe Ihnen vor einem Monat angekündigt, dass ich dazu einen Antrag einbringen werde, denn es geht ja auch ein bisschen um das Urheberrecht, und wir in der Politik leben natürlich auch von Erfolgen.
Das Team Stronach hat oft gute Ideen, die wir dann in Antragsform gießen, und dann werden sie von der Regierung nicht beschlossen oder abgeändert. Diesbezüglich habe ich auch im letzten Innenausschuss etwas erlebt. Wenn Sie sich erinnern: Ich habe immer wieder gefordert, dass die Polizisten Unterziehschutzwesten für ihre Sicherheit bekommen; das hat man dann hier immer wieder abgelehnt. Und im letzten Innenausschuss ist dann einer von der ÖVP auf die Idee gekommen, ich solle meinen Antrag zurückziehen, weil der Herr Innenminister jetzt beabsichtigt, diesen Antrag aufzunehmen
und umzusetzen, ich solle es zurückziehen, denn dann sei es ohnehin erledigt. (Abg. Obernosterer: Na geh, heast! Ist ja gar nicht wahr!)
Da gibt es so eine nette Werbung, Sie kennen sie: „Wer hat’s erfunden?“ – Ich möchte mit einem Entschließungsantrag, den ich jetzt gleich einbringen werde, dokumentieren, dass das die Idee des Teams Stronach ist, die von der Bundesregierung hoffentlich bald umgesetzt wird. Sie können dem dann zustimmen, dazu würde ich Sie herzlich einladen, weil es eine gute Idee ist – das haben Sie ja auch gesagt, Herr Minister.
In diesem Sinne bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anordnung temporärer und situativer LKW-Überholverbote intelligent managen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, schnellstmöglich die technologischen und rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um mittels Verkehrsbeeinflussungsanlagen temporär und situativ Anordnungen (zB Überholverbote) für Straßengütertransport-Aggregate (LKW) den Verkehrsteilnehmern zu kommunizieren.“
*****
Ich glaube, dass das eine vernünftige Sache ist, Herr Minister; Sie haben es ja auch aufgenommen. Und es ist, glaube ich, nur recht und billig, dass das Urheberrecht des Teams Stronach hier auch festgehalten wird.
Es würde mich freuen, wenn Sie im Sinne der Verkehrssicherheit und der Vernunft diesem Antrag zustimmen würden. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)
11.04
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Hagen eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anordnung temporärer und situativer LKW-Überholverbote intelligent managen“
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1356 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (28. StVO-Novelle) (1423 d.B.)
Prioritäres Ziel der österreichischen Verkehrspolitik ist die Sicherheit im Straßenverkehr wesentlich zu verbessern. Zur Erreichung dieses Zieles kommt intelligenten Verkehrsbeeinflussungssystemen zur besseren Steuerung auch des Straßengüterverkehrs eine besondere Bedeutung zu.
Auf zahlreichen Abschnitten des hochrangigen Straßennetzes (Autobahnen bzw durch Mittelstreifen getrennte Autostraßen) sind bereits intelligente Verkehrsbeeinflussungsanlagen in Betrieb. Allerdings wird noch nicht die gesamte Leistungsfähigkeit derartiger Anlagen genutzt. Bislang ungenutzt bleiben Tools zur temporäreren und situativen Anordnung (Anzeige) von Überholverboten für Straßengütertransport-Aggregate (LKW)
bei entsprechenden Verkehrslagen und Witterungsbedingungen, um dadurch die Verkehrssicherheit (zB Verhinderung von Überholvorgängen von LKW) wesentlich zu steigern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, schnellstmöglich die technologischen und rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um mittels Verkehrsbeeinflussungsanlagen temporär und situativ Anordnungen (zB Überholverbote) für Straßengütertransport-Aggregate (LKW) den Verkehrsteilnehmern zu kommunizieren.“
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kumpitsch. – Bitte.
11.04
Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Zuseher auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Hohes Haus! Meine Rede bezieht sich auf die 28. StVO-Novelle, und da ist es für mich einmal erfreulich, festzustellen – zumindest hinsichtlich dieser Novelle –, dass der so oft beschworene Wille, den Verwaltungsaufwand zu senken, nicht bloß Lippenbekenntnis bleibt, sondern auch tatsächlich vollzogen wird.
Der Entfall der besonderen Ermächtigung zur Vornahme von Alkomatuntersuchungen durch Organe der Bundespolizei bringt tatsächlich eine beträchtliche Verwaltungs- und auch Kostenersparnis. Es ist nicht mehr notwendig, jeden einzelnen Polizisten oder jede einzelne Polizistin extra zu ermächtigen und 66-seitige Urkunden im DIN-A6-Format zu drucken. Es ist auch nicht mehr notwendig, dass alle Bezirkshauptleute, die zuständig sind, diese Urkunden extra unterzeichnen und so weiter, denn durch die bundeseigene Ausbildung in der SIAK ist sichergestellt, dass unsere Polizistinnen und Polizisten auch tatsächlich einwandfrei in der Handhabung von Alkomaten und Alkoholvortestgeräten geschult sind.
Von besonderem Interesse sind aber jene Novellierungen, die auf die Hebung der Verkehrssicherheit abzielen, weil sie auf der einen Seite positiv zu sehen sind, auf der anderen Seite aber auch problematisch sind.
Schon seit einigen Jahren ist es möglich, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder die Einhaltung des Sicherheitsabstands oder Rotlichtübertretungen mit bildverarbeitenden technischen Geräten festzustellen. Bisher war es immer nur möglich, solche Übertretungen auf den Lenker zu beziehen, sodass dieser dann bestraft werden konnte, aber andere Personen, die zum Beispiel auf dem Bildmaterial erkennbar waren und die offensichtlich auch eine Übertretung begangen haben, konnten und durften nicht belangt werden. Das ist auch mit dem Datenschutz im Einklang gestanden.
Nunmehr schafft man einen neuen Paragrafen, den § 98g der StVO, womit eine wesentliche Änderung eintritt. Zum einen dürfen außer den vorhin angeführten Verkehrsübertretungen auch andere schwerwiegende, die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Übertretungen geahndet werden. Es sind dies zum Beispiel das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, die unerlaubte Personenbeförderung, das Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, der Verstoß gegen die Kinderbeförderungsvorschriften, das Nichtaufsetzen
des Helms oder auch eine Beförderung von mehreren Personen mit dem Motorfahrrad oder mit dem Motorrad.
Nun ist es so, dass in Bezug auf den Datenschutz, sofern nur der Lenker selbst betroffen ist, grundsätzlich alles beim Alten bleibt; es sind auch weiterhin die anderen Personen unkenntlich zu machen. Anders ist die Situation aber, wenn auch diese Personen auf dem Bildmaterial ersichtlich sogenannte Verkehrsübertretungen, die taxativ aufgezählt sind, gesetzt haben, zum Beispiel wenn auf dem Beifahrersitz eine Dame sitzt, die nicht angegurtet ist; dann muss auch sie nicht unkenntlich gemacht werden, und es kann auch gegen sie ein Strafverfahren eingeleitet werden.
Was passiert andererseits, wenn zum Beispiel auf dem Bildmaterial ersichtlich ist, dass der Lenker das Lenkrad nicht mit beiden Händen festhält oder die Füße auf dem Armaturenbrett hat, wie es mehrfach bei Lkw-Fahrern festgestellt werden konnte? Darf dieser dann bestraft werden? Oder dürfen nur die taxativ aufgezählten Tatbestände verfolgt werden? – Also wir sehen, dass es eine Fülle von Problemen gibt: Wie steht es jetzt wirklich mit dem Datenschutz? Wie steht es mit dem Recht auf Anonymität von Dritten, auf ein faires Verfahren? Oder wie kann man überhaupt ein derartiges Verfahren sinnvoll zu Ende bringen?
Ich gebe Ihnen ein Beispiel. Ich habe schon vorhin gesagt: Eine Dame sitzt auf dem Beifahrersitz, sie ist nicht angegurtet; das ist offensichtlich. Welche Möglichkeiten hat jetzt aber die Behörde, diese Dame verwaltungsstrafrechtlich zu verfolgen? – Bezugnehmend auf den Zulassungsbesitzer besteht die Möglichkeit, dass dieser aufgefordert wird, bekannt zu geben, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt das bestimmte Fahrzeug gelenkt hat – na gut, dann wissen wir das –; nicht zulässig und auch nicht vorgesehen ist es aber, den Lenker zu zwingen, mitzuteilen, wer auf dem Beifahrersitz gesessen ist. Das wird nicht möglich sein, und das würde auch jedem fairen Verfahren widersprechen. Das Gleiche gilt auch, wenn es eine minderjährige Person ist: Eine Verpflichtung des Lenkers zur Bekanntgabe gibt es nicht. Eine Verpflichtung gibt es maximal dahin gehend, dass man die erwachsene Person darauf aufmerksam macht, sich anzuschnallen.
Aus Mangel an Ausforschungsmöglichkeiten wird es der Behörde daher in den meisten Fällen nicht möglich sein, diejenige Person, die ebenfalls eine Verkehrsübertretung begangen hat, auszuforschen.
Aus langjähriger Praxis komme ich zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber immer mehr will, als es dann die Behörde umzusetzen vermag, und das scheint auch in diesem Fall so zu sein. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
11.10
Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Mag. Leichtfried zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
11.10
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Jörg Leichtfried: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte die Gelegenheit nützen, um mich bei Ihnen zu bedanken. Als ich das erste Mal geäußert habe, dass das Ziel sein muss, keine Verkehrstoten mehr in Österreich zu haben, ist über diese Äußerung eine sehr intensive Debatte dahin gehend entbrannt, ob das möglich wäre.
Geschätzte Damen und Herren, Sie haben mir heute gezeigt, dass dieses Ziel von Ihnen unterstützt wird, und ich denke, es ist auch das einzig legitime verkehrspolitische Ziel in dieser Frage. Es kann nicht relativiert werden. Tote können nicht relativiert werden, geschätzte Damen und Herren! Wer das tut, soll sich überlegen, ob er in der Verkehrspolitik am richtigen Ort ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Es ist schon klar, dass der Weg dorthin ein langer Weg, ein schwieriger Weg, ein intensiver Weg ist und dass dieses Vorhaben nur in Etappen vorangebracht werden kann. Deshalb haben wir uns gemeinsam entschlossen, ein Verkehrssicherheitspaket auf den Weg zu bringen, das ein erster großer Schritt in diese Richtung sein wird – ein erster großer Schritt, aber sicher nicht der letzte Schritt – und ein Paket, das man natürlich auch ständig hinterfragen und evaluieren muss. Ich nehme die Kritik, die von Ihnen teilweise gekommen ist, sehr ernst und denke, man muss immer wieder schauen, was man verbessern kann und wie man es verbessern kann.
Ich glaube aber, dass das, was wir vorgelegt haben, eine sehr gute Antwort auf die Situation ist. Die Situation sind 479 Verkehrstote im letzten Jahr, und da bedarf es einer sehr intensiven Antwort. Das gesamte Paket gliedert sich in mehrere Teile, die in sich wirken und ineinandergreifen, und ich glaube, auch dieses Zusammenwirken ist ein sehr wichtiges und gutes.
Kollege Willi hat das Straßenverkehrsunfallstatistik-Gesetz angesprochen. – Ja, es ist richtig, dass wir da Fortschritte machen. Es ist richtig, dass wir erstmals auch die Unfalldaten mit den Verletzungsdaten verknüpfen können, um klar gegensteuern zu können. Und es ist auch richtig, dass wir uns die Möglichkeit geben, den Besten für diese Arbeit auszusuchen. Ich glaube, das ist schon etwas, was auch der Anspruch sein kann, und wenn die Statistik Austria die Beste ist, dann wird sie auch den Auftrag bekommen, geschätzte Damen und Herren.
Es geht aber auch darum, nachzuschauen, wo die Gefährdungspotenziale besonders hoch sind. Es hat sich relativ klar herausgestellt, dass es bei jungen Menschen ein sehr hohes Gefährdungspotenzial gibt, deshalb weiten wir den Schutzrahmen des Probeführerscheins von zwei auf drei Jahre aus, das heißt, sie sind länger in diesem geschützten Bereich. Man hat ja gesehen, dass bei Einführung des Probeführerscheins in dieser Zielgruppe die Unfallzahlen sehr stark gesunken sind, und das wird auch weiter der Fall sein.
Wir gehen das Thema Ablenkung an, es ist schon öfters angesprochen worden. Mit dem Fotobeweis wird es jetzt möglich sein, auch bei Geschwindigkeitsübertretungen festzustellen, ob noch andere Übertretungen dazugekommen sind, wie mit dem Handy zu telefonieren und ähnliche Dinge.
Und wir gehen das Thema Alkohol im Straßenverkehr an. Faktum ist, dass jedes Jahr an die 26 000 Führerscheine wegen Alkoholisierung abgenommen werden. Die Schätzungen, die es gibt, deuten in die Richtung, dass aber trotzdem an die 4 000 von diesen Menschen weiterhin fahren und auch weiterhin alkoholisiert fahren; und allein die Anzahl dieser mithilfe der Alkolocks zu reduzieren, geschätzte Damen und Herren, bedeutet weniger Alkoholisierte auf der Straße, bedeutet sichere Straßen in Österreich. Ich denke auch, dass das ein Ziel ist, das wir gemeinsam anstreben sollten. (Beifall bei der SPÖ.)
Das Gesamtpaket steht für Sie zur Abstimmung. Ich denke, es ist ein gutes Paket. Ich denke, es gibt aber auch Themen, die weiter zu diskutieren sind. Deshalb haben wir uns gerade auch bei den Alkolocks für eine Testphase von fünf Jahren entschieden. Wir werden sehen, welche Resultate wir dabei erzielen.
Geschätzte Damen und Herren, ich nehme die Kritik, die es da auch gibt, auf jeden Fall ernst; nur eines möchte ich zum Schluss schon sagen: Es wird in Österreich niemand dazu gezwungen, alkoholisiert zu fahren, und deshalb ist es auch richtig, was wir tun. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.14
Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Walser zu Wort. – Bitte.
11.15
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ein bisschen untergegangen ist in dieser Diskussion aus unserer Sicht bislang ein ganz zentraler Punkt: die Novelle des Bundesstraßengesetzes. Im Kern geht es um die Wirtschaftlichkeit von Baumaßnahmen bei Autobahnen, bei Schnellstraßen, und das soll statt wie bisher im sogenannten Trassenfestlegungsverfahren künftig einerseits intern von der ASFINAG selbst geprüft werden, nämlich die betriebswirtschaftliche Komponente, und andererseits von Ihrem Ministerium, Herr Minister, die volkswirtschaftliche Komponente.
Das Ziel ist, dass es eine Verfahrensbeschleunigung geben soll. Das würden wir durchaus unterstützen. Weniger positiv ist, dass aus unserer Sicht ganz gravierende Mängel vorhanden sind, nämlich was die Beteiligungsrechte anlangt, was die Rechte von Betroffenen von solchen Verfahren anlangt. Kollege Georg Willi hat Ihnen schon vor einem halben Jahr eine Expertise dazu verfasst: zehn Seiten, die im Detail darlegen, warum wir diese Novelle für sehr problematisch halten. Leider findet sich im Gesetz von diesen Einwänden ebenso wenig wie von anderen Einwänden, die gekommen sind, beispielsweise auch vom Rechnungshof, der schlicht und einfach feststellt, dass große Teile dieser Novelle verfassungswidrig sind.
Um einige Beispiele zu nennen – und da, glaube ich, reicht es, wenn man den gesunden Menschenverstand zum Maßstab nimmt –: Dass der Eigentümer gleichzeitig Genehmigungsbehörde ist, kann ja wohl nicht sein. Sie wissen selbst, dass Teile, etwa die Bundesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung, bereits vor dem Verfassungsgerichtshof liegen. Hier beschließen wir ein Gesetz, das diesbezüglich ebenfalls sicher vor dem Verfassungsgerichtshof landen wird. Wir verstehen es nicht, meine Damen und Herren, wie man so einem Gesetz zustimmen kann. (Beifall bei den Grünen.)
Es sind einige weitere problematische Punkte drinnen, etwa das sogenannte – schon das Wort ist verdächtig – Entlastungsprivileg in der Umweltverträglichkeitsprüfung. Es gibt dann besondere Immissionsschutzvorschriften. Es gibt ein sogenanntes garantiertes Fortbetriebsrecht, also auch bei Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes beispielsweise kann das weitergeführt werden. Das alles ist sehr, sehr problematisch.
Lassen Sie mich aus Vorarlberger Sicht noch einen Aspekt hinzufügen, denn Sie schaffen es, mit diesem Gesetz sozusagen eine Brücke zu einem äußerst umstrittenen Projekt zu schlagen, nämlich der sogenannten S 18, der Bodensee Schnellstraße. Da wollen Sie den Bau erleichtern. Ich sage es Ihnen schon so deutlich, wie es, glaube ich, gesagt werden muss: Das ist eine Umgehung aller Vorschriften, die wir bisher in diesem Zusammenhang diskutiert haben.
Das Projekt ist uralt. Wir diskutieren seit fast 40 Jahren darüber. Wir haben mit der S 18 eine Trasse, die, glaube ich, 1996 vorgestellt worden ist und seither weiter diskutiert wird. Und dieses Projekt, meine Damen und Herren, ist nicht, wie vorgegeben wird, schon in der Zielkurve, weil es da noch ganz, ganz große Probleme gibt. Die zwei vorgelegten Trassen – beide – ziehen durch ein Sumpfgebiet. Die Kosten, die prognostiziert werden, belaufen sich auf bis zu eine Milliarde Euro. Ich weiß, Sie haben geringere Schätzungen, aber diese haben Sie in den letzten Jahren ständig nach oben korrigieren müssen.
All das kann von unserer Seite nicht akzeptiert werden, Herr Minister. Es ist ein Appell an die Vernunft, den wir hier vorbringen müssen. Anstatt Missstände in zeitgerechter Form zu beseitigen, für mehr Transparenz zu sorgen, grundrechtskonforme Maßnahmen zu setzen und Zustände herzustellen, haben wir hier ein Gesetz, das – und das sage ich Ihnen in aller Deutlichkeit – verfassungswidrig ist. Wir können daher nicht nachvollziehen, wie die Kolleginnen und Kollegen diesem Bundesstraßengesetz zustimmen können. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
11.20
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Klug. – Bitte.
11.20
Abgeordneter Mag. Gerald Klug (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe es meiner lieben Kollegin versprochen: Im Namen von Andrea Gessl-Ranftl möchte ich die Besucher auf der Galerie aus der Obersteiermark, Judenburg, im Hohen Haus sehr herzlich willkommen heißen – auch von meiner Seite. (Allgemeiner Beifall.)
Aufgrund der Aktualität erlauben Sie mir, sehr geehrter Herr Bundesminister, Ihnen zur gestrigen Pressekonferenz noch einmal sehr herzlich zu gratulieren, dass Sie den Weg im Zusammenhang mit dem Bestbieterprinzip im öffentlichen Bereich ganz konsequent fortsetzen. Sie wissen, es war ein Anliegen der Sozialdemokratie, es war eine Initiative der Sozialdemokratie und im Besonderen der Gewerkschaftskolleginnen und -kollegen, dass dort, wo die Politik gestalten kann, nämlich bei den Auftragsvergaben im öffentlichen Bereich – ÖBB, ASFINAG –, das Verkehrsministerium aktiv eine Vorreiterrolle einnimmt. Wir reden im Bereich der ASFINAG immerhin von 1 Milliarde €. Nicht der Billigste zieht, sondern der Beste zieht. Sehr geehrter Herr Bundesminister, vielen herzlichen Dank auch dafür! (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich komme nun zum Verkehrssicherheitspaket, zu den Alkolocks. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ja sicher, es ist ein Pilotprojekt. Wir setzen es für fünf Jahre an; und, Kollege Willi, entgegen Ihrer Position: Ich weiß nicht, ob wir damit das Ziel erreichen werden. Es steht jedenfalls die Verkehrssicherheit ganz oben, der Bundesminister hat es in seiner Stellungnahme ausgeführt. Folgt man den Experten aus dem KFV, dann rechnen sie mit einer maßgeblichen Reduktion der Zahl der Verkehrstoten, mit einer maßgeblichen Reduktion der Zahl von Unfällen, auch von schweren Unfällen. Insofern sollte man einem Teil im Projekt Verkehrssicherheit eine Chance geben – wir werden es evaluieren, der Bundesminister hat es zugesagt.
Jeder Verkehrstote – die Zahl ist leider wieder angestiegen – ist einer zu viel. Wenn wir ein Projekt auf die Beine stellen, mit dem wir eine Chance haben, wieder für mehr Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen zu sorgen, dann sollten wir dem Projekt auch eine Chance geben. Wir seitens der Sozialdemokratie unterstützen es daher sehr gerne. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
11.22
Präsident Karlheinz Kopf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
11.23
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche zur Regierungsvorlage für eine bessere statistische Erfassung von Verkehrsunfällen mit Personenschaden.
Herr Minister, Sie haben es ja angesprochen: 479 Verkehrstote im letzten Jahr, das sind um 479 zu viel. Und ich gebe Ihnen vollkommen recht, wenn Sie sagen, das Ziel muss sein: null Verkehrstote.
Mit diesem Gesetz wird eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Erstellung und Veröffentlichung von Statistiken über Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden auf öffentlichen Straßen erstellt. Zuständig dafür soll in Zukunft der Herr Verkehrsminister sein, das ist ein vollkommen richtiger und wichtiger Ansatz.
Das geplante Gesetz legt die Art der zu erhebenden Daten fest und enthält außerdem Regelungen, was Datensicherheit, Qualitätssicherheit betrifft. Ganz wichtig für die Zukunft ist, dass die unterschiedlichen Statistiken zusammengeführt werden, denn mit dem jetzigen
Gesetz werden wir noch lange nicht am Ziel sein, Unfälle und Tote im Straßenverkehr wenn möglich gänzlich zu verhindern. – Danke schön. (Beifall des Abg. Gerhard Schmid.)
11.24
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rädler. – Bitte.
11.24
Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf vorweg die Schülerinnen und Schüler des Bundesgymnasiums Vöcklabruck und ihre Professorin Rill unter unseren Zuhörern hier begrüßen. Herzlich willkommen bei uns im Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall.)
Auch ich möchte grundsätzlich zur Beschlussfassung des Gesetzes über eine Datenbank betreffend die Statistik zu Verkehrsunfällen Stellung nehmen. Es ist höchst notwendig, dass wir hier eine entsprechende Rechtsgrundlage schaffen und die Statistik Austria wahrscheinlich damit beauftragen werden, diese Daten, datenschutzrechtlich abgesichert, zu erfassen, zu erheben und diese dann über das Bundesministerium für Inneres und das BMVIT auch den Ländern zur Verfügung zu stellten. Damit können die Länder Unfallforschung betreiben, auf Grundlage dieser Unfallforschung Unfallhäufungspunkte erkennen und diese dann auch mit baulichen Maßnahmen entsprechend entschärfen.
Das ist eine wichtige Maßnahme im Sinne der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Denken wir nur daran, dass wir in den siebziger Jahren alljährlich rund 1 700 Verkehrstote zu verzeichnen hatten. Wir wissen natürlich, dass viele legistische Maßnahmen dazu beigetragen haben, zum Beispiel der Probeführerschein und andere Maßnahmen, dass es erfreulicherweise zu einer Reduzierung dieser Zahl kommen konnte. Selbstverständlich haben auch die technischen Verbesserungen in der Automobilbranche einen wesentlichen Teil dazu beigetragen.
Wenn wir bis zum heutigen Tag im heurigen Jahr rund 402 Verkehrstote zu verzeichnen haben, dann sind das weniger als die im Vorjahr zu diesem Zeitpunkt zu beklagenden 450. Ich schließe mich aber auch da dem Herrn Bundesminister an, der im Ausschuss bereits festgestellt hat: Jeder Verkehrstote ist einer zu viel. Daher müssen wir dem auch auf gesetzlicher Basis etwas entgegensetzen. (Beifall bei der ÖVP.)
11.27
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.
11.27
Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich spreche zu den TOP 5 und 6. Maßnahmen zur Reduktion des Verwaltungsaufwands sind prinzipiell zu befürworten. Alkoholüberprüfungen durch Exekutivbeamte auf Basis einer generellen gesetzlichen Ermächtigung durchzuführen ist problematisch und abzulehnen. Zur Steigerung der Verkehrssicherheit wäre es sinnvoller, auch in Drogentestgeräte zu investieren.
Werbetafeln auf Verkehrsleiteinrichtungen sind prinzipiell abzulehnen, da diese zu Fehlinterpretationen oder zur Missachtung der eigentlichen Leitsysteme führen können, was alles andere als der Verkehrssicherheit förderlich wäre. Die Erweiterung des Katalogs der Probeführerscheindelikte um das Delikt der Benützung eines Mobiltelefons am Steuer hingegen ist sinnvoll und unterstützenswert.
Bezüglich der Anhebung der Probezeit von zwei auf drei Jahre ist einzuwenden, dass nicht nur die Dauer der Probezeit, sondern auch die gefahrene Kilometerleistung und somit die Fahrpraxis von Bedeutung sind. Diese sollte analog zu den Kilometerleistungen der L17-Ausbildung nachgewiesen werden müssen.
Der Führerschein der Klasse B berechtigt zum Lenken eines Kraftfahrzeugs bis zu einem Gesamtgewicht von 3 500 Kilo. Bei Elektromobilen soll diese Grenze nun auf 4 250 Kilo angehoben werden. Auch da stellt sich die Frage der Fahrpraxis und der Zusatzausbildung, denn ein schwereres Kfz erfordert auch ein geändertes Fahrverhalten; dies gilt besonders für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge. Somit ist dieser Punkt aus meiner Sicht zu überarbeiten. – Danke. (Beifall des Abg. Doppler.)
11.29
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hafenecker. – Bitte.
11.29
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte mich auch meinen Vorrednern anschließen, und zwar insofern, als es wirklich wichtig ist, dass wir diese Verkehrsunfallstatistik endlich ins Laufen bringen, dass wir diese Daten sammeln, dass wir diese Daten vernetzen und vor allem auswerten. Es ist ja gar keine Frage, dass wir alle dafür eintreten, dass es weniger Unfalltote und weniger Unfallopfer im Straßenverkehr gibt, und daher ist es wichtig, diese Daten zu verschneiden und die entsprechenden Konsequenzen daraus zu ziehen. Deswegen gibt es von uns Freiheitlichen hier auch ein klares Ja zu dieser Vorlage. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich möchte mich aber einem zweiten Themenbereich widmen, und das sind diese sogenannten und heute schon mehrfach diskutierten Alkolocks.
Herr Bundesminister, Sie wissen, dass die Freiheitliche Partei die erste Partei war, die Ihren Vorstoß befürwortet hat, und dass wir uns dafür ausgesprochen haben, das umzusetzen. Warum haben wir das getan? – Weil wir das als eine sozialpolitisch wichtige Maßnahme angesehen haben, denn ein Führerscheinentzug – und einen Fehler kann jeder machen – kann und soll nicht dazu führen, dass man den Arbeitsplatz verliert, dass darunter die Familie leidet und man in die Armutsfalle gerät. Deswegen haben wir damals gesagt, es ist ein guter Vorstoß von Ihnen, Herr Bundesminister.
Nur, was ist in der Zwischenzeit passiert? – Wir haben gesehen, dass genau diese sozialpolitische Komponente, die Sie anfangs auch ins Treffen geführt haben, nicht Beachtung gefunden hat. Warum sage ich das? – Wir haben es vorhin bereits gehört, diese Alkolocks kann man erst ab einer Mindestführerscheinentzugsdauer von vier Monaten in Anspruch nehmen und dann frühestens nach zwei Monaten.
Herr Bundesminister! Wenn ich zwei Monate lang nicht zum Arbeitsplatz kommen kann – das ist gerade im ländlichen Raum ein Thema –, dann ist diese Maßnahme wertlos, weil ich dann schon den Job verloren habe. Wenn ich zwei Monate warten muss, bis ich den Alkolock in Anspruch nehmen kann, dann reicht mir auch der Jahresurlaub nicht zur Überbrückung dieser Zeit. Das heißt, es ist einfach nicht praktikabel und geht am ursprünglichen Sinn der Sache vorbei. (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Bundesminister! Ich möchte mich auch dafür bedanken, dass Sie mir extra noch einen Brief geschrieben haben, in dem Sie mir Ihre geplanten Maßnahmen erklärt haben. Was aber auch vorher nicht besprochen war: dass die Inanspruchnahme des Alkolocks dazu führt, dass die Strafe insgesamt verlängert wird. Wenn ich eine Führerscheinentzugsdauer von vier Monaten habe, kann ich erst nach zwei Monaten den Alkolock in Anspruch nehmen. Das heißt, die Dauer der Maßnahme verlängert sich auf insgesamt sechs Monate – auch das geht vollkommen am Sinn der Sache vorbei.
Die nächste Problematik, die sich daraus ergibt, ist der Kostenfaktor. 1 600 € in etwa sind für den Einbau des Alkolocks aufzubringen. Auch da muss man sich die Frage stellen: Ist das finanzierbar?, und vor allem: Ist das auch praktikabel? Eine weitere Fra-
ge, die sich ergibt: Was ist, wenn ich einmal mit einem anderen Auto unterwegs sein will?, und so weiter und so fort. Also, es macht die Sache nicht leichter.
Herr Bundesminister, die Überlegung, Ihr Ansatz war grundsätzlich gut, die Umsetzung ist leider Gottes schlecht, deswegen müssen wir hier unsere Zustimmung verweigern.
Eine weitere Sache ist die Verlängerung des Probeführerscheins. Wir haben vorhin darüber gesprochen, dass wir diese Verkehrsstatistik benötigen, um Gefahrenquellen auszumachen, um Verkehrsunfälle zu analysieren und endlich einmal wirklich gutes Datenmaterial zur Verfügung zu haben, aus dem man dann entsprechende Konsequenzen ziehen kann. Deshalb verstehe ich es nicht, dass man aus einer Willküraktion heraus hergehen und sagen kann: Wir müssen den Probeführerschein von zwei auf drei Jahre verlängern, weil wir glauben, dass das Sinn macht.
Herr Bundesminister! Warten wir doch ab, bis diese Statistiken erhoben sind, bis diese Statistiken entsprechend aufgestellt und vor allem bis sie analysiert sind! Und wenn wir dann die Conclusio daraus ziehen, dass es notwendig und sinnvoll ist, den Probeführerschein von zwei auf drei Jahre zu verlängern, dann können wir uns auch parlamentarisch darüber unterhalten – aber bis dahin, Herr Bundesminister, werden wir Freiheitlichen einer Vorverurteilung unserer Jugend nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
11.33
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.
11.33
Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Auch ich darf zu Beginn meiner Ausführungen Schülerinnen und Schüler recht herzlich bei uns hier begrüßen, nämlich jene des Schulzentrums Eybnerstraße in St. Pölten. (Allgemeiner Beifall.)
Mit dem Tagesordnungspunkt 3 wird ein Vorhaben des Regierungsprogramms umgesetzt, bei dem es um ein Bundesgesetz über die Statistik zu Verkehrsunfällen mit Personenschaden geht. Es wurden von meinen Vorrednern schon einige Punkte angesprochen. Fakt ist, dass wir vom 1. Jänner 2016 bis 11. Dezember 2016 bereits 409 Verkehrstote haben. Jeder Verkehrstote ist einer zu viel. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, den Straßenverkehr sicherer zu machen.
Meine Damen und Herren! Statistiken über Verkehrstote gibt es auch jetzt bereits. Mit dieser heutigen Beschlussfassung erweitern wir aber das Anwendungsspektrum der Straßenverkehrsunfallstatistik. Mit diesem Gesetz wird es hinkünftig möglich sein, zu den tödlich verunglückten Personen auch die verletzten Personen in die Statistik mit aufzunehmen. Als Neuerung werden auch nicht nur Daten der Bundesstraßen in die Statistik einfließen, sondern auch die Verkehrstoten und Verletzten aus dem gesamten österreichischen Straßennetz.
Statistiken zählen, liefern Fakten, zeigen aber doch nicht ganz die Realität, und daher ist es besonders wichtig, dass wir mit dieser gesetzlichen Neuregelung auch die Unfalltiefenforschung ermöglichen, um hier wirklich wissenschaftliche Tiefenforschungen zu gewährleisten. Die diesbezüglichen Aufgaben des BMVIT und des Bundesministeriums für Inneres werden erstmals klar geregelt. Das BMI ist für die Erhebung und Qualitätssicherung der Unfalldaten zuständig, das BMVIT für die Erstellung der Statistik und die Veröffentlichung. Mit dieser Novelle wird auch der Datenschutz explizit geregelt, ebenso die Weitergabe der Daten an die Bundesländer, die heute schon angesprochen wurde.
Meine Damen und Herren! Neben Bewusstseinsbildung, legistischen Maßnahmen und Kontrollen kommt der Verkehrssicherheitsarbeit ein zentraler Stellenwert zu. Neu ist auch die wissenschaftliche Unfallanalyse mit hoher Qualität, die zu Folgemaßnahmen und so-
mit zur Unfallreduzierung führen wird. Unser gemeinsames Ziel muss es aber sein, Unfälle zu vermeiden, sodass sie gar nicht in die Statistik aufgenommen werden müssen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
11.36
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.
11.36
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte noch ein Thema aufgreifen, das in dieser Tagesordnung mit inkludiert ist, nämlich die Novelle zum Bundesstraßengesetz, das unsere Bundesautobahnen und Bundesschnellstraßen betrifft und entsprechende Regelungen beinhaltet.
Es geht um die bereits angesprochene Aufhebung einer Doppelgleisigkeit, darum, die Wirtschaftlichkeitsprüfung, wie sie bisher war, zu vereinfachen. So waren bisher die Wirtschaftlichkeitsprüfungen beim Bau von neuen Bundesstraßen beziehungsweise Teilabschnitten zum einen Teil auf behördlicher Ebene im Verfahren des Verkehrsministeriums, zum anderen aber auch auf der privatrechtlichen Ebene der ASFINAG angesiedelt. Künftig soll diese Wirtschaftlichkeitsprüfung im Vorfeld der Antragstellung im Rahmen der privatwirtschaftlichen Antragstellung durchgeführt werden. Durch eine Verordnungsermächtigung des Bundesministers wird sichergestellt, dass künftig der Schwerpunkt der betriebswirtschaftlichen Prüfung bei der ASFINAG liegt und die volkswirtschaftliche beziehungsweise gesamthafte Prüfung beim Verkehrsministerium.
Klargestellt ist aber gleichzeitig auch, dass die Rechte der Öffentlichkeit nicht betroffen sind. Dadurch kommt es zu einer Verfahrensbeschleunigung, zu klaren Regelungen über Zuständigkeiten und zu weniger Doppelgleisigkeiten. Die Kritik der Grünen, dass es deshalb zu einer Schieflage und zu Privilegien der Bundesstraßenverwaltung kommt, kann ich nicht nachvollziehen.
Ein weiterer Punkt in dieser Novelle ist, dass der ASFINAG als Projektwerberin im Genehmigungsbescheid Maßnahmen des objektseitigen Lärmschutzes an Gebäuden von Nachbarn aufgetragen werden können. Indem Nachbarn ihre Zustimmung ausdrücklich oder faktisch verweigerten, konnten sie die ASFINAG daran hindern, diese Auflage zu erfüllen. Künftig gelten die im Bescheid geforderten Maßnahmen auch dann als erfüllt, wenn sie die ASFINAG auch nur umzusetzen versucht. Allerdings – und das ist auch wichtig – bleibt der Anspruch der Nachbarn auf Errichtung einer solchen Maßnahme drei Jahre lang ab der Verkehrsfreigabe aufrecht.
Herr Kollege Walser, ein Wort noch zur Bodensee Schnellstraße: Dieses Projekt ist nach meinem Kenntnisstand ein wichtiges Projekt für die Vorarlberger Bevölkerung, und ich weiß auch, dass die Grundlagen für dieses Projekt von allen im Vorarlberger Landtag vertretenen Parteien, also auch mit Zustimmung der Grünen, geschaffen wurden.
Sehr geehrte Damen und Herren, abschließend noch einmal zurück zum Beginn meiner Ausführungen: Wir alle fordern den Abbau der Bürokratie, fordern, dass Doppelgleisigkeiten abgeschafft werden, weil damit Kosten und somit auch Steuermittel eingespart werden können. Einen kleinen Beitrag dazu können wir heute leisten. Nutzen wir diese Chance! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
11.39
Präsident Karlheinz Kopf: Bevor ich Herrn Abgeordnetem Deimek das Wort erteile, nehme ich eine kleine Korrektur einer am Beginn der Sitzung vorgenommenen Bekanntgabe vor: Die heute Morgen eingebrachte Dringliche Anfrage der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen trägt aus technischen Gründen nicht – wie mitgeteilt – die Nummer 11075/J, sondern die Nummer 11076/J.
Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Deimek. – Bitte. (Zwischenruf in Richtung Präsidium des beim Rednerpult angelangten Abg. Deimek.) – Nicht, dass wir nachher über das Falsche diskutieren.
11.40
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich nehme mir heute für meine Rede zwei Punkte heraus, die mir durchaus wichtig erscheinen, auch wenn sie in der Fülle der Agenden möglicherweise untergehen.
Vor etlicher Zeit haben wir eine Richtlinie geschaffen, dass Assistenzhunde natürlich in den Taxis mitzunehmen sind. Doch manche Taxifahrer sind da anderer Ansicht, und zwar: Hunde haben im meinem Auto nichts zu suchen, sie sind schmutzig!, oder: Ich habe eine Hundeallergie! – oder was auch immer dagegen eingewandt wird.
Das mag im Einzelfall durchaus stimmen, nur: Daraus abzuleiten, dass die gesetzliche Norm nicht mehr gilt und dass man daher Assistenzhunde und vor allem – und darum geht es ja! – die betroffenen Menschen einfach stehen lässt, so etwas geht in unserer Republik auch nicht. Daher bin ich sehr froh, dass sich neben all den Organisationen auch die Volksanwaltschaft und schlussendlich auch das Ministerium und der Gesetzgeber damit beschäftigten und die Situation folgendermaßen klarstellten: Die Menschen, die Assistenzhunde benötigen, sind eindeutig mitzunehmen! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Keck.) Es bleibt natürlich, wenn es schon Fahrer gibt, die sich damit nicht anfreunden können, den Funkzentralen überlassen, einmal von der einen oder anderen Fahrt abzusehen, aber grundsätzlich ist diese Art der Barrierefreiheit herzustellen.
Der zweite Punkt, mit dem ich mich beschäftigen möchte, ist das schon angeführte Bundesstraßengesetz, bei welchem von den Grünen kritisiert wurde, da gäbe es eine Schieflage. Ein Beispiel dazu, auch wenn es vielleicht gesetzlich nicht hundertprozentig zutrifft: Der Westring in Oberösterreich ist ein Musterbeispiel dafür, wie man ein für eine Stadt und für die umliegende Region absolut notwendiges Verkehrsbauprojekt unnötig in die Länge ziehen kann. (Beifall bei der FPÖ.) Von einem geplanten Baubeginn 2017 können wir wieder nur träumen, man ist mittlerweile bei 2018. – Das zum Thema Schieflage oder zur ungerechten Beurteilung von Anrainerinteressen.
Was den Lärmschutz anlangt: Wenn die ASFINAG oder der Straßenerrichter beziehungsweise -betreiber entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Anrainer setzt, dann ist es auch da notwendig, gesetzlich festzulegen, dass dann, wenn entsprechende Maßnahmen vorgeschlagen werden, ein Verzicht kein Grund sein kann, das Ganze hinauszuzögern. Daher gibt es zu beiden Sachen und auch zu den anderen Punkten, die zur Debatte stehen, unsere absolute Zustimmung.
Zum Führerscheingesetz, das auch schon angesprochen wurde, nur eine Bemerkung: Uns wurde noch in den letzten Minuten, muss ich jetzt wirklich sagen, von kompetenter Stelle zugetragen – und ich ersuche Sie, Herr Bundesminister Leichtfried, und Ihre Juristen im Ministerium, das zu prüfen –, dass es möglich sein soll, den nun per Gesetz verlängerten Probeführerschein mittels eines Tricks zu umgehen, nämlich indem man den Probeführerschein, sobald man ihn hat, wieder zurückgibt, um dann in einem anderen geografischen Gebiet nach einiger Zeit einen neuen Führerschein, und zwar dann ohne Probeführerschein, zu erlangen. Ich bitte, zu prüfen, ob das tatsächlich möglich ist – es soll schon vorgekommen sein.
Den anderen Gesetzesvorlagen stimmen wir zu. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
11.44
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.
11.44
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Antrag zur Änderung des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes ist ei-
ne ganz wichtiger, denn darin geht es um die Unterstützung von Menschen mit Behinderung, die einen Assistenzhund haben. Es hat immer wieder Beschwerden, Anregungen und Anfragen von betroffenen Personen gegeben, die sich darüber beschwert haben, dass sie mit ihrem Assistenzhund nicht mitgenommen werden.
Ein Assistenzhund, meine Damen und Herren, ist gemäß Bundesbehindertengesetz „ein Hund, der sich bei Nachweis der erforderlichen Gesundheit und seiner wesensmäßigen Eignung sowie nach Absolvierung einer speziellen Ausbildung […] besonders zur Unterstützung eines Menschen mit Behinderung eignet“.
Dieser Hund wird „vor allem im Hinblick auf Sozial- und Umweltverhalten“ ausgewählt und speziell für „Unterordnung und spezifische Hilfeleistungen“ trainiert. Assistenzhunde werden nur als „Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde“ eingesetzt.
Wir haben erst 2012 diese Assistenzhunde-Regelung im Zuge einer Sozialrechtsreform eingeführt. In der Praxis hat sich aber gezeigt, dass es mangels klarer gesetzlicher Regelungen immer wieder zu Problemen bei der Mitnahme von Assistenzhunden kommt, und um der Benachteiligung von Menschen mit Behinderung, die die Unterstützung eines Assistenzhundes benötigen, entgegenzuwirken, ist es notwendig, gesetzlich festzulegen, dass Assistenzhunde verpflichtend in Fahrzeugen, die im Rahmen des Gelegenheitsverkehrs eingesetzt werden, mitzunehmen sind. Damit wird auch den Bestimmungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes entsprochen. Das heißt, damit ist wieder ein wichtiger Schritt gemacht worden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Antrag unterstützen wir die Menschen mit Behinderung und erleichtern ihnen damit auch ihre tägliche Lebensroutine. (Beifall bei der SPÖ.)
11.46
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dipl.-Kffr. Pfurtscheller. – Bitte.
11.46
Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Bitte schließen Sie kurz die Augen und stellen Sie sich vor, Sie sind sehbehindert oder Sie sind gar blind und sind auf die Hilfe eines Assistenzhundes angewiesen! Alle Wege, die Sie zu erledigen haben, können Sie nur mit diesem Hund erledigen, und so gehen Sie, weil Sie einen Termin haben, zu einer Bushaltestelle und wollen mit dem Bus zum Beispiel zum Arzt fahren, und dann stellen Sie fest, dass der Busfahrer Ihren Hund nicht mitnimmt. Dafür gibt es vielfältige Gründe, einer meiner Kollegen hat sie vorhin schon aufgezählt – aber Sie stehen jetzt da, es regnet vielleicht auch, es ist kalt, aber der Busfahrer nimmt Ihren Hund nicht mit.
Dazu kommt noch: Sie leben in einem kleinen Ort, in welchem es vielleicht nur ein oder zwei Taxiunternehmen gibt, und Sie wissen, Sie brauchen gar nicht anzurufen, um ein Taxi zu verlangen, weil die Taxifahrer Ihren Hund auch nicht mitnehmen – aus den vorhin schon angeführten Gründen. Natürlich sind Sie dann verzweifelt und frustriert, Sie fühlen sich extrem benachteiligt und extrem diskriminiert. – Leider passiert so etwas immer wieder einmal.
Nicht nur Sehbehinderte sind auf ihre Assistenzhunde angewiesen, nein, zum Beispiel haben auch Diabetiker Signalhunde bei sich, die auf sie aufpassen, und es gibt viele weitere Krankheitsbilder, bei denen Assistenzhunde eingesetzt werden, zum Beispiel auch bei psychischen Störungen.
Wie meine Vorredner schon erklärt haben, wurde dieses Problem von der Volksanwaltschaft, aber auch von einigen engagierten Kolleginnen und Kollegen hier im Haus erkannt, und es wurde ein gemeinsamer Antrag aller Parteien ausgearbeitet, der die Forderung enthält, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz dahin gehend zu ändern, dass Assistenzhunde zwingend mitgenommen werden müssen.
Da schon drei Vorredner vor mir auf dieses Thema eingegangen sind, glaube ich, sehr geschätzte Damen und Herren, dass Sie sich, wenn Sie zu den Betroffenen gehören, heute freuen können, dass wir sehr wohl auf die Probleme von Menschen mit Behinderung und auch auf die Probleme von Minderheiten schauen. Wir nehmen das sehr ernst und versuchen, unser Bestes zu tun, um den Bestimmungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes zu entsprechen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
11.48
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Unterrainer. – Bitte.
11.49
Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Jeder Tote ist ein Toter zu viel! Auch unser Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Leichtfried wird nicht müde, zu betonen: Jeder Verkehrstote ist ein Toter zu viel! Das kann ich nur unterstreichen, und daraus resultierend muss es unser Ziel sein, keine Verkehrstoten mehr in unserem Land zu haben.
Ich bin unserem Minister für sein Engagement äußerst dankbar, denn damit setzt sich auch in Österreich eine Philosophie durch, die in anderen Ländern Europas, wie etwa in Deutschland, in Norwegen, in der Schweiz und in Schweden, schon lange zum politischen Programm geworden ist, nämlich die sogenannte Vision Zero, die Vision Null, deren Vorreiter Schweden bereits 1998 war.
Meine Damen und Herren! Mehr als 90 Prozent aller Verkehrsunfälle mit Personenschaden gehen auf menschliches Fehlverhalten zurück, deshalb müssen wir die Verkehrssysteme so gestalten, dass Fehler keine tödlichen Folgen mehr haben. Die Vision Null will die Verantwortung für sicheren Verkehr auf mehrere Schultern verteilen, nicht nur auf die der Verkehrsteilnehmer allein, sondern auch auf die der Politiker und auf die der Autohersteller. Mit der nun zur Abstimmung vorliegenden 18. FSG-Novelle, mit der das Führerscheingesetz geändert wird, werden weitere Schritte zur Erhöhung der Verkehrssicherheit unternommen.
Es ist schon viel darüber gesagt worden, nur ganz kurz noch einmal: Das Ganze ist in vier Punkte unterteilt. Drei Punkte dienen der Erhöhung der Verkehrssicherheit, und zwar: die Verbesserung der Mopedausbildung, die Verbesserung beim Probeführerschein und die Einführung der Alkolocks.
Zum Thema Alkolocks wurde schon viel gesagt, ich möchte dem nur noch eines hinzufügen: Die Alkolocks sollen eine Alternative zur konventionellen Strafe sein. Das soll keine zusätzliche Strafe sein, sondern die Möglichkeit, einen wirtschaftlichen Nachteil und einen daraus resultierenden sozialen Abstieg zu vermeiden. Ganz ehrlich, es wird niemand gezwungen, betrunken ins Auto zu steigen, das ist jedermanns eigene Entscheidung, und somit ist es auch die eigene Entscheidung, für etwa sechs Monate 1 500 € auszugeben, damit man entsprechend mobil bleibt.
Der vierte Punkt trägt der veränderten Mobilität Rechnung. Dabei geht es darum, dass die E-Mobilität gefördert wird. Es werden die Gewichtsbeschränkungen von 3 500 Kilo auf 4 250 Kilo erhöht, basierend darauf, dass die Batterien entsprechend mehr Gewicht haben.
Abschließend möchte ich Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, bitten, diesem Gesetz in möglichst großer Zahl – um nicht zu sagen einstimmig – zuzustimmen, denn es geht dabei um Menschenleben, um nichts mehr und um nichts weniger. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
11.51
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Bacher. – Bitte.
11.51
Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Die Verkehrssicherheit ist und bleibt ein zentrales Thema, und in ihrem Sinne ist es auch wichtig, dass wir die Daten sammeln und analysieren, um aufgrund dieser dann die richtigen Maßnahmen setzen zu können. Das Straßenverkehrsunfallstatistik-Gesetz ist ein Schritt auf dem Weg zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr und schützt uns alle. Schließlich ist jeder Einzelne von uns auf der Straße unterwegs, ebenso unsere Kinder oder Menschen, die uns nahestehen, egal, ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Jedes einzelne Leben ist schützenswert, und deshalb muss Sicherheit oberste Priorität haben.
Es ist kein Kavaliersdelikt, wenn man alkoholisiert mit einem Fahrzeug fährt. Meiner Meinung nach sind Alkolocks ein gutes Mittel, um da Abhilfe zu schaffen. Ich möchte noch einmal wiederholen, was schon meine Vorredner gesagt haben: Es wird niemand gezwungen, alkoholisiert in ein Fahrzeug zu steigen und damit zu fahren.
Parallel dazu muss aber unser Ziel sein, dass wir die Verkehrssicherheit auf der Straße noch weiter erhöhen. Natürlich muss dabei auch der Datenschutz berücksichtigt werden. Der Datenschutz darf aber nicht vorgeschoben werden, um Sicherheitsmaßnahmen auszubremsen. Sicherheit steht im Vordergrund, und das soll unser aller Ziel sein, denn jeder einzelne Unfall beziehungsweise jeder einzelne Verletzte im Straßenverkehr ist einer zu viel. Deshalb fordere ich Sie auf: Stimmen Sie bitte diesen Gesetzesvorlagen zu! – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.53
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird, samt Titel und Eingang in 1418 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1347 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Statistik zu Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden erlassen und das Bundesstraßengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1421 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 1422 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend die 28. StVO-Novelle samt Titel und Eingang in 1356 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nur zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anordnung temporärer und situativer LKW-Überholverbote intelligent managen“.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend die 18. FSG-Novelle samt Titel und Eingang in 1424 der Beilagen.
Hierzu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Willi, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Hafenecker vor.
Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile, schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über Ziffer 1 des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Ziffer 2 des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über die Ziffern 3 bis 15 des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Ziffer 16 des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Ziffer 17 des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Ziffer 18 des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit.
Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 1428 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1359 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (34. KFG-Novelle) (1425 d.B.)
9. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1834/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kontrolle der Abgasminderungseinrichtungen von Kraftfahrzeugen (1426 d.B.)
10. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1900/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schummelei beim Normverbrauch geht auf Kosten der AutofahrerInnen, des Finanzministers und des Klimas – Schluss damit! (1427 d.B.)
11. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1299 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Seeschifffahrts-Erfüllungsgesetz – SSEG geändert wird (1419 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zu den Punkten 8 bis 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Wird eine mündliche Berichterstattung gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Debatte ein.
Erster Redner: Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.
11.59
Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Wir debattieren jetzt hier vier Vorlagen, davon zwei Gesetze, und zwar das Kraftfahrgesetz und das Seeschifffahrts-Erfüllungsgesetz, und diesen beiden Vorlagen werden wir Grüne auch zustimmen.
Die anderen beiden Punkte, die zur Debatte stehen, sind zwei Anträge von mir. In beiden Fällen geht es um Luftschadstoffe. Wenn man sich die Debatte heute Vormittag angehört hat, so konnte man feststellen, dass sie von zwei Schwerpunkten geprägt war. Der eine betrifft den Technologiestandort Österreich: Wir müssen ganz vorne mit dabei sein, wir werden immer besser, wir können immer besser messen und produzieren, es wird alles genauer. Der zweite Schwerpunkt war: Wir wollen in Österreich möglichst keine Verkehrstoten, Verkehrssicherheit hat höchste Priorität.
Es gibt allerdings in Österreich pro Jahr 7 000 vorzeitige Todesfälle – 7 000! – aufgrund von Luftschadstoffen, und zum Großteil sind das Luftschadstoffe aus dem Verkehr. Von diesen Toten redet niemand; das sind sozusagen die stillen Toten.
Wir könnten, gerade angesichts der Technologien, die wir heute zur Verfügung haben – und das wissen Sie alle aufgrund der monatelangen Berichterstattung –, viel mehr dafür tun, dass unsere Motoren sauberer sind und es weniger Luftschadstoffe gibt. Es schauen aber alle weg – bis zu Ihnen, Herr Minister –, wenn es darum geht, die Sauberkeit der Motoren, die ja auf dem Papier immer eine sehr hohe ist, durch entsprechende Prüfverfahren sicherzustellen. Da sind immer andere zuständig oder schuld daran, dass es nicht passiert.
In Österreich wird die Sauberkeit von Motoren über die Normverbrauchsabgabe steuerlich abgebildet. Jeder kann das im Zulassungsschein seines Kraftfahrzeugs sehen: Da steht der Normverbrauch des Autos – je weniger CO2 pro Kilometer umso besser. Es gibt viele, die tatsächlich darauf schauen und beim Autokauf sagen, sie wollen ein Auto, das möglichst sauber ist. Es wird jedoch getrickst und geschummelt, wo es nur geht.
Der VW-Konzern bezahlt derzeit Milliarden an Strafgeldern und hat einen riesigen Imageverlust zu verzeichnen, weil er etwas vorgetäuscht hat, das er nicht erfüllen konnte. Ich möchte mit diesen beiden Anträgen erreichen, dass wir zwei Dinge verbessern.
Erstens sollen die Abgasminderungseinrichtungen strenger kontrolliert werden. Viele unserer Zeitgenossen möchten ihre Autos mit Chiptuning lauter, kraftvoller und was auch immer machen. Was da aber gemacht wird, stimmt überhaupt nicht mit dem überein, was in den Typenscheinen steht, und es werden auf Kosten der Umwelt Schadstoffe kräftig in die Luft hinausgeblasen.
Es war ein Anliegen der VerkehrsreferentInnen der Bundesländer – ausgehend von Wien; da gibt es eine rote Klimaschutzreferentin – an den Minister, dass er sich diese Abgasminderungseinrichtungen bei den Autos ansieht und dafür sorgt, dass diese streng kon-
trolliert werden, und genau dieses Anliegen ist Teil des ersten Antrags, den Sie von den Regierungsfraktionen abzulehnen vorhaben. – Das ist ein Angriff auf die Umwelt!
Der zweite Angriff ist noch viel gravierender: Wir hätten es mit den technischen Möglichkeiten von heute in der Hand, dafür zu sorgen, dass die Autos so sauber sind, wie es im Typenschein steht, aber Sie lehnen es ab, dass wir genauer hinschauen, dass wir Prüfverfahren anwenden, die das auch zeigen. Die § 57a-Pickerl-Überprüfung, die wir alle kennen, ist zwar uralt, wird aber immer noch angewendet, obwohl wir inzwischen einen gewaltigen technologischen Fortschritt gemacht haben. Ihnen ist Umwelt aber oft völlig egal. Ihnen ist es egal, dass die Autos die Luft verpesten und wir in Österreich jährlich 7 000 vorzeitige Todesfälle haben. – Da sagen wir Grünen: Nein! Wir wollen etwas für die Umwelt tun, wir wollen etwas für die Gesundheit der Menschen tun, und wir wollen, dass die Industrie das, was sie zu leisten imstande ist, auch tatsächlich leistet. (Beifall bei den Grünen.)
Meine Damen und Herren, dadurch, dass Sie beim Normverbrauch nicht näher hinschauen wollen, schädigen Sie nicht nur die Umwelt, sondern zwei weitere Gruppen: Einerseits schädigen Sie die Autofahrer selber, denn diese müssen viel mehr Treibstoff tanken, als sie glauben, dass ihr Auto braucht, weil die Autofirmen eben tricksen. Im Durchschnitt macht das pro österreichischem Autohalter im Jahr 450 € aus. Um so viel muss ein durchschnittlicher Autofahrer mehr tanken, weil sein Auto dreckiger ist, als es im Typenschein steht.
Der Zweite, der verliert, ist der Finanzminister – und damit wir alle –, weil die Normverbrauchsabgabe, die als eine Abgabe eingehoben wird, die in den Steuertopf hineinkommt, niedriger ist, als sie eigentlich sein müsste, wenn man den tatsächlichen Verbrauch der Autos hernimmt.
Es gibt also drei Geschädigte: erstens die Umwelt, zweitens die Autofahrer und drittens den Herrn Finanzminister mit seinem Staatssäckel. Sie lehnen sich jedoch zurück und sagen: Lassen wir alles, wie es ist! – Die Verantwortung liegt bei Ihnen, und ich würde mich freuen, wenn Ihr Engagement für die Umwelt, für die SteuerzahlerInnen und für den Herrn Finanzminister größer wäre. (Beifall bei den Grünen.)
12.05
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.
12.05
Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Zuseherinnen und Zuseher auf der Besuchergalerie! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lieber Kollege Willi, ich glaube, dass das Bundesministerium auf diese beiden Punkte sehr wohl bereits eingegangen ist, denn in beiden Fällen – sei es auf der einen Seite bei der Normverbrauchsabgabe oder auf der anderen Seite bei den Abgasminderungseinrichtungen – hat das Bundesministerium einen Auftrag an die Bundesanstalt für Verkehr erteilt, in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Wien genauere Maßstäbe zu erarbeiten.
Ich muss dazu Folgendes sagen: Man hat bei den Tests gesehen, dass sehr schwer nachvollziehbar ist, welche Ergebnisse erzielt werden. Wenn jeder Staat in der EU seine eigenen Normen beziehungsweise Tests macht, dann haben wir 28 Ergebnisse und dann kennt sich niemand mehr aus. Darum verfolgt Österreich in dieser Frage auch den Weg, dass das Typengenehmigungsverfahren gestärkt wird und es auch eine europaweite Marktüberwachung gibt. Es wird daher auch der entsprechende Vorstoß der EU-Kommission positiv bewertet.
Was den anderen Bereich, die Kontrolle der Abgasminderungseinrichtung, betrifft, ist in der 34. KFG-Novelle sehr wohl ein Weg vorgezeichnet, dass es begleitende Maßnahmen gibt, wenn eine vorgeschriebene Umrüstung durchgeführt werden muss. Das sind
in Österreich – Stichwort VW-Konzern – im heurigen Jahr 112 621 Fälle gewesen. Allein im Sommer beziehungsweise im Herbst war bereits in 67 406 Fällen – das sind über 60 Prozent – die Umrüstung erfolgt. In der KFG-Novelle steht klar und deutlich, dass es zu einem Entzug der Zulassung kommen kann, wenn jemand ein Fahrzeug nicht umrüstet beziehungsweise kein Nachweis erbracht werden kann, dass eine ordentliche Umrüstung durchgeführt wurde.
Uns muss außerdem klar sei, dass wir im Endeffekt in behutsamer Weise auf den Konsumenten zugehen müssen, denn wir können nicht den Konsumenten für das strafbar machen, was eigentlich irgendwelche Firmen verbockt haben. Das ist der Grund dafür, dass man da sehr vorsichtig vorgeht. Ich gehe davon aus, dass diese Maßnahmen auch entsprechend greifen werden. (Beifall bei der SPÖ.)
12.07
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ottenschläger. – Bitte.
12.08
Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auf die Anträge von Herrn Kollegen Willi brauche ich jetzt nicht mehr dezidiert einzugehen, denn Herr Kollege Lipitsch hat das schon sehr gut erklärt. Ganz allgemein muss man aber schon feststellen, dass gerade Österreich sehr viel Geld in nachhaltige, ökologisch sinnvolle Mobilitätsangebote steckt, beispielsweise in den Ausbau der Bahn und der Bahninfrastruktur. Da sind wir also grundsätzlich auf einem sehr guten Weg.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zunächst im Namen meines Kollegen Niki Berlakovich an dieser Stelle eine Klasse der Handelsakademie Oberpullendorf sehr herzlich bei uns begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Meine Damen und Herren, auch bei diesem Kapitel steht die Verkehrssicherheit durchaus im Vordergrund. Wir schaffen die Möglichkeit, Beweisfotos aus anderen Verkehrsdelikten, etwa Geschwindigkeitsübertretungen, auch zur Verfolgung von Verstößen gegen das sogenannte Handyverbot oder gegen die Gurt- oder Sturzhelmpflicht heranzuziehen. Dies wird im Rahmen des gesamten Verkehrssicherheitspakets ein weiterer Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit auf der Straße sein.
Weiters werden zum Beispiel Radar- oder Laserblocker, mit denen man Geschwindigkeitsmessungen stören kann, endgültig für unzulässig erklärt. Darüber hinaus haben wir, um die Administration des Fahrschulbereiches und insbesondere jene der Fahrschulinspektionen zu erleichtern, eine Grundlage für eine Fahrschuldatenbank geschaffen, also auch da werden wichtige, richtige Schritte gesetzt. Meine Damen und Herren, vielen Dank! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
12.09
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.
12.10
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Kollege Ottenschläger, zum Kraftfahrgesetz vielleicht noch: Die Fotos des einen sind die Rosen des anderen.
Mir ist bei dieser Kraftfahrgesetz-Novelle unter anderem das Verbot der Radar- oder Laserblocker sehr wichtig – und zwar, um es ganz genau zu sagen, das Verbot der Blocker, nicht jedoch der Mess- oder Indikationsgeräte.
Das Zweite, was ich als sehr wichtig erachte, sind die neuen Kennzeichen für emissionsfreie Fahrzeuge, und zwar erstens einmal deshalb, weil die ASFINAG ja ein ent-
sprechendes Bemautungssystem plant, das kennzeichenbasiert ist, und zweitens deswegen, weil man damit endgültig auf die Unschärfen in gewissen Regionen bei der Bestrafung von IG-Luft-„Tätern und -Täterinnen“ – unter Anführungszeichen –, die natürlich dort keine sind, eingehen und das Ganze präzisieren kann.
Weiters sehr positiv finden wir die Änderung im Seeschifffahrts-Erfüllungsgesetz, bei der es um die Verhinderung einer Doppelbestrafung geht.
Nun zu den ganz furchtbaren – schon fast – Verbrechen rund um den Normverbrauch: Ich möchte mich deshalb ganz entschieden gegen dieses Gedankengut, gegen dieses gesinnungsmäßige Vorgehen aussprechen, weil die Systematik dahinter immer wieder die gleiche ist: Erstens wird etwas hergenommen, das nur zum Teil zutrifft. Es wird über den Normverbrauch geschrieben, es wird gleichzeitig den Fahrzeugproduzenten die Schuld gegeben, und umgekehrt wird der Gesetzgeber – egal, ob Bund oder Länder – aufgefordert, etwas dagegen zu unternehmen.
Worum geht es? – Die Normverbräuche sind ja nicht irgendetwas Gottgewolltes, das sich die Autoproduzenten haben einfallen lassen, sondern wir reden von EU-Regeln, so etwas Ähnliches wie den Normverbrauch von Menschen, die mit einem Pkw fahren, zu generieren, und zwar quer durch alle Bevölkerungsgruppen. Nun möchte ich wissen, wie gut ein solcher die Wirklichkeit abbildet, wenn man etwa jemanden, der in einer ländlichen Region lebt, mit jemandem vergleicht, der im 7. Wiener Gemeindebezirk möglicherweise nur um sein Bio-Apferl oder mit dem SUV in den Job fährt und sonst zu Fuß geht. Das geht gar nicht, wenn man es genau nimmt. Trotzdem wird eine Norm geschaffen.
Dann zu sagen, weil der Gesetzgeber – in diesem Fall die EU – diesen Normverbrauch geschaffen hat, sind die Autohersteller oder die Autoimporteure schuld, ist ein gewagter Schluss, ja, ein Trugschluss, denn diese haben sich diese sogenannten Normverbräuche in der Art sicher nicht gewünscht.
Das Zweite ist dann der Zugang, zu sagen: So, dann machen wir einfach eine Sperre über alles drüber! In der Steiermark gab es das Beispiel des Verkehrslandesrates Kurzmann, der gleichzeitig auch Umweltlandesrat war. Dort wurde ein Modus für die Stadt Graz, die sicherlich durch die Inversionswetterlage gekennzeichnet ist, gefunden, und das Thema wurde zur Zufriedenheit aller Beteiligten geregelt – ohne Fahrverbote, ohne irgendwelche drastischen Einschränkungen, einfach mit Hirn, könnte man sagen. Und genauso ist das auch in diesem Bereich möglich. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn man schon sagt, da wurde geschummelt, und das Ganze vielleicht auch noch am VW-Konzern festmacht: Na ja, irgendwie muss man die Sachen hinbringen! Es gab auch Konzerne, die das mit technischen Änderungen, die sie offiziell und angemeldet gemacht haben, auch hingebracht haben.
Was ich aber noch kritisieren möchte, ist, dass etwas eigentlich – nennen wir es ruhig so – Unverschämtes gemacht wird, dass nämlich mit Verstorbenen Politik gemacht wird. Jeder Einzelne, wie wir es heute schon gesagt haben, der wirklich aus diesen Gründen verstorben ist, ist einer zu viel, egal, ob die Gründe im Bereich Sicherheit, Umwelt oder in einem anderen Bereich liegen. Das dann aber zum Geschäft zu machen, ist unredlich. Wo ist denn dann das Limit? Der Nächste macht ein Geschäft mit Ertrunkenen, mit Dehydrierten und so weiter. Das ist unredlich, und das möchte ich in diesem Haus nicht mehr haben! (Beifall bei der FPÖ.)
Eines sei euch noch ins Stammbuch geschrieben: Wir können die österreichischen Autos und die österreichischen Zulassungen limitieren, so viel wir möchten, solange wir nichts dagegen unternehmen, dass mit ungarischen, slowakischen und tschechischen Kennzeichen in der Innenstadt geparkt wird, in den Autos aber keine Ungarn, Tschechen und
Slowaken sitzen, sondern Bürger von Wien, so lange brauchen wir über das andere auch nicht nachzudenken. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
12.15
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Bernhard. – Bitte.
12.15
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich habe eigentlich ein paar andere Worte vorbereitet, möchte aber auf den Schluss der Ausführungen des Kollegen Deimek eingehen, nämlich auf die Frage des „Geschäfts“ mit den Toten. Sie haben sich auf Kollegen Willi bezogen, weil er von den 7 000 Toten pro Jahr aufgrund der Luftverschmutzung gesprochen hat.
Die Frage ist: Wenn nicht die Politik, wer soll sich denn sonst Gedanken darüber machen, wenn aufgrund einer falschen Verkehrs- und Umweltpolitik Menschen in diesem Land sterben? Ich glaube schon, dass wir da die richtigen Ansprechpartner sind. (Beifall des Abg. Willi. – Abg. Deimek: Es geht um die Art und Weise! Wie viele dürfen es denn sein? Ist 7 000 schlecht? Ist 5 000 …?) – Ich verstehe, was Sie meinen, aber wenn für Sie die Toten kein Thema sind und wir das beiseitelassen sollen, dann nehmen wir eben den volkswirtschaftlichen Schaden her: 4 bis 7 Milliarden € an geldwertem Schaden entstehen pro Jahr in unserem Land durch Luftverschmutzung; das wird in verschiedensten europäischen Studien ausgewiesen. In diesen 4 bis 7 Milliarden € ist ein gewisser Teil an externen Effekten, sprich Umweltverschmutzung, enthalten, aber ein sehr großer Betrag liegt im Gesundheitssystem, nämlich in der Prävention, in der Behandlung und in vielem mehr. Das heißt, es ist in jederlei Hinsicht ein Schaden für Österreich, wenn wir das Thema der Umweltverschmutzung durch Individualverkehr nicht in den Griff bekommen.
Ich möchte aber, weil meine Redezeit sehr knapp bemessen ist, zum wesentlichen Punkt kommen: Wir unterstützen die Initiative, dass in Zukunft die Elektroautos mit einer grünen Tafel gekennzeichnet werden können. Das ist Grundlage dafür, dass in den Ländern und Gemeinden entsprechende Verkehrspolitik gemacht wird, die ohne Mehrkosten für die Republik auch tatsächlich einen Mehrwert für die Besitzerinnen und Besitzer dieser Elektrofahrzeuge schafft. Klassische Beispiele sind, wie es heute zum Beispiel in Skandinavien, aber auch in den Benelux-Staaten schon gelebt wird, kostenloses Parken in Kurzparkzonen oder normalerweise kostenpflichtigen Parkzonen, der Zugang zu Innenstädten, der normalerweise verwehrt oder auch mit Kosten verbunden ist, oder das Nutzen der Bus- und der Taxispur, damit man rascher durch Stauzonen kommt. All diese Dinge sind zu unterstützen.
Im Übrigen wurde das bereits vor einem Jahr von unserer NEOS-Stadträtin in Salzburg, Barbara Unterkofler, in einer Petition an das Parlament gefordert. Ich behaupte ganz strikt, das ist jetzt einfach eine Umsetzung durch den Minister, und dafür bedanken wir NEOS uns ganz herzlich. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
12.18
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
12.18
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Regierungsvorlage, mit der das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird, betrifft die Umsetzung des EU-Verkehrssicherheitspakets. In diesem Gesetz werden Richtlinien über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern, über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen oder über die Zulassungsdokumente für Fahrzeuge umgesetzt, Herr Kollege Willi.
Mit dieser Novelle soll auch eine einheitliche Ausbildung in den Fahrschulen, die sogenannte Fahrausbildung, erreicht werden. Ganz neu in dieser Novelle ist, dass in Zukunft Beweisfotos von einer Geschwindigkeitsüberschreitung auch für die Verfolgung von anderen Delikten, wie zum Beispiel dem Telefonieren mit dem Handy am Steuer oder der Missachtung der Gurtpflicht, herangezogen werden dürfen. Man verspricht sich von dieser Novelle mehr Verkehrssicherheit.
Herr Kollege Willi, die Tatsachen sind schon so, dass das nicht nur die Stadträtin, von der Sie gesprochen haben, initiiert hat, sondern es gibt natürlich viele politische Parteien und Mandatare, die sich dieser Sache sehr energisch annehmen. – Herzlichen Dank. (Beifall des Abg. Gerhard Schmid.)
12.19
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hakel. – Bitte.
12.19
Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Österreich befindet sich derzeit im EU-Mittelfeld, wenn es um Verkehrssicherheit geht. Das Mittelfeld kann aber nicht Österreichs Anspruch sein; das haben wir heute schon ein paar Mal gehört. Wir wollen, dass Österreich zu den fünf sichersten Ländern Europas gehört.
Ein erster Schritt dazu ist die Umsetzung des sogenannten EU-Verkehrssicherheitspakets, also die Kraftfahrgesetz-Novelle. Das betrifft unter anderem EU-Richtlinien über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern, aber auch die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen und die Änderung der Richtlinie über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge.
Mit dieser Novelle wird im Sinne der Qualitätssicherung auch eine bundeseinheitliche Administration der Fahrausbildung und des Fahrschulwesens angestrebt. Das betrifft insbesondere die Fahrschulinspektionen.
Das Kraftfahrgesetz erlaubt künftig auch, dass Beweisfotos aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung – Stichwort Radarfoto – für die Verfolgung von anderen Delikten, wie etwa dem unzulässigen Telefonieren mit einem Mobiltelefon oder dem Verstoß gegen Sicherheitsgurt- oder Sturzhelmpflicht, herangezogen werden dürfen. All diese Maßnahmen werden zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.
Zu den neuen Regelungen – das haben wir heute auch schon mehrmals gehört – kommt eben auch eine grüne Nummerntafel für Elektrofahrzeuge, damit die E-Fahrzeuge markiert werden können. Warum wollen wir das machen? – Derzeit beträgt der Anteil von Elektrofahrzeugen an Autos nur 0,2 Prozent. Das soll sich ändern, indem die Autos günstiger werden und auch an weiteren Orten aufgeladen werden können. Zusätzlich sollen bestimmte Privilegien für Elektrofahrer ebenfalls den Kauf von E-Fahrzeugen anheben. Das könnte zum Beispiel Gratisparken oder die Öffnung einzelner Busspuren für Elektroautos sein. Und dazu brauchen wir zur Kennzeichnung die grüne Nummerntafel. (Beifall bei der SPÖ.)
12.21
Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Mag. Leichtfried zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
12.21
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Jörg Leichtfried: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Willi, Sie haben mich mit Ihren Aussagen jetzt zweifach verblüfft.
Sie haben mich einerseits verblüfft, weil ich das, was Sie inhaltlich sagen, sehr gut verstehe und auch meine, dass da Dinge passiert sind, die nicht zu geschehen haben. Und die österreichische Bundesregierung hat darauf reagiert! Wir haben genau das gemacht, was Sie beantragen, nämlich: Wir überprüfen jetzt Autos, wir testen Autos. Wir testen Autos, um festzustellen, wie die Abgaswerte wirklich sind. Das ist jetzt angelaufen. Das machen wir zu zweit: die Bundesanstalt für Verkehr und die TU Wien. Und ich denke, wenn die ersten Ergebnisse vorliegen, haben wir auch zu reagieren. Also es passiert genau das, was Sie möchten – aber Sie werfen mir das vor!
Das Zweite ist: Wir haben natürlich auch die Bemautung bei den Lkws umgestellt. Wir haben erstmals die externen Kosten eingerechnet. Das sind die Dinge, geschätzter Herr Abgeordneter, von denen ich meine, dass es die richtigen sind. Die Bundesregierung handelt und macht genau das, was Sie verlangen – aber das werfen Sie uns vor! Das verstehe ich nicht, Herr Abgeordneter. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich möchte jetzt aber zum zweiten Fall meiner Verblüffung kommen, denn ich glaube, wir sind uns auch einig darüber, dass das, was wir jetzt gerade diskutiert haben, Symptombekämpfung ist – Symptombekämpfung dahin gehend, dass auch dann, wenn die Abgaswerte stimmen würden, wenn es auch so wäre, dass wir die Kosten, die durch die Abgase entstehen, voll vorschreiben würden – was wir jetzt noch nicht tun –, es zwar an der Situation wahrscheinlich schon etwas ändern würde, aber die Situation trotzdem nicht beseitigt würde. Diese Situation kann man nur beseitigen, indem man Individualverkehr auf neue Wege bringt. Und dieser neue Weg ist meines Erachtens die Elektromobilität.
Mit Elektromobilität wird es uns wirklich gelingen, diese Probleme zu bekämpfen, geschätzte Damen und Herren. Mit Elektromobilität gibt es keine Abgase mehr. Mit Elektromobilität haben wir dann auch die externen Folgen dieser Abgase im Griff. Und deshalb bin ich froh, dass wir heute auch über dieses Thema diskutiert haben, dass wir ein Paket auf den Weg bringen, das meines Erachtens dazu führt, dass Elektromobilität in Österreich erstmals alltagstauglich und leistbar wird. Da geht es um Zuschüsse beim Preis, da geht es um die Ladeinfrastruktur und da geht es um Anreize. Und diese Kombination wird dazu führen, dass Elektromobilität die Mobilität der Zukunft wird.
Ich freue mich auch, dass wir mit dem grünen Kennzeichen sozusagen auch ein erkennbares Symbol für Elektromobilität geschaffen haben, um einerseits Anreize ausüben zu können und um andererseits sichtbar zu machen, dass es immer mehr von diesen Autos werden. Ich bitte nur, die grüne Farbe weder politisch noch fußballtechnisch zu verstehen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Hafenecker: Violettweiß wär nicht gegangen, oder? – Rufe bei der FPÖ: Rot-weiß!)
12.24
Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Abgeordneter Willi noch einmal zu Wort gemeldet. – Bitte.
12.24
Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Herr Minister, jetzt verblüffen Sie wiederum mich.
Erstens: Es ist richtig, es gibt erste Tests. Aber Sie sind nicht bereit, bisher zumindest, diese Pickerlüberprüfung auf moderne Standards, die heute anwendbar wären, umzustellen. Und da geht es um diese große Masse an jährlichen Überprüfungen. Da könnte man wirklich Dinge großflächig verändern, zugunsten der Umwelt und in Richtung weniger Luftschadstoffe.
Aber das Zweite: Dass Sie auf die Umstellung der Bemautung bei den Lkws stolz sind, das verblüfft mich. Richtig ist, ja, dass die externen Kosten stärker eingerechnet werden als bisher. Die betreffen aber von dem riesigen Mautkuchen bei den Lkws – der macht circa 1,8 Milliarden € aus – lediglich 3 Prozent. Gleichzeitig haben Sie die Sprei-
zung bei der Maut, bezogen auf die Euroklassen, so gut wie abgeschafft. Das hat dazu geführt, dass sich ein ganz großer Spediteur im Umland von Wien bei mir aufregt. Er hat die Hälfte seiner Lkws auf Euro 6 umgestellt, und er hat jetzt die viel größere Preissteigerung bei der Maut von einem Jahr auf das andere gegenüber jenen, die noch mit Euro 2, 3 oder 4 auf dem Weg sind.
Das heißt, Sie haben einen Schmäh angewendet, nämlich in einem ganz kleinen Sektor ökologische Maßnahmen zu setzen, aber beim großen Anteil des Mautkuchens von Lkw-Mauten haben Sie zulasten der modernsten Lkws umgestellt. Das wissen Sie genauso gut wie ich. Das hat Ihr Amtsvorgänger mit der Wirtschaftskammer verhandelt. Die haben sich da für ihre Mitglieder viel herausgeholt. Aus ökologischer Sicht ist das Signal, das Sie mit dieser Mautnovelle gesendet haben, eine Katastrophe. (Beifall bei den Grünen.)
12.26
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung erfolgt über jeden Ausschussantrag getrennt.
Zunächst Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Entwurf betreffend die 34. KFG-Novelle samt Titel und Eingang in 1425 der Beilagen.
Wer stimmt dem zu? – Das ist einstimmig angenommen.
Dritte Lesung: Wer stimmt auch in dritter Lesung zu? – Das ist wiederum einstimmig auch in dritter Lesung angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 1426 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer stimmt dem zu? – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 1427 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer stimmt dem zu? – Das ist wiederum mit Mehrheit angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Seeschifffahrts-Erfüllungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1299 der Beilagen.
Wer stimmt dem zu? – Das ist einstimmig angenommen.
Dritte Lesung: Wer stimmt hier zu? – Wiederum einstimmig auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1339 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit (1371 d.B.)
13. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1340 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (1372 d.B.)
14. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1333 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Ge-
sundheit (Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz – G-ZG) erlassen wird sowie das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH und das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen geändert werden (Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017 – VUG 2017) (1373 d.B.)
15. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1357 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (1377 d.B.)
16. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1869/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Strukturplan Gesundheit (ÖSG) (1374 d.B.)
17. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1894/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp der Privatisierung des Wiener Krankenanstaltenverbunds (1375 d.B.)
18. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1909/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz des österreichischen Gesundheitswesens (1376 d.B.)
19. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1868/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kosten der GKKS für Asylwerber (1379 d.B.)
20. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1787/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freie Wahl für Versicherte bei Leistungsnachteilen (1380 d.B.)
21. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1738/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Fusionierung der Sozialversicherungsträger und Gesamtreform des öffentlichen Gesundheitssystems“ (1381 d.B.)
22. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1287/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Tiere sind mit Empfindsamkeit ausgestattete lebende Wesen“ (1382 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Nun kommen wir zu den Punkten 12 bis 22 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Wir gehen in die Debatte ein.
Erste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.
12.28
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir verhandeln heute die Artikel-15a-Vereinbarung betreffend das Gesundheitswesen. Es ist ja in den Medien schon sehr viel darüber geschrieben worden. Es findet heute auch in drei Bundesländern der sogenannte Ärztestreik statt. Und ich glaube, das ist nicht ganz ohne Grund, Frau Minister, denn das, was da kommen soll, die sogenannten Primärversorgungszentren, sind nicht das, wofür Sie sie auszugeben versuchen.
Mit den Primärversorgungszentren soll in Wirklichkeit der derzeitige Hausarzt geschwächt werden. Auch wenn Sie das immer in Abrede stellen: Es ist natürlich so. Denn: Es soll zu einem Zusammenschluss mehrerer Ärzte mit anderen Gesundheitsberufen kommen, wo die Ärzte dann angestellt werden, im Idealfall wahrscheinlich auch noch von der Sozialversicherung. Der Patient bekommt halt den Arzt, der gerade Dienst hat, der gerade frei ist, aber mit Sicherheit nicht den, den er sich aussucht. – Das ist die eine Seite der Medaille.
Die zweite Seite der Medaille muss man auch noch betrachten: Diese PHCs, die ja doch relativ groß sind, diese Zusammenschlüsse werden sich vor allem im ländlichen Raum eher in den Bezirkshauptstädten ansiedeln, weniger in den kleinen Ortschaften. Das heißt, Ortschaften, die jetzt 1 000, 1 500 Einwohner haben, werden hinkünftig auch keinen eigenen Hausarzt mehr haben. Und das ist eine massive Verschlechterung gegenüber dem Istzustand. Das muss man jetzt einmal sagen.
Daher verstehe ich nicht ganz, warum man das mit Gewalt durchpresst. Ich habe ein bisschen den Eindruck, die Bundesregierung und beide Regierungsparteien stehen da sehr unter dem Druck der Sozialversicherungen. Ich habe es schon einmal gesagt: Das ist meines Erachtens eine Diktatur, die die Sozialversicherungen da machen. Diese versuchen damit, das System runterzufahren, billiger zu machen und den Stand des freien Arztberufes abzuschaffen. Und wenn man weiß, wer im Hintergrund im Hauptverband sozusagen der Baumeister ist, dann ist das auch ganz offensichtlich.
Und, meine Damen und Herren vor allem von der ÖVP, Sie stellen sich immer als die Wirtschaftspartei dar, als die Partei der freien Berufe – dennoch stimmen Sie hier zu! Ich weiß, dass Kollege Rasinger jetzt wieder sagen wird, es kommt auf die Ausgestaltung des Gesetzes an. Aber wenn ich mir überlege, welche Macht der Hauptverband, welche Macht die Sozialversicherungen haben, dann habe ich wenig Hoffnung, dass bei der Ausgestaltung überhaupt großartige Varianten möglich sein werden.
Das heißt also, insgesamt wird bei diesen PHCs ein DDR-System kommen, es werden Ärzte angestellt werden, und das alles unter dem Vorwand, weil – das hat Kollege Spindelberger im Ausschuss gesagt – beispielsweise in irgendeinem Bezirk in der Steiermark neun Ordinationen keinen Nachfolger finden.
Da sage ich Ihnen: Ja, wir haben einen Ärztemangel, und ja, es gibt vor allem viele Jungärzte, die keine Hausärzte mehr werden wollen. Das hat viele Gründe. Einer die-
ser Gründe ist, dass sie sehr schlecht verdienen, sehr wenig verdienen – nur ungefähr die Hälfte dessen, was ein Facharzt verdient. Das ist mit ein Grund dafür, warum sich Jungärzte nicht dafür entscheiden, Hausärzte zu werden. Ein weiterer Grund ist auch die überbordende Bürokratie. Und zum Drüberstreuen geht dann noch die Sozialversicherung her, schickt den Ärzten die Mystery Shopper und stellt sie unter Generalverdacht, dass sie alle Betrüger und böse Menschen wären. – Das alles sind Gründe, die zusammenspielen und dazu führen, dass es kaum noch junge Ärzte gibt, die sagen, sie wollen Hausarzt werden.
Genau da müssen wir ansetzen, denn wenn wir keine Ärzte haben, werden wir auch die PHCs damit nicht füllen können. Und zu glauben, dass jetzt Krankenpfleger – deren Ausbildung im Übrigen auch runtergeschraubt wurde – die Arbeit übernehmen werden, das ist ein Trugschluss. Genau in diese Richtung wollen Sie aber auch gehen (Abg. Heinisch-Hosek: … die Unwahrheit!), und das ist ja genau der Gedankengang, der diesbezüglich von der Sozialversicherung kommt. (Abg. Heinisch-Hosek: Unfassbar! Abscheulich! … die Unwahrheit!) Das hat Josef Probst ja auch schon ganz deutlich formuliert. Er hat das im Übrigen schon vor Jahren als sein Ziel gesetzt. Genau dagegen aber sind wir! (Beifall bei der FPÖ.)
Ich möchte unser österreichisches Gesundheitssystem nämlich nicht kaputt machen! Und ich möchte kein DDR-System haben, wo man Ärzte einfach irgendwo anstellt, wo Ärzte nicht motiviert sind, wo Patienten ihre freie Arztwahl verlieren, wo Patienten ihren Vertrauensarzt verlieren – das möchte ich nicht!
Was braucht es daher? – Ich bin seit dem Jahr 2006 hier im Nationalrat, und in vielen, vielen Regierungsprogrammen hat es immer geheißen, wir müssen den Hausarzt aufwerten. Das ist bis heute nicht geschehen! (Abg. Heinisch-Hosek: Der wird aufgewertet!) – Nein, Frau Kollegin Heinisch-Hosek, der Hausarzt wird nicht aufgewertet, ganz im Gegenteil, der Hausarzt soll ja abgeschafft werden! Seien Sie doch ehrlich: Die kommen als Angestellte der Sozialversicherung in irgendein PHC hinein und müssen dann machen, was der Arbeitgeber, in diesem Fall die Sozialversicherung, ihnen aufträgt. – Das ist die Wahrheit, und bleiben wir doch bei der Wahrheit! (Beifall bei der FPÖ.)
Legen Sie doch einmal Ihre ideologischen Scheuklappen ab! Insgesamt wird es für die Patienten schlicht und einfach schlechter! Und, Frau Heinisch-Hosek, Sie haben schon die Schulen kaputt gemacht – der PISA-Test wird immer schlechter –, bitte halten Sie sich aus dem Gesundheitssystem heraus! (Beifall bei der FPÖ.)
Ein Zweites, das mir noch wichtig ist – weil wir hier ja eine Fülle von Anträgen behandeln –, ist der Tagesordnungspunkt 17, nämlich mein Antrag zur Verhinderung der Privatisierung des Wiener KAV. Wir haben dieses Thema schon mehrmals auf die Tagesordnung gebracht, weil ich es für ein sehr, sehr ernstes Thema halte.
Im letzten Plenum haben Sie, Frau Ministerin, gesagt, das sei alles Panikmache der Gewerkschaft. Das sehe ich nicht ganz so, denn wir sehen ja jetzt schon, dass die Stadt Wien bereit ist, aus sämtlichen Magistratsdienststellen das gesamte medizinische Personal zu bündeln, alles in den KAV zu stopfen, um sozusagen die Braut gut auszustatten, bevor man sie dann an den Mann bringen möchte – das heißt, damit man hier einen möglichst guten Ertrag erzielen kann.
Der Grund dafür, dass ich auf dieses Thema immer wieder zu sprechen komme, ist, weil es hier wirklich konkrete Pläne gibt – Pläne, die als mögliche Varianten vorsehen, dass es entweder in Richtung VAMED geht oder vielleicht auch in Richtung Helios, oder man filetiert den KAV, um vielleicht die Erträge noch größer zu machen. Und das ist der Wahnsinn! Die Gewerkschaft sagt das ja nicht einfach grundlos – das sind übrigens die sozialdemokratischen Gewerkschafter. Die haben sich das nicht alles aus den Fingern gesaugt, sondern es geht alles in diese Richtung. Es ist ja inzwischen ein offenes Geheimnis im KAV, dass das stattfinden wird.
Dem müssen wir einen Riegel vorschieben, denn eines sage ich schon: Wenn wir damit anfangen, das Gesundheitssystem zu privatisieren, dann haben wir die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger privatisiert. Und dass gerade unter Bundeskanzler Kern, der sich vor wenigen Monaten hier hergestellt und gesagt hat, er will den New Deal, in Wirklichkeit jetzt eine neoliberale Regierung, neoliberales Denken im Vormarsch ist, wie es nicht einmal konservative Regierungen in Europa haben, das finde ich so beschämend! (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit des Abg. Loacker.)
Darin sehe ich eigentlich eine ganz große Gefahr, denn es sind genau Sie von der Sozialdemokratie (Ruf bei der SPÖ: Märchenstunde! Märchenstunde!), die immer vor der Globalisierung warnen, in Wirklichkeit aber machen Sie nichts anderes, als hier in einer Privatisierungswelle alles zu verscherbeln.
Daher würde ich bitten – und man weiß ja, wie die Stadt Wien in den letzten Jahren agiert hat, was dort alles privatisiert worden ist, bis hin zum Wiener Wasser, das teilprivatisiert worden ist –: Hände weg vom Gesundheitswesen! Das muss in öffentlicher Hand bleiben, und daher ist dieser Antrag so wichtig! – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit des Abg. Loacker.)
12.36
Präsident Karlheinz Kopf: Bevor ich Herrn Abgeordnetem Spindelberger das Wort erteile, eine Bitte an die Kameraleute auf der ersten Galerie links und rechts: Die Kamerapositionen sind nicht optimal für dieses Haus, das wissen wir alle. Es besteht überhaupt kein Grund, nicht auf der Gegenseite die Abgeordneten von vorne zu filmen, aber ich bitte, es zu unterlassen, in die Abgeordnetenbänke von hinten hineinzufilmen, vor allem in die Unterlagen der Abgeordneten, wenn möglich. – Vielen Dank.
Bitte, Herr Abgeordneter Spindelberger.
12.36
Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ich möchte gleich zu Beginn einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Rasinger, Spindelberger zum Bericht des Gesundheitsausschusses 1373 der Beilagen betreffend Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017 einbringen. Nachdem er verteilt wurde, darf ich ihn in groben Zügen erläutern.
Es geht darum, dass in der Bundesgesundheitskommission neben jenen Gesundheitsberufen, für die eine gesetzliche Vertretung existiert – also Ärztekammer, Zahnärztekammer –, künftig auch der Krankenpflegeverband, der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie und der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste vertreten sein werden.
Ebenso geht es in diesem Antrag um die Abschaffung der Kostenbeiträge gemäß Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz. Bei Anstaltspflege sind nunmehr nämlich alle Personen umfasst, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und nicht nur die Angehörigen nach dem Sozialversicherungsgesetz. Das bedeutet, dass dadurch nunmehr etwa auch EmpfängerInnen von Waisenrenten von der Leistung eines Kostenbeitrages befreit werden.
Ich möchte nun, im Gegensatz zu meiner Vorrednerin, versuchen, wieder mehr Sachlichkeit in diese Thematik einzubringen, denn: Ich weiß nicht, wie es Ihnen als Abgeordnete ergeht, ich jedenfalls wurde in den letzten Monaten von vielen Bürgermeistern und verunsicherten Patientinnen und Patienten angesprochen (Ruf bei der FPÖ: Das glaub’ ich eh!), die an uns appelliert haben, alles zu unternehmen, um zu gewährleisten, dass auch in ihrer Gemeinde künftig wieder ein Arzt vertreten ist.
Allein in der Steiermark – Sie haben es gesagt, Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein – sind es derzeit neun von zwölf Planstellen für Hausärztinnen und Hausärzte, die nicht
nachbesetzt werden können, weil es nicht einmal eine einzige Bewerbung gibt. Und wenn man weiß, dass bis zum Jahr 2030 drei Viertel der Allgemeinmediziner in Pension gehen, dann muss man sagen, es ist höchst an der Zeit, etwas zu tun, da ist Feuer am Dach! Daher heißt es: Jetzt handeln, nicht erst in ferner Zukunft!
Handeln ist gefragt, und das sage ich ganz bewusst auch hier und heute – und zwar nicht so, wie es die Vertreterinnen und Vertreter der Ärztekammer tun, indem sie tagtäglich Falschmeldungen verbreiten und dadurch die Patientinnen und Patienten massiv verunsichern. Wenn sie das Gerücht verbreiten, dass unser Gesundheitssystem zu Tode gespart wird, dann hoffe ich, dass sie von Medizin mehr Ahnung haben als vom Rechnen, denn die Ausgaben im Gesundheitssystem steigen in den nächsten fünf Jahren ganz gewaltig: Wir werden im Jahr 2021 um über 4,6 Milliarden € mehr für das Gesundheitssystem ausgeben! (Der Redner platziert vor sich auf dem Rednerpult eine Tafel mit einem Säulendiagramm und der Aufschrift „Ausgaben für Gesundheit liegen deutlich über Inflation“.) Und nennen Sie mir, bitte, auch nur ein einziges anderes Land der Welt, das jetzt schon für fünf Jahre im Vorhinein budgetäre Maßnahmen für eine Verbesserung des Gesundheitssystems setzt! (Beifall bei der SPÖ.)
Ebenso falsch ist die Aussage, dass mit dieser Gesundheitsreform die Hausärzte abgeschafft werden sollen. Unseren Hausärzten kommt auch in Zukunft eine ganz bedeutende Rolle zu, und zwar auch deswegen, weil gerade die Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patienten kennen und daher auch den besten Überblick über ihren Gesundheitszustand haben.
Neu ist allerdings, dass die HausärztInnen künftig die Möglichkeit haben sollen, sich mit anderen ÄrztInnen und in Gesundheitsberufen Tätigen, wie diplomierten Pflegekräften, Physiotherapeuten oder SozialarbeiterInnen, auszutauschen und in einem Team zusammenzuarbeiten. Was ist daran schlecht, wenn die Ärztinnen und Ärzte durch diese neuen wohnortnahen Versorgungsformen künftig wieder mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten haben?
Schaut euch bitte doch einmal die neuen Versorgungsstrukturen in der Praxis an! Meine Vorrednerin hat es gesagt, in Mariazell, wo Chirurgen mit Osteopathen, mit Physiotherapeuten, mit Kinderfachärzten zusammenarbeiten, funktioniert es hervorragend. Das ist doch nichts Schlechtes. Die Menschen vor Ort sind wirklich begeistert, weil sie noch nie eine so gute medizinische Versorgung hatten, wie es jetzt der Fall ist. An solch einem Beispiel sieht man, wie wichtig die neuen Primärversorgungseinheiten für die Patientinnen und Patienten, aber auch für die Ärztinnen und Ärzte sind.
Das ganze Gequatsche darüber, dass man sich in Zukunft Hausärztinnen beziehungsweise den Hausarzt nicht mehr aussuchen kann, ist ebenso falsch, weil die Patientinnen und Patienten auch in Zukunft frei wählen können, zu welchem Arzt, zu welcher Ärztin sie gehen werden. Niemand denkt daran, an der freien Arztwahl zu rütteln, da es wichtig ist, dass die Patientinnen und Patienten ihrem Arzt beziehungsweise ihrer Ärztin vertrauen.
Daher bitte ich die Ärztekammerfunktionäre um eines: Die Ärztekammerwahlen, die im Frühjahr stattfinden, sind eine Seite der Medaille. Aber stellen auch Sie endlich einmal die Interessen der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt und tragen Sie Ihren Teil dazu bei, die angeheizte Diskussion wieder auf eine sachliche Ebene zu bringen, und blockieren Sie nicht ständig alle Vorhaben, denn die Patientinnen und Patienten brauchen mehr als nur Ihr Nein! Denn ein Nein zur Gesundheitsreform, ein Nein zu ELGA, ein Nein zur E-Medikation oder gar ein Nein zu neuen Versorgungsformen wie jene in Mariazell sind keine Lösungsansätze. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren, Streiks, die eigenartigerweise nur in jenen Bundesländern stattfinden, in denen es Landeshauptleute der SPÖ gibt, sind schon gar kein Beitrag zu einer Versachlichung dieser Thematik. (Beifall bei der SPÖ.)
12.42
Präsident Karlheinz Kopf: Der Abänderungsantrag, den Herr Abgeordneter Spindelberger in den Grundzügen erläutert hat, ist ausreichend unterstützt, steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Gesundheitsausschusses 1373 der Beilagen über die Regierungsvorlage 1333 der Beilagen betreffend ein Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Art. 1 (Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit) wird wie folgt geändert:
a) § 30 Abs. 2 Z 6 lautet:
„6. drei Vertreterinnen/Vertreter der Österreichischen Ärztekammer, je zwei Vertreterinnen/Vertreter der Österreichischen Zahnärztekammer, der Österreichischen Apothekerkammer und jeweils eine Vertreterin/ein Vertreter der bundesweiten Berufsvertretungen der nichtärztlichen Gesundheitsberufe,“
Art. 2 (Änderung des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten) wird wie folgt geändert:
a) Z 4 lautet:
»(Grundsatzbestimmung) In § 3 Abs. 2 wird nach lit. d folgender Schlusssatz angefügt:
„Sofern ein Vertragsvergabeverfahren der Sozialversicherung über den verfahrensgegenständlichen Leistungsumfang anhängig ist oder innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Entscheidung über den Bedarf eingeleitet wird, ist Voraussetzung für die Erteilung der Errichtungsbewilligung darüber hinaus auch eine Vertragszusage der Sozialversicherung auf Grund dieses Vertragsvergabeverfahrens.“«
b) Z 5 lautet:
»(Grundsatzbestimmung) § 3 Abs. 2b lautet:
„(2b) Wenn der verfahrensgegenständliche Leistungsumfang in den Verordnungen gemäß § 23 oder § 24 des Bundesgesetzes zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit, BGBl. I Nr. XX/2016, geregelt ist, ist hinsichtlich des Bedarfs die Übereinstimmung des Vorhabens mit diesen Verordnungen zu prüfen. Ist das Vorhaben nicht in den genannten Verordnungen geregelt, ist Abs. 2c sinngemäß anzuwenden.“«
c) In Z 6 entfällt Abs. 3a, der bisherige Abs. 3b erhält die Bezeichnung „(3a)“.
d) Z 7 lautet:
»(Grundsatzbestimmung) In § 3a Abs. 2 wird nach Z 4 folgender Schlusssatz angefügt:
„Sofern ein Vertragsvergabeverfahren der Sozialversicherung über den verfahrensgegenständlichen Leistungsumfang anhängig ist oder innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Entscheidung über den Bedarf eingeleitet wird, ist Voraussetzung für die Erteilung der Errichtungsbewilligung darüber hinaus auch eine Vertragszusage der Sozialversicherung auf Grund dieses Vertragsvergabeverfahrens.“«
e) Z 8 lautet:
(Grundsatzbestimmung) In § 3a wird nach Abs. 3 folgender Abs. 3a eingefügt:
»„(3a) Wenn der verfahrensgegenständliche Leistungsumfang in den Verordnungen gemäß § 23 oder § 24 des Bundesgesetzes zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit, BGBl. I Nr. XX/2016, geregelt ist, ist hinsichtlich des Bedarfs die Übereinstimmung des Vorhabens mit diesen Verordnungen zu prüfen. Ist das Vorhaben nicht in den genannten Verordnungen geregelt, ist Abs. 3 sinngemäß anzuwenden.“«
f) Z 9 entfällt.
g) § 27a Abs. 7 in der Fassung der Z 11a lautet:
»11a. In § 27a wird folgender Abs. 7 angefügt:
„(7) Die Kostenbeiträge gemäß Abs. 1, 3 und 5 sind für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht einzuheben.“«
h) § 65b Abs. 4 in der Fassung der Z 23 lautet:
»„(4) Die Landesgesetzgebung hat die Ausführungsbestimmungen zu den Änderungen in § 2a Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4, § 3 Abs. 2, Abs. 2b, Abs. 3a, § 3a Abs. 2 und Abs. 3a, § 10a Abs. 1, § 18 Abs. 2 und § 27a Abs. 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2016 innerhalb von sechs Monaten zu erlassen. Die Landesgesetzgebung hat die Ausführungsbestimmungen zu den Änderungen in § 27a rückwirkend mit 1. Jänner 2017 in Kraft zu setzen.“«
Art. 3 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
a) § 447f Abs. 7 Z 4 in der Fassung der Z 6b lautet:
„4. für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.“
Art. 6 (Änderung des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
Z 2 lautet:
»2. Nach § 247 wird folgender § 248 samt Überschrift angefügt:
„Schlussbestimmungen zu Art. 6 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2016
§ 248. (1) § 147a Abs. 1 Z 9 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2016 tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.
(2) Von der Einmalzahlung nach § 700a ASVG, § 95d des Pensionsgesetzes 1965, § 11 Abs. 4 des Bundestheaterpensionsgesetzes, § 60 Abs. 15 des Bundesbahnpensionsgesetzes oder gleichartigen landesgesetzlichen Bestimmungen sind keine Beiträge zu entrichten.“«
Begründung:
Zu Art. 1 (§ 30 Abs. 2 Z 6 G-ZG):
Durch die vorgenommene textliche Anpassung soll sichergestellt werden, dass in der Bundesgesundheitskommission neben jenen Gesundheitsberufen, für die eine gesetzliche Vertretung existiert (Österreichische Ärztekammer, Österreichische Zahnärztekammer, Österreichische Apothekerkammer und Österreichisches Hebammengremium), auch der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV), der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs (MTD-Austria), der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) und der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) vertreten sind.
Zu Art. 2 (§ 3 und § 3a KAKuG):
Im Zuge der Beratungen hat sich herausgestellt, dass die Regelungen zum Verfahren zur Erteilung einer Errichtungsbewilligung zum Zweck der Rechtssicherheit dahin präzisiert werden müssen, dass das Vorliegen einer Vertragszusage der Sozialversicherung dann eine weitere Voraussetzung für die Erteilung einer Errichtungsbewilligung ist, wenn vor der Entscheidung über die Erteilung der Errichtungsbewilligung ein Vertragsvergabeverfahren der Sozialversicherung bereits fristgerecht im Laufen ist (rechtzeitig eingeleitet wird).
Die bestehende Rechtslage wird durch die vorgeschlagenen Änderungen nicht neu gestaltet, sondern bloß dahin ergänzt, dass für den Fall eines geplanten erstattungsfähigen Leistungsvolumens (nach Qualität und Quantum) eine klare Verfahrensregelung getroffen wird. Dies geschieht dadurch, indem vorgesehen wird, dass die Errichtungsbewilligung dem von der Sozialversicherung ermittelten Vertragspartner erteilt wird. Selbstverständlich müssen wie bisher alle anderen Voraussetzungen vorliegen (siehe auch die Streichung des Wortes „nur“ in § 3 Abs. 2b und § 3a Abs. 3a idF der Regierungsvorlage). Im Übrigen bleiben die Rechte Dritter samt deren Parteistellung nach geltender Rechtslage unberührt.
Daraus ergibt sich auch, dass der positiven Bedarfsprüfungsentscheidung nicht in jedem Fall eine positive Entscheidung über die Errichtungsbewilligung folgen muss (die Art dieser Entscheidung, z. B. Feststellungsbescheid oder bloße Bestätigung über eine Bedarfskonformität, bleibt der Ausführungsgesetzgebung frei). Weiters ergibt sich daraus, dass die Bedarfsprüfungsentscheidung getrennt von der Entscheidung über die Errichtungsbewilligung zu erfolgen hat und der Sozialversicherung (die in gemeinsamen Angelegenheiten durch den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger vertreten werden kann, § 31 Abs. 3 Z 5 ASVG) zuzustellen wäre. Eine Verfahrensunterbrechung kann in diesem Zusammenhang wie bisher nach § 38 AVG erfolgen.
Ob ein Vergabeverfahren eingeleitet oder im Laufen ist, ist je nach der gewählten Verfahrensart durch die bereits nach Vergaberecht vorzunehmenden Bekanntmachungen nachvollziehbar, die z. B. nach den §§ 46 ff. BVergG 2006 bzw. nach dem Anhang XVI BVergG 2006 oder den an deren Stelle tretenden Bestimmungen vorzunehmen sind, eine eigenständige Kundmachungsform wird nicht vorgesehen. Für die Kontaktnahme zwischen den Behörden nach dem Krankenanstaltenrecht und den Sozialversicherungsträgern einschließlich der dafür notwendigen Datenübermittlungen stehen die Regeln über die Amtshilfe (Art. 22 B-VG) zur Verfügung.
Zu Art. 2 und 3 (§ 27a KAKuG sowie § 447f Abs. 7 Z 4 ASVG)
Durch diese Änderungen hinsichtlich der Abschaffung der Kostenbeiträge gemäß § 27a KAKuG und § 447f Abs. 7 ASVG bei Anstaltspflege sind davon nunmehr alle Personen umfasst, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und nicht nur Angehörige nach dem Sozialversicherungsrecht. Dadurch sind nunmehr etwa auch Empfängerinnen/Empfänger von Waisenrenten von der Leistung eines Kostenbeitrages befreit.
Zu Art. 6 (§ 248 Abs. 2 B-KUVG):
Die Einmalzahlung nach § 700a ASVG, § 95d des Pensionsgesetzes 1965, § 11 Abs. 4 des Bundestheaterpensionsgesetzes, § 60 Abs. 15 des Bundesbahnpensionsgesetzes oder gleichartigen landesgesetzlichen Bestimmungen soll ungeschmälert gebühren.
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete Dr. Mückstein gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.
12.42
Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Ja, wir brauchen eine Gesundheitsreform, und einiges, was hier an Reformvorhaben vorgegeben wurde, begrüßen wir auch. Es ist eine Gesundheitsreform mit Sonnen- und mit Schattenseiten.
Die Grünen begrüßen, dass teure Spitalsstrukturen abgebaut werden, und das bedeutet, dass der ambulante Bereich ganz konsequent gefördert werden sollte. Es ist uns auch sehr wichtig, dass es wieder mehr Kassenverträge gibt, also das Sachleistungsprinzip gestärkt wird. Ich bin aber, anders als mein Vorredner, der Meinung, dass es längst Aufgabe der Politik gewesen wäre, attraktivere Kassenvertragssituationen zu schaffen, zum Beispiel durch die Möglichkeit, dass sich zwei ÄrztInnen einen Vertrag teilen, oder aber auch Arbeitsmodelle, die die Versorgung am Wochenende attraktiver und leichter möglich machen.
Dass eine Grundlage für die Primärversorgung geschaffen wird, das finden wir sehr positiv. Dass es in Zukunft eine gemeinsame Planung für den stationären und den niedergelassenen Bereich gibt und auch, dass sich die Länder künftig an die Planungsvorgaben des Bundes halten müssen und dass es da eine Durchsetzungsmöglichkeit auf gesetzlicher Basis geben wird, finden wir grundsätzlich begrüßenswert. Sehr erfreulich ist auch, dass der Spitalskostenbeitrag für Kinder abgeschafft wird, dass es nun Mittel für Hospiz- und Palliativversorgung gibt, die damit auch über Jahre gesichert sein sollte, und dass mehr Mittel für Menschen mit seltenen Erkrankungen zur Verfügung gestellt werden.
In einigen wichtigen Punkten geht uns die Reform aber nicht weit genug. Ich persönlich finde, dass sich diese Gesundheitsreform mehr an der Schwächung der Ärzteschaft als an den eigentlichen Problemen des österreichischen Gesundheitswesens orientiert hat. Man hat zu wenige Reformen im Bereich der Gesundheitspolitik und der Sozialversicherung vorgenommen. Der Kompetenzdschungel bleibt weiterhin bestehen, nach wie vor gibt es keine Finanzierung aus einer Hand, und wir wissen, wie problematisch sich das immer wieder auswirkt.
Die Zusammenlegung der Krankenkassen auf eine Krankenkasse ist in weiter Ferne – und damit auch die Leistungsvereinheitlichung. Der Mangel an Allgemeinmedizinern wird uns mit oder ohne Primärversorgung treffen. Es gibt massive Probleme in der Ärzteausbildung, und dort müsste unbedingt angesetzt werden. (Beifall bei den Grünen.)
Es gibt auch einige Punkte, die wir sehr kritisch sehen und in denen wir teilweise auch die Bedenken der Ärztekammer teilen. Das betrifft die Frage der Ausgabenobergrenze für den Zeitraum 2017 bis 2021. Es existiert ein Kostendämpfungspfad. Ja, nominell sind es 4,5 Milliarden € mehr, die ins Gesundheitssystem fließen werden, aber ohne fixe Angabe des Referenzsystems. Es ist nämlich vom prognostizierten BIP-Wachstum abhängig, und daher ist nicht abschätzbar, ob diese finanziellen Mittel dazu führen werden, dass es ein Einsparungsprogramm gibt oder nicht.
Zur Primärversorgung: Die Grünen sind dafür, dass Primärversorgungsstrukturen etabliert werden. Aber wir sind für einen gesunden Mix aus Einzelpraxen, Gruppenpraxen und Primärversorgungseinheiten. Wir wollen nicht, dass die Primärversorgung die Einzelordination beziehungsweise die freiberufliche Arztpraxis verdrängt. Damit das nicht passiert, braucht es gute und sinnvolle Steuerungsmechanismen wie die zahlenmäßige Einschränkung von Primärversorgungseinheiten, einen Gesamtvertrag auch für die Primärversorgung, die Beschränkung der Anzahl der angestellten Ärzte und die Beschränkung der Zahl der zu versorgenden PatientInnen.
Das ist ein ganz wesentlicher Punkt, genauso wie das Festhalten am Gesamtvertrag, denn mit den Primärversorgungszentren wird ein marktzugängliches neues Modell etab-
liert, das ausgeschrieben werden kann und bei dem letztlich die Sozialversicherung entscheiden wird, wer den Vertrag bekommt. Das wird auch dafür entscheidend sein, welche Versorgungsmodelle sich auf dem Markt letztlich durchsetzen.
Ein großer Kritikpunkt betrifft die mangelnde Mitsprache der Gesundheitsberufe, und da meine ich die ärztlichen wie die nichtärztlichen Gesundheitsberufe. Es hat dazu ein kleines Zugeständnis der Gesundheitsministerin gegeben – danke schön! Die nichtärztlichen Gesundheitsberufe sind nun auch in der Bundesgesundheitskommission vertreten. Aber es wäre uns sehr wichtig gewesen, dass auch bereits in der Phase der Planung die Mitsprache von Vertretern von ärztlichen und nichtärztlichen Berufen möglich ist. Ich bin sehr überzeugt davon, dass ein gutes Gesundheitswesen ohne Berücksichtigung der Interessen der Gesundheitsberufe und ohne Berücksichtigung der Expertise der Gesundheitsberufe nicht gut weiterentwickelt werden kann. (Beifall bei den Grünen.)
Ich bringe deshalb auch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Mückstein, Kolleginnen und Kollegen ein. Dieser Abänderungsantrag bezieht sich auf das Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017 und auf die Paragrafen 20 und 21. Im § 20 wird festgelegt, dass es während der Abstimmungsphase, nämlich dann, wenn der österreichische Strukturplan Gesundheit zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung abgestimmt werden soll, auch eine Einladung zum Gespräch und eine Anhörung der Gesundheitsberufe geben soll.
Der zweite Teil des Antrags bezieht sich auf § 21, in dem festgelegt werden soll, dass vier Wochen vor Beschlussfassung die Planungsunterlagen sowohl den ärztlichen als auch den nichtärztlichen Gesundheitsberufen zur Verfügung gestellt werden sollen und dass auch nichtärztliche Gesundheitsberufe in die Begutachtung einbezogen werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
12.49
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Dr. Mückstein soeben in seinen Grundzügen erläuterte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1333 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit (Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz - G-ZG) erlassen wird sowie das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH und das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen geändert werden (Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017 VUG 2017) (1373 d.B.)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit (Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz - G-ZG) erlassen wird sowie das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsge-
setz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH und das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen geändert werden (Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017 VUG 2017) (1373 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Gesundheitsausschusses ( 1333 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 Abschnitt 6 § 20 lautet Abs. 3:
„(3) Der ÖSG ist auf Bundesebene zwischen dem Bund, den Ländern und der Sozialversicherung einvernehmlich abzustimmen. Die Ärztekammer, das Hebammengremium, der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV), der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs (MTD-Austria), der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) und der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) sind in der Abstimmungsphase mindestens einmal einzuladen und anzuhören.“
2. In Artikel 1 Abschnitt 6 § 20 lautet Abs. 4:
„(4) In der Bundes-Zielsteuerungskommission ist sicherzustellen, dass der Österreichischen Ärztekammer, den betroffenen gesetzlichen Interessensvertretungen, dem Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV), dem Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Austria), dem Österreichischen Berufsverband für Psychotherapie (ÖBVP) sowie dem Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) frühzeitig und strukturiert, mindestens aber vier Wochen vor Beschlussfassung des ÖSG in der Bundes-Zielsteuerungskommission die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt wird. Dazu sind die für die Beschlussfassung vorgesehenen Planungsunterlagen zu übermitteln.“
3. In Artikel 1 Abschnitt 6 § 21 lautet Abs. 7:
„(7) Die RSG sind gemäß der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens auf Landesebene zwischen dem jeweiligen Land und der Sozialversicherung festzulegen. Der Bund ist bereits im Entwurfsstadium eines RSG entsprechend zu informieren und es ist mit dem Bund vor Einbringung zur Beschlussfassung insbesondere das Vorliegen der Rechts- und ÖSG-Konformität abzustimmen. Die Ärztekammer, das Hebammengremium, der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV), der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs (MTD-Austria), der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) und der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) bzw. deren Landesorganisationen sind im Entwurfsstadium angemessen zu informieren und mindestens einmal einzuladen und anzuhören.“
4. In Artikel 1 Abschnitt 6 § 21 lautet Abs. 8:
„(8) Die Vertreterinnen und Vertreter des Bundes und der Sozialversicherung haben in der jeweiligen Landes-Zielsteuerungskommission sicherzustellen, dass der jeweiligen Landesärztekammer, den betroffenen gesetzlichen Interessensvertretungen, dem Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV), dem Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Austria), dem Österreichischen Berufsverband für Psychotherapie (ÖBVP) sowie dem Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) frühzeitig und strukturiert mindestens aber vier Wochen vor Beschlussfassung des RSG in der jeweiligen Landes-Zielsteuerungskommission die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt wird, der Ärztekammer insbesondere hinsichtlich der Umsetzbarkeit im Stellenplan (§ 342 Abs. 1 Z 1 ASVG). Dazu sind die für die Beschlussfassung vorgesehenen Planungsunterlagen zu übermitteln.“
Begründung
Das Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit (Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz - G-ZG) sieht vor, dass nur folgende Gesundheitsberufe in der neuen Zielsteuerung repräsentiert sein sollen, und auch das nur minimal:
1. Österreichische Ärztekammer (sowie auf Landesebene die Landesärztekammern)
2. „betroffene gesetzliche Interessenvertretungen“ (Hebammen)
Der Großteil der von der Zielsteuerung-Gesundheit betroffenen nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe, die eine freiwillige Interessenvertretung haben, ist bei Planung und Steuerung des Gesundheitswesens in keiner Weise repräsentiert.
Zugleich erklärt die neue Vereinbarung 15a-B-VG Zielsteuerung Gesundheit, die nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe und multiprofessionelle Zusammenarbeit stärken zu wollen. Die nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe sind daher ebenso wie die ärztlichen Gesundheitsberufe in den Planungs- und Zielsteuerungsprozesse mit einzubeziehen.
Das sozialpartnerschaftliche Prinzip wurde geschwächt, die Expertise und die Interessen der Gesundheitsberufe in die Planung und Steuerung des Gesundheitswesens am Verhandlungsweg zu berücksichtigen. Deshalb sollen die Gesundheitsberufe in der Phase der Entstehung der 4-Jahrespläne zum Gespräch eingeladen und angehört werden.
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.
12.49
Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Bevor ich meine Rede beginne, möchte ich einen Gast auf der Galerie begrüßen, den Nobelpreisträger Eric Kandel, der aus Amerika zu uns gekommen ist. (Allgemeiner Beifall.)
Eric Kandel wurde als achtjähriges Kind mit seinem Bruder und den Eltern aus dem 9. Bezirk in einer sehr, sehr dunklen Phase Österreichs, während des Naziregimes, vertrieben. Er bekam im Jahr 2000 für Gehirnforschung den Medizin-Nobelpreis, und jetzt, mit 87 Jahren, ist er noch immer aktiver Professor an der Columbia University.
Weil wir schon bei dem Thema sind, auch ein bisschen ein amerikanischer Bezug: In Amerika wären die Amerikaner froh, eine Gesundheitsversorgung wie in Österreich zu haben. (Beifall bei der SPÖ.) Ich habe gestern mit Herrn Kandel geredet, Donald Trump überlegt ja, die Obamacare wieder rückgängig zu machen. Obamacare hat es gerade geschafft, den Anteil von Amerikanern, die keine Versicherung haben, auf 10 Prozent zu senken, also 25 Millionen Amerikaner haben trotzdem keine Versicherung; ein Ding, das bei uns undenkbar ist.
Ich muss eines sagen: Schaut man sich die OECD-Zahlen genau an, so liegen wir bei der Performance circa auf Platz zwei bis vier und bei den Kosten auf Platz elf. Das heißt, wir reden von einem Weltklasse-Gesundheitswesen, und es ist wichtig, dass wir dieses erhalten!
Das ist, glaube ich, auch der Sinn der heutigen Diskussion. Was ist das Ziel dieses Gesetzes, wenn man es positiv sieht? Man kann ja alles positiv oder negativ beurteilen. Ziel ist es, dass wir durch eine verbesserte Planung zwischen Ländern und Sozialversicherung diverse Lücken besser schließen. Ziel ist es, dass wir die Spitäler entlasten und die Versorgung in den ambulanten Bereich verlagern. Ziel ist es, Neues zuzulassen. Was wir nicht wollen, ist, dass wir Zwangszentren à la Schweden, à la England bekommen, diese sind teuer und wahrscheinlich auch bürgerfern.
Wo ist da die Position der ÖVP? – Wir wollen den freiberuflichen Hausarzt, wir wollen den freiberuflichen Facharzt erhalten. Wir wollen auch die freie Arztwahl erhalten; für uns ein sehr wichtiges Gut. (Beifall bei der ÖVP.)
Was wir auch wollen, ist ein attraktives Berufsangebot. Wenn man sich überlegt, dass 60 Prozent der Hausärzte bis 2025 in Pension gehen, dann müssen – wie Abgeord-
neter Spindelberger gesagt hat – alle Alarmglocken läuten. Was nützt uns das beste System, wenn niemand drin ist, der arbeitet? Darum brauchen wir schon im Spital Maßnahmen, eben eine bessere Ausbildung. Wir brauchen endlich die Lehrpraxis, und wir brauchen auch ein Angleichen der Gehälter zwischen einem Hausarzt und einem Facharzt, diese differieren um 40 Prozent. – So kann es sicher nicht gehen.
Ich bin seit 35 Jahren Hausarzt, es ist ein sehr schöner Beruf, weil ich wohnortnahe über lange Zeit denselben Patienten betreue beziehungsweise hat der Patient denselben Arzt. Ich glaube, das ist ein wesentlicher Wert gegenüber anderen Systemen, ein Wert, der in Deutschland, in der Schweiz und in Österreich sehr hochgehalten wird. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir haben auch versucht, Ängste zu nehmen. Wir haben die Wahlarztkostenrückerstattung außer Streit gestellt. Wir haben das Nebenbeschäftigungsverbot für Spitalsärzte außer Streit gestellt. Es gibt keinen Eingriff in bestehende Rechte. Es soll keinen Vorrang oder keine Zwangsbeglückung durch gewisse Modelle geben. Wir haben des Weiteren im Ausschuss durch eine Feststellung ausdrücklich festgelegt, dass es ein Gesamtvertrag sein soll und nicht ein freier Stil, dass jeder Arzt praktisch mit der Krankenkasse um den Vertrag streiten muss und dann mehr oder weniger in der Minderheitsposition ist.
Wir haben auch außer Streit gestellt, dass es für diese neuen Modelle Obergrenzen geben soll. Wir haben auch außer Streit gestellt, dass wir nicht rein renditeorientierte Investorenketten wollen. Wir haben auch außer Streit gestellt, dass die Rolle der Ärzte natürlich sehr, sehr wichtig ist. Sie sind genauso wichtig wie Lehrer für das Schulwesen oder Richter für das Justizwesen.
Bei diesem Punkt möchte ich auch Danke sagen – Danke sagen den 4 000 Hausärzten und 3 000 Fachärzten, die 100 Millionen Arzt-Patienten-Kontakte abwickeln. Das ist sechsmal so viel wie in den Ambulanzen. Ich glaube, das ist ein Wert, den wir zu verteidigen haben, den es zum Beispiel in Amerika nicht gibt.
Es betrübt mich, wenn ein Hausarzt schreibt: Unser Beruf Hausarzt wird seit Jahren totgeredet, das frustriert mich persönlich. Ich bin seit 30 Jahren Hausarzt. Ich muss gegen Ende meiner Tätigkeit leider erleben, wie dieser schöne Beruf schlechtgemacht wird. Ich halte das für unverantwortlich. – Zitatende.
Jawohl, wenn das so rüberkommt, wäre es unverantwortlich. Vonseiten der ÖVP gibt es ein doppeltes, dreifaches, vierfaches, zehnfaches, hundertfaches Ja zur niedergelassenen Versorgung und zur Attraktivierung dieser Berufe. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir wollen nicht Geisterfahrer gegen die Meinung der Bevölkerung sein, die zu 94 Prozent sagt, sie schätzt ihren Hausarzt, aber wir wollen Neues zulassen. Zulassen deshalb, weil wir weiter an der Weltspitze im Gesundheitswesen bleiben wollen. (Beifall bei der ÖVP.)
12.56
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.
12.56
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die Einrichtung der Primärversorgungszentren hätte ein echter großer Wurf werden können, nämlich eine Bereicherung der medizinischen Versorgung im niedergelassenen Bereich, eine zusätzliche Arbeitsform für die niedergelassenen Ärzte und eine neue Form der Zusammenarbeit auch über die Disziplinen hinweg mit anderen Gesundheitsberufen. Dies in der Form, dass sich Ärzte frei entscheiden hätten können, ob sie allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Ärzten, in Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen, ob sie angestellt oder freiberuflich ih-
rer Tätigkeit nachgehen wollen. Gleichzeitig wäre den Patienten die Wahl gelassen worden, ob sie in ein Primärversorgungszentrum oder zu einem Hausarzt und Einzelkämpfer, den sie seit Jahren kennen, hingehen wollen, wem sie ihr Vertrauen schenken, ob sie sich lieber in die Betreuung eines Primärversorgungszentrums oder eines einzelnen Hausarztes begeben. Aber dazu wird es nicht kommen.
Im Gesundheitsausschuss haben SPÖ und ÖVP kurzfristigst – und da ist immer zu Recht Verdacht angebracht – eine Ausschussfeststellung hineingeschubst, wonach eben solche Primärversorgungszentren nicht von – und dann heißt es wörtlich – „Investoren mit ausschließlichem Gewinninteresse“ betrieben werden dürfen.
Jetzt frage ich Sie: Wenn ein Unternehmer, der Arzt ist, ein Primärversorgungszentrum betreibt und ein Unternehmer, der einen anderen Beruf erlernt hat, ein Primärversorgungszentrum betreibt, wo liegt der Unterschied im Gewinninteresse? (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das ist schon ein grober Unterschied!) – Beide betreiben dieses Primärversorgungszentrum und wollen damit Geld verdienen. Wir halten es grundsätzlich nicht für unmoralisch, wenn jemand Geld verdient, aber offensichtlich haben da zwei Regierungsparteien ein Problem mit dem Wort Gewinn.
Die Sozialversicherung würde eine Leistung ausschreiben, nämlich den Betrieb eines Primärversorgungszentrums, und dann würden Anbieter ihre Leistung anbieten. Die zahlende Sozialversicherung schaut, ob die Leistung erbracht wird, prüft die Qualität und allenfalls kann man ja Verträge auch wieder kündigen, wenn die Leistungserbringung nicht stimmt.
Die wahre Absicht legt die Bundesregierung meines Erachtens nicht offen, nämlich: Am Ende des Tages werden die Krankenkassen solche PHCs betreiben und schleichend die freiberuflichen Ärzte vertreiben und verdrängen. Ich behaupte, das haben Sie gemeint, als Sie hineingeschrieben haben: nicht gewinnorientiert. Dann wird nämlich die Krankenkasse zwar nicht gewinnorientiert sein, aber sie wird der Leistungserbringer und der Zahler gleichzeitig sein. Ineffizienzen sind vorprogrammiert und Geldvernichtung ist vorprogrammiert.
Kollegin Belakowitsch-Jenewein hat gesagt, da kommt ein neoliberales Modell. – Nein! Da kommt kein neoliberales Modell. Was da kommt, ist für die Patienten die Staatsmedizin pur, sowohl im niedergelassenen Bereich wie im Spitalsbereich wird man die Staatsmedizin haben. Und für die Ärzte heißt das: Man wird nur noch die Wahl zwischen verschiedenen öffentlichen Arbeitgebern haben, entweder man ist bei der Kasse oder bei einem Spitalsträger beschäftigt. Aber den Beruf des freiberuflich tätigen, unternehmerisch tätigen Arztes in der Form, den wird es in den nächsten Jahren immer weniger geben. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sie haben überhaupt keine Ahnung!)
Jetzt wird die Ministerin mir nachher entgegenhalten: Nein, das stimmt nicht, natürlich können Ärzte solche PHCs betreiben. Was aber fehlt, sind vernünftige Formen der Zusammenarbeit, sind gesetzliche Rahmenbedingungen, die Gruppenpraxen attraktiv machen, sind auch Regelungen des Hauptverbandes und der Krankenkassen, die solche Zusammenarbeitsformen von Ärzten attraktiv machen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Die Honorierung ärztlicher Zusammenarbeit durch die Kassen ist sehr schlecht geregelt, sodass es sich nicht auszahlt, kooperativ zu arbeiten. Es gibt nämlich kein Interesse des Hauptverbandes und kein Interesse der Krankenkassen an einer solchen Zusammenarbeit von Ärzten. Das Ergebnis wird sein, dass man die Leistung ausschreibt und keinen findet, der sie zu den Bedingungen anbietet, und dann heißt es: Leider, leider müssen jetzt die Kassen das machen, denn wir finden keine Ärzte, die das machen! Das Ziel und das Ergebnis wird die totale Staatsmedizin sein. Was wirklich ins Gesetz gehört hätte, wäre ein Verbot für Krankenkassen, solche PHCs zu betreiben. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Franz.)
Noch einen Satz zur Verlängerung des Pflegefonds: Wir werden als voraussichtlich einzige Fraktion gegen die Verlängerung des Pflegefonds in der bestehenden Form stimmen. Der Grund ist: Pflege braucht vernünftige Finanzierung, aber wir müssen weiter denken als nur an die nächsten drei, vier Jahre. Da wurschtelt sich die Regierung einfach weiter, bis man halt wieder den Pflegefonds verlängert. Eine Lösung für die Frage, wie wir mit der steigenden Zahl an älteren Menschen umgehen, gibt es leider nicht. Wir wollen diesem Weiterwurschteln nicht unsere Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Franz.)
13.01
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte, Frau Abgeordnete.
13.01
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich denke, wir sollten uns aus dem Reich der Mythen schön langsam wieder in die Wirklichkeit zurückbegeben. Hier wird wahrgesagt, hier wird prophetisch dargestellt, was alles sein kann. Schauen wir uns stattdessen doch einmal gemeinsam unser gutes Gesundheitssystem und seine Zukunft an!
Es wurde heute schon gesagt, dass sehr viele praktische Ärztinnen und Ärzte in den nächsten zehn Jahren in Pension gehen werden. Wir wissen aber auch, dass Jungärztinnen und -ärzte teilweise noch nicht die entsprechenden Rahmenbedingungen vorfinden, um sich auch in Regionen niederzulassen, in denen es vielleicht ein bisschen herausfordernder ist. Das liegt an der Entfernung für die Patientinnen und Patienten, aber auch an den Bedingungen hinsichtlich Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der Kinderbetreuung. Genau aus diesem Grund ein Team rund um Hausärztinnen und Hausärzte zu begründen ist der Sinn und Zweck. Es geht um das Erweitern der regionalen Versorgung der Patientinnen und Patienten.
Das heißt, wir entwickeln das Gesundheitssystem weiter, wir entwickeln es nach vorne. Wir investieren – wenn wir das heute beschließen, und ich hoffe, Sie alle stimmen mit – in den nächsten fünf Jahren 200 Millionen € in dieses regionale Gesundheitsversorgungssystem; darauf haben sich Bund, Länder, Gemeinden und die Sozialversicherung schon geeinigt.
Das heißt nicht, dass man Zentren baut und Einzelpraxen aufgibt. Nein, das heißt, dass man die Einzelpraxen der Hausärztinnen und Hausärzte, die jetzt im Dienst sind, genauso bestehen lassen kann, dass sie sich aber vernetzen können, dass sie Verträge miteinander eingehen, um sicherzustellen, dass zum Beispiel chronisch kranke Kinder multiprofessionell versorgt werden können, von DiätologInnen betreut werden, von SozialarbeiterInnen betreut werden. Das heißt, dass bei besonderen Erfordernissen, etwa bei Diabetes, gut betreut und beraten werden kann. Genau das soll mit diesen Zentren ermöglicht werden. Das kann in einem Ballungsraum, wenn neu gebaut wird, tatsächlich ein Zentrum sein, aber diese Vernetzung soll auch in bestehenden Strukturen vonstattengehen.
Das heißt, in Summe haben alle einen Vorteil davon, um es ganz kurz zusammenzufassen: Die Mehrfachbefundungen für Patientinnen und Patienten fallen unter Umständen weg, die weiten Wege fallen weg, die Notwendigkeit, in die Ambulanz des Spitals zu fahren, fällt weg, wenn vor Ort eine Vernetzung stattfindet. Für die Ärztinnen und Ärzte ist es ein Vorteil, weil sie die Last nicht mehr alleine zu tragen haben, sondern sich im Radl die Dienste gut einteilen und multiprofessionell mit anderen Gesundheitsberufen zusammenarbeiten können. Für die Gemeinden und Städte hat es auch einen Vorteil: Sie können regional gut planen und auch die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen.
Wenn Sie dem nicht zustimmen, dann weiß ich nicht mehr. (Beifall bei der SPÖ.)
13.04
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte, Frau Abgeordnete.
13.04
Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! An dieser Stelle auch ausdrücklich ein herzliches Willkommen an die vielen Ärzte, die hierher ins Hohe Haus gekommen sind, um diese Diskussion mitanzuhören! Ich möchte mich vor allem jetzt einmal bei den Ärzten für ihre unglaubliche fachliche Kompetenz bedanken. Wir haben wirklich großartige Ärzte in Österreich. Danke schön! (Allgemeiner Beifall.)
Dass die Verhandlungen beziehungsweise Diskussionen rund um dieses Thema in den letzten Tagen und Wochen derartig ausgeartet sind – zum einen vonseiten des Ministeriums, zum anderen vonseiten der Ärzteschaft –, ist natürlich sehr traurig und meines Erachtens auch kontraproduktiv. Das zeigt aber einmal mehr auf, dass im Gesundheitssystem eine Krankheit steckt. Es kränkelt, und es gehört dringend etwas getan. Das ist aber natürlich nichts Neues. Der Rechnungshof weist seit vielen, vielen Jahren darauf hin und zeigt, dass dringend Handlungsbedarf besteht. Es muss etwas geschehen.
Der Iststand ist: Wir haben überfüllte Ambulanzen, wir haben Gangbetten, wir haben viel zu lange Arbeitszeiten, wir haben vor allem eine große Medizinerflucht ins Ausland, wir haben unattraktive Kassenverträge, überbordende Bürokratie. Vor allem der zukünftige Ärztemangel im ländlichen Raum ist ein Riesenthema. Wir werden in knapp drei Jahren so weit sein, dass jeder dritte Allgemeinmediziner älter als 65 Jahre ist, und es kommen keine jungen nach.
Klar ist, dass man gegensteuern muss. Dass mit dieser Aktion, mit diesem Gesetz der richtige Weg eingeschlagen wird, wagen wir zu bezweifeln. Frau Ministerin, wir schätzen Sie sehr, ich persönlich sowieso, aber ich fürchte, damit ist man ein wenig übers Ziel hinausgeschossen. Natürlich können diese Primärversorgungszentren jetzt als erster Schritt in die richtige Richtung gesehen werden. Für uns wäre der richtige Schritt aber gewesen, die Hausärzte viel mehr zu stärken und zu unterstützen. Gut, man setzt jetzt auf diese Primärversorgungszentren. Das kann natürlich schon den einen oder anderen Vorteil haben, nichtsdestotrotz überwiegen aber die Nachteile.
Dass es mit dieser neuen Einigung theoretisch auch möglich sein wird, dass Konzerne und Investoren Primärversorgungseinheiten betreiben, sehen wir sehr kritisch. Die Verhandlungen zu CETA beziehungsweise TiSA sind gerade in der Abschlussphase, und man legt eigentlich schon den Grundstein dafür, dass Privatisierungsbestrebungen in der Gesundheitsvorsorge vorangetrieben werden. Da sehen wir einfach eine sehr große Gefahrenquelle.
Ganz, ganz wichtig ist der Mensch. Wir alle wissen, Krankheit und Gesundheit sind sehr sensible Themen. Eines kann man nicht schönreden: Der Patient wird letztendlich in eine Situation kommen, die vielleicht nicht angenehm ist. Jeder, der krank ist, weiß, es ist sensibel, und man hat eine gewisse Vertrauensbasis. Wer ist der Vertraute? – Der Arzt meines Vertrauens. Das ist ein Ansprechpartner, den man dann vielleicht nicht mehr in dieser Art und Weise hat.
Wenn ich in ein Primärversorgungszentrum komme, weiß ich nicht, welcher Arzt anwesend ist. Das heißt, dieses jahrelang aufgebaute Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient kann dann einfach nicht mehr so garantiert werden, wie es bislang besteht. Wir alle wissen, es ist gerade im Gesundheitsbereich so, dass man das Gesamte sehen muss. Es geht nicht nur um eine plötzliche Krankheit, sondern es hat ja alles eine
Vorgeschichte. Dieses Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten ist unseres Erachtens sehr wichtig.
Wir werden die Lösung so, wie sie hier vorgeschlagen wird, nicht mittragen, aus dem einfachen Grund, dass sie natürlich die eine oder andere Chance enthält, die Risiken aber überwiegen; deswegen werden wir auf jeden Fall dagegenstimmen.
Ich muss jetzt einen sehr großen Sprung machen: Menschen sind unglaublich wichtig, Gesundheit ist etwas unglaublich Wichtiges. Wir haben in dieser Debatte aber sehr viele TOPs unter einem zu verhandeln. Ein TOP betrifft ein Thema, das mir persönlich auch sehr wichtig ist, nämlich den Tierschutz. Darum muss ich jetzt diesen Spagat von Mensch und Gesundheit zum Tierschutz machen; das ist aber heute leider nicht anders möglich.
Es geht darum, dass wir eine relativ simple Initiative eingebracht haben, dass im Bürgerlichen Gesetzbuch eine kleine, aber doch sehr wirksame Veränderung vorgenommen werden soll, nämlich, dass Tiere als „mit Empfindsamkeit ausgestattete lebende Wesen“ bezeichnet werden. Jetzt fragen Sie sich vielleicht: Was soll das? – Ich möchte es Ihnen ganz kurz erklären: Es ist eine Maßnahme zur Bewusstseinsbildung, und ich denke doch, dass Wertschätzung auch Tieren gegenüber eine ganz, ganz wichtige Basis für unser Sozialverhalten ist. (Beifall beim Team Stronach, bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Franz.)
Mir, uns vom Team Stronach, ist es gelungen, das Strafmaß bei Tierquälerei zu erhöhen. Dafür möchte ich mich nochmals bedanken, das war ein wunderbarer Schritt in die richtige Richtung.
Ich denke aber, um das Bewusstsein dafür, dass Tiere keine Sachen sind, sondern wirklich mit Empfindungen ausgestattete Lebewesen, bei der gesamten Bevölkerung noch ein bisschen zu schärfen, wäre es gut, wenn man das im Gesetzbuch einfach ändert. Es sind nur Worte, aber das würde wahnsinnig viel bewirken. Ich würde mich sehr freuen, wenn man dadurch ein Zeichen in die richtige Richtung setzen würde. Das ist keine Idee, die in Österreich neuartig wäre, es gibt sehr viele Länder, die das schon so im Gesetzbuch verankert haben: Frankreich, Neuseeland, die kanadische Provinz Quebec. Es wäre also sehr schön, wenn wir es schaffen könnten, einfach das Bewusstsein für Wertschätzung auch Tieren gegenüber zu schärfen.
Wie gesagt: Natürlich ist der Mensch und die Gesundheit des Menschen ein sehr, sehr wichtiges Thema, aber ich musste das jetzt in einem Redebeitrag besprechen. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)
13.11
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminister Dr. Oberhauser zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesminister.
13.12
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Herr Präsident! Sehr geehrte KollegInnen des Hohen Hauses! Sehr geehrte KollegInnen auf der Galerie! Ich möchte mich im Vorfeld für die zumindest über weite Strecken sehr sachlich geführte Diskussion bedanken. Allerdings ist das eine Diskussion über ein Thema, über das wir heute nicht abstimmen. Zur Frage der Primärversorgung wird es wahrscheinlich noch bis Mitte des nächsten Jahres ausreichend Zeit zur Diskussion geben – ich hoffe, nicht auf der Straße, sondern auch am Verhandlungstisch. Das Einzige, das wir heute beschließen, sind zwei Verträge auf Bundes- und Länderebene. Wir beschließen die verbindliche Planung in der Region, und wir beschließen einen Ausgabendämpfungspfad, und das auch nicht das erste Mal.
Den ersten Ausgabendämpfungspfad haben wir 2011 beschlossen. Ich kann mich noch erinnern, damals saß ich noch da oben, und ich glaube, Sie (in Richtung der Abg. Fek-
ter), waren damals Ministerin. Ich hatte große Sorgen, dass wir mit den 3,6 Prozent des BIPs das Auslangen finden, und war beunruhigt, das gebe ich durchaus zu. Was haben wir gelernt? – Erstens einmal, dass wir mit diesem Ausgabenpfad, mit diesen 3,6 Prozent auch sehr, sehr große Steigerungen bei den Ärztegehältern aufgrund der Reduktion der Arbeitszeit abfangen konnten, ohne den Pfad zu verlassen.
Was bedeutet der Ausdruck getreppt von 3,6 auf 3,2 Prozent? – Wir starten bei 3,6 und gehen langsam runter, bis wir im Jahr 2021 bei 3,2 Prozent sind. Es war zum Teil anderes gefordert, es waren noch ganz andere Zahlen im Spiel, die man gerne gehabt hätte, aber wir haben uns dann darauf geeinigt und das sehr genau berechnet, damit wir nicht – auch nicht bei den schlechtesten Berechnungen – ins Sparen kommen, sondern immer ins mehr Ausgeben. Das heißt, es ist sehr wohl berechnet. Diese zwei Dinge beschließen wir heute.
Die Diskussion, wie wir mit der Frage der Primärversorgung umgehen, ist eine Diskussion, die wir hoffentlich bald auch hier im Hohen Haus und im Gesundheitsausschuss und auch gemeinsam mit den Ärztinnen und Ärzten und Vertretern anderer Gesundheitsberufe am Verhandlungstisch weiterführen werden. Es gibt dazu zwei Positionen, nämlich einerseits: Wir schaffen den Hausarzt ab. Andererseits gibt es die Position, die sowohl Erwin Rasinger als auch ich und auch andere vertreten haben: Nein, wir denken nicht daran!
Ich denke, ich plaudere aus dem Nähkästchen, wenn ich sage: Bei den Regierungsverhandlungen, die wir beide (in Richtung des Abg. Rasinger) damals noch als Gesundheitssprecher geführt haben, haben wir beide sehr vehement dafür gekämpft, dass der Hausarzt ein Thema ist. Ich denke, dass wir beide auch weiterhin dazu stehen, weil wir beide – er noch besser als ich, denn er arbeitet als Hausarzt – wissen, dass Hausärztinnen und Hausärzte nicht wegzudenken sind, weder das Wort noch der Beruf. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten von FPÖ und Grünen.)
Zur zweiten Geschichte, dem anonymen Zentrum, wo man sich nicht aussuchen kann, wer einen behandelt: Es stürmen tagtäglich tausende Menschen in die Spitalsambulanzen, und dort sitzt fast immer ein anderer Arzt. Ich kann mich noch sehr, sehr gut an meine Zeit als Spitalsärztin erinnern, als ich als junge Turnusärztin in der Kinderambulanz gearbeitet habe und Eltern mit den Diagnosen und Therapien, die sie vom Facharzt bekommen haben, zu mir als Turnusärztin gekommen sind, und überprüfen lassen wollten, ob das, was Ihnen der Facharzt oder der Hausarzt draußen verschrieben hat, das Richtige ist. Da waren sie eigentlich an der falschen Adresse. Nichtsdestotrotz sind sie gekommen, oder sie sind gekommen, weil sie niemanden angetroffen haben.
Uns liegt nichts ferner, als jemanden dazu zu zwingen, zu einem Arzt zu gehen, zu dem er nicht gehen möchte. Man schaue sich bitte das Zentrum in Mariahilf an: Dort gibt es drei Ärzte, die sich die Ordinationszeiten teilen. Dort steht ganz genau, wann wer da ist und zu wem man gehen kann. Braucht man ein Rezept, ist es einem wahrscheinlich egal, von wem man sich das ausstellen lässt. Möchte man mit dem Arzt seines Vertrauens seine Krankengeschichte besprechen, dann muss man darauf schauen, dass man zu dem Zeitpunkt kommt, an dem der Arzt, die Ärztin seines Vertrauens dort ist. Das heißt, das ist planbar.
Zur Frage des Zentrums: Ich gebe ja zu, dass Primärversorgungszentrum ein sehr irreführender Name ist. Es wird möglicherweise Zentren geben, es wird aber wahrscheinlich viel mehr Verbünde geben, wo sich Kollegen und Kolleginnen zusammenschließen, wo man einfach versucht, Patientendaten zu vernetzen, wo man versucht, Ordinationszeiten zu vernetzen. Man wird versuchen, die Sozialarbeiterin, die dann möglicherweise – das sage ich jetzt einmal – von Stadt oder Gemeinde bezahlt wird, an bestimmten Tagen dort zu haben, dass jemand weiß, in welchem Bezirk und in welcher Ordination jetzt gerade eine Sozialarbeiterin ist, oder einem jemand sagen kann, wo man
als Pflegebedürftiger alles bekommt, was man braucht. Das heißt, es wird zwei Varianten geben.
Ich denke, es wird uns nichts anderes übrig bleiben, als uns noch einmal an den Tisch zu setzen, um diese zwei Positionen, die offensichtlich, aus welchen Gründen auch immer, unverrückbar gegeneinander stehen, zueinanderzuführen. Dadurch können wir diese Dinge – Erwin hat es ja ein bisschen verklausuliert in seiner Rede gesagt –, die Ausschussfeststellung, die wir ja gemacht haben, auch in die Tat umsetzen, um sehr viele der – ich sage jetzt einmal vorsichtig – Bedenken auszuräumen.
Um vielleicht noch einmal auf die Frage zurückzukommen, was die privaten Investoren, den Unterschied ausmacht: Ich habe unlängst einen Beitrag aus der Schweiz, glaube ich, gelesen, wo sehr, sehr viele Spitäler privatisiert wurden. Man muss dazusagen, dass es dort ein anderes Honorierungssystem gibt, also keine LKF. Da ist es dazu gekommen, dass Ärztinnen und Ärzte angehalten wurden, kostenintensive – nennen wir es so – Dinge nicht zu machen, aber zum Beispiel für das Haus einnahmenintensive Operationen in vermehrter Anzahl durchzuführen. Die Anzahl von Arthroskopien ist dort zum Beispiel extrem in die Höhe gegangen. Darin liegt der Unterschied: ob ich ein System von einem Arzt, einer Ärztin führen lasse, oder von jemandem, der nur den Gewinn sieht; der sieht nämlich die Leistung und die Ausgaben dahinter, aber möglicherweise nicht die Ethik, wenn es heißt, Patientinnen und Patienten zu behandeln.
In diesem Sinne: Gehen wir an den Tisch zurück, und ich hoffe, dass wir die heutigen Punkte gut zur Abstimmung bringen! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
13.19
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte, Frau Abgeordnete.
13.19
Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Meine Damen und Herren im Nationalrat! Liebe Zuhörer! Wir haben ein gutes Gesundheitssystem, das haben wir schon gehört. Ein ganz wichtiges Element darin sind die Hausärzte. Die Zielvorgabe des Planungsinstruments ist es, die Hausärzte zu sichern und die wohnortnahe Versorgung und die Entlastung der Spitäler zu garantieren. Dafür soll es den österreichischen und regionalen Strukturplan geben, wo auch der stationäre und ambulante Bereich geregelt wird.
Ein Kernstück der Debatte sind die Artikel-15a-Vereinbarungen, in denen es auch um medizinische Primärversorgung geht. Es werden 200 Millionen € zur Verfügung gestellt. Diese Regelung, über die heute schon viel diskutiert wurde, kann eine Chance sein, wenn alle Beteiligten mit Herz darangehen. Sie ist ein Kompromiss, und es gibt auch – wie wir im Vorfeld schon gehört haben – viel Kritik dazu.
Wir haben im Gesundheitsausschuss eine Ausschussfeststellung machen können – das ist auch schon angesprochen worden –, denn es ist vielen wichtig, dass bei der Invertragnahme durch die Sozialversicherungen auch die Vertragsärzte ein Mitspracherecht haben. Weiters wurde auch die Regelung zur Übernahme von Ambulatorien durch Investoren formuliert, dass jene, die ausschließlich Gewinninteressen haben, auszuschließen sind. Herr Kollege Loacker, da geht es nicht darum, dass jemand nicht etwas verdienen kann und Gewinn haben soll, sondern das soll im Bereich der Ärzte verankert sein.
Neu bei diesem Gesetz ist das Rechtsinstrument, das jetzt verbindlich ist. Wir haben es schon des Öfteren gehört: Gründe dafür sind eine gewollte Ausgabenverschiebung vom stationären in den ambulanten Bereich und der drohende Ärztemangel, der bevorsteht. Wir wissen, dass in den nächsten zehn Jahren sehr viele Hausärzte und auch Fachärzte nicht mehr da sein werden, denn 60 Prozent werden in den nächsten zehn Jahren 65 Jahre alt sein. Wir brauchen also Maßnahmen wie: die Bürokratie abzubau-
en, eine Ausbildungsschiene zu ermöglichen, die gewährleistet, dass es Lehrpraxen und die entsprechenden Bedingungen für Ärzte auf dem Land gibt, damit auch weiter Hausärzte in dieser Form Bestand haben.
Meiner Meinung nach sind der zentrale Punkt aber der Patient und die Patientin; sie müssen im Vordergrund stehen und ihre bestmögliche Versorgung muss in Wohnortnähe gewährleistet sein. Es gibt viele Senioren und Mütter mit Kindern, die kein Auto haben, Ärzte müssen aber auch für sie erreichbar sein. Wir können Primärversorgungszentren als Ergänzung zu Hausärzten sehen. Ich denke, es ist ganz besonders wichtig, dass es ein Netzwerk zwischen den Ärzten, den Pflegern und den verschiedenen medizinischen Berufen gibt und dass es für Ärzte möglich ist, Ärzte anzustellen.
Ich möchte noch darauf hinweisen – das ist mir ganz wichtig, und es wurde ein Bekenntnis dazu abgegeben –, dass es auch in Zukunft den Wahlarzt geben wird und die Patienten auch weiterhin eine Kostenrückerstattung bekommen.
In diesem Sinne: Gehen wir es an und arbeiten wir daran, dass unser Gesundheitssystem auch weiterhin so gut bleibt! (Beifall bei der ÖVP.)
13.23
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.23
Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Was ist das Wichtigste für die Menschen? – Es ist die Gesundheit. Welcher Beruf hat den höchsten Vertrauensgrad bei allfälligen Abfragen? – Es ist der ärztliche Beruf. Deswegen ist die Sache für die Österreicher und Österreicherinnen so wichtig, und deshalb sollten wir uns hier nicht in ideologischen Grabenkämpfen verstricken, sondern diese Dinge wirklich seriös diskutieren.
Frau Minister! Wir sind bereit, konstruktiv bei einer Verbesserung unseres Gesundheitssystems mitzuarbeiten. Wir bieten Ihnen einen Konsens an, aber wir hinterfragen, ob die Dinge wirklich sinnvoll sind. Wir stellen uns folgende Fragen:
Ist es sinnvoll, dass der praktische Arzt durch diese neuen Regelungen verdrängt wird? Ist es sinnvoll, dass das System Hausarzt zerstört wird? Ist es sinnvoll, dass an dessen Stelle anonyme (Abg. Königsberger-Ludwig: Haben Sie zugehört? Das gibt es nicht!), gewinnorientierte PHCs, die im Besitz von privaten Investoren stehen, treten und den Arzt des Vertrauens ersetzen?
Ist es sinnvoll, dass die Patienten in Zukunft keine freie Arztwahl mehr haben werden? Ist es sinnvoll, dass den Patienten die beste Therapie zugunsten der billigsten versagt wird? (Abg. Königsberger-Ludwig: … sinnerfassend zuhören!) Ist es sinnvoll, dass anonyme Kapitalgesellschaften anstelle von Vertrauensärzten die Medizin in Österreich beherrschen werden? (Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen sowie der Abg. Fekter.)
Ich frage: Ist es sinnvoll, dass man den freien Beruf des Arztes zu einem Gesundheitsdienstanbieter degradieren will? Ist es sinnvoll, dass die Ärzte nicht mehr an der Planung des Gesundheitssystems mitwirken sollen? Ist es sinnvoll, dass Kassenärzte keine Ärzte anstellen dürfen? Ist es sinnvoll, Ärzte im Allgemeinen zu entmachten? Ist es sinnvoll, dass jedes Jahr relativ weniger Geld – Sie haben es ja gesagt, Frau Ministerin, Stichwort Kostendämpfungspfad – für Patienten zur Verfügung stehen wird? Ist es sinnvoll, dass die Atmosphäre durch Mystery Shopper und bürokratische Hürden vergiftet wird? Ist es sinnvoll, dass für eine ordentliche medizinische Betreuung mittlerweile eine Privatversicherung notwendig ist? (Abg. Fekter: Warum stimmen Sie dann nicht zu?) Ist es sinnvoll, dass weiterhin Patienten in Gangbetten liegen müssen und Kinder – wie wir gehört haben – mit einem akuten Blinddarmdurchbruch aufgrund einer völ-
lig verfehlten Sparpolitik sieben Stunden auf einen OP-Termin warten müssen und deswegen beinahe sterben?
Ist es sinnvoll, ohne Grund den Bestand eines sicheren und gewachsenen medizinischen Systems durch eine sinnlose Konfliktsituation mit den Ärzten derartig zu gefährden? Ist es sinnvoll, einen vertragsfreien Zustand herbeiführen zu wollen? – Die Ärzte wollen den vertragsfreien Zustand aufgrund des Prozesses herbeiführen (Abg. Königsberger-Ludwig: Schämen Sie sich! In welchem Land leben Sie, Herr Kollege?), das bedeutet für die Patienten, dass sie alles selbst bezahlen müssen, dass sie in Zukunft vielleicht nicht mehr das zurückbekommen, was sie einzahlen werden. Das alles soll den österreichischen Patienten und Sozialversicherungsnehmern zumutbar sein?!
Meine Damen und Herren! Das ist natürlich nicht sinnvoll. Offensichtlich sind da kleingeistige ideologische Brandstifter am Werk, die den größtmöglichen Schaden in unserem Gesundheitssystem verursachen, indem sie machiavellistisch die Gunst der Stunde nutzen und die wichtigsten Entscheidungsträger – nämlich die Frau Minister und auch die Chefin des Hauptverbandes – in ihrem Sinn negativ beeinflusst haben.
Vordergründig dienen diese Maßnahmen und Gesetzesänderungen dazu, das Gesundheitssystem für die Zukunft fit und effizient zu gestalten und an die Gegebenheiten der Zukunft anzupassen. In Wirklichkeit will man aber Kontrollinstanzen ausschalten, um im Hintergrund ungestört Geschäfte zu machen. (Abg. Königsberger-Ludwig: Wer? Wer macht Geschäfte? – Zwischenruf der Abg. Schwentner.)
Ich frage Sie jetzt ganz konkret anhand eines Beispiels: Wie schaut es heute aus – nehmen wir die Stadt Wien her –, wenn eine Kassenstelle ausgeschrieben wird? (Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen.) – Heute entscheiden die Stadt, die Sozialversicherung und die Ärztekammer darüber, ob an einem Standort ein Vertrag vergeben wird. In Zukunft wird es so sein, dass nur mehr die Stadt und die Sozialversicherung gemeinsam die Stellen vergeben werden. (Abg. Königsberger-Ludwig: Das ist alles nicht wahr!) In Wien ist Frau Stadträtin Wehsely am Werken, und in der Krankenkasse ist es Obfrau Reischl.
Sie müssen sich das so vorstellen: Wenn sich in Zukunft ein Arzt bewirbt, stehen auf der anderen Seite die, wie wir immer sagen, anonymen Institute – in dem Fall nicht anonym, zum Beispiel die Firmen PORR und Vamed – in den Startlöchern und versuchen, sich zu bewerben.
Jetzt muss man nur wissen, dass an der Planung dieser Zentren durch die Firma PORR der ehemalige Chef des KAV, Herr Marhold, beteiligt ist, auf der anderen Seite eine gewisse Frau Eichhorn, die in der PVA gearbeitet hat, von der Gewerkschaft kommt, dort unrühmlich gehen musste, da bei den Ausschreibungen bei der Rehab irgendetwas nicht ganz funktioniert hat.
Diese Herrschaften, Marhold und Eichhorn, im Naheverhältnis der SPÖ, Herr Katzian ist durch die Gewerkschaft auch mit eingebunden, Frau Reischl, Frau Wehsely: Sie alle entscheiden dann gegen den kleinen, jungen Arzt, wenn es um eine Kassenpraxis geht. Wer wird das wohl gewinnen, meine Damen und Herren? – Ein klassischer Fall von Unvereinbarkeit ist da gegeben. Zufall über Zufall! Das neue Gesetz öffnet Tür und Tor für Korruption und nimmt daher billigend in Kauf, dass die medizinische Versorgung der Patienten massiv verschlechtert und gefährdet wird. Das ist letztendlich einem grob fahrlässigen Versagen der gesamten Bundesregierung geschuldet. (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.)
Meine Damen und Herren! Das werden wir so natürlich nicht zulassen, wir werden tun, was wir können. Wir werden dagegen ankämpfen, dass es zu einer Verschlechterung für die Patienten kommt, dass sich Korruption und Unvereinbarkeit in das Gesundheitssystem und die Gesundheitspolitik einschleichen und dass abgehalfterte politische Funk-
tionäre den österreichischen Sozialversicherten abräumen wie einen Christbaum. (Abg. Königsberger-Ludwig: … abgehalftert!)
Für uns steht das Wohlbefinden der österreichischen Patienten an erster Stelle, nicht das Wohlbefinden der politischen Funktionäre und dubiose Geschäftemacherei. Deswegen können wir Ihnen, meine Damen und Herren, versprechen, dass wir auf unser Gesundheitssystem aufpassen und – das kündigen wir jetzt schon an – als eine der ersten Maßnahmen der neuen Bundesregierung, an der wir beteiligt sein werden, da aufräumen werden. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie auf der Galerie.)
13.29
Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine Damen und Herren! Ich darf auch unsere geschätzten Gäste darauf hinweisen, dass unsere Hausordnung Beifallsbekundungen von der Galerie aus nicht gestattet. So sieht das die Hausordnung leider vor.
Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Schopf zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.29
Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte zu Beginn die Schüler des Polytechnischen Lehrgangs in Amstetten recht herzlich im Hohen Haus begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Ich habe der Rede des Herrn Karlsböck genau zugehört, und es unterscheidet uns etwas Wesentliches: Für uns in der Sozialdemokratie steht der Mensch im Mittelpunkt. Herr Karlsböck, im Ausschuss haben Sie gesagt, der Arzt steht im Mittelpunkt; nicht der Mensch, der Arzt, haben Sie gesagt. Das ist ein wesentlicher Unterschied, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Schwentner.)
Es ist ein sehr wichtiges Thema, das wir hier heute diskutieren. Vor allem ist es mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass der vorliegende Entwurf, dass die gute Reform, die da angegangen wird, letztendlich ganz sicher der gesamten Bevölkerung im positiven Sinne dienen wird. Es wird neue Möglichkeiten geben, die Bevölkerung optimal medizinisch zu versorgen.
Ich komme aus dem Mühlviertel und könnte betreffend Versorgung viel berichten, darüber, welche Schwierigkeiten letztendlich junge Menschen mit kleinen Kindern haben. Mir ist es daher auch wichtig, dass durch diese Reform nicht nur im städtischen Bereich, in den großen Ballungszentren Möglichkeiten hinsichtlich Versorgung geschaffen werden, sondern dass vor allem auch im ländlichen Bereich, für die ländliche Bevölkerung in Zukunft entsprechende Versorgungsmöglichkeiten existieren. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Wir wissen auch sehr genau, dass im jetzigen System Patienten und Patientinnen aufgrund von verschiedensten Zuweisungen und Überweisungen – die medizinisch ganz sicher notwendig sind – oft landauf, landab geschickt werden, kilometerlange Strecken auf sich nehmen müssen. Das neue System wird die Möglichkeit schaffen, Nachuntersuchungen, andere Untersuchungen nur einen Stock höher durchzuführen. Das sind Dinge, die vor allem auch im ländlichen Bereich extrem wichtig sind.
Ein weiterer Punkt: Öffnungszeiten. Ein Kollege von mir hat zu Beginn bereits das Beispiel von Mariazell erwähnt, es gibt aber auch viele andere Beispiele, auch bereits im ländlichen Bereich, wo Öffnungszeiten aufgrund von Gruppenpraxen und anderer Organisation massiv ausgeweitet worden sind. Ich denke, das ist notwendig und es wäre optimal und wichtig, dass – wie gesagt – die medizinische Versorgung nicht nur in der Stadt, sondern vor allem auch auf dem Land 24 Stunden pro Tag, im besten Fall sieben Tage pro Woche möglich ist.
Das spart uns letztendlich auch Kosten, denn was machen denn die Bürger und die Bürgerinnen in jener Zeit, in der keine Praxis offen hat? Was machen junge Familien mit kleinen Kindern? Ich bin aus Pregarten und weiß sehr genau, dass der Weg in die Ambulanz, in das Krankenhaus nach Linz schnell eingeschlagen wird. Wenn wir über die Kostenfrage diskutieren: Wir wissen, dass die neue Form der medizinischen Versorgung sicher günstiger als die Behandlung in den Krankenhäusern sein wird.
Meine Damen und Herren! Ich möchte schon zum Schluss kommen und einen Abänderungsantrag, der letztendlich der Paragrafenbereinigung dient, einbringen.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Gesundheitsausschusses 1373 der Beilagen über die Regierungsvorlage 1333 der Beilagen betreffend ein Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Art. 3 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
In der Z 8 wird der Ausdruck „§ 699“ durch den Ausdruck „§ 700a“ und der Ausdruck „§ 700“ jeweils durch den Ausdruck „§ 701“ ersetzt.
Art. 4 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
In der Z 4 wird der Ausdruck „§ 364“ durch den Ausdruck „§ 365a“ und der Ausdruck „§ 365“ jeweils durch den Ausdruck „§ 366“ ersetzt.
Art. 5 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
In der Z 2 wird der Ausdruck „§ 356“ durch den Ausdruck „§ 357b“ und der Ausdruck „§ 357“ jeweils durch den Ausdruck „§ 358“ ersetzt.
*****
Dies ist der Abänderungsantrag. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.34
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger
und Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Gesundheitsausschusses 1373 der Beilagen über die Regierungsvorlage 1333 der Beilagen betreffend ein Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Art. 3 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
In der Z 8 wird der Ausdruck „§ 699“ durch den Ausdruck „§ 700a“ und der Ausdruck „§ 700“ jeweils durch den Ausdruck „§ 701“ ersetzt.
Art. 4 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
In der Z 4 wird der Ausdruck „§ 364“ durch den Ausdruck „§ 365a“ und der Ausdruck „§ 365“ jeweils durch den Ausdruck „§ 366“ ersetzt.
Art. 5 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
In der Z 2 wird der Ausdruck „§ 356“ durch den Ausdruck „§ 357b“ und der Ausdruck „§ 357“ jeweils durch den Ausdruck „§ 358“ ersetzt.
Begründung
Da die Zahlen 700 (ASVG), 365 (GSVG) und 357 (BSVG) als Paragraphenbezeichnungen bereits vergeben sind (siehe die Regierungsvorlage 1330 der Beilagen), sollen die Schlussbestimmungen nach dem ASVG die Bezeichnung „§ 701“, jene nach dem GSVG die Bezeichnung „§ 366“ und jene nach dem BSVG die Bezeichnung „§ 358“ erhalten.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwentner zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.
13.34
Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Allein wenn ich der Debatte folge und die Vorredner und Vorrednerinnen, da respektive die Kollegin vom Team Stronach und Herrn Karlsböck von der FPÖ, höre, dann verstehe ich, dass die Menschen in Österreich – nicht nur die Patientinnen und Patienten, sondern auch viele Ärzte und Ärztinnen, die ich kenne – mittlerweile ziemlich verunsichert sind, nämlich verunsichert über den Verlauf der Debatte, auch darüber, was wir jetzt an Informationen bekommen haben.
Ich muss auch sagen, ein großer Wermutstropfen an der ganzen Debatte ist, dass wir eine sehr kurze Frist beziehungsweise keine Begutachtungsfrist und damit auch keine Möglichkeit hatten, es genauer anzuschauen und uns besser zu informieren; nichtsdestotrotz bin ich froh. Diese Verunsicherung rührt wohl auch daher, dass in Zeiten großer Veränderungen immer Verunsicherungsemotionen entstehen. Ich kann sehr vieles davon nachvollziehen, trotzdem möchte ich – wenn ich die Perspektive von Patientinnen und Patienten einnehme – der Kollegin Weigerstorfer eine Angst nehmen.
Schauen wir noch einmal, was wir brauchen: Wenn ich krank werde – ich bin nicht nur Politikerin, sondern leider auch immer wieder Patientin, ich bin auch Mutter zweier Kinder und war immer wieder darauf angewiesen, mit meinen Kindern zur Ärztin, zum Arzt zu gehen –, dann ist es in der Regel noch immer so, dass die Ärzte und Ärztinnen, die Facharztpraxen, aber auch die AllgemeinmedizinerInnen immer dann offen haben, wenn man gerade arbeiten muss. In den Zeiten, in denen man eigentlich die Zeit hätte – nämlich nach der Arbeit –, zum Arzt zu gehen, gibt es noch keine entsprechenden Möglichkeiten. Die gibt es in Wien, das hat die Frau Ministerin schon erwähnt. In der Praxis auf der Mariahilfer Straße ist es so, dass ich nach der Arbeit zum Arzt gehen kann, zu Zeiten, zu denen andere Ärztinnen und Ärzte nicht geöffnet haben. Das ist ein Weg und ein Schritt in eine Richtung, die wir absolut befürworten.
Es fehlen uns aber viele Dinge in der Debatte, es geht um die Planung in den Regionen. Ich habe heute erst mit einer Freundin gesprochen, die auf dem Land Ärztin ist,
die bis zu 170 Patientinnen und Patienten am Tag betreut und die auch verunsichert ist. Sie ist verunsichert, weil sie nicht genau weiß, was los ist. Eigentlich arbeitet sie schon viel in diese Richtung, sie ist vernetzt mit anderen Ärztinnen und Ärzten in der Umgebung, und sie hat auch Angst, dass da jetzt große Konzerne, private Institutionen kommen, die quasi einen Raum einnehmen und dort gewinnorientiert ansässig werden.
Ich glaube, wir müssen den Menschen, Ärztinnen und Ärzten, aber auch den Menschen, um deren medizinische Versorgung es geht, die Angst nehmen, besser darüber aufklären, was wir vorhaben und in welche Richtung es gehen soll. Es gibt große Versäumnisse, meine Kollegin Eva Mückstein hat auch einige davon erwähnt, es gibt die Versorgungsknappheit in den Regionen. Um diese Lücken zu schließen, müssen wir unbedingt gewährleisten, dass AllgemeinmedizinerInnen bessere Bedingungen vorfinden, dass es Lehrpraxen gibt, in denen es möglich ist, bis zu einem Jahr zu arbeiten. Wir müssen dort, wo es notwendig ist, Lücken schließen und in den Regionen auch künftig gewährleisten, dass die Menschen dort, wo sie die Versorgung brauchen, diese auch zu den Zeiten und in der Situation, in der sie sie brauchen, bekommen.
Nicht zuletzt geht es auch – das haben Sie schon erwähnt, Frau Ministerin – um die Entlastung der vielen Ambulanzen in den Spitälern. Wir brauchen eine andere Form der Primärversorgung. Auch in dieser Form der Erstversorgung gibt es Ärztinnen und Ärzte des Vertrauens, wie man dort sieht, wo solche Einrichtungen jetzt schon zu finden sind. Das heißt, diese bessere Betreuung der PatientInnen muss der Weg sein. Der ist etwas holprig und deswegen durchaus verunsichernd, aber wir beteiligen uns gerne an der Debatte und an dem, was da noch aufzuholen und besser zu machen ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
13.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Fichtinger zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.
13.39
Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte KollegInnen! Sehr geehrte Gäste auf der Galerie! Die vorliegende Ärztegesetz-Novelle, mit der das Ärztegesetz 1998 geändert wird, regelt punktuelle Anpassungen im Berufsrecht der Ärztinnen und Ärzte. Im Laufe der letzten Jahre hat sich durch begründete Anfragen und auch Beschwerden ein Anpassungsbedarf in dieser Thematik gezeigt, viele Punkte werden neu geregelt. Ein Punkt aus diesem Bereich ist zum Beispiel die Erlangung der ärztlichen Berufsberechtigung durch Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte. Da wird die Ärztekammer ein normiertes Prüfverfahren durchführen: Nach einer entsprechenden Glaubhaftmachung der Ausbildung ist ein Zugang zur Prüfung zum Arzt oder zur Ärztin, zum Allgemeinmediziner oder Facharzt möglich. Gerade das ist auch ein Punkt, der zur Integration beiträgt und für geflüchtete Menschen von Bedeutung ist, es ist vielleicht auch ein kleiner Beitrag zur Bekämpfung des sogenannten Ärztemangels. Es ist mir bewusst, dass es sicher nur ein kleiner Beitrag ist, den ausgebildete Menschen auch in diesem Bereich für Österreich leisten dürfen und können.
Ich möchte noch einen Satz zur Artikel-15a-Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens sagen. Es muss auch in Zukunft, glaube ich, für uns alle feststehen, dass Patientinnen und Patienten immer im Fokus zu stehen haben und wir immer intensiv dranbleiben müssen, damit alle Menschen in ganz Österreich die bestmögliche medizinische Behandlung bekommen, und das zu jeder Zeit und an jedem Ort.
Wir haben schon einige Verbesserungen umgesetzt, das sieht man zum Beispiel beim Apothekengesetz. Kollege Rasinger hat es angesprochen: Eine Zusammenarbeit zwi-
schen Bund und Ländern ist sehr wichtig. Ich darf auch an dieser Stelle Danke sagen, dass in meinem Bundesland Niederösterreich alle Notarztstellen gesichert bleiben, dass 95 Prozent der Einwohner binnen 20 Minuten von einem Notarzt erreicht werden können und dass der Notarzthubschrauber – das betrifft speziell den ländlichen Bereich im Waldviertel – jetzt auch in der Nacht fliegen darf. Das sind einfach wichtige Punkte für die Nahversorgung im ländlichen Raum. Wir wissen, der ländliche Raum in Österreich ist sehr groß.
Eine kurze Bemerkung noch zur Rede der Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, zu den Ärztezentren: Ich darf jetzt ein Beispiel dazu erwähnen, weil man sagt, dass der ländliche Raum draufzahlen wird. – Das wird er sicher nicht! Es ist eine Herausforderung, und ich erlebe das schon jetzt in einer Nachbargemeinde. Dort gibt es ein kleines Ärztezentrum mit drei Ärzten – ein Hausarzt, also ein praktischer Arzt, und zwei Fachärzte –, die sich eine Praxis teilen. Da sind natürlich die Bürgermeister gefordert, die diese Ärztezentren auch möglich machen. Diese Art der Versorgung ist wichtig, und es ist eine wichtige Möglichkeit für die Ärzte, die das gemeinsam betreiben und vielleicht auch eine gemeinsame Arzthelferin haben, die für sie arbeitet. Das ist aus meiner Sicht ein wichtiger Beitrag, damit die medizinische Versorgung gesichert ist, und das jedes Jahr jeden Tag. Das sind wir den Menschen schuldig. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.43
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.43
Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ich spreche zum 22. Tagesordnungspunkt, „Tiere sind mit Empfindsamkeit ausgestattete lebende Wesen“. Da in dieser heißen Debatte der Tierschutz auch angesprochen werden soll, denke ich mir … (Abg. Keck: Die Debatte ist nicht so heiß!) – Na ja, das ist schon eine ganz schön heiße Geschichte. Die Frau Bundesminister investiert da sehr, sehr viel Herz, zum Beispiel für „Tierschutz macht Schule“. Ich möchte das auch hier und nicht nur im Ausschuss sagen, es hat mich sehr bewegt, es hat mich sehr angesprochen, aber das ist nur ein Teilchen davon.
Zu Kollegin Fichtinger vielleicht noch etwas: Ich habe mir die Debatte über die Ärzte angehört. Ich war selbst 40 Jahre lang in einer Privatversicherung tätig. Wir wissen, Sozialversicherungen leisten ein Mindestmaß an Möglichkeiten; also dass sie die bestmögliche Medizin finanzieren, ist nun einmal nicht möglich – das müssen wir auch einmal klarstellen –, dafür gibt es Privatversicherungen, die machen natürlich unzählig viel Geld damit.
Die zweite Frage betrifft die ländlichen Regionen: Ich komme selbst aus einer südsteirischen Gemeinde, und ich weiß, was es bedeutet, dass der Pfarrer weg ist, die Post weg ist und der Lehrer weg ist. In Gleinstätten wird, trotz der Zusicherung der Politik, gerade eine Berufsschule geschlossen. Das sind alles Katastrophen für eine Region. Wenn dann der einzige Arzt auch noch geht, dann müssen halt die alten Mutterln, die Bäuerinnen – weil die Sozialdemokratie ja so sozial ist (Abg. Keck: He, he, he!) – mit dem Taxi oder vielleicht mit dem Traktor fahren, 20 Kilometer hin, 20 Kilometer zurück, sind 40 Kilometer. Ich versperre mich ja Ihren Vorschlägen nicht, sondern ich sage nur, die Realität ist eine andere, da ist die ländliche Bevölkerung abgeschnitten. (Beifall bei der FPÖ.)
Noch etwas, auch das sollte man wissen: Mittelpunkt der Sozialversicherung ist das ärztliche Gespräch. Das ärztliche Gespräch ist mehr wert als jede Medikation. Ich halte davon sehr viel und habe großen Respekt vor den Ärzten. Dazu gehört natürlich auch das sogenannte Vertrauen, ein Urvertrauen. Vertrauen kann man nicht gewinnen, in-
dem man die Leute in ein Zentrum wie in eine Waschstraße reinschickt und sagt: Schau, jetzt machen wir irgendein Programm! – Das ist sicher nicht gemeint. Wenn es gelingt, da gute Ideen zu haben, dann frage ich mich, warum nichts dagegen getan wird, dass in zehn Jahren keine Ärzte mehr da sind, und warum man nicht auch da versucht, diesen Engpass zu bereinigen.
Kommen wir zum Tierschutz zurück: „Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken.“ – Ich glaube, das ist ein altes Sprichwort. Dazu gibt es noch ein Sprichwort: „Quäle nie ein Tier zum Scherz, denn es fühlt wie du den Schmerz.“ Da ist auch schon die Frage: Sind Tiere empfindsam oder nicht? – Danke der Kollegin Weigerstorfer, dass sie das zum Thema gemacht hat. Wir leben in einer Umwelt, in der wir seit Jahrtausenden Ressourcen abbauen – ob in der Natur oder unserer Tierwelt –, und wenn man sagt, die Spezies Homo sapiens soll es in tausend Jahren noch geben, können wir uns dessen vielleicht nicht mehr ganz so sicher sein. Der Mensch hat die Natur zerstört, hat die Tierwelt zerstört und ist auch Opfer dieser Zerstörungswut.
Feuerbach hat das auch zu Recht definiert: „Der Mensch ist, was er isst.“ Die Tierethik ist ja nichts Neues. Das sieht man, wenn man an die Tierrechtler Ende des 18. Jahrhunderts denkt, an den Deutschen Wilhelm Dietler oder an den Dänen Lauritz Smith, der gesagt hat, Tiere haben eine Würde.
Jetzt kommen wir zum Antrag: Es sind die vielen sinnlichen und geistigen Fähigkeiten, die Tieren Würde verleihen. Wir befinden uns aber heute eher so in den Ausläufen dessen, als Opfer der monotheistischen Weltreligionen; da haben die Tiere dieses Stellungsmerkmal an und für sich nicht. Die monotheistischen Weltreligionen gehen damit nicht sehr freundlich um. Kant selbst war ja auch kein besonderer Tierfreund, aber er hat wenigstens eines gesagt: Man muss auf Tiere wenigstens Rücksicht nehmen, da das die Selbstachtung des Menschen verlangt.
Anders Arthur Schopenhauer, der ganz klar definiert hat, dass das Wesentliche und Hauptsächliche im Tier dasselbe wie beim Menschen ist. Wir alle hier sind heute dazu aufgerufen, als Beschützer der Natur und auch der Tiere zu fungieren, wenn wir den Inhalt dieses Antrags auch wirklich so nehmen, wie er verstanden sein möchte. Wir sind die Wahrer der Zukunft, auch morgen. Dafür ist dieser Antrag natürlich gut. In Frankreich ist das heute im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert, auch in der kanadischen Provinz Quebec oder in Neuseeland ist Tieren der Status empfindsamer Wesen zugesprochen worden. Die gehen alle schon einen Schritt weiter. Hier geht es darum, das ABGB dahin gehend zu ändern. Es sollte nicht nur, so wie derzeit, vorsehen, dass Tiere keine Sachen sind und dass die „für Sachen geltenden Vorschriften […] auf Tiere nur insoweit anzuwenden“ sind, „als keine abweichenden Regelungen bestehen“, sondern diese Bestimmung sollte lauten: „Tiere sind keine Sachen, sie sind mit Empfindsamkeit ausgestattete lebende Wesen“.
Die Bitte der Antragstellerin, auch an die Tierschutzsprecher, ist, dass man das auch dahin gehend nutzt, dass man sagt, wir empfehlen das für den Justizausschuss und werden uns dafür auch einsetzen. Vielleicht gibt es manche Leute, die sagen, ein Tier ist doch mehr als das, was man auf dem Fleischteller sieht.
Es geht nur um die Veränderung eines kleinen Wortlauts, die ein Meilenstein im Sinne aller wäre, die sich seit zwei-, dreihundert Jahren einer Tierethik verschrieben haben und auch verschreiben werden. Es ist ein Meilenstein, der vielleicht ein kleines Lichtlein am Ende eines überlangen Tunnels ist. Wenn jemand die Weihnachtskrippe, so er religiös ist, unter dem Weihnachtsbaum stehen hat und Ochse und Esel sieht, dann soll er nicht einfach sagen, die sind lieb, sondern, ich habe hier einen wesentlichen Beitrag geleistet. In diesem Sinne: eine Weihnachtskerze für die Tiere! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
13.49
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.50
Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Kurz ein paar Worte zu Kollegen Riemer, der die Sozialdemokratie eigentlich als nicht sozial bezeichnet hat: Ich blicke manches Mal mit Schaudern auf die Zeit zwischen 2000 und 2006 zurück, als Sie in der Regierung waren. Wir leiden heute noch sozial darunter, und viele Personen sind noch mit sozialer Härte konfrontiert. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rädler: Na geh! – Ruf bei der SPÖ: Ja, genau!)
Ein weiterer Punkt auch zu Kollegen Karlsböck, der in seinen Ausführungen zum Gesundheitswesen mit keinem Wort den Patienten oder den Menschen erwähnt hat: Wir stellen überall den Menschen in den Mittelpunkt, sowohl im Gesundheitswesen als auch bei der Arbeitslosigkeit, denn wir bekämpfen die Arbeitslosigkeit und nicht die Arbeitslosen. – Das macht den Unterschied aus. (Ruf bei der FPÖ: So ein Blödsinn!)
Nun zum Thema und damit ganz generell zu diesem Tagesordnungsblock, in dem ja wichtige Themen im Gesundheitswesen, zukunftsorientierte Themen des Gesundheitswesens behandelt werden: Ich denke da an die Artikel-15a-Vereinbarungen: Es ist eine Vereinbarung zustande gekommen, mit der gewisse Rahmenziele vereinbart worden sind, darunter die Attraktivierung der Gesundheitsberufe. Ein wesentliches Ziel sind der Ausbau von Gesundheitsförderung und Prävention und die Stärkung der Gesundheitsförderung. Diese Ziele stehen natürlich in Zusammenhang mit der Umsetzung der Primärversorgung, rund um den Arzt, rund um den Patienten, bei der wieder der Patient im Mittelpunkt steht.
Wenn unser Gesundheitssystem – wie wir heute gesehen oder gehört haben – schlechtgeredet wird, so freut es mich, dass gerade von der Außenseite unser Gesundheitssystem, unser Gesundheitswesen hervorgehoben wird und als beispielgebend präsentiert wird. Wenn man sich die letzten Budgetdebatten anhört, dann zeigt das schon, wie wichtig wir das Gesundheitswesen in Österreich nehmen. Ich möchte nur in Erinnerung bringen, dass wir 2016 in der Untergliederung 24 1,1 Milliarden € ausgegeben haben und 2017 um 21 Millionen € mehr ausgeben als 2016. 2017 haben wir für die Krankenanstaltenfinanzierung um 4 Millionen € mehr vorgesehen, sprich, wir investieren 635 Millionen €.
Geschätzte Damen und Herren, obwohl die Zeit knapp ist, möchte ich auch etwas zur aktuellen Situation anführen: Das ist wahrlich keine einfache Situation. Diese Aktion bringt kein Vertrauen in unser so tolles Gesundheitssystem. Frau Bundesministerin, ich bin dir wirklich dankbar dafür, dass du heute und auch schon im ORF-Interview so klare Worte gefunden hast. Du hast wieder Vertrauen und Optimismus in unser Gesundheitssystem gebracht und all jenen, die hier ein Missverhältnis reinbringen, auch klar gesagt, dass dem nicht so ist.
In diesem Sinne danke ich dir recht herzlich. Ich wünsche dir viel Kraft – es ist, medizinisch ausgedrückt, ein schwieriger Eingriff, es ist eine schwierige Operation, das Gesundheitswesen zukunftsorientiert zu gestalten. Ich wünsche dir viel Erfolg. (Beifall bei der SPÖ.)
13.53
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Lasar zu Wort. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
13.53
Abgeordneter David Lasar (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Bevor ich zu meinem eigentlichen Thema, dem KAV komme, möchte
ich ein paar Worte zur PHC sagen; diese wird ja an und für sich hier herinnen sehr bejubelt. Das Einzige, was die Frau Bundesminister gesagt hat, ist, dass darüber heute noch sehr lange verhandelt werden wird (Bundesministerin Oberhauser: Nicht heute!) – nicht heute, auch in Zukunft –, dass das noch Monate dauern wird, dass das so beschlossen wird.
Ich kann Ihnen nur eines sagen: Schauen Sie einmal nach Wien-Donaustadt! Seit über einem Jahr wird dort ein PHC-Zentrum ausgeschrieben. Bis heute hat sich noch niemand gefunden, der das übernehmen will, der dort überhaupt seine Ordination hineinbringen will. Es wird mit über 200 000 € subventioniert. Das hat es in Wien ja überhaupt noch nicht gegeben, dass einer eine Subvention von 200 000 € nicht nimmt. Es dürfte schon sehr viel dran sein, dass das in Wirklichkeit kein Arzt, niemand übernehmen will. Sie finden niemanden. (Bundesministerin Oberhauser: Ich kenne den Grund, Sie kennen ihn nicht!)
Sie haben ein Vorzeigemodell auf der Mariahilfer Straße, dazu brauche ich nichts zu erklären. Sie wissen aber auch, wer in der Ordination in der Mariahilfer Straße drinnen ist – das will ich jetzt nicht ausführen, sonst komme ich nicht zu meinem eigentlichen Thema –, das ist natürlich ein enger Angehöriger der Grünen und der Sozialisten, darüber brauche ich mich nicht zu wundern. (Beifall der FPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Wer? – Abg. Keck: Sagen Sie, wer!)
Zum eigentlichen Thema, dem KAV: Wir haben in letzter Zeit schon sehr viel über den KAV, bei dem es eine große Misswirtschaft gibt, gelesen. Sie wissen, es war schon öfter in den Medien. Ich möchte Ihnen … (Abg. Schopf: Namen bitte! Sagen Sie, wer!) – Sie können sich dann zu Wort melden, es ist Ihnen nämlich sehr unangenehm, wenn man darüber spricht. Meine Damen und Herren, jetzt bin ich am Wort! Sie können sich dann zu Wort melden und sollten nicht immer reinquatschen, noch dazu unkontrolliert. (Abg. Königsberger-Ludwig: Das ist nicht verboten! Sie sind nervös!)
Zum KAV, meine Damen und Herren: Ich möchte da einige Sachen zitieren. (Ruf bei der SPÖ.) Das tut nämlich sehr weh, was ich da zitiere, das ist eine irre Misswirtschaft, nämlich da drüben im Rathaus, damit hat Frau Ministerin Oberhauser nicht sehr viel zu tun. (Abg. Loacker: Falsches Haus! Sie sind jetzt im Parlament!) Lassen Sie mich einiges daraus zitieren, was in diesem KAV-Bericht steht! Im KAV gibt es überhaupt keine Risikostrategie, ein ganzheitliches Risikomanagement existiert dort nicht. (Abg. Lueger: Das ist das falsche Haus! Im Wiener Gemeinderat ist heute Sitzung, das gehört dorthin! Die sitzen dort drüben! – Abg. Königsberger-Ludwig: Zur Sache, zur Sache! Falsches Haus!)
Das Nächste: Es gibt kein Kontrollsystem, es fehlt nach wie vor. Schon 2004 hat dort ein Magistratsdirektor beschlossen, dass das einzuführen ist. (Abg. Königsberger-Ludwig: Zur Sache! – Abg. Lueger: Das ist das falsche Haus!) – Ja, das ist richtig, aber wir sprechen hier auch über die Ausgliederung des KAV. Das können wir nicht einfach wegstecken, weil es da ja um eine Privatisierung geht. Wir haben auch diesbezüglich einen Antrag gestellt.
Schauen wir uns das weiter an: Bei Beschaffungsvolumen von über einer Milliarde Euro – das wird einfach mit der Hand niedergeschrieben, dafür gibt es bis heute kein EDV-System! (Abg. Königsberger-Ludwig: Zur Sache!) Ich könnte Ihnen Weiteres in diese Richtung vorlesen. (Abg. Lueger: Eine Straße weiter!) Es geht dort nicht nur darum, es geht auch um über 29 000 – an die 30 000 – Bedienstete, die im KAV arbeiten. Es gibt dort Ärzte, es gibt Hunderttausende Patientinnen und Patienten, die jeden Tag den KAV, die Krankenanstalten, die Krankenhäuser brauchen. Es passiert einfach nichts.
Ich sage jetzt nicht zu Ihnen, Frau Bundesministerin, dass Sie die Schuldige sind, ich gebe vor allem den Grünen eine Teilschuld, eine große Schuld. Sie brauchen nicht da-
rüber zu lachen, Sie von der grünen Partei haben im Gemeinderat drüben alles mitbeschlossen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich kann mich noch erinnern, was die liebe Frau Dr. Pilz gemacht hat: Am liebsten hätte sie jedes Jahr eine Untersuchungskommission gegen Stadträtin Wehsely eingerichtet – plötzlich ist sie zur Patientenanwältin geworden, und man hört einfach nichts mehr.
Herr Pilz, ich gebe Ihrer Kollegin ja eigentlich recht, dass Sie nicht an die Stammtische gehen sollten, Sie sollten einmal mit Ihrer Parteikollegin Glawischnig hinüber ins Rathaus gehen. Sie werden sehen, dort gibt es einiges, das im Unklaren liegt. (Abg. Rädler: Es redet ja keiner mit ihm! Der Pilz geht jetzt zu den Stammtischen!) Sie stimmen überall zu, Sie sind ein Anhängsel der SPÖ, von der Stadträtin Wehsely, weil Sie sonst nämlich aus der Koalition raus sind. – Das ist Ihr Problem! Sie können nicht einmal darüber lachen, das sehe ich Ihnen jetzt an, weil es auch stimmt, was ich Ihnen sage. (Abg. Schwentner: Wir sind im Parlament, nicht im Wiener Landtag! – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Regt euch nur darüber auf, es stimmt, was ich sage, und es stimmt, was ich hier aus dem Rechnungshofbericht zitiert habe. Beim Krankenhaus Nord werden wir uns sicher auch noch über vieles unterhalten, darüber, was alles dort im Argen liegt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das betrifft natürlich Wien, aber trotzdem trifft es die soziale Partei, die Sozialisten in Wien. (Abg. Gahr: Sozialdemokraten!) Da können Sie nicht einfach sagen: Das wische ich alles weg, das geht mich alles nichts an! Ihr sitzt alle in einer Fraktion zusammen, ihr sitzt dort drüben zusammen, ihr macht vieles gemeinsam, aber Sie haben die wenigste Ahnung von allen, denn das, was Sie bis jetzt gesagt haben, ist unter jeder Kritik. – Danke. (Beifall der FPÖ. – Abg. Lueger: Unter jeder Kritik war Ihre ganze Rede! – Abg. Rädler: Trotzdem unbelehrbar, die SPÖ! – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
13.58
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Knes. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.59
Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Kollege Lasar, irgendwie ist das kabarettreif, und irgendwie haben Sie die Bühne verloren. Sie gehören eigentlich in den Gemeinderat von Wien, aber nicht hierher in den Plenarsaal des Nationalrates. Es ist ja völliger Irrsinn, was Sie hier sprechen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Riemer: „Irrsinn“, Herr Präsident! – Abg. Belakowitsch-Jenewein: „Irrsinn“ hat er gesagt! – Abg. Walter Rosenkranz: „Irrsinn“! War „Irrsinn“ Ihre Diktion?) – Hören Sie mir zu! Wenn Sie es nicht verstehen, dann können Sie mich nachher fragen.
Zunächst ein einleitender Satz: Alle fordern Reformen hier in Österreich, ohne nachzudenken, was hinter den Reformen steckt. Wenn man Reformen einleitet, dann gibt es Diskussionen, die letztendlich in den Gemeinderat von Wien gehören. So etwas Unverständliches habe ich in meinem Leben noch nie gehört. (Abg. Walter Rosenkranz: Sie haben es eh schon als „Irrsinn“ bezeichnet!)
Ein weiterer Punkt ist: Wenn Reformen eingeleitet werden … Horchen Sie mir zu! Ich habe Ihnen auch zugehorcht. Können Sie diesen Anstand haben? Oder bringen Sie das nicht zusammen? (Abg. Walter Rosenkranz: Frechheit! Schämen Sie sich!)
Was die Reformen betrifft, wird immer nur von Ballungszentren geredet. Dabei gibt es auch in Kärnten bereits Städte, wo sich Fachärzte zusammengetan und ihre Ordinationen von 8 Uhr morgens bis 20 Uhr am Abend geöffnet haben und somit auch die Versorgung für die Patientinnen und Patienten aufrechterhalten. Und genau in diese
Richtung geht es. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Was, Ballungszentren? Brauchen wir eh kein PHC! Sie reden ja gerade gegen das PHC!)
Wenn wir bis 2021 die budgetäre Lage planen und auch die Reformen dazu und nachträglich auch noch mit den sogenannten Ländern über die Artikel-15a-Vereinbarungen verhandeln müssen, aber auch mit den Ärztinnen und Ärzten und mit der Ärztekammer, dann ist es ja völlig klar, dass dieser erste Schritt natürlich der richtige ist. Danke dir, liebe Sabine (in Richtung Bundesministerin Oberhauser), für diesen ersten Schritt, der auch Mut beweist und in die richtige Richtung geht, damit der ländliche Raum auch in Zukunft abgesichert ist.
Aber was jeder vergisst hier in diesem Saal: Wenn wir von Reformen sprechen, flattert ein Antrag herein, nämlich wieder ein Entschließungsantrag des Kollegen Loacker. Er zielt schon wieder darauf ab, die Pflichtversicherung in Versicherungspflicht umzuwandeln. Und dazu gibt es ein klares Nein seitens der SPÖ, ein kräftiges Nein. Es kann nicht sein, dass Versicherungen umstrukturiert werden, privatisiert werden, dass gewinnorientierte Konzerne dann über die Patientinnen und Patienten und über das Ausmaß der Sozialleistungen bestimmen.
Herr Loacker! – Immer wieder verlässt er den Saal, wenn ich hier spreche, schon ein interessantes Phänomen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sie sollten sich einmal fragen, warum das so ist!) Aber irgendwie kommt es mir schon komisch vor. Er bläst ins Horn, verlässt den Saal, geht weinend in eine Telefonzelle und verlangt einen Entschließungsantrag, der völlig irrelevant ist. (Beifall bei der SPÖ.)
14.01
Präsident Ing. Norbert Hofer: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Knes! Ich ersuche, den Vorwurf des Irrsinns vom Rednerpult aus nicht zu verwenden.
Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.02
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! TOP 12 bis 22, alles Gesundheitsthemen, beginnend bei den Artikel-15a-Vereinbarungen Zielsteuerung-Gesundheit bis hin zu den Empfindsamkeiten der Tiere, die der Herr Kollege Riemer angesprochen hat: alles ganz wichtige Punkte.
Um die langfristige Finanzierbarkeit der öffentlichen Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, haben sich Bund, Länder und Sozialversicherungen als gleichwertige Partner geeinigt, eine Kostenbremse einzuziehen – ohne Begutachtung, ohne Begutachtungsfrist. Warum, Frau Minister?
Das einzig Positive ist die Abschaffung des Selbstbehaltes bei Kindern und Jugendlichen bei stationären Krankenhausaufenthalten. Sonst bewegen wir uns in einer gewaltigen Spirale, Frau Minister Oberhauser, was das Gesundheitswesen betrifft – aber nach unten. 200 Millionen € für den Ausbau der Primärversorgung – das ist kein frisches Geld, sondern das wird von den sogenannten Honoraren abgezweigt. Die Frau Minister sieht in dieser Primärversorgung das Konzept der Zukunft. Viele Krankenhäuser und praktische Ärzte, aber auch die Ärztekammer sehen das nicht so – mit Recht. Diese Primärversorgungszentren sind eindeutig der falsche Weg, was die Gesundheitspolitik betrifft, Frau Minister.
Der niedergelassene Bereich soll unbedingt gestärkt und ausgebaut und darf nicht geschwächt werden. Da nützt auch dieser in letzter Sekunde an die rund 22 000 niedergelassenen Hausärzte verschickte Brief nichts. Ich werde trotzdem das Gefühl nicht los, dass unser Gesundheitssystem in dieser Form einfach nicht mehr weiterexistieren, sondern zerschlagen werden sollte. Beim Personal, in der Pflege, bei den Ärzten wird
eingespart auf Teufel komm raus. Die Verwaltungstürme werden immer größer und höher. Auf diese Weise soll meiner Meinung nach sehr wohl der Weg für die Reichen und die Großindustrie geebnet werden, und diese Vorgangsweise lehne ich ganz entschieden ab.
Ich glaube, irgendjemand hat es schon angesprochen, aber ich sage es noch einmal: Legen wir doch endlich diese verschiedenen Sozialversicherungsanstalten zusammen, damit wir dieses Gesundheitssystem finanziell weiterhin für unsere Mitmenschen und Patienten aufrechterhalten können! – Herzlichen Dank. (Beifall der Abgeordneten Gerhard Schmid, Franz und Schenk.)
14.04
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.04
Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): In den letzten Tagen sind in Oberösterreich die Vorschreibungen für das Jahr 2017 an die Gemeinden und Städte gekommen, und der Beitrag für die Krankenanstalten wird in Oberösterreich nächstes Jahr um 12,6 Prozent erhöht werden.
Das führt dazu, dass in Oberösterreich nächstes Jahr viele Gemeinden erstmals Abgangsgemeinden werden. Es führt dazu, dass im Budget der Stadt Steyr dieser Beitrag von 9 Millionen auf über 10 Millionen € steigen wird – um noch einen anderen Gesichtspunkt für diese Diskussion einzubringen.
Was mich beruhigt, ist, dass, glaube ich, Ärzte Menschen sind wie alle anderen auch. Sie haben, wenn es Veränderungen gibt, Ängste. Und ich glaube, natürlich müssen wir diese Ängste ernstnehmen, in der Politik, aber ich würde es mir auch wünschen aufseiten der Interessenvertretung.
Wir haben in der Vergangenheit gesehen, dass natürlich dieser Wandel vom Einzelkämpfer, den es gibt, hin zu einer vernetzten Gesundheitsversorgung viele Veränderungen für die Ärzte bedeutet. Und wir haben auch gemerkt, dass diese Ängste, die vorhanden waren, immer wieder geschürt worden sind. Man hat wenig versucht, um etwas gegen diese Ängste zu tun. Ich darf nur an die Doppelbefundung beim Brustkrebsscreening erinnern, ein Modell, das sich in der Praxis bestens bewährt hat, die Elektronische Gesundheitsakte und die E-Medikation.
Es ist einfach klar, dass sich die Voraussetzungen geändert haben, sowohl auf der Seite der Ärztinnen und Ärzte – junge Ärztinnen und Ärzte haben andere Anforderungen an den Beruf, wollen ihren Beruf vielleicht auch anders ausüben als ihre Vorgänger in der Vergangenheit, sprich das Modell, sieben Tage die Woche Arzt zu sein, ist etwas, was für junge Menschen oft nicht mehr so attraktiv ist –, und auch auf der anderen Seite haben sich, wie Kollegin Schwentner es schon ganz gut erklärt hat, die Anforderungen der Patientinnen und Patienten geändert. Das heißt, dass ich halt auch am Abend einmal einen Arzt brauche, ist Fakt, ist Realität.
Und darum freut es mich, dass unsere Gesundheitsministerin, glaube ich, recht plastisch und gut erklärt hat, wie so ein Netzwerk für die Zukunft ausschauen kann. Wir werden es brauchen. Mein Zuhause, Steyr-Land, ist ein Riesengebiet, wo die Menschen einfach ein Netzwerk brauchen werden. Die Leute sehen natürlich, dass die Ärzte in Pension gehen, dass wir neue Ärzte brauchen. Da können solche Netzwerke, wie sie beschrieben worden sind, für die Patientinnen und Patienten – die sollten nämlich im Mittelpunkt der Diskussion stehen – eine super Hilfe sein.
Zum Schluss möchte ich noch einmal unterstreichen und darauf hinweisen: Die Abschaffung der Selbstbehalte für Jugendliche und Kinder bei Spitalsaufenthalten, und
zwar für alle Jugendlichen, auch für Lehrlinge und jene, die eine Waisenrente beziehen, ist, glaube ich, eine wirklich große Errungenschaft. Darauf können wir alle stolz sein. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.07
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.07
Abgeordneter Dr. Marcus Franz (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Zunächst einmal meine größte Hochachtung für die Kämpfernatur von Sabine Oberhauser. Alles Gute weiterhin! Bleib so! (Allgemeiner Beifall.)
In der Sache sind wir etwas anderer Meinung. Da bin ich nicht überzeugt davon, dass der jetzt in der Gesundheitsreform eingeschlagene Weg der richtige ist. Ich glaube eher, dass das maximal eine kleinteilige Veränderung ist, die mich eher an Babyschritte erinnert, und schon gar kein großer Wurf.
Ein großer Wurf aus meiner Sicht wäre gewesen, wenn wir uns der vielfach geforderten Zusammenlegung der österreichischen Sozialversicherungsträger angenähert hätten. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Doppler.) Heute wird auch über einen Antrag von mir abgestimmt, 1738/A(E). Da geht es darum, eine österreichische Gesundheitsversicherung zu kreieren, die förmlich eine Matrix darstellt, wo sich jeder österreichische Patient und jeder österreichische Gesundheitsanbieter wiederfinden kann, indem nämlich eine österreichische Gesundheitsversicherung vom Osten bis zum Westen gleiche Leistungen zu gleichen Konditionen anbietet, aber nicht selber Institutionen einrichtet und nicht selber Spitäler und Ambulanzen und dergleichen führt, sondern Verträge mit den Gesundheitsanbietern jeder Profession abschließt und so eine bessere Gesamtversorgung gewährleisten wird, vor allem eine kostengünstigere.
Auch Kritik möchte ich äußern: an den Vorgangsweisen, wie die Verhandlungen in den letzten Wochen und Monaten geführt worden sind. Ich glaube, dass die Ärztekammer mit ihrer Kritik und mit dem heutigen Streiktag völlig richtig liegt. Ich denke nicht, dass es gut ist, wenn man eine gesamte Berufsgruppe, noch dazu die bestausgebildete und höchstqualifizierte im Gesundheitswesen, außen vor lässt und nicht wirklich hört. Wenn wir die Ärzte nicht in politische Überlegungen, gesundheitspolitische Überlegungen, in Neuerungen, in Reformen einbinden, dann kann das nicht gutgehen.
Ich glaube, dass dem Ärztestand gegenüber eine gewisse Missachtung vorherrscht. Und das finde ich erstens als Arzt nicht okay, zweitens auch als Patient nicht okay, denn wenn ich diese Leute, die die Patienten hauptamtlich und federführend behandeln müssen, nicht gut behandle, dann werden die im Gegenzug natürlich das Schlechte weitergeben müssen. Das geht ja gar nicht anders. Wenn ich über die Ärzte drüberfahre und denen nur unterstelle, die wollen Geld verdienen und nur für sich das Maximale herausholen, dann komme ich in eine sehr seltsame Argumentation. Wenn ich das zum Beispiel auf gewerkschaftliche Interessen übertrage: Was würde passieren, wenn man die Metaller schlechtmachen würde, wenn die Metaller wieder ihre jährliche Lohnrunde haben? Da würde die Gewerkschaft auf die Barrikaden steigen, und der Ballhausplatz wäre voll mit Demonstranten. Wenn die Ärzte ihre Interessen vertreten, dann ist das auf einmal eine Sünde, und das darf nicht sein. Das verstehe ich persönlich nicht.
Wir müssen auch daran denken, dass die Stimmung in der Ärzteschaft, in der österreichischen Ärzteschaft, extrem schlecht ist. Wenn ich lese, dass im Wiener KAV – der heute schon angesprochen worden ist – 92 Prozent der Ärzte bereit sind, zu streiken, wenn ich lese, dass in Deutschland bereits über 3 000 österreichische Ärzte tätig sind, die aus unserem System geflüchtet sind, weil sie es nicht mehr aushalten, weil das
System für die Ärzte nicht optimal ist, dann muss ich sagen: Wir haben da, bitte schön, schon einiges zu tun. Wir können uns heute nicht in Phrasen und Willensbekundungen ergehen, dass wir alles besser machen wollen und das System besser machen wollen, aber keine konkreten Vorschläge heute hier äußern.
Daher möchte ich kurz auf das Regierungsprogramm eingehen, wo ja drinnen steht, dass der Hausarzt und der Arzt insgesamt aufgewertet werden soll – bis jetzt erleben wir das Gegenteil! Aber es fehlt mir der konkrete Vorschlag: Was kann man denn tun, um unterversorgte österreichische Regionen wieder zu versorgen? (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)
Bitte schön, da brauchen wir nur über die Grenzen zu schauen: Ostdeutschland. Nach dem Mauerfall hatten die Ostdeutschen speziell in Sachsen ein ganz massives ähnliches Problem wie bei uns, weil die Ärzte geflüchtet sind, die sind alle in den Westen gegangen. Was hat man getan? – Man hat die Niederlassung dort attraktiviert. Wie attraktiviert man eine Niederlassung? – Indem man den Ärzten etwas bietet. Da hat es Niederlassungsprämien gegeben, die waren in ganz schöner Höhe – ich habe mir das erst gestern wieder angeschaut, das war noch in Schilling-Zeiten –, umgerechnet 500 000 Schilling hat der Arzt, der sich im Osten niederließ, als Handgeld für einen fünfjährigen Verpflichtungsvertrag bekommen, plus Wohnung, plus Ordination, plus Ausstattung für die ersten fünf Jahre. Diese Dinge haben funktioniert, die haben den Ärztemangel abfedern können. Warum, bitte schön, denkt in Österreich niemand an solche Modelle?!
Eine Kommune in einem Tal im Waldviertel oder einer anderen Region, die unterversorgt ist, kann natürlich sagen: Passt auf, wir nehmen jetzt Geld in die Hand, machen das attraktiv für Kollegen! Da können zwei, drei Kollegen/Kolleginnen hingehen und dann einmal einen Fünfjahresvertrag abschließen, sodass sie in ihrer Existenz gesichert sind, und dann schauen wir weiter. Dann kann man den Vertrag verlängern oder auch nicht, oder die Ordination geht gut und man reduziert die Zuschüsse und die Unterstützungen auf die marktüblichen Verhältnisse. Das kann man alles tun. Diese Ideen höre ich nicht, lese ich nicht. Im Ausland wird es gemacht und in Wien wird es gemacht.
Der Mariahilfer Kollege mit seinem PHC kriegt 200 000 € im Jahr – das wurde heute auch schon angesprochen –, das finde ich nicht okay. In anderen Regionen haben wir eine Unterversorgung, in Wien haben wir definitiv nur in einzelnen Bereichen eine Unterversorgung, aber es werden Subventionen ausgeschüttet für ein Zentrum, das als Parademodell gilt, wie es so in Österreich nicht überall funktionieren kann.
Ich habe auch noch nichts über Modelle gehört, die in anderen Ländern üblich sind, wie zum Beispiel Capitation. Capitation heißt, dass sich Patienten einer Region bei einem Arzt eintragen und dort fix zugeteilte Patienten sind – 5 000, 6 000 Patienten pro Arzt – und der Arzt dafür eine Grundpauschale erhält. Das heißt, er hat eine Existenzsicherung. Das kann man auch auf fünf oder zehn Jahre befristen und sagen: In dieser unterversorgten Region soll der Arzt in dieser Zeit dieses Geld verdienen. (Präsident Hofer gibt das Glockenzeichen.)
Einen Satz noch: Ich möchte das Gesundheitsministerium einladen oder Folgendes anregen: Wir haben so viele wirkliche Experten im System – Ärzte, Schwestern et cetera –, die jahrelang tätig sind, Expertise haben, Erfahrung haben. Warum macht das Gesundheitsministerium nicht einmal einen Open Space, lädt ausgewählte Leute aus all diesen Berufsgruppen ein, veranstaltet über ein Wochenende ein Seminar mit denen, und wir reden uns einmal zusammen, was möglich wäre abseits der bürokratischen Vorschläge, die von Schreibtischen aus gemacht werden?! – Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ sowie der Abgeordneten Gerhard Schmid und Doppler.)
14.13
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.13
Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Bundesminister Oberhauser! Das Gesundheitswesen in Österreich genießt – noch – einen nach wie vor guten Ruf. Vergangene Reformen führten jedoch nicht immer zu nachhaltigen Verbesserungen. Nunmehr soll das Gesundheitssystem erneut reformiert werden. Die medizinische Versorgung muss durch niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser und dergleichen sichergestellt bleiben. Gerade hinsichtlich der österreichischen Topographie müssen niedergelassene Ärzte medizinischen Zentren vorgezogen werden. Die Forcierung derartiger Zentren zulasten der noch bestehenden flächendeckenden Versorgung durch niedergelassene Ärzte ist als Rückschritt zu bezeichnen.
Die Maßnahme fördert eine Zweiklassenmedizin, ebenso die Schaffung von Ausgabenobergrenzen. Wer sich keine Zusatzversicherung oder Privatordination leisten kann, wird nicht oder zumindest zeitlich nach hinten verschoben behandelt. Unsere Sozialabgaben sind eigentlich hoch genug, um eine flächendeckende medizinische Versorgung auch weiterhin zu gewährleisten. – Danke.
14.15
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Es gibt keinen Wunsch der Berichterstatter/Berichterstatterinnen auf ein Schlusswort.
Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Gesundheitsausschusses, dem Abschluss der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit in 1339 d.B. die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Gesundheitsausschusses, dem Abschluss der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens in 1340 d. B. die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Entwurf betreffend Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017 in 1373 d.B.
Hiezu liegen folgende Abänderungsanträge vor:
Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen sowie zwei Abänderungsanträge der Abgeordneten Spindelberger, Dr. Rasinger, Kolleginnen und Kollegen.
Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes abstimmen lassen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 1 §§ 20 und 21.
Wer sich hiefür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Spindelberger, Dr. Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderungen in Artikel 1 § 30, Artikel 2 Ziffern 4 bis 8, 11a und 23, Artikel 30 Ziffer 6b, Artikel 6 Ziffer 2 und Streichung der Ziffer 9 in Artikel 2.
Ich bitte jene Damen und Herren des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Spindelberger, Dr. Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 3 Ziffer 8, Artikel 4 Ziffer 4 und Artikel 5 Ziffer 2.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilten, um ein bejahendes Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.
Jetzt kommen wir zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird, samt Titel und Eingang in 1377 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1374 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1375 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Jetzt gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1376 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1379 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen des Weiteren zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1380 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen ferner zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1381 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1382 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1336 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz und das Versicherungsvertragsgesetz geändert werden (1378 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zum 23. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Es liegen zu diesem Punkt keine Wortmeldungen vor. Es gibt auch keinen Wunsch der Berichterstatterin, sich zu Wort zu melden.
Damit kommen wir schon zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1336 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1360 d.B.): Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) (1408 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 24. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.
14.22
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Zunächst darf ich als Kremser hier vom Rednerpult aus die siebenten und achten Klassen des BRG Rechte Kremszeile aus Krems sehr herzlich begrüßen sowie Schülerinnen und Schüler der HAK des Sacré Coeur in Wien. Herzlich willkommen zum Beginn der Bildungsdebatte! (Allgemeiner Beifall.)
Ich darf gleich mit einem Abänderungsantrag beginnen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) (1360 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (1408 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Abs. 4 entfällt der Satzteil: „, ab dem Schuljahr 2019/20,“
2. In § 2 Abs. 4 entfällt Z 2a
3. In § 2 Abs. 4 Z 2e entfällt der Satzteil: „, ab dem Schuljahr 2019/20,“
*****
So! Da hat jetzt sicher jeder Außenstehende bei den Zuhörern und vor den Fernsehgeräten verstanden, worum es hier geht. – Nein, das kann so nicht sein. Das hört sich hier sehr trocken an, aber: Worum geht es?
Wir haben hier ein Gesetz vorliegen – es ist das Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen –, und statt dass man dieses Gesetz etwa als das „Investitionsgesetz“ oder das „Ganztägige-Schulform-Investitionsgesetz“ benennen würde, trägt dieses Gesetz den Kurztitel „Bildungsinvestitionsgesetz“.
Ich habe gedacht, dass eigentlich alles, was aus dem Budgetgesetz in das Unterrichtswesen hineinfließt, eine Investition in die Bildung sein sollte. Nein, diese 750 Millionen € in den Ausbau der ganztägigen Schulformen, das ist die Bildungsinvestition, die das zuständige Ressort und leider auch die Mehrheit in diesem Haus hier meinen. Und das noch dazu bei allem Bekenntnis und bei aller Notwendigkeit für ganztägige Schulformen, weil es eben Eltern im Erwerbsleben gibt, die sich nicht am Nachmittag um ihre Kinder kümmern können.
Es ist ganz klar, man wird es brauchen. Aber die SPÖ meint, dass das nur dann auch wirklich positiv geht, wenn es in erster Linie in der Form des verschränkten Unterrichts stattfindet. Daher gibt es auch den höheren finanziellen Anreiz durch dieses Gesetz, wenn eben der verschränkte Unterricht gefördert wird.
Es ist dann aus meiner Sicht eine Ausrede, wenn man sagt: Na ja, für den Ausbau ganztägiger Schulformen gibt es ja bereits mit den Ländern Gelder, die sind noch nicht, wie es so schön heißt, zur Gänze abgeholt worden, und um hier einen Ausgleich zu schaffen, sagt man in einer ersten Phase, wo sich die Schulen dann am Standort entscheiden sollen, wie sie es machen wollen, da braucht man dann diese 750 Millionen € verstärkt.
Daher mein Abänderungsantrag, dass eben dieses Geld entsprechend allen Schultypen – egal, welcher Form – für die Nachmittagsbetreuung zur Verfügung stehen soll. Das ist der tiefere Sinn und Inhalt dieses Abänderungsantrags. (Beifall bei der FPÖ.)
Es taucht auch das Problem auf, dass natürlich die Wahlfreiheit in den Ganztagsmodellen deutlich beschnitten wird. Die Frau Bundesminister wird mir, so wie auch im Ausschuss, widersprechen und sagen: Na, Wahlfreiheit ist ja immer gegeben! – Ja, aber wenn es durch die Hintertür anders finanziert wird, dann baut sich eben ein wirtschaftlicher Druck auf, um diese Maßnahme entsprechend umzusetzen.
Da befinde ich mich ja in einer sehr guten Gesellschaft. Wenn ich zitieren darf: Die Bildungslandesrätin Barbara Schwarz aus Niederösterreich sagt, dass dieses Paket abzulehnen ist. – Ich bin schon gespannt auf die Reaktion niederösterreichischer ÖVP-Abgeordneter … (Zwischenruf des Abg. Walser.)
Kollege Walser! Ich glaube, Sie stehen auf der Rednerliste, Sie dürfen dann alles von sich geben. Sie zeigen mir auch, dass das gut sein soll. Ja, das heißt so in der Demokratie, dass wirklich jeder seine Meinung sagen kann: an dem Platz und dem Ort, wie es auch hier die Geschäftsordnung zulässt. (In Richtung Präsidium:) Solange die Würde des Hauses gewahrt ist, Herr Präsident, selbstverständlich, nicht?
„Das Bundesministerium will nur die verschränkte Form der Ganztagsschule und forciert diese, wo sie kann. Da wird jedes Kind dann zwangsverpflichtet, bis 17 Uhr in der Schule zu bleiben. Ich bemerke, dass da eine ideologische Haltung der SPÖ dahinter steht, nämlich die Kinder so viel wie möglich in die Schulen zu stecken, und sie in den Schulen zu erziehen und nicht von den Eltern. Das kann aber nicht der Weg sein.“ – Das sagt eine ÖVP-Landesrätin aus Niederösterreich. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Eine gescheite Frau!)
Da bin ich jetzt sehr gespannt auf das koalitionäre Abstimmungsverhalten, nicht nur in der ÖVP, denn die möchte sich ja von verschiedenen Parteien abgrenzen, aber vielleicht sogar von der ÖVP Niederösterreich. Ihr Abstimmungsverhalten wird es uns zeigen. Aber auch im Bundesrat, wo ja die Länderinteressen vertreten werden – sollen! –, freue ich mich schon auf das Abstimmungsverhalten der niederösterreichischen Bundesräte der ÖVP zu diesem Thema.
Aber jetzt zur Ganztagsschule insgesamt: Die Frau Bundesminister hat gemeint, Ganztagsschulen sind ein Erfolgsrezept, um das Bildungssystem zu verbessern, und das in Zeiten, wo eine aktuelle PISA-Studie das Gegenteil Österreich als Zeugnis ausgestellt hat. Dazu zitiere ich aus der „Kleinen Zeitung“ vom 8. Dezember den Bildungswissenschafter Stefan Hopmann, der gefragt wird … (Abg. Mayer: Oje!)
Kollege Mayer aus Vorarlberg! Sie sind natürlich die Leuchte der Bildungswissenschaften, das haben wir schon alle erkannt, sodass natürlich die Meinung des Bildungswissenschafters der Universität Wien für Sie an sich nur ein „Oje!“ hervorruft. Da sieht man eigentlich schon Ihren Zugang. Frau Kollegin Schwarz hat mit der ideologischen Brille schon vollkommen recht, so wie Sie sich diesem Thema hier nähern! (Beifall bei der FPÖ.)
Die Zeitungsjournalistin fragt: „Aber Hammerschmid führt den Erfolg der PISA-starken europäischen Länder auf ihr Ganztagsschulsystem zurück.“ – Sagt Hopmann: „Eine lustige Sichtweise. Finnland hat keine regelmäßige Ganztagsschule und auch die Schweiz kennt diese Schulform genauso wenig wie wir. Wenn das so einfach wäre, dann wäre die Welt mit Ganztagsschulen gepflastert.“
Die Journalistin weiter: „Ist der Ausbau dieser Schulform also ein Fehler?“ – Antwort: Warum soll ein Kind, das sich in der Schule schwertut, besser werden, wenn es dort zehn statt fünf Stunden verbringt?“
Dann geht es noch weiter: Es geht um individuelle Förderung. Es geht um den sinnvollen Ausbau der Schulautonomie und von dem, was bis jetzt vorliegt. Manche sagen, es gibt sogar schon einen Ministerratsbeschluss. – Nein, falsch, es gibt lediglich einen Vortrag an den Ministerrat, also eigentlich noch gar nichts in dieser Problematik.
Nein, dieses Bildungssystem – und auch mit diesem Titel, wenn Sie sagen, dieses Gesetz ist das Bildungsinvestitionsgesetz – zeigt ganz klar auf: Sie glauben, dass Sie mit dieser Möglichkeit der Form der Ganztagsschule das Bildungssystem in Österreich retten können. Dieser Zugang ist falsch. Sie können höchstens eines machen: Sie können
ideologisch sagen: Möglichst lange, möglichst früh die Kinder weg vom Elternhaus!, damit keine unbefriedigenden ideologischen Ziele erreicht werden. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Aber bei dem spielen halt wir nicht mit. (Beifall bei der FPÖ.)
14.30
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Rosenkranz und weiterer Abgeordneter zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) (1360 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (1408 d.B.).
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) (1360 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (1408 d.B.), wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Abs. 4 entfällt der Satzteil: „, ab dem Schuljahr 2019/20,“
2. In § 2 Abs. 4 entfällt Zif. 2a
3. In § 2 Abs. 4 Zif. 2e entfällt der Satzteil: „, ab dem Schuljahr 2019/20,“
Begründung
Ja zur Ganztagsbetreuung, nein zur „Zwangstagsschule“.
Laut Bildungswissenschafter Univ.-Prof. Dr. Stefan Hopmann (Institut für Bildungswissenschaft an der Universität Wien) sind die geplanten 750 Millionen Euro für Ganztagsschulen „hinausgeworfenes Geld, da es keinen messbaren Nachweis gibt, dass die Ganztagsschule die Chancengleichheit fördert.“
Niederösterreichs ÖVP-Bildungslandesrätin Barbara Schwarz lehnt das in dieser Form vorgelegt Paket ebenso ab: „Das Bundesministerium will nur die verschränkte Form der Ganztagsschule und forciert diese, wo sie kann. Da wird jedes Kind dann zwangsverpflichtet, bis 17 Uhr in der Schule zu bleiben. Ich bemerke, dass da eine ideologische Haltung der SPÖ dahinter steht, nämlich die Kinder so viel wie möglich in die Schulen zu stecken, und sie in den Schulen zu erziehen und nicht von den Eltern. Das kann aber nicht der Weg sein."
Auch die meisten Lehrer erachten – speziell in den ersten beiden Schulklassen – eine verschränkte Form der Ganztagsschule, bei der am späten Nachmittag noch Unterricht erfolgt, aus pädagogischer Sicht als nicht sinnvoll.
Deshalb Ja zu einer qualitätsvollen Betreuung außerhalb der Unterrichtszeit für jene, die sich freiwillig dafür entscheiden, aber Nein zur zwangsverpflichtenden täglichen Anwesenheit von 8 bis 16 Uhr ab dem ersten Schuljahr.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Grossmann zu Wort. – Bitte.
14.30
Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Bildungsinvestitionsgesetz wird ein ganz wichtiger Schritt zur Verbesserung des österreichischen Bildungswesens gesetzt. Damit werden auch die richtigen Antworten auf die mageren PISA-Ergebnisse gegeben, wie auch die meisten Bildungsforscherinnen und Bildungsforscher national und international bestätigen, Herr Kollege Rosenkranz! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Walter Rosenkranz: Androsch, Salcher …!) – Bitte, betrachten Sie die gesamte Bandbreite an Bildungsforschungsergebnissen und nicht nur eine solitäre Ansicht!
Durch die zusätzlichen 750 Millionen € für ganztägige Schulformen können Kinder auch am Nachmittag noch besser gefördert und unterstützt werden – besonders, aber nicht nur, Kinder von Eltern, die das nicht leisten können oder sich das nicht leisten können. (Abg. Peter Wurm: Wegen 300 € …!) Das ist auch ganz, ganz dringend notwendig, Herr Kollege – weil Sie sich da so undiszipliniert dazwischen äußern. (Abg. Peter Wurm: … soll das zahlen!)
Das ist dringend notwendig, weil uns ja die PISA-Ergebnisse ganz klar vor Augen führen, dass der Großteil der Risikoschülerinnen und -schüler genau aus bildungsfernen und ressourcenarmen Familien stammt. Genau mit diesen Fördermitteln sollen Hürden abgebaut werden, auch finanzieller Art, damit Eltern in die Lage versetzt werden, ihre Kinder in ganztägige Schulformen zu schicken.
Sie können, aber sie müssen nicht! Da ja immer das Schreckgespenst von einer Zwangstagsschule gezeichnet wird und die ganztägigen Schulformen diffamiert werden: Die Wahlfreiheit soll selbstverständlich erhalten werden. Aber für Wahlfreiheit braucht es auch Wahlmöglichkeit, braucht es entsprechende qualitätsvolle Angebote. Genau dafür sollen diese 750 Millionen auch investiert werden.
Ich bin mir absolut sicher, dass diese dreiviertel Milliarde (Abg. Peter Wurm: Ihr sagt seit 30 Jahren …!) in der Bildung weit besser angelegt ist als bei den Banken, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.) In diesem Sinne ersuche ich Sie um Ihre Unterstützung und um Ihre konstruktive Mitarbeit. (Beifall bei der SPÖ.)
14.32
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.
14.32
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Ja, wir sprechen heute zum x-ten Mal über das Bildungssystem. Ich glaube, dass der Ausgangspunkt einer Diskussion über das Bildungssystem immer die Frage sein muss, warum in Österreich der Unterricht nicht funktioniert. Das heißt, wir haben keinen gelingenden Unterricht! Wer es nicht glaubt, muss sich nur die offizielle Statistik ansehen, dass 20 Prozent jener, die nach der Pflichtschule die Schule verlassen, nicht sinnerfassend lesen und nicht ordentlich schreiben und rechnen können. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Wenn eine Ministerin im Ausschuss auf die Frage, was sie denn daran zu ändern gedenkt, dann sagt – Originalton der Frau Ministerin –, sie will, dass nicht mehr 20 Prozent so die Schule verlassen, sondern sie will, dass in zehn Jahren nur noch 15 Prozent die Schule mit diesen Defiziten verlassen, dann kann ich Ihnen nur eines sagen: Nimm dir nichts vor, dann schlägt dir nichts fehl! Das ist genau der Spruch, der hier passt, wenn eine Ministerin so ein Bildungssystem erbt – es ist ja nicht ihre Schuld, dass das so läuft, wie es läuft – und sich dann nicht mehr vornimmt als die Quote von 20 Prozent Menschen, die in Wirklichkeit keine Zukunft haben, auf 15 Prozent zu senken. Das ist eindeutig ungenügend!
Da sind wir genau bei dieser Reform, die wir heute hier besprechen, nämlich bei der Ganztagsschule. Die Ganztagsschule ist als Angebot natürlich eine gute Sache, nur
sind so, wie sie im Moment dasteht, im Endausbau 15 Prozent der Kinder betroffen. Das heißt, auch wenn das umgesetzt wird, was Sie wollen, und auch wenn das Geld bis zum Ende des Tages reicht, dann sind es nur 15 Prozent der Kinder, die die Möglichkeit haben, einen verschränkten Unterricht zu genießen.
Was ist ein verschränkter Unterricht? – An und für sich eine sinnvolle Sache, denn es gibt Kinder, die am Vormittag zum Beispiel in Mathematik zurückbleiben. Diese Kinder gehen dann mittags nach Hause, nach dem Essen, und dann ist die Frage: Gibt es zu Hause jemanden, der dieses Defizit kompensiert? Da ist die Frage: Gibt es zu Hause Eltern, die das entsprechend kompensieren können? Gibt es genug finanzielle Mittel, um möglicherweise Nachhilfe zu organisieren? – Da trennen sich dann sozusagen die Kinder in jene Kinder, die das organisiert bekommen, die mitkommen, die dann sozusagen diesen aufbauenden Stoff auch mitlernen, und jene Kinder, die einfach zurückbleiben.
Die Ganztagsschule kann genau das kompensieren! Mit der Ganztagsschule, wenn die Lehrer vom Vormittag auch am Nachmittag die Kinder betreuen, fallen nämlich einige Dinge weg, unter anderem brauchen sich die Eltern nicht zu kümmern – was sie auch nicht können, denn sie sind nicht ausgebildet. Oder wollen Sie behaupten, dass es keinen Unterschied zwischen einem ausgebildeten Lehrer, der Inhalte vermittelt, und einem Elternteil gibt? Der kann das nicht in der Qualität wie ein Lehrer, oder? Oder die Lehrer haben anscheinend nichts gelernt, was pädagogische Möglichkeiten betrifft.
Deshalb: Lassen wir die Profis ran! Lassen wir die Lehrer am Nachmittag ran, jenen zu helfen, die es tatsächlich brauchen, und integrieren wir auch spielerische Einheiten, um hier eine Betreuung anzubieten – und das Ganze auf freiwilliger Basis! Da sind wir ganz bei der FPÖ. (Abg. Walser: Sonst auch noch!) Selbstverständlich wollen wir dazu nicht zwangsverpflichten. Es gibt natürlich Elternteile, die zu Hause sind und die das perfekt machen können. Nur, da geht es halt darum, dass man es auch überprüft: Wird das auch gemacht? – Nicht, dass die Kinder dann zurückfallen und in ihrer Entwicklung behindert werden.
Also: Grundsätzlich ist die Ganztagsschule eine gute Sache. Aber so, wie Sie sie anlegen, ist sie es nicht: Nämlich 15 Prozent in zehn Jahren, das ist zu wenig. Wir müssen allen Kindern diese Möglichkeit geben. Wir müssen die Kinder, was die Bildung betrifft, ein Stück weit unabhängig von ihren Eltern machen, denn im Moment wird Bildung vererbt. Das heißt, die Eltern vererben ihren Bildungsstand an die Kinder. Das muss aufhören! Das heißt, Eltern aus der Unterschicht müssen nicht zwangsläufig Unterschichtkinder produzieren.
Das muss das Schulsystem leisten. Das sind wir auch allen Kindern schuldig, denn es gibt in allen Schichten Kinder, die es verdient haben, die besten Chancen zu bekommen. Deshalb werden wir heute hier nicht zustimmen, denn es ist zwar ein kleiner Schritt in kleinen Teilbereichen, aber was wir von Ihnen erwarten, Frau Minister, ist nicht, dass wir in zehn Jahren nur noch 15 Prozent haben oder dass wir 2060 die Ganztagsschule beziehungsweise die Schulautonomie dann im Endausbau haben. Was wir wollen, das sind schnelle Maßnahmen.
Die schnellste Maßnahme, die es gäbe, wäre – das habe ich Ihnen ja, glaube ich, schon hundertmal gesagt, aber Sie wischen das immer vom Tisch, und zwar aus ideologischen Gründen; nicht aus praktischen, sondern aus ideologischen Gründen –: Wir müssten nur eines tun, nämlich die nichtkonfessionellen Privatschulen fördern. Dann hätten wir das Problem von einem Tag auf den anderen gelöst, denn die funktionieren nämlich. Was nicht funktioniert, ist die staatliche Schule, die unter dem Einfluss von Ihnen und Ihren Freunden aus den Ländern leidet. Die funktioniert nicht, aber die nichtkonfessionellen Privatschulen funktionieren.
Wenn man das gleiche Geld, das man in die öffentlichen Schulen steckt, in die Privatschulen stecken würde, dann hätten wir die kostenlose Privatschule für alle. Das wäre ein gutes System. Damit würden wir auch die Landeshäuptlinge – die Fürsten der Finsternis, wie sie Herr Strolz immer so treffend bezeichnet – endlich außen vor haben. Wir hätten ihnen dann ihr Spielzeug weggenommen, nämlich die Schule, und wir hätten ein Bildungssystem, das funktioniert.
Sie werden jetzt wahrscheinlich etwas dazu sagen. Sie werden wieder sagen, Sie wollen den öffentlichen Bereich unterstützen, das ist Ihnen wichtig. Aber Sie sagen mit keinem Wort, warum Sie nicht jenen Bereich unterstützen wollen, der tatsächlich besser ist und besser funktioniert, weil Sie natürlich auch politisch gegängelt werden wie alle Ihre Vorgänger. Das ist schade. Das ist nicht im Interesse unserer Kinder und das ist nicht im Interesse eines gelingenden Unterrichts.
Deshalb, Frau Ministerin: Legen Sie Ihre Fesseln ab, Ihre ideologischen Fesseln! Emanzipieren Sie sich von den Landeshäuptlingen, emanzipieren Sie sich von der Politik, und tun Sie das, was im Interesse unserer Kinder ist! Das erwarte ich mir von Ihnen. Ich hoffe, Sie bringen den Mut dazu auf. (Beifall beim Team Stronach.)
14.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Jank. – Bitte.
14.39
Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eingangs Vertreter der Europagemeinde St. Peter und der Gemeinde St. Martin in der Steiermark und Frau Bürgermeisterin Maria Skazel sehr herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Ja, ich bin froh darüber, dass wir heute einen Schritt in der Umsetzung der Bildungsreform machen und mit dem Bildungsinvestitionsgesetz sicherstellen, dass Kindern ein breites Angebot zur Verfügung gestellt wird und dass sowohl Eltern als auch Kinder Wahlfreiheit haben, wie sie ihre schulische Entwicklung gemeinsam gestalten können.
Wir haben in den letzten Tagen zwei Pole erlebt:
Auf der einen Seite die PISA-Ergebnisse, die aufgezeigt haben, dass es zu wenige Schüler gibt, die in der Spitzenliga spielen, aber zu viele Schüler, die sich im Risikobereich befinden. (Abg. Peter Wurm: Wie viel Prozent?)
Auf der anderen Seite die Berufseuropameisterschaften. Da ist Österreich Europameister geworden. Wir haben insgesamt 14 Medaillen errungen, davon fünf Goldmedaillen.
Das hat mich dazu gebracht, mir ein bisschen anzuschauen, wo denn die Unterschiede zwischen dem dualen und dem schulischen Bildungssystem liegen. Ich bin der Meinung, dass das Bildungssystem der dualen Ausbildung als Vorteil ein sehr individuelles System bietet. Es geht auf den einzelnen Schüler und die Schülerin ganz besonders ein. Er oder sie wird so quasi an der Hand genommen und begleitet. Es dürfen Fehler gemacht werden, diese werden sofort korrigiert, und die Schüler lernen aus diesen Fehlern. Daraus leite ich ab, dass es unsere wichtigste Aufgabe ist, sicherzustellen, auch im schulischen Bereich eine bestmögliche Individualisierung zu erreichen.
Daher sehe ich im Bildungsinvestitionsgesetz durchaus auch einen Schritt in diese Richtung, weil wir mit einem breiteren Nachmittagsangebot auch mehr pädagogische Unterstützung für Schülerinnen und Schüler erreichen. Schülerinnen und Schüler profitieren davon, da sie ein qualitätsvolles pädagogisches Angebot erhalten. (Beifall bei der ÖVP.)
Die Erfahrung zeigt aber auch, dass es in den Ballungsräumen – insbesondere Wien ist hier leider ein unrühmliches Beispiel – viele Kinder gibt, die nicht darauf vertrauen dürfen, dass ihre Eltern ausreichend Zeit haben, um mit ihnen ihr Schulleben, ihre Ent-
wicklung, ihr Bildungsleben zu gestalten, wobei ich selbstverständlich der Meinung bin, dass eine derartige elterliche Betreuung die Idealvorstellung ist. Auch solchen Kindern wollen wir ein ordentliches Angebot machen. Gerade für solche Kinder ist es meiner Meinung nach wichtig, auch am Nachmittag eine qualitätsvolle Betreuung in der Schule erhalten zu können und damit in einem anderen, entspannteren Umfeld zu lernen, was man üblicherweise sonst nur aus der Familie mitnimmt. Konkret meine ich die Vermittlung von Werten, die Gestaltung eines guten Miteinanders, die Fähigkeit, aufeinander einzugehen und Rücksicht zu nehmen.
Heute haben mich Schülervertreter gefragt, was ich von einem Buddy-System halte, das es ja schon an vielen Schulen gibt. – Ja, eine ganz hervorragende Einrichtung. Ich kann nur sagen: überall umsetzen, in allen Schulen.
Das Maß unserer Dinge darf nicht das Gleiche für alle sein, sondern das Beste für jeden. Ich denke, wir haben heute einen Schritt in diese Richtung gesetzt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Grossmann.)
14.43
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rosenkranz. – Bitte.
14.43
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Bei dem, was da heute unter dem Titel Bildungsinvestitionsgesetz beschlossen werden soll, wird der Inhalt dem Titel nicht ganz gerecht, denn, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, liebe Zuseherinnen und Zuseher, Sie alle müssen glauben, dieses Gesetz soll einer Verbesserung der Bildung dienen. Tatsächlich dient dieses Gesetz dazu, Nachmittagsbetreuung auszubauen. Dagegen haben wir grundsätzlich nichts, wenn sie nachgefragt wird, hier liegt der Schwerpunkt aber vor allem auf der sogenannten verschränkten Betreuung, wogegen wir auf jeden Fall sind. (Beifall bei der FPÖ.) Das wird Kollege Hauser dann näher erläutern.
Was es aber auf jeden Fall nicht leisten wird – und das ist schon angesprochen worden –, ist, dass sich die Mängel in unserer Bildungspolitik dadurch beheben lassen. Ich würde Stefan Hopmann nicht zu gering schätzen, denn – soweit mir jetzt ein Überblick zugänglich war – so gut wie alle wissenschaftlichen Beurteilungen – und die sind doch von nicht ideologisch interessierten Personen – stellen fest, dass eine Ganztagsschule jedenfalls eines nicht leisten kann, nämlich dass sich die Bildungsqualität verbessert, wie auch, dass sich die soziale Schere dadurch nicht schließen lassen wird.
Was es leisten kann – und das ist wahrscheinlich das, warum die Wirtschaft diese Dinge auch befördert –, ist, dass die Erwerbsquote von Müttern von Schulkindern steigt, aber das ist ja kein Bildungsziel. Das kann man auch wollen, aber man sollte es nicht als Bildungsziel verkaufen. (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist ja eigentlich ganz klar: Warum soll die Verlängerung der Schulzeit eine Qualitätsverbesserung bringen? – Da hat Stefan Hopmann natürlich hundertprozentig recht, das wird es nicht sein!
Was ist das Entscheidende, ob Bildung gut, weniger gut oder schlecht ist? – Ich denke, da sind zwei Faktoren ausschlaggebend: erstens hervorragende Pädagogen, die ein Umfeld vorfinden, in dem sie wirklich wirken können – welches wir ihnen übrigens nicht bereiten –, und zweitens ein pädagogisches Konzept, das ein realistisches Maß am Menschen nimmt. Ich glaube, dass da der Hund begraben liegt. Das macht die sogenannte Reformpädagogik, jetzt heißt es neuerdings ja Kompetenzpädagogik. Man erwirbt Kompetenzen und nicht Fähigkeiten, man erwirbt sogar die Kompetenz, Kompetenz zu erwerben. Das ist ein bisschen wie Stricken ohne Wolle, hat ein Pädagoge einmal ge-
sagt. Ich glaube, dass es daran liegt. Die Menschen sind gleich an Würde und Rechten, wir alle stimmen dem hundertprozentig zu, aber sie sind höchst unterschiedlich in ihren Fähigkeiten und Neigungen. (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.)
Die Bereitschaft zu lernen, zu wissen, zu erkennen, ist im Menschen angelegt. Beobachten Sie einmal ein spielendes Kind, wie hartnäckig, wie selbstvergessen, mit welchem Ernst, mit welcher Hingabe ein Kind versucht, schwierige Dinge zu bewältigen. Kinder haben von sich aus eine enorme Bereitschaft, sehr viel Mühe zu investieren. Die Bereitschaft, Mühe zu investieren, ernsthaft zu lernen, ist, wenn man so sagen will, dem Leben immanent, sonst könnte es ja überhaupt nicht bestehen. Der Drang zur Entwicklung, das ist das Leben selbst! Wer da nicht aufsetzt, der betrügt nicht nur den Einzelnen um seine Möglichkeiten, sich zu entfalten, sondern er wird auch im Gesamtgesellschaftlichen keine gute Leistung erzielen können.
Das ist genau das – das Ding hat ja mehrfach den Namen gewechselt, von der antiautoritären Erziehung in Summerhill über die sogenannte Reformpädagogik bis hin jetzt zur Kompetenzpädagogik –, genau da liegt der Fehler. Es ist dieses falsche Verständnis vom Wert des Lernens, von der Wichtigkeit des Lernens: Genau das ist es, warum es jetzt nicht so gut geht, wie es gehen könnte.
Schauen wir uns ein bisschen um in den Zeiten und ein bisschen hinaus über unsere Zeit! Legen wir unsere etwas naive oder auch überhebliche Vorstellung davon ab, dass wir an der Spitze des Fortschritts und der Entwicklung in der besten aller Zeiten leben! Schauen wir einmal in das angeblich so spießige 19. Jahrhundert zurück und auf die damaligen Karrieren! Ich habe mir ganz willkürlich einige herausgesucht: Max Weber hat mit 29 Jahren eine Professur angetreten; Friedrich Nietzsche hat mit 25 Jahren seine erste Vorlesung gehalten; zwei Junghegelianer, Feuerbach und Strauß, haben mit 24 Jahren ihre Lehrtätigkeit an Universitäten aufgenommen.
Was sagt uns das? – Das sagt uns erstens, dass die Bereitschaft für Innovation und Risiko bei den Institutionen und Autoritäten des 19. Jahrhunderts erheblich war. Das ist jetzt nicht der Punkt, über den ich reden möchte, aber es zeigt vor allem – und das gibt uns zu denken –, wie hoch das Durchschnittsniveau damals gewesen sein muss, wenn solche Spitzenleistungen in so jungem Alter erreicht werden konnten. Da waren nicht viele dabei, die mit 15 Jahren nicht sinnerfassend lesen konnten, und es wird auch selten gewesen sein, dass jemand die Matura abgelegt hat, ohne in Grammatik und Logik bei der textlichen Verarbeitung seiner Gedanken perfekt zu sein.
Heute wären solche Karrieren fast nicht möglich. Das ist natürlich ein großer Schaden für den Einzelnen, der so früh nicht so weit kommt. Man muss also einen Überblick über das vorhandene etablierte Wissen haben, um neuen Dingen und Innovationen überhaupt erst die Bahn zu brechen. Aber es ist gesamtgesellschaftlich natürlich eine Katastrophe, denn nur, wer in diesem jungen Alter auf diesen Gipfel kommt, der hat den Elan und vielleicht auch die Lust, Tabus zu brechen und zu provozieren. Dahin müssen wir wieder kommen. (Beifall bei der FPÖ.)
Es braucht eine grundsätzliche Debatte über die Ausrichtung der Pädagogik und keine ideologischen Vorstöße, wie wir sie seit Jahrzehnten kennen, in eine Richtung, die längst überholt ist. (Beifall bei der FPÖ.)
14.49
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.
14.50
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Frau Kollegin Rosenkranz, das Beschwören der Vergangenheit, dass es früher immer viel, viel besser war, das passt zur Politik der Freiheitlichen Partei im Bildungsbereich.
(Abg. Schimanek: Haben Sie aufgepasst? – Heiterkeit der Abgeordneten Schimanek und Peter Wurm.) Nach vorwärts zeigt es nicht, denn die Realität vor vierzig, fünfzig, sechzig Jahren war eine andere als die, die Sie hier schildern. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Schimanek.) Damals gab es keineswegs weniger Schüler, die die Schule mit mangelnden Kenntnissen verlassen haben, sondern deutlich mehr. Was sich geändert hat, ist die Gesellschaft. Es wäre sehr schön, wenn die Freiheitliche Partei das zur Kenntnis nehmen würde. (Abg. Walter Rosenkranz: Also meine Eltern waren noch Pädagogen, die den Kindern Lesen und Schreiben beigebracht haben! Da ist noch etwas passiert!)
Die Anforderungen der Gesellschaft, die Anforderungen der Wirtschaft an Absolventinnen und Absolventen des Schulsystems sind gestiegen. Früher gab es noch Hilfsarbeiter in den Betrieben, die nicht lesen und schreiben können mussten. (Zwischenrufe der Abgeordneten Barbara Rosenkranz und Peter Wurm.) Das gibt es heute nicht. Wenn Sie heute in irgendeiner Firma die einfachste Tätigkeit ausüben, dann müssen Sie lesen können, dann müssen Sie mit dem Computer umgehen können. Diese gestiegenen Anforderungen sind es, auf die unser Bildungssystem dringend eingehen müsste. (Abg. Peter Wurm: Das ist ja weltfremd, was Sie da sagen!)
Frau Ministerin, der Ausbau der Ganztagsschule ist nun sicherlich ein richtiger Weg, das ist überfällig, das ist keine Frage. Was schade ist, ist, dass, wenn man viel Geld in die Hand nimmt, man nicht die Konsequenz hat, die selbst formulierten Ziele auch wirklich umzusetzen. (Abg. Peter Wurm: Herr Walser, Realitäten anerkennen!)
Ich möchte Ihnen ein Zitat aus dem Jahr 1974 vorlesen, das ich vor Jahren schon einmal vorgelesen habe. Es stammt von einer großen Sozialdemokratin, von Johanna Dohnal. Was mich schon erstaunt, ist, wie aktuell das nach wie vor ist, aber leider richten Sie sich nicht danach:
„Ich gehöre jedenfalls zu jenen, die nicht aufhören werden, die Einrichtung von Ganztagsschulen, und zwar in der Form der Integrierten Gesamtschule, zu fordern, denn erst die Zusammenführung dieser beiden Schulformen ermöglicht optimal, allen Kindern in der Schulbildung die gleichen Chancen einzuräumen.“
Darum geht es! Ich kann Johanna Dohnal nur unterstützen – nein, das kann ich nicht mehr, denn sie ist leider verstorben, aber Johanna Dohnal hat hier mit jedem Wort recht. Wir brauchen nicht nur die Ganztagsschule, sondern wir müssen diese zwei Schulformen miteinander verknüpfen.
Zum Thema Wahlfreiheit – von der Freiheitlichen Partei, auch von den Konservativen immer wieder in den Vordergrund gestellt –: Ja, gerne, wenn wir genug Geld in dieser Republik haben, jedem Kind das Schulsystem zur Verfügung zu stellen, das es jeweils benötigt, dann können wir darüber sprechen. Das ist überhaupt keine Frage, aber wir haben das notwendige Geld nicht. Wir müssen schauen, dass wir die vorhandenen Mittel effizient einsetzen.
Und: Ja zur Wahlfreiheit, aber kehren wir das doch um! Machen wir die moderne, gemeinsame Ganztagsschule zum Modell, und dann können sich die Eltern, die das nicht wollen, im Umkreis von 20 Kilometern aussuchen, wohin sie ihr Kind bringen. Wir können aber nicht den pädagogischen Fortschritt so lange blockieren, bis endlich die Mehrheit der Bevölkerung, die Mehrheit in den Landtagen – dabei denke ich vor allem an Niederösterreich und andere erzkonservative Bundesländer – bereit ist, entscheidende Schritte mit uns mitzugehen.
Der Herr Kollege Rosenkranz hat Finnland angeführt und den Kollegen Hopmann: In Finnland, Herr Kollege, finden 30 Prozent des Unterrichts außerhalb der Schule statt. Das ist eines der Geheimnisse, und das war die Antwort, die vielleicht der Fachmann auf dem Parkett – nämlich derjenige, der die PISA-Tests international organisiert – ge-
geben hat. Es ist Andreas Schleicher, der ganz klar und eindeutig darauf hingewiesen hat: Ja, das ist das Erfolgsmodell! Da müssen wir hingehen und da hätte ich mir eigentlich konsequentere Schritte vorgestellt. (Abg. Walter Rosenkranz: … plus einheitliche …, plus andere Schulklassen, … alles!)
Auf einen Aspekt möchte ich noch genauer eingehen, Frau Ministerin. Seit ich in der Politik bin, signiere ich jedes Mail mit dem Zusatz: „Kein Kind zurücklassen!“ Bei jedem Mail, das ich schreibe, steht das darunter, und Sie machen hier ein Modell, in dem Sie wieder jene Kinder zurücklassen, die es am notwendigsten hätten, nämlich die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Das ist nicht nur ungerecht gegenüber diesen Kindern, es ist auch ein Grundproblem unseres Schulsystems, dass wir es nicht an den Schwächsten ausrichten.
Deshalb möchte ich folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Walser, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Unterrichtsausschusses (1408 d.B.) über die Regierungsvorlage Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) (1360 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) (1360 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Unterrichtsausschusses (1408 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In § 3 Abs. 2 wird nach der Wendung „einmalig 3 700 Euro,“ folgender Satzteil eingefügt: „für jede zusätzliche Schülerin bzw. für jeden zusätzlichen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf einmalig 7 400 Euro,“.
2. In § 4 Abs. 2 wird folgender zweiter Satz angefügt: „Für Schülerinnen bzw. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gelten jeweils die doppelten Beträge.“.
3. In § 4 Abs. 3 wird folgender zweiter Satz angefügt: „Für Gruppen mit Schülerinnen bzw. Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf gilt der doppelte Betrag.“.
*****
Das wäre eine Maßnahme, die jenen helfen würde, die sich in unserem Schulsystem am schwersten tun.
Ein Wort noch zur Ausschüttung der Gelder: Frau Ministerin, wir verstehen nicht, dass wieder ein Drittel des Geldes an die Länder geht. Ich weiß schon, Sie sagen: Das ist garantiert, dass das zielgerichtet eingesetzt wird. – Nichts ist garantiert! Wir haben unsere Erfahrungen mit diesen Geldern, und wir wissen, dass es da viele, viele Ecken und Kanten gibt, in denen man das Geld verstecken kann. Wir wissen, dass viele Investitionen in den Ländern nicht so gemacht werden, wie sie vom Gesetzgeber vorgesehen sind. Dass Sie hier wieder ein Drittel des Geldes weggeben und praktisch darauf verzichten, die Hand darauf zu haben, das können wir nicht verstehen.
Insgesamt kann ich auch diese neue Fördersystematik nicht verstehen. Dass hier der Bund plötzlich für Investitionen zuständig ist, die eigentlich die Gemeinden und Länder machen müssten, andererseits die Länder und Gemeinden plötzlich Lehrerinnen und Lehrer bezahlen sollen, das bringt noch mehr Komplexität in dieses System, das an sich schon kaum durchschaubar ist. Frau Ministerin, hier sind klare Strukturen gefordert. Es tut mir leid, Sie noch einmal kritisieren zu müssen, wenn Sie sagen: Verwaltungsreform ist auf der Prioritätenliste ganz unten. – Nein! Wir brauchen eine klare Struktur in unse-
rem Bildungssystem, damit Maßnahmen auch wirklich zielgerichtet dort ankommen, wo wir es gerne hätten.
Ich verstehe diesen Murks nicht. Ich verstehe nicht, dass wir zu keiner sinnvollen Aufgabenverteilung im Sinne eines durchaus föderalistischen Staates kommen. Ich verstehe es nicht, dass diese guten Ansätze immer wieder in faule Kompromisse verwandelt werden.
Ich kann nur sagen, es fließt immerhin Geld ins Bildungssystem. Ich würde sagen, das Glas ist also halb voll. Wir geben deshalb die Zustimmung – aber ich kann Ihnen versichern, mit einigem Bauchweh. (Beifall bei den Grünen.)
14.58
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Mag.a Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Unterrichtsausschusses (1408 d.B.) über die Regierungsvorlage Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) (1360 d.B.)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) (1360 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Unterrichtsausschusses ( 1408 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In §3 Abs. 2 wird nach der Wendung "einmalig 3 700 Euro," folgender Satzteil eingefügt: "für jede zusätzliche Schülerin bzw. für jeden zusätzlichen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf einmalig 7 400 Euro,".
2. In §4 Abs. 2 wird folgender zweiter Satz angefügt: "Für Schülerinnen bzw. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gelten jeweils die doppelten Beträge.".
3. In §4 Abs. 3 wird folgender zweiter Satz angefügt: "Für Gruppen mit Schülerinnen bzw. Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf gilt der doppelte Betrag.".
Begründung
Ziel des Ganztagsschulausbaus ist es, jedem Kind optimale Bildungschancen zu bieten. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf benötigen zusätzliche Unterstützung, um einen chancengerechten Zugang zu Bildung zu bekommen. Um diesen Bedürfnissen und den unter Umständen höheren Investitions- und Personalkosten bei der Bereitstellung von ganztägigen Schulplätzen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gerecht zu werden und den Schulerhaltern einen zusätzlichen Anreiz zur Bereitstellung geeigneter Plätze zu schaffen, sollen die Zweckzuschüsse bzw. Förderungen für zusätzliche ganztägige Schulplätze und Plätze in der Ferienbetreuung für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf verdoppelt werden.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über den Punkt 24 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.
Ich unterbreche kurz die Sitzung.
*****
(Die Sitzung wird um 14.58 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsidentin Doris Bures (den Vorsitz übernehmend): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft betreffend „Österreichische Produkte statt umwelt- und gesundheitsschädlichem Palmöl aus dem Regenwald“ (11076/J)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 11076/J.
Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich die Verlesung durch den Schriftführer.
Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:
Die Entwicklung in der Landwirtschaft ist besorgniserregend. Vier Jahre hintereinander verzeichnete unsere Bauernschaft einen Rückgang beim Durchschnittseinkommen (Grüner Bericht 2013, Grüner Bericht 2014, Grüner Bericht 2015 und Grüner Bericht 2016).
Jahr |
Durchschnittseinkommen in € pro Betrieb |
Veränderung gegenüber Vorjahr |
2012 |
27.348 |
-8% |
2013 |
25.698 |
-6% |
2014 |
23.370 |
-5% |
2015 |
19.478 |
-17% |
Die Einkommensrückgänge sind drastisch, trotzdem werden Unmengen an Lebensmitteln aus dem Ausland importiert. Wie in der neuen Studie des WIFO „Perspektiven für Österreichs Landwirtschaft bis 2025“ (Franz Sinabell: Österreich 2025: Perspektiven für Österreichs Landwirtschaft bis 2025) berichtet wird, ist die Netto-Wertschöpfung in der Landwirtschaft um mehr als ein Drittel zurückgegangen (WIFO, Franz Sinabell: Österreich 2025: Perspektiven für Österreichs Landwirtschaft bis 2025, August 2016, Seite 9). Ohne öffentliche Transfers könnten die meisten österreichischen Bäuerinnen und Bauern nicht überleben. Diese Situation ist langfristig nicht tragbar und erfordert sofortiges Handeln. Die Billigimporte verdrängen die heimischen Produkte und tragen zur ver-
heerenden Lage in der Landwirtschaft bei. In den letzten Jahren ist der Verbrauch von Pflanzenölen stark angestiegen, zum flächendeckenden Einsatz kommt vor allem Palmöl. 35% der gesamten Pflanzenölproduktion entfallen auf das Palmöl (Laut FAO-Stat), zwei Drittel des produzierten Palmöls werden in der Nahrungsmittelindustrie eingesetzt.
Jährlicher Import von 43.000 Tonnen Palmöl nach Österreich
Im Jahr 2014 wurden laut der Food and Agriculture
Organization of the United Na-
tions (FAO) weltweit mehr als 342 Millionen Tonnen Palmöl produziert.
Derzeit wird weltweit eine doppelt so große Fläche wie das
Staatsgebiet Österreichs für die Palmölproduktion genutzt,
davon alleine in Indonesien und Malaysia 13,1 Millionen Hektar (Stand 2010; im
Jahr 1990 waren es nur 3,5 Mio. Hektar). Dieses Ausmaß an Monokulturen
entspricht in keinem Fall einer nachhaltigen und umweltverträglichen
Produktion. Die kleinbäuerliche Landwirtschaft Österreichs wird von
billig erzeugtem Rohstoff einer Industrielandwirtschaft
mit riesigen Monokulturen in außereuropäischen Regionen schwer
unter Druck gesetzt. Fast 70% des Palmöls werden in Plantagen angebaut,
die oft tausende von Hektar umfassen
(Palmöl – Zerstörte Umwelt, geraubtes Land – Wie wir Umwelt
und Menschrechte wegsnacken; Global 2000/Südwind/Supply Change; Dezem-
ber 2016, Seite 16).
Wie der Beantwortung unserer parlamentarischen Anfrage aus Juni 2016 zu entnehmen ist, importiert Österreich jährlich ca. 43.000 Tonnen Palmöl. Zusätzlich werden auch Produkte importiert, die Palmöl beinhalten, aber statistisch nicht erfasst werden. In jedem zweiten Produkt wird Palmöl eingesetzt, vor allem in Agrartreibstoffen und Nahrungsmitteln (Fertiggerichte, Kekse, Margarine, Schokolade, Wurstwaren, Müsli, usw.), aber auch in Tierfutter sowie in Kosmetik- und Hygieneprodukten (z.B. Duschgel, Lotion, Shampoo, Lip- und Eyeliner, Mascara).
Der Inhaltsstoff Palmöl wird unter unterschiedlichsten Namen deklariert, so etwa als Palmate, Palmitate, Sodium Palm Kernelate, Palmitic Acid. Die Liste ist nicht vollständig, da durch die Veresterung von Palmöl immer wieder neue Inhaltsstoffe auf Palmölbasis entstehen. Ein Hinweis auf die Verwendung von Palmöl ist auch die Auflistung waschaktiver Substanzen wie "Sodium Lauryl", ebenso wie die Bezeichnungen Capryl Glucoside, Caprylic Triglyceride, Caprylyl Glucoside, Cetearyl Alcohol, Cetearyl Glucoside, Coconut Butter Equivalent (CBE), Coconut Butter Substitute (CBS), Fettsäureglycerid, Polyglyceryl-2-Caprate, Polyglyceryl-10 Laurate, Sodium Dodecyl Sulphate, Sodium Isostearoyl Lactylate, Sodium Lauroyl Lactylate, Sodium Stearoyl Glutamate, Sorbitan Caprylate, Sucrose Laurate Taxanomic, Tricaprylin.
Wie die neueste Studie von Global 2000/Südwind/Supply Change (Palmöl – Zerstörte Umwelt, geraubtes Land – Wie wir Umwelt und Menschrechte wegsnacken; Global 2000/Südwind/Supply Change; Dezember 2016) zeigt, begründet sich der geringe Preis für Palmöl unter anderem auch in den schlechten Arbeitsbedingungen auf den Plantagen und in den niedrigen Umweltstandards.
50% des Palmölimports in die EU wird für Biodiesel verwendet
Die breite Palette an Umweltverstößen beinhaltet unter anderem:
Artenvielfaltrückgang: Es werden riesige Flächen Regenwald gerodet, in denen auch bedrohte Arten leben (z.B. Orang-Utan, Sumatra-Tiger, Borneo-Zwergelefant, Sumatra-Nashorn).
Hoher CO2-Ausstoß: Durch Brandrodungen und damit verbundene starke Rauchbildung werden gesundheitliche Schäden für Tier und Mensch verursacht.
Trockenlegung von Mooren: 30% der Plantagen wurden auf Moorböden angelegt, in denen CO2 gebunden war, das durch die Trockenlegung freigesetzt wurde.
Veränderung des Ökosystems: Aufgrund der massiven Rodungen verschwindet großflächig Wald, darunter leiden etwa die Wasserreinigung sowie der Erosions- und Über-
schwemmungsschutz. Folgen sind Überschwemmungen, Bodenerosion und Trinkwasserverschmutzung, was wiederum Artensterben in den naheliegenden Gewässern verursacht.
Pestizideinsatz: Das Wasser wird zusätzlich durch intensive Düngung der Plantagen belastet, wobei teilweise Pestizide verwendet werden, die in der EU nicht zugelassen sind.
Weiters sehr umstritten ist der Einsatz von Palmöl als Additiv in Treibstoffen. Laut einer Studie von „Transport & Environment“ (T&E) aus 2016 hat sich die Beimengung von Palmöl in Biodiesel EU-weit seit 2010 versiebenfacht. Erstmals ist in der EU der Palmöl-Import für die Produktion von Biodiesel höher als für die Produktion von Lebensmitteln, Tierfutter oder Kosmetik. Fast die Hälfte der Palmöl-Importe landet in den heimischen Tanks.
Bei der Herstellung von Palmöl-Biodiesel werden laut Transport & Environment dreimal so viele Treibhausgasemissionen frei wie durch herkömmlichen Diesel aus fossilen Quellen. Dafür verantwortlich sind die im Vorfeld des Anbaus vorgenommenen Rodungen und die Trockenlegung von Moorwäldern, durch die enorme Mengen Kohlenstoff nicht nur aus dem Holz, sondern auch aus den Torfböden frei werden. Biodiesel hat also im Schnitt eine schlechtere CO2-Bilanz als fossiler Diesel. Der Import von Palmöl in die EU ist von 2014 bis 2015 dennoch um knapp 3% gestiegen. Die EU hat das Problem zu spät erkannt. Mit einer Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie soll der Anteil von Biokraftstoffen am Markt bis 2021 auf 7%, bis 2030 auf 3,8% begrenzt werden. Derzeit allerdings machen Biokraftstoffe "nur" 4,9% des EU-Marktes aus - die Obergrenze für 2021 erlaubt somit noch vier Jahre lang eine Steigerung der Importe. Ein endgültiges Aus für Biokraftstoffe ist im Entwurf nicht vorgesehen.
CO2-Emissionen
pro Hektar Anbaufläche bei der Palmölproduktion (Palmöl –
Zerstörte Umwelt, geraubtes Land
– Wie wir Umwelt und Menschrechte wegsnacken; Global 2000/
Südwind/Supply Change; Dezember 2016, Seite 24):
Der hohe CO2-Ausstoß bei der Palmölproduktion ist auch in Hinblick auf den Klimavertrag von Paris äußerst bedenklich. BM Andrä Rupprechter betonte in seiner Aussendung zum Klimavertrag am 3.11.2016: „Wir haben in Paris die politischen Weichen für den globalen Klimaschutz gestellt. Österreich ist vorne mit dabei und ist einer der ersten Staaten in Europa, die den Vertrag ratifiziert haben. Jetzt geht es ans Umsetzen“ (https://www.bmlfuw.gv.at/service/presse/umwelt/2016/161103Klimavertrag.html).
Wie die Grafik zeigt, ist der CO2-Ausstoß bei der Palmölproduktion viel höher als bei anderen Produkten. Da sich Österreich zu den Klimazielen von Paris bekannt hat, müssen wir unsere Produktion und unseren Konsum diesen Zielen unterordnen. Wir müssen verhindern, dass heimische Fette wie Butterfett, Schweinefett und Öle, die kurze Transportwege und niedrigeren CO2-Ausstoß haben, durch Palmöl ersetzt werden.
Palmölimport erzeugt Hungerlöhne und Menschrechtsverletzungen
Über negative Auswirkungen für Landwirtschaft und Umwelt hinaus, hat die Palmölproduktion auch weitreichende soziale Folgen. Es wurde und wird wiederholt über Menschenrechtsverletzungen berichtet, Löhne liegen in den Palmöl-Anbaugebieten extrem niedrig und die Arbeitsbedingungen vor Ort entsprechen nicht europäischen Standards. Amnesty International hat Ende November 2016 in einem Bericht (AI (2016), „The Great Palm Oil Scandal- Labour Abuses Behind Big Brand Names“) auf menschenunwürdige Arbeitsbedingungen und Kinderarbeit in den Ölplantagen des weltgrößten Palmöl-Produzenten Wilmar (bzw. dessen Tochterfirmen) in Indonesien hingewiesen. Wilmar ist Zulieferer für neun führende Hersteller von Lebensmitteln und Haushaltsprodukten: Afamsa, Archer Daniels Midland, Colgate-Palmolive, Elevance, Kellogg’s, Nestlé, Procter & Gamble, Reckitt Benckiser und Unilever. Neben Kinderarbeit wurde festgestellt, dass Überstunden durch Drohung mit Gehaltskürzung erzwungen werden und Arbeiterinnen und Arbeiter ohne Schutzkleidung Kontakt mit dem hochgiftigen Unkrautvernichtungsmittel Paraquat (dessen Einsatz in Österreich verboten ist) haben.
Amnesty-Sprecherin Meghna Abraham kommentierte das Ergebnis der Studie treffend: „Etwas läuft schief, wenn neun Firmen mit einem Gesamtumsatz von 325 Milliarden Dollar im Jahr 2015 unfähig sind, etwas gegen die grauenhafte Behandlung von Arbeiterinnen und Arbeitern zu tun“ (Standard, 30.11.2016).
Dabei wäre eine Lösung für dieses Problem einfach:
1. Es benötigt transparente Lieferketten, damit die Herkunft der Lebensmittel nachvollziehbar ist. (Herkunftskennzeichnung)
2. Produkte sind mit genauen Angaben der Inhaltsstoffe zu versehen. So können die Konsumenten nachvollziehen, ob ein Produkt Palmöl beinhaltet.
3. Zudem muss deklariert werden, unter welchen Bedingungen das Palmöl hergestellt wurde. Denn gute Arbeitsbedingungen erhöhen den Preis und führen dazu, dass heimische Produkte konkurrenzfähig sind.
4. Für die Importe nach Österreich müssen die gleichen Umweltstandards gelten wie für die heimische Produktion.
Die Regierung muss sich für die heimische Öl- und Fettproduktion einsetzen.
Die Regierung müsste bereits jetzt Maßnahmen setzten, falls sie sich an ihre eigenen Budgetvorgaben halten will. Im Budget 2017 UG 42 (Land-, Forstwirtschaft und Wasserwirtschaft) hat sich die Regierung zu diesem Leitbild bekannt (Budget 2017, UG 42, Seite 5):
„Wir stehen für die umweltgerechte Entwicklung, den Schutz der Lebensräume in Stadt und Land, den effektiven Schutz vor Naturgefahren sowie die Ökologisierung der Flusslandschaften Österreichs.
Die nachhaltige Produktion sicherer und hochwertiger Lebensmittel und nachwachsender Rohstoffe und Energieträger sowie die Erhaltung einer nachhaltigen Land-, Forst- und Wasserwirtschaft sind unsere Kernanliegen, für die wir uns auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene einsetzen.
Im partnerschaftlichen Dialog erarbeiten wir innovative Konzepte für vitale ländliche Regionen zur Steigerung von Beschäftigung und Wertschöpfung. Der Schutz der Natur und die nachhaltige Nutzung des ländlichen Raums werden durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen und Programme der Landwirtschafts- und Umweltförderung sichergestellt. Eine ausgewogene Berücksichtigung der sozialen, ökologischen und ökonomischen Interessen ist uns wichtig.
Wir setzen uns für eine qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung in agrarischen und forstlichen Berufen als wesentlichen Beitrag zum Erhalt und Schutz unseres Lebensraumes ein.“
Insgesamt ist festzuhalten, dass sich die Regierung für nachhaltige heimische Öl- und Fettproduktion einsetzen und die gesundheits-, umwelt-, bauern- und konsumentenfeindlichen Palmölimporte einschränken muss. Mit dem Einsatz von heimischen Ölen und Fetten statt Palmöl würden wir der österreichischen Landwirtschaft, der Umwelt und der menschlichen Gesundheit helfen. Sinabell stellt in seiner Studie (WIFO, Franz Sinabell: Österreich 2025: Perspektiven für Österreichs Landwirtschaft bis 2025, August 2016, Seite 37) fest, dass unter unveränderten Bedingungen bis zum Jahr 2025 die Preisentwicklung in der heimischen Landwirtschaft gleichbleibt, sprich die Preise schwächer steigen als die allgemeine Teuerung bzw. Inflation und es somit auch weiter zu einem realem Einkommensminus in der Landwirtschaft kommen wird.
Appellierend an die Pflicht des Landwirtschaftsministers, die österreichischen Landwirtinnen und Landwirte zu schützen, die heimische Produktion zu unterstützen und im Sinne des Budget-Leitbildes zu handeln, richten daher die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Dringliche Anfrage
1. Welche Mengen Palmöl wurden 2014, 2015 und bis dato im Jahr 2016 nach Österreich importiert? Wie viel davon war Rohöl, wie viel raffiniert?
2. In der Anfragebeantwortung zur Anfrage 4534/J des Team Stronach betreffend „Palmölverbrauch in Österreich“ führen Sie an, dass Ihrem Ressort hinsichtlich der Menge von importierten Palmöl, das gemäß RSPO (Roundtable on Sustainable Palm Oil) produziert wurde, keinerlei Daten vorlägen. Welche Maßnahmen haben Sie bisher gesetzt, um sich einen Überblick über die Faktenlage zu verschaffen und welche werden Sie diesbezüglich künftig setzten?
3. Sie führten in Ihrer Anfragebeantwortung 4313/AB betreffend „Palmölverbrauch in Österreich“ aus: „Mittels RSPO kann jedoch für den zertifizierten Anteil des Imports von einer Einhaltung der Mindeststandards ausgegangen werden.“ Amnesty International hat allerdings einen Etikettenschwindel um „nachhaltiges Palmöl“ (AI 2016, „Der große Palmölskandal“) dokumentiert. Welche Erkenntnisse haben Sie aus dieser Causa gewonnen und welche konkreten Veranlassungen daher getroffen?
4. Das Forum für Nachhaltiges Palmöl (FONAP) äußerte die Kritik, dass nach RSPO-Kriterien zukünftig Palmölproduzenten zertifiziert werden können, auch wenn sie noch nach dem Jahr 2007 besonders schützenswerte Flächen (HCV-Gebiete) zerstört haben. Wie beurteilen die Experten Ihres Ressorts diese Kritik und welche (ressortübergreifenden) Maßnahmen sind diesbezüglich geplant?
5. Hat Ihr Ressort darüber Kenntnis, ob und in welchem Ausmaß auf Palmölplantagen Kinderarbeit stattfindet?
6. Hat Ihr Ressort darüber Kenntnis, ob und in welchem Ausmaß auf Palmölplantagen Menschenrechte verletzt werden?
7. Sind Ihrem Ressort Untersuchungen bekannt, ob und in welchem Ausmaß die derzeitigen Wanderungsbewegungen Richtung Europa mit der Palmölproduktion in Zusammenhang stehen?
8. Werden Sie eine nationale Palmölreduktionsstrategie erarbeiten?
a. Wenn ja, welche Eckpunkte beinhaltet diese Strategie?
b. Wenn nein, warum nicht?
9. Erachten Sie es als notwendig, palmölproduzierende Länder dabei zu unterstützen, verbleibende und besonders schützenswerte Torf- und Regenwaldflächen kartografisch zu erfassen?
a. Wenn ja, welche Maßnahmen haben Sie diesbezüglich bis dato gesetzt?
b. Wenn nein, warum nicht?
10. Wie stellt sich der „ökologische Fußabdruck“ der Palmölimporte nach Österreich dar?
11. Wie bewerten Sie als Umweltminister die Anrechnung von biogenen Kraftstoffen aus Palmöl für die Erreichung der Klimaziele im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) und der Kraftstoffqualitätsrichtlinie (FQD)?
a. Sehen Sie hier Handlungsbedarf in Ihrem Kompetenzbereich? Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie setzen?
b. Wenn nein, warum nicht?
12. Werden Sie sich für die Einrichtung eines unabhängigen Kontroll- und Beschwerdemechanismus, der die Einhaltung verbindlicher Umwelt- und Sozialstandards für Palmölimporte in die EU gewährleistet, einsetzen?
13. Werden Sie auf weitere verantwortliche Ressortleiterinnen und Ressortleiter innerhalb der Bundesregierung einwirken, um gemeinsam auf EU-Ebene für eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht für Palmöl auf Güterbereiche wie Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmittel sowie biogene Kraftstoffe einzutreten, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen?
14. Haben Sie vor, Maßnahmen zur Bewusstseinsschaffung bzw. zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit hinsichtlich der Kostenwahrheit von Palmöl (Umwelt- und Klimakosten, Gesellschaftskosten, etc.) zu ergreifen?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?
15. Liegen Ihnen Daten über den Einsatz von Pestiziden bei der Palmölproduktion vor, die über den Import auch nach Österreich gelangen?
a. Wenn ja, um welche Pestizide handelt es sich hier und für welche davon ist die Anwendung in Österreich verboten?
b. Wenn nein, warum liegen keine Daten vor und welche diesbezüglichen Schritte sind geplant?
16. Werden Sie sich, nachdem im Sommer 2016 die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indonesien aufgenommen wurden, mit allenfalls weiteren verantwortlichen Regierungsmitgliedern auf EU-Ebene gegen eine Vereinfa-
chung der Einfuhr von Palmöl einsetzen, um der befürchteten Konkurrenz für einheimisches (Raps)Öl entgegenzuwirken?
17. Werden Sie auf den verhandlungsführenden Wirtschaftsminister und Vizekanzler einwirken, damit dieser bei den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen mit Indonesien auf die Einhaltung von Umweltstandards besteht?
In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühest möglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstanfragesteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.
*****
Präsidentin Doris Bures: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Steinbichler als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung das Wort. Ihre Redezeit beträgt 20 Minuten. – Bitte.
15.00
Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Als Erstes möchte ich meinen Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Klub für ihre Unterstützung danken und dafür, dass diese Dringliche Anfrage so kurz vor Weihnachten, in der Feiertagszeit, der Zeit des Familienzusammentreffens – während der man durchaus auch Zeit findet, über Lebensmittel zu sprechen –, stattfinden konnte. Ich bedanke mich auch bei all jenen Kolleginnen und Kollegen, die mich dabei unterstützen.
Gestern wurde in der „Kleinen Zeitung“ dargestellt, welche Strecken ein regionales und ein internationales Weihnachtsmenü zurücklegen müssen, um auf unserem Teller zu landen. Kolleginnen und Kollegen, diese Strecken unterscheiden sich ganz eindeutig voneinander: Für das nationale Weihnachtsmenü sind es 499 Kilometer, für das internationale Menü 53 000 Kilometer. (Zwischenruf des Abgeordneten Rädler.) – Danke, Herr Kollege Rädler, dass du mich darauf aufmerksam machst.
Ich glaube, zu diesem Thema passt die heutige Ausstellung in der Säulenhalle vom Hilfswerk unter dem Slogan Bevorraten besonders gut. Wir wissen es gar nicht zu schätzen und verstehen nicht, was es heißt, regional genügend Lebensmittel zur Verfügung zu haben. Ich denke, es geht bei diesem Thema ganz wesentlich um die Ernährungssouveränität. Es wird ein Überschuss vorgetäuscht, oftmals wird in diesem Haus während der Diskussion dieser Begriff überstrapaziert. Wir reden von Milchüberschuss, Fleischbergen, Getreidebergen, wissen aber nicht, wo unsere Lebensmittel und ihr Inhalt herkommen.
Ich möchte an dieser Stelle besonders die vier Absolventinnen sowie den Direktor und die Projekt-Begleiterinnen der HLW Steyr, Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsberufe, erwähnen. Vier Absolventinnen haben sich dazu entschlossen – wir waren bei der Präsentation –, folgendes Thema zu ihrer Maturaarbeit zu machen: Billiges Fett regiert die Welt. Ich bin wirklich dankbar, dass diese jungen Schülerinnen, die für ihre Zukunft arbeiten, dieses Thema aufgegriffen haben. Ich bin davon überzeugt, dass wir auf einem guten Weg sind, wenn wir es schaffen, an den Schulen und in den Familien Kinder für dieses Thema zu sensibilisieren. (Beifall beim Team Stronach.)
Ich darf einleitend die Zeitspanne erwähnen, die nötig ist, bis ein Thema erkannt und auch wirklich diskutiert wird. Vor zehn Jahren bin ich genau mit einer solchen Sprühsahnedose in der Generalversammlung der Gmundner Molkerei an das Rednerpult getreten. Ich habe heute noch das Bild der kopfschüttelnden Bäuerinnen und Bauern vor
Augen, die gesagt haben: Was hat diese Dose mit Milch und der Molkereiversammlung zu tun? (Der Redner hält den erwähnten Gegenstand in die Höhe.)
Es gibt zehn Sorten von Pflanzensprühsahne. Diese hier ist eine belgische und natürlich ein Palmölprodukt mit fünf E-Nummern. Das Schlimme an dieser Sahne ist, dass der Generalimporteur eine bäuerliche Genossenschaft ist, die dann den Milchsee und Butterberg bejammert, aber gleichzeitig das Hauptkonkurrenzprodukt des bäuerlichen, regionalen Produkts vertreibt.
Ich möchte einen Bogen spannen, da ich mir denke, dass man auch eine gewisse Chronologie aufzeigen muss, die erklärt, warum sich so etwas so lange hinzieht. Ich habe von größeren Gebinden Abstand genommen. Es sind die kleinen Gebinde, die ich heute in dieser Begründung behandeln darf. Es gibt natürlich überall zehnmal größere Gebinde.
Ich möchte mit der Situation vor Ort beginnen, da ich glaube, dass es ganz wesentlich ist, zu erkennen, was mit dieser Palmölthematik ausgelöst wird, was wir dadurch vor Ort verursachen – in Asien und nach neuesten Berichten bereits auch in Afrika. In Gabun beginnt gegenwärtig die Regenwaldrodung, und das unter brutalsten Umständen. Ich denke, auch das ist ein Grund für eine solche Anfrage, denn wie kann man ein Produkt, eine Monokultur mit 20 Millionen Hektar, als nachhaltig bezeichnen? Wie kann man das Produkt einer Monokultur, die vor Ort die Natur zerstört, die Tierwelt ruiniert, durch die die einheimische Bevölkerung unter dem Vorwand vertrieben wird, es würden Arbeitsplätze geschaffen, bedenkenlos nach Europa importieren? Das Traurigste an dieser Situation der Regenwaldrodung ist dieses Bild – ich wollte bewusst damit anfangen –: Dieser Orang-Utan mit seinem Baby ist nur ein Beispiel von vielen. (Der Redner hält ein Bild in die Höhe, auf dem ein Orang-Utan mit seinem Baby vor einer gerodeten Urwaldlandschaft zu sehen ist.) Wir könnten auch das Nashorn, den Elefanten oder den Königstiger als Beispiel nennen. Die gesamte Tierwelt wird ausgeräuchert, oder, wenn es ganz schlimm ist, gegrillt.
Ich werde noch einen weiteren Bogen spannen und aufzeigen, was dies in Europa auslöst, aber bleiben wir noch kurz vor Ort: Wenn wir mit der Klimakatastrophe und den Umweltkatastrophen, die dadurch ausgelöst werden, Geschäfte machen, dann müssen wir das auch im Konnex mit – in diesem Haus wird das Thema sehr oft diskutiert – der Flüchtlings- und Asylantenthematik sehen. Wir haben gegenwärtig 80 Prozent Wirtschafts- und Klimaflüchtlinge. Das steht in einem engen Zusammenhang, wie in den „Salzburger Nachrichten“ und anderen Zeitungen berichtet wurde, mit den Unruhen vor Ort, sowohl mit den kriegerischen Auseinandersetzungen als auch mit der Hungersituation – heutiger UNICEF-Bericht: 70 000 Kinder sind vom akuten Hungertod bedroht. Und wir diskutieren in Europa und auch in Österreich die Lebensmittelverschwendung.
Viele Produkte haben die Bezeichnung als Lebensmittel nicht verdient. Herr Minister, ich habe es bereits angesprochen: Bedenkt man, was oftmals unter österreichischer Fahne exportiert wird, dann gehört das hinterfragt, denn dabei geht es um die Zukunft. Dazu komme ich dann aber im zweiten Teil.
Ich möchte noch kurz bei den Auswirkungen vor Ort bleiben: Trockenlegung der regionalen kleinen Familienbetriebe, Vertreibung der Familienbetriebe. Es gibt genug Dokus, ich erinnere an Kurt Langbeins „Landraub“, ich erinnere an Petra Ramsauers Buch „So wird Hunger gemacht“. Ich danke auch dem ORF für seine letzte „heute konkret“-Sendung, in der im Zusammenhang mit der Weihnachtsbäckerei erstmals darauf hingewiesen wurde, dass in 80 Prozent der Produkte Palmöl enthalten ist. Ich stelle in diesem Zusammenhang die Zertifizierung infrage. Wie will man im Regenwald Zertifikate ausstellen, wenn wir laut einem Bericht des WDR, der ebenfalls vorige Woche gelaufen ist, unter dem Titel „Wir tanken Regenwald – Die Lüge vom Öko-Diesel“, wissen, dass 90 Prozent der Rodungen im Regenwald illegal sind, ohne Genehmigung erfolgen und durch
brutale Herrschaft mit Bulldozern und mittels Brandrodung durchgeführt werden – so viel zu diesem Konnex.
Weil wir immer vom Exportwunder reden, vielleicht gleich ein erstes Beispiel: Wie kann es sein – oder ist das der Weltmarkt, den wir so anbeten? –, dass wir dann vielleicht mit Biodiesel aus Palmöl fahren oder Pellets und Holz aus Ungarn, Polen und Tschechien in unseren diversen Baumärkten, Supermärkten oder im Lagerhaus kaufen – und das in einem Land, in dem wir 47 Prozent eigenen Waldanteil haben?! Wenn das der Weltmarkt ist, dann lasse ich mir das erklären. Worin liegt der Sinn? – Es wird die heimische Produktion, egal wo, zerstört, es werden die regionalen Arbeitsplätze, egal wo, zerstört. Ich glaube das ist ganz wesentlich, und in diesem Kontext muss man das auch betrachten.
Der nächsten Punkt ist klipp und klar und ganz wesentlich: Durch Zufall bin ich draufgekommen, dass auch der Finanzsektor hineinspielt. Über eine deutsche Bank wurden mir Veranlagungstipps zugesendet, garantierte zweistellige Gewinnrendite mit grünen Aktien. Ich habe mir das Gott sei Dank detaillierter angeschaut und gesehen, dass es sich dabei um Palmölaktien handelt, in die leider auch europäische Pensionsfonds investiert haben. Deshalb, glaube ich, läuft das Spielchen so ausgezeichnet: weil es viele gibt, die daran verdienen. Herr Minister, das muss man genau hinterfragen. Deshalb war ich damals enttäuscht, als ich schon am 16. April 2015 eine Anfrage gestellt habe und du die entsprechenden Fragen nicht beantwortet hast. Dankenswerterweise haben diese Fragen nun Greenpeace und der WWF beantwortet: In 80 Prozent der Kekse ist Palmöl enthalten. Damals – Frage 10 bis 15 –, als es um das Volumen von Palmöl in Kosmetika, Waschmittel, Kerzen oder Schmiermittel gegangen ist, gab es keine Antwort: keine Zuständigkeit. – Das ist der Konnex.
Ich möchte nun auf die europäische Ebene zu sprechen kommen: Es wird oft von 150-Prozent-Produkten bei der Milch gesprochen – also Inlandsproduktion –, und dann werden aber die Fettäquivalente nicht miteinberechnet. Das ist Bratenfett aus Palmöl vom heimischen Lieferanten. (Der Redner hält einen Kübel mit der Aufschrift „Bratenfett“ in die Höhe.) Das ist aber ein kleines Gebinde, Kolleginnen und Kollegen, das gibt es auch in der 30-Liter-Dose. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass die regionale Produktion keine Chance hat, wenn wir diese Substitute nicht erfassen.
Ich glaube, das ist das Wesentliche – und ich wiederhole genau das, was ich schon im Landwirtschaftsausschuss gesagt habe –: Die Globalisierung dient den Konzernen. Und ich habe es heute Vormittag schon beim Technologiethema gesagt: Dort wird nicht nach den Märkten gesucht, sondern nach Dividenden und Gewinnen. Da hat der Staat, der regional strukturiert ist, da hat die regionale Wirtschaft keine Chance. Deshalb setze ich mich für eine Regionalisierung ein, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt, so wie es angesprochen wurde.
Ich darf bei den Lebensmittelprodukten weitermachen, da man es natürlich auch in der Werbung sieht (der Redner hält eine große Packung Margarine in die Höhe) – solche Trümmer nicht mehr, aber das wird natürlich in allen Großküchen hergenommen –: Das ist Regenwald mit BIO-AUSTRIA-Siegel, mit BIO-AUSTRIA-Zertifikat: Linea Verde Palmölmargarine. Das kann nicht sein. Da müssen wir uns einmal fragen, was die ganzen Siegel wert sind! (Beifall beim Team Stronach.)
Bleiben wir vielleicht beim Fett: Was kann der Konsument dafür, wenn er im Hotel diese Palmölbutter ausgepackt serviert bekommt. (Der Redner hält eine kleinere Packung Palmölmargarine in die Höhe.) Ich bin überzeugt, die Lebensmittelchemiker bringen das zustande, das schmeckt wie Butter, es steht auch drauf: „Professional, wie Butter“. Da dürfen wir den Konsumenten nicht in die Haftung bringen, sondern das darf so schon gar nicht angeboten werden. Genau die gleiche Größe wie das Stück Butter, genauso
angeschrieben, sogar „Professional, wie Butter“, und so wird der Konsument auch hinters Licht geführt. Ich glaube, Beispiele gibt es genug.
Bleiben wir gleich beim Fett: Egal, welcher Lebensstil (der Redner hält eine andere Packung in die Höhe), manche sagen, ihnen wird das mit dem Tierschutz schon zu viel, sie wollen wirklich umweltbewusst, umweltschonend leben, sie wollen gesundes Pflanzenfett. (Zwischenruf des Abgeordneten Rädler.) – Bitte sehr, Herr Kollege Rädler, das ist veganes Fett mit Palmöl. In allen Bereichen, es ist völlig egal: Diese Produkte hat man so intelligent eingepackt, diese Produkte sind einfach Wirtschaftsmuster geworden, mit denen man zweistellige Renditen macht, auf dem Rücken der regionalen Bevölkerung im Regenwald, der Umwelt und des Klimas und auch auf dem Rücken der europäischen Bevölkerung – und ganz besonders der österreichischen Bäuerinnen und Bauern.
Was ich ganz besonders erwähnen möchte, ist natürlich, wie die Produktion gestiegen ist. (Der Redner zeigt ein Balkendiagramm.) Unvorstellbar, was an Regenwald gerodet wird: 20 Millionen Hektar Palmenhaine. Unvorstellbar, wie viel Fläche stündlich gerodet wird. Das muss man sich vorstellen: Ich fahre zu Hause für einen Hektar von Acker zu Acker eine Dreiviertelstunde, für einen Hektar Acker mit einem Vierscharpflug, und da werden in der Stunde über tausend Hektar Regenwald gerodet, über tausend Hektar Regenwald werden niedergeholzt, wegplaniert, weggeheizt.
Und dann muss man sich vorstellen, was das heißt, dass das immer als das gesunde Pflanzenfett dargestellt wird! Wir haben in diesem Raum schon so manche Diskussion über Glyphosat geführt – Glyphosat, welches auf den österreichischen und europäischen Äckern liegt. Freunde, im selben Ausmaß, wie die Palmölfläche steigt, steigt die Glyphosatproduktion! Da ist brutalste Chemie drinnen, diese wird den Leuten direkt verabreicht. Es gibt keine Zahlen über den Einsatz von Kunstdünger, es gibt nur Berichte von Greenpeace und WWF, dass vor Ort alle Trinkwasserreserven verschmutzt und versaut werden.
Zur weiteren Geschäftssache: Ich brauche gar nicht all die Kochcremen und alles, was es noch in allen Facetten gibt, zu erwähnen. Mit dem täglichen Frühstück beginnt man den Start in den Tag mit Nutella, dessen Hauptbestandteil Palmöl ist. (Der Redner hält ein Glas Nutella in die Höhe.) Wir müssen das in aller Deutlichkeit ansprechen. Es hat keinen Sinn, zu sagen: Na ja, wie es die letzten Jahre gemacht worden ist, ist vermutlich der Grund dafür, weshalb sich das so hat durchsetzen können, aber der Steinbichler schreit, er ist so laut, der will sich selbst darstellen, das hat man relativ schnell!
Kolleginnen und Kollegen, nein, wir alle haben das zugelassen! Und welche Auswirkungen das hat, werde ich gleich sagen. Das Ganze geht natürlich bis zum Tierfutter. Das ist ganz klar: Wieder ein neuer Geschäftszweig, da kann man dann ganz gut verdienen und gibt natürlich pflanzliche Fette hinein. Ich möchte mit diesem Bereich aufhören. In der Zwischenzeit heißt Kunstkäse nicht mehr Kunstkäse, sondern veganer Käse – alles wunderbar, die Werbewirtschaft schafft das.
Ich möchte nun auf Europa und Österreich zu sprechen kommen: Herr Minister, wir werden morgen im Sozialbereich diskutieren, welcher Fehlansatz es war, ein Milchpaket in den Sozialversicherungsbereich zu schieben. Ich möchte aber als Beispiel anführen, welch katastrophale Folgen es hat. Wir haben gesehen, wie im Regenwald die Tierwelt vernichtet wird und wie dieses europäische Milchprogramm der EU mit 500 Millionen € nichts anderes bewirkt hat, als eine Abschlachtungswelle dieser lieben Milchkühen herbeizuführen. (Der Redner stellt das Bild einer Milchkuh vor sich auf das Rednerpult.) Das, was dort den Regenwald zerstört, gefährdet bei uns die gepflegte Kulturlandschaft mit den Dauerwiesen. Wir haben in Europa mit diesem Milchkuhprogramm 300 000 solch lieber Kühe geschlachtet, liebe Tierschützer! 300 000 solcher Kühe mussten sterben, weil wir gesagt haben, wir haben einen Milchüberschuss, wir haben einen Fettberg, wir wissen nicht, wohin damit – alles künstlich initiiert! Das ist der Wahnsinn!
Wir müssen uns der Auswirkungen im Regenwald bewusst sein, wir müssen uns der Auswirkungen auf dem Transportweg bewusst sein, und wir müssen uns der Auswirkungen bewusst sein, die sich auf unsere regionale Wirtschaft im ländlichen Raum niederschlagen. Dieses Geld fehlt. Dieses Milchgeld wird nicht mehr in die regionale Landwirtschaft, in die Gebäude investiert. Es wird auch nicht mehr in die vor- und nachgelagerten Bereiche investiert. Dieses Geld fehlt der Wirtschaft.
Damit kommen wir genau zu folgendem Punkt: der Ausdünnung des ländlichen Raumes. Wir waren in Berlin. Die Staatssekretärin für Osterweiterung hat es bestätigt: Was dort gerade passiert, ist, dass der ländliche Raum zusammenbricht. Die Kolchosen können mit diesen Preisen, die wir derzeit haben, keine Löhne zahlen, sie wandern ab, die Dörfer lösen sich auf, die Vereine lösen sich auf, und darüber, wer sich dort ansiedelt, kann jeder mit der Kommissarin diskutieren.
Herr Minister, das ist genau das, was ich in diesen Kontext stellen möchte. Ich komme dann später noch einmal auf die Forderung zurück, was du mit dem Finanzminister in Form von Steuern machen kannst. Das ist genau der Punkt: Das wäre ein Wirtschaftswunder! Wir haben mit unseren Mitarbeitern im Klub berechnet, was wäre, wenn wir das Palmölfett mit Milchfett substituieren. Ich verweise ganz besonders auch auf Fett vom Acker: Sonnenblumenöl, Sojaöl, Rapsöl – ganz egal, aber man darf nicht von Überschussflächen reden, denn diese hat Österreich nie gehabt. Das war immer eine Lüge: Wir haben eine Überschussproduktion, wir haben Überschussflächen! – Dieser Lüge wurde sich bedient, damit die Bauern sich nichts zu verlangen trauen, damit man sagen kann: Sei still, denn wenn du nicht brav bist, dann holen wir dir nichts mehr! – Wenn wir dieses Palmfett mit Butterfett substituieren, brauchen wir in Europa zu den derzeitigen 29 Millionen Kühen weitere 31 Millionen Kühe.
Herr Minister, das wäre ein Wirtschaftswunder! Das wäre ein Auftragsvolumen für die gesamte Bauindustrie, die Elektroindustrie, die Automatikfirmen, die regionalen Firmen vor Ort – das wäre ein Wirtschaftswunder! Wir müssten nicht im Regenwald spekulieren, sondern könnten direkt vor unserer Haustür etwas gestalten. Kolleginnen und Kollegen, wollen wir das nicht aufgreifen? (Beifall beim Team Stronach.)
Wollen wir dieses Österreich nicht als Musterland präsentieren, mit gesunder, nachhaltiger Ernährung als Kulturgut? Wollen wir dieses Österreich nicht als Musterland mit Energiesouveränität präsentieren? Oder wollen wir weiterhin international auf dem Rücken unserer Bevölkerung, unserer Konsumenten und auf dem Rücken der Gesundheit spekulieren?
Mit Folgendem möchte ich schließen: Christian Putscher, ein Ernährungspsychologe, bestätigt, dass Palmitinsäure genau jene Fettsäure ist, die im menschlichen Körper die größten Schmerzen verursacht. Wenn aber irgendjemand krank ist, eine Allergie hat, ein Problem hat, dann sind das Butterfett, das Schweinefett, das Brot und die gesunde Ernährung aus der Landwirtschaft vor Ort schuld.
Das kann so nicht sein, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Stellen wir die Regionalität in den Vordergrund, stellen wir den Menschen in den Vordergrund und nicht die Globalisierung, die Opferung am Altar der Globalisierung und der Konzerne! – Ich bitte um Unterstützung. (Beifall beim Team Stronach.)
15.20
Präsidentin Doris Bures: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister. Ihre Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten.
15.20
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Zur Dringlichen
Anfrage lassen Sie mich zuvor in einer grundsätzliche Bemerkung feststellen: Nachhaltigkeit, Produktdifferenzierung, Qualitätsorientierung, Innovation und unternehmerisches Denken in unseren Betrieben sind die Erfolgskriterien der heimischen bäuerlichen Familienbetriebe.
Die ökosoziale Marktwirtschaft ist in Österreich unsere Richtschnur und basiert auch auf dem fairen Warenhandel, und, Herr Abgeordneter Steinbichler, Österreich ist ein Musterland. Die ökosoziale Agrarpolitik ist das Vorbildprojekt für die gemeinsame Agrarpolitik. Dazu zählen der europäische Binnenmarkt mit generell freiem Warenverkehr und ein Warenverkehr mit Drittländern mit bestimmten Regeln.
Eine völlige Abschottung wäre für die Wirtschaft allgemein, aber auch für die Landwirtschaft und die Konsumenten der falsche Weg. Wir benötigen sowohl regionale Kreisläufe als auch kaufkräftige Kunden im Ausland, um den Feinkostladen Österreich zu bewirtschaften. Die Einkommenssituation in der Land- und Forstwirtschaft bleibt weiterhin angespannt. Die Einkünfte, wir wissen das vom Grünen Bericht, sanken im Jahr 2015 gegenüber 2014 das vierte Jahr in Folge, und zwar um 17 Prozent.
Den Preisverfall der Agrarprodukte auf den Palmöleinsatz zurückzuführen, ist jedoch nicht zutreffend und nicht zulässig, vielmehr sind es die verhaltene Entwicklung der Weltwirtschaft insgesamt, billige Rohstoffe wie Öl und eine verhaltene Nachfrage in bestimmten Ländern und Regionen dieser Welt, insbesondere in Asien. Als einer der Hauptgründe für die derzeitigen Agrarpreise spielt auch nach wie vor das Embargo gegen Russland als wichtigen Drittlandmarkt für Europa und für Österreich seine Rolle.
Wir haben mit dem Programm für die ländliche Entwicklung sowie mit zahlreichen kurzfristigen Entlastungsmaßnahmen, die auch hier im Hohen Haus verhandelt und beschlossen werden, Unterstützung gezeigt und unterstützen unsere Bäuerinnen und Bauern in dieser schwierigen Situation.
Ich setze mich tatkräftig für Regionalität und die Weiterentwicklung des ländlichen Raums ein. Daher steht mein Jahresschwerpunkt 2017 ganz im Zeichen eines vielseitigen und zukunftsfähigen ländlichen Raums. Wir setzen aber nicht nur am österreichischen Markt Initiativen, unsere Agrar- und Lebensmittelwirtschaft ist exportorientiert. Die Exportquoten, beispielsweise in der Milchwirtschaft, liegen bei 50 Prozent, in der Lebensmittelindustrie insgesamt bei 60 Prozent.
Mit der Initiative Best of Austria habe ich österreichischen Spitzenleistungen internationale Aufmerksamkeit verschafft und damit die weltweite Vermarktung von Qualitätsprodukten unterstützt. Diese Initiative zeigt auch Wirkung. Von Jänner bis September 2016 ist der Agraraußenhandel um 241 Millionen €, das sind mehr als 3 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, gestiegen und damit stärker als der restliche Außenhandel. Die Zuwächse der Agrarexporte in Höhe von 336 Millionen € machen heute bereits drei Viertel des gesamten heurigen Exportwachstums im Außenhandel aus und sind weiter der Motor der heimischen Wirtschaft.
Zum Thema Palmöl möchte ich vor der Behandlung der einzelnen gestellten Fragen doch einige Punkte hervorheben, um die Debatte ein bisschen zu versachlichen.
Palmöl wird im Rahmen des WTO- und EU-rechtlichen Rahmens gehandelt. Zum menschlichen Verzehr bestimmtes Palmöl gemäß dem KN-Code 15111090 hat einen Zollsatz von 3,8 Prozent, und zwar im GATT gebunden.
Würde von der Europäischen Union eine Änderung dieses Satzes angestrebt werden – und nur von dieser kann dieser Zoll erhöht werden –, so müssten gemäß GATT, Artikel 28, Verhandlungen von der Europäischen Union mit den betroffenen WTO-Handelspartnern durchgeführt werden, um die zurückgenommenen Begünstigungen auszugleichen, zu kompensieren.
Indonesien und Malaysia sind weltweit die größten Produzenten mit einem Anteil an der Gesamtproduktion von 85 Prozent.
Der Einsatz in den heimischen Betrieben zeigt eine deutliche Tendenz nach unten, und es wird wieder vermehrt heimische Butter verwendet. In Österreich produziertem Biodiesel, der auch angesprochen ist, wird explizit kein Palmöl beigemengt.
Die ökologische Verträglichkeit einer Palmölplantage ist in erster Linie von der Bewirtschaftungsform und dem Standort abhängig. Unbestritten ist, dass sich Palmölplantagen auf die Umwelt auswirken. Insbesondere sind die Effekte von Landnutzungsänderungen und die damit verbundenen Emissionen von entweichendem, zuvor im Boden gebundenem Kohlenstoff kritisch zu bewerten.
Lassen Sie mich nun auf die an mich gerichteten Fragen im Detail eingehen:
Zur Frage 1:
In den letzten zehn Jahren ist der Trend der Palmölimporte rückläufig. Die Palmölimporte sind von 60 000 Tonnen im Jahr 2008 auf 46 000 Tonnen im Jahr 2015 – also ein Minus von 23 Prozent – gesunken. Der Anteil von raffiniertem Palmöl betrug von 2011 bis 2015 im Durchschnitt 95 Prozent.
Zur Frage 2:
Generell differenzierte Mengenaussagen zu den einzelnen Zertifizierungssystemen liegen meinem Ressort nicht vor. Bei allfälligen Importen für den Biokraftstoffbereich kommen ausschließlich von der Europäischen Kommission anerkannte freiwillige Zertifizierungssysteme zum Einsatz.
Zu den Fragen 3 und 4:
Biokraftstoffe aus Palmöl, die auf die Ziele der Richtlinie zur Förderung der erneuerbaren Energien, Richtlinie 2009/28/EG, angerechnet werden sollen, müssen die in der Richtlinie festgelegten Nachhaltigkeitskriterien verpflichtend einhalten.
Die Einhaltung und Überprüfung dieser Kriterien erfolgt durch zentral von der Europäischen Kommission zugelassene sogenannte freiwillige Systeme. Die Mitgliedstaaten haben keine Möglichkeit, die Angaben der Systeme zu hinterfragen oder zu überprüfen, vielmehr müssen die Mitgliedstaaten die im Rahmen derartiger Systeme als nachhaltig zertifizierten Biokraftstoffe jedenfalls anerkennen.
Zu den Fragen 5, 6 und 7:
Herr Abgeordneter Steinbichler, die Antwort lautet: Nein.
Zur Frage 8:
Nein. – Ein Alleingang von einzelnen Mitgliedstaaten der EU ist weder zweckmäßig noch zielführend.
Zur Frage 9:
Nein. – Solche Kooperationen machen nur im EU-Kontext Sinn.
Zur Frage 10:
Grundsätzlich gibt es für die Anwendungsbereiche des Palmöls keine verpflichtenden Monitoringsysteme bezüglich der Umweltauswirkungen. Lediglich für den Biokraftstoffbereich erfolgt die Bewertung der Umweltauswirkungen entsprechend den Nachhaltigkeitskriterien, die anhand einer Bewertung der Treibhausgasemissionen erstellt werden. Die Berechnungsmethodik entspricht den Anhängen der Richtlinie zur Förderung der erneuerbaren Energie. Die Berechnungen werden von dem durch die EU-Kommission zugelassenen freiwilligen Zertifizierungssystemen kontrolliert. Sie beinhalten die Kontrolle
von direkten Landnutzungsänderungen, Emissionen des Anbaus der Biomasse, Transport- und Logistikaktivitäten sowie der Verarbeitung der Biomasse zum endgültigen Kraftstoff.
Zur Frage 11:
Grundsätzlich wird der Einsatz von Palmöl als Rohstoff für Biokraftstoffe aus österreichischer Sicht sehr kritisch gesehen, da es sicher nicht der ursprünglichen Zielsetzung der Richtlinie zur Förderung der erneuerbaren Energien entspricht, wenn europäische Zielsetzungen im Bereich der erneuerbaren Energien mit problematischen Rohstoffen aus Drittstaaten erfüllt werden.
Auf der anderen Seite muss man klar sagen, dass Biokraftstoffe aus Palmöl sehr wohl nachhaltig sein können und auch hohe Treibhausgasreduktionen bringen können, wenn eben die zu diesen Zwecken formulierten Nachhaltigkeitskriterien eingehalten werden.
Auch wenn der Einsatz von Biokraftstoffen aus Palmöl aus österreichischer Sicht kritisch gesehen wird, können die Mitgliedstaaten diese Kraftstoffe nicht abweisen, solange die Nachhaltigkeitskriterien eingehalten werden.
Zu den Fragen 12 bis 14 und 16:
Diese fallen in die Zuständigkeit des Wirtschaftsressorts. Entsprechende Initiativen der jeweiligen zuständigen Organisationen werden von uns unterstützt.
Zur Frage 15:
Die Rückstandshöchstgehalte von Pflanzenschutzmitteln in Lebens- und Futtermitteln wurden EU-weit durch das Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 harmonisiert. Durch die Festlegung von Grenzwerten und der Aufstellung von Kontrollprogrammen wird ein hoher Verbraucherschutz sichergestellt.
In Österreich ist das Gesundheitsministerium dafür zuständig.
Zur Frage 17: Ja. (Beifall bei der ÖVP.)
15.29
Präsidentin Doris Bures: Danke, Herr Bundesminister.
Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass die maximale Redezeit 10 Minuten beträgt.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.
15.30
Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzte Frau Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich beginne mit einem Zitat von Ban Ki-moon, der gemeint hat: „Die Tage des Konsums ohne Nachdenken sind vorbei.“
Meine geschätzten Damen und Herren, ich glaube, das ist ein Motto, das für uns alle gelten sollte. Recht herzlichen Dank an jeden Einzelnen von Ihnen, dass Sie sich dieser Debatte stellen und hier anwesend sind, denn ich gehe davon aus, dass Sie erkannt haben, dass diese Palmöldiskussion viel mehr als nur die Diskussion über ein Produkt ist. Sie ist eine Diskussion des Klimaschutzes, und diese wiederum ist eine Diskussion der Flüchtlingsströme. Da geht es um viel mehr und auch darum, ob unsere heimische Landwirtschaft eine Zukunft hat und wie wir mit unseren eigenen Ressourcen umgehen. Das sind die Eckpfeiler dieser Diskussion, wenn wir ihr uns ernsthaft und glaubwürdig stellen wollen. (Beifall beim Team Stronach.)
In wenigen Tagen ist Weihnachten, da werden wieder viele Kerzen aus Palmöl auf den Christbäumen brennen, darunter werden viele Süßigkeiten liegen oder auch darauf hän-
gen, und überall wird Palmöl drinnen sein. Viele Konsumenten werden es nicht wissen und diese Sensibilität noch nicht entwickelt haben. Deshalb ist es gut und richtig, dass Kollege Steinbichler als Vorreiter dieses Thema aufgreift und wir als Meinungsbildner dieses Thema aktualisieren. (Beifall beim Team Stronach.)
Das Ziel von uns allen muss sein, und das ist nicht verhandelbar: Urwald darf nicht weiter gerodet werden. Da tragen wir alle Verantwortung, dafür muss sich jeder persönlich, jeder Parlamentarier einsetzen.
Meine geschätzten Damen und Herren! 2011 sind viele Ureinwohner aus Indonesien nach Hamburg gefahren und haben dort vor Unilever demonstriert, weil sie gesagt haben: Man nimmt uns unser Land, man nimmt uns unsere Zukunft, wir werden vertrieben – Land Grabbing im ärgsten Sinne. Sie wurden nicht gefragt: Wollt ihr abgelöst werden oder wie schaut es mit eurer Zukunft aus? Man hat ihnen das Land, ihre Existenz genommen. Sie haben dann mit Recht protestiert mit Schildern wie: „(…) Landraub zum Frühstück“.
Jawohl, wir frühstücken Landraub mit Nutella, Biomüsli, Bioriegeln und vielen, vielen Produkten, und es ist uns nicht einmal bewusst, weil das Marketing so erfolgreich und so gut ist, dass jeder mit gutem Gewissen diese Produkte konsumiert. Es gibt aber viele Verlierer in der ganzen Reihe. Es sind die Ureinwohner die Verlierer, die ihre Existenz verlieren, es sind die heimischen Bauern die Verlierer, deren Produkte substituiert werden. Denken wir an Speiseeis! Vor einigen Jahren war da noch Schlagrahm drinnen, jetzt ist es ausschließlich Palmfett.
Da gibt es viele Produkte, die substituiert wurden, und es gibt einen Gewinner. Es gibt jene multinationalen Konzerne, die dort Palmöl produzieren und in jenen Ländern versteuern, in denen sie für den Gewinn nichts zu zahlen haben. Das sind die Gewinner. Jeder von uns, jeder Einzelne ist Verlierer, weil wir mit dieser Aktion den Klimawandel vorantreiben, und das müssen wir stoppen. (Beifall beim Team Stronach.)
Meine geschätzten Damen und Herren, uns geht es nicht darum, den Palmölkonsum zu verdammen, uns geht es ausschließlich darum, zu sensibilisieren. Wir wollen wissen, wer von all diesen Aktionen profitiert und wie angebaut wird – unter welchen Rahmenbedingungen. Es kann nicht sein, dass dort Kinder arbeiten müssen, dass unkontrolliert Spritzmittel ausgebracht werden, die man in Europa schon längst verboten hat. Dagegen verwehren wir uns. Wir wollen eine faire Produktion, die für die Arbeiter in Ordnung ist, dass soziale, ökologische und ökonomische Aspekte gleichwertig akzeptiert und beachtet werden.
Meine geschätzten Damen und Herren, es gibt eine kleine Gemeinde in Sumatra, die nicht wollte, dass bei ihnen Palmöl angebaut wird. Sie haben sich alle gemeinsam dafür eingesetzt, dass der Regenwald erhalten bleibt. Was ist passiert? – Trotzdem wurde der Regenwald gerodet, die Arbeit wird von Kindern verrichtet, die mit Bussen herangekarrt werden. Die Kinder müssen dort zwölf Stunden am Tag bei 40 Grad Celsius arbeiten, nur damit wir billige Produkte haben. Ich sage Ihnen ganz klar: Wir wollen das nicht! (Beifall beim Team Stronach.)
Wie schaut die Zukunftsperspektive aus? – Deutschland will bis 2050 den Biotreibstoff auf 90 Prozent hinauftreiben. Die UNO warnt, dass bis 2050 die Fläche des Anbaus verdoppelt werden soll, und es ist jetzt schon so, dass alle zwei bis drei Sekunden für die Palmölproduktion eine Fläche des Urwalds so groß wie ein Fußballfeld gerodet wird. Jetzt soll das Ganze noch verdoppelt werden. Ich frage Sie: Wer, wenn nicht wir – wir als politisch Verantwortliche –, soll sich dagegen aufbäumen und sagen, wir wollen dieses System nicht?
Da denke ich mir, das ist Verantwortung von jedem Einzelnen, der hier herinnen sitzt, Verantwortung dem ländlichen Raum gegenüber, aber auch Verantwortung seinen Kin-
dern gegenüber, denn mit dem Klimawandel, wenn er weiter so voranschreitet, bekommen wir alle und die nachfolgenden Generationen riesige Probleme. Wir müssen aufhören wegzuschauen, wir müssen endlich hinschauen, die Probleme bei der Wurzel anfassen und gemeinsam nach Lösungen suchen.
Meine geschätzten Damen und Herren, Kollege Steinbichler sagt es immer wieder –und das ist, glaube ich, ein Lösungsansatz, der absolut in Ordnung ist –: Es braucht Gütesiegel, die tatsächlich diese Bezeichnung verdienen. Das heißt, wo Österreich draufsteht, muss Österreich drin sein. Dasselbe gilt bei der Palmölproduktion: Wenn es da ein Gütesiegel gibt – so nach dem Motto: nachhaltig –, dann muss man diese Nachhaltigkeit auch bezeugen können, dann muss das tatsächlich auf den Prüfstand kommen und eine nachhaltige Produktion gewährleistet sein.
Wir alle tragen Verantwortung für den Regenwald, wir alle tragen Verantwortung für unsere gemeinsame Zukunft. Nehmen wir das endlich wahr! (Beifall beim Team Stronach.)
15.37
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.
15.38
Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde es sehr fein, dass wir uns mit dem Thema Palmöl auseinandersetzen. Ich selbst beschäftige mich seit etwa zehn Jahren in diesem Zusammenhang vor allem mit einem entwicklungspolitischen und zeitweise mit einem umweltpolitischen Aspekt und sehe alle Kritik, die hier bis jetzt gekommen ist, total bestätigt. Ich möchte mit dem Bereich anfangen, in dem es die größten Summen an Importen von Palmöl in die EU gibt, nämlich dem Verkehrssektor und den Beimischungszielen, die verpflichtend sind.
Ich habe mich immer und auch auf EU-Ebene für geringere Beimischungsziele eingesetzt. Ich finde es auch gut, dass die Beimischungsziele für 2030 noch weiter gesunken sind, halte aber auch das für einen Kompromiss, der gar nicht notwendig wäre, denn ich glaube, dass wir ganz prinzipiell die Treibhausgasreduktion im Verkehrsbereich mit anderen Mitteln erreichen müssen, zum Beispiel mit einer Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs, der pünktlich kommen muss, der komfortabel und verlässlich sein muss.
Ich glaube, dass es niedrigere Emissionsziele für Kraftfahrzeuge, die neu angemeldet werden, geben muss und dass sie andere Ökoklassen haben müssen. Ich denke mir, dass Hybrid und Strom zu favorisieren und zu fördern sind, wo immer es nur geht, und glaube auch, dass gerade unter dem Gesundheitsaspekt zum Beispiel Radfahren und zu Fuß gehen gefördert und mehr beworben werden sollten.
Einerseits, denke ich mir, muss für jede Beimischung gelten: zuerst der Teller, dann der Trog, dann der Tank, und zum anderen: Wenn wir uns auf europäischer Ebene dazu durchringen könnten, die verpflichtenden Beimischungsquoten zu eliminieren, dann hätten wir von einem Tag auf den anderen jährlich 3,35 Millionen Tonnen weniger Import von Palmöl in die EU. Das würde wirklich einen Unterschied machen.
Der Verkehrsbereich ist da also sehr wichtig, und, wie gesagt, ich bin davon überzeugt, dass es auch ohne Beimischungen von jeder Art von Agrotreibstoff möglich ist, die Paris-Ziele zu erreichen.
Zum zweiten Bereich, zur Ökologie und zur Rolle, die Palmöl dort spielt: Wir wissen, dass Palmöl eine etwa dreimal schlechtere CO2-Bilanz hat als herkömmlich erzeugter fossiler Treibstoff. Das liegt einerseits an den Abholzungen von Primärwäldern oder von Wäldern ganz generell, andererseits auch an Trockenlegungen von Mooren und Torfen. Beides hat zur Folge, dass Lebensräume von Menschen und Tieren kleiner und schlechter werden.
Ich selbst habe vor einigen Jahren während eines Urlaubs die Möglichkeit gehabt, mir konkret in Malaysia auf Borneo und da in Sarawak und in der Gegend östlich von Kota Kinabalu anzuschauen, wie dort real Palmölproduktion und Palmölanpflanzung erfolgt.
Es gibt in Malaysia zwar ein Umweltschutzgesetz, das vorsieht, dass entlang von großen Flussläufen eine 50 Meter breite Schneise von Wald stehen zu bleiben hat. Das hat für TouristInnen wie mich den ganz positiven Effekt, dass man ziemlich sicher Orang-Utans sieht, weil die Lebensräume von Orang-Utans so dermaßen verknappt werden, dass sie ziemlich sicher ihre Nester unter anderem an den Wasserläufen direkt bauen werden, von wo aus man sie sehen kann.
Es ist aber absolut verrückt. Wenn man da drüberfliegt, sieht man diese dünnen 50-Meter-Streifen und dahinter unendliche Monokulturen von Palmölpflanzen, die das Wasser verschmutzen, eine Trinkwassernutzung unmöglich machen, die dazu beitragen, dass Indigene, die dort jahrzehnte-, jahrhundertelang gelebt haben, keinerlei Lebensräume mehr haben.
Ich war vor Kurzem in Kolumbien. Nicht nur in Malaysia, Indonesien und Afrika, auch in Kolumbien wird mittlerweile Palmöl im großen Stil von Agrokonzernen angebaut. Gerade in Kolumbien ist diese Entwicklung – aufgrund des schwachen Rechtsstaats und der Nichtpräsenz des Staats in vielen Teilen – verbunden mit Vertreibungen, mit Ermordungen von Menschen, die ursprünglich dort ansässig gewesen sind, die ursprünglich das Land bewirtschaftet haben. Dieses Vakuum des nicht vorhandenen Staats wird jetzt von Agrokonzernen eingenommen. Ich appelliere in diesem Zusammenhang, dass wir, wenn wir Freihandelsabkommen unterzeichnen, uns überlegen, welch negative Konsequenzen diese unter Umständen haben können.
Der dritte Bereich, zu dem ich kommen möchte, ist der soziale Bereich. Die Arbeitsbedingungen – sklavenähnlich gehaltene Menschen, die auf diesen Plantagen arbeiten müssen, Kinder, die arbeiten müssen, Pestizide, die eingesetzt werden, wo den ArbeitnehmerInnen keinerlei Schutzvorrichtungen zur Verfügung gestellt werden – sind evident, ebenso die Vertreibungen – ich habe vorhin schon die Vertreibungen in Kolumbien angesprochen – und Landverluste; das bedeutet gleichzeitig aber auch Einkommensverluste.
Die Menschen haben keine Möglichkeit, ihr bisheriges Einkommen als Subsistenzbauern und -bäuerinnen irgendwie anders zu erwirtschaften. Es kommt zu einer großen Binnenmigration, es kommt zu Entwurzelungen, es kommt zu Kulturverlust vor allem von indigenen Gruppen, und es kommt zu Hunger, weil eben der Boden für die originäre Ernährung der Menschen dort fehlt.
Wir haben zwar ILUC, Indirect Land Use Change – wenn also irgendwo vorher beispielsweise Weizen angebaut wurde, wo jetzt für Agrotreibstoffe angepflanzt wird, wandert dafür die Weizenanbaufläche weiter und für den Weizen wird Regenwald abgeholzt –, das ist zwar theoretisch eine nachvollziehbare Methode; es gibt aber weder eine gute einheitliche Berichtspflicht mit Standards, die man einigermaßen nachvollziehen könnte, noch ist für KonsumentInnen wirklich erkennbar, wo was drinnen ist, vor allem aber, woher es kommt und was dafür hat weichen müssen.
Es gibt viele Länder, die ein System der Kapitalisierung der Natur haben, die zum Beispiel Regenwald ökonomisch bewerten. Brasilien ist dafür ein Beispiel. Dort sagt man: Wenn wir irgendwo auf einer Fläche, die bislang natürlich genützt worden ist, die auch eine wichtige CO2-Senke war, in Zukunft zum Beispiel Pflanzen für Agrotreibstoffe anbauen, müssen wir dafür anderswo eine andere Landfläche natürlich nützen und schützen. Das bringt aber überhaupt nichts, weil der Nutzen von Naherholungsgebieten ja auch eine Frage der Gegend und eine Frage der Nähe zu den Menschen ist.
Wenn das eine neu geschützte Fläche ist, die so weit weg ist, dass sie nie benützt werden würde, weil es überhaupt nicht möglich ist, die Rohstoffe von dort herauszubringen, ist das kein Gewinn, sondern wirklich nur ein maximales Profitieren aus natürlichen Ressourcen und kann nicht in unser aller Sinne sein.
Wir wissen natürlich, dass Palmöl wesentlich ertragreicher ist als etwa Raps. Aus einem Hektar Palmölpflanzen lassen sich fast 3,7 Tonnen Öl produzieren, aus einem Hektar Rapspflanzen hingegen nur 1,33 Tonnen. Klar, die Renditen sind bei Palmöl wesentlich höher, aber das darf einfach nicht der alleinige Gradmesser sein, weil es auch um etwas anderes als um Renditen geht. „Net olles wos an Wert hot, muas a an Preis hobn“, hat einmal ein bekannter Österreicher gesungen, und da hat er vollkommen recht.
Der vierte Bereich, mit dem ich mich beschäftigen möchte, ist die Frage der Gesundheit. Da ist das Palmöl auch ein bisschen ein Beispiel dafür, wie es gelingen kann, den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben. Es war sinnvoll und eine medizinisch gute Idee, zu schauen, dass es zur Substituierung von Transfetten kommt, nur war das leider ein Einfallstor für Palmöl. Auch wenn nicht nachgewiesen ist, dass Palmöl in Kosmetika oder in Nahrungsmitteln gesundheitsschädlich ist, ist es trotzdem so, dass der Konsum von gesättigten Fettsäuren – und Palmöl ist eine solche – an sich nicht besonders gesund ist. Das heißt, es wäre auch wichtig, da eine für KonsumentInnen nachvollziehbare, wirklich einheitliche Bewertung zu haben, damit sie wissen, wo Palmöl und damit gesättigte Fettsäuren drinnen sind.
Zum Schluss der Bereich der Entwicklungspolitik: Hier möchte ich auf das Kohärenzgebot verweisen, das wir einerseits im Entwicklungszusammenarbeitsgesetz haben, das aber auch in Artikel 208 des Vertrags von Lissabon festgeschrieben ist. Dabei geht es nicht nur darum, dass wir mit unserer europäischen und österreichischen Politik keine Ziele verfolgen, die entwicklungspolitische Ziele konterkarieren, sondern – im Gegenteil – dass wir eigentlich eine Politik machen sollten, die eine nachhaltige globale Entwicklung befördert.
Palmöl ist ein gutes Beispiel dafür, wie das oft nicht passiert. Nicht, dass es mir bekannt wäre, aber es wäre zum Beispiel wirklich fatal, wenn es Exporthaftungen für Firmen geben sollte, die aufgrund von Palmölproduktion oder Palmanbau Geld machen. Wir sollten Beimischungsrichtlinien immer so umsetzen, dass die negativen Auswirkungen im globalen Süden möglichst klein sind. Ich fände es sinnvoll, über ein Verbot von Palmöl in Lebensmitteln, Kosmetika und so weiter nachzudenken, denn jedes zweite Produkt, das in die EU importiert wird, beinhaltet in irgendeiner Art und Weise Palmöl. Wir sollten darüber nachdenken, auch das zu verbieten, so wie wir Transfette verboten haben.
Transfette sind für die KonsumentInnen negativ und schädlich. Palmöl hingegen ist für viele andere, nämlich für die ProduzentInnen und für die Menschen, die in den Gegenden leben, in denen es produziert wird, ausgesprochen schädlich. Da hätten wir Handlungsbedarf. Wir könnten wesentlich mehr tun, um Land Grabbing zu verhindern, zum Beispiel schauen – für Pensionsfonds und etliche andere gibt es ja manchmal staatliche Zuschüsse –, dass auf keinen Fall in Gegenden oder in Produkte investiert wird, hinter denen Land Grabbing steckt, das oft in Zusammenhang mit Palmölproduktion steht.
Es wäre eine gute Chance, die Sorgfaltspflicht für Unternehmen zu stärken und da verbindlichere Richtlinien dafür zu schaffen (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen), wie Menschenrechtsverletzungen, die anderswo begangen werden, auch hier in Österreich geahndet werden können. Wir hätten die Möglichkeit, mit der zweiten Etappe des Beschaffungsgesetzes viel zu tun.
Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, Sie müssen zum Schlusssatz kommen, weil Ihre Redezeit ausgeschöpft ist.
Abgeordnete Petra Bayr, MA (fortsetzend): Wir könnten aber auch mit Border Tax Adjustments die heimischen Bauern durchaus vor unlauterer Konkurrenz schützen.
Also ich denke mir, es wäre sehr viel zu tun. Über die NFI-Richtlinie, die auch ein Mittel wäre, werden wir morgen weiterreden. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
15.48
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Höfinger zu Wort. – Bitte.
15.48
Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Diskussion, die jetzt geführt wurde, war sehr spannend, tiefgreifend, tiefsinnig (Abg. Lugar: Ihr habt euch alle gemeldet!), und ich muss sagen, das schätze ich sehr, aber hier müssen wir viele Aspekte beleuchten.
Die Welt hat Hunger, das ist uns allen klar. Die Weltbevölkerung wächst. Die Weltbevölkerung lechzt danach, ernährt zu sein, versorgt zu sein. (Abg. Lugar: Wir reden aber von Österreich! Auch in Österreich haben Leute Hunger!) Wie wir wissen, war es der Zucker, der vor über 200 Jahren in viele Haushalte Einzug gehalten hat, die Menschen haben danach gelechzt, diesen Zucker auch genießen zu können, und er hat einen großen Teil der Globalität ausgelöst. (Abg. Lugar: „Die Welt hat Hunger“, ich schreib mir das auf!)
In der Diskussion, die bisher geführt wurde, sind wir in vielen Fragen auf der gleichen Seite, da brauchen wir gar nicht zu diskutieren, da haben wir viele Gemeinsamkeiten, die Zusammenhänge sind jedoch komplex. Kollege Lugar ruft herein, es gehe um Österreich. (Abg. Lugar: Genau!) In dieser Diskussion, die bisher geführt wurde, ist es um beide Bereiche gegangen, nämlich um die Regionalität, aber auch um die Globalität. Ich habe das so verstanden, und in vielen Redebeiträgen ist das herausgekommen, auch in jenem Ihrer Kollegin, die hier am Rednerpult gestanden ist.
Genau um diesen Spagat geht es: Es gilt herauszufinden, wie wir uns da weiterbewegen. (Abg. Lugar: Mach einmal!) Die Dringliche Anfrage, die von euch formuliert wurde, besteht ja nicht nur aus dem Fragenkatalog, sondern beinhaltet auch Schlussfolgerungen und Forderungen, die sich daraus ableiten.
Eine unserer wesentlichsten Aufgaben in der Politik ist es ja, immer wieder die Ausgewogenheit herzustellen, immer ausgleichend zu wirken. Daher war es jetzt eine spannende Diskussion für mich, nämlich einerseits als Umweltsprecher, andererseits auch als Vertreter des ländlichen Raumes, als Vertreter der bäuerlichen Bevölkerung. Wenn ich jetzt die Forderungen hernehme, die ihr hier aufgestellt habt, würde das Pendel, das ihr angesprochen habt, in vielen Fällen um 180 Grad zurückschlagen und hätte damit auch viele negative Auswirkungen auf die Umwelt und auch auf unsere bäuerlichen Betriebe, auf den Bereich des Milchmarktes. Lasst es mich skizzieren oder erklären! (Abg. Lugar: Da bin ich gespannt!)
Leo Steinbichler hat vorgeschlagen, Palmöl zur Gänze durch Milchfett zu ersetzen. Er hat davon gesprochen, dass es am europäischen Kontinent um 31 Millionen Kühe mehr geben sollte oder müsste. (Abg. Steinbichler: Weniger …!) Das kann man nachrechnen. Wir wären dann bei über 60 Millionen Kühen, die wir nicht umweltverträglich halten könnten. Denken wir nur an die Diskussion, was den Stickstoffanfall oder den Futterbedarf betrifft – das könnten wir auf unserem Kontinent in dieser Art und Weise gar nicht lösen! Denken wir nur daran, wie die Kreislaufwirtschaft dann ausschauen müsste!
Denken wir daran, dass wir dadurch in der Produktion ja nicht nur Kühe in der Reproduktion hätten, sondern auch Stiere und Kälber, dass im Gesamten die Zahl steigen
würde und sich dann natürlich die Frage aufdrängen würde: Was würde das heißen, wenn wir Milchfett erzeugen? Es würde ja insgesamt eine noch größere Menge an Milch anfallen, an Milcheiweiß, das es dann auch wieder zu verwerten, zu verarbeiten gilt; und das würde in unmittelbarer Folge einen radikalen Preisverfall bedeuten, was den Betrieben in dieser Form wahnsinnig zu schaffen machen würde. Also, wie gesagt, denken wir und handeln wir ausgewogen! Dieses Beispiel, wie es dargestellt wurde, wäre nicht schlüssig, würde große Nachteile für unsere bäuerlichen Betriebe bringen.
Eines sollten wir auch noch bedenken: Wir waren vor wenigen Jahren, auch was das Milchfett betrifft, gut im Markt drin. Es hat dann ein Hochpreissegment gegeben, was den Milchpreis betroffen hat, dann nachgelagert auch das Milchfett, die Butter. Es hat aber Interessengruppierungen gegeben, die immer noch geschrien haben: Noch mehr, noch mehr, noch mehr! Es muss noch teurer werden, es muss noch teurer werden! – Das war dann der Punkt, wo in der verarbeitenden Lebensmittelindustrie Palmöl Butter ersetzt hat. Das war für viele dann nicht mehr machbar, also hat man gesagt: Okay, jetzt, wo diese Grenze überschritten ist, wechseln wir aus! Der Schritt zurück war natürlich wahnsinnig schwierig.
Wenn wir uns diese Geschichte anschauen – die ist noch gar nicht so alt –, so hat es da einen gegeben, der an vorderster Front gerufen hat, und das war Leo Steinbichler. Er war es damals, der kein Maß und Ziel gekannt hat. Ich unterstelle dir jetzt den guten Glauben, aber ich denke, du hattest keine Kenntnis über Marktregeln. Du hast sie nicht verstanden! (Abg. Brunner: Vielleicht sollten wir die ändern!) Wieder die Ausgewogenheit! Pendeln wir nicht von einem zum anderen, um 180 Grad zurück! (Zwischenrufe bei ÖVP, SPÖ und Team Stronach.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt, einige Jahre später, haben wir die Situation der Gütesiegeldiskussion. Das, was du da zitiert hast, Kollege Steinbichler, ist die Qualitätsbestätigung Österreichs. Das hat jetzt mit der Regionalität nichts zu tun. Hier wird bestätigt, dass dieses Produkt qualitativ in Ordnung ist, dass dieses Produkt für den Verkehr in Österreich zugelassen wird und dass sich die Menschen darauf verlassen können. (Abg. Steinbichler: Findest du das …?!)
Da wir die Diskussion über Internationalität und Globalisierung führen, noch ein Hinweis – ich bitte, da mitzudenken –: Ich habe vorhin gesagt, die Weltbevölkerung wächst. Kollegin Bayr hat es angesprochen: Auf 1 Hektar Palmölplantage lässt sich so viel Öl erzeugen wie auf 3 Hektar Rapsfeld beziehungsweise auf 4 Hektar Sonnenblumenfeld beziehungsweise auf über 7 Hektar Kokospalmenplantage. Wir hätten auch in dieser Frage, um den Bedarf decken zu können, einen enormen Flächenverbrauch. Auch das müssen wir berücksichtigen. (Abg. Pirklhuber: Das ist richtig, darüber müssen wir diskutieren!)
Wenn wir die Diskussion ehrlich führen, müssen wir sagen: Es stimmt nicht, dass der Raps bei uns durch das Palmöl verdrängt wurde. Der Raps ist bei uns in den letzten Jahren aufgrund der Diskussion über die Neonikotinoide verschwunden – so ehrlich müssen wir diese Diskussion führen, darum würde ich hier herinnen einmal bitten! Der Anbau ist bei uns zurückgegangen, weil wir im Pflanzenbau enorme Probleme haben, diese Kulturpflanzen in dieser Art und Weise zu kultivieren.
Ich ziehe die Schlussfolgerungen aus dem, was heute alles hier genannt wurde, und ich sage: Ja, ihr habt in vielen Bereichen recht, nur müssen wir die Zusammenhänge anders betrachten, wir müssen sie zusammenführen.
Wenn es um die Produktion von Palmöl geht, geht es darum – und hier ist der Weg schon von vielen Nationen eingeschlagen –, Verbesserungen in der Produktion und der Umweltstandards beinhart einzufordern, da bin ich ganz bei euch. Wir müssen die Verbesserung der sozialen Standards beinhart einfordern, da bin ich genau auf eurer Li-
nie. Wir müssen aber auch sensibilisieren, was die Regionalität betrifft, nämlich einerseits bei den Produzenten – denen müssen wir auf die Finger klopfen und sagen: Da hättest du durchaus die Möglichkeit, zum heimischen Regionalprodukt zu greifen! – und andererseits, was wir ja immer wieder tun, bei den Konsumenten.
Die Vorteile der heimischen Produktion sind klar, egal, ob im Milch- oder am pflanzenbaulichen Sektor. Darauf müssen wir die Menschen hinweisen, darauf müssen wir auch die Konzerne hinweisen; und es ist Aufgabe von uns in der Politik, diese Richtung vorzugeben, da bin ich vollkommen bei euch. (Beifall bei der ÖVP.)
15.56
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Jannach zu Wort. – Bitte.
15.56
Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Palmöl, lieber Leo, ist Big Business, wie man so sagt. Das würde man so schon richtig beschreiben, wir haben das in einigen Ausführungen heute ja schon gehört.
Lieber Kollege Höfinger! Ich kann deine Theorie nicht ganz nachvollziehen, dass der Milchpreis, wenn mehr Palmöl importiert wird, trotzdem steigen würde, und im Gegenzug, wenn weniger Palmöl importiert wird, der Milchpreis sinkt. Diese Rechnung kann ich nicht nachvollziehen, die stimmt sicher nicht, denn wenn man heimische Milch oder Milchfette durch Palmöl ersetzt, dann verfällt der Preis. Da gibt es einfach einen Konkurrenzdruck, das ist völlig klar. (Zwischenrufe der Abgeordneten Höfinger und Steinbichler.)
Was der Minister auch bestätigt hat – das betrifft Europa und weltweites Handeln –, ist, dass es Steuervergünstigungen für Palmöl gibt. Da fordern wir, dass es Steuergerechtigkeit geben sollte, denn Vergünstigungen für Palmöl, dessen ökologischer Fußabdruck die Bezeichnung nicht verdient – ich glaube, da sind wir uns einig –, gehören einfach geändert.
Herr Minister, ich bin etwas enttäuscht, dass Sie hier sagen: Palmöl – ja, da kann man nichts machen, das ist halt jetzt auf dem Markt! – Wir unternehmen eigentlich nichts in diesem Bereich, und Österreich setzt kein Zeichen. Ich würde mir schon wünschen, dass man versucht, nach Möglichkeit alles auszuschöpfen, um diese unnötigen Palmölimporte nach Europa oder nach Österreich irgendwie zu unterbinden. Da muss es gesetzliche Möglichkeiten geben. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten des Teams Stronach.)
Sie sagen, dass wir nichts machen können, weil das europaweit oder weltweit so ausgemacht wurde, aber ich sage, da können wir doch eines machen, und das geht meiner Ansicht nach auch in Österreich allein: nämlich versuchen, die Kennzeichnung zu verbessern. Die Kennzeichnung entbindet dann den Konsumenten nicht mehr von der Verantwortung. Wenn auf dem Produkt klar draufsteht, dass da Palmöl drinnen ist, und das dann beworben wird, dann kann der Konsument von sich aus frei entscheiden, ob er zu diesem Produkt greift oder nicht.
Das, was hier so einfach klingt und einfach umzusetzen wäre, ist in der Praxis einfach nicht gegeben, weil anscheinend niemand in der Politik daran interessiert ist – in der Industrie schon gar nicht –, dass man eine klare Produktkennzeichnung vornimmt. Ich habe zwei Beispiele mitgebracht, wie das in Österreich und auch in Europa funktioniert.
Es gibt dieses Zeichen (der Redner hält eine Tafel mit einem Logo mit der Aufschrift „GESCHÜTZTE GEOGRAFISCHE ANGABE“ in die Höhe), das kennen wahrscheinlich einige. Das heißt, geschützte geografische Angabe, g.g.A., das steht auf einigen Produkten drauf. Damit man das leichter versteht: Eine geschützte geografische Angabe haben wir zum Beispiel beim Tiroler Speck. Wir haben mehrere Produkte mit dieser Angabe, aber Tiroler Speck ist ein klassisches Beispiel, weil es leicht verständlich ist.
Es steht drauf: „Tiroler Speck, g.g.A.“ Der Konsument geht ins Geschäft und glaubt: Aha, das ist Speck von Tiroler Bergschweinen! – Ist es aber nicht, weil es in Tirol einfach keine Schweineproduktion in dem Ausmaß gibt, wie von Handl Tyrol Speck verkauft wird, ganz einfach.
Der Konsument wird da auf gesetzlich legaler Basis einfach getäuscht. „Geschützte geografische Angabe“ bedeutet im Fall des Tiroler Specks, dass das Grundprodukt, der Speck, aus aller Herren Länder kommen kann. Er kommt aus Oberösterreich, wenn es österreichischer Speck ist, er kommt aber auch aus Deutschland, er kommt aus Dänemark – er kann von überall kommen, und die können „geschützte geografische Angabe“ draufschreiben. Der Konsument wird gesetzlich gedeckt getäuscht!
Die nächste Marke, die wir hier haben, kennt auch jeder: das AMA-Gütesiegel. (Der Redner hält eine Tafel mit einem Logo mit der Aufschrift „Geprüfte Qualität Ama Gütesiegel Austria 012345678“ in die Höhe.) Für den Konsumenten ist klar erkennbar: heimisches Produkt, alles aus Österreich. – Stimmt auch nicht! Wir haben verarbeitete Produkte, Wurstwaren, Faschiertes und dergleichen, auch diese Produkte haben dieses Gütezeichen drauf. Es besteht für die Produzenten aber die Möglichkeit, zu einem Drittel ein Produkt beizumengen, das nicht aus Österreich kommt. Auch dadurch wird der Konsument getäuscht. Auch daran könnten wir österreichweit einfach etwas ändern und es konsequent machen: Konsequent rot-weiß-rot, der Konsument kann es erkennen!
Ein Beispiel habe ich noch aus einer anderen Anfrage aus dem Vorjahr, zu Schweinefleisch und Fleischimporten grundsätzlich. Ich weiß nicht, ob jeder weiß, wie viel Schweinefleisch Österreich importiert, quasi lebend und geschlachtet. – Wir importierten im Jahr 2011 205 Millionen Kilogramm Schweinefleisch. Im Jahr 2013, so weit gehen die Zahlen der Statistik Austria noch, hatten wir einen Import von fast 190 Millionen Kilogramm Schweinefleisch. Und aus der Anfragebeantwortung geht auch hervor, woher dieses Schweinefleisch kommt: Der Großteil kommt aus Deutschland oder Holland, es kommt aber auch Schweinefleisch aus Zypern, Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, der Dominikanischen Republik, Israel, Neuseeland, von den Seychellen, aus Südafrika, aus den USA, aus Bangladesch, Korea, Mauritius, Japan, Uruguay, Ecuador, Kanada, China, Indien, Libanon, Uganda und Vietnam. (Abg. Steinbichler: Nur in Vorarlberg …!) Aus diesen Ländern importieren wir Schweinefleisch, lebende oder geschlachtete Tiere. Das kann ruhig sein. Das muss kein schlechtes Schweinefleisch sein, das sage ich hier ganz offen, kein Schweinefleisch muss schlecht sein. Aber der Konsument kann es in Österreich nicht erkennen.
Jetzt sage ich Ihnen: 190 Millionen Kilogramm Schweinefleisch werden pro Jahr nach Österreich importiert. Wir gehen in einen Supermarkt und schauen uns in der Fleischvitrine um. Nirgends auf diesem Schweinefleisch sieht man eine Kennzeichnung. Wo landet dieses Schweinefleisch? – Es landet, und das sage ich hier auch, unter rot-weiß-rotem Zeichen. Vielleicht nicht unter dem AMA-Gütesiegel, das kann schon sein, das könnte aber auch passieren, in verarbeiteten Produkten, jedenfalls landet es unter allen möglichen rot-weiß-roten Markenzeichen, die es in Österreich gibt. Wir würden uns wünschen, um die Freiheit des Konsumenten und auch die Verantwortung des Konsumenten sicherzustellen, dass man auf diesen Produkten die Herkunft kennzeichnet. Es soll draufstehen: Das ist Schweinefleisch aus Dänemark, das ist Schweinefleisch aus der Tschechischen Republik, das ist Schweinefleisch aus Deutschland oder aus Hongkong – oder was weiß ich, woher das Schweinefleisch kommt. Und dann kann der Konsument frei entscheiden!
Das kann Österreich allein regeln. Das kann man im Gesundheitsministerium regeln (Beifall bei FPÖ und Team Stronach), und das kann man auch, Herr Landwirtschaftsminister, im Interesse der heimischen Landwirte regeln. Wenn wir diese Kennzeichnung haben, die das wirklich klar ausweist – ohne eine Wettbewerbsverzerrung herzustellen,
denn ich schreibe ja drauf, woher die Grundprodukte kommen –, dann kann der österreichische Konsument das einkaufen, was er einkaufen möchte: entweder heimische Produkte von heimischen Landwirten und diese damit fördern oder eben, wenn er will, die Agrarkonzerne im Ausland, in Deutschland, Holland, was weiß ich, wo.
Auch in Bezug auf Palmöl gehört das gemacht. Das ist für uns eigentlich wesentlich, denn es schafft Freiheit für den Konsumenten, es bringt aber auch Verantwortung. Wenn wir so, wie es jetzt läuft, weitermachen, indem wir die Konsumenten auf gesetzlicher Basis mit einer geschützten geografischen Angabe, die nicht stimmt, betrügen, mit einem in Österreich weitverbreiteten und sauteuren Gütezeichen, das auch zulässt, dass nichtösterreichische Produkte beinhaltet sind, dass wir Schweinefleischimporte und generell Fleischimporte so deklarieren, dass der Konsument sie nicht erkennen kann, dann trägt die Politik Verantwortung für das Bauernsterben, das wir in Österreich haben.
Ich sage noch etwas zum Bauernsterben grundsätzlich: Es ist kurzfristig gedacht, zu sagen, es ist egal, wenn jetzt so viele Landwirte aufhören, wir bekommen die Versorgungssicherheit immer gewährleistet, weil wir in der Europäischen Union sind. An den Landwirten hängt viel, viel mehr als nur die Lebensmittelproduktion. Es hängt die Kulturlandschaft, die wir zu pflegen haben, daran – ich erinnere hier an den Tourismus; ich erinnere an das gesellschaftliche Leben in den einzelnen Talschaften.
Wir wollen eine klare Produktkennzeichnung, wir wollen natürlich eine höhere Besteuerung von Palmöl, wir wollen aber in erster Linie einen Schutz der heimischen Arbeitsplätze auch in den landwirtschaftlichen Betrieben in unserem Land. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Steinbichler.)
16.03
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Bitte.
16.04
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege Jannach hat jetzt einen relativ großen Exkurs zur österreichischen Qualitätsproduktion gemacht und einige Kritikpunkte erwähnt, was die Importe betrifft. Das kann man durchaus teilen. Ich würde nur eine Klarstellung schon treffen, Kollege Jannach: Beim AMA-Gütesiegel hast du natürlich recht, was Verarbeitungsprodukte betrifft, dort kann es sein, dass ein ausländischer Anteil dabei ist, wenn es sich um Produkte handelt, die in Österreich nicht verfügbar sind, zum Beispiel bei einem Heidelbeerjoghurt, wenn heimische Heidelbeeren nicht in ausreichender Qualität und Menge verfügbar sind.
Aber das Faschierte mit AMA-Gütesiegel stammt hundertprozentig aus österreichischer Produktion. (Abg. Steinbichler: Nein!) – Das ist Faktum! Und wenn es nicht so wäre, Kollege Steinbichler, wenn das aufgedeckt werden würde, wäre es ein Kontrollpunkt. Und dann würde man diesen Betrieb sperren oder sanktionieren müssen. (Abg. Diesner-Wais: Genau!) In Bezug auf die Kennzeichnung von Fleisch stimmt es auch, aber vor allem nur für die Verarbeitungsprodukte. Bei Wurst, du hast es erwähnt, kann man sich nicht darauf verlassen, da es für Verarbeitungsprodukte keine Kennzeichnungsregeln gibt, aber für Fleisch, Schweinefleisch, also Frischfleisch, ist die Herkunftskennzeichnung inzwischen auch europaweit geregelt, es muss gekennzeichnet werden. – So viel zu den Fakten. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Eßl.)
Jetzt möchte ich mich aber schon konkret noch einmal mit dieser wirklich interessanten Dringlichen beschäftigen. Es ist nicht das erste Mal, dass Kollege Steinbichler das Thema ins Haus bringt, aber zum ersten Mal in Form einer Dringlichen. Warum ist es so interessant, sich mit der Fettindustrie, mit Palmfett, mit diesen Entwicklungen auseinanderzusetzen?
Meine Damen und Herren, Palmöl und diese Art von Produktion sind die Spitze eines agrarindustriellen Eisbergs, der den Globus im Würgegriff hat. Da geht es um Commodities, es geht um eine Finanzbranche, die ja hochspekulativ und hochprofitabel auf dem Rücken, wie es Kollegin Bayr zu Recht gesagt hat, von indigenen Völkern, auf Kosten von sozialen Standards, auf Kosten der ökologischen Nachhaltigkeit mit Abholzung von Millionen von Hektaren von Regenwald Profite macht.
Meine Damen und Herren, das kann uns kurz vor Weihnachten nicht gleich sein! (Beifall bei Grünen und Team Stronach.) Es kann uns nicht gleich sein, ob auf dem Rücken von Menschen, zum Schaden des Planeten die Zerstörung, der Raubbau vorangetrieben werden. Und es ist wirklich bezeichnend, dass wir in unserem Alltag oft gar nicht mehr wahrnehmen, wo diese Produkte landen. Die KollegInnen haben es ja auch erwähnt: Die Kerzenproduktion, die Teelichter von dem großen Möbelhersteller sind aus Palmfett. Auch bei Christbaumkerzen kann das schon sein, die bestehen aus gehärteten Fette, auch aus Palmfett.
Bienenwachskerzen sind natürlich teuer, das wissen wir. Das alles ist auch eine Preisfrage. Da sind wir schon bei der Frage, wieso sich solche Produkte eventuell durchsetzen. Kollege Höfinger hat ja hier auch versucht, die Fragestellung von Preisbildung und Ersatzprodukten der Industrie zu thematisieren. Natürlich hat er recht: Dort, wo es keine Herkunftskennzeichnung gibt, werden diese Produkte sofort durch billigere Rohstoffe substituiert, unabhängig davon, ob die nachhaltig produziert werden oder nicht. Das ist Profitwirtschaft, das ist ganz primitiv gesagt der Kapitalismus, so wie er arbeitet, so wie er ganz einfach auf dem Markt vorhanden ist. Das sind große Konzerne. Ich nenne hier nur einen europäischen: Unilever, seit Jahrzehnten einer der ganz großen Player der europäischen Lebensmittelindustrie. Und was hat dieser Konzern seit den Fünfzigerjahren gemacht? – Butter durch Margarine zu ersetzen versucht. Margarine war immer ein Produkt, von dem es geheißen hat, das sei besonders gesund, das sei für Herz-Kreislauf-Kranke möglicherweise besser, weil da pflanzliche Fette drinnen sind et cetera.
Was weiß man heute, meine Damen und Herren? – Dass durch die Härtung dieser Fette Transfettsäuren entstehen können, hat Kollegin Bayr ja auch erwähnt, und dass genau diese Transfettsäuren zu Herz-Kreislauf-Problemen führen, und zwar massiv. Über Jahrzehnte war das ganz einfach ein Lügenkonzept der Lebensmittelindustrie. Und wer hat es büßen müssen? – Die Milchbauern. Butterfett ist in der Küche etwas ganz Selbstverständliches, es ist im Alpenraum ein ausgezeichneter Rohstoff von Kühen, die hoffentlich – da geht es dann um Tierschutz, da geht es um Lebensmittelqualität – auch mit grünem Gras gefüttert werden oder auf der Weide grasen können, damit hochwertige Produkte im Alpenraum entstehen, die wir auch selbstverständlich in der Küche verwenden. Das wäre das Gebot der Stunde, dass wir dem mehr Raum geben.
So verstehe ich die heutige Anfrage des Kollegen Steinbichler. Herr Bundesminister Rupprechter, da haben Sie nicht ganz unrecht, was die Importabschöpfungen betrifft, ist die praktische Umsetzung von solchen Maßnahmen nicht einfach. Aber ich erwähne, dass die Briten eine Zuckersteuer überlegen, dass die Dänen auch eine Fettsteuer auf nationaler Ebene diskutiert haben und dass es da und dort nationale Maßnahmen gibt, die trotz Europäischer Union auch aus bestimmten Vorsorgeprinzipien heraus offensiv und innovativ umgesetzt werden.
Warum soll Österreich nicht auch in diesem Bereich innovativ voranschreiten? Ob das jetzt wirklich über diese Palmölsteuer geschieht, das kann man ja diskutieren. Aber es geht in die Richtung, dass wir Abgaben auf klimazerstörende Produktionsweisen brauchen, die weltweit inzwischen ja wahrgenommen werden. Es ist nicht so, dass das nur deshalb ein Thema ist, weil es sozusagen die persönliche Leidenschaft des Kollegen Steinbichler ist. Nein, das ist ein globales Thema, es wurde zum Beispiel auch im Som-
mer in der „Zeit“ thematisiert, in einem deutschen Medium, das Sie sicher kennen, wobei ganz klar die Zahlen auf den Tisch gekommen sind:
42 Prozent des Palmöl-Rohstoffs werden in Deutschland im Agrotreibstoff eingesetzt. Europaweit sind es nach Analysen der Europäischen Union etwa 46 Prozent, fast die Hälfte des Palmöls geht inzwischen in Agrotreibstoffe, etwa 33 Prozent in Lebensmittel, hauptsächlich in Margarine, und etwa 17 Prozent in industrielle Verfahren, in Reinigungsmittel, Putzmittel, bis hin zu Kosmetika.
Also man sieht, es geht auch nicht darum – und das möchte ich schon sagen –, hundertprozentig das Palmfett sozusagen aus dem Markt zu drängen, das kann es auch nicht sein und wird es nicht sein. Aber wir sollten uns des Risikos bewusst sein, dass viele dieser Produkte inzwischen auf Basis dieser Produktionsmethoden hochkontaminiert mit Pestiziden sind und damit auch Gesundheitsgefahren bergen können. Wir haben keinen Einblick, wie diese Produktionen vonstattengehen.
Ein Film hat das wirklich auf den Punkt gebracht: Eine wesentliche Sequenz des Films „Landraub“ beschäftigt sich explizit mit Palmfett und Palmölplantagen, und Sie hören dort die Investoren im O-Ton darüber reden, wie toll und profitabel das sei. Und Sie sehen, wie leidvoll das Leben der Kleinbäuerinnen und -bauern in diesen Regenwäldern am Rande dieser Plantagen ist. Wenn Sie das einmal sehen, dann können Sie nicht mit ruhigem Gewissen sagen: Palmfett ist uns wurscht! Nein, das ist eine ethische Frage, und das ist auch eine Frage von globaler Verantwortung und von fairem Handel, meine Damen und Herren. (Beifall bei Grünen und Team Stronach.)
Wenn jetzt die österreichische Situation beleuchtet wird – und wir sagen immer, wir sind ja so viel besser –, Herr Bundesminister, dann bitte ich Sie schon: Bleiben Sie bei den Fakten! Sie haben dem Kollegen Steinbichler geantwortet, in Österreich verwenden wir kein Palmöl in den Agrotreibstoffen. – Haben Sie gesagt, ich habe gut aufgepasst. (Bundesminister Rupprechter: In der Produktion!) – In der Produktion? – Richtig. Sie haben das jetzt korrigiert: in der Produktion. Tatsächlich stimmt das: in der Produktion. Jene Betriebe, die bei uns Agrotreibstoffe produzieren, machen das aus Altfetten, aus Raps, aus anderen Biorohstoffen. Aber wir importieren 636 224 Tonnen Biokraftstoffe, und darunter sind auch wasserstoffgehärtete pflanzliche Öle. Und unter diesen Ölen – Sie können es selber nachlesen in Ihrem Bericht, Biokraftstoffbericht 2016 – befindet sich selbstverständlich auch Palmöl. Sehen Sie: Das wäre richtig gewesen, wenn Sie das dem Kollegen Steinbichler auch geantwortet hätten. Das erwarten wir von einem Minister! (Beifall bei Grünen und Team Stronach.)
Wenn hier Fragen von Abgeordneten gestellt werden, bitte umfassend beantworten, wie die Fakten tatsächlich sind! Wir haben auch Palmöl im Kraftstoff. Vielleicht ist der Anteil geringer als in Deutschland – das kann man dann dazusagen –, wir produzieren es nicht, aber wir verwenden es, meine Damen und Herren, und das ist die Geschichte. Wenn ein Rohstoff wie Palmfett global gehandelt wird, wird es immer unheimlich schwierig sein, alles zu zertifizieren, alles zu kontrollieren, und da ist es besser, wieder auf regionale Kreisläufe zu setzen, in Europa verstärkt auf eine Vernetzung der europäischen Produktionsräume zu setzen, viel stärker diese Kreisläufe zu sehen.
Ein Wort zu diesem internationalen Handelsabkommen: Das ist ja alles nur mehr zynisch, Kolleginnen und Kollegen. Da geht es ja schon lange nicht mehr um die Bevölkerung, um Arbeitsplätze bei uns – das wird vorgeschoben. In Wirklichkeit geht es dabei um Interessen von großen Playern, von Konzernchefs. Wir sehen es jetzt in den USA. Wer wird denn dort heute Politiker? – Alle kommen aus den Stäben der Industrie und der Finanzwirtschaft. Das sind die Leute, die anschaffen, ob sie jetzt vorne in der ersten Reihe stehen oder in der zweiten oder in der dritten Reihe. (Abg. Lugar: … die Raiffeisen!)
Meine Damen und Herren, das ist das Problem. Da brauchen wir mehr Demokratie, mehr Kritikfähigkeit und einen Minister, der uns auf Punkt und Beistrich klare und ausführliche Antworten gibt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Steinbichler. – Abg. Rädler: Ein Wort zu Pilz wäre vielleicht möglich gewesen!)
16.14
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.
16.14
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister Rupprechter! Ich möchte das Thema ein bisschen unterteilen: in das über das Lebensmittel Palmöl und das über den Energiespender. Wir haben ja allerhand gehört. Auch jetzt kamen wieder neue Steuern dazu, es kam auch eine klassische Kapitalismuskritik dazu. Beim Leo steht ja der Mensch im Mittelpunkt. Ich will seine Kuh in den Mittelpunkt stellen. Also stellen wir seine Kuh in den Mittelpunkt. Das war ja so berührend, als du das Bild von deiner Kuh hergezeigt hast. Vielleicht heißt sie Resi, Milka – oder irgendwie so ähnlich wird sie schon heißen. (Abg. Steinbichler: Das ist die Liesl!)
Wenn wir diese Kuh in den Mittelpunkt stellen, und deine OTS mit dem Argument, es braucht ein neues Wirtschaftswunder, und auch 31 Millionen neue Milchkühe – dann werden wir uns, glaube ich, vorstellen können, dass da unten im Volksgarten ein Zaun gebaut wird, denn sonst beißen sie die Rosenstöcke weg. Es kann ja sein, dass sie hungrig sind. Sie brauchen ja auch etwas zum Fressen. Deine Kuh braucht ein bisschen etwas zum Fressen – oder zum Essen vielleicht, weil es ja für die Veganer essen heißt.
Stellen wir uns einmal vor, wie viele Tonnen Methangas das bedeutet! Ist das umweltschonend? Ist das Futter, das das Viecherl, die Milka, die Resi oder der Enzian braucht, auch umweltschonend? Wir brauchen – und du wirst es gleich erraten – dann Soja. Woher kommt das Soja? (Abg. Steinbichler: Na, was braucht die Kuh?!) Soja zum Futtern oder … – ich weiß ja nicht. Ich bin ja kein Landwirt.
Zu dem „Frisch gekocht“-Duo Pirklhuber-Steinbichler, die da jetzt auch davon reden, dass man dann kein Palmöl mehr in der Küche braucht: Als kleiner Wirt frage ich euch – ihr zwei werdet vielleicht die neuen „Frisch gekocht“-Köche –: Wie frittiert man dann? Mit Butter? Geht das? (Zwischenrufe der Abgeordneten Steinbichler und Lugar.) Geht das? – Also ich glaube, dass du hier auch insofern jemanden voll auf die falsche Fährte führst. Es ist ja durchaus interessant, was wir mit Nikolaus-Alm-Öl alles machen können. Mit dem Alm-Öl-Programm wird wirklich einiges bewegt und wird auch wirklich Wichtiges gemacht. Insofern ist es völlig illusorisch und dementsprechend auch eine völlig falsche Fährte. (Abg. Lugar: Palmöl bringt die Zivilisation, oder was?)
Aber in einer Sache gebe ich dem Kollegen Steinbichler schon recht: Was den Agrodiesel betrifft, was die Biospritmasse betrifft, ist es schon auch bedenklich, was da gefördert wird, und vor allem, was mit Kulturpflanzen gemacht wird, da gebe ich dir schon recht. Nur: Eine Alternative aufzuzeigen, das wäre auch schön. Es gibt ja Förderprogramme von Biosprit und allem Möglichem, wo man nicht einfach wieder irgendetwas fördert und ein sinnloses Projekt dabei herauskommt.
Warum haben wir zum Beispiel in Österreich – und da spreche ich auch den Umweltminister an – die Entwicklung Richtung Power-to-Gas verschlafen? Warum hat das Ihr Parteichef, der Vizekanzler, der Wirtschaftsminister, in seiner Energiestrategie verschlafen? Sprecht ihr nicht miteinander? Oder ist hier etwas anderes am Laufen? Es gibt nämlich schon alternative Stromversorgungsquellen. Es gibt Solar-, Windenergie – es gibt alles. Nur: Während die Deutschen eine vernünftige Strategie haben – wie wird die Energie gepuffert, wie werden die Energiequellen gefördert, was passiert mit dem überschüssigen Gas? – und auch entsprechende Anlagen installieren, fehlt das in Österreich
gänzlich. In Deutschland ist es besonders in dieser Hinsicht Power-to-Gas. (Zwischenruf der Abg. Winzig.) – Ich erkläre dir später gerne, was das heißt. Ihr befasst euch nicht mit Energiepolitik, also insofern sind die Einwürfe einfach genauso schädlich – bitte!
Zum Beispiel gibt es die Wind-to-Hydrogen-Anlage, einen Testbetrieb bei der OMV. Ja, etwas wird gemacht, aber viel zu wenig. In Deutschland wird das massiv gefördert. Das wäre etwas, wo man von der Agrodieselgeschichte wegkäme.
Nicht nur einfach schreien, die Kapitalisten seien schuld, das sei alles Kapital! Ein iPhone hast du in der Hand? Und der Leo Steinbichler hat Palmöl auf seinen Schuhen drauf. (Abg. Brunner: … OMV …!) Alle tragen ihren Teil dazu bei. Und ihr sagt immer, der Kapitalismus sei schuld.
Weihnachten kommt, die Geschenke kommen – alle sind wir im gleichen Boot. Darum sollten wir einiges ändern. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)
16.19
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte.
16.19
Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Ich komme von den eher zynischen, süffisanten Worten zurück zu Fakten und zur Realität. Denn: Auch die NEOS werden irgendwann mitbekommen, dass wir alle dieselbe Luft riechen und dass das nicht alles nur lustig ist.
Wir haben heute in der Diskussion zu Palmöl schon sehr, sehr viele Fakten gehört. Ich habe im Fundus nachgeschaut, ich habe hier ein Heft; von wem, das ist eigentlich nicht ganz ausschlaggebend – ausschlaggebend ist vielmehr, es ist aus dem Jahr 2010, also von Anfang 2010. Wir haben jetzt bald 2017, das heißt, das ist alles nicht neu, wir wissen das alles. Genau da sind alle Punkte ganz genau beschrieben, die Fotos von den Orang-Utans, von den Arbeitern, die möchte ich Ihnen hier an dieser Stelle wirklich ersparen, und das ist sicher nicht die erste Ausgabe, in der über das Thema Palmöl geschrieben wird. Ich frage mich nur: Was hat die Politik seither gemacht? – Ganz das Gegenteil: Man macht weiter, als hätten wir alle im Kofferraum einen zweiten Planeten. (Beifall beim Team Stronach.)
Palmöl im Biodiesel: Schauen wir uns die Zahlen an! Ich erinnere noch einmal an den Bericht. Nicht, dass wir zumindest den Anteil gleich gehalten hätten, nein, wir haben hier die Beimengung von Palmöl in Biodiesel EU-weit seit 2010 versiebenfacht. Jetzt frage ich mich: Ist das noch normal? Was muss denn noch alles passieren? Ich möchte jetzt die ganzen vielen Fakten nicht noch einmal zusammentragen.
Was mich als Mutter wirklich schockiert, ist – wir haben das Gesundheitsthema angesprochen –, wo denn das meiste Palmöl drinnen ist, nämlich in den Süßigkeiten. Wer ist, abgesehen davon, dass ich sie sehr gerne esse, denn die Zielgruppe von Süßigkeiten? – Die Kinder; und die haben natürlich eine besondere Gefährdung aufgrund ihrer Entwicklung und aufgrund des Körpergewichts. Ist das die Verantwortung, die, nicht nur in Österreich, sondern auch EU-weit, die Politik jahrelang hinwegschleppt?
Ich möchte an dieser Stelle Leo wirklich recht herzlich danken. Es ist nämlich ein Thema, das jeden von uns betrifft, egal, in welcher Fraktion er ist, und egal, in welchem Land er ist. Wir reden von Klimaschutz, wir beschließen Gesetze, die ein bisschen in eine bestimmte Richtung gehen, aber davor, was da tagtäglich passiert, verschließen wir die Augen, weil es ja nur Palmöl ist. Also ich muss hier wirklich den Finger in die Wunde legen und sagen: So darf Zeit nicht vergehen! Es ist wirklich Zeit, hier zu handeln! (Beifall beim Team Stronach.)
Wir wissen, Palmöl ist das billigste Öl der Welt, aber gleichzeitig wissen wir bei näherer Betrachtung auch, es ist das teuerste Öl der Welt, denn es geht um unser Klima, es geht um unsere Luft, es geht um arbeitende Menschen und es geht um unsere Gesundheit. Es ist also wirklich an der Zeit, dass wir hier aktiv werden! – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Pirklhuber.)
16.23
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. – Bitte.
16.24
Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Ich möchte Kollegen Steinbichler danken, das ist wirklich eine sehr gute und wichtige Debatte, die wir heute führen. Gleichzeitig möchte ich zurückweisen, was Kollege Pirklhuber dem Minister vorgeworfen hat. Er hat wirklich sehr gut und sehr sachlich geantwortet, eine klare Strategie vertreten.
Ich habe selbst ausprobiert, ohne Palmöl in der Früh auszukommen. Das geht kaum. Also Palmöl ist in Zahnpasta, im Müsli, im Brot, in Nutella drinnen – das wurde schon gesagt –, fast überall ist Palmöl drinnen. Auch dürfte man sich gar nicht mit Seife waschen oder die Wäsche waschen, weil da auch Tenside und Palmöl drinnen sind. Also kommt man gar nicht daran vorbei.
Was in Indonesien, in Malaysia passiert, ist natürlich wirklich ein Wahnsinn, denn dort werden, wie schon gesagt wurde, die Wälder, die Urwälder abgeholzt, und zwar jeden Tag in der Größe von 300 Fußballfeldern, damit Palmölplantagen angesetzt werden können. Das hat einerseits einen sehr hohen CO2-Ausstoß zur Folge, dadurch ist Indonesien mit 8 Prozent am weltweiten CO2-Ausstoß schuld und auf Platz drei hinter den USA und China weltweit.
Nur, meine Damen und Herren: Palmöl ist ein gutes Produkt, denn was ist die Alternative? – Sojaanbau, Sonnenblumenkerne, das kostet alles viel mehr Fläche und ist keine wirklich gute und nachhaltige Alternative. Auch das, was vorgeschlagen wurde, nämlich dass man Palmöl ausschließlich durch Butter ersetzen sollte, wird nicht funktionieren, da auch die Nahrungsmittel der Kühe und der Ausstoß an Methangas enorme wäre – und das wäre alles andere als nachhaltig.
Was können wir tun? – Wir können Bewusstsein schaffen – tatsächlich ist auch diese Debatte hier wichtig –, sodass der Konsument auch schaut, ob Palmöl auf dem Produkt draufsteht – das muss laut einer EU-Richtlinie draufstehen –, und man weniger Fertigprodukte kauft und selbst einmal kocht. Das ist auch etwas ganz Wichtiges, was in der Weihnachtszeit vielleicht auch allen im doppelten Sinne guttut.
Was auch wichtig ist, ist, dass wir Kleinbauern in Indonesien fördern, die auf Land bauen, das nicht gerodet werden muss, also dass wir wirklich diese fördern und auch ausbilden. Wir müssen auch Marken wie Fair-Trade-Palmöl entsprechend fördern und propagieren, damit unter menschlichen Bedingungen rodungsfreies produziertes Palmöl vermehrt gekauft wird. Das entspricht auch der Menschenwürde, wie sie in der Verfassung verankert gehört. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Lugar.)
16.28
Präsidentin Doris Bures: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.
16.28
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich bedanke mich auch für die heutige Debatte. Ich finde, es ist eine sehr wichtige Debatte, weil sie sehr viel-
fältige Probleme und auch den Konnex, der zwischen vielen Problemen und Herausforderungen besteht, aufzeigt.
Die Produktion von Palmöl ist ein riesiges Umweltproblem. Wir haben schon gehört, es ist ein Problem für den Tierschutz, für die Artenwelt und vor allem für das Klima. Was auch schon angesprochen wurde, ist, sie trägt zu sehr vielen Menschenrechtsverletzungen bei, Stichwort Landraub. Im Rahmen der Klimakonferenzen habe ich sehr viele Menschen getroffen, die von Landraub betroffen waren, die von der Vertreibung aus ihren Regionen betroffen waren, deren Landwirtschaften zerstört wurden, weil ihr Land von Konzernen einfach in Anspruch genommen und Regenwald abgeholzt wurde, und die damit quasi nicht mehr zu Hause produzieren und von ihrer Landwirtschaft leben konnten. Das ist auch ein sehr, sehr wichtiges Thema in den internationalen Klimaverhandlungen. Meiner Meinung nach war dieser Klimavertrag daher nicht nur historisch wichtig, was den Klimaschutz betrifft, sondern er ist auch ein ganz wichtiger Fortschritt und ein wichtiger Beitrag, was die Menschenrechte auf unserem Planeten betrifft. (Beifall bei Grünen und Team Stronach.)
Ich habe spannend gefunden, was Herr Kollege Steinbichler angesprochen hat. Wir Grünen sagen ja immer, dass unser Handeln hier, also so wie wir hier produzieren und wirtschaften, auch anderswo Konsequenzen hat und dass wir uns nicht wundern müssen, wenn das zurückkommt. Wenn wir die Möglichkeiten, dass andere Menschen anderswo auf der Erde leben können, zerstören, brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn diese Menschen irgendwann zu uns kommen müssen. Es ist daher unsere Aufgabe, nicht nur diesen Menschen zu helfen, sondern auch bei uns alles zu tun, um eine verträgliche Lebensweise und Wirtschaftsweise zu ermöglichen, denn derzeit haben wir das nicht.
Ich habe schon festgestellt, dass wir in der Analyse des Problems gar nicht weit auseinanderliegen. Die Frage ist aber, was wir tun können. Natürlich ist eine Möglichkeit, die jede und jeder von uns hat, dass man darauf schaut, was man einkauft. Da möchte ich auch an alle appellieren: Schauen Sie darauf, welche Produkte Sie einkaufen, und überlegen Sie, welche Konsequenzen diese Produkte auch bei anderen Menschen, in anderen Gegenden auslösen!
Es ist aber unsere Aufgabe als Politikerinnen und Politikern, Konsumentinnen und Konsumenten dabei zu helfen, nachhaltig einkaufen zu können, indem wir einfach klare Regeln festlegen. Das bedeutet Transparenz bei Gütesiegeln, bei der Kennzeichnung von Produkten. Das bedeutet aber auch klare Regeln in unserem Wirtschaftssystem und für den Handel, den es gibt. Da bin ich bei Kollegin Bayr, wir müssen uns überlegen, welche Konsequenzen Handelsabkommen auch anderswo haben können.
Ich glaube, niemand akzeptiert es in Österreich, wenn ein großer Bauer einem kleinen Bauern einfach seinen Acker wegnimmt und dann sagt: Der gehört mir, und da baue ich an! – Global funktioniert das aber so und wird das so gemacht. (Zwischenruf des Abg. Feichtinger.) Es ist unsere Aufgabe, da für klare Regelungen zu sorgen.
Ganz wichtig wird die Ausgestaltung des neuen Klimavertrages sein. Da kann Österreich sehr wohl einen Beitrag leisten. Der Schutz der Regenwälder ist nämlich ein explizites Ziel im Klimavertrag. Bei den Regelungen, was da angerechnet wird und was nicht und ob es Schlupflöcher gibt oder nicht, spielt auch Österreich eine Rolle. Das fordere ich auch von Ihnen ein, Herr Minister, dass Österreich da klar Position bezieht.
Wir müssen schauen, dass der Regenwald auch einen Wert bekommt und dass wir Menschen vor Ort unterstützen, ihren Regenwald zu erhalten, weil wir alle diesen Regenwald brauchen. Ohne den Regenwald wird sich das mit dem Klimaschutz nicht ausgehen. Der Regenwald ist nicht nur für die Menschen vor Ort wichtig, sondern er ist für uns alle wichtig; und da müssen wir diese Länder auch entsprechend unterstützen. (Beifall bei Grünen und Team Stronach sowie der Abg. Bayr.)
Natürlich müssen wir auch unser Hausaufgaben machen, denn wenn wir sagen, es muss eine nachhaltige Wirtschaftsweise geben, dann gilt das auch für uns. Unser Wirtschaftssystem ist nicht nachhaltig. Würde jeder Mensch auf der Erde so leben wie wir hier in Österreich, bräuchten wir drei Planeten. Das geht sich nicht aus. Daher stehen wir nach wie vor vor dem größten Umbau unseres Wirtschafts- und Energiesystems, den es je gegeben hat.
Ich fasse es immer noch nicht, dass die österreichische Bundesregierung ein Jahr nach Inkrafttreten des Klimavertrages keine einzige Maßnahme setzen konnte. (Bundesminister Rupprechter: In Kraft getreten ist es am 4. November 2016!) – Nach Beschluss des Klimavertrages! Herr Minister, ich hoffe, Sie kennen den Klimavertrag (Bundesminister Rupprechter: „In Kraft getreten“ haben Sie gesagt!), er ist am 4. November in Kraft getreten! (Abg. Lugar: Nicht dazwischenreden, Herr Minister!) – Herr Minister, ich denke, Sie waren dabei, Sie kennen den Klimavertrag so wie jeder andere hier auch. Wohin die Reise geht, ist seit über einem Jahr bekannt. Wenn man nur ein bisschen schaut, was in der Welt abgeht, dann kann einem das schon viel länger bekannt sein. Von einem Umweltminister würde ich mir das eigentlich erwarten. Österreich verschläft diese Entwicklung total.
Wir Grüne haben heuer mehrere Angebote gemacht. Ich erwarte mir für das neue Jahr, dass wir hier die Ärmel hochkrempeln und in Österreich im Sinne des Beispiels für andere Nationen diesen Umbau angehen. Ich bin überzeugt, wenn wir es ordentlich angehen, dann profitieren wir auch davon. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Steinbichler.)
16.34
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Bernhard zu Wort. – Bitte.
16.35
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich habe die Debatte sehr aufmerksam verfolgt, und das Thema Palmöl – ich bin dankbar für das Thema und die Dringliche Anfrage von Leo Steinbichler – ist ein ernstes; ich habe aber schon das Gefühl, dass die Themen da extrem vermengt werden und dass man auf die vorweihnachtliche Tränendrüse drücken will. (Zwischenruf des Abg. Lugar.)
Schauen wir uns ein paar Dinge an, die jetzt auch von der grünen Fraktion gekommen sind! Überall wird kritisiert, was der Anbau von Ölpalmen tatsächlich in Bezug auf die Flächennutzung bedeutet. Einer meiner Vorredner hat das auch schon treffend ins Feld geführt: Was ist die Alternative beim derzeitigen Treibstoffverbrauch? – Die Alternativen wären Raps, Sonnenblumen, also andere Pflanzen, die alle noch bedeutend mehr Fläche verbrauchen würden, als sie die Palmen benötigen. (Abg. Brunner: … dass wir vom derzeitigen wegkommen, das ist keine Lösung?!)
Der zweite Punkt, den Sie ins Feld führen, nämlich die allgemeine Kapitalismuskritik und der Bezug auf Freihandelsabkommen, hat überhaupt nichts mit dem Thema Palmöl zu tun. (Beifall des Abg. Loacker.) Palmöl ist in keinem relevanten Ausmaß Teil von TTIP und CETA. Da ging es um Milchprodukte, da ging es um Fleischprodukte. Es ging nicht um Palmöl. (Widerspruch bei den Grünen.)
Ich möchte jetzt aber zum Wesentlichen kommen: Was nämlich auch auffallend ist, ist, dass es kaum Lösungsvorschläge gibt. Sie kommen hier heraus und erzählen uns – was ja auch zutreffend ist –, wir brauchen nicht eine Erde, wenn alle gleich leben wollen wie wir, dann brauchen wir eigentlich drei Planeten, um existieren zu können. (Zwischenrufe des Abg. Peter Wurm.) Sie erklären, es ist Zeit, dass der Zug an Fahrt aufnimmt – es werden tatsächlich internationale Vereinbarungen nicht umgesetzt –, aber
Sie haben keine Lösungsvorschläge gebracht. Sie haben gesagt, es gibt grüne Gesprächsangebote. Ich darf darauf hinweisen, dass wir NEOS die Gesprächsangebote annehmen wollten und dann nicht eingeladen waren. Also die Gesprächsangebote sind sehr eingeschränkt.
Ich würde gerne zur Versachlichung der Diskussion ein paar Punkte beitragen. Das eine ist die Frage, wo in der Europäischen Union das Hauptproblem liegt. Knapp unter 50 Prozent werden als Zusatz bei Treibstoffen verwendet. Die Importmenge hat sich seit 2010 aufgrund dieses Umstandes versiebenfacht. Die Europäische Kommission hat das Problem an sich zwar erkannt und durch eine Erneuerung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie auch gegengesteuert, allerdings relativ zahnlos, denn wir haben derzeit einen Anteil von 4,9 Prozent als Zusatz bei den Treibstoffen. Es ist vorgesehen, dass er bis 2021 maximal 7 Prozent ausmachen darf. (Abg. Pirklhuber: 3,8!) – Bis 2030 soll es runter auf 3,8 Prozent gehen. Das heißt, die Europäische Kommission hat da nicht die Reißleine gezogen, die notwendig wäre.
Der zweite Punkt ist die Frage der Kennzeichnung, also bei den verarbeiteten Lebensmitteln; die findet ja schon statt. Ich weiß, wenn ich mir irgendwo einen Sandwich oder einen Riegel kaufe, dann steht auf der Verpackung, ob Palmöl drinnen ist oder nicht. Ich habe das Problem, dass ich halt kaum Produkte finde, in denen es nicht drinnen ist. Auch da ist aber die Frage, was die Lösung ist. Ich habe gehört: neue Steuern, neue Zölle, ein Verbot. Was erreicht man damit aber? (Abg. Pirklhuber: Wettbewerbsgleichheit für … Produkte!) – Mit den neuen Steuern schränken wir dann wiederum den Handel zwischen Nationen ein. Wir haben auch da das Thema, dass wir am Ende des Tages die Kosten auf den Konsumenten, die Konsumentin übertragen, aber nicht wirklich den Import einschränken. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.) Es gibt ausreichend Beispiele dafür, dass diese Zölle und Steuern nicht funktionieren, weil nämlich die Palme einen so viel höheren Ertrag als jede Sonnenblume und jeder Raps hat, dass der Zoll gar nicht hoch genug sein könnte, damit Sie da einen Effekt haben.
Ich möchte jetzt aber noch zwei Punkte, da ich gerade etwas mehr Redezeit habe, ins Feld führen, was wir in Österreich tatsächlich machen könnten. Wenn wir auf der einen Seite wissen, dass das Hauptthema der Individualverkehr ist, dann geht es um die Frage: Wie kann man vom Individualverkehr, vom klassischen Treibstoffthema wegkommen? Da kann man – selten, aber doch – die Regierung ein bisschen verteidigen. Es geht um das Thema Elektromobilität auf der einen Seite und Power-to-Gas – das mein Kollege Schellhorn vorhin bereits angesprochen hat – auf der anderen Seite. Nur so können wir es lösen. Da sind zwar nicht ausreichend Maßnahmen getroffen worden, aber zumindest wurden die ersten Schritte gesetzt.
Ein anderer Punkt – und das ist aber noch ein Vollversagen, und darüber, Herr Minister Rupprechter, haben wir schon öfter gesprochen – ist die Frage der ökologischen Steuerreform oder einer ökosozialen Steuerreform. Da gibt es Vorschläge – und da sind im Übrigen nicht die marktliberalsten Stakeholder dabei, nämlich Greenpeace, Global 2000 und ein Verband deutscher Ökonomen –, die bei einer ökosozialen Steuerreform unter anderem den Effekt von 17 400 neuen Arbeitsplätzen, 5 Milliarden € für eine aufkommensneutrale Steuerreform, 2 Milliarden € Entlastung der Lohnkosten beim FLAF – die könnten wir übrigens gut gebrauchen, denn die hat die Regierung schon ausgegeben, ohne dass sie die Steuerreform entsprechend umgesetzt hätte – und 3,6 Millionen Tonnen weniger an CO2-Emission sehen. Übrigens wären 74 Prozent der Bevölkerung für eine solche ökosoziale Steuerreform.
Es gibt extrem viele Maßnahmen, die wir in Österreich setzen können. Die Debatte, die Sie führen, die immer über die Ebene der Moral und über das Leid der Menschen kommt – das tatsächlich schwer zu ertragen ist! –, führt aber nicht zu einer Lösung im
Inland, und genau diese Lösungsvorschläge haben Sie heute wieder nicht gebracht. (Beifall bei den NEOS.)
16.40
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.
16.40
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ein interessantes Thema haben wir heute. Ich würde gerne mit einem Zitat anfangen, Kollege Höfinger von der ÖVP hat vorhin gesagt: Palmöl, denn: „Die Welt hat Hunger.“ – Das heißt, die ÖVP glaubt, das Palmöl wäre dazu da, den Hunger in der Welt zu stillen. Wenn das stimmen würde, müsste ja das meiste Palmöl in die Dritte Welt exportiert werden; das ist aber nicht der Fall, das meiste Palmöl geht in die Erste Welt, und es kommt auch nach Österreich! (Ruf bei der ÖVP: Falsche Statistik!)
Die Frage ist, was dieses schöne Palmöl in Österreich macht und wofür wir das brauchen. Ich habe ein schönes Beispiel mitgebracht, Leo Steinbichler hat es auch schon einmal hergezeigt. (Der Redner hält eine Packung mit der Aufschrift „PHASE“ in die Höhe.) Da steht drauf „wie Butter“, und da liest man dann – ich lese es Ihnen gerne vor –, dass da alle möglichen schönen Dinge drin sind, nämlich: pflanzliche Öle, Palmöl, was sonst, Trinkwasser, dann Emulgatoren, damit dieses Trinkwasser auch drinnen bleibt in diesem Ziegel – das kann ich gar nicht aussprechen, was da alles für Emulgatoren drinnen sind –, dann sind sonstige Zusatzstoffe und natürlich Butteraroma enthalten. Wozu dieser Stunt? Wozu macht man etwas, das so aussieht wie Butter, das so viel wiegt wie Butter und so schmeckt wie Butter, das sich so anfühlt wie Butter, aber keine Butter ist? Wofür macht man das?
Jetzt werden viele sagen, das mache die Dinge billiger. – Nein, das kostet auch gleich viel wie Butter! Wissen Sie, wo der Unterschied zur Butter liegt? – Dass bei diesem Produkt der Hersteller, in diesem Fall Unilever, 30 Cent mehr verdient, das ist der Unterschied! (Abg. Pirklhuber: So ist es!) Das ist der Grund dafür, dass man da Palmöl verwendet, dass man alle möglichen Stabilisatoren und alle möglichen sonstigen Stoffe – die sicherlich nicht gesund sind – und ein Butteraroma verwendet: nur deshalb, um einen größeren Gewinn zu erzielen!
Jetzt sind wir genau beim Punkt: Es geht uns nicht darum, das Palmöl zu verbannen und überall hinauszuschmeißen, sondern es geht uns darum, das Palmöl überall dort zu verbannen, wo es absolut keinen Sinn macht! Wenn ich etwas kaufe, das so viel kostet wie Butter und so schmeckt wie Butter, dann kaufe ich mir gleich Butter. Wir bleiben auf unserem Butterberg sitzen, wir ruinieren unsere Landwirtschaft, unsere Bauern, wir schwächen die heimische Wirtschaft und natürlich auch die Kaufkraft in Österreich – denn diese Wertschöpfung bleibt nicht in Österreich, sondern die geschieht in Indonesien oder sonst wo, genau das ist der Punkt.
Die Politik macht den Palmölimporteuren, in diesem Fall Unilever, die Mauer, damit die 30 Cent pro Ziegel mehr Gewinn machen, und opfert dafür die heimische Wirtschaft. Vom globalen Klima spreche ich da noch gar nicht, von den Bauern vor Ort, die tatsächlich geknechtet werden, spreche ich auch nicht. Ich spreche nur von den Auswirkungen in Österreich. Da verlieren wir die Wertschöpfung, da verlieren wir auch etwas, das Sie niemals in den Mund nehmen: nämlich die Versorgungssicherheit.
Mit jedem österreichischen Bauern, der stirbt, vergrößern wir das Problem, dass wir im Fall einer Krise diese Bauern im wahrsten Sinne des Wortes wie einen Bissen Brot brauchen. (Beifall beim Team Stronach.) Die sind dann einfach nicht mehr da – die sind dann tot, weil Sie zugelassen haben, dass man etwas tut, was totaler Schwachsinn ist, nämlich, etwas herzustellen, das wie Butter schmeckt, wie Butter aussieht, aber keine
Butter ist. Auf der anderen Seite werden die Butterberge vernichtet und die Bauern damit in den Konkurs getrieben. Das ist das Problem.
Dieses Problem gibt es auch in anderen Bereichen, etwa beim Speiseeis. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.) Beim Speiseeis ist in den letzten Jahren etwas geschehen, das der Konsument gar nicht gemerkt hat. Die Konsumenten gehen davon aus, dass im Speiseeis die schöne Sahne drin ist, die Milch, wie sich das so gehört. Ich mache selbst zu Hause Eis, seitdem weiß ich, wie man das macht, und was alles da hineingehört. Mittlerweile – und das hat vor etwa fünf, sechs Jahren in extremem Maß begonnen – wird das alles substituiert, Sie erraten es: durch Palmöl! Dass dadurch die Herzinfarktgefahr steigt, dass dadurch Diabetes steigt, ist alles nachgewiesen, dass dadurch die Zivilisationskrankheiten steigen, ist eine andere Frage. Das Eis wird auch nicht billiger dadurch, wie Sie an den Preisen der letzten fünf Jahre sehen. Geändert hat sich, dass die Produzenten wieder mehr Gewinne machen. Da machen Sie wieder die Mauer. – Das ist das Problem, das wir haben.
Wir haben eine Politik, die einfach aufgegeben hat – die hat aufgegeben und macht nicht das, wozu der Konsument ja gar nicht in der Lage ist. Der Konsument merkt das ja gar nicht. Glauben Sie, dass eine alleinerziehende Mutter, wenn sie einkauft, all diese E-Nummern, all diese Zutaten studieren und dann auch noch bei fünf, sechs Produkten gegeneinander abwägen kann? – Diese Zeit hat sie nicht. Das heißt, die alleinerziehende Mutter oder auch der alleinerziehende Vater verlassen sich auf uns, die Politik, dass wir die richtigen Entscheidungen treffen – das tun wir aber nicht.
Da gibt es ein gutes Beispiel, weil ja viele sagen, der Konsument sei mündig: Wenn Sie einen Frosch in 100 Grad heißes, also kochendes Wasser werfen, dann springt er sofort heraus, das ist ein schlauer Frosch. Wenn Sie diesen Frosch aber in kaltes Wasser legen, dann dieses kalte Wasser auf den Herd stellen und es langsam auf 100 Grad erhitzen, wissen Sie, was dann passiert? – Der Frosch bleibt im Wasser, bis er tot ist! Bitte nicht ausprobieren – die Kinder, die zusehen: Bitte nicht ausprobieren! (Ruf bei der ÖVP: Das hat der Kollege Lugar schon gemacht!)
Genau das ist der Punkt! Genauso machen Sie es mit den Konsumenten: Die Politik zieht sich zurück, die Gewinninteressen der Konzerne kommen nach vorne. Dann wird einfach substituiert, der Konsument merkt das nicht, muss aber mit den Folgeerscheinungen leben. Das ist das Problem! Da brauchen wir eine Firewall, wir brauchen Politiker, die sich nicht nur um den Konsumenten kümmern – denn das wäre ja die oberste Aufgabe –, sondern auch um die heimische Wirtschaft, um die Landwirtschaft, um das globale Klima und um all die Begleiterscheinungen. (Beifall beim Team Stronach.)
Wenn wir das alles zusammenrechnen, ist Palmöl eben nicht mehr billig, wie meine Kollegin schon gesagt hat, sondern es ist unglaublich teuer, weil dann die Gemeinkosten zum Tragen kommen! Natürlich kann man Palmöl nicht komplett verbannen, das geht klarerweise nicht, aber man kann es dort verbannen, wo es keinen Sinn macht.
Ich bitte Sie deshalb: Werden Sie aktiv, setzen Sie sich für die heimische Wirtschaft ein, setzen Sie sich für die heimischen Bauern ein, und vor allem: Setzen Sie sich für die Gesundheit der heimischen Konsumenten ein! – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)
16.47
Präsidentin Doris Bures: Ein zweites Mal zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)
16.47
Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! (Der Redner stellt ein Bild vor sich auf
das Rednerpult, auf dem ein Orang-Utan mit seinem Baby vor einer gerodeten Urwaldlandschaft zu sehen ist.) Ich werde das Bild dann umdrehen, um es in Richtung weihnachtliche Stimmung zu bringen, aber ich möchte noch einmal auf den Ausgangspunkt der Diskussion zurückgehen.
Das sind diese fürchterlichen Bilder (auf das Bild vor sich auf dem Rednerpult weisend), die wir nicht sehen, die wir nicht erleben, aber ich möchte einen Zeitzeugen nennen, der 21 Jahre lang Safaris dort unten organisiert hat. Ich hatte die Ehre, mit ihm seinen 61. Geburtstag in Seewalchen zu feiern. Er hat gesagt, es sei fürchterlich, wenn man einmal diese Brandrodungen erlebt hat: 500 Kilometer weit nur Rauch, man kann nichts mehr sehen, man kann nicht mehr atmen. Was dort angestellt wird, das ist jetzt genug besprochen worden, meine ich. Ich bedanke mich ganz besonders bei den Kolleginnen und Kollegen, die die Thematik erkannt haben – manche haben sie noch nicht erkannt.
Nun zum weihnachtlichen Frieden: Da mich eine oberösterreichische Tageszeitung, die „OÖN“, „Palmöl-Leo“ getauft hat, taufen wir jetzt diese Kuh Palmöl-Liesl. (Der Redner dreht das vor ihm auf dem Rednerpult platzierte Bild um, auf der Rückseite ist eine Kuh zu sehen.) Ich werde später noch darauf zurückkommen, weil ich beim Kollegen Höfinger gemerkt habe, er kann mit der Kuh noch nichts anfangen.
Aber zuerst zu dir, Herr Minister Rupprechter, zu deiner Anfragebeantwortung, die so etwas von dürftig war: Da hat man richtig gemerkt, das Thema willst du meiden, das willst du umgehen, und du bist froh, wenn diese Dringliche vorbei ist! Nein, wir wollen uns nicht abschotten! Ich lasse mir nicht unterstellen, dass der Leo Steinbichler verlangt, Österreich solle sich abschotten. – Nein, wir wollen mit Qualitätsprodukten auf diesen Weltmarkt, wir wollen mit Qualitätsprodukten die heimischen Konsumenten versorgen. Wir wollen stolz darauf sein, dass wir solche Qualitätslebensmittel herstellen, aber nicht Substitute. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Lugar: Das ist der Punkt!)
Ich hatte beim Lesen deines Berichtes in der „Kronen Zeitung“ größte Bedenken, Herr Minister: Wir haben einen Exportturbo bei der Landwirtschaft, die Exporte „haben sich verzehnfacht!“ – Wie das geht, musst du uns einmal bei der Landwirtschaftsdiskussion erklären. Wenn täglich zehn Bauern aufhören, dann sind wir, meine ich, Kennzeichnungsweltmeister. Ich glaube, du sprichst von der Verpackung, aber nicht vom Inhalt. Bei den heutigen Kennzeichnungskünsten werden wir es auch noch schaffen, dass wir Palmölprodukte als österreichische Produkte exportieren – aus einem ganz gewissen Tal, in dem sogar Orangen wachsen, ich glaube, das Rauch-Tal ist das.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was machen wir noch alles? Was führen wir noch mit der Natur auf? Was führen wir noch mit den Menschen auf? Was machen wir noch alles? Kollege Höfinger, beziehungsweise zuerst vielleicht Herr Minister: Du sprichst von einem Agrarwunder, einem Exportwunder – am Bauernhof ist davon nichts angekommen! Wir haben Preise wie vor 40 Jahren! Vor 40 Jahren – beziehungsweise vor 42 Jahren, 1974 – wurden die Schweinsschnitzel um 59,90 Schilling in Aktion verschleudert, das sind umgerechnet 3,95 €, und 40 Jahre später haben wir einen Preis von 3,99 € im Interspar. Wo ist das Agrarwunder angekommen? – Bei manchen Spekulanten, die da das Big Business machen, wie Kollege Wöginger richtig sagt.
Jetzt bin ich bei dir, Kollege Höfinger: Du erklärst mir, dass die österreichische Produktion schlecht für den Standort ist, dass wir in Österreich dann zu viele Rinder haben – das ist ja überhaupt das Größte! (Abg. Höfinger: Da hast du nicht aufgepasst!) Hast du noch nicht durchschaut, was überhaupt los ist? Wir haben nicht einmal österreichisches Kalbfleisch, weil in den Bauernhöfen Milchaustauscher – die alten Bauern waren nicht dumm, die haben nicht Kälberglück und Kälberstolz gesagt, die haben Milchaustauscher gesagt! – gefüttert werden, in denen 18 Prozent Palmfett enthalten ist.
Österreich importiert 90 Prozent des Kalbfleisches aus Norddeutschland, aus Großmästereien, wo ausschließlich Milchaustauscher gefüttert wird – nur damit wir einmal wissen, wie weit sich diese Betrugsspirale dreht. Es muss uns allen klar sein: Da haben wir einen irrsinnigen Aufholbedarf. Da sind wir ganz, ganz weit weg von der Realität. Da sind wir bei der heilen Werbewirtschaft, aber das hat mit der Realität nichts zu tun, und dorthin, zur Realität, müssen wir. (Beifall beim Team Stronach.)
Herr Minister Rupprechter, ich will jetzt gar nicht den Biodiesel ansprechen, da kannst du dich an das Welthaus wenden, die haben mir noch ein Mail geschickt: „Palmöl: Raus aus dem Tank“. E10, der Biodiesel mit Palmöl, ist der falsche Weg. Die Realität ist also anders, als du sie dargestellt hast.
Ich möchte hier wirklich in aller Deutlichkeit darum bitten, Kolleginnen und Kollegen, dass wir diese Idee mit Steuern – mit Steuern, nicht mit neuen Belastungen für die Betriebe, neuen Belastungen für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und Bauern –, mit einer Palmölsteuer, wie Frankreich sie bereits hat, also EU-konform, ähnlich wie im Stahlbereich, umsetzen. Die EU hat es auch geschafft, einen Schutzzoll auf Stahl einzuführen. Ich bin überzeugt, wenn du sagst, dass die EU-Staaten nicht einmal ein Kontrollrecht beim zertifizierten Palmöl haben, dann versagt die EU ja leider auch in diesem Umweltbereich. Da muss ich bei Kollegin Brunner anknüpfen: Ich meine, da müssen wir den Klimaschutzvertrag einmal genauer lesen. Ich glaube, da haben wir ganz große Fehlpassagen drinnen (Zwischenruf der Abg. Brunner), da sind wir genauso weit weg von der Realität und von der Natur. Man sieht es: Seit 1997, Kyoto, haben wir Klimakonferenzen, und das Klima verschlechtert sich täglich, weil wir 1 000 Hektar Regenwald pro Stunde abholzen.
Wir bringen daher einen Entschließungsantrag ein: Ich denke, das ist einfach EU-konform und hat mit Steuergerechtigkeit zu tun. Führen wir auch in Österreich diese Palmölsteuer ein, damit wir in Hinblick auf Natur und Nachhaltigkeit Maßnahmen ergreifen können, von denen alle profitieren: das Klima, die Umwelt, die Gesundheit, die Arbeitsplätze und ganz besonders unsere wunderschöne Kulturlandschaft.
Herr Kollege Sepp Schellhorn, eines wollte ich dir zum Schluss sagen: diese Palmöl-Liesl (der Redner zeigt auf das Bild einer Kuh, das vor ihm auf dem Rednerpult platziert ist) pflegt einen Hektar Dauergrünland. Die braucht überhaupt kein Soja, denn wir füttern in Österreich gentechnikfrei, wir haben österreichweit gentechnikfreie Milch. Dauerwiese heißt Biodiversität, Dauerwiese heißt Pflanzenvielfalt, Dauerwiese heißt Trinkwasserschutz. Das ist regionale Qualität für uns alle. (Beifall beim Team Stronach.)
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Palmöl- und Palmfettsteuer“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der die Einführung einer Palmöl- und Palmfettsteuer vorsieht, wobei die Einnahmen für die heimische Landwirtschaft und den Schutz heimischer Konsumenten zweckzuwidmen sind.“
*****
Wir bitten um Unterstützung. (Beifall beim Team Stronach.)
16.54
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Steinbichler
Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Palmöl- und Palmfettsteuer“
eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage „Österreichische Produkte statt umwelt- und gesundheitsschädlichem Palmöl aus dem Regenwald“ der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen am 14.12.2016
Die Entwicklungen der Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft sind besorgniserregend und haben letztlich zu einer Vielzahl von Bauernhofschließungen geführt und weit über einhunderttausend Arbeitsplätze vernichtet. Neben den vielen bedauerlichen Einzelschicksalen ist ein erheblicher Schaden für den Wirtschaftsstandort Österreich entstanden. Gleichwohl reagiert die Bundesregierung lediglich mit bekannten Stehsätzen und kosmetischen Maßnahmen, wobei die Ursachenbekämpfung meist im Zuge von klientelpolitischen Streitigkeiten vergessen oder vorsätzlich unterlassen wird.
Die Indizienreihe für die Bedrohungslage ist vielfältig und offensichtlich, wobei beispielhaft die Einkommenssituation skizziert werden soll:
Vier Jahre hintereinander ging das Durchschnittseinkommen der landwirtschaftlichen Betriebe zurück und das in erheblichen Maße.
Jahr |
Durchschnittseinkommen in Euro pro Betrieb |
Veränderung gegenüber Vorjahr |
2012 |
27.348 |
-8% |
2013 |
25.698 |
-6% |
2014 |
23.370 |
-5% |
2015 |
19.478 |
-17% |
Trotzdem werden Unmengen an Lebensmitteln in einer Qualität importiert, die als Angriff auf die österreichischen Standards zu verstehen und regelmäßig als Betrug am Konsumenten einzustufen sind.
Insbesondere sind in diesem Gesamtzusammenhang Billigimporte von gesundheitsgefährdenden Fetten zu nennen. Zum flächendeckenden Einsatz kommt vor allem das Palmöl, um den in den letzten Jahren gestiegenen Verbrauch von Pflanzenölen zu befriedigen. Im Jahr 2013 wurden weltweit 58 Millionen Tonnen Palmöl produziert – damit ist es das am meisten produzierte Pflanzenöl. Es gibt kaum ein Produkt, das kein Palmöl enthält. Unklar ist allerdings, wie erheblich die gesundheitlichen Folgen vom Palmölkonsum sind. Bedenklich ist aber auch die Produktion von Palmöl, sie gilt als umweltschädigend bzw. nicht nachhaltig. Dabei ist hervorzuheben, dass in Österreich genug andere Pflanzenöle und tierische Fette aus eigener Produktion vorhanden sind und Palmöl unproblematisch ersetzt werden könnte.
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der die Einführung einer Palmöl- und Palmfettsteuer vorsieht, wobei die Einnahmen für die heimische Landwirtschaft und den Schutz heimischer Konsumenten zweckzuwidmen sind.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen damit zur Abstimmung über den Entschließungsantrag des Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Palmöl- und Palmfettsteuer“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Entschließungsantrag aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Präsidentin Doris Bures: Ich nehme nun die Verhandlungen über den 24. Punkt der Tagesordnung wieder auf.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Hauser. – Bitte.
16.55
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin Hammerschmid! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Von der Palmöldebatte geht es wieder zur Unterrichtsdebatte zurück, die wird ja jetzt fortgesetzt. Ich würde fast meinen, es geht von einer Baustelle zur anderen Baustelle, um das so zu formulieren. Damit sich auch die Zuseher auskennen: Die Debatte wurde zuvor unterbrochen.
Wir diskutieren jetzt über das Bildungsinvestitionsgesetz, über die Ganztagsschulen, und ich werde diesbezüglich den freiheitlichen Standpunkt dazu erläutern. Ich möchte allerdings vorausschicken, dass wir in Österreich Unmengen von Geld – das ist ein wirklicher Geldhaufen, allein 8,6 Milliarden € nur vom Bund – in das System Schule hineinstecken. Dazu noch neun Bundesländer, die Millionenbeträge in die Schule investieren, Gemeinden, Gemeindeverbände und zum Schluss auch noch die Eltern, die eine Unmenge Geld auch in die Nachhilfe investieren müssen. All das reicht jedoch nicht aus: Wir haben Ergebnisse, wir haben Bewertungsergebnisse, sogenannte PISA-Ergebnisse, die ein wirkliches Desaster darstellen.
Ich möchte ein bisschen detaillierter auf diese Ergebnisse eingehen. Im Vergleich zu 2012 haben wir alleine im Bereich der Naturwissenschaften 11 Punkte verloren. Wir liegen jetzt im OECD-Schnitt und erreichen den Platz 20 von 38 OECD-Staaten. Beim Lesen ein wirkliches Desaster: 485 Punkte – da liegen wir signifikant unter dem OECD-Durchschnitt von 493 Punkten. Mit 485 Punkten erreichen wir da nur mehr Platz 25 von 38 OECD-Staaten.
Geschätzte Damen und Herren! Erschreckend ist auch, dass die Kluft einerseits zwischen den Risikoschülern und den Spitzenschülern immer größer wird. Diese Risikoschüler sind vollkommen überfordert, können leider Gottes nicht sinnerfassend lesen, nicht schreiben, nicht rechnen. Ein Drittel unserer Schüler ist nahezu nicht in der Lage, sinnerfassend zu lesen. Das ist ein wirkliches Desaster! Und das, obwohl wir so viel Geld ins Bildungssystem stecken.
Einerseits wird also die Kluft zwischen den Bildungsschwachen, zwischen den Risikoschülern, und jenen, die Spitzenergebnisse erreichen, immer größer. Allein innerhalb der letzten zehn Jahre ist der Anteil der Spitzenschüler von 20 Prozent auf 16 Prozent zurückgegangen. OECD-weit liegt der Durchschnitt bei 15 Prozent. Was bedeuten diese Zahlen, geschätzte Damen und Herren? – Im Jahr 2006 hatten wir in etwa 18 000 Schüler, die Spitzenschüler waren und ausgezeichnete Leistungen in der Schule erbracht haben. Zehn Jahre später ist diese Zahl auf etwa 12 500 Schüler gesunken. Ich weiß schon, es gibt heute insgesamt etwas weniger Schüler, aber von 18 000 auf nur noch 12 500 Schüler, die Spitzenergebnisse erzielen – das ist wirklich schockierend.
Es gibt Länder, die da wesentlich besser abschneiden, allein in Slowenien gibt es zum Beispiel 18 Prozent Spitzenschüler, in Österreich 15 Prozent – da haben wir verloren. In Deutschland sind es 19 Prozent und in der Schweiz 22 Prozent Spitzenschüler. Noch einmal: Bei uns sind es nur noch 15 Prozent! Das ist wirklich eine Tragödie, vor allem, wenn man in Betracht zieht, dass wir so viel Geld ins Bildungssystem hineinstecken. Deutschland nimmt für die nächsten 10 Jahre 125 Millionen € in die Hand, um eben auch die Spitzenschüler zu unterstützen. Das ist notwendig. Wir können uns nicht nur auf die Risikoschüler konzentrieren, sondern müssen auch Geld für die Spitzenschüler in die Hand nehmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn wir auf den Beginn unserer heutigen Debatte zurückblenden, die Debatte über den Wirtschaftsstandort Österreich, über Technologisierung, Industrie 4.0, über die nächste Revolution: Geschätzte Freunde, wie wollen wir denn diese Revolution schaffen, wenn der Anteil unserer Spitzenschüler nur noch bei 15 Prozent liegt?
Geschätzte Frau Ministerin, ich habe noch eine weitere Frage, aber davor möchte ich den Standpunkt der Freiheitlichen Partei zur Ganztagsschule noch einmal erläutern: Jawohl, wir unterstützen die Idee einer freiwilligen Ganztagsschule – nicht einer Zwangstagsschule, sondern freiwillig! Es soll möglich sein, dass Schüler ein Nachmittagsangebot zum Lernen, für einen sozialen Kontakt auf qualitativ hohem Niveau et cetera nutzen können – auf freiwilliger Basis, keinesfalls zwangsweise! Keinesfalls darf es so sein, dass am Nachmittag unterrichtet wird, das heißt, dass aus diesem freiwilligen Zugang zur Ganztagsschule ein Zwang wird. In dem Moment, wo am Nachmittag unterrichtet wird, ist das eine verpflichtende Ganztagsschule, und das lehnen wir ab. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Es muss doch möglich sein, dass man Kindern bei diesem Stress, den sie haben, am Vormittag während des Unterrichtes alles so beibringt, dass sie nach Abschluss der Schule sinnerfassend lesen, schreiben und rechnen können!
Und jetzt zum Schluss noch mein Wunsch an das Christkind: Das ist ein Programm, das finanziell für die nächsten zehn Jahre aufgestellt wurde, aber, sehr geehrte Frau Minister, wir müssen schnell etwas ändern, schnell Änderungen herbeiführen! Eine Änderung, auf die ich nicht müde werde hinzuweisen, ist folgende: Bitte schauen Sie doch darauf, dass die Kinder endlich einmal in der Lage sind, in der Schule mehr zu üben! Entrümpeln Sie bitte die Lehrpläne, schaffen Sie mehr Zeit zum Üben in der Schule, damit die Kinder und die Eltern nicht überfordert sind und permanent Stress haben! – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)
17.01
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Dr. Strolz zu Wort. – Bitte.
17.01
Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Liebe Bildungsinteressierte! Wir verhandeln heute das Bildungsinvestitionsgesetz. – Das ist ein schöner Ti-
tel, das heißt, es wird hier frisches Geld für Bildung in die Hand genommen. Das ist grundsätzlich eine gute Nachricht, weil ich glaube, wir können in ganz vielen Bereichen in Österreich sparen, wo Geld verschwendet, teilweise verludert wird, aber wir sollten jedenfalls in die Bereiche Bildung, Innovation, Forschung investieren.
Das geschieht hier, und ich halte, Frau Ministerin, auch die Marschrichtung grundsätzlich für richtig, nämlich dass wir sagen, das Angebot an Ganztagsschulen ist weiter auszubauen, die Gesellschaft hat sich verändert. Das unterstützen wir, deswegen werden wir auch das Gesetz unterstützen. Wir haben den Ermessensspielraum an Großzügigkeit maximal ausgedehnt, um hier zu einem Ja zu finden und zu sagen, wir unterstützen das. Da sind auch, wenn man so will, Vertrauensvorschussmomente für dich als neue Ministerin dabei. Wir sehen natürlich auch gewaltige Kritikpunkte und werden jetzt versuchen, in einem weiteren Anlauf das Gesetz noch einmal im Sinne der Schülerinnen, der Schüler und der Eltern besser zu machen.
Ich glaube, wir müssen in der Bildungsdebatte, die ja so ideologisiert ist, immer wieder zum eigentlichen Sinn und Zweck von Bildung zurückkommen, denn worum geht es? – Es geht – wir haben es in ein Bild gefasst – darum, Flügel zu heben. Es geht darum, dass wir als Menschen frei und gleich an Würde auf die Welt kommen und dass in jedem von uns Talente, Potenziale schlummern.
Und dann gibt es ganz viele Kinder in Österreich, bei denen diese Talente nicht zur Entfaltung kommen können, weil keine Chancengerechtigkeit da ist, es gibt also ganz viele Kinder, denen wir mit unserem derzeitigen Bildungssystem die Flügel knicken, brechen, schneiden. Das ist, wenn man selber Kinder oder Patenkinder hat, ein unendlich trauriges Bild, wenn man sich denkt: In meinem Kind schlummern Talente, Potenziale, und die werden sein Leben lang nie das Tageslicht erblicken. – Das ist tausendfach der Fall in diesem Land, hunderttausendfach, und das muss uns alle betroffen und traurig machen.
Deswegen müssen wir immer wieder um gelingende Antworten ringen, und die Ganztagsschulangebote auszubauen ist eine gelingende Antwort. Die Umsetzung ist leider nur teilweise gelungen. Was ist unser Kritikpunkt, den wir ganz vehement vorbringen? – Dass Sie, Frau Ministerin – noch im letzten Budgetausschuss! –, versprochen haben, Sie werden direkt den Qualitätsrahmen setzen und mit den Schulen etwas aushandeln, indem nämlich die Schulen vor Ort ihre Antworten geben und dann im Austausch mit dem Bundesministerium die Freigabe von Mitteln bekommen.
Doch dann kamen wie üblich die Fürsten der Finsternis und haben diesen holden Vorsatz niedergerungen, und die ÖVP und die SPÖ hatten dem nichts entgegenzusetzen. Einmal mehr mussten sie vor den Landesfürsten in die Knie, und das ist ein echtes Elend in diesem Land, auch in der Bildungspolitik. (Beifall bei den NEOS.) Bildungspolitik wird nämlich immer prioritär als Machtpolitik verstanden, und die Eltern, die Kinder, die Jugendlichen, die Lehrerinnen und Lehrer sollen sich hinten anstellen.
Bildung ist Machtpolitik! Die Landesfürsten mit ihrer parteipolitischen Logik wollen kontrollieren, und jedes Manöver ist ihnen recht. Ein Drittel des Geldes ist nun bei ihnen gelandet und wird daher nicht in der direkten Aushandlung mit dem Ministerium in den autonomen Verantwortungsbereich der Schulen gegeben. Ich halte das für falsch, und das ist der Grund für unseren Abänderungsantrag. Das ist ein zweiter Anlauf, denn er wurde leider schon einmal von der Blockademehrheit der SPÖVP-Fraktion abgelehnt.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Strolz, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem Bericht des Unterrichtsausschusses (1408 d.B.) über die Regierungsvorlage (1360 d.B.): Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
§ 10 Abs. 1 lautet:
„Der Bund hat das Recht, den Einsatz sowie die Auswirkung der Zweckzuschüsse und Förderungen einer Evaluierung zu unterziehen und die widmungsgemäße Verwendung der Zweckzuschüsse und Förderungen zu überprüfen. Die Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Zweckzuschüsse und Förderungen hat dabei durch das Bundesministerium für Bildung – wenigstens einmal jährlich auf geeignete sowie nachvollziehbare Art und Weise – zu erfolgen, um die Sicherstellung von Effizienz und Kostentransparenz zu gewährleisten. Die Ergebnisse sind öffentlich zugänglich zu machen.“
*****
Was wollen wir damit? – Wir wollen Transparenz, weil der Rechnungshof zahlreiche Belege dafür geliefert hat, dass Geld, das in Sachen Bildung in die Bundesländer fließt, in dunkle Kanäle fließt, und wir hören nie mehr davon, wie genau es verwendet worden ist. Da wird auch Information verweigert.
Und dann habe ich noch eine tolle Titelseite einer großen Tageszeitung in Österreich gelesen, nämlich dass der SPÖ-Chef und Bundeskanzler Kern sagt, wir müssen endlich die Parteipolitik aus den Schulen verjagen. Halleluja! Das sagt der SPÖ-Chef. Wenn jetzt der ÖVP-Chef auch noch zustimmt, dann frage ich mich: Wer macht denn diese Parteipolitik? – Sie beide haben das Bildungssystem zu einer parteipolitischen Veranstaltung gemacht, und deswegen hier ein Entschließungsantrag, um auch Puls zu nehmen, ob das schöne Worte sind oder ob Sie dem auch wirklich Taten folgen lassen wollen.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Parteipolitik raus aus der Schule
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Bildung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der partei- und machtpolitische Zugriff auf das Bildungssystem zukünftig hintangehalten wird. Mittels eines gemeinsam von der Bundesregierung und den Parlamentsfraktionen zu erarbeitenden Grundsatzpapiers soll das Bekenntnis zu einem Rückzug der Parteipolitik aus der Schulverwaltung festgeschrieben und ein dahin gehendes Maßnahmenpaket definiert werden.
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Sie können beweisen, ob Sie Schaumschlägerpolitik mit Schlagzeilen machen, bei der nichts dahintersteht, oder ob Sie hinter so einer Entschließung stehen.
Wir haben die Hürde minimal hoch gelegt, also über diese Hürde kommt jeder drüber, der es wirklich ernst meint. Wer es nicht ernst meint, der wird über diese Hürde stolpern. Wir werden es in Kürze sehen. (Beifall bei den NEOS.)
17.07
Präsident Karlheinz Kopf: Sowohl der von Herrn Abgeordnetem Strolz eingebrachte Abänderungsantrag als auch der von ihm eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Unterrichtsausschusses (1408 d.B.)
über die Regierungsvorlage (1360 d.B.): Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) - TOP 24
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der, dem Bericht des Unterrichtsausschusses (1408 d.B.) über die Regierungsvorlage (1360 d.B.): Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz), angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
§ 10 Abs. 1 lautet:
„Der Bund hat das Recht, den Einsatz sowie die Auswirkung der Zweckzuschüsse und Förderungen einer Evaluierung zu unterziehen und die widmungsgemäße Verwendung der Zweckzuschüsse und Förderungen zu überprüfen. Die Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Zweckzuschüsse und Förderungen hat dabei durch das Bundesministerium für Bildung – wenigstens einmal jährlich, auf geeignete sowie nachvollziehbare Art und Weise – zu erfolgen, um die Sicherstellung von Effizienz und Kostentransparenz zu gewährleisten. Die Ergebnisse sind öffentlich zugänglich zu machen.“
Begründung
Wie sich bereits mehrfach gezeigt hat, kann
aufgrund der vorhandenen Kompetenzteilung zwischen Bund und Ländern
nicht sichergestellt werden, dass die bereitgestellten und zweckgewidmeten
Mittel auch tatsächlich bei den Schüler_innen ankommen. Zudem ist es
oftmals nicht ausreichend möglich, die erzielte Wirkung dieser Mittel zu
evaluieren bzw. nachzuvollziehen. Als Beleg dafür kann an dieser Stelle
beispielsweise auf den Rechnungshofbericht „Schüler_innen mit
Migrationshintergrund, Antworten des Schulsystems“ verwiesen werden. Dort
heißt es: „Das BMBF kann keine Angaben über die tatsächlich
angefallenen Ausgaben für den muttersprachlichen Unterricht machen.
Dadurch fehlen dem BMBF Grundlagen zur Steuerung sowie zur Sicherstellung von Kostenwahrheit und Transparenz.“
(http://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/
2013/berichte/teilberichte/bund/Bund_2013_06/Bund_2013_06_4.pdf ) Daher gilt
es, die Wirkung und die zweckmäßige Verwendung der Mittel im Rahmen
des Bildungsinvestitionsgesetztes – wenigstens einmal jährlich
durch das Bildungsministerium – zu kontrollieren,
um damit die Sicherstellung von Effizienz und Kostentransparenz gewährleisten
zu können. Die Ergebnisse dieser Überprüfung müssen der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Parteipolitik raus aus der Schule
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1360 d.B.): Bundesgesetz über den weiteren Aus-bau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) (1408 d.B.) – TOP 24
Am Beispiel der aktuellen Zerwürfnisse im Ringen um die Bildungsreform zeigt sich leider erneut, wie tief die macht- und parteipolitischen Interessen in unserem Bildungssystem verwurzelt sind. Auch wenn von der Bildungsministerin gerne anders dargestellt, zeigt sich erneut, dass die Frage der Schulverwaltung und der damit verbundenen Kompetenzen ein zentraler Knackpunkt der Bildungsreform ist und weiterhin bleibt. Entsprechend leiden auch die Inhalte dieser Bildungsreform. Eine umfassende Erneuerung unseres Schulsystems wird mit den präsentierten Vorschlägen nicht möglich sein. Die bürokratische und parteipolitische Gängelung der Schulen droht auch weiterhin umfassend zu bleiben. Das kann nicht im Sinne der Schüler_innen, Lehrer_innen und Eltern sein. In den geplanten Bildungsdirektionen soll die Zwitterstellung der Behörde nun gesetzlich einzementiert werden. Anstatt für klare Verhältnisse und Zuständigkeiten zu sorgen, drohen sich die Landeshauptleute damit auch zukünftig den Zugriff auf das Schulsystem sichern. Unter diesen Vorzeichen kann die Reform des Bildungssystems kaum gelingen. Mittlerweile hat auch Bundeskanzler Kern die Lage erkannt und fordert: „Wir müssen die ideologischen Barrieren einreißen und die politische Brille ablegen.“[1] Auch wir fordern nachdrücklich, dass sich die Macht- und Parteipolitik aus der Schulverwaltung sowie dem gesamten Bildungsbereich zurückzieht. Diesem gemeinsamen Bekenntnis sollen sich die Bundesregierung sowie alle Parlamentsfraktionen verpflichten.
[1] http://www.krone.at/oesterreich/kern-muessen-in-schule-politische-brille-ablegen-nach-pisa-debakel-story-543073
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Bildung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der partei- und machtpolitische Zugriff auf das Bildungssystem zukünftig hintangehalten wird. Mittels eines gemeinsam von der Bundesregierung und den Parlamentsfraktionen zu erarbeitenden Grundsatzpapiers, soll das Bekenntnis zu einem Rückzug der Parteipolitik aus der Schulverwaltung festgeschrieben, und ein dahingehendes Maßnahmenpaket definiert werden."
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Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Frau Bundesministerin Dr. Hammerschmid zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.
17.08
Bundesministerin für Bildung Mag. Dr. Sonja Hammerschmid: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Hohen Hauses! Ich möchte einmal mehr mit Ihnen gemeinsam den Blick auf PISA richten, weil uns PISA Einblick in unser Bildungssystem gibt und die Verfasstheit des österreichischen Bildungssystems sehr gut und sehr genau zum Ausdruck bringt. Gegnern oder Kritikern von PISA sei gesagt, dass diese Ergebnisse von PISA im Übrigen auch mit anderen Testauswertungen von Bildungsstandards et cetera recht gut zusammenpassen, deshalb ist PISA für mich durchaus heranzuziehen, um zu schauen, wie es um das österreichische Bildungssystem steht.
Nun, die österreichischen Schülerinnen und Schüler schneiden im internationalen Vergleich im Lesen, in Mathematik und in den Naturwissenschaften durchschnittlich (Ruf bei der FPÖ: Schlecht!) ab, das wurde auch heute schon mehrmals gesagt. Das hat sich über die Jahre nicht wirklich verändert, das muss man auch klar sagen.
Unverändert groß sind auch die Risikogruppen, die Risikogruppen an Schülerinnen und Schülern, die in den einzelnen Kategorien und Disziplinen nicht gut abschneiden, und
detto nach wie vor klein sind die Spitzengruppen. Das heißt, da besteht Handlungsbedarf! Überhaupt keine Frage, dass wir da genau hinschauen müssen.
Was uns PISA auch erlaubt, ist ein weiterer tieferer Blick ins System im Hinblick auf die Frage: Wie schneiden Schülerinnen und Schüler, deren Eltern einen Pflichtschulabschluss haben, im Vergleich zu Schülerinnen und Schülern ab, wo zumindest ein Elternteil einen Hochschulabschluss hat? – Das Ergebnis zeigt sehr klar, dass zwischen den Schülerinnen und Schülern aus sozial schwächeren Elternhäusern und Schülerinnen und Schülern mit Akademikerhintergrund 100 Punkte liegen! Das sind zwei ganze Lernjahre, und das mit 15! Das ist, wie ich meine, ein wirklich drastischer Befund. Die Herausforderungen sind mannigfach, und ganz klar zeigt uns das, dass Bildung immer noch viel zu stark vererbt wird.
Ich habe schon vorige Woche bei der Pressekonferenz gesagt, das ist für mich ein inakzeptabler Befund, das ist ein Befund, an dem wir intensiv arbeiten müssen. Für mich ist Durchschnitt kein Ziel, für mich ist das Ziel, Österreich mit den Top-Ländern vergleichbar zu machen und unsere Kinder und Jugendlichen mit Kompetenzen auszustatten, sodass sie mithalten können. (Beifall bei der SPÖ.)
Fragt man Andreas Schleicher – er ist immerhin der OECD-Bildungsdirektor und ein wirklicher Kenner der Bildungssysteme weltweit – nach den Unterschieden zwischen dem österreichischen Bildungssystem und den Bildungssystemen der wirklich gut abschneidenden Länder, dann kommen immer zwei Themen sehr stark vor: Die Schulen in den gut abschneidenden Ländern haben viel mehr Autonomie, und ganztägige Schulformen sind dort die Regelschule. (Ruf bei der SPÖ: Schau, schau!) – Eine ganz klare Empfehlung!
Das Bildungsinvestitionsgesetz beschäftigt sich ganz intensiv mit den ganztägigen Schulformen. Es werden 750 Millionen € zum Ausbau der ganztägigen Schulformen eingesetzt. Bis 2025 wollen wir es schaffen, dass 40 Prozent der Schülerinnen und Schüler ganztägige Schulen besuchen können, egal, ob in verschränkter Form oder auch in offener Form. Gut gestaltet muss sie sein, pädagogisch innovativ gestaltet muss sie sein, das ist das Ziel!
Wir wollen den Schülerinnen und Schülern schlichtweg mehr Zeit in der Schule geben, um Hausaufgaben zu machen und zu lernen. Das adressiert besonders jene Schülerinnen und Schüler, die aus sozial schwächeren Familien kommen, deren Eltern nicht in der Lage sind, Nachhilfe zu zahlen, deren Eltern nicht in der Lage sind, mit den Kindern zu üben, die Hausübungen zu machen und zu lernen. Deshalb adressiert das Thema ganztägige Schule, um das es sich da dreht, ganz intensiv Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit für alle Kinder. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir leben in einem Land, das nicht über ausreichend Rohstoffe verfügt, die es verkaufen könnte. Der Rohstoff Österreichs sind unsere klugen Köpfe! (Abg. Peter Wurm: Das wissen wir ja! – Abg. Bösch: Das hören wir seit 40 Jahren! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Gegenruf des Abg. Mayer.) Es ist das Wissen, es ist die Innovationskraft, es ist die Gestaltungskraft unserer Kinder und Jugendlichen.
Es geht um die Zukunft unseres Landes, und deshalb ist es ganz wichtig, dass wir die ganztägigen Schulen jetzt fördern und ausbauen. Es geht um die Talente aller Kinder: Es gilt, die Schwächeren an Bord zu holen, es geht aber auch darum – das ist heute auch schon gefallen –, die Talente zu erkennen, sie besonders zu unterstützen, sie zu fordern und auch zu fördern. Es geht also um beide Seiten, darum, sehr gute SchülerInnen, Spitzenschülerinnen und -schüler zu fordern, aber auch darum, den Schwächeren eine Chance zu geben zu lernen, denn auf jeden Einzelnen wird es ankommen.
Deshalb ist uns auch die soziale Staffelung im Gesetz so wichtig. Das ist ein ganz zentrales Element. Es muss möglich sein, dass alle Kinder in der Lage sind, solch eine
Schulform zu besuchen, aber wir haben sehr oft gesehen, dass es daran scheitert, dass sie sich das Mittagessen nicht leisten können – und das in einem Land wie Österreich! Das geht meiner Meinung nach gar nicht, deshalb ist die soziale Staffelung in diesem Kontext ein ganz wichtiges Thema.
Die Wahlfreiheit – weil sie heute schon mehrfach Thema war – ist ausreichend und jedenfalls gegeben, dafür stehe ich auch. Wir erwarten gute, innovative, pädagogisch innovative Anträge in offener Form, in verschränkter Form. Es müssen gute pädagogische Anträge sein, denn eines weiß ich auch: Es nützt nichts, Schule einfach nur zeitlich auszudehnen, sondern sie muss pädagogisch – wie immer – gut und innovativ gestaltet sein. Die Wahlfreiheit ist ausreichend gegeben.
Darüber hinaus können die Ferien mit dem neuen Paket adressiert werden, auch daran haben wir gedacht. Wir wissen, dass die Eltern in der Ferienzeit vor Herausforderungen stehen. Auch da wollen wir es ermöglichen, dass die Schulstandorte ein Angebot schaffen können, insbesondere dann, wenn wir die Schulstandorte entsprechend den ganztägigen Schulformen ausbauen. Wir wissen, dass Ganztagsschule heißt, dass Räume vorhanden sein müssen, damit Pädagoginnen und Pädagogen ansprechend unterrichten können, mit den Kindern arbeiten können. Da geht es um Freizeitmöglichkeiten, da geht es um ansprechende Klassenräume, da geht es um Arbeitsplätze für Pädagoginnen und Pädagogen – das alles soll ja im Zuge des Paketes auch möglich gemacht werden –, und diese Räumlichkeiten und infrastrukturellen Möglichkeiten auch in den Ferienzeiten zu nutzen, ist für mich ein Gebot der Stunde. Das ist überhaupt keine Frage.
Wir müssen diese ganztägige Schulform gestalten, das ist, wie ich meine, das Gebot der Stunde, und zwar innovativ und kreativ, und die Lehrerinnen und Lehrer wissen sehr genau, was zu tun ist. Ich vertraue auf sie: Sie wissen, was ihre Schüler brauchen, um weiterzukommen, und ich freue mich schon, wenn wir so weit sein werden und sie auffordern können, die Angebote einzubringen, die Anträge einzubringen – mit den Schulerhaltern, mit den Schulstandorten, mit den Direktorinnen und Direktoren und vor allem mit den Lehrerinnen und Lehrern.
Es gibt eine Zweiteilung in 250 Millionen €, die die Länder vergeben, aber entlang dieses Gesetzes – früher waren es 15a-Vereinbarungen, jetzt gibt es eine gesetzliche Grundlage mit klaren Kriterien, die zu beachten sind (Abg. Strolz: Ohne gescheite Evaluierung, das ist das Problem!) –, und die 500 Millionen €, die wir direkt im Wege des Ministeriums vergeben, gleichfalls entlang dieser Kriterien.
Die Evaluierung wird mir ein Anliegen sein. Ich komme aus unterschiedlichen Arbeitswelten, das wissen Sie alle ganz genau, und Evaluierung war immer ein Kernthema für mich. So gesehen werden wir auch sehr genau hinschauen.
Es geht darum, die Mittel qualitativ hochstehend einzusetzen und gemeinsam zu gestalten – im Sinne unserer Kinder, im Sinne unserer Jugend, im Sinne unseres Landes – und darum, uns klar voranzubringen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
17.16
Präsident Karlheinz Kopf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Wurm zu Wort. – Bitte.
17.16
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher zu Hause! Frau Minister, PISA ist eine Katastrophe, man muss es deutlich wiederholen.
Ich wiederhole es heute hier noch einmal: Der entscheidende Wert bei dieser PISA-Studie ist: 31 Prozent aller Absolventen in Österreich sind Risikoschüler, und wir sprechen vom Jahr 2016. 31 Prozent, Frau Minister, und Sie kommen in den Ausschuss und
übergehen dieses Thema und sagen: Jetzt ist alles klar, man muss die Bildungspolitik ändern, denn wir haben erkannt, so funktioniert es nicht. (Zwischenruf des Abg. Keck.) Das sagen Sie als SPÖ-Ministerin nach 30 Jahren roter Bildungspolitik mit Duldung der ÖVP. (Abg Keck: … Schwarz-Blau …!)
Wir stehen in Wirklichkeit vor einem Scherbenhaufen der Bildungspolitik, und das sollte man der Bevölkerung einmal ganz klar sagen. Sie sollten irgendwann einmal sagen: Mea culpa!, und auch einmal die Schuld anerkennen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Keck: … Unwahrheit …!) Das, was Sie erzählen, Frau Minister, hören wir seit Jahrzehnten, und ich bin mittlerweile alt genug, um das nachvollziehen zu können. (Abg. Keck: Ständig die Unwahrheit! – Weitere Zwischenrufe des Abg. Keck.) Das hören wir seit Jahrzehnten!
Ich sage es noch einmal: 31 Prozent Risikoschüler! 9 Milliarden € geben wir pro Jahr aus, 125 000 Lehrer, rund 1,1 Millionen Schüler, sprich ein Lehrer und neun Schüler – und dann dieses Ergebnis. Und dann stellen Sie sich her, Frau Minister, und erzählen von der schönen neuen Welt und was Sie alles machen wollen. – Das haben wir jedes Jahr von Ihrer Regierung, von der SPÖ oder teilweise von der ÖVP, gehört. Das Ergebnis ist vernichtend, ich sage es noch einmal.
Herr Kollege Strolz, Sie wollen den Kindern Flügel verleihen. – Dann nehmen Sie zur Kenntnis – Sie sind im gleichen ideologischen Fahrwasser –, dass unsere Kinder nicht einmal Federn haben! (Abg. Strolz: Die haben Flügel!) Die können nicht fliegen, bevor sie keine Federn haben. Geben Sie ihnen zuerst einmal Federn, daran hapert es! (Zwischenruf des Abg. Mayer.) 31 Prozent der Absolventen sind Risikoschüler, das heißt, die haben im Grunde genommen ihr Leben nach der Schule gelebt, die schaffen den Berufseinstieg nicht.
Herr Kollege Walser, was Sie da an ideologischem Wahnsinn abliefern! – Es ist ja ein offenes Geheimnis, dass die Mehrheit der Lehrer mittlerweile entweder Grünwähler oder Grünfunktionäre sind (Abg. Öllinger: Ja, ja!), das kann man auch bei den Van-der-Bellen-Unterstützern nachlesen. (Zwischenruf des Abg. Walser.) Und da stellen Sie sich her und negieren das Ergebnis?! – 31 Prozent der Kinder, das sind Hunderttausende, sind verloren (Abg. Walser: Weil Sie die Reform blockieren!), und niemand hat die Ehrlichkeit, sich hinzustellen und zu fragen: Was ist hier 30 Jahre lang – 30 Jahre lang! – falsch gelaufen?
Frau Ministerin, ich fasse es ganz kurz zusammen: Was ist die letzten 30 Jahre geschehen? – Unzählige, ja Tausende Schulversuche, jedes Mal die Ankündigung: Mit diesem Schulversuch lösen wir jetzt alles. Versuchskaninchen waren unsere Kinder.
Dann war die Aussage: Ganz klar, man muss die Kinder möglichst früh in Kinderkrippen und Kindergärten geben, das ist die Stärkung für das Bildungssystem. – Mittlerweile haben wir schon Zwei- und Dreijährige in Kinderkrippen, und alle haben mindestens zwei Jahre Kindergarten hinter sich. Ergebnis: 31 Prozent Risikoschüler.
Der Migrantenanteil je Klasse – das kann man auch einmal laut und deutlich sagen – lag halt vor 30 Jahren zwischen 0 Prozent und maximal 5 Prozent. Jetzt haben wir Klassen mit über 50 Prozent Migrantenanteil. Ergebnis: 31 Prozent Risikoschüler.
Vom Leistungsgedanken zum Spaßfaktor: auch ein System der roten und schwarzen Bildungspolitik; Ergebnis: 31 Prozent.
Vom konservativen und werteorientierten Lehrpersonal hin zum linksliberalen modernen Lehrer; das Ergebnis ist bekannt. Vom Lehrer als Autoritätsperson hin zum Lehrer als Kuschelpädagoge; das Ergebnis ist bekannt.
Von Klassen mit großer Schüleranzahl – über 30 Schüler waren früher in den Klassen – hin zu Klassen mit wenigen Schülern; das Ergebnis ist bekannt. (Abg. Walser: … großen Klassen! Das ist interessant!)
Von geringen Kosten je Schüler hin zu ständig steigenden Kosten je Schüler; das Ergebnis ist bekannt. (Zwischenruf des Abg. Walser.)
Und noch etwas: von einem überschaubaren Lehrplan, vor allem Rechnen, Lesen, Schreiben, hin zu einem völlig überfrachteten Lehrplan.
Und das Allerwichtigste zum Schluss: von einer ehemaligen Chancengleichheit im Bildungssystem hin zu einem elitären Bildungssystem. – Das haben Sie alles zu verantworten!
Und jetzt, Frau Minister, kommen Sie daher und sagen: Wir haben den Stein der Weisen gefunden – die Ganztagsschule. Sie löst alle Probleme. Wir werden jetzt alles in den Griff bekommen. – Die Ganztagsschule löst kein einziges Problem, vor allem nicht für die 31 Prozent, Frau Minister. (Abg. Jarolim: Mir hat die Ganztagsschule sehr genutzt!) Ich habe es Ihnen im Ausschuss gesagt: Die Kosten, das sollte man einmal sagen, werden zwischen 150 und 200 € im Monat betragen. Welche Eltern aus dieser Risikogruppe sollen das bezahlen? – Das wird niemand schaffen. (Abg. Keck: Dann machen Sie die Schule!)
Ich komme zum Schluss: Eine falsch verstandene Ideologie und vor allem auch die Lehrergewerkschaftsinteressen haben Hunderttausende Kinder in Österreich in das soziale Abseits geführt. Diese Erkenntnis muss nun endlich eine Veränderung des Schulsystems bringen. Es muss das Kind, der Schüler, im Mittelpunkt stehen, und es ist wichtig, was am Ende der Schullaufbahn herauskommt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Gerhard Schmid.)
17.21
Präsident Karlheinz Kopf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Klubobmann Dr. Strolz zu Wort gemeldet. Sie kennen die entsprechenden Bestimmungen der Geschäftsordnung, Herr Klubobmann. – Bitte.
17.22
Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Zur tatsächlichen Berichtigung: Kollege Wurm hat behauptet, die NEOS wollen den Kindern, den Schülern Flügel geben. – Das ist unrichtig. Tatsächlich ist es so, dass die Kinder Flügel haben, das ist unsere Überzeugung, dass sie diese allerdings in unserem System nicht heben können. (Abg. Hafenecker: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!) Wir sind weit weg von einer …
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Klubobmann! Das ist ein Redebeitrag und keine tatsächliche Berichtigung. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) Es geht darum, einen Sachverhalt zu korrigieren, nicht darum, eine Meinung abzugeben. Aber führen Sie den Satz bitte zu Ende.
Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (fortsetzend): Ja, also der Sachverhalt ist … (Abg. Peter Wurm: Drei Jahre haben wir es nicht verstanden!) – Es gibt anschließend draußen ein Privatissimum mit Genehmigung des Präsidenten.
Der Sachverhalt ist jener: Es geht nicht darum, Flügel zu geben, sondern darum, dass die Kinder die Flügel heben. Und das ist ein großer Unterschied, Herr Präsident. Ich glaube, das ist … (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) – Das Privatissimum werden wir zu zweit, mit dem Präsidenten wahrscheinlich zu dritt machen. (Beifall bei den NEOS.)
17.23
Präsident Karlheinz Kopf: Danke, ich brauche keines. (Heiterkeit des Präsidenten Kopf. – Abg. Strolz: Sie haben mein Buch gelesen!)
Als Nächste gelangt Frau Kollegin Kuntzl zu Wort. – Bitte.
17.23
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Bei der Rede des Kollegen Wurm ist mir eingefallen, dass das Unwort oder das Wort des Jahres, ich weiß es jetzt nicht mehr, „postfaktisch“ ist. Ihre Rede war ein Beitrag dazu, zu verstehen, was damit gemeint ist, denn wenn Sie jetzt von einem riesigen Scherbenhaufen reden, wenn Sie über das österreichische Schulsystem reden, so ist das schon sehr weit weg von der Realität. (Abg. Peter Wurm: Natürlich! Das sind die Zahlen!)
Ich denke, dass wir uns alle, so wie wir hier sitzen, einig sind, dass wir viel an Reformen brauchen und diese auch Schritt für Schritt machen und einleiten wollen. (Abg. Peter Wurm: Dann reden Sie es weiter schön!) Von einem Scherbenhaufen zu sprechen ist aber wirklich bei Weitem übertrieben. (Beifall bei der SPÖ.)
Viele qualifizierte Leute, die sich überlegen, sich in Österreich anzusiedeln, bringen als eines der Argumente dafür, dass es in Österreich ein gutes öffentliches Schulwesen gibt. Ja, es ist verbesserungsbedürftig, daran ist zu arbeiten, und da setzen wir heute einen großen und sehr wichtigen Schritt.
Alle Experten, die sich damit beschäftigen, wie sich die Gesellschaft in Zukunft entwickelt und was an Maßnahmen notwendig ist, sagen: In Bildung investieren! – Das machen wir heute in einem Ausmaß, in dem wir das in den letzten Jahren nicht geschafft haben. Wir können 750 Millionen € in die Hand nehmen, um eine extrem wichtige Maßnahme für die nächsten Jahre zu setzen, nämlich die Ganztagsschule auszubauen. Das ist ein wichtiger Schritt, um internationale Standards zu erreichen. Bitte legen Sie die Scheuklappen ab, aufgrund derer Sie das als ideologische Maßnahme bezeichnen! Ganz im Gegenteil: Das ist eine Maßnahme, ein wichtiger Beitrag, um in Österreich internationales Spitzenniveau erreichen zu können. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Peter Wurm: Selbsterkenntnis wäre angebracht!) Es ist nicht die einzige notwendige Maßnahme. Das ist natürlich kein Zauberstab, aber ein extrem wichtiger Schritt, auf den viele Eltern schon seit Jahren warten. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)
Wenn Sie sich überlegen, wie hoch die Kosten für Nachhilfe sind, die die Eltern zahlen müssen, wie sehr das das Familienbudget belastet, wie sehr das gar nicht möglich ist für Kinder, die aus Elternhäusern mit kleinen Einkommen kommen, dann zeigt das, dass es wichtig ist, den Schritt zu setzen, damit das Lernen, das Üben und eine sinnvolle Freizeitgestaltung in der Schule erfolgen.
Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Chancengerechtigkeit in unseren Schulen. (Beifall bei der SPÖ.)
17.25
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Töchterle zu Wort. – Bitte.
17.25
Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministra! Hohes Haus! Eigentlich bin ich wieder einmal erschüttert über die unglaublich negative Haltung, die vor allem von Herrn Kollegen Strolz, aber auch von Herrn Kollegen Walser gegenüber den Bundesländern gezeigt wird – die „Fürsten der Finsternis“, die die Landesfürsten seien, als schärfstes Zitat daraus –, und darüber, dass sie nicht sehen, dass es natürlich günstig sein kann, wenn ein Teil der Gelder, die wir jetzt für die Ganztagsschule bereitstellen, vor Ort und aus einer näheren Perspektive in den Ländern vergeben wird. Dieses permanente Herabwürdigen der Bundesländer und vor allem der Landeshauptleute ist für mich schon erstaunlich. Das weise ich einmal ganz scharf zurück. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Was mich bei Herrn Kollegen Strolz und auch beim gestrigen Statement unseres Bundeskanzlers erstaunt, ist die Illusion, man könne Parteipolitik aus der Schule verban-
nen. Bildungspolitik ist immer ganz wesentlich Parteipolitik, weil sie immer ideologisch fundiert sein muss und gar nicht anders sein kann. Das ist seit 2 500 Jahren so. (Zwischenrufe der Abgeordneten Strolz und Hagen.) Bildung ist immer ideologisch grundiert. (Abg. Strolz: Aber Karlheinz, bitte! Jetzt nicht naiv stellen!)
Wenn man die Auseinandersetzung zwischen den Sophisten und Platon über die Bildung und die nachfolgende Bildungsgeschichte kennt, dann weiß man, dass das … (Zwischenrufe bei den NEOS. – Abg. Strolz: Aber Platon war nicht Gewerkschaftsmitglied und Parteimitglied! Also bitte!) – Nein, nein! Parteipolitik in Form ideologischer Politik spielt in der Bildung immer eine Rolle. Wir sehen das auch in der jetzigen Debatte.
Natürlich kann man dem Bekenntnis zur Ganztagsschule auch ideologische Motive unterstellen, weil sie natürlich in die Richtung von mehr öffentlichem oder auch staatlichem Einfluss auf Erziehung und damit sozusagen in eine Richtung geht, die wir in krasser Form ja schon im 20. Jahrhundert erlebt haben, als Bildung und Erziehung extrem verstaatlicht waren. Insofern kann man das der Ganztagsschule unterstellen. Das tue ich nicht. Ich warne nur davor, allzu große Erwartungen in sie zu setzen, und wiederhole, dass es nicht nur Prof. Hopmann war, sondern dass es eine Fülle von Erkenntnissen gibt, die besagen, dass die Ganztagsschule nur unter bestimmten Umständen gewisse Erfolge zeitigt – das tut sie, und die Hoffnung, die darin gesetzt wird, dass sie das vor allem bei Kindern aus bildungsfernen Schichten tut, ist nicht unberechtigt. Sie muss dann aber eine entsprechende Qualität haben und sorgsam aufgestellt sein, was du, Frau Ministra, auch ganz richtig gesagt hast. Dann kann sie Kompensationsleistungen erbringen; sonst tut sie es nicht.
Es gibt, wie gesagt, großflächige Studien, etwa in Deutschland, die überhaupt keine Effekte nachweisen, die sogar sagen, dass in der Ganztagsschule, wenn sie verschränkt ist, weniger Unterricht stattfinden kann als in der Halbtagsschule, weil eben die Unterrichtszeit dann zugunsten anderer Tätigkeiten schwindet. Also da muss man sehr achtsam sein und dieses viele Geld, das wir einsetzen, richtig einsetzen. Dann wird es schon einige Erfolge zeitigen.
Am Schluss möchte ich noch festhalten: Ich bin nicht der Meinung, dass wir uns unbedingt an den Spitzenländern bei PISA orientieren sollen. Wenn man liest, was manche Kinder in diesen Spitzenländern erleiden müssen – ich habe gerade einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ gelesen, was zum Beispiel in Südkorea oder in Japan stattfindet, wo es inzwischen schon Aufnahmeprüfungen in die besseren Nachhilfeschulen gibt –, wenn man das alles weiß, dann sieht man auch, dass den Kindern die Kindheit genommen wird, und es werden ihnen auch die Muße und die Freiräume genommen, die sie unbedingt brauchen, um ihre Persönlichkeit entwickeln zu können.
„Scholé“, der Urbegriff von Schule, bedeutet im Griechischen schließlich Muße, und zwar schöpferische Muße, und genau das brauchen die Kinder auch – und nicht eine ganztägige beinharte Beschulung. (Beifall bei der ÖVP.)
17.29
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.
17.30
Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Der Bericht des Unterrichtsausschusses befasst sich mit dem Ausbau der Ganztagsschule. Demnach werden ganztägige Schulformen ab dem ersten Schuljahr angestrebt. Seitens des Bundes sollen dafür 750 Millionen € bereitgestellt werden, wobei diese Schulform trotzdem nicht für alle leistbar sein wird. Unbestritten ist: Bildung ist die Grundlage des weiteren Lebensweges.
Die Ganztagsschule ab dem ersten Schuljahr jedoch bedeutet auch den Entzug familiärer Wärme und familiären Einflusses. Erziehung ist primär den Eltern zu überlassen und nicht politisch zu steuern.
Anzusprechen ist ebenfalls die Finanzierbarkeit der Verpflegung und der Betreuung durch Alleinerziehende oder durch Familien mit geringem Familieneinkommen, welche nicht oder gerade nicht in ein Förderschema fallen.
Der hohe und immer weiter wachsende Anteil von Schülern nicht deutscher Muttersprache führt zu einem allgemeinen Leistungseinbruch. PISA spricht eine deutliche Sprache.
Die Ganztagsschule ab dem ersten Schuljahr erweckt den Anschein, als sollten unsere Kinder zu Integrations- und Bildungshelfern verpflichtet werden – auf Kosten der Familien und der eigenen Bildung.
Diese Reform ist keine Reform zur allgemeinen Verbesserung der Situation. Wollen wir unseren Kindern eine familiär fundierte Bildung, Erziehung und Zukunft sichern oder sie durch falsche politische Vorgaben fernsteuern lassen? – Das gebe ich zu bedenken. – Danke. (Beifall des Abg. Hagen.)
17.32
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Jarmer zu Wort. – Bitte.
17.32
Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch einen Gebärdensprachdolmetscher): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich begrüßen wir die Idee der Ganztagsschule. Jedes Kind hat ein Recht und soll auch ein Recht auf die Ganztagsschule haben. Fakt ist jedoch: Haben es alle Kinder? Haben alle Kinder wirklich das Recht auf eine Ganztagsschule? Bekommen sie dieses auch wirklich zur Gänze?
Es gibt nämlich Unterschiede. Es gibt Kinder, die chronisch krank sind. Es gibt Kinder mit Förderbedarf im Schwerpunkt Lernen. Es gibt Kinder, die mehr Zeit beim Schreiben, beim Lesen brauchen. Es gibt Kinder mit Behinderungen, Kinder mit einer leichten Behinderung, Kinder mit einer schweren Behinderung. Es gibt sehr, sehr viele unterschiedliche Kinder. Und es gibt auch zwei verschiedene Systeme. Ich meine, wir können nicht von Inklusion sprechen, sondern es ist eher eine Integration, und wir haben dann noch die Sonderschulen.
Das, was im Budget gezeigt wird, ist, dass einfach in beides investiert wird. Und das, was für diese Kinder jetzt durch die Ganztagsschule hineinfließen soll, ist nicht transparent genug. Es wird zwar immer gesagt: Die Wahlfreiheit ist gegeben. Aber ist sie wirklich gegeben? Ist die Wahlfreiheit für die Eltern dieser Kinder gegeben? – Oftmals ist es so, dass die Eltern das gar nicht entscheiden können beziehungsweise überhaupt keine Schule auswählen können, weil es nicht die Möglichkeiten gibt. Sie müssen eine Schule suchen. Sie müssen schauen, dass ihr Kind überhaupt irgendwo aufgenommen wird, und diese Möglichkeiten sind sehr begrenzt. Wahlfreiheit? – Nicht wirklich!
Die Eltern müssen dort hingehen, wo Integration besteht, dort, wo man sie auch finden kann. Wie schaut das nun im Rahmen der Ganztagsschule für diese Kinder aus? Werden und können sie am Nachmittag betreut werden? Gibt es Lehrpersonal? Wie ist es mit den Ausrüstungen für diese Kinder, die sie brauchen? Wie ist es mit den Lehrern? Sind sie ausreichend ausgebildet, um sich auch am Nachmittag, in der Freizeit et cetera um diese Kinder zu kümmern? – All diese Sachen sind noch offen.
Kinder ab dem zehnten Lebensjahr haben auch keinen Rechtsanspruch auf eine Nachmittagsbetreuung beziehungsweise auf die Ganztagsschule, und da stellt sich die Frage, wer darunter leiden wird.
Grundsätzlich meine ich: Ganztagsschulen ja, aber auch mein Kollege Harald Walser hat dazu bereits einen Abänderungsantrag eingebracht, denn es ist unser Ziel, allen Kindern die Möglichkeit zu geben, damit die Kinder, die ich bereits aufgezählt habe, auch eine Ganztagsschule besuchen können, einen Platz haben und auch gut betreut werden.
Die Frage ist: Wie wird sich das in der Praxis zeigen? – Ich befürchte, dass viele Menschen wieder zu uns kommen und sich beschweren werden, und wir werden dann mit den Beschwerden wieder zu Ihnen kommen. Sie, die Regierungsparteien, werden auch Beschwerden von diesen Menschen bekommen, und Sie wissen auch, dass nicht jedes Kind und jeder Elternteil und jedes Familiensystem berücksichtigt wurde. Diese Menschen werden auch zu Ihnen kommen und werden sagen: Sie berücksichtigen nicht das, was wir unterschrieben haben, und das ist die UN-Konvention. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
17.35
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Gusenbauer-Jäger. – Bitte.
17.35
Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Erinnern wir uns an ein Ereignis, das sehr konträr zur heutigen Gesetzesvorlage ist, im Jahr 2003 unter der damaligen Unterrichtsministerin Gehrer! Herr Wurm ist jetzt nicht da. (Abg. Peter Wurm winkt der Rednerin von seinem Sitzplatz aus zu.) – Doch! – Bis 2007 war Unterrichtsministerin Gehrer am Werk … (Abg. Peter Wurm: Ist auch SPÖ mit der ÖVP!) – Nein! (Widerspruch bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Peter Wurm: Haben wir beide erlebt!) Auf jeden Fall hat sie 2003 vorgeschlagen, zwei Stunden pro Schuljahr in der Klasse zu kürzen.
Die Schülerinnen und Schüler waren damals länger in der Schule, hatten mehr Zeit für den bestimmten Stoff, und sie konnten sich bestimmte Erfolgserlebnisse holen, die sie auch brauchen, um zufrieden zu sein. Aufgrund der Stundenkürzungen durch Gehrer musste der Stoff in den Fächern komprimiert und gekürzt werden. Das verursachte sehr viel Stress in der Klasse, das verursachte auch ein schlechteres Klima für Schülerinnen und Schüler, für Lehrerinnen und Lehrer. (Abg. Peter Wurm: Durch die Gehrer?)
Und jetzt meine PISA-Frage an meine Abgeordnetenkollegen: Zehn Stunden weniger in der Klasse – bringt das mehr Bildung oder weniger Bildung?
Daher – ich erwarte mir ohnehin keine Antwort – ist es sehr wichtig und begrüßenswert, was unsere Bundesministerin Sonja Hammerschmid auf den Weg gebracht hat: 750 Millionen € für den Ausbau der Ganztagsschule. Das ist allerdings an bestimmte Qualitätskriterien gebunden. Natürlich fällt da die Inklusion hinein. Da werden auch Kinder mit einer Behinderung unterrichtet und kommen dort zu ihrer Form des Unterrichts und der Bildung. Die verschränkte Form wird auch bevorzugt. Sogar der Bauernbund ist schon draufgekommen, dass auch der ländliche Raum Ganztagsschulen braucht, was ich auch sehr begrüße. (Zwischenruf des Abg. El Habbassi.)
Positiv zu erwähnen ist auch, dass die Wahlfreiheit gegeben ist, und zwar muss im Umkreis von 20 Kilometern eine Ganztagsschule, auch in verschränkter Form, mit Nachmittagsbetreuung vorhanden sein. Für die Ferienbetreuung – die Frau Bundesministerin hat es schon erwähnt – ist auch Geld vorgesehen.
Aufgrund der Zeitökonomie kann ich jetzt nur mehr in Stichworten sprechen.
Die soziale Staffelung bei den Betreuungsbeiträgen trägt die sozialdemokratische Handschrift, und das ist auch begrüßenswert.
Als Lehrerin und Bildungspolitikerin kann ich diesem Gesetz mit voller Begeisterung zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. El Habbassi.)
17.38
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. – Bitte.
17.40
Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Mit dem Bildungsinvestitionsgesetz werden ganztägige Schulformen ausgebaut und soll die Wahlfreiheit gesichert sein. Das haben wir auch im Ausschuss diskutiert. Mir ist wichtig, dass diese Wahlfreiheit auch für Kinder mit einer Behinderung besteht, denn derzeit gibt es für diese keine wirkliche Wahlfreiheit. Wenn die Sonderschule ein Nachmittagsangebot anbietet und im inklusiven, integrativen Unterricht in der Regelschule keine Nachmittagsbetreuung stattfindet, dann ist das für die Eltern keine wirkliche Wahlfreiheit. Also muss es auch am Nachmittag PädagogInnen geben, die die behinderten Kinder unterrichten.
Wenn neue Gebäude errichtet und neue Einrichtungen geschaffen werden, dann müssen die auch entsprechend barrierefrei ausgestattet sein. Ich bitte Sie, das auch wirklich zu berücksichtigen und ein Auge darauf zu werfen, auch wenn Sie sagen, das geschieht ohnehin, denn in der Praxis wird leider oft darauf vergessen.
Ich möchte noch ein anderes Thema ansprechen, das auch im Ausschuss diskutiert worden ist, nämlich die Integration von Kindern mit einer chronischen Behinderung oder mit Pflegebedarf. Es ist wichtig, dass für Kinder mit einer Behinderung, die zum Beispiel Insulinspritzen brauchen oder die zu Mittag über eine Magensonde ernährt werden müssen oder andere Hilfeleistungen brauchen, diese Hilfe von den Leuten gewährleistet wird, die in der Klasse sind, sodass zum Beispiel nicht immer extra eine Krankenschwester in der Klasse sein muss, denn es stigmatisiert die Kinder, wenn ein krankenhausähnlicher Zustand vorherrscht. Das kommt auch extrem teuer und ist nicht notwendig. Es ist sinnvoller, wenn die PädagogInnen dies auf freiwilliger Basis machen können oder wenn die SchulassistentInnen, die vom Bund und von den Ländern für behinderte Kinder finanziert werden, diese Pflegetätigkeiten durchführen dürfen, wenn sie entsprechend eingeschult und diese Tätigkeiten delegiert worden sind.
Das funktioniert bei der persönlichen Assistenz, das funktioniert jetzt auch – wir haben das im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geregelt – in Behinderteneinrichtungen, und dies sollte auch in der Schule Platz greifen. Da geht es unter anderem darum, dass die PädagogInnen auch entsprechend abgesichert sind, damit sie es dann auch wirklich freiwillig tun und nicht damit quasi bestraft werden.
Um dies neu zu regeln, wäre es wichtig, dass man eine interministerielle Arbeitsgruppe zwischen Gesundheitsministerium und Bildungsministerium einrichtet und das einmal mit betroffenen Eltern diskutiert und hier eine gesetzliche Regelung findet. Das wäre mein Wunsch ans Christkind und mein Wunsch an die Bildungsministerin. Im Sinne der Menschenwürde gehörte eine solche Regelung auch in die Verfassung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
17.43
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber zu Wort. – Bitte.
17.44
Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ) : Herr Präsident! Frau Ministerin! Ein Bildungssystem hat eine unglaublich große Bedeutung für die Entwicklung
einer Gesellschaft, die Entwicklung von Bürgern und von Wissen in einer Gesellschaft. Deshalb sind wir jetzt gerade dabei, einen ersten Schritt zu gehen, mit dem Bildungsinvestitionsgesetz einen Schritt in Richtung eines zeitgemäßeren Schulsystems zu gehen, das den Ansprüchen und Anforderungen auch gerecht wird.
Allem voran ist zu sagen, dass der Ausbau der Ganztagsschule und ganztägiger Schulformen – in verschränkter Form wie auch mit Nachmittagsbetreuung – kein österreichisches Novum ist, sondern in einer Vielzahl von europäischen Staaten bereits gang und gäbe ist, in jeder Facette, in jeder Ausprägung bereits existiert, und das aus guten Gründen.
Die Ganztagsschule nimmt niemandem etwas weg, sondern sie hat einen unglaublich großen Mehrwert für alle beteiligten Gruppen. Sie nimmt den Eltern nicht ihr Recht auf Erziehungsarbeit und auf Erziehungsmöglichkeit, wie Kollege Töchterle dies in der Ausschussdiskussion vor einigen Tagen gemeint hat. Wenn Sie wirklich an dieses Argument glauben und wenn Sie wirklich vorhaben, Eltern mehr Erziehungsmöglichkeit zu geben, dann würde ich mich über Ihre Unterstützung freuen, wenn wir es angehen wollen, eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich zu erreichen, denn das wäre wirklich eine Unterstützung von Familien im Sinne der Schaffung von mehr Familienzeit. (Beifall bei der SPÖ.)
Die Ganztagsschule stellt nicht nur ein Angebot für Eltern dar, was die Betreuung betrifft, sondern bietet in verschränkter Form darüber hinaus auch noch die Chance, Defizite auszugleichen, Talente und Potenziale zu fördern. Die Ganztagsschule ist ein Mechanismus, um soziale Herkunft von Bildungserfolg zu entkoppeln. Sie soll den Eltern die Möglichkeit geben, sich Unsummen an Geldern für Nachhilfe zu ersparen, weil bei der Ganztagsschule und besonders in der verschränkten Form bewiesen ist, dass jene Schüler, die diese Schulformen besuchen, nur einen geringen Bedarf an Nachhilfe haben. Sie nimmt Kinder an der Hand, die nicht das Glück haben, in stabilen und organisierten Familien aufwachsen zu können, wo der Wert der Bildung vielleicht nicht jener ist, der benötigt werden würde, damit sie international bestehen oder die Anforderungen der heutigen Zeit überhaupt schaffen können.
Was mir ganz wichtig ist: Der Ausbau der Ganztagsschule muss als Chance gesehen werden, endlich auch die inklusive Schule zu umfassen. Das heißt, auch in diesem Bereich muss es möglich sein, Konzepte zu erarbeiten, um den Besuch ganztägiger Schulformen auch für jene Kinder zu ermöglichen, die spezielle Bedürfnisse haben.
Die Fördermittel, die jetzt im Rahmen dieses Bildungsinvestitionsgesetzes zur Verfügung stehen, nehmen niemandem die Wahlfreiheit weg, sich zu entscheiden, ob er in eine ganztägige Schulform gehen will oder nicht. Was wir erreichen wollen, ist, das Ausmaß des Angebotes auf 40 Prozent zu heben – das auch als Gruß an Niederösterreich, wo kritisiert worden ist, man würde die Horte damit abschaffen. Wenn wir 40 Prozent abdecken wollen, dann heißt das, dass ein großer Prozentsatz, der restliche Anteil des Kuchens, noch abgedeckt werden muss, damit Beruf und Familie kombiniert werden können, nämlich in Form von Nachmittagsbetreuung oder auch Horten.
Was wir jetzt angehen müssen, ist, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, pädagogische Konzepte zu erarbeiten, Lernplätze für die Schülerinnen und Schüler und Arbeitsplätze für die PädagogInnen zu schaffen, die unbedingt nötig sind. Wir müssen im Bildungssystem ein Stück weiter vorankommen, und deshalb bitte ich euch, da mitzugehen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.48
Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter El Habbassi zu Wort. – Bitte.
17.48
Abgeordneter Asdin El Habbassi, BA (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Worum es heute geht, haben wir, glaube ich, schon ausführlich erörtert: 750 Millionen €, die wir in einen qualitativen Ausbau ganztägiger Schulformen stecken wollen, und das mit dem Ziel, unsere Bildungslandschaft zu verstärken und ein zusätzliches, neues Angebot zu schaffen. Es geht uns nicht darum, Leute zu bevormunden, ob sie die Betreuung übernehmen oder nicht, sondern wir wollen Chancen für junge Menschen schaffen, indem wir zusätzlich eine andere Schulform anbieten, nämlich eine, die auch am Nachmittag Betreuung, Support und Bildung ermöglicht.
Was uns dabei als Volkspartei ganz wichtig ist: Das darf keine Einbahnstraße sein. Was für uns gewährleistet sein muss, ist die Wahlfreiheit, das ist uns wichtig, und das ist auch darin enthalten, denn die Eltern und auch die Schülerinnen und Schüler sollen immer noch die Möglichkeit haben, selber zu entscheiden, ob sie eine ganztägige Schulform in Anspruch nehmen wollen oder nicht. (Beifall bei der ÖVP.)
Und wenn ich da von Frau Kollegin Holzinger-Vogtenhuber „Arbeitszeitverkürzung“ höre, dann muss ich ihr sagen, diese hat mit der Bildungspolitik relativ wenig zu tun. (Abg. Holzinger-Vogtenhuber: Familienzeit zu fördern!) – Familienzeit zu fördern ist schön und gut, und da ist sicher eine Möglichkeit, weniger zu arbeiten, nur darauf haben wir in der Politik keinen Einfluss, weil die Unternehmen entscheiden, ob sie die Zeit zur Verfügung stellen, beziehungsweise die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selber, ob sie sich das finanziell leisten wollen oder überhaupt leisten können.
Uns ist wichtig, dass es diese Angebote gibt, und ich glaube, wir sollten mit dieser Mär aufräumen, dass eine Schulform Bildung und die Qualität der Bildung maßgeblich beeinflusst. Das ist einfach hinten und vorne nicht richtig! Das ist eine Mär, von der immer wieder versucht wird, sie hier als richtig darzustellen, die aber einfach nicht stimmt. Alle Experten sagen: Wirklich entscheidend ist, dass es eine Person gibt – ob das jetzt die Pädagogin/der Pädagoge ist, ob das die Eltern sind, ob das die Großeltern sind oder vielleicht irgendjemand anderer –, die sich um das Kind kümmert, ihm hilft, sich zu entwickeln, ihm bei Hausaufgaben hilft, die auch darauf schaut, dass da eine gewisse Disziplin herrscht und das Kind die Aufgaben, die ihm aufgetragen sind, auch erledigt. Also sich um die Kinder zu kümmern, das ist wirklich das Entscheidende. (Zwischenruf des Abg. Schieder.)
Da geht es nicht um die Ganztagsschule, und es geht auch nicht darum, ob das eine Gesamtschule ist, was auch immer wieder in den Raum gestellt wird. Hören wir auf damit, Schulformen als Indikator für Qualität der Bildung zu sehen! (Abg. Walser: Nein, weil es falsch ist!) Wichtig ist, was die Pädagoginnen und Pädagogen leisten … (Abg. Walser: Das ist so ein Unsinn, Herr Kollege! Es tut mir leid, aber da kriegt man wirklich Schmerzen!) – Nein, das ist kein Unsinn! Herr Kollege Walser, Sie wissen ganz genau, dass es am Ende des Tages darum geht, ob die Pädagoginnen und Pädagogen die Möglichkeiten haben. Und mit dem Ausbau der ganztägigen Schulform wollen wir genau das schaffen: die Möglichkeit, dass es mehr Pädagoginnen und Pädagogen gibt, die Möglichkeit, dass in der Pädagogik mehr Freiräume geschaffen werden. Um genau das geht es uns mit dieser Forderung. (Abg. Kogler: Du spielst in einem Stadion auch anders Fußball als auf einem Kukuruzacker!)
Darum, glaube ich, ist es eine gute Sache, und ich finde es schade, dass man von der Opposition wieder mit Biegen und Brechen versucht, irgendetwas zu finden, was man daran schlechtmachen kann. (Abg. Walser: Wir stimmen eh zu, mit Bauchweh!) Es ist gut, wenn in Bildung investiert wird, es ist gut, wenn in ganztägige Schulformen investiert wird, und es ist wichtig, dass bei all dem die Wahlfreiheit der Lehrer, der Eltern und der Schüler sowie deren Mitbestimmung gewährleistet sind. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Schieder: Ich glaube, da gibt es kein Lob vom Kollegen Lopatka!)
17.51
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste: Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bitte.
17.51
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Kollege El Habbassi, lieber Asdin, du hast vor zwei Wochen noch ein bisschen begeisterter zum Ganztagsschulpaket geredet, als wir in der Sendung „60 Minuten Politik“ waren; da hast du das noch ein bisschen mehr aus der Kinder- und Jugendperspektive betrachtet und nicht nur aus der Perspektive der PädagogInnen. – Egal! (Beifall bei der SPÖ.)
Bildung aus Kindersicht, genau darum soll es meiner Meinung nach, unserer Meinung nach in unseren politischen Entscheidungen gehen. Das tut es nicht immer, so ehrlich müssen wir sein. Und wir fragen auch nicht immer automatisch nach, was sich die größte betroffene Gruppe so wünscht. Wir von der SPÖ haben das im Rahmen einer Veranstaltung gemacht, bei der wir Kinder und Jugendliche gefragt haben: Wie stellst du dir denn Schule vor? Wie würdest du Schule zeichnen?, und wir haben folgende Antworten und Bilder dazu bekommen: Sie möchten etwas Neues lernen, sie möchten Spaß haben, Zeit mit FreundInnen verbringen, mit Freundinnen und Freunden gemeinsam Mittag essen, Sport machen, Musik kennenlernen, zeichnen dürfen, malen dürfen, kreativ sein.
Das ist, finde ich, eine sehr schöne Vorstellung, ein sehr schönes Bild, und genau dieser Vorstellung kommen wir mit den 750 Millionen €, die wir heute für den Ausbau von Ganztagsschulen beschließen, wirklich einen Schritt näher. Ich halte das für ganz wichtig, den Wünschen der Kinder auch zu entsprechen. Die Ganztagsschule wird das nämlich allen Kindern ermöglichen, und wenn wir in der SPÖ von allen Kindern sprechen, dann meinen wir ganz klar auch Kinder, die eine Behinderung haben, weil wir von der inklusiven Schule nicht nur träumen, sondern auch darauf hinarbeiten. Das ist mir wichtig zu sagen. (Beifall bei der SPÖ.)
Es soll für alle Kinder möglich sein, unabhängig davon, ob die Eltern Geld haben oder nicht, zum Beispiel auch ein Musikinstrument zu erlernen. Wir haben tolle Musikschulen in Österreich, aber die sind oftmals ungemein teuer. Wir sorgen jetzt dafür, dass das im Rahmen der Schule künftig auch möglich ist.
Die Ganztagsschule verwirklicht auch eine Schule ohne Rucksack. Das heißt, man erledigt hausübungstechnisch alles in der Schule, kommt nach Hause und hat nicht noch den Megastress, egal, ob mit Aufgaben oder mit Lernen oder auch mit den Eltern. Ich denke, das ist wirklich eine super Geschichte für Kinder und Jugendliche.
Umso weniger kann ich, um ehrlich zu sein, diese Attacken dagegen oder auch diese Panikmache verstehen, zum Teil von Kolleginnen und Kollegen der FPÖ, was ja nichts Ungewöhnliches ist, zum Teil aber auch von ÖVP-LandespolitikerInnen. Mich ärgert es wirklich ungemein, dass überhaupt kein Fokus auf die Kinder und Jugendlichen gerichtet wird.
Deshalb abschließend: Geben wir uns alle nochmals einen Ruck – ich freue mich, dass die Grünen heute auch mitgehen werden (Abg. Peter Wurm: Die Grünen gehen immer mit!) – und stimmen wir zu, damit den Bildern von Schule, die die Kinder gezeichnet haben, ein Stück weit ins echte Leben geholfen werden kann! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
17.54
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster: Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.
17.55
Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin! Es haben schon einige getan, aber ich glaube, man kann
es nicht genug hervorheben, daher möchte ich das zum Schluss noch einmal tun, ist es doch nicht selbstverständlich, dass von dieser Milliarde 250 Millionen in den Bereich Wissenschaft und Forschung gehen und 750 Millionen in ein ganz wichtiges bildungspolitisches Projekt fließen, außerhalb des Budgets, zusätzlich finanziert, damit man tatsächlich ein sichtbares Zeichen setzen kann; und es freut mich, dass da auch die NEOS und die Grünen mitgehen und mit uns dieses gemeinsame Signal setzen. Jawohl, das ist ein wichtiger und richtiger Schritt!
Was mir ein bisschen wehtut, ist, dass wir mit den Kollegen von der FPÖ, Rosenkranz, Wurm und Hauser, schon weiter waren, weil wir uns einig waren: Das Kind soll im Mittelpunkt stehen! Und wenn es Ihnen wirklich darum geht, dass das Kind im Mittelpunkt steht, wenn Sie schauen wollen, was wir dafür tun können, was den Kindern tatsächlich hilft, jenen, die es brauchen, dann stimmen Sie heute zu! Wissen Sie, die Kinder, von denen wir reden, die 31 Prozent in dieser Risikogruppe, kriegen gar keine Nachhilfe, weil es sich die Eltern gar nicht leisten können! (Abg. Peter Wurm: Aber die kriegen auch die Ganztagsschule nicht, weil es zu teuer ist!) Da geht es darum, dass die Eltern den Kindern Nachhilfe geben, damit diese in der Volksschule gute Noten haben und so ins Gymnasium gehen können. Damit sind auch viele andere Probleme verbunden.
Wenn Sie für diese Kinder wirklich etwas tun wollen, dann stimmen Sie diesem Gesetz heute zu!
Es stimmt, was auch die Kollegen von der ÖVP gesagt haben, wenn auch nicht alle; Kollege Töchterle hat gesagt – ich habe es aufgeschrieben –, er wolle keine ganztägige beinharte Beschulung. Da kann ich nur sagen, er kennt das Prinzip einer verschränkten gemeinsamen Schule nicht, denn genau das Gegenteil ist der Fall, und das wissen Sie, Herr Kollege Töchterle, das unterstelle ich Ihnen! Genau das Gegenteil ist bei einer verschränkten Ganztagsschule der Fall, denn damit haben diese Kinder genau jene Chancen und Möglichkeiten, die alle anderen Kinder haben, die ein Elternhaus haben, das sie gut betreut und gut versorgen kann. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Walser.)
Und das wollen wir schaffen! Wir wollen schaffen, dass die Kinder auch während des Tages die Möglichkeit haben, Freizeit, kulturelle, soziale Angebote zu nützen und gleichzeitig auch die Lernfortschritte zu machen, die sie brauchen, damit sie lesen, schreiben, rechnen und auch soziale Kontakte pflegen können. Das garantiert eine verschränkte Ganztagsschule. Daher lade ich alle ein, da mitzustimmen, denn: Da nicht mitzustimmen heißt tatsächlich, das Kind zur Seite zu rücken. (Beifall bei der SPÖ.)
17.57
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1360 der Beilagen.
Hiezu liegen folgende Abänderungsanträge vor:
Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen,
Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Walser, Kolleginnen und Kollegen sowie
Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen.
Ich werde wie immer zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffenen Teile, der Systematik des Gesetzentwurfes folgend, und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend § 2 eingebracht.
Wer spricht sich für diesen Abänderungsantrag aus? – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Sogleich Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Die Abgeordneten Dr. Walser, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend § 3 und § 4 eingebracht.
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Die Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend § 10 eingebracht.
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer stimmt dem zu? – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für diesen Gesetzentwurf sind, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Parteipolitik raus aus der Schule.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1914/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Digitalisierungsinitiative im Bildungsbereich (1409 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 25. Punkt der Tagesordnung.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Hauser. – Bitte.
18.00
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf den nun zur Debatte stehenden Tagesordnungspunkt eingehe, möchte ich noch einmal ganz kurz auf die vorherigen Debattenbeiträge replizieren. Da hat es sehr viel Aufregung um unsere Redebeiträge gegeben.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir haben einen Antrag eingebracht, dessen Inhalt es war, dass die Ganztagsschule auf freiwilliger Basis zu besuchen ist. Ich verstehe da die Aufregung nicht!
Kollegin Kucharowits und Kollegin Holzinger, wenn Sie einwerfen, dass die Ganztagsschule niemandem etwas wegnehme, dann muss ich Ihnen erwidern: Ich bin Vater dreier Kinder, Sie müssen mir schon gestatten, dass ich froh bin, wenn ich zukünftig die Wahlmöglichkeit habe, ob ich mein Kind am Nachmittag auch selber betreuen kann, wenn ich Zeit habe, wenn ich die Voraussetzungen dazu habe, oder nicht. Das ist meine höchstpersönliche Entscheidung, und diese höchstpersönliche Entscheidung lasse ich mir auch durch ein politisches Wohlwollen beziehungsweise eine Entscheidung von SPÖ, Grünen, NEOS und so weiter nicht nehmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich als Elternteil möchte selbst darüber entscheiden, was ich mit meinen Kindern am Nachmittag tue. (Zwischenruf der Abg. Kucharowits.) – Aber selbstverständlich! Und, bitte, passen Sie doch auf und lesen Sie noch einmal unseren Abänderungsantrag! – Selbstverständlich soll es die Wahlmöglichkeit geben, die Ganztagsschule zu besuchen. Und selbstverständlich – wir wissen das – ist das für viele eine Notwendigkeit. Das sagen wir doch auch immer! (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Kucharowits.) Es gibt Elternteile, die arbeiten müssen, weil das Einkommen zum Auskommen nicht ausreicht. Natürlich haben diese Eltern nicht die Chance, ihre Kinder zu Hause zu unterrichten. Selbstverständlich sollen diese Kinder auch die gleichen Chancen haben. Und für diese Kinder kann die Ganztagsschule eine wichtige Einrichtung sein. Natürlich, das haben wir gesagt! Aber, bitte, was haben Sie immer gegen eine Wahlfreiheit? – Wir möchten selbst entscheiden beziehungsweise die Eltern sollen selbst entscheiden, was für ihre Kinder am besten ist.
Wenn die Kinder die Ganztagsschule besuchen wollen, dann werden sie sich dazu auch durchringen. Das ist überhaupt kein Problem. Aber lassen Sie doch das Selbstbestimmungsrecht den Betroffenen, nämlich sowohl den Kindern als auch den Eltern! (Weiterer Zwischenruf der Abg. Kucharowits.) Eltern wissen normalerweise, was für ihr Kind gut ist. Und ich lasse mir als Vater dreier Kinder – und mir wird immer wieder bestätigt, dass unsere Kinder wohlerzogene Kinder sind – nicht nehmen, zu entscheiden, was für unsere Kinder das Beste ist. Das lasse ich mir auch von SPÖ, von Teilen der ÖVP, von den Grünen und von den NEOS nicht nehmen. Hier muss Stopp sein! Das möchte ich einmal voraussetzen. (Beifall bei der FPÖ.)
Nun zum Antrag betreffend digitale Bildung. Auch zu diesem Thema werden wir einen Entschließungsantrag einbringen.
Selbstverständlich sind wir für digitale Bildung – das ist ja vollkommen klar! Und wenn wir uns an die heutige Debatte in der Aktuellen Stunde mit dem Thema „Technologischer Wandel als Chance für den Standort Österreich“ erinnern, dann müssen wir sagen: No na net, selbstverständlich! Das müssen wir nützen, und das werden wir nützen – das ist doch vollkommen klar!
Aber Sie wissen – und ich möchte das nicht in aller Breite noch einmal wiederholen –, dass die Ergebnisse der PISA-Testung leider Gottes nicht die sind, die wir alle wollen. Und die Wahrheit tut weh: Österreich beziehungsweise unsere Kinder sind im internationalen Vergleich schlechter geworden, wir haben schlechter abgeschnitten. Das bedauern wir, ist aber ein Faktum, und dieses Faktum müssen wir bekämpfen, und ein erster Schritt, geschätzte Damen und Herren, muss wohl der sein, dass wir bei den Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen ansetzen.
Das ist doch normal: Wenn ein Kind die Schule verlässt, dann muss es sinnerfassend lesen können, und es kann einfach nicht sein, dass ein Drittel unserer Schüler Risikoschüler sind und nicht sinnerfassend lesen können, wenn sie die Schule verlassen. Das Beherrschen dieser Kulturtechniken ist doch die Voraussetzung dafür, dass man einem digitalen Unterricht folgen kann. Das ist ja die Grundvoraussetzung! Wie kann ich, bitte, diese Techniken, von denen im SPÖ- oder Koalitionsantrag die Rede ist, erlernen,
wenn ich nicht lesen kann?! – Das ist vollkommen unmöglich. Deswegen wollen wir einmal den Fokus darauf legen, lesen, schreiben und rechnen zu können. Also bitte, das ist doch eine Selbstverständlichkeit und das muss doch unterstützt werden! (Beifall bei der FPÖ.)
Darauf aufbauend – sagen wir! – sind selbstverständlich ausreichende Infrastrukturen zu schaffen und sind die Lehrkräfte auszubilden, um die Digitalisierung voranzutreiben. Aber Sie wissen auch, sehr geehrte Frau Minister Hammerschmid, dass laut Infrastrukturerhebung derzeit nur 13,2 Prozent der Bundesschulen und 50,7 Prozent der Pflichtschulen über einen Breitbandanschluss verfügen und dass derzeit nur ungefähr jeder sechste Schüler einen Computerplatz hat. Über Tablets brauchen wir gar nicht zu reden, da besteht massiver Aufholbedarf.
Eines sollte wirklich nicht sein – das habe ich aus Ihrer Initiative herausgepickt –: dass, wie Sie meinen, der spielerische Zugang zur Technik ab der Grundschule erfolgen soll, das heißt, dass die Vermittlung von Programmierkenntnissen bereits in der Grundschule erfolgen soll. – Das ist doch wirklich zu früh.
Lesen, schreiben, rechnen lernen: Da muss man einmal ansetzen!, und darauf aufbauend kann man dann digitale Bildung machen. In diesem Zusammenhang bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Digitale Bildung“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung werden aufgefordert, die grundlegenden Voraussetzungen zu schaffen, damit neben dem Schwerpunkt des Erlernens der drei Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen auch der Umgang mit und die Nutzung von digitalen Werkzeugen im Bildungssystem Niederschlag findet.“
*****
Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)
18.07
Präsident Karlheinz Kopf: Der vom Herrn Abgeordneten Mag. Hauser eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Hauser, Dr. Rosenkranz und weiterer Abgeordneter betreffend „Digitale Bildung“
eingebracht in der 157. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 14. Dezember 2016 im Zuge der Behandlung von TOP 25, Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1914/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Digitalisierungsinitiative im Bildungsbereich (1409 d.B.)
Die aktuellen Ergebnisse des letzten PISA-Tests sind laut SPÖ-Bundesministerin „inakzeptabel“. Die Leseschwächen der Schüler sind seit der letzten Testung noch größer
geworden. Österreich liegt inzwischen 8 Punkte unter dem OECD-Durchschnitt, 24 Punkte hinter Deutschland und 41 Punkte (entspricht etwa einem Schuljahr) hinter Finnland. Jeder vierte Schüler kann nicht sinnerfassend lesen. In Mathematik und den Naturwissenschaften sieht es nicht viel besser aus.
Statt sich drauf zu konzentrieren, unsere Kindern in den Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen auf ihr späteres Berufsleben vorzubereiten, erfinden nun rote, schwarze, grüne und pinke Politiker eine vierte Kulturtechnik, die „Digitale Bildung“.
Neben durchaus sinnvolle Maßnahmen – die seitens der Regierung schon längst umgesetzt sein sollten – wird unter anderem ein neues Unterrichtsfach „Digitale Kompetenzen“ gefordert, und in der Grundschule sollen bereits Programmierkenntnisse vermittelt werden.
Laut IT-Infrastrukturerhebung 2016 des BMB verfügen nur 13,2% der Bundesschulen und 15,7% der Pflichtschulen über einen Breitbandinternetanschluss (> 100 MBit/s). Schätzungen zufolge gibt es nur für jeden sechsten Schüler einen Computerplatz, Tablets sind – außer in wenigen Pilotklassen – gar nicht vorhanden.
Notwendig bleibt daher weiterhin, den Focus primär auf die Vermittlung der grundlegenden Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen zu legen. Aufbauend auf dieser grundlegenden Basis sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass digitale Werkzeuge im Unterricht verwendet werden. Voraussetzung dafür ist eine ausreichende Infrastruktur, die seitens der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden muss, und eine entsprechende Ausbildung der Lehrkräfte.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung werden aufgefordert, die grundlegenden Voraussetzungen zu schaffen, damit neben dem Schwerpunkt des Erlernens der drei Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen auch der Umgang mit und die Nutzung von digitalen Werkzeugen im Bildungssystem Niederschlag findet.“
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte.
18.07
Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Wir leben in einer Zeit des Umbruchs, wir leben in einer Zeit voller Veränderungen und Erneuerungen. Die Digitalisierung hat ja mittlerweile den Buchdruck abgelöst und macht auch vor der Bildung nicht halt. Das heißt, sie ändert die Art und Weise, wie Bildung zukünftig vermittelt wird, und bestimmt in der Folge, wie unsere Kinder zukünftig lernen und wie sie von den Pädagoginnen und Pädagogen unterrichtet werden.
Gerade diese Veränderung bedeutet für unsere Kinder eine Riesenchance. Ich spreche hier bewusst von Kindern und nicht von Schülerinnen und Schülern, denn ich bin der Meinung, dass die Kinder bereits im Kindergartenalter die ersten digitalen Grundkompetenzen erwerben sollten. Denn: Wenn Software richtig eingesetzt wird, dann kann Software auch als sogenannter Lerncoach fungieren und auch die Arbeit unserer Pädagoginnen und Pädagogen erleichtern.
Das beste Ergebnis kann dann erzielt werden, so bin ich der Meinung, wenn man die digitale Welt mit der analogen Welt verknüpft oder, anders ausgedrückt, wenn eine Fusion aller digitalen Möglichkeiten mit den Fähigkeiten der Pädagoginnen und Pädagogen stattfindet.
Die Grundvoraussetzung für digitale Bildung ist natürlich, dass es eine entsprechende Infrastruktur an den Bildungsstätten gibt, dass es Aus-, Fort- und Weiterbildung für unsere Pädagoginnen und Pädagogen gibt, dass aber auch digitale Unterrichtsmittel für den Regelunterricht bereitgestellt werden und dass auch digitale Bildung in den Lehrplänen verankert wird. Die Digitalisierung ist eine Riesenchance für unser Land, und es muss so sein, dass kein Kind ohne digitale Bildung die Schule verlässt. Ein weiteres Ziel muss aber sein, dass Pädagoginnen und Pädagogen vermehrt fächerübergreifend digitale Kompetenz vermitteln.
Abschließend lässt sich zusammenfassend sagen: Es liegt in unserer Verantwortung, die dafür notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, und es ist unsere Aufgabe, unsere Pädagoginnen und Pädagogen bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Es liegt jetzt an uns – und damit in unserer politischen Verantwortung –, diese Chance auch zu nützen, denn wir stehen, wie ich meine, nicht am Ende dieser Entwicklung, sondern erst an deren Anfang. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
18.09
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.
18.10
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Das Positive an der jetzigen Debatte ist, dass sie stattfinden kann. Sie kann stattfinden, weil die Regierungsparteien diese Initiative im Ausschuss abgelehnt haben – was übrigens selten vorkommt: Normalerweise wird so etwas auf die lange Bank geschoben und somit der öffentlichen Diskussion entzogen. Also: Wir können darüber diskutieren – das ist gut und richtig so!
Was nicht gut und richtig ist, ist der Umstand, dass man so etwas ablehnen kann. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Digitalisierung im Unterricht – das ist eine Selbstverständlichkeit! Und wenn wir uns noch länger dagegen sträuben, dann wird Österreich in allen Testungen immer weiter zurückfallen.
Natürlich geht es darum – und da ein Wort an die FPÖ –, dass man die Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen in der Volksschule lernt. Ihr Antrag wird von uns daher auch unterstützt, wiewohl ich sage: Das ist doch wohl eine Selbstverständlichkeit, darüber muss man eigentlich gar nicht diskutieren! (Abg. Walter Rosenkranz: Bei dieser Regierung ist das keine Selbstverständlichkeit!)
Was sind nun die Vorteile der Digitalisierung vor allem im Unterricht? – Der Computer, das Smartphone, was auch immer, ermöglicht es Lehrerinnen und Lehrern, den Unterricht zu personalisieren, auf die einzelnen Kinder in der Klasse zuzuschneiden, spezielle Aufgaben zu geben, auch Kinder mit besonderen Fähigkeiten stärker zu fordern. Alles das ermöglicht ein sinnvoller Umgang mit Neuen Medien im Unterricht. Von daher ist für uns klar: Das müssen wir unterstützen!
Ich sage auch dazu: Das kann auch atmosphärisch Schule verändern, denn es wird nicht selten der Fall sein, dass Jugendliche ihrer Lehrerin/ihrem Lehrer vielleicht noch etwas beibringen, was den Umgang mit dem Computer oder mit dem Smartphone oder mit dem Handy anlangt. Der Weg, diese Neuen Medien aus dem Unterricht zu verbannen, ist sicherlich der falsche.
Aber ich möchte auch ein paar kritische Anmerkungen machen und beziehe mich da auf einen Text von Christian Füller, und der trägt den Titel „Vorsicht, Stiftung!“. Mir ist in
den letzten Jahren aufgefallen, dass immer mehr Vertreter von Bildungsstiftungen aufgetreten sind, und zwar auch in Österreich, beispielsweise ist da Jörg Dräger, der Vor-stand der Bertelsmann Stiftung, etliche Male zu Wort gekommen.
Christian Füller weist in dem genannten Text darauf hin, dass diese Stiftungen immer stärker in die Richtung gehen, beinharte Konzerninteressen zu vertreten. Ich glaube, wir müssen, wenn wir an die digitale Zukunft in der Schule denken, darauf achten, dass da keine Monopole entstehen. Wir haben schon beim Computer, bei der Hardware sozusagen, erlebt – und dann über den Weg der Software natürlich auch –, dass Konzerne wie Microsoft, Apple und so weiter Monopolstellungen haben.
Sie, Frau Ministerin Hammerschmid, wissen, dass das auch bei uns an der Schule der Fall ist. Achten wir darauf, dass diese Stiftungen nicht zu viel Einfluss auf das, was in der Schule passiert, bekommen, dass nicht milliardenschwere Konzerne schlussendlich die Profiteure dieser Digitalisierung sind!
Also: Ein Ja zur Digitalisierung, aber genauso ein Ja zur strengen Kontrolle dessen, was in den Schulen abläuft, und ein Ja zur Aufsicht darüber, wer in den Schulen die großen Geschäfte macht. Ich glaube, da sind wir ebenfalls gefordert. (Beifall bei den Grünen.)
18.14
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.
18.14
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich sehr, dass wir heute diesen gemeinsamen Entschließungsantrag von vier Parteien umsetzen können. Danke auch an Matthias Strolz, der dafür die Grundlage gelegt hat, die wir dann gemeinsam erweitern konnten.
Wir haben den heutigen Tag schon damit begonnen, über das Thema technologischer Wandel zu reden, über Digitalisierung zu sprechen und darüber, wie die Chancen für den Standort Österreich dabei ausschauen. Die Frage ist natürlich auch die: Wie können wir den Wandel für den Einzelnen auch als Chance begreifen und nutzen?
Ich habe diesbezüglich heute Vormittag schon gesagt: Ein wichtiger Ansatzpunkt ist dabei das Thema Bildung. Wir brauchen digitale Kompetenzen, und zwar brauchen wir sie deswegen, weil sie alle jungen Menschen, alle SchülerInnen in Zukunft auf ihrem Lebensweg begleiten werden, sowohl im beruflichen Feld als auch im privaten Bereich.
Ich habe in der Aktuellen Stunde heute Vormittag auch aufgezeigt, dass natürlich auch das IT-Umfeld, die IT-Wirtschaft immer größer wird. Wir brauchen junge Menschen, die sich für IT, für IKT, für MINT-Fächer interessieren und auch in diesem Bereich eine berufliche Karriere anstreben. Es ist wichtig, dass wir auch junge Frauen dazu bringen, sich mit diesem Thema zu beschäftigen, und ihnen helfen, die Angst davor zu verlieren.
Ich bin selbst in eine Hauptschule gegangen, und zwar mit einem Medien- und Informatikschwerpunkt, wo wir unter anderem auch diesbezüglich vieles gelernt haben. Es ist schon so, dass in den Lehrplänen der NMS und der Unterstufe der AHS Informatik nur eine unverbindliche Übung ist. Es ist zwar als Unterrichtsprinzip festgeschrieben, es gibt viele engagierte Lehrerinnen und Lehrer, die sich da bemühen, und es bemüht sich auch das Ministerium mit sehr vielen Initiativen, um in diesem Bereich zu unterstützen, aber meines Erachtens ist es doch sehr anwendungslastig.
Informatik beziehungsweise digitale Bildung betrifft nicht nur das Wissen, wie ein Schreib- oder Kalkulationsprogramm bedient wird oder wie eine Tastatur zu bedienen ist, viel-
mehr geht es dabei darum, auch zu verstehen und Kenntnis darüber zu erlangen, wie diese technologische Welt funktioniert, und auch darum, ihre Anwendungsgebiete kennenzulernen, einfach zu wissen, wie das alles funktioniert.
So wie wir in der Schule gelernt haben, dass der Strom nicht einfach aus der Steckdose kommt, so sollte es auch in der digitalen Bildung beim Erwerb digitaler Kompetenzen sein. Ich glaube, dass – und das richte ich an Herrn Abgeordneten Hauser – Grundkenntnisse im Programmieren wichtig sind. Das soll natürlich nicht in Konkurrenz treten zu Lesen, Schreiben und Rechnen. Das sind wichtige Kompetenzen, die jedes Kind mitbekommen soll. Und ja, die PISA-Studie zeigt es auch auf, wir haben da Nachholbedarf.
Aber, um einen Vergleich zu ziehen: Programmieren ist so etwas wie eine Fremdsprache, die man braucht, um die technische Welt zu begreifen. Ich glaube, dass die Vorstellungen darüber, was Programmieren tatsächlich ist, falsch sind, vielleicht von amerikanischen Filmen geprägt, sodass man meint, dass man im dunklen Kämmerlein sitzt und da einfach stur irgendwelche Befehle einklopft. Im Gegenteil: Programmieren ist sehr vielfältig. Es gibt graphische und auch textuelle Programme. Es gibt auch für den kindlichen Bereich, für den Kindergarten, für den Volksschulbereich Varianten, um spielerisch Programmierabläufe zu verstehen. Das hat natürlich auch für andere Fächer einen großen Vorteil, weil wir dadurch auch logisches Denken lernen, analytisches Denken lernen, uns mit Algorithmen befassen, Mustererkennung, Kybernetik und vielem anderen mehr.
Es geht aber auch noch einen Schritt weiter, bleiben wir nicht beim Programmieren stehen! Ich glaube, es gibt eine Fülle von Themen, die da behandelt werden müssen. Dazu gehört auch Medien- und Wissensnavigation. Wir leben in einer Welt mit einer Fülle von Informationen, in der wir uns zurechtfinden müssen. Es geht aber genauso um IT-Sicherheit, es geht um Datenschutz, um die Frage: Was darf ich im Internet tun, was ist richtig und was ist falsch? Es geht genauso um Ethik, und es geht natürlich auch um Humanismus in einem digitalen Zeitalter. Das alles sind Themen, die sich auch im Bereich digitale Bildung finden sollen.
Ein zweiter großer Teil in diesem Entschließungsantrag ist der Themenbereich Infrastruktur. Das fängt beim Breitbandausbau an und geht über WLAN bis zu den Arbeitsplätzen für Lehrerinnen und Lehrer und genauso für Schülerinnen und Schüler, und zwar unabhängig vom Endgerät, nämlich unabhängig davon, ob es ein Standrechner, ein Tablet oder ein Smartphone ist. Es geht aber auch um ein Netzwerk und um Serverinfrastruktur, es geht um digitale Unterrichtsmaterialien, und es geht auch um digitale technische Lernbehelfe.
Da besteht noch viel Aufholbedarf. Ich glaube aber doch, dass wir mit diesem Antrag heute einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung setzen und damit dazu beitragen, dass auch digitale Bildung in unseren Schulen einen wichtigen Platz einnimmt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
18.19
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte.
18.19
Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bildungsministerin! Wir haben heute Vormittag das Thema Digitalisierung und technologischer Wandel schon ausführlich diskutiert. Es ist wichtig, zu erkennen – und das ist heute schon öfters gesagt worden, vorhin vom Kollegen Walser, aber jetzt auch von der Kollegin Himmelbauer –, dass wir das Ganze anders verstehen müssen. Nämlich: Es ist kein Phänomen mehr, das wir von außen betrachten, das wir vielleicht ver-
suchen, stückchenweise einzubauen – auch im Unterricht –, sondern das ist einfach ein Teil unserer Realität geworden. Das ist eine Realität, in der auch alle Kinder leben, die jetzt in der Schule sind, und die wir nicht mehr nur so einzeln betrachten können.
Das muss ein integraler Bestandteil des ganzen Unterrichts werden, und da liegt vielleicht der Unterschied in der Auffassung: Es geht eben nicht darum, andere Kulturkompetenzen nicht mehr zu lernen. Das steht nicht im Widerspruch, das gehört zu dieser Realität dazu. Es geht darum, diese Kompetenzen heutzutage anders und vielleicht auch besser zu lernen. Die Konsequenz der Digitalisierung ist ja auch, dass wir immer mehr Fachkräfte in diesem Bereich brauchen werden und dass wir bis 2020 in ganz Europa wahrscheinlich eine Million offener Stellen haben werden, weil Menschen benötigt werden, die diese Kompetenzen, dieses Fachwissen haben. Wir verschlafen aber diesen Wandel in den Schulen und kommen nicht hinterher, jungen Menschen diese Kompetenzen beizubringen, damit sie diese Fachkräfte sein können, die diese Jobs kriegen werden.
Es ist gut, dass wir jetzt mit dieser gemeinsamen Entschließung einen Schritt weitergehen, dass auch die Regierung das als Thema erkannt hat. Ich schätze es sehr, dass es in den letzten beiden Jahren und in diesem Jahr noch vermehrt immer mehr Thema unserer Bundesregierung geworden ist, da etwas zu machen. Ich bin aber gespannt darauf, was das denn wirklich für konkrete Schritte sein werden, was das dann auch für die Inhalte im Unterricht heißt und wie viel Geld wir dafür in die Hand nehmen werden.
Ich habe heute auch noch gelesen, dass die amerikanische Brookings Institution über die Digitalisierung in den Schulen in Amerika geschrieben hat. Dort hat man offensichtlich ein ähnliches Problem wie wir, weil der technologische Wandel und die Digitalisierung in den Schulen immer nur als teure Ersatzteile, als teurer, kostenintensiver Ersatz für normale Lehrmaterialien gesehen wird, wie zum Beispiel dass man einen Rechner statt einem Schulbuch oder eine digitale Tafel statt einer herkömmlichen Tafel hat.
Das kostet Geld, aber darum geht es eigentlich nicht! Ich glaube, es geht darum, dass wir unsere Augen dafür öffnen, dass es durch digitale Lernmethoden viel mehr Möglichkeiten gibt, besser, individualisierter, personalisierter und eigentlich auch günstiger auf Schülerinnen und Schüler einzugehen. Es geht darum, dass es eine Haltungsreform ist – ich habe das heute Früh schon gesagt – und dass wir den Blick darauf, was Digitalisierung eigentlich bedeutet, auch für uns selbst ändern und uns vielleicht eingestehen, dass es nicht mehr darum geht, zu sagen: Kinder, wir bringen euch jetzt bei, wie ein iPad funktioniert!, denn die leben längst in dieser Welt, die wir noch von außen betrachten. Deshalb müssen wir mehr in die von mir soeben skizzierte Richtung denken. – Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)
18.22
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.
18.22
Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Ich identifiziere mich mit dem vorliegenden Entschließungsantrag zur Digitalisierungsinitiative aufgrund der bereits vorhandenen Digitalisierungsoffensive. Es ist klar, dass die Digitalisierung in unseren Schulen, beginnend bei der Volksschule, bereits Einzug gehalten hat. PCs und Internet sind wesentlich und entscheidend für die Schullaufbahn, aber auch wichtig für diverse Jobaussichten und Möglichkeiten unserer SchülerInnen und Jugendlichen; ich erwähne hier nur das Schlagwort Industrie 4.0.
Geschätzte Damen und Herren! Eine wichtige Initiative ist eEducation. Dieses Projekt ist insofern wesentlich, als daran bereits über 1,2 Millionen Schülerinnen und Schüler in über 55 000 Schulklassen in Österreich aktiv beteiligt sind. Ich möchte auch erwäh-
nen, dass das Burgenland seit geraumer Zeit Vorreiter in puncto Digitalisierung ist: Bereits seit dem Jahr 2003 gibt es in den burgenländischen Schulen das burgenländische Schulnetzwerk. Alle Schüler und Lehrer in den Neuen Mittelschulen, den Polytechnischen Schulen und den Berufsschulen haben die Möglichkeit, kostenlos an der Plattform LMS teilzunehmen. Abschließend sei auch noch gesagt, dass 20 Prozent aller eLSA-Schulen in Österreich ihren Standort im Burgenland haben.
Kolleginnen und Kollegen! Die digitale Kompetenz ist meiner Meinung nach die vierte Kulturtechnik, natürlich nach den Grundkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen, und muss den Schülern mit diesen gemeinsam vermittelt werden. Wesentliche Punkte bei der Digitalisierung sind, dass die Inhalte den Schülern aufgrund moderner Lehrmethoden altersadäquat vermittelt werden müssen, dass es aber andererseits auch verpflichtende Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für alle PädagogInnen zu geben hat, dass die Schulerhalter die entsprechende Infrastruktur bereitstellen müssen und nicht zuletzt, dass es aufgrund des Datenschutzes auch einen kritischen Umgang mit dem Internet geben muss. Ich erwähne nur die Schlagworte Cybercrime, Cybermobbing und Hasspostings; auch diese Themen müssen kritisch hinterfragt werden.
Ich wünsche Ihnen, Frau Unterrichtsministerin Hammerschmid, bei der Umsetzung dieser Initiative im kommenden Jahr alles Gute. (Beifall bei der SPÖ.)
18.25
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zu den Abstimmungen.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 1409 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantrages 1914/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Weiters kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1409 d.B. angeschlossene Entschließung betreffend vierte Kulturtechnik „Digitale Bildung“: Digitalisierungsmaßnahmen für die Schule.
Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 183.)
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Digitale Bildung“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Situation der kleinen und mittleren Unternehmen der österreichischen Wirtschaft 2016 („Mittelstandsbericht 2016“) (III-325/1400 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Damit kommen wir zum 26. Punkt der Tagesordnung.
Erste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.
18.26
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär Mahrer! Hohes Haus! Werte Zuseher! Herr Staatssekretär, da Sie heute in Vertretung von Vizekanzler
Mitterlehner bei der Debatte zum Mittelstandsbericht anwesend sind, möchte ich gerne mit einem Zitat von Ihnen aus dem letzten Jahr starten:
„Der Mittelstand gerät zunehmend unter Druck: Überbordende Steuer- und Bürokratielasten, Bildungsdefizite und Fachkräftemangel schränken seinen Handlungsspielraum ein und gefährden seinen Erfolg. (…) Der Mittelstand braucht eine deutliche Verbesserung der standortpolitischen Rahmenbedingungen.“ – Das stammt aus dem „Mittelstandsatlas Österreich“, Herausgeber ist die Julius Raab Stiftung.
Sie werden jetzt bestimmt versuchen, diesen Mittelstandsbericht relativ euphorisch darzustellen oder schönzureden. Die Wahrheit, die Realität ist jedoch eine ganz andere. Wenn Sie heute mit Unternehmern draußen sprechen – und ich meine nicht unbedingt mit Kammerfunktionären, sondern mit echten Unternehmern –, dann werden Sie spüren, dass die Stimmung im Keller ist.
Die überwiegende Zahl der KMUs in Österreich ist mit der derzeitigen Situation überhaupt nicht zufrieden. Ich möchte, weil Sie immer KMUs erwähnen, vielleicht auch noch einmal kurz darauf hinweisen: 90 Prozent aller Unternehmen in Österreich sind Kleinstunternehmen mit bis zu neun Mitarbeitern, und die haben natürlich vollkommen andere Probleme als Großkonzerne.
Ich gebe Ihnen ganz kurz ein paar Zahlen zum Thema Neugründungen: 2010 – 29 640, 2015 – 29 561, also keine Spur von der Neugründungsoffensive, die Sie von der ÖVP angekündigt haben. Oder, ein Situationsbericht hinsichtlich der Gewinne der KMUs: Ein Drittel der Unternehmen macht Verluste, ein Drittel schreibt mehr oder weniger eine schwarze Null, und nur ein Drittel der KMUs macht vernünftige Gewinne. – Das steht ganz deutlich im Mittelstandsbericht.
Noch ein Thema im Zusammenhang mit den Lehrbetrieben – es wurde ja vorhin auch beim Bereich Bildung erwähnt –: Die Zahl der Lehrbetriebe ist in Österreich mittlerweile von 41 600 Betrieben auf 29 100 Betriebe gesunken; das ist ein Minus von 40 Prozent. Auch das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Unternehmer nicht mehr in der Lage sind, Lehrlinge sinnvoll beziehungsweise fortwährend auszubilden. In diesem Bereich tun Sie überhaupt nichts!
Letzter Punkt, das Finanzierungsvolumen – auch ein wichtiger Indikator –, Kredite bis zu 1 Million €: 2009 waren es 840 Millionen €, 2015 nur mehr 680 Millionen €, also auch das eine Kennzahl, die ganz klar nach unten weist und die eben auch das Stimmungsbild der KMUs deutlich wiedergibt. (Abg. Hanger: Interessant, dass wir um 130 000 Arbeitsplätze mehr geschaffen haben!) – Ja, aber nur Teilzeitarbeitsplätze, muss man dazusagen, keine Vollzeitarbeitsplätze! Das hätten wir auch gerne!
Was braucht der Mittelstand, was brauchen die KMUs? – Sie brauchen Facharbeiter und qualifizierte Lehrlinge, geringe Lohnnebenkosten, eine sinnvolle Finanzierung – ich sage nur: Basel III erschwert die Finanzierung extrem – und eine massive Reduktion von Bürokratie und Verwaltung.
Ich möchte auch hier noch einmal kurz auf eine Kampagne des Wirtschaftsbundes hinweisen, die Ihnen ja nicht unbekannt sein dürfte: „Rote Karten für Bürokraten“. (Der Redner hält die Schwarz-Weiß-Kopie einer Abbildung mit der Aufschrift „Jetzt: Rote Karten für Bürokraten.“ in die Höhe, auf der eine Hand mit einer Karte zu sehen ist.) So agieren Sie draußen. Hier im Plenum machen Sie in den letzten Jahren bei jeder sinnlosen Geschichte, die kommt, mit, heben die Hand, stehen auf, und dann machen Sie draußen: „Rote Karten für Bürokraten“ – Wirtschaftsbund. Das kann ich Ihnen gerne zum Nachlesen geben, falls Sie es nicht mehr wissen.
Was brauchen die KMUs noch? Sinnvolle Gewinne, um zu investieren, die Weitergabe von Familienbetrieben – auch da haben Sie versprochen, Maßnahmen zu setzen, es ist
aber überhaupt nichts gekommen – und, meiner Meinung nach ganz wichtig, einen fairen Wettbewerb. Ich nenne nur den Internethandel: Da haben die KMUs einfach einen Wettbewerbsnachteil, weil Amazon und ähnliche Unternehmen unter vollkommen anderen Voraussetzungen am Markt agieren und die KMUs extrem unter Druck kommen. Sie haben die Registrierkassenpflicht, die Allergenverordnung, die Pflicht zur Lebensmittelkennzeichnung, das Energieeffizienzgesetz, einen Verordnungskontrollwahn, Russlandsanktionen, ein totales Rauchverbot, die Mehrwertsteuererhöhung und so weiter beschlossen – viele Maßnahmen, die genau den KMUs schaden. Ich hätte schon erwartet, dass jetzt endlich einmal eine Entfesselung der Wirtschaft kommt. Bitte entfesseln Sie die Wirtschaft und halten Sie keine Sonntagsreden! – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Öllinger: Was war denn das … als eine Sonntagsrede?! – Abg. Tamandl: Eine Montagsrede, wie ein Montagsauto: Funktioniert nicht!)
18.31
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.
18.31
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Wurm, Sie haben jetzt einige Maßnahmen aufgezählt, die Sie kritisieren. Sie haben aber kein Programm, überhaupt nichts dergleichen, vorgestellt, das gezeigt hätte, wie das gehen könnte. (Abg. Peter Wurm: Sowieso, kann ich Ihnen gerne geben, wenn Sie wollen! Sie setzen es eh nicht um!) Man muss jetzt sagen, der Mittelstandsbericht zeigt ja ganz deutlich, dass es wieder bergauf geht, und das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Der Mittelstandsbericht zeigt, dass wir Maßnahmen gesetzt haben, die einfach richtig waren. Es besteht jetzt eine gute Chance, dass wir unseren Wachstumsrückstand gegenüber dem Euroraum und Deutschland wieder aufholen. Wir haben jetzt ein Wachstum von über 1,5 Prozent, das ist immerhin das höchste Wachstum seit 2011. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)
Wenn man sich das anschaut, dann sieht man, dass das Ganze passt. Wir haben die Lohnnebenkosten gesenkt – wir waren das, die Regierung, ja –, und zwar immerhin um 1 Milliarde €. Sie waren nicht dabei, Sie haben nicht mitgestimmt, Sie kritisieren das nur – wir aber haben die Lohnkosten wieder gesenkt.
Zum Zweiten haben wir jetzt eine Investitionsprämie geschaffen, die ab dem nächsten Jahr greifen wird, bei den kleinen und mittelständischen Unternehmen mit 175 Millionen €. Das zweite Paket ist das Gemeindeinvestitionspaket, von dem ja auch wieder die Wirtschaft profitiert, weil in den Gemeinden investiert wird.
Wenn man sich die Arbeitsplatzstatistik anschaut, dann sieht man, dass wir über 100 000 Arbeitsplätze geschaffen haben – nämlich nicht wir, sondern die Unternehmer in diesem Land. Die Unternehmer in diesem Land schaffen die Arbeitsplätze, deshalb müssen wir alles daransetzen, dass wir erstens einmal die Stimmung wieder verbessern. – Das ist keine Frage, das weiß ich, weil ich auch viel unterwegs bin. Wir müssen also schauen, dass wir die Maßnahmen, die wir jetzt gesetzt haben, auch entsprechend verkaufen.
Wir können nicht immer nur sagen, es ist alles so furchtbar, sondern wir müssen schauen, dass wir die Stimmung in dieser Hinsicht heben. Wenn man sich das ansieht: Wir sind ja auch in den internationalen Rankings wieder auf einem aufsteigenden Ast. Wenn man sich das wirklich im Detail anschaut, dann sieht man ganz deutlich: Dort, wo die Unternehmer in Österreich frei gestalten können, sind wir unter den ersten zehn: Ausrichtung der Unternehmen an den Kunden – Platz drei; Qualität der heimischen Zulieferbetriebe – Platz drei; Wettbewerbsfähigkeit durch einzigartige Produkte und Prozesse – Platz vier; Beziehung Arbeitgeber und Arbeitnehmer – man höre und staune –: Platz sechs; Innovationskraft – Platz acht. Danke an die österreichischen Unternehmen, das sind super Ergebnisse! (Beifall bei der ÖVP.)
Man muss aber auch immer selbstkritisch sein und fragen, wo man nachbessern kann. Wir sind zum Beispiel bei den Auswirkungen von Steuern und Sozialleistungen auf den Anreiz, zu arbeiten, auf Platz 132. Da sieht man ganz deutlich, da haben wir ein großes Defizit, und deshalb auch unsere Vorschläge diesbezüglich, da Verbesserungen zu erzielen.
Meine Damen und Herren, dieser Bericht ist eines der Werke, die zeigen, dass wir auch den Small Business Act für Europa bestens erfüllen. Wir liegen bei der Internationalisierung, bei der Nachhaltigkeit, bei Umwelt und Energie und bei der Weiterqualifizierung und Innovation über dem EU Durchschnitt.
Und jetzt noch ein Punkt, der ganz wichtig ist, nämlich die duale Ausbildung – Sie haben es angeschnitten, Herr Kollege Wurm, und es ist beim Bereich Bildung heute auch schon gekommen. EuroSkills: Wir sind die Europameister bei den Fachkräften, daher ist es wichtig, dass wir weiter in diese duale Ausbildung investieren. Sie ist ein Vorzeigemodell, es beneiden uns viele Länder darum, und deshalb sollten wir auch auf dieser Linie bleiben. Daher ist auch wichtig, dass wir in der Gewerbeordnung, die wir ja jetzt gerade modernisieren, diese Qualifikationen erhalten, denn die Fachkräfteausbildung, die wir in Österreich haben, braucht eine Grundlage. Deshalb haben wir einerseits die Gewerbeordnung modernisiert, und andererseits müssen wir natürlich auch ein paar Anreize schaffen, um die duale Ausbildung noch attraktiver zu machen.
Summa summarum, denke ich, ist der Bericht ein erfolgreicher, und wir haben Österreichs Wirtschaft in den letzten zwei Jahren in dieser Beziehung wieder ein Stück weiter nach vorne gebracht. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
18.35
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.
18.35
Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! (Der Redner stellt eine Broschüre mit dem Titel „Aktionsprogramm Zukunft Mittelstand. Neuauflage 2016“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie der Bundesrepublik Deutschland vor sich auf das Rednerpult.) Vorweg einmal meinen herzlichen Dank an alle Klein- und Mittelunternehmer für ihre Leistung, für ihre Bereitschaft, dieses Risiko, einen Betrieb zu führen, zu tragen, und auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, weil in diesem Bereich besonders hohe Leistungen erbracht werden! Ich möchte diesen Bericht durchaus nicht schlechtreden, aber ich denke, Kollege Haubner, man sollte mehr mit den Unternehmern und Unternehmerinnen reden und weniger die Statistiken strapazieren, weil sich da durchaus ein großer Unterschied im Erscheinungsbild zeigt.
Gestern ist im Fernsehen die Sendung „Bürgerforum“ gelaufen. Mir hat es eigentlich gefallen, dass Bundeskanzler Kern gesagt hat, unsere Sorge, unsere Kraft gilt den Schwächeren in dieser Gesellschaft. Ich denke, gerade die Klein- und Mittelunternehmer – und wir wissen, wie schnell solche Neugründungen wieder beendet werden – sind in einer ganz schwierigen Situation.
Ich darf ein Beispiel bringen, weil er gestern nicht zu Wort gekommen ist: Ich habe vor einem Monat das Buch „Fucking Gastro“ von Günter Hager mitgehabt. Gestern hätte er die Statistik mitgehabt, wie viel ein Wirt im Durchschnitt mit 1 000 € Umsatz verdient – nämlich genau 1,4 Prozent, 14 €. Es ist der Umsatz zwar gestiegen, rechnet man aber all die Belastungen, etwa die zusätzlichen Belastungen durch die bürokratischen Hürden, durch die zusätzlichen Gesetze und Auflagen, ein, bleibt immer weniger übrig. Das ist die Realität, und deshalb haben sich wieder 500 Wirte dazu entschlossen, ihre Türen für
immer zu schließen. – Das sind 5 000 Arbeitslose! Das sind wieder 3 000 Autos mehr auf der Straße! Und das ist genau das Problem der Regionalität, des ländlichen Raumes, das wir hier immer diskutieren und wo man dann mittels Finanzausgleich eingreifen will. Der beste Finanzausgleich wäre, wenn wir die Strukturen erhalten, wenn wir die Prosperität in den ländlichen Räumen draußen bewahren. (Beifall des Abg. Lugar.)
Ich habe hier etwas, das ich auf meiner Berlinreise bekommen habe, hergestellt. (Der Redner weist auf die vor ihm auf dem Rednerpult stehende Broschüre.) Die Auftragslage in Deutschland ist eine ganz gute, trotzdem arbeitet die Politik bereits wieder an einem Zukunftsprogramm Mittelstand, es wird darüber nachgedacht, wie man dieses Feuer am Brennen hält, und man wartet nicht, bis es verglüht, sodass es dann wieder neu entfacht werden muss. Man arbeitet dort bereits an neuen Ideen.
Ich darf noch etwas zur Lenzing AG sagen, die heute Vormittag schon erwähnt wurde. Das kann man natürlich vom Tisch wischen und sagen: Da kann man nichts machen, die Konzerne folgen ihren Märkten! – Ich habe es gesagt: Sie folgen den Gewinnen und den Dividenden. Hier geht es aber genau um die KMUs, die gewonnen hätten. Es geht nicht nur um 165 neue Mitarbeiter am Mutterstandort Lenzing, sondern auch um die Klein- und Mittelbetriebe im vor- und nachgelagerten Bereich, die zugeliefert hätten, die sich mit ihren Produkten hätten einbringen können. Das wäre die wirkliche Stärkung! Das ist noch einmal ein Turbo für den regionalen Raum, für die regionale Wirtschaft.
So ähnlich verhält es sich mit der Landwirtschaft. Wir haben es zuerst im Zusammenhang mit der Palmölthematik diskutiert: Jeder Betrieb – und täglich schließen 10 Bauernhöfe –, der geschlossen wird, ist ein fehlender Auftraggeber für die regionale Wirtschaft, für die Klein- und Mittelunternehmen, die in diesem Betrieb einen verlässlichen Zahlungspartner gehabt haben, die in ihrem regionalen Umkreis einen verlässlichen Wirtschaftspartner gehabt haben.
Das sind die wahren Auswirkungen! Das sind die Probleme, die völlig unterschätzt werden und die man immer wieder schönzureden versucht. Deshalb ergeht auch an die Regierung ganz klar die Forderung – weil es immer heißt: wo sind die Forderungen? –, diese bei jedem Wahlkampf versprochene Entbürokratisierung umzusetzen. Redet einmal mit einem Jungunternehmer, der 10 Beschäftigte hat und dann 6 500 € zurückzahlen muss, weil er zwei Fiskal-Lkws gekauft hat, deren Ladefläche um 5 Zentimeter zu kurz ist!
Das sind die Speerspitzen, die ihm das Unternehmertum vermiesen, weil er sagt: Warum tue ich mir das an? Da gehe ich irgendwo in ein beamtetes Verhältnis und mache mir einen schönen Tag, aber ich nehme das Unternehmerrisiko nicht auf mich! (Beifall des Abg. Lugar.)
Warum wird nicht umgesetzt, dass man endlich diese Kammerpflichtmitgliedschaft abschafft? Es kann ja nicht sein, dass gerade die Wirtschaftskammer von Wettbewerb, von Erfolg, von Qualität redet, und selber versteckt sie sich hinter einem Pflichtmitgliedschaftssystem! Das ist nicht möglich und nicht zeitgemäß.
Und der letzte Punkt – ein, glaube ich, ganz wesentlicher –: die angesprochenen Strukturreformen. Ich denke, das ist doch das Wesentliche, hier einmal einzugreifen. Wir schütten so viel verdientes Geld in die Bewahrung der Strukturen, in die Erhaltung der Sozialversicherungen und ähnlicher Strukturen, die in diesem Ausmaß niemand braucht. Hier muss man endlich ansetzen, damit das Geld, das verdient wurde, auch wirklich den KMUs, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Verfügung steht. Und dann erzeugt man wirklich auch wieder Auftragsvolumen, dann erzeugen wir wirklich wieder Mut für die Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer und für die bestehenden Unternehmen.
Ich glaube, das ist das ganz Wesentliche: Wir sollen nicht nur immer von Neugründungen reden, sondern jene, die bereits funktionieren, auch unterstützen, damit diese Betriebe weitergeführt werden. Das, glaube ich, wäre das Ziel. (Beifall der Abgeordneten Lugar und Doppler.)
18.41
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.
18.42
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben hier an sich einen Erfolg, einen wesentlichen Teil der österreichischen Wirtschaft in Form eines Berichts vorgelegt. Und gerade die Unkenrufer, wie der Kollege Wurm vorhin, der nur davon gesprochen hat, was alles nicht funktioniert, … (Abg. Peter Wurm: …, dass Sie das sagen, Herr Matznetter!) – Ja, es funktioniert! (Abg. Peter Wurm: Da müssen Sie einmal die Betriebe fragen!)
Sie werden unsere 330 000 KMU-Betriebe nicht schlechtreden! (Abg. Neubauer: Aber gesundreden …!) Wenn das nämlich stimmen würde, was Sie sagen, dann hätten die nicht so viele Beschäftigte! (Abg. Peter Wurm: Das hab ich Ihnen gerade erklärt!) Dort sind 68 Prozent aller Arbeitsplätze. Und selbst in der Krise 2008, 2009 haben sie diese erhalten! – Alles falsch, was Sie gesagt haben! (Ruf bei der FPÖ: Das hat er gar nicht gesagt!)
Er hat gesagt, die Rahmenbedingungen seien nicht in Ordnung. – Der Rahmen muss in Ordnung sein, sonst könnten die nicht funktionieren, und sie funktionieren gut. Lassen Sie sich das ins Stammbuch schreiben! (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Unsere Lehrlingsausbildung basiert auf diesen KMUs. Wir gewinnen fast jeden Wettbewerb, ob EuroSkills, WorldSkills, mit unseren Lehrlingen, weil es eine wirklich hervorragende Ausbildung gibt. Wir haben ein gutes System, Herr Kollege! Und ich halte auch diese Methode der FPÖ, permanent alles für schlecht zu erklären, für das Falsche. Stellen Sie sich einmal her und sagen Sie, es sind gute Betriebe in einem guten Land, das gut funktioniert! Dann hätten Sie hier vom Rednerpult aus einmal die Wahrheit gesagt, Herr Kollege Wurm. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)
Zurück zu dem, was die Regierung tut. Ich erinnere Sie daran – nur allein heuer! –: Wir haben eine Steuerreform 2016, die natürlich auch für die Einkommensteuerzahler gilt. Wir haben damit die Steuerlast für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesenkt und auch für die Mehrzahl der KMUs, weil diese die Rechtsform einer Einzelfirma oder Personengesellschaft haben.
Wir haben im Sommer ein Start-up-Paket gemacht. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) Wir haben jetzt eine Investitionszuwachsprämie. Wir haben eine deutliche Senkung, die größte Senkung der Lohnnebenkosten mit 1. Jänner 2017 vorgesehen. Wo ist die FPÖ? – Sie ist dagegen. (Abg. Peter Wurm: … Paradies!) Was macht das für einen Sinn? Na, haben Sie zugestimmt? Haben Sie es lobend erwähnt? – Nein, weiter Querschüsse.
Ich sage Ihnen: Diese Politik, nur alle aufzugansln mit Behauptungen, was alles schlecht sei (Abg. Neubauer: Recht viel Gutes bleibt ja nicht!), anstatt zu würdigen, was gut ist, das wird sich abnützen. Das gestrige „Bürgerforum“, das Leo Steinbichler erwähnt hat, hat es ja schon gezeigt: Die Mehrzahl der Bürger hat gesagt, sie brauchen diesen Streit nicht mehr. – Und wir brauchen das auch nicht.
Wir haben gute Betriebe in einem guten Land, eine gute Lehrlingsausbildung. Wir werden die KMUs weiter stärken. Wir werden unsere weiteren Vorhaben umsetzen, auch
die Gewerbeordnungsnovelle. Und ich lade jene, die immer nur dagegen sind, ein: Macht einmal mit! Das würde euch auch guttun. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Neubauer: Sie laden ein, und wer zahlt?)
18.45
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Ing. Klinger. – Bitte.
18.45
Abgeordneter Ing. Wolfgang Klinger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zuhörer und Zuseher! Geschätzter Herr Kollege Matznetter, wir reden nicht die KMUs schlecht, wir reden die Bedingungen für die KMUs schlecht. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Ecker: Das stimmt nicht!)
Das ist nicht falsch. Ich sage Ihnen jetzt von dieser Stelle aus eines ganz klipp und klar: Seit 1984 bin ich Einzelunternehmer in der Transportbranche – eine der härtesten und umkämpftesten Branchen überhaupt. Ich bin Einzelunternehmer – Sie wissen, was das heißt. Und noch etwas: Ich bin auch in meiner Größe nie besonders gewachsen oder kleiner geworden. Ich habe diesen Betrieb, so wie ich ihn von meinem Vater bekommen habe, weitergeführt. Und es wird immer schwieriger, diese Betriebe, die kleinen und mittelständischen Betriebe weiterzuführen. (Abg. Matznetter: … nur schlechtreden!)
Sie stellen sich als Kammervizepräsident hierher und sagen, diese Betriebe seien leicht und super und gut weiterzuführen. – Das sind sie leider Gottes nicht mehr, und ich habe das größte Problem!
Herr Matznetter! Ich habe das größte Problem, einen meiner drei Betriebe an meine Kinder weiterzugeben. Nicht, weil diese Betriebe verschuldet sind – nein, ich werde sie schuldenfrei übergeben –, das Problem liegt in der Zukunftsaussicht. Diese Betriebe positiv weiterzuführen wird immer schwieriger. (Abg. Hanger: Weil ihr sie immer schlechtredet!)
Ich brauche mir ja nur die Steuerquote anzusehen. Sehen Sie sich die Steuerquote an! Sehen Sie sich an, wozu wir es in Österreich gebracht haben mit einer der Top-5-Steuerquoten ewig und immer! Das ist ein Riesenproblem. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir dürfen dabei auch eines nicht vergessen: Wir haben einen Sozialstaat entwickelt, der dazu angetan ist, dass wir immer mehr vom Ausland zu uns hereinbekommen (Abg. Lichtenecker: Ah geh!), nämlich bildungsfremde Schichten! Das müssen wir zur Kenntnis nehmen.
Und weil Sie die Lehrlingsproblematik angesprochen haben: Mein Haus hat die besten Lehrlinge in Österreich ausgebildet. Wir kriegen aber keine mehr! Wir kriegen keine Lehrlinge mehr für die Gastronomie, und dies nicht, weil wir schlecht bezahlen, nicht, weil wir ein schlechtes Arbeitsklima haben. Wir haben langjährige Mitarbeiter, die treu bei uns arbeiten, auch solche aus dem Ausland. Aber es muss eines gesagt werden: Es kann in Zukunft, wenn es so weitergeht, immer weniger positiv erwirtschaftet werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Da stellt sich für mich die Frage – und ich werde in späteren Reden noch genauer darauf eingehen, weil wir heute die Zeit dazu nicht haben –: Was machen die Verantwortlichen in diesem Staat, um diese Zukunftsaussichten wieder zu verbessern?
Ich wünsche alles Gute für die Zukunft! (Beifall bei der FPÖ.)
18.48
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.
18.48
Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Herr Kollege Klinger, gescheit wäre es, bei
Debatten über Berichte, wo es um Fakten und Daten geht, nicht die Dinge durcheinanderzubringen. Man kann nicht immer den Geflüchteten, die zur Flucht gezwungen sind (Abg. Klinger: Ich hab die Flüchtlinge nicht erwähnt!), an allem die Schuld geben, und schon gar nicht am Zustand der kleinen und mittelständischen Unternehmungen. (Abg. Klinger: Das hab ich nicht …!) – Das hast du hier getan, und das ist wirklich etwas, was schärfstens zurückzuweisen ist. (Abg. Walter Rosenkranz: Seid nicht schon wieder so regierungsunterwürfig!)
Aber nun zu den KMUs: Letztendlich sind sie mit 99,7 Prozent die zentrale Säule der österreichischen Wirtschaft. Und, Herr Kollege Matznetter, es ist nicht nur gelungen, dass sie in Zeiten der Krise die Arbeitsplätze gesichert haben, sondern sie haben sie ausgebaut! (Abg. Matznetter: Stimmt!) Es sind in der Phase von 2009 bis 2014 im Saldo an die 130 000 Arbeitsplätze zusätzlich geschaffen worden. Und das ist gut so. (Beifall der Abg. Glawischnig-Piesczek, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Tamandl.)
Besonders wichtig sind diese kleinen und mittelständischen Unternehmungen für die ländlichen Regionen. Wir wissen, wie wichtig dort die Ausbildungsplätze sind. Wir wissen, wie wichtig dort die Arbeitsplätze sind. Die Frage ist: Welche Herausforderungen haben die Unternehmungen derzeit?
Ich komme zum ersten Bereich, das ist das Thema der Finanzierung. Das Kreditvolumen im klein- und mittelständischen Bereich ist derzeit das niedrigste seit dem Jahr 2009. Das hängt auch mit verschiedenen Regulierungen im Bankenbereich zusammen, wo es durchaus auch Handlungsbedarf gibt, um für diese kleinen und mittelständischen Unternehmungen die entsprechende Finanzierung zu sichern.
Das Zweite sind die qualifizierten Arbeitskräfte. – Ja, das ist ein Thema: Die Lehrlingsausbildung bei den kleinen und mittelständischen Unternehmungen ist seit 2008 zurückgegangen. Das hängt aber auch damit zusammen, wie attraktiv die Lehrplätze, die Ausbildungsplätze sind. Auch da gibt es Handlungsbedarf. Wir wissen das aus verschiedenen Branchen – meine Kollegin Birgit Schatz ist da auch immer sehr engagiert, insbesondere auch in Bezug auf Ausbildungsbereiche im Tourismussektor.
Der dritte große Bereich sind die Steuern. Natürlich braucht es ein faires, gerechtes Steuersystem! Wir brauchen eine Lohnnebenkostensenkung, das ist längst überfällig! Kleine und mittelständische Unternehmen tragen eine schwere Steuerlast, und im Vergleich dazu werden Konzerne und Großunternehmungen bevorzugt. Das ist etwas, was geändert werden muss. Wir brauchen ein faires, gerechtes, ökologisches Steuersystem! (Beifall bei den Grünen.)
Ich sage Ihnen auch eines zur jetzigen Situation: Wir wissen, vor Weihnachten ist der Konsum sehr hoch. Es ist die Entscheidung jedes einzelnen Konsumenten und jeder einzelnen Konsumentin, wo sie einkaufen: Mache ich das bei Amazon oder Zalando oder wo auch immer, oder gehe ich zum Laden im Ort? Das ist die Frage: Wo kaufe ich meine Bücher? Wo kaufe ich Mode? Wo kaufe ich Schuhe? – Das ist die Entscheidung von jedem Einzelnen und jeder Einzelner. Und genau hier gilt es auch anzusetzen, denn: Im Ort zu kaufen heißt nichts anderes als die Arbeitsplätze in der Region zu sichern. Diese Unternehmen zahlen die fairen Steuern hier, und – ganz wichtig – sie beleben die Ortskerne. Das alles ist von ganz zentraler Bedeutung. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ein nächster großer Bereich sind die Investitionen in den Klimaschutz. Investitionen in den Klimaschutz, ein faires Ökostromgesetz – das sind Bereiche, die unsere Unternehmen absolut stärken. Schauen Sie sich die Zahlen an! Du kennst die Zahlen aus Oberösterreich: Der Ökoenergie-Cluster, der Umwelttechnik-Cluster – dort sind Hunderte Unternehmungen, die Zigtausende Arbeitsplätze absichern! Genau da gilt es, zu investieren! Das ist einerseits ein Beitrag zum Klimaschutz, und andererseits werden Arbeitsplätze geschaffen. (Beifall bei den Grünen.)
Ich komme zu einem Thema, das Sie, Herr Staatssekretär Mahrer, im letzten Wirtschaftsausschuss angesprochen haben, das Sie auch immer mitbekommen, das ist das Thema des digitalen Wandels. Ja, der digitale Wandel ist eine Herausforderung. Wir brauchen eine Kultur des Ermöglichens. Und ich glaube, die großen Unternehmen – wie Voest, Infineon, STIWA und so weiter –, die sind gut aufgestellt, die haben die Kapazitäten, die haben die Forschungskapazitäten. Wer Unterstützung braucht, das sind die kleinen und mittelständischen Unternehmungen, und genau da muss man fokussieren.
Wir brauchen eine Strategie 2025 im digitalen Bereich, eine digitale Agenda 2025, in der wir den Fokus auf diese kleinen und mittelständischen Unternehmungen legen, nämlich eine digitale Mittelstandsoffensive. Wir müssen schauen, dass die Infrastruktur passt, und weiters auch dafür sorgen, dass die Qualifikationen passen.
Das sind die Herausforderungen, auf die wir zu achten haben. Insgesamt ist es mit Sicherheit gut, aber wir haben verschiedene große Herausforderungen, und die müssen wir konsequent angehen. (Beifall bei den Grünen.)
18.54
Präsident Karlheinz Kopf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Ing. Klinger zu Wort gemeldet. – Bitte.
18.54
Abgeordneter Ing. Wolfgang Klinger (FPÖ): Herr Präsident! Frau Kollegin Lichtenecker hat gesagt, ich hätte von Flüchtlingen gesprochen.
Ich berichtige tatsächlich: Ich habe von ausländischen Zuwanderern gesprochen. Ich habe auch noch gesagt, dass ich selber Ausländer beschäftige. (Abg. Walter Rosenkranz: Das Wort „Flüchtlinge“ ist nicht einmal vorgekommen! – Ruf bei der FPÖ: Das ist schon ein Reflex! – Abg. Walter Rosenkranz: Das ist wahrscheinlich schon ein Reflex!)
18.54
Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Doppler zu Wort. – Bitte.
18.54
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Mittelstandsbericht 2016: Ja, unsere kleinen und mittelständischen Betriebe sind der Motor unserer Wirtschaft, und ich habe größte Hochachtung vor deren Leistung.
Der Zugang der Betriebe, was Kredite, Kapital betrifft, muss erleichtert werden. Ja, es sind Verbesserungen geschaffen worden, Herr Kollege Haubner, Herr Staatssekretär a.D. Christoph Matznetter. Eine Lohnnebenkostensenkung wurde durchgeführt, Investitionszuschüsse wurden gewährt, und das muss weiterhin erfolgen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist kein Vergleich zu den Belastungen, die diese Betriebe vorher erfahren und durchmachen mussten. Ich glaube, diese Entlastung entschädigt dafür nicht. Denn genau diese kleinen und mittleren Betriebe sind der Garant, was die Wirtschaftlichkeit betrifft, auch in Krisensituationen – das haben sie schon oft bewiesen.
Was dieser Wirtschaftsmotor dringend braucht, was diese fleißigen Betriebe dringend brauchen, ist ein echter Bürokratieabbau. Weg mit den unnötigen Bestimmungen – es ist höchste Zeit dafür, Herr Kollege, das weißt du ganz genau – und auch mit all diesen Verordnungen und Vorschriften, damit dieser Wirtschaftsmotor wieder genug Luft bekommt und nicht zu stottern beginnt.
Ganz wichtig, Herr Kollege Haubner, ist natürlich auch, was Basel IV betrifft, dass diese Verhandlungen den KMUs nicht zusätzliche Schikanen auferlegen und Hindernisse
in den Weg legen, was die Wirtschaftlichkeit betrifft, denn sonst wird es problematisch mit diesem starken Wirtschaftsmotor, den die kleinen und mittleren Betriebe in Österreich darstellen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)
18.56
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.
18.56
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Herr Klinger hat vorhin von „bildungsfremden Schichten“ gesprochen. Jetzt weiß ich nicht – das kann auch hier herinnen sein. Aber im Grunde genommen möchte ich noch auf die Ausführungen meiner Vorredner zurückkommen.
Kollege Haubner hat auch von schlechtem Standing in Bezug auf den Anreiz, zu arbeiten, gesprochen. – Völlig richtig: Die Mitarbeiter kosten zu viel und verdienen zu wenig. Dazu wäre die Regierung auch imstande, nämlich die Lohnnebenkosten dramatisch zu senken.
Es ist auch völlig richtig, wie Sie sagen, dass wir bei den Lehrlingen ein Problem haben. Aber im Gegensatz zur Kollegin Lichtenecker sage ich nicht, dass die Attraktivität der Lehrplätze das Problem ist, sondern ich glaube, das System der Lehrlingsausbildung ist das Problem. In dieser Hinsicht kann man nicht die Gewerbeordnung vorschieben. Wenn man die Gewerbeordnung vorschiebt, dann kommt man zu der Tatsache, dass es allein im Bezirk Pongau 300 offene Lehrstellen und nur 30 Suchende gibt – im generellen Bereich. Insofern muss man sich da also über die Attraktivität des Lehrsystems, der Lehrlingsausbildung auch Gedanken machen.
Besonders wichtig ist es, glaube ich, zu betonen, welche Kraft – und ich zähle mich als Unternehmer ja auch zu den Klein- und Mittelbetrieben – wir haben: Wir erzielen 64 Prozent aller in diesem Land getätigten Umsätze. Wir beschäftigen 68 Prozent aller Beschäftigten. Und 99,7 Prozent der Unternehmen sind KMUs – im gesamten Bereich. Insofern ist es auch wichtig, dass von der Bundesregierung als Ziel definiert worden ist, Österreich bis 2020 zum gründerfreundlichsten Land zu machen. Bei den Betriebsanlagengenehmigungen ist auch etwas weitergegangen, das muss ich sagen, das muss man auch zugestehen.
Aber was ich da nicht verstehe – und das versteht auch niemand –, warum man ein Deregulierungsgesetz auf den Weg schickt, bei dem sich das in Sachen Wirtschaft zuständige Ministerium in der Stellungnahme selbst eingesteht, dass viel mehr möglich gewesen wäre. Jetzt frage ich: War da drüben (in Richtung SPÖ weisend) das Problem, dass nicht mehr möglich gewesen ist, oder waren es die Sozialpartner generell, die das nicht ermöglicht haben? Da muss ich schon fragen: Wenn der Minister selbst sagt, es wäre viel mehr möglich gewesen, wo liegen da die Probleme? Wo wird da der Stillstand verursacht? Vielleicht doch da (in Richtung ÖVP weisend) drüben? Ah, da schau her?!
Insofern darf ich auch aus dem Vorwort dieses Mittelstandsberichts den Herrn Vizekanzler und Wirtschaftsminister Mitterlehner zitieren:
„Die Aufgabe der Politik und öffentlichen Hand ist es, bestmögliche Rahmenbedingungen für die KMU bereitzustellen, sie gezielt zu unterstützen und bürokratische Hürden aus dem Weg zu räumen.“
Jetzt haben wir es! Und genau so sehe ich das als Unternehmer auch, und laut einer Wifo-Studie halten 92 Prozent der Unternehmer dies – neben der Flexibilisierung des Arbeitsrechts – für sehr wichtig.
Wir brauchen viel längere Durchrechnungszeiträume, wir brauchen flexiblere Arbeitswelten, wir sind in einem anderen Jahrhundert angekommen – das muss sich auch die Sozialpartnerschaft eingestehen. 74 Prozent erachten eine generelle Senkung der Steu-
er- und Abgabenquote als zumindest wichtig, und – jetzt kommt es! – die gleiche Anzahl hat von diesem Bürokratieaufwand faktisch die Schnauze voll, wenn ich das so sagen darf, ohne einen Ordnungsruf einzuheimsen. Sie haben genug davon, sie haben wirklich genug davon. Viele wollen nicht mehr. Und da kann man von noch so guten Rahmenbedingungen sprechen. Gerade im Tourismus wurden keine Steuererleichterungen gemacht, sondern Steuerbelastungen. Das wissen wir, das weiß auch Kollege Matznetter. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Ich denke, dass es ganz wichtig ist, diesen Mittelstandsbericht ernst zu nehmen. Wenn man für uns Unternehmer und für den Tourismus etwas tun will, dann zeigt sich das in drei Punkten: Punkt eins: Wir brauchen eine Arbeitszeitflexibilisierung. Punkt zwei: Wir brauchen eine Senkung der Lohnnebenkosten. Das möchte ich noch einmal betonen. Die Mitarbeiter kosten zu viel und verdienen zu wenig. Das ist gerade im Tourismus eine Misere. Das ist kein Schlechtmachen, sondern diese Bedingungen sind schon an und für sich schlecht. Punkt drei: Die Gewerbeordnung richtig anpacken, nicht nur die Betriebsanlagengenehmigungen hervorstreichen, sondern die Gewerbeordnungsreform richtig umsetzen, damit wir auch im 21. Jahrhundert das Gefühl haben: Okay, das passt, wir brauchen nur noch einen Gewerbeschein, ja, das passt, wir können Unternehmen aufmachen, und vor allem können wir diese Zentren im ländlichen Raum, diese sich ausdünnenden Orte wiederbeleben.
Dazu braucht es eine flexiblere, eine offene Gewerbeordnung, eine Liberalisierung der Gewerbeordnung – eigentlich ein NEOS-Programm, dem sich schon die SPÖ angeschlossen hat. Hier herüben haben wir sie wieder (in Richtung ÖVP weisend): Die Schutzmacht steht auf der Bremse und ermöglicht nicht neue Arbeitsplätze, ermöglicht nicht neue Ausbildungsmodule. In dieser Hinsicht, denke ich, sollten Sie den Mittelstandsbericht ernst nehmen, wenn Ihnen unsere Unternehmer etwas wert sind. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)
19.02
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte, Herr Abgeordneter.
19.02
Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Positiv an diesem Bericht ist, dass mit seiner Hilfe einmal im Jahr auch die Regierungsparteien draufkommen, wie wichtig die KMUs für Österreichs Wirtschaft sind – sie sind das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft –, und das ist positiv. Positiv ist auch, dass die Betriebe – Herr Matznetter weiß das, das sage ich seit Jahren, ein Dank an alle Betriebe mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – trotz immer schlechter werdender Rahmenbedingungen solche Ergebnisse schaffen. Das ist das Positive. (Beifall bei der FPÖ.)
Wissen Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, Sie sollten bei einem solchen Bericht nicht nur das Vorwort lesen. Wenn Sie den Bericht nämlich wirklich Seite für Seite durchlesen und sich mit dem Thema befassen, dann müssten Sie feststellen, dass auch sehr viele kritische Anmerkungen enthalten sind wie zum Beispiel: „Der Fokus muss weiterhin auf den Abbau bürokratischer Hürden gelegt werden.“ – „Weiterhin“ – das hören wir seit Jahren! Was Sie machen – und da kann ich Ihnen auch ein paar Beispiele bringen –, ist: Die bürokratischen Hürden werden nicht abgebaut, sondern sogar verstärkt.
Wenn Peter Haubner gesagt hat, wir haben die Gewerbeordnung modernisiert, dann muss ich Peter Haubner und auch Herrn Matznetter ausrichten: Ihr habt noch gar nichts! Ihr habt eine Begutachtung gemacht, die am 6. Dezember geendet ist, beschlossen ist überhaupt noch nichts. Wenn Sie sich die eingehenden Reklamationen beziehungs-
weise Richtigstellungen in der Begutachtung angeschaut hätten, dann hätten Sie gesehen: Allein aus dem Land Vorarlberg kommen elf Seiten, in denen diese Gewerbeordnung zerpflückt wird, in der Hälfte der Punkte wird darauf eingegangen, dass die neue Gewerbeordnung mehr Bürokratie verursacht als die alte. Das heißt, es wird in manchen Bereichen vorgeschlagen, es so zu belassen, wie es war, um die Bürokratie nicht zu steigern.
Das ist Ihr Verständnis von Bürokratieabbau! Sie sagen seit Jahren, der Zugang zu Geldern müsse für KMUs leichter gemacht werden. Seit 2009 sinkt die Investitionsquote permanent. In Schweden steigt sie um 12,5 Prozent, in Deutschland um 5,5 Prozent, und bei uns beträgt sie nach wie vor 1,9 Prozent unter dem Stand des Jahres 2009. Sie wissen, dass ohne Investitionen auf Dauer auch kein wirtschaftlicher Aufschwung erfolgen kann.
Dann reden Sie von Fachkräften, von Fachkräftemangel. Wir sagen Ihnen seit Jahren, dass Sie in der Lehrlingsausbildung den völlig falschen Weg gehen. Das war die Idee des Herrn Hundstorfer, schon im Jahr 2008, als man angefangen hat, Betriebe in die Ausbildung nicht mehr einzubinden, sondern das den ÜLAs zu überlassen. Ich gebe schon zu, dass die ÜLAs in gewissen Bereichen wichtig sind, weil es in unserer Gesellschaft immer einen gewissen Prozentsatz an Leuten geben wird, die nicht in der Lage sind, eine Lehrausbildung erfolgreich zu absolvieren. Aber was Sie gemacht haben, ist: Sie haben es gewaltig aufgebauscht.
Wissen Sie, was der „Standard“ gestern geschrieben hat? – Dass nur maximal 36 Prozent der Abgänger aus den ÜLAs, die übrigens im Jahr 180 Millionen € kosten, überhaupt eine Chance haben, von einer Firma aufgenommen zu werden, weil sie nämlich nach dem Abschluss dieser ÜLAs so gut wie nichts können. – Ich gratuliere! Ich sage Ihnen seit Jahren: Binden Sie die Wirtschaft ein, schaffen Sie Anreize für die Wirtschaft, dann wird es uns gelingen, die 10 000 in der Zwischenzeit verlorenen Ausbildungsbetriebe wieder zurückzuholen! Dann schaffen wir es auch wieder, die Jugendarbeitslosigkeit dahin zu bringen, wo sie einmal war, und da waren wir in Europa nicht schlecht; in der Zwischenzeit sind wir nicht einmal mehr Mittelmaß.
So könnte ich Ihnen einen Punkt nach dem anderen hier zerpflücken, ich tue es jetzt aber nicht, weil ich die Zeit dazu nicht habe.
Herr Haubner, das, was die ÖVP hier macht, ist ja sowieso himmelschreiend. Die Fakten, die die WKÖ vorgelegt hat – und die WKÖ sind zu zwei Drittel Sie –, besagen, dass das Investitionsniveau von 2008 noch nicht erreicht wurde; mehr Wachstum durch mehr Investitionen ist leider nicht der Fall. Dann hat sie Topforderungen der „Zukunft I Wirtschaft“: Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1 500 € anheben, Investitionsfreibetrag einführen, was weniger Bürokratie erfordern würde als die Investitionszuwachsprämie; das wissen auch alle. (Zwischenruf der Abg. Tamandl.) – Das sind alles Forderungen, die wir seit Jahren in diesem Hohen Haus mit Anträgen eingebracht haben. Sie haben sie immer abgelehnt, jetzt erheben Sie sie selber. Und wissen Sie, was tragisch ist? – Sie fordern das in der Wirtschaftskammer, aber hier im Hohen Haus setzen Sie es nicht um! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
19.06
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ecker. – Bitte, Frau Abgeordnete.
19.07
Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir stehen an der Türschwelle zu einer neuen digitalen Revolution, der vollkommenen Verzahnung der Produktion auf der einen Seite und der Kommuni-
kationstechnik auf der anderen Seite, der Digitalisierung 4.0. Diese bringt enorme Risiken für Österreich, aber auch viele Chancen. Es wird vor allem zu einem stärkeren globalen Wettbewerb und zu einer Art Automatisierung der Arbeitswelt kommen. Wir müssen uns die Frage stellen, wie wir diese Risiken erkennen und wie wir diese Chancen nutzen.
Zuerst: Wo stehen wir heute? Wir hörten heute schon, es gibt 330 000 Unternehmungen im Sektor von Klein- und Mittelunternehmungen in diesem Land, die 1,9 Millionen Menschen beschäftigen, die 68 Prozent des Umsatzes erzielen. Ich bin stolz auf diese Unternehmungen.
Herr Klinger, ich bin auch Unternehmerin, und ich mache das mit Freude, ich mache das gerne, und ich mache das auch gut. Ich weiß nicht, da unterscheidet uns wahrscheinlich etwas. (Beifall bei der SPÖ.)
Aber wenn wir in die Zukunft schauen, müssen wir uns fragen: Was können wir tun, um diese Betriebe zukunftsfit zu machen? – Unsere Antwort ist: Wir brauchen eine soziale Agenda, eine soziale digitale Agenda. Ich möchte, dass sich junge Menschen mit guten Ideen trauen, selbständig zu werden, und dass sie sozial abgesichert sind. Ich wünsche mir, dass kleine und mittlere Unternehmungen tagsüber ihrem Geschäft nachgehen und sich nicht abends und am Wochenende der Bürokratie stellen müssen, und dass sie auch sozial abgesichert sind. (Abg. Peter Wurm: Ändert das!) Bei sozialer Absicherung zu sparen kostet Vertrauen, kostet Innovation und kostet Tatkraft.
Soziale Absicherung muss also 2017 in allen Bereichen Teil der Gesellschaft sein, sehr geehrte Damen und Herren, auch bei der Selbständigkeit, allein schon deshalb, weil sie den Standort und die Selbständigkeit attraktiver gestaltet. Aus dem Mittelstandsbericht 2016 geht auch genau hervor, dass die UnternehmerInnen oft schwierig zu Finanzierungen kommen. – Ja, da haben wir reagiert. (Abg. Peter Wurm: Wie?) – Ich werde es Ihnen gerne erklären, Herr Wurm, Sie waren angeblich nicht da oder Sie haben geschlafen, ich weiß es nicht. (Beifall bei der SPÖ.)
Um die Rahmenbedingungen für private Investoren zu verbessern, wurde etwa das Crowdfunding deutlich erleichtert. (Abg. Peter Wurm: Aber nicht für alle KMUs, Frau Kollegin!) Im Rahmen des Start-up-Programms wurde eine Risikoprämie für Investoren beschlossen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) – Hören Sie mir zu, Herr Wurm! – Ein wichtiger Impuls wird auch die KMU-Investitionszuwachsprämie mit einem Finanzvolumen von 125 Millionen € auf zwei Jahre sein, die einen großen Beitrag zur Überwindung der Investitionsschwäche leistet.
Wir, sehr geehrte FPÖ-Kollegen, nehmen unsere Verantwortung ernst. Wir müssen noch stärker auf die soziale und die ökologische Agenda setzen. Da bin ich ganz, ganz sicher.
Zum Abschluss: Für 2017 – und das richte ich jetzt an alle in diesem Saal – wünsche ich mir, dass Themen wie soziale Absicherungen von UnternehmerInnen oder das Problem Selbstbehalt bei Arztbesuchen angesprochen werden, dass die zu geringe Entgeltfortzahlung für erkrankte MitarbeiterInnen offen angesprochen und diskutiert wird, denn eines ist ganz klar: Österreich liegt im Spitzenfeld, und wir als SPÖ arbeiten daran, dass dies mit einer sozialen digitalen Agenda so bleibt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
19.10
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte, Herr Abgeordneter.
19.10
Abgeordneter Dr. Marcus Franz (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Als Arzt bin ich selber Unternehmer und Arbeitgeber von fünf Per-
sonen und habe auch viele KMUler als Patienten, mit denen ich hin und wieder tratsche und politisiere – das gehört dazu, speziell bei Stammpatienten.
Die Probleme der KMUs sind relativ klar – abgesehen von den medizinischen Problemen, die ich hier nicht erläutere – und heute schon mehrfach angesprochen worden. Das sind erstens die Bürokratie, zweitens die nach wie vor hohen Steuern, drittens die Lohnnebenkosten, viertens die Planungsunsicherheit für die Unternehmen, fünftens der sehr ausgeprägte Kündigungsschutz in Österreich, sechstens der Arbeitsmarkt, siebtens die Löhne und achtens die Auftragslage. Dann gibt es noch ein paar weitere Punkte, die sich diversifizieren.
Die Frage ist: Was kann die Politik da machen? – Natürlich, für die Auftragslage und für die Leistungsfähigkeit der einzelnen Unternehmen nicht sehr viel, Arbeitsplätze schaffen muss man selber, aber die Politik kann sehr wohl im Bereich der Bürokratie etwas tun, und ganz bestimmt kann die Politik bei den Steuergesetzen etwas tun.
Mein eigener Steuerberater sagt zu mir: Herr Doktor, arbeiten Sie nicht so viel, das hat keinen Sinn, ab einer gewissen Steuerquote arbeitet man nur noch für den Staat! – Da frage ich mich schon, in was für einem Land wir leben, in welchem leistungsbestrafenden und eiferbestrafenden grundmentalitären Klima wir Freiberufler und Unternehmer unsere Leistung erbringen. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Das muss man hinterfragen, wenn sich ein professioneller Steuerberater so verhält – und das ist ein sehr guter Steuerberater – und sagt: Bremsen Sie sich ein bisschen ein, das bringt nichts mehr, Sie kommen da nur noch mehr in die Steuerschraube hinein!
Das muss man schon einmal zur Kenntnis nehmen und sich vor allem auch – und das wurde heute schon angesprochen – die Staatsquote genauer anschauen. Wir sind bei der Staatsquote unter den weltweit führenden Staaten: 52 Prozent beträgt sie bei uns, im United Kingdom 44 Prozent, in Luxemburg 44 Prozent, beim deutschen Nachbarn 44 Prozent und in der Schweiz sage und schreibe 35 Prozent.
Da muss ich schon fragen: Was ist los in Österreich? Was ist mit der Staatsquote? Warum geht diese trotz aller Maßnahmen – Lohnnebenkostensenkung, Steuerreform et cetera – nicht hinunter? – Da ist noch sehr viel Speck drin, das sollten wir angehen und reduzieren.
Ich glaube, es ist auch wichtig, Frau Kollegin Lichtenecker, dass man keine Sprech- und Denkverbote ausspricht, indem man sagt, wir dürfen die Migrationskosten nicht diskutieren und ansprechen, wenn wir 2 Milliarden € pro Jahr für die Migration zahlen müssen. Das muss ja jemand erwirtschaften, und das werden die Unternehmen sein und sonst niemand. Daher gehört das sehr wohl hier mit hereingenommen. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Doppler und Gerhard Schmid.)
Wir müssen auch sagen, dass 20 Prozent der Bürger in Österreich 80 Prozent der Steuern zahlen. Das sind die Leute, die sich von der Politik schon etwas erwarten, nämlich dass wir Danke sagen und sie fördern und pflegen, dass wir nicht immer nur von Bürokratieabbau und Steuerreduktion reden, sondern das auch umsetzen. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Doppler und Gerhard Schmid.)
Das sind die Leistungsträger in Österreich, und die Leistungsträger muss man fördern, denn nur dann kann man auch denen helfen, die in der Leistung vielleicht nicht so gut sind und etwas von den anderen brauchen.
Das heißt, Steuern runter ist die einfachste Botschaft weltweit. Das haben schon amerikanische Präsidenten von sich gegeben, der jetzige auch wiederum, was immer man von ihm halten mag, und nur das schafft Arbeitsplätze. Wir alle miteinander wissen das. Nehmen wir dieses Thema daher bitte zur Kenntnis, nehmen wir es ernst und gehen wir es an! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Doppler und Gerhard Schmid.)
19.13
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Winzig. – Bitte, Frau Abgeordnete.
19.13
Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit zwei Drittel der Beschäftigten und der Lehrlinge sind die KMUs das Rückgrat nicht nur unserer Wirtschaft, wie es Herr Themessl angesprochen hat, sondern vor allem auch unserer Gesellschaft, und sie haben sich auch mehr Wertschätzung verdient. Ich finde, dass auch Aussagen wie jene zur Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich vernachlässigbar sind. (Abg. Themessl: Waren aber nicht von mir!) – Das habe ich nicht gesagt, Herr Themessl, ich habe nur gesagt, dass Sie das Rückgrat erwähnt haben.
Die KMUs haben die Krise, aber auch die herausfordernde Zeit danach sehr gut gemeistert. Das zeigt auch die Schaffung von 130 000 neuen Arbeitsplätzen. Wichtig ist aber, wie wir in der Zukunft aufgestellt sind und welche Herausforderungen uns erwarten, denn es ist auch in naher Zukunft nicht zu erwarten, dass das Wirtschaftswachstum steigt. Wir haben eine große Zahl von Arbeitslosen, 50 Prozent davon sind unqualifiziert und als Fachkräfte nicht einsetzbar, aber wir haben auch einen starken internationalen und europäischen Standortwettbewerb. Wenn man bedenkt, dass Ungarn zurzeit eine Körperschaftsteuer von 9 Prozent plant, dann weiß man, welche Folgen das haben wird.
Wo liegen die künftigen Schwerpunkte? – Einige sind schon erwähnt worden: Innovation und Digitalisierung, natürlich qualifizierte Mitarbeiter – das ist zurzeit das Thema Nummer eins bei unseren Betrieben –, Investitionen und Finanzierung und vor allem die angesprochene Deregulierung.
Wir haben schon eine Reihe von Maßnahmen beschlossen – denken Sie an den Handwerkerbonus, an die Schwellenwerteverordnung, an das Bestbieterprinzip, an die Lohnnebenkostensenkung! –, und wir werden auch noch die Investitionszuwachsprämie beschließen. Das sind wichtige Schritte, um die Investitionsaktivitäten anzuregen. Wir haben jedoch – irgendjemand hat das heute schon angeschnitten, ich glaube, Frau Kollegin Lichtenecker – zunehmende Regulierungen im Bankenbereich, die die Kreditvergabe hemmen. Wenn man bedenkt, dass die RLB Oberösterreich von drei Aufsichtsorganen geprüft wird – von der OeNB, der FMA und der EZB – und ein Stresstest 14 600 Seiten umfasst, dann weiß man, dass die Senkung der Bankenabgabe, die wir morgen hoffentlich alle gemeinsam beschließen werden, mehr als erforderlich ist. Auch eine Aufsichtsreform müsste eigentlich überdacht werden, damit die Banken und auch die KMUs wieder mehr Luft zum Atmen haben.
Mehr Luft zum Atmen bekommen die KMUs auch durch das von der Regierung verabschiedete Deregulierungspaket. Vor allem das Betriebsanlagerecht ist ein ganz wichtiger Punkt, denn immerhin können 50 Prozent der Verfahren im vereinfachten Verfahren erfolgen. Auch der Wegfall der Anzeigepflicht bei Maschinentausch, die auf vier Monate verkürzte Frist bei Bescheiden, aber auch die Erweiterung des Gewerbeumfangs und die Ausweitung des One-Stop-Shop-Prinzips sind eine große Erleichterung für unsere Betriebe.
Herr Themessl, Sie haben gesagt, das sei noch nicht alles durch. Ich hoffe, dass wir das alle gemeinsam durchbringen werden, weil es wirklich wichtig für unsere Wirtschaft ist. Herr Kollege Steinbichler hat heute schon Herrn Hager angesprochen und erwähnt, dass dieser nicht zu Wort kam. Ich darf ihn zitieren: „Ich hasse die ewige Raunzerei in Österreich.“ – Ich glaube, er meint damit, dass wir dieses Gesamtpaket gemeinsam beschließen.
Zum Thema Lenzing AG darf ich noch sagen: Die Lenzing AG ist ein Konzern mit 2 600 Mitarbeitern am Standort. Die Lenzing AG hat vor zwei Jahren eine Großinves-
tition in Lenzing getätigt, hat hundert zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Sie wird auch 2017 und 2018 60 Millionen € in Lenzing investieren und baut auch die Forschungszentrale in Lenzing aus. (Abg. Lichtenecker: Genau!)
Leo, du sagst immer, es ist so wichtig, dass nicht die Container übers Meer geschippert werden. Ich glaube nicht, dass eine zusätzliche TENCEL-Produktionsanlage in Lenzing dazu führt, dass die Produkte in der Umgebung verkauft werden können. Der Markt ist in den USA, und darum macht es auch Sinn, wenn die Lenzing AG dort produziert und damit auch die Arbeitsplätze in Österreich gesichert werden können. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Lichtenecker.)
19.18
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Köchl. – Bitte, Herr Abgeordneter.
19.18
Abgeordneter Matthias Köchl (Grüne): Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Abgeordneter Franz hat vorhin wieder einmal das Schweizer Beispiel mit der Staatsquote bemüht. Das stimmt einfach so nicht, das möchte ich einmal deutlich sagen. Denn: In der Schweiz ist die Pensionsvorsorge privat, die Krankenvorsorge ist privat, die Krankenversicherung und auch die Unfallversicherung sind privat. Das wird alles nicht in die Staatsquote einkalkuliert! – Das bitte nur einmal als dezenter Hinweis. Das heißt, zu zahlen sind die private Pensionsvorsorge und die private Krankenversicherung trotzdem, sie werden aber eben nicht in die Staatsquote eingerechnet. Sie suggerieren hier die ganze Zeit, dass die Schweiz ein Steuerparadies sei; das ist nicht so! – Das wollte ich einfach einmal gesagt haben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Klinger.)
Wir reden heute vom Mittelstandsbericht, und da ist mir aufgefallen, nachdem wir ja doch 300 000 Einpersonenunternehmen haben, dass der Bereich Einpersonenunternehmen etwa auf die Hälfte zusammengeschrumpft ist. Das möchte ich doch kritisch anmerken.
Was ich positiv anmerken möchte, ist, dass man die Menschen, die mehrere Beschäftigungsformen haben, erstmals übergreifend genauer betrachtet. Das wird sich in Zukunft auch noch wesentlich in diese Richtung entwickeln. Es ist auch ganz wichtig, dass man schaut, wohin die Reise geht, weil viele ein Problem mit mehreren Krankenversicherungen bekommen. Ich wollte das auch erwähnen, um dieses Thema wieder einmal zu bringen.
Wir sprechen viel von Start-ups, das ist immer wieder ein schönes Schlagwort. Ich möchte die Öffentlichkeit doch einmal darüber informieren, dass die angekündigte Start-up-Förderung für technologieorientierte Unternehmen im Budget 2017 einmal rein vorbereitet wird. Das heißt, von der Ankündigung bis zur ersten Auszahlung der Lohnnebenkostenförderung vergehen im Staate Österreich in etwa zwei Jahre. In zwei Jahren entstehen in anderen Ländern riesige Firmen, und Sie kommen in dieser Zeit nur von der Ankündigung zur Umsetzung. Na gut, Start-up-Förderung ist eben ein Schlagwort. Ich würde mir aber wünschen, dass man von diesen Ankündigungen wegkommt. Auch die Gründerland-Strategie ist eine schöne Analyse der Probleme, aber Papier ist bekanntlich geduldig.
Deswegen möchte ich dafür plädieren, dass wir von diesen Berichten, die wir uns alljährlich gegenseitig vortragen, einmal zur Umsetzung kommen und nicht immer nur berichten und jedes Jahr eine Fortschreibung der alten Situation haben. Das ist, denke ich, das Grundproblem in Österreich. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)
19.21
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wimmer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
19.21
Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Diese Debatte zum Mittelstandsbericht ist wirklich ein Beispiel dafür, wie erfolgreiche Entwicklungen krankgejammert und krankgeredet werden können. Ich denke, das ist nicht ganz okay, denn dieser Mittelstandsbericht ist eine ausgezeichnete Darstellung unserer Klein- und Mittelbetriebe. In Wirklichkeit sind das genau jene Betriebe, die eine ganz wichtige Säule im gesamten Wirtschaftssystem darstellen.
Wir haben es heute schon gehört: Genau diese Betriebe sind auch der größte Arbeitgeber, weil insgesamt 2 Millionen Menschen, also fast 70 Prozent der Beschäftigten, in diesen Betrieben tätig sind. Es werden mehr als 60 000 Lehrlinge in einem dualen Ausbildungssystem ausgebildet, das sich wirklich sehen lassen kann und weltweit erfolgreich ist. Seit 2008 sind in diesen Mittelbetrieben 130 000 Arbeitsplätze neu entstanden. Das ist eine riesengroße und wichtige Entwicklung. Es gibt nur ein kleines Problem, das ich anführen möchte: Sehr viele dieser Arbeitsplätze sind natürlich Teilzeitarbeitsplätze, vor allen Dingen im Handel – aber immerhin, es sind Arbeitsplätze geschaffen worden.
Es wird natürlich auch immer ein bisschen schwieriger, eine Abgrenzung zwischen Scheinselbständigkeit und unselbständiger Beschäftigung zu finden. Vielleicht gelingt es, im Bereich der Gewerbeordnung schärfere Grenzen zu ziehen.
Es ist ganz wichtig, dass die Bundesregierung Neugründungen in Zukunft mehr fördert als bisher. 185 Millionen € sind dafür vorgesehen. Es wird auch einen leichteren Zugang zur Risikokapitalprämie geben. Diese Prämie wird auch höher zu bemessen sein als in der Vergangenheit. Es ist also insgesamt eine erfolgreiche Entwicklung, die dieser Bericht aufzeigt.
Ich möchte noch zwei Sätze allgemein zu den Lehrlingen sagen: Wir hören immer wieder, vor allem aus Kreisen der Industrie, dass es schwierig ist, Fachkräfte zu bekommen. Gleichzeitig sehen wir aber, dass genau die Industrie sehr säumig ist, wenn es darum geht, Ausbildungsplätze zu schaffen. Wenn es gelingen würde, die Industrievertreter davon zu überzeugen, jenen Weg einzuschlagen, den der Gewerbebereich und die Klein- und Mittelbetriebe gehen, dann wäre das ein ganz großer Schritt für die Zukunft.
Herr Abgeordneter Klinger hat gemeint, er bekomme im Tourismus keine Arbeitskräfte. Herr Abgeordneter Klinger, zahlen Sie ordentliche Löhne, dann werden Sie auch Menschen finden, die Ihre Arbeit verrichten! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
19.23
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Dr. Mahrer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.
19.24
Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um mich im Namen der österreichischen Bundesregierung bei allen Kolleginnen und Kollegen der österreichischen Unternehmerschaft für diese ausgezeichnete und hervorragende Leistung, die sie unter tatsächlich schwierigen Rahmenbedingungen erbracht haben – diese sind mehrfach angesprochen worden –, zu bedanken. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Diese Betriebe geben fast 2 Millionen Menschen Beschäftigung in schwierigen Zeiten, die uns noch vor ordentliche Herausforderungen stellen werden. Die Digitalisierung ist heute im Hohen Haus schon mehrfach angesprochen worden. Bei fast jeder Gelegenheit wird intensiv darüber debattiert, welche Auswirkungen diese Entwicklung auf die
unterschiedlichen Branchen haben wird. Diese Effekte werden in den kommenden Jahren sicher sehr intensiv sein.
Gerade vor diesem Hintergrund ist es, denke ich, sehr klug, sich auch anzusehen, wie denn die österreichische klein- und mittelbetriebliche Struktur im internationalen Vergleich aufgestellt ist. Bei aller Wertschätzung für die Kollegen der Freiheitlichen Partei möchte ich schon anmerken, dass man sozusagen über den Suppentellerrand hinausblicken muss. Mich hat an den Redebeiträgen persönlich ein bisschen gestört, dass man immer nur den innerösterreichischen Kontext sieht, aber nie einen Vergleich im europäischen und internationalen Kontext zieht.
Eine ganze Reihe dieser Betriebe hängt natürlich an Wertschöpfungsketten großer Betriebe, die ausschließlich im internationalen Export tätig sind. Eine Reihe der Mittelbetriebe – hauptsächlich der Mittelbetriebe – ist auch ausschließlich im Export tätig. Daher ist es unzulässig, sich ausschließlich die österreichischen Rahmenbedingungen anzusehen, sondern es ist viel mehr zulässig, zu fragen: Wie sind diese Rahmenbedingungen mit anderen Ländern zu vergleichen? – Das ist die Komponente, die mir gefehlt hat.
Einige der Kritikpunkte, die von Vorrednern und Vorrednerinnen aus unterschiedlicher Sicht angesprochen wurden, sind durchaus berechtigt und finden sich ja auch in den Details des Berichts wieder. Genau mit diesen Punkten muss sich nicht nur die Bundesregierung selbst, sondern müssen sich alle Fraktionen im Hohen Haus gemeinsam beschäftigen und daran arbeiten, wie man diese Rahmenbedingungen verbessern kann.
Ein Punkt ist zentral, und wenn Sie sich die zehn angesprochenen Detaillierungen des Small Business Acts im europäischen Vergleich ansehen, dann wird Ihnen klar: Die Finanzierung ist jener Punkt, der tatsächlich als besonders kritisch angesehen wird. Ich bin dem Hohen Haus dankbar, dass in diesem Bereich in den letzten Jahren einige Initiativen gesetzt worden sind. Das Alternativfinanzierungsgesetz wurde angesprochen. Wir wissen jedoch alle, dass das Maßnahmen sind, die erst Schritt für Schritt greifen. Möglicherweise werden sie von manchen Kolleginnen und Kollegen als ein Tropfen auf den heißen Stein gesehen.
Vor dem Hintergrund von Basel IV muss man sich natürlich überlegen, wie die Finanzierung für die österreichische KMU-Landschaft zukünftig sicherzustellen ist. Ich denke, das wird das Hauptthema der politischen Debatte in den kommenden Jahren sein, denn: Ohne Treibstoff – und das ist sozusagen die Finanzierung – kann eine notwendige Investitionstätigkeit, nämlich eine Investitionstätigkeit für Ersatzinvestitionen und für Neuinvestitionen, nicht sichergestellt werden.
Aber noch einmal: Wir sprechen hier nicht ausschließlich von einem österreichischen Kontext, sondern von einem Bereich, der gerade in regulatorischer Hinsicht massiv von europäischer und natürlich globaler Ebene beeinflusst wird. Das gilt es einfach mitzubedenken. Ich finde es nur recht und billig, wenn man solche Debatten auch genau in diesem Kontext führt und sich dann genau überlegt, welche Maßnahmen zu setzen sind, mit welchen Mandaten die Regierung vielleicht auszustatten ist, wie man sich gemeinschaftlich österreichisch aufstellt, auch in Richtung Europäische Union. Ich kann nur immer wieder berichten, dass wir das Thema im Wettbewerbsfähigkeitsrat der EU intensiv debattieren. Wir schreiten auch bei Allianzbildungen mit einigen anderen Ländern sehr erfolgreich voran. Wir setzen uns auch massiv dafür ein, dass es zu keinen Verschlechterungen, sondern ganz im Gegenteil in Zukunft auch zu Erleichterungen kommen könnte, wenn es um die Kreditvergabe, die Finanzierung von Klein- und Mittelbetrieben geht. Das ist vielleicht der ganz entscheidende Punkt.
Es sei auch angemerkt, dass es einige Punkte gibt, in denen die österreichischen KMUs im Vergleich zu anderen KMUs weit über dem Durchschnitt liegen, nämlich im gesam-
ten Bereich der Aus- und Weiterbildung und im Bereich Nachhaltigkeitsorientierung. Die Lehrlingsausbildung ist ja bereits angesprochen worden.
Ich möchte überhaupt nichts schönreden. Wir wissen, es gibt Betriebe, die hart zu kämpfen haben, weil es Umstellungen in ihren Sektoren gibt. Es gibt Betriebe, die mit zunehmender Konkurrenz zu kämpfen haben. Das ist das Wirtschaftsleben. Als zur Zeit nicht aktiv tätiger Unternehmer kann ich Ihnen sagen: Das gehört zum unternehmerischen Alltag dazu. Alle, die dementsprechenden Background haben, wissen das.
Umso wichtiger ist es natürlich auch, eine positive Grundstimmung zu schaffen. Vertrauen und Psychologie sind in der Wirtschaft ganz besonders wichtig, daher ist es auch wichtig, unser Land nicht schlechtzureden, denn – und das sei an dieser Stelle abschließend noch einmal gesagt – die österreichischen Klein- und Mittelbetriebe erbringen in schwierigen Zeiten eine ganz ausgezeichnete Leistung für diese Republik, für die Menschen in diesem Land. Sie sorgen für Beschäftigung, sie sorgen für Steuerleistung und leisten damit einen entscheidenden Beitrag zu Wohlstand und Sicherheit in Österreich. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
19.29
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Hanger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
19.29
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt darf ich noch einmal ganz kurz zusammenfassen: 330 000 kleinere und mittlere Unternehmen in Österreich beschäftigen über 2 Millionen Erwerbstätige, das heißt, zwei Drittel aller Erwerbstätigen sind in Klein- und Mittelbetrieben beschäftigt. Auch von der Lehrlingssituation haben wir ein Bild. Diese Betriebe haben seit 2008 130 000 neue Arbeitsplätze geschaffen.
Eine Kennzahl wurde noch nicht genannt – dann bin ich aber auch schon am Ende mit meinen Kennzahlen –: 150 000 dieser Betriebe sind im Export tätig. Ich war selbst einige Jahre im Export tätig. (Abg. Steinbichler: Welcher Export?) Wenn man sich auf Exportmärkten bewegt, dann ist es nicht so, dass Produkte gekauft werden, weil man so sympathisch oder so nett ist, sondern weil man wettbewerbsfähige Produkte anbieten kann. Unsere Klein- und Mittelbetriebe können offensichtlich wettbewerbsfähige Produkte anbieten. Das ist ein ganz deutliches Zeichen dafür, dass wir in Österreich in diesem Bereich sehr gut aufgestellt sind.
Ich stelle mich aber jetzt nicht her und sage, alles ist super, alles ist eitel Wonne. Ganz im Gegenteil: Natürlich gibt eine Reihe von Herausforderungen, die auch schon angesprochen worden sind. Ich möchte zwei davon nennen.
Eine Herausforderung liegt sicher im Personalbereich. Stellen wir drei Dinge nebeneinander: Die Zahl der unselbständig Erwerbstätigen war 2016 in Österreich so hoch wie noch nie. Wir hatten noch nie so viele unselbständig Erwerbstätige, noch nie so viele Menschen in Beschäftigung. Gleichzeitig haben wir eine hohe Arbeitslosigkeit, die höchste Arbeitslosigkeit in der Zweiten Republik. Knapp 400 000 Menschen, je nach Zählweise, sind arbeitslos. Wenn ich in meiner Region unterwegs bin, höre ich von fast jedem Betrieb: Wir wären jederzeit bereit, Personal aufzunehmen! Das heißt, es gibt auch eine sehr starke Nachfrage nach Arbeitskräften. Ich denke, da muss man genauer hinschauen. Da geht es auch um Zumutbarkeit, da geht es auch um die Frage, welche Wirkung man mit diesen enormen Mitteln, die wir für aktive Arbeitsmarktpolitik einsetzen, erzielt. Ist das zielgerichtet? Da sehe ich einen konkreten Anknüpfungspunkt.
Ganz wichtig ist mir auch die Lehrlingsthematik. Betriebleiter in meiner Region erzählen, dass sie ganz einfach nicht mehr die Lehrlinge bekommen, die sie gerne ausbilden
würden. Landläufig sagt man ja dann, dass alle heutzutage in die berufsbildenden höheren Schulen gehen möchten. Wenn ich mit dem Schuldirektor in meiner Gemeinde spreche, sagt er aber auch, dass er rückläufige Schülerzahlen hat.
Ich möchte jetzt den Blick ein wenig für die wirkliche Problematik schärfen, nämlich die Demografie. Wir haben die Situation, dass die Zahl der 15- bis 35-Jährigen insgesamt stark rückläufig ist. Wir müssen auf die Herausforderungen in der Demografie Antworten finden. Das sehe ich als zentrale Herausforderung in der Politik.
Insgesamt wünsche ich mir mehr Optimismus für unsere Wirtschaft. Ich sage immer: Die Stimmung ist viel schlechter als die tatsächliche Situation. Ich habe die tiefe Überzeugung, dass die Herausforderungen, die vor uns stehen, nur mit einer gesunden Portion Optimismus bewältigbar sind. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.32
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie, den vorliegenden Bericht III-325 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1326 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) geändert wird (1402 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 27. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte, Frau Abgeordnete.
19.32
Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Das vorliegende Elektrotechnikgesetz regelt die Anpassung der österreichischen Normungsinfrastruktur im Bereich Elektrotechnik. Das klingt sehr technisch (Abg. Hanger: Ist auch technisch!), ist auch weitgehend sehr technisch, aber schauen wir uns das näher im Detail an!
Positiv möchte ich zu dieser Gesetzesvorlage drei Punkte anmerken: Das Erste ist, dass der kostenfreie Zugang zu den Normen verbessert und erweitert werden soll. Das Zweite ist, dass es, denke ich, einen Vorteil hat, dass man eine Schlichtungsstelle für Streitfälle einrichtet, sodass man die Gerichte nicht involvieren muss. Als Drittes halte ich es für gut und notwendig, dass es einen jährlichen Bericht im Parlament geben wird. Das ist das Positive.
Wir sind skeptisch bei folgender Frage: Wäre es in Zeiten der Deregulierungspakete und der Entbürokratisierung nicht gut, klug und zukunftsorientiert, die Normungsbereiche zu konzentrieren, beispielsweise bei unserem Austrian Standards Institute?
Wir haben jetzt diese Regelung vorliegen, und ein Kernkritikpunkt unsererseits ist, wie der entsprechende elektrotechnische Beirat zusammengesetzt ist. Es sind 23 Mitglieder, 23 Ersatzmitglieder und neun Vertreter aus den Bundesländern. Wer ist aus dieser
gesamten Liste herausgefallen? Dreimal dürfen Sie raten! – Das Umweltbundesamt. Man legt nicht mehr Wert auf die Expertise zum Thema Umwelt und Ökologie, und das halten wir für einen schweren Fehler. (Beifall bei den Grünen.)
Ich kann Ihnen die Liste vorlesen, aber ich nehme jetzt nur einen Punkt heraus: „Der Elektrotechnische Beirat besteht aus Fachleuten auf dem Gebiete der Elektrotechnik“. Dann sind die Institutionen, aus welchen diese Fachleute kommen, aufgelistet. De facto sind fast alle Ministerien vertreten, aber selbstverständlich auch die Vertreter der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs. Wirklich völligen Respekt gegenüber der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern, aber die Frage ist, ob es tatsächlich angebracht ist, dass diese auch dort vertreten sind, das Umweltbundesamt aber nicht.
Das ist in dieser Form nicht einzusehen, daher wird von meiner Seite folgender entsprechende Antrag von mir und meiner Kollegin Brunner eingebracht:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1326 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) geändert wird (1402 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage (1326 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) geändert wird, in der Fassung des Berichtes des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie (1402 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In Ziffer 13 wird in § 16 Abs. 3. nach der Wortfolge „ein Vertreter des Fachverbandes Ingenieurbüros“ der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Wortfolge als neue Zeile eingefügt:
„ein Vertreter des Umweltbundesamtes.“
*****
(Beifall bei den Grünen.)
Wir sind zutiefst davon überzeugt, dass das Umweltbundesamt über eine hervorragende Expertise im Bereich der Technikfolgenabschätzung verfügt. Daher ist es notwendig, einen Vertreter des Umweltbundesamtes in den Elektrotechnischen Beirat aufzunehmen, und ich ersuche die Kolleginnen und Kollegen hier im Plenum um Unterstützung des vorliegenden Antrages. (Beifall bei den Grünen.)
19.36
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1326 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) geändert wird (1402 d.B.)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage (1326 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) geändert wird, in der Fassung des Berichtes des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie (1402 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In Ziffer 13 wird in § 16 Abs. 3. nach der Wortfolge „ein Vertreter des Fachverbandes Ingenieurbüros“ der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Wortfolge als neue Zeile eingefügt:
„ein Vertreter des Umweltbundesamtes.“
Begründung
Normung ist ein wichtiger wie auch kritischer Bereich in einer komplexen Welt, deren technischen und prozessualen Standards unser Leben erheblich beeinflussen. Der gegenständliche Entwurf zeigt zwar begrüßenswerte Parallelen zum letztjährigen Normengesetz (welches alle Normen außer den elektrotechnischen Normen regelt), lässt aber zahlreiche Fragen offen:
Der eindeutige Mehrwert der Duplizierung von Normungsorganisationen (anstatt einer Konsolidierung aller Normungstätigkeiten bei einem Träger) erschließt sich nicht.
Die Unabhängigkeit der mit der elektrotechnischen Normung betrauten Organisation (OVE) ist strittig.
Als Beratungs- und „Aufsichts“-Gremium gilt laut dem vorliegenden Gesetz der elektrotechnische Beirat. Dieser wurde weiterhin sehr umfangreich personell besetzt (inklusive beispielsweise eine/r VertreterIn der Landwirtschaftskammer und eine/r VertreterIn des Verteidigungsministeriums) – VertreterInnen von Umweltagenden sind nicht vorgesehen.
Während die beiden ersteren Punkte struktureller Natur sind und eine zukunfts- und ergebnisoffene Diskussion aller Beteiligten benötigen, ist die Sicherstellung einer „Parteistellung“ des Umweltbundesamtes im elektrotechnischen Normen-Steuerungsgremium sofort sicherstellbar. Umweltaspekte sind für unsere Lebensqualität und die Zukunft unseres Planeten essentiell. Daher ist zumindest ein/e VertreterIn des Bundesumweltamtes dem elektrotechnischen Beirat beizustellen, zumal das Bundesumweltamt diese Rolle auch in der Vergangenheit wahrgenommen hat
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler. – Bitte, Herr Abgeordneter.
19.37
Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Vorrednerin, die ich ansonsten sehr schätze und die in vielen Dingen grundvernünftig ist, hat heute bei der Begründung ihrer Ablehnung drei Punkte erwähnt, die sie sehr positiv sieht, und zwei Punkte, die sie nicht so positiv sieht. Der Knackpunkt ist, so wie ich das jetzt herausgehört habe, dass es zu einer Reduzierung dieses Beirates von 34 auf 23 Mitglieder gekommen ist – im Sinne der Ökonomie, dass man Dinge konzentriert, verkleinert. (Abg. Brunner: Es geht nicht um die Reduzierung, sondern wie sie erfolgt!) Man hat die Anzahl der Mitglieder reduziert, und es sind natürlich auch andere Organisationen und Bereiche nicht mehr vertreten.
Dass man jetzt aber sagt, die Umweltagenden würden unter den Tisch fallen, ist ein bisschen tollkühn, denn das Umweltministerium ist natürlich vertreten. Wir kennen die Vertreter des Umweltministeriums, die natürlich immer die Stimme erheben, wenn es um die Durchsetzung beziehungsweise das Aufzeigen von Umweltinteressen geht.
Mir ist diese Argumentation eigentlich zu schwach, diese Linie zu dünn, dass man deshalb diese Novelle ablehnt. Es wurden ja eingangs die drei positiven Aspekte erwähnt.
Ich sehe natürlich auch noch andere positive Aspekte: Mit dieser Novelle gibt es mehr Transparenz. Wir haben im Gesetz eine Schlichtungsstelle eingerichtet, die das Einspruchsrecht erhält und für Beschwerden zur Normungsteilnahme zuständig ist. Wir haben auch die Begriffsbestimmungen für die Normungen in diesem Bereich an die allgemeinen Normungsbestimmungen angepasst, also fokussiert und zusammengeführt. Es wurde schon erwähnt, es wird transparenter, und wir haben diese Schlichtungsstelle eingerichtet.
Ich darf nochmals an Sie appellieren, dass Sie bei dieser Novelle mitgehen. Die positiven Argumente, die Sie angeführt haben, sollten eigentlich die Ihrer Meinung nach negativen Aspekte, die für mich keine negativen Aspekte sind, überstrahlen. Ich lade Sie herzlichst ein, doch noch mitzugehen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Lichtenecker: Das ist richtig adventlich!)
19.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Keck. – Bitte, Herr Abgeordneter.
19.39
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Gerade die Bedeutung der elektrotechnischen Normung für den internationalen Wettbewerb und die weltweit vernetzte österreichische Volkswirtschaft wird zunehmend größer. Elektrotechnik ist mittlerweile nicht nur in alle Bereiche der Wirtschaft eingezogen, sondern betrifft auch immer mehr Bereiche der Gesellschaft und unseres täglichen Lebens.
Gleichzeitig ist die Normung in diesem Bereich inzwischen weitgehend Ergebnis eines europäischen und internationalen Prozesses, denn der Umfang der elektrotechnischen Normen rein österreichischen Ursprungs beträgt inzwischen nur mehr etwa 10 Prozent des gesamten österreichischen elektrotechnischen Normenwerkes.
Jetzt kommt es zu einer grundlegenden Neuregelung und Ausweitung der österreichischen Normung. Durch eine Novelle des Elektrotechnikgesetzes wird die Normungsinfrastruktur an die bestehenden Gegebenheiten angepasst. Vonseiten des Gesetzgebers kommt es vor allem zu einer Präzisierung der Aufsichtsregelung und zu einer Neuausrichtung der Finanzstruktur, ebenso wird es zu einer Erleichterung des Zugangs zu elektrotechnischen Normen und zur Mitarbeit im Normungsprozess für KMUs kommen.
Konkret soll nun auch der Anwendungsbereich für die elektrotechnischen Normungsorganisationen sowie deren Rechte und Pflichten festgelegt werden. Dabei sind auch die Festlegung der Anforderungen an die Erteilung der Befugnisse sowie die Einführung einer gesetzlich verankerten Schlichtungsstelle wesentliche Punkte. Die finanzielle Zusage des Bundes beläuft sich auf etwa 400 000 €.
Sie sehen, das ist eine wichtige und richtige Neuerung und eine Investition in die Zukunft Österreichs. (Beifall bei der SPÖ.)
19.41
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Winzig zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.
19.41
Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Letztes Jahr haben wir das Normengesetz mit der Intention der Eindämmung der Normenflut beschlossen: ein wichtiger Schritt in Richtung Entbürokratisierung. Heute erfolgt die Anpassung des Elektrotechnikgesetzes an das Normengesetz.
Ich möchte positiv erwähnen, dass die Aufsichtsregelungen präzisiert wurden, dass die Neuausrichtung der Finanzstruktur durchgeführt wurde, dass der Zugang zu Normen für die KMUs erleichtert wurde und dass die Transparenz erhöht wurde. Summa summarum ist das eine gute Neuorganisation des österreichischen Normenwesens.
Ich darf auch noch einmal den Normenbeirat ansprechen. Grundsätzlich betreffen Normen nicht nur die Produzenten sondern uns alle. Sie können unser Leben erleichtern, sie können es aber auch einschränken. Ich habe daher kein Problem mit einer breiten Beteiligung in diesem Prozess. (Abg. Lichtenecker: Heißt das, Sie stimmen meinem Antrag zu?) – Kollegin Lichtenecker, das Umweltbundesamt war im alten Beirat kaum in Sitzungen vertreten, und in der Begutachtung gab es auch keine Stellungnahme, in der man sich über den Wegfall beschwerte. Sie können auch im Einzelfall, wenn es erforderlich ist, Vertreter hinzuziehen. Ich denke, das ist eine gute Lösung. (Beifall bei der ÖVP.)
19.42
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Dr. Mahrer gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.
19.42
Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist inhaltlich alles in aller Kürze gesagt worden.
Es ist aber trotzdem eine gute Gelegenheit für mich, mich beim Team der Fachabteilung, das dieses Gesetz ausgearbeitet hat, zu bedanken. Das hat einen ganz besonderen Grund: Herr Dipl.-Ing. Mag. Dittler, der Abteilungsleiter, geht in wenigen Tagen in den wohlverdienten Ruhestand. Er hat sich seit vielen Jahren um die Abteilung Elektrotechnik, Sicherheit elektrischer Geräte und Anlagen gekümmert. Es ist sein letztes Gesetz, und die Bundesregierung möchte sich bei dieser Gelegenheit für diese und die vorangehenden Gesetzesvorlagen herzlich bedanken. (Allgemeiner Beifall.)
19.43
Präsident Ing. Norbert Hofer: Diesem Dank schließt sich der Nationalrat an.
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1326 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir kommen wie angekündigt zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Z 13.
Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über die Regierungsvorlage (1350 d.B.): Bundesgesetz mit dem ein Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988 und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden (Innovationsstiftungsgesetz – ISG) (1383 d.B.)
29. Punkt
Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 1924/A(E) der Abgeordneten Philip Kucher, Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Dr. Ruperta Lichtenecker, Ulrike Weigerstorfer, Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend die Evaluierung der österreichischen Forschungsförderung sowie über den
Antrag 457/A(E) der Abgeordneten Rouven Ertlschweiger, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der österreichischen Forschungsförderung, über den
Antrag 1821/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz bei der Vergabe von Forschungsmitteln und über den
Antrag 1822/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Effizienz bei der Forschungsfinanzierung (1384 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zu den Punkten 28 und 29 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.
19.45
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Diese Stiftung ist uns im November des vergangenen Jahres als Bildungsstiftung versprochen worden. Ich hoffe, dass dieses vergangene Jahr zumindest partiell genutzt wurde, um auch sinnvolle Teile in diese Stiftung reinzubringen.
Die Begutachtungsfrist von nur einer Woche lässt mich nicht unbedingt auf allzu positive Dinge schließen. Andererseits muss ich sagen, dass es mittlerweile in manchen Bereichen üblich geworden ist, einwöchige Begutachtungsfristen zu machen, nicht das rich-
tige Ministerium zu nehmen, auch nicht den richtigen Ausschuss. Ich weiß nicht, ob man seitens der ÖVP dem Bildungsministerium nicht vertraut oder warum sonst man die Bildungsstiftung nicht in den entsprechenden Ausschuss bringt – aber sei’s drum.
50 Millionen € oder zweimal 25 Millionen €, aufgeteilt auf zwei Jahre: Das ist grundsätzlich ein positiver Impact. Wenn man sich anschaut, wozu das verwendet werden soll, dann fängt man aber wieder leise zu zweifeln an. Die Förderung der Praxisorientierung des Bildungssystems heißt doch offenbar, dass unser Bildungssystem nicht praxisorientiert genug ist.
Förderung der Offenheit: Offenheit wofür? Förderung der Impact- und Systemorientierung – auch ein netter Gag. Förderung der Vernetzung heißt ja auch, dass unser Bildungssystem nicht genug vernetzt ist.
Als Krone – das ist das, was wir wirklich erwarten würden – gibt es eine Landkarte der Bildungseinrichtungen und ein Gütesiegel. Herr Staatssekretär, das wäre eigentlich das, was wir schon lange möchten, dass jede Schule, und das kann man runterbrechen auf die Lehrer, ordentlich bewertet wird. Das ist die sogenannte 360-Grad-Bewertung, die dann auch publiziert wird.
Für die wirklich Guten soll es auch entsprechende Gütesiegel geben. Dann kann man nämlich von vornherein aussieben: Welche sind die Schulen, wo man mit wirklich gutem Gewissen die Kinder hingeben kann – das müssen nicht immer die Privatschulen sein, das können auch öffentliche sein – und welche sind die, wo die Kinder tanzen und sonstige Dinge lernen, aber leider nicht das, was sich andere von diesen Absolventen erwarten? (Abg. Lichtenecker: Was Kollege Deimek mit dem Tanzen hat?! Heute schon zum zweiten Mal!)
Warum erwähne ich das? – Es wäre relativ leicht, wenn jede Schule die Erwartungen, die von den Nachfolgeinstituten an sie gestellt werden, erfüllen und in die Curricula aufnehmen würde. Das heißt, dass Schulen mit Matura die Anforderungen der Universitäten reinnehmen, dass für Schüler, die nach der vierten Klasse – Hauptschule, Unterstufe Gymnasium, Neue Mittelschule – in höhere Schulen wechseln, die Anforderungen der Oberstufen berücksichtigt werden und dass die Curricula entsprechend nach unten durchgezogen werden. Das ist in unserer Republik aber anscheinend nicht möglich.
Ich erwarte mir daher, dass dieses Geld im Endeffekt wieder bei den NGOs, beim BIFIE und ähnlichen Institutionen versickert und dass der kurze Weg, der angedacht ist, in der Bildungsbürokratie hängen bleibt. So wird es nichts werden mit der Bildungsmilliarde. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
19.49
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Jank zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.
19.49
Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es schade, dass mein Vorredner alles nur negativ gesehen hat. Es täte uns gut, wenn wir die positiven Dinge sehen und sie auch ansprechen, und die Regierungsvorlage zur Bildungsstiftung für Innovation ist wirklich ein positives Gesetz.
Ich gratuliere zu dieser Innovation auch in der Gesetzwerdung, wo Privat und Staat zusammenarbeiten können. Der Staat stellt Mittel für diese Stiftung zur Verfügung und Private haben ebenfalls die Möglichkeit, Mittel in die Stiftung einzubringen, damit gewährleistet wird, dass Innovationen an den Schulen umgesetzt werden.
Es gibt schon jetzt eine Vielzahl von Projekten, auch von Personen außerhalb des Bildungssystems, die erstklassige Ideen haben.
Die Schulen würden diese gerne umsetzen, aber es fehlen ihnen dazu die finanziellen Mittel. Mit dieser Stiftung schaffen wir dafür die Möglichkeit und stellen gleichzeitig sicher, dass sie nicht für Wald- und Wiesenprojekte verwendet werden. Es wird einen wissenschaftlichen Beirat geben, der die Projekte prüft. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Wir wollen Leuchtturmprojekte haben, wir wollen Exzellenz, und wir wollen, dass dieses Wissen, dieses Know-how auch in die Breite geht, auch andere sollen davon profitieren können.
Deshalb wird es eine sogenannte Landkarte der Bildungsinnovationen geben, es wird jährliche Veranstaltungen geben, es werden Gütesiegel vergeben werden, um der Exzellenz im Bildungsbereich – und den Vorteilen, die Exzellenz bietet, etwa wenn dadurch eine Breite erreicht wird – ganz einfach gerecht zu werden. (Abg. Deimek: … schon lang!)
Ich halte es für eine Umsetzung, die uns in vielen Bereichen unterstützen wird, und zwar in Bereichen, wo die digitale Welt in der Schule noch nicht angekommen ist. Sie ist in der Infrastruktur noch nicht angekommen. Das ist ein anderes Feld, wo ich meine, dass mehr Tempo hineinkommen muss. Die digitale Welt in der Wissensvermittlung, auch in der Anwendung, ist das Thema der Zukunft.
Jeder versteht unter Digitalisierung etwas anderes. Es geht nicht nur um die Frage der Produktion, es geht um komplette Unternehmensabläufe, die digitalisiert werden, es geht um Wissensvermittlung. Wenn es heute möglich ist, den StudentInnen an einer amerikanischen Universität ein individualisiertes, digitalisiertes, mit Algorithmen arbeitendes Lern- und Lehrprogramm vorzugeben, dass sie befähigt, in ihrer persönlichen Entwicklung rascher voranzukommen oder überhaupt erst gut ans Ziel zu kommen, dann erwarte ich mir davon auch, dass wir – in Umsetzung dieses Gesetzes – auch in Österreich zu solchen Ergebnissen kommen.
Ich habe zu einem anderen Punkt heute schon ausgeführt, für wie wichtig ich es halte, dass wir insbesondere im Bildungssektor auf Individualisierung setzen. Ich sage es noch einmal: Das duale Ausbildungssystem, in dem Individualisierung gelebt wird, bestätigt das eindrucksvoll.
Ich bedanke mich für diesen Gesetzentwurf. Herr Kollege Deimek, ich bin leider von Ihrem Redebeitrag etwas enttäuscht, denn ich hätte mich sehr gefreut, wenn alle Fraktionen diesem Gesetzentwurf zustimmen würden. Er ist wirklich gut, und er ist auch eine Innovation in der Gesetzwerdung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.53
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Weigerstorfer zu Wort. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
19.53
Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Seit Langem wird, nicht nur von unserer Seite, kritisiert, dass es in Österreich einen sehr, sehr großen Förderungsdschungel gibt. Ich komme damit zu TOP 29: Wir haben es geschafft, im Forschungsausschuss an einem gemeinsamen Strang zu ziehen, und dafür möchte ich mich recht herzlich bedanken. Das ist leider nicht in allen Ausschüssen so, aber im Forschungsausschuss haben wir es geschafft, einen gemeinsamen Antrag zu erstellen.
Die erhöhten Finanzmittel für Förderungen sollen nämlich direkt in die Forschung gehen und nicht mehr in der Bürokratie versickern. Das Mehr an Geld ist dringend notwendig, es muss vor allem auch gezielt eingesetzt werden, denn nur so kann man langfristig die Investitionen in unsere Wirtschaft unterstützen.
Das ist wieder einmal nichts Neues, auch der Rechnungshof hat schon lange vor allem auch die Vielzahl an Akteuren im Förderdschungel kritisiert. Jetzt ist es uns gelungen:
Mit diesem gemeinsamen Entschließungsantrag werden wir nicht nur die Empfehlungen des Rechnungshofes umsetzen, sondern konkret auch eine umfassende Evaluierung der österreichischen Forschungsförderungslandschaft vornehmen – das ist gut so –, damit das Geld auch tatsächlich dort landet, wo es hingehört, und nicht irgendwo in der Bürokratie versickert. Wesentliche Verbesserungen sollen geschaffen werden: Es soll vorab eine Kosten-Nutzen-Analyse und dann in einem weiteren Schritt eine einheitliche Datenbank erstellt werden. Ich freue mich schon darauf, wenn dieser erste Prozess abgeschlossen sein wird.
Ein Wort noch zu TOP 28, zum Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das erlassen werden soll: Grundsätzlich ist es eine gute Sache, ja, das stimmt, grundsätzlich sind wir dem nicht abgeneigt, aber es ist leider wieder sehr viel Bürokratie dabei. Wir müssen leider dagegen stimmen, denn es gibt bereits bestehende Förderagenturen. Warum man zusätzlich noch eine Stiftung involvieren will, können wir nicht ganz nachvollziehen, darum werden wir leider nicht zustimmen. Leider sind wir dabei wieder nicht an dem Punkt, an dem wir die Bürokratie draußen lassen und das Geld direkt in die Bildung, in die Innovation hineinbringen.
Grundsätzlich aber noch einmal ein Dankeschön an den Forschungsausschuss, der einmal mehr bewiesen hat, dass man, wenn es um Inhalte geht, sehr wohl auch gemeinsam etwas umsetzen kann. Das ist einmal ein Schritt in die richtige Richtung. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
19.57
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte, Herr Abgeordneter.
19.57
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe gerade, dass Gerhard Deimek und der Herr Staatssekretär intensiv diskutieren. Meine große Hoffnung ist, dass es noch zu einer Lösung kommt.
Innovationsstiftung Bildung: Ich persönlich halte das für einen ganz wichtigen Schritt, den wir heute gemeinsam beschließen wollen, und möchte wirklich alle einladen, mitzugehen. Seien wir doch ehrlich: Wir haben jetzt einige Stunden über die Bildungslandschaft in Österreich abseits aller parteipolitischen Positionen diskutiert, die Lippenbekenntnisse sind erfolgt, die Wichtigkeit von Bildung hat jede Partei unterstrichen, aber es gibt hier im Parlament wahrscheinlich keinen anderen Bereich, in dem jede kleinste Veränderung – all das, was nicht so ist, wie es bisher schon immer in Österreich war – sofort Entrüstungsstürme hervorruft und jede Veränderung als negativ gesehen wird.
Kollege Deimek hat gesagt, dass das nichts werden wird. Wir versuchen heute einen neuen Weg zu gehen, Mut zu haben, neue Instrumente zu schaffen. Wir setzen genau da an, wo es darauf ankommt, nämlich bei den Menschen, die unsere Bildungslandschaft mit Leben erfüllen: in den Kindergärten, in den Schulen, in den Forschungseinrichtungen, aber auch in den Betrieben. Wir wollen die Menschen, die tolle Projekte entwickeln, abholen, und das – ganz anders, Kollegin Weigerstorfer, als Sie gesagt haben – unbürokratisch.
Die Menschen, die Ideen entwickeln, die neue, innovative Bildungsansätze haben, sollen die Möglichkeit haben, in einem schlanken Apparat ihre Ideen zu verwirklichen und voneinander zu lernen; das ist ein wesentlicher Punkt. Was in Oberösterreich funktioniert, das kann man doch bitte vielleicht auch auf Kärnten, auf die Steiermark, auf alle anderen Bundesländer ausrollen. Das ist genau das, was wir in diesem Bereich brauchen. Gerade weil alles Neue auch eine gewisse Unsicherheit mit sich bringt, ist es doch so wichtig, dass wir moderne Ansätze, die in Kindergärten, Schulen, Betrieben funktio-
nieren, über eine Bildungslandkarte, über eine Innovationslandkarte allen anderen zur Verfügung stellen.
Das ist für mich ein ganz wichtiger Schritt, eine tolle Initiative, die wir ergreifen, und ja, wir brauchen dazu Mut. Wir sind die Ersten in Europa, die diesen Mut haben und eine derartige Bildungsstiftung ins Leben rufen. Mit den alten Mustern werden wir nicht weiterkommen, aber vertrauen wir doch den Menschen, die Tag für Tag im Klassenzimmer, im Kindergarten stehen, an den Universitäten unterrichten, die sich mit aller Kraft für die Bildung einsetzen! Glauben wir an deren Ideen und geben wir denen die Möglichkeit, sich einzubringen und gemeinsam ein besseres Bildungssystem zu verwirklichen! (Beifall bei der SPÖ.) Ich darf wirklich alle einladen mitzugehen. Gratulation an Sonja Hammerschmid und Harald Mahrer! Ich halte das wirklich für eine ganz wichtige Entwicklung.
Abschließend vielleicht noch zu etwas Positivem: Ich glaube, was wir gemeinsam im Ausschuss bezüglich der Evaluierung der österreichischen Forschungsförderungslandschaft geschafft haben, ist ein ganz wichtiger Schritt. Wir können uns nicht auf dem ausruhen, was bereits erreicht wurde. Wir müssen Schwachstellen gemeinsam ansehen und gemeinsam überlegen, wie wir noch besser werden können, denn Bildung und Innovation sind die zentralsten Zukunftsbereiche, da geht es wirklich um Wohlstand für Österreich, um zukünftige Arbeitsplätze und Zukunftschancen vor allem für junge Menschen. (Beifall bei der SPÖ.)
19.59
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Doppler zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.
20.00
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Evaluierung der österreichischen Forschungsförderung, Tagesordnungspunkt 29: Diese Evaluierung empfiehlt der Rechnungshof. Der Rechnungshof regt an, eine umfassende Evaluierung der österreichischen Forschungslandschaft vorzunehmen. Der Rechnungshof hat in seinem Bericht über die Forschungsfinanzierung auf die Mehrfachstrukturen auf Bundes- und Landesebene hingewiesen. Bis Ende 2017 sollen daher umfassende Optimierungsvorschläge betreffend Struktur und Finanzierung der Forschungsförderung ausgearbeitet werden.
Im kommenden Jahr soll auch eine Kosten-Nutzen-Analyse in Hinblick auf die mögliche Einrichtung einer Forschungsförderungsdatenbank erstellt werden. Forschung ist wichtig, meine sehr geehrten Damen und Herren, ganz wichtig für die Zukunft. Ohne Forschung kein Wachstum, ohne Wachstum keine neuen Arbeitsplätze, und das können wir zur jetzigen Zeit nicht brauchen. – Danke schön.
20.01
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.
20.01
Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Das Innovationsstiftungsgesetz ist ein neuer Weg. Wir haben hier verschiedene Ziele definiert, wie beispielsweise die Anhebung der Innovationskompetenz aller Altersgruppen und den Beitrag zur Erhöhung des Interesses an Bildung, Wissenschaft und Forschung, insgesamt geht es ja auch um die Anhebung des Bildungsniveaus. Das alles sind große Herausforderungen. Und große Herausforderungen tatsächlich bewältigen zu können bedeutet immer auch, neue Wege ge-
hen zu müssen. Ich glaube, dass das vorliegende Innovationsstiftungsgesetz ein solch neuer Weg ist, und daher halte ich es für absolut unterstützenswert.
Ich bin davon überzeugt, dass es wichtig ist, dass der Staat die zentrale Aufgabe erfüllt, die entsprechenden finanziellen Ressourcen für Bildung, Forschung und Innovation zur Verfügung zu stellen, aber ich halte es auch für gut, einen Weg zu finden, wie man finanzielle Ressourcen für diesen zentralen Bereich auch bei Privaten mobilisieren kann. Insofern, glaube ich, ist das ein guter Weg, ein erster Lösungsansatz, und wir werden ein Jahr nach Inkrafttreten, nachdem das Ganze in Umsetzung ist, eine entsprechende Evaluierung machen und uns ansehen, was erfolgreich ist, was weniger gut läuft und wie man es adaptieren kann. – Das zum Ersten.
Das Zweite ist ein gemeinsamer Antrag fast aller hier im Parlament vertretenen Parteien zur Evaluierung der Forschungslandschaft, der Förderlandschaft, der Forschungsförderung. Das ist längst überfällig. Wir wissen, dass ein Teil der Forschungsförderung evaluiert wird, aber letztendlich braucht es, um die Effizienz steigern zu können, eine umfassende Evaluierung, die richtigen Schlüsse, die daraus gezogen werden, und die entsprechenden Rahmenbedingungen, die dann gestaltet werden.
Beide Punkte sind zu begrüßen und werden seitens der grünen Fraktion unterstützt. (Beifall bei den Grünen.)
20.03
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte, Frau Abgeordnete.
20.03
Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich möchte zuerst über die Bildungsinnovationsstiftung sprechen und dann noch über die Evaluierung der Forschungsförderung. Das sind zwei wichtige Dinge, über die wir heute hier debattieren. Die Bildungsinnovationsstiftung – das ist heute schon oft erwähnt worden – ist etwas wirklich Begrüßenswertes, ein lobenswertes Projekt und auch für solche Dinge vorbildhaft abgewickelt worden.
Ich möchte ein paar Punkte aufzählen, warum sie so vorbildhaft ist und warum sie auch beispielhaft dafür ist, wie wir solche Dinge auch in Zukunft abwickeln könnten. Das betrifft einerseits einmal grundsätzlich die Finanzierung: 50 Millionen € aus der Bankenabgabe könnte man auch weniger nachhaltig ausgeben, zum Beispiel, um nach dem Gießkannenprinzip ein Pensionsweihnachtsgeschenk zu finanzieren. Das haben wir ja in letzter Zeit alles schon gesehen.
Die Bildungsinnovationsstiftung hingegen ist eine sinnvolle Investition. Erstmals sind alle vier Agenturen des Bundes eingebunden, das ist wunderbar. Das ist positiv, weil wir unterschiedliche Bereiche abdecken können. Wir können das, was wir in der Struktur der Ministerien nicht haben, nämlich eine Brücke über alle Bildungsbereiche – von der Elementarpädagogik über die Pflichtschulen bis zum tertiären Bereich und die Forschungsförderung –, schaffen, erstmals alles unter einem Hut betreuen. Das ist wunderbar, das ist etwas, das wir natürlich anders auch erledigen könnten, aber mit dieser Stiftung ist es möglich.
Sie ist im OeAD angesiedelt, was positiv ist, weil wir keine neuen Strukturen schaffen. Es ist extrem wichtig, aufzuzeigen, dass es nicht immer notwendig ist, neue Strukturen zu schaffen, die es nicht braucht. Wenn es möglich ist, das ohne neue Strukturen zu machen, sollte man das auch so machen.
Die Idee, auch im Bildungsbereich private Mittel hereinzuholen, gerade dort, wo es für Bildungs-Start-ups extrem schwierig ist, an frisches Geld zu kommen, eine Anschubfinanzierung zu schaffen, ist eine extrem wichtige Idee.
Es besteht auch die Möglichkeit der Einrichtung von Substiftungen, die dann ja auch vom Rechnungshof geprüft werden können und die auch an die Leitlinien gebunden sind. Das ist sicher, das ist transparent und auch sehr beispielhaft.
Das bewusste Herausnehmen des Einflusses vonseiten des Bundes finden wir sehr vorbildhaft. Man kann natürlich kritisieren, dass wieder eine Stiftungsstruktur geschaffen wird, die nicht vom Interpellationsrecht erfasst ist. Das haben wir in vielen Bereichen. Ich glaube, darüber, wann es sinnvoll ist, diese Rechtsform zu nutzen, und welche Rechtsformen für unterschiedliche Projekte grundsätzlich sinnvoll sind, müssen wir grundsätzlich einmal eine Debatte führen, aber das sollten wir wahrscheinlich an einem anderen Tag machen.
Die Regierungsvorlage ist grundsätzlich gut, und das, was mir am besten gefällt, ist, dass die Sozialpartner ausnahmsweise gar nicht eingebunden sind. Das ist auch gut so, die haben damit nämlich absolut gar nichts zu tun. (Beifall bei den NEOS.) Es ist sehr schön, dass wir das einmal schaffen, das ist wirklich wunderbar. Es ist schade, dass es dafür solch eine Einzelinitiative braucht, anstatt das mit einer großangelegten Reform zu machen, wie das auch der Herr Staatssekretär und die Frau Ministerin schon seit Langem probieren. Das sei auch wieder dahingestellt, trotzdem ist es immer noch positiv.
Es ist positiv, weil es Organisationen und Institutionen betrifft, die wir beziehungsweise einige von uns auch kennen. Eine befreundete Organisation, Sindbad – die macht Mentoring für junge Schülerinnen und Schüler –, oder Teach For Austria, das wären Institutionen, die hier auch um Gelder ansuchen könnten. Gerade auch bei uns in Österreich, wo ganz klar ist, dass Menschen, die Geld haben, in solche Institutionen investieren würden, ist es schwierig, diesbezüglich eine Kultur aufzubauen.
Wir haben auch schon diskutiert, dass das – dass man eben an solche Organisationen spendet und das als Investition in die Zukunft der ganzen Gesellschaft sieht – im Wissenschafts- und im Forschungsbereich schwierig ist, weil wir diese Kultur einfach nicht haben. Die Bildungsinnovationsstiftung macht hier einen ersten Schritt, um diese Organisationen für Investoren attraktiver zu machen.
Zum Schluss noch ganz kurz zur Forschungsförderung: Es ist wichtig, dass wir diese Evaluierung machen. Es gibt ja einige Punkte, die vom Rechnungshof angesprochen wurden – das müssen wir ganz dringend machen –, zum Beispiel auch, dass man die Forschungsquote grundsätzlich einmal anders anschaut, weil man sie eben nicht isoliert betrachten sollte, sondern im Zusammenhang mit quantifizierbaren Wirkungsindikatoren. Das möchte ich noch einmal aus den Schlussempfehlungen des Rechnungshofes hervorheben.
Wir müssen schon auch sagen, dass wir die Probleme, die evident sind, einmal angehen sollten, und davon gibt es im Forschungsförderungsbereich einige. Bei ein paar Dingen müssen wir eigentlich nicht mehr evaluieren, da wissen wir wahrscheinlich, was man ändern könnte. Behalten wir das im Hinterkopf, weil sonst die Evaluierung letztendlich nur noch zu einem Kampfbegriff in einer Qualitätsdebatte wird, und das sollte sie eigentlich nicht sein. Sie sollte keine Ausrede sein, mit der man wichtige Reformen auf die lange Bank schieben kann. Aber es ist ein guter Schritt, ich bin froh, dass man das macht. Schauen wir, was herauskommt! – Danke. (Beifall bei den NEOS.)
20.08
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Töchterle. – Bitte, Herr Abgeordneter.
20.08
Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Auch ich möchte gerne zu beiden Punkten kurz Stellung nehmen. Zu Punkt
eins, der Innovationsstiftung, ist schon sehr viel Treffendes und Lobendes gesagt worden, auch von der Opposition, vor allem von Frau Gamon. – Vielen Dank dafür, dem muss man kaum etwas hinzufügen.
Ich erwähne noch zwei Aspekte, die zu bedenken sind. Aspekt eins: Natürlich ist eine solche Stiftung dann besonders fruchtbar, wenn sie auf Institutionen trifft, die flexibel sind und die auch Eigeninitiative entwickeln können. Das können sie vor allem dann, wenn sie autonomer sind, also das heißt, das Ganze kann man auch im Zusammenhang mit der geplanten verstärkten Autonomie der Bildungsinstitutionen sehen, wo dann auch noch Kräfte frei werden, um sich diese wirklich leicht erreichbaren und sehr gezielt einsetzbaren Mittel zu holen.
Bei der Forschungsevaluierung habe auch ich erfreut festgestellt, dass es wieder einmal gelungen ist, was leider selten der Fall ist, Anliegen der Oppositions- und der Regierungsparteien unter einen Hut zu bringen. Das wünsche ich mir öfter, das ist sehr gut gelungen, das ist erfreulich.
Diese Evaluierung ist auch wichtig, sie wird vom Rechnungshof eingemahnt. Der Rechnungshof kritisiert ja auch die Fülle der Fördergeber. Da möchte ich nur zu bedenken geben, dass die Tatsache, dass wir jetzt bei der Forschungsquote an zweiter Stelle in der EU liegen – hinter Schweden und vor allen anderen auch forschungsstarken Ländern –, ein ganz erfreuliches Ergebnis ist. Dieses tolle Ergebnis rührt auch daher, dass wir eben viele Fördergeber haben und sich zum Beispiel hier auch die Bundesländer anstrengen. Es gibt sogar einen Wettbewerb um die beste Forschungsquote zwischen den forschungsstarken Bundesländern. Die Steiermark ist hier fast uneinholbar in Führung (Abg. Klug: Genau!), Wien liegt an zweiter Stelle, und um den dritten Platz bemühen sich Tirol und Oberösterreich.
Diesen Wettlauf finde ich fruchtbar, und deswegen ist hier entsprechende Förderung angebracht und sinnvoll. In Tirol machen wir es so, dass wir die Forschungsförderungen koppeln und an die Forschungsagenturen, die da sind – vor allem an den FWF und an die FFG –, weiterreichen, und eben die entsprechenden Gelder gemeinsam mit diesen Institutionen vergeben und die Projekte über sie evaluieren lassen. Da gibt es bereits gute Muster der Kooperation und Muster, die einen sehr gezielten und sinnvollen Mitteleinsatz gewährleisten sollen. Dieser Evaluation schaue ich mit Interesse, aber auch mit Optimismus entgegen.
Ich wünsche mir, dass die Anstrengungen, die wir bereits unternommen haben und die Erfolge zeitigen – siehe eben diesen hervorragenden zweiten Platz –, durch die Evaluation weiter befeuert werden, dann werden wir in beiden Bereichen, in der Bildung und in der Forschung, einen guten Weg nehmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
20.11
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Klug. – Bitte, Herr Abgeordneter.
20.11
Abgeordneter Mag. Gerald Klug (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Staatssekretär! Kollege Töchterle, vielen herzlichen Dank, dass Sie mein Heimatbundesland, die Steiermark, als Spitzenreiter in der Forschungsförderung schon angesprochen haben. Damit erleichtern Sie es mir auch, mich in meiner Redezeit auf andere Bereiche zu konzentrieren – ich freue mich natürlich darüber.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch eine Lanze für die Evaluierung im Bereich der Forschungsförderung brechen, nicht nur deshalb, weil sich die Bundesregierung darauf verständigt hat, sondern wir uns auch im Forschungs-, Innovations- und Technolo-
gieausschuss darauf verständigt haben. Ich halte das für richtig, weil wir, glaube ich, gut daran tun, den Bereich des Einsatzes der öffentlichen Mittel – da reden wir immerhin über den Einsatz von Steuergeldern – in einem regelmäßigen Abstand einer Kontrolle zu unterziehen.
Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang, dass wir aber auch die richtigen Lehren daraus ziehen, nämlich: Was braucht insbesondere unser Industriestandort an Unterstützung im Bereich der Forschung, Entwicklung und Innovation und im Bereich der Forschungsförderung? Ich denke, dass die Evaluierung gute Ergebnisse bringen wird, um den Industriestandort weiter zielgerichtet und aktiv zu fördern.
Da sich Kollegin Gamon schon bemüht hat, ein bisschen herauszufiltern, was bei der Evaluierung herauskommen könnte, möchte ich auch einen Blick in die Glaskugel riskieren und sagen: Ich persönlich wäre nicht überrascht, wenn insbesondere der Bereich der direkten Forschungsförderung, also der Bereich jener Projekte, die im Wesentlichen bei der Forschungsförderungsgesellschaft angesiedelt sind – beim tollen Team von Klaus Pseiner in der FFG –, ein sehr, sehr positives Ergebnis bringen würde, aber warten wir die Evaluierung ab.
Ich finde diesen Schritt richtig, und wir unterstützen ihn deshalb auch. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
20.13
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte, Herr Abgeordneter.
20.14
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Zum Innovationsstiftungsgesetz möchte auch ich ein paar Worte verlieren. Da kommt – bitte festhalten! – geballtes Lob, denn eine Innovation war schon die Art und Weise des Umgangs mit dem Hohen Haus. Ich habe es selten erlebt, dass wir eingeladen worden sind, uns von Fachleuten des Ministeriums informieren zu lassen, und dass wir von mehreren sehr kompetenten und sehr freundlichen Menschen aus dem Ministerium im Detail informiert wurden. So stelle ich mir gelebten Parlamentarismus vor, und dafür vorneweg vielen Dank! Das ist hier leider nicht ganz selbstverständlich. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)
Was, glaube ich, auch gut ist – Claudia Gamon hat es zu Recht betont –, ist, dass alle Bildungsbereiche betroffen sind. Das ermöglicht enorm viele Möglichkeiten der Vernetzung. Ich bin schon gespannt, wie das ablaufen wird. So, wie uns das vorgestellt worden ist, sind der Kreativität und den Ideen da keine Grenzen gesetzt. Ich glaube, das kann ein ganz wesentlicher Impuls für unser Bildungssystem sein. Ich erhoffe mir jedenfalls, dass dem so ist.
Zur Vernetzung gibt es ja wirklich tolle Initiativen, auch darauf ist schon eingegangen worden, das kann ich mir ersparen. Was ich mir erhoffe, ist, dass Schulen und andere Bildungseinrichtungen mit Wissenschafterinnen und Wissenschaftern, mit Künstlerinnen und Künstlern in Kontakt treten, dass sie mit Bildungsstandorten in anderen Gemeinden, vielleicht auch in anderen Bundesländern, eventuell auch mit dem Ausland in Kontakt treten. Ich glaube, all diese Möglichkeiten sind hier gegeben, und von daher kann das für die Schulen wirklich eine ganz tolle Angelegenheit werden.
Ein paar Merkwürdigkeiten möchte ich schon auch noch betonen. Die Tatsache, dass wir das nicht im Unterrichtsausschuss behandelt haben, irritiert. Ein Schelm, wer in diesem Zusammenhang an die Finanzen denkt, ein Schelm, wer daran denkt, dass hier vielleicht die eine oder andere einflussreiche Person Angst hatte, dass diese 50 Millionen € im Unterrichtsministerium versickern könnten. Wir alle wissen, dass wir vor Kurzem ein
Budget beschlossen haben, das im Unterrichtsministerium einen Fehlbetrag von 191 Millionen € aufweist. Von daher kommt vielleicht die kritische Rückmeldung an dieser Stelle. So gut das ist, so sehr wir das jetzt auch unterstützen, an der Ausfinanzierung des Bildungsbereichs führt kein Weg vorbei, da müssen wir ansetzen.
Es ist erfreulich, dass hier eine äußerst sparsame Verwaltung vorgesehen ist. Ich hoffe, dass das auch so umgesetzt wird, von daher unsere Gratulation. Diesem Punkt werden wir sehr, sehr gerne zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)
20.17
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte, Frau Abgeordnete.
20.17
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Was bleibt mir anderes übrig? – Nein, ich mache das wirklich sehr gerne: Ich möchte mich für dieses innovative Gesetz beziehungsweise innovative Modell, um Innovation im schulischen Bereich und – das will ich noch einmal unterstreichen – in allen Bildungseinrichtungen zu fördern, bedanken, da es auch um lebenslanges Lernen gehen wird. Kinder und Jugendliche profitieren davon, aber genauso bekommen innovative Bildungsformen in der Erwachsenenbildung eine Chance, mit dabei zu sein und ihre Ideen einzubringen.
Das bringt mich gleich zu meinem zweiten Punkt, den ich bei dieser Bildungsinnovationsstiftung noch einmal besonders hervorstreichen möchte, zum Open-Innovation-Ansatz. Ja, den haben wir im November beschlossen, dazu gab es am 1. Dezember auch eine große öffentliche Veranstaltung mit sehr vielen Teilnehmern. Da findet man auch gleich einen Ansatzpunkt, der umgesetzt wird, nämlich dass viele Personen, egal, ob sie aus dem Bildungsbereich selbst, aus der Wirtschaft, aus dem Non-Profit-Bereich oder aus dem Forschungsbereich kommen, dort ihre Ideen einbringen können, dass sie mitwirken können, dass sie Neues einfach ausprobieren können. Das ist ein wirklich toller Ansatz in diesem Bereich.
Ein weiteres Thema dieser Debatte ist natürlich der Entschließungsantrag. Hier gebührt Ulrike Weigerstorfer, mit der wir im Vorfeld gesprochen haben, Dank. Wir konnten unsere beiden Positionen und die Anträge wirklich zusammenführen, weil wir natürlich für ein effizientes System im Forschungsförderungsbereich stehen, und da ist gerade solch eine Evaluierung notwendig, um auch für die zukünftige FTI-Strategie, die ja auch irgendwann anstehen wird, gerüstet zu sein.
Es gibt sicherlich Doppelgleisigkeiten, die unnötig sind, es braucht auch mehr Transparenz, und man muss natürlich auch kritisch – kritisch, sage ich – die vielen Stellen anschauen, die sich mit Forschungsagenden beschäftigen. Es wird sehr viel evaluiert, wir bekommen jedes Jahr auch den FTI-Bericht, in dem immer Evaluierungsberichte einzelner Forschungsprogramme drinnen stehen, auch die Agenturen an sich werden immer wieder auf ihre Wirkungsziele überprüft. Die FFG hat beispielsweise zuletzt auch ein gutes Zeugnis bekommen.
Ich möchte auch betonen, dass Forschung natürlich eine Querschnittthematik ist und dass ich daher in vielen Fällen froh bin, dass sich sehr viele damit beschäftigen. Nichtsdestotrotz müssen wir auch auf Effizienz achten, deswegen auch dieser kritische Blick darauf, wo es angemessen ist, dass wir Synergien nutzen und zusammenführen.
Zum Jahresende, weil wir hiermit auch die FTI-Agenden abschließen, möchte ich allen Mitgliedern des FTI-Ausschusses besonderen Dank aussprechen. Es ist schon angesprochen worden: Ich glaube, dass wir dieses Jahr sehr viel auf den Weg gebracht haben und dass wir trotz inhaltlicher Unterschiede ein sehr gutes Miteinander pflegen. Da-
für ein ganz herzliches Danke, und ich hoffe, dass wir das 2017 auch weiterführen können. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
20.20
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte, Frau Abgeordnete.
20.20
Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Innovationsstiftung-Bildung wird ein weiterer Baustein zur Umsetzung der Bildungsreform gesetzt, und ich freue mich, dass da ein sehr breiter Bildungsbegriff zugrunde gelegt wird.
Bildung beginnt nicht erst in der Schule und endet auch hoffentlich nicht mit der Schule, sondern ist ein lebensbegleitender Prozess. Insofern ist es erfreulich, dass mehrere Ressorts in der Erfüllung der Bildungsaufgabe Verantwortung übernehmen. Genau das geschieht hier auch, indem sozusagen im Dreigestirn Bildung, Forschung, Innovation sinnvolle Projekte aufgestellt werden, die dazu gedacht sind, das Bildungswesen innovativ zu begleiten und entsprechende Innovations- und Motivationsschübe zu setzen. Denn innovativ tätig sein zu dürfen, motiviert, und das brauchen wir für das gesamte Bildungswesen und für unser gesamtes Sozialwesen. Wir brauchen bildungsmotivierte Menschen, denn wir wissen aus vielen Statistiken, dass möglichst hohe Bildung am besten vor Arbeitslosigkeit schützt. Und insofern ist das auch ein ganz wertvoller Beitrag, den hier mehrere Ressorts leisten, um zum einen für Beschäftigung zu sorgen und zum anderen dafür zu sorgen, dass Österreich gerade in innovationskräftigen Bereichen weiterhin erfolgreich ist.
Ich danke allen sehr, die sich hier so konstruktiv beteiligt haben. Möge es in diesem Sinne auch so weitergehen! (Beifall bei der SPÖ.)
20.22
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bacher. – Bitte, Herr Abgeordneter.
20.23
Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es heißt, gute Ideen und Innovationen sichern die Zukunft unseres Landes. Wenn wir den Ideengeist fördern, dann bedeutet das, dass wir die Zukunft unseres Landes aktiv mitgestalten. Das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz ist ein Mosaikstein auf diesem Weg. Es sind oft die einfachen Dinge des Lebens, die uns den Alltag erleichtern und die manchmal aus unscheinbaren Ideen entstanden sind; zum Beispiel die Henkel der Papiertragetaschen – man glaubt es kaum, vor 35 Jahren gab es die noch nicht. Oder ein spezieller Kinderwagen, der von Studentinnen erfunden und dann zum Marktrenner wurde. Nicht zu vergessen unser allseits geliebtes Smartphone, ohne das wir kaum mehr auskommen können, und auch das weitere technische Equipment, das dazugehört und das wir Abgeordnete täglich nutzen.
Sehr vieles, das den Menschen das Leben leichter macht, hat den Ursprung in Innovation und Ideenreichtum und vor allem im Glauben daran, dass die Ideen umgesetzt werden können. Vor allem bei technischen Errungenschaften sind aber auch finanzielle Mittel ein wesentlicher Faktor. Diese wertvolle Stütze kann die Forschungsförderung geben. Mindestens so wichtig wie die Idee selbst ist aber, dass die Förderungen transparent sind und laufend evaluiert werden.
Stimmen wir dem Gesetz zu, damit unser Land auch weiterhin auf Kurs bleibt und die Menschen an ihre Innovationskraft glauben! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
20.24
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Dr. Mahrer gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.
20.24
Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bundesregierung bekennt sich zu klarer Transparenz im Bereich der Forschungsförderungslandschaft. Wir begrüßen daher, wie bereits im Ausschuss für Forschung, Technologie und Innovation diskutiert, diesen Ansatz einer breiten, umfassenden Evaluierung.
Wir haben auch Anfang November im Ministerrat Ähnliches beschlossen, wo es um eine Gesamtevaluierung all jener Teilsysteme geht, die bislang noch nicht vernetzt betrachtet wurden. Ich freue mich auf die Ergebnisse, weil ich glaube, es gibt eine Reihe von Effizienzen, die zu erheben sind, um die Gesamteffektivität des Finanzierungssystems nachhaltig sicherstellen zu können. Am Ende des Tages geht es um hart verdiente Euros der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die in deren Sinne auch bestmöglich für das Innovationssystem eingesetzt werden sollen.
Erlauben Sie mir noch eine kurze Bemerkung zur Bildungsinnovationsstiftung. Es ist angesprochen worden, dass wir vom Ressort aus versucht haben, in einem sehr transparenten und offenen Prozess ein durchaus visionäres Projekt voranzutreiben. Ich bedanke mich bei Herrn Ministerialrat Dr. Smoliner für das Durchführen dieses Verfahrens. Wir haben vonseiten unseres Teams darum gebeten, dass das sehr offen gemacht wird. Ich bedauere, dass die freiheitliche Fraktion hier nicht mitgehen kann, ich habe noch einmal versucht, sozusagen die Argumente auszutauschen.
Das ist eigentlich sehr schade, denn die Konstruktion dieser Stiftung entspricht allen Grundsätzen, die man im Sinne einer modernen Politik vornehmen sollte: Sie ist extrem schlank aufgesetzt, es werden keine zusätzlichen Strukturen geschaffen, sie ist extrem bedürfnisorientiert konzipiert – nämlich an den Bedürfnissen, die die kreativen Innovatorinnen und Innovatoren im Bildungssystem haben, nämlich schnell und unproblematisch kleine Summen von Mitteln für innovative Projekte zu bekommen, die genau nicht mit der Gießkanne verteilt werden, sondern in die Bereiche investiert werden sollen, wo es zurzeit am meisten im Bildungssystem krankt, nämlich sich mit der Digitalisierung auseinanderzusetzen, auch etwas für die Begabtenförderung zu tun und Forschungen in den Bereichen anzustreben, wo es um die Zukunftsfähigkeit des Bildungssystems geht.
Neue Wege zu gehen bedeutet natürlich auch, Risken auf sich zu nehmen. Wir wissen nicht bei allen Projekten, ob sie funktionieren werden, aber das ist genau die Idee: nach sehr strengen Qualitätskriterien zu evaluieren und dann erfolgreiche Projekte zu skalieren.
Ich hätte mir bei einem solch innovativen Projekt eine Allparteienzustimmung gewünscht. Aber vielleicht findet das ja dann im Nachgang bei der Evaluierung den Zuspruch der Freiheitlichen Partei.
Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit auch für die Bereitschaft der ehemaligen Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek bedanken, die damals, vor einem Jahr, mit mir gemeinsam das Projekt auf den Weg gebracht hat. Ich glaube, die intensiven und offenen Vorbereitungsarbeiten können sich sehen lassen, und ich hoffe, dass nach Umsetzung in die Realität viele, viele sehr spannende Projekte entstehen werden, die für eine deutliche Verbesserung im österreichischen Bildungssystem sorgen werden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Abg. Lichtenecker.)
20.27
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
20.27
Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auch zwei, drei Sätze zum Thema sagen, weil ich mich, seit ich hier tätig bin, bemüht habe, die Möglichkeit zu schaffen, Bildungseinrichtungen einer Betrachtung von außen und einer innovativen Entwicklung zu unterwerfen, weil ich glaube, dass ein Blick von außen ein entscheidender Schritt sein kann, neue, innovative Ideen, die es zum Teil schon gibt, die zum Teil auch noch entstehen können – Kollege Töchterle hat darauf hingewiesen, was sich im gesamten Autonomiebereich entwickeln kann – umzusetzen.
Ich weiß, wie engagiert die vorherige Ministerin Gabi Heinisch-Hosek in diesem Bereich war, die sich mit dem Herrn Staatssekretär bemüht hat, diese Dinge auf Schiene zu bringen. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt; es ist mir wichtig, dies heute noch zu sagen.
Aus der Restzahlung der Bankenabgabe von 1 Milliarde € fließen 100 Millionen € in den Ausbau der Fachhochschuleinrichtungen, 100 Millionen € in den Schwerpunktbereich Grundlagenforschung, eben die jetzt diskutierten 50 Millionen € in den Bildungsinnovationsstiftungsbereich, und wir haben heute über die 750 Millionen € für die Ganztagsbetreuung diskutiert.
Was ein bisschen untergegangen ist, weil man den Schwerpunkt auf die benachteiligten Kinder gelegt hat: Man darf nicht vergessen, dass bei einer gut organisierten Bildung – und auch das darf man nicht vergessen bei der Begleitung von außen und neuen innovativen Maßnahmen und Betrachtungsweisen und Initiativen – auch die Begabten, Talentierten bessere Möglichkeiten haben, sich zu entwickeln, ihre Kreativität besser zu entfalten, und dass diese Dinge tatsächlich in ein Gesamtpaket eingebunden sind.
Daher ist diese Maßnahme, glaube ich, ganz, ganz wichtig, um den Bildungsbereich nicht nur von außen zu beflügeln, sondern auch kreative, neue Ideen anzustoßen und zu fördern, und ich bedauere, dass die FPÖ dabei wieder nicht mitgehen kann. Grüne, NEOS – Team Stronach leider wieder nur bei der FPÖ mit dabei. Ich bin überzeugt: Wäre die FPÖ Regierungspartei, wäre sie die Erste, die das glühend vertreten hätte, was wir heute beschließen. Sie wissen das, Herr Kollege Deimek. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Peter Wurm: Wir hätten es ein bisschen anders gemacht!)
20.29
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Berichterstatter wünschen kein Schlusswort.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 28: Entwurf betreffend Innovationsstiftungsgesetz samt Titel und Eingang in 1350 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 29, nämlich die dem Ausschussbericht 1384 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend die Evaluierung der österreichischen Forschungsförderung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 184.)
Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvor-lage (1263 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird (1413 d.B.)
31. Punkt
Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1911/A(E) der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH (1412 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zu den Punkten 30 und 31 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich als Erster Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Bitte, Herr Abgeordneter.
20.31
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am Abend sollte man sozusagen die Früchte der Arbeit der Gespräche und Verhandlungen, die man den ganzen Tag geführt hat, ernten, und zwar zu einem Gesetz, das nicht unbedingt sehr prominent in der Auslage steht, nämlich dem Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz, einem Gesetz, das für Krisen, für Notfälle, für Katastrophen vorgesehen ist, dass in solchen Szenarien die österreichische Bevölkerung ausreichend mit Lebensmitteln versorgt wird, dass Maßnahmen gesetzt werden können, dass ein Lenkungsausschuss diese Maßnahmen plant, diese dem Minister vorschlägt, und der Minister diese bei Dringlichkeit auch durchsetzen und umsetzen kann.
Dieses Gesetz ist ein Bundesgesetz und braucht eben diese Harmonisierung, es ist daher eine Zweidrittelmaterie, und wir haben bei diesen Verhandlungen natürlich auch überlegt, was man Zeitgemäßes tun kann, um den Entwicklungen Rechnung zu tragen. Wir hatten ja heute schon eine sehr interessante und durchaus konstruktive Debatte zu den Problemen des globalen Agrarmarktes: Thema Palmöl, Fett-Importe et cetera. Und die Frage ist langfristig: Wie wird sich die Ernährungssicherheit, die Ernährungssouveränität in den nächsten zehn Jahren gestalten? Wird es einfach sein, die Krisenvorsorge auch durch heimische Produktion aufrechtzuerhalten?
Meine Damen und Herren, das ist ein ganz, ganz zentraler Punkt, und ich bin überzeugt davon, dass die österreichische Bevölkerung großes Interesse daran hat, dass diese Krisenvorsorge auch durch die österreichische Landwirtschaft gewährleistet werden kann.
Daher wird es einen Abänderungsantrag geben, der zur Verteilung gebracht wird. Ich möchte ihn hier kurz erläutern: Die Kollegen Auer, Preiner und ich haben gemeinsam einige wesentliche neue Elemente, Verbesserungen, im Gesetz implementiert. Diese Verbesserungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Mitwirkungsrechte auch dieses Hauses. Die Abgeordneten dieses Hauses, die im Hauptausschuss vertretenen Parteien werden im Rahmen dieses Lenkungsausschusses auch Mitwirkungsrechte bekommen, und das halte ich im Sinne der Transparenz und letztlich auch gemeinsamen Steuerung für so eine wichtige Angelegenheit für einen guten und richtigen Weg.
Das Zweite, was wir hier neu vorsehen, ist, dass die Ernährungssouveränität auch ein wichtiges Ziel dieses Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes wird. Also Ernährungssou-
veränität soll nicht nur ein Schlagwort sein, sondern tatsächlich auch unterfüttert werden, und dafür wird der Lenkungsausschuss die Aufgabe haben, sich jährlich mit der Markt- und Preisberichterstattung, mit den Preisentwicklungen, aber vor allem mit den Erzeugerpreisentwicklungen und den Produktionskosten der österreichischen Landwirtschaft, mit den Entwicklungen der Produktion, mit den Entwicklungen auf diesen Märkten zu beschäftigen, unter dem Gesichtspunkt der Vorsorgepolitik.
Meine Damen und Herren, ich bin schon ein bisschen stolz darauf, dass der Parlamentarismus hier auch wieder Flagge zeigt, nämlich insofern, als wir aufbauend auf den Unterausschüssen, die wir im Landwirtschaftsausschuss hatten, wo wir uns ja mit den Marktthemen Fleisch und Milch beschäftigt und festgestellt haben, dass vielfach die Transparenz gar nicht besteht, dass wir eigentlich viel mehr Debatte über diese strukturellen Entwicklungen bräuchten, die mittelfristig ja auch Auswirkungen auf die Märkte, auf die Versorgungssicherheit haben, dass wir das jetzt in diesem Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz auch implementieren können. Ich finde, das ist ein guter Weg, aber es ist natürlich nur ein Schritt, ein gemeinsamer Schritt in die richtige Richtung. Weitere Schritte, Herr Bundesminister, sind absolut notwendig, und wir haben Ihnen auch die Möglichkeit eingeräumt – auch das ist wichtig –, dass Sie schon im Vorsorgebereich, bevor die Katastrophe eingetreten ist, tatsächlich auch Maßnahmen ergreifen.
Ich nenne nur ein Beispiel, damit Sie sich vorstellen können, worum es geht: Auch Saatgut ist umfasst. Saatgut ist die Basis der Produktion, wir brauchen Vorsorgemaßnahmen, damit wir nicht in die Situation kommen, dass wir nicht mehr ausreichend Saatgut haben, die Qualität des Saatgutes nicht mehr stimmt et cetera; all das sind Vorsorgemaßnahmen, damit wir auch in sieben, in acht oder in zehn Jahren, egal, wie der Klimawandel sich entwickelt, weiterhin eine österreichische Lebensmittelproduktion aus bäuerlicher Hand haben werden. – Das ist das eine.
Meine Damen und Herren, das Positive zuerst, und dann kommt natürlich das Kritische, und dafür sind die weiteren Schritte erforderlich. Da muss ich dem Kollegen Schellhorn für die Initiative danken: Eine Reform des AMA-Gesetzes ist dringlich erforderlich, gar keine Frage, Kollege Jannach. Und damit es hier zu einer Verbesserung kommt, was die Arbeitsweise, was die Kontrolle der AMA betrifft, was die Effizienz dieser Organisation betrifft, da bin ich fest überzeugt, da haben wir noch gar viel vor uns, eine ganz große Menge an Arbeit.
Wir haben hier den Rechnungshofbericht über die AMA, über die Agrarmarkt Austria, und dieser Rechnungshofbericht wird in diesem Haus noch ganz ausführlich diskutiert werden. Wenn dieser Bericht hier hereinkommt – das sage ich jetzt schon –, wird es wieder eine gemeinsame Initiative brauchen, um die Maßnahmen umzusetzen, damit diese Institution endlich wieder sowohl das Vertrauen der Bäuerinnen und Bauern bekommt – denn das hat sie jetzt nicht mehr – als auch das Vertrauen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, der Konsumentinnen und Konsumenten und dieses Hauses.
Meine Damen und Herren, nur noch eine Sache zum Schluss: Die Agrarmarkt Austria GmbH hat einen Aufsichtsrat, der von zwei Personen bestellt wird – von zwei Personen: vom Herrn Leutner und vom Herrn Griesmayr. Beide sind die Vorstände der Mutter, der Agrarmarkt Austria. Diese zwei Vorstände bestellen einen siebenköpfigen Aufsichtsrat. Also, meine Damen und Herren, das ist ein kurioses Schauspiel, wenn man weiß, dass einer dieser Vorstände Ministersekretär unter Minister Pröll war und dann in den Vorstand der AMA gekommen ist.
Und als Vorstand der AMA hat er den Minister Pröll dann in den Aufsichtsrat bestellt. Also, meine Damen und Herren, da brauche ich überhaupt nicht mehr zu interpretieren, das ist politische Freunderlwirtschaft par excellence. So etwas ist schlichtweg unmöglich! Das ist heute nicht mehr Stand der Praxis, finde ich. Da ist das Haus gefordert, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, dass das ausgeräumt wird. Wir werden dazu
noch Gelegenheit haben, und ich bin überzeugt davon, dass wir da die Mehrheit auf unserer Seite haben werden, um eine Reform zu schaffen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
20.38
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag wurde in seinen Grundzügen erläutert, ist ausreichend unterstützt, wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Jakob Auer, Erwin Preiner, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für Land-und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (1263 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird (1413 d.B.)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage (1263 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird in der Fassung des Berichtes des Ausschusses für Land-und Forstwirtschaft (1413 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. Nach Z 1 wird folgende Z 1a eingefügt:
"1a. Artikel II § 1 Abs. 1 lautet:
"(1) Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft kann für die im § 2 genannten Waren
1. durch Verordnung im Falle einer unmittelbar drohenden Störung der Versorgung oder zur Behebung einer bereits eingetretenen Störung unbedingt erforderliche Lenkungsmaßnahmen anordnen, sofern diese Störungen
a) keine saisonale Verknappungserscheinung darstellen und
b) durch marktkonforme Maßnahmen nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln abgewendet oder behoben werden können,
oder
2. aufgrund der Empfehlungen des Bundeslenkungsausschusses zu Zwecken der Sicherstellung einer langfristigen Krisenvorsorge und Erhaltung der Ernährungssouveränität unter Berücksichtigung der bestehenden EU-rechtlichen und nationalen Regelungen Vorsorgemaßnahmen, die zur Erreichung der Ziele geeignet sind, treffen.""
2. Nach Z 5 werden folgende Z 5a und 5b eingefügt:
"5a. Der bisherige Artikel II § 18 erhält die Absatzbezeichnung "(1)". Als neuer Abs. 2 wird angefügt:
"(2) Der Bundeslenkungsausschuss hat sich darüberhinaus unter Berücksichtigung der bestehenden EU-rechtlichen und nationalen Regelungen im Bereich der Markt- und Preisbeobachtung sowie Marktregulierung als Vorsorgemaßnahme mit der Lage der Märkte einschließlich der Preise zu befassen, um die Sicherstellung einer langfristigen Krisenvorsorge und die Erhaltung der Ernährungssouveränität prüfen zu können. Für diese Zwecke sind ein jährlicher Bericht der Agrarmarkt Austria an den Bundeslenkungsausschuss auf Basis ihrer laufenden Markt- und Preisbeobachtung sowie sonstige verfügbare Markt- und Preisdaten, Erzeuger- und Produktionskosten inklusive der biologischen Landwirt-
schaft, gentechnikfreie Produktion und AMA-Gütesiegel-Produktion, wie beispielsweise Grüner Bericht, heranzuziehen."
5b. In Artikel II § 19 Abs. 1 Z 5 wird der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 6 angefügt:
"6. je ein Vertreter der im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen Parteien.""
3. Nach Z 7 wird folgende Z 7a eingefügt:
"7a. Artikel II § 19 Abs. 3 lautet:
"(3) Für jedes Mitglied ist ein Ersatzmitglied zu bestellen. Der Vertreter des Bundeskanzlers und dessen Ersatzmitglied sind durch den Bundeskanzler, die Vertreter der Bundesminister und deren Ersatzmitglieder sind jeweils durch den entsendenden Bundesminister zu bestellen und zu entlassen. Die im Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 Z 2 genannten Mitglieder (Ersatzmitglieder) sind von der jeweils entsendenden Interessenvertretung, die im Abs. 1 Z 3 genannten Mitglieder (Ersatzmitglieder) sind durch den zuständigen Landeshauptmann, die im Abs. 1 Z 4 genannten Mitglieder (Ersatzmitglieder) sind vom Vorstand der Agrarmarkt Austria, die im Abs. 1 Z 5 und 6 genannten Mitglieder (Ersatzmitglieder) sind von der entsendenden Stelle namhaft zu machen. Die Mitglieder (Ersatzmitglieder) nach Abs. 1 Z 2 bis Z 6 sind vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und jene nach Abs. 2 Z 2 vom jeweiligen Landeshauptmann zu bestellen und zu entlassen.""
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Auer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
20.38
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem ersten Teil der Ausführungen des Kollegen Pirklhuber stimme ich zu. Wir haben lange verhandelt, wir haben uns alle bemüht, unter Einbeziehung von Experten eine Lösung zu finden. Und ich glaube auch, dass es möglich war, im Sinne eines positiven Parlamentarismus zu einer Lösung zu kommen, dem Herrn Bundesminister auch die Vorsorge zu ermöglichen, damit agiert werden kann und nicht immer nur hinterher reagiert. Das ist einmal ein entscheidender Punkt.
Tatsache ist ja, jeder Mensch verdrängt gerne mögliche Katastrophen. Wer hätte denn gedacht, dass es eine Katastrophe wie den Tsunami damals hätte geben können?
Wer hätte gedacht, dass ein Hochwasser wie vor wenigen Jahren in Österreich eine derartige Gefährdung darstellen könnte? Und niemand, oder fast niemand denkt daran, dass es unter Umständen auch im Lebensmittelbereich in der Produktion eine Katastrophe geben könnte, dass vielleicht die Sicherstellung der Ernährung eines Tages in Frage gestellt wird.
Wir sichern selbstverständlich die Treibstoffsicherheit, da gibt es entsprechende Lagerkapazitäten. Wir sind sehr bemüht – und da ist den Ministerien zu danken – um die innere Sicherheit, wir sind sehr bemüht um die äußere Sicherheit, und wir haben natürlich auch die militärische Sicherheit entsprechend zu beachten. Aber die Versorgungssicherheit der Lebensmittel ist etwas, was … (Abg. Katzian: Soziale Sicherheit!) – Ja, soziale Sicherheit natürlich auch, selbstverständlich! Da ist Österreich ein Musterbeispiel, das sei ausdrücklich festgehalten. Viele Länder beneiden uns.
Aber wer sichert tatsächlich auch die Ernährungssicherheit? (Abg. Loacker: Jetzt muss man nicht einmal die Sozialversicherungsbeiträge selber zahlen!) Meine Damen und Her-
ren, das kann durchaus auch eine schwierige Frage sein: Wie gelingt es im Krisenfall, qualitativ hochwertige Lebensmittel abzusichern? – Man meint ja, die Bauern produzieren diese ohnehin, das ist ja kein Problem. Dem ist nicht so!
Auch die Gastronomie kann nur dann hochqualitative Lebensmittel zur Verfügung stellen, wenn die Urproduktion gesichert ist. Da gibt es eine Partnerschaft, das ist unbestritten, aber selbstverständlich ist nichts. Rechnet man nämlich noch unter Umständen einige Faktoren wie etwa eine dramatische Klimaveränderung hinzu, dann kann es durchaus auch problematisch sein.
Für den möglichen Krisenfall – den niemand herbeireden möchte, gar keine Frage – sollte man auf jeden Fall gesichert sein. Eine gute Feuerwehr hat auch Einsatzpläne für den Fall der Fälle, wenn ein Einsatz notwendig ist. Daher ist diese Novellierung des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes eine wichtige Geschichte.
Zur Frage der AMA Marketing: Herr Kollege Pirklhuber, ich glaube, dass der Kollege Blass wirklich in einer profunden Art und Weise die Problembereiche aufgezählt, die Fragen entsprechend beantwortet hat und auch gewillt ist, jene Möglichkeiten zu schaffen und Unzulänglichkeiten abzustellen. Daher sollte man nicht so tun, als ob hier die Katastrophe perfekt wäre, sondern Tatsache ist, dass wirklich das Bemühen da ist, mögliche Fehler, mögliche Entwicklungen, die es gegeben hat, auch zu beseitigen.
Eines sollten wir auch wissen: Wir haben auf der einen Seite massiv Handelsketten, wo offensichtlich niemand von einer Kartellbehörde hinschaut, welche Marktmacht da gegeben ist und welches Werbebudget vorhanden ist, das in Hunderte Millionen geht. Auf der anderen Seite ist der Bauer/die Bäuerin mit seinen/ihren Produkten und braucht daher auch die AMA Marketing. Das AMA-Gütesiegel ist etwas, worauf wir stolz sein sollten, und da gab es eine ausgezeichnete Arbeit auch im Interesse der Bäuerinnen und Bauern. Das sei einmal festgehalten. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Deutschland bereut bitter die vor sieben Jahren erfolgte Auflösung der Agrarmarketing-Agentur, weil es sie nicht mehr hat. Wir haben sie! Was zu verbessern ist, ist zu verbessern, gar keine Frage, aber schlechtzureden ist nicht angebracht.
Die beste Werbung ist aber, wenn der österreichische Konsument – und das ist im großen Teil auch tatsächlich so gegeben – zu heimischen Lebensmitteln greift, wo er weiß, dass Regional auch die Herkunft sichert, die Qualität sichert. Er sichert damit nicht nur den Bauern und Bäuerinnen das Auskommen. Er sichert vor allem auch für sich selber Arbeitsplätze, denn wenn die Landwirtschaft in der Lage ist, zu investieren, wird in die regionale Wirtschaft investiert, gibt es Aufträge, gibt es die Sicherung der Betriebe, gibt es Sicherheit auch für die dort Beschäftigten. Immerhin sichert die österreichische Landwirtschaft 530 000 Beschäftigten im vor- und nachgelagerten Bereich ihren Arbeitsplatz. Das wird manches Mal vergessen.
Grundsätzlich ist aber der Österreicher ein Patriot – dafür bedanken wir uns! Je mehr zu österreichischen Lebensmitteln greifen, desto besser. Würde es gelingen, noch 10 Prozent mehr dazu zu bewegen, zu österreichischen Lebensmitteln zu greifen, könnten 22 000 Jobs gesichert werden. Gerade in Anbetracht der Zahlen, die heute/gestern in verschiedenen Medien – in anderen Bereichen minus 2 100 Stellen und so weiter – publiziert werden/wurden, ist es wichtig, auch darauf hinzuweisen, dass die Landwirtschaft ein wesentlich Faktor ist. Sie ist Wirtschaft auf dem Lande! (Beifall bei der ÖVP.)
20.45
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte. (Abg. Steinbichler – in Richtung ÖVP –: Hört sich schon an wie ein Steinbichler! – Gegenrufe bei der ÖVP.)
20.45
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Mein Redebeitrag bezieht sich naturgemäß, auch mit meinem Antrag verbunden, auf die AMA Marketing. Was verlässlich ist, was hier auch der Dauerbrenner ist: Der Dauerbrenner ist hier das Geldverbrennen!
Ich muss explizit den Herrn Blass in Schutz nehmen, und ich muss explizit auch den Herrn Minister Rupprechter in Schutz nehmen: Diese AMA-Geschichte war vor deren Zeit. Aber es ist die dreißigjährige Politik Ihre Verantwortung (in Richtung ÖVP), und du, lieber Jakob Auer, bist seit 1983 im Parlament, länger, als ihr das Landwirtschaftsministerium besetzt. Seitdem sitzt ihr herinnen und habt daraus eines gemacht: eine Freunderlwirtschaft und eine Klientelpolitik. (Beifall bei den NEOS.)
Das ist das Problem, weil es zulasten des Steuerzahlers geht! Zulasten des Steuerzahlers, und ich möchte hier ein für alle Mal noch einmal aufzählen, worum es geht. Picken wir uns ein paar Punkte heraus! Ich glaube, dass da keine Ausschreibungen für Plakatwerbungen, Kinospots et cetera waren, für Kreativleistungen, braucht man gar nicht zu erwähnen, das fällt unter den Tisch, das nimmt schon gar keiner mehr ernst.
Was aber ernst zu nehmen ist – und ich möchte hier aus dem Rechnungshofbericht zitieren –: „Die AMA Marketing gab (…) insgesamt rd. 2,53 Millionen EUR an einzelne Vereine weiter, um diesen die erforderlichen Eigenmittel für die Teilnahme an Förderprogrammen zu verschaffen. Dem ,Verein Kuratorium Kulinarisches Erbe Österreich‘, mit dem die AMA Marketing durch personelle Verflechtungen verbunden war, stellte die Agrarmarketing Beiträge ohne korrekt abgeschlossene Förderverträge zur Verfügung. Zwischen der AMA Marketing und dem ,Verein zur Förderung von Lebensmitteln mit erhöhter Qualität‘ bestand weder eine Vereinbarung über den Inhalt der abzuwickelnden Projekte noch über die Höhe des Finanzierungsbeitrags der AMA Marketing und über deren Abrechnungsmodalitäten.“
Das ist Steuergeld! Das ist das Steuergeld, das hier ohne Konsequenzen ausgegeben wird. Da sagt man dann: Ja, es sind halt Fehler passiert, ja, es ist eh alles okay, die Fehler werden halt nicht mehr passieren. – Hier wurde Steuergeld verwendet, und hier brennt nicht nur Ihr Hut! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Nicht nur Ihr Hut brennt, und wenn Sie die Beiträge erwähnen, dann möchte ich noch einmal aus dem Rechnungshofbericht zitieren, der mir leider recht gibt und wo es zu einem „AMAgeddon“ für die Landwirtschaft wird, für die Landwirtschaftspolitik der ÖVP.
Jetzt komme ich noch einmal dazu: „Die AMA Marketing arbeitete eng mit den Landwirtschaftskammern zusammen und führte gemeinsam mit ihnen Marketingmaßnahmen durch (Informationen der Landwirte, Einsätze von Seminarbäuerinnen, Schulmilch etc.). Schriftliche Vereinbarungen zwischen der AMA Marketing und den Landwirtschaftskammern über die Abwicklung und Abrechnung der gemeinsamen Marketingmaßnahmen und Projekte (…)“ – immerhin 950 000 € –„ fehlten.“
Das schaut ja auch für die Landwirtschaftskammern überhaupt nicht gut aus! Da zahlen die Bauern nämlich zweimal Beiträge, und dann wird das Geld intransparent hin und her geschoben. Weil Franz Eßl sagt, das sei kein Steuergeld – wo ich ihn irgendwann einmal korrigieren werde –: Es ist Steuergeld! Aber ihr nehmt es sogar euren Bauern weg und verschiebt es hin und her, damit es so undurchsichtig wird, damit du vielleicht irgendwo ein Inserat schalten kannst, das man nicht auszuschreiben braucht.
Umso deutlicher möchte ich zum Schluss sagen: Sosehr ich vehement gegen die Geschenke aus der Sozialversicherung für die Bauern bin, so sehr bin ich hier dafür, dass diese Agentur die bestmögliche Arbeit für die Bauern leistet, und das möglichst in entpolitisierter Form! Alles andere ist Betrug am Steuerzahler. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) –
Das möchte ich jetzt noch einmal betonen: Betrug am Steuerzahler – eine dreißigjährige ÖVP-Politik, eine falsche ÖVP-Politik beim Landwirtschaftsthema! (Beifall bei den NEOS.)
20.49
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.
20.49
Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute hier das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz neu, da das alte mit Ende dieses Jahres ausläuft. Insofern ist ein neuer Beschluss für die nächsten zehn Jahre notwendig.
Es ist auch eine Zweidrittelmehrheit diesbezüglich erforderlich. Ich bedanke mich explizit bei den Grünen dafür, dass sie, würde ich einmal meinen, eine Minute vor zwölf sich doch noch herbeigelassen haben, um hier aktiv diesen Beschluss in der Lebensmittelbevorratung mitzutragen.
Das ist insofern wesentlich, als es notwendig ist, in außerordentlichen Krisensituationen auch die Lebensmittel- und Nahrungssicherheit für die österreichische Bevölkerung aus nationaler Produktion sicherzustellen, vor allem für die Menschen, die primär nicht auf dem Land wohnen, sondern in der Stadt. Auch dazu dient dieses Gesetz: Sicherstellung der Lebensmittel und Nahrungsmittel in Krisensituationen, in einem Krisenfall, der hoffentlich nie eintreten soll.
Ich komme gerade von einer Generalversammlung des Zivilschutzverbandes. Wir haben uns auch dort mit dieser Thematik beschäftigt. Es geht um Bevorratung und darum, entsprechend gerüstet zu sein, auch genügend Wasser zu haben, wenn es notwendig ist.
Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auch kurz die Situation der AMA Marketing GesmbH ansprechen; sie wurde von meinen Vorrednern heute schon einige Male auch öffentlich erwähnt. Der Rechnungshof ist ein Kontrollorgan des Nationalrates und hat in seiner Prüfung 55 Empfehlungen aufgezeigt (Abg. Pirklhuber: Ganz schön viel!), die notwendig sind, um entsprechende Ungereimtheiten in der AMA Marketing GesmbH zu beseitigen.
Wir haben im letzten Landwirtschaftsausschuss auch einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem der Landwirtschafts- und Umweltminister, der da zuständig ist, aufgefordert wird, bei der nächsten Diskussion über den Tätigkeitsbericht der AMA Marketing GesmbH auch hier im Nationalrat Rechenschaft abzulegen und zuzusichern, dass diese 55 Empfehlungen entsprechend umgesetzt werden, und zwar zeitnahe umgesetzt werden. Wir fordern auch, dass alle Landwirte, auch die Getreidebauern, AMA-Marketing-Beiträge leisten. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Geschätzte Damen und Herren! Ich sehe diesbezüglich einer positiven Berichterstattung des Landwirtschaftsministers entgegen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
20.52
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
20.53
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren hier jetzt eine Regierungsvorlage, mit der das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird. Mit diesem Gesetz besitzt Österreich eine rechtliche Grundlage für außerordentli-
che Krisensituationen. Dieses Gesetz ist bis 31. Dezember 2016 befristet und soll nun um weitere zehn Jahre verlängert werden. Eine wichtige Einrichtung: Dieses Gesetz ermöglicht es der Bundesregierung, Maßnahmen zu treffen in Krisenfällen, bei Engpässen von Lebensmitteln, um die Bevölkerung mit Lebensmitteln zu versorgen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hoheitliche Aufgaben gehören in das jeweilige Ressort, in diesem Fall in das Landwirtschaftsressort, und ins Parlament, wie von Herrn Kollegen Schellhorn angesprochen, und dürfen nicht ausgelagert werden. Hoffentlich hat dieses Gesetz in zehn Jahren noch eine Bedeutung und Wirkung und einen Lenkungseffekt, was Grundnahrungsmittel betrifft. Wenn es mit dem Bauernsterben so weitergeht wie jetzt, dann bezweifle ich, dass in zehn Jahren dieses Gesetz noch Gültigkeit haben wird. – Herzlichen Dank.
20.54
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.
20.54
Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Wissen Sie noch, was am 26. April 1986 passiert ist? (Abg. Pirklhuber: Tschernobyl! – Ruf bei der SPÖ: Mein Sohn ist geboren! – Weitere Zwischenrufe.) – Genau, Tschernobyl! Tschernobyl, ein Anlassfall für eine absolute Lebensmittelkrise, die wir in Österreich so bewältigt haben, dass Gott sei Dank die wenigsten davon allzu sehr in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt waren.
Unser Generalsekretär der Landwirtschaftskammer Österreich, Josef Plank, war damals Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Niederösterreich. Er ist damals mit dem Geigerzähler durchs Land gefahren und hat versucht, die unbelastete Milch herauszufinden. Wir haben es damals geschafft – damals hat das noch „Babymilch“ geheißen –, die Milch für die kleinsten Kinder so selektiv zuzuliefern, dass sie als eigene, absolut unverstrahlte Babymilch ausgeliefert werden konnte.
Ein Beispiel für einen möglichen Krisenfall! Dafür wird es das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz weiterhin geben, verändert mit einigen Nuancen, aber auf jeden Fall als funktionsfähiges Gesetz für den Ernstfall, wo der Minister eingreifen muss, Eigentum außer Kraft setzt, Verfügungsgewalt außer Kraft setzt und mit aller Ernsthaftigkeit die Staatsmacht dafür einsetzt, den Menschen im Notfall die Ernährung zu sichern. Das ist ein Gesetz für den wirklich brutalen Notfall, und es ist kein Gesetz für einen Schönwettersonntag oder für die Beschäftigung von Politikern.
Meine geschätzten Damen und Herren! Es ist interessant, dass wir gerade in dieser Debatte dieses so ernsthafte Gesetz für den absoluten Notfall in der Ernährungssicherheit gleichzeitig diskutieren mit dem Gesetz für die Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH. Diese ist eine Gesellschaft im Eigentum der AMA, die aus dem Geld der Bauern finanziert wird. Ich betone: Der Bauern!
Herr Schellhorn, ich muss Ihnen mitteilen (Abg. Steinbichler: Nicht von den Bauern! Milch- und Fleischbauern!): Da ist kein Steuergeld drinnen, es ist das Geld der Bauern, die Bauern finanzieren das. Diese AMA Marketing GesmbH ist dazu da, Lebensmittel zu erklären, ihre Schmackhaftigkeit zu erklären, über Lebensmittel zu informieren und die Konsumenten dazu zu bringen, qualitätsgesicherte Lebensmittel aus Österreich zu wählen. Die Qualitätssicherung ist auch eine Aufgabe dieser GesmbH. Das heißt, Vertrauen ist das Thema.
Wenn Sie sich den Rechnungshofbericht anschauen, dann werden Sie sehen, dass alle Themen, die die Kernaufgaben der AMA betreffen, im Rechnungshofbericht nicht einmal erwähnt werden, weil sie so ordentlich abgewickelt werden. (Abg. Steinbichler –
Beifall spendend –: Bravo!) Alles, was an Verzierungen drinsteht, sind Themen, die schon lange abgehakt sind und nicht einmal jemanden berühren müssen.
Es hat mich sehr berührt, wie in unserem Landwirtschaftsausschuss eine sehr peinliche Debatte stattgefunden hat, weil üblicherweise im Ausschuss der Ton doch etwas disziplinierter ist; aber da haben sich ein paar Kollegen sozusagen völlig verloren. Kollege Michael Blass, Chef der Agrarmarketing GesmbH, konnte wirklich in ruhigem Ton zwei Stunden lang alles aufklären, und am Ende seines Berichtes bekam er Applaus im Ausschuss, weil er alles so gut aufgeklärt hat. (Abg. Steinbichler: Augen zu und durch!) Jetzt versuchen natürlich die, die sich damals nicht gut benommen haben, wieder eine Geschichte daraus zu machen. Aber das ist wohl leider die Tragik dieses Hauses.
Meine Damen und Herren! Wenn wir darüber reden, dass die Agrarmarketing vom Geld der Bauern Ihnen Informationen über Lebensmittel gibt (Abg. Steinbichler: Bist du ein Bauernvertreter? Was bist denn du? – weitere Zwischenrufe), und wenn wir rechtzeitig sicherstellen, dass wir im Ernstfall auch alles für sie tun können, dann geht es darum, Sicherheit mit der Vorsorge zu verbinden. Aber die beste Vorsorge, die Sie treffen können, ist, dass Sie in Ihrem Dorf den Greißler leben lassen, in Ihrem Dorf den Wirt leben lassen und Ihren Bauern leben lassen, dass Sie zur Buschenschank gehen, dass Sie beim Direktvermarkter einkaufen und dass wir uns hier im Hohen Haus darum kümmern, dass die österreichische Landwirtschaft in ihrer Breite, mit vielen Bäuerinnen und Bauern, in vielen Regionen mit den Spezialitäten, unsere Lebensgrundlagen sichern kann. Das ist die beste Vorsorge, dazu rufe ich Sie auf.
Damit wir das auf Dauer tun können, ist es notwendig, die Herkunft des Produktes erkennbar zu machen und zu sichern, und um einen Gesetzentwurf dafür, dass jeder weiß, woher das, was er auf dem Tisch hat, wirklich kommt, darum würde ich Sie ersuchen, darüber sollten wir reden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
20.59
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter zu Wort gemeldet. – Bitte.
20.59
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! In aller Kürze möchte ich zunächst einmal meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass es gelungen ist, im Rahmen der parlamentarischen Verhandlungen die Regierungsvorlage zum Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz weiterzuentwickeln und damit auch die notwendige Verfassungsmehrheit abzusichern.
Ich bedanke mich bei allen konstruktiven Kräften hier im Hohen Haus, die daran mitgewirkt haben, und ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, mit dem Abänderungsantrag, der natürlich voll und ganz meine Unterstützung findet, die Grundlage dafür zu schaffen, für den Fall der Krise – von dem wir natürlich hoffen, dass er niemals eintreten wird – wirklich auch Vorsorge getroffen zu haben und die notwendigen Instrumente zu haben. Ich freue mich, das ist gelebter Parlamentarismus, und ich glaube, da können wir schon alle auch ein bisschen stolz darauf sein.
Zum zweiten vorliegenden Bericht, den wir hier diskutieren, zur Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH.: Wir haben wirklich eine sehr umfassende, ich möchte fast sagen erschöpfende Debatte im Ausschuss geführt. Die Aussprache mit dem Geschäftsführer Dr. Michael Blass zu allen Fragen – auch jenen des Rechnungshofberichts mit den 55 Empfehlungen – ist sehr offen und sehr ausführlich geführt worden. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)
Ich würde einmal sagen, dass alle Fragen wirklich erschöpfend beantwortet worden sind. Das ist mir auch sehr wichtig. Transparenz ist mir ein sehr großes Anliegen. Ich
glaube, man kann heute wirklich mit Fug und Recht sagen, wie es in der Debatte auch gesagt worden ist: Es ist keine einzige Frage unbeantwortet geblieben, es sind alle Fragen geklärt worden, es sind keine Punkte offen geblieben.
Ich möchte die zwei Wortführer der Opposition zitieren:
Herr Abgeordneter Pirklhuber hat gesagt: Die Auskunft des Geschäftsführers war ausführlich, konkret und korrekt.
Herr Abgeordneter Jannach hat den Beitrag des Geschäftsführers als wirklich informative und konstruktive Aussprache gewürdigt.
Ich bedanke mich auch für diese Anerkennung.
Herr Abgeordneter Schellhorn: Die ökosoziale Agrarpolitik ist eine 30-jährige Erfolgsgeschichte. Sie haben völlig recht. So ist die AMA Marketing. Die Arbeit der AMA Marketing ist eine mehr als 20-jährige Erfolgsgeschichte. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) Wenn wir wirklich in diesen mehr als 20 Jahren die Agrarexporte Österreichs verzehnfachen konnten, dann ist das ein ganz maßgeblicher Beitrag der AMA Marketing Gesellschaft gewesen.
Ich freue mich auf die nächsten 20 Jahre der AMA Marketing, die wirklich einen maßgeblichen Beitrag zur Absicherung der bäuerlichen Familienbetriebe in Österreich leistet. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Steinbichler: Unerhört!)
21.02
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Knes. – Bitte.
21.02
Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute eine Änderung zum Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz, das übrigens am 31. Dezember dieses Jahres ausläuft. Es freut mich natürlich, dass heute in den Verhandlungen noch eine Zweidrittelmehrheit gelungen ist, denn so steht es ja auch in der Verfassung.
Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz steht aber unter drei Aspekten: Hier gehören natürlich die Wirtschaftslenkungsgesetze hinein, das ist das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz, das Versorgungssicherungs- und das Energielenkungsgesetz. Hier steht also noch viel mehr im Raum, wenn wir dieses Gesetz heute nicht beschließen würden.
Umso mehr verwundert es mich, wenn es genau für die Krisenzeiten ein Gesetz geben soll, das die Zweidrittelmehrheit braucht. Auch die Verhandlungstechniken, die hier in diesem Saal umgehen, sind verwunderlich. Leider Gottes kommt in diesen Verhandlungstechniken auch immer wieder eigenes politisches Kalkül zum Vorschein.
Eigentlich sollten wir alle einstimmig für Krisen vorsorgen, das ist auch unsere Pflicht als Abgeordnete. Hier darf nicht politisches Kleinkalkül zählen, völlig egal, wer wo sitzt, in welchem Lenkungsausschuss oder in welchem Vorstand. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir reden hier von Menschen, von Menschen in Österreich, und es ist unsere Pflicht, ihnen zu helfen, wenn es wirklich zu Krisen kommt. Daher auch ein herzliches Dankeschön für den Vorstoß, dass wir überhaupt so weit gekommen sind. Danke auch an jene – auch an die Grünen –, die jetzt letztendlich dazu beigetragen haben, dass es zu diesem Gesetzesbeschluss kommt.
Ich möchte aber für die Zukunft warnen: Dieses Gesetz ist ebenfalls wieder nur für zehn Jahre gültig, und es kann sich die politische Konstellation ändern. Es können viele Parteien hier sitzen, und das schaue ich mir an, wie dann eine Zweidrittelmehrheit für
einen Krisenstab installiert wird! Also nehmen Sie es sich wirklich zu Herzen: Wir sind für unsere Bevölkerung da, und auch zum Schutz unserer Bevölkerung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
21.04
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Eßl zu Wort gemeldet. – Bitte.
21.04
Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren! Herr Kollege Schellhorn hat in seinen Ausführungen ein bisschen etwas durcheinandergebracht, nämlich das, was der Steuerzahler einbringt, und die Marketingbeiträge, die von den Bauern eingebracht werden. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Ich bin deshalb unverdächtig, weil ich längst nicht mit allem einverstanden bin, was die AMA macht, aber ich würde nicht wollen, dass Kollege Schellhorn oder andere Kollegen aus dieser Richtung darüber bestimmen, wie meine eingezahlten Marketingbeiträge dann letztendlich verwendet werden. Das wollte ich durchaus vermeiden.
Nun zu einem anderen Punkt, zum Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz: Es ist von den Vorrednern schon angesprochen worden, dass das ein Gesetz ist, das in einer wirklichen Krise zum Tragen kommen soll und das auf zehn Jahre befristet beschlossen worden ist. Es hat daher jetzt ein Ablaufdatum, und aus diesem Grunde sind eine Verlängerung und ein Neubeschluss notwendig.
Es gibt natürlich mehrere Möglichkeiten, einer Krise zu begegnen. Es gibt auch die Möglichkeit, dass man sagt: Ernährungssouveränität ist etwas ganz Wichtiges, das müssen wir hochhalten. Ganz sicher geeignet wäre dazu ein florierender Bauernstand, das heißt, dass eine flächendeckende Bewirtschaftung durch bäuerliche Familienbetriebe gegeben ist.
Das ist mir wichtig, und mit diesem Abänderungsantrag ist diese Ernährungssouveränität zumindest wörtlich festgehalten. Diese Ernährungssouveränität muss entsprechend geachtet und hochgehalten werden.
Es geht bei diesem Gesetz um Lebensmittel, Trinkwasser, aber auch um Pflanzenschutzmittel, Futtermittel, Saat- und Pflanzgut. Andere Warengruppen sind ja in einem anderen Gesetz, im Versorgungssicherungsgesetz des Wirtschaftsministeriums, geregelt, das vor wenigen Wochen einstimmig in diesem Haus beschlossen worden ist.
Da bin ich jetzt bei meinem Vorredner, und ich darf mich ihm anschließen: Diese Krisenvorsorge beziehungsweise die Möglichkeiten, wie man in einer Krise reagiert, müssten wirklich außerhalb der Parteipolitik stehen, und das müssten wir wirklich geschlossen beschließen.
Es ist ganz interessant, wenn man sich so anschaut, wie sich Parteien im Verlauf der Zeit wandeln können. Ich habe mir das Protokoll von vor zehn Jahren herausgesucht. Die SPÖ und die ÖVP waren seit jeher für dieses Gesetz.
Ich zitiere einen Redebeitrag der FPÖ von seinerzeit:
„Die Verweigerung der Zustimmung der Grünen scheint hier nicht gerechtfertigt zu sein. Vielleicht können Sie noch entsprechende Überlegungen anstellen und bis zur Beschlussfassung doch noch für einen breiten Konsens sorgen, denn in Wirklichkeit sollte das unser aller Anliegen sein.“ – Das hat seinerzeit Herr Abgeordneter Scheuch gesagt.
Jetzt ist es so, dass Herr Jannach eigentlich nur wollte, dass er einen Verwaltungsratsposten in der AMA bekommt; dann hätte er zugestimmt. (Zwischenruf des Abg. Loacker. – Zwischenrufe bei der FPÖ.) Also Parteipolitik vor Krisenvorsorge, das ist ei-
gentlich eine verwerfliche Angelegenheit, und das sollte man bei solchen Dingen tunlichst vermeiden. (Beifall bei der ÖVP.)
21.08
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Antoni zu Wort gemeldet. – Bitte.
21.08
Abgeordneter Konrad Antoni (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich darf abschließend nochmals zusammenfassen, dass mit dem Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln in Krisenzeiten geregelt wird. Ich denke, das ist sehr sehr gut so, auch wenn wir jetzt in einer Zeit leben, in welcher sich ein Großteil der Bevölkerung keine wirklichen Sorgen machen muss, weil Lebensmittel uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Gerade deshalb ist es wichtig, dass es eine gesetzliche Regelung gibt und dass diese auch verlängert wird, damit klar ist, wie die Menschen im Krisenfall flächendeckend mit Lebensmitteln versorgt werden können.
Wir dürfen eines in der ganzen Diskussion nicht vergessen: Lebensmittelengpässe hat es in der Vergangenheit auch in unserer Region, in unserem Land gegeben. Gott sei Dank ist das mittlerweile mehr als ein halbes Jahrhundert her, und wir sind jetzt in der glücklichen Lage, solche Situationen nicht zu erleben. Ich hoffe, dass wir das auch in Zukunft nicht erleben.
Dennoch ist es wichtig, dass für den Fall des Falles Vorsorge getroffen wird, denn gerade in Krisenzeiten sind Faktoren wie Angst und Stress dafür verantwortlich, dass Menschen verunsichert werden. Ich denke, dass man gerade im Bereich der Angst, wenn es um Nahrungsversorgung geht, ein Stück weit entgegenwirken kann.
Ich denke, es muss nicht immer eine Kriegssituation sein, die zu Knappheit führt. Es gibt Situationen im Zusammenhang mit Naturkatastrophen, in denen in den Krisengebieten eine Form der Knappheit gegeben sein kann, oder – wie heute bereits angesprochen – im Zusammenhang mit Reaktorunfällen, was sich ja in der Vergangenheit gezeigt hat.
Ich denke, es muss nicht immer das Worst-Case-Szenario eintreten, aber es sollte uns allen bewusst sein, dass gewisse Szenarien durchaus nicht so fern sind, wie wir oft denken.
Daher möchte ich abschließend noch betonen, dass das Wichtigste ist, dass wir gut vorbereitet sind und dass wir der Bevölkerung in diesem Bereich Sicherheit geben kön-nen. Ich bin daher auch zutiefst davon überzeugt, dass wir mit der Gesetzesänderung einen sehr guten Weg beschreiten, und wir werden sehr gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
21.10
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte. (Unruhe im Sitzungssaal.)
21.10
Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! (Der Redner zeigt Bundesminister Rupprechter eine Tafel, auf der ein Frachtschiff abgebildet ist, und stellt sie anschließend auf das Rednerpult. – Abg. Schieder: Können wir das nicht durchgeben und jeder schaut es sich an?) – Jawohl, Herr Klubobmann, das können wir auch, aber es geht auch von der Ferne. (Abg. Walter Rosenkranz: Haben wir das nicht schon gesehen?) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehapparaten – jetzt
nach getaner Arbeit! Mit großem Interesse habe ich jetzt diese Diskussion verfolgt und wollte mir bewusst die Ausführungen der Redner vor mir anhören, etwa den Redebeitrag eines Präsidenten der Landwirtschaftskammer Österreich.
Das nennt sich Interessenvertretung, Hermann Schultes! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Du bist dir, glaube ich, immer noch nicht bewusst, welche Funktion du bekleidest. Ich bin aber wirklich begeistert, dass du den Ausschuss erwähnt hast, denn das war ja wirklich peinlich, was du in diesem Agrarausschuss – von welchem du gesagt hast, dass da so hervorragend diskutiert wurde – von dir gegeben hast, wie du dich bei der AMA bedankt hast, wie vorbildlich die Funktion ist, und wie du den Rechnungshof gerügt hast. Diese 45 Vorschläge des Rechnungshofes sind nicht gerechtfertigt, sagst du als Chef der Interessenvertretung und auch als Chef der niederösterreichischen Bäuerinnen und Bauern. (Abg. Schultes: Das habe ich nicht gesagt!)
Ich sage dir, diese Kritik ist mehr als berechtigt. Es ist einfach peinlich, mein lieber Kollege Schultes, wenn die Bäuerinnen und Bauern 22,3 Millionen € an AMA-Marketingbeitrag leisten müssen. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) – Das ist das Problem, dass er sich nicht konzentrieren kann. (Abg. Walter Rosenkranz: Oh ja, …! – Heiterkeit und Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten von NEOS und Grünen.) Wenn die Bäuerinnen und Bauern 22,3 Prozent AMA-Marketingbeitrag bezahlen müssen und wir dann Preise wie vor 40 Jahren am Bauernhof haben – wo bist denn du? In welcher Welt lebst denn du?
Du hast gesagt, dass Kollege Blass und seine Vorgänger das so hervorragend gemacht haben. Jawohl, ich habe ihn bei einer Tagung der Metzger- und Fleischerinnung in der Wirtschaftskammer in Wels gehört, wo er gesprochen hat, und zwar auch vom Erfolgsmärchen, so wie der Herr Minister. Der redet auch von einer Erfolgsstory. Ich weiß nur nicht, wo der Erfolg ist! – Das musst du mir dann später noch erklären.
Er hat aber dann von einer Mehrwertstrategie gesprochen: Die AMA-Marke ist eine Mehrwertstrategie, die AMA-Marke hat zehn Alleinstellungsmerkmale, die AMA-Marke ist das einzig gültige Staatssiegel. – Und dann haben wir Preise wie im Jahr 1974! Ja warum kann man denn mit so einem Supersiegel Schleuderaktionen fahren? Warum ist denn da das AMA-Gütesiegel drauf? Man hat im Jahr 1974 für ein Kilogramm Schnitzelfleisch in der Aktion 59,90 Schilling bezahlt. Das sind 3,95 €. (Zwischenrufe der Abgeordneten Rädler, Fekter und Walter Rosenkranz.)
Herr Kollege Schultes, wenn du die Zeitungen lesen würdest, wüsstest du, dass 2016 – bei minus 25 Prozent Rabatt am Wochenende, minus Sonderrabatt – die Schnitzel 3,99 € gekostet haben. Ist das die Mehrwertstrategie? Ist das der Erfolg, Herr Minister? Sagt das einmal den Bäuerinnen und Bauern draußen oder redet wieder einmal mit aktiven Bauern! (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Pirklhuber. – Zwischenruf des Abg. Loacker.)
Ich habe bewusst das Bild dieses Schiffs hergenommen (auf die auf dem Rednerpult stehende Tafel zeigend) und es dem Minister gezeigt, denn vielleicht kann er es mir erklären. Dein Einwurf war sehr gut, Herr Kollege Schieder, als du gesagt hast: Lass es mich aus der Nähe anschauen! – Ich weiß es auch nicht: Legt das Schiff im Hafen an oder fährt es gerade weg? Bringt es etwas oder holt es etwas?
Ich darf hier ganz kurz einen Einblick in ein Werbeprospekt geben; die Hoteliers kaufen dort besonders gerne ein. (Der Redner stellt eine Tafel auf das Rednerpult, auf welcher eine Preisliste abgebildet ist und unter der Überschrift „Steak-Weltmeister“ mehrere bepreiste Fleischstücke zu sehen sind.) Herr Kollege Obernosterer, aufpassen!
Wir liefern frisch aus sechs Kontinenten, heißt es da. (Abg. Schieder: Das ist zu klein!) – Ich gebe es dir dann. (Abg. Schieder: Nein, ich sehe es nicht!) Wir liefern frisch aus sechs Kontinenten! Könnt ihr euch das vorstellen? In einem Land, in dem wir angeblich
150 Prozent Produktion haben, haben wir aus sechs Kontinenten Rindfleisch! Ist das Weltwirtschaft? Ist das Klimaschutz? Ist das Gesundheitsschutz? Ist das Marktwirtschaft? Was ist das? Oder ist das die Zerstörung der heimischen Märkte, die Zerstörung der heimischen Landwirtschaft und der Betrug am Konsumenten? – Das mögt ihr beantworten. (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenrufe bei SPÖ und NEOS.)
Weil es da einen Zwischenruf bezüglich Fleischkennzeichnung gibt: Man kann sich schon in Vorarlberg erkundigen! Die haben ja gezeigt, wie es geht. Man kann ja auch umladen. Dabei möchte ich behaupten, dass man nicht weiß, ob es deutsche Schweine waren. Es könnten auch dänische Schweine sein, die in Deutschland auf einen deutschen Lastwagen verladen wurden und in Vorarlberg auf einen österreichischen. 2,2 Millionen Schweine werden zur Schlachtung nach Österreich importiert, und dasselbe Fleischäquivalent wird in Form von Verarbeitungsfleisch importiert. So schaut der Feinkostladen Österreich aus! (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
Ich möchte ganz kurz zum Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz etwas sagen, um das es hier ja geht. Jawohl, es ist wirklich notwendig, dass wir einen Krisenvorsorgeplan machen, aber wie wir wissen, wurde der in diesem Haus bereits dreimal abgelehnt. Der Antrag von unserer Fraktion für den Lebensmittelkrisenvorsorgeplan wurde hier dreimal abgelehnt, und deshalb ist es nicht glaubwürdig, dass man hier dann Rosen streut und sagt, dass es ohne den nicht weitergeht. Es geht so auch weiter, aber so ist es einfacher für die Regierung. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) – Ich bin schon am Ende meiner Ausführungen, Frau Präsidentin.
Wir bringen deshalb einen Antrag ein. Kollege Auer hat 22 000 Arbeitsplätze angesprochen. (Der Redner hält einen Zeitungsartikel in die Höhe.) Kompliment! Es sind 22 000 heimische Arbeitsplätze zu schaffen, wenn wir mehr heimisch kaufen, wenn der Patriotismus der Konsumenten mehr gefördert wird. Das wollen wir unterstützen.
Wir haben heute oftmals gehört, wie schwierig das Erkennen der echten österreichischen Qualität für den Konsumenten ist. Wir dürfen da den Konsumenten nicht an der Nase herumführen und sagen: Lieber Konsument, du musst dich entscheiden! Das hilft ja nichts, wenn dann Palmöl beim österreichischen Wappen drinnen ist. (Heiterkeit bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf der Abg. Moser.)
Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Qualitätsgütesiegel-Gesetz“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, in Einvernehmen mit den in der gegenständlichen Angelegenheit relevanten Ressorts dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der geeignet ist, die Einführung eines rechtlich verbindlichen, einheitlichen österreichischen Qualitätssiegels für alle in Österreich erzeugten Lebensmittel zu ermöglichen.“
*****
Heute wurde vom Minister das Wort Transparenz ausgesprochen. Sorgen wir für Transparenz im Lebensmitteletikettendschungel! – Wir bitten um Unterstützung. (Beifall beim Team Stronach.)
21.17
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Qualitätsgütesiegel-Gesetz“
Eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 30: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (1263 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird (1413 d.B.)
Seit Jahren wird die Realisierung und rechtliche Verbindlichkeit eines einheitlichen Gütesiegels für die Lebensmittelkennzeichnung in Österreich diskutiert. In Österreich sind Produktion und Handel von Nahrungsmittel durch eine Vielzahl von Vermerken, Aufdrucken, Gütesiegel, Biosiegel und anderer rechtlich nicht einheitlich geregelter Kennzeichnungen geprägt. Die Konsumenten sehen sich einer Kennzeichnungsinflation ausgeliefert, die statt Anleitung zum sicheren Einkauf von Lebensmittel Verwirrung und Unsicherheit stiftet. Verarbeiter und Endverbraucher können nicht 100%ig sicher gehen, woher die von ihnen bezogenen Lebensmittel tatsächlich stammen, wie und wo sie verarbeitet wurden und unter welchen Bedingungen die Aufzucht bzw. der Anbau erfolgt ist. Die in Österreich kursierenden Kennzeichnungen sind untereinander nicht vergleichbar und haben damit für die Konsumenten keine Aussagekraft über tatsächliche Qualität und fairen Preis der angebotenen Produkte.
So sind neben dem AMA-Gütesiegel über 100 weitere „Gütezeichen“ und Eigenmarken in Verkehr, die das AMA-Gütesiegel zu einem unverbindlichen Scheinsiegel degradieren. Aus Konsumentensicht ermöglicht aber auch das AMA-Gütesiegel keinen echten Qualitätsvergleich, da nur der geringere Teil der in Österreich angebotenen Lebensmittel den AMA-Richtlinien folgt.
Dessen ist sich auch der Landwirtschaftsminister bewusst:
„In Österreich gibt es derzeit im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung nur das AMA-Gütesiegel und das AMA – Biozeichen sowie in diesem Bereich auch die Zeichen BOS, SUS und OVUM, welche rechtlich relevant sind. Alle anderen Auslobungen auf Lebensmitteln sind reine Wort-Bildmarken, die keine rechtlich verbindliche Güteaussage treffen. Es gibt kein Instrument, mit dem die AMA die Verwendung von anderen Wort-Bildmarken unterbinden könnte. Die Auslobung unwahrer Angaben ist allenfalls nach patentrechtlichen oder strafrechtlichen Vorschriften zu beurteilen.“ (108/AB XXV. GP (Steinbichler an Berlakovich, BA durch Rupprechter))
Darüber hinaus kann die derzeitige Handhabung des AMA-Gütesiegels ebenso keine Sicherheit für die 100%ige österreichische Herkunft des damit versehenen Lebensmittels garantieren. Eine einheitliche, verbindliche Kennzeichnung für alle in Österreich angebotenen Lebensmittel muss daher endlich umgesetzt werden. Laut Grünem Bericht ist die Zahl der am AMA-Gütesiegel teilnehmenden Betriebe rückläufig. Nahmen 2011 noch 48.599 Betriebe die AMA-Richtlinien an, so ging 2013 die Anzahl der teilnehmenden Betriebe um 2.299 auf 46.300 Betriebe zurück (Grüner Bericht 2014 (Tabellenteil)). Mit der Erfassung von AMA-Gütesiegel-Betrieben kommt es in der Regel zu Mehrfacherfassung, was bedeutet, dass die absolute Zahl der teilnehmenden Betriebe tatsächlich niedriger ausfällt. Insgesamt gab es 2010 in Österreich laut Statistik Austria 173.317 Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe, gemessen an dieser Zahl liegt der Anteil der am AMA-Gütesiegel teilnehmenden Betriebe dann gerade einmal bei 28%.
In der Vergangenheit hat es bereits mehrere Anläufe gegeben, um die Bundesregierung zu einer einheitlichen, rechtlich verbindlichen Kennzeichnung von Lebensmittel zu bewegen. So gab es im November 2009 einen Fünfparteienantrag für eine Reform der Gütezeichenverordnung. Damals forderten die Abgeordneten aller im Parlament vertre-
tenen Parteien die Umsetzung der im Regierungsprogramm von 2010 zwischen SPÖ und ÖVP vereinbarten Reform der Gütezeichenverordnung. Im derzeit aktuellen Regierungsprogramm steht im Kapitel Gesundheit, dass „die Umsetzung einer klaren Herkunftskennzeichnung der Produkte und Rohstoffe auf EU-Ebene KonsumentInnen verlässliche und gesicherte Informationen sowie Schutz vor Täuschung bieten“ (Arbeitsprogramm der Österreichischen Bundesregierung 2013-2018 S.59) soll.
Von einer echten Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel kann trotz aller Bemühungen und Anläufen leider noch immer nicht die Rede sein. Im Gegenteil, die geheim gehaltenen Verhandlungen um TTIP & Co lassen Schlimmstes für Konsumenten und heimische Lebensmittelproduzenten erwarten. Globalisierung und Industrialisierung der Lebensmittelproduktion führen zu einer für die Konsumenten nicht mehr nachzuvollziehenden „Reisetätigkeit“ von Lebensmittel. Denn Lebensmittel haben zu einem großen Teil bereits mehrere tausend Kilometer hinter sich, bevor sie in den österreichischen Supermärkten zum Verkauf angeboten werden. Bei Obst und Gemüse ist noch leicht erkennbar, dass etwa Bananen aus Kolumbien, Weintrauben aus der Türkei, Ananas aus Costa Rica, Clementinen aus Spanien, Kiwis aus Neuseeland, Mangos aus Brasilien oder Papayas aus Thailand mehr von der Welt gesehen haben als diejenigen, die sie kaufen und verzehren. Bei Fleischprodukten wird es schon schwieriger, denn die wenigsten Konsumenten wissen, dass Lamm aus Neuseeland, Rindfleisch aus Brasilien und Argentinien, Shrimps und Geflügel aus China oder Fisch (Pangasius) aus dem Mekong-Delta nach tausenden Reisekilometern u.a. als Gefrierware in Österreichs Supermärkten landen. Selbst die Fertigbackmischungen für die vorgebliche Frischware aus dem Supermarktaufbackofen beinhalten zum größten Teil Rohstoffe, die nicht aus Österreich stammen.
Und auch bei so Alltäglichem wie Kartoffel gibt es negative Beispiele. Im Frühjahr bot eine renommierte österreichische Supermarktkette heurige Kartoffel aus Ägypten an, obwohl zu diesem Zeitpunkt mit der Sorte „Eferdinger Landl“ ausreichend inländische Kartoffel höchster Qualität vorhanden waren. Solche Vorgehensweisen führen dazu, dass heimische Ware nicht konkurrenzfähig angeboten werden kann und vernichtet wird. Ausländische Ware ist trotz tausender, klimaschädigender Transportkilometer und fehlender Umweltstandards sowie fragwürdiger Produktionsweisen (Kinderarbeit etc.) in Österreich billiger zu haben, als die heimische Qualitätsproduktion vor Ort. Den österreichischen Konsumenten wird dabei tunlichst verheimlicht, wieviel Klimaschädigung und soziales Leid mit dem Angebot solcher Produkte verursacht wird. Solche Beispiele ließen sich für alle Bereiche der Lebensmittelproduktion fortsetzen.
Wir brauchen daher eine rechtlich verbindliche Regelung, die garantiert, dass auf allen angebotenen Lebensmitteln wo Österreich drauf steht, auch Österreich drinnen ist. Es muss Schluss sein mit Produkten, die sich als „österreichisch“ ausgeben dürfen, obwohl lediglich die Schlachtung bzw. die Verpackung in Österreich erfolgt. Österreich braucht ein transparentes Qualitätsgütesiegel-Gesetz für alle in Österreich angebotenen Lebensmittel, das Herkunft, Erzeugungsart, Verarbeitung, Transport und Lagerung ausweist, um den Konsumenten den fairen Vergleich von Qualität und Preis zu ermöglichen. Nur so kann den österreichischen Konsumenten Lebensmittelwahrheit garantiert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden Entschließungsantrag:
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, in Einvernehmen mit den in der gegenständlichen Angelegenheit relevan-
ten Ressorts dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der geeignet ist, die Einführung eines rechtlich verbindlichen, einheitlichen österreichischen Qualitätssiegels für alle in Österreich erzeugten Lebensmittel zu ermöglichen.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 30, Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz geändert wird, in 1263 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Auer, Preiner, Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über den erwähnten Zusatzantrag und schließlich über den Gesetzentwurf abstimmen lassen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Zahl der Abgeordneten fest.
Die Abgeordneten Auer, Preiner, Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einführung neuer Ziffern 1a, 5a, 5b und 7a bezieht.
Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich so angenommen.
Auch in dritter Lesung stelle ich wieder ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Qualitätsgütesiegel-Gesetz“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Entschließungsantrag ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 31.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, seinen Bericht 1412 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantrages 1911/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1412 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH.
Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dem ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen. (E 185.)
Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1361 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert und das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, aufgehoben wird (1417 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum 32. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rauch. – Bitte.
21.22
Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es ist ja positiv anzumerken, dass zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, die natürlich auch die erneuerbaren Energien in den Fokus und in den Mittelpunkt rücken sollen.
Es ist nur eines: Dieser vorliegende Gesetzesvorschlag, Herr Bundesminister, kommt, wie Sie selbst wissen, um zwei Jahre zu spät. Die Novelle des Umweltförderungsgesetzes sollte ja ausgearbeitet werden, um zusätzliche Fördermittel für das Energieeffizienzpaket des Bundes vorzusehen und die Fördermittel im Inland zu implementieren.
Es soll auch sichergestellt werden, dass die neue Förderschiene für Energieeffizienz inhaltlich mit der Umweltförderungspolitik im Inland verwaltungsökonomisch, effizient und unter bestmöglicher Nutzung auch dementsprechend abgewickelt werden kann.
Leider – wie schon erwähnt – kommt diese Novellierung um zwei Jahre zu spät. Die Begutachtungsfrist, was auch ein Hauptkritikpunkt von unserer Seite ist, hat nur acht Tage – acht Tage wohlgemerkt! – betragen. Es gibt auch zahlreiche Stellungnahmen, beispielsweise vonseiten der Tiroler Landesregierung, die explizit anführt, dass die Begutachtungsfrist zu kurz und der Novellierungsentwurf schlecht ist. Die Wirtschaftskammer, der Umweltdachverband, der Rechnungshof, alle kritisieren die Begutachtungsfrist und natürlich auch die Inhalte dieses Gesetzes. Herr Bundesminister, wenn gesetzliche Begutachtungsfristen bestehen, dann sollten wir diese auch dementsprechend einhalten. (Beifall bei der FPÖ.)
Nach Durchsicht aller Stellungnahmen, die uns vorliegen, möchte ich eine herausgreifen, und zwar jene der Vorarlberger Landesregierung. Diese schreibt ganz explizit, dass laut Gesetz eine neue Kommission zur Beratung des Wirtschaftsministers in Angelegenheiten des Energieeffizienzförderungsprogrammes eingerichtet werden soll. Das Amt der Vorarlberger Landesregierung kritisiert das vehement. Man könnte ganz flapsig formulieren: Wenn du nicht mehr weiterweißt, dann bilde einen Arbeitskreis. – Man muss schon sagen: Herr Bundesminister, bleiben wir effizient und ökonomisch und versuchen wir, die Mittel dementsprechend bestmöglich einzusetzen.
Die Wirtschaftskammer kritisiert auch, dass 40 Prozent der Mittel explizit nur für Haushaltsmaßnahmen verwendet werden; nur 34 Prozent kommen in erneuerbare Energien. Zuletzt – Ihnen als Tiroler nicht ganz unbekannt –: Die Tiroler Landesregierung hat diesen Entwurf überhaupt von sich aus abgelehnt.
Da wir schon bei der Novellierung der Umweltförderung sind: Wann, Herr Bundesminister, setzen Sie sich endlich dafür ein, diesen Emissionszertifikatehandel abzustellen?
(Beifall bei der FPÖ.) Warum bringe ich das jetzt zu diesem Thema? – In der letzten Umweltausschusssitzung hat der Geschäftsführer des Umweltbundesamtes bei einer Nachfrage explizit erwähnt, dass dieser Emissionszertifikatehandel im CO2-Bereich absolut nichts bringt. (Zwischenruf der Abgeordneten Brunner.) Er bringt uns keine einzige umweltpolitische Maßnahme. Im Endeffekt haben wir diesbezüglich keinen Mehrwert, weder in Österreich noch auf europäischer Ebene. Wer profitiert davon? – Letztendlich sind es nur Kohlekraftwerke und Kernkraftwerke, und diesen Anlagen sollte eigentlich der sprichwörtliche Saft abgedreht werden.
Herr Bundesminister, ich werde nicht müde werden, hier im Haus und am Rednerpult diesbezüglich an Sie heranzutreten, um diesem Handel entsprechend Einhalt zu gebieten. (Abg. Brunner: Wo beschließt man das? Wo wird das geregelt?!) Der Handel ist ineffektiv, bringt keine einzige Umweltmaßnahme und gehört daher abgestellt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
21.26
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Höfinger zu Wort. – Bitte.
21.26
Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, es geht um ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert und das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, aufgehoben wird.
Wen man „aufgehoben wird“ hört, könnte man meinen, da fällt etwas weg. Das ist einfach zu erklären: Dem ist nicht so, sondern es wird eben in ein anderes Gesetz eingegliedert. So war es ursprünglich bei der Entstehung schon vorgesehen, denn 2014 wurde dieses Förderprogramm im Rahmen des Energieeffizienzpaketes eingerichtet, aber zugleich erging auch der Auftrag an die beiden Minister, Umweltminister und Wirtschaftsminister, vonseiten unseres Hauses, diese neue Förderschiene in die UFI, die sogenannte Umweltförderung im Inland, einzugliedern. (Abg. Brunner: Das ist zwei Jahre her!) – Ja, und das passiert nun.
Damit wird auch Artikel 5 des Energieeffizienzpaketes in dieser Art und Weise neu geregelt. Weiters kommt hinzu, dass wir mit diesem Paket gezielt Förderungen fortführen beziehungsweise, wie es erwähnt wurde, auch aufstocken können. Es erfolgt zunächst die Verlängerung des Zusagerahmens für die Gewässerökologie bis 2017. Es geht um Fließgewässer und um deren ökologischen Zustand, der damit ja auch verbessert wird, was uns hervorragende Daten immer wieder bescheinigen. Dieser Rahmen in der Höhe von 140 Millionen € war bis 2015 dotiert, er ist bis auf etwa 4 Millionen € nicht ausgeschöpft worden (Abg. Brunner: Das sind die Restmittel!), und wir verlängern diesen Zusagerahmen um zwei weitere Jahre. Damit ist sichergestellt, dass gleich zu Beginn des zweiten Gewässerbewirtschaftungsplans Mittel zur Verfügung stehen.
Weiters geht es um den Bereich Erleichterungen der Sanierungsförderung in der Siedlungswasserwirtschaft. Das ist ein wichtiger Bereich für unsere Gemeinden, wenn es darum geht, Sanierungsmaßnahmen in den Kanalanlagen durchzuführen, vor allem wenn es darum geht, Kläranlagen immer wieder zu sanieren. Im bisherigen Gesetz hat es ein fixes Datum gegeben, sodass nur all jene Anlagen gefördert werden konnten, deren Baubeginn vor dem 1. April 1973 lag.
Dies wird nun in diesem Gesetz auf ein Alter von 40 Jahren abgeändert. Wichtig ist es, in diesem Zusammenhang auch darauf hinzuweisen, dass damit im Finanzausgleich ein Zusagerahmen von jährlich 80 Millionen € beschlossen wurde, der dann von 2017 bis 2021 gültig sein wird. (Abg. Brunner: Es ist weniger!)
Ein wichtiger Bereich ist nicht zuletzt auch folgender: Sie wissen, es gibt die thermische Sanierungsoffensive, die bis 2018 in dieser Art und Weise weiterlaufen kann. Es gibt eine Verlängerung auf 2017 und 2018, um zwei Jahre wird dieser Rahmen aufgestockt, und zwar nicht nur der Zeitrahmen, sondern auch die Mittel, die dann in dieser Sanierungsoffensive 60 Millionen € ausmachen werden. Diese werden aus dem 100-Millionen-€-Klimapaket bedeckt, das durch die Auflösung dieser nicht gebundenen Rücklagen finanziert wird.
Alles in allem ist es eine sehr umfangreiche, pragmatische und wichtige Novellierung, und ich bitte Sie in diesem Zusammenhang um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)
21.30
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Weigerstorfer zu Wort. – Bitte.
21.30
Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Minister! Vorab muss ich in eine ähnliche Kerbe schlagen, die Ihr Ressort, Herr Minister, betrifft. Nicht zum ersten Mal haben wir eine Begutachtungsfrist, die nicht ganz in Ordnung ist. Sie war einfach zu kurz. Es ist eine zu komplexe Materie, um sich da innerhalb von wenigen Tagen durchzuarbeiten. Das ist einfach nicht professionell, nicht fair.
Inhaltlich nun zu dieser Regierungsvorlage: Diese können wir leider so definitiv nicht unterstützen. Vor allem in den Fragen gewässerökologischer Sanierungsmaßnahmen ist für uns leider einiges im Unklaren, zum Beispiel die Finanzierungsfrage oder die Fortsetzung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans – dieser ist nicht wirklich verbindlich. Was uns vor allem auch fehlt, ist ein kompletter Zeitplan. Das sind also sehr viele Fragezeichen, die einfach nicht berücksichtigt worden sind. Der wichtigste Punkt ist unseres Erachtens: Wenn kein zusätzliches Geld fließt, bedeutet das einen Rückschritt im Bereich der gewässerökologischen Maßnahmen.
Der gesamte Finanzierungsbedarf scheint auch etwas unterschätzt zu sein, gerade wenn es um das Thema Sedimentablagerung beziehungsweise Geschiebemanagement geht. Es hängt ja auch ein bisschen mit dem Hochwasserschutz zusammen. Also diese Finanzierung sehen wir nicht wirklich abgedeckt.
Dann möchte ich nochmals auf die in umweltpolitischer Hinsicht kontraproduktive, überschießende Anerkennung von Effizienzmaßnahmen hinweisen, die zwar bewirken, dass wir unsere Verpflichtungen frühzeitig erreichen – dies aber leider nur auf dem Papier. Die Ausgleichszulagen werden so umgangen: Anstatt Energieeffizienzmaßnahmen zu setzen, können Zahlungen getätigt werden, die ins UFI, also ins Umweltförderungsbudget im Inland fließen. Da es aber zu sehr großzügiger Anrechnung von Maßnahmen kommt, sind leider die Preise im Keller. Demnach gibt es auch kein Geld für die Umweltförderung. Dieses System wollen wir so einfach nicht mittragen, deshalb können wir definitiv nicht zustimmen. (Beifall beim Team Stronach.)
21.32
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger zu Wort. – Bitte.
21.33
Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es hat sich bereits in der Diskussion im Ausschuss abgezeichnet, dass heute von den Oppositionsfraktionen verschiedene Kritikpunkte geäußert werden würden, insbesondere was das Thema der Begutachtungsfrist und ihrer Länge, aber auch was einzelne inhaltliche Punkte der vorliegenden Gesetzesvorlage betrifft.
Ich nehme für meine Fraktion zur Kenntnis, dass die Begutachtungsfrist eine kurze war, da zwei Jahre Zeit war, das auszuarbeiten. Wir begrüßen den vorliegenden Vorschlag aber dennoch ausdrücklich, weil er Verbesserungen im Bereich der Umweltförderung im Inland mit sich bringen wird. (Abg. Brunner: Es ist schon zu spät!) Ich kann die Kritik an einzelnen Punkten auch nicht ganz nachvollziehen.
Wenn man sagt, dass das Gesetz zwei Jahre zu spät kommt – wie etwa Kollegin Brunner, die das in einer Aussendung schon vorige Woche mitgeteilt hat –, dann könnte man dem im Sinne der Umwelt auch entgegenhalten: Besser spät als nie. Wir haben diese 80 Millionen € in den Finanzausgleichsverhandlungen auch für die kommende komplette Periode pro Jahr zusätzlich hineinverhandelt. Wir haben die Finanzausgleichsverhandlungen erst im Herbst abgeschlossen, und das Finanzausgleichsgesetz wird überhaupt erst morgen von uns hier beschlossen werden. Es ist eine Verbesserung gegenüber den letzten Jahren. (Abg. Brunner: Das Energieeffizienzgesetz wurde 2014 verabschiedet, mit einem klaren Auftrag an den Herrn Minister! Jetzt haben wir 2016!)
Der Auftrag wird heute und hier damit umgesetzt. Ich denke doch – der Minister hat das im Ausschuss so formuliert –, dass es auch für die Grünen möglich sein sollte, einem Gesetz zuzustimmen, welches mehr Mittel für die Umwelt und die Energieeffizienz im Bereich des Umweltschutzes zur Verfügung stellt. Also ich appelliere noch einmal an die grüne Fraktion, insbesondere aber auch an die Kolleginnen und Kollegen von den NEOS – der Kollege von den NEOS hat mir schon signalisiert, er wird sich inhaltlich mit einzelnen Punkten auseinandersetzen, das Gesetz aber leider ablehnen –: Gebt euch einen Ruck!
Ich möchte mit einem Zitat schließen und um Zustimmung ersuchen: „Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt sie kräftig an und handelt.“ – Dante Alighieri. Ich ersuche um breite Zustimmung und eine Änderung in der Gesinnung. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
21.36
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Brunner zu Wort. – Bitte.
21.36
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Kollege Feichtinger, meine Gesinnung werde ich ganz sicher nicht verändern, aber ich kann Sie beruhigen – wenn Sie vorher einen Blick auf die RednerInnenliste geworfen hätten, wüssten Sie das –, wir sind als Pro-RednerInnen gemeldet, das heißt, wir werden diesem Gesetz heute zustimmen. Ich habe aber trotzdem ein paar wesentliche Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge zu machen und werde auch erklären, warum.
Mit dem Gesetz, es ist schon angesprochen worden, werden im Wesentlichen vier Punkte bearbeitet, nämlich die Energieeffizienz beziehungsweise die Maßnahmen entsprechend dem Energieeffizienzgesetz, die Fortführung der thermischen Sanierung, die Siedlungswasserwirtschaft und die Maßnahmen zur Verbesserung des gewässerökologischen Zustandes. Warum wir zustimmen werden, ist ganz klar: Mit diesem Gesetz wird der rechtliche Rahmen dafür geschaffen, dass die Fördermittel, die es gibt, fortgeführt werden können – also ist es etwas Notwendiges, und deswegen unterstützen wir das auch. Dass in einzelnen Punkten, wie bei der thermischen Sanierung, die Mittel zu niedrig sind, haben wir beim Budget schon kritisiert, aber wir wollen, dass die Mittel, die da sind, auch im nächsten Jahr ausgeschüttet werden können.
Selbiges gilt für die Mittel zur Verbesserung des gewässerökologischen Zustandes. Es wurde von einem meiner Vorredner schon angesprochen: So, wie das jetzt geregelt ist, dient das dazu, dass die Mittel, die in der letzten Periode quasi übrig geblieben sind,
weiterverwendet werden dürfen – das ist ein Bruchteil von den 140 Millionen €, die da waren; nun sind ungefähr 4 Millionen € übrig geblieben. Okay, besser die werden verwendet als nicht, aber wenn wir die Ziele, die uns die Wasserrahmenrichtlinie vorgibt, erreichen wollen, wenn die Gemeinden und die Betreiber von Wasserkraftwerken diese Maßnahmen umsetzen müssen, dann müssen Mittel mindestens in derselben Höhe, wie wir sie auch in der letzten Periode hatten, zur Verfügung stehen.
Und deswegen bringe ich folgenden Antrag zu diesem Tagesordnungspunkt ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Brunner, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert und das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, aufgehoben wird, in der Fassung des Berichtes des Umweltausschusses (1361 d.B.) wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 lautet Ziffer 6:
‚6. In § 6 Abs. 2e wird das Zitat ‚2007 bis 2015‘ durch das Zitat ‚2007 bis 2021‘
ersetzt und es wird die Zahl ‚140‘ durch die Zahl ‚280‘ ersetzt.‘
In Artikel 1 erhält die bisherige Ziffer 29 die Ziffer 30 und es wird folgende Ziffer 29 eingefügt:
‚29. In § 51 Abs. 5a wird die Zahl ‚140‘ durch die Zahl ‚280‘ ersetzt.‘“
*****
Das bedeutet also, dass die 140 Millionen €, die in der letzten Periode zur Verfügung gestanden sind, auch nun wieder weiter zur Verfügung gestellt werden. (Beifall bei den Grünen.)
Ich darf also auch Sie von den Regierungsfraktionen um Kompromissbereitschaft und um Zustimmung zu unserem Abänderungsantrag ersuchen.
Der nächste wichtige Punkt – es ist schon erwähnt worden –: Diese Regierungsvorlage kommt zwei Jahre zu spät. Im Jahr 2014 haben SPÖ, ÖVP und Grüne das Energieeffizienzgesetz hier im Haus beschlossen, mit einem klaren Energiesparziel. Und vielleicht für diejenigen, die nicht so involviert waren: Ganz zum Schluss sind in den Verhandlungen auch Ausgleichszahlungen für nicht getätigte Maßnahmen gekommen. Das war die Idee, dass das irgendwie ins Wirtschaftsressort übergehen soll, und, Herr Minister, es waren die Grünen, die Ihnen diese Mittel gerettet haben. (Bundesminister Rupprechter: Danke!) – Sehr gerne!
Wir haben hineinverhandelt, dass diese Mittel über bereits bestehende Förderregime, wie die Umweltförderung im Inland, abgewickelt werden. Wir haben Sie deswegen mit einem Antrag auch ersucht, diese Mittel zu nutzen und eine entsprechende Gesetzesnovelle vorzulegen.
Ich verstehe überhaupt nicht, warum Sie das nicht gleich gemacht haben, warum wir das jetzt erst bekommen – und dann noch mit einer so kurzen Begutachtungsfrist.
Das zweite Problem, das wir nämlich haben, ist, dass es mittlerweile wahrscheinlich totes Recht werden wird, weil Sie auch in anderen Bereichen dieses Energieeffizienzge-
setzes geschlafen haben. Was wir Grüne nämlich noch für Sie hineinverhandelt haben, ist, dass Sie der Verordnung, die regelt, welche Maßnahmen als Energieeffizienzmaßnahme angerechnet werden, zustimmen müssen.
Ich bin selbstverständlich davon ausgegangen, dass ein Umweltminister ja niemals einer Verordnung zustimmen wird, die kontraproduktive Maßnahmen für den Klima- und Umweltschutz als Energieeffizienzmaßnahme anrechnet. (Bundesminister Rupprechter: Niemals!) – Niemals? Sie haben sich nicht involviert und Sie haben es getan! Sie haben Ihre Zustimmung für Luftbuchungen, für Dieseladditive, für Maßnahmen, die in der Realität nichts bringen, erteilt und damit das Gesetz, das wir hier mit Verfassungsmehrheit beschlossen haben, über eine Verordnung ausgehöhlt. Das ist ein No-Go.
Wir haben jetzt ein Gesetz, das auf dem Papier dazu dienen wird, dass die Ziele des Gesetzes erfüllt werden. In der Realität steigt aber der Energieverbrauch in Österreich. Ich möchte von Ihnen gerne einmal hören, wie Sie es schaffen wollen, dieses Energiesparziel auch zu erreichen. (Beifall bei den Grünen.)
Wir stimmen also diesem Gesetz zu, weil es einen wichtigen Rahmen für weitere Umweltschutzmaßnahmen bietet. Wir brauchen aber viel mehr Initiative, um die Gesetze, die wir hier beschlossen haben, auch tatsächlich so umzusetzen, dass sie in der Realität wirken, und um – so wie es der Verfassungsgesetzgeber wollte – auch weitere Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz, in der Energiewende zu setzen. Österreich verschläft das gerade völlig.
Stichwort Ökostromgesetz: Alle, die heute in der Früh hier hereingegangen sind, haben vielleicht gesehen, dass sich da einige Menschen versammelt haben. Mir sind auch einige Unterlagen mit der Bitte, sie zu verteilen, mitgegeben worden. Ich gebe sie nachher gerne durch, damit Sie sehen, was es bedeutet, wenn wir als Gesetzgeber und Sie als Bundesregierung nicht handeln. Wie gesagt: Wir gehen Ihnen heute einen Schritt entgegen, aber ich erwarte mehrere Schritte von Ihnen, denn die sind Sie hintennach. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
21.42
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1361 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert und das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, aufgehoben wird (1417 d.B.)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert und das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, aufgehoben wird, in der Fassung des Berichtes des Umweltausschusses (1361 d.B.) wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 lautet Ziffer 6:
„6. In § 6 Abs. 2e wird das Zitat „2007 bis 2015“ durch das Zitat „2007 bis 2021“
ersetzt und es wird die Zahl „140“ durch die Zahl „280“ ersetzt.“
In Artikel 1 erhält die bisherige Ziffer 29 die Ziffer 30 und es wird folgende Ziffer 29 eingefügt:
„29. In § 51 Abs. 5a wird die Zahl „140“ durch die Zahl „280“ ersetzt.“
Begründung
Laut dem 11. Umweltkontrollbericht erreichen derzeit nur 39,5% der österreichischen Fließgewässer den von der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geforderten „guten ökologischen Zustand“. Zur Verbesserung des ökologischen Zustands der Gewässer stellte der Bund über das Umweltförderungsgesetz zwischen 2007-2015 insgesamt 140 Mio. Euro an Fördermittel bereit. Um die Umweltziele der WRRL bis zum Jahr 2027 auch nur ansatzweise zu erreichen, müssen die Fördermittel für Sanierungsmaßnahmen von Gemeinden und Wettbewerbsteilnehmer mindestens auf diesem Niveau gehalten werden.
Das Umweltbundesamt empfiehlt in diesem Zusammenhang in Richtung Bundesregierung im 11. Umweltkontrollbericht, dass „Maßnahmen zur Sanierung und Verbesserung der hydromorphologischen Situation der Gewässer und zur weiteren Reduktion der Stoffeinträge in die Oberflächengewässer […] weiterhin finanziell sichergestellt werden“ sollten.
Mit der vorliegenden Regierungsvorlage sollen allerdings keine neuen Förderbudgets bereitgestellt, sondern lediglich ein Rechtsrahmen geschaffen werden, um die übrig gebliebenen Mittel idHv weniger als 4 Millionen Euro bis ins Jahr 2017 restlos auszuschöpfen. Von einer langfristigen und ausreichenden Finanzierung für gewässerökologische Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie kann somit keine Rede sein.
Dieser Antrag zielt darauf ab, die Finanzierung für gewässerökologische Maßnahmen bis zum Ende der zweiten Planungsperiode im Jahr 2021 sicherzustellen. Durch eine Verdopplung der bisher vorgesehen maximalen Fördermittel und eine Verlängerung des Zusagezeitraums bis 2021 können durch die vorgeschlagene Änderung in den nächsten fünf Jahren etwas mehr als 140 Millionen Euro an Fördermitteln bereitgestellt werden.
*****
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Bernhard. – Bitte.
21.42
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Kollege Feichtinger hat freundlicherweise unsere Haltung schon angekündigt. Wir haben im Vorfeld über das Thema diskutiert. Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht angesichts der Frage, die ja auch im Hohen Haus öfters vorkommt: Glas halb voll, Glas halb leer?
Die Beurteilung war jedenfalls: Es ist nicht bedeutend, ob über der Hälfte – voll – oder darunter – leer. Wir werden dem Gesetzentwurf aber heute nicht zustimmen, und das möchte ich inhaltlich gut begründen, denn ich habe das Gefühl, die Begründungen der anderen Fraktionen, die nicht zustimmen, nicht so gut verstanden zu haben – sage ich einmal.
Was ist im Allgemeinen zum Thema Umweltförderung im Inland zu sagen? – Auf der einen Seite ist spannenderweise die Stellungnahme des Finanzministeriums in der Begutachtung interessant und lesenswert gewesen, weil dort die Effektivität der Förde-
rung im Bereich der thermischen Sanierung hinterfragt worden ist. Hintergrund war, dass die Mitnahmeeffekte nicht herausgerechnet werden, das heißt, dass man davon ausgeht, dass die Förderung, die man für die thermische Sanierung einsetzt, eins zu eins nur thermische Sanierungen verursacht, die ohne Förderung nicht zustande gekommen wären, was natürlich ein ziemlicher Holler ist, denn es gibt ja bauliche Maßnahmen, die getroffen werden müssen. Das wird bei der Berechnung der Effektivität der Förderung nicht berücksichtigt.
Auf der anderen Seite ist es positiv und etwas, das man auch nicht verstecken sollte, dass der Rechnungshof die Maßnahme, dass die Energieeffizienzthematik in die UFI integriert werden soll, lobt.
Ganz wesentlich ist allerdings, dass die Kritik der österreichischen Energieunternehmen überhaupt keine Berücksichtigung gefunden hat. Das ist die Branche, die das alles auf der einen Seite finanziell trägt und auf der anderen Seite aber auch die Maßnahmen massiv umsetzen soll.
Was waren die drei wesentlichsten Kritikpunkte? – Erster Punkt: „Weitere Förderungen können zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber den Aktivitäten der Energieunternehmen führen.“ Wettbewerbsverzerrung ist an sich schon sehr kritisch, wenn man weiß, in welchem Umbruch sich die Branche befindet. Es wäre sinnvoll gewesen, die Energieunternehmen, die sich im Übrigen ja auch nicht selten im Landesbesitz befinden, zu hören.
Der zweite Punkt war: „Die Forcierung von Energieeffizienz muss“ weiter „im Vordergrund stehen.“ Es war nicht vorgesehen, dass man indirekt dann auch eine Quersubventionierung zu den erneuerbaren Energien vollzieht.
Der dritte Punkt ist ausschlaggebend dafür, dass wir heute dagegen stimmen: „Investitionen in Energieeffizienz können nur bei Gewährleistung einer gewissen Planungssicherheit realisiert werden, weshalb Zusagerahmen von Förderprogrammen über mehrere Jahre festzulegen sind.“ Wir erwarten von Energieunternehmen, von Konzernen, dass sie sich auf eine jährliche Vereinbarung – im weitesten Sinne; ich sage das jetzt so salopp, weil es so wirkt – einlassen und ihre Investitionen planen, ohne zu wissen, was die Republik ein Jahr später macht – jene Republik, die bisher in diesem Bereich alle zwei Jahre ihre Meinung geändert hat. Das ist schon ein Punkt, der zu berücksichtigen ist.
Abschließend: Das Thema ist inhaltlich nicht im Umweltministerium verhaut worden, das ist im Wirtschafts- und Energieministerium ordentlich schiefgegangen. – Meine Redezeit läuft mir davon, daher fasse ich mich noch kürzer: Seit 2012 wurden 400 000 € für Studien im Bereich des Energiemasterplans bis 2050 ausgegeben – den Energiemasterplan gibt es nicht.
Es wurden 900 Millionen € für erneuerbare Energien direkt bei den KonsumentInnen eingehoben. Der Präsident des Verbands Erneuerbare Energie sagt: Förderungen für Energie aus Wind und Sonne sind nicht mehr notwendig. – Es geht um 1 Milliarde €, die wir den Menschen aus der Tasche ziehen, wobei die, die sie bekommen, sagen, es sei nicht mehr notwendig.
Bei der Netzinfrastruktur und den Tarifentgelten ist es so, dass wir noch immer davon ausgehen, dass alle Stromkonsumenten, aber nicht -produzenten sind. Die ganze Struktur funktioniert nicht.
Ausbaden muss es jetzt der Umweltminister – vieles ist heute auch schon in anderen Punkten kritisiert worden –, verhaut hat es der Energieminister, das muss man hier ganz klar sagen; deswegen können wir der Materie auch nicht zustimmen. (Beifall bei den NEOS.)
21.47
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler. – Bitte.
21.47
Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in meiner Stellungnahme auf die Opposition eingehen und dies ein wenig differenzieren.
Ich gestehe den NEOS zu, dass sie sich inhaltlich zumindest damit auseinandergesetzt haben; mein Vorredner hat dies soeben dargelegt. Ich teile zwar nicht überall seine Ansicht und seine Meinung, aber ich respektiere, dass es schlussendlich heute keine Zustimmung vonseiten der NEOS gibt.
Bei den Grünen läuft es ähnlich: Man setzt sich inhaltlich damit auseinander, kritisiert auch das eine oder andere, aber man ist schlussendlich dafür – dafür bedanke ich mich.
Der Dank hört dann aber auch schon auf angesichts der Argumentarien beim Team Stronach – oder wie immer man sie jetzt zu nennen hat; Stronach darf man ja anscheinend nicht mehr sagen. (Abg. Lugar: Doch!) – Doch, okay!
Zur FPÖ: Da wäre es einfacher, wenn Sie sagen: Wir sind aus Prinzip dagegen!, und nicht versuchen, mit irgendwelchen Argumenten eine Argumentationslinie zu finden, die auch für die anderen Oppositionsparteien – Kollege Bernhard hat das ja gesagt – eigentlich sehr schwer nachvollziehbar ist.
Es wurde als Argument die relativ kurze Begutachtungsfrist genannt – das muss ich zugestehen, sie war relativ kurz, elf Tage –; wenn man dann aber schaut, was ausgeschickt wurde, so sieht man, das sind in Summe fünf Seiten. (Der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe und blättert darin.) Ein mittelmäßig gut aufgestellter oder auch ein unterdurchschnittlich gut aufgestellter Klub sollte es eigentlich schaffen, in elf Tagen diese fünf Seiten zu überarbeiten (Zwischenruf der Abg. Brunner), um sich da eine Meinung zu bilden, wobei der Entscheidungsprozess natürlich bis heute verlängert wurde.
Der Emissionszertifikatehandel, Herr Kollege Rauch, stand heute nicht zur Diskussion. Das wurde zwar von Ihnen angesprochen, aber ich glaube, im Gesetz, Herr Minister, habe ich das nirgendwo gesehen. Die Kritik ist angekommen, aber ist nicht Teil dieses Gesetzes. Von den vier Punkten, die Kollege Höfinger angesprochen hat und die wir heute behandeln, haben Sie sich auf den Punkt Energieeffizienz versteift und die anderen drei Punkte eigentlich gar nicht angesprochen. Da kann man natürlich sagen, man hat da eine andere Meinung, hinsichtlich der anderen drei Punkte, die Sie nicht erwähnt haben, nehme ich das dann aber so wahr, dass Sie diese positiv sehen; aber das eine wird für Sie womöglich das Ausschlaggebende gewesen sein.
Kurzum: Es wäre einfacher, wenn Sie sagen: Wir sind aus Prinzip dagegen und unterstützen diese gute Initiative nicht! Wir, gemeinsam mit den Grünen, werden das machen und unterstützen hier unseren Umweltminister. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
21.49
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.
21.50
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! In aller Kürze: Mit der gegenständlichen Regierungsvorlage zum Umweltförderungsgesetz werden ganz maßgebliche Gesetzesgrundlagen geschaffen – wir haben es jetzt hier in der Debatte gehört und auch im Ausschuss darüber sehr umfassend diskutiert. Damit werden wirklich wichtige Bereiche der Umweltförderung im Inland eröffnet. Wir kommen damit auch einer Entschließung des Hohen Hauses aus dem Juli 2014 nach.
Wir verlängern den Zusagerahmen für die Gewässerökologie, wir verbessern die Maßnahmen im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft, wir verlängern den Zusagerahmen für die thermischen Sanierungsoffensiven – ein ganz wichtiger Ansatz für die Klimaschutzoffensive der Bundesregierung –, und wir gliedern die Energieeffizienzförderung in die Umweltförderung im Inland ein. Das sind wirklich vier ganz wichtige Ecksteine.
Ich bin sehr froh darüber, dass wir damit zeitgerecht die Grundlage für die Klimaschutzoffensive der Bundesregierung schaffen, und ich bin auch sehr froh darüber, dass es eine sehr breite politische Mehrheit für diese Gesetzesvorlage gibt. Ich freue mich darüber – und sage das ausdrücklich –, dass der Denkprozess seit dem Ausschuss auch bei den Grünen gefruchtet hat und sehe dies auch als nachdrückliche Bestätigung der erfolgreichen Umweltpolitik der österreichischen Bundesregierung.
Allerdings finde ich es sehr bedauerlich, dass nicht alle Fraktionen dieser Offensive in der Umweltpolitik ihre Unterstützung geben können. Ganz besonders bedauerlich ist, dass die NEOS keine wirklich guten Argumente vorgetragen haben – bei den Freiheitlichen wundert es mich nicht. Sie müssen es erklären: Sie stimmen gegen eine Verbesserung der Umweltförderung, Sie stimmen gegen eine Verbesserung im Bereich der Klimaschutzpolitik, und Sie stimmen damit gegen ein lebenswertes Österreich. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
21.52
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte.
21.52
Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschließen heute mit dieser Regierungsvorlage, dass die Umweltförderung in den Bereichen, die Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter vorhin angesprochen hat, im Bereich der thermischen Sanierung und im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft, erhöht wird.
Ich möchte speziell den Bereich Siedlungswasserwirtschaft ansprechen. Sie ist ein Erfolgsprojekt seit 1959, in das bereits 58 Milliarden € investiert worden sind, um die Bevölkerung mit Trinkwasser zu versorgen und die Abwässer auch entsorgen zu können. Ich möchte auch auf das Fördersystem hinweisen: Der Bund hat 2008 und 2009 jährlich 215 Millionen € zur Verfügung gestellt, 2016 waren es nur mehr 100 Millionen €, und 2017 werden es nur mehr 80 Millionen € sein, die wir zur Verfügung stellen werden.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Studie verweisen, die im Bereich der Trinkwasserversorgung einen Gesamtinvestitionsbedarf von über 5 Milliarden € ausweist; davon sind 4 Milliarden € für Reinvestitionen und circa 1 Milliarde € für Neuinvestitionen. Im Bereich der Abwasserbeseitigung werden bis 2021 rund 9 Milliarden € notwendig sein. Das sind insgesamt 14 Milliarden €, welche die Kommunen, die Gemeinden, aufbringen müssen, damit sie die bestehenden hohen Versorgungsstandards gewährleisten können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte zum Schluss noch auf einen Punkt hinweisen, mit dem wir in den nächsten Jahren ebenfalls beschäftigt sein werden. Es sind nicht nur die Fördermittel für die Kommunen – denn wenn die Fördermittel nicht ausgezahlt werden, müssen die Bürger dementsprechend mit Gebühren belastet werden –, sondern es geht jetzt auch um die ländliche Entwicklung, um die Aufrechterhaltung der Infrastruktur, da es noch immer Gemeinden mit Abwanderungstendenz gibt.
Darüber hinaus wird uns in den nächsten Jahren auch noch die EU-Wasserrahmenrichtlinie beschäftigen. Sie wird uns anhalten, Umweltförderungen dementsprechend zu adaptieren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
21.54
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.
21.54
Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Abwasserversorgung wird bei uns in Österreich durch 1 840 kommunale Kläranlangen und Tausende Kleinkläranlagen gewährleistet. Da besteht natürlich schon ein erheblicher Bedarf zur Sanierung. Erfreulich ist, dass wir in den Verhandlungen zum Finanzausgleich für die Jahre 2017 bis 2021 einen Zusagerahmen von jährlich 80 Millionen € beschlossen haben.
Diese Novelle beinhaltet nun bezüglich Abwasserbeseitigung eine Verlängerung des Zeitraums um zwei Jahre. Die Kommunen haben somit 4 Millionen € für die Siedlungswasserwirtschaft zur Verfügung, und es kommt auch zu einer Erleichterung der Sanierungsförderung, indem die Umrüstung jener Anlagen gefördert werden kann, die 40 Jahre alt und älter sind, was bisher nur für Anlagen aus den Jahren vor 1973 gegolten hat.
Ein weiterer Punkt ist natürlich die Verlängerung des Erfolgsmodells der thermischen Gebäudesanierung, in dessen Rahmen seit 2016 bereits 10 000 Anträge eingegangen sind; dies soll jetzt um zwei Jahre verlängert werden. Das ist ein wesentlicher Beitrag dazu, dass wir von den fossilen Energieträgern wegkommen, was wir im Weltklimaabkommen von Paris beschlossen haben. Dazu gehört auch die Umrüstung der Erzeugung von Strom auf erneuerbare Energieträger.
Kollegin Brunner hat angesprochen, dass heute schon viele da waren, die uns haben zeigen wollen, dass Biogas und Windenergie für die Zukunft wichtige Faktoren sind und wir da eine ordentliche Lösung brauchen – eine ordentliche Lösung im Ökostromgesetz, das wir brauchen, aber auch jetzt das Bekenntnis zu einer kleinen Ökostromnovelle. (Abg. Brunner: Es ist nicht nur ein Bekenntnis, sondern …!) Dahin gehend wurde mir heute von den Betroffenen eine Petition überreicht, diese habe ich eingebracht, und ich bitte in diesem Sinne natürlich um große Unterstützung, sodass wir in diesem Punkt auch weiterkommen. (Beifall bei der ÖVP.)
21.57
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Antoni. – Bitte.
21.57
Abgeordneter Konrad Antoni (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ziel der Gesetzesänderung ist es, so denke ich, Synergiepotenziale zu nutzen, denn Energie und Umwelt stehen in einem direkten Zusammenhang, und daher sehe ich auch das Hereinholen der Energieeffizienzförderung in den Bereich des Umweltfördergesetzes sehr positiv.
Kritikpunkte wird es immer geben – das haben die Ausschussberatungen und auch die heutigen Beratungen gezeigt –; trotzdem ist es wichtig, dieser Gesetzesänderung zuzustimmen – für ein ressourcenschonendes und energieeffizientes Arbeiten. Damit wird auch die Möglichkeit geboten, innovative Projekte zu fördern, deren es in unserem Land viele gibt, und jedes ist es wert, vor den Vorhang geholt zu werden.
Auch in meiner Heimatregion gibt es viele solche Projekte, ich möchte nur eines ansprechen: Das Projekt nennt sich Solartaxi in der Gemeinde Heidenreichstein. Das Projekt läuft in der Zwischenzeit über drei Jahre hindurch sehr erfolgreich. Über 10 000 Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde nützen die Dienstleistung dieses Projekts, und ich denke, das könnte ein Leuchtturmprojekt für viele ländliche Regionen in Österreich sein.
Daher meine ich: Unterstützen wir weiterhin diese Projekte! Jeder Schritt ist wertvoll, jede Maßnahme, die uns von der fossilen Energie weg und hin zur erneuerbaren Energie führt, ist wertvoll. Letztendlich liegt es aber auch bei uns selbst, ressourcenschonend mit Energie umzugehen. Das beginnt bei jedem Einzelnen: vom Heizen, über das Au-
tofahren bis letztendlich zur Gewohnheit, das Licht brennen zu lassen oder abzudrehen, wenn wir unsere vier Wände zu Hause verlassen.
Es sind oft auch die kleinen Dinge des Lebens, die in der Summe eine große Wirkung haben. Die Politik bietet dafür einen guten Rahmen, ein Teil davon ist die heutige Gesetzesänderung. Ich denke, es ist es wert, zuzustimmen, damit auch die nächste Generation eine lebenswerte Umwelt vorfindet; daran sollten wir auch beim Abstimmen denken. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
21.59
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.
21.59
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Energieeffizienz ist ein wünschenswertes Ziel, und die beste und billigste Energie ist die, die man eigentlich gar nicht erst braucht. Das heißt – und hier beziehe ich mich auf die Gebäudesanierung –, alles, was nicht für Raumwärme und Heizen ausgegeben wird, reduziert im selben Ausmaß die klimaschädlichen Emissionen, und das schlägt sich natürlich auch auf den Kontostand der einzelnen Menschen nieder.
Stellt man die Frage, ob diese Novelle diesem Gedanken gerecht wird, so meine ich, dass die Ausgangssituation in Österreich im Gebäudebereich eine sehr gute ist. Wir haben eine hervorragende Gebäudesubstanz. Es werden pro Jahr circa 60 000 Wohnungen saniert, und im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland liegt der CO2-Ausstoß pro Haushalt um ein Drittel niedriger. – Ich denke, das ist doch eine sehr beachtliche Zahl.
Ein Problembereich liegt eher bei den Einfamilienhäusern. Jetzt ist die Frage: Welche Möglichkeiten gibt es, um zu einer geförderten Sanierung zu kommen? – Das ist einerseits die Wohnbauförderung der Bundesländer, die an sehr strenge umweltpolitische Standards gebunden ist; das zeigt auch die Zahl der Sanierungen. Andererseits gibt es die Wohnbauinvestitionsbank – da sind natürlich auch Mittel für die Sanierung vorgesehen – und den Sanierungsscheck, der heute schon erwähnt wurde und im Ausschuss auch einer Kritik unterzogen war, weil die Mittel für das heurige Jahr geschrumpft sind; wobei man sagen muss, dass Sie, Herr Minister, schon beim Budgethearing gesagt haben, dass Mitte Oktober noch immer Mittel für die Sanierung vorhanden waren.
Ich habe diese Zahl auch hinterfragt, und ein Kollege hat heute schon angesprochen, dass insgesamt 60 Millionen € zur Verfügung stehen. Das heißt, mit diesen Mitteln werden heuer um circa 1 000 Einfamilienhäuser mehr saniert werden können. Wie wir in den Medien verfolgt haben, sind die Ölpreise in den letzten Tagen doch wieder enorm angestiegen. Das heißt, die Energiekosten werden steigen. Die Anreize zur Sanierung sind da, Mittel sind auch vorhanden, also denke ich: Wir sind auf einem sehr guten Weg. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
22.01
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1417 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Brunner, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Mag. Brunner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht.
Wer hiezu seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hierfür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1250 d.B.): Bundesgesetz über die Enteignung der Liegenschaft Salzburger Vorstadt Nr. 15, Braunau am Inn (1389 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 33. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich begrüße Herrn Bundesminister Mag. Sobotka.
Als erstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Franz das Wort. – Bitte.
22.04
Abgeordneter Dr. Marcus Franz (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Guten Abend, Herr Minister! Hohes Haus! Ich bin so wie die Experten, die da involviert waren, Herr Professor Dr. Jabloner und Herr Professor DDr. Rathkolb, dagegen, dass man Hitlers Geburtshaus abreißt, und kann das auch begründen, so wie die Experten es begründen.
Ich glaube, dass das Geburtshaus Hitlers die Materie gewordene Antithese zu den berühmten Geburtshäusern anderer Österreicher, nämlich großer und guter Österreicher, ist, und glaube nicht, dass man mit einem Abriss das Böse, das dort quasi auf die Welt gekommen ist, wegbringt.
Ich glaube vielmehr, dass man diesen Ort – und wir alle sind da immer wieder mit der Geschichte konfrontiert – in einer besonderen Art und Weise darstellen muss – aus meiner Sicht. Es wurden schon verschiedene Vorschläge geäußert: dass man es architektonisch umbaut, umwidmet, zu einem Sozialzentrum macht et cetera. Ich bin auf die Idee gekommen, es wäre doch wirklich gut, wenn man die Kunst involvierte, denn anders ist dem aus meiner Sicht nicht zu begegnen.
Es gibt den weltberühmten Verpackungskünstler Christo. Aus meiner Sicht wäre es zum Beispiel eine Variante, das Geburtshaus zu verhüllen und damit ein künstlerisches und weithin sichtbares Zeichen zu setzen, was dort jemals geschehen ist.
Es wird immer eingewendet, dass das möglicherweise eine Pilgerstätte für Rechtsradikale beziehungsweise für Neonazis et cetera werden könnte. Ich glaube das nicht. In Berlin gibt es ja eine ähnliche Situation: den Führerbunker. Der wird jetzt immer von einer Historikerkommission unter der Führung eines bekannten Geschichtsforschers öffentlich zugänglich gemacht. Er berichtet darüber, dass kein einziger Rechtsradikaler beziehungsweise Neonazi dort gewesen wäre und es überhaupt zu keinen Vorkommnissen gekommen sei und dass dort eine positive Stimmung insofern stattfinde, als dass sich die Schüler und Touristen, die dort hinkommen, in einer offenen Art und Weise mit der eigenen dunklen Vergangenheit des Landes auseinandersetzen.
Daher glaube ich, wäre es sinnvoll, möglicherweise einen Künstlerwettbewerb auszuschreiben, sich mit der Sache anders zu befassen, als einfach da hinzufahren, den Bulldozer hinzuschicken und das Böse quasi ausradieren zu wollen, das wir aus unserer Geschichte nicht wegbringen können. Das wäre meine Anregung dazu. Vielleicht können wir gemeinsam darüber nachdenken. – Danke schön.
22.07
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.
22.07
Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Enteignungen sind keine schöne Sache, sondern immer der letzte Ausweg, wenn gar nichts mehr geht.
Nach fünf Jahren intensiver Verhandlungen mit der Eigentümerin der Liegenschaft Salzburger Vorstadt Nr. 15 – sie hat sich ja geweigert, das Haus an die Republik zu verkaufen – sollten wir alle hier im Haus heute den entscheidenden Schritt setzen, um das Gebäude in Zukunft wieder sinnvoll im Rahmen der Gesetze, im Rahmen unseres Rechtsstaates verantwortungsvoll zu nutzen, mit dem Ziel, es zum Beispiel einer sozial-karitativen oder einer behördlich-administrativen Nutzung zuzuführen, mit dem klaren Auftrag, dieses Gebäude nicht länger als Pilgerstätte für Neonazis und Rechtsextremisten im wahrsten Sinne des Wortes verkommen zu lassen.
Wir alle wissen, dass diese Liegenschaft seit fünf Jahren leer steht. Die Lebenshilfe musste ja vor fünf Jahren ausziehen, nachdem es die Eigentümerin verweigert hat, dass ein Lift und eine Rampe, die zur Betreuung der behinderten Menschen unbedingt notwendig gewesen wären, eingebaut werden. Die nicht unbeträchtlichen Mieteinnahmen von 56 000 € pro Jahr, bezahlt durch die Republik und auch die Stadt Braunau, hat diese Eigentümerin aber doch sehr gerne genommen.
Nicht nur der lange Leerstand und Verfall des Hauses sollten uns allen zu denken geben und uns zum Handeln auffordern. Es ist uns allen bekannt, dass jedes Jahr viele Menschen eigens wegen dieses Hauses nach Braunau fahren. Kollege Buchmayr weiß aus persönlicher Erfahrung, als Braunauer, dass das für die Bevölkerung alles andere als angenehm ist.
Wir brauchen keine Pilgerstätten, wir brauchen Gedenkstätten, wie etwa das ehemalige Konzentrationslager Mauthausen. Uns allen sollte es darum gehen, Orte des Gedenkens zu fördern, um aus den Geschehnissen und Folgen des Nationalsozialismus zu lernen. Dazu gehören Wertevermittlung und Präventionsarbeit. Das, zum Beispiel, leistet die KZ-Gedenkstätte Mauthausen umfassend und in hoher Qualität.
Die Regierungsvorlage, die von Innenminister Mag. Sobotka vorgelegt wurde und über die wir heute diskutieren, sieht daher zu Recht eine Enteignung der Liegenschaft Salz-
burger Vorstadt Nr. 15 vor. Nach Leistung einer entsprechenden Entschädigungssumme wird dieses Haus der Republik Österreich gehören. Diese verpflichtet sich ausdrücklich, in der weiteren Nutzung die Pflege, Förderung und Verbreitung nationalsozialistischen Gedankengutes zu unterbinden und die Liegenschaft nicht zu veräußern.
Herr Kollege Franz, hier ist, glaube ich, der Irrtum in deinem Redebeitrag gewesen. Es geht nicht um einen Abriss des Hauses, und es wird keinen Bulldozer geben, der entsprechende Lösungen für die Zukunft verhindert. Es sind vielmehr die Stadtgemeinde Braunau und auch das Land Oberösterreich gefordert, sich Gedanken über die zukünftige Nutzung und etwaige Gestaltung des Hauses zu machen. Ich bin überzeugt davon, dass es gemeinsam mit der Expertenkommission gelingen wird, zukunftstaugliche Lösungen dafür zu finden.
Unser Auftrag hier und heute ist aber, der gesetzlichen Vorgabe zu entsprechen, jede nationalsozialistische Wiederbetätigung dauerhaft zu unterbinden. Das hat jeder von uns hier bei seiner Angelobung im Parlament auch zugesagt. Gerne zitiere ich jene Worte, die uns beim Hereingehen in dieses Haus daran erinnern sollen, in wessen Geiste wir hier handeln sollten: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“ – Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Daher noch einmal: Wir brauchen keine Pilgerstätte, die Gewalt, Mord, Ausgrenzung und Hetze verherrlicht. Setzen wir alle heute gemeinsam ein Zeichen dagegen und geben wir den Menschen in Braunau eine neue Chance, diese Liegenschaft in Zukunft im Sinne der Mitmenschlichkeit nutzen zu können! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
22.11
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Buchmayr. – Bitte.
22.11
Abgeordneter Harry Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich bin Braunauer, es wird das in Verhandlung stehende Thema seit Jahrzehnten immer wieder auf Tapet gebracht. Die ganze Thematik erzeugt immer wieder sehr großen Missmut, weil sich die Braunauerinnen und Braunauer sehr wohl der Verantwortung bewusst sind, die man mit dem Haus hat. Adolf Hitler wurde dort geboren, das kann man natürlich nicht wegleugnen, aber Braunau selbst hatte in den Dreißigerjahren mit dem Nationalsozialismus wenig zu tun. In den Dreißigerjahren, als die letzten Wahlen stattfanden, hat die NSDAP zum Beispiel 7 Prozent erreicht, als in anderen Städten schon 30 bis 40 Prozent NSDAP wählten.
Nichtsdestotrotz gibt es diese Verantwortung, allerdings wirken sich drei wesentliche Punkte negativ auf Braunau aus. Einerseits ist Braunau der Geburtsort Adolf Hitlers und darauf beruht die Verantwortung, mit dem Haus angemessen umzugehen. Der zweite Punkt leitet sich vom Namen ab: Braunau kommt eigentlich von brauner Au, aber das „Braun“ im Stadtnamen wird immer wieder mit den Braunhemden und mit dem Nationalsozialismus assoziiert. Der dritte Punkt ist die laufende Berichterstattung. Alle paar Monate oder mehrmals pro Jahr gibt es Vorfälle.
Ich kann mich noch erinnern – das ist noch gar nicht so lange her –, als am 20. April, dem Geburtstag Adolf Hitlers, Braunau regelmäßig hermetisch abgeriegelt wurde, weil sehr viele Menschen nach Braunau fahren wollten, um dort eine Gedenkkundgebung abzuhalten. Es sind sogar Busse aufgehalten worden, und sehr viele Menschen wurden davon abgehalten, nach Braunau zu fahren. Das hat sich durch die polizeilichen Maßnahmen inzwischen gebessert, aber es fragen doch mehrmals pro Woche immer wieder Leute in Braunau nach dem Geburtshaus Hitlers und lassen sich mehr oder minder verstohlen mit dem Hitlergruß vor dem Haus fotografieren. Das ist keine Seltenheit.
Da das Haus ab 2011 leer gestanden ist, haben wir in Braunau einen Arbeitskreis gebildet, der sich intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt hat. Wir haben eine Historikerin eingeladen, Frau Dr. Uhl, die auch in der Expertenkommission war. Letztendlich ist damals schon festgestanden, dass man sehr sensibel mit einer Weiterverwendung dieses Hauses umgehen muss. Wir haben damals mit der Volkshilfe und Volkshochschule ein Konzept erarbeitet, die Besitzerin lehnte auch das ab.
Ich weiß von den Gesprächen aus dem Innenministerium, bei denen ich zum Teil auch dabei war, oder von anderen Gesprächen mit der Besitzerin. Mit ihr wurde lange Jahre hochsensibel – das muss ich wirklich sagen – und sehr rücksichtsvoll über eine Weiterverwendung verhandelt und diskutiert. Es kam schlussendlich zu keiner Zusage, zu keiner Annäherung. Eine Enteignung ist wirklich der letzte Weg, eine Enteignung im Sinne des Staatsvertrages von 1955, der vorhin zitiert wurde, nämlich die gesetzliche Vorgabe, an die die Republik Österreich gebunden ist, jegliche nationalsozialistische Wiederbetätigung und auch das bejahende Gedenken an solchen Orten zu verhindern und sich darum zu kümmern, dass das nie wieder stattfindet.
Das wird in vorzüglicher Weise, muss ich sagen, vom Innenministerium in sehr, sehr sensibler Art und Weise behandelt. Wie gesagt, der jetzige Gesetzesvorschlag ist letztendlich der letzte Ausweg. Alle hatten eigentlich gehofft, dass die Besitzerin im Sommer vielleicht noch einlenkt, auch das ist nicht passiert. Jetzt wird halt hier entschieden. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
22.15
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.
22.15
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zwei Punkte: Der eine ist die Frage des Denkmalschutzes, die Frage des Abrisses, die Frage der Gestaltung. Das ist meines Erachtens großteils vom Tisch, da nämlich die Experten empfehlen, dieses Haus eben nicht abzureißen, sondern, wie sie sagen, zu neutralisieren. Es soll weder – logischerweise, weil es gesetzwidrig wäre – eine Gedenkstätte für den dort Geborenen, aber genauso wenig eine Gedenkstätte dagegen entstehen. Es einfach zu neutralisieren ist das Beste für dieses Objekt.
Im Gesetz selbst – das ist vielleicht ein gewisser Schönheitsfehler – steht zwar drinnen, will man es gestalten, sollen dem Entscheidungen anderer Behörden, sprich Einwände von Denkmalschützern, nicht entgegenstehen. Ich glaube, wenn man mit den Vertretern der Stadt Braunau entsprechend sensibel umgeht – das ist das Wichtigste, und es wurde schon erwähnt –, wird sich diese Gestaltung durchaus im Einvernehmen fügen, um diesen Zweck zu erfüllen.
Der Kernpunkt dieses Tagesordnungspunktes ist aber die Enteignung. Kollege Franz, die künstlerische Gestaltung und alles ist am heutigen Tag eine Themenverfehlung, denn es geht um die Enteignung. Eine Enteignung ist natürlich der letzte Schritt, den sich die öffentliche Hand auf gesetzlicher Basis vorbehalten und herausnehmen kann, um jemandem sein Privateigentum wegzunehmen.
Vielleicht vorher noch zu einer anderen Frage: Im Gesetzesantrag und in den Erläuterungen dazu wird schon ein bisschen dick aufgetragen. Also wenn dort tatsächlich Horden von Neonazis mit Hitlergruß in der Woche ein paarmal, wie Kollege Buchmayr gesagt hat, antanzen, dann wäre, wenn sich so etwas bewahrheitet, meiner Meinung nach das Innenressort gefordert, dort einen Polizisten hinzustellen, der dafür sorgt, dass jeder, der dort das Ganze macht, sofort abgeführt und entsprechend strafgesetzlich verfolgt wird. – Wenn dem so wäre. Es hat einmal aus Ungarn und von einer Rockerbande aus Deutschland im Internet Aufrufe gegeben, dorthin zu fahren, sich dort zu treffen. Das soll alles sein.
Es wird auch dick aufgetragen und gesagt, Geburtshäuser von Diktatoren sind halt für diese Community immer etwas Besonderes, da gibt es den irrationalen Mythos des Geburtsvorgangs, Besuche erfolgen unauffällig, und es wird daraus ein stiller Gedenkort gemacht. Das stille Gedenken habe ich schon angeprangert. Wie soll man erkennen, wenn jemand still gedenkt? Ich habe auch noch keinen gesehen, der am Heldenplatz still gedenkt und entsprechend irgendwo deshalb dingfest gemacht worden ist.
Dieser irrationale Mythos des Geburtsvorgangs ist, bitte schön, dick aufgetragen. Das ist kein Vorrecht von irgendwelchen Neonazis, faschistoiden oder sonstigen Personen. Wieso gibt es denn ein Geburtshaus Mozarts? – Herr Bundesminister, Sie als Musiker werden unter Umständen vielleicht auch das Geburtshaus Bachs besuchen, ja sogar die Höhle, in der Zeus auf Kreta geboren wurde. Da gehen nicht nur prospektive Neonazis und Faschisten hin, die dort den Mythos der Geburt anschauen wollen. Das ist ein bisschen dick aufgetragen.
Die Republik hat die Verpflichtung, dass dort auf Dauer die Möglichkeit einer solchen Kultstätte nicht entsteht. Im Gegensatz dazu gehört dieser Bunker in Berlin keiner Privatperson, die ihn unter Umständen an jemanden anderen verkaufen könnte. In den Medien hat sich ein russischer Oligarch zu Wort gemeldet und gesagt, er würde das Haus gerne kaufen. Was er damit tun wollte, wissen wir nicht. Jedenfalls hätte es etwas sein können, das für die Republik Österreich nicht unbedingt förderlich oder tunlich gewesen wäre. Das ist halt ein gewisser Unterschied.
Jetzt zur Enteignung selbst: Wir hatten die Information, die nicht sehr valide war, dass seitens des Ministeriums mit dieser Frau nicht ordnungsgemäß verhandelt wurde. Ich habe den Herrn Bundesminister im Ausschuss um die Möglichkeit ersucht, die Akten dieser Verhandlung einzusehen. Das wurde uns ermöglicht. Es ist ein minutiös dokumentierter Verhandlungsablauf über Jahrzehnte gewesen. Die Frau war grundsätzlich sogar bereit, zu verkaufen, hat aber gesagt, es muss halt ein exorbitanter Preis sein. Sie hat Angebote bekommen, sie hat sich nicht gemeldet. Es war ihr Anwalt eingeschaltet. Es stimmt einfach nicht, dass man seitens des Innenressorts nicht ordnungsgemäß bemüht war, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Jetzt stehen wir heute vor diesem Schritt einer Enteignung, der nicht schön ist, aber offensichtlich ist es nicht anders möglich, um für die Zukunft entsprechende Handlungen zu setzen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Prinz.)
22.20
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.
22.20
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Worum geht es? – Es geht um die Enteignung, und wie es aussieht, sind wir – bis auf gewisse fraktionslose Abgeordnete – inzwischen alle dafür.
Ich glaube, es ist unabdingbar, dass man nach vielen Jahren dieses Haus in das Eigentum der Republik überführt – wiewohl uns allen nicht wohl ist dabei, weil Enteignung schon ein Vorgang ist, der nur mit sehr viel Bedachtsamkeit vorgenommen werden soll.
Das Geburtshaus als solches zu vergleichen mit der Höhle, in der Zeus angeblich geboren wurde, oder mit dem Geburtshaus von Mozart, und da von Mythos zu sprechen – also, Herr Kollege Rosenkranz, das ist so absurd, aber lassen wir das. (Abg. Walter Rosenkranz: Ist auch ein Geburtshaus, oder?)
Ihr ehemaliger Präsidentschaftskandidat ist ja ganz offensiv für den Abriss des Gebäudes eingetreten, das habe ich mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. (Abg. Walter
Rosenkranz: Ich habe ihn trotzdem … gewählt!) Ich meine, es geht darum, diesem Haus den Mythos zu nehmen, das haben wir heute auch schon mehrfach gehört. Herr Minister Sobotka, Ihre Vorgangsweise in den letzten Monaten ist da nicht sehr professionell, jedenfalls nicht sehr kommunikativ gewesen. Sie haben unser Gesprächsangebot schlicht ausgeschlagen. Das wollten Sie nicht, das nehme ich als Oppositionspolitiker zur Kenntnis. (Zwischenruf bei der ÖVP.)
Was mir jedoch aus Braunau berichtet wird, wo ich mit ÖVP-Stadträten gesprochen habe, die mir sagen, dass keine Kontaktaufnahme erfolgt sei, im Geheimen mit dem Bürgermeister werde das durchgeführt, der wiederum seine eigenen Leute nicht informiert habe – so kann man an dieses Problem nicht herangehen. Da ist schon eine öffentliche Kommunikation notwendig.
Eines sollte uns klar sein: Wie auch immer wir dazu stehen, was mit diesem Haus jetzt geschehen soll, welche Meinungen wir dazu auch immer haben – schlussendlich muss Braunau mit diesem Problem fertig werden, und schlussendlich müssen wir offensiv mit den Verantwortlichen in Braunau kommunizieren und das akzeptieren, was dort entschieden wird.
Das Haus ist ein Mythos, und ich warne davor, zu glauben, dass uns eine schlichte Umbenennung oder der Versuch, da irgendetwas anderes zu deponieren und eine andere Funktion in dieses Haus zu bringen, in irgendeiner Form weiterbringen.
Ich warne davor, dort eine Gedenkstätte oder irgendeinen historischen Bezug herzustellen. Es gibt da Erfahrungen, wir wissen beispielsweise, was sich am Obersalzberg abspielt, wo waschkörbeweise NS-Devotionalien weggetragen werden müssen. Die Ewiggestrigen und diejenigen, die sich heute damit identifizieren können und wollen, legen dort Blumen, Abzeichen und Sonstiges nieder.
Wir kennen die Situation der Wiener Universität mit dem Siegfriedskopf. Auch dort ist es nicht gelungen, diesem Ort den Mythos zu nehmen, obwohl es Versuche gegeben hat. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker.) – Ja, ich weiß schon, Sie waren da jetzt nicht gerade unbedingt auf der Seite, auf der ich wäre.
Herr Minister, Sie haben eine Historikerkommission einberufen – interessanterweise macht die Stadt Braunau ihrerseits wiederum mit einer Historikerin eine eigene Veranstaltung, ein eigenes Konzept. Da gab es keine Kommunikation, das wäre Ihre Aufgabe gewesen, und es ist sehr schade, dass Sie das nicht gemacht haben.
Wenn ich hier kurz die Erläuterungen zum Gesetz zitieren darf. Da steht ganz eindeutig drin, dass „auch eine vollständige Beseitigung des Geburtshauses“ im Raum steht. Ich würde das zumindest mit den Verantwortlichen in Braunau diskutieren. Uns muss klar sein, dass das große Ziel ist, diesem Ort seinen Nimbus zu nehmen. Das große Ziel muss sein, dass wir den Nazitourismus dorthin unterbinden.
Es ist nicht nur Kollege Buchmayer, der das festgestellt hat, Herr Rosenkranz, sondern es sind schon alle, die ich aus Braunau kenne, die darüber geklagt haben, was sich dort vor allem in der Zeit um den 20. Juli abspielt. Er hat ja nicht gesagt, dass das ständig der Fall ist (Abg. Walter Rosenkranz: April war das!) – 20. April, ja, Sie kennen sich da gut aus in diesem Zusammenhang (Abg. Walter Rosenkranz: Als Historiker!) –, sondern er hat gesagt, was sich dort am 20. April abspielt. (Abg. Neubauer: Das ist allgemeines Schulwissen!)
Der 20. Juli hat eine andere Konnotation, aber lassen wir das. – Ich bin überzeugt davon, Sie sind auch diesbezüglich für Diskussionen offen.
Wir wollen das also wegbringen, Herr Minister, und ich hätte von Ihnen schlussendlich auch gerne einen Plan B, nämlich: Was tun Sie, wenn das nicht gelingt? (Beifall bei den Grünen.)
22.25
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster
zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Alm. –
Bitte. (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Kassegger
und Walser.)
22.25
Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit den Zielen, die Kollege Walser jetzt skizziert hat, gehen wir natürlich konform. Wir haben im Ausschuss für die Enteignung gestimmt. Tatsächlich gibt es bei uns schon ein differenzierteres Bild – mit nur einem Abgeordneten im Ausschuss ist es aber natürlich schwierig, diese Unterschiedlichkeit im Abstimmungsverhalten zum Ausdruck zu bringen. (Zwischenruf des Abg. Schönegger.)
Wir wollten eigentlich eine Vertagung dieser Materie, weil wir es nicht für ausreichend geklärt halten, was nach der Enteignung passiert. Die Pläne dafür sind diffus, es gibt Empfehlungen der Historikerinnen- und Historikerkommission, wie damit umzugehen ist, aber keinen verbindlichen Plan dafür. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Schönegger.)
Wir haben eben eine differenzierte Sichtweise in Bezug auf dieses Problem, Enteignung kann nur die Ultima Ratio sein. Sie kennen alle eines der Mottos der Französischen Revolution: Freiheit, Gleichheit, Privateigentum – das ist etwas, das auch wir hochhalten. (Weiterer Zwischenruf des Abg. Schönegger.)
Auf der anderen Seite handelt es sich natürlich um einen sehr singulären Fall, bei dem alle Mechanismen, die sonst für die Enteignung greifen würden, nicht greifen können, sonst wäre diese Materie jetzt ja auch nicht im Hohen Haus, sondern es würde darüber einfach gesetzeskonform entschieden werden.
Warum soll denn überhaupt enteignet werden: Damit dem Ort ein gewisser Mythos entzogen werden kann? – Das wird natürlich nur schwer möglich sein, denn der Ort an sich wird durch die Enteignung nicht verschwinden. Braunau wird auch nicht von der Landkarte verschwinden. (Abg. Schönegger: Sehen das alle bei den NEOS so?) – Dass Braunau nicht von der Landkarte verschwindet, sehen sicher alle bei den NEOS so.
Wie sieht denn dieser braune Tourismus überhaupt aus? – Da gibt es anekdotisches Wissen, da gibt es Beobachtungen, aber keine Zahlen. Es ist nicht so, dass wir in Zweifel ziehen, dass es diesen Nazitourismus gibt. Ich habe auch beim Herrn Minister Sobotka gefragt, Zahlen konnte er allerdings keine nennen. In den Erläuterungen zum Gesetzentwurf steht auch: „Besuche an der Kultstätte erfolgen zumeist unauffällig.“ Das heißt, es wird vielleicht oft etwas beobachtet, aber nicht systematisch, und es wird schon gar nicht gezählt.
Wie gesagt, wir ziehen das nicht in Zweifel, aber ein bisschen mehr Substanz bei den Fakten wäre schon angebracht – ein bisschen mehr Substanz statt Bauchgefühl und Anekdoten. Wir haben hier den Abschlussbericht der Kommission zum historisch korrekten Umgang mit dem Geburtshaus Adolf Hitlers, das ist ein sechsseitiges Dokument. Wenn wir da die Füllseiten wie Inhaltsverzeichnis und Deckblatt abziehen, haben wir zweieinhalb Seiten – da steht nicht besonders viel drin.
Es muss auch nicht besonders viel drinnen stehen, ich bin froh, wenn ich einmal nicht so viel lesen muss, aber das ist eben doch eine sehr knappe Zusammenfassung mit sehr wenig Substrat. Im Gegensatz zum Substrat stehen da Formulierungen drin wie: „Die Symbolik und Aura seines Geburtsortes dient der Identifikation“ – das sind schwer messbare Sachen. „Aura“ – ich meine, da wird wohl keiner mit einer Kirlian-Kamera hingefahren sein.
Ich vertraue aber natürlich darauf, dass die Historikerinnen- und Historikerkommission so etwas wie „Aura“ auch wahrnehmen kann. Offensichtlich gibt es andere Leute, die das auch wahrnehmen, sonst hätten wir ja nicht den Nazitourismus dort. Offensichtlich gibt
es Menschen, die da irgendetwas Besonderes spüren. Wenn es also dafür sorgt, dass es dann weniger nazistischen Tourismus nach Braunau gibt, dann ist eine Enteignung wahrscheinlich auch würdig und recht. (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Schönegger und Bernhard.)
Ich habe es eingangs schon erwähnt, dass wir eine differenzierte Sichtweise in Bezug auf diese Dinge haben, und Sie werden es in unserem Abstimmungsverhalten auch beobachten können. Eine Lösung ohne Enteignung – das unterstelle ich – wäre den allermeisten hier wahrscheinlich lieber – uns auch! Wir hätten gerne ein Nachnutzungskonzept ausdefiniert gehabt, wir hätten gerne die Entscheidung bis zu diesem Punkt vertagt, um dann entscheiden zu können, ob wir enteignen.
Jetzt findet eine Enteignung statt. Wir wissen nicht, wohin sie führt. Wir wissen auch nicht, ob die unterstellten Ziele, dass dieser Ort demystifiziert wird, überhaupt erreicht werden können. Schlussendlich ist es eine Glaubensfrage, ob das erreicht werden kann. Wir können ja ganz demokratisch entscheiden, ob man daran glaubt oder nicht, ob diese Ziele erreicht werden oder nicht. Und das werden wir einfach tun. (Beifall bei den NEOS.)
22.30
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1250 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf stimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1345 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015, das Meldegesetz 1991, das Namensänderungsgesetz, das Personenstandsgesetz 2013, das Sprengmittelgesetz 2010 und das Waffengesetz 1996 geändert werden (Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016 – Inneres) (1388 d.B.)
35. Punkt
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1366 d.B.): Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Tirol über Hubschrauberdienste für den Zivil- und Katastrophenschutz im Land Tirol (1390 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen jetzt zu den Punkten 34 und 35 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kumpitsch. – Bitte.
22.31
Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Rede bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 34, das Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016. Meine Damen und Herren! Wenn ich mir diese Novelle so ansehe, dann gewinne ich den Eindruck, als ob die Regierungsparteien hier versuchen würden – nach dem Motto: Ich geb dir was, du gibst mir was –, anderen Parteien gesellschaftspolitisch problematische Änderungen schmackhaft zu machen oder unterzujubeln.
Konkret meine ich beispielsweise die Zustimmung zur Vornahme der Begründung von eingetragenen Partnerschaften vor den Standesämtern als Gegenleistung für den Waffenpass für Polizisten. Damit würde nämlich über die Hintertür der vorgeblichen Reduzierung des Verwaltungsaufwandes der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft de facto das gleiche Recht gegeben wie der klassischen Ehe. Das ist ein weiterer Tabubruch und ein Schlag gegen die klassische Familie und Ehe. Ich wundere mich nur darüber, dass es der ÖVP offenbar überhaupt keine Schwierigkeiten macht, solchen Gesetzesänderungen zuzustimmen.
Aber nun zur beabsichtigten Änderung des Waffengesetzes. Diese umfasst das Verbot des Erwerbs, Besitzes und Führens von Schusswaffen und Munition im Fall von Asylwerbern, das Verbot des Erwerbs, Besitzes und Führens von Schusswaffen von unrechtmäßig im Bundesgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen und die Verwehrung des Zuganges zu Schusswaffen und Munition für illegal aufhältige Personen.
Meine Damen und Herren, diese Verbote sind natürlich gerechtfertigt, und es ist auch selbstverständlich, dass man Menschen, die bei uns im Land erst um Asyl ansuchen, den Besitz und das Führen von Schusswaffen verbietet. Für mich stellt sich nur die Frage, warum ein derartiges Waffenverbot nicht schon längst besteht.
Richtig ist es auch, Fremden, die nach Österreich zuwandern und vorhaben, sich bei uns längerfristig aufzuhalten, sozusagen einen Beobachtungszeitraum zu geben und ihnen erst bei Wohlverhalten nach einem Ablauf von fünf Jahren den Erwerb, den Besitz und das Führen von Schusswaffen und Munition zu erlauben. (Zwischenruf des Abg. Pendl.) Es ist auch ebenso vernünftig, Arbeitnehmern, die aufgrund ihres Berufes Wild töten, die Möglichkeit zu geben, Schalldämpfer zu benutzen, um Gehörschäden zu vermeiden.
Bei all diesen Regelungen, meine Damen und Herren – und ich habe nicht umsonst „vernünftig“ gesagt; ich könnte auch „sachgerecht“ sagen –, hat man sich immer bemüht, zu begründen, weshalb sie sachgerecht sind. In einem entscheidenden Punkt liegt aber keine sachliche Rechtfertigung vor, nämlich in dem Punkt, dass man Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, kurzum gesagt, unseren Polizistinnen und Polizisten, zwar die Möglichkeit gibt, einen Waffenpass ohne sogenannten Bedarf zu erwerben, dabei aber das Kaliber auf 9 Millimeter oder darunter beschränkt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Ich werde Ihnen sagen, warum diese Einschränkung nicht gerechtfertigt ist: Polizistinnen und Polizisten sind schon nach der Richtlinien-Verordnung aus dem Jahr 1993, sofern es verhältnismäßig ist und es den Umständen des Falles entspricht, verpflichtet, sich in den Dienst zu stellen, wenn das Leben und die Gesundheit von Menschen oder der Schutz fremden Eigentums in großem Ausmaß gefährdet ist.
Das Argument, dass die Einschränkung des Waffenpasses auf 9 Millimeter sachgerecht sei, weil die Polizisten im Umgang mit diesem Kaliber besonders geübt sind, geht ins Leere. Gerade das Gegenteil ist in diesem Fall richtig, denn ich behaupte, dass Polizisten und auch Justizwachebeamte in vielen Bereichen besser geschult sind als andere, zivile Waffenpassbesitzer, die Waffen wesentlich größeren Kalibers besitzen.
Wir wissen aber auch, dass gerade die Problematik Waffenpass für Polizisten erst aufgrund der in den vergangenen Jahren immer misstrauischeren oder ablehnenderen Hal-
tung der Bezirkshauptmannschaften entstanden ist, weil Anträge von Polizisten auf Erteilung eines Waffenpasses beinahe immer abgelehnt wurden.
Umgekehrt müssten wir eigentlich den Polizisten dankbar dafür sein, dass sie überhaupt bereit sind, Waffen auch außerhalb des Dienstes zu tragen und im Falle der Notwendigkeit, wenn eben Gefahr für Leben oder Gesundheit besteht, diese Waffen einzusetzen. Ich denke daran, wie es ausgegangen wäre, wenn bei den Terrorüberfällen in den vergangenen Jahren Polizisten am Tatort bewaffnet gewesen wären. Wie viele Menschenleben hätten geschützt werden können!
Herr Minister, machen wir keine halben Sachen! Lassen Sie diese Beschränkung auf das Kaliber fallen – es ist noch immer Zeit dazu –, und geben wir auch den Justizwachebeamten die Möglichkeit, einen Waffenpass in der geschilderten Form zu erwerben! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
22.38
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Mag. Gerstl zu Wort gemeldet. – Bitte.
22.38
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Bevor ich zum Thema Waffengesetz und zu den Ausführungen meines Vorredners komme, die ich korrigieren werde, möchte ich zu seiner Einleitung, zu seinem ersten Satz eines sagen: Rechtsakte gelten unabhängig davon, wo sie abgeschlossen werden. Der Inhalt dieses Rechtsakts ändert sich dadurch nicht. In diesem Sinne sind Ihre Unterstellungen, das, was Sie zum Ersten gesagt haben, in keiner Weise richtig. Es kommt nicht darauf an, wo ein Rechtsakt abgeschlossen worden ist.
Nun darf ich auf das vorgelegte Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016 eingehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren vor den Fernsehschirmen! Wir beschließen heute eine große Bürokratieentlastung, nämlich eine Bürokratieentlastung für Stiftungen, wo es um den Entfall von Meldepflichten geht, eine Bürokratieentlastung für Meldebehörden, denen es leicht ermöglicht wird, die Identität von Fremden nachzuweisen und zu überprüfen, indem sie auf das Zentrale Fremdenregister zugreifen können.
Wir vermindern die Bürokratie dadurch, dass man sich in Zukunft auch mittels Bürgerkarte wird anmelden können und nicht mehr persönlich zur Meldebehörde gehen muss. Wir verringern die Bürokratie auch für Patchwork-Familien, wenn sie in Beherbergungsbetrieben Unterkunft nehmen, indem nur mehr einer der Familie dort seiner Meldepflicht nachkommen und die anderen Personen nur mit Namen und Geburtsdatum eintragen muss.
Wir schaffen mit dieser Novelle aber etwas ganz Wichtiges, indem wir die Würde von Menschen wieder besonders hervorheben, und zwar für eine ganz bestimmte Personengruppe: Babys, die mit weniger als 500 Gramm tot geboren werden und bisher nicht in das Personenstandsregister eingetragen werden konnten, können nunmehr mit dieser Novelle eingetragen und damit von den Eltern, die ihnen die Trauer auch zukommen lassen wollen, entsprechend mit Namen und Bild verabschiedet und begraben werden. Dafür möchte ich ganz besonders danken. Viele, viele Familien in Österreich sind davon betroffen und für diese Regelung sehr, sehr dankbar. (Beifall bei der ÖVP.)
Ein weiterer Punkt, meine Damen und Herren, der in dieser Novelle enthalten ist, ist die Sicherheitsstärkung betreffend Opfer. Ich möchte besonders hervorheben, dass für die Opfer von Gewalt – sehr oft sind Frauen davon betroffen – nun die Möglichkeit eingeräumt wird, Personen, die eine Auskunft über sie erhalten wollen, diese Auskunft nicht nur zwei Jahre nicht zu geben, sondern ihnen die Auskunft bis zu fünf Jahre zu verweigern, denn wenn zum Beispiel Frauen, die von ihrem Ehemann geschlagen wur-
den, in einer Notunterkunft leben, wäre es nicht gut, wenn bekanntgegeben werden würde, wo diese Frau wohnt. Die Verlängerung der Auskunftssperre auf fünf Jahre wird vielen Menschen helfen, sie ist auch ein weiterer Schritt in dieser Novelle für mehr Menschenwürde und Achtung der Lebensumstände von Opfern von Gewalt.
Ein Punkt betreffend Sicherheit wurde von meinem Kollegen angesprochen, nämlich dass Asylwerber und Drittstaatsangehörige, die noch nicht fünf Jahre in Österreich leben, keine Waffen in Österreich führen dürfen, das heißt, es gibt ein Schusswaffenverbot für Asylwerber und für Asylberechtigte.
Ein Punkt, den mein Vorredner weit näher ausgeführt hat, ist der, dass Polizisten in Zukunft einen Waffenpass erhalten können, ohne dass die Behörde eine Einzelfallprüfung unternimmt. Im Gegensatz zu dem, was mein Vorredner gesagt hat, kann selbstverständlich jeder Polizist auch eine Waffe mit einem größeren Kaliber als 9 Millimeter erhalten und selbstverständlich kann jeder Justizwachebeamte auch einen Waffenpass mit jeder Munition erhalten.
Der Unterschied ist nur der, dass das – genauso wie in der Vergangenheit – im Einzelfall geprüft wird. Dass sich Personen sozusagen einer Munition oder einer Waffe, wie sie im Dienstgebrauch üblich ist, bedienen, sich in den Dienst stellen können und damit gleich vor Ort Verbrechen verhindern können, auch wenn sie nicht unmittelbar im Dienst sind, aber ihrer Pflicht und dem Recht als Exekutivbeamte nachkommen, sich in den Dienst zu stellen, dem ist, glaube ich, ganz besonders nachzukommen, das ist entsprechend zu begrüßen.
Ein Punkt, der noch nicht angesprochen wurde, den ich für besonders wichtig halte, weil er auf die neuen Formen der Kriminalität besonders eingeht: das sogenannte Dark Net. Im Dark Net, sozusagen im nicht offiziell zugänglichen Internet, werden immer mehr illegale Geschäfte abgewickelt, in diesem Dark Net kommt es auch zu illegalem Waffenhandel. Für solche Straftaten erhöhen wir den Strafrahmen, damit wird der Polizei ermöglicht, in diesem Bereich verdeckte Ermittlungen vorzunehmen.
Durch all diese Maßnahmen gibt es mehr Sicherheit und mehr Entbürokratisierung. Das braucht Österreich, dafür ein herzliches Danke gerade zu dieser späten Stunde. (Beifall bei der ÖVP.)
22.44
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Walser zu Wort. – Bitte.
22.44
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Ich möchte zuerst kurz zum Waffengesetz Stellung nehmen – vor allem ist es ja § 22, der in Diskussion steht und der festlegt, dass einem „Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes“, wie es so schön heißt, auf jeden Fall bei Bedarf die Ausstellung eines Waffenpasses zu genehmigen ist.
Nun geben wir Exekutivbeamten natürlich einen Vertrauensvorschuss, das ist überhaupt keine Frage. (Zwischenruf des Abg. Zanger.) Natürlich gehen wir alle davon aus, dass Exekutivbeamte generell und auch in ihrer Freizeit sorgsam mit Waffen umgehen. Auch das steht außer Frage.
Womit für uns das Problem beginnt, ist, dass dieses Gesetz eine Tendenz zeigt, die in die falsche Richtung geht. Wir brauchen in Österreich nicht mehr, sondern weniger Waffen. (Abg. Zanger: Ja, weniger illegale!) Meine Damen und Herren, wohin das Vorhandensein von vielen Waffen führt, wohin es führt, wenn der Zugang zu Waffen einfach ist – wie es ja auch Gruppierungen in diesem Haus immer wieder fordern –, das zeigen die USA: Mehr Waffen bedeuten weniger Sicherheit (Beifall bei den Grünen), weniger
Sicherheit für alle jene, die sich unfreiwillig oft einer Gefahr ausgesetzt sehen, also darum geht es uns im Kern. (Abg. Hagen: …keine Ahnung!)
Natürlich sind wir der Meinung, dass Polizistinnen und Polizisten diesbezüglich keine Gefahr darstellen, aber ich erinnere Sie vielleicht an ein paar Fälle: Ich erinnere Sie an einen besonders tragischen Fall, als ein Polizeibeamter – natürlich in einer Extremsituation – seine schwangere Freundin erschossen hat. Die Nähe einer Waffe ist immer ein Problem. (Abg. Deimek: … Kuchlmesser! – Abg. Walter Rosenkranz: Erwürgen!) Er hat übrigens dann auch noch sein Kind ermordet, in diesem Zusammenhang. In solche Extremsituationen können auch Polizeibeamte geraten, die Abwesenheit der Waffe wäre da von Vorteil gewesen.
Ich erinnere auch an den Fall, als sich eine junge Polizeibeamtin in Deutschland mit ihrer Waffe erschossen hat. Wir wollen, dass in dieser Gesellschaft möglichst wenige Waffen vorhanden sind, das gewährt ein Mehr an Sicherheit. (Beifall bei den Grünen.)
Zudem ist es ein bisschen widersprüchlich, Herr Minister. Wenn schon für Polizeibeamte im Privatbereich dieser erleichterte Zugang zu Waffen eingeführt wird, fragen natürlich andere zu Recht: Warum gilt das nicht auch für Justizbeamte, Wachebeamte, warum nicht für Bundesheerbedienstete, die ja auch mit Waffen umgehen? Also entweder – oder müsste man meinen, aber wir sagen natürlich ganz klar: Oder! Es ist klar, in welche Richtung wir gehen wollen.
Ich möchte aber auch ein paar positive Dinge erwähnen, die überfällig sind, die mitbeschlossen werden sollen, was uns sehr freut: Das sind die Änderungen im Namensänderungsgesetz, im Personenstandsgesetz, bei den eingetragenen Partnerschaften. Dafür haben wir jahrelang gekämpft und sind sehr dankbar, dass das jetzt endlich möglich ist und dass es in diesem Bereich ein Stück mehr Gleichberechtigung gibt. Da sind wir natürlich ganz klar dafür.
Auch dass das Verbot der Verpartnerung vor dem Standesamt fällt, ist ganz klar zu befürworten und ein Schritt in die richtige Richtung. Als Letztes – Kollege Gerstl hat es bereits angesprochen –: Auch uns ist es ein großes Anliegen, dass die Situation für die betroffenen Eltern der sogenannten Sternenkinder – also Frühgeburten, Fehlgeburten mit weniger als 500 Gramm – erleichtert wird. Ich nenne es bewusst so, denn allein die Beurkundung, die jetzt möglich ist, ist für diese Eltern eine große Hilfestellung. Wir sind sehr froh, dass das doch nach einigen Diskussionen endlich gelungen ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Scherak.)
22.49
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.
22.49
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu fortgeschrittener Stunde in aller Kürze: Ich bin ja froh, dass zwei Oppositionspolitiker aus unterschiedlichen Gründen, mit unterschiedlichen Zugängen festgestellt haben, dass zumindest in einigen Passagen auch gute Maßnahmen umgesetzt werden.
Ich würde nur um eines bitten, nämlich dass wir wenigstens den Rechtsbestand genau so argumentieren, wie er sich darstellt und wie er ist. Hätten wir nicht ein VwGH-Erkenntnis gehabt, das unbedingt auf die Einzelfallprüfung und auf die Bedarfserhebung abgestellt hätte, hätten wir die ganze Diskussion nicht gehabt.
Ich glaube aber, dass in einem Rechtsstaat niemand diese Entscheidung kritisieren wird. Ist der Bedarf gegeben, gibt es sowieso einen Waffenpass. (Abg. Lausch: Genau!) Warum man das bei der Polizei einführt und bei den anderen Bereichen, die an-
gesprochen wurden, nicht, das wissen wir, das weißt du aber auch (in Richtung ÖVP): Niemand außer der Polizei muss sich in den Dienst stellen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Wir alle haben die Regelung nicht gemacht, aber sie ist gegeben. Der Polizist muss sich in den Dienst stellen.
Der Herr Bundesminister hat dem Ausschuss auf eine Frage betreffend die Justizwache geantwortet, er verstehe überhaupt nicht, warum es zu unterschiedlichen Entscheidungen der Bezirksverwaltungsbehörden kommt, und hat selbst angeboten, das bei der nächsten Konferenz mit den Bezirkshauptleuten anzusprechen und zu versuchen, das zu klären, damit gleiche Entscheidungsgrundlagen da sind.
Wir haben aber nicht nur dieses Thema in diesem für mich doch wichtigen Gesetz, es gibt einige Materien, die schon geraume Zeit darauf warten, dass wir sie umsetzen – sagen wir es einmal so. Mich wundert es sehr, dass es niemanden interessiert – denn das ist auch ein enormer Beitrag für die Sicherheit –, was die Artikel-15a-Vereinbarung hinsichtlich der Flugrettung in Tirol festlegt. Ich kann mich erinnern, dass wir da in der Vergangenheit Diskussionen hatten, ob der Hubschrauber in Tirol fliegt oder nicht fliegt; ich habe das nicht vergessen. Ich bin froh, dass wir diesen Bereich ebenfalls mitregeln können.
Ich bin auch froh, dass wir die Sache mit dem Meldegesetz zusammenbringen. Wir haben einige Punkte da drinnen. Du (in Richtung Abg. Gerstl) hast so schön gesagt, das sei eine administrative Erleichterung. – Das stimmt. Es kommt zu rascheren Abläufen, das ist überhaupt keine Frage.
Das Thema – ich nenne sie jetzt auch so – Sternenkinder hat eine lange Vorlaufzeit und wird schon lange diskutiert. Ich glaube, dass es höchste Zeit war, dass wir diese Frage hier gelöst haben.
Zur Verpartnerung am Standesamt: Das möchte ich jetzt nicht breiter abhandeln. – Es gibt also zahlreiche Gesetze.
Herr Kollege Kumpitsch: Ich kann dir betreffend deinen Vergleich mit einem Junktim sagen, ein solches hat es nie gegeben. Der stimmt nicht, das sage ich dir, egal, ob du es mir glaubst oder nicht – aber du kannst es mir glauben. Da hat es andere Diskussionen gegeben.
Ich glaube, dass wir mit der Beschlussfassung hier heute in diversen Bereichen der Gesellschaft wichtige Schritte machen, wie gesagt, angefangen von der Sicherung der Flugrettung – ich bin auch überzeugt, dass wir die Geschichte weiter diskutieren werden, das haben wir auch gesagt – bis zu den Sternenkindern.
Ich kann nur sagen: Wenn ohnehin bereits einige Redner schon einige Punkte ex lege für gut befunden haben, dann verstehe ich nicht, warum man nicht zu dem ganzen Paket Ja sagen kann. (Abg. Walter Rosenkranz: … wenn einige gut sind, dem Ganzen zustimmen?) Ich glaube, es ist immer wichtig, dass die Schritte in die richtige Richtung gehen. – Ich lade Sie sehr herzlich ein, vielleicht doch zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
22.53
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hagen. –Bitte.
22.53
Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ja, Otto Pendl hat jetzt etwas Wahres gesagt. Er wundert sich, warum man dem Gesamtpaket nicht zustimmen kann. – Das hat einen ganz einfachen Grund: Da sind Kraut und Rüben untereinander gemischt.
Kollege Pendl, erklären Sie mir einmal, was zum Beispiel ein Namensänderungsgesetz oder ein Meldegesetz mit dem Sprengmittelgesetz, mit dem Waffengesetz und der Frage, ob Polizisten einen Waffenpass bekommen, zu tun hat! (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)
Also die Regierung macht es uns nicht leicht. Viele dieser Änderungen sind ja auch von uns begrüßt worden. Sternenkinder sind angesprochen worden, ein Thema, das uns auch am Herzen liegt. Es sind verschiedene Punkte angeführt, die vernünftig sind. Ich bin auch dagegen, dass Asylwerber legal eine Waffe bekommen, illegal haben sie sie sowieso schon. Ich glaube, die brauchen gar keine. (Abg. Schwentner: … Klischee!) Das ist der eine Punkt.
Es sind aber doch einige Dinge drinnen, die mich ärgern, das muss ich ganz offen sagen, unter anderem die Änderung des Sprengmittelgesetzes 2010. Ich bin selbst Kommandant einer historischen Schützenkompanie, das heißt, wir füllen die Munition selber ab. Nach den neuen Richtlinien ist es einer Schützenkompanie ohne behördliche Bewilligung nicht mehr möglich, Pulver zu kaufen, um die Ehrensalute abzugeben. Die typischen österreichischen Traditionsvereine werden immer mehr beschnitten. Wenn man schaut, was heute in der österreichischen Botschaft in Berlin stattgefunden hat: Man traut sich da nicht mehr, Weihnachtskekse zu verteilen, nennt das „winterliche Köstlichkeiten“, damit sich die muslimische Bevölkerung nicht beleidigt fühlt. Da muss ich fragen, wo wir überhaupt leben. (Zwischenrufe bei den Grünen.)
Meine Damen und Herren, ein weiteres Thema: Die Vereinfachung der Registrierungspflicht für traditionelle Schützenvereinigungen, das ist ein Vorteil in diesem Gesetz, den wir natürlich auch begrüßen. Deswegen wird es da natürlich bei der Abstimmung ein Durcheinander geben, die Kollegen haben auch schon getrennte Abstimmungen verlangt. Ich hoffe, die Bevölkerung versteht dann, worum es wirklich geht, denn das ist bei diesem Gesetz leider nicht so einfach.
Wir begrüßen auch den Hubschrauberstützpunkt in Tirol, das möchte ich auch noch sagen, das ist der nächste Tagesordnungspunkt.
Dann gibt es noch ein Thema, nämlich den Waffenpass für Exekutivbeamte. Wir kennen die Problematik, meine Kollegin Schenk wird später speziell auf die Änderung des Waffengesetzes eingehen, aber eines muss ich als Polizeibeamter schon sagen: Ob ich nur eine 9-Millimeter-Waffe tragen darf oder ob ich einen Revolver Kaliber 45 nehmen darf: Ich kann mit beiden gut schießen, ich bin mit beiden ausgebildet, ich glaube, ich bin bei beiden verlässlich. Ich bin der Meinung, dass in diesem Punkt wieder eine Anlassgesetzgebung gemacht wurde, weil man dem Antrag des Teams Stronach – der von meiner Kollegin Schenk ja schon x-mal eingebracht wurde –, dass die Exekutive ein Recht auf einen Waffenpass hat, ein bisschen ausweichen wollte, damit die Regierung das als ihr eigenes Anliegen darstellen kann.
Ich habe am Vormittag am Beispiel der Schutzwesten schon einmal angeführt, wie das funktioniert: Anträge des Teams Stronach werden abgelehnt, dann macht man eine eigene Version. Dort geht es halt nicht so einfach, dort fordert man mich im Ausschuss auf, diesen Antrag zurückzuziehen – was ich nicht tun werde! –, und die Schutzwesten werden trotzdem kommen. Das ist positiv, aber man sieht, wie man es der Opposition schwer macht und dann immer sagt, die Opposition habe nichts zustande gebracht.
Ich habe Sie, Herr Bundesminister, und die ganze Bundesregierung immer eingeladen, gute Ideen der Opposition aufzunehmen. Wir helfen da gerne mit, wie wir sehen. Mit diesem Waffenpass wäre ein Weg in die richtige Richtung eingeschlagen, leider haben Sie das wieder versemmelt. Geben Sie das für die Exekutive einfach frei, dann ist der Exekutivbeamte nicht mehr den Behörden und der Willkür der Behörde ausgeliefert! Ich glaube, das wäre eine vernünftige Sache.
Betreffend die Geschichten, wie sie Herr Walser, unser großer Fachmann in Sicherheitsfragen, hier erzählt hat, muss ich sagen, das ist schon ein bisschen geschmacklos, so einen Fall heranzuzuziehen. Herr Kollege Walser, das kann es überall geben. Exekutivbeamte, die für Ordnung, Sicherheit, auch für Ihre Sicherheit sorgen – Ihr Sohn ist Polizeibeamter, Sie sollten sich das eigentlich hinter die Ohren schreiben –, sollte man unterstützen und ihnen die Möglichkeit geben, dass sie sicher einschreiten und ihr Leben und das Leben anderer schützen können. – Da sollten Sie dafür und nicht dagegen sein. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)
22.58
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.
22.58
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! „Und es ist ja so, dass am Standesamt zur schönen Jahreszeit besonders gern geheiratet wird – das führt automatisch zum Kontakt zwischen heterosexuellen und homosexuellen Paaren. Ob das so gut ist, sei dahingestellt.“
Das Zitat ist aus dem Jahr 2008, es stammt vom damaligen Zweiten Nationalratspräsidenten Michael Spindelegger. Ich freue mich heute wirklich, dass die ÖVP in diesen 8 Jahren ihre Meinung geändert hat und wir das heute hier ändern können. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Grünen.)
Mich freut es wirklich, dass in Zukunft eingetragene Partnerschaften auch am Standesamt geschlossen werden können, dass sie zukünftig auch einen gemeinsamen Familiennamen und nicht nur einen gemeinsamen Nachnamen haben dürfen. Wir wissen, was für eine lange Geschichte die Gleichstellung von homosexuellen Lebensgemeinschaften hat: angefangen bei der Abschaffung des Homosexuellenparagrafen, über die Diskussion, ob sich Homosexuelle verpartnern dürfen – dahin sind wir dann irgendwann einmal gekommen.
Die ÖVP hat damals aber doch ein paar Punkte gehabt und wollte etwas hereinbringen, dass doch noch weiterhin diskriminiert wird. Am Anfang durfte beim Doppelnamen von homosexuellen Partnerschaften kein Bindestrich stehen, sodass man auch ja sieht, dass jemand homosexuell und verpartnert ist. Das hat zum Glück der Verfassungsgerichtshof dann aufgehoben und gesagt, dass das so nicht geht.
Es gab ja weitere bewusste Diskriminierungen, wie die Frage, ob Homosexuelle Kinder adoptieren dürfen. Auch da hat es dann Höchstgerichte gegeben, die glücklicherweise gesagt haben, dass dieses Verbot der Adoption so nicht in Ordnung ist. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Wir haben als Erste durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte das Verbot der Stiefkindadoption aufgehoben bekommen, und dann hat der Verfassungsgerichtshof gesagt, dass es selbstverständlich nicht Ordnung ist, dass es ein generelles Adoptionsverbot für Homosexuelle gibt.
Dieses Mal schaffen wir es ohne Höchstgerichte, was mich sehr freut. Es ist ja in Österreich in solchen Fragen eher selten, dass wir weitere Diskriminierungen abschaffen. Was aber immer noch nicht geht, ist, dass wir Homosexuellen, die heiraten wollen, die Möglichkeit geben, die zivilrechtliche Ehe einzugehen. Das hätte das Ganze wesentlich einfacher gemacht. Man müsste nicht immer kleine Schritte machen, immer ein bisschen warten, bis ein Höchstgericht wieder etwas aufhebt und man wieder ganz kleine Änderungen vornehmen kann, sondern wir hätten ganz einfach, um eine umfassende Gleichstellung herzustellen, die Ehe für alle öffnen können. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Ich weiß, dass viele hier im Saal noch nicht so weit sind, das ist ganz offensichtlich. Ich bin aber ausnahmsweise einmal guten Mutes und hoffe, dass sich das ändern wird und
dass in ein paar Jahren – beim letzten Mal hat es quasi acht Jahre gedauert, bis man draufgekommen ist, dass es doch in Ordnung ist, dass sich Homosexuelle am Standesamt verpartnern können – nicht nur 73 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher der Meinung sind, dass man die Ehe für alle öffnen sollte, sondern dass auch 73 Prozent in diesem Hohen Haus dieser Meinung sind, wobei ich ehrlich sagen muss, dass mir 51 Prozent reichen würden.
So würden wir es endlich schaffen, dass es die Ehe für alle gibt, dass auch Schwule und Lesben die Möglichkeit haben, zu heiraten und eine zivilrechtliche Ehe einzugehen. Ich weiß, dass dieser Tag nicht heute ist, das finde ich schade, aber ich hoffe, dass er sehr bald kommen wird. (Beifall bei NEOS und Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
23.01
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.
23.01
Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt hat mein Vorredner Niki Scherak die ÖVP ein bisschen stolz gemacht und an ihren Sinneswandel erinnert. Es ist immer gut, wenn man das tut und zeigt, wie so etwas zustande kommt. (Abg. Scherak: Man kann ja schlauer werden!)
Nichtsdestotrotz wollen wir den Herrn Bundesminister ein bisschen entlasten und ihm – was Otto Pendl schon angekündigt hat – eine Tour durch die Bezirksverwaltungsbehörden ersparen.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Waffenpass für Justizwachebeamte und ausgewählte Heeresangehörige
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, einen entsprechenden Zugang zu Waffenpässen für Justizwachebeamte und ausgewählte Heeresangehörige (zum Beispiel Militärpolizei, Abwehramt oder Heeresnachrichtenamt, etc.) wie für die Polizei zu schaffen.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
Ich begründe das jetzt auch: Der Herr Bundesminister hat gesagt, er kann sich das so nicht vorstellen und er wird noch einmal kundtun, dass gefälligst alle Bezirksverwaltungsbehörden gleich zu entscheiden haben. Das ist in der Praxis leider nicht so – darum dieser Antrag. Ich muss natürlich schon sagen, für die Sicherheit in Österreich ist für mich primär die Ausbildung an der Waffe wichtig, und die Ausbildung ist bei Militärpolizisten und bei Justizwachebeamten und Polizeibeamten eine sehr gute, sonst bräuchten wir keinen Waffenpass.
Wenn wir das einmal diskutieren, dass man solchen gut ausgebildeten Personen keinen Waffenpass mehr gibt, dann können wir den Waffenpass gleich niemanden mehr geben. Das muss man prinzipiell einmal festhalten. Primär geht es für mich um die Ausbildung, Herr Bundesminister, und sekundär … (Bundesminister Sobotka spricht mit ei-
nem Mitarbeiter.) – Ja, Herr Bundesminister, ich weiß jetzt nicht … (Bundesminister Sobotka: Ich kriege die Information ja! Ich höre mit einem Ohr zu!) – Das ist sehr gut, es macht zwar nicht den Eindruck, aber wenn Sie sagen, Sie hören sehr gut auf einem Ohr, soll mir das jetzt auch recht sein. Es ist in Ordnung, Herr Bundesminister.
Was jetzt wichtig ist: Ich sage Ihnen, primär ist die Ausbildung wichtig, und die ist bei allen Exekutivbeamten gleichgeschaltet. Sekundär ist dann – und das ist ein Gesetz, das ja nicht in Stein gemeißelt ist, das kann man immer verändern –, wer außerhalb des Dienstes eine Waffe tragen darf. Eines muss man schon sagen: Der Polizeibeamte macht das ja auch nicht aus Jux und Tollerei, er macht das meistens, wenn Gefahr in Verzug ist, wenn ein Menschenleben in Gefahr ist. Das kann man auch einem Militärpolizisten und einem Justizwachebeamten zutrauen – darum unser Antrag.
Überdenken Sie das und stimmen Sie diesem Antrag zu! Damit ersparen Sie dem Innenminister sehr viel Arbeit. Er braucht dann gar nicht mehr umzudenken. (Beifall bei der FPÖ.)
Zum anderen Gesetz, zum sogenannten Deregulierungs- und Anpassungsgesetz – bei aller Liebe zu Verpackungen –: Man hat da ein großes Paket geschnürt, wie Kollege Pendl gesagt hat. Das ist wirklich ein großes Paket, das kann man schon gar nicht mehr heben. (Abg. Walter Rosenkranz: Das kann nicht einmal das Christkind stemmen!) Was man da alles hineingemischt hat, ist eigentlich fast unerträglich. Es schaut für mich eigentlich so aus, als herrscht zwischen den beiden Regierungsfraktionen ein gewisses Misstrauen vor, und deshalb verpackt man alles, was eigentlich gar nicht zusammenpasst, in einem Gesetz.
Für uns passt das nicht zusammen, und das tut uns leid. Wir werden genauso wie im Ausschuss vorgehen, wir werden natürlich dem Waffengesetz – vorerst nur für Polizisten, aber wir wollen es noch ausgeweitet auf alle Exekutivbediensteten – zustimmen müssen, aber das Gesamtpaket, weil es eben so schwer und unerträglich für uns ist, ablehnen. Das werden wir so machen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir werden das in der zweiten Lesung trennen lassen. Das sieht die Geschäftsordnung so vor, das ist möglich; in der dritten Lesung sieht es das parlamentarische Geschehen leider nicht mehr vor. So tut es uns sehr leid für die vielen Exekutivbediensteten, für die vielen Polizisten, dass wir dieses schwere Paket, das für uns unerträglich schwer ist, leider in der dritten Lesung ablehnen müssen. Wir bleiben aber dran, das sehen Sie auch an unserem Entschließungsantrag.
Wir wollen auch dem Bundesminister Arbeit ersparen und sagen: Er braucht gar nicht zu reden. Er soll das einfach umsetzen. Man kann dann auch das Gesetz ändern, damit sich auch andere Personen, die sehr gut an der Waffe ausgebildet sind, in Zukunft bei Gefahr in Verzug, wenn ein Menschenleben in Gefahr ist, in den Dienst stellen dürfen. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)
23.06
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Lausch eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung. (Ruf bei der FPÖ: Ich glaube, der Herr Minister stimmt zu! – Abg. Lausch: Er freut sich schon, dass er nicht mehr durch die Bezirksverwaltungsbehörden touren muss!)
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Lausch, Dr. W. Rosenkranz, Dr. Bösch und weiterer Abgeordneter betreffend Waffenpass für Justizwachebeamte und ausgewählte Heeresangehörige
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 34, Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1345 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015, das Meldegesetz 1991, das Namensänderungsgesetz, das Personen-stands-gesetz 2013, das Sprengmittelgesetz 2010 und das Waffengesetz 1996 geändert werden (Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016 – Inneres) (1388 d.B.), in der 157. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 14. Dezember 2016
Durch die Änderung
im Waffengesetz, Artikel 6 des Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Stiftungs-
und Fondsgesetz 2015, das Meldegesetz 1991, das Namensänderungsgesetz,
das Personenstandsgesetz 2013, das Sprengmittelgesetz 2010 und das Waffengesetz
1996 geändert werden (Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016 – Inneres),
kann ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes künftig ohne
einer Einzelfallprüfung einen Waffenpass beantragen. Die
Erläuterungen zum Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Stiftungs- und
Fondsgesetz 2015, das Meldegesetz 1991, das Namensänderungsgesetz, das Personenstandsgesetz 2013, das
Sprengmittelgesetz 2010 und das Waffengesetz 1996 geändert werden
(Deregulierungs- und Anpassungsge-
setz 2016 – Inneres) besagen dazu:
„Momentan bedarf es bei der Ausstellung eines Waffenpasses
entsprechend der einschlägigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH, 21.10.2011, 2010/03/0058) stets einer
Einzelfallüberprüfung. Anhand der vom Verwaltungsgerichtshof
entwickelten Kriterien prüfen die Waffenbehörden ein Vorliegen der konkreten und qualifizierten
Gefahrenlage für den Antragsteller sowie ob dieser Gefahr am
zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann. Entsprechend
der vorgeschlagenen Änderung müssen Organe des öffentlichen
Sicherheitsdienstes nun ihre konkrete und qualifizierte Gefährdungslage
nicht mehr im Einzelnen glaubhaft machen.“
Grundsätzlich sollten auch die Justizwachebeamten sowie auch Soldaten, die einerseits ähnliche Aufgaben wahrnehmen müssen, das wären beispielsweise Militärpolizisten oder andererseits als militärische Sicherheitskräfte und Geheimnisträger fungieren, wie beispielsweise die Abwehr und der Heeresnachrichtendienst einen entsprechenden Zugang zu Waffenpässen bekommen, da die entsprechende Ausbildung und auch Gefahrenlage für die gleich dem Exekutivbeamten gilt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, einen entsprechenden Zugang zu Waffenpässen für Justizwachebeamte und ausgewählte Heeresangehörige (zum Beispiel Militärpolizei, Abwehramt oder Heeresnachrichtenamt, etc.) wie für die Polizei zu schaffen.“
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Mag. Steinacker. – Bitte.
23.06
Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Viele kleine Leute an vielen kleinen Orten, die viele kleine Dinge tun, können das Gesicht der Welt verändern. – Ich glaube, dieses afrikanische Sprichwort sagt einiges aus über die ver-
schiedenen Materien – wie Meldegesetz, Personenstandsrecht, Waffengesetz –, die dieses Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016 regelt. Es ist einfach eine schrittweise Veränderung des Gesichts Österreichs. Wir modernisieren Österreich.
Ein paar Neuerungen möchte ich ansprechen: Das erste und wirklich ganz große Ziel dieser Regierungsvorlage ist der Bürokratieabbau, den wir durch mehrere Maßnahmen erreichen. Das An- und Ummelden mit der Bürgerkarte ist ein Produkt der Zeit, ein Gebot der Stunde und sozusagen eine gute Folge der Modernisierung.
Die Hotellerie und der Tourismus werden entbürokratisiert. Es kommen Maßnahmen, die ihnen helfen, ihre Geschäfte leichter zu erledigen, etwa durch das Ausfüllen der Meldeblätter bei Sammellisten, bei Gruppenreisen oder wenn bei Familien nur mehr eine Person meldepflichtig ist. Unsere Hoteliers, unsere Vermieter in Pensionen, unsere Appartementvermieter sind dankbar dafür, dass dieses Nachlaufen mit den Meldeformularen in überbordendem Ausmaß nunmehr ein Ende hat.
Lassen Sie mich kurz etwas zum verbesserten Service beim Personenstandsregister sagen: Wir tragen dem lange geäußerten Wunsch von Vätern und Müttern Rechnung, die ihre Sternenkinder nunmehr eintragen können. Ich glaube, wir reagieren hier sehr gefühlvoll und helfen besonders in einer sehr schwierigen Lebenssituation, diese zukünftig besser zu meistern.
Lassen Sie mich zum Thema Datenqualität im Zentralen Melderegister kurz ausführen: Die Meldebehörden erhalten den Zugang zu den Originaldaten des Zentralen Fremdenregisters. Ich glaube, es ist gerade in der heutigen Zeit ganz wichtig, bei den Identitätsnachweisen die Anmeldungen von Fremden zu erleichtern und entsprechend Fehlerquellen zu beseitigen.
Meine Damen und Herren, für mich ganz besonders wichtig ist der erweiterte Opferschutz. Jedes Opfer – meistens leider Frauen –, das bei Meldungen in Notwohnungen bisher die Auskunftssperre für zwei Jahre verfügen konnte, kann das jetzt für fünf Jahre tun. Ich habe schon im Jahr 2015 gesagt, wie wichtig diese Regelung ist, als wir sie implementiert haben. Die Praxis hat die Sinnhaftigkeit bestätigt, und sie hat vor allem gezeigt, dass der Zeitraum einfach verlängert werden muss. Das tun wir hiermit.
Zu den Anpassungen der Verpartnerungen am Standesamt und der Führung des Familiennamens lassen Sie mich noch so viel sagen: Unsere Gesellschaft entwickelt sich weiter. Bei den Rechtsakten per se halte ich es für unbedingt notwendig, weiterhin zu differenzieren, aber der Ort, wo die Verpartnerung abgeschlossen werden kann, soll letztendlich verwaltungstechnisch einfacher geregelt werden.
Meine Damen und Herren, insgesamt ist das eine gelungene Regierungsvorlage mit verschiedenen begründeten, sinnvollen Maßnahmen, die unseren Bürgern helfen, ihr Wirken im Land und ihre Tätigkeiten leichter vornehmen zu können, und vor allem schaffen wir wieder ein Stück Bürokratieabbau – ein Gebot der Stunde. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
23.10
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.
23.10
Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beziehe mich in meinem Redebeitrag auf die Änderung im Waffengesetz, mit der es Polizisten erleichtert wird, einen Waffenpass zu erhalten. Einige Vorredner haben dazu schon ihre Ausführungen gemacht, es ist aber festzustellen, dass diese Änderung, die hier vorgenommen wird und heute beschlossen werden soll, eine halbgare und zahnlose Version ist. (Abg. Plessl: Sie haben die Vorlage nicht gelesen!) Wozu brauchen wir eine Kaliberbeschränkung? Das
ist wieder eine Schlechterstellung von Polizisten gegenüber jenen, die einen normalen Waffenpass beantragen. (Beifall beim Team Stronach.)
Herr Minister, Sie haben im Ausschuss gesagt: Wenn jemand eine andere Waffe haben möchte, dann soll er doch einfach einen vollwertigen Waffenpass beantragen. Vertrauen Sie den Polizisten jetzt nicht? Warum nur eine halbgare, zahnlose Version und keinen vollwertigen Waffenpass, so, wie Sie es selbst auch sagen? Das ist nicht nachvollziehbar, das ist nicht verständlich, und wir werden das hier auch ablehnen. Es ist auch nicht einzusehen und nicht zu verstehen, warum – es wurde schon erwähnt – Justizwachebeamte und Bundesheerangehörige keinen Waffenpass erhalten und die Waffe außer Dienst nicht führen dürfen.
Sie haben es schon erwähnt, Polizisten sind besonders geschult, aber wenn jemand einen Waffenpass beantragt, bedeutet es nicht, dass er einen bekommt. Der Kollege von der ÖVP hat vorhin gesagt, man kann ja ansuchen, die Behörden stellen das ja aus. – Es wird so gut wie kein Waffenpass mehr ausgestellt. Ich habe unzählige Schreiben mit Ablehnungen der Behörden, dass kein Waffenpass mehr ausgestellt wird, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist ein Faktum, und das muss man hier auch ganz klar ansprechen.
Ich wiederhole hier auch meine Forderung, dass Selbstverteidigung ein Bedarfsgrund werden muss und einen Rechtsanspruch auf einen Waffenpass begründen muss. Die Bürger, die unbescholtenen Bürger dürfen Steuern zahlen, aber das Recht auf Selbstverteidigung, auf Notwehr, wird ihnen verwehrt. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Minister, ist nicht einzusehen.
Ich möchte noch einmal auf meine Petition von 2014 hinweisen und auch auf die Umfrage vom November 2014, in der wir das Sicherheitsbedürfnis der Österreicher abgefragt haben. Schon damals – vor der Flüchtlingslawine – haben 67 Prozent der Befragten angegeben, dass sie ihr Sicherheitsgefühl durch die Politik nicht ausreichend befriedigt sehen.
Apropos: Herr Minister, Sie haben im Ausschuss gesagt, dass hinsichtlich der Anzahl von Asylwerbern, die Waffen haben, keine Daten vorliegen. Ja, das ist kein Wunder. Wenn Zigtausende illegal durch Österreich geschleust werden, wenn nicht kontrolliert wird, wenn nirgendwo geschaut wird, keiner irgendwie kontrolliert wird, dann ist das kein Wunder. Diese Leute kommen ohne Kontrolle ins Land, werden nicht überprüft – und jeder Österreicher wird zigmal geprüft. Hier liegt ein Versagen vor, das man nicht verschweigen kann und das man hier auch ganz offen aussprechen muss.
Wir wollten das ursprünglich heute machen, aber aufgrund der späten Stunde ist es nicht mehr vorgesehen, deshalb werden wir in nächster Zeit – das haben wir uns für das nächste Jahr vorgenommen, wir arbeiten schon daran – ein umfassendes Paket, einen umfassenden Antrag zum Waffengesetz einbringen, weil es vieler Änderungen bedarf und weil immer nur stückerlweise etwas gemacht wird – einmal ein kleines Zugeständnis, dann halb und oft gar nicht. Hier liegt sehr viel im Argen, das muss geändert werden.
Ich hoffe, dass wir nicht nur Ablehnung erfahren, sondern mit Ihrer Zustimmung rechnen dürfen, oder zumindest damit, dass Sie sich die Vorschläge gut anschauen und nicht von vornherein gleich ablehnen, wie das ja leider mit vielen Anträgen der Opposition im Ausschuss der Fall ist. Also von uns wird ein umfassender Antrag kommen, denn das Waffengesetz muss wirklich reformiert werden, muss entbürokratisiert werden und muss bürgerfreundlicher gemacht werden. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)
23.14
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.
23.14
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte drei Aspekte aus dem Gesetzeskonvolut noch einmal hervorheben. Erstens: das Meldegesetz, und zwar die erleichterte Führung der Gästeblätter für Tourismusbetriebe. Zweitens: Groß – vor allem eine langjährige Forderung von Opferschutzorganisationen – ist natürlich die Erleichterung, speziell für Frauen, die entweder in Notwohnungen oder in Frauenhäusern untergebracht sind, dass die Auskunftssperre von zwei auf fünf Jahre verlängert wird.
Drittens: Beim Personenstandsgesetz habe ich auch zwei Punkte, die ich gerne erwähnen möchte: Einerseits gibt es endlich die Möglichkeit, dass gleichgeschlechtliche Paare am Standesamt heiraten. Die Öffnung der Standesämter ist ein weiterer Schritt in Richtung Gleichbehandlung, und ich bin auch der Meinung des Kollegen Scherak: Das ist ein weiterer Schritt zur Gleichstellung und in Richtung Ehe von gleichgeschlechtlichen Paaren. Wir werden natürlich weiter daran arbeiten. Wir wissen, es ist ein Bohren harter Bretter, aber ich hoffe, dass wir irgendwann einmal auch damit durchkommen. Statt eines gemeinsamen Nachnamens ist jetzt auch ein gemeinsamer Familienname möglich, der nicht mehr stigmatisiert.
Ich möchte auch noch zu den Sternenkindern etwas sagen. Was sind Sternenkinder? – Das sind Kinder, die unter 500 Gramm wiegen und vor oder während der Geburt sterben. Früher war es für Eltern so, dass sie nicht nur den schweren Schicksalsschlag hatten, sondern dass die Kinder laut Gesetz so behandelt wurden, als wären sie nie existent gewesen. Das hat für die Eltern eine wirklich sehr schwierige Situation dargestellt.
Kollege Lipitsch hat im Mai 2014 – vor über zwei Jahren – eine Petition eingebracht, und somit ist das Thema ins Rollen gekommen. Auf Basis seiner Petition haben wir uns – und das ist etwas, wo ich mir denke, da funktioniert Parlamentarismus auf einmal wieder – auf sachlicher Ebene, in Expertengesprächen, mit den Ministerien und gleichzeitig auch mit betroffenen Eltern, beraten. Im Oktober 2014 haben wir es geschafft, über alle Fraktionsgrenzen hinweg einen einstimmigen Entschließungsantrag einzubringen. Da war uns die Sache wichtig, und es ist auch wirklich etwas weitergegangen.
Ich bedanke mich auch noch recht herzlich bei Frau Gabriele Horak-Böck, die immer für Diskussionen zur Verfügung gestanden ist und die uns viel Input für diese Diskussion gegeben hat. Es ist nicht nur die Möglichkeit geschaffen worden, die Sternenkinder ins Personenstandsregister einzutragen, sondern man hat auch Nebenerscheinungen wie die Rückzahlung von Kinderbetreuungsgeld, die es vorher gegeben hat, zu streichen. Aufgrund einer solch schockierenden Nachricht hat man gesagt, wenn es innerhalb von vier Wochen gemeldet wird, wird ausgesetzt. Es gibt auch einen vierwöchigen Kündigungsschutz für Mütter, die ein solch trauriges Schicksal erlitten haben.
Heute liegt das Gesetz vor. Wir können das Leid der Eltern der Sternenkinder zwar nicht lindern, wir können ihnen aber bei der Trauerarbeit helfen. Die entsprechenden Regelungen sollen ab Jänner nächsten Jahres gelten. Es ist uns gelungen, nach zweieinhalb Jahren, unter einem neuen Minister, dieses Gesetz hier zu beschließen. Es war zwar nicht genau das, was wir uns vorgestellt haben und was wir gefordert haben, aber es ist ein Kompromiss. Wir werden ausprobieren, ob dieser Kompromiss so funktioniert, wie wir uns das vorstellen und wie wir das erarbeitet haben. Es ist ein großer Herzenswunsch der Eltern der Sternenkinder gewesen, und ich hoffe, dass wir mit diesem Gesetz einen kleinen Beitrag geleistet haben. (Beifall bei der SPÖ.)
23.18
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
23.18
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt 34 ist
sehr vielfältig, er befasst sich auch mit dem Waffengesetz für Polizistinnen, Polizisten und andere Organe der öffentlichen Sicherheit. Es wird für sie in Zukunft einfacher, einen Waffenpass zu erwerben. Sie müssen keine konkrete Gefahrenlage mehr nachweisen, um in Zukunft privat eine Waffe tragen zu dürfen. Eingeschränkt ist das allerdings auf Waffen mit einem Kaliber bis zu 9 mm, und das kann ich nicht verstehen. Weiters sind im Waffengesetz Ausnahmen vorgesehen, was Schalldämpfer für Förster, Berufsjäger und dergleichen betrifft.
Ich darf zu Punkt 35 kommen: Vereinbarung mit dem Land Tirol über Hubschrauberdienste. Abgeschlossen wird die Vereinbarung vorerst für einen Zeitraum von 15 Jahren, wobei eine Kündigung frühestens nach acht Jahren möglich ist. Der Hubschrauber soll auf der bereits bestehenden Flugeinsatzstelle des Innenministeriums in Tirol stationiert werden. Dadurch werden keine wesentlichen zusätzlichen Kosten anfallen, auch nicht, was die Piloten betrifft.
Begründet wird die Vereinbarung damit, dass das Land Tirol immer wieder mit schwerwiegenden Naturkatastrophen wie Lawinen, Hochwasser und Waldbränden in hochalpinen Regionen konfrontiert ist, wo eine sofortige Einsatzbereitschaft eines Hubschraubers unbedingt notwendig ist. Das alles ist richtig und notwendig und steht außer Frage.
Die Kosten für den Flugbetrieb werden vorläufig vom Bund getragen. Im Gegenzug steuert das Land Tirol zum Kaufpreis einen Betrag von 4 Millionen € bei. Meine Frage an Sie, Herr Minister: Wie viel kostet dieser Hubschrauber? Mir ist bekannt, dass es in Tirol 16 Rettungshubschrauber gibt, einen Polizeihubschrauber, der in Innsbruck stationiert ist, einen Bundesheerhubschrauber, der in Schwaz stationiert ist, und außerdem sind sechs zivile Hubschrauber im Einsatz. Unaufschiebbare Einsätze zur Lebensrettung haben Vorrang, das steht außer Frage, aber hinter dieser Beschaffung steht auch eine Frage. – Danke schön.
23.20
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.
23.20
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich begrüße auch jene Studenten, die zu dieser späten Stunde als Politnerds noch die Debatte verfolgen.
Kollegin Lueger, ich darf mich in dieser zerfledderten Debatte ebenfalls auf die Sternenkinder beziehen. Ich danke auch Frau Horak-Böck und ihrer Initiative und den Mitstreiterinnen und Mitstreitern um sie herum, denn wenn die nicht so hartnäckig gewesen wären, hätten wir diese versteinerte Koalition nie in Bewegung gebracht, irgendetwas an diesem Gesetz zu ändern. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Schwentner.) Es wird auch notwendig sein, weiter dranzubleiben, weil wir unserer Meinung nach und – ich glaube, ich darf da die Kollegin Schwentner miteinbeziehen – auch nach Meinung der Grünen noch nicht am Ziel angelangt sind.
Jetzt können Kinder, die mit weniger als 500 Gramm und nicht lebend geboren werden, ins Personenstandsregister eingetragen werden. Das ist für die Eltern wichtig, da geht es ganz stark um eine Frage der Psyche und darum, wie es ihnen menschlich geht. Es ist schlecht, wenn man so etwas an einer starren 500-Gramm-Grenze aufhängt. Und es geht aber auch um die Frage, wie solche Erlebnisse von den Eltern verarbeitet werden, was das für jemanden heißt, wenn er oder sie ein Kind verliert, auf das man sich schon gefreut hat, wie da die Situation arbeitsrechtlich aussieht, und da gibt es immer noch Elemente, wo die 500-Gramm-Grenze greift, nämlich wenn es darum geht, ob das eine Geburt ist, die einen Mutterschutz auslöst oder nicht. Da geht es um eine arbeitsrechtliche Absicherung. Ich weiß, da kommt dann: Dann soll die Frau halt in den Krankenstand gehen.
Ich halte diese Hilfskonstruktion für abwertend; das wird der Situation nicht gerecht. Ich glaube, wir müssen Lösungen finden, die den jungen Eltern, die das Kind so früh verloren haben, die Möglichkeit geben, sich von diesem Schicksalsschlag zu erholen. Und da halten wir die 500-Gramm-Grenze aus sozialrechtlicher und aus arbeitsrechtlicher Perspektive für höchst fragwürdig. Wir werden hier im Gespräch bleiben, sowohl mit den Initiatorinnen und Initiatoren als auch mit den Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, und hoffen, dass wir diesbezüglich die Koalition noch einige Schritte vorwärts bringen können. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)
23.23
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte.
23.23
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kollegen! Am Anfang der Debatte hat mein Kollege Kumpitsch das Wort ergriffen, und mir ist das Lachen in den Reihen der ÖVP nicht verborgen geblieben, als er gesagt hat, es ist so, dass da offensichtlich eines mit dem anderen abgetauscht und eines mit dem anderen in einer Mogelpackung verpackt wird, damit man alles gemeinsam beschließen kann, und dass auf die wahren oder auf die wesentlichen Inhalte nur sehr schwer eingegangen werden kann, weil es sich um sehr differente Materien handelt.
Das Lachen wird Ihnen noch vergehen – ich sage das, wenn ich Frau Kollegin Karl anschaue –, denn es handelt sich tatsächlich um ein Sammelsurium von Gesetzen, und wir beschließen einerseits vernünftige Sachen wie die Bewaffnung unserer Polizei, auf der anderen Seite wundere ich mich schon, dass auf einmal die Homo-Ehe zu einer Frage der inneren Sicherheit gemacht wird. (Zwischenruf der Abg. Tamandl.)
Als ich die Ausführungen des Kollegen Scherak gehört habe, ist in mir so eine kleine Vision entstanden: Zwei Personen im weißen Brautkleid, verschleiert, treten vor den Altar, um zu heiraten, es lüften beide den Schleier, und auf einmal schaut Kollege Scherak heraus. Also mich würde es schrecken, und ich würde mich nicht wundern, wenn die ganze Gesellschaft in Panik ausbricht. (Abg. Schwentner: Was ist das jetzt?! – Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.)
Also zu einer Frage der inneren Sicherheit hätte ich die Homo-Ehe nicht gemacht, so weit wäre ich gar nicht gegangen. Wir wissen ja aus Erfahrung – wir verbringen ja doch schon einige Zeit miteinander –, dass die SPÖ, die NEOS und vor allem die Grünen für die Homo-Ehe sind. (Abg. Windbüchler-Souschill: Ja und?!) Das wissen wir. Das kann man wollen oder nicht. Ihr wollt es, das nehme ich auch zur Kenntnis. Ich will es nicht, und ich bitte auch um Kenntnisnahme meiner Meinung. (Ruf bei der SPÖ: Sie müssen ja eh keinen heiraten!) Was mich aber sehr wundert, ist die Haltung der ÖVP, denn es ist fast auf den Tag genau sieben Jahre her – es war am 10. Dezember 2009 –, dass hier die Homo-Ehe light beschlossen wurde, wie wir das schon damals genannt haben. Ihr habt euch mit Händen und Füßen dagegen gewehrt. (Ruf bei der SPÖ: Ein Wahnsinn!)
Meine geschätzten Damen und Herren, für mich ist das ein wesentlicher Punkt, um diesen Tagesordnungspunkt abzulehnen. Für mich ist Liebe und Sexualität noch immer Privatsache (Heiterkeit bei den Grünen), und Ehe ist ein Privileg. Ehe ist ein Privilegium, das der Staat nicht umsonst als Privileg geschaffen hat, nämlich für Mann und Frau. (Beifall bei der FPÖ.)
Der Zweck der Ehe ist es nämlich, Kinder in die Welt zu setzen. (Abg. Königsberger-Ludwig: Eine interessante These!) Und das schaue ich mir an, wie das zwischen zwei Schwulen oder zwei Lesben funktioniert! Es ist für mich unmöglich, und deswegen stehe ich und steht auch die Freiheitliche Partei gegen die Ehe von gleichgeschlechtlichen Partnern! (Abg. Steinhauser: Dass Sie stehen, ist ein Wunder!)
Erinnern wir uns daran, was die ehemalige Familienpartei ÖVP damals gesagt hat. Damals war Herr Donnerbauer Justizsprecher, soweit ich mich erinnere, und der hat klipp und klar gesagt – ich zitiere aus dem Protokoll –: Wir beschließen heute keine Homo-Ehe. Frau Bundesministerin Bandion-Ortner, auch aus Ihren Reihen kommend, hat gesagt: „Diese Zeremonie ist nicht im Gesetz geregelt“, und das ist ganz, ganz wichtig.
Heute, sieben Jahre später, wird es im Gesetz geregelt: Die Zeremonie wird vor dem Standesamt möglich sein. Das ist ÖVP-typisch! Die Eheschließung am Standesamt ist da, so wie wir es vorausgesehen haben. Und Sie, Frau Kollegin Karl, haben damals wortwörtlich gesagt: Für uns ist die Ehe ja doch „das tragende Fundament der Familie“. „Wir wollen daher auch die zentrale Bedeutung der Ehe nicht schmälern und sind gegen eine ,Ehe light‘.“ – „Wir wollen nämlich den Menschen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften sehr wohl die Möglichkeit geben, füreinander Verantwortung zu übernehmen!“ – Dementsprechend schaffen wir mit der eingetragenen Partnerschaft ein Rechtsinstitut, „das der Beziehung von gleichgeschlechtlichen Paaren einen rechtlich gesicherten Rahmen gibt, mit einer ganz klaren Abgrenzung zur zivilen Ehe“.
Und was, frage ich Sie, ist das heute? Was ist die Ehe vor dem Standesamt? (Abg. Fekter: Dasselbe!) Das ist doch das Gleiche wie eine Zivilehe! Oder sagen Sie da jetzt auch noch Nein? Und unser Generalsekretär Kickl hat damals schon gesagt: Das, was damals beschlossen wurde, ist wie ein Germteig: Man braucht nur ein bisschen Hefe dazuzugeben, ein paar Jahre zu warten, und dann geht das Ganze auf. Und am Ende erkennt man das Ding nicht wieder. (Abg. Heinisch-Hosek: Unerträglich!)
So ist es heute. Sieben Jahre später lässt die ÖVP als ehemalige Familienpartei die Maske fallen und ist aus tiefster Überzeugung für die Homo-Ehe, die ich aber aus tiefster Überzeugung ablehne. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
23.28
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ertlschweiger. – Bitte.
23.28
Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Nach so einem Vorredner wird es für mich natürlich ganz schwer, das noch zu toppen. (Heiterkeit bei ÖVP und Grünen.) Ich kann das natürlich nur auf die fortgeschrittene Zeit zurückführen, Kollege Zanger. Ich würde Sie echt ersuchen: Vielleicht lesen Sie sich die Regierungsvorlage noch einmal durch. Es sind doch ein paar Unschärfen in Ihren Ausführungen gewesen. Vielleicht kriegen wir es noch hin. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.) Es waren nur ein paar Unschärfen vorhanden, aber sonst war die Performance ganz gut für 23.30 Uhr. – Respekt!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beschließen ein umfangreiches Gesetzespaket, wie wir heute schon gehört haben. Was mich aber viel bedenklicher stimmt, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen, ist die Rolle der FPÖ. (Abg. Walter Rosenkranz: Nur weiter so!) Im Innenausschuss war die FPÖ noch Feuer und Flamme für den Waffenpass für Polizisten. (Abg. Lausch: Ja!) Heute höre ich, dass man nicht zustimmen kann. Meine Damen und Herren, wo ist da die Glaubwürdigkeit? (Abg. Lausch: Da musst du aufpassen!) Wo ist hier die Glaubwürdigkeit, Herr Kollege Lausch? (Beifall bei der ÖVP.)
Kollege Lausch, du hast im Ausschuss gesagt, du stimmst zu. Heute stimmst du nicht zu. Das muss man den Bürgerinnen und Bürgern auch einmal sagen. So eine Partei kann ja fast nicht Regierungsverantwortung übernehmen. Das ist ja Wahnsinn! (Abg. Lausch: Du hörst nicht zu! In der zweiten Lesung stimmen wir eh zu! Du kennst die Geschäftsordnung nicht! – Abg. Walter Rosenkranz: Das ist ein intellektuelles Problem!) – Du kannst dich gerne zu Wort melden, Kollege Lausch – hereinschreien bringt nichts.
Meine Damen und Herren, die Waffengesetznovelle wird es für Polizisten und andere Organe künftig einfacher machen. Ich glaube, die Beschränkung auf das 9-Millimeter-Kaliber ist ein Kompromiss.
Warum Kollege Pilz im Ausschuss derart sarkastisch argumentiert hat, ist mir auch ein Rätsel. Leider ist er heute nicht hier. Vielleicht war ihm im Ausschuss ein bisschen fad, aber man weiß es nicht. (Abg. Walter Rosenkranz: „Man weiß es nicht“, Kollege Ertlschweiger, sollte man öfter aus deinem Mund hören!)
Dass der Druck auf Beamte steigt, meine Damen und Herren, auf Polizisten, sich in den Dienst stellen zu müssen, glaube ich nicht. Ich glaube, dass die Regelung vielmehr eine Sache war, bei dem das Innenministerium dem Wunsch der Polizisten nachgekommen ist, um damit deren Selbstschutz zu erhöhen. Die Polizisten verwenden 9-Millimeter-kalibrige Dienstwaffen der Marke Glock, sie sind darauf geschult, sie machen Schießübungen, sie können sich auch in den Dienst stellen. Justizwachebeamte können das nicht, Kollege Lausch, und Sie wissen das. (Abg. Walter Rosenkranz: Ich bin aber der Rosenkranz, der Lausch sitzt dort drüben!)
Ich glaube, dass die Waffengesetzthematik eine sehr sensible Thematik ist, die seriös diskutiert gehört, auch wenn es jetzt 23.30 Uhr ist. Ich glaube, dass dieses Gesetz ein gutes Gesetz ist, das dem Bürokratieabbau dient, meine Damen und Herren.
Die Sternenkinderregelung ist schon genannt worden, das Thema Meldegesetz ist ebenfalls gefallen. Vielleicht sollte es sich auch die FPÖ überlegen, da zuzustimmen. Es wäre nur zwecks der Glaubwürdigkeit. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
23.31
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte.
23.31
Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kollegen! Mit dieser Regierungsvorlage, mit dem Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016, werden wir einige Novellierungen der gesetzlichen Vorschriften durchführen: im Stiftungs- und Fondsgesetz, im Meldegesetz, im Personenstandsgesetz, im Namensänderungsgesetz, im Sprengmittelgesetz und im Waffengesetz.
Geschätzte Kollegen, meine Rede bezieht sich auf das Waffengesetz. Es wird ja zum Teil eine Verschärfung des Waffengesetzes durchgeführt, es geht zum Beispiel auch um ein Schusswaffenverbot für Asylwerber, illegal aufhältige Fremde und Drittstaatenangehörige im Ausmaß von bis zu fünf Jahren. Das heißt, das bestehende Gesetz wird in diesem Bereich verschärft. Eine Erhöhung des Strafrahmens ist ebenfalls in der Regierungsvorlage enthalten.
Der zweite Punkt, der sehr wichtig ist, den wir heute auch diskutieren, ist die Nachjustierung bei den Polizisten. Es gibt dann, und das möchte ich festhalten, einen Rechtsanspruch bei den Polizisten auf einen Waffenpass.
Wenn wir uns diesen Entschließungsantrag genau anschauen, dann bemerken wir, dass einiges vermischt worden ist. Ein Vorredner von mir hat auch schon gesagt, auf der einen Seite gibt es die Verlässlichkeit – da stimmen wir zu. Es gibt einige Berufsgruppen, die verlässlich sind, die sind auch angeführt, und im Waffengesetz ist auch ein Bedarf vorgesehen. Genau bei diesem Bedarf hat es Probleme gegeben, und es war und ist nach Ansicht unserer Partei ein bisschen unverständlich, dass das Innenministerium mit seinen Behörden keine Möglichkeit findet, dass seine eigenen Mitarbeiter einen Waffenpass bekommen. Es hat eine oberstgerichtliche Entscheidung gegeben, das wissen wir, aber trotzdem wäre es auch mit einer Verordnung möglich gewesen.
Jetzt haben wir ein Gesetz, und mit diesem Gesetz, das wir heute zur Abstimmung bringen, bekommen die Polizisten und Polizistinnen einen Rechtsanspruch. Warum hat nur
diese Berufsgruppe diese Sonderprivilegierung? – Das ist auch schon festgehalten worden: Sie haben die Möglichkeit, sich in den Dienst zu stellen. Alle anderen Berufsgruppen haben das nicht. Deswegen ist diese Privilegierung für die Polizei vorgesehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe noch zwei Punkte, die ich kurz ansprechen möchte, die ich auch schon im Innenausschuss mitgeteilt habe. Der eine Punkt ist: Ich möchte nicht, dass die Kommandanten vom Innenminister die Ermächtigung bekommen, dass sie den Bediensteten eine Schusswaffe, nämlich die Dienstwaffe, privat mitgeben können. Dafür sollten wir eine vernünftige Lösung finden. Da geht es um Überstunden, bei denen die Beamten dann nicht abgesichert sind, weil die Beamten die Waffe wieder an den Dienstort verbringen müssten. Wenn sie einen Waffenpass bekämen, wären sie vielleicht abgesichert. Vielleicht kann man das erlassmäßig durch den Bundesminister sicherstellen. Das wollen wir nicht gesetzlich ändern, da ist der Innenminister gefordert.
Und zum Schluss noch ein Punkt im Zusammenhang mit der Jagdkarte, das habe ich auch schon erklärt: Ich sehe es nicht als im Sinne der Bundesgesetzgebung an, dass die Jagdkarten nicht abgenommen werden können, wenn von den Beamten bei einer Bedrohung ein vorläufiges Waffenverbot erlassen wird. Es bestünde die Möglichkeit – wir haben versucht, das mit unserem Koalitionspartner so durchzuführen –, die Jagdkarte auch abzunehmen. Warum diese Jagdkarte abnehmen? – Weil man mit dieser waffenrechtlichen Urkunde, mit dieser Jagdkarte, sofort eine Waffe der Kategorie C und D erlangt, was andere Staatsbürger nicht können – die haben diese drei Tage Abkühlzeit.
Das verstehen wir nicht ganz. Wenn schon ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen wird, dann gehört auch diese Jagdkarte abgenommen und dem zuständigen Landesverband zugeschickt. Das wäre die richtige Einstellung. Vielleicht gelingt es uns, das doch noch irgendwie erlassmäßig zu sichern. (Abg. Fekter: … mit der Versicherung geprüft! – Rufe: Zeit! Time-out! Es reicht jetzt wirklich!)
Es geht nicht um die Versicherung, Frau Kollegin, sondern es geht darum, dass jemand, der ein vorläufiges Waffenverbot bekommen hat, innerhalb von drei Tagen keine Waffe erwerben können soll. Darum geht es. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
23.36
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.
23.36
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Eingangs möchte ich all jenen meinen Dank aussprechen, die über viele Jahre hinweg für die Anerkennung von Sternenkindern gekämpft haben. Wir haben dieses Thema ja im Petitionsausschuss behandelt. Heute ist es möglich, dass wir den Betroffenen Anerkennung entgegenkommen lassen können, und ich glaube, das ist eine absolut wichtige und menschliche Entscheidung.
Zu den Ausführungen des Kollegen Doppler möchte ich betonen: Das Land Tirol kauft einen Hubschrauber um 4 Millionen €, wir schließen eine Vereinbarung mit dem Innenministerium, wir werden diesen Spezialhubschrauber für den Katastrophen- und Zivilschutz über das Innenministerium in einer Vereinbarung betreiben und damit für den Katastrophen- und Zivilschutz in Tirol und auch in Vorarlberg sorgen können, Herr Kollege. (Zwischenruf des Abg. Doppler.)
Ich glaube, insgesamt kann man sagen, dass wir heute mit dieser Gesetzesmaterie gerade auch, was Tirol betrifft, eine wichtige Verwaltungsvereinfachung beschließen, etwa für die Traditionsschützen. Es geht darum, dass wir den Schützen in Tirol mit 15 000 Mitgliedern und 11 600 Gewehren verwaltungstechnisch Vereinfachungen zukommen lassen.
Es wird zukünftig auch möglich sein, dass die Registrierung elektronisch erfolgt. Zukünftig wird nach einer Begutachtung die Eintragung in einem elektronischen Register
erfolgen, und die Meldungen an das Zentrale Waffenregister erfolgen über einen Zeitraum von sechs Monaten, wobei Polizei und Behörde jederzeit Einschau- und Einsichtsrecht haben. Insgesamt bringt es weniger Verwaltung bei der Meldung und Registrierung von Traditionswaffen, die ja nur für Ehrensalute eingesetzt werden.
Ich möchte mich ausdrücklich bei Bundesminister
Sobotka bedanken. Es war durchaus nicht ganz einfach, das gemeinsam und in
Abstimmung mit den Tiroler Schützen zu ermöglichen, aber ich
glaube, es ist gelungen, Herr Bundesminister, eine praxisgerech-
te und praxistaugliche Lösung zu
erhalten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der
Abg. Gisela Wurm.)
23.38
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.
23.38
Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich möchte ganz kurz auf die Sternenkinder eingehen, denn das ist eine Petition, die ich einbringen durfte und die hier nach zweieinhalb Jahren eigentlich sehr positiv in Form eines Gesetzestextes abgeschlossen wird. Es ist natürlich so, dass hinter einer Petition viele Menschen stehen. Ich möchte mich besonders bei zwei Menschen bedanken. Die eine ist Anita Ogris, die mich im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Trauerbegleitung auf die Idee gebracht hat, das einzubringen, denn sie betreut Frauen, die ein solches Trauma leider Gottes erlebt haben. Zweitens möchte ich mich ganz herzlich bei Angela Lueger bedanken, denn sie war es, die bis zum Standesbeamten alles in Bewegung gesetzt hat, um dafür einen Gesetzestext zu finden, den wir heute auch beschließen können. (Beifall bei der SPÖ.)
Ein Dankeschön auch an das Ministerium, an Sie, Herr Minister, wenn ich auch unter Umständen durch meine Anfragen und Telefonate im Kabinett manchmal etwas lästig war – aber es zeigt eine positive Auswirkung, denn mit diesem Gesetz geben wir Familien, Frauen, die ein traumatisches Erlebnis hatten, das ganz, ganz schlimm für sie ist, die Möglichkeit, ihre Trauerarbeit zu leisten und ihr Kind dann auch auf dem Friedhof besuchen zu können.
Ein recht herzliches Dankeschön! Ich gehe davon aus, dass wir das einstimmig annehmen werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
23.40
Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Mag. Sobotka zu Wort gemeldet. – Bitte.
23.40
Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglieder des Hohen Hauses! Es ist tatsächlich die Situation, dass wir ein großes Paket beschließen, und dafür darf ich mich herzlich bedanken. Nachdem in den Ausschussberatungen sehr vieles angemerkt und auch entsprechend in der Diskussion gewürdigt wurde, kann man mit Recht sagen: Es ist mit diesen Anpassungen wirklich sehr viel passiert.
Zu den einzelnen Anfragen, die noch an mich gerichtet wurden, darf ich Folgendes mitteilen:
Es steht derzeit ein Hubschrauber fix in Tirol, je nach Lage wird ein zweiter eingesetzt. Wir haben mehrere Hubschrauberstandorte. Jetzt soll dann ein zweiter fix kommen, damit besteht schlussendlich die Möglichkeit für drei Hubschrauber vor Ort.
Ein Hubschrauber kostet zwischen 2,5 und 4 Millionen €. Derzeit läuft eine europaweite Ausschreibung, und man wird sehen, zu welchem Preis wir letzten Endes wirklich an-
schaffen können, wenn mehrere angeschafft werden. Zu dem Preis hat sich das Land Tirol auch zur Rückvergütung bekannt, weil ja dieser Hubschrauber schlussendlich für den Katastrophenschutzdienst und für das Land Tirol zur Verfügung gestellt werden soll, gleichzeitig aber auch voll für die polizeilichen Aufgaben, das heißt die Grenzsicherung und die Aufklärungsarbeit oder die Unterstützung in einer Sicherheitslage, eingesetzt werden kann.
Was das Waffengesetz und den Antrag der Freiheitlichen Partei anlangt, darf ich vielleicht Folgendes anmerken, was ich auch schon im Ausschuss ausgeführt habe, warum wir zur Einsicht gekommen sind, dass die derzeitige Vorlage die ist, die der rechtlichen Möglichkeit am besten entspricht. Es ist nicht möglich, dass sich ein Justizwachebeamter in einen polizeilichen Dienst stellt. Es ist nicht möglich, dass sich ein Militärpolizist in einen polizeilichen Dienst stellt. Wenn Sie sich die Ausbildung ansehen, die die jeweiligen Sicherheitswachkörper haben, dann sehen Sie auch eine vollkommen unterschiedliche Strukturierung, insbesondere, was den Waffengebrauch anlangt.
Selbstverständlich ist mir das Sicherheitsbedürfnis der Justizwachebeamten beziehungsweise von Angehörigen anderer Wachkörper ein genauso großes Anliegen. Das heißt aber – und das betrifft genauso auch jene Polizisten, die mit dem 9-Millimeter-Kaliber nicht zufrieden sind –, dass sie einen eigenständigen Waffenpass zusätzlich beantragen können. (Abg. Lugar: Den sie nicht kriegen!)
Wir wissen, unsere Behörden sind angewiesen, eine sehr sorgsame Beurteilung der entsprechenden Gefahrenlage abzugeben. Ich glaube, es hat auch einen sehr guten Grund, deutlich zu überprüfen, wie die Gefahrenlage ist, denn aus der Situation heraus ist es für uns ganz entscheidend, dass für diese Personen, die eine Gefahrenlage haben, auch die Möglichkeit des Selbstschutzes gegeben ist.
Warum nur die 9 Millimeter? – Da ist der Polizist trainiert, und zwar in Permanenz trainiert. Da ist es für uns der logische Schluss gewesen, dass wir ihm dieses Kaliber selbstverständlich auch anvertrauen. Selbstverständlich haben wir auch Vertrauen, dass er mit einem größeren Kaliber umzugehen versteht. Aber das … (Abg. Lugar: Wo ist da der Unterschied?)
Na, der Unterschied besteht darin, dass er bereit ist, die 9 Millimeter in Permanenz im Schusstraining zu erarbeiten und damit letzten Endes das Auskommen zu haben. Wenn er entsprechende Schusstrainings auch mit einem größeren Kaliber macht, dann soll er es nachweisen. Dann wird es gar kein Problem sein, dieses größere Kaliber auch nachtragen zu lassen. (Abg. Lugar: Seit wann macht man Schusstrainings mit Kaliber …?) Er braucht dann auch keinen psychologischen Test, sondern er braucht nur den Befähigungsnachweis dafür.
Aus dieser Situation heraus ist das, glaube ich, das Adäquateste (Abg. Hagen: 9 Millimeter …!), was man letzten Endes aus Sicherheitsüberlegungen unseren Polizisten an die Hand geben möchte – ein lange gehegter Wunsch, und damit ist auch die Personalvertretung zufrieden! Ich muss eines auch sehr deutlich sagen: Es ist der Wunsch der Personalvertretungen aller Fraktionen gewesen, das auch in dieser Form zu regeln.
Ich denke, dass wir mit dieser Gesetzesvorlage auch einen ganz wesentlichen Schritt zur Sicherheit für das Gesamte geleistet haben. Dadurch ist es möglich, dass sich der Polizist nicht nur in den Dienst stellen kann und muss, wenn eine Gefahrenlage herrscht, sondern dass er auch für den Eigenschutz die nötige Möglichkeit hat. Ich glaube, das ist ein ausgewogenes Paket, das den Anliegen aller letzten Endes am besten gerecht wird. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
23.45
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schabhüttl. – Bitte. (Abg. Schieder: Mir hat jetzt nur noch das Standesamt gefehlt!)
23.45
Abgeordneter Jürgen Schabhüttl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Bundesminister! (Abg. Schieder: Vielleicht kann der Minister noch etwas übers Standesamt sagen!) Hohes Haus! Ich möchte am Ende eines langen Sitzungstages kurz vor Mitternacht und nach den Ausführungen des Herrn Bundesministers noch einmal ganz kurz die Inhalte des Gesetzes zusammenfassen.
Das Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016, das wir in Kürze beschließen werden, umfasst wichtige Änderungen, Novellen und auch Bereinigungen von Gesetzen. Da von den Vorrednern schon sehr viele Themengebiete angesprochen worden sind, möchte ich noch ein paar kurze Anmerkungen dazu machen.
Die Änderungen und Erleichterungen im Vollzug des Meldegesetzes zum Beispiel möchte ich hier erwähnen; die Novellierung des Personenstandsgesetzes mit der Möglichkeit, die eingetragene Partnerschaft am Standesamt zu vollziehen und einen gemeinsamen Familiennamen zu bestimmen; die schon angesprochene Regelung für die Sternenkinder; und einige positive Änderungen im Hinblick auf die Automatisierung und Digitalisierung bei Personenstandsfällen.
Wir werden auch eine Verschärfung des Sprengmittelgesetzes beschließen, was ich explizit sehr begrüße. Mit diesem Gesetz wird meiner Meinung nach auch eine Lücke im Waffengesetz geschlossen, indem wir illegal aufhältigen Fremden, Asylwerbern, Asylberechtigten sowie Drittstaatsangehörigen erst nach fünf Jahren die Möglichkeit einer Schusswaffe gewähren beziehungsweise bis dorthin ein faktisches Schusswaffenverbot gilt.
Gleichzeitig gibt es zum ersten Mal – und das möchte ich noch einmal erwähnen – einen gesetzlichen Anspruch für alle Polizistinnen und Polizisten, einen Waffenpass zu bekommen. Wir haben es ja heute schon näher erläutert. Warum gibt es das? – Weil Polizisten sich auch in der dienstfreien Zeit in Dienst stellen können und auch müssen.
Abschließend kann ich nur um breite Zustimmung ersuchen und wünsche allen eine Gute Nacht! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
23.47
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
23.47
Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich muss nur kurz den Herrn Bundesminister ein wenig berichtigen. (Ah-Rufe bei der ÖVP.)
Herr Bundesminister, Sie haben immer gesagt – und das ist hier von vielen Rednern auch so gesagt worden –, dass es um die Dienstwaffe der Polizisten geht, dass sie an dieser ausgebildet sind, und deswegen sind es die 9 Millimeter. Jetzt ist aber die Dienstwaffe bei der Polizei die 9-Millimeter-Glock, und es gibt andere 9-Millimeter-Waffen, die keine Dienstwaffe bei der Polizei sind. Im Gesetz steht drin: 9 Millimeter oder darunter; das heißt, es kann eine kleinere Waffe sein, eine Walther PPK oder weiß ich was. Das ist keine Dienstwaffe der Polizei, also ist diese Argumentation, die Sie hatten, Herr Minister, einfach falsch! Das muss man ganz klar sagen.
Heben Sie es einfach auf! Lassen Sie die Polizisten das tragen, was sie gerne tragen, mit der Waffe, mit der sie am liebsten schießen und mit der sie am sichersten sind. Dann sind wir auf der sicheren Seite, dann wäre alles gelöst und wir hätten keine Probleme mehr. – Danke. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Matznetter: Man soll nicht auf Leute schießen!)
23.48
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.
23.48
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Was ich aus der Debatte jetzt gelernt habe, ist, dass der Kollege Zanger offensichtlich panische Angst davor hat, dass ich einmal in einem Brautkleid und einem Brautschleier vor ihm stehe. (Heiterkeit bei NEOS, SPÖ, ÖVP und Grünen.) Die Angst kann ich ihm nicht nehmen, wenn er diese Angst hat.
Was ich nicht verstehe, ist, wieso Sie so panische Angst davor haben, dass Schwule und Lesben heiraten, und wieso das der traditionellen Familie in irgendeiner Art und Weise etwas Negatives bringen würde. Die traditionelle Familie, so wie Sie sie verstehen, besteht weiter, Mann und Frau dürfen weiterhin heiraten und auch weiterhin Kinder bekommen, selbstverständlich. Es soll aber auch die Möglichkeit geben, dass Schwule und Lesben heiraten. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Grünen.)
Herr Kollege Zanger! Ob ich eine Frau heirate, ob ich einen Mann heirate, ob ich überhaupt heirate, ob ich Kinder bekomme oder gar keine Kinder, ob ich bei meiner Hochzeit mit einem Brautkleid und mit einem Schleier auftauche, das entscheide immer noch ich. Das haben Sie nicht zu entscheiden, und das hat meiner Meinung nach auch der Staat nicht zu entscheiden. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Der Staat ist nur dafür verantwortlich, dass Menschen, die gemeinsam Verantwortung füreinander übernehmen wollen, diese Möglichkeit auch haben sollen. Das haben nicht Sie zu entscheiden, sondern ich habe zu entscheiden, wie ich das mache. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Grünen.)
Zum Abschluss kann ich es nur noch einmal wiederholen: Ich bin froh, dass 73 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher so weltoffen und liberal denken wie ich. (Abg. Lausch: Und wir sind froh, dass nicht alle NEOS sind!) – Es sind nicht alle NEOS wie ein Christian, ja. Schau, mir ist wichtig, dass es in Zukunft die Möglichkeit gibt, dass Homosexuelle auch heiraten dürfen. Dass ihr das anders seht, ist legitim. Ich hoffe, dass wir hier eine Mehrheit zustande bringen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Ihr glaubt ja sonst immer so an direkte Demokratie und sagt, man muss das tun, was das Volk will. 73 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher sind dafür, dass Homosexuelle heiraten sollen. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Grünen.) Macht das! Tut das, was das Volk will, es ist ganz einfach. (Neuerlicher Beifall bei NEOS, SPÖ und Grünen.)
23.50
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte. (Nein-Rufe bei der SPÖ und weitere Zwischenrufe.)
23.50
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Für die freundliche Ankündigung des Hauses, dass ich zum Rednerpult schreite, danke schön hier zur Linken!
Zunächst, Kollege Scherak – das ist aber jetzt an sich nicht die wichtige Sache –: Ja, Herr Kollege Zanger hat wirklich Visionen, und die kann ich tatsächlich nur teilen. (Heiterkeit bei SPÖ, Grünen und NEOS.) Die kann ich tatsächlich nur teilen (Beifall bei der FPÖ): Der Gedanke, dass Sie vielleicht den Brautschleier lüften, würde mir auch eine schlaflose Nacht bereiten.
Aber das mit den Zahlen, 73 Prozent hier und da: Ja, machen Sie eine Volksabstimmung! Die direkte Demokratie ist etwas, das wir Freiheitliche schätzen. Wir würden es auch schätzen, dass unter Umständen 3,9 Prozent der wahlberechtigten Österreicher die NEOS bei der nächsten Nationalratswahl wählen. Auch hier ist dieser Prozentsatz ein sehr schöner – aber dabei belassen wir es. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Korun.)
Der einzige Punkt ist nur der: Wir sehen eines ganz scheibchenweise: Es wurde von der ÖVP gesagt, sie habe sich gesellschaftspolitisch weiterentwickelt. (Zwischenrufe bei
ÖVP und Grünen.) Wir Freiheitliche haben uns noch nicht so gesellschaftlich weiterentwickelt, und das ist gut so, meine Damen und Herren, und so soll es auch bleiben! (Beifall bei der FPÖ.) Viel Spaß, ÖVP, auf Ihrem Weg in Richtung Democrazia Cristiana!
Eines aber wollte ich dem Herrn Innenminister eigentlich zu dem sagen, was er darüber gemeint hat, warum Justizwachebeamte und Teile des Bundesheers sich nicht in den Dienst stellen können. Das ist für uns nicht der Ansatz. Für uns ist der Ansatz der, dass diese Personen – Justiz und Bundesheer, Offiziere, Abwehramt, Militärpolizei – an der Waffe ausgebildet sind. Es gibt nicht nur die Notwehr und das In-den-Dienst-Stellen (Zwischenruf des Abg. Zanger), sondern es gibt auch die Nothilfe für dritte Personen.
Wenn ein Justizwachebeamter dazukommt, wenn ein Überfall, wenn eine Vergewaltigung einer Frau stattfindet, dann ist es mir lieber, wenn der Justizwachebeamte eine Pistole dabei hat, der an dieser Pistole auch ausgebildet ist, und ich nicht darauf vertrauen muss, dass vielleicht zufällig irgendein Bürger, der einen Waffenpass hat, dazukommt. Das ist uns lieber! (Beifall bei der FPÖ.)
23.52
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zu den Abstimmungen. Meine Damen und Herren, es sind die letzten für heute. (Unruhe im Sitzungssaal.) Haben wir es? (Abg. Matznetter: Zanger sucht noch eine Partnerin!)
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 34: Entwurf betreffend Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016 – Inneres, in 1345 der Beilagen.
Hiezu liegen ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen sowie eine Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz vor.
Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile, der Systematik des Gesetzentwurfes folgend, und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile abstimmen lassen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 3 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Weiters kommen wir zur getrennten Abstimmung über Art. 4 ZZ 1 und 2 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer stimmt dem zu? – Das ist wiederum mit Mehrheit angenommen.
Getrennte Abstimmung über Art. 4 Z 3 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer stimmt dem zu? – Wiederum mit Mehrheit angenommen.
Getrennte Abstimmung über Art. 4 ZZ 4 bis 10 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist wiederum mit Mehrheit angenommen.
Getrennte Abstimmung über Art. 4 Z 11 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer stimmt hier zu? – Wiederum die Mehrheit.
Getrennte Abstimmung über Art. 4 ZZ 12 bis 45 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Diejenigen, die dafür sind, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Getrennte Abstimmung über Art. 5 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Diejenigen, die dafür sind, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Getrennte Abstimmung über Art. 6 Z 5 § 22 Abs. 2 Z 2 zweiter Satz in der Fassung der Regierungsvorlage.
Diejenigen, die dafür sind, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich: Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Diejenigen, die dafür sind, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum mit Mehrheit angenommen.
Damit kommen wir zur dritten Lesung.
Wer stimmt dem auch in dritter Lesung zu? – Das ist auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Waffenpass für Justizwachebeamte und ausgewählte Heeresangehörige.
Diejenigen, die dafür sind, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 35: Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, dem Abschluss der Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz zwischen dem Bund und dem Land Tirol über Hubschrauberdienste für den Zivil- und Katastrophenschutz im Land Tirol in 1366 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Diejenigen, die dafür sind, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Abstimmung über Fristsetzungsantrag
Präsident Karlheinz Kopf: Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen, dem Außenpolitischen Ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1934/A(E) der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Finanzierung von gewaltsamen Konflikten bei der Rohstoffbeschaffung unterbinden eine Frist bis 30. Jänner 2017 zu setzen.
Wer stimmt dem zu? – Das ist die Minderheit. Dies ist somit abgelehnt.
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Die Tagesordnung ist erschöpft.
Präsident Karlheinz Kopf: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1936/A(E) und 1937/A(E) eingebracht worden sind.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für Donnerstag, den 15. Dezember 2016, 9 Uhr, ein.
Die Tagesordnung ist der im Saal verteilten schriftlichen Mitteilung zu entnehmen.
Ich wünsche Ihnen eine Gute Nacht und einen guten Nachhauseweg!
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 23.57 Uhr
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