Stenographisches Protokoll
30. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXV. Gesetzgebungsperiode
Donnerstag, 12., und Freitag, 13. Juni 2014
30. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXV. Gesetzgebungsperiode
Donnerstag, 12., und Freitag, 13. Juni 2014
Dauer der Sitzung
Donnerstag, 12. Juni 2014: 9.05 – 24.00 Uhr
Freitag, 13. Juni 2014: 0.00 – 1.27 Uhr
*****
Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden
2. Punkt: Bericht über den Antrag 180/A der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) geändert wird
3. Punkt: Bericht über den Antrag 456/A(E) der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Maximilian Unterrainer, Mag. Roman Haider, Georg Willi, Leopold Steinbichler, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG) auf Tourismusmarketingorganisationen
4. Punkt: Bericht über den Antrag 406/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Jahresarbeitszeitmodell im Tourismus
5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bezügegesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahngesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, der Artikel 81 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, das Ärztegesetz 1998, das Zahnärztekammergesetz, das Apothekerkammergesetz 2001, das ORF-Gesetz, das Schönbrunner Tiergartengesetz, das Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz, das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das AMA-Gesetz, das IAKW-Finanzierungsgesetz, das ÖIAG-Gesetz 2000, das Bundesfinanzierungsgesetz, das ASFINAG-Gesetz und das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert werden sowie Bestimmungen über Pensionssicherungsbeiträge im Verbund-Konzern und über Pensionsregelungen von Kreditinstituten, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, erlassen werden (Sonderpensionenbegrenzungsgesetz – SpBegrG)
6. Punkt: Bericht über den Antrag 383/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entbürokratisierung der Antragstellung der Rot-Weiß-Rot-Karte
7. Punkt: Bericht über den Antrag 385/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz sowie das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden
8. Punkt: Bericht über den Antrag 346/A der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird
9. Punkt: Bericht über den Antrag 303/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herkunftslandprinzip bei der Mindestsicherung
10. Punkt: Bericht über den Antrag 326/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des Bartenstein-Erlasses in puncto Beschäftigungsverbot für AsylwerberInnen
11. Punkt: Bericht über den Antrag 396/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Private Arbeitsvermittler bei der Arbeitslosenbetreuung“
12. Punkt: Bericht über den Antrag 168/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Jährliche Valorisierung des Pflegegeldes im Rahmen einer gesetzlichen Pflegeversicherung statt Erhöhung von Massensteuern“
13. Punkt: Bericht über den Antrag 366/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schaffung von Beratungsstellen für ungewollt Schwangere“
14. Punkt: Bericht über den Antrag 71/A der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1973 betreffend die Arbeitsverfassung (Arbeitsverfassungsgesetz – ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974, geändert wird
15. Punkt: Bericht über den Antrag 308/A(E) der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine Sozialversicherungsbeiträge auf Trinkgelder!“
16. Punkt: Bericht über den Antrag 446/A(E) der Abgeordneten Angela Lueger, Angela Fichtinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zugang zu Basiskonto in der EU
17. Punkt: Bericht über den Antrag 422/A(E) der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend der Abschaffung von Überziehungszinsen
18. Punkt: Bericht über den Antrag 445/A(E) der Abgeordneten Angela Fichtinger, Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Opt-Out-Lösung bei NFC-Bankomatkarten
19. Punkt: Bericht über den Antrag 119/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Studie zur Evaluierung der Auswirkungen der NFC-Bankomatkarten auf die Konsumenten“
20. Punkt: Bericht über den Antrag 134/A(E) der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend kontaktloses Bezahlen
21. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schulorganisationsgesetz, die 5. Schulorganisationsgesetz-Novelle, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, das Minderheiten-
Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Privatschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Bildungsdokumentationsgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (Schulbehördenverwaltungsreform- und Rechtsbereinigungsgesetz 2014)
22. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/8
23. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2011/11
24. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2013/1
25. Punkt: Bericht über den 37. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2013)
26. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 geändert wird
27. Punkt: Bericht über den Antrag 84/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik 2014–2020 – Umsetzung in Österreich I
28. Punkt: Bericht über den Antrag 312/A der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA-Gesetz 1992) geändert wird
29. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (306/A)
30. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird (342/A)
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 34
Wortentziehung ............................................................................................................ 177
Geschäftsbehandlung
Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 843/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung .................................................................................................... 61
Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung 230
Redner/Rednerinnen:
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ......................................................................................... 230
Elisabeth Hakel ........................................................................................................... 232
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................................................ 233
Bundesminister Dr. Josef Ostermayer ................................................................... 234
Dr. Walter Rosenkranz ............................................................................................... 235
Dr. Harald Walser ....................................................................................................... 237
Dr. Marcus Franz ........................................................................................................ 238
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ............................................................................ 239
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 61
Antrag der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Mag. Werner Kogler, Dr. Kathrin Nachbaur, Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria (Hypo-Untersuchungsausschuss) gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung .................................................... 348
Bekanntgabe ................................................................................................................... 73
Verlangen gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 73
Redner/Rednerinnen:
Dr. Kathrin Nachbaur ................................................................................................. 352
Elmar Podgorschek ................................................................................................... 354
Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 354
Dr. Georg Vetter ......................................................................................................... 356
Dr. Rainer Hable ......................................................................................................... 356
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................................................ 358
Ablehnung des Antrages .............................................................................................. 358
Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung ................. 227, 337, 339
Unterbrechung der Sitzung ............................................................... 228, 245, 338, 340
Antrag der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen, den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (142 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 geändert wird (168 d.B.), gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 der Geschäftsordnung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft rückzuverweisen – Ablehnung ......... 337, 337
Aktuelle Stunde (8.)
Thema: „Systematische Ungerechtigkeit im österreichischen Pensionssystem“ 34
Redner/Rednerinnen:
Mag. Dr. Matthias Strolz .............................................................................................. 34
Bundesminister Rudolf Hundstorfer ......................................................................... 37
Dr. Sabine Oberhauser, MAS ..................................................................................... 40
August Wöginger ......................................................................................................... 41
Heinz-Christian Strache .............................................................................................. 43
Mag. Judith Schwentner ............................................................................................. 44
Ing. Waltraud Dietrich .................................................................................................. 46
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................... 47
Wolfgang Katzian ......................................................................................................... 49
Eva-Maria Himmelbauer, BSc .................................................................................... 50
Werner Neubauer ......................................................................................................... 52
Julian Schmid, BA ....................................................................................................... 54
Dr. Marcus Franz .......................................................................................................... 55
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES .............................................................................. 57
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 34
Ausschüsse
Zuweisungen ......................................................................................... 58, 248, 345, 348
Dringliche Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Steuersenkung für unsere Leistungsträger statt Klassenkampf“ (1712/J) 168
Begründung: Dr. Kathrin Nachbaur ........................................................................... 172
Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger ..................................................................... 177
Debatte:
Leopold Steinbichler (tatsächliche Berichtigung) ..................................................... 182
Dr. Georg Vetter ......................................................................................................... 183
Mag. Andreas Schieder ............................................................................................. 185
Dr. Reinhold Lopatka ................................................................................................. 187
MMag. DDr. Hubert Fuchs ........................................................................................ 188
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................. 193
Dr. Rainer Hable ......................................................................................................... 195
Dr. Marcus Franz ........................................................................................................ 198
Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................... 200
Gabriele Tamandl ....................................................................................................... 202
Bernhard Themessl ................................................................................................... 204
Mag. Bruno Rossmann ............................................................................................. 206
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 210
Rouven Ertlschweiger, MSc ..................................................................................... 211
Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 213
Ing. Mag. Werner Groiß ............................................................................................. 215
Elmar Podgorschek ................................................................................................... 216
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ............................................................................ 218
Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 219
Ing. Hermann Schultes .............................................................................................. 221
Mag. Roman Haider ................................................................................................... 223
Mag. Dr. Angelika Rosa Mlinar ................................................................................. 224
Dr. Kathrin Nachbaur ................................................................................................. 225
Entschließungsantrag der Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Einkommen durch eine sofortige Senkung der Lohnsteuer zur Stärkung der Kaufkraft – Ablehnung (namentliche Abstimmung) ......................................................................... 191, 227, 266
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Steuerverschwendungshotline“ – Ablehnung .................................................... 200, 229
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entlastung des Faktors Arbeit – Ablehnung ........................................................ 209, 229
Verhandlungen
Gemeinsame Beratung über
1. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (136 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden (171 d.B.) 61
2. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 180/A der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) geändert wird (172 d.B.) ............................................................................... 62
Redner/Rednerinnen:
Dr. Andreas F. Karlsböck ............................................................................................ 62
Dr. Karlheinz Töchterle ................................................................................................ 63
Sigrid Maurer ................................................................................................................ 64
Mag. Andrea Kuntzl ..................................................................................................... 67
Rouven Ertlschweiger, MSc ....................................................................................... 68
Dr. Nikolaus Scherak ................................................................................................... 69
Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ............................................................... 71
MMMag. Dr. Axel Kassegger ...................................................................................... 74
Asdin El Habbassi, BA ................................................................................................ 78
Dr. Josef Cap ................................................................................................................ 81
Katharina Kucharowits ................................................................................................ 82
Philip Kucher ................................................................................................................ 83
Elmar Mayer .................................................................................................................. 84
Annahme des Gesetzentwurfes in 171 d.B. .................................................................. 85
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 172 d.B. ....................................................... 86
3. Punkt: Bericht des Tourismusausschusses über den Antrag 456/A(E) der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Maximilian Unterrainer, Mag. Roman Haider, Georg Willi, Leopold Steinbichler, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG) auf Tourismusmarketingorganisationen (164 d.B.) 87
Redner/Rednerinnen:
Gabriel Obernosterer ................................................................................................... 87
Mag. Maximilian Unterrainer ...................................................................................... 88
Mag. Roman Haider ..................................................................................................... 89
Georg Willi .................................................................................................................... 90
Erwin Preiner ................................................................................................................ 91
Josef A. Riemer ............................................................................................................ 92
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 164 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Auswirkungen des Medienkooperations- und ‑förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG) auf Tourismusmarketingorganisationen (E 24) 93
4. Punkt: Bericht des Tourismusausschusses über den Antrag 406/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Jahresarbeitszeitmodell im Tourismus (165 d.B.) ............................................................................................................................... 93
Redner/Rednerinnen:
Mag. Birgit Schatz ........................................................................................................ 94
Mag. Andreas Hanger .................................................................................................. 95
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................... 96
Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ............................................................... 97
Walter Bacher ............................................................................................................... 98
Mag. Gerald Hauser ..................................................................................................... 99
Leopold Steinbichler .................................................................................................. 100
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 165 d.B. ..................................................... 102
5. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (140 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz
über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bezügegesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahngesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, der Artikel 81 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, das Ärztegesetz 1998, das Zahnärztekammergesetz, das Apothekerkammergesetz 2001, das ORF-Gesetz, das Schönbrunner Tiergartengesetz, das Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz, das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das AMA-Gesetz, das IAKW-Finanzierungsgesetz, das ÖIAG-Gesetz 2000, das Bundesfinanzierungsgesetz, das ASFINAG-Gesetz und das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert werden sowie Bestimmungen über Pensionssicherungsbeiträge im Verbund-Konzern und über Pensionsregelungen von Kreditinstituten, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, erlassen werden (Sonderpensionenbegrenzungsgesetz – SpBegrG) (151 d.B.) ..................................................................................................... 102
Redner/Rednerinnen:
Herbert Kickl ...................................................................................................... 102, 141
Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................... 108
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 112
August Wöginger ....................................................................................................... 118
Werner Neubauer ....................................................................................................... 120
Mag. Judith Schwentner ........................................................................................... 124
Bundesminister Rudolf Hundstorfer ....................................................................... 133
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ............................................................................ 135
Ing. Waltraud Dietrich ................................................................................................ 136
Rainer Wimmer .......................................................................................................... 138
Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 139
Werner Neubauer (tatsächliche Berichtigung) ........................................................... 142
Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend vollständige Abschaffung von Luxuspensionen und Pensionsprivilegien auf allen Ebenen der Republik Österreich – Ablehnung ............................................................................................................ 122, 167
Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ein harmonisiertes Pensionssystem für alle Dienstnehmer – privat, öffentlich oder Funktionäre – in Österreich“ – Ablehnung ............................................................................................................ 137, 168
Annahme des Gesetzentwurfes in 151 d.B. ................................................................ 159
Gemeinsame Beratung über
6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 383/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entbürokratisierung der Antragstellung der Rot-Weiß-Rot-Karte (152 d.B.) 143
7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 385/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz sowie das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden (153 d.B.) ...................................................................................................................... 143
8. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 346/A der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird (154 d.B.) .......................................... 143
9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 303/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herkunftslandprinzip bei der Mindestsicherung (155 d.B.) ............................................................................................................................. 143
10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 326/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des Bartenstein-Erlasses in puncto Beschäftigungsverbot für AsylwerberInnen (156 d.B.) ................................................. 143
11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 396/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Private Arbeitsvermittler bei der Arbeitslosenbetreuung“ (157 d.B.) ............................................................................... 143
Redner/Rednerinnen:
Mag. Alev Korun ......................................................................................................... 144
Erwin Spindelberger .................................................................................................. 145
Ing. Waltraud Dietrich ................................................................................................ 146
Johann Höfinger ......................................................................................................... 146
Dr. Nikolaus Scherak ................................................................................................. 147
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ....................................................................... 151
Dietmar Keck .............................................................................................................. 153
Peter Wurm ................................................................................................................. 154
Bundesminister Rudolf Hundstorfer ....................................................................... 154
Barbara Rosenkranz .................................................................................................. 156
Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................... 157
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen
und Kollegen betreffend Arbeitsmarktzugang für
Asylwerber_innen – Ableh-
nung ..................................................................................................................... 150,
158
Kenntnisnahme der sechs Ausschussberichte 152, 153, 154, 155, 156 und 157 d.B. 158
12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 168/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Jährliche Valorisierung des Pflegegeldes im Rahmen einer gesetzlichen Pflegeversicherung statt Erhöhung von Massensteuern“ (158 d.B.) 240
Redner/Rednerinnen:
Dr. Marcus Franz ........................................................................................................ 240
Ulrike Königsberger-Ludwig .................................................................................... 241
Mag. Gertrude Aubauer ............................................................................................. 242
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ....................................................................... 242
Mag. Judith Schwentner ........................................................................................... 245
Entschließungsantrag der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes und der Freibeträge für behinderte Menschen, Mindestpension von 1 200 € und Pensionsanpassung in Höhe des Pensionistenpreisindex – Ablehnung ..... 243, 245
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 158 d.B. ..................................................... 245
13. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 366/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schaffung von Beratungsstellen für ungewollt Schwangere“ (159 d.B.) 246
Redner/Rednerinnen:
Dr. Marcus Franz ........................................................................................................ 246
Mag. Michaela Steinacker ......................................................................................... 247
Mag. Judith Schwentner ........................................................................................... 247
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 159 d.B. ..................................................... 248
Zuweisung des Antrages 366/A(E) an den Familienausschuss .................................. 248
14. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 71/A der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1973 betreffend die Arbeitsverfassung (Arbeitsverfassungsgesetz – ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974, geändert wird (160 d.B.) ...................................................................................................................... 248
Redner/Rednerinnen:
Peter Wurm ................................................................................................................. 248
Ing. Markus Vogl ......................................................................................................... 249
Mag. Birgit Schatz ...................................................................................................... 249
Mag. Michael Hammer ............................................................................................... 250
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 160 d.B. ..................................................... 250
15. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 308/A(E) der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine Sozialversicherungsbeiträge auf Trinkgelder!“ (161 d.B.) ................................................................................................ 250
Redner/Rednerinnen:
Mag. Roman Haider ................................................................................................ ... 251
Johann Hechtl ............................................................................................................. 251
Mag. Birgit Schatz ...................................................................................................... 252
Mag. Dr. Beatrix Karl ................................................................................................. 253
Leopold Steinbichler .................................................................................................. 254
Bundesminister Rudolf Hundstorfer ....................................................................... 254
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 161 d.B. ..................................................... 255
Gemeinsame Beratung über
16. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 446/A(E) der Abgeordneten Angela Lueger, Angela Fichtinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zugang zu Basiskonto in der EU (145 d.B.) ...................................................................................................................... 255
17. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 422/A(E) der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend der Abschaffung von Überziehungszinsen (146 d.B.) ...................................................................................................................... 255
18. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 445/A(E) der Abgeordneten Angela Fichtinger, Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Opt-Out-Lösung bei NFC-Bankomatkarten (147 d.B.) .......................................................................................... 255
19. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 119/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Studie zur Evaluierung der Auswirkungen der NFC-Bankomatkarten auf die Konsumenten“ (148 d.B.) ............................................. 256
20. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 134/A(E) der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend kontaktloses Bezahlen (149 d.B.) ............................................................................................................................. 256
Redner/Rednerinnen:
Mag. Aygül Berivan Aslan ......................................................................................... 256
Angela Lueger ............................................................................................................ 257
Ing. Waltraud Dietrich ................................................................................................ 258
Angela Fichtinger ....................................................................................................... 258
Mag. Birgit Schatz ...................................................................................................... 259
Rupert Doppler ........................................................................................................... 260
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ............................................................................ 260
Nurten Yilmaz ............................................................................................................. 261
Johann Rädler ............................................................................................................ 261
Ing. Heinz-Peter Hackl ................................................................................................ 262
Konrad Antoni ............................................................................................................ 262
Martina Diesner-Wais ................................................................................................ 263
Peter Wurm ................................................................................................................. 264
Ing. Markus Vogl ......................................................................................................... 265
Mag. Friedrich Ofenauer ........................................................................................... 266
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 145 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Zugang zu Basiskonto in der EU (E 25) .................................................................................... 267
Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 146, 148 und 149 d.B. .......................... 267
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 147 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Opt-Out-Lösung bei NFC-Bankomatkarten (E 26) ..................................................................... 267
21. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (141 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schulorganisationsgesetz, die 5. Schulorganisationsgesetz-Novelle, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Privatschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Bildungsdokumentationsgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (Schulbehördenverwaltungsreform- und Rechtsbereinigungsgesetz 2014) (150 d.B.) ........................................................ 267
Redner/Rednerinnen:
Dr. Walter Rosenkranz ............................................................................................... 268
Mag. Elisabeth Grossmann ...................................................................................... 270
Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 271
Brigitte Jank ................................................................................................................ 272
Mag. Gerald Hauser ................................................................................................... 273
Dr. Harald Walser ....................................................................................................... 274
Mag. Dr. Matthias Strolz ............................................................................................ 279
Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek .......................................................... 281
Andrea Gessl-Ranftl .................................................................................................. 282
Dr. Franz-Joseph Huainigg ....................................................................................... 283
Marianne Gusenbauer-Jäger .................................................................................... 283
Ing. Manfred Hofinger ................................................................................................ 285
Elmar Mayer ................................................................................................................ 286
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kollegin-
nen und Kollegen betreffend Einführung einer verpflichtenden
Sprachstandserhebung vor Eintritt in die Primarschule bei Kindern mit
Migrationshintergrund – Ablehnung ..................... 269,
288
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend unbefristete Weiterführung von Sprachförderkursen – Ablehnung ..................... 276, 288
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zentren für Inklusive Pädagogik – Ablehnung ................................................................... 277, 288
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung des Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention – Ablehnung .. 277, 288
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Qualitätssteigerung des Schulwesens durch objektive Auswahlverfahren für Schulleiter_innen sowie Förderung der Schulleiter_innenausbildung – Ablehnung ................................... 280, 288
Annahme des Gesetzentwurfes in 150 d.B. ................................................................ 287
Gemeinsame Beratung über
22. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/8 (III-10/173 d.B.) ........................................................................................ 288
23. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2011/11 (III-6/174 d.B.) ........................................................................................ 288
24. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2013/1 (III-14/175 d.B.) ........................................................................................ 288
Redner/Rednerinnen:
Elmar Mayer ................................................................................................................ 289
Hermann Gahr ............................................................................................................ 290
Wolfgang Zanger ........................................................................................................ 290
Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ... 291
Martina Schenk ........................................................................................................... 293
Dr. Rainer Hable ......................................................................................................... 295
Andrea Gessl-Ranftl .................................................................................................. 296
Johann Singer ............................................................................................................ 296
Johann Hell ................................................................................................................. 297
Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................... 298
Kenntnisnahme der drei Berichte III-10, III-6 und III-14 d.B. .......................................... 299
25. Punkt: Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den 37. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2013) (III-60/166 d.B.) .................................................... 299
Redner/Rednerinnen:
Johann Hell ................................................................................................................. 299
Norbert Sieber ............................................................................................................ 300
Carmen Gartelgruber ................................................................................................ 301
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ......................................................................................... 302
Martina Schenk ........................................................................................................... 303
Mag. Christoph Vavrik ............................................................................................... 304
Franz Kirchgatterer .................................................................................................... 305
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................................................ 306
Dr. Susanne Winter .................................................................................................... 307
Katharina Kucharowits .............................................................................................. 307
Johann Hechtl ............................................................................................................. 308
Michael Ehmann ......................................................................................................... 309
Christian Lausch ........................................................................................................ 309
Volksanwalt Dr. Günther Kräuter ............................................................................. 310
Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek .......................................................................... 310
Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................ 311
Kenntnisnahme des Berichtes III-60 d.B. ..................................................................... 31
2
Gemeinsame Beratung über
26. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (142 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 geändert wird (168 d.B.) ... 312
27. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 84/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik 2014–2020 – Umsetzung in Österreich I (169 d.B.) .................................. 312
28. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 312/A der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA-Gesetz 1992) geändert wird (170 d.B.) 312
Redner/Rednerinnen:
Harald Jannach .................................................................................................. 312, 333
Johannes Schmuckenschlager ................................................................................ 318
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber .................................................................. 319, 336
Erwin Preiner .............................................................................................................. 321
Leopold Steinbichler .................................................................................................. 322
Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ....................................................... 324
Fritz Grillitsch .................................................................................................... 326, 336
Rupert Doppler ........................................................................................................... 326
Andrea Gessl-Ranftl .................................................................................................. 327
Georg Willi .................................................................................................................. 327
Franz Leonhard Eßl .................................................................................................... 328
Ulrike Königsberger-Ludwig .................................................................................... 329
Ing. Hermann Schultes .............................................................................................. 330
Nikolaus Prinz ............................................................................................................. 332
Leopold Steinbichler (tatsächliche Berichtigung) ..................................................... 333
Entschließungsantrag der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend gerechte Verteilung der Agrarförderungen und deren Beschränkungen – Ablehnung (namentliche Abstimmung) 313, 339
Annahme des Gesetzentwurfes in 168 d.B. (namentliche Abstimmung) .................... 337
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 169 und 170 d.B. .............................. 341
29. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (306/A) ............................................ 342
Redner/Rednerinnen:
Mag. Gernot Darmann ............................................................................................... 342
Otto Pendl ................................................................................................................... 342
Werner Amon, MBA ................................................................................................... 343
Dieter Brosz, MSc ...................................................................................................... 344
Zuweisung des Antrages 306/A an den Geschäftsordnungsausschuss ..................... 345
30. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird (342/A) 345
Redner/Rednerinnen:
Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 345
Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 346
Ing. Mag. Werner Groiß ............................................................................................. 346
Michael Pock ............................................................................................................... 347
Zuweisung des Antrages 342/A an den Finanzausschuss .......................................... 348
Eingebracht wurden
Petitionen ...................................................................................................................... 60
Petition betreffend „Abschaffung der 500-Gramm-Grenze bei Fehlgeburten und freiwillige Eintragung aller Kinder ins Personenstandsregister“ (Ordnungsnummer 18) (überreicht vom Abgeordneten Hermann Lipitsch)
Petition betreffend „Gegen Unmenschlichkeit“ (Ordnungsnummer 19) (überreicht von der Abgeordneten Mag. Alev Korun)
Bürgerinitiative ............................................................................................................ 60
Bürgerinitiative betreffend „An der Hand – nicht durch die Hand eines Menschen sterben!“ (Ordnungsnummer 48)
Regierungsvorlagen ................................................................................................... 59
144: Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz und das Sozialministeriumservicegesetz – SMSG geändert werden
162: Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Zahlungsdienstegesetz und das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz geändert werden
163: Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird
167: Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz 1957, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden
176: Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Immobilien-Investmentfondsgesetz geändert werden
177: Finanzstrafgesetznovelle 2014 – FinStrG-Novelle 2014
178: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit (GSA), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbau-Holdinggesellschaft des Bundes für die HYPO ALPE-ADRIA-BANK S.P.A. (HBI-Bundesholdinggesetz), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) und das Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die HYPO ALPE ADRIA BANK INTERNATIONAL AG (HaaSanG) erlassen werden und mit dem das Finanzmarktstabilitätsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden
180: Exekutionsordnungs-Novelle 2014 – EO-Nov. 2014
181: Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014
182: Energieeffizienzpaket des Bundes
183: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert wird
184: Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert sowie das Bundesgesetz über das Verbot des In-Verkehr-
Bringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind, und die Verordnung über den Verkehr mit Essigsäure zu Genußzwecken aufgehoben werden
185: Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird
Berichte ......................................................................................................................... 60
Vorlage 28 BA: Monatserfolg April 2014; BM f. Finanzen
Vorlage 29 BA: Bericht gemäß § 67 Abs. 4 BHG 2013 über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag 31. März 2014; BM f. Finanzen
Vorlage 30 BA: Bericht gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm §§ 6 und 9 Abs. 1 Wirkungscontrollingverordnung über die wirkungsorientierte Folgenabschätzung; BM f. Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst
Vorlage 31 BA: Bericht über die Entwicklung des Bundeshaushaltes von Jänner bis April 2014; BM f. Finanzen
III-79 Bericht betreffend den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2012; BM f. Justiz
III-80 Bericht zur Situation der Jugendbeschäftigung und Lehrlingsausbildung in Österreich 2012–2013; BM f. Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
III-82: Bericht über die Entschließung des Nationalrates vom 29. Februar 2012, E 232-NR/XXIV. GP betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (PCSC) – Berichtszeitraum 1. Mai 2013 bis 30. April 2014; BM f. Inneres
III-83: Österreichischer Forschungs- und Technologiebericht 2014; BM f. Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und BM f. Verkehr, Innovation und Technologie
III-84: Fortschrittsbericht 2014 nach § 6 Klimaschutzgesetz; BM f. Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anträge der Abgeordneten
Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (463/A)
Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird (464/A)
Otto Pendl, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz und das Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz geändert werden (465/A)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines eigenständigen Pflichtfaches „Politische Bildung“ (466/A)(E)
Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten in psychiatrischen Einrichtungen (467/A)(E)
Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend evidenzbasierte Planungsleitlinien für die psychiatrische Versorgung (468/A)(E)
Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zentralregister zur Erfassung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen (469/A)(E)
Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau der Kinderrehabilitation (470/A)(E)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Grenzwerte für Plastik im Abwasser (471/A)(E)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1956, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 213/2013, und das Bundesbahngesetz, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 35/2012, geändert werden (472/A)
Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ÖIAG neu (473/A)(E)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Mikroplastik (474/A)(E)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz und Qualitätssicherung bei Arbeitsmarktförderungsprojekten von AMS und BMASK (475/A)(E)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung der Verzugszinsen in der Sozialversicherung (476/A)(E)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz in der Arbeitsmarktförderung und im AMS-Schulungswesen (477/A)(E)
Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Grundlagen für Familienorientierte Rehabilitation (478/A)(E)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp einer bürokratischen Lebensmittelinformationsverordnung (479/A)(E)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mindesthöhe von Verkehrszeichen zum Schutze blinder und stark sehbehinderter Menschen (480/A)(E)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einheitlicher, transparenter Förderrichtlinien für Assistenzhunde in Österreich (481/A)(E)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der vorwissenschaftlichen Arbeit (VWA) (482/A)(E)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung des Kostenersatzes für alternative Heilmethoden (483/A)(E)
Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Mindesthöhe von Verkehrsschildern“ (484/A)(E)
Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Harmonisierung des Gesundheitssystems“ (485/A)(E)
Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Übermittlung der Ministerratsunterlagen und Tischvorlagen an alle parlamentarischen Klubs“ (486/A)(E)
Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Regionale Wertschöpfung im Bestbieterprinzip bei der Vergabe von Bauaufträgen für österreichische Arbeitsplätze“ (487/A)(E)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung des nichtpfändbaren Grundbetrages von 857 Euro“ (488/A)(E)
Johann Höfinger, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz geändert wird (489/A)
Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend internationale Erklärung zu den Rechten von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern (490/A)(E)
Mag. Barbara Prammer, Karlheinz Kopf, Ing. Norbert Hofer, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Dr. Kathrin Nachbaur, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Sanierung des Parlamentsgebäudes (Parlamentsgebäudesanierungsgesetz, PGSG) (491/A)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gewährleistung größtmöglicher Transparenz im Rahmen des Planungs- und Umsetzungsprozesses der Gesundheitsreform (492/A)(E)
Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vignettenlösung für Wohnmobile statt Lkw-Maut (493/A)(E)
Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung der bewegungsaktiven Mobilität von Kindern (494/A)(E)
Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung und das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes geändert wird (495/A)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch geändert wird (496/A)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reformierung des Eherechts (497/A)(E)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch geändert wird (498/A)
Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Steuerverschwendungshotline“ (499/A)(E)
Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirtschaft schützen – Wirte schützen“ (500/A)(E)
Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirtschaft schützen – Wirte schützen“ (501/A)(E)
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (502/A)
Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abänderung des AIFM-Gesetzes (503/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mindestentlohnungsmodell für Ferialpraktikanten (504/A)(E)
Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend die zulässige Höhe der Bauverwaltungskosten im WGG (505/A)(E)
Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Spekulationsverbot für gemeinnützige Bauvereinigungen (506/A)(E)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Sozialversicherungspflicht für freiwillige Tätigkeiten (507/A)(E)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes und der Freibeträge für behinderte Menschen, Mindestpension von 1 200 € und Pensionsanpassung in Höhe des Pensionistenpreisindex (508/A)(E)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend vollständige Abschaffung von Luxuspensionen und Pensionsprivilegien auf allen Ebenen der Republik Österreich (509/A)(E)
Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine weiteren Lkw-Parkplätze in Angath (510/A)(E)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstützung betreuungsbedürftiger Menschen (511/A)(E)
Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Reformkomitee: Gesetzesmodernisierung und -entschlackung zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts“ (512/A)(E)
Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirtschaftsstandortcheck – Schulterschluss mit der Wirtschaft“ (513/A)(E)
Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Unterrichtsfach Wirtschaft an allen Schultypen und Einsetzung von Wirtschaftsbotschaftern“ (514/A)(E)
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Qualitätssteigerung des Schulwesens durch objektive Auswahlverfahren für Schulleiter_innen sowie Förderung der Schulleiter_innenausbildung (515/A)(E)
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sklaverei auf dem Garnelenweltmarkt (516/A)(E)
Dipl.-Ing. Georg Strasser, Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (517/A)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer verpflichtenden Sprachstandserhebung vor Eintritt in die Primarschule bei Kindern mit Migrationshintergrund (518/A)(E)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen betreffend steuerliche Absetzbarkeit von Sport-Sponsoring von Jugendsportlern (519/A)(E)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung einer Investitionsförderung für Umrüstung auf oder Neukauf von Traktoren mit Pflanzenölantrieb“ (520/A)(E)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag (521/A)(E)
Ing. Hermann Schultes, Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährliche Berichtspflicht für die Agrarmarkt Austria Marketing GmbH (522/A)(E)
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Übernahme der Kosten für das Lehrpersonal an nichtkonfessionellen Schulen in freier Trägerschaft (523/A)(E)
Zurückgezogen wurde das Verlangen auf erste Lesung binnen drei Monaten über den Antrag der Abgeordneten
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend störungsfreie Genesungszeit für Beschäftigte (453/A) (Zu 453/A)
Anfragen der Abgeordneten
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend OIIP, AIES und IILP (1613/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend OIIP, AIES und IILP (1614/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend OIIP, AIES und IILP (1615/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend OIIP, AIES und IILP (1616/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend OIIP, AIES und IILP (1617/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend OIIP, AIES und IILP (1618/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend OIIP, AIES und IILP (1619/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ermittlungseinschränkung durch Facebook-Sperre – Kärnten (1620/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ermittlungseinschränkungen durch Facebook-Sperre – Salzburg (1621/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ermittlungseinschränkungen durch Facebook-Sperre – Oberösterreich (1622/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ermittlungseinschränkungen durch Facebook-Sperre – Steiermark (1623/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ermittlungseinschränkungen durch Facebook-Sperre – Tirol (1624/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ermittlungseinschränkungen durch Facebook-Sperre – Vorarlberg (1625/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ermittlungseinschränkungen durch Facebook-Sperre – Wien (1626/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ermittlungseinschränkungen durch Facebook-Sperre – Burgenland (1627/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inne-
res betreffend Ermittlungseinschränkungen durch Facebook-Sperre –
Niederösterreich (1628/J)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Vermögenskennzahlen der Agrarmarkt Austria (1629/J)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Vermögenskennzahlen der Agrarmarkt Austria (1630/J)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Importverbot nach Russland (1631/J)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Katastrophenfonds (1632/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend schwere technische Mängel bei Linien- und Reisebussen in Österreich (1633/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Beherbergung von Syrern in der Steiermark (1634/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend: Grazer kämpfen für bewaffnete Gruppierungen in Syrien (1635/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend 500 000 € Spende für Bau von Grazer Moschee (1636/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend die Situation der deutschsprachigen Volksgruppen in Slowenien (1637/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Insolvenzentgeltfonds (1638/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Verkauf von Pässen verstorbener Muslime an Schlepperbanden (1639/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im Jahr 2013 des BMKK (1640/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im Jahr 2013 des BMeiA (1641/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im Jahr 2013 des BMASK (1642/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und
Frauen betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im
Jahr 2013 des BMBF (1643/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im Jahr 2013 des BMFJ (1644/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im Jahr 2013 des BMF (1645/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im Jahr 2013 des BMG (1646/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im Jahr 2013 des BMI (1647/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im Jahr 2013 des BMJ (1648/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im Jahr 2013 des BMLS (1649/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im Jahr 2013 des BMLFUW (1650/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im Jahr 2013 des BMVIT (1651/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im Jahr 2013 des BMWFW (1652/J)
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend die Umsetzung der Empfehlungen der Bundestheater-Evaluierung und der Effizienzanalyse der Bundestheater (1653/J)
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend mögliche Diskriminierung Homosexueller durch Meldezettel (1654/J)
Mag. Michael Hammer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Eurovision Song Contest 2015 (1655/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend fortdauernde Missstände im Bereich des Landesschulrats für Niederösterreich (1656/J)
Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Verbindung A 23 – S 1 in Wien-Donaustadt, inkl. der sogenannten Stadtstraße im Raum Hirschstetten–Aspern/Seestadt (1657/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Fluglizenzen trotz körperlicher Einschränkungen (1658/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Gewaltausübung durch Patienten gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Gesundheitsberufen (1659/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Umbenennung des Lebensministeriums – Folgeanfrage (1660/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend RH-Kritik an Sozialversicherungen bei Liegenschaftsverkäufen (1661/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Langzeitbesuche im Strafvollzug (1662/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Förderungen an nicht-konfessionelle Privatschulen (1663/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend nicht bezahlte Honorare für Vortragende und Mittel für Forschungsprojekte an Pädagogischen Hochschulen (1664/J)
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend giftige Chemikalien in WM-Produkten (1665/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend strafrechtliche Milde gegen einbrechenden Justizwachebeamten (1666/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Bestellung des Leiters der Generalprokuratur (1667/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Teach for Austria“ (1668/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Export österreichischer Milch nach Asien (1669/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend Plakate des Life Ball 2014 (1670/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Datenschutz bei Sparvereinsmitgliedern und Rechtsmeinung des BMF (1671/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Islamismus und das neue Islamgesetz (1672/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Schädlingsbefall der Kürbis- und Maisernte in der Steiermark (1673/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend die Ermittlungen gegen linksextreme Gewalttäter nach Ausschreitungen im Zuge eines Anti-EU-Protestmarsches (1674/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Verkauf der Pinzgauer-Flotte (1675/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Förderung des Life Ball 2014 (1676/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Förderung des Life Ball 2014 (1677/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Förderung des Life Ball 2014 (1678/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderung des Life Ball 2014 (1679/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Förderung des Life Ball 2014 (1680/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Förderung des Life Ball 2014 (1681/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Förderung des Life Ball 2014 (1682/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Förderung des Life Ball 2014 (1683/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Förderung des Life Ball 2014 (1684/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Förderung des Life Ball 2014 (1685/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Förderung des Life Ball 2014 (1686/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Förderung des Life Ball 2014 (1687/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Zellen der Muslimbruderschaft in Österreich (1688/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in den Ministerien 2013 (1689/J)
Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Finanzierung des kostenlosen verpflichtenden Kindergartenjahrs (1690/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht in den Bundesländern 2013 (1691/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in verschiedenen Institutionen 2013 (1692/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Selbstversicherung zur Pflege eines behinderten Kindes (1693/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung im Jahr 2013 (1694/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung im Jahr 2013 (1695/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung im Jahr 2013 (1696/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung im Jahr 2013 (1697/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung im Jahr 2013 (1698/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung im Jahr 2013 (1699/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung im Jahr 2013 (1700/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung im Jahr 2013 (1701/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung im Jahr 2013 (1702/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung im Jahr 2013 (1703/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung im Jahr 2013 (1704/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung im Jahr 2013 (1705/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung im Jahr 2013 (1706/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung im Jahr 2013 (1707/J)
Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Gründe des Kaufs der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG durch die Republik Österreich („Notverstaatlichung“) (1708/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Anzahl an Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen und Handyortungen, die in Strafanzeigen münden (1709/J)
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Stärkung der Elementarpädagogik (1710/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend die Anzahl an Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen und Handyortungen, die in Strafanzeigen münden (1711/J)
Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Steuersenkung für unsere Leistungsträger statt Klassenkampf“ (1712/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Mindestsicherung und Hartz IV (1713/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Tierhandel in Österreich (1714/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Auswüchse eines Gutachter-Skandals innerhalb der Justizbehörden des OLG-Sprengels Linz (1715/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Auftragnehmer BEST und Sinnlosformulare (1716/J)
MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Studienanfänger, prüfungsaktive Studierende und Studienabschlüsse (1717/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend einen Unterhaltsprozess vor dem BG Salzburg, der sich seit November 1993 noch immer in erster Instanz befindet (1718/J)
Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Tätigkeit von Beratern im Zusammenhang mit der Hypo Alpe-Adria (1719/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien (1720/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Illegale österreichisch/türkische Doppelstaatsbürger (1721/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend arbeitsrechtliche Nachteile für Patienten, die ihre Operation privat bezahlen (1722/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Asylwerber am österreichischen Arbeitsmarkt (1723/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Olympic Solidarity Fund (1724/J)
MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend fünf Jahre IST Austria – Finanzierung und Leistung (1725/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Erhalt der Pkw-Mautfreiheit für Osttiroler und der Ermäßigungen wie dem Lkw-Osttirol-Tarif auf der Felbertauern Mautstraße (1726/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Stromkennzeichnung und norwegische Wasserkraftzertifikate (1727/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Stromkennzeichnung und norwegische Wasserkraftzertifikate (1728/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Wildtierunfälle auf Österreichs Straßen (1729/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ausfall der Flugsicherung am 5. Juni 2014 (1730/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend hohen Pestizidbefall in österreichischen Flüssen (1731/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend schwere technische Mängel bei Reise- und Linienbussen in Österreich (1732/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend schwere technische Mängel bei Lastkraftwägen in Österreich (1733/J)
Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Überfall auf Tankstelle in Bad Vöslau (1734/J)
Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Asyl-Erstaufnahmezentrum Traiskirchen (1735/J)
Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schutzzonen in der Stadt Traiskirchen (1736/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend: 3-Millionen-Auftrag für Nationalpark-Kampagne nicht ausgeschrieben? (1737/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend illegale Ernte von Weinblättern (1738/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Einbürgerungen am 3. Juni 2014 (1739/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die geforderte Solidarität bei der Aufteilung der Asylwerber seitens der südeuropäischen Mittelmeerländer (1740/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend doppelte Stimmabgaben bei den Wahlen des EU-Parlaments (1741/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Jugendverschuldung in Österreich (1742/J)
Hermann Krist, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend „Doping & Sportbetrug – Strafrechtliche Anti-Dopingbestimmungen – Gerichtliche Erledigung 2013“ (1743/J)
Hermann Krist, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Strafrechtliche Anti-Doping-Bestimmungen – Kriminalpolizeiliche oder staatsanwaltschaftlich angeordnete Ermittlungen im Jahre 2013“ (1744/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Bestellung der Hypo-Untersuchungskommission unter der Leitung von Dr. Irmgard Griss (1745/J)
Harry Buchmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Erzeugung und Beimischung von Biokraftstoffen (1746/J)
Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Internetkriminalität – Strafdelikte durch IT-Medium im Jahr 2013“ (1747/J)
Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend „Internetkriminalität – Strafanzeigen – Gerichtliche Erledigung im Jahr 2013“ (1748/J)
Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Bedarfsorientierte Mindestsicherung für Drittstaatenangehörige“ (1749/J)
Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Aluminium in Deos als Krebsauslöser?“ (1750/J)
Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Forschung zur Wirkung von Aluminium in körpernahen Produkten (1751/J)
Hermann Lipitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend technische Mängel bei FinanzOnline bei Vorliegen mehrerer Dienstverhältnisse, jedoch nur einer einzigen bezugsauszahlenden Stelle (1752/J)
Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie“ (1753/J)
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend weiterführende Maßnahmen auf Basis der Familienpolitischen Datenbank des ÖIF (1754/J)
Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Grundnahrungsmittel und Preisgestaltung in Österreich“ (1755/J)
Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Kastration von Ferkeln“ (1756/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Ermittlungen und Anzeigen nach § 222 StGB durch die Exekutive im Jahr 2013“ (1757/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend „Anzeigen und Strafverfahren nach § 222 StGB (Tierquälerei) im Jahr 2013“ (1758/J)
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1057/AB zu 1237/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (1058/AB zu 1129/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (1059/AB zu 1202/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (1060/AB zu 1131/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1061/AB zu 1133/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1062/AB zu 1132/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (1063/AB zu 1146/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (1064/AB zu 1147/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1065/AB zu 1144/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1066/AB zu 1232/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (1067/AB zu 1180/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1068/AB zu 1171/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1069/AB zu 1205/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1070/AB zu 1174/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1071/AB zu 1233/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (1072/AB zu 1156/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1073/AB zu 1193/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1074/AB zu 1199/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1075/AB zu 1123/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (1076/AB zu 1124/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1077/AB zu 1134/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1078/AB zu 1141/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (1079/AB zu 1149/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1080/AB zu 1137/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1081/AB zu 1138/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (1082/AB zu 1128/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (1083/AB zu 1127/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1084/AB zu 1207/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1085/AB zu 1172/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen (1086/AB zu 1184/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1087/AB zu 1189/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1088/AB zu 1195/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1089/AB zu 1226/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (1090/AB zu 1241/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rouven Ertlschweiger, MSc, Kolleginnen und Kollegen (1091/AB zu 1159/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (1092/AB zu 1160/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1093/AB zu 1166/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur,
Verfassung und öffentlichen Dienst auf
die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1094/AB zu 1167/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1095/AB zu 1208/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (1096/AB zu 1218/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1097/AB zu 1228/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1098/AB zu 1176/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen (1099/AB zu 1182/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1100/AB zu 1188/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1101/AB zu 1190/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1102/AB zu 1194/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1103/AB zu 1210/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen (1104/AB zu 1212/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (1105/AB zu 1214/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1106/AB zu 1219/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1107/AB zu 1235/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (1108/AB zu 1243/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (1109/AB zu 1163/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen (1110/AB zu 1165/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1111/AB zu 1168/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (1112/AB zu 1217/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1113/AB zu 1230/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (1114/AB zu 1211/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1115/AB zu 1229/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (1116/AB zu 1158/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1117/AB zu 1175/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (1118/AB zu 1183/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (1119/AB zu 1213/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (1120/AB zu 1242/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1121/AB zu 1162/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1122/AB zu 1178/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (1123/AB zu 1185/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1124/AB zu 1186/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (1125/AB zu 1187/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (1126/AB zu 1192/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen (1127/AB zu 1198/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (1128/AB zu 1215/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1129/AB zu 1238/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (1130/AB zu 1253/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (1131/AB zu 1254/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (1132/AB zu 1257/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1133/AB zu 1251/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (1134/AB zu 1246/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen (1135/AB zu 1225/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1136/AB zu 1247/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1137/AB zu 1231/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen (1138/AB zu 1224/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen (1139/AB zu 1222/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1140/AB zu 1201/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1141/AB zu 1170/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen (1142/AB zu 1164/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (1143/AB zu 1221/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (1144/AB zu 1249/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (1145/AB zu 1181/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (1146/AB zu 1245/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Nurten Yilmaz, Kolleginnen und Kollegen (1147/AB zu 1255/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (1148/AB zu 1256/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen (1149/AB zu 1258/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen (1150/AB zu 1260/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (1151/AB zu 1262/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen (1152/AB zu 1261/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen (1153/AB zu 1259/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen (1154/AB zu 1274/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (1155/AB zu 1263/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen (1156/AB zu 1275/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (1157/AB zu 1265/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen (1158/AB zu 1297/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen (1159/AB zu 1296/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1160/AB zu 1282/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (1161/AB zu 1272/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (1162/AB zu 1284/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1163/AB zu 1289/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (1164/AB zu 1276/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (1165/AB zu 1287/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (1166/AB zu 1367/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1167/AB zu 1294/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (1168/AB zu 1277/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (1169/AB zu 1290/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (1170/AB zu 1270/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (1171/AB zu 1291/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1172/AB zu 1280/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1173/AB zu 1281/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1174/AB zu 1288/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1175/AB zu 1286/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1176/AB zu 1283/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1177/AB zu 1285/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (1178/AB zu 1293/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (1179/AB zu 1292/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1180/AB zu 1268/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (1181/AB zu 1273/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (1182/AB zu 1279/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (1183/AB zu 1271/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Kolleginnen und Kollegen (1184/AB zu 1278/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (1067/AB zu 1180/J) (Zu 1067/AB zu 1180/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1078/AB zu 1141/J) (Zu 1078/AB zu 1141/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (1145/AB zu 1181/J) (Zu 1145/AB zu 1181/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (1146/AB zu 1245/J) (Zu 1146/AB zu 1245/J)
Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 30. Sitzung.
Die Amtlichen Protokolle der 27. Sitzung vom 21., 22. und 23. Mai 2014 sowie der 28. und 29. Sitzung vom 23. Mai 2014 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Bayr, Auer, Dr. Bösch, Kunasek, Ing. Schellenbacher, Mag. Schrangl und Vilimsky.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilung gemacht:
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter wird bis zum Nachmittag durch den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Reinhold Mitterlehner vertreten.
*****
Ich gebe bekannt, dass die Aktuelle Stunde von ORF 2 bis 10.15 Uhr live übertragen wird. ORF III wird diese Sitzung in voller Länge übertragen, wobei jener Teil der Sitzung, der über 19.50 Uhr hinausgeht, zeitversetzt ab 23.30 Uhr gesendet wird.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:
„Systematische Ungerechtigkeit im österreichischen Pensionssystem“
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Strolz. Ich erteile ihm das Wort und mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte.
9.06
Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Bürgerinnen und Bürger auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Wir machen heute die Pensionen zum Thema der Aktuellen Stunde. Wir wollen über die systematische Ungerechtigkeit, die in diesem Bereich wuchert, berichten und diskutieren. Es gibt viele Gründe, warum wir dieses Thema wählen. Der Hauptgrund ist: Neben der Bildung, die für uns NEOS eine Herzensangelegenheit ist, ist das Thema enkelfittes Budget und generationengerechte Sozialsysteme unser ganz zentrales Thema für die nächsten Jahre und Jahrzehnte.
Wir werden da nicht auslassen, und wir können auch nicht auslassen, weil der Regierung, weil SPÖ und ÖVP ganz offensichtlich der Mut zu entschiedenen und entschlossenen Strukturreformen fehlt. (Abg. Schönegger: Der war auch schon spritziger!) Wir können nicht auslassen, weil wir mit Nachdruck dranbleiben müssen, da sonst nichts geschieht. Wir werden das heute Nachmittag anlässlich der Diskussion über Sonderpensionen und Pensionsprivilegien sehen. Hätte es nicht den Druck der Öffentlichkeit gegeben, den Druck von NEOS, den Druck der Grünen und anderer Oppositionsparteien, wäre hier nichts geschehen. (Zwischenruf der Abg. Schwentner. – Abg. Kickl: Seit 30 Jahren macht das die FPÖ!)
Wir werden nicht auslassen, weil die ÖVP und die SPÖ nicht willens sind, etwas zu ändern. Wir kommen heute noch zu einem ganz besonderen Jubiläum, nämlich 10 000 Tage ÖVP in der Regierung. Das ist eigentlich eine Tragik. Sie sind seit 10 000 Tagen nicht imstande, ein enkelfittes und generationengerechtes Budget zu schrauben.
Wir werden beim Pensionsthema nicht auslassen, weil Sie den Jungen mittlerweile Staatsschulden in der Höhe von 243 Milliarden € umhängen. Auf der Besuchergalerie sitzen junge Leute, eine Schulklasse, nehme ich an: 243 Milliarden € an Schulden werden den Jungen umgehängt, und dafür fehlt uns in Bereichen, in die wir dringend investieren müssen – Zukunftsbereiche wie Bildung – die Luft zum Atmen. Wir werden im Pensionsbereich nicht auslassen, weil wir NEOS das Sprachrohr der Jungen sind und weil Sie, liebe SPÖ und liebe ÖVP, auf die Jungen pfeifen und sagen, die sind für Sie nicht relevant für Wahlerfolge und deswegen sind Ihnen die Anliegen der Jungen auch nicht besonders wichtig.
Wir werden im Pensionsbereich nicht auslassen, weil wir NEOS die kleinen Pensionen weiter erhöhen wollen. Sie werden jetzt wieder das Lied singen, dass wir die Pensionsräuber sind. Das bringen Sie gut unter die Menschen: Ich stehe beim Interspar, da werde ich von hinten „überfallen“, und dann kommen zwei Verdrehungen, nämlich erstens, dass wir Kirchenfresser seien (Abg. Rädler: Was ja wahr ist!) – Verdrehung von der ÖVP – und zweitens, dass wir Pensionsräuber seien – Verdrehung von der SPÖ –, und beides ist natürlich nicht wahr, beides stimmt nicht, sondern wir wollen die kleinen Pensionen weiter erhöhen, denn das ist nur fair. Wir wollen sie an die Inflation anpassen, aber wir sind nicht bereit, den Privilegienstadl zu decken, der über Jahrzehnte gewachsen ist, und wir sind nicht bereit, in den Klub der Besitzstandswahrer einzutreten. Wir NEOS werden da keine Mitgliedschaft lösen, das machen wir nicht. (Abg. Schwentner: Sie stimmen aber zu!)
Wir werden als Sprachrohr der Jungen für die Anliegen der nächsten Generationen kämpfen. Wir NEOS werden beim Pensionsthema nicht auslassen, weil wir nicht akzeptieren, was das Credo dieser Regierung ist. Herr Bundeskanzler, Herr Vizekanzler, Herr Sozialminister, Ihr Credo ist: Lieber ein paar Milliarden Euro mehr Schulden auf Kosten der nächsten Generation, als Privilegien der eigenen Klientel zu beschneiden; lieber ein paar Milliarden Euro mehr Schulden auf Kosten der jungen Generation, als wirklich entschlossen Reformen anzugehen!
Wo stehen wir im Pensionsbereich, geschätzte Kolleginnen und Kollegen? – Die Pensionszuschüsse sehen wir ganz eklatant im Ergebnisvorschlag für 2014/2015. Sie werden steigen, nämlich 2014 um 470 Millionen €. 2015 nehmen wir noch einmal 485 Millionen € in die Hand, und wir werden damit die magische Grenze von 10 Milliarden € bereits 2014 übersteigen.
Nur zum Vergleich: 10 Milliarden € sind eklatant mehr Geld, als wir bereit sind, für 1,1 Millionen Schülerinnen und Schüler in diesem Land in die Hand zu nehmen. Wir sind nicht bereit, für den gesamten Bereich der Bildung mehr oder auch nur gleich viel in die Hand zu nehmen wie für Pensionszuschüsse. Jetzt muss man aber wissen, dass
wir alle, die wir hier sitzen – und auch (in Richtung Besuchergalerie) eure Eltern –, natürlich in Pensionskassen einzahlen. Das heißt, wir zahlen für die Pensionskassen und Pensionsbeiträge in lichter Höhe, und dann schießen wir aus dem Steuertopf noch mehr zu, als wir für den Bildungsbereich in die Hand nehmen.
Es wird auch für die Beamtenpensionen ungeniert mehr in die Hand genommen, es steigen nämlich die Auszahlungen 2014 um 360 Millionen €, und sie steigen 2015 noch einmal um 300 Millionen €. Wir kommen damit über 9 Milliarden € im Jahr 2015. Das heißt, wenn wir Beamtenpensionen und Pensionszuschüsse zusammenzählen, dann haben wir 19 Milliarden €, die wir für das Thema Pension in die Hand nehmen. – 19 Milliarden €! Das ist ein Anstieg von derzeit 25 Prozent. Am 1. Jänner legen wir ein Viertel des Budgets, das wir als Bund haben, auf die Seite und sagen: Das ist für Pensionen – ein Viertel! –, und dieser Anteil steigt bis 2018 von 25 Prozent auf 28 Prozent. Das läuft also völlig aus dem Ruder.
Und Sie sitzen daneben und sagen, Sie werden das monitoren, Herr Minister Hundstorfer, wobei Sie sich mit der ÖVP nicht einmal auf das Pensionsmonitoring einigen können und deswegen jetzt dieses Monitoring aufsetzen müssen. Es ist natürlich ein Kopf-in-den-Sand-Stecken, wie wir es bei der Hypo gesehen haben, wie wir es in vielen anderen Bereichen gesehen haben, wo Sie lieber Steuergeld in die Hand nehmen, als die Themen wirklich zukunftsträchtig zu lösen.
Der Anteil am BIP wird bis 2050 von 11,3 Prozent auf 14,6 Prozent steigen. Das heißt, auch die langfristige Prognose ist jenseits des grünen Bereichs. Es wird uns die Luft zum Atmen nehmen, Sie wissen das. Zum Vergleich: Wenn ich sage, über 19 Milliarden € für Pensionen, dann müssen wir dem entgegenhalten, wie viel wir für zirka 300 000 Studierende in Österreich, für Fachhochschulen und Universitäten ausgeben. Das sind 3,7 Milliarden €! Das heißt, alle Unis, Fachhochschulen et cetera könnten wir im Pensionsbudget mehr als fünf Mal verräumen! Wir könnten fünf Jahre alle Universitäten und Fachhochschulen dieses Landes schließen und 300 000 jungen Menschen sagen: Bleibt daheim, wir haben leider das Geld nicht!, um ein Jahr die Pensionszuschüsse und Beamtenpensionszahlungen zu finanzieren. Diese Relationen sind natürlich nicht richtig!
Herr Minister, ich weiß, Sie werden jetzt natürlich berichten, alles wird gut, alles ist gut unterwegs, es gibt keine Probleme, wir haben alles in der Hand. (Abg. Rädler: Die NEOS, ja, Pastafari!) Es sind nicht die NEOS alleine, die sagen, da stimmt etwas nicht. Wenn Sie sich die Meinungen von Experten anschauen, dann werden Sie sehen, dass sich die alle mit unseren Sachanalysen decken. Nehmen Sie zum Beispiel die Bertelsmann Stiftung: Die sagt, wir haben einen Reformstau, und zwar insbesondere bei den Pensionen. (Zwischenruf des Abg. Katzian.)
Nehmen Sie die OECD-Studie her: Die OECD sagt, dass Österreich bei den Ausgaben für Pensionen nach Italien und Frankreich führend ist. Allerdings ist die schlechte Nachricht: Frankreich und Italien bekommen die Dynamik in den Griff, Österreich hingegen bekommt sie nicht in den Griff, und wir werden 2020 international Spitzenreiter bei den Pensionsausgaben sein.
Auch die EU-Kommission sagt ganz klar im Weißbuch beziehungsweise in der „Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten“: Österreich hat Reformbedarf im Sinne der Jungen. Wir haben da Reformbedarf, und deswegen müssen wir entschlossen zu Lösungen kommen. Wir NEOS haben auch gesagt, wie es geht. Da kann man sich viel abschauen.
Wir schauen nach Schweden: Einführung des Flexi-Pensionsmodells, durchschnittliches Pensionsantrittsalter 64 Jahre – bei uns 58 Jahre. Jedes Jahr an erhöhtem Antrittsalter bringt uns eine Milliarde. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Stimmt nicht!) Wir ha-
ben nach Italien geschaut: Umsetzung einer mutigen Pensionsreform. Manche lachen über die Italiener, aber die haben es geschafft, zum Beispiel die Angleichung des Frauenpensionsalters an jenes der Männer. Das ist wichtig. Setzen wir dafür frauenpolitische Ansätze in anderen Bereichen um, die den Frauen wirklich helfen! Zum Beispiel wäre die Senkung des Eingangssteuersatzes ganz wichtig.
Wir fordern natürlich auch längere Lebensarbeitszeiten. Wenn wir schon kein Flexi-Pensionsmodell machen, führen wir doch mutig wie viele andere Staaten einen Pensionsautomatismus ein! Ich weiß, dass es in der ÖVP viele Sympathisanten dafür gibt, aber nur unter vier Augen. Sobald es an die Öffentlichkeit geht, haben sie nicht mehr die Entschlossenheit und den Mut. Wir haben auch gezeigt, wie man es in diesem Haus angehen kann, nämlich gemeinsam, so wie es Schweden und andere Länder gemacht haben.
Wir haben im Hauptausschuss eine Enquete-Kommission zum Thema Pensionen beantragt. Wir können internationale Experten einladen, das ist unser dringlicher Wunsch. Gehen wir es an! Raus aus dem Sand mit dem Kopf! Schauen wir den Herausforderungen ins Gesicht! Diese Herausforderung sagt: Raubt uns nicht die Zukunft! Das sagen diese jungen Menschen da oben (in Richtung Besuchergalerie): Raubt uns nicht die Zukunft! Alle internationalen Experten und Expertinnen sagen: Wenn Österreich ein zukunftsträchtiges, enkelfittes und generationengerechtes Budget haben will, dann ist der größte Schlüssel dazu die Reform der Pensionen. Also: Vamos! Packen wir es an! (Beifall bei den NEOS. – Ruf bei der ÖVP: Vamos a la playa!)
9.17
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort gemeldet. Die Redezeit sollte 10 Minuten nicht übersteigen. – Bitte.
9.17
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Strolz, wenn Sie das ernst meinen, was Sie gesagt haben (Abg. Strolz: Ja!) – und davon gehe ich aus –, dann stimmen Sie heute zu, denn das ist ein weiterer Reformschritt, um etwas in diesem Land abzustellen und um etwas zu verändern. Da können Sie zustimmen, und dann können Sie beweisen, ob Sie hier wirklich für die Jugend reden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Strolz: Zementierung von Privilegien!)
Es geht überhaupt nicht um die Zementierung von Privilegien. Lesen Sie den Entwurf, dann wissen Sie, was zementiert wird und was nicht zementiert wird, das ist einmal Punkt eins!
Punkt zwei: Würden Sie sich wirklich mit der Materie beschäftigen, müssten Sie sehen, dass wir seit 1997 im ASVG Veränderungen vorgenommen haben und Veränderungen vornehmen. (Abg. Kickl: So stolz können Sie nicht sein, denn sonst wäre das TOP 1 auf der Tagesordnung! – Abg. Strolz: Im ASVG steht aber nichts über die Sonderpensionen!) Würden Sie sich mit der Materie beschäftigen (Abg. Strolz: Ah geh, das ist Polemik!), müssten Sie auch wissen, dass es bei den Beamten kein Umlageverfahren gibt, sondern dass vor 150 Jahren in der Monarchie beschlossen wurde, dass die Beamten aus dem Budget bezahlt werden und die Beamtenpensionen auch aus dem Budget bezahlt werden.
Würden Sie sich mit der Materie beschäftigen – das tun Sie aber nicht! –, müssten Sie wissen, dass wir im öffentlichen Dienst auf dem Weg zur 40-jährigen Durchrechnung sind, so wie im ASVG. (Ruf bei der FPÖ: It’s a long way!) Dann müssten Sie auch wissen, dass es nur mehr 7 000 Bundesbeamte gibt, die im Uralt-System drinstecken; dann müssten Sie auch wissen, dass es zwischenzeitlich 54 000 Bundesbedienstete
gibt, die das Wort „Beamtenpensionsrecht“ nur mehr vom Hörensagen kennen, weil sie im ASVG sind, und dass seit 2005 Bedienstete überhaupt nur mehr nach dem APG aufgenommen werden; dann müssten Sie auch wissen, dass alle anderen im Übergang sind, dass jetzt zum Beispiel der Durchrechnungszeitraum 14 Jahre beträgt; und dann müssten Sie auch wissen, dass die Beamtinnen und Beamten, die schon in Pension sind, 270 Millionen Pensionssicherungsbeitrag einzahlen, weil das die einzige Gruppe ist, hinsichtlich derer 1997 beschlossen wurde – um eben der Jugend gerecht zu werden –, dass sie einen Pensionssicherungsbeitrag leistet. Dieser Pensionssicherungsbeitrag ergibt ein jährliches Volumen von 270 Millionen € Einnahmen für den Bund. (Abg. Strolz: Versus 10 Milliarden!) – Ja, das sind 10 Milliarden, weil es diese Menschen gibt, und die leisten ganz einfach mit diesem Pensionssicherungsbeitrag einen Beitrag. (Abg. Strolz: Aber ein einheitliches System, Herr Minister! Ein einheitliches System!)
Die Beamten sind die einzige Berufsgruppe in unserem Land, die aus ihrer Pension noch etwas dazuzahlt. Und das muss man, glaube ich, auch einmal zur Kenntnis nehmen. Das sollte man auch einmal lesen.
Das einheitliche System, sehr geehrter Herr Strolz, ist in diesem Haus 2003 beschlossen worden. Sie sind ein bisschen zu spät dran mit Ihren Ideen, aber bei den NEOS ist das eben so. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Strolz.)
Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir in der Übergangsphase sind. (Abg. Strolz: Das ist das Problem!) Diese Übergangsphase ist nicht einfach, die Übergangsphase ist kompliziert, aber diese Übergangsphase findet statt, weil nämlich dieses Haus 2003 beschlossen hat, dass wir in soundso vielen Jahren im ASVG sein werden. Darum geht es!
Sie stellen immer Behauptungen auf, was den Pensionszuschuss im ASVG betrifft. Schauen wir uns doch einmal an, wie sich die 10 Milliarden zusammensetzen! Dieses Land hat 1945, dann 1956 im Rahmen der damaligen ASVG-Einführung beschlossen, dass es eine Mindestpension gibt. Wir wollen mit der Ausgleichszulage eine Mindestpension. Wir sind eines der wenigen Länder, die diese Mindestpension nicht über die Sozialhilfe regeln, wie dies in der Bundesrepublik oder in anderen Ländern der Fall ist, sondern wir regeln diese Mindestpension über das Pensionsrecht. Das ergibt die Kleinigkeit von 1 Milliarde € pro Jahr.
Wir könnten das morgen abschaffen. Dann müssten die Menschen zur Sozialhilfe gehen und sich die Differenz dort holen. (Abg. Strolz: Das ist nicht unser Thema!) Aber um das geht es, wenn Sie über Kosten reden! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Hier entlastet der Bund die Länder. Damals, nämlich 1956, wurde beschlossen, dass wir das so machen.
Ein weiterer Punkt ist folgender: Wir haben beschlossen, Rehabilitation nicht über die Krankenkassen zu machen, wie das zum Beispiel im ganzen skandinavischen Raum der Fall ist, deshalb spricht man dort über Pensionen auch ganz anders, sondern Rehabilitation ist bei uns ein Thema der Pensionsversicherung. Demzufolge muss ich zur Kenntnis nehmen, dass ich eine weitere Milliarde im Bundeszuschuss drinstecken habe, die nur für Rehabilitation aufgeht. (Abg. Strolz: Das ist nicht unser Thema!) Um das geht es ja, wenn man von Kosten redet.
Wir haben weiters beschlossen, dass wir die Menschen, die in Pension sind, beim Krankenversicherungsbeitrag entlasten. Wir entlasten sie! (Abg. Pendl: Das muss man verstehen!) Diese Entlastung beim Krankenversicherungsbeitrag verursacht Kosten. Das sind von den 10 Milliarden € 1,4 Milliarden €. Das ist nichts anderes als der Zuschuss, der fehlende Dienstgeberbeitrag, wenn Sie wollen, denn der Pensionist zahlt ja einen erhöhten Krankenversicherungsbeitrag gegenüber dem Arbeitnehmer. Aber die
Differenz muss jemand zahlen. Es wurde beschlossen, das macht der Staat. Und demzufolge haben wir von den 10 Milliarden € 1,4 Milliarden €, die nichts anderes sind als Krankenversicherungsbeiträge, die Differenzzahlung für die Pensionistinnen und Pensionisten.
So könnte ich das jetzt weiter vortragen.
Wir haben auch beschlossen, dass es Kindererziehungszeiten gibt. Diese muss auch jemand zahlen.
Wir haben auch beschlossen, dass es Präsenzdienst- und Zivildienstzeiten gibt, die hundertprozentig angerechnet werden auf die Pension. Das muss auch jemand zahlen.
Dann kommt man, wenn man alles hin- und herrechnet auf einen Betrag, der der wahre Betrag ist. Statt der 10 Milliarden sind es auf einmal nur mehr 4 Milliarden. 4 Milliarden sind der wahre Betrag, um die Pensionsauszahlungen auf der garantierten Höhe abzusichern. Das ist das, was wirklich überbleibt. Das, was von den 10 Milliarden € wirklich überbleibt, sind 4 Milliarden €, die notwendig sind, um jenen, die in Pension sind oder gehen, das abzusichern, was sie einbezahlt haben.
Dass wir jetzt innerhalb der Systeme noch unterschiedliche Zuschusshöhen haben, sei nur am Rande erwähnt. Das ergibt sich teilweise aus der Logik, dass eine Gruppe unter uns nie zu 100 Prozent das erwirtschaften kann, was sie an Pensionen ausbezahlt bekommt, weil es schon mehr Menschen in der Pension als Aktive gibt, das ist die Berufsgruppe der in der Landwirtschaft Tätigen.
Demzufolge würde ich Sie auch bitten, anzuschauen, was alles im ASVG in den letzten Jahren, beginnend von 1997 bis zum Vorjahr, hier verändert wurde.
Wir haben zum Beispiel die Situation, dass, wenn jemand in Korridorpension geht und dies relativ ungeschickt macht, ich sage das jetzt sehr bewusst so, sich seine Korridorpension reduziert, dann wäre seine Korridorpension um 25 Prozent niedriger gegenüber dem, wenn er bis 65 bleiben würde. (Abg. Strolz: Das ist die Kurve, trotzdem, von 25 auf 28 Prozent!) Wir haben schon hineingegriffen. Es ist ja nicht so, dass da nicht hineingegriffen wurde. Dies wird vom politischen Mitbewerber teilweise natürlich auch massiv kritisiert.
Noch einmal: Sie müssen die Kurve gemeinsam sehen: Die Beamtenpensionen gehen runter, das dauert bis 2040, 2050. (Abg. Strolz: Das steigt!) Sicher, es kommt ja nichts Frisches nach. Und wenn nichts Frisches nachkommt, dann kann es nicht steigen. Das ist eine einfache Rechnung. In dem Ministerium, das ich derzeit repräsentieren darf, hat es zum Beispiel die letzte Pragmatisierung 1999 gegeben! Das war vor 15 Jahren. Dass diejenigen, die vorher schon pragmatisiert waren, da sind, das ist eben so.
Das können wir jetzt in jedem Ressort durchspielen, und in jedem Ressort gibt es eine andere Zahl. In Wahrheit gibt es ja nur mehr drei Bereiche, wo wirklich pragmatisiert wird, aber ebenfalls bereits im Rahmen der geänderten Pensionslage. Das Innenressort pragmatisiert zwar Jungpolizistinnen und -polizisten, aber die haben das ASVG als Basis und kein Beamtenpensionsrecht, damit wir das auch einmal wissen.
Wir leben im Übergang. Dieser Übergang ist zu bewältigen, ja. (Abg. Strolz: Ein halbes Jahrhundert Übergang!) Das ist kein Übergang von einem halben Jahrhundert, sondern das ist ein Übergang von 40 Jahren. (Heiterkeit und Beifall des Abg. Strolz.) Jetzt habe ich Sie alle ein bisschen aufgemischt. Das war Sinn und Zweck der Aktion. (Ruf bei der FPÖ: Bingo!) – Bingo!
Herr Strolz, warum habe ich das jetzt so nonchalant gemacht? Ein halbes Jahrhundert, 40 Jahre – wissen Sie, wie sich manche Firmen freuen würden, wenn sie in der Relationsrechnung ungefähr diese Umsatzsteigerung von 40 auf 50 hätten?
Spaß beiseite. Fakt ist, wir sind im Übergang auf einem guten Weg. Und ein weiterer Meilenstein zur Bewältigung dieses Übergangs ist das Sonderpensionsgesetz, das heute noch auf der Tagesordnung steht. Und ich kann Sie alle nur einladen mitzumachen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
9.27
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 9 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. – Bitte.
9.28
Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Abgeordneter Strolz, Sie haben gesagt, beim Interspar hat man Ihnen von hinten vorgeworfen, Pensionsräuber zu sein, und Sie haben gesagt, das sind Sie nicht.
Ich habe mir im Rahmen der Vorbereitung auf die heutige Sitzung auch Ihr Programm angeschaut, das Wahlprogramm Pensionen, und habe versucht, zu überlegen, was jemand bekommt, wenn er NEOS wählt. Was bekommt er heraus? Im ersten Punkt fordern Sie Informationsgerechtigkeit – etwas, was wir, glaube ich, jetzt mit dem Pensionskonto zumindest einmal soweit erledigt haben, dass das, was Sie wollen, erfüllt ist, nämlich dass jemand weiß, was er zu erwarten hat und wie es steigt.
Die ersten Bescheide sind jetzt draußen. Ich kann Ihnen sagen, ich war am Samstag beim Friseur. Mein Friseur hat mit voller Leidenschaft seinen Kundinnen erklärt, dass er den Pensionszettel bekommen hat. Er war ganz stolz, wie viel er aus seiner Tätigkeit als Angestellter und Selbständiger bekommt, was er einbezahlt hat, wie es ausschaut, wenn er weiter arbeitet, und in welch glücklicher Lage er ist, dass er das alles ansparen konnte, weil er erstens angestellt war, zweitens selbständig ist und das Geschäft gut geht. Das heißt, er ist mit einer sehr positiven Einstellung an diese Sache herangegangen.
Dann schreiben Sie aber weiters in der Hypothese, dass man, wenn die Pensionen und die Zuschüsse weiter so steigen und das Ganze nicht mehr leistbar wird, nur mehr damit rechnen kann, dass man maximal 50 Prozent des Letztgehaltes in der Pension bekommen wird. Als Lösung dafür schlagen Sie Zusatzpensionen vor. Das heißt, jeder finanziert sich selbst seine eigene (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.) Sie rechnen hoch und sagen, maximal 50 Prozent sind zu erreichen und man braucht eine private Zusatzpension, und schreiben dann, dass man – man klein geschrieben mit einem N, wahrscheinlich ist es groß geschrieben mit zwei N – derzeit nur 300 € seines Einkommens vor Steuern zum Ansparen von Zusatzpensionen verwenden kann und dass das natürlich viel zu niedrig ist, während es in Deutschland viel höher ist.
Das heißt, man, in diesem Fall Mann, hauptsächlich der Arbeitgeber, sage ich jetzt einmal bei diesem Modell der Zukunftssicherung, zahlt 300 € im Jahr für den Arbeitnehmer ein.
Die Generali – das soll jetzt keine Werbung sein, aber ich habe mir das jetzt einmal herausgesucht – schreibt, das sollte der Arbeitgeber anstelle einer Lohnerhöhung machen. Der Arbeitgeber sagt, er zahlt das netterweise anstelle einer Lohnerhöhung. Wie lange? – Für immer? Wie mache ich mir das aus? Wie funktioniert das?
Der Arbeitnehmer kann 25 € pro Monat einzahlen. Da sind wir mündige Bürger. Das bringt dem Arbeitgeber auch etwas, denn das ist steuerfrei und steuermindernd. Das heißt, wenn das kommt, so wie Sie sich das vorstellen, mit noch höheren Beiträgen, dann ersparen sich Arbeitgeber ganz viel Geld. Die Arbeitnehmer bekommen zwar kei-
ne Lohnerhöhung, denn das fällt natürlich weg, oder eine geringere Lohnerhöhung, aber dafür bekommen sie möglicherweise Geld, vorausgesetzt, die Aktienmärkte halten und es passiert auch sonst nichts. Wir alle erinnern uns an die Frage der privaten Pensionsvorsorge. Da ist mir die staatliche Pension, die ich jetzt habe, mit einer relativen Sicherheit, einem Umlagesystem und keinem kapitalgedeckten System deutlich lieber als das, was Sie hier anpreisen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Sie sagen, wenn man damit rechnen möchte, dass man nach dem 65. Lebensjahr 500 € Zusatzpension bekommt, bis man stirbt, dann braucht man laut den Berechnungen, die ich von Ihrer Homepage habe, ungefähr 245 000 €, wenn man rechtzeitig stirbt, füge ich jetzt einmal hinzu. Sie sagen, es wird aber eher mehr sein, da wir älter werden, und das spart man nicht von einem Tag auf den anderen. – Das stimmt.
Ich habe jetzt möglicherweise eine Milchmädchenrechnung angestellt. Ich habe Ihre 245 000 € genommen, habe den Idealfall angenommen, jemand ist 40 Jahre in Beschäftigung, und habe das durch 40 und dann durch 12 dividiert, um herauszufinden, was jemand im Monat bezahlen muss, damit er möglicherweise 500 € bekommt, bis er stirbt. Das Resultat der Division ist, dass jemand 510 € im Monat einzahlen muss. Jetzt zeigen Sie mir den, der sich das leisten kann! – Das ist das Zweite.
Sie rechnen derzeit auch die Bildungskosten gegen die Pensionskosten auf, das heißt, ein Generationenkonflikt auf einer anderen Ebene.
Sie sagen, die heutigen Pensionisten – das ist einer Ihrer Punkte – sollten aktiv etwas dazu beitragen, dass dieses Pensionssystem gesichert bleibt. (Abg. Strolz: Ja!) Ja, ja, aber die höheren Pensionen, das ist ein nettes Beispiel. Sie sagen: „Pensionisten sollen zur Sanierung des Pensionssystems AKTIV beitragen.“ Ich sage es ja nur! Das heißt, für Pensionen über der ASVG Höchstpension kein Inflationsausgleich. Wie lange? – Für immer? (Abg. Strolz: Nein, fünf Jahre!) Ach so, nein, aber das irgendwie, genau.
Zwischen Durchschnittspension und Höchstpension nur die Hälfte der Inflation und darunter die volle Abgeltung der Inflation. – Das heißt, dann noch 15 Prozent abziehen. (Präsidentin Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Das heißt, was Sie planen, ist sehr wohl aktiver Pensionsraub und Verursachen eines Generationenkonflikts auf einer anderen Ebene. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Strolz hält eine Tafel mit der Aufschrift „Stimmt nicht“ in die Höhe.)
9.33
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.
9.33
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Kollege Strolz, eines sollte man zu Beginn auch festhalten: Es ist aus Ihrer Sicht gut und richtig, dass man über das Pensionssystem diskutiert. Das verstehe ich. Das machen auch wir in der Regierung. Aber es sollte nicht das Bild vermittelt werden, dass wir ein Pensionssystem haben, das morgen zu scheitern droht. Dem ist nämlich nicht so!
Wir haben ein System, das über 60 Jahre aufgebaut wurde, wo es ein soziales Netzwerk gibt für jene, die schwächer sind, die nicht in der Lage waren, Beiträge einzuzahlen, das es ermöglicht, dass sie eine Pension bekommen, von der sie leben können. Da spreche ich von den AusgleichszulagenbezieherInnen, die – das sollte man auch dazusagen – mit 850 € über die Runden kommen müssen. Das heißt, dazu stehen wir. Das ist auch notwendig. 240 000 Menschen beziehen in Österreich eine Ausgleichszulage, weil die Pension niedriger ist.
Und wir haben ein umlagefinanziertes System. Das heißt, die Erwerbstätigen zahlen ein und diejenigen, die in Pension sind, bekommen ihre Pension ausbezahlt. Basis ist die Höhe der einbezahlten Beträge. Und das ist ein gutes System. Das möchte einmal festhalten: Das ist insgesamt ein gutes System, und das wollen wir auch beibehalten! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Was wir nicht wollen, meine Damen und Herren, weil das immer irgendwie so mitschwingt, ist, eine Art Volkspension einführen. Das ist nicht das, was wir wollen, sondern wir wollen ein Auffangnetz für sozial Schwächere, aber ein umlagefinanziertes System. Meine Damen und Herren, das ist notwendig, und das gilt es beizubehalten.
Und das Zweite ist Folgendes: Herr Kollege Strolz, Sie gehen heraus und tun so – Sie sind jetzt ein halbes Jahr im Parlament, daher verstehe ich ja noch, dass Sie in der Vergangenheit vielleicht nicht alles mitbekommen haben –, als hätten wir in der Vergangenheit nichts getan. Wir haben immer wieder Pensionsreformen durchgeführt, die auch notwendig waren, die größte 2003/2004 in einer anderen Regierungskonstellation, damals mit der FPÖ. (Abg. Strolz: Ja!) Und das war eine Pensionsreform, die meines Erachtens wirklich auch in die Zukunft gerichtet ist, die die Pensionen nachhaltig sichert. Und das war nicht nur zu unser aller Freude, das wissen wir aus den damaligen Diskussionen, aber es ist notwendig. Wir haben längere Durchrechnungen.
Zu dem, was Sie hier in Bezug auf die Beamten ansprechen, muss ich sagen: Das stimmt einfach so nicht! Das stimmt einfach so nicht! Hier eine Art Bashing gegenüber dem öffentlichen Dienst zu betreiben, meine Damen und Herren, das ist nicht in Ordnung. (Abg. Pendl: So ist es!)
Mit der Pensionsharmonisierung 2003/2004 haben wir auch in diesem Bereich eine 40-jährige Durchrechnung eingeleitet, meine Damen und Herren. Und das ist nicht in Ordnung, dass hier ein Bashing gegen die Beamten gemacht wird. Deren Pensionssystem ist voll harmonisiert, und die haben bei den letzten Reformen und in den letzten Jahren viel zum Pensionssystem beigetragen, meine Damen und Herren! Und das sollte in diesem Zusammenhang auch einmal erwähnt werden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Strolz hält ein Taferl mit der Aufschrift „Stimmt nicht“ in die Höhe.)
Sie brauchen immer öfter dieses Taferl, Herr Strolz. Fällt Ihnen das auf? (Zwischenrufe bei den NEOS.) Immer öfter brauchen Sie dieses Taferl, und das ist irgendwo auch ein Zeichen der Schwäche auch Ihrer Partei, die zunimmt, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Auch im Bereich der Frühpensionen haben wir Änderungen eingeleitet, weil das wichtig ist. Wir müssen das faktische Antrittsalter im Auge behalten, das ist notwendig, auch im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktlage, damit, wie sich die Arbeitslosigkeit und die Beschäftigung älterer Menschen entwickelt. Es geht doch darum, dass wir ältere Arbeitnehmer in Beschäftigung halten können. Und da sind natürlich auch die Sozialpartner gefordert, meine Damen und Herren.
Wir haben Änderungen bei der Korridorpension mit versicherungsmathematischen Abschlägen durchgeführt. Wir haben das Pensionsantrittsalter im Rahmen der Langzeitenversichertenregelung um zwei Jahre erhöht. Herr Strolz, schauen Sie sich das wenigstens auch an! In den ersten Monaten diese Jahres sind die Zahlen rückläufig, was den Pensionsantritt im Rahmen der Hacklerregelung und der Invaliditätspension betrifft. Sie sind rückläufig, und das faktische Antrittsalter steigt. Dieses liegt jetzt bei 58,6 Jahren. Es wird sich bis Ende dieses Jahres in Richtung 59 Jahre bewegen. Das bedeutet, dass rund 500 Millionen mehr im System bleiben, weil weniger ausbezahlt werden muss. Daher: Anerkennen Sie doch auch diese Maßnahmen!
Ja, wir werden diese Entwicklung im Auge behalten, das ist auch notwendig. Dazu haben wir uns auch im Regierungsprogramm bekannt. (Zwischenruf des Abg. Strolz.)
60,1 Jahre
stehen im Regierungsprogramm. Das ist ein Jahr mehr, als die Pensionssicherungskommission
ausgewiesen hat. Das ist ambitioniert, ja. Und wenn Sie sich ein bisschen mit der Materie
auseinandersetzen – und ich tue das seit über zehn
Jahren –, dann
werden Sie sehen, dass wir damit enkeltauglich, enkelfit, zukunftsfit, wie Sie
sagen, werden. Ja, denn 2025 gehen nämlich geburtenstarke
Jahrgänge, die sogenannte Babyboomer-Generation,
in Pension. Genau deshalb haben wir diesen Zielwert 60,1 Jah-
re ins Regierungsprogramm geschrieben, weil wir uns damit auf diese
Situation vorbereiten können, die 2023, 2025 eingeleitet wird.
Meine Damen und Herren, wir haben im Pensionsbereich ein gutes System. Es muss immer wieder angepasst und adaptiert werden, aber schlechtreden bringt nichts. Stimmen Sie am Nachmittag auch dem Sonderpensionsgesetz zu! Dann werden wir sehen, wie ernst Sie es mit den Pensionen in Österreich wirklich meinen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
9.38
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Strache gelangt nun zu Wort. – Bitte.
9.39
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Sozialminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Grundsätzlich Dank an die Einbringer der heutigen Aktuellen Stunde, weil es natürlich wichtig ist, über das Pensionssystem zu diskutieren, auch über die Ungerechtigkeiten, die in diesem System auch stecken.
Natürlich muss man eines festhalten: Die Pension ist nun einmal der verdiente Lohn jener Menschen, die ein Leben lang hart gearbeitet und sich dann für den Lebensabend auch eine entsprechende Absicherung erarbeitet und verdient haben, die ihnen zusteht. Ich sage, das ist ein Lohn für die Lebensleistung der Menschen, damit sie den dritten Abschnitt ihres Lebens auch in Anstand, Würde und Respekt verbringen können, wobei wir diese wirtschaftliche Sicherheit zu garantieren haben.
Wenn man dann die Lage der österreichischen Pensionistinnen und Pensionisten in vielen Bereichen hernimmt – wir haben es gehört, über 240 000 PensionistInnen –, dann sieht man, diese brauchen heute die Ausgleichszulage, denn sie sind im untersten Bereich bei den Pensionen angesiedelt und leben an der Armutsgrenze. Wir haben 3,6 Prozent der männlichen Pensionisten, die unter der Armutsgrenze leben, wir haben über 10 Prozent der weiblichen Pensionistinnen, die heute unter der Armutsgrenze leben müssen. Das sind schon dramatische Entwicklungen, wofür wir alle irgendwo eine Verantwortung haben.
Und wenn man dann erlebt, dass die Pensionsanpassungen der letzten Jahre zeigen, dass die reale Inflationsrate im Jahr 2013 bei 2,8 Prozent lag, aber die Anpassung nur mit 1,8 Prozent vorgenommen wurde beziehungsweise im Jahr 2014 die Inflationsrate bei 2,4 Prozent lag und die Anpassung nur mit 1,6 Prozent vorgenommen wurde, sich das linear in den letzten zehn Jahren genauso abgespielt hat, nämlich eine höhere Inflation als die erfolgte Pensionsanpassung, dann muss man sagen: Das ist ein Realpensionsverlust, das ist eine reale Enteignung der Pensionisten! Und dann müssen wir schon über Gerechtigkeit diskutieren.
Das trifft letztlich jene Menschen, die ein Leben lang hart gearbeitet haben, sich aber am Lebensabend immer weniger leisten können und oftmals wirklich Probleme haben, wenn es darum geht, ihre Betriebskosten, ihre Mietkosten, ihre Lebensmittelkosten zu decken, weil sie sich das mit ihrer Pension nicht mehr leisten können.
Ich sage, die Pensionisten sind armutsgefährdet; das ist natürlich auch ein Produkt dessen, dass der Bedarf an Gütern des täglichen Lebens teurer geworden ist, dramati-
sche Preissteigerungen stattgefunden haben und auch in den letzten Jahren unverhältnismäßig höhere Verteuerungen erfolgt sind. Da muss man mit einer Inflationsanpassung gegensteuern, die leider auch im Bereich der Pensionen seit Jahren nicht gelebt wird.
Auf der anderen Seite haben wir die viel diskutierten Luxuspensionen. Ich sage, gut, dass man darüber einmal ehrlich diskutiert hat, gut, dass auch ein Weg beschritten wurde, wo man erkannt hat, dass diese unglaublichen Luxuspensionen nicht aufrechtzuerhalten sind, aber wenn man dann von dieser angeblichen Reform spricht und sich diese angebliche Reform, die heute durchgeboxt werden soll, näher ansieht, wobei dieses Reförmchen auch mit willfähriger Unterstützung der Grünen umgesetzt werden soll, dann stelle ich fest: Da gibt es natürlich die Privilegienritter in dieser Republik, im Bereich der Politik, der Verwaltung und der staatsnahen Betriebe, die in Zukunft weiterhin eine Luxuspension von monatlich 9 060 € kassieren sollen, zusätzlich noch die ASVG-Höchstpension und daher insgesamt im Jahr mit 170 000 € nach Hause gehen, während wieder einmal die ASVG-Pensionisten – ich sage es ganz offen – leider für dumm verkauft werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich frage mich, warum man dann, wenn man über Gerechtigkeit diskutiert, nicht endlich wirklich ehrlich ein Pensionssystem für alle Arbeitnehmer und Angestellten sicherstellt, mit unterschiedlichen Abstufungen, und auch ein gerechtes Pensionssystem für alle. Ich frage mich: Wo sind da manche gleicher als gleich, weil sie Politiker sind und sich ihre Privilegien abdecken und sicherstellen wollen? – Das ist nicht der korrekte Ansatz, wie wir ihn uns vorgestellt haben. Und zu Recht hat das auch heute Professor Marin in einer Tageszeitung entsprechend kritisch beleuchtet. (Abg. Kickl: Nicht so von oben herab, Herr Minister!)
Ich sage, das wäre notwendig. Während ein Großteil der österreichischen Pensionisten heute durchschnittlich ein bisschen mehr als 1 000 € Pension im Monat erhält, gibt es in Zukunft die staatsnahen Privilegienritter, die jetzt wieder das Neun- bis Zwölffache monatlich sichergestellt erhalten.
Da muss ich schon sagen, Herr Sozialminister und auch Herr Finanzminister, das heißen Sie gut und da haben Sie vielleicht nicht ganz den notwendigen Mut gefunden, noch einen weiteren notwendigen Schritt zu setzen. Das System muss gerecht gestaltet und reformiert werden. Ja, ich habe immer – das ist auch unsere Position –, wir haben immer gesagt, ein ASVG-System letztlich für alle sicherstellen, ohne jegliche Privilegien: Das wäre der richtige, gerechte und der einzig akzeptable Weg, und genau dort müssen wir hin. (Beifall bei der FPÖ
Solange wir das anders handhaben, können wir nicht von der Gerechtigkeit reden, die da immer wieder künstlich bemüht wird, aber in der Realität eben nicht gelebt wird und dieser auch nicht standhält. (Beifall bei der FPÖ.)
9.44
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.
9.44
Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Hohes Haus! Von einem „Reförmchen“ zu reden, finde ich ziemlich kühn, und ich frage mich auch, wo Sie das letzte halbe Jahr waren, als wir über dieses „Reförmchen“ diskutiert haben, nämlich ziemlich intensiv. Wir haben ein halbes Jahr lang über diese Luxuspensionen verhandelt. Ich spreche jetzt über die Sonderpensionen, die Sie zuletzt angesprochen haben. – Ja, die sind eine riesige Ungerechtigkeit, die für viele Menschen in diesem Land nicht nachvollziehbar ist, überhaupt nicht nachvollziehbar ist. Aber ich frage mich, wie wir in ei-
nem Schritt und in einem Aufwaschen das, was über Jahrzehnte an Sünden im Pensionssystem geschehen ist, auch wirklich binnen kürzester Zeit flicken können. Das ist unmöglich. (Abg. Kickl: Dem Öllinger wäre das nicht passiert!)
Deswegen hätte ich mir erwartet, Sie hätten sich in diesem halben Jahr an der Arbeit beteiligt, wir hätten eventuell gemeinsam an einem Strang gezogen und vielleicht auch noch mehr herausgeholt. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Wir haben versucht, konstruktiv zu sein, uns einzubringen, zumindest dahin gehend, dass wir in Richtung eines einheitlichen Systems kommen. (Abg. Kickl: Begräbnis erster Klasse! Das kann sich die Regierung nur wünschen: eine solche Opposition wie die Grünen!)
Und da bin ich bei Ihnen, Herr Strache: Wir brauchen ein einheitliches Pensionssystem, wir brauchen Gerechtigkeit bei der Pension für alle, aber wir brauchen auch die ersten Schritte dazu. Es geht nicht, dass Sie jetzt nur dasitzen, zuschauen und quasi erste Reihe fußfrei anfangen, darüber loszuschimpfen, was im letzten halben Jahr passiert ist. Es geht nicht, dass die NEOS das jetzt als Privilegienstadl-Zustimmung bezeichnen. – Es ist kein Privilegienstadl, jetzt nicht mehr, zumindest nicht mehr so sehr wie die letzten Jahrzehnte ... (Ironische Heiterkeit bei der FPÖ.)
Ihre Zustimmung bedeutet, dem Privilegienstadl weitere Jahrzehnte zuzustimmen, das über Jahre einzuzementieren. (Beifall bei den Grünen.) Jahrelang wird sich nichts ändern, wenn Sie jetzt nicht zustimmen. Sie haben sich nicht an der Diskussion beteiligt, Sie waren nicht da, als es darum gegangen ist, etwas zu verhandeln. (Abg. Kickl: Gute Nacht! Das wäre dem Öllinger nicht passiert!) Wir haben mit drei Materien begonnen. Wir sind jetzt bei 27 Materien, wir haben uns intensivst eingebracht. Kein einziges Wort habe ich bei den Verhandlungen von Ihnen vernommen, Herr Kickl. Kein einziges Wort! (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Ja, ich finde auch, dass Gerechtigkeit und Gerechtigkeit im Alter anders ausschauen. Wir müssen dort hinschauen und sehen, wie es den Menschen geht, die die sogenannte Mindestpension erhalten. (Abg. Kickl: Unglaublich! Sie sorgen für ein Begräbnis erster Klasse! Merken Sie nicht, dass Sie die Drecksarbeit für Rot und Schwarz machen? So eine Opposition kann man sich nur wünschen!) Das sind 250 000 Menschen in Österreich, das ist eine Viertelmillion Menschen. Eine Frau, die 830 € im Durchschnitt kriegt – das ist die durchschnittliche Pension –, wird nicht verstehen, warum der Generaldirektor der Oesterreichischen Nationalbank von den ursprünglich 30 000 € jetzt nur noch 25 000 € kriegt. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Das ist eine Unverschämtheit, da bin ich ganz bei Ihnen! Aber wir können diese Unverschämtheit der letzten Jahrzehnte nicht in einem Aufwaschen wegtun. (Abg. Strolz: 10 000 €!) Vielleicht haben Sie alle schon einmal von der österreichischen Verfassung gehört, vielleicht haben Sie davon gehört, dass es so etwas wie Grundrechte gibt, wie das Recht auf Eigentum, wie den Vertrauensschutz, und wir sprechen über Verträge, die in den letzten Jahren geschlossen wurden. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie Abgeordneten der ÖVP. – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Präsidentin Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Verträge, die in den letzten Jahren geschlossen wurden, teilweise auch in der Zeit, als Sie in der Regierung waren, als Haider mit dem Taferl herumgegangen ist und gesagt hat: Der Direktor der Nationalbank kriegt so viel! – Und was ist passiert? Nichts! (Abg. Kickl: Unglaublich! Sie machen die Drecksarbeit für Rot und Schwarz!) Sie waren beteiligt an einer Pensionsreform, bei der 30 Prozent der Leistungen für normale Menschen gekürzt wurden. (Abg. Strolz: Achtung! Sie haben einen Steigbügel in der Hand!) Aber Sie haben nie hingeschaut, auch nicht in den Jahren Ihrer Regierungsverantwortung, wenn es um Luxuspensionen gegangen ist, wenn es darum gegangen ist ... (Abg. Strache: Was ist der Deal für die Grünen?)
Wo waren Sie da? Wo waren Sie, als Sie in der Regierung waren? Wo waren Sie? Wo waren Sie bei den Verhandlungen das ganze letzte Jahr über? Wo waren Sie? Wo haben Sie sich eingebracht? – Ich habe nichts von Ihnen gehört! (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP. – Abg. Strache: Was ist der Deal für die Grünen, dass Sie den Steigbügelhalter spielen?) – Es gibt keinen Deal mit den Grünen. Es gibt keinen Deal mit den Grünen.
Wir haben es uns auch nicht leicht gemacht im letzten halben Jahr, aber wir wollten einen konstruktiven Weg gehen, einen Schritt in Richtung einheitlicheres Pensionssystem, wir wollten einen ersten Schritt machen und einen konstruktiven Beitrag leisten. (Abg. Kickl: Wann tritt das Gesetz in Kraft? Wann tritt das Gesetz in Kraft?) Wir wollten einen wichtigen Teil dazu beitragen; dieser fehlt mir bei Ihnen. Sie haben sich nicht eingebracht, Sie sind nicht in der Lage gewesen, auch nur einen konstruktiven Punkt einzubringen, Sie stehen jetzt da und schreien. (Abg. Kickl: Sie haben ein halbes Jahr Zeit verplempert!) Sie hätten vorher einfach laut sein können, Sie hätten sich erheben und sagen können, was Ihnen fehlt, und Sie hätten sich großartig einbringen können. Wir hätten vielleicht gemeinsam als Opposition mehr zusammengebracht. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Es ist schade darum, schade, dass auch Sie im letzten Moment abspringen und jetzt vom Privilegienstadl reden. (Abg. Strolz: Sie lassen sich benutzen!) – Nein, wir lassen uns nicht benutzen. (Abg. Neubauer: Warum haben Sie nicht der Vertagung zugestimmt?) Es ist genug passiert. Wir gehen in die Richtung eines ersten gemeinsamen Schritts. Dieses Signal geben wir in Richtung ÖVP und SPÖ, weil wir ... (Abg. Strache: Haben Sie dem Professor Marin nicht zugehört?)
Der Herr Professor Marin liest aber die Verfassung nicht entsprechend, habe ich den Eindruck. – Danke. (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP.)
9.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.
9.49
Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzte Frau Präsident! Geschätzte Kollegen! Hohes Haus! Ich glaube, nicht zu Unrecht fürchten sich 70 Prozent der Österreicher vor der Altersarmut. Wir sehen leider Gottes Tag für Tag Menschen, die mit ihrem Einkauf bis zum Abend warten, weil dann das Brot billiger wird oder sie sich einfach schon schwertun, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Das ist Faktum.
Auf der anderen Seite haben wir ein total privilegiertes System im politiknahen Umfeld geschaffen, das durch nichts, aber auch durch gar nichts, moralisch zu vertreten ist.
Meine geschätzten Damen und Herren, wahrscheinlich bin ich eine der wenigen in diesem Saal, die wirklich die Möglichkeit gehabt hat, zwischen einem privilegierten System und dem normalen ASVG-System zu wählen. Ich war nämlich zu der Zeit im Steirischen Landtag, als die Politiker sich entscheiden konnten, ob sie im privilegierten System bleiben, und genau diese Sonderpensionen konsumieren wollen, oder ob sie freiwillig in jenes System wechseln, wo sie sagen: Nein danke, das ist unverantwortlich! Selbstverständlich habe ich mich für das neue System entschieden (Beifall beim Team Stronach), weil ich der Meinung bin, dass es unverantwortlich ist und man sich nicht auf Kosten der nächsten Generationen selbst bereichern darf. (Neuerlicher Beifall beim Team Stronach.)
Wenn Sie glauben, meine Damen und Herren, dass alle aus meiner damaligen Fraktion, der FPÖ, die lauthals geschrien haben, dass das privilegierte System weg muss, mitgestimmt haben oder selbst in das neue System votiert haben, auch da haben Sie
sich – leider Gottes – geirrt! Es waren viele, die Wasser gepredigt und Champagner getrunken haben. (Oh-Rufe bei der SPÖ.)
Ich persönlich bin für ein ehrliches und faires System, für ein System, das transparent und nachvollziehbar ist. Auch wenn wir mit dieser Reform bei den Sonderpensionen nur einen kleinen Schritt schaffen, so bin ich trotzdem froh, dass einmal etwas in Bewegung kommt, dass sich dieser Moloch, der uns alle erdrückt, endlich bewegt. Wir können nicht zuschauen, wie sich Menschen weiterhin privilegierte Systeme auf Kosten der Masse finanzieren lassen. (Beifall beim Team Stronach.)
Meine geschätzten Damen und Herren, unser Pensionssystem basiert auf dem Generationenvertrag. Zur Zeit Adenauers hat es den sogenannten Schreiber-Plan gegeben, wo genau festgelegt wurde, wie wichtig eben drei Generationen zur Erhaltung des Systems sind. Schauen wir uns jetzt die Geburtenquote in unserem Land an, besteht Grund zur Sorge, denn wir haben immer weniger Kinder. Jene, die auch einmal in den Nutzen einer Pension kommen sollen, jene, die das System finanzieren sollen, sind einfach nicht mehr da. Wir sind gut beraten, darüber nachzudenken, ob das Umlageverfahren allein ausreichend sein wird. Ich glaube nicht. Ich glaube, dass wir in Zukunft verstärkt auf eine zweite und dritte Säule werden setzen müssen. Wir werden auch das System neu aufstellen müssen. (Beifall beim Team Stronach.)
Voraussetzung dafür muss eine Familienpolitik sein, wo sich die jungen Frauen und jungen Leute bewusst für Kinder entscheiden können, ohne dass sie Angst haben müssen, dadurch in die Armutsfalle zu geraten. Wir brauchen eine Familienpolitik, die wieder für die jungen Leute da ist, die die Familien unterstützt und nicht hemmt. (Beifall beim Team Stronach.)
Herr Minister, Sie haben vor einiger Zeit das Pensionskonto eingeführt. Auch da glaube ich, dass das absolut der richtige Weg ist, denn das Pensionskonto schafft Transparenz, jeder kann hineinschauen. Ich glaube, es ist wichtig, zu sehen, was man eingezahlt hat, und es sollte vor allem ein Anreiz sein, länger zu arbeiten und selbst mitgestalten zu können, so wie es die skandinavischen Länder bereits vorzeigen.
Unser Weg ist eine Pensionskasse für alle, unser Ziel ist die ASVG-Obergrenze als maximaler Deckel und die Pensionsmultimillionäre in Zukunft nicht mehr in Österreich zu haben. Wir tragen Verantwortung für die Zukunft, und mit der heutigen Regelung, so glaube ich, haben wir den ersten Schritt gesetzt. (Beifall beim Team Stronach, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Wöginger.)
9.55
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker zu Wort. – Bitte.
9.55
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Schüler – insbesondere von der Neuen Mittelschule in Wolfurt! Wann immer der Hinweis gemacht wird, die Pensionssysteme in Österreich seien uneinheitlich und es gäbe dort noch Privilegien, dann dauert es Millisekunden, bis der Herr Bundesminister aufspringt und sagt: Das ist alles Blödsinn, es ist alles schon beschlossen, es wird alles harmonisiert, wir haben alles schon unter Dach und Fach, die kommen alle ins APG, ins Allgemeine Pensionsgesetz, und fertig!
Nur, ganz so stimmt es halt nicht. Der Rechnungshof wird nicht und nicht müde, darauf hinzuweisen, dass steinalte Privilegien auf Jahrzehnte hinaus festgeschrieben sind, und Ihre Fraktion und Ihre (der Redner weist dabei in Richtung ÖVP und SPÖ) schützen die eigene Klientel nach Kräften, damit es so lange wie möglich so bleibt, wie es immer war. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)
In diesen Tagen bekommen die ersten normalsterblich sozialversicherten Leute ihre Pensionskonto-Erstgutschrift nach Hause zugeschickt, und ich bin mir sicher, einige Hundert hat es schon vor Schreck angesichts der niedrigen Zahl, die sie da gesehen haben, in den Sessel gepickt. Ab Jahrgang 1955 gilt das Pensionskonto für die normalen Österreicher, für die Beamten gilt es ab Jahrgang 1976. Und warum? – Weil da halt wieder jemand seine Klientel geschützt hat. Die Beamten kommen einfach 21 Jahre später dran. Ein Schelm, wer glaubt, dass beim Verhandeln dieser Regelung der jüngste Jahrgang, der am Tisch gesessen ist, ein 75er gewesen sei. (Beifall bei den NEOS. – Heiterkeit der Abgeordneten Kickl und Belakowitsch-Jenewein.)
Auch wenn man sich die Harmonisierung anschaut, sind da unterschiedliche Voraussetzungen für die Durchrechnung gegeben. Sie haben gesagt, dass es bei den Beamten eine Durchrechnung gibt. – Stimmt, Herr Minister, nur rechnet man bei den ASVG-Versicherten viel länger durch und die Abschläge sind bei den Beamten günstiger. Da stimmt gar nichts zusammen!
Wenn man sich die Privilegien bei den ÖBB und bei der Post anschaut, so ist die ÖVP zwar immer schnell dabei, wenn es darum geht, auf die ÖBB zu bashen, nur passieren tut halt nichts. Schauen wir uns einmal an: Wie viele gehen denn bei der Post und bei der Bundesbahn in die Regelpension? – Bei der Post sind es laut Rechnungshof 0,5 Prozent, bei den ÖBB 3,9 Prozent und bei den Bundeslehrern 15,8 Prozent, die in Regelpension gehen. Alle anderen verschwinden auf irgendeine Art früher. Und da putzt man sich ab und sagt: Naja, für die Berufsunfähigkeiten können wir nichts, das macht die Sozialversicherung! – Wer glaubt denn an diese Zufälle?
Jetzt zu den Luxuspensionen. Die sind ein schönes Beispiel dafür, wie man die Wähler auf den Arm zu nehmen versucht. Natürlich, Sie haben dort recht und die Kollegin Schwentner hat dort recht, wo gesagt wird, da gibt es eine Verfassung, da gibt es europarechtliche Limits, da kann man nicht einfach hineinfahren und quasi mit dem Fallbeil die Pensionen bei 3 000 € abschneiden. Bei den Altfällen geht das nicht! Natürlich geht es um Sünden der Vergangenheit, natürlich sind wir dafür, dass bei den Altfällen eingegriffen wird, aber wir sind natürlich nicht dafür, dass man für die Zukunft Zusatzpensionen von 126 000 € im Jahr für zulässig erklärt und in die Verfassung schreibt, dass es okay ist, dass diese Leute noch einmal 126 000 € draufkriegen! (Beifall bei NEOS und FPÖ. – Abg. Schwentner: Das ist nicht wahr!)
Es ist eine Unverschämtheit und eine Zumutung gegenüber dem normal sterblichen Bürger. Für die Zukunft gibt es nämlich keine verfassungsrechtlichen Schranken, da könnte man hineinschreiben, dass mit dem APG ein für alle Mal für alle das Gleiche gilt – und das wollen Sie nicht. Und die Grünen spielen den Steigbügelhalter für die Regierung und machen bei dieser Unverschämtheit mit. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Schwentner: Das stimmt nicht!)
Schauen wir uns einmal an, was die Bundesregierung – und heute muss ich die Grünen leider mit in dieses Boot nehmen, was ich nicht gerne tue – den normal sterblichen Versicherten zumutet. Durch die Umstellung auf das Pensionskonto können Verluste für den Versicherten bis zu 3,5 Prozent entstehen. Leuten, die 1 000 €, 1 200 € Pension kriegen, denen muten Sie 3,5 Prozent Maximalverlust zu.
Die, die eine Luxuspension haben, ein Altfall von 7 000 €, 10 000 € Pension, da ist der durchschnittliche Verlust durch das Gesetz, das wir heute beschließen, irgendwo bei 1 Prozent.
Den dicken Fischen – Ihren Protektionskindern (in Richtung SPÖ) und Ihren Protektionskindern (in Richtung ÖVP) – gestehen Sie 1 Prozent Solidarbeitrag zu, und den kleinen, einfachen Menschen von der Straße das Dreieinhalbfache! Das halte ich für eine Unverschämtheit! Das zeigt, was für eine Einstellung Sie gegenüber dem durch-
schnittlichen Wähler haben! Und das ist auch eine Unverschämtheit gegenüber den jungen Menschen, die diese Privilegien, die Sie auf 40 Jahre hinaus festschreiben und jetzt in der Verfassung für noch länger zementieren, zahlen müssen!
Wir hätten die Chance gehabt, dieser Selbstbereicherung einzelner Personen ein Ende zu bereiten. Diese Chance haben wir nicht genützt. Lippenbekenntnisse hin oder her: Ein gemeinsames und gleiches Pensionsrecht für alle Österreicherinnen und Österreicher bleibt in weiter Ferne. (Beifall bei den NEOS.)
10.00
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Katzian zu Wort. – Bitte.
10.00
Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Wenn Sie noch so sehr herumspringen wie das Rumpelstilzchen, Herr Loacker (Abg. Neubauer: Na, na, na!): Das, was Sie zum Teil gesagt haben, wird nicht wahrer, wenn Sie das so artikulieren! Und ich glaube, wir haben jetzt alle miteinander (Zwischenruf des Abg. Strolz.) – Ja, Herr Strolz. Ich komme noch zu Ihnen! Warten Sie ein bisschen! (Abg. Strolz: Ja, ich warte!)
Ich verstehe sehr gut Ihren Auftritt und die Aktuelle Stunde, die Sie heute beantragt haben. Sie haben hier zuerst einmal quasi eine Grundsatzerklärung abgegeben, die an das anschließt, was Sie nach der Wahl zum Europäischen Parlament gesagt haben. Nach dem Flopp, als all Ihre Aktivitäten betreffend Privatisierung des Wassers oder Privatisierung der Spitäler irgendwie nicht hineingegangen sind und Sie nicht das erforderliche beziehungsweise das erwartete Ergebnis erreicht haben, haben Sie zurückgerudert und haben gesagt: Die NEOS werden sich jetzt auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren, und eine Kernkompetenz ist die Pension.
Dann haben wir heute Ihre Rede gehört. Dazu kann ich nur sagen: Na prack! Wenn das Kernkompetenz ist, dann kenne ich mich nicht mehr aus!
Ich werde versuchen, in meinen 5 Minuten auf einige Punkte, die Sie und die Kollegen von Ihrer Fraktion angesprochen haben, entsprechend einzugehen. (Abg. Kickl: 2 Minuten haben Sie schon verplempert!)
Sie haben in einer Fernsehsendung im ATV gesagt: Leute unter
45 haben 40 Pro-
zent weniger Pension. – Sagen Sie doch einmal dazu, wenn Sie von
solchen Zahlen schwadronieren, woher Sie diese haben und wie Sie das berechnen!
(Zwischenruf des Abg. Strolz.)
Nächster Punkt: Die Ersatzrate auf Ihrer Webseite. Das hat Ihnen Kollegin Oberhauser auch schon erklärt: Eine Ersatzrate hängt im Wesentlichen vom Karriereverlauf eines Arbeitslebens und der Erwerbsbiographie ab. – Ich kann Ihnen nur sagen, wenn Sie mit 50 Prozent argumentieren: 2011 betrug die Bruttoersatzrate bei den Neuzugängen zur Pension 68 Prozent und die Nettoersatzrate 82 Prozent. Werfen Sie also nicht mit irgendwelchen Zahlen um sich, in Anbetracht deren ich das Gefühl habe, dass Sie sich nicht auskennen, sondern sprechen Sie die Dinge konkret an, anstatt herumzuschwadronieren! Dann kann man sich nämlich damit auseinandersetzen! (Zwischenruf des Abg. Strolz.)
Richten Sie eventuell das Taferl her: „Stimmt nicht!“ Oder vielleicht packen Sie sich mit Papier so ein wie Herr Chisto und schreiben überall drauf: „Stimmt nicht!“ Dann brauchen Sie das Taferl nicht immer in die Höhe zu heben!
Die OECD ist der Meinung, dass wir ein gutes Versorgungsniveau haben, und dieses Versorgungsniveau wird auch in Zukunft erhalten bleiben!
Was natürlich schon der Fall sein kann, ist, dass diese Ersatzrate von 50 Prozent, von der Sie sprechen, dann auftritt, wenn Pensionsreformen stattfinden, so wie die NEOS sich diese vorstellen, wenn es nämlich eine Erhöhung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters gibt, Privatversicherungen abgeschlossen werden müssen und all das, was Sie immer wieder in den Raum stellen.
Wir haben uns darauf verständigt, dass wir das faktische Pensionsantrittsalter anheben wollen. Mit 1. Jänner 2014 sind viele Maßnahmen in Kraft getreten, die jetzt auch schon greifen. Und zum Pensionsmonitoring muss man sagen: Es steht ja nicht umsonst im Regierungsübereinkommen, dass im Zuge des Monitorings auf der einen Seite das faktische Pensionsantrittsalter und auf der anderen Seite auch die Beschäftigtensituation älterer Arbeitnehmer überprüft werden sollen. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)
Die älteren Arbeitnehmer sind im Moment am stärksten von Arbeitslosigkeit betroffen. Und Sie kommen daher und sagen, dass diese länger arbeiten sollen! (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Sagen Sie doch, wo diese Menschen arbeiten sollen, bevor Sie hier über die Pensionen schwadronieren! Das ist doch die Wahrheit! Aber das sagen Sie genau nicht! (Beifall bei der SPÖ.)
Sie sagen einfach: Hinauf damit! – Wir sagen, bei einem Monitoring muss man sich beides anschauen! Man muss sich anschauen, wie sich die Pensionen und das Pensionsalter entwickeln, und man muss sich anschauen, wie sich die Beschäftigtensituation älterer Arbeitnehmer entwickelt. Man muss auf beides achten und darf nicht nur das eine sehen, weil sonst das andere verloren geht, und das wäre nicht gut. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Ich sage Ihnen dann auch noch etwas, Herr Kickl!
Bei dieser Gelegenheit muss man auch dazusagen: Es wäre höchst an der Zeit, wenn wir die Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmer verbessern und damit auch das faktische Pensionsantrittsalter nach oben bringen wollen, dass wir endlich einen großen Schritt beim Bonus-Malus-System weiterkommen, wie dies auch im Regierungsprogramm verankert ist.
Tun Sie also nicht immer so, als ob nur die Finanzierbarkeit im Mittelpunkt stünde und nicht auch das Schicksal von Menschen! Wir können nicht nur über Zahlen reden, wie Sie diese herunterschwadroniert haben, sondern wir müssen über Menschen, über Betroffene, reden! Die Finanzierbarkeit einer sozialen Struktur hängt doch nicht davon ab, was laut einem Buchhalter zur Verfügung steht, sondern davon, was eine Gesellschaft erwartet! (Abg. Strolz: Sagen Sie das den Jungen!) Sie spielen die Jungen gegen die Alten aus! Sie gehen in Wirklichkeit so vor, dass Sie sagen: Für die Bildung ist es zu wenig, für die Pensionen ist es zu viel. Sie spielen Junge gegen Alte aus! Und ich sage Ihnen, Herr Strolz: Das ist schäbig! Das hat sich diese Gesellschaft nicht verdient! (Beifall bei der SPÖ. – Präsidentin Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Letzter Satz: Wenn die Freiheitliche Partei so sehr gegen Privilegien ist, dann frage ich mich, warum sie in den Jahren 2003, 2004 und 2005, als sie den Sozialminister gestellt hat, keine einzige Initiative zum Abbau dieser Privilegien gesetzt hat! (Abg. Kickl: Meine Güte!) – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
10.06
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.
10.06
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer und Zuhörerinnen auf der Galerie! Ich glaube, dass viele, die heute hier zuhören, sich mit den Aussagen zum Thema Pensionssystem schwertun. Zum einen hören sie, dass alles passt und wir uns
keine Sorgen zu machen brauchen, auf der anderen Seite hören sie aber von Horrorszenarien im Sinne von: Wir fahren den Karren und das System an die Wand.
Ich möchte jetzt weder das Pensionssystem schlechtreden, noch in absolute Euphorie darüber ausbrechen. Ich glaube, wie so oft liegt die Wahrheit auch hier in der Mitte.
Fakt ist, dass wir mit durchschnittlich 58,6 Jahren weit unter dem gesetzlichen Antrittsalter von 65 Jahren liegen. 80 Prozent der Bevölkerung gehen vor einem Alter von 60 Jahren in Pension. Unter allen EU-Staaten haben wir mit 12,7 Prozent des BIP die dritthöchsten Ausgaben für Pensionen.
Auf der anderen Seite hat Ihnen heute auch schon der Sozialminister erklärt, wie sich diese Kosten auswirken und dass das genauso zu berücksichtigen ist. Aufgrund des demographischen Wandels stehen immer weniger Aktive den Pensionistinnen und Pensionisten gegenüber, und besonders ausgeprägt wird die Situation spätestens 2025, wenn die Arbeitnehmer der Babyboom-Generation, also die Jahrgänge 1955 bis 1965, in Pension gehen.
Ein weiterer Punkt, der für mich auch besorgniserregend ist, ist die Einstellung in unserer Gesellschaft zur Arbeit. Wir kennen das alle: Schon am Montag heißt es im Radio, dass bereits der Countdown bis zum nächsten Wochenende startet. Der Sozialrechtler Universitätsprofessor Mazal hat das einmal treffend formuliert, als er sagte, dass das Arbeitsleben als Vorhölle zum Pensionshimmel empfunden wird.
Vielleicht sollte es daher auch nicht verwundern, dass 1970 die Zahl der durchschnittlichen Arbeitsjahre eines Menschen noch bei 43 Jahren lag und diese Zahl 2010 nur mehr bei 35 Jahren liegt, und das trotz höherer Lebenserwartung! – Diese gesellschaftliche Herausforderung wird aber natürlich nicht durch eine gesetzliche Maßnahme geändert werden können.
Aber wir haben in den vergangenen Jahren durchaus auch Maßnahmen gesetzt, um den zuvor genannten Problemen entgegenzuwirken. Diese greifen sicherlich erst zum Teil, wurden aber in dem Sinne gesetzt, um das System auch für zukünftige Generationen sicher zu machen.
Ich darf vielleicht auch den Abgeordneten aufseiten der FPÖ in Erinnerung rufen, dass wir 2004 die volle Pensionsharmonisierung beschlossen haben. Und es gibt – das wird auch immer wieder angesprochen – seit 1997 keine Politikerpensionen mehr. Es gibt hier in diesen Reihen nur noch vereinzelt Personen, die aufgrund der Dienstdauer noch unter diese Art der Pensionen fallen, aber die überwiegende Mehrheit fällt unter die ASVG-Pension.
Wir haben mit Anfang des Jahres eine Verschärfung der Hacklerregelung durchgeführt, es gab eine stufenweise Anhebung der Korridorpension bis zum Jahre 2017 auf 40 Jahre. Die befristete Invaliditätspension wurde abgeschafft, und im Gegenzug wurde das Reha-Geld geschaffen. Wir haben Transparenz im Sinne eines Pensionskontos geschaffen, um Informationen weiterzugeben und um indirekt auch einen Anreiz zu schaffen, länger in der Erwerbstätigkeit zu bleiben.
Wir haben natürlich auch andere Maßnahmen gesetzt, die es gerade älteren Arbeitnehmern ermöglichen, wieder in den Beruf einzusteigen. Es wurden 370 Millionen in die Beschäftigungsintegration investiert, und auf der Gegenseite gibt es für junge Menschen eine Ausbildungsgarantie.
Als junger Mensch macht man sich Gedanken über das Thema Pensionen, und wenn man mit jungen Menschen darüber redet, schwingt immer wieder die Befürchtung mit, dass man in ein System einzahlt, bei welchem am Ende weniger herauskommt als für derzeitige Generationen. – Ich spreche mich für Solidarität aus, und ich möchte keines-
falls einen Keil zwischen die jungen und die älteren Generationen treiben. Ich möchte aber, dass im Sinne einer Generationengerechtigkeit auf Basis von Fakten und Zahlen entsprechende Entscheidungen getroffen und Maßnahmen gesetzt werden. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Strolz.)
Es wird notwendig sein – das möchte ich auch betonen –, dass das Pensionssystem immer wieder auf seine Tragfähigkeit überprüft wird, weil dabei viele Faktoren mitspielen, etwa die Wirtschaftslage, die Arbeitslosenzahl, ob die umgesetzten Maßnahmen greifen und auch das tatsächliche Antrittsalter.
Auch das Pensionsmonitoring – und daher bitte ich darum, dass wir dieses ehestmöglich umsetzen – kann dafür eine Basis darstellen, sofern es auch alle relevanten Informationen beinhaltet.
Gerade in finanziell angespannten Zeiten darf es aber auch keine Tabus im Hinblick darauf geben, dass es noch Schlupflöcher im Pensionssystem gibt, weil deren Aufhebung den einzahlenden Generationen eine Last abnimmt. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Strolz.)
Ich möchte weder Panik machen noch das Pensionssystem hochstilisieren, sondern ich möchte, dass wir eine sachliche Diskussion, die auf Fakten basiert, darüber führen können. (Beifall bei der ÖVP.)
10.12
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Neubauer gelangt nun zu Wort. – Bitte.
10.12
Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es ist traurig, dass man bei einer Sitzung, bei der es eigentlich um ein wichtiges Thema in Österreich geht, nämlich um das Pensionssystem, damit konfrontiert ist, dass man sich Aussagen unsachlichster Natur anhören und sich dann damit auseinandersetzen muss. Frau Kollegin Schwentner hat davon heute leider ein negatives Beispiel dargeboten. (Zwischenruf der Abg. Musiol.)
Frau Kollegin Schwentner, Ihre Aussagen sind für mich nicht nachvollziehbar. Sie scheinen offenbar durchaus ein schlechtes Gewissen zu haben. Davon sind Ihre Aussagen getragen. Sie sind offenbar mit Ihrer Tätigkeit hoffnungslos überfordert! Anders ist das nicht zu verstehen, was Sie heute von sich gegeben haben. (Zwischenruf der Abg. Schwentner.)
Ich darf Ihnen deshalb einiges zur Klarstellung sagen. Sie haben einem Vertagungsantrag der Freiheitlichen im Ausschuss, den Kollege Kickl vor dem Hintergrund eingebracht hat, dass man diese Thematik Luxuspensionen noch weiter verhandeln möge, zugestimmt. – Wissen Sie, Frau Kollegin Schwentner, wann dieses Gesetz in Kraft tritt? Dieses tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft! Das heißt, wir hätten jetzt noch über ein halbes Jahr Zeit gehabt, das nachzuverhandeln, denn das, was jetzt auf dem Tisch liegt, ist für uns nicht akzeptabel. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Schwentner. – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.) Da können Sie noch so viel schreien, da können Sie noch so viele Unsachlichkeiten von sich geben: Es wird nicht besser, Frau Kollegin!
Und etwas sage ich Ihnen auch, weil Sie gesagt haben: Wo waren Sie? – Herr Bundesminister Hundstorfer hat im Ausschuss mehrfach die freiheitliche Fraktion, vertreten durch unseren Nationalratsabgeordneten Kickl, im höchsten Maß für ihren Einsatz für dieses Gesetz gelobt. Da waren wir! Wir waren da und haben uns in einem Ausmaß eingebracht, wie Sie das bis heute nicht geschafft haben! – Ich hätte gern gewusst, was Sie von dieser Regierung bekommen haben, dass Sie heute diesem unsäglichen
Gesetzentwurf überhaupt zustimmen. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Legen Sie das auf den Tisch, dann können wir weiterreden! (Beifall bei der FPÖ.)
Sie haben heute mit Ihrer Entscheidung, diesen Entwurf zu unterstützen, die soziale Kompetenz der Grünen zu Grabe getragen, Frau Kollegin Schwentner! Einem Kollegen Öllinger wäre das nie passiert, das kann ich Ihnen sagen! (Abg. Glawischnig-Piesczek: So ein Blödsinn!)
Sie müssen den Menschen draußen jetzt nämlich erklären, warum ein Durchschnittspensionist in Österreich 1 050 € bekommt und Sie einem Gesetz für Luxuspensionen von 9 050 € zustimmen werden, und zwar mit Möglichkeiten für eine ASVG-Erweiterung und zuzüglichen 3 000 €, womit wir dann bei 12 000 € sind, Frau Kollegin Schwentner! Es ist untragbar, wie Sie hier Ihre soziale Kompetenz zu Grabe getragen haben! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Strolz.)
Herr Kollege von der SPÖ, ich habe mir gestern eine Fernsehdiskussion zum Thema Luxuspensionen angesehen, an der unter anderem Herr Moitzi von der Sozialistischen Jugend teilgenommen hat. Er hat seine eigene Partei massiv kritisiert! Jedenfalls werden Sie Ihrer Klientel erklären müssen, warum Sie eine Luxuspension von 9 000 € plus 3 000 € als höchstmögliche Gesetzesgrundlage in Österreich ansehen, und Sie werden den Pensionisten erklären müssen, warum sie mit 1 000 € Durchschnittspension in Österreich auskommen müssen. Das werden Sie nicht schaffen, das werden wir den Menschen in Österreich aber auf jeden Fall auch sagen! (Beifall bei der FPÖ.)
Wir Freiheitlichen bekennen uns zum staatlichen Pensionssystem, wiewohl wir seit Jahren immer wieder auch massive Kritik an dem einen oder anderen Punkt zum Ausdruck gebracht haben. Wir haben immer wieder auch kritisiert, dass zum Beispiel die jährliche Pensionsanpassung unter der Inflationsrate gesetzeswidrig ist, denn sie wird – das hat auch Professor Marin festgestellt – jedes Jahr mit einem Trick einer Abänderung unter der Inflationsrate angeboten, und unsere Pensionistinnen und Pensionisten müssen darunter leiden.
Wir haben auch in den letzten Jahren öfters Anträge eingebracht, in welchen es darum ging, dass man bei den Luxuspensionen auch einen Ausstieg in Form einer Optierung möglich machen muss. Komischerweise haben all diejenigen, die heute großartig die Luxuspension verteidigen, auch diese Anträge der FPÖ immer abgelehnt. SPÖ und ÖVP haben sich dabei hervorgetan, wenn es darum ging, diese Anträge immer wieder abzulehnen!
Es muss uns klar sein – ich denke, darüber sind wir uns einig –, dass das Pensionssystem in Österreich in Zukunft hauptsächlich darauf fußen muss, dass wir die Arbeitsmarktpolitik in den Griff bekommen. Das ist derzeit nicht der Fall. Wir haben derzeit 370 000 Arbeitslose, und dadurch ist das System massiv gefährdet. (Präsidentin Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Herr Bundesminister! Sie haben uns in der letzten Sitzung gesagt, dass das Pensionsantrittsalter bereits jetzt mit dem Monitoring steigt. Dazu darf ich Ihnen sagen: Auch diesbezüglich haben Sie die Unwahrheit gesagt. Es steigt nicht!
Sie haben uns insofern die Unwahrheit gesagt, als Sie die Leute nur statistisch erfassen. Das Pensionsantrittsalter – das hat auch Dr. Schuh gesagt – steigt jedoch nicht. Deshalb sind diesbezüglich weitere Maßnahmen angesagt. (Beifall bei der FPÖ.)
10.17
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Neubauer, ich weiß, dass bei Debatten, wie wir sie jetzt führen, hart diskutiert wird. Das ist der Sinn und Zweck des Parlaments. Ich lasse aber nicht zu, dass irgendjemandem in diesem Haus Korruption unterstellt wird. Das haben Sie allerdings indirekt getan, indem Sie Frau Abge-
ordneter Schwentner unterstellt haben, sie hätte etwas bekommen. (Abg. Kickl: Das ist eine eigenwillige Interpretation! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Eine derartige Wortwahl werde ich nicht zulassen, und ich werde so etwas in Zukunft auch mit einem Ordnungsruf versehen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ sowie bei den Grünen. – Abg. Neubauer: So habe ich es nicht gemeint!)
Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.
10.18
Abgeordneter Julian Schmid, BA (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Abgeordnete! Irgendwie ist die Pension für uns Junge sozusagen immer noch relativ weit weg. Ich bin jetzt 25 Jahre alt, das heißt, Daumen mal Pi werden ich und Leute in meinem Alter in zirka 40 Jahren in Pension gehen.
Spannend daran ist nur, dass das, obwohl das Ganze sehr weit weg ist, wirklich sehr vielen jungen Menschen in Österreich Sorgen macht. Überall in Österreich sagen mir viele junge Leute: Ich habe irgendwie Angst, dass ich irgendwann einmal keine Pension mehr bekommen werde. Es handelt sich dabei um ein diffuses Gefühl hinsichtlich der Frage, ob dieser Sozialstaat für uns Junge in 30 oder 40 Jahren überhaupt noch da sein wird. Dieses diffuse Gefühl geht irgendwie auch ein bisschen in die Richtung, dass es meiner Generation irgendwann einmal, gerade im Hinblick auf die Pensionen, schlechter gehen wird als noch der Generation meiner Eltern.
Für mich stellt sich die Frage, wenn ich mir diese Sorge anhöre: Was ist da eigentlich passiert, dass es so ein Gefühl gibt? Wir sind zwar ein kleines Land in einer globalisierten Welt, aber wir sind immerhin das elftreichste Land der Welt. Was ist da wirklich passiert, dass es da bei den jungen Menschen so eine Sorge gibt? Ich habe mir dazu ein paar Gedanken gemacht und will ein bisschen versuchen, Ihnen sozusagen auf Parlamentssprache zu übersetzen, woher dieses Gefühl kommt.
Ich glaube, ein riesiger Punkt ist, dass die Ausbildungszeiten sich massiv verlängert haben. Junge Leute steigen heute wesentlich später in den Job ein. Und der zweite riesige Punkt ist: Wenn man dann in den Job einsteigt, findet man sich sehr oft in wirklich miesen Praktikumsverhältnissen, bekommt teilweise nur befristete Verträge.
Diese ganze Prekarisierung der Arbeitswelt für junge Menschen, das sind alles Geschichten, die natürlich nicht sonderlich gut sind für die Pension und für das Sicherheitsgefühl. Das Problem ist, dass die Politik der letzten Jahrzehnte das Pensionssystem in Österreich so gebaut und geplant hat, dass du nach der Ausbildung sehr bald einen Job hast und diesen dann machst bis zur Frühpension, und am besten ist, du bleibst das ganze Arbeitsleben im gleichen Job. Diese Lebensrealität haben aber junge Leute de facto heute nicht mehr. Und viele junge Leute wollen diese Lebensrealität auch gar nicht mehr. Also da hat sich sehr viel verändert. (Beifall bei den Grünen.)
Deshalb ist für mich und für uns Grüne die zentrale Frage: Wie können wir dieses solidarische Pensionssystem – das ja in Österreich nicht schlecht funktioniert, das ja wirklich gut funktioniert hat im Vergleich zu anderen Ländern auf der Welt – ins 21. Jahrhundert holen, und wie können wir es schaffen, dass alle jungen Menschen in Österreich eine faire Pension bekommen? (Beifall bei den Grünen.)
Wir Grünen haben dazu einige Vorschläge. Erstens wollen wir viel mehr, im Gegensatz zu dem, was jetzt die Regierung geplant hat, in Bildung, in Forschung, in Zukunftsbranchen investieren, weil eine ganz zentrale Sache für unser Pensionssystem ist, dass alle jungen Menschen möglichst einen guten Job haben.
Der zweite Punkt ist, dass wir wesentlich strengere Gesetze brauchen, was die Arbeitswelt der Jungen anbelangt, also zum Beispiel wesentlich strengere Gesetze bei Praktika, und dass wir es wirklich schaffen müssen, diese unbefristeten Verträge einzudäm-
men und sicherzustellen, dass junge Leute Jobs haben, wo sie auch in eine Versicherung einzahlen.
Drittens wollen wir Grüne eine Grundpension, sodass wirklich jeder junge Mensch in Österreich sich darauf verlassen kann, einmal eine Pension zu bekommen. Es sind in Österreich Hunderttausende Menschen von der älteren Generation – auch jetzt schon – von Altersarmut betroffen. (Abg. Peter Wurm: 12 000 €!) Und ich will wirklich, dass wir es schaffen, zu einer Grundpension zu kommen, damit Armut im Alter nicht mehr möglich ist. Wir sind so ein reiches Land, und dass das in unserer Gesellschaft möglich ist, finde ich schlicht und einfach nicht gerecht. (Beifall bei den Grünen.)
Ein weiterer Punkt ist: Es ist ein erster Schritt, aber ich bin sehr froh, dass wir heute die Luxuspensionen in Österreich das erste Mal begrenzen werden. (Abg. Peter Wurm: 12 000 €!) Ich verstehe jede Kritik, aber alle, die das jetzt kritisieren, würden dafür sorgen, dass alles so bleibt, wie es ist, dass diese Menschen mit dermaßen viel Pension diese auch in Zukunft kriegen. (Beifall bei den Grünen.) Und wir Grünen sind die Ersten, die schauen, dass wir da ein bisschen etwas weiterbringen, und haben uns da echt konstruktiv beteiligt.
Letzter Punkt: Wir glauben auch, dass das staatliche Umlagesystem eine sehr gescheite Variante ist. Was ich da immer wieder vonseiten der NEOS, der ÖVP und auch vom Team Stronach höre, geht sehr oft in Richtung Privatpensionen. Wir Grünen wollen, dass nicht die Versicherungslobbys, die Banken, die Finanzmärkte darüber entscheiden, ob junge Leute irgendwann einmal eine Pension kriegen. Diese Geschichten will ich wirklich verhindern. Dieses Gottvertrauen in die Finanzmärkte haben wir nicht. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
10.24
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Franz gelangt nun zu Wort. – Bitte.
10.24
Abgeordneter Dr. Marcus Franz (STRONACH): Wertes Präsidium! Hohes Haus! Geschätzte Bürgerinnen und Bürger! Geschätzte Steuerzahler! Die allermeisten von uns haben irgendwann einmal im Leben eine Blutabnahme gehabt, und da bekommt man dann immer einen schönen Laborbefund, auf dem oft Sterndln darauf sind, beziehungsweise schaut man immer, ob Sterndln darauf zu finden sind. Das beunruhigt. Je mehr Sterndln darauf sind, desto mehr Unruhe gibt es beim Patienten. Und wenn ich jetzt das Pensionssystem mit einem Patienten vergleiche, dann habe ich fast nur Sterndln auf diesem Laborbefund, und es sind einige Werte dabei, die normal sind – vielleicht zwei oder drei. Auf diesen zwei Normalwerten reitet dann der behandelnde Arzt herum und sagt: Dem System geht es eh gut.
Einer der Werte ist, das reale Pensionsalter steigt geringfügig. Das freut uns alle wahnsinnig, und es scheint so, als ob dadurch das System gerettet würde. Der zweite Wert, der normal ist unter diesen vielen, vielen Sterndln beim sehr kranken, fast schon moribunden Patienten Pensionssystem, ist, dass das Problembewusstsein steigt. Immerhin sind wir mittlerweile alle der Meinung, wir müssen etwas tun, und tun auch etwas.
Der Jubel, der seitens der Regierung über die Pensionsreformen und Anpassungen et cetera ausbricht, ist aber wirklich alles andere als gerechtfertigt. Er ist sogar unangebracht und aus meiner Sicht zum Teil auch unseriös.
Wenn wir die Zahlen anlässlich der Fußball-WM hernehmen, die heute beginnt: Brasilien ist bereits Weltmeister – Weltmeister, was das Pensionsalter betrifft. In Brasilien gehen die Leute mit 55 in Pension bei einer wohlgemerkt völlig anderen Demographie als bei uns. Wir sind bereits Europameister mit 58 Jahren. Mit 58 Jahren geht man bei
uns in die Pension. Und wir geben zum Teil noch immer vor, wir haben das System im Griff. – Wir haben es längst nicht mehr im Griff!
Über zwei Millionen Bürger in Österreich sind bereits in Pension. Fazit ist: Wir gehen zu früh in Pension. Wir sind zu krank, wenn wir in Pension gehen, und wir gehen auch zu gerne in Pension.
Was wir angesichts dieser katastrophalen Befunde tun, ist aber keine kausale Therapie, sondern wir doktern weiter herum, obwohl uns die Ursachen alle bekannt sind. Wir kennen die niedrige Geburtenrate: 1,4 – extrem schlecht, bringt uns langfristig in Wirklichkeit um. Das führt auch schon jetzt das lohnabhängige Umlageverfahren ad absurdum, und wir haben keine Alternativvarianten, keine Ideen dazu, dieses Umlageverfahren in irgendeiner Weise zu verbessern. Wir haben riesenhafte Querfinanzierungen über die Bundesmittel. Wir geben 14 Prozent des BIP für die Pensionen aus und tun so, als ob alles in Ordnung wäre.
Auf der anderen Seite gibt es von Experten, die heute schon genannt worden sind, immer wieder konsistente, sehr gute Vorschläge, die zum Teil radikal klingen mögen, aber in Wirklichkeit die einzige Möglichkeit sind, diesen Patienten zu heilen. Diese Vorschläge werden immer wieder verwässert, in Kompromisse umgewandelt oder sogar als Unwahrheiten abgetan. Fakt ist, dadurch geht es dem Patienten Pensionssystem immer schlechter, und die Sterndln im Befund werden immer mehr.
Jetzt kann man natürlich endlos die Maßnahmen oder die Nicht-Maßnahmen kritisieren, die wir treffen. Ich möchte daher etwas Positives sagen, aber zuerst noch etwas Negatives ansprechen, nämlich die Maßnahmen, die nicht wirksam sind; sie sind heute schon ein paar Mal angesprochen worden.
Die Luxuspensionen kürzen, das ist ein reflektorischer, das Ressentiment bedienender Ansatz, den jeder prima vista einmal versteht. Das ist moralisch vielleicht nicht in Ordnung, wenn in Österreich Menschen an die 30 000 € oder vielleicht noch mehr im Monat kassieren. Aber diese Menschen haben Verträge, die sind Verträge eingegangen, privatrechtliche Verträge. Und wir tun jetzt etwas, was den Rechtsstaat und den Staat Österreich wirklich in Frage stellt: Wir greifen in diese Verträge überfallsartig ein.
Darüber muss man diskutieren. Sosehr verständlich und nachvollziehbar das auch ist, dass das viele Bürger für nicht richtig halten und das unfair finden, muss man aber in der Sache tiefer gehen und sich das auch vom Rechtlichen, vom Verfassungsrechtlichen ganz genau anschauen. Da ist ein Problem begraben, das wir uns vielleicht eines Tages noch viel genauer anschauen müssen, wenn diese Damen und Herren, die wir jetzt durch das Pensionsbegrenzungsgesetz abräumen, klagen und diese Klage einmal bei der EU landet. Da habe ich meine Zweifel, ob das so gehen wird, denn wir haben einen alten Rechtsgrundsatz, der nennt sich: Pacta sunt servanda. Das heißt, Verträge sind einzuhalten. Das ist ein altrömisches Recht, das noch immer gilt: Die Verträge sind einzuhalten. Das muss man bitte bedenken. Und die Konsequenzen, die aus solchen Entscheidungen entstehen, muss man dann auch mittragen.
Auf der anderen Seite ist es auch wichtig, dass wir keine Menschenhatz gegen Pensionisten veranstalten, dass wir nicht, nur weil ein System an sich schlecht ist, einzelne Gruppen von Menschen, Pensionisten, Frühpensionisten, zunehmend an den Pranger stellen. Da passiert etwas, was nicht ganz in Ordnung ist: Wir reden über ein System, aber reden schon über die Menschen und werfen den Betreffenden, die in Pension gehen, implizit vor: Na, warum gehst du denn so früh in Pension? – Das ist ein bisschen ein Grundproblem in der öffentlichen Haltung, auch was die Medien und die Politik betrifft.
Daher: Wir müssen da eine Haltung ändern, unsere Haltung, und wir müssen auch versuchen, die Haltung beim einzelnen Bürger, bei der Bürgerin zu ändern.
Die Arbeit an sich muss wieder etwas wert sein. Und da sind wir wieder bei der Steuerfrage: Auch die Steuer muss entsprechend angepasst werden. Zu dem Themenpunkt kommen wir ja im Laufe des Tages noch.
Was sind wirksame Maßnahmen? Was könnte man relativ rasch relativ gut umsetzen? – Wir haben zum Beispiel das Frauenpensionsalter, das könnte man wesentlich früher anpassen. Das wäre aus meiner Sicht ein Akt der Gleichberechtigung, würde die Frauen viel mehr gleichstellen, als sie das jetzt sind, und würde den Frauen auch Karrieren eröffnen. (Präsidentin Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Wir sollten eine totale Harmonisierung des Systems forcieren und sollten uns schon auch selber um die Vorsorge kümmern. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
10.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte.
10.30
Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauer! Wir reden über die systematischen Ungerechtigkeiten in unserem Pensionssystem, und wir haben da mehrere Achsen angesprochen. Zum einen geht es um die Generationenschieflage. Die wurde heute von mehreren Seiten schon deutlich betont. Worum geht es uns da? Ich möchte das noch einmal kurz zusammenfassen.
Wir wissen – das sagen auch der Bericht der Pensionsreformkommission und sehr viele Expertinnen und Experten, unter anderen Professor Marin, aber nicht nur er, auch die OECD –, dass wir natürlich in eine Schieflage bei einer zunehmenden Anzahl von Pensionistinnen und Pensionisten kommen, denen immer weniger erwerbstätige Personen gegenüberstehen. Das heißt, wir wissen, wir müssen beim faktischen Pensionsantrittsalter schnellere Schritte machen, als wir sie bisher gemacht haben.
Die Regierung hat sich vorgenommen, das faktische Pensionsantrittsalter bis 2018 um 17 Wochen pro Jahr zu steigern. Viele Experten ziehen in Zweifel, dass das gelingen wird. Aber nehmen wir einmal an, das gelingt. Im gleichen Zeitraum steigt die Lebenserwartung um zehn Wochen. Das heißt, wir haben einen Nettoeffekt von sieben Wochen beim faktischen Pensionsantrittsalter. Das ist nicht gerecht im Sinne dieser Generationengerechtigkeit.
Zweiter Punkt, und das betrifft auch die Generationengerechtigkeit: Sie haben das Pensionskonto eingeführt. Das ist sehr gut. Wir befürworten das sehr. Geschätzte Frau Kollegin Oberhauser – sie spricht gerade mit jemandem –, wir haben mit sehr vielen Menschen über dieses Pensionskonto gesprochen. Wir haben ihnen sogar angeboten, mit ihnen gemeinsam mit fachkundiger Anleitung da hineinzuschauen und sich das etwas verdeutschen zu lassen, was da drinnen steht. Da komme ich schon zu dem Punkt, wie es nämlich mit der privaten Vorsorge ausschaut. Die Menschen sagen nicht, oh, das ist aber super, das ist jetzt so transparent, jetzt kann ich mir das alles anschauen, sondern die meisten sagen (Abg. Kickl: Die trifft der Schlag!), pfuh, das ist aber wirklich arg.
Das heißt, wenn wir hier sagen, bitte informieren Sie die Bürgerinnen und Bürger, sagen Sie ihnen die Wahrheit, sodass die Menschen auch privat vorsorgen, so heißt das nicht, dass die private Vorsorge das einzige System ist, das wir wollen. Aber es ist Gerechtigkeit. Sie müssen den Leuten sagen, sie werden deutlich weniger bekommen als die Generation davor. Schauen Sie ins Pensionskonto! Die Menschen trifft der Schlag! (Zwischenruf des Abg. Katzian.) – Dann machen Sie halt steuerliche Anreize! (Beifall bei den NEOS.)
Jetzt komme ich zu dem Generali-Prospekt. 250 000 € braucht man also, um 500 € zu bekommen. Frau Kollegin Oberhauser! Wenn Sie das durchrechnen, indem Sie das einfach durch die Monate durchdividieren, dann zeigt das, dass Sie kein einziges Finanzprodukt verstanden haben, wie das funktioniert. (Beifall bei den NEOS.)
Das müssen Sie bitte auch einmal Ihrer Klientel erklären. Reden Sie halt einmal mit der Generali! Vielleicht erklärt Ihnen die Generali, wie diese Produkte funktionieren. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Ein weiterer Punkt ist: Ungerechtigkeit im System betrifft die Frage Bundesländer. Haben die Bundesländer die Pensionsreform nachvollzogen? Insbesondere natürlich in Bezug auf die Privilegien, aber auch in Bezug auf das Antrittsalter. Die Kollegin Schwentner und der Kollege Loacker von uns haben ja in einem Brief an die Bundesländer die Bundesländer aufgefordert, diese Sonderpensionsprivilegienbegrenzung nachzuvollziehen. Darauf haben sie einen Brief von der Stadt Wien bekommen, in dem die Stadträtin Frauenberger schreibt, dass Wien im Jahr 2005 ganz bewusst nicht die Bundespensionsreform übernommen hat (Abg. Strolz: Ein Skandal!), sondern eine eigene Pensionsreform mit sozialem Augenmaß gewählt hat, die nicht über Gebühr in die Lebensplanung der Menschen eingreift.
In Wien gibt es einen Solidarbeitrag. Der beträgt 5 Prozent bei Pensionen von über 70 Prozent der Höchstbemessungsgrundlage und 10 Prozent bei 140 Prozent. Das heißt, wir reden hier von 200 € und 600 € bei Pensionen von 4 000 € beziehungsweise 6 000 €. Das täuscht aber nicht darüber hinweg, dass es bei den Wiener Beamtinnen und Beamten weiterhin eine wirklich über alle Maßen unfaire Privilegierung gibt und dass Sie diese Regelung nicht nachvollzogen haben. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Strolz: Wien ist ein Sumpf!)
Herr Minister, Sie haben gesagt, wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir in einer Übergangsphase sind. – Schon, aber in Wien dauert diese Übergangsphase bis 2042. Da frage ich mich ganz ehrlich, ob das wirklich das soziale Augenmaß ist, das Sie auch in Ihren Wahlprogrammen versprechen.
Auch in Bezug auf das Pensionsantrittsalter gibt es wesentliche Unterschiede. Die gute Nachricht ist und Gratulation an Wien, dass 2015 das gesetzliche Pensionsantrittsalter endlich auf 65 steigen soll. Das finde ich ja wirklich wunderbar, dass wir jetzt auch in Wien bei 65 Jahren angekommen sind.
Und noch ein letzter Punkt zu diesem Gesetz, das wir heute besprechen werden. Frau Kollegin Schwentner! Wir können da nicht mitgehen, weil – sie ist jetzt nicht da – mit diesem Gesetz die Pensionsprivilegien für alle Zukunft im Verfassungsrang festgeschrieben werden: Zusatzpensionen von über 9 000 €, denen stimmen Sie heute auf alle Ewigkeit im Verfassungsrang fest verankert zu. Tut mir leid, da können wir nicht mit, und ich bedauere es, dass Sie sich dafür zur Verfügung stellen, auch wenn Sie es heute schönreden wollen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)
10.36
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 1613/J bis 1711/J
2. Anfragebeantwortungen: 1057/AB bis 1184/AB
Berichtigungen zu Anfragebeantwortungen:
Zu 1067/AB, Zu 1078/AB, Zu 1145/AB und Zu 1146/AB
3. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz und das Sozialministeriumservicegesetz - SMSG geändert werden (144 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Zahlungsdienstegesetz und das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz geändert werden (162 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird (163 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz 1957, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (167 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Immobilien-Investmentfondsgesetz geändert werden (176 d.B.),
Finanzstrafgesetznovelle 2014 – FinStrG-Novelle 2014 (177 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit (GSA), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbau-Holdinggesellschaft des Bundes für die HYPO ALPE-ADRIA-BANK S.P.A. (HBI-Bundesholdinggesetz), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) und das Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die HYPO ALPE ADRIA BANK INTERNATIONAL AG (HaaSanG) erlassen werden und mit dem das Finanzmarktstabilitätsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden (178 d.B.),
Exekutionsordnungs-Novelle 2014 – EO-Nov. 2014 (180 d.B.),
Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014 (181 d.B.),
Energieeffizienzpaket des Bundes (182 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert wird (183 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert sowie das Bundesgesetz über das Verbot des In-Verkehr-Bringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind, und die Verordnung über den Verkehr mit Essigsäure zu Genußzwecken aufgehoben werden (184 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird (185 d.B.);
4. Antrag:
Zurückziehung des Verlangens auf erste Lesung binnen drei Monaten:
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Budgetausschuss:
Monatserfolg April 2014, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 28 BA),
Bericht des Bundesministers für Finanzen
gemäß § 67 Abs. 4 BHG 2013 über die Ergebnisse des
Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag 31. März 2014 (Vorla-
ge 29 BA),
Bericht gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm §§ 6 und 9 Abs. 1 Wirkungscontrollingverordnung über die wirkungsorientierte Folgenabschätzung, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst (Vorlage 30 BA),
Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Entwicklung des Bundeshaushaltes von Jänner bis April 2014 (Vorlage 31 BA);
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition Nr. 18 betreffend „Abschaffung der 500-Gramm-Grenze bei Fehlgeburten und freiwillige Eintragung aller Kinder ins Personenstandsregister“, überreicht vom Abgeordneten Hermann Lipitsch,
Petition Nr. 19 betreffend „Gegen Unmenschlichkeit“, überreicht von der Abgeordneten Mag. Alev Korun,
Bürgerinitiative Nr. 48 betreffend „An der Hand - nicht durch die Hand eines Menschen sterben!“;
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Antrag 453/A der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz, zuletzt geändert durch BGBl. 58/2010, geändert wird;
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie:
Österreichischer Forschungs- und Technologiebericht 2014, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie (III-83 d.B.);
Ausschuss für innere Angelegenheiten:
Bericht der Bundesministerin für Inneres über die Entschließung des Nationalrates vom 29. Februar 2012, E 232-NR/XXIV. GP betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (PCSC) - Berichtszeitraum 1. Mai 2013 bis 30. April 2014 (III-82 d.B.);
Justizausschuss:
Bericht des Bundesministers für Justiz betreffend den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2012 (III-79 d.B.);
Umweltausschuss:
Fortschrittsbericht 2014 nach § 6 Klimaschutzgesetz, vorgelegt vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (III-84 d.B.);
Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:
Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zur Situation der Jugendbeschäftigung und Lehrlingsausbildung in Österreich 2012-2013 (III-80 d.B.).
*****
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Klub Team Stronach hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 1712/J der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Steuersenkung für unsere Leistungsträger statt Klassenkampf“ dringlich zu behandeln.
Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt.
Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 843/AB
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weiters teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 843/AB der Anfrage 967/J der Abgeordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beschlussprotokolle der Bundestheater-Bühnengesellschaften durch den Herrn Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst abzuhalten.
Da für die heutige Sitzung die dringliche Behandlung einer schriftlichen Anfrage verlangt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an diese stattfinden.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2, 6 bis 11, 16 bis 20, 22 bis 24 sowie 26 bis 28 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 108, FPÖ 100, Grüne 84 sowie Team Stronach und NEOS je 44 Minuten.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die dargestellten Redezeiten.
Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (136 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsge-
setz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden (171 d.B.)
2. Punkt
Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 180/A der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) geändert wird (172 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. – Bitte.
10.39
Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren vor den Fernsehgeräten! Als freiheitlicher Wissenschaftssprecher finde ich es durchaus positiv, dass das Grundlagenforschungsbudget nun auf halbwegs sicheren Beinen steht, obwohl allerdings festzuhalten ist, dass das Budget in absoluten Zahlen nicht mehr geworden ist. Das heißt, wir haben einen Stillstand, aber das Budget ist zumindest gesichert.
Neben diesen entsprechenden Dotierungen ist aber für einen erfolgreichen Wissenschaftsstandort Österreich auch die Planungssicherheit der Universitäten ausschlaggebend, und da orten wir akuten Verbesserungsbedarf.
Wir wollen in unserem Antrag die Planungssicherheit, die derzeit auf drei Jahre besteht, auf fünf Jahre ausdehnen und haben in diesem Zusammenhang auch prominente Befürworter. Rektor Heinrich Schmidinger, Präsident der Österreichischen Universitätenkonferenz, fordert diese höhere Planungssicherheit, es gibt ausländische Beispiele mit hoher Exzellenz, wie zum Beispiel die ETH Zürich, die für einen viel, viel längeren Planungshorizont eintreten, und wir haben auch in Österreich ein Institut, nämlich in Klosterneuburg, das einen zehnjährigen Planungshorizont zugestanden bekommen hat. Das oft vorgebrachte Argument, man würde unflexibel werden, wenn man etwas über einen so langen Zeitraum festlege, geht ins Leere, denn es ist, wie schon in den Erläuterungen des UG 2002 festgehalten, möglich, die Vereinbarung innerhalb der Laufzeit im Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern abzuändern.
Wir behandeln jetzt auch eine Regierungsvorlage, in die mehrere Gesetze hineingepackt werden, und da ich nicht auf alles eingehen kann, möchte ich auf die Novelle des Hochschülerschaftsgesetzes zu sprechen kommen. Wir Freiheitliche sind prinzipiell für Selbstbestimmung, Freiheit, Unabhängigkeit und freie Entscheidungsmöglichkeiten, Zwang lehnen wir prinzipiell ab. Deshalb begrüßen wir es auch, dass eine Änderung im ÖH-Gesetz stattfindet, die wieder zur Direktwahl der Bundesvertretung zurückführt.
Von uns abgelehnt hingegen wird die Zwangsmitgliedschaft für Privatuniversitäten, die neu hinzukommen soll. Weiters lehnen wir die Briefwahl und das passive Wahlrecht für Drittstaatsangehörige ab, weil wir dabei verfassungsrechtliche Bedenken sehen. (Beifall bei der FPÖ.)
Zur ÖH-Zwangsmitgliedschaft eine besondere Krux: Es wird festgeschrieben, dass die Studenten der Privatuniversitäten jetzt auch einzahlen müssen, aber wenn sie das nicht machen, sie trotzdem studieren können – das heißt auf Deutsch, sie müssen nicht einzahlen –, auf der anderen Seite aber der ÖH trotzdem ein Klagsweg offensteht. Das ist schlichtweg eine verfassungsrechtlich bedenkliche Ungleichbehandlung.
In Bezug auf die ÖH möchte ich noch eine besondere Skurrilität, eine besondere Bedenklichkeit, die in den letzten Tagen offenkundig geworden ist, ansprechen. Wir wollen natürlich nicht, dass die ÖH mit noch mehr Geld gefüttert wird – aufgrund mehrerer Vorkommnisse in der Vergangenheit. Ich erinnere nur an das Café Rosa, ich erinnere nur an die Autobusse, die dafür bezahlt werden, Berufsdemonstranten nach Wien zu einem friedlichen Ball herbeizukarren, und dergleichen.
Jetzt kommt noch etwas dazu: Die Freiheitliche Partei in Salzburg beklagt, dass sie zu einer Diskussionsveranstaltung der ÖH nicht eingeladen worden ist. Die Antwort, die in einem Satz von den Grünen Studenten und dem VSStÖ, also den Sozialistischen Studenten, gekommen ist, möchte ich Ihnen vorlesen:
„, dass zwar jede Partei eine Existenzberechtigung hat, sich daraus jedoch noch lange nicht der Anspruch ableitet, deswegen als Wahlpartei bei demokratischen Wahlen antreten zu dürfen.“ (Abg. Neubauer: Unglaublich!)
„Die ÖH Salzburg nimmt zur Kenntnis, dass die FPÖ in Österreich als Wahlpartei zugelassen ist“, findet aber, dass sie eine undemokratische Kraft ist und deswegen kein Anspruch darauf besteht, am demokratischen Prozess teilzunehmen und mitzubestimmen.
Das, meine Damen und Herren, ist ein Skandal! (Beifall bei der FPÖ.)
Ich ersuche die Klubobleute von SPÖ und Grünen, sich davon eindeutig abzugrenzen. Ich kann nur in Ihre Reihen rufen: Wehret den Anfängen, retten und schützen wir die Demokratie, solche Kräfte haben in einem demokratischen Prozess tatsächlich nichts verloren! (Beifall bei der FPÖ.)
10.43
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Universitätsprofessor Dr. Töchterle. – Bitte.
10.43
Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Gäste auf der Galerie! Ich bin gebeten worden, speziell die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Altenberg aus dem Mühlviertel herzlich zu begrüßen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werde auf die Themen, die mein Vorredner angesprochen hat, nur in diesen Fällen eingehen, die zur Sache geäußert wurden, die jetzt zur Debatte steht. Ich bin dafür, dass wir zur Sache reden und nicht alles Mögliche traktieren.
Die Sache ist, dass wir zwei Gesetze novellieren. Das eine ist das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz, in dem wir das Wahlrecht massiv ändern und einige weitere Aspekte erneuern, und das andere ist das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz.
Das Hochschülerschaftsgesetz, insbesondere die Prozedur der Wahl, ist schon seit Längerem in Debatte. Ich habe mich seinerzeit als Minister bemüht, es zu novellieren, habe aber immer eine Bedingung beachten müssen, die da hieß: Es müssen alle größeren Fraktionen mit einer solchen Reform einverstanden sein, analog zu einer Wahlrechtsreform insgesamt, wofür man auch eine breite Mehrheit braucht. Diese breite Mehrheit ist jetzt zustande gekommen. Alle größeren Fraktionen haben sich auf ein neues Wahlrecht geeinigt, deswegen können wir es heute erfreulicherweise zur Beschlussfassung vorlegen. Das ist wirklich erfreulich – von der Genese der Einigung her, aber auch von der Sache.
Es kommt nun wieder die Direktwahl in die Bundesvertretung, es kommen ein paar andere wichtige Neuerungen, zum Beispiel das passive und aktive Wahlrecht aller Stu-
dierenden, was der Internationalität des akademischen Raumes Rechnung trägt, es kommt eine Homogenisierung der verschiedenen, sehr unterschiedlichen Universitäts- und Hochschulformen, die jetzt einbezogen werden, etwa die Privatuniversitäten, und es kommt auch eine etwas präzisere Fassung und Stärkung des Aufsichtsrechts und der Kontrollmöglichkeiten. Das hat sich eben aus vergangenen Entwicklungen so ergeben.
Die zweite Änderung betrifft das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz. Dabei gab es folgendes Problem: Wir waren konfrontiert mit der Tatsache, dass sich viele ausländische Anbieter, die in Österreich Studien anbieten können, hier registrieren lassen mussten und diese Registrierung dann ins Feld geführt haben als quasi Qualitätssiegel dafür, dass sie auch die entsprechende Qualität hätten überprüfen lassen. Das war aber nicht der Fall, es war eine schlichte Registrierung. Dadurch konnte das Missverständnis vor allem bei den Studierenden entstehen, dass auch eine qualitative Überprüfung stattgefunden hätte. Diese hat aber eben nicht stattgefunden.
Wir haben uns in einem ersten Schritt gedacht, wir lassen diese Registrierung fallen, wir sind aber dann sowohl im Ausschuss, als auch in der Kommunikation mit den Betroffenen zur Einsicht gekommen, dass ein reines Streichen der Registrierung, das diesen Missbrauch natürlich beendet hätte, dem Informations- und Klärungsbedürfnis nicht entspricht, und haben deshalb, den Anregungen im Ausschuss und auch den Anregungen der Community folgend, die Betroffenen eingeladen und noch intensiv an einer Änderung dieser Vorlage gearbeitet.
Wir können jetzt einen Abänderungsantrag einbringen, der diesen Bedenken und Wünschen Rechnung trägt und eine neue Fassung vorlegt, die keine Registrierung, aber sehr wohl eine Meldung und verschiedene weitere Maßnahmen vorsieht. Wir hoffen, dass wir damit der Information und auch der Sicherheit Studierender Rechnung tragen, wenn sie derartige ausländische Angebote in Österreich wahrnehmen.
Ich glaube, wir haben damit ein sehr schönes Paket geschnürt. Ich bedanke mich bei allen, die intensiv daran gearbeitet haben, auch noch über Pfingsten. Ich denke, das ist ein Paket, das Zustimmung verdient. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
10.48
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Maurer ist nun zu Wort gemeldet. – Bitte.
10.48
Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie, vor den Fernsehschirmen! Ganz besonders begrüßen möchte ich heute die ÖH-Bundesvertretung, die Exekutive (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ), die heute anlässlich des HSG-Beschlusses gekommen ist!
Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor zehn Jahren hat Schwarz-Blau versucht, die ÖH, die Studierendenvertretung in Österreich mundtot zu machen (Abg. Lopatka: Also bitte! Ungeheuerlich!), indem das Wahlrecht geändert wurde, und zwar mit einer versuchten Umfärbeaktion. Es war nämlich so, dass die ÖH natürlich gerade unter Schwarz-Blau besonders lästig, besonders kritisch gewesen ist. Es ist damals versucht worden, zum einen für die Abschaffung der Direktwahl eine konservative Mehrheit herzustellen. Die Studierenden sind seither bis heute nicht in der Lage, direkt zu wählen, wer sie auf Bundesebene gegenüber der Regierung vertritt.
Zum anderen ist auch die sogenannte Lex RFS eingeführt worden, um sicherzustellen, dass der RFS, also der Ring Freiheitlicher Studenten, doch auch noch ein Mandat in der Bundesvertretung erhält. Dieses Wahlrecht ist massiv undemokratisch, wider-
spricht ganz grundsätzlichen demokratischen Prinzipien. Eine Stimme von einer kleinen Universität ist wesentlich mehr wert als eine Stimme von einer großen Universität.
Dieser Versuch, die ÖH mundtot zu machen, ist kläglich gescheitert, muss man sagen. Die ÖH ist laut und kritisch geblieben, trotz dieses Versuches und auch trotz der erschwerten Bedingungen, die diese Wahlrechtsänderung damals mit sich gebracht hat. Es hat zehn Jahre gedauert, um diese langjährige Forderung der ÖH, aber auch der Studierenden – 84 Prozent der Studierenden waren immer gegen die Abschaffung der Direktwahl –, das wieder zurückzunehmen und die Direktwahl der ÖH wieder einzuführen, umzusetzen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ein weiterer Punkt, der mich bei dieser Novelle sehr freut, ist, dass zum ersten Mal das passive Wahlrecht für ausländische Studierende vergeben wird. Es ist fast zwanzig Jahre her, dass Maria Vassilakou, inzwischen Vizebürgermeisterin in Wien, Generalsekretärin der ÖH war. Das war damals eine Protestkandidatur, sie hat nicht gewählt werden können. Das ist bis zum Verfassungsgerichtshof gegangen. Ich bin sehr froh darüber, dass es jetzt eine Änderung gibt, sodass die Studierenden, die in Österreich studieren, sowohl wählen als auch selbst in Vertretung gehen können. Das ist ein ganz wichtiger Schritt, und ich hoffe sehr, dass die ÖH auch Beispiel gebend für alle anderen Wahlrechte ist. Das ist seit vielen, vielen Jahren eine grüne Forderung. Maria Vassilakou wird sich heute sehr freuen – zwanzig Jahre ist es her. (Beifall bei den Grünen.)
Trotz all dieser Punkte gibt es auch einen negativen Punkt in dieser Novelle. Es geht um die Ausweitung der Kontrollrechte, und zwar in einem Ausmaß, das man bei einer anderen Interessenvertretung nie zulassen würde. Das Ministerium erhält die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen ÖH-Vorsitzende abzusetzen. Diese Regelung kann aus meiner Sicht missbräuchlich verwendet werden. Die ÖH wird umfassend kontrolliert – auf politischer Ebene, von ihren eigenen Gremien, von der Kontrollkommission und auch durch eigene Rechnungsprüfer in Bezug auf Jahresabschlüsse und so weiter. Diese Maßnahme ist definitiv überbordend, nicht notwendig und widerspricht auch grundsätzlichen demokratischen Prinzipien.
Die ÖH ist grundsätzlich in Opposition zum Ministerium, wenn es Streitigkeiten gibt. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Warum eigentlich „grundsätzlich“?) Das Ministerium ist der natürliche Gegner der ÖH. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Warum ist das ein „natürlicher Gegner“?) Es gibt natürlich Kooperation, aber es gibt viele Bereiche, gerade was die Studiengebühren betrifft, in denen das Ministerium der erste Ansprechpartner ist. Es muss darauf geachtet werden, dass das nicht missbräuchlich verwendet werden kann. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Bitte sagen Sie das noch einmal mit dem „natürlichen Gegner“!)
Ein weiterer Punkt ist, dass die Beschlüsse bis zu sechs Monate aufgehalten werden können. Auch das ist ein massiver Eingriff in die Funktionsfähigkeit der ÖH, und deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
Der in 136 der Beilagen enthaltene Gesetzesentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002 sowie weitere Gesetze geändert werden, wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 entfallen in § 63 die Abs. 7 und 9. Der bisherige Abs. 8 erhält die Bezeichnung Abs. 7.
*****
Dennoch ist diese Novelle ein sehr großer Schritt. Ich freue mich als ehemalige Vorsitzende natürlich sehr, dass die Studierenden in Zukunft wieder direkt über ihre Vertretung bestimmen können.
Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt hinweisen, dessen Form der Auseinandersetzung im Ausschuss mich positiv überrascht hat. Mit dieser Gesetzesänderung ist im Vorbeigehen geplant gewesen, die Registrierungspflicht für ausländische Studien abzuschaffen. Aufgrund der Interventionen und des Protests im Ausschuss und auch der Community ist es nun gelungen, das abzuwehren und einen gemeinsamen Antrag einzubringen. Ich finde das sehr positiv und möchte mich bei Herrn Karlheinz Töchterle bedanken, der dahin gehend sehr gut gearbeitet hat, dass wir die Qualitätssicherung ausweiten und nicht abschaffen.
Ich freue mich sehr auf die nächste ÖH-Wahl und bin sehr gespannt auf das Ergebnis, wenn das erste Mal wieder direkt gewählt wird. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
10.54
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (136 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden (171 d.B.)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der in 136 d.B. enthaltene Gesetzesentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002 sowie weitere Gesetze geändert werden, wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 entfallen in § 63 die Abs. 7 und 9. Der bisherige Abs. 8 erhält die Bezeichnung Abs. 7.
Begründung
Die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist die gesetzlich verankerte Studierendenvertretung für Studierende der Fachhochschulen, pädagogischen Hochschulen und Universitäten in Österreich. Sie vertritt „die allgemeinen und studienbezogenen Interessen ihrer Mitglieder“. Die notwendige völlige Unabhängigkeit der ÖH vom Ministerium steht außer Zweifel. Schon jetzt wird die ÖH rechtlich durch das Ministerium, politisch und wirtschaftlich durch andere Stellen, geprüft. Eine Ausweitung der bestehenden Kontrollrechte ist daher nicht notwendig. Speziell die neu geschaffenen Kontrollrechte in § 63 Abs. 7 und 9 stellen einen überbordenden Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der ÖH dar.
Da die bereits bisher bestehenden Kontrollrechte des Ressorts kaum genutzt wurden, ist nicht nachvollziehbar, warum es zu einer Verschärfung kommen soll.
Die in Abs. 7 neu geschaffene Möglichkeit der Amtsenthebung von Organwalter_innen, die ihrer Informationspflicht gegenüber der Kontrollkommission nicht nachkommen
oder der in einem aufsichtsbehördlichen Verfahren festgestellten Rechtsansicht deR Bundesminister_in nicht unverzüglich entsprechen, ist klar abzulehnen. Da die Studierendenvertretung naturgemäß immer wieder in klarer Opposition zum Ministerium agiert und agieren muss, birgt die Möglichkeit zur Amtsenthebung die Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung.
In Abs. 9 ist festgehalten, dass die Durchführung von Beschlüssen für bis zu 6 Monate untersagt werden kann, wenn das Ministerium ein aufsichtsbehördliches Verfahren einleitet und dies „verhältnismäßig“ erscheint. Ein solches Eingriffsrecht kann die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der ÖH massiv einschränken und damit eine adäquate Vertretung der Interessen der Studierenden verhindern. Auch hier ist die Gefahr politischer Einflussnahme und missbräuchlicher Verwendung gegeben.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.
10.54
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte die ÖH-Bundesvertretung sehr herzlich hier begrüßen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Ich freue mich sehr, dass ihr da seid. Es ist nicht zuletzt eurer konstruktiven Zähigkeit zu verdanken, dass wir heute dieses Paket beschließen. Vielen herzlichen Dank für diese konstruktive Kooperation mit euch. Ich hoffe, wir können auf dieser Basis entsprechend weiterarbeiten. (Beifall bei der SPÖ.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Das Paket, das wir heute beschließen, ist ein weiterer Beweis dafür, dass wir im Wissenschaftsbereich Schritt für Schritt Vorlagen vorlegen, die sehr erfreulich sind, und konstruktiv weiterkommen. Vor einigen Wochen haben wir die ersten Schritte zur Verbesserung der Studienförderung hier im Haus beschließen können, heute können wir ein Paket beschließen, bei dem es vor allem darum geht, das Wahlrecht zur Österreichischen Hochschülerschaft zu verbessern. Dieses Gesetz ist sowohl im Inhalt als auch im Prozess der Entstehung durchaus als modellhaft zu bezeichnen. Es wird ein Gesetz nach einigen Jahren wieder geändert, das sich nicht bewährt hat, aber darauf werde ich noch zu sprechen kommen.
Ich habe mich im Ausschuss über die Freiheitlichen sehr amüsiert – wenngleich ich mich natürlich freue, dass sie heute zustimmen –, ich habe mit einem gewissen Amüsement zur Kenntnis genommen, dass sie sagen, das sei eine langjährige freiheitliche Forderung. Meine Damen und Herren, ich darf Sie daran erinnern, dass genau Sie es waren, die vor einigen Jahren die Direktwahl abgeschafft haben, aber ich freue mich über diesen Sinneswandel.
Den Prozess habe ich bereits erwähnt. Es ist mit den Betroffenen – mit der ÖH, mit der AG – verhandelt, ein Konsens gefunden worden und ein sehr gutes, breit getragenes Paket entstanden. Kollegin Maurer hat gerade erwähnt, dass wir in den Verhandlungen im Ausschuss, wo Bedenken geäußert worden sind zu einer Regelung, die wir auch mitbeschließen werden und die ausländische Anbieter von Studienangeboten betrifft, nämlich inwieweit diese in Österreich gemeldet sein müssen, eine Verbesserung des ursprünglichen Vorschlags erzielt haben. So soll schließlich ein parlamentarischer Prozess auch sein.
Warum, sehr geehrte Damen und Herren, ist die Direktwahl, die wir heute beschließen werden, so wichtig? – Es geht darum, dass die Studierenden die höchste Ebene der ÖH, nämlich die Bundesvertretung, wieder direkt wählen können und nicht indirekt über Vertreter. Das heißt, dass Verzerrungen, die es im jetzt geltenden Wahlsystem gege-
ben hat, aufgehoben werden, dass es nicht mehr zu einer doppelten Stimmabgabe wird kommen können und dass, was bei einem Wahlrecht wichtig ist, wieder der Grundsatz zählen wird, dass jede Stimme gleich viel zählt. Das heißt, ein Punkt, der uns in den letzten Jahren besonders wichtig war, nämlich dass es wieder zu einer Demokratisierung des ÖH-Wahlrechts kommt, wird mit dieser Direktwahl umgesetzt.
Es werden alle Studierenden, die ordentliche ÖH-Mitglieder sind, auch wählen können. Das heißt, es wird nicht mehr vorkommen, dass manche Studierenden zwar ÖH-Beitrag zahlen, aber kein Wahlrecht haben.
Es werden das aktive und passive Wahlrecht von der Staatsbürgerschaft abgekoppelt, was auch wichtig ist. Gerade Universitäten, Hochschulen sind Orte von Internationalität, von gelebter Internationalität, und da kommt es nicht darauf an, welche Staatsbürgerschaft man hat, wenn man seine Vertretung wählt; also auch ein sehr wichtiger Punkt.
Die Briefwahl ist in diesem Paket ebenfalls beinhaltet. Wir sind grundsätzlich eher skeptisch, was die Briefwahl betrifft, aber wir sehen sie in diesem Zusammenhang als eine Möglichkeit, einen Versuch, die Wahlbeteiligung an den Hochschulen zu heben, und sie ist auch so konstruiert – nämlich nur an den oberen Ebenen, nicht an der untersten Ebene –, dass die Anonymität beim Wahlrecht auch wirklich gewährleistet sein soll.
Grundsätzlich ein vorbildhaftes Projekt – sowohl den Inhalt als auch den Prozess betreffend. (Beifall bei der SPÖ.)
10.59
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ertlschweiger. – Bitte.
10.59
Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (STRONACH): Meine geschätzten Damen und Herren! Werte Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Liebe Zuschauer auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehapparaten! Das neue ÖH-Gesetz hätte wirklich ein großer Wurf werden können – jetzt haben wir leider einen Gesetzesvorschlag, der weder Fisch noch Fleisch ist! Anstatt gleich eine grundlegende ÖH-Reform in Angriff zu nehmen, die den Bedürfnissen der einzelnen Hochschulformen gerecht wird, zimmert man sich ein neues Gesetz zusammen und schiebt die grundlegenden Probleme erst wieder vor sich her.
Jetzt frage ich mich: Warum gibt es diese Mutlosigkeit? Die Ansätze waren ja durchaus gut, das haben wir heute schon gehört: Stichwort: bundesweite Direktwahl der ÖH-Vertretungen; Stichwort: Reduzierung der Mandate in der Bundesvertretung von 100 auf 55; Stichwort: Kontrolle und Aufsichtsrecht durch das Wissenschaftsministerium.
Ich verstehe aber nicht, warum man sich diesen Zug zum Tor nicht erhalten hat und nicht Mut zu mehr Flexibilität bewiesen hat. Was hat dagegen gesprochen, für die Privatuniversitäten eine eigene Regelung zu schaffen?
Mit dieser Gesetzesvorlage werden nun auch die Studierenden der Privatuniversitäten unter das Dach der ÖH gepfercht und dürfen sich über eine Zwangsmitgliedschaft freuen. Obwohl Privatuniversitäten keine öffentlichen Gelder erhalten dürfen, müssen die dort Studierenden ihrerseits einen Zwangsbeitrag entrichten.
Wir vom Team Stronach sprechen uns generell gegen Zwangsmitgliedschaften aus! (Beifall beim Team Stronach.)
Wenn eine Interessenvertretung, wie etwa eine Kammer et cetera, so kompetent und gut ist, dann braucht es doch keine Zwangsmitgliedschaft, dann tritt doch jeder Mensch
freiwillig und gerne bei und entrichtet seinen Obolus. Warum? – Weil er seine Interessen gut und kompetent vertreten sieht. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Diese Gesetzesvorlage sieht nach einem Versuch der Vereinheitlichung aller Universitäten aus. Sie ist unausgegoren und nimmt viel zu wenig Rücksicht auf den rechtlich zugesicherten Charakter der Privatuniversitäten. Die ÖPUK, die Österreichische Privatuniversitätenkonferenz, „http://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&frm=1&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0CB4QFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.privatuniversitaeten.at%2F&ei=VG-ZU5uGNNGV7AaC8oH4Dw&usg=AFQjCNGTqi-0G8CxZyIDgZVf8iXmd9ydbw“ hat diese Vorlage in ihrer Stellungnahme ja nicht umsonst abgelehnt. Und ihre Argumentation macht Sinn!
Meiner Auffassung nach scheint das geplante ÖH-Gesetz hinsichtlich des gesamten österreichischen Hochschulraumes nicht final durchdacht zu sein, wiewohl ich aber betonen möchte, Herr Minister, dass durchaus positive Aspekte darin enthalten sind, aber vor allem für die Privatuniversitäten, die ja einem intensiven Wettbewerb unterliegen, würde es wesentliche Nachteile gegenüber internationalen Mitbewerbern bringen. Das ist leider Realität und ein Faktum! Warum? – Weil Studierende der Privatuniversitäten, die sich überwiegend oder ganz aus Studiengebühren finanzieren, als Bezahler – ist gleich Kunden – der Universität ja eine ganz andere Position haben als jene staatlicher Einrichtungen.
Mit diesem Gesetzesvorschlag werden wir auch das gesteckte Ziel, den Anteil privater Investitionen am tertiären Bildungssektor zu erhöhen, nicht erreichen. Im Gegenteil, wir schrecken potenzielle Stakeholder erst recht ab!
Meiner Meinung nach hätte nichts dagegen gesprochen, eine eigene Regelung für die Privatuniversitäten zu schaffen und die positiven Grundzüge, die dieses Gesetz hat, zu übernehmen. Es würde die Welt nicht untergehen. Es würde beweisen, dass wir im 21. Jahrhundert flexibel reagieren können und auf geänderte Rahmenbedingungen auch die richtigen Antworten finden. (Beifall beim Team Stronach.)
Die herrschende Rechtslage, meine sehr verehrten Damen und Herren, erlaubt es derzeit Privatuniversitäten, sich an internationalen Standards statt an Vorgaben für öffentlich-rechtliche Hochschulen in Österreich zu orientieren. Gerade das ist es ja, was wir wollen, gerade das ist ein wesentlicher Beitrag zur Qualitätssteigerung und zur Optimierung der heimischen Hochschulausbildung!
Deswegen appelliere ich an Sie, denn es wäre fahrlässig, dieses Ziel mit einem unausgegorenen ÖH-Gesetzesvorschlag zu gefährden: Bitte überdenken Sie diese Entscheidung noch einmal und treffen Sie eine richtige Entscheidung! – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)
11.03
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.
11.03
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebes Vorsitzteam der ÖH-Bundesvertretung! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, das, was wir heute hier beschließen werden, ist ein Meilenstein in der Geschichte des ÖH-Wahlrechts. Wir haben, wie wir vorhin schon gehört haben, die Direktwahl vor zehn Jahren abgeschafft und haben die letzten zehn Jahre ein völlig absurdes und undemokratisches Wahlrecht gehabt. Das hat dazu geführt, dass Studenten mehrmals ihre Stimme für die ÖH-Bundesvertretung abgeben konnten, weil es eben eine indirekte Wahl war, und das hat dazu geführt, dass nicht jede Stimme gleich viel wert war. Zum Glück schaffen wir es heute, nach zehn Jahren, diesen Fehler wie-
der gutzumachen, und dafür gebührt Ihnen, Herr Minister, Dank. Das ist mir als ehemaligem Studierendenvertreter sehr wichtig.
Im Wahlrecht waren so absurde Dinge enthalten, dass damals meine Fraktion, die der JuLis, bei den Wahlen 2 Prozent zulegen konnte und trotzdem gleich viele Mandate hatte. Das ist aber nicht daran gelegen, dass die ÖH-Bundesvertretung so klein war, im Gegenteil, sie war extrem aufgebläht, sondern daran, dass es diese indirekte Wahl gab, also ein völlig undemokratisches Wahlrecht. Ich bin daher sehr froh, dass wir das heute hier ändern und durch positive Dinge ersetzen werden. Und zwar: Die Direktwahl wird wieder eingeführt. Solche Dinge, wie ich sie geschildert habe, können daher nicht mehr passieren. Die Bundesvertretung wird reduziert, was die Mandatare betrifft; auch das hilft sehr. Es ist großartig, dass die FHs und die PHs hier miteinbezogen werden, weil es überhaupt keinen Sinn macht, dass man bei unterschiedlichen Hochschultypen differenziert und sagt: Die einen wählen so, die anderen wählen aber so!
Herr Kollege Ertlschweiger, ich habe Ihr Plädoyer für Privatuniversitäten in diesem Zusammenhang jetzt nicht ganz verstanden. Wir sind auch der Meinung, dass eine Zwangsmitgliedschaft nicht sinnvoll ist, aber wenn es die schon gibt, dann müssen auch alle Studierenden die Möglichkeit haben, ihre Studierenden-Vertretung zu wählen. Dass man da einzelne Studierende auslässt und dann noch skurrilere Regelungen hat, wie zum Beispiel an der Donauuniversität Krems, wo man zwar den ÖH-Beitrag zahlt, aber nicht wählen darf, sehe ich nicht ein. Da bin ich der Meinung: Wenn es schon eine Zwangsmitgliedschaft gibt, dann aber für alle! Insofern ist das, was Sie vorhin gesagt haben, nicht sonderlich nachvollziehbar.
Die Briefwahl ist eine großartige Neuerung, mit der wir hoffentlich die Wahlbeteiligung werden anheben können. Ich verstehe die Bedenken der FPÖ in diesem Zusammenhang nicht, denn wir haben bei allen anderen Wahlen auch die Briefwahl, und wieso sollte es sie gerade an den Universitäten nicht geben, wo sie essenziell notwendig ist, denn es gibt Studierende, die im Ausland studieren. Studierende sind nicht dauerhaft auf der Universität, sie sind teilweise auch einmal nicht dort. Das gilt vor allem für Auslandsstudierende. Die haben bis jetzt nicht die Möglichkeit gehabt, zu wählen, wenn sie auf Auslandssemester waren.
Das passive Wahlrecht für Drittstaatsangehörige freut mich ganz besonders, denn es ist absurd, dass man hier das aktive und das passive Wahlrecht trennt. Das freut mich auch deswegen, weil das, glaube ich, der erste Antrag war, den ich damals in der ÖH-Bundesvertretung eingebracht habe, nämlich dass es hier zu keiner Diskriminierung kommen kann.
Aber ich muss schon sagen: Es ist schon ein Schmankerl, dass Sie da mit verfassungsrechtlichen Bedenken argumentieren. Es kann sein, dass Sie die haben, aber worum geht es da im Kern? – Es geht darum, dass Sie hier Menschen aufgrund ihrer Herkunft von irgendetwas ausschließen wollen. Da geht es Ihnen nicht um großartige verfassungsrechtliche Bedenken, sondern Sie sagen: Das sind Menschen, die aus anderen Staaten kommen, und deswegen geben wir ihnen nicht die Möglichkeit, als ÖH-Vertreter hier aufzutreten! (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Das Kontrollrecht des Ministeriums gegenüber der ÖH ist, wie ich im Ausschuss schon gesagt habe, Herr Minister, extrem sensibel. Da gebe ich der Kollegin Maurer recht. Es ist wirklich die einzige Interessenvertretung, die von dem quasi politischen Verhandlungspartner, dem sie gegenübersteht, auch kontrolliert wird und wo die Aufsicht da ist. Ich verstehe aber die Punkte, wieso das Kontrollrecht hier ausgeweitet wird, denn es hat in den letzten Jahren auf lokalen ÖHs teilweise Missstände gegeben, wo die Kontrollrechte und die Aufsichtsrechte einfach nicht ausreichend waren. Deswegen finde ich das gut.
Ich möchte auch gerne betonen, dass ich bei dem, so, wie Sie das hier ausgeweitet haben, gut mitgehen kann. Es geht um die Vorgehensweise in jenen Fällen, wo schuldhaft Informationspflichten trotz zweimaliger Aufforderung nicht nachgekommen wird. Und zwar ist es so: Erstens ist eine zweimalige Aufforderung vorgesehen, und zweitens geht es darum, dass man schuldhaft dem nicht nachkommt. Insofern kann ich da ganz gut mitgehen. Ich habe Ihnen aber gesagt, dass das – und das wissen Sie auch, Herr Minister – extrem sensibel ist. Sie haben dem auch zugestimmt und haben gesagt, dass Sie darauf achten werden, denn es ist natürlich grundsätzlich schon eine skurrile Situation. Ich glaube daher, dass wir uns generell überlegen sollten, ob hier nicht eine andere Aufsichtsbehörde sinnvoller wäre.
Was mich auch besonders freut, ist der Umstand, dass ein Abänderungsantrag heute hier eingebracht wurde, denn der betrifft den Grund, warum wir im Ausschuss in Bezug auf die Registrierung nicht zustimmen konnten. Ich habe es nicht als sinnvoll erachtet, dass in der Regierungsvorlage die Registrierung überhaupt gestrichen werden sollte, und ich bin sehr froh, dass jetzt insbesondere jene Stelle, die an und für sich für Qualitätssicherung zuständig ist, nämlich die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung, hier miteingebunden wurde. Also ich bin froh, dass das so gut funktioniert hat und die Kritik im Ausschuss angekommen ist und dass es jetzt diesbezüglich einen gemeinsamen Abänderungsantrag gibt.
Abschließend, Herr Minister, möchte ich sagen: Vielen Dank. Auch vielen Dank für die konstruktive Arbeit im Ausschuss an die zuständigen Vertreter der Regierungsparteien. Ich glaube, im Wesentlichen ist es eine bestimmte Gruppe, die es Ihnen danken wird, und das ist die der Studierenden, weil sie nach zehn Jahren endlich wieder das Recht haben, genauso demokratische Wahlen durchzuführen wie wir alle. (Beifall bei den NEOS.)
11.08
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner. – Bitte.
11.08
Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste, vor allem aber auch liebes Vorsitzteam der Hochschülerschaft! Ich freue mich, dass wir heute zwei Gesetze beschließen können, die aus meiner Sicht ausgesprochen wichtig sind, vor allem, weil es darum geht, dass wir jetzt ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird, auf den Weg gebracht haben. Das beweist nicht nur, dass wir Probleme lösen können, sondern das gibt auf der anderen Seite auch die Möglichkeit, für die kommenden, im nächsten Jahr stattfindenden Hochschülerschaftswahlen schon mit den neuen Gegebenheiten und mit entsprechender Vorbereitungszeit zu arbeiten.
In diesem Zusammenhang freut es mich auch sehr, dass wir die ganze Materie, die ja nicht unbedingt einfach ist, auf breiter Basis erledigen konnten. Mit „breiter Basis“ meine ich von der Mitarbeit, von der Zusammenarbeit her gesehen – auch wenn hier von einer Kollegin gesagt wurde, die Hochschülerschaft sei der natürliche Gegner des Ministeriums. Das liegt natürlich nur daran, dass diese Kollegin das so gesagt hat. Zum sonstigen Hintergrund würde ich einfach sagen: Natürlich haben wir eine unterschiedliche Rollenverteilung!
Ich bedanke mich wirklich sehr bei der Hochschülerschaft und ihren Vertretern, dass man neben diesen notwendigen Auffassungsunterschieden die richtigen und wichtigen inhaltlichen und sachlichen Zusammenhänge in den Vordergrund gestellt und hier entsprechende Prioritäten gesetzt hat. Und die Prioritäten waren von der Problemstellung her auch ganz klar beschrieben, nämlich: Wir hatten eine Wahlbeteiligung, die nicht be-
sonders hoch war. Bei der letzten Hochschülerschaftswahl waren es 28 Prozent. Daher ist es notwendig, die Wahlbeteiligung zu erhöhen, so wie das auch andere Körperschaften tun. Dazu eignet sich die Briefwahl natürlich als Instrument. Andere Organisationen wählen über drei Wochen hinweg, wie etwa die Arbeiterkammern. Ich kann auch bei der Hochschülerschaft, bei Studenten Situationen haben, wo drei Tage nicht reichen, wo jemand im Ausland ist oder keine Möglichkeit hat, wählen zu gehen. Daher gibt es jetzt die Möglichkeit der Briefwahl.
Eine zweite, noch bessere Identifikationsmöglichkeit ist das Instrument der direkten Wahl. Wenn ich indirekte Vertreter habe, kann ich die nicht zuordnen, weiß nicht, wer mich vertritt, was für die Wahlwerbung, aber natürlich auch in der Vertretung schlecht ist.
Da gesagt wurde, das Motiv der schwarz-blauen Koalition, die indirekte Wahl zu haben, wäre es gewesen, die Hochschülerschaft auszuschalten, darf ich sagen, dass genau die Vertretung, die dazumal die ÖH-Politik auch inhaltlich wesentlich mitbestimmt hat, nämlich die Aktionsgemeinschaft, auch für die Änderung des Gesetzes in Richtung direkter Wahl eingetreten ist. Daher kann dieses versteckte Motiv, man möchte da irgendetwas zementieren, nicht wirklich gestimmt haben, oder die Überlegung dazu war falsch. Daher freue ich mich, dass hier wirklich alle wesentlichen Gruppen im Bereich der Hochschülerschaft mitgewirkt haben. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)
Es waren einige Anlassfälle. Kollege Karlsböck hat ja ein Café schon genannt. Und es gibt auch eine Druckerei, wo auch ein Problem aufgetreten ist. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) – Ja, ich weiß, wie sie heißt, nämlich Facultas. In diesem Zusammenhang gehört es meiner Meinung nach zu den Aufsichtsnotwendigkeiten, hier zu präzisieren, aber nicht zu verschärfen. Und ich kann da sagen: Wir sind sehr sensibel vorgegangen!
Und die hier in den Raum gestellte Variante, wir könnten aus inhaltlichen Gründen, weil uns eine politische Position nicht gefällt, den Hochschülerschaftsvorsitzenden absetzen, weise ich ausdrücklich zurück. Da geht es um ganz andere, vor allem wirtschaftliche Dinge, und um Aufsichtsrechte, wie von meinem Vorredner schon präzisiert wurde. Nämlich: Wenn zweimal schuldhaft die Informationsvorlage verweigert wird, dann gibt es entsprechende Schritte. – Das ist doch etwas anderes! Ich würde mir wünschen, dass man manchmal auch hier herinnen differenziert.
Ich habe den Eindruck, dass das Pfingstfest irgendwo auch zu einer Meinungsänderung beigetragen hat. Beim Pfingstfest reden ja alle nachher in einer Sprache, mit einer Zunge. Wir haben letzte Woche, am 4. Juni, den Ausschuss gehabt, und ich kann mich erinnern, dass dort eigentlich nur die beiden Regierungsparteien für das Gesetz gestimmt haben. Die Frau Maurer, die hier jetzt so vehement und mit Freude dafür eintrat und das Positive in den Vordergrund gestellt hat, wie wenn sie es gerade eingeleitet hätte, hat im Ausschuss dagegen gestimmt. Also Pfingsten hat auch eine inhaltliche Komponente, und ich freue mich darüber. Es könnte aber auch sein, dass man sich doch die Inhalte noch einmal zu Gemüte geführt hat und zu der Meinung gelangt ist, dass das, was im Gesetz jetzt enthalten ist, relativ sinnvoll ist.
Ich habe einen Punkt noch nicht erwähnt, das ist die Homogenität im Bereich der Wahlkörper. Herr Ertlschweiger, Sie haben dazu gemeint, es sei kein großer Wurf, weil man da die Privatuniversitäten jetzt auf einmal miteinbezogen hat. Ich kann Ihnen sagen: Wir waren alle interessiert, dass wir einmal homogene Strukturen haben!
Wir haben aber auch mit den Privatuniversitäten darüber verhandelt, ihre Meinung eingeholt, ob sie das wollen. Sie wollen ja in anderen Belangen auch eher den Universitäten gleichgestellt werden und wollen durchaus auch die Probleme gemeinsam behandelt wissen. Deswegen haben wir die Privatuniversitäten auch relativ rasch in die
Hochschulkonferenz aufgenommen. Und die Lösung, die wir jetzt haben, ist mit den Privatuniversitäten akkordiert. Daher: Es ist unrichtig, wenn da behauptet wird, die hätten etwas anderes wollen, die wollen nicht mitwirken. Sie wollen das, es ist mit ihnen auch inhaltlich abgesprochen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass wir jetzt mit dem vorliegenden Entwurf, was die gesamte Regelung im Bereich der Hochschülerschaft anbelangt, ein Wahlrecht haben, das mehr Demokratie bringt, das mehr direkte Beteiligung bringt und das natürlich auch bessere Identifikationsmöglichkeit bringt. Das ist klar, wenn ich 55 statt über 100 Vertreter habe. Aber das ist von den meisten hier schon apostrophiert worden, ich brauche also von den Vorteilen nicht viel mehr auszuweisen.
Ich möchte mich aber auch bedanken, und zwar vor allem bei Karlheinz Töchterle, aber auch bei allen anderen Beteiligten, die auch am zweiten Gesetz mitgewirkt haben.
Beim diesem zweiten Gesetz geht es um die Qualitätssicherung, auch was die Akkreditierung von ausländischen Anbietern in Österreich anbelangt. Da haben wir eine eher unscharfe Regelung gehabt, die, wenn man sie gestrichen hätte, dazu geführt hätte, dass eigentlich eine Verschlechterung der Informationssituation eingetreten wäre. Es ist mittlerweile gelungen, indem eben die Qualitätssicherung dann mit der entsprechenden Agentur in weiten Teilen vollzogen wird, für die jeweiligen potenziellen Studenten und Interessenten mehr Qualität, mehr Sicherheit zu bringen. Ich danke noch einmal Karlheinz Töchterle und allen anderen Beteiligten für ihre Unterstützung, die in einem entsprechenden Abänderungsantrag ihren Ausdruck finden wird.
Das heißt im Klartext: Wir haben hier eine wirklich von breiter Ebene, von vielen mitgetragene – von den Wesentlichen mitgetragene – Reform des gesamten Wahlrechts und auch der Systematik im Hochschülerschaftsbereich vorliegen. Ich glaube, dass das auch hier eine möglichst breite Zustimmung absichern wird. Ich bedanke mich im Voraus dafür und glaube, dass wir schon bei den nächsten Wahlen sehen werden, dass die Wahlbeteiligung nach oben geht und dass wir insgesamt eine gute Struktur geschaffen haben. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
11.16
Präsident Karlheinz Kopf: Danke, Herr Bundesminister.
Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Präsident Karlheinz Kopf: Bevor ich dem Herrn Abgeordneten Kassegger das Wort erteile, gebe ich bekannt, dass die Abgeordneten Podgorschek, Mag. Kogler, Dr. Nachbaur, Dr. Hable, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt haben, einen Untersuchungsausschuss zur Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria einzusetzen. (Beifall bei FPÖ, Grünen, NEOS und Team Stronach.)
Meine Damen und Herren, das ist eine geschäftsordnungsmäßige Mitteilung, die weder mit Applaus noch mit Missfallen quittiert werden sollte! (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Das war aber eine gute Mitteilung!)
Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen.
Gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung finden Debatte und Abstimmung nach Erledigung der Tagesordnung statt.
*****
Jetzt gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kassegger zu Wort. – Bitte.
11.17
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir haben heute schon gehört: Viel Gutes im Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014! Dem schließen wir uns an. Positiv aus unserer Sicht sind die Wiedereinführung der Direktwahl in der Bundesvertretung, die Ausweitung der Kontrollrechte des Ministeriums, der verpflichtende Tätigkeitsbericht der Österreichischen Hochschülerschaft an den Nationalrat und die Möglichkeit, dass Bescheide bei Untersagung von Veranstaltungen wahlwerbender Gruppen erlassen werden müssen. Das bietet die Möglichkeit, diese Bescheide dann auch mit Rechtsmitteln zu bekämpfen.
Nicht unterstützen können wir Freiheitlichen – Kollege Karlsböck hat es schon angedeutet – die Berechtigung zum passiven Wahlrecht von Drittstaatsangehörigen. Da geht es ja auch um die Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse. Wir vertreten den Standpunkt, dass hoheitliche Befugnisse grundsätzlich von österreichischen Staatsbürgern wahrgenommen werden sollen (Beifall bei der FPÖ), und wir erachten im Bereich der Hochschulen die diesbezüglichen europäischen Bestimmungen als völlig ausreichend. Diese sehen nämlich ein passives Wahlrecht für österreichische Staatsbürger, Staatsbürger von Mitgliedstaaten der EU und des EWR vor. Eine weitere Ausdehnung auf Drittstaatsangehörige lehnen wir Freiheitliche ab.
Wir stellen deswegen folgenden Abänderungsantrag der Abgeordneten Karlsböck und weiterer Abgeordneter:
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen, dass das passive Wahlrecht für Drittstaatsangehörige entfällt.
Zur Einführung der Briefwahl haben wir auch einen abweichenden Standpunkt. Wenn das Motiv die Erhöhung der Wahlbeteiligung bei den Hochschülerschaftswahlen sein soll – und ich erinnere daran: 28 Prozent!; das ist wirklich keine großartige Legitimation –, dann glauben wir, dass der Preis dafür zu hoch ist. Wir sind eher der Ansicht, Wahlbeteiligungen kann man auch erhöhen, indem man einfach attraktiver arbeitet und denen, die wählen, das Gefühl gibt, dass die Wahl auch einen Sinn macht, eine Notwendigkeit ergibt, also dass man sich für studentische Anliegen et cetera entsprechend einsetzt.
Wir lehnen also diese Briefwahl ab. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie die beiden Abänderungsanträge, die Sie stellen wollen, wörtlich vorlesen müssen und es nicht genügt, diese nur im Kern zu erläutern.
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (fortsetzend): Wir lehnen die Briefwahl ab. Diesen Standpunkt vertreten nicht nur wir Freiheitlichen, sondern auch Hochschülerschaft, VSStÖ, GRAS und FLÖ, weil es eben Wahlgrundsätze – drei von sechs, nämlich die geheime Wahl, die freie Wahl und die persönliche Wahl – untergräbt, und dafür ist uns der Preis einfach zu hoch.
Ich lese also den Abänderungsantrag betreffend passive Wahlberechtigung wörtlich vor.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002,
das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden (136 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (171 d.B.), wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 § 47 Abs. 1 entfällt die Wortfolge: „und passiv“
2. In Artikel 1 § 47 wird folgender Abs. 1a eingefügt: „Passiv wahlberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft die, abgesehen von den Erfordernissen des § 47 Abs. 1, österreichische Staatsangehörige oder Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU oder des EWR sind.“
*****
Zum Thema Briefwahl:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
„Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden (136 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (171 d.B.), wird wie folgt geändert:
Artikel 1:
1. In § 43 Abs. 1 entfällt der Satz: ‚Die Wahlen der Bundesvertretung und der Hochschulvertretungen sind auch durch Briefwahl in Form der Übermittlung einer Wahlkarte zulässig.‘
2. In § 44 Abs. 6 entfällt Zif. 1d
3. § 45 Abs. 2 bis Abs. 6 entfallen
4. In § 51 Abs. 2 entfällt Zif. 2
5. In § 60 Abs. 1 wird die Wortfolge ‚Präsenz- und Briefwahlen‘ durch ‚Präsenzwahlen‘ ersetzt und die Wortfolge ‚insbesondere auch Bestimmungen über die Durchführung der Briefwahl,‘ entfällt.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
11.21
Präsident Karlheinz Kopf: Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Die von Ihnen soeben eingebrachten Abänderungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter
zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002,
das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden (136 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (171 d.B.)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden (136 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (171 d.B.), wird wie folgt geändert:
1. Artikel 1 § 47 Abs. 1 entfällt die Wortfolge: "und passiv"
2. In Artikel 1 § 47 wird folgender Abs. 1a eingefügt: "Passiv wahlberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft die, abgesehen von den Erfordernissen des § 47 Abs. 1, österreichische Staatsangehörige oder Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU oder des EWR sind."
Begründung
Aus den Erläuterung zum HSG 1998: "Studierende nehmen in verschiedenen Funktionen auf Basis des Hochschülerschaftsgesetzes, aber auch auf Basis organisationsrechtlicher Vorschriften hoheitliche Befugnisse wahr. Weiters sind die Organe berechtigt, Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter in die Kollegialorgane der Universitäten zu entsenden. Aber auch die Ausübung und Mitwirkung an der Willensbildung von Kollegialorganen können hoheitliche Akte darstellen."
Artikel 3 des Staatsgrundgesetzes besagt: Die öffentlichen Ämter sind für alle Staatsbürger gleich zugänglich. Für Ausländer wird der Eintritt in dieselben von der Erwerbung des österreichischen Staatsbürgerrechtes abhängig gemacht.
Dem gegenüber steht der Artikel 81c B-VG: "(2): Bundesgesetzlich kann vorgesehen werden, dass die Tätigkeit an der Universität sowie die Mitwirkung in Organen der Universität und der Studierendenvertretung von Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, zulässig ist." Auf Grund der Ausdehnung des Gesetzes auf Fachhochschulen und Privatuniversitäten kann die Einführung des passiven Wahlrechtes für Studierende ohne österreichische Staatsangehörigkeit jedoch nur auf Grundlage des Art 45 EGV (ex-Artikel 39 EGV) auf Staatsbürger von Mitgliedstaaten der EU oder des EWR erfolgen, sofern dem B-VG Kurzkommentar von Mayer gefolgt wird, dass die Voraussetzung der österreichischen Staatsbürgerschaft für den Antritt eines "öffentlichen Amtes" durch diesen Artikel durchbrochen wird.
*****
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter
zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden (136 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (171 d.B.)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden (136 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (171 d.B.), wird wie folgt geändert:
Artikel 1:
1. In § 43 Abs. 1 entfällt der Satz: "Die Wahlen der Bundesvertretung und der Hochschulvertretungen sind auch durch Briefwahl in Form der Übermittlung einer Wahlkarte zulässig."
2. In § 44 Abs. 6 entfällt Zif. 1d
3. § 45 Abs. 2 bis Abs. 6 entfallen
4. In § 51 Abs. 2 entfällt Zif. 2
5. In § 60 Abs. 1 wird die Wortfolge "Präsenz- und Briefwahlen" durch "Präsenzwahlen" ersetzt und die Wortfolge "insbesondere auch Bestimmungen über die Durchführung der Briefwahl," entfällt.
Begründung
Die Österreichische Hochschülerschaft hat massive Bedenken gegen die Briefwahl: "Die Briefwahl verstößt gegen mindestens drei der sechs Wahlgrundsätze, da keine geheime, keine freie und keine persönliche Wahl garantiert werden kann. Sobald die Wahlkarte verschickt wurde, kann nicht mehr sichergestellt werden, dass die Wahl frei von Zwang und ohne Fremdeinwirkung durchgeführt werden konnte. Bei der Briefwahl kann auch die Stimme auf dem Weg zur Wahlkommission verloren gehen, da eine postalische Zustellung nicht zu hundert Prozent garantiert werden kann.". Ähnlich argumentieren auch die Studentenvertreter des VSSTO und der FEST. Die Vertreter der FLÖ und der GRAS und lehnen eine Briefwahl ab. Die GRAS argumentiert das wie folgt: "Wahlen soll(t)en nach den allgemeinen Wahlgrundsätzen abgehalten werden, d.h. das Wahlrecht sollte frei, geheim, gleich, persönlich, allgemein und unmittelbar sein. Bereits bei der Einführung von E-Voting für die ÖH-Wahl 2009 kritisierte die GRAS die Verletzung des Rechts auf die freie, geheime und persönliche Wahl und focht die Bestimmungen zur elektronischen Wahl erfolgreich beim VfGH an. Dieselbe Kritik ist nun jedoch auch bei der Briefwahl anwendbar: Auch diese verstößt nach Ansicht der GRAS gegen grundlegende demokratiepolitische Prinzipien: So ist bei der Briefwahl keineswegs sichergestellt, ob eine Person ihren Stimmzettel frei, geheim und persönlich ausfüllt. Zwar ist durch die Übermittlung per eingeschriebenem Brief zumindest die persönliche Zustellung annähernd gewährleistet (denn auch eingeschriebene Briefe können verloren gehen), ab der Entgegennahme der Wahlkarte ist jedoch die weitere Einhaltung der wahlrechtlichen Grundsätze gänzlich ungewiss: Wer füllt die Wahlkarte aus? Unter welchen Umständen - alleine oder in der Gruppe, frei oder unter Druck - wird sie ausgefüllt? Wer bringt sie dann zur Post und kommt sie bei der Wahlkommission an? All diese ungeklärten Fragen machen die Briefwahl und damit auch letztlich das Wahlergebnis demokratiepolitisch höchst bedenklich.
Die GRAS kritisiert die Einführung der Briefwahl aufs Schärfste, fordert jedoch die Möglichkeit, mittels Wahlkarte bei einem Wahllokal außerhalb der eigenen Hochschule die Stimme abzugeben. § 45 Abs. 1 gibt diese Möglichkeit nur in der ‚zuständigen’ Wahlkommission frei, welche allerdings zumindest für Personen, die an
mehreren Hochschulen ein Studium betreiben, nicht eindeutig bestimmt ist. Da diese Form der Stimmabgabe vor einer Wahlkommission erfolgt, kann durch diese die Ein-
haltung der Wahlgrundsätze kontrolliert werden. Aus Sicht der GRAS wäre eine derartige Form der Stimmabgabe eine Erleichterung für viele Studierende, gerade für Berufstätige, Menschen mit Betreuungspflichten und Studierende, die ein Praktikum absolvieren, ohne die Wahlgrundsätze zu verletzen. Wir regen jedenfalls an, die Stimmabgabe in ‚fremden’ Wahllokalen mittels Wahlkarte auch dann zu ermöglichen, wenn die Briefwahl in der bisher vorgeschlagenen Form beibehalten wird."
Daraus ist zu ersehen, dass eine große Mehrheit der Studierendenvertretungen die Briefwahl für eine den österreichischen demokratischen Wahlgrundsätzen widersprechende Stimmabgabe halten. Sie ist deshalb im vorliegenden ÖH-Gesetz abzulehnen.
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter El Habbassi. – Bitte.
11.21
Abgeordneter Asdin El Habbassi, BA (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Besuchergalerie! Diese Gesetzesnovelle ist ein schönes Zeichen, nicht nur für die Demokratisierung der Hochschulpolitik, die dringend notwendig ist, sondern auch ein Zeichen – wenn man deren Entstehungsprozess anschaut – für fraktionsübergreifende Sachpolitik. Ich glaube, das gehört auch wertgeschätzt in diesem Haus. Das ist nicht oft so, aber dies ist ein tolles Beispiel dafür.
Warum? – Nicht nur, dass da alle wesentlichen Fraktionen der ÖH-Vertretung, die ja heute auch hier anwesend sind, vom Bundesvorsitzteam, dabei waren, sondern diese Novelle ist auch im Austausch mit den Experten, mit den Stakeholdern umgesetzt worden. Dieser Prozess könnte auch beispielhaft sein für andere Bereiche. Ich nehme jetzt nur die Bildungsdebatte als ein Beispiel, wo es auch nicht schlecht wäre, wenn man hin und wieder die Lehrer- und Schülervertreter zu Wort kommen ließe.
Alles in allem ist es aber ein wichtiger Schritt, die Direktwahl wieder einzuführen, damit jeder mitbestimmen kann, wer ihn auf Bundesebene in der ÖH vertritt.
Zu dem Argument, die Wahlbeteiligung ist so niedrig, weil die Politik so unattraktiv ist: Ich glaube, wenn man die Möglichkeit hat, wirklich mitzubestimmen, dann kann man auch mitbestimmen, wie attraktiv die Bundespolitik der ÖH ist; und diese Möglichkeit soll es geben.
Da hier immer wieder die Kritik an der Briefwahl und an der Möglichkeit, dass Drittstaatsangehörige wählen dürfen, kommt: Ich frage mich, warum jemand, der hier in Österreich studiert, nicht seine Interessenvertretung hier in Österreich wählen können soll. Egal, mit welchem Pass er da ist, er ist an der Universität und will, dass seine Interessen dort vertreten werden. Ich glaube, das sollte in Zeiten wie diesen eine Selbstverständlichkeit sein, und jeder, dem Demokratie wichtig ist, wird dem, glaube ich, auch zustimmen können. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Abg. Korun. – Zwischenruf des Abg. Darmann.)
Was die Briefwahl angeht, möchte ich nur daran erinnern, dass die Briefwahl kein Ausschluss von einer geheimen Wahl, einer freien Wahl und Ähnlichem ist. Wir haben dieses Briefwahlrecht bei der AK-Wahl, bei den normalen Nationalratswahlen, Gemeinderatswahlen, et cetera. Warum soll es dort der Verfassung entsprechen und bei der ÖH-Wahl nicht?!
Ich bitte, diese Argumente zu überdenken und nicht immer krampfhaft irgendwelche Punkte zu suchen, die einem gemeinsamen sehr sinnvollen Vorschlag widersprechen.
Nun zum Qualitätssicherungsgesetz: Es ist ja schon mehrmals erwähnt worden, da gibt es einen Antrag, wo es darum gegangen ist, dass die berechtigte Kritik, manche Dinge zu präzisieren, von verschiedenen Stakeholdern berücksichtigt worden ist. Der ehemalige Minister Mitterlehner (Heiterkeit – Zwischenruf des Abg. Neubauer) – Entschuldigung, Mitterlehner ist der aktuelle Minister –, also der ehemalige Minister Töchterle hat sich dafür eingesetzt, die Stakeholder zusammenzusetzen und alle Kritikpunkte einzubinden.
Jetzt gibt es erfreulicherweise einen gemeinsamen Antrag, den ich hiermit gerne einbringen möchte.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Töchterle, Mag. Kuntzl, Dr. Karlsböck, Maurer, Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Regierungsvorlage (136 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden
Aufgrund des Umfangs dieses Antrags werde ich ihn jetzt nicht wortwörtlich vorlesen. Der Antrag wurde den Klubs am Vortag zugestellt und liegt Ihnen allen mittlerweile vor. Die Kernpunkte des Antrags sind:
Das System der Registrierung, welches sich in der Vergangenheit nicht bewährt hat, soll durch eine Meldepflicht ersetzt werden.
Durch die für grenzüberschreitende Studien, die in Zusammenarbeit mit österreichischen Einrichtungen angeboten werden sollen, notwendige Bestätigung durch die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria wird dem Ziel Rechnung getragen, eine homogene Qualität des tertiären Bildungssektors in Österreich zu gewährleisten.
Weiters soll die AQ Austria Meldestelle für ausländische Bildungseinrichtungen, die Studien in Österreich anbieten, werden, und Bildungseinrichtungen, die im Herkunfts- oder Sitzstaat nicht anerkannt sind, dürfen Studien in Österreich nicht anbieten. Ebenso dürfen keine Studien angeboten werden, die im Herkunfts- oder Sitzstaat nicht anerkannt sind.
*****
Ich glaube, das ist ein sehr sinnvoller Abänderungsantrag, und ich bitte, dem zu entsprechen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Feichtinger.)
11.26
Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem El Habbassi eingebrachte Abänderungsantrag, den er in seinen Kernpunkten erläutert hat und der inzwischen auch im Saal verteilt wurde, ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Andrea Kuntzl, Dr. Andreas F. Karlsböck, Sigrid Maurer, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen
betreffend den Gesetzesantrag im Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (136 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden (171 d.B.)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
In Artikel 4 (Änderung des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes) erhält die Z „7“ die Ziffernbezeichnung „8“ und die Z 5 bis Z 7 lauten:
„5. § 27 lautet:
„§ 27. (1) Bildungseinrichtungen, die in ihrem jeweiligen Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs. 2 Z 1 UG anerkannt sind, dürfen in Österreich ihre Studien durchführen, soweit diese in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat anerkannte Ausbildungen im Sinne des § 51 Abs. 2 Z 1 UG darstellen und diese Studien und akademischen Grade mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind. Die Durchführung der Studien ist zu melden. Die Studien an Universitäten nach UG und der Universität für Weiterbildung Krems nach DUK-Gesetz 2004, am Institute of Science and Technology - Austria gemäß dem Bundesgesetz über das Institute of Science and Technology - Austria, BGBl. I Nr. 69/2006, und die Studien an öffentlichen und privaten Pädagogischen Hochschulen oder private Studienangebote nach Hochschulgesetz 2005, BGBl. I Nr. 30/2006 sowie Lehrgänge zur Weiterbildung nach FHStG, unterliegen auf Grund der genannten Bundesgesetze, die Studien an Privatuniversitäten und die Fachhochschul-Studiengänge aufgrund der Akkreditierung nach §§ 23 und 24 keiner Meldepflicht. Das Anbieten von Studien, welche mit österreichischen Studien nicht vergleichbar sind, ist unzulässig. Bildungseinrichtungen, die in ihrem jeweiligen Herkunfts- bzw. Sitzstaat nicht als postsekundär im Sinne des § 51 Abs. 2 Z 1 UG anerkannt sind, dürfen Studien in Österreich nicht anbieten.
(2) Mit der Meldung sind Urkunden vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass die Bildungseinrichtung in ihrem jeweiligen Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs. 2 Z 1 UG anerkannt ist sowie die Rechtsgrundlage dieser Anerkennung und der Anerkennung des jeweiligen Studiums im Herkunfts- bzw. Sitzstaat.
(3) Meldestelle ist die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria.
(4) Soferne die in Abs. 1 und 2 angeführten Nachweise nicht vorgelegt werden oder die dort genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist die Aufnahme des Studienbetriebs bzw. das Anbieten der betreffenden Studien in Österreich nicht zulässig.
(5) Sofern ausländische Studien in Zusammenarbeit mit österreichischen Bildungseinrichtungen angeboten werden sollen, benötigen diese vor Aufnahme des Studienbetriebs eine Bestätigung der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria, mit der sichergestellt wird, dass die an der österreichischen Bildungseinrichtung angebotenen Leistungen bzw. Anteile an den ausländischen Studien internationalen akademischen Standards entsprechen. Die Bestätigung wird auf der Grundlage einer externen Evaluierung durch die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria gemäß internationaler Standards erteilt. § 20 findet auf das Verfahren zur Ausstellung der Bestätigung sinngemäß Anwendung.
(6) Die Meldestelle hat ein Verzeichnis der gemeldeten Bildungseinrichtungen und Studien zu führen und auf dem neuesten Stand zu halten. Die Bundesministerin oder der Bundesminister ist darüber regelmäßig zu informieren.
(7) Mit der Aufnahme in das Verzeichnis gemäß Abs. 6 ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studien und entsprechenden österreichischen
akademischen Graden verbunden. Die Studien und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates der Bildungseinrichtung.“
6. § 32 lautet:
„§ 32. Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Studiengang oder eine Bildungseinrichtung, die nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zu akkreditieren ist oder in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs. 6 aufgenommen sein muss, ohne Vorliegen einer entsprechenden Akkreditierung oder Aufnahme in das entsprechende Verzeichnis betreibt oder dem Hochschulwesen eigentümliche Bezeichnungen oder akademische Grade, ohne nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes dazu berechtigt zu sein, verleiht, vermittelt oder führt, begeht, wenn die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung, die von der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro zu bestrafen ist.“
7. Dem § 36 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) Bildungseinrichtungen, die am 1. Juli 2014 Studien im Sinne des § 27 Abs. 5 anbieten, haben bis längstens 31. Dezember 2015 die Bestätigung gemäß § 27 Abs. 5 beizubringen.““
Begründung:
Das System der Registrierung, welches sich in der Vergangenheit nicht bewährt hat, soll durch eine Meldepflicht ersetzt werden.
Durch die für grenzüberschreitende Studien, die in Zusammenarbeit mit österreichischen Einrichtungen angeboten werden sollen, notwendige Bestätigung durch die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) wird dem Ziel Rechnung getragen, eine homogene Qualität des tertiären Bildungssektors in Österreich zu gewährleisten.
Die AQ Austria soll Meldestelle für ausländische Bildungseinrichtungen, die Studien in Österreich anbieten, werden.
Bildungseinrichtungen, die im Herkunfts- oder Sitzstaat nicht anerkannt sind, dürfen Studien in Österreich nicht anbieten, ebenso dürfen keine Studien angeboten werden, die im Herkunfts- oder Sitzstaat nicht anerkannt sind.
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Cap. – Bitte.
11.26
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe mich unter anderem deswegen zu Wort gemeldet, weil ich Mandatar der Hochschülerschaft im Hauptausschuss der Uni Wien und Mandatar der Hochschülerschaft im Zentralausschuss war. (Abg. Kickl: Das ist aber schon verjährt!) Ich habe daher das Direktwahlmodell von damals in der Praxis kennengelernt und finde – das möchte ich hier wirklich zum Ausdruck bringen –, dass dieses Direktwahlmodell, das wir heute beschließen, natürlich besser ist.
Es ist deswegen besser, weil es erweitert, weil es demokratischer ist, weil es im passiven Wahlrecht eine Erweiterung erfahren hat, weil es die Privatunis miteinbezieht, weil es aber trotzdem beim allgemein politischen Mandat bleibt. Das war eine lange
Diskussion bei dem berühmten Modell, das die Schüssel-Regierungen I, II hier eingebracht haben, wo auch das infrage gestellt wurde. Wir haben damals gesagt, als wir in Opposition waren, dass dieses Modell nicht funktionieren wird und dass es undemokratisch ist, und der heutige Tag bestätigt eigentlich diese Kritik. Daher bin ich sehr, sehr froh, dass es möglich ist, dass hier im Sinne der Demokratie dieser Schritt vollzogen wird.
Mein Kompliment an Kollegen Töchterle, an Minister Mitterlehner, an den VSStÖ natürlich, an die Aktionsgemeinschaft, Andrea Kuntzl und all die, die hier mitgewirkt haben, dass wir diesen Schritt wirklich vollzogen haben, da ich diesen für ganz bedeutend erachte.
Die Briefwahl halte ich für, wie soll ich sagen, eine Notlösung. Wir werden sehen, wie es funktionieren wird, aber dahinter steckt ja vor allem auch die Überlegung, dass die Wahlbeteiligung zwecks einer größeren Legitimation der Hochschülerschaft ansteigt, und auch das soll damit versucht werden.
Der letzte Punkt, der noch zu erwähnen ist, sind die Ängste, die hier formuliert werden, was diese Kontrolle und Aufsicht betrifft. Ich glaube, dass das eine klare Regelung ist, dass in der Kommission ja Studentenvertreter sind und dass natürlich nur dann eingegriffen wird, wenn es, wie beschrieben, zu den wirtschaftlichen Problemen kommt und wenn wirklich eine Veranlassung dafür besteht. Das Ganze ist sowieso unter Beobachtung und auch unter Kommentierung der Öffentlichkeit und der Medien.
Ich finde es auch richtig, dass man bei der Pflichtmitgliedschaft geblieben ist. Die Hochschülerschaft bietet Service, Beratung an und soll alle Studierenden vertreten. Daher, glaube ich, ist auch das eine berechtigte Überlegung. (Abg. Kickl: Beim Bundesheer hat das Zwang geheißen!)
Im Großen und Ganzen ist daher heute ein wirklich positiver Tag für die Hochschulen, ein positiver Tag für die Studierenden. Ich gehe davon aus, dass auch hier die ÖH weiter ein unbequemer Vertreter, aber kein natürlicher Gegner ist, denn ich habe damals erlebt, wie oft es eine gute Zusammenarbeit zwischen den ÖH-Fraktionen, mit den Ministerien, damals mit dem Wissenschaftsministerium, gegeben hat. Warum soll es das nicht auch in Zukunft geben?!
Ich bin da durchaus positiver Stimmung, aber es kann auch natürliche Gegensätze geben, deshalb soll das auch hier ausgetragen werden. Mich freut es, dass das auch hier eine so breite Zustimmung findet. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Töchterle.)
11.29
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bitte.
11.29
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebes ÖH-Bundesvorsitzteam! Liebe Studierende! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein zehn Jahre langer, hartnäckiger Diskussions- und Forderungsprozess hat sich, wie ich meine, ausgezahlt, denn, liebe Studierende, liebe Studi-VertreterInnen – ich darf im Speziellen und an dieser Stelle dem VSStÖ sehr herzlich zu seiner Hartnäckigkeit gratulieren –, wir beschließen heute die Wiedereinführung der ÖH-Direktwahl, und das ist demokratiepolitisch unglaublich genial. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Zakostelsky.)
Außerdem finde ich es super, dass wir ein weiteres negatives Vermächtnis von Schwarz-Blau mit dem heutigen Tag der Vergangenheit angehören lassen können. Das ist uns ganz, ganz wichtig. (Abg. Kickl: Meine Güte!)
Warum ist aber diese Regelung so positiv? – Viel wurde schon gesagt.
Zum Ersten, weil es nun allen Studierenden obliegt, ihre VertreterInnen auf Bundesebene direkt und unmittelbar zu wählen. Kurz gesagt, liebe Studierende, ihr wisst künftig, wen ihr als eure Vertreterinnen und Vertreter in die ÖH-Bundesvertretung wählt.
Zum Zweiten finde ich es ungemein positiv, dass es eine einheitliche Regelung für alle ordentlichen und außerordentlichen Studierenden, also jene, die mindestens 30 ECTS-Punkte absolvieren, geben wird, nämlich unabhängig von ihrer StaatsbürgerInnenschaft. Es wird das aktive und passive Wahlrecht nun für alle möglich, und es hat die Diskriminierung von Drittstaatsangehörigen endlich ein Ende.
Zum Dritten: Es ist sehr positiv, dass Studierende, egal, ob an Unis, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen oder Privatunis, ihre VertreterInnen nun auch wirklich wählen dürfen. Ich persönlich halte es für ein wesentliches Recht, wenn ich einzahle, dass ich dann auch meine Vertreterinnen und Vertreter wählen darf, und halte es, so wie manche Kolleginnen und Kollegen hier, für keine Zwangsverpflichtung, sondern wie gesagt für ein wesentliches Recht. Damit wird zum einen der Wahlberechtigten-Kreis erhöht, und zum anderen werden mehr Leute an wesentlichen demokratischen Prozessen beteiligt. Ich glaube, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, eigentlich dürften wir dagegen nichts haben.
Ein Punkt, der bei mir Skepsis hervorruft, das möchte ich nicht verhehlen, ist die Einführung der Briefwahl. Das ist ein Bereich, der das Wählen für jede und jeden womöglich unkomplizierter gestaltet, aber es schwingt leider die Gefahr des verschwindenden Wahlgeheimnisses mit. Wir werden auch ein besonderes Augenmerk darauf legen, dass das freie, geheime Wahlrecht nicht untergraben wird.
Abschließend darf ich auch auf den Werdegang des Gesetzes eingehen, nämlich im Konkreten die Miteinbeziehung, und die eigentlichen HauptverhandlerInnen ansprechen. Ich finde es wirklich super, dass dieses Gesetz von Studi-VertreterInnen sehr, sehr breit gestaltet wurde. Das war ein Prozess, der leider nicht bei jedem Gesetzentwurf beschritten wird. Ich denke, das könnte auch ein Vorbild sein.
Direkt Betroffene beziehungsweise ihre Vertreterinnen und Vertreter haben das Gesetz geprägt und entworfen, deshalb finde ich es eigentlich umso verwunderlicher und manchmal schon überheblich, dass sich manche KollegInnen hier, aber auch im Ausschuss, hinstellen und Teile des Gesetzes schlechtreden. Ich denke nämlich, geschätzte Damen und Herren, aktuelle Studi-Vertreterinnen und -Vertreter wissen vermutlich am besten, was Studierende wollen und wie sie ihre Vertretung gestaltet wissen wollen. Deshalb an jene Fraktionen oder auch Abgeordnete, die hier womöglich heute nicht zustimmen werden: Sie stimmen damit gegen den Willen und Wunsch von Studierenden! Denken Sie bei Ihrem Stimmverhalten daran! (Beifall bei der SPÖ.)
11.33
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte.
11.33
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätztes Vorsitzteam der ÖH-Bundesvertretung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, wer von Ihnen vor zehn Jahren bei der Beschlussfassung der Abschaffung der Direktwahl der ÖH-Bundesvertretung hier im Parlament als Abgeordneter anwesend war. Gestern in der Nacht habe ich mir die Protokolle noch durchgelesen, es war eine sehr turbulente Sitzung. Sie erinnern sich vielleicht, es hat ja auch Proteste der Studierenden gegeben – zu Recht Proteste gegeben, auch hier im Hohen Haus. Andreas Khol hat die Sitzung damals unterbrechen müssen.
Ich habe ein bisschen nachgelesen, was hier so abgegangen ist, es war recht spannend. Es dürfte einen Abgeordneten gegeben haben, Klaus Wittauer von der FPÖ, ich
weiß nicht, wer ihn noch kennt, der hat damals eine ganz eigene Art gehabt, hier für Ordnung zu sorgen. Er hat gesagt, mit einem Tritt in den Hintern hätte er Ordnung geschaffen, oder noch besser, mit seinem Güllefassl. Er dürfte eine Landwirtschaft haben, und das war sozusagen seine Herangehensweise.
Ich freue mich, dass die neue Bundesregierung einen anderen Stil hat, dass wir gemeinsam auch die Österreichische Hochschülerschaft und alle Fraktionen in Entscheidungen mit einbinden. Reinhold Mitterlehner hat hier einen sehr wichtigen Schritt gesetzt, er hat genauso wie Andrea Kuntzl immer ein offenes Ohr für die Wünsche der Studierenden, und die Wiedereinführung der Direktwahl der Studierendenvertretung in Österreich ist ein ganz, ganz wichtiger Schritt. Dafür danke ich. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Dass es im alten Gesetz eine Reihe von Absurditäten gegeben hat, haben wir heute bereits gehört. Nicht jede Stimme war gleich viel wert, eine Stimme an einer kleinen Universität hat teilweise fünf- bis zehnmal so viel gegolten wie eine Stimme an einer großen Universität. Merkwürdig war auch, dass es ÖH-Mitglieder gegeben hat, die zwar den ÖH-Beitrag zahlen mussten, aber nicht wahlberechtigt waren. Es hat also einige Dinge gegeben, die sicherlich nicht in Ordnung waren. All das wird jetzt geändert, und es wird in Zukunft ein modernes Hochschülerschaftsgesetz geben, wo auch die Studierenden erstmals wieder ihre Bundesvertretung direkt wählen können.
Es gibt natürlich auch Teilbereiche, die ich persönlich kritisch sehe, die Briefwahl wurde bereits angesprochen. Wir werden das natürlich weiterhin beobachten, auch die Frage des Aufsichtsrechtes. Minister Mitterlehner hat dazu bereits im Wissenschaftsausschuss klargestellt, dass es ihm jedenfalls ein Anliegen ist, die Autonomie der Hochschülerschaft zu respektieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heutige Gesetzesänderung ist vor allem auch ein ganz wichtiges Signal an viele, viele junge Menschen hier in diesem Land, nämlich dass sich Mut und Ausdauer, um gegen Ungerechtigkeiten anzukämpfen, auszahlen, wenn es auch, wie im Fall des Hochschülerschaftsgesetzes, zehn Jahre dauert.
Das Richtige siegt am Ende immer, wir gehen heute einen richtigen Schritt. Ich darf allen Studierenden, die jahrelang gekämpft haben, ganz, ganz herzlich Danke sagen, im Namen meiner Fraktion natürlich ganz besonders dem VSStÖ. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Jarolim: den Kollegen Wittauer begrüßen in unserer Mitte!)
11.36
Präsident Karlheinz Kopf: Der vorläufig letzte Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.
11.36
Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich auch in den Kreis jener einreihen, die vor allem aufgrund des Zustandekommens, der Art und Weise, wie es geschehen ist, recht herzlich gratulieren wollen.
Ich habe heute in der Früh einmal die Möglichkeit genützt, wie viele andere von uns, auch in der Demokratiewerkstatt mit dabei zu sein und mit Schülern darüber diskutiert, was Demokratie ist, wie sie zustande kommt, wie sie abläuft. Ich habe eigentlich erfreut feststellen können, dass es auch Beispiele gibt, wie man mit den Beteiligten zu einem sinnvollen, gut getragenen und demokratisch gut aufgestellten Gesetz kommen kann, nämlich das, welches wir heute gemeinsam beschließen dürfen.
Ich darf nur ganz kurz zurückblicken, nur um den Unterschied herauszustreichen. Im Jahr 2004, also vor zehn Jahren, als am 9. Dezember 2004 im Nationalrat ein Initiativantrag der ÖVP/FPÖ-Abgeordneten beschlossen wurde, der ein neues Hochschüler-
schaftsgesetz zum Inhalt hatte, wurde damals von Vertretern der Hochschülerschaft eine Unterschriftenaktion gestartet, es gab viele Protestaktionen.
Jetzt, zur Vorbereitung dieses Gesetzes, lese ich Folgendes – ich darf kurz aus einer Einladung des Ministers zu einer Pressekonferenz zitieren –:
„Wissenschafts-, Forschungs- und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner präsentiert morgen, Donnerstag, gemeinsam mit dem ÖH-Vorsitzteam, Florian Kraushofer, Julia Freidl, Bernhard Lahner, Viktoria Spielmann sowie dem Vertreter der Aktionsgemeinschaft, Eugenio Gualtieri, den gemeinsam erarbeiteten Begutachtungsentwurf für ein neues Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014.“
Wie das zustande gekommen ist, ist eigentlich beispielhaft, ist richtig, denn eines sollten wir nicht vergessen: Direktwahl, Ausweitung der Wahlmöglichkeiten, alles unter einem Dach zusammenzufassen sind jene Dinge, die wir brauchen. Wenn wir junge Menschen dazu motivieren wollen, sich aktiv zu beteiligen, sich für andere einzusetzen und sich in der Demokratie einzubringen, ist diese Schule der Demokratie die wichtigste Voraussetzung. Ich meine, es braucht dieses demokratische Wahlrecht.
Vergessen wir nicht, was wir heute bei den verschiedenen Debatten gesehen haben: Viele der Studentenvertreter von heute und der kommenden Generationen werden die Abgeordneten in diesem Hohen Haus in den nächsten Jahren sein, und was können wir Besseres tun, als diesen ein gutes demokratisches Handwerk mitzugeben, damit sie das auch entsprechend lernen und sich einarbeiten können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Scherak.)
11.39
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Ich erkenne keinen Wunsch des Berichterstatters auf ein Schlusswort.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden, in 136 der Beilagen.
Hiezu liegen folgende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge vor:
Abänderungsantrag der Abgeordneten Maurer, Kolleginnen und Kollegen,
zwei Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge der Abgeordneten Dr. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen sowie
Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Töchterle, Mag. Kuntzl, Dr. Karlsböck, Maurer, Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen.
Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile, der Systematik des Gesetzentwurfes folgend, und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Dr. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend die §§ 43, 44 und 45 in Artikel 1 eingebracht.
Wer hiefür ist, der möge bitte ein Zeichen geben. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Die Abgeordneten Dr. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend § 47 in Artikel 1 eingebracht.
Wer sich hiefür ausspricht, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Die Abgeordneten Dr. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend die §§ 51 und 60 in Artikel 1 eingebracht.
Ich bitte bei Zustimmung um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Die Abgeordneten Maurer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend § 63 in Artikel 1 eingebracht.
Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Die Abgeordneten Dr. Töchterle, Mag. Kuntzl, Dr. Karlsböck, Maurer, Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 4 eingebracht.
Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Somit kommen wir sogleich zur dritten Lesung. (Beifall und Jubelrufe auf der Galerie.)
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Gesetz auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS. – Ruf: Beim Budget habt ihr nicht geklatscht!)
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Wissenschaftsausschusses, seinen Bericht 172 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Bericht des Tourismusausschusses über den Antrag 456/A(E) der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Maximilian Unterrainer, Mag. Roman Haider, Georg Willi, Leopold Steinbichler, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG) auf Tourismusmarketingorganisationen (164 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte.
11.45
Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause an den Fernsehschirmen! Wie schon gesagt wurde, kommen wir jetzt zum Thema Tourismus, und es geht um das Medientransparenzgesetz, das man sich noch einmal genau anschauen und auch korrigieren sollte. Es gibt dazu einen Sechs-Parteien-Antrag, und es wurde im letzten Tourismusausschuss auch über den Tourismusbericht des letzten Jahres diskutiert und auch noch einmal die Wichtigkeit kundgetan, die der Tourismus für die österreichische Wirtschaft und ganz besonders für die Landregionen hat.
Auch der Umstand, dass ein Tourismusthema so früh auf der Tagesordnung ist, zeigt diese Wichtigkeit, und es freut mich als Tourismussprecher unserer Fraktion natürlich, dass es schon unter Tagesordnungspunkt 3 behandelt wird. (Abg. Kickl: Was heißt das für die Sonderpensionen?)
Wir wissen, dass all die Investitionen im touristischen Bereich vor Ort passieren, 90 Prozent der Investitionen im Umkreis von 50 Kilometern. Wir wissen, gerade in der wirtschaftlich schwierigen Situation der letzten Jahre war der Tourismus ein stabiler Faktor im Arbeitsbereich und auch bei den Investitionen. Was der Tourismusbericht auch gezeigt hat und was auch sehr erfreulich war, ist, dass die Entschuldungsdauer in den Betrieben zurückgegangen ist – nicht viel, aber sie ist wenigstens zurückgegangen und nicht angestiegen.
Und so wie das für jeden anderen Wirtschaftszweig und auch sonst gilt, ist natürlich auch für den Tourismus das Thema Bürokratieabbau ganz wichtig. Mit diesem Medientransparenzgesetz hat man etwas Gutes angedacht, man hat aber in der Praxis gesehen, dass es nicht für alle Branchen gleich zu handhaben ist. Man hat geschätzt, dass der Aufwand dafür pro Jahr zirka 360 € betragen wird. Aber gerade im touristischen Bereich, sprich bei der Österreich Werbung – aber auch bei den Landestourismusorganisationen und auch den Regionsorganisationen bis herunter zur Gemeinde, aber bleiben wir bei der Österreich Werbung, die ja sehr stark auch im Ausland tätig ist und auch über die elektronischen Medien ganz stark Österreich als Tourismusstandort bewirbt –, hat sich gezeigt, dass diese Aufzeichnungen und Kontrollen ein Ausmaß angenommen haben, das nicht angedacht war, und zwar laut Aufzeichnungen der Österreich Werbung von zirka 70 000 €.
Es freut mich, dass es dazu einen Sechs-Parteien-Antrag gegeben hat – der also quer durch alle Fraktionen unterstützt wird –, dass man sich diese Bestimmungen noch einmal anschaut und in eine Richtung korrigiert, wo nicht nur Bürokratie gemacht wird, aber trotzdem die Kontrolle vor Ort ist, damit man weiß, dass das funktioniert.
Einen Satz noch ganz kurz zum zweiten Antrag, der von den NEOS eingebracht wurde, betreffend Jahresarbeitszeitmodell: Gut angedacht, aber wir wissen, wir leben in Österreich in einem Sozialpartnerstaat, und dort werden gerade Verhandlungen geführt. Dafür ist also in erster Linie nicht die Gesetzgebung zuständig, sondern es müssen sich einmal die Sozialpartner darüber einig werden. Aber eines ist auch klar: Im Dienstleistungsbereich und gerade im touristischen Bereich müssen wir bei den Arbeitszeiten liberaler sein als im Industriebereich, damit Österreich weiterhin als Tourismusland international konkurrenzfähig bleibt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
11.49
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Unterrainer. – Bitte.
11.49
Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher und Zuseherinnen auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Stellen wir uns einmal vor, wir haben einen Mercedes in der Garage, aber leider keinen Treibstoff zur Hand. Willkommen in der Welt der österreichischen Tourismuspolitik! (Abg. Podgorschek: Beim Bundesheer ist das so!)
Also wenn wir schon einen Mercedes in der Garage haben, dann sollten wir uns doch auch um ihn kümmern, ihn hegen und pflegen. Und wenn Sie jetzt nicht zu den Autofreunden gehören, wie manche unter uns, so dürfen Sie gerne an einen Baum denken und diesen umarmen. Allerdings wird dieser Baum ohne Wasser, ohne „Treibstoff“, auch nicht wirklich wachsen. Und was dem Baum das Wasser und dem 8-Zylinder der Treibstoff ist, das ist dem Tourismus das politische Verständnis, das leider in Österreich über manche Strecken nicht vorhanden ist. Deshalb sollten wir aufhören mit reinen Sonntagsreden, wir sollten die richtigen Rahmenbedingungen schaffen und das nötige Verständnis aufbringen!
Das fängt beim Verstehen an. Verstehen wir doch, dass wir den Betrieben nicht immerzu nur Pflichten auferlegen können, dass Betriebe sowohl aus Unternehmern, Unternehmerinnen als auch aus Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bestehen. Das Auseinanderdividieren der verschiedenen Interessengruppen ist eine politische Nullnummer und bringt eigentlich gar nichts.
Fakt ist, dass der Tourismus in Österreich in vielen Belangen eher stiefmütterlich behandelt wird.
Ja, wir sind Tourismusweltmeister, und ja, wir sind stolz darauf – auf unsere Betriebe, auf unsere Bekanntheit, auf unsere Gäste und auf die über 400 000 Arbeitsplätze. Und wenn die Österreichische Hoteliervereinigung davon spricht, dass weitere Einschnitte Investitionen und Arbeitsplätze gefährden würden, dass der Österreichischen Tourismusbank Geld fehlt, dass die Österreich Werbung seit Jahren weniger Geld bekommt und dass die Werbeausgaben immer mehr steigen, dann muss uns das doch zum Nachdenken anregen, denn all diese negativen Effekte müssen von den Betrieben aufgefangen werden.
Die Menschen in den Betrieben sind doch die Leidtragenden: die Angestellten, die Unternehmer – beide Seiten. Und Verständnis fängt für mich beim Verstehen an, und Verstehen beim Zuhören. Wissen wir eigentlich, wie wichtig unsere Touristikbetriebe für uns sind, welchen Nutzen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Österreich bringen? Und wenn nächstes Jahr, Conchita sei Dank, der Eurovision Song Contest in Österreich stattfinden wird, dann kann es uns doch wirklich nicht wurst sein, wie es unseren Betrieben geht.
Und nochmals: Ich fordere mehr Verständnis, ich fordere mehr Tourismuspolitik. Mehr Tourismuspolitik heißt für mich auch eine bessere und stärkere Vertretung, und zwar von beiden Seiten, von den Unternehmern und von den ArbeitnehmerInnen, denn die Rahmenbedingungen müssen für beide Seiten stimmen. Ein guter Betrieb fängt bei einem gut und bestens ausgebildeten Personal an, gerade im Dienstleistungsbetrieb, gerade im Tourismus, wo Freundlichkeit nicht nur zählt, sondern vor allen Dingen auch der Trumpf ist.
Nur: Ohne gesunde Unternehmensstrukturen und ohne funktionierende Betriebe funktioniert das alles leider Gottes nicht. In diesem Zusammenhang setze ich mich natürlich auch für eine dementsprechend faire Steuerpolitik ein. Fair heißt auch fair verteilen, damit nämlich mehr ganzjährige Arbeitsplätze entstehen, damit nicht nur halbherzig in Mitarbeiter investiert wird und damit sich die Unternehmen die bestausgebildeten Men-schen auch wirklich leisten und diese halten können.
Daher nochmals meine Bitte um eine Lösung: Handeln wir! Fangen wir gleich damit an, und entlasten wir die Österreich Werbung beim Medientransparenzgesetz! Denn, und da darf man uns jetzt nicht falsch verstehen, es braucht Transparenz, das sind wir den Menschen auch schuldig, nur kostet die aktuelle Regelung die Österreich Werbung, wie mein Kollege vorhin schon erwähnt hat, 70 000 € im Jahr beziehungsweise 1 500 Arbeitsstunden, und das ist nicht im Sinne des Gesetzgebers.
Anfangs ging das Gesetz – und ich gehe davon aus, dass man bei der Erarbeitung des Gesetzes nicht primär auf Tourismusagenturen wie die international tätige Österreich Werbung abgezielt hat – von 360 € im Jahr aus. Im Fall der Österreich Werbung reden wir aber von mindestens 30 Organisationen in 21 unterschiedlichen Sprachen, und das ergibt dann den vorhin erwähnten Mehraufwand von 70 000 €. Und zusätzlich passiert dann noch Folgendes: Es haben die internationalen Mitbewerber dadurch die Möglichkeit, die Strategie unserer größten und besten Werbeorganisation frühzeitig zu erfahren und damit darauf zu reagieren – und das kann nicht im Sinne und im Interesse des Gesetzgebers sein.
Also Ja zur Transparenz, aber ohne Wettbewerbsverzerrung, und Ja zum vorliegenden Entschließungsantrag, denn ich bin mir sicher, dass sich jeder von uns bewusst ist, wie wichtig die Österreich Werbung für den österreichischen Tourismus ist. Nicht einmal ein halber Cent an Werbekosten pro Gast bringt in etwa 125 € Ausgaben des Gastes – was für eine Wertschöpfung in unserem Land!
Daher appelliere ich abschließend auch an Sie, Herr Minister: Denken Sie bitte über die Valorisierung der Mittel für die Österreich Werbung nach! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
11.54
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Haider zu Wort. – Bitte.
11.54
Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ja, lieber Kollege Obernosterer, angesichts der Belastungen, die der Tourismus in den letzten Jahren vonseiten dieser Bundesregierung erfahren musste, gebe ich doch lieber dem Kollegen Unterrainer recht, der glaubt, dass der Tourismus nicht genügend wertgeschätzt wird. (Beifall bei der FPÖ.)
Und der frühe Verhandlungszeitpunkt heute Vormittag, sogar noch vor 12 Uhr, ist eher auch nicht darauf zurückzuführen, dass man den Tourismus so sehr wertschätzen würde, sondern darauf (Abg. Brosz: Dass der Minister schon da war!), dass der Wissenschaftsminister gerade vorher ohnedies schon da war, und da hängt man halt, weil er
auch noch Wirtschaftsminister ist, den Tourismus gleich auch noch dran. (Abg. Brosz: Das ist richtig! !) – Aber zurück zur Sache.
Dieses Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz ist nicht nur ein Wortungetüm, sondern hier handelt es sich, meine sehr geehrten Damen und Herren, um einen ganz besonders krassen Fall von Überregulierung und Bürokratieirrsinn. Darum freut es mich ganz besonders, dass wir es heute hier geschafft haben, in einem Allparteienantrag die Bundesregierung aufzufordern, dieses Irrsinnsgesetz zu überprüfen und diesem Hause eine Änderungsvorlage zuzuleiten.
Ursprünglich sollte dieses Medienkooperationsgesetz ja mehr Transparenz in Medienzusammenarbeit und Werbeeinschaltungen jener zirka 5 600 Institutionen, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, bringen. Aber, wie so oft in Österreich, das Gegenteil von gut ist gut gemeint, und so hat es sich in den letzten zwei Jahren, seit dieses Gesetz in Kraft ist, gezeigt, dass am Beispiel der Österreich Werbung nicht 360 € an Bürokratiekosten aus dem Vollzug dieses Gesetzes, der Meldung von Medienkooperationen und Einschaltungen und so weiter, entstehen, sondern über 70 000 €.
Aber nicht nur die Kosten sind es, es ist auch ein eklatanter Wettbewerbsnachteil, der aus diesem Gesetz erwächst, denn durch die Veröffentlichungspflicht kann jetzt jede ausländische Tourismusorganisation nachschauen, wo und wie, in welchen Medien der Tourismusweltmeister Österreich – und das sind wir trotz dieser Bundesregierung Gott sei Dank immer noch – wirbt, und das ist kontraproduktiv. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber es gibt noch einen dritten Punkt, der angesprochen werden muss, und da kommen wir zu diesem in der Betriebswirtschaft schon ausreichend beschriebenen Gesetz der Bürokratie: Ab etwa 1 000 Mitgliedern kann eine Bürokratie ohne Umwelt überleben, weil sie sich selbst beschäftigt. Und genau dort sind wir bei diesem Gesetz angelangt, denn die Österreich Werbung wird von der Kommunikationsbehörde Austria, wo sie ihre Meldungen abzugeben hat, gerügt, geklagt. Die Verhandlungen gehen schon bis zum Bundesverwaltungsgericht. Das heißt, kosten tut das Ganze eine Menge, bringen tut es überhaupt nichts. Die eine Bürokratie klagt die Bürokratie des anderen und beschäftigt die Gerichte. Bringen tut es dem Tourismus gar nichts.
Daher stehen wir heute gerne zur Verfügung – und das sage ich jetzt nicht ohne ein gewisses Maß an Häme, denn die Freiheitliche Partei hat damals, vor drei Jahren, diesem Gesetz nicht zugestimmt –, meine Kollegen von SPÖ und ÖVP, Ihnen zu helfen, dieses Gesetz zu reparieren. (Beifall bei der FPÖ.)
11.57
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.
11.57
Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Wir reden heute über ein Gesetz, das ein Wortungetüm ist, das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz. Es hat acht Paragraphen und gilt seit 1. Juli 2012, also seit zwei Jahren. Und es ist gut, dass es mehr Transparenz gibt, und die Grünen sind die Partei, die unzweifelhaft und am meisten für Transparenz in diesem Staat steht. (Beifall bei den Grünen.)
Was wir aber gesehen haben, ist – und das haben die Zahlen belegt –, dass in einem kleinen Teilbereich Regelungen wahrscheinlich überschießend sind, und daher sollen sie einer Überprüfung unterzogen werden.
Ich möchte jetzt aber auf die Metaebene gehen. Wir haben also ein Gesetz, das gilt seit zwei Jahren, und wir erkennen, da ist nicht alles ganz rund gelaufen, wir müssen etwas nachkorrigieren. Wir hatten vorher die Diskussion über die Neuregelungen der
Wahl an der Hochschülerschaft. Da ist auch einiges schiefgelaufen; man hat es jetzt korrigiert.
Und wir hatten am Beginn der heutigen Sitzung die Diskussion über die Luxuspensionen – ein jahrzehntelanges Unrecht, weil damit eine völlig ungerechte Verteilung erfolgt. Rot und Schwarz haben solche Pensionen zugelassen. Die Blauen haben, wie der Haider an die Macht kam, mit Tafeln gewackelt, aber nichts getan, als sie an der Macht waren. Und jetzt sind es die Grünen, und vor allem unsere Abgeordnete Judith Schwentner, die sagen, gehen wir endlich diese alten Geschichten an. Und dann kommt der Abgeordnete Neubauer und kritisiert die Abgeordnete Judith Schwentner, die sich verdient gemacht hat durch ihren Einsatz dafür, dass wir einmal beginnen, diesen Saustall aufzuräumen, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Neubauer: Sie sind ja noch inkompetenter als die Frau Schwentner – und das heißt was!)
Das ist der Punkt, darauf kommt es an: Eine Fehlentwicklung wurde erkannt, und jetzt tun wir etwas!
Und Sie, Sie von den Freiheitlichen, was tun Sie? – Sie lehnen sich zurück und wollen in diesen Sumpf – und es ist ein Sumpf! – nicht hineingreifen und schimpfen nur, dabei ist eine Lösung nur möglich in einem Spannungsfeld, wofür es eine Zweidrittelmehrheit braucht (Abg. Neubauer: Was hat das mit Tourismus zu tun?): dem Spannungsfeld zwischen Verträgen, die diese Menschen haben und wo sie sagen: Das steht mir zu!, und auf der anderen Seite dem Vertrauensschutz, der ein Menschenrecht ist.
Mit der Zweidrittelmehrheit verhindern wir, dass diese Luxuspensionisten zum Verfassungsgerichtshof gehen können (Abg. Walter Rosenkranz: ... der EuGH entscheiden! Keine Ahnung!), daher braucht es eine dritte Partei – und die Grünen machen da mit, damit wir das endlich abschaffen können.
Aber das Zweite – und da lehnen Sie sich jetzt fein zurück, Sie lieben Freiheitlichen; immer fein zurücklehnen und nur schimpfen ... (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.) Ich komme zum Punkt: Es braucht auch den Vertrauensschutz, sonst gehen die Luxuspensionisten zum Gerichtshof für Menschenrechte, und sie würden dort recht bekommen. Das heißt, die Grünen sind eine Partei, die Luxuspensionen kritisiert und anpackt, wenn es darum geht, diese Luxuspensionen abzuschaffen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Neubauer: Wir sind beim Tourismus!)
Sie, Herr Abgeordneter Neubauer, Sie wollen sich die Finger nicht dreckig machen bei einem Ding, wo Sie längst die Möglichkeit gehabt hätten, das in der Zeit zu machen, als Sie in der Regierung waren. Da haben Sie sich nicht getraut (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Neubauer), Sie haben sich zurückgelehnt, nichts getan! Geschlafen haben Sie, und wir Grünen sind es, die dieses Thema anpacken (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz), und ich bin froh darüber.
In wenigen Stunden werden wir das gut regeln, und Sie werden sich mit Ihrer Schimpferei den Stachel einziehen. (Beifall bei den Grünen. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von Grünen und FPÖ.)
12.01
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.
12.01
Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auch eine Abordnung der Neuen Mittelschule Illmitz, die Schülerinnen und Schüler und die Kollegenschaft, sehr herzlich im Hohen Haus begrüßen.
Im Gegensatz zu meinem Vorredner möchte ich mich auf den vorliegenden Tagesordnungspunkt konzentrieren. Der Antrag 456/A(E) der Beilagen ist ein Allparteienantrag und hat negative Auswirkungen betreffend Medientransparenzgesetz auf die Österreich Werbung und auf Tourismusmarketingorganisationen in den Bundesländern zum Inhalt.
Seit 1. Juli 2012 gibt es die Verpflichtung, Medienschaltungen und -kooperationen im Ausland an die KommAustria zu melden. Dies verursacht bei den heimischen Tourismuswerbern, wie wir wissen, enormen Aufwand – es wurde heute schon von zirka 1 500 Arbeitsstunden gesprochen – und auch Rechtsunsicherheit. Allein im vierten Quartal 2013 machten Medienkooperationen der Österreich Werbung mehr als 150 Meldungen erforderlich und notwendig. Die Österreich Werbung beziffert die Dotierung dieser 150 Meldungen mit zirka 70 000 €; auch das wurde heute bereits gesagt.
Mit dem nun vorliegenden Allparteienantrag sollen die jährlichen Zusatzaufwendungen, die weit über diesen Schätzungen liegen, minimiert werden.
Kolleginnen und Kollegen! Die Tourismus- und Freizeitwirtschaft ist nach wie vor eine Erfolgsstory in Österreich, das zeigt auch der Tourismusbericht 2013. Diesbezüglich werden wir informiert, dass die Zahl der Nächtigungen um 1,2 Prozent auf 132 Millionen gestiegen ist und auch die Zahl der Ankünfte um 1,8 Prozent auf über 36 Millionen zugenommen hat. Eine Zahl vielleicht noch zum Schluss: Der Tourismus trägt in Österreich mit 7,3 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt bei.
Mir als Sprecher für den ländlichen Raum und für Landwirtschaft ist wichtig, abschließend auch zu erwähnen, dass der Tourismus in den ländlichen Regionen zur Sicherung der Arbeitsplätze und zur Steigerung der Wertschöpfung sehr viel beiträgt. Ich bin optimistisch, dass das auch zukünftig so sein wird. (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Schwentner und Walter Rosenkranz.)
Ich danke für die Aufmerksamkeit, auch an die Kollegenschaft gerichtet, die jetzt Zwiegespräche geführt hat. (Beifall bei der SPÖ.)
12.04
Präsident Karlheinz Kopf: Der vorläufig letzte Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte.
12.04
Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es geht um Auswirkungen des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes – wirklich ein Wortungetüm, das man da vor sich hat. Ich glaube auch, Transparenz an sich ist gut, aber wenn man so transparent ist, dass der Mitbewerber an und für sich alles absehen kann, dann muss man sich etwas überlegen.
Und das ist genau so – wenn ich das anhand eines Bildes illustrieren darf – : Der Mitbewerber fährt auf einer Autobahn, und in Österreich wird alles getan, dass wir mit einem Auto eine Bergstraße hochfahren. Das hat der Tourismus sicherlich nicht verdient, wenn man in Zukunft wettbewerbsfähig sein möchte.
Ein Zitat:
Je größer der Qualitätsvorsprung ist, den eine Branche mit ihren Produkten, ihrer Werbung, ihren Akteuren, ihrer technologischen Einbindung, ihrem Ökologieangebot, ihrer Ökologieorientierung und ihren Beziehungen zum Kunden gegenüber ihren Hauptkonkurrenten auf dem wichtigsten Absatzmarkt erzielt, umso höher ist ihr Marktanteil und der Preis gegenüber den Hauptkonkurrenten sowie ihr finanzieller Erfolg.
Der Herr Bundesminister hat ja zu Recht diese Erfolgsstory erwähnt. – Ich frage: Ist das eine Erfolgsstory, oder sehen wir schon im Licht der untergehenden Sonne Erfolg, wo er morgen vielleicht gar nicht mehr da ist?
Die Zahlen sind ja gut: fast 196 000 unselbständig Beschäftigte, fast 37 Millionen Touristen und 133 Millionen Übernachtungen. – Ja, das ist schon etwas ganz, ganz Tolles, und wir sehen, dass die Tourismusbranche für Österreich mehr als nur ein Flaggschiff ist. Aber wenn die Kritikpunkte, die von Kollegen Haider angesprochen wurden, richtig sind – überbordende Bürokratie, Transparenz für den Mitbewerber, ja eigentlich ein Nullsummenspiel bei einer Kosten-Nutzen-Rechnung –, dann muss man wirklich zu Recht darüber nachdenken, was wir hier im Sinne des Tourismus verbessern können. Das bedeutet in weiterer Folge für uns auch, dass wir sagen: Dieser Unterschied bei den ganzen Kosten im Zusammenhang mit den Meldepflichten zwischen 360 € und 70 000 € spricht für sich.
Und jetzt zitiere ich aus dem Antrag:
„Abgesehen von dem enormen Aufwand, den dieses Gesetz verursacht, bedeutet die Veröffentlichung der Schaltungen einen Wettbewerbsnachteil“. Den Veröffentlichungsregelungen hat der Mitbewerber nicht nachzukommen. Wir machen uns transparent, wo die anderen verdeckt agieren. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich möchte abschließend vielleicht nur drei, vier Daten nennen – es gäbe eine Unzahl davon –, die uns nachdenken lassen sollten. Herr Bundesminister, Sie haben immer ein offenes Ohr. Tourismus in Österreich ist sehr gut. Ich war lange Zeit selbst erfolgreicher Tourismusobmann in der Südsteiermark, und ich muss sagen, ich weiß, was es heißt, unterstützt zu werden, aber wir müssen uns auch dieser Frage stellen: Was ist mit dem Sommertourismus? – Da geht es bergab! Österreich verliert da gegenüber Mitbewerbern.
Die Aufenthaltsdauer der Touristen geht zurück, trotz Rekordzahlen bei Nächtigungen und Ankünften gehen die Einnahmen zurück.
Lehrlingsausbildung im Tourismus: 500 Lehrstellen werden besetzt gegenüber 1 500 offenen Lehrstellen. – Das muss uns, bitte, zu denken geben!
Zum Abschluss noch ein Zitat, und zwar von Frau Dr. Petra Stolba von der Österreich Werbung, die anlässlich der Kahlenberger Gespräche gemeint hat, es sei wichtig, einen Paradigmenwechsel vorzunehmen, und dass man „vor allem im Förderbereich von der Anbieter- zur Nachfragesicht wechseln solle. ‚Im Marketing bedeutet das Koordinierung statt kompetitives Auftreten der Tourismusverbände.‘“
Ich glaube, dieser Allparteienantrag zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind – gemeinsam. Tourismus hat keine Parteifarbe, er trägt nur die Farben Rot-Weiß-Rot. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
12.08
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Der Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 164 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Auswirkungen des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes auf Tourismusmarketingorganisationen.
Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 24.)
Bericht des Tourismusausschusses über den Antrag 406/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Jahresarbeitszeitmodell im Tourismus (165 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.
12.09
Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir alle wissen, der Tourismus ist ein wesentlicher Faktor im österreichischen Wirtschaftssystem und er ist vor allem ein enorm großer Arbeitsmarkt.
Im Verlauf der letzten Jahre und Jahrzehnte – Krisen hin oder her – ist die Beschäftigung im Tourismus kontinuierlich gewachsen, auch die Anzahl der freien Arbeitsplätze, aber – aber! –, und ich nutze eigentlich jede Gelegenheit, die ich habe, immer wieder auf dieses Problem hinzuweisen, das Problem ist, dass eigentlich kaum jemand, der irgendeine Alternative hat, wirklich bereit ist, in diesem Sektor zu arbeiten.
Die Arbeitsbedingungen und auch die Entlohnung sind derart unattraktiv, dass es niemanden gibt, der dort wirklich hineindrängt, außer er kommt aus einem Land, in dem er wirtschaftlich massiv benachteiligt ist. Das ist ein Problem.
Die, die tatsächlich dort arbeiten, sind in hohem Maße unzufrieden. Wir wissen das, weil wir ja immer einen Arbeitsklima Index mit dem Schwerpunkt Tourismus bekommen, aus dem ganz klar hervorgeht, dass die Leute, die im Tourismus tätig sind, so schnell wie möglich wieder aus dieser Branche herauswollen.
Wir wissen auch, warum sie so unzufrieden sind: Sie sind unzufrieden einerseits wegen der schlechten Entlohnung – wir kommen vielleicht später bei den Anträgen des Sozialausschusses noch darauf zu sprechen, wenn es um die Sozialversicherungsbefreiung von Trinkgeldern geht; also das eine ist schlechte Entlohnung –, und andererseits ist der Grund aber im hohen Maße die Frage der Arbeitszeit.
Wir wissen, die Arbeitszeit im Tourismus liegt ungünstig – Abend-, Wochenendarbeit gehört da dazu (Abg. Deimek: ... Polizisten, Krankenschwestern!), das wird man schwer ändern können –, in der Regel ist sie aber auch überlang. Wir hatten in letzter Zeit eine Debatte über die Ausdehnung der Tageshöchstarbeitszeit auf 12 Stunden. Im Tourismus ist ein 12-Stunden-Tag oder auch eine 7-Tage-Arbeitswoche in der Hochsaison keine Seltenheit. (Abg. Steinbichler: Normal! Normal ist das! Wegen der Gäste!) – In der Hochsaison, da stimme ich Ihnen zu, ist das normal. Ich kenne auch Beispiele, wo es mehr als 12 Stunden sind.
Tatsache ist, dass wir uns diesem Problem stellen müssen: Es gibt auf der einen Seite ein hohes Potenzial auf diesem Arbeitsmarkt, auf der anderen Seite nicht die Bereitschaft der Leute, dort zu arbeiten, wegen der Arbeitsbedingungen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)
Abgeordneter Loacker, den ich jetzt gar nicht sehe – ah, da ist er! –, führt in seinem Antrag aus, dass unser Bestreben in Richtung Ganzjahrestourismus geht, was vieles entschärfen würde. – Wir alle wissen, es gibt da Projekte und Bemühungen, aber das greift nicht voll, das kann das Problem einfach auch aufgrund der Struktur nicht zur Gänze lösen.
So, wie gehen wir jetzt damit um? – Wir können sagen, extremer Saisontourismus ist etwas, das wir nicht wollen, weil es extrem umweltschädlich ist – die Umwelt wird massiv strapaziert, die Verkehrswege werden überbelastet, werden ausgebaut für zwei, drei Monate, die natürlichen Ressourcen werden extrem überbeansprucht nur für eine ganz kurze Phase – und weil die Einheimischen extrem strapaziert werden, sie werden fremd in den eigenen Orten. Es gibt sozusagen eine gegliederte Gesellschaft, die aus Einheimischen, aus im Tourismus Beschäftigten, die ja keine Einheimischen sind, und aus den Gästen besteht.
Es gibt darüber hinaus die Möglichkeit, das Ganze einfach verträglicher zu gestalten, verträglicher speziell für die im Tourismus Beschäftigten, und da wäre ein Ganzjahresarbeitszeitmodell ein möglicher Ansatz. Herr Abgeordneter Loacker hat die Details, wie dieses Modell ausschauen soll, ja nicht ausgeführt, das heißt, wir können jetzt nicht über die Details reden. Es gibt da natürlich Probleme, es gibt beispielsweise die Gefahr der Frage des Durchrechnungszeitraums, das heißt: Wie geht man in diesem Zusammenhang mit Überstunden um, wenn der Durchrechnungszeitraum ein Jahr beträgt? Uns wäre es wichtig, dass es bei so einem Modell nicht zu Einkommensverlusten kommt. Das muss klar sein.
Tatsache ist, bei so einem Modell sind viele Fragen offen, wir hätten uns aber gerne mit diesen Fragen auseinandergesetzt. Das Problem ist, es gibt momentan keine weiteren Vorschläge (Zwischenruf des Abg. Steinbichler), wie wir mit dem Problem extreme Saisonalität und Nicht-Bereitschaft der Arbeitssuchenden, in diesen Sektor zu gehen, umgehen sollen.
Also das wäre ein möglicher Ansatz gewesen. Wenn es jetzt heißt, die Sozialpartner verhandeln in diese Richtung, muss ich sagen, dass ich damit nicht glücklich bin. Wir wissen, dass die Gewerkschaft im Bereich Tourismus nicht besonders stark ist. Ich glaube deshalb, dass wir erstens lange auf ein Ergebnis werden warten müssen, wenn überhaupt eines kommt, und dass das nicht unbedingt im Interesse der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sein wird.
Wie gesagt, ich hätte es mir gerne angeschaut, und wir haben ja an sich im Ausschuss diesem Antrag auch zugestimmt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
12.14
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Hanger. – Bitte.
12.14
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Hohes Haus! Wir debattieren den Antrag der NEOS zum Thema Jahresarbeitszeitmodell im Tourismus.
Ich darf einleitend gleich einmal festhalten, dass wir gegen diesen Antrag sind, und zwar im Wesentlichen mit zwei Begründungen: Zum einen sehen wir in dieser Frage eine klare Zuständigkeit bei den Sozialpartnern – da laufen Gespräche, und gerade diese Fragestellungen sind im Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu klären –, und zum Zweiten, und das ist mir fast noch wichtiger, können wir in diesem Antrag überhaupt keine Problemlösungskompetenz erkennen.
Wenn man sich den Antrag anschaut, wird einleitend einmal die Wichtigkeit des Tourismus für die Volkswirtschaft in Österreich betont. – Der Erkenntnisgewinn dieser Aussage ist, glaube ich, sehr bescheiden.
Es wird dann darauf eingegangen, dass wir aufgrund von klimatischen und geographischen Bedingungen Betriebe mit sehr starken saisonalen Schwankungen haben. – Auch da ist der Erkenntnisgewinn, glaube ich, sehr, sehr bescheiden.
Es werden dann die Auswirkungen ein bisschen beleuchtet. Natürlich hat saisonale Arbeitslosigkeit für die Betroffenen Nachteile, gar keine Frage. Sie hat auch Nachteile für die Volkswirtschaft, weil wir natürlich über die Arbeitslosenversicherung Beiträge zahlen müssen.
Das heißt also, bei bis zu 50 Prozent des Antrages, sage ich einmal, ist der Erkenntnisgewinn sehr mäßig und man erfährt nicht viel Neues.
Ich habe mir dann gedacht, wenn ich jetzt einmal die Hälfte gelesen habe, kommen sicher die Vorschläge, was man da anders, was man besser machen kann, und auf
einmal kommt interessanterweise das Thema Kurzarbeit ins Spiel. Der Antragsteller führt das aus und sagt, in anderen Wirtschaftssektoren ist die Kurzarbeit ein taugliches Mittel, um dort quasi Beschäftigungsschwankungen auszugleichen.
Wir wissen, Kurzarbeit ist für alle Betroffenen keine einfache Sache – für die betroffenen Mitarbeiter, für die betroffenen Arbeitgeber, aber natürlich auch für die öffentliche Hand –, und interessanterweise kommt dann auch der Antragsteller zu diesem Schluss, indem er sagt: Na ja, Kurzarbeit ist eigentlich kein taugliches Mittel für ein Jahresarbeitszeitmodell im Tourismus. – Ich frage mich dann ein bisschen, wieso er es in den Antrag hineingeschrieben hat.
Ich lese dann weiter und denke mir: Na, jetzt bin ich schon beim letzten Drittel des Antrages, jetzt wird doch sicher einmal ein Vorschlag kommen, was man da besser, was man da anders machen kann. – In Wirklichkeit ist es so, dass dann statistische Zahlen präsentiert werden: Es wird aufgeführt, wie viele Beschäftigte wir im Tourismus haben, es werden die durchschnittlichen Arbeitslosenzahlen im Tourismus aufgeführt – also ich kann auch da überhaupt keine Problemlösungskompetenz erkennen.
Ich bin dann schon fast beim Schluss des Antrages, und dort steht dann eben in einem Satz – die Kollegin hat ja auch ähnlich ausgeführt, dass wir in dieser Frage überhaupt keine Details kennen; ich komme dann also zum Schluss –, wir brauchen eine Jahresdurchrechnung.
Die wirklich wesentlichen Fragen, und das ist mir schon wichtig, werden nicht mit einem Satz angesprochen. Mit einem Wort, da geht es um so Fragen wie, wie wir mit der Jahresdurchrechnung umgehen, was das für Fragen der Überstundenzuschläge heißt, was das für Zuschläge in enormen Hochsaisonen heißt. – Da gibt es überhaupt keine Antwort! Persönlich glaube ich auch, dass es ganz klare Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld gibt, und die müssen natürlich auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Tourismusbranche gelten. Das halte ich für insgesamt sehr wichtig.
Abschließend noch einmal zur Frage der Zuständigkeit: Ich glaube, auf Sozialpartnerebene soll man immer darüber nachdenken, wie man bessere Modelle machen kann. Das ist sehr gut aufgehoben bei den Sozialpartnern.
Abschließend ein Ratschlag – nein, ein Ratschlag steht mir nicht zu (Abg. Kickl: Ratschläge sind auch Schläge!) – an die NEOS: Der Herr Kollege Strolz hat vor Kurzem einmal angemerkt, man bringt so wahnsinnig viele Vorschläge ein und man wird nicht gehört. Ich würde Ihnen vorschlagen, machen Sie weniger Vorschläge, dafür solche mit mehr Substanz! – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Schatz: Aber was macht die Regierung?)
12.18
Präsident Karlheinz Kopf: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordnetem Mag. Loacker. – Bitte.
12.18
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Ich bedanke mich beim Kollegen Mag. Hanger, der offensichtlich viele Wochen in die Exegese meines Antrages gesteckt hat. (Heiterkeit und Beifall bei den NEOS.)
Es sind fadenscheinige Argumente, die da herangezogen werden, damit man sich dem Antrag nicht nähern muss. Zum Beispiel wird damit argumentiert, dass das auf die Kollektivvertragsebene gehört, und man blendet aus, dass es natürlich schon viele Arbeitszeitregelungen auf gesetzlicher Ebene gibt. Wenn heute ein Unternehmen einen Durchfahrbetrieb möchte, Tag und Nacht und Wochenende, dann sieht man im Ge-
setz, dass so etwas zulässig ist, wenn der Minister eine entsprechende Verordnung erlässt. Ich nenne nur ein Beispiel. Also man kann durchaus solche Dinge auf gesetzlicher Ebene nennen.
Ich gestehe zu, dass die Frage der Überstundenzuschläge natürlich eine zu klärende ist. Das heißt aber, dass der Schluss, den die Kollegen von der SPÖ im Ausschuss gezogen haben, nicht zulässig ist, nämlich zu sagen: Die wollen die Überstundenzuschläge abschaffen, und darum sind wir dagegen! – Das steht nicht im Antrag!
Natürlich kann in einer Branche, in der die Bezüge tendenziell niedrig sind, nicht mit dem Streichen von Zuschlägen operiert werden. Das steht völlig außer Streit. Aber sich der Thematik nicht einmal nähern zu wollen, obwohl wir wissen, dass wir gerade im Tourismus, gerade bei den Tourismusfachkräften relativ viele Fälle von Arbeitslosigkeit haben, auch relativ viele Fälle von kurzfristiger Arbeitslosigkeit zwischen den Saisonen, das halte ich für verfehlt! Und wenn jetzt – das führt wieder zum Pensionskonto – die Pensionskonto-Erstgutschriften versandt werden, wird den Menschen bewusst werden, dass ihnen pensionsanrechenbare Zeiten fehlen. Denen wäre es wahrscheinlich lieber gewesen, sie hätten einen durchgängigeren Versicherungsverlauf.
Es liegt schon in unserer Verantwortung, darauf zu achten, dass die Menschen nicht in Altersarmut geraten, weil sie in der Arbeitslosigkeit gehalten wurden, weil unsere Modelle es nicht zugelassen haben, durchgängige Beschäftigung zu ermöglichen. Das ist eine soziale Verantwortung, diese sehe ich insbesondere hier auf der linken Seite, aber das würde ich genauso auch auf der rechten Seite sehen, auch wenn mir der Herr Sozialsprecher jetzt nicht zuhört.
Ich fordere Sie auf und lade Sie ein, in Gespräche darüber einzutreten, wie eine diesbezügliche Lösung im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Tourismus aussehen könnte. (Beifall bei den NEOS.)
12.21
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner. – Bitte.
12.21
Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Herr Kollege Hundstorfer! Meine Damen und Herren! Ich habe mich jetzt absichtlich nach Herrn Abgeordnetem Loacker zu Wort gemeldet, weil ich auf die gegenständliche Problematik eingehen möchte.
Wenn ein Befund erstellt und gesagt wird: Ich hätte gerne Jahresarbeitszeitverträge, die wären für alle Beteiligten besser, das wäre sozialversicherungsrechtlich besser!, dann sage ich Ihnen: Ja, aber ein Vertrag muss immer dem entsprechen, was auf der anderen Seite die Situation ist. Und wir haben halt im Tourismus, was die Situation anlangt, durch eine jahrzehntelange Entwicklung und durch die natürlichen Gegebenheiten Sommer- und Wintertourismus.
Man wird nur sehr mühsam das Angebot in Richtung Ganzjahrestourismus ausbauen können. Dabei kommt uns zwar der gesamte Wellness- und Gesundheitsbereich zugute, dabei kommt uns auch zugute, dass die Hotels immer mehr im Gesamtangebot haben, was Themen und andere Möglichkeiten betrifft, um die Kunden länger zu binden, aber trotzdem muss es umgekehrt erfolgen. Das heißt, man muss zuerst einmal die entsprechende Situation vorfinden, um dann auf der anderen Seite solche Verträge anbieten zu können. Man kann nicht von einer Wunschvorstellung ausgehen, davon, dass man meint, wie etwas sein sollte, und dann Jahresverträge machen.
Sie haben dabei nämlich eines übersehen: Sie handeln nicht im Auftrag der Betroffenen, weder im Auftrag der betroffenen Arbeitnehmer, denn diese möchten in der Sai-
son ihre Überstundenzuschläge nicht verlieren, noch handeln Sie unbedingt im Interesse der Arbeitgeber, weil diese auch Probleme sehen, einen Vertrag anzubieten, wenn es in Wirklichkeit eigentlich nur virtuell so ist und der Arbeitnehmer gar nicht da ist.
Dass ich mit meiner Einschätzung richtig liege, wird Ihnen die Sicht der Kollektivvertragspartner bestätigen, denn hätten die das so wahrgenommen, hätten sie das schon längst als Ganzjahresarbeitszeitmodell vorgestellt und auch eine entsprechende Problemlösung umgesetzt. Aber wir befinden uns da – Sie als Parlament, eventuell mit dem Auftrag an den Sozialminister, er solle solch ein Modell vorstellen – in einem relativ unrealistischen Bereich. Damit würden Sie sich etwas vornehmen, was Sie nicht können und was auch nicht gewünscht ist.
Es geht um den umgekehrten Weg, nämlich die Ganzjahrestourismusentwicklung zu forcieren, denn dann wird sich das andere Modell automatisch anbieten.
Zum ersten Thema noch ein Satz, weil fast jeder Redner auch zum anderen Thema geredet hat: Ich halte es auch für richtig, dass wir eine Vereinfachung durchführen, was die Tourismuswerbung anlangt. Das System ist kompliziert und kostet uns etwas. Aber die Tourismuszahlen waren sehr positiv, und die lasse ich mir hier nicht durch diese Diskussion negativ darstellen.
Wir haben 131 Millionen Nächtigungen gehabt, das war ein all-time Rekord. Und in diesem Zusammenhang, was die Zukunft anlangt: Wir wollen im Jahr 2018 140 Millionen Nächtigungen haben. Das heißt, wir brauchen ohnedies Marktanteile dazu. Das ist ein harter Weg. Verlieren tun wir gar nichts, sondern wir gewinnen, aber dem müssen wir uns eben stellen.
Dass die Österreich Werbung gerne mehr Geld hätte – Sie alle wahrscheinlich auch –, ist verständlich. Mit dem, was wir haben, gehen wir effizient um, und das merkt man an den Erfolgszahlen und auch daran, dass wir uns mit den Ländern und Gemeinden besser abstimmen. Daher können vorhandene Mittel effizienter genutzt werden.
Ich meine, wir gehen hier einen erfolgreichen Weg. Das Ganzjahresmodell wird sich ergeben, wenn wir so weit sind. Der umgekehrte Vorgang würde kein Problem lösen, sondern neue Probleme schaffen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
12.24
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bacher. – Bitte.
12.25
Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Minister! Hohes Haus! Die Diskussionen über ein Jahresarbeitszeitmodell sind ja nicht neu, immer wieder taucht diese Forderung bei diversen Kollektivvertragsverhandlungen auf.
Ich selbst verhandle ja den Kollektivvertrag für die rund 15 000 Mitarbeiter bei den österreichischen Seilbahnen, die ebenfalls zum großen Bereich der im Tourismus tätigen Branchen gehören. Auch wir haben sehr intensiv über Jahresarbeitszeitmodelle diskutiert, und wir haben für unsere Branche entsprechende Ergebnisse zustande gebracht.
Der Tourismus ist eben nicht nur Gastronomie. Doch gerade die derzeit unterbrochenen Verhandlungen über einen neuen Kollektivvertrag im Hotel- und Gastgewerbe machen deutlich, dass es den Betrieben nicht um Ganzjahresarbeitsplätze geht, sondern hauptsächlich um Kostenoptimierung. Aus diesem Grund ist ein Jahresarbeitszeitmodell per Gesetz abzulehnen. Diese Thematik sollte dort verhandelt werden, wo die entsprechenden Kompetenzen sind, wo die entsprechenden Experten sind und wo auch die Interessen aller Beteiligten vertreten werden, nämlich bei den Sozialpartnern.
Warum sage ich das? – Das Arbeitszeitgesetz bietet schon derzeit die Möglichkeit, eine ganzjährige Durchrechnung über Kollektivvertrag zuzulassen. Im Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe ist ja bereits jetzt beispielsweise die Saisondurchrechnung verankert.
Die Nachteile für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Saisonarbeit werden im vorliegenden Antrag durchaus richtig aufgezeigt. Aus der Tätigkeit des AMS, aus den verschiedenen Berichten, die da vorliegen, geht jedoch hervor, dass die Betriebe die Möglichkeit der Saisondurchrechnung nur zur Kostenoptimierung, wie zum Beispiel das Einsparen von Überstundenzuschlägen, nützen und dass es dabei nicht darum geht, Ganzjahresarbeitsplätze zu schaffen.
Die Aufzeichnungen des AMS zeigen ganz deutlich, dass die Unterbrechungen zwischen den Saisonen immer kürzer werden und manchmal nur noch zwei, drei Wochen zwischen den Saisonen betragen. Rein arbeitsrechtlich ist es mir deshalb völlig unverständlich, dass die Mitarbeiter da nicht ganzjährig beschäftigt werden. Es müssen also andere Faktoren eine Rolle spielen, beispielsweise der Kostenfaktor. Aber offensichtlich scheitert eine durchgehende Beschäftigung oft auch nur aus, sage ich einmal, statistischen Gründen. Die Zahl der MitarbeiterInnen im Jahresschnitt als Vollzeitäquivalent sieht halt in der Bilanz dann immer besser aus, als wenn man die gesamte hohe Mitarbeiterzahl angeben muss. Ich denke, diesbezüglich ist ein massives Umdenken der Unternehmer erforderlich.
Und obwohl – auch schon angesprochen – im vorliegenden Antrag die Entlohnung bei einem Jahresarbeitszeitmodell nicht angesprochen wird, ist dies ein wesentliches Thema. Man kann das eine nicht ohne das andere diskutieren.
Die Intention jeglicher Durchrechnung ist offensichtlich das Einsparen von Überstundenzuschlägen. In der Praxis würden bei einem Jahresarbeitszeitmodell keine Überstunden mehr anfallen und deshalb auch keine Zuschläge zur Auszahlung kommen. Und das wäre bei dem ohnehin schon niedrigen Lohnniveau in allen Branchen des Tourismus eine weitere Verschlechterung. Das würde zu einer weiteren Verschlechterung der Einkommenssituation führen, und das dürfen und können wir nicht zulassen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
12.28
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Hauser. – Bitte.
12.28
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Minister! Hohes Haus! Bisher ist das eine recht interessante kontroversielle Debatte, die mich durchaus erstaunt.
Es stimmt, ja, wir sind von den Zahlen her Tourismusweltmeister. Das ist unstrittig, aber wieso sind wir das? – Weil es Unternehmer und Unternehmerinnen und Mitarbeiter gibt, die sich rund um die Uhr im Tourismus einsetzen (Beifall bei der FPÖ – Abg. Glawischnig-Piesczek: Und Angehörige!) – Angehörige, so ist es –, trotz widrigster Voraussetzungen, die wir derzeit im Tourismus haben. Die Tourismusbranche stöhnt und leidet unter den extrem hohen Lohnnebenkosten. Das wissen Sie ganz genau! Und wenn es bei den Lohnnebenkosten nicht bald eine Änderung gibt, dann werden die Saisonzeiten noch mehr verkürzt werden.
Wir sehen das vor Ort: Wenn Ostern spät ist, sperren Betriebe frühzeitig zu, weil sie es sich nicht leisten können, die Mitarbeiter 14 Tage „mitzunehmen“, um dann in der Karwoche, die zwei Wochen später ist, wieder Geld zu verdienen. Betriebe werden zugesperrt! Und damit geschieht genau das Gegenteil dessen, was wir wollen, die Saisonen
werden eben nicht verlängert, sondern verkürzt, weil die Unternehmer und Unternehmerinnen nicht mehr in der Lage sind, die extrem hohen Lohnnebenkosten zu bezahlen. Und da muss es eine Änderung geben! (Beifall bei der FPÖ.)
Ich bin sehr erstaunt über die heutige Debatte. Im Ausschuss ist die SPÖ relativ zahm aufgetreten. Nach der heutigen Rede des Kollegen Unterrainer muss ich daher schon fragen: Herr Kollege Unterrainer, wieso unterstützt du die Forderung nach einer Budgeterhöhung für die Österreich Werbung nicht auch im Ausschuss? Herr Kollege Unterrainer, wieso hat die SPÖ nicht ihre Verantwortung wahrgenommen und im Doppelbudget eine Erhöhung durchgesetzt?
Heute hier eine populistische Forderung zu stellen, die dann ohnehin nicht umgesetzt wird, aber medial halt gut rüberkommt, ist für die Menschen einfach zu wenig. (Beifall bei der FPÖ.)
Anscheinend lautet das Motto: Täglich grüßt das Murmeltier. Ich war schon von 2006 bis 2008 im Nationalrat, und schon damals haben wir intensiv für eine Erhöhung des Budgets der Österreich Werbung gekämpft. Das Budget wurde seit dem Jahr 2002 nicht erhöht! Und seit damals ist die Argumentation der ÖVP dieselbe – Kollege Obernosterer, ich erinnere mich, Sie haben 2006 dasselbe gesagt, wie sie 2014 im Ausschuss gesagt haben: Man kann mit weniger Geld auch effizient Werbung machen.
Wenn ich diesen Gedankengang fortsetze, so bedeutet das: Reduzieren wir das Geld überhaupt noch stärker, dann haben wir noch effizientere Kampagnen und dann haben wir genau dasselbe erreicht. Wenn das nur so einfach wäre – aber das spielt es nicht. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Obernosterer.)
Zur Tourismuspolitik der Grünen: Frau Kollegin Schatz sagt, man müsse die Reiseströme entzerren und versuchen, den Tourismus zu verteilen. – Um Gottes willen! Tourismus ist Dienstleistung, und Dienstleistung findet statt, wenn die Personen Urlaub haben. Und zu Weihnachten zum Beispiel ist es nun einmal üblich, dass sieben Tage die Woche gearbeitet wird, weil man da ein Geschäft machen kann. In einer Dienstleistungsbranche muss ich das Geschäft dann machen, wenn ich die Möglichkeit dazu habe. Ich kann das Ganze nicht entzerren.
Zurück zur Sache: Wir als Freiheitliche Partei sind durchaus gesprächsbereit, was Ganzjahresarbeitszeitmodelle anlangt, die durchaus ihre Erfolge haben. Was uns jetzt fehlt, sind konkrete Konzepte. Wir werden uns diesbezüglich einbringen und uns für das Wohl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Unternehmer verlässlich einsetzen. (Beifall bei der FPÖ.)
12.32
Präsident Karlheinz Kopf: Vorläufig letzter Redner dazu ist Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte. (Rufe bei ÖVP und FPÖ – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Steinbichler –: Ein Taferl!)
12.32
Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Minister! Kolleginnen und Kollegen! Zuhörer auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Ich darf zu diesem Thema, dem Ganzjahresarbeitszeitmodell, und auch zum vorherigen Tagesordnungspunkt, das war ein Sechs-Parteien-Antrag, aus zweieinhalbjähriger schmerzhafter Erfahrung als Wirt etwas sagen, weil mir hier in diesem Raum die Wahrheit fehlt: Wir können in einem Land, in dem wir Hauptsaison, Nachsaison und Vorsaison haben, gerne etwas träumen, aber versuchen Sie einmal, ein Gasthaus oder einen Tourismusbetrieb zu führen.
Ich möchte an dieser Stelle all jenen, die sich diese Bürde auferlegt haben und auferlegen, danken, nämlich für ihre Bereitschaft, 365 Tage im Jahr zur Verfügung zu stehen.
Wir alle, wie wir hier sind, wollen zu jeder Tages- und Nachtzeit bestens bedient werden, und selbstverständlich muss alles zur Verfügung stehen. (Beifall beim Team Stronach sowie der Abg. Glawischnig-Piesczek. – Abg. Rädler: Was lernen wir daraus? Einen gescheiten Geschäftsführer!)
Ich darf Ihnen Folgendes sagen – und das traut sich ein Wirtesprecher nicht zu sagen, sonst ist er es nicht lange –: Meinen besten Koch habe ich an ein Supermarktrestaurant verloren. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Die Möbelhäuser, die Supermärkte können selbstverständlich dem Koch am Wochenende frei geben, aber was tun denn die Wirte? Wir wollen am Sonntag essen gehen, wir wollen am Sonntag bestens bedient werden. Reden wir von der Realität, reden wir über das Leben und nicht darüber, was wir uns wünschen. Das war Dietmar Schönherr, der die Sendung „Wünsch Dir was“ gemacht hat. (Beifall beim Team Stronach.)
Ich glaube, der Tourismus ist sehr wohl ein Erfolgsmodell, diesbezüglich möchte ich mich Ihnen, Herr Minister, anschließen.
Kollege Obernosterer, du hast gesagt, Tourismuswirtschaft und Hotellerie investieren im Umkreis von 50 Kilometern. Ich habe in Aurach am Hongar Geographie gelernt und ich frage dich: Brasilien, China, Argentinien, Neuseeland, die sind mindestens 51 Kilometer weit weg, oder? – Das ist die Wahrheit. Das ist ein Lieferkatalog der Nahlieferanten (der Redner zeigt einen Prospekt), das ist der „Bauer ums Eck“. Die heißen dann Metro, AGM, Wedl in Tirol. Das ist das Problem.
Ich bin dafür, Herr Minister, dass wir diese Erfolgsgeschichte unterstützen, dass wir diese Erfolgsgeschichte fortführen, aber mit allen Beteiligten. Und da müssen wir doch ehrlich sein: Warum kommen die Gäste, insbesondere auch unsere eigenen Bürger, die Tagesgäste oder Wochenendgäste, in unsere Regionen? – Wegen der guten Luft, wegen des guten Wassers, wegen der schönen, gepflegten Kulturlandschaft – und dafür braucht es die Landwirtschaft. Die Landwirtschaft aber braucht faire Partner, die ihre Produkte verkosten und verkochen. (Beifall beim Team Stronach.)
Andernfalls stimmt der Spruch „Geschmack der Heimat“, wenn nämlich polnische Gäste nach Österreich kommen und hier polnischen Schweine zu essen bekommen. Aber das, glaube ich, ist nicht unser Ziel. Wir wollen ja authentisch sein. Wir wollen haben, dass dort, wo Österreich draufsteht, auch Österreich drin ist.
Deshalb bin ich sehr traurig, denn es ist sehr schade, dass unter der jetzigen Regierung in den Ausschüssen vertagt wird, bei der Präsidiale die Punkte der Opposition abgesetzt werden – Kollege Pirklhuber hätte einen tollen Antrag zum TTIP gehabt, Kollege Jannach hätte tolle Anträge zur AMA gehabt. Wir hätten uns hinsichtlich des „AT“-Zeichens bemüht, um für die Herkunftskennzeichnung einmal eine ordentliche Grundlage zu schaffen. Es bringt nichts, wenn wir noch 150 Qualitätssiegel verleihen, denn das ist eigentlich die Bestätigung dafür, dass etwas nicht stimmt.
Ich darf noch einmal darauf hinweisen – das ist das ganz Entscheidende, und ich habe mir die Mühe gemacht, das darzustellen (der Redner zeigt eine Tafel) –: Wir können doch von einem Veterinär verlangen, dass er, wenn er in einem Schlachthof beschaut – ich habe hier ein Muster hergenommen, Herr Minister, für einen Schlachthof, in dem polnische Schweine, holländische Schweine und österreichische Schweine geschlachtet werden –, dort, wo „PL“ auf der Ohrmarke oder am lebenden Körper des Schweins mit dem Schlagstempel angebracht ist oder „NL“ für Holland, eben „PL“ oder „NL“ dazustempelt. Das ist auch genusstauglich. (Bundesminister Mitterlehner: Aber was hat das mit dem Ganzjahresarbeitszeitmodell zu tun?) – Nein, das ist ja der Fehlansatz. Es wird immer gesagt, es bestätigt nur die Genusstauglichkeit, und ich sage, es ist das Betrugstauglichkeitskennzeichen. (Beifall beim Team Stronach. – Bundesminister Mitterlehner: Was hat das jetzt mit dem Thema zu tun?)
Selbstverständlich hat das etwas mit dem Thema zu tun, denn wir diskutieren, Kolleginnen und Kollegen – Frau Kollegin Winzig, für dich als Wirtschaftsabgeordnete ist das ganz wichtig –, über die Umwelt, wir diskutieren über das Klima, und wir führen auf der anderen Seite 2,2 Millionen Schweine und 100 000 Rinder nach Österreich ein zum Schlachten, unter dem Motto „gelebte Sterbehilfe“, denn wenn sie vor dem Schlachten einen Berg sehen, ist das schöner. Das muss der einzige Grund sein, denn ich glaube nicht, dass es ein wirtschaftliches Interesse gibt. Es kann doch nicht sein, dass da irgendein wirtschaftliches Interesse dahintersteckt.
Deshalb appelliere ich, meine Herren Minister – ich bitte beide Regierungsparteien, sowohl die konservative Hälfte, die sagt, sie schützt den ländlichen Raum und die Bauern, als auch insbesondere die Vertreter der Konsumenten und des Konsumentenschutzes –: Beenden wir diesen Missstand! Machen wir eine saubere Herkunftskennzeichnung, denn wo Österreich draufsteht, muss Österreich drin sein, denn das ist mit eine wesentliche Grundlage dafür, dass wir dieses Erfolgsmodell Tourismus ausbauen können, stärken können. Helfen wir zusammen, das ist für Österreich die beste Werbung. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
12.38
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Der Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Tourismusausschusses, seinen Bericht 165 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (140 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bezügegesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahngesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, der Artikel 81 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, das Ärztegesetz 1998, das Zahnärztekammergesetz, das Apothekerkammergesetz 2001, das ORF-Gesetz, das Schönbrunner Tiergartengesetz, das Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz, das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das AMA-Gesetz, das IAKW-Finanzierungsgesetz, das ÖIAG-Gesetz 2000, das Bundesfinanzierungsgesetz, das ASFINAG-Gesetz und das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert werden sowie Bestimmungen über Pensionssicherungsbeiträge im Verbund-Konzern und über Pensionsregelungen von Kreditinstituten, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, erlassen werden (Sonderpensionenbegrenzungsgesetz – SpBegrG) (151 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kickl. – Bitte.
12.39
Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Besonders ausgeprägt kann ja der Stolz
der Bundesregierung auf das jetzt zu beschließende Sonderpensionenbegrenzungsgesetz oder auf die sogenannte Abschaffung der Luxuspensionen nicht sein, denn so lange bin ich jetzt auch schon im Parlament, dass ich Ihnen garantieren kann: Wären Sie stolz darauf und hätten Sie nicht im Innersten ein enorm schlechtes Gewissen, dann hätten Sie das ganz prominent als TOP 1 auf der Tagesordnung platziert – der Minister war ja hier – und hätten sich nicht die Chance entgehen lassen, dass das auch auf ORF 2 direkt übertragen wird. – Selbstverständlich. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie haben das weiter nach hinten verräumt, aber Sie werden schon Ihre Gründe dafür haben.
In Wirklichkeit sollten Sie sich eher genieren; Sie sollten sich vor den ASVG-Pensionisten für dieses Machwerk, das Sie heute auf den Weg bringen, genieren!
Ich bin auch entsetzt über die Grünen. Das war ja ein Outing – das es im Übrigen gar nicht gebraucht hätte –, ein neuerliches Outing in Sachen Steigbügelhalterei. Das hätten wir nicht gebraucht, das kennen wir ja schon von der Erhöhung der Politikergehälter: Die Grünen machen die Zweidrittelmehrheit. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Das kennen wir ja schon von der Erhöhung der Parteienförderung: Die Grünen machen die Zweidrittelmehrheit. Jetzt ist es so bei der Einzementierung und Verfestigung von unhaltbaren Luxuspensionen. – Dieses Outing hätten wir nicht gebraucht.
Frau Schwentner, weil Sie den Kopf schütteln: Wissen Sie, das Gehalt für dieses Monat sollten Sie als eine Art Abwrackprämie für die soziale Kompetenz der grünen Fraktion verstehen; das wäre die angebrachte Interpretation dieses Gehaltsbezuges. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Schatz.)
Ich kann Folgendes vor allem der SPÖ nicht ersparen: Bei der ÖVP kennt man das ja, aber die SPÖ-Pensionspolitik ist ein einziges Nest von Halbwahrheiten und Unwahrheiten. (Zwischenruf der Abg. Schwentner.) Das kennen wir aus dem Bereich der ASVG (Zwischenruf bei der SPÖ), das sind die berühmten Erhöhungen, bei denen man nach der Erhöhung weniger herausbekommt, als man vorher hatte – und es wäre ja ein Wunder, wenn es im Luxuspensionsbereich anders wäre.
Davon zu reden, dass irgendwelche unhaltbaren, unsittlichen, unanständigen Zustände im Bereich der Luxuspensionen abgeschafft werden, eingedämmt werden, dass es gar eine Harmonisierung mit dem ASVG-System gebe, das muss man, glaube ich, fast als Pervertierung der Tatsachen interpretieren. Das hat mit der Wirklichkeit überhaupt nichts zu tun, und das ist eine Verhöhnung aller ASVG-Pensionistinnen und ‑Pensionisten. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Wahrheit ist doch, dass Sie in viel, viel mehr Bereichen, als es notwendig gewesen wäre, ein unhaltbares System von Luxuspensionen aufrechterhalten, und zwar noch über viele Jahre und Jahrzehnte – das ist der eine Punkt (Abg. Schwentner: Sie haben das über Jahre so ermöglicht!) –, und dass Sie einen völlig neuen Bereich von Luxuspensionen etablieren (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Schwentner), in der Verfassung festgeschrieben, pro futuro, für die Zukunft.
Sie erhalten also ein altes und schaffen ein neues Luxuspensions-Paralleluniversum für Ihre Kunden bei Rot und Schwarz, und die Grünen machen Ihnen die Räuberleiter – die Drecksarbeit (Hallo-Ruf und weitere Zwischenrufe bei der SPÖ), könnte man es weniger vornehm formulieren. Sie haben ja vorhin nicht umsonst gelacht, Sie haben sich ja gefreut, denn denjenigen müssen Sie erst einmal finden, der Ihnen dafür ohne Not seine Zustimmung gibt. Sie haben es mit den Grünen tatsächlich geschafft. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Brosz: ... ordentlich gekürzt!)
Das ist mein Vorwurf an die grüne Fraktion, meine Damen und Herren: Das Gesetz, von dem wir heute hier reden, tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft. (Zwischenruf der Abg.
Schwentner.) Heute haben wir den 12. Juni 2014. Wenn Sie im Sozialausschuss nicht umgefallen wären, Frau Kollegin Schwentner (Zwischenrufe der Abgeordneten Schwentner, Musiol und Walser), dann hätten wir in den nächsten Monaten noch Druck in Richtung SPÖ und ÖVP aufbauen können, sodass man dann unterm Strich wirklich auch von einem Privilegienabbau hätte reden können. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber Sie haben es ja gar nicht erwarten können mit der Zustimmung, Sie waren ja sofort mit dabei. (Abg. Schwentner: Wer ist umgefallen? Sie sind umgefallen ...! – Gegenruf des Abg. Darmann.) Ich weiß nicht, ob das eine Änderung der grünen Doktrin ist. Wahrscheinlich hängt das damit zusammen, dass man permanent irgendwo in Landesregierungen mit dabei ist und selbstverständlich Rücksicht auf die potenziellen Koalitionspartner nimmt; das ist doch der Punkt.
Jetzt bin ich wieder bei der SPÖ: Meine Güte! Ich würde ja der SPÖ empfehlen, nach der Sektion „Nadelstreifbanker“ – die muss es bei Ihnen ja schon geben – und der Sektion „Golfklub“ – das kommt alles noch aus der Vranitzky-Ära – jetzt vielleicht noch eine Sektion „Pensionsmultimillionäre“ einzurichten. Freundschaft, Pensionsmillionär!, das könnte der neue Gruß werden. Freundschaft, Genosse Pensionsmillionär!
Das ist es nämlich, was unterm Strich herauskommt (Zwischenruf der Abg. Oberhauser) – und das von einer Partei, die jetzt, gebeutelt von einer EU-Wahlniederlage, trotz des Wunderwuzzis, den Sie aus Amerika haben kommen lassen (Zwischenrufe der Abgeordneten Jarolim und Neubauer), mit der Millionärssteuer hausieren geht. „Millionärssteuer“ ist doch jedes dritte Wort bei Ihnen, dafür haben Sie sogar eine eigene Staatssekretärin installiert (Zwischenruf des Abg. Deimek), die sich letztens im Fernsehen blamiert hat.
Wie auch immer: Frau Steßl braucht nicht lange nach diesen Millionären zu suchen, sie wird schnell fündig werden. Vielleicht können Sie, Frau Kollegin Oberhauser, mir erklären, wie das ist; zum Beispiel: Wie wirkt sich denn dieser „massive“ Eingriff und dieser „Privilegienabbau“, den Sie heute angeblich auf den Weg bringen, auf den Pensionsanspruch des Arbeiterkammerdirektors Muhm aus? Den Namen nenne ich deshalb, weil das der Erfinder der Millionärssteuer ist; das ist derjenige, der sich das alles ausgedacht hat und nicht müde wird, jeden, der in diesem Land ein bisschen mehr verdient, de facto als Millionär zu punzieren.
Herr Muhm – wir haben einmal vorsichtig geschätzt – hat einen Aktivbezug von 16 000 €, mehrere Aufsichtsratsmandate, ist seit 1992 Mitglied des Generalrates der Nationalbank, im ORF-Stiftungsrat – da sind alle diese Institutionen beieinander –, Aufsichtsrat der Wiener Stadtwerke, in der Wiener Städtischen sitzt er drinnen, und, und, und. Vielleicht können Sie uns sagen, wie viel er jetzt weniger an Pensionsanspruch haben wird, nachdem Sie gar so „massiv“ hineingefahren sind. Ich wäre gespannt.
Wenn Sie es bei Herrn Muhm nicht zusammenbringen, vielleicht bei Herrn Tumpel und Frau Tumpel-Gugerell. Beide sind Spitzenverdiener aus Ihrem Milieu, Nationalbank trifft Arbeiterkammer – wieder zwei dieser Institutionen beieinander –, massive Aktivbezüge, und diese Aktivbezüge schlagen sich in massiven Pensionen nieder. Wir haben einmal vorsichtig geschätzt, da könnten schon 40 000 im Monat für beide zusammen herauskommen. Und das ist dann Privilegienabbau, meine Damen und Herren? – Da lachen ja die Hühner!
Ich muss Ihnen das nur einmal in dieser Deutlichkeit sagen, weil ich nicht erst seit der Kandidatur des Herrn Freund – der es mit den Zahlen und den Einkommenskategorien bei den einfachen Arbeitnehmern nicht so genau nimmt; woher soll er das auch wissen als Plüschsozialist, als den Sie ihn nominiert haben? –, sondern insgesamt das Gefühl habe, dass bei der SPÖ ein bisschen das Gefühl für die Normalität abhandengekommen ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Deshalb muss ich Ihnen einmal ein paar Eckdaten geben, damit wir überhaupt wissen, wovon wir reden. Die aktuellen Zahlen, Herr Minister, für 2012 – andere haben Sie noch nicht veröffentlicht, aber es wird nicht viel mehr sein –: Die durchschnittliche ASVG-Pension in diesem Land beträgt 1 023 € – vielleicht sind es jetzt ein bisschen mehr –, 1 023 €! Die durchschnittliche Pension von arbeitenden oder angestellten Frauen beträgt 817 € – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen! (Abg. Neubauer: Ein Skandal ist das!) Die durchschnittliche Selbständigen-Pension – also Bauern und Gewerbetreibende – beträgt 948 € im Monat. Die durchschnittliche Pension für selbständige Frauen beträgt 715 €, liegt also deutlich unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz. Das ist die Situation, in der wir uns bewegen. Es gibt natürlich auch eine ASVG-Höchstpension, die aktuell bei 3 260 € brutto im Monat liegt. Wie viele beziehen diese? – Nicht einmal 1 Prozent derer, die im ASVG-System drinnen sind!
Da verstehe ich schon, dass es sich nicht besonders gut macht, wenn Herr Hundstorfer vielleicht auf ORF 2 oder in allen Zeitungen verkündet: Liebe Österreicherinnen und Österreicher, ich erkläre euch hiermit, in Zukunft beginnt das Privilegienrittertum bei den Pensionen ab einem Betrag von 9 060 € im Monat! – Na, das glaube ich, dass das nicht besonders gut ankommt, bei einer Durchschnittspension im ASVG-Bereich von 1 023 €. (Beifall bei der FPÖ.)
Deshalb ist Ihnen auch unwohl, und deshalb richten Ihnen auch die Genossen aus der Gewerkschaft schon aus, dass man nächstes Jahr auf die 1.-Mai-Feier gehen sollte, nicht um Ihnen zuzujubeln, sondern um Sie für dieses Geschwafel von der sozialen Gerechtigkeit auszupfeifen, wenn Sie gleichzeitig hier herinnen solche Dinge auf den Weg bringen, die ein Einzementieren von unhaltbaren Missständen bedeuten. Das ist doch die Wahrheit! (Beifall bei der FPÖ.)
Jetzt rechnen wir das einmal hoch: 9 060 € – da habe ich noch gar nicht dazugerechnet, dass die ASVG-Höchstpension natürlich noch dazukommt; die kann man durchaus dazuverdienen, überhaupt kein Problem! – sind aufs Jahr gerechnet 126 840 € Jahrespension. Wenn man diese Pension vier Jahre lang bezieht, dann – Bingo! – ist man schon über der magischen 500 000-€-Grenze, bei der die SPÖ die Millionärssteuer ansetzt. Das ist ein Bruttobetrag, machen wir daher acht Jahre daraus: dann bin ich ums Doppelte drüber, dann habe ich schon die Million, Frau Kollegin Oberhauser!
Also das ist eine eigenartige Interpretation und eine eigenartige Doppelbödigkeit, mit der die SPÖ da agiert: Dort jagt man die Millionäre, und da produziert man sie. Das ist doch der Punkt: Sie produzieren Pensionsmultimillionäre im eigenen Bereich! (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Strolz und Nachbaur.)
Rechnet man die ASVG noch mit hinein, dann ist man bei einem Jahresbezug von 170 744 € – na, auch nicht schlecht –; bei einer Bezugsdauer von 20 Jahren sind das 3,41 Millionen €. – Das sind keine Millionäre?! Sind das die Millionäre, von denen Sie immer reden, die Sie heute mit Ihrem Beschluss produzieren? (Abg. Oberhauser: ... von Luft und Liebe ...!)
Ich habe das Gefühl, dass manche Leute in Ihrer Fraktion, die es vielleicht noch ehrlich meinen und die draußen bei den Leuten unterwegs sind, gar nicht wissen, was da heute auf den Weg gebracht wird. Na, Sie werden Ihre liebe Not haben, das in den Sektionen und den Mindestpensionistinnen und -pensionisten in diesem Land zu erklären. Ich wünsche Ihnen viel Glück! (Beifall bei der FPÖ.)
Da kommt ja noch etwas dazu. Da gibt es diese Höchstpension – 9 060 € –, das ist zweimal die Höchstbeitragsgrundlage – nicht zweimal die Höchstpension, nein, die Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung hat man hergenommen. Das ist deshalb interessant, weil in dieser Höchstbeitragsgrundlage natürlich – wenn man sich die Entwicklung in den letzten zehn Jahren anschaut – gleich auch der Erhöhungsauto-
matismus mit eingebaut ist. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Das ist also keine Höchstpension, sondern das ist eine Höchstpension, die immer höher wird.
Seit dem Jahr 2004 bis jetzt, 2014, waren es 15 000 €, die diese Höchstbeitragsgrundlage höher geworden ist, das heißt, in zehn Jahren kann man schon mit einer Erhöhung von 15 000 € rechnen – und das halte ich für besonders hinterlistig, meine Damen und Herren.
Das hat nichts mit einer Beseitigung von Privilegien zu tun, das ist das Einzementieren von Privilegien. Und die Grünen haben die historische Chance verstreichen lassen, nach 30 Jahren jetzt endlich etwas zu machen, dass man sagt: Jetzt haben wir sie aber!, denn die Regierung braucht irgendeinen Nachweis wie die Augen im Kopf. Sie haben dieses Verfahren ohne Not abgekürzt (Zwischenruf der Abg. Schwentner), dabei muss es einen Oppositionspolitiker ja stutzig machen, wenn die Regierung sagt: Schnell, schnell, schnell, es kann uns gar nicht schnell genug gehen!; dann muss man vorsichtig sein, dann muss der Instinkt einem sagen, dass da etwas stinkt. (Beifall bei der FPÖ.)
Das wird Ihr historisches Verdienst bleiben, Frau Kollegin Schwentner, da die Räuberleiter gemacht und dafür gesorgt zu haben, dass das jetzt ein Begräbnis erster Klasse für die Pensionen ist!
Das ist ein Teil, das sind die Neuen; das sind noch gar nicht die, die schon Anwartschaften aus dem alten System haben, die sind weit besser bedient. Und dann gibt es auch noch den Eingriff bei den bestehenden Pensionen, bei den sogenannten Altverträgen – manche sprechen von Altlasten, wie auch immer –: Das ist immer dort, wo Rote und Schwarze auf Kosten von Dritten, nämlich auf Kosten der Steuerzahler, untereinander irgendwelche Geschäfte gemacht haben. Das sind die berühmten Pensionszusagen aus der Vergangenheit: Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer – wurscht! Auch dort hätte man viel beherzter hineingehen können.
Wir haben uns das auf Basis von Zahlen aus dem Sozialministerium einmal ausgerechnet. Schauen wir uns das einmal an, was dieser „tiefe“ Einschnitt bedeutet!
Arbeiterkammerpensionist – Sie wissen, das sind die, die durch Herrn Rechberger berühmt geworden sind und ansonsten dadurch auffallen, dass sie SPÖ-Propaganda übernehmen und machen, vor allem in Wahlkämpfen (Zwischenruf des Abg. Katzian) –: netto alt 4 055 €, netto neu 3 977 €; ein monatlicher Verlust von 78,50 € – na, wusch! Das ist ein Kampf gegen Privilegien, wie ihn sich die Genossinnen und Genossen draußen in den Sektionen wahrscheinlich vorstellen.
Wirtschaftskammerpensionist – das sind diejenigen, wo Herr Leitl immer alle möglichen Reformen einfordert, seine eigene Kammer aber nie infrage stellt; das sollte er vielleicht auch einmal machen –: 5 119 € netto alt, 4 919 € netto neu, also 200 € weniger; das ist die neue Regelung. – Das ist ja immer noch recht ordentlich! Oder ist das ein Einschnitt, der wehtut? Ich glaube, das fällt ihm auf dem Kontoauszug gar nicht auf. Das ist die Dimension: 4 919 € netto. Wie hoch, habe ich vorhin gesagt, ist die ASVG-Durchschnittspension? – Knapp über 1 000 €, meine Damen und Herren; nur zum Vergleich, damit wir wissen, wovon wir reden!
Es gibt natürlich auch ORF-Pensionisten – das sind die mit den Zwangsgebühren, wo Sie sich ansonsten gerne übertragen lassen; heute schaut es ein bisschen anders aus –: alt 7 245 €, neu 6 630 €; ein Minus von 615 € netto. Sehr üppig ist der Abzug jetzt auch nicht, und ich glaube auch nicht wirklich, dass diese neuen Auszahlungen einen tatsächlichen Verzicht in Sachen Lebensstandard bedeuten werden. – Und so geht das munter weiter.
Man muss sich auch noch anschauen, wie lange das alles noch nachwirkt. Ich wünsche ja jedem ein langes Leben, die Leute sind bei bester Gesundheit, und wir werden
schon die Mitte dieses Jahrhunderts erreicht haben, wenn die letzten Auszahlungen aus diesem alten System getätigt worden sind. Also auch aus diesem Grund kann man diesem Gesetz nicht guten Gewissens zustimmen.
Es gibt einen dritten Grund, das ist der Bereich der Geltung. Wo gilt denn das Ganze? Es ist ohnehin schon unzulänglich, aber es gilt ja über weite Teile überhaupt nur auf der Bundesebene. Das gilt nur horizontal, aber nicht vertikal, nach unten. Ja, warum denn nicht?
Da sitzen wir beieinander bei den Österreich-Gesprächen, der Bundeskanzler und der Finanzminister jammern uns an und sagen: Geh, helft uns doch bitte mit einer Zweidrittelmehrheit, damit wir endlich einmal eine Reform auf den Weg bringen und die Länder irgendwie an die Kandare nehmen können! Das wäre jetzt eine tolle Gelegenheit gewesen, das haben wir Freiheitliche gefordert: Schreiben wir in die Verfassung, dass wir von den Ländern erwarten, dass zumindest das, was jetzt da ist, bis 1. Jänner 2015 verbindlich umgesetzt wird – nicht irgendwelche Versprechen, die jemand in einer weinseligen Laune abgibt!
Der Herr Landeshauptmann aus Niederösterreich hat Ihnen ohnehin schon ausrichten lassen, dass er sich von dieser ganzen Problematik überhaupt nicht betroffen fühlt. Na, das macht Mut! Und der Herr Häupl hat sich sein ganzes System schon so installiert, dass man weiß, dass er eher in die andere Richtung arbeitet als in diejenige, die hier eingeschlagen wurde. Das heißt, es geht gar nicht anders, als dass sich die Bundesländer dazu verpflichten, solche Regeln zu übernehmen, und Sie hätten mit dem Finanzausgleich auch ein entsprechendes Druckmittel an der Hand, denn diejenigen, die sich nicht fügen, bekommen einfach das Geld vom Bund nicht. Das wäre eine Möglichkeit gewesen.
Wir hätten Ihnen diese Mehrheit verschafft, Sie wollten das nicht. Sie schreiben lieber rein, die Bundesländer seien angehalten, das nachzuvollziehen. – Das ist, bitte schön, ein Begräbnis erster Klasse und eigentlich ein Eingeständnis der politischen Mutlosigkeit. Je länger ich mich damit beschäftige, desto mehr glaube ich, dass es weniger Ihr Ziel war, da wirklich zu reformieren, sondern eher einen Reformprozess vorzutäuschen, wobei es darum geht, möglichst lange möglichst viele Leute aus Ihrer Klientel – es sind ja im Wesentlichen lauter Rote und Schwarze (Abg. Glawischnig-Piesczek: Und Blaue!) – zu schützen und ihnen so wenig wie möglich abzuverlangen. Das ist genau der Punkt! Zu diesem Ergebnis komme ich schön langsam, und deshalb glaube ich, dass man hier guten Gewissens nicht zustimmen kann. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, auch durch einen freiheitlichen Beitrag ist es besser geworden als das, was Sie uns am Anfang präsentiert haben. Ich sage einmal so: Es sind ein paar Zähne dazugekommen, aber das notwendige Gebiss, das man braucht, um dort einmal entsprechend hineinzufahren, ist das noch lange nicht. Ein Anti-Privilegien-Gütesiegel verdient dieses Gesetz bei Weitem nicht, meine Damen und Herren. (Zwischenruf der Abg. Schwentner.)
Herr Bundesminister, wissen Sie, wenn man einen Achttausender besteigen will – lassen Sie mich das damit vergleichen! –, dann kann man es halt auch nicht als einen Gipfelsieg verbuchen, wenn man es mit Müh’ und Not bis zum Basislager und vielleicht noch ein paar Meter weiter schafft. Das ist kein Gipfelsieg, und das kann man dann auch nicht als solchen in die Welt hinausposaunen. Genau das tun Sie aber jetzt, so wie Sie selbst dieses Gesetz interpretieren. (Anhaltender Beifall bei der FPÖ.)
12.56
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. – Bitte.
12.56
Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Herr Abgeordneter Kickl hat hier in vielen Zahlen sämtliche Medianeinkommen und -pensionen der ASVG-Pensionisten dargelegt.
Herr Abgeordneter Kickl, ich glaube, Sie erinnern sich genauso wie viele von uns hier herinnen, wie – ich sage es einmal so – der Aufstieg der FPÖ begann. Der Aufstieg der FPÖ begann mit Jörg Haider (Zwischenruf bei der FPÖ – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Können Sie zur Sonderpension ein bisserl was sagen?) in einer „Pressestunde“ oder etwas Ähnlichem und der Frage der OeNB-Pensionen. Also wir erinnern uns alle an das Taferl – man kann sich das auf YouTube auch jetzt noch anschauen – mit den Pensionen der Oesterreichischen Nationalbank.
Das war, wenn man in den Zeitungen nachliest, in den neunziger Jahren. Sie sind dann 2000 in die Regierung gekommen, und die einzige Reform, die unter Schwarz-Blau wirklich in die Pensionen eingegriffen hat, hat massiv in die ASVG-Pensionen eingegriffen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Kickl.) Und diese Reform hätte noch viel massiver in die ASVG-Pensionen eingegriffen (Abg. Darmann: Schwierig, das eigene Gesetz zu rechtfertigen!), wenn die Gewerkschaften damals nicht 10 000 Menschen auf die Straße gebracht hätten, die bei strömendem Regen dagegen protestiert haben. Das sind die einzigen Eingriffe, die passiert sind, das wäre ein Eingriff in die ASVG-Pension von bis zu 30 Prozent gewesen – und Sie sagen jetzt, Sie seien die Schützer des kleinen Mannes. (Abg. Kickl: Jetzt reden wir vom Hier und Jetzt! Sagen Sie was zu dem Pfusch!)
Herr Abgeordneter Kickl, lesen Sie heute bei dem von Ihnen ach so geliebten Herrn Marin im „Standard“ nach! (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch-Jenewein und Deimek.) Marin hat relativ klar gesagt, was Sie gemacht haben. Sie sind in der Diskussion draufgekommen – ich habe Ihnen schon gesagt, es war mit allen Fraktionen eine sehr konstruktive Diskussion und ein sehr konstruktiver Prozess (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Aber noch nicht fertig! – Zwischenruf des Abg. Kickl) –, dass sich mit diesem Thema und mit dem Versuch der populistischen Neiddiskussion Kleingeld machen lässt und möglicherweise auch großes Geld. (Abg. Darmann: Gesetz schönreden!)
Und der Wahlkampf hat begonnen. Es ist lustiger, zu sagen: Wir haben zwar viel gemacht, aber alle Zähne sind noch nicht gezogen (Abg. Kickl: ! Gezogen sind eh genug!), darum machen wir auch die kleinen Schritte nicht mit. Sie machen die kleinen Schritte auch nicht mit, das heißt, Sie stellen sich lieber hin und machen Populismus daraus. – Das sei Ihnen unbenommen. (Abg. Kickl: Wenn Sie das als Gewerkschafterin gutheißen können, dann gute Nacht, Gewerkschaft!)
Die Grünen haben weder die Steigbügel hergegeben, noch sonst etwas. Die Grünen haben sich für den konstruktiven Weg entschieden, nämlich angesichts dessen, was Sie übriggelassen haben, angesichts einer Nichtbesteuerung und eines Nichtangreifens von Luxuspensionen über viele, viele, viele Jahre (Zwischenruf des Abg. Kickl), die ersten Schritte mitzugehen. Wir alle haben gesagt, das sind die ersten Schritte. Wir haben das von keiner Begrenzung auf eine Begrenzung von jetzt 9 000 geändert. Das ist Ihnen zu hoch, das ist möglich (Abg. Kickl: Ihnen offenbar nicht!), das sei Ihnen alles unbenommen, aber Sie haben gar nichts gemacht – nichts, niente, gar nichts! –; und ausgestiegen sind Sie, weil die Länder nicht mit dabei sind. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Wir könnten jetzt parallel, gleichzeitig eine Föderalismusreform machen und die Länder abschaffen. (Abg. Kickl: Wieso schreiben Sie es nicht in die Verfassung!) Sie wissen ganz genau, dass das nicht funktioniert, aber mit dem Grund steigen Sie aus und prü-
geln die Grünen als Steigbügelhalter. Das ist schäbig, das ist nicht in Ordnung! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen. – Zwischenruf des Abg. Kickl.)
Wir haben in den letzten Tagen gemeinsam mit den Grünen noch einiges erreicht. Deswegen bringe ich hier auch den Abänderungsantrag
der Abgeordneten Oberhauser und Wöginger ein, der verteilt wurde und den ich Ihnen jetzt in den Grundzügen erläutere.
Der Abänderungsantrag betrifft den Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 151 der Beilagen. Darin ist enthalten, dass wir für zukünftige Pensionen die Grenze bei der doppelten Höchstbeitragsgrundlage, nämlich bei diesen 9 060, unter 10 000 €, festhalten. Und im Art. 6 ist die letzte Forderung des Rechnungshofes enthalten – auch das sei hier gesagt –, eine Durchrechnung auch bei den OeNB-Pensionen anzustellen, mit einem gleichzeitigen Verlustdeckel.
*****
Herr Abgeordneter Kickl, wir haben seit Dezember letzten Jahres wirklich extrem gute Verhandlungen geführt. Es ist viel weitergegangen – die Abgeordnete Schwentner hat es vorhin schon gesagt –, von 3 auf 27 Artikel. (Abg. Kickl: Wir hätten uns noch ein bisschen Zeit lassen sollen!) – „Ein bisschen Zeit lassen“ heißt, dass Sie weitermachen wollten in der Frage: Wie komme ich durch? – Und zwar mit einer Forderung, die nie gegangen wäre (Abg. Kickl: Na ja, wenn es ein berechtigtes Anliegen ist!), denn eine Föderalismusreform gleichzeitig mit einer Sonderpensionsregelung, da war Ihnen klar, dass wir das nicht zusammenbringen.
Es ist ewig schade darum, dass Sie den Weg so zugemacht haben, das auf einer breiteren Basis zu tragen. Wir alle wissen, was der Grund ist: Es ist gut, es lässt sich gut tragen. Wie gesagt, selbst Marin sagt (Abg. Kickl: ... betätigt sich als Hellseherin!), es lässt sich damit gut Politik machen. Sie machen das; in diesem Sinne, glaube ich, werden hoffentlich die Wählerinnen und Wähler da nicht mitspielen.
Bevor ich jetzt gehe, lassen Sie mich noch ganz herzlich die HTL Steyr grüßen, die sich hoffentlich diese Diskussion hier anhört, ihre Schlüsse daraus zieht (Zwischenrufe bei der FPÖ) und weiß, dass es gescheiter ist, sich auf ein Pensionssystem zu verlassen, wo es auch für Menschen mit höheren Pensionen einen Verfassungsschutz und einen Rechtsanspruch gibt, genauso wie für die Menschen mit niederen Pensionen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.01
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der eingebrachte Antrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, August Wöginger und Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 151 der Beilagen über die Regierungsvorlage 140 der Beilagen betreffend ein Sonderpensionenbegrenzungsgesetz.
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
Art. 1 (Verfassungsbestimmung - Änderung des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre) wird wie folgt geändert:
a) § 10 Abs. 3 in der Fassung der Z 3 lautet:
„(3) Die Obergrenze
1. für Ruhebezüge und Versorgungsbezüge von Funktionären und Bediensteten von Rechtsträgern, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen sowie
2. für die gesetzliche Pensionsversicherung oder ihr entsprechende Alterssicherungssysteme ergänzende leistungsorientierte Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgungsleistungen des Arbeitgebers an die in Z 1 genannten Funktionäre und Bediensteten
beträgt das Zweifache der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes – ASVG, BGBl. Nr. 189/1955. Ansprüche auf eine Pensionsleistung aus der gesetzlichen Pensionsversicherung oder aus einem ihr entsprechenden Alterssicherungssystem sind nicht zu berücksichtigen.“
b) § 11 Abs. 22 in der Fassung der Z 4 lautet:
„(22) Das Inhaltsverzeichnis, die Überschrift zu § 10 und § 10 Abs. 2 bis 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2014 treten mit 1. Jänner 2015 in Kraft. § 10 Abs. 2 und 4 bis 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2014 ist auch auf Personen anzuwenden, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bereits einen Anspruch auf Bezüge, Ruhebezüge, Versorgungsbezüge oder die gesetzliche Pensionsversicherung ergänzende Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgungsleistungen gehabt oder solche Leistungen bereits bezogen haben. § 10 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2014 ist auch auf Personen anzuwenden, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bereits eine Anwartschaft auf Ruhebezüge, auf Versorgungsbezüge oder eine Anwartschaft auf die gesetzliche Pensionsversicherung oder ihr entsprechende Alterssicherungssysteme ergänzende Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgungsleistungen gehabt haben, wobei die Obergrenze für diese Personen das Dreieinhalbfache der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG beträgt. § 10 Abs. 5 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2014 gilt nicht für Empfänger von monatlich wiederkehrenden Geldleistungen nach den Art. IV bis VIa des Bezügegesetzes, BGBl. Nr. 273/1972, sowie ihre Angehörigen und Hinterbliebenen; dies gilt sinngemäß, soweit die Landesgesetzgebung gemäß Abs. 6 zur Regelung befugt ist.“
Art. 6 (Änderung des Art. 81 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012) wird wie folgt geändert:
Im § 1 werden nach Abs. 8 folgende Abs. 8a bis 8c eingefügt:
„(8a) Pensionsbemessungsgrundlage für Leistungen auf Grund der Pensionsordnungen der Dienstbestimmungen I und II ist der Durchschnitt der letzten 216 Monatsbezüge. Gebührt eine Pension erstmals in einem in der folgenden Tabelle bezeichneten Jahr, so ist die Zahl 216 durch die Zahl in der rechten Spalte zu ersetzen:
2015 |
|
2016 |
14 |
2017 |
28 |
2018 |
42 |
2019 |
56 |
2020 |
70 |
2021 |
84 |
2022 |
98 |
2023 |
11 |
2 |
|
2024 |
126 |
2025 |
140 |
2026 |
154 |
2027 |
168 |
2028 |
182 |
2029 |
196 |
2030 |
210 |
Wurden die Voraussetzungen für eine Pensionierung bereits in einem früheren Kalenderjahr als jenem des Pensionsantritts erfüllt, ist der Durchrechnungszeitraum dieses früheren Kalenderjahres heranzuziehen.
(8b) Anlässlich der Bemessung der Pension im Anwendungsbereich der Dienstbestimmungen I und II ist eine Vergleichspension ohne Anwendung von Abs. 8a zu berechnen. Falls erforderlich ist die Pension durch einen Erhöhungsbetrag soweit zu erhöhen, dass sie 90% der Vergleichspension beträgt. An die Stelle des Prozentsatzes von 90% treten für die erstmalige Pensionsbemessung die in der folgenden Tabelle angeführten Prozentsätze, wobei jeweils der für dasjenige Jahr geltende Prozentsatz anzuwenden ist, in dem die Voraussetzungen für einen Pensionsantritt erfüllt waren:
Jahr |
Prozentsatz |
2016 |
95% |
2017 |
94,5% |
2018 |
94% |
2019 |
93,5% |
2020 |
93% |
2021 |
92,5% |
2022 |
92% |
2023 |
91,5% |
2024 |
91% |
2025 |
90,5% |
(8c) Abs. 8b ist auf die in Abs. 13 genannten Funktionäre und Bedienstete der Oesterreichischen Nationalbank mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Prozentsatzes von 90% der Prozentsatz 95% tritt und folgende Übergangstabelle gilt:
Jahr |
Prozentsatz |
2016 |
97,5% |
2017 |
97,25% |
2018 |
97% |
2019 |
96,75% |
2020 |
96,5% |
2021 |
96,25% |
2022 |
96% |
2023 |
95,75% |
2024 |
95,5% |
2025 |
95,25%“ |
Begründung
Zu Art. 1 (BezBegrBVG):
Durch die Änderung des § 10 Abs. 3 BezBegrBVG soll die Obergrenze für Ruhe- und Versorgungsbezüge sowie für die gesetzliche Pensionsversicherung ergänzende Versorgungsleistungen des Arbeitgebers auf das Zweifache der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage herabgesetzt werden.
Weiters sollen die folgenden Klarstellungen erfolgen: Insbesondere soll eindeutig festgelegt werden, dass sich die Obergrenze auf leistungsorientierte – und daher nicht auch auf beitragsorientierte – Zusatzleistungen bezieht. Auch Zusatzleistungen, die andere Alterssicherungssysteme (wie etwa Pensionsansprüche der Bundesbeamten, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen nach dem Pensionsgesetz 1965 oder dem Allgemeinen Pensionsgesetz) ergänzen, sollen in die Obergrenze einbezogen werden. Ansprüche auf eine Pensionsleistung aus Bestimmungen, die in ihren Grundsätzen jenen der gesetzlichen Pensionsversicherung entsprechen, sollen – ebenso wie Pensionsleistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung – hingegen nicht zu berücksichtigen sein (Gleichbehandlung Beamte – ASVG-Versicherte).
Eine Pensionsleistung aus der gesetzlichen Pensionsversicherung umfasst jedenfalls Leistungen nach dem APG sowie dem ASVG, BSVG, GSVG, FSVG und NVG. Dies gilt sinngemäß, wenn in den Artikeln 2 bis 27 Pensionssicherungsbeiträge für jene Leistungsanteile, die „den aus dem ASVG stammenden Teil“ übersteigen, vorgesehen werden.
Unter einem „entsprechenden Alterssicherungssystem“ sind jene Systeme zu verstehen, bei denen die Beitragssätze bezogen auf das Erwerbseinkommen oder Teile davon, die Pensionsantrittsvoraussetzungen und die Leistungsbemessung den Grundsätzen des APG- bzw. ASVG-Systems vergleichbar sind ( z.B. das Pensionsgesetz 1965).
Eine entsprechende Anpassung erfolgt auch bei der Bestimmung über das Inkrafttreten (§ 11 Abs. 22 BezBegrBVG).
Zu Art. 6 (Änderung des Art. 81 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012 - Pensionsordnungen der Oesterreichischen Nationalbank):
Durch den neuen § 1 Abs. 8a soll entsprechend der Empfehlung des Rechnungshofes (Reihe Bund 2014/6) das bei den Dienstordnungen I und II der Oesterreichischen Nationalbank geltende Letztbezugsprinzip durch eine jährlich schrittweise steigende Durchrechnung ersetzt werden. Ab dem Jahr 2031 wird, wie vom Rechnungshof gefordert, schließlich als Pensionsbemessungsgrundlage der Durchschnitt der letzten 18 Jahre heranzuziehen sein. Durch die Verwendung des Wortes „Monatsbezüge“ bei der Normierung der Pensionsbemessungsgrundlage soll klargestellt werden, dass alle Gehaltsbestandteile für die ein Pensionsbeitrag geleistet wird, zu berücksichtigen sind.
In den Abs. 8b und 8c werden die Durchrechnungsverluste gedeckelt um unangemessen hohe, plötzliche Verluste aus der Durchrechnung zu vermeiden. Für jene Dienstnehmer, die die interne Pensionsreform per 14. April 2014 unterschrieben haben, darf der Verlust aus der Durchrechnung nach einer zehnjährigen Übergangsphase maximal 5% betragen und für jene, die diese Reform nicht akzeptiert haben, maximal 10%.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.
13.01
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Ich möchte mit dem Positiven anfangen: Diese Luxuspensionen, die sich Verantwortungsträger in öffentlichen Bereichen über Jahre und Jahrzehnte selbst wechselseitig genehmigt haben, werden angegriffen. Das ist einmal ein richtiger Schritt. Bestehende Sonderpensionen werden gekürzt, Anwartschaften auf Sonderpensionen werden limitiert. Wir hätten uns die Einschnitte schärfer vorstellen können, wir hätten uns das deutlich weitergehend vorstellen können. Aber klar, einen
blinden Wettbewerb „Wer bietet weniger?“ wollten wir nicht haben, und so weit verstehen wir das ganz gut.
Es kann auch nicht deutlich genug gelobt werden, dass der Herr Bundesminister in dieser Frage die Oppositionsparteien an einen Tisch geholt und zur Mitarbeit eingeladen hat. Er wollte – das glaube ich ihm auch – möglichst breite Zustimmung erarbeiten. Diejenigen, die sich an der Arbeit beteiligt haben, sehen schon auch ihre Spuren in dem Ergebnis, das heute vorliegt. Ich bin mir sicher, die Bundesregierung könnte sich in vielen anderen Fragen einiges an Ärger ersparen, wenn sie in konstruktiver Form, so wie es da geschehen ist, auf die Opposition zuginge.
Was das Ausmaß angeht, in dem in bestehende Pensionen eingegriffen wird, möchte ich schon noch einmal auf die Verhältnismäßigkeit zwischen Großpensionisten und Kleinpensionisten hinweisen. Das Pensionskonto lässt es zu, dass ASVG-Versicherte einen Verlust von bis zu 3,5 Prozent von ihrer kleinen Pension, 1 000 € oder 1 100 €, haben. Das mutet man ihnen zu. Aber bei diesen dicken Fischen mit 7 000, 10 000 € und so weiter an Pension fahren wir im Durchschnitt mit 1 Prozent hinein. Da fehlt die Verhältnismäßigkeit komplett!
Das unterstreicht, wie sehr Schwarz und Rot den Kontakt zum normalen Mann und zur Frau von der Straße verloren haben, weil sie gar keinen Bezug mehr dazu haben, in welcher Welt diese Menschen leben. Ich bedauere es sehr, dass die Grünen da mitgehen und diesem Paket die Unterstützung geben.
Weit auseinander liegen wir auch in einer anderen Frage, nämlich: Wann ist eine Pension eine Sonderpension? Das sieht man bei der Regierung nicht so eng, und man sagt: Wir beginnen bei der Höchstbeitragsgrundlage. – Alle Menschen, die nach ASVG beziehungsweise nach APG ihre Pension bekommen, bekommen ja nie die Höchstbeitragsgrundlage, sondern immer nur einen Prozentsatz davon! Daher muss man sich das auch anders anschauen. Ungefähr bei 70 Prozent dieser Höchstbeitragsgrundlage liegt das, was ein ASVG-Versicherter maximal erreichen kann. Bei Ihnen beginnt das Privileg erst ungefähr beim Eineinhalbfachen.
Genau deswegen verlangen wir eine Grenze, wo die Sonderpensionen ab dem Betrag berechnet werden, der für einen ASVG-Versicherten maximal erreichbar ist. Darüber ist es ein Privileg. Wir wollen, dass ASVG-Pensionen, die solche Leute haben, und die Sonderpension zusammengerechnet und in einem Paket betrachtet werden. Dann kann man beurteilen, ob eine Sonderpension vorliegt oder nicht.
Deswegen bringen wir folgenden Abänderungsantrag ein:
„Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (151 d.B.) angeschlossene Gesetzestext wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 Z 3 entfällt in § 10 Abs. 3 letzter Satz das Wort ‚nicht‘.“
*****
Dann wird das ASVG nicht außen vor gelassen.
Weiters bringen wir einen umfangreichen Abänderungsantrag ein, der Ihnen vorliegt. Da geht es darum, dass all die Prozentsätze, die sich in diesem Gesetzentwurf finden, an die tatsächlichen Lebensrealitäten der ASVG-Versicherten angepasst werden. Also nicht immer bei der Höchstbeitragsgrundlage beginnen und bei einem Vielfachen davon einschneiden, sondern bei der ASVG-Höchstpension beginnen und von dort weg einschneiden!
*****
Eine wesentliche Unverfrorenheit des Entwurfs liegt darin, dass diejenigen, die das finanzieren müssen, gar nicht in den Genuss einer solchen Pension kommen können. Wie das die Sozialdemokraten den Arbeitern erklären, die das finanzieren, das verstehe ich nicht. Wie es die ÖVP den Beamten erklärt, das verstehe ich sehr gut, weil die Beamten im Wesentlichen von diesem Gesetz ungeschoren davonkommen!
Als der Herr Bundesminister uns damals zu dieser Gesprächsrunde eingeladen hat, zur ersten Runde, da haben Sie in Ihrer jovialen Art gesagt: Ich weiß schon, das ist jetzt die Gelegenheit für die Opposition, ein paar Gegengeschäfte zu verlangen, aber das gibt es nicht; wir regeln jetzt ein paar Altfälle, und damit hat sich’s! – Altfälle, ja, wenn es nur ein paar Altfälle gewesen wären, dann wären wir auch sofort dabei. Doch im Verlauf der verschiedenen Entwürfe hat sich herausgestellt, dass auch für zukünftige Fälle eine Regelung getroffen wird. Das heißt, wir limitieren jetzt Pensionen, die es noch gar nicht gibt. Wir schreiben in die Verfassung, dass auch für die Verträge, die 2015, 2016 geschlossen werden, noch Zusatzpensionen zulässig sind, die die Leute neben ihrer ASVG-Pension und neben ihrer beitragsorientierten Pensionskasse kassieren.
Da frage ich mich: Was haben wir daraus gelernt, dass sich die Bevölkerung aufregt? Was haben wir daraus gelernt (Abg. Kickl: Das sind die Altverträge von morgen!), dass sich die Bürger ärgern über die Nationalbanker und über die Arbeiterkämmerer, die abcashen? – Nichts haben wir gelernt! Da wird mit öffentlichem Geld hantiert, und es ist Ihnen wurscht. Da werden Vergleiche zur Privatwirtschaft gezogen! Wissen Sie, es geht mich nichts an, wem der Herr Stronach oder der Herr Mitterbauer seine Pension vergoldet; das ist deren Geld und nicht meines. Aber bei öffentlichen Pensionen geht es mich sehr wohl etwas an! (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Bei den Kammern halte ich die Vorgangsweise für besonders frech, denn da wird der Luxus noch aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert. Ich zahle auch Arbeiterkammer-Pflichtmitgliedsbeitrag; ich schäume ja jeden Monat, wenn ich das Geld abführen muss!
Die Altfälle sind schlimm und schmerzlich genug. Aber anstatt das ein für alle Mal abzustellen, regeln wir es jetzt auch noch für die Zukunft. Wir hätten die Chance gehabt, einen großen Schritt zu tun, hin zu einem gemeinsamen und gleichen Pensionsrecht für alle Österreicher. Das wird ein Lippenbekenntnis bleiben. Es kommt jetzt eine Regelung, wo das politische Establishment, das sich kraftlos durch die letzten Jahre der Regierung hindurch administriert, noch seine Schäfchen ins Trockene bringt – und die Grünen machen dabei mit! (Beifall bei den NEOS.)
13.08
Präsident Ing. Norbert Hofer: Die Anträge sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bezügegesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahngesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, der Artikel 81 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Ziviltechni-
kerkammergesetz 1993, das Ärztegesetz 1998, das Zahnärztekammergesetz, das Apothekerkammergesetz 2001, das ORF-Gesetz, das Schönbrunner Tiergartengesetz, das Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz, das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das AMA-Gesetz, das IAKW-Finanzierungsgesetz, das ÖIAG-Gesetz 2000, das Bundesfinanzierungsgesetz, das ASFINAG-Gesetz und das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert werden sowie Bestimmungen über Pensionssicherungsbeiträge im Verbund-Konzern und über Pensionsregelungen von Kreditinstituten, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, erlassen werden (Sonderpensionenbegrenzungsgesetz – SpBegrG) (140 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichts (151 d.B.).
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (151 d.B.) angeschlossene Gesetzestext wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 Z 3 entfällt in § 10 Abs.3 letzter Satz das Wort „nicht“.
Begründung
Um eine Harmonisierung der Pensionssysteme und mehr Gerechtigkeit bei der Höhe der Pensionen zu erreichen, ist es unumgänglich, dass mit dieser Gesetzesänderung nicht nur die Sonderpensionszahlungen für die Kürzung der Pensionen miteinbezogen werden. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass hier auch die Pensionsleistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung hinzugezogen werden.
*****
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bezügegesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahngesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, der Artikel 81 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, das Ärztegesetz 1998, das Zahnärztekammergesetz, das Apothekerkammergesetz 2001, das ORF-Gesetz, das Schönbrunner Tiergartengesetz, das Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz, das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das AMA-Gesetz, das IAKW-Finanzierungsgesetz, das ÖIAG-Gesetz 2000, das Bundesfinanzierungsgesetz, das ASFINAG-Gesetz und das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert werden sowie Bestimmungen über Pensionssicherungsbeiträge im Verbund-Konzern und über Pensionsregelungen von Kreditinstituten, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, erlassen werden (Sonderpensionenbegrenzungsgesetz – SpBegrG) (140 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichts (151 d.B.).
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem Ausschussbericht angeschlossene Gesetzestext wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 Z 3 wird in § 10 Abs. 3 die Wortfolge "das Dreifache" durch "70%" er-setzt.
2. In Artikel 1 Z 3 werden in § 10 Abs.5 Z 1-3 die Angaben wie folgt geändert: "100%" durch "70%", "200%" durch "140%", "300%" durch "210%".
3. In Artikel 1 Z 4 wird in § 11
Abs. 22 die Wortfolge "das Dreieinhalbfache der je-weils geltenden
monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG
beträgt" wie folgt geändert: "wie folgt jährlich mit
dem ersten Jänner verringert werden, wobei sich die folgenden
Prozentangaben auf die jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlagen
nach § 45 ASVG beziehen: 2015 - 245%, 2016 - 230%, 2017 - 215%,
2018 - 200%, 2019 - 185%, 2020 - 170%, 2021 - 155%, 2022 - 140%, 2023 - 125%,
2024 - 110%, 2025 - 95%, 2026 - 80%, 2027 - 70%."
4. In Artikel 2 Z 1 wird in § 44n Z 2 lit b) der Ausdruck "dem Zweifachen" durch "140 %" ersetzt.
5. In Artikel 2 Z 1 wird in § 44n Z 2 lit c) der Ausdruck "das Zweifache" durch "140 %" ersetzt sowie der Ausdruck "dem Dreifachen" durch "210 %" ersetzt.
6. In Artikel 3 Z 1 werden in § 13a Abs. 2c die Prozentsätze wie folgt geändert: "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
7. In Artikel 4 Z 1 werden in § 52 Abs. 5a die Prozentsätze wie folgt geändert: "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
8. In Artikel 5 Z 1 wird in § 5h Z 2 der Ausdruck "150%" durch "105%" ersetzt.
9. In Artikel 6 werden in § 1 Abs. 2 Z 1 des Artikels 81 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012 die Prozentsätze wie folgt geändert: "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%" und "300%" wird durch "210%" ersetzt. In Z 2 werden die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%" und "300%" wird durch "210%" ersetzt.
10. In Artikel 6 werden in § 2 Abs. 1 des Artikels 81 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
11. In Artikel 8 Z 1 wird in § 17 Abs. 3 Z 1 das Wort "zur" durch den Ausdruck "zu 70% der" ersetzt. Abs. 3 Z 2 lautet wie folgt: "von 70 % der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage bis zu 140 % der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage übersteigenden Bezügen: 11,55 %"
12. In Artikel 8 Z 1 werden in § 17 Abs. 4 Z 1-3 die Prozentsätze wie folgt geändert: "50%" wird durch "35%" und "80%" wird durch "70%" ersetzt.
13. In Artikel 9 Z 1 werden in § 78 Abs. 6 Z 1-4 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
14. In Artikel 10 Z 1 werden in § 57 Abs. 5 Z 1-4 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
15. In Artikel 11 Z 1 werden in § 161 Abs.3 Z 1-4 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", 150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
16. In Artikel 12 Z 1 werden in § 50 Abs. 2 Z 1-4 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
17. In Artikel 13 Z 1 werden in § 87 Abs. 4 Z 1-4 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
18. In Artikel 13 Z 2 werden in § 130 Abs. 3a Z 1-4 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
19. In Artikel 14 Z 1 werden in § 32 Abs. 2 Z 1-4 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
20. In Artikel 14 § 49 Abs. 3 Z 1-4 werden die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
21. In Artikel 15 § 73 Abs. 4 Z 1-4 werden die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
22. In Artikel 16 Z 1 werden in § 50 Abs. 8 Z 1-4 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
23. In Artikel 17 Z 1 werden in § 1 Abs. 7 Z 1-4 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
24. In Artikel 18 Z 1 werden in § 3 Abs. 5 Z 1-4 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
25. In Artikel 19 Z 1 werden in § 2 Abs. 5 Z 1-4 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
26. In Artikel 20 Abs. 1 Z 1-4 werden die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
27. In Artikel 21 Z 1 werden in § 22 Abs. 8 Z 1-4 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
28. In Artikel 22 Z 1 werden in § 2 Abs. 7 Z 1-4 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
29. In Artikel 23 Z 1 werden in § 1 Abs. 4 Z 1-4 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
30. In Artikel 24 Z 1 werden in § 1 Abs. 4 Z 1-4 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
31. In Artikel 25 Z 1 werden in § 3 Abs. 1 Z 1-4 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
32. In Artikel 26 § 1 Abs. 1 Z 1-4 werden die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
33. In Artikel 27 Z 1 werden in § 10 Abs. 12 Z 1-4 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
Begründung
ad 1.
Dass bei Neuverträgen weiterhin die Möglichkeit von Sonderpensionszahlungen bestehen soll, die das Dreifache der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage betragen, ist nicht verständlich und konterkariert die Maßnahmen, die gesetzt wurden, um eine Harmonisierung des Pensionssystems zu erreichen. Eine Begrenzung auf 70% der Höchstbeitragsgrundlage würde in etwa der ASVG-Höchstpension und damit auch dem entsprechen, was mit dieser Gesetzesänderung erreicht werden sollte.
ad 2.
Aus unserer Sicht sind die Prozentsätze der Regierungsvorlage, ab denen Sicherungsbeiträge eingehoben werden, zu hoch bemessen. Die vorgeschlagene Änderung würde diese Prozentsätze senken, damit Sonderpensionen tatsächlich in einem annehmbaren Umfang und auf ein gerechteres Niveau gekürzt werden.
ad 3.
Für bestehende Verträge, aus denen sich eine künftige Pension ableitet, sollen die höchstzulässigen Sonderpensionen stärker gekürzt werden als dies im gegenständlichen Entwurf vorgeschlagen wird. Es ist vollkommen klar, dass eine sofortige Kürzung auf 70% der Höchstbeitragsgrundlage verfassungsrechtlich nicht durchsetzbar wäre, dennoch sollte es weiterhin Ziel bleiben, alle Pensionssysteme und damit die höchstmöglichen Pensionen auf die ASVG-Höchstpension zu beschränken. Eine solche Einschleifregelung würde eine derartige Harmonisierung wesentlich unterstützen.
ad 4. bis 33.
Aus unserer Sicht liegen die Prozentsätze, ab denen Sicherungsbeiträge eingehoben werden sollen, zu hoch. Die vorgeschlagene Änderung würde diese Prozentsätze senken, damit Sonderpensionen tatsächlich in einem annehmbaren Umfang und auf ein gerechteres Niveau gekürzt werden.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Bevor ich Herrn Abgeordnetem Wöginger das Wort erteile, möchte ich darauf hinweisen, dass angesichts der Temperaturen und der Luftfeuchtigkeit im Plenarsaal wohl niemand daran Anstoß nehmen wird, wenn sich die Herren des Sakkos und/oder der Krawatte entledigen.
Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.
13.09
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal kurz die Historie aufzeigen, wie es überhaupt zu diesem Gesetz gekommen ist. Anlassfall war eine sehr hohe Pension bei der Nationalbank. Erstmals – und das wurde hier schon gesagt –, erstmals wird diese Thematik angegangen! Die Bundesregierung hat sich im Spätherbst mit einem Ministerratsvortrag dazu entschlossen, dieses Thema aufzugreifen. Seit Mitte Dezember verhandeln hier in diesem Haus alle sechs Fraktionen über dieses Gesetz.
Das geschieht also erstmals, das möchte ich betonen. Noch nie zuvor, auch nicht unter der Regierungsbeteiligung der Freiheitlichen, ist dieses Thema wirklich ernsthaft angegangen worden. Jetzt liegt ein Gesetz vor, das in die Richtung geht, dass diese hohen Pensionen mehr Sicherungsbeiträge bezahlen müssen. Das ist richtig so, meine Damen und Herren, weil wir es der restlichen Bevölkerung schwer erklären können, dass
es so hohe Zusatz- und Luxuspensionen gibt. Deshalb stehen wir dazu, und es ist richtig!
Die Verhandlungen sind an und für sich gut verlaufen, das möchte ich auch dazusagen. Aber je weiter wir in die Zielgerade gekommen sind, desto mehr hat sich dann die FPÖ von dieser gemeinsamen Verhandlungsrunde distanziert. Das ist etwas, was wir bei vielen Gesetzeswerdungen, die schwierig sind, die komplexe Materien sind, hier beobachten können: Wenn es dann so weit ist, dass wir unterdessen machen, was machbar ist, nämlich auch unter dem Gesichtspunkt der Verfassung, dann vertschüsst sich zum Schluss die FPÖ, die Freiheitlichen, damit sie daraufhin hier populistisch argumentieren können.
Meine Damen und Herren, das kennen wir ja zur Genüge, nur: Das ist nicht in Ordnung, auch bei diesem Gesetz nicht! Das möchte ich schon einmal festhalten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Ursprünglich waren vier Bereiche betroffen, jetzt werden 27 Artikel eingearbeitet. Alle Rechnungshof-geprüften Unternehmungen, die Ministerien haben alles eingemeldet, wo es diese Art von Zusatz- und Sonderpensionen gibt. Aber warum brauchen wir eine Verfassungsmehrheit? – Deshalb ist ja von Beginn an auch mit allen Fraktionen geredet und gesprochen worden. Das wird heute völlig ausgeblendet.
Da wird ja so getan, als könnten wir diese Pensionen einfach wegradieren oder um 50, 70 oder 80 Prozent kürzen. Dabei wissen Sie es ganz genau, Herr Kollege Kickl: Sie wissen ganz genau, dass auch diese Menschen einen Vertrauensschutz haben, dass wir hier in Eigentumsrechte eingreifen (Abg. Kickl: Die haben ja schon bei 1 Prozent geklagt!), dass wir auch im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention stehen. Das hat Professor Hanreich ganz klar und deutlich auch im Ausschuss gesagt, dass damit zu rechnen ist, dass eine Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht wird. Wir verhindern hier mit der Verfassungsmehrheit, dass an den Gerichtshöfen in Österreich Klagen eingereicht werden können, weil wir mit der Verfassungsmehrheit dieses Gesetz beschließen. Aber es gibt auch andere ... (Abg. Kickl: Dann hätten wir noch mehr hineinschneiden können!)
Nein, da kann man nicht mehr hineinschneiden, weil uns dann dieses Gesetz sicher um die Ohren fliegt, meine Damen und Herren! Und dann erfüllen wir den Zweck schon gar nicht, dass wir bei diesen Luxuspensionen, die zu hoch sind, auch Einschnitte vornehmen. Zu dem stehen wir, aber unter dem Gesichtspunkt der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten. Das muss man hier einmal festhalten, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Dann geht man zum Schluss her und sagt: Ja, aber die Länder sind nicht dabei. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Stimmt ja!) Die Länder sind nicht dabei, das ist dann sozusagen das letzte Argument, um hier aussteigen zu können. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Nein, nicht das letzte! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Es haben bereits vier Länder zugesagt, mit Oberösterreich an der Spitze, das auf Punkt und Beistrich umzusetzen, meine Damen und Herren! Die Ermächtigung steht ja im Gesetz drin. Daher sollte man hier nicht so tun, als ob das von den Ländern nicht mitgetragen würde. Vier haben bereits auch mit Aussendungen, auch in den Medien zugesagt, dass das für ihre Bereiche umgesetzt wird. (Abg. Kickl: Der Wiener Bürgermeister kann es gar nicht erwarten!)
Ich möchte auch noch dazusagen, was im Ausschuss beschlossen wurde: eine Ausschussfeststellung, dass nach drei Jahren eine Überprüfung durch den Rechnungshof stattfinden wird, in allen betroffenen Einrichtungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene, ob dieses Sonderpensionenbegrenzungsgesetz auch in den jeweiligen Bereichen umgesetzt worden ist. Was heißt das in der Praxis? – Sollte es ein Bundes-
land nicht umgesetzt haben, wird dementsprechend Druck ausgeübt und der Druck auf das Bundesland steigen, diese Regelung auch zu übernehmen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren! Ein letzter Punkt: Die Freiheitlichen erklären uns immer: Rechnungshof-Forderungen umsetzen, endlich die Forderungen des Rechnungshofes umsetzen! – Wir setzen alle Forderungen, die der Rechnungshof in diesem Bereich aufgestellt hat, um (Abg. Neubauer: Ist ja nicht wahr!) – dann hätten Sie im Ausschuss zugehört, Herr Kollege Neubauer! –, auch die letzte Forderung, was die Nationalbank betrifft. Es sind dort sehr schwerwiegende Einschnitte, aber wir stellen auch dort das Pensionssystem gleich, was das Pensionsantrittsalter anbelangt und was die Durchrechnung anbelangt. Das ist jetzt im Abänderungsantrag noch enthalten. Wir setzen und wir stellen hier eine Parität mit den anderen Systemen dar, und somit sind alle Forderungen des Rechnungshofes für diesen Bereich umgesetzt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Kickl.)
Dann gehen Sie her, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen – die immer das einfordern und poltern: Rechnungshof-Forderungen umsetzen! –, dann stellen Sie sich hierher und sagen: Nein, da sind wir nicht dabei, und da tun wir nicht mit! – Das ist Ihr wahres Gesicht in diesem Bereich, meine Damen und Herren: zuerst eine Zeit verhandeln, dann sich vertschüssen und aussteigen, und hinterdrein noch die Umsetzung von Rechnungshof-Forderungen, die Sie selbst immer fordern, nicht mitbeschließen. (Abg. Kickl: ... einen Schmarren beschlossen!) Das ist das wahre Gesicht der Freiheitlichen in diesem Parlament, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.) Das muss man einmal sagen.
Abschließend darf ich festhalten: Ich stehe zu allen Pensionsreformen, die hier gemacht wurden. Ich gehöre seit 2002 diesem Hohen Haus an, und ich stehe zu allem – das sollten Sie übrigens auch tun –, denn die Reformen 2003 und 2004 waren notwendig und richtig, damit wir das System auch für die künftigen Generationen absichern können. (Abg. Neubauer: Das müssen Sie der SPÖ erklären!) Wir werden auch künftig Anpassungen und Reformen durchführen müssen, weil wir den demografischen Wandel nicht wegdiskutieren können. Daher bedarf es auch künftiger Anpassungen, das ist gar keine Frage. Da müssen wir auch den Mut haben, das umzusetzen.
Meine Damen und Herren! Ich stehe aber auch zu diesem Gesetz, weil es Luxuspensionen in einer Höhe, die sich die Bevölkerung gar nicht vorstellen kann, kürzt (Abg. Kickl: Die kann sich 9 000 € auch nicht vorstellen!) und weil in Zukunft solche Höhen nicht mehr möglich sein werden, meine Damen und Herren. Das ist das, was machbar ist, und das setzen wir mit diesem Gesetz um. Wer dem nicht zustimmt, der meint es nicht gut mit dieser Angelegenheit! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen. – Abg. Kickl: So ein Schmarren!)
13.15
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Neubauer zu Wort. – Bitte.
13.15
Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die heutige Diskussion um die Pensionen – im Speziellen geht es ja fast nicht mehr um Pensionen, sondern letztendlich nur mehr um diese heute zu beschließenden Luxuspensionen – zeigt einmal mehr in diesem Hohen Haus, wer das soziale Gewissen in Österreich ist. Das ist die Freiheitliche Partei als soziale Heimatpartei mit ihrem Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache. (Beifall bei der FPÖ.)
Lieber Kollege Wöginger, wenn du sagst, wir vertschüssen uns aus dieser Debatte, dann kann ich dir dahin gehend nicht recht geben, und zwar deshalb nicht, weil es
auch inhaltlich nicht stimmt. Denn wenn ein Gesetz am 1. Jänner 2015 in Kraft tritt, dann sagt es die ganz normale menschliche Logik und der Verstand, dass man sich bis dahin zumindest noch zwei Monate in aller Vernunft hätte zusammensetzen können, um eine gemeinsame, gute und bessere Lösung zu erarbeiten als die, die heute hier zur Beschlussfassung vorliegt. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir zurückkommen auf den Auslöser für diese Malaise, die wir heute hier haben, dann sind es ja jene, die über 30 000 € und mehr bezogen haben – einer davon, der kaum in diesem Hause ist, wie der Herr Pilz von den Grünen –, aber auch im Bereich einer Luxuspension und im Bereich einer billigen Gemeindewohnung davon profitieren. Das ist meines Erachtens genau der Skandal, der die Grünen heute in ihrer Diskussion ausmacht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben nicht die Erkenntnisse des Rechnungshofes hier und heute eingearbeitet. Das haben Sie nicht! Dann haben Sie beim Hearing nicht zugehört, was der Vertreter des Rechnungshofes gesagt hat. (Abg. Wöginger: ... den Antrag!) Unter den Vorstellungen des Rechnungshofes haben Sie heute hier abgeschlossen! Das ist die Realität. (Abg. Wöginger: Das stimmt ja nicht!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in einer Zeit, in der es einen massiven Anstieg der Armut in Österreich gibt, wo in Wien bereits 25 Prozent der Gesamtbevölkerung unter der Armutsgrenze leben, wo 425 000 Menschen in einer sozialistisch dominierten Stadt, sozialistisch regiert seit 50 Jahren, an der Armutsgrenze leben, ist es meiner Überzeugung nach auch ein moralisches Anliegen, zu sagen: Das können wir der Bevölkerung nicht zumuten, mit so einem Ergebnis an die Menschen heranzutreten, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Sie haben nämlich kein Problem, Herr Bundesminister und Vertreter der Bundesregierung, heute hier herzugehen, im Jahr 2013 205 Millionen € an Familienbeihilfe ins Ausland zu transferieren, aber hier ein Ergebnis von 7 Millionen bis 10 Millionen € als „Erfolg“ zu verkaufen. Das müssen Sie den Menschen in Österreich einmal sagen! (Beifall bei der FPÖ.)
Genau aus diesem Grunde erlaube ich mir, folgenden Antrag einzubringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kickl, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Neubauer, Kolleginnen und Kollegen
„Der Nationalrat wolle beschließen:
‚Die österreichische Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher verfassungsrechtlich eine tatsächliche Abschaffung aller Luxuspensionen inklusive Luxuspensionskassenregelungen im öffentlichen Bereich beinhaltet, sich am Niveau der ASVG-Pension orientiert und die für alle Gebietskörperschaften, das heißt Bund, Länder, Gemeinden und ausnahmslos allen durch diese ausgelagerten Gesellschaften verbindlich gilt.‘“
*****
Ich ersuche um Annahme. Hier können Sie noch Ihr soziales Gewissen zeigen. (Beifall bei der FPÖ.)
13.19
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
§§ 55 GOG
der Abgeordneten Kickl, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Neubauer und weiterer Abgeordneter betreffend Vollständige Abschaffung von Luxuspensionen und Pensionsprivilegien auf allen Ebenen der Republik Österreich,
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 5: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (140 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bezügegesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahngesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, der Artikel 81 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, das Ärztegesetz 1998, das Zahnärztekammergesetz, das Apothekerkammergesetz 2001, das ORF-Gesetz, das Schönbrunner Tiergartengesetz, das Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz, das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das AMA-Gesetz, das IAKW-Finanzierungsgesetz, das ÖIAG-Gesetz 2000, das Bundesfinanzierungsgesetz, das ASFINAG-Gesetz und das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert werden sowie Bestimmungen über Pensionssicherungsbeiträge im Verbund-Konzern und über Pensionsregelungen von Kreditinstituten, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, erlassen werden (Sonderpensionenbegrenzungsgesetz – SpBegrG) (151 d.B).
In der aktuellen Plenarsitzung vom 12. Juni 2012 wurde nun endlich ein sogenanntes „Sonderpensionenbegrenzungsgesetz-SpBegrG“ auf die Tagesordnung gebracht. Mehr als 20 Jahre nach dem Skandal rund um den roten Arbeiterkammerpräsidenten Alois Rechberger und die Aufdeckung der Pfründe in der Nationalbank durch die FPÖ reagiert nun endlich der für das Pensionswesen in Österreich zuständige Sozialminister und startet den Versuch „Luxuspensionen“ zu deckeln.
Ziel des Gesetzes hätte es sein sollen, sogenannte Luxuspensionen endlich nachhaltig zu kürzen und zukünftige Luxuspensionen im Sinne einer Harmonisierung des österreichischen Pensionssystems auf das Niveau der ASVG-Pensionen einzuschränken. Der endgültige Entwurf für die Reduzierung von neuen ‚Luxuspensionen in öffentlichen Bereichen sieht aber eine Begrenzung von 9.060,- Euro monatlich vor.
Diese „Höchstgrenze“ beruht auf der Höchstbemessungsgrundlage und wird damit nach oben valorisiert, - eine Valorisierung, die den österreichischen Pensionisten bei ASVG, GSVG oder BSVG seit Jahren vorenthalten wird. Ja, diese Pensionistengruppen aus dem nichtgeschützten Bereich bekamen etwa 2013 und 2014 nicht einmal die Inflationsrate abgegolten und mussten wiederholt reale Pensionskürzungen hinnehmen.
Ursprünglich war von Rot und Schwarz sogar eine Grenze von 17.800 Euro geplant gewesen. Nicht eingerechnet sind parallel dazu bestehende ASVG-(Höchst)pensionen, die ebenfalls mehr als 3.000,- Euro ausmachen können. Zukünftige Luxuspensionisten können somit gemeinsam mit einem ASVG-Anspruch das 9 bis 12 fache eines durchschnittlichen ASVG-Pensionisten erhalten.
Bestehende Sonderpensionen, die aktuell etwa bei der OeNB bis zu 30.000,- Euro und mehr betragen, sollen lediglich mit sehr bescheiden bemessenen Pensionssicherungsbeiträgen – gestaffelt – etwas gekürzt werden. Von Nachhaltigkeit im Sinne einer Pen-
sionsharmonisierung und einer Schonung des österreichischen Steuerzahlers kann hier keine Rede sein.
Auch beim zukünftigen „Ausweichen“ in Pensionskassenlösungen soll lediglich eine Zustimmung des Ministers bei ausgegliederten Staatsunternehmen vorgesehen sein, die Beträge die der einzelnen Anspruchsberechtigte dabei mittelbar erhält bzw. die aus Steuergeldern bzw. dem Vermögen ausgegliederter Unternehmen einzubezahlende Beiträge sind hier nicht gedeckelt . Für bisher bereits bestehende Pensionskassenlösungen in diesem Bereich ist überhaupt keine Regelung vorgesehen, so dass hier „Altpfründe“ weiterbestehen können.
Die Länder und Gemeinden und deren ausgegliederte Unternehmen auf diesen Gebietskörperschaftsebenen sind auch in Zukunft nicht dazu verpflichtet, irgendeine Neuregelung im Sinne von Privilegienabbau einzuführen. Obwohl die Möglichkeit bestehen würde über eine Verfassungsbestimmung und eine Koppelung mit dem Finanzausgleich die Länder und Gemeinden in die Pflicht zu nehmen, lassen Rot, Schwarz und Grün diese Gebietskörperschaftsebenen in Sinne einer tatsächlichen Verpflichtung bewusst aus.
Der Entwurf hat somit zusammengefasst zentrale Schwachstellen, die nun mit einer Zweidrittelmehrheit und Schützenhilfe der Grünen auf alle Ewigkeit im Sinne der rot-schwarzen Privilegienritter fortgeschrieben werden sollen:
- Durch die großzügige Höchstgrenze von 9.060,- Euro und deren Valorisierung durch die Koppelung an die Höchstbemessungsgrundlage schafft man ein neues, durch Zweidrittelmehrheit auf ewig weitergeltendes System von Luxuspensionen mit Ansprüchen, die bis zum 12 fachen eines ASVG-Pensionsbeziehers ausmachen können, anstatt einer tatsächlichen Harmonisierung auf der Basis des ASVG.
- In Altverträge, die 30.000,- Euro und mehr an monatlichem Luxuspensionsbezug umfassen können, wird durch äußerst moderate Pensionssicherungsbeiträge nur in sehr bescheidenem Maße eingegriffen.
- Pensionskassenregelungen die bisher schon zu einer Privilegierung von „Luxuspensionisten“ geführt haben, werden in dieser Neuregelung nicht berücksichtigt. Für zukünftige Pensionskassenregelungen gibt es keine anspruchsmäßige Deckelung bzw. eine Begrenzung der Beitragszahlungen aus den öffentlichen Haushalten.
- Die Länder und Gemeinden und deren ausgelagerte Gesellschaften und Einrichtungen unterliegen keiner verbindlichen Regelung für eine Übernahme neuer Regelungen im Luxuspensionsbereich.
Damit macht das Projekt der angekündigten „Luxuspensionsbegrenzung“ bereits in seinem Anfangsstadium halt. Eine tatsächliche und vollständige Abschaffung von Luxuspensionen und Pensionsprivilegien auf allen Ebenen der Republik Österreich kann nur so erfolgen, indem alle diese weiterhin bestehenden bzw. neu geschaffenen Privilegien-Baustellen beseitigt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die österreichische Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher verfassungsrechtlich eine tatsächliche Abschaffung aller Luxuspensionen inklusive Luxuspensionskassenregelungen im öffentli-
chen Bereich beinhaltet, sich am Niveau der ASVG-Pension orientiert und die für alle Gebietskörperschaften, d.h. Bund, Länder, Gemeinden und ausnahmslos allen durch diese ausgelagerten Gesellschaften verbindlich gilt.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.
13.20
Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Herr Minister! Herr Kollege Kickl, ich frage mich jetzt schon langsam, wer da umgefallen ist. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sie! Das ist ja eindeutig!) – Nicht wir. Ich stehe hier sehr aufrecht. Und ich kann ziemlich gut zu dem stehen, was wir mitverhandelt haben, was wir gemacht haben und was wir heute abstimmen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kickl: Na, bravo!)
Im Gegensatz dazu sind Sie nicht nur einmal umgefallen und fallen heute noch einmal um. (Abg. Kickl: Warum haben Sie der Vertagung zugestimmt?) – Ich habe der Vertagung zugestimmt, weil ich durchaus bereit gewesen wäre, weiter zu verhandeln. Wir haben auch ein halbes Jahr verhandelt und sehr gute Dinge ausverhandelt (Zwischenrufe bei der FPÖ), im Gegensatz zu Ihnen, die Sie ein halbes Jahr zugeschaut haben und dann plötzlich draufkommen: Oh, da geht es ja um etwas, da geht es um große Dinge, die man jetzt eigentlich doch noch irgendwie verhandeln sollte.
Aber ich möchte in Bezug auf das Umfallen noch einmal von vorne anfangen. Sie sind umgefallen. Denn was bedeutet es, hier heute nicht mitzustimmen? Hier nicht mitzustimmen heißt, genau diesem alten System weiter treu zu sein, diesen alten Luxuspensionen, die über Jahrzehnte bestanden haben, die unverschämt hoch sind – da bin ich ganz bei Ihnen –, die dreiste Verträge darstellen, die bis zu 32 000 € und höher waren und die der Auslöser für diese Debatte und dieses breite Gesetz waren, das jetzt vorliegt. Dem nicht zuzustimmen bedeutet, genau diesem alten System weiter treu zu sein. (Beifall bei den Grünen.) Dem nicht zuzustimmen bedeutet, dass alles genau so bleibt, wie es ist. Dafür würden Sie sorgen, Herr Kickl. (Abg. Kickl: Weiterverhandeln hätte man können, wenn Sie im Ausschuss nicht zugestimmt hätten!) Und Sie haben genau in der Phase davor nichts beigetragen. Das hat auch die Kollegin Oberhauser schon recht gut dargestellt. (Abg. Kickl: Sie haben sich Rot und Schwarz an den Hals geworfen!)
Insgesamt würde ich trotzdem noch gerne einmal auf den Anfang zurückkommen: Wir haben damals bei der Oesterreichischen Nationalbank begonnen. Wir haben mit einer Materie begonnen, bei der es darum gegangen ist, endlich gegen unverschämte Luxuspensionen anzugehen. Dazu hätten Sie übrigens auch in Ihrer Regierungsphase von Schwarz-Blau die Möglichkeit gehabt, und der Name Haider ist auch schon gefallen. Als wir begonnen haben, darüber zu diskutieren, gab es drei Materien: Das waren die Arbeiterkammer, die Wirtschaftskammer und die Oesterreichische Nationalbank. Wir haben es geschafft, in diesem halben Jahr – in dem wir wenig von Ihnen, werte FPÖ, wahrgenommen haben – die Materien auszuweiten, diese Unternehmen von drei auf 27 auszuweiten – da ist der ORF dabei, da sind jetzt alle Kammern dabei. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kickl: Ah, das waren Sie?! Das ist wirklich lieb!) – Ja, das waren zufällig auch wir, denn wir haben ständig verhandelt und versucht, viele Dinge hineinzubringen. (Abg. Kickl: Das ist wirklich lieb!) – Das waren wir. Wir waren dabei, Sie sind umgefallen. Ja, so ist es.
Wir haben nicht nur das geschafft, wir haben es zum Beispiel auch geschafft, die Tochtergesellschaften von den Verbundgesellschaften hineinzubringen. Das geschah auch
auf Anregung von uns. Und wir haben es geschafft, die Obergrenzen sehr deutlich zu senken. Und deutlich zu senken heißt, bei neuen Verträgen die ursprünglich geplante Obergrenze von 18 000 € – das war das Gehalt der Nationalratspräsidentin – auf 9 000 € zu senken. Das ist eine Leistung. Und es ist uns gelungen. Sie waren nicht da. Sie haben nicht mitverhandelt. (Beifall bei den Grünen.)
Und eines möchte ich auch sagen: Es ist uns nach wie vor zu hoch. Es war auch nach wie vor nicht nachvollziehbar, warum wir die Höchstbeitragsgrundlage nach dem ASVG hernehmen müssen und nicht die Höchstpension. (Abg. Kickl: Das hätten wir weggebracht!) Die Höchstpension wäre nachvollziehbar für die Menschen, denn das ist das Höchste, was sie bekommen können. Wir haben dazu einen Antrag eingebracht und bringen auch heute einen Abänderungsantrag dazu ein, den Sie auch gerne unterstützen können. (Beifall bei den Grünen.)
Sie hätten dieses Anliegen, die Höchstpension als Grundlage und Obergrenze zu unterstützen, schon viel früher mit uns mittragen können. Aber da haben Sie geschlafen und waren ich weiß nicht wo, so wie in den vielen vergangenen Jahren, in denen offensichtlich nicht auf die Luxuspensionen geschaut wurde.
In diesem Sinn möchte ich jetzt noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Schwentner, Kolleginnen und Kollegen einbringen, der Ihnen inzwischen vorliegen sollte.
Kernpunkte sind die erwähnte Höchstpension statt der Höchstbeitragsgrundlage und ein Schutz der tatsächlich entrichteten Beiträge.
*****
Ich möchte nun noch einmal erwähnen, dass ich diese Allianz zwischen NEOs und FPÖ schon ein bisschen unheilig finde, auch im Sinne der Solidarität mit den Menschen. Und Sie, Frau Kollegin, haben uns gerade vorhin erklärt, was Solidarität im Pensionssystem heißt, nämlich Aktien zu kaufen. (Abg. Strolz: Sie haben sich wickeln lassen!) So sieht ein solidarisches Pensionssystem der Zukunft aus: Privatpensionen mit Aktien zu finanzieren. Das ist Ihre Vorstellung von enkelfit? Das finde ich ziemlich peinlich. (Beifall bei den Grünen.)
Das ist nicht solidarisch. Solidarisch würde bedeuten, diesen Weg jetzt gemeinsam weiterzugehen. Wir haben einen ersten Schritt getan, was den Abbau dieser Luxuspensionen betrifft. (Abg. Kickl: Sehr solidarisch! Ich garantiere Ihnen, es wird der letzte gewesen sein!) Einen ersten Schritt! Es ist nicht genug getan, aber es wäre die Möglichkeit gewesen, gemeinsam zu gehen und viele andere Dinge anzugehen, nämlich im Sinne eines wirklich einheitlichen und solidarischen Pensionssystems. Aber das finde ich weder da noch dort. (Abg. Strolz: Sie haben sich legen lassen!) Offensichtlich waren Sie (in Richtung FPÖ) da umsonst die ganze Zeit nicht dabei. Sie von den NEOS waren dabei, sind aber leider am Tag nach der EP-Wahl umgefallen, auch sehr eigenartig.
Aber wenn es so ist, wir tragen es weiter. (Abg. Kickl: Sie wurden über den Tisch gezogen!) – Nein, wir sind aufrecht geblieben und haben etwas dazu beigetragen, dass ein Zustand, der jahrzehntelang bestanden hat, zumindest zu einem gewissen Grad eingeschränkt wird. Und dazu kann ich stehen. Denn das Geg enteil würde bedeuten, dass wir diesen Zustand noch weitere Jahrzehnte aufrechterhalten. Luxuspensionen zumindest einzugrenzen ist die Alternative, aber die haben Sie nicht gesehen. Das tut mir leid. (Beifall bei den Grünen.)
13.26
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag wurde in den Kernpunkten erläutert, ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Sozialausschusses über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bezügegesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahngesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, der Artikel 81 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, das Ärztegesetz 1998, das Zahnärztekammergesetz, das Apothekerkammergesetz 2001, das ORF-Gesetz, das Schönbrunner Tiergartengesetz, das Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz, das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das AMA-Gesetz, das IAKW-Finanzierungsgesetz, das ÖIAG-Gesetz 2000, das Bundesfinanzierungsgesetz, das ASFINAG-Gesetz und das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert werden sowie Bestimmungen über Pensionssicherungsbeiträge im Verbund-Konzern und über Pensionsregelungen von Kreditinstituten, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, erlassen werden (Sonderpensionenbegrenzungsgesetz -SpBegrG; 140 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichts (151 d.B.)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bezügegesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahngesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, der Artikel 81 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, das Ärztegesetz 1998, das Zahnärztekammergesetz, das Apothekerkammergesetz 2001, das ORF-Gesetz, das Schönbrunner Tiergartengesetz, das Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz, das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das AMA-Gesetz, das IAKW-Finanzierungsgesetz, das ÖIAG-Gesetz 2000, das Bundesfinanzierungsgesetz, das ASFINAG-Gesetz und das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert werden sowie Bestimmungen über Pensionssicherungsbeiträge im Verbund-Konzern und über Pensionsregelungen von Kreditinstituten, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, erlassen werden (Sonderpensionenbegrenzungsgesetz - SpBegrG; 140 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Sozialausschusses (151 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In Art. 1 Z 3 wird in § 10 Abs. 3 die Wortfolge "jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955" durch "des Ausgangswertes nach Abs. 4a" ersetzt.
2. In Art. 1 Z. 3 werden nach § 10 Abs. 4 folgender Abs. 4a und 4b eingefügt:
"(4a) Der Ausgangswert entspricht 80,1 Prozent des Durchschnitts der mit den jeweiligen Aufwertungsfaktoren nach § 108c ASVG vervielfachten monatlichen Höchstbeitragsgrundlagen nach § 45 Abs. 3 ASVG der jeweils zurückliegenden 45 Jahre.
(4b) Der Ausgangswert nach Abs. 4a ist vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu ermitteln und für das jeweilige Folgejahr bis längstens 30. No-
vember eines Jahres im Wege der Verordnung bekannt zu machen. Die Verordnung ist erstmals bis 30. November 2014 für das Jahr 2015 zu erlassen."
3. In Art. 1 Z 3 wird in § 10 Abs. 5 die Wortfolge "die jeweils geltende monatliche Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG" durch "den jeweils geltenden Ausgangswert nach Abs. 4a" sowie in den Ziffern 1. bis 3. jeweils die Wortfolge "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch "des Ausgangswerts nach Abs. 4a" ersetzt.
4. In Artikel 1 wird nach Z. 3 folgende Z. 3a eingefügt:
"3a. Nach § 10 wird folgender § 10a mit der Überschrift "Schutz entrichteter Beträge" eingefügt:
"§ 10a
Auf Antrag von Personen, die einen Sicherungsbeitrag nach § 10 Abs. 4 Z. 2 zu leisten haben, hat der Rechtsträger, von dem sie Bezüge oder Leistungen beziehen, per Bescheid festzustellen, in welchem Ausmaß für den Bezug oder die Leistung, für die ein Sicherungsbeitrag zu leisten ist, dienstnehmerInnenseitige Versicherungsbeiträge entrichtet wurden.
Die Beitragssummen sind nach Jahren der Beitragsleistung aufzugliedern und in der Folge zuerst durch 10,25 zu teilen und dann mit 100 zu vervielfachen. Die dabei gewonnenen Werte sind mit den für das jeweilige Jahr der Beitragsentrichtung festgestellten Aufwertungsfaktoren nach § 108c ASVG zu vervielfachen und in der Folge zu summieren. Die Summe ist sodann mit dem Kontoprozentsatz von 1,78% (§ 12 Abs. 1 APG) zu vervielfachen und durch 14 zu teilen. Ist das so gewonnene Ergebnis höher als jener Betrag, ab dem die antragstellende Person einen Sicherungsbeitrag nach § 10 Abs. 4 Z. 2 auf Grund der übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes zu entrichten hätte, so tritt die Verpflichtung zur Leistung eines Sicherungsbeitrags nur für jene Teile des Bezugs oder der Leistung ein, die den höheren der beiden Werte übersteigen.
5. In Art 1 Z. 4 wird in Abs. 22 die Wortfolge "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG" durch "des jeweils geltenden Ausgangswerts nach § 10 Abs. 4a" ersetzt.
6. In Art 1 Z. 4 wird in Abs. 22 angefügt:
"Abweichend von § 10 Abs. 4a tritt im in Spalte eins bezeichneten Jahr anstelle der jeweils zurückliegend 45 Jahre die in Spalte 2 genannte Zahl der höchsten mit den jeweiligen Aufwertungsfaktoren nach § 108c ASVG vervielfachten Höchstbeitragsgrundlagen nach § 45 ASVG der jeweils zurückliegenden 45 Jahre:
Spalte 1 |
Spalte 2 |
2015 |
28 |
2016 |
29 |
2017 |
30 |
2019 |
31 |
2020 |
32 |
2021 |
33 |
2022 |
34 |
2023 |
35 |
2024 |
36 |
2025 |
37 |
|
2026 |
38 |
2027 |
39 |
2028 |
40 |
2029 |
41 |
2030 |
42 |
2031 |
43 |
2032 |
44 |
2033 |
45 |
7. In Art 2 Z 1 werden in §44n Z.2 jeweils die Wortfolge "Betrag von 4.230 Euro" durch die Wortfolge "Ausgangswert nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie die Wortfolgen "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955" sowie "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG" durch "des jeweils geltenden Ausgangswerts nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
8. In Art. 3 Z 1 wird in Abs. 2c die Wortfolge "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (HBGL) nach § 45 ASVG" durch "des jeweils geltenden Ausgangswerts nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt. In der Tabelle tritt an die Stelle der Zeichenfolge "der HBGL" jeweils "des Ausgangswerts". In Abs. 2c letzter Satz entfallen die Worte "der Höchstbeitragsgrundlage".
9. In Art. 4 Z 1 wird in Abs. 5a die Wortfolge "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (HBGL) nach § 45 ASVG" durch "des jeweils geltenden Ausgangswerts nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt. In der Tabelle tritt an die Stelle der Zeichenfolge "der HBGL" jeweils "des Ausgangswerts". In Abs. 5a letzter Satz entfallen die Worte "der Höchstbeitragsgrundlage".
10. In Art 5 Z.1 werden die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage des § 45 ASVG" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
11. In Art 6 werden in Artikel 81 in §1 Abs. 2 der Pensionsordnung der Österreichischen Nationalbank die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes - ASVG, BGBl.Nr. 189/1955" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie in § 2 Abs. 1 Z 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch "dem Ausgangswert nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
12. In Art 9 Z.1 werden im Abs. 6 erster Satz die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (§ 45 ASVG)" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie in den Z 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
13. In Art 10 Z.1 werden im Abs. 5 erster Satz die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 Abs. 1 und 3 des Allgemeinen Sozialversiche
rungsgesetzes - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955," durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie in den Z 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
14. In Art 11 Z1 werden im § 161 Abs. 3 erster Satz die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 Abs. 1 und 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955," durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie in den Z 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
15. In Art 12 Z1 werden im Abs. 2 erster Satz die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 Abs. 1 und 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955," durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie in den Z 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
16. In Art 13 Z.1 werden in § 87 Abs. 4 erster Satz die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 Abs. 1 und 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955," durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie in den Ziffern 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
17. In Art 13 Z.2 werden in § 130 Abs. 3a erster Satz die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 Abs. 1 und 3 ASVG," durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie in den Ziffern 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
18. In Art 14 Z.1 werden im Abs. 2 erster Satz die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 Abs. 1 und 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955," durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie in den Z 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
19. In Art 14 Z.2 werden im Abs. 3 erster Satz die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 Abs. 1 und 3 ASVG," durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie in den Ziffern 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
20. In Art 15 Z.1 werden im Abs. 4 erster Satz die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 Abs. 1 und 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955," durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie in den Z 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
21. In Art 16 Z.1 werden in § 50 Abs. 8 erster Satz die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 Abs. 1 und 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955," durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie in den Ziffern 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
22. In Art 16 Z.1 werden im Abs. 9 erster Satz die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 Abs. 1 und 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955," durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
23. In Art 17 Z.1 werden in den Absätze 7 und 8 die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (§ 45 ASVG)" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie im Abs. 7 Z 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
24. In Art 18 Z.1 werden in den Absätzen 5 und 6 die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (§ 45 ASVG)" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie im Abs. 5 Z 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
25. In Art 19 Z.1 werden in den Absätzen 5 und 6 die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (§ 45 ASVG)" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie im Abs. 5 Z 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
26. In Art 20 werden im Abs. 1 erster Satz die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 Abs. 1 und 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955," durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie in den Z 1 bis 4 des Abs. 1 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
27. In Art 21 Z.1 werden in § 22 Abs. 8 die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 Abs. 1 und 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955," durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie in den Z 1 bis 4 des Abs. 8 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
28. In Art 21 Z.1 werden in § 22 Abs. 9 die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 Abs. 1 und 3 ASVG" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
29. In Art 22 Z.1 werden in den Abs. 7 die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (§ 45 ASVG)" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie im Abs. 7 Z 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
30. In Art 22 Z.1 werden in den Abs. 8 die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (§ 45 ASVG)" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
31. In Art 23 Z.1 werden in Abs. 4 die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (§ 45 ASVG)" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie im Abs. 4 Z 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
32. In Art 23 Z.1 werden in Abs. 5 die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (§ 45 ASVG)" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
33. In Art 24 Z.1 werden in den Absätzen 4 und 5 die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (§ 45 ASVG)" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie im Abs. 4 Z 1 bis 4 jeweils die Worte "der
monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
34. In Art 25 Z.1 werden in Artikel II § 3 in den Absätzen 1 und 2 jeweils die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß §§ 45 und 108 Abs. 1 und 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955," durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie in den Z 1 bis 4 des Abs. 1 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
35. In Art 26 werden in § 1 Abs. 1 die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß §§ 45 und 108 Abs. 1 und 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955," durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie in den Z 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
36. In Art 27 Z.1 werden in Abs. 12 die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (§ 45 ASVG)" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie in Z 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
37. In Art 27 Z.1 werden in Abs. 13 die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (§ 45 ASVG)" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
Begründung
Das vorliegende Sonderpensionsbegrenzungs-Gesetz ist eine Folge erheblichen und berechtigten Ärgers über unverständlich und unerträglich hohe Pensionsleistungen in einzelnen Bereichen. Die Veränderungen der letzten Jahrzehnte trafen im Wesentlichen Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherungen und BeamtInnen. In einigen nicht unwesentlichen und oftmals von politischen Einflüssen betroffenen Bereichen hielt sich der Veränderungseifer der jeweiligen Bundesregierungen bzw. der sie unterstützenden parlamentarischen Mehrheiten in engen Grenzen.
Das Sonderpensionsbegrenzungs-Gesetz muss daher im Lichte jener von FPÖ und ÖVP durchgedrückten erheblichen Kürzungen und Einschnitte gesehen werden, die in den Gesetzesänderungen der Jahre 2003 und 2004 beschlossen wurden und gerade in der schrittweisen Umsetzung begriffen sind. Bis zur vollständigen Wirkung dieser Änderungen, die 2033 für dann in Pension tretende Menschen spürbar sein werden, werden Menschen Leistungskürzungen im Ausmaß von mehr als 30% gegenüber der Rechtslage des Jahres 2003 zu verkraften haben, während eine zwar überschaubare, aber dennoch politisch relevante Gruppe von Menschen weiter auf deutlich höhere Pensionen hoffen kann.
Eine Begrenzung von Luxuspensionen kann sich in seinen Zielen daher einzig auf jene Regelungen beziehen, die für den weitaus größten Teil der Menschen in diesem Land wesentlich sind: Das ASVG bzw. das APG.
Angesichts der Tatsache, dass nicht einmal 1% der Bevölkerung überhaupt die Chance hat, die Höchstpension nach dem ASVG zu erreichen, sind höhere Pensionen aus öffentlichen Mitteln regelrecht obszön. Good Governance im Bereich Pensionen heißt: Ein Pensionssystem für alle - mit gleichen Beitragssätzen, gleichen Berechnungsregelungen und einer einheitlichen Obergrenze.
Das vorliegende Gesetz ist ein Ergebnis von Sünden und Fehlern der Vergangenheit. Aus verfassungsrechtlichen Gründen können diese Fehler und Sünden nicht auf einem Schlag behoben werden. Dennoch haben sich die zu setzenden Begrenzungsmaßnahmen an einem Ziel zu orientieren: an einem harmonisierten, einheitlichen Recht für alle.
Diesen Weg geht der vorliegende Gesetzesentwurf nicht: Das Ziel eines einheitlichen Pensionsrechts für alle wird von den Regierungsparteien nicht geteilt. Das ist zur Kenntnis zu nehmen.
Dennoch ist festzuhalten: Die Höchstbeitragsgrundlage als Ausgangspunkt eines Pensionssicherungsbeitrags ist unsachlich. Die Höchstbeitragsgrundlage steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Höhe einer Pension. Ein Pensionssicherungsbeitrag hat jedenfalls alle Pensionsteile zu erfassen, die ein dem gesetzlichen Pensionssystem unterliegender Mensch nicht erreichen kann: also alle Pensionsbestandteile über der ASVG-Höchstpension.
Der vorliegende Abänderungsantrag hat zwei zentrale Inhalte:
Höchstpension statt Höchstbeitragsgrundlage: Statt der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage als Ausgangswert des Pensionssicherungsbeitrages wird die ASVG-Höchstpension vorgeschlagen. Da dieser Wert nicht eindeutig ist, liegt dem Antrag ein Berechnungsverfahren entsprechen den §§ 5 und 12 APG für die jeweils 45 zurückliegenden Jahre bzw. den in diesen Jahren geltenden Höchstbeitragsgrundlagen zu Grunde (§ 10 Abs. 4a BezügebegrenzungsBVG). Der Ausgangswert für den Pensionssicherungsbeitrag ist somit 80,1% (=45*1,78%) des Durchschnitts der entsprechend aufgewerteten Höchstbeitragsgrundlagen der jeweils letzten 45 Jahre. Auf Grund der Ausdehnung der Durchrechnungszeiträume aus den Gesetzesänderung 2004 in Kombination mit dem APG ist eine Übergangsbestimmung nötig, damit auch tatsächlich die im jeweiligen Jahr theoretisch erreichbare Höchstpension zum Ausgangswert wird. Für das Jahr 2015 sind daher 28 Jahre durchzurechnen, für das Folgejahr 29 etc.. Die Durchrechnung von 45 Jahren ist mit 2033 erreicht. Das entspricht auch der Praxis nach Einführung der Kontoerstgutschrift.
Schutz tatsächlich entrichteter Beiträge: Es kann in Einzelfällen die Situation eintreten, dass Menschen von Pensionssicherungsbeiträgen betroffen sind, obwohl der Wert ihrer arbeitnehmerInnenseitig entrichteten Pensionsbeiträge gerechnet an den Bestimmungen des APG höher sind als der Ausgangswert zur Einhebung eines Pensionssicherungsbeitrags. Um diesen ungerechtfertigten Fall ausschließen und ein entsprechendes Rechtsmittel zu ermöglichen, ist den Betroffenen das Recht einzuräumen, einen Bescheid über ihre dienstnehmerInnenseitigen Pensionsbeiträge und deren theoretischen "Wert" im Sinne der Berechnungsregelungen des APG zu erhalten. Dabei werden tatsächlich entrichtete arbeitnehmerInnenseitige Beiträge durch den im ASVG geltenden Beitragssatz von 10,25 geteilt und mit hundert vervielfacht. Von der auf diese Weise erhaltenen theoretischen "Beitragsgrundlage" sind 1,78% nach den Aufwertungsfaktoren für das jeweilige Beitragsjahr aufzuwerten und eine Gesamtsumme zu bilden. Der vierzehnte Teil dieser Gesamtsumme stellt - wie im APG - den fiktiven "Wert" der geleisteten Beiträge dar. Die Betrachtung der Dienstgeberbeiträge kann entfallen, da der auf den Dienstgeber faktisch entfallende Anteil an der Sonderpension - egal ob als tatsächlich entrichtete Beiträge oder Sonderpensionszusage - bei den zur Debatte stehenden Leistungshöhen zwangsläufig 12,55% übersteigen muss.
Liegt der aus der Berechnungsregelung hervorgehende Wert höher als der Ausgangswert für den Pensionssicherungsbeitrag, so tritt die Verpflichtung zur Entrichtung des Pensionssicherungsbeitrags erst ab dem höheren Wert ein. Die Grenzen für den progressiven Sicherungsbeitrag bleiben jedoch weiter unverändert bestehen.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
13.26
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mir, ehrlich gesagt, seitens der Freiheitlichen nichts anderes erwartet; denn man nimmt bei Verhandlungen teil, bei Beginn der Verhandlungen kommt sogar der Herr Parteivorsitzende – im Gegensatz zu hier (Abg. Kickl: Ihrer ist nicht gekommen, das stimmt!) – Es war auch nie vorgesehen, dass meiner kommt, sondern es war immer nur vorgesehen, dass die Klubobleute kommen. – Und dann beginnt man.
Es ist nach 40 Jahren, glaube ich, das erste Mal, dass ein Gesetz überhaupt so entstanden ist, indem wir zunächst nur ein Blatt Papier vorgelegt haben, weil wir das gemeinsam erarbeiten wollten. Und das haben einige sehr ernst genommen – ich danke dafür. Die, die das ernst genommen haben, stehen nämlich für Veränderung, und die, die das nicht ernst genommen haben, stehen in Wahrheit dafür, dass ein bestehendes System weiter eingefroren werden soll. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Ganz zum Schluss, wenn man draufkommt, dass da jetzt wirklich etwas weitergegangen ist, ganz zum Schluss, wenn man draufkommt, es sind nicht vier, sondern 27 Institutionen, wenn man draufkommt, dass alle Ministerien alles melden, wenn man draufkommt, dass aufgrund dieser Meldungstätigkeit auf einmal Bereiche auftauchen, von denen man, ehrlich gesagt, gar nicht gedacht hat, dass es die auch noch gibt, dann macht man etwas, was in diesem Haus, in diesem Land „Populismus pur“ heißt. Dann muss auf einmal die Tagesordnung herhalten, um den „Populismus pur“ durchzuspielen.
Wissen Sie, Herr Kickl, warum das verschoben worden ist? – Ich habe nämlich zwischenzeitlich einen hochkarätigen internationalen Kongress über Arbeitsmedizin, über Gesundheit am Arbeitsplatz in der Industriellenvereinigung eröffnen müssen. (Abg. Kickl: Wir wissen schon, wenn es wichtig ist und für Sie politisch ein Erfolg, stehen Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit da!) – Nein, das war ein sehr, sehr wichtiger Kongress, den ich gemeinsam mit Kollegen Stöger eröffnet habe. Und das war offen und ehrlich gesagt ein sehr, sehr wesentliches Thema, denn da geht es um Menschen am Arbeitsplatz, um Arbeitsgesundheit und so weiter. (Abg. Kickl: Es geht immer um den Menschen!) Damit wir uns das nur noch einmal klar machen.
Ich begebe mich nicht auf das Niveau Ihrer Argumentation, indem Sie hier einige Namen genannt und gesagt haben, welche Pension die haben und was sie denn verdienen. Sehr geehrter Herr Kickl, schauen Sie, ich tue es nicht. Ich könnte auch sagen, legen Sie die Einkommen des Herrn Dr. Karlsböck offen, legen Sie die Einkommen Ihrer Rechtsanwälte offen, legen Sie alles offen, und legen Sie auch offen, welche Pensionskassen die haben! – Ich glaube, auf dem Niveau brauchen wir uns nicht bewegen. Sie wissen alles. Das, was die einzelnen Personen haben, ist rechtsstaatlich korrekt abgesichert. Sollten sie von diesem Gesetz jetzt betroffen sein, dann sind sie betroffen, da fährt die Eisenbahn drüber, da diskutiere ich gar nicht lang, das ist so. Ich glaube, man sollte das Niveau der Argumentation etwas höher schrauben.
Worum geht es? – Es geht schlichtweg darum, dass wir einen Rechnungshofbericht ernst genommen haben, inklusive des heutigen Abänderungsantrages. Ich lade Sie gerne ein, gehen Sie zum Präsidenten, inklusive des Abänderungsantrages von heute, und Sie werden dort im Gegensatz zu dem, was der Herr Abgeordnete im Ausschuss gehört hat, hören: 100 Prozent meiner Empfehlungen umgesetzt. – Ich bemerke ausdrücklich, inklusive dessen, was heute als Abänderungsantrag vorliegt.
Demzufolge können wir sagen, es ist wahrscheinlich überhaupt erstmalig, dass ein Rechnungshofbericht zu 100 Prozent umgesetzt wurde. (Abg. Moser: Das könnten wir öfter machen!) – Ja, das könnten wir öfter machen.
Sie stellen sich hier her und sagen: Herr Minister, Sie irren, denn Schuh sagt etwas anderes! – Herr Neubauer, glauben Sie denn wirklich, dass der „Blechtrottel“ des Hauptverbandes – entschuldigen Sie den Ausdruck –, das EDV-System des Hauptverbandes, das EDV-System der Pensionsversicherung, dass sämtliche Experten, die dort tagtäglich arbeiten und Zahlen hinausgeben, alle irren, nur weil Schuh etwas anderes sagt? Glauben Sie das denn wirklich? (Abg. Neubauer: Sie haben ihn selbst bestätigt!) Ich habe den Schuh überhaupt nicht bestätigt. (Beifall bei der SPÖ.)
Glauben Sie das denn wirklich? Die Menschen haben doch in Kärnten die Rechnung gekriegt. Sie waren in Kärnten in der Regierung. Wissen Sie, wer dort bei der Pension am meisten profitiert hat? – Die Landes- und Gemeindebediensteten! Ich war Vorsitzender dieser Gewerkschaft und habe mich nur mehr gewundert, was dort geht. In Wien heruntergeräumt, in Niederösterreich heruntergeräumt, in der Steiermark heruntergeräumt, überall heruntergeräumt, nur in Kärnten gab es auf einmal ein Plus für die Landes- und Gemeindebediensteten von Herrn Haider. Oder gehört der auch nicht mehr zu Ihnen? Machen Sie das doch bitte nicht so primitiv! Der Populismus in allen Ehren, aber schön langsam übertreffen Sie sich doch mit diesem Populismus. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: Und jetzt haben wir es beim Herrn Häupl! Fahren Sie nach Wien zu Häupl!)
Das ist doch genauso: Sie stellen sich hin als Hüter des kleinen Mannes und legen einen Vorschlag vor, der 6 Milliarden kostet. Erklären Sie doch den Menschen, wie die 6 Milliarden jemals finanziert werden sollen, wenn Sie nicht einmal dabei sind, wenn es darum geht, Pensionen von 30 000 auf 20 000 hinunterzubringen! So ist doch Ihr Beitrag für den kleinen Mann! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.) Nicht einmal dazu sind Sie bereit. Das ist doch der wahre Hintergrund Ihrer Aktivität. Nicht böse sein, der sogenannte kleine Mann hat einen Beschützer, und das ist neben der Sozialdemokratie derzeit die österreichische Bundesregierung – damit es keine Koalitionsprobleme gibt, damit es ja keine Koalitionsprobleme gibt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Na, bravo!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte zum Schluss kommen. Ich weiß, das, was wir hier gemacht haben, ist ein Zusammenräumen. Ich bedanke mich bei allen, die mitgemacht haben, bedanke mich besonders bei denen, die bis zum Finale mitgemacht haben, sage Danke auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Ministerien, denn es waren alle Ministerien aufgerufen, auch hier Beiträge zu leisten – dafür ein Dankeschön.
Ich weiß, dass das ein Gesetz ist, mit dem keiner von uns Lorbeeren ernten wird: Den Betroffenen ist es zu viel, anderen ist es viel zu wenig. Es ist vollkommen klar, man kann niemandem erklären, dass wir jetzt erstmalig in der Republik eine Obergrenze eingezogen haben, um hier überhaupt einmal für die Zukunft Rechtssicherheit zu schaffen. Natürlich kann man das einer ASVG-Ausgleichszulagenbezieherin nicht wirklich erklären. Fakt ist aber, dass wir erstmalig in diesem Land eine Obergrenze eingezogen haben, weil wir nicht wissen, was in Zukunft irgendwo bei irgendeinem Ausgegliederten passiert. Ich weiß nicht, ob und was ein ausgegliederter Vorstand auf einmal in fünf, zehn oder 15 Jahren erfindet. Deshalb haben wir erstmalig eine Obergrenze festgelegt, und es ist völlig klar, dass es natürlich noch viele Emotionen geben wird. Wir werden noch einige Prozesse erben. Ich hoffe, dass dann alle, die jetzt so massiv dagegen sind, dann auch bei den Prozessen, wenn wir den einen oder anderen verlieren sollten, solidarisch sind. Das hoffe ich zumindest.
Fakt ist, das ist etwas, was sich in dieser Republik entwickelt hat, wo Menschen tätig waren; denn was man auch viel zu wenig weiß: In der Notenbank gab es auch sehr prominente freiheitliche Generalratsmitglieder, die dort viele Dienstordnungen mitbeschlossen haben. Das vergisst man so elegant.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vergangenheit ist aufgeräumt, und es ist neu gestaltet für die Zukunft. Ich bitte und ersuche Sie um Ihre Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.35
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte.
13.35
Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauer! Ich bin damit nicht ganz einverstanden, denn Sie wissen, dass wir das sehr unterstützt haben, aber die Frau Kollegin Schwentner hat uns hier im gleichen Atemzug mit der FPÖ genannt. Wir haben – namentlich der Kollege Loacker – dieses Paket sehr intensiv verhandelt, wir haben uns von Anfang an dafür eingesetzt, weil wir es simpel für gerecht und für wichtig halten, dass wir hier einen wesentlichen Schritt setzen.
Aber bitte, wir haben nicht mit der Vergangenheit aufgeräumt; denn es bleibt – und das wissen Sie auch – das große Problem der gesamten Sonderpensionen in den Bundesländern. Auch da hat es ja gemeinsame Initiativen der Grünen und der NEOS gegeben, dass man die Länder auffordert, diese Regelung nachzuvollziehen. Natürlich hätte es, wenn man hier einen Schritt weitergegangen wäre, um in echte Föderalismusverhandlungen einzusteigen und mit den Ländern zu verhandeln, noch wesentlich länger gedauert. Das ist mir schon klar. Aber hier geht es auch um ein großes Problem. Wenn wir es auf Bundesebene als Erfolg sehen, dass wir 27 staatsnahe Betriebe – also ausgegliederte Gesellschaften – vom Wirkungsbereich umfassen, muss man gleichzeitig wissen, dass es ungefähr 7 000 bis 8 000 ausgegliederte Gesellschaften in den Bundesländern gibt, bei denen zwar zugegebenermaßen nicht überall solche Sonderpensionen zu finden sein werden, aber doch in einem Teil.
Das muss man sich einmal anschauen, denn das ist natürlich genau dieser Versorgungsbereich, in dem Sie, werte SPÖ und werte ÖVP, über die letzten Jahrzehnte Ihre Leute ständig versorgt haben. Und da sieht man die Dimension, die noch offen ist. Deshalb ist eigentlich nicht mit der Vergangenheit aufgeräumt, sondern im Vergleich zu den 7 000 bis 8 000 Gesellschaften in den Bundesländern nur in einem sehr schmalen Bereich.
Jetzt komme ich auch gleich wieder – ich habe es heute am Vormittag schon erwähnt – zum Bundesland Wien, wo die Grünen in der Regierung sind. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Darum haben sie ja zustimmen müssen!) Und hier nun der Appell und auch das Unverständnis gegenüber der grünen Fraktion, sich doch stärker einzusetzen, wenn die Frau Stadträtin Frauenberger schreibt, dass man eigentlich gar nicht vorhabe, das in irgendeinem Bereich nachzuvollziehen, weil die Beamtinnen und Beamten der Gemeinde Wien in keiner Weise mit den Beamtinnen und Beamten auf Bundesebene vergleichbar wären, da ja ganz andere Aufgaben durchzuführen sind. Ob und wie weit irgendetwas gemacht werde, müsse man sich erst anschauen. – Das geht doch wirklich nicht. Sie sind dort in Regierungsverantwortung, und Sie müssen auch darauf schauen, dass gerade Wien diese Regelung nachvollzieht, in absehbarer Zeit! (Beifall bei den NEOS.)
Es geht uns aber nicht nur um die Vergangenheit, es geht uns auch genauso um die Zukunft. Herr Bundesminister, mit dem Abänderungsantrag von SPÖ und ÖVP, der heute vorliegt, in dem Sie sozusagen für die Zukunft diese Obergrenze festschreiben und dabei noch einmal vom Dreifachen auf das Zweifache heruntergegangen sind, zeigen Sie ja schon, dass es nicht stimmt, wenn gesagt wird, dass mit den Luxuspensionen Schluss sein wird. Es wird in Zukunft damit nicht Schluss sein, sondern wir
regeln im Verfassungsrang, dass es zukünftig sehr wohl möglich sein wird, 9 000 € zusätzlich zur ASVG-Pension dazuzuverdienen, anstatt einen mutigen Schritt zu wagen und alles unter das einheitliche Pensionsregime zu stellen. Das ist der Grund, warum wir das nicht mittragen können, weil wir uns damit nicht zum Steigbügelhalter für die zukünftigen Luxuspensionen in dieser Republik im Einflussbereich von SPÖ und ÖVP machen lassen wollen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
13.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.
13.40
Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Österreich ist ein Land der Selbstverwaltungskörper. Diese Selbstverwaltungskörper sind aus unserer soziopolitischen Wirklichkeit gar nicht mehr wegzudenken. Stellen Sie sich vor, wir haben 113 Kammern, 987 kammerähnliche berufliche Vertretungen wie 596 Fachorganisationen, wir haben 22 Sozialversicherungen. Das wäre ja recht und gut, alles in Ordnung. Die verwalten sich alle selbst. Die haben gewählte Gremien, und diese beschließen ihre eigenen Privilegien, wenn sie es für gut und richtig erachten.
In den letzten Jahren war es bei uns leider Gottes in vielen Bereichen so, dass Vertreter aus allen politischen Gruppierungen, auch aus der FPÖ, in diesen Gremien waren, mitbeschlossen haben, eigene Privilegien geschaffen haben, und dann, wenn sie zu wenig Geld gehabt haben, zum Steuerzahler, zur Bundesregierung gerannt sind und gesagt haben, wir brauchen wieder Geld. Genau da, meine geschätzten Damen und Herren, liegt die Ungerechtigkeit.
Hätten nämlich diese Vertreter in den Gremien Gewinne erzeugt, positiv gearbeitet, Überschüsse produziert, dann hätte wohl niemand etwas gegen hohe Pensionen. Aber da diese Personen vielfach vom Staat Geld gefordert haben – auf der einen Seite den Steuerzahler zur Kasse gebeten haben und auf der anderen Seite den eigenen Wohlstand aufgebaut haben –, ist das ein System, das wir auf keinen Fall mittragen können. (Beifall beim Team Stronach.)
Meine geschätzten Damen und Herren, der Rechnungshof zeigt in vielen Bereichen auf, was wir verändern sollten. Und wer, frage ich, wenn nicht der Rechnungshof ist das geeignete Gremium, um uns zu beraten? (Zwischenruf der Abg. Moser.) Ich glaube, da hat der Rechnungshof sehr wohl gewusst, welche Empfehlungen er uns abgibt, und wir haben sie umgesetzt. Ich sehe das als ersten Schritt eines langen Weges. Ich sehe es nicht als das Ende, für mich ist es noch nicht das Ende. Wir begeben uns jetzt auf die lange Reise für mehr Gerechtigkeit im Bereich Pensionen oder überhaupt für mehr Gerechtigkeit unter den Generationen.
Wenn wir von der Deckelung sprechen, dann gebe ich Ihnen recht, Herr Kollege Kickl, eine Sonderpension von über 9 000 € ist ein Wahnsinn, das kann kein einzelner ASVG-Pensionist nachvollziehen. Da bin ich voll Ihrer Meinung. Aber wenn wir es aus verfassungsrechtlichen Gründen jetzt noch nicht schaffen, größere Schritte zu machen, dann müssen wir doch einmal den kleinen Schritt gehen. (Beifall bei Team Stronach, SPÖ und ÖVP.)
Noch einmal: Da geht es um Pensionen, für die nicht eingezahlt wurde, die nicht gerechtfertigt sind und die eigentlich der nachfolgenden Generation gegenüber eine Riesensauerei sind. In diesem Sinne: Für mich sind sie unzumutbar. Gehen wir mit gutem Gewissen daran, dieses System zu ändern!
Ich bringe auch noch einen Entschließungsantrag ein, weil wir glauben, à la longue wird nichts anderes übrig bleiben, als ein einheitliches System zu schaffen, ein staatli-
ches Pensionssystem aufzubauen, das wirklich transparent und fair ist und alle gleich behandelt, ohne jegliche Privilegien. (Beifall beim Team Stronach.)
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Dietrich, Dr. Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ein harmonisiertes Pensionssystem für alle Dienstnehmer – privat, öffentlich oder Funktionäre – in Österreich“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die vollständige Harmonisierung des Pensionssystems für Funktionäre und Dienstnehmer im öffentlichen Bereich analog zu den Arbeitern und Angestellten – und damit die vollkommene Gleichstellung aller Dienstnehmer, vorsieht.“
*****
Ich ersuche um Annahme. (Beifall beim Team Stronach.)
13.44
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten, Ing. Dietrich, Dr. Nachbaur Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Ein harmonisiertes Pensionssystem für alle Dienstnehmer – privat, öffentlich oder Funktionäre – in Österreich“
Eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (140 d.B.): Sonderpensionenbegrenzungsgesetz – SpBegrG (151 d.B.)
Unser Pensionssystem ist aktuell nur noch mittels immer höher werdender Zuschüsse durch die das bereits gesamte System finanzierenden Steuerzahler zu erhalten. Funktionäre und Dienstnehmer im öffentlichen Bereich, egal ob Bund, Länder oder Gemeinden werden grundsätzlich während ihres gesamten Karriereverlaufes und in ihrer Pension vom Steuerzahler finanziert.
Wir vom Team Stronach wollen das Pensionssystem für die arbeitenden und die kommenden Generationen fair gestalten und langfristig absichern.
Das aktuelle System ist unfair und intransparent. Es darf keine Klassenunterschiede von Bürgern geben. Wir vom Team Stronach wollen für alle Arbeitnehmer – also Arbeiter, Angestellte, Funktionäre und Dienstnehmer im öffentlichen Bereich – gleiche Regeln und gleiche Bedingungen, so wie für alle Menschen auch die Menschenrechte gleich gelten. Fairness bedeutet für uns das Herstellen von Gerechtigkeit im Pensionssystem.
Wir vom Team Stronach wollen die Umwandlung des bestehende Pensionskonto, welches derzeit nur ein „Sammelkonto“ für verschiedene Anwartschaften aus unterschiedlichen Pensionssystemen ist, in ein faires Pensionskonto, das auf die demografischen
Entwicklungen unseres Landes Rücksicht nimmt und bei dem es keine Rolle spielt, ob jemand als Arbeiter, Angestellter, Funktionär oder Dienstnehmer im öffentlichen Bereich aktiv tätig war.
Die Beitragssätze eines vollständig harmonisierten und damit für alle Österreicher gleich fairen Pensionssystems sind für alle Arbeitsverhältnisse gleich zu gestalten und – je nach Höhe des persönlichsten Verdienstes – gestaffelt bis zu einer Höchstgrenze – analog zum derzeitigen ASVG-Pensionssystem – einzubezahlen. Wer mehr verdient, sorgt selbst vor.
Dazu muss die Höhe der zu bezahlenden Beiträge und die laufende Anpassung der Höchstgrenze auf die statistisch zu erwartende Lebenserwartung Rücksicht nehmen – darauf hat die Politik zu reagieren. Die persönliche Leistung jedes Einzelnen steht dabei im Vordergrund, denn niemand hat das Recht, auf Kosten anderer zu profitieren, indem nicht tatsächlich er-brachte Eigenleistungen honoriert werden.
Durch die Umwandlung des derzeitigen Pensionskontos in ein tatsächlich faires Pensions-konto wird die Eigenverantwortung des Einzelnen gestärkt, das System langfristig erhalten und Gerechtigkeit in einem System, das viele Menschen absichert, hergestellt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die vollständige Harmonisierung des Pensionssystems für Funktionäre und Dienstnehmer im öffentlichen Bereich analog zu den Arbeitern und Angestellten – und damit die vollkommene Gleichstellung aller Dienstnehmer, vorsieht.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wimmer. – Bitte.
13.44
Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Sehr viel Kraft wurde heute aufgewendet, und zwar vor allem von Ihnen, Herr Abgeordneter Kickl, als Sie in Ihrer populistischen Art wieder einmal sehr tief gegriffen, aber natürlich Birnen mit Äpfeln verwechselt haben (Abg. Kickl: Beides ist Obst!), Dinge, die absolut nicht zusammenpassen, hier kommuniziert und wieder einmal sehr populistisch agiert haben. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Es wäre viel ehrlicher, wenn Sie sich hier heraus gestellt und gesagt hätten: Wir stimmen nicht mit, denn wir wollen einfach die 34 000 €-Pension erhalten. Das wollen Sie nämlich, und das machen Sie auch, indem Sie heute hier nicht mitstimmen. (Widerspruch bei der FPÖ.)
Da Sie auch die ASVG-Pension mithineingezogen haben, halte ich noch einmal fest, Herr Kickl: Wir haben ein tolles System. (Abg. Kickl: Für Sie!) Seit mehr als 70 Jahren wird Stabilität und Sicherheit für die ältere Generation gewährleistet (Abg. Kickl: Jetzt geht es Ihnen noch ganz gut, aber !); und, liebe Kolleginnen und Kollegen, das lassen wir uns von Ihnen nicht krankreden. Wir stehen für ein Pensionssystem, das in Wirklichkeit eine Erfolgsgeschichte ist.
Natürlich sind immer wieder Korrekturen und Neuregelungen nötig, und das, was wir heute hier beschließen, ist eben eine Weiterentwicklung in unserem Pensionssystem. Es wird in Zukunft keine unangemessen hohen Sonderpensionen mehr geben. Es gibt die zwei Varianten, eben bis zur Höchstgrenze von 9 060 €, und auch für bestehende Pensionsregelungen gibt es die Regelung, dass über Pensionssicherungsbeiträge hier eingegriffen wird.
Ich bin etwas verwundert. Es ist heute ja schon angesprochen worden: Die Diskussion und der Prozess, der bei dieser Gesetzwerdung jetzt hier geführt wurde, ist einzigartig. Im Ausschuss habe ich schon bemerkt, dass das dort sehr konstruktiv abgehandelt worden ist. Es wurden auch Vorschläge von Ihrer Seite aufgenommen, bis Sie eben jetzt die Kurve gekratzt haben. (Widerspruch bei der FPÖ.)
Weil die Forderungen des Rechnungshofs angesprochen wurden, meine Damen und Herren: Die Forderungen sind mehr als erfüllt! Der Pensionsbeitrag wurde eingeführt, das Antrittsalter wurde erhöht, die Durchrechnung wurde eingeführt. Und was den Pensionssicherungsbeitrag betrifft – das muss man ja kumuliert sehen. Daher glaube ich, dass die Forderungen des Rechnungshofs übererfüllt wurden. (Abg. Neubauer: Reden Sie jetzt von der Luxuspension? – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Welches Antrittsalter haben Sie erhöht? Für wen?)
Es gibt in Wirklichkeit keine Alternative. Die Alternative wäre, das Gesetz heute nicht zu beschließen. Dann würde der Urzustand, den wir jetzt haben, aufrecht bleiben. Das wollen wir aber nicht. Darum glaube ich, dass es heute noch Möglichkeiten gibt, in sich zu gehen, in sich einzukehren und doch bei dieser Beschlussfassung mitzustimmen – auch für Sie, meine Damen und Herren von der FPÖ.
Und weil immer davon gesprochen wird, dass zwischen den Regierungsfraktionen oftmals Uneinigkeit herrscht, möchte ich heute das Gegenteil beweisen. Die Kollegin Tamandl hat einen Besuch aus Eisenstadt heute auf den Rängen sitzen. Es sind die Schülerinnen und Schüler des 4. Jahrganges des Theresianums in Eisenstadt. Herzlich willkommen in unserer Mitte! Seid herzlich begrüßt! (Allgemeiner Beifall.)
Sie haben die Kollegin Tamandl besucht. – Ich hoffe, ihr habt euch die Diskussion heute ordentlich angehört und könnt die Schlüsse daraus ziehen, was wir Sozialdemokraten und die andere der beiden Regierungsfraktionen, nämlich die ÖVP, wollen und was die Populisten der FPÖ vorhaben. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ich glaube, die haben auch nicht verstanden, was Sie wollen!)
13.48
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.
13.48
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! (Der Redner hält kurz inne.) – Schweigezeit ist auch einmal etwas anderes. Diese Minuten können ja auch dazu genutzt werden, dass jene, die sich da über Gebühr aufregen, zur Besinnung kommen. Man sollte die Kirche zumindest wieder ins Dorf zurückrücken oder sie überhaupt gleich dort lassen! (Abg. Schieder: Ja, ist ein interessanter Spruch!)
Wie immer bei solchen Debatten stellt sich die Frage: Ist das Glas halbvoll oder halbleer? Es wird Sie nicht wundern, wenn mein Befund so ausfällt, dass es mindestens dreiviertelvoll ist, gemessen an dem, was möglich ist. (Abg. Kickl: Ein Viertel ist leer!) Von da weg möchte ich argumentieren. Mein Gott, bei solchen Debatten ist es oft nicht nur die Sache selber, sondern es geht um den Mutterschafts- und den Vaterschaftsstreit, je nachdem wie man das bewertet, oder überhaupt wer schuld ist. Jetzt werde eben auch ich einen Beitrag dazu leisten.
Jetzt haben wir Jahrzehnte gehabt, wo das Thema eigentlich auch schon immer eines hätte sein sollen. Dann hat es Jahre gegeben, das waren die jüngeren Jahre der Vergangenheit, wo es sehr wohl ein Thema war, aber genau nichts passiert ist – nicht einmal auf die letzte Nationalratswahl hin. Herr Kollege Hundstorfer, hätten der Herr Faymann und Sie und der Herr Spindelegger gewusst, wie knapp Sie gerade noch Ihre Mehrheit rüber retten, hätten Sie das vielleicht auch vorher probiert!
So hat tatsächlich das Zusammentreffen vieler Ereignisse dazu geführt, dass überhaupt etwas in Bewegung gekommen ist, und daran haben die Grünen auch einen Anteil. Jetzt muss man sich einmal in der Geschichte anschauen, wie in dieser Republik überhaupt etwas weitergeht. Es ist meistens eine ähnliche Mischung: Der öffentliche Druck wird irgendwann so groß – und ich sage hier, zufällig –, dass etwas passieren muss. Wie war es denn? – Die wirklich absurd hohen Pensionen in der Nationalbank sind wieder publik geworden. Dort hat alles seinen Ausgang genommen, und es ist ja wirklich völlig unvertretbar, wie es dort zugeht. – So war es.
Die Medien haben das zum Teil, zumindest einzelne Formate – es ist jetzt reiner Zufall, dass ich das so sage –, für ihre Möglichkeiten kampagnisiert und in dieser Angelegenheit ein paarmal Druck gemacht; und der hat auch gewirkt, auch beim Minister Hundstorfer.
Dazu kam, dass die Vertreter der Nationalbank, Ex-Gouverneure, Gouverneure mit Anhang, in der Öffentlichkeit nicht gerade das beste Bild abgegeben haben. Die einen sitzen auf der Anklagebank, weil irgendwo ein Schmiergeld bezahlt worden ist, weil Töchter der Nationalbank sich irgendwelche Aufträge handelsüblich in Syrien oder sonst wo erkauft haben; andere wieder leiten eine Taskforce, die der Regierung nichts anderes einredet, als den Steuerzahler maximal zu belasten; wieder andere haben früher in der Aufsicht versagt. Und dieses ganze Amalgam hat dazu geführt, dass die Spitzen der Nationalbank völlig zu Recht in die öffentliche Kritik geraten sind – und dann noch mit diesen Pensionen.
Jetzt gibt es eine historische Chance, da etwas zu tun, und diese Chance haben einzelne Abgeordnete der Opposition ergriffen. Es ist die Darstellung völlig falsch, dass man bei uns, wenn es eine Zweidrittelmaterie gibt, die dann auch die notwendige Zustimmung findet, immer so argumentiert, dass das immer ein Regierungsanliegen war. Ich habe gerade bewiesen, dass es das Gegenteil war. Schwarz und Rot hat jahrzehntelang in dieser Causa nichts gemacht. Erst die Mischung aus aufgeweckten Oppositionsabgeordneten und öffentlichem Druck hat sie dazu gebracht, das zu tun –wie es sonst auch oft der Fall ist, bei Transparenzgesetzen und vielen anderen Dingen.
Insofern können wir jetzt aus unserer Sicht nicht dankbar, sondern vielleicht ein bisschen stolz sein, nämlich stolz darauf, dass endlich einmal etwas weitergegangen ist; und das im vollen Bewusstsein, dass dreiviertelvoll immer noch „einviertelleer“ bedeutet. Natürlich, und da wird auch weiter anzusetzen sein. Ich stehe auch jetzt nicht an, Kritik zu üben, möglicherweise gar nicht so sehr am Minister oder an der Bundes-ÖVP und -SPÖ, weil ich ja die Realverfassung in diesem Land kenne, und die ist ärgerlich genug.
Es ist schlimm genug, dass sich die Landeshauptleute immer wieder zusammenfinden. Dafür reicht es noch; da reicht die Energie immer noch, um zu vereiteln, was hier dem Bund als sinnvoll erscheint. Es ist die Feigheit der SPÖ-Abgeordneten und der ÖVP-Abgeordneten und der Regierungsspitze (Zwischenruf des Abg. Kickl) – ja, und das bedauern wir –, dass wir, wenn wir ohnehin schon eine Zweidrittelmehrheit organisieren, nicht dazu kommen, das auch noch mitzunehmen. Das ist eine Schwäche. (Abg. Kickl: Das ist eher taktisches Unvermögen!)
Herr Kollege Kickl! Abschließend, weil Sie gerade einen Zwischenruf versuchen: Das ist einzugestehen. Auf der anderen Seite werden wir doch nicht so blöd sein und für
ganz viele Bundesinstitutionen – die Frau Kollegin Schwentner hat sie ja aufgezählt –, wo zumindest radikale Begrenzungen vorgenommen werden gegenüber den Exzessen der Vergangenheit, das jetzt nicht machen, nur weil es die Länder noch nicht machen! Aber wir hätten es können, und wir werden weitere Anläufe starten, damit das gelingen kann.
Den Ländern – dazu brauchen wir nicht einmal einen Rechnungshof – werden wir genau auf die Finger schauen, und zwar auch dort, wo Grüne regieren. Ich sage das ganz offen, wir haben auch mit unseren Abgeordneten und Regierungsmitgliedern gesprochen, dass wir die Standards, soweit sie übertragbar sind, am besten eins zu eins dort auch übernehmen. Das sollte sein.
Besser wäre gewesen, wir hätten es gleich in der Verfassung. Das sehe ich auch so, weil diese Sonderbratwürste, die da immer fabriziert werden und dann wirklich gebraten werden, wirklich ein Unding sind in diesem Land. Aber wie gesagt, wir beschließen ein Gesetz für einen ganz weiten Geltungsbereich, den wir ohne grüne Verhandlungserfolge gar nicht hätten, und für diesen weiten Geltungsbereich sollten wir das haben.
Die Regierung ist mitgegangen – in Wahrheit mit einer Oppositionsinitiative und mit dem Mediendruck; und wenn Sie es vorziehen, da weiter in der Loge der „Balkon-Muppets“ zu sitzen, weil es dort gerade ein bisschen populistischer ausschaut, sei dies Ihnen von der FPÖ unbenommen. Wieso ausgerechnet die NEOS bei der „Balkon-Muppets“-Partie mit dabei sein wollen, werden sie selber noch erklären. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Dietrich.)
13.56
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kickl. – Bitte.
13.56
Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da war ja das eine oder andere Vernünftige dabei in der Rede meines Vorredners, des Kollegen Kogler (Abg. Glawischnig-Piesczek: Alles war vernünftig!), ich könnte auch vieles unterschreiben. Es hilft allerdings, wenn man die Dinge richtig interpretieren will, der Blick auf den Kalender. Das ist der entscheidende Punkt bei der ganzen Angelegenheit.
Ihre Verhandlungsführerin vonseiten der Grünen hat sich ja selbst verraten. Sie hat gesagt, sie hat dem Vertagungsantrag deshalb zugestimmt, weil sie weiter verhandeln wollte. – Genau, das ist das, was wir wollten. (Zwischenrufe der Abgeordneten Brunner und Schwentner.) Hinter das, was wir jetzt hier haben, wären wir nie mehr zurückgefallen, auch am Ende des Jahres nicht, selbst wenn wir nicht noch mehr herausverhandelt hätten.
Warum Sie ein halbes Jahr Verhandlungsmöglichkeit herschenken und sich Rot und Schwarz an den Hals werfen, damit es nur schnell, schnell, schnell, schnell vor der Sommerpause zu einer Beschlussfassung kommt, kann ich nicht verstehen. Entweder haben Sie sich über den Tisch ziehen lassen, oder es ist ein Geschenk an Ihre Koalitionspartner in den verschiedenen Bundesländern. (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Bundesminister! Sie sagen, wir haben das gemeinsam erarbeitet. – Ja, das stimmt. Wir haben gemeinsam begonnen, und vielleicht ist das in der SPÖ so, dass man aufhört, wie man anfängt. Wir allerdings sind mehr und mehr draufgekommen, wo es überall stinkt. Da habe ich vorher den Bereich der Pensionskassen noch nicht erwähnt, der jetzt völlig ausgeblendet ist. Da hat man überhaupt nicht hineingeschaut.
Kann es nicht sein, dass viele Institutionen, die sich auch aus Steuergeldern oder Zwangsmitgliedsbeiträgen finanzieren, ihre Mitarbeiter mit üppigen Verträgen aus Pensionskassen ausstatten? Kann das nicht auch sein? Sollten wir dort nicht auch hinein-
schauen? Auch das war ein freiheitliches Anliegen, und auch dort haben Sie lieber die Tuchent darüber geschmissen, anstatt zu sagen, das schauen wir uns an. Also da kann man doch nicht guten Gewissens mitgehen. (Beifall bei der FPÖ.)
Da Sie immer die Vergangenheit strapazieren: Dass so etwas überhaupt möglich wird – in der Arbeiterkammer, in der Wirtschaftskammer, in den Sozialversicherungen, in der Nationalbank –, ist auch eine ordentliche, eine gehörige Portion Kontrollversagen. Dieses Kontrollversagen ist in dieser Republik zu 99,9 Prozent Rot und Schwarz und überhaupt nichts anderes. Das ist der Punkt, und auch darüber sollten wir uns einmal unterhalten, wenn wir die historische Entwicklung dieser Dinge anschauen.
Und weil man fragt, was die FPÖ getan hat: Frau Kollegin Oberhauser, korrigieren Sie mich, aber es ist, glaube ich, nicht so, dass in diesem Land jede Woche eine Demonstration der von Ihnen angeführten Gewerkschaften gegen die unhaltbaren Zustände im Luxuspensionsbereich stattgefunden hätte. Oder täusche ich mich? Sie demonstrieren gegen alles Mögliche, aber gegen die Luxuspensionen zu demonstrieren, haben Sie nicht für notwendig gehalten (Beifall bei der FPÖ); weil es nämlich Ihre – fast hätte ich jetzt ein Wort benutzt, das mir einen Ordnungsruf gebracht hätte – Leute sind, die die Nutznießer dieses Systems sind. Wir haben ein halbes Jahr liegen lassen, weil die Grünen umgefallen sind.
Bei den Klagen brauchen Sie auch nicht so bescheiden zu sein: Bei der Nationalbank hat es genügt, 1 Prozent beim Pensionssicherungsbeitrag zu erhöhen, und schon sind – gewerkschaftlich vertreten – die Genossen gelaufen und haben dagegen prozessiert. So ist die ganze Sauerei ja erst aufgekommen. (Präsident Hofer gibt das Glockenzeichen.) Ob Sie 20 Prozent kürzen oder 1 Prozent, das ist wurscht, es wird immer das Gleiche sein.
Meine Damen und Herren, es bleibt unterm Strich ein neuer Gruß in der Sozialdemokratie: Freundschaft, Genosse Pensionsmillionär! (Beifall bei der FPÖ.)
13.59
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Neubauer zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Weninger – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Neubauer –: Entschuldigst du dich jetzt für den Kickl?)
13.59
Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Bundesminister Hundstorfer hat in seiner Rede behauptet, dass Herr Dr. Schuh mit seinen Behauptungen nicht Recht habe und dass er oder sein Ministerium diese Vorwürfe auch nicht bestätigt hätten.
Ich berichtige deshalb tatsächlich: Auf „Ö1“ wurde im „Mittagsjournal“ am 30. Mai 2014 Folgendes berichtet: „Im ersten Quartal ist das Pensionsantrittsalter um fünf Monate gestiegen, sagte zuletzt Sozialminister Hundstorfer und bezog sich damit auf Berechnungen seines Ressorts. Das ist zwar korrekt, aber etwas geschönt. Denn durch eine der Pensionsreformen werden bisherige Invaliditäts-Pensionisten unter 50 Jahren nicht mehr miteingerechnet, weil sie jetzt keine Pension mehr bekommen, sondern Rehabilitationsgeld. Das wird vom Sozialministerium bestätigt (...).“ (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Krainer: Eine tatsächliche Bestätigung! – Ruf bei der ÖVP: Das war keine tatsächliche Bestätigung!)
14.00
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Da umfangreiche Abänderungs- beziehungsweise Zusatzanträge vorliegen und eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Vorbereitung der Abstimmung nicht ausreicht, verlege ich die Abstimmung auf einen späteren Zeitpunkt.
Ich werde rechtzeitig bekannt geben, wann die verlegte Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 5 vorgenommen werden kann.
Wir setzen in der Tagesordnung fort.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 383/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entbürokratisierung der Antragstellung der Rot-Weiß-Rot-Karte (152 d.B.)
7. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 385/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz sowie das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden (153 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 346/A der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird (154 d.B.)
9. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 303/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herkunftslandprinzip bei der Mindestsicherung (155 d.B.)
10. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 326/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des Bartenstein-Erlasses in puncto Beschäftigungsverbot für AsylwerberInnen (156 d.B.)
11. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 396/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Private Arbeitsvermittler bei der Arbeitslosenbetreuung“ (157 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zu den Punkten 6 bis 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.
14.02
Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Gäste auf der Galerie sowie Zuschauer und Zuschauerinnen vor den Bildschirmen! Zwei Anträge, die uns jetzt vorliegen und über die wir nach der Diskussion im Sozialausschuss noch einmal im Plenum diskutieren werden, betreffen die notwendige und überfällige Reform der sogenannten Rot-Weiß-Rot-Karte – ein Thema, über das wir hier im Hohen Haus mehrmals und im Detail diskutiert haben. Auch die Kollegen und Kolleginnen von den Regierungsfraktionen, vor allem jene, die auch in der letzten Legislaturperiode hier vertreten waren, werden sich erinnern, dass die Grünen schon vor dem Beschluss der jetzigen Form beziehungsweise der ersten Form der Rot-Weiß-Rot-Karte Bedenken angemeldet haben.
Wir haben zwar ein System begrüßt, das von einer bloß mengenmäßigen Beschränkung der Arbeitsmigration abgeht und sich an bestimmten Qualifikationen und an Merkmalen orientiert, wir haben aber gleichzeitig gesagt, dass die Bundesregierung eigentlich nur eine halbe Sache beschließt. Nach außen hin war offensichtlich das Ziel, das politische Signal auszusenden, es werde hier eine Systemänderung geben, die Bundesregierung habe aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt, das System werde umgestellt. Menschen, vor allem gut qualifizierte Menschen, aber auch junge Menschen, die in Österreich eine Ausbildung abgeschlossen haben, sollen das Signal erhalten, dass sie in Österreich legal arbeiten, in Österreich bleiben und sich in Österreich niederlassen können und dürfen und dass das erwünscht ist.
Nun wissen wir zweieinhalb Jahre nach diesem Beschluss, dass das nicht gelungen ist. Jetzt kann die Bundesregierung natürlich sagen: Wir wollten dieses Signal aussenden, aber umsetzen wollten wir das eigentlich nicht. Es ist uns um eine politische Geste gegangen, aber nicht wirklich um einen Systemwechsel. Wir wollen junge Leute, die in Österreich ausgebildet wurden, nicht hier behalten, sie sollen das Land wieder verlassen.
Was derzeit geschieht, ist aber alles andere als eine gute Lösung. Das Thema ist alles andere als gut gelöst, denn während auf der einen Seite dieses politische Signal von der Bundesregierung ausgesendet wurde, funktioniert auf der anderen Seite die Rot-Weiß-Rot-Karte nicht. Das belegen nicht nur Zahlen, sondern auch Fälle wie jener einer jungen Dame, der von SOS Mitmensch vor zirka eineinhalb Jahren veröffentlicht wurde: Eine junge Frau, die aus einem lateinamerikanischen Land stammt und hier mehrere Universitätsausbildungen abgeschlossen hatte, konnte trotzdem die Kriterien der sogenannten Rot-Weiß-Rot-Karte nicht erfüllen. Letztendlich ist es nur aufgrund des öffentlichen Drucks so weit gekommen, dass sie doch eine Arbeitsbewilligung und eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen hat, um hier zu leben und legal zu arbeiten.
Ich werde nicht alles wiederholen, was wir bis jetzt hier im Plenum oder auch im Sozialausschuss diskutiert haben und was alles notwendig wäre, nämlich auf der einen Seite eine lebensnahe Gestaltung der Einkommenserfordernisse bei der Rot-Weiß-Rot-Karte – wenn man will, dass sie funktioniert – und gleichzeitig auch eine Absenkung der Hürde, sodass die Rot-Weiß-Rot-Karte dort, wo derzeit ein Master-Abschluss erforderlich ist, künftig auch für junge Menschen gilt, die in Österreich eine Bachelor-Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
Diese Reform liegt auf der Hand. Trotzdem haben die Regierungsfraktionen im Sozialausschuss den vorliegenden Anträgen nicht die Zustimmung gegeben, sondern diese abgelehnt. Das ist alles andere als eine Problemlösung. Sie können ablehnen, so viel Sie wollen, die Probleme werden Sie damit aber nicht lösen.
Der zweite und nächste Punkt, den ich ansprechen möchte – meine Zeit ist leider relativ knapp –, sind zwei andere Anträge auf der heutigen Tagesordnung, die etwas be-
treffen, was vor 2004 eigentlich selbstverständlich war, nämlich dass Schutzsuchende, dass Asylwerber und Asylwerberinnen in Österreich nicht monate- und jahrelang zum Nichtstun verdammt werden, sondern dass sie für ihren Lebensunterhalt selber aufkommen können und dürfen.
Seit 2004 ist durch einen Erlass des damaligen Arbeitsministers Bartenstein geregelt, dass diesen Menschen nur die Prostitution – ich unterstreiche noch einmal: die Prostitution – sowie Ernte- und Saisonarbeit offensteht. Das sind unhaltbare Zustände.
Wiederholte Vorstöße der Grünen, das zu ändern und Schutzsuchenden und Asylwerbern und Asylwerberinnen einen legalen, rechtmäßigen Arbeitsmarktzugang zu geben, damit sie sich selber versorgen können, wurden mehrmals abgelehnt, zuletzt im letzten Sozialausschuss. Auch ein entsprechender Antrag der NEOS wurde abgelehnt. Auch in diesem Bereich kann sich die Bundesregierung natürlich dafür entscheiden, den Kopf weiter in den Sand zu stecken und zu sagen: Nein, auch wer arbeitsfähig und arbeitswillig ist, soll jahrelang zum Nichtstun gezwungen werden, soll sozusagen gezwungenermaßen mit staatlicher Förderung unterstützt werden, auch wenn er sagt, er möchte bitte arbeiten gehen, er möchte für sich selber sorgen.
Da gibt es bei der Bundesregierung offensichtlich noch immer sehr großen Lernbedarf. In diesen beiden Punkten werden wir dem Ausschussbericht nicht zustimmen. Ich möchte den Kollegen und Kolleginnen von den Regierungsfraktionen dringend nahelegen, mit dieser Politik des Kopf-in-den-Sand-Steckens aufzuhören, denn damit prolongieren Sie die Probleme. Sie lösen Sie nicht, sondern Sie sorgen dafür, dass diese Problemlage weiter besteht. Es liegt in Ihrer Hand, das hier und heute zu ändern. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
14.09
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.
14.09
Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Frau Kollegin Korun, ich glaube, der Regierung vorzuwerfen, bei dieser Thematik nur halbe Sachen zu machen oder gar den Kopf in den Sand zu stecken, ist ungerechtfertigt, denn davon sind wir weit entfernt. Sie kennen das Regierungsprogramm sicherlich auch, in dem ganz eindeutig festgehalten ist, dass die Entbürokratisierung, was die Rot-Weiß-Rot-Karte anlangt, evaluiert werden muss und auf der anderen Seite die Rot-Weiß-Rot-Karte weiterentwickelt werden soll, um eine weitere Modernisierung herbeizuführen.
Gerade im Bereich des Arbeitsmarktservice kann ich, ehrlich gesagt, keinen Änderungsbedarf erkennen. Deswegen haben wir auch gegen den Antrag der NEOS gestimmt, zumal die Frist für die Ausstellung der Rot-Weiß-Rot-Karte laut Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz lediglich acht Wochen beträgt und das AMS ohnehin nur vier Wochen Zeit hat, um alle Voraussetzungen zu prüfen, um dann ein arbeitsmarktpolitisches Gutachten zu erstellen.
Sie wissen ganz genau, dass dieses arbeitsmarktpolitische Gutachten auch der Aufenthaltsbehörde übermittelt wird, welche dann die Voraussetzungen insgesamt überprüft.
Die Kritik an der langen Verfahrensdauer – da gebe ich Ihnen ja recht – richtet sich daher an die Aufenthaltsbehörden, welche vor allem in Wien die achtwöchige Entscheidungsfrist oft erheblich überschreiten. Die im Gesetz verankerte Verfahrensdauer von acht Wochen ist aber auch aufgrund des notwendigen Zusammenwirkens mehrerer Behörden angemessen und im Vergleich zu Zuwanderungsbehörden in anderen Ländern relativ kurz. Denken wir nur an Kanada, das ein Zuwanderungsland ist: Da kann das Verfahren bis zu acht Monate dauern.
Wir alle wollen, dass die gesetzlichen Kriterien sorgfältigst geprüft werden, denn immerhin ist die Rot-Weiß-Rot-Karte der Titel für eine auf Dauer ausgerichtete Zuwanderung, verbunden mit dem Recht auf Familienzuzug. Eine Verkürzung dieser achtwöchigen Entscheidungsfrist würde nicht mehr zulassen, dass alle Voraussetzungen entsprechend überprüft werden können. Deswegen haben wir den Antrag der NEOS abgelehnt, wie Sie gesagt haben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Korun.)
14.11
Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine Damen und Herren, ich darf vorweg mitteilen, dass wir es wahrscheinlich nicht schaffen werden, die umfangreiche Abstimmung über das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz vor der Behandlung der Dringlichen Anfrage durchzubringen, aber es wird noch daran gearbeitet. Es sind über 50 Seiten, die da durchgearbeitet werden müssen.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.
14.12
Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wir finden die Rot-Weiß-Rot-Karte ein sehr gutes System, weil sie unabhängig von einer Quotenregelung ermöglicht, dass Facharbeiter und Mangelarbeitskräfte nach Österreich kommen können.
Wir finden es auch gut, dass die Beurteilung im Rahmen eines Punktesystems erfolgt und dass genau geprüft wird, welche Qualifikationen und wie viel Berufserfahrung die einzelnen Personen haben und dass auch hinsichtlich der Ausbildungsform nachgeschaut wird, denn wir wollen nicht, dass die Rot-Weiß-Rot-Karte eine Sondertür zum Missbrauch ist. Wir wollen nicht, dass auf dieser Basis Leute hereinkommen, die vielleicht Unterlagen vorlegen, die nicht rechtens sind.
Ich glaube, das System braucht Zeit. Wenn das AMS vier Wochen hat und insgesamt acht Wochen vorgesehen sind, so ist das zumutbar. Innerhalb dieser acht Wochen kann man genau schauen: Ist diese Person ausreichend qualifiziert? Brauchen wir sie auf dem Arbeitsmarkt? Also ich glaube, in Summe gesehen ist das sehr gut gelungen. (Abg. Kickl: Den Antrag genau lesen!)
Was die Mindestsicherung nach dem Herkunftslandprinzip betrifft, möchte ich sagen: Im letzten Sozialausschuss haben wir darüber diskutiert, und da hat der Herr Minister gemeint, dass auch viele Österreicher Mindestsicherung in anderen EU-Ländern beziehen. Würde man das nach der Höhe des Herkunftslandes berechnen, so könnte es, in Summe gesehen, sogar für die Österreicher teurer werden. Wir haben diesbezüglich eine Anfrage an den Herrn Minister gestellt, in der wir das alles abgefragt haben. Wir warten darauf, wie die Antwort ausschaut, und dann wird unsere Entscheidung gefällt. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
14.14
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.
14.14
Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist in Wirklichkeit ein Konvolut aus verschiedenen Anträgen, das wir jetzt in einem diskutieren. Es geht um Anträge bezüglich Arbeitsbewilligungen, Aufenthaltstitel, Sozialleistungen, diverser Abwicklungsstellen sowie deren Kompetenzen.
Zunächst zur Rot-Weiß-Rot-Karte, die ja damals eingeführt wurde, um ausländischen Facharbeitern einen Zugang zum heimischen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, aber geordnet, in einem überschaubaren Zeitrahmen und auch vertretbar, was die Abwicklung
betrifft, sowohl strukturell als auch hinsichtlich der Dauer: Ja, diese Rot-Weiß-Rot-Karte hat sich ja Gott sei Dank in den letzten Jahren bewährt, genauso wie das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz.
Diese Maßnahmen jetzt mit diesem Antrag aufzuweichen wäre, denke ich, das falsche Signal. Warum? – Wir wissen, wir haben eine angespannte Situation am Arbeitsmarkt, ausgelöst durch die Wirtschafts- und Finanzkrise der letzten Jahre. Wir wissen, wir sind in Österreich gut unterwegs, was diese Daten betrifft, haben aber dennoch eine sehr hohe Arbeitslosenzahl, und die macht uns natürlich Sorgen. Wir wissen auch, wir sind zwar auf dem richtigen Weg, die Zahl ist rückläufig, aber sie entwickelt sich sehr, sehr langsam. Es ist ein zartes Pflänzchen, das hier wächst, und das ist natürlich auch vielen Umwelteinflüssen ausgesetzt. Da müssen wir sehr genau darauf aufpassen, dass dieses Wachstum auch fortgesetzt werden kann. Und in dieser angespannten Lage ist es, denke ich, nicht einfach, die Situation zu verändern oder womöglich sogar zu verschärfen, was aber geschehen würde, wenn wir diese Rot-Weiß-Rot-Karte jetzt aufweichen würden.
Zu den weiteren Anträgen, was das Herkunftslandprinzip, die Aufhebung des Bartenstein-Erlasses mit dem Beschäftigungsverbot für AsylwerberInnen oder aber auch die privaten Arbeitsvermittler in der Arbeitslosenbetreuung betrifft: Zunächst zum Herkunftslandprinzip: Leistungen können nur von jenen Menschen in Anspruch genommen werden, die auch hier in unserem Land arbeiten oder einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel haben. Ich denke, das ist eine sehr wichtige Grundlage, und diese sollte den Menschen auch das Recht auf einen Anspruch auf diese Leistungen geben, wenn sie hier ihre Sozialversicherungsbeiträge abführen und ihren Arbeitsbeitrag leisten. Es sind Sozialleistungen, die werden nicht verschenkt und die werden nicht mit der Gießkanne ausgeschüttet, sondern die erwirbt man sich durch Aufenthalt und durch Arbeit.
Zum Bartenstein-Erlass selbst: Ja, einen Rechtsanspruch auf Beschäftigung soll es erst dann geben, wenn geklärt ist, ob jemand wirklich aus humanitären oder politischen Gründen hier in Österreich bleiben kann, und nicht schon in einer Phase, in der noch nicht einmal die Identität überprüft ist. Es kommt jemand in unser Land, sagt, er ist der und der, und dann hätte er nach diesen Prinzipien bereits einen Arbeitsanspruch. Das ist nicht unsere Ansicht, sondern zunächst erfolgt die Überprüfung, das muss sein, dann die Legitimierung, dass er hier bleiben und hier arbeiten kann, und dann kann er dieses Arbeitsrecht auch in Anspruch nehmen.
Letzter Punkt: die private Arbeitsvermittlung bei der Arbeitslosenbetreuung. Zur Information: Diese Möglichkeit gibt es schon, sie wird auch genützt, auch in Zusammenarbeit mit dem AMS, aber die finanzielle Basis und auch die Fördermöglichkeiten wollen wir in Zukunft auch über das AMS abwickeln.
Das war meine Zusammenfassung all dieser Anträge. (Beifall bei der ÖVP.)
14.18
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.
14.18
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Herr Kollege Höfinger, ich bin jetzt ein bisschen verwirrt. Herr Kollege Rädler hat letztes Mal bei der Debatte zur Rot-Weiß-Rot-Karte eigentlich schon klar Zustimmung auch von Ihrer Seite signalisiert und hat gesagt, es sei Veränderungsbedarf vorhanden und in der Regel sei es ja eher die SPÖ, die da blockiere.
Deswegen ist es, glaube ich, auch wichtig, dass wir diese Debatte immer und immer wieder führen, denn ich habe das Gefühl, dass Sie auf diesem Ohr schlichtweg taub
sind. Sie kennen alle die Probleme bei der Rot-Weiß-Rot-Karte. Wir wissen alle, dass das anders gedacht war, dass viel mehr Rot-Weiß-Rot-Karten ausgestellt werden sollten, dass das aber nicht der Fall ist, dass wir weit von dem entfernt sind, was ursprünglich geplant war. Die Probleme sind so offensichtlich, und ich verstehe nicht, wie man sich davor verschließen kann.
Wir haben diese Diskussion hier während der ersten Lesung geführt, sie wurde im Ausschuss geführt, wir haben das Thema bei einer Kurzdebatte zu einer Anfragebeantwortung gehabt. Sie wissen, dass die Gehaltsschwelle, die da festgelegt ist, nie und nimmer erreicht werden kann – einerseits von einem Bachelorabsolventen, der ja nach diesem Gesetz grundsätzlich ohnehin nicht zugelassen ist, und andererseits von einem Absolventen eines Diplomstudiums – und dass selbst die Masterabsolventen nur knapp darüber liegen.
Es ist absurd, dass die Bachelorabsolventen überhaupt nicht berechtigt sind, eine Rot-Weiß-Rot-Karte zu bekommen. Ich habe irgendwann einmal – ich weiß nicht mehr, ob hier im Plenum oder so zwischendurch – von einem Kollegen von der SPÖ gehört, dass er gesagt hat, na ja, der Arbeitsmarkt brauche die ja nicht, die seien ja nicht notwendig, die Bachelorabsolventen. Also ich bin schon der Meinung, dass die Unternehmen selbst entscheiden können sollen, ob ein Bachelorabsolvent mit einer entsprechenden Ausbildung vielleicht auch eine Rot-Weiß-Rot-Karte beziehungsweise eine Anstellung bekommt sollte. (Abg. Darabos: Von wem haben Sie das gehört?) – Kann ich mich nicht mehr erinnern, Herr Kollege, tut leid.
Dies ist auch nicht der wesentliche Punkt, denn die Probleme kennen Sie ja trotzdem. Die Probleme sind die, dass wir eine Bologna-Reform durchgeführt haben und Sie einen akademischen Titel, der nach der Bologna-Reform klar ein akademischer Titel ist, in diesem Zusammenhang aber nicht anerkennen.
Diese Debatte ähnelt jener, wie sie ursprünglich im öffentlichen Dienst geführt wurde und wo Sie länger gebraucht haben, diesen Titel auch anzuerkennen. Das ist jetzt geschehen, das ist ja etwas Gutes. Es ist aber nicht einzusehen, dass es in diesem Zusammenhang einfach keine Gleichwertigkeit gibt. Ich sage, der eine akademische Titel ist ein bisschen besser als der andere. Es ist so von der Wertigkeit, weil der eine ein längeres Studium voraussetzt als der andere, aber ob die Absolventen auf dem Arbeitsmarkt einen Job bekommen können, das sollte man, wie ich meine, den Unternehmern überlassen.
Frau Kollegin Korun hat es schon angesprochen: Wir bilden hier Leute in Österreich aus und schicken sie danach nach Hause. Das ist menschlich völlig absurd, nicht nachvollziehbar, und, was viel schlimmer ist, das ist volkswirtschaftlich gesehen völlig absurd, das ist nicht nachvollziehbar. Wir finanzieren Menschen hier ihr Studium und geben ihnen nachher nicht einmal die Möglichkeit, dass sie über Steuern auch etwas zurückzahlen. Wir schicken sie nach Hause und sagen, sie sollen einfach gehen. (Beifall bei den NEOS.)
Zusätzlich ist das Ganze extrem problematisch, wir kennen die ganze Diskussion um den Braindrain. Unsere eigenen Hochqualifizierten wandern ab (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein), und das zunehmend, darüber muss man auch diskutieren, das ist gar keine Frage. Aber wenn die schon weggehen, dann könnte man doch ernsthaft überlegen, ob wir nicht vielleicht die Möglichkeit schaffen sollten, dass Hochqualifizierte aus dem Ausland zu uns kommen, das wollen sie ja auch. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Die wollen gar nicht herkommen!) – Wenn Sie sich die Statistiken anschauen, dann werden Sie sehen, wie viele von denen, die hier studiert haben, hier bleiben wollen und wie viele wir wieder nach Hause schicken, das ist eine andere Sache.
Jetzt zu einem anderen Punkt, zum Beschäftigungsverbot für Asylwerber: Ich verstehe es wirklich nicht, es tut mir leid. Die Forderung war, dass ein Asylwerber, wenn er
sechs Monate hier ist, auch entsprechend arbeiten kann. Das ist menschlich notwendig. Ein Asylwerber will seinen Lebensunterhalt selbst verdienen, will seine Familie ernähren können. Es geht darum, dass die Leute einen geregelten Tagesablauf haben, dass sie nicht den ganzen Tag in die Luft schauen, dass sie ihre Qualifikationen, die sie haben, auch ausleben können und nicht viele Dinge wieder vergessen.
In diesem Zusammenhang haben Sie, Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, das auch im Ausschuss abgelehnt. Das verstehe ich nicht, denn Sie sind ja die Partei, die immer auch die Partei der Arbeit ist. Sie sagen ja auch, jeder hat das Recht auf Arbeit, das ist ein Menschenrecht. Da erlauben Sie aber Menschen aufgrund ihres rechtlichen Status – und de facto aufgrund ihrer Herkunft, weil sie keine österreichischen Staatsbürger sind; aber im Endeffekt aufgrund des rechtlichen Status – nicht, dass sie auch diskriminierungsfrei die Möglichkeit haben, einer Arbeit nachzugehen. Die einzige Möglichkeit ist – das haben wir auch schon gehört –, dass sie der Prostitution nachgehen und saisonale Arbeit verrichten.
Das ist gerade bei einer Partei, die immer sagt, sie sei die Partei der Arbeit, jeder habe das Recht auf Arbeit, und so weiter und so fort, absolut nicht nachvollziehbar. Aber, und das ist im Ausschuss von Ihnen gekommen, da geht es um ganz andere Probleme. Sie wollen eine entsprechende Richtlinie, dass das erst nach neun Monaten notwendig ist, das hat man mir so berichtet, im Ausschuss sitze ich ja nicht, und dass eine Arbeitsmarktprüfung diesbezüglich durchgeführt wird.
Dementsprechend bringe ich auch noch folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die einen effektiven Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen nach 9-monatigem Aufenthalt ab 1. Jänner 2015 ermöglicht, sofern dies aufgrund der Arbeitsmarktsituation vertretbar ist, welche durch eine Prüfung durch das Arbeitsmarktservice festgestellt wurde.“
*****
Das betrifft genau das, wieso Sie gesagt haben, dass Sie nicht zustimmen können. Das sind genau die Forderungen, die Sie im Ausschuss geäußert haben. Insofern könnten Sie dem heute ganz leicht zustimmen.
Zum Schluss noch ganz kurz, weil meine Redezeit de facto schon vorbei ist, zum Antrag des Kollegen Kickl, der jetzt leider nicht da ist – ah, da hinten ist er und telefoniert –: Den Antrag können Sie nicht wirklich ernst meinen, oder? (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Das ist absurd! Abgesehen davon, dass es rechtlich de facto nicht funktioniert, dass man Menschen hier weniger Mindestsicherung zahlt, ist der Gedanke nicht nachvollziehbar.
Wenn Menschen hier in Österreich sind und hier in Österreich Mindestsicherung brauchen, dann geht das von einem Satz aus, der hier notwendig ist, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Wenn Sie die herunterstufen wollen auf den Mindeststandard, der in Bulgarien oder Rumänien notwendig ist, ja wie sollen denn die hier über-
leben? Das ist völlig absurd, dass Sie hier sagen, es gilt das Herkunftslandprinzip. Das macht rechtlich keinen Sinn, und das macht auch so keinen Sinn. (Abg. Kickl: Das ist überhaupt nicht absurd!) Das ist leider völlig absurd, Herr Kollege Kickl, es tut mir leid. (Beifall bei den NEOS.)
14.24
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag (346/A) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird
Asylwerber_innen ist der Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich nur in sehr eingeschränkter Form möglich. Derzeit ist im Ausländerbeschäftigungsgesetz vorgesehen, dass Personen, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, einer Beschäftigung nachgehen können, sofern eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wurde.Dieser Arbeitsmarktzugang ist aber auf den Bereich der Saison- und Erntearbeit begrenzt.
Durch die volle Eingliederung in den Arbeitsmarkt kann einerseits das Abrutschen in die Schwarzarbeit und andererseits ein durch Untätigkeit geförderter Qualifikationsverlust verhindert werden; zudem könnten Asylwerber_innen selbst zu ihrem Unterhalt beitragen. Zusätzlich zum Gewinn von Fachkräften hätte also auch die Einsparung Versorgungskosten zweifellos eine positive Wirkung auf die österreichische Wirtschaft – dies wiederum könnte dazu beitragen, gesellschaftliche Spannungen und Vorurteile zu unterbinden. Schließlich ist es für den Asylwerber selbst von großer Wichtigkeit, einer geregelten Arbeit nachzugehen, also eine Aufgabe zu haben und dadurch an der Gesellschaft teilhaben zu können und integriert zu werden. Andernfalls ist die Gefahr von psychischen Krankheiten, ausgelöst durch Perspektivlosigkeit, groß.
Inzwischen haben auch sozialdemokratische Gewerkschafter erkannt, wie wichtig ein Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen ist, „weil in Wirklichkeit kein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin in Österreich ein Interesse daran haben kann, dass Asylwerber in illegale Arbeit gedrängt werden“, sagte Gerald Forcher, Vorsitzender der sozialdemokratischen Gewerkschafter in Salzburg: „Damit ist nämlich dem Unterlaufen von kollektivvertraglichen Normen Tür und Tor geöffnet. Und wenn die Möglichkeit besteht, in unserer Gesellschaft legaler Arbeit nachgehen zu können, die betroffenen Asylwerber für sich selbst sorgen können und damit auch die Sozialsysteme entlastet werden.“
Die Bundesregierung ist hier zum Handeln aufgefordert, da inzwischen auch eine EU-Richtlinie (2013/33/EU) vorsieht, dass Asylwerber spätestens neun Monate nach der Stellung des Antrags auf internationalen Schutz einen effektiven Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten müssen. Bei den derzeitigen Arbeitsmöglichkeiten für Asylwerber mit Beschränkungen auf Saisontätigkeiten im Tourismus und als Erntehelfer kann keineswegs von einem effektiven Arbeitsmarktzugang gesprochen werden. Die Richtlinie sieht zudem vor, dass Maßnahmen beschlossen werden können, unter welchen Voraussetzungen der Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt wird und damit Unionsbürgern
aufgrund arbeitsmarktpolitischer Gründe, Vorrang am Arbeitsmarkt einzuräumen wäre. Hier wäre es möglich eine Arbeitsmarktprüfung durch das AMS einzuführen.
Der nun vorliegende Entschließungsantrag bezieht sich einerseits auf diese EU-Richtlinie ein, andererseits auf die Begründung der Ablehnung der Regierungsparteien im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Deshalb können wir uns zum einen eine Arbeitsmarktprüfung vorstellen, aber auch die Frist auf die maximale mögliche Dauer von 9 Monaten auszudehnen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die einen effektiven Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen nach 9-monatigem Aufenthalt ab 1. Jänner 2015 ermöglicht, sofern dies aufgrund der Arbeitsmarktsituation vertretbar ist, welche durch eine Prüfung durch das Arbeitsmarktservice festgestellt wurde.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.
14.25
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne jetzt gleich da, wo mein Vorredner aufgehört hat, nämlich beim Herkunftslandprinzip, was die Mindestsicherung betrifft.
Herr Kollege, es ist ja nicht absurd, wenn man fordert, dass Menschen, die zu uns kommen, auch eine Leistung nach dem Herkunftslandprinzip bekommen. Ich möchte gleich einmal damit aufräumen: Die Mindestsicherung ist ja keine Versicherungsleistung, das ist ja etwas, was wir freiwillig bezahlen. Das heißt, das können wir bezahlen oder auch nicht.
Zur Frage der Armutsgefährdung. – Wir tun immer so, als wäre das alles gottgegeben. Die Menschen, die zu uns kommen, sind schon arm, die kommen ja nicht zu uns und verarmen bei uns. Das heißt, das ist eindeutig die Zuwanderung in das Sozialsystem. Offensichtlich möchten Sie das, und offensichtlich möchte das auch die Bundesregierung. Wir wollen das nicht! (Beifall bei der FPÖ.)
Sie haben heute eine Latte von Anträgen vorgelegt – die kann man gut oder schlecht finden –, die wir jetzt gleich mit verhandeln, in denen es letztlich darum geht, dass wir Menschen mit einer höheren Qualifizierung herholen wollen. Da frage ich mich schon: Warum wollen wir dann immer die Zuwanderung in das Sozialsystem? Damit locken wir die Menschen her. Und ich sage Ihnen auch ganz ehrlich: Leute, die zu uns kommen, sollen hier herkommen, weil sie sich ein besseres Leben schaffen wollen, aber nicht dadurch, dass sie in der Hängematte liegen, sondern indem sie arbeiten. (Beifall bei der FPÖ.) Genau das ist die Zuwanderung, die wir möchten.
Was wir aber nicht möchten, das sind genau diese Menschen. Und da verstehe ich nicht ganz, warum Sie das absurd finden.
Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder das Herkunftsland bezahlt es, oder wir bezahlen nach dem Standard des Herkunftslandes. Auch das ist eine Möglichkeit, wenn der Verwaltungsaufwand zu groß wäre.
Ich kenne ja schon die Argumentation des Herrn Bundesministers: Es gibt ja so viele Österreicher, die im Ausland die Mindestsicherung beziehen. Ja, dann sollen sie auch nach dem österreichischen System bezahlt werden. Selbstverständlich! Warum sind denn die Österreicher immer diejenigen – im Übrigen, die Scharen, die wahrscheinlich irgendwo eine Mindestsicherung beziehen –, die draufzahlen sollen? Warum machen wir nicht endlich eine Politik für die Österreicher? Wenn Sie immer sagen, das ist rechtlich alles nicht möglich, dann muss ich dem entgegenhalten, das ist doch kein Anspruch. Als Politiker habe ich doch den Anspruch, hier zu stehen, um etwas zu ändern, und nicht immer nur zu sagen, das geht alles nicht. (Beifall bei der FPÖ.)
Dann ist es die Aufgabe und die Pflicht der Politik, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu ändern, dass es eben geht. Das ist Aufgabe der Politik, und nicht, ein System, das falsch ist, jetzt auch noch einzuzementieren. Das ist nicht die Aufgabe der Politik! (Beifall bei der FPÖ.)
Jetzt zu den anderen Anträgen, die hier von verschiedenen Kolleginnen und Kollegen ausreichend beschrieben wurden. Beispielsweise geht es um die Rot-Weiß-Rot-Karte – ein Antrag, der von den NEOS kommt. Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist kein besonders großartiger Erfolg. Jetzt sage ich Ihnen aber schon auch eines: Offensichtlich gibt es nicht so viele Hochqualifizierte, die nach Österreich herein wollen. Das liegt natürlich auch daran, dass Österreich ein Hochsteuerland ist, dass es wahrscheinlich für Hochqualifizierte auch nicht besonders attraktiv ist, nach Österreich zu kommen. Insofern gebe ich meinem Vorredner natürlich recht: Es ist ein Drama, dass selbst unsere eigenen bestens ausgebildeten Leute das Land verlassen und diese Bundesregierung nichts, aber auch gar nichts dagegen unternimmt, beziehungsweise dafür, dass wir die Leute hier im Land halten.
Ich denke da beispielsweise an den drohenden Ärztemangel. Wir tun überhaupt nichts dagegen. Wir bilden sie hier aus und lassen sie ins Ausland gehen.
Gleichzeitig sage ich Ihnen, dass es auch der falsche Weg ist, dass die Rot-Weiß-Rot-Karte hier jetzt irgendwie auch noch aufgewertet wird. Wir leben in einem gemeinsamen Europa, wir haben einen freien Arbeitsmarkt, wo sich Hunderte Millionen Menschen bewegen können, arbeiten können, wo sie wollen. Da halte ich es nicht für notwendig, dass wir auch noch von außerhalb der Europäischen Union zusätzliche Arbeitskräfte hereinholen, die es noch dazu gar nicht wollen. Ich glaube, das ist der falsche Weg.
Genauso interessant ist der Antrag der Kollegin Korun. Sie möchte sozusagen das Arbeitsverbot für AsylwerberInnen aufheben. – Frau Kollegin, es ist Ihnen vielleicht entgangen, dieser Arbeitsminister hat das längst aufgeweicht. Bereits vor zwei Jahren hat er den Arbeitsmarkt für jugendliche Asylwerber teilweise aufgemacht. Und ich weiß genau, Sie wollen damit nur eines bezwecken, nämlich dass Sie sich dann, wenn es den negativen Bescheid, also den Abschiebebescheid gibt, wieder hier herstellen können, vor allem Sie von den Grünen, mit irgendwelchen weinerlichen Geschichten kommen und sagen können, die sind ja so gut integriert und die arbeiten schon so lange auf dem österreichischen Arbeitsmarkt und jetzt können wir sie doch bitte nicht mehr abschieben, wenn es keine Asylgründe gibt, auch wenn sie sich hier hereingeschwindelt haben.
Aus diesem Grund halten wir überhaupt nichts davon, Asylwerbern den Arbeitsmarkt zu öffnen. Wir wollen schnelle, faire Verfahren haben. Und wer hier bleiben kann, hat ohnehin dann den Anspruch auf Arbeit. (Beifall bei der FPÖ.) Alle anderen sollen auch schnellstens das Land wieder verlassen.
In diesem Sinne, Herr Bundesminister – erlauben Sie mir schon noch eine Bemerkung –, finde ich es schon schäbig, dass Sie jetzt aus Ihrem Ministerium mit Steuergeldern auch noch ein Beratungszentrum im ÖGB bezahlen, das Schwarzarbeitern quasi auch noch Rechtsberatung gibt. Das ist nämlich genau der falsche Weg.
Anstatt Schwarzarbeit zu bekämpfen, anstatt diesen Leuten klar zu machen, sie machen sich hier eines Vergehens schuldig, sie haben keine Arbeitsgenehmigung (Zwischenruf der Abg. Oberhauser), machen Sie mit Steuergeldern ein Beratungszentrum auf. Und das, Herr Bundesminister, ist auch etwas, worüber wir uns noch zu unterhalten haben werden. (Beifall bei der FPÖ.)
14.30
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.
14.30
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ein Antrag der NEOS zielt darauf ab, die Voraussetzungen für die Erlangung einer Rot-Weiß-Rot-Karte zu erleichtern, um auch Bachelor-AbsolventInnen und sonstigen Schlüsselkräften aus Drittstaaten mit geringer entlohnter Beschäftigung einen dauerhaften Arbeitsmarktzugang zu ermöglichen. Wie schaut der Vorschlag aus?
Vorschlag 1 der NEOS: Der gesetzliche Mindestlohn soll abgesenkt werden für unter 30-jährige Schlüsselkräfte von 2 265 € auf 2 038,50 €, für über 30-jährige Schlüsselkräfte von 2 718 € auf 2 265 € und für StudienabsolventInnen von derzeit 2 038,50 € auf 1 812 €.
Meine Damen und Herren, durch die gesetzlich vorgegebene Mindestentlohnung wird sichergestellt, dass zur Rot-Weiß-Rot-Card zugelassene StudienabsolventInnen, Fach- und Schlüsselkräfte zu ordnungsgemäßen Lohn- und Arbeitsbedingungen beschäftigt werden und damit Lohndumping im qualifizierten Beschäftigungsbereich im Wege der Arbeitsmigration vermieden wird.
Meine Damen und Herren von den NEOS, Sie wollen anscheinend dieses Lohndumping, sonst hätten Sie diesen Vorschlag nicht gemacht.
Vorschlag 2 der NEOS: Auch Bachelor-AbsolventInnen sollen eine Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten können.
Angesichts der geringen Nachfrage der Wirtschaft, steigender Arbeitslosigkeit unter den Bachelor-AbsolventInnen selbst und der bereits vorhandenen legalen Beschäftigungsmöglichkeiten von Bachelor-AbsolventInnen aus Drittstaaten ist es nicht vertretbar, dass Bachelor-AbsolventInnen und damit automatisch auch ihre Familienangehörigen einen Arbeitsmarktzugang über eine Rot-Weiß-Rot-Karte ermöglicht bekommen.
Vorschlag 3 der NEOS: Für besonders hoch Qualifizierte soll eine dreijährige statt einer vierjährigen Mindeststudiendauer ausreichen. Zudem sollen sie auch Punkte für ein in Österreich absolviertes Bachelor-Studium erhalten.
Werte Kolleginnen und Kollegen von den NEOS! Die Absenkung der Qualitätserfordernisse für besonders hoch Qualifizierte auf eine dreijährige Mindeststudiendauer hätte zur Folge, dass auch Bachelor-AbsolventInnen eine Rot-Weiß-Rot-Karte als besonders hoch Qualifizierte erhalten könnten. (Zwischenruf des Abg. Strolz.) Lesen Sie Ihre Anträge! Sie haben ihn noch nicht verstanden! Die Anforderung einer vierjährigen Studiendauer ist daher gerechtfertigt und eine notwendige Abgrenzung zu den Fach- und Schlüsselkräften, für die schon derzeit eine dreijährige Mindeststudiendauer genügt.
Alles in allem, meine Damen und Herren, zielt dieser Antrag darauf ab, durch Gesetzesänderung Lohndumping zu betreiben und dadurch billigere Arbeitskräfte nach Ös-
terreich zu holen. Diesem Ansinnen geben wir sicherlich keine Zustimmung. Daher wird dieser Antrag von uns abgelehnt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strolz hält eine Tafel mit der Aufschrift „Stimmt nicht“ in die Höhe.)
14.33
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.
14.33
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ich bin erschüttert. Von Rot und Schwarz war ich es gewohnt, dass sie ihre Pfründe im geschützten Bereich aufrechterhalten wollen. Aber dass da Grün mitspielt und Luxuspensionen von 12 000 € in alle Ewigkeit verlängert (Zwischenrufe bei den Grünen), das lässt natürlich schon Raum für Spekulationen. Aber da ich noch keinen Ordnungsruf hatte, will ich das auch nicht vertiefen.
Eine Zahl fehlt noch, die zwar im Ausschuss genannt wurde, aber heute zu diesem Thema noch nicht genannt wurde. Wir sprechen hier von geschätzten Kosten von 600 Millionen € jährlich für den Steuerzahler. 600 Millionen € wurden im Ausschuss genannt. In Österreich haben wir explodierende Staatsschulden, wir haben eine Steuerquote, die keiner mehr erträgt, wir haben ein Sparbudget, aber wir haben offensichtlich für alle möglichen Leute – Menschen, die Luxuspensionen beziehen oder auch Zuwanderer – genügend Geld.
Und jetzt zu einem Thema, das ganz, ganz wichtig ist, und zwar zum Herkunftslandprinzip, exemplarisch erklärt an der Familienbeihilfe.
Ich habe hier eine Anfragebeantwortung, wo das genau aufgelistet wurde nach Herkunftsland. Österreich gibt pro Jahr 205 Millionen € für Kinder von Menschen aus, die zwar in Österreich arbeiten, aber Staatsbürger eines anderen Landes sind. 205 Millionen € jährlich, Tendenz klarerweise stark steigend. Offensichtlich haben wir für alle möglichen Leute außerhalb Österreichs Geld, aber für die österreichischen Familien keines.
Ich kann Ihnen kurz ein paar Zahlen vorlesen: 65 Millionen gehen nach Ungarn, 48 Millionen in die Slowakei, 32 Millionen nach Polen. Das ist Geld, das wir uns sparen und sinnvollerweise den österreichischen Familien zuführen könnten. (Beifall bei der FPÖ.)
Zum Argument, das immer kommt, auch im Ausschuss: Wir profitieren ja quasi als Österreicher auch davon, auch die Schweizer und so weiter, die zu uns kommen. – Ich habe nachgeschaut, es gibt keinen einzigen Schweizer, der in Österreich Familienbeihilfe bezieht. Also das Problem haben wir nicht.
Zweites Thema: Es heißt immer, okay, das ist im europäischen Bereich nicht machbar. – Aktueller Fall eines Österreichers, der in England Familienbeihilfe beantragt hat. Dies wurde von den englischen Behörden abgelehnt mit dem Argument, dass sie das so sehen: Dort, wo die Kinder wohnen, ist auch der Lebensmittelpunkt. – Also in England geht es, in Österreich offensichtlich nicht. Wir fordern ganz vehement die Einführung des Herkunftsprinzips bei Sozialleistungen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.36
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
14.36
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Wurm, ich weiß, Sie sind erst seit sechs Monaten im Haus. (Rufe: Sieben!) Sieben! – Hätten Sie sich etwas vertiefter vorbereitet, dann hätten Sie zum Beispiel einen Fall gefunden, in
dem österreichische Höchstgerichte gegenüber jemandem in der Türkei gesagt haben, die Familienbeihilfe wird nicht mehr nachexportiert. Wissen Sie, von wann das ist? – Von 2008. Ein bisschen erkundigen, ein bisschen schauen, bevor man die Populismuskeule auspackt. – Das ist einmal Punkt eins.
Punkt zwei: Die Familienbeihilfe wird kreuz und quer durch Europa exportiert, denn das ist ein Bestandteil Europas, aber es wird kontrolliert. Das ist der ganz entscheidende Punkt. Ja, 600 000 Österreicherinnen und Österreicher leben irgendwo in Europa und bekommen dort auch die jeweilige Familienbeihilfe. Sagen Sie doch gleich: Wir wollen Europa nicht mehr und wir wollen raus!, denn alles, was Sie hier tun, endet bei dieser Logik.
Herkunftslandprinzip bei Sozialleistungen. Das Herkunftslandprinzip kommt in Wahrheit vom Warenverkehr, hat mit Sozialleistungen überhaupt nichts zu tun. Wissen Sie, was das Herkunftslandprinzip bei Leistungen heißen würde, wenn man durchdenken würde, was Sie hier wollen? – Dass ich rumänisches Lohnniveau in diesem Land dann akzeptieren muss. Das ist nämlich die Logik. (Abg. Peter Wurm: Wieso?) – Wenn Sie das Herkunftslandprinzip ernst nehmen, dann müssen Sie das überall durchziehen, sonst sind wir ein bisschen diskriminierend. Der Populismus überholt sich bei Ihnen selber. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das ist Ihr Problem! Das ist die Schwierigkeit, die Sie haben. (Beifall bei der SPÖ.)
Und wenn Sie im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Card meinen, es macht jeder einen Bogen um uns herum, dann muss ich dem entgegenhalten, es macht niemand einen Bogen um uns herum, wir haben nur eine sehr massive gemeinsame Binnenwanderung in Europa. Und diese massive gemeinsame Binnenwanderung führt dazu, dass der österreichische Arbeitsmarkt sehr wohl Menschen von innerhalb Europas aufnimmt und demzufolge im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Card auch viel weniger Anträge gestellt werden. – Punkt eins.
Punkt zwei: Das gilt auch umgekehrt, weil viele Österreicherinnen und Österreicher ebenfalls davon Gebrauch machen und in Europa ihrer Tätigkeit nachgehen, zur Stunde rund 600 000. Das ist halt ein Kommen und Gehen, und dieses Kommen und Gehen findet statt.
Und wenn Sie mich zum Beispiel kritisieren und behaupten, dass ich Schwarzarbeit unterstütze, dann muss ich sagen, Frau Abgeordnete, es wäre gut gewesen, Sie hätten sich erkundigt. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Es geht um undokumentierte Arbeit. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Schwarzarbeit!) Und warum geht es um undokumentierte Arbeit? – Weil es Menschen gibt, die dort schwarz arbeiten, weil es einen österreichischen Auftraggeber gibt.
Wissen Sie, wer mich interessiert? – Der österreichische Auftraggeber interessiert mich. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Also alles, was die Schwarzarbeiter dürfen !) Den will ich bekämpfen, dann ist automatisch das Schwarzarbeit-Problem gelöst. Und das ist das Thema. (Beifall bei SPÖ und Grünen. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)
Was Sie machen wollen, ist, Menschen verachten, Menschen hinausschieben, Menschen an Grenzen stellen. Und es ist Ihnen vollkommen egal, dass es Auftraggeber gibt, die sagen: Bitte, mach es schwarz! – Das ist Ihnen vollkommen egal!
Darum geht es: Es geht schlichtweg darum, undokumentierte Arbeit herauszuholen und undokumentierte Arbeit abzustellen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wozu brauchen ?) Deswegen zahlen wir dieses Beratungszentrum (Beifall bei SPÖ und Grünen), weil es leider noch immer so ist, dass es in diesem Land Menschen gibt, die zu anderen Menschen sagen: Arbeite bitte schwarz!
Wir haben leider das Problem, dass bei jeder Kontrolle der Finanzpolizei jede zweite, jede dritte Kontrolle ein Treffer ist. Das ist traurig, das ist schade und das gehört abgestellt. Diese Beratungsstelle soll dazu dienen, den Menschen zu helfen, die in Österreich ausgenützt werden, dass sie sich ganz einfach trauen zu sagen: Bitte, ich bin ausgenützt worden.
Und darum machen wir diese Beratung. (Beifall bei SPÖ und Grünen. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ihr Problem ist, dass es die ganze Veranstaltung auf Video gibt!)
14.41
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Rosenkranz. – Bitte.
14.41
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Minister, Sie haben jetzt einen ganz bedrückenden Beleg dafür abgeliefert, wie sehr man sich auf Ihrer Seite bei diesen zentralen Problemen in den Sack lügen kann. Sie sprechen hier von Hilfe für Menschen, die leider schwarz beschäftigt werden und sagen, nur so könne man das Problem lösen und diese Praxis abstellen.
In aller Regel sind Ihre Lösungsvorschläge nämlich so, dass sie das Problem nicht verbessern, sondern vielmehr verschlechtern. Das haben Sie jetzt wieder bewiesen. Wenn jemand die Möglichkeit hat schwarzzuarbeiten, dann einen Rechtsanspruch zu bekommen, um es sich zu verbessern – wie werden Sie denn da die Schwarzarbeit abstellen? Ganz im Gegenteil! (Beifall bei der FPÖ.)
So ähnlich ist es mit dem Asylrecht, zu dem ich noch ein kurzes Wort verlieren möchte. Wir haben hier Vorschläge liegen, die umfassen, das Beschäftigungsverbot für Asylwerber aufzuheben, Herr Abgeordneter Scherak. Umgekehrt sollte es sein. Kennen Sie die Arbeitslosenzahlen? Sie wollen den Arbeitsmarkt für Asylwerber – nicht Asylberechtigte, man muss auch die Begriffe trennen; dazu sage ich dann noch etwas –, für Asylwerber unbeschränkt öffnen.
Sie bringen immer wieder humane Argumente, Sie beanspruchen für sich Menschlichkeit – uns sprechen Sie sie ja in aller Regel ab –, aber sind Sie sich nicht dessen bewusst, dass Sie in Wirklichkeit ein höchst unmenschliches System bedienen?
Dazu ein Wort: Der Leiter von Traiskirchen, Franz Schabhüttl, hat vor Kurzem gesagt, die internationalen Krisen sind nicht so sehr der Auslöser dieser Bewegungen. Wer kommt, bestimmen vielmehr die Schlepper.
Sagt Ihnen das etwas? – Wenn Sie da noch die Anreize verstärken – und die Anreize bestimmen diese Bewegungen, sonst wäre es nicht so, dass in Tschechien auf eine Million Einwohner 70 Asylwerber kommen und in Österreich auf eine Million Einwohner 1 715 Asylwerber –, wenn Sie da die Anreize noch erhöhen, dann werden Sie mehrere Dinge erreichen: zum einen, dass sich der Arbeitsmarkt, der ohnehin völlig überspannt ist, noch weiter destabilisiert. Das ist schlecht für die Österreicher in ihrem eigenen Land und das ist auch schlecht für jene, die gekommen sind und hier legal Arbeit gesucht haben.
Zum Zweiten aber bedienen Sie die Schlepperstrukturen, denn etwas Besseres kann nicht passieren: Ich bringe dich hin, und da geht es einmal auf jeden Fall.
Und zum Dritten erwecken Sie Hoffnungen in jenen Ländern, aus denen diese Menschen kommen, die es sich begreiflicherweise verbessern wollen. Das sind nicht zehn Millionen, das sind nicht hundert Millionen, sondern das sind Hunderte Millionen, die kämen, wenn sie könnten. (Zwischenruf der Abg. Mlinar.)
Seien Sie doch bitte realistisch! Gut gemeint ist sehr oft das Gegenteil von gut. Und gerade in diesen Fragen produzieren Sie nicht Gerechtigkeit, nicht Humanität, sondern Leid! (Beifall bei der FPÖ.)
14.44
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. – Bitte.
14.44
Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich möchte noch einmal auf die Frage der Mindestsicherung und des Herkunftslandprinzips eingehen.
Wenn man sich das durchdenkt, so wie es der Minister gesagt hat, wenn man alles auf das Herkunftslandprinzip zurückführen würde, dann müsste man (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) – Ja eh, aber die Sozialleistungen, das geht nicht. Sie können zum Beispiel bei Lebensmitteln oder sonst irgendetwas, wo es herkommt, auch nicht sagen, das gilt nur für das hintere Haxl vom Schwein und für das vordere gilt es nicht.
Das heißt, wenn wir das Herkunftslandprinzip auf Menschen umlegen, dann gilt das auch für die Entlohnung hier, und auch für die Sozialleistungen. Jetzt denken Sie es einmal anders! Denken Sie es aus der Diskussion der Sozialschmarotzer, wie Sie es immer implizieren, weg!
Es gibt Menschen, die kommen zum Beispiel aus Schweden zu uns. Die würden dann hier mehr Sozialleistungen bekommen, als sie ein Österreicher bekommt. Ist das gerecht? – Die leben ja hier in Österreich. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ja, es gibt einen Bundesländer unterschiedlichen !) – Die leben aber zu unseren Bedingungen, in unserem finanziellen Umfeld hier. Die leben zu unseren Bedingungen. Der Schwede zahlt genauso viel, wenn er einkaufen oder mit seinen Kindern ins Freibad geht, wie jemand anderer zahlt, der in Österreich lebt. Das durchgedacht hieße, wenn man es wieder auf die Menschen aus dem Ostblock bezieht, die zu uns kommen: Sie zahlen dem entweder wenig oder gar nichts, wenn es nach dem Herkunftslandprinzip geht. Wenn er in seinem Herkunftsland nichts hat, kriegt er hier auch nichts. (Präsidentin Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)
Was heißt das? – Jemand ist hier, kriegt gar nichts. Sie werden doch nicht glauben, dass die soziale Sicherheit, die wir in diesem Lande haben, die damit zusammenhängt, dass wir einen funktionierenden Sozialstaat haben, dass Menschen nicht per se stehlen gehen müssen, um irgendwie ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, schlecht ist. Das heißt, man würde wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit die Kriminalitätsrate in die Höhe treiben, der Sicherheitsfaktor und das, was viele Betriebe nach Österreich bringt, würde einfach wegfallen. – Das ist die eine Geschichte.
Die zweite Geschichte betrifft die undokumentierte Arbeit: Es gab schon einmal einen Versuch, knapp vor irgendeiner Wahl war es – ich weiß gar nicht mehr, vor welcher –, als plötzlich die „Kronen Zeitung“ gebracht hat, dass der ÖGB, NGOs und die Arbeiterkammer jetzt mehr oder weniger die Rechtsberatung für die Schwarzarbeiter machen würden, damit Österreicherinnen und Österreicher schlecht aussteigen.
Was ist die Wahrheit? – Wir wissen, dass es in Österreich eine Vielzahl von sogenannten undokumentierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gibt, also von Menschen, die ohne Papiere und Rechte hier sind. Und das ist nicht derjenige, der einen Arbeitsplatz wegnimmt, das passiert ganz oft im diplomatischen Dienst, bei Botschaftern in den Villen ist es das Haushaltspersonal. Ganz viele sind das!
Das betrifft natürlich zum Beispiel auch Menschen auf Baustellen. Der erste Fall, der in Österreich durchjudiziert wurde, betraf einen Bauarbeiter. Das war jemand, der ohne
Papiere auf einer Baustelle gearbeitet hat, der dann mutig genug war (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Asylwerber!) – nein, kein Asylwerber (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Oja!) –, hinzugehen und zu sagen: Passt auf, ich arbeite hier und kriege das Geld nicht. Was machen wir? Er war bei den Vereinen, und dann war die Frage: Was machen wir?
Noch einmal: Jeder Schwarzarbeiter, jeder unangemeldete Undokumentierte, der hier arbeitet, hat auch einen österreichischen Arbeitgeber. Das muss man immer mitbedenken. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Es wird alles auf Video aufgezeichnet!) Tolerieren wir das, dann treiben wir das Lohnniveau deutlich nach unten; wir würden es auch weiterhin nach unten treiben, wenn wir das Herkunftslandprinzip so durchjudizieren, wie Sie das machen.
Diese Beratungsstelle für undokumentierte Arbeiter sichert, dass Österreicherinnen und Österreicher und legal hier lebende Menschen, die auf dem Arbeitsmarkt sind, einen ordentlichen Lohn bekommen und nicht aus dem System herausfallen. Undokumentierte Sklaven und Sklavinnen – sagen wir, wie es ist – sind im Prinzip ohne Rechte auf dem Arbeitsmarkt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Die kriegen eine Rechtsberatung!)
14.48
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren, es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet.
Ich möchte gerne Folgendes bekannt geben: Wir werden jetzt die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte jener Debatte, die wir jetzt geführt haben, also TOP 6 bis 11, durchführen. Anschließend daran erfolgt die Abstimmung über den vorherigen Tagesordnungspunkt. Im Moment wird dazu auch das Croquis verteilt.
Daher brauche ich entsprechende Aufmerksamkeit. Es wird eine ... (Abg. Kickl: Aber Zeit auch! Es wird erst gerade verteilt!) – Und Zeit auch. Ja, das ist richtig.
Die Debatte ist geschlossen.
Schlusswort seitens des Berichterstatters wird keines gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 152 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 153 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dem die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist wiederum mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 154 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dem die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Dieser Antrag findet nicht die Mehrheit und ist damit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 155 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 156 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Ferner kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 157 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Damit kommen wir zur verlegten Abstimmung über den Gesetzentwurf in 151 der Beilagen. Hiezu liegen folgende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge vor:
zwei Abänderungsanträge der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen, ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Oberhauser, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie die erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge ein Bundesverfassungsgesetz betreffen beziehungsweise ändern, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Streichung des Wortes „nicht“ im letzten Satz des Art. 1 Z 3 § 10 Abs. 3 bezieht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.
Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 3 § 10 Abs. 3 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag findet nicht die Zustimmung.
Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf den ersten Satz des § 10 Abs. 3 in Art. 1 Z 3 bezieht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist nicht die Mehrheit und findet damit auch keine Zustimmung.
Schließlich haben die Abgeordneten Dr. Oberhauser, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 3 § 10 Abs. 3 eingebracht.
Wer dafür die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung von neuen Absätzen 4a und 4b in Art. 1 § 10 eingebracht.
Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist nicht die Mehrheit und damit abgelehnt.
Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 3 § 10 Abs. 5 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 3 § 10 Abs. 5 eingebracht.
Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das findet die Mehrheit und ist damit angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung der Z 3a in Art. 1 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend § 11 Abs. 22 in Art. 1 Z 4 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend § 11 Abs. 22 in Art. 1 Z 4 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Die Abgeordneten Dr. Oberhauser, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend § 11 Abs. 22 in Art. 1 Z 4 eingebracht.
Wer dafür die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit ist.
Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 2 eingebracht.
Wer dafür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Ich stelle wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 3 eingebracht.
Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 3 eingebracht.
Wer dafür die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Minderheit und damit abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür eintritt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Ich stelle wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 4 eingebracht.
Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 4 eingebracht.
Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Ich stelle wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 5 eingebracht.
Wer dafür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 5 eingebracht.
Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Ich stelle wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 81 § 1 Abs. 2 in Art. 6 eingebracht.
Wer dafür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 81 § 1 Abs. 2 in Art. 6 eingebracht.
Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit, auch die verfassungsmäßige Mehrheit.
Die Abgeordneten Dr. Oberhauser, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung neuer Absätze 8a bis 8c des Art. 81 § 1 in Art. 6 eingebracht.
Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit, auch die verfassungsmäßige Mehrheit.
Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 81 § 2 in Art. 6 eingebracht.
Wer dafür eintritt, bitte um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und abgelehnt.
Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 81 § 2 in Art. 6 eingebracht.
Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Minderheit und damit abgelehnt.
Es handelt sich immer zweimal hintereinander fast um dasselbe, nur etwas anders formuliert, und daher muss ich es zweimal abstimmen lassen. Dies nur zur Aufklärung.
Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit, auch die verfassungsmäßige Mehrheit.
Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 8 eingebracht.
Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür eintritt, den bitte ich um Zeichen. – Das ist die Mehrheit, auch die verfassungsmäßige Mehrheit.
Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 9 eingebracht.
Wer dafür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 9 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, ist abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen – Das ist die Mehrheit, auch die verfassungsmäßige Mehrheit.
Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 10 eingebracht.
Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 10 eingebracht.
Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit, auch die verfassungsmäßige Mehrheit.
Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 11 eingebracht.
Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 11 eingebracht.
Wer dafür ist, bitte um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit, auch die verfassungsmäßige Mehrheit.
Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 12 eingebracht.
Wer sich dafür ausspricht, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 12 eingebracht.
Wer dafür ist, bitte um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, bitte ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit, auch die verfassungsmäßige Mehrheit.
Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 13 eingebracht.
Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 13 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit, auch die verfassungsmäßige Mehrheit.
Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 14 eingebracht.
Wer sich dafür ausspricht, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 14 eingebracht.
Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit, auch die verfassungsmäßige Mehrheit.
Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 15 eingebracht.
Wer sich dafür ausspricht, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und abgelehnt.
Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 15 eingebracht.
Wer dafür ist, bitte um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und ist abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit, auch die verfassungsmäßige Mehrheit.
Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 16 eingebracht.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 16 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit, auch die verfassungsmäßige Mehrheit.
Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 17 eingebracht.
Wer dafür eintritt, bitte um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, ist abgelehnt.
Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 17 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, ist abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit, auch die verfassungsmäßige Mehrheit.
Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 18 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, ist abgelehnt.
Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 18 eingebracht.
Hier sehe ich ebenfalls die Minderheit, und damit ist dieser Antrag nicht angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit, die verfassungsmäßige Mehrheit.
Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 19 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und abgelehnt.
Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben ebenfalls einen Abänderungsantrag betreffend Art. 19 eingebracht.
Wer dafür ist, bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die verfassungsmäßige Mehrheit.
Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 20 eingebracht.
Wer dafür ist, bitte um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, ist abgelehnt.
Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben ebenfalls einen Abänderungsantrag betreffend Art. 20 eingebracht.
Wer dafür ist, bitte um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, ist abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die verfassungsmäßige Mehrheit.
Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 21 eingebracht.
Ich ersuche bei Zustimmung um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und abgelehnt.
Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 21 eingebracht.
Auch hier ersuche ich bei Zustimmung um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, ist abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die verfassungsmäßige Mehrheit.
Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 22 eingebracht.
Wer dafür eintritt, bitte um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, ist abgelehnt.
Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 22 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, ist abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die verfassungsmäßige Mehrheit.
Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 23 eingebracht.
Wer dafür ist, bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, ist abgelehnt.
Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 23 eingebracht.
Im Falle der Zustimmung bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die verfassungsmäßige Mehrheit.
Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 24 eingebracht.
Wer dafür ist, bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, ist abgelehnt.
Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 24 eingebracht.
Wer dafür ist, bitte ein Zeichen. – Das ist ebenfalls die Minderheit und damit abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür eintritt, bitte ein Zeichen. – Das ist die verfassungsmäßige Mehrheit.
Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 25 eingebracht.
Bei Zustimmung bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, ist abgelehnt.
Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 25 eingebracht.
Wer dafür ist, bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür eintritt, bitte ein Zeichen. – Das ist die verfassungsmäßige Mehrheit.
Wir haben es bald geschafft, also man kann schon ein bisschen durchatmen.
Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 26 eingebracht.
Wer dafür ist, bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 26 eingebracht.
Wer dafür ist, bitte ein Zeichen. – Das ist ebenfalls die Minderheit und damit abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür eintritt, bitte ein Zeichen. – Das ist die verfassungsmäßige Mehrheit.
Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 27 eingebracht.
Wer dem die Zustimmung gibt, bitte um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 27 eingebracht.
Wer dem die Zustimmung gibt, bitte um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die verfassungsmäßige Mehrheit und damit angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit.
Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend vollständige Abschaffung von Luxuspensionen und Pensionsprivilegien auf allen Ebenen der Republik Österreich.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist nicht die Mehrheit. Dieser Antrag findet keine Zustimmung. (Abg. Kickl: Bedauerlich!)
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ein harmonisiertes Pensionssystem für alle Dienstnehmer – privat, öffentlich oder Funktionäre – in Österreich“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die da die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist nicht angenommen.
Wir gelangen nunmehr nicht zum 12. Punkt der Tagesordnung, sondern ich unterbreche jetzt die Verhandlungen, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen Anfrage stattfinden kann.
der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Steuersenkung für unsere Leistungsträger statt Klassenkampf“ (1712/J)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 1712/J.
Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.
Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:
Der schwelende rot-/schwarze Steuerstreit offenbart die Handlungsunfähigkeit und auch die unterschiedliche Weltanschauung der Bundesregierung zum wiederholten Male. In Hinblick auf die bestehende Rekordverschuldung, die Rekordarbeitslosigkeit und die Rekordsteuern ist die Bundesregierung aufgerufen, den wachsenden Unmut der Bürger nicht ungeachtet zu lassen und lösungsorientiert für die Bürger zu arbeiten.
Völlig kontraproduktiv ist der jetzt inszenierte Klassenkampf, der lediglich dazu dient, echte und umfassende Reformen nicht nur im Steuersystem, sondern auch im Bereich der Pensionen, der Bildung, der Gesundheit, der Verwaltung und des Föderalismus zu vermeiden sowie die eigenen Proporzstrukturen unangetastet zu lassen. Es gibt genug Menschen in unserem Land, die nicht nur wissen, was zu tun wäre, sondern dies auch in der Öffentlichkeit deutlich aussprechen. Bundeskanzler Faymann und Finanzminister Spindelegger wären gut beraten, beispielsweise dem neuen Präsidenten der Wirtschaftskammer Wien, Walter Ruck, und dem Präsidenten der Industriellenvereinigung, Georg Kapsch, aufmerksam zuzuhören:
„Nicht mehr Geld in ein desolates System“, „Vermögenssubstanzsteuern vernichten Arbeitsplätze“ oder „Ich würde mir wünschen, dass sich die Regierung in Klausur begeben und eine echte Steuerreform erarbeiten würde“, sind Forderungen der Wirtschaftstreibenden, die an Klarheit nicht zu überbieten sind.
Vermögen sichert den Wirtschaftsstandort – daher Nein zu „Vermögensstrafsteuern“
Klassenkampf samt Umverteilungszwang stützt nur die Proporzstrukturen der Parteien zu Lasten der steuerzahlenden Bürger – wir wollen eine moderate Entlastung aller Einkommensteuertarifstufen über mehrere Jahre.
Konkret streben wir über die nächsten fünf Jahre eine jährliche Senkung jeder Tarifstufe um 3% an, sodass der Eingangssteuersatz letztlich auf 21,5% und der Spitzensteuersatz auf 35% gesenkt werden.
Gegen eine „vermögensbestrafend“ wirkende Gegenfinanzierung sprechen wir uns entschieden aus und sehen bereits in der anhaltenden Vermögenssteuerdiskussion eine
Gefährdung des Wirtschaftsstandortes Österreich. Denn Vermögenssteuern treffen entgegen den sozialistischen Vorstellungen insbesondere den Mittelstand, wie beispielsweise die „Häuselbauer“. Die wenigen Superreichen hingegen haben diverse steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und werden nicht erwischt. Das dürfte selbst aus Sicht der Sozialdemokraten nicht sozial gerecht sein.
Vereinfacht gesprochen gilt für uns folgendes Prinzip:
Steuern senken, um den Wirtschaftsstandort zu stärken, um mehr Beschäftigung zu schaffen und Konsum und Wirtschaftswachstum anzukurbeln. Das generiert Arbeitsplätze und bringt dem Staat letztlich höhere Einnahmen.
Eine langfristig angelegte und eingeschliffene Tarifsenkung bringt nicht nur Konsumsteigerung und Wirtschaftswachstum, sondern steigert auch die Steuermoral und dämmt damit die Schattenwirtschaft ein. Das Potential ist nach Expertensicht erheblich: geschätzte 20 Milliarden Euro werden im Bereich der Schattenwirtschaft „verpfuscht“ – und das oft nur, weil den Menschen trotz Arbeit nicht genug Geld zum Leben bleibt.
Die ständig sinkende Steuermoral wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mit der „neuen“ Regierungstaktik wieder angehoben. Die angekündigte Mehrzahl an Finanzprüfern und unangekündigter Prüfungen sowie die Verschärfungen im Bereich von Selbstanzeigen sind keine probaten Mittel einer aufgeklärten Demokratie. Vielmehr schmälern solche Zwangs- und Drohmaßnahmen das Vertrauen in den Staat und schaffen eine Atmosphäre der Unterdrückung und Knechtung. Aber gerade eine Vertrauenssteigerung wäre nach dem Hypo- und Budgetlochdebakel sowie den Abgabenerhöhungen nach den Wahlen notwendiger denn je. Statt die Bürger und ihren hart erarbeiteten Wohlstand zu bekämpfen, sind endlich der teure Föderalismus sowie das Verwaltungs- und Subventionsdickicht abzubauen – und das genauso entschieden, wie die Abgabenerhöhungen nach der Wahl.
Erste wichtige positive Signale waren gestern in den Abendstunden von Finanzminister Spindelegger zu vernehmen. In der „Zeit im Bild“ sprach er sich gegen die Einführung „neuer“ Steuern aus, was vom Team Stronach ausdrücklich unterstützt wird. Unklar blieb, ob sämtliche Steuer- und Abgabenerhöhungen ausgeschlossen sein sollen. Alles in allem sollte der Finanzminister seine lobenswerten Ankündigungen detaillieren und den Bürgern, die den ständigen Ankündigungen der Bundesregierung nicht mehr glauben wollen, Garantien aussprechen!
Langfristige Strukturreform: Steuererklärung in Postkartengröße
Langfristig ist eine umfassende und vereinfachende Steuerstrukturreform unabdingbar. Die österreichischen Steuergesetze sind unübersichtlich, ungerecht, kompliziert und schaffen aufgrund unzähliger Ausnahmebestimmungen Rechtsunsicherheit. Steuergesetze sind in Österreich in vielen Bereichen Auslegungssache, wodurch viel Geld und Zeit verschwendet werden, die den Bürgern sowie der Wirtschaft letztlich fehlen.
Daher ist eine umfassende und vereinfachende Steuerreform überfällig. Ziel ist die Einführung eines fairen, gerechten und transparenten Steuersystems, das die Steuerzahler entlastet, den Verwaltungsaufwand reduziert, die Steuerberechnung vereinfacht und vor allem die Ungleichbehandlung in der Besteuerung beseitigt. Die Berechnung muss so einfach sein, dass sie von jedem Bürger und Unternehmer mit einer gewissen Grundausbildung ohne Spezialwissen vorgenommen werden kann.
Unternehmensbesteuerung attraktiveren heißt, den Wirtschaftsstandort retten
Schwerpunktmäßig müssen Unternehmen steuerlich besser gestellt werden, die im Inland investieren. Dadurch werden weitere Arbeitsplätze im Inland geschaffen. Her-
vorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass sich die österreichische Wirtschaft durch kleine und mittlere Unternehmen auszeichnet. Diese Unternehmen erarbeiten den größten Teil der heimischen Wirtschaftsleistung und stellen damit das Fundament der Beschäftigungssituation in Österreich dar. Diese Unternehmen verdienen ein optimales Wirtschaftsklima, damit unser Land wieder in eine positive Zukunft blicken kann.
Weiters sind von staatlicher Seite Optionen zu schaffen, die beim Einsatz bzw. Ausbau von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen merkbare steuerliche Erleichterungen bringen. Mitarbeiter sollen durch Gewinnbeteiligungsmodelle am unternehmerischen Erfolg teilhaben können. Derzeit wird in Österreich zwar sehr viel von Mitarbeiterbeteiligung gesprochen, de facto ist diese aber im internationalen Vergleich in unserem Land nur sehr gering ausgeprägt.
Unser Standpunkt lautet: Jedes Unternehmen ist in der Regel nur so gut wie seine Mitarbeiter. Zufriedene, motivierte und gut ausgebildete Mitarbeiter sind das wertvollste Kapital und die entscheidende Grundlage unternehmerischen Erfolgs. Daher müssen wir nachhaltige Unternehmenskulturen und die dafür geeigneten Modelle fördern.
Ende mit dem Taktieren – sofortige Steuersenkung statt „Zwischenwahlkampf“
Ein weiteres Abwarten und Taktieren der Regierungsparteien ist den Bürgern und den Unternehmern nicht mehr zuzumuten. Die Arbeitskosten sowie die Lohnnebenkosten sind in Österreich überdurchschnittlich hoch und führten bereits zu öffentlich geäußerten Abwanderungsandrohungen von Unternehmen. Gleichzeitig spricht die Höhe der jetzigen Abgabenquote für sich. Mit rund 45% ist Österreich fast schon Abgabeneuropameister und ein Ende ist noch nicht in Sicht. Die budgetierten Steuereinnahmen werden weiter steigen. Innerhalb der nächsten Jahre steigen die öffentlichen Abgaben brutto von rund 76,4 Mrd. Euro im Jahr 2013 auf rund 91,2 Mrd. Euro im Jahr 2018 – das ist ein Zuwachs von 19,4%.
In diesem Zusammenhang appellieren die unterfertigten Abgeordneten mit folgendem Zitat an den Finanzminister
„Eine Regierung muss sparsam sein, weil das Geld, das sie erhält, aus dem Blut und Schweiß ihres Volkes stammt. Es ist gerecht, dass jeder einzelne dazu beiträgt, die Ausgaben des Staates tragen zu helfen. Aber es ist nicht gerecht, dass er die Hälfte seines jährlichen Einkommens mit dem Staate teilen muss.“ (Friedrich II.)
und richten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Dringliche Anfrage
1. Können Sie garantieren, dass unter Ihrer ministeriellen Verantwortung keine Regierungsvorlage betreffend die Einführung einer Schenkungs- und Erbschaftssteuer an den Nationalrat ergehen wird?
2. Können Sie garantieren, dass unter Ihrer ministeriellen Verantwortung keine Regierungsvorlage betreffend die Einführung einer Vermögenssteuer im Sinne des von Kanzleramtsminister Ostermayer präsentierten SPÖ-Modelles (medial als „Reichen- oder Millionärssteuer“ bezeichnet) an den Nationalrat ergehen wird?
3. Können Sie garantieren, dass unter Ihrer ministeriellen Verantwortung keine Regierungsvorlage betreffend die Erhöhung der Grundsteuer an den Nationalrat ergehen wird?
4. Können Sie garantieren, dass unter Ihrer ministeriellen Verantwortung keine Regierungsvorlage betreffend die Einführung oder die (weitere) Erhöhung sonstiger Steuern- und Abgaben erfolgen wird und, wenn nein, welche diesbezüglichen Pläne gibt es?
5. Welche Eckpunkte für eine Steuerreform sind für Sie als Finanzminister zwingend?
6. Welche Steuern bzw. Abgaben schließen Sie von einer Reform a priori aus?
7. Welche Steuern bzw. Abgaben bedürfen aus Ihrer Sicht jedenfalls einer Senkung?
8. Wie lautet Ihr konkreter Auftrag an die Steuerreformkommission unter Berücksichtigung der oben angeführten Fragen und werden Sie die Ergebnisse der Steuerreformkommission als verbindlich ansehen?
9. Welche konkreten Absprachen und Verhandlungsergebnisse bezüglich einer Steuerreform bzw. Steuersenkung bestehen mit dem Bundeskanzler?
10. Wie sieht das von Ihnen geplante Steuerreformmodell aus?
11. Welchen Umfang hat das von Ihnen geplante Steuerreformmodell?
12. Welche konkreten Voraussetzungen und Sparziele müssen Ihren Planungen nach erfüllt sein, um das von Ihnen geplante Steuerreformmodell umzusetzen?
13. Welche konkreten (Steuerreform-)Modelle wurden bisher in Ihrem Ministerium unter Ihrer Verantwortung durchgerechnet und wie lauten die Berechnungen im Detail?
14. Nach Medienberichten besteht zwischen SPÖ- und ÖVP-Experten eine Kalkulationsdifferenz von 1,4 Milliarden Euro hinsichtlich der Auswirkungen der von Kanzleramtsminister Ostermayer präsentierten „Millionärs- oder Reichensteuer“. Wie begründen Sie die Differenz nicht zuletzt den Bürgern gegenüber?
15. Wie wirkt sich nach Berechnungen des Finanzministeriums eine (abgestufte) Steuerreform auf das gesamte Steueraufkommen aus, wenn über die nächsten fünf Jahre jede Einkommensteuertarifstufe jährlich um 3% gesenkt wird, sodass der Eingangssteuersatz auf 21,5% und der Spitzensteuersatz auf 35% gesenkt werden? (Bitte um getrennte Nennung der rechnerischen Auswirkungen der Tarifsenkungen und der zu erwartenden nachfrageseitigen steuerlichen Auswirkungen)
16. Laut Medienberichten sollen eine Vereinfachung des Steuersystems (etwa die Streichung der „steuerrechtlichen Privilegien einzelner Berufsgruppen“) und die Streichung von Förderungen je 1,5 Mrd. Euro bringen. Ein Vorschlag des Finanzministers für die Reform des Förderwesens sollte bereits bis Ende März vorliegen, nun werden Maßnahmen vor dem Sommer angepeilt. Wann ist mit einem fertigen Konzept zur Reform des Förderwesens zu rechnen?
17. Welche konkreten Maßnahmen zur Reform des Förderwesens planen Sie?
18. Wie viel kann aufgrund der Reform des Förderwesens den Berechnungen Ihres Ministeriums nach tatsächlich eingespart werden?
19. Sehen Sie steuerrechtliche Privilegien bei einzelnen Berufsgruppen?
20. Welche Berufsgruppen sind das und können Sie deren Steuervorteile gegenüber nicht privilegierten Berufsgruppen quantifizieren?
21. Welche „steuerrechtlichen Privilegien einzelner Berufsgruppen“ sollen Ihren Planungen nach gestrichen werden?
22. Wie viel kann durch die Streichung steuerrechtlicher Privilegien den Berechnungen Ihres Ministeriums nach tatsächlich eingespart werden bzw. zu wie viel Steuermehreinnahmen für den Staat kommt es dadurch?
23. Wie hoch sind die geplanten Kosten für die Tätigkeit der mit der Steuerreform beauftragten Reformkommission?
24. Wer genau wird Mitglied dieser Kommission sein?
25. Ist geplant, auch Vertreter der Oppositionsparteien zu beteiligen und, wenn nein, warum nicht?
In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 93 Abs. 2 GOG-NR verlangt.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich erteile Frau Abgeordneter Dr. Nachbaur als erster Fragestellerin zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung nicht länger als 20 Minuten dauern darf, das Wort. – Bitte.
15.16
Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Vertreter auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Steuerzahler! Sehr geehrte Sparer! Wenn man manchen Politikern aus diesem Hohen Haus zuhört, dann weiß man: Endlich gibt es eine Lösung für alle Probleme in unserem Land: die Millionärssteuer!
Die anderen sollen zahlen, ganz klar. Viele sind begeistert, weil die habgierigen Millionäre endlich zur Kasse gebeten werden, und reich ist sicherheitshalber einmal jeder, der mehr hat als man selber.
Wer ist eigentlich Millionär? – Jeder, der ein Gesamtvermögen von 1 Million € hat, so lautet die technische Antwort. Also schauen wir einmal, und schon ist es vorbei mit der Sozialromantik. Da ist nämlich jeder betroffen, der entweder eine Wohnung oder ein Haus hat, ein Auto, womöglich eine Lebensversicherung, vielleicht eine Pension, womöglich ein paar Aktien und vielleicht ein bisschen Schmuck. Der ist jedenfalls klarerweise Millionär, und, sehr geehrte Damen und Herren, Österreich ist voller Millionäre, zumindest jetzt noch, bevor die Regierung womöglich eine sogenannte Millionärssteuer beschließt, denn es wird ja an vielen Ecken und Enden am Geldbeutel der Österreicher gezerrt, in Österreich insbesondere von der linken Reichshälfte und auf europäischer Ebene natürlich genauso. (Beifall beim Team Stronach.)
Die EZB agiert in historischen Dimensionen. Der historisch niedrige Zinssatz wurde noch einmal abgesenkt, und zwar auf 0,15 Prozent. Und Bankguthaben bei der EZB werden mit einer Negativsteuer belegt, dies erstmals in der Geschichte! Das alles, um angeblich die Wirtschaft anzukurbeln. Das nützt aber alles nichts, wenn das Vertrauen in das Land und das Vertrauen in die Märkte nicht da ist, denn der Markt lebt in erster Linie vom Vertrauen.
Schon die vielen Geldspritzen der EZB im Ausmaß von einer Billion haben nicht zum Wirtschaftswachstum beigetragen, sondern in Wirklichkeit den Ankauf von Staatsanleihen flott angekurbelt. Das heißt ganz einfach ausgedrückt: Druck von Geld und Kauf von Ramschpapieren. Das ist wieder einer der vielen Tabubrüche, die nicht hätten passieren dürfen. So läuft es aber: Schulden, also Geld drucken.
Die sogenannten Asset Backed Securities sind die nächste große Bedrohung. Das ist der Verbriefungsmarkt. Da handelt es sich um verzinste Wertpapiere für offene Kreditforderungen, die schön verschachtelt und dann in der Schachtel verkauft werden. Das klingt alles sehr kompliziert. Lassen Sie mich das ganz einfach zusammenfassen: Das sind genau diese intransparenten, hochgiftigen Papiere, die den großen Crash in den USA ausgelöst haben. Und noch immer werden diese giftigen Papiere hin- und hergeschoben, von nun an besonders in Europa. Jetzt müssen die Steuerzahler und die Sparer tatsächlich sehr aufpassen.
Die Sparer – wer ist das eigentlich? – Das sind all jene Leute, die zum Beispiel für die Pension vorsorgen, weil sie womöglich berechtigt Angst davor haben, dass sie keine
ordentliche Pension mehr bekommen, Leute, die Investitionen planen, oder vielleicht einfach Menschen, die sich den berühmten Notgroschen auf die Seite legen. Diese werden einfach in die Verliererposition gedrängt.
Nicht nur dass das Bankgeheimnis de facto bereits abgeschafft ist, durch den internationalen Daten- und Informationsaustausch jede Vertraulichkeit verlorengegangen ist, haben die österreichischen Sparer über die stille Inflation seit 2008 16 Milliarden € verloren. 16 Milliarden € verloren seit 2008!
Dass darauf, auf diesen Nichtertrag, auch noch eine Ertragssteuer erhoben wird, ist ja eigentlich ein besonderer Hohn. In Österreich besteuert man also nicht nur den Gewinn, sondern auch den Verlust. Ein ganz neues Konzept, um im Endeffekt Budgetlöcher zu stopfen.
Vor 20 Jahren hätte es da noch einen Aufschrei gegeben, aber wir sind heute irgendwie abgestumpft, weil es diese Informationsflut gibt, in der die Inflation als etwas Gesundes dargestellt wird, als etwas, was jede Wirtschaft braucht, um gesund zu sein. Für den hoch verschuldeten Staat mag das schon stimmen, denn es ist ganz angenehm, wenn wie durch Magie die Schulden weginflationiert werden und schrumpfen. Aber wie immer muss letztendlich irgendjemand die Rechnung bezahlen, und das sind die jungen Leute, das sind die Sparer, das sind die Steuerzahler.
Die Unverschämtheit gegenüber den Sparern wird auf die Spitze getrieben, wenn Politiker dann noch behaupten, die Inflation sei doch ohnehin so niedrig.
Sehr geehrte Sparer! Wir haben negative Realzinsen. Schauen Sie einmal in regelmäßigen Abständen auf Ihr Sparbuch, und Sie werden sehen, wie die Beträge ausschauen, Sie werden Ihr Erspartes dahinschmelzen sehen!
Das heißt, die Sparer leiden schon längst unter einer Vermögensteuer. Und auch ohne Mathematik oder gar Bankwesen studiert zu haben, ist es möglich, relativ einfach und schnell auszurechnen, dass einem durch die Inflation von knapp unter 2 Prozent – offiziell; inoffiziell wahrscheinlich eher 4 oder 5 Prozent –, die mickrigen Zinsen wohl dazugerechnet, minus KESt, am Schluss ein Verlustgeschäft von wahrscheinlich minus 1 oder minus 2 Prozent des Ersparten bleibt, und das über viele Jahre. So komme ich auf 16 Milliarden Verlust seit 2008. Das darf nicht sein! (Beifall beim Team Stronach.)
Das besonders Ungerechte für die Sparer ist, dass es nicht die Superreichen trifft, die im Allgemeinen eher weniger dazu tendieren, ihr Vermögen auf Sparbüchern zu horten. Meine Großeltern hatten Sparbücher. Meine Oma und mein Opa haben nicht in irgendwelche komplizierte Finanzinstrumente investiert und haben sich auch nicht am Immobilienmarkt als kleine Immobilienhaie betätigt. Nein, die haben ihr bisschen Geld auf ein Sparbuch gelegt. Und ich glaube, so geht es den meisten Österreichern, so machen das die meisten Leute. – Und ihr Erspartes wird dahinschmelzen.
Genauso unverschämt wie die Behauptung mancher Politiker, dass die Inflation hier so schön niedrig ist, während die Sparer ihr Geld verlieren, ist auch die Behauptung, Österreich sei so günstig refinanziert, weil durch die tolle Politik unsere Bonität so gut sei. In Wahrheit wissen wir, die EZB druckt Geld, und deshalb sind die Zinsen so niedrig – und nicht wegen der großartigen Politik. (Beifall beim Team Stronach.)
Aber die Versuchung für die Regierenden dieser Welt, einfach Geld zu drucken, ist natürlich sehr groß, weil man so vermeintlich die Schuldenprobleme lösen kann. Ich sehe da diesen Boom and Bust Cycle bei den Regierungen. Der dauert in der Regel vier bis fünf Jahre, also mehr oder weniger von Wahl zu Wahl.
Je größer die von den Regierungen gemachten Versprechungen sind – und auch in Österreich gibt es gute Versprechungen –, umso größer wird auch der Druck, zu mehr Geld zu kommen, und umso mehr Geld wird dann gedruckt. Und je billiger das Geld zu
haben ist – also je mehr gedruckt wird, umso mehr Geld ist da –, umso mehr sinkt der Druck, mit diesem inflationierten Geld auch sorgsam umzugehen, weil man eh mehr drucken kann.
Begünstigt werden also jene, die schlecht wirtschaften, und bestraft werden die Sparsamen und Tüchtigen. Dabei ist das wahre Problem in Österreich, dass die Bürger ständig an Kaufkraft verlieren. Und das wissen Sie am allerbesten, sehr geehrte Steuerzahler. (Beifall beim Team Stronach.)
Neben den Sparern werden auch die arbeitenden Menschen ausgepresst wie Zitronen. Von Reallohnsteigerungen bleibt nichts übrig. Die kalte Progression tut das Übrige. Und jetzt sollen noch die sogenannten Millionäre drankommen. Das wird ein versteckter Angriff auf den Mittelstand, und den gilt es auf jeden Fall zu verhindern! (Beifall beim Team Stronach.)
Ganz Europa, aber auch Österreich mangelt es an Wirtschaftswachstum. Das brauchen wir dringend, um Arbeitsplätze schaffen und den Wohlstand absichern zu können. Solange wir aber ein Steuersystem haben, das die Leistung bestraft und Misstrauen nährt, wird sich daran nichts ändern.
Die Abgabenquote und Besteuerung der Arbeit in Österreich sind auf Weltspitze. Wenn man jetzt den Eingangssteuersatz etwas senkt, aber nicht dauerhaft die kalte Progression, das heißt die schleichende Enteignung der arbeitenden Menschen, ausschaltet, dann kommt es nur zu einer ganz kurzfristigen Kaufkraftsteigerung in einer homöopathischen Dosis. Das ist einfach eine politische Wählerstimmenmobilisierungsaktion, weil das politische System gehörig wackelt.
Den Unternehmen fehlt das Vertrauen, in unserem Land zu investieren, und den Leuten fehlt das Vertrauen, mehr zu kaufen und den Konsum zu steigern. Anstatt dass wir alles dafür tun, dieses Vertrauen langsam wiederherzustellen, hat es den Anschein, dass die Politik alles tut, um das Vertrauen weiter zu schwächen.
Insbesondere die Steuervorschläge der SPÖ leisten hier meiner Meinung nach einen ganz gewichtigen Beitrag, denn die SPÖ-Vorschläge zielen darauf ab, das bereits ziemlich undurchsichtige Steuersystem durch völlig undurchsichtige Steuerregeln noch weiter zu ergänzen. Denn jeder potenzielle Millionär soll in Zukunft nach den Vorstellungen der SPÖ selbst deklarieren, welche Werte er besitzt. Der alte Perserteppich, ist der jetzt 100 € wert, 1 000 €, 10 000 €? Und wie ist das mit den Bildern? Ist der Künstler schon tot, oder lebt er noch? Der teure Gutachterstreit ist jedenfalls vorprogrammiert. Die Bürger werden kriminalisiert. Die Einzigen, die mit diesem Steuervorschlag der SPÖ eine Freude haben können, sind die Gutachter. (Beifall beim Team Stronach.)
Das alles erinnert an die Vermögensteuer, die es in Österreich schon einmal gab und die lobenswerterweise unter einem sehr klugen SPÖ-Mann 1993 abgeschafft wurde, weil er richtigerweise erkannt hat, die Vermögensteuer hat keinen Sinn und spült zu wenig Geld in die Kassen. (Beifall beim Team Stronach.) Allein die Administration hat bald so viel gekostet! Kein Unternehmer rechnet nur die Einnahmen. Man muss selbstverständlich auch die damit verbundenen Kosten und Ausgaben berücksichtigen und die Kosten mitkalkulieren. Aber viele Politiker kommen aus dem geschützten Bereich, und da spielt es bei der Kostenkalkulation nicht so eine große Rolle, ob es sich unterm Strich dann ausgeht. Wenn es sich nicht ausgeht, werden einfach die Steuern erhöht.
Wie viel Geld kann man sich jetzt also durch diese Millionärssteuer erwarten? Das wiederum kommt ganz darauf an, wen Sie fragen. Fragen Sie die SPÖ, dann heißt es 1,5 Milliarden. Fragen Sie die ÖVP, dann heißt es 110 Millionen, weil das Vermögen von Betrieben ja nicht besteuert werden soll. Also hier gibt es nicht nur ein ideologi-
sches, sondern auch ein rechnerisches Problem. Die Summen von Rot und Schwarz klaffen um 1,4 Milliarden auseinander.
Wie seriös finden Sie das, liebe Steuerzahler? – Meiner Meinung nach ein ziemlich befremdlicher Umgang mit der Finanzplanung unseres Landes. (Beifall beim Team Stronach.)
Bernhard Felderer hat ganz klar gesagt: „Die Vermögensteuer, wenn sie nicht total die Wirtschaft zusammenhauen soll, kann niemals die Senkung der Lohnsteuer gegenfinanzieren.“
Aber das noch viel stärkere Argument ist die Geschichte. Die meisten Länder haben keine Vermögensteuer, und einige Länder, die eine hatten, haben sie wieder abgeschafft, weil sie gemerkt haben, dass diese zutiefst standortschädlich ist: Irland: abgeschafft, Österreich: abgeschafft, Italien: abgeschafft (Abg. Rossmann: Frankreich: eingeführt!), Dänemark: abgeschafft, Niederlande: abgeschafft, Finnland: abgeschafft, Island: abgeschafft, Schweden: abgeschafft, Spanien: abgeschafft.
Frau Staatssekretärin! Es wäre vielleicht interessant, sich auch damit zu beschäftigen und nicht nur Frankreich zu nennen. Frankreich ist ein schönes Land mit charismatischen Menschen, aber als wirtschaftliches Vorbild würde ich Frankreich sicher nicht wählen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Frankreich ist der neue kranke Mann Europas. Was soll das in wirtschaftlicher Hinsicht für ein Vorbild für uns sein? (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Aber selbst dort, selbst in Frankreich ist man schon gescheiter geworden. Hollande hat erkannt, dass er mit seiner Millionärssteuer kläglich gescheitert ist und damit nur das Kapital aus dem Land vertrieben hat. (Abg. Krainer: Das stimmt doch gar nicht! Das ist ja alles falsch!)
Die Erfahrungen aus der Geschichte zeigen, dass der Sozialismus und die zu starke Umverteilung nicht funktionieren. Wo es keine materiellen Anreize gibt, Leistung zu erbringen, wird keine erbracht! Ganz einfach! (Beifall beim Team Stronach.) Der Ostblock hat das auch ziemlich anschaulich bewiesen.
Wenn die SPÖ ihr Modell als das Schweizer Modell bezeichnet, ist das reine Chuzpe. Die Schweiz hat ganz niedrige Abgaben und Steuern. Die Abgabenquote liegt bei nur 35 Prozent – bei uns bei 45 Prozent oder höher. In anderen Worten: In Österreich arbeiten die Leute von 1. Jänner bis 31. Juli nur für den Staat!
Sehr geehrte Steuerzahler! Sie arbeiten das halbe Jahr nur für den Staat – und erst dann in die eigene Tasche! (Abg. Eßl: Wie hoch ist die Sozialquote?)
So wird Österreich im Wettbewerb der Volkswirtschaften nicht mehr lange mithalten können. Was jetzt für das endgültige Aus unseres Wirtschaftsstandortes noch fehlt, sind Vermögensteuern. (Beifall beim Team Stronach.)
Damit wird bereits einmal korrekt versteuertes Geld noch einmal besteuert, ein zweites Mal. Das ist ein sicheres Rezept, Investoren aus Österreich zu vertreiben. Dass wir keine Vermögensteuer haben, ist unser letzter Standortvorteil, was die Abgaben anbelangt. Wenn jetzt auch der verschwindet, gibt es kein Motiv mehr, Geld in Österreich zu haben.
Abgesehen davon wird es sowieso nicht die Superreichen treffen. Man wird weder Google noch Amazon noch jene Herrschaften, die ihr Geld in steuerschonenden Stiftungen geparkt haben, erwischen, auch wenn jetzt so mancher in Zeitschriften sagt, er würde gerne mehr zahlen. Ja, denken wir an die Stiftungen!
Was diesen Brief vom Herrn Finanzminister anlangt, muss ich sagen, ich weiß, dass viele wohlhabende Personen ohnehin viel spenden. Ich kenne die Philanthropie natür-
lich auch aus Nordamerika, dort ist das ja gang und gäbe. Meine Damen und Herren, das liegt einerseits daran, dass die Steuerlast dort sehr viel niedriger ist, und andererseits daran, dass es dort eine viel schönere Kultur des Gebens und Sponserns gibt, natürlich auch deshalb, weil Spenden zur Gänze steuerlich absetzbar sind. Das sollte auch in Österreich so sein. Spenden sollten nicht nur bis zu 10 Prozent des Betriebsergebnisses steuerlich absetzbar sein, sondern zur Gänze. Sie werden sehen, wenn Sie die Steuerlast senken, wie großzügig die Besserverdiener dann sein werden. Aber solange wir dem Diktat dieser Neidgesellschaft unterliegen, wird das Kapital fliehen. (Beifall beim Team Stronach.)
Derzeit ist es in unserem Land steuerlich gesehen für Firmen einfach nicht interessant genug zu spenden. Privatpersonen spenden in Österreich sehr viel, das finde ich wirklich schön, aber Firmen im internationalen Vergleich eher weniger, mit einigen Ausnahmen, darunter auch Frank Stronach. Hier könnten Sie aktiv werden, Herr Finanzminister! (Beifall beim Team Stronach.)
Also noch einmal zur Zielgruppe: Die Superreichen werden nicht erwischt, sondern der Mittelstand und in letzter Konsequenz die sogenannten kleinen Leute. All jene, die jetzt am allerlautesten nach der Millionärssteuer rufen, wird es wirklich am allerhärtesten treffen. (Abg. Rossmann: Mythos!) Sobald die Grundsteuer erhöht wird, werden nämlich die Mieten in die Höhe schnellen, weil die höheren Kosten natürlich sofort an die Mieter weitergereicht werden. Augenblicklich haben wir eine neue Massensteuer, die unter dem Titel der sozialen Gerechtigkeit mit dem Etikett der Millionärssteuer behaftet ist. (Beifall beim Team Stronach.)
Jene, die jetzt am lautesten nach der Millionärssteuer rufen, werden erstaunt mit höheren Mietpreisen aufwachen. Und wenn die Mieter sich die neue Wohnung oder die neuen Mietkosten dann nicht mehr leisten können werden und der Vermieter dann keine Mieter mehr findet, wissen Sie, was dann passiert? – Dann wird er verkaufen. Und wer kann sich das in Österreich dann noch leisten? Ich schätze einmal, dass dann reiche Ausländer kommen und alles aufkaufen werden, ob das jetzt Oligarchen sind oder Hedgefonds oder sonst jemand. Aber in Österreich wird sich das kaum jemand mehr leisten können, zumal die Oesterreichische Nationalbank jetzt schon von einer Überbewertung der Immobilienpreise spricht, vor allem in Wien.
Also frage ich Sie, sehr geehrte Regierungsvertreter: Wollen Sie mit einer höheren Besteuerung des Vermögens und des Grundes hier eine Immobilienkrise auslösen? – Das darf nicht sein! Die Menschen müssen sich das leisten können, zu leben, zu wohnen, sie müssen von ihrem Gehalt, von ihrem Lohn auch tatsächlich leben können. (Beifall beim Team Stronach.)
Und zu den Registrierkassen: Jeder kleinere Unternehmer wird kriminalisiert. Es wird pauschal unterstellt, dass die Steuern und Abgaben nicht korrekt geleistet werden. Daher soll es also eine Registrierkassenpflicht geben.
Liebe Vertreter der SPÖ! Die kleinen Unternehmer und die Wirte sind nicht Ihre Feinde! (Beifall des Abg. Groiß.) Das sind nicht die großen reichen Millionäre, denen man jetzt ihr Vermögen wegsteuern muss, sondern das sind hart arbeitende Leute, die oft Tag und Nacht im Familienbetrieb im Einsatz sind. Und dass nun auch noch die Selbstanzeigen mit bis zu 30 Prozent auf die Abgabenschuld sanktioniert werden sollen, das kriminalisiert endgültig jeden Unternehmer, der sich einmal verrechnet hat. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Schieder: Das ist aber eine Bagatellisierung von Steuerhinterziehung, was Sie da sagen!)
Jetzt wissen wir auch, warum 550 neue Steuerprüfer eingestellt werden, die dann auf die Unternehmer losgelassen werden sollen. Das ist der falsche Ansatz, sehr geehrte Kollegen! (Beifall beim Team Stronach.)
Wenn diese Vermögensteuer kommt, dann hat diese Regierung ihr allerletztes Pulver verschossen, dann gibt es nur noch die offizielle Enteignung. Bestraft werden all jene, die sich trotz der hohen Steuersätze etwas ersparen konnten.
Anstatt wieder über neue Steuern nachzudenken, nachdem Sie erst im März, entgegen Ihren Wahlversprechen, aber das ist ein anderes Thema, wieder die Steuern erhöht haben, sollten Sie nun endlich mutig die wichtigsten Themen und dringlichsten Reformen in diesem Land angehen.
Erstens: Es gibt völlig ungeklärte, massive Risken bei der Hypo-Alpe-Adria-Bank, auch bei der ÖVAG, und es muss die alleroberste Priorität sein, dies zu klären. Erklären Sie auch, warum Dokumente auftauchen, die jetzt darlegen, dass die Hypo-Alpe-Adria-Bank überhaupt nicht hätte notverstaatlicht werden müssen! Das ist ein Skandal! Lassen Sie endlich den Untersuchungsausschuss arbeiten! (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Bravorufe bei der FPÖ.)
Und sagen Sie uns: Wer waren zum Zeitpunkt der Notverstaatlichung die größten Gläubiger? Wer wurde da geschützt? (Beifall beim Team Stronach.)
Zweitens sollten Sie sich auch das Förderwesen ansehen, diesen Riesendschungel. Da gibt es ein riesiges Einsparungspotenzial. Es gibt strukturelle Dreigleisigkeiten: Wir werden verwaltet auf EU-, Bund-, Länderebene. (Präsidentin Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Und drittens das Pensionssystem. Es geht sich hinten und vorne nicht mehr aus. Diese Steuerdiskussion ist ein Ablenkungsmanöver. Das ist der Punkt. Bei den Banken brennt der Hut. Das Pensionssystem ist nicht mehr finanzierbar, und manche Regierungspolitiker wollen davon ablenken mit einer wirklich schlechten Idee, die äußerst clever als Einkommensteuersenkung für die kleinen Leute beworben wird. In Wirklichkeit
15.37
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, Sie haben Ihre Redezeit bereits weit überschritten, daher muss ich Ihnen das Wort entziehen. Ich habe Ihnen die Chance gegeben, ein Schlusswort zu sprechen, aber jetzt geht es nicht mehr. Danke schön.
(Beifall beim Team Stronach für die das Rednerpult verlassende Abg. Nachbaur.)
Zur Beantwortung der Anfrage hat sich der Herr Vizekanzler zu Wort gemeldet, dessen Redezeit 20 Minuten nicht übersteigen soll. – Bitte.
15.37
Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Frau Präsidentin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren, auch auf der Regierungsbank! Frau Abgeordnete und Klubobfrau Nachbaur, für mich ist eines ganz klar: Die Steuer- und Abgabenlast in Österreich ist zu hoch. Da brauche ich keine Umfrage und da brauche ich keine Abstimmung: Sie ist zu hoch! (Beifall bei ÖVP, FPÖ und Team Stronach. – Bravorufe bei der FPÖ.)
Die Schlussfolgerung ist auch klar: Die Last muss geringer werden. Es stellt natürlich eine Tatsache dar, dass Österreich, wenn man das mit den europäischen Nachbarn vergleicht, ein Hochsteuerland ist. Und wenn wir das detaillierter mit den Nachbarn vergleichen, dann wissen wir: Ja, wir sind eines der Länder, die die höchste Steuer- und Abgabenquote haben. Daher geht es nicht um das Ob einer Steuerentlastung, sondern um die Frage des Wie. Dazu einige einleitende Bemerkungen zu Ihren Fragen.
Wenn wir uns vergegenwärtigen, dass rund 30 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit den höchsten Einkommen 80 Prozent des gesamten Lohnsteuerauf-
kommens erbringen, dann sehen wir auf der anderen Seite, dass mehr als ein Drittel der Einkommensbezieherinnen und Einkommensbezieher gar keine Einkommensteuern bezahlt. Unter diesen Gesichtspunkten müssen wir natürlich auch eines ins Zentrum stellen: Es braucht Solidarität in beide Richtungen. Es muss Solidarität mit jenen geben, die eben kein großes Einkommen haben, aber es muss auch Solidarität mit jenen geben, die sehr viel an Einkommensteuer bezahlen. Meine Damen und Herren, das ist notwendig, das ist immer in beide Richtungen zu sehen. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich sage noch eines gleich dazu: Wenn wir von Leistungsträgern reden, dann müssen wir auch die als Leistungsträger bezeichnen, die nicht nur im Hinblick auf das Einkommen Besonderes leisten, auch die Familien sind besondere Leistungsträger, und auch sie gehören entlastet, bin ich fest davon überzeugt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach. – Bravorufe bei der FPÖ.)
Aus diesen Gründen ist es ja auch das Ziel der Bundesregierung, dass wir gerechte und faire Rahmenbedingungen schaffen, damit unser Steuersystem auch nach einer umfassenden Reform diesen Grundsätzen genügen kann.
Aber für mich ist auch klar, dass Steuersenkungen, die mit Schulden finanziert werden, in Wahrheit Steuererhöhungen von morgen sind. Daher müssen wir uns diese budgetären Spielräume, die derzeit nicht vorhanden sind, erst erarbeiten. Schuldenmachen allein ist unsozial und bedeutet letztlich immer eine Umverteilung. Das kann nicht zukunftsträchtig sein. Ich bin daher der festen Überzeugung, dass wir den Schuldenberg, wie ich schon gesagt habe, nicht zu einem unüberwindbaren Hindernis in der Zukunft machen dürfen, sondern wir müssen, ganz im Gegenteil, Schulden Stück für Stück abbauen – natürlich erst dann, wenn es möglich ist –, denn dass wir jetzt schon 7 Milliarden € pro Jahr an Zinsen bezahlen, ist eine unglaubliche Belastung für die nächsten Generationen.
Daher ein klares Wort: Steuerentlastung auf Pump kommt für mich nicht in Frage! Mir geht es um echte Reformen, mir geht es darum, einen modernen, einen schlanken Staat und eine echte Entlastung für den Steuerzahler/die Steuerzahlerin und keine neuen Schulden und auch keine neuen Steuern vorzusehen. (Beifall bei der ÖVP.)
Daher, meine Damen und Herren, brauchen wir echte Strukturreformen. Was wir wollen – das ist auch mein Programm –, ist, dass wir in der Verwaltung Aufgaben hinterfragen. Alles, was wir an Doppelgleisigkeiten haben, was wir an unzähligen Vorschlägen dazu auf dem Tisch liegen haben, muss noch einmal versucht werden umzusetzen.
Was wir brauchen, ist, dass wir bei den Frühpensionen ambitionierter werden, ambitionierter in Richtung einer Steigerung des faktischen Pensionsantrittsalters. Diesbezüglich haben wir einiges umgesetzt, aber wir müssen noch mehr dazutun.
Drittens müssen wir auch Effizienzpotenziale bei den großen Kostentreibern heben. Wenn wir Infrastruktur in Österreich haben wollen, ja, aber bitte nicht mit derartigen Beträgen, die wir jedes Jahr dafür aufwenden.
Auch die Mehrfachförderungen bleiben ein besonderes Thema. Wir haben eine Transparenzdatenbank, die jetzt langsam in die Richtung zu arbeiten beginnt, dass wir Doppelgleisigkeiten feststellen können. Daher ist es ein Handlungsauftrag, diese auch zu beseitigen.
Klar ist für mich: Je eher diese Reformen angegangen werden, desto früher haben wir einen Spielraum für eine Steuerentlastung. Nur solche Reformen sind der Schlüssel für eine echte und nachhaltige Steuerentlastung.
Was wir daher zu tun haben, ist, in diesem Jahr damit zu beginnen, einen Vorschlag für eine neue Steuersystematik zu erarbeiten. Ich möchte noch in diesem Jahr einen solchen Vorschlag auf dem Tisch liegen haben. Wir haben dazu eine Expertengruppe
des Bundesministeriums für Finanzen installiert, die sich morgen konstituieren wird. Wir wollen eine einfachere Systematik ausarbeiten, wir wollen den Gordischen Knoten der Hunderttausenden Ausnahmen im Steuersystem durchschlagen, denn auch diese verursachen viele Kosten und nehmen uns Spielraum. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Ich sage daher noch einmal aus meiner Sicht: Was ich anstrebe, das ist eine Steuerreform, die eine echte Entlastung bringt. Ich will Familien besserstellen, ich will für Unternehmen und Landwirte eine Entlastung herbeiführen und damit Beschäftigung fördern. Ich möchte eine Tarifentlastung für den Mittelstand. Besonders Arbeit muss sich mehr lohnen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Wenn man heute den Zwischenraum zwischen jenen, die arbeiten, und jenen, die nicht arbeiten, betrachtet, dann ist zu sagen, da gehört etwas gemacht.
Und ich möchte natürlich auch ein einfaches, ein neues Steuersystem mit Strukturreformen, auch eine Neukodifikation des Einkommensteuergesetzes.
Ich sage auch dazu, was ich nicht möchte: neue Steuerbelastungen und eine neue Umverteilung. Das ist nicht mein Ziel.
Wenn wir uns die Fragen im Eingangsstatement auch der Frau Klubobfrau noch einmal vergegenwärtigen, dann sage ich ein klares Bekenntnis zur Entlastung des Mittelstands, aber nicht durch neue Steuern, sondern durch eine echte Steuerentlastung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Bevor ich jetzt zu den einzelnen Fragen komme, erlauben Sie mir dazu noch einmal eine Vorbemerkung, meine Damen und Herren! Ich habe alle Fragen genau studiert, Frau Kollegin, und kann Ihnen sagen, eigentlich ist im parlamentarischen Ablauf schon klar: Sie können Fragen zur Vollziehung stellen. – Die Fragen, die Sie stellen, sind Fragen an einen Parteiobmann und nicht an einen Finanzminister. Ich werde, so gut ich es als Finanzminister kann, darauf eingehen, aber ich bitte schon um Verständnis. Eine politische Diskussion kann im Hohen Haus schon auch stattfinden, aber dafür müssten Sie eine Aktuelle Stunde und nicht eine Dringliche Anfrage verlangen.
Ich komme zu den Fragen 1 bis 4:
Wie ich bereits eingangs gesagt habe, geht es mir um eine echte Reform und um eine ehrliche Entlastung für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Das bedeutet, dass statt neuer Steuern oder neuer Schulden echte Strukturreformen gefordert sind. Ich bin der Ansicht, dass wir uns nur so einen Spielraum für eine Steuerreform erarbeiten können.
Zu den Fragen 5 und 6:
Die wichtigsten Eckpunkte für die Steuerreform finden Sie im Regierungsprogramm. Im Sinne einer echten Entlastung für den Mittelstand soll der Eingangssteuersatz unter gleichzeitiger Abflachung der Progression in Richtung 25 Prozent gesenkt werden. Familien sollen im Rahmen der Steuerreform nachhaltig entlastet werden, das Einkommensteuergesetz und die Lohnverrechnung sollen vereinfacht werden. Ziel ist die Neukodifikation des Einkommensteuergesetzes und eine Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen mit dem Sozialversicherungssystem. Das sind die Punkte aus dem Regierungsprogramm, und das ist die Basis für die weiteren Arbeiten.
Zur Frage 7:
Auch dazu darf ich Sie auf das Regierungsprogramm verweisen. Besonders wichtig scheint die Entlastung des Mittelstands durch die Senkung des Eingangssteuersatzes bei der Einkommen- und Lohnsteuer in Richtung 25 Prozent zu sein.
Zur Frage 8:
Der Auftrag an die Steuerreformkommission ergibt sich aus dem Regierungsprogramm, wie ich schon zitiert habe. Zunächst werden die Expertinnen und Experten Ergebnisse ausarbeiten, diese werden dann in einem Schritt auch politisch diskutiert, gewürdigt und letztlich zu einem Entwurf gemacht.
Zur Frage 9:
Sie fragen, was ich mit dem Bundeskanzler besprochen habe. – Das, was im Regierungsprogramm steht, ist die Antwort. Das ist auch nachvollziehbar, dass wir genau das als Grundlage für Verhandlungen dieser Steuerreformkommission besprochen haben.
Zu den Fragen 10 und 11:
Die Fragen nach einem geplanten Steuerreformmodell beziehungsweise dessen geplanten Umfang möchte ich unter einem wie folgt beantworten:
Die Eckpunkte sind durch das Arbeitsprogramm, wie schon vorgetragen, vorgegeben: Eingangssteuersatz in Richtung 25 Prozent, zweitens Familienentlastung. Drittens: Einkommensteuergesetz und Lohnverrechnung sollen vereinfacht sowie die Steuergesetzgebung generell klarer und nachvollziehbarer gestaltet werden.
Sie finden im Regierungsprogramm auch den Punkt, dass die Belastung der österreichischen Unternehmen mit Lohnnebenkosten erkennbar reduziert werden soll. Dadurch werden eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und ein Wachstum der österreichischen Volkswirtschaft nachhaltig unterstützt und die Beschäftigung gefördert.
Zur Frage 12:
Bei der Umsetzung einer Steuerreform werde ich das Ziel eines soliden Staatshaushalts nicht aus den Augen verlieren. Daher wird es mit mir auch keine Steuerreform auf Pump geben. Der Weg dazu kann nur über Strukturreformen führen, damit wir den Staat verschlanken und unseren Staatshaushalt nachhaltig auf stabile Beine stellen. An dieser Aufgabe arbeiten die Expertinnen und Experten bereits mit Hochdruck.
Zur Frage 13:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesministerium für Finanzen beschäftigen sich natürlich laufend mit Möglichkeiten zur Verbesserung der steuerlichen Bestimmungen. Sie haben verschiedenste Aspekte beleuchtet und auch hinterfragt und Berechnungen angestellt, aber die Ausarbeitung von Vorschlägen, die dann konkret auch durchgerechnet werden, ist zunächst – in Richtung Steuerreformkommission – einem Konzept vorbehalten. Das kann man nicht auf Verdacht machen, sondern nur mit einem konkreten Auftrag. Daher muss zunächst einmal die Steuerreformkommission eine Richtung vorgeben, dann wird auch konkret durchgerechnet.
Zur Frage 14:
Die Aufkommensschätzungen zur vorgeschlagenen Millionärs- oder Reichensteuer der SPÖ, die in meinem Haus vorgenommen worden sind, beruhen auf der alten Vermögensteuer nach dem Vermögensteuergesetz 1954 und wurden auf die heutigen Verhältnisse hochgerechnet. Ich möchte aber dazusagen, dass ein konkretes Modell dazu nicht vorliegt, sondern dass lediglich die alten Daten auf den heutigen Stand hochgerechnet wurden.
Zur Frage 15:
Diese Frage möchte ich ein wenig näher erörtern. Sie wollen genauestens wissen, wenn man in den nächsten fünf Jahren jede Einkommensteuertarifstufe jährlich um
3 Prozent senkt und dann den Eingangssteuersatz auf 21,5 Prozent beschränkt, den Spitzensteuersatz auf 35 Prozent, wie sich das genau in jedem Jahr auswirkt. – Liebe Frau Kollegin, das ist eine umfassende Arbeit. Das zu erarbeiten ist innerhalb von fünf Stunden, die ich zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage Zeit gehabt habe, unmöglich, noch dazu, wenn man, wie von Ihnen verlangt, auch den volkswirtschaftlichen Zweitrundeneffekt mit berücksichtigen soll. Daher bitte ich um Verständnis, das kann so nicht erfolgen. Warten wir zunächst einmal auf Vorschläge aus der Steuerreformkommission! Dort wird es dazu auch Modellrechnungen geben, aber diese brauchen Zeit, wenn sie wirklich solide sein sollen.
Zu den Fragen 16 bis 18:
Eine der Maßnahmen zur Schaffung von Spielraum für eine echte Steuerreform sehe ich in der Beseitigung von Doppel- und Mehrfachförderungen. Die Transparenzdatenbank wird im Vollausbau erstmals die Möglichkeit bieten, über die Grenzen der einzelnen Gebietskörperschaften hinaus das Förderwesen der Republik einheitlich darzustellen. Sie ist damit ein wesentliches Instrument zur Reform des Förderwesens in Österreich. Durch diese Transparenzdatenbank werden wir in Zukunft eine bessere Entscheidungsgrundlage für die Entwicklung von Förderstrategien haben, ebenso eine bessere Steuerung und schlankere Prozesse in der Vergabe von Förderungen, weil dann Daten auf einen Blick verfügbar sind. Eine solche Transparenz, die über die Zuständigkeitsgrenzen der einzelnen Förderstellen hinweggeht, bietet dann eine wichtige Grundlage für die zu treffenden politischen Entscheidungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden. Das Ausmaß der tatsächlichen Einsparungen ist dann auch in einer gemeinsamen Sicht festzulegen.
Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang entsprechend ihrem Arbeitsprogramm in der Sitzung am 20. Mai 2014 beschlossen, eine Aufgaben- und Deregulierungskommission mit Vertretern des Bundes, der Länder und der Privatwirtschaft einzusetzen. Die Kommission hat vier Untergruppen, die sie bei der Arbeit unterstützen. Diese Untergruppen erhalten Arbeitsaufträge von der Kommission und berichten über die erzielten Ergebnisse. Eine der Untergruppen wird sich mit dem Thema Förderungen und deren Reform, insbesondere durch Modernisierung, Effizienzsteigerung und Optimierung des Ressourceneinsatzes, beschäftigen. Der Beschluss der Bundesregierung nimmt in Aussicht, dass die Kommission innerhalb von sechs Monaten der Bundesregierung erste Umsetzungsvorschläge übergibt.
Zusätzlich müssen jedes Ressort, alle Länder, alle Gemeinden in ihrem Wirkungsbereich das kritisch prüfen, was an Potenzialen vorhanden ist. Das BMF hat – das möchte ich betonen – bereits ressortintern Vorkehrungen getroffen. Wir haben auch eine Aufgabenkritik in Geltung gesetzt.
Zu den Fragen 19 bis 22, steuerliche Privilegien einzelner Berufsgruppen:
In dieser Steuerreformkommission wird es eine der Aufgaben sein, Bevorzugungen oder Benachteiligungen oder, kurz gesagt, Verwerfungen im Steuerrecht zu identifizieren und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Das wird sich nicht auf alle Ausnahmen beziehen können, aber doch auf diejenigen, die auch entsprechend relevant sind, wenn man die Zahlen dahinter sieht. Es gibt derzeit keine sogenannte Liste von Privilegien, aber Sie können alle Ausnahmen heute im Einkommensteuerbereich, auch im Lohnsteuerbereich nachvollziehen, weil sie ja im Gesetz enthalten sind. Es wird alles zu hinterfragen sein. Aber diese Arbeit wird erst jetzt in der Steuerreformkommission begonnen.
Zur Frage 23 die Kosten für diese Reformkommission betreffend: Die Mitglieder und Expertinnen und Experten arbeiten ehrenamtlich. Daher ist nicht mit zusätzlichen Kos-
ten zu rechnen, vielleicht mit Kosten für Kaffee und da und dort ein Brötchen, aber mehr wird nicht vorzusehen sein.
Zur Frage 24 die Mitglieder der Kommission betreffend:
Den Vorsitz führt Sektionschef im Bundesministerium für Finanzen Gunter Mayr; er ist Chef der Steuersektion. Expertinnen und Experten sind, in alphabetischer Reihenfolge: Christopher Berka, Otto Farny, Bernhard Gröhs, Heinz Harb, Alfred Heiter, Georg Kofler, Ralf Kronberger, Maria Kubitschek, Werner Muhm und Andreas Zakostelsky.
Zur Frage 25:
Die Berufung von Expertinnen und Experten in die Steuerreformkommission der österreichischen Bundesregierung erfolgte nicht nach der Parteizugehörigkeit der Personen, sondern orientiert sich an den Vorgaben des Arbeitsprogramms der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2014 bis 2018. Dieses sieht vor, dass unter der Federführung des BMF Expertinnen und Experten der Sozialpartner, der Selbstverwaltungskörper, der Wissenschaft und Vertreter der Regierungsparteien in die Steuerreformkommission zu entsenden sind.
Soweit die Beantwortung Ihrer Anfragen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
15.54
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen nun in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf. Jedem Klub kommt eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zu.
Zunächst erfolgt eine tatsächliche Berichtigung vom Herrn Abgeordneten Steinbichler. Herr Abgeordneter, Sie kennen die Regel: 2 Minuten, zunächst den zu berichtigenden, dann den berichtigten Sachverhalt. – Bitte.
15.54
Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Frau Präsident! Herr Vizekanzler! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Finanzminister hat in seinen Ausführungen gesagt, es kommt zu steuerlichen Entlastungen der Landwirtschaft.
Ich berichtige tatsächlich: Leider kommt es durch die Neufeststellung der Einheitswerte zu wesentlichen steuerlichen Mehrbelastungen (Abg. Schieder: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!), das heißt in der Folge auch zu höheren Sozialversicherungsbeiträgen, das heißt in der Folge zu höheren Kammerpflichtmitgliedsbeiträgen und – im Gegensatz zum Regierungsziel Entlastung der Arbeit – durch die Einführung eines Vieh- und Fleischzuschlages zu einer gewaltigen Besteuerung der Arbeit. – Danke. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Schieder: Das ist aber keine Berichtigung! Das ist ja nicht berichtigbar, was sich ein anderer wünscht!)
15.55
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, sind das jetzt alles schon Beschlüsse gewesen, die Sie aufgezählt haben? Wenn nicht, wäre es keine tatsächliche Berichtigung gewesen. (Abg. Rädler: War’s eh nicht!)
Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Vetter zu Wort gemeldet. – Nein, Entschuldigung, keine tatsächliche Berichtigung, Sie sind als Debattenredner zu Wort gemeldet. Redezeit: 9 Minuten. – Bitte. (Abg. Rädler: Sie können den Kollegen berichtigen! – Abg. Vetter – auf dem Weg zum Rednerpult –: Nein, nein, danke!)
15.56
Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Frau Präsident! Herr Minister! Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Demokratie bedeutet die Herrschaft des Volkes, Demokratie bedeutet die Herrschaft der Mehrheit, aber Demokratie bedeutet auch den Schutz der Minderheit. Der Schutz der Minderheit ist manchmal populärer und manchmal weniger populär. Wir haben bestimmte Gesetze, Verhetzungsparagraphen, Anti-Diskriminierungsparagraphen, Gleichbehandlungsgesetze. Nach einem bekannten Austro-Barden ist jeder Österreicher irgendwie Mitglied einer Minderheit.
Wenn wir heute über Steuern reden, dann führt man gerne eine Zahl im Munde – vonseiten jener, die eine neue Steuer einheben wollen –: Es sind ja nur ein paar Tausend, die betroffen sind. Oder: Es sind ja nur ein paar Zehntausend, die betroffen sind. – Es sind vielleicht heute ein paar Zehntausend, aber in ein paar Jahren sind es vielleicht ein paar Hunderttausend, denn oft schon in der Geschichte hat man eine Steuerbasis erhöht, worauf ich noch zu sprechen kommen werde.
Wenn wir von Reichensteuern sprechen, kann ich Ihnen sagen, es ist noch nie ein Land reicher geworden, weil man die Reichen ärmer gemacht hat. (Abg. Krainer: Doch! Es gibt Beispiele! USA!) Solche Steuern sind sehr oft kontraproduktiv, weil sie die Leute ins Ausland schicken, weil das Kapital einfach flüchtet, Kapital, das heute so mobil ist wie noch nie. Die eigenen Wohltäter zu verfolgen hat noch nie einer Nation, einem Land Nutzen gebracht.
Es ist auch nicht geschickt, die Leute, die man besteuern möchte, zu kriminalisieren. Es ist nicht geschickt, bestimmten ausländischen Restaurants zu unterstellen, dass sie als solche nur Geldwäsche betreiben. Es ist nicht geschickt, jenen, die Geld haben, zu unterstellen, dass sie mafiöse Methoden anwenden. Es ist nicht geschickt, jenen, die Geld haben, zu unterstellen, dass dies nur durch Verbrechen und Korruption zustande gekommen sein kann. (Beifall beim Team Stronach.)
Wenn heute ganz allgemein der Ruf nach einer Tarifreform, nach einer Steuerreform da ist, dann muss man sagen: Ja, es ist richtig, eine Steuerreform zu machen. Wenn heute der Eingangssteuersatz – und ich sage noch einmal, alle Steuersätze sind zu hoch –, wenn heute der Eingangssteuersatz in Österreich bei 36 Prozent und in den Vereinigten Staaten der Spitzensteuersatz bei 38 Prozent liegt, dann ist ganz klar etwas faul. Da gebe ich, so ungern ich das tue, ausnahmsweise einmal den Mitgliedern der SPÖ recht. Das ist einfach zu hoch! (Beifall beim Team Stronach.)
Aber gerade, weil wir dieses System schon so lange haben, meine Damen und Herren, und diese 50 Prozent Spitzensteuersatz und diese 36 Prozent Eingangssteuersatz auch einmal für nur wenige gedacht waren, müssen Sie doch sehen, dass mit der Zeit, mit der kalten Progression, gerade dieses System zu einer Massensteuer verkommen ist.
Glauben Sie denn wirklich, dass es bei der Vermögensteuer anders sein würde, wo Sie jetzt den Fuß in die Tür reinbringen wollen und sagen: Es sind ja nur ein paar Zehntausend!? Es gibt keine Institution, die, was Geld anbelangt, so gierig ist wie der Staat. Das sehen Sie genau an der Trägheit bei der Reform des Lohnsteuersystems. Genauso würde es bei der Vermögensteuer sein, wo man einfach mit der Zeit die Masse erreichen würde. Genau deshalb muss man heute ganz klar hier dagegen sein, meine Damen und Herren. (Beifall beim Team Stronach.)
Es würde das Gleiche passieren wie in den letzten 25 Jahren bei der kalten Progression, dass es schließlich dann die breite Masse erwischen würde.
Vor ein paar Tagen bin ich in einem Wirtshaus gewesen, da waren übrigens sehr viele Wirte, und sie haben mich gefragt: Warum will die SPÖ die Registrierkassenpflicht für uns einführen? Wir haben ja schon die Registrierkassenpflicht ab einem Umsatz von
150 000 € im Jahr! Glauben die wirklich, dass man durch die Einführung der Registrierkassenpflicht bei Wirten unter einem Jahresumsatz von 150 000 € 500 Millionen € mehr an Steuereinnahmen lukrieren würde, so wie das kolportiert worden ist? – Da, muss ich ehrlich sagen, geriet ich in einen Argumentationsnotstand und wusste nicht, was ich ihnen entgegnen soll.
Dann meinten diese Wirte: Ist es eigentlich erlaubt, dass eine Partei einer bestimmten Berufsgruppe unterstellt, durch Steuerhinterziehung den Staat in dieser Höhe geschädigt zu haben? – Darauf musste ich ihnen schon sagen, dass diese Anti-Diskriminierungsbestimmungen für die Religion gelten, für eine bestimmte Weltanschauung gelten, aber für eine bestimmte Berufsgruppe, wie zum Beispiel die Wirte, keine Gültigkeit haben. Im Gegenteil: Der indirekte Vorwurf der kollektiven Steuerhinterziehung gegenüber einer bestimmten Berufsgruppe stellt schlicht und einfach die sublimierte Form des Klassenkampfes dar! (Beifall beim Team Stronach.)
Das haben sie verstanden, bis auf einen, der hat aufgezeigt und gesagt (Abg. Schieder: Wird dort aufgezeigt, wo Sie hingehen?): Letzte Woche waren Hunderte Demonstranten in Wien, die alle geschrien haben: blöde Polizei! Sind die auch nicht geschützt? – Da musste ich wieder passen, und ich bin wieder in einen Argumentationsnotstand gekommen. Nein, die sind als Berufsgruppe auch nicht geschützt gewesen!
Es gab dann noch einen Wirt, der aufgestanden ist und gesagt hat: Registrierkassenpflicht für das Burgtheater! Da habe ich gefragt: Wieso für das Burgtheater? – Ja, er habe in der Zeitung gelesen, dass es beim Burgtheater ein Schwarzgeldkontensystem geben soll, daher könne er doch eine Registrierkassenpflicht beim Burgtheater fordern.
Dann stand der nächste Wirt auf und sagte: Dann fordere ich die Registrierkassenpflicht bei allen Bundestheatern! – Ja, was sollte ich denn darauf sagen?!
Es gab dann noch einen Wirt, der aufgestanden ist. Wissen Sie, was er gesagt hat? – Er hat gesagt: Registrierkassenpflicht bei allen Staatsbetrieben! – Stellen Sie sich das vor! (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Schieder: Wahnsinn!)
Ich habe versucht, ihm zu sagen: Unschuldsvermutung, man kann nicht von einem auf alle schließen! Daraufhin haben sie mir gesagt: Ja, aber die SPÖ schließt doch auch von einzelnen Wirten auf alle Wirte und sagt, man könnte 500 Millionen € mehr an Staatseinnahmen lukrieren! (Abg. Schieder: Herr Kollege, wechseln Sie das Wirtshaus, Sie haben schlechte Wirte!)
Aber Sie werden es nicht glauben, dann gab es noch einen Wirt, der aufgestanden ist und gesagt hat: Und was ist mit der SPÖ? Ist Ihnen schon aufgefallen, dass genau zu dem Zeitpunkt, zu dem die BAWAG all ihr Geld verloren hat, die SPÖ entschuldet worden ist?! – Ich wusste wieder nicht, was ich sagen sollte. (Abg. Schieder: Wo ist dieser Wirt?)
Dann kam noch ein Wirt, der gefragt hat: Kennen Sie die Telekom mit den Scheinrechnungen und der Finanzierung? – Dann habe ich wieder nicht gewusst, was ich sagen sollte.
Und dann kam ein Wirt, der sagte: Da gab es doch einen Telekommunikationssprecher in der SPÖ, der Zahlungen von der Telekom bekommen hat und dann plötzlich nicht mehr kandidiert hat!
Ich sage Ihnen, wenn dieses rote Lämpchen hier nicht leuchten würde, dann würde ich Ihnen noch sehr viel erzählen können, was die Wirte über die SPÖ erzählt haben, aber so darf ich Ihnen einfach ausrichten, meine Damen und Herren: Wenn die SPÖ die Registrierkassenpflicht für die Wirte verlangt, dann verlangen die Wirte die Registrierkassenpflicht für die Bundestheater, für die Staatsbetriebe und für die Sozialdemokratische
Partei Österreichs, die SPÖ! – Freundschaft! (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ. – Heiterkeit des Abg. Podgorschek.)
16.04
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Mag. Schieder gelangt nun zu Wort. – Bitte.
16.05
Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Das Thema Steuerreform beziehungsweise Reform des Steuersystem ist eines, das durchaus ernster ist, als dass man es mit einer zugegebenermaßen vielleicht lustig vorgetragenen Schilderung über die zufällige Häufung von vielen Wirten beim Wirten hier darstellen kann.
Ich kann Ihnen aber eines empfehlen, Herr Kollege: Wenn Sie wieder einmal in ein Wirtshaus gehen, schauen Sie, wer drinnen ist, oder bestellen Sie sich einen ordentlichen Slibowitz! Vielleicht sind dann Ihre eigenen Erzählungen leichter ertragbar, denn realistisch und wahr sind sie keinesfalls. (Beifall bei der SPÖ.)
Womit sich aber viele Leute auseinandergesetzt haben – und darum geht es auch bei der Diskussion um das Steuersystem –, ist der Umstand, dass es eine Schieflage im System an sich gibt. Es gibt eine europaweite, eine globale Schieflage, dass die Rendite auf Kapital, auf eingesetztes Vermögen wesentlich stärker wächst als die Rendite der gesamten Gesellschaft, nämlich das Wirtschaftswachstum. Wenn diese Schieflage über längere Zeit besteht, dann gibt es eine Umverteilung in die falsche Richtung, nämlich von den ärmeren Schichten hin zu den reicheren Schichten, oder es gibt das Phänomen – und das wird zu Recht als ungerecht empfunden –, dass die, die fleißig arbeiten gehen, nicht nur das Gefühl haben, sondern es auch ein Faktum ist, dass sie weniger Ertrag und Ertragszuwachs von ihrer Arbeit haben als die, die nicht arbeiten gehen, sondern nur investieren und Vermögen geschickt oder weniger geschickt veranlagen.
Das ist eine Schieflage, die beseitigt gehört und die diskutiert gehört. Das ist nicht nur ein Thema in Österreich, sondern ein globales Thema, aber auch wir in Österreich müssen uns damit auseinandersetzen, denn wir haben in unserem eigenen Zahlenwerk ebenfalls alarmierende Zustände, nämlich dass das Lohnsteueraufkommen bereits über dem der Umsatzsteuer liegt. Historisch ist das Umsatzsteueraufkommen größer als das Lohnsteueraufkommen. Wenn sich das umdreht, dann zeigen sich zwei Faktoren, nämlich erstens, dass unser Konsum etwas zu schwach ist und Unterstützung braucht, und zweitens, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land überproportional stark zur Finanzierung des Staates beitragen.
Genau aus dieser Sachlage heraus muss man über eine Entlastung diskutieren, denn eine Entlastung im Lohnsteuerbereich, vor allem mit dem Schwerpunkt untere und mittlere Einkommen, führt auch dazu, dass die Leute dieses zusätzlich vorhandene Nettoeinkommen in den Konsum stecken und damit nicht nur sie selber mehr davon haben, sondern auch die Wirtschaft über die Binnennachfrage einen Konjunktureffekt hat, den sie so dringend braucht. Das ist ein Weg, der auch deshalb diskutiert wird, weil sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der einen Seite als auch die Wirtschaft – vor allem die Wirte, die Geschäftsleute, die Fleißigen – auf der anderen Seite etwas davon haben, weil wieder mehr Geld ausgegeben wird.
Des Weiteren haben wir auch im System Lücken. Es ist noch immer so, dass unser Steuersystem nicht hinterzugsresistent genug ist. Es gibt noch immer Möglichkeiten, dass Steuerhinterziehung begangen wird, die nicht bestraft und verfolgt wird. Wir haben gerade dieser Tage die Erhöhung der Strafen bei Selbstanzeige diskutiert, weil auch das eine logische und vernünftige Reaktion ist, dass Leute, die beim Steuerhin-
terziehen erwischt werden, es nicht nur strafbefreiend machen, sondern nach der Höhe gestaffelt, je mehr sie hinterzogen haben – und da geht es nicht um die Frage, ob wer etwas vergessen hat, das sind nämlich Dimensionen, wo das Vergessen dann schon medizinisch zu untersuchen wäre, sondern es ist meistens ein bösartiger Hintergrund vorhanden –, mit einer Strafe belegt werden.
In diesem Zusammenhang kann man auch internationale Institutionen zitieren – das hätten Sie bei ihrem Wirt machen können –, wo andere, etwa Christlichsoziale, im Vorstand sitzen, wie zum Beispiel den Internationalen Währungsfonds, wo die Chefin die ehemalige konservative französische Finanzministerin aus der Regierung Sarkozy ist. Sie hat kürzlich im Länderbericht über Österreich gesagt, dass sie empfiehlt, dass Österreich eine defizitneutrale Lohnsteuerreform mit einer Entlastung insbesondere für geringere Einkommen macht.
„Österreich hat eine ziemlich hohe Steuerbelastung und besteuert Arbeit besonders stark“, so der IWF. „Der Anteil des Faktors Arbeit am gesamten Steueraufkommen ist in Österreich am höchsten in der ganzen Eurozone“.
Wenn man sich die Statistiken anschaut, dann sieht man Folgendes: Bei der Arbeitsbesteuerung sind wir hoch, bei der Kapitalbesteuerung und bei der Vermögensbesteuerung sind wir unter den Schlusslichtern in Europa und in der OECD-Welt. Und genau diese Schieflage gehört beseitigt! (Beifall bei der SPÖ.)
Die OECD sagt dasselbe, genauso wie die Europäische Kommission, die uns das eben auch empfiehlt, nämlich dass man die Steuerquellen verlagert, eine Entlastung des Faktors Arbeit herbeiführt und Kapital stärker belastet.
Ich nenne Ihnen auch noch zwei Zahlen: 1 Milliarde € Entlastung bei der Einkommensteuer führt zu einem zusätzlichen BIP- und Wirtschaftswachstum von 0,2 oder 0,3 Prozent, wenn man die Multiplikatoren, die das Wifo errechnet hat, zur Hand nimmt. Das bedeutet gleichzeitig die Schaffung von zusätzlichen 2 000 bis 5 000 Arbeitsplätzen. Wenn Sie jetzt, ausgehend von einem Steuervolumen von 4 Milliarden €, alles mal vier rechnen, dann können Sie sehen: Da ist ein Konjunkturpaket – ein kleines Konjunkturpaket, aber ein österreichisches Konjunkturpaket – und auch ein Beschäftigungspaket dahinter versteckt!
Nun noch zu einer anderen Frage, um das auch kurz anzusprechen: Sind die Reichen, die Millionäre Österreichs denn so unsozial, wie es ihnen oft unterstellt wird? – Nein! Es gibt eine Fülle von Leuten, die sagen, sie sehen ebenfalls diese Schieflage im österreichischen Steuersystem und wären bereit, wenn der Faktor Arbeit entlastet werden würde, auch über die Vermögensseite mehr zur Steuerleistung beizutragen. Ich zitiere nur einen von ihnen aus dem „profil“, nämlich Christian Köck, er sagt Folgendes:
„Daher brauchen wir in Österreich auf jeden Fall eine Erbschaft- und Schenkungsteuer, sie ist auch nicht leistungsfeindlich, im Gegenteil: Es ist leistungsfeindlich, keine Erbschaft- und Schenkungsteuer zu haben. () Ich zahle viel zu viele arbeitsbezogene Steuern und zu wenig vermögensbezogene Steuern – und ich bin überzeugt, dass viele Wohlhabende wie ich denken.“ – Zitat von Christian Köck, der einer von jenen ist, die auch sagen, es müsste hier eine Systemänderung geben.
Abschließend: Frau Nachbaur – oder an das Team Stronach gerichtet, denn direkt an sie richten kann ich meine Worte nicht (Abg. Vetter hebt die Hand.) Sie sind nicht Frau Nachbaur! Vielleicht war das das Problem beim Wirt, dass Ihnen so viele etwas erzählt haben – weil Sie jetzt hier aufgezeigt haben!
Ich wollte auf etwas replizieren, was Frau Nachbaur gesagt hat und was auch in der Dringlichen Anfrage drinnen steht, nämlich: Wenn man die Entlastungswünsche des Teams Stronach zur Hand nimmt, dann geht die soziale Schieflage überhaupt in den
Wahnsinn über, denn in Ihrem Modell heißt es, dass Leute mit einem Bruttogehalt von 2 400 €, also durchaus kleinere Verdiener, eine Entlastung von 1 700 € hätten, jedoch Leute mit einem Klubobleutegehalt von 14 000 € brutto eine Entlastung von 22 100 € im Monat. Ehrlich gesagt: Wenn Sie das ernst meinen, dann schreiben Sie hin: Team Stronach, asozial, Partei der Reichen! (Beifall bei der SPÖ.)
16.12
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Dr. Lopatka gelangt nun zu Wort. – Bitte.
16.12
Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Keine Frage, jeder hier im Haus tritt bei dem Stand der Steuerquote, den wir haben, für Steuersenkungen ein. Das ist ja nicht die Frage. Die Frage ist: Schaffen wir Rahmenbedingungen, dass wir uns eine wirkliche Steuersenkung auch leisten können? Für uns ist es zu wenig, darüber nachzudenken, wie man auf der einen Seite etwas von der Belastung wegnimmt, aber auf der anderen Seite sofort eine steuerliche Belastung wieder dazugibt. Bei 45 Prozent – und wir sind jenseits der 45 Prozent – muss es uns darum gehen, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass wir dann tatsächlich zu einer Entlastung kommen können. Das ist die große Herausforderung!
Die Österreichische Volkspartei war immer jene Partei, die der Auffassung war, dass der Einzelne möglichst viel Freiheit haben soll. Das heißt, unser Konzept ist nicht, dass wir mehr Staat wollen und weniger privat, sondern wir wollen genau das Gegenteil: dort, wo es möglich ist, weniger Staat und mehr privat! Das heißt, dort, wo wir – vielleicht durchaus positiv gemeint – auf der Ausgabenseite vom Ergebnis her überschießend waren, wollen wir es schaffen, wieder in dem einen oder anderen Bereich etwas zurückzunehmen. Ein schwieriges Unterfangen!
Kollege Schieder und ich waren im Finanzministerium schon einmal damit beauftragt, als wir versucht haben, mit den Bundesländern zu entsprechenden Reformen zu kommen. Wir haben das eine oder andere in den Verhandlungen durchaus relativ weit gebracht, aber nicht zum Abschluss bringen können. Ich denke da zum Beispiel an die Verwaltung der Lehrer, wo ich davon ausgehe, dass es dieses Mal möglich ist, weil ja von allen Bundesländern der Wunsch da ist, die Doppelgleisigkeiten wegzubringen – hier die Landesschulräte als Bundesverwaltung, daneben die Schulabteilungen der Länder. Macht es einen Unterschied, ob einer ein Schulwart einer Pflichtschule ist oder einer AHS? In einem Fall ist Wien zuständig, im anderen Fall ist richtigerweise die Zuständigkeit vor Ort. Also das macht für mich keinen Unterschied.
Aber ich sage Ihnen: Das ist genau der Punkt, wo wir jetzt stehen! Daher halte ich es für richtig, dass neben den Experten, die die Steuerreform beraten, parallel dazu auch Experten zusammensitzen, die darüber nachdenken und auch Vorschläge auszuarbeiten haben, wie wir auf der Ausgabenseite zu entsprechenden Reduktionen kommen können. Das ist eine ganz wesentliche Frage, und das ist meiner Meinung nach der Schlüssel, zu einer echten Entlastung zu kommen; nur dann werden wir es auch schaffen, tatsächlich eine Kostendämpfung auf der Ausgabenseite zu erreichen. (Beifall bei der ÖVP.)
Natürlich gibt es viele Bereiche, wo man die Kosten senken kann, aber das ist nicht einfach in der Umsetzung. Wir haben heute Vormittag schon eine Pensionsdebatte gehabt, und ich stimme nicht in allem überein, was die NEOS dazu sagen – eine Abgeordnete der NEOS sehe ich noch, der Klubobmann ist nicht mehr vertreten –, aber sie haben in einem sicherlich recht: dass das österreichische Pensionssystem, vor allem, was das Antrittsalter betrifft, was die Frühpensionen betrifft, ein sehr, sehr großzügiges
System ist und dass wir Schritte setzen müssen, um in die Richtung zu kommen, wo Schweden schon längst ist.
Schauen wir uns die Beschäftigtenquote der Gruppe der 55-Jährigen bis 64-Jährigen bei uns an und die in Schweden! In Schweden liegt sie bei 70 Prozent, bei uns unter 40 Prozent. Da ist eine große Bandbreite dazwischen! Aber in die richtige Richtung muss es gehen, und die richtige Richtung heißt für mich ganz sicherlich das System in Schweden. Die richtige Richtung heißt für mich nicht das System in Frankreich, denn man sieht ja, welches Problem die französische Regierung hat, weil Hollande gemeint hat, einen Schritt zurück setzen zu müssen, also für bestimmte Gruppen beim Pensionsantrittsalter herunterzugehen. Das entspricht nicht unserer Entwicklung, die Gott sei Dank eine ist, wo die durchschnittliche Lebenserwartung Jahr für Jahr steigt. Aber beim Pensionsantrittsalter sind wir dort, wo wir unter Bruno Kreisky am Beginn der siebziger Jahre waren, nur die Lebenserwartung hat inzwischen in Österreich um elf Jahre – Gott sei Dank!, das kann man nur positiv sehen – zugenommen. Genau dort müssen wir ansetzen!
Aber es gibt auch andere große Kostentreiber, da muss man nur hinschauen, zum Beispiel im Bereich der Infrastruktur, bei den ÖBB. Das muss man sich ansehen, und wenn es dort Einsparungsmöglichkeiten gibt, dann muss man sie auch nützen, da darf man nicht einfach darüber hinwegsehen. Wir haben mit den Bundesländern da viel zu besprechen, wenn es um den gesamten Förderungsbereich geht.
Also eine Herausforderung nach der anderen, und ich bin zuversichtlich, dass wir das schaffen. Wir haben einen guten Zeitplan mit der SPÖ vereinbart: jetzt die Expertenrunde bis zum Oktober, dann die politische Bewertung, dann eine entsprechende Gesetzesvorlage und in rund einem Jahr die Beschlussfassung hier im Hohen Haus. Das ist ein realistischer Plan. Und zu der Frage, ob dann am Ende auch Vermögensteuern dabei sind, sage ich Ihnen: Da bitte ich die SPÖ, auch mit ihren ehemaligen Bundeskanzlern zu diskutieren. Ich zitiere zwei: Alfred Gusenbauer und Franz Vranitzky.
Franz Vranitzky hat gemeint:
„Es hatte einen guten Grund gehabt, dass ich seinerzeit zusammen mit Finanzminister Lacina die Vermögenssteuer abgeschafft habe. Wenn ich höre, dass die Häuslbauer nicht besteuert werden sollen, was bleibt dann noch?“
Und Alfred Gusenbauer, auch Bundeskanzler der Sozialdemokraten (Zwischenruf des Abg. Heinzl.) – Haben Sie etwas gegen Alfred Gusenbauer? (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Heinzl. – Abg. Neubauer: Immer schon gehabt!) Gut.
Alfred Gusenbauer hat gemeint:
„Zu glauben, dass man die Budgetdefizite () mit Reichensteuern alleine bewältigen wird können – das geht sich nicht aus. () Ich war immer der Meinung, dass eine Substanzbesteuerung nicht der beste Weg ist.“ – Soweit zwei SPÖ-Bundeskanzler!
Und ich sage Ihnen: Wir werden das diskutieren, und am Ende werden wir sehen, welchem Bundeskanzler wir folgen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
16.19
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Fuchs gelangt nun zu Wort. – Bitte.
16.20
Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Mit einer Abgabenquote von über 45 Prozent des BIP belegt Österreich mit Rang 5 einen negativen Spitzenplatz im europäischen Vergleich und liegt damit bereits vor Schweden.
Beunruhigend ist auch die Tatsache, dass die Lohnsteuer im heurigen Jahr die Umsatzsteuer als wichtigste Einnahmequelle des Staates überholen wird. Lohnsteuer und Umsatzsteuer gemeinsam machen zwei Drittel der gesamten öffentlichen Abgaben aus. Das heißt aber, dass mindestens zwei Drittel der gesamten öffentlichen Abgaben von den Arbeitnehmern bezahlt werden, denn die Unternehmer können sich ja die Umsatzsteuer wieder als Vorsteuer zurückholen. Dass es da eine massive steuerliche Entlastung geben muss, kann wohl außer Streit gestellt werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Das im Frühjahr beschlossene Abgabenänderungsgesetz 2014 war ein Schritt in die falsche Richtung. Statt einer Steuerentlastung brachte uns dieses Gesetz eine Mehrbelastung von 771 Millionen € für das heurige Jahr und 1,2 Milliarden € für die Folgejahre, obwohl es auch positive Aspekte zu nennen gäbe. (Zwischenrufe des Abg. Matznetter.) Mit über 51 Prozent des BIP hat Österreich darüber hinaus die weltweit achthöchste Ausgabenquote. Österreich hat kein Einnahmenproblem, aber wir haben ein massives Ausgabenproblem. (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Hagen.)
Wir haben hier heute auch sehr vernünftige Ansichten vom Herrn Klubobmann Lopatka gehört, doch diese Erkenntnis scheint bei der SPÖ noch nicht angekommen zu sein, denn die SPÖ möchte in Summe keine Steuern senken, sondern die Steuern nur umverteilen. Wer aber Steuerlasten nicht nur umverteilen, sondern Steuern tatsächlich senken möchte, muss auch bereit sein, die öffentlichen Ausgaben zu reduzieren. Dazu scheinen aber weder die ÖVP noch die SPÖ derzeit bereit zu sein. (Abg. Matznetter: den Millionären!)
Herr Kollege, Sie können sich zu Wort melden! (Abg. Matznetter:
Ich melde mich
eh zu Wort!) – Aber hier und nicht von der Bank aus! (Neuerliche
Zwischenrufe des Abg. Matznetter.)
Eine Senkung der Ausgaben ist aber unabdingbar, um in der Lage zu sein, die Arbeitnehmer zu entlasten. Ein paar statistische Daten: 39 Prozent der Steuerpflichtigen beziehen ein jährliches Einkommen von maximal 11 000 €, 38 Prozent von maximal 25 000 €, 20 Prozent von maximal 60 000 € und lediglich 3 Prozent über 60 000 €. Das heißt aber, dass 77 Prozent der Steuerpflichtigen ein maximales jährliches Einkommen von lediglich 25 000 € haben. Da muss die Hauptstoßrichtung einer Steuerreform ansetzen! Diese Gruppe ist sofort zu entlasten, und zwar mit einer Reduktion des Eingangssteuersatzes von derzeit unverschämten 36,5 Prozent auf 25 Prozent! (Beifall bei der FPÖ.)
Auch die kalte Progression muss eliminiert werden, damit Lohnerhöhungen nicht mehr von Inflation und Abgaben wieder aufgefressen werden! Da fordern wir eine regelmäßige Anpassung der Progressionsstufen an die Inflationsrate.
Bei der aktuellen Diskussion sollte man aber nicht übersehen, dass die Arbeitnehmer nicht nur bei der Lohnsteuer entlastet werden müssen, sondern auch bei den Sozialabgaben. Durch die Sozialabgaben werden nämlich die niedrigen Einkommensbezieher überproportional belastet. Ich darf Ihnen hier ein Beispiel geben. Wer heute 1 500 € brutto im Monat verdient, bekommt 1 159 € netto auf das Konto überwiesen, 341 € werden dem Arbeitnehmer abgezogen.
Und was glauben Sie, wie viel davon auf die Lohnsteuer beziehungsweise auf die Sozialversicherung entfällt? – Die Lohnsteuer beträgt lediglich 85 €, aber die Sozialversicherung schlägt hier mit 256 € zu. Die Sozialversicherung ist in diesem Beispiel dreimal so hoch wie die Lohnsteuer. Diesen Arbeitnehmern können Sie mit einer Lohnsteuersenkung sicher nicht helfen, diesen Arbeitnehmern nützt nur eine Entlastung bei den Sozialabgaben. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)
Aber der Staat kassiert ja nicht nur vom Arbeitnehmer, sondern auch vom Arbeitgeber. Bei einem Bruttogehalt von 1 500 € kassiert der Staat 469 € Lohnnebenkosten vom Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat also Kosten von 1 969 €, damit dem Arbeitnehmer 1 159 € übrig bleiben. Der Staat kassiert hier in Summe 810 €, da stimmt das Verhältnis nicht mehr. Und die Bundesregierung brüstet sich noch damit, dass sie heuer die Lohnnebenkosten um 0,2 Prozentpunkte gesenkt hat. Der Arbeitgeber erspart sich dadurch im Schnitt 20 €, aber im Jahr! Das sind 1,67 € im Monat.
Die Sozialabgaben sind übrigens fast so hoch wie die zwei aufkommensstärksten Steuerquellen, nämlich die Lohnsteuer und die Umsatzsteuer zusammen. Wir reden hier von 47,6 Milliarden €. Darüber sprechen die Gewerkschaften und Kammern aber nicht so gerne. Die Gewerkschaften und Kammern sollen nicht nur lautstark eine Steuerreform fordern, sondern auch eine Reform bei den Sozialabgaben. Da bin ich schon gespannt, inwieweit sich hier die roten Vertreter der Arbeiterkammer in der Steuerreformkommission, Muhm, Kubitschek und Farny, anbringen werden. (Abg. Krainer: „Anbringen“ tun sie sich gar nicht! Einbringen!) Das werden wir uns ganz genau anschauen.
Kein Thema in der Arbeitskostendebatte ist auch das ineffiziente, überbürokratisierte Sozialversicherungssystem, ganz zu schweigen von den Zwangsmitgliedsbeiträgen an Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer. 700 Millionen € jährlich Lohnnebenkosten werden dadurch verursacht. Da könnten die Kammern mit einem guten Beispiel vorangehen und ihren Beitrag zu einer Lohnnebenkostensenkung leisten. Das wäre schon ein erster konkreter Vorschlag, den die Vertreter der Arbeiterkammer in der Steuerreformkommission machen könnten.
Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein und begrüße ausdrücklich die Einleitung einer Volksbefragung von der Arbeiterkammer Tirol beziehungsweise der Arbeiterkammer Vorarlberg:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Einkommen durch eine sofortige Senkung der Lohnsteuer zur Stärkung der Kaufkraft
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat sofort einen Gesetzentwurf einer Steuerreform, mit dem Ziel einer Senkung des Eingangssteuersatzes in der Lohn- und Einkommensteuer auf 25 Prozent sowie einer gesamten strukturellen Steuerreform zuzuleiten.
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
Mehr Netto vom Brutto! – aber nicht über neue Steuern, wie sich das die SPÖ vorstellt, sondern durch eine Strukturreform und durch eine Senkung der Staatsausgaben. Ein klares Nein zu Vermögensteuern! Wir haben natürlich heute eine namentliche Abstimmung zu diesem Entschließungsantrag beantragt, um zu sehen, wie sozial die Sozialdemokraten in Wirklichkeit sind. (Beifall bei der FPÖ.)
16.27
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten DDr. Hubert Fuchs, Bernhard Themessl, Carmen Gartelgruber
und weiterer Abgeordneter
betreffend mehr Einkommen durch eine sofortige Senkung der Lohnsteuer zur Stärkung der Kaufkraft
eingebracht im Zuge der Behandlung der dringlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Nachbaur an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Steuersenkung für unsere Leistungsträger statt Klassenkampf“, in der 30. Sitzung des Nationalrates am 12. Juni 2014
Österreich belegt mit einer Abgabenquote von über 45% des BIP den negativen 5. Rang im europäischen Vergleich und liegt damit bereits vor Schweden. Dabei sind Gebühren, die definitionsgemäß nicht in der Abgabenquote aufscheinen, hier noch gar nicht berücksichtigt.
Zudem kommt es heuer in Österreich erstmals dazu, dass die Lohnsteuer die Umsatzsteuer als bislang wichtigste Einnahmequelle überholen wird. In diesem Zusammenhang muss man sich vor Augen halten, dass Lohnsteuer und Umsatzsteuer gemeinsam 2/3 der gesamten öffentlichen Abgaben ausmachen. Dies bedeutet, dass folglich mindestens 2/3 der gesamten öffentlichen Abgaben von den Arbeitnehmern getragen werden.
Eine massive steuerliche Entlastung der Arbeitsnehmer, insbesondere eine Senkung der Lohnsteuern, ist daher mehr als notwendig. Das im Frühjahr beschlossene Abgabenänderungsgesetz 2014 war ein Schritt in die falsche Richtung und hat keinerlei Steuerentlastung, sondern vielmehr eine Mehrbelastung von 771 Mio Euro für 2013 und 1,2 Mrd Euro für 2014 und die Folgejahre gebracht.
Darüber hinaus hat Österreich mit einer Ausgabenquote von über 51% des BIP die weltweit achthöchste Ausgabenquote. Österreich hat folglich kein Einnahmen-, sondern vielmehr ein Ausgabenproblem.
Eine Senkung der Ausgaben ist aber unabdingbar, um in der Lage zu sein, die Arbeitnehmer zu entlasten. 77% der Steuerpflichtigen haben ein maximales jährliches Einkommen von lediglich 25.000 Euro. Diese Gruppe ist sofort zu entlasten, und zwar mit einer Reduktion des Eingangssteuersatzes von derzeit 36,5% auf 25%. Auch gegen die kalte Progression müssen Maßnahmenergriffen werden; hier erscheint es notwendig, dass die Progressionsstufen regelmäßig an die Inflationsrate angepasst werden.
Es ist dringend erforderlich, dass den Arbeitsnehmern mehr Netto vom Brutto bleibt. Die Senkung des Eingangssteuersatzes darf aber nicht über neue Steuern, sondern durch eine Strukturreform und eine Senkung der Staatsausgaben finanziert werden. Ein klares Nein zur Vermögensteuer!
Auch die AK Tirol und die AK Vorarlberg erheben entsprechende Forderungen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat sofort einen Gesetzesentwurf einer Steuerreform, mit dem Ziel einer Senkung des Eingangssteuersatzes in der Lohn- und Einkommensteuer auf 25% sowie einer gesamten strukturelle Steuerreform zuzuleiten.“
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Klubobfrau Dr. Glawischnig-Piesczek. – Bitte.
16.28
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte mit der Frau Abgeordneten Klubobfrau Nachbaur noch gerne in einen Dialog treten, weil sie die Anfrage eingebracht hat, vielleicht kann man ihr das ausrichten. Sie hat einiges gesagt, womit ich überhaupt nicht einverstanden bin, aber mit einem bin ich ganz besonders nicht einverstanden. Sie hat gemeint, eine Steuerreformdiskussion ist ein Ablenkungsmanöver, um nicht über das Bankendesaster reden zu müssen.
Da braucht man überhaupt keine Sorge zu haben, dass wir betreffend das Bankendesaster und die Abwicklung, die Gesellschaftsform hier nicht weiter am Drücker bleiben, auch hier heute im Hohen Haus wird es am Ende der Tagesordnung neuerlich den gemeinsamen Antrag auf einen Untersuchungsausschuss zur Hypo Alpe-Adria geben. Da braucht man, glaube ich, keine Sorge zu haben. (Beifall bei den Grünen.)
Wir werden ihn so lange einbringen, bis er endlich eine
Mehrheit findet, davon kön-
nen Sie ausgehen, Herr Abgeordneter Rädler. (Zwischenruf bei der
ÖVP.) Da können
Sie nicken, genau! Das wird sehr bald sein, denn Aufklärung ist dringend
notwendig. (Abg. Krainer: brauchen bald keine Mehrheit!)
In diesem Zusammenhang vielleicht ein Satz zu Ihnen, Herr Finanzminister: Der Umgang mit den 900 Millionen € Nachrangkapital bei der Hypo Alpe-Adria findet ausdrücklich unsere Zustimmung. Schade nur, dass dieser Weg nicht breiter und weiter gegangen wird, dass Sie sich das nicht auch bei anderen Anleihezeichnern überlegt haben, dass Sie das nur für diesen kleinen 900 Millionen €-Bereich gemacht haben anstelle
dieser fast 1:1-Übergangslösung für die Steuerzahlenden. Aber trotzdem, in dieser Frage haben Sie ausdrücklich unsere Unterstützung. (Beifall bei den Grünen.)
Jetzt zur Steuerreformdiskussion: Ich halte nicht nur eine Steuerreformdiskussion für notwendig, sondern ich halte auch eine Steuerreform für dringend notwendig. Das ist eigentlich der Punkt, um den wir uns heute ein bisschen herumgeschwindelt haben. Wir haben den Klubobmann Schieder gehört, der sozusagen die SPÖ-Position vertreten hat, wir haben den Klubobmann Lopatka gehört, der auch schon wieder verschwunden ist. Also offensichtlich ist die Steuerreformdiskussion nicht so ein großes Anliegen. (Zwischenruf des Abg. Brosz.)
Ich sage nur, wir haben da wirklich ein Problem. Wir haben ein Steuerstrukturproblem, über das wir in aller Ernsthaftigkeit einmal diskutieren sollten – und es schon längst hätten tun sollen.
Wenn ich mir jetzt den ÖVP-Weg ansehe, kommt wieder das Heilsversprechen, es wird ausgabenseitig sein, es werden die Reformen jetzt endlich in Angriff genommen, es wird der Dschungel beim Förderungssystem – Doppelt-, Dreifachförderung zum Beispiel – endlich in Angriff genommen. Ich sage Ihnen nur eines: Es ist schon wirklich schwierig, sich das anzuhören, denn wir hören das mittlerweile seit Jahren. Also gerade die Förderreform wurde bereits im Loipersdorfer Sparpaket im Jahr 2012 zwischen den Regierungsfraktionen vereinbart. – Und sie ist jetzt gerade wieder abgesagt worden. Also das ist schon etwas sehr Mühevolles.
Jetzt gibt es diese sogenannte Aufgaben- und Deregulierungskommission, und da verursacht mir schon allein das Wort fast körperliche Schmerzen, weil wir in diesem Bereich der Verwaltungsreform bereits so viele in stunden-, wochen- und monatelanger Arbeit ausgearbeitete Vorschläge am Tisch haben, dass es ja nicht mehr notwendig ist, jetzt eine weitere Aufgaben- und Deregulierungskommission einzusetzen. (Abg. Moser: Konvent!)
Also Österreich-Konvent, Rechnungshof, die Österreich-Gespräche, da liegen so viele Vorschläge einfach am Tisch, die man in Angriff nehmen muss. Auch bei der Debatte rund um das Budget, wo es um die Schulverwaltungsreform gegangen ist, wurde neuerlich eine Schulverwaltungsreform versprochen. Bis zum heutigen Tag gibt es da keine konkreten Schritte. Und deswegen ist es ein bisschen mühsam, diese Diskussion so zu führen.
Vor allem gibt es für mich auch kein erkennbares Argument, warum eine Partei, die 27 Jahre durchgehend in der Regierung ist und die seit 2008 gemeinsam mit der SPÖ in der Regierung ist, nicht bereits vor Jahren begonnen hat, auf dieser Ausgabenseite wirklich jeden Cent einmal umzudrehen, zu schauen, wie das mit umweltschädlichen Subventionen ist, zu schauen, wo wir wirklich doppelt, dreifach und mehrfach fördern, vor allem Großbetriebe, und so weiter und so weiter. Also das ist schon schwer. (Beifall bei den Grünen.)
Wir brauchen eine Steuerreformdiskussion, die vor allem auf ganz, ganz relevante Fragen eine Antwort gibt. Eine Frage, die mir besonders unter den Nägeln brennt, ist, wie es wirklich mit der Leistungsgerechtigkeit und mit der Steuergerechtigkeit ausschaut. Man muss sich vor Augen führen, was viele Menschen tatsächlich im Moment für ein Gefühl haben! Wenn eine Frau mit 11 000 € überlegt: Leiste ich mir Nachmittagsbetreuung? Leiste ich mir eine zusätzliche Hortbetreuung?, und sie rutscht damit, dass sie mehr verdient, in die erste Einkommensteuerstufe hinein, ist es für sie eine ganz schwierige Entscheidung, ob sie das überhaupt machen soll. Also wenn Sie von Familienfeindlichkeit reden, dann ist genau die Frage der Entlastung dieser Einkommen, das sind vorwiegend Frauen, eine der wichtigsten Fragen, die Sie unverzüglich in Angriff nehmen sollten! Deshalb kann man das nicht verschieben. (Beifall bei den Grünen.)
Kleinstunternehmen: Wenn junge Leute sich endlich einmal durchgesetzt haben und es schaffen, ein, zwei, drei Leute anzustellen, dann knallt man ihnen zusätzlich zu den hohen Lohnkosten noch eine Lohnsummensteuer hinauf. – Ich meine, geht’s noch?! Das gibt es in ganz Europa nicht. Das sind echte Standortnachteile, die wirklich bei der sogenannten Entfesselung der Wirtschaft einen Hemmschuh darstellen.
Das Dritte ist Folgendes: Wenn wir über einen Beitrag von Vermögenden reden, dann würde ich das nicht so ideologisch führen wollen, sondern ein bisschen faktenorientiert. Weder die OECD noch die EU-Kommission noch der Internationale Währungsfonds sind ideologische Vereinigungen, sondern die arbeiten äußerst faktenorientiert. Und wenn Sie jetzt, schon bevor diese Steuerreformkommission zu arbeiten beginnt, Denkverbote erteilen: Das darf es nicht geben! Das darf es nicht geben!, dann frage ich mich: Wozu brauchen wir dann überhaupt eine Steuerreformkommission, wenn eh schon alles vorher ideologisch bestimmt ist?!
Lassen Sie diese Kommission einmal ein bisschen freier arbeiten, wirklich diese internationalen Empfehlungen anschauen! Es ist dringend geboten. Österreich ist ein Hochsteuerland für Arbeit und ein Niedrigsteuerland für vermögensbezogene Steuern und für umweltbezogene Steuern. Das sagen bitte wirklich nicht nur die Grünen und, ich weiß nicht, die rote Jugend, und mittlerweile der Klubobmann Schieder – zwar nur als Meinung und nicht als Verhandlungsstandpunkt (Abg. Schieder: rote Jugend, weil ich auch dabei bin!), denn das hören wir immer nur als SPÖ-Meinung, aber nicht als Fraktionsstandpunkt in Verhandlungen, was im Übrigen sehr schade ist –, sondern dafür gibt es faktenorientierte Belege. Reden wir darüber einmal ohne diese Scheuklappen und ohne da irgendwelche Dinge in den Raum zu stellen! (Beifall bei den Grünen.)
Das hat mit Mittelstandsbelastung nichts zu tun. Wenn einmal zwei Drittel des Vermögens in Österreich bei 10 Prozent der Bevölkerung sind und, wenn wir einen Bereich der Millionengrenze hernehmen, wenn wir nicht einmal mehr 5 Prozent der österreichischen Haushalte erwischen, dann kann man durchaus einmal ernsthaft darüber nachdenken dürfen.
Also ich würde Sie bitten, in diesen Fragen ein bisschen liberaler zu sein, vorher keine Denkverbote zu erteilen und wirklich einmal nachzudenken, was an Fakten auf dem Tisch liegt und welche Möglichkeiten bestehen, Steuergerechtigkeit, Leistungsgerechtigkeit, Umweltverträglichkeit zu erreichen und wachstumsfördernde Impulse auch tatsächlich zu setzen, und zwar ohne Scheuklappen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
16.34
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Hable gelangt zu Wort. – Bitte.
16.34
Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Geschätzte Bürgerinnen und Bürger auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Wir haben in den letzten Wochen eine Steuerdiskussion zwischen ÖVP und SPÖ erlebt, ein Schauspiel würde ich sagen. Und es hat fast den Anschein, wenn man diese Diskussion beobachtet hat, dass Sie erst seit gestern in der Bundesregierung sitzen.
Daher möchte ich Sie daran erinnern, dass die SPÖ fast durchgehend seit 1970 in der Bundesregierung ist und den Bundeskanzler stellt und die ÖVP seit 1987 durchgehend in der Bundesregierung ist und durchgehend den Finanzminister stellt. Das heißt, alles, was wir hier heute diskutieren, und alles, was auch Sie von SPÖ und ÖVP bejammert und kritisiert haben, ist kein Zufallsprodukt. Es ist das Ergebnis von SPÖ- und ÖVP-Politik.
Die SPÖ hat sich bei dieser Diskussion mit neuen Steuervorschlägen überschlagen. Daher sagen wir NEOS auch ganz bewusst: Das ist der falsche Weg! In ein Fass ohne Boden können wir doch nicht immer neue Steuern hineinschmeißen! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Aber auch die ÖVP – bevor jetzt die ÖVP klatscht – möchte ich da nicht auslassen, denn Sie sind, Herr Finanzminister, in diese Nationalratswahl mit dem Slogan „Keine neuen Steuern!“ hineingegangen, sind durchs ganze Land gezogen und haben gesagt: Keine neuen Steuern mit uns! Was haben wir ein paar Monate später gesehen? – Ein Abgabenänderungsgesetz, das die Steuern um 5 Milliarden € hinaufschraubt.
Trotz dieser Rekordsteuern, die wir jetzt in diesem Land erleben, erleben wir auch Rekordschulden. Was mir bei dieser ganzen Diskussion abgeht – was mir wirklich abgeht! –, sind die Strukturreformen. Daher möchte ich hiermit auch ganz offiziell eine Vermisstenanzeige aufgeben: eine Vermisstenanzeige für Strukturreformen. Wo sind sie? (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Hagen. – Zwischenruf des Abg. Podgorschek.)
Und ich meine nicht die Diskussion über Strukturreformen, die erleben wir seit Jahren und Jahrzehnten. Ich meine nicht die Ankündigungen von Strukturreformen, denn die erleben wir auch seit Jahren und Jahrzehnten. Aber ich kann bei dieser Vermisstenanzeige wahrscheinlich schon dazusagen, wo Sie sie finden werden: Sie werden sie in Schubladen finden! In Schubladen finden Sie all diese Strukturreformen, und wir warten noch immer auf die Umsetzung.
Die Frage ist, was mit all diesem Geld, mit all diesen Rekordsteuern passiert. Und ich lasse mir nicht sagen, dass das alles gut verwendetes Geld ist. Das fließt alles nicht in Schulen, in Krankenhäuser, in Universitäten, denn sonst würden wir mit der Steuerquote der Schweiz auskommen: 28 Prozent Steuerquote, ausgeglichenes Budget; Österreich: 45 Prozent Steuerquote, Budgetdefizit.
Wo kommt das Geld hin? – Man weiß nur, dass es nie ankommt. Die Sportlerförderung kommt bei den Sportlern nicht an. (Abg. Schieder: Das stimmt ja nicht!) Bildungspolitik: Die Bildungsausgaben kommen im Klassenzimmer nicht an. Gesundheitspolitik: Die Milliardenausgaben kommen sehr oft beim Patienten nicht an. Die Frage ist dann, wo kommt es dann hin? Wo kommen diese Rekordsteuereinnahmen hin? Und da braucht man sich, als erstes Beispiel möchte ich das nennen, nur die Rechnungshofberichte durchzulesen, denn diese Rechnungshofberichte dokumentieren eine Serie von Missmanagement. Das Traurige ist, es passiert nie etwas, es gibt keine Konsequenzen. Wir werden uns heute noch über das Dorotheum als Beispiel unterhalten.
Beispiel Nummer zwei, Inserate der öffentlichen Hand: Das muss mir einmal jemand erklären, warum die öffentliche Hand, warum die Ministerien und alle sonstigen Einrichtungen Inserate brauchen! 200 Millionen € hat man dafür im Jahr 2013 ausgegeben, für Inserate. Wieso reicht nicht eine Pressekonferenz? Das macht jeder andere auch. Warum müssen es bunte Bilder in bestimmten Zeitungen sein?
Beispiel drei, Hypo Alpe-Adria, darüber werden wir heute auch noch reden: Da ist natürlich auch schon wahnsinnig viel Geld versenkt worden, 7 Milliarden an Cash und Garantien sind da schon drinnen und damit auch schon wieder weg. 4 Milliarden schätzt der Vorstand – andere interne Quellen sagen, es werden eher 6 Milliarden bis 10 Milliarden € sein –, also geschätzte 15 Milliarden € wird uns dieses Desaster kosten.
Herr Finanzminister, ich begrüße die Intention, die Gläubiger zu beteiligen. Das ist in Ordnung, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber ich sage auch dazu: Das, was Sie hier machen, mit dieser gesetzlichen Regelung, der Lex Hypo, das ist in Wahrheit eine Teilinsolvenz ohne Insolvenzrecht – und damit handeln Sie sich die Nachteile ein, ohne die Vorteile einer Insolvenz zu lukrieren. (Beifall bei den NEOS.)
Wie sollte denn nun die Steuerpolitik ausschauen? – Aus Sicht von uns NEOS muss sich die Steuerpolitik um drei Säulen drehen. Diese drei Säulen sind: weniger, einfacher und gerechter. Warum es weniger werden muss, das muss ich nicht lange erklären. Beim Fußball wird es wahrscheinlich nichts werden, aber was das Besteuern betrifft, da spielt Österreich immer um den Weltmeistertitel mit: 45 Prozent, habe ich schon gesagt – die Schweiz nur 28 Prozent.
Was ist zu tun? – Zum Beispiel ist die kalte Progression endlich abzuschaffen, die permanente Steuererhöhung ohne Parlamentsbeschluss. Wir NEOS haben dazu einen Antrag eingebracht. Die erste Lesung haben wir schon absolviert, und aus den Aussagen von SPÖ und ÖVP war schon Ablehnung zu erkennen. Also wir befürchten das übliche Ergebnis, nämlich Begräbnis im Ausschuss.
Das Ziel muss hingegen sein, die Abgabenquote zu senken und das Niveau in einem ersten Schritt Richtung 40 Prozent hinunter zu treiben – und das wäre auch nur das Niveau von Deutschland.
Neben – erstens – weniger muss es – zweitens – einfacher werden. Seit 20 Jahren hat dieses Land in Wahrheit keine Steuerreform erlebt, es sind immer nur konfuse, wahllose Änderungen von einzelnen Bestimmungen. Und wenn ich sage, seit 20 Jahren: Ich kann es vorher nicht beurteilen, denn das war vor meiner Zeit, aber in den letzten 20 Jahren definitiv sicher nicht! Sie brauchten sich nur den Kodex Steuerrecht anzuschauen, also die Sammlung des österreichischen Steuerrechts: Dessen Umfang ist in den letzten zehn Jahren, von 2004 bis 2014, um 40 Prozent angestiegen. Der Kodex Steuerrecht, die österreichischen Steuergesetze sind in den letzten zehn Jahren um 40 Prozent fetter geworden! (Abg. Neubauer: Da verdienen die Rechtsanwälte gut!)
Das ist ein Zustand, den wir so nicht mehr länger ertragen können. Daher sage ich auch da wieder ganz offen dazu, was zu tun ist: Weg zum Beispiel mit den Bagatellsteuern! Warum haben wir eine Luftsteuer? Nur weil irgendwelche Markisen und sonstigen Teile auf öffentliche Gehsteige hinausragen, zahlen wir eine Steuer dafür? – Weg mit dieser Luftsteuer!
Weg auch mit dieser gerade eingeführten Sektsteuer! Die bringt nur hohen Verwaltungsaufwand, aber keine Effekte.
Weg mit den Rechtsgeschäftsgebühren, zum Beispiel – allen bekannt – der Mietvertragsgebühr. Wenn man als Mieter wo einzieht, ist das Erste, was man in die Hand gedrückt bekommt, eine Rechnung über die Mietvertragsgebühr.
Und wir brauchen natürlich auch ein gerechteres Steuersystem – neben weniger, neben einfacher muss es auch gerechter werden!
Da möchte ich eine Frage an die Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ stellen, weil Sie ja so gern über Gerechtigkeit reden: Was ist denn dann mit der Arbeiterkammerumlage? Die ist erstens intransparent, denn sie steht nicht am Lohnzettel drauf, sie ist bei den Sozialversicherungsbeiträgen versteckt. Sie ist eine Flat Tax – das, was Sie immer bekämpfen. Und diese Arbeiterkammerumlage gilt für alle! Das heißt, auch diejenigen, die so wenig verdienen, dass sie keine Steuern zahlen müssen, zahlen mit Sicherheit Arbeiterkammerumlage!
Und bevor die ÖVP schreit: Das gilt für die Wirtschaftskammerumlage genauso. Davon haben wir sogar zwei. Und das ist übrigens auch eine Substanzsteuer, gegen die Sie so heftig auftreten.
Was ist in diesem Bereich zu tun? – Weg mit den Steuerprivilegien! Weg mit den über 500 Ausnahmebestimmungen, die in Wahrheit ohnedies niemand versteht, wo auch die Wirkung völlig unklar ist, was überhaupt dabei herauskommt.
Zusammenfassend sei gesagt – das ist die Devise von uns NEOS –, die drei Säulen der Steuerpolitik müssen sein: Es muss weniger werden, es muss einfacher werden und es muss gerechter werden! Ich befürchte nur, solange wir eine rot-schwarze Mehrheit in diesem Haus haben, wird es nicht dazu kommen. Aber wir NEOS werden den Druck in dieser Sache weiter hoch halten, und wir werden diesen Druck so lange hoch halten, bis dieses Land eine Steuerreform sieht, eine Steuerreform, die diesen Namen auch verdient. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Köchl.)
16.45
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.
16.45
Abgeordneter Dr. Marcus Franz (STRONACH): Wertes Präsidium! Hohes Haus! Der Heilige Thomas von Aquin, der neben seiner theologischen Kompetenz ein großer Rechtsphilosoph war, hat gesagt, Steuern sind legalisierter Raub. Das war im 13. Jahrhundert. (Abg. Podgorschek: Da haben sie noch einen Zehent gehabt!) Schon damals hat man sich heftige Gedanken gemacht über die Frage: Wie gerecht sind überhaupt Steuern?
Für den Heiligen Thomas waren die Steuern nur dann zumutbar, wenn sie so gering wie möglich gehalten wurden und absolut dem Gemeinwohl dienten. Das heißt, da geht es im Grundsatz um eine rechtsphilosophische Frage, nämlich um die Frage: Was ist überhaupt rechtens, wenn wir Steuern einheben?
Grundsätzlich sind Steuern etwas, das die einen den anderen wegnehmen. Das muss man sich daher ganz gut überlegen, und der Ansatz von Thomas von Aquin ist eigentlich ein sehr brauchbarer, selbst fast 1 000 Jahre danach.
Das Mittelalter wurde angesprochen – ich rede gerade davon. Damals hat man – wir haben es in der Schule gelernt – den Bauern den Zehent abgepresst. Das waren 10 Prozent. Heute haben wir eine Steuerquote von knapp 50 Prozent, die dritthöchste Europas. Die Dreschflegel, die die Bauern damals gehabt haben, die haben wir noch zu Hause gelassen. Wir nennen diesen Mega-Zehent euphemistisch „Staatsquote“, und wir in Österreich haben das Pech, dass wir auch am drittlängsten für den Staat arbeiten müssen.
Ein Institut in Brüssel, das Institut Molinari, erhebt jedes Jahr den Tax Liberation Day. Da kommt heraus, dass man in Österreich bis 25. Juli für den Staat arbeiten muss. In Dänemark – das hochgelobte Dänemark, das immer wieder als Beispiel zitiert wird, auch von allen Fraktionen hier im Haus – muss man dafür nur bis 7. Juni arbeiten und ist insgesamt besser aufgestellt als Österreich. Das sollte uns wirklich zu denken geben.
Das heißt, was kann man als Einziges anstreben? – Nur eine Steuerreform ohne Gegenfinanzierung und natürlich nur eine Steuerreform ohne Vermögensteuern, Reichensteuern, Substanzsteuern. Das kommt alles für uns überhaupt nicht in Frage. Wir wollen die Ausgaben des Staates dämmen – und nicht die Einnahmen des Staates erhöhen. (Beifall beim Team Stronach.)
Warum wollen wir konkret keine Vermögensabgaben? – Na, bitte schön, wir werden doch nicht den Populismus und den Eigennutz des Bundeskanzlers unterstützen, der ja nichts anderes möchte, als am Parteitag bestätigt werden. Das ist der einzige Grund, warum man jetzt aufseiten der SPÖ diesen Pseudo-Klassenkampf eröffnet hat. Alle wissen, dass diese Steuer nichts bringt. Also, bitte, seien Sie vorsichtig! Dem kann man überhaupt nicht zustimmen.
Von der Sache her ist die Vermögensteuer heute ohnedies schon etliche Male diskutiert worden. Das ist ein Unsinn! Zwei Zahlen dazu: 1 Prozent der Bevölkerung, näm-
lich die Reichen, zahlen 20 Prozent der Steuern. Und wenn ich das ein bisschen ausstrecke, dann sind es 50 Prozent der Bevölkerung, die 90 Prozent der Steuern zahlen. Na, bitte schön, wo kommt man denn da hin mit einer Vermögensabgabe? – Genau dorthin, wie es mein Vorredner Georg Vetter schon gesagt hat: Die Steuer wuchert, wuchert, wuchert, und nur bei der Masse kann man die Kasse machen. (Abg. Podgorschek: Richtig!) Das muss immer in unseren Köpfen drinnen sein, im Sinne von Thomas von Aquin.
Ich möchte hiermit – bei aller persönlichen Wertschätzung für die Abgeordneten der Sozialdemokratie – warnen vor diesem sozialistischen Gedankengut. Die SPÖ will mit ihren Plänen Betriebsvermögen besteuern. Das ist investorfeindlich, das ist standortschädlich, und das ist nicht gut für Österreich. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. El Habbassi.)
Und: Die SPÖ will die Steuer an der Gewinnerwartung ausrichten. Noch bevor beim Unternehmer überhaupt irgendein Gewinn hereinkommt, wollen die Sozialdemokraten schon eine Vorauszahlung haben. Das ist aus meiner Sicht extrem leistungsfeindlich und an der Grenze der Seriosität – und wiederum der Klassenkampf, den wir eigentlich schon überwunden geglaubt haben. (Abg. Krainer: Das macht aber jeder! Jedes Land macht das so!) – Das heißt noch lange nicht, dass es gut ist. Dann seien wir doch die Ersten, die es gescheit machen, Kollege! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Krainer.)
Danke für die Einwände. Ich darf mit Konrad Adenauer antworten. Der hat gesagt: „Alles, was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von den anderen haben wollen.“
Ich glaube, auch das sollte uns im Hinterkopf zumindest präsent bleiben. (Beifall beim Team Stronach. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Krainer.)
Ich möchte meine Ausführungen mit einem Zitat beziehungsweise mit einem Entschließungsantrag beenden, den ich einbringen werde – Zitate habe ich schon gebracht –, nämlich hinsichtlich der Verschwendung. Wir haben ja große Probleme, was die Tendenz zur Verschwendung von Steuergeld in Österreich betrifft – ich nenne nur Skylink oder auch diverse Tunnelprojekte. Da versickern Millionen, ja Milliarden in unserem Land, und da muss der Bürger mehr Mitsprache haben, mehr Kontrolle und mehr Einblick bekommen.
Es gibt jetzt schon die Whistleblower-Homepage beim Finanzministerium. Das ist aber aus unserer Sicht noch zu kompliziert für den Einzelnen, für den Bürger, der Wind von irgendeiner Sache bekommt. Wir wollen eine Hotline, eine Steuerverschwendungshotline einrichten, und ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Dr. Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Steuerverschwendungshotline“
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Steuerverschwendungshotline einzurichten, bei der Bürgerinnen und Bürger anonym mögliche Unregelmäßigkeiten, bedenkliche Planungen et cetera beziehungsweise (drohende) „Steuerverschwendungen“ aufzeigen können.
*****
Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)
16.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Dr. Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Steuerverschwendungshotline“
eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Steuersenkung für unsere Leistungsträger statt Klassenkampf“
Insbesondere diverse Bauskandale - wie z.B. die Causa Skylink - stellen erhebliche Steuerverschwendungsbeispiele dar, denen entschieden entgegengewirkt werden muss. Selbstverständlich haben nicht alle Beteiligten Schuld an derartigen Verschwendungsszenarien. Vielmehr dürften Proporzvergaben und Freundlwirtschaft die wesentlichen Ursachen solcher Fehlentwicklungen darstellen. Um schuldlosen Mitwissern die Möglichkeit möglichst frühzeitiger Warnungen zu geben, ist eine Steuerverschwendungshotline einzurichten, in der (drohende) Missstände frühzeitig angezeigt werden können. In Abgrenzung zum strafrechtlichen Whistleblowingsystem soll für einen Anruf bei der Steuerverschwendungshotline ein Verdacht einer strafrechtlichen Handlung nicht notwendig sein bzw. die „Eintrittshürde“ deutlich niedriger liegen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen einen Ansprechpartner bekommen, bei dem sie anonym mögliche Unregelmäßigkeiten, bedenkliche Planungen, etc. bzw. (drohende) „Steuerverschwendungen“ aufzeigen können.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Steuerverschwendungshotline einzurichten, bei der Bürgerinnen und Bürger anonym mögliche Unregelmäßigkeiten, bedenkliche Planungen, etc. bzw. (drohende) ,Steuerverschwendungen‘ aufzeigen können.“
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. – Bitte.
16.50
Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Werte Damen und Herren StaatssekretärInnen! Viele von Ihnen erinnern sich vielleicht noch daran, als wir vor ein paar Jahren begonnen haben mit der Diskussion über die sogenannte Transparenzdatenbank. Der Herr Finanzminister hat diesen Begriff heute im Zusammenhang mit den Förderungen schon einmal in den Mund genommen.
Es ging in dieser Diskussion auch um die Frage, wie viele Menschen Transferleistungen beziehen und ob es da nicht Doppel- und Dreifachbezüge gibt. Und ich kann mich erinnern, dass wir oder zumindest einige von uns in diesen vielen Diskussionen festgestellt haben, dass nichts so gut dokumentiert ist wie Transferleistungen, wie die Leistungen, die die arbeitenden Menschen bezahlt bekommen – dass aber nichts so
schlecht dokumentiert ist wie das Vermögen, das Menschen in Österreich haben. (Abg. Kopf: Das ist auch gut so!) – Okay, Herr Präsident Kopf meint, das ist auch gut so. – Ich meine das nicht. Da teilen sich unsere Meinungen.
Wenn man jetzt Piketty, der mit seinem Buch quer durch die Lande zieht, zur Hand nimmt und nachschaut, dann weiß man, dass in diesem Buch von Piketty nichts drinnen steht über die Vermögensverteilung in Österreich. Also Österreich ist draußen – aus dem ganz einfachen Grund, weil es nichts gibt außer der Erhebung der heute viel zitierten und viel kritisierten Oesterreichischen Nationalbank, nämlich einer Erhebung, wie viel Vermögen es in Österreich denn gibt.
Und was wir noch haben, ist, dass wir sehen – Andi Schieder hat das bereits gesagt –, dass 2014 erstmals die Einnahmen aus der Lohn- und Einkommensteuer jene aus der Umsatzsteuer überholt haben. Das heißt, was wir ganz klar merken, ist, dass die Kaufkraft der Menschen nachlässt. Was heißt das? – Weniger Investitionen in die Wirtschaft, steigende Arbeitslosigkeit, steigender Bedarf auch an Transferleistungen, die Österreich für Menschen, die in Arbeitslosigkeit sind, dann zu leisten hätte.
Und was die Frage betrifft, ob die Diskussion um eine Vermögensbesteuerung oder um eine Steuerreform jetzt losgetreten wurde, um a) unserem Parteivorsitzenden den Parteitag zu retten oder b) von irgendetwas abzulenken: Der Beginn der ganzen Diskussion war ein Interview des Präsidenten des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, der in einer Zeitung gesagt hat: Jetzt reicht’s! Und es reicht den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in diesem Land! – Es war vor nicht allzu langer Zeit, als genau das den Vertretern der Arbeitnehmerschaft aufgestoßen ist, nämlich dass wir, die Betriebsrätinnen und Betriebsräte vor Ort verhandeln, gute Lohnerhöhungen herausverhandeln, aber letztendlich nichts im Tascherl bleibt, weil die Lohn- und Abgabenquote eine sehr hohe ist.
Das war der Beginn einer Diskussion, der Beginn einer vom Präsidenten des Österreichischen Gewerkschaftsbundes angestoßenen Diskussion.
Diese Diskussion ist laufend weitergegangen, und ich möchte auch noch daran erinnern, dass es gerade in letzter Zeit zwei Arbeiterkammervertreter aus dem Westen waren, nämlich aus Tirol und aus Vorarlberg – es waren Hämmerle und Zangerl –, die ganz klar gesagt haben: Uns reicht’s auch! Die Lohnsteuern gehören runter! – Deren Wortwahl war weit heftiger als die von Foglar, der nur gemeint hat: Jetzt reicht’s!, und es wurde von einem der beiden überhaupt die Frage gestellt, wie man damit umgehen soll, dass jemand aus der Partei, der er zugehört, die Vermögensteuern blockiert.
Das heißt, wir haben eine ganz breite Diskussion der ArbeitnehmerInnenschaft. Die Arbeitnehmer wollen, erstens einmal, mehr im Geldbörsel haben. Und was wir wollen, ist natürlich auch eine seriöse Diskussion darüber, wie wir es gegenfinanzieren, das ist keine Frage.
Was die Frage der Vermögensbesteuerung und die Frage der Millionärsbesteuerung betrifft, so glaube ich, dass es ein wesentlicher Aspekt ist, dass die Menschen, die in diesem Land viel Geld haben (Abg. Themessl: Wie schauen die aus? – Abg. Podgorschek: Wie schauen sie aus?), auch einen gerechten Anteil an dem tragen sollen, was sie hier bekommen. Und sie schaut nicht so aus, liebe Herren Abgeordneten von der FPÖ, wie Herr Abgeordneter Kickl es heute darzustellen versucht hat – diese Rechnung war sehr amüsant –, indem er versucht hat, anhand der Höhe der Pensionen zu sagen: Wenn ich 500 000 € akquiriere in, ich weiß nicht, fünf Jahren oder zehn Jahren, und dann noch einmal 500 000, und diese dann zusammenzähle, dann habe ich 1 Million, und dann bin ich ein Millionär und dann bin ich besteuert! – So schaut es nämlich nicht aus, denn wenn ich 500 und 500 in zehn Jahren zusammenlegen kann und nichts davon brauche, lebe ich von Luft und Liebe. Diese Menschen würde ich gerne sehen, die das haben.
Hätte er 1 Million, ist er noch immer frei, das heißt, er zahlt noch immer gar nichts. Und hätte er 1 Million und 10 €, dann würde er möglicherweise bis zu 1 Prozent zahlen, das heißt 1 €. Das ist die Rechnung, die wir brauchen.
Das heißt, wir wollen bei Weitem nicht an die Häuslbauer. Wir wollen an jene Menschen, die wirklich viel haben, an die Millionärinnen und Millionäre. Und ich möchte nicht, wie Herr Klubobmann Lopatka, meine Ausführungen mit Zitaten von Bundeskanzlern außer Dienst beenden, sondern ich zitiere viel lieber meinen Präsidenten Erich Foglar, der gesagt hat:
„Wir wollen nicht länger, dass die mehr als 3,4 Millionen ArbeitnehmerInnen das ständige Nachsehen haben gegenüber knapp 83 000 Millionären im Land.“
In diesem Sinne werden die Gewerkschafter und Gewerkschafterinnen sicher an einer Lohnsteuerreform, aber auch an der Frage einer Vermögensteuer und Erbschaftssteuer dranbleiben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Lopatka: „Jawohl!“)
16.55
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.
16.55
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist vieles richtig, was in dieser Dringlichen Anfrage zu Beginn, im Vorspann, drinnen steht, aber vieles ist leider auch nur Makulatur.
Der Herr Finanzminister hat heute ganz genau skizziert, wie der weitere Fahrplan für eine Steuerreform aussehen wird. Und das, was Herr Kollege Hable gesagt hat – es soll weniger, einfacher und leistungsgerechter werden –, das hat schon Frau Bundesministerin Fekter, die Vorgängerin von Herrn Finanzminister Spindelegger, gesagt. Also ich wüsste nicht, was uns bei dieser Vorgehensweise trennt.
Und wenn man heute gehört hat, wer in dieser Expertengruppe drinnen sitzt – es ist ja immer spannend, zu sehen, dass genau solche, die die Diskussion über die Steuerreform immer besonders hochziehen, dann bei solchen Diskussionen nach ihrem Redebeitrag gleich einmal abziehen und sich gar nicht mehr dafür interessieren, was die nachfolgenden Redner zu berichten haben –, dass beispielsweise Herr Kollege Muhm, der Arbeiterkammerdirektor aus Wien, in der Expertenrunde drinnen sitzt, dann, so meine ich, ist nicht davon auszugehen – ich kann es mir nicht vorstellen –, dass es irgendwelche Tabus beim Nachdenken und dem, was dort besprochen wird, gibt.
Ich kann nur für meine Fraktion sagen – und ich glaube, es ist besonders wichtig, das noch einmal hervorzuheben –: Wir wollen natürlich eine Lohnsteuersenkung! Wir wollen natürlich eine Tarifsenkung und einen Eingangssteuersatz von 25 Prozent! Aber wir wollen bei dieser Gelegenheit auch gleich eine abgeflachte Abstufung dieses Tarifs, denn es kann doch bitte nicht sein, dass wir zwar den Eingangssteuersatz senken, aber dann trotzdem wieder bei 60 000 € brutto 50 Prozent zahlen müssen! (Abg. Podgorschek: So ist es! Bravo!) Also ganz ehrlich, ich glaube, auch das ist nicht im Sinne des Erfinders, dass die gleich zu den Superreichen zählen. (Abg. Podgorschek: Bravo!) Und deshalb müssen wir auch das in Angriff nehmen. (Beifall bei der ÖVP.)
Weiters wollen wir die Familien entlasten. Und das geht mir, Frau Kollegin Oberhauser, sehr ab bei der SPÖ, dass dort nie über die Familien gesprochen wird, die nicht so wie Paare, die keine Kinder haben und nach dem Motto „Double income, no kids“ leben, sich alles leisten können und überall hinfliegen können, auch die, die vielleicht im mittleren Einkommenssegment sind. Familien, die zusätzlich für Kinder unterhaltsverpflich-
tet sind, die Kinder großziehen, die der Gesellschaft damit etwas zurückgeben, die müssen wir entlasten und die müssen künftig weniger Steuern bezahlen! – Das geht mir sehr ab bei unserem Koalitionspartner. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Weiters bin ich dafür – und Kollege Themessl wird dann nach mir sprechen –, die Lohnnebenkosten kräftig zu senken (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ), zu pauschalieren und zu vereinfachen, denn das schafft wirklich Arbeitsplätze. – Und jetzt können Sie mich wieder zitieren. – Dafür bin ich und dafür werde ich eintreten! Darauf können Sie sich gefasst machen, denn Arbeitsplätze schaffen muss die höchste Priorität haben.
Und noch etwas, Herr Kollege Themessl – hören Sie mir gut zu! –: Die Lohnnebenkostensenkung muss nämlich auch einen Lenkungseffekt haben. Wir brauchen Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmer, sonst werden wir unser Ziel, das faktische Pensionsantrittsalter um ein Jahr oder über ein Jahr zu erhöhen, nicht erreichen. Und es ist immerhin pro Jahr, um das wir das faktische Pensionsantrittsalter anheben können, eine Milliarde Euro an Budgetgeldern, die wir uns ersparen. Das heißt, das müssen wir angehen. Das ist mir besonders wichtig. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Was wir aber natürlich schon brauchen, sind Einsparungsmaßnahmen. Wenn hier jeder davon spricht, dass der Rechnungshof Vorschläge gemacht hat, dieser und jener Vorschläge gemacht hat und der Konvent Vorschläge gemacht hat, dann stelle ich schon die Frage: Na glauben Sie, dass die Aufgabenreform- und Deregulierungskommission das Rad neu erfinden wird? Die werden natürlich auch aufsetzen auf Vorschlägen des Rechnungshofes und auf anderen Vorschlägen, die vorliegen, und selbstverständlich auch auf solchen der Landeshauptleutekonferenz, denn die Landeshauptleute müssen wir in dieser Frage ins Boot holen.
Ich möchte noch ganz kurz, weil ich glaube, dass die Zuseherinnen und Zuseher immer ganz verwirrt sind, wenn sich Abgeordnete – und speziell auch Abgeordnete wie Herr Kollege Hable, der noch nicht so lange im Parlament ist – hier herstellen und sagen, wir haben die letzten 20 Jahre keine Steuerreform gehabt, ein paar Dinge in Erinnerung rufen:
Wir haben 1992 die Luxussteuer abgeschafft – zu Recht –, und zwar unter einem SPÖ-Finanzminister. Damals hat die Umsatzsteuer auf Kraftfahrzeuge 32 Prozent betragen. Die haben wir auf 20 Prozent gesenkt, weil wir draufgekommen sind, dass für alle Autos 32 Prozent Umsatzsteuer, Luxussteuer zu bezahlen waren.
Wir haben 1998 unter einem SPÖ-Finanzminister den Spitzensteuersatz zu Recht von 62 Prozent auf 50 Prozent gesenkt. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Wir haben im Jahr 1993 die Vermögenssteuer zu Recht abgeschafft, weil wir draufgekommen sind, dass es da überhaupt keinen Freibetrag beziehungsweise keinen Grundfreibetrag gab und dass zwar schon sehr viele Menschen davon betroffen gewesen wären, aber eigentlich der Verwaltungsaufwand ganz einfach viel zu hoch war und es nicht viel gebracht hat.
Wir haben im Jahr 2008 die Erbschafts- und Schenkungssteuer zu Recht auslaufen lassen, weil wir der Meinung sind, dass es ein hoher Wert ist, wenn Eigentum an Familie – Kinder, Kindeskinder – weitergegeben wird. Dafür werden wir eintreten! Dafür werden wir in dieser Expertenkommission eintreten.
Und Sie können sich darauf gefasst machen, dass wir eine echte Entlastung machen werden – unsere Fraktion ist für eine echte Entlastung! –, und wir sind für Einsparungen, denn wir können uns nicht erklären, warum manche Fraktionen hier in diesem
Hause Einsparungen als grauslich bezeichnen. Schon Familien sparen etwas, um in den Urlaub fahren zu können. Das ist also eigentlich auch eine ganz einfache Milchmädchenrechnung. (Beifall bei der ÖVP. – Bravoruf des Abg. Obernosterer.)
17.01
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte. (Abg. Wöginger: Es ist alles gesagt!)
17.01
Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Die anderen sind abhanden gekommen. Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal zu den Ausführungen von Frau Kollegin Tamandl: Es freut mich unheimlich, dass die ÖVP das Wahlprogramm der Freiheitlichen übernommen hat. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)
Der Herr Finanzminister hat ja bereits damit begonnen, aus unserem freiheitlichen Wahlprogramm zu zitieren, und Sie haben munter weitergemacht. Das freut mich! Also Sie sind lernfähig. – Aber Sie wissen schon, dass Sie nicht an Ihren Aussagen, sondern an der Umsetzung gemessen werden. Wenn wir da oben sitzen würden (Abg. Wöginger: Sie nicht!), hätten wir es bereits umgesetzt. Sie haben es noch nicht umgesetzt, Sie reden nur davon. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber was an dieser Debatte überhaupt eine reine Augenauswischerei ist, ist, wie die Debatte geführt wird. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) – Ich bin dann zu alt. Wissen Sie, bis wir dann dran sind, sind wir zu alt. Sie wahrscheinlich auch. Sie werden dann diesem Hohen Haus wahrscheinlich auch nicht mehr angehören. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.)
Meine Damen und Herren! Was an dieser Debatte aber eine reine Augenauswischerei ist, ist, wie sie geführt wird. Jetzt sind sich alle Parteien in diesem Hohen Haus einig, dass der Eingangssteuersatz zu hoch ist, dass, wie die Frau Kollegin Tamandl gesagt hat, natürlich auch die anderen Steuerstufen abgeflacht werden müssen, die Bemessungsgrundlage für den Höchststeuersatz angehoben werden muss und so weiter. Das ist alles klar. – Aber jetzt rufe ich Ihnen etwas in Erinnerung: Jetzt ist es genau drei Wochen her – drei Wochen! –, da haben wir hier, in diesem Hohen Haus, ein Doppelbudget 2014/2015 beschlossen, wo kein Wort von einer Steuerreform, kein Wort von einer Lohnnebenkostensenkung, kein Wort von irgendwelchen Erleichterungen für die kleinen und mittleren Einkommen stand, nichts! (Zwischenruf des Abg. Wöginger.)
Es sind gute Ansätze da, was die Lohnnebenkostensenkung betrifft, die noch zu gering ausfällt, da gebe ich Ihnen recht – da haben Sie jederzeit unsere Unterstützung –, aber jetzt wird eine Diskussion vom Zaun gebrochen, und angefangen haben das die Arbeiterkämmerer und die Gewerkschaftsbündler, und die Wirtschaftskammer hat da gleich mit eingestimmt in diesen Chor. Jetzt machen die Arbeiterkammer Vorarlberg und die Arbeiterkammer Tirol – übrigens, nur zur Ihrer Information, das sind schwarze Arbeiterkammerpräsidenten, im Rest Österreichs sind sie dann rot – mobil.
Die gehen übrigens sehr sorgsam mit den Zwangsmitgliedsbeiträgen um (Beifall der Abgeordneten Loacker und Vavrik), denn sie inserieren fast täglich ganzseitig in den „Vorarlberger Nachrichten“ oder in der „Tiroler Tageszeitung“ und fordern die Leute auf, eine Unterschrift unter ihr Programm „Zeigen wir der Regierung die rote Karte“ zu setzen. Da steht Folgendes drauf:
„Mit Ihrer Unterschrift stimmen Sie:
FÜR die Absenkung des Einstiegs-Lohnsteuersatzes auf 20 Prozent“, das ist sogar mehr, als die meisten Oppositionsparteien fordern,
„FÜR den sanfteren Anstieg der Grenzsteuersätze
FÜR den Spitzensteuersatz erst ab 84.000 Euro Jahreseinkommen
FÜR die Abschaffung der kalte Progression (jährliche Anpassung der Steuersätze)
FÜR die Beibehaltung des steuerbegünstigten Urlaubs- und Weihnachtsgeldes“.
Dazu gibt es dann noch Folder, die verteilt werden.
Jetzt frage ich mich: Wie gehen die Arbeiterkammerpräsidenten von Vorarlberg und Tirol mit den Zwangsmitgliedsbeiträgen ihrer Mitglieder um? Das ist doch eine Verarschung des Volkes. Das glaubt Ihnen doch niemand mehr! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)
Die Regierung beschließt ...
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter! (Abg. Themessl: Ich nehme es zurück!) – Sie nehmen den Begriff zurück, danke.
Abgeordneter Bernhard Themessl (fortsetzend): Das gilt für alle, die zugehört haben: Ich entschuldige mich für diesen Ausdruck, aber es ist im Prinzip eine Augenauswischerei, die ihresgleichen sucht, wenn man so vorgeht!
Vor drei Wochen stimmen alle Arbeiterkämmerer der SPÖ und die Gewerkschaftsbündler der SPÖ und die Wirtschaftskämmerer der ÖVP in diesem Hohen Haus einem Doppelbudget zu, wo kein Wort drinnen steht, wie das ausschauen soll, wie die Bevölkerung erleichtert wird. Eine Woche nach dieser Abstimmung kommen die Arbeiterkammer, der Gewerkschaftsbund und die Institutionen des Wirtschaftsbundes und fordern das. Wer glaubt Ihnen das noch? Das nimmt Ihnen ja keiner mehr ab! (Beifall bei der FPÖ.)
Ich muss dem Herrn Bundesminister ein Lob aussprechen: Er sagt wenigstens klar, dass es sich für ihn nicht ausgeht, aber mich würde jetzt interessieren, was die Frau Staatssekretärin Steßl sagt. Es gibt ja im Bundesministerium selbst schon zwei Meinungen: Im Bundesministerium sitzen ein Bundesminister und ein schwarzer Staatssekretär und eine rote Staatssekretärin. Da gibt es unterschiedliche Meinungen sogar schon im Ministerium selbst. (Abg. Vavrik: Frau Steßl hat gar keine Meinung!)
Frau Kollegin Oberhauser! Sie müssen mir nicht erklären, wie das Modell von Herbert Kickl ausschaut, das kenne ich – aber ich wäre gespannt, wie Ihres aussieht! (Beifall bei der FPÖ.)
Frau Steßl ist jetzt nicht mehr da. – Ich weiß nicht, vielleicht ist sie Wolf-„ZiB 2“-geschädigt, das kann ich nicht beurteilen, aber sie hat bei Armin Wolf in der „ZiB 2“ mit keinem Wort erwähnt, wie ihr Steuermodell ausschauen soll, wie hoch die Belastung der Millionäre ist, ab wann das greift, ob vielleicht bei Betrieben die Betriebsanlagen mit eingerechnet werden, denn es macht einen Unterschied, ob Sie ein Drei-Personen-Unternehmen, das nur Dienstleistung betreibt und vielleicht drei Büros hat, übergeben, oder ob Sie vielleicht einen Betrieb übergeben, der in der Produktion tätig ist und Maschinen hat und so weiter. – Das alles hat sie nicht gesagt.
Sie brechen hier eine Reichendebatte vom Zaun, und zwar zu keinem anderen Zweck, als eine Neiddebatte zu schüren, und sind nicht in der Lage, ein konkretes Modell vorzulegen, mit dem man sich auch befassen kann.
Ich sage Ihnen eines: Wir haben heute einen Antrag eingebracht, der ein erster Schritt zu der Forderung der Arbeiterkammer, des Gewerkschaftsbundes und der Wirtschaftskammer wäre. Zu dieser Abstimmung wird es eine namentliche Abstimmung geben, und dann bin ich gespannt, wie die Arbeiterkämmerer, die Gewerkschaftsbündler und die Wirtschaftsbündler darauf reagieren werden.
Wenn sie diesen Antrag ablehnen, dann zeigt das der Bevölkerung ganz klar, dass das eine reine Augenauswischerei ist, um von wichtigeren Themen abzulenken. (Beifall bei der FPÖ.)
17.07
Präsident Karlheinz Kopf: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordnetem Mag. Rossmann. – Bitte.
17.07
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Na ja, wenn ich zurückschaue in der Liste der Finanzminister aus der ÖVP, dann, muss ich sagen, hat es vor Maria Fekter schon jemanden gegeben, Frau Kollegin, der in einer großen Rede an die Nation im Oktober 2009 formuliert hat, das Steuersystem der Zukunft muss Leistungsträger entlasten, muss einfach sein, muss gerecht sein und muss transparent sein. (Abg. Themessl: Richtig, richtig! Bravo!) Eine große Steuerreform, die diese Attribute verdient, hat es seither nicht gegeben. (Abg. Themessl: Richtig!) Übrigens war das Josef Pröll, das muss ich noch ergänzen.
Was es aber in Österreich gibt, ist die Tatsache – und das schon seit vielen Jahren und Jahrzehnten –, dass Österreich, was den Faktor Arbeit anlangt, ein Hochsteuerland ist, und was die Besteuerung von Vermögen anlangt, ein Steuerparadies ist. Das belegen uns die Zahlen der Statistik der internationalen Organisationen.
Herr Kollege, da brauchen Sie gar nicht den Kopf zu schütteln – da brauchen Sie nur einmal in die Steuerstatistiken der OECD hineinzuschauen, dann werden Sie das sehen. Oder schauen Sie hinein in die letzte Empfehlung der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit den nationalen Reformprogrammen: Da empfiehlt uns die Europäische Kommission eine Entlastung der unteren und mittleren Einkommen, ja, und als Gegenfinanzierung vermögensbezogene Abgaben, und sie nennt in diesem Zusammenhang explizit zum Beispiel Immobiliensteuern.
Also da ist schon etwas drinnen, und das muss man ernst nehmen, weil diese Empfehlung ja nicht das erste Mal an Österreich ergangen ist. Das war ja auch im Vorjahr schon so. Nur wird das von der ÖVP regelmäßig ignoriert, ebenso natürlich wie von der SPÖ, die immer von der Besteuerung von Vermögen und der Entlastung von Arbeit redet, aber das in Wirklichkeit nicht durchsetzt. (Abg. Schieder: Sie reden auch nur davon!)
Es ist daher – und es spricht eine Reihe von Gründen dafür – hoch an der Zeit, die Steuern für die unteren und mittleren Einkommen in diesem Lande zu entlasten, kalte Progression als Beispiel. (Beifall bei den Grünen.)
Taxing Wages zeigt, die Belastung des durchschnittlichen Arbeiters ist von 47 Prozent auf 49 Prozent gestiegen. Auch das zeigt, die Steuern auf Arbeit müssen hinunter, und das möglichst rasch, nicht erst 2016, nein, 2015!
Daher bringe ich in diesem Zusammenhang folgenden Antrag ein.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Bruno Rossmann, Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entlastung des Faktors Arbeit
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende September 2014 einen Gesetzesvorschlag vorzulegen,
der zur Entlastung des Faktors Arbeit den Eingangssteuersatz in der Lohn- und Einkommensteuer in Richtung 25 Prozent senkt.“
*****
Wenn ich das sage, dann meine ich aber nicht eine Steuerentlastung, die nur finanziert wird durch das, was Finanzminister Spindelegger als Strukturreformen auf der Ausgabenseite bezeichnet, denn wenn ich auf eine Reform der föderalen Strukturen warte, wenn ich auf eine Reform der Verwaltung warte, wenn ich auf eine Förderreform warte, dann warte ich mit dieser Steuerentlastung noch hinein bis ins Jahr 2017, möglicherweise sogar 2018.
Wenn der Herr Finanzminister gestern in der „ZiB 2“ gesagt hat, dass eine Gegenfinanzierung durch Vermögenssteuern eine Schwindelpolitik sei, na dann behaupte ich das glatte Gegenteil: Das, was der Herr Finanzminister mit seinen Vorschlägen will, nämlich eine Finanzierung und ehrliche Entlastung, wie er selber sagt, im Jahr 2016 durch die von ihm vorgeschlagenen Reformen, ist eine Schwindelpolitik. (Zwischenruf der Abg. Moser.) Das deshalb, weil sich diese Maßnahmen innerhalb von kurzer Frist erstens nicht umsetzen lassen, zweitens bestenfalls mittelfristig wirken und wir drittens seit Jahrzehnten auf eine Reform der föderalen Strukturen in diesem Land warten. Die Förderreform hat er noch vor Kurzem abgesagt, die Förderpyramide ist doch in Wirklichkeit eingesackt worden. Das ist die wahre Schwindelpolitik, nicht eine Gegenfinanzierung durch Vermögenssteuern! (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Moser.)
Und wenn Sie und Ihr Finanzminister sagen und die Vorgänger gesagt haben, Sie wollen ein gerechtes Steuersystem, Sie wollen mehr Gerechtigkeit im Steuersystem haben, dann erinnern Sie sich beispielsweise einmal an die Wurzeln der ÖVP! Viele von Ihnen sind vielleicht noch der Katholischen Soziallehre verpflichtet, und da war es ja sozusagen ganz selbstverständlich, dass man in Kategorien wie Vermögensbesteuerung gedacht hat. Es war aber auch bis in die späten 1970er Jahre hinein selbstverständlich, dass es in Österreich einen sehr breiten politischen Konsens, aber auch in der Ökonomie einen von Ökonomen und Finanzwissenschaftlern getragenen Konsens gab, der besagte, Vermögensbesteuerung ist ein fixer Bestandteil eines Steuer- und Abgabensystems. – Davon kann und darf man sich schlicht und einfach nicht verabschieden. (Beifall bei den Grünen.)
Man muss sich eben einmal fragen: Wie schaut denn der Gerechtigkeitsbegriff aus? – Und da können wir, was Steuern anlangt, Thomas von Aquin vergessen. Gehen wir vielleicht zurück zu Aristoteles – wir können schon viel weiter zurückschauen in die Geschichte der Philosophie –, schauen wir in sein fünftes Buch der Nikomachischen Ethik. Dort hat er nämlich das Prinzip der Gerechtigkeit als einen der obersten Vorzüge des Charakters beschrieben, und dessen sollte man sich auch im Zusammenhang mit einer Steuerreform auch wirklich einmal wieder besinnen.
Wer Gerechtigkeit haben will, kann die Augen vor einer höheren Besteuerung von Vermögen nicht verschließen. (Beifall bei den Grünen)
Das gilt insbesondere für die Finanzierung einer Steuerentlastung durch eine Erbschaftssteuer. (Zwischenruf der Abg. Tamandl.)
Und wenn Sie, Frau Kollegin Nachbaur, sich hier herausstellen und sagen, eine Erbschaftssteuer wäre eine Doppelbesteuerung, dann ist das ein Unfug. – Der Übergang von Vermögen auf den Erben oder auf den, der beschenkt wird, wird zum ersten Mal beim Übergang besteuert. (Abg. Nachbaur: Ich habe doch gar nichts gesagt, nicht zur Erbschaft!) Da wird vorher gar nichts besteuert, Frau Kollegin, nehmen Sie das einmal zur Kenntnis! (Abg. Nachbaur: Nehmen Sie zur Kenntnis, ich habe zur Erbschaftssteuer gar nichts gesagt!)
Oder wenn Sie sagen – und sich dabei anlehnen an den Herrn Kapsch von der Industriellenvereinigung –, Vermögenssteuern würden Arbeitsplätze vernichten, dann ist das ein Unfug! (Abg. Hagen: Das wurde schon zehnmal besteuert!) Die Europäische Kommission sagt – wie auch die OECD und der Internationale Währungsfonds –, Vermögenssteuern gehören zu den wachstumsunschädlichsten Steuern.
Es kann daher nicht stimmen, dass diese Steuern die Arbeitsplätze vernichten. (Zwischenruf der Abg. Nachbaur.) Es kann daher, Frau Kollegin Nachbaur, nicht stimmen, dass Vermögenssteuern den Standort Österreich gefährden würden (Abg. Hagen: Das ist Kommunismus, was Sie predigen! Das ist Raub an der Bevölkerung, an den Häuselbauern! Das ist Raub am Häuselbauer, was Sie predigen!), ganz im Gegenteil! Eine Steuerentlastung, die den Namen verdient, indem sie nämlich die kleinen und unteren Einkommen entlastet, wirkt als Wachstumsfaktor, und nicht das, was Sie sagen. Das halte ich wirklich für einen Unfug. (Beifall bei den Grünen.)
Genauso wie es ein Mythos ist, zu behaupten, dass die Entlastung der Leistungsträger, und das ist das, was Sie ja auch tun, quasi alles automatisch in die Wege leiten würde. – Ich kenne doch diese Debatte! Das ist eine immer wiederkehrende Debatte, eine unendliche Geschichte, die von Generationen von konservativen und liberalen Politikern erzählt wird: Alles wird gut, wenn nur die Steuern für die Leistungsträger sinken würden. Und wer sind die Leistungsträger in Ihren Augen – nicht in meinen Augen? – In Ihren Augen sind das die gut Ausgebildeten und die Leistungsfähigen.
Und wäre nur die Steuerbelastung (Zwischenruf des Abg. Katzian) – lassen Sie mich die Geschichte fertig erzählen! –, wäre also nur die Steuerbelastung niedriger, dann würden sie ihr Bestes geben und eben mehr Leistung erbringen, als sie jetzt erbringen, wo die Steuerlast so hoch ist. (Zwischenruf des Abg. Vetter.)
Und daher verfallen sozusagen konservative Politiker immer wieder dieser Versuchung, die Leistungsträger – sprich: die Oberen – in Wirklichkeit zu entlasten und auf die Unteren zu vergessen, in der Meinung, dass, wenn man dies tut, das Werkl von selber laufen und die Wirtschaft sich selbst in Gang bringen und florieren würde. (Abg. Vetter: Mehr Privat, weniger Staat!) Das ist wirklich ein Mythos!
Und die Geschichte geht deshalb weiter, weil natürlich der Staat als böser Leviathan betrachtet wird, der dem Staatsbürger immer zu hohe Lasten aufbürdet. (Abg. Vetter: Genau!) Und daher geht diese Geschichte immer weiter, immer weiter, und Sie fordern immer wieder, dass die Leistungsträger weniger Steuern zahlen sollen, mit dem Argument, dass sie ja auch tatsächlich die Leistung in diesem Land erbringen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Vetter.)
Aber dann müssen Sie mir einmal eines erklären, Frau Kollegin Nachbaur, aber auch Sie, meine Damen und Herren von der ÖVP: Wie kann es sein, dass es für gleiche Leistungen in Österreich und anderswo unterschiedliche Entlohnungen gibt? Ja worauf ist denn das zurückzuführen? Und mit dem Mythos Leistungsträger, der dieser ganzen Steuerreformdebatte auf konservativer und liberaler Seite innewohnt, schwindeln Sie sich in Wirklichkeit an der Verteilungsfrage vorbei.
Aber es kann und wird – ich fasse zusammen – keine Steuerentlastung im nächsten und auch nicht im übernächsten Jahr geben, wenn nicht die Besteuerung von Vermögen in der einen oder anderen Form einen substanziellen Beitrag zu deren Finanzierung leisten wird. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
17.17
Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Bruno Rossmann, Werner Kogler, Freundinnen und Freunde betreffend Entlastung des Faktors Arbeit
eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage betreffend „Steuersenkung für unsere Leistungsträger statt Klassenkampf“
Begründung
Seit Jahren wird der dringende Handlungsbedarf bei der Entlastung des Faktors Arbeit thematisiert. Dieser wird in Österreich überdurchschnittlich stark belastet und wirkt wachstumshemmend. Im Regierungsprogramm ist dazu Folgendes festgehalten: „Der Eingangssteuersatz soll – unter gleichzeitiger Abflachung der Progression – in Richtung 25% gesenkt werden, sobald eine ausreichende Gegenfinanzierung oder budgetäre Spielräume gegeben sind.“ (Erfolgreich. Österreich. Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013-2018, Dezember 2013)
Die sogenannte kalte Progression verschärft die ohnehin schon hohe Steuerbelastung für alle Erwerbstätigen: Die Einkommensgrenzen des jeweiligen Steuersatzes werden bei der Lohn- und Einkommensteuer nicht an die Einkommensentwicklung angepasst – dadurch kommt es jährlich zu realen Steuererhöhungen, die Menschen mit niedrigem Einkommen besonders stark trifft. „Offizielle Zahlen für die Auswirkungen der "kalten Progression“ auf das Budget gibt es nicht. Das Finanzministerium wollte auf APA-Anfrage keine konkreten Angaben machen. In Expertenkreisen heißt es dazu allerdings, dass die laufende Valorisierung des Lohnsteuersystems rund 500 Mio. Euro pro Jahr kosten würde.“ (APA0046, 21.4.2014)
Die letzte Lohnsteuersenkung wurde 2009 durchgeführt. Aus aktuellen OECD-Zahlen geht hervor, dass der Entlastungseffekt längst verpufft ist. „Demnach ist die Abgabenbelastung eines durchschnittlichen österreichischen Arbeitnehmers 2009 von 49 auf 47,9 Prozent gesunken. Mittlerweile (Stand 2013) liegt sie wieder bei 49,1 Prozent.“ (APA0046, 21.4.2014)
Hinzu kommt, dass die Pro-Kopf Nettoreallöhne seit 2010 sinken. Laut WIFO März Prognose für 2014 und 2015 werden die Pro-Kopf Nettoreallöhne 2014 wiederum sinken (0,1 Prozent) und 2015 um lediglich 0,1 Prozent steigen. Die Steigerung der Pro-Kopf Nettoreallöhne insgesamt seit 1995 beträgt arbeitszeitbereinigt magere 0,7 Prozent.
Bundkanzler Faymann sowie Vizekanzler Spindelegger haben im April 2014 abermals Absichtserklärungen zur Entlastung des Faktors Arbeit abgegeben – wie im Regierungsprogramm allerdings unter Finanzierungsvorbehalt:
Bundeskanzler Faymann: „[] Deswegen wollen wir mit der Steuer auf Einkommen runter, es muss mehr netto bleiben, aber dafür wollen wir Vermögenssteuern wie die Deutschen. Ja sogar die Schweizer besteuern das Vermögen und die reichen Schweizer und die reichen Deutschen sind auch nicht davongelaufen.“ (Kurier, 11.05.2014)
Finanzminister Spindelegger: „Der Eingangssteuersatz ist aus meiner Sicht zu hoch. Da gibt es eine Schwelle zwischen arbeiten und nicht arbeiten, die eigentlich wenig Konsequenzen hat. Da gibt es einige, die sagen, wenn mir so viel weggenommen wird, dann arbeite ich eben nicht. Es muss sich aber wieder lohnen zu arbeiten. Mit einem Eingangssteuersatz in Richtung 25 Prozent ist das möglich, und ich kann alle entlasten.“ (Die Presse, 24.4.2014)
Bloße Willenserklärungen bringen der Bevölkerung nichts. Um das Dilemma des Finanzierungsvorbehalts zu lösen und um die notwendigen budgetären Spielräume für
die Entlastung des Faktors Arbeit zu schaffen, ist eine reformierte Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für die reichsten 10% der Haushalte unumgänglich. Eine Umschichtung der steuerlichen Belastung von Arbeit auf Vermögen bringt zudem die dringend notwendigen positiven Wachstumseffekte mit sich.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende September 2014 einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der zur Entlastung des Faktors Arbeit den Eingangssteuersatz in der Lohn- und Einkommensteuer in Richtung 25 Prozent senkt.“
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.
17.17
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wenn Frau Abgeordnete Tamandl hier herausschreitet und die ÖVP-Steuerpolitik lobt, dann muss sie weit in die Geschichte zurückgehen, zur Abschaffung des 62-prozentigen Spitzensteuersatzes. Da war ich noch im Gymnasium, das war irgendwann Ende der achtziger Jahre. (Abg. Tamandl: Nein, das war 1998!) – Es liegt länger zurück. Ich bin in der Personalverrechnung tätig, ich weiß schon, wie hoch die Prozentsätze sind.
Die Abschaffung des Luxussteuersatzes bei der Umsatzsteuer, das war irgendwann Anfang der neunziger Jahre, und die Erbschaftssteuer haben Sie nicht abgeschafft (Abg. Tamandl: Das habe ich nicht gesagt! Wir haben sie auslaufen lassen! – Zwischenruf des Abg. Wöginger), sondern da hat Ihnen der Verfassungsgerichtshof einen Gefallen getan, den auch ich durchaus begrüße. Aber das war nicht das Verdienst der ÖVP, das muss man schon einmal ganz deutlich sagen. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Tamandl: Wir haben sie nicht wieder eingeführt!) Sie haben sie nicht wieder eingeführt! Ja, super, ganz großartig!
Jetzt wird auf der anderen Seite nach Vermögenssteuern, Erbschaftssteuern, Reichensteuern, Millionärssteuern gerufen – der Kreativität sind da keine Grenzen gesetzt. Natürlich kann man jederzeit trefflich diskutieren, welche die richtige Steuer ist und welche die richtigen Leute trifft, aber es wurde hier korrekterweise schon gesagt, wir müssen einmal schauen, wovon wir ausgehen. In dieser Republik werden die Bürgerinnen und Bürger schon nach allen Regeln der Kunst geschröpft. Und jetzt da noch etwas Neues zu erfinden, halte ich für verfehlt.
Wir müssen uns nämlich auch einmal anschauen, in welchem Tempo die Staatseinnahmen wachsen. In den letzten zehn Jahren sind die Lohnsteuereinnahmen um mehr als die Hälfte gestiegen, die Umsatzsteuereinnahmen um mehr als 40 Prozent, und in diesem Zeitraum ist die Inflation irgendwo bei 23 Prozent gelegen. – Der Staat hat also kein Einnahmenproblem, die Einnahmen sprudeln freudig vor sich hin! Jeder Finanzminister kann sich freuen, denn das Geld kommt nur so daher. Die Frage ist nur, wofür wir das Geld ausgeben.
Es wurde heute schon gesagt: Die Zuschüsse ins Sozialversicherungs-Pensionssystem und zu den Beamtenpensionen verschlingen zusammen jetzt 24 Prozent der Aus-
gaben. Bis zum Ende dieser Legislaturperiode, die Sie, fürchte ich, durchhalten werden, werden es 28 Prozent sein, wenn man Ihren geschönten Zahlen glaubt.
Das heißt, ein immer größerer Anteil des hereinströmenden Geldes muss für Dinge ausgegeben werden, die wir den Bürgern schon fix zugesagt haben, wo man nichts mehr machen kann. Damit fällt der Spielraum dort weg, wo politischer Gestaltungsspielraum und Handlungsspielraum notwendig wären.
Der Gesamtaufwand für Zahlungen der Republik in diese beiden Pensionstöpfe, nämlich ASVG-Pensionen und Beamtenpensionen, steigt allein in dieser Legislaturperiode um ein Fünftel, wenn man Ihren optimistischen Annahmen glauben darf.
Das heißt, egal, wofür sich jetzt die Bundesregierung entscheidet, mit keiner Vermögensteuer, mit keiner Erbschaftssteuer, mit keiner Reichensteuer und mit keiner anderen kreativen Methode, wie Sie die Zitrone Steuerzahler noch weiter auspressen können, wird sich dieses Ausgabenloch stopfen lassen.
Allein die Ausgabensteigerung in den beiden genannten Pensionsbereichen wird in dieser Legislaturperiode 4 Milliarden € ausmachen. Keines der Konzepte, das für Vermögens-, Reichen- oder sonstige Steuern vorgelegt worden ist, bringt das Volumen von 4 Milliarden € zusammen; keine dieser Steuerideen, auch wenn sie konkreter sind als jene von Staatssekretärin Steßl.
Frau Klubobfrau Glawischnig hat schon gesagt, man solle Empfehlungen der EU-Kommission und der OECD berücksichtigen. – Ja, das sagen wir auch. Es gehört das Frauenpensionsantrittsalter vorzeitig angehoben. Es gehört das Pensionsantrittsalter an die Lebenserwartung gekoppelt. Das sind Beispiele dafür, wie man die Ausgaben einbremsen kann. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.)
Wir haben ein Konzept vorgelegt, wie man die Ausgaben in ihrem Wachstum einbremsen kann. EcoAustria hat das für uns durchgerechnet. Wenn man das umsetzt, dann kann man schon 2015 eine Steuersenkung von 3,5 Milliarden € ermöglichen, ohne zusätzliche Schulden zu machen und ohne die österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zusätzlich zu schröpfen.
Solch ein Zugang kommt allerdings in der Gedankenwelt der Regierungsparteien gar nicht vor. Da wird die Zitrone namens steuerzahlende Bürger lieber weiter ausgepresst bis zum Gehtnichtmehr.
Aber ich sage Ihnen eines: Das ist nicht notwendig. Die Zitrone ist schon sauer. (Beifall bei den NEOS.)
17.22
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ertlschweiger. – Bitte.
17.22
Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher zu Hause vor den Fernsehapparaten! Ich weiß nicht, wie ich mich fühlen soll, aber es ist so: Wir reden immer über das Gleiche, aber es tut sich halt leider nichts! (Zwischenruf des Abg. Steinhauser.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien, würden Sie sich einmal draußen bei den Menschen bewegen, dann wüssten Sie, dass der österreichische Häuslbauer zum Beispiel jetzt schwitzt, aber nicht aufgrund der derzeitigen tropischen Temperaturen, sondern aufgrund der unglaublichen Steuerbelastung, die er zu stemmen hat. (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenruf der Abg. Moser.)
Es ist leider ein Faktum – auch für Sie, Frau Kollegin Moser –, dass im Moment vom Salär relativ wenig übrig bleibt für das Baubörserl, für die Baustelle. Und wer nicht selbst etwas machen kann oder Hand anlegt auf der Baustelle, der wird künftig ein Problem mit einem Eigenheim haben, der wird es sich nicht leisten können.
Das war ja nicht immer so. Denken wir doch zurück! Als meine Eltern damals in den siebziger, in den achtziger Jahren gebaut haben, war es so, dass ein Einfamilienhaus rund 1,5 Millionen Schilling – in alter Währung – gekostet hat. Häuser, die damals 5 Millionen Schilling gekostet haben, haben wir Kinder, wenn wir von ihnen gesprochen haben, als Villen bezeichnet. Das war unsere Wahrnehmung. (Zwischenruf der Abg. Moser.) – Frau Moser, Sie haben die Möglichkeit, nachher hier ans Rednerpult zu treten, Sie brauchen nicht immer dazwischenzureden, auch wenn Sie Lehrerin sind! (Heiterkeit.)
Heute kostet allein der Rohbau 100 000 €. Ein Dichtbetonkeller ist nicht unter 50 000 € zu bekommen. (Abg. Moser: Reden Sie zum Thema Steuern – und nicht zum Häuslbauen!) Und wenn man nicht gerade in den Pampas wohnt, dann muss man auch für den Baugrund ein schönes Sümmchen hinlegen. Da steht aber noch lange kein Haus dort, meine Damen und Herren. Da steht dann noch lange kein Haus auf dem Baugrund! Alles in allem kann man für ein Eigenheim mit 300 000 € aufwärts rechnen. Das sind schlappe 4 Millionen Schilling!
Da frage ich: Wer kann sich denn das heutzutage noch leisten? (Zwischenruf des Abg. Steinhauser.) Welcher Durchschnittsverdiener kann sich ein Haus oder eine Eigentumswohnung leisten? Wer soll es sich leisten können? (Zwischenruf bei der ÖVP.) Wenn sich jemand einen Kredit nimmt und sich bis an sein Lebensende verschuldet – vorausgesetzt, er bekommt von der Bank überhaupt einen Kredit –, ist ja der Zug ohnehin schon abgefahren.
Früher hatte ein Facharbeiter oder ein Lehrer die Möglichkeit, ein Eigenheim für sich und seine Familie zu realisieren, eine Wohnung zu kaufen, ist auf Urlaub gefahren, und die Frau konnte sich den „Luxus“ leisten, zu Hause bei den Kindern zu sein und, sage ich einmal, die Kindererziehung oder Kinderbetreuung zu übernehmen.
Heute ist ja all das – ich weiß nicht, wovon wir sprechen – nicht mehr realistisch. Schauen Sie sich die Realität an, sprechen Sie mit den Menschen draußen! (Beifall beim Team Stronach.)
Wir haben einen Eingangssteuersatz von 36,5 Prozent und sprechen die ganze Zeit davon, dass wir ihn endlich senken müssen. Nur: Es tut sich nichts! Senken wir den Eingangssteuersatz doch, wie unsere Klubobfrau Dr. Nachbaur gesagt hat, auf 21,5 Prozent und entlasten wir so die arbeitende Bevölkerung in diesem Land! (Beifall beim Team Stronach.)
Die Menschen in diesem Land können noch so fleißig arbeiten, es bleibt unter dem Strich zu wenig Netto vom Brutto übrig. Wir müssen endlich die Steuern senken und den Menschen wieder Luft zum Atmen geben! (Beifall beim Team Stronach.)
Das ist unsere Verantwortung. Wir können nicht immer nur reden und schönreden, sondern müssen endlich etwas tun, müssen handeln. Rot, Schwarz, alle gemeinsam, bitte. Das ist doch unsere Verantwortung als Politiker.
Was glauben Sie, warum bezahlen viele Menschen jetzt den Handwerker, den Elektriker, den Fliesenleger schwarz und kurbeln so die Schattenwirtschaft an? – Nicht deshalb, weil sie das unbedingt so machen wollen, sondern weil sie sich eine offizielle Rechnung gar nicht leisten können. Das ist die Realität. Der gut gemeinte „Handwerkerbonus“ ist zwar sehr schön, aber der macht das Kraut auch nicht fett. Wir müssen die Krankheit bekämpfen und nicht die Symptome!
Kollege Fuchs von der FPÖ hat es heute schon richtig gesagt: Mit dem neuen Budget, dem Doppelbudget, das wir beschlossen haben, sind erstmals die Lohnsteuerabgaben höher als die Erlöse aus der Umsatzsteuer. De facto leben wir von der Substanz. Wir leben von der Substanz! Die Wirtschaft als Einnahmequelle für den Staat ist an die zweite Stelle gerückt, das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Da kommt man ins Schwitzen. Allein wenn ich mir das überlege, wird mir nicht nur heiß aufgrund der Temperaturen, sondern da beginne ich zu schwitzen.
Das bewirkt die jetzige Politik, in diese Richtung gehen wir im Moment. Und wenn wir nicht gegensteuern und nicht endlich damit aufhören, nur zu reden, sondern endlich auch konkrete Maßnahmen beschließen, werden wir längerfristig ein Problem haben! – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)
17.26
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.
17.27
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Kollege Ertlschweiger, danke für den Hinweis im Rahmen Ihrer Rede darauf, dass die Villen der Reichen damals bei etwa 4 Millionen Schilling lagen; heute wohl noch immer unter 1 Million €. Das heißt, dass wir mit 1 Million € wohl nicht den kleinen Häuslbauer treffen können, denn der kann sich, wie Sie richtig sagen, das nicht leisten. Es fragt sich daher, wie es dann diese Front an Gegnern in diesem Bereich gibt.
Ich bin dankbar dafür, dass Frau Klubobfrau Dr. Nachbaur jetzt im Saal ist. Ich weiß schon, bei den letzten Nationalratswahlen hat jede/jeder 20. Wählerin/Wähler einen Milliardär gewählt. Diese Menschen hatten sich vielleicht erhofft, dass aufgrund der Karriere des Spitzenkandidaten nicht blanker Opportunismus und Eigennutz dahinter stehen, sondern sich erwartet, dass sich etwas ändert. Aber die Vorschläge, die Sie machen, bedeuten keine Veränderung.
Bei der letzten Sitzung haben Sie sich hierher gestellt und wollten mir unterstellen, ich hätte eine frauenfeindliche Position inne. (Abg. Vetter: Das hat Sie getroffen!) Heute aber machen Sie eine Dringliche Anfrage mit Steuersätzen, die für Sie – Abgeordneter Schieder hat es vorgerechnet, Sie waren aber nicht im Saal –, für Ihren Bezug als Klubobfrau eine Entlastung von 22 100 € bedeuten, während der durchschnittliche Einkommensbezieher, der Bezieher eines Medianeinkommens von 2 400 € brutto im Jahr gerade einmal 1 760 € bekäme. Das heißt, Sie als Klubobfrau unterschreiben und gehen als Erste hier heraus, wenn es darum geht, dass Sie sich bei der Lohnsteuer pro Monat mehr ersparen, als Sie dem Bezieher eines Medianeinkommens zukommen lassen. (Zwischenruf der Abg. Nachbaur.) Und das bei der Schere zwischen den Einkommen der Frauen und Männer, die jedes Jahr größer wird. Es ist so, dass 75 Prozent aller Frauen ein Einkommen unter dem Medianeinkommen haben. Das heißt, Sie wollen diesen Frauen zumuten, dass sie bis 1 200 € gar nichts bekommen, bei einem doppelt so hohen Bezug, nämlich 2 400 € brutto, gerade einmal 143 € im Monat. Aber Sie legen locker ein Modell vor, machen die Tasche groß auf und stecken für den eigenen Einkommensbereich dann 22 100 € ein. – Wie kann man eine solche Art von Politik machen? Ich verstehe es nicht! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Nachbaur.)
Verzichten wir in diesem Land, die Elite, doch endlich einmal darauf, permanent nur den eigenen Vorteil zu sehen!
Und dann hat, das muss ich auch zur Opposition sagen, ein Bruno Rossmann recht in seiner Argumentation, vollkommen recht. In unserem Land gibt es leider nicht den Anstand, der in Amerika zu finden ist, wo sich die Millionäre zusammentun und sagen:
Diese Ungleichheit der Gesellschaft geht nicht mehr, wir wollen wesentliche Bestandteile unseres Vermögens abgeben, sonst zerbricht am Ende unser Modell!
Sie sollten daher nicht mit solchen Vorschlägen, auch nicht getarnt in Dringlichen Anfragen, kommen, sondern sich lieber überlegen, wie Sie uns unterstützen, auch Überzeugungsarbeit beim Koalitionspartner leisten können, um gleich die Steuersenkung zu machen, sie möglichst früh zu machen und nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben!
Helfen Sie uns, wenn es darum geht, auch nur ein halbes Prozent, 1 Prozent Vermögensteuer einzuführen! Nehmen wir als Beispiel 1 Prozent mit einem Freibetrag von 1 Million €, wie wenig ist denn das dann bei einem Nettovermögen von 2 Millionen €? – Selbstverständlich gibt es Personen in Österreich, die dann vielleicht 80 000 oder 100 000 überweisen müssen (Abg. Nachbaur: Das ist ja nur der Anfang!), aber für die sind 100 000 € deutlich leichter aufzubringen als für unsere Zuseherinnen und Zuseher das Geld für den heutigen Nachmittagseinkauf, die sich schon schwertun, im Supermarkt 100 € zu zahlen.
Daher bitte ich Sie um eine Kurskorrektur. Drehen Sie es um, unterstützen Sie uns, und wenn wir hier eine Mehrheit haben, können wir die Strukturreform machen! (Zwischenruf der Abg. Nachbaur.)
Zweiter Teil: Registrierkassa; das kam auch von Ihrer Seite. Nehmen Sie sich ein Beispiel am BAUfair! der Wirtschaftskammer. Die Innung hat erkannt, dass sie mit dem Verteidigen von schwarzen Schafen der Marktwirtschaft und ihren eigenen Betrieben schadet. Und so hat man gemeinsam mit der Gewerkschaft als Sozialpartner gesagt: Wir wollen eine strenge Verfolgung jener haben, die etwas schwarz machen, denn es bedeutet eine Störung der Marktwirtschaft, wenn ein Unternehmen etwas schwarz macht und das Konkurrenzunternehmen dadurch nicht mehr den Auftrag bekommt! – Das gilt für jeden anderen auch.
Je besser wir für Ordnung sorgen – keine Steuerhinterziehung, keine Toleranz gegenüber jenen, die das machen –, desto mehr stärken wir die Marktwirtschaft und stärken wir jene Betriebe, die ehrlich die Steuern abführen.
Das ist eine Chance, die wir uns nicht entgehen lassen sollten, denn dieses Geld könnten wir bestens zurückgeben!
Lohnnebenkosten: Machen wir uns doch nichts vor, wir alle wollen die Lohnnebenkosten senken. Es gibt hier keinen einzigen Abgeordneten, der sie nicht senken möchte. Aber wir müssen einmal konkret werden und sagen, wie wir das machen möchten. Wenn wir sagen, wir warten so lange, bis wir den Staat so dezimiert haben, dass das Geld vorhanden ist, wird das nicht funktionieren.
Der vorletzte Redner vor mir hat die Pensionen angesprochen und gesagt, dass viel Geld in die Pensionen fließt, aber dann soll er auch sagen, wo er kürzen möchte – bei der Schule, gleich jetzt, in dieser Sekunde, oder bei den Pensionen? Sie müssen sagen, wo Sie kürzen möchten, das aussprechen! Wollen Sie Krankenhäuser zusperren?
Wenn man anderes haben möchte, das haben mehrere schon angesprochen, wird man mittelfristig Erfolge haben: Strukturreformen, Effizienz, mag alles sein, nur können wir darauf nicht warten.
Bei den Lohnnebenkosten ginge es ganz einfach: Würde das Geld nicht einfach nur von der Lohnsumme, sondern wie eine Wertschöpfungsabgabe genommen, so könnten wir den DB, Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, von 4,5 Prozent auf 3 Prozent senken.
Es müsste dann auch jeder Vermieter, der einen guten Gewinn macht, einen Beitrag zahlen – warum nicht? Seine Frau bekommt ja auch Kindergeld und seine Kinder be-
kommen Familienbeihilfe. Auch jeder landwirtschaftliche Betrieb könnte einmal einen Beitrag leisten, denn selbstverständlich bekommen auch die Kinder der Landwirte Studienbeihilfe und freie Schulbücher.
Ich bitte, darüber nachzudenken, denn solche Reformen könnten alle sechs Fraktionen unterstützen. Ich würde es mir wünschen, denn es würde der Wirtschaft wirklich guttun. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
17.33
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Mag. Groiß. – Bitte.
17.33
Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Liebe Steuerzahlerinnen, liebe Steuerzahler! Wir lesen im Regierungsprogramm, dass es eine Steuerreform geben soll, ja, mehr sogar, wir lesen darin, dass es zu einer Neukodifizierung kommen soll. Was heißt das? – Das bedeutet eine Neuordnung der Ertragsteuern. Von diesem Punkt habe ich in der heutigen Diskussion kaum etwas gehört.
Steuern sind nicht Selbstzweck, Steuern dienen einem größeren Ganzen. Und was ist das größere Ziel, das wir uns vorgenommen haben? – Keine neuen Schulden, ein ausgeglichenes Budget, daher Reformen im Ausgabenbereich, um einen Spielraum für eine Steuerreform zu schaffen und die Abgabenquote nachhaltig zu senken.
Die Opposition, aber auch die SPÖ fordern Steuerreformen gleich und sofort. Was kann man darunter verstehen? – Wenn wir uns nicht der Diskussion einer Steuerstrukturreform stellen, kann das maximal eine Steuertarifreform sein und ein Gegenfinanzieren durch neue Steuern. Mit neuen Steuern erreichen wir ein Ziel jedoch mit Sicherheit nicht: Wir werden sicher nicht die Abgabenquote senken, sondern wir erhöhen die Umverteilung.
Wo liegen wir bei der Umverteilung? – Da sind wir bereits Weltmeister. Das heißt, daran haben wir keinen weiteren Bedarf. Daher ist das Ziel eine Steuerstrukturreform und keine Steuertarifreform.
Wie kann so etwas aussehen? – Ein Beispiel: Wir könnten uns vorstellen, eine Unternehmersteuer einzuführen, dass die Gewinne bei den Unternehmen versteuert werden. Wir brauchen keine fünf verschiedenen Gewinnermittlungsarten, wir brauchen keine sieben Einkunftsarten, die jeweils mit unterschiedlichen Ausnahmen ausgestattet sind, sondern wir wollen eine gemeinsame Gewinnerzielung haben und danach den Gewinn mit einem geringen Steuersatz, unabhängig von der Rechtsform, besteuern, denn wenn das Geld im Unternehmen bleibt, regen wir Investitionen an, schaffen wir Arbeitsplätze, und damit regen wir das Steuersystem wieder an.
Daneben muss es natürlich ein Privatsteuersystem geben, wo die Einkommensteuer auf Arbeit, aber auch die Entnahmen besteuert werden. Da gibt es dann keine Klassenkämpfe mehr, denn das wird gleich behandelt, egal, ob du Unternehmer oder Angestellter bist, denn das Geld, das für den persönlichen Gebrauch zur Verfügung steht, wird gleich behandelt.
Wir können mit solch einer Steuerstrukturreform aber auch Akzente setzen, Akzente für die Familie, Akzente für Wirtschaftswachstum, für die Wohnbauförderung, aber auch für die Pflege könnten wir Akzente setzen. All diese Vorschläge und viele andere werden von unseren Experten diskutiert, mit uns verhandelt, und wir können dann sagen, wie wir unser Steuersystem in Zukunft aussehen lassen wollen.
Wir haben die historische Chance. Jeder von uns Abgeordneten, jeder, der hier im Saal sitzt, möchte eine Steuerreform haben. Diskutieren wir sie! Schaffen wir eine Neu-
kodifizierung des Ertragsteuerrechtes, und machen wir das nicht auf die Schnelle, denn wer heute danach schreit, sofort eine Steuerreform zu machen, bei dem geht Zeit vor Inhalt. Daher kann man auch nicht sagen, wir brauchen sofort eine Steuerreform, sondern man muss sie entsprechend ausarbeiten. Und wir wollen eine Steuerstrukturreform, keine Steuertarifreform.
Noch ein paar Worte zur Vermögensteuer: Als ich als junger Steuerberater-Berufsanwärter in meinen Beruf eingestiegen bin, durfte ich noch die Vermögensteuern machen. Es war ein äußerst kompliziertes System, und es war mindestens so viel Arbeit, wie die Ertragsteuern des Unternehmens zu berechnen. Das heißt, von unserem Ziel einer Verwaltungsvereinfachung, von mehr Bürgerfreundlichkeit sind wir weit entfernt.
Eine Vermögensteuer bedeutet aber auch immer, dass es eine Selbstberechnungssteuer sein muss. Das heißt, der Bürger ist selbst verantwortlich dafür, dass er weiß, wann er eine Grenze überschreitet, sodass er darunter fällt. Und ich verstehe nicht, dass da viele Leute sagen: Okay, das ist jedem Bürger zumutbar!
Bei Kleinigkeiten haben wir immer wieder das Problem, dass es hier heißt: Nein, der kleine Bürger ist Verbraucher, den müssen wir schützen! – Wo wird er dann bei dieser Steuer vorm Staat geschützt? Das heißt, wenn hier ein Fehler gemacht wird, und der Fehler ist in diesem System immanent, ist der Weg zum Finanzstrafgesetz relativ rasch da. Das heißt, jeder Einzelne wird einen Steuerberater brauchen, um zu berechnen, ab wann er Vermögensteuer zu bezahlen hat. Ich glaube, das kann nicht Ziel dieser Reform sein. (Beifall des Abg. Haubner.)
Ich schließe mit einem Zitat: Wenn man will, dass es der Wirtschaft schlecht geht, dann ist die Vermögensteuer eine gute Idee. – Zitat Androsch in einer Ausgabe des „FORMAT“ im Jahre 2007. (Beifall der Abg. Nachbaur.)
Ich bitte daher, eine Steuerreform in die richtige Richtung zu machen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)
17.38
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte.
17.38
Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich habe heute dem Finanzminister sehr aufmerksam zugehört und kann durchaus vielen Zielen, die er angesprochen hat, Folge leisten und diese nachvollziehen. Ich muss aber ganz ehrlich sagen, ich sehe zwar den Willen, aber mir fehlt leider der Glaube.
Was die Sozialdemokratie und deren Argumente anlangt, kann ich nur eines sagen: Das Beispiel Frankreich zeigt ja, dass mit Klassenkampf eine Volkswirtschaft nicht zu sanieren ist. Die französische Bevölkerung hat ja unlängst bei der EU-Wahl gerade den Sozialdemokraten nicht nur die gelbe, sondern die rote Karte gezeigt. (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist für uns Politiker, glaube ich, erste Priorität, dafür zu sorgen, dass den Menschen mehr Geld in den Taschen bleibt, dass sie mehr Brutto für Netto haben, um die Kosten des täglichen Bedarfs decken zu können, um ein eigenständiges Leben führen zu können und nicht abhängig von Transferleistungen zu sein. Ein großer Teil unserer Bevölkerung ist derzeit von Transferleistungen abhängig, und das sollten wir dringendst abstellen. (Beifall bei der FPÖ.)
Seit Jahren fordern wir umfangreiche Strukturreformen. Wir fordern, dass in die Staatsstrukturen eingegriffen wird, dass man darüber nachdenkt – ja, nicht nur nachdenkt, sondern dass man handelt –, wo man den Staat schlanker machen kann.
Ich habe hier, von dieser Position aus, etliche Male auf Beispiele im Ausland hingewiesen. Ich habe auf die Beispiele Schweden, Dänemark et cetera verwiesen, aber immer wieder wurden wir mehr oder weniger belächelt, und es wurde nur gesagt: Das ist nicht möglich! Es ist Zeit vergangen und noch einmal Zeit vergangen, und jetzt stehen wir vor dem Dilemma, dass wir kurzfristig eine Steuerreform wollen, die nahezu unfinanzierbar ist. Daher kann ich nur an alle Regierungsvertreter appellieren, so rasch wie nur möglich in die Strukturreform einzutreten: Wir müssen den Staat schlanker machen!
Da hat der Herr Vizekanzler durchaus recht, wenn er sagt, der Mittelstand muss wieder mehr Geld in der Tasche haben, Arbeit muss sich wieder lohnen. Dagegen ist nichts einzuwenden. Aber es müssen auch die Sozialausgaben gesenkt werden, und wir müssen den Verwaltungsspeck auch in diesen Bereichen radikal reformieren und dementsprechend abbauen. Es gibt unzählige Vorschläge, das haben wir bereits gehört, vom Rechnungshof, vom Österreich-Konvent – lange ist das schon wieder aus, nichts ist letzten Endes geschehen.
Und dann kommt von der Sozialdemokratie die Mär von der Gegenfinanzierung. Ich möchte endlich einmal ein Konzept sehen, in dem wir die Vermögensteuer als Gegenmodell zu der Einkommen- und Lohnsteuer sehen können. Bis jetzt hört man nur, dass es so viele Reiche gäbe, zirka 80 000. Interessant ist nur, dass ihr seinerzeitiger Finanzminister Lacina bereits 1995 die verbleibenden Vermögensteuern abgeschafft hat, weil die Einbringung derart kompliziert war und letzten Endes so wenig dabei herausgekommen ist.
Auch jetzt kann man davon ausgehen, dass zirka 20 bis 30 Prozent allein an Administration vonnöten ist. Das ist einer Bevölkerung nicht zumutbar, dass sie wieder nur für den Verwaltungsspeck mehr oder weniger Geld abliefert.
Eine Substanzsteuer ist grundsätzlich abzulehnen, denn der Unterschied zu den USA und Kanada ist folgender: Die Staaten haben relativ geringe Einkommensteuern, damit können die Menschen Vermögen schaffen, und mit diesem Vermögen können sie auch eine Vermögensabgabe leisten. Die österreichischen Vermögenden – sofern es die österreichischen Vermögenden gibt – haben ihr Geld längst so gebunkert, dass da wahrscheinlich nichts zu holen sein wird, denn es ist entweder in Stiftungen – und die Stiftungen wollen Sie nicht angreifen –, oder es ist sonst irgendwo deponiert.
Aber wie soll das funktionieren? Das Barvermögen ist bereits besteuert durch die KESt. Und dann kommen noch zusätzlich die niedrigen Zinsen und die Inflation. Wir haben derzeit schon eine Vermögensteuer allein in Form der KESt bei den Haben-Zinsen.
Bei den Immobilien? – Ja, die Bauern werden sich freuen, wenn sie noch mehr Grundsteuern leisten müssen. Bei den Häuslbauern, den Häuslbesitzern haben Sie gesagt, Sie wollen 1 Million Freigrenze einführen. Wie wollen Sie das feststellen? Wollen Sie bei den Immobilien in die Häuser gehen und die Bilder aufschreiben, die Ketten et cetera? (Abg. Krainer: Bitte!) – Ja, aber wo wollen Sie es dann holen? Ich habe bis jetzt noch kein konkretes Konzept gesehen.
Dann kommt noch dazu, dass das Ganze auf Basis einer Selbstbemessung vonstatten gehen soll. Das schaue ich mir an, wie die Leute ihr eigenes Vermögen aufstellen! Letzten Endes, und das haben Vorredner schon gesagt, wird eine Vermögensteuer wieder nur die Mittelschicht und die kleinen Häuslbauer und letzten Endes noch diejenigen treffen, die Mieten zahlen, weil alle Grundsteuererhöhungen auf die Mieten umgelegt werden. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Krainer: Es ist ja 1 Million Euro, nicht Lire!)
Herr Professor Krainer, ich weiß, Sie sind unheimlich gescheit. Aber ich sage nur: Fahren Sie nach Frankreich! Schauen Sie sich dort die Praxis der sozialistischen Wirt-
schaftspolitik an, dann, hoffe ich, sind Sie einmal endlich geheilt davon. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich kann nur eines sagen: Der Herr Vizekanzler Spindelegger hat auf das Regierungsprogramm verwiesen und auf Strukturreformen hingewiesen. Ich kann ihm nur empfehlen, es hindert die Regierung niemand daran, auf die Strukturen einzugehen. Auf alle Fälle wird die Opposition bei vernünftigen Vorschlägen mitgehen. Aber ich erwarte mir einmal dementsprechende Vorschläge! (Beifall bei der FPÖ.)
17.45
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte.
17.45
Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Matthias Strolz hat es heute in der Früh schon verraten, ich möchte der ÖVP gratulieren: Am Sonntag hatte die ÖVP das Jubiläum 10 000 Tage in der Regierung, das heißt, heute sind es 10 004 Tage (Abg. Prinz: Gute Tage für Österreich!), 27 Jahre, 4 Monate und 22 Tage seit dem 21. Jänner 1987. (Beifall bei der ÖVP.)
Seit über 10 000 Tagen stellen Sie den Wirtschaftsminister und seit 4 122 Tagen auch den Finanzminister, nämlich seit 11. Jänner 2007. Das Resultat ist, dass wir die höchste Steuer- und Abgabenquote seit jeher haben. Wir haben, was die Steuer- und Abgabenquote angeht, mittlerweile auch Schweden überholt.
Wir wissen, dass der Förderdschungel in Österreich blüht. Wir wissen, dass der Föderalismus ein permanenter Hemmschuh ist, nicht nur in den Finanzausgleichsverhandlungen, sondern bei jeglichen Reformbestrebungen, die vonseiten der Opposition, vonseiten des Hohen Hauses oder eben auch von der Regierung vorangetrieben werden sollen.
Wir wissen auch – und da möchte ich auf das eingehen, was die Frau Kollegin Tamandl, die leider nicht im Raum ist, gesagt hat –, dass die Steuerreformen, die auch in den letzten Jahrzehnten stattgefunden haben, nur sehr kurzfristige Wirkungen hatten. Der Grund dafür – das können Sie auch in Zeitungen nachlesen, da gibt es schöne Graphiken dazu – ist natürlich das, was heute schon sehr oft angesprochen wurde, nämlich das Problem der kalten Progression. Das ist also der Ist-Zustand nach über 10 000 Tagen ÖVP in der Regierung.
Der Herr Vizekanzler hat heute gesagt, wir müssen ambitionierter sein bei der Pensionsreform, sprich: Wir müssen endlich schauen, dass die Menschen in Österreich länger arbeiten. Es kann nicht sein, dass sie mit 58 Jahren in Pension gehen – das geht sich nicht aus.
Auch Herr Klubobmann Lopatka hat darauf hingewiesen. Erstaunlicherweise hat er das heute im Rahmen unserer Aktuellen Stunde nicht gemacht, aber dann zum Thema Steuerreform hat er sehr wohl darauf hingewiesen, dass wir da doch einen sehr wahren Punkt haben, wir NEOS, wenn wir darauf pochen, dass man hier ambitionierter vorgehen muss.
Wir wissen auch – Vermutungen stehen im Raum –, und das zeigt ja auch der bekannte Brief an den Kommissar Kallas, dass es sehr schwer sein wird, um es einmal vorsichtig zu formulieren, den Budgetpfad, der eingeschlagen werden soll, auch tatsächlich einzuhalten.
Das heißt, das, was wir hier haben, ist ein Konsens im Hohen Haus über das Problem – das hat man auch von den Vorrednern gehört: Die Steuern sind einfach zu
hoch, die Menschen können sich das Leben kaum mehr leisten, das Wachstum wird dadurch massiv gefährdet. Diese Steuer- und Abgabenquote ist so hoch, dass es natürlich massiv wachstumshemmend ist, und der Druck oder der Anreiz, in die Schattenwirtschaft auszuweichen, wird immer höher.
In Richtung Problembewusstsein und zur Frage: Habe ich das Problem erkannt?, muss ich sagen, ganz großartige Arbeit auch nach diesen 10 004 Tagen; und natürlich auch ganz große Leistung hier vonseiten der SPÖ.
Aber wie schaut es jetzt aus mit der Lösungskompetenz? – Es reicht bedauerlicherweise nicht aus, und ich hoffe, auch den Bürgerinnen und Bürgern, den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern und vor allem den Wählerinnen und Wählern reicht es nicht mehr aus, das Problem erkannt zu haben. Das Problem haben Sie auch im Wahlkampf angesprochen. Wir haben uns gestern und vorgestern einfach aus Hetz ein paar Wahlplakate der ÖVP der letzten Jahrzehnte angeschaut: Sie versprechen immer, immer, dass die Steuern gesenkt werden, auf jedem einzelnen Wahlplakat.
Sie haben auch versprochen, dass die Wirtschaft entfesselt wird. Meine Kollegen Loacker und Hable haben schon darauf hingewiesen, Sie haben auch wieder vor dem 29. September gesagt, die Steuern werden gesenkt. Und als erstes haben Sie die Steuern eingeführt auf Sekt und so weiter, und wir wissen, ein Belastungspaket von 5 Milliarden € geschnürt. (Abg. Höbart: Versprochen, gebrochen!)
Das Problem ist auch – und das hat Herr Klubobmann Lopatka auch gesagt –, man muss es jetzt angehen. Wir haben jetzt zwei Kommissionen – wenn man nicht mehr weiter weiß, gründet man einen Arbeitskreis –, eine Aufgabenderegulierungskommission und eine Steuerreformkommission. Das ist gut, das ist richtig.
Wir stehen für eine konstruktive Zusammenarbeit zur Verfügung, aber, und das ist das Bedauerliche, wir als NEOS, und ich fürchte, auch die Wählerinnen und Wähler, sprechen dieser Bundesregierung und auch der ÖVP, die seit 10 004 Tagen in der Regierung ist, diese Lösungskompetenz ab.
Ein Grund dafür sind die Bundesländer. Auch das hat Herr Klubobmann Lopatka angesprochen, man wird mit den Bundesländern reden müssen.
Und da bin ich beim Thema Realverfassung und nicht mehr bei der Bundesverfassung. Daher wissen wir, was das Problem ist. Und ich sehe, die Strukturreformen, die in Österreich so dringend notwendig sind, werden daran scheitern, dass Sie die Strukturen in Ihren eigenen Parteien auch nicht ändern werden können. – Danke. (Beifall bei den NEOS).
17.51
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.
17.51
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Wahrheit führen wir zwei Diskussionen, die miteinander verwoben werden, die man sich aber schon unabhängig voneinander anschauen muss. Die eine Diskussion betrifft die Frage der Steuerstruktur, das heißt, wie wir Kapital, Vermögen, Einkommen und Konsum besteuern, und die andere Frage lautet: Wie hoch ist die Steuer- und Abgabenquote insgesamt?
Das sind zwei Debatten, die man beide führen kann, aber sie werden hier in einer Art und Weise vermischt, die nicht wirklich zulässig ist.
Zur ersten Frage der Höhe der Steuerquote: Wovon hängt das ab? – In erster Linie hängt das gar nicht so sehr von der Ideologie ab, sondern es hängt davon ab, welche
Aufgaben der Staat hat oder welche Aufgaben man staatlich und damit gemeinschaftlich in einer Gesellschaft regelt.
Natürlich werden Staaten wie die USA oder auch teilweise die Schweiz immer eine niedrigere Steuer- und Abgabenquote haben, wenn wesentliche Teile vom Gesundheitssystem, Pensionssystem privatisiert sind, denn die zählen dann nicht mit. Das bedeutet ja nicht, dass es dann billiger ist für den Einzelnen, aber es ist halt privat und nicht in der Steuer- und Abgabenquote enthalten.
Das heißt, die entscheidende Frage für die Höhe der Steuern und Abgaben lautet: Welche Aufgaben regle ich staatlich oder gemeinschaftlich und welche privat? – Das muss man sich einmal anschauen, und das ist eine Debatte, die man führen kann. Aber das ist wohl das Entscheidende.
Das Zweite ist: Wie effizient funktioniert der Staat? Habe ich Ineffizienzen, dann kommt es wahrscheinlich teurer als es notwendig ist, und bin ich besonders effizient, dann ist es wahrscheinlich ein bisschen billiger.
Das sind die zwei wesentlichen Fragen, die die Höhe der Steuern und Abgaben bestimmen.
Jetzt kann man gerne darüber diskutieren, ob der Staat immer effizient funktioniert: In vielen Bereichen ja, in manchen sicher nicht. Das ist auch gar nicht eine ideologische, sondern eine relativ pragmatische Frage. Wir brauchen uns nur anzuschauen, wie viel Geld wir für Bildung ausgeben und durch Bildungstests vergleichen, egal ob sie PISA oder wie auch immer heißen, ob wir da besonders gut oder Mittelmaß sind. Wir geben zwar sehr, sehr viel Geld aus oder relativ viel im Vergleich zu anderen Gesellschaften, aber die Ergebnisse sind eben Mittelmaß; zwar nicht schlecht, aber eben Mittelmaß und nicht ganz gut.
Das heißt, da sind wir offensichtlich nicht besonders effizient. Dann kann man sich anschauen, wieso wir nicht effizient sind, und da glaube ich, dass einer der wesentlichen Gründe dafür ist, dass wir eben diese frühe Selektion mit zehn Jahren haben. Das sehen andere Fraktionen, andere Politiker hier anders, aber das ist eine Effizienzfrage.
Ein anderes Beispiel ist die Familienpolitik. Wir sind, was die monetären, was die Geldleistungen, was die steuerlichen Leistungen betrifft, top in der Welt, und bei der Frage, wie viele Kinder im Verhältnis zu Wunschkindern werden geboren, sind wir halt auch nicht besonders gut. Das heißt, offensichtlich geben wir das Geld auch nicht zielgerichtet aus, oder zumindest erreichen wir die Ziele schlechter als andere Gesellschaften, die eben weniger Geldleistungen geben und dafür mehr Infrastrukturleistungen, oder wo auch die Väterbeteiligung höher ist.
Das kann man, glaube ich, relativ nüchtern und nicht ideologisch diskutieren. Aber bei der Frage, wie hoch die gesamte steuerliche Belastung ist, steht an erster Stelle immer die Frage, welche Aufgaben ich überhaupt staatlich regeln will.
Die andere Frage ist die Frage der Steuerstruktur. Das heißt, wenn man sich jetzt drei große Bereiche anschaut, nämlich die Kapital- und Vermögensteuern, die Steuern auf Arbeit, also Sozialversicherungsbeiträge, Lohn- und Einkommensteuer, und die Steuern und Abgaben auf Konsum – das sind so die drei großen Gruppen –, dann sehen wir in Österreich, dass wir sehr, sehr hohe Steuern auf Arbeit haben, auf Konsum in etwa den Durchschnitt, aber auf Vermögen und Kapital sehr, sehr niedrige Steuern. Das heißt, diese Steuerstruktur-Debatte, die müssen wir führen. Da muss man ganz pragmatisch ohne jede Ideologie einfach sagen: Ja, die Steuern und Abgaben auf Arbeit sind einfach zu hoch, auch im internationalen Vergleich, und auf Vermögen und Kapital im internationalen Vergleich viel zu niedrig und viel niedriger als in allen anderen Ländern.
Das heißt, wenn wir eine ausgewogene Besteuerung haben wollen, dann müssen wir die Steuern und Abgaben auf Arbeit senken und auf Vermögen und Kapital in Relation dazu erhöhen. Das ist keine ideologische Frage, das ist ganz pragmatisch, sonst würden nicht OECD, IWF, Europäische Kommission, jede internationale Organisation, aber auch nationale wie WIFO, Fiskalrat alle ziemlich genau dasselbe sagen, die können Sie alle heranziehen, nämlich: Senkt doch bitte endlich die Steuern und Abgaben auf Arbeit und erhöht die auf Kapital und Vermögen!
Wenn man einmal diesen ersten Schritt macht, der, glaube ich, notwendig ist, dann kann man darüber diskutieren, ganz pragmatisch, was wir im Steuersenkungsbereich im Arbeitsbereich machen. Es freut mich, dass alle Fraktionen in der Zwischenzeit das SPÖ-Modell unterstützen, nämlich die Senkung des Eingangssteuersatzes auf 25 Prozent und einen flacheren Progressionsverlauf.
Noch nicht unterstützen alle Fraktionen im Haus die andere Seite, nämlich wie wir die Vermögensseite, die Kapitalseite zu einem gerechteren Beitrag auch im internationalen Vergleich heranziehen. Da ist unser Vorschlag eine Erbschafts- und Schenkungssteuer für Millionenerbschaften, da ist unser Vorschlag eine Vermögensteuer wie in der Schweiz.
Alle Probleme, die hier gesehen werden, wie das in der Praxis geht, sind nichts Neues. Schauen Sie einfach ins Nachbarland, die lösen das jedes Jahr. Die Probleme, die man vielleicht heute sieht, sind in der Praxis wesentlich kleiner. Wir haben in den letzten fünf Jahren auch eine Reihe von Steuern und Abgaben im Vermögens- und Kapitalbereich neu eingeführt und erhöht, aber trotzdem sind wir, was das betrifft, noch immer bei den Schlusslichtern. Insofern sind hier noch Schritte notwendig.
Wenn jemand einen anderen Vorschlag hat, wie man auf Kapital und Vermögen einen gerechteren Beitrag leistet, damit wir die Steuern und Abgaben auf Arbeit senken können, so sind wir gerne gesprächsbereit. Wir beharren nicht darauf, dass unsere Modelle 1:1 umgesetzt werden. Uns geht es darum, dass die Steuerstruktur verlagert werden muss, unabhängig von der Höhe. Über die Höhe können wir auch debattieren, aber da müssen wir über die Aufgaben des Staates reden und über die Effizienz des Staates. Das ist die eine Frage. Das andere ist die Steuerstruktur, und da haben wir in Österreich tatsächlich Nachholbedarf.
Es freut mich, dass zumindest Einigkeit über die Senkung der Steuern und Abgaben auf Arbeit besteht. Einigkeit darüber, wie wir bei Kapital und Vermögen zu einem gerechteren Beitrag kommen und wie wir das lösen, gibt es noch nicht. (Abg. Themessl: Ihr Landeshauptmann Voves hat erklärt, es liegt alles bereits in der Schublade!)
Es gibt jetzt die Steuerreformgruppe, und ich freue mich darauf, wenn wir hier sehr pragmatisch zu einer vernünftigen Lösung finden, damit wir auch unsere Steuerstruktur-Probleme lösen können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
17.58
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.
17.58
Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Ich habe jetzt mit großem Interesse den Redebeitrag des Kollegen Krainer gehört, und vom Prinzip her müsste man sagen, in der Analyse ist man nicht weit auseinander, die Koalition müsste etwas zustande bringen. In den Schlussfolgerungen wird es dann doch wieder differenzierter, und ich sehe einen mühsamen Weg vor uns.
Einig sind wir darin, dass wir einen der höchsten Steuersätze haben. Einig sind wir, dass unser Staat viel leisten kann, viel leisten muss. Einig sind wir, dass wir unsere soziale Sicherheit gerne stark halten, dass wir in Ausbildung investieren, dass wir Sicherheit schaffen wollen. Einig sind wir, dass das alles nur möglich ist, wenn wir leisten und nicht verschulden.
Wir wissen alle, dass wir mit weniger Geld durchkommen werden müssen, denn ein Teil unseres derzeitigen Haushalts ist auf Schulden aufgebaut, und das wird ein Ende haben.
Dieser Schuldendeckel zwingt uns also zum Handeln, und das ist jetzt eine spannende Geschichte. Einfach nach mehr Geld zu rufen, statt Schulden zu machen, noch mehr die leistungsfähigen Bürger zu belasten, das wird nicht funktionieren.
Alternative? – Das Allererste wird wohl sein, was jeder Mensch in seinem privaten Leben auch tut: Wir müssen unser Geld zielsicherer einsetzen, treffsicherer arbeiten und genau überprüfen, ob unser Gemeinschaftsapparat noch funktioniert. Bund, Länder, Gemeinden und Europäische Union müssen neu justiert werden. Es nützt halt nichts: Auch wenn wir glauben, es sei alles gut – so wie es ist, ist es nicht mehr zu bezahlen, und daher werden wir ernsthaft über Strukturreformen nachdenken.
Da beginnen aber die Unterschiede: Wenn ich „Strukturreform“ sage, dann denke ich an Strukturen in der Verwaltung, Strukturen in der Organisation unseres öffentlichen Lebens, in den Sozialversicherungen. Wenn Kollege Krainer „Struktur“ sagt, meint er die Steuereintreibungsstruktur; das kann erst der zweite Schritt sein. Wenn wir unsere Arbeitsfelder geordnet haben, dann werden wir schauen, wie wo was zu finanzieren ist. Wenn wir uns nicht zuerst der Frage der Strukturreform widmen, werden wir uns immer verfransen und nicht wirklich herausfinden.
Ich kann das mit einer gewissen Beständigkeit und auch mit einer Härte und Beharrlichkeit sagen, denn wir in der Landwirtschaft sind in den letzten Jahren durch die Umstellung in der europäischen Agrarpolitik massiv gezwungen, unsere Strukturen in der Beratung, im Ministerium, in den Ländern, in den Vereinen und Verbänden auf den Prüfstand zu stellen, weil die knappen Kassen uns dazu zwingen. (Abg. Steinbichler: die Einzigen !)
Wir sind auch schon in der Reform der Einheitswerte für andere Bereiche durchaus ein Vorbild. Wir sind jetzt gerade in den Bereichen, wo wir wissen, dass wir auch belastbare Steuergrundlagen haben werden, und das wird bei Einzelnen zu Entlastungen, bei vielen aber zu Belastungen führen. Und wir wissen ganz genau, dass unsere Leute sehr genau darauf schauen werden, was mit dem Geld in diesem Land geschieht.
Es ist auch so, dass unsere Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds steigen werden, weil diese eben am Einheitswert hängen. Wir sind jene Berufsgruppe, in der jeder Arbeitsplatz heute schon mit einer sehr hohen Arbeitsplatzsteuer, einer – wenn Sie so wollen – Vermögensteuer auf Grund und Boden belastet ist, denn wir zahlen über die Einheitswerte Grundsteuer und jede Menge Abgaben. In meinem Bezirk sind das ungefähr 3 000 bis 4 000 € pro Familie – und das ist oft nicht einmal ein ganzer Arbeitsplatz.
Also wir in der Landwirtschaft wissen, wovon wir reden, und wir wissen daher auch, wie die Antworten sind: an die Umstellung herangehen, mit Schmerzen rechnen, dann Fleiß und Innovationskraft zulassen und der Wirtschaft Freiheit geben. Wir müssen uns in unserer Produktionsleistung, in der Innovation, in dem, was wir können, in der Leistungsfähigkeit der Menschen, in dem, was in uns steckt, neu aufmachen, und wir müssen denen, die das leisten wollen, auch die Freiheit dazu geben. Die Steuerdrohung ist da die schlechteste Motivation, die es überhaupt gibt.
Das heißt: Zuerst einmal das Land reformieren, die Strukturen verbessern, darauf schauen, dass jeder Euro gut ausgegeben wird! Die Transparenzdatenbank ist das Erste; jeder, der will, dass dieses Land funktioniert, muss schauen, dass diese schnell funktioniert, damit wir auch die richtigen Schlussfolgerungen ziehen. (Abg. Weninger – demonstrativ Beifall spendend –: Bravo, Hermann!)
Und wenn sonst noch jemand eine Frage stellen möchte – an die Kollegen der SPÖ –, wenn jemand zur Landwirtschaft kommt und über Vermögensteuern reden will, dann kann ich nur sagen: Danke, wir haben schon gespendet! (Beifall bei der ÖVP. – Ruf: Viel zu viel! – Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)
18.03
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.
18.03
Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretär! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Kollege Dr. Fuchs hat es ja heute ganz klar und unmissverständlich gesagt: Wir haben „kein Einnahmenproblem, () wir haben ein () Ausgabenproblem“. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Vavrik.)
Die Einnahmen sprudeln wie noch nie, die Höhe der Lohnsteuereinnahmen hat im Vorjahr schon fast jene der Umsatzsteuereinnahmen erreicht. Insgesamt hat der Bund von Jänner bis Dezember 2013 76,37 Milliarden € an Steuern eingenommen. Das sind 4,5 Prozent mehr als im Jahr zuvor, und fast die gesamten 4,5 Prozent Mehreinnahmen sind nur auf die kalte Progression bei der Lohnsteuer zurückzuführen.
Wenn man das auf die Steuereinnahmen 2014 hochrechnet, dann sind noch stärkere Belastungen des Faktors Arbeit in Sicht: Nicht beschlossene Steuererhöhungen durch die kalte Progression von zirka 5 Milliarden € werden auf die Menschen zukommen. Wir zahlen einfach viel zu viel Steuern: 45,2 Prozent Abgabenquote, Platz 5 in der EU.
Und bei den Ausgaben, meine Damen und Herren, weigert sich diese Bundesregierung standhaft, Strukturreformen anzugehen, mit denen man eine Steuerreform gegenfinanzieren könnte. 51 Prozent Ausgabenquote – das ist wahrlich nichts, auf das man in Österreich stolz sein könnte. (Beifall bei der FPÖ.)
Das Einzige, was der SPÖ da einfällt, sind Vermögensteuern, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer – neue Steuern, eh klar! Einerseits wollen Sie 500 Millionen € bei den Ermessensausgaben der Ministerien sparen, und andererseits nehmen Sie den Bürgern im Gegenzug 3 Milliarden € durch die kalte Progression bei der Lohnsteuer weg. – Das ist alles, was der SPÖ einfällt.
Die Menschen brauchen dringend eine Steuerentlastung. Die Lohnsteuer wird heuer erstmals die Umsatzsteuer als wichtigste Einnahmequelle des Staates überholen. Die Sozialabgaben sind fast so hoch wie die zwei aufkommensstärksten Steuern, zusammen 47 Milliarden €. Und als wäre das nicht schon genug, womit die Menschen in diesem Land belastet werden, wird auch die Teuerung, die Inflation ein immer größer werdendes Problem für die Österreicherinnen und Österreicher.
Gemeinsam mit Rumänien hat Österreich in der EU die höchste Inflationsrate. Das sehen wir allein beim Lebensmittelwarenkorb im Zeitraum Februar 2013 bis Februar 2014 in Wien: 8,1 Prozent Inflation beim Lebensmittelwarenkorb. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Das ist es, womit sich die Geringverdiener, womit sich die Menschen auseinanderzusetzen haben. Übrigens – zum Vergleich –: In Berlin, in Deutschland, waren das beim Lebensmittelwarenkorb im gleichen Zeitraum 1,2 Prozent. Im Februar war das in Wien also um 24,6 Prozent teurer als in Berlin. Vor zehn Jahren war es noch so, dass die Deutschen neidvoll nach Österreich geschaut und gefragt haben, wie wir das machen; diese Zeit ist lange vorbei.
Sprechen Sie mit den Menschen, meine Damen und Herren, sprechen Sie aber mit den Richtigen, nicht mit Ihren Proporzbeamten oder Spitzenpolitikern! (Ruf bei der ÖVP: Na, na, na! – Zwischenruf des Abg. Schönegger.) Sprechen Sie mit dem Durchschnittsverdiener, Herr Bürgermeister Rädler (Zwischenruf des Abg. Rädler), sprechen Sie mit einem der 400 000 Arbeitslosen, sprechen Sie mit einem Teilzeitbeschäftigten, sprechen Sie mit einer alleinerziehenden Mutter! Gehen Sie hinaus, fragen Sie die Menschen, wie viel am Ende des Monats im Geldbörsel übrig bleibt! Da kriegen Sie die richtigen Antworten; aber Sie wollen das gar nicht wissen, denn Sie sind ja nicht davon betroffen, und Ihre Klientel ist bestens versorgt. (Beifall bei der FPÖ.)
Hören Sie also auf, meine Damen und Herren, mit Ihren Lippenbekenntnissen, dass Sie ohnehin eine Steuerentlastung wollen! Stimmen Sie unserem FPÖ-Antrag zu! Senken wir den Einkommensteuersatz auf 25 Prozent! Das hilft denen, die es wirklich brauchen. (Beifall bei der FPÖ.)
18.07
Präsident Karlheinz Kopf: Als vorläufig letzte Rednerin dazu zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Mlinar. – Bitte. (Ruf: Abschiedsrede!)
18.08
Abgeordnete Mag. Dr. Angelika Rosa Mlinar (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Spoštovane dame in gospodje! (Abg. Rädler: Auf Wiedersehen!) Die Analyse haben wir jetzt gehört, und ich habe mit großer Freude vernommen, dass die Koalitionspartner offensichtlich doch einer Meinung sind. (Abg. Lopatka: Abschiedsrede!) – Ja, Herr Lopatka, Sie haben das ganz richtig erfasst; danach sind Sie mich los. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Ich darf vorher aber noch Folgendes ausführen: Wie wir festgestellt haben, ist Österreich ein Hochsteuerland – das hat der Herr Finanzminister festgestellt, das hat Kollege Schultes festgestellt, das hat auch Kollege Kai Jan Krainer festgestellt –, und wir sind auch innerhalb der Europäischen Union im Spitzenfeld. Das wurde in der Analyse gleichermaßen zur Kenntnis genommen, nur die Rezepte zur Bekämpfung dieser Situation sind offensichtlich unterschiedlich, da seid ihr euch in der Koalition uneinig. Und das bereitet uns Sorge, denn wir alle wissen, dass so, wie die Situation ist, eben weder das Unternehmertum angekurbelt noch die Bürgerinnen und Bürger entlastet werden.
Es ist aber ganz allgemein festzustellen – und da stimme ich Herrn Kollegen Krainer zu –, dass die EU eine Hochsteuerzone ist. Es geht darum, dass man sich ausmacht, welche Rolle und welche Aufgaben dem Staat zukommen und was effizient und was vielleicht nicht so effizient gehandhabt wird. Wenn wir die EU mit Japan und den USA vergleichen, dann sind wir mit 40 Prozent klar vor Japan, wo die Abgabenquote bei rund 27 Prozent liegt, und den USA – da sind wir noch weiter im Abseits –, wo sie bei 25 Prozent liegt.
Unsere Abgabenquote steigt seit den siebziger Jahren an, und es ist, wie wir feststellen, keine Trendumkehr zu erwarten. Kollege Fuchs von der FPÖ hat „Mehr Netto vom Brutto!“ in den Raum gestellt. – Das war und ist auch unsere Forderung seit dem Wahlkampf zur Nationalratswahl, und diese Forderung bleibt nach wie vor aufrecht.
Wir sind der Ansicht, wir sollten endlich den Mut haben, die Herausforderungen im Steuer- und Abgabensystem aktiv anzugehen und für ein Österreich der UnternehmerInnen und vor allem auch eine Europäische Union der GründerInnen zu sorgen, wie das Kollege Schultes auch eingefordert hat. Wir sind da ganz auf Ihrer Seite.
Unsere konkreten Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch. Wir haben gemeinsam mit EcoAustria schlüssig dargelegt, wie es gelingen kann, bereits beginnend mit dem
Jahr 2015 die Abgabenquote um einen Prozentpunkt zu senken. Dazu bedarf es aber echter Strukturreformen – ein Wort, das heute auch schon oft gebraucht wurde. Eine echte Strukturreform in unserem Sinne ist eine echte Pensionsreform und eine echte Verwaltungsreform, wie Beate Meinl-Reisinger das in ihrer Rede schon erwähnt hat. Sie haben dabei mit NEOS sicher einen starken Partner. (Beifall bei den NEOS.)
An dieser Stelle möchte ich mich tatsächlich, Herr Klubchef Lopatka, verabschieden (Abg. Lopatka: Ich habe es als Erster bemerkt!) – sehr gut – und mich bei Ihnen allen, werte Kolleginnen und Kollegen, für die Zusammenarbeit in den letzten Monaten bedanken. (Abg. Kickl: Es war ein kurzes Vergnügen!) – Es war ein kurzes Vergnügen, aber es war mir eine große Ehre.
Ich möchte aber auch die Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass ich Ihnen im Rahmen des noch zu beschließenden Rederechts der Europaabgeordneten hier im Plenum des Hohen Hauses künftig über meine Arbeit Rede und Antwort stehen kann. (Zwischenruf des Abg. Schönegger. – Abg. Strache: Wir haben ja im Europaparlament auch kein Rederecht!) Ich bitte Sie, dass wir das auch tatsächlich durchsetzen, denn meine Intention, was den Wechsel nach Brüssel und nach Straßburg betrifft, ist – ganz kurz zusammengefasst – jene, dass ich zwar den Dienstort wechsle, aber nicht den Arbeitsplatz.
In diesem Sinne: So sehen wir NEOS Europapolitik; Europapolitik ist Innenpolitik, und ich kann nur eines sagen: Hvala lepa und auf Wiedersehen! (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP, Grünen und Team Stronach.)
18.12
Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete Mlinar, ich darf mich im Namen des Präsidiums bei Ihnen sehr herzlich für Ihre – wenn auch kurze – Phase hier in diesem Haus und für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken und wünsche Ihnen in Ihrer neuen Funktion und Aufgabe alles Gute. Herzlichen Glückwunsch! (Allgemeiner Beifall.)
Frau Klubobfrau Dr. Nachbaur hat sich als Nächste zu Wort gemeldet. – Bitte. (Zwischenruf bei der ÖVP.)
18.13
Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Vertreter der Bundesregierung! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Steuerzahler! Vorhin in meiner Ansprache zur Dringlichen war ich so begeistert für die Sache, mich gegen die Vermögensteuer einzusetzen, dass ich total die Zeit übersehen habe – das tut mir wirklich leid! Jetzt habe ich die Chance, das noch nachzuholen, und darüber freue ich mich sehr.
Sehr geehrter Herr Dr. Spindelegger, Sie sind jetzt zwar nicht im Saal, aber ich wollte noch sagen, dass es mir eigentlich relativ egal ist, ob Sie mir als Parteiobmann oder als Finanzminister antworten, welches Hütchen Sie sich also aufsetzen. Mir war es einfach sehr wichtig, zu erfahren, ob, wann und wie Sie die Steuern senken werden. Einige Antworten habe ich ja bekommen – herzlichen Dank dafür!
Wir vom Team Stronach sagen ganz klar: Wir sind keine Millionärspartei, gegen Privilegien, absolut für Fairness beim Einkommen, bei der Besteuerung. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Arbeiten muss sich wieder lohnen! (Beifall beim Team Stronach.)
Die arbeitenden Menschen in Österreich haben ein Recht darauf, von ihrem Lohn leben zu können. Ich glaube, das sehen auch die Sozialdemokraten so (Ruf bei der SPÖ: Richtig!), und das freut mich einmal grundsätzlich. Was es aber zu verstehen gilt, ist: Damit es in Österreich überhaupt Arbeit gibt, damit es Arbeitsplätze gibt, brauchen wir Unternehmer, die hier investieren. Daher dürfen wir sie nicht vertreiben, im Gegen-
teil: Wir müssen sie anlocken. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Haubner. – Abg. Schieder: Den Herrn Stronach haben wir nicht sehr gut angelockt, oder?)
Die bevorstehende Reichensteuer, die da im Raum steht, wird sich über kurz oder lang gegen die sogenannten kleinen Leute richten. Diese viel zitierte Studie der Uni Linz ist eine Auftragsstudie der Arbeiterkammer, und die Topmillionäre bekommt man bei Ihrer Besteuerung sowieso nicht. (Zwischenruf des Abg. Strache.) Ihr Steuermodell wird also am Ende des Tages nicht annähernd jene Erträge bringen, die Sie da schönrechnen.
Wenn aber die Vermögensteuer erst einmal etabliert ist und Sie den Fuß in der Türe haben, dann mache ich mir wirklich Sorgen, denn diese Regierung hat hinlänglich bewiesen, dass sie mit den Einnahmen – egal, wie hoch sie sind – grundsätzlich nicht auskommt. Es ist zu befürchten, wenn Sie einmal den Fuß in der Türe haben, dann werden Sie weiter aufmachen und die Vermögensabgabe wird steigen: anfangs 0,1 Prozent, dann wird sie bei 0,9 Prozent liegen, und wer weiß, vielleicht auch bald bei 2, 3, 4, 5 Prozent.
Der IWF hat ungefähr vor einem Jahr schon das Schreckensszenario angekündigt, dass man sogar auf bis zu 10 Prozent der Ersparnisse der Leute zugreifen kann. Das befürchte ich ganz stark, und deshalb spreche ich mich gegen Ihr Modell aus. Der Staat sollte helfen beziehungsweise den Bürgern ermöglichen, Vermögen aufzubauen, und nicht danach trachten, es ihnen möglichst rasch abzuknöpfen. (Beifall beim Team Stronach.)
Viele Leute in Österreich können nicht mehr von ihrem Lohn leben, und darum sagen wir: Runter mit den Steuern, sofortiges Abschaffen der kalten Progression! – Das wäre gerecht, sehr geehrte Kollegen aus der linken Reichshälfte! (Beifall beim Team Stronach.) Das wäre gerecht, nicht die rot-grünen Umverteilungsphantasien, die sind ungerecht. Schaffen Sie die kalte Progression ab! So helfen Sie vor allem den Empfängern kleinerer Einkommen, und ich glaube, in Wirklichkeit ist das genau das, was auch Sie wollen. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Rossmann: Finanzieren ...!)
Wir vom Team Stronach – das möchte ich einmal ganz klar sagen – stehen für Leistungsgerechtigkeit. Soziale Gerechtigkeit ist für Sie einfach ein Codewort für Steuererhöhung. Wir stehen für Leistungsgerechtigkeit. Für jeden Menschen, der etwas leistet – ob das eine Hausfrau ist, ob das eine Mutter ist, ob das ein Arbeiter ist, ob das ein Manager ist –, muss es sich auszahlen, dass er etwas leistet. Leistung muss sich einfach wieder lohnen, sonst wird nicht so viel geleistet – das ist ja ganz logisch! (Beifall beim Team Stronach.)
Natürlich ist eines ganz wichtig: Wir brauchen ein soziales Netz für die Schwachen in unserer Gesellschaft. Da muss man aber einmal verstehen, dass dieses Netz nur finanzierbar ist, wenn der Staat Einnahmen hat, und langfristig wird er diese nur haben (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig), wenn es erstens einmal endlich Strukturreformen gibt und wenn zweitens genug Arbeitgeber und damit Arbeit im Land sind. Wir müssen also schauen, dass die Unternehmer in Österreich investieren und nicht wegen Ihrer bedrohlichen Vermögensteuerpläne ihr Geld zusammenpacken und über alle sieben Berge sind. (Beifall beim Team Stronach. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.)
Deshalb sagen wir: 10 Prozent für Unternehmen, die in unserem Land investieren, und selbst diese 10 Prozent können sie an die Mitarbeiter weitergeben. Wir stehen für Mitarbeiterbeteiligung. Das habe ich bei der Magna gelernt, das funktioniert, das ist gut für alle Arbeiter. Lassen Sie die Arbeiter am Erfolg der Firma teilhaben! (Beifall beim Team Stronach.)
Kurz noch zur Umverteilung: Interessant ist, dass in allen Ländern, die Vermögensteuern einheben, weder die Vermögen noch die Einkommen gleicher verteilt sind – ganz im Gegenteil: Die Konzentration von Reichtum ist dort noch viel höher als in Österreich,
wenn Sie sich die Schweiz, die USA oder Großbritannien anschauen. Man will also in der linken Reichshälfte mit den Vermögensteuern sozusagen den kleinen Leuten helfen, in Wirklichkeit erreichen Sie damit aber genau das Gegenteil. Ich bitte Sie daher, nochmal darüber nachzudenken. Nicht streiten, nicht aggressiv sein, schauen Sie sich wirklich die Zahlen an! Das funktioniert nicht, wie Sie sich das vorstellen.
Wir wollen den Mittelstand, die kleinen Leute unterstützen. Wenn Sie die Vermögensteuer einführen, haut das Kapital ab, der Wirtschaftsstandort wird geschädigt, dann gibt es noch weniger Arbeitsplätze, und wir haben jetzt schon viel zu viele Arbeitslose in unserem Land – das ist wirklich absurd! (Beifall beim Team Stronach.)
Ich bin mir sicher, das ist nicht das Ziel, weder der Grünen noch der Roten. Ich gehe davon aus, dass jeder in diesem Hohen Haus das Beste für die Bevölkerung will.
Es gibt da ein Lied, das mir immer wieder einfällt – ich kann leider nicht Gitarre spielen, sonst würde ich es vorspielen (Ruf bei der SPÖ: Vorsingen!), für die Sozialromantiker –: „Volle Fahrt voraus und Kurs auf’s Riff.“ – Das ist „Das Narrenschiff“ von Reinhard Mey. (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.)
18.19
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Einkommen durch eine sofortige Senkung der Lohnsteuer zur Stärkung der Kaufkraft.
Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.
Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen des Abgeordneten/der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise ... (Unruhe im Sitzungssaal.)
Meine Damen und Herren, darf ich um etwas Ruhe und Aufmerksamkeit im Saal bitten?!
Die zu verwendenden Stimmzettel tragen die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.
Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie nur einen Stimmzettel einwerfen.
Ich bitte nun den Schriftführer, Herrn Abgeordneten Zanger, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Herr Abgeordneter Buchmayr wird ihn später dabei ablösen. – Bitte, Herr Abgeordneter.
*****
(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger beziehungsweise Buchmayr werfen die Abgeordneten ihre Stimmzettel in die Urne.)
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Die Stimmabgabe ist beendet.
Die Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen. Zu diesem Zweck unterbreche ich die Sitzung für einige Minuten.
Die Sitzung ist unterbrochen.
*****
(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 18.25 Uhr unterbrochen und um 18.30 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:
Abgegebene Stimmen: 156; davon „Ja“-Stimmen: 64, „Nein“-Stimmen: 92.
Dieser Antrag ist somit abgelehnt.
(Siehe Korrektur durch Präsidenten Hofer S. 266.)
Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.
Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:
Alm, Aslan;
Belakowitsch-Jenewein, Brosz, Brunner;
Darmann, Deimek, Dietrich, Doppler;
Ertlschweiger;
Franz;
Gartelgruber;
Hackl Heinz-Peter, Hafenecker, Hagen, Haider, Hauser, Höbart, Hübner;
Jannach, Jarmer;
Karlsböck, Kassegger, Kickl, Kitzmüller, Köchl;
Lausch, Loacker;
Maurer, Meinl-Reisinger, Mlinar, Mölzer, Moser, Mühlberghuber, Musiol;
Nachbaur Kathrin, Neubauer Werner;
Pock, Podgorschek;
Rauch Walter, Riemer, Rosenkranz Barbara, Rosenkranz Walter, Rossmann;
Schenk, Scherak, Schmid Gerhard, Schmid Julian, Schwentner, Stefan, Steger, Steinbichler, Steinhauser, Strache, Strolz;
Themessl;
Vavrik, Vetter;
Walser, Weigerstorfer, Winter, Wurm Peter;
Zanger, Zinggl.
Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:
Amon, Antoni, Aubauer;
Bacher Walter, Becher Ruth, Berlakovich, Buchmayr;
Cap;
Darabos, Diesner-Wais;
Ecker, Ehmann, El Habbassi, Eßl;
Feichtinger Klaus Uwe, Fekter, Fichtinger Angela;
Gahr, Gerstl, Gessl-Ranftl, Greiner Karin, Grillitsch, Groiß, Grossmann, Gusenbauer-Jäger;
Hakel Elisabeth, Hammer Michael, Hanger Andreas, Haubner, Hechtl, Heinzl, Hell, Himmelbauer, Hofinger Manfred, Holzinger, Huainigg;
Jank, Jarolim;
Karl, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Knes, Königsberger-Ludwig, Kopf, Krist, Kucharowits, Kucher, Kuntzl, Kuzdas;
Lettenbichler, Lipitsch, Lopatka, Lueger Angela;
Matznetter, Mayer, Muchitsch, Muttonen;
Oberhauser, Obernosterer, Ofenauer, Ottenschläger;
Pendl, Pfurtscheller, Plessl, Prammer, Preiner, Prinz;
Rädler, Rasinger, Rauch Johannes;
Schieder, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger, Schultes, Sieber Norbert, Singer Johann, Steinacker, Strasser;
Töchterle, Troch;
Unterrainer;
Vogl;
Weninger, Wimmer, Winzig, Wittmann, Wöginger, Wurm Gisela;
Yilmaz.
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag ... (Unruhe im Sitzungssaal.)
Meine Damen und Herren, würden Sie bitte die Plätze einnehmen!? – Wir sind immer noch in einem Abstimmungsvorgang!
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Steuerverschwendungshotline“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entlastung des Faktors Arbeit.
Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.
Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zur kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst mit der Ordnungszahl 843/AB.
Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.
Wir gehen in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.
Ich ersuche nun Herrn Abgeordneten Dr. Zinggl als Antragsteller des Verlangens, die Debatte zu eröffnen. Wie gesagt, die Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.
18.32
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Minister Ostermayer, es tut mir leid, dass ich Sie von einem Wohlfühltermin in Wiesen im Burgenland – Jazzfest – nach Wien heraufholen musste. Aber wir sind seitens ... (Bundesminister Ostermayer: Ich bin gestern am Abend heraufgefahren!) – Na gut, umso besser!
Wir sind ein bisschen konsterniert, was Ihr parlamentarisches Verständnis und die Nicht-Beantwortung von Anfragen betrifft. Sie werden jetzt gleich begründen, dass Sie auf die Republik vereidigt sind und deshalb manche Geheimnisse besser nicht preisgeben, so wie Sie es in der „Pressestunde“ getan haben, und das klingt eigentlich ganz gut. Es ist trotzdem meiner Meinung nach ein ziemlich schwaches Argument, weil auch wir hier auf die Republik vereidigt sind, und ein wichtiges Element unserer Aufgabe ist die Kontrolle. (Beifall bei den Grünen.)
Um diese Kontrolle zu ermöglichen, gibt es unter anderem dieses Recht auf Fragen und vor allen Dingen das Recht darauf, Antworten zu erhalten, das sogenannte Interpellationsrecht. Jetzt stellt sich für mich schon die Frage, ob Sie tatsächlich die Interessen der Republik unterstützen, wenn Sie die Beantwortung der Fragen verweigern und damit auch Aufklärung verhindern.
Anlass für den Unmut, der jetzt nicht nur bei unserer Partei, sondern auch bei den anderen Oppositionsfraktionen aufgetaucht ist, ist eine Reihe von Fragen zum Burgtheater. Aber es geht uns da um die prinzipielle Einstellung, nämlich auch schon die Ihrer Vorgängerin. Seit drei Jahren rumort es nämlich im Burgtheater, wie wir wissen. Uns ist also schon sehr lange bekannt, dass da etwas nicht ganz rund läuft. Es wäre wahrscheinlich doch sehr viel an Schaden zu verhindern gewesen, wenn zunächst Ihre Vorgängerin und auch Sie uns früher oder überhaupt Auskunft gegeben hätten.
Begonnen hat es im Februar 2011 mit dem Abschluss des sogenannten Evaluierungsberichtes zu den Bundestheatern, also der Effizienzanalyse. Laut dieser Effizienzanalyse, dieser Evaluierung ist demnach im Burgtheater ein Einsparungspotenzial von 12,5 Millionen € vorhanden gewesen. Es war auch ein Maßnahmenkatalog insgesamt für die Bundestheater dabei, der das auch lukrieren sollte.
Wir haben weder diese Evaluierungsstudie zu Gesicht bekommen – aufgrund einer Anfrage – noch den Maßnahmenkatalog. Beides wurde uns verweigert mit dem Hinweis darauf, dass es sich hierbei um vertrauliche Daten und um Wirtschaftsgeheimnisse
handelt. Andere Theater, besonders im Ausland, wären Mitbewerber und würden eventuell davon profitieren.
Mittlerweile, nämlich im letzten Sommer, ist uns der Bericht zugespielt worden. Ich habe ihn, verpackt in eine parlamentarische Anfrage, komplett, also die ganzen 600 Seiten, auf die parlamentarische Homepage stellen wollen. Egal – jedenfalls war das meine Frage an die Ministerin: Was an diesem Evaluierungsbericht ist denn Datenschutz, und was ist Wirtschaftsgeheimnis? Warum haben Sie sich da so gefürchtet? – Ich habe auf diese Frage keine Antwort bekommen.
Der Bericht war ja einsehbar und hat keinen Schaden angerichtet, soviel ich weiß. Aber trotzdem möchte ich auf etwas hinweisen, und das ist nicht unwichtig. Zur gleichen Zeit, als wir die Antwort bekommen haben, dass wir den Bericht wegen Wirtschaftsgeheimnissen nicht bekommen, hat Peter Raddatz, ein ausgewiesener Fachmann im Theaterbereich, der Berater von Direktor Hartmann war, als solcher in sämtliche Unterlagen des Burgtheaters Einsicht genommen.
Peter Raddatz ist kaufmännischer Direktor des Hamburger Schauspielhauses! Wir haben uns jetzt gefragt: Wie geht es, dass eigentlich ein Mitbewerber, oder zumindest ein optionaler Mitbewerber – ich weiß nicht, ob er damals überhaupt schon Direktor war, aber jedenfalls war er ausgewiesen –, diese Daten bekommen kann? Wo bleibt da der Datenschutz, während dem Parlament diese Auskünfte nicht zugekommen sind?
Wir haben auf diese Frage natürlich keine Antwort bekommen. Die Begründung zu sämtlichen Fragen, die wir stellen, warum wir keine Antwort bekommen, ist immer, dass die Theater nicht im Besitz des Bundes sind, sondern im Besitz der Holding. Jetzt wissen wir aber natürlich, dass die Holding ihrerseits im Besitz des Bundes ist, und wir fragen uns daher schon: Wieso dürfen wir nicht wissen, wofür wir zahlen, also im Interesse des Steuerzahlers und der Steuerzahlerin?
Dafür gibt es daher auch einen § 13 des Bundestheaterorganisationsgesetzes. Dieser ermöglicht ganz ausdrücklich das Auskunftsrecht, weil nämlich die Mitglieder der Aufsichtsräte, die Delegierte des Ministeriums und der Ministerien sind, eine Auskunftspflicht gegenüber den jeweiligen Ministern und Ministerinnen haben, somit der Minister und die Ministerin auch informiert sind und diese Informationen auf Anfrage auch weitergeben müssten.
Sie beziehungsweise Ihre Vorgängerin haben immer damit argumentiert, dass Auskünfte nur dann gegeben werden könnten, wenn Beschlüsse seitens dieser Aufsichtsräte vorliegen. Okay, das ist eine Interpretation, die sehr restriktiv ist, aber meinetwegen. Wir haben daher gefragt, welche Beschlüsse es denn in der Staatsoper, im Burgtheater, in der Volksoper in den letzten Jahren gegeben hätte, und haben – Sie erwarten es – keine Antwort erhalten. Die Begründung: Wir hätten nicht konkret genug gefragt. Das Interpellationsrecht beziehe sich, so wird begründet, nur auf bestimmte Angelegenheiten, zu denen Beschlüsse vorliegen, und nicht auf solche allgemeiner Natur.
Da hört jetzt, würde ich sagen, der Spaß auf! Denn das ist eine sehr willkürliche Interpretation und eine Behauptung, die weder durch die Geschäftsordnung des Nationalrates noch durch das Bundestheaterorganisationsgesetz und auch nicht durch die Erläuterungen im Bundestheaterorganisationsgesetz gestützt ist, sondern das ist eine willkürliche Behauptung seitens des Ministeriums. Und vor allen Dingen: Wie sollen wir nach etwas Konkretem fragen können, das wir überhaupt nicht kennen?
Sie kennen – und das ist ja offensichtlich – sämtliche Beschlüsse, daher haben Sie mit dieser Kenntnis uns, wenn wir nach diesen Beschlüssen fragen, unserer Ansicht nach auch Auskunft zu erteilen. Wenn Sie das nicht tun, dann verspotten Sie mit dieser Begründung einigermaßen das Interpellationsrecht.
Wir fragen uns natürlich: Wieso wollen Sie uns eigentlich diese Auskünfte verweigern? Was ist denn da der Hintergrund? (Beifall bei den Grünen.) – Auf der einen Seite verhandeln Sie Transparenzgesetze und versprechen im Jänner noch völlige Aufklärung und Offenlegung der Geschehnisse im Burgtheater. Wenn dann seitens des Parlaments Fragen kommen, wird zugemacht!
Langsam verhärtet sich der Verdacht, dass das Ministerium eigentlich sehr lange alles gewusst, aber nichts unternommen hat. Und nur dann, wenn man das zudeckt und nicht aufdeckt, kann dieser Verdacht nicht entkräftet werden. Herr Minister, ich habe Sie in einer meiner letzten Anfragen auch noch gefragt, wie der Aufsichtsrat in einer bestimmten Sitzung auf die Aussage von Burgtheaterdirektor Hartmann reagiert hat, die finanzielle Gesamtentwicklung des Burgtheaters sei für ihn schwer erkennbar – zu diesem Zeitpunkt haben ja im Burgtheater offensichtlich schon alle Alarmglocken geläutet. – Ich habe auf diese Frage von Ihnen keine Antwort bekommen, nicht einmal mit einer Begründung. Sie ist einfach ignoriert worden, als hätte ich sie nicht gestellt.
All das führt uns jetzt schon zu dem Schluss, dass dieses ganze Konstrukt der Holding – das ja nicht von Ihnen kommt – der Verschleierung dient. Denn die Aufgabe der Holding ist eigentlich das Kontrollieren. Und diese Aufgabe hat die Holding nicht erledigt, da hat sie versagt. Gleichzeitig verhindert dieses Konstrukt aber auch unsere Kontrolle, die Kontrolle durch das Parlament. Aber ich glaube, ohne funktionierende Kontrolle kann es keine Unternehmensethik im Kulturbereich geben. (Beifall bei den Grünen.)
Ich werde nicht lockerlassen, Antworten auf unsere Fragen zu bekommen. Da können Sie sicher sein, das weiß auch die ehemalige Ministerin Schmied. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
18.41
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Hakel. (Abg. Brosz: Keine Beantwortung?! – Abg. Moser: Wo bleibt die Beantwortung?! – Abg. Hakel – auf dem Weg zum Rednerpult –: Die wird schon kommen, denke ich! Der Herr Minister hört allen zu, dann wird er antworten! – Zwischenruf des Abg. Brosz.)
Herr Abgeordneter Brosz, es gibt bei dieser Form der (Abg. Brosz: Keine Bestimmung, sondern Usus!) – Es gibt keine Bestimmung, nein, es ist auch nicht Usus, das ist immer unterschiedlich gehandhabt worden. Klar ist, dass sich der Herr Minister, und das sagt er mir jetzt auch, selbstverständlich zu Wort melden wird.
Jetzt gelangt Frau Abgeordnete Hakel zu Wort. – Bitte.
18.41
Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, Herr Bundesminister Ostermayer steht für Transparenz und Aufklärung, und das hat er auch von Anfang an in der Causa Burgtheater gezeigt. Nur durch das rasche, ruhige und transparente Eingreifen des Bundesministers ist es gelungen, wieder Ruhe ins Burgtheater und in das Drumherum zu bringen.
Daher halte ich die Vorwürfe der Oppositionsparteien für unangebracht, denn auch die Anfragen der Opposition werden und wurden mehr als ausführlich beantwortet, im Sinne des Interpellationsrechts. Von einer Mauer des Schweigens oder der Missachtung der Kontrollrechte des Parlaments kann daher keine Rede sein. Nur in Einzelfällen hat der Herr Bundesminister vor dem Hintergrund laufender Verfahren um Verständnis gebeten, dass zum gegebenen Zeitpunkt keine näheren Auskünfte gegeben werden können, da es ja immerhin auch darum geht, einen finanziellen Schaden von den Bundestheatern fernzuhalten. Der Bundesminister hat außerdem auch in vielen anderen An-
fragen alle Fragen beantwortet, die streng genommen nicht dem Interpellationsrecht unterliegen.
Zwei Dinge, Herr Zinggl, sehe ich schon ähnlich wie Sie: Ich bin auch der Meinung, dass wir über die Aufgaben der Holding selbstverständlich diskutieren müssen. Da wäre ich dafür, die Holding entweder zu stärken, damit sie ihre Kontrollfunktion besser wahrnehmen kann, oder eben eine Wiedereingliederung ins Ministerium zu überlegen. Darüber muss man ganz sicher eine offene Diskussion führen.
Und ja, ich verstehe natürlich auch die Unzufriedenheit rund um das Interpellationsrecht, aber so sind eben die derzeitigen Bestimmungen. Im Herbst verhandeln wir ja unter anderem einerseits die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und andererseits das Informationsfreiheitsgesetz. Am Ende dieser Verhandlungen soll es ja dann möglich sein, dass jeder Bürger direkt Fragen stellen kann. Das ist auch gut so, gut im Sinne der Transparenz. Daher bin ich auch der Meinung, dass man die Frage des Interpellationsrechts ganz im Sinne der Transparenz in dieser Debatte auf jeden Fall mitansprechen muss, hier neue Lösungen finden muss – im Interesse des Parlaments, im Interesse der Kontrolle und auch natürlich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei der SPÖ.)
18.44
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte.
18.44
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Es ist richtig, das Interpellationsrecht hat dort seine Grenzen, wo ausgegliederte Gesellschaften vorhanden sind. Das ist nicht ein Phänomen des Kulturministeriums, das haben wir auch in allen anderen Ressorts, und das hat in allen Debatten auch immer wieder zu Kritik der Abgeordneten geführt, wenn Minister sich gemäß Art. 51 Bundes-Verfassungsgesetz darauf beziehen, dass sie diese Anfragen nicht detaillierter beantworten können.
Im Hinblick auf die Staatskulturbetriebe haben wir den Kulturbericht, der aber nicht sehr ausführlich über die Geschehnisse, die uns ja seit Längerem beschäftigen, Auskunft gibt. Wir haben als Abgeordnete auch die Rechnungshofprüfung. Herr Minister, Sie haben ja angekündigt, dass Sie eine Rechnungshofprüfung erbeten haben. Ich hoffe, dass dann das Ergebnis relativ rasch auch hier ins Hohe Haus kommt, dann wird auch ein bisschen mehr Licht in dieses Dunkel kommen.
Das Interpellationsrecht zur Gänze abzuändern, muss natürlich weiter debattiert werden. Es ist richtig, wenn wir ein Transparenzgesetz für alle Bürger beschließen, dann kann es nicht so ein, dass die Bürger womöglich mehr Auskünfte bekommen als wir Abgeordnete, da auch wir hier unsere Kontrolltätigkeit ausführen müssen.
Im Hinblick auf die Auskünfte, die Sie uns in dieser Anfragebeantwortung gegeben haben, haben Sie im Detail angeführt, welche Verpflichtungen der Aufsichtsrat hat. Daraus ist erkennbar, zu welchen Themen der Aufsichtsrat Beschlüsse fassen muss. Wir werden uns dann auf genau diese Themenstellung verlassen müssen, wenn wir beispielsweise die Genehmigung der Controlling-Berichte der Holding, die in Beschlusslage vorliegen müssen, anfragen. Ich hoffe, dass wir dann hier im Hohen Haus detailliertere Auskünfte bekommen.
Ich bin nicht dafür, dass man die Holding abschafft und eine Wiedereingliederung der Bundeskulturinstitutionen wie Burgtheater, Staatsoper, Volksoper durchführt. Wir wollen diese Theater nicht verwalten, sondern managen. Das heißt, ich bin eher für eine Stärkung der Holding, beziehungsweise auch dafür, danach zu trachten, dass die Holding ihre Kontrollbefugnisse entsprechend wahrnimmt. Sie muss ja darüber Control-
ling-Berichte schreiben, die vom Aufsichtsrat abgesegnet werden müssen. Genau das kann man sehr wohl im Interpellationsrecht erfragen, man muss sich nur darum kümmern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
18.48
Präsident Karlheinz Kopf: Meine Damen und Herren! Im Hinblick auf so manche Diskussion auch in der Präsidialkonferenz, wo immer wieder besprochen wurde, dass Minister sich nicht am Ende einer Debatte zu Wort melden, nach den Rednern – und es ist nach dem Begründer nur ein Redner jeder Fraktion gemeldet –, hat sich der Herr Minister selbstverständlich entschlossen und bereit erklärt, jetzt nach den beiden Rednern der Regierungsfraktionen das Wort zu ergreifen, um dann auch den Oppositionsfraktionen noch die Möglichkeit zu geben, darauf einzugehen. – Bitte, Herr Bundesminister.
18.49
Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Ich wollte mich nicht unmittelbar nach Herrn Abgeordnetem Zinggl zu Wort melden. Ich dachte, es ist vielleicht sinnvoller, nachdem von mehreren Fraktionen Anfragen gekommen sind – mittlerweile ist es ein richtiges Packerl mit Anfragebeantwortungen –, mich unmittelbar danach zu Wort zu melden. Nach Beratung mit dem Herrn Präsidenten tue ich das jetzt.
Ich möchte gleich auf das eingehen, was Herr Abgeordneter Zinggl gesagt hat: Zum einen, ich schaffe es, auch wenn ich am Abend in einem Konzert bin – und ich hoffe, Sie haben das nicht kritisch gemeint, dass ich in ein Konzert gegangen bin –, am nächsten Tag zwischen halb acht und acht im Büro zu sein. So war es auch heute, insofern musste ich nicht einen Aufenthalt in Wiesen unterbrechen, sondern bin noch gestern in der Nacht wieder in Wien gewesen.
Zur Frage selbst: Es ist meine Aufgabe, mich an die bestehenden Gesetze zu halten. Es gibt einerseits die Regel, wie das Interpellationsrecht grundsätzlich geregelt ist, und es gibt die Sonderbestimmung im Bundestheaterorganisationsgesetz. Dazu gibt es fachkundige Interpretationen, die macht mein Haus, die macht der Verfassungsdienst, und dementsprechend agiere ich auch, wenn es um die Beantwortung von Anfragen geht.
So habe ich es auch gemacht. Es hat zum Teil sehr detaillierte Anfragen gegeben, es hat zu Einzelfällen Anfragen gegeben, wo es möglich war, und es hat in der Anfragebeantwortung, die eigentlich Gegenstand der heutigen Erörterung ist, auf Seite 2 eine sehr detaillierte Begründung gegeben, warum diese Fragestellung – es wurde gefragt, mit welchen Themen und Fragen sich der Aufsichtsrat in den Jahren 2009 bis 2013 in der Staatsoper et cetera befasst hat – zu weit geht, um dem Interpellationsrecht und den Regeln im Bundestheaterorganisationsgesetz zu entsprechen. Ich habe (Abg. Zinggl: Aber worauf fußt diese Begründung?!) – Die Begründung steht im Text, in der Anfragebeantwortung, und dieser Text und die Begründung stammen wiederum vom Verfassungsdienst und von den entsprechenden fachkundigen Personen im Haus. Ich kann das jetzt vortragen, aber es würde zu lange dauern.
Ich habe also entsprechend den gesetzlichen Regelungen, an die ich mich zu halten habe, gehandelt. Die Frage des Informationsfreiheitsgesetzes ist für mich jetzt noch keine Handlungsanleitung, weil es hier noch nicht beschlossen ist. Wenn es einmal beschlossen ist, ist vielleicht die Situation eine andere und damit die Interpretation eine andere. Derzeit habe ich mich aber an das zu halten, was gültige Gesetzeslage ist.
Frau Abgeordnete Fekter hat schon darauf angespielt: Ich habe am 3. März, also am dritten Tag meiner Funktionsübernahme, an den Präsidenten des Rechnungshofes ein Ersuchen um Gebarungsprüfung und Prüfung durch den Rechnungshof gestellt. Damit
habe ich übrigens einen Schritt gesetzt, der garantiert, dass das auch öffentlich wird und natürlich auch dem Parlament zur Verfügung steht, weil ja die Rechnungshofberichte dann tatsächlich vorliegen. Also, ich habe selber den Beitrag geleistet, um im Rahmen der bestehenden Gesetze für Transparenz in dieser Sache zu sorgen. Es haben im Ausschuss auch die Auskunftspersonen, die geladen waren, sehr detailliert die Fragen beantwortet. Dort war es auch nicht so, dass irgendjemand gesagt hat: Das kann oder will ich jetzt nicht beantworten!, sondern die Anfragen und die Fragestellungen, die dort diskutiert wurden, waren sehr detailliert.
Ich habe dort auch gesagt, dass ich meine Aufgabe jetzt darin sehe, Schritt für Schritt die Dinge abzuarbeiten. Der erste Schritt war sozusagen Ordnung ins Burgtheater zu bringen, gemeinsam mit den Organen, die dort die Verantwortung haben – also gemeinsam mit der neuen, interimistischen künstlerischen Direktorin, mit dem kaufmännischen Direktor, mit den Aufsichtsräten im Burgtheater. Ich stehe auch regelmäßig – auch wenn ich die Protokolle der Vergangenheit nicht kenne – mit den Organen in Kontakt, zuletzt übrigens heute am Vormittag mit dem Aufsichtsrat, nachdem ich noch in der Nacht aus Wiesen vom Konzert zurückgekommen bin, Herr Abgeordneter Zinggl. (Beifall bei der SPÖ.)
Der erste Schritt bestand also darin, die Akutsituation im Burgtheater zu beruhigen, die Dinge dort so rasch wie möglich in Ordnung zu bringen. Der zweite Schritt ist es, die Budgets der drei Theater für das nächste Jahr vorzubereiten. Da wird es in der kommenden Woche die jeweiligen Aufsichtsratssitzungen geben. Und der dritte Punkt – das habe ich auch im Ausschuss gesagt, das kann ich gerne hier wiederholen – ist dann die Frage der Struktur der Bundestheater und der Struktur der Holding. Da gibt es unterschiedliche Auffassungen, die einen sagen: ganz auflösen!, die anderen sagen: zusätzlich zu den Controlling-Aufgaben die Kontrollaufgaben stärken!
Mein Stil ist, dass ich immer versuche, möglichst auf Fakten basierende Entscheidungen zu treffen, daher habe ich die zuständige Sektion beauftragt, von Organisationsunternehmen Anbote einzuholen, die sich die jetzige Struktur anschauen sollen, auch im internationalen Vergleich. Und auf Basis der Ergebnisse dieser Analyse werden wir, werde ich dann eine Entscheidung treffen, wie wir weiter mit der Holding vorgehen. Es gilt also, faktenbasiert eine sinnhafte Entscheidung zu treffen, die die Struktur der Bundestheater in eine möglichst effiziente Organisationsform bringt, wo es um das Wohl der Häuser, damit auch um das Wohl des Publikums geht.
Worum ich Sie jetzt bitte, ist, dass Sie für diese Vorgangsweise Verständnis haben, dass man sozusagen die Schritte hintereinander setzen muss. Erster Fall war die Akutbehandlung, jetzt geht es um die Vorbereitung für die Zukunft. Und dafür bitte ich um Verständnis, und dafür bitte ich auch um Unterstützung. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
18.55
Präsident Karlheinz Kopf: Danke, Herr Bundesminister.
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.
18.56
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Kollegin Fekter hat gesagt, man möchte die Theater nicht verwalten, sondern managen. – Wenn managen jetzt die Umschreibung dafür ist, dass die Bürger, vertreten durch ihre Abgeordneten, keine Kontrolle mehr bekommen, aber dafür zahlen, wenn das jetzt der neue Begriff des Managements ist, dann muss ich sagen: Nein! (Abg. Fekter: Da geht es um die Positionierung der Holding! Haben Sie nicht zugehört?!) – Frau Kollegin Fekter, ich habe Ihnen sehr gut zugehört. Ich habe Ihnen sehr gut zuge-
hört, und jetzt hören Sie mir zu, dann lernen Sie vielleicht auch noch etwas, und zwar, wie man es in Zukunft besser angehen kann!
Es geht nämlich nicht darum, dass die Theater, die einzelnen Häuser eingegliedert werden sollen, sondern dass die Holding an sich verschwindet. Das bedeutet nicht, dass die Häuser in irgendeiner Form im Ministerium eingegliedert werden, aber diese Ebene der Unkontrollierbarkeit muss eben weg. Denn wenn speziell in der Anfragebeantwortung drin steht, dass aufgrund der Tatsache, dass eine Holding über diese Gesellschaften gelagert ist, die gegenständlichen Handlungen von Unternehmensorganen grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst sind, dann sind es offensichtlich genau diese gewünschten Organisationen, um eben die Aufklärung durch das Parlament zu verhindern. Und das wollen wir in Zukunft nicht. Wir wollen das auch nicht – nur ein kleiner Sidestep, Frau Bundesministerin für Finanzen außer Dienst – bei der Hypo, wo auch eine Holding-Lösung für die ganze Abwicklung angedacht wird. Das hätte denselben Effekt, dann kriegen wir laufend solche Antworten wie: Das ist ja vom Interpellationsrecht nicht umfasst.
Ich komme aber zu etwas anderem: Der Herr Bundesminister hat am Anfang – abseits davon, dass er sich gerne mit Herrn Zinggl darüber unterhält, wann er wo auf Konzerten ist und wann er wo in der Früh ist; den Herrn Zinggl interessiert das offensichtlich auch brennend, und das ist jetzt im Rahmen des Interpellationsrechts auch hoffentlich wirklich ausgiebig beantwortet worden – ein Packerl von Anfragen gezeigt. – Ich habe auch ein Packerl bekommen, da ich bezweifle, dass Herr Dr. Springer der geeignete Mann ist, um die notwendige Reform der Bundestheater in irgendeiner Form weiterzubringen; es handelt sich dabei um ein Memorandum einer renommierten Wiener Anwaltskanzlei, ein Memorandum von 134 Seiten.
Ich kann zu Beginn nur vorlesen – weil ich nämlich für Ihre Situation auch Verständnis habe –: Die Republik Österreich, vertreten durch den Herrn Bundesminister, hat diesen Auftrag erteilt.
Und es steht auch darunter: Wir weisen darauf hin, dass das vorliegende Memorandum eine ausschließlich für den Auftraggeber bestimmte Risikoanalyse ist, die nicht an Dritte weitergegeben oder offengelegt werden darf, andernfalls dies erhebliche rechtliche Nachteile für die Republik beziehungsweise die Theaterverbände nach sich zieht. – Da wird auch schon auf den Rechnungshof-Rohbericht Bezug genommen.
Ich werde jetzt nichts davon tun und irgendetwas dazu verlautbaren, weil ich Verständnis für Ihre Situation habe. Ich sage nur, ich habe dieses Packerl, und Sie haben das schon seit Ende April. Da steht viel über Hartmann drinnen, dazu sage ich überhaupt nichts, aber ich zitiere drei Bemerkungen aus diesem Bericht, weil sie nämlich das sind, was ich die ganze Zeit schon vermute und auch medial dargestellt habe.
Eine davon findet sich auf Seite 35: Die vom Rechnungshof im Rahmen seines vorliegenden Rohberichts getroffenen Feststellungen legen nahe, dass Dr. Georg Springer seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung nicht nachgekommen ist. – Zitatende.
Auf Seite 92: Die im Zuge des Rechnungshofberichts bekannt gewordenen Umstände über das Verhalten Dr. Georg Springers sind unseres Erachtens grundsätzlich geeignet, eine solche Vertrauensunwürdigkeit zu begründen. – Zitatende.
Auf Seite 113: Aus den uns vorliegenden Unterlagen erscheint es naheliegend, dass Dr. Georg Springer in seiner Funktion als Geschäftsführer der Bundestheater-Holding GmbH über Wissen hinsichtlich der Lage der Burgtheater GmbH, mangelhafte Buchhaltung, fehlendes IKS – also internes Kontrollsystem –, Liquiditätsschwierigkeiten et cetera verfügte, welches die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates der Burgtheater GmbH nicht besaßen. – Zitatende.
Das sind nur einige Schmankerln. Da geht es nämlich um die Redepflicht gegenüber dem Aufsichtsrat; Herr Dr. Springer hat als Aufsichtsratsvorsitzender offensichtlich mehr gewusst, als er seinen Coaufsichtsräten in den Burgtheater-Aufsichtsratssitzungen mitgeteilt hat. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Jetzt komme ich zum Punkt: Aufgrund dieses Packerls bin ich in der Lage, von jetzt weg über den Sommer sehr viele Anfragen an Sie, Herr Bundesminister, zu stellen, sodass Sie mir dann ganz klar, auch im Rahmen des Interpellationsrechts erklären müssen, warum Herr Dr. Springer noch das Vertrauen hat – obwohl Sie diese Information bereits seit April haben –, mit Ihnen gemeinsam die Reform der Bundestheater zu gestalten. (Beifall bei der FPÖ.)
19.00
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.
19.01
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich glaube, wir haben es hier mit einem grundsätzlichen Problem des österreichischen Parlamentarismus zu tun. Wir werden heute Abend wieder einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses stellen. Er wird wieder abgelehnt werden. Es ist wieder eine Missachtung der Kontrollrechte des Parlaments gegeben.
Wir haben andauernd damit zu tun, dass parlamentarische Anfragen nicht ausreichend beantwortet werden, dass das Interpellationsrecht vonseiten der diversen Ministerien missachtet wird. Ich glaube, wir haben diesbezüglich, müssen wir konstatieren, eine Krise des Parlaments.
Wenn ich diese Bemerkung machen darf: Ich glaube, es wäre an der Zeit, im Präsidium nicht darüber zu diskutieren, ob wir Twitterverbote aussprechen, sondern es wäre Zeit, darüber zu diskutieren, wie wir die Rechte der Parlamentarier hier in diesem Hohen Haus stärken – und nicht, wie wir ihre Arbeit behindern. Ich glaube, das muss man grundsätzlich dazu sagen. (Beifall bei Grünen und NEOS.)
Herr Minister, ich schätze Sie insbesondere, was Ihre vergangenheitspolitischen Aktivitäten anlangt, Sie wissen das. In Sachen Krisenmanagement gibt es zwischen Grünen und Ihnen allerdings deutlich unterschiedliche Positionen. Zu Recht wurde darauf hingewiesen, dass beispielsweise über die Funktion beziehungsweise über die diversen Verfehlungen des Holding-Chefs Springer deutlich zu wenig Auskunft gegeben wurde.
Es wurde auch darüber gesprochen, dass Evaluierungsberichte, die uns vorenthalten werden, Dritten sehr wohl zugänglich gemacht werden. Auch das kann und darf bitte nicht sein! Wenn ein Theaterdirektor von Ihnen Unterlagen übermittelt bekommt, die man uns vorenthalten möchte, dann haben wir ein deutliches Krisensymptom, was die Kontrollmöglichkeiten des Parlaments anlangt.
Es fällt auch auf, dass Ministerien, und da sind auch Sie persönlich angesprochen, diverse Anfragen sehr wohl etwas genauer beantworten, nämlich dann, wenn es im Interesse des Ministeriums liegt. Beispielsweise in der Causa Hartmann gab es bei anderen Anfragen sehr wohl präzisere Auskünfte. In dieser Angelegenheit ist hingegen das große Schweigen ausgebrochen. Wir können das nicht akzeptieren, und wir werden Sie, ähnlich wie andere Fraktionen im Hohen Haus, auch in Zukunft mit einigen Anfragen dazu quälen müssen.
Herr Minister, die Ausgliederung des Burgtheaters erfolgte im Jahre 1996. Das ist fast 20 Jahre her. Das Ergebnis ist, dass auch die Kontrolle ausgegliedert wurde, nämlich entweder an Journalistinnen und Journalisten oder an wen auch immer, dass sie jedenfalls hier im Hohen Haus nicht mehr stattfinden kann. Der Schaden, den Sie in der
Anfragebeantwortung in den Raum stellen, ist ja bitte längst entstanden! Wir hier sind dafür zuständig, zu kontrollieren und zu eruieren, warum diese Missstände entstanden sind, und wir sind dafür zuständig, im Hohen Haus, diese Missstände zu korrigieren.
Wenn Sie von einem neuen Gesetz sprechen, wenn Sie davon sprechen, dass wir hier künftig ein Holdinggesetz Neu bekommen, dann darf ich Sie daran erinnern: Dieses Holdinggesetz wird hier in diesen Hohen Haus beschlossen, und damit wir das sachgerecht machen können, müssen wir natürlich über das, was da vorgegangen ist, auch entsprechende Unterlagen haben. (Beifall bei den Grünen.)
Ich glaube, nicht nur wir haben ein Recht auf Öffentlichkeit, nicht nur wir haben ein Recht auf Einsichtnahme, sondern es haben auch die Beschäftigten etwa im Burgtheater ein Recht darauf – 400 Beschäftigte, die sich seit Monaten anhören können, wie es im Burgtheater zugeht.
Ich erinnere noch einmal an den Billeteur, der die Missstände kritisiert hat und der von unsolidarischen Arbeitsbedingungen gesprochen hat. Ich darf daran erinnern, dass da eine Security-Firma die Billeteure anstellt. All das hätten wir gerne kontrolliert. All das muss im Aufsichtsrat besprochen worden sein, und über all diese Vorkommnisse müssen wir hier Auskunft erhalten.
Herr Minister, es ist Ihre Aufgabe, Schaden von den diversen Einrichtungen – Volksoper und Staatsoper gehören ja auch dazu – abzuwenden. Die Nichtbeantwortung von parlamentarischen Anfragen ist das Gegenteil. Sie behindern damit eine lückenlose Aufklärung. (Beifall bei den Grünen.)
19.06
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.
19.06
Abgeordneter Dr. Marcus Franz (STRONACH): Wertes Präsidium! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Da ist etwas faul im Staate Dänemark. – Kaum ein Zitat aus einem Theaterstück – das ist aus „Hamlet“ – passt besser zum Burgtheater als dieses, zumindest momentan.
Wir haben hier den Zustand einer wirklich absoluten Intransparenz und müssen uns die Informationen zum Teil von Journalisten besorgen lassen oder aus den Medien erfahren. Der Steuerzahler, der mit seinem Geld die Subventionen für die Holding und für das Burgtheater, für die Bundestheater et cetera berappen muss, erfährt es manchmal sogar vor dem Parlament, und ich halte das für einen unerträglichen und eigentlich unhaltbaren Zustand. Da muss man sofort etwas ändern.
Ich gebe eine ganz einfache Anregung, bevor wir ausdiskutieren, wie ein Interpellationsrecht der Zukunft oder überhaupt ein neues Transparenzgesetz ausschauen kann. Ich schlage vor: Herr Minister, machen Sie doch einfach eine proaktive Information seitens des Ministeriums an das Parlament; und wenn es Neuigkeiten gibt in der Burgtheater-Causa, dann informieren Sie uns einfach.
Nichts einfacher als das. Mit den neuen Medien, online et cetera, ist das, glaube ich, recht leicht zu machen, dass zumindest der Kulturausschuss oder die Vorsitzende des Kulturausschusses darüber upgedatet wird, wie gerade der aktuelle Stand der Ermittlungen ist. In den Medien ist die Informationssituation nämlich teilweise widersprüchlich.
Da hat jetzt zum Beispiel der erste Anwalt von Direktor Hartmann eine Anzeige bei der Anwaltskammer erhalten, weil er angeblich Konflikte in der Mandantschaft gehabt hat und Beratungen durchgeführt hat, die er nicht machen hätte dürfen. Es hat angeblich seitens des Finanzministeriums weitere Nachforschungen gegeben. Die sind jetzt aus-
geweitet worden wegen Schwarzgeldhortung im Burgtheater und überhaupt wegen eines Systems der kompletten Intransparenz und wahrscheinlich auch einer gesamthaft kriminellen Situation.
Da wären wir, glaube ich, als Hohes Haus, als Parlamentarier wirklich dankbar, wenn seitens des zuständigen Ministers einfach regelmäßig ein Update käme, über welches wir uns gut, sachlich und ausreichend informieren könnten. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
19.08
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Meinl-Reisinger. – Bitte.
19.08
Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es geht um das Interpellationsrecht und die Frage, wie Sie, Herr Bundesminister, mit diesem Interpellationsrecht umgehen, beziehungsweise welche Grenzen Sie dem Interpellationsrecht setzen.
Ich möchte einen Schritt zurück machen und sagen, warum wir das diskutieren und warum wir diese Flut an Anfragen stellen. Ich glaube, Sie haben erst letzte Woche wieder eine Anfrage von mir bekommen. Da freue ich mich schon auf die Beantwortung.
Ich meine, erstens einmal geht es – und das hat diese Burgtheater-Causa gezeigt, und es gibt diverse Causen, die das immer wieder zeigen – um den effizienten Umgang mit Steuergeld. Da geht es um Steuergeld.
Der zweite Punkt ist, wir reden hier von einem Kriminalfall. Das ist mittlerweile längst bekannt. Es geht hier um Straftatbestände, und es geht darum, dass die Staatsanwaltschaft in den verschiedenen Bereichen ermittelt. Es geht offensichtlich um Steuerhinterziehung. Die Frau Bundesministerin außer Dienst hat im Ausschuss darauf hingewiesen, dass es offensichtlich sogar um eine vorsätzliche Steuerhinterziehung geht – oder vermutlich geht. (Abg. Fekter: Sich handeln könnte!) – Ja, sich handeln könnte.
Das heißt, es sind ganz grobe Vorwürfe, die da im Raum stehen, die nicht einfach nur ein bisschen Missmanagement bedeuten. Es geht jedenfalls um eine personelle Unfähigkeit. Wie weit sie reicht und wie weit sie arbeitsrechtlich von Relevanz ist, werden die Verfahren zeigen.
Es geht aber auch – und das betrifft jetzt das Parlament – um die Salamitaktik, die seitens der Bundesregierung, also von Ihrer Seite gegenüber dem Hohen Haus und auch gegenüber der Öffentlichkeit an den Tag gelegt wird. Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, wie da ungefähr der Ablauf dieser gesamten Causa war.
Zuerst erfährt die Öffentlichkeit, dass die ehemalige kaufmännische Geschäftsführerin Silvia Stantejsky fristlos entlassen wurde – auch erst nach einer gewissen zeitlichen Verzögerung. Dann gibt es zahlreiche Diskussionen darum. Es gibt forensische Berichte, die nicht dem Hohen Haus vorgelegt werden, die aber Journalisten schon längst am Tisch liegen haben, und wo wir wiederum, wie schon erwähnt wurde, nur über Journalisten eventuell Dinge erfahren können.
Als Ausschussvorsitzende habe ich mich bemüht, zu einem ganz frühen Zeitpunkt eine Sitzung des Kulturausschusses dazu einzuberufen, um eben die Kontrollrechte des Parlaments zu wahren und auch dem Parlament die Chance zu geben, aktiv einzusteigen.
Stantejskys Entlassung war also sozusagen die erste Scheibe bei dieser Salamitaktik. In weiterer Folge wurde vonseiten dieses Hauses, auch von mir, von den Kollegen im Kulturausschuss, aber auch von der Öffentlichkeit und dann auch von Ihnen Druck auf-
gebaut. Es kam auch zur Entlassung des künstlerischen Geschäftsführers Matthias Hartmann. Die Frage ist nur: Welche weiteren Schritte müssen gesetzt werden?
Ich kenne bedauerlicherweise dieses rechtliche Gutachten nicht, das der Herr Kollege Rosenkranz hat. Ich habe danach gefragt. Aber der springende Punkt ist – und deshalb hat es dazu auch eine Pressekonferenz gemeinsam mit den Kollegen Zinggl und Rosenkranz gegeben –: Ist denn da wirklich Direktor Springer die ideale Person, um jetzt diesen Karren aus dem Dreck zu ziehen? Wir haben massive Zweifel daran, und offensichtlich nicht nur wir, sondern es gibt möglicherweise sogar ein Gutachten, das nahelegt, dass er nicht die geeignete Person dafür ist.
Es gibt da ein Personenkonglomerat aus verschiedenen Personen. Drei habe ich schon erwähnt. Ich möchte noch eine vierte Person erwähnen, weil sie immer wieder in den Medien vorkommt. Das ist der Herr Raddatz, der ans Haus geholt wurde, um Hartmann zu unterstützen, weil er – und das hat er offensichtlich auch dem Aufsichtsrat beziehungsweise dem Direktor Springer gegenüber gesagt – sich nicht heraussieht, was die kaufmännische Geschäftsführerin da tut.
Da stellt sich die Frage: Was hat Raddatz gesehen, was das Hohe Haus nicht sehen kann? Und vor allem: Was hat er gesagt hinsichtlich der offensichtlich erfolgten Aktivierung von Produktionskosten, die möglicherweise den Tatbestand der Bilanzfälschung erfüllen? Und: Wer hat davon wieder gewusst?
Es wurde darauf hingewiesen, dass wir uns im Zuge der Arbeit am Informationsfreiheitsgesetz das Interpellationsrecht anschauen müssen. Ich glaube das ganz massiv, denn es kann sicherlich nicht sein, dass der Artikel 52 Abs. 2 B-VG in der jetzigen Form so, wie er von der Mehrheit interpretiert wird, haltbar ist, wenn gleichzeitig das Amtsgeheimnis abgeschafft wird.
Aber eines ist auch klar: Die Funktion des Art. 52 Abs. 2 besteht auch darin, die Bundesregierung und auch den Bundesminister daran zu erinnern, dass es hier um die Wahrung der Eigentümeraufgaben geht, dass sie diesen Eigentümeraufgaben nachkommen müssen.
Wenn diese Causa eines gezeigt hat, dann wohl – dafür sind Sie nicht verantwortlich –, dass Ihre Vorgängerin diesen Eigentümeraufgaben jedenfalls nicht nachgekommen ist. – Danke sehr. (Beifall bei den NEOS.)
19.14
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 168/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Jährliche Valorisierung des Pflegegeldes im Rahmen einer gesetzlichen Pflegeversicherung statt Erhöhung von Massensteuern“ (158 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.
19.14
Abgeordneter Dr. Marcus Franz (STRONACH): Wertes Präsidium! Hohes Haus! Von der Kultur zur Pflege, die auch eine Kulturform darstellt. Wir sehen die Pflege in Österreich zunehmend gefährdet, und zwar nicht, weil wir schlechte Pfleger und Pflegerin-
nen hätten, sondern weil wir ein Finanzierungssystem haben, das zunehmend problematisch wird, nämlich aus den heute schon mehrfach diskutierten Gründen: Demographie et cetera.
Wir sehen daher die Veranlassung gegeben, statt der Erhöhung und Einführung von Massensteuern, wie zum Beispiel der motorbezogenen Versicherungssteuer und der Sektsteuer, die kürzlich erfolgt sind, eine Valorisierung des Pflegegeldes durchzuführen; und zwar in einem großen Wurf, in einem großen Schritt, indem man eine Pflegeversicherung für alle Österreicherinnen und Österreicher einführt und das als erste Stufe eines wirklich integrativen, zusammengelegten, gesamtheitlichen österreichischen Gesundheitssystems betrachtet.
Das wäre endlich einmal eine Entwicklung in die richtige Richtung, nämlich dass man die Pflege und die Gesundheitsversorgung gesamthaft, in einem betrachtet, so wie wir Verhandlungspunkte in einem verhandeln. Das ist eine gescheite Sache. Mittlerweile ist die Sache ja derartig ausgeformt, dass die Problematik der Überalterung und der zunehmenden chronischen Krankheiten jetzt ein Match zwischen den Sozialtöpfen, den Gesundheitstöpfen, den Krankenkassen et cetera eröffnet hat, und das ist aus unserer Sicht langfristig nicht vertretbar und ganz und gar nicht im Sinne der Pfleglinge und der Patienten.
Das heißt, aus unserer Sicht ist das der erste Schritt zu einer integrierten österreichischen Gesundheitsversicherung. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
19.16
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.
19.16
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzter Herr Kollege Franz! Wir finden, bei Ihrem Antrag werden einige Dinge aus unserer beziehungsweise meiner Sicht vermischt. Auch sehe ich nicht unmittelbar den Zusammenhang zwischen der Rücknahme des Abgabenänderungsgesetzes und der Einführung einer Pflegeversicherung. Das ist für mich nicht ganz stimmig, wenn ich das so sagen darf.
Sie sprechen in Ihrem Entschließungsantrag davon, dass Sie eine österreichische Gesundheitsversicherung einführen möchten, dass ein entsprechender Antrag im Gesundheitsausschuss vorliegt. Ich kann mich erinnern an diese Debatte im Gesundheitsausschuss, wo dargelegt wurde, dass diese Gesundheitsversicherung so ausgestaltet werden soll, dass praktisch die Menschen auch am Risiko beteiligt werden sollen.
Das heißt, wenn diese Gesundheitsversicherung vielleicht einmal nicht positiv arbeitet, sollten auch die Menschen das Risiko mittragen. – Dazu sagen wir von der Sozialdemokratie eindeutig Nein, das wollen wir nicht. Gesundheit muss für alle leistbar sein in unserem Land. Gesundheitsversorgung muss vor allem auch über die Grundversorgung hinausgehen. (Beifall der Abg. Aubauer.) Schon aus diesem Grund können wir diesem Antrag keine Zustimmung geben.
Zum anderen sind wir seitens der Sozialdemokratie auch der Ansicht, dass es gerade im Bereich der Pflege ein sehr bewährtes System der Finanzierung gibt. Sie wissen auch, wir haben in den letzten Jahren viele, viele Handlungsschritte gesetzt. Ich kann jetzt nicht alles sagen, weil ich zu wenig Zeit habe.
Ich möchte nur den Pflegefonds erwähnen, der ja wirklich gut dotiert ist und mit dem wir zumindest für die nächsten Jahre eine Absicherung des Pflegesystems gewährleistet haben, wobei wir auch darauf achten, dass es ein bedarfsorientiertes und bedürfnisgerechtes Angebot in den Regionen gibt, weil die Länder und die Gemeinden da
auch ein Mitwirkungsrecht haben. Ich denke, dass das im Bereich der Pflege ganz wichtige Dinge sind.
Sie wissen auch, dass das Pflegegeld 2009 erhöht worden ist, dass sehr bedarfsgerecht in den unterschiedlichen Stufen eine unterschiedliche Erhöhung durchgeführt wurde und dass wir da mit unserem Minister Hundstorfer, davon bin ich wirklich überzeugt, einen Minister haben, der dieses Thema sehr wohl ernst nimmt. Es ist nicht so, wie Sie schreiben, dass es Stillstand gibt. Ganz im Gegenteil, ich könnte noch eine Reihe von Handlungen aufführen, die wir in den letzten Jahren beschlossen haben. Leider reicht die Zeit nicht aus.
Heute können wir aus den von mir genannten Gründen diesem Antrag keine Zustimmung geben, obwohl ich weiß, dass im Bereich der Pflege sicher noch viele Anstrengungen gemeinsam unternommen werden müssen, um sie zu gewährleisten. (Beifall bei der SPÖ.)
19.18
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.
19.19
Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, die meisten von uns hier im Saal sind einer Meinung: Das Pflegegeld in Österreich ist eine Erfolgsstory. Mehr als 450 000 Menschen wird mit dem Bundespflegegeld geholfen.
Wenn Sie jetzt in Ihrem Antrag verlangen, das Pflegegeld durch eine gesetzliche Pflegeversicherung zu finanzieren, so sehen wir derzeit nicht die Notwendigkeit dazu. Warum? – Das würde die Lohnnebenkosten wieder deutlich erhöhen, und gerade in der jetzigen wirtschaftlichen Situation können wir uns das wohl doch alle nicht wünschen.
In der Pflege hat es in letzter Zeit sehr viele Verbesserungen gegeben – meine Vorrednerin hat es schon angesprochen –: die 24-Stunden-Betreuung, den Ausbau des betreuten Wohnens, die Unterstützung pflegender Angehöriger und vor allem zuletzt die Einführung des Pflegekarenzgeldes und der Pflegeteilzeit. Das ist für uns schon ein sehr wichtiger Schritt, denn wir wollen es ja möglich machen, dass Pflege und Beruf besser vereinbar werden.
Es sind also zahlreiche Leistungen dazugekommen, und das alles ist finanziell auf gute Beine gestellt, denn der Pflegefonds ist ja verlängert und für die nächsten Jahre steht praktisch mehr als 1 Milliarde € zur Verfügung. Damit ist die Pflege abgesichert, und ich bitte Sie, niemanden zu verunsichern, sodass sich die Menschen dann Sorgen machen, ob sie notwendige Pflege erhalten. Die Pflege ist gesichert, aber Sie haben selbstverständlich recht, es gibt große gesellschaftliche Herausforderungen, um die Pflege langfristig auf sichere Beine zu stellen. Wir arbeiten ja an einer Strukturreform. Sie wissen, der Rechnungshof hat das verlangt und auch die Volksanwälte haben es angesprochen. Es gibt neun Bundesländer mit neun verschiedenen Heimgesetzen, mit neun verschiedenen Standards, mit neun verschiedenen Schlüsseln für Pflegekräfte. Da warten also noch größere Aufgaben auf uns, aber ich bin sicher, wir werden auch diese so weit bewältigen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.21
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.
19.21
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Kollege Franz, wir werden diesem Antrag unsere Zustimmung nicht
geben. Wir halten nichts davon, eine neue Versicherung einzuführen, die nur zu einer neuen Belastung führen würde. Was wir uns vorstellen, wäre eine echte Gesundheitsreform, mit der dann auch die Pflege mitfinanziert werden kann. Das wäre ein richtiger Ansatz, und das wäre besser, als immer Pflege und Gesundheitsversorgung zu trennen.
Zweifellos ist natürlich gerade im Bereich der Pflege viel zu tun. Es hat ja leider Gottes auch Verschlechterungen für die Ärmsten der Armen gegeben. Im Jahr 2011 ist der Zugang zum Pflegegeld erschwert worden, was de facto zu einer Einsparung geführt hat. Das ist etwas, was wir damals abgelehnt haben und was wir heute noch fürchterlich finden, weil man da bei Leuten gespart hat, die es sich wirklich nicht leisten können.
Im Zuge dieser ganzen Debatte muss man aber auch sagen, dass beispielsweise die Freibeträge für behinderte Menschen seit dem Jahr 1988 nicht erhöht worden sind. Aufgrund der Inflation haben diese Leute bereits einen Verlust von etwa 60 Prozent zu verzeichnen. Das ist eigentlich eine Situation, die untragbar ist. Da gibt es natürlich viel zu tun, und der Herr Bundesminister und natürlich auch die gesamte restliche Regierung sind entsprechend gefordert.
In diesem Zusammenhang bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Neubauer, Kickl, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes und der Freibeträge für behinderte Menschen, Mindestpension von 1 200 € und Pensionsanpassung in Höhe des Pensionistenpreisindex
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird dringend aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Maßnahmen beinhaltet:
eine automatische jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation,
eine automatische jährliche Wertanpassung der Freibeträge für behinderte Menschen,
eine Mindestpension von 1 200 € brutto als Anerkennung für ein arbeitsreiches Leben,
einen tatsächlichen rückwirkenden Inflationsausgleich für die Jahre 2013 und 2014 auf der Basis des Pensionistenpreisindex,
in den Folgejahren eine Pensionsanpassung aller Pensionen um den sogenannten Pensionistenpreisindex.“
*****
(Beifall und Bravoruf bei der FPÖ.)
19.23
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Neubauer, Kickl, Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter
betreffend jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes und der Freibeträge für behinderte Menschen, Mindestpension von 1200 Euro und Pensionsanpassung in Höhe des Pensionistenpreisindex
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 12: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 168/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Jährliche Valorisierung des Pflegegeldes im Rahmen einer gesetzlichen Pflegeversicherung statt Erhöhung von Massensteuern“ (158 d.B.)
Diese Bundesregierung hält sich seit Jahren schadlos am Rücken der Ärmsten der Armen. 2011 wurde der Zugang zum Pflegegeld erschwert, was de facto einer Kürzung entspricht. Das Pflegegeld weist seit seiner Einführung vor 20 Jahren wegen fehlender Inflationsanpassungen bereits einen realen Verlust von durchschnittlich 29 Prozent auf.
Die Freibeträge für behinderte Menschen wurden seit dem Jahr 1988 nicht erhöht und es liegt bereits ein Inflationsverlust von rund 60 Prozent vor. Gefordert ist daher eine automatische jährliche Wertanpassung der Freibeträge für behinderte Menschen. Diese Bundesregierung belastet jene Bevölkerungsgruppen, die sich am wenigsten wehren können.
Auch Pensionisten gehören zu den Verlierern dieser Bundesregierung. Anstatt zum Beispiel die Luxuspensions-Privilegien im öffentlichen Bereich auf allen Ebenen und für alle Zukunft abzuschaffen, werden diese auch mit dem „neuen“ sogenannten Sonderpensionenbegrenzungsgesetz weitergeführt. Die Kluft zu den sogenannten Durchschnittspensionisten wird durch diese „Neuregelung“ schrittweise wieder größer. Damit schafft man noch mehr Ungerechtigkeit. Demgegenüber erfolgten im Laufe der letzten Jahre tiefe Einschnitte bei den ASVG-Pensionisten.
Der Ausgleichszulagen-Richtsatz für alleinstehende Pensionisten liegt im Jahr 2013 bei 857,73 Euro, für Pensionisten, die mit dem Ehepartner im gemeinsamen Haushalt leben, bei 1.286,03 Euro.
Die Pensionsanpassungen für 2013 und 2014 wurden bereits mit dem Sparpaket im Frühjahr 2012 beschlossen. 2014 betrug die Anpassung bescheidene 1,8 Prozent, d.h. um 1,0 Prozent unter der Inflationsrate, 2014 betrug sie 1,6 Prozent, d.h. um 0,8 Prozent unter der Inflationsrate. Lediglich die Mindestpensionen wurden um eine Teuerungsrate von 2,4 Prozent erhöht. Und für 2015 geht der Sozialminister schon jetzt von einer bescheidenen Erhöhung von 1,7 Prozent aus.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird dringend aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Maßnahmen beinhaltet:
eine automatische jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation,
eine automatische jährliche Wertanpassung der Freibeträge für behinderte Menschen,
eine Mindestpension von 1200 Euro brutto als Anerkennung für ein arbeitsreiches Leben,
einen tatsächlichen rückwirkenden Inflationsausgleich für die Jahre 2013 und 2014 auf der Basis des Pensionistenpreisindex,
in den Folgejahren eine Pensionsanpassung aller Pensionen um den sog. Pensionistenpreisindex.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.
19.23
Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann direkt an meine Kollegin Königsberger-Ludwig anschließen. Wir werden diesem Antrag auch nicht zustimmen. Wir haben es im Ausschuss schon besprochen: Ich glaube nicht, dass eine Pflegeversicherung in Zukunft der richtige Weg zur Finanzierung der Pflege ist. Ich gebe Ihnen recht, dass das eine der größten Herausforderungen der Zukunft ist. Der Pflegebereich ist einer, der ständig wächst. Wir haben immer mehr zu pflegende Menschen in Österreich, und das muss auch finanziert werden. Das ist eine Riesenherausforderung für die Länder.
Wir diskutieren darüber und bringen uns auch weiter gerne bei allen diesbezüglichen Fragen ein, von der Pflege, die zu Hause gewährleistet sein soll, bis zu der Frage, wie wir es endlich schaffen zu gewährleisten, dass die Pflege in den Bundesländern von Bregenz bis Eisenstadt für alle Menschen, die alt und pflegebedürftig sind, gleich ist. Da braucht es dringend eine Harmonisierung.
Den Faktor Arbeit durch eine Pflegeversicherung noch zusätzlich zu belasten, wo wir doch wissen, dass in Österreich der Faktor Arbeit im Vergleich zu allen anderen EU-Ländern einer der am schwersten belasteten ist, das erscheint uns nicht der richtige Weg zu sein. Wir müssen darüber nachdenken, wie das richtig steuerfinanziert werden kann und wie gewährleistet werden kann, dass genug Geld für diesen Bereich vorhanden ist. Eine Pflegeversicherung ist aber, wie gesagt, unserer Meinung nach nicht der richtige Zugang. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.24
Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine Damen und Herren, es sind zu wenige Mandatare im Sitzungssaal anwesend. Ich unterbreche also kurz die Sitzung und hoffe, dass bald viele, viele fleißige Mandatare eintreffen werden. (Rufe: Fehlen hauptsächlich Männer?)
*****
(Die Sitzung wird um 19.25 Uhr unterbrochen und um 19.26 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Ing. Norbert Hofer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf. Es sind jetzt viele männliche Kollegen eingetroffen, die sich von gewissen anderen Ereignissen losreißen konnten.
PräsidentZu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 158 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes und der Freibeträge für behinderte Menschen, Mindestpension von 1 200 € und Pensionsanpassung in Höhe des Pensionistenpreisindex.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 366/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schaffung von Beratungsstellen für ungewollt Schwangere“ (159 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich darf darauf hinweisen, dass das Einläuten gleich fortgesetzt wird, weil es zu diesem Tagesordnungspunkt nur drei Redner gibt.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.
19.27
Abgeordneter Dr. Marcus Franz (STRONACH): Wertes Präsidium! Hohes Haus! Vorweg: Wir wollen mit diesem Antrag nicht die Fristenlösung infrage stellen – die steht für uns außer Streit –, und wir wollen keine Frau kriminalisieren, die in der Situation einer ungewollten Schwangerschaft ist. Wir haben aber in Österreich ein ganz massives Problem, was die Datenerfassung bezüglich der Anzahl der Abtreibungen betrifft. Da gibt es Schätzungen von 25 000 bis hin zu 60 000, 70 000 Kindern pro Jahr, die durch Abtreibung zu Tode kommen. Das halte ich persönlich für ein massives ethisches Problem, mit dem man umgehen muss und das man lösen muss.
Wir sind mit diesen Zahlen möglicherweise, wenn die hohen Schätzungen stimmen, EU-weit Spitzenreiter. Das Problem ist: Wir haben keine Daten. Es gibt den Estrela-Report aus der EU, den Sie, glaube ich, mehrheitlich kennen, in dem die Abtreibung als lapidarer medizinischer Eingriff qualifiziert und somit auch einer Datenerfassung zugänglich gemacht werden soll. Ich denke, das ist ein weiteres Problem, das man in einer Extra-Debatte behandeln muss. Momentan ist es in Österreich so, dass Abtreibungen en passant im Dunklen in Ordinationen beziehungsweise hauptsächlich in Institutionen passieren und niemand wirklich etwas darüber weiß.
Hier besteht nicht nur ein ethisches, sondern auch ein faktisches Problem mit der Geburtenrate, die extrem niedrig ist – in Wirklichkeit zu niedrig für den Fortbestand der Nation. Sie liegt bei durchschnittlich 1,4 Kindern pro Frau. Ein weiteres Problem ist in diesem Zusammenhang, dass die Beratung in Österreich nicht verpflichtend ist beziehungsweise nur durch den behandelnden, eingreifenden Arzt erfolgt. Das ist in anderen Ländern nicht so, da muss man eine zweite medizinische Meinung einholen, was aus meiner Sicht als Arzt, als Mensch und als Vater absolut sinnvoll ist. Wir haben für die Frauen auch keine Überlegungszeit vorgeschrieben, in der sie einmal in Ruhe nachdenken könnten.
Ich bitte, nicht missverstanden zu werden. Uns geht es um die Unterstützung, uns geht es um das Leben, und uns geht es nicht um die Kriminalisierung von Frauen. Daher haben wir diesen Antrag eingebracht, und ich denke, dass man dem zustimmen kann, weil sich die Qualität der gesamten Situation und deren Diskutierbarkeit durch Fakten wesentlich verbessern würde. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)
19.29
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steinacker. – Bitte.
19.29
Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Frauen sind schwangerschaftsbevorzugt und gleichzeitig schwangerschaftsbenachteiligt, hat der deutsche Philosoph und Kinderliederautor Manfred Hinrich gesagt.
Als Mutter von zwei Kindern möchte ich sagen, dass meine Schwangerschaften ein großes Geschenk waren, gleichzeitig natürlich eine körperliche Belastung, und darüber hinaus hat man natürlich die doppelte Verantwortung, nämlich für sich und für das werdende Kind. Das kann einem als Mutter niemand abnehmen.
Das Team Stronach interessiert sich, wenn man sich den Entschließungsantrag betreffend die Schaffung von Beratungsstellen für ungewollt Schwangere anschaut, den wir hier diskutieren, besonders für die sinkenden Geburtenraten. Das Argument ist sicher eines, das in der Diskussion zu berücksichtigen ist, aber es ist nicht das einzige, denn wir sollten schon die Ganzheit der Themenstellungen bezüglich werdender Mütter sehen. Wir alle in der Gesellschaft und in der Politik haben die große Verantwortung, werdende Mütter nicht alleine zu lassen.
Wenn es um ungewollte Schwangerschaften geht, dann haben wir jedenfalls auch das Thema, dass wir alle unsere Pflicht zur Aufklärung von jungen Menschen wahrnehmen müssen. Eltern, Freunde, Schule – niemand darf sich aus dieser Verantwortung stehlen.
Die Frage ist in der Tat eine Angelegenheit des Familienausschusses. Das ist der richtige Ort, an dem dies zu diskutieren ist. Es ist, anders als die Antragsteller offenbar gemeint haben, nicht eine isolierte sozialpolitische Fragestellung, die da zu diskutieren ist. Es gilt, ein Klima zu schaffen, in dem Schwangere geschützt und geborgen die Mutterschaft angehen können. Es geht um eine klassische Querschnittsmaterie der Familienpolitik.
In diesem Zusammenhang sollten wir über folgende Fragestellungen diskutieren: umfassende Schwangerschaftsberatung, eine Bedenkzeit vor Schwangerschaftsabbruch und die Information über Adoption oder Pflegschaft. In Deutschland gibt es sehr viele detaillierte Regelungen zu diesem Thema. Sowohl insgesamt als auch bezüglich des Schwangerschaftsabbruches gibt es dort nicht nur rudimentäre Regelungen wie in Österreich.
Ich freue mich darauf, dass sich der Familienausschuss diesem so wichtigen Thema widmen wird, insbesondere dieser so besonderen Phase für Mutter und Kind, und ich ersuche Sie, der Zuweisung an den Familienausschuss zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
19.32
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schwentner. – Bitte.
19.32
Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Es geht um ein sehr, sehr sensibles Thema, Herr Kollege. Es geht um Abtreibung. Es stimmt, dass es ein Thema ist, über das wir viel öfter reden sollten, aber ich halte es im Zusammenhang mit Ihrem Antrag und damit, wie der Antragstext formuliert ist, für sehr zynisch, das im Zusammenhang mit Sterbehilfe zu thematisieren. Es ist eigentlich völlig inadäquat und sicher nicht mein Zugang, das in irgendeiner Form in einen Zusammenhang zu bringen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wir sollten viel mehr darüber reden, auch darüber, welche Ansätze helfen. Ich bin nicht der Ansicht, dass eine Statistik die Lösung wäre, um dem Abhilfe zu verschaffen, dass
wir tatsächlich hohe Zahlen haben, was Abtreibungen anbelangt. Wir brauchen auch nicht mehr Beratungsstellen. Es gibt österreichweit sehr, sehr viele Beratungsstellen, aber die haben vor allem das Problem, dass sie nicht entsprechend abgesichert sind, dass sie nicht genügend finanziert sind. Sie müssen jedes Jahr erneut um Subventionen ansuchen, und es ist nicht gewährleistet, dass für Frauen und junge Mädchen dadurch auch wirklich ein Zugang zur Beratung vorhanden ist.
Es fehlt auch in Österreich die Aufklärung. In den Schulen ist dieser Bereich auch nicht so weit vorhanden, dass man sagen könnte, es ist flächendeckend gewährleistet, dass Jugendliche und Kinder in einem vertrauten und für sie geschützten Rahmen aufgeklärt werden können und über Probleme, über Sexualität reden können.
Was auch fehlt: Nirgendwo in Europa sind Verhütungsmittel so teuer wie in Österreich. Darüber sollten wir auch reden. Wir haben schon mehrmals Anträge dazu gestellt und haben teilweise nur Lachen geerntet. Wir sollten darüber reden, wie wir Verhütungsmittel vor allem für Leute – für Frauen und auch junge Männer –, die es sich nicht leisten können, zugänglich machen und gewährleisten können, dass sie sie auch bekommen und Zugang haben. Das sind die Sachen, auf die wir uns konzentrieren sollten. Das in irgendeinen Zusammenhang zu stellen, so wie Sie, das halte ich für nicht besonders seriös. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.34
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 159 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ich weise den Antrag 366/A(E) dem Familienausschuss zu.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 71/A der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1973 betreffend die Arbeitsverfassung (Arbeitsverfassungsgesetz – ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974, geändert wird (160 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 14. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.
19.35
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Es geht bei diesem Antrag um eine Veränderung von § 107 des Arbeitsverfassungsgesetzes. Ich erkläre es ganz kurz, das ist ein ganz spezielles Thema: Es hat sich in Europa in den letzten Jahren einiges verändert. Es gibt einen offenen Markt. Es gibt sehr viel Großkonzerne. Und es hat sich eingebürgert, dass diese Großkonzerne Tochtergesellschaften in verschiedenen Ländern gründen und dafür mehr oder weniger eigene Mitarbeiter als Geschäftsführer einsetzen.
Wir haben dann arbeitsrechtlich das Problem, dass zwar de facto im Handelsregister ein Geschäftsführer eingetragen ist, dieser aber nicht wirklich die volle Verfügungsge-
walt über das Unternehmen hat, sondern mehr oder weniger weisungsgebunden ist. Wenn dieser Mitarbeiter dann gekündigt oder abgesetzt wird, hat er sozusagen kein Recht als Arbeitnehmer, diese Kündigung oder Entlassung anzufechten beziehungsweise ist das sehr schwer.
Herr Minister, Sie haben recht, ich bin erst seit sieben Monaten dabei, aber ich recherchiere sehr genau. Sie haben letztes Mal gesagt, das Oberlandesgericht werde dementsprechend immer für den Arbeitnehmer entscheiden. Ich darf das korrigieren, denn ich habe mich erkundigt: Es sind die letzten Entscheidungen de facto immer laut diesem § 107 gefällt worden, und immer zu Ungunsten dieser Arbeitnehmer beziehungsweise „Pseudogeschäftsführer“. Das waren vor allem auch sehr viele Mitarbeiter jenseits der 50, und die Unternehmen oder Konzerne sind dadurch diese Mitarbeiter auf sehr elegante Weise losgeworden.
Ich würde die Änderung dieses § 107 für sehr sinnvoll erachten und bitte Sie auch um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
19.37
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte.
19.37
Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Das Problem liegt weniger im § 107 als im § 36, und das Arbeitsverfassungsgesetz unterscheidet aus gutem Grund zwischen den Schutzbedürfnissen und den Bereichen, in denen das Schutzbedürfnis nicht vorhanden ist. Dort, wo Arbeitgeberinteressen überwiegen, ist dieses Schutzbedürfnis aus unserer Sicht nicht so gegeben.
Ich bin absolut Ihrer Meinung, dass sich die Arbeitswelt verändert hat, aber es ist auch die Rechtsprechung in diesem Punkt nicht eindeutig. Es gibt durchaus Fälle, in denen darauf Bezug genommen wird, und wenn die faktische Leitung nicht vorliegt, werden diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Arbeitnehmer gesehen werden. Diese Fälle gibt es genauso. (Abg. Peter Wurm: ...! Nein, habe ich geprüft!)
Und darum sage ich: Ich glaube, unser Problem ist – und da bin ich bei Ihnen –, dass wir in § 36 die Ausnahmen deutlicher definieren sollten. Ich bin für eine sehr strenge Auslegung des leitenden Angestellten. Es soll diese aber möglich sein.
Das zweite Thema, mit dem wir immer wieder kämpfen, sind faire Vertragsklauseln. Wenn man heute einen Bundesligatrainer mit einem Dreijahresvertrag nach zwei Jahren bei vollen Bezügen heimschickt, wird niemand ein erhöhtes Schutzbedürfnis sehen. Es geht immer darum, wie der Vertrag ausgestaltet ist.
Und da bin ich bei Ihnen: Da fehlen oft Möglichkeiten. Es gibt oft Verträge, die nicht das hergeben, was wir uns erwarten würden. Wenn jemand einen Auslandsaufenthalt in Kauf nimmt, dort dann Geschäftsführer ist, dann aber nach Hause geschickt wird, dann muss das auch entsprechend honoriert werden. Darauf sollte man viel mehr Wert legen.
Schauen wir, dass wir gescheite Vertragsklauseln zusammenbringen, dann haben wir, so denke ich, für diese Leute etwas erreicht. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
19.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.
19.39
Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir Grünen sind der Meinung, dass das Problem, das in der Begründung dieses Antrags dargestellt wird, durchaus eines ist, das wir ernst nehmen sollten. Wir sehen auch
nicht ein, warum die Funktionsbeschreibung, der Titel des leitenden Angestellten beziehungsweise geschäftsführenden leitenden Angestellten, in diesen Fällen eine Benachteiligung bringen soll. Deshalb unterstützen wir dieses Anliegen auch.
Im Ausschuss ist das sozusagen missverständlich hinübergekommen. Wir sind der Meinung, wir haben dem Antrag zugestimmt, und wir werden das jetzt auch zum Ausdruck bringen.
Ich finde die Argumentation der SPÖ interessant. Ich meine nämlich nicht, dass es genügt, zu sagen, das überlassen wir der Judikatur. Ich finde, dass die Gesetze eindeutig sein sollten, auch in dieser Frage, wiewohl wir auch glauben, dass es vielleicht formell nicht der ideale Weg ist, um das zum Ausdruck zu bringen. Die Anregung wäre, vielleicht zu versuchen, einen Entschließungsantrag in dieser Richtung zu machen. Dann überlassen wir das Formelle den Regierungsparteien, können aber den Willen zum Ausdruck bringen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
19.40
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Hammer. – Bitte.
19.40
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich darf mich bei diesem Tagesordnungspunkt ebenfalls kurz fassen und sinngemäß im Wesentlichen das Gleiche ausführen, was Kollege Vogl auch schon gesagt hat.
Natürlich ist es eine Problemstellung. Herr Kollege Wurm hat in seiner Rede ebenfalls ausgeführt, dass es eine sehr spezielle Problemstellung ist, die in der Fallzahl natürlich ein Spezifikum ist und nicht so häufig vorkommt. Die Rechtsprechung, und das hat der Herr Bundesminister auch im Ausschuss schon gesagt, ist nicht ganz eindeutig. Ich bin auch der Meinung, und das hat Kollege Vogl auch ausgeführt, man muss generell schauen, wie solche Geschäftsführerverträge ausgestaltet sind und welche Klauseln da beinhaltet sind. Das muss man sich anschauen.
Sollte das nach wie vor Thema sein, kann man sich das natürlich auch entsprechend anschauen. Wir sind aber momentan eher der Meinung, dass es hier keinen konkreten Handlungsbedarf gibt und werden das auch ablehnen. (Beifall bei der ÖVP.)
19.41
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 160 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 308/A(E) der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine Sozialversicherungsbeiträge auf Trinkgelder!“ (161 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.
19.42
Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe im März diesen Antrag eingebracht, da es ja seit dem Jahr 2005 so ist, dass gemäß § 3 Einkommensteuergesetz die Trinkgelder nicht mehr einkommensteuerpflichtig sind, wohl aber als Grundlage für die Bemessung der Sozialversicherung herangezogen werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich habe den Antrag gestellt, diese für die Berechnung der Sozialversicherung nicht mehr heranzuziehen, wofür sich auch – und das wird den Kollegen Wöginger interessieren –, wahrscheinlich auch im Lichte der Arbeiterkammerwahlen, der ÖAAB Oberösterreich, Arbeiterkammer-Vizepräsident Feilmair ausgesprochen hat.
Wörtlich sagt er: „ die derzeitige Regelung ist für viele Arbeitnehmer ungerecht. Trinkgelder sind eine freiwillige Leistung, der tatsächliche Bezug ist schwer feststellbar. Sie sind ein finanzieller Anreiz für besondere Dienstleistungen gerade in jenen Berufen, die ohnehin zu den Niedriglohn-Branchen zählen.“
Und die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte in Kärnten hat in diesem Zusammenhang die Bundesregierung und die im Nationalrat vertretenen Parteien aufgefordert, Trinkgelder neben der Steuerfreiheit künftig auch von der Sozialversicherung zu befreien und die Trinkgeldpauschalen, die bis zu 80 €, je nach Beruf, betragen können, abzuschaffen.
Vollends sicher war ich mir, dass dieser Antrag hier die Mehrheit finden wird, als der Herr Vizekanzler und Finanzminister Spindelegger am 29. April in seiner Budgetrede gesagt hat – und das zitiere ich jetzt wieder wörtlich (der Redner stellt ein Plakat auf das Rednerpult, auf dem das Konterfei von Finanzminister Spindelegger und die Aussage zu sehen sind: „ das müssen wir ändern “) –:
„Zum Thema Lohnverrechnung: Es gibt zu viele Ausnahmebestimmungen. Es ist nicht einzusehen, dass es 400 verschiedene Beitragsgruppen gibt, daher streben wir auch eine Harmonisierung von ASVG und Einkommensteuergesetz an, denn es ist schwer zu erklären, dass Trinkgeld von der Einkommensteuer befreit ist, aber bei der Sozialversicherung als Lohnanteil gesehen wird. Auch das müssen wir verändern und vereinheitlichen. (Beifall bei der ÖVP.)“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich verstehe wirklich nicht, warum Sie diesen Antrag ablehnen, obwohl doch Ihr eigener Vizekanzler und Finanzminister in seiner Budgetrede verkündet hat, dass er genau das machen will. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber so ist es offensichtlich, wenn man mit der ÖVP die Probe aufs Exempel macht: Bei der ersten Gelegenheit wird umgefallen, im Liegen noch umgefallen, und die Menschen werden sogar noch um ihre Trinkgelder geprellt. (Beifall bei der FPÖ.)
19.45
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.
19.45
Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ja, dieser Antrag auf gänzliche Befreiung der Trinkgelder von der Sozialversicherung würde eine wesentliche Schlechterstellung für die Beschäftigten gerade in den Saisonbetrieben, im Hotel- und Gastgewerbe, im Tourismus, auch bei den Masseuren und bei den Friseuren mit sich bringen, und zwar deshalb, weil gerade bei diesen Berufsgruppen das Trinkgeld ein fixer Bestandteil des Entgeltes ist und die Sozialversicherungsbemessungsgrundlage wesentlich ist für den Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, aus der Pensionsversicherung beziehungsweise von Krankengeld.
Ich zeige Ihnen eine Berechnung, damit man in Zahlen gegossen sieht, wie sich das auswirken würde, würde man das Trinkgeld aus der Sozialversicherungsbemessung herausnehmen. Ich habe hier den Kollektivvertrag für das Gastgewerbe in Niederösterreich. Der Bruttomonatslohn eines Restaurantfachmanns mit Lehrabschlussprüfung ab 25 Dienstjahren – das ist im Hotel- und Gastgewerbe ja nicht alltäglich – beträgt demnach 1 732,60 €. Ich habe für die Sozialversicherung ein monatliches Trinkgeld von zirka 600 € unterstellt. Das würde zur Folge haben, dass diese Person, wenn sie arbeitsunfähig wird, bis zum 43. Tag ein Krankengeld – die Bemessungsgrundlage sind 50 Prozent – von 1 166,30 € beziehen könnte. Würde man dem vorliegenden Antrag folgen, dann wäre dieses um 300 € geringer, ab dem 43. Tag, sollte der betroffene Dienstnehmer länger im Krankenstand sein, wäre es sogar um zirka 360 € pro Monat geringer. (Zwischenruf des Abg. Haider.)
Was das Arbeitslosengeld betrifft – im Saisonbetrieb werden die Dienstnehmer auch arbeitslos –, wäre dieses um zirka 190 € im Monat niedriger, was eine Schlechterstellung bedeutet. Die Notstandshilfe würde bei dieser Person zirka 49,10 € pro Monat ausmachen.
Hier sehen wir schon, dass, würden wir dem vorliegenden Antrag folgen, dies eine wesentliche Verschlechterung für die Dienstnehmer gerade in jenen Bereichen, die sehr flexibel sind und wo der Lohn nach dem Kollektivvertrag nicht sehr hoch ist, bedeuten würde.
Wir Sozialdemokraten treten nicht dafür ein, dass Dienstnehmer weniger Sozialleistung bekommen, sondern treten dafür ein, dass sie vom Brutto mehr netto im Geldbörsel haben und eine zukünftige Steuerreform im Geldbörsel spürbar wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.48
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.
19.48
Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor allem meine Damen und Herren von der SPÖ, ich kann diesen Ansatz absolut nicht nachvollziehen. Die Trinkgelder sind erstens kein fixer Lohnbestandteil. Sie wissen doch selbst, dass Trinkgelder Schwankungen unterliegen. Diese sind abhängig, sage ich, von der Laune des Kunden, auch von so absurden Dingen wie dem Wetter. Die sind abhängig davon, wie viel ich in diesem Monat überhaupt arbeite. Wenn ich im Krankenstand oder im Urlaub bin, dann bekomme ich kein Trinkgeld. Das heißt, sozusagen zu argumentieren, das ist fix und darum kann ich auch Sozialversicherungsbeiträge davon einheben, das ist einmal nicht schlüssig.
Der zweite Punkt: Sie sagen, wenn diese pauschalierten Beträge nicht zur Bemessungsgrundlage dazukommen und somit nicht in die weiteren Berechnungen mit einfließen, dann hat dies zur Folge, dass die Sozialversicherungsbeiträge niedrig sind und deshalb dann auch die Leistungen wie Arbeitslosengeld, Pension et cetera.
Da gehen Sie doch am Kernproblem vorbei. Das Kernproblem sind die niedrigen Löhne in dieser Branche, sowohl bei FriseurInnen als auch im Gastgewerbe. Das ist das Problem! (Beifall bei Grünen und FPÖ.)
Unterstützen Sie dort die Forderung nach höheren Löhnen! Schauen Sie, dass Sie mit den Kollektivverträgen auf die Reihe kommen! Seit Jahren versprechen Sie uns das und verhindern eine gesetzliche Lösung, wie wir sie fordern.
Es braucht existenzsichernde Mindestlöhne. Dann sind die Sozialversicherungsbeiträge hoch genug, um im Falle der Arbeitslosigkeit und später in der Pension auch eine
Existenzsicherung zu haben. Das wäre der richtige und faire Weg. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)
19.49
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Dr. Karl. – Bitte.
19.50
Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Unter Entgelt im Sinne der Sozialversicherung versteht man nach § 49 Abs. 1 ASVG alle Geld- und Sachbezüge, auf die der Dienstnehmer Anspruch hat und die er darüber hinaus aufgrund des Dienstverhältnisses vom Dienstgeber oder von einem Dritten erhält. Das heißt, nach dieser Definition des Entgelts fallen natürlich auch Trinkgelder unter den Entgeltbegriff der Sozialversicherung. Da sich Trinkgelder schwer der Höhe nach festlegen lassen, ist im ASVG, nämlich im § 44 Abs. 3, eine Pauschalierungsmöglichkeit vorgesehen. Das heißt, wenn man entsprechend dem Antrag die Trinkgelder beitragsfrei stellen will, dann genügt es nicht, bloß die Trinkgeldpauschale aufzuheben, sondern dann muss man darüber hinaus auch im § 49 Abs. 3 ASVG eine entsprechende Ausnahmeregelung vorsehen.
Im § 49 Abs. 3 ASVG haben Sie nämlich jene Entgeltbestandteile aufgelistet, die von der Beitragspflicht nach der Sozialversicherung ausgenommen sind. Und hier zeigt sich schon ein Problem, das im Antrag zu Recht angesprochen wird, nämlich das Problem, dass (Zwischenruf des Abg. Haider.) – Hören Sie mir zu! Da können Sie etwas lernen, Herr Abgeordneter. (Beifall bei der ÖVP.)
Im § 49 Abs. 3 sind nämlich jene Entgeltbestandteile festgelegt, die nicht der Beitragspflicht unterliegen. Und da zeigt sich eben eines der Probleme, das Sie im Antrag ja angesprochen haben, nämlich dass Unterschiede bei der Abgaben- und Beitragsfestsetzung nach dem Steuerrecht und dem Sozialversicherungsrecht bestehen.
Es gibt auch eine Reihe weiterer Unterschiede bei der Bemessung der Abgaben und Beiträge nach Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht wie zum Beispiel, dass nach dem Steuerrecht das Zuflussprinzip zur Anwendung kommt und nach dem Sozialversicherungsrecht das Anspruchsprinzip. Das heißt, dass die Lohnsteuer erst dann abgezogen wird, wenn die Leistung tatsächlich erfolgt, also wenn das Entgelt tatsächlich ausbezahlt wird. Der Sozialversicherungsbeitrag wird aber dann eingehoben, wenn der Anspruch entsteht, selbst dann, wenn das Entgelt tatsächlich zum Fälligkeitszeitpunkt gar nicht geleistet wird. (Zwischenruf der Abg. Schatz.)
Was will ich? – Ich sage Ihnen eines: Diese Beispiele, die ich Ihnen nun gebracht habe, zeigen eines deutlich, dass es nämlich nicht reicht, bloß bei den Trinkgeldern anzusetzen und bloß die Trinkgelder von der Beitragspflicht zu befreien, sondern wir müssen weitergehen. Was wir brauchen, ist eine Harmonisierung zwischen Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht, weil es durch die bestehenden Unterschiede in beiden Bereichen zu einer großen Komplexität kommt. Und hier wäre es wichtig zu harmonisieren.
Das gilt nicht nur für das ASVG, sondern auch für das GSVG, denn auch im GSVG sehen wir, dass es durch die unterschiedlichen Regelungen im Steuerrecht und im Sozialversicherungsrecht zu Unschärfen kommt, etwa bei der Feststellung der Versicherungspflicht der sogenannten neuen Selbständigen nach § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG ebenso wie bei der Festsetzung der Beitragsgrundlage nach § 25 GSVG. Das heißt, auch dieses Beispiel zeigt, dass wir eine Harmonisierung zwischen dem Steuerrecht und dem Sozialversicherungsrecht brauchen und dass daher dieser Antrag, der heute vorliegt,
viel zu kurz greift, denn nur beim Trinkgeld anzusetzen greift ganz einfach zu kurz. Hier brauchen wir eine weitergehende Lösung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
19.53
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.
19.53
Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr geehrter Herr Minister! Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Zuseher auf der Galerie und an den Fernsehgeräten! Wir haben von Kollegin Beatrix Karl soeben gehört, je mehr Paragraphen man in der Praxis anwendet, desto weiter kommt man von der Praxis weg. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)
Ich glaube, das ist das Hauptproblem besonders auch bei unseren Wirten und Tourismusbetrieben. Das ist nicht eine Materie, die man verordnen kann wie bei einem Beamtenjob oder wo ich fixe Arbeitszeiten machen kann.
Da ich gestern bei der Verleihung des Staatspreises „Familienfreundlichster Betrieb“ war, muss ich sagen, das hat mir zu denken gegeben. Dort waren keine Wirte, dort waren keine Vertreter von Tourismusbetrieben. Dort war das AMS Steiermark, dort waren Vertreter von Steuerberatungskanzleien. Schon klar, dort habe ich geregelte Arbeitszeiten, dort kann ich es einteilen. Aber wir reden da bitte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Gastronomie, wo man saisonbedingt verschiedene Stoßzeiten hat, was man mit Paragraphen nicht so einfach verordnen kann. Und das ist genau das Problem.
Und wir haben noch ein anderes Problem. Wir hatten zum Beispiel ganz sinnvolle Einrichtungen, wo berufstätige Mütter oder jene, die in Karenz waren, am Wochenende zeitweise ausgeholfen haben, sich beim Wirt ein Taschengeld dazuverdient haben. Das haben wir auch besteuert. Das haben wir auch abgeschafft. Wir kommen immer weiter weg von der Praxis.
Und da halte ich es mit unserem Ausschussvorsitzenden, der richtigerweise gesagt hat, da, an dieser Stelle hat der Vizekanzler zugesagt, das gehört geändert. Und diskutieren wir nicht wieder wie im Ausschuss: Das ist zu wenig weitreichend und da machen wir gleich eine größere Lösung!
Machen wir lieber eine zielführende Politik der kleinen Schritte, als dass wir immer vertagen und auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertrösten. Das bringt nichts. Wir müssen bei dieser Thematik Wirte, Tourismus schauen, dass wir die Praxis berücksichtigen und wirklich etwas für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tun, denen ich an dieser Stelle danken will und die einen Job haben, der ständige Bereitschaft erfordert. – Danke. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)
19.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort gemeldet. – Bitte.
19.55
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich wollte heute nicht mehr reden, aber es muss sein.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich würde die Damen und Herren der Freiheitlichen Partei auch hier bitten, etwas weiterzudenken! (Abg. Haider verweist auf das während seiner Rede bereits gezeigte Plakat.) – Ja, noch einmal. Sie können versichert sein, die 346 Lohngruppen werden reformiert.
Ich nenne Ihnen auch ein kleines Beispiel: Nehmen Sie einen Lehrling, dieser ist von der Arbeitslosenversicherung befreit. Das ist demzufolge eine der 346 Lohngruppen. Diesen Lehrling stellen wir jetzt auf einmal total gleich mit allen anderen, was 3 Prozent weniger Gage für ihn bedeutet. (Abg. Haider: Nehmen Sie eine Friseurin!)
Und das ist es, was Sie unter dem Schutz des kleinen Mannes verstehen. – Das ist das eine.
Das Zweite ist, Sie sollten auch ein bisschen weiterdenken, etwa an Entgeltansprüche – und die Frau Kollegin Karl hat es Ihnen mit den Paragraphen dargestellt, § 44 – im Versicherungsfall.
Und wenn Sie wirklich ein Vertreter des kleinen Mannes wären – was Sie ja überhaupt nicht sind, das sind Sie ja überhaupt nicht (Abg. Haider: Wir schon!) –, dann würden Sie zwei Dinge tun. Dann würden Sie dafür sorgen, dass sich auch Ihre Vertreter in der Wirtschaftskammer dafür einsetzen, dass wir dort andere Kollektivverträge zustande bringen. Das ist einmal Punkt eins. Schauen Sie sich nur die Aussendungen Ihres Ringes Freiheitlicher Wirtschaftstreibender an! Die sind alle diametral.
Punkt zwei: Dann würden Sie auch darüber nachdenken, dass es doch einen Sinn hätte, die Sozialversicherungspflicht von Entgelten aufrechtzuerhalten, denn im Leben der Menschen gibt es nicht immer nur Schönes, sondern sehr oft auch Versicherungsfälle. Und es ist halt ein Unterschied, ob die Bemessungsgrundlage um 70 € geringer ist beim Krankengeld, beim Arbeitslosengeld, bei der Notstandshilfe oder ob sie 70 € höher ist. Das ist halt ein Unterschied. Und es ist auch ein Unterschied, wenn Sie Ihr ganzes Leben in der Branche gearbeitet haben, ob dann die Pensionsbemessungsgrundlage um das höher oder niedriger ist. Das alles würde ich Sie bitten, wenn Sie die Interessen des kleinen Mannes ernst nehmen, mit zu bedenken. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
19.58
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 161 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 446/A(E) der Abgeordneten Angela Lueger, Angela Fichtinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zugang zu Basiskonto in der EU (145 d.B.)
17. Punkt
Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 422/A(E) der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend der Abschaffung von Überziehungszinsen (146 d.B.)
18. Punkt
Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 445/A(E) der Abgeordneten Angela Fichtinger, Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Opt-Out-Lösung bei NFC-Bankomatkarten (147 d.B.)
19. Punkt
Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 119/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Studie zur Evaluierung der Auswirkungen der NFC-Bankomatkarten auf die Konsumenten“ (148 d.B.)
20. Punkt
Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 134/A(E) der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend kontaktloses Bezahlen (149 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen jetzt zu den Punkten 16 bis 20 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Aslan. – Bitte.
20.00
Abgeordnete Mag. Aygül Berivan Aslan (Grüne): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer vor den Bildschirmen zu Hause! Kontaktloses Bezahlen basiert auf NFC. Das ist die aktuell innovativste Zahlungsmethode. Diese Zahlungsmethode mag wahrscheinlich auf Anhieb sehr einfach und was ihre Anwendung anlangt sehr schnell klingen; sie klingt auch sehr sicher, wie eine herkömmliche klassische Transaktion. Da viele Konsumentinnen und Konsumenten aber nicht einmal über die Risken dieser neuen Technologie informiert sind, genau informiert sind, möchte ich das anhand eines Beispiels kurz erklären.
Unsere Konsumentin Frau Schmidt besitzt eine NFC-fähige Bankomatkarte. Als Frau Schmidt diese Bankomatkarte bekam, wusste sie nicht einmal von dieser Funktion, weil die Karte routinemäßig und nicht außerplanmäßig einfach ausgetauscht wurde. Nur einmal hat sie die Karte verwendet, weil ihre Tochter ihr diese Funktion zeigen wollte.
Was bedeutet das nun für unsere Konsumentin Frau Schmidt? – Ich muss auch dazu sagen, in unserer kapitalistischen Konsumentengesellschaft denkt ja die Wirtschaft nicht primär an den Konsumenten, sondern an ihre eigenen Interessen. – Jetzt nehmen wir an, dass Frau Schmidts Geldtasche in der U-Bahn gestohlen wird. Als Kontoinhaberin droht ihr ein Schaden von bis zu 125 €, weil ja fünfmal 25 € bezahlt werden kann und das ohne Eingabe eines PIN-Codes. Diese 125 € mögen wahrscheinlich für einen Bankmanager kein Schaden sein, aber für die pensionierte Frau Schmidt und für viele Österreicherinnen und Österreicher sind 125 € ja nicht wenig Geld.
Dann gibt es auch die Frage der Grenze zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit, weil das doch ein Gegenstand einer komplizierten zivilgerichtlichen Judikatur ist, die den meisten Konsumentinnen und Konsumenten nicht einmal geläufig sein dürfte. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken geben nur selten Auskunft darüber, in welchen Fällen die Haftung der Bank greift und in welchen Fällen diese ausgeschlossen ist.
Dazu wurde zuletzt auch bekannt, dass es mittlerweile eine sehr einfache Handy-App gibt, mit der Personen via NFC bei einer ebenfalls NFC-fähigen Bankomatkarte Daten abrufen können. Das heißt nichts anderes, als dass sie sich die letzten Transaktionen anschauen können, sie können auch den Guthabenstatus von Quick abfragen.
Zwar ist prinzipiell ein Widerspruchsrecht gegen die neue Zahlungsmethode vorgesehen, aber wenn wir den Medienberichten folgen, so geben viele Konsumentinnen und Konsumenten an, dass sie von dieser Opt-out-Möglichkeit nicht einmal informiert wurden. Aus diesen Gründen ist die derzeitige Praxis, dass Bankkundinnen wie Frau Schmidt mit einer NFC-fähigen Bankomatkarte zwangsbeglückt werden, äußerst bedenklich. Es wäre deshalb angebracht, wenn sich die Konsumentinnen und Konsumenten schon im Voraus selber entscheiden könnten, ob sie das überhaupt wollen oder nicht.
Wir begrüßen es, dass der Konsumentenschutzminister Gespräche mit der Sparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer geführt hat und auch weiterhin führen wird. Aus diesem Grund werden wir die Entschließung der Regierungsparteien natürlich auch mittragen.
Zuletzt möchte ich noch sagen, es wäre dem Konsumentenschutzausschuss auch gut zu Gesicht gestanden, wenn er sich in dieser Sache für eine österreichweite und einheitliche Opt-in-Möglichkeit ausgesprochen hätte. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)
20.03
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.
20.03
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Werte BesucherInnen! Ich möchte meine Rede dem Thema Basiskonto widmen.
Wir wissen alle, wie schwierig es ist für Menschen, die kein eigenes Konto haben, weil sie dadurch noch weiter ins Abseits gedrängt werden. Ich möchte das gerne an einem Beispiel aufhängen, an einem Beispiel der Schuldnerberatung, wo es einen gewissen Herrn S. gibt, der schon seit längerer Zeit ein Konto bei seiner Bank hat.
Herr S. verdient sehr gut, hatte nie Probleme mit der Bank, hatte nie Probleme mit seinem Konto. Er verliert seinen Arbeitsplatz, hat dadurch kein regelmäßiges Einkommen mehr und hat das Problem, dass er sich trotz Einschränkungen in der Familie noch zusätzlich einem Schuldenregulierungsverfahren unterziehen muss.
Die Bank kommt mit dem Argument: Sie sind ein schlechter Kunde! Sie stehen auf einer schwarzen Liste, wir müssen Ihnen das Bankkonto entziehen. – Somit hat Herr S. auch das Problem, dass er keinen neuen Job bekommt, denn: Wer nimmt ihn als neuer Arbeitgeber, wenn er nicht einmal ein Konto hat?
Meine Damen und Herren! Wenn Sie glauben, das sei ein Einzelschicksal, so muss ich Sie schwer enttäuschen. Das betrifft 150 000 Bürgerinnen und Bürger in Österreich. Die Erfahrung aus der Schuldnerpraxis zeigt ganz einfach, dass Menschen zum Beispiel durch Arbeitsplatzverlust, durch Krankheit, durch Jobsuche, auch durch leichtfertiges Konsumverhalten, durch gescheiterte Selbständigkeit, durch Auseinandergehen von Beziehungen und natürlich auch noch durch andere Schuldenprobleme davon betroffen sind.
Der Entzug des Bankkontos – das habe ich zuerst schon erwähnt – wird seitens der Banken oft damit begründet, dass es der Privatkonkurs sei, dass kein eigenes Konto zur Verfügung gestellt wird, dass es einen Eintrag in eine sogenannte schwarze Liste gebe, dass es kein Konto gibt und dass mangelnde Bonität vorliege. Diesen Menschen können wir jetzt helfen. Es gibt jetzt auch einen Richtlinienentwurf, der besagt, dass wir diese sogenannten Basiskonten für diese Menschen zur Verfügung stellen können.
Derzeit ist es ja in Österreich so, dass man ein Basiskonto nur dann bekommen kann, wenn man in Verbindung mit der Schuldnerberatung und mit der Caritas bei einzelnen
Banken die Möglichkeit hat, dieses Konto zu eröffnen. Diese Menschen werden aber dann automatisch noch einmal stigmatisiert. Wir müssen jetzt mit der Umsetzung dieser EU-Richtlinie anstreben, dass wir sagen, dass alle markt- und versorgungsrelevanten Banken dieses Basiskonto für diese Menschen ganz einfach auch anbieten müssen. Wir schließen diese Menschen dadurch dann nicht vom modernen Zahlungsverkehr aus.
Aber der Wunsch, den es auch unsererseits gäbe, wäre: Es wurde im April in der EU diese Richtlinie beschlossen, dass das kommen soll. Wir hätten zwei Jahre Zeit für die Umsetzung, aber es wäre schön für diese Menschen, wenn wir eine rasche Umsetzung im Sinne der Menschen durchführen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
20.07
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.
20.07
Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Kollegen! Hohes Haus! Frau Kollegin Aslan hat ja schon über das bargeldlose Zahlen mit NFC-Karten gesprochen. Viele Menschen zahlen bereits bargeldlos. 90 Prozent der Beträge über 100 € werden bargeldlos bezahlt, 10 Prozent der Beträge unter 25 € ebenfalls.
Das Problem ist, es ist zwar bequem, ohne PIN zu zahlen, aber da sind viele Risken, die den Kunden gar nicht bewusst sind. In diesem Sinne fordern wir eine Evaluierung. Wir fordern eine Studie, in deren Folge die Kunden, die Konsumenten über Risken, über Haftungen, über Sicherheitslücken besser informiert werden. Das ist uns ganz wichtig, denn viele Menschen wissen gar nicht, welches Risiko sie bei der Verwendung von solchen Karten eingehen.
In diesem Sinne ersuche ich um Unterstützung. – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Doppler.)
20.08
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fichtinger. – Bitte.
20.08
Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Werte KollegInnen! Hohes Haus! Der Konsumentenschutzausschuss hat sich mit einigen wichtigen Themen wie dem kontaktlosen Zahlen mit einer NFC-fähigen Bankomatkarte auseinandergesetzt.
Ich darf zur Rede von Abgeordneter Aslan noch kurz Stellung nehmen. Es kann sich jeder entscheiden, ob er diese Karte nehmen möchte oder nicht. Damit entscheidet er selber, ob er sie verwenden möchte. Es gibt laut Konsumentenschutz und auch laut Wirtschaftskammer eigentlich so gut wie keine Beschwerden (Abg. Aslan: Noch keine!), dass es bezüglich dieser Karte irgendwelche Vorkommnisse gegeben hätte. Also so viel kann ich dazu anmerken, es ist ja nicht etwas ganz Neues, sondern diese Karte gibt es eigentlich schon in eingeschränkter Form.
Ich darf kurz speziell zum Basiskonto Folgendes ausführen: Das Basiskonto ist gegen einen entsprechenden Kostenersatz ein Konto auf Habenbasis, welches nach den EU-Richtlinien umgesetzt wird und damit für die Banken ein eher geringes Risiko bedeutet. Es ist wichtig für Verbraucherinnen und Verbraucher, ihnen einen Zugang zu einem Bankkonto mit grundlegenden Funktionen zu ermöglichen, um Rechnungen über ein Konto abzuwickeln. Wir wissen, dass es oft sehr schwierig ist – nicht nur schwierig, sondern kostenintensiv ist: Wenn man einen Erlagschein direkt aufgibt, so ist das mit
sehr hohen Spesen verbunden. Wenn es über ein Konto gemacht wird, ist es einfacher und nicht so kostenintensiv.
Bei der Bezahlung gibt es schon einige Regeln. Es ist zuerst einmal notwendig, dass Kreditinstitute diese Möglichkeit schaffen. Bisher gab es schon einige, die es ermöglicht haben, bei einigen besteht noch Aufholbedarf.
Es ist dabei aber Folgendes festzuhalten: Eigentlich ist es zur Sicherheit des Konsumenten, um den Überblick über die eigenen Finanzen nicht zu verlieren; da ist es natürlich vernünftig, dass es auch einige Regeln betreffend dieses Basiskonto gibt. Es darf dieses Konto nicht überzogen werden, der Kontoinhaber bekommt keine Bankomatkarte im eigentlichen Sinne, sondern nur eine Bankenservicekarte. Mit dieser kann er im Foyer Geld abheben, nur beim bankeigenen Automaten, aber keine Bankomatzahlungen direkt im Geschäft tätigen. Damit ist es zwar möglich, dass er den Kontostand abrufen kann, dass er seine Einzahlungen und all das im Foyer erledigen kann, aber nichts Weiteres.
In Österreich gibt es zirka 150 Personen (Abg. Schatz: 150 000!), die aus verschiedenen Gründen über kein eigenes Bankkonto verfügen. Das bringt sie oft in große wirtschaftliche und auch gesellschaftliche Probleme. Vielen Personen wird ein so großer Stein beispielsweise bei der Wohnungssuche oder bei der Jobsuche in den Weg gelegt. Im Jahr 2012 haben in Österreich bereits 25 000 Menschen ein solches Basiskonto in Anspruch genommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesem Beschluss geben wir Menschen, die einen Schicksalsschlag erlitten haben, eine zweite Chance. Diese zweite Chance verdient jeder. Als Arbeitnehmervertreterin bin ich davon überzeugt, dass wir mit dem Basiskonto vielen Menschen in Österreich den Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess erleichtern und generell eine Verbesserung für viele im gesellschaftlichen und im wirtschaftlichen Leben schaffen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
20.12
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.
20.12
Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Lueger und auch Frau Abgeordnete Fichtinger haben bereits die Bedeutung eines Girokontos für einen modernen Menschen erläutert, beziehungsweise auch die Wichtigkeit eines Zugangs zu einem Habenkonto erläutert. Frau Abgeordnete Lueger hat auch gefordert, dass nun die EU-Richtlinie, die es notwendig macht, den Zugang auch wirklich zu ermöglichen, rasch umgesetzt wird. Aber „rasch“ ist in dieser großen Koalition – also nicht erst in dieser, sondern schon in der vorherigen – ein sehr relativer Begriff, denn bereits vor sechs Jahren habe ich erstmals einen Antrag betreffend ein Recht auf ein Basiskonto eingebracht; in Folge nach Ablehnung oder Vertagung immer wieder. Und jetzt kommt vielleicht eine Umsetzung in den nächsten zwei Jahren.
Insofern bin ich nur mäßig begeistert von diesem Antrag, weil er ja eigentlich nichts anderes macht, als den Minister aufzufordern, das zu tun, was er tun muss, nämlich die Richtlinie umzusetzen, aber ich interpretiere das so, dass die ÖVP sozusagen ein bisschen an der Krawatte gezogen wird, mehr hinter dieser Sache zu stehen, ansonsten wäre es eher eine Nullnummer. Aber es ist gut, wenn dieses Konto, dieses Recht auf ein Habenkonto bald kommt. Wir Grüne fordern das seit Langem und hoffen, dass die über 150 000 Betroffenen dadurch wirklich eine Chance haben, besser in das reguläre
Leben integriert zu sein, wenn das wirklich kommt. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
20.14
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
20.14
Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! NFC-Bankomatkarten, eine neue Technologie, eingeführt aus reiner Profitgier der EU, einiger Banken und Konzerne. Diese Bankomatkarte ist seit kurzer Zeit auch in Österreich in Gebrauch und im Umlauf.
Was kann diese Bankomatkarte gegenüber einer normalen Bankomatkarte? – Man kann an Bankomatkassen fünfmal eine Bezahlung von bis zu 25 € ohne Einstecken der Karte in ein Terminal und Eingabe eines PIN-Codes durchführen. Der Vorteil dieser Karte: ein schnelleres Bezahlen an den Kassen. – Das behaupte nicht ich und nicht wir Freiheitlichen, das behaupten einige Konzerne und einige Banken.
Dass bei diesem Bezahlvorgang riesige Sicherheitslücken vorhanden sind, bestätigt die Arbeiterkammer sehr wohl. Es ist schon eigenartig, dass die Profitgier so mancher Institutionen keine Grenzen kennt, wenn es ums Abkassieren geht. Der Konsument bleibt auf der Strecke. Der Mensch, der Konsument wird nicht nur durchleuchtet, sondern er ist vor lauter Kontrollen durchsichtig.
Solche Machenschaften lehnen wir von der FPÖ entschieden ab. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
20.15
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte.
20.15
Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir NEOS setzen uns für einen Verbraucherschutz ein, der als Ziel hat, einen mündigen, informierten Bürger, eine informierte Bürgerin zu schaffen, einen Menschen, der in der Lage ist, eine Entscheidung eigenverantwortlich zu treffen. Wir haben bei manchen Gelegenheiten schon darauf hingewiesen, Beispiel VRUG, Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, dass wir daran zweifeln, dass die europäische Konsumentenschutzpolitik, aber zuweilen auch die nationale Konsumentenschutzpolitik tatsächlich diesen mündigen, eigenverantwortlichen Bürger vor Augen hat.
Es stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage der Maßfigur. Ich möchte, bevor ich zur NFC-Karte komme, etwas zum Thema „eCall“ sagen, einem System, das vermutlich in absehbarer Zeit verpflichtend in sämtliche Pkw in ganz Europa eingebaut werden soll. Das ist ein fahrender Peilsender, den jede Bürgerin und jeder Bürger in ihrem Auto, in seinem Auto haben wird, ob sie oder er es will oder nicht. Es gibt keine Möglichkeit für die Bürger, da herauszuoptieren und zu sagen: Das will ich nicht. Ich will keinen Peilsender haben.
Das ist nicht der Sinn eines Konsumentenschutzes, wie wir ihn uns vorstellen, auch wenn hier natürlich die Sicherheit der Menschen im Vordergrund steht und mir der Nutzen dieser Technologie sehr wohl klar ist.
Klar ist auch, es geht hier um Information. Ich kann nur aus etwas herausoptieren, wenn ich diese Information habe. Damit komme ich zur NFC-Karte und dazu, warum wir diese Anträge unterstützen, die Anträge der Kolleginnen Fichtinger, Lueger und Aslan. Selbstverständlich muss man die Menschen in die Lage versetzen, zu sagen: Hal-
lo, darum geht es, ich kenne mich jetzt mit diesem System aus. Das bringt mir zwar Vorteile, aber vielleicht auch Nachteile und ich will es nicht.
Ich habe sehr wohl auch im privaten Umfeld Beschwerden gehört, dass diese Karte zugeschickt wurde, ausgetauscht wurde, ohne dass eine Information erfolgt ist. Also in diesem Falle mehr Information zu fordern, das halte ich für sehr, sehr wesentlich.
Etwas möchte ich noch zum Antrag der Kollegin Aslan zum gesetzlichen Verbot der Überziehungszinsen sagen. Das lehnen wir definitiv ab. Wir glauben auch, dass das völlig am Ziel vorbeischießt. Auch hier muss das Ziel sein, Information zu geben, Information dann, wenn eine Überschuldung eingetreten ist und möglicherweise die Kreditaufnahme billiger kommt, als weiter das Konto zu überziehen. Aber das gesetzlich zu verbieten, das halten wir für absolut überschießend. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Vetter.)
20.18
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Yilmaz. – Bitte.
20.18
Abgeordnete Nurten Yilmaz (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich melde mich zum Antrag der Kollegin Aslan betreffend Abschaffung von Überziehungszinsen zu Wort. Ich möchte aber eines vorausschicken: nämlich dass diese Zinsen, Überziehungszinsen unverschämt hoch sind. Es ist nicht einzusehen, warum das nicht angepasst wurde. Das Geld ist billiger denn je für die Banken, auf Guthaben gibt es nahezu keine Habenzinsen, aber die Überziehungszinsen sind gleich geblieben. Wir sollten wirklich darüber diskutieren, ob das nicht auch angepasst werden sollte.
Was ich aber auch noch sagen möchte, ist, dass wir gegen eine Abschaffung beziehungsweise ein Verbot dieser Überziehungszinsen sind. Es könnte nämlich bei vielen Menschen, bei vielen KundInnen dann der Fall eintreten, dass die Bank eben eine Überziehung nicht mehr gestattet, diese Möglichkeit sollten wir jedoch den KundInnen offen halten. Es ist ein Geschäft, das sie in vielen Fällen selbst mit der Bank ausmachen, und es gibt Situationen, Notfälle – es muss nicht immer ein Notfall sein, es kann auch etwas Erfreuliches sein –, in denen man schnell zu Geld kommen möchte. Das ist eben eine der Möglichkeiten, unbürokratisch und schnell zu einem Kredit zu kommen. Und diese Möglichkeit möchte ich erhalten sehen, aber wie gesagt, (Abg. Aslan: Die Menschen kommen dann nicht mehr aus der Schuldenspirale heraus!)
Es sind eben nicht nur Menschen, die in einer Schuldenspirale sind. Das ist ein Faktor, den kann man mitdiskutieren. Was ich jedoch wirklich breit diskutieren möchte, ist, ob diese Überziehungszinsen wirklich so hoch sein müssen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
20.20
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Rädler. – Bitte.
20.20
Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir haben bereits einige Standpunkte gehört, von mehr Rechten für die Konsumenten seitens der FPÖ bis hin zur Linie der NEOS, nämlich mehr Selbstständigkeit, mehr Wettbewerb. Die Wahrheit wird irgendwo in der Mitte liegen, wenn wir etwa daran denken, dass 150 000 Menschen in unserem Land diese Selbstbestimmung nicht ausüben können, weil Institute oder rechtliche Vorschriften ihnen nicht ermöglichen, selbst über ihre Zukunft zu entscheiden, eine Chance zu ergreifen im beruflichen Leben, diese sogenannte zweite Chance, die wir ihnen durch dieses Basiskonto ermöglichen wollen.
Es sind also nicht nur die Zigarettenautomaten, so weit sind wir ja jetzt schon in unserer Gesellschaft, bei denen ohne Service- oder Bankomatkarte Zigaretten nicht gekauft werden können. Es gibt viele andere Dienstleistungen, aber auch Geschäftsfelder, von Parkgebühren bis hin zu verschiedenen anderen Einkaufsmöglichkeiten et cetera. Das alles sollte diese Guthaben-Karte den Menschen ermöglichen. Daher meine ich, dass es notwendig ist, dass wir mit diesem Entschließungsantrag die Richtlinienverordnung der EU so rasch wie möglich – wenn möglich noch 2014 – umsetzen können, und ich ersuche um Ihre Zustimmung im Interesse jener Menschen, die das brauchen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
20.22
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Hackl. – Bitte.
20.22
Abgeordneter Ing. Heinz-Peter Hackl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Auch ich will zu den NFC-Karten Stellung nehmen. Vorweg eine allgemeine Feststellung: Daten, personenbezogen und idealerweise verknüpft mit Produktdaten, sind das Kapital der Gegenwart, und ihre Bedeutung wird in Zukunft weiter steigen. Und einer der Datenlieferanten ist der bargeldlose Zahlungsverkehr.
Die Implementierung der Zusatzdienste in die neuen Bankomatkarten wurde ohne Rücksprache mit und Einverständnis der Karteninhaber durchgeführt. Wir haben das jetzt schon mehrfach gehört. Irgendwo unter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird das sicherlich rechtlich abgedeckt sein.
Es gibt vernichtende Pressemeldungen zu diesem Thema, zum Beispiel im „Standard“ im Jänner: „Kritik an ,Zwangsbeglückung‘ durch NFC-Bankomatkarten“ oder in der „Presse“ im Februar: „Jeder Zweite will Funktion nicht“. Dazu gibt es eine Spectra-Umfrage mit einem Personensample von 500. Da haben 63 Prozent der Befragten Sicherheitsbedenken zum Ausdruck gebracht, 33 Prozent finden diese Zusatzfunktion gut, und nur 28 Prozent wollen diese auch nutzen.
Es gibt bis dato, obwohl das System bereits in Betrieb ist, keine Risikoanalysen, angeblich auch keine Beschwerden, aber viele Leute wissen ja gar nicht, was sie benutzen. Es gibt aber jede Menge kritischer Meldungen aus dem EDV-Bereich. Da gibt es die Meldung hinsichtlich der App, und da gibt es andere ähnliche Dinge. Aus meiner Sicht kann daher die einzig vernünftige Lösung im Sinne des Konsumentenschutzes nur lauten: Der Bankkunde entscheidet sich aktiv für die Nutzung der NFC-Funktion, und die Standardausführung einer Bankomatkarte hat diese Funktion deaktiviert. Das wäre eine optimale, konsumentenfreundliche Lösung.
Die Opt-out-Lösung, die in einem Antrag angeführt ist, ist zwar eine Verbesserung der aktuellen Situation, erfordert aber wiederum eine nachträgliche Aktivität des Konsumenten und dies teilweise unter einer terminlichen Einschränkung. Opt-out-Funktionen sind ja bei uns in letzter Zeit in Mode gekommen, wenn Sie beispielsweise an die Gesundheitsakte ELGA denken, bei der es gar nicht so einfach ist, für „out“ zu optieren.
Mein Appell an die Kollegen im Konsumentenschutzausschuss: Überlegen wir uns einen vernünftigen Antrag und behandeln wir dieses Thema weiter! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
20.25
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Antoni. – Bitte.
20.25
Abgeordneter Konrad Antoni (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Seit dem Frühjahr 2013 werden auch in Öster-
reich Bankomatkarten mit der Zusatzfunktion im Bereich der Nahfeldkommunikation, also der bereits mehrfach angesprochenen NFC-Funktion, angeboten. Seit diesem Zeitpunkt gibt es auch immer wieder eine kritische Medienberichterstattung diese neue bargeldlose Bezahlmöglichkeit betreffend. Die Diskussionspunkte in den Medien reichen vom Informationsmangel bis hin zur unzureichenden Wahlmöglichkeit. Auch Sicherheitsbedenken werden immer wieder angeführt.
Was die Sicherheit betrifft, möchte ich aber doch festhalten, dass die NFC-Technologie seit etwa zehn Jahren im Geldverkehr in über 50 Ländern erprobt ist, und die Erfahrungswerte weisen nicht auf ein erhöhtes Sicherheitsrisiko bei kontaktlosem Bezahlen hin. Es ist nicht möglich, den Chip der Bankomatkarte, der auch diese NFC-Funktion beinhaltet, zu duplizieren, und das Auslesen der Daten mittels Handy-App über größere Entfernungen ist entgegen der Medienberichterstattung nicht möglich.
Fakt ist jedoch, und das müssen wir zu Kenntnis nehmen, dass die Einführung des NFC-Zahlungssystems für viele österreichische Konsumentinnen und Konsumenten überraschend kam, und die meisten von ihnen wurden über die neue Möglichkeit der Bankomatkarte zunächst nicht ausreichend informiert.
Geschätzte Damen und Herren, einer Umfrage der Spectra MarktforschungsgesmbH zufolge besitzen derzeit rund 32 Prozent aller Bankomatkartenbesitzer eine solche Karte mit NFC-Funktion, und lediglich 5 Prozent aller Bankomatkartenbesitzer haben schon einmal diese Funktion ausprobiert und damit bezahlt. Ganz wesentlich ist, dass sich gemäß dieser Umfrage ein Drittel aller Bankomatkartenbesitzer von ihrer Bank unzureichend informiert fühlt.
Ganz wesentlich ist, und das möchte ich auch noch anmerken, dass ein Großteil der Bankkunden – rund 88 Prozent – selbst darüber entscheiden möchte, ob die Bankomatkarte mit NFC-Funktion ausgestattet ist oder nicht.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir nehmen
die Anliegen der KonsumentInnen sehr ernst, und wir setzen uns auch im
Hohen Haus dafür ein, dass künftig eine umfangreiche Information
seitens der Banken sichergestellt ist. Ebenso treten wir dafür ein, dass
eine effektive Wahlmöglichkeit, eben eine Opt-in- beziehungsweise Opt-out-Lösung
für die österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten
sichergestellt ist. Daher unterstützen wir auch den diesbezüglichen
Antrag, der bereits im Ausschuss
für Konsumentenschutz eingebracht wurde. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Diesner-Wais.)
20.28
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nunmehr Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.
20.29
Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde zur Abschaffung der Überziehungszinsen sprechen. Es ist ja in Österreich so gang und gäbe, gelebte Praxis und auch schon Selbstverständlichkeit geworden, dass die Leute ihr Konto überziehen. Das ist ein Spezifikum von Österreich und Deutschland, das gibt es sonst in Europa eigentlich nirgends. Nach Information der Konsumentenschützer ist es so, dass ein Fünftel der Österreicher von dieser Möglichkeit Gebrauch macht. Überziehungszinsen sind jene Zinsen, die nach Ausschöpfung des Kontokorrentrahmens noch zusätzlich zu den Sollzinsen hinzukommen.
Die Höhe dieser Überziehungszinsen, das ist von meiner Kollegin auch schon angesprochen worden, ist oft nicht gerechtfertigt, aber es gibt verschiedene Banken zur Auswahl, und manche handeln da auch verantwortlich.
Eines muss man auch noch dazusagen: Unsere Konsumenten und Konsumentinnen wissen Bescheid, dass sie dafür etwas zahlen müssen, dass es etwas kostet, wenn sie das Konto überziehen. Sie schätzen aber trotzdem diese Möglichkeit sehr, denn es ist unbürokratisch und sie haben die Sicherheit, dann Geld zu bekommen, wenn sie in einer Notlage sind. Wenn sie irgendein Gebrechen beim Auto, bei der Waschmaschine oder bei einem anderen Gerät haben oder ihre Stromkosten noch zahlen müssen, so ist das die Möglichkeit, dass das geht.
Man kann das bequem und vorteilhaft machen, aber man muss auch – weil die Kollegin angesprochen hat, dass man dann gleich in eine Verschuldungsspirale gerät – darauf achten, dass das nur bei kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten sinnvoll ist; sonst muss man sich überlegen, eben einen Kredit aufzunehmen.
Die Bank hat ein Risiko, weil sie keine Sicherstellung vom Konsumenten hat. Sie hat dadurch auch Kosten, denn sie muss das Geld jederzeit bereitstellen. Daher ist es auch möglich und notwendig, gewisse Beträge einzuheben.
Wenn man die Abschaffung der entsprechenden Zinsen fordert, dann ist es so, dass die Bank nicht mehr die Flexibilität besitzt, dass sie Geld so wie bisher bereitstellt. Dadurch entstünden dem Konsumenten meiner Meinung nach mehr Nachteile als Vorteile.
Daher können wir sehr wohl fordern, dass wir mehr Transparenz in der ganzen Angelegenheit wollen, aber wir sollten trotzdem dem Konsumenten die Möglichkeit erhalten, Geld weiterhin relativ unbürokratisch zu bekommen, und daher werden wir dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)
20.31
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.
20.31
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ja, Herr Minister, wir haben da eine völlig andere Ansicht, was Konsumentenschutz betrifft; das habe ich im Ausschuss schon mitgeteilt. Ich bin der Meinung, der Konsument in Österreich hat die letzten Jahre über einiges an Schutz verloren, und es hat schon einen Grund, warum 10 000 Lobbyisten in Brüssel sitzen. Das sage ich auch heute, nachdem die EU-Wahl geschlagen ist. Das heißt, alles, was als Konsumentenschutz aus Brüssel kommt, ist in Wirklichkeit Konzernschutz. Die Konsumenten in Österreich und vor allem jene, die sich nicht wehren können, kommen immer öfter unter die Räder. Sie und ich – wir haben ein gutes Einkommen –, wir können es uns immer richten.
Einmal ganz konkret zu den Zinsen. Ich habe da einen aktuellen Fall; ich werde das Kreditinstitut nicht nennen, aber: Dieses beruft sich bei einem Bekannten von mir auf das Verbraucherkreditgesetz. Dieser Mann ist mit knapp 3 000 € ins Minus gerutscht, und die Bank verrechnet 14 Prozent Sollzinsen und 5 Prozent Überziehungszinsen, also knapp 19 Prozent Zinsen. Sie haben dort Habenzinsen von 0,125 Prozent; das heißt, das ist das Hundertfache. Das würde ich im normalen Wirtschaftsleben als Wucher bezeichnen, und soweit ich weiß, wurde dieser abgeschafft. Das Hundertfache! (Beifall bei der FPÖ.)
Beim Sparguthaben haben wir jetzt das Gleiche in Grün, denn wenn man nicht Luxuspensionist rot, schwarz oder grün ist, dann wird man wahrscheinlich beim Sparbuch nicht mehr als maximal 1 Prozent an Verzinsung bekommen. So, was ist die Realität? – Sie zahlen davon 25 Prozent KESt, und wir haben eine Inflation von 2 Prozent oder mehr. Das heißt, die kleinen Sparer werden sukzessive enteignet. Wo bleibt denn da der Schutz durch den Konsumentenschutzminister? (Beifall bei der FPÖ.)
Nächstes Thema, auch ein aktueller Fall, den ich schon im Ausschuss angesprochen habe: die ORF-Digitalkarte. Plötzlich bekommen alle Zuseher, die zur Umstellung auf die Digitalkarte gezwungen wurden, einen Brief, sie müssen eine neue Karte kaufen, diese kostet 15 €, weil die alte Karte ihre technische Funktionsfähigkeit verliert. Das müssen wir in Österreich glauben, denn es kann ohnehin keiner etwas dagegen machen. Wir sind gezwungen, mit dieser Karte zu operieren. Und der ORF mit seinen Zwangsgebühren macht das!
Zum nächsten Thema. Wir haben einen Antrag eingebracht – da waren im Ausschuss alle fürchterlich entsetzt – betreffend Gebührenstopp auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene bis zum Jahre 2018. Da würde die Welt nicht zusammenbrechen, aber da würden sehr, sehr viele Konsumenten in Österreich zumindest für einige Jahre von einer ganz massiven Verschlechterung ihres täglichen Lebens verschont bleiben, weil in diesem Bereich bislang die Gebühren extrem angestiegen sind. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
20.34
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte.
20.34
Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Ruf bei der ÖVP: 30 Sekunden!) 30 Sekunden werden es nicht ganz werden. Kollegin Beate Meinl-Reisinger hat auf etwas sehr Wichtiges hingewiesen: Wir müssen uns mit neuen Technologien beschäftigen und Regelungen finden, wie wir mit diesen neuen Technologien umgehen. Wir werden uns auch noch öfters hier in diesem Saal mit dem Thema Nahfeldkommunikation zu beschäftigen haben, und zwar wahrscheinlich mit ganz anderen Themenstellungen. Hier aber mit dieser neuen Technologie zu begründen, dass es eine Studie braucht über die Auswirkungen der Nahfeldkommunikation bei bargeldlosem Bezahlen, halte ich für überzogen, vor allem dann, wenn man es so begründet, dass dieses Bezahlen mit der Nahfeldkommunikationsmethode dazu führen würde, dass das Kaufsuchtverhalten gestärkt wird.
Mit dieser Methode werden kleinste Beträge bezahlt beim alltäglichen Einkauf. Wenn man dagegenhält, dass man im Internet 24 Stunden täglich alles mit Kreditkarte bestellen kann, stellt sich schon die Frage, was zu Kaufsucht führt und was nicht.
Wichtig ist – und das stand auch im Mittelpunkt dieser ganzen Diskussion –, dass wir über diese neuen Technologien aufklären, und zwar sachlich und in Richtung Angstfreiheit aufklären. Und was auch noch sehr wichtig ist: Wir müssen danach trachten, dass der Konsument die Wahlfreiheit hat, ob er diese Technologie nützen oder eben nicht nützen möchte. Deshalb ist es wichtig, dass wir diese Opt-out-Methode geschaffen haben, denn viele Kundinnen und Kunden haben bereits diese Bankomatkarte, und viele Kunden sind darauf angewiesen, dass wir ihnen diese Opt-out-Möglichkeit geben.
Folgendes möchte ich auch noch anführen: Letztendlich entscheidet der Kunde darüber, ob Technologien angenommen werden oder nicht. Wenn wir in die großen Einkaufshäuser schauen, in denen diese Selbstbedienungskassen eingeführt wurden, war die Befürchtung, es würde über kurz oder lang keine Kassiererinnen mehr geben. Dann haben wir festgestellt, dass das eine Technologie ist, die in Österreich so nicht angenommen wird.
Und auch bei dieser Methode wird es sehr stark darauf ankommen, ob sie von den Konsumentinnen und Konsumenten genützt wird.
Ich meine, die Leute sind mündig genug, mit dieser Technologie vernünftig umzugehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
20.36
Präsident Ing. Norbert Hofer: Vorerst letzter Redner in dieser Debatte ist Herr Abge-ordneter Mag. Ofenauer. – Bitte.
20.37
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich beschäftige mich in meiner Rede auch mit dieser neuen Bankomatkartenfunktion NFC – near field communication –, die Nahfeldkommunikation, die eine Bezahlung von Kleinbeträgen bis zu 25 € mit der Bankomatkarte ohne PIN-Eingabe ermöglicht.
Kolleginnen und Kollegen von den Grünen weisen in ihrem Antrag auf vermeintliche Missbrauchsmöglichkeiten hin, und es soll laut diesem Antrag ein eigenes Gesetz geschaffen werden, mit dem den Konsumentinnen und Konsumenten ein Wahlrecht eingeräumt wird, ob sie Karten mit dieser Funktion haben wollen oder nicht.
Vonseiten der ÖVP wird diesem Antrag nicht zugestimmt, weil seit April 2013 in über 1,6 Millionen Transaktionen keine Missbrauchsfälle bekannt wurden und auch keine Beschwerden darüber aufgetreten sind, dass ungewollt abgebucht worden wäre, was auch gar nicht möglich ist, zumindest nicht über größere Entfernungen, weil es sich, wie ja auch schon der Name sagt, um Nahfeldkommunikation handelt.
Faktum ist, dass Banken und Kreditkartenfirmen bereits Karten mit dieser Funktion anbieten und die Kunden die Wahlmöglichkeit haben, Karten mit oder ohne solch einer Funktion zu benützen. Ein Abheben ist damit auch nur bis zu einem Betrag von 25 € möglich; für höhere Beträge muss der PIN-Code eingegeben werden.
Vorteil dieser Bankomatkarten ist sicherlich, dass man beim Zahlen Zeit spart, weil eben keine PIN-Codes eingegeben werden müssen – und ein Ausspähen des PIN-Codes gibt es da nicht, weil er eben nicht eingegeben werden muss.
Drittens kann aber diese Funktion vielleicht eine Erleichterung gerade für ältere Menschen darstellen, wenn das umständliche Kleingeldsuchen wegfällt.
Ich halte es jedenfalls für überzogen, für die Einräumung einer Wahlmöglichkeit ein eigenes Gesetz zu schaffen. Viel wichtiger wäre es, die Bevölkerung über die Wahlmöglichkeit besser zu informieren.
Ich wiederhole mich, wenn ich sage, dass im Konsumentenschutz Ziel sein muss: ein mündiger Konsument/eine mündige Konsumentin – und nicht ein bevormundeter Bürger. Und diese Mündigkeit erreicht man nur mit mehr Information.
Die ÖVP möchte daher mit ihrem Entschließungsantrag den Herrn Bundesminister anhalten, weitere Gespräche zu führen und Initiativen dahin gehend zu setzen, dass mehr über diese neue Zahlungstechnologie und auch über diese Wahlmöglichkeiten informiert wird. (Beifall bei der ÖVP.)
20.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
*****
Bevor ich zu den Abstimmungen komme, möchte ich bekannt geben, dass bei der namentlichen Abstimmung zum unselbständigen Entschließungsantrag der Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Einkommen durch eine sofortige Senkung der Lohnsteuer zur Stärkung der Kaufkraft zwei Stimmkarten mit dem Aufdruck „Mag. Dr. Beatrix Karl“ abgegeben wurden.
Das richtige Abstimmungsergebnis lautet daher: abgegebene Stimmen 156, davon „Ja“-Stimmen: 64, „Nein“-Stimmen: 91, ungültig: 1.
Die Differenz ist auf das Abstimmungsergebnis ohne Einfluss.
*****
Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: die dem Ausschussbericht 145 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Zugang zu Basiskonto in der EU.
Ich bitte um Aufmerksamkeit und ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. (Abg. Brosz – in Richtung SPÖ –: Ich meine, eurem Antrag solltet ihr schon zustimmen! – Abg. Pendl: Kein Mensch hört, was da geredet wird!)
Ich wiederhole: Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: die dem Ausschussbericht 145 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Zugang zu Basiskonto in der EU.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. (Beifall und Oh-Rufe bei FPÖ, Grünen und Team Stronach.) – Das ist einstimmig angenommen. (E 25.)
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Antrag des Ausschusses für Konsumentenschutz, seinen Bericht 146 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: die dem Ausschussbericht 147 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Opt-Out-Lösung bei NFC-Bankomatkarten.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 26.)
Weiters kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Antrag des Ausschusses für Konsumentenschutz, seinen Bericht 148 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20: Antrag des Ausschusses für Konsumentenschutz, seinen Bericht 149 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (141 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schulorganisations-
gesetz, die 5. Schulorganisationsgesetz-Novelle, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Privatschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Bildungsdokumentationsgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (Schulbehördenverwaltungsreform- und Rechtsbereinigungsgesetz 2014) (150 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 21. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.
20.43
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Es passiert jetzt im sogenannten Nachzugverfahren, dass eine grundsätzlich gute Reform beschlossen wird, nämlich die Abschaffung der Bezirksschulräte als eine Verwaltungsebene, deren Agenden jetzt an den Landesschulrat gehen. Das ist ja grundsätzlich etwas Positives, und daher sind auch sehr viele Materien, die betroffen sind von dieser Reform, von dieser Änderung, die heute zur Beschlussfassung hier vorliegt, durchaus positiv zu sehen. Aber mit einer derartigen Novelle kommen – unter Anführungszeichen – durch die „Hintertür“ auch andere Punkte herein.
Neben den formellen Bedenken, dass die Zeit der Begutachtung eine unüblich kurze war, wie sehr viele Stellen auch moniert haben, haben doch einige gewichtige Gutachter dieses Gesetzentwurfes – ich denke da in erster Linie an den Rechnungshof, aber auch an Landesschulräte – gemeint: Eigentlich sind hier manche Dinge nicht oder unzureichend oder sogar schlecht geregelt.
Wir meinen, dass mit dieser Vorlage die Grundlage, auch die wirtschaftliche Grundlage der Sonderpädagogik, des Bedarfs für die Kinder, die ganz besondere Bedürfnisse haben, nicht geregelt ist. Da ist es auch nicht ausreichend, wenn heute angeblich noch ein Abänderungsantrag kommen soll oder kommen wird, in dem es darum geht, dass man jetzt einfach die Bezeichnung, wie diese Schulen heißen sollen, ändert. Das war ein Anliegen, das im Ausschuss auch breit diskutiert wurde. Man hat gesagt, der Begriff „Sonderschule“ ist negativ behaftet, und daher soll man sich bei einer Reform dieses Schulwesens für Kinder mit ganz besonderen Bedürfnissen vielleicht auch einen neuen Namen einfallen lassen.
Das war aber eigentlich das „Unwichtigste“ – unter Anführungszeichen – bei der Frage einer inhaltlichen Reform der Sonderpädagogik. Aber das wird natürlich gemacht. Das ist ganz typisch. Anscheinend hat das auch für die Grünen ausgereicht, denn entgegen der Ablehnung im Ausschuss zu dieser Reform wird jetzt auch vonseiten der Grünen, die ja ganz intensiv eine neue, eine andere Bezeichnung gefordert haben, dem zugestimmt. Ihnen dürfte allein die Änderung der Überschrift genügen.
Tatsache ist, dass für den sonderpädagogischen Bedarf zu wenig Geld vorhanden ist, aber dazu wird auch noch der Kollege Hauser sprechen. Tatsache ist aber auch, dass zu wenig Geld für entsprechende Sprachförderung da sein wird.
Daher bringe ich zum Abschluss folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Mag. Hauser, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, wonach für Kinder mit Migrationshintergrund im Jahr vor Eintritt in die Primarschule eine verpflichtende Sprachstandsfeststellung durchgeführt werden soll. Kinder, bei denen im Zuge dieser Sprachstandsfeststellung Defizite bei der Beherrschung der deutschen Sprache festgestellt werden, sollen dem zufolge verpflichtend die Vorschule besuchen müssen. Nach Ablauf eines Jahres ist vor Eintritt in die Volksschule erneut eine Sprachstandsfeststellung durchzuführen.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
20.46
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Mag. Hauser und weiterer Abgeordneter betreffend Einführung einer verpflichtenden Sprachstandserhebung vor Eintritt in die Primarschule bei Kindern mit Migrationshintergrund
eingebracht in der 30. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 12. Juni 2014 im Zuge der Behandlung der Behandlung von TOP 21, Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (141 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schulorganisationsgesetz, die 5. Schulorganisationsgesetz-Novelle, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Privatschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Bildungsdokumentationsgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (Schulbehördenverwaltungsreform- und Rechtsbereinigungsgesetz 2014) (150 d.B.)
Kinder mit Migrationshintergrund stehen häufig vor dem Problem, dem Unterricht nicht folgen zu können, da sie die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrschen.
Österreichweit gab es laut Statistik Austria im Jahr 2012 von 82.821 Schülern in der Schulstufe 1 exakt 21.162 Schüler mit einer anderen Umgangssprache als Deutsch, was einem Anteil von mehr als 25 Prozent aller Schüler der Alterskohorte entspricht. In Wien stellen die Schüler mit einer anderen Umgangssprache als Deutsch bereits die Mehrheit in dieser Schulstufe, nämlich 8.842 Schüler (= 53%) von 16.596 insgesamt.
Der jetzige Minister für Europa, Integration und Äußeres, Sebastian Kurz, stellte am 13. 9. 2013 noch folgende Forderung an eine künftige Regierung:
„Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz (VP) will mit mehr Strenge auf den Umstand reagieren, dass in Österreich ein Viertel aller Sechsjährigen mit erheblichen Mängeln bezüglich Deutschkenntnissen in die Schule kommt.
Das Schulpflichtgesetz müsse deshalb von der nächsten Koalition geändert werden. ’Kinder sollen erst dann in die Volksschule dürfen, wenn sie ausreichend Deutsch kön-
nen, um dem Unterricht folgen zu können’, forderte Kurz im Interview mit den OÖNachrichten.“
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, wonach für Kinder mit Migrationshintergrund im Jahr vor Eintritt in die Primarschule eine verpflichtende Sprachstandsfeststellung durchgeführt werden soll. Kinder, bei denen im Zuge dieser Sprachstandsfeststellung Defizite bei der Beherrschung der deutschen Sprache festgestellt werden, sollen dem zufolge verpflichtend die Vorschule besuchen müssen. Nach Ablauf eines Jahres ist vor Eintritt in die Volksschule erneut eine Sprachstandfeststellung durchzuführen.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.
20.46
Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der kurze Gesetzestext, der nun zur Abstimmung vorliegt, enthält mehr, als auf den ersten Blick ersichtlich ist.
Es geht zum einen um eine Verlängerung der Sprachförderung, eine wichtige Maßnahme zur Chancengerechtigkeit. Sprache ist nun einmal der Schlüssel dazu, an der Gemeinschaft teilhaben zu können. Zum anderen geht es aber auch um eine Rechtsbereinigung, die eben aus der Auflösung der Bezirksschulräte resultiert. Und bei dieser Gelegenheit war es mir und auch vielen von Ihnen ein Anliegen, auch eine Bereinigung der Begrifflichkeiten vorzunehmen. Deshalb kommt auch der entsprechende Abänderungsantrag, den Sie schon angekündigt haben.
Es soll künftig eben heißen: Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik, weil das auch dem entspricht, was in diesen Zentren geleistet wird beziehungsweise verstärkt noch geleistet werden soll, nämlich Kindern mit Behinderungen, mit Beeinträchtigungen die schulische Betreuung zukommen zu lassen, die für das Kind die individuell beste ist. Dabei soll das Kind möglichst im Klassenverband gemeinsam mit den anderen Kindern verbleiben dürfen. Das nennt man Inklusivpädagogik, und das muss in der Praxis freilich noch mehr verstärkt werden. (Beifall bei der SPÖ.)
Als ich in der Steiermark Bildungslandesrätin war, habe ich darauf auch großen Wert gelegt und auch die Bezirks- und LandesschulinspektorInnen ersucht, darauf besonders Bedacht zu nehmen. Deshalb haben wir da auch eine besonders hohe Inklusionsquote zusammengebracht. Aber es geht darum, das auch in ganz Österreich entsprechend aufzustellen. Insofern geht es sicherlich nicht nur um einen Türschildwechsel, sondern um einen programmatischen Auftrag. Ich danke all jenen, die dafür die nötige Einsicht und auch Sensibilität aufbringen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
20.49
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.
20.49
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Bundesminister, Sie hätten jetzt mit der Auflösung des Bezirksschulrates die einmalige Gelegenheit gehabt, endlich einen Schritt in die richtige Richtung zu machen. Diese Gelegenheit hatten Sie, nur haben Sie sie nicht genützt. Sie haben sie deshalb nicht genützt, und das haben Sie ja im Ausschuss auch bestätigt, weil Sie letztlich das Ganze einfach nur umbenennen beziehungsweise von einer Verwaltungsebene zur anderen schieben. Das Ganze bringt dann 30 Planstellen, wahrscheinlich erst in den nächsten Jahren, denn es werden ja hier keine Posten abgebaut. Es wird ja nichts anderes gemacht, als die Bezirksschulräte 1 : 1 zum Landesschulrat zu schieben, alles fast ident zu lassen, auch die Planstellen. Nur durch den natürlichen Abgang erwarten Sie sich hier 30 Planstellen, die frei werden sollen.
Jetzt frage ich Sie, Frau Ministerin: Wenn Sie hier schon an eine Reform drangehen, warum machen Sie dann einen Etikettenschwindel?
Da sind wir gleich beim nächsten Etikettenschwindel, auch was die Sonderschulen betrifft. Da hat ja niemand etwas davon, wenn diese Schulen einfach nur umbenannt werden. Jetzt sind die Hintergründe und das Ansinnen, das dahintersteht, gut, aber mit einer Namensänderung erreichen wir nichts. Der Grund, warum Sie sich nicht mehr trauen bei den Bezirksschulräten oder bei der Sonderpädagogik oder auch bei der Hauptschule, die einfach in „Neue Mittelschule“ umbenannt wurde, ist der, dass Sie sich nicht trauen, endlich dort hinzugreifen, wo die Probleme tatsächlich liegen, nämlich bei den Landeshäuptlingen.
Ich anerkenne Ihre Bemühungen, aber wenn Sie nicht endlich in die Gänge kommen und sich auch trauen, gegen die Landesfürsten aktiv zu werden und den Landesfürsten endlich ihr großes Spielzeug, nämlich die Schulen, wegzunehmen, wo sie seit Jahrzehnten ihre Altfunktionäre versorgen und letztlich Einfluss darauf nehmen, was dort passiert – vor allem, wer dort Schulleiter wird, als Lehrer angestellt wird, sogar bis hinein zu den Schulwarten ist die Politik dort aktiv –, solang Sie sich das nicht trauen, Frau Minister, wird jede Reform nur das sein, was Sie jetzt auch hier auf dem Papier wieder einmal festgeschrieben haben: ein Etikettenschwindel. Man will damit der Öffentlichkeit vortäuschen, man ist in diesem Bereich ohnedies aktiv und macht Reformen – aber es passiert nichts.
Es passiert nichts, Frau Minister, und deshalb erwarte ich mir von Ihnen, dass Sie ein bisschen mehr Mut zeigen und endlich das tun, was notwendig ist. Und wenn Sie nicht wissen, was zu tun ist, dann fragen Sie einmal den Rechnungshof! (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der Grünen.) Der Rechnungshof sagt es seit Jahrzehnten, dass im Bildungsbereich endlich etwas getan werden muss.
Was Sie machen, Frau Minister: Sie moderieren den Stillstand. Jetzt haben Sie heute – wir haben heute ein Gespräch gehabt – aus meiner Sicht sehr viele positive Signale gesendet, aber die habe ich auch schon von Ihrer Vorgängerin gehört, was Autonomie betrifft, was Reformen betrifft, was die Landeshäuptlinge betrifft. Taten habe ich noch keine gesehen! Deshalb, Frau Minister, lassen Sie sich an den Taten messen! Und ich bin bereit, Ihnen einen kleinen Vorschuss zu geben, aber es muss in Zukunft mehr kommen als das, was Sie hier vorlegen: mehr an Verwaltungseinsparungen, mehr an Autonomie als das, was Sie letztens in den Raum gestellt haben.
Sie haben heute gesagt, wir sollen Vorschläge bringen. Die werden wir Ihnen bringen! Aber dann erwarten wir auch, dass Sie diese Vorschläge auch gegen die Landeshäuptlinge durchsetzen, Frau Minister. (Beifall beim Team Stronach.)
Da wird sich dann herausstellen, ob Sie es ernst meinen oder ob Sie einfach das tun, was auch schon Ihre Vorgängerin gemacht hat und Ihre Vorvorgängerin und die davor:
weiter den Stillstand moderieren, um hier den Eindruck zu erwecken, es passiert eh etwas, die Bevölkerung kann eh zufrieden sein. Aber unser Schulsystem ist das teuerste und eines der ineffizientesten. Wir haben immer noch ein Viertel der Pflichtschulabgänger, das nicht ordentlich lesen und schreiben kann. Das ist eine Tatsache! Da müssen Sie endlich aktiv werden, und da reicht das nicht aus, was Sie heute hier vorlegen. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)
20.53
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Jank. – Bitte.
20.53
Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir besprechen und beschließen heute das Schulbehördenverwaltungsreform- und Rechtsbereinigungsgesetz 2014. Ausgangspunkt war das Schulbehörden-Verwaltungsreformgesetz 2013 mit der Abschaffung der Bezirksschulräte. Nunmehr ist es notwendig, hier die neuen Regelungen zu treffen.
Es ist angesprochen worden, dass damit eine Verwaltungsebene wegfällt. Und es ist dies mit Sicherheit nicht als großer Wurf zu bezeichnen, aber es ist ein Schritt, im Bereich der Verwaltungsreformen etwas zu tun, und es ist ein richtiger Schritt, der hier gesetzt wird.
Auch andere Regelungen werden mit dieser Gesetzesvorlage geändert oder neu aufgesetzt: bei der Sprachförderung, bei der Schulraumüberlassung für Sportzwecke, bei der Umbenennung der Sonderpädagogischen Zentren.
Ich beginne mit der Sprachförderung, weil mir das am wichtigsten erscheint. Diese Sprachförderkurse kommen Schülern an AHS-Unterstufen sowie an den Pflichtschulen zugute, und zwar jenen, die wegen mangelnder Deutschkenntnisse nur als außerordentliche Schüler aufgenommen wurden. Diese Maßnahme wird um weitere zwei Jahre verlängert, was ein wichtiger und richtiger Schritt ist. Für die Verlängerung stehen 25 Millionen € zur Verfügung. Das sind 9 500 Unterrichtswochenstunden, mit denen 25 000 Schülerinnen und Schülern beim Erlernen der deutschen Sprache Unterstützung gegeben wird.
Mindestens genauso wichtig wie die schulische Sprachförderung ist die frühe sprachliche Förderung bis zur Schuleingangsphase. Ich begrüße daher auch hier die Aktivitäten von Integrationsminister Sebastian Kurz, der mit den Ländern in Verhandlungen eintreten wird, um diese sprachliche Frühförderung aufzusetzen. Bis 2017 sollen 45 Millionen € dafür zur Verfügung gestellt werden. 15 Millionen gibt es schon, das heißt, wir haben dann pro Jahr 20 Millionen € zur Verfügung.
Es ist ein ganz wesentlicher Punkt, und wir haben es ja auch im Regierungsprogramm verankert: die Feststellung des Entwicklungsstandes der Vierjährigen mit dem Schwerpunkt Sprachstandsfeststellung. Es liegt ganz klar auf der Hand: In einer Sprachstandsbeobachtung bei Viereinhalb- bis Fünfeinhalbjährigen hat sich ganz eindeutig gezeigt, dass es bei den Kindern mit deutscher Muttersprache nur 10 Prozent sind, die einen Bedarf an Sprachförderung haben, während es bei den Kindern mit nicht-deutscher Muttersprache 58 Prozent sind, die so eine Unterstützung brauchen. Damit ist auch belegt, was sich in der weiteren Folge zeigt, nämlich dass diese Kinder eine schlechtere Ausgangsbasis und daher auch eine schlechtere grundsätzliche Entwicklung haben. Es sind daher wenige solcher Kinder in der weiteren Folge in Schulen mit Maturaabschluss vorzufinden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es liegt uns hier eine Gesetzesänderung vor, die besonders wichtig für die Sprachstandsentwicklung unserer Kinder ist. Ich meine aber, dass es nicht die einzige Maßnahme sein kann.
Noch ein Wort zur Umbenennung der Sonderpädagogischen Zentren, weil das kritisiert worden ist. Ja, es ist einmal eine Umbenennung, aber auch Umbenennungen schaffen die eine oder andere Situation, an der man sich orientiert, und es ist ein Diskussionsprozess zu führen in der Frage Inklusion, Integration und Weiterentwicklung dieser Thematiken. Wir müssen aber auch sehen, dass es viele Eltern gibt, die Sorge um ihre Kinder haben, wenn es um die Frage einer sofortigen vollkommenen Inklusion geht. Das muss diskutiert werden, das müssen wir uns genauer ansehen.
Es bedarf auch vieler weiterer Maßnahmen, die wir natürlich in der Weiterentwicklung brauchen. Es geht nicht nur darum, Frau Ministerin, im Bereich der Verwaltungsvereinfachung diese Schritte weiterzugehen, wir brauchen auch für Pflichtschulabgänger eine Mindeststandardsfestlegung für die Grundfertigkeiten Lesen, Schreiben und Rechnen. Aber wir müssen auch – wir durften das heute mit Ihnen diskutieren, danke dafür – in der Frage der Entwicklung der Schulautonomie weiterkommen, denn ich glaube, dass das eine Grundvoraussetzung für die Weiterentwicklung unseres gesamten Schulsystems ist. Das müssen wir mutig und offen diskutieren und dann auch rasch umsetzen. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)
20.58
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hauser. – Bitte.
20.58
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ein Hauptpunkt der Debatte im Ausschuss beziehungsweise auch heute hier ist die Frage: Was können wir tun, um Kinder, die sonderpädagogischen Förderbedarf haben, möglichst in das Regelschulwesen zu integrieren? Das ist eine der entscheidenden Fragen. (Präsidentin Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)
Ich habe hier aktuelles Zahlenmaterial das Land Tirol betreffend. Ich war ja lange in der Landespolitik Tirols beschäftigt und denke, es wird in anderen Bundesländern ähnlich sein. Ich zitiere aus einer Anfragebeantwortung, relativ aktuell und Tirol betreffend: Wie viele Kinder werden nach dem Lehrplan der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder unterrichtet? – Im Schuljahr 2013/14 waren es 596 Kinder.
Eine weitere Frage: Wie viele Kinder, die nach dem Schwerbehindertenlehrplan unterrichtet werden, erhalten ihren Unterricht integriert an einer Regelschule? Das heißt, wo sind diese Kinder im normalen Unterricht integriert? – Von 596 sind es 116 Kinder. Das heißt, mehr als 450 Kinder sind nicht in den Regelunterricht integriert, sondern werden in sogenannten Sonderschulen unterrichtet.
Kollege Rosenkranz hat schon festgestellt, wenn wir heute und hier den Namen ändern – wir unterstützen das selbstverständlich –, Sonderkinder, Sonderschulen und so weiter, so ist das wirklich in Ordnung, darüber brauchen wir keine Debatte zu führen, aber das ist inhaltlich viel zu wenig. Die Frage ist zu stellen: Was können wir tun, um noch mehr Kinder weg von den derzeitigen Sonderschulen hin zur Integration in das normale Regelschulwesen zu bringen?
Es gibt in Tirol ein gutes Beispiel dafür. Im Bezirk Reutte gibt es seit dem Schuljahr 1996/97 überhaupt keine Sonderschulen mehr. Das heißt, alle Kinder im Bezirk Reutte wurden integriert. Wieso funktioniert das im übrigen Tirol beziehungsweise in den meisten Bundesländern überhaupt nicht?
Das sind genau diese inhaltlichen Punkte, die ich heute vermisse, die verbessert werden müssen und die wir auch entsprechend anregen. Das heißt, wir müssen zukünftig einfach darauf achten, dass in der Lehrerausbildung auch die entsprechenden Voraus-
setzungen geschaffen werden. Lehrer, die nicht geschult sind, Kinder mit Förderbedarf, behinderte Kinder auszubilden, tun sich in der Ausbildung einfach schwer. Wie geht man mit den Ängsten von Lehrern um, die, eben nicht ausgebildet, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu unterrichten haben? Wie schaut es aus mit Methoden zum differenzierten Unterricht? – Diese werden in der Lehrerausbildung kaum vermittelt.
Ein weiteres Problem ist: Kinder mit Behinderung werden natürlich von Stützlehrern unterrichtet – aber wir wissen, es gibt zu wenig Stützlehrer. Die Finanzen reichen bei Weitem nicht aus. Was geschieht also, wenn die Stützlehrer fehlen? – Es kommt zum Teil auch vor, dass die Kinder nach Hause geschickt werden, weil es eben zu wenig Stützlehrer gibt, die auch nicht entsprechend bezahlt werden.
Das heißt also – und das erwarten wir uns auch von der Frau Ministerin –, es ist zu wenig, wenn man das Türschild ändert, sondern es müssen so wie zum Beispiel in Reutte die Eltern entsprechend beraten werden, Direktoren und Lehrkräfte auf die Aufgaben vorbereitet werden, um tatsächlich auch in die Lage versetzt zu werden, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Regelunterricht mit zu unterrichten. Solange diese Voraussetzungen, beginnend bei der Lehrerausbildung, nicht vorhanden sind, ist das natürlich ein viel zu wenig weitreichender Schritt, einfach nur die Türschilder auszutauschen und zu sagen, wir streichen das „Sonder“ weg, alles andere ist paletti.
Es bedarf weiterer Schritte, die aus der Sicht von uns Freiheitlichen nicht gesetzt werden. Deswegen können wir das auch nicht unterstützen. Wir werden uns aber zukünftig dementsprechend einbringen und unsere Forderungen auch schriftlich über Inhalte und Anträge vorbringen. – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)
21.03
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.
21.03
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Herr Kollege Hauser! Ich gebe Ihnen recht, das Beispiel Reutte ist wirklich ein Vorzeigemodell. Ich war mit Kollegin Jarmer dort, wir haben uns das sehr genau angesehen, wir haben auch sehr viele Schulen angesehen. Das Erstaunliche an diesen funktionierenden Modellen – und daran müssen wir uns, glaube ich, ein Vorbild nehmen –, das Erstaunliche ist, es funktioniert völlig unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen immer dann, wenn wir engagierte Pädagoginnen und Pädagogen haben, wenn wir Eltern haben, die mitziehen; dann ist das möglich.
Ich würde fast von einem „Wunder von Reutte“ sprechen, denn es ist geographisch gesehen wirklich noch zusätzlich schwierig, dort Inklusion zu betreiben. Direktor Roland Astl hat das gemacht, erfolgreich gemacht. Derzeit sind die Grünen in Tirol dran, seit sie in der Landesregierung sind – Sie haben das sicher mitbekommen –, einen eigenen Beauftragten damit zu betrauen, dieses Modell Reutte auf ganz Tirol auszudehnen. An dieser Stelle eine Empfehlung, Frau Ministerin: Versuchen wir das dann gleich für ganz Österreich! Wir Grüne sind mit dabei.
Ich gebe auch dem Kollegen Rosenkranz und seinen Parteikollegen recht: Das Ändern von Überschriften allein ist es nicht, und ich muss gestehen, wir haben lange gerungen und uns überlegt: Können wir zustimmen, können wir nicht zustimmen? Ist das Glas halb voll, ist es halb leer? Wir sehen in der jetzigen Vorlage zumindest einen Schritt, sagen wir, ein Schrittchen in die richtige Richtung, denn man hat ein bisschen mehr als nur die Überschrift verändert. Zu einem Gesetz, zur Wirksamkeit eines Gesetzes, wie Sie wissen, gehört auch die Erläuterung, gehört auch die Begründung, und in der Begründung – Herr Kollege, schauen Sie sich das bitte an! – steht ganz klar, die Vorga-
ben dienen der Umsetzung von Inklusionsmaßnahmen. Und das ist nicht zum Lachen, Herr Kollege Rosenkranz, sondern das ist ernst zu nehmen. Das ist einzuklagen, das ist Gesetzestext. Das wird auch von einem Verfassungsrichter entsprechend beurteilt.
Ich gebe Ihnen recht, es ist nicht der Schritt, den wir uns erhoffen, aber es ist ein Schrittchen in die richtige Richtung, deshalb sind wir mit dabei.
Um die Ministerin vielleicht zu weiteren Taten in dieser Hinsicht zu animieren, bringe ich auch noch folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend unbefristete Weiterführung von Sprachförderkursen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine unbefristete Fortführung des Angebots an Sprachförderkursen vorsieht.
*****
Ein weiterer Antrag, allerdings zu meinem zweiten Thema, auf das ich gleich zu sprechen kommen werde, lautet:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zentren für Inklusive Pädagogik
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach die bisherigen „Sonderpädagogischen Zentren“ in „Zentren für inklusive Pädagogik“ umbenannt werden.
*****
(Beifall und Bravorufe bei den Grünen.)
Das wäre ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.
Um die Begeisterung der Kollegen noch weiter anzuheizen, ein dritter Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung des Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention
Der Nationalrat wolle beschließen
„Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, unter Einbindung von ExpertInnen mit Behinderung eine Gesetzesvorlage zu entwerfen und dem Nationalrat vorzulegen, die im Sinne der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention die Umwandlung der bestehenden Sonderschulen in Zentren für Inklusive Pädagogik zum Inhalt hat und für alle SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf den inklusiven Unterricht verwirklicht.“
*****
Ich glaube, wir wären einen Schritt weiter, wenn wir das umsetzten.
Lassen Sie mich noch ein paar Worte über den Beschluss zur Verlängerung der Sprachförderkurse verlieren! – Kein vernünftiger Mensch kann da dagegen sein. Jeder Lehrer/jede Lehrerin berichtet, wie wichtig diese Kurse sind. Sie sind inzwischen auch evaluiert von der Universität Wien. Es ist ganz klar, das hat die Universität Wien festgestellt, dass die positiven Effekte eindeutig nachweisbar sind.
Weshalb wir in diesem Punkt große Probleme haben, Frau Ministerin, und deshalb auch dieser Entschließungsantrag: Warum verlängern wir das wiederum nur für zwei Jahre? Wir brauchen endlich Rechtssicherheit. Betroffen sind über 440 Pädagoginnen und Pädagogen, für diese 440 Pädagoginnen und Pädagogen verlängern wir das wiederum nur für zwei Jahre. Wir alle wissen, wir brauchen diese Sprachförderkurse an den Schulen, die Ergebnisse sind eindeutig. Deshalb auch unser Entschließungsantrag. Wir werden weiter dafür kämpfen, dass wir diese Kurse endlich unbefristet anbieten können, sodass nicht nur die Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen, sondern auch die Eltern die Sicherheit haben, dass ihre Kinder künftig entsprechend gefördert werden und nach einer bestimmten Zeit am Regelunterricht teilnehmen können. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
21.08
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die soeben eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.
Die drei Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Harald Walser, Freundinnen und Freunde
betreffend unbefristete Weiterführung von Sprachförderkursen
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (141 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schulorganisationsgesetz, die 5. Schulorganisationsgesetz-Novelle, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Privatschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Bildungsdokumentationsgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (Schulbehördenverwaltungsreform- und Rechtsbereinigungsgesetz 2014) (150 d.B.)
Begründung
Die Sprachförderkurse an Pflichtschulen, Polytechnischen Schulen und AHS Unterstufen für außerordentliche SchülerInnen, die dem Unterricht auf Grund mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache nicht folgen können, haben sich in den vergangenen Jahren bewährt. Das Investitionsvolumen beträgt jährlich ca. 24 Mio. Euro bzw. 440 LehrerInnendienstposten. Eine neuerliche Verlängerung der Maßnahme um lediglich zwei Jahre bedeutet weiter mangelnde Rechtssicherheit hinsichtlich dieser sinnvollen Maßnahme. Daher muss das Angebot an Sprachförderkursen für außerordentliche SchülerInnen unbefristet weitergeführt werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der eine unbefristete Fortführung des Angebots an Sprachförderkursen vorsieht.
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Harald Walser, Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde betreffend Zentren für Inklusive Pädagogik
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (141 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schulorganisationsgesetz, die 5. Schulorganisationsgesetz-Novelle, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Pflichtschulerhaltungs-Grund¬satzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Privatschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Bildungsdokumentationsgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (Schulbehördenverwaltungsreform- und Rechtsbereinigungsgesetz 2014) (150 d.B.)
Begründung
Die Bezeichnung „Sonderpädagogischer Förderbedarf“ und „Sonderpädagogik“ wird von den Betroffenen als diskriminierend empfunden.
Sonderpädagogische Zentren gemäß §27a des Schulorganisationsgesetzes haben die Aufgabe, sonderpädagogische Maßnahmen an anderen Schularten als Sonderschulen bereitzustellen und zu koordinieren. Sie dienen daher der Umsetzung von Inklusionsmaßnahmen für SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Mit dem Schulbehördenverwaltungsreform- und Rechtsbereinigungsgesetz 2014 wird die Möglichkeit geschaffen, auch außerhalb von Sonderschulen Sonderpädagogische Zentren einzurichten, wodurch der inklusive Charakter dieser Zentren weiter betont wird. Die Umbenennung in „Zentren für Inklusive Pädagogik“ wäre ein wichtiges äußeres Zeichen für die Bestrebungen nach mehr Inklusion für SchülerInnen mit Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, wonach die bisherigen „Sonderpädagogischen Zentren“ in „Zentren für inklusive Pädagogik“ umbenannt werden.
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Harald Walser, Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde betreffend Umsetzung des Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention
eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungsvorlage 141 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schulorganisationsgesetz, die 5. Schulorganisationsgesetz- Novelle, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, das Minderheiten- Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten- Schulgesetz für Kärnten, das Pflichtschulerhaltungs- Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Privatschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Bildungsdokumentationsgesetz und das Landeslehrer- Dienstrechtsgesetz geändert werden (Schulbehördenverwaltungsreform- und Rechtsbereinigungsgesetz 2014) in der Fassung des Berichtes des Unterrichtsausschusses ( 150 d.B.)
Begründung
2008 hat Österreich die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Damit ist Österreich völkerrechtlich zur Umsetzung der Konvention verpflichtet.
In Artikel 24 (Bildung) der UN-Konvention heißt es in Absatz 1:
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten eine integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen.
Im Rahmen der Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplanes (NAP) für Menschen mit Behinderungen hat das BMUKK einen breit angelegten Diskussions- und Aushandlungsprozess zur Umsetzung von Art. 24 der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung initiiert. Zentral geht es dabei um die Frage, mit welchen struk-turellen, organisatorischen und pädagogischen Maßnahmen die österreichische Schul- und Bildungslandschaft nachhaltig weniger aussondernd, also insgesamt inklusiver gestaltet werden kann.
Inklusiver Unterricht bedeutet, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen mittendrin sind im Schulgeschehen, nicht nur dabei. Dazu müssen die Rahmenbedingungen an den Schulen entsprechend angepasst werden. Im Gegensatz zum Integrativen Unterricht bedeutet Inklusiver Unterricht die Gleichberechtigung und Chancengerechtigkeit für Schüler/innen mit Behinderungen.
Die Sonderschulen sollen zu Zentren für Inklusive Pädagogik umgebaut werden, wie zum Beispiel im Bezirk Reutte und in weiten Teilen der Steiermark bereits geschehen. Die Zentren helfen den Schulen bei der Gestaltung des Unterrichts, bieten Weiterbildung für Lehrer/innen an, Koordinieren die benötigten Schulplätze im jeweiligen Bezirk, organisieren Fahrtendienste und sorgen für die nötigen Ressourcen. Dort bekommen auch Eltern Hilfe und Beratung. Im Sinne der Partizipation sollen an den Kompetenzzentren auch BeraterInnen mit Behinderungen angestellt werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, unter Einbindung von ExpertInnen mit Behinderung eine Gesetzesvorlage zu entwerfen und dem Nationalrat vorzulegen, die im Sinne der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention die Umwandlung der bestehenden Sonderschulen in Zentren für Inklusive Pädagogik zum In-
halt hat und für alle SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf den inklusiven Unterricht verwirklicht.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Strolz. – Bitte.
21.09
Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger allerorts, auf den Galerien (Rufe bei der FPÖ: Da ist niemand!), in den Wohnungen zu Hause vor den Bildschirmen! Wir können das Paket, das auf dem Tisch zur Abstimmung vorliegt, mittragen. Ich denke, die Themen, die darin enthalten sind, sind sehr wichtig. Frau Ministerin, Sie wissen, wir würden gerne viel entschlossenere Schritte sehen bei all diesen Themen, die da mitschwingen.
Ein klares Ja von NEOS zur sprachlichen Frühförderung! Ich glaube, das ist eklatant wichtig. In Richtung FPÖ: Ich halte die sprachliche Frühförderung natürlich für wichtig für Kinder aus Migrantenfamilien, gleichermaßen aber auch für wichtig für Kinder, die nicht aus Migrantenfamilien kommen. Meine Schwester ist Bezirksschulinspektorin oder jetzt Pflichtschulinspektorin, und sie berichtet mir, was mir auch viele Lehrerinnen und Lehrer aus anderen Bereichen Österreichs berichten, dass natürlich das Thema Sprachkompetenz immer mehr in den Vordergrund rückt, nicht nur bei Kindern mit Migrationshintergrund, sondern zunehmend auch Kinder autochthoner Herkunft haben große Defizite. Das hat natürlich mit gesellschaftlichem Wandel zu tun, das hat zu tun mit Medienverhalten et cetera, et cetera.
Das heißt, ich halte Sprachkompetenz für einen ganz zentralen Schlüssel für die Qualität im österreichischen Schulwesen und für einen gelingenden Unterricht. Ich würde mir wünschen, dass Sie hier ganz, ganz entschlossen vorangehen. Das ist ein zarter Schritt.
Wir werden natürlich auch den grünen Antrag auf Nicht-Befristung mittragen, weil ich glaube, wir müssen zu einer Planungssicherheit kommen, zumindest auf diesem niedrigen Niveau, auf dem wir uns bewegen.
Inklusion – auch ein wichtiger Punkt für uns NEOS. Inklusion verstärken, vorantreiben ist wichtig, auch im Sinne eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses, im Sinne auch einer Chancengerechtigkeit. Wir werden auch den Antrag der Koalitionsparteien auf Umbenennung mittragen. Sprache formt Realität, das steht für mich außer Diskussion. Natürlich ist das jetzt auch einmal eine Etikettierungsfrage, wenn man es negativ rahmen will, aber wenn wir es positiv rahmen und sagen, Sprache formt Realität, dann ist das eine Absprungbasis, um in eine forcierte Stoßrichtung zu kommen, Inklusion entschlossen voranzubringen. Ich denke, da können wir uns auch an jenen Regionen, an einzelnen Bezirken in Tirol, wie wir schon gehört haben, orientieren, die das sehr gelingend betreiben.
Ich denke, das ist eine Reise mit vielen, vielen Schritten. Diese Umbenennung ist ein kleiner Schritt, aber doch einer, der aus unserer Sicht Sinn macht.
Schlussendlich zum Thema Schulverwaltung, das hier mitklingt: Ich komme gerade von einem Treffen nebenan, wo ich einen Bezirkschef getroffen habe, der mir berichtet hat, wie er das sieht. Ich meine, wir sind uns alle einig, das ist – der Franzose würde sagen, no big deal – ein kleiner Schritt, 30 Planstellen, das macht aber auch Sinn.
Sie wissen, wir würden uns im Schulverwaltungsbereich ganz entschlossene Schritte wünschen. Es hat einerseits der Österreich-Konvent gute Vorschläge gemacht, es hat
natürlich auch der Rechnungshof exzellente Vorschläge gemacht, die bereits abgelehnt wurden; wir haben sie als Antrag eingebracht.
Mir sind noch zwei Themen wichtig, die ich jetzt verpackt in einen Entschließungsantrag einbringe.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Qualitätssteigerung des Schulwesens durch objektive Auswahlverfahren für Schulleiter_innen sowie Förderung der Schulleiter_innenausbildung
Ich will, dass wir den Parteienproporz rausbekommen aus den Landesschulräten, Stadtschulräten. Das ist nicht mehr zeitgemäß im Sinne auch der Schulverwaltung.
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, so rasch wie möglich die notwendigen legistischen Schritte zu setzen, um einerseits den Ausbau einer qualitativ hochwertigen Schulleiter_innenausbildung zu forcieren und andererseits das Auswahlverfahren von Direktorinnen und Direktoren zu objektivieren.“
*****
Wenn wir diese Reise der Autonomie beschreiten – und dazu kommt ein Bekenntnis von Ihnen, Frau Ministerin, das taugt mir –, dann sind natürlich die Schulleiterinnen und Schulleiter eine ganz eklatant wichtige Schlüsselposition im Schulsystem. Das müssen echte Führungskräfte werden, vom Professionsverständnis her. Sie brauchen auch eine andere Ausbildung als bis heute, und ich werde nicht müde werden, dafür zu werben – so auch heute. (Beifall bei den NEOS.)
21.14
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Qualitätssteigerung des Schulwesens durch objektive Auswahlverfahren für Schulleiter_innen sowie Förderung der Schulleiter_innenausbildung
eingebracht im Zuge der Debatte zum TOP 21 betreffend Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (141 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schulorganisationsgesetz, die 5. Schulorganisationsgesetz-Novelle, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Privatschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Bildungsdokumentationsgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (Schulbehördenverwaltungsreform- und Rechtsbereinigungsgesetz 2014) (150 d.B.).
Es gibt einige „Baustellen“ im österreichischen Schulwesen, die Schulverwaltung ist eine der größten, doch auch die Ausbildung und das Auswahlverfahren von Direktorinnen und Direktoren sind renovierungsbedürftig.
Einerseits ist die Schulleiter_innenausbildung weder ein Schwerpunkt im aktuellen Budget des Bildungsministeriums noch wird diesem Bereich durch entsprechende Maßnahmen genügend Aufmerksamkeit geschenkt.
Andererseits erfolgt die Auswahl der Direktoren und Direktorinnen in Österreich immer noch eher nach der politischen Farbenlehre als nach fachlich-pädagogischer Qualifikation. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Kollegien, die gemäß Art. 81a Abs.3 lit.a B-VG (regelt den Parteienproporz in allen Kollegien der Landes- und Stadtschulräte) besetzt sind, hier das Vorschlagsrecht und daher maßgeblichen Einfluss haben.
Aus unserer Sicht muss die Ausbildung der Schulleiter_innen in Zukunft als Schwerpunktthema definiert und entsprechend dotiert werden. Aktuell trägt die Leadership-Academy zur Stärkung der Schulleiter_innenausbildung maßgeblich bei. Allerdings verfügt diese lediglich über ein Budget von nur EUR 368.000,- im Jahr. Dies ist wohl auch der Grund für den eher bescheidenen Output eines grundsätzlich sinnvollen Qualifizierungslehrganges: 220 Personen haben die Ausbildung an der Leadership Academy bisher (seit der Gründung im Jahr 2004) abgeschlossen. Das ist zu wenig für über 6.000 Schulen in Österreich, an denen qualifizierte Schulleiter und Schulleiterinnen gebraucht werden.
Bei der Bestellung von Direktoren und Direktorinnen braucht es zwecks Objektivierung der Auswahlverfahren eine Entpolitisierung der Entscheidungsgremien.
Deshalb stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, so rasch wie möglich die notwendigen legistischen Schritte zu setzen, um einerseits den Ausbau einer qualitativ hochwertigen Schulleiter_innenausbildung zu forcieren und andererseits das Auswahlverfahren von Direktorinnen und Direktoren zu objektivieren.“
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek zu Wort. – Bitte.
21.14
Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es wurde soeben erwähnt, dass viele kleine Schritte passieren. Ich sage, viele kleine Schritte werden den Weg ebnen, den wir gemeinsam im Bildungswesen beschreiten werden. Das zeigen unsere Gespräche zwischendurch, das zeigt auch das Bekenntnis in Anträgen der Opposition, diesen Weg fortzusetzen. Ich muss nur die Schritte so setzen, dass sie auch akkordiert gesetzt werden können, und das braucht mitunter das eine oder andere Mal ein wenig mehr Zeit. Aber das, was heute vorliegt, ist natürlich zu begrüßen.
Auf der einen Seite ist es nicht immer so, dass, wenn 30 Planstellen eingespart werden, das der große Budgetposten ist, der im Sinne der Effizienzsteigerung eingespart wird. Ich glaube, dass wir auch von Effektivitätssteigerung reden können, wenn wir sagen, die Bezirksschulratskollegien müssen nicht mehr tagen. Die Agenden der Bezirksschulräte sind dem Landeschulrat zugeordnet, dort wird anders, direkt, mitunter auch schneller entschieden. Ich glaube, dass diese Anpassung an den Schulrechtsbestand,
verbunden mit dem Abänderungsantrag, als auch den Entschließungsanträgen, die heute eingebracht wurden, dasselbe Ziel verfolgen. Sie haben nur eine andere Bezeichnung, nämlich die Umbenennung in Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik. Das ist nicht nur eine reine Umbenennung von Adaptierungsbegriffen, sondern auch tatsächlich ein Inklusionsfahrplan, der schon unter meiner Vorgängerin begonnen wurde, und der nicht zuletzt aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention von mir fortgesetzt werden wird.
Im Juli werde ich wieder mit allen relevanten Organisationen verhandeln über das, was im Regierungsprogramm verankert ist, nämlich das Weiterführen oder Voranbringen von inklusiven Modellregionen und der inklusiven Pädagogik an sich, die auch letztes Jahr per Beschluss, als die PädagogInnenbildung Neu zur Beschlussfassung vorlag, festgelegt wurde. Es ist auch wichtig, festzuhalten, dass inklusive Pädagogik auch an den Pädagogischen Hochschulen und Universitäten gelehrt wird, wenn wir die PädagogInnenbildung Neu implementieren werden.
Auf der anderen Seite: Ja, es wird ziemlich viel Geld in die Hand genommen in Bezug auf Sprachförderung, Sprachstandsfeststellung, Entwicklungsstandsfeststellung schon im Kindergarten. Mein Kollege Kurz wird das mit den Ländern demnächst verhandeln. Aber auch die schon erwähnten und heute zur Abstimmung vorliegenden Mittel für Sprachförderung für die nächsten beiden Jahre sind, glaube ich, ein richtiger Schritt, der schon im Jahr 2006/2007 begonnen wurde. Die Begleitung durch die Uni zeigt, dass es wirklich große Wirkung hat.
Ich glaube, dass beides möglich sein muss, nämlich: integrativ im Klassenverband Kindern Sprachförderung zuteilwerden zu lassen, aber mitunter auch durch Herausnahme in eigenen Gruppen zu unterrichten. Beides wird mit diesen 440 Planstellen, verstreut über die Schultypen, die schon genannt wurden, in ganz Österreich gemacht und zeigt auch Erfolge.
Ich glaube, dass dieses Paket heute insgesamt eines ist, das uns wieder gemeinsam einen Schritt weiter bringt, nämlich die nächsten Schritte anzudenken, wie wir in ganz Österreich inklusive Pädagogik gut verankern können und wie in der Schulverwaltung diesem kleinen Schritt weitere Schritte folgen können. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
21.17
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl gelangt nun zu Wort. – Bitte.
21.18
Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Als einen wesentlichen Punkt beim Schulbehördenverwaltungsreform-Gesetz sehe ich die Verlängerung der schulischen Sprachförderkurse um zwei weitere Jahre für die Schülerinnen und Schüler an den Pflichtschulen und an der AHS-Unterstufe. Sprachförderkurse stellen eine unverzichtbare Maßnahme zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Erstsprache als Deutsch dar. Mit dieser Maßnahme, durch die rund 440 zur Verfügung stehenden Planstellen – das haben wir heute ja schon mehrmals gehört – können weiterhin zirka 25 000 Schülerinnen und Schüler in Sprachförderkursen unterstützt werden.
Man hat in den letzten Jahren gesehen, dass diese Förderkurse unverzichtbar sind und sich als Instrument der Vermittlung und Festigung unterrichtssprachlicher Kompetenzen und vor allem auch der sozialen Integration in der Klasse bewährt haben. Durch das frühzeitige Erlernen der Unterrichtssprache können natürlich die Schülerinnen und Schüler dem Unterricht besser folgen. Sprachverständnis und Kommunikationsfähigkeit sind der Schlüssel für schulische Leistungen. Ebenso ermöglicht mehr Sprachför-
derung einen fundierten Wissensgrundstock und erhöht auch die Chancen auf einen qualitativ höherwertigen Schulabschluss.
Der Sprachförderung muss ein besonderer Wert beigemessen werden, denn wir brauchen für ein gutes Zusammenleben eine gemeinsame Sprache. Je früher unsere Schülerinnen und Schüler gefördert werden, desto bessere Bildungs- und Jobchancen haben sie in ihrem weiteren Leben. Daher finde ich es äußerst begrüßenswert, dass nun diese Maßnahme um zwei weitere Jahre bis Ende des Schuljahres 2015/2016 verlängert wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
21.20
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg zu Wort. – Bitte.
21.21
Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ich spreche heute ein bisschen mit einer stockenden Stimme. Das ist nicht deshalb so, weil es mir den Atem angesichts der Namensänderung von SPZ in Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik genommen hat, sondern deswegen, weil ich ein neues Beatmungsgerät habe und ja auch Mensch und Maschine erst richtig zusammenspielen müssen.
Wahrscheinlich ist es auch in der Inklusions- und in der Sonderpädagogik genauso: zwei verschiedene Modelle, die aber zusammengeführt gehören. Insofern ist auch diese Namensänderung ein äußeres Zeichen, aber auch ein Aufruf an die SPZs, sich weiterzuentwickeln in Richtung gemeinsamen Unterricht. Im Rahmen einer Studie in Deutschland hat sich gezeigt, dass behinderte Kinder in der gemeinsamen Klasse am besten gefördert werden. Eine Umstellung ist aber nur Schritt für Schritt erfolgreich, so wie in Reutte in Tirol – das Beispiel wurde genannt –, wo es vier Jahre gedauert hat.
Ein anderes Beispiel zeigt sich derzeit in Wien, wo die Sonderschule Am Himmel in eine Inklusionsschule umgewandelt wird, und das verunsichert die Eltern, wenn es von heute auf morgen passiert. Sie haben berechtigte Angst, dass die behinderten Kinder dann nicht mehr im Regelschulsystem aufgenommen werden oder dass sie eine schlechtere Förderung bekommen.
Deswegen ist es wichtig, diese Weiterentwicklung der SPZs zu fördern. Und ich möchte Sie, Frau Ministerin, ersuchen und anregen, dass man im Ministerium eine fixe Arbeitsgruppe einrichtet, mit Beiziehung von ExpertInnen der Wissenschaft und der Pädagogik, aber auch von Elternvertretern und Vertretern von Behindertenorganisationen, denn so eine Weiterentwicklung braucht Diskussion, muss gut geplant sein. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS.)
21.24
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Gusenbauer-Jäger. – Bitte.
21.25
Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger (SPÖ): Werte Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Die bisherige Diskussion hat deutlich zum Ausdruck gebracht, welche Funktion sonderpädagogische Zentren haben. An jenen Schulen, die nicht Sonderschulen sind, stellen sie sonderpädagogische Maßnahmen bereit und koordinieren diese. Somit dienen diese Zentren der Umsetzung von Inklusivmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Bedarf.
Es ist daher im Sinne der Sache nicht nur naheliegend, sondern auch ein wichtiges Zeichen nach außen für mehr Inklusion, dass die sozialdemokratische Fraktion gemeinsam mit der ÖVP folgenden Antrag einbringt:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Grossmann, Jank, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Gesetzesantrag im Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage 141 der Beilagen betreffend das Schulbehördenverwaltungsreform- und Rechtsbereinigungsgesetz 2014 (150 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. In Art. 2 der Regierungsvorlage (Änderung des Schulorganisationsgesetzes) hat die Z 9 zu lauten:
„9. (Verfassungsbestimmung) § 27a samt Überschrift lautet:
‚Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik
§ 27a. (1) Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik sind Sonderschulen, die die Aufgabe haben, durch Bereitstellung und Koordination sonderpädagogischer Maßnahmen in anderen Schularten dazu beizutragen, dass Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf in bestmöglicher Weise auch in allgemeinen Schulen unterrichtet werden können.
(2) Der Landeschulrat (Kollegium) hat bestimmte Sonderschulen als Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik festzulegen oder, wenn geeignete Sonderschulen nicht in ausreichender Zahl und an geeigneten Orten bestehen, die Aufgabe des Zentrums für Inklusiv- und Sonderpädagogik selbst wahrzunehmen. Vor der Festlegung einer Sonderschule als Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik ist das Einvernehmen mit dem Schulerhalter herzustellen.
(3) Landeslehrer, die an allgemein bildenden Schulen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusätzlich eingesetzt werden, sind durch Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik zu betreuen.‘“
2. In Art. 2 Z 19 der Regierungsvorlage (§ 131 Abs. 30 SchOG) hat die Z 3 des § 131 Abs. 30 zu lauten:
„3. (Verfassungsbestimmung) § 27a samt Überschrift tritt mit 1. August 2014 in Kraft,“
*****
Wir ersuchen Sie, diesem Antrag zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
21.28
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag.a Elisabeth Grossmann, Brigitte Jank, Kolleginnen und Kollegen
betreffend den Gesetzesantrag im Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage 141 der Beilagen betreffend das Schulbehördenverwaltungsreform- und Rechtsbereinigungsgesetz 2014 (150 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. In Art. 2 der Regierungsvorlage (Änderung des Schulorganisationsgesetzes) hat die Z 9 zu lauten:
„9. (Verfassungsbestimmung) § 27a samt Überschrift lautet:
„Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik
§ 27a. (1) Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik sind Sonderschulen, die die Aufgabe haben, durch Bereitstellung und Koordination sonderpädagogischer Maßnahmen in anderen Schularten dazu beizutragen, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in bestmöglicher Weise auch in allgemeinen Schulen unterrichtet werden können.
(2) Der Landesschulrat (Kollegium) hat bestimmte Sonderschulen als Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik festzulegen oder, wenn geeignete Sonderschulen nicht in ausreichender Zahl und an geeigneten Orten bestehen, die Aufgaben des Zentrums für Inklusiv- und Sonderpädagogik Pädagogik selbst wahrzunehmen. Vor der Festlegung einer Sonderschule als Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik ist das Einvernehmen mit dem Schulerhalter herzustellen.
(3) Landeslehrer, die an allgemein bildenden Schulen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusätzlich eingesetzt werden, sind durch Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik zu betreuen.““
2. In Art. 2 Z 19 der Regierungsvorlage (§ 131 Abs. 30 SchOG) hat die Z 3 des § 131 Abs. 30 zu lauten:
„3. (Verfassungsbestimmung) § 27a samt Überschrift tritt mit 1. August 2014 in Kraft,“
Begründung:
Zu Z 1 (§ 27a SchOG):
Sonderpädagogische Zentren gemäß § 27a des Schulorganisationsgesetzes haben die Aufgabe, sonderpädagogische Maßnahmen an anderen Schularten als Sonderschulen bereitzustellen und zu koordinieren. Sie dienen daher der Umsetzung von Inklusionsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Die Umbenennung in „Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik“ wäre ein wichtiges äußeres Zeichen für die Bestrebungen nach mehr Inklusion für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf.
Zu Z 2 (Inkrafttreten):
Das Inkrafttreten ist mit 1.August 2014 vorgesehen. Das ist der Zeitpunkt, mit dem die Bezirksschulräte aufhören zu existieren und die Landesschulräte deren Aufgaben wahrzunehmen haben.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Hofinger. – Bitte.
21.28
Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Verwaltungsvereinfachung und Qualitätssicherung sind heute das Thema. Wir haben es heute schon öfters gehört: Die Abschaffung der Bezirksschulräte ist notwendig gewesen und ist sicher nicht der große Wurf, aber absolut
der richtige Weg in die richtige Richtung. Ich kann aus Oberösterreich berichten: Wir haben schon vier Bezirksschulräte abgeschafft. Die zukünftigen Bildungsmanager stehen, wie ich meine, für Qualität in der pädagogischen Ausbildung und auch in der Schulorganisation.
Zu den Sprachförderungen möchte ich Folgendes sagen: Ich freue mich sehr, dass sich in der Regierungsvorlage zeigt, dass die Gespräche über Sprachförderungen so erfolgreich gelaufen sind. Ich möchte mich auch der Meinung der Opposition anschließen, dass es ein Erfolg ist, dass wir jetzt über die zwei Jahre hinaus eine Finanzierung haben, die die Planungssicherheit gewährleistet.
Die Sprachförderungskurse sind ein wesentlicher Punkt für die Integration von Kindern, die nicht Deutsch als Muttersprache haben. Bei diesen Sprachförderungen ist eine Zusammenarbeit zwischen Schulen und Kindergärten von besonderer Bedeutung. Ich freue mich, Frau Bundesministerin, dass Sie auch da die Volksschulen stärken und den Übergang von den Kindergärten zu den Volksschulen besonders fördern möchten. Ich freue mich schon auf einen diesbezüglichen Gesetzentwurf, den wir dann hier im Parlament diskutieren können.
Nun möchte ich auch noch zu den Volksschulen etwas sagen. Frau Bundesministerin, unlängst haben Sie ein Beispiel aus der Schweiz zitiert, wo es um die Zusammenlegung von Volksschulen gegangen ist. In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen eine Studie der TU Dresden empfehlen, in deren Rahmen man sich intensiv mit kleineren Schulen auseinandergesetzt hat, wo es um Integration und um schlechte Strukturen geht. Darin wird besonders davor gewarnt, speziell in den Grundschulen in den ländlichen Gebieten eine Zentralisierung durchzuführen, denn das führt dazu, dass unsere Kinder schon in der Schule zu Pendlern werden und dann später auch zum Arbeitsplatz pendeln und ihre Dörfer verlassen. In diesem Sinne hoffe ich auf eine gute Zusammenarbeit. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
21.31
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Elmar Mayer gelangt nun zu Wort. – Bitte.
21.31
Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie heißt es so schön? – Nicht für die Schule, sondern für das Leben lernen wir! Ich meine, dass alle Punkte, die wir heute hier beschließen, eigentlich genau dem dienen und das unterstützen.
Wir haben schon seit Längerem erkannt – daher auch die Bildungsstandards –, dass der Erwerb der Grundkompetenzen Lesen, Schreiben, Rechnen und auch die freie Rede die entscheidenden Voraussetzungen dafür sind, dass man einen entsprechenden Schulerfolg und damit auch einen entsprechenden beruflichen und gesellschaftlichen Erfolg, den jeder haben möchte, hat. Dafür braucht es diese Grundkompetenzen. Mit Hilfe der freien Rede kann ich mich entsprechend unterhalten. Wenn ich nicht lesen kann, kann ich auch die Rechenaufgaben nicht lösen. Diese Dinge hängen zusammen.
Es freut mich, dass die Frau Ministerin ganz speziell Wert darauf legt, dass es weniger Tests über das hinaus geben soll, was die Schulen an Schularbeiten und Tests ohnehin schon machen. Ich meine damit PIRLS, PISA, TIMSS und was es da sonst noch alles gibt, IKT-Tests und Bildungsstandards. Da sagen auch die Lehrerinnen und Lehrer: Was wollt ihr? Lasst uns endlich arbeiten! Da ist auch vieles in dem inkludiert, was wir heute hier machen.
Natürlich ist es ganz wichtig, dass man die Sprachförderung unterstützt, aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ausschlaggebend wird sein, dass wir endlich den entschei-
denden Schritt in Richtung einer ganztägigen Betreuung machen, denn wenn man – und da brauche ich keine Studie – die Lehrerinnen und Lehrern fragt: Was hilft den Kindern am besten, um der Sprache mächtig zu werden?, so hört man, dass es am besten ist, wenn Kinder mit Kindern zusammen sind. Es ist so: Kinder lernen von Kindern am besten.
Genauso ist es auch bei der Inklusion. Wenn Kinder wie selbstverständlich mit Kindern mit Behinderung aufwachsen, gemeinsam unterrichtet werden, ist dieses gesellschaftliche Zusammensein eine Selbstverständlichkeit. Daher müssen wir die Ängste davor nehmen, und ich meine, dass diese beiden Gesetze entsprechend sensibel sind.
Es freut mich – das möchte ich ausdrücklich betonen –, dass jene, die mit uns gemeinsam auf dem richtigen Weg sind, und zwar sowohl Grüne als auch NEOS, die das Beste tun wollen in Richtung Schulautonomie, in Richtung mehr Eigenverantwortung, in Richtung Stärkung der Schulleitungen, in Richtung Stärkung der Grundkompetenzen, in Richtung freie Gestaltung, in Richtung freie Entwicklung, auch heute mitgehen und ein Zeichen setzen im Sinne von: Jawohl, das, was in die richtige Richtung geht, wird unterstützt und wird nicht blockiert und es werden nicht einfach verschiedene Dinge herausgesucht!
Es freut mich auch, dass wir jetzt einen entscheidenden Schritt im Bereich der Inklusion machen. Das ist mehr als nur ein Schilderwechsel, das bedeutet auch eine Umstrukturierung in den einzelnen Bereichen.
Nochmals vielen Dank für diese breite Unterstützung. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und NEOS.)
21.34
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Schlusswort wird seitens der Berichterstattung keines gewünscht.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 141 der Beilagen.
Hierzu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Grossmann, Jank, Kolleginnen und Kollegen vor.
Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der Abänderungsantrag Verfassungsbestimmungen enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich werde zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Mag. Grossmann, Jank, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend die Verfassungsbestimmungen in Artikel 2 eingebracht.
Bei Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit.
Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer verpflichtenden Sprachstandserhebung vor Eintritt in die Primarschule bei Kindern mit Migrationshintergrund.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dieser Antrag findet nicht die Mehrheit und ist damit abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend unbefristete Weiterführung von Sprachförderkursen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist nicht die Mehrheit und wird abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zentren für Inklusive Pädagogik.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist nicht die Mehrheit und findet damit auch nicht die Zustimmung.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung des Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention.
Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Qualitätssteigerung des Schulwesens durch objektive Auswahlverfahren für Schulleiter_innen sowie Förderung der Schulleiter_innenausbildung.
Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist nicht die Mehrheit und findet damit auch nicht die Zustimmung.
Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/8 (III-10/173 d.B.)
23. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2011/11 (III-6/174 d.B.)
24. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2013/1 (III-14/175 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 22 bis 24 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.
21.38
Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Rechnungshof überprüfte auf Verlangen der Grünen die Privatisierung des Dorotheums. 1998 wurde das Dorotheum aus dem Eigentum der Republik Österreich in das Eigentum der ÖIAG übertragen, mit dem Ziel, dieses zu privatisieren. Durch die Änderung des ÖIAG-Gesetzes im Mai 2000 wurde der Privatisierungsauftrag aufgehoben. Das neue ÖIAG-Gesetz regelte nur noch generell, dass künftige Privatisierungen für die gesamte Legislaturperiode ausschließlich durch die ÖIAG erfolgen.
Das heißt, mit dieser neuen Rechtslage legte die Bundesregierung lediglich fest, welche Unternehmen privatisiert werden sollen, sie gab das Recht ab, den einzelnen Privatisierungskonzepten zuzustimmen, und empfiehlt gleichzeitig die Zustimmungspflicht der Hauptversammlung der ÖIAG und die Berichtspflicht an den Hauptausschuss des Nationalrates. Der Finanzminister musste der Bundesregierung nur noch über die Umsetzung berichten.
Meine Damen und Herren, das waren sozusagen die Voraussetzungen, die zu jenen Machenschaften führten, die zum Sittenbild der Ära Grasser geworden sind!
Der Bericht des Rechnungshofes über die Privatisierung des Dorotheums liest sich wie ein Wirtschaftskrimi: Korruptionsverdacht, Freunderlwirtschaft, Betrug am Staatsvermögen. Es wurde ein Lenkungsausschuss eingesetzt, der die Entscheidungsgewalt hatte, es lagen und liegen keine Ergebnisprotokolle der Sitzungen des Lenkungsausschusses vor. Wie es zur Entscheidungsfindung kommen konnte, war für den Rechnungshof nicht nachvollziehbar. Ja sogar die Begründung, warum Bieter ausgeschlossen wurden, war sachlich nicht nachvollziehbar.
Der Verkaufserlös für das Dorotheum in Höhe von 70,57 Millionen € lag 10 bis 20 Millionen € unter der Verkaufsempfehlung der eingebundenen Investmentbank. Nach Abzug der Privatisierungskosten in Höhe von 3,03 Millionen € verblieb dem Bund ein Erlös von 67,54 Millionen. Zum Schaden der Republik kam die ÖIAG der Käuferin noch einmal entgegen, indem man die Rechtsform des Dorotheums von einer GmbH in eine GmbH & Co KG änderte, was der Käuferin steuerliche Vorteile in Höhe von 16,9 Millionen € brachte. Das heißt, der Gesamterlös für den Bund schmolz auf 50,6 Millionen €.
Der Verkehrswert der Immobilien des Dorotheums wurde im Jahr 2001 auf 48,7 Millionen € geschätzt, die Käuferin des Dorotheums veräußerte Mitte 2002 8 der 13 Immobilien um 42,1 Millionen €.
Meine Damen und Herren, das Magazin „FORMAT“, das in seiner Ausgabe vom 20.6.2012 dem Rechnungshofbericht den brisanten Polizeibericht vom 28.7.2011 zum Dorotheum-Verkauf gegenüberstellt, nährt den Verdacht, dass illegale Provisionen geflossen sind. Das „FORMAT“ spricht im Zusammenhang mit dem Verkauf des Dorotheums auch von Geldtransporten von Wien nach Vaduz.
Ich zitiere aus dem oben erwähnten Magazin:
„Auffällig am Auktionshaus-Deal sind die zahlreichen Parallelen zur skandalumwitterten Buwog-Privatisierung des Jahres 2004: Ein hauchdünner Vorsprung verhalf zum Sieg; Walter Meischberger, Ernst Plech und Peter Hochegger mischten im Hintergrund mit; und dubiose Cash-Einzahlungen auf Liechtensteiner Konten vervollständigen das Bild.“
Meine Damen und Herren, das Ganze liegt nun zehn Jahre zurück. Was wir daraus lernen müssen, ist: Nie wieder eine Ära Karl-Heinz Grasser! Nie wieder Freunderlwirtschaft, Korruption und Betrug am Staatsvermögen! Wenn Sie wollen, nie wieder Schwarz-Blau! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Moser.)
21.42
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.
21.42
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Mayer hat ja jetzt diesen Privatisierungsprozess des Dorotheums sehr kritisch dargestellt, wo die drei Bereiche Auktionen, Schmuckhandel und Pfandleihe geprüft wurden. Dieser Bericht ist durchaus kritisch und zeigt einfach, dass gerade beim Verkaufserlös die Privatisierungserlöse unterschritten wurden, zwischen 10 und 20 Millionen. Auch die Kosten der Privatisierung von 3,03 Millionen waren ungewöhnlich hoch, und insgesamt hat es einen geschätzten Steuerentgang von 16,9 Millionen gegeben.
Der Ablauf dieser Privatisierung war sicher dadurch gekennzeichnet, dass die Abstimmung absolut versagt hat. Aufgrund fehlender Dokumentation konnte nicht evaluiert werden. Es wurden Bieter ausgeschieden, und die Reihung der Angebote war nicht nachvollziehbar. Aber insgesamt war trotz aller Kritik, wenn man das rückblickend betrachtet, diese Privatisierung ein wichtiger und notwendiger Schritt. (Abg. Moser: Das wäre sowieso möglich gewesen!)
Das Dorotheum hat seit der Privatisierung zwischen 2000 und 2010 eine äußerst positive Entwicklung genommen. Das Betriebsergebnis vervielfachte sich von 1,94 Millionen auf 18,45 Millionen, und der Jahresgewinn kletterte im selben Zeitraum von 3,61 auf 9,28 Millionen. Insgesamt, glaube ich, liegen die Erlöse und Erträge durchaus im Rahmen. Das Verfahren hätte besser laufen können. Ich glaube, man hat daraus auch lernen können.
Ein weiterer Bericht in diesem Sammelbericht befasst sich mit der ASFINAG Bau Management GmbH. Da geht es um die Errichtung der zweiten Tunnelröhre des Tauerntunnels. Diesen Bericht haben wir nicht im Ausschuss diskutiert. Da stellt der Rechnungshof der ASFINAG ein sehr positives Zeugnis aus, was die Planung, Ausschreibung, Vergabe, Organisation und den Bauablauf betrifft. Es hat eine professionelle und wirtschaftliche Projektabwicklung gegeben. Generell, glaube ich, ist auch wichtig, dass es auch wieder einmal Projekte gibt, es ist zwar sehr selten, wo die Baukosten durch professionelles Baumanagement gedrückt werden konnten, in dem Fall von 109 Millionen auf 104 Millionen. Insgesamt hat die ASFINAG gerade bei diesem Projekt die Empfehlungen des Rechnungshofes aus früheren Jahren berücksichtigt und aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt.
Also insgesamt ein kritischer Bericht, aber durchaus im Rahmen des Möglichen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
21.45
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte.
21.45
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofs! Ja, irgendwie bin ich schon immer wieder erstaunt, wie elegant die ÖVP versucht, sich aus der Verantwortung zu stehlen und eigentlich auf dem Tisch liegende Zahlen so elegant wegzuwischen. (Zwischenruf des Abg. Gahr.) Ich bin bei diesem Bericht schon eher beim Kollegen Mayer, der das Ganze analysiert hat.
Man kann da sogar noch ein bisschen etwas draufsetzen, Herr Kollege Mayer, denn wenn man die ganzen Zahlen hernimmt, Sie haben den Verkaufserlös angesprochen, der bei 70 Millionen € gelegen ist. Abzüglich Privatisierungskosten, abzüglich der Steuervorteile, die durch die Umgründung genannt worden sind, bleiben diese 50 Millionen über. Dann müsste man die 42 Millionen aus den Immobilienverkäufen eigentlich auch noch gegenrechnen, und dann hat die Republik eigentlich ein Unternehmen um 8 Millionen €, grob jetzt einmal, verscherbelt, das in den Folgejahren doch eine große Gewinnsteigerung gemacht hat.
Ich meine, das grenzt an gnadenlose Dummheit, sage ich jetzt einmal, das ist die eine Variante oder die eine Möglichkeit. Auf der anderen Seite – was in diesem Fall naheliegt, denn ich würde jetzt nicht jedem Dummheit unterstellen, der sich mit solchen Verfahren beschäftigt – nährt es doch sehr den Verdacht, den auch Sie angesprochen haben, nämlich den der kriminellen Energie, die dahinter gesteckt ist. Denn eines ist schon klar: Jedes Privatunternehmen, das sanierungsbedürftig ist, wird von Haus aus einmal analysiert, da wird die Substanz festgestellt, es wird ein Ertragswert berechnet, der sich eben aus den Erlösen beziehungsweise aus dem Betriebsergebnis ergibt. Jetzt denke ich einmal, so dilettantisch kann man ja doch auch in dieser Republik nicht sein, dass man nicht die richtigen Leute findet, die das bewerten und berechnen können. Also für mich steht der Verdacht, dass da etwas hinten herum geflossen ist, schon sehr stark im Raum.
Aber, Kollege Mayer, den Schluss, den Sie ziehen, nie wieder Schwarz-Blau (Abg. Moser: Der ist richtig!), ich weiß, den beziehen Sie auf Grasser, da bin ich bei Ihnen, aber ich sage Ihnen eins: Der Grasser war nie ein Blauer, das war immer ein Scheinblauer, der auf einem ÖVP-Ticket dort gelandet ist, wo wir jetzt wissen, dass er ist. (Beifall bei der FPÖ. – Ironische Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Tamandl: Der war gut! Dann war der Haider auch kein Blauer! – Gegenrufe bei der FPÖ. – Abg. Pendl: Ihr müsst nur aufpassen, dass der Haider !)
21.48
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.
21.48
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Rechnungshof verdient jetzt wieder anerkennende Ruhe, damit wir gezielt und seriös die diversen sehr, sehr wertvollen Berichte unseres Kontrollorgans würdigen können. Ich bedanke mich noch persönlich beim Herrn Präsidenten für den Bericht zur Privatisierung des Dorotheums, das war ein Bericht auf Antrag der Grünen.
Ich habe ja damals schon, 2007, 2008, auch schon früher, 2002, als es die schwarz-blaue Regierung gab, das Verdachtsmoment gehabt, dass bei diversen Geschäften nicht nur kriminelle Energie am Werk war, sondern diese Geschäfte auch sehr zulasten der Republik ausgegangen sind und sich Private, Einzelpersonen, bis in die höchsten Ränge vielleicht, bereichert haben.
Ich kann Ihnen jetzt die Geschichte der Privatisierung des Dorotheums in Form einer kleinen – wie soll man denn sagen? – Darlegung durchaus verständlich noch einmal vor Augen führen.
Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Investmentbank, und die schätzt Ihren Betrieb und die Immobilien, die sich da im Konsortium Dorotheum zusammenfügen, auf 112 Millionen €.
Dann finden Sie auf Umwegen – das erkläre ich noch – einen Käufer, ein Käuferkonsortium. Das zahlt immerhin 70,6 Millionen €, aber auf die Differenz von 40 Millionen € haben Sie schon verzichtet. Es wäre durchaus möglich gewesen, diese auch zu lukrie-
ren. Ja, es gab sogar einen internationalen Bieter, einen ausländischen, einen amerikanischen Bieter, der 84 Millionen gezahlt hätte. Allerdings haben ihn die Gespräche mit dem Management des Dorotheums mehr oder weniger von diesem Anbot Abstand nehmen lassen, weil er sich gedacht hat, das Management ist nicht in der Lage, den Betrieb so zu führen, wie er sich das vorstellt.
Es kann auch sein – das ist ein Verdachtsmoment –, dass das damalige Management des Dorotheums (Abg. Pirklhuber: Bewusst!) absichtlich etwas vorgegaukelt hat, damit ja der Bieter, der 84 Millionen € zahlt, nicht zuschlägt, weil dieses Management vielleicht schon Beziehungen zu einem anderen Bieter gepflogen und dieser andere Bieter vielleicht dem Management versichert hat, es werde am Werk bleiben und sogar noch eine Prämie bekommen. So war es ja auch: Das Management des Dorotheums hat ja dann auch eine Prämie bekommen. – Gut, also Phase 1: Sie bekommen als Republik, obwohl es einen besseren Bieter gibt, nur 70,6 Millionen, obwohl das Unternehmen 112 Millionen wert ist.
Phase 2: Dieser Bieter, der Sie immerhin sozusagen um 40 Millionen € herunterhandelt, ist noch dazu in der Lage, bereits vor dem Bietverfahren, ich glaube, fast schon ein Monat vor dem Bietverfahren, eine Gesellschaft zu gründen, die in eine GmbH & Co KG umgegründet werden kann und dann das Dorotheum auffangen soll. Das ist ja spannend. Dieses Bieterkonsortium ist so raffiniert, schon alle Vorkehrungen zu treffen, dass dann eine Gesellschaftsform gewählt wird, die es der Republik Österreich unmöglich macht, 16,9 Millionen Steuergeld zu lukrieren. Diese neue Gesellschaftsform hintergeht sozusagen die Republik, offiziell ist es ja sogar möglich, durch eine geschickte Gründung. Der Republik entgehen 16,9 Millionen €.
Gut, darum hat ja Herr Kollege Mayer zu Recht gesagt, unterm Strich haben wir nicht 70 Millionen, sondern nur 50,2 Millionen € eingenommen.
Jetzt ist aber diese Gesellschaft, dieses Konsortium, das wirklich – man muss das fast mit Neid feststellen – nach einem sehr akkordierten Masterplan vorgegangen ist, es muss da sogar eine Art Mastermind gegeben haben, in der Lage, sofort – sofort!, wie Kollege Mayer schon dargelegt hat – aus den 13 Immobilien 8 herauszulösen, diese steuerbegünstigt, darum die 16,9, dann auch noch in eine Gesellschaft zu bringen, diese dann zu verkaufen, und schon sind 42,2 Millionen € von den 70 Millionen wieder herinnen. Das muss man sich einmal vorstellen!
Und dann kommt ja der Clou: Zwei Jahre später werden diese Immobilien wieder zurückgekauft, und zwar nicht um 40 Millionen, sondern um 68 Millionen €. Also da ist irgendwie etwas im Busch.
Noch dazu: Der Käufer dieser acht Immobilien, Immofinanz Petrikovics, verkauft dann wieder und ist noch dazu der dritte Partner in dem Bieterkonsortium. Und jetzt lege ich die Karten endlich auf den Tisch: Ein Partner des Konsortiums heißt Soravia, der andere ist Dichand und der dritte ist dann Petrikovics. Und die schaffen es jetzt mit dieser raffinierten Vorgangsweise, dass sie praktisch um – wenn man es sich ausrechnet, die Zwischenspanne zwischen dem, was sie gezahlt haben, minus der eingesparten Steuer, minus dem Erlös von acht Immobilien – 14,6 Millionen dieses Konsortium erwerben – 14,6 Millionen für das, was ursprünglich112 Millionen wert war und so eingeschätzt worden ist. Das bekommen sie um 14, das sind 10 Prozent. Herr Rechnungshofpräsident, sie zahlen letztlich unterm Strich etwas mehr als 10 Prozent dessen, was es eigentlich wert ist.
Und dann, Herr Kollege Gahr, rechnen Sie uns noch freundlicherweise vor, sage ich jetzt sehr ironisch, welchen Betriebserfolg das Unternehmen, das Dorotheum dann bewerkstelligt. Es war ja schon in Umstrukturierung, bevor der Kauf erfolgte. Es war schon in Umstrukturierung. Es gab ein um 75 Prozent besseres Betriebsergebnis und eine Gewinnsteigerung um 175 Prozent.
Ich meine, das ist also nicht nur ein Schnäppchen gewesen, das war nicht nur ein Glückstreffer, das war ein Jackpot – ein Jackpot auf Kosten der Republik durch ein Konsortium Soravia, Dichand und Petrikovics.
Wer hat denn diesen Verkauf bewerkstelligt? – Und damit spanne ich jetzt den Bogen in die Gegenwart. Unter wessen Fittichen war denn dieses Schnäppchen möglich? Unter welchen Rahmenbedingungen oder durch wen hat denn die Republik sich auf die Art und Weise, ich sage also fast übers Ohr hauen lassen, das ist ja harmlos, betrügen lassen ist falsch, denn das ist ja alles gesetzlich in Ordnung gewesen? Nur es war, worauf mein Kollege Zanger schon hingewiesen hat, geradezu haarsträubend, auf wie viel Geld die Republik verzichtet hat.
Und wer war das? Wer war das, der maßgeblich verantwortlich ist? – ÖIAG! Die ÖIAG nimmt sich die teuerste Investmentbank, kontrolliert überhaupt nicht, hat nur einmal den Privatisierungsausschuss dazu tagen lassen, hat keine transparente Dokumentation, es ist nicht mehr nachvollziehbar, warum man die teuerste Investmentbank nimmt, hat darauf verzichtet, die Republik überhaupt davon in Kenntnis zu setzen, dass 16,9 Millionen Steuerersparnis jetzt auf Kosten der Republik gemacht werden, hat das gar nicht für notwendig gefunden. Dann geben sie sich zufrieden mit einem Bieter, der, mehr oder weniger, um diese vergleichsweise geringen 14,6 Millionen seine Schäfchen ins Trockene bringt. – ÖIAG!
Und warum ist das möglich? – Weil Schwarz-Blau ein ÖIAG-Gesetz beschlossen haben, wo die Republik, wo auch das Finanzministerium keine Einwirkungsmöglichkeiten hat, wo das Parlament keine Kontrollmöglichkeiten hat. Und diese ÖIAG mit diesem ÖIAG-Gesetz, das Sie noch immer nicht geändert haben, wo wir schon drei, vier, fünf Notwendigkeiten sehen, es zu ändern, diese ÖIAG hat nach wie vor keine Dokumentierungsstandards, die solche Verkaufsaktionen verhindern. Das kann nach wie vor möglich sein, dass die ÖIAG so agiert wie beim Dorotheum: ein bisschen mehr als 10 Prozent des Wertes des Verkauften zu lukrieren!
Jetzt sage ich Ihnen, wieso das so kritisch ist: weil nämlich diese ÖIAG in der jetzigen gesetzlichen Form laut Herrn Finanzminister Spindelegger auch noch die Abwicklung des Hypo-Vermögens vornehmen soll. Innerhalb der ÖIAG soll diese Abwicklungsgesellschaft platziert werden. Und was stellen Sie sich dann vor? Wie wird denn das noch vorhandene Hypo-Vermögen dann wahrscheinlich wieder verhökert werden? Wer macht denn dann wieder seinen Schnitt? Wenn mit denselben Methoden – ich hoffe, es werden andere – agiert wird, wenn mit derselben Intransparenz gewerkt wird, wenn wieder keine Dokumentation da ist, dann ist das wieder zulasten des Steuerzahlers, dann wird das Vermögen der Republik wieder verschleudert.
Damit das verhindert wird, gibt es Anträge von uns, Anträge zur Änderung des ÖIAG-Gesetzes, Anträge, die in Richtung mehr Transparenz gehen, und Anträge, die dazu dienen sollen, dass die SteuerzahlerInnen, die Leute und die Bevölkerung Österreichs nicht ständig um ihr Vermögen betrogen werden. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Neubauer.)
21.58
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Schenk gelangt nun zu Wort. – Bitte.
21.58
Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte meine Rede mit einem Zitat aus einem Kapitel des Rechnungshofberichtes beginnen, den wir letzte Woche im Ausschuss behandelt haben, wo es um die Begünstigungen im Körperschaftsteuerrecht ging. Ich möchte dieses Zitat deshalb verwenden, weil es sympto-
matisch für die Regierung ist und das Handeln der Regierung mit diesem Zitat auch festgemacht werden kann. Das Zitat lautet:
„Mangels detaillierter und umfassender Kenntnis der Wirkungen sämtlicher Begünstigungen im Körperschaftsteuerrecht fehlten sowohl dem Gesetzgeber als auch der Bundesregierung und insbesondere dem BMF die nötigen Grundlagen für politische Entscheidungen.“
Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, zieht sich wie ein roter und ein schwarzer Faden durch viele Bereiche, die der Rechnungshof dankenswerterweise auch immer wieder aufdeckt.
Der Herr Staatssekretär hat ja im Ausschuss erwähnt, dass er sich sehr wohl der Verantwortung bewusst ist, mit dem Steuergeld sorgsam und sparsam umzugehen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie kann es dann sein, dass weder der Verwaltungsaufwand für den Vollzug der Begünstigungen im Körperschaftsteuerrecht mangels gesonderter Aufzeichnung bekannt war noch ein umfassendes und systematisches Konzept für diese Begünstigungen vorlag, geschweige denn konkret formulierte Ziele und messbare Kriterien vorhanden waren, noch konkrete Beiträge, manchmal nicht einmal Schätzungen oder Hochrechnungen vorlagen? Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, muss hier wirklich angesprochen werden. Wir werden das auch bei Behandlung des nächsten Rechnungshofberichtes hier explizit debattieren, denn dieser Bericht ist noch nicht abgeschlossen, es sind noch Kapitel offen, die noch behandelt werden.
Aber warum habe ich diese Einleitung jetzt gemacht und dieses Zitat gebracht? – Weil das aufzeigt, wie Budgetlöcher entstehen und Steuergeld einfach nicht effektiv eingesetzt wird. Und hier geht es nicht um Peanuts, sondern hier geht es um Beträge im Millionenbereich – von 450 Millionen spricht der Rechnungshof, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Die Privatisierung des Dorotheums wurde von meinen VorrednerInnen schon angesprochen. Das war auch kein gutes Geschäft für die Republik, das wurde schon dargelegt. Es gab ungewöhnlich hohe Privatisierungskosten von rund 3 Millionen €. Der geschätzte Steuerentgang für den Finanzminister betrug 16,9 Millionen €. Hier war auch die ÖIAG im Spiel – es wurde schon angesprochen –, weil die ÖIAG damals noch dafür verantwortlich gezeichnet hat, dass das Dorotheum von einer GmbH in eine GmbH & Co KG umgewandelt wurde. Hier ist es dann auch zu einem verhältnismäßig geringen Verkaufserlös gekommen, das haben meine Vorredner auch schon ausgeführt.
Damals verzichtete das Finanzministerium darauf, der ÖIAG Vorgaben zu machen. Es wurde auch darüber gesprochen – die Kollegin Moser hat es schon angesprochen –, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen eben nicht vorhanden sind oder nicht adäquat geändert wurden. Aber der Herr Staatssekretär und Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien, hätten es jetzt in der Hand, das ÖIAG-Gesetz zu ändern, denn wenn ich mich recht erinnere, ist das ja auch im Regierungsübereinkommen verankert, dass Sie hier Änderungen vornehmen wollen. Nur, bis dato ist leider, wie in so vielen Bereichen, nichts geschehen.
Und was die wiederholten Empfehlungen des Rechnungshofes betrifft, eben betreffend die mangelnden Evaluierungen, die nicht stattfinden, so zieht sich das ja auch durch wie ein rot-schwarzer Faden. Ich könnte hier eine Menge von ressortübergreifenden Beispielen anführen, aber dafür ist die Zeit zu kurz.
Ich kann nur hoffen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass Sie diese Kritik des Rechnungshofs auch aufgreifen, auch ernst nehmen, um in Zukunft Budgetlöcher zu
vermeiden und Effizienzlöcher zu stopfen, denn das ist dringend notwendig im Sinne der österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
22.02
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Hable gelangt nun zu Wort. – Bitte.
22.02
Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Geschätzte Bürger und Bürgerinnen auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Zum Thema Dorotheum haben wir schon einiges gehört. Ein paar Dinge möchte ich noch ergänzen oder wiederholen, weil es doch wirklich ein sehr spektakulärer Privatisierungs- oder Verkaufsprozess war – spektakulär fehlgeschlagen, möchte ich sagen. Verkaufsempfehlung der Investmentbank: 80 bis 90 Millionen; tatsächlicher Verkaufspreis: 70 Millionen, minus einem gewährten Steuervorteil von zirka 17 Millionen ergibt das 50 Millionen, die für die Republik übrig bleiben, statt den 80 bis 90. Also da sind mindestens 30 Millionen € in den Sand gesetzt worden.
Wir haben einen intransparenten Vergabeprozess gesehen. Der Bewertungsprozess wurde an diese sehr teure Investmentbank ausgelagert, und dieser Bewertungsprozess wurde offenbar nicht dokumentiert und kann daher auch nicht nachvollzogen werden. Ich frage mich da natürlich: Was haben eigentlich der Vorstand und der Aufsichtsrat der ÖIAG gemacht? Wozu haben die überhaupt eine Funktion gehabt, wenn sie die eigentlichen Kernaufgaben, für die sie da waren, ausgelagert haben? – Wie auch immer.
Dann hat es Bewertungsgutachten gegeben, die verschwunden sind, gleich zweimal hintereinander. Ergebnisprotokolle des Lenkungsausschusses – dort, wo die relevanten Personen drinnen gesessen sind – waren nicht vorhanden, berichtet uns der Rechnungshof.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das sind keine kleinen Fehler, aus denen man lernen kann. Das sind aus meiner Sicht systematische Fehler, ist systematisches Missmanagement, systematisches Verschleudern von öffentlichem Vermögen.
Ich möchte neben dem Dorotheum aber auch noch auf einen anderen Teil des Rechnungshofberichtes hinweisen, und zwar auf die Öffentlichkeitsarbeit der ÖBB, unter anderem auch bekannt als Inseratenaffäre. Ich frage mich sowieso – ich habe das heute schon erwähnt –: Warum muss die öffentliche Hand überhaupt Inserate schalten? Im Jahr 2013 waren es 200 Millionen €, die für Inserate aufgewendet worden sind! Da fragt man sich: Geht es nicht, dass die Ministerien einfach eine Presskonferenz abhalten oder eine Presseaussendung machen, wenn sie informieren wollen? Wozu brauchen sie die bunten Bilder in den Tageszeitungen? – 200 Millionen €, die man relativ schnell einsparen könnte.
Das ist übrigens jene Inseratenaffäre, die einen Untersuchungsausschuss beendet hat, wie wir wissen. Es ist jene Inseratenaffäre, bei der die Staatsanwaltschaft sich nicht bemüßigt gefühlt hat, alle relevanten Personen zu befragen. Diese hat dann ein bisschen Druck gebraucht, um noch mehr Personen zu befragen. Und es ist auch jene Inseratenaffäre, bei der die ÖBB den Rechnungshofbericht folgendermaßen kommentiert haben, und das möchte ich jetzt zitieren. Die ÖBB sagte da Folgendes – Zitat –:
„Die Kampagne hat die Kommunikationsziele des Unternehmens klar unterstützt, das Unternehmen hat von der Unterstützung des Ministers in der Öffentlichkeit profitiert und nicht umgekehrt.“ – Zitatende.
Na bumm! Also wir fahren alle mit den ÖBB, weil Kanzler Faymann aus der Zeitung lacht.
Wenn man diese Rechnungshofberichte liest, das sage ich ganz offen, dann läuft es einem oft kalt über den Rücken ob dieses Missmanagements, das hier beschrieben wird, ob dieser potenziell strukturellen Korruption. Und deswegen brauchen wir in diesem Land ganz dringend frischen Wind, der dieses Klima, bestehend aus Missmanagement und – ja, ich sage das auch, die Verdachtslage legt es leider sehr oft nahe – auch diesem Verdacht der strukturellen Korruption, durchlüftet. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
22.07
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl gelangt nun zu Wort. – Bitte.
22.07
Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Müsste man den Verkauf des Dorotheums jemandem erklären, der zuvor noch nie etwas davon gehört hat, so wäre dies in einem Satz wie folgt zusammengefasst: Eine Verscherbelungsaktion ersten Grades, wovon nur der Käufer zum Nachteil aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in unserer Republik profitierte.
Hier hat es genug Erklärungsbedarf gegeben, und auch heute noch wirft diese Privatisierung viele Fragen auf, wirft aber auch Schatten. Dementsprechend wurde die Privatisierung auch vom Rechnungshof scharf kritisiert.
Erstens ist der Verkauf zu einem wirtschaftlich ungünstigen Zeitpunkt erfolgt und war für den Staat kein gutes Geschäft.
Zweitens lag der Verkaufserlös mit rund 70 Millionen € um 10 bis 20 Millionen unter der Verkaufsempfehlung vonseiten der Investmentbank.
Drittens war der Verkaufsprozess mit Kosten von 3 Millionen € mit Vergleich mit anderen Privatisierungen der ÖIAG sehr kostenintensiv.
Viertens wären mit Sicherheit die 320 000 € Prämien für die beiden Geschäftsführer des Dorotheums entbehrlich gewesen.
Fünftens waren die Kriterien für das Ausscheiden von Bietern nicht ausreichend dokumentiert und zum Teil auch nicht nachvollziehbar.
Das waren einige Punkte von vielen, die der Rechnungshof kritisierte.
Die meisten Privatisierungen sind zwischen 2000 und 2006 erfolgt. In Summe spricht man hier von 7,5 Milliarden €. Für mich ist wichtig, dass Privatisierungsvorgänge im Vorfeld analysiert und auch kritisch betrachtet werden. Schließlich geht es hier um Staatseigentum, um Eigentum der Bürgerinnen und Bürger, und hier muss Transparenz gegeben sein. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
22.09
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Singer gelangt nun zu Wort. – Bitte.
22.09
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Wir debattieren heute insgesamt zwölf Berichte des Rechnungshofes. Ich möchte mich mit einem davon beschäftigen, nämlich mit jenem über die Gesundheit der Schüler, über den schulärztlichen Dienst und den schulpsychologischen Dienst.
Grundlage für diesen Bericht waren Überprüfungen des Landesschulrates von Oberösterreich und Salzburg sowie des Stadtschulrates von Wien und des Bundesministe-
riums für Unterricht, Kunst und Kultur. Nun zu einigen Feststellungen des Rechnungshofes dazu.
Der Rechnungshof sieht einen klaren Verbesserungsbedarf sowohl beim schulärztlichen als auch beim schulpsychologischen Dienst. Warum? – Weil es eine strikte Trennung zwischen der den Schulärzten erlaubten Schuldgesundheitspflege mit der Zuständigkeit des Unterrichtsministeriums auf der einen Seite und der Gesundheitsvorsorge, die im Kompetenzbereich des Gesundheitsministeriums liegt, auf der anderen Seite gibt. Das heißt, wenn die Schulärzte die Schüler untersuchen oder die Lehrer in gesundheitlichen Fragen der Schüler beraten, dann ist das Unterrichtsministerium zuständig; wird jedoch geimpft, dann ist die Zuständigkeit beim Gesundheitsministerium, weil es sich um vorbeugende Impfungen handelt, die daher Teil der Gesundheitsvorsorge sind.
Als verkomplizierend wird festgestellt, dass das Unterrichtsministerium für die Schulärzte an Bundesschulen zuständig ist – sprich den allgemeinbildenden höheren Schulen, AHS, und so weiter –, bei den Pflichtschulen sind es hingegen Länder und Gemeinden.
Summa summarum: Die Kompetenzzersplitterung schränkt die Effizienz ein, und daher fordert der Rechnungshof, die strikte Trennung von Schulgesundheitspflege und Gesundheitsvorsorge aufzuheben, und die beiden zuständigen Ministerien sollten zur Vermeidung allfälliger Doppelgleisigkeiten ihre Zusammenarbeit intensivieren.
Ein weiterer Kritikpunkt des Rechnungshofes bezieht sich auf eine mangelnde Auswertung der Daten aus den jährlichen Reihenuntersuchungen der Schüler. Erfasst werden die Grunddaten, wie Größe, Alter und Gewicht des jeweiligen Schülers, aber auch Angaben über Allergien, Sehvermögen, Hals-, Nasen-, Ohrenerkrankungen, Atemwegserkrankungen und Haltungsschäden – meiner Ansicht nach wichtige Daten die Kindergesundheit betreffend. Leider werden sie nicht elektronisch erfasst, nicht zentral gesammelt und auch nicht analysiert. Aus meiner Sicht sind das verlorene Informationen für die österreichische Gesundheitspolitik. Daher schlägt der Rechnungshof auch vor, Reihenuntersuchungen genauer zu regeln, und die daraus gewonnenen Daten sollten für Zwecke der Gesundheitspolitik – natürlich in anonymisierter Form – zugänglich gemacht werden.
Abschließend darf ich positiv festhalten, dass von beiden angesprochenen Ministerien, vom Unterrichtsministerium, aber auch vom Gesundheitsministerium, die Bereitschaft bekundet wurde, die Anregungen des Rechnungshofes entsprechend umzusetzen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
22.13
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.
22.13
Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich darf mich auch noch einmal mit einem Bericht aus dem Jahr 2012 auseinandersetzen, jenem zur Öffentlichkeitsarbeit der ÖBB.
Das Thema Öffentlichkeitsarbeit bei den Österreichischen Bundesbahnen wurde im Jahr 2012 sehr intensiv diskutiert, auch im damals laufenden Untersuchungsausschuss – das wurde heute schon angesprochen.
Dass dieser Prüfbericht ein sehr komplexes Thema behandelt, spiegelt sich nicht nur in den 152 Seiten wider, die dieser Bericht enthält, sondern auch in den Stellungnahmen
des Unternehmens selbst, die zu vielen Feststellungen innerhalb dieses Berichtes geführt haben.
Dem interessierten Leser dieses Berichtes wird sehr rasch klar, dass Öffentlichkeitsarbeit bei den Österreichischen Bundesbahnen nicht nur der normale, klassische Werbebereich ist, sondern 64 Prozent des Budgets werden für Aktivitäten ausgegeben, die außerhalb der normalen Werbung liegen, also klassische Vertriebsagenden sind, wie Kundenkartenmanagement, Beschwerdemanagement, aber genauso auch Baustelleninformationen und Informationen über Fahrplanwechsel und dergleichen.
In der öffentlichen Bilanz 2011 des ÖBB-Konzerns werden die Gesamtaufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit mit rund 27 Millionen € dargestellt. Im Rechnungshofbericht selbst wird noch von einer Summe von 31 Millionen ausgegangen.
Vertrieb und direkter Kundenkontakt sind die großen Positionen, die dieses Unternehmen natürlich auch zu einem enormen Kommunikationsaufwand treiben. Die ÖBB transportieren jährlich 460 Millionen Fahrgäste, führen täglich 6 300 Züge, organisieren große Infrastrukturprojekte und sind auch für den Bau und Umbau von Bahnhöfen und Haltestellen verantwortlich.
Meine Damen und Herren! Der Rechnungshof hat in seinen Schlussbemerkungen 22 Empfehlungen abgegeben. Viele dieser Empfehlungen wurden bereits innerhalb der ÖBB umgesetzt. Im Unternehmen selbst wird intensiv daran gearbeitet, die Strukturen und Prozesse zu verbessern. Dazu gehören Neuausschreibungen für Werbeagenturen und Medienagenturen, aber auch Kürzungen und Kündigungen von Sponsoring-Vereinbarungen und das Festlegen von Wirkungszielen.
Meine Damen und Herren, ich bin daher überzeugt davon, dass bei der nächsten Überprüfung diese gesetzten Maßnahmen als positiv bewertet werden. (Beifall bei der SPÖ.)
22.16
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler. – Bitte.
22.16
Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich darf mich in meinen Ausführungen auf einen Prüfbericht des Rechnungshofes zur Burghauptmannschaft konzentrieren.
Die Burghauptmannschaft verwaltet, wie Sie wissen, die historischen Gebäude, für die das Wirtschaftsministerium zuständig ist. Die Liegenschaften werden von Bundesdienststellen, von Bundesmuseen, aber auch von Sondernutzern, wie zum Beispiel dem Parlament, aber auch von Privaten genutzt. Außerdem betreibt die Burghauptmannschaft das Bundesbad Alte Donau und betreut auch die Telefonanlagen des Bundes in den historischen Gebäuden.
Wenn man sich die Dimension der Burghauptmannschaft ansieht, so kann man sich vorstellen, welch umfangreiche Prozesse und Arbeiten hier anfallen. Immerhin werden rund 550 Einzelobjekte betreut, in denen rund 1 100 Nutzer untergebracht sind. So werden in meinem Heimatbundesland Tirol Schloss Ambras, die Triumphpforte, aber auch die Hofburg betreut. Hier in Wien ist natürlich eine größere Konzentration festzustellen: unter anderem etliche Palais, in denen Ministerien untergebracht sind, das Belvedere, aber auch in Wien gibt es eine Hofburg. Interessant ist, dass die Hofburg – und das werden die wenigsten wissen – der größte zusammenhängende zivile Baukomplex Europas ist.
Insgesamt wurden vom Rechnungshof 22 Empfehlungen abgegeben. Das Besondere ist: Bereits vor der Veröffentlichung im November 2011 – und das ist etwas sehr Erfreuliches und ist mir in meiner sechsjährigen Zugehörigkeit zum Rechnungshofausschuss noch nicht untergekommen – wurden 19 von diesen 22 Empfehlungen umgesetzt. Bei zwei Empfehlungen gibt es nach wie vor Gespräche, und bei einem Punkt ist es noch zu keiner Umsetzung gekommen und wird es wohl auch zu keiner Umsetzung kommen.
Zusammenfassend darf ich lobend erwähnen, dass die Burghauptmannschaft auf einem hervorragenden Weg ist und somit auch sichergestellt ist, dass unser kulturelles Erbe, für das wir ja weltbekannt sind, in sehr guten Händen ist. Herzlichen Dank dafür! (Beifall bei der ÖVP.)
22.18
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ein Schlusswort des Berichterstatters wird nicht gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-10 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 23: Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-6 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch das ist wieder einstimmig angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 24: Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-14 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch das ist wieder einstimmig angenommen.
Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den 37. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2013) (III-60/166 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zum 25. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Herr Abgeordneter Hell gelangt als Erster zu Wort. – Bitte.
22.20
Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Herren Volksanwälte! In zwei Sitzungen des Volksanwaltschaftsausschusses haben wir den Bericht der Volksanwaltschaft 2013 diskutiert. Es ist ein sehr ausführlicher Bericht, der uns hier vorgelegt worden ist, der auch eindrucksvoll die Tätigkeit der Volksanwaltschaft dokumentiert.
Die Tätigkeit der Volksanwaltschaft ist ja sehr vielfältig. Sie beginnt bei den Individualbeschwerden, die laut diesem Bericht mit über 19 000 Beschwerden einen Höchst-
stand aufweisen. Davon wurde in 8 000 Fällen ein Prüfverfahren eingeleitet und Schwachstellen und Verbesserungspotenzial aufgezeigt.
Behandelt wurde aber auch der verfassungsgesetzliche Auftrag, präventiv ausgerichtete Aufgaben zu übernehmen und die Einhaltung der Menschenrechte und der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich zu schützen und zu fördern.
Dieser Bericht gibt auch einen Überblick über die internationalen Aktivitäten und regt natürlich auch den Gesetzgeber zu gesetzlichen Änderungen an.
Meine Damen und Herren, mit diesem Bericht werden die ersten Ergebnisse der Präventivtätigkeit der Volksanwaltschaft und ihrer Kommission sehr komprimiert dargestellt. Diese Prüfkompetenz für diese Bereiche gibt es seit Juli 2012.
Die Volksanwaltschaft hat zur Besorgung dieser Aufgaben entsprechend dem OPCAT-Durchführungsgesetz Kommissionen mit der Prüfung zu betrauen. Sechs solcher Kommissionen, besetzt mit unabhängigen Personen, sind österreichweit eingesetzt; diese können im Bedarfsfall auch Expertinnen und Experten zuziehen.
2013 wurden 530 Kontrolltätigkeiten durch diese Kommission durchgeführt, dabei wurden soziale Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime, Abschiebungen, aber auch Polizeieinsätze überprüft.
Die Volksanwaltschaft betont in ihrem Bericht auch, dass großteils gute Kooperationsbereitschaft mit den Behörden und Einrichtungsträgern selbst besteht und dass notwendige Maßnahmen und Verbesserungen bereits jetzt veranlasst oder bereits umgesetzt wurden. Es wird hier darauf hingewiesen, dass 234 erhobene Mängel bereits behoben wurden oder die Behebung in Umsetzung ist.
Meine Damen und Herren, die Volksanwaltschaft als Institution hat in der Bevölkerung einen sehr hohen Stellenwert, dahinter stehen aber Sie, geschätzte Volksanwälte, und Ihre MitarbeiterInnen, die diese Arbeit mit sehr hoher Qualität und Kompetenz durchführen. Ich darf mich im Namen aller für diese Tätigkeit recht herzlich bedanken.
Ich darf auch noch einmal „Danke!“ sagen unserem Volksanwalt Dr. Günther Kräuter, der seit Juli 2013 die Geschäftsführung des International Ombudsman Institute übernommen hat, dessen Sitz ja in Österreich ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
22.23
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Sieber zu Wort. – Bitte.
22.23
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Volksanwältin und Herren Volksanwälte! Es ist eigentlich schade, dass wir diesen Bericht erst zu so später Stunde diskutieren können (Ruf: Stimmt!), denn wir diskutieren hier wirklich einen Erfolgsbericht.
Die Volksanwaltschaft hat in ihrer Tätigkeit 2013 immerhin 530 Kontrollen durchgeführt, sie hat 224 Sprechtage quer durch ganz Österreich abgehalten und hat 19 249 Vorsprachen behandelt – das ist ein Höchststand im langjährigen Vergleich –, ist also den Menschen mit Rat und Tat zur Seite gestanden.
Für dieses immense Arbeitspensum möchte ich der Volksanwaltschaft, das heißt unseren Volksanwälten und allen MitarbeiterInnen, die sich in kompetenter Art und Weise für die Menschen einsetzen, ein herzliches „Danke!“ sagen. Zudem möchte ich ausdrücklich erwähnen, dass all diese Arbeiten im Rahmen des dafür vorgesehenen Budgets stattfinden, was gerade in Zeiten wie diesen nicht nur bemerkenswert, sondern auch dankenswert ist.
Die höchste und wichtigste Aufgabe der Volksanwaltschaft ist und bleibt aber, Ansprechpartner für die Bevölkerung zu sein, und hier sind es vor allem die in Kooperation mit dem ORF ausgestrahlten Sendungen des Bürgeranwalts, die den zusehenden Menschen die ganze Bandbreite der Themen, um die sich die Volksanwaltschaft kümmert, vor Augen führen.
Ein besonderes Thema – und das, obwohl die Volksanwaltschaft nicht wirklich dafür zuständig ist – ist das Thema Sachwalterschaft. Meine Damen und Herren, über 60 000 Personen stehen in unserem Land unter Sachwalterschaft, und leider ist es nicht immer so, dass die besachwalteten Personen beziehungsweise deren Familienmitglieder mit den gegebenen Umständen zufrieden sind. Auch suchen immer wieder Personen Rat bei der Volksanwaltschaft, doch in diesem Bereich hat die Volksanwaltschaft keine Möglichkeit zur Einsicht in Gerichtsakten, was eine Analyse ungemein erschwert.
Ein Problem, das auch immer wieder genannt wird, sind Fälle von Kanzleien, die Sachwalterschaften in hoher Zahl übernehmen. Auch unser Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg hat schon mehrfach auf dieses Problem hingewiesen, dennoch besteht nach wie vor Handlungsbedarf.
Wir benötigen eine gesetzliche Regelung, die Sorge dafür trägt, dass die Bestellung, Verwaltung und Durchführung von Sachwalterschaften entsprechend kontrolliert wird. Im Rahmen einer solchen Regelung werden wir auch darüber nachdenken müssen, ob nicht in Zukunft die Volksanwaltschaft in jenen Fällen, in denen sich Betroffene an sie wenden, auch Akteneinsicht bekommt.
Ich bin überzeugt, dass auch in diesen Fällen die Volksanwaltschaft ein guter und vertrauenswürdiger Partner der Menschen sein würde. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
22.26
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gartelgruber. – Bitte.
22.27
Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Volksanwälte! Als Vorsitzende des Volksanwaltschaftsausschusses möchte ich mich auch ganz herzlich bei den Volksanwälten und auch dem Mitarbeiterstab für den hervorragenden Bericht bedanken.
Die Volksanwaltschaft wird ja von der Bevölkerung sehr gut angenommen. 19 249 Personen haben sich letztes Jahr an die Volksanwaltschaft mit Individualbeschwerden gewandt, um eine Kontrolle der öffentlichen Verwaltung zu bewirken. Das ist ein Plus des Beschwerdeaufkommens von 23 Prozent. Die innere Sicherheit hat die Anzahl der Fälle im Bereich Soziales überholt, was ein Novum ist. Hohe Zuwächse gab es auch bei fremden- und asylrechtlichen Beschwerden, und da ist besonders der Asylgerichtshof betroffen.
Wir haben heute schon gehört, dass seit Juli 2012 die Aufgaben der Volksanwaltschaft auch auf den präventiven Schutz der Menschenrechte ausgeweitet worden sind, und da kam es bereits zu 771 Kontrollen durch die Kommission.
Prüfungen von Beschwerden und nachprüfende Kontrolle der Verwaltung sind die wichtigsten Aufgaben der Volksanwaltschaft. Diese deckt zusätzlich Versäumnisse oder Fehler in der Verwaltung auf, wobei man dann immer eine Verbesserung über den Nationalrat oder den Bundesrat anstrebt.
Seit 1990 wird diese Möglichkeit der Volksanwaltschaft jedoch eingeschränkt, da ihr durch Ausgliederung Prüfkompetenzen entzogen werden. Wenn die Aufgaben des
Staates ausgegliedert werden, so handelt es sich nicht mehr um eine Verwaltung im Sinne des Artikel 148a B-VG und die Volksanwaltschaft ist nicht mehr zuständig. Das kann es jetzt aber nicht sein! Wir unterstützen hier den Antrag, die Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft auszudehnen.
Wir haben im letzten Ausschuss auch besprochen, einen gemeinsamen Ausschuss mit dem Verfassungsausschuss zu machen. Ich habe heute auch schon diesbezüglich Gespräche mit dem Obmann des Verfassungsausschusses geführt, der mir sehr positiv signalisiert hat, dass wir das im Herbst noch zustande bringen können.
Ich möchte mich auch bei allen Kräften bedanken, die es schaffen, eine konstruktive, positive Lösung für die Volksanwaltschaft zusammenzubringen. Ich bin mir sicher, gemeinsam werden wir zu einer guten Lösung kommen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
22.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Zinggl zu Wort. – Bitte.
22.30
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Werte Volksanwältin! Werte Volksanwälte! Es gehört schon zum Ritus im Parlament, dass die Volksanwaltschaft im Plenum gelobt wird – und ich möchte mich dem nicht verweigern, ich mache das auch regelmäßig –, aber mit der Ausweitung der Kompetenzen im Zusammenhang mit der Einrichtung der OPCAT-Kommissionen, wie wir es jetzt seit einem Jahr erleben, glaube ich, können wir tatsächlich stolz sein.
Es ist schon so etwas wie ein Zeichen fortgeschrittener Demokratie, wenn die Menschenrechte nicht nur in Sonntagsreden immer wieder beschworen werden, sondern deren Einhaltung auch geprüft und vorsorglich immer wieder präventiv kontrolliert wird, insbesondere in jenen Einrichtungen, in denen die Menschen gegen ihren Willen festgehalten werden und wo die Gefahr besonders groß ist, dass sie erniedrigend behandelt werden, dass sie der Gewalt, der Folter ausgesetzt sind. Das sind vor allem Spitäler, das sind Gefängnisse, das sind Kasernen und so weiter.
Ich denke, was jetzt mit dem erstem Bericht vorliegt, deutet darauf hin, dass sich da tatsächlich einiges tut. Es sind die unangemeldeten Stichproben, die sicher einiges dazu beitragen, und es sind sicher auch die vielen kleinen Einzelfälle, die aufgelistet worden sind, mit denen eigentlich Interventionen insofern erreicht worden sind und unmittelbare Wirkung erzielen, als sie auch – wie soll ich sagen? – vorbeugende Wirkung haben im Sinne einer Selbstzensur von Einrichtungen, die daraus lernen, dass sie sich besser ordentlich benehmen, um nicht im Volksanwaltschaftsbericht vorzukommen, wie das ja auch bei anderen Einrichtungen, die geprüft werden, so sein sollte.
Was mir im Zusammenhang mit der volksanwaltschaftlichen Tätigkeit auch gefällt, sind die zunehmenden gesellschaftspolitischen Aussagen, die getroffen werden, wenn zum Beispiel von einer zunehmenden Gefahr der Privatisierung staatlicher Gewalt die Rede ist, und Beispiele genannt werden. – Es ist, glaube ich, sehr gut, dass das Parlament hier ein Instrumentarium hat, um auf diese Entwicklungen hinzuweisen.
Lassen Sie mich zuletzt ein Anliegen noch einmal wiederholen, das mir, seitdem ich im Ausschuss bin – also seit ungefähr sieben Jahren –, ein Anliegen ist, nämlich die weitere Ausweitung der Kontrollmöglichkeiten und Prüfkompetenzen in Richtung ausgegliederte Unternehmen, die im Besitz des Bundes sind oder im Sinne des Prinzips des verlängerten Arms mehr oder weniger am Staat hängen. Ich glaube, dass jede Ausgliederung die demokratisch legitimierte Kontrolle automatisch reduziert, insbesondere die parlamentarische, und wenn Bürger und Bürgerinnen sich nirgendwo beschweren können, weil die Aufgaben, die diesen Institutionen anheimfallen sollten, nicht eingehalten
werden, dann ist das schon ein Defizit, das nicht notwendigerweise fortgesetzt werden muss.
Alles, was der Rechnungshof prüft – inhaltlich prüft der ja nur die wirtschaftliche Tragfähigkeit –, sollte auch von einer anderen Institution – in dem Fall von der Volksanwaltschaft – geprüft werden können. Zwei Drittel aller europäischen Staaten haben diese Kontrollmöglichkeit der ausgegliederten Unternehmungen, und wir sollten uns ihnen möglichst bald anschließen.
Vielleicht können Sie, werte Volksanwälte, Frau Volksanwältin, vielleicht noch etwas dazu sagen. Je mehr in diese Richtung passiert, umso schneller kommt vielleicht etwas. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
22.34
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.
22.34
Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Frau Präsidentin! Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Volksanwälte! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! 19 249 Beschwerden, 8 003 Prüfverfahren, 1 444 festgestellte Missstände, 530 Präventivkontrollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, dass sich diese Zahlen sehen lassen können, und auch ich bedanke mich hier bei den Volksanwälten für die gute, wichtige und richtige Arbeit, die sie für die Österreicherinnen und Österreicher leisten. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der NEOS.)
Meine Vorredner haben schon einiges aus dem umfassenden Bericht erwähnt. Ich möchte nicht alles wiederholen, sondern ein paar Punkte, die mir wichtig sind, zusammenfassen.
Spitzenreiterbereich war die innere Sicherheit mit 27 Prozent der Prüfverfahren, ein Viertel entfiel auf den Sozialbereich, 18 Prozent betrafen die Justiz, und die 19 249 Beschwerden ergaben im Vergleich zum Jahr davor eine Steigerung bei den Fällen von 23 Prozent. Die Volksanwaltschaft hatte also noch nie so viele Beschwerden wie im letzten Jahr. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, so glaube ich, ist auch ein Zeichen für uns alle – auch ein Arbeitsauftrag vor allem an die Regierungsparteien –, dass in der öffentlichen Verwaltung nicht alles so glattläuft, denn sonst gäbe es nicht, wie die Volksanwaltschaft hier in diesem Bericht aufzeigt, so viele Beschwerden und so viele Missstände.
Massive Missstände haben sich im Bereich des Heim- und Pflegebereichs gezeigt, hier vor allem auch durch die Verabreichung von Psychopharmaka im Rahmen der Pflegebetreuung, also das ist da ein großes Problem. Das ist aber auch im Krankenhausbereich ein großes Problem, vor allem auch, was die Schlafmittel betrifft, da Patienten mehr oder weniger ruhiggestellt werden, damit die Angestellten, die ja auch überlastet sind, am Abend ihre Ruhe haben. Das zieht aber dann einen Rattenschwanz an Komplikationen für die Patienten nach sich, denn die brauchen zu Hause dann natürlich auch diese Mittel – man wird ja leicht davon abhängig –, und das ist generell auch ein großes Problem, das Sie vielleicht auch einmal im Gesundheitsbereich ansprechen sollten.
Weiters wurden auch die Einrichtungen der Jugendwohlfahrt genau beleuchtet und kritisiert. Auch dort gibt es massive Missstände, und wir alle müssen daran arbeiten, die Vorschläge – auch die Legislativvorschläge – der Volksanwaltschaft umzusetzen. Wenn ich mir aber den Stand der Umsetzung ansehe, dann muss ich feststellen, dass diese sehr schleppend vor sich geht. Auch da müssen wir alle schauen, dass die Empfehlungen respektive die Legislativvorschläge rascher, effizienter und schneller umgesetzt werden.
Es wurde schon die Kompetenzerweiterung, die im Raum steht, angesprochen, auch das Rederecht der Volksanwälte im Landtag. Diesbezüglich gibt es ja einen Fahrplan; die Vorsitzende des Ausschusses hat das kurz zitiert. Eventuell wird es mit dem Verfassungsausschuss einen gemeinsamen Ausschuss geben, wo wir eben auch über diesen Vorschlag der Grünen, der im letzten Ausschuss besprochen wurde, sprechen werden. Die Regierungsparteien haben diesen Antrag wieder vertagt, auch mit dem Hinweis, dass diesbezüglich schon ein Gesetzesvorschlag erarbeitet werden soll.
Ich bin guten Mutes und neugierig auf diesen Gesetzesvorschlag, wenn wir ihn dann hier diskutieren können und hoffentlich auch noch im heurigen Jahr im Sinne der Volksanwaltschaft und im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher positiv darüber abstimmen können. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)
22.37
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Vavrik. – Bitte.
22.38
Abgeordneter Mag. Christoph Vavrik (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Volksanwältin! Sehr geehrte Volksanwälte! Hohes Haus! Ich wollte auch sagen: Liebe Bürgerinnen und Bürger!, aber es sind keine mehr da, wie auch, wie ich fürchte, vor den Fernsehern. Sie alle schauen Fußball und wir sind sozusagen unter uns. (Heiterkeit.)
Ich möchte mich meinen Vorrednern anschließen und zunächst der Volksanwaltschaft danken für die ausgezeichnete Arbeit vor Ort in Form von Hunderten von Überprüfungen und Beobachtungen durch die Volksanwälte, die Volksanwältin und ihre Kommissionen. Ich glaube, diese Arbeit leistet einen wesentlichen Beitrag zu einer tatsächlich gelebten Rechtsstaatlichkeit. Das geht insbesondere schon aus der stark steigenden Anzahl der Beschwerden klar hervor: Für die fast 20 000 Menschen, die sich 2013 an die Volksanwaltschaft gewendet haben, waren Sie, sehr geehrte Volksanwälte, der Test für echte, gelebte Rechtsstaatlichkeit. Im Namen dieser 20 000 Bürgerinnen und Bürger noch einmal ein großes Dankeschön!
Aber ich glaube, die Wirkung der Volksanwaltschaft geht weit über die konkreten Kontrollen, Beobachtungen und Untersuchungsfälle hinaus. Allein die Existenz der Volksanwaltschaft hat, wie ich glaube, eine heilbringende präventive Wirkung auf die Tätigkeit der Verwaltung. Das ist vielleicht der größte Verdienst der Volksanwaltschaft, der zwar nicht sichtbar ist, sich nicht in einen Bericht gießen lässt, aber um nichts weniger bedeutend ist.
Die Wirkung der Volksanwaltschaft hängt allerdings auch stark von einem ganz anderen wesentlichen Faktor ab, und zwar von der Kooperationswilligkeit und von der Handlungsfähigkeit der Verwaltung, und dort orten wir eindeutig Verbesserungsbedarf.
Meine Redezeit geht schon dem Ende zu, ich werde nur ein Beispiel nennen, und zwar den hoch aktuellen Fall Erstaufnahmezentrum Traiskirchen. Die Volksanwaltschaft hat in ihrem Bericht eindringlich auf – ich zitiere, Seite 116 – „teilweise grobe Menschenrechtsverletzungen in Flüchtlingsunterkünften“ hingewiesen.
Weiters berichtet sie auf Seite 119: „Die VA empfahl dem BMI dafür zu sorgen, dass alle Bundesländer ihre Aufgaben gemäß der Grundversorgungsvereinbarung Art. 15a B-VG erfüllen und eine Versorgung der Asylsuchenden in menschenwürdigen Unterkünften sicherstellen.“
Und trotzdem musste der Bürgermeister von Traiskirchen vor zwei Wochen die Volksanwaltschaft einschalten, und zwar aufgrund menschenunwürdiger Zustände im Erstaufnahmezentrum.
Es stellt sich die Frage, warum diese Regierung nicht willens oder nicht in der Lage ist, die Vereinbarung mit den Bundesländern endlich durchzusetzen. Die Wahrheit ist, dass diese Artikel-15a-Vereinbarung ein zahnloses und sanktionsloses Instrument ist, wie so viele andere Artikel-15a-Vereinbarungen auch. Die Appelle der Frau Ministerin an die Landeshauptleute, weitere Quartiere zur Verfügung zu stellen, muten zunehmend pathetisch an.
Die Wahrheit ist, dass die Landesfürsten in diesem Land mit dieser Bundesregierung Schlitten fahren. Alle, mit Ausnahme von Niederösterreich und Wien, fahren Schlitten mit der Bundesministerin für Inneres. (Zwischenruf der Abg. Fekter.) Kärnten fährt Schlitten mit dem Herrn Finanzminister. Wien fährt Schlitten mit dem Herrn Sozialminister, und alle fahren Schlitten mit der armen Familienministerin in Sachen Kinderbetreuung.
Das heißt, die unzureichende Reaktion des Bundesministeriums für Inneres auf die Hinweise der Volksanwaltschaft bezüglich der Standards in der Grundversorgung von Asylwerbenden ist kein Zufall, kein Ausreißer. Sie ist das Ergebnis eines zur Perversion entarteten Föderalismus-Verständnisses, bis hin zur Behinderung der Volksanwaltschaft.
Daher der Volksanwaltschaft nach den einleitenden Dankesworten zuletzt zu dieser späten Stunde: Viel Erfolg, viel Mut, viel Kraft! – Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)
22.42
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Vavrik, nur zur Information: Ab einer bestimmten Uhrzeit wird die Galerie immer geschlossen, und unsere Zuhörerinnen und Zuhörer, deren Zahl zu späterer Stunde schon geringer wird, sind dann eingeladen, am Balkon Platz zu nehmen, und dort sitzen noch zwei, die ich herzlich begrüße. (Allgemeiner Beifall.)
Herr Abgeordneter Kirchgatterer gelangt nun zu Wort. – Bitte.
22.42
Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, die neuen Aufgaben der Volksanwaltschaft zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte durch die präventiven Kontrollen sind ein Quantensprung. Das ist für die Österreicherinnen und Österreicher, für die Menschen in unserem Land seit Einführung der Volksanwaltschaft unter Bundeskanzler Bruno Kreisky die weitestreichende, die wirkungsvollste Weiterentwicklung.
Die große Zahl an unangemeldeten Kontrollen, die im ersten Berichtszeitraum durchgeführt wurden, zum Beispiel in öffentlichen und privaten Kinder-, Alten-, Haft-, psychosozialen und Behinderteneinrichtungen, zeigt, wie wichtig diese sind.
Die Mitglieder der Kontrollkommissionen genießen eine sehr hohe Reputation. Im neuen Menschenrechtsbeirat sind die NGOs sehr gut vertreten.
Meine Damen und Herren! Die festgestellten Missstände sind protokolliert, jeder einzelne Fall ist ein menschliches Schicksal!
Es geht darum, in allen sensiblen Bereichen die Bewusstseinsbildung zu fördern, die Bedeutung der Menschenrechte zu stärken, zu kräftigen und so lückenlos wie möglich zu verankern.
Meine Damen und Herren! Mit sehr geringen Mitteln sehr effektiv ist der österreichische Beitrag für das International Ombudsman Institute mit dem Sitz in Wien. Der Generalsekretär aus Österreich, Dr. Günther Kräuter, wurde schon genannt.
Aus 90 Ländern, von allen Kontinenten, sind diese unabhängigen Stellen vernetzt.
Engagement für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit steht einem neutralen Staat wie Österreich sehr gut an. Ich danke den Volksanwälten. (Beifall bei der SPÖ.)
22.44
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Dr. Fekter gelangt zu Wort. – Bitte.
22.45
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Volksanwältin! Meine Herren Volksanwälte! Als die Umsetzung der Folterkonvention anstand und die Idee geboren wurde, man könnte doch die OPCAT-Umsetzung, das OPCAT-Abkommen bei der Volksanwaltschaft ansiedeln, ist das nicht überall auf Zustimmung gestoßen, sondern es gab diesbezüglich massive kritische Stimmen. Ich habe mich aber immer sehr dafür verwendet, und aus heutiger Sicht wissen wir, das ist eine Erfolgsgeschichte.
Die präventive Tätigkeit der Kommissionen ist schon erwähnt worden. Die Kommissionen, besetzt mit Personen von hoher fachlicher Kompetenz in den unterschiedlichsten Bereichen, haben die Aufgabe, präventiv zu schauen, ob die Unterbringungseinrichtungen auch menschenwürdig gestaltet sind und die betreffenden Personen entsprechend behandelt werden.
Nicht bei allen Kontrolltätigkeiten ist ein Missstand feststellbar, Gott sei Dank ist das so, aber Missstandsfeststellungen werden dann an die Volksanwälte und die Volksanwältin weitergeleitet, und dort wird dann die Missstandsfeststellung in den Volksanwaltschaftsbericht mit aufgenommen beziehungsweise werden die Behörden angewiesen, diese Missstände abzustellen.
Das gemeinsame Vorgehen zwischen den Kommissionen und der Volksanwaltschaft erfolgt seit Juli 2012 und ist eine ganz neue Tätigkeit. Dass auch der Menschenrechtsbeirat aus dem Innenministerium in die Volksanwaltschaft gewandert ist und dort als beratendes Organ tätig ist, ist eine ausgesprochen gute Sache und, wie Kollege Zinggl schon erwähnt hat, einer entwickelten Demokratie würdig und ein Beispiel für Best Practice.
Die Kompetenzerweiterung, dass also die Volksanwaltschaft auch die Beschwerden der Bürger annehmen kann, wenn es sich um ausgegliederte Betriebe handelt, die zu 100 Prozent im Eigentum einer Gebietskörperschaft stehen, begrüße ich sehr. Ich habe zu meiner Zeit als Volksanwältin zuerst die Fälle gehabt, wo beispielsweise bei der Friedhofsverwaltung in Wien gewisse Missstände aufgetaucht sind. Dann ist diese Friedhofsverwaltung in eine GesmbH überführt worden, und die Volksanwaltschaft war nicht mehr zuständig.
Die Bürger haben nicht verstanden, warum sie vorher kommen konnten und nachher nicht mehr. (Abg. Walter Rosenkranz: Das ist so wie beim Management, wie Sie gemeint haben, bei einer Holding! Das ist genau das!) Nein, Herr Kollege Rosenkranz, da haben Sie mich missverstanden, ich will die Volksanwaltschaft nicht in die Ressorts integrieren und verwalten, sondern da ist es darum gegangen (Abg. Walter Rosenkranz: Die Stadt Wien entzieht der Kontrolle!), dass wir die Kulturinstitutionen nicht von den Beamten der Ressorts verwalten lassen sollten, sondern dass diese gemanagt werden sollten. Das Prinzip als solches, dass die Kompetenz der Volksanwaltschaft auf ausgegliederte Institutionen erweitert werden soll, ähnlich wie beim Rechnungshof, das begrüße ich. Sowohl der Rechnungshof als auch die Volksanwaltschaft sind Organe des Parlaments. Daher sollte man die Fälle gleich behandeln. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Walter Rosenkranz: Die Kontrolle in den Ausgegliederten durch das Par-
lament! – Das heißt, Volksanwaltschaft und Rechnungshof darf kontrollieren, aber ein Abgeordneter nicht! Das ist auch ein gewisses Parlamentarismusverständnis!)
22.48
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Dr. Winter gelangt nun zu Wort. – Bitte.
22.48
Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Frau Präsidentin! Werte Volksanwälte! Geschätzte Kollegen! Würde man einen Film über die Volksanwaltschaft drehen, dann könnte man diesem gut und gerne den Arbeitstitel „37 Jahre Erfolgsgeschichte Volksanwaltschaft“ geben.
Worauf beruht dieses Vertrauen? – Ich denke, auf einer doch sehr konsequenten, ehrlichen und offenen Arbeit mit den Bürgern. Schaut man hingegen die Vertrauenswerte der Regierung an, dann schaut es schon ein bisschen schlechter aus. Und genau diese Diskrepanz hat mich dazu geführt, folgende Überlegung anzustellen. Immer wieder höre ich von Abgeordneten der Regierungsparteien, dass sie unwahrscheinlich stolz darauf sind, dass im Zeitraum 2012 bis 2013 um nahezu 23 Prozent mehr Beschwerden, also diese ominöse Zahl von über 19 000 Beschwerden, an die Volksanwaltschaft gerichtet worden sind.
Es kann ja doch nicht sein, dass das als Erfolg gewertet wird, denn diese Beschwerden sind doch Beschwerden im Rahmen der Verwaltung.
Was ist die Verwaltung? – Die Verwaltung ist ein Resultat dessen, was an Gesetzen gemacht wird. Das heißt, eigentlich müsste man ja vor der eigenen Haustüre kehren und einen großen Teil auf sich beziehen und versuchen, somit etwas zu ändern und neue Umgangsformen mit der Bevölkerung zu finden, würde ich meinen. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)
Es gäbe doch sehr gute Regulative, sowohl den Rechnungshof als auch die Volksanwaltschaft. Leider versucht man allerdings, diese immer wieder in ihre Rolle zu pressen, und gibt ihnen auch keine entsprechenden Kompetenzen, damit die Bevölkerung auch tatsächlich einen Vorteil daraus ziehen könnte.
Es gäbe ja nach wie vor einige sehr große Anregungen, die bereits aus dem Zweiten Weltkrieg resultieren. Das ist all das, was mit diesen Bombenblindgängern zu tun hat, wo die Volksanwaltschaft schon etliche Anregungen diesbezüglich gemacht hat, es aber nach wie vor keine Gesetzesänderung gibt.
Und eine zweite Sache, die auch, finde ich, für meine Begriffe zumindest, die Öffentlichkeit sehr aufregt und tatsächlich in die öffentlichen, privaten Verhältnisse eingreift, wäre sehr positiv in diesem Fall, nämlich wenn man sich doch endlich einmal um die Opferrechte im waffenrechtlichen Verfahren kümmern würde. Opfer von Straftaten haben sowohl Informations- als auch Äußerungsrechte. Wurde aber jemand Opfer eines Verbrechens mit einer Waffe, so hat er nicht einmal im waffenrechtlichen Verfahren eine Rolle, was unerklärlich ist. Und ich denke, das gehört einfach geändert und neu gemacht.
Ich hoffe tatsächlich, dass es bereits demnächst mehr Rechte für die Volksanwaltschaft und den Rechnungshof geben wird. (Beifall bei der FPÖ.)
22.52
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bitte.
22.52
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Volksanwältinnen und Volksanwälte! Ich möchte heute auf zwei Themenbe-
reiche eingehen, die vorwiegend junge Menschen betreffen und auf die wir auch im Rahmen der Debatte über den Bericht der Volksanwaltschaft im Ausschuss zu sprechen gekommen sind.
Der Bericht weist auf Ungleichbehandlungen zwischen Studierenden an Unis und Fachhochschulen hin. Es geht im Konkreten um den Bereich der Mitteilung von negativen Noten. Wenn ein/e Studierende/r an einer Uni eine Negativbeurteilung urgiert, dann wird ihr oder ihm ein Bescheid ausgestellt, an Fachhochschulen lediglich eine schriftliche Mitteilung. Der Unterschied ist, bei einem Bescheid kann eben ein Einspruch erhoben werden, bei der schriftlichen Mitteilung nicht. Somit fehlt es FH-Studierenden an der Rechtsdurchsetzung. Und deshalb bin ich der Meinung, dass wir, nämlich wir Gesetzgeberinnen und Gesetzgeber, uns dieser Ungleichbehandlung rasch annehmen und das in Bälde ausräumen sollten. Dies wird auch von der Volksanwaltschaft angeregt.
Zum anderen möchte ich ein Problem erläutern, das Sie nicht im Bericht finden werden, das wir aber auch im Ausschuss thematisiert haben und das auch von den Volksanwältinnen und Volksanwälten bestätigt wurde. Wir haben vor Kurzem hier im Haus, im Plenum, über das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz diskutiert, Stichwort 18 plus. Jugendliche, die älter als 18 Jahre sind, haben eben nicht automatisch das Recht, weiterhin in Jugendwohlfahrtseinrichtungen zu bleiben. Man konnte sich damals bei der Verhandlung auf eine Kann-Bestimmung im Gesetz verständigen. Das hilft aber einigen jungen Menschen nicht wirklich weiter.
Die Bundesländer halten dies oder handeln dies auch ziemlich unterschiedlich. Aus Niederösterreich sind mir zum Beispiel selbst auferlegte Kriterien bekannt, die auf einen positiv in Aussicht gestellten Lehrabschluss abzielen. Das könnte auch bedeuten, dass man, wenn man in der Lehre gerade einmal einen Durchhänger hat, womöglich aus den eigenen vier Wänden beispielsweise im SOS-Kinderdorf raus müsste. Dadurch werden junge Menschen im Regen stehen gelassen. Und das wird sich, glaube ich, niemand von uns wünschen. Und deshalb mein eindringlicher Appell und auch meine Bitte an die Jugendministerin, sich das anzusehen und Lösungen herbeizuführen, damit wir wirklich junge Leute unterstützen können, wo sie uns brauchen.
Abschließend möchte ich noch Folgendes sagen: Es suchen viele Leute pro Jahr die Volksanwaltschaft auf. Ich glaube aber, dass gerade jüngeren Leuten die Volksanwaltschaft nicht so bekannt ist. Und da möchte ich einfach an dieser Stelle anregen, dass wir gezieltere Initiativen, vielleicht auch gemeinschaftlich, setzen, damit auch junge Leute über die Volksanwaltschaft Bescheid wissen und sie auch als Ansprechpartnerin sehen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
22.55
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Hechtl gelangt nun zu Wort. – Bitte.
22.55
Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ja, der Tätigkeitsbericht 2013 spiegelt klassischerweise das große Aufgabengebiet der Volksanwaltschaft wider und bringt dieses klar zum Ausdruck.
Wir haben schon gehört, dieser Tätigkeitsbericht ist eine Erfolgsbilanz, die auf die gute Arbeit der Volksanwaltschaft und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren fachliche Expertise zurückzuführen ist.
Ja, diese Bilanz wird noch unterstrichen dadurch, dass der Zustrom größer wurde, dass 23 Prozent mehr Personen die Volksanwaltschaft aufgesucht haben, um ihre
Wünsche darzulegen und um Hilfe zu ersuchen. Das bestätigt das große Vertrauen der Bevölkerung in die Volksanwaltschaft, die bei ihrer Prüftätigkeit vielfältige Aufgaben wahrnimmt. Ich nenne hier vielleicht nur eine, die Prüfung von psychiatrischen Anstalten und die in der Folge eingeleitete Behebung von Strukturmängeln. Weiters zu nennen ist die Hilfestellung zum Beispiel bei der Pflegefreistellung oder beim Arbeitslosengeldbezug et cetera.
Ich möchte nur sagen, das bestätigt eindeutig wieder, wie vielfältig die Volksanwaltschaft arbeitet, und die hohe Kompetenz, die ihr von der Bevölkerung zugesprochen wird.
Ich möchte auch der Volksanwaltschaft und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern recht herzlich danken. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
22.56
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ehmann. – Bitte.
22.56
Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Volksanwältin! Meine Herren Volksanwälte! Hohes Haus! Wie wir schon gehört haben, ist die Zahl der Individualbeschwerden der BürgerInnen an die Volksanwaltschaft deutlich gestiegen. Unabhängig von Individualbeschwerden gibt es auch andere Themen, die an die Volksanwaltschaft herangetragen wurden, beispielsweise eben, wie schon angesprochen wurde, Menschenrechte beziehungsweise das Recht auf Gesundheit. Was die Menschenrechte betrifft, wird im Jahr 2015 ein Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung eben unter Mitwirkung der Volksanwaltschaft vorliegen beziehungsweise erarbeitet.
Wie aus Medienberichten schon bekannt wurde, wird es auch in Traiskirchen, Thalham und so weiter Prüfungen der Volksanwaltschaft geben, was die menschenwürdige Unterbringung betrifft, Stichwort Überfüllung.
Im Bereich Gesundheit, was von Frau Kollegin Schenk schon angesprochen wurde, sind Psychopharmaka und so weiter ein wichtiges Thema. Da geht es um die britische Studie, wo in Deutschland mehr als 50 Prozent der Patienten betroffen sind, in Österreich aber über 74 Prozent – auch nicht ganz unwesentlich.
Ich möchte ganz kurz vielleicht mit ein wenig Augenzwinkern den Beitrag von Frau Kollegin Winter übersetzen, ein bisschen verständlicher machen. Ich möchte der Volksanwaltschaft auch dazu gratulieren, dass sie es offensichtlich geschafft hat, mit BürgerInnenanliegen etwas sympathischer umzugehen, sollte man der öffentlichen Debatte Glauben schenken, als wir hier im Hohen Haus.
Schlussendlich darf ich mich bei der Volksanwaltschaft recht herzlich für ihr Engagement für die österreichische Bevölkerung und ihren Beitrag, den sie leistet, bedanken. (Beifall bei der SPÖ.)
22.58
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Lausch gelangt nun zu Wort. – Bitte.
22.58
Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Volksanwalt! Geschätzte Volksanwälte! Hohes Haus! Zuerst einmal herzlichen Dank und Respekt für diesen sehr guten, umfassenden Bericht. Ich ersuche Sie, den Dank auch an die Mitarbeiter der Volksanwaltschaft weiterzugeben. Der Bericht ist sehr umfangreich und zeigt ganz genau auf, woran es eigentlich krankt. Und wenn man sich den Bericht
genauer anschaut, dann sieht man recht deutlich, woran es meistens krankt, und das ist notorischer Personalmangel, etwa in dem Jugendwohnheim, das überprüft wurde. Viele Missstände hätten abgestellt werden können, aber es gibt zu wenig Personal.
Zu den Justizanstalten: Der Personalmangel in den Vollzugsanstalten führt zu überlangen Einschlusszeiten der Häftlinge und zu unzureichendem Beschäftigungsangebot. Für die Betreuung von jugendlichen Häftlingen fehlt es ebenfalls an Personal. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Dann gehen wir weiter: Polizei, Ärzte ebenfalls nicht verfügbar, zu wenig Personal.
Ich denke mir, der Bericht ist sehr, sehr gut, ist wunderbar und zeigt deutlich auf, woran es mangelt. Und ich hoffe, dass dies der österreichischen Bundesregierung auch irgendwann einmal klar wird, dass es natürlich immer wieder bei staatlichen oder Landesorganisationen oder Gebietskörperschaften Probleme, Mängel, Missstände geben wird, wenn der Personalstand zu gering ist. Wenn man die personelle Deckelung nicht erfüllt, dann ist einfach klar, dass es zu Missständen kommen muss, und das gehört natürlich abgestellt. (Beifall bei der FPÖ.)
Da sollte man Geld in die Hand nehmen und Personalressourcen zur Verfügung stellen, dann werden die Berichte der Volksanwaltschaft, die sehr, sehr gut und sehr, sehr schön sind, noch besser und noch schöner – und ein bisschen dünner. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
23.00
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Volksanwalt Dr. Kräuter. – Bitte.
23.00
Volksanwalt Dr. Günther Kräuter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Kollegium, wir drei, wir haben insgesamt sage und schreibe 44 Jahre als Parlamentarier absolviert und wissen daher sehr genau, dass längere Redebeiträge um diese Zeit nicht besonders beliebt sind. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
Ich möchte mich daher sehr herzlich für die lobenden Worte bedanken, die ich sehr gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterleite. Nehmen Sie bitte diesen Bericht als Anleitung für Verbesserungen in Politik und Verwaltung, aber auch als Weckruf, was den Nationalen Präventionsmechanismus betrifft, denn in vielen Einrichtungen sind wir doch auf alarmierende Zustände gestoßen. Das ist, wie ich glaube, ein sehr, sehr wichtiges gemeinsames Anliegen.
Ich bedanke mich abschließend noch für die wirklich sehr inhaltsvolle und engagierte Diskussion in den beiden Ausschusstagungen; das war auch für uns sehr wichtig. – Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall.)
23.01
Präsident Karlheinz Kopf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Volksanwältin Dr. Brinek. – Bitte.
23.01
Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Auch ich will mich straff, aber konsequent an Sie wenden und ein paar Aspekte herausgreifen. Die Sachwalterschaft wurde angesprochen; fast könnte man meinen, das sei ein never ending Thema, aber wir kommen voran. Ich freue mich sehr, dass im Bundesministerium für Justiz eine sehr aktive, sehr engagierte Arbeitsgruppe eingerichtet ist, die all die Dinge anspricht, die die Volksanwaltschaft längst auch schon zum Thema gemacht hat – Betroffenenrechte, Angehörigenrechte, Vermögensverwaltung, Einset-
zung, Dauer, Umfang, Sachwalterschaft und alle diese Dinge –, und zwar korrekt und nachvollziehbar und in einer Sprache und Vorgangsweise, die für jedermann verständlich sind.
Zweiter Teil: Nationaler Präventionsmechanismus, mein Bereich des Strafvollzugs. Sowohl durch Prüfung als Nationaler Präventionsmechanismus als auch durch Prüfung und Nachkontrollieren von Einzelbeschwerden konnten wir viele kleine und größere Übelstände abstellen. Erschüttert und entsetzt waren wir angesichts dessen, womit wir trotz sorgfältiger Prüfung und trotz sorgfältiger Tätigkeit der Kommissionen in so mancher Strafvollzugsanstalt konfrontiert waren.
Nie und nimmer ist Quälerei, Vernachlässigung, Folter durch irgendeine Art von Mangel zu rechtfertigen. Wir haben da klare Worte gesprochen, eine amtswegige Prüfung ist eingeleitet, und die Volksanwaltschaft wird es nicht bei Sonntagsreden – wie Herr Abgeordneter Zinggl gesagt hat – bewenden lassen, sondern in Wochentagsarbeit nachweisen, dass wir die richtigen Leute am richtigen Ort sind.
Ich darf ein Geheimnis lüften: Zwei der drei Galeriebesucher sind junge Mitarbeiter der Volksanwaltschaft, die einmal sehen wollten, wie das Parlament sich bei den Mitarbeitern bedankt. Sie heißen Lisa Lubinger und Siniša Jovanović – das habe ich jetzt gesagt, damit sie sich im Protokoll wiederfinden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ und Grünen.)
Ein letzter Gedanke noch, weil von Frau Kucharowits junge Menschen angesprochen wurden. Ja, Wirkungsziele halten wir für etwas ganz Wichtiges. Wir wenden uns neuen und unterrepräsentierten Bevölkerungsgruppen in der Volksanwaltschaft zu – unterrepräsentiert im Sinne von: vielleicht wissen sie nicht, was wir tun können. Ich lade Sie jetzt schon ein: Am 24. September eröffnen wir unser Besucherzentrum, das vor allem Schulklassen, Jugendliche, Lehrlinge aufmerksam machen soll, dass die Volksanwaltschaft eine moderne Demokratie repräsentiert, nämlich eine Möglichkeit, Rechtsschutz, Rechtsinformation zu bekommen – niederschwellig, barrierefrei und kostenlos.
Ich bedanke mich. Wir werden unsere Arbeit fortsetzen und mit Unterstützung des Parlaments auch weiterhin erfolgreich sein. – Einen schönen Abend noch. (Allgemeiner Beifall.)
23.04
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Volksanwalt Dr. Fichtenbauer. – Bitte.
23.04
Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich würde den Bericht der Volksanwaltschaft, den Sie dankenswerterweise aufmerksam betrachtet haben, als eine Art geognostische Karte der österreichischen Verwaltung bezeichnen. Kontrolle der Vollziehung ist Gegenstand der Aufgabe des Parlaments.
Ich danke vielmals, dass wie schon im Ausschuss auch hier von Abgeordneten – Kollegin Gartelgruber und Kollege Zinggl – darauf hingewiesen worden ist, dass es eine Lücke in der Kompetenz der Volksanwaltschaft gibt, sodass es notwendig ist, diese Lücke zu schließen und der Volksanwaltschaft die Prüffähigkeit, die Prüfkompetenz, analog dazu, wie sie der Rechnungshof bezüglich ausgegliederter Rechtsträger besitzt, anzuvertrauen.
Wir haben schon darauf hingewiesen, dass wir dafür kein zusätzliches Budget benötigen, sondern aus dem laufenden Stand dieser Tätigkeit nachkommen können. Ich darf darauf verweisen, dass wir uns erlaubt haben, allen Fraktionen des Hohen Hauses einen Gesetzesvorschlag zu übermitteln, der Grundlage sein kann und sollte, die Sache praktisch anzugehen.
Ich darf bitten, dass seitens der Fraktionen ein Initiativantrag eingebracht wird, der offenkundig dem Verfassungsausschuss zuzuweisen wäre, damit die Sache in Gang kommt. Ich bitte, nicht auf eine Regierungsvorlage zu warten, weil die Vollziehungskontrolle Teil der parlamentarischen Tätigkeit ist und das ein parlamentarisches Projekt sein soll. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)
23.06
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ein Schlusswort wird seitens des Berichterstatters nicht gewünscht.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Volksanwaltschaftsausschusses, den vorliegenden Bericht III-60 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig. Der Antrag ist somit angenommen.
Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (142 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 geändert wird (168 d.B.)
27. Punkt
Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 84/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik 2014–2020 – Umsetzung in Österreich I (169 d.B.)
28. Punkt
Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 312/A der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA-Gesetz 1992) geändert wird (170 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zu den Punkten 26 bis 28 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jannach. – Bitte.
23.08
Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Das Marktordnungsgesetz regelt die maßgeblichen Teile für die zukünftige Agrarpolitik, GAP, bis 2020. Wir haben im Ausschuss ausführlich darüber diskutiert. Ich möchte auf die zwei Kernpunkte eingehen, die wir nicht gutheißen und denen wir auch nicht zustimmen werden. Das ist zum einen die Umstellung auf das Regionalmodell in einer fünfjährigen Übergangsfrist.
Nur zur Veranschaulichung: Es gibt momentan landwirtschaftliche Betriebe, die eine Prämie von 0,37 € pro Hektar bekommen, und manche bekommen bis zu 6 823 € pro Hektar – für die gleiche Fläche. Das soll in fünf Jahresschritten umgestellt werden. Das stellen wir uns nicht so vor, das muss rascher gehen, denn wenn man eine so lange
Übergangsphase hat, findet eine krasse Benachteiligung derer statt, die jetzt weniger bekommen haben. (Beifall bei der FPÖ.)
Der zweite Punkt betrifft die Obergrenzen-Regelung, die wir für nicht sehr zielführend halten. Es wurde bei den Direktzahlungen eine Obergrenze von 150 000 € festgelegt. Leider wird diese durch einen Passus, dass man Lohn und Sozialabgaben voll einrechnen kann, bevor die Obergrenze zum Greifen kommt, aufgeweicht. Da wünschen wir uns eine strengere Vorgangsweise.
Man muss auch berücksichtigen, dass wir die Landwirtschaft aus zwei Säulen finanzieren – erste Säule Direktzahlungen, zweite Säule ländliche Entwicklung –, und bei der ländlichen Entwicklung haben wir einfach keine Obergrenzen-Regelung. Dazu haben wir auch einen Entschließungsantrag betreffend gerechte Verteilung der Agrarförderungen und deren Beschränkungen vorbereitet – ich glaube, er wird jetzt ausgeteilt –, den ich in den Kernpunkten erläutern werde.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, auch in dem Bereich, in dem es um die ländliche Entwicklung geht, eine Obergrenze einzuziehen, denn es hat sich herausgestellt, dass sehr, sehr viele Gesellschaften und Stiftungen unglaublich von diesen Finanzzuwendungen profitieren.
*****
Das war es fürs Erste.
Unsere Zustimmung zu diesem Marktordnungsgesetz erhalten Sie nicht. Wir bieten noch an, dass wir einem Rückverweisungsantrag zustimmen, um diese Sache im Ausschuss noch einmal ausführlich diskutieren zu können. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
23.10
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Jannach soeben in den Kernpunkten erläuterte Entschließungsantrag, der auch im Saal verteilt wurde beziehungsweise wird, ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Jannach und weiterer Abgeordneter betreffend gerechte Verteilung der Agrarförderungen und deren Beschränkungen eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (142 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 geändert wird (168 d.B.), TOP 26, in der 30. Sitzung des Nationalrates in der XXV.GP am 12.6.2014
Im Zuge der Beschlussfassung über die Novelle des Marktordnungsgesetzes wird zukünftig unter anderem eine Obergrenze für Direktzahlungen in der Höhe von 150.000 € festgelegt. Trotzdem können landwirtschaftliche Gesellschaften und Stiftungen auch weiterhin mehr aus dem Titel „Direktzahlungen“ erhalten, da sie sämtliche Lohnkosten und Sozialabgaben geltend machen können.
Nicht berücksichtigt bei den Obergrenzen werden Zahlungen aus der 2. GAP-Säule (Ländliche Entwicklung). Damit ist es für einige wenige landwirtschaftliche Gesellschaften und Stiftungen wie schon seit vielen Jahren nun weiter bis zum Jahr 2020 möglich, hunderttausende Euro an Agrarfördermitteln zu lukrieren. Gerade diese wenigen Institutionen sind durch die Fortführung des bisherigen Systems bis 2020 weiterhin massiv begünstigt.
Die Transparenzdatenbank zeigt hier die enormen Beträge, die an vielfach steuerlich begünstigte Gesellschaften und Stiftungen ausgezahlt werden.
Im Sinne einer transparenten und gerechten Verteilung der Agrarfördermittel gilt es, die Arbeitskraft vor allem auf den kleinen und mittleren Landwirtschaften entsprechend stärker zu unterstützen.
Im Sinne einer Verteilungsgerechtigkeit unter den Landwirten stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die in Zukunft Förderungen an landwirtschaftliche Gesellschaften und Stiftungen, wie beispielsweise folgende (entnommen aus der Transparenzdatenbank)
Stiftung Fürst Liechtenstein Zweigniederlassung Wilfersdorf Guts- und Forstbetrieb Stiftung, Wilfersdorf
Zahlung |
Betrag |
Das Bergbauernprogramm - Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete |
2.062,33 EUR |
Das Umweltprogramm - ÖPUL |
494.359,46 EUR |
Investitions-und Regionaloffensive - sonstige Maßnahmen |
3.993,00 EUR |
Direktzahlungen |
787.261,66 EUR |
Marktordnungszahlungen |
-250,25 EUR |
Summe der Zahlungen von 16.10.2012 bis 15.10.2013 |
1.287.426,20 EUR |
Ehrenhofer Robert GmbH , Jennersdorf
Zahlung |
Betrag |
Das Bergbauernprogramm - Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete |
5.644,98 EUR |
Das Umweltprogramm - ÖPUL |
257.375,66 EUR |
Investitions-und Regionaloffensive - sonstige Maßnahmen |
325,00 EUR |
Direktzahlungen |
318.403,98 EUR |
Summe der Zahlungen von 16.10.2012 bis 15.10.2013 |
581.749,62 EUR |
Stift Heiligenkreuz ORK, Trumau
Zahlung |
Betrag |
Das Bergbauernprogramm - Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete |
1.274,80 EUR |
Das Umweltprogramm - ÖPUL |
165.372,42 EUR |
Direktzahlungen |
405.087,32 EUR |
Summe der Zahlungen von 16.10.2012 bis 15.10.2013 |
571.734,54 EUR |
Domaine Albrechtsfeld GmbH , Andau
Zahlung |
Betrag |
Das Bergbauernprogramm - Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete |
5.615,68 EUR |
Das Umweltprogramm - ÖPUL |
267.969,82 EUR |
Investitions-und Regionaloffensive - sonstige Maßnahmen |
1.616,00 EUR |
Direktzahlungen |
274.102,93 EUR |
Summe der Zahlungen von 16.10.2012 bis 15.10.2013 |
549.304,43 EUR |
Landgut Allacher GmbH , Gols
Zahlung |
Betrag |
Das Bergbauernprogramm - Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete |
3.565,64 EUR |
Das Umweltprogramm - ÖPUL |
261.922,32 EUR |
Investitions-und Regionaloffensive - sonstige Maßnahmen |
441,00 EUR |
Direktzahlungen |
201.984,44 EUR |
Summe der Zahlungen von 16.10.2012 bis 15.10.2013 |
467.913,40 EUR |
Allacher Landbau GmbH , Gols
Zahlung |
Betrag |
Das Bergbauernprogramm - Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete |
3.990,76 EUR |
Das Umweltprogramm - ÖPUL |
180.322,31 EUR |
Direktzahlungen |
129.418,68 EUR |
Summe der Zahlungen von 16.10.2012 bis 15.10.2013 |
313.731,75 EUR |
F. E. Familien-Privatstiftung-Familien Stiftung, Donnerskirchen
Zahlung |
Betrag |
Das Bergbauernprogramm - Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete |
5.629,80 EUR |
Das Umweltprogramm - ÖPUL |
198.809,00 EUR |
Investitions-und Regionaloffensive - sonstige Maßnahmen |
332,00 EUR |
Direktzahlungen |
168.537,05 EUR |
Summe der Zahlungen von 16.10.2012 bis 15.10.2013 |
373.307,85 EUR |
Domänen Privatstiftung (Biobetrieb) Stiftung, Eisenstadt
Zahlung |
Betrag |
Das Bergbauernprogramm - Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete |
5.642,17 EUR |
Das Umweltprogramm - ÖPUL |
169.613,84 EUR |
Investitions-und Regionaloffensive - sonstige Maßnahmen |
332,00 EUR |
Direktzahlungen |
158.522,95 EUR |
Summe der Zahlungen von 16.10.2012 bis 15.10.2013 |
334.110,96 EUR |
Landwirtschaftsbetriebe Des Stiftes Schotten ORK, Wien
Zahlung |
Betrag |
Das Umweltprogramm - ÖPUL |
121.311,55 EUR |
Investitions-und Regionaloffensive - sonstige Maßnahmen |
51.909,00 EUR |
Direktzahlungen |
155.553,18 EUR |
Marktordnungszahlungen |
411,40 EUR |
Summe der Zahlungen von 16.10.2012 bis 15.10.2013 |
329.185,13 EUR |
Stift Altenburg ORK, Altenburg
Zahlung |
Betrag |
Das Bergbauernprogramm - Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete |
5.615,75 EUR |
Das Umweltprogramm - ÖPUL |
136.459,79 EUR |
Investitions-und Regionaloffensive - sonstige Maßnahmen |
332,00 EUR |
Direktzahlungen |
131.262,98 EUR |
Summe der Zahlungen von 16.10.2012 bis 15.10.2013 |
273.670,52 EUR |
Agronia GmbH, Grosswarasdorf
Zahlung |
Betrag |
Das Umweltprogramm - ÖPUL |
58.238,88 EUR |
Direktzahlungen |
133.183,72 EUR |
Summe der Zahlungen von 16.10.2012 bis 15.10.2013 |
191.422,60 EUR |
Gutsdomäne Essling (Ma 49) ORK, Gross-Enzersdorf
Zahlung |
Betrag |
Investitions-und Regionaloffensive - sonstige Maßnahmen |
71,00 EUR |
|
Direktzahlungen |
183.894,06 EUR |
Summe der Zahlungen von 16.10.2012 bis 15.10.2013 |
183.965,06 EUR |
auf ein gerechtfertigtes Ausmaß beschränkt.“
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmuckenschlager. – Bitte.
23.10
Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Marktordnungsgesetz können wir – wie auch der Vorredner schon angekündigt hat – maßgebliche Teile der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen. Das ist ein wichtiger Schritt, wir brauchen da auch zügig die Umsetzung, um unseren Landwirten ab dem kommenden Jahr Sicherheit zu geben. Daher werden wir der Rückverweisung sicherlich nicht beitreten, denn das wäre verantwortungslos gegenüber unseren Betrieben. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Dieses System ruht auf zwei Säulen: Das sind die Basisprämie auf der einen Seite und auf der anderen Seite die Ausgleichszulagen, die Investitionsförderungen und die Möglichkeiten, die bäuerlichen Betriebe im ökologischen Landbau zusätzlich in ihren Bemühungen zu unterstützen.
Ein wesentlicher Teil ist eben die Umstellung vom historischen Modell auf das Regionalmodell, wo es eine Anpassung in mehreren Schritten gibt; innerhalb der nächsten sechs Jahre werden die Prämien angeglichen. Es ist sehr wichtig, dass das nicht von heute auf morgen geschieht, sondern langsam, denn ein Bauernhof ist nun einmal keine Schraubenfabrik, die man ein- und ausschalten kann, wie man will, sondern da muss man langfristig planen, und die Landwirte haben sich unser Vertrauen und unsere Verantwortung verdient, dass sie auch entsprechend in die Zukunft schauen können.
Wir fordern immer wieder hohe Standards und hohe Qualität unserer Produkte und sind sehr stolz, dass wir das in Österreich auch präsentieren können. Was mich natürlich ein bisschen traurig stimmt, ist, wenn dann permanent eine Geiz-ist-geil-Mentalität entsteht, die auch noch durch Konsumentenvertreter geschürt wird – etwa durch Preisvergleiche mit anderen Ländern. Wir haben in Österreich andere Standards, wir haben höhere Preise, und wenn man die Preisspirale permanent nach unten dreht, dann ist das letztendlich nachhaltig schädlich für die Konsumentinnen und Konsumenten, das sollten auch die Vertreter der Arbeiterkammer endlich einmal verstehen.
Sie sollten sich nur den Bereich der Elektrogeschäfte und -geräteverkäufer anschauen, wo wir nun eine Monopolstellung einzelner Vertreter haben, weil es nicht mehr möglich ist, zu gewissen Preisen zu produzieren. Das wollen wir in der Landwirtschaft sicherlich nicht haben.
Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Thema, aber das muss man mit der Kennzeichnungspflicht auch transportiert bekommen. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) Wir haben viele Kontrollen an den Höfen, an den Betriebsstätten, wollen aber – und das ist eine wichtige Aufgabe, der man noch stärker nachkommen muss – die Kontrolle letztendlich in den Regalen durchführen (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Steinbichler), denn nicht überall, wo eine rot-weiß-rote Fahne drauf ist, ist auch Rot-Weiß-Rot drinnen. Das gehört besser kontrolliert, die Kennzeichnung gehört genau unter die Lupe genommen.
Das einzige Gütesiegel, das wir in Österreich haben, das AMA-Gütesiegel, gibt dem Konsumenten letztendlich wirklich die Garantie: geboren, aufgezogen und geschlachtet in Österreich. Das kann man nur immer wieder unterstreichen.
Wenn man in die Zukunft schaut, sind auch die sozialrechtliche Absicherung der Betriebe und die Anerkennung, die die Bauern in der Gesellschaft erfahren, sehr wichtig, und daher haben wir hohe Raten bei der Übernahme der Betriebe. Viele Junglandwirte wollen Gott sei Dank die Betriebe weiterführen. Da gibt es Motivation, und es ist auch wichtig, die Investitionen voranzutreiben.
Das Paket, das heute mit der Marktordnung beschlossen wird, enthält das größte Unterstützungsprogramm für Junglandwirte in Österreich (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber), das wir je gehabt haben. Das gilt es zu unterstützen, das brauchen wir letztendlich, um die Versorgungssicherheit in unserem Land sicherzustellen, um den Wirtschaftsfaktor Landwirtschaft für den ländlichen Raum weiterhin zu stärken. Diese Marktordnung sichert die Stabilität für die Betriebe, dass sie in den kommenden Jahren stabil in Österreich wirtschaften können, damit wir alle einen gedeckten Tisch vorfinden. (Beifall bei der ÖVP.)
23.14
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP – in Richtung des am Rednerpult einen Schluck Wasser trinkenden Abg. Pirklhuber –: Wasser!)
23.14
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Ja, Wasser ist wichtig, stimmt, Herr Kollege! (Ruf bei der SPÖ: Lebenswichtig!) Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Bundesminister! Natürlich hat Kollege Schmuckenschlager recht: Es geht um ein ganz wichtiges Agrarpaket, es geht im Schnitt um 693 Millionen € jährlich an Direktzahlungen für die nächsten Jahre, 2014 bis 2020, an die Bäuerinnen und Bauern.
Meine Damen und Herren, das ist eine ganz wichtige Entscheidung – um Viertel nach elf in der Nacht (Ruf bei der ÖVP: Gut vorbereitet!), es geht um 700 Millionen. Also ich meine, dass eine Debatte über dieses Fördersystem schon einen prominenteren Platz verdient hätte. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Steinbichler. – Abg. Wöginger: Wir können nicht alles zu Mittag ...!)
Darum geht es, meine Damen und Herren. Warum wäre das wichtig? (Zwischenruf des Abg. Wöginger.) – Ja, warum wäre das wichtig, Kollege Wöginger? (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Wöginger.) Du als Sozialsprecher müsstest wissen, dass die soziale Gerechtigkeit im Fördersystem eben nicht besteht – Kollege Jannach hat es völlig richtig gesagt. Es ist ein äußerst ungerechtes System, für das Sie jahrelang die Verantwortung tragen; Sie von der ÖVP und Sie – leider, das sage ich auch – von der SPÖ, die immer klappert: Ja, ja, wir sind für soziale Gerechtigkeit!, aber wenn es um die Fakten geht und wenn es um die Umsetzung geht (Zwischenruf des Abg. Eßl), dann werden Alibiaktionen gemacht. Ich werde es Ihnen erklären.
Wie ist die derzeitige Lage, meine Damen und Herren? – Herr Bundesminister, Sie wissen es: 1 742 Betriebe in Österreich erhalten derzeit mehr als 1 000 € Prämie pro Hektar, 62 Betriebe sogar mehr als 4 000 €. – Und Sie wollen tatsächlich die Umschichtung und die gerechtere Verteilung auf fünf Jahresschritte verteilen, fünf Jahre lang hinauszögern, dass diese Betriebe endlich einmal diese Privilegien, die ungerechtfertigt sind, verlieren?! – Das versteht kein Bauer.
Viele kleine Bäuerinnen und Bauern bekommen nämlich zum Teil deutlich weniger Prämien, weniger als 100 € pro Hektar, 17 Prozent der Betriebe. – Also das ist ungerecht,
Herr Bundesminister, und wir hätten uns erwartet, dass Sie als neuer Minister hier einen neuen Impuls setzen, nämlich den Impuls, den Sie zu Beginn angedeutet haben. Ich war bei der Tagung des Ökosozialen Forums, wo Sie sich in die Reihe von Riegler und anderen Kolleginnen und Kollegen stellen wollten. – Ja, Riegler hat Umverteilungspolitik gemacht, Riegler hat damals eine Düngemittelabgabe eingeführt, Riegler hat eine Maissaatgutabgabe eingeführt, um Gerechtigkeit herzustellen, um Ökologisierung zu ermöglichen, und andere Projekte gestartet, wie den Biolandbau stärker gefördert.
Ja, Sie hätten die Möglichkeit gehabt! Warum? – Weil die Europäische Union in der Verordnung vorsieht, dass es eine Umverteilungsprämie geben kann. Kollege Preiner, wo bleibt das Engagement der SPÖ? Wo bleibt Ihr Engagement für echte Umverteilung, für bäuerliche Arbeitsplätze? (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Darmann.) Das sind ausschließlich Lippenbekenntnisse, Lippenbekenntnisse und sonst nichts! Und das ist, ehrlich gesagt, einfach zu wenig.
Wenn man in der Agrarpolitik Gerechtigkeit einführen will, dann muss man hier Klartext reden. Kollege Jannach hat das auch mit einem Antrag untermauert, er hat heute verteilen lassen, was manche Großbetriebe an Förderungen bekommen – 400 000 €, 500 000 € und mehr. Keiner dieser Betriebe, die Kollege Jannach in diesem Antrag angeführt hat, wird durch Ihre Regelung, Kollege Preiner, mit der Obergrenze von 150 000 € für Direktzahlungen, nur einen Cent weniger Förderung bekommen. Und da stellen Sie sich hin und reden von Gerechtigkeit?! – Das ist ja unglaublich, das ist unglaublich! So etwas ist nicht verständlich, das versteht kein Bauer, keine Bäuerin, das versteht auch kein Konsument. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der FPÖ sowie der Abg. Meinl-Reisinger.)
Wir werden daher dem Rückverweisungsantrag – wie bereits diskutiert – zustimmen. Es gibt nämlich auch eine systematische und gesetzesrelevante Kritik des Verfassungsdienstes. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts kritisiert konkret zwei Punkte: Erstens werde durch Absatz 1 der AMA ein Dienstleistungsmonopol zur Veröffentlichung bestimmter Informationen eingeräumt. – Auch das gehört noch diskutiert: die Frage der Transparenz der AMA-Daten und des AMA-Sanktionskatalogs.
Ich habe in den letzten Tagen Diskussionen geführt und gehört, der neue AMA-Sanktionskatalog werde wieder nicht veröffentlicht. Meine Damen und Herren, das ist unmöglich! So kann man nicht arbeiten!
Der Verfassungsdienst sagt auch, dass im Absatz 3 die Verordnungsermächtigung ganz einfach inhaltlich unverändert übernommen wurde, eine nähere Determinierung würde aber sinnvoll sein. Es wird also eine nähere Determinierung empfohlen.
Herr Bundesminister, wir wollen wissen, wie Sie dann das Paket detailliert umsetzen wollen – so wie es nämlich den bäuerlichen Betrieben in der Förderabwicklung tatsächlich auch vorgelegt wird. Das haben wir im Ausschuss nicht gesehen, das wollen Sie in einer Verordnungsermächtigung machen – das können wir heute gar nicht beurteilen.
Daher können wir diesem Gesetz auf keinen Fall die Zustimmung geben. Wir haben eigenständig einen umfassenden Antrag vorgelegt; dieser wird von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Das ist schade, weil in diesem Antrag einige ganz wesentliche Punkte enthalten waren: die Umverteilungsprämie; auch, dass die Mutterkuhbetriebe weiterhin eine bestimmte Restförderung für Mutterkühe bekommen, weil in diesem Bereich besonders starke Kürzungen vorliegen; und auch, dass die Umstellung auf das neue System bis 1. Jänner 2016 passieren soll.
Dem haben Sie nicht zugestimmt. Das ist total schade, und es ist eigentlich insofern ein Problem, als damit diese historische Chance einer echten Agrarreform nicht genutzt wird. Meine Damen und Herren, das ist jetzt schlicht gesagt eine historische Pro-
blematik: Sie werden das tragen müssen, Herr Bundesminister, wenn in den nächsten Jahren Tausende von bäuerlichen Betrieben aufhören müssen, weil sie damit nicht mehr werden leben können! – Danke. (Befall bei den Grünen.)
23.20
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.
23.21
Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Das aktuelle Marktordnungsgesetz fußt auf der GAP, der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für die neue Förderperiode 2015 bis 2020. Es ist unserer Meinung nach ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Verteilungsgerechtigkeit. Das möchte ich auch meinem Vorredner als Antwort mit auf den Sitzplatz geben.
Worum geht es eigentlich? – Wir wollen die Wettbewerbssituation der Landwirte in Österreich für die Zukunft sichern und stärken. Wir wollen auch eine nachhaltige Sicherung der Lebensmittelversorgung in Österreich, des Weiteren eine Sicherung der bäuerlichen Familienbetriebe und auch eine nachhaltige Sicherung der biologischen Landwirtschaft, des biologischen Landbaus in Österreich. Das soll mit dem neuen Marktordnungsgesetz erreicht werden.
Welche Ziele hat letzten Endes dieses neue Marktordnungsgesetz? – Eines ist klar: Das neue Regionalfördermodell fußt auf einer EU-Richtlinie. Hier wird diese Richtlinie in Fünferschritten bis 2019 umgesetzt, sodass wir im Jahr 2019 zu einer einheitlichen Basisprämie von 284 € pro Hektar kommen werden.
Des Weiteren – und da möchte ich dezidiert erwähnen, dass es bei Weitem mehr ist als das, was es dem Anschein nach ist, mehr als eine Alibiaktion – gibt es im neuen Marktordnungsgesetz eine Kleinlandwirte-Regelung, wobei die Kleinlandwirte die Möglichkeit eines einfacheren Förderzugangs haben, um pro Jahr 1 250 € an Prämien zu bekommen. Auch ist es möglich, bereits ab 1,5 Hektar am Fördersystem teilzuhaben. Das hat es in der Vergangenheit in dieser Form nicht gegeben. Laut Schätzungen profitieren dadurch zirka 30 000 Betriebe.
Etwas sehr Wesentliches und Zukunftsweisendes ist die Jungunternehmerförderung. Diese sichert laut Schätzung für zirka 8 000 Betriebe die Übernahmen der Betriebe für die nächste Generation. 14 Millionen € pro Jahr stehen dafür zur Verfügung. Auch das ist ein Anreiz für Quereinsteiger in den landwirtschaftlichen Bereich, in dieser Form etwas Neues und Zukunftsweisendes. Ich glaube, da haben wir einen wichtigen Schritt gesetzt.
Ich darf auch die Degression der Direktzahlungsansprüche erwähnen, die ab 150 000 € zu greifen beginnt. Hier hat die Regierungsvorlage ursprünglich 5 Prozent vorgesehen. Herausgekommen ist letzten Endes eine Degression von 100 Prozent, natürlich unter Berücksichtigung der Lohn- und Sozialkosten, denn es geht vor allem auch um die Absicherung der Arbeitsplätze in strukturschwächeren ländlichen Gebieten. Hier ist jeder Arbeitsplatz wichtig, notwendig und wertvoll. Das muss bei dieser Gelegenheit auch öffentlich erwähnt werden.
Auch in ländlichen Regionen muss die Wertschöpfung gesichert sein. Ich habe vorhin angesprochen, dass Arbeitsplätze auch zusätzlich geschaffen werden müssen. Ländliche Regionen bestehen nicht nur aus dem landwirtschaftlichen Betrieb allein, sondern darüber hinaus aus sehr viel mehr.
Durch die Degression wollen wir zirka 600 000 € nicht nur einsparen, sondern – und das ist auch in der Regierungsvorlage aus den Erläuterungen ersichtlich (Abg. Pirkl-
huber: Ein Großbetrieb hat 600 000 € ...!) – dieses Geld dem Biolandbau, Herr Kollege, und der Direktvermarktung zugute kommen lassen. Das haben Sie wohlweislich vorhin in Ihren Ausführungen vergessen zu erwähnen.
Letzten Endes geht es auch darum, dass die Infrastruktur in den ländlichen Regionen nachhaltig ausgebaut wird, auch was den Breitbandausbau betrifft. Daher fordere ich den zuständigen Finanzminister Spindelegger noch einmal auf, seine Blockade diesbezüglich zu durchbrechen, sodass wir auf Grundlage des Beschlusses, den wir hier im Nationalrat am 23. Mai, am letzten Plenartag im Zuge der Budgetbeschlussfassung 2014 und 2015, gefasst haben, auch die Gelder für den Breitbandausbau und dadurch für eine weitere Attraktivierung der ländlichen Regionen zur Verfügung haben und diese freigegeben werden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
23.25
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.
23.25
Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Herr Minister! Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, auch an den Fernsehgeräten und auch auf der Galerie! Ich habe mir zwei Zeitungen mitgenommen zu diesem wichtigen Tagesordnungspunkt, der – es wurde bereits gesagt – zu dieser Tages- oder Nachtzeit diskutiert wird. Ich glaube, er hätte einen anderen Zeitpunkt verdient.
Aber wenn ich mir die „Kronen Zeitung“ vom Sonntag anschaue – und die ist ja sehr wichtig, die lesen sehr viele Konsumenten –, dann möchte ich sagen: Wenn sich ein Niki Lauda, ein Marcel Hirscher, auch Mirjam Weichselbraun um die Lebensmittelqualität sorgen, aber dann im Innenteil Gott sei Dank auch der Herr Minister doppelseitig zu Wort kommt, nein, auf drei Seiten, dann bin ich begeistert, Herr Minister, wenn du sagst: Du bist aus voller Überzeugung für hochwertige Produkte, auch um zu exportieren, ohne unsere hohen Qualitätsstandards zu verschlechtern. Und: Konsumentinnen und Konsumenten sollen sich auf sichere Lebensmittel verlassen können. – Das unterstreiche ich alles doppelt! Das ist genau das Ziel unserer Arbeit, genau dort wollen wir hin.
Ein bisschen divergierend ist dann schon die „BauernZeitung“, eines der wichtigsten Organe dafür, wie man die Bauern falsch informiert. Dann bin ich besonders betroffen, wirklich betroffen! Von Präsident Schultes erwarte ich mir als Politiker nicht so viel, aber von ihm als Präsidenten der Landwirtschaftskammer, der Interessenvertretung, wo auch ich und mein Sohn Pflichtmitgliedsbeitrag zahlen (Abg. Pirklhuber: Richtig, so schaut es nämlich aus!), erwarte ich mir Objektivität. Wenn Präsident Schultes in der „BauernZeitung“ schreibt, dass Regionalität kein Trendthema ist, dann verstehe ich immer mehr, warum die Praktiken in den Schlachthöfen so geschmiert laufen. Das ist natürlich nicht regional, das ist mir völlig klar.
Das haben wir am Vormittag, glaube ich, schon einmal gehabt, auch beim Tourismus. Ich möchte mich an der Stelle, so wie ich mich am Vormittag bei den Tourismusbetrieben und bei den Gastwirten bedankt habe, bei den Bäuerinnen und Bauern bedanken, die momentan, bei diesen Temperaturen, in den Stallungen tätig sind, Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei Team Stronach und Grünen.) Einmal reingehen bei 40 Grad zu Tieren, einmal arbeiten bei 40 Grad, wenn die Fliegen ein bisschen lästig sind – im Gegensatz zum Kältestress im Winter ist es jetzt der Hitzestress! Ich würde jeden, der sich zur Tierhaltung äußert, bitten, auch einmal darüber nachzudenken, wer es macht: 365 Tage im Jahr, zweimal am Tag, in der Früh und am Abend!
Ich lebe im Tourismusgebiet. Manches Mal denke ich mir, es ist eh besser, weil wir nicht so stressig sind wie jene, die nach einem Tag Baden gestresst nach Hause fah-
ren müssen. Das ist jedem selbst überlassen. Aber diese Arbeit wird nicht gewürdigt, und das stört mich am meisten an diesem Programm, dass genau die Arbeit von der Regierung mehr besteuert wird – ich habe es heute zum Finanzminister schon gesagt –, dass wir wieder Zuschläge bei der Arbeitszeit, bei Milch und Fleisch, bei den Vieheinheiten bekommen. Ich denke, es werden einfach Ungerechtigkeiten der letzten Jahre fortgesetzt.
Herr Minister, ich habe es heute schon einmal gesagt: Das Betrugstauglichkeitskennzeichen muss ein für alle Mal weg! Und du, Hermann Schultes, hast als Präsident der österreichischen Landwirtschaftskammern den Auftrag der Bäuerinnen und Bauern, hier für Ordnung zu sorgen. (Beifall bei Team Stronach und Grünen.) Ich denke einfach, das besagt ja nur die Genusstauglichkeit. Das sagt die Nummer in der Mitte. Die kann ich auch beim polnischen und beim holländischen Zeichen haben, dann weiß ich, das ist in Österreich im Schlachthof geschlachtet worden. Aber alles andere ... (Abg. Eßl: Da versteht man genauso viel ...!)
Lieber Präsident Eßl, besonders deine Bergbauern müsste man schützen! Das wäre die Aufgabe für dich als Bergbauernpräsident, dass man hier Ordnung reinbringt. Um eines darf ich dich bitten – da kannst du gleich mit deinen Milchbauern reden –: Schauen wir, wenn wir von Herkunftskennzeichnung reden, dass wir das nationale Milchkontingent beibehalten, so wie Präsident Schultes das bei der Rübenquote bereits geschafft hat! Es ist die einzige Garantie für eine Herkunftskennzeichnung, wenn wir wissen, wie viel Liter österreichische Milch erzeugt worden sind. Sonst haben wir auf einmal wieder die biblische wunderbare Vermehrung mit den Fischen und den Broten.
Ich glaube, es ist das ganz Wesentliche, dass wir hier alle an einem Strang ziehen. Sonst geht es uns so wie in Oberösterreich: Der Agrarlandesrat Hiegelsberger ist jetzt schon draufgekommen, dass es keinen Agrardiesel mehr gibt. Er hat aber gar nicht gewusst, wer ihn abgeschafft hat. Es waren, glaube ich, hier noch Kollegen anwesend, die bei der namentlichen Abstimmung auf Wiedereinführung durch den Kollegen Jannach und Kollegen des Teams Stronach namentlich mit „Nein“ gestimmt haben!
Diese Politik muss aufhören, dass ich zuerst erworbene Rechte abschaffe, drei Jahre Diskussion führe und sage: Das ist alles nicht wahr, das ist so schwierig, das hat der Herr Minister Hundstorfer verursacht, der hat so wilde Forderungen gestellt! – leider ist Jakob Auer nicht da; er sagt das immer –, und dann, nach drei Jahren, führen wir wieder eine neue Diskussion auf Wiedereinführung. Ich glaube, das brauchen wir nicht.
Herr Abgeordneter Schmuckenschlager hat es gesagt, Vorredner haben es gesagt: Wir brauchen ehrliche Partnerschaften. Wir brauchen vertrauenswürdige, verlässliche Kennzeichnungen. Dann können wir das, was du, Herr Minister, am Sonntag in der „Kronen Zeitung“ geschrieben hast, unterstreichen – bitte, es in jeder Zeitung zu schreiben –: dass wir ehrliche Produkte, nachhaltige Produkte und, Präsident Schultes, ganz besonders regionale Produkte anbieten können!
Die Ernährungssouveränität ist längst nicht mehr gegeben. Die Lügen vom Überschuss sind uralt, die Milchseen, die Butterberge und die Fleischberge sind Schnee von gestern. Schauen wir, bitte schön, mit einer ehrlichen Politik, mit einer guten Interessenvertretung, mit einem starken Ministerium, gemeinsam mit unseren Bäuerinnen und Bauern, aber ganz besonders auch mit unseren geschätzten Partnern, unseren Konsumenten, und mit internationalen Partnern, dass wir hier zu einer sauberen Wirtschaftsweise, zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise kommen. Dann kann ich nämlich von einer Betriebssicherung reden. (Beifall beim Team Stronach.)
Was derzeit als Betriebssicherung verkauft wird, ist maximal eine Sterbehilfe. Wir müssen es in aller Deutlichkeit sagen. Bitte schön, wenn Beträge wie 1 200 € genannt werden, lade ich Sie herzlich ein, wenn Sie daheim eine kranke Kuh, ein krankes Schwein
und einen kaputten Traktor haben, zum Schmied zu fahren, zum Tierarzt zu fahren oder auf die Behörde zu fahren. Dann werden Sie sehen, wie weit Sie mit 1 200 € kommen!
Ich glaube, das ist das ganz Wesentliche: Da herinnen haben wir auch die Aufgabe, den Blick für die Realität nicht zu verlieren und das wirklich auf dem Boden der Realität zu diskutieren. Deshalb ist es ganz wesentlich. Für alle Fraktionen würde ich bitten, dass wir uns gemeinsam bemühen, wegen dieser Ungereimtheiten, die von Kollegen Pirklhuber, von Kollegen Jannach bereits erwähnt worden sind, die Diskussion umzusetzen und anzugehen.
Eines sage ich abschließend: Ich möchte nicht diese billige Diskussion von der Art der „Österreich“-Zeitung von heute, die sagt, da geht es um Großbauern gegen Kleinbauern. Freunde, 80 Prozent des Geldes, das als Bauerngeld bezeichnet wird, kommt in keinen Bauernhof! Das LFI Oberösterreich, das Ländliche Fortbildungsinstitut Oberösterreich – das gibt es in allen neun Landwirtschaftskammern – hat es im Jahr 2013 geschafft, mit 3,4 Millionen € das meiste Bauerngeld in Anspruch zu nehmen. Da werden ganz wichtige Sachen gemacht: Computerkurse.
Die gibt es aber auch auf dem BFI, die gibt es auf dem WIFI. (Zwischenruf des Abg. Eßl.) Das sind also nicht Doppelgleisigkeiten, sondern Dreifachgleisigkeiten! Ich sage Ihnen eines, denn ein bisschen kenne ich mich aus mit dem Computer, das hat mein zweiter Beruf mit sich gebracht: Das machte ich lieber auf dem WIFI, dort sind auch Professionisten. Das brauchen wir nicht, da hält sich jeder sein Hobby. Da müssen wir in aller Deutlichkeit ... (Zwischenruf des Abg. Eßl.)
Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Ein bisschen kenne ich das Kammersystem aus 20-jähriger Erfahrung. (Abg. Eßl: Du kannst dich wieder wählen lassen!) Dort müssen wir auch alles durchforsten, wie heute schon einmal gesagt worden ist. Ich glaube, Präsident Schultes hat bei einer Diskussion am Nachmittag gesagt, dass die Bauern, die Funktionäre und Mitarbeiter dabei sind, alle Bereiche zu durchforsten.
Dann schauen wir, was mit dem Bauerngeld gemacht wird. Die Forderung ist, dass im Grünen Bericht nächstes Jahr ausgewiesen wird, wo die Bauerngelder hingehen. Das Wort Transparenz wird immer so viel gebraucht: Dann leben wir es auch, dann praktizieren wir die Transparenz! Dann sagen wir: Okay, die Gelder gehen ins Ministerium, die Gelder gehen zur AMA, die Gelder gehen zum LFI, die Gelder gehen zur Industrie. Aber, bitte sehr, was hat das mit dem Bauernhof zu tun?
In diesem Sinne werden wir ebenfalls die Anträge von Kollegen unterstützen. Das Ideale wäre – und darum würde ich in Zukunft bitten, Herr Minister, wenn wir ernst genommen werden sollten, wenn wir wirklich von Partnerschaft reden –, dass wir das auch partnerschaftlich diskutieren! Dass wir die Entscheidungen nicht nach einer Pressekonferenz mitgeteilt bekommen, dass wir nicht wie der Hund an der kurzen Leine geführt werden, sondern wirklich auch eine faire Partnerschaft pflegen. – Danke sehr. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der Grünen.)
23.35
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter. – Bitte.
23.35
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Uns liegen der Bericht des Landwirtschaftsausschusses über eine sehr umfassende Debatte über die Regierungsvorlage und Abänderungsanträge zur Marktordnungsgesetz-Novelle vor. Diese setzt die umfassende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, die in den letz-
ten zweieinhalb Jahren im Rat der Europäischen Union und auch auf Ebene des Europäischen Parlamentes verhandelt wurde, um. Wir schaffen damit den Rechtsrahmen bis 2020 und damit auch Rechtssicherheit für die Bauern und die Grundlage für die Auszahlung von Direktzahlungen im Ausmaß von an die 700 Millionen € per anno.
Klarheit und Rechtssicherheit, das war auch die Devise, die im Regierungsübereinkommen zu dieser Reform der Marktorganisation eingeflossen ist. Ich stehe auch nicht an, den zwei Chefverhandlern, die die Regierungsvorlage endverhandelt und eben auch die Verhandlungen im Vorfeld des Ausschusses geführt haben, hier besonderen Dank auszusprechen. Jakob Auer und Abgeordneter Preiner haben die Verhandlungen sehr intensiv geführt und, wie ich meine, ein sehr konstruktives, zukunftsweisendes Konzept verhandelt! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir haben im Landwirtschaftsausschuss eine sehr umfassende, sehr intensive Debatte geführt, Herr Abgeordneter Pirklhuber. Die Debatte hier zu wiederholen, ist wahrscheinlich nicht zweckmäßig. Wir haben nicht überall die gleiche Einschätzung, aber ich denke trotzdem, die Wertschätzung, die die Österreicherinnen und Österreicher den Bauern und ihrer Arbeit entgegenbringen, ist in diese Arbeit und in diese Novelle eingeflossen. Dafür gilt es auch Dank auszusprechen.
Wir haben die wichtigsten Elemente dieser Regierungsvorlage mit dem neuen Regionalmodell, das in einer schrittweisen Anpassung über fünf Jahre vorgesehen ist; das ist aus meiner Sicht adäquat. Wir haben ein Verdichtungsmodell für Almen und Hutweiden, was ein Teilbeitrag zur Lösung des Almenproblems ist. Wir haben offensichtlich alle ein Interesse, das Almproblem zu lösen.
Wir haben eine gekoppelte Prämie für den Auftrieb auf Almen von Raufutter verzehrenden Großvieheinheiten vorgesehen. Wir haben eine sehr umfassende Kleinerzeugerregelung geschaffen, von der mehr als 30 000 Bauern Nutzen nehmen können, was einen wesentlichen Beitrag zur Entbürokratisierung mit sich bringen wird. Wir haben überdies eine Jungbauernregelung geschaffen mit einer Top-Up-Lösung über fünf Jahre von immerhin 25 Prozent der durchschnittlichen Basisprämie, die einen wirklichen Anreiz zum Übernehmen gibt, und wir haben uns auf eine Förderobergrenze von 150 000 € geeinigt.
Es ist kein Geheimnis, dass es mir ein ganz besonderes Anliegen war, insbesondere für die Aufzinseralmen, für die Auftreiberalmen eine Lösung zu finden und eine Sanktionsfreistellung zu erreichen, und zwar rückwirkend über immerhin fünf Jahre. Das ist in dieser Marktordnungsgesetz-Novelle zugrunde gelegt, und ich bin sehr dankbar dafür, dass wir diese gesetzliche Regelung schaffen können. Das ist ein ganz wesentlicher Beitrag, ein definitiver Beitrag für die Lösung der Almproblematik. (Beifall bei der ÖVP.)
Diese Marktordnungsgesetz-Novelle bringt damit eine gerechtere Verteilung, Planungssicherheit für unsere Bauern und eine sanfte Anpassung, wie wir sie für richtig halten, eine konsequente Fortschreibung der Ökologisierung der österreichischen Landwirtschaft, eine flächendeckende Ökologisierung, einen klaren Impuls für die Jungbauern und mehr Fairness für unsere Almbauern.
Damit setzen wir zeitgerecht die Agrarreform um und stellen Planungssicherheit in den Vordergrund. Wir haben ausreichend Zeit für die Information unserer Bauern. Damit ist diese Marktordnungsgesetz-Novelle eine gute Reform für die österreichischen Bäuerinnen und Bauern, für den ländlichen Raum, und eine gute Reform für das lebenswerte Österreich! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
23.39
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Grillitsch. – Bitte.
23.40
Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dieses Marktordnungsgesetz ist tatsächlich eine gute Grundlage für die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik, damit die bäuerlichen Familien in Österreich wieder Planungssicherheit haben. Und es ist nicht entscheidend, ob wir die Diskussion um neun Uhr am Vormittag führen oder um elf Uhr am Abend.
Entscheidend ist, meine Damen und Herren, dass die Diskussion gründlich und gut vorbereitet ist. (Beifall bei der ÖVP.) Und dafür danke ich den Verhandlern und dafür danke ich unserem Bundesminister. Das ist entscheidend für die Bäuerinnen und Bauern, nicht billiger Populismus, indem man sich hier herausstellt und sagt, man diskutiert das so spät oder da wird jetzt Geld für die Bildung der Bauern ausgegeben. – Gott sei Dank wird Geld auch für die Bildung der Bauern ausgegeben, meine Damen und Herren, Gott sei Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich sage Ihnen ein ganz konkretes Beispiel, lösen wir es hier in diesem Parlament, das Beispiel Berufsschutz. Eine der größten Ungerechtigkeiten und größten Schweinereien, die ich erlebe, ist, dass Bauern wegen der Ausbildung mit Hilfsarbeitern gleichgesetzt werden, meine Damen und Herren. Das haben die bäuerlichen Familien nicht verdient. Ändern wir das. Ich sage Ihnen das ganz offen: Das ist ein großes Manko, das wir derzeit noch auf der gesetzlichen Grundlage haben. Das haben unsere bäuerlichen Familien, vor allem die jungen Bauern nicht verdient. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, diese Agrarpolitik, die wir in Österreich gemacht haben, ist Leitbild für Europa geworden. Da geht es nicht nur um groß, Österreich hat gezeigt, dass kleine Strukturen möglich sind, mit Einkommenskombinationen, mit Zuerwerb, mit Direktvermarktung, mit Maschinenring-Dienstleistungen. Wir haben die Grundlage geboten. Bieten wir den Bauern die Freiheiten, die Möglichkeiten und die Dienstleistungen, die im ländlichen Raum und in den Städten zu erfüllen sind, auch erbringen zu können: damit sie auch Einkommen erwirtschaften können, damit der Mehrwert der österreichischen Landwirtschaft aufrechterhalten bleibt, nämlich nicht nur Lebensmittel zu produzieren, sondern auch die Grundlage für einen florierenden Tourismus und auch 500 000 Arbeitsplätze in Österreich insgesamt im nachgelagerten Bereich zu schaffen. Erkennen Sie das an, eine große Leistung der Bäuerinnen und Bauern, bei denen ich mich heute auch zu dieser Stunde ganz, ganz herzlich bedanke. (Beifall bei der ÖVP.)
23.42
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
23.42
Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Grillitsch! Ich glaube, dass es schon gescheit wäre, eine so markante Entscheidung früher zu diskutieren und darüber abzustimmen. Das ist meine Meinung, aber Sie haben eine andere, das ist auch legitim.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik soll nun durch eine Novelle des Marktordnungsgesetzes, was die Direktzahlung betriff, in die österreichische Rechtsordnung umgesetzt werden. Herr Minister, zweifelsohne sind auch gute Ansätze dabei, das steht außer Frage, wie das Regionalmodell oder, wie schon von einigen Vorrednern angesprochen, die Förderung von Junglandwirten. Eine ganz wichtige Maßnahme, damit nicht noch mehr junge Leute der Landwirtschaft den Rücken kehren, die Höfe verlassen und das Bauernsterben weitergeht. Deshalb ist die Förderung von jungen Bäuerinnen und Bauern eine wichtige Maßnahme, nicht nur meine sehr verehrten Damen und Herren, weil sie gesunde Grundnahrungsmittel er-
zeugen, sondern damit der Wirtschaftsmotor Landwirtschaft, ländlicher Raum, ländliche Entwicklung nicht ins Stottern kommt oder gar abstirbt.
Herr Minister, negative Effekte sind natürlich auch dabei – der Kollege Jannach hat es angesprochen. Nach unserer Meinung sind die Förderungen nicht gerecht und sozial verteilt, die AMA wird mit noch mehr Recht ausgestattet, der zuständige Minister, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann viele Details per Verordnung regeln. Hier stellt sich für mich die Frage, ob sich der Herr Minister im Zweifelsfall für die Bauern oder für die AMA entscheiden wird. Wir von der FPÖ entscheiden uns für die Bäuerinnen und Bauern und für die ländliche Jugend und stimmen deswegen diesem Marktordnungsgesetz in dieser Form nicht zu. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
23.44
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte.
23.44
Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Das Marktordnungsgesetz, das heute beschlossen werden soll, ist ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung. Eine Novelle, die sowohl Rechtssicherheit für die Almbauern bietet, aber auch optimale Unterstützung für die Jungbauern. Dass künftig kein Betrieb mehr als 150 000 € Basisprämienzahlung unter Berücksichtigung der Lohn- und Nebenkosten erhält, ist ein Erfolg und gleichzeitig auch ein positives Signal für mehr Fördergerechtigkeit.
Von der Novelle sind zirka 130 000 land- und forstwirtschaftliche Betriebe betroffen. Als einen wesentlichen Punkt in dieser Novelle sehe ich, dass die Gelder im Rahmen der ländlichen Entwicklung ausschließlich für Projekte im Bereich der Bio- und Direktvermarktung verwendet werden.
Für mich ist auch wichtig, dass das Almproblem konsequent aufgearbeitet wird und dass Bauern, die ihre Tiere auf Gemeinschaftsalmen treiben, künftig keine Strafe zahlen müssen. Die Auftreiber werden rückwirkend sanktionsfrei gestellt, wenn eben für sie nicht erkennbar war, dass es zu sogenannten abweichenden Angaben bei Futterflächen gekommen ist.
Das Almproblem ist aber erst dann gelöst, wenn die Bäuerinnen und Bauern ihr Geld zurückbekommen, da geht es um rund 12 Millionen €, die an 13 500 Betriebe zurückbezahlt werden sollen.
Ein positives Signal ist auch die bessere JunglandwirtInnen-Förderung, durch die junge Leute motiviert werden sollen, in der Landwirtschaft zu bleiben.
Abschließend fordere ich noch den Finanzminister auf, seine Blockadehaltung bezüglich des Ausbaus des Breitbandinternets im ländlichen Raum aufzugeben. Die ländlichen Regionen brauchen zwecks Attraktivierung ihres Raumes einen raschen Breitbandinternetausbau, und daran führt mit Sicherheit kein Weg vorbei. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
23.47
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.
23.47
Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ich beginne mit einem Dank an den Minister: Ich finde es schön, dass Sie nach einem langen Tag in Luxemburg heute zu dieser späten Stunde bei uns sind. Aber das ist auch schon der schönere Teil. (Abg. Grillitsch: Das ist typisch!)
Wir reden heute über rund 700 Millionen € jährlich, die neu an die Bauern unter dem Titel „Marktordnungsprämien“ verteilt werden sollen. Ich habe viele Sommer in land-
wirtschaftlichen Betrieben gearbeitet, ich weiß, was es heißt, jeden Tag um 5 Uhr aufzustehen, 40 Kühe zu melken, am Abend dasselbe wieder, und das gilt für Bauern – ein solcher bin ich ja nicht – 365 Tage im Jahr. Wenn man dann zwischen 35 und 40 Cent pro Liter Milch bekommt, dann ist klar, dass Bauern mit diesem wenigen Geld nicht auskommen können. Und es ist richtig, dass wir die gesellschaftlich erwünschten Leistungen, die die Bauern für uns erbringen, mit diesen Geldern abdecken. (Beifall bei den Grünen.)
Wir haben also – das ist das Positive – einen großen Konsens der Gesellschaft mit den Bauern, das wird anerkannt. Was mich so ärgert, ist der fehlende Konsens innerhalb der Landwirtschaft. Ihre Unterlage, Herr Minister, zeigt die große Spreizung bei der Verteilung dieser Gelder, die ist ungerecht.
Das Gute ist – und das ist das einzig Gute am heutigen Abend –, dass es in die richtige Richtung geht – das haben schon mehrere gesagt –, und in fünf Jahren werden wir an einem Punkt sein, wo wir sagen können: Jetzt ist es relativ besser aufgestellt als heute. Aber wieso fünf Jahre?
Sie schreiben in den Unterlagen, dass ein Ziel dieser Regelung „die Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe“ ist. Da geht es doch nicht um die Wettbewerbsfähigkeit, da geht es um den Erhalt von Privilegien, die besondere Betriebe, nämlich größere Betriebe, in der Regel haben, und das ist die Minderheit. Also eine Minderheit von Betrieben hat heute Privilegien, die durch nichts zu rechtfertigen sind. Die werden jetzt über fünf Jahre erst langsam abgebaut, und das zulasten der größeren Anzahl kleinerer Betriebe.
Damit Sie eine Vorstellung haben: In Tirol bekommt ein durchschnittlicher landwirtschaftlicher Betrieb aus allen Zahlungen, also nicht nur Marktordnung, 10 000 € pro Jahr im Schnitt, also einen Tausender im Monat. Von diesem Einkommen kann man nicht ordentlich leben, denn der muss auch noch Maschinen kaufen, Betriebsmittel und so weiter. Und Sie zementieren mit diesem langsamen System der Umstellung diese Ungerechtigkeit. Und ich frage mich da schon, was da in Sie gefahren ist.
Mir fallt da nur ein Matthäus, Kapitel 25: Wer hat, dem wird gegeben. – Das ist der Matthäus-Effekt, Herr Minister. (Beifall bei den Grünen.) Und weil Sie ja so bibelfest sind, bitte ich Sie, hier den Matthäus-Effekt nicht anzuwenden, sondern den kleinere Bäuerinnen und Bauern zu helfen. Die haben sich nämlich mehr Unterstützung verdient. (Beifall bei den Grünen.)
23.50
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.
23.50
Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Leider ist zu wenig Zeit, um auf alle Beiträge einzugehen. Aber auf den Debattenbeitrag des Kollegen Leo Steinbichler muss ich schon eingehen. Kollege Steinbichler, wenn du kritisierst, dass Geld zum LFI geht, kann ich das überhaupt nicht verstehen, denn dort erfolgt Bildung.
Ich darf nur das Bundesland Salzburg als Beispiel hernehmen, wo es im LFI im vergangenen Jahr über 14 000 Kursteilnehmer gegeben hat, alles bäuerliche Kursteilnehmer. Das LFI verbraucht ja nicht das Geld für sich, sondern ermäßigt damit eben die Kurskosten für die bäuerlichen Teilnehmer. Das ist Geld, das bestens eingesetzt wird, das dorthin geht. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe des Abg. Steinbichler.)
Die Marktordnung regelt grundsätzliche Angelegenheiten für die Land- und Forstwirtschaft in Österreich und ist ein wichtiges Instrument. Auf Grund der wenigen Redezeit,
die zur Verfügung steht in dieser Debatte, nur ein paar Beispiele, die ich jetzt bringen möchte.
Die einheitliche Betriebsprämie ist wichtig, dass die in der Zukunft kommt. Jetzt wird kritisiert, dass es längere Übergangsfristen gibt. Eine der Alternativen wäre gewesen, dass die einzelnen Bundesländer eine Region bilden. Wir haben es geschafft, wir haben uns dazu durchgerungen, dass Österreich eine Region ist. Einzelne Bundesländer, das hätte bedeutet, dass in Oberösterreich nach wie vor 322 € pro Hektar ausbezahlt worden wären und in Tirol 106 € pro Hektar. Ich glaube, das wäre auch nicht erstrebenswert gewesen. Deshalb meine ich, dass es vernünftig ist, dass wir diesen Kompromiss hinsichtlich Übergangsfristen gefunden haben. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe.)
Die zweite Sache, die ich ansprechen möchte, sind die Almen. Es ist wichtig, dass wir in diesem Marktordnungsgesetz festlegen, dass es in Zukunft ein Verdichtungsmodell für die Almen gibt, das bei 20 Prozent für die einheitliche Betriebsprämie liegt. Es ist auch wichtig, dass wir bei der Ausgleichszulage eine Verdichtungsmodell haben, das 75 Prozent beträgt. Und es ist ein großer Wunsch von mir, dass wir auch beim ÖPUL, nämlich bei der Alpungsprämie, ein Verdichtungsmodell mit den 75 Prozent schaffen, denn nur dann ist das System kompakt und durchgängig.
Ein entscheidender Fortschritt liegt im § 8i, wo wir eine wichtige Regelung beschließen, um Fairness in die Almdiskussion zu bringen. Wir haben ja bereits in einem ersten Durchgang die Möglichkeit geschaffen, dass die Kammern die Sorgfaltspflicht der Antragsteller bestätigen. Und diese Bestätigungen werden jetzt im Einzelfall beurteilt und abgearbeitet und letztendlich in den nächsten Monaten auch in den Berechnungsdurchgängen untergebracht.
Aber es ist jetzt auch so, dass generell in Bezug auf die sogenannten Almauftreiber die Möglichkeit besteht, dass deren Sorgfaltspflicht bestätigt wird, wie das schon von Vorrednern angesprochen wurde. Ich darf mich bei Herrn Bundesminister Rupprechter dafür bedanken, dass er da die Initiative ergriffen hat. Ich darf mich aber auch bei jenen Abgeordneten bedanken, die diesem Gesetzentwurf dann zustimmen werden.
Und dazu noch ein wichtiges Detail am Rande: dass bei Altfällen eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt werden kann.
Die Umsetzung liegt dann letztendlich bei der AMA.
Das große Lob, Herr Bundesminister, kommt dann, wenn die Bauern die Bescheide in der Hand und das Geld am Konto haben und damit ein ganz wesentlicher Punkt wieder geschaffen worden ist, dass wir eine flächendeckende Bewirtschaftung durch bäuerliche Familienbetriebe auch in Zukunft absichern können. (Beifall bei der ÖVP.)
23.54
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.
23.54
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, Ziel einer nachhaltigen Landwirtschaft muss es in erster Linie sein, den Konsumentinnen und Konsumenten hohe Qualität zu bieten, Lebensmittelsicherheit zu bieten und auch Vielfalt zu gewährleisten. Ich glaube, da sind wir alle einer Meinung.
Zum Zweiten muss es das Ziel einer nachhaltigen Landwirtschaft sein, auch die Kulturlandschaft so schön zu halten, wie wir sie alle kennen. Ich glaube, auch diesbezüglich sind wir alle einer Meinung.
Ziel einer Agrarpolitik – davon bin ich überzeugt – muss es sein, die Sicherung der bäuerlichen Betriebe zu gewährleisten. Da sind wir auch noch alle einer Meinung. Wir wissen alle, dass in den letzten Jahren leider viele bäuerliche Betriebe zugesperrt haben. Daher müssen wir eine Politik betreiben, dem entgegenzuwirken.
Ebenso muss gewährleistet sein die Wettbewerbsfähigkeit der ländlichen Regionen, weil Landwirtschaft mehr ist, als nur Bauern zu unterstützen, sondern eben auch ländliche Regionen zu unterstützen. Ich glaube, da sind wir auch noch alle einer Meinung.
Auch sollten wir strukturschwache Regionen fördern, und dazu braucht es – da kommen wir ein bisschen in die Diskussion – gerechte Förderpolitik. Da sind wir wahrscheinlich auch noch einer Meinung.
Und jetzt geht es halt darum, wie das umgesetzt wird. Mit der GAP-Reform, Kollege Pirklhuber, bin ich schon der Ansicht, dass wir einen ganz wesentlichen Schritt in eine gerechtere Förderpolitik gehen. Seit vielen Jahren reden wir im Landwirtschaftsausschuss darüber, dass wir weg müssen vom historischen Flächenmodell – hin zu einer Regionalförderung. Und das setzen wir mit dieser Reform jetzt um.
Die GAP-Reform baut ja auf zwei Säulen auf. Die erste Säule ist eben die Direktzahlung, die wir mit der Marktordnungsgesetz-Novelle heute beschließen werden. Und die ländliche Entwicklung und die Marktordnungsgesetz-Novelle, die wir heute beschließen werden, gehen in diese Richtung.
Herr Kollege Willi, Sie haben in Ihrer Rede gesagt, dass das ein Schritt in die richtige Richtung ist. – Das ist richtig, und deswegen finde ich es schade, dass Sie diesen Schritt nicht mit uns gemeinsam heute gehen werden. Heute Vormittag hat es einen Beschluss gegeben betreffend Sonderpensionen, wo die Grünen diesen Schritt mitgehen, weil es ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist. – Auch hier gibt es einen Schritt in die richtige Richtung, und es wäre wirklich schön, wenn wir diesen Schritt gemeinsam gehen könnten, auch wenn die Übergangsfristen für Sie zu lange sind.
Im Jahre 2019 haben wir dieses Regionalmodell, wo jede Fläche gleich bewertet ist. Das ist ein ganz, ganz wichtiger Schritt, den wir gemeinsam in der Agrarpolitik gehen werden und auch gehen können, und es wäre doch schön, wenn wir dazu die Zustimmung der Grünen finden könnten.
Betonen möchte ich, der SPÖ war es ganz besonders wichtig, die Kleinlandwirte-Regelung durchzusetzen. Auch da hat es einen Erfolg gegeben, wo ich mich auch beim Kollegen Preiner für seine Verhandlungsbeharrlichkeit bedanken möchte, wenn ich das so sagen darf; ebenso aber auch dafür, dass wir jetzt diese Obergrenze mit 150 000 € umgesetzt haben, wenngleich wir natürlich auch da ein bisschen mehr gewollt hätten. Aber es ist einmal ein guter, ein wichtiger erster Schritt.
Ich bin überzeugt davon, dass wir mit dieser Marktordnungsgesetz-Novelle (Rufe: Einseitig ist das!) – Nein, das ist nicht einseitig.
Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dieser Marktordnungsgesetz-Novelle einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Gerechtigkeit in der bäuerlichen Förderung gehen, aber wir werden noch weitere Schritte gehen müssen. Und ich hoffe, wir werden das hier im Parlament gemeinsam tun. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
23.58
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.
23.58
Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine verehrten Damen und Herren! Für alle, die vor-
her das Kroatien-Brasilien-Match gesehen haben: Kollege Steinbichler liest gelegentlich die „Bauern Zeitung“, allerdings kommt er nie über die erste Seite. Auf der ersten Seite steht: Schultes sagt, Regionalität ist kein Trendthema. Und darüber hat sich Steinbichler gerade sehr aufgepudelt.
Weil die „Bauern Zeitung“ eine gute Zeitung ist, würde ich Herrn Steinbichler empfehlen, einmal umzublättern und den langen Artikel zu lesen. Da steht dann nämlich, journalistisch gerecht aufbereitet: „Regional“ und „Bio“ sind keine Trenderscheinungen, das ist eine stabile Entwicklung – also kein Trend, keine Mode, sondern etwas Richtiges. (Beifall bei der ÖVP.) – Das war jetzt etwas Persönliches.
Ich kann wirklich allen Kollegen nur empfehlen, diese Qualitätszeitung gelegentlich zu lesen, das würde vieles an Verwirrung, das wir sonst hier in der Sitzung aufklären müssen, ersparen – und für manchen hier wahrscheinlich auch eine interessante Information sein.
Die „BauernZeitung“, ja, das ist das berühmte Organ des Österreichischen Bauernbundes. (Abg. Kuzdas: Wo gibt es die zu kaufen?) – Ja, die gibt es auch beim Bauernbund, kein Problem. Wenn ich vielleicht für die anwesenden Kollegen darauf hinweisen darf: Die Mitgliedschaft im Bauernbund gibt jedem die Möglichkeit, diese Zeitung zu beziehen.
Meine geschätzten Damen und Herren! Erlauben Sie mir zu dieser späten Stunde aber auch ein ernsthafteres Wort: Unsere Marktordnung wurde in einem mühsamen Prozess erarbeitet, in Brüssel ausverhandelt, in Europa in Kraft gesetzt und ist jetzt in Österreich umzusetzen. In einem durchaus aufwendigen Verhandlungsverfahren konnte ein Ergebnis gefunden werden, das in der Koalition anerkannt ist, das von den Grünen noch immer nicht mitgetragen wird. In einer gewissen herablassenden Art höre ich vom Kollegen von den Grünen, dass es ihnen nicht gefällt. Mag sein, Herr Willi, dass der Betrieb, in dem Sie melken durften, einer von den größten Verlierern wäre, wenn das so käme, wie Sie das jetzt vorgetragen haben. (Zwischenruf bei den Grünen.)
Genug gibt es auch in Tirol davon, ich war ja auch selber schon dort. Daher sollten Sie möglicherweise an die wirklichen Auswirkungen denken, denn es geht immer um Menschen, die wirtschaften, die investieren, die Risiko auf sich nehmen, die wir jetzt mit der neuen Prämienwelt massiv unter Stress setzen in der Umstellung. Den Stress, den wünsche ich Ihnen nicht. Hier im Haus wären nur wenige bereit, derartige Abschläge in Kauf zu nehmen. Den Bauern wird das zugemutet, und das würde zumindest Wertschätzung, Anerkennung und Ermutigung verdienen. (Abg. Pirklhuber: Gerechtigkeit ist also eine Zumutung für Sie!)
Deswegen sage ich jedem, der da jetzt jubiliert, dass die Bauern Prämien verlieren: Zuerst einmal müssen wir ihnen helfen, dass sie es aushalten, und der zweite Schritt muss sein, wenn die Preise wieder schlechter werden, dass wir Risikoausgleichsmaßnahmen brauchen, damit diese Bauern tatsächlich mitkommen können. (Abg. Pirklhuber: So redet einer, der eigentlich alle Bauern vertreten muss! Wo bleibt denn Ihr Gerechtigkeitsempfinden?)
Meine lieben Damen und Herren! Auch der aufgeregte Herr Pirklhuber wird damit rechnen müssen, dass der Tisch von den produzierenden Bauern gedeckt wird. Das sind alle! Das sind die in den schwierigen Regionen, und das sind die in den Gunstlagen, wie Sie das definieren. In Wirklichkeit kämpft jeder jeden Tag mit der Natur, und die Gerechtigkeit, lieber Herr Pirklhuber, erwirtschaften wir Bauern uns selber. (Abg. Pirklhuber: Ein Witz ist das!) Wir sind Gott sei Dank nicht auf die mildtätigen Almosen eines Herrn Pirklhuber angewiesen, denn der hätte uns schon lange zugrunde gerichtet. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine geschätzten Damen und Herren! Wir leben in einem Beruf, der täglich mit der Herausforderung leben muss, und wir sind froh, dass wir einen Rechtsrahmen haben, der passt, und wir sind froh, dass wir Konsumenten haben, die unsere Produkte schätzen.
Die Agrarmarkt Austria hilft uns in der Werbung, da bin ich sehr froh darüber. Wenn wir heute auch einige Anträge zur AMA einbringen beziehungsweise beschließen, ist ganz klar, dass wichtig ist, dass die Kunden wissen: Köstlich, fair und sicher kommt es von den österreichischen Bauern. Und entscheidend ist, dass Sie alle miteinander wissen: Die großen Umstellungen, die auf uns zukommen, bei Milch, bei Getreide, bei Zucker, werden wir nur deswegen bewältigen, weil wir Kunden in Österreich und im Ausland haben. Gerade bei der Milch konnten wir in den letzten Jahren – Herr Willi, vielleicht interessiert es Sie – 20 Prozent an Menge zulegen – das hätte Herr Steinbichler nie geglaubt – und um 30 Prozent die Preise verbessern – das hätte er auch nicht geglaubt. Heute exportieren wir mehr als 40 Prozent der Milch ins Ausland, wo sie hoch geschätzt wird, und wir werden diese Erfolge fortsetzen, weil wir wissen, was wir können, und die Konsumenten uns vertrauen. – Danke schön. Stimmen Sie mit! Es ist etwas Gutes. (Beifall bei der ÖVP.)
0.03
Präsident Karlheinz Kopf: Vorläufig letzte Wortmeldung zu diesem Tagesordnungspunkt: Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.
0.03
Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Mit dem Marktordnungsgesetz beschließen wir wichtige nationale Umsetzungen für die Gemeinsame Agrarpolitik in den nächsten Jahren, beispielsweise die Umstellung vom historischen auf das Regionalmodell bei der Betriebsprämie. Denken wir an die Kleinlandwirte-Regelung, denken wir auch an die Zuschläge für Junglandwirte oder beispielsweise an die Almregelung!
Und es ist für mich schon ein bisschen bezeichnend, Herr Kollege Pirklhuber, dass deine erste Sorge ist, um welche Uhrzeit dieser Tagesordnungspunkt behandelt wird. Hätten wir das um 12 Uhr oder um 15 Uhr auf der Tagesordnung gehabt, hätte es geheißen, der Herr Minister ist nicht da, weil er beim Umweltministerrat in Luxemburg war. Wie man es auch macht, ist es eigentlich eh falsch. Bezeichnend ist jedoch, dass das deine Sorgen sind. Schade, schade und noch einmal schade! (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Einen Satz kann ich mir nicht verkneifen, gerichtet an Herrn Kollegen Pirklhuber, aber dann vor allem auch an Kollegen Steinbichler, der auch die Sorge gehabt hat. Lieber Leo Steinbichler! Was du heute da herunten am Rednerpult abgeliefert hast ... Schau dir deine Reden im Bundesrat von 1997 bis 2003 an! Wenn es um Meinungsänderungen geht oder darum, dass wir bei etwas nicht mitstimmen, dann ist es nur logisch, dass die Regierungsparteien im Regelfall bei einem Antrag, der vom Jannach oder vom Steinbichler kommt, wo niemand von uns oben steht, nicht mitgehen. Das ist nur logisch!
Und uns gar vorzuwerfen, die Meinung zu ändern, bei dem, was du schon geändert hast an Meinungen und politischen Zugehörigkeiten, du bist ja ein Slalomfahrer par excellence – also, Leo, da bitte ein bisschen mehr Vorsicht und Demut! So kann es nicht sein! (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Man muss schon sagen, Leo Steinbichler kann auch vieles im Positiven machen. Das ist allerdings schon „a Neichtl“ aus. Und mir fällt dazu der Bibelspruch ein, in dem es heißt: aus Saulus wurde Paulus. Da muss man sagen: aus
Paulus wurde Saulus. – Leo, ein bisschen mehr Demut und Vorsicht wären angebracht! (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Was braucht eine bäuerliche Landwirtschaft in Wirklichkeit, damit sie existieren kann, ordentlich existieren kann? – Bäuerliche Landwirtschaft braucht Produktionsmöglichkeiten, Chancen, dass wir auch etwas produzieren und absetzen können. Wir brauchen entsprechende Preise für unsere Produkte, und ich sage bewusst dazu: Es ist auch wichtig, dass die nachgelagerte Ver- und Bearbeitungswirtschaft leben kann und dass auch die faire Preise und Abgeltungen bekommen. Wir Bäuerinnen und Bauern brauchen Produktionsauflagen mit Augenmaß und nur das, was unbedingt notwendig ist.
Herr Kollege Pirklhuber, gerade du und Organisationen, mit denen du intensiv zusammenarbeitest, ihr wärt da wirklich sehr gefordert, etwas mehr Augenmaß zu entwickeln. Manchmal habe ich den Eindruck, du und auch andere denken eigentlich Tag und Nacht nur nach, wie ihr uns Bäuerinnen und Bauern, die praktisch wirtschaften, noch etwas zwischen die Füße schmeißen könnt. Und das kann es eigentlich auch nicht sein.
Wir brauchen natürlich Konsumenten, die zu unseren Lebensmitteln stehen und sie kaufen. Wir Bäuerinnen und Bauern brauchen aber auch die Abgeltung der Leistung, die wir für die Gesellschaft erbringen, plus Abgeltung der natürlichen Nachteile, die wir in verschiedenen Regionen haben. Unterm Strich ist wichtig, dass es in dem Haus in Zukunft mehr politischen Konsens gibt, wenn es um bäuerliche Anliegen geht. (Beifall bei der ÖVP.)
0.06
Präsident Karlheinz Kopf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Steinbichler zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die Geschäftsordnungsbestimmungen. – Bitte.
0.07
Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Herr Kollege Prinz, du hast gerade behauptet, dass ich oft meine Meinung geändert hätte. (Abg. Rädler: Na und wie oft! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Bitte zuhören!
Ich lege größten Wert darauf und berichtige tatsächlich: Die Meinung hat Leo Steinbichler überhaupt noch nie geändert, genauso wenig wie die Betriebsform. Im Gegensatz zu vielen Kollegen da herinnen, die von der Landwirtschaft reden, betreibe ich seit 47 Jahren Milchviehzucht, Milchproduktion, und alle Punkte, für die ich damals aus der ÖVP hinausgeschmissen worden bin, von den Biogasanlagen ...
0.07
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, Sie wissen, dass das keine tatsächliche Berichtigung ist, was Sie hier machen. Das ist eine Wortmeldung, aber keine tatsächliche Berichtigung. (Abg. Prinz: Wendehals!)
Herr Abgeordneter, ich schalte Ihnen das Mikrophon nicht mehr ein. Es gibt keinen Sachverhalt, den Sie hier tatsächlich berichtigen. Ich bitte Sie, das Rednerpult zu verlassen! Ich bitte Sie, das Rednerpult zu verlassen, Herr Abgeordneter!
Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordnetem Jannach. – Bitte. (Zwischenrufe bei der ÖVP in Richtung des sich zu seinem Platz begebenden Abg. Steinbichler.)
0.08
Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Wenn die ÖVP dann ihren Bauernbund-Streit mit Leo Steinbichler, der ja lange Jahre Mitglied war, beendet hat, dann können wir in der Tagesordnung weiter fortfahren. (Abg. Pendl: Das
ist ein Familienstreit!) – Das ist ein Familienstreit, okay, das nehmen wir zur Kenntnis. Ihr werdet euch aber dann in der Kantine darüber einigen, gell? Er war ja euer Freund, bitte.
Nur kurz zur Veranschaulichung, warum ich mich noch einmal melde: Frau Gessl-Ranftl hat erwähnt (Abg. Rädler: Du warst auch einmal beim BZÖ!) – Wenn du dich informiert hättest, dann müsstest du wissen, dass ich niemals beim BZÖ war. – Verstehst? So schaut es aus, gell! (Beifall bei der FPÖ.)
Lieber Kollege Rädler, das müsstest du jetzt eigentlich tatsächlich berichtigen!
Zu den Direktzahlungen: Frau Gessl-Ranftl hat erwähnt, dass 100 oder 120 Betriebe davon betroffen wären. Wir haben 36 Betriebe, die Direktzahlungen von über 150 000 € erhalten, 36 Betriebe, die davon betroffen sind! Die unterliegen der Kürzung. Wenn sie allerdings Lohn- und Gehaltskosten haben, dann können sie die anrechnen.
Viele reden hier von sozialer Gerechtigkeit wie Kollege Schultes eben und sagen, die Bauern werden einen ziemlichen Stress bekommen aufgrund der Umstellung der Förderungen. Das glaube ich schon, ja, es wird für einige bitter werden, aber es wird für andere überhaupt nicht bitter werden, und genau das werfe ich euch vor, dass ihr nämlich Lobbyismus für die größten der Betriebe betreibt.
Ich habe hier ein Bild mitgebracht. (Der Redner hält ein Bild in die Höhe.) Das ist nicht das Ministerauto. Das ist etwas teurer. (Es entfaltet sich ein Bildstreifen.) Das ist es! Das sind zehn Mercedes à 50 000 €. Das erhalten einzelne Gesellschaften, Betriebe und Stiftungen aus Agrarförderungen. Und diesbezüglich habe ich einen Antrag, und ich möchte den kurz erläutern, um noch einmal verständlich zu machen, worum es dabei geht.
Alle haben heute von sozialer Gerechtigkeit gesprochen, die SPÖ von Reichen- und Vermögensteuern, die ÖVP dagegen. Und jetzt beschließen wir ein Marktordnungsgesetz, das genau gar nichts regelt und genau diese großen Betriebe überhaupt nicht beschränkt. Die Einschränkung der Direktzahlungen auf 150 000 € bewirkt gar nichts. Ich verdeutliche das am krassesten Beispiel aus der Transparenzdatenbank. Die Stiftung Fürst Liechtenstein, eine ausländische Firma mit Sitz in Wien, erhält Zahlungen – und das können Sie in diesem Antrag nachlesen – in Höhe von fast 1,3 Millionen € pro Jahr – pro Jahr!
Wenn Sie genauer schauen, dann sehen Sie Direktzahlungen von 787 000 €. Die sollen, wenn es nach den Erklärungen von ÖVP und SPÖ geht, auf 150 000 € beschränkt werden. Löhne und Gehaltskosten dürfen aber angerechnet werden. Die Stiftung Fürst Liechtenstein hat 70 Mitarbeiter. Und wenn Sie mit einer Bruttolohnsumme inklusive Sozialabgaben von 30 000 € rechnen, dann betragen allein die Lohnkosten 2,1 Millionen €. Die Stiftung Fürst Liechtenstein hat daher bei den Direktzahlungen nicht einen einzigen Euro Verlust zu befürchten. Das ist also das, was Sie weiter forcieren.
Wir haben hier die Aufstellung: 64 000 Betriebe von 110 000 in Österreich erhalten weniger als 5 000 €. Und einige, ganz wenige große Betriebe erhalten Unsummen an jährlichen Förderungen. Das ist meiner Ansicht nach nicht gerechtfertigt. Und ich appelliere wirklich an die SPÖ: Wenn man es mit Vermögensteuern, mit sozialer Gerechtigkeit ernst meint, dann kann man dem nicht zustimmen! Sie können nicht einem Stift Heiligenkreuz 570 000 € pro Jahr an Förderungen zugestehen. Ich möchte auch wissen, wie die steuerlich behandelt werden, 570 000 € pro Jahr! Diese Gesellschaften und Stiftungen, die lassen arbeiten. Und das hier ist kein Spiel Groß gegen Klein. Da geht es einfach um eine unglaublich ungerechte Behandlung der Landwirte im Vergleich mit diesen Gesellschaften und Stiftungen. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Moser und Pirklhuber.)
Noch ein Beispiel aus diesem Antrag: Wir haben hier zwei Betriebe, wenn Sie das genau anschauen. Landgut Allacher GmbH aus Gols erhält 467 000 € an Förderungen pro Jahr, und dann gibt es gleich danach die Allacher Landbau GmbH. Die haben zufällig die gleiche Geschäftsführerin. Die erhält noch einmal 313 000 € pro Jahr an direkter Stützung. Das ist nicht gerecht, und das werden wir nie mittragen!
Wir appellieren wirklich an alle hier, diesen Antrag zum Marktordnungsgesetz zu unterstützen: Noch einmal zurück an den Start und dann mit verhandeln, um eine Obergrenze einzuführen, eine realistische Obergrenze. Wir haben den Antrag auch so formuliert, dass man wirklich mitgehen kann. Wir haben keine Obergrenze festgeschrieben. Wir möchten nur eine gerechtfertigte Bezahlung ihrer Leistungen.
Wir haben auch bei den Sozialversicherungsleistungen Obergrenzen. Wir haben Höchstbeitragsgrundlagen. Jeder kleine Landwirt zahlt für jeden Quadratmeter seine Sozialversicherungsbeiträge. Diese Betriebe liegen weit, weit, weit über der Höchstbeitragsgrundlage, wenn sie Sozialversicherungsabgaben zahlen. Es ist nicht gerechtfertigt, dass sie bei Sozialversicherungsabgaben einen Deckel einziehen und Förderungen so gut wie ohne Deckel auszahlen. Da geht es um Hunderttausende Euro – und das ist nicht sozial gerecht – für vielleicht 50 Betriebe, Gesellschaften und Stiftungen in Österreich. Dagegen müssen wir uns wehren. Da verlangen wir einfach Verteilungsgerechtigkeit.
Wenn man sparen muss, dann kann man meiner Ansicht nach durchaus hier sparen. Berücksichtigen wir den Arbeitsplatz, dann ist der Arbeitsplatz am Bauernhof, am Bergbauernhof ja genauso viel wert. Und diese Gesellschaften und Stiftungen, die lassen arbeiten, die zahlen den Arbeitern dafür, und der Steuerzahler finanziert es. Wenn mehrere Hunderttausend Euro an Förderungen für Arbeitskräfte ausgegeben werden, so finanziert da der Steuerzahler die Arbeitsleistung: Domänen Privatstiftung: 334 000 €; F. E. Familien-Privatstiftung – das ist alles nachzulesen in der Transparenzdatenbank –; Landwirtschaftsbetriebe des Stiftes Schotten in Wien: 329 000 €.
Und das immer pro Jahr, immer pro Jahr! Wir legen das jetzt fest bis 2020. Das bedeutet also mal sechs. Das haben sie schon seit 2007 erhalten, und das ist jetzt dann bis 2020 festgelegt. Der Minister kann das mit Verordnung regeln.
Wenn wir jetzt das Marktordnungsgesetz nicht zurücknehmen, dann haben wir keine Möglichkeit mehr, hier wirklich einzugreifen. Ich meine, es ist den 50 Betrieben, die es vielleicht betrifft, die jetzt so große Summen bekommen, zumutbar, einen sozialen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten. Das ist das, was die SPÖ immer fordert! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Das ist der Hauptgrund, warum ich wirklich ersuche – das ist eine Einladung von uns Freiheitlichen –, das noch einmal zurückzuverweisen. Wir können die Marktordnung auch im Juli beschließen. Da passiert überhaupt nichts.
Wir haben für diesen Antrag aber jetzt auch eine namentliche Abstimmung verlangt, denn wir wollen es wissen. Frau Oberhauser zum Beispiel hat sich ja heute Vormittag stark gemacht für die Arbeiter und Angestellten, für die Löhne und Gehälter, und das ist gut und richtig. Sie können dann aber nicht zustimmen, wenn an einzelne Gesellschaften und Stiftungen Hunderttausende Euro jährlich quasi steuerfrei ausgezahlt werden. Deswegen ersuche ich Sie: Noch einmal zurück und dann im Juli diese Marktordnung beschließen! – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
0.16
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grillitsch. – Bitte.
0.16
Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Trotz der nächtlichen Stunde (Ruf: Morgenstunde!) – Morgenstunde, Entschuldigung; danke für den Hinweis.
Diese Diskussion, wie sie jetzt insgesamt in Österreich stattfindet, dieser aufgeschaukelte Klassenkampf mit Millionärsteuer in der Steuerreform, mit Versuchen, Bruno Kreisky quasi wieder aufleben zu lassen, indem man versucht, die Bauern auseinanderzudividieren in Großbauern, Kleinbauern, Körndlbauern, Hörndlbauern, Talbauern, Bergbauern (Abg. Schieder: Passen Sie auf mit Kreisky bei solchen Vergleichen!), meine liebe Kolleginnen und Kollegen, das führt nicht zum Ziel. Ich sage es noch einmal: Das hat Kreisky schon versucht. Und es wird jetzt wieder versucht, Klassenkampf zu üben. Das wollen wir nicht! (Abg. Schieder: Passen Sie auf, welchen Ton Sie wählen!) Das wollen wir nicht, weil Bauern und Konsumenten wissen, dass sie einander brauchen, meine Damen und Herren. Die Bauern machen das, was die Konsumenten sich wünschen. Kapieren Sie das politisch endlich! (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Die Bauern – die hohe Sympathien in der Gesellschaft haben – haben es nicht verdient, dass sie hier in diesem Hohen Haus immer dargestellt werden als Tierquäler, Giftspritzer, Förderungsempfänger und Steuerprivilegierte. Damit muss endlich Schluss sein! Lassen Sie die Bauern das tun, damit Sie das bekommen, was Sie sich wünschen! (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Großbauern und Kleinbauern!)
0.18
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. (Unruhe im Sitzungssaal.)
Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, den Geräuschpegel wieder zu senken!
Bitte, Herr Abgeordneter Pirklhuber.
0.18
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir treten dem Rückverweisungsantrag des Kollegen Jannach natürlich vollinhaltlich bei. Warum? – Kollege Grillitsch redet vom aufgeschaukelten Klassenkampf. Was ist denn Faktum? – Faktum ist, dass die Umverteilungsprämie ein Teil der EU-Verordnung ist. Wir setzen damit also EU-Recht um. Und wenn du von Klassenkampf redest, dann musst du sagen: Das ist ein europäisches Gesetz, eine Verordnung, und die sieht vor, dass der bäuerliche Arbeitsplatz schwerpunktmäßig verstärkt gefördert werden kann. Und die Mitgliedstaaten können das umsetzen, und zwar mit 30 Prozent der jährlichen Mittel. Das sind nicht 600 000 €, werte Kollegin, die das vorhin erwähnt hat. 600 000 € wollen Sie einsparen mit der 150 000 €-Obergrenze. – Nein, 30 Prozent der gesamten Förderung, also mehr als 200 Millionen €, können vorzugsweise zur Sicherung der bäuerlichen Arbeitsplätze verwendet werden.
Ja, wo bleibt denn Ihr Vorschlag, Herr Bundesminister? Wo bleibt wenigstens Ihre Antwort, warum Sie das nicht umsetzen wollen? Sie, der Sie als Agrarökonom in allen öffentlichen Diskussionen immer gesagt haben: Ja, selbstverständlich gibt es eine Betriebskostendegression. Wenn man größere Betriebe hat, dann sieht man, je größer man produzieren kann, je größer die Betriebe sind, desto niedriger werden die Kosten der Produktion. Jeder Bauer versteht das. Da ist es nur logisch, wenn es auch eine Förderdegression gibt. Nichts anderes wäre eine Umverteilungsprämie. Bis zu 30 Prozent ist das möglich, Herr Bundesminister, und das wäre eine Forderung. Für die ersten 30 Hektar ist das möglich. Das hat die Bundesrepublik Deutschland umgesetzt, andere Mitgliedstaaten haben das gemacht. Warum setzen Sie es nicht um?
Das gehört also zurück in den Ausschuss! Das gehört in aller Ruhe noch einmal diskutiert, inklusive der Fälle, die Kollege Jannach angesprochen hat! Dann kommen wir auch zu einer echten Lösung, die die bäuerlichen Arbeitsplätze wirklich wertschätzt, so wie wir das alle wollen, und auch die Sicherung dieser Arbeitsplätze für die nächsten sieben, acht Jahre gewährleistet. Das ist ein Gebot der Stunde, meine Damen und Herren! – Danke schön. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)
0.20
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Hinsichtlich des Gesetzentwurfes in 168 der Beilagen, das ist Tagesordnungspunkt 26, liegt ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Jannach, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich lasse sogleich darüber abstimmen, den Entwurf in 168 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz geändert wird, noch einmal an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zu verweisen.
Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen somit zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 26: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 168 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.
Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.
Ich ersuche jene Abgeordneten, die in dritter Lesung für den Gesetzentwurf in 168 der Beilagen stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.
Ich bitte nunmehr den Schriftführer, Herrn Abgeordneten Zanger, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Herr Abgeordneter Buchmayr wird ihn später dabei ablösen. – Bitte, Herr Abgeordneter.
*****
(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger beziehungsweise Buchmayr werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Die Stimmabgabe ist beendet.
Die Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen. Ich unterbreche zu diesem Zweck die Sitzung für einige Minuten.
Die Sitzung ist unterbrochen.
*****
(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 0.26 Uhr unterbrochen und um 0.29 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:
Abgegebene Stimmen: 147, davon „Ja“-Stimmen: 89, „Nein“-Stimmen: 58.
Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.
Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:
Amon, Antoni, Aubauer;
Bacher Walter, Becher Ruth, Berlakovich, Buchmayr;
Cap;
Darabos, Diesner-Wais;
Ecker, Ehmann, El Habbassi, Eßl;
Feichtinger Klaus Uwe, Fekter, Fichtinger Angela;
Gahr, Gerstl, Gessl-Ranftl, Greiner Karin, Grillitsch, Groiß, Grossmann, Gusenbauer-Jäger;
Hakel Elisabeth, Hammer Michael, Hanger Andreas, Haubner, Hechtl, Heinzl, Hell, Himmelbauer, Hofinger Manfred, Holzinger;
Jank, Jarolim;
Karl, Katzian, Kirchgatterer, Knes, Königsberger-Ludwig, Kopf, Krainer Kai Jan, Krist, Kucharowits, Kucher, Kuntzl, Kuzdas;
Lettenbichler, Lipitsch, Lopatka, Lueger Angela;
Matznetter, Mayer, Muchitsch, Muttonen;
Oberhauser, Obernosterer, Ofenauer, Ottenschläger;
Pendl, Pfurtscheller, Plessl, Prammer, Preiner, Prinz;
Rädler, Rasinger, Rauch Johannes;
Schieder, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger, Sieber Norbert, Singer Johann, Spindelberger, Steinacker;
Tamandl, Töchterle, Troch;
Unterrainer;
Vogl;
Wimmer, Winzig, Wittmann, Wöginger, Wurm Gisela;
Yilmaz.
Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:
Alm, Aslan;
Brosz, Brunner;
Darmann, Deimek, Dietrich, Doppler;
Ertlschweiger;
Franz, Fuchs;
Gartelgruber;
Hable, Hackl Heinz-Peter, Hafenecker, Hagen, Hauser, Höbart;
Jannach;
Karlsböck, Kassegger, Kitzmüller, Köchl, Kogler, Korun;
Lausch, Lintl;
Maurer, Meinl-Reisinger, Mlinar, Moser, Mühlberghuber;
Nachbaur Kathrin;
Pirklhuber, Pock, Podgorschek;
Rauch Walter, Riemer, Rosenkranz Barbara, Rosenkranz Walter;
Schenk, Scherak, Schmid Gerhard, Schmid Julian, Schwentner, Stefan, Steger, Steinbichler, Strache, Strolz;
Vavrik, Vetter;
Walser, Weigerstorfer, Willi, Winter, Wurm Peter;
Zanger.
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Jannach, Kolleginnen und Kollegen. (Unruhe im Sitzungssaal.)
Meine Damen und Herren, wir sind im Abstimmungsvorgang, und zwar bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend gerechte Verteilung der Agrarförderungen und deren Beschränkungen.
Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Also gehe ich so vor.
Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag der Abgeordneten Jannach, Kolleginnen und Kollegen stimmen, „Ja“-Zettel in die Urne zu werfen, jene, die dagegen stimmen wollen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.
Ich bitte nun den Schriftführer, Herrn Abgeordneten Zanger, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Buchmayr wird ihn später dabei ablösen. – Bitte, Herr Abgeordneter.
*****
(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger beziehungsweise Buchmayr werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Die Stimmabgabe ist beendet. Ich unterbreche die Sitzung zwecks Stimmenauszählung für einige Minuten.
Die Sitzung ist unterbrochen.
*****
(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 0.34 Uhr unterbrochen und um 0.38 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:
Abgegebene Stimmen: 143; davon „Ja“-Stimmen: 53, „Nein“-Stimmen: 90.
Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Jannach, Kolleginnen und Kollegen ist somit abgelehnt.
Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.
Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:
Alm, Aslan;
Brosz, Brunner;
Darmann, Deimek, Doppler;
Ertlschweiger;
Franz, Fuchs;
Gartelgruber;
Hable, Hackl Heinz-Peter, Hafenecker, Hagen, Höbart;
Jannach;
Karlsböck, Kassegger, Kitzmüller, Köchl, Kogler, Korun;
Lausch;
Maurer, Meinl-Reisinger, Mlinar, Moser, Mühlberghuber;
Nachbaur Kathrin;
Pirklhuber, Pock, Podgorschek;
Rauch Walter, Riemer, Rosenkranz Barbara, Rosenkranz Walter;
Schenk, Scherak, Schmid Gerhard, Schmid Julian, Schwentner, Stefan, Steger, Steinbichler, Strache, Strolz;
Vavrik, Vetter;
Walser, Weigerstorfer, Willi;
Zanger.
Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:
Amon, Antoni, Aubauer;
Bacher Walter, Becher Ruth, Berlakovich, Buchmayr;
Cap;
Darabos, Diesner-Wais;
Ecker, Ehmann, El Habbassi, Eßl;
Feichtinger Klaus Uwe, Fekter, Fichtinger Angela;
Gahr, Gerstl, Gessl-Ranftl, Greiner Karin, Grillitsch, Groiß, Grossmann, Gusenbauer-Jäger;
Hakel Elisabeth, Hammer Michael, Hanger Andreas, Haubner, Hechtl, Heinzl, Hell, Himmelbauer, Hofinger Manfred;
Jank, Jarolim;
Karl, Katzian, Kirchgatterer, Knes, Königsberger-Ludwig, Kopf, Krainer Kai Jan, Krist, Kucharowits, Kucher, Kuntzl, Kuzdas;
Lettenbichler, Lipitsch, Lopatka, Lueger Angela;
Matznetter, Mayer, Muchitsch, Muttonen;
Oberhauser, Obernosterer, Ofenauer, Ottenschläger;
Pendl, Pfurtscheller, Plessl, Prammer, Preiner, Prinz;
Rädler, Rauch Johannes;
Schieder, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger, Schultes, Sieber Norbert, Singer Johann, Spindelberger, Steinacker, Strasser;
Tamandl, Töchterle, Troch;
Unterrainer;
Vogl;
Weninger, Wimmer, Winzig, Wittmann, Wöginger, Wurm Gisela;
Yilmaz.
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 27: Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, seinen Bericht 169 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Kenntnisnahme sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 28: Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, seinen Bericht 170 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.
29. Punkt
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (306/A)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen jetzt zum 29. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Darmann. – Bitte.
0.39
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Werter Herr Präsident! Hohes Haus! In Wirklichkeit ist bei diesem Tagesordnungspunkt im Zuge der ersten Lesung zu einer Implementierung eines Minderheitsrechts zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen eine Frage zu stellen: Wieso, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wird die Umsetzung der Reform der Verfahrensordnung zu Untersuchungsausschüssen, die seit Jahren auf dem Arbeitsplan dieses Parlaments steht, die seit Jahren von der Bundesregierung versprochen wurde, zu einem Zeitpunkt begonnen und in Bewegung gesetzt, zu dem es dringend notwendig wäre, eine Aufklärung des Hypo-Desasters voranzutreiben, geschätzte Damen und Herren? (Beifall bei der FPÖ.) Es handelt sich um eine Aufklärung, die ja derzeit offensichtlich nur aus dem Grund verzögert oder, wenn es bei den Verhandlungen schlimm ausgeht, vielleicht sogar verhindert werden soll, weil man offensichtlich seitens SPÖ und ÖVP ein schlechtes Gewissen hinsichtlich der Verstaatlichung hat – einer, wie Sie ja sagen, Notverstaatlichung und, wie wir spätestens seit gestern durch die in den Medien aufgezeigten Dokumente belegt bekommen haben, Wunschverstaatlichung durch diese Bundesregierung von Rot und Schwarz, was praktisch der Grund sein muss, diese Reform der Untersuchungsausschüsse zum jetzigen Zeitpunkt voranzutreiben.
Wir sind der Meinung, geschätzte Damen und Herren, dass es hier natürlich einerseits notwendig ist, eine Einsetzung durch ein Minderheitsrecht zustande zu bringen, dass dies allein auf der anderen Seite aber nicht ausreichen wird, denn wenn wir in einem Untersuchungsausschuss erfolgreich tätig sein wollen, werte Damen und Herren, wird es natürlich notwendig sein, auch im Verfahren selbst der parlamentarischen Minderheit Rechte zu geben, sodass sie tätig werden kann. Es ist ja alles andere als ein gelungener Wurf, wenn eine Einsetzung gelingt, aber dann im Ausschuss selbst die Mehrheit, die kontrolliert werden soll, nämlich die Regierung an sich, aber auch Vorfälle, die durch die Regierung entsprechend (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen) – Schlusswort – in Kontrollversagen münden, keiner Aufklärung mehr zugeführt werden können, weil die Mehrheit die Minderheit in einem Ausschuss unterdrückt.
In diesem Sinne darf ich Sie auffordern, auch in Zukunft unsere Tätigkeiten und Initiativen zu unterstützen, um ein Minderheitsrecht in voller Ausbauvariante auch bei Untersuchungsausschüssen voranzutreiben und auch umzusetzen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
0.42
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.
0.42
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass wir gewisse Formulierungen in diesem Hause wirklich nicht notwendig haben.
Kollege Grillitsch, ich habe es dir schon persönlich gesagt: So gehen wir miteinander in Wirklichkeit nicht um. (Beifall bei der SPÖ.) Ich sage dir das in aller Klarheit. Und, lieber Kollege Darmann, jetzt sitzen wir doch einige Wochen gemeinsam in einer Arbeitsgruppe. Ich habe in den vielen Jahren, die ich im Haus bin, viele Geschäftsordnungsbereiche verhandelt. Ich hätte jetzt normalerweise gute Lust, zu sagen, wir alle glauben, dass wir ziemlich vor dem Zieleinlauf sind. Aber wir haben immer gesagt, wir verhandeln ein Paket – höre mir gut zu, ich werde nie etwas anderes sagen! –, das wir gemeinsam beurteilen, mit einem Minderheitsrecht, mit allem, was dazukommt. Aus zeitökonomischen Gründen erspare ich mir, das jetzt alles zu wiederholen. Aber eines wollen wir nicht: Wir wollen keine Politshow.
Was glaubst du, was das ist, was wir da jetzt mit der ersten Lesung machen? Was glaubst du, ist das jetzt ein Brief ans Christkind, an den Weihnachtsmann, oder macht ihr gerade eine Politshow? Wofür sitzen wir da tagelang, wochenlang und bemühen uns ernsthaft? (Abg. Darmann: Frage deinen Koalitionspartner!) Und wenn du mir jetzt sagst, ich bemühe mich nicht ernsthaft, dann verhandle, mit wem du willst! Das sage ich dir auch in aller Klarheit. (Beifall bei der SPÖ.) Denn da fühle ich mich verschaukelt: In der Arbeitsgruppe zu sagen, nie mehr machen wir eine Politshow, sachliche Aufklärung, bla, bla, bla, und sich dann vor dem Zieleinlauf hier herzustellen (Abg. Darmann: Frage deinen Koalitionspartner!) – gib eine Ruhe! (Heiterkeit bei der SPÖ) – und einfach zu sagen, jetzt muss man einen Untersuchungsausschuss einsetzen, das ist starker Tobak.
Hättest du mir zugehört, ich habe es sogar öffentlich gesagt: Wenn wir mit einem neuen Recht fertig sind, habe ich überhaupt nichts dagegen. Ich habe sogar gesagt, als bei vielen der Wunsch nach einem zweiten Untersuchungsausschuss aufgetaucht ist, das soll mir alles recht sein. Alle Gesprächspartner, mit denen ich geredet habe – von allen Fraktionen! –, haben gesagt, machen wir es nach dem neuen Recht. Ich bin jetzt neugierig auf die nächsten Gespräche. Und wofür ich stehe, das weißt gerade du. (Abg. Strache: Stimmt gleich zu, dann brauchen wir kein neues Recht!) – Ja, ja. Bevor euer Debakel, Herr Klubobmann, überhaupt noch ruchbar geworden ist, haben wir schon über ein neues Recht diskutiert. (Abg. Strache: Untersuchungsverweigerer seid ihr!) – Abdrehen. (Beifall bei der SPÖ.) Kindesweglegung, ihr könnt machen, was ihr wollt, aber nicht hier, Herr Klubobmann. (Abg. Strache: Warum stimmen Sie dann gegen einen Untersuchungsausschuss?) Ja, das ist ja Kindesweglegung! Ich weiß ja nicht, habt ihr fünf blaue Parteien? Oder was habt ihr? Ihr wart ja alle nie dabei! Ihr glaubt, da tauscht man ein Jankerl aus, und auf einmal sind andere da?!
Lassen wir das! Mir ist das neue Minderheitsrecht im Untersuchungsausschuss (Zwischenruf des Abg. Strache.) – Dann stelle dich heraus und sage: Wir wollen es nicht! Du brauchst es nur zu sagen. Da habe ich etwas Besseres zu tun, als mich hinzusetzen und stundenlang mit euren Leuten zu verhandeln. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Strache.) Wollt ihr es oder wollt ihr es nicht? Wir haben immer signalisiert, wir stehen zu einem modernen, neuen Recht für den Untersuchungsausschuss, in aller Klarheit mit der Minderheitskomponente. Heckerln könnt ihr, wen ihr wollt, aber mit Sicherheit nicht uns und nicht mich. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
0.45
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.
0.46
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident, vielleicht kann man das nächste Mal bei der Rednerliste eine kleine Umstellung vornehmen, dass ich vielleicht vor dem Otto Pendl reden kann, denn der Otto ist in seiner Deutlichkeit einfach nicht zu toppen. Das möchte ich wirklich sagen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Ich unterstütze das, was Otto Pendl gesagt hat (Abg. Strache: Intellektuell voll dahinter stehend, Herr Kollege!), denn, Kollege Darmann, es gibt außerordentlich – und das wissen eigentlich alle, die sich damit auseinandersetzen und beschäftigen – konstruktive Gespräche über die Reform des Untersuchungsausschusses. Wir alle haben ein Interesse daran, dass es diese Reform gibt, weil es auch um eine Verrechtlichung dieses Untersuchungsausschusses geht. Das, was Sie machen, ist natürlich ein bewusstes Störfeuer dieser Verhandlungen. Da kann ich mich dem Kollegen Pendl nur anschließen: Bleiben Sie konstruktiv! (Abg. Darmann: Tun Sie nicht so weinerlich!) – Ich bin der Letzte, der weinerlich ist. – Hören Sie auf mit dem Schmähführen! Bringen Sie sich konstruktiv ein, dann wird es auch eine Lösung geben! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
0.47
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.
0.47
Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Herr Präsident! Man kann jetzt unterschiedlicher Meinung darüber sein, ob es zu diesem Zeitpunkt noch besonders sinnvoll ist, noch einmal einen Antrag einzubringen und in erster Lesung zu verhandeln. Es ist jedenfalls ein Anlass, um zu beleuchten, wo die Verhandlungen stehen, und so war es ja, glaube ich, auch gemeint.
Kollege Darmann hat schon sehr recht damit, dass man die Frage eines Hypo-Ausschusses nicht zwingend mit einer Reform koppeln hätte müssen. Dass das jetzt so ist, kann man zur Kenntnis nehmen. Soweit kann man auch aus der Arbeitsgruppe feststellen, und das ist jetzt ein bisschen untergegangen, dass dort auch namentlich der Kollege Darmann von der FPÖ eine äußerst konstruktive Verhandlungsführung an den Tag gelegt hat und dass gerade wir von der Opposition in vielen Bereichen eigentlich der Regierung entgegengekommen sind – Stichwort Beendigung des U-Ausschusses. Es hat unter anderem den Wunsch gegeben, den U-Ausschuss nicht in die Wahlkampfzeit zu ziehen, und hier steuern wir mittlerweile auf einen Kompromiss zu. Ich mache das hier am Rednerpult auch einmal klar: Wir haben gesagt, dass man die Zeit zum Stichtag, also das, was nach Parteiengesetz als Wahlkampf definiert ist, so weit anlegt, dass jetzt sogar noch sechs Wochen für die Berichterstattung dazukommen und der U-Ausschuss bis dahin beendet sein kann.
Jetzt gibt es aber schon auch eine Bringschuld der Regierung, denn wenn wir jetzt darüber diskutieren, dass diese Zeit, nämlich vier Monate davor aufzuhören, als Wahlkampfdefinition auch nicht mehr ausreicht, dann muss man schauen, wer jetzt konstruktiv verhandelt und wer nicht. Ich gehe davon aus, dass wir eine Lösung finden, aber dort hat sich die Opposition bis jetzt bewegt, und die Regierung ist zum Teil sogar einen Schritt zurückgegangen.
Bei anderen Fragen ist klar, dass es einen Kompromiss geben muss, zumindest aus unserer Sicht. Ohne Minderheitsrechte im Verfahren selbst, nicht nur bei der Einsetzung, ist eine neue Verfahrensordnung für uns nicht denkbar. Es geht nicht ohne Zeugenladungen, es geht nicht ohne Aktenanforderungen. Da reden wir über die Frage, wie man mit den Akten umgeht, auch das wissen wir.
Der Eindruck in den Verhandlungen war, dass wir die ersten zwei, drei Wochen relativ intensiv weitergekommen sind. Jetzt gab es noch gewissen Koordinierungsbedarf in der Regierung. Ich bin mir auch nicht ganz so sicher, ob das in der nächsten Zeit so schnell etwas wird. Das kann man auf unterschiedliche Weise beurteilen. Andererseits war das Klubobleutegespräch diese Woche durchaus positiv, daher besteht auch die Chance, das zu finalisieren.
Klar ist, jetzt muss man ans Eingemachte gehen und in einer Verhandlungsrunde die offenen Fragen wirklich klären. Bewegung gibt es von allen Seiten. Wenn das jetzt in
den nächsten 14 Tagen gemacht wird, dann kann man die Verhandlungen wahrscheinlich relativ rasch abschließen, dann ist die Geschichte auch erledigt.
Es wäre, glaube ich, wirklich an der Zeit, auch mit den öffentlichen Deklarationen diese jahrzehntelange Debatte um die Frage, wer Kontrollrechte ausüben kann und ob das sozusagen die Mehrheit ist, die immer die Zustimmung geben muss, soweit zu beenden, dass Österreich einen Schritt vorangeht und da ein demokratiepolitisch würdiges Minderheitsrecht schafft, damit nämlich auch die Minderheit, die Opposition die Möglichkeit hat, bei einer Kontrolle der Regierung alleine einen Vorschlag zu machen und den durchzusetzen, bei allen Einschränkungen.
Ich gehe davon aus, dass wir in den nächsten 14 Tagen die Chance haben werden, das zu finalisieren. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Darmann.)
0.50
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise den Antrag 306/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird (342/A)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 30. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Brunner. – Bitte.
0.51
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir Grünen wollen keine Besteuerung des Eigenverbrauchs von Strom aus erneuerbaren Energien, darauf zielt unser Antrag ab.
Der Anlass dafür war ein Erlass des Finanzministeriums, den Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaikanlagen ab 5 000 kWh zu besteuern. Diese sogenannte Sonnensteuer hat sich ein bisschen entschärft, da die Grenze auf 25 000 kWh angehoben wurde. Trotzdem, denke ich, sollten wir da als Gesetzgeber aktiv werden und das zugrunde liegende Gesetz entsprechend ändern. Wir schlagen vor, die Besteuerung des Eigenverbrauchs von Strom aus erneuerbaren Energien nicht mehr vorzusehen.
Ich glaube, jeder versteht, dass, wenn man das Obst aus seinem Obstgarten verkauft, dieses dann besteuert wird; aber wenn man es selber isst, versteht, glaube ich, niemand eine Besteuerung. Ähnlich ist es bei Strom aus Photovoltaikanlagen: Der Eigenverbrauch soll da nicht besteuert werden.
Wenn wir all die Sonntagsreden und Äußerungen, die es zur Energiewende gibt, ernst nehmen, dann müssen wir als Gesetzgeber da auch aktiv werden und dies in all unseren Entscheidungen berücksichtigen, das heißt, Anreize auf mehr erneuerbare Energien setzen.
Es wird vielfach diskutiert, wie die Energiewende stattfindet. Es braucht einen Netzausbau und so weiter. Gerade der Eigenverbrauch von Strom reduziert die Belastung der Netze. Also sollte es ein Anliegen sein, Anreize für den Eigenverbrauch zu schaffen. Unser Antrag wird noch entsprechend diskutiert werden, und ich hoffe, dass wir da zu einer entsprechenden Meinungsbildung und dann auch zu einem Entschluss kommen werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt, der diese Systemwende in Gang bringen kann – und da werden wir Gelegenheit haben, und ich hoffe, Sie alle arbeiten mit uns gemeinsam bis zum Sommer noch daran –, ist Energieeffizienz. Entscheidend für die Energiewende – ist ja nicht nur der Ausbau der erneuerbaren Energien, sondern da ist es auch wesentlich – Energiewende ist Systemwende –, eine Wende zu schaffen, was den Energieverbrauch, die Energieverbrauchssteigerungen angeht.
Wir müssen den Energieverbrauch reduzieren, und dafür können wir hier bis zum Sommer eine ganz entscheidende Weichenstellung vornehmen, wenn Sie mit uns ernsthaft daran arbeiten, ein brauchbares Energieeffizienzgesetz zustande zu bringen, das den Energieverbrauch Österreichs tatsächlich reduziert. Darauf sollten wir uns alle, die wir die Energiewende ernst nehmen, konzentrieren. Dann bin ich zuversichtlich, dass wir das auch schaffen werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
0.54
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.
0.54
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Der vorgeschrittenen Stunde entsprechend werde ich mich kurz fassen. Frau Kollegin Brunner, Sie haben es schon angesprochen, Ihr Antrag hier kommt ein bisschen spät, weil inzwischen die Regierung bereits mit einer entsprechenden Vorlage – und an dieser Stelle mein besonderer Dank an Frau Staatssekretärin Steßl – ganz, ganz schnell reagiert hat und durch die Anhebung auf 25 000 kWh die Lösung bereits in der Regierungsvorlage besteht. (Zwischenruf der Abg. Brunner.)
Eine kleine Nachfrage an die Kollegin Brunner: Was soll das sein, in einem Einfamilienhaus womöglich sind die Grünen, nur weil es Solarenergie ist, dafür, dass man in unbeschränkter Menge Strom verbraucht? Wir brauchen jedes Quäntchen erneuerbarer Energie, damit wir es schaffen, mit weniger fossiler Energie auszukommen. (Zwischenrufe bei Grünen und FPÖ.)
Da werden wir uns nicht darum bemühen, dass Haushalte 30 000 kWh, 40 000 kWh oder noch mehr im Jahr im eigenen Haus verbrauchen. Es wäre schöner, wenn das im Netz wäre; und wir freuen uns, dass diese Lösung, die die bessere ist als die unbeschränkte, die komischerweise aus der grünen Fraktion kommt, in diesem Bereich angesetzt wird.
Übrigens, beim Obst wäre es genauso, Frau Kollegin. Wenn wir zu wenig Obst im Lande hätten, sollten wir die Leute dazu anregen, es anderen zugute kommen zu lassen, als es heillos zu Hause zu verschwenden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei Grünen und FPÖ.)
0.55
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Groiß zu Wort. – Bitte.
0.55
Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht ein paar Worte zur Richtigstellung. Es ist ein Erlass gekommen, das heißt, es ist keine Gesetzesänderung gewesen, durch die dieses Photovoltaikthema hochgespielt wurde.
Das Finanzministerium hat für die vielen Photovoltaikanlagenhersteller Rechtssicherheit geschaffen, weil die Finanzverwaltungen unterschiedliche Auffassungen von Umsatzsteuern und Ertragssteuern hatte. Dabei wurde auch in Bezug auf die bestehende Energieabgabe klargestellt, wie die derzeitige rechtliche Lage ist. Danke für die Klar-
stellung, denn alle Photovoltaikanlagenhersteller und -betreiber kennen sich jetzt dementsprechend aus.
Gleichzeitig erkannten wir in der ÖVP, dass es vielleicht nicht mehr zeitgemäß ist, nur diese 5 000 kWh frei zu machen, denn es gibt viele größere Betriebe und Gemeindeeinrichtungen, die Strom brauchen und diesen auch entsprechend erzeugen.
Nach einer Anfrage unsererseits – die der von den Grünen heute gestellten recht ähnlich war – gab es dann einen Runden Tisch von Finanzminister Spindelegger. Er versuchte, da einen Kompromiss zu finden, und dieser wurde nach anfänglichem Widerstand bei 25 000 kWh gefunden. Es ist vielleicht nicht ganz befriedigend für die Energiewende, aber es geht in die richtige Richtung. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Ich freue mich über den Antrag der Grünen. Vielleicht kann man dieses Thema noch weiter verhandeln, vielleicht geht es noch ein Stück weiter in die richtige Richtung. Aber es ist wichtig klarzustellen, wie es dazu gekommen ist. Erst durch die Intervention der ÖVP konnte dieses Gesetz entstehen, und es gibt derzeit die Regierungsvorlage, in der diese Freigrenze verfünffacht worden ist. Das ist bisher ein schöner Erfolg, und ich bedanke mich dafür, dass wir da weiterarbeiten können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
0.57
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.
0.57
Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde noch daran arbeiten, um irgendwann auch die Deutlichkeit des Kollegen Pendl zu erreichen; vorweg muss ich bei den Inhalten bleiben. (Allgemeine Heiterkeit. – Beifall bei NEOS und FPÖ sowie der Abg. Schenk.)
Wir von NEOS werden den Antrag der Grünen auch im Ausschuss unterstützen, und zwar aus zwei wesentlichen Gründen.
Der erste Grund ist die schon angesprochene Deckelung. Da geht es aus meiner Sicht um Folgendes: Haushalte sind in der bevorstehenden Novelle ausgenommen, aber wenn jetzt ein klein- oder mittelständischer Betrieb eine Investition setzt und dadurch etwas autonomer im Energiebereich ist, sehe ich da keinen Grund, das zusätzlich zu besteuern, denn es ist im Vordergrund eine Investition erfolgt. – Das ist ein wesentlicher Punkt.
Der zweite Punkt ist, dass wir hier jetzt wiederum über Photovoltaik reden und gerade diese Grundsatzdiskussion geführt werden muss; denn wir sehen überhaupt keinen Grund, für selbst produzierte und selbst konsumierte oder selbst verbrauchte Güter jedweder Art irgendwelche Abgaben oder Steuern einzuheben. Das sollte durch andere Steuern schon abgegolten sein.
Ein weiteres Problem im energiepolitischen Bereich ist, dass uns immer wieder neue Abgaben, neue Steuern einfallen, zumindest auf Regierungsseite, die dann aber nicht zweckgebunden sind. Kollegin Brunner hat schon richtig gesagt, es geht um eine Energiewende. Energiewende erfolgt vor allem über Effizienz, über einen Systemwandel. Ein Systemwandel erfolgt nur, wenn wir Investitionen tätigen können. Geld nehmen wir über Abgaben und Steuern schon genug ein. Da brauchen wir keine neuen zu erfinden, weder bei der Photovoltaik noch bei der Energieeffizienz-Richtlinie.
Zur aktuellen Novelle möchte ich aber auch sagen, dass wir diese als NEOS mittragen werden, weil sie eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Erstvorschlag ist, der maximal die Rechtssicherheit gegeben hat, dass Menschen in Zukunft auch geschröpft werden, und das ist keine besonders großartige Rechtssicherheit.
Wenn wir jetzt schon bei der Energiepolitik sind, noch einen Ausblick von unserer Seite, nämlich bei der Photovoltaik. Es bleibt zu hoffen, dass wir in sehr naher Zukunft auch über eine Novelle des Ökostromgesetzes diskutieren, denn die Vergabe der Förderungen funktioniert zum Jahreswechsel für gewöhnlich nicht. Auch die Förderziele sind aus meiner Sicht deutlich überholt, weil es im Kern wesentlich mehr um Effizienz als tatsächlich um erneuerbare Energie geht.
Und wir hoffen natürlich auch, dass diesmal die Kommunikation zwischen Ministerium und den Parlamentsparteien besser funktioniert als beim Energieeffizienzgesetz, und das aus einem banalen Grund, weil die kleineren Parteien nämlich gar nicht eingebunden waren, man über ein Jahr Zeit hatte, einen neuen Vorschlag auszuarbeiten, das aber nicht gemacht hat, und es daher enorm viele Schwachstellen hat. Dies wird auch der Grund dafür sein, warum wir das Bundesgesetz zur Energieeffizienz nicht unterstützen werden. – In diesem Sinne: Einen schönen Abend! (Beifall bei den NEOS.)
1.00
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise den Antrag 342/A dem Finanzausschuss zu.
Die Tagesordnung ist erschöpft. – Einige Mandatare auch.
Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Podgorschek, Mag. Kogler, Dr. Nachbaur, Dr. Hable, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria.
Dieser Antrag wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Antrag
auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Werner Kogler, Dr. Kathrin Nachbaur, Rainer Hable und weiterer Abgeordneter betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR zur Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria (Hypo-Untersuchungsausschuss)
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Zur näheren Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit den Vorgängen rund um die Hypo Group Alpe-Adria wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, der aus insgesamt 18 Abgeordneten im Verhältnis SPÖ 5, ÖVP 5, FPÖ 4, Grüne 2, TS 1, NEOS 1 besteht.
Gegenstand der Untersuchung
I. Aufsichtswesen und Veranlassungen sowie Unterlassungen der Aufsicht bzw. des Finanzministeriums
1. Aufklärung über die wahrgenommenen Kontroll-, Prüf- und Aufsichtstätigkeiten aller mit der Bankenaufsicht betrauten Behörden und öffentlichen Einrichtungen sowie der
Geldwäschestelle im Bundeskriminalamt hinsichtlich der Hypo Group Alpe-Adria und verbundener Unternehmen im Zeitraum 2000 bis 2014, insbesondere welche Prüfberichte in welcher Form vorgelegt, welche Mängel festgestellt und welche Aktivitäten daraufhin gesetzt wurden.
2. Klärung der Verantwortung der Organe der Republik Österreich, insbesondere der Finanzmarktaufsicht, der OeNB, der Finanzprokuratur, des Finanzministeriums, der Geldwäschestelle im Bundeskriminalamt im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung und der zunehmenden Schwierigkeiten der Hypo Group Alpe-Adria und verbundener Unternehmen im Zeitraum 2000 bis 2014.
3. Prüfung der Auswahl, der Tätigkeit und der Beaufsichtigung der vom Finanzministerium bestellten Staatskommissäre in der Hypo Group Alpe-Adria und damit verbundenen Unternehmen inklusive deren Berichte, das Zustandekommen und Verwertung derselben sowie allfällige Veranlassungen durch die zuständigen Aufsichtsorgane und das Finanzministerium im Zeitraum 2000 bis 2014.
4. Aufklärung über die Tätigkeiten der österreichischen Bundesfinanzierungsagentur im Rahmen der Finanzierung des Bundeslandes Kärnten, insbesondere vor dem Hintergrund der Haftungssituation des Bundeslandes, ab Beginn dieser Tätigkeiten bis 2014.
5. Aufklärung über die Kontaktnahme und den Austausch der zuständigen österreichischen Bankaufsichtsbehörden und der Geldwäschestelle im Bundeskriminalamt mit und durch die/den entsprechenden ausländischen Aufsichtsorgane/n und Geldwäschestellen im Zusammenhang mit der Hypo Group Alpe-Adria im Zeitraum 2000-2014.
6. Aufklärung über den möglichen finanziellen Schaden für die Republik Österreich, der aus dem möglichen Versagen der Bankenaufsicht resultierte.
II. Phase vor der öffentlichen Hilfe
7. Aufklärung über den Stand der möglichen Verfahren nach dem Finanzstrafgesetz im Zusammenhang mit der Hypo Group Alpe-Adria, insbesondere jene im Zusammenhang mit den Gewinnen der kurzzeitigen Eigentümer der Hypo Group Alpe-Adria und verbundener Unternehmen vor dem Einstieg der BayernLB.
8. Aufklärung über den Stand der Strafverfahren im Zusammenhang mit der Hypo Group Alpe Adria.
III. Partizipationskapital im Jahr 2008
9. Aufklärung über die Notwendigkeit, Ursachen, Zusammenhänge und Hintergründe der Gewährung von Partizipationskapital durch den Bund an die Hypo Group Alpe-Adria im Jahr 2008, sowie der Feststellung der angeblichen Systemrelevanz der Hypo Group Alpe-Adria.
10. Klärung der Frage, ob direkte oder indirekte Einflussnahmen auf die Österreichische Nationalbank, auf die FMA oder auf sonstige Stellen im Zusammenhang mit der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Hypo Group Alpe-Adria getätigt wurden, insbesondere bei der Erstellung einer „Stellungnahme der OeNB zum Antrag auf Zeichnung von Partizipationskapital der Hypo Group Alpe-Adria durch die Republik Österreich“ durch die OeNB.
11. Aufklärung über die Frage, wie der Austausch der Bundesregierung, des Finanzministeriums, der Bankaufsichtsbehörden oder anderer Stellen mit der EU-Kommission als Wettbewerbsbehörde erfolgte und über die nach diesem Austausch inhaltlich abweichende Stellungnahme der OeNB im Vergleich zur ursprünglichen Stellungnahme der OeNB.
IV. Verstaatlichung im Jahr 2009
12. Untersuchung über die Notwendigkeit, Ursachen, Zusammenhänge und Hintergründe sowie den Ablauf des Erwerbs der Hypo Group Alpe-Adria durch die Republik Österreich im Jahr 2009, sowie der Feststellung der angeblichen Systemrelevanz der Hypo Group Alpe-Adria.
13. Untersuchung etwaiger Verfehlungen seitens österreichischer Verantwortungsträger hinsichtlich der Verhandlungsführung im Rahmen der Verstaatlichung mit den Alteigentümern BayernLB, Grazer Wechselseitige Versicherung und Land Kärnten.
14. Aufklärung über das Zusammenspiel österreichischer, bayerischer und deutscher politischer Funktionsträger und Bankverantwortlicher im zeitlichen mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erwerb der Hypo Group Alpe-Adria durch die Republik Österreich.
15. Aufklärung über die konkreten Tätigkeiten und Verhandlungsstrategien der Verantwortungsträger der Republik Österreich, insbesondere seitens des Finanzministers bzw. des Finanzministeriums, der Finanzprokuratur, der Finanzmarktaufsicht und der Nationalbank im Zusammenhang mit dem Erwerb der Hypo Group Alpe-Adria.
16. Aufklärung über den möglichen finanziellen Schaden für die Republik Österreich, der durch den Erwerb der Hypo Group Alpe-Adria durch die Republik Österreich entstand.
V. Handlungen und Unterlassungen ab der Verstaatlichung
17. Untersuchung der Verantwortung für die jahrelange Verschleppung einer Entscheidung über die Abwicklung der Hypo Group Alpe-Adria.
18. Klärung der Kontakte, Verhandlungen und Entscheidungsprozesse der Bundesregierung, des Finanzministeriums und anderer Stellen mit der Europäischen Kommission insbesondere im Zusammenhang mit der Ausstellung eines Bescheides der EU-Wettbewerbsbehörde zur Hypo Group Alpe-Adria.
19. Klärung der Kontakte, Verhandlungen und Entscheidungsprozesse der Organe der Hypo Group Alpe-Adria sowie des Finanzministeriums bzw. der Finanzprokuratur mit Vertretern der BayernLB und des Freistaats Bayern im Zusammenhang mit der Frage der Bewertung eines eigenkapitalersetzenden Darlehens und sonstiger gerichtlicher Verfahren.
20. Aufklärung über den Kenntnisstand von Bundesbehörden, insbesondere OeNB, FMA über die Gläubigerstruktur der öffentlich besicherten Anleihen der Hypo Group Alpe-Adria und verbundener Unternehmen im Zeitraum 2000 bis 2014.
21. Klärung der Frage, welche Bundesbehörden wann und mit welchem Ergebnis welche nationalen und internationalen Clearingstellen - insbesondere die Central Counterparty Austria bei der Wiener Börse und als deren Abwicklungsbank die Kontrollbank - kontaktiert und bezüglich der Struktur der Anleihegläubiger der öffentlich besicherten Anleihen der Hypo Group Alpe-Adria und verbundener Unternehmen befragt haben.
22. Aufklärung über die Einsetzung, die Zusammensetzung, die Tätigkeit, die Ergebnisse und die Ergebnisverwertung der „CSI Hypo“ und der „SOKO Hypo“ und die Zusammenarbeit dieser beider Einrichtungen mit anderen Stellen der Republik, insbesondere mit den Strafverfolgungsbehörden.
23. Aufklärung über die mögliche Einflussnahme von Bundesregierung, Finanzministerium, OeNB und FMA auf die Organe der Hypo Group Alpe-Adria und über mögliche
aktienrechtliche Umgehungen der Organe durch das Finanzministerium oder andere Organe des Bundes.
24. Aufklärung über den möglichen finanziellen Schaden für die Republik Österreich, der durch das Verschleppen einer Entscheidung über die Abwicklung der Hypo Group Alpe-Adria entstanden ist.
25. Aufklärung über den Stand der Vorbereitungen im Finanzministerium hinsichtlich einer Irrtumsanfechtung bezüglich der Verstaatlichung der Hypo Group Alpe-Adria.
VI. Taskforce und Finanzmarktbeteiligungs-AG
26. Untersuchung über die vom Finanzministerium und den dazugehörigen Beratern, insbesondere der Taskforce und internationalen Beratungsunternehmen im Auftrag des Finanzministeriums, analysierten möglichen Szenarien zur Abwicklung der Hypo Group Alpe-Adria samt Klärung der dazugehörigen Entscheidungsfindungsprozesse.
27. Aufklärung über die Wahrnehmungen, Tätigkeiten und die Remuneration der nach § 3 FinStaG errichteten staatlichen Finanzmarktbeteiligungs-AG FIMBAG im Zusammenhang mit der Hypo Group Alpe-Adria im Zeitraum 2008-2014.
VII. Beraterverträge und -kosten
28. Aufklärung über die Wahrnehmung der Eigentümerrechte des Bundes hinsichtlich Grund, Inhalt, Umfang, Auswahl und Kosten der von der Hypo Group Alpe-Adria im Zeitraum 2008-2014 beauftragten Berater.
29. Aufklärung über die Beauftragung und Kosten von Beratern seitens des Finanzministeriums für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria.
VIII. Verflechtungen von öffentlichen Stellen mit Banken und Finanzinstitutionen
30. Aufklärung über die Einflussnahmen auf die Geschäftsführung der Bundesregierung sowie auf die Aufsichts- und Entscheidungsorgane Finanzministerium, Kabinette des Finanzministeriums, FMA, OeNB und die Stelle der Geldwäschebekämpfung im Bundeskriminalamt aufgrund von Verflechtungen und Netzwerken mit Banken, Versicherungen und sonstigen Finanzinstitutionen.
IX. Spenden an politische Entscheidungsträger
31. Aufklärung darüber, von welchen Banken, Versicherungen und sonstigen Finanzinstitutionen es im Zeitraum 2000-2014 Spenden oder andere Zuwendungen in welcher Höhe an politische Entscheidungsträger in Bundesangelegenheiten gab und ob diese dem Rechnungshof gesetzeskonform gemeldet wurden.
32. Aufklärung darüber, ob diese Vorgänge mit möglichen direkt oder indirekt in Aussicht gestellten oder tatsächlichen Leistungen der politischen Entscheidungsträger verbunden waren.
Untersuchungsauftrag
Der Untersuchungsauftrag soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von sämtlichen Akten, Berichten, Protokollen, zwischenstaatlichen Vereinbarungen, Verträ-
gen, Steuerakten, E-mails und sonstigen Unterlagen der Bundesministerien für Finanzen, für Inneres, für Justiz, für Wirtschaft, Familie und Jugend, des BKA, deren nachgelagerter Dienststellen, der Österreichischen Nationalbank, der Finanzmarktaufsichtsbehörde, der Finanzprokuratur, der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur, der FIMBAG, der „Task Force“ Hypo Alpe Adria, der Organe (teil-)verstaatlichter Banken, der Statistik Austria, des Rechnungshofes, der Finanz- und Justizbehörden, der Geldwäschestelle im Bundeskriminalamt betreffend den Untersuchungsgegenstand sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen, die den Gegenstand der Untersuchung bildenden Umstände ermitteln und die politische Verantwortung prüfen.
Begründung
Die Fehlentwicklungen rund um die Hypo Alpe Adria sind seit vielen Jahren beispiellos und von der Schadenshöhe einzigartig in der Geschichte der 2. Republik. Letztlich braucht es nach bestmöglicher Schadensminimierung eine Klärung der politischen Verantwortung in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss mit dem Ziel durch die Aufklärung eine ähnliche Entwicklung in Zukunft zu vermeiden.
In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten gem. § 33 Abs. 2 GOG, über diesen Antrag eine kurze Debatte durchzuführen.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gehen in die Debatte ein.
Im Sinne des § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit in dieser Debatte 5 Minuten, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt.
Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.
Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Dr. Nachbaur. – Bitte, Frau Klubobfrau.
1.02
Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Herr Präsident! Keine Vertreter auf der Regierungsbank – ich begrüße sie trotzdem, vielleicht sind sie vor dem Fernseher. Sehr geehrte Kollegen im Parlament! Sehr geehrte Steuerzahler, falls jetzt auch noch jemand fernsieht!
Jetzt, da endlich die politische Lösung da ist und die Dinge auch tatsächlich in Gang kommen, müssen wir uns an die Aufklärung der politischen Verantwortung machen. Ich begrüße natürlich sehr, wenn die nachrangigen Gläubiger an der Lösung beteiligt werden und nicht nur die Steuerzahler zum Handkuss kommen. Das finde ich wirklich begrüßenswert. Das ist gut. Und ich hoffe natürlich auch, dass das rechtlich hält, das wird sich erst zeigen im Laufe der Zeit. Viele haben ja schon angekündigt, dass sie in diesem Zusammenhang Klagen einbringen werden. Also wir werden sehen, bis das ausgefochten ist. Ich hoffe, das hält. Es handelt sich hier eben um ein wirklich sonderbares Sondergesetz. Aber alles, was die Last der Steuerzahler verringert, ist gut, wurscht wie sonderbar. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten von FPÖ und Grünen.)
Ich hoffe natürlich auch, dass das Thema Bayern und Kärnten bald angegangen wird, und zwar zügig. Die Verhandlungen stehen ja schon lange im Raum, ich möchte sagen, seit Jahren, insbesondere was Bayern anlangt. Und auch Kärnten ist jetzt im Gesetzentwurf nicht vorgesehen, und da hoffe ich natürlich, dass man dabei erfolgreich
ist. Es ist natürlich nicht zu rechtfertigen, dass die Kärntner diesen Zukunftsfonds für sich behalten können, während alle anderen Steuerzahler die Last auf sich nehmen.
Ich hoffe, dass wir also hier bald einen Vorschlag sehen, aber ich hoffe, dass wir noch viel, viel früher etwas anderes sehen, nämlich die Zustimmung zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. (Beifall bei Team Stronach, FPÖ und Grünen.)
Die Hypo-Alpe-Adria-Bank ist nicht nur die größte Bankenpleite der Zweiten Republik, die nicht die unsere hätte sein müssen, weil man höchstwahrscheinlich nicht hätte notverstaatlichen müssen, sondern sie ist auch ein ziemlich großer grenzüberschreitender Kriminalfall, der bisher nur zu einem wirklich kleinen Teil aufgeklärt ist.
Es gibt völlig ungeklärte massive Risken bei der Hypo Group Alpe-Adria und nun auch bei der ÖVAG. Es muss unsere oberste Priorität sein, diese Probleme jetzt zu klären, die ganze verstaatlichte Bankenproblematik, aber fangen wir mit der Hypo-Alpe-Adria-Bank an. Erklären Sie beispielsweise, warum heute in einem Magazin Dokumente auftauchen, die darlegen oder vielleicht sogar beweisen, dass die österreichischen Verhandler völlig einem Bluff erlegen sind, die jedenfalls einfach beweisen, dass die Notverstaatlichung gar nicht notwendig gewesen ist! Lassen Sie dafür endlich den Untersuchungsausschuss zu! Das Wichtigste für uns ist jetzt, wirklich zu erfahren, wer die größten Gläubiger zum Zeitpunkt der Notverstaatlichung waren. Diese Antwort schuldet man den Steuerzahlern! Wer wurde von der Politik geschützt, wer wurde auf Kosten der Steuerzahler gerettet? (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der Grünen.)
Es gibt noch so viele weitere wirklich relevante Fragen. Warum hat man den Kredit der Bayern nicht längst schon in Eigenkapital umgewandelt? Das Thema steht seit vier Jahren an! Warum hat man nicht schon vor Jahren eine Bad Bank installiert? Warum ist das erst Finanzminister Spindelegger gelungen? Warum hat man überhaupt eine Taskforce installiert? Und ich weiß, ich habe diese Frage schon oft gestellt und ausgeführt, dass eine Bank einen Vorstand und einen Aufsichtsrat hat und keine Taskforce benötigt. Es lässt sich noch dazu aus den Interviews diverser ehemaliger Organe herauslesen, dass die Taskforce die Organe beiseitegeschoben hat und in Wirklichkeit offenbar gegen das Aktiengesetz verstoßen wurde.
Ich bitte die Regierungsparteien, stimmen Sie dem Untersuchungsausschuss endlich zu, aber einem Untersuchungsausschuss, der noch Zähne hat! (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der Grünen.)
Weichen Sie nicht die Regeln des Untersuchungsausschusses komplett auf! Der Untersuchungsausschuss muss ein Minderheitsrecht sein mit Zähnen!
Wenn Sie keinen Untersuchungsausschuss zulassen, dann beweisen Sie einmal mehr, sehr geehrte Vertreter der Regierungsparteien, wie weit weg Sie von der Realität sind, wie abgehoben Sie sind von den normalen Leuten. Ich empfehle Ihnen, fragen Sie einmal Ihren Friseur, fragen Sie einmal die Verkäuferin, wenn Sie einkaufen gehen, fragen Sie vielleicht den Lehrer Ihrer Kinder, und Sie werden sehen, alle wollen in der Causa Hypo-Alpe-Adria-Bank eine Auflösung, eine Erklärung. Sie wollen verständlicherweise Aufklärung, und zwar lückenlos und jetzt. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der Grünen.)
Und ich habe noch eine Bitte, sehr geehrte Vertreter der Regierungsparteien, lassen Sie eine geheime Abstimmung zu! Wir haben das ja schon einmal versucht, weil wir davon überzeugt sind, dass es den einen oder anderen Kollegen hier in diesem Hohen Haus gibt, auch von den Regierungsparteien, der längst eingesehen hat, dass man da an einem Strang ziehen muss, dass es gilt zusammenzuarbeiten, um aufzuklären, und jedes Mal haben Sie in der Schublade vorbereitet die 20 Namen, damit Sie eine namentliche Abstimmung verlangen können. Damit stechen Sie die geheime aus, damit
Sie nicht in die Verlegenheit kommen können, dass da womöglich Ihre Kollegen in Wirklichkeit auch für einen Untersuchungsausschuss sind. (Abg. Lopatka: Aber geh!) Also lassen Sie bitte die geheime Abstimmung beim nächsten Mal zu!
Sehr geehrte Damen und Herren! Glauben Sie mir, wenn wirklich alles so ist, wie Sie es darstellen, haben Sie nichts zu befürchten. Und das wird Ihrer Reputation und der Reputation der Politik im Allgemeinen nur gut tun. – Danke. (Beifall bei Team Stronach, Grünen und NEOS.)
1.08
Präsident Ing. Norbert Hofer: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten beträgt 5 Minuten.
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte.
1.08
Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Wir haben heute ein Jubiläum, das zwanzigste Mal wird ein Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gestellt. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Und Strache ist nicht mehr da!)
Was ich bei der Debatte, die ich vorhin gehört habe, nicht ganz verstehe, ist, wieso wir die Forderung nach Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nicht von den Verhandlungen über die neuen Verfahrensregeln entkoppeln. Im Grunde genommen, wenn ich mich in die Lage der Regierungsparteien versetze, haben Sie jetzt doch den Vorteil, dass es kein Minderheitsrecht gibt. Sie können noch bestimmen, wer vorgeladen wird, Sie können noch einige Dinge mehr tun, als Sie das nachher können, so wie Sie es uns jetzt weismachen wollen. Da könnte einem natürlich schon der Verdacht kommen, dass Sie diese ganzen Verhandlungen nur dazu benützen, um eine Entscheidung über den Untersuchungsausschuss zu verzögern. (Abg. Lopatka: Aber geh!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Schlinge wird aber enger und zieht sich zusammen. Sie können machen, was Sie wollen. Frau Kollegin Nachbaur, meine Vorrednerin, hat es ja schon angedeutet. Ich bin der Meinung, dass das Papier, das die Zeitschrift „NEWS“ heute veröffentlicht hat, sehr wohl eine tickende Bombe ist, die noch hochgehen wird, denn eines ist ganz klar: Da steht klar und deutlich drinnen, dass die Notverstaatlichung keine Notverstaatlichung war, sondern dass letzten Endes unsere Regierungsmitglieder damals über den Tisch gezogen worden sind.
Ich empfehle Ihnen, diesen Artikel zu lesen. Das wurde nicht von einem Reporter aus dem Ärmel gezaubert, sondern das sind ganz klar Faksimiles vom Vorstand der BayernLB beziehungsweise vom Aufsichtsrat, die Protokolle, aus denen eindeutig hervorgeht, dass die Hypo Alpe-Adria von den Bayern nie und nimmer in Konkurs geschickt worden wäre. Lesen Sie das nach! Ich empfehle Ihnen das Studium dieser Zeitschrift, die übrigens im Dunstkreis der Raika stehen soll, was ja nebenbei noch hochinteressant ist.
Ich denke, wir werden diesen Untersuchungsausschuss bekommen, ob Sie das wollen oder nicht, weil der öffentliche Druck immer größer wird und die Bevölkerung das von Ihnen verlangt. Und letzten Endes handelt es sich auch um das Recht des Abgeordneten auf Aufklärung. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten des Teams Stronach.)
1.11
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte. (Zwischenrufe bei der SPÖ in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Kogler.)
1.11
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Ja, schnell fertig sein, vielleicht mit dem Verhandeln, Kollege Pendl! Ich verstehe ja die Aufregung in diesen
Reihen nicht, unabhängig davon, Kollege Pendl, ob jetzt eine Reform verhandelt wird oder nicht und ob es da einen Konsens gibt oder nicht – na, hoffentlich, ja, na, hoffentlich! –, ist es ein berechtigtes Anliegen von vier Oppositionsparteien, hier regelmäßig diesen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses einzubringen, weil die Sache pressiert. Sie wird immer drängender und dringender, und die Beweise, die vorliegen, die Ihr ganzes Kartenhaus an seltsamen Argumentationen, vor allem von ÖVP und SPÖ, einstürzen lassen, was die angebliche Notverstaatlichung betrifft, die werden ja jedes Mal dichter und intensiver.
Es ist ja nicht so, dass Sie sich da jetzt nur zwangsweise zum Nachsitzen einfinden müssten, weil Sie jetzt eben da Ihre Mehrheit dazu missbrauchen, den Ausschuss zu verhindern. Es ist ja auch so, dass jedes Mal etwas Neues auf dem Tisch liegt. Ja, genau, das ist es nämlich, denn ein aufgeklärtes, halbwegs vernünftiges Parlament würde mit seiner Mehrheit schon längst diesem Untersuchungsausschuss Raum gegeben haben.
Was glauben Sie denn? In jeder vernünftigen parlamentarischen Demokratie der Welt wäre das schon längst Untersuchungsgegenstand, nur Sie mauern noch! Hören Sie doch auf mit Ihren komischen Zwischenrufen! (Beifall bei Grünen, FPÖ und Team Stronach.)
Der größte Finanzskandal, das größte Finanzverbrechen der Republiksgeschichte, das wollen Sie weiter vertuschen, und ich sage Ihnen: Wir könnten diesen Ausschuss hier jedes Mal mit Mehrheit haben, wenn geheim abgestimmt werden würde, aber auch das verhindern Sie – auch egal! Der Druck der Öffentlichkeit ist so groß, und er wird noch größer werden, dass unabhängig davon, ob sich die Regierungsparteien vier Jahre nach Unterschrift einmal dazu bequemen werden, dass das ein Minderheitsrecht wird oder nicht, dieser Ausschuss durchgesetzt werden wird.
Im Übrigen: Hören Sie auf, hier mit den Fingern auf die Minderheiten zu zeigen! Es waren immer die Mehrheiten, die den Ausschuss abgedreht haben, wenn er am Höhepunkt der Untersuchungen war. Und hätten Sie – Kollege Cap, Sie waren damals maßgeblich beteiligt – den Banken-Ausschuss am Höhepunkt der Untersuchungen nicht abgedreht, dann hätten wir uns Milliardenschäden erspart, und jetzt stellen Sie sich da her und verteilen Zensuren an die Oppositionsabgeordneten. Das ist doch jämmerlich und lächerlich! Das können wir nicht durchgehen lassen. (Beifall bei Grünen, FPÖ und Team Stronach. – Abg. Schieder: Das ist jetzt aber ein Missverständnis!)
Und jetzt zur Sache selber, weil es ja immer ein bisschen etwas Neues geben darf. Aus diesem Protokoll vom Verwaltungsrat, des heißt vom Aufsichtsrat der BayernLB, das heute in der Zeitschrift „NEWS“ veröffentlicht wurde – das im Übrigen Kollege Köchl, da sitzt er, der Zeitschrift zugespielt hat; und wir haben noch mehr Dokumente –, geht klipp und klar hervor – ich darf zitieren für das Protokoll des Nationalrates –, dass Vorstandsvorsitzender Dr. Kemmer in der Aussprache die Möglichkeit einer Insolvenz der Hypo Group Alpe-Adria vollkommen ausgeschlossen hat. – Das war zwei Wochen vor der angeblichen Notverstaatlichung.
Weiters heißt es, dass Einvernehmen besteht zwischen der Republik Österreich, dem Freistaat Bayern und der Bank, der BayernLB als Haupteigentümer, dass es zu keiner Pleite kommen kann. – Das ist das einzige Argument, mit dem Sie sich immer hinter einen Paravent retten, den Sie sich selber vorne hingeschoben haben, Sie erklären den Leuten, das war notwendig.
Es war nicht notwendig, und jetzt wird einmal der Begriff „Notverstaatlichung“ gestrichen, weil wir nicht mehr dazu bereit sind, diese Volksverblödung, die Sie hier betreiben, ständig mitzumachen. Das geht so nicht mehr. Es war keine Not, und Sie haben
im Nachhinein eine Not konstruiert, um Ihr Versagen zu verschleiern. Das geht aus allen Dokumenten hervor. (Beifall bei Grünen, FPÖ, Team Stronach und NEOS.)
Und jetzt wird es immer klarer. Wir haben ja auch ganz andere Dokumente des Vorstandes der BayernLB, der Regierung des Freistaats Bayern, aus denen seit August des Jahres 2009 nachzuzeichnen ist, dass die niemals geglaubt hätten, dass die österreichischen Verhandler so dumm sind, sich die ganze Hypo umhängen zu lassen. Aber ich glaube ja nicht nur an Dummheit, und deshalb stellt sich die Frage: Womit waren Sie von der ÖVP eigentlich erpressbar, dass Sie ein 5-Milliarden-€-Loch – bis jetzt, das hat sich damals schon abgezeichnet – und am Schluss ein 10-Milliarden-€-Loch ohne Not rückimportieren?
Das werden Sie erklären müssen! (Präsident Hofer gibt das Glockenzeichen.) Völlig egal, ob Sie jetzt bei der Minderheitsrechtsfrage einsichtig sind oder nicht: Sie werden sich erklären müssen, je früher desto besser! (Beifall bei Grünen, FPÖ, Team Stronach und NEOS.)
1.16
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte.
1.17
Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Das Grundproblem der Angelegenheit ist tatsächlich diese Verstaatlichung, die es gegeben hat und die es eigentlich nicht hätte geben dürfen. Inzwischen sind drei Banken verstaatlicht worden und drei Klötze am Bein dieses Staates. Der Grundfehler, den es dabei gibt, ist die Selbstüberschätzung der handelnden Akteure des Staates. Sie sind Gesetzgeber, Sie sind Mitspieler, Sie sind Akteur und jetzt sind Sie Bank auch noch bei der ganzen Sache. Sie glauben, Sie können mit dem Staat machen, was Sie wollen, Sie sind allmächtig, Sie haben keine Grenzen, und dann glauben Sie, dass man einfach über Nacht auch so eine Bank noch verstaatlichen und damit retten kann, was immer hier zu retten war, und das gehört tatsächlich aufgeklärt.
Dass Sie noch immer keiner geheimen Abstimmung zustimmen, ist wirklich schade, aber bezeichnend. Da meine Kollegin Nachbaur heute diverse Berufsgruppen genannt hat – Friseure, Verkäuferinnen –, die sich darüber wundern, möchte ich noch eine anfügen: meine Freunde, die Wirte, mit den Registrierkassen. (Beifall beim Team Stronach.) Sie haben nämlich auch noch darüber geredet, dass es doch höchst seltsam ist, dass dieses Untersuchungsrecht nach wie vor ein Mehrheitsrecht ist und nicht ein Minderheitsrecht, denn es läge doch eigentlich in der Natur der Sache, das so auszugestalten. Klären Sie auf! (Beifall beim Team Stronach.)
1.18
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Hablé!)
1.18
Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Bürger/Bürgerinnen vor den Bildschirmen! Herr Präsident, erlauben Sie mir, die Gelegenheit wahrzunehmen und das zu tun, was ich schon im Ausschuss getan habe: die verschiedenen Versionen meines Namens, die da im Haus im Umlauf sind, richtigzustellen.
Ich finde es nett, wenn mir sozusagen auch einmal eine französische Familiengeschichte, aus welchem Grund auch immer, zugedacht wird, aber bei meinem Namen ist kein Accent hinten drauf, also mein Name ist ganz einfach Hable und nicht Hablé. – Gut, ich hoffe, dass mir die Minute nicht abgezogen wird. (Abg. Schieder: Oh ja!)
Wir haben, was ich noch ganz kurz ansprechen möchte, diese Ersatz-, Pseudoersatzveranstaltung für den notwendigen Untersuchungsausschuss, die Griss-Kommission. Wir wissen ja erstens schon, dass sie ohne Rechtsgrundlage agiert. Wir wissen zweitens, dass sie intransparent ist: Es wird dort nämlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit ermittelt, ganz im Gegensatz zu anderen Ländern, wo das auch öffentlich geschieht, vor allem die Einvernahme von Auskunftspersonen und Zeugen. (Abg. Rädler: Ein Wort!)
Der dritte Punkt – das ist neu, und das setzt dem Ganzen die Krone auf – ist Amtsverschwiegenheit! (Abg. Kogler: Ja, genau!) Das heißt, alles, was dort hinter verschlossenen Türen ermittelt wird, zumindest die wesentlichen Dinge, fallen dann auch unter die Amtsverschwiegenheit. Frau Griss hat es ohnehin schon gesagt: Sie wird einen Endbericht fertigstellen, der an den Auftraggeber, an den Finanzminister gehen wird, und der entscheidet dann, was veröffentlicht wird. (Abg. Kogler: Zum Krenreiben!) Das ist doch völlig absurd!
Was sich auch noch ad absurdum geführt hat, ist natürlich die Notverstaatlichung. Das haben wir heute – meine Vorredner haben es schon angesprochen – durch die in „NEWS“ veröffentlichten Dokumente gesehen. Ich habe immer gesagt: Statt „Notverstaatlichung“ müssen wir uns eine andere Bezeichnung einfallen lassen, weil es das sicher nicht war. Mittlerweile plädiere ich dafür, dass wir es genau dabei belassen, denn „Notverstaatlichung“ bezeichnet genau das, was es nicht war: Es war keine Verstaatlichung, denn die Bank gehörte mehrheitlich dem Freistaat Bayern, und es war definitiv nicht in Not!
Wir haben vor einigen Wochen auch einige Dokumente dazu veröffentlicht – die Korrespondenz zwischen der BayernLB und dem bayerischen Finanzministerium –, die schon in diese Richtung gedeutet haben, dass die Bayern nie und nimmer mit einer Insolvenz gerechnet haben. Dieses Dokument, das uns heute hier vorliegt, ist ein weiteres Puzzlestück, das endgültig beweist, dass diese sogenannte Verstaatlichung nicht in der Not erfolgte.
Eines frage ich mich schon: Wenn ÖVP und SPÖ, wenn Sie beide davon ausgehen, dass heute und hier eine Insolvenz der Hypo Alpe-Adria nicht möglich ist, dann musste es doch gerade 2009, ein Jahr nach Lehman Brothers, nicht möglich gewesen sein! Das heißt: Wie konnten Sie denn den Bayern abkaufen, dass sie die Hypo Alpe-Adria in die Insolvenz schicken? – Also: Die Notverstaatlichung war einfach unnotwendig!
Aber viele Dinge kommen ins Rutschen, auch heute. Wir Finanzsprecher haben heute einen Termin, ein Gespräch mit dem Finanzminister gehabt. Da haben wir unter anderem auch erfahren, dass dieses sogenannte HaaSanG, also dieses Gesetz, das jetzt die Sanierungsmaßnahmen, die Beteiligung der Gläubiger vorsieht, auf einer europäischen Richtlinie über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten beruht.
Ich wiederhole das: Es beruht auf einer Richtlinie über die Sanierung oder Liquidation von Kreditinstituten. Das heißt, diese Lex Hypo, dieses Sondergesetz ist nichts anderes als ein Insolvenzgesetz, das man nicht Insolvenzgesetz nennen darf! (Ruf bei der ÖVP: Ein Blödsinn!) – Sie können gerne als Nächster nach vorne kommen und erklären, warum das alles ein Blödsinn ist; aber ein konstruktiver Beitrag war das nicht wirklich, wieder einmal! – So haben es die Finanzmärkte auch verstanden, deswegen sind sie natürlich auch etwas nervös, deswegen sind die Ratinga-Agenturen nervös.
Das Problem an dieser Sache ist natürlich, dass Sie jetzt etwas machen, was Sie immer ausgeschlossen haben. Sie haben gesagt: Reputation! Das geht nicht, wir können die Insolvenz nicht geschehen lassen, weil dann die Reputation leiden würde. (Präsident Hofer gibt das Glockenzeichen.) Genau das wird jetzt gemacht, nur dass wir – und dann bin ich schon am Schluss, Herr Präsident – den Schaden einer Insolvenz ha-
ben, ohne die gesamten Vorteile einer Insolvenz einzufahren! Die Landeshaftungen erlöschen jetzt auch auf einmal, also es geht jetzt auf einmal doch. (Abg. Lopatka: Schlusssatz!)
Das ist heute der 20. Antrag, es ist schon gesagt worden, es ist ein Jubiläum. (Präsident Hofer gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Aber sorgen Sie bitte dafür, dass es nicht nur ein Jubiläum, sondern auch kein parlamentarisches Trauerspiel ist (Rufe bei der ÖVP: Schlusssatz!), denn jede reife parlamentarische Demokratie hätte diesen Untersuchungsausschuss schon längst eingesetzt! – Danke. (Beifall bei NEOS, FPÖ, Grünen und Team Stronach.)
1.24
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Fekter zu Wort. – Bitte.
1.24
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Ich war bei der Notverstaatlichung nicht dabei, nur, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn hier von der Opposition so getan wird, als wäre der Artikel in „NEWS“ der Beweis dafür, dass es keine Not gegeben hat bei dieser Notverstaatlichung, dann muss ich Ihnen schon vor Augen halten, dass interne Papiere der BayernLB ja den Österreichern damals nicht bekannt waren! (Abg. Strache: Und selber haben Sie es nicht erkannt, das war klar!)
Wenn man das Zitat in „NEWS“ im Detail liest, dann steht da auch: „nach den bereits geführten Verhandlungen zwischen () dem Bayerischen Staatsministerium für Finanzen und der Republik Österreich ein unausgesprochener Konsens“. – Und das steht in den Papieren der Bayern! Ja, die haben sich das gewünscht, aber es war nicht vorhanden. (Abg. Deimek: ... nicht in der geistigen Lage, das zu erkennen! – Weitere Zwischenrufe.)
Weder Trichet noch Almunia noch die anderen EZB- oder Notenbankenchefs, die angerufen haben, haben das gekannt, was jetzt hier publik wird. Diese Papiere sind vielmehr ein Beweis dafür, dass eigentlich eine Irrtumsanfechtung gerechtfertigt wäre. (Beifall bei der ÖVP.)
Dafür habe ich nämlich den Verjährungsverzicht erreicht, und dieser Verjährungsverzicht gilt immer noch! Das heißt, ich habe ja die Bayern wieder zurück ins Boot geholt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Kogler: Wunderbar! – Weitere Zwischenrufe.)
1.26
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Podgorschek, Mag. Kogler, Dr. Nachbaur, Dr. Hable, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, dies durch ein Zeichen zu bekunden. – Das ist abgelehnt.
Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 463/A bis 523/A(E) eingebracht wurden.
Ferner sind die Anfragen 1712/J bis 1758/J eingelangt.
*****
Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 1.27 Uhr ein; das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Impressum: Parlamentsdirektion 1017 Wien |