Stenographisches Protokoll
30. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXV. Gesetzgebungsperiode
Donnerstag, 12., und Freitag, 13. Juni 2014
30. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXV. Gesetzgebungsperiode
Donnerstag, 12., und Freitag, 13. Juni 2014
Dauer der Sitzung
Donnerstag, 12. Juni 2014: 9.05 – 24.00 Uhr
Freitag, 13. Juni 2014: 0.00 – 1.27 Uhr
*****
Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden
2. Punkt: Bericht über den Antrag 180/A der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) geändert wird
3. Punkt: Bericht über den Antrag 456/A(E) der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Maximilian Unterrainer, Mag. Roman Haider, Georg Willi, Leopold Steinbichler, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG) auf Tourismusmarketingorganisationen
4. Punkt: Bericht über den Antrag 406/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Jahresarbeitszeitmodell im Tourismus
5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bezügegesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahngesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, der Artikel 81 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, das Ärztegesetz 1998, das Zahnärztekammergesetz, das Apothekerkammergesetz 2001, das ORF-Gesetz, das Schönbrunner Tiergartengesetz, das Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz, das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das AMA-Gesetz, das IAKW-Finanzierungsgesetz, das ÖIAG-Gesetz 2000, das Bundesfinanzierungsgesetz, das ASFINAG-Gesetz und das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert werden sowie Bestimmungen über Pensionssicherungsbeiträge im Verbund-Konzern und über Pensionsregelungen von Kreditinstituten, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, erlassen werden (Sonderpensionenbegrenzungsgesetz – SpBegrG)
6. Punkt: Bericht über den Antrag 383/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entbürokratisierung der Antragstellung der Rot-Weiß-Rot-Karte
7. Punkt: Bericht über den Antrag 385/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz sowie das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden
8. Punkt: Bericht über den Antrag 346/A der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird
9. Punkt: Bericht über den Antrag 303/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herkunftslandprinzip bei der Mindestsicherung
10. Punkt: Bericht über den Antrag 326/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des Bartenstein-Erlasses in puncto Beschäftigungsverbot für AsylwerberInnen
11. Punkt: Bericht über den Antrag 396/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Private Arbeitsvermittler bei der Arbeitslosenbetreuung“
12. Punkt: Bericht über den Antrag 168/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Jährliche Valorisierung des Pflegegeldes im Rahmen einer gesetzlichen Pflegeversicherung statt Erhöhung von Massensteuern“
13. Punkt: Bericht über den Antrag 366/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schaffung von Beratungsstellen für ungewollt Schwangere“
14. Punkt: Bericht über den Antrag 71/A der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1973 betreffend die Arbeitsverfassung (Arbeitsverfassungsgesetz – ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974, geändert wird
15. Punkt: Bericht über den Antrag 308/A(E) der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine Sozialversicherungsbeiträge auf Trinkgelder!“
16. Punkt: Bericht über den Antrag 446/A(E) der Abgeordneten Angela Lueger, Angela Fichtinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zugang zu Basiskonto in der EU
17. Punkt: Bericht über den Antrag 422/A(E) der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend der Abschaffung von Überziehungszinsen
18. Punkt: Bericht über den Antrag 445/A(E) der Abgeordneten Angela Fichtinger, Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Opt-Out-Lösung bei NFC-Bankomatkarten
19. Punkt: Bericht über den Antrag 119/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Studie zur Evaluierung der Auswirkungen der NFC-Bankomatkarten auf die Konsumenten“
20. Punkt: Bericht über den Antrag 134/A(E) der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend kontaktloses Bezahlen
21. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schulorganisationsgesetz, die 5. Schulorganisationsgesetz-Novelle, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, das Minderheiten-
Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Privatschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Bildungsdokumentationsgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (Schulbehördenverwaltungsreform- und Rechtsbereinigungsgesetz 2014)
22. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/8
23. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2011/11
24. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2013/1
25. Punkt: Bericht über den 37. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2013)
26. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 geändert wird
27. Punkt: Bericht über den Antrag 84/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik 2014–2020 – Umsetzung in Österreich I
28. Punkt: Bericht über den Antrag 312/A der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA-Gesetz 1992) geändert wird
29. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (306/A)
30. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird (342/A)
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 34
Wortentziehung ............................................................................................................ 177
Geschäftsbehandlung
Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 843/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung .................................................................................................... 61
Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung 230
Redner/Rednerinnen:
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ......................................................................................... 230
Elisabeth Hakel ........................................................................................................... 232
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................................................ 233
Bundesminister Dr. Josef Ostermayer ................................................................... 234
Dr. Walter Rosenkranz ............................................................................................... 235
Dr. Harald Walser ....................................................................................................... 237
Dr. Marcus Franz ........................................................................................................ 238
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ............................................................................ 239
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 61
Antrag der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Mag. Werner Kogler, Dr. Kathrin Nachbaur, Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria (Hypo-Untersuchungsausschuss) gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung .................................................... 348
Bekanntgabe ................................................................................................................... 73
Verlangen gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 73
Redner/Rednerinnen:
Dr. Kathrin Nachbaur ................................................................................................. 352
Elmar Podgorschek ................................................................................................... 354
Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 354
Dr. Georg Vetter ......................................................................................................... 356
Dr. Rainer Hable ......................................................................................................... 356
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................................................ 358
Ablehnung des Antrages .............................................................................................. 358
Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung ................. 227, 337, 339
Unterbrechung der Sitzung ............................................................... 228, 245, 338, 340
Antrag der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen, den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (142 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 geändert wird (168 d.B.), gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 der Geschäftsordnung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft rückzuverweisen – Ablehnung ......... 337, 337
Aktuelle Stunde (8.)
Thema: „Systematische Ungerechtigkeit im österreichischen Pensionssystem“ 34
Redner/Rednerinnen:
Mag. Dr. Matthias Strolz .............................................................................................. 34
Bundesminister Rudolf Hundstorfer ......................................................................... 37
Dr. Sabine Oberhauser, MAS ..................................................................................... 40
August Wöginger ......................................................................................................... 41
Heinz-Christian Strache .............................................................................................. 43
Mag. Judith Schwentner ............................................................................................. 44
Ing. Waltraud Dietrich .................................................................................................. 46
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................... 47
Wolfgang Katzian ......................................................................................................... 49
Eva-Maria Himmelbauer, BSc .................................................................................... 50
Werner Neubauer ......................................................................................................... 52
Julian Schmid, BA ....................................................................................................... 54
Dr. Marcus Franz .......................................................................................................... 55
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES .............................................................................. 57
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 34
Ausschüsse
Zuweisungen ......................................................................................... 58, 248, 345, 348
Dringliche Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Steuersenkung für unsere Leistungsträger statt Klassenkampf“ (1712/J) 168
Begründung: Dr. Kathrin Nachbaur ........................................................................... 172
Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger ..................................................................... 177
Debatte:
Leopold Steinbichler (tatsächliche Berichtigung) ..................................................... 182
Dr. Georg Vetter ......................................................................................................... 183
Mag. Andreas Schieder ............................................................................................. 185
Dr. Reinhold Lopatka ................................................................................................. 187
MMag. DDr. Hubert Fuchs ........................................................................................ 188
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................. 193
Dr. Rainer Hable ......................................................................................................... 195
Dr. Marcus Franz ........................................................................................................ 198
Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................... 200
Gabriele Tamandl ....................................................................................................... 202
Bernhard Themessl ................................................................................................... 204
Mag. Bruno Rossmann ............................................................................................. 206
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 210
Rouven Ertlschweiger, MSc ..................................................................................... 211
Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 213
Ing. Mag. Werner Groiß ............................................................................................. 215
Elmar Podgorschek ................................................................................................... 216
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ............................................................................ 218
Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 219
Ing. Hermann Schultes .............................................................................................. 221
Mag. Roman Haider ................................................................................................... 223
Mag. Dr. Angelika Rosa Mlinar ................................................................................. 224
Dr. Kathrin Nachbaur ................................................................................................. 225
Entschließungsantrag der Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Einkommen durch eine sofortige Senkung der Lohnsteuer zur Stärkung der Kaufkraft – Ablehnung (namentliche Abstimmung) ......................................................................... 191, 227, 266
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Steuerverschwendungshotline“ – Ablehnung .................................................... 200, 229
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entlastung des Faktors Arbeit – Ablehnung ........................................................ 209, 229
Verhandlungen
Gemeinsame Beratung über
1. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (136 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden (171 d.B.) 61
2. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 180/A der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) geändert wird (172 d.B.) ............................................................................... 62
Redner/Rednerinnen:
Dr. Andreas F. Karlsböck ............................................................................................ 62
Dr. Karlheinz Töchterle ................................................................................................ 63
Sigrid Maurer ................................................................................................................ 64
Mag. Andrea Kuntzl ..................................................................................................... 67
Rouven Ertlschweiger, MSc ....................................................................................... 68
Dr. Nikolaus Scherak ................................................................................................... 69
Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ............................................................... 71
MMMag. Dr. Axel Kassegger ...................................................................................... 74
Asdin El Habbassi, BA ................................................................................................ 78
Dr. Josef Cap ................................................................................................................ 81
Katharina Kucharowits ................................................................................................ 82
Philip Kucher ................................................................................................................ 83
Elmar Mayer .................................................................................................................. 84
Annahme des Gesetzentwurfes in 171 d.B. .................................................................. 85
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 172 d.B. ....................................................... 86
3. Punkt: Bericht des Tourismusausschusses über den Antrag 456/A(E) der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Maximilian Unterrainer, Mag. Roman Haider, Georg Willi, Leopold Steinbichler, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG) auf Tourismusmarketingorganisationen (164 d.B.) 87
Redner/Rednerinnen:
Gabriel Obernosterer ................................................................................................... 87
Mag. Maximilian Unterrainer ...................................................................................... 88
Mag. Roman Haider ..................................................................................................... 89
Georg Willi .................................................................................................................... 90
Erwin Preiner ................................................................................................................ 91
Josef A. Riemer ............................................................................................................ 92
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 164 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Auswirkungen des Medienkooperations- und ‑förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG) auf Tourismusmarketingorganisationen (E 24) 93
4. Punkt: Bericht des Tourismusausschusses über den Antrag 406/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Jahresarbeitszeitmodell im Tourismus (165 d.B.) ............................................................................................................................... 93
Redner/Rednerinnen:
Mag. Birgit Schatz ........................................................................................................ 94
Mag. Andreas Hanger .................................................................................................. 95
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................... 96
Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ............................................................... 97
Walter Bacher ............................................................................................................... 98
Mag. Gerald Hauser ..................................................................................................... 99
Leopold Steinbichler .................................................................................................. 100
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 165 d.B. ..................................................... 102
5. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (140 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz
über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bezügegesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahngesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, der Artikel 81 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, das Ärztegesetz 1998, das Zahnärztekammergesetz, das Apothekerkammergesetz 2001, das ORF-Gesetz, das Schönbrunner Tiergartengesetz, das Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz, das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das AMA-Gesetz, das IAKW-Finanzierungsgesetz, das ÖIAG-Gesetz 2000, das Bundesfinanzierungsgesetz, das ASFINAG-Gesetz und das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert werden sowie Bestimmungen über Pensionssicherungsbeiträge im Verbund-Konzern und über Pensionsregelungen von Kreditinstituten, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, erlassen werden (Sonderpensionenbegrenzungsgesetz – SpBegrG) (151 d.B.) ..................................................................................................... 102
Redner/Rednerinnen:
Herbert Kickl ...................................................................................................... 102, 141
Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................... 108
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 112
August Wöginger ....................................................................................................... 118
Werner Neubauer ....................................................................................................... 120
Mag. Judith Schwentner ........................................................................................... 124
Bundesminister Rudolf Hundstorfer ....................................................................... 133
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ............................................................................ 135
Ing. Waltraud Dietrich ................................................................................................ 136
Rainer Wimmer .......................................................................................................... 138
Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 139
Werner Neubauer (tatsächliche Berichtigung) ........................................................... 142
Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend vollständige Abschaffung von Luxuspensionen und Pensionsprivilegien auf allen Ebenen der Republik Österreich – Ablehnung ............................................................................................................ 122, 167
Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ein harmonisiertes Pensionssystem für alle Dienstnehmer – privat, öffentlich oder Funktionäre – in Österreich“ – Ablehnung ............................................................................................................ 137, 168
Annahme des Gesetzentwurfes in 151 d.B. ................................................................ 159
Gemeinsame Beratung über
6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 383/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entbürokratisierung der Antragstellung der Rot-Weiß-Rot-Karte (152 d.B.) 143
7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 385/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz sowie das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden (153 d.B.) ...................................................................................................................... 143
8. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 346/A der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird (154 d.B.) .......................................... 143
9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 303/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herkunftslandprinzip bei der Mindestsicherung (155 d.B.) ............................................................................................................................. 143
10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 326/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des Bartenstein-Erlasses in puncto Beschäftigungsverbot für AsylwerberInnen (156 d.B.) ................................................. 143
11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 396/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Private Arbeitsvermittler bei der Arbeitslosenbetreuung“ (157 d.B.) ............................................................................... 143
Redner/Rednerinnen:
Mag. Alev Korun ......................................................................................................... 144
Erwin Spindelberger .................................................................................................. 145
Ing. Waltraud Dietrich ................................................................................................ 146
Johann Höfinger ......................................................................................................... 146
Dr. Nikolaus Scherak ................................................................................................. 147
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ....................................................................... 151
Dietmar Keck .............................................................................................................. 153
Peter Wurm ................................................................................................................. 154
Bundesminister Rudolf Hundstorfer ....................................................................... 154
Barbara Rosenkranz .................................................................................................. 156
Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................... 157
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen
und Kollegen betreffend Arbeitsmarktzugang für
Asylwerber_innen – Ableh-
nung ..................................................................................................................... 150,
158
Kenntnisnahme der sechs Ausschussberichte 152, 153, 154, 155, 156 und 157 d.B. 158
12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 168/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Jährliche Valorisierung des Pflegegeldes im Rahmen einer gesetzlichen Pflegeversicherung statt Erhöhung von Massensteuern“ (158 d.B.) 240
Redner/Rednerinnen:
Dr. Marcus Franz ........................................................................................................ 240
Ulrike Königsberger-Ludwig .................................................................................... 241
Mag. Gertrude Aubauer ............................................................................................. 242
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ....................................................................... 242
Mag. Judith Schwentner ........................................................................................... 245
Entschließungsantrag der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes und der Freibeträge für behinderte Menschen, Mindestpension von 1 200 € und Pensionsanpassung in Höhe des Pensionistenpreisindex – Ablehnung ..... 243, 245
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 158 d.B. ..................................................... 245
13. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 366/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schaffung von Beratungsstellen für ungewollt Schwangere“ (159 d.B.) 246
Redner/Rednerinnen:
Dr. Marcus Franz ........................................................................................................ 246
Mag. Michaela Steinacker ......................................................................................... 247
Mag. Judith Schwentner ........................................................................................... 247
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 159 d.B. ..................................................... 248
Zuweisung des Antrages 366/A(E) an den Familienausschuss .................................. 248
14. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 71/A der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1973 betreffend die Arbeitsverfassung (Arbeitsverfassungsgesetz – ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974, geändert wird (160 d.B.) ...................................................................................................................... 248
Redner/Rednerinnen:
Peter Wurm ................................................................................................................. 248
Ing. Markus Vogl ......................................................................................................... 249
Mag. Birgit Schatz ...................................................................................................... 249
Mag. Michael Hammer ............................................................................................... 250
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 160 d.B. ..................................................... 250
15. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 308/A(E) der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine Sozialversicherungsbeiträge auf Trinkgelder!“ (161 d.B.) ................................................................................................ 250
Redner/Rednerinnen:
Mag. Roman Haider ................................................................................................ ... 251
Johann Hechtl ............................................................................................................. 251
Mag. Birgit Schatz ...................................................................................................... 252
Mag. Dr. Beatrix Karl ................................................................................................. 253
Leopold Steinbichler .................................................................................................. 254
Bundesminister Rudolf Hundstorfer ....................................................................... 254
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 161 d.B. ..................................................... 255
Gemeinsame Beratung über
16. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 446/A(E) der Abgeordneten Angela Lueger, Angela Fichtinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zugang zu Basiskonto in der EU (145 d.B.) ...................................................................................................................... 255
17. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 422/A(E) der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend der Abschaffung von Überziehungszinsen (146 d.B.) ...................................................................................................................... 255
18. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 445/A(E) der Abgeordneten Angela Fichtinger, Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Opt-Out-Lösung bei NFC-Bankomatkarten (147 d.B.) .......................................................................................... 255
19. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 119/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Studie zur Evaluierung der Auswirkungen der NFC-Bankomatkarten auf die Konsumenten“ (148 d.B.) ............................................. 256
20. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 134/A(E) der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend kontaktloses Bezahlen (149 d.B.) ............................................................................................................................. 256
Redner/Rednerinnen:
Mag. Aygül Berivan Aslan ......................................................................................... 256
Angela Lueger ............................................................................................................ 257
Ing. Waltraud Dietrich ................................................................................................ 258
Angela Fichtinger ....................................................................................................... 258
Mag. Birgit Schatz ...................................................................................................... 259
Rupert Doppler ........................................................................................................... 260
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ............................................................................ 260
Nurten Yilmaz ............................................................................................................. 261
Johann Rädler ............................................................................................................ 261
Ing. Heinz-Peter Hackl ................................................................................................ 262
Konrad Antoni ............................................................................................................ 262
Martina Diesner-Wais ................................................................................................ 263
Peter Wurm ................................................................................................................. 264
Ing. Markus Vogl ......................................................................................................... 265
Mag. Friedrich Ofenauer ........................................................................................... 266
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 145 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Zugang zu Basiskonto in der EU (E 25) .................................................................................... 267
Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 146, 148 und 149 d.B. .......................... 267
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 147 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Opt-Out-Lösung bei NFC-Bankomatkarten (E 26) ..................................................................... 267
21. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (141 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schulorganisationsgesetz, die 5. Schulorganisationsgesetz-Novelle, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Privatschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Bildungsdokumentationsgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (Schulbehördenverwaltungsreform- und Rechtsbereinigungsgesetz 2014) (150 d.B.) ........................................................ 267
Redner/Rednerinnen:
Dr. Walter Rosenkranz ............................................................................................... 268
Mag. Elisabeth Grossmann ...................................................................................... 270
Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 271
Brigitte Jank ................................................................................................................ 272
Mag. Gerald Hauser ................................................................................................... 273
Dr. Harald Walser ....................................................................................................... 274
Mag. Dr. Matthias Strolz ............................................................................................ 279
Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek .......................................................... 281
Andrea Gessl-Ranftl .................................................................................................. 282
Dr. Franz-Joseph Huainigg ....................................................................................... 283
Marianne Gusenbauer-Jäger .................................................................................... 283
Ing. Manfred Hofinger ................................................................................................ 285
Elmar Mayer ................................................................................................................ 286
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kollegin-
nen und Kollegen betreffend Einführung einer verpflichtenden
Sprachstandserhebung vor Eintritt in die Primarschule bei Kindern mit
Migrationshintergrund – Ablehnung ..................... 269,
288
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend unbefristete Weiterführung von Sprachförderkursen – Ablehnung ..................... 276, 288
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zentren für Inklusive Pädagogik – Ablehnung ................................................................... 277, 288
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung des Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention – Ablehnung .. 277, 288
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Qualitätssteigerung des Schulwesens durch objektive Auswahlverfahren für Schulleiter_innen sowie Förderung der Schulleiter_innenausbildung – Ablehnung ................................... 280, 288
Annahme des Gesetzentwurfes in 150 d.B. ................................................................ 287
Gemeinsame Beratung über
22. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/8 (III-10/173 d.B.) ........................................................................................ 288
23. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2011/11 (III-6/174 d.B.) ........................................................................................ 288
24. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2013/1 (III-14/175 d.B.) ........................................................................................ 288
Redner/Rednerinnen:
Elmar Mayer ................................................................................................................ 289
Hermann Gahr ............................................................................................................ 290
Wolfgang Zanger ........................................................................................................ 290
Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ... 291
Martina Schenk ........................................................................................................... 293
Dr. Rainer Hable ......................................................................................................... 295
Andrea Gessl-Ranftl .................................................................................................. 296
Johann Singer ............................................................................................................ 296
Johann Hell ................................................................................................................. 297
Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................... 298
Kenntnisnahme der drei Berichte III-10, III-6 und III-14 d.B. .......................................... 299
25. Punkt: Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den 37. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2013) (III-60/166 d.B.) .................................................... 299
Redner/Rednerinnen:
Johann Hell ................................................................................................................. 299
Norbert Sieber ............................................................................................................ 300
Carmen Gartelgruber ................................................................................................ 301
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ......................................................................................... 302
Martina Schenk ........................................................................................................... 303
Mag. Christoph Vavrik ............................................................................................... 304
Franz Kirchgatterer .................................................................................................... 305
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................................................ 306
Dr. Susanne Winter .................................................................................................... 307
Katharina Kucharowits .............................................................................................. 307
Johann Hechtl ............................................................................................................. 308
Michael Ehmann ......................................................................................................... 309
Christian Lausch ........................................................................................................ 309
Volksanwalt Dr. Günther Kräuter ............................................................................. 310
Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek .......................................................................... 310
Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................ 311
Kenntnisnahme des Berichtes III-60 d.B. ..................................................................... 31
2
Gemeinsame Beratung über
26. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (142 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 geändert wird (168 d.B.) ... 312
27. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 84/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik 2014–2020 – Umsetzung in Österreich I (169 d.B.) .................................. 312
28. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 312/A der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA-Gesetz 1992) geändert wird (170 d.B.) 312
Redner/Rednerinnen:
Harald Jannach .................................................................................................. 312, 333
Johannes Schmuckenschlager ................................................................................ 318
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber .................................................................. 319, 336
Erwin Preiner .............................................................................................................. 321
Leopold Steinbichler .................................................................................................. 322
Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ....................................................... 324
Fritz Grillitsch .................................................................................................... 326, 336
Rupert Doppler ........................................................................................................... 326
Andrea Gessl-Ranftl .................................................................................................. 327
Georg Willi .................................................................................................................. 327
Franz Leonhard Eßl .................................................................................................... 328
Ulrike Königsberger-Ludwig .................................................................................... 329
Ing. Hermann Schultes .............................................................................................. 330
Nikolaus Prinz ............................................................................................................. 332
Leopold Steinbichler (tatsächliche Berichtigung) ..................................................... 333
Entschließungsantrag der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend gerechte Verteilung der Agrarförderungen und deren Beschränkungen – Ablehnung (namentliche Abstimmung) 313, 339
Annahme des Gesetzentwurfes in 168 d.B. (namentliche Abstimmung) .................... 337
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 169 und 170 d.B. .............................. 341
29. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (306/A) ............................................ 342
Redner/Rednerinnen:
Mag. Gernot Darmann ............................................................................................... 342
Otto Pendl ................................................................................................................... 342
Werner Amon, MBA ................................................................................................... 343
Dieter Brosz, MSc ...................................................................................................... 344
Zuweisung des Antrages 306/A an den Geschäftsordnungsausschuss ..................... 345
30. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird (342/A) 345
Redner/Rednerinnen:
Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 345
Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 346
Ing. Mag. Werner Groiß ............................................................................................. 346
Michael Pock ............................................................................................................... 347
Zuweisung des Antrages 342/A an den Finanzausschuss .......................................... 348
Eingebracht wurden
Petitionen ...................................................................................................................... 60
Petition betreffend „Abschaffung der 500-Gramm-Grenze bei Fehlgeburten und freiwillige Eintragung aller Kinder ins Personenstandsregister“ (Ordnungsnummer 18) (überreicht vom Abgeordneten Hermann Lipitsch)
Petition betreffend „Gegen Unmenschlichkeit“ (Ordnungsnummer 19) (überreicht von der Abgeordneten Mag. Alev Korun)
Bürgerinitiative ............................................................................................................ 60
Bürgerinitiative betreffend „An der Hand – nicht durch die Hand eines Menschen sterben!“ (Ordnungsnummer 48)
Regierungsvorlagen ................................................................................................... 59
144: Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz und das Sozialministeriumservicegesetz – SMSG geändert werden
162: Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Zahlungsdienstegesetz und das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz geändert werden
163: Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird
167: Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz 1957, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden
176: Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Immobilien-Investmentfondsgesetz geändert werden
177: Finanzstrafgesetznovelle 2014 – FinStrG-Novelle 2014
178: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit (GSA), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbau-Holdinggesellschaft des Bundes für die HYPO ALPE-ADRIA-BANK S.P.A. (HBI-Bundesholdinggesetz), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) und das Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die HYPO ALPE ADRIA BANK INTERNATIONAL AG (HaaSanG) erlassen werden und mit dem das Finanzmarktstabilitätsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden
180: Exekutionsordnungs-Novelle 2014 – EO-Nov. 2014
181: Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014
182: Energieeffizienzpaket des Bundes
183: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert wird
184: Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert sowie das Bundesgesetz über das Verbot des In-Verkehr-
Bringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind, und die Verordnung über den Verkehr mit Essigsäure zu Genußzwecken aufgehoben werden
185: Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird
Berichte ......................................................................................................................... 60
Vorlage 28 BA: Monatserfolg April 2014; BM f. Finanzen
Vorlage 29 BA: Bericht gemäß § 67 Abs. 4 BHG 2013 über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag 31. März 2014; BM f. Finanzen
Vorlage 30 BA: Bericht gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm §§ 6 und 9 Abs. 1 Wirkungscontrollingverordnung über die wirkungsorientierte Folgenabschätzung; BM f. Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst
Vorlage 31 BA: Bericht über die Entwicklung des Bundeshaushaltes von Jänner bis April 2014; BM f. Finanzen
III-79 Bericht betreffend den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2012; BM f. Justiz
III-80 Bericht zur Situation der Jugendbeschäftigung und Lehrlingsausbildung in Österreich 2012–2013; BM f. Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
III-82: Bericht über die Entschließung des Nationalrates vom 29. Februar 2012, E 232-NR/XXIV. GP betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (PCSC) – Berichtszeitraum 1. Mai 2013 bis 30. April 2014; BM f. Inneres
III-83: Österreichischer Forschungs- und Technologiebericht 2014; BM f. Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und BM f. Verkehr, Innovation und Technologie
III-84: Fortschrittsbericht 2014 nach § 6 Klimaschutzgesetz; BM f. Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anträge der Abgeordneten
Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (463/A)
Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird (464/A)
Otto Pendl, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz und das Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz geändert werden (465/A)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines eigenständigen Pflichtfaches „Politische Bildung“ (466/A)(E)
Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten in psychiatrischen Einrichtungen (467/A)(E)
Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend evidenzbasierte Planungsleitlinien für die psychiatrische Versorgung (468/A)(E)
Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zentralregister zur Erfassung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen (469/A)(E)
Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau der Kinderrehabilitation (470/A)(E)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Grenzwerte für Plastik im Abwasser (471/A)(E)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1956, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 213/2013, und das Bundesbahngesetz, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 35/2012, geändert werden (472/A)
Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ÖIAG neu (473/A)(E)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Mikroplastik (474/A)(E)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz und Qualitätssicherung bei Arbeitsmarktförderungsprojekten von AMS und BMASK (475/A)(E)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung der Verzugszinsen in der Sozialversicherung (476/A)(E)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz in der Arbeitsmarktförderung und im AMS-Schulungswesen (477/A)(E)
Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Grundlagen für Familienorientierte Rehabilitation (478/A)(E)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp einer bürokratischen Lebensmittelinformationsverordnung (479/A)(E)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mindesthöhe von Verkehrszeichen zum Schutze blinder und stark sehbehinderter Menschen (480/A)(E)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einheitlicher, transparenter Förderrichtlinien für Assistenzhunde in Österreich (481/A)(E)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der vorwissenschaftlichen Arbeit (VWA) (482/A)(E)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung des Kostenersatzes für alternative Heilmethoden (483/A)(E)
Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Mindesthöhe von Verkehrsschildern“ (484/A)(E)
Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Harmonisierung des Gesundheitssystems“ (485/A)(E)
Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Übermittlung der Ministerratsunterlagen und Tischvorlagen an alle parlamentarischen Klubs“ (486/A)(E)
Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Regionale Wertschöpfung im Bestbieterprinzip bei der Vergabe von Bauaufträgen für österreichische Arbeitsplätze“ (487/A)(E)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung des nichtpfändbaren Grundbetrages von 857 Euro“ (488/A)(E)
Johann Höfinger, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz geändert wird (489/A)
Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend internationale Erklärung zu den Rechten von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern (490/A)(E)
Mag. Barbara Prammer, Karlheinz Kopf, Ing. Norbert Hofer, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Dr. Kathrin Nachbaur, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Sanierung des Parlamentsgebäudes (Parlamentsgebäudesanierungsgesetz, PGSG) (491/A)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gewährleistung größtmöglicher Transparenz im Rahmen des Planungs- und Umsetzungsprozesses der Gesundheitsreform (492/A)(E)
Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vignettenlösung für Wohnmobile statt Lkw-Maut (493/A)(E)
Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung der bewegungsaktiven Mobilität von Kindern (494/A)(E)
Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung und das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes geändert wird (495/A)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch geändert wird (496/A)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reformierung des Eherechts (497/A)(E)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch geändert wird (498/A)
Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Steuerverschwendungshotline“ (499/A)(E)
Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirtschaft schützen – Wirte schützen“ (500/A)(E)
Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirtschaft schützen – Wirte schützen“ (501/A)(E)
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (502/A)
Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abänderung des AIFM-Gesetzes (503/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mindestentlohnungsmodell für Ferialpraktikanten (504/A)(E)
Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend die zulässige Höhe der Bauverwaltungskosten im WGG (505/A)(E)
Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Spekulationsverbot für gemeinnützige Bauvereinigungen (506/A)(E)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Sozialversicherungspflicht für freiwillige Tätigkeiten (507/A)(E)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes und der Freibeträge für behinderte Menschen, Mindestpension von 1 200 € und Pensionsanpassung in Höhe des Pensionistenpreisindex (508/A)(E)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend vollständige Abschaffung von Luxuspensionen und Pensionsprivilegien auf allen Ebenen der Republik Österreich (509/A)(E)
Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine weiteren Lkw-Parkplätze in Angath (510/A)(E)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstützung betreuungsbedürftiger Menschen (511/A)(E)
Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Reformkomitee: Gesetzesmodernisierung und -entschlackung zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts“ (512/A)(E)
Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirtschaftsstandortcheck – Schulterschluss mit der Wirtschaft“ (513/A)(E)
Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Unterrichtsfach Wirtschaft an allen Schultypen und Einsetzung von Wirtschaftsbotschaftern“ (514/A)(E)
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Qualitätssteigerung des Schulwesens durch objektive Auswahlverfahren für Schulleiter_innen sowie Förderung der Schulleiter_innenausbildung (515/A)(E)
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sklaverei auf dem Garnelenweltmarkt (516/A)(E)
Dipl.-Ing. Georg Strasser, Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (517/A)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer verpflichtenden Sprachstandserhebung vor Eintritt in die Primarschule bei Kindern mit Migrationshintergrund (518/A)(E)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen betreffend steuerliche Absetzbarkeit von Sport-Sponsoring von Jugendsportlern (519/A)(E)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung einer Investitionsförderung für Umrüstung auf oder Neukauf von Traktoren mit Pflanzenölantrieb“ (520/A)(E)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag (521/A)(E)
Ing. Hermann Schultes, Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährliche Berichtspflicht für die Agrarmarkt Austria Marketing GmbH (522/A)(E)
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Übernahme der Kosten für das Lehrpersonal an nichtkonfessionellen Schulen in freier Trägerschaft (523/A)(E)
Zurückgezogen wurde das Verlangen auf erste Lesung binnen drei Monaten über den Antrag der Abgeordneten
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend störungsfreie Genesungszeit für Beschäftigte (453/A) (Zu 453/A)
Anfragen der Abgeordneten
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend OIIP, AIES und IILP (1613/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend OIIP, AIES und IILP (1614/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend OIIP, AIES und IILP (1615/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend OIIP, AIES und IILP (1616/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend OIIP, AIES und IILP (1617/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend OIIP, AIES und IILP (1618/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend OIIP, AIES und IILP (1619/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ermittlungseinschränkung durch Facebook-Sperre – Kärnten (1620/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ermittlungseinschränkungen durch Facebook-Sperre – Salzburg (1621/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ermittlungseinschränkungen durch Facebook-Sperre – Oberösterreich (1622/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ermittlungseinschränkungen durch Facebook-Sperre – Steiermark (1623/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ermittlungseinschränkungen durch Facebook-Sperre – Tirol (1624/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ermittlungseinschränkungen durch Facebook-Sperre – Vorarlberg (1625/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ermittlungseinschränkungen durch Facebook-Sperre – Wien (1626/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ermittlungseinschränkungen durch Facebook-Sperre – Burgenland (1627/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inne-
res betreffend Ermittlungseinschränkungen durch Facebook-Sperre –
Niederösterreich (1628/J)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Vermögenskennzahlen der Agrarmarkt Austria (1629/J)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Vermögenskennzahlen der Agrarmarkt Austria (1630/J)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Importverbot nach Russland (1631/J)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Katastrophenfonds (1632/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend schwere technische Mängel bei Linien- und Reisebussen in Österreich (1633/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Beherbergung von Syrern in der Steiermark (1634/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend: Grazer kämpfen für bewaffnete Gruppierungen in Syrien (1635/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend 500 000 € Spende für Bau von Grazer Moschee (1636/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend die Situation der deutschsprachigen Volksgruppen in Slowenien (1637/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Insolvenzentgeltfonds (1638/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Verkauf von Pässen verstorbener Muslime an Schlepperbanden (1639/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im Jahr 2013 des BMKK (1640/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im Jahr 2013 des BMeiA (1641/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im Jahr 2013 des BMASK (1642/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und
Frauen betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im
Jahr 2013 des BMBF (1643/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im Jahr 2013 des BMFJ (1644/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im Jahr 2013 des BMF (1645/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im Jahr 2013 des BMG (1646/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im Jahr 2013 des BMI (1647/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im Jahr 2013 des BMJ (1648/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im Jahr 2013 des BMLS (1649/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im Jahr 2013 des BMLFUW (1650/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im Jahr 2013 des BMVIT (1651/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im Jahr 2013 des BMWFW (1652/J)
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend die Umsetzung der Empfehlungen der Bundestheater-Evaluierung und der Effizienzanalyse der Bundestheater (1653/J)
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend mögliche Diskriminierung Homosexueller durch Meldezettel (1654/J)
Mag. Michael Hammer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Eurovision Song Contest 2015 (1655/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend fortdauernde Missstände im Bereich des Landesschulrats für Niederösterreich (1656/J)
Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Verbindung A 23 – S 1 in Wien-Donaustadt, inkl. der sogenannten Stadtstraße im Raum Hirschstetten–Aspern/Seestadt (1657/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Fluglizenzen trotz körperlicher Einschränkungen (1658/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Gewaltausübung durch Patienten gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Gesundheitsberufen (1659/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Umbenennung des Lebensministeriums – Folgeanfrage (1660/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend RH-Kritik an Sozialversicherungen bei Liegenschaftsverkäufen (1661/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Langzeitbesuche im Strafvollzug (1662/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Förderungen an nicht-konfessionelle Privatschulen (1663/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend nicht bezahlte Honorare für Vortragende und Mittel für Forschungsprojekte an Pädagogischen Hochschulen (1664/J)
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend giftige Chemikalien in WM-Produkten (1665/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend strafrechtliche Milde gegen einbrechenden Justizwachebeamten (1666/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Bestellung des Leiters der Generalprokuratur (1667/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Teach for Austria“ (1668/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Export österreichischer Milch nach Asien (1669/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend Plakate des Life Ball 2014 (1670/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Datenschutz bei Sparvereinsmitgliedern und Rechtsmeinung des BMF (1671/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Islamismus und das neue Islamgesetz (1672/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Schädlingsbefall der Kürbis- und Maisernte in der Steiermark (1673/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend die Ermittlungen gegen linksextreme Gewalttäter nach Ausschreitungen im Zuge eines Anti-EU-Protestmarsches (1674/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Verkauf der Pinzgauer-Flotte (1675/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Förderung des Life Ball 2014 (1676/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Förderung des Life Ball 2014 (1677/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Förderung des Life Ball 2014 (1678/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderung des Life Ball 2014 (1679/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Förderung des Life Ball 2014 (1680/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Förderung des Life Ball 2014 (1681/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Förderung des Life Ball 2014 (1682/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Förderung des Life Ball 2014 (1683/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Förderung des Life Ball 2014 (1684/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Förderung des Life Ball 2014 (1685/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Förderung des Life Ball 2014 (1686/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Förderung des Life Ball 2014 (1687/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Zellen der Muslimbruderschaft in Österreich (1688/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in den Ministerien 2013 (1689/J)
Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Finanzierung des kostenlosen verpflichtenden Kindergartenjahrs (1690/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht in den Bundesländern 2013 (1691/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in verschiedenen Institutionen 2013 (1692/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Selbstversicherung zur Pflege eines behinderten Kindes (1693/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung im Jahr 2013 (1694/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung im Jahr 2013 (1695/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung im Jahr 2013 (1696/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung im Jahr 2013 (1697/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung im Jahr 2013 (1698/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung im Jahr 2013 (1699/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung im Jahr 2013 (1700/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung im Jahr 2013 (1701/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung im Jahr 2013 (1702/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung im Jahr 2013 (1703/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung im Jahr 2013 (1704/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung im Jahr 2013 (1705/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung im Jahr 2013 (1706/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung im Jahr 2013 (1707/J)
Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Gründe des Kaufs der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG durch die Republik Österreich („Notverstaatlichung“) (1708/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Anzahl an Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen und Handyortungen, die in Strafanzeigen münden (1709/J)
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Stärkung der Elementarpädagogik (1710/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend die Anzahl an Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen und Handyortungen, die in Strafanzeigen münden (1711/J)
Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Steuersenkung für unsere Leistungsträger statt Klassenkampf“ (1712/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Mindestsicherung und Hartz IV (1713/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Tierhandel in Österreich (1714/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Auswüchse eines Gutachter-Skandals innerhalb der Justizbehörden des OLG-Sprengels Linz (1715/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Auftragnehmer BEST und Sinnlosformulare (1716/J)
MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Studienanfänger, prüfungsaktive Studierende und Studienabschlüsse (1717/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend einen Unterhaltsprozess vor dem BG Salzburg, der sich seit November 1993 noch immer in erster Instanz befindet (1718/J)
Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Tätigkeit von Beratern im Zusammenhang mit der Hypo Alpe-Adria (1719/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien (1720/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Illegale österreichisch/türkische Doppelstaatsbürger (1721/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend arbeitsrechtliche Nachteile für Patienten, die ihre Operation privat bezahlen (1722/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Asylwerber am österreichischen Arbeitsmarkt (1723/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Olympic Solidarity Fund (1724/J)
MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend fünf Jahre IST Austria – Finanzierung und Leistung (1725/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Erhalt der Pkw-Mautfreiheit für Osttiroler und der Ermäßigungen wie dem Lkw-Osttirol-Tarif auf der Felbertauern Mautstraße (1726/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Stromkennzeichnung und norwegische Wasserkraftzertifikate (1727/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Stromkennzeichnung und norwegische Wasserkraftzertifikate (1728/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Wildtierunfälle auf Österreichs Straßen (1729/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ausfall der Flugsicherung am 5. Juni 2014 (1730/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend hohen Pestizidbefall in österreichischen Flüssen (1731/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend schwere technische Mängel bei Reise- und Linienbussen in Österreich (1732/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend schwere technische Mängel bei Lastkraftwägen in Österreich (1733/J)
Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Überfall auf Tankstelle in Bad Vöslau (1734/J)
Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Asyl-Erstaufnahmezentrum Traiskirchen (1735/J)
Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schutzzonen in der Stadt Traiskirchen (1736/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend: 3-Millionen-Auftrag für Nationalpark-Kampagne nicht ausgeschrieben? (1737/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend illegale Ernte von Weinblättern (1738/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Einbürgerungen am 3. Juni 2014 (1739/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die geforderte Solidarität bei der Aufteilung der Asylwerber seitens der südeuropäischen Mittelmeerländer (1740/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend doppelte Stimmabgaben bei den Wahlen des EU-Parlaments (1741/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Jugendverschuldung in Österreich (1742/J)
Hermann Krist, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend „Doping & Sportbetrug – Strafrechtliche Anti-Dopingbestimmungen – Gerichtliche Erledigung 2013“ (1743/J)
Hermann Krist, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Strafrechtliche Anti-Doping-Bestimmungen – Kriminalpolizeiliche oder staatsanwaltschaftlich angeordnete Ermittlungen im Jahre 2013“ (1744/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Bestellung der Hypo-Untersuchungskommission unter der Leitung von Dr. Irmgard Griss (1745/J)
Harry Buchmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Erzeugung und Beimischung von Biokraftstoffen (1746/J)
Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Internetkriminalität – Strafdelikte durch IT-Medium im Jahr 2013“ (1747/J)
Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend „Internetkriminalität – Strafanzeigen – Gerichtliche Erledigung im Jahr 2013“ (1748/J)
Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Bedarfsorientierte Mindestsicherung für Drittstaatenangehörige“ (1749/J)
Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Aluminium in Deos als Krebsauslöser?“ (1750/J)
Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Forschung zur Wirkung von Aluminium in körpernahen Produkten (1751/J)
Hermann Lipitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend technische Mängel bei FinanzOnline bei Vorliegen mehrerer Dienstverhältnisse, jedoch nur einer einzigen bezugsauszahlenden Stelle (1752/J)
Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie“ (1753/J)
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend weiterführende Maßnahmen auf Basis der Familienpolitischen Datenbank des ÖIF (1754/J)
Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Grundnahrungsmittel und Preisgestaltung in Österreich“ (1755/J)
Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Kastration von Ferkeln“ (1756/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Ermittlungen und Anzeigen nach § 222 StGB durch die Exekutive im Jahr 2013“ (1757/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend „Anzeigen und Strafverfahren nach § 222 StGB (Tierquälerei) im Jahr 2013“ (1758/J)
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1057/AB zu 1237/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (1058/AB zu 1129/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (1059/AB zu 1202/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (1060/AB zu 1131/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1061/AB zu 1133/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1062/AB zu 1132/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (1063/AB zu 1146/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (1064/AB zu 1147/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1065/AB zu 1144/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1066/AB zu 1232/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (1067/AB zu 1180/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1068/AB zu 1171/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1069/AB zu 1205/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1070/AB zu 1174/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1071/AB zu 1233/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (1072/AB zu 1156/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1073/AB zu 1193/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1074/AB zu 1199/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1075/AB zu 1123/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (1076/AB zu 1124/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1077/AB zu 1134/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1078/AB zu 1141/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (1079/AB zu 1149/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1080/AB zu 1137/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1081/AB zu 1138/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (1082/AB zu 1128/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (1083/AB zu 1127/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1084/AB zu 1207/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1085/AB zu 1172/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen (1086/AB zu 1184/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1087/AB zu 1189/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1088/AB zu 1195/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1089/AB zu 1226/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (1090/AB zu 1241/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rouven Ertlschweiger, MSc, Kolleginnen und Kollegen (1091/AB zu 1159/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (1092/AB zu 1160/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1093/AB zu 1166/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur,
Verfassung und öffentlichen Dienst auf
die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1094/AB zu 1167/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1095/AB zu 1208/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (1096/AB zu 1218/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1097/AB zu 1228/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1098/AB zu 1176/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen (1099/AB zu 1182/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1100/AB zu 1188/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1101/AB zu 1190/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1102/AB zu 1194/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1103/AB zu 1210/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen (1104/AB zu 1212/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (1105/AB zu 1214/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1106/AB zu 1219/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1107/AB zu 1235/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (1108/AB zu 1243/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (1109/AB zu 1163/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen (1110/AB zu 1165/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1111/AB zu 1168/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (1112/AB zu 1217/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1113/AB zu 1230/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (1114/AB zu 1211/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1115/AB zu 1229/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (1116/AB zu 1158/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1117/AB zu 1175/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (1118/AB zu 1183/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (1119/AB zu 1213/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (1120/AB zu 1242/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1121/AB zu 1162/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1122/AB zu 1178/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (1123/AB zu 1185/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1124/AB zu 1186/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (1125/AB zu 1187/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (1126/AB zu 1192/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen (1127/AB zu 1198/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (1128/AB zu 1215/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1129/AB zu 1238/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (1130/AB zu 1253/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (1131/AB zu 1254/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (1132/AB zu 1257/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1133/AB zu 1251/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (1134/AB zu 1246/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen (1135/AB zu 1225/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1136/AB zu 1247/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1137/AB zu 1231/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen (1138/AB zu 1224/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen (1139/AB zu 1222/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1140/AB zu 1201/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1141/AB zu 1170/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen (1142/AB zu 1164/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (1143/AB zu 1221/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (1144/AB zu 1249/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (1145/AB zu 1181/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (1146/AB zu 1245/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Nurten Yilmaz, Kolleginnen und Kollegen (1147/AB zu 1255/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (1148/AB zu 1256/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen (1149/AB zu 1258/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen (1150/AB zu 1260/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (1151/AB zu 1262/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen (1152/AB zu 1261/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen (1153/AB zu 1259/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen (1154/AB zu 1274/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (1155/AB zu 1263/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen (1156/AB zu 1275/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (1157/AB zu 1265/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen (1158/AB zu 1297/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen (1159/AB zu 1296/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1160/AB zu 1282/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (1161/AB zu 1272/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (1162/AB zu 1284/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1163/AB zu 1289/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (1164/AB zu 1276/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (1165/AB zu 1287/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (1166/AB zu 1367/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1167/AB zu 1294/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (1168/AB zu 1277/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (1169/AB zu 1290/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (1170/AB zu 1270/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (1171/AB zu 1291/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1172/AB zu 1280/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1173/AB zu 1281/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1174/AB zu 1288/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1175/AB zu 1286/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1176/AB zu 1283/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1177/AB zu 1285/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (1178/AB zu 1293/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (1179/AB zu 1292/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1180/AB zu 1268/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (1181/AB zu 1273/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (1182/AB zu 1279/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (1183/AB zu 1271/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Kolleginnen und Kollegen (1184/AB zu 1278/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (1067/AB zu 1180/J) (Zu 1067/AB zu 1180/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1078/AB zu 1141/J) (Zu 1078/AB zu 1141/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (1145/AB zu 1181/J) (Zu 1145/AB zu 1181/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (1146/AB zu 1245/J) (Zu 1146/AB zu 1245/J)
Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 30. Sitzung.
Die Amtlichen Protokolle der 27. Sitzung vom 21., 22. und 23. Mai 2014 sowie der 28. und 29. Sitzung vom 23. Mai 2014 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Bayr, Auer, Dr. Bösch, Kunasek, Ing. Schellenbacher, Mag. Schrangl und Vilimsky.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilung gemacht:
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter wird bis zum Nachmittag durch den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Reinhold Mitterlehner vertreten.
*****
Ich gebe bekannt, dass die Aktuelle Stunde von ORF 2 bis 10.15 Uhr live übertragen wird. ORF III wird diese Sitzung in voller Länge übertragen, wobei jener Teil der Sitzung, der über 19.50 Uhr hinausgeht, zeitversetzt ab 23.30 Uhr gesendet wird.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:
„Systematische Ungerechtigkeit im österreichischen Pensionssystem“
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Strolz. Ich erteile ihm das Wort und mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte.
9.06
Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Bürgerinnen und Bürger auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Wir machen heute die Pensionen zum Thema der Aktuellen Stunde. Wir wollen über die systematische Ungerechtigkeit, die in diesem Bereich wuchert, berichten und diskutieren. Es gibt viele Gründe, warum wir dieses Thema wählen. Der Hauptgrund ist: Neben der Bildung, die für uns NEOS eine Herzensangelegenheit ist, ist das Thema enkelfittes Budget und generationengerechte Sozialsysteme unser ganz zentrales Thema für die nächsten Jahre und Jahrzehnte.
Wir werden da nicht auslassen, und wir können auch nicht auslassen, weil der Regierung, weil SPÖ und ÖVP ganz offensichtlich der Mut zu entschiedenen und entschlossenen Strukturreformen fehlt. (Abg. Schönegger: Der war auch schon spritziger!) Wir können nicht auslassen, weil wir mit Nachdruck dranbleiben müssen, da sonst nichts geschieht. Wir werden das heute Nachmittag anlässlich der Diskussion über Sonderpensionen und Pensionsprivilegien sehen. Hätte es nicht den Druck der Öffentlichkeit gegeben, den Druck von NEOS, den Druck der Grünen und anderer Oppositionsparteien, wäre hier nichts geschehen. (Zwischenruf der Abg. Schwentner. – Abg. Kickl: Seit 30 Jahren macht das die FPÖ!)
Wir werden nicht auslassen, weil die ÖVP und die SPÖ nicht willens sind, etwas zu ändern. Wir kommen heute noch zu einem ganz besonderen Jubiläum, nämlich 10 000 Tage ÖVP in der Regierung. Das ist eigentlich eine Tragik. Sie sind seit 10 000 Tagen nicht imstande, ein enkelfittes und generationengerechtes Budget zu schrauben.
Wir werden beim Pensionsthema nicht auslassen, weil Sie den Jungen mittlerweile Staatsschulden in der Höhe von 243 Milliarden € umhängen. Auf der Besuchergalerie sitzen junge Leute, eine Schulklasse, nehme ich an: 243 Milliarden € an Schulden werden den Jungen umgehängt, und dafür fehlt uns in Bereichen, in die wir dringend investieren müssen – Zukunftsbereiche wie Bildung – die Luft zum Atmen. Wir werden im Pensionsbereich nicht auslassen, weil wir NEOS das Sprachrohr der Jungen sind und weil Sie, liebe SPÖ und liebe ÖVP, auf die Jungen pfeifen und sagen, die sind für Sie nicht relevant für Wahlerfolge und deswegen sind Ihnen die Anliegen der Jungen auch nicht besonders wichtig.
Wir werden im Pensionsbereich nicht auslassen, weil wir NEOS die kleinen Pensionen weiter erhöhen wollen. Sie werden jetzt wieder das Lied singen, dass wir die Pensionsräuber sind. Das bringen Sie gut unter die Menschen: Ich stehe beim Interspar, da werde ich von hinten „überfallen“, und dann kommen zwei Verdrehungen, nämlich erstens, dass wir Kirchenfresser seien (Abg. Rädler: Was ja wahr ist!) – Verdrehung von der ÖVP – und zweitens, dass wir Pensionsräuber seien – Verdrehung von der SPÖ –, und beides ist natürlich nicht wahr, beides stimmt nicht, sondern wir wollen die kleinen Pensionen weiter erhöhen, denn das ist nur fair. Wir wollen sie an die Inflation anpassen, aber wir sind nicht bereit, den Privilegienstadl zu decken, der über Jahrzehnte gewachsen ist, und wir sind nicht bereit, in den Klub der Besitzstandswahrer einzutreten. Wir NEOS werden da keine Mitgliedschaft lösen, das machen wir nicht. (Abg. Schwentner: Sie stimmen aber zu!)
Wir werden als Sprachrohr der Jungen für die Anliegen der nächsten Generationen kämpfen. Wir NEOS werden beim Pensionsthema nicht auslassen, weil wir nicht akzeptieren, was das Credo dieser Regierung ist. Herr Bundeskanzler, Herr Vizekanzler, Herr Sozialminister, Ihr Credo ist: Lieber ein paar Milliarden Euro mehr Schulden auf Kosten der nächsten Generation, als Privilegien der eigenen Klientel zu beschneiden; lieber ein paar Milliarden Euro mehr Schulden auf Kosten der jungen Generation, als wirklich entschlossen Reformen anzugehen!
Wo stehen wir im Pensionsbereich, geschätzte Kolleginnen und Kollegen? – Die Pensionszuschüsse sehen wir ganz eklatant im Ergebnisvorschlag für 2014/2015. Sie werden steigen, nämlich 2014 um 470 Millionen €. 2015 nehmen wir noch einmal 485 Millionen € in die Hand, und wir werden damit die magische Grenze von 10 Milliarden € bereits 2014 übersteigen.
Nur zum Vergleich: 10 Milliarden € sind eklatant mehr Geld, als wir bereit sind, für 1,1 Millionen Schülerinnen und Schüler in diesem Land in die Hand zu nehmen. Wir sind nicht bereit, für den gesamten Bereich der Bildung mehr oder auch nur gleich viel in die Hand zu nehmen wie für Pensionszuschüsse. Jetzt muss man aber wissen, dass
wir alle, die wir hier sitzen – und auch (in Richtung Besuchergalerie) eure Eltern –, natürlich in Pensionskassen einzahlen. Das heißt, wir zahlen für die Pensionskassen und Pensionsbeiträge in lichter Höhe, und dann schießen wir aus dem Steuertopf noch mehr zu, als wir für den Bildungsbereich in die Hand nehmen.
Es wird auch für die Beamtenpensionen ungeniert mehr in die Hand genommen, es steigen nämlich die Auszahlungen 2014 um 360 Millionen €, und sie steigen 2015 noch einmal um 300 Millionen €. Wir kommen damit über 9 Milliarden € im Jahr 2015. Das heißt, wenn wir Beamtenpensionen und Pensionszuschüsse zusammenzählen, dann haben wir 19 Milliarden €, die wir für das Thema Pension in die Hand nehmen. – 19 Milliarden €! Das ist ein Anstieg von derzeit 25 Prozent. Am 1. Jänner legen wir ein Viertel des Budgets, das wir als Bund haben, auf die Seite und sagen: Das ist für Pensionen – ein Viertel! –, und dieser Anteil steigt bis 2018 von 25 Prozent auf 28 Prozent. Das läuft also völlig aus dem Ruder.
Und Sie sitzen daneben und sagen, Sie werden das monitoren, Herr Minister Hundstorfer, wobei Sie sich mit der ÖVP nicht einmal auf das Pensionsmonitoring einigen können und deswegen jetzt dieses Monitoring aufsetzen müssen. Es ist natürlich ein Kopf-in-den-Sand-Stecken, wie wir es bei der Hypo gesehen haben, wie wir es in vielen anderen Bereichen gesehen haben, wo Sie lieber Steuergeld in die Hand nehmen, als die Themen wirklich zukunftsträchtig zu lösen.
Der Anteil am BIP wird bis 2050 von 11,3 Prozent auf 14,6 Prozent steigen. Das heißt, auch die langfristige Prognose ist jenseits des grünen Bereichs. Es wird uns die Luft zum Atmen nehmen, Sie wissen das. Zum Vergleich: Wenn ich sage, über 19 Milliarden € für Pensionen, dann müssen wir dem entgegenhalten, wie viel wir für zirka 300 000 Studierende in Österreich, für Fachhochschulen und Universitäten ausgeben. Das sind 3,7 Milliarden €! Das heißt, alle Unis, Fachhochschulen et cetera könnten wir im Pensionsbudget mehr als fünf Mal verräumen! Wir könnten fünf Jahre alle Universitäten und Fachhochschulen dieses Landes schließen und 300 000 jungen Menschen sagen: Bleibt daheim, wir haben leider das Geld nicht!, um ein Jahr die Pensionszuschüsse und Beamtenpensionszahlungen zu finanzieren. Diese Relationen sind natürlich nicht richtig!
Herr Minister, ich weiß, Sie werden jetzt natürlich berichten, alles wird gut, alles ist gut unterwegs, es gibt keine Probleme, wir haben alles in der Hand. (Abg. Rädler: Die NEOS, ja, Pastafari!) Es sind nicht die NEOS alleine, die sagen, da stimmt etwas nicht. Wenn Sie sich die Meinungen von Experten anschauen, dann werden Sie sehen, dass sich die alle mit unseren Sachanalysen decken. Nehmen Sie zum Beispiel die Bertelsmann Stiftung: Die sagt, wir haben einen Reformstau, und zwar insbesondere bei den Pensionen. (Zwischenruf des Abg. Katzian.)
Nehmen Sie die OECD-Studie her: Die OECD sagt, dass Österreich bei den Ausgaben für Pensionen nach Italien und Frankreich führend ist. Allerdings ist die schlechte Nachricht: Frankreich und Italien bekommen die Dynamik in den Griff, Österreich hingegen bekommt sie nicht in den Griff, und wir werden 2020 international Spitzenreiter bei den Pensionsausgaben sein.
Auch die EU-Kommission sagt ganz klar im Weißbuch beziehungsweise in der „Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten“: Österreich hat Reformbedarf im Sinne der Jungen. Wir haben da Reformbedarf, und deswegen müssen wir entschlossen zu Lösungen kommen. Wir NEOS haben auch gesagt, wie es geht. Da kann man sich viel abschauen.
Wir schauen nach Schweden: Einführung des Flexi-Pensionsmodells, durchschnittliches Pensionsantrittsalter 64 Jahre – bei uns 58 Jahre. Jedes Jahr an erhöhtem Antrittsalter bringt uns eine Milliarde. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Stimmt nicht!) Wir ha-
ben nach Italien geschaut: Umsetzung einer mutigen Pensionsreform. Manche lachen über die Italiener, aber die haben es geschafft, zum Beispiel die Angleichung des Frauenpensionsalters an jenes der Männer. Das ist wichtig. Setzen wir dafür frauenpolitische Ansätze in anderen Bereichen um, die den Frauen wirklich helfen! Zum Beispiel wäre die Senkung des Eingangssteuersatzes ganz wichtig.
Wir fordern natürlich auch längere Lebensarbeitszeiten. Wenn wir schon kein Flexi-Pensionsmodell machen, führen wir doch mutig wie viele andere Staaten einen Pensionsautomatismus ein! Ich weiß, dass es in der ÖVP viele Sympathisanten dafür gibt, aber nur unter vier Augen. Sobald es an die Öffentlichkeit geht, haben sie nicht mehr die Entschlossenheit und den Mut. Wir haben auch gezeigt, wie man es in diesem Haus angehen kann, nämlich gemeinsam, so wie es Schweden und andere Länder gemacht haben.
Wir haben im Hauptausschuss eine Enquete-Kommission zum Thema Pensionen beantragt. Wir können internationale Experten einladen, das ist unser dringlicher Wunsch. Gehen wir es an! Raus aus dem Sand mit dem Kopf! Schauen wir den Herausforderungen ins Gesicht! Diese Herausforderung sagt: Raubt uns nicht die Zukunft! Das sagen diese jungen Menschen da oben (in Richtung Besuchergalerie): Raubt uns nicht die Zukunft! Alle internationalen Experten und Expertinnen sagen: Wenn Österreich ein zukunftsträchtiges, enkelfittes und generationengerechtes Budget haben will, dann ist der größte Schlüssel dazu die Reform der Pensionen. Also: Vamos! Packen wir es an! (Beifall bei den NEOS. – Ruf bei der ÖVP: Vamos a la playa!)
9.17
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort gemeldet. Die Redezeit sollte 10 Minuten nicht übersteigen. – Bitte.
9.17
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Strolz, wenn Sie das ernst meinen, was Sie gesagt haben (Abg. Strolz: Ja!) – und davon gehe ich aus –, dann stimmen Sie heute zu, denn das ist ein weiterer Reformschritt, um etwas in diesem Land abzustellen und um etwas zu verändern. Da können Sie zustimmen, und dann können Sie beweisen, ob Sie hier wirklich für die Jugend reden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Strolz: Zementierung von Privilegien!)
Es geht überhaupt nicht um die Zementierung von Privilegien. Lesen Sie den Entwurf, dann wissen Sie, was zementiert wird und was nicht zementiert wird, das ist einmal Punkt eins!
Punkt zwei: Würden Sie sich wirklich mit der Materie beschäftigen, müssten Sie sehen, dass wir seit 1997 im ASVG Veränderungen vorgenommen haben und Veränderungen vornehmen. (Abg. Kickl: So stolz können Sie nicht sein, denn sonst wäre das TOP 1 auf der Tagesordnung! – Abg. Strolz: Im ASVG steht aber nichts über die Sonderpensionen!) Würden Sie sich mit der Materie beschäftigen (Abg. Strolz: Ah geh, das ist Polemik!), müssten Sie auch wissen, dass es bei den Beamten kein Umlageverfahren gibt, sondern dass vor 150 Jahren in der Monarchie beschlossen wurde, dass die Beamten aus dem Budget bezahlt werden und die Beamtenpensionen auch aus dem Budget bezahlt werden.
Würden Sie sich mit der Materie beschäftigen – das tun Sie aber nicht! –, müssten Sie wissen, dass wir im öffentlichen Dienst auf dem Weg zur 40-jährigen Durchrechnung sind, so wie im ASVG. (Ruf bei der FPÖ: It’s a long way!) Dann müssten Sie auch wissen, dass es nur mehr 7 000 Bundesbeamte gibt, die im Uralt-System drinstecken; dann müssten Sie auch wissen, dass es zwischenzeitlich 54 000 Bundesbedienstete
gibt, die das Wort „Beamtenpensionsrecht“ nur mehr vom Hörensagen kennen, weil sie im ASVG sind, und dass seit 2005 Bedienstete überhaupt nur mehr nach dem APG aufgenommen werden; dann müssten Sie auch wissen, dass alle anderen im Übergang sind, dass jetzt zum Beispiel der Durchrechnungszeitraum 14 Jahre beträgt; und dann müssten Sie auch wissen, dass die Beamtinnen und Beamten, die schon in Pension sind, 270 Millionen Pensionssicherungsbeitrag einzahlen, weil das die einzige Gruppe ist, hinsichtlich derer 1997 beschlossen wurde – um eben der Jugend gerecht zu werden –, dass sie einen Pensionssicherungsbeitrag leistet. Dieser Pensionssicherungsbeitrag ergibt ein jährliches Volumen von 270 Millionen € Einnahmen für den Bund. (Abg. Strolz: Versus 10 Milliarden!) – Ja, das sind 10 Milliarden, weil es diese Menschen gibt, und die leisten ganz einfach mit diesem Pensionssicherungsbeitrag einen Beitrag. (Abg. Strolz: Aber ein einheitliches System, Herr Minister! Ein einheitliches System!)
Die Beamten sind die einzige Berufsgruppe in unserem Land, die aus ihrer Pension noch etwas dazuzahlt. Und das muss man, glaube ich, auch einmal zur Kenntnis nehmen. Das sollte man auch einmal lesen.
Das einheitliche System, sehr geehrter Herr Strolz, ist in diesem Haus 2003 beschlossen worden. Sie sind ein bisschen zu spät dran mit Ihren Ideen, aber bei den NEOS ist das eben so. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Strolz.)
Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir in der Übergangsphase sind. (Abg. Strolz: Das ist das Problem!) Diese Übergangsphase ist nicht einfach, die Übergangsphase ist kompliziert, aber diese Übergangsphase findet statt, weil nämlich dieses Haus 2003 beschlossen hat, dass wir in soundso vielen Jahren im ASVG sein werden. Darum geht es!
Sie stellen immer Behauptungen auf, was den Pensionszuschuss im ASVG betrifft. Schauen wir uns doch einmal an, wie sich die 10 Milliarden zusammensetzen! Dieses Land hat 1945, dann 1956 im Rahmen der damaligen ASVG-Einführung beschlossen, dass es eine Mindestpension gibt. Wir wollen mit der Ausgleichszulage eine Mindestpension. Wir sind eines der wenigen Länder, die diese Mindestpension nicht über die Sozialhilfe regeln, wie dies in der Bundesrepublik oder in anderen Ländern der Fall ist, sondern wir regeln diese Mindestpension über das Pensionsrecht. Das ergibt die Kleinigkeit von 1 Milliarde € pro Jahr.
Wir könnten das morgen abschaffen. Dann müssten die Menschen zur Sozialhilfe gehen und sich die Differenz dort holen. (Abg. Strolz: Das ist nicht unser Thema!) Aber um das geht es, wenn Sie über Kosten reden! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Hier entlastet der Bund die Länder. Damals, nämlich 1956, wurde beschlossen, dass wir das so machen.
Ein weiterer Punkt ist folgender: Wir haben beschlossen, Rehabilitation nicht über die Krankenkassen zu machen, wie das zum Beispiel im ganzen skandinavischen Raum der Fall ist, deshalb spricht man dort über Pensionen auch ganz anders, sondern Rehabilitation ist bei uns ein Thema der Pensionsversicherung. Demzufolge muss ich zur Kenntnis nehmen, dass ich eine weitere Milliarde im Bundeszuschuss drinstecken habe, die nur für Rehabilitation aufgeht. (Abg. Strolz: Das ist nicht unser Thema!) Um das geht es ja, wenn man von Kosten redet.
Wir haben weiters beschlossen, dass wir die Menschen, die in Pension sind, beim Krankenversicherungsbeitrag entlasten. Wir entlasten sie! (Abg. Pendl: Das muss man verstehen!) Diese Entlastung beim Krankenversicherungsbeitrag verursacht Kosten. Das sind von den 10 Milliarden € 1,4 Milliarden €. Das ist nichts anderes als der Zuschuss, der fehlende Dienstgeberbeitrag, wenn Sie wollen, denn der Pensionist zahlt ja einen erhöhten Krankenversicherungsbeitrag gegenüber dem Arbeitnehmer. Aber die
Differenz muss jemand zahlen. Es wurde beschlossen, das macht der Staat. Und demzufolge haben wir von den 10 Milliarden € 1,4 Milliarden €, die nichts anderes sind als Krankenversicherungsbeiträge, die Differenzzahlung für die Pensionistinnen und Pensionisten.
So könnte ich das jetzt weiter vortragen.
Wir haben auch beschlossen, dass es Kindererziehungszeiten gibt. Diese muss auch jemand zahlen.
Wir haben auch beschlossen, dass es Präsenzdienst- und Zivildienstzeiten gibt, die hundertprozentig angerechnet werden auf die Pension. Das muss auch jemand zahlen.
Dann kommt man, wenn man alles hin- und herrechnet auf einen Betrag, der der wahre Betrag ist. Statt der 10 Milliarden sind es auf einmal nur mehr 4 Milliarden. 4 Milliarden sind der wahre Betrag, um die Pensionsauszahlungen auf der garantierten Höhe abzusichern. Das ist das, was wirklich überbleibt. Das, was von den 10 Milliarden € wirklich überbleibt, sind 4 Milliarden €, die notwendig sind, um jenen, die in Pension sind oder gehen, das abzusichern, was sie einbezahlt haben.
Dass wir jetzt innerhalb der Systeme noch unterschiedliche Zuschusshöhen haben, sei nur am Rande erwähnt. Das ergibt sich teilweise aus der Logik, dass eine Gruppe unter uns nie zu 100 Prozent das erwirtschaften kann, was sie an Pensionen ausbezahlt bekommt, weil es schon mehr Menschen in der Pension als Aktive gibt, das ist die Berufsgruppe der in der Landwirtschaft Tätigen.
Demzufolge würde ich Sie auch bitten, anzuschauen, was alles im ASVG in den letzten Jahren, beginnend von 1997 bis zum Vorjahr, hier verändert wurde.
Wir haben zum Beispiel die Situation, dass, wenn jemand in Korridorpension geht und dies relativ ungeschickt macht, ich sage das jetzt sehr bewusst so, sich seine Korridorpension reduziert, dann wäre seine Korridorpension um 25 Prozent niedriger gegenüber dem, wenn er bis 65 bleiben würde. (Abg. Strolz: Das ist die Kurve, trotzdem, von 25 auf 28 Prozent!) Wir haben schon hineingegriffen. Es ist ja nicht so, dass da nicht hineingegriffen wurde. Dies wird vom politischen Mitbewerber teilweise natürlich auch massiv kritisiert.
Noch einmal: Sie müssen die Kurve gemeinsam sehen: Die Beamtenpensionen gehen runter, das dauert bis 2040, 2050. (Abg. Strolz: Das steigt!) Sicher, es kommt ja nichts Frisches nach. Und wenn nichts Frisches nachkommt, dann kann es nicht steigen. Das ist eine einfache Rechnung. In dem Ministerium, das ich derzeit repräsentieren darf, hat es zum Beispiel die letzte Pragmatisierung 1999 gegeben! Das war vor 15 Jahren. Dass diejenigen, die vorher schon pragmatisiert waren, da sind, das ist eben so.
Das können wir jetzt in jedem Ressort durchspielen, und in jedem Ressort gibt es eine andere Zahl. In Wahrheit gibt es ja nur mehr drei Bereiche, wo wirklich pragmatisiert wird, aber ebenfalls bereits im Rahmen der geänderten Pensionslage. Das Innenressort pragmatisiert zwar Jungpolizistinnen und -polizisten, aber die haben das ASVG als Basis und kein Beamtenpensionsrecht, damit wir das auch einmal wissen.
Wir leben im Übergang. Dieser Übergang ist zu bewältigen, ja. (Abg. Strolz: Ein halbes Jahrhundert Übergang!) Das ist kein Übergang von einem halben Jahrhundert, sondern das ist ein Übergang von 40 Jahren. (Heiterkeit und Beifall des Abg. Strolz.) Jetzt habe ich Sie alle ein bisschen aufgemischt. Das war Sinn und Zweck der Aktion. (Ruf bei der FPÖ: Bingo!) – Bingo!
Herr Strolz, warum habe ich das jetzt so nonchalant gemacht? Ein halbes Jahrhundert, 40 Jahre – wissen Sie, wie sich manche Firmen freuen würden, wenn sie in der Relationsrechnung ungefähr diese Umsatzsteigerung von 40 auf 50 hätten?
Spaß beiseite. Fakt ist, wir sind im Übergang auf einem guten Weg. Und ein weiterer Meilenstein zur Bewältigung dieses Übergangs ist das Sonderpensionsgesetz, das heute noch auf der Tagesordnung steht. Und ich kann Sie alle nur einladen mitzumachen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
9.27
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 9 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. – Bitte.
9.28
Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Abgeordneter Strolz, Sie haben gesagt, beim Interspar hat man Ihnen von hinten vorgeworfen, Pensionsräuber zu sein, und Sie haben gesagt, das sind Sie nicht.
Ich habe mir im Rahmen der Vorbereitung auf die heutige Sitzung auch Ihr Programm angeschaut, das Wahlprogramm Pensionen, und habe versucht, zu überlegen, was jemand bekommt, wenn er NEOS wählt. Was bekommt er heraus? Im ersten Punkt fordern Sie Informationsgerechtigkeit – etwas, was wir, glaube ich, jetzt mit dem Pensionskonto zumindest einmal soweit erledigt haben, dass das, was Sie wollen, erfüllt ist, nämlich dass jemand weiß, was er zu erwarten hat und wie es steigt.
Die ersten Bescheide sind jetzt draußen. Ich kann Ihnen sagen, ich war am Samstag beim Friseur. Mein Friseur hat mit voller Leidenschaft seinen Kundinnen erklärt, dass er den Pensionszettel bekommen hat. Er war ganz stolz, wie viel er aus seiner Tätigkeit als Angestellter und Selbständiger bekommt, was er einbezahlt hat, wie es ausschaut, wenn er weiter arbeitet, und in welch glücklicher Lage er ist, dass er das alles ansparen konnte, weil er erstens angestellt war, zweitens selbständig ist und das Geschäft gut geht. Das heißt, er ist mit einer sehr positiven Einstellung an diese Sache herangegangen.
Dann schreiben Sie aber weiters in der Hypothese, dass man, wenn die Pensionen und die Zuschüsse weiter so steigen und das Ganze nicht mehr leistbar wird, nur mehr damit rechnen kann, dass man maximal 50 Prozent des Letztgehaltes in der Pension bekommen wird. Als Lösung dafür schlagen Sie Zusatzpensionen vor. Das heißt, jeder finanziert sich selbst seine eigene (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.) Sie rechnen hoch und sagen, maximal 50 Prozent sind zu erreichen und man braucht eine private Zusatzpension, und schreiben dann, dass man – man klein geschrieben mit einem N, wahrscheinlich ist es groß geschrieben mit zwei N – derzeit nur 300 € seines Einkommens vor Steuern zum Ansparen von Zusatzpensionen verwenden kann und dass das natürlich viel zu niedrig ist, während es in Deutschland viel höher ist.
Das heißt, man, in diesem Fall Mann, hauptsächlich der Arbeitgeber, sage ich jetzt einmal bei diesem Modell der Zukunftssicherung, zahlt 300 € im Jahr für den Arbeitnehmer ein.
Die Generali – das soll jetzt keine Werbung sein, aber ich habe mir das jetzt einmal herausgesucht – schreibt, das sollte der Arbeitgeber anstelle einer Lohnerhöhung machen. Der Arbeitgeber sagt, er zahlt das netterweise anstelle einer Lohnerhöhung. Wie lange? – Für immer? Wie mache ich mir das aus? Wie funktioniert das?
Der Arbeitnehmer kann 25 € pro Monat einzahlen. Da sind wir mündige Bürger. Das bringt dem Arbeitgeber auch etwas, denn das ist steuerfrei und steuermindernd. Das heißt, wenn das kommt, so wie Sie sich das vorstellen, mit noch höheren Beiträgen, dann ersparen sich Arbeitgeber ganz viel Geld. Die Arbeitnehmer bekommen zwar kei-
ne Lohnerhöhung, denn das fällt natürlich weg, oder eine geringere Lohnerhöhung, aber dafür bekommen sie möglicherweise Geld, vorausgesetzt, die Aktienmärkte halten und es passiert auch sonst nichts. Wir alle erinnern uns an die Frage der privaten Pensionsvorsorge. Da ist mir die staatliche Pension, die ich jetzt habe, mit einer relativen Sicherheit, einem Umlagesystem und keinem kapitalgedeckten System deutlich lieber als das, was Sie hier anpreisen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Sie sagen, wenn man damit rechnen möchte, dass man nach dem 65. Lebensjahr 500 € Zusatzpension bekommt, bis man stirbt, dann braucht man laut den Berechnungen, die ich von Ihrer Homepage habe, ungefähr 245 000 €, wenn man rechtzeitig stirbt, füge ich jetzt einmal hinzu. Sie sagen, es wird aber eher mehr sein, da wir älter werden, und das spart man nicht von einem Tag auf den anderen. – Das stimmt.
Ich habe jetzt möglicherweise eine Milchmädchenrechnung angestellt. Ich habe Ihre 245 000 € genommen, habe den Idealfall angenommen, jemand ist 40 Jahre in Beschäftigung, und habe das durch 40 und dann durch 12 dividiert, um herauszufinden, was jemand im Monat bezahlen muss, damit er möglicherweise 500 € bekommt, bis er stirbt. Das Resultat der Division ist, dass jemand 510 € im Monat einzahlen muss. Jetzt zeigen Sie mir den, der sich das leisten kann! – Das ist das Zweite.
Sie rechnen derzeit auch die Bildungskosten gegen die Pensionskosten auf, das heißt, ein Generationenkonflikt auf einer anderen Ebene.
Sie sagen, die heutigen Pensionisten – das ist einer Ihrer Punkte – sollten aktiv etwas dazu beitragen, dass dieses Pensionssystem gesichert bleibt. (Abg. Strolz: Ja!) Ja, ja, aber die höheren Pensionen, das ist ein nettes Beispiel. Sie sagen: „Pensionisten sollen zur Sanierung des Pensionssystems AKTIV beitragen.“ Ich sage es ja nur! Das heißt, für Pensionen über der ASVG Höchstpension kein Inflationsausgleich. Wie lange? – Für immer? (Abg. Strolz: Nein, fünf Jahre!) Ach so, nein, aber das irgendwie, genau.
Zwischen Durchschnittspension und Höchstpension nur die Hälfte der Inflation und darunter die volle Abgeltung der Inflation. – Das heißt, dann noch 15 Prozent abziehen. (Präsidentin Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Das heißt, was Sie planen, ist sehr wohl aktiver Pensionsraub und Verursachen eines Generationenkonflikts auf einer anderen Ebene. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Strolz hält eine Tafel mit der Aufschrift „Stimmt nicht“ in die Höhe.)
9.33
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.
9.33
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Kollege Strolz, eines sollte man zu Beginn auch festhalten: Es ist aus Ihrer Sicht gut und richtig, dass man über das Pensionssystem diskutiert. Das verstehe ich. Das machen auch wir in der Regierung. Aber es sollte nicht das Bild vermittelt werden, dass wir ein Pensionssystem haben, das morgen zu scheitern droht. Dem ist nämlich nicht so!
Wir haben ein System, das über 60 Jahre aufgebaut wurde, wo es ein soziales Netzwerk gibt für jene, die schwächer sind, die nicht in der Lage waren, Beiträge einzuzahlen, das es ermöglicht, dass sie eine Pension bekommen, von der sie leben können. Da spreche ich von den AusgleichszulagenbezieherInnen, die – das sollte man auch dazusagen – mit 850 € über die Runden kommen müssen. Das heißt, dazu stehen wir. Das ist auch notwendig. 240 000 Menschen beziehen in Österreich eine Ausgleichszulage, weil die Pension niedriger ist.
Und wir haben ein umlagefinanziertes System. Das heißt, die Erwerbstätigen zahlen ein und diejenigen, die in Pension sind, bekommen ihre Pension ausbezahlt. Basis ist die Höhe der einbezahlten Beträge. Und das ist ein gutes System. Das möchte einmal festhalten: Das ist insgesamt ein gutes System, und das wollen wir auch beibehalten! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Was wir nicht wollen, meine Damen und Herren, weil das immer irgendwie so mitschwingt, ist, eine Art Volkspension einführen. Das ist nicht das, was wir wollen, sondern wir wollen ein Auffangnetz für sozial Schwächere, aber ein umlagefinanziertes System. Meine Damen und Herren, das ist notwendig, und das gilt es beizubehalten.
Und das Zweite ist Folgendes: Herr Kollege Strolz, Sie gehen heraus und tun so – Sie sind jetzt ein halbes Jahr im Parlament, daher verstehe ich ja noch, dass Sie in der Vergangenheit vielleicht nicht alles mitbekommen haben –, als hätten wir in der Vergangenheit nichts getan. Wir haben immer wieder Pensionsreformen durchgeführt, die auch notwendig waren, die größte 2003/2004 in einer anderen Regierungskonstellation, damals mit der FPÖ. (Abg. Strolz: Ja!) Und das war eine Pensionsreform, die meines Erachtens wirklich auch in die Zukunft gerichtet ist, die die Pensionen nachhaltig sichert. Und das war nicht nur zu unser aller Freude, das wissen wir aus den damaligen Diskussionen, aber es ist notwendig. Wir haben längere Durchrechnungen.
Zu dem, was Sie hier in Bezug auf die Beamten ansprechen, muss ich sagen: Das stimmt einfach so nicht! Das stimmt einfach so nicht! Hier eine Art Bashing gegenüber dem öffentlichen Dienst zu betreiben, meine Damen und Herren, das ist nicht in Ordnung. (Abg. Pendl: So ist es!)
Mit der Pensionsharmonisierung 2003/2004 haben wir auch in diesem Bereich eine 40-jährige Durchrechnung eingeleitet, meine Damen und Herren. Und das ist nicht in Ordnung, dass hier ein Bashing gegen die Beamten gemacht wird. Deren Pensionssystem ist voll harmonisiert, und die haben bei den letzten Reformen und in den letzten Jahren viel zum Pensionssystem beigetragen, meine Damen und Herren! Und das sollte in diesem Zusammenhang auch einmal erwähnt werden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Strolz hält ein Taferl mit der Aufschrift „Stimmt nicht“ in die Höhe.)
Sie brauchen immer öfter dieses Taferl, Herr Strolz. Fällt Ihnen das auf? (Zwischenrufe bei den NEOS.) Immer öfter brauchen Sie dieses Taferl, und das ist irgendwo auch ein Zeichen der Schwäche auch Ihrer Partei, die zunimmt, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Auch im Bereich der Frühpensionen haben wir Änderungen eingeleitet, weil das wichtig ist. Wir müssen das faktische Antrittsalter im Auge behalten, das ist notwendig, auch im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktlage, damit, wie sich die Arbeitslosigkeit und die Beschäftigung älterer Menschen entwickelt. Es geht doch darum, dass wir ältere Arbeitnehmer in Beschäftigung halten können. Und da sind natürlich auch die Sozialpartner gefordert, meine Damen und Herren.
Wir haben Änderungen bei der Korridorpension mit versicherungsmathematischen Abschlägen durchgeführt. Wir haben das Pensionsantrittsalter im Rahmen der Langzeitenversichertenregelung um zwei Jahre erhöht. Herr Strolz, schauen Sie sich das wenigstens auch an! In den ersten Monaten diese Jahres sind die Zahlen rückläufig, was den Pensionsantritt im Rahmen der Hacklerregelung und der Invaliditätspension betrifft. Sie sind rückläufig, und das faktische Antrittsalter steigt. Dieses liegt jetzt bei 58,6 Jahren. Es wird sich bis Ende dieses Jahres in Richtung 59 Jahre bewegen. Das bedeutet, dass rund 500 Millionen mehr im System bleiben, weil weniger ausbezahlt werden muss. Daher: Anerkennen Sie doch auch diese Maßnahmen!
Ja, wir werden diese Entwicklung im Auge behalten, das ist auch notwendig. Dazu haben wir uns auch im Regierungsprogramm bekannt. (Zwischenruf des Abg. Strolz.)
60,1 Jahre
stehen im Regierungsprogramm. Das ist ein Jahr mehr, als die Pensionssicherungskommission
ausgewiesen hat. Das ist ambitioniert, ja. Und wenn Sie sich ein bisschen mit der Materie
auseinandersetzen – und ich tue das seit über zehn
Jahren –, dann
werden Sie sehen, dass wir damit enkeltauglich, enkelfit, zukunftsfit, wie Sie
sagen, werden. Ja, denn 2025 gehen nämlich geburtenstarke
Jahrgänge, die sogenannte Babyboomer-Generation,
in Pension. Genau deshalb haben wir diesen Zielwert 60,1 Jah-
re ins Regierungsprogramm geschrieben, weil wir uns damit auf diese
Situation vorbereiten können, die 2023, 2025 eingeleitet wird.
Meine Damen und Herren, wir haben im Pensionsbereich ein gutes System. Es muss immer wieder angepasst und adaptiert werden, aber schlechtreden bringt nichts. Stimmen Sie am Nachmittag auch dem Sonderpensionsgesetz zu! Dann werden wir sehen, wie ernst Sie es mit den Pensionen in Österreich wirklich meinen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
9.38
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Strache gelangt nun zu Wort. – Bitte.
9.39
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Sozialminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Grundsätzlich Dank an die Einbringer der heutigen Aktuellen Stunde, weil es natürlich wichtig ist, über das Pensionssystem zu diskutieren, auch über die Ungerechtigkeiten, die in diesem System auch stecken.
Natürlich muss man eines festhalten: Die Pension ist nun einmal der verdiente Lohn jener Menschen, die ein Leben lang hart gearbeitet und sich dann für den Lebensabend auch eine entsprechende Absicherung erarbeitet und verdient haben, die ihnen zusteht. Ich sage, das ist ein Lohn für die Lebensleistung der Menschen, damit sie den dritten Abschnitt ihres Lebens auch in Anstand, Würde und Respekt verbringen können, wobei wir diese wirtschaftliche Sicherheit zu garantieren haben.
Wenn man dann die Lage der österreichischen Pensionistinnen und Pensionisten in vielen Bereichen hernimmt – wir haben es gehört, über 240 000 PensionistInnen –, dann sieht man, diese brauchen heute die Ausgleichszulage, denn sie sind im untersten Bereich bei den Pensionen angesiedelt und leben an der Armutsgrenze. Wir haben 3,6 Prozent der männlichen Pensionisten, die unter der Armutsgrenze leben, wir haben über 10 Prozent der weiblichen Pensionistinnen, die heute unter der Armutsgrenze leben müssen. Das sind schon dramatische Entwicklungen, wofür wir alle irgendwo eine Verantwortung haben.
Und wenn man dann erlebt, dass die Pensionsanpassungen der letzten Jahre zeigen, dass die reale Inflationsrate im Jahr 2013 bei 2,8 Prozent lag, aber die Anpassung nur mit 1,8 Prozent vorgenommen wurde beziehungsweise im Jahr 2014 die Inflationsrate bei 2,4 Prozent lag und die Anpassung nur mit 1,6 Prozent vorgenommen wurde, sich das linear in den letzten zehn Jahren genauso abgespielt hat, nämlich eine höhere Inflation als die erfolgte Pensionsanpassung, dann muss man sagen: Das ist ein Realpensionsverlust, das ist eine reale Enteignung der Pensionisten! Und dann müssen wir schon über Gerechtigkeit diskutieren.
Das trifft letztlich jene Menschen, die ein Leben lang hart gearbeitet haben, sich aber am Lebensabend immer weniger leisten können und oftmals wirklich Probleme haben, wenn es darum geht, ihre Betriebskosten, ihre Mietkosten, ihre Lebensmittelkosten zu decken, weil sie sich das mit ihrer Pension nicht mehr leisten können.
Ich sage, die Pensionisten sind armutsgefährdet; das ist natürlich auch ein Produkt dessen, dass der Bedarf an Gütern des täglichen Lebens teurer geworden ist, dramati-
sche Preissteigerungen stattgefunden haben und auch in den letzten Jahren unverhältnismäßig höhere Verteuerungen erfolgt sind. Da muss man mit einer Inflationsanpassung gegensteuern, die leider auch im Bereich der Pensionen seit Jahren nicht gelebt wird.
Auf der anderen Seite haben wir die viel diskutierten Luxuspensionen. Ich sage, gut, dass man darüber einmal ehrlich diskutiert hat, gut, dass auch ein Weg beschritten wurde, wo man erkannt hat, dass diese unglaublichen Luxuspensionen nicht aufrechtzuerhalten sind, aber wenn man dann von dieser angeblichen Reform spricht und sich diese angebliche Reform, die heute durchgeboxt werden soll, näher ansieht, wobei dieses Reförmchen auch mit willfähriger Unterstützung der Grünen umgesetzt werden soll, dann stelle ich fest: Da gibt es natürlich die Privilegienritter in dieser Republik, im Bereich der Politik, der Verwaltung und der staatsnahen Betriebe, die in Zukunft weiterhin eine Luxuspension von monatlich 9 060 € kassieren sollen, zusätzlich noch die ASVG-Höchstpension und daher insgesamt im Jahr mit 170 000 € nach Hause gehen, während wieder einmal die ASVG-Pensionisten – ich sage es ganz offen – leider für dumm verkauft werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich frage mich, warum man dann, wenn man über Gerechtigkeit diskutiert, nicht endlich wirklich ehrlich ein Pensionssystem für alle Arbeitnehmer und Angestellten sicherstellt, mit unterschiedlichen Abstufungen, und auch ein gerechtes Pensionssystem für alle. Ich frage mich: Wo sind da manche gleicher als gleich, weil sie Politiker sind und sich ihre Privilegien abdecken und sicherstellen wollen? – Das ist nicht der korrekte Ansatz, wie wir ihn uns vorgestellt haben. Und zu Recht hat das auch heute Professor Marin in einer Tageszeitung entsprechend kritisch beleuchtet. (Abg. Kickl: Nicht so von oben herab, Herr Minister!)
Ich sage, das wäre notwendig. Während ein Großteil der österreichischen Pensionisten heute durchschnittlich ein bisschen mehr als 1 000 € Pension im Monat erhält, gibt es in Zukunft die staatsnahen Privilegienritter, die jetzt wieder das Neun- bis Zwölffache monatlich sichergestellt erhalten.
Da muss ich schon sagen, Herr Sozialminister und auch Herr Finanzminister, das heißen Sie gut und da haben Sie vielleicht nicht ganz den notwendigen Mut gefunden, noch einen weiteren notwendigen Schritt zu setzen. Das System muss gerecht gestaltet und reformiert werden. Ja, ich habe immer – das ist auch unsere Position –, wir haben immer gesagt, ein ASVG-System letztlich für alle sicherstellen, ohne jegliche Privilegien: Das wäre der richtige, gerechte und der einzig akzeptable Weg, und genau dort müssen wir hin. (Beifall bei der FPÖ
Solange wir das anders handhaben, können wir nicht von der Gerechtigkeit reden, die da immer wieder künstlich bemüht wird, aber in der Realität eben nicht gelebt wird und dieser auch nicht standhält. (Beifall bei der FPÖ.)
9.44
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.
9.44
Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Hohes Haus! Von einem „Reförmchen“ zu reden, finde ich ziemlich kühn, und ich frage mich auch, wo Sie das letzte halbe Jahr waren, als wir über dieses „Reförmchen“ diskutiert haben, nämlich ziemlich intensiv. Wir haben ein halbes Jahr lang über diese Luxuspensionen verhandelt. Ich spreche jetzt über die Sonderpensionen, die Sie zuletzt angesprochen haben. – Ja, die sind eine riesige Ungerechtigkeit, die für viele Menschen in diesem Land nicht nachvollziehbar ist, überhaupt nicht nachvollziehbar ist. Aber ich frage mich, wie wir in ei-
nem Schritt und in einem Aufwaschen das, was über Jahrzehnte an Sünden im Pensionssystem geschehen ist, auch wirklich binnen kürzester Zeit flicken können. Das ist unmöglich. (Abg. Kickl: Dem Öllinger wäre das nicht passiert!)
Deswegen hätte ich mir erwartet, Sie hätten sich in diesem halben Jahr an der Arbeit beteiligt, wir hätten eventuell gemeinsam an einem Strang gezogen und vielleicht auch noch mehr herausgeholt. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Wir haben versucht, konstruktiv zu sein, uns einzubringen, zumindest dahin gehend, dass wir in Richtung eines einheitlichen Systems kommen. (Abg. Kickl: Begräbnis erster Klasse! Das kann sich die Regierung nur wünschen: eine solche Opposition wie die Grünen!)
Und da bin ich bei Ihnen, Herr Strache: Wir brauchen ein einheitliches Pensionssystem, wir brauchen Gerechtigkeit bei der Pension für alle, aber wir brauchen auch die ersten Schritte dazu. Es geht nicht, dass Sie jetzt nur dasitzen, zuschauen und quasi erste Reihe fußfrei anfangen, darüber loszuschimpfen, was im letzten halben Jahr passiert ist. Es geht nicht, dass die NEOS das jetzt als Privilegienstadl-Zustimmung bezeichnen. – Es ist kein Privilegienstadl, jetzt nicht mehr, zumindest nicht mehr so sehr wie die letzten Jahrzehnte ... (Ironische Heiterkeit bei der FPÖ.)
Ihre Zustimmung bedeutet, dem Privilegienstadl weitere Jahrzehnte zuzustimmen, das über Jahre einzuzementieren. (Beifall bei den Grünen.) Jahrelang wird sich nichts ändern, wenn Sie jetzt nicht zustimmen. Sie haben sich nicht an der Diskussion beteiligt, Sie waren nicht da, als es darum gegangen ist, etwas zu verhandeln. (Abg. Kickl: Gute Nacht! Das wäre dem Öllinger nicht passiert!) Wir haben mit drei Materien begonnen. Wir sind jetzt bei 27 Materien, wir haben uns intensivst eingebracht. Kein einziges Wort habe ich bei den Verhandlungen von Ihnen vernommen, Herr Kickl. Kein einziges Wort! (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Ja, ich finde auch, dass Gerechtigkeit und Gerechtigkeit im Alter anders ausschauen. Wir müssen dort hinschauen und sehen, wie es den Menschen geht, die die sogenannte Mindestpension erhalten. (Abg. Kickl: Unglaublich! Sie sorgen für ein Begräbnis erster Klasse! Merken Sie nicht, dass Sie die Drecksarbeit für Rot und Schwarz machen? So eine Opposition kann man sich nur wünschen!) Das sind 250 000 Menschen in Österreich, das ist eine Viertelmillion Menschen. Eine Frau, die 830 € im Durchschnitt kriegt – das ist die durchschnittliche Pension –, wird nicht verstehen, warum der Generaldirektor der Oesterreichischen Nationalbank von den ursprünglich 30 000 € jetzt nur noch 25 000 € kriegt. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Das ist eine Unverschämtheit, da bin ich ganz bei Ihnen! Aber wir können diese Unverschämtheit der letzten Jahrzehnte nicht in einem Aufwaschen wegtun. (Abg. Strolz: 10 000 €!) Vielleicht haben Sie alle schon einmal von der österreichischen Verfassung gehört, vielleicht haben Sie davon gehört, dass es so etwas wie Grundrechte gibt, wie das Recht auf Eigentum, wie den Vertrauensschutz, und wir sprechen über Verträge, die in den letzten Jahren geschlossen wurden. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie Abgeordneten der ÖVP. – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Präsidentin Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Verträge, die in den letzten Jahren geschlossen wurden, teilweise auch in der Zeit, als Sie in der Regierung waren, als Haider mit dem Taferl herumgegangen ist und gesagt hat: Der Direktor der Nationalbank kriegt so viel! – Und was ist passiert? Nichts! (Abg. Kickl: Unglaublich! Sie machen die Drecksarbeit für Rot und Schwarz!) Sie waren beteiligt an einer Pensionsreform, bei der 30 Prozent der Leistungen für normale Menschen gekürzt wurden. (Abg. Strolz: Achtung! Sie haben einen Steigbügel in der Hand!) Aber Sie haben nie hingeschaut, auch nicht in den Jahren Ihrer Regierungsverantwortung, wenn es um Luxuspensionen gegangen ist, wenn es darum gegangen ist ... (Abg. Strache: Was ist der Deal für die Grünen?)
Wo waren Sie da? Wo waren Sie, als Sie in der Regierung waren? Wo waren Sie? Wo waren Sie bei den Verhandlungen das ganze letzte Jahr über? Wo waren Sie? Wo haben Sie sich eingebracht? – Ich habe nichts von Ihnen gehört! (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP. – Abg. Strache: Was ist der Deal für die Grünen, dass Sie den Steigbügelhalter spielen?) – Es gibt keinen Deal mit den Grünen. Es gibt keinen Deal mit den Grünen.
Wir haben es uns auch nicht leicht gemacht im letzten halben Jahr, aber wir wollten einen konstruktiven Weg gehen, einen Schritt in Richtung einheitlicheres Pensionssystem, wir wollten einen ersten Schritt machen und einen konstruktiven Beitrag leisten. (Abg. Kickl: Wann tritt das Gesetz in Kraft? Wann tritt das Gesetz in Kraft?) Wir wollten einen wichtigen Teil dazu beitragen; dieser fehlt mir bei Ihnen. Sie haben sich nicht eingebracht, Sie sind nicht in der Lage gewesen, auch nur einen konstruktiven Punkt einzubringen, Sie stehen jetzt da und schreien. (Abg. Kickl: Sie haben ein halbes Jahr Zeit verplempert!) Sie hätten vorher einfach laut sein können, Sie hätten sich erheben und sagen können, was Ihnen fehlt, und Sie hätten sich großartig einbringen können. Wir hätten vielleicht gemeinsam als Opposition mehr zusammengebracht. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Es ist schade darum, schade, dass auch Sie im letzten Moment abspringen und jetzt vom Privilegienstadl reden. (Abg. Strolz: Sie lassen sich benutzen!) – Nein, wir lassen uns nicht benutzen. (Abg. Neubauer: Warum haben Sie nicht der Vertagung zugestimmt?) Es ist genug passiert. Wir gehen in die Richtung eines ersten gemeinsamen Schritts. Dieses Signal geben wir in Richtung ÖVP und SPÖ, weil wir ... (Abg. Strache: Haben Sie dem Professor Marin nicht zugehört?)
Der Herr Professor Marin liest aber die Verfassung nicht entsprechend, habe ich den Eindruck. – Danke. (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP.)
9.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.
9.49
Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzte Frau Präsident! Geschätzte Kollegen! Hohes Haus! Ich glaube, nicht zu Unrecht fürchten sich 70 Prozent der Österreicher vor der Altersarmut. Wir sehen leider Gottes Tag für Tag Menschen, die mit ihrem Einkauf bis zum Abend warten, weil dann das Brot billiger wird oder sie sich einfach schon schwertun, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Das ist Faktum.
Auf der anderen Seite haben wir ein total privilegiertes System im politiknahen Umfeld geschaffen, das durch nichts, aber auch durch gar nichts, moralisch zu vertreten ist.
Meine geschätzten Damen und Herren, wahrscheinlich bin ich eine der wenigen in diesem Saal, die wirklich die Möglichkeit gehabt hat, zwischen einem privilegierten System und dem normalen ASVG-System zu wählen. Ich war nämlich zu der Zeit im Steirischen Landtag, als die Politiker sich entscheiden konnten, ob sie im privilegierten System bleiben, und genau diese Sonderpensionen konsumieren wollen, oder ob sie freiwillig in jenes System wechseln, wo sie sagen: Nein danke, das ist unverantwortlich! Selbstverständlich habe ich mich für das neue System entschieden (Beifall beim Team Stronach), weil ich der Meinung bin, dass es unverantwortlich ist und man sich nicht auf Kosten der nächsten Generationen selbst bereichern darf. (Neuerlicher Beifall beim Team Stronach.)
Wenn Sie glauben, meine Damen und Herren, dass alle aus meiner damaligen Fraktion, der FPÖ, die lauthals geschrien haben, dass das privilegierte System weg muss, mitgestimmt haben oder selbst in das neue System votiert haben, auch da haben Sie
sich – leider Gottes – geirrt! Es waren viele, die Wasser gepredigt und Champagner getrunken haben. (Oh-Rufe bei der SPÖ.)
Ich persönlich bin für ein ehrliches und faires System, für ein System, das transparent und nachvollziehbar ist. Auch wenn wir mit dieser Reform bei den Sonderpensionen nur einen kleinen Schritt schaffen, so bin ich trotzdem froh, dass einmal etwas in Bewegung kommt, dass sich dieser Moloch, der uns alle erdrückt, endlich bewegt. Wir können nicht zuschauen, wie sich Menschen weiterhin privilegierte Systeme auf Kosten der Masse finanzieren lassen. (Beifall beim Team Stronach.)
Meine geschätzten Damen und Herren, unser Pensionssystem basiert auf dem Generationenvertrag. Zur Zeit Adenauers hat es den sogenannten Schreiber-Plan gegeben, wo genau festgelegt wurde, wie wichtig eben drei Generationen zur Erhaltung des Systems sind. Schauen wir uns jetzt die Geburtenquote in unserem Land an, besteht Grund zur Sorge, denn wir haben immer weniger Kinder. Jene, die auch einmal in den Nutzen einer Pension kommen sollen, jene, die das System finanzieren sollen, sind einfach nicht mehr da. Wir sind gut beraten, darüber nachzudenken, ob das Umlageverfahren allein ausreichend sein wird. Ich glaube nicht. Ich glaube, dass wir in Zukunft verstärkt auf eine zweite und dritte Säule werden setzen müssen. Wir werden auch das System neu aufstellen müssen. (Beifall beim Team Stronach.)
Voraussetzung dafür muss eine Familienpolitik sein, wo sich die jungen Frauen und jungen Leute bewusst für Kinder entscheiden können, ohne dass sie Angst haben müssen, dadurch in die Armutsfalle zu geraten. Wir brauchen eine Familienpolitik, die wieder für die jungen Leute da ist, die die Familien unterstützt und nicht hemmt. (Beifall beim Team Stronach.)
Herr Minister, Sie haben vor einiger Zeit das Pensionskonto eingeführt. Auch da glaube ich, dass das absolut der richtige Weg ist, denn das Pensionskonto schafft Transparenz, jeder kann hineinschauen. Ich glaube, es ist wichtig, zu sehen, was man eingezahlt hat, und es sollte vor allem ein Anreiz sein, länger zu arbeiten und selbst mitgestalten zu können, so wie es die skandinavischen Länder bereits vorzeigen.
Unser Weg ist eine Pensionskasse für alle, unser Ziel ist die ASVG-Obergrenze als maximaler Deckel und die Pensionsmultimillionäre in Zukunft nicht mehr in Österreich zu haben. Wir tragen Verantwortung für die Zukunft, und mit der heutigen Regelung, so glaube ich, haben wir den ersten Schritt gesetzt. (Beifall beim Team Stronach, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Wöginger.)
9.55
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker zu Wort. – Bitte.
9.55
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Schüler – insbesondere von der Neuen Mittelschule in Wolfurt! Wann immer der Hinweis gemacht wird, die Pensionssysteme in Österreich seien uneinheitlich und es gäbe dort noch Privilegien, dann dauert es Millisekunden, bis der Herr Bundesminister aufspringt und sagt: Das ist alles Blödsinn, es ist alles schon beschlossen, es wird alles harmonisiert, wir haben alles schon unter Dach und Fach, die kommen alle ins APG, ins Allgemeine Pensionsgesetz, und fertig!
Nur, ganz so stimmt es halt nicht. Der Rechnungshof wird nicht und nicht müde, darauf hinzuweisen, dass steinalte Privilegien auf Jahrzehnte hinaus festgeschrieben sind, und Ihre Fraktion und Ihre (der Redner weist dabei in Richtung ÖVP und SPÖ) schützen die eigene Klientel nach Kräften, damit es so lange wie möglich so bleibt, wie es immer war. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)
In diesen Tagen bekommen die ersten normalsterblich sozialversicherten Leute ihre Pensionskonto-Erstgutschrift nach Hause zugeschickt, und ich bin mir sicher, einige Hundert hat es schon vor Schreck angesichts der niedrigen Zahl, die sie da gesehen haben, in den Sessel gepickt. Ab Jahrgang 1955 gilt das Pensionskonto für die normalen Österreicher, für die Beamten gilt es ab Jahrgang 1976. Und warum? – Weil da halt wieder jemand seine Klientel geschützt hat. Die Beamten kommen einfach 21 Jahre später dran. Ein Schelm, wer glaubt, dass beim Verhandeln dieser Regelung der jüngste Jahrgang, der am Tisch gesessen ist, ein 75er gewesen sei. (Beifall bei den NEOS. – Heiterkeit der Abgeordneten Kickl und Belakowitsch-Jenewein.)
Auch wenn man sich die Harmonisierung anschaut, sind da unterschiedliche Voraussetzungen für die Durchrechnung gegeben. Sie haben gesagt, dass es bei den Beamten eine Durchrechnung gibt. – Stimmt, Herr Minister, nur rechnet man bei den ASVG-Versicherten viel länger durch und die Abschläge sind bei den Beamten günstiger. Da stimmt gar nichts zusammen!
Wenn man sich die Privilegien bei den ÖBB und bei der Post anschaut, so ist die ÖVP zwar immer schnell dabei, wenn es darum geht, auf die ÖBB zu bashen, nur passieren tut halt nichts. Schauen wir uns einmal an: Wie viele gehen denn bei der Post und bei der Bundesbahn in die Regelpension? – Bei der Post sind es laut Rechnungshof 0,5 Prozent, bei den ÖBB 3,9 Prozent und bei den Bundeslehrern 15,8 Prozent, die in Regelpension gehen. Alle anderen verschwinden auf irgendeine Art früher. Und da putzt man sich ab und sagt: Naja, für die Berufsunfähigkeiten können wir nichts, das macht die Sozialversicherung! – Wer glaubt denn an diese Zufälle?
Jetzt zu den Luxuspensionen. Die sind ein schönes Beispiel dafür, wie man die Wähler auf den Arm zu nehmen versucht. Natürlich, Sie haben dort recht und die Kollegin Schwentner hat dort recht, wo gesagt wird, da gibt es eine Verfassung, da gibt es europarechtliche Limits, da kann man nicht einfach hineinfahren und quasi mit dem Fallbeil die Pensionen bei 3 000 € abschneiden. Bei den Altfällen geht das nicht! Natürlich geht es um Sünden der Vergangenheit, natürlich sind wir dafür, dass bei den Altfällen eingegriffen wird, aber wir sind natürlich nicht dafür, dass man für die Zukunft Zusatzpensionen von 126 000 € im Jahr für zulässig erklärt und in die Verfassung schreibt, dass es okay ist, dass diese Leute noch einmal 126 000 € draufkriegen! (Beifall bei NEOS und FPÖ. – Abg. Schwentner: Das ist nicht wahr!)
Es ist eine Unverschämtheit und eine Zumutung gegenüber dem normal sterblichen Bürger. Für die Zukunft gibt es nämlich keine verfassungsrechtlichen Schranken, da könnte man hineinschreiben, dass mit dem APG ein für alle Mal für alle das Gleiche gilt – und das wollen Sie nicht. Und die Grünen spielen den Steigbügelhalter für die Regierung und machen bei dieser Unverschämtheit mit. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Schwentner: Das stimmt nicht!)
Schauen wir uns einmal an, was die Bundesregierung – und heute muss ich die Grünen leider mit in dieses Boot nehmen, was ich nicht gerne tue – den normal sterblichen Versicherten zumutet. Durch die Umstellung auf das Pensionskonto können Verluste für den Versicherten bis zu 3,5 Prozent entstehen. Leuten, die 1 000 €, 1 200 € Pension kriegen, denen muten Sie 3,5 Prozent Maximalverlust zu.
Die, die eine Luxuspension haben, ein Altfall von 7 000 €, 10 000 € Pension, da ist der durchschnittliche Verlust durch das Gesetz, das wir heute beschließen, irgendwo bei 1 Prozent.
Den dicken Fischen – Ihren Protektionskindern (in Richtung SPÖ) und Ihren Protektionskindern (in Richtung ÖVP) – gestehen Sie 1 Prozent Solidarbeitrag zu, und den kleinen, einfachen Menschen von der Straße das Dreieinhalbfache! Das halte ich für eine Unverschämtheit! Das zeigt, was für eine Einstellung Sie gegenüber dem durch-
schnittlichen Wähler haben! Und das ist auch eine Unverschämtheit gegenüber den jungen Menschen, die diese Privilegien, die Sie auf 40 Jahre hinaus festschreiben und jetzt in der Verfassung für noch länger zementieren, zahlen müssen!
Wir hätten die Chance gehabt, dieser Selbstbereicherung einzelner Personen ein Ende zu bereiten. Diese Chance haben wir nicht genützt. Lippenbekenntnisse hin oder her: Ein gemeinsames und gleiches Pensionsrecht für alle Österreicherinnen und Österreicher bleibt in weiter Ferne. (Beifall bei den NEOS.)
10.00
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Katzian zu Wort. – Bitte.
10.00
Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Wenn Sie noch so sehr herumspringen wie das Rumpelstilzchen, Herr Loacker (Abg. Neubauer: Na, na, na!): Das, was Sie zum Teil gesagt haben, wird nicht wahrer, wenn Sie das so artikulieren! Und ich glaube, wir haben jetzt alle miteinander (Zwischenruf des Abg. Strolz.) – Ja, Herr Strolz. Ich komme noch zu Ihnen! Warten Sie ein bisschen! (Abg. Strolz: Ja, ich warte!)
Ich verstehe sehr gut Ihren Auftritt und die Aktuelle Stunde, die Sie heute beantragt haben. Sie haben hier zuerst einmal quasi eine Grundsatzerklärung abgegeben, die an das anschließt, was Sie nach der Wahl zum Europäischen Parlament gesagt haben. Nach dem Flopp, als all Ihre Aktivitäten betreffend Privatisierung des Wassers oder Privatisierung der Spitäler irgendwie nicht hineingegangen sind und Sie nicht das erforderliche beziehungsweise das erwartete Ergebnis erreicht haben, haben Sie zurückgerudert und haben gesagt: Die NEOS werden sich jetzt auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren, und eine Kernkompetenz ist die Pension.
Dann haben wir heute Ihre Rede gehört. Dazu kann ich nur sagen: Na prack! Wenn das Kernkompetenz ist, dann kenne ich mich nicht mehr aus!
Ich werde versuchen, in meinen 5 Minuten auf einige Punkte, die Sie und die Kollegen von Ihrer Fraktion angesprochen haben, entsprechend einzugehen. (Abg. Kickl: 2 Minuten haben Sie schon verplempert!)
Sie haben in einer Fernsehsendung im ATV gesagt: Leute unter
45 haben 40 Pro-
zent weniger Pension. – Sagen Sie doch einmal dazu, wenn Sie von
solchen Zahlen schwadronieren, woher Sie diese haben und wie Sie das berechnen!
(Zwischenruf des Abg. Strolz.)
Nächster Punkt: Die Ersatzrate auf Ihrer Webseite. Das hat Ihnen Kollegin Oberhauser auch schon erklärt: Eine Ersatzrate hängt im Wesentlichen vom Karriereverlauf eines Arbeitslebens und der Erwerbsbiographie ab. – Ich kann Ihnen nur sagen, wenn Sie mit 50 Prozent argumentieren: 2011 betrug die Bruttoersatzrate bei den Neuzugängen zur Pension 68 Prozent und die Nettoersatzrate 82 Prozent. Werfen Sie also nicht mit irgendwelchen Zahlen um sich, in Anbetracht deren ich das Gefühl habe, dass Sie sich nicht auskennen, sondern sprechen Sie die Dinge konkret an, anstatt herumzuschwadronieren! Dann kann man sich nämlich damit auseinandersetzen! (Zwischenruf des Abg. Strolz.)
Richten Sie eventuell das Taferl her: „Stimmt nicht!“ Oder vielleicht packen Sie sich mit Papier so ein wie Herr Chisto und schreiben überall drauf: „Stimmt nicht!“ Dann brauchen Sie das Taferl nicht immer in die Höhe zu heben!
Die OECD ist der Meinung, dass wir ein gutes Versorgungsniveau haben, und dieses Versorgungsniveau wird auch in Zukunft erhalten bleiben!
Was natürlich schon der Fall sein kann, ist, dass diese Ersatzrate von 50 Prozent, von der Sie sprechen, dann auftritt, wenn Pensionsreformen stattfinden, so wie die NEOS sich diese vorstellen, wenn es nämlich eine Erhöhung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters gibt, Privatversicherungen abgeschlossen werden müssen und all das, was Sie immer wieder in den Raum stellen.
Wir haben uns darauf verständigt, dass wir das faktische Pensionsantrittsalter anheben wollen. Mit 1. Jänner 2014 sind viele Maßnahmen in Kraft getreten, die jetzt auch schon greifen. Und zum Pensionsmonitoring muss man sagen: Es steht ja nicht umsonst im Regierungsübereinkommen, dass im Zuge des Monitorings auf der einen Seite das faktische Pensionsantrittsalter und auf der anderen Seite auch die Beschäftigtensituation älterer Arbeitnehmer überprüft werden sollen. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)
Die älteren Arbeitnehmer sind im Moment am stärksten von Arbeitslosigkeit betroffen. Und Sie kommen daher und sagen, dass diese länger arbeiten sollen! (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Sagen Sie doch, wo diese Menschen arbeiten sollen, bevor Sie hier über die Pensionen schwadronieren! Das ist doch die Wahrheit! Aber das sagen Sie genau nicht! (Beifall bei der SPÖ.)
Sie sagen einfach: Hinauf damit! – Wir sagen, bei einem Monitoring muss man sich beides anschauen! Man muss sich anschauen, wie sich die Pensionen und das Pensionsalter entwickeln, und man muss sich anschauen, wie sich die Beschäftigtensituation älterer Arbeitnehmer entwickelt. Man muss auf beides achten und darf nicht nur das eine sehen, weil sonst das andere verloren geht, und das wäre nicht gut. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Ich sage Ihnen dann auch noch etwas, Herr Kickl!
Bei dieser Gelegenheit muss man auch dazusagen: Es wäre höchst an der Zeit, wenn wir die Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmer verbessern und damit auch das faktische Pensionsantrittsalter nach oben bringen wollen, dass wir endlich einen großen Schritt beim Bonus-Malus-System weiterkommen, wie dies auch im Regierungsprogramm verankert ist.
Tun Sie also nicht immer so, als ob nur die Finanzierbarkeit im Mittelpunkt stünde und nicht auch das Schicksal von Menschen! Wir können nicht nur über Zahlen reden, wie Sie diese herunterschwadroniert haben, sondern wir müssen über Menschen, über Betroffene, reden! Die Finanzierbarkeit einer sozialen Struktur hängt doch nicht davon ab, was laut einem Buchhalter zur Verfügung steht, sondern davon, was eine Gesellschaft erwartet! (Abg. Strolz: Sagen Sie das den Jungen!) Sie spielen die Jungen gegen die Alten aus! Sie gehen in Wirklichkeit so vor, dass Sie sagen: Für die Bildung ist es zu wenig, für die Pensionen ist es zu viel. Sie spielen Junge gegen Alte aus! Und ich sage Ihnen, Herr Strolz: Das ist schäbig! Das hat sich diese Gesellschaft nicht verdient! (Beifall bei der SPÖ. – Präsidentin Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Letzter Satz: Wenn die Freiheitliche Partei so sehr gegen Privilegien ist, dann frage ich mich, warum sie in den Jahren 2003, 2004 und 2005, als sie den Sozialminister gestellt hat, keine einzige Initiative zum Abbau dieser Privilegien gesetzt hat! (Abg. Kickl: Meine Güte!) – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
10.06
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.
10.06
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer und Zuhörerinnen auf der Galerie! Ich glaube, dass viele, die heute hier zuhören, sich mit den Aussagen zum Thema Pensionssystem schwertun. Zum einen hören sie, dass alles passt und wir uns
keine Sorgen zu machen brauchen, auf der anderen Seite hören sie aber von Horrorszenarien im Sinne von: Wir fahren den Karren und das System an die Wand.
Ich möchte jetzt weder das Pensionssystem schlechtreden, noch in absolute Euphorie darüber ausbrechen. Ich glaube, wie so oft liegt die Wahrheit auch hier in der Mitte.
Fakt ist, dass wir mit durchschnittlich 58,6 Jahren weit unter dem gesetzlichen Antrittsalter von 65 Jahren liegen. 80 Prozent der Bevölkerung gehen vor einem Alter von 60 Jahren in Pension. Unter allen EU-Staaten haben wir mit 12,7 Prozent des BIP die dritthöchsten Ausgaben für Pensionen.
Auf der anderen Seite hat Ihnen heute auch schon der Sozialminister erklärt, wie sich diese Kosten auswirken und dass das genauso zu berücksichtigen ist. Aufgrund des demographischen Wandels stehen immer weniger Aktive den Pensionistinnen und Pensionisten gegenüber, und besonders ausgeprägt wird die Situation spätestens 2025, wenn die Arbeitnehmer der Babyboom-Generation, also die Jahrgänge 1955 bis 1965, in Pension gehen.
Ein weiterer Punkt, der für mich auch besorgniserregend ist, ist die Einstellung in unserer Gesellschaft zur Arbeit. Wir kennen das alle: Schon am Montag heißt es im Radio, dass bereits der Countdown bis zum nächsten Wochenende startet. Der Sozialrechtler Universitätsprofessor Mazal hat das einmal treffend formuliert, als er sagte, dass das Arbeitsleben als Vorhölle zum Pensionshimmel empfunden wird.
Vielleicht sollte es daher auch nicht verwundern, dass 1970 die Zahl der durchschnittlichen Arbeitsjahre eines Menschen noch bei 43 Jahren lag und diese Zahl 2010 nur mehr bei 35 Jahren liegt, und das trotz höherer Lebenserwartung! – Diese gesellschaftliche Herausforderung wird aber natürlich nicht durch eine gesetzliche Maßnahme geändert werden können.
Aber wir haben in den vergangenen Jahren durchaus auch Maßnahmen gesetzt, um den zuvor genannten Problemen entgegenzuwirken. Diese greifen sicherlich erst zum Teil, wurden aber in dem Sinne gesetzt, um das System auch für zukünftige Generationen sicher zu machen.
Ich darf vielleicht auch den Abgeordneten aufseiten der FPÖ in Erinnerung rufen, dass wir 2004 die volle Pensionsharmonisierung beschlossen haben. Und es gibt – das wird auch immer wieder angesprochen – seit 1997 keine Politikerpensionen mehr. Es gibt hier in diesen Reihen nur noch vereinzelt Personen, die aufgrund der Dienstdauer noch unter diese Art der Pensionen fallen, aber die überwiegende Mehrheit fällt unter die ASVG-Pension.
Wir haben mit Anfang des Jahres eine Verschärfung der Hacklerregelung durchgeführt, es gab eine stufenweise Anhebung der Korridorpension bis zum Jahre 2017 auf 40 Jahre. Die befristete Invaliditätspension wurde abgeschafft, und im Gegenzug wurde das Reha-Geld geschaffen. Wir haben Transparenz im Sinne eines Pensionskontos geschaffen, um Informationen weiterzugeben und um indirekt auch einen Anreiz zu schaffen, länger in der Erwerbstätigkeit zu bleiben.
Wir haben natürlich auch andere Maßnahmen gesetzt, die es gerade älteren Arbeitnehmern ermöglichen, wieder in den Beruf einzusteigen. Es wurden 370 Millionen in die Beschäftigungsintegration investiert, und auf der Gegenseite gibt es für junge Menschen eine Ausbildungsgarantie.
Als junger Mensch macht man sich Gedanken über das Thema Pensionen, und wenn man mit jungen Menschen darüber redet, schwingt immer wieder die Befürchtung mit, dass man in ein System einzahlt, bei welchem am Ende weniger herauskommt als für derzeitige Generationen. – Ich spreche mich für Solidarität aus, und ich möchte keines-
falls einen Keil zwischen die jungen und die älteren Generationen treiben. Ich möchte aber, dass im Sinne einer Generationengerechtigkeit auf Basis von Fakten und Zahlen entsprechende Entscheidungen getroffen und Maßnahmen gesetzt werden. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Strolz.)
Es wird notwendig sein – das möchte ich auch betonen –, dass das Pensionssystem immer wieder auf seine Tragfähigkeit überprüft wird, weil dabei viele Faktoren mitspielen, etwa die Wirtschaftslage, die Arbeitslosenzahl, ob die umgesetzten Maßnahmen greifen und auch das tatsächliche Antrittsalter.
Auch das Pensionsmonitoring – und daher bitte ich darum, dass wir dieses ehestmöglich umsetzen – kann dafür eine Basis darstellen, sofern es auch alle relevanten Informationen beinhaltet.
Gerade in finanziell angespannten Zeiten darf es aber auch keine Tabus im Hinblick darauf geben, dass es noch Schlupflöcher im Pensionssystem gibt, weil deren Aufhebung den einzahlenden Generationen eine Last abnimmt. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Strolz.)
Ich möchte weder Panik machen noch das Pensionssystem hochstilisieren, sondern ich möchte, dass wir eine sachliche Diskussion, die auf Fakten basiert, darüber führen können. (Beifall bei der ÖVP.)
10.12
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Neubauer gelangt nun zu Wort. – Bitte.
10.12
Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es ist traurig, dass man bei einer Sitzung, bei der es eigentlich um ein wichtiges Thema in Österreich geht, nämlich um das Pensionssystem, damit konfrontiert ist, dass man sich Aussagen unsachlichster Natur anhören und sich dann damit auseinandersetzen muss. Frau Kollegin Schwentner hat davon heute leider ein negatives Beispiel dargeboten. (Zwischenruf der Abg. Musiol.)
Frau Kollegin Schwentner, Ihre Aussagen sind für mich nicht nachvollziehbar. Sie scheinen offenbar durchaus ein schlechtes Gewissen zu haben. Davon sind Ihre Aussagen getragen. Sie sind offenbar mit Ihrer Tätigkeit hoffnungslos überfordert! Anders ist das nicht zu verstehen, was Sie heute von sich gegeben haben. (Zwischenruf der Abg. Schwentner.)
Ich darf Ihnen deshalb einiges zur Klarstellung sagen. Sie haben einem Vertagungsantrag der Freiheitlichen im Ausschuss, den Kollege Kickl vor dem Hintergrund eingebracht hat, dass man diese Thematik Luxuspensionen noch weiter verhandeln möge, zugestimmt. – Wissen Sie, Frau Kollegin Schwentner, wann dieses Gesetz in Kraft tritt? Dieses tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft! Das heißt, wir hätten jetzt noch über ein halbes Jahr Zeit gehabt, das nachzuverhandeln, denn das, was jetzt auf dem Tisch liegt, ist für uns nicht akzeptabel. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Schwentner. – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.) Da können Sie noch so viel schreien, da können Sie noch so viele Unsachlichkeiten von sich geben: Es wird nicht besser, Frau Kollegin!
Und etwas sage ich Ihnen auch, weil Sie gesagt haben: Wo waren Sie? – Herr Bundesminister Hundstorfer hat im Ausschuss mehrfach die freiheitliche Fraktion, vertreten durch unseren Nationalratsabgeordneten Kickl, im höchsten Maß für ihren Einsatz für dieses Gesetz gelobt. Da waren wir! Wir waren da und haben uns in einem Ausmaß eingebracht, wie Sie das bis heute nicht geschafft haben! – Ich hätte gern gewusst, was Sie von dieser Regierung bekommen haben, dass Sie heute diesem unsäglichen
Gesetzentwurf überhaupt zustimmen. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Legen Sie das auf den Tisch, dann können wir weiterreden! (Beifall bei der FPÖ.)
Sie haben heute mit Ihrer Entscheidung, diesen Entwurf zu unterstützen, die soziale Kompetenz der Grünen zu Grabe getragen, Frau Kollegin Schwentner! Einem Kollegen Öllinger wäre das nie passiert, das kann ich Ihnen sagen! (Abg. Glawischnig-Piesczek: So ein Blödsinn!)
Sie müssen den Menschen draußen jetzt nämlich erklären, warum ein Durchschnittspensionist in Österreich 1 050 € bekommt und Sie einem Gesetz für Luxuspensionen von 9 050 € zustimmen werden, und zwar mit Möglichkeiten für eine ASVG-Erweiterung und zuzüglichen 3 000 €, womit wir dann bei 12 000 € sind, Frau Kollegin Schwentner! Es ist untragbar, wie Sie hier Ihre soziale Kompetenz zu Grabe getragen haben! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Strolz.)
Herr Kollege von der SPÖ, ich habe mir gestern eine Fernsehdiskussion zum Thema Luxuspensionen angesehen, an der unter anderem Herr Moitzi von der Sozialistischen Jugend teilgenommen hat. Er hat seine eigene Partei massiv kritisiert! Jedenfalls werden Sie Ihrer Klientel erklären müssen, warum Sie eine Luxuspension von 9 000 € plus 3 000 € als höchstmögliche Gesetzesgrundlage in Österreich ansehen, und Sie werden den Pensionisten erklären müssen, warum sie mit 1 000 € Durchschnittspension in Österreich auskommen müssen. Das werden Sie nicht schaffen, das werden wir den Menschen in Österreich aber auf jeden Fall auch sagen! (Beifall bei der FPÖ.)
Wir Freiheitlichen bekennen uns zum staatlichen Pensionssystem, wiewohl wir seit Jahren immer wieder auch massive Kritik an dem einen oder anderen Punkt zum Ausdruck gebracht haben. Wir haben immer wieder auch kritisiert, dass zum Beispiel die jährliche Pensionsanpassung unter der Inflationsrate gesetzeswidrig ist, denn sie wird – das hat auch Professor Marin festgestellt – jedes Jahr mit einem Trick einer Abänderung unter der Inflationsrate angeboten, und unsere Pensionistinnen und Pensionisten müssen darunter leiden.
Wir haben auch in den letzten Jahren öfters Anträge eingebracht, in welchen es darum ging, dass man bei den Luxuspensionen auch einen Ausstieg in Form einer Optierung möglich machen muss. Komischerweise haben all diejenigen, die heute großartig die Luxuspension verteidigen, auch diese Anträge der FPÖ immer abgelehnt. SPÖ und ÖVP haben sich dabei hervorgetan, wenn es darum ging, diese Anträge immer wieder abzulehnen!
Es muss uns klar sein – ich denke, darüber sind wir uns einig –, dass das Pensionssystem in Österreich in Zukunft hauptsächlich darauf fußen muss, dass wir die Arbeitsmarktpolitik in den Griff bekommen. Das ist derzeit nicht der Fall. Wir haben derzeit 370 000 Arbeitslose, und dadurch ist das System massiv gefährdet. (Präsidentin Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Herr Bundesminister! Sie haben uns in der letzten Sitzung gesagt, dass das Pensionsantrittsalter bereits jetzt mit dem Monitoring steigt. Dazu darf ich Ihnen sagen: Auch diesbezüglich haben Sie die Unwahrheit gesagt. Es steigt nicht!
Sie haben uns insofern die Unwahrheit gesagt, als Sie die Leute nur statistisch erfassen. Das Pensionsantrittsalter – das hat auch Dr. Schuh gesagt – steigt jedoch nicht. Deshalb sind diesbezüglich weitere Maßnahmen angesagt. (Beifall bei der FPÖ.)
10.17
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Neubauer, ich weiß, dass bei Debatten, wie wir sie jetzt führen, hart diskutiert wird. Das ist der Sinn und Zweck des Parlaments. Ich lasse aber nicht zu, dass irgendjemandem in diesem Haus Korruption unterstellt wird. Das haben Sie allerdings indirekt getan, indem Sie Frau Abge-
ordneter Schwentner unterstellt haben, sie hätte etwas bekommen. (Abg. Kickl: Das ist eine eigenwillige Interpretation! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Eine derartige Wortwahl werde ich nicht zulassen, und ich werde so etwas in Zukunft auch mit einem Ordnungsruf versehen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ sowie bei den Grünen. – Abg. Neubauer: So habe ich es nicht gemeint!)
Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.
10.18
Abgeordneter Julian Schmid, BA (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Abgeordnete! Irgendwie ist die Pension für uns Junge sozusagen immer noch relativ weit weg. Ich bin jetzt 25 Jahre alt, das heißt, Daumen mal Pi werden ich und Leute in meinem Alter in zirka 40 Jahren in Pension gehen.
Spannend daran ist nur, dass das, obwohl das Ganze sehr weit weg ist, wirklich sehr vielen jungen Menschen in Österreich Sorgen macht. Überall in Österreich sagen mir viele junge Leute: Ich habe irgendwie Angst, dass ich irgendwann einmal keine Pension mehr bekommen werde. Es handelt sich dabei um ein diffuses Gefühl hinsichtlich der Frage, ob dieser Sozialstaat für uns Junge in 30 oder 40 Jahren überhaupt noch da sein wird. Dieses diffuse Gefühl geht irgendwie auch ein bisschen in die Richtung, dass es meiner Generation irgendwann einmal, gerade im Hinblick auf die Pensionen, schlechter gehen wird als noch der Generation meiner Eltern.
Für mich stellt sich die Frage, wenn ich mir diese Sorge anhöre: Was ist da eigentlich passiert, dass es so ein Gefühl gibt? Wir sind zwar ein kleines Land in einer globalisierten Welt, aber wir sind immerhin das elftreichste Land der Welt. Was ist da wirklich passiert, dass es da bei den jungen Menschen so eine Sorge gibt? Ich habe mir dazu ein paar Gedanken gemacht und will ein bisschen versuchen, Ihnen sozusagen auf Parlamentssprache zu übersetzen, woher dieses Gefühl kommt.
Ich glaube, ein riesiger Punkt ist, dass die Ausbildungszeiten sich massiv verlängert haben. Junge Leute steigen heute wesentlich später in den Job ein. Und der zweite riesige Punkt ist: Wenn man dann in den Job einsteigt, findet man sich sehr oft in wirklich miesen Praktikumsverhältnissen, bekommt teilweise nur befristete Verträge.
Diese ganze Prekarisierung der Arbeitswelt für junge Menschen, das sind alles Geschichten, die natürlich nicht sonderlich gut sind für die Pension und für das Sicherheitsgefühl. Das Problem ist, dass die Politik der letzten Jahrzehnte das Pensionssystem in Österreich so gebaut und geplant hat, dass du nach der Ausbildung sehr bald einen Job hast und diesen dann machst bis zur Frühpension, und am besten ist, du bleibst das ganze Arbeitsleben im gleichen Job. Diese Lebensrealität haben aber junge Leute de facto heute nicht mehr. Und viele junge Leute wollen diese Lebensrealität auch gar nicht mehr. Also da hat sich sehr viel verändert. (Beifall bei den Grünen.)
Deshalb ist für mich und für uns Grüne die zentrale Frage: Wie können wir dieses solidarische Pensionssystem – das ja in Österreich nicht schlecht funktioniert, das ja wirklich gut funktioniert hat im Vergleich zu anderen Ländern auf der Welt – ins 21. Jahrhundert holen, und wie können wir es schaffen, dass alle jungen Menschen in Österreich eine faire Pension bekommen? (Beifall bei den Grünen.)
Wir Grünen haben dazu einige Vorschläge. Erstens wollen wir viel mehr, im Gegensatz zu dem, was jetzt die Regierung geplant hat, in Bildung, in Forschung, in Zukunftsbranchen investieren, weil eine ganz zentrale Sache für unser Pensionssystem ist, dass alle jungen Menschen möglichst einen guten Job haben.
Der zweite Punkt ist, dass wir wesentlich strengere Gesetze brauchen, was die Arbeitswelt der Jungen anbelangt, also zum Beispiel wesentlich strengere Gesetze bei Praktika, und dass wir es wirklich schaffen müssen, diese unbefristeten Verträge einzudäm-
men und sicherzustellen, dass junge Leute Jobs haben, wo sie auch in eine Versicherung einzahlen.
Drittens wollen wir Grüne eine Grundpension, sodass wirklich jeder junge Mensch in Österreich sich darauf verlassen kann, einmal eine Pension zu bekommen. Es sind in Österreich Hunderttausende Menschen von der älteren Generation – auch jetzt schon – von Altersarmut betroffen. (Abg. Peter Wurm: 12 000 €!) Und ich will wirklich, dass wir es schaffen, zu einer Grundpension zu kommen, damit Armut im Alter nicht mehr möglich ist. Wir sind so ein reiches Land, und dass das in unserer Gesellschaft möglich ist, finde ich schlicht und einfach nicht gerecht. (Beifall bei den Grünen.)
Ein weiterer Punkt ist: Es ist ein erster Schritt, aber ich bin sehr froh, dass wir heute die Luxuspensionen in Österreich das erste Mal begrenzen werden. (Abg. Peter Wurm: 12 000 €!) Ich verstehe jede Kritik, aber alle, die das jetzt kritisieren, würden dafür sorgen, dass alles so bleibt, wie es ist, dass diese Menschen mit dermaßen viel Pension diese auch in Zukunft kriegen. (Beifall bei den Grünen.) Und wir Grünen sind die Ersten, die schauen, dass wir da ein bisschen etwas weiterbringen, und haben uns da echt konstruktiv beteiligt.
Letzter Punkt: Wir glauben auch, dass das staatliche Umlagesystem eine sehr gescheite Variante ist. Was ich da immer wieder vonseiten der NEOS, der ÖVP und auch vom Team Stronach höre, geht sehr oft in Richtung Privatpensionen. Wir Grünen wollen, dass nicht die Versicherungslobbys, die Banken, die Finanzmärkte darüber entscheiden, ob junge Leute irgendwann einmal eine Pension kriegen. Diese Geschichten will ich wirklich verhindern. Dieses Gottvertrauen in die Finanzmärkte haben wir nicht. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
10.24
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Franz gelangt nun zu Wort. – Bitte.
10.24
Abgeordneter Dr. Marcus Franz (STRONACH): Wertes Präsidium! Hohes Haus! Geschätzte Bürgerinnen und Bürger! Geschätzte Steuerzahler! Die allermeisten von uns haben irgendwann einmal im Leben eine Blutabnahme gehabt, und da bekommt man dann immer einen schönen Laborbefund, auf dem oft Sterndln darauf sind, beziehungsweise schaut man immer, ob Sterndln darauf zu finden sind. Das beunruhigt. Je mehr Sterndln darauf sind, desto mehr Unruhe gibt es beim Patienten. Und wenn ich jetzt das Pensionssystem mit einem Patienten vergleiche, dann habe ich fast nur Sterndln auf diesem Laborbefund, und es sind einige Werte dabei, die normal sind – vielleicht zwei oder drei. Auf diesen zwei Normalwerten reitet dann der behandelnde Arzt herum und sagt: Dem System geht es eh gut.
Einer der Werte ist, das reale Pensionsalter steigt geringfügig. Das freut uns alle wahnsinnig, und es scheint so, als ob dadurch das System gerettet würde. Der zweite Wert, der normal ist unter diesen vielen, vielen Sterndln beim sehr kranken, fast schon moribunden Patienten Pensionssystem, ist, dass das Problembewusstsein steigt. Immerhin sind wir mittlerweile alle der Meinung, wir müssen etwas tun, und tun auch etwas.
Der Jubel, der seitens der Regierung über die Pensionsreformen und Anpassungen et cetera ausbricht, ist aber wirklich alles andere als gerechtfertigt. Er ist sogar unangebracht und aus meiner Sicht zum Teil auch unseriös.
Wenn wir die Zahlen anlässlich der Fußball-WM hernehmen, die heute beginnt: Brasilien ist bereits Weltmeister – Weltmeister, was das Pensionsalter betrifft. In Brasilien gehen die Leute mit 55 in Pension bei einer wohlgemerkt völlig anderen Demographie als bei uns. Wir sind bereits Europameister mit 58 Jahren. Mit 58 Jahren geht man bei
uns in die Pension. Und wir geben zum Teil noch immer vor, wir haben das System im Griff. – Wir haben es längst nicht mehr im Griff!
Über zwei Millionen Bürger in Österreich sind bereits in Pension. Fazit ist: Wir gehen zu früh in Pension. Wir sind zu krank, wenn wir in Pension gehen, und wir gehen auch zu gerne in Pension.
Was wir angesichts dieser katastrophalen Befunde tun, ist aber keine kausale Therapie, sondern wir doktern weiter herum, obwohl uns die Ursachen alle bekannt sind. Wir kennen die niedrige Geburtenrate: 1,4 – extrem schlecht, bringt uns langfristig in Wirklichkeit um. Das führt auch schon jetzt das lohnabhängige Umlageverfahren ad absurdum, und wir haben keine Alternativvarianten, keine Ideen dazu, dieses Umlageverfahren in irgendeiner Weise zu verbessern. Wir haben riesenhafte Querfinanzierungen über die Bundesmittel. Wir geben 14 Prozent des BIP für die Pensionen aus und tun so, als ob alles in Ordnung wäre.
Auf der anderen Seite gibt es von Experten, die heute schon genannt worden sind, immer wieder konsistente, sehr gute Vorschläge, die zum Teil radikal klingen mögen, aber in Wirklichkeit die einzige Möglichkeit sind, diesen Patienten zu heilen. Diese Vorschläge werden immer wieder verwässert, in Kompromisse umgewandelt oder sogar als Unwahrheiten abgetan. Fakt ist, dadurch geht es dem Patienten Pensionssystem immer schlechter, und die Sterndln im Befund werden immer mehr.
Jetzt kann man natürlich endlos die Maßnahmen oder die Nicht-Maßnahmen kritisieren, die wir treffen. Ich möchte daher etwas Positives sagen, aber zuerst noch etwas Negatives ansprechen, nämlich die Maßnahmen, die nicht wirksam sind; sie sind heute schon ein paar Mal angesprochen worden.
Die Luxuspensionen kürzen, das ist ein reflektorischer, das Ressentiment bedienender Ansatz, den jeder prima vista einmal versteht. Das ist moralisch vielleicht nicht in Ordnung, wenn in Österreich Menschen an die 30 000 € oder vielleicht noch mehr im Monat kassieren. Aber diese Menschen haben Verträge, die sind Verträge eingegangen, privatrechtliche Verträge. Und wir tun jetzt etwas, was den Rechtsstaat und den Staat Österreich wirklich in Frage stellt: Wir greifen in diese Verträge überfallsartig ein.
Darüber muss man diskutieren. Sosehr verständlich und nachvollziehbar das auch ist, dass das viele Bürger für nicht richtig halten und das unfair finden, muss man aber in der Sache tiefer gehen und sich das auch vom Rechtlichen, vom Verfassungsrechtlichen ganz genau anschauen. Da ist ein Problem begraben, das wir uns vielleicht eines Tages noch viel genauer anschauen müssen, wenn diese Damen und Herren, die wir jetzt durch das Pensionsbegrenzungsgesetz abräumen, klagen und diese Klage einmal bei der EU landet. Da habe ich meine Zweifel, ob das so gehen wird, denn wir haben einen alten Rechtsgrundsatz, der nennt sich: Pacta sunt servanda. Das heißt, Verträge sind einzuhalten. Das ist ein altrömisches Recht, das noch immer gilt: Die Verträge sind einzuhalten. Das muss man bitte bedenken. Und die Konsequenzen, die aus solchen Entscheidungen entstehen, muss man dann auch mittragen.
Auf der anderen Seite ist es auch wichtig, dass wir keine Menschenhatz gegen Pensionisten veranstalten, dass wir nicht, nur weil ein System an sich schlecht ist, einzelne Gruppen von Menschen, Pensionisten, Frühpensionisten, zunehmend an den Pranger stellen. Da passiert etwas, was nicht ganz in Ordnung ist: Wir reden über ein System, aber reden schon über die Menschen und werfen den Betreffenden, die in Pension gehen, implizit vor: Na, warum gehst du denn so früh in Pension? – Das ist ein bisschen ein Grundproblem in der öffentlichen Haltung, auch was die Medien und die Politik betrifft.
Daher: Wir müssen da eine Haltung ändern, unsere Haltung, und wir müssen auch versuchen, die Haltung beim einzelnen Bürger, bei der Bürgerin zu ändern.
Die Arbeit an sich muss wieder etwas wert sein. Und da sind wir wieder bei der Steuerfrage: Auch die Steuer muss entsprechend angepasst werden. Zu dem Themenpunkt kommen wir ja im Laufe des Tages noch.
Was sind wirksame Maßnahmen? Was könnte man relativ rasch relativ gut umsetzen? – Wir haben zum Beispiel das Frauenpensionsalter, das könnte man wesentlich früher anpassen. Das wäre aus meiner Sicht ein Akt der Gleichberechtigung, würde die Frauen viel mehr gleichstellen, als sie das jetzt sind, und würde den Frauen auch Karrieren eröffnen. (Präsidentin Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Wir sollten eine totale Harmonisierung des Systems forcieren und sollten uns schon auch selber um die Vorsorge kümmern. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
10.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte.
10.30
Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauer! Wir reden über die systematischen Ungerechtigkeiten in unserem Pensionssystem, und wir haben da mehrere Achsen angesprochen. Zum einen geht es um die Generationenschieflage. Die wurde heute von mehreren Seiten schon deutlich betont. Worum geht es uns da? Ich möchte das noch einmal kurz zusammenfassen.
Wir wissen – das sagen auch der Bericht der Pensionsreformkommission und sehr viele Expertinnen und Experten, unter anderen Professor Marin, aber nicht nur er, auch die OECD –, dass wir natürlich in eine Schieflage bei einer zunehmenden Anzahl von Pensionistinnen und Pensionisten kommen, denen immer weniger erwerbstätige Personen gegenüberstehen. Das heißt, wir wissen, wir müssen beim faktischen Pensionsantrittsalter schnellere Schritte machen, als wir sie bisher gemacht haben.
Die Regierung hat sich vorgenommen, das faktische Pensionsantrittsalter bis 2018 um 17 Wochen pro Jahr zu steigern. Viele Experten ziehen in Zweifel, dass das gelingen wird. Aber nehmen wir einmal an, das gelingt. Im gleichen Zeitraum steigt die Lebenserwartung um zehn Wochen. Das heißt, wir haben einen Nettoeffekt von sieben Wochen beim faktischen Pensionsantrittsalter. Das ist nicht gerecht im Sinne dieser Generationengerechtigkeit.
Zweiter Punkt, und das betrifft auch die Generationengerechtigkeit: Sie haben das Pensionskonto eingeführt. Das ist sehr gut. Wir befürworten das sehr. Geschätzte Frau Kollegin Oberhauser – sie spricht gerade mit jemandem –, wir haben mit sehr vielen Menschen über dieses Pensionskonto gesprochen. Wir haben ihnen sogar angeboten, mit ihnen gemeinsam mit fachkundiger Anleitung da hineinzuschauen und sich das etwas verdeutschen zu lassen, was da drinnen steht. Da komme ich schon zu dem Punkt, wie es nämlich mit der privaten Vorsorge ausschaut. Die Menschen sagen nicht, oh, das ist aber super, das ist jetzt so transparent, jetzt kann ich mir das alles anschauen, sondern die meisten sagen (Abg. Kickl: Die trifft der Schlag!), pfuh, das ist aber wirklich arg.
Das heißt, wenn wir hier sagen, bitte informieren Sie die Bürgerinnen und Bürger, sagen Sie ihnen die Wahrheit, sodass die Menschen auch privat vorsorgen, so heißt das nicht, dass die private Vorsorge das einzige System ist, das wir wollen. Aber es ist Gerechtigkeit. Sie müssen den Leuten sagen, sie werden deutlich weniger bekommen als die Generation davor. Schauen Sie ins Pensionskonto! Die Menschen trifft der Schlag! (Zwischenruf des Abg. Katzian.) – Dann machen Sie halt steuerliche Anreize! (Beifall bei den NEOS.)
Jetzt komme ich zu dem Generali-Prospekt. 250 000 € braucht man also, um 500 € zu bekommen. Frau Kollegin Oberhauser! Wenn Sie das durchrechnen, indem Sie das einfach durch die Monate durchdividieren, dann zeigt das, dass Sie kein einziges Finanzprodukt verstanden haben, wie das funktioniert. (Beifall bei den NEOS.)
Das müssen Sie bitte auch einmal Ihrer Klientel erklären. Reden Sie halt einmal mit der Generali! Vielleicht erklärt Ihnen die Generali, wie diese Produkte funktionieren. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Ein weiterer Punkt ist: Ungerechtigkeit im System betrifft die Frage Bundesländer. Haben die Bundesländer die Pensionsreform nachvollzogen? Insbesondere natürlich in Bezug auf die Privilegien, aber auch in Bezug auf das Antrittsalter. Die Kollegin Schwentner und der Kollege Loacker von uns haben ja in einem Brief an die Bundesländer die Bundesländer aufgefordert, diese Sonderpensionsprivilegienbegrenzung nachzuvollziehen. Darauf haben sie einen Brief von der Stadt Wien bekommen, in dem die Stadträtin Frauenberger schreibt, dass Wien im Jahr 2005 ganz bewusst nicht die Bundespensionsreform übernommen hat (Abg. Strolz: Ein Skandal!), sondern eine eigene Pensionsreform mit sozialem Augenmaß gewählt hat, die nicht über Gebühr in die Lebensplanung der Menschen eingreift.
In Wien gibt es einen Solidarbeitrag. Der beträgt 5 Prozent bei Pensionen von über 70 Prozent der Höchstbemessungsgrundlage und 10 Prozent bei 140 Prozent. Das heißt, wir reden hier von 200 € und 600 € bei Pensionen von 4 000 € beziehungsweise 6 000 €. Das täuscht aber nicht darüber hinweg, dass es bei den Wiener Beamtinnen und Beamten weiterhin eine wirklich über alle Maßen unfaire Privilegierung gibt und dass Sie diese Regelung nicht nachvollzogen haben. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Strolz: Wien ist ein Sumpf!)
Herr Minister, Sie haben gesagt, wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir in einer Übergangsphase sind. – Schon, aber in Wien dauert diese Übergangsphase bis 2042. Da frage ich mich ganz ehrlich, ob das wirklich das soziale Augenmaß ist, das Sie auch in Ihren Wahlprogrammen versprechen.
Auch in Bezug auf das Pensionsantrittsalter gibt es wesentliche Unterschiede. Die gute Nachricht ist und Gratulation an Wien, dass 2015 das gesetzliche Pensionsantrittsalter endlich auf 65 steigen soll. Das finde ich ja wirklich wunderbar, dass wir jetzt auch in Wien bei 65 Jahren angekommen sind.
Und noch ein letzter Punkt zu diesem Gesetz, das wir heute besprechen werden. Frau Kollegin Schwentner! Wir können da nicht mitgehen, weil – sie ist jetzt nicht da – mit diesem Gesetz die Pensionsprivilegien für alle Zukunft im Verfassungsrang festgeschrieben werden: Zusatzpensionen von über 9 000 €, denen stimmen Sie heute auf alle Ewigkeit im Verfassungsrang fest verankert zu. Tut mir leid, da können wir nicht mit, und ich bedauere es, dass Sie sich dafür zur Verfügung stellen, auch wenn Sie es heute schönreden wollen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)
10.36
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 1613/J bis 1711/J
2. Anfragebeantwortungen: 1057/AB bis 1184/AB
Berichtigungen zu Anfragebeantwortungen:
Zu 1067/AB, Zu 1078/AB, Zu 1145/AB und Zu 1146/AB
3. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz und das Sozialministeriumservicegesetz - SMSG geändert werden (144 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Zahlungsdienstegesetz und das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz geändert werden (162 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird (163 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz 1957, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (167 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Immobilien-Investmentfondsgesetz geändert werden (176 d.B.),
Finanzstrafgesetznovelle 2014 – FinStrG-Novelle 2014 (177 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit (GSA), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbau-Holdinggesellschaft des Bundes für die HYPO ALPE-ADRIA-BANK S.P.A. (HBI-Bundesholdinggesetz), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) und das Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die HYPO ALPE ADRIA BANK INTERNATIONAL AG (HaaSanG) erlassen werden und mit dem das Finanzmarktstabilitätsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden (178 d.B.),
Exekutionsordnungs-Novelle 2014 – EO-Nov. 2014 (180 d.B.),
Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014 (181 d.B.),
Energieeffizienzpaket des Bundes (182 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert wird (183 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert sowie das Bundesgesetz über das Verbot des In-Verkehr-Bringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind, und die Verordnung über den Verkehr mit Essigsäure zu Genußzwecken aufgehoben werden (184 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird (185 d.B.);
4. Antrag:
Zurückziehung des Verlangens auf erste Lesung binnen drei Monaten:
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Budgetausschuss:
Monatserfolg April 2014, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 28 BA),
Bericht des Bundesministers für Finanzen
gemäß § 67 Abs. 4 BHG 2013 über die Ergebnisse des
Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag 31. März 2014 (Vorla-
ge 29 BA),
Bericht gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm §§ 6 und 9 Abs. 1 Wirkungscontrollingverordnung über die wirkungsorientierte Folgenabschätzung, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst (Vorlage 30 BA),
Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Entwicklung des Bundeshaushaltes von Jänner bis April 2014 (Vorlage 31 BA);
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition Nr. 18 betreffend „Abschaffung der 500-Gramm-Grenze bei Fehlgeburten und freiwillige Eintragung aller Kinder ins Personenstandsregister“, überreicht vom Abgeordneten Hermann Lipitsch,
Petition Nr. 19 betreffend „Gegen Unmenschlichkeit“, überreicht von der Abgeordneten Mag. Alev Korun,
Bürgerinitiative Nr. 48 betreffend „An der Hand - nicht durch die Hand eines Menschen sterben!“;
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Antrag 453/A der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz, zuletzt geändert durch BGBl. 58/2010, geändert wird;
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie:
Österreichischer Forschungs- und Technologiebericht 2014, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie (III-83 d.B.);
Ausschuss für innere Angelegenheiten:
Bericht der Bundesministerin für Inneres über die Entschließung des Nationalrates vom 29. Februar 2012, E 232-NR/XXIV. GP betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (PCSC) - Berichtszeitraum 1. Mai 2013 bis 30. April 2014 (III-82 d.B.);
Justizausschuss:
Bericht des Bundesministers für Justiz betreffend den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2012 (III-79 d.B.);
Umweltausschuss:
Fortschrittsbericht 2014 nach § 6 Klimaschutzgesetz, vorgelegt vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (III-84 d.B.);
Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:
Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zur Situation der Jugendbeschäftigung und Lehrlingsausbildung in Österreich 2012-2013 (III-80 d.B.).
*****
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Klub Team Stronach hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 1712/J der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Steuersenkung für unsere Leistungsträger statt Klassenkampf“ dringlich zu behandeln.
Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt.
Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 843/AB
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weiters teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 843/AB der Anfrage 967/J der Abgeordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beschlussprotokolle der Bundestheater-Bühnengesellschaften durch den Herrn Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst abzuhalten.
Da für die heutige Sitzung die dringliche Behandlung einer schriftlichen Anfrage verlangt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an diese stattfinden.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2, 6 bis 11, 16 bis 20, 22 bis 24 sowie 26 bis 28 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 108, FPÖ 100, Grüne 84 sowie Team Stronach und NEOS je 44 Minuten.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die dargestellten Redezeiten.
Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (136 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsge-
setz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden (171 d.B.)
2. Punkt
Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 180/A der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) geändert wird (172 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. – Bitte.
10.39
Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren vor den Fernsehgeräten! Als freiheitlicher Wissenschaftssprecher finde ich es durchaus positiv, dass das Grundlagenforschungsbudget nun auf halbwegs sicheren Beinen steht, obwohl allerdings festzuhalten ist, dass das Budget in absoluten Zahlen nicht mehr geworden ist. Das heißt, wir haben einen Stillstand, aber das Budget ist zumindest gesichert.
Neben diesen entsprechenden Dotierungen ist aber für einen erfolgreichen Wissenschaftsstandort Österreich auch die Planungssicherheit der Universitäten ausschlaggebend, und da orten wir akuten Verbesserungsbedarf.
Wir wollen in unserem Antrag die Planungssicherheit, die derzeit auf drei Jahre besteht, auf fünf Jahre ausdehnen und haben in diesem Zusammenhang auch prominente Befürworter. Rektor Heinrich Schmidinger, Präsident der Österreichischen Universitätenkonferenz, fordert diese höhere Planungssicherheit, es gibt ausländische Beispiele mit hoher Exzellenz, wie zum Beispiel die ETH Zürich, die für einen viel, viel längeren Planungshorizont eintreten, und wir haben auch in Österreich ein Institut, nämlich in Klosterneuburg, das einen zehnjährigen Planungshorizont zugestanden bekommen hat. Das oft vorgebrachte Argument, man würde unflexibel werden, wenn man etwas über einen so langen Zeitraum festlege, geht ins Leere, denn es ist, wie schon in den Erläuterungen des UG 2002 festgehalten, möglich, die Vereinbarung innerhalb der Laufzeit im Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern abzuändern.
Wir behandeln jetzt auch eine Regierungsvorlage, in die mehrere Gesetze hineingepackt werden, und da ich nicht auf alles eingehen kann, möchte ich auf die Novelle des Hochschülerschaftsgesetzes zu sprechen kommen. Wir Freiheitliche sind prinzipiell für Selbstbestimmung, Freiheit, Unabhängigkeit und freie Entscheidungsmöglichkeiten, Zwang lehnen wir prinzipiell ab. Deshalb begrüßen wir es auch, dass eine Änderung im ÖH-Gesetz stattfindet, die wieder zur Direktwahl der Bundesvertretung zurückführt.
Von uns abgelehnt hingegen wird die Zwangsmitgliedschaft für Privatuniversitäten, die neu hinzukommen soll. Weiters lehnen wir die Briefwahl und das passive Wahlrecht für Drittstaatsangehörige ab, weil wir dabei verfassungsrechtliche Bedenken sehen. (Beifall bei der FPÖ.)
Zur ÖH-Zwangsmitgliedschaft eine besondere Krux: Es wird festgeschrieben, dass die Studenten der Privatuniversitäten jetzt auch einzahlen müssen, aber wenn sie das nicht machen, sie trotzdem studieren können – das heißt auf Deutsch, sie müssen nicht einzahlen –, auf der anderen Seite aber der ÖH trotzdem ein Klagsweg offensteht. Das ist schlichtweg eine verfassungsrechtlich bedenkliche Ungleichbehandlung.
In Bezug auf die ÖH möchte ich noch eine besondere Skurrilität, eine besondere Bedenklichkeit, die in den letzten Tagen offenkundig geworden ist, ansprechen. Wir wollen natürlich nicht, dass die ÖH mit noch mehr Geld gefüttert wird – aufgrund mehrerer Vorkommnisse in der Vergangenheit. Ich erinnere nur an das Café Rosa, ich erinnere nur an die Autobusse, die dafür bezahlt werden, Berufsdemonstranten nach Wien zu einem friedlichen Ball herbeizukarren, und dergleichen.
Jetzt kommt noch etwas dazu: Die Freiheitliche Partei in Salzburg beklagt, dass sie zu einer Diskussionsveranstaltung der ÖH nicht eingeladen worden ist. Die Antwort, die in einem Satz von den Grünen Studenten und dem VSStÖ, also den Sozialistischen Studenten, gekommen ist, möchte ich Ihnen vorlesen:
„, dass zwar jede Partei eine Existenzberechtigung hat, sich daraus jedoch noch lange nicht der Anspruch ableitet, deswegen als Wahlpartei bei demokratischen Wahlen antreten zu dürfen.“ (Abg. Neubauer: Unglaublich!)
„Die ÖH Salzburg nimmt zur Kenntnis, dass die FPÖ in Österreich als Wahlpartei zugelassen ist“, findet aber, dass sie eine undemokratische Kraft ist und deswegen kein Anspruch darauf besteht, am demokratischen Prozess teilzunehmen und mitzubestimmen.
Das, meine Damen und Herren, ist ein Skandal! (Beifall bei der FPÖ.)
Ich ersuche die Klubobleute von SPÖ und Grünen, sich davon eindeutig abzugrenzen. Ich kann nur in Ihre Reihen rufen: Wehret den Anfängen, retten und schützen wir die Demokratie, solche Kräfte haben in einem demokratischen Prozess tatsächlich nichts verloren! (Beifall bei der FPÖ.)
10.43
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Universitätsprofessor Dr. Töchterle. – Bitte.
10.43
Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Gäste auf der Galerie! Ich bin gebeten worden, speziell die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Altenberg aus dem Mühlviertel herzlich zu begrüßen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werde auf die Themen, die mein Vorredner angesprochen hat, nur in diesen Fällen eingehen, die zur Sache geäußert wurden, die jetzt zur Debatte steht. Ich bin dafür, dass wir zur Sache reden und nicht alles Mögliche traktieren.
Die Sache ist, dass wir zwei Gesetze novellieren. Das eine ist das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz, in dem wir das Wahlrecht massiv ändern und einige weitere Aspekte erneuern, und das andere ist das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz.
Das Hochschülerschaftsgesetz, insbesondere die Prozedur der Wahl, ist schon seit Längerem in Debatte. Ich habe mich seinerzeit als Minister bemüht, es zu novellieren, habe aber immer eine Bedingung beachten müssen, die da hieß: Es müssen alle größeren Fraktionen mit einer solchen Reform einverstanden sein, analog zu einer Wahlrechtsreform insgesamt, wofür man auch eine breite Mehrheit braucht. Diese breite Mehrheit ist jetzt zustande gekommen. Alle größeren Fraktionen haben sich auf ein neues Wahlrecht geeinigt, deswegen können wir es heute erfreulicherweise zur Beschlussfassung vorlegen. Das ist wirklich erfreulich – von der Genese der Einigung her, aber auch von der Sache.
Es kommt nun wieder die Direktwahl in die Bundesvertretung, es kommen ein paar andere wichtige Neuerungen, zum Beispiel das passive und aktive Wahlrecht aller Stu-
dierenden, was der Internationalität des akademischen Raumes Rechnung trägt, es kommt eine Homogenisierung der verschiedenen, sehr unterschiedlichen Universitäts- und Hochschulformen, die jetzt einbezogen werden, etwa die Privatuniversitäten, und es kommt auch eine etwas präzisere Fassung und Stärkung des Aufsichtsrechts und der Kontrollmöglichkeiten. Das hat sich eben aus vergangenen Entwicklungen so ergeben.
Die zweite Änderung betrifft das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz. Dabei gab es folgendes Problem: Wir waren konfrontiert mit der Tatsache, dass sich viele ausländische Anbieter, die in Österreich Studien anbieten können, hier registrieren lassen mussten und diese Registrierung dann ins Feld geführt haben als quasi Qualitätssiegel dafür, dass sie auch die entsprechende Qualität hätten überprüfen lassen. Das war aber nicht der Fall, es war eine schlichte Registrierung. Dadurch konnte das Missverständnis vor allem bei den Studierenden entstehen, dass auch eine qualitative Überprüfung stattgefunden hätte. Diese hat aber eben nicht stattgefunden.
Wir haben uns in einem ersten Schritt gedacht, wir lassen diese Registrierung fallen, wir sind aber dann sowohl im Ausschuss, als auch in der Kommunikation mit den Betroffenen zur Einsicht gekommen, dass ein reines Streichen der Registrierung, das diesen Missbrauch natürlich beendet hätte, dem Informations- und Klärungsbedürfnis nicht entspricht, und haben deshalb, den Anregungen im Ausschuss und auch den Anregungen der Community folgend, die Betroffenen eingeladen und noch intensiv an einer Änderung dieser Vorlage gearbeitet.
Wir können jetzt einen Abänderungsantrag einbringen, der diesen Bedenken und Wünschen Rechnung trägt und eine neue Fassung vorlegt, die keine Registrierung, aber sehr wohl eine Meldung und verschiedene weitere Maßnahmen vorsieht. Wir hoffen, dass wir damit der Information und auch der Sicherheit Studierender Rechnung tragen, wenn sie derartige ausländische Angebote in Österreich wahrnehmen.
Ich glaube, wir haben damit ein sehr schönes Paket geschnürt. Ich bedanke mich bei allen, die intensiv daran gearbeitet haben, auch noch über Pfingsten. Ich denke, das ist ein Paket, das Zustimmung verdient. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
10.48
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Maurer ist nun zu Wort gemeldet. – Bitte.
10.48
Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie, vor den Fernsehschirmen! Ganz besonders begrüßen möchte ich heute die ÖH-Bundesvertretung, die Exekutive (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ), die heute anlässlich des HSG-Beschlusses gekommen ist!
Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor zehn Jahren hat Schwarz-Blau versucht, die ÖH, die Studierendenvertretung in Österreich mundtot zu machen (Abg. Lopatka: Also bitte! Ungeheuerlich!), indem das Wahlrecht geändert wurde, und zwar mit einer versuchten Umfärbeaktion. Es war nämlich so, dass die ÖH natürlich gerade unter Schwarz-Blau besonders lästig, besonders kritisch gewesen ist. Es ist damals versucht worden, zum einen für die Abschaffung der Direktwahl eine konservative Mehrheit herzustellen. Die Studierenden sind seither bis heute nicht in der Lage, direkt zu wählen, wer sie auf Bundesebene gegenüber der Regierung vertritt.
Zum anderen ist auch die sogenannte Lex RFS eingeführt worden, um sicherzustellen, dass der RFS, also der Ring Freiheitlicher Studenten, doch auch noch ein Mandat in der Bundesvertretung erhält. Dieses Wahlrecht ist massiv undemokratisch, wider-
spricht ganz grundsätzlichen demokratischen Prinzipien. Eine Stimme von einer kleinen Universität ist wesentlich mehr wert als eine Stimme von einer großen Universität.
Dieser Versuch, die ÖH mundtot zu machen, ist kläglich gescheitert, muss man sagen. Die ÖH ist laut und kritisch geblieben, trotz dieses Versuches und auch trotz der erschwerten Bedingungen, die diese Wahlrechtsänderung damals mit sich gebracht hat. Es hat zehn Jahre gedauert, um diese langjährige Forderung der ÖH, aber auch der Studierenden – 84 Prozent der Studierenden waren immer gegen die Abschaffung der Direktwahl –, das wieder zurückzunehmen und die Direktwahl der ÖH wieder einzuführen, umzusetzen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ein weiterer Punkt, der mich bei dieser Novelle sehr freut, ist, dass zum ersten Mal das passive Wahlrecht für ausländische Studierende vergeben wird. Es ist fast zwanzig Jahre her, dass Maria Vassilakou, inzwischen Vizebürgermeisterin in Wien, Generalsekretärin der ÖH war. Das war damals eine Protestkandidatur, sie hat nicht gewählt werden können. Das ist bis zum Verfassungsgerichtshof gegangen. Ich bin sehr froh darüber, dass es jetzt eine Änderung gibt, sodass die Studierenden, die in Österreich studieren, sowohl wählen als auch selbst in Vertretung gehen können. Das ist ein ganz wichtiger Schritt, und ich hoffe sehr, dass die ÖH auch Beispiel gebend für alle anderen Wahlrechte ist. Das ist seit vielen, vielen Jahren eine grüne Forderung. Maria Vassilakou wird sich heute sehr freuen – zwanzig Jahre ist es her. (Beifall bei den Grünen.)
Trotz all dieser Punkte gibt es auch einen negativen Punkt in dieser Novelle. Es geht um die Ausweitung der Kontrollrechte, und zwar in einem Ausmaß, das man bei einer anderen Interessenvertretung nie zulassen würde. Das Ministerium erhält die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen ÖH-Vorsitzende abzusetzen. Diese Regelung kann aus meiner Sicht missbräuchlich verwendet werden. Die ÖH wird umfassend kontrolliert – auf politischer Ebene, von ihren eigenen Gremien, von der Kontrollkommission und auch durch eigene Rechnungsprüfer in Bezug auf Jahresabschlüsse und so weiter. Diese Maßnahme ist definitiv überbordend, nicht notwendig und widerspricht auch grundsätzlichen demokratischen Prinzipien.
Die ÖH ist grundsätzlich in Opposition zum Ministerium, wenn es Streitigkeiten gibt. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Warum eigentlich „grundsätzlich“?) Das Ministerium ist der natürliche Gegner der ÖH. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Warum ist das ein „natürlicher Gegner“?) Es gibt natürlich Kooperation, aber es gibt viele Bereiche, gerade was die Studiengebühren betrifft, in denen das Ministerium der erste Ansprechpartner ist. Es muss darauf geachtet werden, dass das nicht missbräuchlich verwendet werden kann. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Bitte sagen Sie das noch einmal mit dem „natürlichen Gegner“!)
Ein weiterer Punkt ist, dass die Beschlüsse bis zu sechs Monate aufgehalten werden können. Auch das ist ein massiver Eingriff in die Funktionsfähigkeit der ÖH, und deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
Der in 136 der Beilagen enthaltene Gesetzesentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002 sowie weitere Gesetze geändert werden, wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 entfallen in § 63 die Abs. 7 und 9. Der bisherige Abs. 8 erhält die Bezeichnung Abs. 7.
*****
Dennoch ist diese Novelle ein sehr großer Schritt. Ich freue mich als ehemalige Vorsitzende natürlich sehr, dass die Studierenden in Zukunft wieder direkt über ihre Vertretung bestimmen können.
Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt hinweisen, dessen Form der Auseinandersetzung im Ausschuss mich positiv überrascht hat. Mit dieser Gesetzesänderung ist im Vorbeigehen geplant gewesen, die Registrierungspflicht für ausländische Studien abzuschaffen. Aufgrund der Interventionen und des Protests im Ausschuss und auch der Community ist es nun gelungen, das abzuwehren und einen gemeinsamen Antrag einzubringen. Ich finde das sehr positiv und möchte mich bei Herrn Karlheinz Töchterle bedanken, der dahin gehend sehr gut gearbeitet hat, dass wir die Qualitätssicherung ausweiten und nicht abschaffen.
Ich freue mich sehr auf die nächste ÖH-Wahl und bin sehr gespannt auf das Ergebnis, wenn das erste Mal wieder direkt gewählt wird. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
10.54
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (136 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden (171 d.B.)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der in 136 d.B. enthaltene Gesetzesentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002 sowie weitere Gesetze geändert werden, wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 entfallen in § 63 die Abs. 7 und 9. Der bisherige Abs. 8 erhält die Bezeichnung Abs. 7.
Begründung
Die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist die gesetzlich verankerte Studierendenvertretung für Studierende der Fachhochschulen, pädagogischen Hochschulen und Universitäten in Österreich. Sie vertritt „die allgemeinen und studienbezogenen Interessen ihrer Mitglieder“. Die notwendige völlige Unabhängigkeit der ÖH vom Ministerium steht außer Zweifel. Schon jetzt wird die ÖH rechtlich durch das Ministerium, politisch und wirtschaftlich durch andere Stellen, geprüft. Eine Ausweitung der bestehenden Kontrollrechte ist daher nicht notwendig. Speziell die neu geschaffenen Kontrollrechte in § 63 Abs. 7 und 9 stellen einen überbordenden Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der ÖH dar.
Da die bereits bisher bestehenden Kontrollrechte des Ressorts kaum genutzt wurden, ist nicht nachvollziehbar, warum es zu einer Verschärfung kommen soll.
Die in Abs. 7 neu geschaffene Möglichkeit der Amtsenthebung von Organwalter_innen, die ihrer Informationspflicht gegenüber der Kontrollkommission nicht nachkommen
oder der in einem aufsichtsbehördlichen Verfahren festgestellten Rechtsansicht deR Bundesminister_in nicht unverzüglich entsprechen, ist klar abzulehnen. Da die Studierendenvertretung naturgemäß immer wieder in klarer Opposition zum Ministerium agiert und agieren muss, birgt die Möglichkeit zur Amtsenthebung die Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung.
In Abs. 9 ist festgehalten, dass die Durchführung von Beschlüssen für bis zu 6 Monate untersagt werden kann, wenn das Ministerium ein aufsichtsbehördliches Verfahren einleitet und dies „verhältnismäßig“ erscheint. Ein solches Eingriffsrecht kann die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der ÖH massiv einschränken und damit eine adäquate Vertretung der Interessen der Studierenden verhindern. Auch hier ist die Gefahr politischer Einflussnahme und missbräuchlicher Verwendung gegeben.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.
10.54
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte die ÖH-Bundesvertretung sehr herzlich hier begrüßen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Ich freue mich sehr, dass ihr da seid. Es ist nicht zuletzt eurer konstruktiven Zähigkeit zu verdanken, dass wir heute dieses Paket beschließen. Vielen herzlichen Dank für diese konstruktive Kooperation mit euch. Ich hoffe, wir können auf dieser Basis entsprechend weiterarbeiten. (Beifall bei der SPÖ.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Das Paket, das wir heute beschließen, ist ein weiterer Beweis dafür, dass wir im Wissenschaftsbereich Schritt für Schritt Vorlagen vorlegen, die sehr erfreulich sind, und konstruktiv weiterkommen. Vor einigen Wochen haben wir die ersten Schritte zur Verbesserung der Studienförderung hier im Haus beschließen können, heute können wir ein Paket beschließen, bei dem es vor allem darum geht, das Wahlrecht zur Österreichischen Hochschülerschaft zu verbessern. Dieses Gesetz ist sowohl im Inhalt als auch im Prozess der Entstehung durchaus als modellhaft zu bezeichnen. Es wird ein Gesetz nach einigen Jahren wieder geändert, das sich nicht bewährt hat, aber darauf werde ich noch zu sprechen kommen.
Ich habe mich im Ausschuss über die Freiheitlichen sehr amüsiert – wenngleich ich mich natürlich freue, dass sie heute zustimmen –, ich habe mit einem gewissen Amüsement zur Kenntnis genommen, dass sie sagen, das sei eine langjährige freiheitliche Forderung. Meine Damen und Herren, ich darf Sie daran erinnern, dass genau Sie es waren, die vor einigen Jahren die Direktwahl abgeschafft haben, aber ich freue mich über diesen Sinneswandel.
Den Prozess habe ich bereits erwähnt. Es ist mit den Betroffenen – mit der ÖH, mit der AG – verhandelt, ein Konsens gefunden worden und ein sehr gutes, breit getragenes Paket entstanden. Kollegin Maurer hat gerade erwähnt, dass wir in den Verhandlungen im Ausschuss, wo Bedenken geäußert worden sind zu einer Regelung, die wir auch mitbeschließen werden und die ausländische Anbieter von Studienangeboten betrifft, nämlich inwieweit diese in Österreich gemeldet sein müssen, eine Verbesserung des ursprünglichen Vorschlags erzielt haben. So soll schließlich ein parlamentarischer Prozess auch sein.
Warum, sehr geehrte Damen und Herren, ist die Direktwahl, die wir heute beschließen werden, so wichtig? – Es geht darum, dass die Studierenden die höchste Ebene der ÖH, nämlich die Bundesvertretung, wieder direkt wählen können und nicht indirekt über Vertreter. Das heißt, dass Verzerrungen, die es im jetzt geltenden Wahlsystem gege-
ben hat, aufgehoben werden, dass es nicht mehr zu einer doppelten Stimmabgabe wird kommen können und dass, was bei einem Wahlrecht wichtig ist, wieder der Grundsatz zählen wird, dass jede Stimme gleich viel zählt. Das heißt, ein Punkt, der uns in den letzten Jahren besonders wichtig war, nämlich dass es wieder zu einer Demokratisierung des ÖH-Wahlrechts kommt, wird mit dieser Direktwahl umgesetzt.
Es werden alle Studierenden, die ordentliche ÖH-Mitglieder sind, auch wählen können. Das heißt, es wird nicht mehr vorkommen, dass manche Studierenden zwar ÖH-Beitrag zahlen, aber kein Wahlrecht haben.
Es werden das aktive und passive Wahlrecht von der Staatsbürgerschaft abgekoppelt, was auch wichtig ist. Gerade Universitäten, Hochschulen sind Orte von Internationalität, von gelebter Internationalität, und da kommt es nicht darauf an, welche Staatsbürgerschaft man hat, wenn man seine Vertretung wählt; also auch ein sehr wichtiger Punkt.
Die Briefwahl ist in diesem Paket ebenfalls beinhaltet. Wir sind grundsätzlich eher skeptisch, was die Briefwahl betrifft, aber wir sehen sie in diesem Zusammenhang als eine Möglichkeit, einen Versuch, die Wahlbeteiligung an den Hochschulen zu heben, und sie ist auch so konstruiert – nämlich nur an den oberen Ebenen, nicht an der untersten Ebene –, dass die Anonymität beim Wahlrecht auch wirklich gewährleistet sein soll.
Grundsätzlich ein vorbildhaftes Projekt – sowohl den Inhalt als auch den Prozess betreffend. (Beifall bei der SPÖ.)
10.59
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ertlschweiger. – Bitte.
10.59
Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (STRONACH): Meine geschätzten Damen und Herren! Werte Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Liebe Zuschauer auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehapparaten! Das neue ÖH-Gesetz hätte wirklich ein großer Wurf werden können – jetzt haben wir leider einen Gesetzesvorschlag, der weder Fisch noch Fleisch ist! Anstatt gleich eine grundlegende ÖH-Reform in Angriff zu nehmen, die den Bedürfnissen der einzelnen Hochschulformen gerecht wird, zimmert man sich ein neues Gesetz zusammen und schiebt die grundlegenden Probleme erst wieder vor sich her.
Jetzt frage ich mich: Warum gibt es diese Mutlosigkeit? Die Ansätze waren ja durchaus gut, das haben wir heute schon gehört: Stichwort: bundesweite Direktwahl der ÖH-Vertretungen; Stichwort: Reduzierung der Mandate in der Bundesvertretung von 100 auf 55; Stichwort: Kontrolle und Aufsichtsrecht durch das Wissenschaftsministerium.
Ich verstehe aber nicht, warum man sich diesen Zug zum Tor nicht erhalten hat und nicht Mut zu mehr Flexibilität bewiesen hat. Was hat dagegen gesprochen, für die Privatuniversitäten eine eigene Regelung zu schaffen?
Mit dieser Gesetzesvorlage werden nun auch die Studierenden der Privatuniversitäten unter das Dach der ÖH gepfercht und dürfen sich über eine Zwangsmitgliedschaft freuen. Obwohl Privatuniversitäten keine öffentlichen Gelder erhalten dürfen, müssen die dort Studierenden ihrerseits einen Zwangsbeitrag entrichten.
Wir vom Team Stronach sprechen uns generell gegen Zwangsmitgliedschaften aus! (Beifall beim Team Stronach.)
Wenn eine Interessenvertretung, wie etwa eine Kammer et cetera, so kompetent und gut ist, dann braucht es doch keine Zwangsmitgliedschaft, dann tritt doch jeder Mensch
freiwillig und gerne bei und entrichtet seinen Obolus. Warum? – Weil er seine Interessen gut und kompetent vertreten sieht. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Diese Gesetzesvorlage sieht nach einem Versuch der Vereinheitlichung aller Universitäten aus. Sie ist unausgegoren und nimmt viel zu wenig Rücksicht auf den rechtlich zugesicherten Charakter der Privatuniversitäten. Die ÖPUK, die Österreichische Privatuniversitätenkonferenz, „http://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&frm=1&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0CB4QFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.privatuniversitaeten.at%2F&ei=VG-ZU5uGNNGV7AaC8oH4Dw&usg=AFQjCNGTqi-0G8CxZyIDgZVf8iXmd9ydbw“ hat diese Vorlage in ihrer Stellungnahme ja nicht umsonst abgelehnt. Und ihre Argumentation macht Sinn!
Meiner Auffassung nach scheint das geplante ÖH-Gesetz hinsichtlich des gesamten österreichischen Hochschulraumes nicht final durchdacht zu sein, wiewohl ich aber betonen möchte, Herr Minister, dass durchaus positive Aspekte darin enthalten sind, aber vor allem für die Privatuniversitäten, die ja einem intensiven Wettbewerb unterliegen, würde es wesentliche Nachteile gegenüber internationalen Mitbewerbern bringen. Das ist leider Realität und ein Faktum! Warum? – Weil Studierende der Privatuniversitäten, die sich überwiegend oder ganz aus Studiengebühren finanzieren, als Bezahler – ist gleich Kunden – der Universität ja eine ganz andere Position haben als jene staatlicher Einrichtungen.
Mit diesem Gesetzesvorschlag werden wir auch das gesteckte Ziel, den Anteil privater Investitionen am tertiären Bildungssektor zu erhöhen, nicht erreichen. Im Gegenteil, wir schrecken potenzielle Stakeholder erst recht ab!
Meiner Meinung nach hätte nichts dagegen gesprochen, eine eigene Regelung für die Privatuniversitäten zu schaffen und die positiven Grundzüge, die dieses Gesetz hat, zu übernehmen. Es würde die Welt nicht untergehen. Es würde beweisen, dass wir im 21. Jahrhundert flexibel reagieren können und auf geänderte Rahmenbedingungen auch die richtigen Antworten finden. (Beifall beim Team Stronach.)
Die herrschende Rechtslage, meine sehr verehrten Damen und Herren, erlaubt es derzeit Privatuniversitäten, sich an internationalen Standards statt an Vorgaben für öffentlich-rechtliche Hochschulen in Österreich zu orientieren. Gerade das ist es ja, was wir wollen, gerade das ist ein wesentlicher Beitrag zur Qualitätssteigerung und zur Optimierung der heimischen Hochschulausbildung!
Deswegen appelliere ich an Sie, denn es wäre fahrlässig, dieses Ziel mit einem unausgegorenen ÖH-Gesetzesvorschlag zu gefährden: Bitte überdenken Sie diese Entscheidung noch einmal und treffen Sie eine richtige Entscheidung! – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)
11.03
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.
11.03
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebes Vorsitzteam der ÖH-Bundesvertretung! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, das, was wir heute hier beschließen werden, ist ein Meilenstein in der Geschichte des ÖH-Wahlrechts. Wir haben, wie wir vorhin schon gehört haben, die Direktwahl vor zehn Jahren abgeschafft und haben die letzten zehn Jahre ein völlig absurdes und undemokratisches Wahlrecht gehabt. Das hat dazu geführt, dass Studenten mehrmals ihre Stimme für die ÖH-Bundesvertretung abgeben konnten, weil es eben eine indirekte Wahl war, und das hat dazu geführt, dass nicht jede Stimme gleich viel wert war. Zum Glück schaffen wir es heute, nach zehn Jahren, diesen Fehler wie-
der gutzumachen, und dafür gebührt Ihnen, Herr Minister, Dank. Das ist mir als ehemaligem Studierendenvertreter sehr wichtig.
Im Wahlrecht waren so absurde Dinge enthalten, dass damals meine Fraktion, die der JuLis, bei den Wahlen 2 Prozent zulegen konnte und trotzdem gleich viele Mandate hatte. Das ist aber nicht daran gelegen, dass die ÖH-Bundesvertretung so klein war, im Gegenteil, sie war extrem aufgebläht, sondern daran, dass es diese indirekte Wahl gab, also ein völlig undemokratisches Wahlrecht. Ich bin daher sehr froh, dass wir das heute hier ändern und durch positive Dinge ersetzen werden. Und zwar: Die Direktwahl wird wieder eingeführt. Solche Dinge, wie ich sie geschildert habe, können daher nicht mehr passieren. Die Bundesvertretung wird reduziert, was die Mandatare betrifft; auch das hilft sehr. Es ist großartig, dass die FHs und die PHs hier miteinbezogen werden, weil es überhaupt keinen Sinn macht, dass man bei unterschiedlichen Hochschultypen differenziert und sagt: Die einen wählen so, die anderen wählen aber so!
Herr Kollege Ertlschweiger, ich habe Ihr Plädoyer für Privatuniversitäten in diesem Zusammenhang jetzt nicht ganz verstanden. Wir sind auch der Meinung, dass eine Zwangsmitgliedschaft nicht sinnvoll ist, aber wenn es die schon gibt, dann müssen auch alle Studierenden die Möglichkeit haben, ihre Studierenden-Vertretung zu wählen. Dass man da einzelne Studierende auslässt und dann noch skurrilere Regelungen hat, wie zum Beispiel an der Donauuniversität Krems, wo man zwar den ÖH-Beitrag zahlt, aber nicht wählen darf, sehe ich nicht ein. Da bin ich der Meinung: Wenn es schon eine Zwangsmitgliedschaft gibt, dann aber für alle! Insofern ist das, was Sie vorhin gesagt haben, nicht sonderlich nachvollziehbar.
Die Briefwahl ist eine großartige Neuerung, mit der wir hoffentlich die Wahlbeteiligung werden anheben können. Ich verstehe die Bedenken der FPÖ in diesem Zusammenhang nicht, denn wir haben bei allen anderen Wahlen auch die Briefwahl, und wieso sollte es sie gerade an den Universitäten nicht geben, wo sie essenziell notwendig ist, denn es gibt Studierende, die im Ausland studieren. Studierende sind nicht dauerhaft auf der Universität, sie sind teilweise auch einmal nicht dort. Das gilt vor allem für Auslandsstudierende. Die haben bis jetzt nicht die Möglichkeit gehabt, zu wählen, wenn sie auf Auslandssemester waren.
Das passive Wahlrecht für Drittstaatsangehörige freut mich ganz besonders, denn es ist absurd, dass man hier das aktive und das passive Wahlrecht trennt. Das freut mich auch deswegen, weil das, glaube ich, der erste Antrag war, den ich damals in der ÖH-Bundesvertretung eingebracht habe, nämlich dass es hier zu keiner Diskriminierung kommen kann.
Aber ich muss schon sagen: Es ist schon ein Schmankerl, dass Sie da mit verfassungsrechtlichen Bedenken argumentieren. Es kann sein, dass Sie die haben, aber worum geht es da im Kern? – Es geht darum, dass Sie hier Menschen aufgrund ihrer Herkunft von irgendetwas ausschließen wollen. Da geht es Ihnen nicht um großartige verfassungsrechtliche Bedenken, sondern Sie sagen: Das sind Menschen, die aus anderen Staaten kommen, und deswegen geben wir ihnen nicht die Möglichkeit, als ÖH-Vertreter hier aufzutreten! (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Das Kontrollrecht des Ministeriums gegenüber der ÖH ist, wie ich im Ausschuss schon gesagt habe, Herr Minister, extrem sensibel. Da gebe ich der Kollegin Maurer recht. Es ist wirklich die einzige Interessenvertretung, die von dem quasi politischen Verhandlungspartner, dem sie gegenübersteht, auch kontrolliert wird und wo die Aufsicht da ist. Ich verstehe aber die Punkte, wieso das Kontrollrecht hier ausgeweitet wird, denn es hat in den letzten Jahren auf lokalen ÖHs teilweise Missstände gegeben, wo die Kontrollrechte und die Aufsichtsrechte einfach nicht ausreichend waren. Deswegen finde ich das gut.
Ich möchte auch gerne betonen, dass ich bei dem, so, wie Sie das hier ausgeweitet haben, gut mitgehen kann. Es geht um die Vorgehensweise in jenen Fällen, wo schuldhaft Informationspflichten trotz zweimaliger Aufforderung nicht nachgekommen wird. Und zwar ist es so: Erstens ist eine zweimalige Aufforderung vorgesehen, und zweitens geht es darum, dass man schuldhaft dem nicht nachkommt. Insofern kann ich da ganz gut mitgehen. Ich habe Ihnen aber gesagt, dass das – und das wissen Sie auch, Herr Minister – extrem sensibel ist. Sie haben dem auch zugestimmt und haben gesagt, dass Sie darauf achten werden, denn es ist natürlich grundsätzlich schon eine skurrile Situation. Ich glaube daher, dass wir uns generell überlegen sollten, ob hier nicht eine andere Aufsichtsbehörde sinnvoller wäre.
Was mich auch besonders freut, ist der Umstand, dass ein Abänderungsantrag heute hier eingebracht wurde, denn der betrifft den Grund, warum wir im Ausschuss in Bezug auf die Registrierung nicht zustimmen konnten. Ich habe es nicht als sinnvoll erachtet, dass in der Regierungsvorlage die Registrierung überhaupt gestrichen werden sollte, und ich bin sehr froh, dass jetzt insbesondere jene Stelle, die an und für sich für Qualitätssicherung zuständig ist, nämlich die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung, hier miteingebunden wurde. Also ich bin froh, dass das so gut funktioniert hat und die Kritik im Ausschuss angekommen ist und dass es jetzt diesbezüglich einen gemeinsamen Abänderungsantrag gibt.
Abschließend, Herr Minister, möchte ich sagen: Vielen Dank. Auch vielen Dank für die konstruktive Arbeit im Ausschuss an die zuständigen Vertreter der Regierungsparteien. Ich glaube, im Wesentlichen ist es eine bestimmte Gruppe, die es Ihnen danken wird, und das ist die der Studierenden, weil sie nach zehn Jahren endlich wieder das Recht haben, genauso demokratische Wahlen durchzuführen wie wir alle. (Beifall bei den NEOS.)
11.08
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner. – Bitte.
11.08
Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste, vor allem aber auch liebes Vorsitzteam der Hochschülerschaft! Ich freue mich, dass wir heute zwei Gesetze beschließen können, die aus meiner Sicht ausgesprochen wichtig sind, vor allem, weil es darum geht, dass wir jetzt ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird, auf den Weg gebracht haben. Das beweist nicht nur, dass wir Probleme lösen können, sondern das gibt auf der anderen Seite auch die Möglichkeit, für die kommenden, im nächsten Jahr stattfindenden Hochschülerschaftswahlen schon mit den neuen Gegebenheiten und mit entsprechender Vorbereitungszeit zu arbeiten.
In diesem Zusammenhang freut es mich auch sehr, dass wir die ganze Materie, die ja nicht unbedingt einfach ist, auf breiter Basis erledigen konnten. Mit „breiter Basis“ meine ich von der Mitarbeit, von der Zusammenarbeit her gesehen – auch wenn hier von einer Kollegin gesagt wurde, die Hochschülerschaft sei der natürliche Gegner des Ministeriums. Das liegt natürlich nur daran, dass diese Kollegin das so gesagt hat. Zum sonstigen Hintergrund würde ich einfach sagen: Natürlich haben wir eine unterschiedliche Rollenverteilung!
Ich bedanke mich wirklich sehr bei der Hochschülerschaft und ihren Vertretern, dass man neben diesen notwendigen Auffassungsunterschieden die richtigen und wichtigen inhaltlichen und sachlichen Zusammenhänge in den Vordergrund gestellt und hier entsprechende Prioritäten gesetzt hat. Und die Prioritäten waren von der Problemstellung her auch ganz klar beschrieben, nämlich: Wir hatten eine Wahlbeteiligung, die nicht be-
sonders hoch war. Bei der letzten Hochschülerschaftswahl waren es 28 Prozent. Daher ist es notwendig, die Wahlbeteiligung zu erhöhen, so wie das auch andere Körperschaften tun. Dazu eignet sich die Briefwahl natürlich als Instrument. Andere Organisationen wählen über drei Wochen hinweg, wie etwa die Arbeiterkammern. Ich kann auch bei der Hochschülerschaft, bei Studenten Situationen haben, wo drei Tage nicht reichen, wo jemand im Ausland ist oder keine Möglichkeit hat, wählen zu gehen. Daher gibt es jetzt die Möglichkeit der Briefwahl.
Eine zweite, noch bessere Identifikationsmöglichkeit ist das Instrument der direkten Wahl. Wenn ich indirekte Vertreter habe, kann ich die nicht zuordnen, weiß nicht, wer mich vertritt, was für die Wahlwerbung, aber natürlich auch in der Vertretung schlecht ist.
Da gesagt wurde, das Motiv der schwarz-blauen Koalition, die indirekte Wahl zu haben, wäre es gewesen, die Hochschülerschaft auszuschalten, darf ich sagen, dass genau die Vertretung, die dazumal die ÖH-Politik auch inhaltlich wesentlich mitbestimmt hat, nämlich die Aktionsgemeinschaft, auch für die Änderung des Gesetzes in Richtung direkter Wahl eingetreten ist. Daher kann dieses versteckte Motiv, man möchte da irgendetwas zementieren, nicht wirklich gestimmt haben, oder die Überlegung dazu war falsch. Daher freue ich mich, dass hier wirklich alle wesentlichen Gruppen im Bereich der Hochschülerschaft mitgewirkt haben. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)
Es waren einige Anlassfälle. Kollege Karlsböck hat ja ein Café schon genannt. Und es gibt auch eine Druckerei, wo auch ein Problem aufgetreten ist. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) – Ja, ich weiß, wie sie heißt, nämlich Facultas. In diesem Zusammenhang gehört es meiner Meinung nach zu den Aufsichtsnotwendigkeiten, hier zu präzisieren, aber nicht zu verschärfen. Und ich kann da sagen: Wir sind sehr sensibel vorgegangen!
Und die hier in den Raum gestellte Variante, wir könnten aus inhaltlichen Gründen, weil uns eine politische Position nicht gefällt, den Hochschülerschaftsvorsitzenden absetzen, weise ich ausdrücklich zurück. Da geht es um ganz andere, vor allem wirtschaftliche Dinge, und um Aufsichtsrechte, wie von meinem Vorredner schon präzisiert wurde. Nämlich: Wenn zweimal schuldhaft die Informationsvorlage verweigert wird, dann gibt es entsprechende Schritte. – Das ist doch etwas anderes! Ich würde mir wünschen, dass man manchmal auch hier herinnen differenziert.
Ich habe den Eindruck, dass das Pfingstfest irgendwo auch zu einer Meinungsänderung beigetragen hat. Beim Pfingstfest reden ja alle nachher in einer Sprache, mit einer Zunge. Wir haben letzte Woche, am 4. Juni, den Ausschuss gehabt, und ich kann mich erinnern, dass dort eigentlich nur die beiden Regierungsparteien für das Gesetz gestimmt haben. Die Frau Maurer, die hier jetzt so vehement und mit Freude dafür eintrat und das Positive in den Vordergrund gestellt hat, wie wenn sie es gerade eingeleitet hätte, hat im Ausschuss dagegen gestimmt. Also Pfingsten hat auch eine inhaltliche Komponente, und ich freue mich darüber. Es könnte aber auch sein, dass man sich doch die Inhalte noch einmal zu Gemüte geführt hat und zu der Meinung gelangt ist, dass das, was im Gesetz jetzt enthalten ist, relativ sinnvoll ist.
Ich habe einen Punkt noch nicht erwähnt, das ist die Homogenität im Bereich der Wahlkörper. Herr Ertlschweiger, Sie haben dazu gemeint, es sei kein großer Wurf, weil man da die Privatuniversitäten jetzt auf einmal miteinbezogen hat. Ich kann Ihnen sagen: Wir waren alle interessiert, dass wir einmal homogene Strukturen haben!
Wir haben aber auch mit den Privatuniversitäten darüber verhandelt, ihre Meinung eingeholt, ob sie das wollen. Sie wollen ja in anderen Belangen auch eher den Universitäten gleichgestellt werden und wollen durchaus auch die Probleme gemeinsam behandelt wissen. Deswegen haben wir die Privatuniversitäten auch relativ rasch in die
Hochschulkonferenz aufgenommen. Und die Lösung, die wir jetzt haben, ist mit den Privatuniversitäten akkordiert. Daher: Es ist unrichtig, wenn da behauptet wird, die hätten etwas anderes wollen, die wollen nicht mitwirken. Sie wollen das, es ist mit ihnen auch inhaltlich abgesprochen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass wir jetzt mit dem vorliegenden Entwurf, was die gesamte Regelung im Bereich der Hochschülerschaft anbelangt, ein Wahlrecht haben, das mehr Demokratie bringt, das mehr direkte Beteiligung bringt und das natürlich auch bessere Identifikationsmöglichkeit bringt. Das ist klar, wenn ich 55 statt über 100 Vertreter habe. Aber das ist von den meisten hier schon apostrophiert worden, ich brauche also von den Vorteilen nicht viel mehr auszuweisen.
Ich möchte mich aber auch bedanken, und zwar vor allem bei Karlheinz Töchterle, aber auch bei allen anderen Beteiligten, die auch am zweiten Gesetz mitgewirkt haben.
Beim diesem zweiten Gesetz geht es um die Qualitätssicherung, auch was die Akkreditierung von ausländischen Anbietern in Österreich anbelangt. Da haben wir eine eher unscharfe Regelung gehabt, die, wenn man sie gestrichen hätte, dazu geführt hätte, dass eigentlich eine Verschlechterung der Informationssituation eingetreten wäre. Es ist mittlerweile gelungen, indem eben die Qualitätssicherung dann mit der entsprechenden Agentur in weiten Teilen vollzogen wird, für die jeweiligen potenziellen Studenten und Interessenten mehr Qualität, mehr Sicherheit zu bringen. Ich danke noch einmal Karlheinz Töchterle und allen anderen Beteiligten für ihre Unterstützung, die in einem entsprechenden Abänderungsantrag ihren Ausdruck finden wird.
Das heißt im Klartext: Wir haben hier eine wirklich von breiter Ebene, von vielen mitgetragene – von den Wesentlichen mitgetragene – Reform des gesamten Wahlrechts und auch der Systematik im Hochschülerschaftsbereich vorliegen. Ich glaube, dass das auch hier eine möglichst breite Zustimmung absichern wird. Ich bedanke mich im Voraus dafür und glaube, dass wir schon bei den nächsten Wahlen sehen werden, dass die Wahlbeteiligung nach oben geht und dass wir insgesamt eine gute Struktur geschaffen haben. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
11.16
Präsident Karlheinz Kopf: Danke, Herr Bundesminister.
Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Präsident Karlheinz Kopf: Bevor ich dem Herrn Abgeordneten Kassegger das Wort erteile, gebe ich bekannt, dass die Abgeordneten Podgorschek, Mag. Kogler, Dr. Nachbaur, Dr. Hable, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt haben, einen Untersuchungsausschuss zur Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria einzusetzen. (Beifall bei FPÖ, Grünen, NEOS und Team Stronach.)
Meine Damen und Herren, das ist eine geschäftsordnungsmäßige Mitteilung, die weder mit Applaus noch mit Missfallen quittiert werden sollte! (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Das war aber eine gute Mitteilung!)
Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen.
Gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung finden Debatte und Abstimmung nach Erledigung der Tagesordnung statt.
*****
Jetzt gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kassegger zu Wort. – Bitte.
11.17
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir haben heute schon gehört: Viel Gutes im Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014! Dem schließen wir uns an. Positiv aus unserer Sicht sind die Wiedereinführung der Direktwahl in der Bundesvertretung, die Ausweitung der Kontrollrechte des Ministeriums, der verpflichtende Tätigkeitsbericht der Österreichischen Hochschülerschaft an den Nationalrat und die Möglichkeit, dass Bescheide bei Untersagung von Veranstaltungen wahlwerbender Gruppen erlassen werden müssen. Das bietet die Möglichkeit, diese Bescheide dann auch mit Rechtsmitteln zu bekämpfen.
Nicht unterstützen können wir Freiheitlichen – Kollege Karlsböck hat es schon angedeutet – die Berechtigung zum passiven Wahlrecht von Drittstaatsangehörigen. Da geht es ja auch um die Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse. Wir vertreten den Standpunkt, dass hoheitliche Befugnisse grundsätzlich von österreichischen Staatsbürgern wahrgenommen werden sollen (Beifall bei der FPÖ), und wir erachten im Bereich der Hochschulen die diesbezüglichen europäischen Bestimmungen als völlig ausreichend. Diese sehen nämlich ein passives Wahlrecht für österreichische Staatsbürger, Staatsbürger von Mitgliedstaaten der EU und des EWR vor. Eine weitere Ausdehnung auf Drittstaatsangehörige lehnen wir Freiheitliche ab.
Wir stellen deswegen folgenden Abänderungsantrag der Abgeordneten Karlsböck und weiterer Abgeordneter:
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen, dass das passive Wahlrecht für Drittstaatsangehörige entfällt.
Zur Einführung der Briefwahl haben wir auch einen abweichenden Standpunkt. Wenn das Motiv die Erhöhung der Wahlbeteiligung bei den Hochschülerschaftswahlen sein soll – und ich erinnere daran: 28 Prozent!; das ist wirklich keine großartige Legitimation –, dann glauben wir, dass der Preis dafür zu hoch ist. Wir sind eher der Ansicht, Wahlbeteiligungen kann man auch erhöhen, indem man einfach attraktiver arbeitet und denen, die wählen, das Gefühl gibt, dass die Wahl auch einen Sinn macht, eine Notwendigkeit ergibt, also dass man sich für studentische Anliegen et cetera entsprechend einsetzt.
Wir lehnen also diese Briefwahl ab. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie die beiden Abänderungsanträge, die Sie stellen wollen, wörtlich vorlesen müssen und es nicht genügt, diese nur im Kern zu erläutern.
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (fortsetzend): Wir lehnen die Briefwahl ab. Diesen Standpunkt vertreten nicht nur wir Freiheitlichen, sondern auch Hochschülerschaft, VSStÖ, GRAS und FLÖ, weil es eben Wahlgrundsätze – drei von sechs, nämlich die geheime Wahl, die freie Wahl und die persönliche Wahl – untergräbt, und dafür ist uns der Preis einfach zu hoch.
Ich lese also den Abänderungsantrag betreffend passive Wahlberechtigung wörtlich vor.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002,
das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden (136 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (171 d.B.), wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 § 47 Abs. 1 entfällt die Wortfolge: „und passiv“
2. In Artikel 1 § 47 wird folgender Abs. 1a eingefügt: „Passiv wahlberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft die, abgesehen von den Erfordernissen des § 47 Abs. 1, österreichische Staatsangehörige oder Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU oder des EWR sind.“
*****
Zum Thema Briefwahl:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
„Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden (136 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (171 d.B.), wird wie folgt geändert:
Artikel 1:
1. In § 43 Abs. 1 entfällt der Satz: ‚Die Wahlen der Bundesvertretung und der Hochschulvertretungen sind auch durch Briefwahl in Form der Übermittlung einer Wahlkarte zulässig.‘
2. In § 44 Abs. 6 entfällt Zif. 1d
3. § 45 Abs. 2 bis Abs. 6 entfallen
4. In § 51 Abs. 2 entfällt Zif. 2
5. In § 60 Abs. 1 wird die Wortfolge ‚Präsenz- und Briefwahlen‘ durch ‚Präsenzwahlen‘ ersetzt und die Wortfolge ‚insbesondere auch Bestimmungen über die Durchführung der Briefwahl,‘ entfällt.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
11.21
Präsident Karlheinz Kopf: Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Die von Ihnen soeben eingebrachten Abänderungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter
zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002,
das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden (136 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (171 d.B.)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden (136 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (171 d.B.), wird wie folgt geändert:
1. Artikel 1 § 47 Abs. 1 entfällt die Wortfolge: "und passiv"
2. In Artikel 1 § 47 wird folgender Abs. 1a eingefügt: "Passiv wahlberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft die, abgesehen von den Erfordernissen des § 47 Abs. 1, österreichische Staatsangehörige oder Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU oder des EWR sind."
Begründung
Aus den Erläuterung zum HSG 1998: "Studierende nehmen in verschiedenen Funktionen auf Basis des Hochschülerschaftsgesetzes, aber auch auf Basis organisationsrechtlicher Vorschriften hoheitliche Befugnisse wahr. Weiters sind die Organe berechtigt, Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter in die Kollegialorgane der Universitäten zu entsenden. Aber auch die Ausübung und Mitwirkung an der Willensbildung von Kollegialorganen können hoheitliche Akte darstellen."
Artikel 3 des Staatsgrundgesetzes besagt: Die öffentlichen Ämter sind für alle Staatsbürger gleich zugänglich. Für Ausländer wird der Eintritt in dieselben von der Erwerbung des österreichischen Staatsbürgerrechtes abhängig gemacht.
Dem gegenüber steht der Artikel 81c B-VG: "(2): Bundesgesetzlich kann vorgesehen werden, dass die Tätigkeit an der Universität sowie die Mitwirkung in Organen der Universität und der Studierendenvertretung von Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, zulässig ist." Auf Grund der Ausdehnung des Gesetzes auf Fachhochschulen und Privatuniversitäten kann die Einführung des passiven Wahlrechtes für Studierende ohne österreichische Staatsangehörigkeit jedoch nur auf Grundlage des Art 45 EGV (ex-Artikel 39 EGV) auf Staatsbürger von Mitgliedstaaten der EU oder des EWR erfolgen, sofern dem B-VG Kurzkommentar von Mayer gefolgt wird, dass die Voraussetzung der österreichischen Staatsbürgerschaft für den Antritt eines "öffentlichen Amtes" durch diesen Artikel durchbrochen wird.
*****
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter
zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden (136 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (171 d.B.)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden (136 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (171 d.B.), wird wie folgt geändert:
Artikel 1:
1. In § 43 Abs. 1 entfällt der Satz: "Die Wahlen der Bundesvertretung und der Hochschulvertretungen sind auch durch Briefwahl in Form der Übermittlung einer Wahlkarte zulässig."
2. In § 44 Abs. 6 entfällt Zif. 1d
3. § 45 Abs. 2 bis Abs. 6 entfallen
4. In § 51 Abs. 2 entfällt Zif. 2
5. In § 60 Abs. 1 wird die Wortfolge "Präsenz- und Briefwahlen" durch "Präsenzwahlen" ersetzt und die Wortfolge "insbesondere auch Bestimmungen über die Durchführung der Briefwahl," entfällt.
Begründung
Die Österreichische Hochschülerschaft hat massive Bedenken gegen die Briefwahl: "Die Briefwahl verstößt gegen mindestens drei der sechs Wahlgrundsätze, da keine geheime, keine freie und keine persönliche Wahl garantiert werden kann. Sobald die Wahlkarte verschickt wurde, kann nicht mehr sichergestellt werden, dass die Wahl frei von Zwang und ohne Fremdeinwirkung durchgeführt werden konnte. Bei der Briefwahl kann auch die Stimme auf dem Weg zur Wahlkommission verloren gehen, da eine postalische Zustellung nicht zu hundert Prozent garantiert werden kann.". Ähnlich argumentieren auch die Studentenvertreter des VSSTO und der FEST. Die Vertreter der FLÖ und der GRAS und lehnen eine Briefwahl ab. Die GRAS argumentiert das wie folgt: "Wahlen soll(t)en nach den allgemeinen Wahlgrundsätzen abgehalten werden, d.h. das Wahlrecht sollte frei, geheim, gleich, persönlich, allgemein und unmittelbar sein. Bereits bei der Einführung von E-Voting für die ÖH-Wahl 2009 kritisierte die GRAS die Verletzung des Rechts auf die freie, geheime und persönliche Wahl und focht die Bestimmungen zur elektronischen Wahl erfolgreich beim VfGH an. Dieselbe Kritik ist nun jedoch auch bei der Briefwahl anwendbar: Auch diese verstößt nach Ansicht der GRAS gegen grundlegende demokratiepolitische Prinzipien: So ist bei der Briefwahl keineswegs sichergestellt, ob eine Person ihren Stimmzettel frei, geheim und persönlich ausfüllt. Zwar ist durch die Übermittlung per eingeschriebenem Brief zumindest die persönliche Zustellung annähernd gewährleistet (denn auch eingeschriebene Briefe können verloren gehen), ab der Entgegennahme der Wahlkarte ist jedoch die weitere Einhaltung der wahlrechtlichen Grundsätze gänzlich ungewiss: Wer füllt die Wahlkarte aus? Unter welchen Umständen - alleine oder in der Gruppe, frei oder unter Druck - wird sie ausgefüllt? Wer bringt sie dann zur Post und kommt sie bei der Wahlkommission an? All diese ungeklärten Fragen machen die Briefwahl und damit auch letztlich das Wahlergebnis demokratiepolitisch höchst bedenklich.
Die GRAS kritisiert die Einführung der Briefwahl aufs Schärfste, fordert jedoch die Möglichkeit, mittels Wahlkarte bei einem Wahllokal außerhalb der eigenen Hochschule die Stimme abzugeben. § 45 Abs. 1 gibt diese Möglichkeit nur in der ‚zuständigen’ Wahlkommission frei, welche allerdings zumindest für Personen, die an
mehreren Hochschulen ein Studium betreiben, nicht eindeutig bestimmt ist. Da diese Form der Stimmabgabe vor einer Wahlkommission erfolgt, kann durch diese die Ein-
haltung der Wahlgrundsätze kontrolliert werden. Aus Sicht der GRAS wäre eine derartige Form der Stimmabgabe eine Erleichterung für viele Studierende, gerade für Berufstätige, Menschen mit Betreuungspflichten und Studierende, die ein Praktikum absolvieren, ohne die Wahlgrundsätze zu verletzen. Wir regen jedenfalls an, die Stimmabgabe in ‚fremden’ Wahllokalen mittels Wahlkarte auch dann zu ermöglichen, wenn die Briefwahl in der bisher vorgeschlagenen Form beibehalten wird."
Daraus ist zu ersehen, dass eine große Mehrheit der Studierendenvertretungen die Briefwahl für eine den österreichischen demokratischen Wahlgrundsätzen widersprechende Stimmabgabe halten. Sie ist deshalb im vorliegenden ÖH-Gesetz abzulehnen.
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter El Habbassi. – Bitte.
11.21
Abgeordneter Asdin El Habbassi, BA (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Besuchergalerie! Diese Gesetzesnovelle ist ein schönes Zeichen, nicht nur für die Demokratisierung der Hochschulpolitik, die dringend notwendig ist, sondern auch ein Zeichen – wenn man deren Entstehungsprozess anschaut – für fraktionsübergreifende Sachpolitik. Ich glaube, das gehört auch wertgeschätzt in diesem Haus. Das ist nicht oft so, aber dies ist ein tolles Beispiel dafür.
Warum? – Nicht nur, dass da alle wesentlichen Fraktionen der ÖH-Vertretung, die ja heute auch hier anwesend sind, vom Bundesvorsitzteam, dabei waren, sondern diese Novelle ist auch im Austausch mit den Experten, mit den Stakeholdern umgesetzt worden. Dieser Prozess könnte auch beispielhaft sein für andere Bereiche. Ich nehme jetzt nur die Bildungsdebatte als ein Beispiel, wo es auch nicht schlecht wäre, wenn man hin und wieder die Lehrer- und Schülervertreter zu Wort kommen ließe.
Alles in allem ist es aber ein wichtiger Schritt, die Direktwahl wieder einzuführen, damit jeder mitbestimmen kann, wer ihn auf Bundesebene in der ÖH vertritt.
Zu dem Argument, die Wahlbeteiligung ist so niedrig, weil die Politik so unattraktiv ist: Ich glaube, wenn man die Möglichkeit hat, wirklich mitzubestimmen, dann kann man auch mitbestimmen, wie attraktiv die Bundespolitik der ÖH ist; und diese Möglichkeit soll es geben.
Da hier immer wieder die Kritik an der Briefwahl und an der Möglichkeit, dass Drittstaatsangehörige wählen dürfen, kommt: Ich frage mich, warum jemand, der hier in Österreich studiert, nicht seine Interessenvertretung hier in Österreich wählen können soll. Egal, mit welchem Pass er da ist, er ist an der Universität und will, dass seine Interessen dort vertreten werden. Ich glaube, das sollte in Zeiten wie diesen eine Selbstverständlichkeit sein, und jeder, dem Demokratie wichtig ist, wird dem, glaube ich, auch zustimmen können. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Abg. Korun. – Zwischenruf des Abg. Darmann.)
Was die Briefwahl angeht, möchte ich nur daran erinnern, dass die Briefwahl kein Ausschluss von einer geheimen Wahl, einer freien Wahl und Ähnlichem ist. Wir haben dieses Briefwahlrecht bei der AK-Wahl, bei den normalen Nationalratswahlen, Gemeinderatswahlen, et cetera. Warum soll es dort der Verfassung entsprechen und bei der ÖH-Wahl nicht?!
Ich bitte, diese Argumente zu überdenken und nicht immer krampfhaft irgendwelche Punkte zu suchen, die einem gemeinsamen sehr sinnvollen Vorschlag widersprechen.
Nun zum Qualitätssicherungsgesetz: Es ist ja schon mehrmals erwähnt worden, da gibt es einen Antrag, wo es darum gegangen ist, dass die berechtigte Kritik, manche Dinge zu präzisieren, von verschiedenen Stakeholdern berücksichtigt worden ist. Der ehemalige Minister Mitterlehner (Heiterkeit – Zwischenruf des Abg. Neubauer) – Entschuldigung, Mitterlehner ist der aktuelle Minister –, also der ehemalige Minister Töchterle hat sich dafür eingesetzt, die Stakeholder zusammenzusetzen und alle Kritikpunkte einzubinden.
Jetzt gibt es erfreulicherweise einen gemeinsamen Antrag, den ich hiermit gerne einbringen möchte.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Töchterle, Mag. Kuntzl, Dr. Karlsböck, Maurer, Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Regierungsvorlage (136 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden
Aufgrund des Umfangs dieses Antrags werde ich ihn jetzt nicht wortwörtlich vorlesen. Der Antrag wurde den Klubs am Vortag zugestellt und liegt Ihnen allen mittlerweile vor. Die Kernpunkte des Antrags sind:
Das System der Registrierung, welches sich in der Vergangenheit nicht bewährt hat, soll durch eine Meldepflicht ersetzt werden.
Durch die für grenzüberschreitende Studien, die in Zusammenarbeit mit österreichischen Einrichtungen angeboten werden sollen, notwendige Bestätigung durch die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria wird dem Ziel Rechnung getragen, eine homogene Qualität des tertiären Bildungssektors in Österreich zu gewährleisten.
Weiters soll die AQ Austria Meldestelle für ausländische Bildungseinrichtungen, die Studien in Österreich anbieten, werden, und Bildungseinrichtungen, die im Herkunfts- oder Sitzstaat nicht anerkannt sind, dürfen Studien in Österreich nicht anbieten. Ebenso dürfen keine Studien angeboten werden, die im Herkunfts- oder Sitzstaat nicht anerkannt sind.
*****
Ich glaube, das ist ein sehr sinnvoller Abänderungsantrag, und ich bitte, dem zu entsprechen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Feichtinger.)
11.26
Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem El Habbassi eingebrachte Abänderungsantrag, den er in seinen Kernpunkten erläutert hat und der inzwischen auch im Saal verteilt wurde, ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Andrea Kuntzl, Dr. Andreas F. Karlsböck, Sigrid Maurer, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen
betreffend den Gesetzesantrag im Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (136 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden (171 d.B.)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
In Artikel 4 (Änderung des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes) erhält die Z „7“ die Ziffernbezeichnung „8“ und die Z 5 bis Z 7 lauten:
„5. § 27 lautet:
„§ 27. (1) Bildungseinrichtungen, die in ihrem jeweiligen Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs. 2 Z 1 UG anerkannt sind, dürfen in Österreich ihre Studien durchführen, soweit diese in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat anerkannte Ausbildungen im Sinne des § 51 Abs. 2 Z 1 UG darstellen und diese Studien und akademischen Grade mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind. Die Durchführung der Studien ist zu melden. Die Studien an Universitäten nach UG und der Universität für Weiterbildung Krems nach DUK-Gesetz 2004, am Institute of Science and Technology - Austria gemäß dem Bundesgesetz über das Institute of Science and Technology - Austria, BGBl. I Nr. 69/2006, und die Studien an öffentlichen und privaten Pädagogischen Hochschulen oder private Studienangebote nach Hochschulgesetz 2005, BGBl. I Nr. 30/2006 sowie Lehrgänge zur Weiterbildung nach FHStG, unterliegen auf Grund der genannten Bundesgesetze, die Studien an Privatuniversitäten und die Fachhochschul-Studiengänge aufgrund der Akkreditierung nach §§ 23 und 24 keiner Meldepflicht. Das Anbieten von Studien, welche mit österreichischen Studien nicht vergleichbar sind, ist unzulässig. Bildungseinrichtungen, die in ihrem jeweiligen Herkunfts- bzw. Sitzstaat nicht als postsekundär im Sinne des § 51 Abs. 2 Z 1 UG anerkannt sind, dürfen Studien in Österreich nicht anbieten.
(2) Mit der Meldung sind Urkunden vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass die Bildungseinrichtung in ihrem jeweiligen Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs. 2 Z 1 UG anerkannt ist sowie die Rechtsgrundlage dieser Anerkennung und der Anerkennung des jeweiligen Studiums im Herkunfts- bzw. Sitzstaat.
(3) Meldestelle ist die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria.
(4) Soferne die in Abs. 1 und 2 angeführten Nachweise nicht vorgelegt werden oder die dort genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist die Aufnahme des Studienbetriebs bzw. das Anbieten der betreffenden Studien in Österreich nicht zulässig.
(5) Sofern ausländische Studien in Zusammenarbeit mit österreichischen Bildungseinrichtungen angeboten werden sollen, benötigen diese vor Aufnahme des Studienbetriebs eine Bestätigung der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria, mit der sichergestellt wird, dass die an der österreichischen Bildungseinrichtung angebotenen Leistungen bzw. Anteile an den ausländischen Studien internationalen akademischen Standards entsprechen. Die Bestätigung wird auf der Grundlage einer externen Evaluierung durch die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria gemäß internationaler Standards erteilt. § 20 findet auf das Verfahren zur Ausstellung der Bestätigung sinngemäß Anwendung.
(6) Die Meldestelle hat ein Verzeichnis der gemeldeten Bildungseinrichtungen und Studien zu führen und auf dem neuesten Stand zu halten. Die Bundesministerin oder der Bundesminister ist darüber regelmäßig zu informieren.
(7) Mit der Aufnahme in das Verzeichnis gemäß Abs. 6 ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studien und entsprechenden österreichischen
akademischen Graden verbunden. Die Studien und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates der Bildungseinrichtung.“
6. § 32 lautet:
„§ 32. Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Studiengang oder eine Bildungseinrichtung, die nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zu akkreditieren ist oder in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs. 6 aufgenommen sein muss, ohne Vorliegen einer entsprechenden Akkreditierung oder Aufnahme in das entsprechende Verzeichnis betreibt oder dem Hochschulwesen eigentümliche Bezeichnungen oder akademische Grade, ohne nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes dazu berechtigt zu sein, verleiht, vermittelt oder führt, begeht, wenn die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung, die von der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro zu bestrafen ist.“
7. Dem § 36 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) Bildungseinrichtungen, die am 1. Juli 2014 Studien im Sinne des § 27 Abs. 5 anbieten, haben bis längstens 31. Dezember 2015 die Bestätigung gemäß § 27 Abs. 5 beizubringen.““
Begründung:
Das System der Registrierung, welches sich in der Vergangenheit nicht bewährt hat, soll durch eine Meldepflicht ersetzt werden.
Durch die für grenzüberschreitende Studien, die in Zusammenarbeit mit österreichischen Einrichtungen angeboten werden sollen, notwendige Bestätigung durch die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) wird dem Ziel Rechnung getragen, eine homogene Qualität des tertiären Bildungssektors in Österreich zu gewährleisten.
Die AQ Austria soll Meldestelle für ausländische Bildungseinrichtungen, die Studien in Österreich anbieten, werden.
Bildungseinrichtungen, die im Herkunfts- oder Sitzstaat nicht anerkannt sind, dürfen Studien in Österreich nicht anbieten, ebenso dürfen keine Studien angeboten werden, die im Herkunfts- oder Sitzstaat nicht anerkannt sind.
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Cap. – Bitte.
11.26
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe mich unter anderem deswegen zu Wort gemeldet, weil ich Mandatar der Hochschülerschaft im Hauptausschuss der Uni Wien und Mandatar der Hochschülerschaft im Zentralausschuss war. (Abg. Kickl: Das ist aber schon verjährt!) Ich habe daher das Direktwahlmodell von damals in der Praxis kennengelernt und finde – das möchte ich hier wirklich zum Ausdruck bringen –, dass dieses Direktwahlmodell, das wir heute beschließen, natürlich besser ist.
Es ist deswegen besser, weil es erweitert, weil es demokratischer ist, weil es im passiven Wahlrecht eine Erweiterung erfahren hat, weil es die Privatunis miteinbezieht, weil es aber trotzdem beim allgemein politischen Mandat bleibt. Das war eine lange
Diskussion bei dem berühmten Modell, das die Schüssel-Regierungen I, II hier eingebracht haben, wo auch das infrage gestellt wurde. Wir haben damals gesagt, als wir in Opposition waren, dass dieses Modell nicht funktionieren wird und dass es undemokratisch ist, und der heutige Tag bestätigt eigentlich diese Kritik. Daher bin ich sehr, sehr froh, dass es möglich ist, dass hier im Sinne der Demokratie dieser Schritt vollzogen wird.
Mein Kompliment an Kollegen Töchterle, an Minister Mitterlehner, an den VSStÖ natürlich, an die Aktionsgemeinschaft, Andrea Kuntzl und all die, die hier mitgewirkt haben, dass wir diesen Schritt wirklich vollzogen haben, da ich diesen für ganz bedeutend erachte.
Die Briefwahl halte ich für, wie soll ich sagen, eine Notlösung. Wir werden sehen, wie es funktionieren wird, aber dahinter steckt ja vor allem auch die Überlegung, dass die Wahlbeteiligung zwecks einer größeren Legitimation der Hochschülerschaft ansteigt, und auch das soll damit versucht werden.
Der letzte Punkt, der noch zu erwähnen ist, sind die Ängste, die hier formuliert werden, was diese Kontrolle und Aufsicht betrifft. Ich glaube, dass das eine klare Regelung ist, dass in der Kommission ja Studentenvertreter sind und dass natürlich nur dann eingegriffen wird, wenn es, wie beschrieben, zu den wirtschaftlichen Problemen kommt und wenn wirklich eine Veranlassung dafür besteht. Das Ganze ist sowieso unter Beobachtung und auch unter Kommentierung der Öffentlichkeit und der Medien.
Ich finde es auch richtig, dass man bei der Pflichtmitgliedschaft geblieben ist. Die Hochschülerschaft bietet Service, Beratung an und soll alle Studierenden vertreten. Daher, glaube ich, ist auch das eine berechtigte Überlegung. (Abg. Kickl: Beim Bundesheer hat das Zwang geheißen!)
Im Großen und Ganzen ist daher heute ein wirklich positiver Tag für die Hochschulen, ein positiver Tag für die Studierenden. Ich gehe davon aus, dass auch hier die ÖH weiter ein unbequemer Vertreter, aber kein natürlicher Gegner ist, denn ich habe damals erlebt, wie oft es eine gute Zusammenarbeit zwischen den ÖH-Fraktionen, mit den Ministerien, damals mit dem Wissenschaftsministerium, gegeben hat. Warum soll es das nicht auch in Zukunft geben?!
Ich bin da durchaus positiver Stimmung, aber es kann auch natürliche Gegensätze geben, deshalb soll das auch hier ausgetragen werden. Mich freut es, dass das auch hier eine so breite Zustimmung findet. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Töchterle.)
11.29
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bitte.
11.29
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebes ÖH-Bundesvorsitzteam! Liebe Studierende! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein zehn Jahre langer, hartnäckiger Diskussions- und Forderungsprozess hat sich, wie ich meine, ausgezahlt, denn, liebe Studierende, liebe Studi-VertreterInnen – ich darf im Speziellen und an dieser Stelle dem VSStÖ sehr herzlich zu seiner Hartnäckigkeit gratulieren –, wir beschließen heute die Wiedereinführung der ÖH-Direktwahl, und das ist demokratiepolitisch unglaublich genial. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Zakostelsky.)
Außerdem finde ich es super, dass wir ein weiteres negatives Vermächtnis von Schwarz-Blau mit dem heutigen Tag der Vergangenheit angehören lassen können. Das ist uns ganz, ganz wichtig. (Abg. Kickl: Meine Güte!)
Warum ist aber diese Regelung so positiv? – Viel wurde schon gesagt.
Zum Ersten, weil es nun allen Studierenden obliegt, ihre VertreterInnen auf Bundesebene direkt und unmittelbar zu wählen. Kurz gesagt, liebe Studierende, ihr wisst künftig, wen ihr als eure Vertreterinnen und Vertreter in die ÖH-Bundesvertretung wählt.
Zum Zweiten finde ich es ungemein positiv, dass es eine einheitliche Regelung für alle ordentlichen und außerordentlichen Studierenden, also jene, die mindestens 30 ECTS-Punkte absolvieren, geben wird, nämlich unabhängig von ihrer StaatsbürgerInnenschaft. Es wird das aktive und passive Wahlrecht nun für alle möglich, und es hat die Diskriminierung von Drittstaatsangehörigen endlich ein Ende.
Zum Dritten: Es ist sehr positiv, dass Studierende, egal, ob an Unis, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen oder Privatunis, ihre VertreterInnen nun auch wirklich wählen dürfen. Ich persönlich halte es für ein wesentliches Recht, wenn ich einzahle, dass ich dann auch meine Vertreterinnen und Vertreter wählen darf, und halte es, so wie manche Kolleginnen und Kollegen hier, für keine Zwangsverpflichtung, sondern wie gesagt für ein wesentliches Recht. Damit wird zum einen der Wahlberechtigten-Kreis erhöht, und zum anderen werden mehr Leute an wesentlichen demokratischen Prozessen beteiligt. Ich glaube, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, eigentlich dürften wir dagegen nichts haben.
Ein Punkt, der bei mir Skepsis hervorruft, das möchte ich nicht verhehlen, ist die Einführung der Briefwahl. Das ist ein Bereich, der das Wählen für jede und jeden womöglich unkomplizierter gestaltet, aber es schwingt leider die Gefahr des verschwindenden Wahlgeheimnisses mit. Wir werden auch ein besonderes Augenmerk darauf legen, dass das freie, geheime Wahlrecht nicht untergraben wird.
Abschließend darf ich auch auf den Werdegang des Gesetzes eingehen, nämlich im Konkreten die Miteinbeziehung, und die eigentlichen HauptverhandlerInnen ansprechen. Ich finde es wirklich super, dass dieses Gesetz von Studi-VertreterInnen sehr, sehr breit gestaltet wurde. Das war ein Prozess, der leider nicht bei jedem Gesetzentwurf beschritten wird. Ich denke, das könnte auch ein Vorbild sein.
Direkt Betroffene beziehungsweise ihre Vertreterinnen und Vertreter haben das Gesetz geprägt und entworfen, deshalb finde ich es eigentlich umso verwunderlicher und manchmal schon überheblich, dass sich manche KollegInnen hier, aber auch im Ausschuss, hinstellen und Teile des Gesetzes schlechtreden. Ich denke nämlich, geschätzte Damen und Herren, aktuelle Studi-Vertreterinnen und -Vertreter wissen vermutlich am besten, was Studierende wollen und wie sie ihre Vertretung gestaltet wissen wollen. Deshalb an jene Fraktionen oder auch Abgeordnete, die hier womöglich heute nicht zustimmen werden: Sie stimmen damit gegen den Willen und Wunsch von Studierenden! Denken Sie bei Ihrem Stimmverhalten daran! (Beifall bei der SPÖ.)
11.33
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte.
11.33
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätztes Vorsitzteam der ÖH-Bundesvertretung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, wer von Ihnen vor zehn Jahren bei der Beschlussfassung der Abschaffung der Direktwahl der ÖH-Bundesvertretung hier im Parlament als Abgeordneter anwesend war. Gestern in der Nacht habe ich mir die Protokolle noch durchgelesen, es war eine sehr turbulente Sitzung. Sie erinnern sich vielleicht, es hat ja auch Proteste der Studierenden gegeben – zu Recht Proteste gegeben, auch hier im Hohen Haus. Andreas Khol hat die Sitzung damals unterbrechen müssen.
Ich habe ein bisschen nachgelesen, was hier so abgegangen ist, es war recht spannend. Es dürfte einen Abgeordneten gegeben haben, Klaus Wittauer von der FPÖ, ich
weiß nicht, wer ihn noch kennt, der hat damals eine ganz eigene Art gehabt, hier für Ordnung zu sorgen. Er hat gesagt, mit einem Tritt in den Hintern hätte er Ordnung geschaffen, oder noch besser, mit seinem Güllefassl. Er dürfte eine Landwirtschaft haben, und das war sozusagen seine Herangehensweise.
Ich freue mich, dass die neue Bundesregierung einen anderen Stil hat, dass wir gemeinsam auch die Österreichische Hochschülerschaft und alle Fraktionen in Entscheidungen mit einbinden. Reinhold Mitterlehner hat hier einen sehr wichtigen Schritt gesetzt, er hat genauso wie Andrea Kuntzl immer ein offenes Ohr für die Wünsche der Studierenden, und die Wiedereinführung der Direktwahl der Studierendenvertretung in Österreich ist ein ganz, ganz wichtiger Schritt. Dafür danke ich. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Dass es im alten Gesetz eine Reihe von Absurditäten gegeben hat, haben wir heute bereits gehört. Nicht jede Stimme war gleich viel wert, eine Stimme an einer kleinen Universität hat teilweise fünf- bis zehnmal so viel gegolten wie eine Stimme an einer großen Universität. Merkwürdig war auch, dass es ÖH-Mitglieder gegeben hat, die zwar den ÖH-Beitrag zahlen mussten, aber nicht wahlberechtigt waren. Es hat also einige Dinge gegeben, die sicherlich nicht in Ordnung waren. All das wird jetzt geändert, und es wird in Zukunft ein modernes Hochschülerschaftsgesetz geben, wo auch die Studierenden erstmals wieder ihre Bundesvertretung direkt wählen können.
Es gibt natürlich auch Teilbereiche, die ich persönlich kritisch sehe, die Briefwahl wurde bereits angesprochen. Wir werden das natürlich weiterhin beobachten, auch die Frage des Aufsichtsrechtes. Minister Mitterlehner hat dazu bereits im Wissenschaftsausschuss klargestellt, dass es ihm jedenfalls ein Anliegen ist, die Autonomie der Hochschülerschaft zu respektieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heutige Gesetzesänderung ist vor allem auch ein ganz wichtiges Signal an viele, viele junge Menschen hier in diesem Land, nämlich dass sich Mut und Ausdauer, um gegen Ungerechtigkeiten anzukämpfen, auszahlen, wenn es auch, wie im Fall des Hochschülerschaftsgesetzes, zehn Jahre dauert.
Das Richtige siegt am Ende immer, wir gehen heute einen richtigen Schritt. Ich darf allen Studierenden, die jahrelang gekämpft haben, ganz, ganz herzlich Danke sagen, im Namen meiner Fraktion natürlich ganz besonders dem VSStÖ. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Jarolim: den Kollegen Wittauer begrüßen in unserer Mitte!)
11.36
Präsident Karlheinz Kopf: Der vorläufig letzte Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.
11.36
Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich auch in den Kreis jener einreihen, die vor allem aufgrund des Zustandekommens, der Art und Weise, wie es geschehen ist, recht herzlich gratulieren wollen.
Ich habe heute in der Früh einmal die Möglichkeit genützt, wie viele andere von uns, auch in der Demokratiewerkstatt mit dabei zu sein und mit Schülern darüber diskutiert, was Demokratie ist, wie sie zustande kommt, wie sie abläuft. Ich habe eigentlich erfreut feststellen können, dass es auch Beispiele gibt, wie man mit den Beteiligten zu einem sinnvollen, gut getragenen und demokratisch gut aufgestellten Gesetz kommen kann, nämlich das, welches wir heute gemeinsam beschließen dürfen.
Ich darf nur ganz kurz zurückblicken, nur um den Unterschied herauszustreichen. Im Jahr 2004, also vor zehn Jahren, als am 9. Dezember 2004 im Nationalrat ein Initiativantrag der ÖVP/FPÖ-Abgeordneten beschlossen wurde, der ein neues Hochschüler-
schaftsgesetz zum Inhalt hatte, wurde damals von Vertretern der Hochschülerschaft eine Unterschriftenaktion gestartet, es gab viele Protestaktionen.
Jetzt, zur Vorbereitung dieses Gesetzes, lese ich Folgendes – ich darf kurz aus einer Einladung des Ministers zu einer Pressekonferenz zitieren –:
„Wissenschafts-, Forschungs- und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner präsentiert morgen, Donnerstag, gemeinsam mit dem ÖH-Vorsitzteam, Florian Kraushofer, Julia Freidl, Bernhard Lahner, Viktoria Spielmann sowie dem Vertreter der Aktionsgemeinschaft, Eugenio Gualtieri, den gemeinsam erarbeiteten Begutachtungsentwurf für ein neues Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014.“
Wie das zustande gekommen ist, ist eigentlich beispielhaft, ist richtig, denn eines sollten wir nicht vergessen: Direktwahl, Ausweitung der Wahlmöglichkeiten, alles unter einem Dach zusammenzufassen sind jene Dinge, die wir brauchen. Wenn wir junge Menschen dazu motivieren wollen, sich aktiv zu beteiligen, sich für andere einzusetzen und sich in der Demokratie einzubringen, ist diese Schule der Demokratie die wichtigste Voraussetzung. Ich meine, es braucht dieses demokratische Wahlrecht.
Vergessen wir nicht, was wir heute bei den verschiedenen Debatten gesehen haben: Viele der Studentenvertreter von heute und der kommenden Generationen werden die Abgeordneten in diesem Hohen Haus in den nächsten Jahren sein, und was können wir Besseres tun, als diesen ein gutes demokratisches Handwerk mitzugeben, damit sie das auch entsprechend lernen und sich einarbeiten können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Scherak.)
11.39
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Ich erkenne keinen Wunsch des Berichterstatters auf ein Schlusswort.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden, in 136 der Beilagen.
Hiezu liegen folgende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge vor:
Abänderungsantrag der Abgeordneten Maurer, Kolleginnen und Kollegen,
zwei Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge der Abgeordneten Dr. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen sowie
Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Töchterle, Mag. Kuntzl, Dr. Karlsböck, Maurer, Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen.
Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile, der Systematik des Gesetzentwurfes folgend, und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Dr. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend die §§ 43, 44 und 45 in Artikel 1 eingebracht.
Wer hiefür ist, der möge bitte ein Zeichen geben. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Die Abgeordneten Dr. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend § 47 in Artikel 1 eingebracht.
Wer sich hiefür ausspricht, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Die Abgeordneten Dr. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend die §§ 51 und 60 in Artikel 1 eingebracht.
Ich bitte bei Zustimmung um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Die Abgeordneten Maurer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend § 63 in Artikel 1 eingebracht.
Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Die Abgeordneten Dr. Töchterle, Mag. Kuntzl, Dr. Karlsböck, Maurer, Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 4 eingebracht.
Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Somit kommen wir sogleich zur dritten Lesung. (Beifall und Jubelrufe auf der Galerie.)
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Gesetz auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS. – Ruf: Beim Budget habt ihr nicht geklatscht!)
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Wissenschaftsausschusses, seinen Bericht 172 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Bericht des Tourismusausschusses über den Antrag 456/A(E) der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Maximilian Unterrainer, Mag. Roman Haider, Georg Willi, Leopold Steinbichler, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG) auf Tourismusmarketingorganisationen (164 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte.
11.45
Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause an den Fernsehschirmen! Wie schon gesagt wurde, kommen wir jetzt zum Thema Tourismus, und es geht um das Medientransparenzgesetz, das man sich noch einmal genau anschauen und auch korrigieren sollte. Es gibt dazu einen Sechs-Parteien-Antrag, und es wurde im letzten Tourismusausschuss auch über den Tourismusbericht des letzten Jahres diskutiert und auch noch einmal die Wichtigkeit kundgetan, die der Tourismus für die österreichische Wirtschaft und ganz besonders für die Landregionen hat.
Auch der Umstand, dass ein Tourismusthema so früh auf der Tagesordnung ist, zeigt diese Wichtigkeit, und es freut mich als Tourismussprecher unserer Fraktion natürlich, dass es schon unter Tagesordnungspunkt 3 behandelt wird. (Abg. Kickl: Was heißt das für die Sonderpensionen?)
Wir wissen, dass all die Investitionen im touristischen Bereich vor Ort passieren, 90 Prozent der Investitionen im Umkreis von 50 Kilometern. Wir wissen, gerade in der wirtschaftlich schwierigen Situation der letzten Jahre war der Tourismus ein stabiler Faktor im Arbeitsbereich und auch bei den Investitionen. Was der Tourismusbericht auch gezeigt hat und was auch sehr erfreulich war, ist, dass die Entschuldungsdauer in den Betrieben zurückgegangen ist – nicht viel, aber sie ist wenigstens zurückgegangen und nicht angestiegen.
Und so wie das für jeden anderen Wirtschaftszweig und auch sonst gilt, ist natürlich auch für den Tourismus das Thema Bürokratieabbau ganz wichtig. Mit diesem Medientransparenzgesetz hat man etwas Gutes angedacht, man hat aber in der Praxis gesehen, dass es nicht für alle Branchen gleich zu handhaben ist. Man hat geschätzt, dass der Aufwand dafür pro Jahr zirka 360 € betragen wird. Aber gerade im touristischen Bereich, sprich bei der Österreich Werbung – aber auch bei den Landestourismusorganisationen und auch den Regionsorganisationen bis herunter zur Gemeinde, aber bleiben wir bei der Österreich Werbung, die ja sehr stark auch im Ausland tätig ist und auch über die elektronischen Medien ganz stark Österreich als Tourismusstandort bewirbt –, hat sich gezeigt, dass diese Aufzeichnungen und Kontrollen ein Ausmaß angenommen haben, das nicht angedacht war, und zwar laut Aufzeichnungen der Österreich Werbung von zirka 70 000 €.
Es freut mich, dass es dazu einen Sechs-Parteien-Antrag gegeben hat – der also quer durch alle Fraktionen unterstützt wird –, dass man sich diese Bestimmungen noch einmal anschaut und in eine Richtung korrigiert, wo nicht nur Bürokratie gemacht wird, aber trotzdem die Kontrolle vor Ort ist, damit man weiß, dass das funktioniert.
Einen Satz noch ganz kurz zum zweiten Antrag, der von den NEOS eingebracht wurde, betreffend Jahresarbeitszeitmodell: Gut angedacht, aber wir wissen, wir leben in Österreich in einem Sozialpartnerstaat, und dort werden gerade Verhandlungen geführt. Dafür ist also in erster Linie nicht die Gesetzgebung zuständig, sondern es müssen sich einmal die Sozialpartner darüber einig werden. Aber eines ist auch klar: Im Dienstleistungsbereich und gerade im touristischen Bereich müssen wir bei den Arbeitszeiten liberaler sein als im Industriebereich, damit Österreich weiterhin als Tourismusland international konkurrenzfähig bleibt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
11.49
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Unterrainer. – Bitte.
11.49
Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher und Zuseherinnen auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Stellen wir uns einmal vor, wir haben einen Mercedes in der Garage, aber leider keinen Treibstoff zur Hand. Willkommen in der Welt der österreichischen Tourismuspolitik! (Abg. Podgorschek: Beim Bundesheer ist das so!)
Also wenn wir schon einen Mercedes in der Garage haben, dann sollten wir uns doch auch um ihn kümmern, ihn hegen und pflegen. Und wenn Sie jetzt nicht zu den Autofreunden gehören, wie manche unter uns, so dürfen Sie gerne an einen Baum denken und diesen umarmen. Allerdings wird dieser Baum ohne Wasser, ohne „Treibstoff“, auch nicht wirklich wachsen. Und was dem Baum das Wasser und dem 8-Zylinder der Treibstoff ist, das ist dem Tourismus das politische Verständnis, das leider in Österreich über manche Strecken nicht vorhanden ist. Deshalb sollten wir aufhören mit reinen Sonntagsreden, wir sollten die richtigen Rahmenbedingungen schaffen und das nötige Verständnis aufbringen!
Das fängt beim Verstehen an. Verstehen wir doch, dass wir den Betrieben nicht immerzu nur Pflichten auferlegen können, dass Betriebe sowohl aus Unternehmern, Unternehmerinnen als auch aus Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bestehen. Das Auseinanderdividieren der verschiedenen Interessengruppen ist eine politische Nullnummer und bringt eigentlich gar nichts.
Fakt ist, dass der Tourismus in Österreich in vielen Belangen eher stiefmütterlich behandelt wird.
Ja, wir sind Tourismusweltmeister, und ja, wir sind stolz darauf – auf unsere Betriebe, auf unsere Bekanntheit, auf unsere Gäste und auf die über 400 000 Arbeitsplätze. Und wenn die Österreichische Hoteliervereinigung davon spricht, dass weitere Einschnitte Investitionen und Arbeitsplätze gefährden würden, dass der Österreichischen Tourismusbank Geld fehlt, dass die Österreich Werbung seit Jahren weniger Geld bekommt und dass die Werbeausgaben immer mehr steigen, dann muss uns das doch zum Nachdenken anregen, denn all diese negativen Effekte müssen von den Betrieben aufgefangen werden.
Die Menschen in den Betrieben sind doch die Leidtragenden: die Angestellten, die Unternehmer – beide Seiten. Und Verständnis fängt für mich beim Verstehen an, und Verstehen beim Zuhören. Wissen wir eigentlich, wie wichtig unsere Touristikbetriebe für uns sind, welchen Nutzen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Österreich bringen? Und wenn nächstes Jahr, Conchita sei Dank, der Eurovision Song Contest in Österreich stattfinden wird, dann kann es uns doch wirklich nicht wurst sein, wie es unseren Betrieben geht.
Und nochmals: Ich fordere mehr Verständnis, ich fordere mehr Tourismuspolitik. Mehr Tourismuspolitik heißt für mich auch eine bessere und stärkere Vertretung, und zwar von beiden Seiten, von den Unternehmern und von den ArbeitnehmerInnen, denn die Rahmenbedingungen müssen für beide Seiten stimmen. Ein guter Betrieb fängt bei einem gut und bestens ausgebildeten Personal an, gerade im Dienstleistungsbetrieb, gerade im Tourismus, wo Freundlichkeit nicht nur zählt, sondern vor allen Dingen auch der Trumpf ist.
Nur: Ohne gesunde Unternehmensstrukturen und ohne funktionierende Betriebe funktioniert das alles leider Gottes nicht. In diesem Zusammenhang setze ich mich natürlich auch für eine dementsprechend faire Steuerpolitik ein. Fair heißt auch fair verteilen, damit nämlich mehr ganzjährige Arbeitsplätze entstehen, damit nicht nur halbherzig in Mitarbeiter investiert wird und damit sich die Unternehmen die bestausgebildeten Men-schen auch wirklich leisten und diese halten können.
Daher nochmals meine Bitte um eine Lösung: Handeln wir! Fangen wir gleich damit an, und entlasten wir die Österreich Werbung beim Medientransparenzgesetz! Denn, und da darf man uns jetzt nicht falsch verstehen, es braucht Transparenz, das sind wir den Menschen auch schuldig, nur kostet die aktuelle Regelung die Österreich Werbung, wie mein Kollege vorhin schon erwähnt hat, 70 000 € im Jahr beziehungsweise 1 500 Arbeitsstunden, und das ist nicht im Sinne des Gesetzgebers.
Anfangs ging das Gesetz – und ich gehe davon aus, dass man bei der Erarbeitung des Gesetzes nicht primär auf Tourismusagenturen wie die international tätige Österreich Werbung abgezielt hat – von 360 € im Jahr aus. Im Fall der Österreich Werbung reden wir aber von mindestens 30 Organisationen in 21 unterschiedlichen Sprachen, und das ergibt dann den vorhin erwähnten Mehraufwand von 70 000 €. Und zusätzlich passiert dann noch Folgendes: Es haben die internationalen Mitbewerber dadurch die Möglichkeit, die Strategie unserer größten und besten Werbeorganisation frühzeitig zu erfahren und damit darauf zu reagieren – und das kann nicht im Sinne und im Interesse des Gesetzgebers sein.
Also Ja zur Transparenz, aber ohne Wettbewerbsverzerrung, und Ja zum vorliegenden Entschließungsantrag, denn ich bin mir sicher, dass sich jeder von uns bewusst ist, wie wichtig die Österreich Werbung für den österreichischen Tourismus ist. Nicht einmal ein halber Cent an Werbekosten pro Gast bringt in etwa 125 € Ausgaben des Gastes – was für eine Wertschöpfung in unserem Land!
Daher appelliere ich abschließend auch an Sie, Herr Minister: Denken Sie bitte über die Valorisierung der Mittel für die Österreich Werbung nach! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
11.54
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Haider zu Wort. – Bitte.
11.54
Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ja, lieber Kollege Obernosterer, angesichts der Belastungen, die der Tourismus in den letzten Jahren vonseiten dieser Bundesregierung erfahren musste, gebe ich doch lieber dem Kollegen Unterrainer recht, der glaubt, dass der Tourismus nicht genügend wertgeschätzt wird. (Beifall bei der FPÖ.)
Und der frühe Verhandlungszeitpunkt heute Vormittag, sogar noch vor 12 Uhr, ist eher auch nicht darauf zurückzuführen, dass man den Tourismus so sehr wertschätzen würde, sondern darauf (Abg. Brosz: Dass der Minister schon da war!), dass der Wissenschaftsminister gerade vorher ohnedies schon da war, und da hängt man halt, weil er
auch noch Wirtschaftsminister ist, den Tourismus gleich auch noch dran. (Abg. Brosz: Das ist richtig! !) – Aber zurück zur Sache.
Dieses Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz ist nicht nur ein Wortungetüm, sondern hier handelt es sich, meine sehr geehrten Damen und Herren, um einen ganz besonders krassen Fall von Überregulierung und Bürokratieirrsinn. Darum freut es mich ganz besonders, dass wir es heute hier geschafft haben, in einem Allparteienantrag die Bundesregierung aufzufordern, dieses Irrsinnsgesetz zu überprüfen und diesem Hause eine Änderungsvorlage zuzuleiten.
Ursprünglich sollte dieses Medienkooperationsgesetz ja mehr Transparenz in Medienzusammenarbeit und Werbeeinschaltungen jener zirka 5 600 Institutionen, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, bringen. Aber, wie so oft in Österreich, das Gegenteil von gut ist gut gemeint, und so hat es sich in den letzten zwei Jahren, seit dieses Gesetz in Kraft ist, gezeigt, dass am Beispiel der Österreich Werbung nicht 360 € an Bürokratiekosten aus dem Vollzug dieses Gesetzes, der Meldung von Medienkooperationen und Einschaltungen und so weiter, entstehen, sondern über 70 000 €.
Aber nicht nur die Kosten sind es, es ist auch ein eklatanter Wettbewerbsnachteil, der aus diesem Gesetz erwächst, denn durch die Veröffentlichungspflicht kann jetzt jede ausländische Tourismusorganisation nachschauen, wo und wie, in welchen Medien der Tourismusweltmeister Österreich – und das sind wir trotz dieser Bundesregierung Gott sei Dank immer noch – wirbt, und das ist kontraproduktiv. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber es gibt noch einen dritten Punkt, der angesprochen werden muss, und da kommen wir zu diesem in der Betriebswirtschaft schon ausreichend beschriebenen Gesetz der Bürokratie: Ab etwa 1 000 Mitgliedern kann eine Bürokratie ohne Umwelt überleben, weil sie sich selbst beschäftigt. Und genau dort sind wir bei diesem Gesetz angelangt, denn die Österreich Werbung wird von der Kommunikationsbehörde Austria, wo sie ihre Meldungen abzugeben hat, gerügt, geklagt. Die Verhandlungen gehen schon bis zum Bundesverwaltungsgericht. Das heißt, kosten tut das Ganze eine Menge, bringen tut es überhaupt nichts. Die eine Bürokratie klagt die Bürokratie des anderen und beschäftigt die Gerichte. Bringen tut es dem Tourismus gar nichts.
Daher stehen wir heute gerne zur Verfügung – und das sage ich jetzt nicht ohne ein gewisses Maß an Häme, denn die Freiheitliche Partei hat damals, vor drei Jahren, diesem Gesetz nicht zugestimmt –, meine Kollegen von SPÖ und ÖVP, Ihnen zu helfen, dieses Gesetz zu reparieren. (Beifall bei der FPÖ.)
11.57
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.
11.57
Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Wir reden heute über ein Gesetz, das ein Wortungetüm ist, das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz. Es hat acht Paragraphen und gilt seit 1. Juli 2012, also seit zwei Jahren. Und es ist gut, dass es mehr Transparenz gibt, und die Grünen sind die Partei, die unzweifelhaft und am meisten für Transparenz in diesem Staat steht. (Beifall bei den Grünen.)
Was wir aber gesehen haben, ist – und das haben die Zahlen belegt –, dass in einem kleinen Teilbereich Regelungen wahrscheinlich überschießend sind, und daher sollen sie einer Überprüfung unterzogen werden.
Ich möchte jetzt aber auf die Metaebene gehen. Wir haben also ein Gesetz, das gilt seit zwei Jahren, und wir erkennen, da ist nicht alles ganz rund gelaufen, wir müssen etwas nachkorrigieren. Wir hatten vorher die Diskussion über die Neuregelungen der
Wahl an der Hochschülerschaft. Da ist auch einiges schiefgelaufen; man hat es jetzt korrigiert.
Und wir hatten am Beginn der heutigen Sitzung die Diskussion über die Luxuspensionen – ein jahrzehntelanges Unrecht, weil damit eine völlig ungerechte Verteilung erfolgt. Rot und Schwarz haben solche Pensionen zugelassen. Die Blauen haben, wie der Haider an die Macht kam, mit Tafeln gewackelt, aber nichts getan, als sie an der Macht waren. Und jetzt sind es die Grünen, und vor allem unsere Abgeordnete Judith Schwentner, die sagen, gehen wir endlich diese alten Geschichten an. Und dann kommt der Abgeordnete Neubauer und kritisiert die Abgeordnete Judith Schwentner, die sich verdient gemacht hat durch ihren Einsatz dafür, dass wir einmal beginnen, diesen Saustall aufzuräumen, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Neubauer: Sie sind ja noch inkompetenter als die Frau Schwentner – und das heißt was!)
Das ist der Punkt, darauf kommt es an: Eine Fehlentwicklung wurde erkannt, und jetzt tun wir etwas!
Und Sie, Sie von den Freiheitlichen, was tun Sie? – Sie lehnen sich zurück und wollen in diesen Sumpf – und es ist ein Sumpf! – nicht hineingreifen und schimpfen nur, dabei ist eine Lösung nur möglich in einem Spannungsfeld, wofür es eine Zweidrittelmehrheit braucht (Abg. Neubauer: Was hat das mit Tourismus zu tun?): dem Spannungsfeld zwischen Verträgen, die diese Menschen haben und wo sie sagen: Das steht mir zu!, und auf der anderen Seite dem Vertrauensschutz, der ein Menschenrecht ist.
Mit der Zweidrittelmehrheit verhindern wir, dass diese Luxuspensionisten zum Verfassungsgerichtshof gehen können (Abg. Walter Rosenkranz: ... der EuGH entscheiden! Keine Ahnung!), daher braucht es eine dritte Partei – und die Grünen machen da mit, damit wir das endlich abschaffen können.
Aber das Zweite – und da lehnen Sie sich jetzt fein zurück, Sie lieben Freiheitlichen; immer fein zurücklehnen und nur schimpfen ... (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.) Ich komme zum Punkt: Es braucht auch den Vertrauensschutz, sonst gehen die Luxuspensionisten zum Gerichtshof für Menschenrechte, und sie würden dort recht bekommen. Das heißt, die Grünen sind eine Partei, die Luxuspensionen kritisiert und anpackt, wenn es darum geht, diese Luxuspensionen abzuschaffen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Neubauer: Wir sind beim Tourismus!)
Sie, Herr Abgeordneter Neubauer, Sie wollen sich die Finger nicht dreckig machen bei einem Ding, wo Sie längst die Möglichkeit gehabt hätten, das in der Zeit zu machen, als Sie in der Regierung waren. Da haben Sie sich nicht getraut (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Neubauer), Sie haben sich zurückgelehnt, nichts getan! Geschlafen haben Sie, und wir Grünen sind es, die dieses Thema anpacken (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz), und ich bin froh darüber.
In wenigen Stunden werden wir das gut regeln, und Sie werden sich mit Ihrer Schimpferei den Stachel einziehen. (Beifall bei den Grünen. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von Grünen und FPÖ.)
12.01
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.
12.01
Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auch eine Abordnung der Neuen Mittelschule Illmitz, die Schülerinnen und Schüler und die Kollegenschaft, sehr herzlich im Hohen Haus begrüßen.
Im Gegensatz zu meinem Vorredner möchte ich mich auf den vorliegenden Tagesordnungspunkt konzentrieren. Der Antrag 456/A(E) der Beilagen ist ein Allparteienantrag und hat negative Auswirkungen betreffend Medientransparenzgesetz auf die Österreich Werbung und auf Tourismusmarketingorganisationen in den Bundesländern zum Inhalt.
Seit 1. Juli 2012 gibt es die Verpflichtung, Medienschaltungen und -kooperationen im Ausland an die KommAustria zu melden. Dies verursacht bei den heimischen Tourismuswerbern, wie wir wissen, enormen Aufwand – es wurde heute schon von zirka 1 500 Arbeitsstunden gesprochen – und auch Rechtsunsicherheit. Allein im vierten Quartal 2013 machten Medienkooperationen der Österreich Werbung mehr als 150 Meldungen erforderlich und notwendig. Die Österreich Werbung beziffert die Dotierung dieser 150 Meldungen mit zirka 70 000 €; auch das wurde heute bereits gesagt.
Mit dem nun vorliegenden Allparteienantrag sollen die jährlichen Zusatzaufwendungen, die weit über diesen Schätzungen liegen, minimiert werden.
Kolleginnen und Kollegen! Die Tourismus- und Freizeitwirtschaft ist nach wie vor eine Erfolgsstory in Österreich, das zeigt auch der Tourismusbericht 2013. Diesbezüglich werden wir informiert, dass die Zahl der Nächtigungen um 1,2 Prozent auf 132 Millionen gestiegen ist und auch die Zahl der Ankünfte um 1,8 Prozent auf über 36 Millionen zugenommen hat. Eine Zahl vielleicht noch zum Schluss: Der Tourismus trägt in Österreich mit 7,3 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt bei.
Mir als Sprecher für den ländlichen Raum und für Landwirtschaft ist wichtig, abschließend auch zu erwähnen, dass der Tourismus in den ländlichen Regionen zur Sicherung der Arbeitsplätze und zur Steigerung der Wertschöpfung sehr viel beiträgt. Ich bin optimistisch, dass das auch zukünftig so sein wird. (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Schwentner und Walter Rosenkranz.)
Ich danke für die Aufmerksamkeit, auch an die Kollegenschaft gerichtet, die jetzt Zwiegespräche geführt hat. (Beifall bei der SPÖ.)
12.04
Präsident Karlheinz Kopf: Der vorläufig letzte Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte.
12.04
Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es geht um Auswirkungen des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes – wirklich ein Wortungetüm, das man da vor sich hat. Ich glaube auch, Transparenz an sich ist gut, aber wenn man so transparent ist, dass der Mitbewerber an und für sich alles absehen kann, dann muss man sich etwas überlegen.
Und das ist genau so – wenn ich das anhand eines Bildes illustrieren darf – : Der Mitbewerber fährt auf einer Autobahn, und in Österreich wird alles getan, dass wir mit einem Auto eine Bergstraße hochfahren. Das hat der Tourismus sicherlich nicht verdient, wenn man in Zukunft wettbewerbsfähig sein möchte.
Ein Zitat:
Je größer der Qualitätsvorsprung ist, den eine Branche mit ihren Produkten, ihrer Werbung, ihren Akteuren, ihrer technologischen Einbindung, ihrem Ökologieangebot, ihrer Ökologieorientierung und ihren Beziehungen zum Kunden gegenüber ihren Hauptkonkurrenten auf dem wichtigsten Absatzmarkt erzielt, umso höher ist ihr Marktanteil und der Preis gegenüber den Hauptkonkurrenten sowie ihr finanzieller Erfolg.
Der Herr Bundesminister hat ja zu Recht diese Erfolgsstory erwähnt. – Ich frage: Ist das eine Erfolgsstory, oder sehen wir schon im Licht der untergehenden Sonne Erfolg, wo er morgen vielleicht gar nicht mehr da ist?
Die Zahlen sind ja gut: fast 196 000 unselbständig Beschäftigte, fast 37 Millionen Touristen und 133 Millionen Übernachtungen. – Ja, das ist schon etwas ganz, ganz Tolles, und wir sehen, dass die Tourismusbranche für Österreich mehr als nur ein Flaggschiff ist. Aber wenn die Kritikpunkte, die von Kollegen Haider angesprochen wurden, richtig sind – überbordende Bürokratie, Transparenz für den Mitbewerber, ja eigentlich ein Nullsummenspiel bei einer Kosten-Nutzen-Rechnung –, dann muss man wirklich zu Recht darüber nachdenken, was wir hier im Sinne des Tourismus verbessern können. Das bedeutet in weiterer Folge für uns auch, dass wir sagen: Dieser Unterschied bei den ganzen Kosten im Zusammenhang mit den Meldepflichten zwischen 360 € und 70 000 € spricht für sich.
Und jetzt zitiere ich aus dem Antrag:
„Abgesehen von dem enormen Aufwand, den dieses Gesetz verursacht, bedeutet die Veröffentlichung der Schaltungen einen Wettbewerbsnachteil“. Den Veröffentlichungsregelungen hat der Mitbewerber nicht nachzukommen. Wir machen uns transparent, wo die anderen verdeckt agieren. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich möchte abschließend vielleicht nur drei, vier Daten nennen – es gäbe eine Unzahl davon –, die uns nachdenken lassen sollten. Herr Bundesminister, Sie haben immer ein offenes Ohr. Tourismus in Österreich ist sehr gut. Ich war lange Zeit selbst erfolgreicher Tourismusobmann in der Südsteiermark, und ich muss sagen, ich weiß, was es heißt, unterstützt zu werden, aber wir müssen uns auch dieser Frage stellen: Was ist mit dem Sommertourismus? – Da geht es bergab! Österreich verliert da gegenüber Mitbewerbern.
Die Aufenthaltsdauer der Touristen geht zurück, trotz Rekordzahlen bei Nächtigungen und Ankünften gehen die Einnahmen zurück.
Lehrlingsausbildung im Tourismus: 500 Lehrstellen werden besetzt gegenüber 1 500 offenen Lehrstellen. – Das muss uns, bitte, zu denken geben!
Zum Abschluss noch ein Zitat, und zwar von Frau Dr. Petra Stolba von der Österreich Werbung, die anlässlich der Kahlenberger Gespräche gemeint hat, es sei wichtig, einen Paradigmenwechsel vorzunehmen, und dass man „vor allem im Förderbereich von der Anbieter- zur Nachfragesicht wechseln solle. ‚Im Marketing bedeutet das Koordinierung statt kompetitives Auftreten der Tourismusverbände.‘“
Ich glaube, dieser Allparteienantrag zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind – gemeinsam. Tourismus hat keine Parteifarbe, er trägt nur die Farben Rot-Weiß-Rot. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
12.08
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Der Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 164 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Auswirkungen des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes auf Tourismusmarketingorganisationen.
Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 24.)
Bericht des Tourismusausschusses über den Antrag 406/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Jahresarbeitszeitmodell im Tourismus (165 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.
12.09
Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir alle wissen, der Tourismus ist ein wesentlicher Faktor im österreichischen Wirtschaftssystem und er ist vor allem ein enorm großer Arbeitsmarkt.
Im Verlauf der letzten Jahre und Jahrzehnte – Krisen hin oder her – ist die Beschäftigung im Tourismus kontinuierlich gewachsen, auch die Anzahl der freien Arbeitsplätze, aber – aber! –, und ich nutze eigentlich jede Gelegenheit, die ich habe, immer wieder auf dieses Problem hinzuweisen, das Problem ist, dass eigentlich kaum jemand, der irgendeine Alternative hat, wirklich bereit ist, in diesem Sektor zu arbeiten.
Die Arbeitsbedingungen und auch die Entlohnung sind derart unattraktiv, dass es niemanden gibt, der dort wirklich hineindrängt, außer er kommt aus einem Land, in dem er wirtschaftlich massiv benachteiligt ist. Das ist ein Problem.
Die, die tatsächlich dort arbeiten, sind in hohem Maße unzufrieden. Wir wissen das, weil wir ja immer einen Arbeitsklima Index mit dem Schwerpunkt Tourismus bekommen, aus dem ganz klar hervorgeht, dass die Leute, die im Tourismus tätig sind, so schnell wie möglich wieder aus dieser Branche herauswollen.
Wir wissen auch, warum sie so unzufrieden sind: Sie sind unzufrieden einerseits wegen der schlechten Entlohnung – wir kommen vielleicht später bei den Anträgen des Sozialausschusses noch darauf zu sprechen, wenn es um die Sozialversicherungsbefreiung von Trinkgeldern geht; also das eine ist schlechte Entlohnung –, und andererseits ist der Grund aber im hohen Maße die Frage der Arbeitszeit.
Wir wissen, die Arbeitszeit im Tourismus liegt ungünstig – Abend-, Wochenendarbeit gehört da dazu (Abg. Deimek: ... Polizisten, Krankenschwestern!), das wird man schwer ändern können –, in der Regel ist sie aber auch überlang. Wir hatten in letzter Zeit eine Debatte über die Ausdehnung der Tageshöchstarbeitszeit auf 12 Stunden. Im Tourismus ist ein 12-Stunden-Tag oder auch eine 7-Tage-Arbeitswoche in der Hochsaison keine Seltenheit. (Abg. Steinbichler: Normal! Normal ist das! Wegen der Gäste!) – In der Hochsaison, da stimme ich Ihnen zu, ist das normal. Ich kenne auch Beispiele, wo es mehr als 12 Stunden sind.
Tatsache ist, dass wir uns diesem Problem stellen müssen: Es gibt auf der einen Seite ein hohes Potenzial auf diesem Arbeitsmarkt, auf der anderen Seite nicht die Bereitschaft der Leute, dort zu arbeiten, wegen der Arbeitsbedingungen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)
Abgeordneter Loacker, den ich jetzt gar nicht sehe – ah, da ist er! –, führt in seinem Antrag aus, dass unser Bestreben in Richtung Ganzjahrestourismus geht, was vieles entschärfen würde. – Wir alle wissen, es gibt da Projekte und Bemühungen, aber das greift nicht voll, das kann das Problem einfach auch aufgrund der Struktur nicht zur Gänze lösen.
So, wie gehen wir jetzt damit um? – Wir können sagen, extremer Saisontourismus ist etwas, das wir nicht wollen, weil es extrem umweltschädlich ist – die Umwelt wird massiv strapaziert, die Verkehrswege werden überbelastet, werden ausgebaut für zwei, drei Monate, die natürlichen Ressourcen werden extrem überbeansprucht nur für eine ganz kurze Phase – und weil die Einheimischen extrem strapaziert werden, sie werden fremd in den eigenen Orten. Es gibt sozusagen eine gegliederte Gesellschaft, die aus Einheimischen, aus im Tourismus Beschäftigten, die ja keine Einheimischen sind, und aus den Gästen besteht.
Es gibt darüber hinaus die Möglichkeit, das Ganze einfach verträglicher zu gestalten, verträglicher speziell für die im Tourismus Beschäftigten, und da wäre ein Ganzjahresarbeitszeitmodell ein möglicher Ansatz. Herr Abgeordneter Loacker hat die Details, wie dieses Modell ausschauen soll, ja nicht ausgeführt, das heißt, wir können jetzt nicht über die Details reden. Es gibt da natürlich Probleme, es gibt beispielsweise die Gefahr der Frage des Durchrechnungszeitraums, das heißt: Wie geht man in diesem Zusammenhang mit Überstunden um, wenn der Durchrechnungszeitraum ein Jahr beträgt? Uns wäre es wichtig, dass es bei so einem Modell nicht zu Einkommensverlusten kommt. Das muss klar sein.
Tatsache ist, bei so einem Modell sind viele Fragen offen, wir hätten uns aber gerne mit diesen Fragen auseinandergesetzt. Das Problem ist, es gibt momentan keine weiteren Vorschläge (Zwischenruf des Abg. Steinbichler), wie wir mit dem Problem extreme Saisonalität und Nicht-Bereitschaft der Arbeitssuchenden, in diesen Sektor zu gehen, umgehen sollen.
Also das wäre ein möglicher Ansatz gewesen. Wenn es jetzt heißt, die Sozialpartner verhandeln in diese Richtung, muss ich sagen, dass ich damit nicht glücklich bin. Wir wissen, dass die Gewerkschaft im Bereich Tourismus nicht besonders stark ist. Ich glaube deshalb, dass wir erstens lange auf ein Ergebnis werden warten müssen, wenn überhaupt eines kommt, und dass das nicht unbedingt im Interesse der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sein wird.
Wie gesagt, ich hätte es mir gerne angeschaut, und wir haben ja an sich im Ausschuss diesem Antrag auch zugestimmt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
12.14
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Hanger. – Bitte.
12.14
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Hohes Haus! Wir debattieren den Antrag der NEOS zum Thema Jahresarbeitszeitmodell im Tourismus.
Ich darf einleitend gleich einmal festhalten, dass wir gegen diesen Antrag sind, und zwar im Wesentlichen mit zwei Begründungen: Zum einen sehen wir in dieser Frage eine klare Zuständigkeit bei den Sozialpartnern – da laufen Gespräche, und gerade diese Fragestellungen sind im Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu klären –, und zum Zweiten, und das ist mir fast noch wichtiger, können wir in diesem Antrag überhaupt keine Problemlösungskompetenz erkennen.
Wenn man sich den Antrag anschaut, wird einleitend einmal die Wichtigkeit des Tourismus für die Volkswirtschaft in Österreich betont. – Der Erkenntnisgewinn dieser Aussage ist, glaube ich, sehr bescheiden.
Es wird dann darauf eingegangen, dass wir aufgrund von klimatischen und geographischen Bedingungen Betriebe mit sehr starken saisonalen Schwankungen haben. – Auch da ist der Erkenntnisgewinn, glaube ich, sehr, sehr bescheiden.
Es werden dann die Auswirkungen ein bisschen beleuchtet. Natürlich hat saisonale Arbeitslosigkeit für die Betroffenen Nachteile, gar keine Frage. Sie hat auch Nachteile für die Volkswirtschaft, weil wir natürlich über die Arbeitslosenversicherung Beiträge zahlen müssen.
Das heißt also, bei bis zu 50 Prozent des Antrages, sage ich einmal, ist der Erkenntnisgewinn sehr mäßig und man erfährt nicht viel Neues.
Ich habe mir dann gedacht, wenn ich jetzt einmal die Hälfte gelesen habe, kommen sicher die Vorschläge, was man da anders, was man besser machen kann, und auf
einmal kommt interessanterweise das Thema Kurzarbeit ins Spiel. Der Antragsteller führt das aus und sagt, in anderen Wirtschaftssektoren ist die Kurzarbeit ein taugliches Mittel, um dort quasi Beschäftigungsschwankungen auszugleichen.
Wir wissen, Kurzarbeit ist für alle Betroffenen keine einfache Sache – für die betroffenen Mitarbeiter, für die betroffenen Arbeitgeber, aber natürlich auch für die öffentliche Hand –, und interessanterweise kommt dann auch der Antragsteller zu diesem Schluss, indem er sagt: Na ja, Kurzarbeit ist eigentlich kein taugliches Mittel für ein Jahresarbeitszeitmodell im Tourismus. – Ich frage mich dann ein bisschen, wieso er es in den Antrag hineingeschrieben hat.
Ich lese dann weiter und denke mir: Na, jetzt bin ich schon beim letzten Drittel des Antrages, jetzt wird doch sicher einmal ein Vorschlag kommen, was man da besser, was man da anders machen kann. – In Wirklichkeit ist es so, dass dann statistische Zahlen präsentiert werden: Es wird aufgeführt, wie viele Beschäftigte wir im Tourismus haben, es werden die durchschnittlichen Arbeitslosenzahlen im Tourismus aufgeführt – also ich kann auch da überhaupt keine Problemlösungskompetenz erkennen.
Ich bin dann schon fast beim Schluss des Antrages, und dort steht dann eben in einem Satz – die Kollegin hat ja auch ähnlich ausgeführt, dass wir in dieser Frage überhaupt keine Details kennen; ich komme dann also zum Schluss –, wir brauchen eine Jahresdurchrechnung.
Die wirklich wesentlichen Fragen, und das ist mir schon wichtig, werden nicht mit einem Satz angesprochen. Mit einem Wort, da geht es um so Fragen wie, wie wir mit der Jahresdurchrechnung umgehen, was das für Fragen der Überstundenzuschläge heißt, was das für Zuschläge in enormen Hochsaisonen heißt. – Da gibt es überhaupt keine Antwort! Persönlich glaube ich auch, dass es ganz klare Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld gibt, und die müssen natürlich auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Tourismusbranche gelten. Das halte ich für insgesamt sehr wichtig.
Abschließend noch einmal zur Frage der Zuständigkeit: Ich glaube, auf Sozialpartnerebene soll man immer darüber nachdenken, wie man bessere Modelle machen kann. Das ist sehr gut aufgehoben bei den Sozialpartnern.
Abschließend ein Ratschlag – nein, ein Ratschlag steht mir nicht zu (Abg. Kickl: Ratschläge sind auch Schläge!) – an die NEOS: Der Herr Kollege Strolz hat vor Kurzem einmal angemerkt, man bringt so wahnsinnig viele Vorschläge ein und man wird nicht gehört. Ich würde Ihnen vorschlagen, machen Sie weniger Vorschläge, dafür solche mit mehr Substanz! – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Schatz: Aber was macht die Regierung?)
12.18
Präsident Karlheinz Kopf: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordnetem Mag. Loacker. – Bitte.
12.18
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Ich bedanke mich beim Kollegen Mag. Hanger, der offensichtlich viele Wochen in die Exegese meines Antrages gesteckt hat. (Heiterkeit und Beifall bei den NEOS.)
Es sind fadenscheinige Argumente, die da herangezogen werden, damit man sich dem Antrag nicht nähern muss. Zum Beispiel wird damit argumentiert, dass das auf die Kollektivvertragsebene gehört, und man blendet aus, dass es natürlich schon viele Arbeitszeitregelungen auf gesetzlicher Ebene gibt. Wenn heute ein Unternehmen einen Durchfahrbetrieb möchte, Tag und Nacht und Wochenende, dann sieht man im Ge-
setz, dass so etwas zulässig ist, wenn der Minister eine entsprechende Verordnung erlässt. Ich nenne nur ein Beispiel. Also man kann durchaus solche Dinge auf gesetzlicher Ebene nennen.
Ich gestehe zu, dass die Frage der Überstundenzuschläge natürlich eine zu klärende ist. Das heißt aber, dass der Schluss, den die Kollegen von der SPÖ im Ausschuss gezogen haben, nicht zulässig ist, nämlich zu sagen: Die wollen die Überstundenzuschläge abschaffen, und darum sind wir dagegen! – Das steht nicht im Antrag!
Natürlich kann in einer Branche, in der die Bezüge tendenziell niedrig sind, nicht mit dem Streichen von Zuschlägen operiert werden. Das steht völlig außer Streit. Aber sich der Thematik nicht einmal nähern zu wollen, obwohl wir wissen, dass wir gerade im Tourismus, gerade bei den Tourismusfachkräften relativ viele Fälle von Arbeitslosigkeit haben, auch relativ viele Fälle von kurzfristiger Arbeitslosigkeit zwischen den Saisonen, das halte ich für verfehlt! Und wenn jetzt – das führt wieder zum Pensionskonto – die Pensionskonto-Erstgutschriften versandt werden, wird den Menschen bewusst werden, dass ihnen pensionsanrechenbare Zeiten fehlen. Denen wäre es wahrscheinlich lieber gewesen, sie hätten einen durchgängigeren Versicherungsverlauf.
Es liegt schon in unserer Verantwortung, darauf zu achten, dass die Menschen nicht in Altersarmut geraten, weil sie in der Arbeitslosigkeit gehalten wurden, weil unsere Modelle es nicht zugelassen haben, durchgängige Beschäftigung zu ermöglichen. Das ist eine soziale Verantwortung, diese sehe ich insbesondere hier auf der linken Seite, aber das würde ich genauso auch auf der rechten Seite sehen, auch wenn mir der Herr Sozialsprecher jetzt nicht zuhört.
Ich fordere Sie auf und lade Sie ein, in Gespräche darüber einzutreten, wie eine diesbezügliche Lösung im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Tourismus aussehen könnte. (Beifall bei den NEOS.)
12.21
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner. – Bitte.
12.21
Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Herr Kollege Hundstorfer! Meine Damen und Herren! Ich habe mich jetzt absichtlich nach Herrn Abgeordnetem Loacker zu Wort gemeldet, weil ich auf die gegenständliche Problematik eingehen möchte.
Wenn ein Befund erstellt und gesagt wird: Ich hätte gerne Jahresarbeitszeitverträge, die wären für alle Beteiligten besser, das wäre sozialversicherungsrechtlich besser!, dann sage ich Ihnen: Ja, aber ein Vertrag muss immer dem entsprechen, was auf der anderen Seite die Situation ist. Und wir haben halt im Tourismus, was die Situation anlangt, durch eine jahrzehntelange Entwicklung und durch die natürlichen Gegebenheiten Sommer- und Wintertourismus.
Man wird nur sehr mühsam das Angebot in Richtung Ganzjahrestourismus ausbauen können. Dabei kommt uns zwar der gesamte Wellness- und Gesundheitsbereich zugute, dabei kommt uns auch zugute, dass die Hotels immer mehr im Gesamtangebot haben, was Themen und andere Möglichkeiten betrifft, um die Kunden länger zu binden, aber trotzdem muss es umgekehrt erfolgen. Das heißt, man muss zuerst einmal die entsprechende Situation vorfinden, um dann auf der anderen Seite solche Verträge anbieten zu können. Man kann nicht von einer Wunschvorstellung ausgehen, davon, dass man meint, wie etwas sein sollte, und dann Jahresverträge machen.
Sie haben dabei nämlich eines übersehen: Sie handeln nicht im Auftrag der Betroffenen, weder im Auftrag der betroffenen Arbeitnehmer, denn diese möchten in der Sai-
son ihre Überstundenzuschläge nicht verlieren, noch handeln Sie unbedingt im Interesse der Arbeitgeber, weil diese auch Probleme sehen, einen Vertrag anzubieten, wenn es in Wirklichkeit eigentlich nur virtuell so ist und der Arbeitnehmer gar nicht da ist.
Dass ich mit meiner Einschätzung richtig liege, wird Ihnen die Sicht der Kollektivvertragspartner bestätigen, denn hätten die das so wahrgenommen, hätten sie das schon längst als Ganzjahresarbeitszeitmodell vorgestellt und auch eine entsprechende Problemlösung umgesetzt. Aber wir befinden uns da – Sie als Parlament, eventuell mit dem Auftrag an den Sozialminister, er solle solch ein Modell vorstellen – in einem relativ unrealistischen Bereich. Damit würden Sie sich etwas vornehmen, was Sie nicht können und was auch nicht gewünscht ist.
Es geht um den umgekehrten Weg, nämlich die Ganzjahrestourismusentwicklung zu forcieren, denn dann wird sich das andere Modell automatisch anbieten.
Zum ersten Thema noch ein Satz, weil fast jeder Redner auch zum anderen Thema geredet hat: Ich halte es auch für richtig, dass wir eine Vereinfachung durchführen, was die Tourismuswerbung anlangt. Das System ist kompliziert und kostet uns etwas. Aber die Tourismuszahlen waren sehr positiv, und die lasse ich mir hier nicht durch diese Diskussion negativ darstellen.
Wir haben 131 Millionen Nächtigungen gehabt, das war ein all-time Rekord. Und in diesem Zusammenhang, was die Zukunft anlangt: Wir wollen im Jahr 2018 140 Millionen Nächtigungen haben. Das heißt, wir brauchen ohnedies Marktanteile dazu. Das ist ein harter Weg. Verlieren tun wir gar nichts, sondern wir gewinnen, aber dem müssen wir uns eben stellen.
Dass die Österreich Werbung gerne mehr Geld hätte – Sie alle wahrscheinlich auch –, ist verständlich. Mit dem, was wir haben, gehen wir effizient um, und das merkt man an den Erfolgszahlen und auch daran, dass wir uns mit den Ländern und Gemeinden besser abstimmen. Daher können vorhandene Mittel effizienter genutzt werden.
Ich meine, wir gehen hier einen erfolgreichen Weg. Das Ganzjahresmodell wird sich ergeben, wenn wir so weit sind. Der umgekehrte Vorgang würde kein Problem lösen, sondern neue Probleme schaffen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
12.24
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bacher. – Bitte.
12.25
Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Minister! Hohes Haus! Die Diskussionen über ein Jahresarbeitszeitmodell sind ja nicht neu, immer wieder taucht diese Forderung bei diversen Kollektivvertragsverhandlungen auf.
Ich selbst verhandle ja den Kollektivvertrag für die rund 15 000 Mitarbeiter bei den österreichischen Seilbahnen, die ebenfalls zum großen Bereich der im Tourismus tätigen Branchen gehören. Auch wir haben sehr intensiv über Jahresarbeitszeitmodelle diskutiert, und wir haben für unsere Branche entsprechende Ergebnisse zustande gebracht.
Der Tourismus ist eben nicht nur Gastronomie. Doch gerade die derzeit unterbrochenen Verhandlungen über einen neuen Kollektivvertrag im Hotel- und Gastgewerbe machen deutlich, dass es den Betrieben nicht um Ganzjahresarbeitsplätze geht, sondern hauptsächlich um Kostenoptimierung. Aus diesem Grund ist ein Jahresarbeitszeitmodell per Gesetz abzulehnen. Diese Thematik sollte dort verhandelt werden, wo die entsprechenden Kompetenzen sind, wo die entsprechenden Experten sind und wo auch die Interessen aller Beteiligten vertreten werden, nämlich bei den Sozialpartnern.
Warum sage ich das? – Das Arbeitszeitgesetz bietet schon derzeit die Möglichkeit, eine ganzjährige Durchrechnung über Kollektivvertrag zuzulassen. Im Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe ist ja bereits jetzt beispielsweise die Saisondurchrechnung verankert.
Die Nachteile für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Saisonarbeit werden im vorliegenden Antrag durchaus richtig aufgezeigt. Aus der Tätigkeit des AMS, aus den verschiedenen Berichten, die da vorliegen, geht jedoch hervor, dass die Betriebe die Möglichkeit der Saisondurchrechnung nur zur Kostenoptimierung, wie zum Beispiel das Einsparen von Überstundenzuschlägen, nützen und dass es dabei nicht darum geht, Ganzjahresarbeitsplätze zu schaffen.
Die Aufzeichnungen des AMS zeigen ganz deutlich, dass die Unterbrechungen zwischen den Saisonen immer kürzer werden und manchmal nur noch zwei, drei Wochen zwischen den Saisonen betragen. Rein arbeitsrechtlich ist es mir deshalb völlig unverständlich, dass die Mitarbeiter da nicht ganzjährig beschäftigt werden. Es müssen also andere Faktoren eine Rolle spielen, beispielsweise der Kostenfaktor. Aber offensichtlich scheitert eine durchgehende Beschäftigung oft auch nur aus, sage ich einmal, statistischen Gründen. Die Zahl der MitarbeiterInnen im Jahresschnitt als Vollzeitäquivalent sieht halt in der Bilanz dann immer besser aus, als wenn man die gesamte hohe Mitarbeiterzahl angeben muss. Ich denke, diesbezüglich ist ein massives Umdenken der Unternehmer erforderlich.
Und obwohl – auch schon angesprochen – im vorliegenden Antrag die Entlohnung bei einem Jahresarbeitszeitmodell nicht angesprochen wird, ist dies ein wesentliches Thema. Man kann das eine nicht ohne das andere diskutieren.
Die Intention jeglicher Durchrechnung ist offensichtlich das Einsparen von Überstundenzuschlägen. In der Praxis würden bei einem Jahresarbeitszeitmodell keine Überstunden mehr anfallen und deshalb auch keine Zuschläge zur Auszahlung kommen. Und das wäre bei dem ohnehin schon niedrigen Lohnniveau in allen Branchen des Tourismus eine weitere Verschlechterung. Das würde zu einer weiteren Verschlechterung der Einkommenssituation führen, und das dürfen und können wir nicht zulassen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
12.28
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Hauser. – Bitte.
12.28
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Minister! Hohes Haus! Bisher ist das eine recht interessante kontroversielle Debatte, die mich durchaus erstaunt.
Es stimmt, ja, wir sind von den Zahlen her Tourismusweltmeister. Das ist unstrittig, aber wieso sind wir das? – Weil es Unternehmer und Unternehmerinnen und Mitarbeiter gibt, die sich rund um die Uhr im Tourismus einsetzen (Beifall bei der FPÖ – Abg. Glawischnig-Piesczek: Und Angehörige!) – Angehörige, so ist es –, trotz widrigster Voraussetzungen, die wir derzeit im Tourismus haben. Die Tourismusbranche stöhnt und leidet unter den extrem hohen Lohnnebenkosten. Das wissen Sie ganz genau! Und wenn es bei den Lohnnebenkosten nicht bald eine Änderung gibt, dann werden die Saisonzeiten noch mehr verkürzt werden.
Wir sehen das vor Ort: Wenn Ostern spät ist, sperren Betriebe frühzeitig zu, weil sie es sich nicht leisten können, die Mitarbeiter 14 Tage „mitzunehmen“, um dann in der Karwoche, die zwei Wochen später ist, wieder Geld zu verdienen. Betriebe werden zugesperrt! Und damit geschieht genau das Gegenteil dessen, was wir wollen, die Saisonen
werden eben nicht verlängert, sondern verkürzt, weil die Unternehmer und Unternehmerinnen nicht mehr in der Lage sind, die extrem hohen Lohnnebenkosten zu bezahlen. Und da muss es eine Änderung geben! (Beifall bei der FPÖ.)
Ich bin sehr erstaunt über die heutige Debatte. Im Ausschuss ist die SPÖ relativ zahm aufgetreten. Nach der heutigen Rede des Kollegen Unterrainer muss ich daher schon fragen: Herr Kollege Unterrainer, wieso unterstützt du die Forderung nach einer Budgeterhöhung für die Österreich Werbung nicht auch im Ausschuss? Herr Kollege Unterrainer, wieso hat die SPÖ nicht ihre Verantwortung wahrgenommen und im Doppelbudget eine Erhöhung durchgesetzt?
Heute hier eine populistische Forderung zu stellen, die dann ohnehin nicht umgesetzt wird, aber medial halt gut rüberkommt, ist für die Menschen einfach zu wenig. (Beifall bei der FPÖ.)
Anscheinend lautet das Motto: Täglich grüßt das Murmeltier. Ich war schon von 2006 bis 2008 im Nationalrat, und schon damals haben wir intensiv für eine Erhöhung des Budgets der Österreich Werbung gekämpft. Das Budget wurde seit dem Jahr 2002 nicht erhöht! Und seit damals ist die Argumentation der ÖVP dieselbe – Kollege Obernosterer, ich erinnere mich, Sie haben 2006 dasselbe gesagt, wie sie 2014 im Ausschuss gesagt haben: Man kann mit weniger Geld auch effizient Werbung machen.
Wenn ich diesen Gedankengang fortsetze, so bedeutet das: Reduzieren wir das Geld überhaupt noch stärker, dann haben wir noch effizientere Kampagnen und dann haben wir genau dasselbe erreicht. Wenn das nur so einfach wäre – aber das spielt es nicht. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Obernosterer.)
Zur Tourismuspolitik der Grünen: Frau Kollegin Schatz sagt, man müsse die Reiseströme entzerren und versuchen, den Tourismus zu verteilen. – Um Gottes willen! Tourismus ist Dienstleistung, und Dienstleistung findet statt, wenn die Personen Urlaub haben. Und zu Weihnachten zum Beispiel ist es nun einmal üblich, dass sieben Tage die Woche gearbeitet wird, weil man da ein Geschäft machen kann. In einer Dienstleistungsbranche muss ich das Geschäft dann machen, wenn ich die Möglichkeit dazu habe. Ich kann das Ganze nicht entzerren.
Zurück zur Sache: Wir als Freiheitliche Partei sind durchaus gesprächsbereit, was Ganzjahresarbeitszeitmodelle anlangt, die durchaus ihre Erfolge haben. Was uns jetzt fehlt, sind konkrete Konzepte. Wir werden uns diesbezüglich einbringen und uns für das Wohl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Unternehmer verlässlich einsetzen. (Beifall bei der FPÖ.)
12.32
Präsident Karlheinz Kopf: Vorläufig letzter Redner dazu ist Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte. (Rufe bei ÖVP und FPÖ – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Steinbichler –: Ein Taferl!)
12.32
Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Minister! Kolleginnen und Kollegen! Zuhörer auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Ich darf zu diesem Thema, dem Ganzjahresarbeitszeitmodell, und auch zum vorherigen Tagesordnungspunkt, das war ein Sechs-Parteien-Antrag, aus zweieinhalbjähriger schmerzhafter Erfahrung als Wirt etwas sagen, weil mir hier in diesem Raum die Wahrheit fehlt: Wir können in einem Land, in dem wir Hauptsaison, Nachsaison und Vorsaison haben, gerne etwas träumen, aber versuchen Sie einmal, ein Gasthaus oder einen Tourismusbetrieb zu führen.
Ich möchte an dieser Stelle all jenen, die sich diese Bürde auferlegt haben und auferlegen, danken, nämlich für ihre Bereitschaft, 365 Tage im Jahr zur Verfügung zu stehen.
Wir alle, wie wir hier sind, wollen zu jeder Tages- und Nachtzeit bestens bedient werden, und selbstverständlich muss alles zur Verfügung stehen. (Beifall beim Team Stronach sowie der Abg. Glawischnig-Piesczek. – Abg. Rädler: Was lernen wir daraus? Einen gescheiten Geschäftsführer!)
Ich darf Ihnen Folgendes sagen – und das traut sich ein Wirtesprecher nicht zu sagen, sonst ist er es nicht lange –: Meinen besten Koch habe ich an ein Supermarktrestaurant verloren. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Die Möbelhäuser, die Supermärkte können selbstverständlich dem Koch am Wochenende frei geben, aber was tun denn die Wirte? Wir wollen am Sonntag essen gehen, wir wollen am Sonntag bestens bedient werden. Reden wir von der Realität, reden wir über das Leben und nicht darüber, was wir uns wünschen. Das war Dietmar Schönherr, der die Sendung „Wünsch Dir was“ gemacht hat. (Beifall beim Team Stronach.)
Ich glaube, der Tourismus ist sehr wohl ein Erfolgsmodell, diesbezüglich möchte ich mich Ihnen, Herr Minister, anschließen.
Kollege Obernosterer, du hast gesagt, Tourismuswirtschaft und Hotellerie investieren im Umkreis von 50 Kilometern. Ich habe in Aurach am Hongar Geographie gelernt und ich frage dich: Brasilien, China, Argentinien, Neuseeland, die sind mindestens 51 Kilometer weit weg, oder? – Das ist die Wahrheit. Das ist ein Lieferkatalog der Nahlieferanten (der Redner zeigt einen Prospekt), das ist der „Bauer ums Eck“. Die heißen dann Metro, AGM, Wedl in Tirol. Das ist das Problem.
Ich bin dafür, Herr Minister, dass wir diese Erfolgsgeschichte unterstützen, dass wir diese Erfolgsgeschichte fortführen, aber mit allen Beteiligten. Und da müssen wir doch ehrlich sein: Warum kommen die Gäste, insbesondere auch unsere eigenen Bürger, die Tagesgäste oder Wochenendgäste, in unsere Regionen? – Wegen der guten Luft, wegen des guten Wassers, wegen der schönen, gepflegten Kulturlandschaft – und dafür braucht es die Landwirtschaft. Die Landwirtschaft aber braucht faire Partner, die ihre Produkte verkosten und verkochen. (Beifall beim Team Stronach.)
Andernfalls stimmt der Spruch „Geschmack der Heimat“, wenn nämlich polnische Gäste nach Österreich kommen und hier polnischen Schweine zu essen bekommen. Aber das, glaube ich, ist nicht unser Ziel. Wir wollen ja authentisch sein. Wir wollen haben, dass dort, wo Österreich draufsteht, auch Österreich drin ist.
Deshalb bin ich sehr traurig, denn es ist sehr schade, dass unter der jetzigen Regierung in den Ausschüssen vertagt wird, bei der Präsidiale die Punkte der Opposition abgesetzt werden – Kollege Pirklhuber hätte einen tollen Antrag zum TTIP gehabt, Kollege Jannach hätte tolle Anträge zur AMA gehabt. Wir hätten uns hinsichtlich des „AT“-Zeichens bemüht, um für die Herkunftskennzeichnung einmal eine ordentliche Grundlage zu schaffen. Es bringt nichts, wenn wir noch 150 Qualitätssiegel verleihen, denn das ist eigentlich die Bestätigung dafür, dass etwas nicht stimmt.
Ich darf noch einmal darauf hinweisen – das ist das ganz Entscheidende, und ich habe mir die Mühe gemacht, das darzustellen (der Redner zeigt eine Tafel) –: Wir können doch von einem Veterinär verlangen, dass er, wenn er in einem Schlachthof beschaut – ich habe hier ein Muster hergenommen, Herr Minister, für einen Schlachthof, in dem polnische Schweine, holländische Schweine und österreichische Schweine geschlachtet werden –, dort, wo „PL“ auf der Ohrmarke oder am lebenden Körper des Schweins mit dem Schlagstempel angebracht ist oder „NL“ für Holland, eben „PL“ oder „NL“ dazustempelt. Das ist auch genusstauglich. (Bundesminister Mitterlehner: Aber was hat das mit dem Ganzjahresarbeitszeitmodell zu tun?) – Nein, das ist ja der Fehlansatz. Es wird immer gesagt, es bestätigt nur die Genusstauglichkeit, und ich sage, es ist das Betrugstauglichkeitskennzeichen. (Beifall beim Team Stronach. – Bundesminister Mitterlehner: Was hat das jetzt mit dem Thema zu tun?)
Selbstverständlich hat das etwas mit dem Thema zu tun, denn wir diskutieren, Kolleginnen und Kollegen – Frau Kollegin Winzig, für dich als Wirtschaftsabgeordnete ist das ganz wichtig –, über die Umwelt, wir diskutieren über das Klima, und wir führen auf der anderen Seite 2,2 Millionen Schweine und 100 000 Rinder nach Österreich ein zum Schlachten, unter dem Motto „gelebte Sterbehilfe“, denn wenn sie vor dem Schlachten einen Berg sehen, ist das schöner. Das muss der einzige Grund sein, denn ich glaube nicht, dass es ein wirtschaftliches Interesse gibt. Es kann doch nicht sein, dass da irgendein wirtschaftliches Interesse dahintersteckt.
Deshalb appelliere ich, meine Herren Minister – ich bitte beide Regierungsparteien, sowohl die konservative Hälfte, die sagt, sie schützt den ländlichen Raum und die Bauern, als auch insbesondere die Vertreter der Konsumenten und des Konsumentenschutzes –: Beenden wir diesen Missstand! Machen wir eine saubere Herkunftskennzeichnung, denn wo Österreich draufsteht, muss Österreich drin sein, denn das ist mit eine wesentliche Grundlage dafür, dass wir dieses Erfolgsmodell Tourismus ausbauen können, stärken können. Helfen wir zusammen, das ist für Österreich die beste Werbung. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
12.38
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Der Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Tourismusausschusses, seinen Bericht 165 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (140 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bezügegesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahngesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, der Artikel 81 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, das Ärztegesetz 1998, das Zahnärztekammergesetz, das Apothekerkammergesetz 2001, das ORF-Gesetz, das Schönbrunner Tiergartengesetz, das Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz, das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das AMA-Gesetz, das IAKW-Finanzierungsgesetz, das ÖIAG-Gesetz 2000, das Bundesfinanzierungsgesetz, das ASFINAG-Gesetz und das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert werden sowie Bestimmungen über Pensionssicherungsbeiträge im Verbund-Konzern und über Pensionsregelungen von Kreditinstituten, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, erlassen werden (Sonderpensionenbegrenzungsgesetz – SpBegrG) (151 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kickl. – Bitte.
12.39
Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Besonders ausgeprägt kann ja der Stolz
der Bundesregierung auf das jetzt zu beschließende Sonderpensionenbegrenzungsgesetz oder auf die sogenannte Abschaffung der Luxuspensionen nicht sein, denn so lange bin ich jetzt auch schon im Parlament, dass ich Ihnen garantieren kann: Wären Sie stolz darauf und hätten Sie nicht im Innersten ein enorm schlechtes Gewissen, dann hätten Sie das ganz prominent als TOP 1 auf der Tagesordnung platziert – der Minister war ja hier – und hätten sich nicht die Chance entgehen lassen, dass das auch auf ORF 2 direkt übertragen wird. – Selbstverständlich. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie haben das weiter nach hinten verräumt, aber Sie werden schon Ihre Gründe dafür haben.
In Wirklichkeit sollten Sie sich eher genieren; Sie sollten sich vor den ASVG-Pensionisten für dieses Machwerk, das Sie heute auf den Weg bringen, genieren!
Ich bin auch entsetzt über die Grünen. Das war ja ein Outing – das es im Übrigen gar nicht gebraucht hätte –, ein neuerliches Outing in Sachen Steigbügelhalterei. Das hätten wir nicht gebraucht, das kennen wir ja schon von der Erhöhung der Politikergehälter: Die Grünen machen die Zweidrittelmehrheit. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Das kennen wir ja schon von der Erhöhung der Parteienförderung: Die Grünen machen die Zweidrittelmehrheit. Jetzt ist es so bei der Einzementierung und Verfestigung von unhaltbaren Luxuspensionen. – Dieses Outing hätten wir nicht gebraucht.
Frau Schwentner, weil Sie den Kopf schütteln: Wissen Sie, das Gehalt für dieses Monat sollten Sie als eine Art Abwrackprämie für die soziale Kompetenz der grünen Fraktion verstehen; das wäre die angebrachte Interpretation dieses Gehaltsbezuges. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Schatz.)
Ich kann Folgendes vor allem der SPÖ nicht ersparen: Bei der ÖVP kennt man das ja, aber die SPÖ-Pensionspolitik ist ein einziges Nest von Halbwahrheiten und Unwahrheiten. (Zwischenruf der Abg. Schwentner.) Das kennen wir aus dem Bereich der ASVG (Zwischenruf bei der SPÖ), das sind die berühmten Erhöhungen, bei denen man nach der Erhöhung weniger herausbekommt, als man vorher hatte – und es wäre ja ein Wunder, wenn es im Luxuspensionsbereich anders wäre.
Davon zu reden, dass irgendwelche unhaltbaren, unsittlichen, unanständigen Zustände im Bereich der Luxuspensionen abgeschafft werden, eingedämmt werden, dass es gar eine Harmonisierung mit dem ASVG-System gebe, das muss man, glaube ich, fast als Pervertierung der Tatsachen interpretieren. Das hat mit der Wirklichkeit überhaupt nichts zu tun, und das ist eine Verhöhnung aller ASVG-Pensionistinnen und ‑Pensionisten. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Wahrheit ist doch, dass Sie in viel, viel mehr Bereichen, als es notwendig gewesen wäre, ein unhaltbares System von Luxuspensionen aufrechterhalten, und zwar noch über viele Jahre und Jahrzehnte – das ist der eine Punkt (Abg. Schwentner: Sie haben das über Jahre so ermöglicht!) –, und dass Sie einen völlig neuen Bereich von Luxuspensionen etablieren (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Schwentner), in der Verfassung festgeschrieben, pro futuro, für die Zukunft.
Sie erhalten also ein altes und schaffen ein neues Luxuspensions-Paralleluniversum für Ihre Kunden bei Rot und Schwarz, und die Grünen machen Ihnen die Räuberleiter – die Drecksarbeit (Hallo-Ruf und weitere Zwischenrufe bei der SPÖ), könnte man es weniger vornehm formulieren. Sie haben ja vorhin nicht umsonst gelacht, Sie haben sich ja gefreut, denn denjenigen müssen Sie erst einmal finden, der Ihnen dafür ohne Not seine Zustimmung gibt. Sie haben es mit den Grünen tatsächlich geschafft. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Brosz: ... ordentlich gekürzt!)
Das ist mein Vorwurf an die grüne Fraktion, meine Damen und Herren: Das Gesetz, von dem wir heute hier reden, tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft. (Zwischenruf der Abg.
Schwentner.) Heute haben wir den 12. Juni 2014. Wenn Sie im Sozialausschuss nicht umgefallen wären, Frau Kollegin Schwentner (Zwischenrufe der Abgeordneten Schwentner, Musiol und Walser), dann hätten wir in den nächsten Monaten noch Druck in Richtung SPÖ und ÖVP aufbauen können, sodass man dann unterm Strich wirklich auch von einem Privilegienabbau hätte reden können. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber Sie haben es ja gar nicht erwarten können mit der Zustimmung, Sie waren ja sofort mit dabei. (Abg. Schwentner: Wer ist umgefallen? Sie sind umgefallen ...! – Gegenruf des Abg. Darmann.) Ich weiß nicht, ob das eine Änderung der grünen Doktrin ist. Wahrscheinlich hängt das damit zusammen, dass man permanent irgendwo in Landesregierungen mit dabei ist und selbstverständlich Rücksicht auf die potenziellen Koalitionspartner nimmt; das ist doch der Punkt.
Jetzt bin ich wieder bei der SPÖ: Meine Güte! Ich würde ja der SPÖ empfehlen, nach der Sektion „Nadelstreifbanker“ – die muss es bei Ihnen ja schon geben – und der Sektion „Golfklub“ – das kommt alles noch aus der Vranitzky-Ära – jetzt vielleicht noch eine Sektion „Pensionsmultimillionäre“ einzurichten. Freundschaft, Pensionsmillionär!, das könnte der neue Gruß werden. Freundschaft, Genosse Pensionsmillionär!
Das ist es nämlich, was unterm Strich herauskommt (Zwischenruf der Abg. Oberhauser) – und das von einer Partei, die jetzt, gebeutelt von einer EU-Wahlniederlage, trotz des Wunderwuzzis, den Sie aus Amerika haben kommen lassen (Zwischenrufe der Abgeordneten Jarolim und Neubauer), mit der Millionärssteuer hausieren geht. „Millionärssteuer“ ist doch jedes dritte Wort bei Ihnen, dafür haben Sie sogar eine eigene Staatssekretärin installiert (Zwischenruf des Abg. Deimek), die sich letztens im Fernsehen blamiert hat.
Wie auch immer: Frau Steßl braucht nicht lange nach diesen Millionären zu suchen, sie wird schnell fündig werden. Vielleicht können Sie, Frau Kollegin Oberhauser, mir erklären, wie das ist; zum Beispiel: Wie wirkt sich denn dieser „massive“ Eingriff und dieser „Privilegienabbau“, den Sie heute angeblich auf den Weg bringen, auf den Pensionsanspruch des Arbeiterkammerdirektors Muhm aus? Den Namen nenne ich deshalb, weil das der Erfinder der Millionärssteuer ist; das ist derjenige, der sich das alles ausgedacht hat und nicht müde wird, jeden, der in diesem Land ein bisschen mehr verdient, de facto als Millionär zu punzieren.
Herr Muhm – wir haben einmal vorsichtig geschätzt – hat einen Aktivbezug von 16 000 €, mehrere Aufsichtsratsmandate, ist seit 1992 Mitglied des Generalrates der Nationalbank, im ORF-Stiftungsrat – da sind alle diese Institutionen beieinander –, Aufsichtsrat der Wiener Stadtwerke, in der Wiener Städtischen sitzt er drinnen, und, und, und. Vielleicht können Sie uns sagen, wie viel er jetzt weniger an Pensionsanspruch haben wird, nachdem Sie gar so „massiv“ hineingefahren sind. Ich wäre gespannt.
Wenn Sie es bei Herrn Muhm nicht zusammenbringen, vielleicht bei Herrn Tumpel und Frau Tumpel-Gugerell. Beide sind Spitzenverdiener aus Ihrem Milieu, Nationalbank trifft Arbeiterkammer – wieder zwei dieser Institutionen beieinander –, massive Aktivbezüge, und diese Aktivbezüge schlagen sich in massiven Pensionen nieder. Wir haben einmal vorsichtig geschätzt, da könnten schon 40 000 im Monat für beide zusammen herauskommen. Und das ist dann Privilegienabbau, meine Damen und Herren? – Da lachen ja die Hühner!
Ich muss Ihnen das nur einmal in dieser Deutlichkeit sagen, weil ich nicht erst seit der Kandidatur des Herrn Freund – der es mit den Zahlen und den Einkommenskategorien bei den einfachen Arbeitnehmern nicht so genau nimmt; woher soll er das auch wissen als Plüschsozialist, als den Sie ihn nominiert haben? –, sondern insgesamt das Gefühl habe, dass bei der SPÖ ein bisschen das Gefühl für die Normalität abhandengekommen ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Deshalb muss ich Ihnen einmal ein paar Eckdaten geben, damit wir überhaupt wissen, wovon wir reden. Die aktuellen Zahlen, Herr Minister, für 2012 – andere haben Sie noch nicht veröffentlicht, aber es wird nicht viel mehr sein –: Die durchschnittliche ASVG-Pension in diesem Land beträgt 1 023 € – vielleicht sind es jetzt ein bisschen mehr –, 1 023 €! Die durchschnittliche Pension von arbeitenden oder angestellten Frauen beträgt 817 € – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen! (Abg. Neubauer: Ein Skandal ist das!) Die durchschnittliche Selbständigen-Pension – also Bauern und Gewerbetreibende – beträgt 948 € im Monat. Die durchschnittliche Pension für selbständige Frauen beträgt 715 €, liegt also deutlich unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz. Das ist die Situation, in der wir uns bewegen. Es gibt natürlich auch eine ASVG-Höchstpension, die aktuell bei 3 260 € brutto im Monat liegt. Wie viele beziehen diese? – Nicht einmal 1 Prozent derer, die im ASVG-System drinnen sind!
Da verstehe ich schon, dass es sich nicht besonders gut macht, wenn Herr Hundstorfer vielleicht auf ORF 2 oder in allen Zeitungen verkündet: Liebe Österreicherinnen und Österreicher, ich erkläre euch hiermit, in Zukunft beginnt das Privilegienrittertum bei den Pensionen ab einem Betrag von 9 060 € im Monat! – Na, das glaube ich, dass das nicht besonders gut ankommt, bei einer Durchschnittspension im ASVG-Bereich von 1 023 €. (Beifall bei der FPÖ.)
Deshalb ist Ihnen auch unwohl, und deshalb richten Ihnen auch die Genossen aus der Gewerkschaft schon aus, dass man nächstes Jahr auf die 1.-Mai-Feier gehen sollte, nicht um Ihnen zuzujubeln, sondern um Sie für dieses Geschwafel von der sozialen Gerechtigkeit auszupfeifen, wenn Sie gleichzeitig hier herinnen solche Dinge auf den Weg bringen, die ein Einzementieren von unhaltbaren Missständen bedeuten. Das ist doch die Wahrheit! (Beifall bei der FPÖ.)
Jetzt rechnen wir das einmal hoch: 9 060 € – da habe ich noch gar nicht dazugerechnet, dass die ASVG-Höchstpension natürlich noch dazukommt; die kann man durchaus dazuverdienen, überhaupt kein Problem! – sind aufs Jahr gerechnet 126 840 € Jahrespension. Wenn man diese Pension vier Jahre lang bezieht, dann – Bingo! – ist man schon über der magischen 500 000-€-Grenze, bei der die SPÖ die Millionärssteuer ansetzt. Das ist ein Bruttobetrag, machen wir daher acht Jahre daraus: dann bin ich ums Doppelte drüber, dann habe ich schon die Million, Frau Kollegin Oberhauser!
Also das ist eine eigenartige Interpretation und eine eigenartige Doppelbödigkeit, mit der die SPÖ da agiert: Dort jagt man die Millionäre, und da produziert man sie. Das ist doch der Punkt: Sie produzieren Pensionsmultimillionäre im eigenen Bereich! (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Strolz und Nachbaur.)
Rechnet man die ASVG noch mit hinein, dann ist man bei einem Jahresbezug von 170 744 € – na, auch nicht schlecht –; bei einer Bezugsdauer von 20 Jahren sind das 3,41 Millionen €. – Das sind keine Millionäre?! Sind das die Millionäre, von denen Sie immer reden, die Sie heute mit Ihrem Beschluss produzieren? (Abg. Oberhauser: ... von Luft und Liebe ...!)
Ich habe das Gefühl, dass manche Leute in Ihrer Fraktion, die es vielleicht noch ehrlich meinen und die draußen bei den Leuten unterwegs sind, gar nicht wissen, was da heute auf den Weg gebracht wird. Na, Sie werden Ihre liebe Not haben, das in den Sektionen und den Mindestpensionistinnen und -pensionisten in diesem Land zu erklären. Ich wünsche Ihnen viel Glück! (Beifall bei der FPÖ.)
Da kommt ja noch etwas dazu. Da gibt es diese Höchstpension – 9 060 € –, das ist zweimal die Höchstbeitragsgrundlage – nicht zweimal die Höchstpension, nein, die Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung hat man hergenommen. Das ist deshalb interessant, weil in dieser Höchstbeitragsgrundlage natürlich – wenn man sich die Entwicklung in den letzten zehn Jahren anschaut – gleich auch der Erhöhungsauto-
matismus mit eingebaut ist. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Das ist also keine Höchstpension, sondern das ist eine Höchstpension, die immer höher wird.
Seit dem Jahr 2004 bis jetzt, 2014, waren es 15 000 €, die diese Höchstbeitragsgrundlage höher geworden ist, das heißt, in zehn Jahren kann man schon mit einer Erhöhung von 15 000 € rechnen – und das halte ich für besonders hinterlistig, meine Damen und Herren.
Das hat nichts mit einer Beseitigung von Privilegien zu tun, das ist das Einzementieren von Privilegien. Und die Grünen haben die historische Chance verstreichen lassen, nach 30 Jahren jetzt endlich etwas zu machen, dass man sagt: Jetzt haben wir sie aber!, denn die Regierung braucht irgendeinen Nachweis wie die Augen im Kopf. Sie haben dieses Verfahren ohne Not abgekürzt (Zwischenruf der Abg. Schwentner), dabei muss es einen Oppositionspolitiker ja stutzig machen, wenn die Regierung sagt: Schnell, schnell, schnell, es kann uns gar nicht schnell genug gehen!; dann muss man vorsichtig sein, dann muss der Instinkt einem sagen, dass da etwas stinkt. (Beifall bei der FPÖ.)
Das wird Ihr historisches Verdienst bleiben, Frau Kollegin Schwentner, da die Räuberleiter gemacht und dafür gesorgt zu haben, dass das jetzt ein Begräbnis erster Klasse für die Pensionen ist!
Das ist ein Teil, das sind die Neuen; das sind noch gar nicht die, die schon Anwartschaften aus dem alten System haben, die sind weit besser bedient. Und dann gibt es auch noch den Eingriff bei den bestehenden Pensionen, bei den sogenannten Altverträgen – manche sprechen von Altlasten, wie auch immer –: Das ist immer dort, wo Rote und Schwarze auf Kosten von Dritten, nämlich auf Kosten der Steuerzahler, untereinander irgendwelche Geschäfte gemacht haben. Das sind die berühmten Pensionszusagen aus der Vergangenheit: Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer – wurscht! Auch dort hätte man viel beherzter hineingehen können.
Wir haben uns das auf Basis von Zahlen aus dem Sozialministerium einmal ausgerechnet. Schauen wir uns das einmal an, was dieser „tiefe“ Einschnitt bedeutet!
Arbeiterkammerpensionist – Sie wissen, das sind die, die durch Herrn Rechberger berühmt geworden sind und ansonsten dadurch auffallen, dass sie SPÖ-Propaganda übernehmen und machen, vor allem in Wahlkämpfen (Zwischenruf des Abg. Katzian) –: netto alt 4 055 €, netto neu 3 977 €; ein monatlicher Verlust von 78,50 € – na, wusch! Das ist ein Kampf gegen Privilegien, wie ihn sich die Genossinnen und Genossen draußen in den Sektionen wahrscheinlich vorstellen.
Wirtschaftskammerpensionist – das sind diejenigen, wo Herr Leitl immer alle möglichen Reformen einfordert, seine eigene Kammer aber nie infrage stellt; das sollte er vielleicht auch einmal machen –: 5 119 € netto alt, 4 919 € netto neu, also 200 € weniger; das ist die neue Regelung. – Das ist ja immer noch recht ordentlich! Oder ist das ein Einschnitt, der wehtut? Ich glaube, das fällt ihm auf dem Kontoauszug gar nicht auf. Das ist die Dimension: 4 919 € netto. Wie hoch, habe ich vorhin gesagt, ist die ASVG-Durchschnittspension? – Knapp über 1 000 €, meine Damen und Herren; nur zum Vergleich, damit wir wissen, wovon wir reden!
Es gibt natürlich auch ORF-Pensionisten – das sind die mit den Zwangsgebühren, wo Sie sich ansonsten gerne übertragen lassen; heute schaut es ein bisschen anders aus –: alt 7 245 €, neu 6 630 €; ein Minus von 615 € netto. Sehr üppig ist der Abzug jetzt auch nicht, und ich glaube auch nicht wirklich, dass diese neuen Auszahlungen einen tatsächlichen Verzicht in Sachen Lebensstandard bedeuten werden. – Und so geht das munter weiter.
Man muss sich auch noch anschauen, wie lange das alles noch nachwirkt. Ich wünsche ja jedem ein langes Leben, die Leute sind bei bester Gesundheit, und wir werden
schon die Mitte dieses Jahrhunderts erreicht haben, wenn die letzten Auszahlungen aus diesem alten System getätigt worden sind. Also auch aus diesem Grund kann man diesem Gesetz nicht guten Gewissens zustimmen.
Es gibt einen dritten Grund, das ist der Bereich der Geltung. Wo gilt denn das Ganze? Es ist ohnehin schon unzulänglich, aber es gilt ja über weite Teile überhaupt nur auf der Bundesebene. Das gilt nur horizontal, aber nicht vertikal, nach unten. Ja, warum denn nicht?
Da sitzen wir beieinander bei den Österreich-Gesprächen, der Bundeskanzler und der Finanzminister jammern uns an und sagen: Geh, helft uns doch bitte mit einer Zweidrittelmehrheit, damit wir endlich einmal eine Reform auf den Weg bringen und die Länder irgendwie an die Kandare nehmen können! Das wäre jetzt eine tolle Gelegenheit gewesen, das haben wir Freiheitliche gefordert: Schreiben wir in die Verfassung, dass wir von den Ländern erwarten, dass zumindest das, was jetzt da ist, bis 1. Jänner 2015 verbindlich umgesetzt wird – nicht irgendwelche Versprechen, die jemand in einer weinseligen Laune abgibt!
Der Herr Landeshauptmann aus Niederösterreich hat Ihnen ohnehin schon ausrichten lassen, dass er sich von dieser ganzen Problematik überhaupt nicht betroffen fühlt. Na, das macht Mut! Und der Herr Häupl hat sich sein ganzes System schon so installiert, dass man weiß, dass er eher in die andere Richtung arbeitet als in diejenige, die hier eingeschlagen wurde. Das heißt, es geht gar nicht anders, als dass sich die Bundesländer dazu verpflichten, solche Regeln zu übernehmen, und Sie hätten mit dem Finanzausgleich auch ein entsprechendes Druckmittel an der Hand, denn diejenigen, die sich nicht fügen, bekommen einfach das Geld vom Bund nicht. Das wäre eine Möglichkeit gewesen.
Wir hätten Ihnen diese Mehrheit verschafft, Sie wollten das nicht. Sie schreiben lieber rein, die Bundesländer seien angehalten, das nachzuvollziehen. – Das ist, bitte schön, ein Begräbnis erster Klasse und eigentlich ein Eingeständnis der politischen Mutlosigkeit. Je länger ich mich damit beschäftige, desto mehr glaube ich, dass es weniger Ihr Ziel war, da wirklich zu reformieren, sondern eher einen Reformprozess vorzutäuschen, wobei es darum geht, möglichst lange möglichst viele Leute aus Ihrer Klientel – es sind ja im Wesentlichen lauter Rote und Schwarze (Abg. Glawischnig-Piesczek: Und Blaue!) – zu schützen und ihnen so wenig wie möglich abzuverlangen. Das ist genau der Punkt! Zu diesem Ergebnis komme ich schön langsam, und deshalb glaube ich, dass man hier guten Gewissens nicht zustimmen kann. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, auch durch einen freiheitlichen Beitrag ist es besser geworden als das, was Sie uns am Anfang präsentiert haben. Ich sage einmal so: Es sind ein paar Zähne dazugekommen, aber das notwendige Gebiss, das man braucht, um dort einmal entsprechend hineinzufahren, ist das noch lange nicht. Ein Anti-Privilegien-Gütesiegel verdient dieses Gesetz bei Weitem nicht, meine Damen und Herren. (Zwischenruf der Abg. Schwentner.)
Herr Bundesminister, wissen Sie, wenn man einen Achttausender besteigen will – lassen Sie mich das damit vergleichen! –, dann kann man es halt auch nicht als einen Gipfelsieg verbuchen, wenn man es mit Müh’ und Not bis zum Basislager und vielleicht noch ein paar Meter weiter schafft. Das ist kein Gipfelsieg, und das kann man dann auch nicht als solchen in die Welt hinausposaunen. Genau das tun Sie aber jetzt, so wie Sie selbst dieses Gesetz interpretieren. (Anhaltender Beifall bei der FPÖ.)
12.56
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. – Bitte.
12.56
Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Herr Abgeordneter Kickl hat hier in vielen Zahlen sämtliche Medianeinkommen und -pensionen der ASVG-Pensionisten dargelegt.
Herr Abgeordneter Kickl, ich glaube, Sie erinnern sich genauso wie viele von uns hier herinnen, wie – ich sage es einmal so – der Aufstieg der FPÖ begann. Der Aufstieg der FPÖ begann mit Jörg Haider (Zwischenruf bei der FPÖ – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Können Sie zur Sonderpension ein bisserl was sagen?) in einer „Pressestunde“ oder etwas Ähnlichem und der Frage der OeNB-Pensionen. Also wir erinnern uns alle an das Taferl – man kann sich das auf YouTube auch jetzt noch anschauen – mit den Pensionen der Oesterreichischen Nationalbank.
Das war, wenn man in den Zeitungen nachliest, in den neunziger Jahren. Sie sind dann 2000 in die Regierung gekommen, und die einzige Reform, die unter Schwarz-Blau wirklich in die Pensionen eingegriffen hat, hat massiv in die ASVG-Pensionen eingegriffen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Kickl.) Und diese Reform hätte noch viel massiver in die ASVG-Pensionen eingegriffen (Abg. Darmann: Schwierig, das eigene Gesetz zu rechtfertigen!), wenn die Gewerkschaften damals nicht 10 000 Menschen auf die Straße gebracht hätten, die bei strömendem Regen dagegen protestiert haben. Das sind die einzigen Eingriffe, die passiert sind, das wäre ein Eingriff in die ASVG-Pension von bis zu 30 Prozent gewesen – und Sie sagen jetzt, Sie seien die Schützer des kleinen Mannes. (Abg. Kickl: Jetzt reden wir vom Hier und Jetzt! Sagen Sie was zu dem Pfusch!)
Herr Abgeordneter Kickl, lesen Sie heute bei dem von Ihnen ach so geliebten Herrn Marin im „Standard“ nach! (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch-Jenewein und Deimek.) Marin hat relativ klar gesagt, was Sie gemacht haben. Sie sind in der Diskussion draufgekommen – ich habe Ihnen schon gesagt, es war mit allen Fraktionen eine sehr konstruktive Diskussion und ein sehr konstruktiver Prozess (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Aber noch nicht fertig! – Zwischenruf des Abg. Kickl) –, dass sich mit diesem Thema und mit dem Versuch der populistischen Neiddiskussion Kleingeld machen lässt und möglicherweise auch großes Geld. (Abg. Darmann: Gesetz schönreden!)
Und der Wahlkampf hat begonnen. Es ist lustiger, zu sagen: Wir haben zwar viel gemacht, aber alle Zähne sind noch nicht gezogen (Abg. Kickl: ! Gezogen sind eh genug!), darum machen wir auch die kleinen Schritte nicht mit. Sie machen die kleinen Schritte auch nicht mit, das heißt, Sie stellen sich lieber hin und machen Populismus daraus. – Das sei Ihnen unbenommen. (Abg. Kickl: Wenn Sie das als Gewerkschafterin gutheißen können, dann gute Nacht, Gewerkschaft!)
Die Grünen haben weder die Steigbügel hergegeben, noch sonst etwas. Die Grünen haben sich für den konstruktiven Weg entschieden, nämlich angesichts dessen, was Sie übriggelassen haben, angesichts einer Nichtbesteuerung und eines Nichtangreifens von Luxuspensionen über viele, viele, viele Jahre (Zwischenruf des Abg. Kickl), die ersten Schritte mitzugehen. Wir alle haben gesagt, das sind die ersten Schritte. Wir haben das von keiner Begrenzung auf eine Begrenzung von jetzt 9 000 geändert. Das ist Ihnen zu hoch, das ist möglich (Abg. Kickl: Ihnen offenbar nicht!), das sei Ihnen alles unbenommen, aber Sie haben gar nichts gemacht – nichts, niente, gar nichts! –; und ausgestiegen sind Sie, weil die Länder nicht mit dabei sind. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Wir könnten jetzt parallel, gleichzeitig eine Föderalismusreform machen und die Länder abschaffen. (Abg. Kickl: Wieso schreiben Sie es nicht in die Verfassung!) Sie wissen ganz genau, dass das nicht funktioniert, aber mit dem Grund steigen Sie aus und prü-
geln die Grünen als Steigbügelhalter. Das ist schäbig, das ist nicht in Ordnung! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen. – Zwischenruf des Abg. Kickl.)
Wir haben in den letzten Tagen gemeinsam mit den Grünen noch einiges erreicht. Deswegen bringe ich hier auch den Abänderungsantrag
der Abgeordneten Oberhauser und Wöginger ein, der verteilt wurde und den ich Ihnen jetzt in den Grundzügen erläutere.
Der Abänderungsantrag betrifft den Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 151 der Beilagen. Darin ist enthalten, dass wir für zukünftige Pensionen die Grenze bei der doppelten Höchstbeitragsgrundlage, nämlich bei diesen 9 060, unter 10 000 €, festhalten. Und im Art. 6 ist die letzte Forderung des Rechnungshofes enthalten – auch das sei hier gesagt –, eine Durchrechnung auch bei den OeNB-Pensionen anzustellen, mit einem gleichzeitigen Verlustdeckel.
*****
Herr Abgeordneter Kickl, wir haben seit Dezember letzten Jahres wirklich extrem gute Verhandlungen geführt. Es ist viel weitergegangen – die Abgeordnete Schwentner hat es vorhin schon gesagt –, von 3 auf 27 Artikel. (Abg. Kickl: Wir hätten uns noch ein bisschen Zeit lassen sollen!) – „Ein bisschen Zeit lassen“ heißt, dass Sie weitermachen wollten in der Frage: Wie komme ich durch? – Und zwar mit einer Forderung, die nie gegangen wäre (Abg. Kickl: Na ja, wenn es ein berechtigtes Anliegen ist!), denn eine Föderalismusreform gleichzeitig mit einer Sonderpensionsregelung, da war Ihnen klar, dass wir das nicht zusammenbringen.
Es ist ewig schade darum, dass Sie den Weg so zugemacht haben, das auf einer breiteren Basis zu tragen. Wir alle wissen, was der Grund ist: Es ist gut, es lässt sich gut tragen. Wie gesagt, selbst Marin sagt (Abg. Kickl: ... betätigt sich als Hellseherin!), es lässt sich damit gut Politik machen. Sie machen das; in diesem Sinne, glaube ich, werden hoffentlich die Wählerinnen und Wähler da nicht mitspielen.
Bevor ich jetzt gehe, lassen Sie mich noch ganz herzlich die HTL Steyr grüßen, die sich hoffentlich diese Diskussion hier anhört, ihre Schlüsse daraus zieht (Zwischenrufe bei der FPÖ) und weiß, dass es gescheiter ist, sich auf ein Pensionssystem zu verlassen, wo es auch für Menschen mit höheren Pensionen einen Verfassungsschutz und einen Rechtsanspruch gibt, genauso wie für die Menschen mit niederen Pensionen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.01
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der eingebrachte Antrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, August Wöginger und Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 151 der Beilagen über die Regierungsvorlage 140 der Beilagen betreffend ein Sonderpensionenbegrenzungsgesetz.
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
Art. 1 (Verfassungsbestimmung - Änderung des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre) wird wie folgt geändert:
a) § 10 Abs. 3 in der Fassung der Z 3 lautet:
„(3) Die Obergrenze
1. für Ruhebezüge und Versorgungsbezüge von Funktionären und Bediensteten von Rechtsträgern, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen sowie
2. für die gesetzliche Pensionsversicherung oder ihr entsprechende Alterssicherungssysteme ergänzende leistungsorientierte Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgungsleistungen des Arbeitgebers an die in Z 1 genannten Funktionäre und Bediensteten
beträgt das Zweifache der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes – ASVG, BGBl. Nr. 189/1955. Ansprüche auf eine Pensionsleistung aus der gesetzlichen Pensionsversicherung oder aus einem ihr entsprechenden Alterssicherungssystem sind nicht zu berücksichtigen.“
b) § 11 Abs. 22 in der Fassung der Z 4 lautet:
„(22) Das Inhaltsverzeichnis, die Überschrift zu § 10 und § 10 Abs. 2 bis 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2014 treten mit 1. Jänner 2015 in Kraft. § 10 Abs. 2 und 4 bis 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2014 ist auch auf Personen anzuwenden, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bereits einen Anspruch auf Bezüge, Ruhebezüge, Versorgungsbezüge oder die gesetzliche Pensionsversicherung ergänzende Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgungsleistungen gehabt oder solche Leistungen bereits bezogen haben. § 10 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2014 ist auch auf Personen anzuwenden, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bereits eine Anwartschaft auf Ruhebezüge, auf Versorgungsbezüge oder eine Anwartschaft auf die gesetzliche Pensionsversicherung oder ihr entsprechende Alterssicherungssysteme ergänzende Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgungsleistungen gehabt haben, wobei die Obergrenze für diese Personen das Dreieinhalbfache der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG beträgt. § 10 Abs. 5 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2014 gilt nicht für Empfänger von monatlich wiederkehrenden Geldleistungen nach den Art. IV bis VIa des Bezügegesetzes, BGBl. Nr. 273/1972, sowie ihre Angehörigen und Hinterbliebenen; dies gilt sinngemäß, soweit die Landesgesetzgebung gemäß Abs. 6 zur Regelung befugt ist.“
Art. 6 (Änderung des Art. 81 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012) wird wie folgt geändert:
Im § 1 werden nach Abs. 8 folgende Abs. 8a bis 8c eingefügt:
„(8a) Pensionsbemessungsgrundlage für Leistungen auf Grund der Pensionsordnungen der Dienstbestimmungen I und II ist der Durchschnitt der letzten 216 Monatsbezüge. Gebührt eine Pension erstmals in einem in der folgenden Tabelle bezeichneten Jahr, so ist die Zahl 216 durch die Zahl in der rechten Spalte zu ersetzen:
2015 |
|
2016 |
14 |
2017 |
28 |
2018 |
42 |
2019 |
56 |
2020 |
70 |
2021 |
84 |
2022 |
98 |
2023 |
11 |
2 |
|
2024 |
126 |
2025 |
140 |
2026 |
154 |
2027 |
168 |
2028 |
182 |
2029 |
196 |
2030 |
210 |
Wurden die Voraussetzungen für eine Pensionierung bereits in einem früheren Kalenderjahr als jenem des Pensionsantritts erfüllt, ist der Durchrechnungszeitraum dieses früheren Kalenderjahres heranzuziehen.
(8b) Anlässlich der Bemessung der Pension im Anwendungsbereich der Dienstbestimmungen I und II ist eine Vergleichspension ohne Anwendung von Abs. 8a zu berechnen. Falls erforderlich ist die Pension durch einen Erhöhungsbetrag soweit zu erhöhen, dass sie 90% der Vergleichspension beträgt. An die Stelle des Prozentsatzes von 90% treten für die erstmalige Pensionsbemessung die in der folgenden Tabelle angeführten Prozentsätze, wobei jeweils der für dasjenige Jahr geltende Prozentsatz anzuwenden ist, in dem die Voraussetzungen für einen Pensionsantritt erfüllt waren:
Jahr |
Prozentsatz |
2016 |
95% |
2017 |
94,5% |
2018 |
94% |
2019 |
93,5% |
2020 |
93% |
2021 |
92,5% |
2022 |
92% |
2023 |
91,5% |
2024 |
91% |
2025 |
90,5% |
(8c) Abs. 8b ist auf die in Abs. 13 genannten Funktionäre und Bedienstete der Oesterreichischen Nationalbank mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Prozentsatzes von 90% der Prozentsatz 95% tritt und folgende Übergangstabelle gilt:
Jahr |
Prozentsatz |
2016 |
97,5% |
2017 |
97,25% |
2018 |
97% |
2019 |
96,75% |
2020 |
96,5% |
2021 |
96,25% |
2022 |
96% |
2023 |
95,75% |
2024 |
95,5% |
2025 |
95,25%“ |
Begründung
Zu Art. 1 (BezBegrBVG):
Durch die Änderung des § 10 Abs. 3 BezBegrBVG soll die Obergrenze für Ruhe- und Versorgungsbezüge sowie für die gesetzliche Pensionsversicherung ergänzende Versorgungsleistungen des Arbeitgebers auf das Zweifache der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage herabgesetzt werden.
Weiters sollen die folgenden Klarstellungen erfolgen: Insbesondere soll eindeutig festgelegt werden, dass sich die Obergrenze auf leistungsorientierte – und daher nicht auch auf beitragsorientierte – Zusatzleistungen bezieht. Auch Zusatzleistungen, die andere Alterssicherungssysteme (wie etwa Pensionsansprüche der Bundesbeamten, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen nach dem Pensionsgesetz 1965 oder dem Allgemeinen Pensionsgesetz) ergänzen, sollen in die Obergrenze einbezogen werden. Ansprüche auf eine Pensionsleistung aus Bestimmungen, die in ihren Grundsätzen jenen der gesetzlichen Pensionsversicherung entsprechen, sollen – ebenso wie Pensionsleistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung – hingegen nicht zu berücksichtigen sein (Gleichbehandlung Beamte – ASVG-Versicherte).
Eine Pensionsleistung aus der gesetzlichen Pensionsversicherung umfasst jedenfalls Leistungen nach dem APG sowie dem ASVG, BSVG, GSVG, FSVG und NVG. Dies gilt sinngemäß, wenn in den Artikeln 2 bis 27 Pensionssicherungsbeiträge für jene Leistungsanteile, die „den aus dem ASVG stammenden Teil“ übersteigen, vorgesehen werden.
Unter einem „entsprechenden Alterssicherungssystem“ sind jene Systeme zu verstehen, bei denen die Beitragssätze bezogen auf das Erwerbseinkommen oder Teile davon, die Pensionsantrittsvoraussetzungen und die Leistungsbemessung den Grundsätzen des APG- bzw. ASVG-Systems vergleichbar sind ( z.B. das Pensionsgesetz 1965).
Eine entsprechende Anpassung erfolgt auch bei der Bestimmung über das Inkrafttreten (§ 11 Abs. 22 BezBegrBVG).
Zu Art. 6 (Änderung des Art. 81 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012 - Pensionsordnungen der Oesterreichischen Nationalbank):
Durch den neuen § 1 Abs. 8a soll entsprechend der Empfehlung des Rechnungshofes (Reihe Bund 2014/6) das bei den Dienstordnungen I und II der Oesterreichischen Nationalbank geltende Letztbezugsprinzip durch eine jährlich schrittweise steigende Durchrechnung ersetzt werden. Ab dem Jahr 2031 wird, wie vom Rechnungshof gefordert, schließlich als Pensionsbemessungsgrundlage der Durchschnitt der letzten 18 Jahre heranzuziehen sein. Durch die Verwendung des Wortes „Monatsbezüge“ bei der Normierung der Pensionsbemessungsgrundlage soll klargestellt werden, dass alle Gehaltsbestandteile für die ein Pensionsbeitrag geleistet wird, zu berücksichtigen sind.
In den Abs. 8b und 8c werden die Durchrechnungsverluste gedeckelt um unangemessen hohe, plötzliche Verluste aus der Durchrechnung zu vermeiden. Für jene Dienstnehmer, die die interne Pensionsreform per 14. April 2014 unterschrieben haben, darf der Verlust aus der Durchrechnung nach einer zehnjährigen Übergangsphase maximal 5% betragen und für jene, die diese Reform nicht akzeptiert haben, maximal 10%.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.
13.01
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Ich möchte mit dem Positiven anfangen: Diese Luxuspensionen, die sich Verantwortungsträger in öffentlichen Bereichen über Jahre und Jahrzehnte selbst wechselseitig genehmigt haben, werden angegriffen. Das ist einmal ein richtiger Schritt. Bestehende Sonderpensionen werden gekürzt, Anwartschaften auf Sonderpensionen werden limitiert. Wir hätten uns die Einschnitte schärfer vorstellen können, wir hätten uns das deutlich weitergehend vorstellen können. Aber klar, einen
blinden Wettbewerb „Wer bietet weniger?“ wollten wir nicht haben, und so weit verstehen wir das ganz gut.
Es kann auch nicht deutlich genug gelobt werden, dass der Herr Bundesminister in dieser Frage die Oppositionsparteien an einen Tisch geholt und zur Mitarbeit eingeladen hat. Er wollte – das glaube ich ihm auch – möglichst breite Zustimmung erarbeiten. Diejenigen, die sich an der Arbeit beteiligt haben, sehen schon auch ihre Spuren in dem Ergebnis, das heute vorliegt. Ich bin mir sicher, die Bundesregierung könnte sich in vielen anderen Fragen einiges an Ärger ersparen, wenn sie in konstruktiver Form, so wie es da geschehen ist, auf die Opposition zuginge.
Was das Ausmaß angeht, in dem in bestehende Pensionen eingegriffen wird, möchte ich schon noch einmal auf die Verhältnismäßigkeit zwischen Großpensionisten und Kleinpensionisten hinweisen. Das Pensionskonto lässt es zu, dass ASVG-Versicherte einen Verlust von bis zu 3,5 Prozent von ihrer kleinen Pension, 1 000 € oder 1 100 €, haben. Das mutet man ihnen zu. Aber bei diesen dicken Fischen mit 7 000, 10 000 € und so weiter an Pension fahren wir im Durchschnitt mit 1 Prozent hinein. Da fehlt die Verhältnismäßigkeit komplett!
Das unterstreicht, wie sehr Schwarz und Rot den Kontakt zum normalen Mann und zur Frau von der Straße verloren haben, weil sie gar keinen Bezug mehr dazu haben, in welcher Welt diese Menschen leben. Ich bedauere es sehr, dass die Grünen da mitgehen und diesem Paket die Unterstützung geben.
Weit auseinander liegen wir auch in einer anderen Frage, nämlich: Wann ist eine Pension eine Sonderpension? Das sieht man bei der Regierung nicht so eng, und man sagt: Wir beginnen bei der Höchstbeitragsgrundlage. – Alle Menschen, die nach ASVG beziehungsweise nach APG ihre Pension bekommen, bekommen ja nie die Höchstbeitragsgrundlage, sondern immer nur einen Prozentsatz davon! Daher muss man sich das auch anders anschauen. Ungefähr bei 70 Prozent dieser Höchstbeitragsgrundlage liegt das, was ein ASVG-Versicherter maximal erreichen kann. Bei Ihnen beginnt das Privileg erst ungefähr beim Eineinhalbfachen.
Genau deswegen verlangen wir eine Grenze, wo die Sonderpensionen ab dem Betrag berechnet werden, der für einen ASVG-Versicherten maximal erreichbar ist. Darüber ist es ein Privileg. Wir wollen, dass ASVG-Pensionen, die solche Leute haben, und die Sonderpension zusammengerechnet und in einem Paket betrachtet werden. Dann kann man beurteilen, ob eine Sonderpension vorliegt oder nicht.
Deswegen bringen wir folgenden Abänderungsantrag ein:
„Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (151 d.B.) angeschlossene Gesetzestext wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 Z 3 entfällt in § 10 Abs. 3 letzter Satz das Wort ‚nicht‘.“
*****
Dann wird das ASVG nicht außen vor gelassen.
Weiters bringen wir einen umfangreichen Abänderungsantrag ein, der Ihnen vorliegt. Da geht es darum, dass all die Prozentsätze, die sich in diesem Gesetzentwurf finden, an die tatsächlichen Lebensrealitäten der ASVG-Versicherten angepasst werden. Also nicht immer bei der Höchstbeitragsgrundlage beginnen und bei einem Vielfachen davon einschneiden, sondern bei der ASVG-Höchstpension beginnen und von dort weg einschneiden!
*****
Eine wesentliche Unverfrorenheit des Entwurfs liegt darin, dass diejenigen, die das finanzieren müssen, gar nicht in den Genuss einer solchen Pension kommen können. Wie das die Sozialdemokraten den Arbeitern erklären, die das finanzieren, das verstehe ich nicht. Wie es die ÖVP den Beamten erklärt, das verstehe ich sehr gut, weil die Beamten im Wesentlichen von diesem Gesetz ungeschoren davonkommen!
Als der Herr Bundesminister uns damals zu dieser Gesprächsrunde eingeladen hat, zur ersten Runde, da haben Sie in Ihrer jovialen Art gesagt: Ich weiß schon, das ist jetzt die Gelegenheit für die Opposition, ein paar Gegengeschäfte zu verlangen, aber das gibt es nicht; wir regeln jetzt ein paar Altfälle, und damit hat sich’s! – Altfälle, ja, wenn es nur ein paar Altfälle gewesen wären, dann wären wir auch sofort dabei. Doch im Verlauf der verschiedenen Entwürfe hat sich herausgestellt, dass auch für zukünftige Fälle eine Regelung getroffen wird. Das heißt, wir limitieren jetzt Pensionen, die es noch gar nicht gibt. Wir schreiben in die Verfassung, dass auch für die Verträge, die 2015, 2016 geschlossen werden, noch Zusatzpensionen zulässig sind, die die Leute neben ihrer ASVG-Pension und neben ihrer beitragsorientierten Pensionskasse kassieren.
Da frage ich mich: Was haben wir daraus gelernt, dass sich die Bevölkerung aufregt? Was haben wir daraus gelernt (Abg. Kickl: Das sind die Altverträge von morgen!), dass sich die Bürger ärgern über die Nationalbanker und über die Arbeiterkämmerer, die abcashen? – Nichts haben wir gelernt! Da wird mit öffentlichem Geld hantiert, und es ist Ihnen wurscht. Da werden Vergleiche zur Privatwirtschaft gezogen! Wissen Sie, es geht mich nichts an, wem der Herr Stronach oder der Herr Mitterbauer seine Pension vergoldet; das ist deren Geld und nicht meines. Aber bei öffentlichen Pensionen geht es mich sehr wohl etwas an! (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Bei den Kammern halte ich die Vorgangsweise für besonders frech, denn da wird der Luxus noch aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert. Ich zahle auch Arbeiterkammer-Pflichtmitgliedsbeitrag; ich schäume ja jeden Monat, wenn ich das Geld abführen muss!
Die Altfälle sind schlimm und schmerzlich genug. Aber anstatt das ein für alle Mal abzustellen, regeln wir es jetzt auch noch für die Zukunft. Wir hätten die Chance gehabt, einen großen Schritt zu tun, hin zu einem gemeinsamen und gleichen Pensionsrecht für alle Österreicher. Das wird ein Lippenbekenntnis bleiben. Es kommt jetzt eine Regelung, wo das politische Establishment, das sich kraftlos durch die letzten Jahre der Regierung hindurch administriert, noch seine Schäfchen ins Trockene bringt – und die Grünen machen dabei mit! (Beifall bei den NEOS.)
13.08
Präsident Ing. Norbert Hofer: Die Anträge sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bezügegesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahngesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, der Artikel 81 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Ziviltechni-
kerkammergesetz 1993, das Ärztegesetz 1998, das Zahnärztekammergesetz, das Apothekerkammergesetz 2001, das ORF-Gesetz, das Schönbrunner Tiergartengesetz, das Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz, das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das AMA-Gesetz, das IAKW-Finanzierungsgesetz, das ÖIAG-Gesetz 2000, das Bundesfinanzierungsgesetz, das ASFINAG-Gesetz und das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert werden sowie Bestimmungen über Pensionssicherungsbeiträge im Verbund-Konzern und über Pensionsregelungen von Kreditinstituten, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, erlassen werden (Sonderpensionenbegrenzungsgesetz – SpBegrG) (140 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichts (151 d.B.).
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (151 d.B.) angeschlossene Gesetzestext wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 Z 3 entfällt in § 10 Abs.3 letzter Satz das Wort „nicht“.
Begründung
Um eine Harmonisierung der Pensionssysteme und mehr Gerechtigkeit bei der Höhe der Pensionen zu erreichen, ist es unumgänglich, dass mit dieser Gesetzesänderung nicht nur die Sonderpensionszahlungen für die Kürzung der Pensionen miteinbezogen werden. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass hier auch die Pensionsleistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung hinzugezogen werden.
*****
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bezügegesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahngesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, der Artikel 81 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, das Ärztegesetz 1998, das Zahnärztekammergesetz, das Apothekerkammergesetz 2001, das ORF-Gesetz, das Schönbrunner Tiergartengesetz, das Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz, das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das AMA-Gesetz, das IAKW-Finanzierungsgesetz, das ÖIAG-Gesetz 2000, das Bundesfinanzierungsgesetz, das ASFINAG-Gesetz und das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert werden sowie Bestimmungen über Pensionssicherungsbeiträge im Verbund-Konzern und über Pensionsregelungen von Kreditinstituten, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, erlassen werden (Sonderpensionenbegrenzungsgesetz – SpBegrG) (140 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichts (151 d.B.).
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem Ausschussbericht angeschlossene Gesetzestext wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 Z 3 wird in § 10 Abs. 3 die Wortfolge "das Dreifache" durch "70%" er-setzt.
2. In Artikel 1 Z 3 werden in § 10 Abs.5 Z 1-3 die Angaben wie folgt geändert: "100%" durch "70%", "200%" durch "140%", "300%" durch "210%".
3. In Artikel 1 Z 4 wird in § 11
Abs. 22 die Wortfolge "das Dreieinhalbfache der je-weils geltenden
monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG
beträgt" wie folgt geändert: "wie folgt jährlich mit
dem ersten Jänner verringert werden, wobei sich die folgenden
Prozentangaben auf die jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlagen
nach § 45 ASVG beziehen: 2015 - 245%, 2016 - 230%, 2017 - 215%,
2018 - 200%, 2019 - 185%, 2020 - 170%, 2021 - 155%, 2022 - 140%, 2023 - 125%,
2024 - 110%, 2025 - 95%, 2026 - 80%, 2027 - 70%."
4. In Artikel 2 Z 1 wird in § 44n Z 2 lit b) der Ausdruck "dem Zweifachen" durch "140 %" ersetzt.
5. In Artikel 2 Z 1 wird in § 44n Z 2 lit c) der Ausdruck "das Zweifache" durch "140 %" ersetzt sowie der Ausdruck "dem Dreifachen" durch "210 %" ersetzt.
6. In Artikel 3 Z 1 werden in § 13a Abs. 2c die Prozentsätze wie folgt geändert: "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
7. In Artikel 4 Z 1 werden in § 52 Abs. 5a die Prozentsätze wie folgt geändert: "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
8. In Artikel 5 Z 1 wird in § 5h Z 2 der Ausdruck "150%" durch "105%" ersetzt.
9. In Artikel 6 werden in § 1 Abs. 2 Z 1 des Artikels 81 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012 die Prozentsätze wie folgt geändert: "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%" und "300%" wird durch "210%" ersetzt. In Z 2 werden die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%" und "300%" wird durch "210%" ersetzt.
10. In Artikel 6 werden in § 2 Abs. 1 des Artikels 81 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
11. In Artikel 8 Z 1 wird in § 17 Abs. 3 Z 1 das Wort "zur" durch den Ausdruck "zu 70% der" ersetzt. Abs. 3 Z 2 lautet wie folgt: "von 70 % der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage bis zu 140 % der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage übersteigenden Bezügen: 11,55 %"
12. In Artikel 8 Z 1 werden in § 17 Abs. 4 Z 1-3 die Prozentsätze wie folgt geändert: "50%" wird durch "35%" und "80%" wird durch "70%" ersetzt.
13. In Artikel 9 Z 1 werden in § 78 Abs. 6 Z 1-4 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
14. In Artikel 10 Z 1 werden in § 57 Abs. 5 Z 1-4 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
15. In Artikel 11 Z 1 werden in § 161 Abs.3 Z 1-4 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", 150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
16. In Artikel 12 Z 1 werden in § 50 Abs. 2 Z 1-4 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
17. In Artikel 13 Z 1 werden in § 87 Abs. 4 Z 1-4 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
18. In Artikel 13 Z 2 werden in § 130 Abs. 3a Z 1-4 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
19. In Artikel 14 Z 1 werden in § 32 Abs. 2 Z 1-4 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
20. In Artikel 14 § 49 Abs. 3 Z 1-4 werden die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
21. In Artikel 15 § 73 Abs. 4 Z 1-4 werden die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
22. In Artikel 16 Z 1 werden in § 50 Abs. 8 Z 1-4 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
23. In Artikel 17 Z 1 werden in § 1 Abs. 7 Z 1-4 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
24. In Artikel 18 Z 1 werden in § 3 Abs. 5 Z 1-4 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
25. In Artikel 19 Z 1 werden in § 2 Abs. 5 Z 1-4 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
26. In Artikel 20 Abs. 1 Z 1-4 werden die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
27. In Artikel 21 Z 1 werden in § 22 Abs. 8 Z 1-4 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
28. In Artikel 22 Z 1 werden in § 2 Abs. 7 Z 1-4 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
29. In Artikel 23 Z 1 werden in § 1 Abs. 4 Z 1-4 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
30. In Artikel 24 Z 1 werden in § 1 Abs. 4 Z 1-4 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
31. In Artikel 25 Z 1 werden in § 3 Abs. 1 Z 1-4 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
32. In Artikel 26 § 1 Abs. 1 Z 1-4 werden die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
33. In Artikel 27 Z 1 werden in § 10 Abs. 12 Z 1-4 die Prozentsätze wie folgt geändert: "100%" wird durch "70%", "150%" wird durch "105%", "200%" wird durch "140%", "300%" wird durch "210%" ersetzt.
Begründung
ad 1.
Dass bei Neuverträgen weiterhin die Möglichkeit von Sonderpensionszahlungen bestehen soll, die das Dreifache der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage betragen, ist nicht verständlich und konterkariert die Maßnahmen, die gesetzt wurden, um eine Harmonisierung des Pensionssystems zu erreichen. Eine Begrenzung auf 70% der Höchstbeitragsgrundlage würde in etwa der ASVG-Höchstpension und damit auch dem entsprechen, was mit dieser Gesetzesänderung erreicht werden sollte.
ad 2.
Aus unserer Sicht sind die Prozentsätze der Regierungsvorlage, ab denen Sicherungsbeiträge eingehoben werden, zu hoch bemessen. Die vorgeschlagene Änderung würde diese Prozentsätze senken, damit Sonderpensionen tatsächlich in einem annehmbaren Umfang und auf ein gerechteres Niveau gekürzt werden.
ad 3.
Für bestehende Verträge, aus denen sich eine künftige Pension ableitet, sollen die höchstzulässigen Sonderpensionen stärker gekürzt werden als dies im gegenständlichen Entwurf vorgeschlagen wird. Es ist vollkommen klar, dass eine sofortige Kürzung auf 70% der Höchstbeitragsgrundlage verfassungsrechtlich nicht durchsetzbar wäre, dennoch sollte es weiterhin Ziel bleiben, alle Pensionssysteme und damit die höchstmöglichen Pensionen auf die ASVG-Höchstpension zu beschränken. Eine solche Einschleifregelung würde eine derartige Harmonisierung wesentlich unterstützen.
ad 4. bis 33.
Aus unserer Sicht liegen die Prozentsätze, ab denen Sicherungsbeiträge eingehoben werden sollen, zu hoch. Die vorgeschlagene Änderung würde diese Prozentsätze senken, damit Sonderpensionen tatsächlich in einem annehmbaren Umfang und auf ein gerechteres Niveau gekürzt werden.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Bevor ich Herrn Abgeordnetem Wöginger das Wort erteile, möchte ich darauf hinweisen, dass angesichts der Temperaturen und der Luftfeuchtigkeit im Plenarsaal wohl niemand daran Anstoß nehmen wird, wenn sich die Herren des Sakkos und/oder der Krawatte entledigen.
Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.
13.09
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal kurz die Historie aufzeigen, wie es überhaupt zu diesem Gesetz gekommen ist. Anlassfall war eine sehr hohe Pension bei der Nationalbank. Erstmals – und das wurde hier schon gesagt –, erstmals wird diese Thematik angegangen! Die Bundesregierung hat sich im Spätherbst mit einem Ministerratsvortrag dazu entschlossen, dieses Thema aufzugreifen. Seit Mitte Dezember verhandeln hier in diesem Haus alle sechs Fraktionen über dieses Gesetz.
Das geschieht also erstmals, das möchte ich betonen. Noch nie zuvor, auch nicht unter der Regierungsbeteiligung der Freiheitlichen, ist dieses Thema wirklich ernsthaft angegangen worden. Jetzt liegt ein Gesetz vor, das in die Richtung geht, dass diese hohen Pensionen mehr Sicherungsbeiträge bezahlen müssen. Das ist richtig so, meine Damen und Herren, weil wir es der restlichen Bevölkerung schwer erklären können, dass
es so hohe Zusatz- und Luxuspensionen gibt. Deshalb stehen wir dazu, und es ist richtig!
Die Verhandlungen sind an und für sich gut verlaufen, das möchte ich auch dazusagen. Aber je weiter wir in die Zielgerade gekommen sind, desto mehr hat sich dann die FPÖ von dieser gemeinsamen Verhandlungsrunde distanziert. Das ist etwas, was wir bei vielen Gesetzeswerdungen, die schwierig sind, die komplexe Materien sind, hier beobachten können: Wenn es dann so weit ist, dass wir unterdessen machen, was machbar ist, nämlich auch unter dem Gesichtspunkt der Verfassung, dann vertschüsst sich zum Schluss die FPÖ, die Freiheitlichen, damit sie daraufhin hier populistisch argumentieren können.
Meine Damen und Herren, das kennen wir ja zur Genüge, nur: Das ist nicht in Ordnung, auch bei diesem Gesetz nicht! Das möchte ich schon einmal festhalten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Ursprünglich waren vier Bereiche betroffen, jetzt werden 27 Artikel eingearbeitet. Alle Rechnungshof-geprüften Unternehmungen, die Ministerien haben alles eingemeldet, wo es diese Art von Zusatz- und Sonderpensionen gibt. Aber warum brauchen wir eine Verfassungsmehrheit? – Deshalb ist ja von Beginn an auch mit allen Fraktionen geredet und gesprochen worden. Das wird heute völlig ausgeblendet.
Da wird ja so getan, als könnten wir diese Pensionen einfach wegradieren oder um 50, 70 oder 80 Prozent kürzen. Dabei wissen Sie es ganz genau, Herr Kollege Kickl: Sie wissen ganz genau, dass auch diese Menschen einen Vertrauensschutz haben, dass wir hier in Eigentumsrechte eingreifen (Abg. Kickl: Die haben ja schon bei 1 Prozent geklagt!), dass wir auch im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention stehen. Das hat Professor Hanreich ganz klar und deutlich auch im Ausschuss gesagt, dass damit zu rechnen ist, dass eine Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht wird. Wir verhindern hier mit der Verfassungsmehrheit, dass an den Gerichtshöfen in Österreich Klagen eingereicht werden können, weil wir mit der Verfassungsmehrheit dieses Gesetz beschließen. Aber es gibt auch andere ... (Abg. Kickl: Dann hätten wir noch mehr hineinschneiden können!)
Nein, da kann man nicht mehr hineinschneiden, weil uns dann dieses Gesetz sicher um die Ohren fliegt, meine Damen und Herren! Und dann erfüllen wir den Zweck schon gar nicht, dass wir bei diesen Luxuspensionen, die zu hoch sind, auch Einschnitte vornehmen. Zu dem stehen wir, aber unter dem Gesichtspunkt der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten. Das muss man hier einmal festhalten, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Dann geht man zum Schluss her und sagt: Ja, aber die Länder sind nicht dabei. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Stimmt ja!) Die Länder sind nicht dabei, das ist dann sozusagen das letzte Argument, um hier aussteigen zu können. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Nein, nicht das letzte! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Es haben bereits vier Länder zugesagt, mit Oberösterreich an der Spitze, das auf Punkt und Beistrich umzusetzen, meine Damen und Herren! Die Ermächtigung steht ja im Gesetz drin. Daher sollte man hier nicht so tun, als ob das von den Ländern nicht mitgetragen würde. Vier haben bereits auch mit Aussendungen, auch in den Medien zugesagt, dass das für ihre Bereiche umgesetzt wird. (Abg. Kickl: Der Wiener Bürgermeister kann es gar nicht erwarten!)
Ich möchte auch noch dazusagen, was im Ausschuss beschlossen wurde: eine Ausschussfeststellung, dass nach drei Jahren eine Überprüfung durch den Rechnungshof stattfinden wird, in allen betroffenen Einrichtungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene, ob dieses Sonderpensionenbegrenzungsgesetz auch in den jeweiligen Bereichen umgesetzt worden ist. Was heißt das in der Praxis? – Sollte es ein Bundes-
land nicht umgesetzt haben, wird dementsprechend Druck ausgeübt und der Druck auf das Bundesland steigen, diese Regelung auch zu übernehmen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren! Ein letzter Punkt: Die Freiheitlichen erklären uns immer: Rechnungshof-Forderungen umsetzen, endlich die Forderungen des Rechnungshofes umsetzen! – Wir setzen alle Forderungen, die der Rechnungshof in diesem Bereich aufgestellt hat, um (Abg. Neubauer: Ist ja nicht wahr!) – dann hätten Sie im Ausschuss zugehört, Herr Kollege Neubauer! –, auch die letzte Forderung, was die Nationalbank betrifft. Es sind dort sehr schwerwiegende Einschnitte, aber wir stellen auch dort das Pensionssystem gleich, was das Pensionsantrittsalter anbelangt und was die Durchrechnung anbelangt. Das ist jetzt im Abänderungsantrag noch enthalten. Wir setzen und wir stellen hier eine Parität mit den anderen Systemen dar, und somit sind alle Forderungen des Rechnungshofes für diesen Bereich umgesetzt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Kickl.)
Dann gehen Sie her, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen – die immer das einfordern und poltern: Rechnungshof-Forderungen umsetzen! –, dann stellen Sie sich hierher und sagen: Nein, da sind wir nicht dabei, und da tun wir nicht mit! – Das ist Ihr wahres Gesicht in diesem Bereich, meine Damen und Herren: zuerst eine Zeit verhandeln, dann sich vertschüssen und aussteigen, und hinterdrein noch die Umsetzung von Rechnungshof-Forderungen, die Sie selbst immer fordern, nicht mitbeschließen. (Abg. Kickl: ... einen Schmarren beschlossen!) Das ist das wahre Gesicht der Freiheitlichen in diesem Parlament, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.) Das muss man einmal sagen.
Abschließend darf ich festhalten: Ich stehe zu allen Pensionsreformen, die hier gemacht wurden. Ich gehöre seit 2002 diesem Hohen Haus an, und ich stehe zu allem – das sollten Sie übrigens auch tun –, denn die Reformen 2003 und 2004 waren notwendig und richtig, damit wir das System auch für die künftigen Generationen absichern können. (Abg. Neubauer: Das müssen Sie der SPÖ erklären!) Wir werden auch künftig Anpassungen und Reformen durchführen müssen, weil wir den demografischen Wandel nicht wegdiskutieren können. Daher bedarf es auch künftiger Anpassungen, das ist gar keine Frage. Da müssen wir auch den Mut haben, das umzusetzen.
Meine Damen und Herren! Ich stehe aber auch zu diesem Gesetz, weil es Luxuspensionen in einer Höhe, die sich die Bevölkerung gar nicht vorstellen kann, kürzt (Abg. Kickl: Die kann sich 9 000 € auch nicht vorstellen!) und weil in Zukunft solche Höhen nicht mehr möglich sein werden, meine Damen und Herren. Das ist das, was machbar ist, und das setzen wir mit diesem Gesetz um. Wer dem nicht zustimmt, der meint es nicht gut mit dieser Angelegenheit! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen. – Abg. Kickl: So ein Schmarren!)
13.15
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Neubauer zu Wort. – Bitte.
13.15
Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die heutige Diskussion um die Pensionen – im Speziellen geht es ja fast nicht mehr um Pensionen, sondern letztendlich nur mehr um diese heute zu beschließenden Luxuspensionen – zeigt einmal mehr in diesem Hohen Haus, wer das soziale Gewissen in Österreich ist. Das ist die Freiheitliche Partei als soziale Heimatpartei mit ihrem Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache. (Beifall bei der FPÖ.)
Lieber Kollege Wöginger, wenn du sagst, wir vertschüssen uns aus dieser Debatte, dann kann ich dir dahin gehend nicht recht geben, und zwar deshalb nicht, weil es
auch inhaltlich nicht stimmt. Denn wenn ein Gesetz am 1. Jänner 2015 in Kraft tritt, dann sagt es die ganz normale menschliche Logik und der Verstand, dass man sich bis dahin zumindest noch zwei Monate in aller Vernunft hätte zusammensetzen können, um eine gemeinsame, gute und bessere Lösung zu erarbeiten als die, die heute hier zur Beschlussfassung vorliegt. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir zurückkommen auf den Auslöser für diese Malaise, die wir heute hier haben, dann sind es ja jene, die über 30 000 € und mehr bezogen haben – einer davon, der kaum in diesem Hause ist, wie der Herr Pilz von den Grünen –, aber auch im Bereich einer Luxuspension und im Bereich einer billigen Gemeindewohnung davon profitieren. Das ist meines Erachtens genau der Skandal, der die Grünen heute in ihrer Diskussion ausmacht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben nicht die Erkenntnisse des Rechnungshofes hier und heute eingearbeitet. Das haben Sie nicht! Dann haben Sie beim Hearing nicht zugehört, was der Vertreter des Rechnungshofes gesagt hat. (Abg. Wöginger: ... den Antrag!) Unter den Vorstellungen des Rechnungshofes haben Sie heute hier abgeschlossen! Das ist die Realität. (Abg. Wöginger: Das stimmt ja nicht!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in einer Zeit, in der es einen massiven Anstieg der Armut in Österreich gibt, wo in Wien bereits 25 Prozent der Gesamtbevölkerung unter der Armutsgrenze leben, wo 425 000 Menschen in einer sozialistisch dominierten Stadt, sozialistisch regiert seit 50 Jahren, an der Armutsgrenze leben, ist es meiner Überzeugung nach auch ein moralisches Anliegen, zu sagen: Das können wir der Bevölkerung nicht zumuten, mit so einem Ergebnis an die Menschen heranzutreten, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Sie haben nämlich kein Problem, Herr Bundesminister und Vertreter der Bundesregierung, heute hier herzugehen, im Jahr 2013 205 Millionen € an Familienbeihilfe ins Ausland zu transferieren, aber hier ein Ergebnis von 7 Millionen bis 10 Millionen € als „Erfolg“ zu verkaufen. Das müssen Sie den Menschen in Österreich einmal sagen! (Beifall bei der FPÖ.)
Genau aus diesem Grunde erlaube ich mir, folgenden Antrag einzubringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kickl, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Neubauer, Kolleginnen und Kollegen
„Der Nationalrat wolle beschließen:
‚Die österreichische Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher verfassungsrechtlich eine tatsächliche Abschaffung aller Luxuspensionen inklusive Luxuspensionskassenregelungen im öffentlichen Bereich beinhaltet, sich am Niveau der ASVG-Pension orientiert und die für alle Gebietskörperschaften, das heißt Bund, Länder, Gemeinden und ausnahmslos allen durch diese ausgelagerten Gesellschaften verbindlich gilt.‘“
*****
Ich ersuche um Annahme. Hier können Sie noch Ihr soziales Gewissen zeigen. (Beifall bei der FPÖ.)
13.19
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
§§ 55 GOG
der Abgeordneten Kickl, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Neubauer und weiterer Abgeordneter betreffend Vollständige Abschaffung von Luxuspensionen und Pensionsprivilegien auf allen Ebenen der Republik Österreich,
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 5: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (140 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bezügegesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahngesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, der Artikel 81 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, das Ärztegesetz 1998, das Zahnärztekammergesetz, das Apothekerkammergesetz 2001, das ORF-Gesetz, das Schönbrunner Tiergartengesetz, das Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz, das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das AMA-Gesetz, das IAKW-Finanzierungsgesetz, das ÖIAG-Gesetz 2000, das Bundesfinanzierungsgesetz, das ASFINAG-Gesetz und das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert werden sowie Bestimmungen über Pensionssicherungsbeiträge im Verbund-Konzern und über Pensionsregelungen von Kreditinstituten, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, erlassen werden (Sonderpensionenbegrenzungsgesetz – SpBegrG) (151 d.B).
In der aktuellen Plenarsitzung vom 12. Juni 2012 wurde nun endlich ein sogenanntes „Sonderpensionenbegrenzungsgesetz-SpBegrG“ auf die Tagesordnung gebracht. Mehr als 20 Jahre nach dem Skandal rund um den roten Arbeiterkammerpräsidenten Alois Rechberger und die Aufdeckung der Pfründe in der Nationalbank durch die FPÖ reagiert nun endlich der für das Pensionswesen in Österreich zuständige Sozialminister und startet den Versuch „Luxuspensionen“ zu deckeln.
Ziel des Gesetzes hätte es sein sollen, sogenannte Luxuspensionen endlich nachhaltig zu kürzen und zukünftige Luxuspensionen im Sinne einer Harmonisierung des österreichischen Pensionssystems auf das Niveau der ASVG-Pensionen einzuschränken. Der endgültige Entwurf für die Reduzierung von neuen ‚Luxuspensionen in öffentlichen Bereichen sieht aber eine Begrenzung von 9.060,- Euro monatlich vor.
Diese „Höchstgrenze“ beruht auf der Höchstbemessungsgrundlage und wird damit nach oben valorisiert, - eine Valorisierung, die den österreichischen Pensionisten bei ASVG, GSVG oder BSVG seit Jahren vorenthalten wird. Ja, diese Pensionistengruppen aus dem nichtgeschützten Bereich bekamen etwa 2013 und 2014 nicht einmal die Inflationsrate abgegolten und mussten wiederholt reale Pensionskürzungen hinnehmen.
Ursprünglich war von Rot und Schwarz sogar eine Grenze von 17.800 Euro geplant gewesen. Nicht eingerechnet sind parallel dazu bestehende ASVG-(Höchst)pensionen, die ebenfalls mehr als 3.000,- Euro ausmachen können. Zukünftige Luxuspensionisten können somit gemeinsam mit einem ASVG-Anspruch das 9 bis 12 fache eines durchschnittlichen ASVG-Pensionisten erhalten.
Bestehende Sonderpensionen, die aktuell etwa bei der OeNB bis zu 30.000,- Euro und mehr betragen, sollen lediglich mit sehr bescheiden bemessenen Pensionssicherungsbeiträgen – gestaffelt – etwas gekürzt werden. Von Nachhaltigkeit im Sinne einer Pen-
sionsharmonisierung und einer Schonung des österreichischen Steuerzahlers kann hier keine Rede sein.
Auch beim zukünftigen „Ausweichen“ in Pensionskassenlösungen soll lediglich eine Zustimmung des Ministers bei ausgegliederten Staatsunternehmen vorgesehen sein, die Beträge die der einzelnen Anspruchsberechtigte dabei mittelbar erhält bzw. die aus Steuergeldern bzw. dem Vermögen ausgegliederter Unternehmen einzubezahlende Beiträge sind hier nicht gedeckelt . Für bisher bereits bestehende Pensionskassenlösungen in diesem Bereich ist überhaupt keine Regelung vorgesehen, so dass hier „Altpfründe“ weiterbestehen können.
Die Länder und Gemeinden und deren ausgegliederte Unternehmen auf diesen Gebietskörperschaftsebenen sind auch in Zukunft nicht dazu verpflichtet, irgendeine Neuregelung im Sinne von Privilegienabbau einzuführen. Obwohl die Möglichkeit bestehen würde über eine Verfassungsbestimmung und eine Koppelung mit dem Finanzausgleich die Länder und Gemeinden in die Pflicht zu nehmen, lassen Rot, Schwarz und Grün diese Gebietskörperschaftsebenen in Sinne einer tatsächlichen Verpflichtung bewusst aus.
Der Entwurf hat somit zusammengefasst zentrale Schwachstellen, die nun mit einer Zweidrittelmehrheit und Schützenhilfe der Grünen auf alle Ewigkeit im Sinne der rot-schwarzen Privilegienritter fortgeschrieben werden sollen:
- Durch die großzügige Höchstgrenze von 9.060,- Euro und deren Valorisierung durch die Koppelung an die Höchstbemessungsgrundlage schafft man ein neues, durch Zweidrittelmehrheit auf ewig weitergeltendes System von Luxuspensionen mit Ansprüchen, die bis zum 12 fachen eines ASVG-Pensionsbeziehers ausmachen können, anstatt einer tatsächlichen Harmonisierung auf der Basis des ASVG.
- In Altverträge, die 30.000,- Euro und mehr an monatlichem Luxuspensionsbezug umfassen können, wird durch äußerst moderate Pensionssicherungsbeiträge nur in sehr bescheidenem Maße eingegriffen.
- Pensionskassenregelungen die bisher schon zu einer Privilegierung von „Luxuspensionisten“ geführt haben, werden in dieser Neuregelung nicht berücksichtigt. Für zukünftige Pensionskassenregelungen gibt es keine anspruchsmäßige Deckelung bzw. eine Begrenzung der Beitragszahlungen aus den öffentlichen Haushalten.
- Die Länder und Gemeinden und deren ausgelagerte Gesellschaften und Einrichtungen unterliegen keiner verbindlichen Regelung für eine Übernahme neuer Regelungen im Luxuspensionsbereich.
Damit macht das Projekt der angekündigten „Luxuspensionsbegrenzung“ bereits in seinem Anfangsstadium halt. Eine tatsächliche und vollständige Abschaffung von Luxuspensionen und Pensionsprivilegien auf allen Ebenen der Republik Österreich kann nur so erfolgen, indem alle diese weiterhin bestehenden bzw. neu geschaffenen Privilegien-Baustellen beseitigt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die österreichische Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher verfassungsrechtlich eine tatsächliche Abschaffung aller Luxuspensionen inklusive Luxuspensionskassenregelungen im öffentli-
chen Bereich beinhaltet, sich am Niveau der ASVG-Pension orientiert und die für alle Gebietskörperschaften, d.h. Bund, Länder, Gemeinden und ausnahmslos allen durch diese ausgelagerten Gesellschaften verbindlich gilt.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.
13.20
Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Herr Minister! Herr Kollege Kickl, ich frage mich jetzt schon langsam, wer da umgefallen ist. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sie! Das ist ja eindeutig!) – Nicht wir. Ich stehe hier sehr aufrecht. Und ich kann ziemlich gut zu dem stehen, was wir mitverhandelt haben, was wir gemacht haben und was wir heute abstimmen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kickl: Na, bravo!)
Im Gegensatz dazu sind Sie nicht nur einmal umgefallen und fallen heute noch einmal um. (Abg. Kickl: Warum haben Sie der Vertagung zugestimmt?) – Ich habe der Vertagung zugestimmt, weil ich durchaus bereit gewesen wäre, weiter zu verhandeln. Wir haben auch ein halbes Jahr verhandelt und sehr gute Dinge ausverhandelt (Zwischenrufe bei der FPÖ), im Gegensatz zu Ihnen, die Sie ein halbes Jahr zugeschaut haben und dann plötzlich draufkommen: Oh, da geht es ja um etwas, da geht es um große Dinge, die man jetzt eigentlich doch noch irgendwie verhandeln sollte.
Aber ich möchte in Bezug auf das Umfallen noch einmal von vorne anfangen. Sie sind umgefallen. Denn was bedeutet es, hier heute nicht mitzustimmen? Hier nicht mitzustimmen heißt, genau diesem alten System weiter treu zu sein, diesen alten Luxuspensionen, die über Jahrzehnte bestanden haben, die unverschämt hoch sind – da bin ich ganz bei Ihnen –, die dreiste Verträge darstellen, die bis zu 32 000 € und höher waren und die der Auslöser für diese Debatte und dieses breite Gesetz waren, das jetzt vorliegt. Dem nicht zuzustimmen bedeutet, genau diesem alten System weiter treu zu sein. (Beifall bei den Grünen.) Dem nicht zuzustimmen bedeutet, dass alles genau so bleibt, wie es ist. Dafür würden Sie sorgen, Herr Kickl. (Abg. Kickl: Weiterverhandeln hätte man können, wenn Sie im Ausschuss nicht zugestimmt hätten!) Und Sie haben genau in der Phase davor nichts beigetragen. Das hat auch die Kollegin Oberhauser schon recht gut dargestellt. (Abg. Kickl: Sie haben sich Rot und Schwarz an den Hals geworfen!)
Insgesamt würde ich trotzdem noch gerne einmal auf den Anfang zurückkommen: Wir haben damals bei der Oesterreichischen Nationalbank begonnen. Wir haben mit einer Materie begonnen, bei der es darum gegangen ist, endlich gegen unverschämte Luxuspensionen anzugehen. Dazu hätten Sie übrigens auch in Ihrer Regierungsphase von Schwarz-Blau die Möglichkeit gehabt, und der Name Haider ist auch schon gefallen. Als wir begonnen haben, darüber zu diskutieren, gab es drei Materien: Das waren die Arbeiterkammer, die Wirtschaftskammer und die Oesterreichische Nationalbank. Wir haben es geschafft, in diesem halben Jahr – in dem wir wenig von Ihnen, werte FPÖ, wahrgenommen haben – die Materien auszuweiten, diese Unternehmen von drei auf 27 auszuweiten – da ist der ORF dabei, da sind jetzt alle Kammern dabei. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kickl: Ah, das waren Sie?! Das ist wirklich lieb!) – Ja, das waren zufällig auch wir, denn wir haben ständig verhandelt und versucht, viele Dinge hineinzubringen. (Abg. Kickl: Das ist wirklich lieb!) – Das waren wir. Wir waren dabei, Sie sind umgefallen. Ja, so ist es.
Wir haben nicht nur das geschafft, wir haben es zum Beispiel auch geschafft, die Tochtergesellschaften von den Verbundgesellschaften hineinzubringen. Das geschah auch
auf Anregung von uns. Und wir haben es geschafft, die Obergrenzen sehr deutlich zu senken. Und deutlich zu senken heißt, bei neuen Verträgen die ursprünglich geplante Obergrenze von 18 000 € – das war das Gehalt der Nationalratspräsidentin – auf 9 000 € zu senken. Das ist eine Leistung. Und es ist uns gelungen. Sie waren nicht da. Sie haben nicht mitverhandelt. (Beifall bei den Grünen.)
Und eines möchte ich auch sagen: Es ist uns nach wie vor zu hoch. Es war auch nach wie vor nicht nachvollziehbar, warum wir die Höchstbeitragsgrundlage nach dem ASVG hernehmen müssen und nicht die Höchstpension. (Abg. Kickl: Das hätten wir weggebracht!) Die Höchstpension wäre nachvollziehbar für die Menschen, denn das ist das Höchste, was sie bekommen können. Wir haben dazu einen Antrag eingebracht und bringen auch heute einen Abänderungsantrag dazu ein, den Sie auch gerne unterstützen können. (Beifall bei den Grünen.)
Sie hätten dieses Anliegen, die Höchstpension als Grundlage und Obergrenze zu unterstützen, schon viel früher mit uns mittragen können. Aber da haben Sie geschlafen und waren ich weiß nicht wo, so wie in den vielen vergangenen Jahren, in denen offensichtlich nicht auf die Luxuspensionen geschaut wurde.
In diesem Sinn möchte ich jetzt noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Schwentner, Kolleginnen und Kollegen einbringen, der Ihnen inzwischen vorliegen sollte.
Kernpunkte sind die erwähnte Höchstpension statt der Höchstbeitragsgrundlage und ein Schutz der tatsächlich entrichteten Beiträge.
*****
Ich möchte nun noch einmal erwähnen, dass ich diese Allianz zwischen NEOs und FPÖ schon ein bisschen unheilig finde, auch im Sinne der Solidarität mit den Menschen. Und Sie, Frau Kollegin, haben uns gerade vorhin erklärt, was Solidarität im Pensionssystem heißt, nämlich Aktien zu kaufen. (Abg. Strolz: Sie haben sich wickeln lassen!) So sieht ein solidarisches Pensionssystem der Zukunft aus: Privatpensionen mit Aktien zu finanzieren. Das ist Ihre Vorstellung von enkelfit? Das finde ich ziemlich peinlich. (Beifall bei den Grünen.)
Das ist nicht solidarisch. Solidarisch würde bedeuten, diesen Weg jetzt gemeinsam weiterzugehen. Wir haben einen ersten Schritt getan, was den Abbau dieser Luxuspensionen betrifft. (Abg. Kickl: Sehr solidarisch! Ich garantiere Ihnen, es wird der letzte gewesen sein!) Einen ersten Schritt! Es ist nicht genug getan, aber es wäre die Möglichkeit gewesen, gemeinsam zu gehen und viele andere Dinge anzugehen, nämlich im Sinne eines wirklich einheitlichen und solidarischen Pensionssystems. Aber das finde ich weder da noch dort. (Abg. Strolz: Sie haben sich legen lassen!) Offensichtlich waren Sie (in Richtung FPÖ) da umsonst die ganze Zeit nicht dabei. Sie von den NEOS waren dabei, sind aber leider am Tag nach der EP-Wahl umgefallen, auch sehr eigenartig.
Aber wenn es so ist, wir tragen es weiter. (Abg. Kickl: Sie wurden über den Tisch gezogen!) – Nein, wir sind aufrecht geblieben und haben etwas dazu beigetragen, dass ein Zustand, der jahrzehntelang bestanden hat, zumindest zu einem gewissen Grad eingeschränkt wird. Und dazu kann ich stehen. Denn das Geg enteil würde bedeuten, dass wir diesen Zustand noch weitere Jahrzehnte aufrechterhalten. Luxuspensionen zumindest einzugrenzen ist die Alternative, aber die haben Sie nicht gesehen. Das tut mir leid. (Beifall bei den Grünen.)
13.26
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag wurde in den Kernpunkten erläutert, ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Sozialausschusses über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bezügegesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahngesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, der Artikel 81 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, das Ärztegesetz 1998, das Zahnärztekammergesetz, das Apothekerkammergesetz 2001, das ORF-Gesetz, das Schönbrunner Tiergartengesetz, das Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz, das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das AMA-Gesetz, das IAKW-Finanzierungsgesetz, das ÖIAG-Gesetz 2000, das Bundesfinanzierungsgesetz, das ASFINAG-Gesetz und das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert werden sowie Bestimmungen über Pensionssicherungsbeiträge im Verbund-Konzern und über Pensionsregelungen von Kreditinstituten, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, erlassen werden (Sonderpensionenbegrenzungsgesetz -SpBegrG; 140 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichts (151 d.B.)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bezügegesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahngesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, der Artikel 81 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, das Ärztegesetz 1998, das Zahnärztekammergesetz, das Apothekerkammergesetz 2001, das ORF-Gesetz, das Schönbrunner Tiergartengesetz, das Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz, das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das AMA-Gesetz, das IAKW-Finanzierungsgesetz, das ÖIAG-Gesetz 2000, das Bundesfinanzierungsgesetz, das ASFINAG-Gesetz und das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert werden sowie Bestimmungen über Pensionssicherungsbeiträge im Verbund-Konzern und über Pensionsregelungen von Kreditinstituten, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, erlassen werden (Sonderpensionenbegrenzungsgesetz - SpBegrG; 140 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Sozialausschusses (151 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In Art. 1 Z 3 wird in § 10 Abs. 3 die Wortfolge "jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955" durch "des Ausgangswertes nach Abs. 4a" ersetzt.
2. In Art. 1 Z. 3 werden nach § 10 Abs. 4 folgender Abs. 4a und 4b eingefügt:
"(4a) Der Ausgangswert entspricht 80,1 Prozent des Durchschnitts der mit den jeweiligen Aufwertungsfaktoren nach § 108c ASVG vervielfachten monatlichen Höchstbeitragsgrundlagen nach § 45 Abs. 3 ASVG der jeweils zurückliegenden 45 Jahre.
(4b) Der Ausgangswert nach Abs. 4a ist vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu ermitteln und für das jeweilige Folgejahr bis längstens 30. No-
vember eines Jahres im Wege der Verordnung bekannt zu machen. Die Verordnung ist erstmals bis 30. November 2014 für das Jahr 2015 zu erlassen."
3. In Art. 1 Z 3 wird in § 10 Abs. 5 die Wortfolge "die jeweils geltende monatliche Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG" durch "den jeweils geltenden Ausgangswert nach Abs. 4a" sowie in den Ziffern 1. bis 3. jeweils die Wortfolge "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch "des Ausgangswerts nach Abs. 4a" ersetzt.
4. In Artikel 1 wird nach Z. 3 folgende Z. 3a eingefügt:
"3a. Nach § 10 wird folgender § 10a mit der Überschrift "Schutz entrichteter Beträge" eingefügt:
"§ 10a
Auf Antrag von Personen, die einen Sicherungsbeitrag nach § 10 Abs. 4 Z. 2 zu leisten haben, hat der Rechtsträger, von dem sie Bezüge oder Leistungen beziehen, per Bescheid festzustellen, in welchem Ausmaß für den Bezug oder die Leistung, für die ein Sicherungsbeitrag zu leisten ist, dienstnehmerInnenseitige Versicherungsbeiträge entrichtet wurden.
Die Beitragssummen sind nach Jahren der Beitragsleistung aufzugliedern und in der Folge zuerst durch 10,25 zu teilen und dann mit 100 zu vervielfachen. Die dabei gewonnenen Werte sind mit den für das jeweilige Jahr der Beitragsentrichtung festgestellten Aufwertungsfaktoren nach § 108c ASVG zu vervielfachen und in der Folge zu summieren. Die Summe ist sodann mit dem Kontoprozentsatz von 1,78% (§ 12 Abs. 1 APG) zu vervielfachen und durch 14 zu teilen. Ist das so gewonnene Ergebnis höher als jener Betrag, ab dem die antragstellende Person einen Sicherungsbeitrag nach § 10 Abs. 4 Z. 2 auf Grund der übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes zu entrichten hätte, so tritt die Verpflichtung zur Leistung eines Sicherungsbeitrags nur für jene Teile des Bezugs oder der Leistung ein, die den höheren der beiden Werte übersteigen.
5. In Art 1 Z. 4 wird in Abs. 22 die Wortfolge "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG" durch "des jeweils geltenden Ausgangswerts nach § 10 Abs. 4a" ersetzt.
6. In Art 1 Z. 4 wird in Abs. 22 angefügt:
"Abweichend von § 10 Abs. 4a tritt im in Spalte eins bezeichneten Jahr anstelle der jeweils zurückliegend 45 Jahre die in Spalte 2 genannte Zahl der höchsten mit den jeweiligen Aufwertungsfaktoren nach § 108c ASVG vervielfachten Höchstbeitragsgrundlagen nach § 45 ASVG der jeweils zurückliegenden 45 Jahre:
Spalte 1 |
Spalte 2 |
2015 |
28 |
2016 |
29 |
2017 |
30 |
2019 |
31 |
2020 |
32 |
2021 |
33 |
2022 |
34 |
2023 |
35 |
2024 |
36 |
2025 |
37 |
|
2026 |
38 |
2027 |
39 |
2028 |
40 |
2029 |
41 |
2030 |
42 |
2031 |
43 |
2032 |
44 |
2033 |
45 |
7. In Art 2 Z 1 werden in §44n Z.2 jeweils die Wortfolge "Betrag von 4.230 Euro" durch die Wortfolge "Ausgangswert nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie die Wortfolgen "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955" sowie "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG" durch "des jeweils geltenden Ausgangswerts nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
8. In Art. 3 Z 1 wird in Abs. 2c die Wortfolge "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (HBGL) nach § 45 ASVG" durch "des jeweils geltenden Ausgangswerts nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt. In der Tabelle tritt an die Stelle der Zeichenfolge "der HBGL" jeweils "des Ausgangswerts". In Abs. 2c letzter Satz entfallen die Worte "der Höchstbeitragsgrundlage".
9. In Art. 4 Z 1 wird in Abs. 5a die Wortfolge "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (HBGL) nach § 45 ASVG" durch "des jeweils geltenden Ausgangswerts nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt. In der Tabelle tritt an die Stelle der Zeichenfolge "der HBGL" jeweils "des Ausgangswerts". In Abs. 5a letzter Satz entfallen die Worte "der Höchstbeitragsgrundlage".
10. In Art 5 Z.1 werden die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage des § 45 ASVG" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
11. In Art 6 werden in Artikel 81 in §1 Abs. 2 der Pensionsordnung der Österreichischen Nationalbank die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes - ASVG, BGBl.Nr. 189/1955" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie in § 2 Abs. 1 Z 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch "dem Ausgangswert nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
12. In Art 9 Z.1 werden im Abs. 6 erster Satz die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (§ 45 ASVG)" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie in den Z 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
13. In Art 10 Z.1 werden im Abs. 5 erster Satz die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 Abs. 1 und 3 des Allgemeinen Sozialversiche
rungsgesetzes - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955," durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie in den Z 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
14. In Art 11 Z1 werden im § 161 Abs. 3 erster Satz die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 Abs. 1 und 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955," durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie in den Z 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
15. In Art 12 Z1 werden im Abs. 2 erster Satz die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 Abs. 1 und 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955," durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie in den Z 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
16. In Art 13 Z.1 werden in § 87 Abs. 4 erster Satz die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 Abs. 1 und 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955," durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie in den Ziffern 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
17. In Art 13 Z.2 werden in § 130 Abs. 3a erster Satz die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 Abs. 1 und 3 ASVG," durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie in den Ziffern 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
18. In Art 14 Z.1 werden im Abs. 2 erster Satz die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 Abs. 1 und 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955," durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie in den Z 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
19. In Art 14 Z.2 werden im Abs. 3 erster Satz die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 Abs. 1 und 3 ASVG," durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie in den Ziffern 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
20. In Art 15 Z.1 werden im Abs. 4 erster Satz die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 Abs. 1 und 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955," durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie in den Z 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
21. In Art 16 Z.1 werden in § 50 Abs. 8 erster Satz die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 Abs. 1 und 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955," durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie in den Ziffern 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
22. In Art 16 Z.1 werden im Abs. 9 erster Satz die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 Abs. 1 und 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955," durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
23. In Art 17 Z.1 werden in den Absätze 7 und 8 die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (§ 45 ASVG)" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie im Abs. 7 Z 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
24. In Art 18 Z.1 werden in den Absätzen 5 und 6 die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (§ 45 ASVG)" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie im Abs. 5 Z 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
25. In Art 19 Z.1 werden in den Absätzen 5 und 6 die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (§ 45 ASVG)" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie im Abs. 5 Z 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
26. In Art 20 werden im Abs. 1 erster Satz die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 Abs. 1 und 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955," durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie in den Z 1 bis 4 des Abs. 1 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
27. In Art 21 Z.1 werden in § 22 Abs. 8 die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 Abs. 1 und 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955," durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie in den Z 1 bis 4 des Abs. 8 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
28. In Art 21 Z.1 werden in § 22 Abs. 9 die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 Abs. 1 und 3 ASVG" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
29. In Art 22 Z.1 werden in den Abs. 7 die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (§ 45 ASVG)" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie im Abs. 7 Z 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
30. In Art 22 Z.1 werden in den Abs. 8 die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (§ 45 ASVG)" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
31. In Art 23 Z.1 werden in Abs. 4 die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (§ 45 ASVG)" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie im Abs. 4 Z 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
32. In Art 23 Z.1 werden in Abs. 5 die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (§ 45 ASVG)" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
33. In Art 24 Z.1 werden in den Absätzen 4 und 5 die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (§ 45 ASVG)" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie im Abs. 4 Z 1 bis 4 jeweils die Worte "der
monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
34. In Art 25 Z.1 werden in Artikel II § 3 in den Absätzen 1 und 2 jeweils die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß §§ 45 und 108 Abs. 1 und 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955," durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie in den Z 1 bis 4 des Abs. 1 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
35. In Art 26 werden in § 1 Abs. 1 die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß §§ 45 und 108 Abs. 1 und 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955," durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie in den Z 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
36. In Art 27 Z.1 werden in Abs. 12 die Worte "der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (§ 45 ASVG)" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" sowie in Z 1 bis 4 jeweils die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
37. In Art 27 Z.1 werden in Abs. 13 die Worte "der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (§ 45 ASVG)" durch die Worte "des jeweils geltenden Ausgangswertes nach § 10 Abs. 4a BezBegrBVG" ersetzt.
Begründung
Das vorliegende Sonderpensionsbegrenzungs-Gesetz ist eine Folge erheblichen und berechtigten Ärgers über unverständlich und unerträglich hohe Pensionsleistungen in einzelnen Bereichen. Die Veränderungen der letzten Jahrzehnte trafen im Wesentlichen Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherungen und BeamtInnen. In einigen nicht unwesentlichen und oftmals von politischen Einflüssen betroffenen Bereichen hielt sich der Veränderungseifer der jeweiligen Bundesregierungen bzw. der sie unterstützenden parlamentarischen Mehrheiten in engen Grenzen.
Das Sonderpensionsbegrenzungs-Gesetz muss daher im Lichte jener von FPÖ und ÖVP durchgedrückten erheblichen Kürzungen und Einschnitte gesehen werden, die in den Gesetzesänderungen der Jahre 2003 und 2004 beschlossen wurden und gerade in der schrittweisen Umsetzung begriffen sind. Bis zur vollständigen Wirkung dieser Änderungen, die 2033 für dann in Pension tretende Menschen spürbar sein werden, werden Menschen Leistungskürzungen im Ausmaß von mehr als 30% gegenüber der Rechtslage des Jahres 2003 zu verkraften haben, während eine zwar überschaubare, aber dennoch politisch relevante Gruppe von Menschen weiter auf deutlich höhere Pensionen hoffen kann.
Eine Begrenzung von Luxuspensionen kann sich in seinen Zielen daher einzig auf jene Regelungen beziehen, die für den weitaus größten Teil der Menschen in diesem Land wesentlich sind: Das ASVG bzw. das APG.
Angesichts der Tatsache, dass nicht einmal 1% der Bevölkerung überhaupt die Chance hat, die Höchstpension nach dem ASVG zu erreichen, sind höhere Pensionen aus öffentlichen Mitteln regelrecht obszön. Good Governance im Bereich Pensionen heißt: Ein Pensionssystem für alle - mit gleichen Beitragssätzen, gleichen Berechnungsregelungen und einer einheitlichen Obergrenze.
Das vorliegende Gesetz ist ein Ergebnis von Sünden und Fehlern der Vergangenheit. Aus verfassungsrechtlichen Gründen können diese Fehler und Sünden nicht auf einem Schlag behoben werden. Dennoch haben sich die zu setzenden Begrenzungsmaßnahmen an einem Ziel zu orientieren: an einem harmonisierten, einheitlichen Recht für alle.
Diesen Weg geht der vorliegende Gesetzesentwurf nicht: Das Ziel eines einheitlichen Pensionsrechts für alle wird von den Regierungsparteien nicht geteilt. Das ist zur Kenntnis zu nehmen.
Dennoch ist festzuhalten: Die Höchstbeitragsgrundlage als Ausgangspunkt eines Pensionssicherungsbeitrags ist unsachlich. Die Höchstbeitragsgrundlage steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Höhe einer Pension. Ein Pensionssicherungsbeitrag hat jedenfalls alle Pensionsteile zu erfassen, die ein dem gesetzlichen Pensionssystem unterliegender Mensch nicht erreichen kann: also alle Pensionsbestandteile über der ASVG-Höchstpension.
Der vorliegende Abänderungsantrag hat zwei zentrale Inhalte:
Höchstpension statt Höchstbeitragsgrundlage: Statt der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage als Ausgangswert des Pensionssicherungsbeitrages wird die ASVG-Höchstpension vorgeschlagen. Da dieser Wert nicht eindeutig ist, liegt dem Antrag ein Berechnungsverfahren entsprechen den §§ 5 und 12 APG für die jeweils 45 zurückliegenden Jahre bzw. den in diesen Jahren geltenden Höchstbeitragsgrundlagen zu Grunde (§ 10 Abs. 4a BezügebegrenzungsBVG). Der Ausgangswert für den Pensionssicherungsbeitrag ist somit 80,1% (=45*1,78%) des Durchschnitts der entsprechend aufgewerteten Höchstbeitragsgrundlagen der jeweils letzten 45 Jahre. Auf Grund der Ausdehnung der Durchrechnungszeiträume aus den Gesetzesänderung 2004 in Kombination mit dem APG ist eine Übergangsbestimmung nötig, damit auch tatsächlich die im jeweiligen Jahr theoretisch erreichbare Höchstpension zum Ausgangswert wird. Für das Jahr 2015 sind daher 28 Jahre durchzurechnen, für das Folgejahr 29 etc.. Die Durchrechnung von 45 Jahren ist mit 2033 erreicht. Das entspricht auch der Praxis nach Einführung der Kontoerstgutschrift.
Schutz tatsächlich entrichteter Beiträge: Es kann in Einzelfällen die Situation eintreten, dass Menschen von Pensionssicherungsbeiträgen betroffen sind, obwohl der Wert ihrer arbeitnehmerInnenseitig entrichteten Pensionsbeiträge gerechnet an den Bestimmungen des APG höher sind als der Ausgangswert zur Einhebung eines Pensionssicherungsbeitrags. Um diesen ungerechtfertigten Fall ausschließen und ein entsprechendes Rechtsmittel zu ermöglichen, ist den Betroffenen das Recht einzuräumen, einen Bescheid über ihre dienstnehmerInnenseitigen Pensionsbeiträge und deren theoretischen "Wert" im Sinne der Berechnungsregelungen des APG zu erhalten. Dabei werden tatsächlich entrichtete arbeitnehmerInnenseitige Beiträge durch den im ASVG geltenden Beitragssatz von 10,25 geteilt und mit hundert vervielfacht. Von der auf diese Weise erhaltenen theoretischen "Beitragsgrundlage" sind 1,78% nach den Aufwertungsfaktoren für das jeweilige Beitragsjahr aufzuwerten und eine Gesamtsumme zu bilden. Der vierzehnte Teil dieser Gesamtsumme stellt - wie im APG - den fiktiven "Wert" der geleisteten Beiträge dar. Die Betrachtung der Dienstgeberbeiträge kann entfallen, da der auf den Dienstgeber faktisch entfallende Anteil an der Sonderpension - egal ob als tatsächlich entrichtete Beiträge oder Sonderpensionszusage - bei den zur Debatte stehenden Leistungshöhen zwangsläufig 12,55% übersteigen muss.
Liegt der aus der Berechnungsregelung hervorgehende Wert höher als der Ausgangswert für den Pensionssicherungsbeitrag, so tritt die Verpflichtung zur Entrichtung des Pensionssicherungsbeitrags erst ab dem höheren Wert ein. Die Grenzen für den progressiven Sicherungsbeitrag bleiben jedoch weiter unverändert bestehen.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
13.26
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mir, ehrlich gesagt, seitens der Freiheitlichen nichts anderes erwartet; denn man nimmt bei Verhandlungen teil, bei Beginn der Verhandlungen kommt sogar der Herr Parteivorsitzende – im Gegensatz zu hier (Abg. Kickl: Ihrer ist nicht gekommen, das stimmt!) – Es war auch nie vorgesehen, dass meiner kommt, sondern es war immer nur vorgesehen, dass die Klubobleute kommen. – Und dann beginnt man.
Es ist nach 40 Jahren, glaube ich, das erste Mal, dass ein Gesetz überhaupt so entstanden ist, indem wir zunächst nur ein Blatt Papier vorgelegt haben, weil wir das gemeinsam erarbeiten wollten. Und das haben einige sehr ernst genommen – ich danke dafür. Die, die das ernst genommen haben, stehen nämlich für Veränderung, und die, die das nicht ernst genommen haben, stehen in Wahrheit dafür, dass ein bestehendes System weiter eingefroren werden soll. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Ganz zum Schluss, wenn man draufkommt, dass da jetzt wirklich etwas weitergegangen ist, ganz zum Schluss, wenn man draufkommt, es sind nicht vier, sondern 27 Institutionen, wenn man draufkommt, dass alle Ministerien alles melden, wenn man draufkommt, dass aufgrund dieser Meldungstätigkeit auf einmal Bereiche auftauchen, von denen man, ehrlich gesagt, gar nicht gedacht hat, dass es die auch noch gibt, dann macht man etwas, was in diesem Haus, in diesem Land „Populismus pur“ heißt. Dann muss auf einmal die Tagesordnung herhalten, um den „Populismus pur“ durchzuspielen.
Wissen Sie, Herr Kickl, warum das verschoben worden ist? – Ich habe nämlich zwischenzeitlich einen hochkarätigen internationalen Kongress über Arbeitsmedizin, über Gesundheit am Arbeitsplatz in der Industriellenvereinigung eröffnen müssen. (Abg. Kickl: Wir wissen schon, wenn es wichtig ist und für Sie politisch ein Erfolg, stehen Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit da!) – Nein, das war ein sehr, sehr wichtiger Kongress, den ich gemeinsam mit Kollegen Stöger eröffnet habe. Und das war offen und ehrlich gesagt ein sehr, sehr wesentliches Thema, denn da geht es um Menschen am Arbeitsplatz, um Arbeitsgesundheit und so weiter. (Abg. Kickl: Es geht immer um den Menschen!) Damit wir uns das nur noch einmal klar machen.
Ich begebe mich nicht auf das Niveau Ihrer Argumentation, indem Sie hier einige Namen genannt und gesagt haben, welche Pension die haben und was sie denn verdienen. Sehr geehrter Herr Kickl, schauen Sie, ich tue es nicht. Ich könnte auch sagen, legen Sie die Einkommen des Herrn Dr. Karlsböck offen, legen Sie die Einkommen Ihrer Rechtsanwälte offen, legen Sie alles offen, und legen Sie auch offen, welche Pensionskassen die haben! – Ich glaube, auf dem Niveau brauchen wir uns nicht bewegen. Sie wissen alles. Das, was die einzelnen Personen haben, ist rechtsstaatlich korrekt abgesichert. Sollten sie von diesem Gesetz jetzt betroffen sein, dann sind sie betroffen, da fährt die Eisenbahn drüber, da diskutiere ich gar nicht lang, das ist so. Ich glaube, man sollte das Niveau der Argumentation etwas höher schrauben.
Worum geht es? – Es geht schlichtweg darum, dass wir einen Rechnungshofbericht ernst genommen haben, inklusive des heutigen Abänderungsantrages. Ich lade Sie gerne ein, gehen Sie zum Präsidenten, inklusive des Abänderungsantrages von heute, und Sie werden dort im Gegensatz zu dem, was der Herr Abgeordnete im Ausschuss gehört hat, hören: 100 Prozent meiner Empfehlungen umgesetzt. – Ich bemerke ausdrücklich, inklusive dessen, was heute als Abänderungsantrag vorliegt.
Demzufolge können wir sagen, es ist wahrscheinlich überhaupt erstmalig, dass ein Rechnungshofbericht zu 100 Prozent umgesetzt wurde. (Abg. Moser: Das könnten wir öfter machen!) – Ja, das könnten wir öfter machen.
Sie stellen sich hier her und sagen: Herr Minister, Sie irren, denn Schuh sagt etwas anderes! – Herr Neubauer, glauben Sie denn wirklich, dass der „Blechtrottel“ des Hauptverbandes – entschuldigen Sie den Ausdruck –, das EDV-System des Hauptverbandes, das EDV-System der Pensionsversicherung, dass sämtliche Experten, die dort tagtäglich arbeiten und Zahlen hinausgeben, alle irren, nur weil Schuh etwas anderes sagt? Glauben Sie das denn wirklich? (Abg. Neubauer: Sie haben ihn selbst bestätigt!) Ich habe den Schuh überhaupt nicht bestätigt. (Beifall bei der SPÖ.)
Glauben Sie das denn wirklich? Die Menschen haben doch in Kärnten die Rechnung gekriegt. Sie waren in Kärnten in der Regierung. Wissen Sie, wer dort bei der Pension am meisten profitiert hat? – Die Landes- und Gemeindebediensteten! Ich war Vorsitzender dieser Gewerkschaft und habe mich nur mehr gewundert, was dort geht. In Wien heruntergeräumt, in Niederösterreich heruntergeräumt, in der Steiermark heruntergeräumt, überall heruntergeräumt, nur in Kärnten gab es auf einmal ein Plus für die Landes- und Gemeindebediensteten von Herrn Haider. Oder gehört der auch nicht mehr zu Ihnen? Machen Sie das doch bitte nicht so primitiv! Der Populismus in allen Ehren, aber schön langsam übertreffen Sie sich doch mit diesem Populismus. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: Und jetzt haben wir es beim Herrn Häupl! Fahren Sie nach Wien zu Häupl!)
Das ist doch genauso: Sie stellen sich hin als Hüter des kleinen Mannes und legen einen Vorschlag vor, der 6 Milliarden kostet. Erklären Sie doch den Menschen, wie die 6 Milliarden jemals finanziert werden sollen, wenn Sie nicht einmal dabei sind, wenn es darum geht, Pensionen von 30 000 auf 20 000 hinunterzubringen! So ist doch Ihr Beitrag für den kleinen Mann! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.) Nicht einmal dazu sind Sie bereit. Das ist doch der wahre Hintergrund Ihrer Aktivität. Nicht böse sein, der sogenannte kleine Mann hat einen Beschützer, und das ist neben der Sozialdemokratie derzeit die österreichische Bundesregierung – damit es keine Koalitionsprobleme gibt, damit es ja keine Koalitionsprobleme gibt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Na, bravo!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte zum Schluss kommen. Ich weiß, das, was wir hier gemacht haben, ist ein Zusammenräumen. Ich bedanke mich bei allen, die mitgemacht haben, bedanke mich besonders bei denen, die bis zum Finale mitgemacht haben, sage Danke auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Ministerien, denn es waren alle Ministerien aufgerufen, auch hier Beiträge zu leisten – dafür ein Dankeschön.
Ich weiß, dass das ein Gesetz ist, mit dem keiner von uns Lorbeeren ernten wird: Den Betroffenen ist es zu viel, anderen ist es viel zu wenig. Es ist vollkommen klar, man kann niemandem erklären, dass wir jetzt erstmalig in der Republik eine Obergrenze eingezogen haben, um hier überhaupt einmal für die Zukunft Rechtssicherheit zu schaffen. Natürlich kann man das einer ASVG-Ausgleichszulagenbezieherin nicht wirklich erklären. Fakt ist aber, dass wir erstmalig in diesem Land eine Obergrenze eingezogen haben, weil wir nicht wissen, was in Zukunft irgendwo bei irgendeinem Ausgegliederten passiert. Ich weiß nicht, ob und was ein ausgegliederter Vorstand auf einmal in fünf, zehn oder 15 Jahren erfindet. Deshalb haben wir erstmalig eine Obergrenze festgelegt, und es ist völlig klar, dass es natürlich noch viele Emotionen geben wird. Wir werden noch einige Prozesse erben. Ich hoffe, dass dann alle, die jetzt so massiv dagegen sind, dann auch bei den Prozessen, wenn wir den einen oder anderen verlieren sollten, solidarisch sind. Das hoffe ich zumindest.
Fakt ist, das ist etwas, was sich in dieser Republik entwickelt hat, wo Menschen tätig waren; denn was man auch viel zu wenig weiß: In der Notenbank gab es auch sehr prominente freiheitliche Generalratsmitglieder, die dort viele Dienstordnungen mitbeschlossen haben. Das vergisst man so elegant.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vergangenheit ist aufgeräumt, und es ist neu gestaltet für die Zukunft. Ich bitte und ersuche Sie um Ihre Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.35
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte.
13.35
Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauer! Ich bin damit nicht ganz einverstanden, denn Sie wissen, dass wir das sehr unterstützt haben, aber die Frau Kollegin Schwentner hat uns hier im gleichen Atemzug mit der FPÖ genannt. Wir haben – namentlich der Kollege Loacker – dieses Paket sehr intensiv verhandelt, wir haben uns von Anfang an dafür eingesetzt, weil wir es simpel für gerecht und für wichtig halten, dass wir hier einen wesentlichen Schritt setzen.
Aber bitte, wir haben nicht mit der Vergangenheit aufgeräumt; denn es bleibt – und das wissen Sie auch – das große Problem der gesamten Sonderpensionen in den Bundesländern. Auch da hat es ja gemeinsame Initiativen der Grünen und der NEOS gegeben, dass man die Länder auffordert, diese Regelung nachzuvollziehen. Natürlich hätte es, wenn man hier einen Schritt weitergegangen wäre, um in echte Föderalismusverhandlungen einzusteigen und mit den Ländern zu verhandeln, noch wesentlich länger gedauert. Das ist mir schon klar. Aber hier geht es auch um ein großes Problem. Wenn wir es auf Bundesebene als Erfolg sehen, dass wir 27 staatsnahe Betriebe – also ausgegliederte Gesellschaften – vom Wirkungsbereich umfassen, muss man gleichzeitig wissen, dass es ungefähr 7 000 bis 8 000 ausgegliederte Gesellschaften in den Bundesländern gibt, bei denen zwar zugegebenermaßen nicht überall solche Sonderpensionen zu finden sein werden, aber doch in einem Teil.
Das muss man sich einmal anschauen, denn das ist natürlich genau dieser Versorgungsbereich, in dem Sie, werte SPÖ und werte ÖVP, über die letzten Jahrzehnte Ihre Leute ständig versorgt haben. Und da sieht man die Dimension, die noch offen ist. Deshalb ist eigentlich nicht mit der Vergangenheit aufgeräumt, sondern im Vergleich zu den 7 000 bis 8 000 Gesellschaften in den Bundesländern nur in einem sehr schmalen Bereich.
Jetzt komme ich auch gleich wieder – ich habe es heute am Vormittag schon erwähnt – zum Bundesland Wien, wo die Grünen in der Regierung sind. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Darum haben sie ja zustimmen müssen!) Und hier nun der Appell und auch das Unverständnis gegenüber der grünen Fraktion, sich doch stärker einzusetzen, wenn die Frau Stadträtin Frauenberger schreibt, dass man eigentlich gar nicht vorhabe, das in irgendeinem Bereich nachzuvollziehen, weil die Beamtinnen und Beamten der Gemeinde Wien in keiner Weise mit den Beamtinnen und Beamten auf Bundesebene vergleichbar wären, da ja ganz andere Aufgaben durchzuführen sind. Ob und wie weit irgendetwas gemacht werde, müsse man sich erst anschauen. – Das geht doch wirklich nicht. Sie sind dort in Regierungsverantwortung, und Sie müssen auch darauf schauen, dass gerade Wien diese Regelung nachvollzieht, in absehbarer Zeit! (Beifall bei den NEOS.)
Es geht uns aber nicht nur um die Vergangenheit, es geht uns auch genauso um die Zukunft. Herr Bundesminister, mit dem Abänderungsantrag von SPÖ und ÖVP, der heute vorliegt, in dem Sie sozusagen für die Zukunft diese Obergrenze festschreiben und dabei noch einmal vom Dreifachen auf das Zweifache heruntergegangen sind, zeigen Sie ja schon, dass es nicht stimmt, wenn gesagt wird, dass mit den Luxuspensionen Schluss sein wird. Es wird in Zukunft damit nicht Schluss sein, sondern wir
regeln im Verfassungsrang, dass es zukünftig sehr wohl möglich sein wird, 9 000 € zusätzlich zur ASVG-Pension dazuzuverdienen, anstatt einen mutigen Schritt zu wagen und alles unter das einheitliche Pensionsregime zu stellen. Das ist der Grund, warum wir das nicht mittragen können, weil wir uns damit nicht zum Steigbügelhalter für die zukünftigen Luxuspensionen in dieser Republik im Einflussbereich von SPÖ und ÖVP machen lassen wollen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
13.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.
13.40
Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Österreich ist ein Land der Selbstverwaltungskörper. Diese Selbstverwaltungskörper sind aus unserer soziopolitischen Wirklichkeit gar nicht mehr wegzudenken. Stellen Sie sich vor, wir haben 113 Kammern, 987 kammerähnliche berufliche Vertretungen wie 596 Fachorganisationen, wir haben 22 Sozialversicherungen. Das wäre ja recht und gut, alles in Ordnung. Die verwalten sich alle selbst. Die haben gewählte Gremien, und diese beschließen ihre eigenen Privilegien, wenn sie es für gut und richtig erachten.
In den letzten Jahren war es bei uns leider Gottes in vielen Bereichen so, dass Vertreter aus allen politischen Gruppierungen, auch aus der FPÖ, in diesen Gremien waren, mitbeschlossen haben, eigene Privilegien geschaffen haben, und dann, wenn sie zu wenig Geld gehabt haben, zum Steuerzahler, zur Bundesregierung gerannt sind und gesagt haben, wir brauchen wieder Geld. Genau da, meine geschätzten Damen und Herren, liegt die Ungerechtigkeit.
Hätten nämlich diese Vertreter in den Gremien Gewinne erzeugt, positiv gearbeitet, Überschüsse produziert, dann hätte wohl niemand etwas gegen hohe Pensionen. Aber da diese Personen vielfach vom Staat Geld gefordert haben – auf der einen Seite den Steuerzahler zur Kasse gebeten haben und auf der anderen Seite den eigenen Wohlstand aufgebaut haben –, ist das ein System, das wir auf keinen Fall mittragen können. (Beifall beim Team Stronach.)
Meine geschätzten Damen und Herren, der Rechnungshof zeigt in vielen Bereichen auf, was wir verändern sollten. Und wer, frage ich, wenn nicht der Rechnungshof ist das geeignete Gremium, um uns zu beraten? (Zwischenruf der Abg. Moser.) Ich glaube, da hat der Rechnungshof sehr wohl gewusst, welche Empfehlungen er uns abgibt, und wir haben sie umgesetzt. Ich sehe das als ersten Schritt eines langen Weges. Ich sehe es nicht als das Ende, für mich ist es noch nicht das Ende. Wir begeben uns jetzt auf die lange Reise für mehr Gerechtigkeit im Bereich Pensionen oder überhaupt für mehr Gerechtigkeit unter den Generationen.
Wenn wir von der Deckelung sprechen, dann gebe ich Ihnen recht, Herr Kollege Kickl, eine Sonderpension von über 9 000 € ist ein Wahnsinn, das kann kein einzelner ASVG-Pensionist nachvollziehen. Da bin ich voll Ihrer Meinung. Aber wenn wir es aus verfassungsrechtlichen Gründen jetzt noch nicht schaffen, größere Schritte zu machen, dann müssen wir doch einmal den kleinen Schritt gehen. (Beifall bei Team Stronach, SPÖ und ÖVP.)
Noch einmal: Da geht es um Pensionen, für die nicht eingezahlt wurde, die nicht gerechtfertigt sind und die eigentlich der nachfolgenden Generation gegenüber eine Riesensauerei sind. In diesem Sinne: Für mich sind sie unzumutbar. Gehen wir mit gutem Gewissen daran, dieses System zu ändern!
Ich bringe auch noch einen Entschließungsantrag ein, weil wir glauben, à la longue wird nichts anderes übrig bleiben, als ein einheitliches System zu schaffen, ein staatli-
ches Pensionssystem aufzubauen, das wirklich transparent und fair ist und alle gleich behandelt, ohne jegliche Privilegien. (Beifall beim Team Stronach.)
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Dietrich, Dr. Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ein harmonisiertes Pensionssystem für alle Dienstnehmer – privat, öffentlich oder Funktionäre – in Österreich“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die vollständige Harmonisierung des Pensionssystems für Funktionäre und Dienstnehmer im öffentlichen Bereich analog zu den Arbeitern und Angestellten – und damit die vollkommene Gleichstellung aller Dienstnehmer, vorsieht.“
*****
Ich ersuche um Annahme. (Beifall beim Team Stronach.)
13.44
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten, Ing. Dietrich, Dr. Nachbaur Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Ein harmonisiertes Pensionssystem für alle Dienstnehmer – privat, öffentlich oder Funktionäre – in Österreich“
Eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (140 d.B.): Sonderpensionenbegrenzungsgesetz – SpBegrG (151 d.B.)
Unser Pensionssystem ist aktuell nur noch mittels immer höher werdender Zuschüsse durch die das bereits gesamte System finanzierenden Steuerzahler zu erhalten. Funktionäre und Dienstnehmer im öffentlichen Bereich, egal ob Bund, Länder oder Gemeinden werden grundsätzlich während ihres gesamten Karriereverlaufes und in ihrer Pension vom Steuerzahler finanziert.
Wir vom Team Stronach wollen das Pensionssystem für die arbeitenden und die kommenden Generationen fair gestalten und langfristig absichern.
Das aktuelle System ist unfair und intransparent. Es darf keine Klassenunterschiede von Bürgern geben. Wir vom Team Stronach wollen für alle Arbeitnehmer – also Arbeiter, Angestellte, Funktionäre und Dienstnehmer im öffentlichen Bereich – gleiche Regeln und gleiche Bedingungen, so wie für alle Menschen auch die Menschenrechte gleich gelten. Fairness bedeutet für uns das Herstellen von Gerechtigkeit im Pensionssystem.
Wir vom Team Stronach wollen die Umwandlung des bestehende Pensionskonto, welches derzeit nur ein „Sammelkonto“ für verschiedene Anwartschaften aus unterschiedlichen Pensionssystemen ist, in ein faires Pensionskonto, das auf die demografischen
Entwicklungen unseres Landes Rücksicht nimmt und bei dem es keine Rolle spielt, ob jemand als Arbeiter, Angestellter, Funktionär oder Dienstnehmer im öffentlichen Bereich aktiv tätig war.
Die Beitragssätze eines vollständig harmonisierten und damit für alle Österreicher gleich fairen Pensionssystems sind für alle Arbeitsverhältnisse gleich zu gestalten und – je nach Höhe des persönlichsten Verdienstes – gestaffelt bis zu einer Höchstgrenze – analog zum derzeitigen ASVG-Pensionssystem – einzubezahlen. Wer mehr verdient, sorgt selbst vor.
Dazu muss die Höhe der zu bezahlenden Beiträge und die laufende Anpassung der Höchstgrenze auf die statistisch zu erwartende Lebenserwartung Rücksicht nehmen – darauf hat die Politik zu reagieren. Die persönliche Leistung jedes Einzelnen steht dabei im Vordergrund, denn niemand hat das Recht, auf Kosten anderer zu profitieren, indem nicht tatsächlich er-brachte Eigenleistungen honoriert werden.
Durch die Umwandlung des derzeitigen Pensionskontos in ein tatsächlich faires Pensions-konto wird die Eigenverantwortung des Einzelnen gestärkt, das System langfristig erhalten und Gerechtigkeit in einem System, das viele Menschen absichert, hergestellt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die vollständige Harmonisierung des Pensionssystems für Funktionäre und Dienstnehmer im öffentlichen Bereich analog zu den Arbeitern und Angestellten – und damit die vollkommene Gleichstellung aller Dienstnehmer, vorsieht.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wimmer. – Bitte.
13.44
Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Sehr viel Kraft wurde heute aufgewendet, und zwar vor allem von Ihnen, Herr Abgeordneter Kickl, als Sie in Ihrer populistischen Art wieder einmal sehr tief gegriffen, aber natürlich Birnen mit Äpfeln verwechselt haben (Abg. Kickl: Beides ist Obst!), Dinge, die absolut nicht zusammenpassen, hier kommuniziert und wieder einmal sehr populistisch agiert haben. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Es wäre viel ehrlicher, wenn Sie sich hier heraus gestellt und gesagt hätten: Wir stimmen nicht mit, denn wir wollen einfach die 34 000 €-Pension erhalten. Das wollen Sie nämlich, und das machen Sie auch, indem Sie heute hier nicht mitstimmen. (Widerspruch bei der FPÖ.)
Da Sie auch die ASVG-Pension mithineingezogen haben, halte ich noch einmal fest, Herr Kickl: Wir haben ein tolles System. (Abg. Kickl: Für Sie!) Seit mehr als 70 Jahren wird Stabilität und Sicherheit für die ältere Generation gewährleistet (Abg. Kickl: Jetzt geht es Ihnen noch ganz gut, aber !); und, liebe Kolleginnen und Kollegen, das lassen wir uns von Ihnen nicht krankreden. Wir stehen für ein Pensionssystem, das in Wirklichkeit eine Erfolgsgeschichte ist.
Natürlich sind immer wieder Korrekturen und Neuregelungen nötig, und das, was wir heute hier beschließen, ist eben eine Weiterentwicklung in unserem Pensionssystem. Es wird in Zukunft keine unangemessen hohen Sonderpensionen mehr geben. Es gibt die zwei Varianten, eben bis zur Höchstgrenze von 9 060 €, und auch für bestehende Pensionsregelungen gibt es die Regelung, dass über Pensionssicherungsbeiträge hier eingegriffen wird.
Ich bin etwas verwundert. Es ist heute ja schon angesprochen worden: Die Diskussion und der Prozess, der bei dieser Gesetzwerdung jetzt hier geführt wurde, ist einzigartig. Im Ausschuss habe ich schon bemerkt, dass das dort sehr konstruktiv abgehandelt worden ist. Es wurden auch Vorschläge von Ihrer Seite aufgenommen, bis Sie eben jetzt die Kurve gekratzt haben. (Widerspruch bei der FPÖ.)
Weil die Forderungen des Rechnungshofs angesprochen wurden, meine Damen und Herren: Die Forderungen sind mehr als erfüllt! Der Pensionsbeitrag wurde eingeführt, das Antrittsalter wurde erhöht, die Durchrechnung wurde eingeführt. Und was den Pensionssicherungsbeitrag betrifft – das muss man ja kumuliert sehen. Daher glaube ich, dass die Forderungen des Rechnungshofs übererfüllt wurden. (Abg. Neubauer: Reden Sie jetzt von der Luxuspension? – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Welches Antrittsalter haben Sie erhöht? Für wen?)
Es gibt in Wirklichkeit keine Alternative. Die Alternative wäre, das Gesetz heute nicht zu beschließen. Dann würde der Urzustand, den wir jetzt haben, aufrecht bleiben. Das wollen wir aber nicht. Darum glaube ich, dass es heute noch Möglichkeiten gibt, in sich zu gehen, in sich einzukehren und doch bei dieser Beschlussfassung mitzustimmen – auch für Sie, meine Damen und Herren von der FPÖ.
Und weil immer davon gesprochen wird, dass zwischen den Regierungsfraktionen oftmals Uneinigkeit herrscht, möchte ich heute das Gegenteil beweisen. Die Kollegin Tamandl hat einen Besuch aus Eisenstadt heute auf den Rängen sitzen. Es sind die Schülerinnen und Schüler des 4. Jahrganges des Theresianums in Eisenstadt. Herzlich willkommen in unserer Mitte! Seid herzlich begrüßt! (Allgemeiner Beifall.)
Sie haben die Kollegin Tamandl besucht. – Ich hoffe, ihr habt euch die Diskussion heute ordentlich angehört und könnt die Schlüsse daraus ziehen, was wir Sozialdemokraten und die andere der beiden Regierungsfraktionen, nämlich die ÖVP, wollen und was die Populisten der FPÖ vorhaben. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ich glaube, die haben auch nicht verstanden, was Sie wollen!)
13.48
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.
13.48
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! (Der Redner hält kurz inne.) – Schweigezeit ist auch einmal etwas anderes. Diese Minuten können ja auch dazu genutzt werden, dass jene, die sich da über Gebühr aufregen, zur Besinnung kommen. Man sollte die Kirche zumindest wieder ins Dorf zurückrücken oder sie überhaupt gleich dort lassen! (Abg. Schieder: Ja, ist ein interessanter Spruch!)
Wie immer bei solchen Debatten stellt sich die Frage: Ist das Glas halbvoll oder halbleer? Es wird Sie nicht wundern, wenn mein Befund so ausfällt, dass es mindestens dreiviertelvoll ist, gemessen an dem, was möglich ist. (Abg. Kickl: Ein Viertel ist leer!) Von da weg möchte ich argumentieren. Mein Gott, bei solchen Debatten ist es oft nicht nur die Sache selber, sondern es geht um den Mutterschafts- und den Vaterschaftsstreit, je nachdem wie man das bewertet, oder überhaupt wer schuld ist. Jetzt werde eben auch ich einen Beitrag dazu leisten.
Jetzt haben wir Jahrzehnte gehabt, wo das Thema eigentlich auch schon immer eines hätte sein sollen. Dann hat es Jahre gegeben, das waren die jüngeren Jahre der Vergangenheit, wo es sehr wohl ein Thema war, aber genau nichts passiert ist – nicht einmal auf die letzte Nationalratswahl hin. Herr Kollege Hundstorfer, hätten der Herr Faymann und Sie und der Herr Spindelegger gewusst, wie knapp Sie gerade noch Ihre Mehrheit rüber retten, hätten Sie das vielleicht auch vorher probiert!
So hat tatsächlich das Zusammentreffen vieler Ereignisse dazu geführt, dass überhaupt etwas in Bewegung gekommen ist, und daran haben die Grünen auch einen Anteil. Jetzt muss man sich einmal in der Geschichte anschauen, wie in dieser Republik überhaupt etwas weitergeht. Es ist meistens eine ähnliche Mischung: Der öffentliche Druck wird irgendwann so groß – und ich sage hier, zufällig –, dass etwas passieren muss. Wie war es denn? – Die wirklich absurd hohen Pensionen in der Nationalbank sind wieder publik geworden. Dort hat alles seinen Ausgang genommen, und es ist ja wirklich völlig unvertretbar, wie es dort zugeht. – So war es.
Die Medien haben das zum Teil, zumindest einzelne Formate – es ist jetzt reiner Zufall, dass ich das so sage –, für ihre Möglichkeiten kampagnisiert und in dieser Angelegenheit ein paarmal Druck gemacht; und der hat auch gewirkt, auch beim Minister Hundstorfer.
Dazu kam, dass die Vertreter der Nationalbank, Ex-Gouverneure, Gouverneure mit Anhang, in der Öffentlichkeit nicht gerade das beste Bild abgegeben haben. Die einen sitzen auf der Anklagebank, weil irgendwo ein Schmiergeld bezahlt worden ist, weil Töchter der Nationalbank sich irgendwelche Aufträge handelsüblich in Syrien oder sonst wo erkauft haben; andere wieder leiten eine Taskforce, die der Regierung nichts anderes einredet, als den Steuerzahler maximal zu belasten; wieder andere haben früher in der Aufsicht versagt. Und dieses ganze Amalgam hat dazu geführt, dass die Spitzen der Nationalbank völlig zu Recht in die öffentliche Kritik geraten sind – und dann noch mit diesen Pensionen.
Jetzt gibt es eine historische Chance, da etwas zu tun, und diese Chance haben einzelne Abgeordnete der Opposition ergriffen. Es ist die Darstellung völlig falsch, dass man bei uns, wenn es eine Zweidrittelmaterie gibt, die dann auch die notwendige Zustimmung findet, immer so argumentiert, dass das immer ein Regierungsanliegen war. Ich habe gerade bewiesen, dass es das Gegenteil war. Schwarz und Rot hat jahrzehntelang in dieser Causa nichts gemacht. Erst die Mischung aus aufgeweckten Oppositionsabgeordneten und öffentlichem Druck hat sie dazu gebracht, das zu tun –wie es sonst auch oft der Fall ist, bei Transparenzgesetzen und vielen anderen Dingen.
Insofern können wir jetzt aus unserer Sicht nicht dankbar, sondern vielleicht ein bisschen stolz sein, nämlich stolz darauf, dass endlich einmal etwas weitergegangen ist; und das im vollen Bewusstsein, dass dreiviertelvoll immer noch „einviertelleer“ bedeutet. Natürlich, und da wird auch weiter anzusetzen sein. Ich stehe auch jetzt nicht an, Kritik zu üben, möglicherweise gar nicht so sehr am Minister oder an der Bundes-ÖVP und -SPÖ, weil ich ja die Realverfassung in diesem Land kenne, und die ist ärgerlich genug.
Es ist schlimm genug, dass sich die Landeshauptleute immer wieder zusammenfinden. Dafür reicht es noch; da reicht die Energie immer noch, um zu vereiteln, was hier dem Bund als sinnvoll erscheint. Es ist die Feigheit der SPÖ-Abgeordneten und der ÖVP-Abgeordneten und der Regierungsspitze (Zwischenruf des Abg. Kickl) – ja, und das bedauern wir –, dass wir, wenn wir ohnehin schon eine Zweidrittelmehrheit organisieren, nicht dazu kommen, das auch noch mitzunehmen. Das ist eine Schwäche. (Abg. Kickl: Das ist eher taktisches Unvermögen!)
Herr Kollege Kickl! Abschließend, weil Sie gerade einen Zwischenruf versuchen: Das ist einzugestehen. Auf der anderen Seite werden wir doch nicht so blöd sein und für
ganz viele Bundesinstitutionen – die Frau Kollegin Schwentner hat sie ja aufgezählt –, wo zumindest radikale Begrenzungen vorgenommen werden gegenüber den Exzessen der Vergangenheit, das jetzt nicht machen, nur weil es die Länder noch nicht machen! Aber wir hätten es können, und wir werden weitere Anläufe starten, damit das gelingen kann.
Den Ländern – dazu brauchen wir nicht einmal einen Rechnungshof – werden wir genau auf die Finger schauen, und zwar auch dort, wo Grüne regieren. Ich sage das ganz offen, wir haben auch mit unseren Abgeordneten und Regierungsmitgliedern gesprochen, dass wir die Standards, soweit sie übertragbar sind, am besten eins zu eins dort auch übernehmen. Das sollte sein.
Besser wäre gewesen, wir hätten es gleich in der Verfassung. Das sehe ich auch so, weil diese Sonderbratwürste, die da immer fabriziert werden und dann wirklich gebraten werden, wirklich ein Unding sind in diesem Land. Aber wie gesagt, wir beschließen ein Gesetz für einen ganz weiten Geltungsbereich, den wir ohne grüne Verhandlungserfolge gar nicht hätten, und für diesen weiten Geltungsbereich sollten wir das haben.
Die Regierung ist mitgegangen – in Wahrheit mit einer Oppositionsinitiative und mit dem Mediendruck; und wenn Sie es vorziehen, da weiter in der Loge der „Balkon-Muppets“ zu sitzen, weil es dort gerade ein bisschen populistischer ausschaut, sei dies Ihnen von der FPÖ unbenommen. Wieso ausgerechnet die NEOS bei der „Balkon-Muppets“-Partie mit dabei sein wollen, werden sie selber noch erklären. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Dietrich.)
13.56
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kickl. – Bitte.
13.56
Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da war ja das eine oder andere Vernünftige dabei in der Rede meines Vorredners, des Kollegen Kogler (Abg. Glawischnig-Piesczek: Alles war vernünftig!), ich könnte auch vieles unterschreiben. Es hilft allerdings, wenn man die Dinge richtig interpretieren will, der Blick auf den Kalender. Das ist der entscheidende Punkt bei der ganzen Angelegenheit.
Ihre Verhandlungsführerin vonseiten der Grünen hat sich ja selbst verraten. Sie hat gesagt, sie hat dem Vertagungsantrag deshalb zugestimmt, weil sie weiter verhandeln wollte. – Genau, das ist das, was wir wollten. (Zwischenrufe der Abgeordneten Brunner und Schwentner.) Hinter das, was wir jetzt hier haben, wären wir nie mehr zurückgefallen, auch am Ende des Jahres nicht, selbst wenn wir nicht noch mehr herausverhandelt hätten.
Warum Sie ein halbes Jahr Verhandlungsmöglichkeit herschenken und sich Rot und Schwarz an den Hals werfen, damit es nur schnell, schnell, schnell, schnell vor der Sommerpause zu einer Beschlussfassung kommt, kann ich nicht verstehen. Entweder haben Sie sich über den Tisch ziehen lassen, oder es ist ein Geschenk an Ihre Koalitionspartner in den verschiedenen Bundesländern. (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Bundesminister! Sie sagen, wir haben das gemeinsam erarbeitet. – Ja, das stimmt. Wir haben gemeinsam begonnen, und vielleicht ist das in der SPÖ so, dass man aufhört, wie man anfängt. Wir allerdings sind mehr und mehr draufgekommen, wo es überall stinkt. Da habe ich vorher den Bereich der Pensionskassen noch nicht erwähnt, der jetzt völlig ausgeblendet ist. Da hat man überhaupt nicht hineingeschaut.
Kann es nicht sein, dass viele Institutionen, die sich auch aus Steuergeldern oder Zwangsmitgliedsbeiträgen finanzieren, ihre Mitarbeiter mit üppigen Verträgen aus Pensionskassen ausstatten? Kann das nicht auch sein? Sollten wir dort nicht auch hinein-
schauen? Auch das war ein freiheitliches Anliegen, und auch dort haben Sie lieber die Tuchent darüber geschmissen, anstatt zu sagen, das schauen wir uns an. Also da kann man doch nicht guten Gewissens mitgehen. (Beifall bei der FPÖ.)
Da Sie immer die Vergangenheit strapazieren: Dass so etwas überhaupt möglich wird – in der Arbeiterkammer, in der Wirtschaftskammer, in den Sozialversicherungen, in der Nationalbank –, ist auch eine ordentliche, eine gehörige Portion Kontrollversagen. Dieses Kontrollversagen ist in dieser Republik zu 99,9 Prozent Rot und Schwarz und überhaupt nichts anderes. Das ist der Punkt, und auch darüber sollten wir uns einmal unterhalten, wenn wir die historische Entwicklung dieser Dinge anschauen.
Und weil man fragt, was die FPÖ getan hat: Frau Kollegin Oberhauser, korrigieren Sie mich, aber es ist, glaube ich, nicht so, dass in diesem Land jede Woche eine Demonstration der von Ihnen angeführten Gewerkschaften gegen die unhaltbaren Zustände im Luxuspensionsbereich stattgefunden hätte. Oder täusche ich mich? Sie demonstrieren gegen alles Mögliche, aber gegen die Luxuspensionen zu demonstrieren, haben Sie nicht für notwendig gehalten (Beifall bei der FPÖ); weil es nämlich Ihre – fast hätte ich jetzt ein Wort benutzt, das mir einen Ordnungsruf gebracht hätte – Leute sind, die die Nutznießer dieses Systems sind. Wir haben ein halbes Jahr liegen lassen, weil die Grünen umgefallen sind.
Bei den Klagen brauchen Sie auch nicht so bescheiden zu sein: Bei der Nationalbank hat es genügt, 1 Prozent beim Pensionssicherungsbeitrag zu erhöhen, und schon sind – gewerkschaftlich vertreten – die Genossen gelaufen und haben dagegen prozessiert. So ist die ganze Sauerei ja erst aufgekommen. (Präsident Hofer gibt das Glockenzeichen.) Ob Sie 20 Prozent kürzen oder 1 Prozent, das ist wurscht, es wird immer das Gleiche sein.
Meine Damen und Herren, es bleibt unterm Strich ein neuer Gruß in der Sozialdemokratie: Freundschaft, Genosse Pensionsmillionär! (Beifall bei der FPÖ.)
13.59
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Neubauer zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Weninger – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Neubauer –: Entschuldigst du dich jetzt für den Kickl?)
13.59
Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Bundesminister Hundstorfer hat in seiner Rede behauptet, dass Herr Dr. Schuh mit seinen Behauptungen nicht Recht habe und dass er oder sein Ministerium diese Vorwürfe auch nicht bestätigt hätten.
Ich berichtige deshalb tatsächlich: Auf „Ö1“ wurde im „Mittagsjournal“ am 30. Mai 2014 Folgendes berichtet: „Im ersten Quartal ist das Pensionsantrittsalter um fünf Monate gestiegen, sagte zuletzt Sozialminister Hundstorfer und bezog sich damit auf Berechnungen seines Ressorts. Das ist zwar korrekt, aber etwas geschönt. Denn durch eine der Pensionsreformen werden bisherige Invaliditäts-Pensionisten unter 50 Jahren nicht mehr miteingerechnet, weil sie jetzt keine Pension mehr bekommen, sondern Rehabilitationsgeld. Das wird vom Sozialministerium bestätigt (...).“ (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Krainer: Eine tatsächliche Bestätigung! – Ruf bei der ÖVP: Das war keine tatsächliche Bestätigung!)
14.00
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Da umfangreiche Abänderungs- beziehungsweise Zusatzanträge vorliegen und eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Vorbereitung der Abstimmung nicht ausreicht, verlege ich die Abstimmung auf einen späteren Zeitpunkt.
Ich werde rechtzeitig bekannt geben, wann die verlegte Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 5 vorgenommen werden kann.
Wir setzen in der Tagesordnung fort.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 383/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entbürokratisierung der Antragstellung der Rot-Weiß-Rot-Karte (152 d.B.)
7. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 385/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz sowie das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden (153 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 346/A der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird (154 d.B.)
9. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 303/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herkunftslandprinzip bei der Mindestsicherung (155 d.B.)
10. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 326/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des Bartenstein-Erlasses in puncto Beschäftigungsverbot für AsylwerberInnen (156 d.B.)
11. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 396/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Private Arbeitsvermittler bei der Arbeitslosenbetreuung“ (157 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zu den Punkten 6 bis 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.
14.02
Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Gäste auf der Galerie sowie Zuschauer und Zuschauerinnen vor den Bildschirmen! Zwei Anträge, die uns jetzt vorliegen und über die wir nach der Diskussion im Sozialausschuss noch einmal im Plenum diskutieren werden, betreffen die notwendige und überfällige Reform der sogenannten Rot-Weiß-Rot-Karte – ein Thema, über das wir hier im Hohen Haus mehrmals und im Detail diskutiert haben. Auch die Kollegen und Kolleginnen von den Regierungsfraktionen, vor allem jene, die auch in der letzten Legislaturperiode hier vertreten waren, werden sich erinnern, dass die Grünen schon vor dem Beschluss der jetzigen Form beziehungsweise der ersten Form der Rot-Weiß-Rot-Karte Bedenken angemeldet haben.
Wir haben zwar ein System begrüßt, das von einer bloß mengenmäßigen Beschränkung der Arbeitsmigration abgeht und sich an bestimmten Qualifikationen und an Merkmalen orientiert, wir haben aber gleichzeitig gesagt, dass die Bundesregierung eigentlich nur eine halbe Sache beschließt. Nach außen hin war offensichtlich das Ziel, das politische Signal auszusenden, es werde hier eine Systemänderung geben, die Bundesregierung habe aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt, das System werde umgestellt. Menschen, vor allem gut qualifizierte Menschen, aber auch junge Menschen, die in Österreich eine Ausbildung abgeschlossen haben, sollen das Signal erhalten, dass sie in Österreich legal arbeiten, in Österreich bleiben und sich in Österreich niederlassen können und dürfen und dass das erwünscht ist.
Nun wissen wir zweieinhalb Jahre nach diesem Beschluss, dass das nicht gelungen ist. Jetzt kann die Bundesregierung natürlich sagen: Wir wollten dieses Signal aussenden, aber umsetzen wollten wir das eigentlich nicht. Es ist uns um eine politische Geste gegangen, aber nicht wirklich um einen Systemwechsel. Wir wollen junge Leute, die in Österreich ausgebildet wurden, nicht hier behalten, sie sollen das Land wieder verlassen.
Was derzeit geschieht, ist aber alles andere als eine gute Lösung. Das Thema ist alles andere als gut gelöst, denn während auf der einen Seite dieses politische Signal von der Bundesregierung ausgesendet wurde, funktioniert auf der anderen Seite die Rot-Weiß-Rot-Karte nicht. Das belegen nicht nur Zahlen, sondern auch Fälle wie jener einer jungen Dame, der von SOS Mitmensch vor zirka eineinhalb Jahren veröffentlicht wurde: Eine junge Frau, die aus einem lateinamerikanischen Land stammt und hier mehrere Universitätsausbildungen abgeschlossen hatte, konnte trotzdem die Kriterien der sogenannten Rot-Weiß-Rot-Karte nicht erfüllen. Letztendlich ist es nur aufgrund des öffentlichen Drucks so weit gekommen, dass sie doch eine Arbeitsbewilligung und eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen hat, um hier zu leben und legal zu arbeiten.
Ich werde nicht alles wiederholen, was wir bis jetzt hier im Plenum oder auch im Sozialausschuss diskutiert haben und was alles notwendig wäre, nämlich auf der einen Seite eine lebensnahe Gestaltung der Einkommenserfordernisse bei der Rot-Weiß-Rot-Karte – wenn man will, dass sie funktioniert – und gleichzeitig auch eine Absenkung der Hürde, sodass die Rot-Weiß-Rot-Karte dort, wo derzeit ein Master-Abschluss erforderlich ist, künftig auch für junge Menschen gilt, die in Österreich eine Bachelor-Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
Diese Reform liegt auf der Hand. Trotzdem haben die Regierungsfraktionen im Sozialausschuss den vorliegenden Anträgen nicht die Zustimmung gegeben, sondern diese abgelehnt. Das ist alles andere als eine Problemlösung. Sie können ablehnen, so viel Sie wollen, die Probleme werden Sie damit aber nicht lösen.
Der zweite und nächste Punkt, den ich ansprechen möchte – meine Zeit ist leider relativ knapp –, sind zwei andere Anträge auf der heutigen Tagesordnung, die etwas be-
treffen, was vor 2004 eigentlich selbstverständlich war, nämlich dass Schutzsuchende, dass Asylwerber und Asylwerberinnen in Österreich nicht monate- und jahrelang zum Nichtstun verdammt werden, sondern dass sie für ihren Lebensunterhalt selber aufkommen können und dürfen.
Seit 2004 ist durch einen Erlass des damaligen Arbeitsministers Bartenstein geregelt, dass diesen Menschen nur die Prostitution – ich unterstreiche noch einmal: die Prostitution – sowie Ernte- und Saisonarbeit offensteht. Das sind unhaltbare Zustände.
Wiederholte Vorstöße der Grünen, das zu ändern und Schutzsuchenden und Asylwerbern und Asylwerberinnen einen legalen, rechtmäßigen Arbeitsmarktzugang zu geben, damit sie sich selber versorgen können, wurden mehrmals abgelehnt, zuletzt im letzten Sozialausschuss. Auch ein entsprechender Antrag der NEOS wurde abgelehnt. Auch in diesem Bereich kann sich die Bundesregierung natürlich dafür entscheiden, den Kopf weiter in den Sand zu stecken und zu sagen: Nein, auch wer arbeitsfähig und arbeitswillig ist, soll jahrelang zum Nichtstun gezwungen werden, soll sozusagen gezwungenermaßen mit staatlicher Förderung unterstützt werden, auch wenn er sagt, er möchte bitte arbeiten gehen, er möchte für sich selber sorgen.
Da gibt es bei der Bundesregierung offensichtlich noch immer sehr großen Lernbedarf. In diesen beiden Punkten werden wir dem Ausschussbericht nicht zustimmen. Ich möchte den Kollegen und Kolleginnen von den Regierungsfraktionen dringend nahelegen, mit dieser Politik des Kopf-in-den-Sand-Steckens aufzuhören, denn damit prolongieren Sie die Probleme. Sie lösen Sie nicht, sondern Sie sorgen dafür, dass diese Problemlage weiter besteht. Es liegt in Ihrer Hand, das hier und heute zu ändern. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
14.09
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.
14.09
Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Frau Kollegin Korun, ich glaube, der Regierung vorzuwerfen, bei dieser Thematik nur halbe Sachen zu machen oder gar den Kopf in den Sand zu stecken, ist ungerechtfertigt, denn davon sind wir weit entfernt. Sie kennen das Regierungsprogramm sicherlich auch, in dem ganz eindeutig festgehalten ist, dass die Entbürokratisierung, was die Rot-Weiß-Rot-Karte anlangt, evaluiert werden muss und auf der anderen Seite die Rot-Weiß-Rot-Karte weiterentwickelt werden soll, um eine weitere Modernisierung herbeizuführen.
Gerade im Bereich des Arbeitsmarktservice kann ich, ehrlich gesagt, keinen Änderungsbedarf erkennen. Deswegen haben wir auch gegen den Antrag der NEOS gestimmt, zumal die Frist für die Ausstellung der Rot-Weiß-Rot-Karte laut Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz lediglich acht Wochen beträgt und das AMS ohnehin nur vier Wochen Zeit hat, um alle Voraussetzungen zu prüfen, um dann ein arbeitsmarktpolitisches Gutachten zu erstellen.
Sie wissen ganz genau, dass dieses arbeitsmarktpolitische Gutachten auch der Aufenthaltsbehörde übermittelt wird, welche dann die Voraussetzungen insgesamt überprüft.
Die Kritik an der langen Verfahrensdauer – da gebe ich Ihnen ja recht – richtet sich daher an die Aufenthaltsbehörden, welche vor allem in Wien die achtwöchige Entscheidungsfrist oft erheblich überschreiten. Die im Gesetz verankerte Verfahrensdauer von acht Wochen ist aber auch aufgrund des notwendigen Zusammenwirkens mehrerer Behörden angemessen und im Vergleich zu Zuwanderungsbehörden in anderen Ländern relativ kurz. Denken wir nur an Kanada, das ein Zuwanderungsland ist: Da kann das Verfahren bis zu acht Monate dauern.
Wir alle wollen, dass die gesetzlichen Kriterien sorgfältigst geprüft werden, denn immerhin ist die Rot-Weiß-Rot-Karte der Titel für eine auf Dauer ausgerichtete Zuwanderung, verbunden mit dem Recht auf Familienzuzug. Eine Verkürzung dieser achtwöchigen Entscheidungsfrist würde nicht mehr zulassen, dass alle Voraussetzungen entsprechend überprüft werden können. Deswegen haben wir den Antrag der NEOS abgelehnt, wie Sie gesagt haben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Korun.)
14.11
Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine Damen und Herren, ich darf vorweg mitteilen, dass wir es wahrscheinlich nicht schaffen werden, die umfangreiche Abstimmung über das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz vor der Behandlung der Dringlichen Anfrage durchzubringen, aber es wird noch daran gearbeitet. Es sind über 50 Seiten, die da durchgearbeitet werden müssen.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.
14.12
Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wir finden die Rot-Weiß-Rot-Karte ein sehr gutes System, weil sie unabhängig von einer Quotenregelung ermöglicht, dass Facharbeiter und Mangelarbeitskräfte nach Österreich kommen können.
Wir finden es auch gut, dass die Beurteilung im Rahmen eines Punktesystems erfolgt und dass genau geprüft wird, welche Qualifikationen und wie viel Berufserfahrung die einzelnen Personen haben und dass auch hinsichtlich der Ausbildungsform nachgeschaut wird, denn wir wollen nicht, dass die Rot-Weiß-Rot-Karte eine Sondertür zum Missbrauch ist. Wir wollen nicht, dass auf dieser Basis Leute hereinkommen, die vielleicht Unterlagen vorlegen, die nicht rechtens sind.
Ich glaube, das System braucht Zeit. Wenn das AMS vier Wochen hat und insgesamt acht Wochen vorgesehen sind, so ist das zumutbar. Innerhalb dieser acht Wochen kann man genau schauen: Ist diese Person ausreichend qualifiziert? Brauchen wir sie auf dem Arbeitsmarkt? Also ich glaube, in Summe gesehen ist das sehr gut gelungen. (Abg. Kickl: Den Antrag genau lesen!)
Was die Mindestsicherung nach dem Herkunftslandprinzip betrifft, möchte ich sagen: Im letzten Sozialausschuss haben wir darüber diskutiert, und da hat der Herr Minister gemeint, dass auch viele Österreicher Mindestsicherung in anderen EU-Ländern beziehen. Würde man das nach der Höhe des Herkunftslandes berechnen, so könnte es, in Summe gesehen, sogar für die Österreicher teurer werden. Wir haben diesbezüglich eine Anfrage an den Herrn Minister gestellt, in der wir das alles abgefragt haben. Wir warten darauf, wie die Antwort ausschaut, und dann wird unsere Entscheidung gefällt. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
14.14
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.
14.14
Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist in Wirklichkeit ein Konvolut aus verschiedenen Anträgen, das wir jetzt in einem diskutieren. Es geht um Anträge bezüglich Arbeitsbewilligungen, Aufenthaltstitel, Sozialleistungen, diverser Abwicklungsstellen sowie deren Kompetenzen.
Zunächst zur Rot-Weiß-Rot-Karte, die ja damals eingeführt wurde, um ausländischen Facharbeitern einen Zugang zum heimischen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, aber geordnet, in einem überschaubaren Zeitrahmen und auch vertretbar, was die Abwicklung
betrifft, sowohl strukturell als auch hinsichtlich der Dauer: Ja, diese Rot-Weiß-Rot-Karte hat sich ja Gott sei Dank in den letzten Jahren bewährt, genauso wie das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz.
Diese Maßnahmen jetzt mit diesem Antrag aufzuweichen wäre, denke ich, das falsche Signal. Warum? – Wir wissen, wir haben eine angespannte Situation am Arbeitsmarkt, ausgelöst durch die Wirtschafts- und Finanzkrise der letzten Jahre. Wir wissen, wir sind in Österreich gut unterwegs, was diese Daten betrifft, haben aber dennoch eine sehr hohe Arbeitslosenzahl, und die macht uns natürlich Sorgen. Wir wissen auch, wir sind zwar auf dem richtigen Weg, die Zahl ist rückläufig, aber sie entwickelt sich sehr, sehr langsam. Es ist ein zartes Pflänzchen, das hier wächst, und das ist natürlich auch vielen Umwelteinflüssen ausgesetzt. Da müssen wir sehr genau darauf aufpassen, dass dieses Wachstum auch fortgesetzt werden kann. Und in dieser angespannten Lage ist es, denke ich, nicht einfach, die Situation zu verändern oder womöglich sogar zu verschärfen, was aber geschehen würde, wenn wir diese Rot-Weiß-Rot-Karte jetzt aufweichen würden.
Zu den weiteren Anträgen, was das Herkunftslandprinzip, die Aufhebung des Bartenstein-Erlasses mit dem Beschäftigungsverbot für AsylwerberInnen oder aber auch die privaten Arbeitsvermittler in der Arbeitslosenbetreuung betrifft: Zunächst zum Herkunftslandprinzip: Leistungen können nur von jenen Menschen in Anspruch genommen werden, die auch hier in unserem Land arbeiten oder einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel haben. Ich denke, das ist eine sehr wichtige Grundlage, und diese sollte den Menschen auch das Recht auf einen Anspruch auf diese Leistungen geben, wenn sie hier ihre Sozialversicherungsbeiträge abführen und ihren Arbeitsbeitrag leisten. Es sind Sozialleistungen, die werden nicht verschenkt und die werden nicht mit der Gießkanne ausgeschüttet, sondern die erwirbt man sich durch Aufenthalt und durch Arbeit.
Zum Bartenstein-Erlass selbst: Ja, einen Rechtsanspruch auf Beschäftigung soll es erst dann geben, wenn geklärt ist, ob jemand wirklich aus humanitären oder politischen Gründen hier in Österreich bleiben kann, und nicht schon in einer Phase, in der noch nicht einmal die Identität überprüft ist. Es kommt jemand in unser Land, sagt, er ist der und der, und dann hätte er nach diesen Prinzipien bereits einen Arbeitsanspruch. Das ist nicht unsere Ansicht, sondern zunächst erfolgt die Überprüfung, das muss sein, dann die Legitimierung, dass er hier bleiben und hier arbeiten kann, und dann kann er dieses Arbeitsrecht auch in Anspruch nehmen.
Letzter Punkt: die private Arbeitsvermittlung bei der Arbeitslosenbetreuung. Zur Information: Diese Möglichkeit gibt es schon, sie wird auch genützt, auch in Zusammenarbeit mit dem AMS, aber die finanzielle Basis und auch die Fördermöglichkeiten wollen wir in Zukunft auch über das AMS abwickeln.
Das war meine Zusammenfassung all dieser Anträge. (Beifall bei der ÖVP.)
14.18
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.
14.18
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Herr Kollege Höfinger, ich bin jetzt ein bisschen verwirrt. Herr Kollege Rädler hat letztes Mal bei der Debatte zur Rot-Weiß-Rot-Karte eigentlich schon klar Zustimmung auch von Ihrer Seite signalisiert und hat gesagt, es sei Veränderungsbedarf vorhanden und in der Regel sei es ja eher die SPÖ, die da blockiere.
Deswegen ist es, glaube ich, auch wichtig, dass wir diese Debatte immer und immer wieder führen, denn ich habe das Gefühl, dass Sie auf diesem Ohr schlichtweg taub
sind. Sie kennen alle die Probleme bei der Rot-Weiß-Rot-Karte. Wir wissen alle, dass das anders gedacht war, dass viel mehr Rot-Weiß-Rot-Karten ausgestellt werden sollten, dass das aber nicht der Fall ist, dass wir weit von dem entfernt sind, was ursprünglich geplant war. Die Probleme sind so offensichtlich, und ich verstehe nicht, wie man sich davor verschließen kann.
Wir haben diese Diskussion hier während der ersten Lesung geführt, sie wurde im Ausschuss geführt, wir haben das Thema bei einer Kurzdebatte zu einer Anfragebeantwortung gehabt. Sie wissen, dass die Gehaltsschwelle, die da festgelegt ist, nie und nimmer erreicht werden kann – einerseits von einem Bachelorabsolventen, der ja nach diesem Gesetz grundsätzlich ohnehin nicht zugelassen ist, und andererseits von einem Absolventen eines Diplomstudiums – und dass selbst die Masterabsolventen nur knapp darüber liegen.
Es ist absurd, dass die Bachelorabsolventen überhaupt nicht berechtigt sind, eine Rot-Weiß-Rot-Karte zu bekommen. Ich habe irgendwann einmal – ich weiß nicht mehr, ob hier im Plenum oder so zwischendurch – von einem Kollegen von der SPÖ gehört, dass er gesagt hat, na ja, der Arbeitsmarkt brauche die ja nicht, die seien ja nicht notwendig, die Bachelorabsolventen. Also ich bin schon der Meinung, dass die Unternehmen selbst entscheiden können sollen, ob ein Bachelorabsolvent mit einer entsprechenden Ausbildung vielleicht auch eine Rot-Weiß-Rot-Karte beziehungsweise eine Anstellung bekommt sollte. (Abg. Darabos: Von wem haben Sie das gehört?) – Kann ich mich nicht mehr erinnern, Herr Kollege, tut leid.
Dies ist auch nicht der wesentliche Punkt, denn die Probleme kennen Sie ja trotzdem. Die Probleme sind die, dass wir eine Bologna-Reform durchgeführt haben und Sie einen akademischen Titel, der nach der Bologna-Reform klar ein akademischer Titel ist, in diesem Zusammenhang aber nicht anerkennen.
Diese Debatte ähnelt jener, wie sie ursprünglich im öffentlichen Dienst geführt wurde und wo Sie länger gebraucht haben, diesen Titel auch anzuerkennen. Das ist jetzt geschehen, das ist ja etwas Gutes. Es ist aber nicht einzusehen, dass es in diesem Zusammenhang einfach keine Gleichwertigkeit gibt. Ich sage, der eine akademische Titel ist ein bisschen besser als der andere. Es ist so von der Wertigkeit, weil der eine ein längeres Studium voraussetzt als der andere, aber ob die Absolventen auf dem Arbeitsmarkt einen Job bekommen können, das sollte man, wie ich meine, den Unternehmern überlassen.
Frau Kollegin Korun hat es schon angesprochen: Wir bilden hier Leute in Österreich aus und schicken sie danach nach Hause. Das ist menschlich völlig absurd, nicht nachvollziehbar, und, was viel schlimmer ist, das ist volkswirtschaftlich gesehen völlig absurd, das ist nicht nachvollziehbar. Wir finanzieren Menschen hier ihr Studium und geben ihnen nachher nicht einmal die Möglichkeit, dass sie über Steuern auch etwas zurückzahlen. Wir schicken sie nach Hause und sagen, sie sollen einfach gehen. (Beifall bei den NEOS.)
Zusätzlich ist das Ganze extrem problematisch, wir kennen die ganze Diskussion um den Braindrain. Unsere eigenen Hochqualifizierten wandern ab (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein), und das zunehmend, darüber muss man auch diskutieren, das ist gar keine Frage. Aber wenn die schon weggehen, dann könnte man doch ernsthaft überlegen, ob wir nicht vielleicht die Möglichkeit schaffen sollten, dass Hochqualifizierte aus dem Ausland zu uns kommen, das wollen sie ja auch. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Die wollen gar nicht herkommen!) – Wenn Sie sich die Statistiken anschauen, dann werden Sie sehen, wie viele von denen, die hier studiert haben, hier bleiben wollen und wie viele wir wieder nach Hause schicken, das ist eine andere Sache.
Jetzt zu einem anderen Punkt, zum Beschäftigungsverbot für Asylwerber: Ich verstehe es wirklich nicht, es tut mir leid. Die Forderung war, dass ein Asylwerber, wenn er
sechs Monate hier ist, auch entsprechend arbeiten kann. Das ist menschlich notwendig. Ein Asylwerber will seinen Lebensunterhalt selbst verdienen, will seine Familie ernähren können. Es geht darum, dass die Leute einen geregelten Tagesablauf haben, dass sie nicht den ganzen Tag in die Luft schauen, dass sie ihre Qualifikationen, die sie haben, auch ausleben können und nicht viele Dinge wieder vergessen.
In diesem Zusammenhang haben Sie, Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, das auch im Ausschuss abgelehnt. Das verstehe ich nicht, denn Sie sind ja die Partei, die immer auch die Partei der Arbeit ist. Sie sagen ja auch, jeder hat das Recht auf Arbeit, das ist ein Menschenrecht. Da erlauben Sie aber Menschen aufgrund ihres rechtlichen Status – und de facto aufgrund ihrer Herkunft, weil sie keine österreichischen Staatsbürger sind; aber im Endeffekt aufgrund des rechtlichen Status – nicht, dass sie auch diskriminierungsfrei die Möglichkeit haben, einer Arbeit nachzugehen. Die einzige Möglichkeit ist – das haben wir auch schon gehört –, dass sie der Prostitution nachgehen und saisonale Arbeit verrichten.
Das ist gerade bei einer Partei, die immer sagt, sie sei die Partei der Arbeit, jeder habe das Recht auf Arbeit, und so weiter und so fort, absolut nicht nachvollziehbar. Aber, und das ist im Ausschuss von Ihnen gekommen, da geht es um ganz andere Probleme. Sie wollen eine entsprechende Richtlinie, dass das erst nach neun Monaten notwendig ist, das hat man mir so berichtet, im Ausschuss sitze ich ja nicht, und dass eine Arbeitsmarktprüfung diesbezüglich durchgeführt wird.
Dementsprechend bringe ich auch noch folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die einen effektiven Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen nach 9-monatigem Aufenthalt ab 1. Jänner 2015 ermöglicht, sofern dies aufgrund der Arbeitsmarktsituation vertretbar ist, welche durch eine Prüfung durch das Arbeitsmarktservice festgestellt wurde.“
*****
Das betrifft genau das, wieso Sie gesagt haben, dass Sie nicht zustimmen können. Das sind genau die Forderungen, die Sie im Ausschuss geäußert haben. Insofern könnten Sie dem heute ganz leicht zustimmen.
Zum Schluss noch ganz kurz, weil meine Redezeit de facto schon vorbei ist, zum Antrag des Kollegen Kickl, der jetzt leider nicht da ist – ah, da hinten ist er und telefoniert –: Den Antrag können Sie nicht wirklich ernst meinen, oder? (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Das ist absurd! Abgesehen davon, dass es rechtlich de facto nicht funktioniert, dass man Menschen hier weniger Mindestsicherung zahlt, ist der Gedanke nicht nachvollziehbar.
Wenn Menschen hier in Österreich sind und hier in Österreich Mindestsicherung brauchen, dann geht das von einem Satz aus, der hier notwendig ist, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Wenn Sie die herunterstufen wollen auf den Mindeststandard, der in Bulgarien oder Rumänien notwendig ist, ja wie sollen denn die hier über-
leben? Das ist völlig absurd, dass Sie hier sagen, es gilt das Herkunftslandprinzip. Das macht rechtlich keinen Sinn, und das macht auch so keinen Sinn. (Abg. Kickl: Das ist überhaupt nicht absurd!) Das ist leider völlig absurd, Herr Kollege Kickl, es tut mir leid. (Beifall bei den NEOS.)
14.24
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag (346/A) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird
Asylwerber_innen ist der Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich nur in sehr eingeschränkter Form möglich. Derzeit ist im Ausländerbeschäftigungsgesetz vorgesehen, dass Personen, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, einer Beschäftigung nachgehen können, sofern eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wurde.Dieser Arbeitsmarktzugang ist aber auf den Bereich der Saison- und Erntearbeit begrenzt.
Durch die volle Eingliederung in den Arbeitsmarkt kann einerseits das Abrutschen in die Schwarzarbeit und andererseits ein durch Untätigkeit geförderter Qualifikationsverlust verhindert werden; zudem könnten Asylwerber_innen selbst zu ihrem Unterhalt beitragen. Zusätzlich zum Gewinn von Fachkräften hätte also auch die Einsparung Versorgungskosten zweifellos eine positive Wirkung auf die österreichische Wirtschaft – dies wiederum könnte dazu beitragen, gesellschaftliche Spannungen und Vorurteile zu unterbinden. Schließlich ist es für den Asylwerber selbst von großer Wichtigkeit, einer geregelten Arbeit nachzugehen, also eine Aufgabe zu haben und dadurch an der Gesellschaft teilhaben zu können und integriert zu werden. Andernfalls ist die Gefahr von psychischen Krankheiten, ausgelöst durch Perspektivlosigkeit, groß.
Inzwischen haben auch sozialdemokratische Gewerkschafter erkannt, wie wichtig ein Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen ist, „weil in Wirklichkeit kein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin in Österreich ein Interesse daran haben kann, dass Asylwerber in illegale Arbeit gedrängt werden“, sagte Gerald Forcher, Vorsitzender der sozialdemokratischen Gewerkschafter in Salzburg: „Damit ist nämlich dem Unterlaufen von kollektivvertraglichen Normen Tür und Tor geöffnet. Und wenn die Möglichkeit besteht, in unserer Gesellschaft legaler Arbeit nachgehen zu können, die betroffenen Asylwerber für sich selbst sorgen können und damit auch die Sozialsysteme entlastet werden.“
Die Bundesregierung ist hier zum Handeln aufgefordert, da inzwischen auch eine EU-Richtlinie (2013/33/EU) vorsieht, dass Asylwerber spätestens neun Monate nach der Stellung des Antrags auf internationalen Schutz einen effektiven Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten müssen. Bei den derzeitigen Arbeitsmöglichkeiten für Asylwerber mit Beschränkungen auf Saisontätigkeiten im Tourismus und als Erntehelfer kann keineswegs von einem effektiven Arbeitsmarktzugang gesprochen werden. Die Richtlinie sieht zudem vor, dass Maßnahmen beschlossen werden können, unter welchen Voraussetzungen der Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt wird und damit Unionsbürgern
aufgrund arbeitsmarktpolitischer Gründe, Vorrang am Arbeitsmarkt einzuräumen wäre. Hier wäre es möglich eine Arbeitsmarktprüfung durch das AMS einzuführen.
Der nun vorliegende Entschließungsantrag bezieht sich einerseits auf diese EU-Richtlinie ein, andererseits auf die Begründung der Ablehnung der Regierungsparteien im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Deshalb können wir uns zum einen eine Arbeitsmarktprüfung vorstellen, aber auch die Frist auf die maximale mögliche Dauer von 9 Monaten auszudehnen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die einen effektiven Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen nach 9-monatigem Aufenthalt ab 1. Jänner 2015 ermöglicht, sofern dies aufgrund der Arbeitsmarktsituation vertretbar ist, welche durch eine Prüfung durch das Arbeitsmarktservice festgestellt wurde.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.
14.25
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne jetzt gleich da, wo mein Vorredner aufgehört hat, nämlich beim Herkunftslandprinzip, was die Mindestsicherung betrifft.
Herr Kollege, es ist ja nicht absurd, wenn man fordert, dass Menschen, die zu uns kommen, auch eine Leistung nach dem Herkunftslandprinzip bekommen. Ich möchte gleich einmal damit aufräumen: Die Mindestsicherung ist ja keine Versicherungsleistung, das ist ja etwas, was wir freiwillig bezahlen. Das heißt, das können wir bezahlen oder auch nicht.
Zur Frage der Armutsgefährdung. – Wir tun immer so, als wäre das alles gottgegeben. Die Menschen, die zu uns kommen, sind schon arm, die kommen ja nicht zu uns und verarmen bei uns. Das heißt, das ist eindeutig die Zuwanderung in das Sozialsystem. Offensichtlich möchten Sie das, und offensichtlich möchte das auch die Bundesregierung. Wir wollen das nicht! (Beifall bei der FPÖ.)
Sie haben heute eine Latte von Anträgen vorgelegt – die kann man gut oder schlecht finden –, die wir jetzt gleich mit verhandeln, in denen es letztlich darum geht, dass wir Menschen mit einer höheren Qualifizierung herholen wollen. Da frage ich mich schon: Warum wollen wir dann immer die Zuwanderung in das Sozialsystem? Damit locken wir die Menschen her. Und ich sage Ihnen auch ganz ehrlich: Leute, die zu uns kommen, sollen hier herkommen, weil sie sich ein besseres Leben schaffen wollen, aber nicht dadurch, dass sie in der Hängematte liegen, sondern indem sie arbeiten. (Beifall bei der FPÖ.) Genau das ist die Zuwanderung, die wir möchten.
Was wir aber nicht möchten, das sind genau diese Menschen. Und da verstehe ich nicht ganz, warum Sie das absurd finden.
Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder das Herkunftsland bezahlt es, oder wir bezahlen nach dem Standard des Herkunftslandes. Auch das ist eine Möglichkeit, wenn der Verwaltungsaufwand zu groß wäre.
Ich kenne ja schon die Argumentation des Herrn Bundesministers: Es gibt ja so viele Österreicher, die im Ausland die Mindestsicherung beziehen. Ja, dann sollen sie auch nach dem österreichischen System bezahlt werden. Selbstverständlich! Warum sind denn die Österreicher immer diejenigen – im Übrigen, die Scharen, die wahrscheinlich irgendwo eine Mindestsicherung beziehen –, die draufzahlen sollen? Warum machen wir nicht endlich eine Politik für die Österreicher? Wenn Sie immer sagen, das ist rechtlich alles nicht möglich, dann muss ich dem entgegenhalten, das ist doch kein Anspruch. Als Politiker habe ich doch den Anspruch, hier zu stehen, um etwas zu ändern, und nicht immer nur zu sagen, das geht alles nicht. (Beifall bei der FPÖ.)
Dann ist es die Aufgabe und die Pflicht der Politik, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu ändern, dass es eben geht. Das ist Aufgabe der Politik, und nicht, ein System, das falsch ist, jetzt auch noch einzuzementieren. Das ist nicht die Aufgabe der Politik! (Beifall bei der FPÖ.)
Jetzt zu den anderen Anträgen, die hier von verschiedenen Kolleginnen und Kollegen ausreichend beschrieben wurden. Beispielsweise geht es um die Rot-Weiß-Rot-Karte – ein Antrag, der von den NEOS kommt. Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist kein besonders großartiger Erfolg. Jetzt sage ich Ihnen aber schon auch eines: Offensichtlich gibt es nicht so viele Hochqualifizierte, die nach Österreich herein wollen. Das liegt natürlich auch daran, dass Österreich ein Hochsteuerland ist, dass es wahrscheinlich für Hochqualifizierte auch nicht besonders attraktiv ist, nach Österreich zu kommen. Insofern gebe ich meinem Vorredner natürlich recht: Es ist ein Drama, dass selbst unsere eigenen bestens ausgebildeten Leute das Land verlassen und diese Bundesregierung nichts, aber auch gar nichts dagegen unternimmt, beziehungsweise dafür, dass wir die Leute hier im Land halten.
Ich denke da beispielsweise an den drohenden Ärztemangel. Wir tun überhaupt nichts dagegen. Wir bilden sie hier aus und lassen sie ins Ausland gehen.
Gleichzeitig sage ich Ihnen, dass es auch der falsche Weg ist, dass die Rot-Weiß-Rot-Karte hier jetzt irgendwie auch noch aufgewertet wird. Wir leben in einem gemeinsamen Europa, wir haben einen freien Arbeitsmarkt, wo sich Hunderte Millionen Menschen bewegen können, arbeiten können, wo sie wollen. Da halte ich es nicht für notwendig, dass wir auch noch von außerhalb der Europäischen Union zusätzliche Arbeitskräfte hereinholen, die es noch dazu gar nicht wollen. Ich glaube, das ist der falsche Weg.
Genauso interessant ist der Antrag der Kollegin Korun. Sie möchte sozusagen das Arbeitsverbot für AsylwerberInnen aufheben. – Frau Kollegin, es ist Ihnen vielleicht entgangen, dieser Arbeitsminister hat das längst aufgeweicht. Bereits vor zwei Jahren hat er den Arbeitsmarkt für jugendliche Asylwerber teilweise aufgemacht. Und ich weiß genau, Sie wollen damit nur eines bezwecken, nämlich dass Sie sich dann, wenn es den negativen Bescheid, also den Abschiebebescheid gibt, wieder hier herstellen können, vor allem Sie von den Grünen, mit irgendwelchen weinerlichen Geschichten kommen und sagen können, die sind ja so gut integriert und die arbeiten schon so lange auf dem österreichischen Arbeitsmarkt und jetzt können wir sie doch bitte nicht mehr abschieben, wenn es keine Asylgründe gibt, auch wenn sie sich hier hereingeschwindelt haben.
Aus diesem Grund halten wir überhaupt nichts davon, Asylwerbern den Arbeitsmarkt zu öffnen. Wir wollen schnelle, faire Verfahren haben. Und wer hier bleiben kann, hat ohnehin dann den Anspruch auf Arbeit. (Beifall bei der FPÖ.) Alle anderen sollen auch schnellstens das Land wieder verlassen.
In diesem Sinne, Herr Bundesminister – erlauben Sie mir schon noch eine Bemerkung –, finde ich es schon schäbig, dass Sie jetzt aus Ihrem Ministerium mit Steuergeldern auch noch ein Beratungszentrum im ÖGB bezahlen, das Schwarzarbeitern quasi auch noch Rechtsberatung gibt. Das ist nämlich genau der falsche Weg.
Anstatt Schwarzarbeit zu bekämpfen, anstatt diesen Leuten klar zu machen, sie machen sich hier eines Vergehens schuldig, sie haben keine Arbeitsgenehmigung (Zwischenruf der Abg. Oberhauser), machen Sie mit Steuergeldern ein Beratungszentrum auf. Und das, Herr Bundesminister, ist auch etwas, worüber wir uns noch zu unterhalten haben werden. (Beifall bei der FPÖ.)
14.30
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.
14.30
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ein Antrag der NEOS zielt darauf ab, die Voraussetzungen für die Erlangung einer Rot-Weiß-Rot-Karte zu erleichtern, um auch Bachelor-AbsolventInnen und sonstigen Schlüsselkräften aus Drittstaaten mit geringer entlohnter Beschäftigung einen dauerhaften Arbeitsmarktzugang zu ermöglichen. Wie schaut der Vorschlag aus?
Vorschlag 1 der NEOS: Der gesetzliche Mindestlohn soll abgesenkt werden für unter 30-jährige Schlüsselkräfte von 2 265 € auf 2 038,50 €, für über 30-jährige Schlüsselkräfte von 2 718 € auf 2 265 € und für StudienabsolventInnen von derzeit 2 038,50 € auf 1 812 €.
Meine Damen und Herren, durch die gesetzlich vorgegebene Mindestentlohnung wird sichergestellt, dass zur Rot-Weiß-Rot-Card zugelassene StudienabsolventInnen, Fach- und Schlüsselkräfte zu ordnungsgemäßen Lohn- und Arbeitsbedingungen beschäftigt werden und damit Lohndumping im qualifizierten Beschäftigungsbereich im Wege der Arbeitsmigration vermieden wird.
Meine Damen und Herren von den NEOS, Sie wollen anscheinend dieses Lohndumping, sonst hätten Sie diesen Vorschlag nicht gemacht.
Vorschlag 2 der NEOS: Auch Bachelor-AbsolventInnen sollen eine Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten können.
Angesichts der geringen Nachfrage der Wirtschaft, steigender Arbeitslosigkeit unter den Bachelor-AbsolventInnen selbst und der bereits vorhandenen legalen Beschäftigungsmöglichkeiten von Bachelor-AbsolventInnen aus Drittstaaten ist es nicht vertretbar, dass Bachelor-AbsolventInnen und damit automatisch auch ihre Familienangehörigen einen Arbeitsmarktzugang über eine Rot-Weiß-Rot-Karte ermöglicht bekommen.
Vorschlag 3 der NEOS: Für besonders hoch Qualifizierte soll eine dreijährige statt einer vierjährigen Mindeststudiendauer ausreichen. Zudem sollen sie auch Punkte für ein in Österreich absolviertes Bachelor-Studium erhalten.
Werte Kolleginnen und Kollegen von den NEOS! Die Absenkung der Qualitätserfordernisse für besonders hoch Qualifizierte auf eine dreijährige Mindeststudiendauer hätte zur Folge, dass auch Bachelor-AbsolventInnen eine Rot-Weiß-Rot-Karte als besonders hoch Qualifizierte erhalten könnten. (Zwischenruf des Abg. Strolz.) Lesen Sie Ihre Anträge! Sie haben ihn noch nicht verstanden! Die Anforderung einer vierjährigen Studiendauer ist daher gerechtfertigt und eine notwendige Abgrenzung zu den Fach- und Schlüsselkräften, für die schon derzeit eine dreijährige Mindeststudiendauer genügt.
Alles in allem, meine Damen und Herren, zielt dieser Antrag darauf ab, durch Gesetzesänderung Lohndumping zu betreiben und dadurch billigere Arbeitskräfte nach Ös-
terreich zu holen. Diesem Ansinnen geben wir sicherlich keine Zustimmung. Daher wird dieser Antrag von uns abgelehnt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strolz hält eine Tafel mit der Aufschrift „Stimmt nicht“ in die Höhe.)
14.33
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.
14.33
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ich bin erschüttert. Von Rot und Schwarz war ich es gewohnt, dass sie ihre Pfründe im geschützten Bereich aufrechterhalten wollen. Aber dass da Grün mitspielt und Luxuspensionen von 12 000 € in alle Ewigkeit verlängert (Zwischenrufe bei den Grünen), das lässt natürlich schon Raum für Spekulationen. Aber da ich noch keinen Ordnungsruf hatte, will ich das auch nicht vertiefen.
Eine Zahl fehlt noch, die zwar im Ausschuss genannt wurde, aber heute zu diesem Thema noch nicht genannt wurde. Wir sprechen hier von geschätzten Kosten von 600 Millionen € jährlich für den Steuerzahler. 600 Millionen € wurden im Ausschuss genannt. In Österreich haben wir explodierende Staatsschulden, wir haben eine Steuerquote, die keiner mehr erträgt, wir haben ein Sparbudget, aber wir haben offensichtlich für alle möglichen Leute – Menschen, die Luxuspensionen beziehen oder auch Zuwanderer – genügend Geld.
Und jetzt zu einem Thema, das ganz, ganz wichtig ist, und zwar zum Herkunftslandprinzip, exemplarisch erklärt an der Familienbeihilfe.
Ich habe hier eine Anfragebeantwortung, wo das genau aufgelistet wurde nach Herkunftsland. Österreich gibt pro Jahr 205 Millionen € für Kinder von Menschen aus, die zwar in Österreich arbeiten, aber Staatsbürger eines anderen Landes sind. 205 Millionen € jährlich, Tendenz klarerweise stark steigend. Offensichtlich haben wir für alle möglichen Leute außerhalb Österreichs Geld, aber für die österreichischen Familien keines.
Ich kann Ihnen kurz ein paar Zahlen vorlesen: 65 Millionen gehen nach Ungarn, 48 Millionen in die Slowakei, 32 Millionen nach Polen. Das ist Geld, das wir uns sparen und sinnvollerweise den österreichischen Familien zuführen könnten. (Beifall bei der FPÖ.)
Zum Argument, das immer kommt, auch im Ausschuss: Wir profitieren ja quasi als Österreicher auch davon, auch die Schweizer und so weiter, die zu uns kommen. – Ich habe nachgeschaut, es gibt keinen einzigen Schweizer, der in Österreich Familienbeihilfe bezieht. Also das Problem haben wir nicht.
Zweites Thema: Es heißt immer, okay, das ist im europäischen Bereich nicht machbar. – Aktueller Fall eines Österreichers, der in England Familienbeihilfe beantragt hat. Dies wurde von den englischen Behörden abgelehnt mit dem Argument, dass sie das so sehen: Dort, wo die Kinder wohnen, ist auch der Lebensmittelpunkt. – Also in England geht es, in Österreich offensichtlich nicht. Wir fordern ganz vehement die Einführung des Herkunftsprinzips bei Sozialleistungen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.36
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
14.36
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Wurm, ich weiß, Sie sind erst seit sechs Monaten im Haus. (Rufe: Sieben!) Sieben! – Hätten Sie sich etwas vertiefter vorbereitet, dann hätten Sie zum Beispiel einen Fall gefunden, in
dem österreichische Höchstgerichte gegenüber jemandem in der Türkei gesagt haben, die Familienbeihilfe wird nicht mehr nachexportiert. Wissen Sie, von wann das ist? – Von 2008. Ein bisschen erkundigen, ein bisschen schauen, bevor man die Populismuskeule auspackt. – Das ist einmal Punkt eins.
Punkt zwei: Die Familienbeihilfe wird kreuz und quer durch Europa exportiert, denn das ist ein Bestandteil Europas, aber es wird kontrolliert. Das ist der ganz entscheidende Punkt. Ja, 600 000 Österreicherinnen und Österreicher leben irgendwo in Europa und bekommen dort auch die jeweilige Familienbeihilfe. Sagen Sie doch gleich: Wir wollen Europa nicht mehr und wir wollen raus!, denn alles, was Sie hier tun, endet bei dieser Logik.
Herkunftslandprinzip bei Sozialleistungen. Das Herkunftslandprinzip kommt in Wahrheit vom Warenverkehr, hat mit Sozialleistungen überhaupt nichts zu tun. Wissen Sie, was das Herkunftslandprinzip bei Leistungen heißen würde, wenn man durchdenken würde, was Sie hier wollen? – Dass ich rumänisches Lohnniveau in diesem Land dann akzeptieren muss. Das ist nämlich die Logik. (Abg. Peter Wurm: Wieso?) – Wenn Sie das Herkunftslandprinzip ernst nehmen, dann müssen Sie das überall durchziehen, sonst sind wir ein bisschen diskriminierend. Der Populismus überholt sich bei Ihnen selber. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das ist Ihr Problem! Das ist die Schwierigkeit, die Sie haben. (Beifall bei der SPÖ.)
Und wenn Sie im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Card meinen, es macht jeder einen Bogen um uns herum, dann muss ich dem entgegenhalten, es macht niemand einen Bogen um uns herum, wir haben nur eine sehr massive gemeinsame Binnenwanderung in Europa. Und diese massive gemeinsame Binnenwanderung führt dazu, dass der österreichische Arbeitsmarkt sehr wohl Menschen von innerhalb Europas aufnimmt und demzufolge im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Card auch viel weniger Anträge gestellt werden. – Punkt eins.
Punkt zwei: Das gilt auch umgekehrt, weil viele Österreicherinnen und Österreicher ebenfalls davon Gebrauch machen und in Europa ihrer Tätigkeit nachgehen, zur Stunde rund 600 000. Das ist halt ein Kommen und Gehen, und dieses Kommen und Gehen findet statt.
Und wenn Sie mich zum Beispiel kritisieren und behaupten, dass ich Schwarzarbeit unterstütze, dann muss ich sagen, Frau Abgeordnete, es wäre gut gewesen, Sie hätten sich erkundigt. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Es geht um undokumentierte Arbeit. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Schwarzarbeit!) Und warum geht es um undokumentierte Arbeit? – Weil es Menschen gibt, die dort schwarz arbeiten, weil es einen österreichischen Auftraggeber gibt.
Wissen Sie, wer mich interessiert? – Der österreichische Auftraggeber interessiert mich. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Also alles, was die Schwarzarbeiter dürfen !) Den will ich bekämpfen, dann ist automatisch das Schwarzarbeit-Problem gelöst. Und das ist das Thema. (Beifall bei SPÖ und Grünen. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)
Was Sie machen wollen, ist, Menschen verachten, Menschen hinausschieben, Menschen an Grenzen stellen. Und es ist Ihnen vollkommen egal, dass es Auftraggeber g