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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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111. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXV. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 27., und Donnerstag, 28. Jänner 2016

 

 


Stenographisches Protokoll

111. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXV. Gesetzgebungsperiode

Mittwoch, 27., und Donnerstag, 28. Jänner 2016

Dauer der Sitzung

                                                Mittwoch, 27. Jänner 2016: 9.06 – 24.00 Uhr

                                           Donnerstag, 28. Jänner 2016: 0.00 –   1.29 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bericht über das Volksbegehren „EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN“

2. Punkt: Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Ab­satz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates betreffend die Regierungsumbildung

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes (Polizeiliches Staatsschutzgesetz – PStSG) erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden

4. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert wird

5. Punkt: Bericht über den Antrag 283/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der bestehenden Befugnisrechte der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes

6. Punkt: Bericht über den Antrag 1195/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Überwachungsgesamtrechnung

7. Punkt: Bericht über den Antrag 1413/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung grundrechtsschonender Aufklärungs­methoden

8. Punkt: Bericht über den Antrag 1202/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Höheres Strafausmaß für Schlepper“

9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Energie-Infrastrukturgesetz erlassen, das Um­weltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 und das Energie-Control-Gesetz geändert sowie das Bundesgesetz über die Frist und das Verfahren in den Fällen des Art. 12 Abs. 3 des B-VG aufgehoben werden

10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das MTD-Gesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz und das Zahnärztekammergesetz geändert wer-


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den (1. EU-Berufsanerkennungsgesetz Gesundheitsberufe 2016 – 1. EU-BAG-GB 2016)

11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998, das Musiktherapiegesetz, das Psychotherapiegesetz, das EWR-Psychotherapiegesetz, das Psychologen­ge­setz 2013, das EWR-Psychologengesetz, das Apothekengesetz, das Apothekerkam­mergesetz 2001, das Gehaltskassengesetz 2002, das Tierärztegesetz und das Tier­ärzte­kammergesetz geändert werden (2. EU-Berufsanerkennungsgesetz Gesundheits­berufe 2016 – 2. EU-BAG-GB 2016)

12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird

13. Punkt: Bericht über den Antrag 1363/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend humanen Umgang mit Patienten und Pflegebedürftigen

14. Punkt: Bericht über den Antrag 1478/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Multiprofessionelle und multimodale Behandlung akuter und chronischer Schmerzen“

15. Punkt: Bericht über den Antrag 879/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung der Sozialversiche­rungen

16. Punkt: Bericht über den Antrag 1484/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Leistungsbericht der Krankenversicherungsträger

17. Punkt: Bericht über den Antrag 1006/A(E) der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gendergesundheit und Gesundheitsbericht

18. Punkt: Bericht über den Antrag 1339/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz- und Informa­tions­pflichten nach dem Tuberkulosegesetz und dem Epidemiegesetz

19. Punkt: Bericht über den Antrag 1480/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Absolutes Verbot des Verkaufes von Hunde- und Katzenwelpen in Zoofachhandlungen“

20. Punkt: Bericht über den Antrag 1443/A(E) der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Gen-Lachs in Österreich und der EU

21. Punkt: Bericht über den Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Aktivitäten der AMA-Marketing GesmbH (Geschäftsjahr 2014) aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 8. Juli 2014 (29/E XXV.GP)

22. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzgesetz 2011 geändert wird

23. Punkt: Bericht über den Antrag 1091/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein nationales Menschenrechtsinstitut für Öster­reich

24. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Micha­ela Steinacker, Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975), das Verfas­sungs­gerichtshofgesetz 1953, die Strafprozeßordnung 1975 (StPO), das Bundes­ge­setz über die Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO) sowie


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das Bundesgesetz über die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments (Europawahlordnung – EuWO) geändert werden (1470/A)

25. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz (B-VG) geändert wird, sowie betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungs­gesetz 1975) geändert wird (1475/A)

*****

Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 65

Ordnungsruf ................................................................................................................. 117

Geschäftsbehandlung

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfrage­beant­wortung 7035/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ...................................................................................... 124

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung ...... 164

Redner/Rednerinnen:

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 164

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ... 167

Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................................................. ... 168

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ... 170

Bundesminister Dr. Johann Georg Schelling ..................................................... ... 171

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 172

Claudia Angela Gamon, MSc .................................................................................... 174

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................ ... 175

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeant­wortung 6819/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ...................................................................................... 124

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung ...... 176

Redner/Rednerinnen:

Martina Schenk ....................................................................................................... ... 176

Bundesministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner ..................................................... ... 179

Hannes Weninger ................................................................................................... ... 180

Mag. Michael Hammer ............................................................................................ ... 181

Christian Lausch ..................................................................................................... ... 183

Dr. Peter Pilz ........................................................................................................... ... 185

Mag. Nikolaus Alm .................................................................................................. ... 186

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 188

Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des schriftlichen Aus­schussberichtes 997 d.B. gemäß § 44 (2) der Geschäftsordnung .................................................................................... 125

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung ........................................................................................................ 125

Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung ........................  230, 299


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Unterbrechung der Sitzung ...............................................................................  230, 300

Antrag der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen, den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungs­vorlage (763 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organi­sation, Aufgaben und Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes (Polizeiliches Staatsschutzgesetz – PStSG) erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geän­dert werden (988 d.B.), gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 der Geschäftsordnung an den Ausschusses für innere Angelegenheiten rückzuverweisen – Ablehnung ............................................................................................................  298, 298

Aktuelle Stunde (30.)

Thema: „Klimaschutz als Österreichs zentrale Verantwortung: Wer das Abkommen von Paris ernst nimmt, darf die OMV nicht an Gazprom verkaufen!“ .............................................. 66

Redner/Rednerinnen:

Mag. Werner Kogler ................................................................................................ ..... 66

Bundesminister Dr. Johann Georg Schelling ..................................................... ..... 69

Wolfgang Katzian ................................................................................................... ..... 71

Dr. Angelika Winzig ................................................................................................ ..... 73

Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ..... 74

Mag. Christiane Brunner ........................................................................................ ..... 76

Michael Pock ........................................................................................................... ..... 77

Ulrike Weigerstorfer ............................................................................................... ..... 79

Rainer Wimmer ....................................................................................................... ..... 80

Mag. Andreas Hanger ............................................................................................. ..... 82

Walter Rauch ........................................................................................................... ..... 83

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ....................................................................... ..... 85

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ..... 86

Leopold Steinbichler .............................................................................................. ..... 87

Aktuelle Stunde – Europastunde (31.)

Thema: „Sicherheit statt Asylchaos“ ........................................................................ 89

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 89

Bundeskanzler Werner Faymann ......................................................................... ..... 92

Otto Pendl ................................................................................................................ ..... 94

Werner Amon, MBA ................................................................................................ ..... 96

Mitglied des Europäischen Parlaments Harald Vilimsky ................................... ..... 97

Mag. Alev Korun ..................................................................................................... ..... 99

Mag. Dr. Matthias Strolz ......................................................................................... ... 101

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 103

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ... 104

Dr. Kathrin Nachbaur ............................................................................................. ... 106

Mag. Gernot Darmann ............................................................................................ ... 108

MEP Michel Reimon, MBA ......................................................................................... 110

MEP Mag. Dr. Angelika Mlinar, LL.M ........................................................................ 111

Christoph Hagen ........................................................................................................ 113

MEP Mag. Evelyn Regner .......................................................................................... 114

MEP Heinz Kurt Becker ............................................................................................. 116

Carmen Schimanek ................................................................................................ ... 117

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 118

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 120

Dr. Susanne Winter ................................................................................................ ... 121


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Bundesregierung

Schreiben des Bundeskanzlers Werner Faymann betreffend Enthebung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer, des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé, und des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport Mag. Ge­rald Klug vom Amt sowie Ernennung von Herrn Alois Stöger, diplômé, zum Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Herrn Mag. Gerald Klug zum Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie sowie Herrn Mag. Hans Peter Doskozil zum Bundesminister für Landesverteidigung und Sport durch den Bundespräsidenten ........................................................................................ 65

Ausschüsse

Zuweisungen ...............................................................................................  123, 401, 406

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über das Volksbegehren (781 d.B.) „EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN“ (997 d.B.) .................................................................................. 125

Redner/Rednerinnen:

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 125

Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................. ... 127

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 128

Mag. Daniela Musiol ................................................................................................ ... 132

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 134

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 135

Staatssekretärin Mag. Sonja Steßl ........................................................................ ... 136

Mag. Christine Muttonen ........................................................................................ ... 138

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ............................................................................. ... 139

Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ... 140

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 142

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................ ... 144

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ... 145

Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................................................. ... 147

Rouven Ertlschweiger, MSc .................................................................................. ... 147

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 149

Gerhard Schmid ...................................................................................................... ... 149

Mag. Christiane Brunner ........................................................................................ ... 150

Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kollegin­nen und Kollegen betreffend die Abhaltung einer Volksbefragung – Ablehnung ....................................................  130, 151

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 997 d.B. samt Anlagen 1 bis 3 ................... 151

2. Punkt: Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates betreffend die Regierungs­umbildung ............... 151

Bundeskanzler Werner Faymann ............................................................................. 151

Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner ..................................................................... 153

Verlangen auf Durchführung einer Debatte gemäß § 81 Abs. 1 der Geschäfts­ordnung                  151

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ... 155

Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ... 158


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 6

Dr. Peter Pilz ........................................................................................................... ... 160

Dr. Reinhold Lopatka ............................................................................................. ... 162

Mag. Dr. Matthias Strolz ......................................................................................... ... 189

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ... 190

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 192

Bundesminister Mag. Hans Peter Doskozil ......................................................... ... 196

August Wöginger .................................................................................................... ... 199

Dr. Reinhard Eugen Bösch .................................................................................... ... 200

Angela Lueger ......................................................................................................... ... 202

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 203

Mag. Bernd Schönegger ........................................................................................ ... 204

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 206

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ................................................................ ... 207

Anton Heinzl ............................................................................................................ ... 209

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 210

Andreas Ottenschläger .......................................................................................... ... 215

Bundesminister Mag. Gerald Klug ....................................................................... ... 216

Georg Willi ............................................................................................................... ... 218

Philip Kucher ........................................................................................................... ... 219

Mag. Gernot Darmann (tatsächliche Berichtigung) ................................................... 221

Dr. Rainer Hable ...................................................................................................... ... 221

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................ ... 223

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ... 224

Mag. Johannes Rauch ............................................................................................ ... 225

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 226

Carmen Schimanek ................................................................................................ ... 227

Entschließungsantrag der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Etappenweise Erhöhung des Verteidigungsbudgets“ – Ablehnung ...................  194, 229

Entschließungsantrag der Abgeordneten  Ing. Robert Lugar, Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Flüchtlingskrise: Nationaler Schulterschluss zum Schutze Österreichs“ – Ablehnung          195, 229

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Offenlegung des Bank-Austria-Pensions­deals zwischen SPÖ-Wien und dem BMASK unter der Federführung von Ex-Minister Hundstorfer – Ablehnung ...................................  213, 229

Entschließungsantrag der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen betreffend vorübergehende Aussetzung der Vignettenpflicht auf der A 12 für den Abschnitt Staatsgrenze bei Kufstein bis Kufstein Süd – Ablehnung (namentliche Abstimmung) ......................................  228, 230

Gemeinsame Beratung über

3. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regie­rungsvorlage (763 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes (Poli­zei­liches Staatsschutzgesetz – PStSG) erlassen und das Sicherheitspolizei­gesetz geändert werden (988 d.B.) .......................................................................................... 232

4. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Telekommunikations­gesetz 2003 geändert wird (989 d.B.)                          232


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5. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 283/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der bestehenden Befugnisrechte der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (990 d.B.) ....................................... 232

6. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1195/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend eine Überwachungsgesamtrechnung (991 d.B.)         ............................................................................................................................. 232

7. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den An­trag 1413/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Evaluierung grundrechtsschonender Aufklärungsmethoden (992 d.B.) ................................................................................. 232

Redner/Rednerinnen:

Mag. Gernot Darmann ............................................................................................ ... 233

Werner Amon, MBA ................................................................................................ ... 236

Dr. Peter Pilz ........................................................................................................... ... 275

Otto Pendl ................................................................................................................ ... 278

Mag. Nikolaus Alm .................................................................................................. ... 280

Mag. Michaela Steinacker ...................................................................................... ... 284

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 285

Bundesministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner ..................................................... ... 286

Hannes Fazekas ...................................................................................................... ... 289

Mag. Günther Kumpitsch ....................................................................................... ... 290

Mag. Michael Hammer ............................................................................................ ... 291

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 292

Nurten Yilmaz .......................................................................................................... ... 293

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 294

Nikolaus Prinz ......................................................................................................... ... 294

Gerhard Schmid ...................................................................................................... ... 295

Jürgen Schabhüttl .................................................................................................. ... 296

Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................. ... 297

Anton Heinzl ............................................................................................................ ... 297

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 988 und 989 d.B. (namentliche Abstim­mung)                  298

Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 990, 991 und 992 d.B. ........................... 302

8. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den An­trag 1202/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „Höheres Strafausmaß für Schlepper“ (993 d.B.) ....................................................................................................................................... 302

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 302

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 303

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 304

Rudolf Plessl ........................................................................................................... ... 306

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 307

Mag. Alev Korun ..................................................................................................... ... 308

Gerhard Schmid ...................................................................................................... ... 309

Entschließungsantrag der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „48 Stunden Asylverfahrensdauer laut Schweizer Modell“ – Ablehnung ...........  305, 309

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 993 d.B. ...................................................... 309


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 8

9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (626 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Energie-Infrastrukturgesetz erlassen, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 und das Energie-Control-Gesetz geändert sowie das Bundesgesetz über die Frist und das Verfahren in den Fällen des Art. 12 Abs. 3 des B-VG aufgehoben werden (651 d.B.) ...................................................................................................................... 310

Redner/Rednerinnen:

MMMag. Dr. Axel Kassegger ................................................................................. ... 310

Ing. Mag. Werner Groiß .......................................................................................... ... 311

Mag. Christiane Brunner ........................................................................................ ... 328

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ... 330

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 331

Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 332

Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner ................................................................. ... 333

Georg Willi ............................................................................................................... ... 334

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Elektrizitäts-Infrastruktur rascher ausbauen – Upgrades bestehender Trassen von der generellen UVP-Pflicht ausnehmen“ – Annahme (E 123) ..................................  327, 336

Annahme des Gesetzentwurfes in 651 d.B. ................................................................. 335

Gemeinsame Beratung über

10. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (881 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das MTD-Gesetz, das Medi­zinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseur­gesetz, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz und das Zahnärztekammer­ge­setz geändert werden (1. EU-Berufsanerkennungsgesetz Gesundheits­beru­fe 2016 – 1. EU-BAG-GB 2016) (972 d.B.)                            336

11. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (939 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998, das Musiktherapie­ge­setz, das Psychotherapiegesetz, das EWR-Psychotherapiegesetz, das Psycholo­gen­gesetz 2013, das EWR-Psychologengesetz, das Apothekengesetz, das Apo­theker­kammergesetz 2001, das Gehaltskassengesetz 2002, das Tierärztegesetz und das Tierärztekammergesetz geändert werden (2. EU-Berufsanerkennungs­gesetz Gesundheitsberufe 2016 – 2. EU-BAG-GB 2016) (973 d.B.) ................................................................................. 336

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 337

Johann Hechtl ......................................................................................................... ... 337

Dr. Andreas F. Karlsböck ...................................................................................... ... 338

Claudia Durchschlag .............................................................................................. ... 339

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 340

Dr. Eva Mückstein ................................................................................................... ... 341

Bundesministerin Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................ ... 341

Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ... 342

Martina Diesner-Wais ............................................................................................. ... 343

Angela Fichtinger ................................................................................................... ... 343

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 344

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 972 und 973 d.B. ......................................... 345

Gemeinsame Beratung über


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 9

12. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (912 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird (974 d.B.)                         346

13. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1363/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend humanen Umgang mit Patienten und Pflegebedürftigen (975 d.B.) ........................................................................................ 346

14. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1478/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Multi­pro­fessionelle und multimodale Behandlung akuter und chronischer Schmerzen“ (976 d.B.) ...................................................................... 346

15. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 879/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung der Sozialversicherungen (977 d.B.) ...................................................................................................................... 346

16. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1484/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Leistungsbericht der Krankenversicherungsträger (978 d.B.)     ............................................................................................................................. 346

17. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1006/A(E) der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gendergesundheit und Gesundheitsbericht (979 d.B.)      ............................................................................................................................. 346

18. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1339/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz- und Informationspflichten nach dem Tuberkulosegesetz und dem Epidemiegesetz (980 d.B.) ............................................ 346

Redner/Rednerinnen:

Dr. Andreas F. Karlsböck ...................................................................................... ... 347

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 348

Dr. Eva Mückstein ................................................................................................... ... 349

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 350

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 351

Walter Schopf .......................................................................................................... ... 352

Ulrike Weigerstorfer ............................................................................................... ... 353

Bundesministerin Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................ ... 354

Dorothea Schittenhelm .......................................................................................... ... 355

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 356

Philip Kucher ........................................................................................................... ... 357

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 358

Dr. Marcus Franz .................................................................................................... ... 359

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ... 360

Johann Singer ......................................................................................................... ... 360

Annahme des Gesetzentwurfes in 974 d.B. ................................................................. 361

Kenntnisnahme der sechs Ausschussberichte 975, 976, 977, 978, 979 und 980 d.B.                      361

19. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1480/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Absolu­tes Verbot des Verkaufes von Hunde- und Katzenwelpen in Zoofachhandlungen“ (981 d.B.) ........................................................ 362


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 10

Redner/Rednerinnen:

Josef A. Riemer ....................................................................................................... ... 362

Dietmar Keck .............................................................................................................. 363

Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 364

Ulrike Weigerstorfer ............................................................................................... ... 365

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 981 d.B. ...................................................... 366

20. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1443/A(E) der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Gen-Lachs in Österreich und der EU (982 d.B.)   ............................................................................................................................. 366

Redner/Rednerinnen:

Michael Ehmann ...................................................................................................... ... 366

Martina Diesner-Wais ............................................................................................. ... 367

Josef A. Riemer ....................................................................................................... ... 367

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ....................................................................... ... 368

Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 369

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 370

Peter Wurm .............................................................................................................. ... 371

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 982 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Verbot von Gen-Lachs in Österreich und der EU (E 124) ....................................................... 371

21. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Be­richt des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt­schaft über die Aktivitäten der AMA-Marketing GesmbH (Geschäftsjahr 2014) aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 8. Juli 2014 (29/E XXV.GP) (III-225/986 d.B.) ................................................................................................................ 371

Redner/Rednerinnen:

Harald Jannach ....................................................................................................... ... 372

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ............................................................................. ... 374

Leopold Steinbichler .........................................................................................  376, 387

Erwin Preiner .......................................................................................................... ... 381

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ....................................................................... ... 382

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 384

Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ................................................... ... 384

Franz Leonhard Eßl ................................................................................................ ... 385

Michael Ehmann ...................................................................................................... ... 386

Norbert Sieber ......................................................................................................... ... 387

Entschließungsantrag der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Details hinsichtlich der Ausgestaltung einer jährlichen Berichtspflicht für die Agrar Markt Austria Marketing GmbH an den Nationalrat – Ablehnung ...............................................................................  373, 388

Entschließungsantrag der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung einer Qualitätspartnerschaft für heimische Gastronomiebetriebe“ – Ablehnung          378, 388

Entschließungsantrag der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Qualitätsgütesiegel-Gesetz“ – Ablehnung ..........................................................  379, 388

Kenntnisnahme des Berichtes III-225 d.B. ................................................................... 388


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 11

22. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regie­rungsvorlage (905 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutz­gesetz 2011 geändert wird (987 d.B.) .... 388

Redner/Rednerinnen:

Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 389

Ing. Manfred Hofinger ............................................................................................ ... 389

Cornelia Ecker ......................................................................................................... ... 390

Josef A. Riemer ....................................................................................................... ... 390

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ....................................................................... ... 391

Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ................................................... ... 392

Jürgen Schabhüttl .................................................................................................. ... 392

Annahme des Gesetzentwurfes in 987 d.B. ................................................................. 392

23. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 1091/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein nationales Menschenrechtsinstitut für Österreich (994 d.B.) .................................................................................................... 393

Redner/Rednerinnen:

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 393

Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ... 394

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ................................................................ ... 395

Mag. Alev Korun ..................................................................................................... ... 395

Andrea Gessl-Ranftl ............................................................................................... ... 396

Hannes Fazekas ...................................................................................................... ... 397

Harry Buchmayr ...................................................................................................... ... 397

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 994 d.B. ...................................................... 398

24. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Michaela Steinacker, Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsord­nungs­gesetz 1975), das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, die Strafprozeßord­nung 1975 (StPO), das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO) sowie das Bundesgesetz über die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments (Europawahlordnung – EuWO) geändert werden (1470/A) ............................................................................................ 398

Redner/Rednerinnen:

Mag. Michaela Steinacker ...................................................................................... ... 398

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 399

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 399

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 400

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 400

Zuweisung des Antrages 1470/A an den Justizausschuss .......................................... 401

25. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert wird, sowie betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (1475/A) .......................................... 401

Redner/Rednerinnen:

Mag. Nikolaus Alm ..................................................................................................... 401

Otto Pendl ................................................................................................................... 404


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 12

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 404

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 405

Zuweisung des Antrages 1475/A an den Geschäftsordnungsausschuss .................... 406

Eingebracht wurden

Petitionen .................................................................................................................... 123

Petition betreffend „Petition der Marktgemeinde Sieghartskirchen zur geplanten Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (engl.: Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP)“ (Ordnungsnummer 60) (überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber)

Petition betreffend „Petition der Stadtgemeinde Ried im Innkreis zur Änderung des oö. Pflichtschulorganisationsgesetzes 1992 idgF“ (Ordnungsnummer 61) (über­reicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber)

Petition betreffend „Schaffung transparenter und breit nachvollziehbarer Grund­lagen für die Verleihung und Aberkennung von Ehrendoktoraten an Österreichs staatlichen Universitäten“ (Ordnungsnummer 62) (überreicht vom Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck)

Regierungsvorlagen .................................................................................................. 123

995: Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz 1988 und das Bundes­haftungsobergrenzengesetz geändert werden

996: Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizei­ge­setz 2005 und das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden

998: 2. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz – 2. MILG

999: Bundesgesetz über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz)

Berichte ....................................................................................................................... 123

Vorlage 89 BA: Monatserfolg November 2015; BM f. Finanzen

III-223: Bericht über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 2013 und 2014 (Reihe Einkommen 2015/1); Rechnungshof

III-224: Bericht Reihe Bund 2015/18; Rechnungshof

III-226: Förderungsbericht 2014; Bundesregierung

III-227: Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende; BM f. Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

III-228: Tierschutzbericht 2015; BM f. Gesundheit

III-229: Bericht Reihe Bund 2016/1; Rechnungshof

III-230: Bericht betreffend Jahresvorschau 2016 gemäß Art. 23f Abs. 2 B-VG und § 7 EU-InfoG; BM f. Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 13

III-231: Bericht betreffend EU-Vorhaben Jahresvorschau 2016, Verwaltungs­bereich Wissenschaft und Forschung; BM f. Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Anträge der Abgeordneten

Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffnung der Forststraßen für Mountainbikerinnen und Mountainbiker (1490/A)(E)

Dieter Brosz, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Klubfinanzierungsgesetz 1985 geändert wird (1491/A)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlängerung des Mandats für den UN-Sonderberichterstatter zur Menschenrechtslage im Iran (1492/A)(E)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend 100 Prozent Ökostrom bis 2030 (1493/A)(E)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wegfall des gemein­samen Haushalts als Voraussetzung für Anspruch auf Pflegefreistellung (1494/A)(E)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend gemeinnützige Leis­tung anstatt Ersatzfreiheitsstrafe im Verwaltungsstrafrecht (1495/A)(E)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten (1496/A)(E)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dekarbonisie­rungs­strategie für Österreich (1497/A)(E)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bestellung der Volksanwälte nach Qualifikation, nicht Parteiproporz (1498/A)(E)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sofortmaßnahmen zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens (1499/A)(E)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Klimaschutz im Sinne der Beschlüsse von Paris novellieren (1500/A)(E)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufstockung der Mittel für Sprachförderung für außerordentliche SchülerInnen (1501/A)(E)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wahlfreiheit zwischen Sonderschulen und integrativen Maßnahmen“ (1502/A)(E)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bündelung der Forschungskompetenzen in einem Ministerium (1503/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Offen­legung des Bank-Austria-Pensionsdeals zwischen SPÖ-Wien und dem BMASK unter der Federführung von Ex-Minister Rudolf Hundstorfer (1504/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend sektorale Schließung des Arbeitsmarktes im Zusammenhang mit der Entsendung von auslän­dischen Arbeitnehmern nach Österreich (1505/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wahlrecht für EU-Bürge­rinnen und EU-Bürger auf Wiener Gemeinde- beziehungsweise Landesebene (1506/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 14

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Geschäftsraummieten aus dem MRG herausnehmen (1507/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Postenbestel­lung in der Justiz (1508/A)(E)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gold-Plating von EU-Richt­linien (1509/A)(E)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend One-Stop-Shop Betriebs­anlagen­genehmigungen (1510/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Veröffentlichungspflicht für öffentlich finanzierte Studien (1511/A)(E)

Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend Entpolitisie­rung der Entscheidungsprozesse bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) (1512/A)(E)

Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend die gesetzliche Verankerung des Doppelresidenzmodells (1513/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Eintrittsrechte im MRG (1514/A)(E)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sweat Equity (1515/A)(E)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend: GmbH gründen ohne Notariatsakt (1516/A)(E)

Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Harmonisierung der Kinderbetreu­ungsgeldvarianten mit Karenzregelungen (1517/A)(E)

Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer längeren Variante des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes (1518/A)(E)

Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend Rückkehr­programm für Forschende (1519/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vermögensmanagement der Sozialversicherungsträger (1520/A)(E)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Etappenweise Erhöhung des Verteidigungsbudgets“ (1521/A)(E)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausweisung des Migrations­hintergrundes in der Kriminalitätsstatistik“ (1522/A)(E)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sonderkulturbudget für den Erhalt der Militärmusik“ (1523/A)(E)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Streichung finanzieller Zuwen­dungen für Länder, die Personen mit negativem Asylbescheid nicht zurück­nehmen“ (1524/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Posten­be­stellung in der Justiz (1525/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 15

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhaltung von ärztlichen Hausapotheken, wenn der Bedarf von Seiten der Bevölkerung gesehen wird“ (1526/A)(E)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Selbstverteidigungs­kurse im Rahmen des Turnunterrichts (1527/A)(E)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend dringende Änderungen im Asylwesen (1528/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dengue-Fieber und Meldepflicht (1529/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend Personenschutz durch Beamte des BM.I (7321/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend Personenschutz durch Beamte des BMLVS (7322/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Personenschutz durch Beamte des BMLVS (7323/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Personenschutz durch Beamte des BMLVS (7324/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Personenschutz durch Beamte des BMLVS (7325/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Personenschutz durch Beamte des BMLVS (7326/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Personenschutz durch Beamte des BMLVS (7327/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Personenschutz durch Beamte des BMLVS (7328/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Personenschutz durch Beamte des BMLVS (7329/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Personenschutz durch Beamte des BMLVS (7330/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Personenschutz durch Beamte des BMLVS (7331/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Personenschutz durch Beamte des BMLVS (7332/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Personenschutz durch Beamte des BMLVS (7333/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 16

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Per­sonenschutz durch Beamte des BMLVS (7334/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­ver­teidigung und Sport betreffend Personenschutz durch Beamte des BMLVS (7335/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend Personenschutz durch Beamte des BM.I (7336/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Personenschutz durch Beamte des BM.I (7337/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Personenschutz durch Beamte des BM.I (7338/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Personenschutz durch Beamte des BM.I (7339/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Perso­nenschutz durch Beamte des BM.I (7340/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Personenschutz durch Beamte des BM.I (7341/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Personenschutz durch Beamte des BM.I (7342/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Personenschutz durch Beamte des BM.I (7343/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Personenschutz durch Beamte des BM.I (7344/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Personenschutz durch Beamte des BM.I (7345/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Personenschutz durch Beamte des BM.I (7346/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Personenschutz durch Beamte des BM.I (7347/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Personenschutz durch Beamte des BM.I (7348/J)

Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend Militärmusik (7349/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Barrierefrei“ – Inserat des BMASK in „Österreich“ vom 30. Nov. 2015 (7350/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Barrierefrei“ – Inserat des BMASK in „Heute“ vom 1. Dez. 2015 (7351/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 17

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Klimaaktive Weih­nachten“ – Inserat des BMLFUW in „Heute“ vom 2. Dez. 2015 (7352/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Wiener Außenring-Schnellstraße und Lobau-Tunnel (7353/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ampelanlagen (7354/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend: jeder sechste Stecker von Modeschmuck enthält zu viel Nickel (7355/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Frühpension für Mitar­beiter im KAV-Pflegeheim St. Andrä (7356/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Inneres betreffend Waffen und Geldkontrollen bei Migranten (7357/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend: Hotel Hasenwirt soll Flüchtlingsheim werden (7358/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Verkauf der Hiller Kaserne (7359/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Reisewarnungen, Terrorgefahr und Reiseveranstalter (7360/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend: Rohmilchkäse aus dem Internet teilweise gefährlich (7361/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minis­ter für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend rot-schwarze Steuerer­höhun­gen für Wohnungsbesitzer (7362/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Gesundheit betreffend Gesundheitsgefährdung durch Terrorismus und Schmuggel (7363/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend die HIV-Ansteckungen in Österreich (7364/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten (7365/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Herkunftsfeststellung bei Asylwerbern aufgrund von Handydaten (7366/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Trinkwasser-Verunreini­gung in Hainburg (7367/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend berufliche und akademische Qualifikationen von Asylwerbern, Asylberech­tigten und subsidiär Schutzberechtigten (7368/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 18

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Kassenverträge für Radiologen im Pinzgau (7369/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend medizinische Überprüfung zur Anerkennung der Berufsunfähigkeitspension (7370/J)

Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Situation in Leoben – im Speziellen rund um die Flüchtlinge im Massenquartier der ehemaligen BAUMAX-Halle (7371/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Ministerweisungen (7372/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Ministerweisungen (7373/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Ministerweisungen (7374/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Ministerweisungen (7375/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Ministerweisungen (7376/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Ministerweisungen (7377/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ministerweisungen (7378/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Ministerweisungen (7379/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Ministerweisungen (7380/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend Ministerweisungen (7381/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­ver­teidigung und Sport betreffend Ministerweisungen (7382/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Ministerweisungen (7383/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Ministerweisungen (7384/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Minister­weisungen (7385/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend 380-kV-Leitung im Bundesland Salzburg (7386/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Daten zur Sekundärmigration und illegal aufhältigen Personen in Öster­reich“ (7387/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 19

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit betreffend „Schlachthauspraxis in Österreich“ (7388/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend „Kosten für Werbemaßnahmen der Polizei“ (7389/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kosten der Homepage des Ministeriums (7390/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Kosten der Homepage des Ministeriums (7391/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kosten der Homepage des Ministeriums (7392/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend Kosten der Homepage des Ministeriums (7393/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend Kosten der Homepage des Ministeriums (7394/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kosten der Homepage des Ministeriums (7395/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Kosten der Homepage des Ministeriums (7396/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Kosten der Homepage des Ministeriums (7397/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Kosten der Homepage des Ministeriums (7398/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Kosten der Homepage des Ministeriums (7399/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Kosten der Homepage des Ministeriums (7400/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Kosten der Homepage des Ministeriums (7401/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Kosten der Homepage des Ministeriums (7402/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Kosten der Homepage des Ministeriums (7403/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Würdigung der Maler Gustav Klimt, Egon Schiele und Oskar Kokoschka (7404/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Würdigung der Maler Gustav Klimt, Egon Schiele und Oskar Kokoschka (7405/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 20

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Würdigung der Maler Gustav Klimt, Egon Schiele und Oskar Kokoschka (7406/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Würdigung der Maler Gustav Klimt, Egon Schiele und Oskar Kokoschka (7407/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Würdigung der Maler Gustav Klimt, Egon Schiele und Oskar Kokoschka (7408/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Würdigung der Maler Gustav Klimt, Egon Schiele und Oskar Kokoschka (7409/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit betreffend Würdigung der Maler Gustav Klimt, Egon Schiele und Oskar Kokoschka (7410/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Würdigung der Maler Gustav Klimt, Egon Schiele und Oskar Kokoschka (7411/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Würdigung der Maler Gustav Klimt, Egon Schiele und Oskar Kokoschka (7412/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Würdigung der Maler Gustav Klimt, Egon Schiele und Oskar Kokoschka (7413/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Würdigung der Maler Gustav Klimt, Egon Schiele und Oskar Kokoschka (7414/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Würdigung der Maler Gustav Klimt, Egon Schiele und Oskar Kokoschka (7415/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Würdigung der Maler Gustav Klimt, Egon Schiele und Oskar Kokoschka (7416/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Barrierefrei“ – Inserat des BMASK in „Österreich“ vom 9. Dez. 2015 (7417/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Barrierefrei“ – Inserat des BMASK in der „Wiener Bezirkszeitung“ vom 25./26. Nov. 2015 (7418/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend „Opt-out-Option“ bei Kindergartenpflicht für Vierjährige (7419/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend: erhöhten Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen aufgrund der Masseneinwanderung? (7420/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 21

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Visakosten (7421/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Flüchtlingskinder“ an Schulen (7422/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend „Flüchtlingskinder“ in Kindergrippen und Kindergärten (7423/J)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Einschüchterung von Unternehmen durch von der Wirtschaftskammer bestellte Referenten (7424/J)

Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Lkw-Maut am Brenner (7425/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Folgen der Masseneinwanderung 2015–2016 (7426/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend seine Aussagen im Interview mit der StZ (7427/J)

Dr. Harald Troch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Rechtsauslegung des § 197 ABGB nach Aufhebung des Adoptionsverbots (7428/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend öffentliche Mittel für CBSC Unternehmensberatung GmbH (7429/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend öffentliche Mittel für CBSC Unternehmensberatung GmbH (7430/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend öffentliche Mittel für CBSC Unternehmensberatung GmbH (7431/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend öffentliche Mittel für CBSC Unternehmensberatung GmbH (7432/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend öffentliche Mittel für CBSC Unternehmens­beratung GmbH (7433/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend öffentliche Mittel für CBSC Unternehmens­beratung GmbH (7434/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend öffentliche Mittel für CBSC Unternehmensberatung GmbH (7435/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend öffentliche Mittel für CBSC Unternehmensberatung GmbH (7436/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend öffentliche Mittel für CBSC Unternehmensberatung GmbH (7437/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 22

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend öffentliche Mittel für CBSC Unterneh­mens­beratung GmbH (7438/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend öffentliche Mittel für CBSC Unternehmensberatung GmbH (7439/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend öffentliche Mittel für CBSC Unternehmensberatung GmbH (7440/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend öffentliche Mittel für CBSC Unterneh­mensberatung GmbH (7441/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend öffentliche Mittel für CBSC Unterneh­mens­beratung GmbH (7442/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inne­res betreffend Antiasyl-Kundgebung am 21.11.2015 (7443/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend unbekanntes Vergabevolumen öffentlicher Stellen (7444/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Zuständigkeiten der Bundesministerien im Bereich internationale Klimafinanzierung (7445/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Zuständigkeiten der Bundesministerien im Bereich internationale Klimafinanzierung (7446/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Zuständigkeiten der Bundesministerien im Bereich internationale Klimafinanzierung (7447/J)

Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Abgasskandal und Marktüberwachung (7448/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Todesfälle durch Salmonellen und Listerien in Niederösterreich 2014 (7449/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Bodenver­brauch in Österreich (7450/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend österreichischen Beitrag von 26 Millionen € für humanitäre Hilfe (7451/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler be­treffend österreichischen Beitrag von 26 Millionen € für humanitäre Hilfe (7452/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend systematische Sicherheitsprobleme bei den ÖBB und den Unfall am Semmering (7453/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 23

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Rechnungslegung und Förderung der Flüchtlingsbetreuer“ (7454/J)

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend das Stimmverhalten Österreichs bei der Wahl Saudi-Arabiens in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (7455/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend „Bundesheer Stützpunkt Flughafen Klagenfurt“ (7456/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend „Ausrüstung für Soldaten im Grenzeinsatz“ (7457/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Auswirkungen der Flüchtlingskrise: Bildungsstand der Flüchtlinge“ (7458/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Pflegegeldbezug in Österreich (7459/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Vetternwirtschaft im Dunstkreis des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes (SWV) bei der Vergabe von Marktständen in Wien (7460/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Vetternwirtschaft im Dunstkreis des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes (SWV) bei der Vergabe von Marktständen in Wien (7461/J)

Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Massenschlägerei in Asylunterkunft Leoben (7462/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Wien als Drehscheibe der organisierten Kriminalität (7463/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Wien als Drehscheibe der organisierten Kriminalität (7464/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schweigen um die Pünktlichkeits-statistik der ÖBB (7465/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend 175 Jahre ÖBB und die Feste Christian Kerns (7466/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Christian Kerns mediales Netzwerk – Stefan Pöttler (7467/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Christian Kerns mediales Netzwerk – Niko Pelinka und Nepotismus? (7468/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 24

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Christian Kerns mediales Netzwerk – Kristin Hanusch-Linser (7469/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Millionenverluste bei POWEO, per­sönliche Seilschaften und Erik Regters ÖBB-Karriere (7470/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die tatsächlichen Ausmaße des Inse­ratenbudgets der ÖBB (7471/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Finanzen betreffend Euro-Scheine (7472/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Inneres betreffend Ordnungskomitee zur Unterstützung Palästina – Österreich (7473/J)

Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend 250 Jihadisten in Österreich (7474/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Brief des „obersten Führers“ im Iran an österreichische SchülerInnen (7475/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Gesundheit betreffend Maßnahmen gegen Paratuberkulose (7476/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ruhestandsversetzungen bei den ÖBB (7477/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Persönliche Assistenz in der Bildung (7478/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend unzulässiges Briefing für Ex-Finanzminister Grasser vor der Aussage im U-Ausschuss – Folgeanfrage zu 6656/J, XXV. GP (7479/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Katastrophenfondsmittel und Nicht-Inanspruchnahme von EU-Förde­rung für die Ernteversicherung (7480/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend „Kulturförderung für Abschiebegegner“ (7481/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend „Kulturförderung für Abschiebegegner“ (7482/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit betreffend „Generation Tschernobyl“ (7483/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Verbreitung von gezielter Pro-Asyl-Politik an Schulen“ (7484/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Aus­wir­kungen der Flüchtlingskrise: Beschlüsse, Weisungen, etc.“ (7485/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Auswirkungen der Flüchtlingskrise: Beschlüsse, Weisungen, etc.“ (7486/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 25

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Auswirkungen der Flüchtlingskrise: Beschlüsse, Weisungen, etc.“ (7487/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Auswirkungen der Flüchtlingskrise: Beschlüsse, Weisungen, etc.“ (7488/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend „Auswirkungen der Flüchtlingskrise: Beschlüsse, Wei­sungen, etc.“ (7489/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend „Auswirkungen der Flüchtlingskrise: Beschlüsse, Weisungen, etc.“ (7490/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Auswirkungen der Flüchtlingskrise: Beschlüsse, Weisungen, etc.“ (7491/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend „Auswirkungen der Flüchtlingskrise: Beschlüsse, Weisungen, etc.“ (7492/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, In­novation und Technologie betreffend „Auswirkungen der Flüchtlingskrise: Beschlüsse, Weisungen, etc.“ (7493/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend „Auswirkungen der Flüchtlingskrise: Beschlüsse, Weisungen, etc.“ (7494/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Auswirkungen der Flüchtlingskrise: Beschlüsse, Weisungen, etc.“ (7495/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend „Auswirkungen der Flüchtlingskrise: Beschlüsse, Weisungen, etc.“ (7496/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Auswirkungen der Flücht­lingskrise: Beschlüsse, Weisungen, etc.“ (7497/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend „Auswirkungen der Flüchtlingskrise: Be­schlüsse, Weisungen, etc.“ (7498/J)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Übermittlung Protokolle durch die unabhängige Untersuchungs­kommission Hypo Alpe-Adria (7499/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Klärung der finanziellen Situation des Österreichi­schen Schwimmverbands (OSV) im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung (7500/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend: Baby in Linzer Klinik an Keim gestorben (7501/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend: Grenzzaun hat 8 Meter großes Loch (7502/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 26

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend: Grenzzaun hat 8 Meter großes Loch (7503/J)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Auswirkungen der Sparpläne (7504/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Gesundheit betreffend Ansteckungsgefahr in Zügen der ÖBB (7505/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Abwicklung der Bank Austria (7506/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Fördermittel-Panne bei Biobauern (7507/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden 2015 (7508/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Steier­mark 2015 (7509/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend in Grundversorgung befindliche Fremde im Bundesland Salzburg 2015 (7510/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend in Grundversorgung befindliche Fremde im Bundesland Oberöster­reich 2015 (7511/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend in Grundversorgung befindliche Fremde im Bundesland Niederöster­reich 2015 (7512/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend in Grundversorgung befindliche Fremde im Bundesland Kärnten 2015 (7513/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend in Grundversorgung befindliche Fremde im Bundesland Burgenland 2015 (7514/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend in Grundversorgung befindliche Fremde im Bundesland Tirol 2015 (7515/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend in Grundversorgung befindliche Fremde im Bundesland Wien 2015 (7516/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend in Grundversorgung befindliche Fremde im Bundesland Vorarlberg 2015 (7517/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend: Sozialhilfeverband Leibnitz befürchtet explodie­rende Kosten (7518/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 27

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Schutzausrüstung Grenzeinsatz (7519/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend: Aus fürs Unterstufengymnasium Lienz durch eine Modellregion Gesamtschule Osttirol? (7520/J)

Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend Zahlungen für Flüchtlingstransporte (7521/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend die Vereinigung für Frauenintegration im Amerlinghaus (7522/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend (keine) Budgetmittel für Eisenbahnunternehmen (7523/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend: Zug entgleiste kurz vor Bahnhof (7524/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Förderungen für NGOs und Vereine 2015 (7525/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Förderungen für NGOs und Vereine 2015 (7526/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Förderungen für NGOs und Vereine 2015 (7527/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Förderungen für NGOs und Vereine 2015 (7528/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Förderungen für NGOs und Vereine 2015 (7529/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Förderungen für NGOs und Vereine 2015 (7530/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Förderungen für NGOs und Vereine 2015 (7531/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Förderungen für NGOs und Vereine 2015 (7532/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Förderungen für NGOs und Vereine 2015 (7533/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderungen für NGOs und Vereine 2015 (7534/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Förderungen für NGOs und Vereine 2015 (7535/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Förderungen für NGOs und Vereine 2015 (7536/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 28

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Förderungen für NGOs und Vereine 2015 (7537/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Sozia­les und Konsumentenschutz betreffend „Auswirkungen der Flüchtlingskrise: Jobaus­sichten“ (7538/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Auswirkungen der Flüchtlingskrise: Wirtschaftsstandort Österreich“ (7539/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Auswirkungen der Flüchtlingskrise: Illegal aufhältige Personen“ (7540/J)

Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Radarstrafe für Blaulicht-Notfalleinsatz eines Arztes in Villach (7541/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Finanzierung von Privatschulen (7542/J)

Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend steigende Personalkosten im Bundesvoranschlag 2016 (7543/J)

Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Kontrolle der Abgasminde­rungsein­richtungen von Kraftfahrzeugen (7544/J)

Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kontrolle der Abgasminderungseinrichtungen von Kraftfahrzeugen (7545/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Zugsverbindung Dornbirn–St. Gallen (7546/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend 10 Jahre Dienstleistungsscheck (7547/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Studie im Auftrag des BMF zu Pensionen (7548/J)

Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend vermeintliches Schadenspotenzial des Teilge­werbes „Anfertigung von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschinen“ (7549/J)

Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend vermeintliches Schadenspotenzial des Teilgewer­bes „Einbau von Radios, Telefonen und Alarmanlagen in Kraftfahrzeuge“ (7550/J)

Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend vermeintliches Schadenspotenzial des Teilgewer­bes „Entkalken von Heißwasserbereitern“ (7551/J)

Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend vermeintliches Schadenspotenzial des Teilgewer­bes „Friedhofsgärtnerei“ (7552/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 29

Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend vermeintliches Schadenspotenzial des Teilge­werbes „Änderungsschneiderei“ (7553/J)

Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend vermeintliches Schadenspotenzial des Teilgewer­bes „Gürtel- und Riemenerzeugung sowie Reparatur von Lederwaren und Taschen“ (7554/J)

Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend vermeintliches Schadenspotenzial des Teilgewer­bes „Instandsetzen von Schuhen“ (7555/J)

Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend vermeintliches Schadenspotenzial des Teilge­wer­bes „Nähmaschinentechnik“ (7556/J)

Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend vermeintliches Schadenspotenzial des Teilgewer­bes „Reinigung von Polstermöbeln und nicht fest verlegten Teppichen“ (7557/J)

Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend vermeintliches Schadenspotenzial des Teilgewer­bes „Zusammenbau von Möbelbausätzen“ (7558/J)

Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend vermeintliches Schadenspotenzial des Teilgewer­bes „Wäschebügeln“ (7559/J)

Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend vermeintliches Schadenspotenzial des Teilgewer­bes „Schleifen von Schneidewaren“ (7560/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Aufträge an Pfeiffer Medien (7561/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Studie zu möglichen Synergien zwischen Österreichischem Filmmuseum und Filmarchiv Austria (7562/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend mobile Weide­schlachtboxen und andere Alternativen (7563/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend der Anwendung des Verbotsgesetzes und § 283 StGB (Verhetzung) im Jahr 2015 (7564/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend rechtsextreme Straftaten im Jahr 2015 (7565/J)

Nurten Yilmaz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gra­tion und Äußeres betreffend die Studie „Evaluierung Islamischer Kindergärten/-gruppen in Wien“ (7566/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Wirtschaftsstandort Österreich: Werbeabgabe“ (7567/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Alte und neue Budgetlöcher?“ (7568/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 30

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend „Alte und neue Budgetlöcher?“ (7569/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend „Alte und neue Budgetlöcher?“ (7570/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Alte und neue Budgetlöcher?“ (7571/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Alte und neue Budget­löcher?“ (7572/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend „Alte und neue Budgetlöcher?“ (7573/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend „Alte und neue Budgetlöcher?“ (7574/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend „Alte und neue Budgetlöcher?“ (7575/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend „Alte und neue Budgetlöcher?“ (7576/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Alte und neue Budgetlöcher?“ (7577/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Alte und neue Budgetlöcher?“ (7578/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Alte und neue Budgetlöcher?“ (7579/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Alte und neue Budgetlöcher?“ (7580/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Alte und neue Budgetlöcher?“ (7581/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Kosten der Inseratenkampagne „DANK DIR hat Österreich Zukunft“ des Bundesministeriums für Familien und Jugend (7582/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Posten ohne Bedarf für die scheidende amtsführende Präsiden­tin des Stadtschulrats für Wien (7583/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Vernichtung der Unterlagen der Griss-Untersuchungskommission (7584/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend minderjährige Schutzsuchende und ihre Asylverfahren (7585/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend inhaftierte Dschihadisten (7586/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 31

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Auswirkungen der Flüchtlingskrise: Personalstand der Polizei“ (7587/J)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Auswirkungen der Flüchtlingskrise: Durchgriffsrecht“ (7588/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend „Auswirkungen der Flüchtlingskrise: Gesundheitssystem“ (7589/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend hartnäckige Boulevard-Gerüchte zu „Kriminalität von Asylsuchenden“ (7590/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Auswirkungen der Flüchtlingskrise: Pensionsversicherungssystem“ (7591/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit betreffend „Zukunft der Haus- und Fachärzte in Österreich“ (7592/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit betreffend „Stand der Umsetzung der Beschlüsse des Nationalrates 2011 betref­fend exotischer Tiere“ (7593/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Auswirkungen der Flüchtlingskrise: Sexmob-Anzeigen, etc.“ (7594/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Zurücklegung einer Anzeige wegen Verhetzung (7595/J)

Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den geplanten Teilverkauf der Gas Connect Austria (7596/J)

Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den geplanten Asset-Tausch der OMV AG (7597/J)

Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend die OMV AG (7598/J)

Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die OMV AG (7599/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Kosten für die Werbekampagne bezüglich der Steuerreform“ (7600/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Integrationsmaßnahmen für studier­willige Asylwerber (7601/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Fami­lien und Jugend betreffend „DANK DIR“-Inserat des BMFJ im „Kurier“ vom 17. Dez. 2015 (7602/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Wirtschaftskammerfinanzierung (7603/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 32

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Insolvenz-Entgelt-Fonds und IEF-Service GmbH (RH-Bericht Bund 2015/13) (7604/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Europäischer Sozial­fonds – Prüfungsbehörde (RH-Bericht 2015/15) (7605/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­minis­terin für Gesundheit betreffend Dengue-Fieber und gesetzliche Meldepflicht (7606/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Gesundheit betreffend Tote durch angebliche Gehirnhautentzündung (7607/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Massenschlägerei in Asylunterkunft (7608/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Rot-Weiß-Rot-Karten in Österreich (7609/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Grundlagen der Verleihung und Aberkennung von Ehrendoktoraten durch die Universität Salzburg (7610/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Gesundheit betreffend Rolle des Bundes in der österreichischen Krankenan­staltenplanung (RH-Bericht Bund 2015/17) (7611/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Strafregisterbe­schei­nigung und Arbeitsrecht (7612/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Gesundheit betreffend erweiterten Leistungskatalog der GGKs für Diabe­tiker (7613/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend offensichtliche „Abzocke“ durch nicht nachvollziehbare Tempolimits in Baustellenbereichen der Wiener Donauuferautobahn (7614/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend österreichische Splittergranaten in Saudi-Arabien (7615/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend österreichische Splittergranaten in Saudi-Arabien (7616/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend offene Haftbefehle (7617/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend geplantes Treffen des Vizekanzlers mit der Nummer Eins auf der EU-Sanktionsliste gegen Russland (7618/J)

Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend: BM.I stiehlt sich aus der Verantwortung bei der Finanzierung der Sicherheits­maß­nahmen für das Jüdische Gemeindezentrum in Innsbruck (7619/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Al Quds Tag 2015 (7620/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 33

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend ÖIAG – Abgang von Rudolf Kemler (7621/J)

Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Gefahren durch Ethanolöfen (7622/J)

Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend mögliche Gefahren durch eos-Lippenbalsam (7623/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Urhebervertragsrecht (7624/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Urhebervertragsrecht (7625/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Unterbringung von Flüchtlingen in den Notquartieren der Stadt Villach sowie im Verteilerzentrum der Gemeinde Ossiach (7626/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Unterbringung von Flüchtlingen in den Asylzentren Klagenfurt (7627/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Unterbringung von Flüchtlingen im Containerdorf Krumfelden (7628/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Diplomatenkennzeichen (7629/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend die geplante Umgestaltung der Grenzschutz­agen­tur Frontex (7630/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend die Zusammenarbeit zwischen EU und der Türkei in Bezug auf die Flüchtlingskrise (7631/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Verwaltungsstrafen gegen den Autobahnraser Donauuferautobahn (7632/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend schwere Sicherheitsmängel in den AKWs Temelín und Dukovany (7633/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend düsteres Bild der Staatsfinanzen (7634/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­minis­terin für Gesundheit betreffend Medientransparenz der AUVA (RH-Bericht Bund 2015/12) (7635/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­minis­terin für Gesundheit betreffend Research Center Pharmaceutical Engineering GmbH (RH-Bericht Bund 2015/11) (7636/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­minis­terin für Gesundheit betreffend Ärzteausbildung (RH-Bericht Bund 2015/9) (7637/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 34

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmit­glieder im Jahr 2015 (7638/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2015 (7639/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2015 (7640/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Taxifrei­fahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2015 (7641/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2015 (7642/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2015 (7643/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2015 (7644/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2015 (7645/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2015 (7646/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2015 (7647/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2015 (7648/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesvertei­digung und Sport betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2015 (7649/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2015 (7650/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungs­büros im Jahr 2015 (7651/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2015 (7652/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Stellenschaffungen an den Universitäten (7653/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 35

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Werbung für die Steuerreform (7654/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Nachfrageverfahren des Rechnungshofs zum staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren (7655/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Nachfrageverfahren des Rechnungshofs zu Kosten der medizinischen Versorgung im Strafvollzug; Follow-up-Überprüfung (7656/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Nachfrageverfahren des Rechnungshofs zur Strukturreform der Bezirks­gerichte (7657/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Nachfrageverfahren des Rechnungshofs zur Justizbetreuungsagentur (7658/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Zugriff des Verfassungsschutzes auf die Datenbank des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger (7659/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Modellregion Hermagor (7660/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend die Korrektur- und Beurteilungsanleitung zur standardisierten schrift­lichen Reife- und Diplomprüfung in Angewandter Mathematik (7661/J)

Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit betreffend Sicherung der bestehenden ärztlichen Hausapotheken (7662/J)

Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend geringfügige Beschäftigung neben Leistungsbezug in der Arbeitslosenversicherung (7663/J)

*****

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend „Protokolle der Präsidialkonferenz“ (20/JPR)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend „Fragestunden/mündliche Anfragen“ (21/JPR)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des National­rates betreffend Kosten des Untersuchungsausschusses (22/JPR)

Zurückgezogen wurde die Anfrage der Abgeordneten

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend „Flüchtlingskinder“ in Kinderkrippen und Kindergärten (7423/J) (Zu 7423/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (6492/AB zu 6772/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 36

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (6493/AB zu 6770/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (6494/AB zu 6765/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (6495/AB zu 6755/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen (6496/AB zu 6757/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (6497/AB zu 6752/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen (6498/AB zu 6760/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen (6499/AB zu 6761/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6500/AB zu 6776/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen (6501/AB zu 6762/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen (6502/AB zu 6756/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (6503/AB zu 6753/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (6504/AB zu 6774/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (6505/AB zu 6767/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen (6506/AB zu 6801/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (6507/AB zu 6773/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (6508/AB zu 6828/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (6509/AB zu 6808/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (6510/AB zu 6806/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen (6511/AB zu 6763/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (6512/AB zu 6805/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 37

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6513/AB zu 6777/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (6514/AB zu 6796/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (6515/AB zu 6786/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (6516/AB zu 6785/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (6517/AB zu 6783/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (6518/AB zu 6784/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (6519/AB zu 6782/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen (6520/AB zu 6764/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (6521/AB zu 6768/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (6522/AB zu 6769/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen (6523/AB zu 6798/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (6524/AB zu 6766/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (6525/AB zu 6775/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (6526/AB zu 6771/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen (6527/AB zu 6759/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (6528/AB zu 6812/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (6529/AB zu 6794/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (6530/AB zu 6787/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (6531/AB zu 6781/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 38

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6532/AB zu 6779/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6533/AB zu 6780/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (6534/AB zu 6815/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen (6535/AB zu 6826/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Stein­bichler, Kolleginnen und Kollegen (6536/AB zu 6792/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (6537/AB zu 6813/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen (6538/AB zu 6797/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (6539/AB zu 6778/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (6540/AB zu 6818/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (6541/AB zu 6791/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (6542/AB zu 6820/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (6543/AB zu 6819/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Stein­bichler, Kolleginnen und Kollegen (6544/AB zu 6789/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen (6545/AB zu 6814/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (6546/AB zu 6816/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (6547/AB zu 6804/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (6548/AB zu 6827/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (6549/AB zu 6790/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (6550/AB zu 6795/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 39

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen (6551/AB zu 6799/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6552/AB zu 6802/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6553/AB zu 6803/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (6554/AB zu 6807/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (6555/AB zu 6809/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen (6556/AB zu 6824/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Norbert Sieber, Kolleginnen und Kollegen (6557/AB zu 6821/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen (6558/AB zu 6800/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen (6559/AB zu 6822/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen (6560/AB zu 6823/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen (6561/AB zu 7104/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen (6562/AB zu 6830/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6563/AB zu 6926/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (6564/AB zu 7016/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen (6565/AB zu 6833/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (6566/AB zu 6835/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (6567/AB zu 6836/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (6568/AB zu 6834/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 40

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen (6569/AB zu 6831/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6570/AB zu 6893/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6571/AB zu 6917/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (6572/AB zu 6994/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (6573/AB zu 6998/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6574/AB zu 7160/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen (6575/AB zu 6832/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (6576/AB zu 6829/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6577/AB zu 6957/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (6578/AB zu 7026/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (6579/AB zu 6843/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Chris­tiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (6580/AB zu 6840/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Chris­tiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (6581/AB zu 6841/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (6582/AB zu 7064/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (6583/AB zu 7012/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (6584/AB zu 6837/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (6585/AB zu 6844/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 41

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (6586/AB zu 6842/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen (6587/AB zu 6838/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen (6588/AB zu 6839/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6589/AB zu 6857/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6590/AB zu 6859/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6591/AB zu 6845/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (6592/AB zu 6852/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (6593/AB zu 6856/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (6594/AB zu 6861/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (6595/AB zu 6862/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (6596/AB zu 6854/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (6597/AB zu 6846/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen (6598/AB zu 6853/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Schopf, Kolleginnen und Kollegen (6599/AB zu 6866/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (6600/AB zu 6865/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (6601/AB zu 6849/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (6602/AB zu 6864/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (6603/AB zu 6848/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (6604/AB zu 6847/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (6605/AB zu 7076/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 42

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6606/AB zu 7380/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6607/AB zu 6850/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6608/AB zu 6851/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (6609/AB zu 6855/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6610/AB zu 6863/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6611/AB zu 6887/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6612/AB zu 6901/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6613/AB zu 6935/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6614/AB zu 6946/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6615/AB zu 6858/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (6616/AB zu 6867/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (6617/AB zu 6868/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6618/AB zu 6910/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (6619/AB zu 6872/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (6620/AB zu 6870/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (6621/AB zu 6875/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (6622/AB zu 6869/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6623/AB zu 6874/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (6624/AB zu 6876/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 43

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (6625/AB zu 6877/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6626/AB zu 6892/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6627/AB zu 6905/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6628/AB zu 6919/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6629/AB zu 6928/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6630/AB zu 6942/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (6631/AB zu 6871/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6632/AB zu 6883/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6633/AB zu 6899/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6634/AB zu 6936/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6635/AB zu 6922/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen (6636/AB zu 6880/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6637/AB zu 6895/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6638/AB zu 6909/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6639/AB zu 6911/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6640/AB zu 6924/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (6641/AB zu 6878/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6642/AB zu 6938/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 44

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6643/AB zu 6913/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6644/AB zu 6944/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6645/AB zu 6930/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6646/AB zu 6903/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6647/AB zu 6888/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6648/AB zu 6879/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6649/AB zu 6918/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6650/AB zu 6882/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6651/AB zu 6896/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Julian Schmid, BA, Kolleginnen und Kollegen (6652/AB zu 6950/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6653/AB zu 6900/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6654/AB zu 6915/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6655/AB zu 6886/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6656/AB zu 6921/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6657/AB zu 6934/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6658/AB zu 7014/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6659/AB zu 6884/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6660/AB zu 6898/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6661/AB zu 6894/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6662/AB zu 6923/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6663/AB zu 6937/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 45

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6664/AB zu 6912/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6665/AB zu 6947/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6666/AB zu 6890/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6667/AB zu 6925/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6668/AB zu 6906/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6669/AB zu 6908/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6670/AB zu 6891/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6671/AB zu 6927/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6672/AB zu 6904/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6673/AB zu 6920/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6674/AB zu 6941/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6675/AB zu 6929/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6676/AB zu 6939/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6677/AB zu 6943/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6678/AB zu 6902/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6679/AB zu 6914/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6680/AB zu 6889/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6681/AB zu 6945/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6682/AB zu 6933/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (6683/AB zu 6951/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 46

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6684/AB zu 6931/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6685/AB zu 6949/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6686/AB zu 6948/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6687/AB zu 6932/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6688/AB zu 6916/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6689/AB zu 6897/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6690/AB zu 6885/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (6691/AB zu 6881/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6692/AB zu 6959/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6693/AB zu 6958/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (6694/AB zu 6956/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (6695/AB zu 6952/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (6696/AB zu 6953/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (6697/AB zu 6995/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (6698/AB zu 6996/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6699/AB zu 7015/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberg­huber, Kolleginnen und Kollegen (6700/AB zu 6991/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (6701/AB zu 6993/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (6702/AB zu 7000/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (6703/AB zu 7007/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 47

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6704/AB zu 6960/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (6705/AB zu 7008/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (6706/AB zu 6997/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen (6707/AB zu 6961/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Norbert Sieber, Kolleginnen und Kollegen (6708/AB zu 6955/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6709/AB zu 7003/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (6710/AB zu 6970/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (6711/AB zu 6969/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (6712/AB zu 6968/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (6713/AB zu 6967/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (6714/AB zu 6966/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (6715/AB zu 7011/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (6716/AB zu 6963/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (6717/AB zu 6965/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (6718/AB zu 6962/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (6719/AB zu 6964/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (6720/AB zu 7024/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6721/AB zu 6999/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (6722/AB zu 7019/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6723/AB zu 7010/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 48

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (6724/AB zu 6990/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (6725/AB zu 7001/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (6726/AB zu 6992/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6727/AB zu 6987/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (6728/AB zu 7006/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6729/AB zu 6988/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6730/AB zu 6989/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6731/AB zu 7009/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (6732/AB zu 7005/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (6733/AB zu 7002/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen (6734/AB zu 7004/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6735/AB zu 6971/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6736/AB zu 6972/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6737/AB zu 6973/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6738/AB zu 6974/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6739/AB zu 6975/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6740/AB zu 6976/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6741/AB zu 6977/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 49

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6742/AB zu 6978/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6743/AB zu 6979/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6744/AB zu 6980/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6745/AB zu 7013/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6746/AB zu 6981/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6747/AB zu 6982/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6748/AB zu 6983/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6749/AB zu 6984/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6750/AB zu 6985/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6751/AB zu 6986/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (6752/AB zu 7017/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (6753/AB zu 7023/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6754/AB zu 7020/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (6755/AB zu 7018/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (6756/AB zu 7022/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (6757/AB zu 7021/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen (6758/AB zu 7025/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6759/AB zu 7034/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (6760/AB zu 7029/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (6761/AB zu 7061/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (6762/AB zu 7044/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 50

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (6763/AB zu 7068/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (6764/AB zu 7056/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (6765/AB zu 7030/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (6766/AB zu 7040/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (6767/AB zu 7041/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (6768/AB zu 7042/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (6769/AB zu 7043/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (6770/AB zu 7051/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (6771/AB zu 7065/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (6772/AB zu 7035/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (6773/AB zu 7049/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (6774/AB zu 7036/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (6775/AB zu 7048/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (6776/AB zu 7045/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (6777/AB zu 7066/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (6778/AB zu 7059/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (6779/AB zu 7057/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (6780/AB zu 7435/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (6781/AB zu 7089/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (6782/AB zu 7279/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 51

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (6783/AB zu 7226/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (6784/AB zu 7227/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (6785/AB zu 7228/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (6786/AB zu 7031/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (6787/AB zu 7072/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (6788/AB zu 7047/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (6789/AB zu 7050/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (6790/AB zu 7027/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (6791/AB zu 7028/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (6792/AB zu 7073/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (6793/AB zu 7032/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (6794/AB zu 7062/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (6795/AB zu 7058/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (6796/AB zu 7037/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (6797/AB zu 7046/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (6798/AB zu 7083/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (6799/AB zu 7079/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (6800/AB zu 7067/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (6801/AB zu 7075/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 52

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (6802/AB zu 7052/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (6803/AB zu 7074/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (6804/AB zu 7060/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (6805/AB zu 7053/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (6806/AB zu 7055/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (6807/AB zu 7078/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (6808/AB zu 7039/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (6809/AB zu 7033/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (6810/AB zu 7063/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (6811/AB zu 7077/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (6812/AB zu 7071/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (6813/AB zu 7054/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (6814/AB zu 7038/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (6815/AB zu 7069/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (6816/AB zu 7070/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen (6817/AB zu 7092/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (6818/AB zu 7081/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (6819/AB zu 7094/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolle­ginnen und Kollegen (6820/AB zu 7080/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 53

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (6821/AB zu 7088/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (6822/AB zu 7082/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (6823/AB zu 7086/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (6824/AB zu 7084/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (6825/AB zu 7087/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (6826/AB zu 7090/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (6827/AB zu 7091/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (6828/AB zu 7085/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (6829/AB zu 7444/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolle­ginnen und Kollegen (6830/AB zu 7093/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6831/AB zu 7247/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (6832/AB zu 7414/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (6833/AB zu 7262/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6834/AB zu 7095/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen (6835/AB zu 7286/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6836/AB zu 7326/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6837/AB zu 7343/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 54

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (6838/AB zu 7131/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6839/AB zu 7140/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6840/AB zu 7155/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (6841/AB zu 7132/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (6842/AB zu 7105/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (6843/AB zu 7108/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen (6844/AB zu 7103/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (6845/AB zu 7109/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (6846/AB zu 7110/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (6847/AB zu 7112/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (6848/AB zu 7115/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (6849/AB zu 7126/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (6850/AB zu 7134/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6851/AB zu 7163/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen (6852/AB zu 7167/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (6853/AB zu 7113/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (6854/AB zu 7129/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6855/AB zu 7148/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6856/AB zu 7122/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 55

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6857/AB zu 7147/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6858/AB zu 7150/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6859/AB zu 7119/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6860/AB zu 7164/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (6861/AB zu 7107/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (6862/AB zu 7106/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (6863/AB zu 7127/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6864/AB zu 7141/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (6865/AB zu 7099/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (6866/AB zu 7098/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (6867/AB zu 7097/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Troch, Kolleginnen und Kollegen (6868/AB zu 7102/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (6869/AB zu 7121/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6870/AB zu 7146/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (6871/AB zu 7096/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6872/AB zu 7149/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6873/AB zu 7184/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6874/AB zu 7162/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6875/AB zu 7220/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 56

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6876/AB zu 7213/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6877/AB zu 7154/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6878/AB zu 7197/J)

des Präsidenten des Rechnungshofes auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (6879/AB zu 7259/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (6880/AB zu 7124/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (6881/AB zu 7169/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (6882/AB zu 7125/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (6883/AB zu 7128/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6884/AB zu 7201/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6885/AB zu 7177/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6886/AB zu 7166/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6887/AB zu 7151/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6888/AB zu 7205/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6889/AB zu 7185/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Lipitsch, Kolleginnen und Kollegen (6890/AB zu 7170/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (6891/AB zu 7272/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (6892/AB zu 7222/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6893/AB zu 7219/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6894/AB zu 7217/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 57

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6895/AB zu 7216/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6896/AB zu 7186/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (6897/AB zu 7118/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6898/AB zu 7144/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6899/AB zu 7157/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6900/AB zu 7159/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (6901/AB zu 7101/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen (6902/AB zu 7136/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6903/AB zu 7152/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6904/AB zu 7165/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (6905/AB zu 7114/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (6906/AB zu 7116/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6907/AB zu 7145/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (6908/AB zu 7135/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen (6909/AB zu 7138/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6910/AB zu 7352/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6911/AB zu 7161/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kollegin­nen und Kollegen (6912/AB zu 7130/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (6913/AB zu 7367/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 58

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (6914/AB zu 7133/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (6915/AB zu 7572/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6916/AB zu 7139/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6917/AB zu 7156/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (6918/AB zu 7111/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (6919/AB zu 7100/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (6920/AB zu 7117/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (6921/AB zu 7120/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (6922/AB zu 7223/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (6923/AB zu 7224/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6924/AB zu 7123/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6925/AB zu 7143/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen (6926/AB zu 7137/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6927/AB zu 7158/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6928/AB zu 7142/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6929/AB zu 7153/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6930/AB zu 7255/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 59

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6931/AB zu 7178/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (6932/AB zu 7267/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6933/AB zu 7194/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6934/AB zu 7199/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6935/AB zu 7193/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6936/AB zu 7212/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6937/AB zu 7218/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6938/AB zu 7189/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6939/AB zu 7195/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (6940/AB zu 7230/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (6941/AB zu 7237/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6942/AB zu 7241/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6943/AB zu 7250/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (6944/AB zu 7258/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (6945/AB zu 7268/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (6946/AB zu 7274/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6947/AB zu 7209/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen (6948/AB zu 7289/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6949/AB zu 7246/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6950/AB zu 7240/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (6951/AB zu 7236/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 60

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6952/AB zu 7190/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6953/AB zu 7207/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6954/AB zu 7210/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6955/AB zu 7211/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6956/AB zu 7182/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6957/AB zu 7203/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6958/AB zu 7204/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6959/AB zu 7198/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6960/AB zu 7215/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6961/AB zu 7221/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6962/AB zu 7183/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (6963/AB zu 7299/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6964/AB zu 7302/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6965/AB zu 7373/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6966/AB zu 7332/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6967/AB zu 7339/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (6968/AB zu 7275/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6969/AB zu 7202/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 61

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen (6970/AB zu 7292/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (6971/AB zu 7406/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (6972/AB zu 7396/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6973/AB zu 7248/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (6974/AB zu 7438/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6975/AB zu 7356/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (6976/AB zu 7168/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen (6977/AB zu 7176/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6978/AB zu 7180/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6979/AB zu 7187/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (6980/AB zu 7518/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen (6981/AB zu 7288/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6982/AB zu 7335/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (6983/AB zu 7280/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6984/AB zu 7336/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (6985/AB zu 7281/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6986/AB zu 7192/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (6987/AB zu 7359/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6988/AB zu 7382/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (6989/AB zu 7393/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 62

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (6990/AB zu 7413/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6991/AB zu 7191/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6992/AB zu 7206/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6993/AB zu 7208/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6994/AB zu 7171/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6995/AB zu 7214/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6996/AB zu 7188/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6997/AB zu 7172/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6998/AB zu 7173/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6999/AB zu 7174/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7000/AB zu 7175/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7001/AB zu 7196/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7002/AB zu 7200/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen (7003/AB zu 7307/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7004/AB zu 7179/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7005/AB zu 7181/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen (7006/AB zu 7271/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (7007/AB zu 7229/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (7008/AB zu 7253/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (7009/AB zu 7265/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 63

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (7010/AB zu 7249/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolle­ginnen und Kollegen (7011/AB zu 7252/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (7012/AB zu 7261/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (7013/AB zu 7269/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (7014/AB zu 7231/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (7015/AB zu 7238/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (7016/AB zu 7243/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7017/AB zu 7242/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (7018/AB zu 7239/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (7019/AB zu 7254/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (7020/AB zu 7276/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (7021/AB zu 7266/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7022/AB zu 7386/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (7023/AB zu 7263/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (7024/AB zu 7233/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (7025/AB zu 7434/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (7026/AB zu 7256/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (7027/AB zu 7277/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (7028/AB zu 7232/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (7029/AB zu 7273/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 64

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (7030/AB zu 7225/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Ger­hard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (7031/AB zu 7235/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (7032/AB zu 7251/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (7033/AB zu 7270/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (7034/AB zu 7244/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (7035/AB zu 7257/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (7036/AB zu 7260/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (7037/AB zu 7245/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (7038/AB zu 7264/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen (7039/AB zu 7278/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (7040/AB zu 7234/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (4510/AB zu 4691/J) (Zu 4510/AB zu 4691/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (6423/AB zu 6632/J) (Zu 6423/AB zu 6632/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6986/AB zu 7192/J) (Zu 6986/AB zu 7192/J)


 

 


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 65

09.06.34 Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Prä­sident Ing. Norbert Hofer.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich eröffne die 111. Sitzung des Nationalrates und wünsche Ihnen einen schönen guten Morgen.

Die Amtlichen Protokolle der 107. und 108. Sitzung vom 9. Dezember 2015 sowie der 109. und 110. Sitzung vom 10. Dezember 2015 sind in der Parlamentsdirektion aufge­legen und wurden nicht beanstandet.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Greiner, Mag. Unterrainer, Auer, Mag. Lettenbichler, Ing. Schellenbacher, Mag. Aslan, Dr. Glawischnig-Piesczek und Mag. Vavrik.

09.07.20Einlauf

 


Präsidentin Doris Bures: Vom Bundeskanzler ist folgendes Schreiben eingelangt:

„Ich beehre mich, mitzuteilen, dass der Herr Bundespräsident mit Entschließung vom 26. Jänner 2016 (…) gemäß Artikel 74 Absatz 3 Bundes-Verfassungsgesetz den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf HUNDSTORFER, den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois STÖGER, diplômé, und den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald KLUG vom Amt enthoben hat.

Gleichzeitig hat der Herr Bundespräsident auf meinen Vorschlag gemäß Artikel 70 Absatz 1

Herrn Alois STÖGER, diplômé, zum Bundesminister für Arbeit, Soziales und Kon­su­mentenschutz,

Herrn Mag. Gerald KLUG zum Bundesminister für Verkehr, Innovation und Tech­nologie sowie

Herrn Landespolizeidirektor Mag. Hans Peter DOSKOZIL zum Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

ernannt.“

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte diese Gelegenheit nützen, dem scheidenden Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer ein herzliches Wort des Dankes und der Anerkennung für seine jahrelange Tätigkeit als Bundesminister auszusprechen. (Allgemeiner Beifall.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte zu Beginn dieser Sitzung auch in Erinnerung rufen, dass die heutige Plenarberatung am Jahrestag der Befreiung des nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz stattfindet.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 66

Dieser Tag ist von den Vereinten Nationen als internationaler Holocaust-Gedenktag ausgerufen worden, und in ganz Österreich, in zahlreichen Gemeinden und Städten finden heute Abend auch Gedenkveranstaltungen statt.

Das Parlament hat dieses wichtigen Ereignisses nicht nur im Rahmen einer Veran­staltung gedacht, im Palais Epstein wird auch eine Ausstellung zu den national­sozialistischen Medizinverbrechen gezeigt. Ich möchte Sie darüber informieren, dass wir uns dazu entschlossen haben, die Ausstellungsdauer zu verlängern, weil es großes Interesse an dieser Ausstellung gibt; sie ist der Öffentlichkeit bis Samstag zugänglich.

*****

Ich gebe noch bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr und von ORF III in voller Länge live übertragen wird.

09.10.16Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur Aktuellen Stunde mit dem Titel:

„Klimaschutz als Österreichs zentrale Verantwortung: Wer das Abkommen von Paris ernst nimmt, darf die OMV nicht an Gazprom verkaufen!“

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.

 


9.10.42

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Regierungsumbildung hin oder her, wenn man die Aktivitäten der Bundesregierung betrachtet, hat man den Eindruck, dass es im letzten halben Jahr nur mehr ein Thema gibt, dem man sich mehr oder weniger orientierungslos, manchmal hilflos anmutend, jedenfalls sehr hektisch zuwendet.

In Wirklichkeit gibt es aber – no na net – wesentlich mehr Probleme, die noch zu lösen sind, Probleme von großer Tragweite. Uns geht es heute darum, zu schauen, ob die österreichische Bundesregierung gewillt ist, die Paris-Beschlüsse den Zielen nach – Weltklimagipfel – umzusetzen oder nicht. Ja, es stellt sich sogar die Frage, ob es über­haupt eine diesbezügliche Strategie gibt oder nicht.

Wenn wir uns die Umweltbudgets oder die Vorkommnisse anschauen, die sich jetzt anbahnen – wenn auch in erster Linie nur medial verfolgbar –, rund um die OMV, dann kommt man zum Schluss, dass man getrost die Befürchtung hegen muss, dass eine solche Strategie nicht existiert. Das ist aber eigentlich noch ein freundlicher Befund, denn wenn wir uns daran erinnern, wie die Telekom – auf welche fast patscherte Art und Weise – die Besitzer gewechselt hat, zum Nachteil Österreichs, dann darf man hier durchaus von schlimmen Befürchtungen reden.

Nun, wie hängt das mit dem Klimagipfel zusammen? – Es ist ja wohl logisch, dass wir uns als Teileigentümer einer solchen strategisch wichtigen Firma dem zuwenden müssen, wie diese sich selber weiter aufstellt.

Jetzt aber zu den Ereignissen und zu den erfreulichen – das muss man einmal festhalten – Ergebnissen von Paris: Die Ergebnisse waren natürlich vorläufig nur auf Zielebene, aber viele große globale Veränderungen, wenn wir welche positiv feststellen konnten, haben oft – meistens – mit solchen Ereignissen begonnen; deshalb kann man das nur unterschätzen.


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Wir haben überhaupt nichts von einem OMV-Direktor oder von einem Vorstandschef, der augenzwinkernd immer herumerzählt: Na, das ist eh nicht so wichtig, bis 2050 fahren wir die Partie schon noch so richtig auffi! – Da weiß ich nicht, in welchem Boot er sitzt. Er kann natürlich annehmen, dass das ohnehin alles für die Fisch ist, und wir fuhrwerken weiter wie bisher – und da sind wir dabei –, oder wir haben eben eine Bundesregierung, die sich der Verantwortung, den Folgen und den Ergebnissen der Weltklimagipfel-Beschlüsse stellt. (Beifall bei den Grünen.)

Dass da noch dringenderer Handlungsbedarf ist, als viele Experten und Expertinnen ohnehin schon immer vermutet, behauptet, ja sogar nachgewiesen haben, kann man jeden Tag feststellen. Erst vorgestern ist wieder eine Studie publiziert worden, dass der Anstieg des Weltmeeresspiegels wesentlich schneller und dramatischer vor sich geht, als bisher angenommen. Ich brauche Ihnen das alles gar nicht weiter aufzuzählen, die Extremereignisse nehmen zu. Im Übrigen ist Österreich und das Alpengebiet eine jener Weltregionen, in denen das am meisten aufschlagen wird, und zwar im negativen Sinn.

Kommen wir aber zu den volkswirtschaftlichen und strategischen Fragen, die diese Beschlüsse auch beinhalten. Man wird halt, wenn wir dort Ziele vereinbart haben, nicht umhinkönnen, dass vorläufig einmal auf nationalstaatlicher Ebene Umsetzungsschritte erfolgen, Instrumente implementiert werden. Nun, aber was sind diese? In Österreich hat man bis jetzt den Eindruck – der Weltklimagipfel ist jetzt auch schon wieder zwei Monate her –, die einzige Aktivität, die es gegeben hat, ist der bemühte Versuch des Herrn Umweltministers, seinen Traffic auf Twitter zu erhöhen. – Das ist zu wenig!

Jetzt schauen wir uns einmal die wirklichen Fakten an. Mit diesen Beschlüssen sind die Chancen ja volkswirtschaftlich auch gegeben, gerade für jene Länder, die das ver­stehen und sich als Vorreiter – und nicht als Nachzügler – bewegen. Leider müssen wir feststellen, dass Österreich in Fragen der Umweltwirtschaft, der Energiewirtschaft, der Umwelttechnologien von einem Vorreiter in den neunziger Jahren zu einem kompletten Nachzügler geworden ist, mit allen wirtschaftlichen Nachteilen, die die österreichische Volkswirtschaft dadurch zukünftig erleiden kann.

Wenn wir uns anschauen, wo jetzt Investitionen angereizt werden können und wo nicht, dann stellen wir fest, dass akkurat im Umweltbudget dramatische Kürzungen vor­genommen wurden: im Bereich Energie- und Klimafonds, im Bereich der Umwelt­förderung und vor allem auch im Bereich der thermischen Sanierung. Da geht es um Kürzungen um ein Drittel bis zu Kürzungen um die Hälfte. Das ist dramatisch! Was sind aber die volkswirtschaftlichen Konsequenzen? – Bis zu 10 000 Arbeitsplätze weniger, weil nämlich Investitionen von einer halben Milliarde ausbleiben, weil sie nicht ent­sprechend angereizt werden!

Jetzt könnte man sagen, das sei alles nichts Neues. – Ja, umso blöder der Zustand, dass hier nicht mehr passiert, wenn das Notwendige und Sinnvolle so nahe liegt. (Bei­fall bei den Grünen.) Nein, Sie schieben es weg, Sie schauen weg. Österreich soll in diesen Themen offensichtlich weniger eine Rolle spielen. Das wird sich aber mit einer glaubwürdigen Strategie nicht ausgehen.

Apropos glaubwürdige Strategie: Wenn wir jetzt die Brücke zu diesem sich anbah­nenden nächsten OMV-Debakel schlagen – bitte aufpassen in den Reihen der Sozial­demokraten: Sie haben sich da ja schon sehr verdient öffentlich geäußert, zwar nicht deswegen, weil Ihnen das Klima so ein Anliegen ist, sondern weil Sie zu Recht be­fürchten, dass wieder der gleiche Gatsch passiert wie bei der Telekom –, dann sehen wir folgenden Befund: Zunächst einmal ist es ja nicht überraschend, wie die OMV ökonomisch dasteht. Peter Pilz und ich haben ja jahrelang darauf hingewiesen, was es bedeutet, wenn man Leute wie den Herrn Sigi Wolf an der Spitze der ÖIAG weiter­fuhrwerken lässt, der das ganze Drama in der OMV nur verstärkt hat; jenen Sigi Wolf,


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der beim Herrn Putin schon jahrelang auf dem Schoß sitzt und offensichtlich dabei ist, einen Oligarchenimport nach Österreich über Gasleitungen zu organisieren.

Das ist jetzt aber sozusagen auch die klimarelevante Komponente an der Geschichte: Weil die OMV so komisch dasteht, weil sie in völlig falsche Explorationsrechte inves­tiert hat, die viel zu teuer sind – das hat gar nichts mit dem aktuellen Ölpreis zu tun –, will sie – und das ist jetzt genau die falsche Strategie – so weitermachen. Jetzt könnte man sagen: Na gut, was soll eine Ölfirma sonst tun, als Öl fördern? – Na ja, es haben sich schon viele Industrien umstellen müssen, und genau darum geht es ja. Da wird man etwas Fantasievolleres brauchen, als sich mit den Abu Dhabis auf ewig zu syn­dizieren und in die falsche Richtung zu galoppieren. Das wäre zumindest ein glaub­würdiger Ansatz. Wir verlangen ja nicht, dass Sie diesen jetzt aus dem Ärmel schütteln, Herrn Bundesminister, aber dass Sie einmal kritisch hinschauen.

Sie haben im Übrigen ja auch versprochen – ich rechne Ihnen das hoch an, wir haben ja eine brauchbare Diskussionsbasis –, dass Sie sich anschauen, was da von der OMV kommt, und dann natürlich nach den neuen Regeln der ÖBIB hier auch entsprechend Stellung nehmen. Nur: Was sich jetzt abzeichnet, sind wir ja schon gewohnt, deshalb haben wir das hier auch aktuell verknüpft! (Beifall bei den Grünen.)

Was zeichnet sich ab? – Es zeichnet sich ab, dass aufgrund einer völlig verfehlten bisherigen betriebswirtschaftlichen Investitionspolitik der OMV – eh immer schon falsch – gleich noch falsch weitergaloppiert wird, jetzt aber aus volkswirtschaftlicher Perspektive. Wo soll bitte die Zukunft – in 30, 40, 50 Jahren – sein, wenn wir in Westsibirien Schürfrechte erwerben? Das geht sich vielleicht aus, wenn ohnehin alle auf den Klimagipfel pfeifen. Na eh, aber müssen wir da dabei sein? – Ich meine: Nein. Sie können es sich ja aussuchen, wir leben ja in einer Demokratie; dann fährt der Globus halt an die Wand!

Es geht aber auch schlauer, und zwar doppelt schlauer, um nämlich zumindest das Blöde zu vermeiden. Das Ganze ist ja betriebswirtschaftlich ein bisschen komplizierter. Angedacht wäre ja – weil gar kein Cash mehr in der OMV ist –, noch Cash zu generieren und dabei wirklich auch volkswirtschaftlich interessante Teile wie die Netze, die ökologisch noch weiter interessant sind, die Gasnetze, die Gasspeicher, das Raffineriewesen entweder einzutauschen oder in Cash umzuwandeln – aufgrund bisheriger falscher Geschäftspolitik.

Was aber, weil kein Cash da ist, würde man eintauschen wollen? – Es zeichnet sich ab: möglicherweise Beteiligungen an den Raffinerien, an den Gasspeichern, im schlimmsten Fall sogar an den Netzen, die wir auch aus ökologischer Sicht noch länger gut brauchen könnten. Das steht vorläufig auf einer völlig schiefen Ebene, es sei denn, Herr Minister, Sie – stellvertretend für die Bundesregierung – können uns hier diese Befürchtungen nehmen und sagen: Nein, Telekom wird sich nicht wiederholen, wir werden hier keinen großartigen Oligarchen-, Polit- und Ökonomieimport betreiben. Es wird nicht so sein wie bei der Telekom, dass am Schluss ein mexikanischer Milliar­där in Österreich herumdirigiert. Das wäre zumindest einmal ein Signal an den Natio­nalrat.

Wenn man öffentliche Beteiligungen hat – sonst muss man sich davon trennen –, dann hat man auch eine Verantwortung, hinzuschauen, wie die jetzt im besten Sinn des Wortes verwaltet werden. (Beifall bei den Grünen.)

Deshalb kann man gar nicht rechtzeitig und aktuell damit beginnen, mehrere Ebenen zusammenzuführen, das zusammen anzuschauen, und das könnte im Ergebnis folgen­dermaßen ausschauen, betreffend die langfristige OMV-Strategie: Raus aus Öl – im Übrigen schnell –, aus Gas mittelfristig – wir sind nicht naiv und sagen, das kann mor-


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gen passieren, aber mittelfristig raus. Deshalb muss man sich die Investitionen an­schauen.

Ja, und es hat auch stromproduzierende Unternehmen gegeben, die vor zehn bis zwanzig Jahren die Windkraft bis aufs Blut bekämpft haben. Was tun die heute? – Sie investieren in Windkraft, und so muss der Wandel geschehen. (Abg. Lichtenecker: Genau!) Entweder wir können das kapitalistische System in dieser Sache nutzen, oder es fährt an die Wand und die Menschen leider mit. Da hat auch ein Nationalstaat eine Verantwortung, insbesondere wenn man in Paris aufzeigt und sagt: Wir sind super! – Jetzt erklären Sie uns einmal, wie super wir wirklich sind! (Beifall bei den Grünen.)

9.21


Präsidentin Doris Bures: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Herr Bundes­minister Dr. Schelling zu Wort gemeldet. Herr Bundesminister, Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 


9.21.35

Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren an den Bildschirmen und auf der Besucher­galerie! Herr Kogler, bekanntlich handelt es sich bei der OMV um ein börsennotiertes Unternehmen, bei dem etwa 43 Prozent im Streubesitz sind, aktuell hält die Republik 31,5 Prozent, die IPIC 24,9 Prozent. (Abg. Brunner: Risikokapital!) – Frau Kollegin, mit der Frage von Risikokapital können wir uns gerne nachher beschäftigen. Ich erkläre Ihnen auch gerne, was das ist. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Loacker.  Zwischenruf der Abg. Korun.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Allein der Titel dieser Aktuellen Stunde ist schon falsch, weil gar nicht beabsichtigt ist, Teile der OMV an die Gazprom zu verkaufen, denn das würde ja bedeuten, dass wir die Aktionärsstruktur verändern. Und betreffend die Veränderung der Aktionärsstruktur würde es bedeuten, dass wir mit dem Vertrag, den wir mit der IPIC haben, diesen Dingen zustimmen müssen. Und es würde auch bedeuten, dass, wenn ein solcher Verkauf stattfinden würde, tatsächlich die Frage ist: Wer verkauft denn? – Ich kann Ihnen versichern, die Republik nicht! (Abg. Pirklhuber: Tausch! Das ist der Trick!) – Noch einmal, Ihnen erkläre ich auch den Unterschied zwischen Aktien und Asset Swap. (Abg. Korun: Bitte nicht so von oben herab!) – Ihnen auch, gar keine Frage! (Allgemeine Heiterkeit.) Ist doch überhaupt kein Problem! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Brosz: Das steht dann eh im Protokoll!)

Also hören Sie bitte einfach auf, hier Gerüchte, die kapitalmarktschädlich sind, die standortschädlich sind, zu missbrauchen, um politisches Kleingeld zu machen! Es geht um eines der wichtigsten Unternehmen in Österreich, das sich bisher in einer Struktur aufgestellt hat, mit der es für den Standort, für die Energieversorgung gute Versor­gungsleistungen erbringt.

Dass sich die Entwicklungen am Markt völlig anders darstellen und dass ein Unter­nehmen, das plötzlich damit konfrontiert ist, dass der Ölpreis bei 30 Dollar statt bei 100 Dollar liegt, darüber nachdenken muss, wie es sich strategisch aufstellt, ist das Gebot der Stunde für den Vorstand und den Aufsichtsrat und für die Werterhaltung der Anteile dieser Republik. Würden sie das nicht tun, würden sie fahrlässig handeln. Daher beschäftigen sie sich mit dieser Strategie und überlegen sich, wie man das Unternehmen aufstellen kann, um es unabhängiger vom Öl- und Gaspreis zu machen – und das halte ich für eine sinnvolle Strategie. (Beifall bei der ÖVP.)

Würde ein Partner, mit dem wir seit Langem, seit 1994, erfolgreich zusammenarbeiten, nämlich die IPIC, ein Staatsfonds Abu Dhabis, tatsächlich aussteigen wollen, dann gäbe es ja ganz klare Bedingungen, wie man diese Aktien kaufen kann. Wenn Sie sich


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jemals intensiver damit beschäftigt hätten, würden Sie wissen, dass wir natürlich ein Vorkaufsrecht haben. Daher ist doch völlig klar, dass es jetzt in erster Linie darum geht, die Verhandlungen zu führen. Und da stören natürlich all diese Zwischenrufe, auch von ehemaligen Staatssekretärinnen und Vorstandsmitgliedern großer Unter­nehmen, die sich eigentlich ihrer Verantwortung für den Markt bewusst sein müssten. Diese Zwischenrufe stören die Verhandlungen der Republik, die wir jetzt führen, um eine Verlängerung des Vertrages mit der IPIC herzustellen. Der Vertrag läuft nämlich heuer aus, und wir sind mitten in diesen Gesprächen, als ÖBIB mit der IPIC, wie und auf welche Weise dieser Vertrag, strategisch ausgerichtet, zum Wohle der Republik, verlängert werden kann.

Daher ist es nicht förderlich, wenn versucht wird, hier mit allen möglichen Inszenie­rungen politisches Kleingeld zu machen. Dann könnten Sie sich auch hier heraus­stellen, Herr Kogler, und sagen, woher Sie die Information haben, dass an die Gaz­prom verkauft wird, außer vielleicht aus dem „Standard“. (Abg. Brosz: Das tun wir ja gerade, oder?) Das kann ja sein, aber wenn Sie es hinterfragt hätten, dann wären Sie draufgekommen: Dieses Projekt gibt es gar nicht!

Das Zweite, das immer wieder im Raum steht, ist der Verkauf, das erkläre ich Ihnen auch gerne. (Abg. Pirklhuber: Mitterlehner in Moskau!) – Wie bitte? Den Zwischenruf bitte noch einmal! (Abg. Pirklhuber: Mitterlehner-Reise!) – Ja, fragen Sie bitte den Herrn Vizekanzler, ob es Sinn macht (Abg. Pirklhuber: Sie sitzen im Ministerrat …!), dass wir auch weiterhin versuchen, die österreichischen Interessen in diesen Ländern zu vertreten. Ich halte das für zweckmäßig. Übrigens hat auch der Herr Bundes­präsident vor, noch hinzureisen, und ich halte es für zweckmäßig, dass wir wieder zu geordneten Verhältnissen kommen. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der NEOS sowie der Abgeordneten Weninger und Strache.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, für diejenigen, die sich so intensiv mit dem Kapitalmarkt und Risikokapital auseinandersetzen: Sie könnten sich auch einmal anschauen, wie sich der Kurs der OMV seit diesen Äußerungen bewegt hat. Ich kann Ihnen sagen, bei mir haben sofort die Leute angerufen und gefragt: Ist es jetzt wieder so, dass die Politik das Unternehmen regiert? – Das mag ja in dem Unternehmen, in dem Frau Ederer tätig ist, so sein, in den ÖBB, aber in der OMV haben wir etwas über 30 Prozent und haben dort entsprechende Partner.

Übrigens gibt es zu dem ganzen Punkt, den Sie hier ansprechen, keine Organbe­schlüsse, es gibt auch keinen Aufsichtsratsbeschluss dazu, es gibt noch nicht einmal die Assets, die festgelegt wurden, es gibt meines Wissens nicht einmal eine Bewertung dieser Assets – und Sie alle tun schon so, als ginge das über die Bühne. Natürlich sind wir als Eigentümer daran interessiert, wie das läuft, und daher werde ich mich zu dem Zeitpunkt, zu dem feststeht, was überhaupt geplant ist, informieren lassen, und dann werden wir sagen, ob wir dafür oder dagegen sind – aber nicht zu einem Zeitpunkt, zu dem spekuliert wird, was für die Aktie dieses Unternehmens schädlich ist, und dieser Schaden wird weiter vorangetrieben.

Daher hat klarerweise der neue Vorstandsvorsitzende den Auftrag, die Strategie so auszurichten, dass dieses Unternehmen auch in Zukunft ein starkes österreichisches Unternehmen ist. Ich darf dazusagen, die OMV hat schon über 1 Milliarde an Divi­denden an die Republik ausgeschüttet, und ich wäre froh, wenn die Strategie so aufginge, dass uns diese Dividenden weiterhin zur Verfügung stehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Verkauf der sogenannten Gas Connect. Die Gas Connect steht – ich weiß nicht einmal, ob es jetzt geplant ist –, unabhängig davon, wer der Eigentümer ist, komplett unter regulatorischem Schutz der E-Control. Daher: Der Regulator definiert, wie die Netze zu nutzen sind, der Regulator legt die


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Preise fest, wie durchzuleiten ist, und wenn mein Wissensstand richtig ist, bekommt derjenige, der das Netz betreibt, in der Kalkulation der Durchleitungsgebühren eine garantierte Verzinsung von, glaube ich, 4 Prozent. Aber der Einfluss des Staates ist unabhängig davon gegeben, wer allenfalls bei einer, mir nicht bekannten, Veräußerung der Gas Connect tatsächlich Eigentümer wäre.

Der letzte Punkt, die Asset Swaps, die immer wieder im Raum stehen: Da geht es durchaus um das, was Herr Kogler schon angekündigt hat. Natürlich hat die OMV in der Vergangenheit – und da verstehe ich auch nicht, warum man den jetzigen Vorstand hier in die Ziehung nimmt – Investitionen getätigt, die sich möglicherweise heute nicht mehr rechnen. Und das ist ein Punkt, wo man natürlich darüber nachdenken muss: Wie löst man das Problem? Das hängt wiederum damit zusammen: Wie ist der Öl- und Gaspreis, und was kann man dort erwirtschaften?

Daher glaube ich, dass es richtig ist, dass die OMV unter Führung des Vorstandes ein Strategieprojekt aufsetzt, wo sie sagt: Wie wollen wir uns langfristig aufstellen, um ein sicheres, österreichisches, strategisch wichtiges Unternehmen zu sein? Die Erfüllung dieser Aufgabe ist das, was jetzt geschieht. Daher halte ich es nicht für zweckmäßig, in einer Aktuellen Stunde, in der man durchaus über die Frage Klima diskutieren kann, darüber zu diskutieren, das zusammenzuhängen mit einem gerüchteweise verbreiteten Verkauf an die Gazprom. Das halte ich nicht für redlich, das halte ich auch für entbehrlich. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Daher glaube ich, dass wir alle gefordert sind, bei einem im Besitz der Republik Öster­reich und damit der Österreicherinnen und Österreicher stehenden Unternehmen dafür zu sorgen, dass es in eine gute Zukunft geht. Daran arbeitet der Vorstand, daran wird am Schluss der Eigentümer mitwirken. Und daher: Ja, Sie können sich gerne diese Sorgen machen, aber sie entbehren jeglicher Grundlage. Daher ersuche ich Sie, wei­tere Wortmeldungen, die schädlich für das Unternehmen sind, in Zukunft tunlichst zu unterlassen! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Weninger. – Abg. Brosz: Das ist kein Thema fürs Parlament!)

Wenn Sie die Auffassung vertreten – sofern Sie aktienrechtlich überhaupt gebildet sind (Abg. Brosz: Der Arroganz-Virus ist bei Ihnen auch schon angekommen! – weitere Zwischenrufe bei den Grünen) –, könnte ich ja einmal die Frage an Sie stellen: Wie führen Sie ein Unternehmen, an dem Sie 31 Prozent Anteile haben? Sind aus Ihrer Sicht 31 Prozent die Mehrheit am Unternehmen? – Offensichtlich nicht. (Abg. Brosz: Haben Sie eine politische Verantwortung, ja oder nein?) Daher brauchen wir Partner, um Mehrheiten herzustellen, und die haben wir mit dem Vertrag mit der IPIC hergestellt, und diesen Vertrag werden wir auch fortsetzen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Brosz: Ist kein Thema fürs Parlament, schon klar!)

9.30


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Katzian. Ab jetzt beträgt die Redezeit 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


9.31.03

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Einleitung mehrfach der Versuch unternommen worden, eine Verbindung zwischen den Themen OMV an Gazprom verkaufen und Klimagipfel herzustellen. Ich glaube, ganz gelungen ist das nicht. Das sind zwei Themen, die man, wenn man sehr viel Phantasie hat, schon miteinander verbinden kann, aber ich denke, man sollte jedes für sich an­schauen und jedes für sich auch diskutieren.


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Ich nehme von den Ergebnissen des Klimagipfels vor allem mit, dass es erstmals auf globaler Ebene ein gemeinsames Verständnis darüber gibt, was die Notwendigkeiten des Klimaschutzes betrifft. Das hört sich so an, als wäre das eine flapsige Selbst­verständlichkeit, aber wir alle wissen, dass es vieler Verhandlungen, vieler Aktivitäten in den letzten Jahren bedurfte, um so weit zu kommen. Daher wird es notwendig sein, aus den Ergebnissen dieses Klimagipfels ein ganzes Bündel an Maßnahmen auf europäischer und auf nationaler Ebene in Angriff zu nehmen. Am heutigen Nachmittag werden wir beispielsweise das Energie-Infrastrukturgesetz auf die Reise schicken, um Verfahrensverbesserungen in der Infrastruktur zustande zu bringen.

Was den Verkauf der OMV an die Gazprom betrifft, möchte ich gleich zu Beginn fest­halten, dass aus meiner Sicht dieser Verkauf nicht zur Debatte steht. Es ist weder Plan der Bundesregierung, die OMV zu verkaufen – das haben wir gerade gehört –, noch sehe ich im Unternehmen eine Sehnsucht nach einem neuen Eigentümer für die OMV. So einfach, wie manche das darstellen, ist das nicht, das hat der Herr Finanzminister meiner Meinung nach auch klar dargestellt.

Aber die Debatten zu diesem Thema und zu anderen Themen in den letzten Wochen zeigen eines deutlich: dass es sehr große und aktuelle Umwälzungen in der Energie­wirtschaft gibt und diese Umwälzungen auch an den großen österreichischen Unter­nehmen nicht spurlos vorübergehen. Ein derart niedriger Ölpreis, der alle sprachlos macht, ein Gasmarkt mit massiven Überkapazitäten und ein Strommarkt, wo sich alle fragen, wo das Geschäftsmodell geblieben ist, das sind die Rahmenbedingungen, mit denen wir es zu tun haben.

Die alten Gewissheiten, die alten Planbarkeiten sind durch globale, aber auch durch regionale Entwicklungen hinweggefegt worden – mit zum Teil skurrilen Auswirkungen. Wir haben das ja mehrfach auch hier diskutiert. Man denke nur an die Renaissance der Kohle in der Stromerzeugung oder den hilflosen, aber kurzfristig erfolgreichen Versuch, die Atomenergie wieder zu etablieren. All das sind Entwicklungen, die wir kennen und wo es entsprechende gegenteilige Aktivitäten auch von uns braucht.

In dieser Situation, in der nicht nur in den Managementetagen der Energie­unter­neh­men, sondern vor allem auch bei den Beschäftigten in den Energieunternehmen große Verunsicherung herrscht, entdecken manche leider die Berufung zum Prophe­ten, um zu sagen, man kann mit ganz einfachen Lösungen sehr komplexe Systeme ganz schnell, so mir nichts, dir nichts umkrempeln. Ich glaube, dass das in dieser Form nicht geht, dass wir diese komplexe Materie auch sehr komplex diskutieren und dann auf entsprechende gemeinsame Arbeitspakete herunterbrechen müssen, die wir uns vornehmen und dann entsprechend umsetzen.

Klar muss auch sein, dass für viele Dinge des täglichen Lebens einfach noch keine darstellbaren Alternativen existieren, etwa dort, wo Erdöl und Erdgas nicht energetisch, sondern als Werkstoff eingesetzt werden. Wir haben bei den fossilen Rohstoffen eine hohe Importquote, einen geringen Teil produzieren wir noch selbst. Diese Import­abhängigkeit wird oft als Bedrohung für den Wirtschaftsstandort dargestellt. Ehrlich gesagt – und das sollte man auch einmal aussprechen –, kann ich das nicht ganz nachvollziehen, vor allem wenn es um Lieferungen aus Russland geht, wo wir seit 48 Jahren über alle Höhen und Tiefen des Kalten Krieges und alle Umwälzungen hinweg, die es im Osten gegeben hat, von Russland pünktlich mit ausreichend Erdgas versorgt werden. Geopolitisch sichere Herkunftsländer gibt es nicht. Schauen wir uns in der Welt um, dann werden wir das sehen. Daher muss man sich das sehr genau anschauen. (Abg. Pirklhuber: Das ist richtig! Das stimmt! Ist das Problem fossiler Energie!)


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Die gesicherte Energieversorgung ist ein unabdingbarer Bestandteil der wirtschaft­lichen Entwicklung. Ja, wir müssen und werden stärker in den Bereich der erneuer­baren Energie gehen, aber wir dürfen die bestehenden Strukturen nicht über den Haufen werfen und auch nicht hoffen, dass der Markt das schon irgendwie für uns regeln wird.

Der Weg der großen Veränderungen in der Energiewirtschaft braucht starke, be­rechenbare Player, auch im Eigentum der öffentlichen Hand. Und ich gehe davon aus, dass das jetzt und auch in der Zukunft auch – aber nicht nur – die OMV sein wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

9.36


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Dr. Winzig ist als Nächste zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


9.36.43

Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Kolleginnen und Kollegen! In dieser Aktuellen Stunde verknüpfen die Kollegen von den Grünen zwei Themenfelder, deren kausaler Zusammenhang sehr oberflächlich ist (Abg. Pirklhuber: Überhaupt nicht!), denn man kann den Klimaschutz nicht einem Leitbetrieb in die Schuhe schieben. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

Nichtsdestotrotz, Österreich nimmt nicht nur den Vertrag von Paris sehr ernst, sondern hat bereits in der Vergangenheit seine Verantwortung im Bereich Klimaschutz bewiesen. (Abg. Rossmann: Das glauben Sie aber selbst nicht! – Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.) Die Realisierung des Abkommens ist ein wichtiger Bestandteil, eine wesentliche Aufgabe der österreichischen Bundesregierung. Österreich und die EU waren schon immer Vorreiter im Bereich Klimaschutz. Durch dieses Abkommen sind aber die Zeiten von unakkordierten und beinahe standortschädlichen Alleingängen Europas – Europa emittiert 10 Prozent – endlich vorbei.

Österreich wird bis 2020 die Klimaschutzziele erfüllen. Wir haben mit dem Klimabericht auch aufgezeigt, dass sowohl 2013 als auch 2014 die Obergrenzen unterschritten wurden. Auch die österreichische Industrie – vor allem auch mit der OMV – hat einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet. So ist es auch gelungen, unser Industriewachstum vom CO2-Ausstoß zu entkoppeln. 

Mit dem Klimaschutzvertrag ist nunmehr die notwendige Wettbewerbsgleichheit geschaffen. Wichtig ist aber auch bei der Umsetzung, dass wir auf die Sicherung unseres Wirtschaftsstandortes und unserer Beschäftigung genauso schauen. Auch die OMV wird, wie viele andere Leitbetriebe, in diesem Prozess eine wichtige Rolle spielen. Die beiden Primärenergieträger Öl und Gas – Kollege Katzian hat es auch schon angesprochen – werden in den nächsten Jahrzehnten noch eine wesentliche Rolle spielen. (Abg. Brunner: Sie widersprechen sich innerhalb von einem Satz fünfmal! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen. – Abg. Wöginger: Das bringt nur ihr zusammen!) – Genau!

Die OMV stellt sich mit ihrer neuen Führungsebene auf geänderte Rahmenbedin­gungen ein und ist dabei zukunftsweisend, Weichenstellungen zu setzen. Politische Zurufe, von welcher Seite auch immer, sind bei einem börsennotierten Unternehmen sicher nicht zuträglich. (Abg. Kogler: Ihr Koalitionspartner! – Abg. Pirklhuber: … Ver­antwortung!) Sie verunsichern die Finanzmärkte, sie verunsichern die 25 000 Arbeit­neh­merinnen und Arbeitnehmer und letztlich auch die Bevölkerung. (Beifall bei der ÖVP.)


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Zu sehen ist das auch am Aktienkurs. Sie wissen genau, dass Sie damit international einen immensen Schaden anrichten.

Natürlich haben wir mit unserem 31,5-Prozent-Anteil am größten Energieversorger und auch am größten Arbeitgeber Österreichs strategisches Interesse, und unser Finanz-minister nimmt seine Aufgabe als Eigentümervertreter sehr, sehr ernst, schützt die Arbeitsplätze und den Standort vor ertrags- und unternehmensabträglichen Inter­ventionen und Zurufen.

Eines muss aber schon klar sein: Es ist kein Verkaufsauftrag betreffend OMV gegeben. Im Sinne der langfristigen Versorgungssicherung sind aber internationale Partner­schaf­ten sehr wichtig und auch sehr vernünftig. Wechselseitige Beteiligungen gewährleisten überhaupt Versorgungssicherheit, was die Grundvoraussetzung für unseren Wirt­schaftsstandort und auch für unsere Arbeitsplätze ist.

Folgendes ist auch noch klarzustellen: Man kann gerade bei einer geplanten Minder­heitsbeteiligung an der Connect über einen Bieterwettbewerb nicht automatisch von einem Verkauf an die Gazprom sprechen. Wie schon mehrmals vonseiten der Unter­neh­mensführung betont wurde, ist ein Erwerb des Anteils durch die Gazprom eher unwahrscheinlich.

Unabhängig davon trägt eine Realisierung des Verkaufs dieser Minderheitsanteile an der OMV-Tochter zur Bilanz- und Cashflow-Stärkung der Konzernmutter bei und optimiert auch das Portfolio. Darüber hinaus – der Herr Finanzminister hat es schon angesprochen – ist die Connect auch unabhängig von der Eigentümerstruktur unter der Beobachtung der E-Control. Die Stärkung der OMV im internationalen Wettbewerb, die nachhaltige strategische Ausrichtung sind das beste Mittel für den Standort und für damit verbundene Arbeitsplätze.

Ich habe da vollstes Vertrauen zu meinem ehemaligen BASF-Kollegen CEO Dr. Seele, der nicht nur ein hervorragender Chemiker, sondern auch ein verantwortungsbe­wusster Manager ist. Finanzminister Schelling, ebenfalls ein erfahrener Manager und Unternehmer, wird diesen Weg begleiten und überwachen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Sie helfen dem Unternehmen nicht mit öffentlichen Zurufen, sondern nur, indem Sie die Profis ohne politischen Druck arbeiten lassen. Und denken Sie auch über die Grenzen hinaus! (Beifall bei der ÖVP.)

9.41


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


9.42.13

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister Schelling! Das, was Frau Kollegin Winzig gesagt hat, ist ja in der Sache nicht falsch – sagen wir einmal so. Ich will nicht sagen, ist nicht ganz richtig, aber es ist nicht falsch. Aber es greift ja viel zu kurz. Darum geht es ja nicht! Wir wissen ohnehin, dass der Staat nicht zu 100 Prozent die OMV beherrscht, und wir wissen auch, was für den Betrieb gut und schlecht ist.

Aber das, was nicht gesagt worden, was aber ganz wichtig ist, ist, welchen Schaden die Politik der OMV in den letzten Jahren zugefügt hat. Wir müssen ja Folgendes sehen: Ein wichtiges Geschäftsfeld der OMV ist der Gashandel. Dieser umfasst fast ein Drittel des Ertragsvolumens dieses Konzerns. Da hat man alles von politischer Seite getan, um das Unternehmen zu schädigen. Es hat ja Versuche gegeben, Österreich zu einem der größten Gasknotenpunkte des europäischen Kontinents auszubauen; sind wir ja schon teilweise. Baumgarten ist ja eine der großen Gasdrehscheiben.


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Niemand hat ernstlich vorgeschlagen, Gas durch Windkraft oder Solarenergie zu ersetzen. Niemand hat gesagt, die OMV muss ihr jetziges Geschäftsmodell aufgeben und alternativ Biogas, Wind- und Solarenergie produzieren. Das habe ich nie gehört – nicht einmal von den Grünen.

Die Frage ist also: Wie kann dieser Konzern, der im Wesentlichen das, was man fossile Energieformen nennt, fördert, verhandelt und verarbeitet, vernünftig aufgestellt werden? – Die Politik hat die Möglichkeiten alternativer Gasversorgungsrouten gekillt. Da war das Projekt Nabucco, in das die OMV in Vorarbeiten und Vorplanungen Dutzende Millionen und enorme Energien gesteckt hat, das sinnvoll war, das eine Diversifizierung der Herkunftsquellen für Gas gebracht hätte und das Österreich zu einem Zentrum gemacht hätte. Das wurde auf amerikanischen Druck hin mutwillig abgedreht, denn der Iran hätte in diese Leitung vielleicht auch etwas einspeisen können. Und die EU, die österreichische und europäische Interessen verfolgen sollte, ist da wieder auf den amerikanischen Zug aufgesprungen, hat den Druck mitgemacht. Das Projekt ist kollabiert.

Das Nächste war South Stream, ein Projekt, bei dem über Bulgarien eine alternative Route geschaffen hätte werden sollen. Das wurde abgedreht. Über EU-Druck hat sich Bulgarien geweigert, die Leitung auf seinem Gebiet bauen zu lassen. Damit war es zu Ende. Wieder eine Quelle für Österreich, für die OMV, für Baumgarten gesperrt. Begründet wurde dies skurrilerweise damit, dass man damit – unter Anführungs­zeichen – den „Russen“ die Möglichkeit nehmen würde, die ukrainischen Netzsysteme zu umgehen und der Ukraine Einkommen zu entziehen.

Das zeigt ja schon, wessen Geistes diese Argumentationslinie ist. Man schädigt sich lieber selbst, macht sich von einem Krisengebiet wie dem ukrainisch-russischen Grenzgebiet abhängig. Nur um hier einen politischen Sager loszuwerden und Russland vielleicht zu schädigen, schädigt sich Europa massiv selbst und versucht, sich von verwundbaren, politisch sensiblen Leitungen abhängig zu machen.

Tatsächlich – das ist auch schon vom Kollegen Katzian erwähnt worden – haben ja die Lieferungen und die Zusammenarbeit mit Russland, egal, ob kommunistisch oder nicht kommunistisch, gut geklappt. Es hat eine einzige Unterbrechung in der Zeit von Timoschenko, Juschtschenko in der Ukraine gegeben, als die Ukraine das Gas aus den Fernleitungen gestohlen hat und die Russen sich gezwungen sahen, den Hahn einige Tage zuzudrehen. Das war der Fall. Aber das würde die Politik umso mehr fordern, von diesen Lieferquellen unabhängig zu werden.

Zu sagen, wir importieren Flüssiggas aus den USA – was ja jetzt ein ganz großes Thema ist – oder aus Katar oder Algerien – den großen Flüssiggaslieferanten –, das kann ja keine vernünftige Alternative sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Abgesehen davon, dass Österreich bekanntermaßen nicht am Meer liegt und die Gasverflüssigungs- und Gasvergasungsanlagen daher sicher nicht in Österreich liegen (Abg. Pirklhuber: Was sind „Gasvergasungsanlagen“?) und wir vom Handel mit die­sen Quellen ausgeschlossen werden, sind diese Herkunftsländer, Algerien, Katar und Co, sicher bei Weitem unsicherer als Russland.

Da die OMV leider tatsächlich in einer gewissen Schieflage ist, falsch investiert hat – nicht aus eigenem Verschulden, kann man sagen, aber aufgrund der Marktentwicklung jetzt falsch –, da sie über die höchsten Förderkosten im Erdölbereich verfügt, da auch die Margen in den anderen Geschäftsbereichen wie Petrochemie Borealis sinken, wird man aufgrund der Überkapazitäten logischerweise dem Unternehmen nicht eine vernünftige Kooperation wegnehmen oder blockieren können.


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Der Einstieg in ein Gasfeld in Westsibirien, um das es hier geht, ist heute sicher das Günstigste, was man tun kann, denn die Preise für Beteiligungen in diesem Bereich sind so niedrig, wie sie es seit Jahrzehnten nicht waren. Da sind die Überkapazität, der Gaspreisverfall und der politische Druck auf Russland, das durch die Sanktionen in einer schweren, sagen wir es einmal so, Devisenkrise steckt; es ist noch keine Wirtschaftskrise, aber eine schwere Devisenkrise.

Die OMV könnte hier zum Diskontpreis in ein riesiges, in eines der größten Gasfelder einsteigen. Aufgrund der hohen Verschuldung kann man der OMV nicht zumuten, das auf Pump zu tun und Cash auszuzahlen, sondern dass man da Beteiligungen an Töchtern einräumt, die die Gazprom noch stärker an die OMV bindet – und nicht umgekehrt. Das ist wohl eine vernünftige Vorgangsweise. Daher ist mir diese Überschrift der Grünen für die heutige Aktuelle Stunde völlig unverständlich. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

9.47


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Mag. Brunner gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte. (Abg. Lopatka: Die Wirtschaftsexpertin! – Abg. Brunner – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ich werde es Ihnen auch gleich erklären, Herr Klubobmann! – Abg. Lopatka: Ich bin kein Wirtschaftsexperte! – Abg. Lichtenecker: Aber sie ist es!)

 


9.47.54

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben einen Weltklimavertrag. Das ist einmal die positive Nachricht. – So viel auch zur Überschrift der Aktuellen Stunde.

Der 12. Dezember 2015 war ein historischer Tag. Die ganze Welt hat entschieden: Das Zeitalter der fossilen Energien ist zu Ende. (Beifall bei den Grünen.)

Erstmals ist es gelungen, das einheitlich zu entscheiden – viele haben ja gar nicht mehr an Klimakonferenzen geglaubt. Aber es war ein sehr positives Erlebnis, dass hier die Staatengemeinschaft zusammensteht, ein klares Signal aussendet und ganz klar sagt, wohin die Reise geht. Die Staatengemeinschaft sagt: Wir wollen diese Klimakrise angehen, wir wollen sie bewältigen und wir wollen etwas dagegen tun! – Alle Staaten dieser Erde, auch Österreich!

Es geht jetzt darum, zu schauen: Wie gehen wir in Österreich weiter mit diesem Klima­vertrag um? Wie setzen wir ihn um? Was bedeutet der Klimavertrag? (Beifall bei den Grünen.)

Die Entscheidungen von Paris bedeuten, dass wir bis zum Jahr 2050 aus den fossilen Energien aussteigen müssen – Dekarbonisierung, Herr Finanzminister! Das heißt, null CO2-Ausstoß netto und 100 Prozent erneuerbare Energie bis zum Jahr 2050. Das ist eine große Herausforderung, das gestehe ich ein, aber es ist auch eine noch größere Chance für diejenigen, die es jetzt angehen. Alle werden sich in diese Richtung bewegen. Jene, die jetzt starten, jene, die schneller dabei sind, werden Vorteile daraus ziehen. Das ist eine Riesenchance für die österreichische Wirtschaft. Jene, die jetzt zögern, werden zu den Fossilen, und der einzige Platz wird im Museum sein.

Der Klimavertrag von Paris ist nicht perfekt, aber er ist sehr gut. Die zentrale Message, die mitgegeben wurde, ist: Es ist jetzt an den Regierungen, es ist jetzt an den Parla­menten, diesen Vertrag in Gesetze zu übersetzen und umzusetzen. Und das wird die Messlatte für uns in den nächsten Tagen, Wochen, Monaten und Jahren sein. Folgendes ist aber klar: Wir müssen sofort mit der Umsetzung beginnen. (Beifall bei den Grünen.)


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Es braucht Strategien in unterschiedlichsten Bereichen, das ist ganz klar, es liegt aber auch vieles auf dem Tisch, vieles, was wir sofort angehen können. Allein in Ihrem Ressort würde ich mir einmal anschauen: Wie viel Geld, wie viel Steuergeld gibt Österreich für kontraproduktive Maßnahmen aus, für die Förderung von fossilen Energien? – Ich glaube, niemand gibt privat Geld für das Gegenteil von dem aus, was man eigentlich will. Die Republik Österreich tut es. Das müssen wir uns anschauen und sofort einstellen.

Die Budgetkürzungen im Klimaschutz hat mein Kollege Kogler angesprochen, darauf sind Sie nicht eingegangen, Herr Finanzminister. Das entspricht nicht diesem Klima­vertrag, das müssen wir angehen, nachbessern und da müssen wir in Klimaschutz investieren.

Eine der zentralsten Maßnahmen ist endlich eine Ökologisierung des Steuersystems. Keine Regierung wird je wieder einen solch günstigen Zeitpunkt vorfinden, wie wir ihn jetzt haben. Wir haben diesen Klimavertrag, ein klares Signal der Staatengemein­schaft, wir haben einen niedrigen Ölpreis, das ist eigentlich schlecht für das Klima, aber für die Klimapolitik etwas Positives, denn jetzt können wir, ohne groß über Belastung und Entlastung zu diskutieren, die Chancen einer ökologischen Steuerre­form nutzen und Weichenstellungen so vornehmen, dass wir alle auch in 10, 20 und 50 Jahren noch gut leben können. (Beifall bei den Grünen.)

Dieser Klimavertrag bedeutet auch, dass jede einzelne Entscheidung – das möchte ich Ihnen allen mitgeben –, jede einzelne Entscheidung, die wir hier treffen, die Messlatte dieses Klimavertrags erfüllen muss.

Beim Wort „Entscheidung“ komme ich auf Struktur- und Unternehmensent­scheidun­gen, und da erkläre ich Ihnen jetzt schon, was das mit der OMV zu tun hat. Dekar­bonisierung bis 2050 bedeutet, dass zwei Drittel aller bekannten fossilen Ressourcen im Boden bleiben müssen. Gelder, die in diese fossilen Ressourcen investiert sind, werden nichts mehr wert sein. Das heißt, es muss eine strategische Überlegung für uns sein, was das für die Anteile, die die Republik hat, bedeutet. Und es muss eine arbeitsplatz-, wirtschafts- und standortpolitische Maßnahme sein, wie wir ein Unter­nehmen wie die OMV auch halten können. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Eine Strategie, die sich auf Fossile ausrichtet, wird hier nicht zielführend sein, da werden wir Arbeitsplätze verlieren.

BP hat erst kürzlich angekündigt, 4 000 Arbeitsplätze zu streichen. Es muss also in unserem Interesse sein, die OMV zu halten, die strategische Ausrichtung zu beein­flussen. Die OMV hat genug Know-how, das wir gut für die Energiewende brauchen können. Es ist unsere Aufgabe, sicherzustellen, dass sie das tut.

Wir werden noch viele, viele andere Maßnahmen setzen müssen. Meine Hoffnung ist, wenn es in Paris bei fast 200 Parteien gelungen ist, einen einstimmigen guten Klima­vertrag zustande zu bringen, dann muss es in diesem Parlament mit sechs Parteien gelingen, diesen Klimavertrag effizient und zielgerichtet umzusetzen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie Bravoruf der Abg. Lichtenecker.)

9.53


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.

 


9.53.27

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Das Thema ist von den Grünen gewählt: „Klimaschutz als Österreichs zentrale Verantwortung: Wer das Ab­kommen von Paris ernst nimmt, darf die OMV nicht an Gazprom verkaufen!“ 


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Ich möchte mir drei Punkte dazu ansehen. Der erste ist ein Realitätscheck, wie sehr diese Themen zusammenhängen. Der zweite ist: Was sind tatsächlich Maßnahmen, die aufgrund des Klimavertrags von Paris notwendig sind? Der dritte ist: Was sind die wirtschaftlichen Möglichkeiten für Österreich?

Zum ersten Punkt, dem Realitätscheck: Das passt nicht zusammen, das passt auf keine Kuhhaut. Ich kann das auch genau erklären. In Paris ging es grundsätzlich darum, dass sich die Nationalstaaten, wie in diesem Fall konkret die Europäische Union, dazu verpflichtet haben, gemeinsam eine Reduktion, wie Kollegin Brunner schon gesagt hat, einen Ausstieg aus Öl und Gas bis 2050 voranzutreiben.

Wie wollte man das machen? – Es gab mehrere Elemente; das eine ist durch Anreize gegenüber der Wirtschaft, das andere ist durch klare rechtliche Rahmenbedingungen. Und das ist auch genau die Verantwortung der Politik. Wir haben klare Rahmen­bedingungen zu geben, die Planbarkeit für die Wirtschaft bedeuten, und entsprechen­de Regulatorien, damit sich das Ganze auch in die richtige Richtung entwickelt. Wir haben nicht die Verantwortung, direkt in wirtschaftliche Mechanismen einzugreifen. Das muss man hier ganz klar sagen.

Der nächste Punkt, der hier auch zu nennen ist, ist, dass wir aufseiten der Politik, soweit wir es jetzt zumindest gesehen haben, gar keinen Verkauf der OMV planen. Das heißt, Sie versuchen wieder einmal die Verquickung Wirtschaft gegen Umwelt. Unsere Herausforderung im 21. Jahrhundert ist aber, Wirtschaft mit Umwelt zu verbinden. Das geht völlig fehl.

Der zweite Punkt, und das ist das, was eigentlich das Thema hätte sein können, auch in der Aktuellen Stunde, ist die Frage: Wie gehen wir mit dem Vertrag von Paris um? Es wäre besser gewesen, Sie hätten das Thema OMV außen vor gelassen und gefragt: Wie gehen wir mit dem Vertrag um, was sind die nächsten Schritte, unsere gemeinsamen Ziele zu erreichen?

Sie wissen genau, dass wir vereinbart haben, dass die Ziele auch für Österreich zuerst auf europäischer Ebene festgelegt werden, was in den nächsten Wochen zu erwarten ist. Wir gehen bis 2030 von einer Reduktion von 40 Prozent der Emissionen aus.

Wo wäre hier der Diskurs anzusetzen? – Es gibt mehrere Bereiche. Ein Bereich, der von Ihnen immer wieder ganz vorne hingestellt wird, ist die Industrie. Man muss aber ganz klar sagen, dass wir in zwei Bereichen deutliche Vorreiter auch in Europa sind: Der eine ist die Reduktion von Emissionen im Industriesektor, der zweite Bereich ist jener der thermischen Sanierung, also bei der Gebäudewärme angesiedelt. Da sind wir gut, da dürfen wir nicht nachlassen, wir müssen aber auch nicht weiter vorpreschen.

Wo wir wirklich ein Problem haben, das ist im Bereich des Verkehrs. Da drückt sich die Politik derzeit massiv. Ich möchte ein paar Punkte nennen, wo auch wir NEOS noch keine finale Antwort haben, aber natürlich viele Diskussionsvorschläge. Der eine ist zum Beispiel: Wie gehen wir damit um, dass wir den Wohnbau weiterhin so fördern, dass es zu Zersiedelung kommt? Der zweite ist: Warum stecken wir einen Milliarden­betrag in die Pendlerpauschale, um den Individualverkehr zu fördern? Da gibt es massive Möglichkeiten auch vonseiten der Politik, entsprechend zu gestalten. Da kommt aber nichts von den Grünen. Da haben Sie schlicht Angst, Sie gehen weiter einen sturen und populistischen Weg. (Beifall bei den NEOS.)

Im Wesentlichen hat der Vertrag von Paris aber deutliche Möglichkeiten für die öster­reichische Wirtschaft eröffnet, aber das ist halt nicht so sexy, wie auf die OMV hinzutreten; das ist mir völlig klar.

Wo liegen die Möglichkeiten? – Es gibt ein starkes Ziel, die Erderwärmung einzudäm­men. Wir haben in Paris 2 Prozent vereinbart, als mittel- und langfristige Option


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1,5 Prozent. Auch wenn die Ziele derzeit noch nicht realistisch sind, geht es darum … (Abg. Brunner: Grad! – Abg. Pirklhuber: Grad, nicht Prozent!) – 1,5 Grad beziehungs­weise 2 Grad, Verzeihung. – Es geht vor allem darum, dass jene Staaten, die derzeit noch nicht viel getan haben, jetzt einen deutlichen Aufholbedarf haben. Das führt wiederum dazu, dass wir deutliche Exportmöglichkeiten in verschiedene Staaten haben, sowohl … (Abg. Brunner: Das steht so nicht im Vertrag!) – Nein, das steht so nicht im Vertrag, das ist die Möglichkeit der österreichischen und der europäischen Wirtschaft, Frau Kollegin Brunner, und genau das ist eine Schwachstelle der Grünen. Sie sprechen nicht von den Möglichkeiten der europäischen und der österreichischen Wirtschaft, sondern Sie reden von etwas, was ohnehin nie stattfinden wird. (Abg. Brunner: Haben Sie mir zugehört? Genau das habe ich gesagt!)

Mein Punkt ist, dass wir in Österreich Vorreiter in verschiedenen Bereichen sind, wie zum Beispiel der Abfallwirtschaft, der Filtertechnologien, in verschiedensten Bereichen der Umwelttechnologie. Da haben wir große Exportmöglichkeiten, diese werden jetzt schon genutzt.

Was könnten wir tun, damit wir die österreichische Wirtschaft stärken, um diese Exportmöglichkeiten besser und stärker zu nutzen? – Das ist wiederum nicht die OMV, sondern das ist, ganz banal und auch schon oft erwähnt, eine Senkung der Kosten auf Arbeit, eine geringere Besteuerung in Österreich. Das fördert die Wirtschaft, das fördert die Möglichkeiten, auch entsprechende Exporte voranzutreiben. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

9.58


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte.

 


9.58.57

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher, nicht nur hier im Parlament, sondern auch vor den Fernsehgeräten! Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass ein sehr wichtiges Thema zum einen hier jetzt im Mittelpunkt steht, nämlich der Klimaschutz. Wir alle sind uns dessen bewusst, dass da dringend etwas unternommen werden muss.

In dieser Aktuellen Stunde werden natürlich Klimaschutz und Umweltpolitik sehr stark mit Wirtschaftspolitik vermischt. Aber genau das muss auch der Auftrag für die Zukunft sein, diesbezüglich einen starken Schulterschluss zustande zu bringen.

Kommen wir zum Klimaschutzabkommen von Paris! Das wurde medial, in den Ausschüssen und auch schon hier im Plenum als Meilenstein gefeiert, obwohl meines Erachtens sehr viel noch ein bisschen vage ausgedrückt ist und in diesem Abkommen ein ganz klarer Auftrag an die nationalen Parlamente besteht, ein klares Bekenntnis zu einem Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen – das ist das zentrale Thema –, nämlich bei Strom, Wärme, Mobilität, Kunststoff und Mineraldünger, abzulegen. Da sind zwar die Worte da, aber die Umsetzung, die Taten sind noch sehr vage und noch stark ausbaufähig.

Wenn es darum geht, die Lippenbekenntnisse aus Paris durch konkrete Maßnahmen zu realisieren, dann sind wir gefordert, beziehungsweise stehen wir vor einer Bewäh­rungsprobe, wo wir genau jetzt beweisen können, dass wir diesen klaren Auftrag aus Paris auch wirklich ernst nehmen. Wie gesagt, die Worte sind gesprochen worden, aber die Taten, muss ich leider sagen, entsprechen diesen Worten in den letzten Tagen nicht. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich möchte zwei Beispiele nennen: Auch wenn der Herr Minister das jetzt nicht bestätigt hat, natürlich steht dieser Tausch der Vermögenswerte zwischen OMV und Gazprom im Raum. Wie das dann wirklich enden wird, werden wir hoffentlich dem-


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nächst erfahren. Was mir aber fehlt und was so ein bisschen Fakt ist: Zum einen gibt es den klaren Auftrag, dass wir aus den fossilen Brennstoffen aussteigen, aber auf der anderen Seite überlegt man weitere Investitionen in Gasfelder. Wenn die Aussage und der Tenor aber ganz klar jene sind, dass wir da rausmüssen, dann ist das meiner Ansicht nach ein Widerspruch.

Ein weiteres Beispiel war: Vor wenigen Tagen fand eine Sitzung des Umweltaus­schusses statt. Dabei wurde auch annähernd eine Stunde über Paris gesprochen, und zwar durchaus sehr positiv, und im Anschluss daran standen 13 Anträge auf der Tagesordnung. Ich möchte einen herausgreifen, der eigentlich genau in diese Richtung gegangen ist, und zwar ging es darin um den Ausstieg aus der Kohleverstromung und parallel dazu um eine Aufhebung der Steuerbefreiung bei der Herstellung von Strom aus Kohle. Nur wenn wir aufhören, fossile Energie zu fördern, stoppen wir diese Emissionen, schützen wir die Gesundheit der Bevölkerung vor Auswirkungen wie Fein­staub und stärken die Konkurrenzfähigkeit der alternativen Energieträger, die wir ja vorantreiben wollen. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Köchl.)

Ein klares Zeichen dafür, dass den Worten Taten folgen, wäre gewesen, diesem Antrag zuzustimmen. Was ist stattdessen geschehen? – Dieser Antrag und weitere 13, von denen sehr viele in genau diese Richtung gegangen sind, wurden wieder einmal vertagt. Das ist etwas, wo wir einfach handeln müssen! Wir müssen von den Lippen­bekenntnissen zu Taten übergehen, wirklich dezidiert in die Planung gehen und Strategien entwickeln; die Planung und die Strategie für Energie über 2030 hinaus fehlen ja nach wie vor. Angeblich hat der Herr Minister angekündigt, er werde bis Dezember die Energiestrategie bis 2050 präsentieren; da dürfen wir schon sehr gespannt sein.

Der klare Auftrag ist, den Worten bitte auch Taten folgen zu lassen. Über Planlosigkeit und Strategielosigkeit können die Bevölkerung und die Wirtschaft bereits ein Lied singen, Stichwort Bundes-Energieeffizienzgesetz, bis hin zu den Wirten, die von Registrier­kassenpflicht, Nichtraucherschutzbestimmungen et cetera gebeutelt sind und sich damit herumschlagen müssen. (Beifall beim Team Stronach.)

10.04


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wimmer. – Bitte.

 


10.04.10

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Vor nicht einmal zwölf Monaten haben wir die ÖIAG aufgelöst, und es wurde die ÖBIB ins Leben gerufen. Die ÖIAG wurde deshalb aufgelöst, weil da ja ganz gravierende Fehler passiert sind und weil vor allen Dingen die Herrschaften im Aufsichtsrat all das gemacht haben, womit die Eigentümer nicht wirklich einverstanden waren; daher diese Neugründung. Stichwort Telekom, weil uns das noch immer in Erinnerung ist: Managementfehler. Es wurde jahrelang mehr ausge­schüttet als verdient, das Unternehmen wurde total geschwächt. Es gab dann eine Suche nach einem großen Partner, der auch gefunden wurde. Nach zwei Jahren war dann die industrielle Führerschaft weg. Heute haben wir dort noch 28 Prozent Anteile als Eigentümer, wir haben aber nichts mehr mitzureden. Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, es hat eine sehr große Übereinstimmung gegeben, dass so etwas nicht mehr passieren soll, und darum sollten wir ja jetzt auch sehr wachsam sein.

Jetzt zur OMV: Meine sehr geschätzten Damen und Herren, natürlich ist die OMV das größte börsennotierte Industrieunternehmen Österreichs, sie ist auch für sehr hohe Umweltstandards bekannt. Die OMV ist wichtig für den Industrie- und Forschungs­standort Österreich, und natürlich ist die gegenwärtige Situation alles andere als rosig. Es gibt Schwierigkeiten: der Ölpreis, die Förderkosten, auch die Umweltziele, die finan-


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ziert gehören. Es ist eine große Herausforderung, die bewältigt werden muss. (Abg. Pirklhuber: Das ist richtig!)

Im Herbst gab es dann die ersten Medienberichte dazu. Das sind die einzigen Berichte, die uns – zumindest zum jetzigen Zeitpunkt – vorliegen, und an die müssen wir uns einfach halten. Ich freue mich, wenn ich höre, welch klare Worte Sie, Herr Finanz­minister Schelling, heute hier gesprochen haben und dass Sie eine Verschränkung oder eine Privatisierung ausschlagen, also einer solchen nicht zustimmen. Aber mir sind schon noch die Worte des Verantwortlichen in der OMV bekannt, der vor Weihnachten im großen „profil“-Interview sagte: „Die Gas Connect ist für uns fast so etwas wie eine Finanzbeteiligung. (…) In erster Linie wollen wir den Wert moneta­risieren (…).“ (Abg. Pirklhuber: Verkaufen!) – Ja, verkaufen, verklopfen! Und das ist eine Vorgehensweise, meine sehr geschätzten Damen und Herren, die zumindest wir von unserer Seite ganz sicher ablehnen werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Gleichzeitig lesen wir in den Medien, dass sich schon mehrere ausländische Inves­toren anstellen, und ebenfalls aus den Medien erfahren wir, dass der Beteiligungs­tausch zwischen OMV und Gazprom sehr weit gediehen ist. Nicht gesagt wird, um welche Teile es sich handelt. Da ist der Aufsichtsratsvorsitzende einer sehr großen östlichen Gasgesellschaft ein bisschen direkter und genauer, der sagt nämlich, worum es ihm geht, nämlich um die Raffinerien – und da haben wir nur zwei: Schwechat und Burghausen – und um das Leistungsnetz. Also wenn das nicht verunsichert und wenn man da nicht hellhörig werden soll, meine geschätzten Damen und Herren, dann weiß ich auch nicht! (Abg. Pirklhuber: Richtig!)

Genau deshalb ist es wichtig, dass wir die Diskussion seriös führen, und es ist festzuhalten, dass es um ein Unternehmen geht, bei dem die Republik Österreich größter Einzelaktionär ist. Es geht uns darum, langfristige strategische Interessen zu sichern, denn es geht um die Energiesicherheit, es geht um eine der wichtigsten Infra­strukturen in Österreich, und vor allen Dingen geht es um die Arbeitsplätze der dort beschäftigten Kolleginnen und Kollegen.

Wir haben ja in den letzten Jahren schon sehr viel erlebt, und wir sind auch ein bisschen gebrannte Kinder, meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich erinnere zum Beispiel an die Privatisierung der Austria Tabak: 2011 wurde mit dem Werk Hainburg die Produktionsstätte geschlossen. Das war nicht wirklich eine Vorzeige­privatisierung. Ich denke auch an die AUA, die hergeschenkt wurde, und dann mussten noch 500 Millionen nachgeschossen werden, oder an die Telekom, die ich heute schon erwähnt habe.

Ich denke, es ist wirklich gut, da aufzupassen und Obacht zu geben. Ich bin gespannt darauf, welche Entscheidung die Organe der OMV am 18. Februar – da wird wieder eine wichtige Aufsichtsratssitzung stattfinden – treffen werden. Ich glaube einfach, dass die Karten auf den Tisch gehören; es muss vorbei sein mit der Geheimnis­krämerei. Wir erwarten uns, dass Vorstand und Aufsichtsrat eine Strategie für die Zukunft vorschlagen werden, um das Unternehmen wieder nachhaltig in eine sehr opti­mis­tische Zone zu bringen.

Ich sage abschließend ganz deutlich: Wir werden ganz sicher aufpassen und es nicht hinnehmen, dass durch gegenseitige Beteiligungen und Verschränkungen eine Privatisierung durch die Hintertür stattfindet. Da werden wir genau hinschauen, und die nächsten paar Wochen werden zeigen, in welche Richtung die Organe die Entschei­dung treiben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)


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10.09


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Hanger. – Bitte.

 


10.09.30

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte für meine Fraktion noch einmal unsere Linie, unsere Positionen in drei wesentlichen Punkten unterstreichen.

Erstens: Es gibt keinen Privatisierungsauftrag.

Zweitens: Die Klimakonferenz, die schon mehrfach angesprochen worden ist, sehen natürlich auch wir als sehr großen Erfolg an. Aber klar ist auch, dass dieser vielzitierte Ausstieg aus den fossilen Energieträgern nur Schritt für Schritt erfolgen kann.

Und drittens: Privatisierung per se kann auch etwas sehr Positives sein; das werde ich dann genauer ausführen.

Zum Ersten: Es gibt keinen Privatisierungsauftrag. Was sind die Fakten? – Die OMV ist ein börsennotiertes Unternehmen, das größte börsennotierte Industrieunternehmen in Österreich. Der Staat hält eine Beteiligung von 31,5 Prozent über die neu etablierte ÖBIB. Und die ÖBIB kann erst dann tätig werden, wenn die Bundesregierung einen Privatisierungsauftrag beschließt. Diesen Privatisierungsauftrag gibt es jedoch in der laufenden Legislaturperiode nicht, und deshalb steht auch eine Privatisierung der OMV nicht zur Debatte. Ganz im Gegenteil: Wir bekennen uns zum staatlichen Eigentum in der ÖBIB und zu einer professionellen Bewirtschaftung dieses Eigentums. (Abg. Kogler: Wer „wir“? Wer ist „wir“?) Da hätten übrigens unserer Meinung nach in einem großen Infrastrukturunternehmen auch die ÖBB und die ASFINAG dazugehört.

Ganz wichtig ist: Die OMV hat Organe – einen Vorstand und einen Aufsichtsrat –, die ihre Funktion unabhängig ausüben sollten, und diese Organe sollte man in Ruhe arbeiten lassen. Mediale Zurufe sind da wirklich sehr wenig hilfreich. Wenn dann zum Beispiel in den Medien über einen Asset Swap, einen Asset Deal spekuliert wird, dann muss man schon auch dazusagen, dass das auch etwas sehr Positives sein kann, wenn sich zwei Partner darüber unterhalten, wie sie Vermögen tauschen können – da geht es nicht um einen Verkauf des Vermögens, sondern um einen Tausch –, damit für beide eine Win-win-Situation entsteht. Ein Asset Deal hat ja nur dann Sinn, wenn es für beide Partner passt. Der Vorteil für die OMV kann zum Beispiel eine Erhöhung der Versorgungssicherheit bei Erdgas sein, weil – und das ist schon auch klar, das werde ich auch noch ansprechen – der Ausstieg aus fossilen Energieträgern seine Zeit braucht und Erdgas natürlich eine Übergangstechnologie ist; Erdgas gilt übrigens nebenbei bemerkt auch als einer der treibhausfreundlichsten Energieträger.

Zum Zweiten: Die Klimakonferenz in Paris bringt das Ende des fossilen Zeitalters. (Abg. Brunner: 34 Jahre …!) Das möchte ich wirklich auch als Vertreter einer Partei sagen, die das Ordnungsprinzip des ökosozialen Gedankens ja schon lange (Abg. Brunner: Vergessen hat! Abg. Pirklhuber: Aufgegeben hat!) auf ihre Fahnen heftet (Abg. Pirklhuber: Achtziger Jahre!): Uns ist das ganz, ganz wichtig! Aber ganz klar ist auch, Herr Pirklhuber – und darin sind sich übrigens auch alle Experten einig –, dass dieser Ausstieg aus den fossilen Energieträgern nur Schritt für Schritt erfolgen kann. (Abg. Brunner: Aber irgendwann muss man den ersten Schritt machen!) Da müssen Wirtschaft und Umwelt in Balance sein, Frau Brunner, anders wird es nicht gehen, weil es immer auch um Standortfragen und damit auch um Arbeitsplätze in Österreich geht. (Abg. Brunner: Die Ökowirtschaft wird die Standortfrage sein!) Das müssen wir insgesamt gut diskutieren. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ganz besonders wichtig ist es mir auch, darauf hinzuweisen, dass in Österreich seit 2005, was Klimaschutz betrifft, natürlich auch schon einiges erreicht worden ist. Danke, Frau Brunner, Sie haben ja jetzt fast zustimmend genickt! Seit 2005 haben wir eine Reduktion der Treibgasemissionen. Wenn wir die Treibhausbilanz 2014 mit jener


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von 2013 vergleichen, dann wissen wir auch, dass wir auch sehr schöne Erfolge verbuchen können. Klar ist, wenn wir den Ausstieg vorantreiben wollen, sind nun auch weitreichende Maßnahmen notwendig, aber ich halte es für insgesamt nicht seriös, das jetzt unmittelbar mit der Frage zu verquicken, ob wir nicht auch die Energiesicherheit erhöhen. (Abg. Brunner: Dann wird es sich nicht ausgehen …!)

Und zum Dritten: Privatisierungen sind auch Erfolgsgeschichten; es ist mir wichtig, das festzuhalten. (Abg. Pirklhuber: Für wen?) Wenn man die mediale Diskussion beob­ach­tet, wenn man die Diskussion von Repräsentanten verschiedener Interessengrup­pen beobachtet, dann hat man ja manchmal den Eindruck, Privatisierung ist per se schlecht. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Ich möchte Ihnen ein Beispiel bringen, nämlich die voestalpine. (Abg. Pirklhuber: Haben wir ein Glück gehabt! Wasserpri­vatisierung in London!) Sie wissen das: 1980, 1985 eine schwere Krise, das Staats­unternehmen ist hochdefizitär. Man hat sich dann dazu entschieden, den Konzern zu restrukturieren, zu privatisieren. Es ist ganz spannend, nachzulesen, was denn damals die Gründe dafür waren, dass das nicht funktioniert hat. Da wird angeführt: Ursache für den Crash waren politische Einflussnahme, Missbrauch des Unternehmens als staatliche Beschäftigungsreserve, Änderungen der internationalen Rahmenbedingun­gen, Aushöhlung einzelner Unternehmen und so weiter und so fort.

Wir sollten also auch aus der Geschichte lernen, denn wenn wir uns anschauen, wie die voestalpine AG heute dasteht, dann ist das auch eine Erfolgsgeschichte. Dieses Unternehmen hat mittlerweile 500 Konzerngesellschaften und Standorte in über 50 Ländern auf allen fünf Kontinenten, beschäftigt weltweit 48 000 Mitarbeiter. Manch­mal sollten wir vielleicht auch hinhören, was der Vorstandsvorsitzende sagt, wenn es um Investitionen geht. Da müssen wir sehr darauf aufpassen, dass unser Standort auch wettbewerbsfähig bleibt. Und was ich in der voestalpine AG ganz interessant finde: Die Mitarbeiter halten dort – Stand 2013 – 14 Prozent der Anteile. Das ist die größte Mitarbeiterbeteiligung in Österreich. Für ein staatliches Unternehmen wäre das nicht möglich gewesen; das ist schon meine Überzeugung.

Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass der Verkauf der OMV nicht zur Diskussion steht, dass wir uns über die Ergebnisse der Klimakonferenz in Paris wirklich sehr freuen und dass es Privatisierungen gibt, die wirklich eine Erfolgsgeschichte sind. Abschließend möchte ich noch sagen, dass ich davon überzeugt bin, dass unsere Eigentümerinteressen durch unseren Finanzminister bestens vertreten sind. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

10.14


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rauch. – Bitte.

 


10.14.53

Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Bundesminis­ter! Hohes Haus! Der Titel, der heute für diese Aktuelle Stunde gewählt wurde, ist ja etwas skurril. (Abg. Loacker: Es kann sie ja nicht jeder „… Chaos“ nennen! Heiterkeit bei den Grünen.) Wer das Abkommen von Paris ernst nimmt, darf die OMV nicht an die Gazprom verkaufen.

Frau Kollegin Brunner, Sie haben ja angesichts des Pariser Abkommens von einem historischen Tag gesprochen; wir können uns alle noch daran erinnern – Frau Weigerstorfer hat es auch erwähnt –, wie wir mit Euphorie und Enthusiasmus in die letzte Sitzung des Umweltausschusses gegangen sind, dessen Vorsitzende Sie sind. Im Endeffekt wurden jedoch alle Tagesordnungspunkte vertagt – wie üblich. (Ruf bei der FPÖ: Das ist die Realität! Abg. Brunner: Das muss sich auch ändern!) – Das ist die Realität, wie hier im Parlament gearbeitet wird, auch wie mit Anträgen seitens der Opposition umgegangen wird. (Beifall bei der FPÖ.)


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Der Bundesminister hat es ja auch erwähnt, daher nur noch kurz: Die OMV ist ein börsennotiertes Unternehmen, das im internationalen Wettbewerb steht. Wo und wie die OMV ihre Geschäftsfelder ausbreitet, obliegt natürlich der Unternehmensführung. Die Entscheidung über die Art der Geschäftsfelder ist natürlich dem Vorstand und auch dem Aufsichtsrat vorenthalten. (Abg. Lugar: Vorbehalten!) Wenn die Unternehmens­führung aus wirtschaftlichen Gründen eine Expansion, ein weiteres Geschäftsfeld – auch mit der Gazprom – andenkt, sehen die Grünen gleich die Aufgabe all unserer österreichweiten Klimaziele. Das eine hat mit dem anderen absolut nichts zu tun! Das ist nicht der Weg, den wir beschreiten wollen.

Ein wesentlicher Punkt, Frau Kollegin Brunner: Wenn man beim letzten Ausschuss gut und aufmerksam zugehört hat, hat man ja gesehen, was Ihre Ziele sind. (Abg. Brunner: Meine?) – Die der Grünen, Ihrer Fraktion insgesamt. Man sieht ganz genau: Aufgrund des aktuell gesunkenen Ölpreises, aufgrund der aktuell gesunkenen Treib­stoff­preise wollen Sie eine Ökosteuer einführen, und mit der wollen Sie generell alle Bürger dieses Landes belasten. (Abg. Pirklhuber: Ökosteuerreform!)  Diese Öko­steuer wird es mit uns nicht geben, aber sie ist Ihr Ziel! (Beifall bei der FPÖ. Abg. Brunner: Dann sagen Sie: Wir ignorieren den Klimavertrag! Sagen Sie es! Entweder oder!) – Nein, nein, Frau Kollegin, das ist eine unsoziale Maßnahme und nicht nur eine unsoziale Maßnahme, sondern auch eine wirtschaftsfeindliche Maßnahme! (Neuer­licher Beifall bei der FPÖ.)

Und das Beste ist: Es ist nicht nur eine wirtschaftsfeindliche Maßnahme, sondern sogar eine pendlerfeindliche Maßnahme. Sie sprechen immer von den Regionen. Dadurch höhlen Sie die Regionen aus! Jetzt müssen die Menschen eh schon pendeln.

Diese Ökosteuer wird es mit uns mit Sicherheit nicht geben. Und vor allem, was ja noch ein wesentlicher Effekt ist: In diesen Zeiten der höchsten Arbeitslosigkeit der Zweiten Republik eine Ökosteuer einführen zu wollen, das ist ein Wahnsinn. Sie wollen die Bürger weiterhin belasten und bestrafen. Das wird es mit uns mit Sicherheit nicht geben.

Was wir brauchen, ist der Ausstieg aus der Kohleverstromung – ein wesentlicher Faktor. Da wird nicht einmal die Hälfte für Energie genutzt, sondern das meiste verpufft in Form von Wärme. Unser nachhaltiges Ziel kann es nur sein, in erneuerbare Energie zu investieren und auf diese zu setzen, und da gibt es Anreize. Ich sage das auch in Richtung des Finanzministers: Man kann zum Beispiel den Mehrwertsteuersatz um 50 Prozent hinunter auf 10 Prozent setzen. Das wären Anreize! So könnten wir auch den Umweltschutz vorantreiben. (Beifall bei der FPÖ. Abg. Pirklhuber: Darüber können wir diskutieren!)

Und das wäre auch gleichzeitig ein Motor für die Ökowirtschaft und weiter auch für eine Joboffensive in den Green Jobs. Das wären Maßnahmen, wie wir sie uns für eine nachhaltige Klimapolitik und Umweltpolitik vorstellen. (Abg. Brosz: … war die FPÖ dagegen!)

Forcieren wir die Windkraft! Forcieren wir die Wasserkraft! Forcieren wir die Sonnenkraft! Dazu braucht es natürlich auch Entscheidungsträger, das müssen wir umsetzen. Österreich hat geographisch und auch landschaftlich die besten Möglich­keiten (Abg. Brunner: Denen wird es helfen, wenn die Fossilen besteuert werden!) – das ist nicht das Nötige –, und dazu braucht es natürlich eine Umsetzung durch die Bundesregierung, die hier auch gefordert ist. Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

10.19


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber ist der nächste Redner. – Bitte.

 



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10.20.02

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es wird nicht helfen, wenn man den Kopf in den Sand steckt – die Dinge liegen hier tatsächlich auf dem Tisch! Meine Kollegin­nen, meine Kollegen haben es auch dargelegt: Es ist ein Faktum, und das hat auch niemand hier vom Rednerpult aus bestritten, dass der Klimawandel uns alle be­schäftigt. Die Nordwestpassage der Arktis, das Abschmelzen der Gletscher in der Antarktis, die Meldungen der letzten Tage über zwei Meter Verlust an Gletschermasse am Dachstein, das wird die Alpen ganz massiv betreffen, das alles hat jetzt schon Einfluss auf unsere Lebensqualität und wird sich auch in Österreich von der Landwirtschaft bis hin zum Tourismus ganz gravierend auswirken. – Das, meine Damen und Herren, ist das eine Faktum!

Das andere Positive, das Kollegin Brunner auch wirklich emphatisch und immer wieder mit voller Energie in dieses Haus einbringt, ist: Jawohl, wenn die internationale Staa­ten­gemeinschaft einen internationalen Klimavertrag zustande bringt, so geschehen im Dezember in Paris, dann muss das Auftrag sein, Auftrag für die Bundesregierung, Auftrag für uns Nationalräte und Nationalrätinnen, die hier gemeinsam Beschlüsse fassen, und auch Auftrag für Sie, Herr Bundesminister, als Finanzminister, der dafür verantwortlich ist, wie viel Geld in dieser Republik wirklich für die Transformation der Energiewirtschaft eingesetzt wird, wie viel Möglichkeiten der Klimaschutz heute und morgen hat, aber auch verantwortlich ist für jene Beteiligungen der Republik, wo wir Gestaltungsmöglichkeiten haben. Und 31,5 Prozent, über die österreichische ÖBIB im OMV-Konzern gehalten, gemeinsam im Syndikatsvertrag mit der IPIC, das ist richtig, das ist eine strategische Beteiligung – eine strategische Beteiligung, wobei es um die Zukunft dieses Unternehmens geht, die wir Grüne mitgestalten wollen, und zwar konstruktiv mitgestalten wollen unter dem Aspekt der Klimaveränderung. (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang aus einer Pressemitteilung des ehemaligen Vorsitzenden Ruttenstorfer aus dem Jahr 2006, also vor zehn Jahren, vorlesen. Was hat Ruttenstorfer damals gemeint?

„,Vor dem Hintergrund der gestiegenen Ölpreise‘ soll der OMV-Konzern jetzt einen ,ganz entschiedenen neuen Anlauf‘ im Bereich ,Erneuerbare Energien‘ nehmen, sagte Ruttenstorfer, auch wenn der Ölpreis wieder“ –

hören Sie bitte, Herr Bundesminister! –

„in die Gegend von 30 oder 40 Dollar pro Fass zurückgehen werde. Den Prozentsatz, den ,Erneuerbare‘ zum Beispiel in einem Jahrzehnt in der OMV bestreiten sollen, will der Generaldirektor in ein, zwei Jahren quantifizieren.“

Vor zehn Jahren, meine Damen und Herren, war man in der OMV im Vorstand so weit, wahrzunehmen, dass die erneuerbaren Energien für die Zukunft dieses Konzerns eine zentrale Strategie sein müssen. – Nichts anderes wollen wir Grüne, und wir fordern nichts anderes von der Bundesregierung und von Ihnen ein, als sich im Rahmen der Beteiligungen der österreichischen Republik an diesem Unternehmen auch strategisch einzubringen!

Meine Damen und Herren! Warum ist das so aktuell? – Am 2. Februar wird Ihr Kollege Wirtschaftsminister Mitterlehner gemeinsam mit dem OMV-Chef Rainer Seele in Moskau sein, wird dort in höchsten wirtschaftlichen Kreisen Gespräche führen. Ist das Zufall? – Ich glaube nicht.

Rainer Wimmer hat hier die Ehrenrettung für die Regierungsfraktionen geleistet, und zwar Ehrenrettung insofern, als dass er klipp und klar gesagt hat, was Faktum ist. Der


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Asset-Tausch, meine Damen und Herren, ist nicht akzeptabel. Es kann nicht sein, dass wesentliche Infrastrukturelemente wie zum Beispiel in der Gasversorgung mit einem internationalen – wenn er auch Lieferant ist – Player ausgetauscht werden, wenn das langfristig die Möglichkeiten dieses Unternehmens bedroht. – Herr Bundesminister, Sie sind aufgefordert, hier ganz entschieden Maßnahmen zu setzen!

Positiv anmerken möchte ich einen Fonds, den OMV Future Energy Fund. Die OMV Future Energy Fund GmbH wurde vor zehn Jahren gegründet, hat nicht einmal eine eigene Homepage, hat aber bis jetzt gute Projekte auf den Weg gebracht. Ich nenne als Beispiel – dass Sie sehen, dass es Möglichkeiten gibt, auch so etwas zu tun –, wie man Solarenergie, wie man Windstrom in Wasserstoff umwandelt und eine Speicher­technologie entwickelt, die auch in einem Gasnetz vertrieben werden kann; Wasser­stoff könnte man sofort über das Gasnetz einspeisen. Das ist auch eine der ganz zentralen Strategien, um die erneuerbaren Energien in das bestehende System einzu­führen. In diese Richtung, meine Damen und Herren, muss sich die OMV weiterent­wickeln.

Diese Diskussion heute ist ganz wichtig, wir werden weiter dranbleiben. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

10.25


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Schellhorn, Sie sind der Nächste. – Bitte.

 


10.25.08

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsident! Geschätzter Herr Minister! Sie haben recht, Herr Kollege Pirklhuber, das Umweltthema ist ein ganz wichtiges, und es ist auch wichtig, welche Strategien wir verfolgen, was ich nur nicht verstehe, ist, dass Sie in einen derartigen Populismus abdriften. Wie der Herr Finanzminister klar und deutlich ausgeführt hat, geht es dabei um eine Kooperation und nicht um einen Verkauf, laut Titel dieser Aktuellen Stunde geht es aber um – wie Sie es beurteilen – einen Verkauf, und das ist völlig unrichtig! In dieser Hinsicht verstehe ich auch den Kollegen Schieder und Ihren Kollegen Pilz nicht. Wenn ich diese Argumentationen höre, muss ich sagen, ich als Unternehmer möchte diesen beiden – sie sind leider nicht im Raum – niemals auch nur für einen Tag mein Unternehmen überantworten.

Worum geht es hier? – Wenn Sie wollen, dass das ein österreichisches Unternehmen ist, dann müssten Sie de facto alles zurückkaufen, dann müssten Sie die 31,5 Prozent aufstocken, wenn wir es uns leisten können. Angesichts der disziplinierten Budget­kultur unseres Landes ist es sicher kein Problem, ein paar Milliarden aufzunehmen, das haben wir ja bei der Hypo auch schon versucht. Also kaufen wir die fehlenden Anteile zurück, dann können wir auch von einem Verkauf sprechen! Vorher können wir nicht von einem Verkauf sprechen, vorher können wir nur von einer Kooperation sprechen.

Lassen Sie mich erläutern, warum es zu dieser Kooperation kommen muss! – Bedenken wir die strategische Ausrichtung in den vergangenen Jahren, als die Holding noch ÖIAG geheißen hat, als Herr Kemler und Herr Roiss entschieden haben, dass sie in Norwegen investieren und deshalb entsprechend langfristige Verträge dort haben, die Milliarden binden! Und wenn ein Unternehmen, das 6 Milliarden Schulden hat, immer noch – auch in den letzten fetten Jahren –, um Dividenden auszahlen zu kön­nen, Schulden aufnehmen muss, dann zeigt das doch, dass es nicht mehr rosig um dieses Unternehmen bestellt ist. Das zeigt doch schon, dass diese Kooperation mit Nord Stream, mit Gazprom wahrscheinlich auch wichtig sein wird, weil es anderenfalls vielleicht keine Arbeitsplätze mehr geben wird. Auf die Reaktionen der Herren Wimmer und Katzian darauf bin ich dann gespannt.


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Lernen Sie Geschichte, Genossinnen und Genossen! Lernen Sie Geschichte insofern, als dass Schuldenmachen keine Arbeitsplätze schafft und der Einfluss der Politik in ein Unternehmen noch nie Gewinne erzielt, sondern nur Geld gekostet und Arbeitsplätze vernichtet hat! Das ist der springende Punkt. Lernen Sie Geschichte, Genossinnen und Genossen! (Beifall bei den NEOS.)

Worum geht es? – Ein Unternehmen wie die OMV braucht einfach eine freie Hand, um auch unternehmerisch tätig sein zu können, um sich absichern zu können und nicht dem Einfluss und den Einflüstereien des Herrn Schieder und des Herrn Pilz ausgesetzt sein zu müssen. Das braucht kein Mensch.

Wie darf ich das eigentlich verstehen? – Herr Pilz hält es für schwierig, wenn Herr Putin oder die Gazprom Einfluss nehmen, aber bei Abu Dhabi, bei den Arabern hat er keine Probleme, das geht auf einmal so?! – Das wird alles verwoben, alles verkehrt sich.

Im Übrigen noch eine Argumentation seinerseits, weshalb ich ihm nie und nimmer ein Unternehmen überlassen würde: Nach dem Paris-Abkommen hat er gesagt, dann müssen wir halt unsere Autos stehen lassen. – Das schaue ich mir an, wie real das ist, welche Realitätsverweigerung hier an den Tag gelegt wird.

Ich denke, es ist wichtig, auch an 2050 zu denken, da gebe ich Kollegen Pirklhuber und Kollegin Brunner vollkommen recht, aber aufgrund ihrer Ansätze – sie haben noch keine vernünftigen Vorschläge gebracht, wie wir das Unternehmen OMV absichern können, wie wir die strategische Ausrichtung absichern können – bin ich in dieser Hinsicht und in diesem Punkt absolut beim Finanzminister: keine Einmischung auf politischer Seite! Insofern liegt das nur in der Verantwortung des Ministers. – Danke vielmals. (Beifall bei den NEOS.)

10.29


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.

 


10.29.39

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Geschätzte ZuseherIn­nen und Jugend auf der Tribüne und an den Fernsehgeräten! (Der Redner platziert eine Tafel, die – so der Titel – die „Produktion von Palmöl weltweit in den Jah­ren 2002/03 bis 2015/16 (in Millionen Tonnen)“ grafisch darstellt, auf dem Redner­pult.) – Zu der Tafel: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte!

Ich bin eigentlich sehr verwundert über die derzeit laufende Diskussion, ganz beson­ders auch über die Kolleginnen und Kollegen von der grünen Fraktion, und ich orte große Abstimmungsprobleme beim Klub der Grünen. Es war Joschka Fischer, der deutsche Parade-Grüne, der Begleiter der Nabucco-Pipeline, der für die OMV als Berater aufgetreten ist, der in der Oberbank in Linz einen Pro-Vortrag gehalten hat, wie notwendig diese Pipeline für Österreich sei. Und ich denke, einer eurer Gründer und jetzt Kandidat für die Bundespräsidentenwahl wird wahrscheinlich auch nicht zufällig diesen Kopfstand gemacht haben, dass er sich jetzt im Zuge seiner Kandidatur als Grüner plötzlich klar für TTIP und für die Konzernpolitik ausspricht. (Abg. Brosz: Tut er überhaupt nicht!) – Na bitte! Lesen Sie die Zeitung, Herr Kollege, die „Presse“ vom 23. Dezember! Wenn Sie wollen, können Sie es schriftlich haben, ich habe den Artikel ausgeschnitten. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Lichtenecker: Aber da sind Sie völlig auf dem falschen Dampfer!)

Das sind die Fakten, das darf man nicht verleugnen – vor allem nicht, wenn man bei der grünen Fraktion ist.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 88

Ich habe diese Tafel (auf die auf dem Rednerpult aufgestellte Tafel weisend) mitge­nommen, weil sich darauf darstellt, dass sich die Palmölproduktion in den letzten zehn Jahren verdoppelt hat, die Grünen aber dieses Thema nicht aufgreifen. (Abg. Pirklhuber: Ja natürlich greifen wir es auf!) – Im Zusammenhang mit der OMV fällt mir dazu ein, dass wir sofort beschließen könnten, dass dem Biodiesel kein Palmöl mehr beigemengt wird, Kolleginnen und Kollegen von den Grünen! Da bin ich sofort dabei, denn es ist Wahnsinn, dass wir mit unserem Biodiesel in Österreich 13 000 Hektar Palmöl verfahren und hier nur vordergründige Flüchtlingsdiskussionen über Kriegs­flücht­linge führen, weil wir dadurch auch Lebensraum in diesen Regionen zerstören.

Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Brunner hat den 12. Dezember 2015 einen historischen Tag in Paris genannt. (Abg. Lichtenecker: Da hat sie auch recht!) Ich muss sagen, ich bin enttäuscht, dass sie sich nicht darüber beschwert, dass die Schiff­fahrt und der Flugverkehr bei diesen Verhandlungen ausgenommen waren. Wir haben in Österreich 3 000 Überflüge, und das betrifft die Landwirtschaft, das betrifft uns alle als Konsumenten, diese Schadstoffe, die wir sozusagen auf den Kopf bekommen, diese Schadstoffe, die in den Boden gelangen, diese Schadstoffe, die in weiterer Folge über das Lebensmittel in den Körper gelangen.

Das wären Themen, die wir diskutieren müssten anstelle dieses finanzpolitischen Ge­plänkels, noch dazu nicht glaubwürdig, wenn die eigenen Paradegrünen als Berater auftreten; Joschka Fischer ist ein solcher.

Stichwort Energie – wiederum ein völliger Fehltritt der Grünen! –: Der Bau der viel zu vielen Biogasanlagen in Österreich hat zum Umackern von 50 000 Hektar wertvollstem Dauergrünland geführt. (Abg. Brunner: Das waren wir, oder was?) – Selbstver­ständ-lich, Frau Kollegin Brunner, ihr habt euch ja dafür gerühmt. 50 000 Hektar Dauer­grünland bedeuten 50 000 Hektar heimisches Eiweiß, 50 000 Hektar Biodiversität, 50 000 Hektar Pflanzenvielfalt. Diskutiert wird aber nur über die Bienen, was bei den Haaren herbeigezogen ist, weil der meiste Honig ohnehin aus dem Ausland kommt.

Das ganz Wesentliche, Frau Kollegin, weil es mit Klimaschutz zu tun hat: Wenn jetzt eine der führenden Handels- und Supermarktketten in Österreich mit der CO2-Kam-pagne wirbt, nämlich bis 2020 CO2-neutral zu werden, die Auslagen sind alle voll, dann erwarte ich mir den Aufschrei der Grünen, weil dieselbe Handelskette – und ich werde heute natürlich beim AMA-Marketingbericht noch weitere Beispiele, etwa bis zum kalifornischen Wein, anführen –, die mit CO2-Neutralität wirbt, jetzt aktuell im Jänner die Weintrauben (der Redner hält eine Packung Weintrauben in die Höhe) über 14 000 Kilometer aus Südafrika hierher nach Österreich karrt. Ist das notwendig, ist das CO2-neutral, Frau Kollegin? Sind das die Ziele, die wir bejubeln, Frau Kollegin? (Abg. Pirklhuber: Nein, natürlich nicht! Das ist wirklich traurig!) Mir haben Ihre Vor­schläge gefehlt, und das ist das Enttäuschende!

Der Herr Finanzminister hat das, glaube ich, ganz gut beantwortet, denn von der fachlichen Seite her hat er hier ganz klare Antworten gegeben. Von der fachlichen Seite des grünen Klubs, Herr Kollege Pirklhuber, erwarte ich mir viel mehr Aktivitäten, viel mehr Action; heute kommt ja noch Minister Rupprechter, der lässt sich gerne mit Herrn „Action“ Schwarzenegger fotografieren. Er ist als Umweltminister wohl extra nach Paris gefahren, um ein neues Foto zu bekommen, denn – ich habe es auch befürchtet – Ergebnisse sind nicht umfassend erzielt worden.

Das sollte man nicht bejubeln, Frau Kollegin, sondern wir sollten der Realität in die Augen schauen. Ein Klimaabkommen, aus dem der Flugverkehr und die Schifffahrt ausgenommen sind, hat diesen Namen nicht verdient! Deshalb sind wir für klare An-


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sagen, für klare Aussprüche und bitten vor allem auch die grüne Fraktion bei dieser Thematik um Unterstützung. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

10.35


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

10.35.18Aktuelle Europastunde

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir jetzt zur Aktuellen Europastunde mit dem Thema:

„Sicherheit statt Asylchaos“

Folgende Mitglieder des Europäischen Parlaments wurden für die Teilnahme an der Aktuellen Stunde nominiert:

für den SPÖ-Klub: Mag. Evelyn Regner; für den ÖVP-Klub: Heinz K. Becker; für den FPÖ-Klub: Harald Vilimsky; für den Grünen Klub: Michel Reimon, MBA; für den Klub der NEOS: Mag. Dr. Angelika Mlinar, LL.M.

Ich begrüße Sie alle recht herzlich in unserer Mitte.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Strache. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben 10 Minuten Redezeit.

 


10.36.15

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sage, spätestens seit den dramatischen Entwicklungen in den letzten Monaten, in denen es wirklich schreckliche Terroran­schläge und auch viele Todesopfer in Europa gegeben hat – nicht nur in Europa, das ist ja eine Entwicklung, die leider seit Jahren weltweit Realität ist; dass es Terror­anschläge unter dem Begriff des radikalen Islamismus und mit Bezug auf diese Religion, die man radikal auslegt, gibt, ist leider Realität –, spätestens seit den Entwick­lungen auch in Paris und den Anschlägen und auch den Entwicklungen in Köln oder anderen Städten Europas, ob in Schweden, in Österreich etwa in Salzburg et cetera, sollte eigentlich klar sein, dass es hier massive Fehlentwicklungen gibt, dass es Fehl­entwicklungen gibt, die man beim Namen nennen muss und die man auch abstellen muss, Fehlentwicklungen – und ich sage das ganz bewusst –, für die neben der Kanzlerin Merkel in Deutschland auch der Herr Faymann mit Verantwortung trägt.

Wir erleben seit dem Sommer letzten Jahres eine Entwicklung, die auf Österreich zugekommen ist, die sehr wohl absehbar war, die sehr wohl jahrelang absehbar gewesen ist und betreffend die man hätte gegensteuern können und müssen, anstatt jetzt so zu tun, als hätte man das nicht absehen können, als ob das völlig über­raschend so gekommen sei, wie das ja immer wieder erklärt wurde.

Es kam eine neue Völkerwanderung auf Europa zu, über Griechenland, über Südost­europa, zuerst über Ungarn, dann hat Ungarn die Grenzen geschlossen, um die eigene Bevölkerung zu schützen. Ungarn hat entsprechend reagiert, was von unserem Kanz­ler Faymann kritisiert worden ist. In der Folge durften dann alle nach Österreich ein­reisen – jeder, ohne Passkontrolle, ohne Registrierung, ohne Überprüfung, ohne zu wissen, wer da eigentlich kommt, wer das eigentlich ist, ob die Behauptungen stimmen, dass diese Herrschaften alle aus den Kriegsregionen kommen.


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Heute weiß man, dass das nicht der Fall ist, sondern es ist nur ein Prozentsatz von vielleicht über 20 Prozent, die aus der Kriegsregion Irak und Syrien kommen. Auch das muss man dann differenziert im Sinne der Interpretation und der klaren gesetzlichen Festlegung der Genfer Konvention beleuchten, wie das zu werten ist. Aber wie viele eben nicht aus dem Irak und aus Syrien kommen, das kann man gar nicht wissen, wenn man keine Passkontrollen vornimmt, wenn man keine Registrierung vornimmt.

Keine Sorge, ich werde Miloš Zeman, den Präsidenten der Tschechischen Republik, nicht wortgetreu zitieren, das möchte ich gar nicht machen, aber er hat schon recht, wenn er sinngemäß sagt: Wenn Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Anglerschein bestraft werden, jedoch nicht für den illegalen Grenzübertritt ohne Pass belangt werden – das ergänze ich jetzt, um das ein bisschen anders zu zitieren –, dann ist zumindest sicher, dass mit der jeweiligen Regierung irgendetwas nicht stimmt. Und das muss man auch festhalten. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)

Was ist denn das für eine Verantwortung, wenn man davor die Augen verschließt? Wir haben von Beginn an darauf hingewiesen, dass das fahrlässig ist, dass es sich dabei unserer Meinung nach auch um Gesetzesbruch handelt.

Wenn die Schengen-Gesetze außer Kraft sind – und die sind realpolitisch außer Kraft –, dann ist das das Versagen der Europäischen Union. Ja, wir wissen, wer da versagt hat: die Europäische Union. Aber nur darauf hinzuweisen, dass die Europäische Union versagt hat, die Schengen-Außengrenzsicherung nicht funktioniert und da halt die Verantwortung nicht gelebt wird, das ist zu wenig. Da muss man dann selbst Verantwortung übernehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Und das heißt natürlich, die eigenen nationalstaatlichen Grenzen zu schützen, zu sichern, letztlich auch vor illegaler Einwanderung zu schützen und dichtzumachen, wie das in unserem Nachbarland Präsident Orbán richtigerweise gemacht hat, wofür er auch von Ihnen öffentlich durchaus unflätig beschimpft worden ist, was nicht gerade den nachbarschaftlichen Beziehungen dienlich war, im Gegenteil. Wenn da nicht gegengesteuert wird, dann darf man sich nicht wundern, dass solche Entwicklungen leider zunehmen.

Jetzt berichten sogar schon englische Zeitungen, dass jene, die als Zuwanderer über Österreich nach Deutschland weitergereist sind, vorwiegend auch einen wirtschaft­lichen Hintergrund haben und nicht im Sinne der Genfer Konvention zu betrachten sind. Die EU-Kommission geht aktuell sogar schon davon aus, dass 60 Prozent einen rein wirtschaftlichen Hintergrund haben. Die Zahlen werden wahrscheinlich höher anzusetzen sein, wie ich meine, als die EU-Kommission das zugibt. Wir gehen von 80 Prozent aus. Es ist jedenfalls durchaus interessant, dass man dort Fehler einge­steht. Es wäre auch vonseiten der Regierung notwendig gewesen, diese Fehler einzu­ge­stehen und abzustellen.

Aber wir erleben Placebo-Maßnahmen, die hier zum Teil gefasst und beschlossen worden sind, mit angeblichen Obergrenzen, die dann gar keine Obergrenzen sind, sondern Richtwerte und Planungsziele, die wir schon mit Ende des Monats über­schritten haben werden, weil man nämlich nach offizieller Version seit 1. Jänner täglich 1 500 nach Österreich hereinlässt, manche sagen, inoffiziell muss man von über 3 000 täglich ausgehen. Wir werden allein im Monat Jänner diese Obergrenze oder den Richtwert oder das Planungsziel überschreiten, das die Regierung beschlossen hat, ohne den Rückstau von Deutschland nach Österreich überhaupt einberechnet zu haben.

Es ist jetzt schon so, dass täglich 200 bis 300 aus Deutschland zurückgeschickt werden. Nachdem die Schweden und die Dänen die Grenzen zugemacht haben, schicken uns auch die Deutschen 200 bis 300 Personen zurück nach Österreich, die


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über Österreich gekommen sind, täglich! Das kann man sich dann ausrechnen, das sind dann mindestens 9 000 im Monat und am Jahresende 100 000, die durch einen Rückstau nur aus Deutschland 2016 in Österreich sein werden. Das spart man aber völlig aus.

Und man spart auch völlig aus, dass alle Experten zu Recht sagen und wir seit geraumer Zeit darauf hinweisen, dass der letzte Flüchtlingszustrom und der Zuwan­derungszustrom in Form der modernen Völkerwanderung im letzten Jahr der Beginn gewesen sind, wo man natürlich eine Fortsetzung wird erwarten müssen, zumindest ab Ende des Winters.

Jetzt aktuell findet er weiter statt. Aber wenn es dann dem Ende des Winters zugeht und die Temperaturen wieder angenehmer werden, muss man natürlich mit einer weiteren Zuspitzung von Zuwanderern vorwiegend auch aus dem afrikanischen Konti­nent rechnen, damit, dass ab April wieder 10 000 bis 15 000 Menschen pro Tag zu erwarten sind.

Und da muss man rechtzeitig die richtigen Maßnahmen setzen, und die vermisse ich. Werden Sie jetzt eine neue Kalenderreform machen, wo die zwölf Monate auf ein Monat reduziert werden, damit man dann schon Ende Jänner die Grenzen dicht­machen kann und, wenn die Richtzahl und das Planungsziel überschritten sind, keine weiteren Zuwanderer mehr hereingelassen werden? Oder wird das nicht der Fall sein? Das ist dann die Frage.

Und da sieht man dann, dass es nicht ernst gemeint ist. Da sieht man dann, dass man die Bevölkerung wieder ein bisschen beruhigen will, indem man dann zeitversetzt nach einem Dreivierteljahr, nachdem wir Freiheitlichen die richtigen und berechtigten Forde­rungen erhoben haben, wo wir damals von Ihnen als „Hetzer“ beschimpft worden sind, Herr Kanzler, auf einmal beginnt, unsere Forderungen zumindest verbal zum Teil zu übernehmen, ohne sie inhaltlich wirklich durch- und umsetzen zu wollen.

Das ist einfach nicht ehrlich, das ist nicht korrekt, was da gemacht wird! (Beifall bei der FPÖ.)

Man braucht sich nur anzuschauen, wie bei den diversen Entwicklungen immer beschwichtigt wird. Es sind nachweislich auch Terroristen von Paris als Flüchtlinge nach Europa gekommen, das steht fest, das ist bestätigt, über Griechenland, mit einer hohen Wahrscheinlichkeit auch über Österreich. Man kann es natürlich nicht genau sagen, weil ja keine Passkontrolle und auch keine Registrierung in Österreich stattge­fun­den haben, besonders fahrlässig, muss man sagen. (Beifall bei der FPÖ.) Und die sind ja dann auch staatlich weitergeschleppt worden, um dann, offenbar später, in Ruhe den Terroranschlag vorbereiten zu können.

Einer der Terroristen war nachweislich in St. Pölten und in Wien und hat offenbar hier auch mit Strukturen Verbindung gehabt und sich vielleicht sogar abgesprochen bei der Planung, wer weiß. Es sind weitere Informationen vorhanden, dass sich zwei weitere Terroristen auch in Wien aufgehalten haben und in Wien-Favoriten gewohnt haben sollen, um dann auch in Wien-Favoriten in einer Apotheke Unkraut-Ex als Sprengstoff­verstärker gekauft zu haben, was natürlich auffällig gewesen ist. Die Apotheke hat das auch zur Anzeige gebracht. Angeblich ist auch der Verfassungsschutz tätig geworden und hat bei den zwei späteren Terroristen von Paris auch Telefonüberwachungen und andere Überwachungen vorgenommen, aber nicht zugegriffen, weil offenbar die Vor­sicht zu groß war.

Das alles muss man restlos aufklären, weil es zeigt, dass man bei uns nicht ent­schlossen handelt und gegen solche Entwicklungen nicht entschlossen vorgeht.


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Zuhauf gibt es Vereine in Österreich, auch radikalislamistische Vereine, auch subven­tionierte in Wien, bis in den Kindergartenbereich hinein, wo man seit Jahren weiß, dass es sich um radikalislamistische Parallelstrukturen handelt, wo man nicht bereit ist, Subventionen abzustellen, Vereine aufzulösen und zu verbieten oder solche Personen, die radikalislamistisch tätig sind, auszuweisen. Und das ist genau das Traurige. Das heißt, man hat da eigentlich wirklich die Furcht und auch zu Recht die Sorge, dass das weitergeht in der negativen und falschen Entwicklung, wie wir es heute erleben.

Das ist etwas, was die Bevölkerung natürlich auch zu Recht wütend macht, weil man zu Recht erwartet, dass hier endlich die Stopptaste gedrückt wird, dass hier endlich die Nottaste gedrückt wird (Beifall bei FPÖ und Team Stronach) und man sagt: Schluss mit dieser unverantwortlichen, schrankenlosen Zuwanderungspolitik! Das ist sie in Wahrheit.

Jeder, der auch aus Syrien und dem Irak geflohen ist, verdient Schutz. Subsidiäre Schutzberechtigung hat er in dem ersten Land, wo er in Sicherheit ist, keine Frage. Er hat aber nicht das Recht, durch unzählige sichere Länder weiterzureisen. Das sind die Fakten.

Und ich sage, es ist daher Handlungsbedarf gegeben, ja, es sind die Grenzen zu schließen, es ist sicherzustellen, dass nicht rechtswidrig Menschen weiter hereinkom­men können, und diese Massenzuwanderung unter dem falschen Begriff „Asyl“ ist end­lich zu stoppen.

Das ist unsere Verantwortung! (Lebhafter Beifall bei der FPÖ.)

10.46


Präsidentin Doris Bures: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich der Herr Bundeskanzler zu Wort gemeldet. Herr Bundeskanzler, ich erteile Ihnen das Wort. Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 


10.47.20

Bundeskanzler Werner Faymann: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Abgeord­nete! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Österreich hat im vergangenen Jahr über 90 000 Menschen aufgenommen, Menschen auf der Flucht vor Krieg und Verfol­gung die Möglichkeit gegeben, einen Asylantrag in Österreich zu stellen. Viele in der Zivilgesellschaft, NGOs, Beamte der Polizei, des Bundesheeres, Bürgermeisterin­nen, Bürgermeister, viele Österreicherinnen und Österreicher haben da geholfen. Ich bedanke mich bei all jenen, die diese Hilfe geleistet haben. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Wir haben klargemacht, dass der Schutz der Grenzen dann am besten funktioniert, wenn unser Grenzschutz von den technischen und personellen Möglichkeiten her so ausgestattet ist, dass er in der Lage ist, optimal dafür zu sorgen, dass den Gesetzen entsprechend Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten werden, aber an den Grenzen auch kontrolliert wird. Es ist aber auch für eine Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu sorgen.

Nun haben, Herr Strache, gerade die burgenländische Landesregierung, aber auch der Herr Bundespräsident zu Recht Hans Peter Doskozil und sein Team dafür ausge­zeichnet, dass sie im Vorjahr im Burgenland bei der notwendigen Kontrolle an der Grenze einerseits, aber vor allem auch bei der notwendigen Hilfe richtig gehandelt haben.

Es war der Polizeichef Doskozil, der gewusst hat, dass man Menschen zuerst einmal etwas zum Essen gibt und Medikamente, wenn sie diese benötigen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Es waren die Kolleginnen und Kollegen der Polizei, es waren die Soldaten, die im Assistenzeinsatz mitgeholfen haben, dass Leute, die zu uns gekommen sind,


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Menschen, Familien, Kinder, etwas zu essen bekommen haben, mit Medikamenten versorgt wurden. Auch diesen Einsatzeinheiten ist zu danken, die das so hervorragend geleistet haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben angewiesen, die Grenzen so zu kontrollieren, dass wir nach Möglichkeit bei jedem wissen, wer er ist, damit man weiß, wer zu uns ins Land kommt. Diese Forderung (Zwischenrufe bei der FPÖ) – können Sie auch zuhören?, ich weiß nicht, ob es etwas hilft, aber probieren können Sie es –, dass unsere Grenzen zu sichern sind, ist richtig. Sie sagen, wir haben Ihnen das zumindest – wie haben Sie gesagt? – verbal nachgesagt. Aber wenn Sie etwas Richtiges sagen, zum Beispiel die Uhrzeit, dann stellt sich die Frage, ob wir Sie benötigen oder die Uhr genügen würde. (Abg. Strache: Sie haben es zuerst als „Hetze“ bewertet!)

Ja, Sie haben recht, es ist richtig, die Grenzen in Österreich zu kontrollieren. Das haben wir auch mit technischen Vorbereitungen, mit verstärktem Personal angeordnet. Ich gehe davon aus, dass wir auch in diesen Tagen und Wochen unsere Grenzen so kontrollieren, dass wir feststellen, wer ins Land kommt. Das ist eine Forderung, die wir als Bundesregierung zu erfüllen haben. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Die Frage, wo man die Grenzen am besten kontrollieren kann, möchte ich trotzdem ansprechen, obwohl uns das nicht unserer Aufgabe enthebt, an der eigenen öster­reichi­schen Grenze Kontrollen durchzuführen, die notwendigen Kontrollen durchzu­führen. Die Regierung hat auch ganz klar in ihrem Maßnahmenpapier gemeinsam mit den Landeshauptleuten festgelegt, dass Kontrollen stattzufinden haben, dass europä­ische Forderungen weiter mit vollem Einsatz zu erfüllen sind, dass darüber hinaus Richtwerte sagen, was wir denn schaffen und leisten können in unserem Land. Und das ist mit Sicherheit nicht, das Asylrecht für ganz Europa wahrzunehmen. Das kann Österreich nicht allein, das können Österreich, Deutschland und Schweden nicht allein.

Aber wir sind in der Lage, klarzulegen, dass wir mit den richtigen Maßnahmen der Kontrolle, den richtigen Maßnahmen an unseren Grenzen, den richtigen Maßnahmen in der europäischen Politik, den richtigen Maßnahmen in der Integration das tun können, was Österreich würdig ist, nämlich einen Anteil daran zu leisten, dass Menschen, die ein Asylrecht haben, etwas bekommen. Einen Anteil leisten heißt aber, daran mitzuwirken, dass auch andere europäische Länder im Bereich des Asylrechts eine Leistung erbringen.

Die Umleitungen, die eine Zeit lang der ungarische Nachbar durchgeführt hat, haben in Österreich nicht einen Flüchtling weniger gebracht. Die Maßnahmen an der EU-Außengrenze, die notwendig sind (Abg. Höbart: Wo sind die Maßnahmen?), in Griechen­land, in Mazedonien, auf der Balkanroute, an der Schengen-Grenze, Slowe­nien, werden mit Unterstützung Österreichs auszuführen sein. Wenn wir uns zu hundert Prozent darauf verlassen könnten, dass das funktioniert, wäre es das Beste für unser Land. Da wir uns nicht darauf verlassen können, dass das zu 100 Prozent funktioniert, müssen auch wir unsere Grenzen so sichern, dass wir nicht anstelle der Europäischen Union da auf Dauer aktiv werden, sondern wir müssen uns dafür einsetzen, in Europa gemeinsam Asylpolitik zu betreiben und gemeinsam die Grenzen zu sichern. Das ist eine Aufgabe, die auf der Tagesordnung bleibt! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Alle Richtwerte, alle politischen Beschlüsse zeigen, dass wir sehr genau wissen, dass Maßnahmen – sogenannter Plan B oder C, wie Sie es nennen wollen –, Notmaßnah­men notwendig geworden sind, weil viele Länder der Europäischen Union sich nicht einordnen in diese gemeinsame Politik, die notwendig ist. Aber deshalb ist es nicht falsch, aktive europäische Politik einzufordern, es wäre nur falsch, sich darauf zu be-


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schränken. Daher ist der richtige Weg aktive europäische Politik mit einer klaren Hal­tung, wie wir es immer deutlich gesagt haben: helfen, unterstützen, kontrollieren und gemeinsam schützen.

Es ist genauso richtig, hier parallel Maßnahmen im eigenen Land vorzubereiten, die ich deshalb als Notmaßnahme bezeichnet habe und immer bezeichnen werde, weil ich davon überzeugt bin, dass es auf europäischer Ebene gemeinsam besser und richtiger wäre. (Beifall bei der SPÖ.)

Lassen Sie mich zum Schluss kommen und sagen: Wenn wir Dublin in eine Phase bringen wollen, wo wir es auch handhaben können, müssen zum Beispiel in Griechen­land ausreichend Quartiere geschaffen werden und auch unsere Asylgerichte akzep­tiert werden, um jemanden nach Griechenland zurückzubringen. (Zwischenruf des Abg. Darmann.)

Wenn die Standards nicht funktionieren, dann funktioniert auch das Zurückbringen nicht. Wenn die Abkommen, die Rückführungsabkommen nicht funktionieren, dann funktionieren die Rückführungen nicht. Wir müssen aber wesentlich stärker in Öster­reich und in der Europäischen Union gemeinsam diejenigen zurückbringen, die dieses Asylrecht trotz eines fairen Verfahrens in Österreich nicht bekommen haben. (Abg. Höbart: Sehr viele!)

Diese Regierung wird dafür sorgen, dass wir die Maßnahmen, die notwendig sind, in Österreich einleiten und dass wir verstärkt in Europa das einfordern, was man Solida­rität und gemeinsame europäische Aufgabe nennt. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.56


Präsidentin Doris Bures: Bevor ich nun dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich allgemein darauf aufmerksam machen, dass wir ja die Möglichkeit geschaf­fen haben, dass auch die Mitglieder des Europaparlaments – und ich habe sie auch begrüßt und freue mich sehr, dass sie hier sind – an den Sitzungen teilnehmen und auch das Wort ergreifen.

Ich möchte nur darauf aufmerksam machen und in Erinnerung rufen, dass wir in einer Präsidialkonferenz eine Sitzvereinbarung getroffen haben, die auch von fünf Klubs unterstützt wurde, und zwar in den Reihen der Expertinnen und Experten. Aber wenn es den Wunsch gibt – und es wurde auch vereinbart, eine Evaluierung vorzunehmen –, dann werde ich das bei der nächsten Präsidialkonferenz wieder auf die Tagesordnung setzen. Jetzt gilt aber diese Vereinbarung, die wir in der Präsidialkonferenz, was die Sitzordnung betrifft, getroffen haben. – Das war nur zur Information.

Damit setzen wir die Diskussion fort.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pendl. 5 Minuten Redezeit. Das gilt auch für alle weiteren Wortmeldungen.

 


10.57.42

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Meine Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Wie immer bei sehr ernsten Themen wird versucht, ver­schie­dene Materien zu vermischen. Ich möchte mich gleich zu Beginn meiner Aus­führungen wie der Herr Bundeskanzler (Abg. Lugar: Danken!) – das ist so, Kollege Lugar, ihr braucht euch nicht zu bedanken, ich tue es gerne – bei allen Österreicherin­nen und Österreichern, bei den NGOs, bei den Soldatinnen und Soldaten, bei der Polizei und bei den Gemeindemandataren sehr herzlich für die Anstrengung bedanken, die im letzten Jahr aus humanitären Gründen für Menschen in Not geleistet worden ist. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, Grünen und Team Stronach.)


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Ich glaube, so viel Zeit muss sein, dass man sich bei den Österreicherinnen und Öster­reichern dafür bedankt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die internationale Staatengemeinschaft ist aufgerufen und gefordert, danach zu trachten, dass in gewissen Erdteilen und gewis­sen Regionen dieser Welt Stabilität eintritt.

Darüber hinaus ist die Europäische Union gefordert, ebenfalls einen Beitrag zu leisten – egal, ob es sich um Afrika oder den Nahen Osten handelt – und gemeinsam mit der internationalen Staatengemeinschaft danach zu trachten, dass in Teilen Asiens ganz einfach menschenwürdige und normale Bedingungen eintreten, denn sonst wird Europa, fürchte ich, viele Jahre mit Flüchtlingsströmen konfrontiert sein.

Ich meine, wir müssen aufpassen, dass wir nicht im Lichte dieser Diskussion alle Bereiche vermischen, auch wenn einzelne Vorfälle vorkommen und Straftaten began­gen werden. Alle, die mich kennen, wissen, dass ich jede einzelne Straftat als eine zu viel verurteile.

Wir sind als Staatengemeinschaft, aber auch als Nationalstaat aufgefordert, uns den Bedrohungsbildern der heutigen Zeit, uns, wenn Sie so wollen, dem Terrorbereich entsprechend organisatorisch, personell, ausrüstungsmäßig zu stellen, „aufzurüsten“ – unter Anführungszeichen –, zu schulen und zu schauen, dass unsere Polizeikräfte gemeinsam mit den Soldatinnen und Soldaten des österreichischen Bundesheeres diesen Herausforderungen gewachsen sind. – Das ist der eine Bereich.

Ich habe hier ja bei vielen Diskussionen, vor allem immer beim Budget, gesagt, dass es im ersten Satz immer heißt, alles muss ohne zusätzliche Schulden über die Bühne gehen – aber bei jedem einzelnen Politikbereich haben sich dann die Fachabgeord­neten hergestellt und haben mehr Geld gefordert. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Eines ist jedoch sicher: Ich bin dieser Bundesregierung dankbar, weil wir beim ersten Fall – ja, in Wirklichkeit, bevor der erste Fall im Terrorbereich bereits eingetreten ist – gemeinsam versucht haben, im Ausrüstungsbereich, im organisatorischen Bereich und vor allem auch im Planstellenbereich dieser Entwicklung sofort entgegenzutreten. Es ist anscheinend untergegangen, dass auch für das heurige Jahr – jetzt können wir debattieren, wie viel davon man für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl braucht und wie viele Exekutivkräfte man tatsächlich braucht – dem Innenministerium wieder Kräfte in einer Größenordnung von 1 500 bis 2 000 zugeteilt werden, dass aber ebenso bedacht wird, was die Ausrüstung und die Vorsorge für den Bereich der Schwerkriminalität betrifft. – Ich denke, schneller kann man auf solche Entwicklungen nicht reagieren! (Abg. Lausch: … überhaupt nichts passiert!)

Ich bin auch einer, der immer wieder gesagt hat, dass wir schauen müssen, dass wir die Entscheidungen, weil man das ja vermischt hat, was die Armen, die Flüchtlings­ströme betrifft, trennt: Jeder, der berechtigterweise Asyl braucht, wird es bei uns bekommen; für alle anderen werden wir das nicht leisten können. (Abg. Lausch: … ist zu spät!)

Ich meine, der bessere Weg wäre es, wenn wir die Kontrolle an den EU-Außengrenzen durchführen könnten. Es ist für mich jedoch ganz klar – das ist meine Meinung –, dass wir, bis das mit allen Hotspots umgesetzt ist, die Kontrollen an den nationalen Grenzen durchführen.

Es wird einer großen Anstrengung bedürfen, dass wir diese so große und schwierige Aufgabe gemeinsam mit allen Staatsorganen, mit den NGOs, mit den Bürgern in unserer Heimat bewältigen können, aber ich glaube, dass die notwendigen Weichen­stel­lun­gen, die notwendigen Beschlüsse der österreichischen Bundesregierung zeigen,


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dass wir diesen Weg im Interesse jener, die unsere solidarische Hilfe brauchen, aber vor allem auch im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher gemeinsam gehen können. – Ich lade Sie sehr herzlich dazu ein, auf diesem Weg mit zu gehen! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Wöginger.)

11.03


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Amon zu Wort. – Bitte.

 


11.03.14

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren! Niemand bestreitet, dass die Entwicklungen insbesondere des letzten Jahres sehr dramatische Entwicklungen waren, was jene Flüchtlingsströme anlangt, die letztlich auch nach Österreich führten und durch Österreich durchgegangen sind. Das ist eine Massenbewegung gewesen, die – ich sage das schon – in dieser Dimension nicht erwartbar gewesen ist. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Na, geh bitte! – Abg. Höbart: Werner!)

Es ist schön, dass die freiheitlichen Kollegen das immer schon gewusst und vorher­gesehen haben. Das ist wunderbar, ich frage mich nur, warum sie dann die ganze Zeit dagegen waren, dass wir etwa die Entwicklungshilfe aufstocken, wie sie es jetzt kritisieren, dass wir das nicht immer schon gemacht haben. Sie waren da eigentlich immer dagegen, dass man da mehr tut und nicht weniger – aber sie haben es ja vorhergesehen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Neubauer: Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Jedenfalls war die Entwicklung eine, die sowohl alle aus den exekutiven Bereichen – Polizei, Bundesheerangehörige –, aber natürlich auch Heerscharen von Freiwilligen und Verantwortungsträgern aus den Gemeinden bis an die Grenze der Belastbarkeit gefordert hat. Ihnen ist selbstverständlich zu danken, aber es ist natürlich auch einen wichtige Aufgabe der Politik, sehr genau hinzuhören, was einem all diese Personen mitteilen und sagen. (Abg. Neubauer: … Hörgerät!) Und, meine Damen und Herren, all jene, die in Wahlkreisen aktiv sind und sich anhören, was einem die Menschen sagen, sagen uns sehr deutlich, dass die Aufnahmefähigkeit, die im letzten Jahr so großartig war, endlich ist.

Ich schäme mich nicht dafür, dass Österreich ein Land ist, das, wenn es Krisen in der Welt gibt, offenherzig ist, das Hilfestellung gibt, und dass wir jene aufnehmen, die sicherlich zum überwiegenden Teil zu den Ärmsten der Armen gehören. Das ist ja nicht etwas, was vordergründig einmal billig zu kritisieren ist, sondern das zeichnet unser Land ja auch aus! Das hat es ausgezeichnet während des Prager Frühlings, das hat das Land ausgezeichnet während der Ungarn-Krise (Abg. Hübner: Das hat aber damit nichts zu tun! … Nachbarn!), das hat unser Land ausgezeichnet während des Jugosla­wienkrieges – und es hat unser Land auch jetzt ausgezeichnet! Aber die Aufnahme­fähigkeit, meine Damen und Herren, ist begrenzt. Derjenige, der glaubt, dass er allen helfen kann, wird am Ende niemandem helfen können. (Beifall bei der ÖVP. – Zwi­schenruf des Abg. Neubauer.)

Deshalb, Herr Bundeskanzler, ist es sehr zu begrüßen, dass die Bundesregierung gesagt hat, es muss eine Obergrenze geben. (Abg. Neubauer: Die gar keine mehr ist! – Abg. Kickl: Kann sich nicht erinnern!) Es kann nicht so sein, dass wir weiterhin gleichsam ohne jede Begrenzung Menschen aufnehmen. Es muss für jene Platz bleiben, die tatsächlich einen Asylgrund vorweisen können, aber auch da gibt es eine natürliche Grenze für die Aufnahmekapazität in unserem Land.


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Ich bin ein flammender Europäer und ich denke nach wie vor, dass – denn das dauert mir zu lange, und ich bin natürlich nicht glücklich über die nationalstaatlichen Blocka­den innerhalb der Europäischen Union – zu wenig weitergeht im äußeren Grenzschutz, dass zu wenig weitergeht bei den Hotspots, bei denen es künftig möglich ist, von außen kommend auf legale Weise einen Antrag zu stellen, wonach es dann zu einer gerechten Verteilung kommt. Das geht uns allen zu langsam! Solange diese Entschei­dungen in der Europäischen Union eben nicht getroffen und nicht umgesetzt werden, ist es notwendig, dass wir hier nationalstaatlich Maßnahmen setzen und einen Grenz­zaun errichten, der einen geordneten Übertritt sicherstellt und uns wieder die Herren im eigenen Hause sein lässt. Das ist notwendig, meine Damen und Herren, und es ist gut, dass die Bundesregierung sich dazu entschieden hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Diese Entwicklung in Österreich und in der Europäischen Union führt natürlich auch dazu, dass wir sehen, dass das derzeitige Dublin-System nicht funktioniert. Es gehört reformiert. Ich habe schon vor mehr als einem Jahr auch hier bei Reden gesagt, dass, wenn wir es nicht schaffen, Dublin zu reformieren, Schengen infrage gestellt ist, der freie Personenverkehr und damit aber auch der freie Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union infrage gestellt ist. Deshalb ist es auch eine Überlebensfrage für die Europäische Union, dass diese Grundfreiheiten wiederhergestellt werden können.

Solange sie aber nicht hergestellt sind, ist es notwendig, nationale Grenzen zu ziehen, Obergrenzen einzuziehen und zu sagen, alle europäischen Staaten haben solidarisch zu agieren. Die Last kann nicht von einigen wenigen alleine geschultert werden. (Beifall bei der ÖVP.)

11.08


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt das Mitglied des Europäischen Parlaments Vilimsky zu Wort. – Bitte. (Abg. Hübner: Endlich klare Worte! Eine Labsal!)

 


11.08.51

Mitglied des Europäischen Parlaments Harald Vilimsky (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nur ein Wort zu meinem Vorredner, der aus meiner Sicht zu Recht erwähnt hat, dass Österreich immer Menschen geholfen hat, bei denen es nötig war. Sie haben den Ungarn-Aufstand 1956 erwähnt, Sie haben den Prager-Frühling 1968 erwähnt. Keine Frage, dass wir geholfen haben! Sogar bei der Bosnien-Krise hat Österreich geholfen. – Das heißt aber noch lange nicht, dass man Tür und Tor für eine interkontinentale Völkerwanderung öffnet! Das ist etwas substan­ziell, etwas komplett anderes! (Beifall bei der FPÖ.)

Die freiheitliche Fraktion hat heute das Thema dieses illegalen Migrantenstroms und des immer größer werdenden Sicherheitsdefizites aus gutem Grund gewählt. Wir haben ja nicht nur die tragische Geschichte von Charlie Hebdo bis zu den Anschlägen in Paris, wir haben die tragische Situation, wo – Köln gab den Startschuss – die sexuelle Belästigung von Frauen in eine breite mediale Öffentlichkeit geraten ist, wir haben die Situation täglicher Belästigungen, Einbrüche, Diebstähle, Messerstechereien im Zusammenhang mit dieser Völkerwanderung, die im Gang ist, weil diese Völkerwanderung natürlich eine Art Trägerwelle ist für Terroristen, für Personen, die unsere Kultur ablehnen, für Personen, die die Frauen geringschätzen und als Objekt sexueller Begierde auf den Straßen sehen. Das ist genau das Problem, mit dem wir heute zu kämpfen haben, und kein anderes.

Vor diesem Hintergrund ist es fast ungeheuerlich, dass unser Bundeskanzler sich hier herstellt und sagt: Wir kontrollieren eh alle, ich weiß gar nicht, was Sie haben! – Herr Bundeskanzler, Ihnen möge eines ins Stammbuch geschrieben sein: Die Einladung an alle aus Arabien und Afrika, hierher zu kommen, kam zwar von der deutschen Bundes­kanzlerin Merkel, aber ohne Sie, der sich als Schleuser betätigt hat – und ich möchte


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erwähnen, … (Bundeskanzler Faymann: Unglaublich!) – Moment, Moment! Das ist nicht mein Begriff, Herr Bundeskanzler, das ist der Begriff, den der bayerische Ministerpräsident Seehofer Ihnen gegenüber gewählt hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Bundeskanzler, hätten wir jemand, der das europäische Regelwerk so beachtet wie der ungarische Ministerpräsident Orbán, hätten wir jemand, der die Dublin-Regeln beachtet, dann hätten wir dieses Problem nicht. Sie haben beides nicht beachtet – und Sie sind fast noch mehr schuld als die deutsche Bundeskanzlerin Merkel. (Beifall bei der FPÖ.)

Und zu all den Problemen, die sich heute manifestieren, kann man nur mehr eines sagen: Es reicht! Die Obergrenze der Verträglichkeit ist längst überschritten! Und es heißt längst: Die Grenzen sind dichtzumachen, das Schengen-Abkommen ist zu sistieren und Österreich ist zu schützen vor alle diesen Problemen, die sich hier immer stärker manifestieren! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, die Würde des Hauses erlaubt mir nicht, hier Begrifflichkei­ten zu erwähnen, die ein sehr bekannter österreichischer Extremsportler, ein Fall­schirmspringer, gegenüber der Verhaltensweise dieser Regierung gewählt hat. Aber in der Sache hat er selbstverständlich recht, der Felix Baumgartner. – Es ist ein Wahnsinn, den Sie hier fabriziert haben, wo Sie Ihren Teil dazu beigetragen haben, dass Europa in eine der schwersten Krisen der vergangenen Jahrzehnte überhaupt gekommen ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Frage, die sich jetzt stellt: Was ist zu tun angesichts des Problems, das immer mehr aus dem Ruder gerät? (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) – Hören Sie zu und versuchen Sie, die Hintergrundgeräusche etwas zu minimieren.

Faktum Nummer eins: Wie erwähnt, Grenzen dichtmachen.

Faktum Nummer zwei: All jene Personen, die keinen aufrechten Flüchtlingsstatus haben oder nur aus wirtschaftlichen Gründen ins Land gekommen sind und einen solchen vorgetäuscht haben, sind natürlich raschest wieder in ihre Heimat zurückzu­bringen. (Beifall bei der FPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Matznetter. – Abg. Höbart – in Richtung des Abg. Matznetter –: … Wirtschaftskammer-Vizepräsident! Apparatschik!)

Es gibt international den Begriff „Anreizminimierung“, damit man nicht mehr ins Visier internationaler Migranten kommt. Das heißt, dass man das Umfeld möglichst so gestaltet, dass Menschen, die Hilfe brauchen, diese Hilfe erhalten, aber dass man den Aufenthalt hier nicht noch zusätzlich attraktiviert, sodass Personen, die sagen, sie flüchten vor einer gewissen Situation, durch fünf sichere Länder nach Österreich und nach Deutschland kommen und sich auch genau das als Zielland aussuchen.

Es ist nicht notwendig, Barleistungen an diese Personen auszuzahlen. Man kann angesichts der gewaltigen Probleme, die wir haben, mit einer Ausgehsperre am Abend durchaus sicherstellen, dass diese Personen hier eben nicht mehr Belästigungen vornehmen können. Dort, wo Probleme sind, gerade im Bahnhofsbereich, können auch verstärkt Polizeikontrollen durchgeführt werden. Und der Irrsinn ist ja – und jetzt bin ich bei der Europäischen Union –, dass alles überwacht wird, nur diese Risikogruppen werden nicht überwacht. (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.)

Ich kann nur sagen: Schützen Sie Österreich! Achten Sie auf das internationale Regelwerk und schieben Sie nicht internationale Wellen an Migranten vor, die nach Österreich kommen wollen, und eine Gutmenschlichkeit, die dazu führt, dass unsere Kultur den Bach hinuntergeht und dass Österreich immer mehr Schaden nimmt! – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)

11.14



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 99

Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Korun zu Wort. – Bitte.

 


11.14.37

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie, und vor allem sehr geehrte junge Besucherinnen und Be­sucher, die uns heute die Ehre erweisen! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Worüber reden wir eigentlich, wenn wir über die internationale Flücht­lings­situation reden? – Ich möchte das kurz erläutern: Ich war letzte Woche auf einer internationalen Bürgermeisterkonferenz, die von André Heller gemeinsam mit Andreas Babler, Bürgermeister von Traiskirchen (Abg. Höbart: Oje!), initiiert und organisiert wurde. (Abg. Lopatka: Wichtige Konferenz! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Danke vielmals für die vielen Zwischenrufe. Ich glaube, wir sollten den vielen Gästen auf der Galerie ein anderes, ein besseres Bild von unserer Zusammenarbeit vermitteln. (Abg. Lopatka: Kommen Sie vom …?) – Herr Klubobmann Lopatka (Abg. Lopatka: Das war nur eine Frage, Sie müssen sie nicht beantworten!), ich finde es bedauerlich, dass der Klubobmann einer Regierungsfraktion sich auf ein solches Niveau herablässt. Aber das spricht für sich, das muss man nicht weiter kommentieren. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Lopatka: Frau Oberlehrerin! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Von den vielen Zwischenrufen der Kolleginnen und Kollegen zurück zur Sache.

Wovon sprechen wir, wenn wir von der internationalen Flüchtlingssituation sprechen? – Bei dieser internationalen Bürgermeisterkonferenz, wo österreichische Bürgermeis­terinnen und Bürgermeister mit italienischen, mit jordanischen, mit libanesischen, türkischen … (Abg. Lopatka: Im Gegensatz zu Ihnen haben wir Hunderte Bürger­meister!) – Herr Klubobmann Lopatka, Sie haben gerade gesagt: „Im Gegensatz zu Ihnen haben wir Hunderte Bürgermeister!“ – Dieses Niveau von Ihnen finde ich erbärmlich, und das muss hier auch einmal ausgesprochen werden. (Beifall bei den Grünen.) So viel zum Niveau im Hohen Haus und wer welches Niveau hier zur Sprache bringt. (Abg. Lopatka: Was ist da erbärmlich? Was ist an unseren Bürger­meistern erbärmlich?)

Ich merke, es ist für die ÖVP unerträglich, dass eine Mandatarin der Grünen ihre Erfahrungen von einer internationalen Bürgermeisterkonferenz teilen möchte, wo Menschen aus Gegenden zusammengekommen sind, in denen viele Schutzsuchende untergebracht sind: in Jordanien, im Libanon, aber auch … (Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Meine Damen und Herren! Es gehört zum Gebot des Anstands, dass man die Rednerin/den Redner, die/der gerade am Rednerpult ist, seine Ausführungen so vorbringen lässt, dass das auch verständlich ist (Abg. Hagen: Aber das, was sie sagt, ist nicht verständlich!), auch für die Zuhörerinnen und Zuhörer draußen an den Schirmen und hier im Saal. Zwischenrufe gehören zum parlamen­tarischen Geschehen, keine Frage, aber das sollen keine Dauerzwischenrufe oder Dialoge sein, die dann letzten Endes die Rede eines Abgeordneten auch verhindern und in einen Dialog ausarten lassen. – Ich möchte Sie alle also schon bitten, sich daran zu halten.

Noch einmal: Zwischenrufe gehören dazu – warum nicht? Die Rednerin/der Redner kann darauf auch eingehen, wenn sie/er will, muss aber nicht. All das ist aber bitte in einer Art und Weise abzuführen, die es auch den Menschen draußen möglich macht, unseren Diskussionen zu folgen.


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Ich habe zwar jetzt die Redezeit, die ich jetzt verbraucht habe, nicht gestoppt (Abg. Königsberger-Ludwig: 3 Minuten!), aber ich hänge sie Ihnen selbstverständlich hinten dran, Frau Abgeordnete. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Alev Korun (fortsetzend): Danke, Herr Präsident, danke auch für die Erinnerung.

Noch einmal: Letzte Woche hatte ich die Chance, einem Bürgermeister aus dem Liba­non zuzuhören, der Folgendes erzählt hat: Der Libanon – übrigens ungefähr so groß wie Oberösterreich – hatte eine Einwohnerzahl von 4,5 Millionen. Dieses Land, dieses kleine Land beherbergt inzwischen über 2 Millionen Flüchtlinge. Über so eine Situation reden wir also, wenn wir über die Flüchtlingsthematik sprechen. Dieser Bürgermeister aus dem Libanon hat auch einen Appell an uns beziehungsweise an alle Anwesenden dort gerichtet. Er hat gesagt: Wir brauchen eure Hilfe, wir können das nicht alleine stemmen! – Und genau über dieses Phänomen sprechen wir: über internationale, gemeinsam getragene Verantwortung.

Was braucht es in dieser Situation? – In dieser Situation braucht es gemeinsame Auf­nahme- und Registrierungszentren dort, wo die Menschen in großer Zahl ankommen, das ist derzeit Griechenland und teilweise Italien. Es braucht eine gemeinsame Asylpolitik in der EU, um die ankommenden Menschen möglichst fair und gleichmäßig auf alle EU-Länder zu verteilen.

In den letzten Wochen gab es ja Debatten nationalistischer Regierungen, wie der von Ministerpräsident Orbán, oder Töne aus Polen und aus manchen anderen Ländern, die sich aus dieser gemeinsamen Verantwortung ausklinken wollen, die glauben, man könne sich in der EU die Rosinen herauspicken, und die allen Ernstes glauben, sie können für ihr Land sämtliche Förderungen in der EU in Anspruch nehmen, bei den Flüchtlingen, bei der humanitären Verantwortung aber sagen: Ohne uns, interessiert uns nicht! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Können sie ja!) Österreich, Deutschland und Schweden sollen das alleine machen! (Abg. Hübner: Das ist eine Frage, ob das eine Verantwortung ist!) – So geht das nicht!

Nachdem mehrere nationalistische Regierungen bekannt gegeben haben, sie wollen sich an der gemeinsamen Flüchtlingspolitik in der EU nicht beteiligen, bin ich sehr dafür, dass ihnen die Rechnung präsentiert wird, dass ihnen gesagt wird: Solidarität ist keine Einbahnstraße! Und: Ihr könnt nicht davon ausgehen, dass ihr sämtliche Vorteile einer EU-Mitgliedschaft genießen könnt, ihr aber gleichzeitig sagt, die Verantwortung für ankommende Flüchtlinge soll von drei Ländern getragen werden!

Geschätzte Damen und Herren, wir leben in einem Europa, wo Menschen, wo Bürger, Bürgerinnen, wo die Zivilbevölkerung in Ungarn, in Österreich, in Schweden, in Däne­mark, in vielen, vielen anderen Ländern Flüchtlingsfamilien geholfen hat, ihnen zu es­sen und zu trinken gegeben hat, sie unterstützt hat, sie teilweise aufgenommen hat in ihren Häusern. Gleichzeitig leben wir aber auch in einem Europa, wo im 18-Monats­programm der EU-Ratspräsidentschaft allen Ernstes von – ich zitiere – Arbeitsplatzbe­schaffung durch Rüstungs- und Verteidigungsindustrie die Rede ist.

Das muss man sich einmal vorstellen, dass es Regierungen gibt in der EU, die allen Ernstes und, ich muss sagen, unverschämterweise sagen: Ja, wir wollen durch Waf­fen­produktion und Waffenexporte sogenannte Arbeitsplätze in Europa schaffen! (Prä­sident Kopf gibt das Glockenzeichen.) – Ich komme zum Schluss. – Die fragen nicht, was mit diesen Waffen passiert, die in der EU produziert werden, die nach Syrien, in den Irak, nach Saudi-Arabien oder in andere praktisch kriegsführende Länder gebracht werden. Mit diesen Waffen werden Flüchtlinge im wahrsten Sinn des Wortes gemacht. Mit diesen Waffen werden woanders Menschen umgebracht. Und die Überlebenden müssen dann schauen, dass sie flüchten – teilweise in die EU.


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Sehr geehrte Damen und Herren! Wir brauchen eine gemeinsame europäische Flücht­lingspolitik. Und ich bin überzeugt, die EU ist imstande, ein Fünfhundertstel ihrer Bevöl­kerung als Schutzsuchende aufzunehmen. Das war letztes Jahr der Fall. Ungefähr 1 Million Schutzsuchende für …

 


Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete, bitte jetzt wirklich zum Schluss zu kommen!

 


Abgeordnete Mag. Alev Korun (fortsetzend): 1 Million Schutzsuchende in der EU für 500 Millionen europäische Bürger und Bürgerinnen. Gemeinsam schaffen wir das! – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.23


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Klubobmann Dr. Strolz zu Wort. – Bitte.

 


11.23.06

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger auf der Galerie und vor den Bildschirmen! „Sicherheit statt Asylchaos“, das ist ein Tagesordnungs­punkt, den die freiheitliche Fraktion rituell und immer wieder einbringt. Der Titel als solcher findet meine Unterstützung, die Haltung, die dahinter steht, nicht. Ich teile nicht diese Haltung, dass man hier Bevölkerungsgruppen gegeneinander ausspielen sollte, BürgerInnen gegeneinander ausspielen sollte. Ich teile allerdings das Anliegen, dass wir natürlich das Thema Sicherheit gut im Auge haben müssen. Und ich teile auch die Einschätzung, dass wir nicht so weitermachen können wie im letzten Jahr.

Mehrere meiner Vorredner und Vorrednerinnen haben den vielen Menschen, den zivilgesellschaftlichen Organisationen, die im letzten Jahr geholfen haben, ihren Dank ausgesprochen. Das war eine großartige Leistung. Ich möchte mich diesem Dank an­schließen.

Wir haben mit 2015 ein Jahr hinter uns, in dem sich der Staat auf die Menschen verlassen konnte. Und das war gut so. Wir müssen aber 2016, Herr Bundeskanzler, in einen Zustand kommen, wo sich die Menschen auch wieder auf den Staat verlassen können. Das heißt, wir müssen natürlich zu einer Ordnung der Flüchtlingsströme kom­men. Dazu ist es wichtig, dass wir unterscheiden zwischen Kriegsflüchtlingen, Asyl­suchenden und Wirtschaftsmigranten. Die Unterscheidung ist nicht immer einfach. Jede dieser Gruppen hat auch ihre eigene Geschichte, jede einzelne Person hat ihre eigene Geschichte, jeder Mensch, der dahinter steht, und das ist auch zu würdigen und zu sehen. Gleichzeitig müssen wir zu einer differenzierten Behandlung kommen.

Wir brauchen, Herr Bundeskanzler, die Überwindung von Dublin III, und wir brauchen gemeinsame Asylverfahren. Dublin III war das Prinzip Floriani: Jeder hat versucht, sich am Nachbarstaat abzuputzen, hat viel Glück gewünscht und gesagt, ich schicke sie weiter. Das hat nicht funktioniert. Wenn wir die unkontrollierten Flüchtlingsströme in Europa und innerhalb der EU dem Geschichtsbuch anheimgeben wollen, wenn wir sie ordnen wollen, dann müssen wir Dublin III überwinden. Wir brauchen gemeinsame Asylverfahren.

Das heißt aber: die Außengrenzen gemeinsam schützen, nicht sagen: Liebe Griechen, ihr macht das nicht gut genug, bemüht euch mehr!, sondern wir müssen das gemeinsam organisieren, gemeinsam finanzieren. Wir brauchen eine gemeinsame Asylbehörde, wir brauchen gemeinsame Verfahren, wir müssen gemeinsam die Quo­ten festlegen und zuteilen. Wir sind auch der Meinung, dass man während der Asyl­verfahren eine Zuteilung sogar auf Regionen machen sollte, damit die Gleichverteilung bei den teilnehmenden Staaten gewährleistet ist. Und wir sind der Meinung, dass, wenn Asyl zugesprochen wird, die Person dann einem Mitgliedsland zugewiesen


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werden soll und diese, damit die Binnenmigration nicht unkontrollierbar ist, in den ers­ten fünf Jahren – Herr Bundeskanzler, das ist ein Vorschlag von uns, bitte mitzuneh­men nach Brüssel – an den Arbeitsmarkt und das Sozialsystem des zugewiesenen Landes gebunden sein soll, damit nicht anschließend wieder Migrationsströme ent­stehen.

Der zweite Punkt: Wir müssen, Herr Bundeskanzler, wenn es nicht gelingt, mit den 22 Schengen-Mitgliedern, mit der EU insgesamt hier zu gelingenden Lösungen zu kommen, das Gemeinsame vertiefen. Und da bin ich auch der Meinung, wenn es nicht mit allen geht, dann müssen wir Schengen verkleinern, dann brauchen wir Schengen 2.0. Wir brauchen die Vertiefung von Schengen, wir brauchen mehr Europa zur Lösung, nicht weniger. Und wenn hier manche nicht bereit sind oder noch nicht bereit sind, dann geht hier eine Gruppe von Entschlossenen voran, und die anderen können dann später dazustoßen.

Europa ist immer gewachsen durch einen Nukleus. Das heißt, wir brauchen ein starkes Herz, wir brauchen ein Kerneuropa, und wir können diese Krise in die Chance für eine europäische Einigungsbewegung umwandeln, die in die nächste Entwicklungsetappe kommt. Das heißt Kerneuropa über einen Nukleus von Schengen 2.0-Vertiefung und, wenn es sein muss, auch -Verkleinerung in der ersten Etappe.

Dritter Punkt, Herr Bundeskanzler, das wäre eine nationale Lösung, die ich zu prüfen bitte, die ist rasch umsetzbar. Wir können und sollten differenzieren zwischen subsi­diärem Schutz und Asyl. Derzeit ist es dasselbe Verfahren mit unterschiedlichem Aus­gang. Ich glaube, dass wir für Kriegsflüchtlinge tatsächlich einen eigenen Zugang zum subsidiären Schutz eröffnen sollten. Das wäre eine massive Beschleunigung der Verfahren. Wir können das relativ rasch prüfen, wer aus diesen Ländern kommt. Die Dauer der Asylverfahren wird von zuletzt drei Monaten durchschnittlich wieder rauf­schnalzen auf neun Monate, ein Jahr – völlig unzumutbar für die Betroffenen, auch unzumutbar für unser Budget! Es entstehen ja unglaubliche Kosten in diesen Warte­zeiten, und es ist menschlich ein völliger „Holler“. Deswegen bitte ich, zu prüfen: subsi­diärer Schutz als eigener Weg, und die Flüchtlinge können selbst überprüfen, ob sie diesen Weg wählen. Das heißt natürlich auch nach Ende der Kampfhandlungen Rück­kehr in die Heimat. Das wäre auch ein Beitrag zur Ordnung dieser Ströme.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, wir haben ein technisches Problem mit der Zeitnehmung. Eine Minute noch, auch wenn das Lämpchen nicht leuchtet.

 


Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (fortsetzend): Okay, danke schön. Ich habe mir schon gedacht, das fühlt sich zeitlos an. (Heiterkeit.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Sie müssen aber nicht die Minute ausschöpfen.

 


Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (fortsetzend): Herr Präsident! Ich werde. Sie kennen mich.

Letzter Punkt: das Thema Arbeitsmigration. Wenn die EU-Kommission sagt, wir haben derzeit 60 Prozent Wirtschaftsmigranten in den Flüchtlingsströmen, dann müssen wir das Phänomen sehr, sehr ernst nehmen. Herr Bundeskanzler, geschätzte Regierung, ihr müsst da auf europäischer Ebene mit den Nachbarstaaten zu gemeinsamen Lösungen kommen. Wir brauchen für Arbeitsmigration gemeinsame Regeln, ein ver­ständliches Regelwerk für jene, die hier eine Hoffnung mit Europa verbinden. Das heißt, wir müssen eine Blue Card plus schaffen. Wir brauchen Anwerbestrategien für Hochqualifizierte, für Potenzialträger, für Fachkräfte. (Präsident Kopf gibt das Glocken­zeichen.)

Jene, die den Kriterien nicht entsprechen – und ich komme zum Schluss –, die brauchen, so wie in den USA, eine Chance auf eine Lotterie. Das nimmt extrem viel Druck. Nicht


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jeder kann unter dem Titel Arbeitsmigration kommen, und nicht jeden werden wir nehmen wollen. Aber die Chance muss gegeben sein, hier klare Regeln zu etablie­ren. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.29


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Klubobmann Ing. Lugar zu Wort. – Bitte.

 


11.29.34

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Wenn man sich die Diskussionen in den letzten Wochen ansieht, dann könnte man als flüchtiger Beobachter Hoffnung schöpfen. Man könnte glauben, dass tatsächlich etwas in Bewegung ist in Österreich.

Wir haben eine Zeit des permanenten Rechtsbruchs erlebt, in der die Regierung trotz geltender Gesetze einfach alles ins Land gelassen hat, was hineinwollte. Wir haben eine Zeit erlebt, in der der Staat Schlepperei organisiert und sich als Schlepper betätigt hat. Wir haben eine Zeit erlebt, in der sich durch eine unverantwortliche Einladungs­politik die Menschen erst aufgemacht haben – nach Österreich, nach Deutschland und nach Schweden.

Man könnte jetzt glauben, dass diese Zeit vorbei ist, da jetzt auch die SPÖ etwas vernünftiger geworden ist. Aber als gelernter Österreicher muss man auch die Zusam­menhänge sehen. Glauben Sie, dass es ein Zufall ist, dass die Regierung erst dann wach geworden ist, als klar war, dass wir im April beziehungsweise Mai den Bundes­präsidenten wählen werden? – Da ist die Regierung plötzlich aufgetaut, und plötzlich ist das Stoppschild hervorgekommen. Komischerweise wird dieses Stoppschild erst wirksam – was glauben Sie? – im Mai. (Abg. Darmann: Das ist eine Alibiaktion! – Abg. Höbart: Das ist doch kein Stoppschild, Robert!) Nach dieser Bundespräsidentenwahl wird dieses Stoppschild angeblich aktiv. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Geh, nie!) Für die einen ist es eine Obergrenze und für die anderen nur ein Richtwert.

Da müssen beim gelernten Österreicher die Alarmglocken läuten, denn was man hier versucht, ist nichts anderes, als auf Zeit zu spielen. Wenn es möglich ist, Stopp zu sagen, dann erklären Sie mir einmal Folgendes: Warum sagen wir nicht sofort Stopp? Warum nicht heute? Warum nicht gestern? Warum sagen wir nach 90 000 Zuwan­derern, für die wir weder Arbeitsplätze noch Unterkünfte noch irgendeine Idee haben, wie das gehen soll, nicht sofort Stopp, bis Mai, und schauen, wie das funktioniert? – Von mir aus können dann im Mai wieder welche kommen (Abg. Höbart: Nein, nein!), wenn wir die 90 000 dementsprechend versorgt haben.

Aber das will man nicht, weil man gar nicht weiß, wie man Stopp sagen kann, und zwar deshalb, weil man die Wahrheit nicht hören will, und die Wahrheit ist: Es gibt kein Recht für diese Flüchtlinge, sich auszusuchen, in Österreich leben zu wollen. Das gibt es nicht. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Das steht weder in der Genfer Flüchtlingskonvention, noch gibt es sonst irgendein Recht, dass ein Pakistani oder ein Afghane oder wie sie alle heißen einfach sagen kann: Ich gehe nach Österreich, und Österreich hat mich gefälligst aufzunehmen. Die­ses Recht gibt es nicht.

Es gibt auch kein Recht auf Solidarität, was uns immer eingeredet wird. Es gibt kein Recht auf Solidarität. Wenn jemand solidarisch sein muss, dann sind es die Nachbar­länder, und diese müssen wirklich solidarisch sein. Hat sich schon einmal einer gefragt, warum ein reiches Land wie Saudi-Arabien einfach sagt: Mich gehen meine Glaubens­brüder nichts an!, und ob wir das solidarisch so akzeptieren sollen? Oder wenn Pakistan sagt: Ich nehme die Leute nicht zurück, die ihr mir zurückbringt?


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Habe ich da von Ihnen schon etwas gehört, Herr Bundeskanzler? Wo ist denn da die Solidarität, die Sie von uns verlangen? Von uns verlangen Sie sie, und vor allem verlan­gen Sie die Solidarität von den über eine Million MindestpensionistInnen in diesem Land. Diese sollen plötzlich solidarisch sein, und da frage ich mich: Warum? Oder was ist mit unseren 37 000 Obdachlosen? Wo ist da die Solidarität? – Was Sie uns hier versuchen einzureden, ist, dass wir verpflichtet sind, alle Menschen, die zu uns kommen wollen, aufzunehmen. Aber das sind wir nicht.

Betrachten wir es einmal von der logischen Seite: Wenn wir einen Flüchtling vor Ort versorgen, können wir bis zu zwanzigmal so viel versorgen, als wenn wir ihn in Öster­reich versorgen. Jetzt erklären Sie mir einmal, Herr Kanzler, warum Sie diesen Flüchtling anlocken, warum Sie diese Flüchtlinge in diese überfüllten Boote locken, um sie nach Österreich zu bringen, um sie hier um den zwanzigfachen Betrag zu ver­sorgen, in einer Kultur, die sich nachweislich schwertut mit diesen Menschen? Warum nicht vor Ort: gleiche Sprache, gleiche Religion, gleiche Kultur – und ein Zwanzigstel der Kosten? Warum machen wir das nicht?

Ich kann Ihnen gleich die Antwort darauf geben: weil Sie hoffen, mit diesen Menschen die Sozialsysteme zu retten, die Sie so katastrophal in die Misswirtschaft getrieben haben und letztlich gefährden. (Abg. Höbart: Das ist der Bankrott unserer Sozial­systeme! Das ist doch wohl logisch!) Sie wollen jetzt mit zusätzlichen Steuerzahlern die Sozialsysteme retten, aber Sie haben die Rechnung ohne den Wirt gemacht, denn diese Menschen werden keine Steuern zahlen. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Diese Menschen wandern in die Sozialsysteme ein, nicht weil sie das absichtlich machen, sondern weil sie ohne Ausbildung auf dem österreichischen Arbeitsmarkt nicht gebraucht werden. Das ist eine Tatsache, Herr Kanzler. Mittlerweile wissen wir es auch: 82 Prozent der Flüchtlinge haben praktisch keine Ausbildung. (Abg. Höbart: Das ist zu tief gegriffen!) Was wollen Sie mit denen in Österreich? – Das macht keinen Sinn.

Deshalb: Unterstützen wir die Flüchtlinge vor Ort! Unterstützen wir jene Länder, die ihre Pflicht als Nachbarländer erfüllen! Unterstützen wir jene Länder, die Solidarität mit ihren Brüdern leben! (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.) Unterstützen wir sie mit Geld – denn es ist hundertmal besser, die Flüchtlinge vor Ort zu halten, sie dort zu versorgen, als sie hierherzulocken, mit all den Auswirkungen, die wir alle kennen! (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

11.35


Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.

 


11.35.14

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundeskanzler! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kolle­gen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte meinen Redebeitrag mit einem positiven Input beginnen und möchte dieses Positive an die Kolleginnen und Kollegen der FPÖ richten.

Das verwundert Sie jetzt vielleicht ein wenig, aber ich habe mich – unter Anführungs­zeichen – „gefreut“, dass Sie die Asylthematik in der Aktuellen Europastunde thema­tisieren wollen – abgesehen vom Titel –, weil ich mir ganz ehrlich gedacht habe: Wir werden heute von Ihnen eine Stellungnahme dazu hören, die uns vermittelt, dass Sie auch ehrlich an einer europäischen Lösung interessiert sind.


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Leider, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, haben weder Herr Klubobmann Strache noch Herr Europaabgeordneter Vilimsky ein Wort in diese Richtung verloren. Ich muss wirklich sagen, es ist eine Chance vertan worden, weil ich wirklich davon überzeugt bin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuseherinnen und Zuseher, dass wir diese Herausforderung – so wie es auch der Herr Bundeskanzler seit Monaten sagt – im Bereich der flüchtenden Menschen, der schutzsuchenden Menschen nur gemein­sam lösen können. Es braucht eine internationale Lösung. (Abg. Höbart: Seit Monaten spricht er davon, das ist richtig!) – Auch wenn es seit Monaten gesagt wird: Es ist trotzdem so, Herr Kollege. Wir brauchen eine internationale Lösung, wir brauchen eine europäische Lösung, an der wir wirklich arbeiten müssen, und wir brauchen natürlich auch eine nationale Lösung, an der wir gemeinsam arbeiten müssen.

Kollege Strolz hat in seinem Redebeitrag einen für mich sehr guten Vorschlag ge­macht, dass man eventuell eine neue Kategorie von schutzbedürftigen Menschen schafft – insofern, als man Kriegsflüchtlingen, die aus Syrien, aus dem Irak kommen, mit Schnellverfahren einen subsidiären Schutz gewährt, für die Zeit, in der in ihrem Land Krieg ist. Ich denke, das ist eine Lösung, über die man wirklich nachdenken sollte, und diesen Input sollte man auch bei der neuen Asylgesetz-Novelle mitdis­kutieren. (Abg. Höbart: Das ist ja jetzt schon möglich! Das ist ja schon jetzt möglich, Frau Kollegin! Das ist ja nichts Neues!)

Wir müssen aber, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, immer daran denken, dass wir uns am Rechtsstaat orientieren müssen – das ist sicher auch in Ihrem Sinne – und, was mir genauso wichtig ist, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, dass wir natürlich auch immer die Menschenrechte beachten müssen. Die Menschenrechte, das wissen wir alle, sind ein ganz fundamentaler Wert der Europäischen Union. Wir alle reden seit Monaten davon, wie wichtig die Wertegemeinschaft ist, und wenn wir die Wertege­mein­schaft ernst nehmen, dann müssen wir auch die Menschenrechte ernst nehmen. (Abg. Lugar: Aber das steht doch nirgends!) Ich denke, auch das sollten wir uns immer wieder vor Augen halten. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir wollen auch in Zukunft auf Basis der europäischen Werte gemeinsam in einem Europa leben, in einem Europa – da sind wir, glaube ich, auch alle einer Meinung –, das nicht von Grenzen und Zäunen umgeben ist, denn ich möchte Ihnen schon auch zu bedenken geben: Zäune und Mauern grenzen nicht nur aus, sie grenzen uns auch ein. Auch das sollte man bei dieser Debatte nicht vergessen.

Ich bin der Meinung, wenn man schon von Signalpolitik mit Richtwerten oder Ober­gren­zen spricht, könnten wir auch Signale an die europäischen Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen senden – und an die europäischen Staaten, die ihre Solidarität nicht erfüllen. Alle europäischen Staaten haben mit den Beitrittserklärungen auch die Menschenrechtskonvention ratifiziert. Alle sind auch verpflichtet, die Men­schenrechtskonvention in ihren Ländern umzusetzen. (Abg. Lugar: Da steht doch nicht: alle rein! Davon steht da nichts!)

Senden wir doch die Signale in die Richtung – wie Kollegin Korun gesagt hat –, dass Solidarität keine Einbahnstraße ist, sondern dass wir Solidarität auch von den anderen Staaten einfordern können, damit wir unseren rechtsstaatlichen und menschenrecht­lichen Bedingungen entsprechen können! (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich bin der Meinung – und das ist heute schon oft angesprochen worden –, es braucht einige Maßnahmen. Die Hotspots sind schon angesprochen worden; es braucht die Hotspots. Die Kommission ist dafür, der Kommissionspräsident ist dafür, es gibt dazu auch Anträge hier im Parlament. Man muss sie nur umsetzen, und daran sollten wir gemeinsam arbeiten, auch über dieses nationale Parlament hinaus. Wir müssen dann


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aber die Länder, in denen die Hotspots sind, unterstützen, sie können das nicht allein schaf­fen. Es braucht die solidarische Unterstützung der anderen europäischen Staaten.

Ich glaube, es macht keinen Sinn, wenn man Griechenland allein die Schuld gibt, sondern man muss auch die Gegebenheiten in Griechenland sehen und die Griechen bei ihrem Grenzschutz wirklich europäisch unterstützen. Wir brauchen legale Einreise­möglichkeiten, damit man den Schleppern wirklich das Handwerk legen kann, und wir brauchen Rückführungsabkommen – auch da bin ich einer Meinung mit vielen Redne­rinnen und Rednern –, damit jene Menschen, die in Österreich kein Recht auf Asyl und kein Recht auf subsidiären Schutz haben, auch tatsächlich wieder in ihre Länder zurückgeführt werden können.

Ich bin der Meinung, wir brauchen in Europa – wenn wir wollen, dass Europa nicht an dieser Herausforderung zerbricht, sondern daran wächst und vielleicht gestärkt aus dieser Krise hervorgeht, die von Menschen verursacht worden ist und von der Men­schen betroffen sind – Menschenrettungspakete. So wie es Bankenrettungspakete gegeben hat – auch diese wurden geschaffen –, kann man, wenn man will, mit politischem Willen auch Menschenrettungspakete schaffen. Ich bin davon überzeugt, dass man das kann. Man muss es nur gemeinsam wollen. (Beifall bei der SPÖ. – Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.)

Abschließend möchte ich sagen: Bei allen Problemen und allen Ängsten, die vorhan­den sind, die auch berechtigt sind und die man ernst nehmen muss, bin ich trotzdem der Meinung, dass wir als Politikerinnen und Politiker die Aufgabe haben, Antworten zu geben. Ich appelliere daher an alle: Bekämpfen wir die Fluchtgründe und nicht die flüchtenden Menschen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

11.40


Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete Dr. Nachbaur gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.

 


11.40.47

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­deskanzler! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Steuerzahler! Die sexuellen Übergriffe auf Frauen zeigen die hässliche Fratze der Willkommenskultur. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Erschreckend war, dass man schwieg. Man schwieg, weil es die falschen Täter waren, nämlich solche mit Migrationshintergrund. Dabei brauchen wir einen Aufschrei und vor allem auch eine strafrechtliche Null-Toleranz-Politik, wenn sich jemand an einer Frau vergreift. (Abg. Lugar: Was ist mit den kleinen Buben?) Viele mutige Frauen haben jahrzehntelang für unsere Rechte gekämpft, und diese lassen wir uns nicht nehmen, nicht jetzt und auch nicht in Zukunft, von niemandem! (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und FPÖ.)

Der Gleichberechtigung und vor allem den Frauen verdanken wir unseren Wohlstand in dieser Gesellschaft, dessentwegen jetzt so viele kommen. Leider erleben wir jetzt auch ein Pauschalurteil, und das ist ungerecht, aber die meisten, die kommen, sind nun ein­mal junge Männer, die aus einer Kultur stammen, die nicht gerade dafür bekannt ist, dass sie die Frauenrechte oder auch die Rechte sexueller Minderheiten besonders hoch­hält, vom Antisemitismus ganz zu schweigen. Das ist die Realität, und die muss man aus­sprechen – und mehr noch als aussprechen: Wir müssen jetzt Politik machen, sonst machen die Zuwanderer die Politik! (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Österreich wird mit der Obergrenze, mit dem Asyl auf Zeit und mit dem verschärften Familiennachzug eines der strengsten Asylsysteme Europas haben. Dazu gratuliere ich insbesondere unserer Frau Innenministerin – danke. (Beifall bei der ÖVP.)


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Die Flüchtlingspolitik krankt schon lange daran, dass nicht zwischen Asylmigration und Wirtschaftsmigration unterschieden wird. Asyl heißt individueller Schutz vor Verfolgung. Das ist eine große Errungenschaft. Das heißt aber nicht, dass Hunderte Millionen einen Rechtsanspruch auf eine neue Heimat bei uns in Europa haben. Laut einer Doha-Studie wollen 130 Millionen Araber nach Europa kommen. Und was den Schutz vor Verfolgung anlangt: Kein Mensch, der aus Slowenien oder Italien zu uns kommt, muss dort um sein Leben fürchten. Shopping im Sinne der Auswahl des besten Sozialsystems darf es nicht geben, sonst ist der Sozialstaat am Ende. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Das große Thema, das immer mit Asyl vermischt wird, ist die Wirtschaftsmigration. Wir erleben einen nie da gewesenen Wettbewerb um Talente, und jenes Land, dem es gelingt, die besten Talente anzuziehen, hat einen enormen Wettbewerbsvorsprung. Talente gibt es auf der ganzen Welt: Attila Doğudan von DO & CO ist gebürtiger Türke, Sergey Brin von Google ist Russe, Eduardo Saverin von Facebook ist Brasilianer. (Abg. Pilz: Und Sie sind Kanadierin, oder was?) – Wir brauchen Einwanderer, und zwar die besten.

Wirtschaftsmigration muss aber im Interesse des Gastlandes sein. Erfolgreiche Ein­wan­derungsländer wie die USA, Kanada und Australien machen es uns vor: Einwan­derer müssen ab Tag eins dem Gastland einen Beitrag liefern und leisten und etwas beitragen – nicht umgekehrt. Als ich nach Kanada ging, musste ich den Behörden beweisen, dass ich studiert habe, dass ich fließend die beiden Amtssprachen Englisch und Französisch beherrsche, dass ich einen Job habe und dass ich, wenn dieser gekündigt werden sollte, immer noch genug Geld auf dem Konto habe, sodass ich dem kanadischen Sozialstaat nicht zur Last falle. Ich musste Gesundheitschecks absol­vieren. Und das ist auch richtig so.

In diesem Zusammenhang, sehr geehrte Kollegen aus der Sozialdemokratie, verstehe ich Ihren Ansatz nicht, dass Sie nicht wollen – vorgeblich, um die heimischen Arbeits­kräfte zu schützen –, dass Ausländer, die gratis bei uns studiert haben, danach auch hier arbeiten und Steuern zahlen dürfen. Aber auf der anderen Seite laden Sie durch Ihre Willkommenskultur hauptsächlich Wirtschaftsmigranten ohne jede brauch­bare Qualifikation ein. Also die gut ausgebildeten Ausländer sollen nicht dableiben dürfen, und die Analphabeten heißen Sie herzlich willkommen. Das ist ja völlig unlo­gisch! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Es ist auch erstaunlich, dass gerade den Intellektuellen unter den Sozialdemokraten, den grünen Kollegen und all den Bobos, die die Bodenhaftung verloren haben, der Sozialstaat nicht großzügig genug sein kann und dass sie ihn gleichzeitig durch die Willkommenskultur zum Kollabieren bringen werden.

Aber natürlich denken nicht alle Sozialdemokraten so. Ich kenne einige Betriebsräte, die einen sehr pragmatischen Ansatz haben und anders denken als die intellektuelle Führungsetage der SPÖ. Eine Obergrenze ist nämlich keine Frage von links oder rechts, sondern eine Frage der Vernunft. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)

Herr Minister Ostermayer hat vorgestern im TV gesagt, seine Variante eins sei die Lösung des Konflikts vor Ort. (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.) – Ich komme gleich zum Schluss. – Er hat aber nicht gesagt, wie das ausschauen könnte. Das Um und Auf ist doch, dass die Menschen eine wirtschaftliche Perspektive auf ihrem Kontinent haben.

Daher mein Vorschlag: Wir brauchen militärisch geschützte Sonderwirtschaftszonen anstatt bloßer Flüchtlingslager, die die Menschen zu Bittstellern machen – ein afrikani­sches Singapur, ein Hongkong in der Ägäis. Sorgen wir für Stabilität in unserem Land!


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Helfen wir den Menschen nicht nur dabei, auf ihren Kontinenten Almosen zu empfan­gen, sondern geben wir Hilfe zur Selbsthilfe!

Jetzt ist leider die Redezeit zu Ende. Mehr zu der Idee der Sonderwirtschaftszonen finden Sie auf wirtschaftswunder.at. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.46


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Mag. Darmann gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


11.46.49

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Herr Präsident! Werte Frau Staats­sekre­tärin! Hohes Haus! Wenn man insbesondere den Vertretern der Regierungs­fraktionen so zuhört, möchte man meinen, sie wären den ersten Tag hier im Nationalrat und überhaupt in der Politik. Was ist denn in den letzten Monaten, im letzten Jahr geschehen? – Kommen Sie doch nicht alle hier heraus, um sich bei der österreichi­schen Bevölkerung zu bedanken! Entschuldigen Sie sich bei der österreichischen Bevölkerung für dieses Asylchaos, das Sie nicht nur auf der europäischen Ebene hinter­lassen haben, sondern tagtäglich in Österreich anrichten! Das ist nämlich die Wahrheit. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen.)

Auch wenn jetzt Abgeordnete der ÖVP in Richtung SPÖ zeigen, so bietet das doch nur genau jenes Bild, das die österreichische Bevölkerung satthat, und zu Recht satthat: Sie streiten miteinander. Sie wissen nicht, welchen Weg Sie einschlagen sollen. Sie kommen zu keinen Entscheidungen. Sie haben regelmäßig Gipfel, diskutieren, reden, aber Entscheidungen werden keine getroffen. Wo sind die Taten, die Österreich schützen, die die österreichische Bevölkerung schützen? (Beifall bei der FPÖ.)

Darum geht es. Ich muss Ihnen, zumindest einem Teil der hier Anwesenden, einen Vor­wurf machen: Würden Sie in die österreichische Bevölkerung hineinhören, tag­täglich hineinhören, seit Wochen, seit Monaten, ja seit über einem Jahr hineinhören (Abg. Rädler: Hören statt hetzen!), dann hätten Sie schon lange gewusst, welche Taten im Sinne der Bevölkerung zu setzen sind, geschätzte Kollegen von der SPÖ und der ÖVP. (Abg. Rädler: Hören statt hetzen!)

Wenn hier gesagt wurde, die Freiheitlichen reden in einer Aktuellen Europastunde über „Sicherheit statt Asylchaos“ und erwähnen die Europäische Union zu wenig, dann sage ich Ihnen: Das hat einen guten Grund. Die Europäische Union ist nämlich derzeit – und das auch schon seit Längerem in anderen Bereichen – auf drei Säulen aufgebaut: auf Willenlosigkeit, Mutlosigkeit und Konzeptlosigkeit. Wer sich auf diese Europäische Union noch verlassen will, der ist verlassen. (Beifall bei der FPÖ.)

Die EU ist nämlich nicht Teil der Lösung, sondern die EU ist Teil des Problems. Des­wegen kann man darüber streiten: Ist es eine Notwehrmaßnahme, oder sieht man es so, wie wir es sehen, nämlich als grundlegende Eigenverantwortung eines souveränen Staates, selbst alles in die Hand zu nehmen und alles Machbare für die Bevölkerung umzu­setzen, um die eigenen Grenzen zu schützen, um Missbrauch von Asyl zu ver­hindern, um Wirtschaftsmigranten, die hier nichts verloren haben, außer Landes zu bringen, um die mittlerweile gegebene Kriminalität durch diese Massenzuwanderung abzustellen?

Das ist doch alles Eigenverantwortung! Das wird auch nicht durch einen Asylgipfel bes­ser, der, wie wir gesehen haben, nichts anderes war als wieder ein Placebo-Gipfel und im Endeffekt ein Gipfel der Frechheit (Abg. Wöginger: Na, na, na!) gegenüber der eigenen Bevölkerung. (Beifall bei der FPÖ.)

Werte Kollegen! Das müssen Sie sich schon einmal auf der Zunge zergehen lassen: Wenn am ersten Abend nach dem Gipfel die Innenministerin höchstpersönlich sagt:


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Obergrenzen, Richtgrenzen, Richtwerte (Abg. Rädler: Stimmt nicht!), Obergrenz­wer­te – was auch immer das ist (Abg. Rädler: Bleiben Sie bei der Wahrheit!) –, und auf die Frage, was dann gemacht wird, wenn 37 500 Personen im ersten Jahr hier im Land sind, antwortet: Unter Umständen wird dann die Variante gewählt, dass die Leute weiter nach Österreich kommen können, einen Asylantrag stellen können, nur wird dieser dann auf Jahre hin nicht bearbeitet, dann muss man sich fragen: Was ändert sich denn da an der Problematik, werte Damen und Herren?

Lassen Sie sich einmal durch den Kopf gehen, was das heißt! Im Endeffekt ist das nichts anderes als eine neue Form der Einladungspolitik an alle Wirtschaftsmigranten der Welt: Kommt her! Am besten nähert ihr euch noch dieser Obergrenze, denn wenn ihr euren Asylantrag nach Erreichen der Obergrenze abgebt, dann wird dieser über Jahre hinweg nicht einmal mehr behandelt. – Und wenn man die Argumentation auf die Spitze treibt, dann hat er schon die österreichische Staatsbürgerschaft, noch bevor er überhaupt einen Asylstatus bekommt. (Abg. Wöginger: Geh, geh, geh!) Das ist näm­lich dann der Fall, wenn über Jahre hinweg keine Abarbeitung mehr stattfindet. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Wöginger: Geh komm! – Abg. Königsberger-Ludwig: Was ist Ihr Vorschlag?)

Diesen Vorwurf müssen Sie sich gefallen lassen, denn das sind keine Lösungsvor­schläge. Es muss einen absoluten Stopp bei Asyl und Zuwanderung geben. Das ist doch klar! Die Obergrenze ist doch bei Weitem überschritten. Die Zumutbarkeitsgrenze für die österreichische Bevölkerung ist bei Weitem überschritten. Wenn wir im letzten Jahr über 90 000 Asylanträge in Österreich verzeichnet haben und Österreich vielleicht um die 20 000 abarbeiten und auch vertragen könnte, dann haben wir diese Zahl über Jahre hinweg überschritten – über Jahre hinweg. Dann brauchen wir aber nicht jedes Jahr erneut weitere Personen nach Österreich zu lassen, bei denen wir davon ausgehen können, dass sie zu einem Großteil Wirtschaftsmigranten sein werden.

Lassen Sie sich das bitte durch Ihren Kopf gehen, und wirken Sie auch auf diese Bun­desregierung ein! Sie in den Fraktionen von SPÖ und ÖVP sind die Kontrollore dieser Regierung Faymann, die auch bewiesen hat, dass Sie eher Teil des Problems und nicht Teil der Lösung sind, und diese Regierung braucht offenkundig auch den notwen­digen Druck – so wie die Regierung das anscheinend immer noch in Richtung Euro­päische Union weiterschieben möchte –, um auch im Sinne der Bevölkerung aktiv zu werden.

Was die Regierung bis jetzt bewiesen hat, ist eines: dass sie inaktiv ist, dass sie nicht bereit ist, im Sinne der österreichischen Bevölkerung Verantwortung zu übernehmen, und dass sie nicht bereit ist, Wirtschaftsmigranten sofort außer Landes zu bringen.

In der letzten Woche hat es (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen) – danke, ich komme zum Schlusssatz – einen Antrag der FPÖ im Innenausschuss gegeben, der eine Nagelprobe für diesen zuletzt stattfindenden Asylgipfel war, nämlich den Antrag, Wirtschaftsflüchtlinge konsequent aus Österreich abzuschieben. Was geschah? – ÖVP und SPÖ stimmten nicht für diesen Antrag, sondern vertagten ihn, um weiter auf die EU und die Vereinten Nationen zu warten.

Das kann sich die Bevölkerung von SPÖ und ÖVP erwarten. Deswegen sage ich Ihnen: Es geht hier wirklich um Wahrheit, um Freiheit, um die Heimat. In diesem Sinne sollte die Regierung Faymann besser gestern als heute zurücktreten. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)


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11.52


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt nun das Mitglied des Europäischen Parlaments Reimon. – Bitte.

 


11.52.45

Mitglied des Europäischen Parlaments Michel Reimon, MBA (Grüne): Sehr geehr­ter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wertes Publikum! So überraschend es ist, es gibt wahrscheinlich eine Position, die alle Frak­tionen hier teilen. Wir streiten erschütternderweise darüber, ob wir Kinder retten, wenn sie auf ein Boot steigen, oder nachdem sie auf ein Boot gestiegen sind. Aber worüber wir hoffentlich nicht streiten, ist, dass wir grundsätzlich nicht wollen, dass sie überhaupt auf ein Boot steigen müssen. Oder? Streiten wir auch darüber? Sie wollen, dass Menschen flüchten? Das verwundert mich. Ich war der Meinung, wir alle wollen einmal grundsätzlich eine Politik, bei der Menschen nicht flüchten müssen und sich nicht in diese Notsituation begeben müssen. (Beifall bei den Grünen.)

Und warum müssen sie das? – Es gibt zwei große Probleme, die das auslösen. Das eine ist Assad. Assad hat zu wenige Soldaten, um seinen Bürgerkrieg zu gewinnen, und bombt Zivilisten seit vier Jahren in die Flucht – gezielt. Er bombt Städter in die Flucht, damit er diese Städte besetzen kann, weil er nicht genug Soldaten hat. Das löst die Flucht aus, seit vier Jahren, und wir haben keine Außenpolitik, die das verhindert und die da einschreitet. – Das ist einmal der erste Skandal, seit vier Jahren.

Das zweite Problem ist, dass wir nicht gemeinsam dagegen vorgehen, dass es keine gemeinsame, koordinierte Politik gibt (Abg. Pirklhuber: Richtig! Absolut richtig!), danach mit diesem Problem umzugehen. Es gibt drei EU-Staaten, die dann die dadurch entstandenen Flüchtlinge aufnehmen, und 25, die dagegen blockieren (Abg. Kogler: So ist es!), 25 Regierungen, die nationalistische Politik machen, neben denen am Schluss als einer der drei Staaten, die sie aufnehmen, Österreich übrig bleibt. Ihre nationalistischen Freunde sorgen dafür, dass Österreich übrig bleibt. Wenn wir Ihre Politik weiter fortsetzen, bleiben wir nur noch mehr übrig. Das ist das Problem. (Beifall bei den Grünen.)

Ich sage Ihnen etwas: Würden wir eine europäische Lösung einführen und Flüchtlinge auf Europa verteilen, würde das Folgendes bedeuten (Abg. Höbart: … schon x Millio­nen in Europa!) – warten Sie, das lässt sich mit den Grundrechnungsarten ausrechnen, das schaffen Sie –: Eine Million Flüchtlinge auf ganz Europa verteilt und gemeinsam verwaltet, das bedeutet (Abg. Höbart: Totschlagargument!) 0,2 Prozent der Bevölke­rung; das bedeutet für Wien 3 600 Flüchtlinge – viel weniger, als wir jetzt haben. Wenn Sie irgendetwas tun wollen, um eine geringe Flüchtlingsanzahl intelligent zu verwalten (Abg. Höbart: Das sind fast alles Wirtschaftsflüchtlinge! Die müssen wir gar nicht verteilen!), dann müssen Sie das gemeinsam, europäisch machen (Abg. Haider: Blau­äugig!) – und nicht mit Ihren nationalistischen Rezepten. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Höbart: Warum sollen wir Wirtschaftsflüchtlinge verteilen? Warum?)

Die gemeinsame Außenpolitik, die gemeinsame europäische Politik ist die einzige Antwort, die es darauf geben kann. Und Sie mit Ihren polnischen, französischen, engli­schen und so weiter nationalistischen Freunden, Sie zerstören dieses Europa, das das lösen könnte. Sie sind das Hauptproblem, wenn es um die Gründe dafür geht, dass Österreich in dieser Flüchtlingsproblematik übrig bleibt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Und die ganze Sache geht weiter. Ich sage Ihnen, die Sache geht weiter: Jetzt ent­wickelt sich in der Türkei ein Bürgerkrieg. In der Türkei werden Städte zusammen­geschossen, werden Journalisten eingesperrt, werden Abgeordnete eingesperrt und angeschossen. Was machen wir, wenn das in drei Monaten, in sechs Monaten, in acht Monaten ein vollwertiger Bürgerkrieg mit Flucht ist? Was machen wir dann? – Nicht wie die ÖVP sagen, das konnte keiner vorhersehen. Das können wir jetzt vorhersehen, und wir bräuchten jetzt einen Außenminister, der zu diesem Thema arbeitet – und


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nicht in der Innenpolitik den Freiheitlichen hinterherwischt; das passiert nämlich. (Bei­fall bei den Grünen.)

Was machen Sie, wenn aus dem Jemen eine große Fluchtwelle kommt? Im Jemen bombardiert Saudi-Arabien seit zwei Jahren. Was machen Sie, wenn sich die Jeme­niten auf den Weg machen und in einem halben Jahr, in einem Dreivierteljahr hier sind? – Keine österreichische Politik dazu, nur gemeinsame europäische Außenpolitik kann das machen.

Wir haben auf europäischer Ebene ein Hauptproblem auf all diesen Ebenen, und das ist Putin (ironische Heiterkeit und Kopfschütteln der Abg. Kitzmüller); Putin, der in all diesen Konflikten … (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Ich habe natürlich darauf gewartet, dass Sie von den Freiheitlichen da widersprechen. Sie, als Putins Kolonne im öster­reichischen Parlament (ironische Heiterkeit und Kopfschütteln des Abg. Haider – Zwischenrufe der Abgeordneten Deimek und Haider), sind das Hauptproblem dafür, dass wir eine solche europäische Politik haben. Putins größtes Interesse ist nämlich, genau das zu machen, was Sie machen: die 28 europäischen Staaten zu spalten, dafür zu sorgen, dass wir keine gemeinsame Außenpolitik haben, dass wir nicht gemeinsam im Nahen Osten vorgehen – denn er will seine Militärbasen in Syrien, er will seine Kontakte mit den Türken und so weiter.

Sie von der FPÖ machen hier russische Außenpolitik! Genau das haben wir auch schon in der vorigen Debatte im Zusammenhang mit der OMV gesehen: Die Einzigen, die sich hier im österreichischen Parlament dafür ausgesprochen haben und die darü­ber geredet haben, dass es bei diesem Deal den Russen gutgehen muss, waren die Freiheitlichen. Sie sind Putins Kolonne im österreichischen Parlament. Sie machen seine Außenpolitik. Sie spalten die Europäische Union, und dies nur aus einem einzi­gen Grund: damit dort unten keine vernünftige, intelligente gemeinsame Außenpolitik gemacht wird. (Beifall bei den Grünen. – Ironische Heiterkeit der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Das Thema hier ist Asyl und Sicherheit. Das größte Sicherheitsproblem Österreichs ist die freiheitliche Außenpolitik. Sie sind das Problem in diesem Land. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.57


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt das Mitglied des Europäischen Parlaments Dr. Mlinar zu Wort. – Bitte. (Ruf: Die nächste Grüne!)

 


11.57.42

Mitglied des Europäischen Parlaments Mag. Dr. Angelika Mlinar, LL.M (NEOS): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Poštovane dame i gospodo! Die Diskussion, ob wir nun eine Obergrenze oder einen Richtwert haben, ist ja schon mit viel zu viel Aufmerksamkeit bedacht worden. Und wir wissen zwar, dass der Kern des Vorschlags rechtswidrig ist, dafür aber immer noch nicht, was das Ganze überhaupt bedeuten soll.

Ich bin der Meinung, dass Österreich eine vollkommen andere Rolle einnehmen sollte. (Abg. Rädler: Aber nur Sie!) – Es tut mir leid, dass Sie das nicht sehen, Herr Kollege. Und, Sie haben schon recht, dass Sie das nicht sehen, das beweist ja die ÖVP jeden Tag.

Wir sehen uns ja gerne als Brücke zwischen verschiedenen Ländern und Positionen und freuen uns über die Vermittlerrolle, oder manchmal auch nur darüber, dass wir vielleicht Austragungsort einer Verhandlung sind. Aber wie verhalten wir uns in der Flüchtlingskrise? – Wir wollen uns selbst insofern helfen, als wir das Problem an un­sere Nachbarländer abschieben. So verständlich dies vielleicht auf kurze Sicht ist, so


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schlimm ist es langfristig, denn unsere europäischen Partner werden uns dies bei Gelegenheit spüren lassen. Diese Retourkutschenpolitik zerstört langfristig die EU und wird uns nicht weiterbringen. Das kann und darf nicht unser Ziel sein. Gelebte Soli­darität sieht anders aus und wäre das Einzige und das Richtige, was wir jetzt brauchen.

Die Energie, die unsere Regierungsparteien mit der Diskussion über Obergrenzen und Richtwerte verbrauchen, wäre in eine europäische Lösung viel besser investiert. Eine solche muss folgende Punkte beinhalten, die auch schon von meinen VorrednerInnen erwähnt wurden und die ich hier zusammenfassen möchte.

Punkt eins: Das zentrale Ziel ist eine gemeinsame europäische Asyl- und Migrations­politik mit legalen Möglichkeiten der Zuwanderung. Zweitens: die Aufteilung der Asyl­suchenden nach der beschlossenen Quote. Drittens: das Vorantreiben des Aufbaus der Hotspots an den EU-Außengrenzen. Und viertens: funktionierende Rück­füh­rungs­abkommen mit den nordafrikanischen Ländern. – Das zusammengefasst ist die einzige Möglichkeit, wie wir den Erhalt des Schengen-Raumes tatsächlich garantieren können.

Weniger hilfreich sind bei dieser Suche nach Lösungen die Aufforderungen unserer Innenministerin an Griechenland, die Grenze zur Türkei besser zu schützen. Dieser Vorschlag stammt, wie so viele Vorschläge, vor allem aus den Reihen der FPÖ. Ich bin dankbar, dass Sie in keiner exekutiven Verantwortung sind, Herr Kollege Hübner – das wäre wirklich eher eine sehr erschreckende Vision –, denn dieser Vorschlag ist nicht durchdacht. (Abg. Hübner: Das wäre ganz schlecht!)

Können wir bitte diesen Vorschlag einmal so zu Ende denken, wie er auf dem Tisch liegt? Variante eins: Ist das Abdrängen oder gar das Versenken von Flüchtlingsbooten die Schlussfolgerung daraus? – Ich hoffe nicht, denn das wäre vielleicht sogar für die FPÖ etwas zu harsch und wäre vielleicht tatsächlich an Unmenschlichkeit nicht zu überbieten.

Variante zwei: Vielleicht bedeutet das, dass die österreichische Bundesregierung die griechische Marine auffordert, in türkische Hoheitsgewässer einzudringen. Das ist vielleicht auch nicht der schlaueste Vorschlag, aber bitte, das wäre das Resultat dessen, wenn man diesen Vorschlag zu Ende denkt, Herr Hübner. Das Einzige, was wir mit solchen undurchdachten Vorschlägen erreichen, ist in Wirklichkeit die Ver­un­sicherung der Bevölkerung.

All diese Punkte sind aber leider ohnehin nur eine Bekämpfung von Symptomen, und wir verlieren die Bekämpfung der Ursachen vollkommen aus dem Blick. Wie mein Kollege Reimon gerade wirklich (Abg. Hübner: Zutreffend gesagt hat!) klar zum Ausdruck gebracht hat, ist ohne Frieden in Syrien, dem Irak und auch Afghanistan keine Möglichkeit zu sehen, dass der Flüchtlingsstrom abreißen wird. Vielleicht sollten wir unsere Energie in das investieren! Die EU muss, und zwar gemeinsam, auch mit Einbringung der USA, aktiv an einer Friedenslösung arbeiten, und vielleicht auch an der Bekämpfung von Daesh.

Wenn wir uns aber als neutrales Österreich mit der uns eigenen Trittbrettfahrer-Men­talität hier nicht beteiligen wollen, dann sollten wir zumindest die bereits beschlossenen Maßnahmen umsetzen. Der Türkei wurden 3 Milliarden € zugesagt. Wie viel ist davon schon geflossen? – Genau gar nichts. (Abg. Hübner: Weil es eine EU-Maßnahme ist!) – Die EU setzt sich aus Mitgliedstaaten zusammen, und diese müssen das Geld überweisen.

Den UN-Organisationen, die sich in Jordanien, im Libanon, in der Türkei vor Ort engagieren, ist der Geldhahn zugedreht worden. Vielleicht sollten wir uns da nicht wundern, wenn die Flüchtlinge weiterziehen. Warum diskutieren wir nicht darüber? –


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Wohl, weil es einfacher ist darauf zu hoffen, dass eine Schönwetterphase eintritt. Ich kann Ihnen versprechen, dass das nicht passieren wird. Diese Phase ist auf absehbare Zeit vorbei und wir müssen endlich Politik machen, die aktiv gestaltet und sich nicht von der Hoffnung tragen lässt, dass alles gutgehen wird. Denn diese Art der Schönwet­terpolitik ist eine Art der Politik, mit der kein Staat zu machen ist. – Hvala lepa. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Gisela Wurm.)

12.02


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


12.03.01

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Frau Staatssekre­tärin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Köln, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, München, Salzburg in der Silvesternacht – was sagt uns das? – Diese Vorgangsweise hatte System, denn das war muslimisch-politisch motiviert. Das muss man einfach einmal klarstellen, und das werde ich Ihnen jetzt auch erklären.

Strengen Sie ein bisschen das Hirn an, gehen Sie zirka ein Jahr zurück und denken Sie daran, was in Ägypten am Tahrir-Platz passiert ist: dieselbe Vorgangsweise, poli­tisch motiviert durch die Muslim-Brüder. Die Täter wurden ausfindig gemacht, es waren Asylwerber, größtenteils mehrfach vorbestraft.

Das sollte man sich einmal durch den Kopf gehen lassen. Ich habe über Weihnachten ein Buch gelesen. (Der Redner hält ein Buch in die Höhe.) Dieses Buch einer Polizei­beamtin (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen) sollten die Grünen einmal lesen. Tania Kambouri ist eine griechischstämmige Polizeibeamtin in Deutschland, das Buch heißt „Deutschland im Blaulicht: Notruf einer Polizistin“.

Sie werden auf den ersten paar Seiten diese Aktionen wiederfinden, die in Köln und in anderen Städten stattgefunden haben. Das hat System, meine Damen und Herren, das wurde geplant, das ist politisch motiviert gewesen. So geht man mit unserer kulturellen Situation um. Es gibt eine Parallelgesellschaft, die hier versucht Fuß zu fassen. Meine Damen und Herren, lesen Sie dieses Buch, Sie werden das wiederfinden! Sie wissen, ich habe als Polizeibeamter von diesem Rednerpult aus schon viele Beispiele ge­bracht, was in diesem Land abgeht. Das können Sie alles in diesem Buch wieder­finden. Ich war erstaunt, denn in Deutschland ist es noch ein wenig schlimmer als in Österreich. Das möchte ich Ihnen nur noch einmal mitgeben.

Dann lese ich im „Stern“, dass ein Polizeibeamter interviewt wird, der zu den Vorfällen in Köln sagt: Sie stehen dann vor einem und zerreißen einfach diesen Zettel, der sie als provisorische Flüchtlinge ausweist, und sagen, ich hole mir morgen einen neuen. – Zitatende.

Meine Damen und Herren, wenn wir solche politische Systeme haben, brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn unsere Gesetze, unser Recht mit Füßen getreten werden. Das gehört geändert, dann haben wir auch nicht das Problem, das wir jetzt mit diesen Flüchtlingen beziehungsweise Zuwanderern haben. Ich bin vorsichtig mit dem Ausdruck „Flüchtlinge“, denn wie heute schon richtig gesagt worden ist, sind bis zu 60 Prozent – vermutlich noch mehr – nämlich Wirtschaftsflüchtlinge, das sind keine Kriegsflüchtlinge.

Das sage nicht ich, meine Damen und Herren, das sagte gestern in der „ZiB 2“ der Menschenrechtsexperte Manfred Nowak. Er ist dann auch noch auf etwas anderes eingegangen, und zwar darauf, dass wir ein Abschiebungsproblem mit straffälligen Personen aus Marokko, Tunesien oder Algerien haben, da diese Staaten diese Leute nicht zurücknehmen. Er wurde dann mehrfach von Herrn Wolf gefragt, wie wir das Problem lösen können. Herr Nowak hat nur mit den Schultern gezuckt und gesagt, das


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können wir nicht lösen, das ist halt so, die bleiben alle da in Österreich beziehungs­weise in Europa.

Jetzt müssen wir uns einmal überlegen, wie wir das ändern können, und dafür ist die Politik zuständig. Diesen Hilferuf können Sie auch in diesem Buch lesen, indem die Politik aufgefordert wird, Maßnahmen zu setzen, die auch diesem Rechtsstaat gerecht werden, sodass Gesetze wieder vollzogen werden, dass Polizeibeamte, die Staatsge­walt wieder Rechte haben, dass die Justiz wieder entsprechend urteilt, dass die Medien mittun und nicht irgendwelche Unwahrheiten verbreiten, dass die Sozialarbeiter an einem Strang ziehen – dann kann Integration funktionieren. Die Integration ist nämlich der Schlüssel, meine Damen und Herren! (Beifall beim Team Stronach.)

Wenn man immer nur von Integration redet und sie nicht lebt, dann funktioniert es nicht. Nachdem es keine Möglichkeit gibt, diese Menschen abzuschieben, sollte man einmal über Folgendes nachdenken: In Afrika gibt es viel Platz, eine hohe Arbeits­losigkeit, wenige Jobs. Wieso errichtet man dort nicht ein EU-Wartecamp für diese nicht mehr berechtigt in Österreich beziehungsweise in Deutschland oder Europa lebenden Personen, wo sie dann leben können und von afrikanischen Betreuern betreut werden? Wir finanzieren das von der EU. Da haben sie eine Wartezeit, und wer sich dann wieder erinnert – denn das ist ja das nächste Problem, dass die ja nicht wissen, wo sie herkommen –, wo seine Familie zuhause ist, kann ja dann freiwillig wieder nach Hause gehen.

Das wäre die richtige Politik, meine Damen und Herren, das wäre ein Zeichen, das wir setzen müssten. Denn wenn heute fast alle dableiben, die zu Unrecht in Österreich sind – die hier straffällig geworden sind, keinen aufrechten Asylstatus haben oder deren Asylantrag abgelehnt worden ist –, dann haben wir zwar ein Gesetz, aber wir können es nicht vollziehen. (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.)

Wie ist ein Rechtsstaat zu deuten, wenn Gesetze da sind, die nicht vollzogen werden?! Dann haben wir das Problem, dass wir eine Parallelgesellschaft mit Friedensrichtern und anderen Einrichtungen aufbauen, die mit unserem Rechtsstaat nichts zu tun haben, meine Damen und Herren! – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

12.08


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt das Mitglied des Europäischen Parla­ments Frau Mag. Regner. – Bitte.

 


12.08.40

Mitglied des Europäischen Parlaments Mag. Evelyn Regner (SPÖ): Sehr geehrte ZuseherInnen hier im Nationalrat! Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Abgeordnete! Zwei Grundprinzipien gilt es nicht nur im Moment, sondern dauerhaft zu vereinen, nämlich Ordnung und Sicherheit auf der einen Seite und die Einhaltung der Menschenrechte auf der anderen Seite.

Das ist natürlich ein Spannungsverhältnis, in dem wir uns befinden. Sicherheit erfordert Planbarkeit, Richtwerte und die Einhaltung von Menschenrechten, das Asylrecht ist ein absolutes, individuelles Recht und dementsprechend kann es natürlich keine Ober­grenze geben.

Dieses Spannungsverhältnis ist natürlich für viele sehr schwierig aufzulösen, wenn es um das tägliche Leben geht. Wie sollen wir das jetzt in Österreich auf kommunaler, auf regionaler, auf nationaler Ebene und natürlich in allen europäischen Ländern politisch gestalten?

Deshalb spreche ich jetzt meinen Dank nicht nur all den Freiwilligen aus, die sich in dieser Krise schon besonders eingesetzt haben, allen Feuerwehrleute, Polizisten und all denjenigen, die Überstunden leisten, sondern – vielleicht etwas ungewöhnlich in


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diesem Hause – auch all denjenigen, die politisch mitarbeiten, damit diese Kom­munikation und Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Gemeinden funktioniert. Es ist äußerst schwierig – ich sehe das jetzt quasi aus der Ferne, dem Europäischen Parlament –, dafür mehr oder weniger im Detail auch Lösungen anzubieten. Das ist aber ausgesprochen wichtig, und wir sehen, wie schwierig das in den anderen europäischen Ländern ist. Ich bedaure es daher sehr, dass gerade die FPÖ-Abgeordneten sich diesem Dank nicht anschließen können, denn nur so können wir letztlich auch in den europäischen Ländern, aber auch national etwas voranbringen.

Es geht also nicht um Angstmache, sondern es geht darum, dieses Spannungs­ver­hältnis aufzulösen. Und das geht nur rein europäisch. Es ist eine geopolitische Herausforderung, es ist eine europapolitische Herausforderung und es ist natürlich eine Herausforderung, in der wir letztlich sehr vieles zusammenbringen müssen.

Viele haben es erwähnt: Es gibt erst zwei dieser Hotspots. Vieles, das entschieden wurde, ist richtig, aber es steckt in den Kinderschuhen. Wenn etwas in den Kinder­schuhen steckt, dann funktioniert es noch nicht. Das Tempo gefällt mir auch überhaupt nicht. Die mangelnde Solidarität unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist nicht nur zu bedauern, sondern daran ist zu arbeiten.

Aber wo wären wir, wenn es die Europäische Union, diese vielen europäischen Räte nicht gäbe? – Stellen Sie sich einen riesengroßen Krieg im Nahen Osten vor, und jeder handelt nationalstaatlich, dann wäre das Chaos noch viel größer. Es ist nicht schön, dass wir jetzt all diese Probleme haben, aber genau dort müssen wir auch ansetzen, und da ist wahnsinnig viel Kleinarbeit zu leisten.

Ich möchte an ein Zitat von Kommissionspräsidenten Juncker erinnern: „Wer Schen­gen killt, wird im Endeffekt den Binnenmarkt zu Grabe tragen.“ – Es wurde noch nicht diskutiert, wie viele Milliarden Euro es kostet, wenn wir jetzt anfangen, diese Grenzen rigoros wiederherzustellen. Allein die deutsche Wirtschaft rechnet dafür 10 Milliarden € pro Jahr vor. Sicherheit muss natürlich gewährleistet werden, aber eine Art von Schengen-Aussetzung, die letztlich dazu führt, dass auch das Wirtschaftsleben zum Erliegen kommt, ist natürlich absolut zu bedauern.

400 000 Menschen sind derzeit in Syrien quasi von Hunger bedroht. Das heißt, Hunger wird mehr oder weniger auch als Kriegswaffe eingesetzt. Daher ist es umso mehr unsere Verpflichtung in den europäischen Ländern, nicht nur diese Zusagen, die auf europäischen Räten gemacht werden, einzuhalten, also dementsprechend die Geld­ver­pflichtungen einzugehen, sondern mehr oder weniger darüber hinaus die Verpflich­tungen, die zugesagt werden, auch zu leisten. Und das ist ein ganzes Bündel an Maß­nahmen, das mit Sicherheit anfängt und natürlich auch sehr vieles an humanitären Leistungen beinhaltet.

Ich möchte noch auf einen Aspekt der Sicherheit zu sprechen kommen, der angerissen wurde, und zwar die Attentate in Paris: Diese Attentate wurden größtenteils mit Waffen begangen, die schon ausrangiert waren, also Waffen, die nicht mehr registriert waren. Umso wichtiger ist es, jetzt auch dieses Sicherheitsproblem anzugehen und eine bessere Kennzeichnung durchzusetzen. Dementsprechend ist das sehr wohl ebenfalls ein Mittel, um das Problem europäisch zu lösen.

Also zusammengefasst – wie es auch die Abgeordnete Königsberger-Ludwig gesagt hat –: Wir brauchen eine Plan zur Menschenrettung, und das natürlich unter Berück­sich­tigung aller Sicherheitserfordernisse, die nötig sind. (Beifall bei der SPÖ.)


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12.13


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist das Mitglied des Europäischen Parlaments Becker. – Bitte.

 


12.13.42

Mitglied des Europäischen Parlaments Heinz Kurt Becker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Werte Gäste auf den Besuchergalerien! Sehr geehrte interessierte Zuseher auf ORF III! Als Sicher­heitssprecher der ÖVP im Europaparlament bin ich seit Beginn der Legislaturperiode des Europaparlaments 2014 permanent mit den Fragen der Migration, des Asyl­wesens, der Flüchtlingskrise, der Terrorbekämpfung und den damit verbundenen Datenschutzthemen befasst. Derzeit bin ich das auch als Chefverhandler meiner Fraktion zum neuen EU-Visakodex.

Ich möchte aus dieser Sicht einen Satz beleuchten, der sehr oft zu hören ist: Die EU hat versagt! – Das Bild von heute zeigt nämlich – und ich darf das erläutern –, dass die Institutionen der Europäischen Union, vornehmlich jene, die Legislativauftrag haben und den Auftrag haben, Maßnahmen zu setzen, also die Kommission und in der Folge die Ausschüsse des Europaparlaments und das Parlament als Ganzes, sehr wohl sehr rasch, sehr umfassend, sehr detailliert und konkret gearbeitet haben. In mehr als zwölf Paketen mit vielen Unterpunkten, also mit einer weit über hundert Punkte umfassenden Detailprogrammatik liegt alles auf dem Tisch. Ja, auch mit der Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten im Rat.

Die Umsetzung war das Problem. Nicht die EU hat versagt, sondern einzelne Mitgliedstaaten haben die Umsetzung verweigert. Ich denke, das müssen Bürgerinnen und Bürger wissen, das sollte die Jugend wissen, da die EU, die Europäische Union als die Ebene, die als einzige in der Lage sein wird, diese Probleme langfristig zu lösen, tatsächlich effektiv agiert hat.

Im gesamten Verlauf dieser Arbeit hat sich die österreichische Innenministerin sowohl auf Kommissionsebene als auch im Europaparlament voll eingebracht, wie keine andere Ministerin oder kein anderer Minister der gesamten EU. (Abg. Bösch: Im Rat soll sie sich einbringen!) Sie hat im Europaparlamentsausschuss (Beifall bei der ÖVP) alle Programme inklusive des „Save Lives Project“ persönlich präsentiert und erfreu­licherweise die Zustimmung aller Fraktionen erhalten, mit Ausnahme Ihrer (in Richtung FPÖ), die in der Le Pen-Ecke sitzt und schmollt.

Eine Erkenntnis ist sicher: Hätten die nationalen Regierungen der Europäischen Union die Beschlüsse umgesetzt, die sie selbst getroffen haben, hätten wir die Probleme seit Beginn des vergangenen Sommers nicht mehr. So liegen seitens einzelner Regierun­gen Rechtsbrüche vor, und ich denke, allein aus dieser Sicht erkennt man die Legiti­mität der österreichischen Bundesregierung, die auf Initiative der Österreichischen Volkspartei Beschlüsse gefasst hat, die selbstverständlich ausschließlich im Interesse der österreichischen Bürgerinnen und Bürger zu fassen sind. (Beifall bei der ÖVP.)

Selbstverständlich ist es notwendig, auch Druck zu machen, insbesondere auf jene Staaten, die ihre Hausaufgaben ja überhaupt nicht erledigen, wie Griechenland, wie zum Teil Italien und einzelne andere der Mitgliedstaaten Osteuropas, die schlicht und einfach Beschlüsse nicht umsetzen. Es gibt fast 100 Verfahren der EU gegen diese Staaten wegen Rechtsbruchs, darüber sollten wir uns im Klaren sein.

Ich möchte diese Punkte gar nicht im Einzelnen darlegen, Sie kennen viele, Sie können es nachlesen. Leider verweigern das viele von Ihnen, das tun mündige und fähige Abgeordnete nicht.

Dazu gehört, wie Sie wissen, das Thema Terrorismusbekämpfung. Ich denke, wir wissen, dass sich die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet haben – und jetzt kommt das Wort –, gemeinsam Terrorismus zu bekämpfen. Ich möchte nur ein Beispiel nennen: Es ist höchste Zeit, dass die Geheimdienste dieser Staaten endlich Daten aus­tau­schen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 117

Ich möchte kurz zum Thema des neuen Dublin-Abkommens einige Worte verlieren, denn wir haben im Monat März, also in wenigen Wochen, den neuen Vorschlag der Kommission auf dem Tisch. (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.) Ich weiß, dass die österreichische Bundesregierung und wieder die Ministerin dazu die besten und aktivsten Vorschläge gemacht hat. Die Unterstützung meiner Kollegen im Europapar­lament und der Volkspartei ist ihr sicher. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

12.19


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schimanek. – Bitte.

 


12.19.18

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich möchte eingangs sagen, dass ich etwas verwundert ob der Rede des grünen Abgeordneten Reimon war, der ja tatsächlich gemeint hat, die FPÖ wäre schuld, dass die Regierung nicht funktioniert und Putin-Politik macht.

Also bei aller Liebe, Herr Reimon, ich glaube, Sie sind der Grund, warum wir eigentlich keine europäischen Abgeordneten im nationalen Parlament reden lassen wollten, denn so viel Blödsinn braucht man an diesem Ort wirklich nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

*****

12.20.02

 


Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete, die Rede eines Kollegen als „Blödsinn“ abzuqualifizieren, also bitte! Wollen Sie es zurücknehmen? Sonst muss ich Ihnen einen Ordnungsruf erteilen. (Abg. Schimanek: Nein, ich nehme es nicht zurück!) – Dann erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf, Frau Abgeordnete Schimanek, und bedau­ere, dass Sie nicht einsehen wollen, dass das nicht hierher gehört. (Beifall bei Grünen und NEOS.)

*****

 


12.20.10

Abgeordnete Carmen Schimanek (fortsetzend): Was auch immer. Herr Präsident, es tut mir leid, dass Sie mir dafür einen Ordnungsruf geben, aber Herr …

 


Präsident Karlheinz Kopf: Sie brauchen es nicht zu kommentieren!

 


Abgeordnete Carmen Schimanek (fortsetzend): Herr Abgeordneter Reimon hätte auch ob seines Redebeitrags einen Ordnungsruf verdient. (Heiterkeit bei Grünen und FPÖ.)

So, jetzt komme ich zu meiner Rede: Ich war heute bei dieser Europadiskussion auch sehr erstaunt, dass gerade seitens der Grünen und auch seitens der SPÖ frauen­politisch so wenig gesprochen worden ist. Den einzigen Beitrag habe ich vom Kollegen Harald Vilimsky gehört, der als EU-Parlamentarier zu diesen unglaublichen Vorfällen in der Silvesternacht gesprochen hat. Kollegin Nachbaur wird mir verzeihen, ich glaube, sie hat etwas mehr Spielraum in der ÖVP, dass sie dieses Thema auch ansprechen kann, aber mir hat das heute wirklich sehr gefehlt. Denn wenn man sieht, was da passiert ist und es kommt kein, wirklich kein frauenpolitischer Aufschrei, dann wundert mich das sehr. (Zwischenrufe der Abgeordneten Königsberger-Ludwig und Brunner.)

Viele Politiker und Medienvertreter waren ob dieser Situation in der Silvesternacht richtig überfordert. Mir ist besonders eine Sendung im Radio im Ohr geblieben, bei der der Moderator den Bericht mit folgenden Worten eingeleitet hat: Die Vorfälle in Köln sind eine Katastrophe für all jene Personen, die sich für Flüchtlinge einsetzen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 118

Ich bin im Auto gesessen und habe mir gedacht: Wie bitte? Nicht eine Katastrophe für die Frauen, denen das passiert ist? Nein, diese Vorfälle sind eine Katastrophe für all jene, die sich für Flüchtlinge einsetzen?! – So wurde medial mit diesem Thema umge­gangen, und das, meine ich, ist schlichtweg eine Katastrophe. (Beifall bei der FPÖ.)

In vielen Medien wurden Experten dann auch noch angehalten, das Thema Flücht­linge und Asylsuchende in diesem Zusammenhang nicht einmal in den Mund zu nehmen. Das heißt, es wurde bewusst verschwiegen und bewusst verheimlicht. Ich frage mich wirklich, wie es dazu kommen kann. Eine unkontrollierte Merkel-unter­würfige Politik, die es zusammenbringt, dass wir uns als Frauen in unserem eigenen Land nicht mehr sicher fühlen können, ist wirklich ein Problem. Da hätte ich mir von den Regierungsparteien mehr Aufschrei erwartet. (Beifall bei der FPÖ.)

Zu sagen, eine Armlänge Abstand einzuhalten wäre genug, wir sollen keine kurzen Röcke tragen – das finde ich unfassbar, das finde ich schändlich, und da erwarte ich mir klare Worte! (Beifall bei der FPÖ.)

Allen Unkenrufen zum Trotz ist mit diesem unwürdigen Schauspiel in unserem Land, in unserem Österreich noch sicherheitspolitisch Harakiri gespielt worden. Die Bevölke­rung hat für diese Methode kein Verständnis mehr. Ja, wir in Österreich sind für Menschlichkeit und wir helfen auch gerne, aber für Verschleierung und für falsch verstandene Willkommenskultur haben wir kein Verständnis.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Frauenbild, das sehr viele junge Männer, die zu uns gekommen sind, in sich tragen, wird sich nicht mit einer achtstündigen Werteschulung von heute auf morgen verändern. Das sitzt zu tief, und da wird auch keine Integrationsfibel nützen. Wir müssen klare Regeln schaffen und aufzeigen, dass das bei uns so nicht funktioniert und nicht gehen kann! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Scherak.)

Ihr übertriebenes Gutmenschentum, Ihr realitätsfernes Willkommensharakiri hat aus­gedient! Nun ist es an der Zeit, die Geister, die Sie riefen, wieder loszuwerden für unsere europäische Wertegesellschaft, für unsere Frauen, unsere Kinder, für die Sicherheit in Österreich und in Europa! (Beifall bei der FPÖ.)

12.24


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser zu Wort. – Bitte.

 


12.24.43

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! FPÖ-Klubobmann Strache hat am Beginn der Debatte gesagt, er möchte, dass fest­gestellt wird, ob die Behauptungen der Flüchtlinge stimmen, dass sie tatsächlich vor Flucht und Verfolgung fliehen müssen. Ich kann Klubobmann Strache beruhigen, diese Möglichkeit gibt es – und die nennt sich Asylverfahren. (Abg. Königsberger-Ludwig: Genau!)

Das ist genau die Aufgabe des Asylverfahrens, und der entscheidende Punkt ist, diese Frage kann man nicht an der Grenze, nicht durch Passkontrolle und nicht durch Ge­sichtskontrolle klären; die kann man nur in einem Asylverfahren klären. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Und alle, die jetzt mit Scheinlösungen wie Obergrenzen oder Grenzen-dicht-Machen hausieren gehen, sollen einmal sagen, was diese Lösungen bedeuten.

Erstens ist das die florierende Schlepperei. Der Lkw von Parndorf wird nicht der letzte gewesen sein. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 119

Zweitens: Sie sollen sagen, wie sie Obergrenzen durchsetzen wollen und wie sie Grenzen-dicht-Machen durchsetzen wollen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) Das bedeutet, dass sich nicht nur Kinder vermutlich vor Schlagstöcken wegducken müssen, sondern eine wesentliche Militarisierung der Grenzsicherung.

Der Eiserne Vorhang hat uns gezeigt, welcher Aufwand an Grenzschließungsanlagen notwendig ist, um Grenzen dicht zu machen. Das bedeutet eine militärische Mobil­machung an den österreichischen Grenzen. Wollen das FPÖ, ÖVP und SPÖ? – Das ist die entscheidende Frage. Diese Frage muss beantwortet werden. Wenn Sie das nicht wollen, dann sollen Sie auch den Österreicherinnen und Österreichern die Kon­sequenzen sagen, die durch solche Scheinlösungen entstehen.

Was wird passieren? – Flüchtlinge werden, wenn sie im Rahmen eines Asylverfahrens keine Möglichkeiten mehr haben, in die Illegalität gedrängt. Illegalität bedeutet Schwarzarbeit, Kinder ohne Schulbildung, Obdachlosigkeit und im schlimmeren Fall Kleinkriminalität. Ist das die Lösung von SPÖ, ÖVP und FPÖ, die Sie wollen?

Der zweite Punkt betrifft den politischen Islamismus. Ich will keinen politischen Islamis­mus im arabischen Raum, und ich will ihn auch nicht in Österreich. Politischer Islamismus hat meiner Meinung nach weder im arabischen Raum noch in Europa Platz. Der politische Islamismus ist eine totalitäre Ideologie, die meiner Ansicht nach auf einer Stufe mit dem Rechtsextremismus steht und genauso wie der Rechtsextre­mismus die gleichen Ziele verfolgt, nämlich autoritäre Strukturen, antidemokratische Strukturen und die Verfolgung von politischen Gegnern. So etwas hat meiner Überzeu­gung nach keinen Platz. (Beifall bei den Grünen.)

Wer aber die rote Linie zum politischen Islamismus zieht, der muss diese rote Linie auch gegenüber jenen Islamisten ziehen, die uns im Anzug entgegentreten, und dieser Islamist im Anzug ist der türkische Präsident Erdoğan. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Da bin ich bei Ihnen!) Dieser ist der Verhandlungspartner der Europäischen Union. Das ist jener Mann, der jetzt hoch subventioniert wird, der mit dieser Subventionierung militarisieren wird und der mit dieser Militarisierung die Flüchtlingswelle von morgen in Wirklichkeit auslösen wird. Die nächste Flüchtlingswelle, und das hat Kollege Reimon schon richtig gesagt, kommt aus der Türkei. Mit den Geldern der Europäischen Union wird die Repression in der Türkei stattfinden.

Daher braucht es eine Grenzziehung zum Islamismus, aber mit aller Konsequenz, und keinen Außenminister, der dann in der Türkei diesem Präsidenten nachläuft, und keine Europäische Union, die diesem Präsidenten mit Geldern hilft, in seinem eigenen Land eine Militarisierung durchzuführen. (Beifall bei den Grünen.)

Der dritte Punkt betrifft Köln. Die Verletzung der sexuellen Integrität und Selbst­bestim­mung ist inakzeptabel, egal, ob sie von einem Inländer, einem Ausländer, einem Flüchtling oder wem auch immer begangen wurde. Es ist eine Errungenschaft der feministischen Bewegung, von 50 Jahren Feminismus, dass in Österreich die Sensi­bilität bei diesen Übergriffen extrem hoch ist. Da gibt es nichts zu relativieren, und da gibt es nichts zu erklären. – Das ist der erste Punkt.

Zweiter Punkt: Es gibt aber auch nichts zu pauschalieren. Es gibt keine Sippenhaftung, nicht in der Familie, nicht in der Religion, nicht im Geschlecht, nicht in der Ethnie. (Abg. Hübner: Wer behauptet das?)

Dritter Punkt: Es darf bei dieser Debatte auch keine Doppelbödigkeit geben.

Das, was nicht geht, ist, sich jetzt über sexuelle Übergriffe aufzuregen und vor einem halben Jahr im österreichischen Parlament bei der Verschärfung der Strafen für sexuelle Belästigung – so wie es die FPÖ gemacht hat – zu polemisieren. Das ist inakzeptabel. Diese Doppelbödigkeit geht nicht. (Beifall bei Grünen, SPÖ und NEOS.)


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Es ist der gleiche Paragraph im Strafrecht, über den wir diskutieren, und egal wo und von wem auch immer dieser Übergriff stattfindet, ist er zu ahnden. Es ist das eine genauso schlimm wie das andere. Daher ist diese Doppelmoral, einmal zu polemisie­ren und sich das nächste Mal aufzuregen, komplett inakzeptabel, und das ist der entscheidende Punkt. (Zwischenrufe der Abgeordneten Haider und Schimanek.)

Die Grünen waren damals konsequent und sind jetzt konsequent: Sexuelle Belästigung hat keinen Platz. (Beifall bei Grünen und SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

12.29


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


12.29.58

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Ich glaube, das muss man schon noch einmal historisch Revue passieren lassen. Als sich hier nämlich vier Parlamentsparteien darauf geeinigt haben, dass man die sexuelle Integrität von Frauen in Österreich besser schützen kann, waren es eben genau die FPÖ und das Team Stronach, die dagegen gestimmt haben. (Abg. Haider: Sie verharmlosen schon wieder! – Abg. Darmann: Das ist ja unfassbar!)

Das heißt, wir haben bewusst das Sexualstrafrecht verschärft, damit wir genau solche Dinge ahnden können. Und jetzt zu sagen, dass da nichts gemacht wird und die Bundesregierung nichts tut, ist einigermaßen zynisch und vor allem historisch auch falsch. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich komme jetzt zum eigentlichen Thema: Ich glaube, die Bundesregierung hat in den letzten Monaten sehr viele Maßnahmen vorgeschlagen, die rein symbolisch waren und faktisch nicht sonderlich viel ändern würden.

Jetzt gab es klare Maßnahmen, von denen zumindest einige wenige nicht nur rein symbolisch sind, dafür aber umso einschneidender. Bei diesen Maßnahmen kann man sich fragen, ob das Lösungsvorschläge sind, die nur nationalstaatlich funktionieren, ob sie das große Ganze im Blick haben, ob man sie gut findet und vor allem – und das ist der wesentliche Punkt – ob sie rechtlich und praktisch umsetzbar sind.

Jetzt schlägt die Bundesregierung eine Obergrenze für Flüchtlinge vor; und ich bin überzeugt davon, dass wir alle hier im Raum der Meinung sind, dass es faktische Kapazitätsgrenzen in Österreich gibt, dass wir nicht allen helfen können, die Hilfe benötigen.

Ich bin auch überzeugt davon, dass wir uns um die kümmern müssen, die aus einem Kriegsgebiet fliehen müssen, die aufgrund von persönlicher Verfolgung fliehen müs­sen. Außerdem bin ich überzeugt davon, dass wir eine Verteilung der Flüchtlinge auf europäischer Ebene zustande bringen müssen.

Das, was aber nicht geht, ist eine Obergrenze auf ein Menschenrecht. Asyl ist ein Menschenrecht, und Menschenrechte kennen keine Obergrenzen. Auf Menschrechte gibt es keine Obergrenzen. (Beifall bei NEOS und Grünen sowie des Abg. Weninger.)

Bezeichnend für die Absurdität dieses Vorschlags ist, dass in der Pressekonferenz verlautbart wurde: Wir haben uns einmal politisch geeinigt, und ob das rechtlich möglich ist, das prüfen wir dann einmal. – Das ist sehr bezeichnend. Das ist noch bezeichnender, wenn man beachtet, dass die Experten, die das prüfen sollen, de facto schon jetzt gesagt haben, dass eine komplette Obergrenze nicht funktionieren wird. Das hätte man im Übrigen auch einfach nachlesen können, weil nirgendwo in der Genfer Flüchtlingskonvention oder in der Grundrechtecharta der Europäischen Union steht irgendetwas von einer zahlenmäßigen Obergrenze. Man kann übrigens auch das


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„ZIB 2“-Interview mit Professor Nowak von gestern nachschauen, er sagt genau das Gleiche.

Noch bezeichnender ist meiner Meinung nach, wenn die Innenministerin in der „ZIB 2“ sagt: Jetzt lassen wir das Rechtliche einmal beiseite. (Abg. Kogler: Genau!) – So etwas ist nicht zu akzeptieren, denn wir leben in einem Rechtsstaat, und in einem Rechtsstaat lässt man das Rechtliche nicht beiseite. Da ist das Rechtliche einzuhalten, und nicht beiseite zu lassen! (Beifall bei NEOS und Grünen. – Abg. Haider: Stichwort Grenzschutz!)

Richtig ist, Europa ist am Kippen. Europa ist insbesondere deswegen am Kippen, weil sich 28 Nationalstaaten nicht gemeinsam auf Lösungen einigen können, weil es einige Nationalstaaten gibt, die glauben, dass sie mit Grenzzäunen die entsprechende Lösung herbeiführen. Wenn es Mitgliedstaaten in der Europäischen Union gibt, die Solidarität einmahnen – und das in vielen Punkten zu Recht – und die sich immer dann, wenn Solidarität von ihnen verlangt wird, nur die Rosinen herauspicken und nicht gemeinsam solidarisch sein wollen, dann macht das Europa kaputt. Das ist eben nicht die Idee von Europa, nach der Europa und die Europäische Union ursprünglich ent­standen sind. Die Vorzüge von Europa zu genießen, heißt umgekehrt auch, dass man sich dann solidarisch zeigt, wenn es notwendig ist. Wir brauchen eine gemeinsame Sicherung der europäischen Außengrenzen; und all jene Staaten, die Teil von Schengen sein wollen, müssen sich gemeinsam an einer solidarischen Flüchtlingsver­teilung beteiligen.

Dass die ÖVP als ehemalige Europa-Partei jetzt 28 nationalstaatliche Grenzzäune befürwortet, ist das eine. Dass umgekehrt die SPÖ, die in der Internationale besingt, dass sie das Menschenrecht erkämpft, jetzt bei der Asylnovelle offensichtlich umfällt und zumindest Teile der SPÖ seit Neuestem auch eine Obergrenze auf Menschen­rechte kennen, ist das andere. (Ruf bei der ÖVP: Und die NEOS?)

Das Endergebnis von solchen Haltungen und solchen Ideen ist, dass wir die Euro­päische Union zu Grabe tragen und damit über kurz oder lang Europa und die Europäi­sche Union, dieses großartige Projekt kaputt machen. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

12.34


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Winter. – Bitte.

 


12.34.48

Abgeordnete Dr. Susanne Winter (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher auf der Galerie! Werte Zuseher zu Hause vor den Fernsehern! Herr Kollege Scherak, ich muss Ihnen in einem ganz recht geben: Politik kommt ohne Recht nicht aus. Die Politik muss sich auf das Recht stützen, und die Politik muss das Recht achten. Deshalb stimmt das absolut, was Sie gerade vorgebracht haben.

An einen zweiten Herrn möchte ich mich auch noch wenden, nämlich an Herrn Reimon. Ich stehe hier nicht, um irgendjemanden reinzuwaschen. Ich stehe auch nicht hier, um die Politik Putins reinzuwaschen, aber ich stehe vielleicht hier, um den – ja, wie soll man sagen? – Dreck etwas besser zu verteilen, jawohl, Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein. Ich möchte Sie aber doch eines fragen: Haben Sie im Europäischen Parlament jemals vom US-geführten Verteidigungsbündnis, genannt NATO, gehört, das doch mit seinen völkerrechtswidrigen Angriffskriegen gerade auch im Nahen und im Mittleren Osten zu einer großen Flüchtlingskrise und zu einer großen Ungerechtigkeit führt? – Dieses Nichtwissen ist für mich eigentlich schon sehr interessant.


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Meine sehr geehrten Damen und Herren, alle, die jetzt diesen Beiträgen zu diesem Tagesordnungspunkt zugehört haben, glaube ich, kommen zu dem Schluss, dass wir in einer sehr schwierigen, sehr konfliktreichen, aber auch sehr geschichtsträchtigen Zeit leben, denn das, was derzeit in Europa abgeht, wird vermutlich nicht ohne tiefe Spuren auf unserem Kontinent wieder auf einen anderen Weg geleitet werden können.

Massenzuwanderung als solche bewirkt immer in dem Gebiet, wohin sich die Massen bewegen, einen kulturellen Wandel. Das hat bereits Gustave Le Bon in seinem allseits bekannten Büchlein „Psychologie der Massen“ niedergelegt, und ich glaube, das ist auch die große Besorgnis der Leute. Herr Kollege Zinggl hat gestern im Verfassungs­ausschuss auch so etwas Ähnliches gesagt: Na ja, es vermischen sich halt die Massen, es vermischen sich die Rassen und es vermischen sich die Kulturen.

Ich denke, dass der heutige Titel „Sicherheit statt Asylchaos“ ein guter Titel für eine Aktuelle Europastunde ist, denn Österreich allein kann dieses Problem der Flüchtlinge ganz einfach nicht lösen. Wir bedürfen dazu der Europäischen Union beziehungsweise der Initiativen durch die Europäische Union, denn wenn sich auch diese beiden Begriffe „Sicherheit“ und „Asylchaos“ nicht unbedingt ergänzen müssen, so muss man sie meiner Meinung nach doch mit einem Wort sehr gut in Verbindung bringen können, und das ist die Angst – und die Menschen haben Angst.

Wenn Sie die Bevölkerung anhören, dann kommt unendlich oft in den Anregungen und Erzählungen der Menschen vor, dass sie Angst um ihr Leben, Angst um ihr Gut und Angst um die Zukunft ihrer Kinder haben. All das müsste aber der Bevölkerung nicht zugemutet werden. Wären wir souverän in unserem Staat, wären wir nicht Mitglied der EU, könnten wir schneller, freier und entschlossener auch über unsere Außengrenzen bestimmen.

Ein Punkt, der in diesen Diskussionen auch immer wieder zur Sprache kommt, sind die Kosten. Die Kosten, die die Migration, die die Zuwanderung in Österreich und in Europa verursacht. Ich denke, es gibt dafür eigentlich keine Lösung, außer dass man sie immer wieder dem Steuerzahler aufbürdet. Aber ich denke, es gibt sehr wohl eine Lösung. Warum gehen wir nicht auch nach dem Verursacherprinzip vor? – Verursacher ist doch zum großen Teil die Waffenindustrie. Wieso kann man nicht diese verpflichten, ganz einfach einen Teil dieser Kosten für die Migration, die Zuwanderung und die Zerstörung in den Ländern zu übernehmen?

Ein zweiter Punkt betrifft die Frauen. Alles das, was da in Köln passiert ist, ist einfach erschreckend gewesen; und es ist nicht nur in Köln passiert, sondern in vielen Städten Österreichs, in vielen Städten Deutschlands. Ich habe dazu in der „Kleinen Zeitung“ ein Interview mit Frau Dudu Kücükgöl gefunden, das ist eine Wiener islamische Feministin. In Österreich streitet man darüber, ob man jemandem die Hand gibt oder nicht, und es kommt zu großen Diskussionen und Zeitungsartikeln. Frau Kücükgöl wurde dann gefragt, warum die Hand nicht gegeben wird, und sie antwortete darauf:

„Das hat nichts mit Kränkung oder Beleidigung zu tun, sondern es geht um die Privat­sphäre.“

Ich möchte noch Folgendes anschließen: Auch wir europäische Frauen haben eine Privatsphäre, und absolut jenseits unserer Privatsphäre ist es, wenn Männerhände sich unter unseren Röcken und unseren Blusen zu schaffen machen, wenn wir das nicht wollen. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ sowie der Abg. Schenk.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 123

12.39


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

12.39.51Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Karlheinz Kopf: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 7321/J bis 7663/J

Zurückziehung: 7423/J

Schriftliche Anfragen an die Präsidentin des Nationalrates:

20/JPR bis 22/JPR

2. Anfragebeantwortungen: 6492/AB bis 7040/AB

Ergänzung zur Anfragebeantwortung: Zu 4510/AB und Zu 6423/AB

Berichtigung der Anlage zur Anfragebeantwortung: Zu 6986/AB

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz 1988 und das Bundeshaftungs­ober­grenzengesetz geändert werden (995 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005 und das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden (996 d.B.)

2. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz – 2. MILG (998 d.B.)

Bundesgesetz über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR- Gesetz) (999 d.B.)

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Monatserfolg November 2015, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 89 BA)

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 60 betreffend „Petition der Marktgemeinde Sieghartskirchen zur geplanten Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (engl.: Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP)“, überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolf­gang Pirklhuber

Petition Nr. 61 betreffend „Petition der Stadtgemeinde Ried im Innkreis zur Änderung des oö. Pflichtschulorganisationsgesetzes 1992 idgF“, überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber

Petition Nr. 62 betreffend „Schaffung transparenter und breit nachvollziehbarer Grund­lagen für die Verleihung und Aberkennung von Ehrendoktoraten an Österreichs staat­lichen Universitäten“, überreicht vom Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Rechnungshofausschuss:


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Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnitt­lichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 2013 und 2014 (Reihe Einkommen 2015/1) (III-223 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/18 (III-224 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2016/1 (III-229 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bericht des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Jahresvorschau 2016 gemäß Art. 23f Abs. 2 B-VG und § 7 EU-InfoG (III-230 d.B.)

Budgetausschuss:

Förderungsbericht 2014 der Bundesregierung (III-226 d.B.)

Gesundheitsausschuss:

Tierschutzbericht 2015 der Bundesministerin für Gesundheit (III-228 d.B.)

Wissenschaftsausschuss:

Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (III-227 d.B.)

Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend EU-Vorhaben Jahresvorschau 2016, Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung (III-231 d.B.)

*****

12.40.02Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 7035/AB sowie über die Anfragebeantwortung 6819/AB

 


Präsident Karlheinz Kopf: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 7035/AB der Anfrage 7257/J der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ruhestandsversetzungen bei der Österreichi­schen Post AG“ durch den Bundesminister für Finanzen abzuhalten.

Die kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.

*****

Weiters teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 6819/AB der Anfrage 7094/J der Abgeordneten Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Islamischer Staat in Österreich“ durch die Frau Bundesministerin für Inneres abzuhalten.

Diese kurze Debatte findet im Anschluss an die erste Kurzdebatte statt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 125

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsident Karlheinz Kopf: Um den Punkt 1 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des schriftlichen Ausschussberichtes abzu­sehen.

Dabei handelt es sich um den Bericht des Verfassungsausschusses über das Volks­begehren (781 der Beilagen) „EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN“, 997 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Abstandnahme von der Aufliegefrist sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Karlheinz Kopf: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 3 bis 7, 10 und 11 sowie 12 bis 18 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Nein, das ist nicht der Fall.

Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 122, FPÖ 113, Grüne 95 sowie NEOS und Stronach je 50 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, im Rahmen dieses Beschlusses je 25 Minuten. Darüber hinaus wird die Redezeit von Abgeordneten, die keinem Klub angehören, auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.

Wir kommen zur Abstimmung über die dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so beschlossen.

12.43.371. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über das Volksbegehren (781 d.B.) „EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN“ (997 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


12.43.57

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Zum „EU-Austritts-Volksbegehren“ ist Folgendes festzuhalten: Wie haben wir es behandelt? – Es wurde im Verfassungsausschuss in zwei sehr umfangreichen Sitzungen verhandelt, die folgendermaßen gegliedert waren: In der ersten Sitzung wurden die Experten der Fraktionen im Haus gehört, und es hat


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eine Diskussion unter den Abgeordneten stattgefunden. Man wollte diese Diskussion auch mit den Proponenten des Volksbegehrens führen, doch leider haben sie die erste Sitzung verlassen, und wir konnten nicht direkt mit ihnen verhandeln.

In der zweiten Sitzung wurden ebenfalls Experten eingeladen, aber dieses Mal nur auf Wunsch der Proponenten des Volksbegehrens, und die Bevollmächtigte des Volks­begeh­rens und deren zwei Stellvertreter haben diesmal die Gelegenheit gehabt, ihr Anliegen ausführlich und in einer gesonderten Sitzung darzulegen.

Es ist wieder zu einer Diskussion der Abgeordneten gekommen, dieses Mal mit den Proponenten des Volksbegehrens. Zu dieser Diskussion kann ich als Berichterstatter des Verfassungsausschusses mitteilen, dass keine der Fraktionen für einen Austritt aus der Europäischen Union war, aber durchaus auch unterschiedliche Kritiken an der Europäischen Union herauszuhören waren, bei der einen Fraktion mehr, bei der anderen Fraktion weniger.

Meine persönliche Meinung dazu ist: Wenn auch nicht alles in Ordnung ist bei der Europäischen Union, muss man den Verallgemeinerungen, mit denen die Proponenten dieses Volksbegehrens gearbeitet haben, schon auch mit handfesten Zahlen entge­gen­wirken. Zu sagen: Alles ist schlechter geworden, die Arbeitsplätze sind weniger ge­worden, es ist alles teurer geworden, es ist alles schlechter und das Bruttonatio­nal­produkt ist geschrumpft, das stimmt nicht. Es stimmt nicht! Wenn man sich die Studien, und es gibt deren viele, durchliest und zu Gemüte führt, wird deutlich: Alle gehen davon aus, dass es zu einer Anhebung des Bruttonationalproduktes von 0,9 Prozent durch den Beitritt zur Europäischen Union gekommen ist, sprich zu einer Anhebung um 2,4 Milliarden €.

Es gibt weitere Studien, dass allein durch die Abschaffung der Grenzen innerhalb dieses Wirtschaftsraumes 1,7 Milliarden € an Ersparnis eingetreten ist, und alle diese Studien gehen davon aus, dass durch den Beitritt zur Europäischen Union jährlich rund 18 000 neue Arbeitsplätze geschaffen wurden. Das heißt, die am Wirtshaustisch so geläufigen Argumente halten keiner wissenschaftlichen Überprüfung stand, sondern das Gegenteil ist der Fall, und das muss einmal bei aller Kritik an der Europäischen Union ausgesprochen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Dass die wirtschaftliche Einheit, die wirtschaftliche Union in der Lage ist, erfolgreich zu reüssieren, ist daher unbestritten. Natürlich gibt es auch Mankos, aber das Problem einer Union, die aus verschiedenen Nationalstaaten zusammenwächst, ist, dass sie kein statisches Gebilde ist, sondern ein dynamisches, das immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt wird und werden wird. Derzeit ist es das Problem der Flüchtlinge. Dass die Europäische Union sich da nicht mit großem Ruhm bekleckert hat und bis jetzt auch nicht bekleckert, das ist zweifelsohne der Fall. Trotzdem ist es aber leichter, in der Gemeinschaft eine Lösung für ein derart gravierendes Problem zu finden als es jedem einzelnen Nationalstaat zu überlassen. Solange die Europäische Union hier jedoch zögert, zaudert, sind wir natürlich auch als Nationalstaat gefordert, unseren Beitrag zu leisten, dass das geordnet abläuft, dieses Ankommen und dieses Organisieren der Flüchtlinge.

Ich glaube daher, dass die Europäische Union viel mehr Vorteile hat, allein wenn man den Umweltbereich bedenkt. Kein Fluss macht an einer Grenze halt, keine Wolke macht an einer Grenze halt, kein Wind macht an einer Grenze halt, alle Umwelt­probleme sind in der Gemeinschaft viel einfacher zu lösen als für einen Nationalstaat. Auch das Flüchtlingsproblem wird nur gemeinsam lösbar sein, es wird nur länger brauchen, bis das alle kapieren, aber irgendwann wird es geschehen, weil das ein dynamischer Prozess ist, und bis dorthin werden wir unsere eigenen Aufgaben zu lösen haben. (Beifall bei der SPÖ.)


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Deswegen aus der Europäischen Union auszutreten, wurde weder von einem Abge­ordneten befürwortet noch in irgendeiner Form gefordert. Das heißt, dieses Parlament ist sich einig, dass man den Austritts-Volksbegehren nicht nähertreten soll – mit einem unterschiedlichen Maß an Kritik der verschiedenen Fraktionen an der EU. Das ist mein Bericht als Verfassungsausschussvorsitzender. (Beifall bei der SPÖ.)

12.49


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gerstl zu Wort. – Bitte.

 


12.49.33

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Ich kann nahtlos an die Ausführungen meines Vorredners anschließen. Es zeichnet das Hohe Haus aus, dass es dort, wo es wichtig ist für Österreich, geschlos­sen und einheitlich auftritt. Ich stehe aber auch noch unter dem Eindruck der gestrigen Ausschusssitzung und möchte ganz besonders die Initiatoren dieses Volksbegehrens ansprechen.

Ich habe in ihren Gesichtern wahre Sorgen, wahre Ängste gesehen, nicht nur bei den Initiatoren, die am Podium als Experten gesessen sind, sondern bei denen, die in den Zuschauerreihen gesessen sind, und das hat mich beunruhigt. Nicht die Tatsache, dass sie hier andere Meinungen vorgetragen haben, die, wie mein Kollege gesagt hat, jeder Wissenschaftlichkeit entbehren, hat mich beunruhigt, sondern dass sie gerade den Argumenten, die erwiesen sind, nicht mehr glauben. Und das ist etwas, was uns allen zu denken geben muss, dass wir immer mehr einer Öffentlichkeit gegenüber­stehen, die das Vertrauen in Wissenschaftlichkeit, die das Vertrauen in Institutionen immer mehr verliert.

Daher halte ich es für ganz, ganz wichtig, dass wir eine entsprechende Aufklärung betreiben und dass es 20 Jahre nach dem EU-Beitritt nicht sein kann, dass von Initiatoren eines Volksbegehrens vorgebracht wird, dass die EU nicht demokratisch wäre. Dass bezweifelt wird, dass das EU-Parlament ein demokratisches Instrument ist, das beunruhigt mich. Dass Abgeordnete direkt vom Volk gewählt werden, wird so hingestellt, als wären wir fremdbestimmt, wo doch österreichische Abgeordnete dort sitzen. Es wird nicht zur Kenntnis genommen, dass bei jeder Entscheidung in der EU ein Minister aus Österreich dabeisitzt und bei allen wichtigen Entscheidungen der Bundeskanzler mitentscheidet.

In den sozialen Medien wird mir, wenn ich mit den Menschen Kontakt habe, dann noch immer vorgeworfen: Das gibt es doch nicht, da wird doch mit einer Stimme von Europa geredet. – Nein, es gibt diese eine Stimme nicht, es gibt nur die Stimmen von 28, und in vielen Fällen gilt noch immer das Einstimmigkeitsprinzip. Jedenfalls ist Österreich bei jeder Entscheidung dabei. Das verlangt von uns Aufklärung. Es ist notwendig, dass wir herausstreichen, dass wir in Brüssel mitentscheiden und dass dort nicht gegen uns entschieden wird, wenn wir nicht dabei sind. Das ist ein entscheidender Punkt in der Argumentation. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scherak.)

Der zweite Punkt, der mich beunruhigt hat, war, dass immer mehr Menschen glauben, dass man mehr Einfluss auf sein Leben hat, wenn man alleine ist, als wenn man mit einem Partner oder als Staat mit anderen Staaten zusammenarbeitet. Ich halte es für ganz wichtig, zu erklären, dass auf dieser Welt nichts mehr von einem Staat alleine entschieden werden kann und dass alle Staaten der Welt irgendwo mit anderen zusammenarbeiten, sei es die Arabische Liga, seien es die Golfstaaten, seien es die ASEAN-Staaten, sei es die NAFTA. Auf allen Erdteilen wird also miteinander gear­beitet. Wir müssen den Menschen erklären, dass Wohlstand nur möglich ist, wenn wir zusammenarbeiten, wenn wir respektvoll zusammenarbeiten, wenn wir mit anderen so


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umgehen, dass auch der andere einen Mehrwert hat, nur dann haben auch wir einen Mehr­wert. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Scherak und Strolz.)

Diese Zusammenarbeit, meine Damen und Herren, ist das Wichtige. Die Zusam­menarbeit verhindert Kriege, sichert Frieden und erhöht unseren Wohlstand. Daher: Ja zu Europa und ja zur EU! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Scherak und Strolz.)

12.53


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Mag. Stefan ist der nächste Redner. – Bitte.

 


12.53.47

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren, vor allem auch Initiatoren des Volksbegehrens, über das wir hier gerade sprechen! Ich habe große Freude gehabt, dass es die Möglichkeit gegeben hat, über dieses Volksbegehren zu diskutieren. Wenn jetzt hier behauptet wird, die Experten wären alle wissenschaftlich zu widerlegen ge­wesen – also den Eindruck hatte ich definitiv nicht. Was beispielsweise Prof. Schacht­schneider geäußert hat, war schon sehr fundiert, und es waren sehr interessante Vorträge und keineswegs einfach zu widerlegen. Das ist dann einfach eine Frage des Standpunktes, aber hier jedenfalls nicht wegzuwischen, von wegen „alles wissen­schaftlich widerlegt“. (Beifall bei der FPÖ.)

Es hat mich daher sehr gefreut, dass man diese Diskussion überhaupt führt, und ich habe auch großes Verständnis für die Inhalte der Initiative, denn das, was die Euro­päische Union darstellt und wie sie sich entwickelt hat, ist massiv zu kritisieren. Und wenn hier gesagt wurde, es hat keine Fraktion den EU-Austritt gefordert, ist das in dieser Form richtig. Wir haben im Zuge der Sitzung über das Volksbegehren nicht den EU-Austritt gefordert, aber was immer klar ist, ist, dass es diese Konsequenz geben kann. Wir kritisieren die Entwicklung der Europäischen Union ganz massiv. Wenn es zum Beispiel etwa einen Türkeibeitritt gibt, dann wird das für uns sicherlich ein Punkt sein, an dem wir auch den Austritt Österreichs verlangen werden, weil wir in einer solchen Europäischen Union nicht Mitglied sein wollen. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Entwicklung der Europäischen Union jedoch, die zunehmende Zentralisierung und damit der immer größere Souveränitätsverlust Österreichs, die Schuldenunion, die Unfähigkeit, Probleme zu lösen oder sogar eigene Probleme zu erzeugen wie mit den Russland-Sanktionen und so weiter, und so weiter – ich habe also großes Verständnis dafür, dass man hier massiv dagegen auftritt. Wir sind damit ja keineswegs alleine. In Österreich gibt es Umfragen, dass eine wahrscheinlich weitgehend schon überwiegen­de Mehrheit der Bevölkerung große Skepsis gegenüber der Europäischen Union, vor allem gegenüber der Kommission hat. Es gibt in anderen europäischen Ländern Um­fragen, wie wir wissen, die das Gleiche besagen.

Wir werden sehen, was in Großbritannien oder besser gesagt in England geschieht. Wir wissen zum Beispiel, dass Island den Antrag zurückgezogen hat; Norwegen würde keineswegs jemals überlegen, der Europäischen Union beizutreten. Dort ist die Stimmung bei 10 Prozent pro EU und so weiter. Die Entwicklung ist also ganz klar, und die Stimmung ist auch ganz klar. Daher habe ich großes Verständnis für die Initiative. (Beifall bei der FPÖ.)

Was aber viel wichtiger ist und worum es hier eigentlich geht, ist, dass wir über ein Volksbegehren diskutieren, das im Sinne der österreichischen Rechtsordnung erfolg­reich war, weil es mehr als 100 000 Unterschriften hatte. Es hat aber nicht nur mehr als 100 000 Unterschriften gehabt, sondern sogar 261 000 Unterschriften, und das sind


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mehr als 4 Prozent der wahlberechtigten Bürger. Das ist ein unglaublicher Erfolg, denn die Initiatoren hatten keine große Unterstützung. Sie hatten keine Partei hinter sich, sie hatten keine großen Institutionen hinter sich, sie hatten keine Medien hinter sich. Ganz im Gegenteil! Wir wissen ganz genau, dass alle Medien in Österreich dagegen arbeiten und jedenfalls nicht für einen EU-Austritt stimmen oder sich äußern, sondern im Gegenteil. Das heißt, es gab medialen Gegenwind, keine Unterstützung – und dann gehen 261 000 Menschen, deklarieren sich und unterschreiben ganz gezielt. Das muss man schon als Riesenerfolg werten, und das ist ein ganz wesentlicher Punkt, wenn man über dieses Volksbegehren spricht.

Was geschieht aber mit so einem Volksbegehren? Ja, heute diskutieren wir drüber. Das ist ja alles schon ein bisschen ein Fortschritt, dass man es hier doch wenigstens ein bisschen mehr beachtet, aber dann ist es vorbei. Es wird heute über einen Bericht abgestimmt beziehungsweise er wird zur Kenntnis genommen, und das war es dann, obwohl 261 000 Menschen sich deklariert haben.

Da setzt jetzt das an, worum es mir geht. Wir haben ein klares Konzept, wie mit direkter Demokratie umzugehen ist in diesem Land, und wir haben ganz klar gesagt: Wenn 4 Prozent der Bevölkerung – und deswegen ist es ganz interessant, dass dieses Volksbegehren eine so hohe Unterstützung hat – sich deklarieren und eine Initiative setzen, dann muss diese Anzahl von Menschen die Möglichkeit haben, eine Initiative auch zu einer Volksabstimmung zu bringen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, damit die Bevölkerung aus sich heraus initiativ werden kann. Unser Konzept ist immer: Was das Parlament darf, muss die Bevölkerung auch dürfen. Das ist ein ganz klares Konzept, und da sieht man wieder, wie wichtig das ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Wie wichtig direkte Demokratie ist, ist ja interessanterweise auch bei der Bundes­präsidentenwahl zu sehen. Da ist es plötzlich ganz wesentlich, dass der Bundes­präsident von der Bevölkerung gewählt wird, deswegen hat er auch einen besonderen Stellenwert. Also in Wirklichkeit wissen ja alle handelnden Personen, dass es wichtig ist, dass die Bevölkerung unmittelbar mitwirken kann an Entscheidungen, aber es ist eben die Angst offenbar größer, zuzulassen, dass abgestimmt wird über etwas, das man nicht mehr im Griff hat. Und das ist hier definitiv der Fall. Die Zustimmung zur Europäischen Union ist sicherlich schon ganz massiv gesunken.

Ich erinnere in dem Zusammenhang nur, wie die Europäische Union mit uns umge­gangen ist: Sanktionen, weil in Österreich eine Koalition gebildet wurde, die nicht ge­nehm war. Das dürfen wir nicht vergessen, das ist auch die Europäische Union! Oder die Europäische Union im Umgang mit Ungarn, einem Land, das sich als einziges einmal unmittelbar gewehrt hat gegen diesen Massenzustrom – was ist die Konse­quenz gewesen? – Man hat versucht, Ungarn zu sanktionieren beziehungsweise ist gegen Ungarn vorgegangen, statt klarzumachen, dass sich da wenigstens einer an die Regelungen der Europäischen Union hält. (Beifall bei der FPÖ.)

Das alles ist die Europäische Union, und daher ist auch die Frustration in der Bevöl­kerung ganz klar. Wir wollen der Bevölkerung zumindest eine kleine Möglichkeit eröff­nen, noch mehr ihre Stimme zu erheben. Daher stelle ich jetzt den Antrag, dass über dieses Thema des Volksbegehrens eine Volksbefragung gemacht wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Mir ist völlig klar, dass eine Volksbefragung letztendlich unverbindlich ist. Aber wir wis­sen auf der anderen Seite auch, dass es ein ganz deutliches Signal ist, wenn eine Volksbefragung entsprechend ausgeht.

Daher stelle ich jetzt ganz formell folgenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 130

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat gemäß Art. 49b B-VG einen Antrag betreffend die Abhaltung einer Volksbefragung über den Austritt Österreichs aus der EU zur Beschlussfassung vorzulegen.“

*****

Wenn man sich so sicher ist, dass die Europäische Union – ich weiß nicht, wie viele – zigtausende Arbeitsplätze sichert und überhaupt das größte Friedensprojekt der Erde ist und so weiter, dann wird man es ja wohl auch schaffen, die Bevölkerung davon so nachhaltig zu überzeugen, dass man keine Probleme hat. Wenn man sich da nicht so sicher ist, dann werden Sie wahrscheinlich jetzt hier dagegen stimmen, dass es über­haupt eine Volksbefragung gibt. Das ist mir schon klar.

Aber wesentlich ist – und das sieht man hier gerade wieder an der Behandlung dieses Volksbegehrens –: Wie gehen wir mit der direkten Demokratie um? Gestatten wir es? – Gestatten! Allein, dass wir darüber überhaupt reden! Gestattet das Parlament – das ist ja schon absurd! Machen wir es möglich, dass die Bevölkerung von sich aus initiativ wird! Lassen wir es zu! Stimmen Sie daher für diese Volksbefragung! (Beifall bei der FPÖ.)

13.01


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Stefan eingebrachte Ent­schließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten KO Strache, Mag. Stefan und weiterer Abgeordneter an den Bun­deskanzler betreffend die Abhaltung einer Volksbefragung.

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über das Volksbegehren (781 d.B.) „EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN“ (997 d.B.), Top 1, in der 111. Nationalratssitzung, am 27.01.2016.

Ziel der Unterzeichner des EU-Austritts-Volksbegehrens ist eine Volksabstimmung über einen Austritt Österreichs aus der Europäischen Union. So gut wie alle Ver­sprechungen vor dem EU-Beitritt vor 20 Jahren seien gebrochen worden, argumen­tieren die Initiatoren. Statt eines Aufschwungs sei es in den letzten Jahren zu einer enormen Abwärtsentwicklung Österreichs gekommen. Verwiesen wird unter anderem auf die steigende Arbeitslosigkeit, die steigende Staatsverschuldung und einen Verlust der Kaufkraft der breiten Masse.

Auch andere von ihnen geortete Entwicklungen wie Verschlechterungen im Umwelt­bereich, einen Abbau von Sozialleistungen und das zunehmende „Bauernsterben“ führt die Initiative auf den EU-Beitritt Österreichs zurück. Zudem machen die Initiatoren geltend, dass die EU von vielen Bürgern als „lähmendes, zentralistisches Bevormun­dungsinstrument mit immer diktatorischeren Zügen“ empfunden werde. Kleine selbst­ständige Staaten würden ihrer Meinung nach viel bessere Chancen auf eine natur­verträgliche, nachhaltige Wirtschafts- und Lebensweise bieten. Die Mitgliedschaft in der Europäischen Union sei angesichts der Mitgliedsbeiträge auch ein jährliches Verlustgeschäft und darüber hinaus mit der Neutralität Österreichs unvereinbar, heißt es in der Begründung.

Rechtlich wäre ein EU-Austritt Österreichs aus Sicht der Initiatoren des Volksbegeh­rens kein Problem. Sie verweisen auf den Artikel 50 des EU-Vertrags, der für sie ein


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 131

freies Kündigungsrecht darstellt, das mit keinen weiteren Zahlungsverpflichtungen verbunden ist. Insgesamt könnte durch den Austritt Österreichs aus der EU weiterer Schaden abgewendet werden, sind sie überzeugt.

Das Volksbegehren wurde von 261.056 Österreichern bzw. 4,12 % der Wahlberech­tigten unterstützt. Die prozentuell höchste Zustimmung gab es in Niederösterreich (5,18 %), die niedrigste in Vorarlberg (1,67 %). Der Verfassungsausschuss muss dem Nationalrat bis spätestens 7. Februar 2016 über das Ergebnis seiner Beratungen über das Volksbegehren berichten.

Immer mehr Umfragen legen den Unmut und die Unzufriedenheit der Österreicher über die EU offen.

Österreich (OE24) 25. Juli 2015

„Die Stimmung in Sachen EU ist auf Tiefpunkt, 46  % können sich EU-Austritt vor­stellen.

Das IMAS-Institut hat 1.004 Österreicherinnen und Österreicher mehrere Meinungen zur Bewertung vorgelegt. Und bei dieser Frageart kommt eine knappe Mehrheit für einen EU-Austritt heraus: Der Aussage „Österreich soll wieder aus der EU austreten“ stimmen 21  % „voll und ganz“ zu, 25  % immerhin „teilweise“ – macht zusammen 46  %. 21  % können sich einen EU-Austritt „gar nicht“ vorstellen, 23  % „eher nicht“ – macht nur 44  %.(…)“

Umfrage 2016 Statistica (Das Statistik-Portal. Statistiken und Studien aus über 18.000 Quellen)

http://de.statista.com/statistik/daten/studie/285293/umfrage/umfrage-in-oesterreich-zum-vertrauen-in-die-europaeische-union-eu/

„Wie sehr vertrauen Sie der Europäischen Union?

Diese Statistik zeigt das Ergebnis einer Umfrage in Österreich zum Vertrauen in die Europäische Union (EU). Im Frühjahr 2015 gaben rund 59 Prozent der Befragten an, der Europäischen Union eher nicht zu vertrauen.“

 


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 132

Der steigende Vertrauensverlust gegenüber der EU findet seinen Nährboden in der Handlungsunfähigkeit bezüglich der Völkerwanderung, die Europa überrollt und den sozialen Frieden in Europa massiv ins Wanken bringt, in der Zerstörung des Feinkost­ladens Europa durch TTIP und CETA, in der Handlungsohnmacht im Bereich Arbeits­losigkeit, insbesondere im Bereich der Jugend, usw.

Es ist daher unerlässlich, dass als erster Schritt in Richtung Volksabstimmung eine Volksbefragung über den Austritt Österreichs aus der EU abgehalten wird.

Vor diesem Hintergrund stellen unterfertigte Abgeordnete folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat gemäß Art. 49b B-VG einen Antrag betreffend die Abhaltung einer Volksbefragung über den Austritt Österreichs aus der EU zur Beschlussfassung vorzulegen.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Musiol zu Wort. – Bitte.

 


13.01.25

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Herr Präsident! Ich freue mich, dass wir heute wieder einmal ein konkretes Volksbegehren hier im Parlament zur Behandlung haben, wiewohl ich auch nicht verschweigen mag, dass ich es inhaltlich nicht teile, nicht unterstützt habe und, wenn es jetzt einer weiteren Behandlung zugeführt würde, nämlich durch eine Volksbefragung oder eine Volksabstimmung, dagegen stimmen würde.

Ich beziehungsweise wir teilen die Kritik an der Europäischen Union durchaus. Mein Kollege Wolfgang Zinggl wird das dann auch noch detaillierter ausführen. Aber unser Schluss, die Maßnahme, die wir setzen wollen würden, wäre und ist eine andere. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Das ist sicher nicht der Austritt aus der Europäischen Union, sondern das, was vor einigen Jahren rund um die ESM-Verhandlungen in Form eines Antrages vom Kollegen Kogler gemeinsam mit Abgeordneter Muttonen und Klubobmann Lopatka eingebracht wurde, nämlich ein europäischer Konvent, der sich mit der Frage beschäftigt, wie man auch in dieser Hinsicht die Demokratie der Europäischen Union weiterentwickeln, das Parlament stärken, die Institutionen auf Ebene der demokratiepolitischen Fragen noch einmal reformieren kann. Unsere Ansage ist also nicht Austritt.

Trotzdem freue ich mich, dass wir das heute hier behandeln, denn das ist, wie mein Vorredner von der FPÖ schon gesagt hat, natürlich ein Anlass, wieder einmal über direkte Demokratie zu sprechen. Das haben wir, auch ich, in den letzten Jahren sehr oft getan. Kollege Stefan weiß, dass ich genauso wie er und auch Kollege Scherak von den NEOS, dass wir uns in den letzten Monaten und Jahren sehr stark für die Weiter­entwicklung der direkten Demokratie eingesetzt haben. Dafür haben wir hier einige Initiativen gesetzt. Auch wir wollen die dreistufige Volksgesetzgebung, auch wir haben die 4-Prozent-Hürde hier drinnen, aber es ist noch nicht dazu gekommen.

Herr Abgeordneter Gerstl, wenn Sie vom Vertrauen in die Institutionen sprechen, dann muss ich sagen: Es ist nicht weiter verwunderlich, dass das Vertrauen in die Institutio-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 133

nen, und zwar nicht nur in die europäischen, sinkt, denn wenn man mit Volksbegehren so umgeht, wie wir das in den letzten Jahrzehnten getan haben – mit „wir“ meine ich jetzt die österreichische Politik –, wenn man mit Kritik so umgeht, wie Sie das auch jetzt gerade getan haben, wenn man nämlich etwas so teflonartig abschmettern lässt und überhaupt nicht in einen Diskurs kommt – bei mir ist das so angekommen –, wo Sie auch die Probleme sehen und wo man auch weitertun müsste, dann verstehe ich, dass Menschen, die uns hier zuhören, die die Politik seit Jahren verfolgen, kein Vertrauen mehr in die österreichische Politik, in die Institutionen haben.

Ich habe jetzt nur von der Demokratie gesprochen, aber reden wir auch von der Bil­dung, reden wir vom Umweltschutz! Überall dort erleben die Menschen tagtäglich, und zwar nicht nur auf europäischer Ebene, sondern vor allem auch auf österreichischer Ebene, dass Lippenbekenntnisse vorhanden sind, aber (Abg. Stefan: Oh je: aber!) dass nichts weitergeht.

Der Antrag der FPÖ ist natürlich bestechend für so jemanden wie mich, die seit Jahren für direkte Demokratie kämpft. Ich sage Ihnen aber: Ich muss ihn leider ablehnen. Und zwar deshalb, weil ich dagegen bin, dass einzelne Situationen herausgepickt werden, einzelne Volksbegehren herausgepickt werden und für diese hier Befragungen ge­macht werden.

Ich habe auch die Wehrpflichtbefragung unmöglich gefunden, weil sie in einem Rah­men stattgefunden hat, wo nicht geklärt war, wer eigentlich die Fragestellung macht, wer dafür sorgt, dass diese Fragestellung eine objektive ist, wer für die ausreichende Information sorgt, damit alle Menschen, die da mitentscheiden, sich mitbeteiligen, auch die ausreichende Grundlage für die Entscheidung haben. Und wir haben ja gesehen, wie das ausgegangen ist.

Wir haben gesehen, dass ohne diese Regelungen, die uns allen in unseren Modellen der direkten Demokratie sehr wichtig sind, beispielsweise bei der Wehrpflicht­befra­gung, die Leute nachher sagen: Also irgendwie habe ich mich veräppelt gefühlt, ich bin nicht einmal hingegangen! Auch die ProponentInnen selbst haben gestern gesagt, die Volksbefragung ist aus ihrer Sicht keine erstrebenswerte Geschichte. Aber das soll jetzt sozusagen nicht Hauptargument sein.

Das heißt, aus unserer Sicht braucht es hier ein System, auf das alle Menschen, die eine Initiative setzen, vertrauen können, nämlich: Sobald ich eine bestimmte Anzahl von Unterschriften eingeholt habe, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungen habe, soll es ein ganz klares Prozedere geben, wie es weitergeht, und das bedeutet in einem nächsten Schritt: Austausch mit dem Parlament – das Parlament kann dann sagen, ja, dem treten wir näher, oder nein, wir machen das trotzdem nicht – und dann eben die Möglichkeit, hier so weit zu gehen, dass am Ende eine Volksabstimmung steht.

Was wir rund um dieses Volksbegehren auch gesehen haben, ist, dass das Parlament weit noch nicht fit ist, mit solchen Initiativen umzugehen. Ich habe die Initiative gestern im Ausschuss aber auch dafür kritisiert, dass sie an dieser ersten Sitzung im Dezem­ber nicht teilgenommen haben, sondern ausgezogen sind, wiewohl ich das auch als eine Form des Protestes verstanden habe. Aber Demokratie lebt nun einmal vom Austausch, von der differenzierten Diskussion, und dafür ist Anwesenheit notwendig.

Ich werde es in meinem politischen Leben wahrscheinlich nicht mehr erleben, dass wir die direkte Demokratie umsetzen. Aber vielleicht wollen Sie mir ja ein Abschieds­geschenk in den nächsten drei Monaten machen. (Beifall bei den Grünen.)

13.07


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 134

13.07.09

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Kollege Wittmann hat schon den Ablauf des Volksbegehrens und wie es behandelt wurde entsprechend referiert, und mir sind dabei beziehungsweise bei der Diskussion über das Volksbegehren insbesondere zwei Dinge aufgefallen.

Das ist einerseits – das haben wir schon gehört – die Unzufriedenheit mit der Euro­päischen Union, mit ihren Institutionen, mit dem Institutionsgefüge. Das teile ich auch. Ich glaube, da gibt es Dinge, die weitaus besser gemacht werden können. Auch ich glaube, dass wir Probleme in der demokratischen Verfasstheit der Europäischen Union haben und dass mehr Demokratie möglich wäre.

Zum Beispiel ist der Rat weitaus mächtiger als das Parlament und hat mit einem Veto eines einzelnen Staates die Möglichkeit, da etwas zu blockieren; andererseits hat das Europäische Parlament selbst gar keine Initiativrechte. Das sind alles demokratische Defizite, die jedenfalls ausgebessert werden müssen und woran man arbeiten muss.

Das Zweite, das mir aufgefallen ist, ist die Art und Weise, wie über das Volksbegehren diskutiert wurde. Kollege Gerstl hat es schon sehr klar angesprochen. Ich teile die Kritik und habe sie auch gestern im Ausschuss sehr klar zum Ausdruck gebracht: Es gehört zu einer Demokratie immer dazu, dass man das Argument des anderen hört und dem Argument auch zuhört – und wir haben es schon gehört –, aber wenn man beim ersten Hearing im Ausschuss auszieht und den Experten nicht zuhört, dann hat das mit Demokratie sehr wenig zu tun.

Genauso wenig hat es meiner Meinung nach mit Demokratie etwas zu tun, wenn man allen Experten, die von den politischen Parteien geladen sind, per se die Experten­eigenschaft abspricht und sagt, das sind ja gar keine Experten. Das finde ich auch alles andere als in Ordnung.

Wir haben gehört, dass Österreich angeblich nur dann wieder demokratisch und rechtsstaatlich werden kann, wenn wir aus der Europäischen Union austreten. Das muss ich als Abgeordneter dieses Hauses aufs Schärfste zurückweisen, denn wir sind ein demokratischer Staat und bei uns gilt auch der Rechtsstaat.

Man kann immer wieder unzufrieden sein, wenn die Mehrheit etwas entscheidet, was einem nicht gefällt, das ist jederzeit legitim. Aber Fakt ist trotzdem, dass man der Mehrheit nicht absprechen kann, dass sie demokratisch agiert, denn es ist ein Wesen der Demokratie, dass am Schluss eine Mehrheit entscheidet und entsprechend auch die Minderheiten schützt.

Wir haben gehört, dass in der Europäischen Union die Gewaltenteilung nicht vorhan­den ist. Also ich halte es für grundsätzlich sehr vorbildlich, wenn man einen Euro­pä­ischen Gerichtshof hat, ein Parlament hat, eine Kommission hat, einen Rat hat und da die Gewaltenteilung sehr klar ist. Im Übrigen merkt man gerade im europäischen Gesetzgebungsverfahren, dass viel, viel mehr Vorlagen im parlamentarischen Prozess geändert werden als beispielsweise im österreichischen Parlament.

Wir haben gestern gehört, dass 80 Prozent der Regelungen, die wir hier im Parlament beschließen, ohnehin von der Europäischen Union kommen. Auch das ist schlichtweg nicht richtig, denn es gibt wissenschaftliche Studien, die sagen, dass es um die 10 Pro­zent sind; und wenn man sich die qualitativen Gesichtspunkte anschaut, dann sind es vielleicht 40 Prozent, aber es sind sicher nicht 80 Prozent.

Ganz am Schluss hat man quasi allen Abgeordneten hier im Parlament im Prinzip unterstellt, dass wir alle durch einen Klubzwang gebunden sind. Nun trifft das auf einige hier vielleicht zu, ich kann aber von mir sagen, dass das auf mich nicht zutrifft


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 135

und dass ich als freier Abgeordneter zutiefst davon überzeugt bin, dass es nicht richtig ist, aus der Europäischen Union auszutreten. (Zwischenruf des Abg. Hübner.)

Am Schluss noch zum Antrag der FPÖ: Ich verstehe das Anliegen des Kollegen Stefan, wir haben ja einen gemeinsamen Abschlussbericht, nämlich den Minderheiten­bericht zur Demokratie-Enquete gemacht, aber ich bin argumentativ durchaus bei der Frau Kollegin Musiol, dass man das nicht so einfach vom Zaun brechen kann, denn es gibt viele Voraussetzungen, die für die direkte Demokratie notwendig sind.

Meine persönliche Meinung ist: Wenn ich mir das Prozedere anschaue – wir haben ja jetzt gemerkt, wie es im Parlament behandelt wurde, und die fragwürdige Diskussion, ob das echte Experten seien, ob da von den Ministerien nur Halbwahrheiten kommen, all das haben wir gehört, bis zum Abstreiten einiger Abgeordneter, dass wir in einer Demokratie leben –, dann bin ich mir nicht sicher, ob wir nicht besser zuerst sinnvolle Regelungen schaffen sollten, die generell gelten sollen, anstatt jetzt einfach eine Volksbefragung vom Zaun zu brechen. (Beifall bei den NEOS.)

13.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


13.11.16

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Frau Staatssekre­tärin! Hohes Haus! Ich sehe das ein bisschen anders als mein Vorredner. Ich stehe der Europäischen Union eher sehr, sehr kritisch gegenüber. Ich bin in erster Linie überzeugter Österreicher. Und als Vorarlberger hat man natürlich die Nähe zur Schweiz und hat dort eine direkte Demokratie vor Augen, die ich mir für Österreich in vielen Bereichen auch wünschen würde. (Zwischenruf des Abg. Kogler. – Abg. Strolz: Oberländer!) – Nein, ich bin Unterländer.

Nun zum EU-Austritts-Volksbegehren: Meine Damen und Herren! Ich kann die Beden­ken und die Intentionen der Betreiber dieses Volksbegehrens absolut verstehen. Auch wenn ich überzeugter Europäer bin – ich bin nicht nur Österreicher, sondern auch Europäer und bin froh darüber –, es ist nicht alles gut, was in der Europäischen Union passiert.

Wenn Sie das Parteiprogramm des Teams Stronach anschauen – ich habe auch ges­tern im Ausschuss den Proponenten des Volksbegehrens schon diesen Hinweis gege­ben –, so werden Sie viele Punkte, die Sie angesprochen haben, auch dort finden. Wir sind der Europäischen Union gegenüber sehr kritisch eingestellt, aber wir sehen dieses sogenannte Friedensprojekt natürlich auch als Friedensprojekt, und das ist eben auch ein Punkt.

Ich habe Sie gestern auch darauf angesprochen, wie Sie sich den Austritt vorstellen. Wenn wir, angenommen, heute oder demnächst diesen Beschluss fassen würden, dass eine Volksabstimmung kommt, und diese Volksabstimmung ginge für einen Aus­tritt aus, was folgt dann? Wenn wir solche Schritte einleiten, müssen wir uns gut überlegen, was wir als nächsten Schritt setzen würden, wie bilaterale und multilaterale Verträge ausschauen würden. Sie wissen, ich habe es gestern angesprochen: Wie schauen wir mit dem Schilling aus? Sie haben gesagt, 1:1 vom Euro auf den Schilling umsetzen und dann die Währung entwickeln lassen.

Das sind sicher viele, viele Fragen, die noch offen sind. Deshalb glaube ich, dass die Zeit noch nicht reif ist, diesen Beschluss zu fassen. Ich kann der FPÖ etwas abge­winnen mit dem Volksbegehren. Dem werden wir zustimmen, denn es ist eine ver­nünftige Ansicht, dass man einmal das Volk befragt.

Meine Damen und Herren, wir dürfen auch nicht vergessen, dieses Volksbegehren hat letztes Jahr im Juni begonnen. Wenn es heute stattfinden würde, wären es wahr-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 136

schein­lich nicht 261 000 und ein paar Zerquetschte, sondern dann wären es wesentlich mehr, nämlich aufgrund der Flüchtlingssituation, die wir jetzt haben mit den sonstigen Problemen und der Hilflosigkeit der EU.

Noch ein Problem, das ich Ihnen aufdecken möchte, damit Sie verstehen, warum die Menschen draußen mit der EU nicht mehr zufrieden sind: Ich habe es im vorigen Ausschuss im Dezember schon angeschnitten: Für ein Bier im Gasthaus habe ich vor der Euro-Einführung vor 14 Jahren noch 28 Schilling bezahlt, und heute zahle ich 4,70 €, wenn ich draußen auf ein Bier gehe. (Abg. Wöginger: Wo ist das?) – Gleich da drüben, das ist nicht so schwer. Das ist im 1. Bezirk, ein ganz normales ehemaliges Studentenlokal. Da zahlt man für ein Bier 4,70 €, das sind 64,70 Schilling. Meine Damen und Herren, das ist mehr als eine Verdoppelung.

Auch wenn ich jetzt ein billigeres Bier um 4,30 € oder 4,50 € bekomme, so ist das trotzdem doppelt so teuer innerhalb von 14 Jahren. Da kann mir niemand erklären, dass sich auch die Löhne entsprechend entwickelt haben. Das ist ein großes Problem, das die Menschen natürlich auch erfahren. Und ein Schnitzel mit Pommes, da bin ich jetzt schon im teureren Bereich, gab’s im Wirtshaus früher um 90 Schilling; dafür zahle ich heute ab 14,90 € aufwärts, das sind 205 Schilling.

Meine Damen und Herren, das sind schon Unterschiede, über die man nachdenken muss! (Ruf: … Luxusbuden!) Das sind keine Luxusbuden, sondern normale Gast­häuser, wie Sie sie finden. Das ist nicht im Burgenland. Im Burgenland bekomme ich das in gewissen Heurigen natürlich günstiger (Zwischenruf des Abg. Berlakovich) – ich sage es nur – oder in Oberösterreich in irgendeinem Gassl. Aber auch das muss man sich vor Augen führen.

Meine Damen und Herren, das ist ein Grund, warum man darüber sehr wohl nach­denken muss – wo liegen die Probleme? – und das natürlich offen lassen. Wenn die Leute nicht mehr einverstanden sind mit dieser Europäischen Union, dann muss man überlegen, wie man da die Rote Karte zeigen kann und die EU da entweder zum Umdenken bewegt –, denn die fährt jetzt über die Länder drüber, das merkt man in vielen Bereichen –, oder man überlegt zu Recht dieses Szenario des Austrittes. Was sind die Folgen? Das muss man aber gut abschätzen und gut abwägen.

Deshalb werden wir heute diesem Ansinnen nicht zustimmen, aber die Volksbefragung ist eine gute Idee, da sind wir dabei. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.16


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Staatssekretärin Mag. Steßl zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


13.16.38

Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Mag. Sonja Steßl: Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Werte Proponentinnen und Proponen­ten des Volksbegehrens! Meine geschätzten Zuhörerinnen und Zuhörer! Meine ge­schätzten Damen und Herren! Auch ich darf mich in die Debatte rund um das Volks­begehren einbringen. Ich habe auch im Dezember im Verfassungsausschuss eine kurze Stellungnahme dazu geleistet.

Das heute debattierte Volksbegehren wurde von knapp 262 000 Menschen unter­schrie­ben, das sind also knapp 4,12 Prozent der Wahlberechtigten. Nun kann man es auf der einen Seite so sehen, dass es von der überwältigenden Mehrheit nicht unter­zeichnet wurde; man kann es aber auch anders sehen und sagen: 4,12 Prozent der Wahlberechtigten sind eine Größe, die nicht nur ernst zu nehmen ist, sondern da muss man über die Bedenken und über die Kritik diskutieren, das kann man nicht einfach


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 137

abkanzeln. Daher bin ich froh, dass wir heute hier über dieses Volksbegehren debat­tieren.

Man kann auf der einen Seite darüber sprechen, dass es verschiedenste Eurobaro­meter, Umfragen gibt, wo eine überwältigende Mehrheit für die Europäische Union ist, wo eine überwältigende Mehrheit meint, dass Österreich durch den Beitritt zur Europäischen Union profitiert hat. Wir kennen die Studien dazu, wie viele Tausende Arbeitsplätze pro Jahr hinzugekommen sind durch den Beitritt zur Europäischen Union. Wir kennen auch die Beispiele aus der Wirtschaft, die zeigen, welche Vorteile man dadurch hat, dass wir dem Euroraum beigetreten sind, und welche anderen politischen Vorteile es durch die Europäische Union gibt.

Es hat mich ein bisschen verwundert, dass Sie in Ihrem Volksbegehren auch darüber sprechen, dass Sie das Friedensprojekt Europa als gefährdet sehen; denn ich bin der festen Überzeugung, dass die Europäische Union uns Frieden und Sicherheit in den letzten Jahrzehnten gegeben hat und dass es in diesem Fall auch wirklich ein Erfolgs­projekt ist.

Auf der anderen Seite sieht man jetzt die Flüchtlingsfrage, die Wirtschaftskrise und auch die Herausforderungen, die wir angesichts des Klimawandels zu bewältigen haben. Es ist meine feste Überzeugung, dass wir eigentlich nicht ein Weniger, sondern ein Mehr an Europa brauchen. Denn Flüchtlingskrisen, Wirtschaftskrisen, Klimaer­wär­mung – das macht nicht vor Landesgrenzen halt. Da kann man sich nicht abschotten, als Insel der Seligen bezeichnen und glauben, dass, wenn man Grenzen hochzieht, austritt, dann alles besser werden würde oder dass wir dann allein gewisse Herausfor­de­rungen besser meistern könnten.

Wir haben nun einmal internationale Märkte, wir haben integrierte Märkte, wir leben in einer globalisierten Welt. Da kann man sich nicht abschotten wie Nordkorea und hoffen, dass alles an uns vorübergeht; sondern wir müssen schauen, dass wir nicht auch innerhalb der Europäischen Union allein dastehen. Daher ist es für uns ganz essenziell und wichtig, dass wir aktiv an dieser Europäischen Union mitarbeiten und vor allem mitgestalten und nicht nur raunzen und jammern, sondern unser Bestes dazu beitragen, dass wir derartige Krisen lösen.

Das zeigt sich bei der Flüchtlingsfrage. Da bin ich bei Ihnen, was die Kritik betrifft, die auch im Verfassungsausschuss geäußert wird, dass nicht nur drei Länder innerhalb der Europäischen Union Solidarität zeigen und die gesamte Flüchtlingsherausfor­de­rung alleine lösen können, sondern wir brauchen auch von den anderen Ländern innerhalb der Europäischen Union Solidarität. Denn wir sind Nettozahler, wir wissen, wie viele Milliarden Euro an verschiedenste europäische Länder sozusagen im Rah­men des Finanzausgleichs innerhalb der Europäischen Union ausgeschüttet werden. Wir wissen, wie viele EFRE-Gelder fließen. Wir wissen, wie viele ELA-Gelder fließen. Wir wissen auch, wie viele andere Förderungen fließen; und diese Solidarität innerhalb dieses Förderungsflusses müssen wir uns jetzt auch politisch erkämpfen hinsichtlich der Solidarität, wenn es um Menschen geht.

Ich persönlich vermisse diese Solidarität innerhalb der Europäischen Union, denn wenn wir uns an die verschiedensten Bankenkrisen und Wirtschaftskrisen erinnern: Da gab es einen Gipfel nach dem anderen, es wurde stundenlang debattiert, und dieses Engagement aller anderen europäischen Staaten kann man, glaube ich, auch einfordern, wenn es um Menschen geht.

Es geht auch darum, im Rahmen dieser Asylkrise europäische Lösungen zu suchen. Es geht um ein gemeinsames europäisches Asylrecht. Es geht darum, dass wir die Hotspots so schnell wie möglich einrichten, und da helfen wir ja auch mit. Es sind bereits Beamtinnen und Beamte aus dem öffentlichen Dienst in Griechenland, um


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 138

diese Hotspots mit aufzubauen und starten zu lassen, damit es eben schneller funktionieren kann. Und es geht natürlich auch – es wurde heute schon besprochen – um die Sicherung der europäischen Außengrenze.

Bei all diesen politischen Herausforderungen, die vor uns stehen und die wir zu bewältigen haben, ist es natürlich auch so, dass wir innerhalb einer Demokratie leben. Wir sind in einem Europa mehrerer Mitgliedstaaten, und derartige Beschlüsse sind auch Kompromisse, und dazu muss man innerhalb einer Demokratie auch stehen, und es gehört, genauso wie viele andere Dinge, zu einem politischen Prozess, dass man einen Kompromiss zwischen vielen unterschiedlichen Meinungen finden kann und diesen dann vor allem auch durchträgt.

Da auch immer wieder bilaterale Verträge in die Diskussion gekommen sind: Wenn ich einen bilateralen Vertrag mit der Europäischen Union abschließe, dann habe ich auch den Rechtsbestand der Europäischen Union anzunehmen, an dem ich nicht aktiv mitgestalten kann – das möchte ich auch hier dezidiert sagen.

Daher ist meine Conclusio: Selbstverständlich verstehen wir die Kritik, die aus diesem Volksbegehren kommt, aber für uns ist es wichtiger, zu gestalten, vor allem auch aktiv mitzugestalten und uns nicht auszugrenzen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.23


Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete Mag. Muttonen gelangt zu Wort nun. – Bitte.

 


13.23.16

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Sie haben es schon gesagt: Über 261 000 Österreiche­rinnen und Österreicher haben für eine Volksabstimmung über einen Austritt aus der EU gestimmt. Das ist keine geringe Zahl. Deswegen behandeln wir es auch hier im Plenum und davor in zwei Ausschüssen. Aber was sagt uns diese Zahl in erster Linie? – Sie sagt uns, dass etliche Menschen damit unzufrieden sind, wie in der EU gearbeitet wird und wie die Probleme angegangen werden. Die Vorwürfe, die gemacht werden, sind sehr unterschiedlich. Einige beruhen auf Missverständnissen. Da, glaube ich, müssen wir besser aufklären und besser informieren.

Aber es sind auch viele Beschwerden dabei, bei denen europäische Politik zu Recht kritisiert wird. Auch wir behaupten nicht, dass alles in der EU gut ist und dass alles rundläuft. Es könnte vieles besser laufen. Denken Sie an die bereits angesprochene Flüchtlingspolitik, denken Sie an die gemeinsame Sozial- und Wirtschaftspolitik, an die Frage des Schengen-Raumes oder auch an die Steueroasen! Aber all diese Probleme können und müssen wir mit unseren europäischen Partnern in der EU lösen und nicht, indem wir versuchen, uns zu isolieren. Keine Stadt, kein Bundesland käme auf die Idee, aus Österreich austreten zu wollen, nur weil die Bundespolitik nicht passt, son­dern da will mitgearbeitet werden.

Die Europäische Union ist wahrlich nicht perfekt und fehlerfrei, aber wenn wir unsere Geschichte anschauen – und das habe ich gestern auch im Ausschuss gesagt –, dann ist sie bei Weitem das Beste, was wir in Europa für den Frieden und für die Zusam­menarbeit je geschaffen haben. Wenn dieses Friedensargument heute häufig leicht­fertig abgetan wird, dann liegt das sicherlich auch daran, dass glücklicherweise sehr viele Menschen in Österreich und in Europa auch dank der EU einen Krieg nie direkt miterleben mussten.

Um zu sehen, dass Frieden aber nicht selbstverständlich ist, brauchen wir nur in die Geschichte zu schauen: Wir haben die Weltkriege gehabt, den Jugoslawien-Krieg, oder schauen Sie in die Ukraine, wo sich Russen und Ukrainer, die sich über Jahrhun-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 139

derte als Brudervölker bezeichnet und verstanden haben, heute feindlich gegenüber­stehen. Vor fast genau 100 Jahren, am 21. Februar 1916, hat die Schlacht von Verdun stattgefunden. Eine halbe Million Menschen sind in dieser Kriegshölle getötet und ver­wundet worden, darunter auch zahlreiche Österreicher.

Meine Damen und Herren, wenn diese Menschen uns heute sehen könnten, wenn sie sehen könnten, dass wir heute Räte und Parlamente haben, in denen die europäischen Staaten ihre Konflikte austragen und zu lösen versuchen, dass wir eine Union geschaffen haben, in der wir zusammenarbeiten, anstatt gegeneinander zu arbeiten (Abg. Kogler: Na ja, das stimmt leider nicht!), in der wir Kompromisse suchen, anstatt Konflikte eskalieren zu lassen und Kriege zu führen, dann würden uns diese Menschen wohl kaum raten, aus so einer Union auszutreten, sondern sie würden sagen: Bleibt drinnen und kämpft innerhalb dieser EU für die Kompromisse!

Wir leben mit über 500 Millionen Menschen auf einem kleinen Kontinent mit letztend­lich sehr begrenzten Ressourcen. Es gibt doch fast keinen Bereich, in dem wir oder andere Länder Entscheidungen treffen, die nicht auch Auswirkungen auf Nachbar­länder haben. Ein gutes Beispiel dafür – es ist schon angesprochen worden – ist die Umweltpolitik, in der Österreich noch so hohe Standards haben könnte, aber das nichts nützen würde, wenn wir uns nicht EU-weit auf gemeinsame Mindeststandards geeinigt hätten, weil, wie gesagt, Klima, Luft und Flüsse eben nicht vor der Landesgrenze haltmachen. Das gilt auch für die Sozialpolitik oder für andere Politiken.

Nein – der Weg, den wir in Europa eingeschlagen haben, ist richtig. Wir können in diesem Europa noch viel verbessern. Die EU ist ein Prozess, der sich letztendlich mit unserem Tun, mit unserem Einbringen und mit unserem Engagement weiterentwickelt, aber der fundamentale Sinn und der Nutzen der EU als Ort, wo die Mitgliedstaaten zusammenkommen, um Interessenkonflikte politisch und friedlich beizulegen, wo wir zusammenkommen, um gemeinsame Lösungen zu finden, kann ebenso wenig infrage gestellt werden wie auch unser Platz, Österreichs Platz innerhalb der EU. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.28


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berlakovich gelangt zu Wort. – Bitte.

 


13.28.33

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Europäische Union wird oft als ein Gebäude beschrieben, ein gemeinsames Haus, unter dessen Dach die europäischen Völker leben, ein gemeinsames Haus der kulturellen Vielfalt.

Für mich ist das ein sehr schönes Bild, das da gezeichnet wird, gleichzeitig muss man aber feststellen, dass dieses gemeinsame Haus noch nicht fertig ist, dass es schlicht unvollständig ist und dass noch am Ausbau dieses gemeinsamen Europa gebaut werden muss – Beispiel Asylpolitik. Es gibt nationale Asylpolitik und wenige euro­päi­sche Rechtsmaterien, und daher ist es der Auftrag, auch in diesem Bereich das ge­meinsame Europa auszubauen, um eine gemeinsame Asylpolitik zu haben.

Aber vieles ist in diesem gemeinsamen Haus Europa doch erreicht worden – die Vorrednerin hat es angesprochen –: die Friedenssicherung, ganz am Anfang, der Binnenmarkt, eine gemeinsame Währung, die Reisefreiheit und viele Dinge, auf die wir stolz sein können, weil wir es geschafft haben, ein gemeinsamer Kontinent zu werden. Und man muss schon auch sehen, dass diese Europäische Union eine Antwort auf die Globalisierung ist, die international um sich greift.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 140

Ich bin sehr dafür, dass man als Nationalstaat seine Interessen wahrt, aber es ist schon die nüchterne Überlegung, ob es nicht besser ist, in der größeren europäischen Gemeinschaft und gemeinsam international erfolgreich zu sein, wenn man gegen einen großen amerikanischen Block oder gegen den asiatischen Wirtschaftsraum antritt und schlicht gemeinsam als Europa die Interessen bewegen kann. Wir haben das bei vielen internationalen Verhandlungen gesehen, sei es zum Klimaschutz oder zu ande­ren Dingen: Im gemeinsamen Europa können wir stärker auftreten. Und der Gegensatz ist nicht – wie Kollege Hagen gesagt hat –, ein österreichischer Patriot zu sein oder einer für das gemeinsame Europa. Ich meine, dass beides geht, dass man im gemeinsamen Europa sehr wohl auch österreichisch denken kann und österreichische Interessen einbringen kann.

Tatsache ist, dass das gemeinsame Europa eben work in progress ist, und der Auftrag an uns, an die politischen Gruppierungen ist, das gemeinsame Europa zu gestalten. Ich finde es ein bisschen schade, dass hier heute nur diskutiert wurde: Machen wir eine Volksbefragung oder eine Volksabstimmung oder sonst etwas? – Das ist schon wichtig. Aber die Betreiber müssen auch zuerkennen, dass wir sagen, wir wollen keinen EU-Austritt, aber dass wir die Bedenken der Menschen, die unterschrieben haben, sehr wohl ernst nehmen. Genau das sehe ich als Auftrag: dass wir die Kritik, die auch berechtigt ist, annehmen und Europa gestalten.

Ein Beispiel dafür, dass es geht und dass es nicht so ist, dass Österreich in der Euro­päischen Union zu allem Ja und Amen sagt, ist die Frage des Selbstbestimmungs­rechts in der Gentechnik. Europa hat gentechnisch veränderte Sorten zugelassen – wir wollen das nicht. Ich habe damals als Minister für Österreich das Selbstbestimmungs­recht beantragt, und nach einem jahrelangen harten Überzeugungsprozess haben wir es durchgesetzt. Es gilt das Selbstbestimmungsrecht in der Frage der Gentechnik. Also: Man kann das gemeinsame Europa gestalten.

Es ließe sich noch vieles anderes aufzählen. Was nicht erwähnt wurde, ist die Regi­onalpolitik. In Österreich wurde das nie so gehandhabt, dass man schwächeren Regio­nen in Österreich hilft. Die Europäische Union hat das eingeführt, weil sie will, dass schwächere Regionen wirtschaftlich an stärkere herangeführt werden. Ich komme aus dem Burgenland, und das Burgenland hat von den EU-Regionalförderprogrammen profitiert. Dort haben mehr Menschen eine Arbeit, die Wirtschaftsleistung ist gestiegen, die Kaufkraft und, und, und.

Daher abschließend: Bei allem Respekt vor der berechtigten Kritik – und das muss in Europa im Sinne Österreichs verändert werden –, aber ich halte es allemal für sinn­voller, am Verhandlungstisch zu sitzen und mitzugestalten, als vor der Tür auf Ent­schei­dungen zu warten, die dann über unsere Köpfe hinweg getroffen werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.32


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


13.32.31

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Berlakovich, es steht heute in keiner Weise zur Abstimmung, ob wir aus der EU austreten oder nicht. Es liegt ein Antrag vor – und nur dieser Antrag wird abgestimmt –, ob wir eine Volksbefragung zu diesem Thema abhalten sollen – eine Volksbefragung. Wie richtig festgestellt worden ist: Keine Fraktion ist dafür eingetreten, ein Verfahren oder einen Antrag einzubringen, um aus der Europäischen Union auszutreten.


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Jetzt wundert es mich, dass die Befürworter der direkten Demokratie, seien es die Grünen oder die NEOS, dann, wenn es einmal so weit kommt, eine Volksbefragung zu machen – und da brauche ich kein besonderes Prozedere; wie das geht, wissen wir, die Frage ist sehr einfach: Sollen wir austreten oder nicht? –, alle möglichen gewun­denen Ausreden finden, um zu sagen: Ja, im Prinzip sind wir dafür, aber kaum wird es konkret, sind wir schon wieder dagegen.

Und in diese Liga reihen Sie sich leider auch ein, lieber Kollege! Die Europäische Union ist ja kein gottgegebenes religiöses Konstrukt (Zwischenruf des Abg. Vetter), sondern es ist ein menschliches, nach Vernunft und Zweckmäßigkeit erstelltes Staaten­werk, sagen wir es einmal so. (Abg. Berlakovich: … aktiv gestalten!) Das heißt, wir müssen zu jedem Zeitpunkt und auch jetzt überprüfen: Ist dieses Konstrukt weiterhin sinnvoll? Ist es im Interesse der einzelnen Staaten, und ist es auch im Interesse unseres Staatsvolkes beziehungsweise unserer Wähler?

Das heißt, wir müssen uns fragen: Haben wir für das, was passiert, was seit 1994 geschehen ist und was weiter geplant ist, eine Legitimation? Befinden wir uns da im Gleichklang mit dem Wähler? – 1994 hat es eine Volksabstimmung gegeben. Diese ist klar pro ausgegangen. Auch ich war einer derjenigen – gebe ich zu –, die damals gegen die Parteilinie mit Ja gestimmt haben. (Abg. Vetter: Bravo!) Das war im Nach­hinein, muss ich allerdings heute sagen, ein Fehler. Seit vier, fünf Jahren sage ich das. Es hat sich sehr vieles getan, und die Europäische Union, die 1994 zur Abstimmung gestellt worden ist, ist bei Weitem nicht mehr das, was wir heute haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Fragen wir uns einmal: Haben wir von der Bevölkerung 1994 eine Legitimation bekom­men, aus dem Schilling auszusteigen und in die Eurozone zu gehen? – Nein. Haben wir eine Legitimation bekommen, das österreichische Recht dem EU-Recht zu unterstellen und den sogenannten Maastricht-Vertrag – Klammer auf: vulgo EU-Verfas­sungs­vertrag außer Dienst, Klammer geschlossen – zu unterschreiben? – Nein, haben wir nicht. Wir haben mit gewundenen Argumenten – so wie hier – alles getan, um eine Abstimmung über diese zentrale Frage zu verhindern.

Haben wir zum Beispiel über die Transferunion, das heißt über die fast schrankenlosen Haftungen, die wir für insolvente oder fast insolvente Staaten abgegeben haben, den Konsens mit der Bevölkerung gesucht? – Nein. Haben wir die Frage der Teilnahme Österreichs, des neutralen Österreichs, an der neuen Kalten-Kriegs-Front unter der Führung der Amerikaner gegen Russland legitimieren lassen? Haben wir diese drama­tische Wendung im Selbstverständnis Österreichs als neutralem Staat zu einem Staat, der in eine Kampffront gegen Russland hineingezogen wird, absegnen lassen? – Nein. Und da gäbe es noch vieles mehr.

Zuletzt: Haben wir uns von irgendjemandem die heutige Einwanderungs- und Asyl­politik absegnen lassen? – Das, was da auf europäischer Ebene geschieht, sicher nicht. Wir haben es uns auch auf nationaler Ebene nicht absegnen lassen. Ich wage zu behaupten, dass weder die ÖVP und schon gar nicht die SPÖ von ihren Wählern irgendeine Legitimation bekommen haben, 100 000 oder 120 000 illegale Einwanderer im Jahr 2015 nach Österreich hereinzulassen. Das wage ich zu behaupten. Da haben Sie keine Legitimation, und das wissen Sie. Wenn Sie mit diesem Programm bei der letzten Wahl 2013 angetreten wären – na prost Mahlzeit! Das ist auch der Grund, warum nichts mehr gescheut wird als Neuwahlen. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt liegt der Antrag auf dem Tisch, eine Volksbefragung zu diesem wichtigen Thema abzuhalten. Ich sehe jetzt gar keinen Grund, dem nicht zuzustimmen, denn dass wir in einer Situation sind, in der es eine große Kluft zwischen der Bevölkerung und den Re-


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prä­sen­tanten, den Handelnden gibt, ist klar – nicht nur in Deutschland, nicht nur in Österreich, das sehen Sie überall.

Bestes Beispiel war Dänemark im Dezember 2015: Die haben eine Sache einer Volksabstimmung vorgelegt, die in jedem Staat wahrscheinlich als Bagatelle nach 20 Minuten Diskussion so unterzeichnet worden wäre. Das betraf die Aufgabe gewisser Sonderrechte und die völlige Eingliederung in das europäische Justiz- und Polizeisystem. Unter dem Eindruck der Terroranschläge war das für die Regierung eine – unter Anführungszeichen – „gemähte Wiese“: Jetzt werden alle sagen, nur Europa kann uns retten, nur die europäische Kooperation und nur die Aufgabe der nationalen Rechte.

Die Meinungsumfragen haben den Nein-Stimmen nur 21 Prozent gegeben, noch drei Tage vor der Abstimmung. Bei der Abstimmung selbst hat es eine Mehrheit von 53,1 Prozent gegen die Aufgabe der dänischen Sonderstellung und die weitere Teilnahme an Europol gegeben – was sogar bedeutet, dass Dänemark jetzt aus Europol ausscheiden wird. Dies, obwohl die gesamte Medienlandschaft, die gesamte, sagen wir einmal, Nomenklatura das Landes und alle Parteien mit Ausnahme einer einzigen – das war die Volkspartei, die dort ungefähr 12 oder 14 Prozent hat – für Ja gestimmt haben. Das sollte uns zu denken geben. (Beifall bei der FPÖ.)

Deswegen, glaube ich, kann es, wenn wir ehrlich sind und uns als Volksvertreter fühlen, nur eine Entscheidung geben: diesem Antrag zuzustimmen. Es geht nicht darum, keine Kooperation in Europa zu haben. Es geht nicht darum, wirtschaftlich zusammenzuarbeiten. Es geht nicht darum, den Frieden zu erhalten. Es geht um die Frage, ob die weitere permanente Aushöhlung unserer eigenen Rechte und damit die weitere Aushöhlung der österreichischen Demokratie und Verlagerung von Kompeten­zen auf eine andere Ebene, in der wir gerade 2 Prozent oder 2,5 Prozent der Abgeord­netenstimmen stellen, ob diese Auslagerung, diese Ausdünnung unserer Demokratie im Verhältnis 1:50, auf ein Fünfzigstel unserer Demokratie gewünscht und vom Volk noch mitgetragen wird.

Deswegen ersuche ich um ein klares Ja – auch wenn es gegen die Parteilinie ist, die es ja laut Kollegen Scherak eh nicht gibt – zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

13.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. – Bitte.

 


13.39.08

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Danke, Herr Präsident! – Zunächst einmal: Herr Kollege Hübner! Es geht bei diesem Tagesordnungspunkt schon um das „EU-Austritts-Volksbegehren“, das verhandeln wir in erster Linie. (Abg. Hübner: … Abstimmung!) Die Abstimmung, die Sie haben wollen, geht in Richtung einer Volks­befragung, das ist richtig, aber das ist nicht der Verhandlungsgegenstand direkt, das ist ja nur ein unselbstständiger Antrag. (Abg. Stefan: Verhandlungsgegenstand ist ein Bericht!)

Wenn Sie aber der Ansicht sind, dass alles, was in der EU verhandelt und letztendlich entschieden wird, bei uns abgestimmt werden muss, dann unterliegen Sie dem Irrtum und der Verwechslung zwischen der direkten Demokratie und einer repräsentativen Demokratie. Denn: Die Österreicher und Österreicherinnen haben sich, wie Sie richtig gesagt haben, 1994 für die EU entschieden und damit auch für die dafür notwendige Gesetzgebung, die manchmal zu Dingen führt, mit denen wir nicht immer alle einverstanden sind. Aber so ist das einmal in einer Demokratie. (Beifall bei den Grü­nen. – Abg. Berlakovich: Ganz genau!)


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Wie gesagt, wir sind ja auch, genauso wie die Proponentinnen und die Proponenten des Volksbegehrens, mit der EU in vielen Punkten unzufrieden. Es sind hier einige genannt worden. Ich möchte nur welche dazusagen: Die TTIP-Verhandlungen sind nicht unbedingt nach unserem Geschmack. Auch dieses marktwirtschaftliche Wettbe­werbsdenken, das Vorrang hat vor jeder Sozialpolitik, ist nicht auf unserer politischen Linie und auch nicht die Transaktionssteuern. Ja, und jetzt – jeder und jede hat es erwähnt – die Flüchtlingsfragen und die Flüchtlingspolitik. Da mangelt es an Zusam­menarbeit, gar keine Frage. Aber deswegen alles hinzuschmeißen, davonzulaufen und auszusteigen, das ist sicher kein Rezept. Es ist irgendwie naiv, anzunehmen, dass ein kleines Land wie Österreich sich im internationalen Wettbewerb – und ich meine jetzt nicht nur den wirtschaftlichen, sondern auch all die Fragen, die auf uns zugekommen sind – irgendwie noch behaupten kann ohne Zusammenarbeit. (Abg. Strache: Die Schweiz macht das ganz gut!)

Herr Kollege Strache, wir haben es einmal mit einer Welt zu tun, in der die kulturellen Identitäten sich so nach und nach vermischen. Das hat sicher mit den digitalen Medien und mit den Verkehrsmöglichkeiten zu tun. Aber so ist es halt einmal. Und ein Zurück im Sinne einer nationalen Isolation, das geht nicht, das können wir nicht mehr machen! Das ist keine Lösung. Das sind Lösungsansätze des 19. Jahrhunderts, die heute nicht mehr funktionieren. Die führen bestenfalls zu einer Isolation wie in Nordkorea, und das wollen wir sicher nicht.

Wir müssen natürlich in der Außenpolitik gemeinsam mit den anderen Ländern über­legen: Was würden wir im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt tun? Würden wir als Einzelstaaten gegen Russland antreten? Die Russen sind doch interessiert daran, dass es keine EU gibt, die gemeinsam gegen ihre Interessen Politik macht. Das ist das eine, die Sicherheitspolitik: Wie können wir ohne europäische Zusammenarbeit gegen das organisierte Verbrechen vorgehen? Wie können wir die Monopolisierung der großen Firmen und Konzerne zumindest eindämmen? (Abg. Stefan: Das Gegenteil passiert doch!) Wie können wir die Umweltverschmutzung zum Beispiel zusammen mit der Luftverschmutzung besser kontrollieren und in den Griff bekommen, wenn wir nicht transnational zusammenarbeiten?

Solche Aufgaben erfordern ein Mehr an Bindung in der Europäischen Union und kein Weniger und schon gar keinen Austritt, gerade weil die Nationalstaaten immer nur ihre Vorteile in der EU suchen und sich die Rosinen herauspicken. Das ist ja das Problem der Europäischen Union. Genau dieses nationale Denken ist das Problem, wenn beispielsweise – da nehme ich jetzt nicht nur die Flüchtlingspolitik – Österreich in der Umweltpolitik nicht in der Lage ist, die Standards, die eigentlich durch die EU hervor­ragend vorgegeben sind, einzuhalten, säumig ist in allen möglichen Bereichen: Emis­sions­richtlinien, Abfallrichtlinien, Biozid-Richtlinien, wenn man das Wort „Richtlinien“ in diesem Zusammenhang wieder einmal verwenden darf.

Österreich ist ja nicht einmal in der Lage, die europäischen Richtlinien einzuhalten und brüstet sich, Umweltland zu sein. Wenn Österreich in Dutzenden dieser Vorgaben säumig ist, dann heißt das doch nichts anderes als: Die EU sagt uns, wo es eigentlich hingehen sollte, aber wir kümmern uns um unsere eigenen Vorteile, wir picken uns die Rosinen heraus, und wir hätten längst nicht die Umweltgesetze, wenn die EU uns nicht dazu nötigen würde.

Alles in allem kann man abschließend sagen: Es sind der Egoismus und das national­staatliche Denken, die letztlich die Europäische Union mit all den Fehlern behaften, die wir auch kritisieren. Wir wollen eine stärkere, eine transnationale, eine supranationale Europäische Union, und alles, was dagegen arbeitet, hat in unseren Augen wenig Zukunft. – Ich danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.44



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 144

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.

 


13.44.11

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wir behandeln heute das EU-Austritts­volks­begehren. Ein Volksbegehren, für das mehr als 261 000 Menschen, genau gesagt 261 157 Menschen, den Weg zur Gemeinde unternommen haben, um ihre Stimmung, das, was sie empfinden, dort auszudrücken, nämlich ihre EU-Skepsis. Ich sage, diese Menschen sind Demokraten, die Demokratie auch leben, und die das, was sie in ihrem Umfeld wahrnehmen, an die Politik weitertransportieren wollen. Wir hier, wir im Parlament als sogenannte Volksvertreter haben die Pflicht, das, was die Bevölkerung draußen will, was sie spürt, ernst zu nehmen. (Beifall beim Team Stronach.)

Bei einigen Kollegen ist es so angeklungen: Na ja, gerade einmal 4 Prozent. Meine geschätzten Damen und Herren! Die Rahmenbedingungen, unter denen dieses Volksbegehren gestanden ist, waren äußerst schlecht. Da hat es keine Lobby seitens der Medien gegeben, da hat es keine Berichterstattung gegeben. Im Gegenteil, dieses Volksbegehren wurde von den Medien mehr oder weniger totgeschwiegen. Umso größer ist der Erfolg, den diese Organisation zustande gebracht hat, daher gebührt ihr aus meiner Sicht recht herzliche Gratulation und ein Danke für ihren Einsatz. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Meine geschätzten Damen und Herren, die Ampel sollte orange leuchten, das heißt, die Stimmung in der Bevölkerung ist mehr als EU-kritisch, und das zu Recht! In den letzten Wochen und Monaten haben wir die gesamte Problematik im Flüchtlingsbereich immer Richtung EU geschoben: Die EU wird eine Lösung finden. Die EU wird die Außengrenzen stärken. Die EU wird schauen, dass nicht so viele Flüchtlinge kommen. Die EU wird Rücktrittsverhandlungen mit den Ländern führen, dass wir jene Personen, die wir abschieben können, tatsächlich in die Länder zurückbringen können. All das wurde uns versprochen. Ich frage Sie: Was von diesen Versprechungen ist tatsächlich eingetreten? – Überhaupt nichts, nur der Druck der Bevölkerung wurde von Woche zu Woche, von Tag zu Tag stärker, sodass die Regierung jetzt in ihrer Hilflosigkeit und der Ohnmacht der EU, weil die EU nichts macht, dazu übergegangen ist, Obergrenzen festzusetzen.

Auch hier meine kritische Betrachtung: Obergrenzen ja, Obergrenzen des Machbaren. Wir haben die Grenze des Machbaren, was wir an Flüchtlingen aufnehmen können, bereits erreicht. Aber die Obergrenze ist wiederum nur eine Beruhigungspille für die Bevölkerung bis zur Präsidentenwahl. Spätestens dann, wenn man das Thema erfolgreich aus den Medien draußen hat, die Bevölkerung beruhigt hat, wird man erkennen, dass diese Obergrenze nicht halten kann (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ), weil sie keine gesetzlichen Rahmenbedingungen vor­findet, die auch tatsächlich dazu beitragen würden.

Meine geschätzten Damen und Herren, 1994 hat eine Abstimmung über den Beitritt zur Europäischen Union stattgefunden, und seit 1994 hat sich sehr, sehr viel getan. Damals wurde der Bevölkerung versprochen, der Schilling wird bleiben, das Bank­geheimnis wird bleiben, die Neutralität bleibt erhalten und vieles andere mehr. Und heute? – Heute haben wir all diese Versprechen gebrochen. Da darf sich doch die Politik nicht wundern, wenn Menschen, die damals schon ein kritisches Auge auf diesen EU-Beitritt gehabt haben, sich hinstellen und sagen: Wir wollen das evaluiert haben, wir möchten einmal wissen, wo unsere Rechte als Österreicher geblieben sind. – Haben wir da nicht Handlungsbedarf? Ich sehe das sehr, sehr positiv, denn nur über ein Volksbegehren, über eine Volksbefragung kann man auf die EU Druck ausüben, so wie es David Cameron macht. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 145

Das heißt, wenn wir Österreich etwas Gutes tun wollen, wenn wir Österreich und unsere Verhandlungsposition stärken wollen, dann sorgen wir doch dafür, dass dieses Thema EU – Beschneidung unserer Rechte, Situation im Allgemeinen – vermehrt diskutiert wird, dass wir gemeinsam Lösungen suchen und am Ende des Tages eine Volksbefragung durchführen. Wir vom Team Stronach werden selbstverständlich dem Antrag der FPÖ zustimmen. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

13.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Cap. – Bitte.

 


13.49.54

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Wer daran interessiert ist, dass es so etwas wie ein europäisches Projekt gibt, der muss natürlich auch bereit sein, sich kritisch mit diesem Projekt und mit der Europäischen Union auseinanderzusetzen. Ich glaube, dass Veränderungsprozesse innerhalb der EU zielführender oder machbarer sind, als wenn man sich außerhalb der Europäischen Union befindet. Man muss dann natürlich auch sagen, was man ändern beziehungsweise was man kritisieren möchte. (Heiterkeit des Abg. Stefan.)

Ich möchte gleich einmal vorausschicken: Ich bin gegen einen Zentralstaat, ich bin dagegen, dass es transnationale Strukturen gibt, wie es einer der Vorredner gesagt hat. Ich glaube, dass so etwas wie eine nationale kulturelle Identität gewahrt bleiben muss. Ich bin dafür, dass es in dieser Vielfalt ein gewisses Maß an Einigkeit gibt. Es hat einmal Herr Juncker, als er einmal im Haus war, gesagt: Ich komme aus Süd­luxemburg, und ich will weiter Südluxemburger bleiben, trotzdem bekenne ich mich zu einem europäischen Projekt und letztendlich zur Europäischen Union.

Es ist einiges schiefgelaufen. Zum Beispiel steht heute im „Handelsblatt“ als Titel: Angst um Schengen. Die Wirtschaft fürchtet ein Ende des freien Warenverkehrs – Zitatende.

Da sieht man, dass bei Schengen in erster Linie die Idee war, die nationalen Grenzen für den freien Warenverkehr und für den freizügigen Verkehr bei den Arbeitnehmern zu beseitigen, aber man damals anscheinend den sicherheitspolitischen Aspekt zu wenig bedacht hat, wenn man sagt, die Europäische Union muss die Außengrenzen auch absichern können. Das ist jetzt an der Tagesordnung. Und das wird etwas sein, das man mit Sicherheit jetzt auch lösen muss.

Das Zweite ist das soziale und kulturelle Gefälle, das verstärkt wurde, indem durch eine Beitrittsphilosophie, bei der einmal sogar zehn Länder auf einmal beigetreten sind – ich habe das schon einmal hier gesagt: zu schnell, zu viel –, das soziale Gefälle nicht abgebaut wurde. Das führt auch dazu, dass diejenigen, die jetzt als Flüchtlinge in den europäischen Raum kommen wollen, sich natürlich eher an den Wohlstandszonen innerhalb der Europäischen Union orientieren und dort sein wollen als dort, wo die Wohlstandszonen nicht so ausgeprägt sind. Aber das hängt natürlich auch damit zusammen, dass es dieses Gefälle gibt.

Was den Widerspruch Europäische Union – NATO betrifft, so bin ich überhaupt kein Anhänger einer Umkreisungspolitik der NATO gegenüber Moskau und Russland, ich halte das für völlig verfehlt. Ich bin der Auffassung, dass man eher versuchen sollte, dass es zwischen der Europäischen Union und Russland eine echte, vor allem auch wirtschaftliche und nicht nur politische Kooperation gibt. Das hat eine friedenspolitische Komponente, das hat aber auch eine Komponente, die uns letztlich handlungsfähiger macht in der globalisierten Auseinandersetzung mit anderen großen wirtschaftlichen Räumen, ob das jetzt die USA, China oder sonstige Räume sind.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 146

Was ich sehr kritisch sehe, ist der Einfluss der USA, die zwar Bündnispartner, aber zugleich daran interessiert sind, dass die Europäische Union nicht immer sehr einheitlich ist und nicht so ein politischer wie wirtschaftlicher Machtfaktor wird; zumin­dest sieht es bei bestimmten Vorgangsweisen so aus.

Ich habe auch manchmal den Eindruck, dass es in der Kommission, aber nicht nur in der Kommission, oft zu wenig Fingerspitzengefühl gibt. Einerseits gibt es die Forde­rung – auch von uns – nach Ausbau der Demokratie und zugleich die Lobbyismus­kultur und auch unverständliche Maßnahmen. Wenn jetzt zum Beispiel diskutiert wird, dass man die Visapflicht für Georgien, Ukraine und die Türkei aufhebt, frage ich mich aufgrund der Situation, in der sich die Europäische Union mit den Millionen Arbeits­losen gerade befindet, mit den wirtschaftlichen Problemen, aber auch den Problemen, die durch die Flüchtlingsbewegungen entstehen, wie man jetzt zu diesem Zeitpunkt über Visa-Befreiungen nachdenken kann. Es entzieht sich meinem Verständnis, wie man das eigentlich machen kann.

Der Beitrag der 25 Länder für die Bewältigung dieser Flüchtlingsbewegungen – oder auch teilweise Migrationsbewegungen, muss man dazusagen – ist natürlich ein enden wollender und etwas zu kritisieren. Es kann nicht sein, dass drei Länder die Men­schenrechte erfüllen und 25 das nicht machen. Ich meine, was ist das für eine Werte­basis? Ich finde, das wird zu Recht die ganze Zeit kritisiert.

Ich komme zum letzten Punkt. Ich habe mir natürlich pflichtgemäß den Antrag der Frei­heitlichen angeschaut. Ihr Referent, der das geschrieben hat, wird sich ja schiefgelacht haben, als er den Text verfasst hat, nämlich aus folgendem Grund: Sie schreiben, machen wir einmal eine Volksbefragung vor der Volksabstimmung. Aber der Text beantwortet nicht die Frage, was die Position der FPÖ ist, gesetzt den Fall, dass eine Volksbefragung kommt. Ist die FPÖ dann dafür, dass man aus der Europäischen Union austritt? Oder ist sie dafür, dass man drinnen ist, oder sagt sie gar nichts, bricht das große Schweigen aus? (Abg. Hübner: Das hat im Antrag nichts zu suchen!) – Ich finde, den 250 000 einmal entgegenzukommen und zu sagen, okay, ihr wollt ein bisschen direkte Demokratie, das ist in Ordnung. Sie vertrauen darauf, dass das da herinnen keine Mehrheit findet, aber Sie würden ordentlich dreinschauen, es würde Ihnen das Lachen vergehen, wenn man Sie die Nagelprobe machen lässt. (Abg. Strache: Sie könnten uns ja positiv überreden!)

Aber weil Sie jetzt gerade so munter sind: Was wäre dann eigentlich Ihre Position, gesetzt den Fall, das würde dann wirklich sein? Machen Sie einen Zwischenruf, damit ich darauf eingehen kann! Aber Sie sagen jetzt gerade nichts. (Abg. Strache: Wir sollten die Mehrheit der Bevölkerung ernst nehmen!) – Aber was ist Ihre Meinung? (Abg. Strache: Ja, eh!) – Na, was jetzt? Sind Sie für Austritt oder drinnen bleiben? (Abg. Strache: Unsere Meinung ist, dass es natürlich eine Konsequenz sein kann, die wir auch verstehen, weil das Volk hat recht!) – Das ist schon zu lange. Sagen Sie es kürzer. (Abg. Strache: Ohne Volksabstimmung ist das ein Austrittsgrund!)

Der Zuschauer hat schon abgedreht. Jetzt dreht er wieder auf. Noch einmal: Was ist wirklich? (Abg. Strache: Sie sollten das Volk ernst nehmen!) – Nein, nein, ich will jetzt gerade Sie ernst nehmen. Was sagen Sie? Was ist Ihre Meinung? (Abg. Strache: Das Volk befragen ist unsere Meinung!) – Sie müssen dem Klubexperten sagen, so etwas soll er nicht noch einmal schreiben, denn das führt dann zu Situationen, in denen Sie in der Defensive sind und ich in der Offensive bin. Mir gefällt das ja. Aber ob das Ihnen gefällt? (Abg. Strache: Das Volk hat immer recht, Herr Cap! Das Volk zu befragen ist immer positiv!) – Na ja, ich sage es nur. (Abg. Strache: Der Souverän hat immer recht!) – Also fürs nächste Mal eben. (Beifall bei der SPÖ.)

13.56



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 147

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Dr. Karl. – Bitte.

 


13.56.28

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! In der Begründung des EU-Austrittsvolks­begehrens werden für den Austritt Österreichs aus der Europäischen Union ökonomi­sche, politische und rechtliche Gründe genannt. Professor Griller hat diese Gründe im Verfassungsausschuss sehr direkt, und man muss wohl auch sagen, wenig charmant, als blanken Unsinn bezeichnet und ist dann im Einzelnen auch noch näher darauf eingegangen.

Aus zeitlichen Gründen greife ich nur eines der im Volksbegehren genannten Argu­mente heraus, nämlich dass es anstatt eines Aufschwungs zu einer enormen Abwärts­entwicklung Österreichs auf fast allen Gebieten gekommen sein soll.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Genau das Gegenteil ist der Fall. Österreich hat wie kein anderes Land in Europa seine Chancen als EU-Mitglied genutzt und von mehr Stabilität, Wirtschaftskraft und Arbeitsplätzen profitiert. Steigende Exporte, Direktinvestitionen und Forschungskooperationen spielen dabei eine ganz zentrale Rolle. Zwei Drittel unseres Wohlstands sind von Exporten abhängig, und 80 Prozent der österreichischen Exporte gehen nach Europa. Gerade als exportorientiertes Land profitieren wir natürlich von der gemeinsamen wirtschaftlichen Stärke Europas. Unser Lebensmodell, das wirtschaftliche Stärke, soziale Verantwortung und ökologische Nachhaltigkeit verbindet, braucht eine sichere Zukunft. Der beste Garant dafür ist die Innovationskraft Europas. Je stärker sich Europa auf Wissenschaft, Forschung und Innovation konzentriert, desto besser.

Damit Österreich seine Chancen als Teil Europas in Zukunft noch besser nutzen kann, müssen wir aber an der Weiterentwicklung Europas konstruktiv mitarbeiten. Die Entwicklung Europas ist nämlich noch lange nicht abgeschlossen. Wir müssen Europa nicht neu bauen, aber besser machen, zumindest das sind wir auch den 261 000 Unterzeichnern des Volksbegehrens, die ja damit ihre Kritik am Ist-Stand der Euro­päischen Union zum Ausdruck gebracht haben, schuldig. Wenn ich davon spreche, Europa weiterzuentwickeln, Europa besser zu machen, so ist das aber das genaue Gegenteil von einem Austritt Europas aus der EU. Ich bin dagegen, all das, was wir mit und in Europa erreicht haben, aufzugeben und unsere EU-Mitgliedschaft sozusagen rückabzuwickeln. Was wir brauchen, ist nämlich nicht Rückschritt, sondern Fortschritt. Und dieser Fortschritt besteht in einem besseren Europa.

Ein besseres Europa ist dabei für mich ein starkes Europa in der Welt, ein demokra­tisches Europa, ein verantwortungsvolles Europa und ein sicheres Europa. Darin besteht unsere Zukunft, und nicht in einem EU-Austritt. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ertlschweiger. – Bitte.

 


14.00.01

Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (ÖVP): Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die europäische Staatenfamilie hat schon bessere Zeiten erlebt, gar keine Frage. Sich aber jetzt hierher zu stellen und zu sagen, alles sei schlecht, halte ich doch für massiv übertrieben. (Beifall bei Abgeord­neten der ÖVP.) Sich hierher zu stellen und davon zu sprechen, dass das, was in den


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vergangenen 20 Jahren war, Österreich alles nichts gebracht hat – das stimmt einfach nicht!

Frau Staatssekretärin Steßl hat es vorher schön skizziert, viele Abgeordnete aus meiner Fraktion haben es schön skizziert: Der EU-Beitritt hat Österreich Wohlstand und Wachstum gebracht, denn alleine unsere Exporte haben sich seit dem Jahr 1994 verdreifacht. Das sind die harten Zahlen, das sind die Fakten, daran kann man nicht vorbei.

Wir alle sollten nicht vergessen, warum die EU eigentlich entstanden ist, damals, vor sechzig Jahren! Sie war ein europäisches Friedensprojekt. Die europäische Wirt-schafts­gemeinde war damals eine kleine, aber starke Familie – und diese Klammer der Familie ist für mich in Bezug auf die EU eine sehr schöne Metapher.

Die Gründung dieser europäischen Familie hat damals natürlich politische Ziele gehabt, nämlich allen europäischen Völkern Frieden und Freiheit zu sichern, sie alle in einer Union zu vereinen und zu verhindern, dass Deutschland und Frankreich jemals wieder Krieg gegeneinander führen – in einem gemeinsamen Europa ohne Grenzen, ohne Hindernisse für Personen und Güter. Als Österreich Mitglied dieser Familie wurde, haben wir eine sehr stürmische wirtschaftliche Entwicklung erlebt. Ich sage nur: Stichwort Osteuropa.

Aber die Familie ist schnell gewachsen, reichere und ärmere Verwandte haben sich zusammengefunden. Das hat auf der einen Seite natürlich einen starken Zusammen­halt bewirkt. Es hat aber auch zu Unstimmigkeiten in einigen Bereichen geführt. Wir Europäer haben in der Vergangenheit skurrile Vorgaben bei Gurken, Glühbirnen und Zahnstochern erlebt – das leugnet kein Mensch. Wir haben – wie in der Vergangen­heit – auch jetzt, bei der Herausforderung der derzeitigen Flüchtlingskrise, eklatante Schwächen gesehen. Nichtsdestotrotz hat Österreich gestern eines der schärfsten Asylgesetze auf den Weg gebracht, das dazu beitragen wird, diese Flüchtlingskrise zu bewältigen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will hier nichts schönreden. Die Autorität der europäischen Staatenfamilie hat innerhalb der vergangenen Wochen und Monate Schaden genommen. Deswegen ist es ja so wichtig, dass Europa wieder gemeinsam auftritt, geschlossen vorgeht, und dass das zuletzt trüb gewordene Familienbild wieder aufgefrischt wird, denn das Image ist mit Sicherheit besser, als es derzeit in den Medien vermittelt wird.

In einer Familie ist nicht immer alles perfekt, wir wissen das. Es kann sehr oft unter­schiedliche Meinungen geben, doch wir haben es heute schon gehört: Man muss Kompromisse eingehen. Jeder von uns weiß das. Eine Familie ist aber auch ein Platz, wo man nicht allein ist. Man kann den gemeinsamen Weg mitbestimmen. Man wird gehört und respektiert.

Eines ist für Österreich sicher keine Lösung, meine Damen und Herren: Ein Austritt aus der Europäischen Union ist keine Option für Österreich. Eine Isolation ist keine Option für Österreich, und jedem, der daran zweifelt, würde ich gern ein Buch mit auf den Weg geben. Es stammt aus der Feder von Hugo Portisch, einem der bedeutendsten Journalisten Österreichs, und trägt den Titel „Was jetzt“. Er stellt die Frage: „Ist Europa noch zu retten?“

Der Befund von Hugo Portisch lautet: Ja, man muss es nur wollen und tun!

Ich glaube, dem ist nichts hinzuzufügen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

14.03



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 149

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


14.03.36

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Staats­sekretär! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! EU-Austritt-Volksbe­gehren: Mehr als 261 000 Menschen haben dieses Volksbegehren unterschrieben. Damit landete es im Mittelfeld aller Volksbegehren. Wenn man bedenkt, Frau Staats­sekretär, dass es überhaupt nicht beworben worden ist, dann ist das ein großartiges Ereignis, für das ich mich bei den Organisatoren sehr herzlich bedanken darf. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich vergleiche die EU momentan mit einem schwerstkranken Menschen, dem vom Arzt Hustensaft verschrieben wird, obwohl dieser ganz genau weiß, dass der Patient dringend eine andere Behandlung der schweren Erkrankung brauchen würde, um wieder gesund zu werden. So stellt sich auch der Zustand der EU dar: schwerstkrank und angeschlagen.

Die schmerzhaften Folgen der EU-Mitgliedschaft sind auch für jeden einzelnen Bürger zu spüren: Demokratieverlust, Sozialabbau, schrittweise Aufgabe der Neutralität, Ver­lust des Schillings zugunsten der maroden Währung und – das schmerzt ganz besonders, meine sehr geehrten Damen und Herren – massive Geldentwertung und kalte Enteignung des Volksvermögens, Transitwelle, grenzenlose Kriminalität – das haben wir heute schon gehört –, Entmündigung der eigenen Gesetzgebung, Massen­ein­wanderung, Asylchaos. Bei dieser Entwicklung wäre ein freier, selbständiger und wirklich neutraler Staat, ein freies, selbständiges und neutrales Österreich das Gebot der Stunde. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten von FPÖ und Team Stronach.)

14.05


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


14.05.36

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrter Herr Prä­si­dent! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Zum Thema EU-Austritts-Volksbe­gehren: Für Österreich war es vor 20 Jahren oberstes Gebot, in der EU aufgenommen zu wer­den. Eine Volksabstimmung gab dazu grünes Licht.

In den damaligen Beitrittsverhandlungen erschien der Beitritt wichtiger als die daraus resultierenden Nachteile. Im Zeitraum von nunmehr 20 Jahren haben sich die Eckdaten einer EU-Mitgliedschaft mehrfach zum Nachteil Österreichs verändert. Als einer von wenigen Mitgliedstaaten sind wir ein sogenannter Nettozahler, unsere Mit­gliedschaft entwickelte sich in ein finanzielles Fass ohne Boden, das heißt, Zahlungs­verpflichtungen grenzen aufgrund diverser Einzelvereinbarungen an deren Unfinanzier­barkeit.

Wurden vordergründig Finanzprobleme mehrheitlich südlicher Mitgliedstaaten der Bevölkerung als schützenswert schmackhaft gemacht, sind in Wirklichkeit deren marode Banksysteme das Problem. Gelungene Sanierungen sind allerdings keine auszuweisen, sodass es zu weiteren Belastungen des Staatshaushaltes und somit des Steuerzahlers kommt.

Nutznießer dieses Systems der EU sind unbestritten Großkonzerne und Banken, deren Steueraufkommen gegenüber der klein- und mittelständischen Wirtschaft als gering zu bezeichnen ist.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 150

Der Ausbau der EU umfasst nun auch Oststaaten mit bevorzugten Mitgliedskriterien. Zunehmend verweigern diese Oststaaten, Beschlüsse der Kommission umzusetzen, und dies zulasten der Euroregion.

Bezüglich der gemeinsamen Währung: Sie hat sich zum Teuro entwickelt.

Im Grunde kann davon ausgegangen werden, dass die Europäische Union zunehmend von Amerika fernbestimmt wird. Als Beispiel sind die Sanktionen gegenüber Russland anzusprechen. Nutznießer dieser Sanktionen ist Amerika mit einem Exportzuwachs nach Russland von zirka 10 Prozent. Dem steht ein Exportverlust österreichischer Waren von zirka 6 Prozent gegenüber. Der von der EU für die Landwirtschaft geleistete finanzielle Ausgleich ist nicht mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Nach langfristigen Verhandlungen hinter verschlossenen Türen stehen die Unterzeich­nungen der Freihandelsabkommen ins Haus, auch das zum Nachteil der heimischen Wirtschaft und unserer Bürger.

Ein Totalversagen ist der EU in der Flüchtlingsthematik vorzuwerfen. Die angestrebte EU-weite Verteilung von 160 000 Flüchtlingen beziehungsweise Asylwerbern ist geschei­tert. Das Flüchtlingsproblem nimmt auch in den Wintermonaten nicht wesent­lich ab, jedoch verschärft sich das Problem der Unterbringung.

Im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland ist Österreich von einer stabil hohen Arbeitslosigkeit betroffen, Besserung ist nicht in Sicht.

Abschließend ist festzustellen, dass das System der EU nicht mehr finanzierbar ist, sodass zur Vermeidung weiterer Probleme, insbesondere des Mittelstandes der heimi­schen Bevölkerung, ein Austritt anzudenken ist.

Noch ein Wort zur Flüchtlingssituation: Das System Multikulti ist als gescheitert zu bezeichnen. Sicherheit sowie unsere Kultur, insbesondere die Gleichwertigkeit der Frauen, sind unabdingbar! Sexuelle Übergriffe sind bedingungslos zu verfolgen! Straffällig gewordene Ausländer, egal woher sie kommen, haben ihr Gastrecht verwirkt und sind ausnahmslos in ihr Heimatland abzuschieben! – Danke.

14.09


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Brunner zu Wort. – Bitte.

 


14.09.44

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Frau Staatssekre­tärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuse­her! Ich möchte zuerst den Initiatorinnen und Initiatoren des Volksbegehrens Respekt und Anerkennung aussprechen dafür, eine Initiative ins Leben zu rufen – ich weiß, wie viel Arbeit und Mühen dahinter stecken. Ich möchte insbesondere auf Ihren Punkt eingehen, der eine Begründung für einen Austritt Österreichs aus der Europäischen Union in der massiven Verschlechterung im Umweltbereich sieht.

Ich kann diese Sorge verstehen. Tatsächlich fällt Österreich in der Umweltpolitik, im Klimaschutz, in der Luftgüte, bei der Bürgerbeteiligung zurück oder hat Nachholbedarf. Ich glaube nur, dass die Schlussfolgerung, die ich daraus ziehe, eine andere ist. Tatsächlich ist es so – das muss man auch berücksichtigen –, dass wir in Österreich seit dem Jahr 2000 zum Beispiel kein eigenständiges Umweltministerium mehr haben. Leider ist es nicht so, dass Österreich für strengere Umweltstandards kämpft und die EU das nicht zulässt, sondern im Gegenteil: Österreich erfüllt nicht die Standards, die die EU setzt.

Österreich ist in vielen Bereichen säumig, hat anstehende Vertragsverletzungs­ver­fahren, zum Beispiel in der Frage der Einbindung der Nachbarinnen und Nachbarn.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 151

Österreich bremst auch aktuell bei vielen Entwicklungen auf EU-Ebene, zum Beispiel wenn es um das Interesse der Luftgüte geht. Es bräuchte EU-weit hohe Luftgüte­standards, um auch die Luftgüte in Österreich sicherzustellen. Österreich setzt sich bremsend bei diesbezüglichen EU-Regelungen ein.

Auch aus den Umweltausschüssen der letzten Zeit kann ich berichten: Wenn Initiativen beschlossen werden, dann deshalb, weil die EU sagt: Jetzt ist aber wirklich Feuer am Dach, und wir müssen loslegen!

Heute wird wahrscheinlich das Energieinfrastrukturgesetz beschlossen, bei dem wir Grüne darum kämpfen mussten, dass Europarechtstandards eingehalten werden. ÖVP und SPÖ haben sich für eine weichere Variante entschieden.

Wichtig ist mir auch festzuhalten: Wir haben Umweltprobleme, die für ein einzelnes Land zu groß sind. Ich bin mir sicher, wenn die Europäische Union bei der Klima­konferenz in Paris nicht geschlossen aufgetreten wäre, wäre dieses Abkommen nicht zustande gekommen. Ich denke, was wir tun müssen, ist: Richtlinien in Österreich konsequent umsetzen, hohe Standards setzen und uns auch in der Europäischen Union für gute Umweltstandards einsetzen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.12

14.12.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 997 der Beilagen samt Anlagen 1, 2 und 3 zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abhaltung einer Volksbefragung. (Abg. Strache: Jetzt könnten Sie uns überraschen!)

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt. (Abg. Strache: Jetzt bin ich ent­täuscht!)

14.13.232. Punkt

Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates betreffend die Regierungsumbildung

Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Im Anschluss an diese Erklärung wird im Sinne des § 81 der Geschäftsordnung ent­sprechend dem vorliegenden Verlangen von fünf Abgeordneten eine Debatte statt­finden.

Ich erteile nun dem Herrn Bundeskanzler zur Abgabe der Erklärung das Wort. – Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


14.13.55

Bundeskanzler Werner Faymann: Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Mitglieder der Regierung! Sehr verehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Zu allererst möchte ich Rudolf Hundstorfer, der mehr als sieben Jahre lang Sozialminis­ter unserer Republik war, danken. Er hat dieses Amt in hervorragender Weise mit


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ruhiger Hand und festem Engagement geführt in einer Zeit, in welcher in der Wirt­schaftskrise gerade zum Thema Arbeitswelt Initiative und Konsequenz gefragt waren.

Erfahrung, Engagement, Sachverstand und sozialer Ausgleich haben sein Wirken als Sozialminister ausgezeichnet. Es war seit der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008 zu einer zentralen Aufgabe geworden, mit der Ausbildungsgarantie, mit Formen der Kurz­arbeit gegenzusteuern. Dafür beneiden uns heute andere Länder und sehen uns als Vorbild.

Ich möchte Rudi Hundstorfer für seine mehr als siebenjährige Tätigkeit in der Bun­desregierung besonders danken. (Allgemeiner Beifall.)

Bei der Präsentation und Vorstellung ist es nicht notwendig, Ihnen Bundesminister Alois Stöger als jemanden vorzustellen, der neu kommt, weil Sie bereits in seiner bisherigen Tätigkeit als Infrastrukturminister gesehen haben: Es handelt sich um einen Politiker, der an erste Stelle die Sacharbeit stellt, der kooperationsbereit ist und der überall nach Lösungen sucht. Das ist in einem Bereich wie Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eine wesentliche Voraussetzung.

Wir brauchen keine sozialen Gegensätze – wie wir sie in Europa und in vielen anderen Ländern beobachten können –, die in Arbeitskämpfe übergehen, die in Unsicherheit münden, die den Gegensatz vor das Gemeinsame stellen. Nein! – Wir brauchen jemanden, der fachlich kompetent und ausgleichend ist, immer auf der Suche nach Lösungen und konsequent in der Umsetzung.

Ich wünsche Bundesminister Alois Stöger für die Aufgabe im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz alles erdenklich Gute. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Ich bitte Sie auch um Unterstützung für Gerald Klug, der mit seinem Wechsel in das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie eine Aufgabe übernimmt, die in wirtschaftlich nicht ganz einfachen Zeiten bedeutend ist – denn Finanz- und Wirtschaftskrise sind erst überwunden, wenn die Arbeitslosigkeit zurückgeht, wenn die Investitionen steigen und wenn auch das politische Klima im Land so ist, dass es Investitionsanreize bietet.

Hier hat Forschung und Entwicklung, hier haben die Infrastruktur, die Straße, die Schiene, vieles, was im Ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie behei­matet ist, eine ganz wichtige Aufgabe. Sie liegt jetzt in den Händen eines erfahrenen Mannes, der schon bisher in seiner Tätigkeit gezeigt hat, dass er dort, wo es um Sozialpartnerschaft, Zusammenarbeit und Zusammenwirken geht, die Gemeinsamkeit in den Vordergrund stellt.

Ich möchte Gerald Klug zu seiner neuen Aufgabe beglückwünschen und Sie um Unterstützung bitten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich hatte heute schon Gelegenheit, hier im Parlament jenen Mann hervorzuheben, den ich Ihnen nun auch vorstellen möchte: Hans Peter Doskozil. Er hat in einer der wohl schwierigsten Situationen unserer Republik gezeigt, dass er Hausverstand, Herz und Menschlichkeit, aber auch seinen Sinn für Ordnung, wenn alles gegensätzlich verläuft, einsetzt, und sie mit Ruhe, mit Kraft und mit Erfolg bewältigt.

Hans Peter Doskozil hat in der Krisensituation im Sommer des Vorjahres als Krisen­manager, als Kommunikator, als Polizeichef im Burgenland an der Grenze gewirkt. Er hat bewiesen, dass er niemanden im Stich lässt, der Essen braucht, er hat bewiesen, dass er niemanden hängen lässt, der medizinische Versorgung braucht, und als ein Kenner der Exekutive weiß er über die Aufgaben der Grenzsicherung sehr genau Bescheid, zu denen wir uns verpflichtet haben und die auch so umgesetzt werden


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müssen, dass wir sagen können: Wir wissen, wer zu uns ins Land kommt. Es ist dies eine Aufgabe, die im Moment wohl zu den schwierigsten gehört.

Er ist ein Mann mit Erfahrung, der bewiesen hat, dass er – wie es Helmut Schmidt einmal gesagt hat – Ruhe bewahren und konsequent sein kann. Hans Peter Doskozil hat diese Eigenschaften.

Ich wünsche ihm bei seiner Aufgabe im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport alles erdenklich Gute und bitte Sie auch hier um Unterstützung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.19


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich danke dem Herrn Bundeskanzler für seine Aus­führungen und darf nun dem Herrn Vizekanzler das Wort erteilen. – Bitte, Herr Vize­kanzler.

 


14.19.16

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Bundeskanzler! Geschätzte Regierungskollegen, insbesondere jene, die, schon bisher bewährt, nun in neuen Funktionen tätig sein werden. Lieber Hans Peter Doskozil! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir auf die wichtigsten Themen blicken, die uns momentan in Richtung Zukunft beschäftigen, dann ist – was den wirtschaftlichen Bereich anbelangt – sicherlich die Frage der Konkurrenzfähigkeit eine ganz wichtige: Wie entwickeln wir unseren Standort? Was tun wir?

Diesbezüglich wissen wir alle, wir werden die Zukunft nicht im Lohnwettbewerb mit anderen asiatischen oder sonstigen Staaten gewinnen, sondern nur dann, wenn wir die Wissensgesellschaft forcieren. Für die Umsetzung der Wissensgesellschaft ist ganz entscheidend, wie wir im Bereich Forschung und Entwicklung, aber vor allem auch im Bereich Infrastruktur ausgestattet sind. Das ist eine ganz, ganz wichtige Schlüssel­aufgabe, die hier – auch, was die Regierung anlangt – zu erfüllen ist.

Weiters: Warum tun wir uns diese ständige Innovations- und Wettbewerbsorientierung an? – Um Erfolg zu haben, das ist klar, vor allem aber, um Arbeitsplätze und unsere Sozialsysteme – Gesundheit, Arbeitsmarkt, Pensionen – abzusichern. Wir haben die Herausforderung, dass wir ein bestimmtes Wirtschaftswachstum aufweisen, aus meiner Sicht auch die Herausforderung, dass wir in dem Zusammenhang die Systeme in wirtschaftlich schwierigen Zeiten überlebensfähig und sicher machen. Daher ist das Problem und die Aufgabe, gerade den Arbeitsmarkt, den Pensionsbereich, die Felder der Daseinsvorsorge abzudecken, ein ganz, ganz wichtiger Bereich.

Dann komme ich zum dritten Punkt, der eigentlich mit den beiden anderen korreliert: Was berührt unsere Gesellschaft derzeit am meisten, womit sind auch die meisten Zukunftsängste verbunden – thematisch gesehen und überhaupt betreffend die Sorgen der Österreicher? – Das ist die Flüchtlingsfrage, wir alle wissen das. In dem Zusam­menhang ist es auch notwendig, auf Regierungsebene, aber nicht nur dort, auch in der Gesellschaft, die richtigen Schritte zu tätigen, und ich weiß, das ist eine schwierige Angelegenheit. Es geht sicherlich nicht nur um das Grenzmanagement – eine ganz, ganz wichtige Frage ist eben auch, wer zu uns kommt, wer da ist, und dass er auch richtig integriert wird, wenn er entsprechend Asyl bekommt; da sehen Sie wieder die Korrelation zum Arbeitsmarkt –, sondern es geht vor allem auch darum, dass wir ad infinitum, ohne Grenzen diesen Zugang nicht fortsetzen können.

Ich möchte Sie einladen, ein Gedankenexperiment durchzuführen, anknüpfend an eine Aussage von Herrn Professor Nowak gestern in der „Zeit im Bild 2“. Er hat gemeint, dass jeder das Recht hat, dass sein Asylverfahren in Österreich durchgeführt wird, er


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darf an der Grenze nicht abgewiesen werden. Meine Damen und Herren, wenn Sie das einmal weiterdenken, und es kommen, wie jetzt potenziell dargestellt wurde, wirklich 12 Millionen Menschen in den nächsten Jahren zu uns: Behandeln wir dann 12 Mil­lionen Asylanträge? Haben wir die Kapazitäten? Können wir das wirklich – unter Anfüh­rungszeichen – „schaffen“?

Ich glaube, das ist genau der Punkt, der auch in der Menschenrechtskonvention angeführt ist, das ist die Fragestellung: Wie schaut es mit den inneren Gegebenheiten, mit den Möglichkeiten, mit der inneren Sicherheit, der Finanzierung, aber auch mit der Integrationsfähigkeit aus? Deswegen ist es ganz wichtig, dass wir in diesem Bereich auch Regierungsorgane haben, die in Kombination mit allen anderen, auch den Landesstellen, verantwortungsbewusst und zukunftsorientiert vorgehen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, damit habe ich drei ganz wichtige Zukunftsfelder beschrieben, und Sie sehen, Organisationen oder auch Regierungen handeln immer durch Personen. Sie sehen hier auch drei Minister, die diese Tätigkeit wahrnehmen werden. Aus meiner Sicht, als Vertreter des Koalitionspartners, wünsche ich allen drei Ministern eine gute Erfüllung, eine mit uns entwickelte partnerschaftliche Erfüllung – weil viele Dinge auch thematisch in andere Bereiche gehen – und die Wahrnehmung der wirklich schwierigen Aufgaben in positiver und zukunftsorientierter Form. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich darf zum Ersten zur Verteidigung kommen, die bisher in der Ressortverant­wort­lichkeit von Minister Klug gestanden ist. (Abg. Darmann: Selbstverteidigung!) Die Verteidigung wurde in der Zeit – was schwere Waffen und die Heeresreform anbe­langt – eher in eine Defensivrolle gezwungen. In Zukunft ist er in einer anderen Rolle. Ich gebe nur zwei Stichworte, nämlich Industrie 4.0 – die Digitalisierung der Produktion, der Wertschöpfung, der Dienstleistungen –, das Internet der Dinge, was eine zukunfts­orientierte und eine von den Kompetenzen auch im Ressort befindliche Aufgabe ist, genauso wie die Breitbandinstallation in ganz Österreich. Auch das wird über den ersten Punkt, über den ich gesprochen habe, entscheiden. Ich wünsche Minister Klug in der aktiv wahrzunehmenden Rolle alles Gute!

Zweiter Punkt in dem Zusammenhang, zweite Änderung: Wir haben jetzt insgesamt sieben Regierungsumbildungen gehabt, bei denen drei Mal Alois Stöger dabei war. Also die Festschreibung, er ist offensichtlich der Mann für alles, ist irgendwie nicht nur einer flotten Formulierung während einer unserer Klubklausuren geschuldet, sondern ist natürlich schon ein Faktum, das festzustellen ist, was sicherlich für die Kompetenz von Minister Stöger spricht. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Was wir aber von der Aufgabenseite her schon auch sehen müssen: Wir haben am Arbeitsmarkt eine Entwicklung, und der können wir uns nicht verschließen. Vor einigen Jahren haben wir Monate gehabt, in denen wir eine positive Entwicklung gehabt haben, wir haben derzeit schon über Monate eine negative Entwicklung. Jetzt weiß ich, das hängt von der Weltkonjunktur ab und das hängt teilweise natürlich auch von anderen Entwicklungen ab – wir haben importierte Arbeitslosigkeit –, aber klar ist natürlich auch, dass jetzt beispielsweise die Korridorpension und die Abschläge dort genau zu dem führen, dass manche eben in die Arbeitslosigkeit gehen und nicht in die Korridorpension, wenn sie es vorhaben. Also wir haben in beiden Bereichen – einer­seits, um die Finanzierbarkeit der Systeme sicher zu erhalten, und andererseits, um Beschäftigung zu schaffen – durchaus Notwendigkeiten. – Alles Gute in dem Zusam­menhang!

Was den Neuen in der Regierung anlangt, Herrn Doskozil, muss ich sagen, ich habe ihn – dazumal war er Polizeidirektor im Burgenland – kennengelernt, und ich glaube,


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auch nach kurzem Kennenlernen kann man feststellen, was seine Fähigkeiten sind. Ich habe das auch, wie viele andere, mitbeobachtet: Er ist ein umsichtiger Manager, einer, der hört und der analytisch vorgeht. Genau das – mit ruhiger Hand vorzugehen – können wir in Zeiten wie diesen, glaube ich, sehr, sehr gut brauchen. Herr Doskozil, ich wünsche Ihnen auch von unserer Seite alles Gute! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Meine Damen und Herren, damit ist die Zukunftsaufgabe auch schon hinreichend beschrieben. Wir haben im letzten Jahr, was die Regierungsarbeit anbelangt, eigentlich schöne Umsetzungen gehabt: Steuerreform, damit 5,2 Milliarden bewegt, Bonus-Malus-System und anderes geregelt, auch die Lohnnebenkostensenkung fixiert, eine Bildungsreform in den Grundzügen festgelegt. – Eigentlich war es gar nicht wenig, und in diesem Zusammenhang geht es wahrscheinlich darum, dass wir das eine oder andere im Reformbereich durchaus noch weiterentwickeln, auf der anderen Seite aber natürlich die Hauptproblematik lösen. Ich glaube, das Wichtigste ist gesagt.

Lassen Sie mich mit einem abschließen, das ich beinahe vergessen hätte, aber es war mir auch deshalb wichtig, weil ich es über die letzten acht Jahre so gewohnt war, und es ist mir jetzt wichtig, nämlich Rudi Hundstorfer zu danken. Wir haben uns, insbeson­dere was die Bewältigung der Arbeitsmarktproblematik rund um die Wirtschaftskrise anbelangt – auch die Europäische Union hat das festgestellt –, sehr kooperativ verhalten. Lösungen wie Kurzarbeit waren gute Lösungen, aber klar ist in dem Zusam­menhang auch, dass wir natürlich alle Strukturprobleme mit dieser Überdeckung durch konjunkturelle Maßnahmen doch einige Jahre weitergeschoben haben, was uns da und dort auch heute trifft. Die Krise hat im Jahr 2009 kaum jemand bemerkt, jetzt wirkt sie sich da und dort natürlich im strukturellen Bereich aus.

In dem Zusammenhang war es wichtig – und dafür danke ich Rudi Hundstorfer –, dass wir uns persönlich nie angegriffen haben in Fachfragen oder in der Ministerienkom­petenz, und das könnte auch den Umgang miteinander in anderen Bereichen prägen. Dafür und für seine Arbeit danke ich ihm und wünsche ihm für die Zukunft alles Gute! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen und NEOS.)

14.28


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Strache. – Bitte, Herr Klubobmann. (Abg. Strache hebt – auf dem Weg zum Rednerpult – ein Mikrofon auf, das aus seiner Halterung gefallen ist. – Vizekanzler Mitterlehner: Ist die Stenzel am Apparat?)

 


14.28.37

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren vor den Bildschirmen! Ja, wir werden natürlich heute im Zuge der Regierungsumbildung vonseiten der Regierungsvertreter noch sehr, sehr viele lobende und positive Worte hören. Für sie ist das Selbstlob eine Voraussetzung für diese Veränderung, die heute stattfindet, aber ich sage: Die beste Regierungsumbildung – das muss man ehrlicherweise sagen – wäre konsequenterweise der Rücktritt der ganzen Regierung gewesen, um demokratische Neuwahlen sicherzustellen nach all dem, was in der letzten Zeit angerichtet wurde. (Beifall bei der FPÖ.)

Nimmt man alle Verfehlungen her, dann sind das sehr, sehr viele, und ich sage, da ist leider eine Verlängerung des Leidens zu erwarten. Das tut weh und ist etwas, das man offen ansprechen muss. Es wurden ja heute die Wirtschaftsfähigkeit, die Konkurrenz­fähigkeit, die Möglichkeiten, die wir in unserer Verantwortung haben, erwähnt.

Gerade im Bereich der wirtschaftlichen Gegebenheiten gibt es viele, viele negative Entwicklungen, die auch Sie verschuldet haben. Herr Vizekanzler Mitterlehner, das


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betrifft auch Ihre Partei, wenn es um die Konkurrenzfähigkeit unserer Unternehmen geht, bei der Höchststeuerbelastung, bei der Erhöhung der Mehrwertsteuer, der KESt, die erfolgt ist, bei Registrierkassenverpflichtung und anderen Dingen. – Na gute Nacht! Wenn man nicht bereit ist, die kalte Progression auszugleichen, dann darf man sich nicht wundern, dass sich das weiter verschlechtern und nicht besser werden wird.

Da man auch in der Frage der modernen Völkerwanderung und einer – seit dem letzten Jahr – unkontrollierten Massenzuwanderung völlig gescheitert ist, über ein dreiviertel Jahr hinweg nicht bereit war, auf einen Lösungsvorschlag nach dem ande­ren der freiheitlichen Opposition einzugehen und man uns für die berechtigte Warnung immer wieder heftigst kritisiert und keine Lernfähigkeit an den Tag gelegt hat, ist leider Gottes hier auch nichts zu erwarten bei all den Placebo-Beschlüssen, die gefasst worden sind.

Die Minister, die hier im Rahmen einer Personalrochade von einem Amt zum nächsten wechseln – ob das jetzt Minister Stöger oder Minister Klug ist –, stehen beide schon irgendwie auch für ein systematisches Scheitern in ihrer bisherigen Regierungsverant­wortung. Wir haben erlebt, dass da nicht wirklich etwas weitergegangen ist, aber die werden dann mit neuen Ministerpositionen belohnt. Und da gibt es dann eine – gerade bei Ihnen, Herr Klug – Situations- oder Postenelastizität. Ich glaube, wir haben es mit lauter Universalexperten zu tun, die in jedem Ministerium natürlich exzellent aufge­hoben sind.

Nein, ich glaube, dass das dem Amt keinen guten Dienst erweist, dass man dabei auch in der Bevölkerung durchaus unglaubwürdig ist (Beifall bei der FPÖ) und dass das keine gute Entscheidung war, bei all den negativen Entwicklungen, aber auch bei der Verwüstung, die da teilweise in dem einen oder anderen Ressort zurückgelassen wird. Ich erwähne das Verteidigungsministerium als Beispiel, in dem ein Kaputtsparen, ein Kaputtmachen der Fall war. Und jetzt wird Minister Klug ins Verkehrsministerium verlegt, so nach dem Motto: Jetzt hat er die Aufgabe, in Zukunft wahrscheinlich auch dort den Verkehr lahmzulegen. Ich frage mich, was die Zielrichtung sein wird. Das Bundesheer ist von Ihnen ja schon lahmgelegt worden.

Ich sage, das ist alles nicht unbedingt optimal, das ist eine Rochade von einem Minis­terium zum nächsten, das könnte ein angemalter Pappendeckel vielleicht genau­so gut machen. Ich denke, das macht kein gutes Bild in der Öffentlichkeit. Und dass da einfach Sesselrochaden stattfinden, zeigt ja auch, dass die Personaldecke bei der SPÖ offenbar eine wirklich dünne geworden ist. Das wird ganz offensichtlich.

Darüber hinaus gibt es einen neuen Minister, der natürlich hier neu zu bewerten sein wird, keine Frage: Hans Peter Doskozil als neuer Verteidigungsminister. Er hat gezeigt, dass er auf Basis der Befehle, auf Basis der politischen Beschlüsse, die er bekommen hat – er kann ja auch nur auf Basis der Regierungsbeschlüsse tätig werden –, handeln kann. Das war damals so! Die Regierung hat damals ein Scheitern festgelegt, da kann ja der Doskozil nichts dafür! Wenn Kanzler Faymann und die Regierung sagen: Nein, Grenzkontrollen darf es nicht geben, Grenzsicherung darf es nicht geben, Passkon­trollen darf es nicht geben, Registrierung darf es auch nicht geben, Abweisung von rechtswidrigen Zuwanderern darf es nicht geben, dann kann man nicht erwarten, dass Herr Doskozil in seiner damaligen Funktion dem zuwiderhandelt.

Herr Doskozil hat das gemanagt, was er als Auftrag bekommen hat, nämlich keine Passkontrollen, dort alle aufzunehmen, zu begrüßen, zu managen, eine weitere staat­liche Schlepperorganisation einzuteilen, die dann tätig geworden ist, die Men­schen weiterzutransferieren in Richtung deutsche Grenze oder eben Zwangszuwei­sungen in Betreuungseinrichtungen – durch Verfassungsbeschluss im Hohen Haus, gegen un­sere FPÖ-Stimmen – in Richtung der Gemeinden vorzunehmen. – Ja, das ist Manage-


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ment­fähigkeit. Politisch war das nicht klug, politisch war es unverantwortlich. Herrn Doskozil trifft keine Schuld, nein, die Schuld trifft Werner Faymann als Kanzler. Keine Frage: Hauptverantwortung dafür hat diese Regierung! (Beifall bei der FPÖ.)

Und natürlich wird man zu bewerten haben, ob der neue Verteidigungsminister dann auch einen Kurswechsel im Verteidigungsressort vornehmen wird, nämlich in die Rich­tung, wo Neutralität hoffentlich wieder etwas zählt, wo das Bundesheer nicht weiter kaputt gemacht und kaputtgespart wird und wo man auch die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes letztlich nicht weiter kaputt macht.

Darüber hinaus gibt es etwas Positives: Sozialminister Hundstorfer geht auf eine andere Ebene oder versucht, eine andere Ebene zu beschreiten – und tritt als Sozial­minister zurück. Keine Frage, er hat sich sicherlich redlich bemüht. Es gibt viele Be­reiche, in denen es auch treffliche, gute Diskussionen gegeben hat. Er war sicherlich jemand, der seine Sache fachlich verstanden hat, aber unserer Meinung nach in vielen Dingen auch falsch gelegen ist. Und natürlich trägt er auch Mitverantwortung dafür, dass wir heute die höchste Arbeitslosigkeit in Österreich haben. So viele Arbeitslose wie nie zu haben, das ist kein Grund zum Feiern.

Importierte Arbeitslosigkeit wurde als Stichwort erwähnt: Wenn man hier in Österreich die eigenen Arbeitskräfte nicht schützt, sondern eine importierte Arbeitslosigkeit forciert, Verdrängungsprozesse forciert, dann darf man sich nicht wundern, dass das auch zu einer weiteren Spannung auf dem Arbeitsmarkt führt. Hundstorfer gehört letztlich auch zur Gruppe jener Menschen, die in Bezug auf diese Zuwanderungsfrage immer notorische Realitätsverweigerer sind – und zum Teil letztlich auch mit Desinfor­mation gearbeitet hat, wenn es um Statistiken gegangen ist. Da ist ja unlängst erst eine mit dem AMS-Chef – der auch Kopf heißt, Herr Nationalratspräsident – präsentiert worden, in der Angaben von Flüchtlingen veröffentlicht worden sind, die man nicht einmal überprüft hat.

Da hat man einfach den Angaben – ohne zu recherchieren, ohne das zu überprüfen – Glauben geschenkt und hat dann einfach in den Raum gestellt, die Flüchtlinge seien alle durchschnittlich besser ausgebildet als die österreichische Bevölkerung. Es ist unredlich, solche Dinge in der Art und Weise vorzunehmen. Das muss man schon auch sagen. (Beifall bei der FPÖ.) Da hat man versucht, die eigene Bevölkerung zu täuschen. Das ist keine Vorgangsweise, die man unterstützen kann.

Ich sage, da ist vieles passiert in den letzten Jahren, das nicht unbedingt Grund zur Freude gibt. Und auch Grund für Optimismus sehe ich nicht, sondern eine Verlän­gerung des Leidens, wie ich heute schon angesprochen habe, wenn vorwiegend gleiche Gesichter, bloß jetzt in einer neuen Position, ihre Tätigkeit fortsetzen werden.

Ich denke, wenn man das ehrlich analysiert und auch diese Regierung ehrlich ana­ly­siert, dann muss man schon sagen: Herr Bundeskanzler Faymann, unter Ihrer Kanz­ler­schaft ist es in allen Bereichen bergab gegangen, und zwar enorm bergab gegangen. Unter keinem anderen Kanzler zuvor wurde diesem Land größerer Schaden zugefügt. Kein anderer Kanzler vor Ihnen hat sich – auch was die nachbarschaftlichen Bezie­hungen betrifft – so ins Unrecht gesetzt, beispielsweise wenn es um Präsident Orbán geht, der auf unflätige Art und Weise von Ihnen beschimpft wurde.

Die Staatsschulden sind im Vergleich zum Bruttoinlandsprodukt explodiert. Wir haben eine Staatsschuldenexplosion erlebt, eine Explosion bei den Arbeitslosenzahlen, und das Wirtschaftswachstum ist nicht in der Form angekurbelt worden, wie es notwendig gewesen wäre. Da sind wir leider nach wie vor im Bereich des Stillstands unterwegs. Und ich befürchte, das wird nicht besser werden, weil geeigneten Maßnahmen in Bezug auf eine Entlastung nicht gesetzt wurden.


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Es ist auch zu keiner wirklich ernst zu nehmenden Reform unter Ihrer Kanzlerschaft gekommen. Die Steuerlast ist im Wesentlichen gestiegen. Sie werden jetzt sagen, das war die größte Steuerreform der Zweiten Republik. – Nein, das ist nicht wahr, das ist eine Tarifumschichtung, keine Steuersenkung gewesen. Wir werden relativ rasch merken, dass die kalte Progression das alles wieder auffressen wird und am Ende höhere Belastungen übrig bleiben und die Wirtschaft weiter erdrücken werden.

Sie haben eine Willkommenspolitik gelebt – auch dafür tragen Sie mit dieser Regierung Verantwortung –, bei der letztlich alle Belastungen heute vor uns liegen. Sie haben auch für die Kostenexplosionen, neben den Sicherheitsgefährdungen, neben der Frage, die heute auch angesprochen wurde, Ruhe, Sicherheit und Ordnung in Öster­reich für die eigene Bevölkerung zu gewährleisten, Verantwortung. Das kann man nicht an die EU-Außengrenze abschieben, dort, wo der Staatsvertrag längst real gebrochen wurde und nicht eingehalten wird. Dafür trägt man selbst Verantwortung!

Hier wollen wir Sie auf Ihre Verantwortung hinweisen und entsprechend zur Verant­wortung ziehen. Ich denke, der ehrlichste Weg wäre, die Fehler einzugestehen, nicht zu versuchen, sich mit Placebo-Geschichten weiter drüberzuretten und den Schaden noch weiter zu vertiefen und weiter auszubauen, sondern konsequent zu sein und zu sagen: Ja, wir haben Fehler gemacht, der Schaden ist heute da, aber wir werden den Souverän entscheiden lassen, ob er diese Politik weiter fortsetzen will oder nicht und ob der Souverän einer anderen Politik die Stärke geben will, das, was da passiert – im negativen Sinn –, endlich abzustellen und endlich die Grenzen zu schützen, dicht zu machen, Wirtschaftsentlastung, Zukunftsfähigkeit sicherzustellen und endlich einmal den Souverän – nämlich im Sinne einer direkten Demokratie, die wir durchsetzen wollen – zu stärken. (Beifall bei der FPÖ.)

14.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Klubobmann Mag. Schieder zu Wort. – Bitte, Herr Klubobmann.

 

 


14.39.26

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Ich sehe das, im Gegensatz zu dem vorher Gesagten, relativ eindeutig: Die Aufgabe der österreichischen Bundes­regie­rung, dieser Bundesregierung, ist es, zu arbeiten, auf die Herausforderungen, die sich stellen – die großen globalen, europäischen und österreichischen, die wirtschaft­lichen genauso wie die sozialen und kulturellen Herausforderungen –, zu reagieren, und unter den gegebenen Rahmenbedingungen das Beste für unser Land zu machen. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Es sind keine leichten Zeiten, um Politik zu machen. Es sind schwierige Zeiten, und wir haben große Herausforderungen. Aber ich glaube, dass gerade der in den letzten Jahren beschrittene Weg gezeigt hat, dass Österreich – die österreichische Bundes­regie­rung und die Mehrheit im österreichischen Parlament – auch in der Lage ist, genau die richtigen Schlüsse, Reaktionen und Maßnahmen zu setzen, um auf diese schwierigen Zeiten und großen Herausforderungen richtig zu reagieren.

In diesem Zusammenhang gebührt mein Dank hier vor allem auch dem ausgeschie­denen Sozialminister Rudolf Hundstorfer, der gerade in den letzten Jahren – unter diesen schwierigen Bedingungen – bewiesen hat, dass die Frage Arbeitsmarkt und schwierige Herausforderungen kein Randthema ist, sondern auch da versucht wird, mit allen Möglichkeiten zu reagieren.

Ich danke ihm für alles, was er geleistet hat, aber noch viel mehr wünsche ich ihm alles Gute für seine Zukunft. Ich nehme zudem an, dass wir ihn demnächst wieder hier im


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Hohen Haus begrüßen werden können. Ich hoffe, dass das am 8. Juli der Fall sein wird. Lieber Rudi, alles Gute für deine Zukunft! (Beifall bei der SPÖ. – Vizekanzler Mitterlehner: Ist er als Zuhörer da, oder was?) – Nein, ich glaube, er ist Zuhörer am Fernsehschirm.

Zur Regierungsumbildung im Konkreten: Betroffen ist das Verteidigungs- und Sport­ressort. Mit Hans Peter Doskozil ist dort seit gestern jemand Minister, der vom Sicher­heits­apparat in die Politik gewechselt ist. Ich wünsche Hans Peter in diesem Zusam­menhang, dass er genau dieses pragmatische Arbeiten an administrativen Lösungen für große und schwierige Fragen auch in der Politik nicht nur beibehält, sondern auch beibehalten kann, denn sehr oft, gerade bei schwierigen Themen, gleitet ja die politische Diskussion von den sachlichen Fragen ins Polemische und in Zwistigkeiten ab.

Und ich glaube, gerade die schwierigen Herausforderungen der Sicherheitspolitik, der Flüchtlingskrise und der Migrationsströme brauchen ein pragmatisches, administratives und lösungsorientiertes Handeln. Ich hoffe, dass es gelingt, das in der Zukunft genauso zu meistern und einzubringen. Ich bin mir sicher, dass das bei deiner Person der Fall sein wird, und ich wünsche dir daher auch alles Gute.

Das trifft auch für die Reform des Bundesheeres zu, die ja keine abgeschlossene sein kann, denn das Bundesheer als Sicherheitseinrichtung dieser Republik muss natürlich auf die neuen internationalen Herausforderungen, die neutralitätspolitischen Herausfor­de­rungen, die globalen Krisen, die Cyberfragen et cetera richtig reagieren.

Zweitens zum Sportressort: Auch in diesem Zusammenhang muss man sagen, dass es gerade im Sportressort um den vernünftigen Mix aus Förderung für die Breite und Förderung für die Spitze geht. Der österreichische Weg – ein hervorragender Spitzen­sport und ein gut ausgeprägter Breitensport – ist das, was wir auch für die Zukunft brauchen, denn die Sportfunktionärinnen und Sportfunktionäre leisten über das Sport­liche hinaus einen wesentlichen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt unserer Gesell­schaft.

Das Infrastrukturressort, das BMVIT, ist jenes Ressort, wo Gerald Klug der neue Minister sein wird und wo das wirtschaftspolitische Rückgrat unserer Republik ent­schieden wird. Es ist nicht nur eine betriebswirtschaftliche Entscheidung, was für eine Infrastruktur wir in diesem Land haben und wie sie organisiert ist, sondern es ist von fundamentaler wirtschaftspolitischer, mitunter auch sicherheitspolitischer und versor­gungssicherheitspolitischer Bedeutung.

Gerade die Diskussion heute Morgen hat gezeigt, wie wichtig es da ist, auch zu schauen, dass die Interessen des Staates berücksichtigt werden. Egal, ob es um Schiene, Straße, Wasser, Luft oder auch Breitband geht, ich glaube, es zeigt sich, dass die Zukunftsorientierung unseres Landes, die zukünftigen Chancen unseres Landes genau in diesem Ressort gebunkert sind.

Das Sozialressort – Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz –, jenes Ressort, das nun Alois Stöger bekleidet, ist das Ressort der sozialen Sicherheit. Das ist jenes Ressort, das gerade auch dafür zuständig ist, dass wir in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in Zeiten ansteigender Arbeitslosigkeit und ansteigender Probleme in Gesamt­europa in Österreich ein Höchstmaß an sozialer Sicherheit, Absicherung und Sicher­heit für die Menschen haben und geschaffen haben.

Das Gleiche gilt übrigens für die Pensionen. Die Pensionsdebatte wird ja eine sein, die wir noch intensiv führen werden. Auch da geht es darum, dass die Sicherheit im System – die Sicherheit, dass Altersarmut in Österreich nicht einziehen wird, die Versorgungssicherheit, die Sicherheit, dass Pensionen für die jetzige Generation wie


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auch für die nächsten Generationen zur Verfügung stehen – ein ganz wichtiger Punkt ist und dass das, was hier oft an falschen ökonomischen Sichtweisen verbreitet wird, die Verunsicherung in diesem Bereich, nicht Platz greifen darf. (Beifall bei der SPÖ.)

Der Arbeitsmarkt, meine sehr geehrten Damen und Herren, steht natürlich vor großen Herausforderungen. Wir brauchen die Probleme dort nicht kleinzureden. Wir wissen aber auch: Ohne die vergangene und zukünftige Politik der Bundesregierung wären die Probleme auf dem österreichischen Arbeitsmarkt größer, und zwar noch größer, als sie es jetzt schon sind. Daher geht es auch weiterhin darum, dass Arbeitslose Arbeits­losenunterstützung bekommen, dass aber gleichzeitig eine aktive Arbeitsmarktpolitik gemacht wird, die auch auf Beschäftigung, Beschäftigungsförderung und Initiativen schaut.

Wir wissen aber auch, dass eine Grundbedingung dafür, den Arbeitsmarkt wieder in Ordnung zu bekommen, ist, dass es ein Wirtschaftswachstum gibt. Daher ist in diesem Zusammenhang das Zusammenspiel zwischen dem Infrastrukturressort, wo die Fragen der zukünftigen Wirtschaftschancen liegen, und dem Sozialressort ein ganz wesent­licher Punkt, weil wir, wie wir wissen, die Probleme auf dem Arbeitsmarkt letztendlich nur dann wieder in den Griff bekommen, wenn das Wirtschaftswachstum in ganz Europa wieder steigt.

In diesem Sinne sieht man, dass die Herausforderungen große sind, aber auch, glaube ich, dass das Signal an die Bevölkerung ein gutes ist, dass wir nämlich die Herausfor­derungen erkannt haben, aber gleichzeitig auch daran arbeiten, die Lösungen und Reaktionen auf diese Herausforderungen so zu gestalten, dass unser Land, Öster­reich, und die Menschen in unserem Land, die Österreicherinnen und Österreicher, am besten davonkommen, dass also Österreich seine Chancen wahrt.

Das war mit der vergangenen Regierung sichergestellt und wird sicherlich mit der zukünftigen Regierung auch sichergestellt sein. (Beifall bei der SPÖ.)

14.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pilz zu Wort. – Bitte. (Vizekanzler Mitterlehner – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Pilz –: Wo ist deine Kopfbedeckung? – Heiterkeit des Abg. Pilz.)

 


14.47.19

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Lieber Andreas Khol, lieber Rudi Hundstorfer, auch ich wünsche euch beiden alles Gute! Und ich wünsche mir, dass ihr schon in wenigen Monaten als besonders sympathische Ehrengäste zur Angelobungsfeier von Bundespräsident Alexander Van der Bellen eingeladen werdet. (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen.) – In alter Verbundenheit. (Heiterkeit des Redners. – Vizekanzler Mitterlehner: Ich glaube, der ist unabhängig?!) – Das war ein ganz parteiunabhängiger Wunsch, den ich da geäußert habe. (Zwischenrufe der Abgeordneten Strache und Lopatka.)

Nun zur Regierungsumbildung: Herr Bundeskanzler, jede Regierungsumbildung ist eine Chance, und das ist – Sie und wir alle in diesem Haus wissen es – wahrscheinlich Ihre letzte Chance. (Ruf bei der FPÖ: Oje!)

Die Qualität eines Bundeskanzlers misst sich auch daran, wie er seine Chancen nutzt. Jetzt drehe ich mich nur nach links um, schaue auf die Regierungsbank (der Redner dreht sich kurz zur Regierungsbank um) und frage Sie nur eines: Was haben Sie sich dabei gedacht?! Was haben Sie sich dabei gedacht?!

Am einfachsten tue ich mich noch mit Minister Stöger. Minister Stöger ist ein aus­gezeichneter Verwalter dort, wo es um das Verwalten geht. Gesundheit verwalten:


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Okay! Infrastruktur verwalten: Das hat auch gerade noch geklappt! (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Aber ist es wirklich Aufgabe des Sozialministeriums, die größten Fragen dieser Republik zu verwalten? (Demonstrativer Beifall des Abg. Loacker.) 1 Million Menschen in Österreich lebt an der Armutsgrenze – und Stöger wird geschickt, um zu verwalten. (Abg. Schittenhelm: Ach geh!)

Der Rechnungshof berichtet uns, dass die untersten 10 Prozent der männlichen Ein­kommensbezieher – da geht es nicht um Flüchtlinge, das ist keine Ausländer­debatte – in den letzten zehn Jahren 52 Prozent ihres Bruttoeinkommens verloren haben. Viele Frauen hat es noch schlimmer erwischt.

Und da schicken Sie einen Verwalter hin und nicht einen der wenigen Politiker oder eine der wenigen Politikerinnen, die sagen: Ja, ein politischer Wechsel, ein Richtungs­wechsel, eine neue Politik ist möglich! Ja, Österreich ist reich und stark genug, um Armut erfolgreich zu bekämpfen! Ja, wir sind ein reicher Staat! Ja, wir haben gute Unternehmen! Ja, wir haben qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen! Ja, wir probieren etwas Neues!

Das Problem befindet sich ja nicht draußen in den Unternehmen bei den Arbeitneh­mern und Arbeitnehmerinnen, bei den Studenten und Studentinnen. Das Problem sitzt hinter mir und vor Ihnen, werte Kollegen und Kolleginnen! Das Problem ist die österreichische Bundesregierung, denn wenn Politik nicht gestaltet wird, dann können die Probleme nicht gelöst werden.

Gehen wir jetzt von Stöger zu einem anderen Regierungsmitglied, da wird dann alles klar. Herr Bundeskanzler, wie konnten Sie auf die Idee kommen, den gescheiterten Verteidigungsminister an die Spitze des Infrastrukturressorts zu setzen?! Ja, ist es bei Ihnen üblich, dass, wenn ein Unternehmensberater zu Ihnen kommt und Sie sagen, dass Sie einen Vorstandsvorsitzenden für eines der besten Unternehmen Österreichs brauchen, und der sagt, er hat jemanden, der gerade einen Riesenkonkurs gebaut hat und der vollkommen allein schuld an dem Konkurs ist, Kanzler Faymann dann sagt: Ja, hurra, der hat gerade einen Konkurs gebaut, na, das ist der Richtige, den nehmen wir aus dem Verteidigungsministerium, das er heruntergewirtschaftet hat, und geben ihm das noch – noch! – funktionierende Infrastrukturministerium!?

Was hat denn Verteidigungsminister Klug geleistet? – Er hat einen Dienstwagen gemanagt. Er hat Einsätze des österreichischen Bundesheeres von Syrien bis zur Ukraine angekündigt – zum Glück ist nichts daraus geworden. Er hat – danke noch einmal! – mit drei Wochen Verspätung eine Gulaschkanone an die südsteirische Grenze gebracht.

Aber er hat nicht die Wehrpflicht reformiert (Zwischenruf des Abg. Rädler), er hat nicht die Kasernen in Ordnung gebracht, und er hat nichts dazu beigetragen, den Graben­kampf zwischen Generalstab und Kabinett zu beenden – dieser Widerspruch und dieser Gegensatz und dieser innere Kalte Krieg im Verteidigungsministerium hat sich verschärft. Und was das Schlimmste war, ist, dass er nicht in der Lage war – da trifft beide Seiten die Schuld –, auch nur irgendwo mit der Innenministerin bei den großen Fragen von der Flüchtlingskrise bis zur inneren Sicherheit und Bekämpfung der Krimi­nalität zusammenzuarbeiten.

Ja und jetzt – wenn er nicht einmal einen Dienstwagen managen kann – lassen Sie ihn auf die ÖBB los?! Herr Bundeskanzler, ich verstehe Sie nicht! Wie sollen das die Menschen verstehen, dass der Minister, der am dramatischsten gescheitert ist, jetzt, wie der Vizekanzler richtig sagt, für die Zukunft verantwortlich sein soll?!

Dann der neue Verteidigungsminister: Er verdiente sich Vorschusslorbeeren an der burgenländischen Grenze. Ich habe ihn selbst dort getroffen und gesehen, was er tut,


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nämlich ausgezeichnete, hoch kompetente und sehr beruhigende Arbeit in einer sehr aufgeheizten Situation. Und jetzt gibt er seine Eintrittskarte als Verteidigungsminister ab und schlägt vor, Präsenzdiener in den Flüchtlingseinsatz an die Grenze zu schicken. (Abg. Fekter: Das hat ihm der Niessl eingeredet!)

Sinnvollerweise sagt die Polizei, dass sie ihre qualifiziertesten Beamten schicken und keine Polizeischüler und Polizeischülerinnen wollen. Und bei uns sitzen die qualifizier­testen Soldaten und Soldatinnen in Kasernen in einem traurigen Zustand, und Sie wollen die Präsenzdiener an die Grenze schicken und wollen einen gescheiterten Wehrdienst – über dessen Aufhebung wir ein zweites Mal mit Volksabstimmung reden müssten – nach einer verheerenden Reformbilanz verlängern? (Abg. Fekter: Aber hallo!) Das geht doch nicht! (Zwischenruf der Abgeordneten Strache und Rädler.) Ich weiß nicht, wer Ihnen das empfohlen hat; der Generalstab kann es nicht gewesen sein.

Herr Verteidigungsminister, es tut mir persönlich leid, ich hätte Ihnen aufgrund dessen, was Sie als hoher Polizeibeamter an der Grenze Nickelsdorf geleistet haben, einen völlig anderen Start gewünscht, auch uns, aber das war ein Fehlstart, das war ein Bauchfleck, das war nichts.

Meine Damen und Herren, wir müssen uns langsam überlegen, wie das weitergehen soll. Diese Art von Regierung ist der Republik nicht zumutbar. Wir werden noch größere Krisen erleben. Nichts deutet darauf hin, dass sich die Weltwirtschaft und die großen europäischen Krisen, von der Flüchtlingskrise bis zur Finanzkrise, von selbst bessern. (Zwischenruf des Abg. Darmann.)

Wir brauchen eine handlungsfähige Bundesregierung. Wir haben einen handlungs­unfä­higen Infrastrukturminister, wir haben einen offensichtlich fehleranfälligen neuen Vertei­digungsminister und wir haben einen Sozialminister, der vielleicht verwaltet, aber wahrscheinlich nicht die Zukunft gestaltet. (Abg. Königsberger-Ludwig: Das ist sehr unhöflich!)

Aber vor allem haben wir einen Bundeskanzler, der uns heute eines signalisiert, näm­lich dass diese Bundesregierung keine Zukunft hat und sie wahrscheinlich ihre letzte Chance verspielt hat.

Das, was Sie hier angemeldet haben, Herr Bundeskanzler, ist ein politischer Ausgleich. Wenn Sie so weitertun, wird dem der politische Konkurs folgen. Dann reden wir über etwas anderes, nämlich eine Neugestaltung der politischen Verhältnisse in Österreich. Und darin sehe ich die einzige Chance. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

14.54


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Dr. Lopatka zu Wort. Herr Klubobmann, planen Sie, die 5 Minuten in etwa einzuhalten? (Abg. Lopatka – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ja!) – Besten Dank für die Information. – Bitte.

 


14.55.05

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren! Die beiden Begrüßungen vorher waren vom Wunschdenken geprägt, ich kehre zur Realität zurück und begrüße sehr herzlich den Nationalrats­präsidenten a.D. Andreas Khol hier im Hohen Haus. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Strache.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Zwischenruf des Abg. Pilz.) – Na, das andere wird der Wähler entscheiden, wen wir dann in welcher Funktion auch immer am 8. Juli begrüßen, Kollege Pilz, da bin ich schon bei Ihnen, denn Sie sind da zwischen­durch schon sehr hochmütig unterwegs und haben das Ende der Regierung schon oft vorausgesagt.


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Wir werden bis zum Jahr 2018 für diese Republik arbeiten. (Abg. Pilz – die Arme in einer Abwehrhaltung in die Höhe streckend –: Nein!) – Zu Ihrem Leidwesen und ob Sie dann wieder dabei sind, nachdem Sie ja schon vor zehn oder 20 Jahren rotieren wollten, werden wir sehen. Diese Regierung arbeitet gut und wird auch 2018 das Ver­trauen der Wählerinnen und Wähler wieder bekommen, Kollege Pilz (Beifall bei der ÖVP), denn das Entscheidende für die Politik, meine Damen und Herren, sind starke Persönlichkeiten. (Abg. Strache: Dieses Zitat muss man sich aufheben!) Solche Persönlichkeiten braucht diese Bundesregierung, die, wenn etwas vereinbart ist, das auch umsetzen.

Der Auslöser für diese Regierungsumbildung war natürlich der bisherige Sozial­minister. Und unser Vizekanzler hat schon Alois Stöger angesprochen, der nun dieses Ressort übernehmen wird. Wenn dieser sich jetzt ansieht, welches Erbe er übernimmt, dann kann er wahrscheinlich nur sagen: A schware Partie fia mi!

Ich nehme an, es ist a schware Partie für ihn (Zwischenrufe der Abgeordneten Darmann und Strache), denn es sind da wichtige Bereiche in einem Zustand, wo man nicht sagen kann, dass wir damit zufrieden sein können. Was die Kostenexplosion bei der Mindestsicherung betrifft: eindeutig dringender Reformbedarf! Alle internationalen Experten sagen uns, was unsere Pensionssituation betrifft: dringender Reformbedarf! Und auch was die Situation auf dem Arbeitsmarkt betrifft – der Vizekanzler hat es bereits angesprochen –, müssen wir gemeinsam etwas schafften, denn auch da be­steht dringender Reformbedarf.

Dann kommt noch das große Thema dazu, das uns vor 10, 20 Jahren nicht beschäftigt hat, das jetzt aber alles andere zudeckt, nämlich die Flüchtlingssituation, die Migra­tionswelle. Das wäre eine der größten Herausforderungen für jede Bundes­regie­rung, die in Österreich Verantwortung hätte, und ist es natürlich auch für diese Bun­desregierung. Dabei kommt auch dem neuen Verteidigungsminister eine Schlüssel­funktion zu.

Hans Peter Doskozil ist neu in der Politik. Er hat sich, bevor er noch angelobt worden ist, schon in eine bestimmte Richtung zu Wort gemeldet, was zwar unüblich ist, wo ich aber sagen muss: Ich sehe die Signale, die ich da von ihm gehört habe, als positiv an. Ich sehe es als positiv an, wenn Sie, Herr Verteidigungsminister, sagen, Sie wollen die Innenministerin unterstützen, wenn es um einen effektiven Grenzschutz geht, und Sie wollen die Innenministerin unterstützen, wenn es um Abschiebungen geht.

Ja, wir brauchen eine enge Zusammenarbeit zwischen Ihnen und der Innenministerin, um das umzusetzen, was der Asylgipfel letzte Woche ergeben hat, nämlich die Ober­grenzen. Die Menschen erwarten sich das, was Bürgermeister Häupl heute laut „Kurier“ sagte: Der 37 501. wird bei uns nicht Asyl bekommen! (Beifall bei der ÖVP.) Genau darum geht es! Das ist festgeschrieben, und jetzt ist es umzusetzen, und zwar auch mit der Unterstützung des Verteidigungsministers. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Der sieht das anders!)

Natürlich betrifft auch den Sozialminister direkt diese Flüchtlingswelle. Die Situation bei der Mindestsicherung war eine völlig andere, als wir sie eingeführt haben. Übrigens wa­ren damals österreichweit weniger in der Mindestsicherung, als wir heute schon in Wien haben, und Zehntausende werden dazukommen. (Zwischenruf der Abg. Schwentner.) Wir brauchen da eine neue Ordnung, wir brauchen einen Deckel (Abg. Schieder: Und keinen Sozialabbau!), wir brauchen einen Sozialminister, der mit den Ländern zu einer Lösung kommt. (Abg. Schieder: Sozialabbauminister!) Er wird unsere volle Unterstüt­zung haben, wenn er den Weg geht, den Oberösterreich da schon vorgezeichnet hat, meine Damen und Herren. (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.)


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Wir müssen subsidiär Schutzbedürftige aus dieser Artikel-15a-Vereinbarung heraus­nehmen. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Schwentner.) Wir brauchen da mehr Sachleistungen als Geldleistungen. Wir brauchen den Schulterschluss der Bundes­regie­rung mit den Ländern, denn sonst überschreiten wir heuer noch die Milliarden­grenze bei den Ausgaben für die Mindestsicherung, denn das werden wir auf Dauer nicht schaffen können.

Daher sage ich Ihnen: Hier warten viele Aufgaben auf die neuen Regierungsmitglieder, und wenn es darum geht, das gemeinsam umzusetzen, wird die ÖVP-Fraktion auch bei unpopulären Maßnahmen, die notwendig sind, selbstverständlich ihren Beitrag dazu leisten, das gemeinsam umzusetzen. Es ist eine schwierige Situation, aber wenn die Minister mutig genug sind, werden wir es schaffen. (Beifall bei der ÖVP.)

15.00


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlung über den Punkt 2 der Tagesordnung.

15.00.49Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 7035/AB

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zur kurzen Debatte über die Anfrage­be­antwortung des Bundesministers für Finanzen mit der Ordnungszahl 7035/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Präsidentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)

 


15.00.54

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin – ich habe gesehen, Sie übernehmen gerade den Vorsitz! Sehr geehrte Mitglieder der Bun­desregierung! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Geschätzte Zuschaue­rinnen und Zuschauer auf der Galerie! Anlass der Kurzdebatte ist die Anfragebeant­wortung betreffend die Frühpensionierungen bei der Post, und damit schließe ich bei den Herausforderungen an, die Herr Klubobmann Lopatka vorher genannt hat, unter anderem beim Pensionswesen.

Die Post hat angekündigt, dass sie Mitarbeiter im Alter von über 50 Jahren verstärkt in den Ruhestand versetzen möchte. Schon allein die Ankündigung dieses Vorhabens ist eine Zumutung gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern und insbeson­dere gegenüber jenen, die in normalen privatwirtschaftlich versicherten Dienstverhäl­tnissen sind, weil das, was hier vorgeht, bedeutet, dass die Post ihre Personalkosten der Allgemeinheit – den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern – umhängt.

Diese Ankündigung der Österreichischen Post AG passt auch sehr gut ins Bild dessen, was wir in den letzten Tagen von der UniCredit Bank Austria AG gehört haben: nämlich dass auch dort versucht wird, die Pensionsverpflichtungen, die die Bank Austria hat, in die Pensionsversicherungsanstalt zu überführen und damit auch wieder der Allgemeinheit – den Versicherten – umzuhängen.

Rechtlich ist das natürlich etwas ganz anderes. Rein juristisch werden Sie mir sagen, Herr Minister Schelling, dass das zwei total verschiedene Paar Schuhe sind. Das


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stimmt natürlich, aber das Denken, das diesen beiden Vorgängen zugrunde liegt – in der Österreichischen Post AG auf der einen Seite und in der Bank Austria auf der anderen Seite – ist dasselbe: Man entledigt sich seiner Verpflichtungen. Man entledigt sich seiner Kosten und hängt sie dem Steuerzahler beziehungsweise der Gemein-schaft der Versicherten einfach um.

Was noch einen Unterschied zwischen der Bank Austria und der Österreichischen Post AG darstellt, ist, dass Sie bei der Post – als Mehrheitseigentümer über die ÖBIB – ja auch ganz andere Einflussmöglichkeiten haben und hätten als bei der Bank Austria.

Diese Umstrukturierungen, mit denen die Österreichische Post AG in der Anfrage­beantwortung argumentiert, gehen auf Steuerzahlerkosten. Ja, die Post kann wie jede andere Institution, die Beamte beschäftigt, nach den Regeln des Beamtendienstrechts vorgehen, aber da müssen diese Regeln des Beamtendienstrechts auch wirklich rechts­konform angewendet werden und rechtskonform ausgelegt werden und nicht nach Belieben des Arbeitgebers.

Es sind in der Zwischenzeit gut 20 Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichts ergangen, in denen sich Mitarbeiter der Post erfolgreich dagegen gewehrt haben, in den Ruhestand versetzt zu werden. Aber das sind ja nur die 20, die sich aktiv gewehrt haben. Das lässt auf eine Dunkelziffer schließen von anderen Menschen, die gerne weitergearbeitet hätten, die aber halt nicht den Rechtsweg beschritten haben, um in einer Firma weiterzuarbeiten, in der man sie nicht mehr haben will.

Da zeigt sich für mich, Herr Minister, dass Sie Ihrer Aufsichtspflicht nicht in dem Maß nachkommen, wie ich mir das wünschen würde und wie es die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verdient hätten, wenn sich die Post da anscheinend willkürlich der Mitar­beiter entledigt, die ihnen zu teuer sind und die sie gerne lieber nicht mehr im Haus hätten,

Ich habe aus der Anfragebeantwortung – worin Sie Textstücke der Österreichischen Post AG übernommen haben – den Eindruck gewonnen, dass die Post versucht, Sie, Herr Minister, und die Abgeordneten an der Nase herumzuführen. Das Einzige, was Sie wissen, und das, was wir jetzt aufgrund der Anfragebeantwortung wissen, ist, wie viel das ganze Spektakel kostet: nämlich 90 Millionen €. Das kosten uns diese in den Ruhestand versetzten Beamten.

Was wir aber nicht wissen, ist, ob das alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Wir wissen auch, dass es einen Anstieg von solchen Ruhestandsversetzungen gegeben hat: innerhalb von acht Jahren um 250 Prozent; und das wird derart fadenscheinig argumentiert, dass einem schlecht werden könnte. Die Österreichische Post AG argu­mentiert da nämlich mit dem Durchschnittsalter der Mitarbeiter, und dieses Durch­schnittsalter hat offensichtlich von 2008 auf 2009 zu einer Verdoppelung der Ruhestandsversetzungen geführt.

Das ist doch nicht logisch. Ich kann Ihnen aber sagen, was logisch ist: Bis 2008 hat eine solche Ruhestandsversetzung die Zustimmung des Finanzministeriums ge­braucht. Ab 2009 hat es diese Zustimmung des Finanzministeriums nicht mehr ge­braucht, und schwupps, der Kontrollmechanismus ist weg, und die Ruhestandsversetzungen schießen in den Himmel – auf Kosten der Steuerzahler.

Jetzt gibt es da einen Kontrollverlust Ihres Ministeriums, und was ist die Konse­quenz? – Die Post erlaubt sich in dieser Anfragebeantwortung eine Märchenstunde, und Ihre Mitarbeiter im Ministerium drücken auf die Forward-Taste und schicken mir das als Anfragebeantwortung.

Das kann nicht ihr Ernst sein, außer Sie sind ganz zufrieden mit der Situation und sagen: Mein Name ist Hase und Details weiß ich lieber nicht!, denn bei den spannen-


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den Fragen, dort, worin es darum geht, wie zum Beispiel bei der Post beim Sozialplan vorgegangen worden ist, nehmen Sie sich in der Anfragebeantwortung aber weit zurück. Die Post argumentiert: Es gibt so viele Ruhestandsversetzungen, weil wir umstrukturieren und weil ein Verweis auf Alternativarbeitsplätze nicht möglich ist.

Dann frage ich mich, warum das überhaupt der Fall sein kann. Warum gibt es denn solche Bestimmungen, die solche Ruhestandsversetzungen zulassen? Wenn man heute bei den ASVG-Versicherten schaut – bei denen es den Grundsatz Rehabilitation vor Pension gibt –, dann sieht man: Es sind die Beamten von dieser Regelung aus­genommen. Und wenn jemand in einem normal versicherten Dienstverhältnis glaubt, er sei berufsunfähig oder invalide, dann gibt es ein kompliziertes Verfahren und dann muss er sich auf alle möglichen Tätigkeiten auf dem österreichischen Arbeitsmarkt verweisen lassen. Nur: Diese breite Verweisungsmöglichkeit gibt es bei den Beamten nicht, die können nämlich nur innerhalb ihrer Dienststelle versetzt werden. Ja, dann kommt die Post schnell einmal zu dem Schluss: Wir versetzen den halt in den Ruhestand!

Die ÖVP ist ja die Chef-Verhinderin einer Harmonisierung des Pensionsrechts, auch bei den Beamten. Das müssen Sie da drüben (in Richtung ÖVP) auf Ihre Kappe nehmen; da schützen Sie immer Ihre Beamtenklientel. Klar, die Postler sind nicht in erster Linie Ihre, aber die Beamten in ihrer Gesamtheit sehr wohl. Da mag ich es gar nicht, wenn man sich herausstellt und in der Früh eine Pensionsreform verlangt und am Abend die Schäfchen ins Trockene bringt, die eigenen schwarzen Schäfchen. Das Pensionssystem ist schrottreif, und die ÖVP leistet einen „würdigen“ Beitrag dazu. Solche Sonderregelungen gehören auf den Schrottplatz. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Rädler: Tosender Applaus!) – Herr Rädler, Sie sind herzlich eingeladen, mit zu applau­dieren.

Zudem gehört die Österreichische Post AG zu den dividendenstärksten Titeln an der Wiener Börse. Jetzt weiß ich schon, dass diese Dividenden zu einem Gutteil wieder dem Mehrheitseigentümer Bund zugutekommen, aber da gibt es einen erklecklichen Anteil an Aktionären, die eben nicht die öffentliche Hand sind.

Jetzt frage ich mich: Wie kommt der Steuerzahler dazu, die Pensionskosten aus der Post zu übernehmen? – Diese schreibt dadurch einen höheren Gewinn, schüttet eine höhere Dividende aus, und der kleine Steuerzahler finanziert jetzt den Postaktionären die fette Dividende. So läuft das!

Ich bin ja grundsätzlich ein Fan von Aktieninvestments. Ich halte das für richtig, aber nicht mit dem Schutzschild der Steuerzahler im Rücken. So kann Privatisierung nicht funktionieren! So kann privates Investment nicht funktionieren! Da sind die Prinzipien der Marktwirtschaft außer Kraft gesetzt worden, und deswegen funktioniert das nicht. (Abg. Rädler: Fangen Sie bei sich an! Sie haben Ihr Rückkehrrecht gesichert in der Bank! Das ist Privatwirtschaft?) Dieses Rückkehrrecht habe ich deswegen, weil mich Ihre ÖVP-Parteikollegen sonst hinausgeschmissen hätten, das sage ich Ihnen jetzt, Herr Rädler. Ich kann es Ihnen nachher im Detail erklären. – Ja! (Zwischenrufe der Abgeordneten Rädler und Schopf. Abg. Strolz: … Unverschämtheit!)

Herr Minister, es wäre Ihre Aufgabe bei der Post, die Steuerzahlerinnen und Steuer­zahler zu schützen, und diese Aufgabe sehe ich in diesem Punkt nicht erfüllt. (Beifall bei den NEOS.)

15.09


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter ist als Nächster zu Wort gemeldet. Geschäftsordnungsgemäß beträgt die Redezeit ab jetzt 5 Minuten. – Bitte.

 



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15.10.09

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundes­mi­nister Karmasin! Herr Bundesminister Schelling! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin an sich nicht undankbar, dass die NEOS diese Frage der Frühpensionierungen bei großen Konzernen, noch dazu börsennotierten, hier einmal vorbringen. Nur: Es ist halt leider heute ein langer Sitzungstag mit einigen wichtigen Punkten, und man hätte vielleicht einen besseren Zeitpunkt gefunden. Aber was soll’s, es ist ja ein Verlangen, und nützen wir diese Gelegenheit! (Abg. Strolz: Man nimmt, was kommt!) – Nützen wir die Gelegenheit!

Dieses Verlangen kommt von denselben Neoliberalen, die uns permanent erklären, wie unfähig doch diese Regierung angeblich sei, weil sie zu wenig zur Anhebung des Pensionsantrittsalters täte. Das stimmt aber gar nicht, denn statistisch betrachtet haben wir in den letzten 24 Monaten eine deutliche Erhöhung des Antrittsalters bei den faktischen Pensionen. (Rufe: Zu spät!) – „Zu spät“ schreien da manche noch von hinten. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Was passiert dann mit den Menschen dazwi­schen? – Allen, die uns hier erklärt haben: Ja, wenn die Menschen länger arbeiten, dann wirkt sich das keinesfalls auf die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus!, sei gesagt: Leider ist es nicht so!

In der von Ihnen durch Ihr Verlagen auf eine Kurzdebatte unterbrochenen Diskussion ging es auch um die Frage: Welche Baustellen gibt es jetzt für den neuen Sozial­minister zu lösen? Und weil der Kollege Pilz die Frage aufgeworfen hat, ob er das gut oder schlecht macht: Zu tun ist es jedenfalls!

Ein Teil des Problems ist die steigende Altersarbeitslosigkeit. Warum? – Weil es eben nicht so einfach ist, zu sagen: Bleiben halt alle länger in Arbeit, und die Arbeit fällt wie Manna vom Himmel! So funktioniert es nämlich nicht, weil die Unternehmer … (Abg. Strolz: Weil Ihre Wirtschaftspolitik nicht funktioniert!) – Nein, nicht deswegen (Abg. Strolz: Doch, weil … völlig jenseitig ist!), sondern weil die Unternehmen einen per­manenten Druck auf ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ausüben, um sie möglichst rasch wegzubekommen. Die großen am meisten, die kleinsten am we­nigsten.

Die Familienbetriebe – das sage ich Ihnen nämlich einmal, Herr Strolz – halten am längsten ihre Mitarbeiter. Da gibt es Menschen, die bis ins hohe Alter hinein arbeiten. Aber die großen Konzerne beginnen natürlich mit Head Counting für die Börse, schauen, wie denn das Unternehmen aufgestellt ist, und es kommt zur sogenannten Altlastenbeseitigung. Ich möchte ja nicht wissen, was die Postmanager zu hören bekommen, wie dort Mitarbeiter, die seit Jahrzehnten bei der Österreichischen Post tätig sind, quasi wie wegzuräumendes Material – ausgedrückt im Neusprech der Aktienmärkte – behandelt werden. (Abg. Strolz: Ich bin auf Ihrer Seite, bei diesem Punkt!)

Und jetzt gibt es natürlich die Tendenz da drinnen: Wie kann man diesen Druck der Börse – dem Shareholder-Value – folgen? Ein Effekt davon ist, dass es eine natürliche Tendenz gibt: Wenn es irgendwo eine Regelung gibt, dann wollen wir uns dieser entledigen! Der Verlierer ist aber am Ende der Mehrheitsaktionär, nämlich die öster­reichische Steuerzahlerin, der österreichische Steuerzahler. Warum? – Die müs­sen die Pensionen zahlen, weil das ja Beamte sind, die haben eine schlechtere Leistung bei der Post, weil das natürlich Bedienstete mit einem hohen Know-how waren, die dort ja jahrzehntelang tätig waren.

Die Gewinner sind jene 48 Prozent oder so, die Postaktien haben, aber nie einen Beitrag geleistet haben. Als diese 48 Prozent privatisiert wurden, da ist man nicht hergegangen und hat gesagt: Schön, das Unternehmen wird nach seinen Fähigkeiten


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bewertet!, sondern man hat gesagt: Da gibt es eine Altlast, die pragmatisierten Beam­ten! Daher war der Emissionskurs ja schon viel geringer.

Das heißt, mit dem Kauf der Aktie haben die Aktionäre, die sonst Aktien haben oder nicht mehr gekauft haben, die Last der definitiv Gestellten, wenn es überhaupt eine ist, längst ersetzt bekommen. Trotzdem machen sie weiter Druck und fragen das Mana­gement: Na, wie schaut das jetzt aus? Wie kommen wir mit den Kosten herunter? Wo kommen die teuren Beschäftigten her? – Das ist der Grund, warum ein solches System so nicht funktionieren kann.

Mein Aufruf und meine Bitte ist: Gehen wir dieses Problem – ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – nüchtern an! Schauen wir, dass wir die Chancen für die Menschen heben, lange in Beschäftigung bleiben zu können, aber umgekehrt, da wir Systeme haben, bei denen das nicht geht, dass sie nicht permanent wie Aussätzige behandelt werden, dass die Bauarbeiter, die nicht mehr arbeiten können, weil sie schon 30 Jahre auf der Baustelle arbeiten, nicht als Sozialschmarotzer betrachtet oder gar so bezeich­net werden, denn das sind Menschen, die alles gegeben haben! Nehmen wir Rück­sicht darauf! Manche Menschen können nicht mehr weiterarbeiten, und für die brauchen wir eine anständige Form, denn es ist unanständig, diese Menschen quasi wie Aussätzige zu behandeln.

Helfen wir den anderen, die einen Bürojob haben und geistig leistungsfähig sind, dass sie das weiterhin tun können! Man kann beides haben, aber den Anstand und die Würde jener, die nicht mehr arbeiten können, lassen wir.

Auch diese Anfrage betreffend: Die werden durch die BVA geprüft. Ich gehe nicht davon aus, dass dort ein anderer Maßstab angelegt wird als bei den Privaten. Ich kenne genug Fälle, die keine Genehmigung bekommen haben und wo man sich fragt: Wieso eigentlich nicht?, die längst nicht mehr arbeiten können und trotzdem keine Genehmigung bekommen haben. Vielleicht sind dort auch viele darunter, die nicht mehr arbeiten können, weil der Körper nicht mehr mitmacht, und auf die sollten Sie auch Rücksicht nehmen. Es waren gute Postbedienstete, und ich finde es anständig, denen auch danke schön für ihr langes Arbeitsleben zu sagen, selbst wenn es ein bisschen früher endet als das, was sich manche vorstellen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.15


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Dr. Karl ist als Nächste zu Wort gemel­det. – Bitte.

 


15.15.50

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Regierungsmitglieder! Werte Kolleginnen und Kollegen! In meinem früheren Amt als Justizministerin war ich immer wieder damit konfrontiert, dass einzelne Gerichtsent­schei­dungen kritisiert worden sind. Es freut mich daher sehr, dass in der gegenständ­lichen Anfrage die Spruchpraxis des Bundesverwaltungsgerichts in einem positiven Licht dargestellt wird.

Als positiv hervorheben möchte ich auch zwei Anliegen, die in der gegenständlichen Anfrage angesprochen werden, weil ich diese beiden Aspekte nämlich vollinhaltlich teile: die Notwendigkeit der Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters und dass es auch auf Unternehmensebene wichtig ist, Maßnahmen zu ergreifen, damit die Beschäftigten länger im Erwerbsleben bleiben können.

Wie sich aus der Anfragebeantwortung ergibt, investiert ja etwa die Post jährlich in die Zurverfügungstellung adäquater Betriebsmittel und gleichzeitig in den Ausbau der


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flächendeckend angebotenen Gesundheitsförderungsprogramme und entsprechender Schulungen.

Aber, Herr Kollege Matznetter, es genügt nicht, dass nur die Unternehmen aktiv wer­den. Natürlich ist auch der Staat gefordert, die entsprechenden Maßnahmen zu setzen, um Menschen länger im Erwerbsleben zu halten, um das faktische Pensionsantritts­alter anzuheben. Sich einfach darauf zurückzuziehen, dass wir eh schon ausreichend Maßnahmen gesetzt haben und dass das eh reichen und passen wird, das ist mir, ehrlich gesagt, Herr Kollege Matznetter, zu wenig. Wir sollten da schon weitere Schritte setzen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wobei ich Ihnen darin recht gebe, dass es natürlich auch darum geht, die Probleme älterer Arbeitnehmer am Arbeitsplatz anzugehen. Natürlich muss man auch dort anset­zen und die entsprechenden Maßnahmen setzen. Und etwas fehlt mir oder etwas wird mir schon zu lange diskutiert, und wir sollten es endlich einmal umsetzen: nämlich den sogenannten Teilkrankenstand. Wir erleben es immer wieder, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer längere Zeit im Krankenstand sind und sich dann schwertun, wieder als Vollzeitarbeitnehmer in das Berufsleben zurückzukehren. Oft haben sie dann nur die Möglichkeit, in die Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension zu gehen, weil sie den Volleinstieg in das Berufsleben nicht mehr schaffen.

Wieso bieten wir Ihnen nicht endlich die Möglichkeit, dass sie quasi teilweise ins Berufsleben zurückkehren können, das heißt, teilweise arbeiten und teilweise im Krankenstand sind, um so eben nicht sofort in die Pension gehen zu müssen? – Ich würde das für eine richtige und wichtige Maßnahme halten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich nun wieder auf die konkrete Anfrage zurückkommen! Beim Lesen dieser Anfrage entsteht der Eindruck, dass es für die bei der Post tätigen Beamten sehr einfach – ja, zu einfach – ist, wegen Dienst­unfähigkeit in Pension zu gehen beziehungsweise geschickt zu werden. Sehen wir uns daher die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen näher an!

Die Dienstunfähigkeit im Sinne des § 14 Beamten-Dienstrechtsgesetz ist die Unfähig­keit wegen körperlicher oder geistiger Eigenschaften oder Gebrechen, den Arbeitsplatz ordnungsgemäß auszufüllen. Dieser Begriff deckt sich tatsächlich nicht mit dem Arbeits- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeitsbegriff schlechthin. Aber wir dürfen eines nicht übersehen: In § 14 BDG wird die dauernde Dienstunfähigkeit verlangt, und so leicht ist die dauernde Dienstunfähigkeit auch nicht zu erreichen wie immer wieder – auch in dieser Anfrage – getan wird.

Zusätzlich wird für die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit aber auch das Fehlen eines mindestens gleichwertigen Arbeitsplatzes verlangt, dessen Auf­ga­ben der Beamte erfüllen kann und der mit Rücksicht auf soziale Überlegungen auch zumutbar ist. Das sind also die gesetzlichen Rahmenbedingungen, innerhalb derer sich natürlich auch die Post zu bewegen hat.

Natürlich spielen bei der Beurteilung der Dienstunfähigkeit auch Sachverständigen­gutachten eine Rolle. Auch darauf wird in der Anfrage eingegangen.

Gemäß § 14 BDG ist in solchen Fällen die Pensionsversicherungsanstalt mit der Beurteilung des Gesundheitszustandes des betreffenden Beamten zu befassen.

Wie sich aus der Anfragebeantwortung ergibt, führt die PVA hier eine umfassende Beurteilung der gesundheitlichen Situation unter Beiziehung der notwendigen Fach­ärzte durch. Nur wenn die Dienstbehörde noch weitere Erläuterungen zum gesund­heitlichen Zustand benötigt, können noch andere Gutachter befasst werden, andern­falls auch berufskundliche Sachverständige.


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In der Anfrage werden auch die im Sozialplan der Post vorgesehenen Zahlungen für den Fall der Ruhestandsversetzung nach § 14 BDG thematisiert. Dazu sei angemerkt, dass sich dadurch an den strengen Voraussetzungen für einen Pensionsantritt nach § 14 BDG natürlich nichts ändert. Dadurch wird es nicht ermöglicht, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen schneller oder leichter in Pension zu schicken. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Es geht vielmehr darum, in jenen Fällen, in denen es infolge des Pensionsantritts zu sozialen Härten kommt, eine Geldleistung zu gewähren, und das ist meines Erachtens zu begrüßen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.21


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.

 


15.21.14

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Meine Damen und Herrn! Wir haben es bei dieser Anfrage, deren Beant­wortung und dem dahinterstehenden Fall mit keinem Einzelphänomen zu tun. Es ist nicht nur die österreichische Post beziehungsweise die Telekom gewesen, die das macht – da kennen wir das –, wir kennen das auch von etlichen Banken, wir kennen das auch – und zwar in sehr reichhaltigem Maße – von den ÖBB, und wir kennen das natürlich auch von vielen Privatbetrieben.

Der Punkt ist nur, dass wir es da mit staatlichen oder teilstaatlichen Unternehmen zu tun haben. Meine Kollegin Belakowitsch-Jenewein hat daher in diesem Fall der Post eine Anfrage an den damaligen Minister Hundstorfer gestellt und gefragt, wie er die Details sieht; da war die Beantwortung schon sehr eindeutig und teilweise sogar überraschend, überraschend nämlich insofern, als der damalige Minister Hundstorfer davon gar nichts wusste und auf der anderen Seite sogar darauf hingewiesen hat, dass das so nicht im Regierungsübereinkommen steht. Das heißt, im Regierungsüber­einkommen haben sich sowohl SPÖ als auch ÖVP verpflichtet, ältere Mitarbeiter länger in den Unternehmen zu halten und sich derer nicht, sagen wir einmal, den betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen entsprechend zu entledigen.

Die Frage ist jetzt, wie in den Betrieben selbst gehandelt wird. Von den ÖBB wissen wir es aus den vergangenen Jahren. Bis vor – sagen wir einmal – ein, zwei Jahren wurde da gnadenlos – bis hinein in die Altersstufe rund um das 45. Lebensjahr – der „Personalstand verändert“, wie das immer so schön heißt. Das heißt, definitiv gestellte Mitarbeiter wurden in Pension geschickt und teilweise die sogenannten ASVGler nachbesetzt. Jetzt haben wir dasselbe bei der Post, und da sagt der ehemalige Sozialminister Hundstorfer, dass er das für eine verfehlte Vorgangsweise hält.

Ich frage mich, ob bei den staatlichen und teilstaatlichen Betrieben wirklich nur mehr die Betriebswirtschaft das einzige Regulativ ist, das wir kennen. Als Staat haben wir es nämlich nicht nur mit den betriebswirtschaftlichen Kosten, sondern dann vor allem auch mit den Sozialkosten zu tun.

Da würde ich mir von der Regierung wünschen, dass sie sich besser abstimmt, dass nicht der Sozialminister auf der einen Seite sagt, dass er das nicht will und dass das nicht im Regierungsübereinkommen steht, und dass sich auf der anderen Seite die finanziell und eigentümerseitig dafür Verantwortlichen abputzen und sagen, dass es ihnen eh wurscht ist. Budgetäre Mittel sind im Sozialministerium momentan natürlich nicht dafür reserviert. Das heißt, es gibt Sonderzahlungen, es gibt Sondergelder und am Ende des Tages haben wir eigentlich nichts gelöst – ganz im Gegenteil –, vor allem


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bei den Mitarbeitern haben wir nichts gelöst, sondern noch zusätzliche Probleme auf­gemacht.

Verantwortungsvolles Regieren sieht anders aus. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.24


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Schelling. – Bitte, Herr Minister.

 


15.24.34

Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die Diskussion über ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist eine, die wir sehr intensiv führen; und diese Bundesregierung hat durch mehrere Maßnahmen klargestellt, dass wir Initiativen setzen, um mehr Menschen im Arbeitsmarkt zu halten, die 50 Jahre alt und älter sind.

Eine der Methoden, die hier verwendet werden, ist die Arbeitsmarktpolitik. Wir haben für das heurige und das darauffolgende Jahr je 250 Millionen € zusätzlich zur Verfü­gung gestellt, um ältere Beschäftigte im Arbeitsmarkt unterbringen zu können und um sie vor der Arbeitslosigkeit zu verschonen. Wir haben jetzt begonnen, das Bonus-Malus-System umzusetzen, und wir werden weitere Maßnahmen in diesem Zusam­menhang setzen. Daher ist es ein hohes Interesse, das daran besteht.

Zur parlamentarischen Anfrage betreffend Ruhestandsversetzungen, die hier vorliegt, hat auch Herr Loacker schon klargestellt, dass das Bundesministerium für Finanzen darauf keinen Einfluss hat. Wir sind eine Auszahlungsstelle, was die Pensionen anbelangt, aber wir sind weder die Dienst- noch die Pensionsbehörde des Unterneh­mens. Das, was hier diskutiert wird, hat die Ursache natürlich im Beamtendienstrecht.

Wenn man sich anschaut, wie Deutschland das damals gelöst hat, dann sieht man, dass das sehr dramatisch war. Dort haben jene Betriebe, die in die Privatisierung überführt wurden, alle Beamtinnen und Beamten dem Bund zurückgegeben, und die Unternehmen haben jene zurückgenommen, die sie wieder gebraucht haben. Das hat man hier nicht gemacht, und eine Folge davon ist natürlich, dass wir gerade im Beam­tendienstrecht durch die Pragmatisierung, aber auch durch den strengen Versetzungs­schutz oft nur wenig Möglichkeiten haben, dass man sich an die Anfor­derungen anpasst. Sie wissen, dass da nicht nur das Unternehmen selbst betroffen ist, sondern dass vor allem durch die Liberalisierung am Postmarkt andere Rahmenbedin­gungen und Voraussetzungen vorhanden sind; niemand von Ihnen wäre dann am Schluss erfreut, wenn wir da aus öffentlichen Mitteln – oder woher auch immer – entsprechende Zuschüsse gewähren müssten.

Daher möchte ich auch jetzt noch einmal darauf hinweisen – ich habe das heute in der Früh bei der Aktuellen Stunde schon gemacht –, dass es sich um ein börsennotiertes Unternehmen handelt und dass es da Organe gibt – die heißen Vorstand und Aufsichtsrat –, die das zu entscheiden haben. Ich will auch nicht, dass wir in diese aktienrechtlichen Bestimmungen eingreifen, und ich werde das auch nicht tun. (Beifall der Abg. Tamandl.) Ich glaube, daher ist es erforderlich, dass wir sehr genau über­legen, Herr Loacker, welche Äußerungen hier am Rednerpult getätigt werden, und dass Sie sich überlegen müssen, ob nicht mit der einen oder anderen Überlegung auch ein Schaden für das Unternehmen und für die Aktionäre entsteht. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Schwentner: Das ist ja unglaublich!)

Die derzeitigen gesetzlichen Grundlagen geben keine Möglichkeit, im Einzelfall auf eine Pensionierung einzugehen. (Zwischenruf der Abg. Schwentner.) Wir können die Frage des Aktienrechts und das, was durch Äußerungen verursacht wird, die dann schädlich im Unternehmen ankommen, gerne noch einmal diskutieren. Wir haben das,


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falls Sie heute in der Früh anwesend waren, auch schon im Bereich der OMV darge­stellt.

Die Antwort auf die Frage, welche Funktion man übernimmt, haben Sie dargestellt, nämlich dass diese Kontrollfunktion einfach seit 2008 nicht mehr existiert und dass daher das Bundesministerium für Finanzen nicht aufgerufen sein kann, dass es auf Basis dieser Grundlage die einzelnen Ruhestandsversetzungen darstellt. Zum Zweiten ist festzuhalten, dass die Post ein wichtiger Arbeitgeber ist und dass es nicht um das Durchschnittsalter geht, sondern tatsächlich darum, dass 35 Prozent aller Postmitar­beiter älter als 50 Jahre sind. Da war vom Durchschnittsalter überhaupt keine Spur. Diese 35 Prozent wachsen jetzt in eine noch ältere Altersstruktur hinein, und daher ist es zum Teil – wenn auch nicht vollständig – erklärbar, warum das von einem auf das andere Jahr sprunghaft angestiegen ist.

Was zu unterscheiden ist, ist das Freiwilligen-Abfertigungsangebot für ältere Arbeitneh­mer der Österreichischen Post. Frau Abgeordnete Karl hat schon ausgeführt, dass davon eine dauernde Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit völlig zu unter­scheiden ist. Die gesetzlichen Voraussetzungen, nach denen eine dauernde Ruhe­stands­versetzung von Beamten wegen dauernder Dienstunfähigkeit erfolgen kann und muss, sind gesetzlich abschließend geregelt und nicht von irgendjemandem zu beeinflussen. Hier sieht der Sozialplan der Österreichischen Post Maßnahmen zur Abfederung sozialer Härtefälle vor. Davon ist das Freiwilligen-Abfertigungsangebot zu unterscheiden, das diesen Regeln nicht unterliegt.

Ein letztes Wort noch zur Frage der Bank Austria: Ich gehe nicht davon aus, dass auf Basis der herrschenden Rechtslage so mir nichts, dir nichts eine Übertragung von über 3 000 Mitarbeitern zulasten der Steuerzahler passieren kann. Die zweite Position, die man sich anschauen muss, ist – ich werde mir die Bankbilanz jetzt einmal genauer anschauen –, dass vermutlich Rückstellungen in Milliardenhöhe für diese Pensions­ver­träge gebildet wurden – gesprochen wird von 4 Milliarden € – und dass man jetzt bereit ist, mit Transferzahlungen in der Höhe von 500 Millionen € zu agieren. Ich glaube, das wird jeder verstehen, dass das inakzeptabel ist. (Demonstrativer Beifall des Abg. Loacker.)

Das, was ich persönlich nicht verstehe, ist, dass ein Unternehmen, das in den letzten Monaten ohnehin ausreichend in den Schlagzeilen war, nicht davor ein Gespräch über die Absichten und Pläne mit den zuständigen Verantwortlichen führt, damit man das diskutieren kann, bevor die Öffentlichkeit im Detail darüber informiert wird. Das hätte ich mir erwartet. Daher habe ich das auch gestern kommentiert, dass ich das nicht als feine Art betrachte. Ich gehe aber davon aus, dass die gesetzlichen Grundlagen derzeit nicht ausreichend sind, um einen solchen Transfer durchzuführen; und wenn es zu einer Gesetzesänderung kommt, ist das Hohe Haus damit zu befassen. (Beifall bei der ÖVP.)

15.30


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


15.31.04

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Ich halte das jetzt schon für interessant, wenn der Herr Minister sagt, den ich dann trotzdem als den letztlich politisch Verantwortlichen für diesen Bereich sehe – und immerhin ist der Staat Österreich Mehrheitseigentümer bei der Post –, falls ich das richtig verstehe, dass wir nicht einmal im Parlament oder sonst wo über jahrelang andauernde Missstände und über Missmanagement in der Post reden dürfen, um den Aktienkurs nicht zu gefährden. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Schelling.)


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Diesbezüglich bin ich den NEOS für diese Anfrage und auch für die Besprechung von deren Beantwortung sehr dankbar, weil ich glaube, dass das ein Bereich ist, auf den wir noch öfter und sehr ausgiebig hinschauen sollten und müssen. Deswegen kann ich das in keiner Sekunde nachempfinden, was Sie da gerade gesagt haben. Das müss­ten Sie mir echt noch einmal erklären. (Neuerliche Zwischenbemerkung von Bundes­minister Schelling. – Zwischenruf bei der ÖVP.) – Ja, Entschuldigung.

Faktum ist, dass unter Schwarz-Blau die Post teilprivatisiert wurde. Wir wissen, dass dort seit Jahren mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wirklich auf eine Art und Weise umgegangen wird, die nicht einmal nur nicht akzeptabel ist, sondern unsozial und in jedem Fall untersuchenswert. (Abg. Moser: Die höchsten Vorstandsbezüge!) Ich möchte nicht nur über diejenigen reden, die jetzt schon in Pension gegangen wurden, beziehungsweise über diejenigen, die bald in Pension gehen, sondern über die Arbeitsbedingungen insgesamt. Die Verlierer in diesem ganzen Spiel sind nämlich die Postboten und Postbotinnen, die jeden Tag zu uns kommen, die von Tür zu Tür gehen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Moser: Genau!)

Teilweise gehen diese auch, wie ich heute auch von einem Kollegen erzählt bekom­men habe, eine Stunde früher in den Job, damit sie es noch schaffen, umfassend größere Gebiete, die sie jetzt zu betreuen haben, auch wirklich zu beliefern. Das heißt, ein Postbote in Oberösterreich geht mitunter in seiner Freizeit um 5 Uhr in der Früh in den Job, um dort die Post zu sortieren und dann pünktlich zu Dienstbeginn, um 6 Uhr, beginnen zu können; und das passiert in einem Betrieb, der staatsnah ist.

Ich halte das für völlig unverantwortlich und es insofern für sehr notwendig, dass wir nicht nur auf jene Leute hinschauen, die in die Pension gedrängt werden, sondern auch auf die Arbeitsbedingungen in einem Unternehmen, für das der Staat zumindest zu mehr als der Hälfte zuständig und verantwortlich ist.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, was da jahrelang passiert ist. Die Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter wurden in sogenannte Karrierecenter gesteckt und sind wiederholt umgeschult worden. Sie sind teilweise wirklich demotiviert und frustriert worden. Sie sind vor dem Erreichen irgendeines Pensionsanspruchsalters, das noch irgendwie der Rede wert gewesen wäre, hinausgemobbt worden.

Ich würde mir wünschen, dass wir hier noch viel öfter Zeit haben, auf diese ganzen Bereiche hinzuschauen.

Es wurde schon darauf verwiesen, dass wir auch in den ÖBB ähnliche Dinge erleben. Wahrscheinlich erleben die Wenigsten – da auch Sie, Herr Minister, das erwähnen –, die so um die 50 Jahre alt sind, dann wirklich das gesetzliche Pensionsantrittsalter, sondern werden offenkundig schon viel früher in die Alterspension und in irgendwelche Formen der Frühpension hinausgemobbt.

Ich halte es gerade in einem Bereich, der die öffentliche Daseinsvorsorge betrifft, der eine öffentliche Dienstleistung erbringt – nämlich die tägliche Lieferung von Post, die Postämter, die wir alle brauchen – für ganz notwendig, dass wir da hinschauen; und ich wünsche mir auch im Sinne der NEOS – und so, wie es auch vorher aufgegriffen wurde – unbedingt, dass Ministerien solche Anfragen umfassender und ausgiebiger beantworten, anstatt uns da in irgendeiner Form abzuschasseln und zu sagen, dass wir da jetzt gar nicht in aller Öffentlichkeit darüber reden können, was in einem wich­tigen Unternehmen wie der Österreichischen Post seit Jahren passiert.

Insofern bitte ich darum, das in Zukunft auch ausführlicher und im Sinne einer das Parlament ernst nehmenden Zugangsweise anzugehen. – Danke. (Beifall bei Grünen und NEOS.)

15.35



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 174

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte.

 


15.35.26

Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich finde ich es ganz schön, dass wir jetzt nach der Debatte merken, dass sich alle so ziemlich einig sind. Da gibt es aus unterschiedlichen Gründen ein Problem, aber da können wir einfach nichts machen – ebenfalls aus unterschiedlichen Gründen –, weil es da ein Gesetz gibt und man das zu befolgen hat; und es ist ja nicht so, als wären wir hier Gesetzgeber und könnten das ändern.

Da muss ich besonders auf Herrn Matznetter eingehen, weil er auch gesagt hat, dass das alles nicht so schlimm sei, wir das Pensionsantrittsalter in den letzten drei Jahren erhöht haben und dass alles gut unterwegs ist. Dabei ist allen klar, dass es sich entweder um einen einmaligen Effekt oder in dem Fall eine statistische Ungleichheit handelt – nämlich um die Änderungen bei der Invaliditäts- und Berufsunfähigkeits­pen­sion oder der Hacklerregelung –, die dazu geführt hat, dass das Pensionsantrittsalter plötzlich angestiegen ist. Trotzdem haben wir immer noch das Problem, dass das überhaupt nicht ausreicht, dass wir auch nur annähernd dahin kommen, mit der steigenden Lebenserwartung Schritt zu halten geschweige denn die Kostenproblematik in den Griff zu kriegen. Das wird uns spätestens bis 2060 so einholen, dass wir damit nicht mehr umgehen können werden.

Herr Minister, gerade Sie sagen, wir haben hier keinen Einfluss! Das stimmt ja wirklich nicht. Wenn sich alle einig sind, dass das am Beamtendienstrecht liegt, dann ändern wir das doch! Es gibt genügend Möglichkeiten, da auch das ASVG herzunehmen, um eine gleiche Regelung einzuführen, damit für alle auch die gleichen Regeln gelten. Wie das sein kann, dass es eben 2009 doppelt so viele Pensionierungen gegeben hat, ist mir unerklärlich. Es mag sein, dass es, wie auch Herr Matznetter gesagt hat, wirklich oft Leute gibt, die nicht mehr können, aber ich würde sagen, dass es statistisch nicht möglich ist, dass in einem Jahr einfach doppelt so viele so am Ende waren, dass sie nicht mehr weiterkonnten. Das geht einfach nicht.

Ich muss auch sagen – wie wir schon gesagt haben –, dass das für mich auch ein Armutszeugnis der vermeintlichen ArbeitnehmerInnenbewegung ist, dass man fitte ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Zwangspension geschickt hat, die gerne noch länger gearbeitet hätten, die Freude daran haben, länger zu arbeiten, die etwas beitragen möchten, die in dem Fall eventuell nicht zulasten aller Steuer­zahlerinnen und Steuerzahler in Pension geschickt werden möchten.

Das ist aber generell so eine Problematik, dass wir einfach kein Pensionssystem haben, das für alle gleich gilt. Wir haben unterschiedliche Regelungen. Es ist unge­recht, es ist eine Ungleichbehandlung. Wir benachteiligen unterschiedliche Berufsgrup­pen, Gesellschaftsgruppen; und ich möchte da ein paar Beispiele aufzeigen – vielleicht auch als Anleitung –, was man bei dieser kommenden Pensionsreform machen könnte, um eben beispielsweise dieses Problem der Pensionierung bei Dienstunfähigkeit anzugehen; das liegt im Beamtendienstrecht. Dazu gibt es übrigens einen Antrag des Kollegen Loacker, der noch nicht im Sozialausschuss behandelt wurde. Es steht allen frei, dem auch zuzustimmen, wenn Sie der Meinung sind, dass das vielleicht ein Prob­lem sein könnte. Da haben wir unter anderem auch vorgeschlagen, dass diese Ver­setzungen eben nicht nur im Wirkungsbereich der jeweiligen Dienststelle, sondern im gesamten Bundesgebiet möglich sein sollten.


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Ein weiterer Punkt ist zum Beispiel auch die Schaffung der Möglichkeit von medi­zinischen und beruflichen Rehabilitationen, damit eben die gleichen Regeln wie für normalsterblich Versicherte gelten, denn ein Pensionssystem muss für alle da sein.

Dann gibt es noch die anderen Ungerechtigkeiten wie jene, dass für Beamte das Pensionskonto noch nicht gilt, sondern erst ab 2028. Dafür gibt es einfach keine Erklärung. Wenn Sie jetzt mit Verwaltungsaufwand kommen, muss ich sagen, dass Ihnen vieles Geld wert ist, aber Gerechtigkeit in dem Fall wahrscheinlich nicht.

Der nächste Punkt ist das Frauenpensionsantrittsalter: Unserer Meinung nach ist es auch den Frauen gegenüber ungerecht, dass das immer noch nicht angeglichen worden ist, weil wir ihnen quasi die besten Jahre in ihrer Erwerbslaufbahn wegnehmen.

Andere Punkte sind weitere Frühpensionierungsregelungen oder auch die Hackler-regelung. Alle Incentivierungen in diese Richtung müssen einfach weg, und auch da muss es eine Angleichung an die steigende Lebenserwartung geben. (Abg. Schopf: Das ist wichtig!) – Ich finde es schön, dass Sie das alles wichtig finden. Machen Sie es einmal!

Luxus- und Sonderpensionen gehören dringend abgeschafft. Das kann es einfach nicht mehr geben. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Neubauer.) Ich verstehe auch nicht, wie Sie das anderen Leuten erklären wollen. Wie können Sie sich hier hinstellen und sagen: Na ja, da sind wir noch nicht dazugekommen, das zu ändern. – Das ist offensichtlich jetzt nicht so dringend.

Wie können Sie das erklären, dass es sein kann, dass es durch dieses Gesetz, das Sie in den Verfassungsrang gehoben haben, weiterhin Luxuspensionen von über 9 000 € geben kann? – Das möchte ich mir einmal anhören.

Und zum Schluss, da ich damit rechne, dass – wenn man es mit der Steuerreform vergleichen will – am 29. Februar wahrscheinlich die „ganz sicher größte Pensions­reform aller Zeiten“ oder auch GröPaZ präsentiert wird: Liebe ÖVP, ich freue mich wirklich sehr auf das, was Sie da präsentieren werden. Sie erklären uns ja ständig oder auch jetzt gerade akut: Es braucht eine Obergrenze für Flüchtlinge, denn wir können das der Bevölkerung nicht mehr zumuten, es kostet so viel Geld, es geht sich nicht aus! – Dabei geht es um Leben und Tod.

Ich sage, ich hätte gerne eine Obergrenze für politische Untätigkeit, für Reformver­schleppung, für Kosten im Pensionssystem. Ich hätte gerne eine Obergrenze für Schul­den, denn das ist für die nächste Generation genauso unzumutbar. (Abg. Rädler: Dann wären Sie nicht hier! Dann wären Sie gar nicht da!) Dann hätten wir möglicherweise in unserem Budget auch Geld übrig, um Menschen das Leben zu retten.

Es braucht ein Pensionssystem, das für alle da ist. Darauf hoffe ich. (Beifall bei den NEOS.)

15.40


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Ing. Dietrich gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.

 


15.41.02

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzte Frau Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Die Finanzierung des Sozialsystems wird für uns alle eine riesige Herausforderung. Nicht umsonst haben wir in den letzten Wochen und Monaten darüber diskutiert, wie und mit welchen Maßnahmen wir das Antrittsalter erhöhen können. Das sind sehr umfangreiche Maßnahmen, die, so hoffen wir, greifen werden, um das Antrittsalter wirklich hinaufzubringen.


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Was wir alle wollen, ist ein System für alle. Das heißt: keine Privilegien, sondern wirklich Gleichbehandlung. Auch das dauert, bis die Systeme angeglichen sind. Meine geschätzten Damen und Herren, wenn wir heute beklagen, dass es in der Post noch Beamte gibt und dass jene mit 50 oder 50+ in Pension gehen sollten, dann ist es ganz klar, dass es da einen Aufschrei gibt, nämlich von all jenen, die ASVG-versichert sind, die bis 65 arbeiten müssen, und von vielen mehr, die eben Nachteile durch die Reformen in der Vergangenheit hinnehmen mussten.

Meine geschätzten Damen und Herren, wir müssen aber auch so ehrlich sein und sagen: Die Post ist privatisiert. Und das, was die Deutschen gemacht haben, nämlich dass sie die Beamten vor der Privatisierung zurück ins System geholt haben, das hat man in Österreich nicht gemacht.

Jetzt haben wir zwar privatisiert, halbprivatisiert, haben dort aber noch Beamte sitzen, auf die wir keinen Einfluss mehr haben, denn die sind in einer Aktiengesellschaft, und wir müssen mit dem leben, was der Vorstand dort beschließt.

Natürlich ist das eine unschöne Situation, aber der Herr Finanzminister hat keine Mög­lichkeit, diese Situation zu verändern, und er hat wahrscheinlich auch keine Möglich­keit, hineinzuregieren. Wir hätten am Beispiel Deutschland lernen müssen, wir hätten die Hausaufgaben vor der Privatisierung erfüllen müssen. Heute müssen wir leider Gottes die Konsequenzen und auch die Finanzierung mittragen.

Meine geschätzten Damen und Herren, die Situation in der Post ist für die Arbeit­nehmer alles andere als lustig, ich kann da meine Kollegin Schwentner nur unter­stützen. Auch unser Briefträger klagt, wie überfordert sie sind, unter welchem Zeitdruck sie arbeiten müssen, dass sie einen Chip haben, womit genau geschaut wird, wie lange sie wo sind. Also das einstmals so tolle Paradies und den Traumjob bei der Post gibt es längst nicht mehr.

Nehmen wir das zur Kenntnis und schauen wir trotzdem, dass wir gemeinsam die Situation im Sinne einer Vereinheitlichung verbessern können. (Beifall beim Team Stronach.)

15.44


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

15.44.28Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 6819/AB

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur kurzen Debatte über die Anfra­ge­beantwortung der Bundesministerin für Inneres mit der Zahl 6819/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verle­sung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt mit einer Redezeit von 10 Minuten als Einbringerin Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


15.45.00

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben uns heute entschieden, diese Anfrage in einer kurzen Debatte zu behandeln, da sie meines Erachtens symptomatisch für die Missachtung des Interpellationsrechts seitens des Innenministeriums ist.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 177

Wir haben in dieser Anfrage 17 Fragen gestellt, 17 wichtige, den IS betreffende Fra­gen, und von diesen 17 Fragen wurden drei mickrig beantwortet, bei neun wurde auf den Unterausschuss des Innenausschusses verwiesen, und bei fünf wurde darauf hingewiesen, dass keine entsprechenden Statistiken geführt werden und es keine Auf­zeichnungen gibt.

Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist eine – ich möchte fast sagen – Schande, dass man so eine Anfragebeantwortung zu so einem wichtigen Thema bekommt. Und es ist symptomatisch, wie ich bereits eingangs erwähnt habe. Ich habe mir die letzten zehn Anfragebeantwortungen herausgesucht. In fast jeder wird darauf hingewiesen: Entsprechende Statistiken werden nicht geführt; erforderlich hoher Verwaltungsaufwand; von einer Beantwortung muss Abstand genommen werden. Es geht in diesem Atemzug weiter, und das kann man so hier nicht unbesprochen stehen lassen.

Auch die Zahlen in den Beantwortungen, die hier vorliegen, divergieren ja total. Wenn Sie in Ihrer Anfragebeantwortung von 13 Toten schreiben, die in den Heiligen Krieg gezogen und dann nicht mehr zurückgekehrt sind, sagt der Verfassungsschutz, dass es Ende 2014 30 Tote waren. Im Verfassungsschutzbericht 2014 waren es 39 Tote. – Ja, was stimmt denn jetzt, sehr geehrte Frau Ministerin? Das sind ja Zahlen, bei denen sich wirklich keiner auskennt! Und nicht nur wir hier als Abgeordnete haben bei so wichtigen Themen das Recht, Zahlen und Informationen zu bekommen, sondern – und das ist das Wichtigste – die Bevölkerung hat das Recht, diese Informationen zu bekommen. Die Österreicherinnen und Österreicher, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben das Recht, hier richtige und konkrete Zahlen zu bekommen, und diese erfragen wir mit der Anfragebeantwortung. (Beifall beim Team Stronach.)

Ebenso unterschiedliche Zahlen gibt es, was Kämpfer betrifft, die Österreich verlassen haben, um in den Dschihad zu ziehen. Hier wird einmal von 68 Personen gesprochen, dann wird von 40 Personen gesprochen, dann wird von 60 Personen gesprochen, und die Zeitungen titeln auch immer wieder mit anderen Zahlen. „Österreich“ zum Beispiel hat von 200 Personen gesprochen und beruft sich dabei auch auf das Innenminis­terium. Also das, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Ministerin, sind schon Dinge, die man – wie gesagt – nicht unbesprochen lassen kann.

Ich möchte hier die Antworten auf die Fragen zitieren, die ich auch für besonders wichtig und essentiell halte, nämlich ob Flüchtlinge auf IS-Material und Waffen kontrol­liert wurden, ob große Mengen Bargeld gefunden wurden und wie die jeweiligen Kon­se­quenzen daraus ausschauen. Dazu hieß es: Darüber werden keine Statistiken geführt; zu viel Verwaltungsaufwand.

Jetzt haben Sie gerade unlängst beschlossen, 75 Millionen € für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen, 24 Millionen € kriegt das Bildungsressort, um Deutschkurse anzubieten. Hier wird so viel Geld in die Hand genommen, und Sie argumentieren, dass Sie kein Geld haben, um diese wichtigen Daten zu erheben und Statistiken zu machen?! Ich zitiere weiter: Auch die Fragen nach der Anzahl der Strafdelikte mit IS-Hintergrund, etwa, wo einschlägige Symbole gefunden wurden et cetera, nach der Anzahl der gefundenen und gefälschten Pässe und der sexuellen Übergriffe in Bundeseinrichtungen und in den Ländern werden nicht beantwortet, da es dazu auch keine Statistiken gibt.

Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich weiß nicht, wie diese Anfragebeantwortung zustande kommt, ob Sie sich die noch ansehen, ob die über Ihren Tisch geht. Ich weiß auch nicht, ob hier bewusst etwas verschwiegen wird, ob man bewusst versucht, die Bevöl­kerung nicht zu informieren und unangenehme Informationen hintanzuhalten. Vielleicht halten Sie es auch mit Ihrem deutschen Kollegen, dem deutschen Innenminister, der


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sagt: Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern. Darum können wir die Antworten nicht geben, können auch nicht die wirklichen Zahlen von den Straftaten, die von Flüchtlingen und von Asylwerbern begangen werden, präsentieren.

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist sicher keine Politik, und hier fühlt sich die Bevölkerung auch nicht sicher, denn die Bevölkerung fühlt sich im Stich gelassen. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich habe schon letztes Jahr im Zuge meiner Petition „Mehr Sicherheit durch ein liberales Waffenrecht“ eine repräsentative Umfrage in Auftrag gegeben. Schon damals haben 67 Prozent der Befragten angegeben, dass sie ihr Sicherheitsgefühl durch die Politik nicht befriedigt sehen. Das war schon damals, im November 2014, als die Flüchtlingskrise noch lange nicht auf dem Stand war, auf dem sie jetzt ist. Wenn wir jetzt eine Umfrage machen würden, würde die deutlich schlimmer aussehen.

Sie können nicht immer Politik am Bürger vorbei machen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Bundesregierung und sehr geehrte Abgeordnete von den Regie­rungsfraktionen! Vielleicht können Sie wieder einmal nach draußen gehen – „nach draußen gehen“ klingt immer etwas komisch – und mit der Bevölkerung, mit Ihren Wählerinnen und Wählern in Kontakt treten, auch jetzt in Bezug auf das Staats­schutz­gesetz. Was haben Sie den unzähligen Personen denn geantwortet, die ihre Bedenken im Zusammenhang mit dem Staatsschutzgesetz zum Ausdruck gebracht haben?

Es wurde heute dem Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen die Petition von AKVorrat überreicht, wo sich über 30 000 Österreicherinnen und Österreicher gegen dieses Staatsschutzgesetz ausgesprochen und eben diese Petition unterzeichnet haben.

Also auf der einen Seite wollen Sie die österreichische Bevölkerung mit dem Staats­schutzgesetz, das heute noch auf der Tagesordnung steht und beschlossen werden soll, bewachen und bespitzeln, und auf der anderen Seite ist es nicht möglich, dass Statistiken und Aufzeichnungen geführt werden, was mit den Flüchtlingen und Asyl­werbern passiert, die hierherkommen. Man weiß nicht, woher sie kommen, weil sie keine Pässe, keine Papiere haben, wir wissen nicht, was in den Rucksäcken ist. Es wurde hier schon mehrfach erwähnt, dass Attentäter, die dann auch in Paris dabei waren, mit der Flüchtlingswelle nach Österreich gekommen sind oder durchgeschleust wurden.

Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, da kann man durchaus und wirklich von einer verfehlten Sicherheitspolitik sprechen.

Wenn wir jetzt im Zuge des bevorstehenden Bundespräsidentenwahlkampfes – wir haben es heute schon gehört – von Rot und Schwarz Bekenntnisse bekommen, dass man hier die Notbremse zieht – Kollege Lugar, unser Klubobmann, hat es heute schon ausgeführt, dass das ja alles erst nach der Wahl wirksam wird –, dann sage ich auch: Warum macht man nicht jetzt einen Schlussstrich? Warum sagt man nicht: Wir machen das jetzt so und evaluieren dann – und nicht erst irgendwann nach der Wahl!? Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist für uns nicht nachvollziehbar und kann unsere Unterstützung nicht finden. (Beifall beim Team Stronach.)

Sehr geehrte Frau Innenministerin, ich möchte noch eines ansprechen, weil Sie ja nicht nur schriftlich nicht sehr auskunftsfreudig sind, sondern auch mündlich nicht; zumindest kann ich das aus den Sitzungen im Innenausschuss berichten, bei denen ich dabei war. Wenn man Sie dort etwas fragt, dann reagieren Sie auch nicht oder beantworten diese Fragen auch nicht. Das verstehe ich in keiner Weise! Wir haben auch schon öfter darüber diskutiert, und Sie haben es in einer der letzten Sitzungen auch gesagt, dass Sie sich dafür einsetzen werden oder dass es Gespräche oder Initiativen in die


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Richtung gibt, dass Polizisten außer Dienst auch die Waffe tragen dürfen, was jetzt ja nicht der Fall ist. Wir wissen ja, Polizisten bekommen keinen Waffenpass mehr. Sie haben gesagt, Sie könnten dem Vorschlag nähertreten, dass der Dienstausweis reicht, damit die Polizisten außer Dienst auch die Waffe tragen oder führen können. Im Innenausschuss habe ich Sie darauf angesprochen, es hat von Ihnen keine Antwort gegeben. – Vielleicht sind Sie so gnädig und können heute diese Anfrage beantworten.

Des Weiteren möchte ich auch noch einmal massiv darauf hinweisen, dass wir nicht die österreichischen legalen Waffenbesitzer mit Verschärfungen des Waffengesetzes, mit dem Verbot von halbautomatischen Waffen bestrafen und schikanieren sollen, sondern dass wir uns besser um die illegalen Waffenbesitzer, die Verbrecher, die Kri­mi­nellen kümmern sollten. Es kann nicht sein, dass dem Bürger immer mehr Pflichten auferlegt und immer weniger Rechte eingeräumt werden. Selbstverteidigung muss ein Bedarfsgrund werden und einen Rechtsanspruch auf einen Waffenpass begründen. Das möchte ich hier heute noch einmal betonen.

Ich kritisiere in diesem Zusammenhang auch an der Statistik, dass bei Straftaten kein Unterschied zwischen Straftaten mit legal besessenen Waffen und Straftaten mit illegal besessenen Waffen gemacht wird. Hier kann man auch den Eindruck gewinnen, dass die legalen Waffenbesitzer wieder in ein schlechtes Licht gestellt werden sollen, und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Ministerin, kann man so nicht stehen lassen! (Beifall beim Team Stronach.)

In diesem Sinne bin ich schon neugierig auf Ihre Beantwortung. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

15.54


Präsidentin Doris Bures: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin. Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten.

 


15.55.00

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Schenk, ich darf für die Gelegenheit Danke sagen, hier im Plenum auf Ihre Vorwürfe einzugehen.

Wie Sie wissen, ist mir der Dialog generell mit den Damen und Herren Abgeordneten sehr, sehr wichtig und dass wir vor allem die Anfragen auch immer korrekt beant­worten. Ich möchte aber schon generell festhalten, dass wir bei der Anfragebeant­wortung bei manchen Fragen auf den Ständigen Unterausschuss des Innenausschus­ses verwiesen haben, weil, wie Sie ganz genau wissen, dieser Ständige Unteraus­schuss des Innenausschusses auch dazu da ist, um detaillierte Fragen zu beantworten und Ihnen detaillierte Informationen, Hintergründe und Einblicke in die Angelegenhei­ten des Staatsschutzes zu gewähren.

Viele dieser Fragestellungen gehören in den Ständigen Unterausschuss des Innen­ausschusses, und die Mitglieder des Ständigen Unterausschusses wissen, dass mir die konkrete Anfragebeantwortung wichtig ist und dass wir die Fragen auch immer seitens unserer Expertinnen und Experten und auch meiner Person sehr spezifisch beantworten.

Bei manchen anderen Fragestellungen: Ja, da haben wir darauf verwiesen, dass wir das eine oder andere Mal keine entsprechende Statistik bei der Hand haben bezie­hungsweise das eine oder andere Mal die Beantwortung unverhältnismäßig wäre, was den Verwaltungsaufwand betrifft.


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Aber lassen Sie mich im Speziellen auf Ihre, glaube ich, wichtige Frage eingehen, was die sexuellen Übergriffe in Bundesbetreuungseinrichtungen und Landesbetreuungsein­richtungen betrifft. Wenn Sie die Kriminalstatistik vor Augen haben oder wenn Sie in Zukunft reinschauen, werden Sie wissen, dass der Tatort in der Kriminalstatistik bisher eben nach Bezirken erfasst ist und dass hier nicht auf etwaige Einrichtungen abgestellt wird. Die Zahlen wurden Ihnen im Rahmen des Sicherheitsberichtes zugeschickt bezie­hungsweise übermittelt und auch besprochen.

Daher wurde in beiden Punkten von mir ganz expressis verbis festgehalten, dass eben der Verwaltungsaufwand zu groß wäre, dass wir aber auf alle Fälle versichern können, dass aufgrund der erhöhten Gefährdungslage seit Anfang letzten Jahres selbstver­ständlich der Streifendienst bei den Bundesbetreuungseinrichtungen verstärkt worden ist und dass wir vor allem – und das ist neu – seit Beginn dieses Jahres auch das Schlagwort „Asyl- und Flüchtlingsunterkunft“ in die Kriminalstatistik aufgenommen haben. Das ist neu, und das heißt, dass wir in Zukunft diese Zahlen für 2016 auch werden liefern können.

Zu den Fragen 7 und 9 darf ich ausführen, dass diesbezüglich keine Auswertungen geführt werden. In der Kriminalstatistik werden beispielsweise die Kategorien Asyl­werber, Fremde und Nichtaufenthaltsberechtigte geführt, jedoch nicht der anerkannte Flüchtling oder Asylant. Sollten Sie jedoch daraus schließen wollen, dass Asylwerber den Großteil jenes Personenkreises ausmachen, der Straftaten nach Urkundendelikten begeht, muss ich Sie enttäuschen. Ja, sie haben einen Anteil, das ist unbestritten, aber die Zahlen belegen, dass von den rund 9 800 angezeigten Fällen in den Jahren 2014 und 2015 etwas mehr als ein Zehntel, ganz genau 12,55 Prozent Asylwerberinnen und Asylwerber betroffen haben.

Zu Ihrer Frage 13: Diese Zahlen beziehen sich im Konkreten auf österreichische Staatsbürger. Das heißt, je nachdem, was sie konkret fragen, ist es auch die Anzahl der Betroffenen. In diesem Fall ist es auf österreichische Staatsbürger abgestellt.

Ich hoffe, Frau Abgeordnete, dass ich etwaige Unklarheiten jetzt ausräumen konnte, und wir werden auch weiterhin nach bestem Wissen und Gewissen Ihre Fragen beant­worten. Wir versuchen – und das ist uns wichtig – hier vor allem transparent zu sein. Seit Anfang der Legislaturperiode wurden an das Innenressort, an mein Ressort, 1 225 Anfragen gestellt. Das bedeutet einen hohen Aufwand und sehr viele Stunden oder Wochen, die damit verbunden sind. Diesbezüglich darf ich heute einmal mehr der gesamten Beamtenschaft danken, die nach bestem Wissen und Gewissen diese Anfragebeantwortungen vorbereitet. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

16.00


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Weninger. Ab jetzt beträgt die Redezeit 5 Minuten. – Bitte.

 


16.00.42

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Innenministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es war bis zur Rede der Kollegin Schenk nicht ganz klar, welche Stoßrichtung diese Kurzdebatte haben soll: Soll es eine Diskussion über die Qualität der Anfragebeantwortung sein, die auch von unserer Seite manchmal bemängelt wird? Dazu haben wir ja die Möglichkeit, die heute intensiv genutzt wird, wenn man mit der Qualität der Anfragebeantwortung unzufrieden ist, dies im Plenum, so wie wir das jetzt machen, zu diskutieren. Oder soll es in der Diskussion um eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Problematik des islamistischen Terrorismus in Österreich und in Europa gehen? Wie sich herausgestellt hat, wurde einfach ein bunter Strauß von Oppositionsfloskeln gebunden (Abg. Schenk: … keine Floskeln!), in den man alles hineinpackt: für mehr Bekämpfung der Kriminalität, für mehr Bekämpfung


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von Terrorismus, aber gleichzeitig gegen alle legistischen Maßnahmen, die bereits getroffen wurden und die in Planung sind! (Abg. Schenk: Na welche denn?) – Zum Beispiel das Islamgesetz (Abg. Schenk: … Wahnsinn!), die aktuelle Diskussion über das Staatsschutzgesetz oder das Gesetz zum Schutz der sexuellen Integrität von Frauen. (Ruf bei den Grünen: Genau!)

Da kann ich mich erinnern, dass gerade Ihre Gruppe nicht nur ganz massiv dagegen agitiert hat (Abg. Schenk: Das sind zwei Paar Schuhe!), sondern sich sogar darüber lustig gemacht hat, dass wir in diesem Haus ein entsprechendes Gesetz diskutieren (Abg. Schenk: … bunter Strauß wird immer größer!), und jetzt kommen Sie daher und kritisieren mangelnde politische Umsetzung. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeord­neten der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Bravo!)

Das Thema ist viel zu ernst, und das hat auch die Frau Ministerin angesprochen. Wir müs­sen das Recht der parlamentarischen Kontrolle – und das werden wir heute noch ausführlich diskutieren – nicht nur permanent verteidigen, sondern auch permanent ausbauen. Gerade der Ständige Unterausschuss des Innenausschusses ist ein Aus­schuss, der in höchster Qualität versucht die Fragen der Abgeordneten zu beant­wor­ten. Das Problem ist aber: Das kann nur so funktionieren, wie es jetzt funktioniert, in­dem nämlich für die Mitglieder dieses Ausschusses absolute Verschwiegenheit herrscht.

Ein positives Beispiel ist da einer meiner Lieblingskollegen, der Kollege Pilz, der oft mehr als die Hälfte der Redezeit in diesem Unterausschuss beansprucht, aber da ist noch nie (Zwischenruf des Abg. Rädler) auch nur irgendein Wort dessen, was wir dort diskutiert haben, an die Öffentlichkeit gekommen! Das ist die Voraussetzung, damit solche Mechanismen, die wir gemeinsam stärken wollen, auch in Zukunft funktionieren. Ratsam wäre es natürlich, als Abgeordnete an diesem Ausschuss auch teilzunehmen und sich nicht nur durch eine Klubsekretärin vertreten zu lassen (Abg. Hagen: Was?), denn dann hat man die Möglichkeit, viele dieser Fragen, die dann schriftlich einge­bracht und nicht beantwortet werden, direkt im Ausschuss zu stellen.

Wie auch immer, meine Damen und Herren, die Problematik liegt am Tisch. Es gibt nichts zu beschönigen, der islamistische Terrorismus ist in Europa angekommen. Wir werden uns mit dieser Problematik – sowohl was die rechtliche Ausgestaltung als auch das exekutive Handeln betrifft – noch sehr oft beschäftigen.

Aufgrund der kurzen Redezeit möchte ich aber abschließend noch einen Punkt erwäh­nen: Neben der Bekämpfung und Ausrottung des Terrorismus ist es natürlich auch wichtig, die politischen und sozialen Wurzeln – den Nährboden, auf dem dieser Funda­mentalismus entsteht – zu bekämpfen. Wir müssen also einerseits mit allen Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, Frieden schaffen – in Syrien, in Libyen, in den Staaten südlich der Sahara – und gleichzeitig die wirtschaftliche, politische, demokratische und soziale Stabilität wiederherstellen. Wir müssen ein wenig von unserer Vorherrschaft, die wir seit der Zeit des Kolonialismus in vielen Ländern dieser Region ausüben, zurücknehmen, um den Menschen auch die Möglichkeit zu geben, wirtschaftlich erfolgreich zu sein, in ein soziales Umfeld eingebettet zu sein und dann weniger anfällig für Fundamentalismus, Terror und Gewalt zu sein. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Korun und Pilz.)

16.05


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Mag. Hammer gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


16.05.37

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Es ist ja ganz interessant, dass es dem Team Stronach


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bei dieser kurzen Debatte im Zusammenhang mit der heutigen Tagesordnung darum geht, darüber zu diskutieren, welche Statistiken man führt und welche Informationen man durch mühselige und aufwendige Arbeit generieren will. Unserer Meinung nach ist es viel besser und effizienter, in der Terrorbekämpfung nicht über Statistiken zu diskutieren, sondern zu handeln, und wir handeln heute mit dem Staatsschutzgesetz (Abg. Schenk: Genau!), dem Sie, wie Sie bereits angekündigt haben, nicht zustimmen werden, aber das ist ein ganz wichtiger und konkreter Schritt. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Anfrage ging im Konkreten an die Bundesministerin für Inneres. Die Frau Bun­desministerin hat auch ausgeführt, dass es die 1 225. Anfrage ist, und ich kann mich an sehr wenige Anfragediskussionen und Beschwerden diesbezüglich erinnern, da gerade die Frau Bundesministerin für Inneres dafür bekannt ist – und das wird allseits auch anerkannt –, wirklich umfassende Informationen zu geben und dem Interpel­lations­recht nachzukommen. Dafür darf ich mich auch an dieser Stelle bedanken. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Weninger.)

Was die speziellen Fragestellungen dieser Anfrage betrifft, so wurde von der Frau Bundesministerin bereits angesprochen, dass diese sehr spezifisch sind, entsprechen­de Statistiken oftmals nicht geführt werden und diese Informationen wirklich nur durch manuelle, händische Auswertung erbracht werden können. Den Verwaltungsaufwand muss man sich nicht vorstellen, da wären wir sehr weit weg von Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit – und auch das sollte man, so glaube ich, im Auge behalten –, wenn wirklich jeder Fall händisch und einzeln auszu­werten ist. Ich glaube, das ist nicht das, was wir uns wünschen, dass die Polizisten für Sie diese Akten durchkramen und so tatsächlich weniger auf der Straße ihren Dienst verrichten können.

Viele Informationen – auch das hat die Frau Bundesministerin gesagt – liefert der jährliche Sicherheitsbericht, in dem alles, was an Informationsmaterial zur Verfügung steht, auch der Öffentlichkeit mitgeteilt wird. Die Frage ist aber, und die konnte das Team Stronach nicht beantworten: Was tun Sie schlussendlich mit diesen Infor­ma­tionen, die Sie hier abfragen? Welchen Informationsgewinn haben Sie, und was hat die österreichische Bevölkerung davon? Natürlich ist es wichtig, die Bevölkerung immer auch zu sensibilisieren und zu informieren, doch meiner Meinung nach ist gerade die Frau Bundesministerin diejenige, die immer wieder auf Bedrohungslagen und Hand­lungsbedarfe hinweist (Abg. Weninger: Oft mehr, als notwendig ist!) und auch die Bevölkerung dafür sensibilisiert, welche Bedrohungslagen bestehen. Ich glaube, es ist immer wichtig, ein entsprechendes Lagebild zu haben.

Ebenfalls bereits angesprochen wurde der Ständige Unterausschuss des Innenaus­schusses und die Tatsache, dass wir dort vom Verfassungsschutz und vom Amt für Terrorismusbekämpfung die wichtigsten Informationen bekommen – Informationen, die jedoch, auch das wurde angesprochen, vertraulich zu behandeln sind, weil das hoch­sen­sible und nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Daten sind, die für politische Ent­scheidungsträger aber wesentlich sind und aus denen wir die entsprechend richtigen Schlüsse zu ziehen haben. Das betrifft das Staatsschutzgesetz und auch das Grenz­management in der Flüchtlingsfrage.

Erfreulich ist jedenfalls, und da muss man auf Holz klopfen (auf das Rednerpult klop­fend): Wir haben zum Glück in Österreich noch keinen Terroranschlag gehabt, weil bei uns der Verfassungsschutz auch bisher sehr gute Arbeit geleistet hat, allerdings natür­lich mit eingeschränkten Möglichkeiten. Und heute werden wir über das Staatsschutz­gesetz entsprechend weitere Schritte ermöglichen.

Gerade die Bedrohung durch Terroranschläge wird ja immer wieder mit den Flücht­lingsströmen in einen Zusammenhang gebracht: Natürlich braucht es ein Grenzmana-


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gement – von diesem habe ich ja bereits gesprochen –, natürlich braucht es auch die Sicherung und die Registrierung an den EU-Außengrenzen, damit dort entsprechend Vorsorge dafür getroffen wird, dass keine IS-Kämpfer auf diesem Weg nach Österreich kommen.

Ebenfalls angesprochen wurde die Frage nach Österreichern, die sich in diesen Kriegs- und Krisengebieten in Syrien oder dem Irak im Dschihad befinden, wobei beantwortet wurde, in Bezug auf wie viele Personen Informationen vorliegen. Die entscheidende Frage ist dabei: Was machen wir mit den Rückkehrern?, und auch da hat die Frau Innenministerin schon ein Bündel an Vorschlägen vorgelegt.

Frau Kollegin Schenk, Sie sprechen auch immer wieder die Frage des Tragens der Dienstwaffen der Polizisten im Privatbereich an. Die Frau Innenministerin hat bereits mehrmals gesagt, dass jeder Polizist die Möglichkeit hat, einen entsprechenden Antrag zu stellen (Abg. Schenk: … abgelehnt!), die Dienstwaffe im Privatbereich tragen zu dürfen. Zielsetzung dabei ist aber nicht, dass sich jeder Polizist verpflichtet fühlen muss, auch im Privatbereich, in seinem eigenen privaten Umfeld immer seine Dienst­waffe bei sich zu haben. Darum will man das auf Antrag machen, das ist schon möglich und wird auch umgesetzt.

Ich bin jedenfalls davon überzeugt, dass Österreich seitens der Regierung im Sicher­heitsbereich sehr viel macht und die Terrorbekämpfung sehr wirksam umsetzt. Man kann Terroranschläge nie wirklich ausschließen. Wir tun unser Bestes, das heutige Staatsschutzgesetz wird auch seinen Beitrag leisten, und die Frau Innenministerin leistet diesbezüglich hervorragende Arbeit. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Weninger. – Zwischenruf des Abg. Weninger.)

16.10


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


16.10.22

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ja, es ist schon in Ordnung, da kann ich dem Kollegen Hammer bei­pflichten, wenn man zum Beispiel bei einigen Fragen, die hoch prekär sind, in der Anfragebeantwortung auf den Ständigen Unterausschuss des Innenausschusses verweist. Das geht so auch von unserer Seite okay.

Doch was nicht geht, Frau Bundesministerin, ist Folgendes: Fragen zu beantworten, die Ihnen klipp und klar gestellt werden, indem man nur darauf verweist, dass ent­sprechende Statistiken nicht geführt werden! Kollege Hammer hat Sie zwar jetzt verteidigt, hat es aber eh gleich angesprochen, worum es geht, nämlich um die Fragen 7 bis 11. Und, Kollege Hammer, es muss schon dem oder der Abgeordneten überlas­sen werden, wie die Fragen gestellt werden und was gefragt wird. Ob das jetzt statis­tische Fragen sind oder nicht, bleibt schon immer den Abgeordneten überlassen. (Zwischenruf des Abg. Schönegger.)

Wenn Sie gefragt werden, Frau Bundesministerin, bei wie vielen Kontrollen von Flücht­lingen und Asylanten IS-Symbole gefunden wurden und um welche es sich handelt, bei wie vielen Waffen und Munition gefunden wurden und um welche es sich handelt, größere Mengen von Bargeld und so weiter und so fort, dann ist Ihre Antwort darauf – oder die Ihrer Beamten oder Ihres Kabinettchefs –:

„Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. Von einer anfragespezifischen bun­desweiten retrospektiven manuellen Auswertung aller entsprechenden Amtshandlun­gen wird auf Grund des enormen Verwaltungsaufwandes und der damit im Zusam­menhang stehenden exorbitanten Ressourcenbindung im Hinblick auf die Sparsamkeit,


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Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns Abstand genommen.“ (Abg. Darmann: Wahnsinn!)

Frau Bundesministerin, es ist ein Wahnsinn, hier die „Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit“ der Verwaltung in die Schuhe zu schieben und das aus dem Grund nicht zu beantworten! – Sie können nur sagen: Ja, es wurden Waffen gefunden!, oder: Nein, es wurden keine gefunden! Wurde etwas gefunden, dann haben Sie das der Abgeordneten Schenk sehr wohl mitzuteilen. Wenn Sie da waggonweise, last­wagenweise Waffen sichergestellt haben, dann können wir über zweckmäßig, sparsam und wirtschaftlich diskutieren, aber wenn Sie vielleicht drei, vier, fünf, zehn Waffen gefunden haben, dann ist der Verwaltungsaufwand, diese zu registrieren, gleich null.

Und ich frage Sie hier und jetzt: Was haben Sie oder Ihr Ministerium mit den gefun­denen Waffen getan? Haben Sie die am Schwarzmarkt verkauft? Haben Sie die ver­schwinden lassen? Das muss ja bitte registriert sein! (He- und Hallo-Rufe bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Lopatka: Wir sind hier im Parlament! – Abg. Wöginger: Wir sind da nicht im Wirtshaus! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich würde Sie bitten, sich in Ihrer Aus­drucksweise zu mäßigen.

 


Abgeordneter Christian Lausch (fortsetzend): Ja, aber es muss schon erlaubt sein, dass man, wenn man so eine Anfragebeantwortung erhält, sich dann die Frage stellt, was mit den Waffen, die gefunden wurden, geschehen ist, wenn welche gefunden wurden, denn das weiß die Abgeordnete Schenk nicht. (Zwischenruf des Abg. Wöginger. – Abg. Darmann: Es gibt keine Statistiken, … Wahnsinn!)

Das muss man schon hinterfragen, das muss hier doch erlaubt sein! Auch höhere Mengen von Bargeld: Bitte, was ist mit diesen Sachen geschehen? (Zwischenrufe der Abgeordneten Darmann, Schimanek und Wöginger.) Was ist damit geschehen? Da kann man nicht sagen: Das ist zu viel Verwaltungsaufwand, das ist nicht zweckmäßig, nicht wirtschaftlich, und so weiter! – Wenn Sie diese Hebel in Ihrem eigenen Minis­terium ansetzen bei den Inseratenschaltungen, dann ist das schon okay so, so sollen Sie auch arbeiten: sparsam, zweckmäßig und wirtschaftlich, aber bitte, wenn es um Waffenfunde geht, wenn es um Munitionsfunde an Grenzen geht, dann hört sich doch ein bissel der Spaß für die innere Sicherheit auf, Frau Präsidentin! (Zwischenruf des Abg. Schönegger.) Und dann braucht man nicht so aufgeregt sein, wenn hier am Rednerpult ein Abgeordneter fragt, was eigentlich mit den Sachen geschehen ist. Das muss schon erlaubt sein. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)

Man sollte diese Anfragebeantwortungen halt ordentlich durchführen, dann erspart man sich solche Fragen.

Ich möchte Ihnen nur, weil man ja immer sagt: humanitär vorgehen, die Grenzen nicht sichern, alle ins Land lassen, und so weiter (Abg. Schönegger: Wer sagt das?), etwas vorlesen – zu Mohamed Mahmoud; das ist in Wikipedia nachzulesen, ist nicht von mir –:

Mohamed Mahmoud „ist ein österreichischer Islamist und verurteilter Terrorist. Er gilt als Anführer der am 14. Juni 2012 verbotenen islamistischen Organisation (…) Her­kunft: Sein Vater Sami Mahmoud war in seinem Herkunftsland Ägypten Mitglied der damals verbotenen Muslimbruderschaft. Aus Angst vor einer Verhaftung flüchtete er nach Österreich und erhielt Asyl, fünf Jahre später die österreichische Staatsbür­gerschaft, die auch automatisch auf seine bereits in Österreich geborenen Kinder ausgedehnt wurde.“

Also so ist es ja nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren, um die Aufregung hintanzuhalten, dass jeder, der in seinem Land verfolgt wird, ein Guter ist. Die meisten


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sind wirklich Verfolgte und Flüchtlinge, aber es schleichen sich auch Kriminelle ein, die das dann ausnutzen und in Österreich solche Sachen planen. Darum muss diese Frage erlaubt sein, in Zeiten wie diesen, wo es viele Hinweise gibt von ausländischen Geheimdiensten, dass Österreich auch ein Ziel und ein Umschlagplatz von Waffen ist. Diese Frage ist erlaubt, die wurde nicht beantwortet, und das ist eigentlich gegen den Parlamentarismus. – Danke. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)

16.16


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.

 


16.16.13

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Ja, man muss sich hier allerhand anhören, auch Abgeordnete, die vor sich hin phantasieren, das Innenministerium könnte beschlag­nahmte Waffen auf dem Schwarzmarkt anbieten. Herr Abgeordneter Lausch, wenn Sie so ungeheuerliche Bemerkungen vom Rednerpult aus tätigen, dann wäre es auch sinnvoll … (Abg. Darmann: Also, wenn Sie die Aussage nicht verstehen, …!) – Ah, wissen Sie was, lassen wir das, es hat ja überhaupt keinen Sinn. (Abg. Lopatka: Es hat keinen Sinn! – Abg. Wöginger: Sinnlos! – Beifall bei den Grünen sowie bei Abge­ordneten von SPÖ und ÖVP.)

Ich begnüge mich mit der Feststellung: Ohne Lauch geht’s auch! (Heiterkeit des Abg. Gerstl. – Abg. Lausch: Der alte Pilz …! – Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Zur Debatte selbst: Frau Bundesministerin, ich verstehe schon, dass bestimmte Fragen auch öffentlich gestellt werden. Wenn ein Wiener Polizeipräsident auftritt und allein­stehenden Frauen in Wien rät, ohne Begleitung am Abend nicht auf die Straße zu gehen, und die Innenministerin dann sagt, sie kann aber über mögliche drohende Delikte und die Gefahrenlage für Frauen – nicht nur in Großstädten – keine Auskunft geben, weil keine Aufzeichnungen geführt werden, dann ist mir das zu wenig. Ent­weder handelt der Polizeipräsident vollkommen verantwortungslos und versetzt Frauen – nicht nur in Wien – in unnötige Angst, oder das Innenministerium weiß mehr und sagt auch uns zu wenig. Ich kann es wirklich nicht beurteilen, ich würde es gerne wissen, und insbesondere glaube ich, dass es viele Frauen gibt, die da klare Antworten wollen.

Das Zweite ist: Bei Delikten wie Vergewaltigungen und schweren Angriffen auf die Integrität von Menschen verstehe ich nicht, dass die einen sagen: Alles Ausländer!, und die anderen: Überhaupt nicht Ausländer! – Das ist doch Quatsch! Die Sicherheits­behörden und der Rechtsstaat haben die Pflicht, Menschen zu schützen – egal, woher sie kommen – und diese Delikte zu verfolgen. Da handelt es sich um unglaublich schwere und folgenreiche Delikte, und ich habe da überhaupt kein Verständnis, wenn das nur auf irgendeine Art bagatellisiert (Zwischenruf des Abg. Schönegger) oder auch politisch missbraucht wird. Das geht einfach nicht, und ich halte das für zutiefst unanständig. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Weninger.)

Jetzt gibt es reale Probleme. Entschuldigen Sie, Frau Innenministerin, ich verstehe vollkommen: Bestimmte Fragen, die die Abgeordnete Schenk gestellt hat, könnten Sie öffentlich beantworten, rechtlich steht dem nichts entgegen, aber wir als Mitglieder des Ständigen Unterausschusses sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Ich habe ein gewisses Verständnis, dass bestimmte Antworten, die von höchster Sensibilität sind, nur in diesem Unterausschuss gegeben werden. Man kann in bestimmten sensiblen Ermittlungen über bestimmte Ermittlungsergebnisse und bestimmte, ganz konkrete Gefahren nicht immer öffentlich reden.

Deshalb verlangen wir auf der einen Seite: Kein Geheimnis des Verfassungsschutzes vor dem Parlament!, aber andererseits eine strikte Geheimhaltung der Informationen,


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die das Parlament erhält, durch die Abgeordneten selbst, und – das ist bereits gesagt worden – das funktioniert bis jetzt hervorragend. Deswegen verstehe ich auch, dass ganz bestimmte Antworten nicht gegeben werden.

Aber, Frau Bundesministerin, Sie müssten doch offen darüber reden können, was derzeit in Bosnien-Herzegowina los ist, wenn von Saudis finanzierte Terroristencamps aufgebaut und ausgebaut werden, wenn es einschlägige Treffen in der Nähe von Laibach gibt, wenn salafistische Organisationen bereits im Kindergarten- und Schul­bereich von Saudi-Arabien und andere von der türkischen Regierung finanziert werden! Ich bin nicht bereit, da wegzuschauen.

Ich halte das nicht nur für ein sicherheitspolitisches Problem, sondern ich halte das auch für ein erstrangiges Integrationshindernis, wenn von Saudi-Arabien und der Türkei aus bestimmte kulturelle und Bildungsentwicklungen finanziert werden, die nichts mit Integration, sondern alles mit Isolierung, nichts mit unseren rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Grundsätzen, sondern alles mit Kulturen, die für uns unvereinbar sind – insbesondere Rechtskulturen, die unvereinbar sind –, zu tun haben. Darüber müssen wir doch offen reden können!

Es ist wichtig, dass diese Schul- und Kindergartendebatten, diese Finanzierungs­debatten und die Debatten darüber, was mit dem saudischen Geld ist, ebenso geführt werden wie die Debatte darüber, wie unter den Augen des Innenministeriums jahrelang Kriegsmaterial in kriegsführende Staaten im Nahen Osten exportiert werden kann; ich sage nur: insbesondere auch von der Firma Hirtenberger. Da bekommen die Menschen dort, die Truppen, die Flüchtlinge keine Lebensmittel, denn da wird gespart (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen), und die andere Seite bekommt österreichische Waffen – und dann wird hier fürchterlich gejammert, wenn dort Men­schen ohne ordentliche Lebensmittelversorgung vor österreichischen Waffen ins sichere Europa flüchten. (Präsidentin Bures gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

Da, Frau Innenministerin, liegen schwerste Versäumnisse vor, und wir werden ver­suchen, diese schwersten Versäumnisse gemeinsam, soweit es Ihre Verantwortung betrifft, in diesem Hause aufzuklären. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

16.21


Präsidentin Doris Bures: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Mag. Alm. – Bitte.

 


16.21.51

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minis­terin! Hohes Haus! Ja, bei dieser Debatte ist es ja nahezu unvermeidlich, ein bisschen auch auf die Motive des Teams Stronach einzugehen, darauf, warum diese Anfrage gestellt wird. Es hat sich auch in den bisherigen Redebeiträgen bestätigt, dass darüber spekuliert wurde, was denn eigentlich der Anlass dafür ist.

Tatsächlich ist es ja so, dass Antworten auf diese Fragen nur im Ständigen Unteraus­schuss gegeben werden können. Die Frau Ministerin braucht sicher nicht meine Ver­teidigung, aber ich muss sagen, sie spricht eher zu lang und ist zu auskunftsfreudig, sodass sich manche Antworten gar nicht mehr ausgehen. Man könnte ihr aber nicht vorwerfen, dass sie die Antworten verweigert.

Also im vollen Bewusstsein dessen hat das natürlich eine andere Motivation, nämlich dass wieder einmal die Themen Terrorismus und Flüchtende irgendwie miteinander kausal verknüpft werden sollen. Es heißt ja in der Anfrage auch, „die (andauernde) Flüchtlingswelle“ würde eine „perfekte Gelegenheit“ bieten, Terroristen „einzuschleu­sen“. Als Beleg dafür führen Sie genau eine Person an. – Bei dieser Stichprobengröße helfen Ihnen weder Kolmogorow noch Smirnow, daraus werden Sie keinen Beleg ab-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 187

leiten können. Deswegen reichen Sie ja auch die Spekulation – und es ist eine Spekulation – nach, dass es mehrere Tausend sein könnten; und Sie mischen in diese Anfrage noch dazu alle möglichen anderen Kriminalitätsthematiken rein, sodass sich ein wunderschöner Mischmasch aus Asyl, Terrorismus und sonstiger Kriminalität ergibt, was natürlich nichts miteinander zu tun hat.

Es ist ja auch der Gedanke in dieser Kausalität und auch in seiner negativen Aus­legung absurd, wenn man Sachen sagt wie: Nicht jeder Terrorist war ein Flüchtling!, oder umgekehrt, noch absurder: Nicht jeder Flüchtling ist auch ein Terrorist!, denn kein Flüchtling ist Terrorist. Wenn jemand vor dem Terror flieht, dann kann er nicht gleichzeitig Terrorist sein; Sie müssen mir wohl recht geben, dass das einigermaßen paradox ist. Wenn es in der Menge der Menschen, die kommen, unter den Flüch­tenden auch andere gibt, die als Terroristinnen oder Terroristen zu bezeichnen sind, dann sind sie ja als Teilmenge nicht dieser anderen Menge zurechenbar – aber das verstehen Sie wahrscheinlich nicht einmal, und es ist auch wurscht. (Zwischenruf der Abg. Schenk.)

Die Realität sieht jedenfalls anders aus; da müssen Sie nicht mit kleinen Stichproben arbeiten, da müssen Sie nicht mit Spekulationen arbeiten. Frankreich hat bei rund 66 Millionen Einwohnern weniger als 80 000 Asylwerberinnen und Asylwerber, und trotzdem oder vielmehr unabhängig davon hat Frankreich letztes Jahr zwei große Ter­ror­anschläge erlebt. Eine Ursache dafür ist sicher auch in der missglückten Integration zu suchen.

Terroranschläge hat es in Europa auch vor der Flüchtlingswelle gegeben. Denken Sie zurück: 2005 in London, drei der vier Attentäter waren Briten; 2004 in Madrid mit 191 Toten, der Anführer lebte schon seit Beginn der neunziger Jahre in Spanien. Beide Anschläge zeigen eines: Die Terroristen waren keine Flüchtlinge, sie lebten schon lange im jeweiligen Land, und die Herausforderung, der wir uns stellen müssen, um das Problem nicht zu vergrößern, heißt natürlich Integration, heißt, Radikalisierung im Ansatz einzudämmen. Wegschauen hilft da nichts.

Da sind natürlich auch die islamischen Kindergärten ein Beispiel, ohne diese jetzt als singuläres Beispiel herausgreifen zu wollen. Da geht es um die beginnende Polarisierung in der Gesellschaft, die sich natürlich auch im Bildungswesen fortsetzt; da wird ja noch brav nach konfessionellen Religionsunterrichten getrennt. Es gibt entsprechende Anträge von NEOS, aber auch von Kollegen Walser und den Grünen, so etwas wie einen Ethik- und Religionenunterricht einzuführen, um diese künstliche Trennung nicht weiter aufrechtzuerhalten.

Später muss man die religiösen Gruppen wieder versöhnen; da investiert man dann in ein Zentrum für interreligiösen Dialog, als könnte man die Probleme wegreden. Und jetzt sagen Sie mir, was genau der Beitrag des König-Abdullah-Zentrums im Hinblick auf den religiösen Fundamentalismus war, außer dass er weiter legitimiert wurde! (Abg. Rädler: Pastafist …!) – Pastafari, nicht „Pastafist“. Ich erkläre Ihnen das einmal separat. (Heiterkeit bei Abgeordneten von NEOS, ÖVP und Grünen.)

Terrorbekämpfung ist jedenfalls keine nationale Aufgabe, da braucht es ein Mehr an Europa, ein Mehr an Zusammenarbeit der nationalen Behörden. Das Teilen muss natürlich nach klaren Regeln erfolgen und von einer unabhängigen Kontrollinstanz beaufsichtigt werden; das könnte das europäische Anti-Terror-Zentrum ECTC in Den Haag sein.

Die Flüchtlingsfrage kann natürlich auch nicht durch 28 nationalstaatliche Alleingänge gelöst werden. Wir haben dafür einen Fünf-Punkte-Plan ausgearbeitet, den Matthias Strolz ja schon vorgestellt hat, den ich angesichts der verbleibenden Redezeit nur in den Headlines wiedergeben will.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 188

Punkt eins: gemeinsames Asylverfahren und damit Ende des Dublin-Regimes. (Prä­sidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Zweitens: Vertiefung des Schengen-Raums, so etwas wie ein Schengen 2.0, auch mit einer vielleicht damit verbundenen Verkleine­rung. Weiters: ein Schnellverfahren für subsidiären Schutz, um eben genau diese leichtere Anerkennung zu gewährleisten (Präsidentin Bures gibt neuerlich das Glockenzeichen), und ein Rückführungsabkommen, auch mit jenen Staaten, die es derzeit nicht unterzeichnet haben. Und, fünftens, natürlich eine eindeutige Trennung von Schutzsuchenden und Arbeitsmigration. (Beifall bei den NEOS.)

16.27


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


16.27.29

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! Frau Bundes­minis­ter! Hohes Haus! Herr Kollege Alm, wie der Schelm denkt, so ist er – das möchte ich zu Beginn zu Ihrer Rede sagen; das Nudelsieb dürfte ein bisschen eingesickert sein. (Beifall der Abgeordneten Dietrich und Schenk.)

Meine Damen und Herren, nun zum Sachverhalt: diese Anfrage der Kollegin Schenk, mehr oder weniger nicht beantwortet durch die Frau Bundesminister für Inneres. Ich habe mir das angeschaut: Das ist ja nicht die erste Anfrage an die Frau Bundes­minister für Inneres, die mit Hinweisen darauf, dass es zu aufwendig ist, Statistiken zu führen, nicht beantwortet wird. Ich habe selber einige Anfragen an sie gestellt, bei denen ich dann auch überlegt habe, eine Anfragebesprechung zu machen.

In einem Fall weiß ich es sogar konkret: Da geht es, glaube ich, um eine Handvoll Fälle, wo Sie mir dann geschrieben haben, der Verwaltungsaufwand sei zu hoch. – Diese Fälle könnte ich Ihnen auswendig aufsagen; auch dort ist man mit der Ausrede gekommen, dass der Verwaltungsaufwand zu groß sei. Also das ist eher eine Ausrede, um hier nicht antworten zu müssen.

Meine Damen und Herren, gehen wir jetzt die Anfragebeantwortung durch! Zu den Punkten 1 bis 5 steht da: „Es wird auf den ständigen Unterausschuss des Innenaus­schusses verwiesen.“

Schauen wir uns die Fragen an: Da kann man bei ein, zwei Fragen noch diskutieren und sagen, das ist vielleicht grenzwertig, aber bitte, Frage 5 – „Können Sie die Exis­tenz von IS-Kämpfern bzw. Mitgliedern in Österreich ausschließen?“ – könnte man mit Ja oder Nein beantworten; da ist nicht mehr gefragt. Und es weiß jeder, was die Antwort ist, meine Damen und Herren.

Also das ist meiner Ansicht nach schon eine Missachtung des Interpellationsrechts – und da könnte ich Ihnen noch ein paar Beispiele vorlesen. Ich glaube, die Frage, wie viele der IS-Mitglieder oder -Sympathisanten, die in Österreich aufgegriffen worden sind, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, ist keine Frage, die unter strengste Staatsgeheimhaltung fällt, sondern das wäre zu beantworten gewesen.

Meine Damen und Herren, kommen wir noch zu Punkt 17: Da wird es dann schon ein bisschen interessant; ich hatte bei einer Anfragebeantwortung von Ihnen auch einmal so einen ähnlichen Fall. Sie haben mir damals geschrieben, Sie können die Frage aufgrund des riesigen Verwaltungsaufwands nicht beantworten und es werde keine Statistik geführt, und ein paar Tage später habe ich die Zahlen, die ich angefragt hatte, eins zu eins aus der Zeitung erfahren; dort haben Sie sie genannt. – So geht man mit dem Parlament nicht um, Frau Bundesminister, das ist sicher nicht fair, was Sie hier machen!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 189

Frage 17 lautet: „Die ‚Presse‘ berichtete (26.08.2015) über die bewusste Verbreitung eines verfälschten Bildes der Sicherheitslage seitens der Pressestelle der Wiener Polizei. Tatsächlich hört man aus Polizeikreisen etwas über einen ‚Maulkorb‘; auch in sozialen Netzwerken wird über Flüchtlingskriminalität berichtet, die der Öffentlichkeit verschwiegen wird. Wurden seitens Ihres Ressorts Weisungen, Erlässe oder ‚Maul­körbe‘ in Bezug auf die Flüchtlingskriminalität erteilt, um die generelle Stimmung nicht zusätzlich zu vergiften?“ (Zwischenruf des Abg. Weninger.)

Da verweisen Sie wieder auf den Unterausschuss, die Staatssicherheit. Bei der Frage, ob Sie einen Maulkorb-Erlass gegeben haben oder nicht, und wenn das sogar in der Zeitung steht, da verweisen Sie auf strengste Geheimhaltung. – Frau Bundesminister, das hat mit dem Fragerecht der Abgeordneten nichts zu tun, das ist eher eine Miss­achtung des Interpellationsrechts und des Parlaments. Da sollten Sie schon besser antworten.

Erinnern wir uns noch einmal an Köln – das ist zwar Deutschland, aber es wird bei uns auch nicht anders sein –: Die dortige Polizei hat in der Silvesternacht eine Presse­aussendung gemacht, dass es eine total ruhige und angenehme Silvesternacht gewe­sen sei und es keinerlei Vorfälle gegeben habe. – Was glauben Sie, was sich die Polizeibeamten, die dort in dem Tumult Dienst gemacht haben, denken und was sich unsere Polizeibeamten denken, wenn Sie Weisungen geben, dass gewisse Infor­matio­nen nicht hinausgegeben werden dürfen?

Das wird mir nämlich immer wieder von Polizeibeamten zugesteckt, die mir sagen: Bitte tut etwas! Wir dürfen viele Sachen nicht berichten, um die Lage nicht zu beun­ruhigen. Frau Bundesminister, das sollte in einem Rechtsstaat nicht sein. (Beifall beim Team Stronach.)

16.32


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

16.32.46Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Damit nehme ich die Verhandlungen über Punkt 2 der Tagesordnung wieder auf.

Als nächster Redner gelangt Herr Klubobmann Dr. Strolz zu Wort. Ich stelle die Uhr auf 4 Minuten. – Bitte.

 


16.32.47

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Regie­rungsmitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Wir nehmen die Debatte zur Besprechung der neuen Regierungsmitglieder wieder auf. Natürlich wünschen wir ihnen alles Gute, ich glaube, alles andere wäre nicht kollegial, wäre nicht fair – Herr Doskozil, Sie sind der, der hier neu einrückt; Ihnen besonders alles Gute! –, aber ansonsten muss ich schon sagen – der Herr Bundeskanzler ist jetzt nicht da (Zwischenruf des Abg. Hagen) –, das Ganze erinnert mich ein bisschen an einen Kindergeburtstag.

Sie kennen vielleicht das Spiel „Reise nach Jerusalem“; das ist ein Stopptanz-Spiel (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ja, das kennen wir eh!), da wird die Musik einge­schaltet, und wenn sie ausgeschaltet wird, dann muss man sich eine neue Position suchen. Der berühmt-berüchtigte Chef-DJ in Österreich für dieses Spiel ist normaler­weise Reinhold Lopatka: Wann immer er die Musik ausschaltet, setzen sich allerdings


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 190

Neue dazu, er hat die Spielregeln bei diesem Spiel geändert; aber offensichtlich ver­sucht sich jetzt auch der Bundeskanzler in diesem Spiel.

Ich halte dieses recht willkürlich erscheinende Wechseln von Ministerämtern für höchst fragwürdig. Die Hütchen-Spieler sind ja in der Maria-Theresien-Straße zu Hause und hoffentlich nicht in der Bundesregierung. Einfach über Nacht den Hut zu wechseln und zu meinen, das habe Attraktivität, das halte ich, ehrlich gesagt, für schwierig, denn wenn jeder alles kann, kann am Schluss niemand etwas richtig, hat man den Eindruck. Ich glaube auch, dass es fragwürdig ist, wenn die Höhepunkte einer Bundesregierung in gelegentlichen Ministerwechseln bestehen; das wirft schon ein schräges Licht auf eine Bundesregierung.

Es wurde schon viel gewechselt, wenn ich auf die drei Ministerien schaue. Gabi Moser hat mir gesagt, sie hat insgesamt schon zwölf Verkehrs-/Infrastrukturminister erlebt; das heißt, dieses Ministerium ist ohnehin auf Autopilot, da kann offensichtlich nicht viel passieren. Es passiert leider auch zu wenig für den Wirtschaftsstandort Österreich.

Wichtig ist natürlich die Landesverteidigung. Ich würde mir wünschen, dass wir in der Landesverteidigung in Österreich in einen echten sicherheitspolitischen Diskurs kommen. Der einzige Beitrag dieser Regierung war ja zuletzt eine Volksbefragung, die allerdings auch unter beklemmenden Umständen stattgefunden hat, von der Sachdis­kus­sion her.

Dann schaue ich noch auf das Sozialressort: Da wünsche ich Herrn Stöger natürlich alles Gute, denn das Thema Pensionen wird ein ganz zentrales sein. Und wenn ich jetzt aus der Bundesregierung höre: Ah, wir haben Bundespräsidentenwahlen, wir können da nichts Grobes an Reformen anstoßen, das kommt zur Unzeit!, wenn ich höre, dass in der Bundesregierung jetzt schon diskutiert wird, die Pensionsreform eventuell komplett auszutakten – weil Sie wissen, Sie bringen nichts zusammen –, und wenn ich sehe, dass die ÖVP wieder zurück auf den unmutigen Spindelegger-Kurs kippt, dass man zum Beispiel Themen wie den Pensionsautomatismus schon jetzt aufgibt, weil man weiß, das kann man nicht durchbringen, und es nicht so wichtig ist, dann sind das keine guten Vorzeichen, dann, glaube ich, werden gerade die Interessen der nächsten Generation hier einmal mehr verraten.

Das Pensionssystem ist in dieser Form schrottreif, wir brauchen einen Modellwechsel, wir brauchen hier ganz grundsätzlich neue Mechanismen. Ein enkelfittes Flexipen­sionsmodell, wie wir es vorschlagen, Herr Stöger, sollte in Ihrem Aufgabenbereich zur Umsetzung mit drinnen sein.

Ich glaube aber, es werden weiterhin nicht die Reformen die Höhepunkte dieser Regierung sein, sondern wir werden in den nächsten Jahren wiederum den einen oder anderen Ministerwechsel erleben. – Das ist zu wenig für dieses Land, das ist wirklich zu wenig, aber Ihnen persönlich trotzdem alles Gute! (Beifall bei den NEOS.)

16.36


Präsidentin Doris Bures: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ord­neter Muchitsch. Ich stelle die Uhr auf 4 Minuten. – Bitte.

 


16.36.57

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Bundeskanzler! Werte Mitglieder – vor allem neue Mitglieder – der Bundesregierung! Ich möchte zu Beginn meiner Rede die Gelegenheit nutzen, um mich bei unserem Sozialminister außer Dienst Rudolf Hundstorfer zu bedanken, der sieben Jahre lang in wirtschaftlich sehr schwierigen Zeiten das Sozialressort geführt hat und auch sehr bemüht war, nicht nur zu verwalten, sondern auch zu gestalten.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 191

Ihm ist in schwierigen Zeiten einiges gelungen: Ich erinnere an die Kurzarbeit im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise, an den Pflegefonds, den er geschaffen hat, an das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, die Verbesserung des Mutterschutzes, die Schaffung des Überbrückungsgeldes für Schwerarbeiter in der Bauwirtschaft bis hin zur Ausbildungsgarantie für die Jugend, und am letzten Arbeitstag hat er noch ein Modell, die Ausbildungspflicht, in Begutachtung geschickt.

Er war Krisenmanager bei großen Insolvenzen, Sie erinnern sich an dayli, an Zielpunkt, an Alpine, wo man wirklich persönlich miterleben konnte – vor allem bei der Alpine –, dass er mit Leidenschaft und Herz um Arbeitsplätze gekämpft hat. Wir haben in einer Nacht-und-Nebel-Aktion ohne Presseaussendung und ohne Öffentlichkeitsarbeit von Sonntag auf Montag durch ein Übernahmemodell einer anderen Baufirma 300 Arbeits­plätze für Bauarbeiter sichern können. Das war Großes, was da geleistet wurde, und ich erlaube mir, zu sagen, er war einer der kompetentesten Sozialminister in der Zweiten Republik. Dafür recht herzlichen Dank, und da es keinen Sozialausschuss mehr zur Verabschiedung gegeben hat, wünsche ich ihm von dieser Stelle aus alles, alles Gute für die Zukunft! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin aber auch sehr zuversichtlich und sehr überzeugt, was die Zusammenarbeit mit den neuen Regierungsmitgliedern betrifft. Ich habe Alois Stöger als Gestalter im Verkehrsministerium kennengelernt. Er war der erste Bundesminister, der im Juni 2015 freiwillig in seiner politischen Verantwortung und Kompetenz das Bestbieter-Prinzip umgesetzt hat, bevor das Gesetz in Kraft getreten ist. Er hat nicht gewartet, bis das Parlament da zu einer Lösung kommt, sondern ASFINAG und ÖBB haben das freiwillig umgesetzt, und er hat einen wesent­lichen Satz dabei gesagt: Das Bestbieter-Prinzip rechnet sich von der ersten Minute an; da bleibt das Geld im Land, das kurbelt die Volkswirtschaft an, das sichert den Finanzministern Steuereinnahmen. Das rechnet sich von der ersten Minute an, da brauchen wir keine teuren Studien, das machen wir! – Vielen Dank, Alois Stöger, für diesen ersten wichtigen Schritt beim Bestbieterprinzip. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich bin sehr zuversichtlich, dass das auch unter Bundesminister Klug fortgesetzt wird, dass wir in seinem Wirkungsbereich, jetzt in dieser wichtigen Position und Funktion, weiter dementsprechend auch positiv arbeiten können, wenn es um regionale Ver­gaben und Beschäftigung für österreichische Firmen mit ihren Beschäftigten geht.

Abschließend: Ich bin wirklich zuversichtlich, dass unser Herr Sozialminister Stöger das sehr gut meistern wird, bei allen Schwierigkeiten, die es gibt, und Heraus­forde­rungen, die es zu lösen gilt.

In Wirklichkeit freue ich mich als Sozialsprecher auch schon auf die Debatten betref­fend Zukunft unserer Pensionen, obwohl wir hier in diesem Haus nie eine gemeinsame Lösung haben werden, aber wir haben dementsprechend, glaube ich, einiges zu korrigieren. Wir haben noch Dinge zu reparieren: Wie finanzieren wir unsere Pensio­nen? Wie schauen dementsprechend die Beitragsleistungen der verschiedenen Pen­sionssysteme und -arten aus? Was zahlt jemand, der selbständig ist, was zahlt jemand, der unselbständig ist, was zahlt jemand aus der Landwirtschaft? Wie regeln wir die Abschläge, dass sie fairer und gerechter sind? (Zwischenruf der Abg. Schwentner.)

Kann es sein, dass jemand, der 45 Jahre lang arbeitet, 15 Prozent Abschläge be­kommt, und jemand, der 35 Jahre arbeitet, weil er mit 30 Jahren beginnt, keine Abschläge bezahlt?

Ich freue mich auf diese Debatten. Wir sind gut vorbereitet, hier in diese Gespräche zu gehen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. El Habbassi.)

16.41



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 192

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Hagen zu Wort. – Bitte.

 


16.41.48

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Bundes­kanz­ler! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Herr Bundes­kanzler, Sie haben bei Ihrer Rede vor knapp drei Stunden angedeutet, dass der Herr Sozialminister, der geschiedene Sozialminister, der Ex-Sozialminister, wenn wir es so nennen wollen, sieben Jahre lang der Regierung als Sozialminister angehört hat. Sie haben gesagt, dass er so eine tolle Arbeit gemacht hat und dass es so schade ist, dass er jetzt dieses Amt verlässt.

Ich möchte das jetzt einmal aus der Sicht eines Bürgers des Staates Österreich betrachten. Ergebnis dieser siebenjährigen Tätigkeit nach heutigem Stande: die höchste Arbeitslosenquote in der Zweiten Republik, von den ganzen Zuwanderern, die da jetzt gekommen sind – ich sage jetzt bewusst Zuwanderer, Flüchtlinge, Asylwerber, was auch immer –, ist der Großteil nicht auf einen Arbeitsplatz vermittelbar. Das wird diese Statistik noch weiter erhöhen. Meine Damen und Herren, so wunderbar ist das Ganze wirklich nicht. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Weninger: Was war dein Beitrag? … zum Beispiel?)

Wenn die Erfolgsquote nur so ausschaut, dann bin ich schon gespannt, was der neue Sozialminister machen wird, dem ich zu seiner Beförderung oder zu seinem neuen Amt gratulieren möchte – ich weiß nicht, ob ich gratulieren oder kondolieren sollte, denn auf Sie kommt sehr, sehr viel Arbeit zu, Herr Sozialminister. Ich schätze Sie persönlich, wir haben im Verkehrsbereich sehr viel miteinander zu tun gehabt. Ich habe das auch sehr positiv hier immer angeschnitten, dass Sie, Herr jetziger Sozialminister, ehemaliger Verkehrsminister, einige Initiativen und Anträge von mir, vom Team Stronach, aufgenommen und diese dann auch umgesetzt haben, zum Wohle der Österreiche­rinnen und Österreicher, zum Wohle der Autofahrerinnen und Autofahrer.

Aber ich möchte Ihnen weiterhin den Tipp geben, das Team Stronach hat sehr viele gute Anträge, diese auch weiterhin aufzunehmen und umzusetzen, wie es andere Parteien jetzt auch machen. Ich glaube, da wird Ihnen Erfolg beschieden sein. Öster­reich hat es notwendig, dass diese Maßnahmen umgesetzt werden. Herr Sozialminis­ter, trauen Sie sich! Ich weiß, Sie sind jemand, der schon auch anpacken kann. Stehen Sie hier über Parteipolitik, stehen Sie darüber, schauen Sie, dass es den Österreiche­rinnen und Österreichern gut geht, dass die gute Politik hier im Haus ihren Lohn findet! (Beifall beim Team Stronach.)

Ich möchte dann weitergehen zum Herrn Minister Klug, der jetzt vom Landesvertei­di­gungsministerium ins Infrastrukturministerium, Verkehrsministerium gewechselt hat beziehungsweise entsendet wurde. Da fällt jetzt mein Lob nicht so gut aus. Herr Minister, seien Sie mir nicht böse, aber man sieht, Sie haben in Ihrem vorigen Minis­terium – im Sport sind wir ja durchaus erfolgreich, aber ich glaube, das liegt nicht an Ihnen – das Bundesheer absolut gegen die Wand gefahren. Was soll ich von einem Verkehrsminister halten, der das Bundesheer gegen die Wand fährt?, wenn ich das jetzt einmal so sagen darf.

Ich hoffe, Sie lernen aus diesen Fehlern. Ich kann Ihnen wünschen, dass auch Sie in die Fußstapfen Ihres Vorgängers treten und Anträge der Opposition aufnehmen und umsetzen – und speziell meine Anträge, ich mache schon sehr lange Verkehrspolitik, ich bin Polizeibeamter, ich weiß, wovon ich rede. Da würde ich Ihnen gerne behilflich sein, Sie können auf mich zugehen. Dieses Angebot mache ich allen Ministern, habe ich auch immer wieder gemacht, Frau Staatssekretärin Steßl weiß das. Ich bin bereit, mitzuarbeiten. Ich habe viele gute Ideen, die zum Wohle der Bürger sind. Kommen Sie


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 193

auf mich zu, ich helfe Ihnen, gebe Ihnen Stützrädchen, wie man sagt, damit Sie hier nicht ins Schleudern kommen, Herr Minister. Das Angebot steht. (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)

Über den Herrn Verteidigungsminister kann ich jetzt nichts Negatives sagen. Ich kenne Herrn Doskozil als Landespolizeidirektor des Burgenlands flüchtig. Ich habe mit ihm persönlich nicht viel zu tun gehabt. Sie treten ein schweres Erbe an, das muss ich Ihnen sagen. Mir ist aber etwas aufgefallen. Sie haben wirklich, wie Kollege Lopatka heute gesagt hat, „a schware Partie“ zu machen, das kann ich Ihnen ehrlich sagen.

Ich war vor ein paar Tagen im Kosovo, habe mit der Truppe gesprochen. Ich habe beim Sicherheitsempfang in Vorarlberg mit führenden Offizieren und Unteroffizieren gesprochen und auch mit Soldaten. Ich habe dort mitbekommen, dass die Leute große Probleme haben und das Bundesheer eine riesige Baustelle ist. (Abg. Weninger: Im Kosovo …! Haben wir anderes gehört!)

Deswegen hat es mich heute auch gefreut, als ich da hinten einen General endlich wieder einmal lächeln gesehen habe. Das ist schon lange her, dass ich den letzten General, der hier hinten gesessen ist, mit einem freudigen Gesicht gesehen habe. Das ist etwas, was mir Auftrieb gibt.

Herr Bundesminister für Landesverteidigung, ich möchte Ihnen auch gleich unter die Arme greifen und zwei Entschließungsanträge einbringen, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern. Sie müssen das nur aufnehmen, dann sind Sie schon auf der Siegerseite. (Zwischenruf des Abg. Pendl.)

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Etappen­weise Erhöhung des Verteidigungsbudgets“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird dazu aufgefordert, sich beim Bundesminister für Finanzen dafür einzusetzen, dass dieser dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zur Beschlussfassung zuleitet, der die Anhebung des Heeres­budgets in drei Etappen (1. Etappe: Anhebung auf 1% des BIP im Rahmen des Bud­gets 2016, 2. Etappe: Anhebung auf 1,2% des BIP im Rahmen des Budgets 2017, 3. Etappe: Anhebung auf 1,4% im Rahmen des Budgets 2018) vorsieht, um dem österreichischen Bundesheer die Erfüllung seiner verfassungsmäßigen Aufgaben zu ermöglichen.“

*****

Der zweite Entschließungsantrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Flüchtlingskrise: Nationaler Schulterschluss zum Schutze Österreichs“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur Lösung der Flüchtlingskrise im Rahmen eines nationalen Schulterschlusses umgehend legistische Maßnahmen dem National­rat zuzuleiten, um etwa die Asylverfahren nachhaltig zu verkürzen, die Abschiebebe-


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stim­mungen insbesondere auch für straffällig gewordene Asylwerber zu verschärfen, Wirtschaftsflüchtlinge an der Staatsgrenze abzuweisen, sowie die Geldmittel der Sicherheitsexekutive sowie des Bundesheeres aufzustocken.“

*****

Meine Damen und Herren, wenn Sie da Folge leisten, dann haben nicht nur Sie gewonnen, sondern auch Österreich in großem Sinne. – Danke. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Hagen gratuliert den drei neuen Ministern per Handschlag.)

16.49


Präsidentin Doris Bures: Beide Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß einge­bracht, ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Etappenweise Erhöhung des Verteidigungsbudgets“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2: Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Abs. 2 GOG betr. Regierungsumbildung bzw. Ernennung eines neuen Regierungsmitgliedes

Im Jänner 2013 entschied sich die österreichische Bevölkerung bei der Volksbefragung zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Wehrpflicht eindeutig für deren Beibehaltung. Vor der Abstimmung versicherten alle politisch Verantwortlichen, dass das Ergebnis jedenfalls als verbindlich anzusehen sein werde.

In der Realität wird dieses Versprechen nun permanent gebrochen und zwar auf ganz perfide Art und Weise: Es scheint das Ziel der politisch Verantwortlichen zu sein, das Bundesheer finanziell soweit auszuhungern, bis die Aufrechterhaltung der allgemeinen Wehrpflicht nicht mehr möglich sein wird.

Laut Medienberichten können Panzer und Kraftfahrzeuge nicht mehr bewegt werden, da Geld für Benzin und Diesel fehlt, aus Geldmangel werden Kilometerbeschrän­kungen für Kfz aller Art befohlen. Das Gerät verbleibt in den Garagen, wird nicht mehr laufend gewartet, setzt Rost an und wird zum reparaturanfälligen zusätzlichen Kostenfaktor, der letztlich gestrichen werden muss. D.h. ursprünglich technisch ein­satz­fähiges Gerät wird aufgrund nicht vorgenommener Wartungsarbeiten vorsätzlich in auszurangierenden Schrott verwandelt.

In absehbarer Zeit werden aufgrund nicht vorgenommener Servicearbeiten militärische Kfz (PKW) nicht mehr die Anforderungen der technischen Überprüfung gemäß §57a KFG (Pickerl) erfüllen können, Kasernenkommandanten haben dann Kfz in ihren Garagen stehen, die für den Straßenverkehr nicht zugelassen sind und es entsteht die absurde Situation, dass diese Kfz aus Kostengründen ausgemustert werden müssen. Nicht besser steht es um die Immobilien des Heeres. Einige Kasernen sind bereits derart desolat, dass eine gesetzeskonforme Unterbringung gemäß den Dienstvor­schriften (Vgl. §19 Allgemeine Dienstvorschrift für das Bundesheer) des Bundesheeres nicht mehr möglich ist. Andere Kasernen mussten bereits im Wege der Einsparungs­maßnahmen verkauft werden.

Der sicherheitspolitisch unverantwortliche Kahlschlag des Heeres kommt einem Ver­fas­sungsbruch gleich: Das österreichische Bundesheer ist gemäß Bundesverfassung


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 195

nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten. Die Realisierung der Einspa­rungsvorhaben widerspricht diesem verfassungsmäßigen Auftrag.

Der aufgezwungene Sparkurs für das Bundesheer zeigt sich jetzt schon allein anhand der aktuellen Flüchtlingskrise als falsch. Schnelle Einsatzbereitschaft muss gegeben, Material und Waffen vorhanden sein. Ebenso wird das Bundesheer verstärkt als Assistenz bei sicherheitspolizeilichen Aufgaben im Inland herangezogen. Das Team Stronach hat sich schon seit Langem gegen die Reduzierung der budgetären Mittel des ÖBH und gegen den Sparkurs des Ministers ausgesprochen. Eine Reduktion auf die sogenannten „Kernkompetenzen“ bzw. auf reine Assistenzleistungen wird in der Zukunft für das ÖBH nicht zielführend sein. Alleine wenn man sich die Art der aktuellen und zukünftigen Konflikte ansieht, müsste man bereits erkannt haben, wie wichtig ein schnelles und schlagkräftiges Heer für die Sicherheit der österreichischen Bürgerinnen und Bürger ist bzw. wie wichtig solch ein Heer ist, um einen weltweiten Beitrag zur Friedenssicherung im Rahmen von internationalen Missionen leisten zu können.

Sogar kleine Staaten wie z.B. Litauen haben erkannt, dass ein schlagkräftiges Heer in der heutigen Zeit von großer Bedeutung ist. In Litauen wird z.B. geplant, in den kom­menden fünf Jahren den Wehrdienst wieder einzuführen. Begründet wird diese Maßnahme mit der sich wandelnden geopolitischen Situation. Angesichts der Ukraine­krise plant Litauen, wie auch andere baltische Staaten u.a. das Verteidigungsbudget anzuheben. Das Budget soll von 0,8 % des BIP im Jahr 2013 bereits 2015 fast 1,2 % des BIP erreichen.

Spargesinnung ist grundsätzlich notwendig und gut, doch im Falle des Verteidigungs­budgets wird an der falschen Stelle, nämlich bei der Sicherheit der Republik, gespart. Dem muss Einhalt geboten werden, indem die finanzielle Mindestausstattung des österreichischen Bundesheeres in Hinblick auf dessen verfassungsrechtlichen Auftrag gesetzlich garantiert wird.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird dazu aufgefordert, sich beim Bundesminister für Finanzen dafür einzusetzen, dass dieser dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zur Beschlussfassung zuleitet, der die Anhebung des Heeres­budgets in drei Etappen (1. Etappe: Anhebung auf 1% des BIP im Rahmen des Budgets 2016, 2. Etappe: Anhebung auf 1,2% des BIP im Rahmen des Budgets 2017, 3. Etappe: Anhebung auf 1,4% im Rahmen des Budgets 2018) vorsieht, um dem österreichischen Bundesheer die Erfüllung seiner verfassungsmäßigen Aufgaben zu ermöglichen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Lugar, Mag. Darmann, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Flüchtlingskrise: Nationaler Schulterschluss zum Schutze Österreichs“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2: Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Abs. 2 GOG betr. Regierungsumbildung bzw. Ernennung eines neuen Regierungsmitgliedes


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Die Auswirkungen der Flüchtlingskrise sind auf verschiedenen Ebenen zunehmend spürbar. Zwischenfälle mit Asylsuchenden scheinen sich zu häufen; fast täglich sind Berichte über strafrechtsrelevante Übergriffe zu vernehmen. Gleichzeitig bestehen erhebliche budgetäre Auswirkungen. Allein im Jahr 2015 verursachte die Flüchtlingskrise nach aktuellen Schätzungen Kosten in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro. Das Vertrauen der Bevölkerung sinkt nachweislich, ein klares Entgegensteuern der Verantwortlichen ist notwendig.

Zwar waren zarte Lösungstendenzen am Ende des Asylgipfels in der letzten Woche zu vernehmen, jedoch wurden diese insbesondere von Vertretern der SPÖ fast vollständig negiert. Nahezu täglich äußerten sich seitdem rote Parteivertreter, um die Begrifflich­keit der Obergrenze zu bekämpfen und zu relativieren.  

Insgesamt erfordert die geschilderte Tatsachenlage umgehende Lösungen in verschie­denen Bereichen, um die nachhaltigen finanziellen, sicherheits- und intergrations­politischen Auswirkungen schnellstmöglich zu begrenzen. Im Sinne Österreichs dürfen Parteigrenzen in der Frage der Bewältigung der Massenmigration keine Rolle spielen. Ein nationaler Schulterschluss hat über die Parteigrenzen hinweg zu erfolgen.

Ein ganzes Bündel von Maßnahmen ist längst zu schnüren. Beispielsweise sind verschiedenste Gesetze wie etwa das Asylgesetz umgehend zu ändern, um die Asylverfahren erheblich zu verkürzen und Abschiebungen erleichtert durchführen zu können. Selbstverständlich sind dafür sowie zur Sicherung der inneren Sicherheit die budgetären Mittel für die Exekutive und das Bundesheer zu erhöhen. Weiters sind Ver­schärfungen im Staatsbürgerschafts- und im Fremdenpolizeigesetz sowie im Straf­gesetzbuch durchzuführen, um entsprechend auf Schlepperunwesen, illegale Grenz­über­tritte und IS-Kämpfer unter den Migranten reagieren zu können.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur Lösung der Flüchtlingskrise im Rahmen eines nationalen Schulterschlusses umgehend legistische Maßnahmen dem National­rat zuzuleiten, um etwa die Asylverfahren nachhaltig zu verkürzen, die Abschiebe­bestimmungen insbesondere auch für straffällig gewordene Asylwerber zu verschärfen, Wirtschaftsflüchtlinge an der Staatsgrenze abzuweisen, sowie die Geldmittel der Sicherheitsexekutive sowie des Bundesheeres aufzustocken.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister Mag. Doskozil hat sich zu Wort ge­meldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


16.49.23

Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Hans Peter Doskozil: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Bundes­kanzler! Werte Regierungskollegen! Ich freue mich wirklich ganz besonders, dass ich einen Tag nach der Angelobung heute hier zu Ihnen sprechen kann. Sie sind Teil der höchsten Repräsentanten im Staat. Sie sind Teil der gesetzgebenden Körperschaften. Sie sind Teil einer der wichtigsten Institutionen in unserem Land, und wir können heute hier live miterleben, wie Gewaltentrennung in Österreich funktioniert: Gewaltentren­nung, indem Sie auf der einen Seite, auf der kontrollierenden, legislativen Ebene tätig


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sind, und Gewaltentrennung, indem wir hier in der Regierungsverantwortung, in der Vollzugsebene tätig sind.

Uns eint aber sicherlich ein gemeinsames Ziel: dass wir für unsere Bevölkerung tätig sind, dass wir für die Menschen im Land tätig sind, dass wir ein friedliches Zusam­menleben gewährleisten können auf der Basis von Sicherheit. Sicherheit ist aus meiner Sicht ein ganz zentraler Aspekt in unserer Gesellschaft. Sicherheit wird immer wichtiger. Daher biete ich Ihnen an – und ich freue mich schon auf die Zusammen­arbeit mit Ihnen –, dieses Thema wirklich gemeinsam zu bearbeiten.

Sicherheit bedeutet aber auch, dass wir innerhalb der Regierung geschlossen auf­tre­ten, dass wir innerhalb der Regierung gemeinsam dieses Thema bearbeiten und angehen. Eines der zentralen Ministerien, zentral verantwortlich für dieses Thema ist hinkünftig natürlich das Innenministerium. Das Innenministerium hat eine ganz wesent­liche Kompetenz und Zuständigkeit, wenn es um die Fragen geht, die uns jetzt bewegen, die uns zu diesem Zeitpunkt bewegen, wenn es um die Fragen Asyl, Fremde, wie geht es weiter geht, wenn wir auch auf die Fragen in der Bevölkerung hören.

Das Verteidigungsressort hat aber auch eine wesentliche Kompetenz beim Thema Sicherheit. Wir kennen die Situation im Assistenzeinsatz. Wir wissen, dass das Vertei­digungsressort hinkünftig auch einen ganz wichtigen Aspekt abdecken muss, wenn es um die Sicherheitslage in Österreich geht.

Daher lade ich die Frau Innenminister zur Zusammenarbeit ein. Es hat ja schon vergangene Woche eine Wochenzeitschrift mit der Überschrift getitelt: Schaffen Sie das? – Ich glaube, wir werden versuchen, es zu schaffen. Ich kann heute nicht zu Ihnen sprechen und sagen, wir werden das mit absoluter Sicherheit schaffen, ich kann Ihnen aber versprechen, dass ich alles daran setzen werde, dass wir uns bemühen werden, dass sich das Verteidigungsressort bemühen wird, in diesem Konglomerat, in diesem Zusammenwirken Verteidigung und Inneres das Bestmögliche zu erreichen.

Eines möchte ich aber auf diesem Weg ganz besonderes hervorstreichen, und ich glaube, das habe ich auch in den letzten Wochen, in den letzten Monaten immer wieder bewiesen: Für mich sind zwei Aspekte von ganz wesentlicher Bedeutung: Der eine Aspekt ist Humanität, der andere Aspekt ist Rechtsstaatlichkeit. Ich glaube, das Verteidigungsressort hat in der Vergangenheit immer und historisch auch ganz ein­drucksvoll bewiesen, dass es einen humanitären Zugang hat, wenn es um Katastro­phenhilfe geht, wenn es um Friedenseinsätze im Ausland geht. Aber es ist auch ganz, ganz wesentlich, dass wir alle, vom kleinsten Polizisten, vom kleinsten Soldaten bis zu dieser Vollzugsebene, immer das rechtsstaatliche Prinzip im Kopf haben müssen und das rechtsstaatliche Prinzip auch beachten müssen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP, bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Dietrich.)

Diese Fragen und diese Voraussetzung und dieser Zugang zu einer Thematik sind natürlich für mich auch von ganz besonderer Bedeutung, wenn es um das Thema Asyl, wenn es um das Thema Fremdenrecht geht.

Wir haben die heutige Diskussion schon miterlebt: Wir haben im vorigen Jahr eine Menge geleistet. Wir haben im vorigen Jahr 90 000 Menschen in ein Asylverfahren aufgenommen. Wir haben zahlreiche Menschen grundversorgt, in Grundversorgung aufgenommen. Und wir merken es in den Systemen, wir merken es in der Stimmung in der Bevölkerung, wir werden uns ein zweites Jahr mit ähnlichen Zahlen, mit noch höheren Zahlen insofern nicht leisten können – wenn man über den Tellerrand hinaus­blickt –, als es nicht möglich ist, dass nur zwei bis drei Staaten in Europa derartige Lasten tragen.


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Wir werden uns diese Systematik auf Dauer nicht leisten können. Daher war es ganz wichtig, letzte Woche eine Vereinbarung zu schließen, wo wir uns definieren und uns Ziele setzen, auf Basis der Rechtsstaatlichkeit, auf Basis der Möglichkeiten, die uns die Gesetze derzeit bieten – die Gesetze, die Sie beschlossen haben –, diese Flüchtlings­zahlen zu minimieren und dabei auch immer den humanitären Zugang nicht zu verges­sen.

Am 26. November 2015 haben Sie einen Entschließungsantrag beschlossen und das Verteidigungsressort, oder indirekt das Verteidigungsressort, die Regierung, beauf­tragt, das Strukturpaket des österreichischen Bundesheeres, die Reform im Bereich des österreichischen Bundesheeres sowohl in der Zentralstelle als auch in der Fläche noch einmal zu überdenken.

Ich danke Ihnen für diesen Entschließungsantrag, denn ich glaube, man muss auch so fair sein, zu sagen, es haben sich die Rahmenbedingungen geändert. Wir haben der­zeit völlig andere Voraussetzungen. Wir wissen nicht, wie es in der Ukraine weitergeht. Es gibt tagesaktuell auch in diesem Gebiet kriegerische Auseinandersetzungen. Wir wissen nicht, was der Terror mit sich bringt. Sie alle wissen, was in Paris, was in Frankreich passiert ist. Und wir wissen umso weniger, wie sich die Flüchtlingssituation weiterentwickeln wird, sollte es weitere Krisenherde geben.

Daher sind wir – ich habe das eingangs erwähnt – ganz wesentlich in diesem Zusam­menspiel der beiden Ministerien berufen, auch dafür Sorge zu tragen, dass wir uns im Verteidigungsressort auf diese Aufgabenstellungen vorbereiten, wohl wissend, dass wir in diesem Zusammenhang nur im Assistenzbereich tätig sind. Aber unter diesen Aspekten werden wir unsere Strukturreform, unsere Vorhaben evaluieren, werden wir unsere Vorhaben überdenken und diese Vorhaben neu bewerten und neu beurteilen.

Ein ganz wesentlicher Aspekt für das Bundesheer – und da bin ich wieder bei der tagesaktuellen Diskussion – sind natürlich das Milizsystem und auch das Grundwehr­system.

Zum Milizsystem: Ich habe mich heute in der Früh im ersten Lagebriefing davon überzeugen lassen, dass wir bereits 140, 150 Milizsoldaten im Assistenzeinsatz haben. Das Milizsystem ist aktiv, das Milizsystem wird ausgestattet, muss natürlich noch bes­ser ausgestattet werden, aber das Milizsystem funktioniert und beteiligt sich auch jetzt im Rahmen des Assistenzeinsatzes.

Und wenn wir jetzt die Diskussion über den Grundwehrdienst und die Art und Weise, wie wir Grundwehrdiener möglicherweise verwenden, führen, darf ich schon darauf verweisen, dass wir auch in der Vergangenheit und sehr lange Jahre im Burgenland Grundwehrdiener an der burgenländisch-ungarischen Grenze verwendet haben, dass wir sie auch an der niederösterreichisch-slowakischen Grenze und natürlich an der tschechischen Grenze verwendet haben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Diese Grundwehrdiener waren bewaffnet, diese Grundwehrdiener waren ausgestattet mit polizeilichen Befugnissen, und dieses System hat jahrelang funktioniert. Ich will nicht Grundwehrdiener, die sich nicht sicher sind, in eine Situation schicken, mit der sie nicht umgehen können. Ich habe als Polizeidirektor, als Landespolizeidirektor niemals Polizisten in einen Einsatz geschickt, wo ich nicht gewusst hätte, dass sie diesen Einsatz bewältigen können. Ich stehe dazu, dass man Grundwehrdiener entsprechend ausbilden muss, ich stehe dazu, dass man sie vorbereiten muss und dass man auch darüber diskutieren muss, welche Qualität an Einsätzen sie in welcher Situation bewältigen können. Aber diese Diskussion muss zunächst intern geführt werden, und wir sind dann natürlich in weiterer Folge bereit, entsprechend zu agieren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Pilz.)


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Letztendlich beinhaltet dieses Ministerium auch andere Agenden, und da komme ich schon zum Sport. Der Sport ist auch ein ganz wesentlicher Faktor. Der Sport verbindet auch diese beiden Agenden, weil wir eine große Zahl an Heeressportlern haben, die über diese Schiene zum Spitzensport geführt werden. Ich möchte ein klares Bekennt­nis zur Sportförderung, ich möchte ein klares Bekenntnis zum Spitzensport abgeben. Der Spitzensport ist ein ganz wesentlicher Träger, wenn es darum geht, in weiterer Folge auch für den Breitensport Vorbildwirkung zu geben, den Breitensport zu attrak­tivieren. Mein wichtigster Ansatz im Bereich des Breitensports wird hinkünftig sein, auch die Gesundheitsvorsorge damit zu verbinden, Breitensport in die Schulen zu bringen und Breitensport als Gesundheitsvorsorge zu positionieren.

Ich möchte schon zum Schluss kommen. Ich lade Sie alle ein, mich in weiterer Folge und in unserer Zusammenarbeit zu fordern. Ich lade Sie ein, mich zu kontaktieren – im Speziellen die Wehrsprecher, die Sicherheitssprecher, die Sportsprecher und auch unseren Friedenssprecher, er kann mich kontaktieren, und wir werden ein nettes Gespräch führen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Strolz.)

16.59


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


16.59.15

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Insbe­son­dere begrüße ich natürlich die Minister in ihren neuen Funktionen, vor allem den Verteidigungsminister, der neu dem Kabinett angehört. Ihre Worte haben uns gutgetan, Herr Minister. Unsere Unterstützung haben Sie jedenfalls, wenn Sie in enger Koope­ration auch diese Punkte, die Sie angesprochen haben, mit der Innenministerin um­setzen werden. Sie bekommen eine Art Vorschusslorbeerkranz von uns, von der ÖVP-Fraktion. Wir werden gemeinsam daran arbeiten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten der SPÖ.)

Ich bedanke mich zuallererst bei dem für meinen Bereich zuständigen Minister Rudolf Hundstorfer – ehemaligem Minister, muss ich sagen. Ich habe sechs Jahre mit ihm in einer sehr kollegialen und guten Art und Weise zusammengearbeitet, was nicht heißt, dass wir immer einer Meinung waren. Aber wir haben, so glaube ich, gemeinsam viel weitergebracht.

Es wurde einiges im Pflegebereich weitergebracht – Pflegefonds, Pflegegeldreform wur­den angesprochen –, wofür uns dann sogar der Rechnungshof gelobt hat. Auch viele sozialpolitische Maßnahmen haben wir gerade in letzter Zeit umgesetzt, Arbeits­marktpaket, Arbeitsrecht, ältere Arbeitnehmer als Schwerpunkt mit zusätzlichen Mit­teln, Eingliederungsbeihilfe et cetera. Das verdient auch Respekt und Anerkennung. Ich wünsche auch als Sozialsprecher der ÖVP Rudi Hundstorfer alles Gute für seine persönliche Zukunft, und ich bedanke mich bei ihm für die Zusammenarbeit in den letzten Jahren. (Beifall bei der SPÖ.)

Es geht aber auch um die Herausforderung, der wir entgegensehen müssen – da bin ich Praktiker –, nämlich auch der Realität ins Auge zu sehen. Wir haben natürlich eine sehr angespannte Situation auf dem Arbeitsmarkt. Ich beschäftige mich jetzt aus­schließlich mit dem Sozialbereich, auch mit unserem neuen Minister Alois Stöger. Wir haben die Herausforderung zu bewältigen, insbesondere was die angespannte Situ­ation auf dem Arbeitsmarkt betrifft, was uns durch die Integration in Zukunft sehr beschäftigen und herausfordern wird.


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Das wird eine Situation, in der wir alle zusammenstehen und zusammenhelfen müs­sen, nur dann werden wir das auch bewerkstelligen können. Ich möchte gleich vorweg sagen: Wir werden jenen Menschen, die Unterstützung brauchen, diese Unterstützung auch geben. Aber wir müssen darauf achten, dass unser Sozialsystem, das insgesamt gut aufgebaut ist, nicht aus dem Ruder läuft. Da geht es darum, wenn ich die Sozialleistungen anspreche, die bei uns in einem sehr hohen Ausmaß gegeben sind, dass wir diese auch für die Zukunft absichern können. Daher haben wir dringenden Handlungsbedarf. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Herr Minister, das wird das Erste sein, wo wir beide hier in Abstimmung zu einer Lösung kommen werden müssen: der Bereich der Mindestsicherung. Es ist heute in Oberösterreich natürlich auch medial einiges los, was dieses Thema anlangt. Ich nenne nur ein paar Zahlen, um das zu verdeutlichen und Behauptungen zurückzu­weisen, dass wir hier unmenschliche oder gegen Familien gerichtete Vorschläge unterbreiten. Es geht darum, dass dieses System aufrechterhalten werden kann und dass es auch finanzierbar bleibt. Meine Damen und Herren! Das bleibt es schlicht und einfach nicht, das sehen wir allein anhand der Zahlen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben derzeit 12 600 Asylwerber in der Grundversorgung in Oberösterreich, 2 648 anerkannte Flüchtlinge waren es im Juli. Wenn ich jetzt sage, es kommt die Hälfte in etwa dazu, dann kommen über 6 000 Flüchtlinge dazu, die einen anerkannten Status haben, was ja in Ordnung ist. Das hinterfragt ja niemand. Aber in Oberöster­reich sind zum Beispiel zu 100 Prozent die Gemeinden für die Finanzierung zuständig. Das ist in den Budgets nicht abgebildet. Meine Damen und Herren! Ich bin selbst Gemeinderat, hier sitzen eine Menge Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, und die wissen, das ist so nicht zu schaffen. Daher müssen wir das System auf eine andere Schiene bringen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Schwentner: Was wollen Sie? Dass die Menschen auf der Straße stehen?)

Frau Kollegin! Wir haben 40 000 bis 50 000 zusätzliche Menschen, die österreichweit als anerkannte Flüchtlinge in die Mindestsicherung kommen werden. Da können wir nicht irgendwelchen linken Träumereien nachgeben. (Abg. Schwentner: Ja, wir wis­sen, dass das große Herausforderungen sind!) Da müssen wir der Realität ins Auge sehen und die Finanzierbarkeit in diesem Sinne sicherstellen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Schwentner: Das sind Rechtsfragen! Das ist ja unglaublich!)

Deshalb sage ich noch einmal, wir haben die Vorschläge auf den Tisch gelegt. (Abg. Schwentner: Das ist Unrecht!) Das ist nicht unsozial. Wenn ich eine Mindestsicherung für eine Großfamilie habe, was auch okay ist, wenn der Familiennachzug gerechtfertigt ist, wenn es da eine Deckelung bei 1 500 € netto gibt, das bedeutet 2 100 € Bruttover­dienst plus Familienbeihilfe – niemand will die Familienbeihilfe einschränken –, dann erklären Sie einmal den Menschen, die bei uns 2 000, 2 500 € brutto verdienen, die hier noch Steuern und Sozialabgaben zahlen, wie die mit ihrem Geld auskommen und auch ihre Kinder versorgen. (Beifall bei der ÖVP.)

Das ist keine unsoziale Maßnahme. Das ist eine Maßnahme, meine Damen und Herren, die wir brauchen, damit wir dieses gute System auch in Zukunft haben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Schwentner: Wie wäre es mit Mindestlöhnen?)

17.04


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Bösch zu Wort. – Bitte.

 


17.04.22

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren! Ich wende mich im Beson­deren an Sie, Herr Bundesminister Doskozil, als neuer Minister für Landesverteidigung,


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weil wir in der nächsten Zeit miteinander zu tun haben werden. Ich habe Ihren Worten, die Sie vorhin an uns gerichtet haben, aufmerksam gelauscht, und sie lassen mich ein wenig Hoffnung schöpfen in Bezug auf unsere Zusammenarbeit, denn Sie überneh­men, Herr Doskozil, ein sehr schweres Erbe in sehr schwierigen Zeiten, da Ihre unse­ligen Amtsvorgänger eine Säule der österreichischen Sicherheitspolitik in den Abgrund geführt haben. Das österreichische Bundesheer liegt dort jetzt in seinen Trümmern. Es wird Ihre Aufgabe sein, aus diesen Trümmern wieder etwas aufzubauen.

Ich möchte um Verzeihung bitten, Herr Bundesminister Klug, dass ich das in dieser Deutlichkeit sage. Sie wissen, ich habe mit Ihnen immer gerne persönlichen Umgang gepflegt, aber Ihre Politik, das muss ich ehrlich sagen, habe ich nicht verstanden. Ich hoffe, dass Sie in Ihrem neuen Ressort eine Politik machen werden, die nicht dazu führen wird, dass der Nationalrat dieser Politik in absehbarer Zeit einstimmig das Misstrauen aussprechen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Bundesminister Doskozil, Sie haben angekündigt, dass Sie jenes unselige Pro­gramm 2018 im Sinne des Auftrags des österreichischen Nationalrates neu überprüfen und dass Sie in Bälde der Öffentlichkeit auch Ihre neuen Vorstellungen in Bezug auf die Struktur des österreichischen Bundesheeres übermitteln werden. Wir sind gespannt darauf, und ich fordere Sie auf, das auch zügig zu machen, weil wir keine Zeit mehr haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Europa versinkt in Terror. Europa versinkt in einer illegalen Massenzuwanderung. Es ist höchst an der Zeit, dass die Bundesregierungen und auch unsere Bundesregierung die Augen vor dieser Realität nicht mehr verschließen. Das, was die österreichische Bundesregierung in den letzten Monaten bei diesem Thema gemacht hat, ist – und ich möchte jetzt nicht zu ruppig sein – kein Ruhmesblatt, nämlich was die österreichische Bundesregierung in dieser existenziellen Frage in den letzten Monaten der Öffent­lichkeit zugemutet hat.

Herr Bundesminister Doskozil, Sie kommen jetzt in eine Bundesregierung, die mehrere Wochen gebraucht hat, um einen Zaun Zaun zu nennen. Sie kommen in eine Bundes­regierung, die viele Monate gebraucht hat, um zu erkennen, dass Asyl grundsätzlich ein Recht auf Zeit ist. Asyl ist grundsätzlich ein Recht auf Zeit. Menschen, die kein Recht auf Asyl haben, sind wieder zurückzubringen, und Menschen, denen Asyl ge­währt wird, sind darauf vorzubereiten, dass sie wieder zurückkehren, wenn die Asyl­gründe weggefallen sind. Sie sollten hier endlich einmal eine klare Sprache sprechen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen.)

Der österreichischen Bundesregierung ist das nicht gelungen, insbesondere der letzte Sommer war eine Tragödie. Sie, Herr Minister Doskozil, haben in dieser Tragödie leider Gottes auch eine Rolle gespielt, aber ich halte Ihnen zugute, dass Sie damals nur Befehlsempfänger waren. Aber ich kann Ihnen sagen – auch wenn Ihnen einige auf die Schulter klopfen, Herr Bundesminister –, die meisten Menschen in dieser Republik verstehen nicht, dass wir eine angeblich funktionierende Polizei haben, die tatenlos zusieht, wie unsere Grenzen überrannt werden. – Das kann nicht die zukünftige Politik sein, Herr Bundesminister! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf Sie deshalb auffordern, im Sinne der Worte, die Sie an uns gerichtet haben, selbstbewusst und zügig eine eigenständige Politik zu entwickeln und nicht nur das zu tun, was Ihnen Ihr Parteivorsitzender vorgibt, denn das hat Ihr Amtsvorgänger schon getan und das hat im Chaos geendet. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)

Machen Sie eine anständige, eine richtige Politik im Sinne des Aufbaus eines öster­reichischen Bundesheeres, das dazu in der Lage ist, in der Staatskrise, in der wir uns befinden, auch eine entscheidende Rolle zu spielen! Setzen Sie die Grundwehrdiener ein, bilden Sie sie ordentlich aus, verlängern Sie den Wehrdienst, wenn es notwendig


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ist! Setzen Sie alle Strukturkürzungen auf null, die geplant worden sind! Erhalten Sie die Struktur des österreichischen Bundesheeres! Das Bundesheer wird in Zukunft vermehrt Ausbildungsplätze, es wird Dislozierungen brauchen, aus denen heraus es wirkungsvoll einschreiten wird.

Verbessern Sie die Gehaltssituation aller Soldaten, Herr Bundesminister! Verbessern Sie die Gehaltssituation der Berufssoldaten! Das österreichische Bundesheer muss ein attraktiver Arbeitgeber werden, sonst wird es scheitern. Verbessern Sie die Ge­haltssituation der Grundwehrdiener! Es ist unerträglich, dass sich junge Staatsbürger für diesen Dienst zur Verfügung stellen und weniger verdienen als jemand, der die Mindestsicherung bekommt. Das ist nicht akzeptabel! (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Bundesminister Doskozil, setzen Sie sich dafür ein, dass das Verteidigungsbudget in einem ersten Schritt auf mindestens 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erhöht wird! Setzen Sie das um, was Sie in Ihren Worten an uns gesagt haben, denn wir haben keine Zeit mehr, Herr Bundesminister! Sie können nicht auf Gutachten warten und Sie können auch nicht auf das Schulterklopfen Ihres Parteivorsitzenden warten.

Herr Bundesminister, diese Republik und Europa brennen. Tun Sie etwas! (Beifall bei der FPÖ.)

17.09


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.

 


17.09.53

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Werte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Einerseits gilt es, Rudi Hundstorfer danke zu sagen, der hervorragende Arbeit geleistet hat.

Noch einmal an die Adresse des Kollegen Hagen: Der Herr Sozialminister ist derjenige, der die Menschen auffängt, die aus der Wirtschaft herausfallen, und daher versucht, sie in der Arbeitslosigkeit aufzufangen. Der Herr Wirtschaftsminister wäre derjenige, der schauen sollte, dass die Leute in der Wirtschaft bleiben; also ist der Sozialminister schon jener, der sie auffängt und sich um sie kümmert. – Nur zur Erklärung. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Hagen.)

Ein herzliches Willkommen an unseren neuen Minister! Herzlich willkommen, Hans Peter Doskozil! Er hat als Landespolizeikommandant durch Humanität, durch Augen­maß und durch sein organisatorisches Geschick bewiesen, dass er dieser Aufgabe gewachsen war. Er wird in Zukunft ein sehr guter Teamplayer sein. Wir haben im Regierungsprogramm stehen, wir brauchen ein „leistungsfähiges Bundesheer als Teil eines effizienten nationalen und europäischen Sicherheitsverbundes“. 

Gemeinsam mit der Polizei wird es ihm möglich sein, mit der Landesverteidigung die Registrierung der Flüchtlinge durchzuführen. Ich bin mir sicher, dass er das genauso humanitär und mit der Rechtsstaatlichkeit, die vorgeschrieben ist, durchführen wird und wünsche ihm dazu das Allerbeste.

Ich komme zu Minister Alois Stöger, wir haben beim Konsumentenschutz einiges zu tun. Minister Rudi Hundstorfer hat zum Beispiel bereits das Basiskonto erreicht. Wir müssen da aber gerade im finanziellen Bereich weiterarbeiten. Da geht es darum, dass es erneut Verhandlungen mit dem Justizminister braucht, damit ein Teil der Bußgelder an den VKI zweckmäßig gebunden wird. Es soll damit noch eine zusätzliche Finanzie­rungsmöglichkeit geben. Ich hoffe, dass du dich auch dafür einsetzen wirst.


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Ich kann dir berichten, wir hatten gestern eine fraktionelle parlamentarische Enquete, im Rahmen derer wir uns dem Thema des leistbaren Lebens gewidmet und den Privatkonkurs noch einmal durchbesprochen haben.

Es geht mir eigentlich – natürlich auch sehr wichtig – um diese 9 000 Menschen, die sich im Privatkonkurs befinden. Aber das, was noch viel dramatischer ist, ist, dass es 200 000 Menschen, Frauen, Männer, die hier in Österreich leben, nicht schaffen, in diesen Privatkonkurs zu kommen. Da hoffe ich doch, dass dann auch die ÖVP ihre Zustimmung dazu geben wird, dass wir hier weiterarbeiten werden. Bei den letzten Tagungen gab es eine sanfte Zustimmung, das einfach weiterzuentwickeln. Es kann ja nicht Ihr Ziel sein, dass zwei Drittel derer, die nicht in den Privatkonkurs kommen – das sind ja nicht nur Privatleute, das sind auch Einzelunternehmer –, es kann ja nicht Ihr wirtschaftliches Ansinnen sein, dass man diese Menschen ganz einfach auf der Seite liegen lässt, wenn sie gescheitert sind.

Es gibt bei uns leider nicht die Affinität, dass wir sagen, gestolpert, gefallen, aufrap­peln, weitermachen. Diese Affinität gibt es bei uns leider noch nicht. Aber wir werden daran arbeiten. Es soll für jeden auch eine zweite Chance geben. Da hoffe ich dann auf Ihre Zustimmung, wenn wir uns diesen Themen wieder nähern werden.

Also es gibt viele neue Herausforderungen. Ich bin mir sicher, wir werden die Ärmel aufkrempeln und werden zügig daran weiterarbeiten. (Beifall bei der SPÖ.)

17.13


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwentner zu Wort. – Bitte.

 


17.13.57

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Werte Minister und Ministerinnen! Ich möchte meine Zuversicht nicht verlieren, aber das Bild hinter mir stimmt mich nicht unbedingt zuversichtlich. Es ist zwar der SPÖ-Regierungsanteil relativ gut vertreten, aber rechts von mir (auf leere Plätze der ÖVP-Minister und -Ministerinnen auf der Regierungsbank weisend) fehlen mir doch einige Minister und Ministerinnen. Wenn es das Bild ist, das wir jetzt haben (Abg. Brosz: Geschlossenes Bild!) – genau, als geschlossene Regierung hinter mir –, dann möchte ich zumindest die Zuversicht nicht verlieren. Ich hoffe, dass Sie den neuen Zeiten mutiger entgegen­gehen als mit diesem Bild.

Ein Teil der Stimmung war auch, dass Sie, Herr Bundeskanzler, so leid es mir tut, pro neuem Minister – in diesem Fall nur die männliche Form – nur 2 Minuten gefunden haben. Das finde ich ein bisschen wenig. Wir haben es immerhin mit drei neuen Ministern in drei, würde ich meinen, sehr wichtigen Ressorts zu tun.

Aber nun zu dem Ressort, das mich am meisten betrifft, nämlich das Sozialressort. Will­kommen, Herr Sozialminister! Herr Minister Stöger als Sozialminister, Sie haben meine Unterstützung, so wie sie auch Minister Hundstorfer in den letzten Jahren hatte. Ich bedanke mich auch – jetzt reihe ich mich ganz kurz in die Danksagungen ein – für den Dialog, den es immer gegeben hat. Ich hoffe, dass es diesen Dialog auch weiter­hin mit uns Grünen geben wird.

Ich stelle mir aber trotzdem auch einen sehr mutigen neuen Sozialminister vor. Ja, mutig, denn wir brauchen einen mutigen Sozialminister. Wir stehen vor sehr, sehr großen Verantwortungen. Bedauerlicherweise wurden nur wenige der großen Heraus­for­derungen, vor denen wir stehen, angesprochen. Ja, Migration ist eine, aber sie ist nicht die einzige, denn die Herausforderungen der Arbeitswelt, die es gibt, bestehen nicht nur aus Zuwanderung, sondern bestehen auch darin, dass wir vor neuen Tech­nologien stehen, dass wir vor einem enden wollenden Wirtschaftswachstum stehen,


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das auf uns zukommt, und wir hier quasi vor riesengroßen Problemen stehen, die nicht allein zuwanderungsbedingt sind.

Insofern wünsche ich mir eine ernsthaftere, breitere Debatte, was es heißt, künftig Politik für sozialen Frieden in diesem Land zu machen. Dieser beginnt nicht nur bei Zuwanderung, sondern dem, dass es auch soziale Gerechtigkeit gibt, dass man die Schere zwischen Arm und Reich schließt und dass man sich nicht an Debatten beteiligt, die zunehmend von der rechten Seite kommen. (Beifall bei den Grünen.)

Da komme ich schon auf meine Vorredner von der ÖVP zurück. Leider ist Herr Kollege Klubobmann Lopatka jetzt nicht anwesend. Aber ich kann … (Abg. Schönegger: Wir sagen es ihm!) – Bitte, das wäre ganz nett, so von Steirer zu Steirerin, wobei ich darauf nicht unbedingt Wert lege, und in diesem Fall schon gar nicht. In diesem Fall möchte ich nur darauf hinweisen, dass es mich schon sehr verwundert, dass Sie stolz darauf sind, die Mindestsicherung in Oberösterreich auf eine Art und Weise zu regeln, bevor sie überhaupt noch bundeseinheitlich geklärt ist, dass Sie zustimmen, dass Sie das gutheißen, dort, wo das soziale Netz am dichtesten sein muss, tatsächlich Einschnitte zuzulassen, die mehr als bedenklich sind; die nicht nur bedenklich sind, sondern EU-rechtlich – und ich frage mich, wo die EU-Partei ÖVP in diesem Zusammenhang ist – und familienrechtlich bedenklich sind. Ich möchte wissen, wie Sie das handhaben, wenn es um Familien mit mehr als vier Personen geht, die dann von diesem Geld leben müssen. (Abg. Wöginger: Und wen interessiert das bei normalen Erwerbs­einkommen?)

Ja, das interessiert alle Österreicherinnen und Österreicher! Das betrifft ganz viele Österreicherinnen und Österreicher und nicht nur die AsylwerberInnen, auf die Sie jetzt offensichtlich alle Probleme abschieben. (Beifall bei den Grünen.)

Das Letzte, was ich mich frage: Wie ist das mit Ihrem christlich-sozialen Gewissen vereinbar? Ja, das frage ich mich! Ich sehe nämlich keine Vereinbarkeit mehr zwischen der ÖVP und dem, was sie sozialpolitisch und gerade im Zusammenhang mit der Mindestsicherung jetzt aufführt. (Abg. Wöginger: Ah so, das muss man dann …!) Ja, erklären Sie das den österreichischen Familien! (Beifall bei den Grünen.)

Sie tragen dazu bei, dass die Schere zwischen Arm und Reich zunehmend aufgeht, dass Sie eine Neiddebatte mitanzünden, die von hier kommt (auf die Reihen der FPÖ weisend), aber ob sich der Flächenbrand fortsetzt oder nicht, das ist in Ihrer (auf die Reihen der ÖVP weisend) Verantwortung. (Abg. Wöginger: Wo bitte lebt ihr? Realitätsverweigerung!) Sie glauben, Sie sind in der Mitte, aber Sie reihen sich längst an den rechten Rand ein. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Wöginger: Das ist Realitätsverweigerung!)

17.18


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Mag. Schönegger gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


17.18.46

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Werte Mitglieder der Bundesregierung, im Besonderen Herr neuer Verteidigungs­minis­ter, ich darf Ihnen zuallererst auch im Namen des ÖVP-Parlamentsklubs ganz herzlich zu Ihrer Bestellung gratulieren, ja, man kann es sagen, auch zu Ihrer neuen großen beruflichen Herausforderung.

Herr Minister, Sie haben die Ehre, die Verantwortung, ja, ich sage, sogar das Privileg, einem unglaublich spannenden und in diesen Tagen wahrscheinlich wichtigsten Minis­terium vorzustehen. Lassen Sie sich von der – nennen wir es einmal so – wechsel­haften Geschichte Ihrer Amtsvorgänger nicht entmutigen, sondern bleiben Sie mutig,


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nehmen Sie die Herausforderung für dieses wichtige Amt und für die Republik so wichtige Amt mit Mut und Entschlossenheit an! (Beifall bei der ÖVP.)

Das ist es, was es braucht, sehr geehrter Herr Minister, meine sehr geehrten Damen und Herren: Mut und Entschlossenheit im Handeln für eine funktionierende Landes­verteidigung, immerhin die strategische Handlungsreserve unserer Republik.

Vieles ist in den letzten Jahren in diesem Bereich nicht so verlaufen, wie es notwendig gewesen wäre. Vieles ist nicht so gelaufen, wie es sich die Tausenden Männer und Frauen in Uniform, die ihren Dienst für die Landesverteidigung ableisten, verdient hätten. Es wurde teilweise damit begonnen, wertvolle Strukturen zu zerschlagen, Waf­fen und Ausrüstung zu verscherbeln, kurz, die notwendige Motivation der Truppe wurde nicht gerade stimuliert.

Herr Minister Doskozil, korrigieren Sie diesen Weg, und ich darf Ihnen versichern, das Parlament – ich sage nur: gemeinsamer Entschließungsantrag aller Parteien – wird Sie bei dieser politischen Schubumkehr auch wirklich unterstützen.

Wird der Weg in den verschiedenen Bereichen nämlich nicht verändert, wird das Bundesheer spätestens im Jahr 2020 seine Leistungsfähigkeit dramatisch eingebüßt haben. Personal wird, falls es nicht noch schnell zu einer Kurskorrektur kommt, entweder abwandern oder gar nicht mehr rekrutierbar sein, und die Leistungserbrin­gung wird in wenigen Jahren sehr weit weg von dem sein, was die Bundesverfassung dem Bundesheer zugesteht und von ihm verlangt. Es gilt also, all das jetzt zu verhin­dern und schnell zu handeln.

Herr Minister, wenn Sie sich im Parlament umsehen und in die Reihen blicken, sehen Sie vor allem in den Gesichtern der mit der Sicherheitspolitik und der Landesver­teidigung befassten Abgeordneten – Kollege Pendl, Kollege Pilz sogar, Kollege Hagen ist jetzt nicht da – Hoffnung und Zuversicht – ich glaube, zu Recht, wie Ihr erster Redebeitrag hier gezeigt hat!

Sie haben Ihre Qualitäten als Krisenmanager im Sommer unter Beweis gestellt. Ich hoffe, dass das Bundesheer nicht dauerhaft einen Krisenmanager braucht, sondern einen Minister, der wohlvorbereitet Entscheidungen trifft – und wohlvorbereitet heißt, auch durch den Generalstab vorbereitet, denn das ist nämlich die Aufgabe des Ge­neralstabs: vorzubereiten. Die politische Entscheidung liegt bei Ihnen, liegt bei uns.

Dass Sie, Herr Minister, durchaus bereit sind, Kurskorrekturen vorzunehmen, haben Sie eindrucksvoll bewiesen. Mit Ihrem Vorstoß, den Grundwehrdienst zu verlängern, haben Sie in Wirklichkeit all jene Wehrpflichtgegner Lügen gestraft, die damals dage­gen waren, und sagen heute ganz klar, jawohl, wir brauchen die Wehrpflicht. Dafür und für diesen Mut bedanke ich mich jetzt schon bei Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich komme zum Schluss: Sehr geehrter Herr Minister, da Sie am 26. November bereits in der „ZIB 24“ zum Flüchtlingsaufkommen gesagt haben, es sei ganz wichtig, auch ein vernünftiges Verhältnis zur Bevölkerung aufrechtzuerhalten, haben Sie bereits am 26. November so etwas wie eine Obergrenze gefordert. Obergrenze heißt Obergrenze und bleibt Obergrenze, und es wird auch Ihre Aufgabe als Verteidigungsminister sein, diese sicherzustellen.

In diesem Sinne sage ich, hoffnungsvoll und freudig auf diese gute Zusammenarbeit blickend (Abg. Pendl: In die Zukunft!): Lang lebe das österreichische Bundesheer! (Beifall bei der ÖVP. Zwischenruf des Abg. Plessl.)

17.22


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 206

17.23.06

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Besuchergalerie und vor den Bildschirmen, die so lange durchhalten! (Der Redner stellt eine Tafel vor sich auf das Rednerpult, auf der das Logo der SPÖ und darunter die Aufschrift „Die Pension.“ abgebildet ist; die Aufschrift „Die Pension.“ ist jedoch nicht sichtbar, da sie von einer Holzkante verdeckt wird. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Da sieht man nur „SPÖ“! Das würde ich wegtun!)

Als Sozialsprecher von NEOS gehe ich natürlich in erster Linie auf die Neubestellung des Sozialministers ein. Herr Minister, Sie übernehmen da große Verantwortung. Sie übernehmen den ganzen Stolz der SPÖ – 2,3 Millionen Pensionisten, gutes Ein­kom­men, hohe Lebenserwartung, niedriges Pensionsalter (auf die Tafel weisend): „SPÖ. Die Pension.“ (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Hochhalten, man sieht es nicht! Der Redner hält die Tafel in die Höhe.)

Die OECD hat sich das österreichische Pensionssystem angesehen, hat sich ange­sehen, was wir da liefern. (Abg. Schopf: Herr Loacker, was steht da drauf?) Der Inter­nationale Währungsfonds und auch die EU-Kommission haben sich das angesehen. (Der Redner hält die Tafel neuerlich in die Höhe.) – Ich halte die Tafel so, dass sie auch Kollege Schopf sieht; der will sie unbedingt sehen.

Alle Externen, die sich unser Pensionssystem angesehen haben, sind zu dem Schluss gekommen, dass dieses Pensionssystem schrottreif ist: 11 Milliarden € Bundeszu­schuss im Jahr, dazu kommen noch 9 Milliarden für die Beamtenpensionen – kein Budgetposten wächst schneller, eine halbe Milliarde kommt da jedes Jahr dazu. Die Frühpensionitis grassiert. Die Frauen werden vorzeitig aus dem Berufsleben gedrängt, mit einem niedrigen Pensionsantrittsalter, die Beitragszahler werden tendenziell weni­ger im Verhältnis zu den Pensionisten und Pensionsbeziehern, die mehr werden.

Ja, der SPÖ geht es mit dem Pensionssystem so wie VW mit dem Abgasskandal. (Der Redner stellt eine Tafel vor sich auf das Rednerpult, auf der das Logo von VW und darunter die Aufschrift „Das Auto.“ abgebildet ist; die Aufschrift „Das Auto.“ ist jedoch nicht sichtbar, da sie von einer Holzkante verdeckt wird. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das sieht man auch nicht! Abg. Schopf: Herr Loacker, was steht da unten, bitte?)

Die Zahlen halten einer Überprüfung nicht stand. Die Werte passen nicht. Die Statis­tiken sind geschönt. Sie rechnen das Pensionsantrittsalter künstlich hinauf, und das, Herr Minister Stöger, was Ihr Vorgänger uns immer vorgerechnet hat, hält einer objek­tiven Betrachtung nicht stand.

Ja, Rudi Hundstorfer, der Martin Winterkorn des österreichischen Pensionssystems, ist jetzt von Bord gegangen, und Sie sind jetzt der Matthias Müller des österreichischen Pensionssystems. Sie müssen hingehen und sich bei den Versicherten entschul­digen – für die falschen Zahlen, die uns immer vorgelegt worden sind, für die geschön­ten Angaben, die man immer macht, für die falschen Zahlen, die uns Ihr Vorgänger ständig serviert hat.

Sie müssen das System umbauen. Matthias Müller sagt, es braucht einen Kultur­wandel bei VW, hin zu mehr Ehrlichkeit. Ja, und diesen Kulturwandel braucht es im österreichischen Pensionssystem auch. Man muss den Menschen ehrlich sagen: Leute, mit 59 im Schnitt in Pension zu gehen, das geht nicht mehr! Länger leben ist gut und recht, aber immer länger zu leben und nicht länger Beiträge zu zahlen, das geht nicht mehr, und Sonderrechte für die Beamten, auch das geht nicht mehr!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 207

Es ist eine Rückholaktion angesagt, eine Rückholaktion für Luxuspensionen, eine Rückholaktion für das ganze Geld, das Sie auf Kosten der kleinen Steuerzahler den „großen Tieren“ in den Rachen schmeißen, eine Rückholaktion für die Arbeiterkammer-Pensionen, für die Pensionen in den Krankenkassen, in der Pensionsversicherungs­an­stalt, bei der Nationalbank und wo sonst überall noch.

1 Milliarde Sparpotenzial lassen wir da liegen, sagt der Rechnungshof. Das war dem Rudi Hundstorfer„-Winterkorn“ egal – genauso, wie es ihm egal war, dass die ASVG-Versicherten das Pensionskonto ab Jahrgang 1955 haben und die Beamten erst ab Jahrgang 1976.

Sie, Herr Minister, übernehmen heute die Verantwortung, ein schrottreifes Pensions­system zu sanieren und auf Vordermann zu bringen. Viele Kunden haben das Vertrau­en in VW verloren, und viele Bürger haben das Vertrauen in das Pensionssystem verloren, und nur weil jetzt Alois Stöger alias Matthias Müller statt Rudi Hundstorfer„-Winterkorn“ dasteht, deswegen glaubt – analog zu VW – niemand an das Pensions­system.

Ihre Aufgabe, Herr Minister, ist riesig, nur traut das der SPÖ niemand zu. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Weninger: … ein zuverlässiges Auto! Sie sind ein Golf-Fahrer!)

17.27


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Stöger zu Wort gemel­det. – Bitte.

 


17.27.22

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé|: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Liebe Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuse­herinnen und Zuseher hier und vor den Fernsehschirmen! Ich bin jemand, der gerne Herausforderungen annimmt, insbesondere wenn es darum geht, die Arbeit als Sozial­minister zu machen.

Ich werde diese Aufgabe mit Engagement und mit voller Kraft angehen. Es wird nicht leicht sein, aber ich gehe diese Aufgabe mit Respekt an, und ich freue mich darauf. Ich nehme Abschied vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, das ich eineinhalb Jahre leiten durfte. Lassen Sie mich ein kurzes Resümee ziehen: Das BMVIT ist das Ministerium der Netzwerke, nämlich der Lebensadern Österreichs. Wir haben die Netzwerke Straße, Schiene, Wasser, Luft und Breitband, und dadurch sind die Menschen zueinander sowie die Menschen mit ihrer Arbeit sowie die Wirtschaft mit ihren Märkten verbunden.

Hier werden die Weichen für das Land Österreich gestellt, und es ist in den letzten anderthalb Jahren einiges gelungen: Ausbauprogramm der Schiene und der Straße, der Technologieschwerpunkt Industrie 4.0, und auch den Breitbandausbau haben wir fixiert, die Programme sind ausgeschrieben. (Abg. Belakowitsch-Jenewein eine Hand mit nach oben zeigendem Daumen in die Höhe haltend : Super! 1a!)

Das BMVIT ist auch ein Wirtschafts- und Jobmotor in Österreich. Wir haben 25 Mil­liarden € für die kommenden Jahre zur Verfügung gestellt und werden damit Arbeits­plätze sichern, und genau diese Investitionen nutzen in Zukunft auch mir als Arbeits- und Sozialminister, und da erkennt man schon, dass das eine wichtige Aufgabe ist. Ich wünsche meinem Nachfolger im Ressort Gerald Klug alles Gute und viel Erfolg! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bereiche Arbeit und Soziales sind die Herzstücke der Bundesregierung, ich sage sogar, der gesamten Politik, und da ist nicht nur der Sozialminister, der Wirtschaftsminister oder das AMS zuständig.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 208

Politikerinnen und Politiker aller politischen Parteien sind gefordert, zusammenzuar­bei­ten. Da geht es ums Eingemachte, denn da geht es darum: Bekomme ich einen Arbeitsplatz, ein Gehalt, von dem ich leben kann? Habe ich dann eine soziale Absiche­rung, wenn ich sie brauche? Und da geht es auch um die Frage: Werde ich im Alter eine Pension bekommen, von der meine Familie und ich leben können?

Sie kennen mich: Ich bin jemand, der das Gemeinsame vor das Trennende stellt. Ich suche das Gespräch. Ich versuche, alle Verantwortlichen an einen Tisch zu bekom­men. Und das will ich auch als Sozialminister so weiterführen.

Ich bitte Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, um Ihre Unterstützung.

Wir werden nicht von einem Tag auf den anderen alles verbessern können, aber wenn wir etwas erreichen wollen, müssen wir das gemeinsam tun, und das wird auch nur gemeinsam gehen. Wir befinden uns in einer herausfordernden Situation mit hoher Arbeitslosigkeit und stockender Konjunktur, und genau in einer solchen Zeit erwarten die Menschen Lösungen.

Für mich als Sozialminister heißt das, wir müssen die Zahl der Arbeitslosen wieder in den Griff bekommen. Arbeitslosigkeit ist eine persönliche, ist eine wirtschaftliche, aber auch eine gesellschaftliche Katastrophe, und darum ist für mich eine aktive, ideenreiche und vielschichtige Arbeitsmarktpolitik das Um und Auf.

Es sind auch viele Menschen verunsichert, ob sie im Alter von ihrer Pension leben können. Die Menschen haben ein Recht auf ehrliche Antworten, und die ehrliche Ant­wort heißt: Ja, es kommen in den nächsten Jahren geburtenstarke Jahrgänge ins Pen­sionsalter. Und eine ehrliche Antwort heißt auch: Ja, wir haben das Pensionsantritts­alter erhöhen können, die Menschen bleiben länger berufstätig. Es wird für die ältere Generation immer eine lebenswerte Pension geben. Das Umlageverfahren – wir haben gerade 60 Jahre ASVG gefeiert, haben diesen Jahrestag begangen – hat sich 60 Jahre lang in Österreich bewährt; die Menschen haben ihre Pensionen bekommen.

Das hat sich auch bei der Finanzkrise 2008 gezeigt: Das Umlageverfahren war sicher, die privaten Pensionsfonds haben jedoch allesamt an Wert verloren. Daher sage ich Ja zum generationsfinanzierten Umlageverfahren und Ja zu einer sachlichen und facettenreichen Debatte. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sollten uns gemeinsame Ziele setzen. Ziel kann es jedenfalls nicht sein, blind zu kürzen, denn durch Kürzungen wird weder den Menschen noch der Wirtschaft geholfen.

Ziel muss es sein, mehr Arbeitsplätze zu schaffen – und dass man von dieser Arbeit auch leben kann. Was wir nicht wollen, sind die Working Poor, die zwei oder mehr Jobs brauchen, um sich und ihre Familien über die Runden bringen zu können.

Ziel muss es sein, dass alle Jugendlichen einen guten Ausbildungsplatz bekommen. Ich danke an dieser Stelle Rudi Hundstorfer, der vor wenigen Tagen die Vorlage Aus­bil­dungsgarantie in Österreich zur Begutachtung versendet hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Ziel muss es auch sein, dass niemand im Alter Armut leiden muss, dass wir also weiterhin ein funktionierendes und sicheres Pensionssystem haben.

Ziel muss es sein, dass unser Sozialstaat von allen getragen wird und funktioniert, wenn man ihn braucht. Genau das hatte mein Amtsvorgänger Rudi Hundstorfer immer im Auge. Ich möchte mich heute auch an dieser Stelle nochmals bei ihm bedanken. Rudi Hundstorfer hat als Sozialminister ausgezeichnete Arbeit geleistet und mir ein engagiertes, motiviertes und toll aufgestelltes Haus übergeben, und ich werde – das darf ich Ihnen versichern – sehr genau an diesen Dingen arbeiten, ich werde diesen Weg weitergehen, den Menschen Sicherheit zu bieten, ich werde um jeden Arbeits-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 209

platz kämpfen und Menschen unterstützen, wenn sie Hilfe brauchen. Mein Ministerium heißt Sozialministerium. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Lichtenecker.)

17.35


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Heinzl zu Wort. – Bitte.

 


17.35.11

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hochgeschätzter Herr Bundeskanzler! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Bundesminister Stöger hat es schon angesprochen: In den letzten Jahren und Monaten hat Österreich vor allem im Bereich des Verkehrs und der Infrastruktur einen riesigen Schritt nach vorne gemacht, besonders im Bereich des öffentlichen Verkehrs wurden gewaltige Fortschritte erzielt. Das sieht man schon alleine am Ausbau der umweltfreundlichen Schiene, der in den letzten Jahren so erfolgreich vorangetrieben wurde und der auch in den kommenden Jahren mit Vehemenz weitergehen wird.

Der weitere Fahrplan für die nächsten Jahre ist klar: Bis zum Jahr 2021 werden jährlich rund 3 Milliarden €, 14,6 Milliarden € in Summe, in den Ausbau und in die Moderni­sierung des Schienennetzes investiert.

Investiert wird aber nicht nur in die sogenannten großen Achsen und in die großen Projekte, wie zum Beispiel in den Ausbau der Südbahn oder der Westbahn, sondern auch zahlreiche kleinere Projekte wurden in den letzten Jahren in Angriff genommen beziehungsweise werden bald begonnen.

Diese ganzen Maßnahmen sorgen für Wachstum und Beschäftigung. Allein durch den Ausbau der Schiene werden 30 000 Arbeitsplätze geschaffen. Sehr geehrte Damen und Herren, Österreich ist Bahnland Nummer eins in der Europäischen Union ge­worden. Was mich besonders freut: Der morgige „Kurier“ titelt: „Öffis gegen Autos. 700.000 : 680.000“ – also erstmals mehr Jahreskarten als Erstzulassungen bei Pkws.

Sehr geehrte Damen und Herren, das ist der große Erfolg dieser Infrastrukturpolitik. (Beifall bei der SPÖ.)

Natürlich darf auch das Thema Straße und damit zusammenhängend auch das Thema Verkehrssicherheit nicht vergessen werden. Leider mussten wir in Österreich seit langer Zeit erstmals wieder mehr Tote im Straßenverkehr beklagen, als das in den Vorjahren der Fall war. Umso wichtiger ist es, gezielte Maßnahmen für Risikogruppen, so zum Beispiel Motorradfahrer, zu forcieren.

Sehr geehrte Damen und Herr, die Vision Zero, also keine Toten mehr im Straßen­verkehr zu beklagen, bleibt unser erstrangiges Ziel.

Sehr geehrter Herr Bundesminister Stöger, als Vorsitzender des Verkehr- und Infra­strukturausschusses möchte ich dir für die wirklich vorbildliche Zusammenarbeit danken. In den eineinhalb Jahren unserer Zusammenarbeit konnten wir zahlreiche wichtige Projekte umsetzen: von der Stärkung der Fahrgastrechte über den weiteren Ausbau der Infrastruktur bis hin zum Telekom-Paket wurde vieles umgesetzt.

Sehr geehrter Herr Minister Mag. Klug, das Ressort Verkehr und Infrastruktur ist ein großes, aber, wie ich meine, besonders spannendes und vielfältiges Themenfeld. In den nächsten Wochen und Monaten haben wir noch viel vor. Der Ausbau der Bun­desbahn sowie der Schieneninfrastruktur als auch der Bahnhöfe muss weiter fortge­setzt werden. Es gilt auch, Lückenschlüsse im österreichischen Straßensystem umzu­setzen, darunter vor allem den Bau der S34. Die Wasserstraße muss weiter attrak-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 210

tiviert werden und der Ausbau der Donau östlich von Wien zügig voranschreiten. (Zwischenruf der Abg. Brunner.)

Wir brauchen, sehr geehrte Damen und Herren, eine Luftfahrtpolitik, die den Flughafen Wien in den Mittelpunkt der luftfahrtpolitischen Interessen stellt.

Sehr geehrter Herr Minister Klug, ich freue mich wirklich auf eine gute Zusammenarbeit Ihrerseits mit dem parlamentarischen Verkehrsausschuss auf Augenhöhe.

Sehr geehrte Damen und Herren, generell muss die Infrastrukturpolitik auch in den nächsten Jahren für die Schaffung von Arbeitsplätzen und für die Verbesserung der Lebensqualität aller Österreicherinnen und Österreicher Garant sein. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.39


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein zu Wort. – Bitte.

 


17.40.02

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Herr Bundeskanzler, ganz ehrlich, als politischer Mitbewerber kann ich Ihnen Danke sagen für die Besetzung des Sozialressorts, das haben Sie gut gemacht, als Staatsbürger muss ich allerdings meine Sorge äußern, nachdem ich mir die Rede des Ministers angehört habe. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Sozialminister Stöger, Sie ergehen sich hier bei Ihrer Antrittsrede in Selbstlob, was für großartige Leistungen Sie nicht alle im BMVIT erbracht haben – das möchte ich nicht beurteilen, das kann ich auch nicht beurteilen –, und dann reden Sie noch über die Pensionen. Sie blenden die Probleme, die Sie als Sozialminister jetzt haben, vollkommen aus.

Wir haben in Österreich nahezu 500 000 beschäftigungslose Menschen, Tendenz steigend nach oben. – Sie haben nicht ein Wort dazu gesagt!

Wir haben eine Million Menschen in dieser Republik, die armutsgefährdet sind. Sie haben nicht ein Wort dazu gesagt!

Der Pflegebereich ist nach wie vor eine riesengroße Baustelle. – Sie haben nicht einmal den Hauch eines Wortes zum Thema Pflege verspüren lassen!

Ihr Ressort besteht nicht nur aus der Pensionsproblematik, die mit Sicherheit eine sehr große ist, sondern das Arbeits-, Sozial- und Konsumentenschutzressort, das Sie über­nommen haben, ist ein riesiges Ressort, wo es natürlich gilt, die Herausforderungen der Zeit zu lösen. Sie können sowohl das Pensions- als auch das Sozialsystem nur dann aufrechterhalten, wenn Sie den Arbeitsmarkt stabilisieren, wenn die Menschen in Beschäftigung sind. Wenn Sie eine ordentliche Wirtschaftspolitik und eine ordentliche Arbeitsmarktpolitik machen, dann wird sich die Sozialpolitik und natürlich damit auch die Pensionspolitik von allein ergeben, aber dieses Thema allein herausgegriffen, ist bei Weitem zu wenig, Herr Bundesminister, das müssen Sie doch bitte schön erken­nen! (Beifall bei der FPÖ.)

Sie haben natürlich ein schwieriges Ressort übernommen, das ist überhaupt keine Frage, und ich weiß auch nicht genau, ob Sie der geeignete Mann sind, wenn ich nur überlege, welche Baustellen Sie seinerzeit im Gesundheitsressort hinterlassen haben. Daran kiefeln wir heute noch.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 211

Beispiel: der vermurkste Elga-Start. (He-Rufe bei der SPÖ.) – Meine Damen und Her­ren, beruhigen Sie sich wieder! Bis heute ist Elga in ganz wenigen Krankenhäusern im Probegalopp.

Oder: Ihr Populismus mit der Gratis-Zahnspange, die es bis heute nicht gibt.

Meine Damen und Herren! Man muss natürlich auch die Fehler sehen, und das heißt: Natürlich sind dort Baustellen zurückgelassen worden, und zwar ganz massive.

Und jetzt dieses riesige Ressort, wo wir vor den größten Herausforderungen der Zweiten Republik stehen! Wir haben die höchste Arbeitslosigkeit. Was kommt von Ihnen? – Sie reden über Pensionen!

Ihr Amtsvorgänger, Herr Bundesminister, hat es Ihnen vielleicht auch nicht ganz einfach gemacht, er wird wahrscheinlich auch als jener Minister, der sich bemüht hat, als Letzter, der sich sehr bemüht hat, der aber dennoch der Sozialabbauminister war, in die Geschichte eingehen. Zwei Mal ist in der Amtszeit von Minister Hundstorfer der Zugang zum Pflegegeld erschwert worden. Zwei Mal! Obwohl er gesagt hat, niemand wird heruntergestuft, sind natürlich Menschen aus dem System herausgefallen, selbstverständlich. – Das alles hätten Sie zu korrigieren.

Der Pflegegeldverlust für diese Personen in den letzten Jahren liegt bei 30 Prozent. Das heißt, die Menschen haben jetzt vom realen Pflegegeld sehr viel weniger, als sie noch vor wenigen Jahren hatten. – Alles Herausforderungen, die Sie werden bewälti­gen müssen!

Für den Arbeitsmarkt – das ist nicht oft genug zu sagen – haben wir zahlreiche Initi­ativen gesetzt, denn – und da bin ich jetzt bei Kollegin Schwentner, lassen wir einmal den Migrantenstrom der letzten Monate außer Acht – wir haben schon allein aufgrund dessen, was sich davor abgespielt hat, unabhängig davon, dass jetzt mindestens 30 000 Asylberechtigte im heurigen Jahr und in den nächsten Jahren zusätzlich auf den Arbeitsmarkt drängen, Probleme, und zwar auch durch die Ostöff­nung. Da nützt es auch nichts, wenn sich Sozialdemokraten hier herstellen und loben, was nicht alles passiert ist. Es mag schon sein, dass das eine oder andere auszu­­tarieren und zu korrigieren versucht worden ist, aber wir haben zum Beispiel ein Lohn- und Sozialdum­pinggesetz, das mit Ihren Stimmen beschlossen worden ist – wir haben nicht mitge­stimmt, und das aus gutem Grund –, das Sie aber nicht exekutieren können, weil Sie nicht einmal die Beamtenschaft dafür haben, weil die Finanzpolizei überhaupt nicht das Personal dafür hat, dieses Gesetz zu exekutieren.

Und das ist genau der Wahnsinn, den wir Ihnen damals schon vorgeworfen haben. Sie beschließen Gesetze und überlassen die Exekution einem anderen Ressort, das das nicht kann oder nicht möchte oder nicht die notwendigen Ressourcen dafür hat. Das ist das Problem, das es hier gibt, das ist auch der Grund dafür, dass wir Lohn- und Sozial­dumping haben, und das ist auch einer der Gründe dafür, dass es einen Real­lohnverlust gibt. Wenn Sie sich heute hier herstellen und sagen, es ist alles super, weil die Leute alle laut Kollektivvertrag bezahlt werden, dann sage ich Ihnen: Gott sei Dank haben wir noch die Kollektivverträge! Aber was war vor 20 Jahren? – Da hat niemand nach Kollektivvertrag verdient, da waren die Gehälter weit über den Kollektivverträgen, und das heißt, die Menschen spüren diese Einkommensverluste.

Dafür verantwortlich ist natürlich auch dieser Druck am Arbeitsmarkt zum Beispiel durch die Ostöffnung eben in der Baubranche, aber Sie verweigern sich mit irgend­welchen abstrusen Ausreden wie, es gebe ja ein EU-Recht – das Sie im Übrigen als Bundesregierung jeden Tag brechen; ich habe Ihnen das schon mehrmals gesagt –, unserem Vorschlag. Wir haben gesagt, machen wir doch die sektorale Schließung des Arbeitsmarktes, beispielsweise in der Baubranche, vor allem wenn wir aus den Anfra-


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ge­beantwortungen Ihres Amtsvorgängers wissen, dass in der Baubranche 16 000 Öster­reicher in den letzten fünf Jahren ihren Job verloren und im gleichen Zeitraum 18 000 Personen aus dem osteuropäischen Raum einen Job bekommen haben! Diese Rechnung kann einfach so nicht aufgehen, daher ist es notwendig, endlich auch einmal ein bisschen über den Tellerrand hinauszuschauen und sich nicht immer stur auf irgendetwas zurückzusetzen.

Ich weiß schon, es ist für Sie jetzt unangenehm, das alles zu hören, es ist für Sie viel lustiger, wenn Sie hier hinter mir mit dem Herrn Bundeskanzler murmeln und sich darüber unterhalten, was Sie am nächsten Sonntag essen werden, das mag schon sein, aber in Wirklichkeit, Herr Bundesminister, sind Sie angestellt dafür, dass Sie endlich für Ordnung sorgen und darauf schauen, dass auf diesem österreichischen Arbeitsmarkt endlich wieder etwas passiert. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Schluss möchte ich Sie noch auf ein Thema hinweisen, das uns in den nächsten Wochen und Monaten wahrscheinlich noch etwas mehr beschäftigen wird, das vor allem in den letzten Tagen ein bisschen aufgeschlagen hat, vor allem medial; wir ha­ben bereits im Dezember eine entsprechende Anfrage an Ihren Vorgänger einge­bracht. Es geht um den Bank-Austria-Pensionsdeal, nämlich dass ein Teil der Bank-Austria-Angestellten, die ehemaligen Zentralsparkassen-Mitarbeiter, in das ASVG übergeführt worden sind. Für die Betroffenen bedeutet das, dass sie jetzt weniger Pension bekom­men, für die PVA, die Pensionsversicherungsanstalt, bedeutet das, dass sie einen Kostenzuwachs von 700 Millionen € hat. Man stellt sich jetzt vielleicht schon die Frage: Wer ist denn der Nutznießer dieses Deals? – Die Allgemeinheit ist es einmal nicht, die einzelnen Betroffenen sind es auch nicht. Also wo sind denn die Nutznießer?

Es wäre mir zu billig, zu sagen, es ist die UniCredit allein, daher glaube ich, es wird not­wendig sein, dass auch das Parlament über diesen Deal ein bisschen informiert wird.

In diesem Sinne bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Offenlegung des Bank-Austria-Pensionsdeals zwischen SPÖ-Wien und dem BMASK unter der Federführung von Ex-Minister Rudolf Hundstorfer

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz soll dem Nationalrat einen Bericht über die Vorkommnisse rund um die beabsichtigte Übertragung der Betriebspensionsverwaltung der Bank Austria an die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) übermitteln. Dieser Bericht soll die ökonomischen und pensionsrechtlichen Aus­wir­kungen dieser Übertragung sowohl für die betroffenen Betriebspensionisten der Bank Austria als auch die PVA und deren Versichertengemeinschaft detailliert auflisten und begründen. In diesem Bericht soll insbesondere detailliert der gesamte Vorgang inklusive des mutmaßlich stattgefundenen Lobbyings der Stadt Wien beziehungsweise der SPÖ in diesem Zusammenhang gegenüber Beamten des BMASK und dem Management der PVA offengelegt werden.

*****

Es pfeifen schon die Spatzen vom Dach, dass natürlich eine der größten Nutznieße­rinnen die Stadt Wien ist, die sich jetzt über die AVZ-Stiftung die Pensionssicherung in einer dreistelligen Millionenhöhe erspart. (Beifall bei der FPÖ.)

17.48



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 213

Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Dr. Belakowitsch-Jenewein eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Ver­hand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter betreffend Offenlegung des Bank Austria-Pensionsdeals zwischen SPÖ-Wien und dem BMASK unter der Federführung von Ex-Minister Rudolf Hundstorfer

eingebracht in der 111.Sitzung des Nationalrates im Zuge der Debatte über den Tages­ordnungspunkt 2.) Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates betreffend die Regierungsumbil­dung.

Mit Schreiben vom 26.Jänner 2016 hat der Herr Bundeskanzler der Präsidentin des Nationalrates unter der Aktenzahl 350.000/0002-I/4/16 bekanntgegeben, dass der Herr Bundespräsident Herrn Alois Stöger zum Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ernannt hat.

Gemäß der Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetz 1986 idF BGBL. I Nr. 11/2014  ist der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unter Buchstaben  C  Z 4. für die Angelegenheiten der Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenver­sicherung, jedoch mit Ausschluss der Krankenversicherung und der Unfallversicherung zuständig.

Unter die Sozialversicherung fällt kompetenzrechtlich insbesondere das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Bei der Übertragung von Rechten und Pflichten aus einer bisherigen Betriebspension an die PVA handelt es sich um Angelegenheiten der Sozialversicherung. In diesem Zu­sam­menhang ist der neue Sozialminister mit der aktuellen Causa der Bank Austria-Betriebspensionen und ihrer beabsichtigten Übertragung an die PVA befasst.

Diesbezüglich gibt es laut Medienberichten eine aktuelle Diskussion über die ökono­mische und rechtliche Abwicklung dieser Übertragung:

Offensichtlich haben sich Bank Austria-Management, Sozialministerium und Pensions­ver­sicherungsanstalt auf eine teilweise Abwicklung der Bank Austria geeinigt. Eine Einigung, die allerdings zu Lasten Dritter geht bzw. gehen kann.

Als Kernpunkte dieser Abwicklung der Bank Austria in ihrer derzeitigen Marktpräsenz ist in einem ersten Schritt folgender Maßnahmenplan auf dem Tisch:

Kahlschlag bei Filialnetz, d.h. 70 der 190 Filialen werden geschlossen

Damit auch massive Reduktion bzw. tatsächliche „Beschäftigungslosigkeit“ des Per­sonals

Transfer der bisherigen Betriebspensionen und Betriebspensionsverwaltung in die Pensionsversicherungsanstalt(PVA)

Wie Medienberichten, etwa dem Standard vom 15.12.2015 zu entnehmen ist, findet dieser Abwicklungsplan sowohl die Zustimmung des Sozialministeriums als auch der Pensionsversicherungsanstalt. In einer Anfragebeantwortung unter der Zahl 6298/AB vom 10.11.2015 teilte Bundesminister Rudolf Hundstorfer(SPÖ)  zur Abwicklung der Bank Austria allerdings folgendes mit:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 214

Abgesehen von den in den Medien kolportierten Ankündigungen liegen zum gegen­wärtigen Zeitpunkt weder dem AMS noch dem Sozialministerium konkrete Informa­tionen über Kündigungen von MitarbeiterInnen der BankAustria vor. Unabhängig davon darf darauf hingewiesen werden, dass Daten über geplante Kündigungen bei einem Unternehmen dem Datenschutz unterliegen. Auch wenn daher in diesem Fall Näheres über geplante Kündigungen bekannt wäre, dürfte darüber keine Auskunft erteilt wer­den.

Von der Transferierung von Betriebspensionen und der massiven Schließung des Filial­netzes war dem Sozial- und Konsumentenschutzminister offensichtlich noch vor einem knappen Monat überhaupt nichts bekannt, was wenig glaubwürdig erscheint, wenn die PVA und das Sozialministerium offensichtlich bereits Vorkehrungen getroffen haben, um den Betriebspensionsbereich zu übernehmen.

Im Umfeld der Bank Austria, der Pensionsversicherungsanstalt und des Sozial­ministeriums wird auch von heftigem Lobbyismus für die Umsetzung dieser Lösung gesprochen. In diesem Zusammenhang wird auch immer wieder von konkreten Inter­vention aus dem Umfeld der SPÖ, unter anderem des ehemaligen Vranitzky-Kabinettschefs Karl Krammer gesprochen.

Krammer ist der Doyen des roten Lobbyings, der bereits 1985 vom damaligen Finanz­minister Franz Vranitzky als Pressesprecher verpflichtet worden ist. Sein erster Lobbying-Job damals: Er wurde 1986 von der SPÖ ins damalige ORF-Kuratorium geschickt. Gleichzeitig stieg Krammer zum Pressesprecher im Kanzleramt und später zum Kabinettschef von Vranitzky auf. 1997 wurde er „selbständiger, internationaler Berater mehrerer Unternehmen für Fragen von Strategie, Politik und Lobbying.“ Als zentrales Lobbying-Projekt wird in einer Aussendung des SPÖ-Pressedienstes im Jahr 2001 die „Beratung der Telecom Italia bei der Übernahme eines 25 Prozent Anteils an der Telekom Austria im Herbst 1998“ genannt. Aktuell gehört ihm die Firma Karl Krammer Consultants Politics & Medien GmbH. 2008 war der Lobbyist Krammer auch Berater von Werner Faymann im Nationalratswahlkampf. Parallel zu Krammer wird auch immer wieder der Name des ehemaligen SPÖ-Bundeskanzlers Alfred Gusen­bauer als Lobbyist und Berater bei der Abwicklung der Bank Austria genannt.

Aus Medienberichten ist nun folgendes zu entnehmen:

Die geplante Übertragung der Pensionsrechte von 3300 Bank-Austria-Mitarbeitern auf die gesetzliche Sozialversicherung sorgt für einen Riesenwirbel: Denn die laut Bank geltende Gesetzeslage würde bedeuten, dass nur ein Teil der Beiträge seitens der Bank nachzuzahlen ist. Das würde den Steuerzahler rund 700 Millionen Euro kosten.

Schon vor Weihnachten hat sich (der im März scheidende) Bank-Austria-Chef Willibald Cernko mit dem Betriebsrat darauf geeinigt, die teuren firmeninternen Pensionszu­sagen auslaufen zu lassen. Sie gelten für 3300 der noch aktiven Angestellten, für die in der Bilanz 2,1 Milliarden Euro rückgestellt sind. Die Lösung sollte so aussehen, dass die Mitarbeiter nur noch eine ASVG-Pension bekommen und die Differenz auf die Firmenpension als Abschlagszahlung in bar erhalten.

Dazu überweist die Bank der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Beiträge. Sie beruft sich dabei auf einen Paragrafen im ASVG, der für solche Fälle sieben Prozent des Bruttogehaltes vorsieht. Normalerweise aber zahlen Arbeitgeber und -nehmer in Summe 22,8 Prozent an Beitrag für die Pensionsversicherung. Interne Berechnungen gehen von 330 Millionen Euro aus, die die Bank Austria nach diesem Schlüssel aufbringen müsste. Die Differenz auf die vollen Beiträge von rund 700 Millionen Euro bliebe in dem Fall bei der PVA und damit letztlich beim Steuerzahler hängen.

Bank nützt Schlupfloch – neues Gesetz gefordert


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 215

Es könne nicht so sein, dass sich eine Bank auf Kosten des Steuerzahlers saniere, toben Kritiker und Oppositionspolitiker. „Konkrete Zahlen kenne ich nicht, wir haben nur eine Absichtserklärung der Bank Austria“, sagte am Dienstag PVA-Chef Winfried Pinggera, der darüber auch alles andere als erfreut ist: „Man bräuchte ein eigenes Gesetz für solche Überführungen.“ Jener Paragraf, auf den sich die Bank beruft, sei nur für Einzelfälle vorgesehen, wenn z.B. ein Beamter in die Privatwirtschaft wechselt.

Im Sozialministerium ist man durch den gerade erfolgten Ministerwechsel erst dabei, eine Position zu finden. Neo-Minister Alois Stöger äußerte „Verständnis“ für die Position der PVA, auch andere Politiker fanden kritische Töne in Richtung der Bank. Pinggera: „Man braucht auf jeden Fall eine Gesetzesänderung, weil die Bank Austria bisher laut §5 von der Vollversicherung im ASVG ausgenommen war.“ http://www.krone.at/Oesterreich/Bank_Austria_700_Mio._auf_Steuerzahler_abgewaelzt-Wirbel_um_Pensionen-Story-492958

Insider gehen davon aus, dass dieser Bank Austria-Pensionsdeal ein Lobbyingprojekt zwischen SPÖ-Wien, BMASK und der Pensionsversicherungsanstalt(PVA) ist. Dabei handelt es sich offensichtlich um die „Morgengabe“ von Ex-Sozialminister Rudolf Hundstorfer(SPÖ) an die Wiener SPÖ im Zuge der Unterstützung für seinen Präsidentschaftswahlkampf.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz soll dem Nationalrat einen Bericht über die Vorkommnisse rund um die beabsichtigte Übertragung der Betriebspensionsverwaltung der Bank Austria an die Pensionsversicherungs­an-stalt(PVA) übermitteln. Dieser Bericht soll die ökonomischen und pensionsrechtlichen Auswirkungen dieser Übertragung sowohl für die betroffenen Betriebspensionisten der Bank Austria als auch die PVA und deren Versichertengemeinschaft detailliert auflisten und begründen. In diesem Bericht soll insbesondere detailliert der gesamte Vorgang inklusive des mutmaßlich stattgefundenen Lobbyings der Stadt Wien bzw. der SPÖ in diesem Zusammenhang gegenüber Beamten des BMASK und dem Management der PVA offengelegt werden.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ottenschläger. – Bitte.

 


17.48.35

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Mitglieder der Bundesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zuerst möchte ich die Gelegenheit nützen und mich bei Bundesminister Alois Stöger und seinen Mitarbeitern im BMVIT für die gute konstruktive und sachliche Zusammenarbeit nicht nur im Rahmen des Verkehrsausschusses zum Thema Verkehr recht herzlich bedanken und auch gleichzeitig der Hoffnung Ausdruck verleihen, dass wir in ihm als neuen Sozial­minister auch einen guten Partner für die anstehenden Reformen zum Beispiel bei der Mindestsicherung oder bei den Herausforderungen der Arbeitsmarktpolitik haben. Vielen Dank, Herr Bundesminister. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 216

Der neue Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, Herr Gerald Klug, steht auch vor großen Herausforderungen. Herr Bundesminister, Sie haben ein Budget von etwa 3,8 Milliarden €, das ist einer der größten Budgetposten im Bundeshaushalt. Sie haben nun ein wichtiges Wirtschafts- und Zukunftsressort zu leiten, und ich ersuche Sie an dieser Stelle, dieses auch nach wirtschaftlichen Kriterien zu gestalten.

Jährlich werden rund 2 Milliarden € für die Bahninfrastruktur aufgewendet. Wir beken­nen uns auch grundsätzlich zu diesen wichtigen Infrastrukturprojekten, da sie entschei­dend sind auch für den Wirtschaftsstandort und für das Mobilitätsbedürfnis der Öster­reiche­rinnen und Österreicher, wir werden aber weiterhin darüber nachdenken müssen, wie wir diese Projekte in Zukunft finanzieren, damit wir den nächsten Gene­rationen keinen noch größeren Schuldenberg hinterlassen. Da gilt es, kreativ zu sein. Effizienzsteigerungen und weitere Kostensenkungen in diesen Bereichen können und müssen Einsparungen in Millionenhöhe bringen.

Weitere wichtige aktuelle Punkte – Kollege Heinzl hat sie auch schon teilweise er­wähnt – sind unter anderem die Verkehrssicherheit – hier müssen wir die Tendenz wieder in die richtige Richtung bekommen; eine Novelle des KFG liegt schon auf dem Tisch, Stichwort Ablenkung am Steuer –, aber auch andere Straßenbauprojekte wie zum Beispiel der Lobautunnel sollten in die Gänge kommen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Weitere wichtige Zukunftsprojekte wie die Forschung und Entwicklung und die Schaffung der entsprechenden Rahmenbedingungen dafür, selbstfahrende Autos, die Forcierung der Elektromobilität, die Unterstützung für den Logistikstandort als wichti­gen Wirtschaftsfaktor oder auch die weitere Entwicklung des Luftfahrtstandortes sind nur ein paar Eckpunkte und Herausforderungen, die es gemeinsam zu bearbeiten gilt.

Herr Minister, wir sind bereit, für diesen Standort für die Österreicherinnen und Öster­reicher, vor allem auch für die Arbeitsplätze, die wir brauchen, mit Ihnen zusammenzu­arbeiten, und ich hoffe, dass das in ähnlicher Art und Weise wie mit Ihrem Vorgänger funktionieren wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

17.52


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Mag. Klug zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


17.52.09

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Gerald Klug: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Bundeskanzler! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen aus der Bundesregierung! Sehr geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte die Gelegenheit heute nutzen und zuallererst sehr herzlich Danke sagen – Danke sagen all jenen, die mich jetzt knapp drei Jahre lang im Bereich der Sicherheitspolitik, im Bereich der Landesverteidigung, aber auch im Bereich des Sports begleitet haben. Ich möchte ganz offen und direkt sagen, dass diese knapp drei Jahre zu meinen spannendsten, aber auch lehrreichsten Jahren in meinem bisherigen Leben gezählt haben. Ich möchte mich ausdrücklich bei den Wehrsprechern aller Parlamentsparteien bedanken und ich möchte mich ausdrücklich auch bei allen Sportsprecherinnen und Sportsprechern der Parteien bedanken, auch wenn die Diskussion gelegentlich sehr hart geführt wurde.

Geschätzte Abgeordnete! Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit aber auch bei allen Soldatinnen und Soldaten unserer Republik sehr herzlich für ihr Engagement und ihren Einsatz im Interesse der Landesverteidigung und im Interesse der Sicherheit unserer Republik bedanken und würde diesen Dank gerne stellvertretend dem stellvertretenden Generalstabschef Generalleutnant Bair übermitteln. Sehr geehrter Herr Generalleut-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 217

nant (in Richtung Galerie), ich bitte Sie in aller Höflichkeit, diesen meinen Dank weiter­zuleiten; aber wir sehen einander ja ohnedies morgen bei unserer internen Hofüber­gabe.

Ich möchte mit diesem Dank den Respekt, die Anerkennung und die Wertschätzung unseren Soldatinnen und Soldaten gegenüber zum Ausdruck bringen, insbesondere für die Einsätze bei den unterschiedlichsten Friedensmissionen im Ausland – wir haben auch viele neue starten können, mit Unterstützung aus dem Parlament –, aber auch für die Einsätze in der Katastrophenhilfe im Inland oder jetzt in der jüngeren Vergan­genheit für den Einsatz an der Grenze. Mein Dank gilt aber auch all den Zivilbediens­teten im Ressort.

Ich freue mich, dass ich die Gelegenheit habe, mich auch bei den Funktionärinnen und Funktionären im Bereich des Sports zu bedanken, aber auch bei unseren Sportlerinnen und Sportlern, die Botschafter Österreichs über die Grenzen hinaus sind.

Wenn ich darf, möchte ich es vielleicht so formulieren: Sehr geschätzter Herr Amtsn­achfolger, lieber Hans Peter, du übernimmst ein ausgezeichnet aufgestelltes Haus, und ich wünsche dir viel Kraft und Durchhaltevermögen in deiner neuen Aufgabe!

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wenn auch ein wenig Wehmut dabei ist, so möchte ich aber doch keinen Zweifel aufkommen lassen, dass ich die neue Herausfor­derung und die neue Aufgabe auch mit viel Leidenschaft und Engagement übernehme. Wenn der oder die eine oder andere Abgeordnete meinen Lebenslauf bei Gelegenheit vielleicht einmal genauer studieren, dann werden sie wahrscheinlich sagen: Na ja, jetzt kehrt er wieder stärker zu seinen Wurzeln zurück! Auch diese Formulierung finde ich sehr, sehr interessant; es geht bis in das Jahr 1984 zurück.

Mein Amtsvorgänger, Bundesminister Alois Stöger, hat es in der jüngeren Vergangen­heit bei einem Medientermin und auch heute so deutlich formuliert, dass ich mich sehr gerne zu 100 Prozent dieser Formulierung anschließen möchte: Das Infrastrukturminis­terium ist ein maßgeblicher Player für den Industriestandort Österreich.

Ich darf in diesem Zusammenhang nur auf einen Aspekt hinweisen: Wir investieren in den nächsten fünf Jahren 24 Milliarden € in Straße, Schiene, Infrastruktur, Breitband, Forschung und Entwicklung – 24 Milliarden € in einen maßgeblichen Bereich, wo jeder einzelne Euro eine Investition des Staates zur Absicherung des Industriestandortes, zur Absicherung der österreichischen Wirtschaft, aber auch zur Absicherung der Mobi­lität für die Bevölkerung ist, aber letztlich auch die Lebensadern für das Funktionieren einer Wirtschaft am Standort Österreich garantiert.

Zur Abrundung und weil es so wichtig ist, es inhaltlich zu Forschung und Entwicklung dazu­zusagen: Wir werden in den nächsten Jahren die Glasfaserleitungen, das Breitband, das Internet ausbauen. Mein Ziel ist es, dass wir letztlich einen Internet­zugang für alle Bevölkerungsschichten überall im Land mit hoher Geschwindigkeit erreichen. Ich freue mich darauf, weil ich weiß, dass es wichtig ist, dass der Staat für diese notwendige Infrastruktur zum Funktionieren des Industriestandortes einen we­sent­lichen Beitrag leistet, und weil ich felsenfest davon überzeugt bin, dass wir auch nur so den erreichten Wohlstand in Österreich auf Zeit absichern können.

Zu guter Letzt: Geschätzte Abgeordnete, ich reiche allen Abgeordneten die Hand und freue mich auf eine gute Zusammenarbeit! – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

17.58


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Willi zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 218

17.58.28

Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, vor allem der neue Minister und die beiden anderen auf neuen Plätzen! Meine Damen und Herren! Ich beginne bei Ihnen, Herr Verteidigungsminister Doskozil. Es hat mir gefallen, was Sie gesagt haben, nämlich das Motto Ihrer Arbeit laute humanistisch und rechtsstaatlich, und vielleicht darf ich Ihnen auch empfehlen: Wenn Sie dieses Motto, diese beiden Slogans Ihrer Arbeit in Ihrem Büro an die Wand hängen – hängen Sie „humanistisch“ ein bisschen höher!

In Richtung der freiheitlichen Abgeordneten, die sich ja so große Sorgen machen, dass wir das mit den Flüchtlingen, die in unser Land kommen (Abg. Peter Wurm: Zu Recht, Herr Kollege! Zu Recht machen wir uns Sorgen!), nicht schaffen, darf ich eine kleine Geschichte erzählen:

Meine Mutter stammt aus einer kleinen Gemeinde in Osttirol, aus Anras in Osttirol. Diese kleine Gemeinde hatte nach dem Zweiten Weltkrieg rund 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Bedingt durch Tito, der ein kommunistisches Regime in Jugoslawien aufgebaut hat, sind damals viele Flüchtlinge Richtung Norden gezogen, und diese kleine Gemeinde hat – nach dem Zweiten Weltkrieg, als nichts zu essen da war – 100 Flüchtlinge aufgenommen, 10 Prozent gemessen an der Einwohnerzahl. (Abg. Peter Wurm: Das waren aber andere Flüchtlinge!)

Du (in Richtung des Abg. Peter Wurm) kennst vielleicht Anras, du kennst die Gegend dort. (Abg. Peter Wurm: Ja!) Dort haben die Leute bezogen auf die ansässige Bevöl­kerung 10 Prozent Flüchtlinge „derschafft“.

Und dann frage ich mich oft: Welche Art Gesellschaft sind wir, wo dann plötzlich gesagt wird: Es geht alles nicht mehr?! Wir sind überfordert! – Ich sage nur: Diese Menschen in Anras haben das Wort humanistisch wirklich hochgehalten. Die haben vor allem den Menschen gesehen, der da über die Grenze gekommen ist. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Peter Wurm: Das waren aber andere Flüchtlinge! – Abg. Darmann: Da haben Tiroler Tiroler aufgenommen!)

Herr Minister Stöger, ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit. Ich hätte einiges – aber das wissen Sie ohnehin – anders entschieden als Sie, aber Sie waren immer ein sehr aufmerksamer und guter Zuhörer und Sie waren Argumenten immer zugänglich. Dieser sehr zielorientierte Arbeitsstil hat mir gefallen. – Ich wünsche Ihnen für das neue Ressort alles Gute.

Und jetzt zu Ihnen, Herr Minister Klug: Ich verrate ja kein Geheimnis, wenn ich sage, Sie waren ein ziemlich glückloser Verteidigungsminister. Als Tiroler Abgeordneter bleibt bei mir hängen, dass Sie den einzigen Hubschrauberstützpunkt in Westöster­reich, in Vomp, aufgelöst haben. Ich bin auch ein Musiker, und mir tut das mit der Militärmusik extrem weh, weil ich finde, da sind sehr viele gute Musiker ausgebildet worden, die in vielfältigen Funktionen in Österreich tätig sind. Aber ich erinnere mich auch noch daran, dass Sie dank der Initiative von Peter Pilz eine Feldküche an die Grenze in Spielfeld bringen ließen und dort das Heer einen sehr guten Einsatz leisten konnte.

Aber Sie sind trotzdem ein Mann im Glück: Sie kriegen eine zweite Chance. Sie übernehmen ein sehr großes, ein sehr wichtiges Ressort, und ich ersuche und bitte Sie: Nützen Sie Ihre zweite Chance! Das Infrastrukturministerium – das haben Sie schon in Ihrer Rede anklingen lassen – hat viele Möglichkeiten und sorgt für wichtige Infrastruktur im Bereich Straße, Schiene, Schifffahrt, Luftfahrt, Telekomnetze und so weiter. Nur: Infrastruktur ist eine notwendige, aber nicht hinreichende Voraussetzung, dass die Dinge funktionieren.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 219

Und Sie sind der Chef eines Ressorts, nämlich Verkehr, wo ich als Verkehrssprecher, dem die Umwelt ein wichtiges Anliegen ist, sagen muss: Der Verkehr ist der Umwelt­sünder Nummer eins. 45 Prozent der Treibhausgase stammen aus dem Verkehr, davon der etwas größere Teil aus dem Pkw-Verkehr und der ein bisschen kleinere Teil aus dem Lkw-Verkehr – und Sie haben es in der Hand, hier steuernd einzugreifen!

Weil die Elektromobilität angesprochen wurde: Das größte und wichtigste Elektrofahr­zeug ist und bleibt der Zug, die Bahn. Wir investieren derzeit enorme Summen in den Ausbau der Bahn – aber da primär in den Fernverkehr. Wenn Sie es nicht schaffen, dass diese teure Infrastruktur auch genutzt wird, dass eine Verkehrsverlagerung von Gütern von der Straße auf die Schiene stattfindet, dann haben wir zwar viel Infrastruk­tur gebaut, aber wir nützen sie nicht.

Es ist Ihre Aufgabe und Ihre große Chance, da gerade für den Umweltschutz einen großen Beitrag zu leisten. Dabei will ich Sie gerne unterstützen.

Meine Redezeit ist fast zu Ende – eigentlich ist sie zu Ende –, daher zum Schluss kommend: Herr Minister, viel Arbeit wartet auf Sie. Ich würde mich freuen, wenn Sie Ihr Ressort primär aus der Sicht jener sehen, die tagtäglich unterwegs sind – das sind Hunderttausende, die mit den Öffis, die mit Bus und Bahn unterwegs sind –, dass Sie auch möglichst oft statt mit dem Dienstwagen in Wien mit der Jahreskarte in Öffis unterwegs sind. Es ist übrigens auch für das Image gut, wenn man in den öffentlichen Verkehrsmitteln gesehen wird. Ich würde mich freuen, wenn wir uns einmal in der Wiener Straßenbahn oder in einem ÖBB-Zug treffen und Meinungen austauschen könnten. – Alles Gute. (Beifall bei den Grünen.)

18.04


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Kucher zu Wort. – Bitte.

 


18.04.32

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Regie­rungsmitglieder! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hätte jetzt gerne meine Rede begonnen mit einem positiven Rückblick auf die Technologiepolitik in Österreich, auf die Innovationspolitik, die das BMVIT in der Vergangenheit, wie ich glaube, auch maßgeblich geprägt hat, wo wir auch die vielen, vielen erfolgreichen einzelnen Maßnahmen ausführlich diskutieren könnten, die dazu geführt haben, dass wir in Österreich gerade in diesem zentralen Zu­kunfts­feld Forschung, Technologie und Innovation in den letzten Jahren deutlich aufgeholt haben – ich möchte jetzt aber auch kurz auf die Rede von der Frau Belakowitsch-Jenewein eingehen.

Sie haben jetzt hier sehr ausführlich abgewogen, was alles in der Bundesregierung funktioniert und was nicht funktioniert: Sie haben den Bereich der Technologiepolitik angesprochen, Wirtschaftspolitik, Sozialpolitik, Gesundheitspolitik. – Für alle diese Bereiche haben Sie ganz tolle Ratschläge gehabt, haben gesagt, was alles nicht funktioniert, und Sie haben von Regierungsverantwortung gesprochen.

Ich tue mir etwas schwer, das jetzt wirklich anzunehmen, denn hätten Sie diese Weis­heit schon vor einigen Jahren gehabt, hätten Sie das Ihren Kärntner Kollegen ausrich­ten können, Ihrem jetzigen Bundesratskollegen Gerhard Dörfler, der mitverantwortlich ist dafür, dass Kärnten heute noch immer milliardenschwere Haftungen wie ein Damoklesschwert über sich schweben hat, dass Kärnten nicht weiß, wie es weitergeht, dass Kärnten nahe an der Insolvenz ist. – Es ist wirklich zynisch, wenn Sie hier gute Ratschläge geben, diese Ratschläge in der Vergangenheit aber ausgeblieben sind. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Hafenecker. – Abg. Darmann: Wer


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 220

hat denn die Gesamtverantwortung für die Verstaatlichung gehabt? Der Herr Bundes­kanzler, der hinter dir sitzt! Du sitzt im Untersuchungsausschuss und hörst nicht zu!)

Das ist ganz spannend, dass Gernot Darmann sich zu Wort meldet und jetzt heute über die Verstaatlichung diskutiert und sich darüber beklagt. – Du hast im Kärntner Landtag die Verstaatlichung als Rettungspaket bezeichnet. Die FPÖ in Kärnten war ganz, ganz stolz, was da alles passiert ist. Das heißt, die Freiheitlichen haben jahrelang in Kärnten weggesehen.

Aber das sagt alles! Das jetzt ist so zynisch! Dass es um milliardenschwere Haftungen geht (Abg. Darmann: Hat der Herr Landeshauptmann mitgestimmt?! Hat der Herr Landeshauptmann von der SPÖ Kaiser mitgestimmt?! – Zwischenruf des Abg. Hafenecker), dass es da in Wahrheit die Spekulanten gibt, das ist kein Problem, da meldet man sich nicht zu Wort, aber dann einsparen im Bereich des Sozialen, der Pensionen, der Gesundheit, da gibt es dann die Vorschläge. Die Ärmsten sollen dann für die Milliarden zahlen, die bei der Hypo versenkt worden sind.

Wir alle sind jetzt mit diesen Aufräumarbeiten beschäftigt. – Ich würde mir erwarten, dass man einfach einmal „Entschuldigung!“ sagt und hier nicht in Wahrheit oberleh­rerhaft der Bundesregierung gute Ratschläge gibt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Darmann: Was machst du eigentlich im Untersuchungsausschuss, wenn du offensichtlich nicht zuhörst?)

Herr Kollege, ich glaube – diejenigen, die nicht dabei waren, können das auch in den Zeitungen nachlesen –, es war der ehemalige Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler, der auf die Frage: Was hast du eigentlich 20 Tage vor der Notverstaatlichung getan, zu der du ja dann hingefahren bist?, ganz offen gesagt hat: Ja, eigentlich so gut wie gar nix! – Man hätte sich vorbereiten können. Es wäre super gewesen, wenn Kärnten auch eine Strategie gehabt hätte. Er ist nicht auf die Idee gekommen, dass man irgendetwas tun könnte. (Ruf bei der SPÖ: Unglaublich! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Also eine gewisse Verantwortung kommt auch der Politik zu. Ich bitte nur, dass gerade die Freiheitliche Partei jetzt hier nicht oberlehrerhaft ganz offen Schulnoten verteilt und dann Forderungen in den Raum stellt, dass wir wirklich bei den sozial Schwächsten einsparen sollen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ein – um zur Forschungs- und Technologiepolitik zu kommen – ganz zentraler Bereich, den wir in Österreich auf die Schiene gebracht haben, ist gerade dieser Zukunfts­bereich der Breitbandförderung, des Breitbandausbaus. Diese Breitbandmilliarde wird dafür sorgen, dass es auch eine Chancengerechtigkeit zwischen Stadt und Land gibt. Das sind ganz wichtige Weichenstellungen für die Zukunft. Bezüglich dieser Wege, die in der Vergangenheit eingeschlagen wurden, hoffe ich, dass die in dieser Form auch weiter fortgeführt werden.

Industrie 4.0 ist ein riesengroßes Thema, und zwar auch hier im Hohen Haus, im Par­lament, wo wir im Forschungsausschuss darüber intensiv miteinander diskutieren, wo es auch Arbeitsgruppen gibt, gemeinsam mit Expertinnen und Experten von außen.

Ich glaube, dass wir in Österreich gerade in diesem Bereich auf einem sehr guten Weg sind, und wünsche uns allen in diesem Bereich spannende Diskussionen. Das eine sind leider die Aufräumarbeiten der Vergangenheit, aber das andere, das ich gerade angeführt habe, sind wirklich Zukunftsbereiche, und da gilt es gemeinsam alle Kraft für die Zukunft darin zu investieren. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Lichtenecker.)

18.08


Präsident Karlheinz Kopf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Darmann zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, bitte beginnen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 221

Sie Ihre Ausführungen mit dem zu berichtigenden Sachverhalt. (Abg. Lichtenecker: Jetzt sind wir aber auf die Tatsächliche gespannt! – Zwischenruf des Abg. Jarolim.)

 


18.08.31

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Herr Präsident! Der Herr Präsident weiß genau, dass man jetzt eine Stunde trefflich berichtigen könnte. Ich werde versuchen, mich kurz zu fassen.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Mehr als 2 Minuten kriegen Sie nicht.

 


Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (fortsetzend): Danke, Herr Präsident, das ist mir auch bewusst.

Kollege Kucher hat hier in Verkennung der Wahrheit und der Fakten ausgeführt, das Land Kärnten hätte sich in den Tagen vor dem Verstaatlichungswochenende nicht auf diese nahende Verstaatlichung vorbereitet.

Fakt ist – und das ist die Wahrheit –, dass das Land Kärnten mehrfach an die Bundes­regierung herangetreten ist (Abg. Jarolim: … tatsächliche Berichtigung!) mit dem Ersuchen um Informationen, um sich auf dieses Wochenende vorbereiten zu können. (Abg. Lichtenecker: Das ist keine tatsächliche Berichtigung, Herr Präsident!)

Diese Information wurde verweigert, weil die Bundesregierung alleine mit den Bayern unter der Gesamtverantwortung des Bundeskanzlers Faymann verhandeln wollte. – Danke schön. Das war die Berichtigung. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Lichtenecker: … tatsächliche Berichtigung! – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das war eine lupen­reine tatsächliche Berichtigung! – Zwischenruf des Abg. Kucher. – Ruf bei der SPÖ: So ein Blödsinn! – Weiterer Ruf bei der SPÖ: So schwach!)

18.09


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hable zu Wort. – Bitte. (Abg. Lichtenecker – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Hable –: Rainer, da musst du jetzt Stellung nehmen!)

 


18.09.32

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Werte Bürgerinnen und Bürger! Zurück zur Landes­verteidigung.

Herr Bundesminister Doskozil, vielleicht ist es ohnehin passend, dass wir gerade Ihren Amtsvorgänger gehört haben, Bundesminister Klug, denn als neuer Verteidigungs­minis­ter treten Sie in der Tat ein schweres Erbe an. Das Bundesheer ist in einem desaströsen Zustand, die Motivation im Bundesheer ist am Boden, und das ist kein Schicksalsschlag, kein unvermeidbares Schicksal, sondern das ist das Ergebnis von Jahren und Jahrzehnten rot-schwarzer Politik: rot-schwarzer Politik, die nichts weniger versucht hat, als das Bundesheer kaputtzusparen – und das äußerst erfolgreich.

Bei Festansprachen hört man immer wieder Dankesworte an die Soldatinnen und Soldaten für ihre Dienstleistung, aber hintenherum wird dann bei jeder Gelegenheit das Budget weiter gekürzt, werden die nächsten Mittel gestrichen, wie wir es auch zuletzt wieder unter Ihrem Amtsvorgänger Minister Klug erlebt haben: Obwohl das Bundes­heer-Budget sowieso schon auf einem Rekord-Minus-Niveau ist, gibt es ein neuerliches 200-Millionen-€-Sparpaket, das Sie, Herr Minister Klug, akzeptiert haben. – Da sage ich ganz ehrlich, das Bundesheer hat wahrhaft etwas Besseres verdient, daher be­grüße ich diesen Ministerwechsel.

Die Frage, die ich mir stelle – und die sich wahrscheinlich auch viele Menschen in diesem Land stellen –, ist jedoch, ob es jetzt, mit dem neuen Bundesminister, besser


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 222

wird. Herr Bundesminister Doskozil, ich habe durchaus die Hoffnung, dass das so ist, manche Ihrer öffentlichen Äußerungen stimmen mich allerdings auch nachdenklich.

Wir haben von Ihnen bisher sehr viel zur Flüchtlingskrise gehört, aber überraschend wenig zum Bundesheer. Es war auch zu lesen, dass Sie das Bundesheer, dass Sie das Verteidigungsministerium umbauen wollen zu einem Sicherheitsministerium. – Was das bedeutet, ist mir auch nicht ganz klar. Ich hoffe, es bedeutet nicht, dass Sie eigentlich viel lieber den Job des Innenministers haben wollten und jetzt sozusagen als zweite Wahl ins Verteidigungsministerium gegangen sind.

Damit hier aber keine Missverständnisse aufkommen, möchte ich daran erinnern, was die Aufgabe des Bundesheeres ist: Laut Bundesverfassung ist die Aufgabe nämlich – und das ist natürlich auch Ihr Maßstab als Bundesminister – schlichtweg die militä­rische Landesverteidigung.

Ich möchte das auch betonen und daher auch sagen, was nicht darunter fällt, was eben nicht dazugehört: Dazu gehört eben nicht, dass Grundwehrdiener regelmäßig dazu verwendet werden, Schipisten zu planieren. (Abg. Lichtenecker: Ja, genau!) Dazu gehört auch nicht, dass das Bundesheer jetzt auch regelmäßig ausrücken muss, um Gulaschkanonen zu betreiben oder Zelte aufzustellen. Dazu gibt es zivile Orga­nisationen; dazu brauchen Sie keine Leute, die an der Waffe ausgebildet sind. Es ist auch nicht Aufgabe des Verteidigungsministeriums, wie wir es in den letzten Wochen erlebt haben, einen Wettbewerb mit dem Innenministerium zu veranstalten, wer denn den schönsten und längsten Zaun bauen kann. Auch das fällt nicht in den Bereich der Landesverteidigung.

Das, was in dieser Debatte um die Flüchtlingskrise – wenn überhaupt – eine Rolle für das Bundesheer hergibt, ist der Assistenzeinsatz, wenn die Exekutive bei der Grenz­sicherung nicht mehr ausreicht.

Das bringt mich aber schon zum Kern der Sache betreffend das Bundesheer: Reichen denn die Ressourcen? Reichen denn die Ressourcen auch nur für einen Assistenz­einsatz an der Grenze? – Und die Antwort ist: eher nicht! Es ist sehr unwahrscheinlich, dass das österreichische Bundesheer noch einmal so einen Assistenzeinsatz wie etwa im Burgenland stemmen könnte – nicht die präsenten Kräfte, und auch nicht, wenn man die Miliz dazu heranzieht. Warum ist das so? – Nicht deshalb, weil die Soldatin­nen und Soldaten nicht wollten, sondern deswegen, weil das Bundesheer seit Jahren und Jahrzehnten kaputtgespart wird, weil ihm die Ressourcen vorenthalten wurden, um seine Aufgabe – um seine durch die Bundesverfassung übertragene Aufgabe! – zu erfüllen.

Daher brauchen wir jetzt einen neuen Bundesminister, eine neue Landesverteidigungs­politik. Wir brauchen einen Bundesminister, der vor allem dafür Sorge trägt und der mehr Ressourcen für das Bundesheer einfordert, der nicht jedes Sparpaket, das ihm aus dem Finanzministerium übermittelt wird, einfach mit Kopfnicken akzeptiert. Wir brauchen einen Bundesminister, der zum Bundesheer steht, der hinter dem Bundes­heer steht, wir brauchen einen Bundesminister, dem auch klar ist, dass wir eine ge­mein­same europäische Außen- und Verteidigungspolitik brauchen, und der diesbezüg­lich aktiv wird, der das vorantreibt.

Einen solchen Verteidigungsminister brauchen wir, Herr Bundesminister. Das ist meine Hoffnung, das ist meine Erwartung, und daran möchte ich Sie messen. Daran werden Sie auch von vielen Menschen in diesem Land gemessen werden.

Ich wünsche Ihnen dafür alles Gute, und ich hoffe, Sie enttäuschen unsere Erwar­tungen nicht. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

18.15



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 223

Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Abgeordnete Himmelbauer zu Wort. – Bitte.

 


18.15.23

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Werte Damen und Herren der Regierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass das Thema Digitalisierung seit dem letzten Jahr auch in der Bundesregierung einen höheren Stellenwert in deren Arbeit eingenommen hat. Harald Mahrer und Sonja Steßl haben bereits im Sommer 2015 mit der Erstellung einer Digital Roadmap begonnen, und es wird wichtig sein, dass diese strategische Ausrichtung und die darin enthal­tenen Maßnahmen, die am 18. Februar präsentiert werden, auch in einem breit ange­legten Prozess abgestimmt werden.

Als Junge Volkspartei haben wir erst am Montag unsere Ideen und Maßnahmen für ein digitales Österreich präsentiert (die Rednerin hält eine Broschüre in die Höhe), um uns genau in einen solchen Prozess einzubringen, denn digitaler Wandel ist ein Thema, das uns in allen Lebensbereichen betrifft. Es liegt an uns, ob wir die Chancen der Digitalisierung nutzen und ob wir die Herausforderungen meistern, sei es, um die Politik moderner zu gestalten, bei der Verwaltung oder bei den Angeboten für die Bürgerinnen und Bürger, sei es beim Einsatz moderner Technologien und bei der Vermittlung digitaler Kompetenzen im Unterricht oder sei es auch bei der Gestaltung der Arbeitswelt, um diese moderner zu gestalten durch die Möglichkeiten des Home Office, durch die Zusammenarbeit mittels Technologie, oder – wie es Minister Stöger schon angesprochen hat – auch mit der Modernisierung der Wirtschaft durch beispielsweise Industrie 4.0.

Wieso spreche ich das an? – Ich spreche das alles an, weil es dafür natürlich auch eine entsprechende Grundlage braucht, eine Breitbandversorgung in ganz Österreich. Ich freue mich darüber, dass Herr Minister Klug diesem Thema auch schon in seiner Rede einen so hohen Stellenwert eingeräumt hat, denn es ist wichtig, einen kon­sequenten Weg auch in der Breitbandversorgung in Österreich fortzuführen. Gerade, was den ländlichen Raum betrifft, braucht es diesbezüglich einen Zugang, braucht es diesbezüglich auch Datenautobahnen, um der Bevölkerung, um unseren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeiten der Digitalisierung anbieten zu können.

Ein zweiter großer und wichtiger Punkt ist der Bereich Forschung und Innovation. Sie als Minister haben da einen wesentlichen Budgetposten, was Forschung und Inno­vation betrifft. Unser Rohstoff in diesem Land ist der Mensch, seine Innovationskraft, die Forschung und die Entwicklung im Unternehmen, auf unseren Unis, auf unseren FHs und unseren Instituten.

Sie sind der Garant dafür, dass wir im globalen Wettlauf vorne mit dabei sind. Dafür braucht es unsere gemeinsame Anstrengung, um von den Innovation Followers zu den Innovation Leaders zu kommen. Ich bin schon der Meinung, wir sind da auf einem guten Weg. Das sehen wir, wenn wir uns die Forschungsquote anschauen, aber auch, wenn wir uns die letzten Rankings anschauen.

Aber ich mahne auch: Stillstand bedeutet Rückschritt, und deswegen wünsche ich uns eine in die Zukunft gerichtete, gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Kucher.)

18.18


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 224

18.18.41

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren im Plenum und vor den Bildschirmen! Ich sehe derzeit Dynamik in der Regierung, die Dynamik beschränkt sich aber leider auf das Sesselrücken, man sieht sie noch nicht in den Aktionen. Ich würde mir dort Dynamik erwarten, dort ist Dynamik wünschenswert, wir werden aber erst sehen, ob es wirklich so weit kommt, denn der Herr Bundeskanzler hat schon vorweg gesagt: Die Zeiten sind ein bisschen schwierig, die Krise ist noch nicht überwunden! – Das hört sich so an, als ob der Chef der Bundesregierung sagt: Na ja, liebes Parlament, sei doch vorsichtig mit deiner Kritik, mehr war nicht drin bei der Leistung!

Ich hoffe, dass es nicht so ist, ich hoffe, dass wirklich etwas Vernünftiges heraus­kommt, denn in Zeiten schwieriger Budgeterstellungen, in Zeiten überbordender Belas­tun­gen an den Außengrenzen darf es nicht passieren, dass eines der wichtigsten Ressorts, die wir haben, sowohl von der finanziellen Seite als auch von der Ausstattung her aufs Abstellgleis kommt.

Herr Bundesminister, wir haben genügend Baustellen im ganzen Ressort, die Situation dort fordert Ihr ganzes Krisenmanagement. Krisenmanagement ist nicht, dass man irgendetwas macht, was einem ein Parteisekretär sagt oder was einem irgendwo von Gewerkschaften zugeflüstert wird, sondern Krisenmanagement ist wirkliches Anschauen der Realität und rasches Treffen von entsprechenden Entscheidungen.

In diesem Sinne, Herr Bundesminister Klug, will ich Ihnen, zumindest was das BMVIT anlangt, nicht die üblichen Tage der Ruhe gönnen, sondern wir wollen, dass Sie sofort beginnen, dass Sie sofort entsprechende Entscheidungen treffen und dass Sie auch die richtigen Schritte setzen. Warum? – Ich will Ihnen auch den Einstieg in ihr Amt ein bisschen erleichtern und Ihnen aufzeigen: Wo haben wir Probleme?

Schauen wir uns einmal die ÖBB an! – Grundsätzlich sind die ÖBB als Konzern nicht ganz schlecht aufgestellt. Aber Probleme gibt es im Detail. Da gibt es zum Beispiel noch immer den sogenannten 0:0-Betrieb, das ist das schaffnerlose Fahren. Da hat zwar Ihr Vorgänger dem Herrn Kern etwas ausgerichtet, in schriftlicher Form, das hat sich aber noch nicht durchgeschlagen, der Herr Kern hängt noch immer am schaff­nerlosen Betrieb. Er sollte sich doch – oder vielleicht machen Sie das gemeinsam – einmal die Westbahn anschauen, die haben auch so etwas Ähnliches wie einen 0:0-Betrieb, aber dort schaut das ganz anders aus. Nämlich: Dort gibt es wesentlich mehr Personal im Zug zur Sicherheit der Fahrgäste und auch zur Sicherheit des Personals selber.

Dann: Ausbildung der Lokführer. – Meiner Überzeugung nach ist der Triebfahrzeug­füh­rer eine der wichtigsten Personen am Zug. Kollege Hell kann sich sicher noch an frühere Zeiten erinnern, er weiß daher: Die Ausbildung war damals ein längerer Prozess, diese Leute waren nach der Ausbildung auch im Betrieb am Bahnhof, im Verschub tätig. Das hat sich geändert: Heute machen die einen kurzen Kurs, nach ein paar Wochen sitzen sie in der Lokomotive. Und dann gibt es natürlich Probleme! Und was machen da die ÖBB in gewohnter Manier? – Sie vertuschen; sie vertuschen alles, was da vorfällt. Sie vertuschen es, wenn zum Beispiel eine dieser neuen Triebfahr­zeug­führerinnen das Bremssystem abstellt, den Zug übergibt und es dann um ein Haar einen Unfall gibt – um ein Haar keinen, besser gesagt. Wer weiß das? Im Ministerium werden sie es wahrscheinlich nicht wissen. Das ist vorgefallen. Das sind keine Kleinig­keiten.

Oder: schwere Alkoholisierung im Dienst. – Es wird nicht die Alkoholisierung bekämpft, es werden nicht die Ursachen bekämpft, warum sich die Leute im Dienst antrinken. Es wird nur bekämpft, dass das Ganze nach außen dringt – sei das jetzt der Vorfall am


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Semmering, wo man einen Triebfahrzeugführer mit 1,5 Promille herausgefangen hat, sei es das bekannte Achsenproblem, sei es der Unfall am Semmering, in Bezug auf welchen der Herr Kern gemeint hat, er will mich klagen, weil ich behauptet habe, ein Zug war zu schwer. Jetzt können Sie in den ÖBB-internen Systemen nachlesen: Beide Züge waren zu schwer, und zwar nicht um ein bisschen was, sondern um 200 Tonnen.

Das System der ÖBB ist nur eines! Es geht weiter: Es geht weiter bei der Luft. Ihr Vorgänger weiß das. Die Firma ACG als solche ist eine organisatorische Dauerbau­stelle, und dazu kommt noch zusätzlich die verpatzte Verordnung, mit der man den Privatfliegern den „Flugraum“ – unter Anführungszeichen – sehr klein gemacht hat. Die haben sich aufgeregt. Dann hat man gesagt, man evaluiert das. Die ACG hat das eva­luiert, aber hauptsächlich in dem Bereich, der sie selber betrifft.

Herr Minister Klug, so wie Ihr Vorgänger können Sie sich unheimlich beliebt machen in der Luftfahrt, wenn Sie vom Finanzminister die endgültige Abschaffung der Fluggast­abgabe fordern, und zwar so, dass er das wirklich macht und nicht möglicherweise nur ankündigt.

Bleibt noch über die Straße. Die ASFINAG ist ja grundsätzlich, auch finanziell gut aufgestellt. Sie hat nur noch ein paar wichtige Neubauten zu realisieren. Nur: Ein Neubau ist etwas, was gebaut wird, und nicht etwas, was angekündigt wird. Daher: Straffere Verfahren durchziehen, bauen – und dann die Schulden zurückzahlen und nicht Dividenden auszahlen! Der Steuerzahler freut sich nicht, aber der Mautzahler freut sich, wenn er nicht für Dividenden bezahlen muss, sondern mit seinem Geld auch wirklich die Schulden zurückgezahlt werden und eine gute Infrastruktur vorhanden ist.

Herr Bundesminister, es gibt viel zu tun! Die Rollen im Ministerium sind relativ klar aufgeteilt. Für Medien sind die ÖBB und die ASFINAG zuständig, die schalten die Inserate, das ist halt deren Angelegenheit. Für Sie bleibt offensichtlich dann nur mehr das Management über, wenn wir nicht in Zeiten von 2006 bis 2008 zurückfallen wollen. Fangen Sie an, entscheiden Sie, und wenn Sie auch wirklich mediengängig sein wollen, dann müssen Sie ein bisschen bei Ihren Firmen kürzen, die sollen mit dem Geld etwas Ordentliches und anderes anfangen! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

18.25


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Rauch. – Bitte.

 


18.25.15

Abgeordneter Mag. Johannes Rauch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Frau Staats­sekre­tärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allem: Sehr geehrter Herr Minister Doskozil, ich darf Ihnen vorab recht herzlich gratulieren und alles Gute wünschen für Ihre neue Funktion. Ich bin überzeugt davon, dass wir im Sportbereich eine sehr gute Zusammenarbeit haben werden. Ich habe den Eindruck, Sie übernehmen im Sport­bereich ein gut bestelltes Haus mit hervorragenden Mitarbeitern, und deshalb bin ich zuversichtlich, dass wir sehr, sehr gut in der Regierung zusammenarbeiten werden.

Selbstverständlich steht der Sport vor zahlreichen Herausforderungen, etwa was den Breitensport betrifft. Ich glaube, diesbezüglich gibt es hier im Hohen Haus über alle Fraktionen hinweg eine Meinung: Wir brauchen ein ausreichendes Bewegungsangebot für unsere Kinder und Jugendlichen. Deshalb ist mir das Projekt „Kinder gesund bewegen“, das im Sportressort läuft, ein Herzensanliegen. Ich bitte darum, dass wir das in diesem Bereich weiter so erfolgreich fortsetzen.

Wir haben natürlich auch große Herausforderungen im Spitzensport. Wir haben zwei Großveranstaltungen heuer: Die eine sind die Olympischen Spiele in Rio de Janeiro,


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die andere ist die Fußball-Europameisterschaft in Frankreich. Ich glaube, da sollten wir für die beste Sicherheit unserer teilnehmenden Athleten garantieren.

Weiters ist uns in der ÖVP natürlich die Vorbildwirkung des Sports sehr wichtig, wir wollen da den Weg weitergehen: Nein zu Gewalt im Sport, aber auch Nein zu Doping im Sport! Wir haben da mit dem neuen Anti-Doping-Gesetz sehr viel erreicht. Ich denke, auf dieser Linie muss man weiterarbeiten. Aber es geht uns natürlich auch um ein Nein zu Wettmanipulationen.

Selbstverständlich ist der Sport eine Querschnittsmaterie, von der mehrere Ministerien betroffen sind. Meine Bitte an Sie ist, dass wir versuchen, uns noch optimaler zu vernetzen, zum Beispiel mit dem Gesundheitsministerium oder auch mit dem Bildungs­ministerium, wenn es um Schule und Sport geht, wenn es um Prävention geht. Ich denke, eine noch intensivere Vernetzung der Ministerien wäre da wünschenswert.

Für mich ein zentraler Punkt, um auch das Ehrenamt im Sport hochzuhalten, ist natürlich die Pauschale Reiseaufwandsentschädigung, kurz PRAE genannt. Ich meine, diese sollten wir beibehalten, damit wir das Ehrenamt im Sport fördern und dass es auch zu keiner Überforderung der Bürokratie im Sportbereich kommt.

Zum Abschluss möchte ich mich sehr, sehr herzlich bei dir, lieber Herr Bundesminister Klug, für die Zusammenarbeit bedanken. Ich möchte mich auch speziell bei zwei Mitar­beitern von dir im Kabinett bedanken, bei deinem Kabinettschef im Verteidigungsres­sort Stefan Kammerhofer und bei dem für die Sportagenden zuständigen Marcel Chahrour. Es war eine hervorragende Zusammenarbeit, sei es in den Ausschüssen, sei es bei inhaltlichen Themen, mit dir, mit deinem Kabinett. Also ich bitte darum, ihnen, wenn du sie siehst, diesen Gruß von mir zu überbringen.

Ich wäre ein schlechter Vertreter der Region Kufstein, wenn ich nicht auch einen Wunsch an dein neues Ressort, an dich hätte. Du weißt sicher, wir haben dort eine besondere Herausforderung, was den Ausweichverkehr von der Autobahn betrifft, der durch Kufstein beziehungsweise durch die umliegenden Gemeinden rollt. Ich habe da eine Bitte an dich: Wir sollten da gemeinsam eine Lösung zustande bringen – mit „gemein­sam“ meine ich Bund, Land, aber auch die Gemeinde Kufstein und die umlie­genden Gemeinden –, damit wir die Bevölkerung dort von der derzeit überbordenden Verkehrslawine entlasten können.

Ich denke, dass wir da in den nächsten Tagen sicher das eine oder andere Gespräch führen können, und bin mir sicher, denn du bist ein Macher, dass wir in diesem Bereich zu einer Lösung kommen werden. – Vielen Dank und alles Gute. (Beifall bei der ÖVP.)

18.28


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 


18.28.59

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister Stöger, ich möchte Ihnen als grüne ArbeitnehmerInnen-Spreche­rin zuerst einmal alles Gute wünschen für Ihre neue Funktion, viel Mut, Kraft, vor allem auch Durchsetzungskraft gegenüber Ihrem Koalitionspartner ÖVP, auch Durchset­zungskraft gegenüber den Sozialpartnern. Das werden Sie sicherlich brauchen.

Ich möchte aber auch klar sagen, ähnlich wie es schon meine Kollegin Schwentner angekündigt hat: Wenn es um positive Weiterentwicklungen in Ihrem Ressort, in Ihrem Aufgabenbereich geht, dann werden wir Grüne Sie sicher konstruktiv unterstützen. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Minister, wir alle wissen, die Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen, sind momentan sicher enorm. Wir sind in einer Phase massiver Umbrüche auf ver-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 227

schie­densten Ebenen. Aber es liegt an uns, diese Umbrüche aktiv zu gestalten, und zwar nicht überhastet, sondern sicherlich bedacht, aber schon auch zügig. Wir müssen aktiv gestalten. Klar ist: Defensiver Stillstand – egal, ob dieser Stillstand aus Untätigkeit oder Uneinigkeit zustande kommt – macht es in dieser Situation nur noch schlimmer.

Herr Minister Stöger, ich möchte diese Gelegenheit nützen, Ihnen heute schon drei Herzensanliegen von mir mitzugeben.

Das ist zum Ersten die tiefgehende Veränderung, die unser Arbeitsmarkt derzeit durchmacht, durch einerseits die Digitalisierung und andererseits die Vertiefung der Globalisierung bis in den Dienstleistungsbereich hinein. Durch diese beiden Entwick­lungen wird derzeit das traditionelle Arbeits- und Sozialrecht förmlich ausgehebelt. Da braucht es neue Antworten. Es werden Arbeitsplätze und Arbeitsaufgaben verschwin­den, aber auch viele neue Tätigkeitsfelder erst entstehen. Es geht darum, diese Ent­wicklungen zu steuern und neue Rahmenbedingungen zu schaffen: zum einen für den Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, aber natürlich auch für den Standort Österreich.

Bei meinem zweiten Anliegen geht es um jene Jugendliche, die Schwierigkeiten haben, sich in dem System Schule, Lehre, Erwerbsarbeit gut zurechtzufinden. Sie haben es selbst angesprochen: Minister Hundstorfer hat die Ausbildungspflicht bis 18 auf Schiene gebracht. Und ich würde Sie wirklich bitten, dieses Projekt jetzt zügig voranzutreiben, und zwar nicht nur voranzutreiben, sondern durchaus jetzt die Phase auch noch zu nützen, um es zu verbessern, gerade auch was die sozialpädagogische Begleitung dieser Jugendlichen betrifft.

Und der dritte Punkt – und der ist für die zukünftige Gestaltung des Arbeitsmarktes sehr wichtig –: Wir müssen die bezahlte Arbeit anders verteilen! Es wird einfach nicht anders gehen. Immer mehr Menschen wollen arbeiten, immer weniger bezahlte Arbeit ist vorhanden. Wenn unser Wohlfahrtsstaat darauf aufgebaut bleiben soll, dass möglichst viele Menschen ihr Einkommen aus Arbeit erzielen, dann müssen wir die vorhandene bezahlte Arbeit anders verteilen. (Beifall bei den Grünen.) Und das funktio­niert natürlich nur so, indem wir auf dem einen Ende der Skala die Arbeitszeit syste­matisch verkürzen und natürlich die Wirtschaft in diesem Prozess auch unterstützen und begleiten.

Herr Minister, ich bin leider sicher, es wird nicht leicht werden für Sie, aber ich hoffe – und biete das auch an – auf eine gute Zusammenarbeit. (Beifall bei den Grünen.)

18.33


Präsident Karlheinz Kopf: Die vorläufig letzte Wortmeldung zu diesem Tagesord­nungspunkt kommt von Frau Abgeordneter Schimanek. – Bitte.

 


18.33.16

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Herr Präsident! Werte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Ich werde mich in meinen Ausführungen an den Herrn Minister Klug als neuen Infrastruktur- und Verkehrsminister wenden.

Herr Minister, ich bin als Mitglied des Verkehrsausschusses und Tirolerin gerne bereit, Ihre Einladung anzunehmen, hier mitzuarbeiten und konstruktive Vorschläge einzu­bringen. Und wie Kollege Rauch aus Kufstein, der ja seines Zeichens Bürgermeister­kandidat bei den kommenden Gemeinderatswahlen in Kufstein ist, werde auch ich meine Bitte hier an Sie herantragen, und zwar die Vignettenpflicht bis Kufstein Süd wieder aufzuheben. – Die Frau Präsidentin lächelt. Hinter mir sitzt der neue Sozial­minister Stöger, und Sie, Herr Minister Klug, sind jetzt mittlerweile mein dritter Minister, bei dem ich jetzt versuche, ein offenes Ohr zu finden, denn diese Situation ist wirklich ernst.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 228

Die Situation in Kufstein ist wirklich prekär und mit sehr vielen Problemen behaftet. Ich werde Ihnen dann auch ein bisschen Lektüre zum Lesen mitgeben, damit Sie wissen, warum Sie hier unbedingt rasch handeln müssen. In diesem Sinne bringe ich auch einen Antrag ein, denn die Vignettenfreiheit ist ja auch in Ihrem Bundesland, auf der A 9, möglich. Dort hat man es geschafft, kurzfristig die Vignettenpflicht auszusetzen, und jetzt hoffe ich sehr, dass das, was in der Steiermark funktioniert, auch in Tirol geht.

Deshalb folgender Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen betreffend vorüber­gehende Aussetzung der Vignettenpflicht auf der A 12 für den Abschnitt Staatsgrenze bei Kufstein bis Kufstein Süd

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Erforderliche zu veranlassen, um den Autobahnabschnitt von der Staatsgrenze bei Kufstein bis Kufstein Süd (A12) von der Vignettenpflicht auszunehmen.

Ferner wird der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie ersucht, gemeinsam mit den zuständigen Tiroler Landespolitikern und der ASFINAG weitere Lösungen für die angespannte Verkehrssituation in und um Kufstein zu suchen.“

*****

Ich bitte Sie, handeln Sie klug! (Beifall bei der FPÖ.)

18.35


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Schimanek soeben einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Carmen Schimanek und weiterer Abgeordneter betreffend vorüber­gehende Aussetzung der Vignettenpflicht auf der A 12 für den Abschnitt Staatsgrenze bei Kufstein bis Kufstein Süd

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2, Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates betreffend die Regierungsumbildung, in der 111. Sitzung des Nationalrates

Von 1997 bis Dezember 2013 gab es auf der A12 von der Staatsgrenze bei Kufstein bis zur Ausfahrt Kufstein Süd aufgrund einer Weisung der damaligen Verkehrsminister keine Vignettenkontrollen. Mit 1. Dezember 2013 wurden diese wieder eingeführt.

Die (Wieder)Einführung der Vignettenkontrolle war und ist vor allem für die betroffenen Anrainer und die gesamte Stadt Kufstein mit vielen Nachteilen verbunden. Kufstein und hier insbesondere die Ortsteile Zell und Endach sind von stark steigendem Verkehrs­aufkommen und massiven Staus betroffen. Viele aus Deutschland kommende Urlauber und Tagesausflügler verzichten auf den Kauf einer Vignette, weichen auf dem Weg in den Süden auf mautfreie Landes- und Gemeindestraßen aus und lösen damit eine wahre Verkehrslawine auf Kufstein und die umliegenden Gemeinden und Dörfer aus.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 229

Verschärft wird diese Situation derzeit durch die seit Ende des Sommers herrschende Flüchtlingskrise und die damit verbundenen Grenzkontrollen, die zu weiteren umfang­reichen Staus führen und unzählige Autofahrer dazu verleiten, in diesem Bereich die Autobahn zu verlassen und die ohnehin schon verstopften Landes- und Gemeinde­straßen zu befahren, was die schon lange an der Grenze ihrer Belastbarkeit angekom­mene Bevölkerung und auch die Tiroler Wirtschaft noch weiter belastet.

Wurde bislang die Aufhebung der Vignettenpflicht auf der A12 im Abschnitt Staats­grenze bei Kufstein bis Kufstein Süd unter dem Hinweis auf fehlende gesetzliche Grundlagen abgelehnt, so wurde auf der A9 die Vignettenpflicht im 2 Kilometer langen Abschnitt Abfahrt Spielberg bis zum Autobahngrenzübergang sehr wohl aufgehoben, um „die dort ansässige Wirtschaft zu unterstützen“.

Laut Standard vom 15.1.2016 …. steht „Stögers Nachfolger Klug … vor einer „neuen ehrenvollen und großen Herausforderung“, nämlich dem Infrastrukturministerium. Er freue sich auf die neue Aufgabe – ein Thema der Wirtschaft, Beschäftigung, Innovation und Forschung und damit „zentrale Elemente für den Standort Österreich“. Er werde ein „offenes Ohr für die Anliegen der Wirtschaft“, aber auch der Arbeitnehmer haben.“

Dies lässt hoffen, dass sich der neue Verkehrsminister umgehend mit der Verkehrs­prob­lematik in und um Kufstein auseinandersetzt und einer raschen Lösung zuführt.

Da die Situation auf der A9 und jene auf der A12 sehr ähnlich gelagert sind, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Erforderliche zu veranlassen, um den Autobahnabschnitt von der Staatsgrenze bei Kufstein bis Kufstein Süd (A12) von der Vignettenpflicht auszunehmen.

Ferner wird der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie ersucht, gemein­sam mit den zuständigen Tiroler Landespolitikern und der ASFINAG weitere Lösungen für die angespannte Verkehrssituation in und um Kufstein zu suchen.“

*****

18.35.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Zunächst: Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Etappenweise Erhöhung des Verteidigungs­budgets“.

Wer spricht sich für diesen Antrag aus? – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Lugar, Mag. Dar­mann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Flüchtlingskrise: Nationaler Schulter­schluss zum Schutze Österreichs“.

Wer ist dafür? – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Offenlegung des Bank-Austria-Pen-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 230

sions­deals zwischen SPÖ-Wien und dem BMASK unter der Federführung von Ex-Minister Rudolf Hundstorfer.

Wer ist dafür? – Das ist wiederum die Minderheit. Auch dieser Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Schimanek, Kolleginnen und Kollegen betreffend vorübergehende Aussetzung der Vignettenpflicht auf der A 12 für den Abschnitt Staatsgrenze bei Kufstein bis Kufstein Süd.

Es ist dazu namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung durchzuführen.

Für die Abstimmung können ausschließlich die amtlichen Stimmzettel verwendet wer­den. Die Abgeordneten werden namentlich aufgerufen, ihren Stimmzettel in die bereit­ge­stellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Entschließungsantrag sind, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Ich bitte nun die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Mag. Musiol, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Buchmayr wird sie später dabei ablösen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Musiol beziehungsweise den Schrift­führer Buchmayr werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Wahlurne.)

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich ersuche die Bediensteten des Hauses, unter Aufsicht der Schriftführer die Stim­menauszählung vorzunehmen.

Ich unterbreche zu diesem Zweck die Sitzung für einige Minuten.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 18.41 Uhr unterbrochen und um 18.45 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:

Abgegebene Stimmen: 152; davonJa“-Stimmen: 47, „Nein“-Stimmen: 105.

Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Schimanek, Kolleginnen und Kollegen ist somit abgelehnt.

Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenom­men.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 231

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Angerer;

Belakowitsch-Jenewein, Bösch, Brückl, Brunner;

Darmann, Deimek, Doppler;

Hackl Heinz-Peter, Hafenecker, Haider, Hauser, Hübner;

Jannach;

Karlsböck, Kassegger, Kitzmüller, Köchl, Korun, Kumpitsch;

Lausch, Lichtenecker;

Maurer, Mölzer, Mückstein, Mühlberghuber, Musiol;

Pilz, Pirklhuber;

Rauch Johannes, Rauch Walter, Riemer;

Schatz, Schimanek, Schmid Gerhard, Schmid Julian, Schwentner, Stefan, Steger, Steinhauser, Strache;

Themessl;

Walser, Willi, Wurm Peter;

Zanger, Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Alm, Amon Werner, Antoni, Aubauer;

Bacher Walter, Bayr, Becher Ruth, Berlakovich, Buchmayr, Bures;

Cap;

Diesner-Wais, Durchschlag;

Ecker, Ehmann, El Habbassi, Ertlschweiger, Eßl;

Fazekas, Feichtinger Klaus Uwe, Fekter, Fichtinger Angela, Franz;

Gahr, Gamon Claudia Angela, Gerstl, Gessl-Ranftl, Groiß, Grossmann, Gusenbauer-Jäger;

Hagen, Hakel Elisabeth, Hammer Michael, Hanger Andreas, Haubner, Hechtl, Heinzl, Hell, Himmelbauer, Hofinger Manfred, Höfinger Johann, Holzinger-Vogtenhuber, Huainigg;

Jank, Jarolim;

Karl, Keck, Kirchgatterer, Knes, Königsberger-Ludwig, Kopf, Krainer Kai Jan, Krist, Kucharowits, Kucher, Kuntzl;

Lipitsch, Loacker, Lopatka, Lueger Angela, Lugar Robert;

Matznetter, Mayer, Muchitsch, Muttonen;

Nachbaur Kathrin;

Obernosterer, Ofenauer, Ottenschläger;

Pendl, Pfurtscheller, Plessl, Preiner, Prinz;

Rädler, Rasinger;


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 232

Schabhüttl, Schellhorn, Schenk, Scherak, Schieder, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger, Schopf, Schultes, Sieber Norbert, Singer Johann, Spindelberger, Steinacker, Strasser;

Tamandl, Töchterle, Troch;

Vetter, Vogl;

Weigerstorfer, Weninger, Wimmer, Winzig, Wittmann, Wöginger, Wurm Gisela;

Yilmaz;

Zakostelsky.

*****

18.45.49 3. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungs­vor­lage (763 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes (Polizeiliches Staats­schutz­gesetz – PStSG) erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (988 d.B.)

4. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert wird (989 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 283/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der bestehenden Befugnisrechte der Organe des öffentlichen Sicher­heitsdienstes (990 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1195/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Überwachungsgesamtrechnung (991 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1413/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung grundrechtsschonender Aufklärungsmethoden (992 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zu den Punkten 3 bis 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Darmann. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 233

18.33.16

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Herr Präsident! Werte Frau Bundes­minister! Hohes Haus! Ja, es ist den im Polizeilichen Staatsschutzgesetz beinhalteten massiven Eingriffen in die Grund- und Freiheitsrechte unserer Bürger geschuldet, sich mit der gegenständlichen Materie des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes in aller gebo­tenen Sachlichkeit auseinanderzusetzen und in einer etwas gewöhnungsbedürftigen Rolle als Kritiker dieses Staatsschutzgesetzes hier auch einleitend erklären zu müssen, worum es dabei überhaupt geht.

Lassen Sie mich für die werten Kollegen Abgeordneten, die sich noch nicht so sehr mit der Materie auseinandergesetzt haben, aber insbesondere auch für die Bürger, die dieser Sitzung folgen, einleitend Folgendes festhalten: Ausgangssituation ist wohl, dass die Aufgaben des polizeilichen Staatsschutzes darin bestehen, im Staatsgebiet lebende Menschen und die verfassungsmäßige Grundordnung zu schützen. So steht es auch schwarz auf weiß in den Erläuterungen zu diesem Staatsschutzgesetz.

Jetzt könnte man meinen, ja, gut, da ist nichts Schlimmes dran, das hört sich gut an und ist auch richtig so. Wenn man sich jedoch dann mit den Instrumenten auseinan­dersetzt, welche dem Staatsschutz mit diesem Staatsschutzgesetz in die Hand gege­ben werden, dann, ja spätestens dann müssen insbesondere bei uns als Gesetzgeber zumindest bis zu einem gewissen Grad die Alarmglocken läuten. Es kann nicht einfach sein, dass wir die Vorgaben, die Wünsche, die teilweise durchaus auch berechtigten Wünsche des Verfassungsschutzes aufgreifen, unkommentiert in ein Gesetz umsetzen und dann den Staatsschutz, mit allen Möglichkeiten ausgestattet, auch gegenüber der eigenen Bevölkerung agieren lassen. Das ist nicht möglich.

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben eine Verantwortung, und diese Verant­wortung ist wohl festzumachen insofern, als es hier ein enormes Spannungsverhältnis gibt, ein Spannungsverhältnis aus diesem Gesetz heraus zwischen den Möglichkeiten, den Instrumenten, welche zum Schutze der inneren Sicherheit dem Staatsschutz gewährt werden, auf der einen Seite und auf der anderen Seite dem massiven, damit und dadurch bedingten Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte unserer Bürger. (Beifall bei der FPÖ.)

Das gilt es in aller Unaufgeregtheit, aber vor allem in aller Vorsicht zu berücksichtigen bei den heutigen Diskussionen sowie bei der vermutlich dann anschließend folgenden Beschlussfassung durch SPÖ und ÖVP.

Wir Freiheitlichen unsererseits – ich werde das in weiterer Folge auch begründen – sind der Meinung, dass wir die zuletzt konstruktiv geführten Verhandlungen weiter­führen sollten. Wir haben keine Zeitnot, was den Beschluss dieses massiven Eingriffs in Grund- und Freiheitsrechte betrifft. Das soll im Sommer in Kraft treten. Wir hätten sogar noch ein, zwei Monate Zeit, zu diskutieren, und es ist durch nichts zu begründen, wieso dieses Staatsschutzgesetz hier und jetzt und heute beschlossen werden muss. Wir sind in durchaus konstruktiven Verhandlungen, und ich möchte an dieser Stelle auch konkret dem Kollegen Amon danken, seinem Mitarbeiter, auch unseren Mitar­beitern im Klub Danke sagen für die Versuche, hier auch etwas weiterzubringen, Verbesserungen zu erarbeiten, die sich teilweise tatsächlich in dem gegenständlichen Entwurf auch schon finden. Aber wir haben noch nicht das Optimale herausgeholt, um wirklich dann auch die notwendige Breite in einer Beschlussfassung zustande zu bringen und sagen zu können, dieses Staatsschutzgesetz ist zuallererst ein Antiterror­gesetz und kein Bürgerbespitzelungsgesetz. Genau darum geht es uns aber, werte Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich habe schon im Innenausschuss festgehalten – an dieser Stelle möchte ich es noch einmal wiederholen –: Es ist ja ein notwendiger Ansatz, sich darüber Gedanken zu


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 234

machen, was unser Staatsschutz braucht, um den neuen Herausforderungen insbe­son­dere des Terrorismus, der Terrorismusgefahr begegnen zu können – keine Frage –, aber es wäre auch der österreichischen Bevölkerung als erster Schritt insbesondere geschuldet gewesen, viele dieser bedrohenden Terroristen und Radikalislamisten gar nicht erst ins Land zu lassen, um sie in weiterer Folge dann überwachen zu müssen. Das wäre der erste Schritt gewesen, den man unserer Meinung nach durch recht­zeitige stringente, konsequente, effektive Grenzkontrollen, Grenzsicherungsmaßnah­men, Registrierungen hätte setzen müssen (Beifall bei der FPÖ), um in weiterer Folge dann auch berechtigterweise da und dort mit notwendigen Observierungsmaßnahmen dafür zu sorgen, dass – wenn man weiß, wo jemand ist – hier nichts geschieht.

Zum jetzigen Zeitpunkt möchte ich mir anschauen, welche Zahlen seitens des Innen­ministeriums wirklich aktuell sind, welche Bedrohungslage, ausgehend von radikalen Islamisten, hier in Österreich gegeben ist, wer hierher zurückgekehrt ist und wer nicht, denn diese Zahlen wird es nicht geben, weil hier über Monate hinweg – trotz ent­sprechender Warnungen nicht nur vonseiten der FPÖ, sondern von Experten, inter­nationalen Geheimdiensten, Juristen, Europarechtlern, ja sogar von Frontex, wo man sich bei Gott nicht mit Ruhm bekleckert hat – mit gefälschten Pässen agiert wird, ein reger Handel betrieben wird und dann auch noch dazu Unmengen an Radikalisla­misten, an IS-Terroristen über die Flüchtlingsrouten nach Österreich kommen. – Aber diese Kritik ist bekannt und zum Teil eine andere Geschichte.

Widmen wir uns jetzt noch eingehender den Inhalten dieses Staatsschutzgesetzes, denn, werte Kollegen, die Freiheitlichen haben bei allen Nebenschauplätzen, die dieses Staatsschutzgesetz auch noch hergibt, drei Kernpunkte für sich festgemacht, um die es uns in den Verhandlungen und in den Ausführungen auch im Wesentlichen gegangen ist: zum einen – und das ist, glaube ich, die Klammer über allem, und das sollte auch für uns alle eine Triebfeder sein bei hoffentlich weiterzuführenden Verhand­lungen für ein besseres Endergebnis –, dass es einen qualitativ höchststehenden Rechtsschutz geben muss für die Bürger in unserem Land, wenn es schon ent­sprechende Observierungsinstrumente und Maßnahmen in den Händen des Staats­schutzes gibt.

Höchste Qualität beim Rechtsschutz heißt aber für uns nicht, dass es so wie bisher einen Rechtsschutzbeauftragten für alle Genehmigungen von unterschiedlichsten Observierungsmaßnahmen gibt, sondern dass es hier eine Senatsentscheidung zu geben hat, dass es bei jeder einzelnen dieser möglichen Varianten eine Senatsent­scheidung zu geben hat, die natürlich mit Mehrheitsbeschluss zu fällen ist und wobei jedes dieser Senatsmitglieder immer auch zur parlamentarischen Kontrolle aufmar­schieren kann und uns auch sagen kann, was da und dort falsch läuft. Auch das ist sehr wesentlich, um eine interne gegenseitige Kontrolle der Mitglieder des Rechts­schutz­senats zu haben. (Zwischenruf des Abg. Weninger.)

Es ist sehr wesentlich, wenn wir entsprechende Verantwortung auslagern, um Terror­gefahr von Österreich fernzuhalten, dass es nicht einmal im Ansatz – und sei es auch nur theoretisch – die Möglichkeit gibt, diese Macht zu missbrauchen und gegen unsere eigenen Bürger einzusetzen. Das war von Anfang an eine Triebfeder auch unserer­seits, in diesem Kernbereich eine Veränderung herbeizuführen.

Das ist aber in den Verhandlungen, trotz konstruktiver Gespräche, in dieser Ausge­staltung leider nicht gelungen, womit ich im Wesentlichen auch schon den Grund dafür festmachen kann, dass wir uns zu diesem Zeitpunkt bei dieser Regierungsvorlage mit den bisher gegebenen Änderungen außerstande sehen, ruhigen Gewissens und im Sinne der österreichischen Bevölkerung diesem Staatsschutzgesetz zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 235

Es gibt noch einen zweiten Punkt. Dieser steht dem ersten kaum nach. Es geht dabei um einen Deliktskatalog, der sehr weit gefasst ist – und hier wurde auch viel verhan­delt: einmal ein Delikt hinein, einmal ein Delikt heraus –, einen Katalog jener Delikte, im Raum stehenden Delikte, die laut dem Gesetz dem Staatsschutz Motivation sein sollen, einschreiten zu können und vorab präventiv Maßnahmen zu setzen, um weitere Schäden aus diesen Delikten zu verhindern.

Na, was haben wir jetzt drinnen und was nicht? – Und man staune, dass in diesem Deliktskatalog weiterhin Meinungsdelikte angeführt sind, Meinungsdelikte, die ich wie folgt zusammenfassen möchte: Wenn eine größere Runde bei einem Stammtisch zusammensitzt und in der gegebenen politischen Lage auch aus der Emotion heraus berechtigte Kritik an der Regierung übt, dann kann das schon dazu führen, dass in weiterer Folge aufgrund der Möglichkeit, dass daraus dann vielleicht noch Gewalt entsteht, wegen dieser Stammtischgespräche dort bezahlte Spitzel Platz nehmen und auch noch unsere Bürger bis hin zum Stammtisch zum Gegenstand der Befassung machen können und auch abhören können. Das kann es nicht sein, und das wird es auch mit den Freiheitlichen nicht geben! (Beifall bei der FPÖ.)

Quer durch Österreich gibt es sicherlich berechtigte Aufregung in vielerlei Hinsicht, und das eine oder andere harte Wort wird fallen. Aber das kann noch lange kein Grund sein, um unseren Bürgern bis hin zum Stammtisch, bis hinein in die Familien jemanden nachzuschicken, um dort nach dem Rechten zu sehen, werte Damen und Herren. So viel kann sich der Staat beim Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte nicht heraus­nehmen.

Und wenn ich schon dabei bin, frage ich mich jetzt: Was findet nicht Eingang in dieses Gesetz? – Da haben wir uns unsererseits mehrfach bemüht, eine Antwort auf die Frage zu finden, wieso das Delikt des § 282a StGB, Aufforderung zu einer terroris­tischen Handlung, in diesem Gesetz nicht angeführt ist. Das heißt, ein Meinungsdelikt kommt vor, aber jenes Delikt, bei dem es wirklich darum geht, dass jemand zu einer terroristischen Handlung auffordert, ist in diesem Gesetz nicht vorgesehen! Ja wie kann man so ein Gesetz salopp „Antiterrorgesetz“ nennen, wenn nicht einmal dieser Paragraph vorgesehen ist, Frau Bundesminister?

Das ist also für uns nicht schlüssig. Es ist dies nach wie vor in der Regierungsvorlage, auch im Abänderungsantrag, nicht vorgesehen. Deswegen ist das unserer Meinung nach insofern zu kritisieren.

Und wenn wir schon dabei sind, möchte ich jetzt eine jener Änderungen ansprechen, die sehr wohl auch im positiven Sinne zu erwähnen sind und auch von unserer Seite goutiert werden. Die Kritik quer durch Österreich seitens der Rechtsanwaltskammer, der Journalistenvereinigung, der Ärzte war ja berechtigt, in der darauf hingewiesen wurde, dass es doch nicht sein kann, dass durch dieses Staatsschutzgesetz die Bestimmungen der StPO zum Schutz der Geheimhaltungspflicht und auch der Entschlagungsrechte umgangen werden. Das kann doch nicht sein! Auch das war unser Standpunkt, und auch da haben wir verhandelt – und das hat aber sehr wohl Eingang gefunden, und es sei an dieser Stelle auch gesagt, dass das auch von unserer Seite goutiert wird, dass in diesem Fall Argumente in einem entsprechenden Meinungsaustausch dann schlussendlich sehr wohl gezählt haben und dass das auch in die Vorlage Eingang gefunden hat. Das möchte ich hier auch nicht wegdiskutieren, nicht schlechtreden, sondern das ist eine positive Änderung, die von unserer Seite auch respektiert wird. Und ich glaube, dass sie im Sinne dieser Berufsgruppen – Ärzte, Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Journalisten – in ihrem Bereich auch notwendig ist. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 236

Was nicht Eingang gefunden hat – und jetzt bin ich schon wieder bei einer Kritik –, ist ein berechtigtes Interesse eines jeden Politikers, nicht der Gefahr ausgesetzt zu sein, in der eigenen Rolle, insbesondere als Vertreter einer Oppositionspartei – wer auch immer das in Zukunft sein wird, wie auch immer die Regierung in Zukunft aussehen wird –, von der Regierung bespitzelt zu werden. Das kann es doch nicht sein, werte Kolleginnen und Kollegen!

Ich verstehe auch nicht, zumal wir es geschafft haben, diese Berufsgruppen, die ich vorher genannt habe, hineinzunehmen, sodass es bei ihnen keine Bespitzelung und keine sonstigen Nachforschungen geben darf, dass das nicht auch für jene gilt, die hier Politik machen und oft auch kritisch gegenüber der Regierung auftreten. Das heißt, auch das ist ein Kritikpunkt von uns, bei dem nicht nachvollziehbar ist, warum sich die Regierung dagegen verwahrt hat.

Alles in allem gibt es von uns somit zu diesem Zeitpunkt eine Ablehnung und natürlich auch einen Antrag auf Rückverweisung an den Innenausschuss, um die Gelegenheit zu ergreifen, die notwendigen, noch anstehenden Änderungen auch noch in Umset­zung zu bringen.

Ich habe von unserem Kollegen gehört, dass Ähnliches auch bei den Grünen geplant ist, um auch dort die weitere Gesprächsbereitschaft und Notwendigkeit aufzuzeigen, um eine breite Mehrheit zu bekommen.

Wenn dem aber nicht so ist und eine Unverhältnismäßigkeit der Eingriffe weiter gege­ben zu sein scheint, dann sind wir auch bereit, mit unseren Experten – und wir werden in der Folge dann auch damit beginnen – eine Drittelbeschwerde an den Verfassungs­gerichtshof vorzubereiten, das auch in Umsetzung zu bringen.

Das sei hier an dieser Stelle auch klipp und klar gesagt: Dieser massive Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte hat verhältnismäßig zu sein, wenn wir ein Gesetz wollen, das tatsächlich zum Schutz der Bürger wirken soll, und nicht zum Nachteil der Bür­ger. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

19.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.

 


19.01.49

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe zunächst folgenden Antrag ein:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Otto Pendl, Werner Amon, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (763 d.B.) idF des Berichtes des Ausschusses für innere Angelegen­heiten (988 d.B.)

*****

Dieses polizeiliche Staatsschutzgesetz, das wir heute voraussichtlich mit den Stimmen der Regierungsparteien beschließen werden, ist, glaube ich, ein Bundesgesetz, das in seiner Balance sehr ausgewogen ist zwischen den berechtigten Sorgen der Bürgerin­nen und Bürger im Hinblick auf ihren Grundrechtsschutz einerseits und den notwen­digen Maßnahmen für die Verfassungsschützer und Terrorismusbekämpfer auf der


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anderen Seite. Es ist ein wohl ausgewogenes, wohl austariertes Bundesgesetz, das wir hier guten Gewissens vorlegen und beschließen können, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Pendl.)

Das hängt auch – und ich möchte das ausdrücklich erwähnen – damit zusammen, dass wir – und ich möchte mich bei Ihnen, Frau Bundesministerin, sehr herzlich dafür bedanken – einen fast zwei Jahre dauernden Prozess der Debatte und Diskussion über dieses Gesetz geführt haben. Es war Ihnen ein ganz besonderes Anliegen, dieses Bundesgesetz auch in Form eines offenen Prozesses zu diskutieren, beginnend mit einer Enquete, die das Innenministerium zu diesem Thema unter internationaler Beteiligung veranstaltet hat.

In der Folge haben wir hier im Parlament eine Enquete gehabt, selbstverständlich unter Beteiligung aller im Parlament vertretenen Parteien und einer Reihe von Experten. Es gab eine Fact Finding Mission, auf der wir Sicherheitssprecher – auch teilweise der Oppositionsparteien – uns die neuen Modelle in Norwegen und auch der Schweiz angesehen haben.

Dann haben wir uns nach der Regierungsvorlage in einen ganz intensiven Diskus­sions­prozess begeben, der am Ende – was ich sehr bedaure – zwar nicht dazu geführt hat, dass es insbesondere bei den beiden großen Oppositionsparteien Zustimmung gab – aus welchen Gründen immer, vielleicht sind es ja mehr strategische oder klubinterne Gründe, aber das ist ja okay, es ist ja auch das gute Recht der Oppo­sitionsparteien, hier keine Verantwortung mit zu übernehmen –, der es uns aber erlaubt hat – und ich möchte das ausdrücklich hier positiv erwähnen –, auch in diesem sehr konstruktiven Dialog eine Fülle von Überlegungen, Vorschlägen, Bedenken, die es gab, in diese Vorlage einfließen zu lassen, um jetzt ein Gesetz vorlegen zu können, das eben jene Ausgewogenheit hat, die wir uns eigentlich von Anfang an gewünscht haben.

Ich bedaure es ein wenig – Kollege Darmann, weil Sie da einige Krokodilstränen fließen haben lassen –, dass es nicht möglich ist, da wir eben die erforderliche Zweidrittelmehrheit dafür nicht haben, genau jenen Rechtsschutzsenat tatsächlich ins Gesetz zu nehmen, den wir gerne gehabt hätten. Wir haben aber diese Zweidrittel­mehrheit nicht und deshalb können wir nur einen senatsähnlichen Rechtsschutz sicherstellen. Aber der Wille des Gesetzgebers ist eindeutig auch formuliert, denn wir sagen ausdrücklich, dass hier das Einvernehmen zwischen dem Rechtsschutz­beauf­tragten und seinen beiden Stellvertretern anzustreben ist. Wir wollen auch, dass eine dieser Personen jedenfalls Richter oder Staatsanwalt war, mit einer mindestens zehn­jährigen Berufserfahrung, was, denke ich, auch wichtig ist.

Wir haben ganz selbstverständlich diese Frage aufgenommen, die Sie angesprochen haben und die uns auch wichtig ist, nämlich, dass dieses Staatsschutzgesetz natürlich nicht die Behörden befähigen soll, andere Gesetze zu umgehen, etwa was Geheim­hal­tungsgründe betrifft, die die Ärzte, die Anwälte oder ein Redaktionsgeheimnis umfassen, denn noch haben wir in Österreich ja wohl ein Legalitätsprinzip, und ein einfaches Gesetz kann ja gar nicht einem anderen Gesetz widersprechen. Für uns war das eine Selbstverständlichkeit. Aber weil es hier eine Unsicherheit gab, haben wir uns selbstverständlich bereit erklärt, auch diese Passage in das Gesetz ausdrücklich auf­zunehmen.

Da Sie gemeint haben, dass bei Meinungsdelikten dann die Spitzel am Stammtisch und bis in die Familien hinein unterwegs sind: Also ich kenne die Leute, die bei mir am Stammtisch sitzen, und ich kenne auch meine Leute in der Familie, ich kann mir nicht vorstellen, dass man dort mit V-Leuten allzu aktiv unterwegs ist. Das ist ja auch nicht, lieber Kollege Darmann, das Ziel dieses Gesetzes, sondern – Sie haben das meiner


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Meinung nach ja völlig richtig gesagt, nur aus meiner Sicht falsch zum Ausdruck gebracht – es ist eben ein Bundesgesetz, das den Terrorismus und schwere Delikte bekämpfen soll, und kein Bürgerbespitzelungsgesetz. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen. Das ist nicht intendiert, wir wollen das nicht, und das ist auch nicht das, worum es hier geht.

Ich glaube, dass wir insgesamt dieses Gesetz guten Gewissens vorlegen können, nach einer fast zweijährigen Diskussionsphase, nach intensiven Beratungen und mit – auch das möchte ich hier erwähnen – Unterstützung exzellenter juristischer Experten. Ich möchte hier einerseits Expertinnen und Experten des Bundesministeriums, geschätzte Frau Bundesministerin, erwähnen und ihnen danken, Herrn Mag. Freiseisen, Frau Mag. Kutschera, von den Klubs Herrn Mag. Jedliczka und Herrn Mag. Schiesser, aber auch von den Oppositionsparteien Herrn Rochowanski und Herrn Niklfeld, die sich hier meiner Meinung nach mit ihrer Expertise exzellent eingebracht haben. Ich denke, dass diese befruchtende Diskussion auch dazu geführt hat, dass wir heute ein sehr gutes, ausgewogenes Gesetz vorlegen können.

Meine Damen und Herren, ich glaube, dass wir mit diesem Gesetz den Bürgerinnen und Bürgern zwei Dinge sagen können: Sie sind auf der sicheren Seite, weil dieses Gesetz kein Bürgerbespitzelungsgesetz ist, weil es nicht darum geht, Kraut und Rüben an Daten zu sammeln und im Sinne einer überbordenden Vorratsdatenspeicherung zu agieren, sondern weil es darum geht, dann, wenn ganz konkrete Momente eines gefähr­lichen Verdachts vorliegen, aktiv werden zu können und damit auf der anderen Seite den Bürgern jene Sicherheit geben zu können, dass unsere Behörden jene Mittel in der Hand haben, die sie auch brauchen, um dem internationalen Terrorismus, der Proliferation, der Spionage entsprechend entgegentreten zu können. – Ich empfehle Ihnen die Annahme dieses Gesetzes. (Beifall bei der ÖVP.)

19.09


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der gesamtändernde Abänderungsantrag wurde verteilt, erläutert, wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Otto Pendl, Werner Amon, Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation, Auf­gaben und Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes (Polizeiliches Staatsschutz­gesetz - PStSG) erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (763 d.B.) idF des Berichtes des Ausschusses für innere Angelegenheiten (988 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Be­fug­nisse des polizeilichen Staatsschutzes (Polizeiliches Staatsschutzgesetz - PStSG) erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes (Polizeiliches Staatsschutzgesetz - PStSG)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 239

1. Hauptstück

Allgemeines

Anwendungsbereich; Polizeilicher Staatsschutz

§ 1. (1) Dieses Bundesgesetz regelt den polizeilichen Staatsschutz. Dieser erfolgt in Ausübung der Sicherheitspolizei.

(2) Der polizeiliche Staatsschutz dient dem Schutz der verfassungsmäßigen Einrich­tungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie von Vertretern ausländischer Staaten, inter­nationaler Organisationen und anderer Völkerrechtssubjekte nach Maßgabe völker­recht­licher Verpflichtungen, kritischer Infrastruktur und der Bevölkerung vor terroris­tisch, ideologisch oder religiös motivierter Kriminalität, vor Gefährdungen durch Spio­nage, durch nachrichtendienstliche Tätigkeit und durch Proliferation sowie der Wahrnehmung zentraler Funktionen der internationalen Zusammenarbeit in diesen Bereichen.

(3) Für die Wahrnehmung der in Abs. 2 genannten Angelegenheiten bestehen als Organisationseinheit der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (Bundesamt) und in jedem Bun­desland eine für Verfassungsschutz zuständige Organisationseinheit der Landes­polizei­direktion.

(4) Der Bundesminister für Inneres kann bestimmte Angelegenheiten nach Abs. 2 dem Bundesamt vorbehalten. Diesfalls kann das Bundesamt die für Verfassungsschutz zuständige Organisationseinheit der Landespolizeidirektion mit der Durchführung einzelner Maßnahmen beauftragen. Auch kann das Bundesamt anordnen, dass ihm direkt über den Fortgang einer Angelegenheit laufend oder zu bestimmten Zeitpunkten zu berichten ist.

(5) Das Bundesamt wird bei Vollziehung dieses Bundesgesetzes für den Bundes­minister für Inneres, die für Verfassungsschutz zuständige Organisationseinheit für die jeweilige Landespolizeidirektion tätig.

 Organisation

§ 2. (1) Dem Bundesamt steht ein Direktor vor. Der Direktor nimmt die Funktion als Informationssicherheitsbeauftragter für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres nach § 7 des Informationssicherheitsgesetzes - InfoSiG, BGBl. I Nr. 23/2002, wahr.

(2) Zum Direktor kann nur ernannt werden, wer ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften und besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des polizeilichen Staatsschutzes aufweist.

(3) Sonstige Bedienstete der Organisationseinheiten gemäß § 1 Abs. 3 haben innerhalb von zwei Jahren nach Dienstbeginn eine spezielle Ausbildung für Verfas­sungs­schutz und Terrorismusbekämpfung zu absolvieren, deren näherer Inhalt durch Verordnung des Bundesministers für Inneres festzusetzen ist.

(4) Sofern es sich bei Bediensteten in Leitungsfunktionen nicht bereits um Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes handelt, können sie nach erfolgreicher Absolvierung der Ausbildung (Abs. 3) zur Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigt werden. Diesfalls gelten sie als Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes nach § 5 Abs. 2 Sicherheitspolizeigesetz - SPG, BGBl. Nr. 566/1991.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 240

(5) Vor Beginn der Tätigkeit muss sich jeder Bedienstete einer Sicherheitsüberprüfung (§ 55 SPG) für den Zugang zu geheimer Information unterziehen. Strebt der Be­dienstete eine Leitungsfunktion an, muss er sich einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information unterziehen. Die Sicherheitsüberprüfungen sind nach drei Jahren zu wiederholen. Bei Vorliegen von Anhaltspunkten, wonach ein Bediensteter nicht mehr vertrauenswürdig sein könnte, ist die Sicherheitsüberprüfung vor Ablauf dieser Frist zu wiederholen.

Geschäftsordnung des Bundesamtes

§ 3. Der Direktor des Bundesamtes hat festzulegen, wem die Genehmigung von Ent­scheidungen für den Bundesminister für Inneres im Rahmen der Geschäftseinteilung zukommt, in welchen Fällen ihm die Genehmigung vorbehalten ist und wem diese im Fall der Verhinderung obliegt (Geschäftsordnung). Vor Erlassung und vor jeder Änderung der Geschäftsordnung ist der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit zu befassen.

Bundesamt als Zentralstelle

§ 4. Das Bundesamt erfüllt für den Bundesminister für Inneres folgende zentrale Funktionen:

1. Operative Koordinierungsstelle für Meldungen über jede Form von Angriffen auf Computersysteme (§ 74 Abs. 1 Z 8 Strafgesetzbuch - StGB, BGBl. Nr. 60/1974) von verfassungsmäßigen Einrichtungen (§ 22 Abs. 1 Z 2 SPG) sowie kritischen Infra­strukturen (§ 22 Abs. 1 Z 6 SPG) nach den §§ 118a, 119, 119a, 126a, 126b und 126c StGB;

2. Meldestelle für jede Form der Betätigung im nationalsozialistischen Sinn nach dem Verbotsgesetz - VerbotsG, StGBl. Nr. 13/1945 (Meldestelle NS-Wiederbetätigung);

3. die Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen (§ 55 SPG);

4. die Organisation der Gebäudesicherheit der vom Bundesministerium für Inneres genutzten Gebäude;

5. die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Staatsschutzes; davon unberührt bleibt die Zusammenarbeit der für Verfassungsschutz zuständigen Organi­sationseinheiten der Landespolizeidirektionen mit benachbarten regionalen Sicher­heitsdienststellen.

Anwendbarkeit des Sicherheitspolizeigesetzes

§ 5. Soweit in diesem Bundesgesetz nicht Besonderes bestimmt ist, gilt das Sicher­heitspolizeigesetz.

2. Hauptstück

Aufgaben auf dem Gebiet des polizeilichen Staatsschutzes

Erweiterte Gefahrenerforschung und Schutz vor verfassungsgefährdenden Angriffen

§ 6. (1) Den Organisationseinheiten gemäß § 1 Abs. 3 obliegen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 241

1. die erweiterte Gefahrenerforschung; das ist die Beobachtung einer Gruppierung, wenn im Hinblick auf deren bestehende Strukturen und auf zu gewärtigende Entwick­lungen in deren Umfeld damit zu rechnen ist, dass es zu mit schwerer Gefahr für die öffentliche Sicherheit verbundener Kriminalität, insbesondere zu ideologisch oder religiös motivierter Gewalt kommt;

2. der vorbeugende Schutz vor verfassungsgefährdenden Angriffen durch eine Person, sofern ein begründeter Gefahrenverdacht für einen solchen Angriff besteht (§ 22 Abs. 2 SPG);

3. der Schutz vor verfassungsgefährdenden Angriffen aufgrund von Informationen von Dienststellen inländischer Behörden, ausländischen Sicherheitsbehörden oder Sicherheitsorganisationen (§ 2 Abs. 2 und 3 Polizeikooperationsgesetz - PolKG, BGBl. I Nr. 104/1997) sowie von Organen der Europäischen Union oder Vereinten Nationen zu Personen, die im Verdacht stehen, im Ausland einen Sachverhalt verwirklicht zu haben, der einem verfassungsgefährdenden Angriff entspricht.

(2) Ein verfassungsgefährdender Angriff ist die Bedrohung von Rechtsgütern

1. durch die rechtswidrige Verwirklichung des Tatbestandes einer nach §§ 278b bis 278f oder, soweit es der Verfügungsmacht einer terroristischen Vereinigung unter­liegende Vermögensbestandteile betrifft, nach § 165 Abs. 3 StGB strafbaren Handlung;

2. durch die rechtswidrige Verwirklichung des Tatbestandes einer nach §§ 274 Abs. 2 erster Fall, 279, 280, 283 Abs. 3 oder in § 278c StGB genannten strafbaren Handlung, sofern diese ideologisch oder religiös motiviert ist;

3. durch die rechtswidrige Verwirklichung des Tatbestandes einer nach §§ 242 und 246 StGB, dem fünfzehnten Abschnitt des StGB oder nach dem VerbotsG strafbaren Handlung;

4. durch die rechtswidrige und vorsätzliche Verwirklichung des Tatbestandes einer nach §§ 175, 177a, 177b StGB, §§ 79 bis 82 Außenwirtschaftsgesetz 2011 - AußWG 2011, BGBl. I Nr. 26/2011, § 7 Kriegsmaterialgesetz - KMG, BGBl. Nr. 540/1977, § 11 Sanktionengesetz 2010 - SanktG, BGBl. I Nr. 36/2010, nach §§ 124, 316, 319 oder 320 StGB sowie nach dem sechzehnten Abschnitt des StGB strafbaren Handlung;

5. durch die rechtswidrige Verwirklichung des Tatbestandes einer nach §§ 118a, 119, 119a, 126a, 126b oder 126c StGB strafbaren Handlung gegen verfassungsmäßige Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit (§ 22 Abs. 1 Z 2 SPG) sowie kritische Infrastrukturen (§ 22 Abs. 1 Z 6 SPG).

Polizeilich staatsschutzrelevante Beratung

§ 7. Den Organisationseinheiten gemäß § 1 Abs. 3 obliegen zur Vorbeugung verfas­sungsgefährdender Angriffe, insbesondere auf dem Gebiet der Cybersicherheit, die Förderung der Bereitschaft und Fähigkeit des Einzelnen, sich über eine Bedrohung seiner Rechtsgüter Kenntnis zu verschaffen und Angriffen entsprechend vorzubeugen.

Information verfassungsmäßiger Einrichtungen

§ 8. (1) Die Wahrnehmung der Aufgabenerfüllung nach diesem Bundesgesetz umfasst ferner die Analyse und Beurteilung von staatsschutzrelevanten Bedrohungslagen, die sich auch aus verfassungsgefährdenden Entwicklungen im Ausland ergeben können, zur Information verfassungsmäßiger Einrichtungen, sofern nicht der Vollziehungs­bereich des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport betroffen ist.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 242

(2) Über staatsschutzrelevante Bedrohungen sind die obersten Organe der Vollziehung (Art. 19 B-VG) sowie die mit der Leitung der gesetzgebenden Körperschaften des Bundes und der Länder betrauten Organe zu unterrichten, soweit diese Information für die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben in deren Zuständigkeitsbereich von Bedeutung ist. Ebenso sind die Genannten über Umstände zu unterrichten, die für die Ausübung ihres Amtes von wesentlicher Bedeutung sind.

3. Hauptstück

Verwenden personenbezogener Daten auf dem Gebiet

des polizeilichen Staatsschutzes

Allgemeines

§ 9. (1) Die Organisationseinheiten gemäß § 1 Abs. 3 haben beim Verwenden (Ver­arbeiten und Übermitteln) personenbezogener Daten die Verhältnismäßigkeit (§ 29 SPG) zu beachten. Beim Verwenden sensibler und strafrechtlich relevanter Daten haben sie angemessene Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen zu treffen. Bei Ermittlungen von personenbezogenen Daten nach die­sem Bundesgesetz ist ein Eingriff in das von § 157 Abs. 1 Z 2 bis 4 Strafprozess­ordnung - StPO, BGBl. Nr. 631/1975, geschützte Recht nicht zulässig. § 157 Abs. 2 StPO gilt sinngemäß.

(2) Personenbezogene Daten dürfen von den Organisationseinheiten gemäß § 1 Abs. 3 gemäß diesem Hauptstück nur verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Ermächtigungen nach anderen Bundes­gesetzen bleiben unberührt.

Ermittlungsdienst für Zwecke des polizeilichen Staatsschutzes

§ 10. (1) Die Organisationseinheiten gemäß § 1 Abs. 3 dürfen personenbezogene Daten ermitteln und weiterverarbeiten für

1. die erweiterte Gefahrenerforschung (§ 6 Abs. 1 Z 1),

2. den vorbeugenden Schutz vor verfassungsgefährdenden Angriffen (§ 6 Abs. 1 Z 2),

3. den Schutz vor verfassungsgefährdenden Angriffen aufgrund von Informationen von Dienststellen inländischer Behörden, ausländischen Sicherheitsbehörden oder Sicher­heits­organisationen sowie von Organen der Europäischen Union oder Vereinten Natio­nen (§ 6 Abs. 1 Z 3) und

4. die Information verfassungsmäßiger Einrichtungen (§ 8),

wobei sensible Daten gemäß § 4 Z 2 Datenschutzgesetz 2000 - DSG 2000, BGBl. I Nr. 165/1999, nur insoweit ermittelt und weiterverarbeitet werden dürfen, als diese für die Erfüllung der Aufgabe unbedingt erforderlich sind.

(2) Die Organisationseinheiten gemäß § 1 Abs. 3 dürfen Daten, die sie in Vollziehung von Bundes- oder Landesgesetzen rechtmäßig verarbeitet haben, für die Zwecke des Abs. 1 ermitteln und weiterverarbeiten. Ein automationsunterstützter Datenabgleich im Sinne des § 141 StPO ist davon nicht umfasst. Bestehende Übermittlungsverbote bleiben unberührt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 243

(3) Die Organisationseinheiten gemäß § 1 Abs. 3 sind berechtigt, von den Dienststellen der Gebietskörperschaften, den anderen Körperschaften des öffentlichen Rechtes und den von diesen betriebenen Anstalten Auskünfte zu verlangen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach Abs. 1 Z 1 und 2 benötigen. Eine Verweigerung der Auskunft ist nur zulässig, soweit andere öffentliche Interessen überwiegen oder eine über die Amtsverschwiegenheit (Art. 20 Abs. 3 B-VG) hinausgehende sonstige gesetzliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht.

(4) Die Organisationseinheiten gemäß § 1 Abs. 3 sind im Einzelfall ermächtigt, für die Erfüllung ihrer Aufgaben nach Abs. 1 Z 1 und 2 personenbezogene Bilddaten zu verwenden, die Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Bereichs mittels Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten rechtmäßig ermittelt und den Sicherheitsbe­hör­den übermittelt haben, wenn ansonsten die Aufgabenerfüllung gefährdet oder erheblich erschwert wäre. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass Eingriffe in die Privatsphäre der Betroffenen die Verhältnismäßigkeit (§ 29 SPG) zum Anlass wahren. Nicht zulässig ist die Verwendung von Daten über nichtöffentliches Verhalten.

(5) Abgesehen von den Fällen der Abs. 2 bis 4 sowie den Ermittlungen nach § 11 sind die Organisationseinheiten gemäß § 1 Abs. 3 für Zwecke des Abs. 1 berechtigt, personenbezogene Daten aus allen anderen verfügbaren Quellen durch Einsatz geeigneter Mittel, insbesondere durch Zugriff etwa auf im Internet öffentlich zugäng­liche Daten, zu ermitteln und weiterzuverarbeiten. Abs. 2 zweiter Satz gilt.

Besondere Bestimmungen für die Ermittlungen

§ 11. (1) Zur erweiterten Gefahrenerforschung (§ 6 Abs. 1 Z 1) und zum vorbeugenden Schutz vor verfassungsgefährdenden Angriffen (§ 6 Abs. 1 Z 2) ist die Ermittlung personenbezogener Daten nach Maßgabe des § 9 und unter den Voraussetzungen des § 14 zulässig durch

1. Observation (§ 54 Abs. 2 SPG), sofern die Observation ansonsten aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre unter Einsatz technischer Mittel (§ 54 Abs. 2a SPG);

2. verdeckte Ermittlung (§ 54 Abs. 3 und 3a SPG), wenn die Erfüllung der Aufgabe durch Einsatz anderer Ermittlungsmaßnahmen aussichtslos wäre;

3. Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten (§ 54 Abs. 4 SPG); dieser darf verdeckt erfolgen, wenn die Erfüllung der Aufgabe ansonsten aussichtslos wäre;

4. Einsatz von Kennzeichenerkennungsgeräten (§ 54 Abs. 4b SPG) zum auto­matisierten Abgleich mit KFZ-Kennzeichen, die nach § 12 Abs. 1 verarbeitet werden;

5. Einholen von Auskünften nach §§ 53 Abs. 3a Z 1 bis 3 und 53 Abs. 3b SPG zu einer Gruppierung nach § 6 Abs. 1 Z 1 oder einem Betroffenen nach § 6 Abs. 1 Z 2 sowie zu deren jeweiligen Kontakt- oder Begleitpersonen (§ 12 Abs. 1 Z 4) von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste (§ 92 Abs. 3 Z 1 Telekommunikationsgesetz 2003 - TKG 2003, BGBl. I Nr. 70/2003) und sonstigen Diensteanbietern (§ 3 Z 2 E-Commerce-Gesetz - ECG, BGBl. I Nr. 152/2001), wenn die Erfüllung der Aufgabe durch Einsatz anderer Ermittlungsmaßnahmen aussichtslos wäre;

6. Einholen von Auskünften zu Kontaktdaten, Nummer und Art des Reisedokuments sowie Zahlungsinformationen eines Betroffenen nach § 6 Abs. 1 Z 2, Datum der Buchung, Reiseverlauf, Reisestatus, Flugscheindaten, Zahl und Namen von Mitreisen­den im Rahmen einer Buchung von Personenbeförderungsunternehmen zu einer von ihnen erbrachten Leistung;


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 244

7. Einholen von Auskünften über Verkehrsdaten (§ 92 Abs. 3 Z 4 TKG 2003), Zugangsdaten (§ 92 Abs. 3 Z 4a TKG 2003) und Standortdaten (§ 92 Abs. 3 Z 6 TKG 2003), die nicht einer Auskunft nach Abs. 1 Z 5 unterliegen, zu einer Gruppierung nach § 6 Abs. 1 Z 1 oder einem Betroffenen nach § 6 Abs. 1 Z 2 von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste (§ 92 Abs. 3 Z 1 TKG 2003) und sonstigen Diensteanbietern (§ 3 Z 2 ECG), wenn dies zur Vorbeugung eines verfassungs­gefähr­denden Angriffs, dessen Verwirklichung mit beträchtlicher Strafe (§ 17 SPG) bedroht ist, erforderlich erscheint und die Erfüllung der Aufgabe durch Einsatz anderer Ermitt­lungs­maßnahmen aussichtslos wäre. Eine Ermächtigung darf nur für jenen künftigen oder auch vergangenen Zeitraum erteilt werden, der zur Erreichung des Zwecks voraussichtlich erforderlich ist.

Die Ermittlung ist zu beenden, sobald ihre Voraussetzungen wegfallen.

(2) In den Fällen des Abs. 1 Z 5 bis 7 ist die ersuchte Stelle verpflichtet, die Auskünfte zu erteilen. Der Ersatz von Kosten in den Fällen des Abs. 1 Z 5 hinsichtlich § 53 Abs. 3b SPG und des Abs. 1 Z 7 richtet sich nach der Überwachungskostenverordnung - ÜKVO, BGBl. II Nr. 322/2004.

(3) Beim Einholen von Auskünften nach Abs. 1 Z 7 hat das Bundesamt der um Aus­kunft ersuchten Stelle die Verpflichtung nach Abs. 2 und ihren Umfang sowie die Verpflichtung, mit der Ermächtigung verbundene Tatsachen und Vorgänge gegenüber Dritten geheim zu halten, aufzutragen und die entsprechende Ermächtigung des Rechtsschutzsenats anzuführen.

Datenanwendungen

§ 12. (1) Der Bundesminister für Inneres und die Landespolizeidirektionen dürfen als datenschutzrechtliche Auftraggeber in einem vom Bundesamt betriebenen Informa­tionsverbundsystem zum Zweck der Bewertung von wahrscheinlichen Gefährdungen sowie zum Erkennen von Zusammenhängen und Strukturen mittels operativer oder strategischer Analyse

1. zu einer Gruppierung nach § 6 Abs. 1 Z 1

a) Namen,

b) frühere Namen,

c) Aliasdaten,

d) Anschrift/Aufenthalt,

e) Rechtsform/-status,

f) sachbezogene Daten zu Kommunikations- und Verkehrsmittel einschließlich Regis­trierungsnummer/Kennzeichen und

g) Informationen über wirtschaftliche und finanzielle Verhältnisse einschließlich damit im Zusammenhang stehender Daten juristischer Personen,

2. zu Betroffenen nach § 6 Abs. 1 Z 2

a) Namen,

b) frühere Namen,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 245

c) Aliasdaten,

d) Namen der Eltern,

e) Geschlecht,

f) Geburtsdatum und Ort,

g) Staatsangehörigkeit,

h) Wohnanschrift/Aufenthalt,

i) Dokumentendaten,

j) Beruf, Qualifikation und Funktion/Beschäftigung/Lebensverhältnisse,

k) Daten, die für die Einreise- und Aufenthaltsberechtigung maßgeblich sind,

l) sachbezogene Daten zu Kommunikations- und Verkehrsmittel sowie Waffen einschließlich Registrierungsnummer/Kennzeichen,

m) Lichtbild und sonstige zur Personenbeschreibung erforderliche Daten,

n) erkennungsdienstliche Daten und

o) Informationen über wirtschaftliche und finanzielle Verhältnisse einschließlich damit im Zusammenhang stehender Daten juristischer Personen,

3. zu Verdächtigen eines verfassungsgefährdenden Angriffs die Datenarten nach Z 2 a) bis o),

4. zu Kontakt- oder Begleitpersonen, die unmittelbar und nicht nur zufällig mit einer Gruppierung nach Z 1, Betroffenen nach Z 2 oder Verdächtigen nach Z 3 in Verbindung stehen und bei denen ausreichende Gründe für die Annahme bestehen, dass über sie für die Erfüllung der Aufgabe relevante Informationen beschafft werden können, die Datenarten nach Z 2 a) bis m) bis zur möglichst rasch vorzunehmenden Klärung der Beziehung zu diesen Personen,

5. zu Informanten und sonstigen Auskunftspersonen die Datenarten nach Z 2 a) bis j)

sowie tat- und fallbezogene Informationen und Verwaltungsdaten verarbeiten, die gemäß §§ 10 oder 11 oder auf Grundlage des SPG oder der StPO ermittelt wurden. Soweit dies zur Erfüllung des Zwecks (Abs. 1) unbedingt erforderlich ist, dürfen auch sensible Daten im Sinne des § 4 Z 2 DSG 2000 verarbeitet werden.

(2) Die Daten sind vor der Verarbeitung in der Datenanwendung auf ihre Erheblichkeit und Richtigkeit zu prüfen sowie während der Verwendung zu aktualisieren. Erweisen sich Daten als unrichtig, dann sind diese richtigzustellen oder zu löschen, es sei denn, die Weiterverarbeitung von Falschinformationen mit der Kennzeichnung „unrichtig“ ist zur Erfüllung des Zwecks (Abs. 1) erforderlich. Bei Einstellung von Ermittlungen oder Beendigung eines Verfahrens einer Staatsanwaltschaft oder eines Strafgerichtes sind die Daten durch Anmerkung der Einstellung oder Verfahrensbeendigung und des bekannt gewordenen Grundes zu aktualisieren. Eine Aktualisierung oder Richtig­stellung von Daten nach Abs. 1 Z 1 lit. a bis d und Z 2 lit. a bis i darf jeder Auftraggeber vornehmen. Hievon ist jener Auftraggeber, der die Daten verarbeitet hat, zu infor­mieren.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 246

(3) Daten sind nach Maßgabe des § 13 zu löschen.  Daten zu Verdächtigen gemäß Abs. 1 Z 3 und damit in Zusammenhang stehenden Personen gemäß Abs. 1 Z 5 sind längstens nach fünf Jahren, Personen gemäß Abs. 1 Z 4 längstens nach drei Jahren zu löschen. Daten zu Kontakt- und Begleitpersonen gemäß Abs. 1 Z 4 sind jedenfalls zu löschen, wenn keine Gründe für die Annahme mehr vorliegen, dass über sie für die Erfüllung der Aufgabe relevante Informationen beschafft werden können.

(4) Übermittlungen sind an Sicherheitsbehörden für Zwecke der Sicherheitspolizei und Strafrechtspflege, an Staatsanwaltschaften und ordentliche Gerichte für Zwecke der Straf­rechtspflege, an verfassungsmäßige Einrichtungen nach Maßgabe des § 8 und darüber hinaus an Dienststellen inländischer Behörden, soweit dies eine wesentliche Voraussetzung zur Wahrnehmung einer ihr gesetzlich übertragenen Aufgabe ist, an ausländische Sicherheitsbehörden und Sicherheitsorganisationen (§ 2 Abs. 2 und 3 PolKG) sowie Organe der Europäischen Union oder Vereinten Nationen entsprechend den Bestimmungen über die internationale polizeiliche Amtshilfe zulässig.

(5) Jede Abfrage und Übermittlung personenbezogener Daten ist so zu protokollieren, dass eine Zuordnung der Abfrage oder Übermittlung zu einem bestimmten Organwalter möglich ist. Die Protokollaufzeichnungen sind drei Jahre aufzubewahren und danach zu löschen.

(6) Die Kontrolle der Datenanwendung nach Abs. 1 obliegt dem Rechtsschutzbeauf­tragten nach Maßgabe des § 91c Abs. 2 SPG sowie § 15 Abs. 1.

(7) Darüber hinaus ist das Bundesamt nach Maßgabe des § 54b SPG ermächtigt, personenbezogene Daten von Menschen, die Informationen zur Erfüllung der Aufgabe der erweiterten Gefahrenerforschung (§ 6 Abs. 1 Z 1), des vorbeugenden Schutzes vor verfassungsgefährdenden Angriffen (§ 6 Abs. 1 Z 2), zur Abwehr gefährlicher Angriffe oder krimineller Verbindungen (§ 21 Abs. 1 SPG) weitergeben, zu verarbeiten.

Besondere Löschungsverpflichtung

§ 13. (1) Soweit sich eine Aufgabe nach § 6 Abs. 1 Z 1 oder 2 gestellt hat, sind die nach diesem Bundesgesetz ermittelten personenbezogenen Daten zu löschen, wenn sich nach Ablauf der Zeit, für die die Ermächtigung dazu erteilt wurde, keine Aufgabe für die Organisationseinheiten gemäß § 1 Abs. 3 stellt. Überdies kann die unverzüg­liche Löschung unterbleiben, wenn in Hinblick auf die Gruppierung oder den Betrof­fenen aufgrund bestimmter Tatsachen, insbesondere aufgrund von verfassungsgefähr­denden Aktivitäten im Ausland, erwartet werden kann, dass sie neuerlich Anlass zu einer Aufgabe nach § 6 Abs. 1 Z 1 oder 2 geben wird. Die Organisationseinheiten gemäß § 1 Abs. 3 haben diese Daten einmal jährlich daraufhin zu prüfen, ob ihre Weiter­verarbeitung erforderlich ist. Wenn sich zwei Jahre nach Ablauf der Zeit, für die die Ermächtigung dazu erteilt wurde, keine Aufgabe für die Organisationseinheiten gemäß § 1 Abs. 3 stellt, bedarf die Weiterverarbeitung für jeweils ein weiteres Jahr der Ermächtigung des Rechtsschutzbeauftragten (§ 15). Nach Ablauf von sechs Jahren sind die Daten jedenfalls zu löschen.

(2) Wird der Betroffene nach Ende der Ermächtigung gemäß § 16 Abs. 2 von den Organisationseinheiten gemäß § 1 Abs. 3 informiert, sind die nach diesem Bundes­gesetz ermittelten personenbezogenen Daten unbeschadet von Abs. 1 für sechs Monate aufzubewahren; diese Frist verlängert sich um jenen Zeitraum, als die Infor­mation des Betroffenen nach § 16 Abs. 3 aufgeschoben wird. Darüber hinaus sind die Daten nicht vor Abschluss eines Rechtsschutzverfahrens zu löschen. Diesfalls sind die Daten für den Zugriff zu sperren und dürfen nur zum Zweck der Information Betroffener oder in einem Rechtsschutzverfahren verwendet werden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 247

4. Hauptstück

Rechtsschutz auf dem Gebiet des polizeilichen Staatsschutzes

Rechtsschutzbeauftragter

§ 14. (1) Dem Rechtsschutzbeauftragten (§ 91a SPG) obliegt der besondere Rechts­schutz bei den Aufgaben nach § 6 Abs. 1 Z 1 und 2 sowie die Kontrolle der Datenan­wendung nach § 12 Abs. 6.

(2) Die Organisationseinheiten gemäß § 1 Abs. 3, denen sich eine Aufgabe gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 oder 2 stellt, haben vor der Durchführung der Aufgabe die Ermächtigung des Rechtsschutzbeauftragten im Wege des Bundesministers für Inneres einzuholen. Dasselbe gilt, wenn beabsichtigt ist, besondere Ermittlungsmaßnahmen nach § 11 zu setzen oder gemäß § 10 Abs. 4 ermittelte Daten weiterzuverarbeiten. Jede Einholung einer Ermächtigung ist entsprechend zu begründen, insbesondere sind darin die Gründe für den Einsatz einer Vertrauensperson (§ 11 Abs. 1 Z 2 iVm § 54 Abs. 3 und 3a SPG) anzuführen. Eine Ermächtigung darf nur in jenem Umfang und für jenen Zeitraum erteilt werden, der zur Erfüllung der Aufgabe voraussichtlich erforderlich ist, höchstens aber für die Dauer von sechs Monaten; Verlängerungen sind zulässig.

(3) Über die Erteilung der Ermächtigung zu Ermittlungsmaßnahmen gemäß § 11 Abs. 1 Z 2 iVm § 54 Abs. 3 und 3a SPG und § 11 Abs. 1 Z 7 entscheiden der Rechts­schutzbeauftragte und zwei seiner Stellvertreter mit Stimmenmehrheit (Rechtsschutz­senat). Bei Gefahr im Verzug kann der Rechtsschutzbeauftragte die Ermächtigung vorläufig erteilen. In diesem Fall hat er die dem Rechtsschutzsenat angehörenden Stellvertreter unverzüglich zu befassen; wird die Ermächtigung nicht bestätigt, ist die Ermittlungsmaßnahme sogleich zu beenden und die bislang ermittelten Daten sind zu löschen.

Rechte und Pflichten des Rechtsschutzbeauftragten

§ 15. (1) Die Organisationseinheiten gemäß § 1 Abs. 3 haben dem Rechtsschutz­beauftragten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben jederzeit Einblick in alle erfor­derlichen Unterlagen und Aufzeichnungen sowie in die Datenanwendung nach § 12 Abs. 1 zu gewähren, ihm auf Verlangen Abschriften (Ablichtungen) einzelner Akten­stücke unentgeltlich auszufolgen und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen; insofern kann ihm gegenüber Amtsverschwiegenheit nicht geltend gemacht werden. Dies gilt jedoch nicht für Auskünfte über die Identität von Personen nach Maßgabe des § 162 StPO.

(2) Dem Rechtsschutzbeauftragten ist jederzeit Gelegenheit zu geben, die Durchfüh­rung der in § 14 Abs. 2 genannten Maßnahmen zu überwachen und alle Räume zu betreten, in denen Aufnahmen oder sonstige Überwachungsergebnisse aufbewahrt werden. Darüber hinaus hat er im Rahmen seiner Aufgabenstellungen die Einhaltung der Pflicht zur Richtigstellung oder Löschung nach § 13 zu überwachen.

(3) In Verfahren über Beschwerden von Betroffenen einer Aufgabe nach § 6 Abs. 1 Z 1 oder 2 vor der Datenschutzbehörde, den Verwaltungsgerichten sowie den Gerichts­höfen des öffentlichen Rechts kommt dem Rechtsschutzbeauftragten die Stellung einer mitbeteiligten Amtspartei zu.

(4) Der Rechtsschutzbeauftragte erstattet dem Bundesminister für Inneres jährlich bis spätestens 31. März des Folgejahres einen Bericht über seine Tätigkeit und Wahr­nehmungen im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung nach diesem Bundesgesetz.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 248

Information Betroffener

§ 16. (1) Nimmt der Rechtsschutzbeauftragte wahr, dass durch Verwenden perso­nenbezogener Daten Rechte von Betroffenen einer Aufgabe nach § 6 Abs. 1 Z 1 oder 2 verletzt worden sind, die von dieser Datenverwendung keine Kenntnis haben, so ist er zu deren Information oder, sofern eine solche aus den Gründen des § 26 Abs. 2 DSG 2000 nicht erfolgen kann, zur Erhebung einer Beschwerde an die Datenschutz­behörde nach § 90 SPG verpflichtet. In einem solchen Verfahren vor der Datenschutz­behörde ist auf § 26 Abs. 2 DSG 2000 über die Beschränkung des Auskunftsrechtes Bedacht zu nehmen.

(2) Nach Ablauf der Zeit, für die die Ermächtigung erteilt wurde, ist der Betroffene einer Aufgabe nach § 6 Abs. 1 Z 1 oder 2 von den Organisationseinheiten gemäß § 1 Abs. 3 über Grund, Art und Dauer sowie die Rechtsgrundlage der gesetzten Maßnahmen zu informieren. Über die durchgeführte Information ist der Rechtsschutzbeauftragte in Kenntnis zu setzen.

(3) Die Information kann mit Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten aufgeschoben werden, solange durch sie die Aufgabenerfüllung gefährdet wäre, und unterbleiben, wenn der Betroffene bereits nachweislich Kenntnis erlangt hat, die Information des Betroffenen unmöglich ist oder aus den Gründen des § 26 Abs. 2 DSG 2000 nicht erfolgen kann.

Berichte über den polizeilichen Staatsschutz

§ 17. (1) Das Bundesamt hat unter Einbeziehung der Tätigkeiten der für Verfassungs­schutz zuständigen Organisationseinheiten der Landespolizeidirektionen jährlich einen Bericht zu erstellen, mit dem die Öffentlichkeit, unter Einhaltung von gesetzlichen Ver­schwiegenheitspflichten, über aktuelle und mögliche staatsschutzrelevante Entwicklun­gen informiert wird.

(2) Der Bundesminister für Inneres hat dem ständigen Unterausschuss des Ausschus­ses für innere Angelegenheiten zur Überprüfung von Maßnahmen zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit in dessen Sitzungen über Unterrichtungen gemäß § 8 Abs. 2 erster Satz zu berichten.

(3) Über die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Bundesgesetz sowie über die Infor­ma­tion Betroffener nach § 16 hat der Bundesminister für Inneres dem ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten zur Überprüfung von Maßnahmen zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Hand­lungsfähigkeit jedenfalls halbjährlich zu berichten.

(4) Den Bericht des Rechtsschutzbeauftragten gemäß § 15 Abs. 4 hat der Bundes­minister für Inneres dem ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten zur Überprüfung von Maßnahmen zum Schutz der verfassungs­mäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit zu übermitteln.

(5) Der Rechtsschutzbeauftragte hat dem ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten zur Überprüfung von Maßnahmen zum Schutz der verfas­sungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit für Auskünfte über wesent­liche Entwicklungen zur Verfügung zu stehen; zudem steht es dem Rechtsschutz­beauftragten frei, in solchen Angelegenheiten jederzeit von sich aus an den ständigen Unterausschuss heranzutreten. In einem solchen Fall hat er seine Absicht dem Vorsitzenden des ständigen Unterausschusses mitzuteilen, der für eine umgehende Einberufung sorgt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 249

5. Hauptstück

Schlussbestimmungen

Inkrafttreten

§ 18. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2016 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft gesetzt werden.

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 19. Soweit in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeich­nungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnungen auf bestimmte natürliche Personen ist die geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Verweisungen

§ 20. Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.

Übergangsbestimmungen

§ 21. (1) Vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes erteilte Ermächtigungen gemäß § 91c Abs. 3 SPG in der Fassung vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes gelten als Ermächtigungen gemäß § 14 Abs. 2 und bleiben bis zum festgesetzten Zeitpunkt, längstens bis zum 31. Dezember 2016, weiterhin gültig; für diese gelten die Löschungsfristen nach § 13.

(2) Personenbezogene Daten, die vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes von den Organisationseinheiten gemäß § 1 Abs. 3 für die Aufgabe nach § 21 Abs. 3 SPG in der Fassung vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes rechtmäßig ermittelt wurden, dürfen nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 und 2 in der Datenanwendung gemäß § 12 verarbeitet werden.

(3) Lokale Datenanwendungen der Organisationseinheiten gemäß § 1 Abs. 3, die vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes auf Grundlage des § 53 SPG geführt wurden, dürfen für die Aufgaben nach dem SPG bis zur vollständigen Inbetriebnahme der Datenanwendung nach § 12, längstens bis zum 1. Juli 2017 weitergeführt werden. Darüber hinaus dürfen diese Datenanwendungen ausschließlich für die Zwecke der Übernahme von rechtmäßig verarbeiteten Daten in die Datenanwendung nach § 12 und der Durchführung von Abfragen nach Maßgabe anderer bundesgesetzlicher Regelungen oder unionsrechtlicher Vorschriften bis 1. Juli 2019 weitergeführt werden.

(4) Personen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bereits Bedienstete der Organisationseinheiten gemäß § 1 Abs. 3 sind, haben die in § 2 Abs. 3 vorgesehene spezielle Ausbildung für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung innerhalb von drei Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens zu absolvieren.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 250

Vollziehung

§ 22. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Inneres betraut.

Artikel 2

Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes

Das Sicherheitspolizeigesetz (SPG), BGBl. Nr. 566/1991, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 43/2014 und die Kundmachung BGBl. I Nr. 97/2014, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis wird im Eintrag zu § 25 das Wort „Kriminalpolizeiliche“ durch das Wort „Sicherheitspolizeiliche“ ersetzt und es entfällt der Eintrag „§ 93a Information verfassungsmäßiger Einrichtungen“.

2. In § 6 Abs. 1 zweiter Satz werden nach dem Wort „Bundeskriminalamtes“ die Wortfolge „und des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung“ sowie nach dem Wort „erfolgt“ das Wort „jeweils“ eingefügt und es wird das Wort „Organisationseinheit“ durch das Wort „Organisationseinheiten“ ersetzt.

3. Dem § 13a wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Zum Zweck der Dokumentation von Amtshandlungen, bei denen die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Befehls- und Zwangsgewalt ausüben, ist der offene Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten, sofern gesetzlich nicht anderes be­stimmt ist, nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Absatzes zulässig. Vor Beginn der Aufzeichnung ist der Einsatz auf solche Weise anzukündigen, dass er dem Betrof­fenen bekannt wird. Die auf diese Weise ermittelten personenbezogenen Daten dürfen nur zur Verfolgung von strafbaren Handlungen, die sich während der Amtshandlung ereignet haben, sowie zur Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Amtshandlung ausge­wertet werden. Bis zu ihrer Auswertung und Löschung sind die Aufzeichnungen gemäß den Bestimmungen des § 14 DSG 2000 vor unberechtigter Verwendung, insbesondere durch Protokollierung jedes Zugriffs und Verschlüsselung der Daten, zu sichern. Sie sind nach sechs Monaten zu löschen; kommt es innerhalb dieser Frist wegen der Amtshandlung zu einem Rechtsschutzverfahren, so sind die Aufzeichnungen erst nach Abschluss dieses Verfahrens zu löschen. Bei jeglichem Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten ist besonders darauf zu achten, dass Eingriffe in die Privatsphäre der Betroffenen die Verhältnismäßigkeit (§ 29) zum Anlass wahren.“

4. In § 20 wird das Wort „kriminalpolizeiliche“ durch das Wort „sicherheitspolizeiliche“ ersetzt.

5. Nach § 21 Abs. 2 wird folgender Abs. 2a eingefügt:

„(2a) Den Sicherheitsbehörden obliegen die Abwehr und Beendigung von gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum auch an Bord von Zivilluft­fahrzeugen, soweit sich ihre Organe auf begründetes Ersuchen des Luftfahrzeug­halters oder zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben an Bord befinden und Völkerrecht dem nicht entgegensteht.“

6. Die §§ 21 Abs. 3, 63 Abs. 1a und 1b, 91c Abs. 3 sowie 93a samt Überschrift entfallen.

7. In der Überschrift zu § 25 wird das Wort „Kriminalpolizeiliche“ durch das Wort „Sicherheitspolizeiliche“ ersetzt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 251

8. In § 53 entfallen in Abs. 1 die Z 2a und 7 und es wird am Ende der Z 6 der Strichpunkt durch einen Punkt ersetzt, in Abs. 3 entfallen der Beistrich nach dem Wort „Angriffe“ und die Wortfolge „für die erweiterte Gefahrenerforschung unter den Voraus­setzungen nach Abs. 1“ und in Abs. 5 entfällt die Wortfolge „für die erweiterte Gefah­renerforschung (§ 21 Abs. 3)“.

9. In § 53 Abs. 3b wird nach der Wortfolge „die internationale Mobilteilnehmerkennung (IMSI) der“ die Wortfolge „vom Gefährder oder“ eingefügt.

10. In § 53 Abs. 4 wird die Wortfolge „auf allgemein“ durch die Wortfolge „etwa auf im Internet öffentlich“ ersetzt.

11. In § 53a entfällt in Abs. 1 die Wortfolge „den Personen- und Objektschutz und“.

12. Nach § 53a Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:

„(1a) Die Sicherheitsbehörden dürfen für den Personen- und Objektschutz Erreichbar­keits- und Identifikationsdaten über die gefährdete natürliche oder juristische Person, die erforderlichen Sachdaten einschließlich KFZ-Kennzeichen zu den zu schützenden Objekten, Angaben zu Zeit, Ort, Grund und Art des Einschreitens sowie Verwaltungs­daten verarbeiten.“

13. Nach § 53a Abs. 5 wird folgender Abs. 5a eingefügt:

„(5a) Datenanwendungen nach Abs. 1a zum Schutz von verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit (§ 22 Abs. 1 Z 2), der Vertreter aus­ländischer Staaten, internationaler Organisationen und anderer Völkerrechtssub­jekte (§ 22 Abs. 1 Z 3) sowie von kritischen Infrastrukturen (§ 22 Abs. 1 Z 6) dürfen der Bundesminister für Inneres und die Landespolizeidirektionen als datenschutzrechtliche Auftraggeber in einem vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbe­kämp­fung betriebenen Informationsverbundsystem führen. Übermittlungen der gemäß Abs. 1a verarbeiteten Daten sind an Sicherheitsbehörden für Zwecke der Sicher­heits­polizei und Strafrechtspflege, an Staatsanwaltschaften und ordentliche Gerichte für Zwecke der Strafrechtspflege, darüber hinaus an Dienststellen inländischer Behörden, soweit dies eine wesentliche Voraussetzung zur Wahrnehmung einer ihr gesetzlich übertragenen Aufgabe ist, an ausländische Sicherheitsbehörden und Sicherheitsor­gani­sationen (§ 2 Abs. 2 und 3 PolKG) entsprechend den Bestimmungen über die internationale polizeiliche Amtshilfe und im Übrigen nur zulässig, wenn hierfür eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung besteht.“

14. In § 54 entfallen in Abs. 2 die Z 1 sowie in Abs. 4 die Wortfolge „und zur erweiterten Gefahrenerforschung (§ 21 Abs. 3)“.

15. § 54 Abs. 3 lautet:

„(3) Das Einholen von Auskünften durch die Sicherheitsbehörde ohne Hinweis gemäß Abs. 1 oder im Auftrag der Sicherheitsbehörde durch andere Personen (Vertrauens­personen), die ihren Auftrag weder offen legen noch erkennen lassen, ist zulässig, wenn sonst die Abwehr gefährlicher Angriffe oder krimineller Verbindungen gefährdet oder erheblich erschwert wäre (verdeckte Ermittlung). Wohnungen und andere vom Hausrecht geschützte Räume dürfen im Rahmen einer verdeckten Ermittlung nur im Einverständnis mit dem Inhaber betreten werden; dieses darf nicht durch Täuschung über eine Zutrittsberechtigung herbeigeführt werden.“

16. Nach § 54 Abs. 3 wird folgender Abs. 3a eingefügt:

„(3a) Die Vertrauensperson ist von der Sicherheitsbehörde zu führen und regelmäßig zu überwachen. Ihr Einsatz und dessen nähere Umstände sowie Auskünfte und Mitteilungen, die durch sie erlangt werden, sind zu dokumentieren (§ 13a), sofern diese


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 252

für die Aufgabenerfüllung von Bedeutung sein können. § 54a gilt für verdeckte Ermitt­lungen durch Vertrauenspersonen nicht.“

17. In § 54 Abs. 5 wird im ersten Satz vor der Wortfolge „einer Zusammenkunft“ die Wortfolge „oder im Zusammenhang mit“ eingefügt und der letzte Satz lautet:

„Die auf diese Weise ermittelten Daten dürfen auch zur Abwehr und Verfolgung gefährlicher Angriffe sowie zur Verfolgung strafbarer Handlungen in Angelegenheiten der Sicherheitsverwaltung, nach Art. III Abs. 1 Z 4 EGVG, § 3 AbzeichenG sowie § 3 Symbole-Gesetz, BGBl. I Nr. 103/2014, die sich im Zusammenhang mit oder während der Zusammenkunft ereignen, verwendet werden.“

18. In § 58b Abs. 2 erster Satz wird das Wort „Asylverfahren“ durch die Wortfolge „Verfahren nach § 3 BFA-Verfahrensgesetz - BFA-VG, BGBl. I Nr. 87/2012,“ ersetzt.

19. § 59 Abs. 2 lautet:

„(2) Jede Abfrage und Übermittlung personenbezogener Daten aus der Zentralen Informationssammlung und den übrigen Informationsverbundsystemen ist so zu protokollieren, dass eine Zuordnung der Abfrage oder Übermittlung zu einem bestimm­ten Organwalter möglich ist. Die Zuordnung zu einem bestimmten Organwalter ist bei automatisierten Abfragen nicht erforderlich. Von der Protokollierung gänzlich ausge­nommen sind automatisierte Abfragen gemäß § 54 Abs. 4b, es sei denn, es handelt sich um einen Treffer. Die Protokollaufzeichnungen sind drei Jahre aufzubewahren und danach zu löschen.“

20. Nach § 75 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:

„(1a) Die Sicherheitsbehörden sind ermächtigt, eine nach den Bestimmungen der StPO ermittelte Spur, die einer Person, die im Verdacht steht, eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte vorsätzliche Handlung begangen zu haben, zugehört oder zugehören dürfte, und deren Ermittlung durch erkennungsdienstliche Maßnahmen erfolgen könnte (§ 64 Abs. 2), zum Zweck ihrer Zuordnung zu einer Person in der Zentralen erkennungs­dienstlichen Evidenz zu verarbeiten. Zur Spur dürfen auch Verwaltungsdaten verar­beitet werden. Die Daten sind zu löschen, wenn der für die Speicherung maßgebliche Verdacht nicht mehr besteht oder der bezughabende Akt im Dienste der Strafrechts­pflege zu löschen ist (§ 13a Abs. 2).“

21. In § 75 Abs. 2 wird im ersten Satz nach der Wortfolge „zu benützen“ die Wortfolge „und zu vergleichen“ eingefügt, im zweiten Satz vor dem Wort „Übermittlungen“ die Wortfolge „Abfragen und“ eingefügt sowie das Zitat „Abs. 1“ durch das Zitat „Abs. 1 und 1a“ ersetzt.

22. Nach § 80 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:

„(1a) Sofern Auskunft über die gemäß § 75 Abs. 1a verarbeiteten Daten begehrt wird, sind die Sicherheitsbehörden ermächtigt, gegen Kostenersatz (Abs. 1 letzter Satz) vom Auskunftswerber Abbildungen oder Papillarlinienabdrücke herzustellen oder seine DNA zu ermitteln, und diese Daten mit den gemäß § 75 Abs. 1a verarbeiteten Daten zu vergleichen. Von der Erteilung der Auskunft ist abzusehen, wenn der Auskunftswerber an der Ermittlung dieser Daten nicht mitgewirkt oder er den Kostenersatz nicht geleistet hat. Die aus Anlass des Auskunftsverlangens ermittelten Daten über den Auskunftswerber sind gesondert zu verwahren und dürfen innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr, im Falle der Erhebung einer Beschwerde gemäß § 31 DSG 2000 an die Datenschutzbehörde bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens, nicht vernichtet werden.“


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 253

23. In § 91a Abs. 1 werden das Wort „zwei“ durch die Wortfolge „der erforderlichen Anzahl von“ und die Wortfolge „nach dem Sicherheitspolizeigesetz“ durch die Wort­folge „auf dem Gebiet der Sicherheitspolizei“ ersetzt.

24. § 91a Abs. 2 lautet:

„(2) Der Rechtsschutzbeauftragte und seine Stellvertreter haben gleiche Rechte und Pflichten. Im Bereich des polizeilichen Staatsschutzes (Polizeiliches Staatsschutz­gesetz - PStSG, BGBl. I Nr. xx/201x) haben sie sich regelmäßig über ihre Wahr­nehmungen zu unterrichten und in grundsätzlichen Fragen der Aufgabenerfüllung eine einvernehmliche Vorgangsweise anzustreben. Sie werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung nach Anhörung der Präsidenten des Nationalrates sowie der Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichts­hofes auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Wiederbestellungen sind zulässig. Zumindest bei einem Stellvertreter muss es sich um eine Person handeln, die als Richter oder Staatsanwalt mindestens zehn Jahre tätig war und nicht gemäß § 91b Abs. 1 zweiter Satz ausgeschlossen ist. Der Rechtsschutzbeauftragte hat gemeinsam mit seinen Stellvertretern nähere Regelungen zu ihrem Zusammenwirken, insbe­sondere über die Vertretung des Rechtsschutzbeauftragten im Verhinderungsfall, die Einberufung von Sitzungen, die Zusammensetzung des Rechtsschutzsenates (§ 14 Abs. 3 PStSG) sowie dessen Entscheidungsfindung in einer Geschäftsordnung zu treffen.“

25. § 91b Abs. 3 lautet:

„(3) Der Bundesminister für Inneres stellt dem Rechtsschutzbeauftragten und seinen Stellvertretern die zur Bewältigung der administrativen Tätigkeit notwendigen Personal- und Sacherfordernisse zur Verfügung, wobei diese den jeweiligen gesetzlichen Auf­gaben adäquat anzupassen sind. Zur Gewährung der Unabhängigkeit sind dem Rechtsschutzbeauftragten Büroräumlichkeiten außerhalb des Raumverbundes der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit oder einer ihr nachgeordneten Sicher­heitsbehörde zur Verfügung zu stellen. Dem Rechtsschutzbeauftragten und seinen Stellvertretern gebührt für die Erfüllung ihrer Aufgaben eine Entschädigung. Der Bun­desminister für Inneres ist ermächtigt, mit Verordnung Pauschalsätze für die Bemes­sung dieser Entschädigung festzusetzen.“

26. In § 91c Abs. 1 wird im ersten Satz das Zitat „(§ 54 Abs. 3)“ durch das Zitat „(§ 54 Abs. 3 und 3a)“ ersetzt, es entfällt der zweite Satz und es wird das Wort „Kenn­zeichnerkennungsgeräten“ durch das Wort „Kennzeichenerkennungsgeräten“ ersetzt.

27. § 91d Abs. 1 letzter Satz lautet:

„Dies gilt jedoch nicht für Auskünfte über die Identität von Personen nach Maßgabe des § 162 StPO.“

28. In § 91d wird in Abs. 3 der Satz „In einem solchen Verfahren vor der Datenschutz­behörde ist auf § 26 Abs. 2 DSG 2000 über die Beschränkung des Auskunftsrechtes Bedacht zu nehmen.“ angefügt; in Abs. 4 wird der Strichpunkt durch einen Punkt ersetzt und es entfällt die Wortfolge „insbesondere ist darin auf Ermächtigungen nach § 91c Abs. 3 Bezug zu nehmen.“.

29. Dem § 94 werden folgende Abs. 38 und 39 angefügt:

„(38) Die §§ 13a Abs. 3, 20, 21 Abs. 2a, die Überschrift des § 25, die §§ 54 Abs. 5, 58b Abs. 2, 59 Abs. 2, 75 Abs. 1a und 2, 80 Abs. 1a sowie der Eintrag im Inhaltsverzeichnis zu § 25 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/201x treten mit 1. März 2016 in Kraft.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 254

(39) Die §§ 6 Abs. 1, 53 Abs. 1, 3, 3b, 4 und 5, 53a Abs. 1, 1a und 5a, 54 Abs. 2, 3, 3a und 4, 91a Abs. 1 und 2, 91b Abs. 3, 91c Abs. 1, 91d Abs. 1, 3 und 4, 96 Abs. 8 und 9 sowie das Inhaltsverzeichnis in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/201x treten mit 1. Juli 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 21 Abs. 3, 63 Abs. 1a und 1b, 91c Abs. 3 und 93a samt Überschrift außer Kraft.“

30. Dem § 96 werden folgende Abs. 8 und 9 angefügt:

„(8) Daten, die auf Grundlage des § 53a Abs. 1 in der Fassung vor BGBl. I Nr. xx/20xx für den Personen- und Objektschutz bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundes­gesetzes BGBl. I Nr. xx/20xx verarbeitet wurden, dürfen auf Grundlage des § 53a Abs. 1a in der Fassung BGBl. I Nr. xx/20xx weiterverarbeitet sowie unter den Voraussetzun­gen des § 53a Abs. 5a in der Fassung BGBl. I Nr. xx/20xx auch im Informationsver­bundsystem geführt werden.

(9) § 91a Abs. 2 fünfter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/201x kommt bei Neu- oder Wiederbestellung eines Stellvertreters des Rechtsschutz­beauf­tragten nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/201x zur Anwendung.“

31. Dem § 97 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) § 13a Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/201x tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft.“

Erläuterungen

Allgemeiner Teil

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

1. Die globalisierte Welt führt zu internationalen Verflechtungen und gegenseitigen Abhängigkeiten in allen Lebensbereichen. In diesem fortschreitenden Prozess wandelt sich die Auffassung von territorialen Beschränkungen und staatlichen Grenzen und zeigt sich in den letzten Jahren das verstärkt erkennbare Phänomen der Internatio­nalisierung lokaler und nationaler Ereignisse. Kritische Aktivitäten bzw. Aussagen auf lokaler oder nationaler Ebene können auf einem anderen Kontinent Reaktionen hervor­rufen, die von virtuellen Drohungen und Demonstrationen bis hin zu Gewalttaten reichen können. Die Staaten stehen heute einer vernetzten Bedrohung gegenüber, die durch einen transnationalen Terrorismus, die Verbreitung von Massenvernichtungs­waffen und Cyber-Angriffen charakterisiert ist. Diese Vernetzung, die durch die moder­nen Kommunikationstechnologien weiter vorangetrieben wird, wirkt sich massiv auch auf den Bereich der Sicherheit aus.

Aufgabe des polizeilichen Staatsschutzes muss es sein, die im Staatsgebiet lebenden Menschen und die verfassungsmäßige Grundordnung zu schützen. Der verfassungs­mäßig garantierte Schutz des Individuums steht in Teilbereichen in einem Span­nungsverhältnis mit den Aufgaben der inneren Sicherheit. Dabei kann ein Eingriff in die individuellen Grundrechte nur unter Abwägung des Grundrechtsschutzes und den Erfordernissen der Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit erfolgen.

Die Diversität der Bedrohungen und eine zunehmend von globalen Rahmenbedin­gungen abhängige Gefahrenlage erfordern einen modernen und vernetzten polizei­lichen Staatsschutz. Wollen die Sicherheitsbehörden nicht nur auf Gefahren reagieren, sondern Bedrohungen aktiv schon im Vorfeld entgegentreten, dann müssen ihnen dazu auch entsprechende Mittel und Möglichkeiten an die Hand gegeben werden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 255

Dieses Anliegen ist auch im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 2018 verankert, in dem die Schaffung besonderer bundesgesetzlicher Regelun­gen für den Staatsschutz als Maßnahme ausdrücklich vorgesehen ist (06 Sicherheit und Rechtsstaat, Inneres, S 81). Mit dieser Maßnahme soll eine effektive und effiziente Abwehr der Spionage und der Folgen von Extremismus und Terrorismus durch den Ausbau der präventiven und repressiven Mechanismen ermöglicht werden.

Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Regierungsprogramm umgesetzt und eine bundes­gesetzliche Regelung über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des Staatsschutzes geschaffen werden:

Während im ersten Hauptstück Regelungen zur Organisation der polizeilichen Staats­schutzbehörden verankert werden sollen, werden im zweiten Hauptstück jene Auf­gaben taxativ genannt, die ausschließlich diesen Behörden zukommen: Dazu zählen die erweiterte Gefahrenerforschung und der Schutz vor verfassungsgefährdenden Angriffen, die staatsschutzrelevante Beratung sowie die umfassende Beurteilung und Analyse von polizeilich staatsschutzrelevanten Bedrohungen zur Information verfas­sungs­mäßiger Einrichtungen. Die im dritten Hauptstück verankerten Datenverar­beitungs­ermächtigungen sollen den Bedürfnissen des polizeilichen Staatsschutzes soweit gerecht werden, als es in einem ausgewogenen Verhältnis mit dem Grundrecht auf Schutz des Privatlebens und Achtung der Privatsphäre (Art. 8 EMRK) vereinbar ist. Umfassende Regelungen zum Rechtsschutz einschließlich Informationspflichten für Betroffene und Berichtspflichten finden sich schließlich im vierten Hauptstück des Entwurfs.

2. Die in Artikel 2 des Entwurfs vorgesehenen Änderungen des Sicherheitspolizei­gesetzes (SPG) berücksichtigen einerseits die erforderlichen Anpassungen an das Polizeiliche Staatsschutzgesetz (PStSG) und anderseits folgende wesentliche Punkte:

Der Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten zur Dokumentation von Amts­handlungen, bei denen die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Befehls- und Zwangsgewalt ausüben, soll gesetzlich verankert werden. Zur Verfolgung strafbarer Handlungen und zur Kontrolle der Rechtmäßigkeit einer Amtshandlung kommt einer ausreichenden und an den technischen Möglichkeiten ausgerichteten Videodokumen­tation als Beweismittel wesentliche Bedeutung zu. Daher soll auf diese Art von Dokumentation, der die erforderliche Objektivität eines Sachbeweises inne wohnt, in Zukunft nicht verzichtet werden, um im Anlassfall, also wenn Zweifel an der Recht­mäßigkeit der Amtshandlung laut werden oder es gilt, strafbare Handlungen zu verfol­gen, darauf zurückgreifen zu können.

Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei der Sicherheitsbehörde vorhan­denes Videomaterial (§ 54 Abs. 5) auch zur Verfolgung von bestimmten Verwaltungs­übertretungen zu verwenden, um insbesondere Verwaltungsübertretungen nach dem PyrotechnikG 2010 bei Sportgroßveranstaltungen, die ein großes Gefahrenpotential darstellen, wie der Entschließung betreffend Reglementierung pyrotechnischer „Signalstifte“, 61/E, 25. GP vom 10. Dezember 2014 und den diesbezüglichen Ausführungen im Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten, AB 411 BlgNR 25. GP, zu entnehmen ist, im Nachhinein aufklären zu können.

In § 21 Abs. 2a soll die Aufgabe und der Umfang des Einschreitens von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes an Bord von Zivilluftfahrzeugen festgelegt sowie in § 75 Abs. 1a eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage im SPG für die Verarbeitung von Spuren, die auf Grundlage der Strafprozessordnung ermittelt worden sind, zum Zweck ihrer Zuordnung zu einer Person geschaffen werden.

Kompetenzgrundlage


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 256

Die Kompetenz des Bundes zur Erlassung eines diesem Entwurf entsprechenden Bundesgesetzes gründet sich auf Art. 10 Abs. 1 Z 7 („Aufrechterhaltung der öffent­ichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit“) und Z 14 („Organisation und Führung der Bun­despolizei“) des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930.

Besonderer Teil

Artikel 1

Zu § 1:

Die Bestimmung soll die Tätigkeitsbereiche der polizeilichen Staatsschutzbehörden, konkret des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und der in jedem Bundesland für Verfassungsschutz zuständigen Organisationseinheit der Landespolizeidirektion, zum Ausdruck bringen. Durch den Hinweis, dass es sich um Tätigkeitsbereiche des polizeilichen Staatsschutzes handelt, soll klar gestellt werden, dass eine Zuständigkeit nur insofern besteht, als verfassungsmäßig nicht anderes vorgesehen ist (vgl. Art. 9a und 79 B-VG). Das Bundesamt besteht als besondere Teilorganisation der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, vergleichbar mit dem Bundeskriminalamt. Es entfaltet seine Tätigkeit daher unter Leitung und gemäß den Weisungen des Bundesministers für Inneres und des Generaldirektors für die öffentliche Sicherheit. Demgegenüber stellen die für Verfassungsschutz zuständigen Organisationseinheiten eine Teilorganisation der jeweiligen Landespolizeidirektion dar. Diese entfalten ihre Tätigkeit, sofern eine solche nicht ausdrücklich dem Bundesamt vorbehalten ist, unter Leitung und gemäß den Weisungen des Bundesministers für Inneres, des Generaldirektors für die öffentliche Sicherheit und des Landespolizei­direk­tors. Die Organisationsgewalt des Bundesministers für Inneres (Art. 77 Abs. 3 B-VG) bleibt daher uneingeschränkt erhalten. Der in Abs. 4 verankerte Aufgabenvorbehalt kann mittels (genereller) Weisung, insbesondere aus Gründen der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit, erfolgen. Ebenso kann es sich im Sinne eines effizienten Voll­zugs als sinnvoll erweisen, die für Verfassungsschutz zuständigen Organisations­ein­heiten der Landespolizeidirektionen mit der Durchführung einzelner Ermittlungen oder sonstiger Maßnahmen, etwa von Objektschutzmaßnahmen, zu beauftragen und sich regelmäßig darüber berichten zu lassen, um einen österreichweiten koordinierten Vollzug sicherzustellen. Mit Abs. 5 soll klar gestellt werden, wem die Auftraggeber­eigenschaft (iSd § 4 Z 4 DSG 2000) für die Verwendung personenbezogener Daten zukommt; auch wenn die in diesem Gesetz genannten Aufgaben und Ermächtigungen bestimmten Organisationseinheiten vorbehalten bleiben, sind die Amtshandlungen der dahinter stehenden Behörde zuzurechnen.

Zu § 2:

Die Leitung des Bundesamtes obliegt einem Direktor, der gleichzeitig auch die Funktion des Informationssicherheitsbeauftragten nach dem Informationssicherheits­gesetz (§ 7 InfoSiG) für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres innehat. Für die Ernennung als Direktor sind neben der Voraussetzung eines abge­schlossenen Studiums der Rechtswissenschaften auch besondere fachliche Kennt­nisse im Bereich des polizeilichen Staatsschutzes, die sich insbesondere aus einer mehrjährigen einschlägigen Berufserfahrung ergeben können, erforderlich. Die Orga­nisation der für Verfassungsschutz zuständigen Organisationseinheiten der Landes­polizeidirektionen richtet sich nach den Organisationsvorschriften der jeweiligen Lan­despolizeidirektion.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 257

Aus den in § 1 Abs. 2 beschriebenen Tätigkeitsbereichen lässt sich entnehmen, dass Bediensteten bei Staatsschutzbehörden ein für eine Sicherheitsbehörde sehr spezi­fisches Tätigkeitsfeld zukommt, das zudem in einem frühen Stadium gewisse Ermitt­lungsschritte erfordert. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass alle Bediensteten der in § 1 Abs. 3 genannten Organisationseinheiten innerhalb von zwei Jahren nach Dienst­beginn eine spezielle Ausbildung absolvieren müssen, deren Inhalt aus Gründen der Transparenz mit Verordnung des Bundesministers für Inneres festgelegt wird.

Da im Bundesamt und in den für Verfassungsschutz zuständigen Organisations­ein­heiten der Landespolizeidirektionen auch Bedienstete in Leitungsfunktionen beschäftigt sind, die keine Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind, dient die Absol­vierung der Ausbildung nach Abs. 3 - zusätzlich zu Schulungen etwa in den Bereichen Waffengebrauchsrecht und Einsatztraining sowie der für den allgemeinen Verwaltungs­dienst ohnehin verpflichtend vorgeschriebenen Grundausbildung (vgl. etwa §§ 25 ff BDG) - auch als Grundlage für eine allfällig notwendige Ermächtigung zur Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt. Unter Leitungsfunktion fällt jede Funktion von einem Referatsleiter aufwärts.

Dem Wesen einer Staatsschutzbehörde inhärent ist der Zugang zu vertraulicher Infor­mation. Daher soll sich jeder Bedienstete vor Beginn seiner Tätigkeit einer Sicherheits­überprüfung unterziehen müssen. Je nachdem, welche Funktion der Bedienstete anstrebt, soll er sich einer Überprüfung für den Zugang zu geheimer oder streng geheimer Information zu unterziehen haben.

Zu § 3:

Wie das Bundeskriminalamt oder das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung soll auch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terroris­musbekämpfung über eine eigenständige Geschäftsordnung verfügen. In der Ge­schäftsordnung hat der Direktor festzulegen, wem die Genehmigung von Entschei­dungen, die für den Bundesminister für Inneres, nicht für den Direktor des Bundes­amtes gezeichnet werden, zukommt, in welchen Angelegenheiten ihm die Genehmi­gung vorbehalten ist und wem die Genehmigung im Fall der Verhinderung zukommt. Vor Erlassung der Geschäftsordnung sowie jeder Änderung derselben ist der General­direktor für die öffentliche Sicherheit zu befassen. Der Weisungszusammenhang zum Bundesminister für Inneres bleibt auf diese Weise unberührt. Nähere Regelungen zur Geschäftsordnung der für Verfassungsschutz zuständigen Organisationseinheiten der Landespolizeidirektionen obliegen dem jeweiligen Landespolizeidirektor (§ 12 Abs. 2 SPG).

Zu § 4:

Die in den Ziffern 1 bis 5 genannten Funktionen soll das Bundesamt als Zentralstelle im nationalen Bereich kraft Gesetzes wahrnehmen. Davon umfasst sind jene Funk­tionen, deren österreichweite Zentralisierung am Gebiet des polizeilichen Staatsschut­zes angezeigt erscheint. Die Funktionen übt das Bundesamt als Teilorganisation der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit für den Bundesminister für Inneres aus. Durch den Verweis auf die Legaldefinition des § 74 Abs. 1 Z 8 StGB wird klargestellt, dass unter Computersystem iSd § 4 Z 1 jede Vorrichtung, die Daten automations­unterstützt verarbeitet, zu verstehen ist (vgl. Jerabek/Reindl-Krauskopf/Schroll in WK2 StGB § 74 Rz 58 ff). Nähere Regelungen über die internationale Zusammenarbeit des Bundesamtes mit ausländischen Sicherheitsdienststellen und Sicherheitsorganisa­tionen nach § 4 Z 5 finden sich in den Bestimmungen über die internationale polizei­liche Amtshilfe.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 258

Zu § 5:

Sowohl beim Bundesamt als auch bei den für Verfassungsschutz zuständigen Organi­sationseinheiten der Landespolizeidirektionen handelt es sich nach wie vor um Organisationseinheiten der Sicherheitsbehörden (Art. 78a B-VG), an deren Aufgaben und Befugnissen auf dem Gebiet der Sicherheitspolizei sich durch dieses Bundes­gesetz nichts ändert, soweit nicht Besonderes bestimmt ist. Das hat zur Folge, dass etwa die Aufgabe der Gefahrenabwehr und die damit einhergehenden Befugnisse, die in diesem Bundesgesetz nicht geregelt werden, wie bisher auf Grundlage des Sicher­heitspolizeigesetzes erfolgen.

Zu § 6:

Die erweiterte Gefahrenerforschung für die Gruppierung soll unverändert vom SPG ins PStSG übernommen werden, da sich die Aufgabe in der Praxis bewährt hat und ausschließlich von den in § 1 Abs. 3 genannten Organisationseinheiten wahrgenom­men wird.

Anders verhält es sich mit der erweiterten Gefahrenerforschung für die Einzelperson gemäß § 21 Abs. 3 Z 1 SPG. Die mit der SPG-Novelle 2011, BGBl. I Nr. 13/2012, eingeführte Regelung hat sich aus mehreren Gründen als nicht zielführend erwiesen:

Zum einen verlangt die erste Alternative des § 21 Abs. 3 Z 1 SPG als Vorverhalten, dass sich die Person für Gewalt ausgesprochen hat, und zwar entweder öffentlich oder in schriftlicher oder elektronischer Kommunikation. Eine direkte Aussage gegenüber einem staatlichen Organ, selbst gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, reicht somit nicht aus, obwohl eine solche Aussage ebenso Anlass genug zur Beobachtung der Person gäbe. Die zweite Alternative des § 21 Abs. 3 Z 1 SPG verlangt nicht nur die Beschaffung von Kenntnissen, sondern - kumulativ dazu - auch von konkreten Mitteln; damit wird sogar etwas mehr verlangt, als für die Erfüllung des Tatbestandes des § 278f Abs. 2 StGB.

Zum anderen muss die Gefahrenprognose die Möglichkeit von Verbrechen iSd § 17 StGB befürchten lassen, die den Einsatz von Gewalt vorsehen. Die Prognose, die Zielperson werde Spionage (§§ 252, 256 StGB) oder Proliferation begehen oder führend an einem Landfriedensbruch teilnehmen, reicht für den derzeitigen § 21 Abs. 3 Z 1 SPG nicht aus.

Auch die vom Bundesamt in Auftrag gegebene Evaluierung der vom Bundesamt erstell­ten Bedarfsanalyse im Hinblick auf Rechtsgrundlagen für die Staatsschutzarbeit von ALES (Austrian Center for Law Enforcement Sciences) kommt zum Schluss, dass ganz allgemein die derzeitige Aufgabe „Erweiterte Gefahrenerforschung im Hinblick auf Einzelpersonen“ als zu eng erscheint und eine sinnvolle Wahrnehmung durch das Bundesamt bei potentiell gefährlichen Einzelpersonen nach geltender Rechtslage kaum möglich ist.

Mit dem vorliegenden Entwurf soll die bisherige Aufgabe der erweiterten Gefahren­erforschung bei Einzelpersonen im vorbeugenden Schutz von Rechtsgütern angesie­delt werden, eingeschränkt auf verfassungsgefährdende Angriffe, sofern ein begrün­deter Gefahrenverdacht besteht.

Für die Aufgabe bedarf es somit hinreichender Anhaltspunkte für die Annahme, dass ein verfassungsgefährdender Angriff vorbereitet werde (§ 22 Abs. 2 SPG). Es muss also ein begründeter Gefahrenverdacht bestehen, dass der Betroffene einen verfas­sungs­gefährdenden Angriff in absehbarer Zeit begehen werde. Das Erfordernis eines begründeten Gefahrenverdachts bedeutet dabei mehr als die bloße Möglichkeit oder


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 259

Nichtausschließbarkeit eines Angriffes, aber weniger als mit Gewissheit zu erwarten (vgl. Hauer/Keplinger, SPG4, § 22 Anm 10.1).

Mit der Einführung einer Definition eines verfassungsgefährdenden Angriffes in Abs. 2 sollen die Tatbestände, die für einen vorbeugenden Schutz im Bereich des polizei­lichen Staatsschutzes in Frage kommen, taxativ aufgezählt werden, also ein konkret auf die Aufgabe des Verfassungsschutzes und der Terrorismusbekämpfung zuge­schnitt­ener Straftatenkatalog geschaffen werden. Davon umfasst sollen jene gerichtlich strafbaren Handlungen sein, die mit Extremismus (z.B. nach dem Verbotsgesetz), Terrorismus (z.B. Terroristische Vereinigung, Ausbildung für terroristische Zwecke), Proliferation (z.B. Unerlaubter Umgang mit Kernmaterial, radioaktiven Stoffen oder Strahleneinrichtungen, §§ 79 bis 82 Außenwirtschaftsgesetz), nachrichtendienstlicher Tätigkeit (z.B. Geheimer Nachrichtendienst zum Nachteil Österreichs) oder Spionage (z.B. Auskundschaftung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses zugunsten des Auslandes) in Verbindung stehen. Je nach Delikt oder Deliktsgruppe ist zusätzlich noch eine bestimmte Motivlage („ideologisch oder religiös motiviert“) oder ein bestimmtes Ziel des Angriffes (verfassungsmäßige Einrichtungen oder kritische Infrastrukturen) erforderlich, um von einem verfassungsgefährdenden Angriff sprechen zu können. Wie beim gefährlichen Angriff nach § 16 Abs. 2 SPG wird auf die rechtswidrige Verwirk­lichung abgestellt, wodurch zum Ausdruck gebracht wird, dass zwar ein tatbestands­mäßiges und rechtswidriges, aber kein schuldhaftes Verhalten erforderlich ist.

Mit der Ziffer 3 von Abs. 1 soll die Entgegennahme von Informationen von Dienststellen inländischer Behörden, etwa dem Heeres-Nachrichtenamt oder dem Abwehramt, oder von ausländischen Sicherheitsbehörden oder Sicherheitsorganisationen (§ 2 Abs. 2 und 3 PolKG) sowie von Organen der Europäischen Union oder Vereinten Nationen über Personen, die im Verdacht stehen, im Ausland einen Sachverhalt verwirklicht zu haben, der einem verfassungsgefährdenden Angriff entspricht, für die daran anknüp­fende Verarbeitung dieser Informationen nach § 10 als Aufgabe der Staatsschutz­behörden verankert werden. Diese Aufgabe trägt der Tatsache Rechnung, dass in einer globalisierten Welt auch die Aufgabe des Schutzes der österreichischen Bevöl­kerung vor verfassungsgefährdenden Angriffen global betrachtet werden muss und sich mögliche Gefährder und damit einhergehende Gefahren örtlich rasch verschieben können. Zu diesem Zweck erlässt etwa auch der Rat der Europäischen Union in regelmäßigen Abständen Durchführungsverordnungen zur Durchführung des Art. 2 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Perso­nen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Ter­roris­mus, zuletzt am 26. März 2015. Die an diese Aufgabe anknüpfenden Datenverar­beitungsermächtigungen beschränken sich auf § 10; besondere Ermittlungsmaßnah­men nach § 11 kommen dafür nicht in Betracht, wenn nicht zusätzliche Umstände hinzutreten, die eine Aufgabe nach § 6 Abs. 1 Z 1 oder 2 begründen.

Zu § 7:

Die staatsschutzrelevante Beratung auf dem Gebiet des polizeilichen Staatsschutzes soll als Teil der schlichten Hoheitsverwaltung durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit erfolgen und sich unmittelbar an potentiell betroffene juristische oder natürliche Per­sonen wenden, die von potentiellen Gefahren durch verfassungsgefährdende Angriffe bedroht sind. Zu denken ist dabei etwa an Betreiber kritischer Infrastrukturen, die über effektive Schutzmaßnahmen vor Cyberangriffen oder derzeit gängige modi operandi informiert werden sollen, sowie an Unternehmen, die über mögliche Gefahren durch Wirtschafts- und Industriespionage und allgemeine Verhaltensregeln aufgeklärt werden sollen. Besonders geschulte Beamte stellen ihre Sachkenntnis zur Verfügung, um potentiell Betroffene in die Lage zu versetzen, sich bestmöglich selbst durch effektive Maßnahmen zu schützen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 260

Zu § 8:

Die „Information verfassungsmäßiger Einrichtungen“ wird aus dem SPG (§ 93a) herausgelöst und in adaptierter Form als Aufgabe im PStSG verankert.

Staatsschutzrelevante Bedrohungslagen, also Gefährdungen verfassungsmäßiger Einrichtungen oder deren Handlungsfähigkeit, der Bevölkerung durch terroristische, ideologisch oder politisch motivierte Kriminalität, durch Spionage und nachrichten­dienstliche Tätigkeit, durch Proliferation, illegalen Handel mit Kriegsmaterial sowie Waffen, Schieß- und Sprengmittel sollen rechtzeitig erkannt und dahingehend beurteilt werden, ob sich daraus eine staatsschutzrelevante Bedrohung ergibt, worüber die in Abs. 2 genannten verfassungsmäßigen Einrichtungen zu informieren wären. Dasselbe gilt für verfassungsgefährdende Entwicklungen im Ausland, worunter Vorgänge zu verstehen sind, bei denen Angehörige verfeindeter Gruppierungen gegeneinander vorgehen oder sich etwa religiös oder ideologisch motivierte Demonstrationen oder Straftaten von verfeindeten Gruppen bis hin zu Gewalttaten ereignen. Auch deren Auswirkungen fließen im Hinblick auf ein etwaiges Bedrohungspotenzial in Österreich in die Beurteilung ein. Von der Erfüllung dieser Aufgabe ist der Informationsaustausch mit ausländischen Sicherheitsbehörden (§ 2 Abs. 3 PolKG) erfasst. Hingegen ausdrücklich nicht erfasst ist der Vollziehungsbereich des Bundesministers für Landes­verteidigung und Sport, insbesondere die Zuständigkeiten, die sich aus dem Militär­befug­nisgesetz (MBG) ergeben. So sind beispielsweise im Sinne des § 20 MBG sämtliche Informationen von sicherheitspolitischer Bedeutung aufklärungsfähig, wozu insbesondere die internationale Krisenbeobachtung oder die Beurteilung der militär­stra­tegischen Lage zählen.

Über staatsschutzrelevante Bedrohungen sind die nach Abs. 2 genannten obersten Organe der Vollziehung (Bundespräsident, die Bundesminister und Staatssekretäre sowie die Mitglieder der Landesregierungen) sowie die mit der Leitung der gesetz­gebenden Körperschaften des Bundes und der Länder betrauten Organe (Präsidenten des Nationalratesund des Bundesrates) zu informieren, soweit dies für die Wahr­nehmung der gesetzlichen Aufgaben in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich von Bedeutung ist. Durch die Information über staatsschutzrelevante Bedrohungen sollen diese bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben unterstützt werden. Durch die Information über Umstände, die für die Ausübung des Amtes von wesentlicher Bedeu­tung sind, sollen die Genannten vor Schritten bewahrt werden, die dem Amt als solchem Schaden zufügen würden.

Zu § 9:

Mit § 9 wird klargestellt, dass Grundvoraussetzung jeder Verwendung personenbe­zo­gener Daten die Erforderlichkeit zur Erfüllung einer Aufgabe nach diesem Bundes­gesetz ist. Durch den notwendigen Aufgabenbezug wird sichergestellt, dass eine anlasslose Verwendung von personenbezogenen Daten unzulässig ist. Personen­bezo­gene Daten dürfen nur soweit verwendet werden, als dies für die konkrete Aufgaben­erfüllung erforderlich und verhältnismäßig ist. Die Wahrung der Verhältnismäßigkeit bei Verwendung personenbezogener Daten ergibt sich zwar bereits aus dem Verweis in § 5, wodurch die Bestimmung des § 51 SPG auch im Bereich des Staatsschutzes zur Anwendung gelangt. Anregungen im Begutachtungsverfahren aufgreifend soll die Wahrung der Verhältnismäßigkeit bei Verwendung personenbezogener Daten aber zusätzlich ausdrücklich den Bestimmungen über die Datenverwendung im PStSG voran­gestellt werden. Ermächtigungen zur Datenverarbeitung nach anderen Bundes­ge­setzen, etwa dem SPG, bleiben von der Regelung des PStSG unberührt. Zudem wird klar gestellt, dass durch Ermittlungsmaßnahmen nach den §§ 10 und 11 PStSG nicht in das von § 157 Abs. 1 Z 2 bis 4 StPO geschützte Recht der genannten Berufs­gruppen eingegriffen werden darf. Dieses Recht darf auch nicht dadurch umgangen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 261

werden, dass anstelle der Berufsgruppen an ihnen angehörige Hilfskräfte oder Per­sonen, die zur Ausbildung an der berufsmäßigen Tätigkeit nach Abs. 1 Z 2 bis 4 teilnehmen, herangetreten wird.

Zu § 10:

§ 10 Abs. 1 enthält als Grundsatzbestimmung eine allgemeine Ermächtigung zur Er­mitt­lung und Weiterverarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des (sicher­heits­polizeilichen) Ermittlungsdienstes auf dem Gebiet des polizeilichen Staatsschut­zes und knüpft hinsichtlich der Zwecke an taxativ aufgezählte Aufgaben an. Begrenzt wird die Verarbeitungsermächtigung durch die spezifischen Regelungen der folgenden Absätze sowie der besonderen Bestimmungen für die Ermittlung nach § 11.

Als Grundsatzbestimmung für das gesamte dritte Hauptstück stellt Abs. 1 ausdrücklich klar, dass sensible Daten nach § 4 Z 2 DSG 2000 nur insoweit ermittelt und weiter­verarbeitet werden dürfen, als diese unbedingt für die Erfüllung der Aufgabe erfor­derlich sind. Die Weiterverarbeitung der Daten iS einer Speicherung erfolgt nach den Vorschriften des § 13a SPG. Sollen die auf Grundlage des § 10 (und § 11) ermittelten Daten auch in einer gesonderten Datenanwendung gespeichert werden, müssen die Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 und 2 vorliegen, sofern es sich nicht um die Daten­verarbeitung im Zusammenhang mit dem Schutz kritischer Infrastruktur oder verfas­sungs­mäßiger Einrichtungen handelt, die weiterhin im SPG (§ 53a) verbleiben soll.

Die Abs. 2 bis 4 sind dem § 53 Abs. 2, 3 und 5 SPG nachgebildet, wobei im Sinne der Verhältnismäßigkeit je nach Erforderlichkeit zur Aufgabenerbringung eine Einschrän­kung auf bestimmte Aufgaben in den einzelnen Ermächtigungen erfolgt. Wie im SPG wird den Staatsschutzbehörden ein automatisierter Datenabgleich iSd § 141 StPO („Rasterfahndung“) ausdrücklich untersagt.

Abs. 5 übernimmt mit einer geringfügigen Änderung im Wortlaut die Bestimmung des § 53 Abs. 4 SPG ins PStSG. Mit dem geänderten Wortlaut wird explizit auf Ermittlungen im Internet Bedacht genommen und zwar insoweit, als es sich um die Ermittlung von im Internet öffentlich zugänglichen Daten handelt. Damit soll hinsichtlich der Termi­nologie eine Parallele zu den öffentlichen Orten gemäß § 27 Abs. 2 SPG hergestellt werden. Unter „öffentlich zugänglichen Daten“ sind all jene zu verstehen, die einem nicht von vornherein bestimmten Personenkreis im Internet zugänglich sind. Das bedeutet, dass von der Ermittlungsermächtigung jedenfalls die Ermittlung all jener Daten umfasst ist, die beim Surfen im Netz, in offenen Foren, Blogs oder Newsgroups jedermann zugänglich sind. Aber auch das Ermitteln in Foren oder sozialen Netz­werken, bei denen sich derjenige, der einen Zugang haben möchte, zwar mittels Nickname anmelden muss, ansonsten aber keine zusätzliche Sicherungsschranke vorhanden ist, ist von der Ermächtigung des Abs. 5 umfasst. Dass alleine das Zulegen eines Nickname für den Zutritt zu einem Forum dazu führen soll, die Daten als nicht-öffentlich zu beurteilen und daraus ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse abzuleiten, kann mit Blick auf die Literatur (Peter Burgstaller, Soziale Netzwerke- Eine rechtliche Einführung, lex:itec 02-03/12, 17; Henrichs/Wilhelm, Polizeiliche Ermittlun­gen in sozialen Netzwerken, Kriminalistik 1/2010, 35) und die Entscheidung des deut­schen Bundesverfassungsgerichts, das sich in der Entscheidung vom 27. Februar 2008, 1 BvR 370/07 sehr ausführlich mit Ermittlungen im Internet auseinandersetze, verneint werden: Danach besteht im Internet kein schutzwürdiges Vertrauen eines Kom­munikationsteilnehmers in die Identität und Wahrhaftigkeit seiner Kommunika­tions­partner, da hierfür keinerlei Überprüfungsmechanismen bestehen. Jedem Teil­nehmer ist bewusst, so dass Bundesverfassungsgericht weiter, dass er die Identität seiner Partner nicht kennt oder deren Angaben über sich jedenfalls nicht überprüfen kann. Sein Vertrauen darauf, dass er nicht mit einer staatlichen Stelle kommuniziert, ist in der Folge nicht schutzwürdig (Rz 311).


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 262

Eine Ermittlung von öffentlich zugänglichen Daten im Internet gestützt auf Abs. 5 kommt weiters nur bei rein passiv-rezeptiven Erheben von Daten in Betracht; sollen Daten aktiv durch Kommunikation mit einem anderen ermittelt werden, also durch gezielte Interaktion mit anderen Nutzern iS einer Einholung von Auskünften, dann sind die Voraussetzungen für eine verdeckte Ermittlung nach § 11 zu prüfen.

Ebenso kann auf Abs. 5 keine Ermittlung von nicht öffentlichen Daten gestützt werden. Darunter sind Ermittlungen etwa in geschlossenen Foren zu verstehen, für die es kennzeichnend ist, dass sie nur einem beschränkten Teilnehmerkreis offen stehen (Stichwort „Freunde“) und die Teilnahme an der Kommunikation in der Regel an die Erteilung einer gesonderten Berechtigung (eventuell unter Verwendung einer Ver­schlüs­selung) geknüpft ist.

Zu § 11:

Für die Erfüllung der Aufgaben der erweiterten Gefahrenerforschung und des vorbeu­genden Schutzes vor verfassungsgefährdenden Angriffen nennt § 11 taxativ beson­dere Ermittlungsmaßnahmen. Grundvoraussetzung für die jeweilige Maßnahme ist, dass vor ihrem Beginn die Ermächtigung des Rechtsschutzbeauftragten eingeholt und erteilt wird. Zusätzlich soll durch den Verweis auf § 9 im Einleitungssatz ausdrücklich zum Ausdruck gebracht werden, dass die im konkreten Fall eingesetzte Ermittlungs­maßnahme in einem angemessenen Verhältnis zum Anlass, nämlich zur befürchteten Straftat, stehen muss.

Die Ermittlungsmaßnahmen nach den Z 1 bis 3 entsprechen den derzeit bereits im Rahmen der Aufgabenerfüllung der erweiterten Gefahrenerforschung nach § 21 Abs. 3 SPG vorgesehenen Ermächtigungen. Durch den Verweis auf die Bestimmungen des SPG soll vermieden werden, Definitionen und alle weiteren Voraussetzungen sowie Einschränkungen, die sich bereits aus dem SPG ergeben, im PStSG neuerlich zu nennen.

Der Einsatz von Kennzeichenerkennungsgeräten (Z 4) soll auch zu Zwecken des Staatsschutzes zulässig sein. Im Unterschied zum Einsatz nach dem SPG erfolgt beim Einsatz dieser Geräte zur Erfüllung der Aufgaben nach dem PStSG kein Abgleich mit KFZ-Kennzeichen aus dem zentralen KFZ-Fahndungsdatenbestand, sondern mit KFZ-Kennzeichen, die in der Datenanwendung nach § 12 Abs. 1 verarbeitet werden. Eine Protokollierung aller KFZ-Kennzeichen, die durch das Kennzeichenerkennungssystem erfasst werden, erfolgt dabei ebenso wenig wie nach dem SPG. Nur Treffer werden protokolliert und solange gespeichert, als dies zur Erfüllung der Aufgabe erforderlich ist.

Die Notwendigkeit zur Einholung von Auskünften zu IP-Adressen (Z 5) hat sich auch für den Bereich der erweiterten Gefahrenerforschung in der Vergangenheit klar ge­zeigt, da sich die Aktivitäten der betroffenen Personen sehr stark vom realen in das virtuelle Leben verlagern. Daher ist es in Zukunft notwendig, IP-Adressen und die dahinterstehende Person durch die Einholung von Auskünften bei den Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste und sonstigen Diensteanbietern ausforschen zu können. Nur dadurch kann etwa Postings im Internet, die einen verfassungs­gefährdenden Angriff befürchten lassen, nachgegangen werden.

Durch die Verankerung der Zulässigkeit zur Einholung einer Auskunft zu Standortdaten im Bereich der erweiterten Gefahrenerforschung bzw. des vorbeugenden Schutzes vor verfassungsgefährdenden Angriffen werden die Behörden in die Lage versetzt, etwa bei verfassungsgefährdenden Angriffen, die zwar noch nicht in das Stadium der Vor­bereitung (§ 16 Abs. 3 SPG) gelangt sind, aber doch schon sehr wahrscheinlich sind, den aktuellen Standort des potentiellen Gefährders auszuforschen. Zudem erlaubt es, mittels Standortdaten herauszufinden, ob eine vom Bundesamt als radikal eingestufte


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 263

Person wieder in Österreich eingereist ist, mit der die Gefahr eines verfassungsgefähr­denden Angriffs verbunden wäre.

Für beide Fälle der Einholung einer Auskunft (IP-Adresse und Standortdaten) ist der Kreis der potentiell Betroffenen ausdrücklich im Gesetz genannt: Diese Daten dürfen nur zu einer Gruppierung nach § 6 Abs. 1 Z 1, Betroffenen nach § 6 Abs. 1 Z 2 sowie zu deren jeweiligen Kontakt- oder Begleitpersonen (§ 12 Abs. 1 Z 4) eingeholt werden.

Die Erfahrungen mit Ermittlungen beim Verdacht der Teilnahme an Kampfhandlungen im Ausland haben gezeigt, wie wichtig Informationen zu möglichen Reisebewegungen der Betroffenen sind. Daher wird die Ermächtigung zur Einholung von Auskünften bei Personenbeförderungsunternehmen (Z 6), also natürlichen oder juristischen Personen, die gewerbsmäßig Personentransporte durchführen oder Transportmittel zur Verfügung stellen oder vermitteln, zu von ihnen erbrachten Leistungen ausdrücklich gesetzlich verankert. Zur Erteilung der Auskunft wären demnach beispielsweise Fluggesellschaf­ten, Reisebüros oder Mietwagenfirmen verpflichtet. Eine Anregung aus dem Begutach­tungsverfahren aufgreifend werden die zulässigerweise einzuholenden Daten taxativ genannt.

Im Sinne der Verhältnismäßigkeit ist die Einholung von Verkehrsdaten, Zugangsdaten und Standortdaten, die nicht einer Auskunft nach Abs. 1 Z 5 unterliegen, über einen bestimmten Zeitraum nur unter erschwerten Bedingungen zulässig. Es wird daher vorge­schlagen, dass die Einholung dieser Daten zur Vorbeugung eines verfassungs­gefährdenden Angriffs, dessen Verwirklichung mit beträchtlicher Strafe bedroht (§ 17 SPG) ist, streng an die Erforderlichkeit gebunden wird und zusätzlich die Erfüllung der Aufgabe durch Einsatz anderer Ermittlungsmaßnahmen iSd § 11 Abs. 1 Z 1 bis 6 aussichtslos wäre. Die Notwendigkeit dieser Ermittlungsmaßnahme zeigt sich insbe­sondere im Zusammenhang mit der Rückkehr von Jihadkämpfern aus Syrien. Diese Maßnahme schafft die Grundlage zu ermitteln, mit welchen Personen der Betroffene vor der Abreise kommuniziert hat, um mögliche Schlepper sowie Personen, die den Betroffenen radikalisiert oder rekrutiert haben, ausfindig machen zu können. Ebenfalls sind seine Kontakte während des Aufenthalts im Ausland nach Österreich von beson­derer Bedeutung für das Erkennen von Gefahrenpotential, da es sich dabei um Unter­stützer, Mittäter, Geldgeber, zukünftige Jihadisten, die er angeworben hat, handeln könnte. Und schließlich kommt dem Wissen, wen der Betroffene nach seiner Rückkehr kontaktiert, im Lichte der Beurteilung, ob sich im Inland eine staatsschutzrelevante Aufgabe stellt, besonderes Gewicht zu.

In der Ermächtigung hat der Rechtsschutzsenat festzulegen, für welchen (vergangenen und künftigen) Zeitraum die Verbindungsdaten eingeholt werden dürfen. In Anlehnung an die Bestimmung des § 138 Abs. 3 StPO hat das Bundesamt die der Ermittlungs­maßnahme zugrunde liegende Ermächtigung des Rechtsschutzsenats bei seinem Ersuchen um Auskunft nach Abs. 1 Z 7 anzuführen und gleichzeitig der um Auskunft ersuchten Stelle neben der Verpflichtung nach Abs. 2 die Verpflichtung zur Geheim­haltung der Maßnahme aufzutragen.

Fallen während einer Ermittlungsmaßnahme die Voraussetzungen weg, ist die Maß­nahme unverzüglich zu beenden.

Abs. 2 legt schließlich noch fest, dass die angefragten Stellen zur Auskunft verpflichtet sind und für bestimmte Auskünfte ein Kostenersatz, der sich nach der Überwachungs­kostenverordnung richtet, gebührt.

Zu § 12:

In § 12 Abs. 1 wird die von den Staatsschutzbehörden im Informationsverbundsystem geführte Datenanwendung verankert und durch Nennung von Betroffenenkreisen,


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Datenarten, Qualitätssicherungsmaßnahmen und Löschungsfristen näher determiniert. Die Führung einer gemeinsamen Datenanwendung versetzt den Staatsschutz in die Lage, österreichweit mögliche Bedrohungen und Gefahren ehestens zu erkennen, Quer­verbindungen zwischen einzelnen verfassungsgefährdenden Angriffen und dahin­terliegenden Strukturen herstellen zu können sowie neue Ermittlungsansätze zu gewin­nen. Aus der Datenanwendung und ihrem Zweck ergibt sich keine Ermächtigung, Daten zu ermitteln. Vielmehr setzt die Aufnahme von Daten in die Datenanwendung eine Ermächtigung zur Ermittlung derselben unter den Voraussetzungen und nach Maßgabe der §§ 10 und 11 PStSG bzw. nach dem SPG oder der StPO voraus.

Zu einer Gruppierung nach § 6 Abs. 1 Z 1 dürfen jene taxativ aufgezählten Daten gespeichert werden, die sich auf die Gruppierung selbst beziehen, also deren Aufenthalt oder Rechtsform. Natürliche Personen, die mit der Gruppierung in Verbin­dung stehen und die nicht schon nach Abs. 1 Z 2 oder 3 verarbeitet werden dürfen, werden nach Abs. 1 Z 4 verarbeitet, womit die Verpflichtung verbunden ist, den „Status“ dieser Personen möglichst rasch zu klären.

Unter Betroffenen nach § 6 Abs. 1 Z 2 sind jene natürlichen Personen zu verstehen, bei denen aufgrund bestimmter Anhaltspunkte ein begründeter Gefahrenverdacht besteht, dass sie einen verfassungsgefährdenden Angriff begehen werden.

Unter Verdächtige eines verfassungsgefährdenden Angriffs nach der Z 3 fallen sowohl Personen, gegen die im Zusammenhang mit der Abwehr eines gefährlichen Angriffs, der unter einen Tatbestand eines verfassungsgefährdenden Angriffs fällt, oder einer kriminellen Verbindung im Sinne des SPG ermittelt wird, als auch nach der StPO Verdächtige und Beschuldigte einer gerichtlich strafbaren Handlung, die unter die Definition des verfassungsgefährdenden Angriffs fällt, sowie Personen, die im Ausland im Verdacht stehen, einen verfassungsgefährdenden Angriff begangen zu haben (§ 6 Abs. 1 Z 3). Zu diesem Betroffenenkreis dürfen zwar die gleichen Datenarten wie zu Betroffenen nach der Z 2 verarbeitet werden; die Verarbeitung dient aber einer anderen Aufgabenerfüllung als bei Betroffenen nach Z 2 (Abwehr oder Aufklärung nach Maßgabe von SPG/StPO und nicht Vorbeugung), woran sich auch unterschiedliche Löschungsfristen knüpfen, weshalb Verdächtige als eigener Betroffenenkreis ausge­wie­sen werden sollen.

Kontakt- oder Begleitpersonen nach Z 4 sind Personen, die unmittelbar und nicht nur zufällig mit einer Gruppierung nach der Z 1 oder Personen nach der Z 2 oder 3 des Abs. 1 in Verbindung stehen und über diesen Konnex ermittlungsrelevante Informa­tionen zu diesen Personen oder Gefährdungen beschafft werden sollen. Wie der Z 4 des Abs.1 sowie Abs. 3 letzter Satz zu entnehmen ist, sind die Ermittler ausdrücklich angehalten, den „Status“ dieser Personen möglichst rasch zu klären und ihre Daten zu löschen, wenn keine Gründe für die Annahme mehr vorliegen, dass über sie ermitt­lungsrelevante Informationen beschafft werden können (vgl. Weiss in Thanner/Vogl, SPG2, § 53a Anm 22).

Die taxativ aufgezählten Datenarten entsprechen überwiegend der Bestimmung des § 53a SPG. Abweichungen ergeben sich insbesondere aus dem unterschiedlichen Zweck der Datenanwendung und den damit verbundenen Unterschieden bei den Betroffenenkreisen. Grundvoraussetzung für die Aufnahme der Daten ist, dass diese gemäß §§ 10 oder 11 oder auf Grundlage des SPG oder der StPO ermittelt wurden. Aufgrund der ausdrücklichen Ermächtigung dürfen auch sensible Daten im Sinne des § 4 Z 2 DSG 2000 zu allen Betroffenenkreisen verarbeitet werden, sofern dies unbedingt erforderlich ist und angemessene Vorkehrungen für die Geheimhaltung dieser Daten getroffen werden (vgl. § 9 PStSG).


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Eine Datenanwendung erfüllt nur dann ihren Zweck, wenn die Qualität der darin enthaltenen Daten hoch gehalten wird. Eine verlässliche und handhabbare Qualitäts­sicherung ist daher unerlässlich. In diesem Sinn sollen Daten, bevor und während sie in der Datenanwendung verarbeitet werden, auf ihre Erheblichkeit und Richtigkeit geprüft werden. Erweisen sich Daten bei der periodisch stattfindenden Überprüfung als unrichtig, dann sind sie grundsätzlich entweder zu löschen oder richtig zu stellen. Eine Ausnahme davon soll für den Bereich des Staatsschutzes verankert werden, da sich diese bei ausländischen Staatsschutzbehörden als sinnvoll erwiesen hat: Ein einmal als Falschinformation identifizierter Datensatz soll anstelle der sofortigen Löschung als „unrichtig“ gekennzeichnet in der Datenanwendung erhalten bleiben, um bei noch­maligen Erhalt der Information sofort zu erkennen, dass es sich dabei um unrichtige Information handelt, etwa wenn es sich um die fälschliche Identifikation einer Person als Mitglied einer Terrorgruppe handelt. Die klare Kennzeichnung solcher Daten als unrichtig verhindert, dass sie irrtümlich als richtig weiterverarbeitet werden. Zuständig für die Aktualisierung oder Richtigstellung ist grundsätzlich jener Auftraggeber, der die Daten verarbeitet hat. Von diesem Grundsatz wird nur hinsichtlich jener Daten (Z 1 lit. a bis d und Z 2 lit. a bis j) abgegangen, deren Richtigkeit ein so hoher Stellenwert zukommt, dass auch ein anderer Auftraggeber diese Daten aktualisieren oder richtig­stellen darf.

Abs. 3 legt fest, wann die Daten in der Datenanwendung nach Abs. 1 zu löschen sind. Die Löschungsfrist für die Gruppierung nach Abs. 1 Z 1, den Betroffenen nach Abs. 1 Z 2 sowie die dazugehörigen Personen nach Abs. 1 Z 4 und 5 orientiert sich an der besonderen Löschungsregelung des § 13. Damit wird sichergestellt, dass die Daten in der Datenanwendung und im Akt gelöscht werden, wenn die zugrundeliegende Ermächtigung wegfällt bzw. die Frist nach Information des Betroffenen (§ 13 Abs. 2) abgelaufen ist, eine Weiterverarbeitung nach Ende der Ermächtigung nicht mehr erforderlich ist oder die Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten zur Weiterverar­beitung nicht erteilt wird, längstens aber nach sechs Jahren. Demgegenüber sind Daten von Verdächtigen nach Abs. 1 Z 3 sowie allenfalls diesen zuordenbaren Betrof­fenen nach Abs. 1 Z 5 längstens nach fünf Jahren, zuordenbaren Kontakt- und Begleit­personen nach Abs. 1 Z 4 längstens nach drei Jahren zu löschen. Im Hinblick auf die Bedrohung, die von Verdächtigen eines verfassungsgefährdenden Angriffs ausgeht, ist eine Speicherdauer von längstens fünf Jahren verhältnismäßig. Dem Auftrag in Abs. 1 Z 4, bei jeder Kontakt- und Begleitperson möglichst rasch eine Klärung der Beziehung zur Gruppierung bzw. zu den Personen nach Abs. 1 Z 2 und 3 vorzunehmen, wird durch den letzten Satz von Abs. 3 Rechnung getragen, der anordnet, dass Daten zu Kontakt- oder Begleitpersonen jedenfalls sofort zu löschen sind, wenn keine Gründe für die Annahme mehr vorliegen, dass über sie für die Erfüllung der Aufgabe relevante Informationen beschafft werden können.

Abs. 4 weist die Übermittlungsempfänger aus. Rechtliche Grundlagen für den internationalen polizeilichen Austausch sind insbesondere im PolKG, EU-PolKG sowie im Europol-Übereinkommen zu finden.

Der Abs. 5 entspricht § 59 Abs. 2 SPG. Die Aufbewahrungsdauer der Protokolldaten orientiert sich an der in § 14 Abs. 5 DSG 2000 als Regelfall genannten Dauer von drei Jahren.

Wie für die Datenanwendungen in § 53a Abs. 2 SPG festgelegt, ist auch die Daten­anwendung nach § 12 Abs. 1 vor Aufnahme ihres Betriebes dem Rechtsschutzbeauf­tragten zur Stellungnahme nach § 91c Abs. 2 SPG vorzulegen.

Da im Rahmen von verdeckten Ermittlungen nach dem PStSG auch der Einsatz von Vertrauenspersonen künftig zulässig sein soll, bedarf es auch einer Regelung zur Evidenthaltung von Daten dieser Personen, nach Maßgabe des § 54b SPG. Mit der


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eigenständigen Verankerung in Abs. 7 soll erreicht werden, dass Daten zu Vertrau­enspersonen, die den Staatsschutzbehörden Informationen zu der ausschließlich sie betreffenden Aufgabenerfüllung nach dem PStSG oder SPG bzw. der StPO geben, von den übrigen Vertrauenspersonen nach dem SPG bzw. der StPO gesondert geführt werden.

Zu § 13:

§ 13 normiert eine besondere Regelung für die Löschung von Daten, die im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben der erweiterten Gefahrenerforschung und des vorbeu­genden Schutzes vor verfassungsgefährdenden Angriffen (§ 6 Abs. 1 Z 1 und 2) ermittelt wurden, wie sie derzeit in § 63 Abs. 1b SPG besteht. Dabei soll am Grund­satz, dass Daten zu löschen sind, wenn sich nach Ende der Ermächtigung weder nach dem PStSG noch nach dem SPG oder der StPO eine Aufgabe für die Staatsschutz­behörden stellt, festgehalten werden, jedoch nicht in der Absolutheit wie bislang: Denn mit der sofortigen Löschung ermittelter Daten ist nicht einfach nur ein Informations­verlust verbunden, sondern schlimmstenfalls eine massive Gefährdung der inneren Sicherheit des Staates, dessen Schutz gerade Aufgabe des polizeilichen Staatsschut­zes ist.

Daher soll es im Einzelfall zulässig sein, Daten über das Ende der Ermächtigung hinaus zu speichern, auch wenn zu diesem Zeitpunkt keine aktuelle Gefährdungslage vorliegt. Wie die Erfahrungen zeigen, kann von bestimmten Personen, welche bereits in das Blickfeld von Ermittlungen durch den Staatsschutz geraten sind, zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine Gefahr ausgehen. So stellt etwa das Abtauchen von unter polizeilicher Beobachtung stehenden Personen und/oder Gruppierungen im In- oder Ausland und deren späteres Wiedererscheinen in gleicher oder auch anderer Konstellation ein typisches Szeneverhalten dar. Durch eine (längere) Verfügbarkeit dieser Daten soll eine rasche Handlungsfähigkeit der Staatsschutzbehörden bei akuten Bedrohungen ermöglicht werden, anstelle bereits vorgelegene Erkenntnisse wiederholt beschaffen zu müssen. Darüber hinaus ist das Erkennen der Gefahr oft überhaupt erst möglich, wenn neue Umstände im Zusammenhang mit Vorinformationen gesehen werden.

Um den Anforderungen an einen modernen polizeilichen Staatsschutz und dem Grundrecht auf Datenschutz Rechnung zu tragen, soll es in jenen Fällen, in denen es Grund zur Annahme gibt, dass eine der ursprünglichen Anlasssituation vergleichbare Lage wieder eintreten, sich also erneut eine Aufgabe nach § 6 Abs. 1 Z 1 oder 2 stellen werde, zulässig sein, die Daten bis zu zwei Jahre nach Ablauf der Zeit, für die die Ermächtigung erteilt wurde, zu speichern. Um die Verhältnismäßigkeit zu wahren, ist neben dieser Höchstfrist eine jährliche Prüfung des weiteren Verarbeitungsbedarfs vorgesehen, um sicherzustellen, dass Daten vor Ablauf der Höchstfrist gelöscht wer­den, wenn sie im Einzelfall tatsächlich nicht mehr benötigt werden. Sollte nach Ablauf von zwei Jahren eine Weiterverarbeitung aus Sicht der Staatsschutzbehörden erfor­derlich sein, dann bedarf dies der Ermächtigung des Rechtsschutzbeauftragten, dem­gegenüber jene Gründe anzugeben sind, die eine Weiterverarbeitung für ein Jahr begründen. Eine Verlängerung der Verarbeitung durch Ermächtigung des Rechts­schutz­beauftragten soll bis zu einer Höchstfrist von sechs Jahren, gerechnet ab dem Ende der erteilten Ermächtigung, zulässig sein.

Zudem muss für den Fall der Information des Betroffenen nach Ende der Ermächtigung gemäß § 16 Abs. 2 sichergestellt sein, dass die Daten für ein allfälliges Beschwerde­verfahren noch vorhanden sind. Dem trägt Abs. 2 Rechnung, indem er als lex specialis zu Abs. 1 die Staatsschutzbehörden verpflichtet, die Daten jedenfalls sechs Monate nach ergangener Information des Betroffenen aufzubewahren. Diese Frist verlängert sich um jenen Zeitraum, als die Information an den Betroffenen nach § 16 Abs. 3


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aufgeschoben wird. Und schließlich muss sichergestellt sein, dass die nach diesem Bundesgesetz ermittelten Daten bis zum Ende eines Rechtsschutzverfahrens vor­handen sind. Um sicherzugehen, dass die Daten ausschließlich für ein allfälliges Beschwerdeverfahren bzw. die Information Betroffener verwendet werden, ist der Zugriff auf diese Daten zu sperren.

Zu § 14:

Der besondere Rechtsschutz für die Aufgaben der erweiterten Gefahrenerforschung und des vorbeugenden Schutzes vor verfassungsgefährdenden Angriffen (§ 6 Abs. 1 Z 1 und 2) sowie die Kontrolle der Datenanwendung nach § 12 Abs. 6 iVm § 91c Abs. 2 SPG wird beim Rechtsschutzbeauftragten nach dem SPG angesiedelt, da sich diese Institution seit Jahren als unabhängige Kontrollinstanz bewährt hat und die besonderen Ernennungsvoraussetzungen Gewähr für eine unabhängige Amtsausübung bieten. Um auch gesetzlich Vorsorge zu treffen, dass der Rechtsschutzbeauftragte über die erforderlichen Personal- und Sachressourcen verfügt, wird in § 91a Abs. 1 SPG die derzeitige fixe Anzahl von Stellvertretern (zwei) auf die erforderliche Anzahl von Stellvertretern geändert. Zusätzlich wird in § 91a SPG ausdrücklich klargestellt, dass der Rechtsschutzbeauftragte und seine Stellvertreter nicht nur bei Besorgung der ihnen nach dem SPG, sondern auch nach dem PStSG zukommenden Aufgaben unabhängig und weisungsfrei sind. Ergänzt wird der kommissarische Rechtsschutz durch eine umfassende Bestimmung zur Informationspflicht von Betroffenen der genannten Aufgaben, deren Erfüllung wiederrum der Kontrolle des Rechtsschutzbeauftragten obliegt. Und schließlich werden umfassende Berichtspflichten an den ständigen Unter­ausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten zur Überprüfung von Maß­nahmen zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähig­keit (Art. 52a B-VG) verankert.

Wie schon bisher für die Aufgabe der erweiterten Gefahrenerforschung in § 91c Abs. 3 SPG vorgesehen, dürfen Ermittlungshandlungen zur Erfüllung dieser Aufgabe nur nach vorhergehender Ermächtigung des Rechtsschutzbeauftragten begonnen werden, der ein begründetes Ersuchen zugrunde liegt. Soll eine Vertrauensperson im Rahmen einer verdeckten Ermittlung tätig werden, so sind im Ersuchen um Ermächtigung zu dieser Ermittlungsmaßnahme die Gründe für ihren Einsatz entsprechend darzulegen. An dem bewährten System - Einholung der Ermächtigung zur Durchführung der Aufgabe sowie zu den jeweils gesondert zu beantragenden besonderen Ermittlungs­maß­nahmen - soll somit festgehalten werden. Damit ist sichergestellt, dass keine Ermittlungsmaßnahme zur Erfüllung der Aufgaben nach § 6 Abs. 1 Z 1 und 2 beginnt, ohne dass der Rechtsschutzbeauftragte dazu die Ermächtigung erteilt hat.

Die Ermächtigung des Rechtsschutzbeauftragten wird in Hinkunft jeweils für die Dauer von höchstens sechs Monaten erteilt werden können, wobei eine (auch mehrmalige) Verlängerung für diese Dauer zulässig ist. Dies stellt sicher, dass die Staatsschutz­behörden in periodischen Abständen die Notwendigkeit und Erforderlichkeit der Maß­nahme gegenüber dem Rechtsschutzbeauftragten begründen müssen und dieser aufgrund der zwischenzeitig erlangten Erkenntnisse entscheiden kann, ob die Voraus­setzungen für eine Verlängerung der Maßnahme vorliegen. Zudem soll die derzeit schon bestehende Praxis des Rechtsschutzbeauftragten, Ermächtigungen zu Ermitt­lungs­­maßnahmen mitunter nur (sachlich oder örtlich) eingeschränkt zu erteilen, auch im Gesetzestext zum Ausdruck kommen.

Für zwei Ermittlungsmaßnahmen (Einsatz von Vertrauenspersonen und Einholung von Auskünften zu Verbindungsdaten, § 11 Abs. 1 Z 2 iVm § 54 Abs. 3 und 3a SPG sowie § 11 Abs. 1 Z 7) soll die Entscheidung über die Erteilung der Ermächtigung nicht durch den Rechtsschutzbeauftragten alleine erfolgen; diese Entscheidung soll ein Rechts­schutzsenat, der sich aus dem Rechtsschutzbeauftragten und zwei seiner Stellvertreter


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zusammensetzt, mit Stimmenmehrheit treffen. Bei Gefahr in Verzug ist der Rechts­schutzbeauftragte ermächtigt, vorläufig die Ermächtigung zu erteilen. Er hat aber unverzüglich die dem Rechtsschutzsenat angehörenden Stellvertreter zu befassen, um alsbald eine endgültige Entscheidung herbeizuführen.

Zu § 15:

Die Bestimmung regelt die Rechte und Pflichten des Rechtsschutzbeauftragten und entspricht im Wesentlichen § 91d SPG. Eine Anregung aus dem Begutachtungs­verfahren aufgreifend soll der sogenannte Quellenschutz gegenüber dem Rechts­schutz­beauftragten mit einer der Strafprozessordnung nachgebildeten Ausnahme entfallen. Nur in jenem Umfang, in dem § 162 StPO zulässigerweise eine Geheim­haltung der Identität einer Person gegenüber den Strafverfolgungsbehörden vorsieht, soll dies auch gegenüber dem Rechtsschutzbeauftragten zulässig sein.

Zu § 16:

§ 16 verankert eine umfassende Informationspflicht von Betroffenen, deren personen­bezogene Daten im Rahmen der Erfüllung der Aufgabe der erweiterten Gefahren­erforschung und des vorbeugenden Schutzes vor verfassungsgefährdenden Angriffen verarbeitet werden, die die bereits derzeit bestehende Regelung über die Informations­ver­pflichtung bei Verletzung von Rechten Betroffener durch das Verwenden perso­nenbezogener Daten (§ 91d Abs. 3 SPG) ergänzt. Um einerseits dem Grundrecht auf Schutz des Privatlebens und Achtung der Privatsphäre (Art. 8 EMRK) und anderseits überwiegenden öffentlichen Interessen, die sich aus der Notwendigkeit des Schutzes der verfassungsmäßigen Einrichtungen oder der Vorbeugung, Verhinderung und Verfolgung von Straftaten ergeben, Rechnung zu tragen, sieht der Entwurf folgende Regelung vor:

Grundsätzlich soll jeder Betroffene einer Aufgabe nach § 6 Abs. 1 Z 1 und 2 nach Ablauf der Zeit, für die die Ermächtigung erteilt wurde, über Grund, Art und Dauer sowie die Rechtsgrundlage der gesetzten Maßnahmen informiert werden. Diese Infor­mation eröffnet dem Betroffenen die Möglichkeit, gegen die gesetzten Maßnahmen Rechtsmittel, etwa nach § 88 SPG, zu ergreifen.

Der vorgesehene Aufschub oder das Unterbleiben der Information in Abs. 3 ist vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu sehen, der im Urteil Klass gegen die Bundesrepublik Deutschland vom 6. Septem­ber 1978 feststellte, dass eine nachträgliche Mitteilung den langfristigen Zweck einer Überwachung in Frage stellen würde und deshalb unter bestimmen Voraussetzungen unterlassen werden dürfe. Er hielt unter anderem Folgendes fest: „Eine nachträgliche Benachrichtigung jeder Person, die einmal von einer inzwischen aufgehobenen Maßnahme betroffen worden ist, könnte sehr wohl den langfristigen Zweck gefährden, der seinerzeit die Anordnung ausgelöst hat. Wie das BVerfG richtig festgestellt hat, könnte eine solche Bekanntgabe außerdem zur Aufdeckung von Arbeitsweise und Beobachtungsfeldern der Geheimdienste führen und möglicherweise sogar zur Identifizierung ihrer Agenten beitragen. Insoweit der sich aus den angefochtenen Vor­schriften ergebende Eingriff nach Artikel 8 Absatz 2 EMRK gerechtfertigt ist […], kann es nach Ansicht des Gerichtshofes mit dieser Bestimmung nicht unvereinbar sein, dass der Betroffene nach Beendigung der Überwachungsmaßnahme nicht unterrichtet wird, da es gerade dieser Umstand ist, welcher die Wirksamkeit des Eingriffs sicherstellt.“

In diesem Sinn soll es zulässig sein, die Information nach Ende der Ermächtigung solange aufzuschieben, als andernfalls der Zweck der bereits gegen den Betroffenen gesetzten Maßnahmen gefährdet wäre, etwa wenn aufgrund bestimmter Tatsachen angenommen werden kann, dass von ihm zu einem bestimmten Zeitpunkt (etwa bei neuerlicher Einreise ins Bundesgebiet) erneut eine Gefahr ausgehen kann. Ein weite-


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rer Aufschiebegrund kann darin liegen, dass durch die Information des Betroffenen ein anderes Verfahren gefährdet wäre, weil es etwa in engem sachlichen Zusammenhang steht. Die Information des Betroffenen kann unterbleiben, wenn diese unmöglich ist, was etwa bei Abgängigkeit oder unbekannten Aufenthalt des Betroffenen der Fall ist, oder eine Information des Betroffenen aus den Gründen des § 26 Abs. 2 DSG 2000 nicht erfolgen kann. Über die Zulässigkeit des Aufschubs, wozu auch die Dauer des Aufschubs gehört, bzw. des Unterbleibens der Information entscheidet in jedem Einzel­fall der Rechtsschutzbeauftragte.

Zu § 17:

Eine umfassende Berichtspflicht ergänzt den Rechtsschutz und gibt über die Tätigkeit der Staatsschutzbehörden Aufschluss:

Dem Anliegen nach verstärkter Transparenz Rechnung tragend soll das Bundesamt einmal jährlich die Öffentlichkeit über die aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet des polizeilichen Staatsschutzes informieren (Abs. 1).

Der ständige Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten zur Über­prüfung von Maßnahmen zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit soll anlässlich seiner Sitzungen über Unterrichtungen über aktuelle staatsschutzrelevante Bedrohungen iSd § 8 Abs. 2 erster Satz informiert werden (Abs. 2). Auf § 37a GOG-NR wird hingewiesen.

Zudem berichtet der Bundesminister für Inneres dem ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten zur Überprüfung von Maßnahmen zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit jedenfalls halbjährlich darüber, welche Aufgaben sich auf Grundlage des PStSG stellen, etwa in Form von Lagebildern, welche Maßnahmen von Seiten der Staatsschutzbehörden gesetzt werden und auf welche Art und Weise die Verständigung Betroffener nach Ende der Ermächtigung erfolgt (Abs. 3).

Um eine effektive parlamentarische Kontrolle über das Bundesamt für Verfassungs­schutz und Terrorismusbekämpfung sicherzustellen, soll der Bericht des Rechtsschutz­beauftragten vom Bundesminister für Inneres dem ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten zur Überprüfung von Maßnahmen zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit übermit­telt werden, damit aus dem Bericht des Rechtsschutzbeauftragten zu ziehende Schlussfolgerungen mit dem Bundesminister für Inneres in den vertraulichen Sitzungen des ständigen Unterausschusses beraten werden können (Abs. 4). Auf die §§ 4 und 5 Informationsordnungsgesetz wird hingewiesen.

Schließlich soll der Rechtsschutzbeauftragte dem ständigen Unterausschuss des Aus­schusses für innere Angelegenheiten zur Überprüfung von Maßnahmen zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit für Auskünfte über wesentliche Entwicklungen zur Verfügung zu stehen; zudem steht es dem Rechtsschutzbeauftragten frei, in solchen Angelegenheiten jederzeit von sich aus an den ständigen Unterausschuss heranzutreten (Abs. 5). In einem solchen Fall hat er seine Absicht dem Vorsitzenden des ständigen Unterausschusses mitzuteilen, der für eine umgehende Einberufung sorgt.

Zu §§ 18 bis 22:

Es handelt sich um die Inkrafttretensbestimmung, die erforderlichen Übergangsbestim­mungen sowie die allgemeinen Schlussbestimmungen.


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Artikel 2

Zu Z 1 (Inhaltsverzeichnis):

Diese Bestimmung dient der Aktualisierung des Inhaltsverzeichnisses.

Zu Z 2, 6, 8, 10, 14, 23 und 26 bis 28 (§§ 6 Abs. 1, 21 Abs. 3, 53 Abs. 1, 3 bis 5, 54 Abs. 2 und 4, 63 Abs. 1a und 1b, 91a Abs. 1, 91c Abs. 1 und 3, 91 d Abs. 1 und 3, sowie 93a SPG):

Es handelt sich um Anpassungen, die aufgrund der Schaffung eines Polizeilichen Staatsschutzgesetzes (PStSG) notwendig sind, sowie um die Beseitigung eines Re­daktionsversehens.

Zu Z 3 (§ 13a Abs. 3 SPG):

Mit dieser Bestimmung soll eine gesetzliche Grundlage für den offenen Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten, etwa von sogenannten „body worn cameras“, zum Zweck der Dokumentation von Amtshandlungen, bei denen die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Befehls- und Zwangsgewalt ausüben, geschaffen werden. Um einerseits den schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen und der Wahrung seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und anderseits dem Interesse des Staates an der Strafverfolgung, der Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Amtshandlungen sowie einer an den technischen Möglichkeiten ausgerichteten Dokumentation Rechnung zu tragen, sieht der Entwurf folgende Vorkehrungen vor:

Der Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten zum Zweck der Dokumentation kommt nur bei Amtshandlungen, bei denen Befehls- und Zwangsgewalt ausgeübt wird, in Betracht. Ein dauernder Einsatz im regulären Streifendienst scheidet damit von vornherein aus. Da mit dem Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten auch ein präventiver Zweck verbunden ist, indem die Beteiligten wissen, dass ihr Verhalten videodokumentiert wird, ist vor Beginn der Aufzeichnung der Einsatz gegenüber dem Betroffenen anzukündigen.

Mit der Formulierung, wonach der Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten gestützt auf § 13a Abs. 3 nur zulässig ist, sofern gesetzlich nicht Besonderes bestimmt ist, soll klargestellt werden, dass bereits bestehende Sonderregelungen, etwa nach § 54 SPG, §§ 97 und 149 StPO oder dem XIII. Abschnitt der StVO von der Regelung des § 13a Abs. 3 unberührt bleiben.

Die Auswertung der Aufzeichnungen ist auf zwei im Entwurf ausdrücklich genannte Zwecke beschränkt: Die Aufzeichnungen dürfen nur zur Verfolgung von strafbaren Handlungen, die sich während der Amtshandlung ereignet haben, und zur Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Amtshandlung ausgewertet werden, etwa um nachträglich gegen das Einschreiten der Exekutive vorgebrachten Vorwürfen nachgehen zu können oder um strafrechtliches Verhalten aufzuklären. Zum Zweck der Verfolgung von strafbaren Handlungen ist eine Übermittlung an die Strafverfolgungsbehörden und zur Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Amtshandlung etwa an die Verwaltungsgerichte zulässig; die weitere Verwendung und Löschung richtet sich nach den materienspezifischen Regelungen.

Bis zu ihrer Auswertung oder Löschung sind die Aufzeichnungen gemäß den Bestim­mungen des § 14 DSG 2000 vor unberechtigter Verwendung zu sichern; insbesondere ist sicherzustellen, dass jeder Zugriff protokolliert wird und die Daten durch Ver­schlüsselung gesichert verwahrt werden. Mit der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten soll sichergestellt werden, dass einerseits die Aufzeichnungen bei einem allfälligen Rechtsschutzverfahren zu Beweiszwecken noch vorhanden sind und es somit auch nicht im Ermessen der Behörde liegt, diese Aufnahmen unmittelbar nach


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der Amtshandlung zu löschen, und anderseits nach Ende dieser Frist - mit Ausnahme eines noch andauernden Rechtsschutzverfahrens - eine Löschung dieser Aufnahmen zwingend zu erfolgen hat.

Da die Regelung des § 13a Abs. 3 im organisationsrechtlichen Teil des SPG verankert werden soll, wird ein Verweis auf die Wahrung der Verhältnismäßigkeit iSd § 29 aus­drücklich in die Vorschrift aufgenommen, um sicherzustellen, dass bei jedem Einsatz dieser Geräte die Grundsätze des § 29 beachtet werden.

Zu Z 4 und Z 7 (§§ 20 und 25 SPG):

Es handelt sich um eine terminologische Anpassung, da es sich bei der in § 25 vorgesehenen Beratung nicht um eine Aufgabe der Kriminalpolizei im Dienste der Strafrechtspflege gem. § 18 StPO handelt, sondern um die Vorbeugung und Verhütung von Straftaten im Rahmen der Sicherheitspolizei [vgl. Leitner, in Thanner/Vogl (Hrsg.) SPG2 § 25 Anm 1]. Das soll auch in der Überschrift zum Ausdruck kommen.

Zu Z 5 (§ 21 Abs. 2a SPG):

Die Tätigkeit von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes an Bord von Zivilluft­fahrzeugen leitete sich bislang aus § 125 LFG iVm § 5 Z 3 Sondereinheiten-Ver­ordnung ab. Gemäß § 125 LFG hat der Pilot alle zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit an Bord notwendigen Maßnahmen zu treffen. Diese nationale Regelung findet ihre völkerrechtliche Grundlage in Art. 6 des Abkommens über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen (Tokioter Abkommen) vom 14. September 1963, BGBl. Nr. 247/1974. Auf der Diplomatischen Konferenz zur Änderung des Tokioter Abkommens, die vom 26. März bis 4. April 2014 in Montréal/Kanada stattfand, wurde die Verankerung des Begriffs des „in-flight security officer (IFSO)“ im Tokioter Abkommen beschlossen. Die Änderungen befinden sich noch im Ratifikationsprozess, doch wird hinsichtlich der IFSOs lediglich die ohnehin bereits bestehende internationale Staatenpraxis festgeschrieben. Mit dem geänderten Art. 6 Abs. 2 wird erstmals eine multilaterale völkerrechtliche Regelung für den Einsatz von IFSOs geschaffen. Es bedarf aber auch einer entsprechenden nationalen Regelung. Dass eine solche Regelung notwendig ist, wird aus Punkt 3.2. des Erkenntnisses des VfGH vom 6. März 2001, B 159/00 (VfSlg. 16.109/2001) deutlich. Darin heißt es: „Letztlich brachte die belangte Behörde in ihrem Bescheid auch vor, daß an Bord des Flugzeuges (einer bulgarischen Fluglinie) keine Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gesetzt worden wären, weil die Befehlsgewalt an Bord ausschließlich dem Kapitän des Flugzeuges zugekommen sei. Auch mit dieser Erwägung ist die belangte Behörde nicht im Recht: Sie übersieht, daß aus dem Umstand, daß die Rechtsordnung unter bestimmten Vor­aussetzungen keine Befugnisse zu Befehls- und Zwangsmaßnahmen einräumt, nicht abgeleitet werden kann, daß staatliche Organe, die zumindest in abstracto mit Hoheitsgewalt betraut sind, nicht dennoch - wenn dann auch ex definitione: rechts­widrige - Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- oder Zwangsge­walt gesetzt haben.“

Nachdem nunmehr der Einsatz von IFSOs einer völkerrechtlichen Klärung zugeführt wurde, soll mit der Regelung des § 21 Abs. 2a gesetzlich verankert werden, dass öster­reichische Exekutivbeamte, die speziell für den Sicherheitsdienst an Bord aus­gebildet und geschult sind (siehe § 5 Z 3 Sondereinheiten-Verordnung), unter den in Abs. 2a genannten Voraussetzungen an Bord eines Flugzeuges zur Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in dem Ausmaß befugt sind, als es um die Abwehr und Beendigung von gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum geht. Die Aufgabe bezieht sich primär auf Zivilluftfahrzeuge, die der österreichischen Hoheitsgewalt unterliegen. Ein Zivilluftfahr-


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zeug unterliegt der österreichischen Hoheitsgewalt, wenn es sich in Österreich einschließlich des österreichischen Luftraums befindet oder es sich um ein in Österreich registriertes Flugzeug (§§ 15 f LFG) handelt, das sich in oder über einem fremden Staat oder über der Hohen See „im Flug“ befindet. Befindet sich das Flugzeug „im Flug“, bedarf es dazu außerhalb des österreichischen Hoheitsgebiets aufgrund völkerrechtlicher Vorgaben des Einvernehmens mit dem verantwortlichen Piloten. Dieses Einvernehmen wird vorausgesetzt, wenn die Organe des öffentlichen Sicher­heitsdienstes auf begründetes Ersuchen des Luftfahrzeughalters oder zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben (etwa im Rahmen des vorbeugenden Rechtsschutzes oder einer Abschiebung) an Bord sind. Eine Anregung aus dem Begutachtungsverfahren aufgreifend soll die Einschränkung auf österreichische Zivilluftfahrzeuge entfallen, da bereits durch die im zweiten Satzteil des § 21 Abs. 2a vorgesehenen Beschränkungen (Ersuchen des Luftfahrzeughalters bzw. Erfüllung gesetzlicher Aufgaben und Einhal­tung des Völkerrechts) ohnehin sichergestellt ist, dass den Sicherheitsbehörden nicht die Abwehr und Beendigung von gefährlichen Angriffen weltweit an Bord eines jeden Zivilluftfahrzeugs obliegt.

Zu Z 9 (§ 53 Abs. 3b SPG):

Bislang ist die Standortfeststellung auf gefährdete Personen und Begleitpersonen beschränkt. Im Rahmen der Aufgabe der Gefahrenabwehr soll es aber auch zulässig sein, Standortdaten des Gefährders zu ermitteln, wenn es gilt, eine gegenwärtige Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die Freiheit eines Menschen abzuwehren. Davon wären Fälle erfasst, in denen etwa eine Person ankündigt, den Flughafen in die Luft zu sprengen oder eine Bombe zu zünden. Dass es sich dabei um eine ureigene Aufgabe der Sicherheitspolizei auf dem Gebiet der Abwehr von Gefahren und nicht der Kriminalpolizei handelt, sollte auch in einer entsprechenden Regelung des SPG zum Ausdruck kommen.

Zu Z 11 bis 13 (§ 53a SPG):

Die Führung einer Datenanwendung für den Personen- und Objektschutz wird aus dem Abs. 1 herausgelöst und in Abs. 1a einer eigenständigen Regelung, in der die für die­sen Zweck benötigten Datenarten taxativ aufgezählt werden, zugeführt. Zudem sollen die Staatsschutzbehörden (§ 1 Abs. 3 PStSG) für bestimmte Zwecke des Staats­schutzes ermächtigt sein, diese Datenanwendung im Informationsverbundsystem zu führen.

Zu Z 15 und 16 (§ 54 Abs. 3 und 3a SPG):

Bislang geht die herrschende Meinung davon aus, dass der Einsatz von Vertrauens­personen für die verdeckte Ermittlung nach dem geltenden Wortlaut des § 54 Abs. 3 SPG im Unterschied zur StPO nicht zulässig ist [vgl. zuletzt Wiederin, Vertrauens­personen als verdeckte Ermittler nach dem SPG und als Scheinkäufer nach der StPO?, in Reindl-Krauskopf ua (Hrsg.) Festschrift für Helmut Fuchs, 657; aA Zerbes, WK-StPO § 129 Rz 30]. Mit dieser Änderung soll der Einsatz von Vertrauenspersonen im SPG einer mit der StPO abgestimmten Regelung zugeführt werden, da deren Ein­satz vor allem für Ermittlungen bei kriminellen Organisationen oder auf dem Gebiet des polizeilichen Staatsschutzes als notwendig erkannt wird. In diesen Bereichen erweist es sich nämlich in der Praxis aufgrund äußerst konspirativ agierender Personenkreise und vorhandener Sprachbarrieren äußerst schwierig, als verdeckte Ermittler tätige Organe der Sicherheitsbehörden einzuschleusen. Da es verfassungsrechtlich für die Zulässigkeit der Einbindung privater Personen als Hilfsorgane des Staates geboten ist, dass die staatlichen Behörden, denen das von den Privaten gesetzte Verhalten zuge­rechnet wird und die es vor den Verwaltungsgerichten zu vertreten haben, dieses


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Verhalten effektiv zu beeinflussen vermögen, sind entsprechend der Regelung in § 131 StPO in Abs. 3a gewisse Führungs-, Überwachungs- und Dokumentationspflichten vorgesehen. Wie diese Pflichten nach der StPO in der Praxis umgesetzt werden sollen, ist derzeit schon in einem eigenen Erlass des BM.I geregelt (vgl. Zerbes, WK-StPO § 131 Rz 12). Davon umfasst sind etwa die Bindung der Vertrauensperson an die Anweisungen ihres Vertrauenspersonführers und die Dokumentation von Anweisun­gen, Richtlinien für den Kontakt zwischen Vertrauensperson und Vertrauens­person­führer sowie die sorgfältige Kontrolle der Vertrauensperson. Damit soll der behördliche Einfluss auf in die staatliche Tätigkeit eingebundene Private gewährleistet werden. Wie in der StPO kommt die Ausstellung einer Legende nach § 54a SPG nur für verdeckte Ermittler, also für sicherheitspolizeiliche Organe, nicht aber für Vertrauenspersonen in Betracht. Des weiteren soll entsprechend den Regelungen in der StPO klar gestellt werden, dass im Rahmen einer verdeckten Ermittlung zwar fremde Wohnungen betre­ten werden dürfen, dies aber nur unter der Voraussetzung, dass der Inhaber damit einverstanden ist. Es ist jedoch untersagt, eine nicht vorliegende Zutrittsberechtigung zu behaupten. Ebenso ausgeschlossen ist, dass verdeckte Ermittlungen zu verdeckten Hausdurchsuchungen führen. Die Durchführung einer Hausdurchsuchung ist nur nach den einschlägigen Regelungen der StPO zulässig.

Zu Z 17 (§ 54 Abs. 5 SPG):

Mit der Änderung des § 54 Abs. 5 soll der Einsatz von Bild- und Tonaufzeich­nungs­geräten auch im sachlichen, zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einer Zusam­menkunft zahlreicher Menschen, bei der gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum befürchtet werden, gesetzlich verankert werden. Dadurch soll es ermöglicht werden, dass diese Geräte etwa auch bei Aufsplitterungen kleinerer Grup­pen im Zusammenhang mit solchen Zusammenkünften zum Zweck der Vorbeugung zum Einsatz gelangen können.

Wie in § 54 Abs. 6 sollen die Bild- und Tonaufzeichnungen, die unter den Vorausset­zungen des § 54 Abs. 5 ermittelt wurden, nicht nur für die Zwecke der Verfolgung von gerichtlich strafbaren Handlungen, sondern auch zur Verfolgung von solchen Verwal­tungsübertretungen, die sich typischerweise bei Demonstrationen oder Sportgroß­veranstaltungen ereignen, verwendet werden dürfen. Wie der Entschließung betreffend Reglementierung pyrotechnischer „Signalstifte“, 61/E, 25. GP vom 10. Dezember 2014, und den diesbezüglichen Ausführungen im Bericht des Ausschusses für innere Angele­genheiten, AB 411 BlgNR 25. GP, zu entnehmen ist, stellen Verwaltungsübertretun­gen, insbesondere nach dem PyrotechnikG 2010 bei Sportgroßveranstaltungen ein großes Gefahrenpotential dar. Schon alleine daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Verwendung von Bild- und Tonaufzeichnungen auch für die Verfolgung von Verwal­tungsübertretungen, stellt das bei der Sicherheitsbehörde vorhandene Videomaterial doch oftmals die einzige Möglichkeit zur Ausforschung der Betroffenen dar.

Zu Z 18 (§ 58b Abs. 2 SPG):

Es handelt sich um eine Anpassung an das BFA-VG.

Zu Z 19 (§ 59 Abs. 2 SPG):

Von der Zuordnung der Abfrage oder Übermittlung zu einem bestimmten Organwalter soll abgesehen werden können, wenn es sich um automatisierte Abfragen handelt, da bei solchen Anfragen die gesamte Datenverwendung programmgesteuert erfolgt und nicht aufgrund der Entscheidung eines Organwalters. Solche Abfragen erfolgen etwa gemäß § 16a Abs. 11 MeldeG.


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Zu Z 20 (§ 75 Abs. 1a SPG):

Mit § 75 Abs. 1a soll eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage im SPG für die Verar­beitung von Spuren, die auf Grundlage der Strafprozessordnung ermittelt worden sind, zum Zweck ihrer Zuordnung zu einer Person geschaffen werden. Davon umfasst sind ausschließlich solche Spuren, die durch erkennungsdienstliche Maßnahmen gem. § 64 Abs. 2 ermittelt werden können, also insbesondere Papillarlinienabdrücke, DNA-Profile oder Abbildungen, und die somit eindeutig einer bestimmten Person zuordenbar sind. Für die Verarbeitung in der Zentralen erkennungsdienstlichen Evidenz ist zudem entscheidend, dass im Zeitpunkt der Verarbeitung Grund zur Annahme besteht, dass die Spur einer Person, die im Verdacht steht, eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte vorsätzliche Handlung begangen zu haben, zugehört oder zugehören dürfte. Das Ziel der Speicherung ist die Zuordnung der Spur zu einer verdächtigen Person, worunter auch der Nachweis mehrerer Straftaten für den Fall eines Spur-Spur Treffers fällt. Vergleichbar mit den in Abs. 1 von § 75 genannten Identitätsdaten dürfen zur Spur nur Verwaltungsdaten verarbeitet werden, um im Anlassfall („Trefferfall“) eine Zuordnung der Spur zum bezughabenden kriminalpolizeilichen Akt herstellen zu können. Unter Verwaltungsdaten sind interne Bearbeitungsvermerke wie Sachbearbeiter, Aktenzahl oder Dienststelle zu verstehen [vgl. Weiss in Thanner/Vogl (Hrsg.) SPG2, § 53a Anm 14].

Die Voraussetzungen für die Übermittlung von strafprozessual ermittelten Spuren in die Zentrale erkennungsdienstliche Evidenz ergeben sich aus § 76 Abs. 4 StPO idF BGBl. I Nr. 71/2014. Daraus folgt, dass etwa DNA-Spuren nur unter den Voraus­set­zungen des § 124 Abs. 5 StPO iVm § 67 Abs. 1 erster Satz SPG, also bei Vorliegen einer mit mindestens einjähriger Freiheitsstrafe bedrohten Vorsatzstraftat, verarbeitet werden dürfen.

Die Daten sind zu löschen, wenn der für die Speicherung maßgebliche Verdacht nicht mehr besteht, wenn sich also herausstellt, dass die Spur von einer nicht im Verdacht stehenden Person hinterlassen wurde. Im Übrigen richtet sich der Zeitpunkt der Löschung nach der Löschungsfrist des bezughabenden kriminalpolizeilichen Aktes.

Zu Z 21 (§ 75 Abs. 2 SPG):

Mit der Änderung des ersten Satzes soll klar zum Ausdruck gebracht werden, dass die Sicherheitsbehörden ermächtigt sind, die von ihnen in der Zentralen erkennungs­dienstlichen Evidenz gespeicherten Daten nach Abs. 1 und Abs. 1a miteinander zu vergleichen. Davon umfasst ist auch der aufgrund neuerster technischer Entwicklungen mögliche automationsunterstützte Vergleich von Lichtbildern. Daneben sind Abfragen und Übermittlungen von Daten nach Abs. 1 und Abs. 1a im Dienste der Sicherheits­polizei, der Strafrechtspflege und für andere Aufgaben der Sicherheitsverwaltung zum Zwecke der Wiedererkennung zulässig, jedoch nur insoweit, als die Regelungen in den jeweiligen Materiengesetzen dies zulassen. In diesem Zusammenhang ergeben sich etwa Schranken aus dem Passgesetz 1992: Eine Abfrage in der zentralen Evidenz nach dem PassG mit einem Lichtbild bzw. Papillarlinienabdruck scheidet nach den Bestimmungen der §§ 22a Abs. 3 erster Satz iVm 22b Abs. 4 und § 22b Abs. 1 Passgesetz aus.

Zu Z 22 (§ 80 Abs. 1a SPG):

Mit § 80 Abs. 1a soll das Auskunftsrecht nach § 26 DSG 2000 im Hinblick auf gem. § 75 Abs. 1a verarbeitete Spuren konkretisiert werden. Da es für diese Art von Auskunft notwendig ist, entsprechendes Vergleichsmaterial herzustellen, hängt die Erteilung einer entsprechenden Auskunft von einer den Auskunftswerber treffenden Mitwirkungspflicht sowie der Pflicht zur Tragung des Kostenersatzes, der in der Sicher­heitsgebührenverordnung zu verankern wäre, ab. Das unter Mitwirkung des Auskunfts-


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werbers hergestellte Vergleichsmaterial ist bis zu seiner Löschung gesondert zu verwahren und das Ergebnis der Auskunft für ein allfälliges Beschwerdeverfahren zu dokumentieren. Soweit in Abs. 1a keine besondere Regelung getroffen wird, kommt § 26 DSG 2000 zur Anwendung, woraus folgt, dass der Auskunftswerber etwa seine Identität in geeigneter Form nachzuweisen hat.

Zu Z 24 (§ 91a Abs. 2):

Durch diese Bestimmung soll sichergestellt werden, dass sich der Rechtsschutz­beauf­tragte und seine Stellvertreter im Bereich des polizeilichen Staatsschutzes regelmäßig austauschen und in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Aufgabenerfüllung eine einheitliche Vorgangsweise anstreben. Durch die Normierung, dass zumindest ein Stellvertreter ein Richter oder Staatsanwalt sein muss, der über eine 10-jährige Berufs­erfahrung verfügt, soll garantiert sein, dass der Rechtsschutzbeauftragte und seine Stellvertreter über ein hohes Maß an praktischer Erfahrung in diesem Bereich ver­fügen. Und schließlich sollen die näheren Regelungen über das Zusammenwirken des Rechtsschutzbeauftragten mit seinen Stellvertretern, insbesondere über die Vertretung des Rechtsschutzbeauftragten im Verhinderungsfall, die Einberufung von Sitzungen, die Zusammensetzung des Rechtsschutzsenates (§ 14 Abs. 3 PStSG) sowie dessen Entscheidungsfindung in einer Geschäftsordnung getroffen werden.

Zu Z 25 (§ 91b Abs. 3):

Durch eine räumliche Trennung der Arbeitsräumlichkeiten des Rechtsschutzbeauf­tragten von der Generaldirektion für öffentliche Sicherheit oder einer ihr nachgeord­neten Sicherheitsbehörde wird die vollständige Unabhängigkeit des Rechtsschutz­beauftragten betont.

Zu Z 29 und 30 (§§ 94 Abs. 38 und 39, 96 Abs. 8 und 9 SPG):

Es handelt sich um die Inkrafttretensbestimmungen sowie die Übergangsbestimmung für Datenanwendungen nach § 53a Abs. 1 für den Personen- und Objektschutz und für die Einführung des § 91a Abs. 2 letzter Satz.

Zu Z 31 (§ 97 Abs. 4 SPG):

Die vorgeschlagene Änderung in § 13a Abs. 3 SPG soll zur Gewinnung von Erfah­rungen in diesem Bereich vorläufig nur befristet in Kraft gesetzt werden. Innerhalb eines Zeitraumes von mehr als drei Jahren soll es möglich sein, die notwendigen Erfahrungswerte über die durch Bild- und Tonaufzeichnung unterstützte Dokumen­tation von Amtshandlungen, bei denen Befehls- und Zwangsgewalt ausgeübt wird, zu gewinnen.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.

 


19.10.05

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Zuerst einmal ein wirklich sehr persönlicher Dank an meine Verhandlungs­partner Otto Pendl von der SPÖ und Werner Amon von der ÖVP. Das ist ja keine Selbstverständlichkeit, dass Abgeordnete von Regierungsparteien, die keine Zweidrit­tel­mehrheit brauchen, sagen: Setzen wir uns trotzdem zusammen und schauen wir, dass wir etwas zusammenbringen.

Ich unterstelle ihnen in aller Freundschaft zwei Motive: Erstens das Wissen, dass wir ein besseres Gesetz brauchen als jenes, das uns vorgelegt worden ist, und zweitens


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den Willen, zu zeigen, was ein Parlament, das sich selbst ernst nimmt, kann, wenn es darf und wenn es will.

Das ist nicht das erste Mal. Wir waren in einer ähnlichen Situation beim Unter­suchungsausschuss als Minderheitsrecht. Wir waren in einer ähnlichen Situation, als wir gemeinsam gesagt haben – und zwar alle Fraktionen dieses Hauses –, wir lassen uns als Republik Österreich und als Parlament von NSA und BND nicht alles bieten. Es war eine ähnliche Situation, als wir gesagt haben, lassen wir doch einmal einen Tag diese sinnlosen Flüchtlingsschuldzuweisungen und -unterstellungen und schauen wir, dass wir über eine Stärkung der UNO und des World Food Programme einmal ein völlig anderes Zeichen setzen.

Es war nicht das erste Mal, aber dieses Mal war es besonders wichtig, und ich sage es jetzt aus sehr persönlicher Sicht: Die Regierungsvorlage, die uns trotz guten Willens vieler Menschen an der Spitze des Innenressorts – und das habe ich durchaus fest­gestellt – vorgelegt worden ist, war im internationalen Mainstream – und das ist kein freundlicher Begriff in diesem Zusammenhang. Es gibt eine internationale geheim­dienstliche Entwicklung, die von den USA ausgeht, über NSA und CIA, und über GCHQ, Direction Générale und BND letzten Endes auch zu uns gekommen ist, und die heißt: So viel wie möglich wissen – in dem Irrglauben, dass man dann so viel wie möglich verhindern kann.

Im Innenministerium hat das zum großen Irrtum geführt, durch die Errichtung von so etwas wie einer kleinen Alpen-CIA zeitgemäß Sicherheitspolitik im geheimdienstlichen Bereich betreiben zu können. Und es war sehr wichtig, dass auch durch das Hören insbesondere amerikanischer Experten – eines ehemaligen Technischen Direktors der NSA und anderer – uns Abgeordneten relativ bald klar war, dass das der falsche Weg ist.

Will man Terrorismus verhindern, dann muss man sich auf Terrorismus konzentrieren. Dann darf man nicht Leserbrief-Schreiber verfolgen und Regierungskritiker, und Tierschützer, organisierte Fußballfans und viele andere, sondern dann muss man sich Szenen mit ihren Vernetzungen genau anschauen und alles andere, was stört, weglas­sen. Die amerikanische Methode: Wenn wir die Heuhaufen nur möglichst vergrößern, dann werden wir alle Nadeln finden!, ist, wie wir wissen, gescheitert – und das nicht erst seit 9/11.

Also haben wir – und das war vor allem mit den genannten Abgeordneten von ÖVP und SPÖ – begonnen, die Regierungsvorlage danach zu untersuchen, wie wir ein doppeltes Ziel erreichen können, nämlich nicht nur Terrorismus zu bekämpfen, sondern die Menschen in Österreich auch vor Anschlägen rechtzeitig zu schützen und gleichzeitig die Rechte der Bürgerinnen und Bürger hundertprozentig – und nicht nur ein bissel – zu schützen.

Deswegen haben wir begonnen, uns im Gesetz einen Punkt nach dem anderen anzu­schauen und dann auch zu verändern. Wir haben den Deliktskatalog eingeschränkt, da wir gesagt haben, kein einziger Terrorist muss sich davor fürchten, wenn wir poten­zielle Hassposter verfolgen lassen, die noch nicht einmal ein Hassposting geschrieben haben, aber von denen der Verfassungsschutz – aus welchem Grund auch immer – annimmt, es könnte hier eines entstehen. Und die Kolleginnen und Kollegen von der Freiheitlichen Partei waren besonders erfreut, dass wir in diesem Bereich durchaus erfolgreich in der Durchforstung des Deliktkatalogs tätig waren.

Wir haben uns dann andere Bereiche angeschaut – Meinungsdelikte, Herabwürdigung staatlicher Symbole, die Landeshymnenverspottung – und haben eines nach dem anderen entfernt, nachdem wir auch Demonstrationsdelikte und vieles rausgebracht haben. Wir haben gesagt, das Hassposting kann verfassungsschutzrelevant sein, aber


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nur dann, wenn es geschrieben ist und wenn die konkrete Drohung drinnen steht; die öffentliche Beschimpfung der Regierung kann … – und so weiter. Dann haben wir gesagt, jetzt schauen wir uns an, wie damit umgegangen wird, sind draufgekommen, dass die Datenbank des Staatsschutzes nicht einmal eine Kontrolle hat, und haben uns darauf geeinigt, dass es da selbstverständlich eine Kontrolle braucht – das wird der Rechtsschutzbeauftragte sein. Da gibt es konkreten Klärungsbedarf, aber da haben wir einiges geschafft.

Dann haben wir uns gefragt, wie das mit den V-Leuten ist – es ist ja eine österreichi­sche Spezialität, bezahlte Spitzel des Innenministeriums als Vertrauenspersonen zu bezeichnen, aber jetzt ist es nun einmal so geschehen –: Sollen die wie verdeckte Beamte ermitteln dürfen, mit Aufzeichnungsgeräten, mit gefälschten Urkunden, mit falschen Identitäten? – Wir haben gesagt, nein, das wollen wir nicht. Das ist daher gestrichen worden, und vieles andere auch.

Gestern ist es noch um die Berufsgeheimnisse und den Berufsschutz gegangen – ich möchte nicht wiederholen, was Werner Amon völlig zu Recht gesagt hat. Es war wichtig für die Arbeitssicherheit von Journalistinnen und Journalisten, von Anwälten, von Ärzten, zu sagen, das wird wie in der Strafprozessordnung geregelt. – Und das ist jetzt auch so, das passt.

Was haben wir damit gezeigt? – Wir als Parlament sind in der Lage, gute Gesetze zu machen, und ich sage nach meinen Erfahrungen der letzten Jahre: leider oder zum Glück deutlich bessere als das, was aus einzelnen Ministerien kommt. Wir im Parla­ment sind aber auch in der Lage, Ministerien klarzumachen, dass, egal ob Regierungs- oder Oppositionsabgeordnete, wir uns immer mehr als der wirkliche Gesetzgeber sehen. (Beifall bei den Grünen.) Und das ist ein ganz, ganz wichtiger Schritt in diesem Haus, und es ist auch ganz wichtig, dass das auch immer mehr Leute in den Minis­terien – und ich hoffe, auch in der Bundesregierung – als Fortschritt und nicht als Bedrohung sehen.

Jetzt sind wenige, aber wichtige Punkte übrig geblieben. Der wichtigste Punkt war wahrscheinlich: Obwohl der Rechtsschutz in vielen Bereichen – und da gebe ich Otto Pendl und Werner Amon vollkommen recht – nicht der Strafjustiz bedarf, sondern wir da andere Wege finden und zum Teil gefunden haben, in einem Bereich ist es so extrem sensibel, dass ich keinen von der Innenministerin vorgeschlagenen und vom Bundespräsidenten ernannten Rechtsschutzbeauftragten, sondern den vollkommen unabhängigen und unabsetzbaren Richter haben möchte – das ist die Telefonüber­wachung, und in dem Fall die Verkehrsdaten. Da konnten wir uns nicht einigen, weil das Innenministerium darauf bestanden hat: kein Richter. – Okay, da haben wir uns nicht geeinigt. Wir sind der Meinung, dass das mit den Verfassungsgrundsätzen der Republik nicht vereinbar ist. Da gibt es einen ganz einfachen Weg, das zu klären: über die Drittelbeschwerde. Das ist kein Akt gegen unsere Verhandlungspartner, sondern zur Klärung genau dieser Frage.

Dann gibt es einen zweiten großen, wichtigen Punkt: Derzeit ist im Staatssicher­heitsgesetz keine Kontrolle der Datenweitergabe an ausländische Geheimdienste vor­gesehen, und das verstehe ich nicht! Nach den Erfahrungen mit NSA, BND, CIA, GCHQ und so weiter, wo es ja nicht nur um Missbrauch gegangen ist, sondern durchaus in bestimmten Bereichen auch um Datenweitergabe und Kooperationen, die äußerst problematisch sind, müssen wir das kontrollieren, weil wir wissen, dass zwischen Geheimdiensten das Recht des Stärkeren gilt. Und der Stärkere ist, wenn es heißt: Her mit den Daten!, nicht der österreichische Verfassungsschutz, sondern sicherlich CIA, GCHQ oder Bundesnachrichtendienst. Und da brauchen wir Schutz, damit sich die nicht holen können, was sie wollen, mit der Drohung, dass wir sonst nichts von ihnen kriegen.


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Trotzdem Resümee: Wir können nicht zustimmen, aber ich habe in den 30 Jahren als Abgeordneter kein so erfolgreiches Scheitern von Verhandlungen erlebt. Das ist der größte Verhandlungserfolg im Scheitern – jetzt nur, was die Abstimmung betrifft –, den es bis jetzt gegeben hat. Das verdanken wir einer neuen Kultur der Kooperation, der Zusammenarbeit und auch des Vertrauens in diesem Haus. Das ist mir unglaublich wichtig und das ist zumindest genau so viel wert, wie die Verbesserungen im Gesetz selbst.

Wir werden jetzt gemeinsam mit den freiheitlichen Kolleginnen und Kollegen diesen Weg der Verfassungsklärung gehen. Dann werden wir wissen, woran wir uns alle gemein­sam zu orientieren haben. Wir werden das alle in aller Ruhe zur Kenntnis nehmen, wenn so oder so entschieden wird. Aber wir haben eine wichtige Hausauf­gabe noch zu erledigen – bitte, Frau Innenministerin, jetzt wegzuhören, denn das hat überhaupt nichts mit Ihnen zu tun –: Wir werden unter uns darüber reden, wie die parlamentarische Kontrolle ausschauen soll.

Wir brauchen bei einem starken Gesetz eine starke Kontrolle, und das ist aus­schließlich unsere Angelegenheit. Ich glaube, es gibt eine große Bereitschaft, eine vernünftige und starke parlamentarische Kontrolle, die auch schon einige Elemente der Regeln des Untersuchungsausschusses beinhaltet, möglichst bald, zumindest zeit­gleich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli 2016, beschlossen zu haben. Kein Gesetz ohne starke parlamentarische Kontrolle!

Alles im allem waren das nicht hundertprozentig, aber weitgehend sehr, sehr erfolg­reiche und für uns alle gemeinsam in jeder Hinsicht wichtige Verhandlungen. Dafür noch einmal herzlichen Dank insbesondere an die Kollegen Pendl und Amon, aber auch an einige andere, auch von der freiheitlichen Fraktion, und eine Einladung für die Zukunft an die NEOS, sich auch einmal an Verhandlungen zu beteiligen – je mehr, desto besser. Machen wir in diesem Sinne weiter, schaffen wir eine starke parlamen­tarische Kontrolle, das kann für alle nur gut sein! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

19.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


19.21.30

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Meine Damen und Herren noch auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Nach monatelangen – ich will jetzt nicht immer wieder die zwei Jahre strapazieren – Gesprächen mit den Fraktionen, mit dem Ressort, mit den ausländischen Experten, mit unseren Experten glaube ich am heutigen Tage sagen zu können, dass wir auch eine neue Qualität der Gespräche und der Verhand­lungen haben.

Eines hat mir gefallen, lieber Peter: dass du auch klar zum Ausdruck gebracht hast, wir haben das ohne Notwendigkeit irgendeiner Mehrheitsbeschaffung diskutiert; denn wir sind davon überzeugt, und ich bin ein überzeugter Anhänger davon, dass wir über dieses Gesetz – es sprengt nur jeden zeitlichen Rahmen – das den Bereich im Vorfeld eines möglichen strafbaren Tatbestandes betrifft, denn alles andere ist ohnedies ent­weder über das Sicherheitspolizeigesetz oder über die Strafprozessordnung geregelt, seit Langem Einvernehmen gehabt haben, dass wir auch das auf rechtlich einwand­freie Beine stellen wollen. Daher ist das Polizeiliche Staatsschutzgesetz wichtig, weil wir genau diesen Bereich – im Vorfeld – ganz einfach auch rechtlich absichern wol­len. – Erster Punkt.


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Zweiter Punkt: Jeder weiß, und, Kollege Steinhauser – ich möchte nur, dass du zu­hörst –, da werdet ihr mich nie davon überzeugen, denn wenn Peter Pilz überall für eine ausgezeichnete parlamentarische Kontrolle trommelt, dann sage ich euch aus der Praxis, und das haben wir mehrmals versucht, dass bei jeder Gerichtsentscheidung, bei jeder Entscheidung eines Richters die ganze Justiz abgelehnt hat, dass das Parlament kontrolliert. Das ist euer Widerspruch.

Lieber Peter Pilz, wir hätten heute eine Mehrparteieneinigung vorlegen können, zumin­dest ein Parteienübereinkommen. Ich sage dir, ohne Notwendigkeit haben wir zwei das trotzdem für uns zwei gemacht, weil ich davon überzeugt bin. Und ich lasse mich von dieser Diskussion – die Justiz kann keiner kontrollieren – nicht beeinflussen. Werner Amon und ich haben gemeinsam mit dem Ressort von der ersten Sekunde an gesagt, wir können das nachvollziehen, dass ein Rechtsschutzbeauftragter immer in der Kritik stehen kann. Wir haben auch alle gesagt, dass dieser Rechtsschutzbeauftragte seinen Job gut macht.

So, dann sind wir auf drei gekommen. Dann hat man die drei auch noch kritisiert – nämlich das System. Dann hat man gesagt, einer muss von der Ausbildung her ein Richter oder ein Staatsanwalt sein und das zumindest zehn Jahre lang gemacht haben. – Das hat man auch noch kritisiert. Aber jetzt frage ich mich wirklich – der Peter hat es wenigstens nicht angesprochen –, Kollege Darmann, ich verstehe schon, parteipolitisches Kalkül, Taktieren, all das verstehe ich, aber: Der Senat steht im Ge­setz! Den haben wir jetzt hineingeschrieben!

Wir machen es einfachgesetzmäßig, denn anders geht es eh nicht, indem wir nie­mandem etwas anderes weggenommen haben, sonders denen das dazugegeben haben. Denn sonst wäre es ja nicht gegangen ohne Verfassungsbestimmung. Aber gemacht haben wir es! Es steht drinnen – bitte nachzulesen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Darmann: Nicht für alle Maßnahmen! Nicht für das gesamte Staats­schutzgesetz! – Zwischenbemerkung von Bundesministerin Mikl-Leitner.)

Wir reden hier oft von Dingen, die schlicht und ergreifend nicht stimmen! Die stimmen nicht! Und jetzt sage ich noch etwas dazu: Alle waren dabei … (Neuerlicher Zwi­schenruf des Abg. Darmann.– Man muss immer seinen Rechtsbestand ansehen. Wir können das eh unaufgeregt diskutieren, nur: Gelb ist gelb, und grün ist grün – und das können wir nicht verändern. Das lassen wir wenigstens einmal so stehen. Da sind wir uns ja, glaube ich, einig.

Jetzt sage ich noch etwas dazu: Wir haben erstmals in der Geschichte gesagt, nicht nur hinterher, in einem Bericht, sondern dieser Senat – und wenn wir das beschließen, haben wir den Senat – macht das begleitend, und zwar vice versa, kommunizierende Gefäße (Abg. Darmann: Nur für zwei von sieben Maßnahmen!) – gib einmal Ruhe, hör zu! (Abg. Darmann: Ich muss dir ja was beibringen!) –, nämlich an den Unteraus­schuss zu berichten, und wir können anfordern. Das ist eine neue Qualität. Darüber waren wir uns alle einig.

Das heißt, wir haben den Rechtsschutz schon jetzt wesentlich erhöht: weg von einem, die drei entscheiden als Senat – alles eine neue Qualität. Und wir haben bei den Verhandlungen angekündigt, wir wollen das alles evaluieren. Vielleicht kommen wir in Zukunft dahin, dass wir eine einzige Stelle haben. Das haben wir alles auf dem Tisch gehabt. Immer schön bei der Wahrheit bleiben! (Abg. Lugar: Bedanken, Otto, bedanken!)

Diesen Weg werden wir step by step weiter gehen. Wir wollen kein Gesetz zum Bespit­zeln – ich weiß schon, warum ihr nicht könnt, das wissen wir eh alle –, sondern wir wollen ein Gesetz, das dem Staat die Möglichkeit gibt – und du hast es wörtlich gesagt, Peter –, dass wir unsere Bürgerinnen und Bürger vor diesen neuen Bedrohungsformen


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schützen können – das ist unsere Pflicht! –, und zwar vom Katalog her so einge­schränkt, dass nur der Terrorismus überbleibt. Beim Extremismus sind wir eh schon so weit heruntergegangen, dass da ja nichts passieren kann, mit allen möglichen Ängsten, die es gibt. Das war mit den Fachleuten glasklar.

Ich bin auch einer, der lange im Geschäft ist. Ich empfinde das auch als neue, ange­nehme Kultur, dass wir jetzt lange verhandelt haben. Ich glaube, dass wir diesen Weg auch weitergehen sollten, egal, wer heute zustimmt oder nicht. Ich bin einer, der immer nur will, dass wir alle vom selben reden und nicht ununterbrochen mit Sachen argu­mentieren, die nicht stimmen. Denn damit verunsichern wir viele Abgeordnete, die nicht im Detail informiert sind und dann nicht wirklich wissen, was los ist. – Punkt eins.

Ich glaube, wir sollten gemeinsam versuchen, den Österreicherinnen und Öster­reichern ein Gesetz hinzulegen, durch das nach menschlichem Ermessen der Schutz so weit wie möglich gewährleistet ist, ohne überschießend zu sein. Ich brauche keinen polizeilichen Staatsschutz, der irgendeine Wirtshausdebatte, bei der es über das Kreuzschnapsen oder sonst einen Blödsinn geht, observiert. Das brauchen wir nicht, und es ist auch nie angedacht gewesen. Und wer sich das Gesetz wirklich anschaut, der muss sagen – nach wochen- und monatelangen Gesprächen –: Gut. – Ich frage dich jetzt nicht, Peter, wie viele Prozent wir umgesetzt haben – einen hohen Prozent­satz; und das ohne Notwendigkeiten. Das weißt du selbst, und das wissen alle anderen auch.

Daher sage ich, wenn wir so ein qualitativ hochstehendes Verhandlungsergebnis heute beschließen – wurscht, wer mitstimmt –, Danke an alle. Ich hoffe, wir haben für unsere Polizei, für unser BVT und für die Österreicherinnen und Österreicher ein Gesetz erreicht, mit dem alle zufrieden sein können. Wünschen wir uns, dass nichts passiert, denn die Gesundheit, die Sicherheit und das Leben der Österreicher sind das Allerwichtigste. Versuchen wir gemeinsam, einen Beitrag in diesem Sinn zu leisten! Vielleicht stimmt ja doch der eine oder andere zu. Dazu lade ich euch ein. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Pilz.)

19.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.

 


19.29.36

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Präsident beziehungsweise Herr Kandidat! Das darf man vielleicht schon sagen. (Allgemeine Heiterkeit.) Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren vom BVT! Ja, wurscht, wer mitstimmt, oder, lieber Otto Pendl? Den Prozess habe ich ja im Zuge des Pro­zesses schon einige Male kritisiert, und ich bin von dieser Kritik nicht abgewichen und muss sie auch jetzt wieder anbringen. Vorausgeschickt sei – einmal mehr –, wir stehen dem Gesetz an sich positiv gegenüber. Wir sind auch der Meinung, wir brauchen dieses Gesetz, nachrichtendienstliche Arbeit und polizeiliche Ermittlung gehören voneinander getrennt. Die Einbindung aller Parlamentsparteien ist nach wie vor eine gute Idee. Das ist vor eineinhalb Jahren passiert, man kann mit etwas gutem Willen auf zwei aufrunden.

Tatsächlich war das doch über weite Strecken eine Einwegkommunikation in unsere Richtung. Man könnte sagen, Sie haben diesen Vorsatz der Einbindung medial sehr gut nützen können, Sie haben sagen können, es waren alle eingebunden. Das versetzt Sie in eine gute Lage. Ob man dem Glauben schenken will, da bin ich mir nicht so sicher. Das zeigen ja auch die sogenannten Verhandlungen jetzt in der Endphase. Ich bin mir gar nicht sicher, ob diese Verhandlungen stattgefunden haben. Auf unsere Nachfrage hin gab es nie welche. Also bin ich mir da nicht so sicher.


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Schlussendlich ist am Tage der Beschlussfassung heute im Plenum noch einmal ein etwas umfangreicher Abänderungsantrag gekommen. Die Vorlaufzeit, um diesen noch einmal im Detail durchzugehen, war kurz, viel zu kurz. Schon allein aus diesem Grund ist es sehr schwer möglich, dem einfach so zuzustimmen.

Die Taktik, Teile der Opposition mit der Fütterung von Glasperlen noch irgendwie dazu zu kriegen, zuzustimmen, hat anscheinend nicht funktioniert. Kollege Darmann und Kollege Pilz dürften sich auch weigern, dem die Zustimmung zu geben. Also hat das dann offensichtlich doch nicht so gut funktioniert.

Wenn ich etwas hier gelernt habe, dann ist es das, dass man Verschwörungstheorien über die strategische Vorgangsweise der Regierungsparteien relativ schnell ad acta legen kann. Auch wenn es so aussieht, als ob ich mein Rasiermesser verlegt hätte, Ockhams Rasiermesser habe ich immer eingesteckt, die Dinge sind oft so einfach, wie sie scheinen. Es war einfach eine große Wurschtelei in diesem Prozess, die bis zur letzten Sekunde gedauert hat. Und anscheinend wird ja auch jetzt noch verhandelt.

Wir sind im dritten Entwurf, mit einem gesamtändernden Abänderungsantrag mit zusätzlichen Abänderungsanträgen, die jetzt in Verhandlung stehen. Und es stellt sich schon die Frage, warum bei einer derartigen Materie nicht der erste Schuss sitzt. Wo waren all diese Expertinnen und Experten, als es darum ging, die Vorlage im Minis­terium zu bauen? – Diese hat man offensichtlich erst später hinzugeholt.

Die Wichtigkeit, warum der erste Entwurf passen sollte, ergibt sich aus den Inhalten dieses Gesetzes. Es geht um sehr, sehr heikle Bereiche. Es geht um den Bereich, bevor eine Straftat gesetzt wird. Hier Nachforschungen anzustellen, zu ermitteln, zu arbeiten bedeutet, dass automatisch Grundrechte berührt werden. Hier geht es um eine Befugniserweiterung, um Überwachung auf Verdacht. Hier ist sehr, sehr viel möglich, hier werden Daten gesammelt, und es sind heikle Instrumente, ohne die die Prävention nicht möglich wäre.

Aber genau deswegen muss man sie auch sehr scharf und sehr genau schützen. Das gelingt mit zwei Maßnahmen: indem man im Vorfeld einen entsprechenden Rechts­schutz installiert und in der Nachbetrachtung dem natürlich eine ordentliche Kontrolle angedeihen lässt.

Wo liegt denn hier eigentlich die Gefahr? – Die Gefahr liegt darin, dass der Delikts­katalog nicht genau genug definiert ist, dass er nicht präzise genug definiert ist, dass er weich an den Rändern ist und zu viel zulässt. Die gleiche Gefahr liegt darin, dass einfach zu viele Daten gesammelt werden, dass die Beschränkung der Datensamm­lung nicht ausreichend groß ist. Das heißt, es könnte sein, dass man in so etwas abdriftet wie eine Vorratsdatenspeicherung light. Ich glaube Ihnen im guten Vorsatz, dass das nicht das Ziel ist. Aber die Frage, was mit den Daten im internationalen Austausch passiert, beantwortet dieses Gesetz auch nicht.

Jede Form der Datensammlung ist nichts anderes als Energieverschwendung. Es ist wesentlich einfacher, Daten zu sammeln, als gezielt zu ermitteln. Und diese Energie gehört eigentlich gelenkt in fokussierte, moderne Überwachungsmaßnahmen. Über die Möglichkeit dieser Maßnahmen und die Möglichkeiten, die mit solchen Maßnahmen verbunden sind, haben wir im Zuge der Diskussionen eigentlich niemals gesprochen.

Wir haben in diesem Zusammenhang auch einen Antrag eingebracht – und der steht ja mit in Verhandlung – zu den grundrechtsschonenden Aufklärungsmethoden.

All das, was hier beschlossen wird, gehört unserer Ansicht nach auch begleitet von einer Überwachungsgesamtrechnung. Es gibt ja auch in anderen Gesetzen ent­sprechende Maßnahmen, die zur Überwachung führen. Wir hätten gerne, dass diese Gesetze systematisch evaluiert werden, ob sie überhaupt noch effektiv sind, ob sie ver-


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hältnismäßig sind, ob sie überhaupt notwendig sind und ob man sie nicht vielleicht auch abschaffen kann. Auch dazu gibt es einen Antrag, der sozusagen den Ausschuss einmal nicht überstanden hat, aber vielleicht hier zu einem anderen Ergebnis führt.

Summa summarum: Wir können diesem gesamtändernden Änderungsantrag nicht zustimmen, weil doch einige Punkte keineswegs hinreichend ausgearbeitet sind. Es sind dies vor allem die großen Punkte: Aus unserer Sicht die fehlende Überwachungs­gesamtrechnung. Es gibt keine richterliche Genehmigung – auch wenn das in der Praxis vielleicht kein Problem ist, das müsste man dann zumindest evaluieren; aber punktuell ist diese richterliche Genehmigung auch aus unserer Sicht notwendig.

Wir haben nicht über die parlamentarische Kontrolle gesprochen. Wir werden das unter Tagesordnungspunkt 25 dann noch machen, wo es auch einen Vorschlag von uns dazu gibt.

Es gibt Unklarheiten im Deliktskatalog, die ich nicht im Detail aufzählen will, Unklar­heiten bei den Befugnissen hinsichtlich begründeter Gefahrenverdacht und die Schrift­lichkeit dieser Begründungspflicht. Die V-Personen sind nicht ausreichend besprochen und ebenso wenig die Datenhaltung.

Hier haben wir sogar einen Abänderungsantrag mitgebracht, der auch noch einen zweiten Punkt adressiert. Das heißt, wir können zumindest ein paar Kleinigkeiten hier in zweiter Lesung schon korrigieren.

Den Antrag muss ich verlesen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungs­vorlage (763 d.B): Bundesgesetz, mit dem das Polizeiliche Staatsschutzgesetz erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden, angeschlossene Gesetz­entwurf wird wie folgt geändert:

I. § 6 Abs. 2 Z 2 in Artikel 1 lautet wie folgt:

„2. durch die rechtswidrige Verwirklichung des Tatbestands einer nach §§ 279, 280, 282, 283 oder in § 278c StGB genannten strafbaren Handlung, sofern diese ideolo­gisch oder religiös motiviert ist;“

II. § 12 Abs. 5 PStG zweiter Satz in Artikel 1 lautet wie folgt:

„Die Protokollaufzeichnungen sind solange wie die Daten, auf die sie sich beziehen, aufzubewahren.“

*****

Wir wollen ein Staatsschutzgesetz, das fokussierte, grundrechtsschonende Präven­tions­maßnahmen ermöglicht. Das wollen wir auch mit richterlicher Genehmigung und auch mit verstärkter parlamentarischer Kontrolle. Wir müssen dieses Gesetz zumindest bald evaluieren und möglichst bald auch verbessern.

Wie Sie wissen, gibt es ja nicht nur Kritik von der Opposition, sondern durchaus auch von anderen Organisationen: Richtervereinigung, Rechtsanwaltskammer und – das wird den Kollegen Rädler, der ja, glaube ich, „Katholist“ ist, besonders freuen – auch


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von der heiligen katholischen Kirche zu Rom und ihrem Ableger in Österreich, der Österreichischen Bischofskonferenz.

Aber auch nicht vergessen will ich den Arbeitskreis Vorratsdaten, der unter staats­schutz.at eine Petition laufen hatte mit über 30 000 Unterschriften, der dieser Petition auch eine Punktation beigefügt hat, was alles geändert gehört.

Ich bitte Sie, das auch in Ihr Abstimmungsverhalten einfließen zu lassen. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

19.38


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (763 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes (Polizeiliches Staatsschutzgesetz - PStSG) erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (988 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungs­vorlage (763 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes (Polizeiliches Staatsschutz­gesetz - PStSG) erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (988 d.B.), angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. § 6 Abs 2 Z 2 in Artikel 1 lautet wie folgt:

„2. durch die rechtswidrige Verwirklichung des Tatbestandes einer nach §§ 279, 280, 282, 283 oder in § 278c StGB genannten strafbaren Handlung, sofern diese ideolo­gisch oder religiös motiviert ist;“

II. § 12 Abs 5 PStG zweiter Satz in Artikel 1 lautet wie folgt:

„Die Protokollaufzeichnungen sind solange wie die Daten, auf die sie sich beziehen, aufzubewahren.“

Begründung

Ad I.

Der Deliktkatalog des § 6 Abs 2 Z 2 ist weitgehend begründungslos zu weit gefasst. Insbesondere das Delikt des Landfriedensbruchs gem § 274 Abs 2 1. Fall StGB lässt diese Aufzählung ohne Notwendigkeit ausufern. Zumindest dieses Delikt ist daher zu streichen.

Ad II.

In den Erläuterungen zu diesem § 12 Abs 5 zweiter Satz PStG wird die Aufbewah­rungsdauer der Protokolldaten damit begründet, dass die § 59 Abs 2 SPG entspricht und dieser sich wiederum an der in § 14 Abs 5 DSG 2000 vorgesehenen Regeldauer von drei Jahren orientiert. Angesichts der weitreichenden, datenschutzrechtlich be­denk­lichen Schaffung von Befugnissen in diesem neuen PStG kann es nur als ange-


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mes­sen gelten, die Frist für die Aufbewahrung von Protokollaufzeichnungen genauso lange vorzusehen wie die Speicherung der Daten, auf die sie sich beziehen; auch, wenn dies ein höheres datenschutzrechtliches Niveau als die momentane Fassung des DSG 2000 bedeutet.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete Mag. Steinacker ist die nächste Red­nerin:. – Bitte.

 


19.38.44

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! „Lass uns darauf vertrauen, dass das Recht die Macht schafft.“ Das sagte einst Abraham Lincoln. Ich glaube, wenn wir für uns davon ausgehen und wir so leben, dass die staatliche Macht grundrechtsgebunden ist, weil sie dem Gemeinwohl verpflichtet ist, dann kann man mit Fug und Recht sagen, dass wir heute über eine sehr, sehr gute Vorlage die­ses Staatsschutzgesetzes diskutieren.

Staatsschutz bedeutet Abwehr und Vorbeugen von Angriffen auf staatliche Institu­tio­nen einerseits und andererseits den Schutz vor kriminellen Handlungen gegen unsere Bürgerinnen und Bürger.

Meine Damen und Herren, es gilt, zwei Rechtsgüter abzuwägen: auf der einen Seite den Staatsschutz und auf der anderen Seite die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Bürger dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Aber gleichzeitig ist Polizei­arbeit sinnlos, wenn potenzielle Täter gleich über Ermittlungsmaßnahmen informiert werden.

Daher ganz klar: Alle Maßnahmen, die im Rahmen von staatspolizeilichen Ermittlungen eingeleitet werden, müssen verhältnismäßig und angemessen sein.

Wir haben lange diskutiert über das Thema, wer denn diese Genehmigungen erteilen soll, und ich glaube, dass das ganz klar noch einmal gesagt werden muss: Der Rechts­schutzbeauftragte hat sich in den letzten Jahren bestens bewährt. Niemand in all den Diskussionen, nicht von der Opposition und schon gar nicht wir von den Regierungs­parteien, hat diesen jemals in Zweifel gezogen. Die Bestellungsanforderungen an die Personen, die nunmehr Rechtsschutzbeauftragte sind, sind ja von höchster Anspruchs­qualität: Bundespräsident, Vorschlag der Bundesregierung, Anhörung durch die Prä­sidenten des Nationalrats sowie die Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs und Bestellung für nur fünf Jahre.

Damit besteht dann die Möglichkeit, auch einmal zu wechseln. Und der Rechts­schutz­beauftragte ist, das bitte nicht zu vergessen, unabhängig und weisungsfrei. Unabhän­gig und weisungsfrei! Kein Minister dieser Republik und schon gar nicht unsere Innenministerin würde jemals diese Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit nur im Entferntesten antasten.

Und ich befürworte noch etwas, nämlich idente Personen, die jeweils die gegebenen Anfragen beurteilen, nämlich gleichartige Anfragen. Sie können immer wieder nach gleichen Maßstäben entscheiden. Das ist für uns ganz wichtig, dass in ganz Österreich die Beurteilungsmaßstäbe einheitlich sind, ob Maßnahmen, Ermittlungsmaßnahmen zugelassen werden oder nicht.

Vielleicht noch ein paar Klarstellungen dazu: Rechtsschutzbeauftragte haben uns ja im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle im Unterausschuss entsprechend Rede und Antwort zu stehen. Ich glaube, keiner hat jemals diese Kontrolle als nicht ausreichend


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angesehen und nicht ganz besonders wertgeschätzt. Das haben wir alle in den letzten Jahren erlebt.

Zur Klarstellung, Herr Kollege Alm: Nicht Vorratsdatenspeicherung light, sondern ganz klar: Das Staatsschutzgesetz sieht keine Vorratsdatenspeicherung vor. Es wird nicht anlasslos und nicht flächendeckend gespeichert. Ganz klar: nur im Einzelfall und nach Genehmigung durch den Rechtsschutzbeauftragten. Das gilt auch für alle anderen, sonstigen Maßnahmen. Ich muss aufgrund meiner kurzen Redezeit weglassen, wozu Kollege Pendl und Kollege Amon schon Klarstellungen getroffen haben, zum Thema Schutz des Redaktionsgeheimnisses oder auch bezüglich der beruflichen Schweige­pflicht. Da sind eben Ergänzungen erfolgt.

Die Diskussion mit Ihnen allen in den Verhandlungen war sehr befruchtend und hat uns natürlich im Gesetzwerdungsprozess weitergebracht. Die Regierungsvorlage war schon eine sehr, sehr gute Basis, aber das, was wir jetzt noch aufgrund verschiedener Meinungsäußerungen ergänzend dazugenommen haben, macht dieses Gesetz noch ein Stück besser.

Lassen Sie mich daher zum Schluss sagen: Wir haben sorgsam abgewogen und in diesem Gesetz alle Möglichkeiten für eine ausgewogene Balance genutzt. Wir haben für unsere Republik Österreich, das heißt für unsere Bürgerinnen und Bürger wieder ein Stück mehr Sicherheit geschaffen. Und ich glaube, darum soll es ja gehen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.43


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


19.43.32

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ganz vorneweg: Ja, dieses Staatsschutzgesetz ist notwendig für die Sicherheit in Österreich. Das stellen wir ganz klar außer Frage.

Die Polizei benötigt mehr Mittel, um ihrer Ermittlungstätigkeit entsprechend nachgehen zu können. Und ja, da ist es auch notwendig, dass man Vorerhebungen macht, bevor überhaupt einmal ein Delikt gesetzt worden ist. Deswegen, um das vielleicht den Zuschauern vor dem Bildschirm kurz zu erklären: Ich bin ja auch Polizeibeamter, ich weiß, wie man ermittelt. Wenn ich nur ermitteln kann, wenn ich einen konkreten Ver­dacht habe, dann werde ich dem Terrorismus hinterherhinken.

Ich möchte der Frau Bundesminister, dem Innenministerium und auch den Kollegen von den Regierungsparteien ein großes Lob aussprechen, dass sie im Vorhinein auf die Oppositionsparteien zugegangen sind, die Problematik erklärt haben, dass sie uns vor eineinhalb Jahren in den Gesetzwerdungsprozess zumindest ein wenig einge­bunden haben.

Und wir haben dann auch eine interessante Exkursion gehabt. Da waren wir unter anderem in Norwegen, haben uns dort das System der Geheimdienste angeschaut. Wir haben auch das System in der Schweiz angeschaut, das meiner Ansicht nach das vorbildlichste ist und, ja, auch am interessanten für uns in Österreich war. Und dort in der Schweiz gibt es die parlamentarische Kontrolle in ausgeprägter Form, und das ist auch immer meine Forderung gewesen, dass wir diese parlamentarische Kontrolle einführen. Wie das dort funktioniert? – Da gibt es einen engen Kreis von Parlamen­ta­riern aus verschiedenen Parteien, denen die höchste Geheimhaltungsstufe auferlegt wird mit schweren Strafandrohungen, wenn sie sich nicht daran halten. Es funktioniert in der Schweiz, und deswegen wird das auch in Österreich funktionieren. Davon gehe ich aus. Die kontrollieren stichprobenartig die Maßnahmen, die durch die Geheim­behörden, Sicherheitspolizeibehörden gesetzt werden, ob diese wirklich rechtens sind.


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Sie von der ÖVP beziehungsweise von den Regierungsparteien kommen oft mit diesem Rechtsschutzbeauftragten. Ja, das ist schon gut. Ich bin auch im Unter­ausschuss des Innenausschusses, habe mir dort die Berichte angehört, und ich denke doch, es ist manches verbesserungswürdig. Wir haben ohnehin schon darüber ge­sprochen. Deswegen bin ich absolut der Meinung, dass diese Kontrolle gegeben sein muss, dass wir das Parlament, die Volksvertreter in einem so sensiblen Bereich direkt einsetzen müssen, in dem Grund- und Freiheitsrechte natürlich verletzt werden. Das geht gar nicht anders. Wenn ich im Vorhinein ermitteln will, dann muss ich gewisse Grund- und Freiheitsrechte verletzen, um ermitteln zu können. Wenn ich es geset­zeskonform nach den Grund- und Freiheitsrechten mache, dann bin ich immer wieder einen Schritt hintennach. Wir wissen das; wir haben alle darüber verhandelt und gesprochen. Da haben wir dann das Problem, dass der Terrorismus wieder schneller ist oder der Terrorist wieder schneller ist als die Polizei, und das wollen wir ja genau nicht.

Ich habe im Innenausschuss einen Vertagungsantrag eingebracht, weil gewisse Fragen noch offen sind. Sie wurden von meinen Vorrednern bereits angesprochen. Ich will das jetzt nicht wiederholen, sonst sitzen wir noch ewig da – was wir ohnehin tun werden. Wir sitzen sicher noch bis nach Mitternacht hier.

Ich möchte nur betonen, dass ich diesen Vertagungsantrag aus guten Gründen gestellt habe. Ich bin sonst kein Fan von Vertagungsanträgen, weil die von der Regierung oft benutzt werden, um die Opposition etwas kaltzustellen. Da hätte er aber Sinn gehabt. Deswegen kann ich auch den freiheitlichen Antrag auf Rückverweisung nur unter­stützen. Das ist in meinem Sinne. Mein Vertagungsantrag wurde nicht angenommen; ich hoffe, dass dieser Antrag angenommen wird. Es gibt noch einigen Gesprächsbe­darf!

Im Großen und Ganzen sind wir auf einem guten Weg, Frau Bundesminister, aber geben Sie uns die Chance, dass wir uns so einigen, dass wir wirklich eine große Mehrheit dahinter haben und dass die Bevölkerung, die wir ja vertreten, großteils hinter dieser Maßnahme steht. 99,9 Prozent der Bürger draußen haben von diesem Gesetz nämlich sicherlich nichts Negatives zu erwarten, sondern nur diejenigen, die dem Staat und der Bevölkerung wirklich nichts Gutes wollen, denn die wollen wir ja erwischen. Und dafür brauchen wir natürlich ein entsprechendes Gesetz, aber im Moment ist es leider noch nicht beschlussreif. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

19.48


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.48.32

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Reden der Damen und Herren Abgeordneten haben unterstrichen, dass die Jahre 2014, 2015 zwei Jahre intensiver Diskussionen waren.

Das Jahr 2015 hat gezeigt, dass wir Handlungsbedarf haben. Denken wir nur an die dramatischen Terroranschläge, sei es in Paris oder in Istanbul. Ja, wir haben eine erhöhte Terrorgefahr in ganz Europa. Dadurch sind vor allem die Sicherheitsbehörden besonders gefordert. Erst am Montag hat der Europol-Chef in Amsterdam wiederum vor den Terroranschlägen gewarnt, die in Europa passieren können. Daher sind wir auch gefordert, mit den Sicherheitsbehörden anderer Staaten intensiv zusammen­zuarbeiten, sind gefordert, entsprechende Strategien gemeinsam zu entwickeln.


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Ja, auch Österreich ist in dieser sensiblen Situation besonders gefordert, und beson­ders gefordert ist vor allem der Staatsschutz. Sie wissen, dass ich immer wieder betone, dass es meine Aufgabe als Innenministerin, als Sicherheitsministerin ist, die demokratischen Werte und vor allem die Sicherheit der Bevölkerung zu garantieren oder zu schützen, dass es wichtig ist, Verantwortung zu übernehmen, wenn es um die Stabilität und Sicherheit in dieser Republik geht.

Deswegen habe ich auch im April 2014 den Startschuss für die Diskussion zum Staats­schutzgesetz neu gegeben. Wir haben dieses Staatsschutzgesetz neu auch festge­schrieben im Regierungsübereinkommen, in dem wir vereinbart haben: Ja, es braucht da eine Veränderung. Wir haben alle genau gewusst, welche Gefahr von den Ter­roristen ausgeht, und leider, zwei Jahre später mussten wir erleben, was letztendlich passiert ist. Die Prognosen unserer Polizei waren richtig. Das heißt, wir reden heute nicht von einer Anlassgesetzgebung, sondern haben uns rechtzeitig darauf eingestellt, dieses so sensible Thema zu diskutieren.

Was für eine Frage haben wir am Beginn dieser Diskussion gestellt? – Wir haben die ganz wichtige und zentrale Frage in den Mittelpunkt gestellt: Was erwartet sich die Bevölkerung von ihrem Staatsschutz? Was braucht der Staatsschutz für Instrumen­tarien, welche Befugnisse, welche Möglichkeiten, um der Bevölkerung auch den besten Schutz angedeihen lassen zu können?

Von der ersten Minute an war es mir wichtig, vor allem einen gesellschaftlichen und politischen Konsens darüber zu schaffen, dass die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit auch weiterhin garantiert werden kann und was wir dafür tun müssen, um Freiheit und Sicherheit auch in der Balance zu halten. Von Anfang an habe ich gesagt: Ja, mir ist eine transparente Diskussion wichtig. Es ist mir wichtig, hervorzuheben, dass es nicht um eine parteipolitische Diskussion geht, sondern vor allem um eine Diskussion, in der die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt steht. Wir sind den Menschen, der Bevölkerung gegenüber verantwortlich, sie vor den neuen Bedrohungen zu schützen.

Ich möchte den Verhandlungsteams an dieser Stelle ein herzliches Danke sagen. Die Verhandlungsteams der Regierungsparteien haben es sich nicht leicht gemacht, sie haben bis heute Vormittag verhandelt, leider nicht mit den Oppositionsparteien bis in die Zielgerade. Dennoch ist, glaube ich, aus den Äußerungen aller Vorredner hervor­gegangen, dass es ein Gespräch, eine Diskussion und Verhandlungen auf Augenhöhe waren, es faire Verhandlungen auf Basis gegenseitigen Respekts und geprägt von wechselseitiger Anerkennung gegeben hat.

Ich sehe es als leider vergebene Chance, weil wir uns sehr, sehr nahe gekommen sind. Aus welchen Gründen auch immer beide Oppositionsparteien, FPÖ und Grüne, letztendlich Nein gesagt haben, es ist zu akzeptieren. Leider ist das eine vertane Chance, weil wir uns schon in vielen Punkten einig waren, vor allem aber, weil wir alle eines wissen, nämlich dass wir ein modernes und neues Staatsschutzgesetz brauchen.

Bei den vielen Blumen, die hier gestreut worden sind, vor allem seitens der Oppo­sitionsparteien, habe ich mir gedacht, dass da wirklich nur ein Quäntchen an gutem Willen gefehlt hat, um diesem Gesetz auch zustimmen zu können. Ich stehe aber nicht an, trotzdem ein herzliches Danke zu sagen für diese Verhandlungskultur und vor allem für den Respekt und die gegenseitige Anerkennung.

Gestatten Sie mir nun noch den einen oder anderen Eckpunkt des Gesetzes zu unter­streichen, viel wurde ja bereits herausgearbeitet. Mir war vor allem wichtig, dass wir weiterhin eine Sicherheitsbehörde haben, dass der Staatsschutz weiterhin Sicherheits­behörde bleibt und nicht zu einem Geheimdienst wird. Wichtig war mir, dass wir uns vor allem auf die neuen Aufgaben einstellen, nämlich auf die Abwehr von die Verfas-


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sung gefährdenden Angriffen. Und da gab es natürlich schon sehr viel an Diskussion: Welche Aufgaben gibt es? Wie sind sie zu definieren? Da gab es auch Veränderungen, bei denen wir auch sehr diskussionsbereit waren. Wir haben den Straftaten-Katalog genau definiert, taxativ aufgezählt, das heißt, wir haben den Aufgabenbereich auch eingegrenzt.

Thema Rechtsschutz: Wer mich kennt, weiß, dass mir der Rechtsschutz immer wichtig war und auch in Zukunft wichtig sein wird. Gerade der Rechtsschutzbeauftragte hat sich, seit wir ihn im Jahr 2000 eingeführt haben, in den 15 Jahren bestens bewährt. Ich glaube, nicht zu übertreiben, wenn ich sage, dass das Institut des Rechtsschutz­beauf­tragten tatsächlich eine Erfolgsgeschichte ist.

Was wir verankert haben, ist, dass der Rechtsschutzbeauftragte vor allem mit seinen beiden Stellvertretern intensiv zusammenarbeiten muss, und was wir noch weiter gehend eingeführt haben, ist eben der Rechtsschutzsenat. Dieser Rechtsschutzsenat wurde bereits vom Abgeordneten Pendl wie stets auf lebendige Art und Weise erläutert, ein Rechtsschutzsenat, der ein gutes Signal dafür ist, dass es uns ernst damit ist, diesen Rechtsschutz noch einmal zu stärken, vor allem wenn es um den Einsatz von Vertrauenspersonen oder die Abfrage von Telekommunikationsdaten geht.

Ich darf aber auch darauf hinweisen, dass Vertrauensleute, Vertrauenspersonen nichts Neues sind, sondern dass die altbewährt sind im kriminalpolizeilichen Bereich, in dem wir damit sehr gute Erfahrungen gemacht haben. Wir dürfen da auch keinen Vergleich mit Deutschland anstellen, weil das verschiedene Dinge und letztendlich auch andere Grundlagen sind.

Wesentlich und auch in diesem Bereich wichtig ist, dass am Ende der Ermittlungen die Betroffenen genau informiert werden müssen, nämlich über den Grund, die Art und die Dauer und vor allem auch über deren Rechtsgrundlage. Das ist schon ein entschei­dendes Faktum, dass jene, die im Fokus gestanden sind, im Nachhinein auch im Detail darüber informiert werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, was haben wir noch gemacht? – Ich glaube, jeder weiß, dass der Kampf gegen den Terrorismus ein Kampf unserer Spezialisten ist. Deswegen ergibt hier auch die Logik, dass nicht alle Polizistinnen und Polizisten mit allen Befugnissen ausgestattet werden müssen. Daher haben wir die sensiblen Befug­nisse für den Staatsschutz auch eingegrenzt auf eine kleine Anzahl von Polizistinnen und Polizisten, die auch tatsächlich im Staatsschutz arbeiten. Darüber hinaus wissen Sie auch, dass diese Befugnisse selbstverständlich ein Einverständnis des Rechts­schutz­beauftragten benötigen. Das heißt, wir haben wirklich alle Vorkehrungen ge­troffen, damit bei Gott kein Missbrauch passieren kann.

Es gab einen fast zweijährigen Diskussionsprozess, in dem viele Details auch gereift sind, in dem wir auch das eine oder andere abgeändert haben auf Grund des einen oder anderen Impulses von Ihnen. Ich bin stolz darauf, dass es uns gelungen ist, ein Staatsschutzgesetz auf der Höhe der Zeit zu schaffen, ein Staatsschutzgesetz, das vor allem für die Sicherheit der Bevölkerung steht, mit dem wir den neuen Phänomenen entgegentreten können und von dem wir sagen können: Ja, wir werden unserer Verantwortung auch in Zukunft weiterhin gerecht.

Dieser Meilenstein im Bereich des Staatsschutzes, im Bereich der Sicherheit für die Bevölkerung wäre nicht möglich gewesen ohne diesen umfassenden Diskussionspro­zess. Ich darf mich bei allen herzlich bedanken, bei den Sicherheitssprechern und Verhandlungspartnern von den Oppositionsparteien: bei den Grünen bei Peter Pilz, bei den Freiheitlichen bei Kollegen Darmann und natürlich auch bei Kollegen Hagen und Niko Alm.


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Allen voran darf ich mich bei den Sicherheitssprechern beider Regierungsparteien herzlich bedanken, bei Otto Pendl und bei Werner Amon, die Großartiges geleistet haben, die seit April 2014 engstens damit betraut waren und sehr viel Kraft, Engage­ment und vor allem auch Kompetenz hineingelegt haben, die vor allem auch mit der Beamtenschaft, mit den Klubs, mit dem SPÖ-Klub, mit dem ÖVP-Klub, auch mit den Experten des BVT und des Innenministeriums, mit Direktor Gridling und dem General­direktor aufs Engste zusammengearbeitet haben.

Ihnen allen dafür ein herzliches Danke. Ich glaube, es ist heute ein guter Tag, weil wir gemeinsam einen riesigen Meilenstein im Bereich des Staatsschutzes setzen können. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Fazekas gelangt nunmehr zu Wort. – Bitte.  

 


20.00.06

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Terrorismus ist keine Neuerscheinung in Europa, das wissen wir. Aber die Art und Weise, die Form der Bedrohungsszenarien, bei denen die Sicherheit und die Werte unserer demokratischen Gesellschaft, die Rechte und die Freiheit der Bürger in Frage gestellt werden und vor allem wahllos unschuldige Menschen getroffen werden, das ist der Grund, warum wir heute hier stehen und ein Gesetz in dieser Form beschließen müssen.

Mit dem Staatsschutzgesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren, wollen wir eine umfassende und angemessene Antwort auf die Bedrohung, die der internationale Terrorismus darstellt, bieten und so unsere Verwundbarkeit nachhaltig minimieren.

Es geht dabei um mehrere Ziele: die Neuanwerbung von Menschen für den Terroris­mus zu verhindern, potenzielle Ziele effizienter zu schützen, Mitglieder bestehender Netzwerke zu verfolgen, gegen sie zu ermitteln. Mit einer Beschlussfassung, die wir heute leider nicht einstimmig zusammenbringen, leisten wir einen verantwortungs­bewussten und solidarischen Beitrag zur Sicherheit unseres Landes.

Ich verstehe heute einfach die Mitglieder der freiheitlichen Fraktion nicht, die sich das ganze Jahr über damit brüsten, dass sie die Partei der Sicherheit sind, heute aber keinen Beitrag dazu leisten wollen. (Abg. Haider: … Spitzel!) Sie sind für ein libera­leres Waffenrecht, sie animieren zum Aufrüsten, zum Hochrüsten der Bevölkerung. Sie haben eine Homepage, eine Plattform eingerichtet, wo Asylwerberinnen und Asylwer­ber quasi denunziert werden können, wenn sie sich verdächtig verhalten. All das auf der einen Seite – und auf der anderen Seite stimmen sie diesem Gesetz nicht zu.

Ich verstehe das nicht ganz. Ich glaube, wir sind der österreichischen Bevölkerung verpflichtet, und wir nehmen diese Verantwortung wahr, meine sehr geehrten Damen und Herren. Gleichzeitig sind wir aber auch dem Rechtsstaat gegenüber verpflichtet, dies verhältnismäßig zu tun. Das ist heute schon von den Vorrednerinnen und Vorred­nern zur Genüge erläutert und analysiert worden, sodass ich nicht mehr näher darauf einzugehen brauche.

Es muss aber auch klar sein, dass wir als SPÖ, wenn wir auch Reformen beschließen, dafür einstehen, dass letztendlich nur eine gute Bildungs- und Sozialpolitik die beste und langfristige Terrorprävention in unserem Lande ist. Es gilt, Demokratie, Bildung und wirtschaftliches Wachstum zu fördern, Ungleichheiten und Diskriminierung zu bekämpfen, den friedlichen Dialog zwischen den Kulturen zu fördern und vor allem zu schützen.


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Wir können die Gefahr von Terroranschlägen nicht völlig abwenden, aber nachhaltig eindämmen. Dafür müssen wir gerüstet sein. Das sind wir mit diesem Staatsschutz­gesetz. Ich danke allen Beteiligten, die dafür stimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Mag. Kumpitsch ist der nächste Redner. – Bitte.

 


20.03.20

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Angesichts der furchtbaren Terrorattentate und der bedrohlichen Sicherheitslage in Europa ist uns allen bewusst, wie wichtig ein gut funktionierender Staatsschutz ist, damit er in der Lage ist, unsere Bevölkerung, die Menschen in unserem Land, aber auch unsere verfassungsmäßigen Grundwerte zu schützen. Es ist auch wichtig, dass er das entsprechende Handwerkszeug dazu bekommt. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber wenn wir dem Staatsschutz so weitreichende Eingriffe in die Grundrechte ermöglichen, dann ist es wohl auch notwendig, dass diese Eingriffe besonders sensibel betrachtet werden und dass vor allem eine effektive Kontrolle möglich ist. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Doppler.)

Es stellt sich dabei aber auch die Frage, ob bisher die Sicherheitsbehörden alles getan haben, um unsere Bevölkerung zu schützen. Denn der polizeiliche Staatsschutz, das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, ist letztlich auf Infor­mationen aus vielfältigen Kanälen, vor allem aber von unserer Polizei selbst ange­wiesen, und da erlauben Sie mir, heute Kritik anzubringen.

Diese Kritik bezieht sich auf die Grenzkontrollen. Denn spätestens einige Wochen nach dem Massenansturm von Flüchtlingen hätte man alles tun müssen, um effektive Grenzkontrollen zu gewährleisten; denn nur durch effektive Kontrollen ist auch der Staatsschutz in die Lage versetzt, aufgrund der ergangenen Informationen zu handeln. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Doppler.)

Nur Fragen auf einen Zettel notieren zu lassen, diese Personaldaten auch nicht in ein Protokollierungssystem aufzunehmen oder in eine sonstige Datenbank, damit andere Polizeidienststellen darauf zurückgreifen können, ist wertlos. Das kostet enorm viel Geld, bringt aber für die innere Sicherheit und für den Staatsschutz sehr wenig.

Ich glaube, wenn wir das von Anfang an getan hätten, dann hätten es die Pariser Terroristen nicht so leicht gehabt, nahezu ungehindert in Europa und, wie wir wissen, vermutlich auch in Österreich zu reisen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist mir natürlich klar, dass die Polizei und vor allem der Staatsschutz bestrebt ist, weitreichende Rechte zu erhalten. Das ist ganz normal. Er will ja auch effektiv arbeiten und die Bürger vor Bedrohungen, vor terroristischen Bedrohungen schützen.

Man muss dabei allerdings darauf aufpassen, dass man bei diesem Werkzeug, das man ihm in die Hand gibt, nicht allzu leichtfertig ist. Denn: Es zählen zu diesen verfas­sungsgefährdenden Angriffen grundsätzlich all jene Delikte, für die das Landesamt für Verfassungsschutz schon vorher zuständig war im Zusammenhang mit Terrorismusbe­kämpfung, mit Proliferation, mit staatsfeindlichen Verbindungen und dergleichen. Den­noch haben wir immer noch Meinungsdelikte darunter, und darin besteht doch eine gewisse Gefährlichkeit. Wenn man sie schon in diese Bestimmung hineinnehmen will, dann bedarf das eines besonderen Rechtsschutzes.

Da haben wir Freiheitlichen gefordert, dass wir grundsätzlich diese Delikte gar nicht beinhaltet haben wollen, aber sollte es doch der Fall sein, dann reicht die Kontrolle, die


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Erteilung der Ermächtigung durch den Rechtsschutzbeauftragten als solche alleine nicht aus. Wir haben gefordert, dass ein Rechtsschutzsenat diese Frage, ob eine Ermittlung zulässig ist, klären soll, und zwar mit einer Senatsentscheidung.

Es stimmt, dass Sie unserer Forderung in einem gewissen Bereich nachgekommen sind und einen Rechtsschutzsenat installiert haben, aber nicht so, wie bereits darge­stellt, für alle verfassungsgefährdenden Angriffe, sondern dezidiert für zwei Bereiche.

Ich nenne da diese Gesetzesvorlage. Da steht im § 14 Abs. 3:

„(3) Über die Erteilung der Ermächtigung zu Ermittlungsmaßnahmen gemäß § 11 Abs. 1 Z 2 […] und § 11 Abs. 1 Z 7 entscheiden der Rechtsschutzbeauftragte und zwei seiner Stellvertreter mit Stimmenmehrheit (Rechtsschutzsenat).“

Wir hätten gerne gehabt, dass für sämtliche verfassungsgefährdende Angriffe ein Rechtsschutzsenat zuständig ist. Dieser Forderung sind Sie nicht nachgekommen, und das ist auch mit ein Grund, warum wir heute diesem Gesetzesantrag noch nicht zustimmen können.

Ein weiterer Punkt war eine Forderung von uns, die Befugnisse zu evaluieren (Zwi­schenruf des Abg. Hammer) – ich habe Sie nicht verstanden, Herr Kollege! –, nämlich die gesetzlichen Befugnisse der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes auf ihre Effektivität und auf ihre Rechtsschutzdefizite zu evaluieren. Auch das wurde im Ausschuss leider abgelehnt.

Ich glaube daher, dass es einer weiteren Beratung und einer weiteren konstruktiven Zusammenarbeit bedarf, damit wir wirklich alle ein Staatsschutzgesetz, von dem wir sicher sind, dass wir es brauchen, zustande bringen. Ich beantrage daher oder ich wünsche mir, dass Sie dieses Gesetz an den Ausschuss zurückverweisen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Doppler.)

20.09


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Hammer. – Bitte.

 


20.10.30

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Beschluss des Staatsschutzgesetzes setzen wir einen sehr wichtigen Schritt, um der österreichi­schen Bevölkerung einen wirkungsvollen Schutz vor terroristisch, weltanschaulich oder religiös motivierter Kriminalität zu bieten.

Ich glaube, man sollte ganz besonders hervorstreichen, dass hier der Schutz der Österreicherinnen und Österreicher absolut im Vordergrund steht, was gerade in Zeiten wie diesen besonders wichtig ist.

Oftmals hat man in der politischen Diskussion, teilweise auch hier im Plenum, den Eindruck, als wäre hier ein Gesetz am Tapet, das sich gegen die eigene Bevölkerung richtet, dass bespitzelt wird oder Ähnliches. – Ganz im Gegenteil, gerade die öster­reichi­sche Bevölkerung ist es, die von diesen Maßnahmen ganz intensiv profitiert.

Man hat es sich nicht leicht gemacht, und es wurde hier auf die Verhandlungen schon intensiv eingegangen. Es war eine intensive Diskussion, man hat Erfahrungen in anderen Ländern eingeholt mit Exkursionen, wie der Kollege schon gesagt hat, und hier ein sehr ausgewogenes Gesetz vorgelegt. Es wurde wirklich intensiv verhandelt und man hat am Ende der Verhandlungen schon den Eindruck, dass man inhaltlich, speziell die Freiheitlichen und die Grünen, zwar zustimmen könnte, am Ende aber doch nicht zustimmen kann, aus welchen Gründen auch immer.


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Kollege Pilz hat es das „erfolgreichste Scheitern von Verhandlungen“ genannt. Ein bisschen hat man den Eindruck, dass er auch bei der Zustimmung in der eigenen Fraktion erfolgreich gescheitert ist.

Der Exekutive werden mit diesem Gesetz geeignete Instrumente im Kampf gegen Islamisten, Terrornetze und Waffenschieber in die Hand gegeben, und diese Möglich­keiten braucht es auch. Ich habe es heute in meiner Vorrede schon gesagt: Der Verfassungsschutz hat auch bisher sehr gut gearbeitet, aber eben mit eingeschränkten Möglichkeiten, die nun erweitert wurden.

Der ÖVP war immer auch wichtig, abzuwägen und die Balance zwischen polizeilichen Schutzmaßnahmen und Persönlichkeitsrechten sicherzustellen, die Stärkung der Institution des Rechtsschutzbeauftragten – Rechtsschutzsenat – und natürlich auch, dass unser Unterausschuss immer entsprechend informiert wird.

Ich glaube, auch aus Sicht eines Staatsbürgers müssen wir froh sein, so ein Gesetz beschließen zu können, weil wir damit die Möglichkeit haben, uns vor Terroran­schlä­gen weitestgehend zu schützen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.12


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


20.12.45

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Die Frau Innenministerin ist mir heute schon in der Früh im Parlamentsgang über den Weg gelaufen und hat mich mit einem freundlichen „Warum haben wir uns nicht geeinigt?“ begrüßt. Meine Antwort war lapidar: Weil ihr keinen richterlichen Rechts­schutz wollt. – Ich glaube, dieser kurze Dialog bringt recht gut auf den Punkt, wo die Differenzen zwischen uns und den Regierungsparteien liegen. Es ist die richterliche Kontrolle.

Aber alles der Reihe nach: Was will man mit diesem Gesetz? – Dieses Gesetz gibt dem österreichischen Staatsschutz weitreichende Befugnisse in die Hand. Da geht es um Möglichkeiten zur Ortung über Handys, da geht es um hochsensible Handydaten, die erfasst werden können, da geht es um weitreichende Speicherungsmöglichkeiten.

Der erste Punkt: Es kommt immer darauf an, wozu diese Ermittlungsmaßnahmen oder diese Befugnisse eingesetzt werden. Wenn man eine terroristische Straftat damit verhindern kann, dann wird man sagen, das ist verhältnismäßig; wenn es in einem anderen Bereich eingesetzt wird, ist es nicht verhältnismäßig. Daher war der zweite wesentliche Punkt die Frage: Bei welchen möglichen Delikten, das heißt, bei welchem Deliktskatalog können diese Befugnisse zur Anwendung kommen?

Da war der ganz entscheidende Punkt, und das war auch ein großer Erfolg meines Abgeordnetenkollegen Peter Pilz, dass er diesen Deliktskatalog in wesentlichen Punkten verschmälert hat. Hochsensible Delikte, wo nicht nachvollziehbar ist, dass derartig scharfe Befugnisse dem Verfassungsschutz zur Verfügung stehen, sind aus diesem Deliktskatalog herausverhandelt worden.

Ein Delikt ist allerdings drinnen geblieben, das war der Landfriedensbruch. Nun muss man wissen: Der Landfriedensbruch ist ein Delikt, das eigentlich totes Recht war und das in den letzten Jahren im Zusammenhang mit Demonstrationen und Fußballfans wiederentdeckt wurde.

Nun ist dieses Delikt schon dort hoch umstritten. Wenn aber jetzt dem Verfassungs­schutz selbst dieses Delikt, ohne dass es schon stattgefunden hat, weitreichende Befugnisse geben soll, dann ist das eindeutig zu weit gehend. Es gibt eben einen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 293

Unterschied zwischen Demonstranten, Fußballfans und Terroristen, und der sollte in der Systematik des Gesetzes auch zum Ausdruck kommen. Und da hat man sich verweigert, und das ist nicht nachvollziehbar.

Da liegt für mich dann schon der Verdacht nahe, dass man sich diese Befugnisse eben nicht nur hinsichtlich Terroristen offenhalten will, sondern auch im Zusammenhang mit Demonstrationen und Fußballfans – und das wird es mit uns nicht geben.

Aber selbst dort, wo der Terror im Visier ist, muss man genau hinschauen. Im Bereich der Strafjustiz hat es in den Jahren 2008 bis 2013 373 Verfahren nach den Antiterror­gesetzen gegeben. Das ist nicht gerade wenig und das zeigt, dass es zumindest eine gewisse Tendenz gibt, diese Gesetze im Rahmen von Ermittlungen auch einzusetzen. Deswegen ist es so zentral, dass es hier auch eine funktionierende Kontrolle gibt, und die beste funktionierende Kontrolle ist die richterliche Kontrolle.

Diese Kritik kommt ja nicht nur von den Grünen und von der FPÖ und anderen Oppo­sitions­parteien, sondern das sagen auch die Rechtsanwaltskammer und die Richter­ver­einigung. Wir sind hier nicht alleine.

Mir ist nicht nachvollziehbar, warum man sich seitens des Innenministeriums in dieser Frage so verweigert, denn das Parlament hat mit der Bundesverwaltungsgerichts­barkeit vor eineinhalb Jahren eine wirklich gute Struktur beschlossen, die es ermög­licht, polizeiliches Verhalten auch richterlich im Rahmen der öffentlichen Gerichts­barkeit zu kontrollieren.

Wir machen das auch schon. Ich erinnere an das Bankgeheimnis, wo es um den hochsensiblen Bereich der Kontenöffnungen geht. Da muss vor einer Kontenöffnung die Behörde zum Bundesfinanzgericht gehen, und das Bundesfinanzgericht genehmigt diese Kontenöffnung oder genehmigt sie nicht.

Genau das Gleiche hätte man beim Staatsschutzgesetz, bei diesen hochsensiblen Befugnissen im Bereich der Handydaten machen müssen: Das Bundesverwaltungs­gericht, eine richterliche Behörde genehmigt oder genehmigt nicht, und dann dürfen diese Befugnisse eingesetzt werden oder nicht.

Der Dialog mit der Innenministerin war noch nicht ganz zu Ende. Sie hat dann gesagt: Ihr seid immer so misstrauisch. – „Misstrauisch“ ist keine politische Kategorie. Es geht auch nie um handelnde Personen; ob ich einzelnen handelnden Personen vertraue oder nicht, ist nicht die entscheidende Frage.

Die entscheidende Grundstruktur unseres Rechtsstaates schaut so aus: Behörden bekommen Macht, und der Bürger will im Gegenzug, als Sicherheit, die Kontrolle dieser Macht. Unser Rechtsstaat sieht daher eine Gewaltenteilung vor. Daher ist diese Kontrolle der Macht durch unabhängige Gerichte vorzunehmen. Das ist der springende Punkt. Und da dies hier nicht sichergestellt wird, kann es von uns keine Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

20.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Yilmaz. – Bitte.

 


20.17.56

Abgeordnete Nurten Yilmaz (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminis­terin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich war schon lange nicht bei einer Gesetzwer­dungsdiskussion dabei, bei der die Bereichssprecher der Opposition sich bei den Regierungsfraktionen derart bedankt haben. Es bedanken sich alle dafür, dass doch ein so gutes Klima geherrscht hat, wie die Zusammenarbeit mit dem Ministerium funk­tioniert hat – aber im Endeffekt stimmen sie nicht mit. Das finde ich sehr schade.


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Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem vorliegenden Entwurf wird auch sicher­gestellt, dass die sensiblen Kompetenzen einem wesentlich kleineren Kreis der Exe­kutive, nämlich dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung übertragen und den übrigen Sicherheitsbehörden entzogen werden. Mit diesem Gesetz werden also die Spezialisten arbeiten.

Meiner Fraktion war es außerdem sehr wichtig, die demokratische Kontrolle sensibler Ermittlungsmethoden weiter auszubauen. Mit der Stärkung des Rechtsschutzes und der parlamentarischen Kontrolle ist das auch wirklich gelungen. Nennenswert finde ich weiters die Einschränkung des Deliktekatalogs. Der Deliktekatalog wurde im Vergleich zur Regierungsvorlage eingeschränkt, und teilweise wird es von der rechtswidrigen und vorsätzlichen Verwirklichung abhängig gemacht.

Sehr geehrte Damen und Herren, ja, das wurde schon öfter gesagt: Terror hat es zwar schon immer gegeben, aber er hat sich verändert. 

Wir brauchen neue, andere Instrumente und Spezialisten, die unsere Bevölkerung, unsere Bürgerinnen und Bürger sowohl in Europa als auch im Inland weitestmöglich schützen. Ich hoffe sehr, dass dieses Gesetz auch die Bürgerrechte beachten wird – die Kontrolle gibt es. Wenn wir es parlamentarisch begleiten, werden wir eventuellen Fehlentwicklungen auch entgegentreten können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.20


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


20.20.42

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! In diesem Staatsschutzgesetz sind durchaus notwendige Maßnahmen enthalten. Seit den Anschlägen von Paris wis-sen wir, dass es nicht an Daten mangelt, sondern dass der Austausch von Daten auf EU-Ebene überhaupt nicht funktioniert.

Die versteckte Gefahr in diesem Gesetz ist, dass im Rahmen dieses Staatsschutz­gesetzes wahrscheinlich weit mehr Daten von unbescholtenen Menschen als von Ver-däch­tigten erfasst werden. Der Gesetzestext definiert nicht, welche Daten weitergege-ben werden und welche nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Grund dafür sind 28 unterschiedliche nationale Regelungen für Datentransfers. Wo landen diese Daten? Was wird damit gemacht? Wer hat Zugriff auf diese Daten? – Wie oder ob der Rechtsschutzbeauf­tragte und seine Stellvertreter überhaupt in die Weitergabe der Daten eingebunden sind oder werden, ist in der vorliegenden Fassung dieses Staatsschutzgesetzes nicht geregelt, auch nicht bei diesem umfangreichen Abänderungsantrag.

Es ist richtig, dass alles unternommen werden muss, um so schreckliche Ereignisse wie jene in Paris zu verhindern – das steht außer Frage. Es ist aber auch richtig, dass mit so sensiblen Daten sorgfältig umgegangen werden muss, und das geht aus diesem Gesetz nicht eindeutig hervor. – Herzlichen Dank.

20.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

 


20.22.28

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute das Staatsschutzgesetz beschließen, ist es durch­aus eine sehr gute Grundlage, und es ist eigentlich schade, dass es keine Zweidrit­telmehrheit gibt.


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Wenn man den Rednerinnen und Rednern der FPÖ und auch der Grünen zugehört hat, dann hat man den Eindruck, dass es in Wirklichkeit andere Gründe waren, die den Ausschlag dafür gegeben haben, dass man nicht zustimmt, und das ist ein bisschen fadenscheinig und wirklich schade.

Was erwartet sich die Bevölkerung denn von uns als Gesetzgeber? – Letztlich erwartet sich die Bevölkerung, dass wir den MitarbeiterInnen des Bundesamtes für Verfas­sungsschutz und Terrorismusbekämpfung, in dem in Wirklichkeit eine kleine Mann­schaft wertvolle Arbeit leistet, mehr Möglichkeiten geben, aber auch der Polizei mehr Möglichkeiten der Ermittlung geben.

Wenn sich die Dinge auf der anderen Seite weiterentwickeln, dann, glaube ich, ist es wichtig, dass man auch der Exekutive und den Mitarbeitern des BVT entsprechende Möglichkeiten gibt. Wir sind auch aufgefordert, die Sorgen und Ängste der Menschen wirklich ernst zu nehmen, die Dinge ernst zu nehmen.

Wenn man an die Ereignisse des Jahreswechsels denkt, dann ist es, glaube ich, umso wichtiger, dass wir die Sorgen der Bevölkerung ernst nehmen und darüber nach­denken, wo denn wirklich die Grenzen des Machbaren sind, und diese Grenzen auch zur Kenntnis nehmen – deshalb auch die Entscheidung für Obergrenzen in der Ministerratssitzung und in der Regierung. Diese Obergrenzen sind wichtig, denn wir können letztlich nur einen Teil integrieren, und daher ist es wichtig, dass die Ober­grenzen gegeben sind und dass wir sie auch umsetzen.

Zur Integration gibt es aus meiner Sicht drei wichtige Voraussetzungen für diejenigen, die nach Österreich kommen und hierbleiben wollen: Das Erste ist, Deutsch zu lernen, das Zweite ist, arbeiten zu wollen, und das Dritte ist letztlich, unsere Lebensordnung, unsere Werte anzuerkennen und zu respektieren. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Pendl.)

20.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


20.24.18

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Zum Thema Sicherheitspolizeigesetz: Das Sicherheitspolizeigesetz regelt das Grundrecht und die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit. Die Wahrung dieses Grundrechtes schien bisher in ausreichendem Umfang gegeben. In einer Zeit von Extremismus und Terrorismus erscheint eine Adap­tie­rung der bisher gültigen Gesetzeslage durchaus nachvollziehbar. Mit Staatspolizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten sowie Abwehramt des Bundesheeres bestehen aus­reichende Institutionen zur Wahrung der inneren Sicherheit.

Kommen nun neue Anforderungen auf unser Land zu, welche ein gewisses Gefahren­potenzial vermuten lassen, rächt sich die Vorgangsweise des Setzens von Einspa­rungs­maßnahmen ebenso wie die eines Personalabbaus. In ständiger Diskussion steht die Schaffung eines schlanken Staates. Die Schaffung von neun Landesämtern des Verfassungsschutzes, angesiedelt in den Polizeidirektionen, stellt einen erheblichen Kostenfaktor dar.

Durch die Ausnutzung entsprechender Techniken ist eine umfassende aufenthaltsbe­zogene Überwachung möglich und im dringenden Bedarfsfall anzuwenden. Es kann jedoch nicht hingenommen werden, dass ein Spitzeldienst längst vergangener Zeiten, nunmehr „Informanten“ genannt, für entsprechende Informationen Auslobungen erhält.

Eine weitere Problematik scheint in den unterschiedlichen Zeiträumen der Löschung von Daten von bis zu sechs Jahren gegeben zu sein. Die Zuständigkeit der Weitergabe


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 296

von Daten an ausländische Geheimdienste ist besonders infrage zu stellen, da deren weitere Verwendung nicht geprüft werden kann.

Zusammenfassend kann davon ausgegangen werden, dass sich jede in Österreich befindliche Person in einer Art und Weise verdächtig machen kann. In bisher aufge­tretenen Einzelfällen erweist sich die EU als nicht in der Lage, ausreichend für die innere Sicherheit ihrer Mitgliedstaaten zu sorgen. Daraus resultierend erscheint eine Gewährleistung der inneren Sicherheit an den EU- beziehungsweise Bundesgrenzen erforderlich. Dem vorliegenden Entwurf des Staatsschutzgesetzes ist somit nicht zuzustimmen. – Danke.

20.27


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schabhüttl. – Bitte.

 


20.27.08

Abgeordneter Jürgen Schabhüttl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­des­minister! Hohes Haus! Wir haben jetzt schon sehr viel über das neue Staatsschutz­gesetz gehört. Nach einem sehr langen und intensiven Verhandlungsprozess ist mei­ner Meinung nach ein sehr gutes Gesetz gelungen, mit dem im Speziellen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ein hilfreiches Instrument zur Verfügung gestellt wird.

Für die Zukunft ist es wichtig, dass es Möglichkeiten gibt, schon im Vorfeld auf eine eventuelle Bedrohung rechtzeitig zu reagieren und intensive Erhebungen durchzu­führen. Natürlich braucht man bei intensiven und sensiblen Ermittlungsmethoden im­mer auch eine demokratische Kontrolle. Alle Überwachungsmaßnahmen müssen von einem Rechtsschutzbeauftragten und in besonderen Fällen von einem Rechtsschutz­senat bewilligt werden, und der Rechtsschutzbeauftragte muss dem Nationalrat lau­fend berichten beziehungsweise Rede und Antwort stehen.

Ich möchte hier aber auch kurz die Gelegenheit nutzen, um auf das Ergebnis des stattgefundenen Asylgipfels einzugehen. Meiner Meinung nach war es für die Regierung, im Einvernehmen mit den Ländern und den Gemeinden, längst an der Zeit, ein Zeichen zu setzen. Den Richtwert mit 37 500 Asylanträgen (Ruf bei der ÖVP: Obergrenze!) einzuführen sehe ich einerseits als wichtiges Zeichen für unsere Freunde in den benachbarten EU-Ländern, aber auch als Zeichen für einen Flüchtling nach der Genfer Konvention, dass er hier zwar Schutz und Aufnahme finden muss, aber sich daraus nicht ableiten darf, wo das Ganze durchgeführt wird.

Auch andere begleitende Maßnahmen wie ein aktives und professionelles Grenzmana­gement, Kontrollen und Registrierungen, eine restriktive Handhabung bei Familien­nachzug, eine Beurteilung, ob Asylgründe zu einem späteren Zeitpunkt noch vorliegen, oder weitere Möglichkeiten für die Zukunft, Personen, die kein Asyl bekommen, zurückzuführen, werden vom Großteil der Bevölkerung befürwortet und natürlich auch unterstützt.

Österreich bekennt sich nach wie vor zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen, aber in einem Ausmaß, das der Integration förderlich ist, in einem Ausmaß, das der Arbeits­markt bewältigen kann, und auch in einer Anzahl, mit der der soziale Frieden hier in unserem Land gewährleistet werden kann.

Abschließend möchte ich noch hervorheben, dass wir mit dem neuen Verteidigungs­minister Hans Peter Doskozil einen wirklichen Experten und Kenner in Flüchtlingsfra­gen in der Bundesregierung haben. Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich ersuche Sie hier im Haus, den neuen Herrn Bundesminister bei seinen Anstrengungen, gemeinsam


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 297

mit Frau Innenminister Mikl-Leitner, in allen Fragen zu unterstützen. – Danke schön. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

20.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.

 


20.30.27

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte das Staatsschutzgesetz nur mehr mit einem Satz streifen: Es ist ein Meilenstein für die Rechtssicherheit und für die Unabhängigkeit unseres Staates, für die Menschen in diesem Land, damit die Unabhängigkeit gewähr­leistet und jeder terroristische Angriff auch entsprechend rechtzeitig und präventiv abgewehrt werden kann. Was in diesem Gesetz aber noch geregelt wird und heute noch nicht angesprochen wurde, sind zwei Punkte, über die ich noch gerne kurz reden möchte.

Der erste Punkt ist die Ermöglichung für die Polizei, mit Körperkameras zu arbeiten. Ein Punkt, den wir schon öfters diskutiert haben, der nun aber ermöglicht wird, ist, mit „body worn cameras“ in gefährliche Einsätze zu gehen. Einerseits dient das der Sicherheit der Polizisten selbst, damit sie einen genauen Beweis darüber führen können, wie konkret und genau sie ihren Einsatz gemacht haben, aber andererseits auch dazu, dass gegen Personen, die sagen, der Einsatz wäre nicht korrekt durch­geführt worden, nun auch gegenteilige Beweise geführt werden können und nicht nur von privaten Smartphones aufgezeichnet wird, sondern von der Polizei selbst aufge­zeichnet werden kann. Ich glaube, das dient der Sicherheit der Polizistinnen und Polizisten, und vor allem dient es wieder einmal der Rechtssicherheit.

Ein zweiter Punkt, der mit diesem Gesetz geregelt wird und noch nicht angesprochen wurde, ist das Abbrennen von bengalischen Feuern auf Fußballplätzen oder auf sons­tigen Sportplätzen. Diesbezüglich haben wir in diesem Haus eine Entschließung ge­fasst, damit wir auch in diesem Bereich Aufzeichnungen machen dürfen, die danach auch bei der Verfolgung von Verwaltungsstraftaten verwendet werden können. Also auch hier gilt: Mehr Sicherheit auf Österreichs Fußballplätzen, mehr Sicherheit in Sportstätten! Das Verfeuern von pyrotechnischen Gegenständen kann in Hinkunft besser geahndet und vor allem nachvollzogen werden, und Täter können ausgeforscht werden.

Damit schaffen wir heute mehr Sicherheit für Österreich und für dieses Land. (Beifall bei der ÖVP.)

20.32


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

 


20.32.44

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminis­terin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Verhandlungen zu dem heute zum Beschluss vorliegenden Staatsschutzgesetz waren wesentlich von der Diskussion über einerseits die moralische Rechtfertigung und andererseits die bestehende Not­wen­digkeit der Überwachung getragen.

Ich möchte vorausschicken, dass es ausdrücklich zu begrüßen ist, dass die Diskussion zu diesem durchaus emotionalen Thema auf einem fachlich sehr hohen Niveau geführt worden ist. Das sieht man auch an den Anträgen der Oppositionsparteien und der Tatsache, dass es intensive Gespräche für eine möglichst breite Basis gegeben hat.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 298

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ganz klar, auch für mich, ist: Wir wollen keinen Überwachungsstaat. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die Menschen haben es nicht verdient, unter Generalverdacht gestellt zu werden. Der grundsätzliche Schutz der Privatsphäre ist und bleibt ein Grundwert der westlichen Demokratien, den wir nicht über Bord werfen dürfen. Dem gegenüber steht das natürlich ebenfalls gerechtfertigte Verlangen, alle technischen Möglichkeiten einzuset­zen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Es ist, wie ich meine, ein großer Erfolg, dass sämtliche weitreichenden, mit dem Staatsschutz zusammenhängenden Kompetenzen erstmalig in einer Hand zusammenlaufen.

Ebenfalls positiv zu bewerten ist, dass erstmals klar definiert ist, wen und welche Gruppierungen das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung überwachen darf, und zwar ausschließlich Gruppen oder Personen, von denen eine schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht – ich wiederhole: von denen eine schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Nachschärfung der gesetzlichen Bestimmung erleichtert der Exekutive die Arbeit im Alltag wesentlich. Erstmals ist auch klar definiert, welche technischen Möglichkeiten wann und in welchem Umfang einge­setzt werden dürfen. Es ist gut und richtig, dass sowohl die demokratische Kontrolle durch das Parlament als auch der Rechtsschutz ausgebaut werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die zum Beschluss vorliegende Fassung des Staatsschutzgesetzes trifft wirklich einen sehr schmalen Grat zwischen einem Überwachungsstaat und der Wahrung der Privatsphäre. (Beifall bei der SPÖ.)

20.35

20.35.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zu Tagesordnungspunkt 3 liegt ein Rückverweisungsantrag des Abgeordneten Mag. Darmann vor.

Ich lasse daher sogleich darüber abstimmen, den Entwurf betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert wer­den, in 988 der Beilagen nochmals an den Ausschuss für innere Angelegenheiten zu verweisen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden, in 988 der Beilagen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 299

Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ferner haben die Abgeordneten Pendl, Amon, Kolleginnen und Kollegen einen ge­samt­ändernden Abänderungsantrag eingebracht.

Im Sinne des § 65 Abs. 3 der Geschäftsordnung werde ich zunächst über jene Teile des Gesetzentwurfes – getrennt nach Antrag – abstimmen lassen, die sowohl vom Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen als auch vom gesamtändernden Abänderungsantrag der Abgeordneten Pendl, Amon, Kollegin­nen und Kollegen betroffen sind.

Schließlich lasse ich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzent­wurfes in der Fassung des gesamtändernden Abänderungsantrages der Abgeordneten Pendl, Amon, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Die Abgeordneten Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Art. 1 § 6 Abs. 2 Z 2 und § 12 Abs. 5 zweiter Satz eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Die Abgeordneten Pendl, Amon, Kolleginnen und Kollegen haben ebenfalls einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 § 6 Abs. 2 Z 2 und § 12 Abs. 5 zweiter Satz eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ich komme zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in 988 der Beilagen in der Fassung des gesamtändernden Abänderungsantrags der Abgeordneten Pendl, Amon, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeord­ne­tenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den vorliegenden Gesetzentwurf in dritter Lesung stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Bitte, achten Sie darauf, nur einen Stimmzettel einzuwerfen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 300

Ich bitte nunmehr die Frau Schriftführerin, Abgeordnete Mag. Musiol, mit dem Namens­aufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Buchmayr wird sie später dabei ablösen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Musiol beziehungsweise den Schrift­führer Buchmayr werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Wahlurne.)

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Die Stimmenabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen.

Ich unterbreche zu diesem Zweck für einige Minuten die Sitzung.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 20.42 Uhr unterbrochen und um 20.46 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:

Abgegebene Stimmen: 150; davon „Ja“-Stimmen: 91, „Nein“-Stimmen: 59.

Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenom­men.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Amon Werner, Antoni, Aubauer;

Bacher Walter, Bayr, Becher Ruth, Berlakovich, Buchmayr, Bures;

Cap;

Diesner-Wais, Durchschlag;

Ecker, Ehmann, El Habbassi, Ertlschweiger, Eßl;

Fazekas, Feichtinger Klaus Uwe, Fekter, Fichtinger Angela, Franz;

Gahr, Gerstl, Gessl-Ranftl, Groiß, Grossmann, Gusenbauer-Jäger;

Hakel Elisabeth, Hammer Michael, Hanger Andreas, Haubner, Hechtl, Heinzl, Hell, Himmelbauer, Hofinger Manfred, Höfinger Johann, Holzinger-Vogtenhuber, Huainigg;

Jank, Jarolim;

Karl, Keck, Kirchgatterer, Knes, Königsberger-Ludwig, Krainer Kai Jan, Krist, Kucharowits, Kucher, Kuntzl;


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 301

Lipitsch, Lopatka, Lueger Angela;

Matznetter, Mayer, Muchitsch, Muttonen;

Obernosterer, Ofenauer, Ottenschläger;

Pendl, Pfurtscheller, Plessl, Preiner, Prinz;

Rädler, Rauch Johannes;

Schabhüttl, Schieder, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger, Schopf, Sieber Norbert, Singer Johann, Spindelberger, Steinacker, Strasser;

Tamandl, Töchterle, Troch;

Vetter, Vogl;

Weninger, Wimmer, Winzig, Wöginger;

Yilmaz;

Zakostelsky.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Alm, Angerer;

Belakowitsch-Jenewein, Bösch, Brosz, Brückl, Brunner;

Darmann, Deimek, Doppler;

Fuchs;

Gamon Claudia Angela, Hackl Heinz-Peter, Hafenecker, Hagen, Haider, Hauser, Hofer, Hübner;

Jannach, Jarmer;

Karlsböck, Kassegger, Kitzmüller, Köchl, Korun, Kumpitsch;

Lausch, Loacker, Lugar Robert;

Maurer, Mölzer, Moser, Mückstein, Mühlberghuber, Musiol;

Pilz, Pirklhuber;

Rauch Walter, Riemer, Rossmann;

Schellhorn, Schenk, Scherak, Schimanek, Schmid Gerhard, Schmid Julian, Schwentner, Stefan, Steger, Steinbichler, Steinhauser, Strache;

Walser, Weigerstorfer, Willi, Wurm Peter;

Zanger, Zinggl.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungs­punkt 4: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Telekommunikationsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 989 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 302

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Aus­schusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 990 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Aus­schus­ses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 991 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 992 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

20.48.408. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1202/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Höheres Strafausmaß für Schlepper“ (993 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


20.49.05

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bun­des­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es geht um einen Entschließungs­antrag des Teams Stronach betreffend ein höheres Strafausmaß für Schlepper, und für mich ist es schon eine ganz große Enttäuschung gewesen und stößt bei mir auf großes Unverständnis, dass die Regierungsparteien bei so etwas nicht mitgehen.

Es ist eines der größten Verbrechen, das wir in den letzten Monaten erlebt haben, nämlich das Schleppen von Menschen, und genau diese Schlepper sind es ja auch, die Leben auf dem Gewissen haben. Wenn man sich das Strafausmaß anschaut zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, dann sage ich Ihnen ehrlich: Die sechs Monate bei dem gewerblichen Schleppen, die sind schon sehr, sehr niedrig angesetzt. Da könnte man sehr wohl darüber nachdenken. Und ich werde halt ein bisschen den Verdacht nicht los, dass Sie gar kein großes Interesse daran haben, weil sich diese Republik in den letzten Monaten ja selbst auch als Schlepper betätigt hat, das sollte man natürlich auch nicht ganz außer Acht lassen. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)

Dazu kommt natürlich auch, dass die Stimmung in einem Land, in dem ein Nach­richtensprecher des öffentlich-rechtlichen Senders sagen kann: Früher nannte man Schlepper Fluchthelfer, natürlich schon auch tiefe Einblicke gibt in die Denkweise, die in dieser Republik herrscht, meine Damen und Herren.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 303

Frau Bundesminister, Sie wissen es ganz genau, und wir haben das alle schon vielfach gelesen und gehört: Viele von denen, die jetzt als Schlepper arbeiten, waren früher im Bereich der Kleinkriminalität, bei Einbrüchen, auch im Rotlichtmilieu und haben jetzt quasi umgesattelt, weil es einfach lukrativer ist, zu schleppen. Und genau das ist halt schon etwas, wo ich Ihnen sagen muss, Frau Bundesminister: Das kann man doch nicht akzeptieren! Da kann man doch nicht sagen, das reicht eh alles aus und wir machen eh genug. – Mitnichten machen Sie genug!

Man hat auch manchmal den Eindruck, dass diese Schlepper eben genau deswegen jetzt viele Menschen schleppen, die sich dann fühlen, als wären sie Sextouristen mit gefälschten Pässen, wenn sie nach Europa kommen. Das ist der eigentliche Wahn­sinn. Das, was sich mittlerweile hier in Mitteleuropa abspielt, hat Ausmaße erreicht, die einfach nicht mehr zu akzeptieren sind, und ich verstehe es wirklich nicht, dass man hier nichts tut.

Frau Bundesminister, Sie haben uns ja im Ausschuss zu vielen Dingen Ihre Auskünfte erteilt, unter anderem auch, warum Sie nicht mehr Personen rückführen können und warum es keine Rückführzertifikate gibt und dass die Republik bei diesem Thema nicht verhandeln darf.

Ich sage Ihnen jetzt etwas: Wenn Sie sich ein bisschen damit beschäftigen würden, dann würden Sie sehen, dass beispielsweise Spanien für Flüchtlinge aus Afrika noch vor zehn Jahren Fluchtland Nummer eins war und dass Spanien jetzt nahezu kaum noch Asylwerber hat. Das hängt auch damit zusammen, dass Spanien im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern einen eindeutigen Weg gegangen ist. Zu­nächst einmal haben sie sechs Meter hohe Stacheldrahtzäune in ihren Grenzenklaven in Afrika aufgebaut – nur so viel zu der Mär, Zäune wirken nicht; na selbstverständlich wirken sie! –, und sie haben Kooperationen mit Marokko, sie haben Rückführab­kom­men mit Senegal, Mauretanien, Nigeria.

Sie, Frau Minister, haben uns im Ausschuss noch erklärt: Das können wir nicht machen, weil die EU ja eh verhandelt, und wenn die EU verhandelt, dann dürfen das nicht die Nationalstaaten machen. Interessant – nur: Spanien durfte das machen, Spanien hat so das Problem in den Griff bekommen. Österreich, der österreichische Außenminister, ist da wirklich säumig, macht hier gar nichts, Frau Minister! (Beifall bei der FPÖ.)

Man muss schon einmal sagen: Das, was Sie da machen, das ist Vogel-Strauß-Politik! Einerseits die Schlepper hier augenzwinkernd quasi zur Kenntnis zu nehmen, dass es sie eben gibt, sich selbst als solcher auch noch zu betätigen, und auf der anderen Seite gleichzeitig keinerlei Möglichkeiten zu schaffen, dass es vielleicht Rückführab­kom­men geben könnte mit afrikanischen Staaten, aber auch mit anderen. Und da, Frau Bundesminister, ist diese Bundesregierung gefordert. Da sind Sie gefordert, aber auch der Außenminister, der hier wirklich säumig ist. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)

20.53


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Obernosterer ist der nächste Red­ner. – Bitte.

 


20.53.16

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Dieser Tagesordnungspunkt befasst sich mit höheren Strafen, die für Schlepper eingefordert werden. Meine Vorrednerin ist ja zum Teil darauf eingegangen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 304

Wir haben uns im letzten Jahr im September mit diesem Thema im Verfassungsaus­schuss schon beschäftigt. Es wurde damals schon die erforderliche Anzahl von Personen korrigiert, die eingeschleust werden müssen, damit das Gesetz zur Anwen­dung kommt. Wo es vorher zehn Personen und mehr sein mussten, wurde herunter­gesetzt auf drei Personen. Das Strafausmaß, wie gesagt, erstreckt sich von sechs Monaten bis fünf Jahre. Diese Schleppermafia hat eine andere Dimension bekommen, und ich gebe Ihnen allen hundertprozentig recht: Da muss man alles machen, um zumindest einmal von der Justiz her abzuschrecken.

Wir wissen aber auch, wenn Schlepper auf ihrem Weg Personen gefährden oder Qualen verursachen, ist das Fremdenpolizeigesetz anwendbar; dort sind bis zu zehn Jahre Haft vorgesehen. Also so ohne ist das nicht. Das ist damals im September im Ausschuss auch ganz klar ausgesprochen worden aufgrund dieser Novellierung, dass man sich das jetzt noch einmal anschaut, dass es für diese Novellierung eine zwölf­monatige Frist gibt, dass die dann auf den Tisch kommt und dass wir dann ein ent­sprechendes Gesetz auf den Tisch bringen, um den Schleppern auch von der Gesetzgebung her eine entsprechende Abschreckung zu vermitteln. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Plessl.)

20.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


20.55.28

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Es ist positiv, dass auf unseren Antrag hin – der hat das Datum 17. Juni 2015 – die Regierung im September eine Verbesserung in Angriff genommen hat. Das heißt aber, sie hat ihn nicht voll umgesetzt. Deswegen ist dieser Antrag wieder hier, weil die Regierung mit einem Strafausmaß von sechs Monaten bis fünf Jahren eigentlich nicht massiv gegen das Schlepperwesen vorgegangen ist. Das ist eine Kann-Bestimmung, und wir wollen eine Mindeststrafe. Diese Mindeststrafe hat einen gewissen Grund.

Ich war vor Kurzem im Kosovo. Ich habe mich dort über das Problem der Kosovaren, die nach Mitteleuropa geschleppt worden sind, informiert. Österreich und Deutschland sind die Hauptländer, wo sie hingeschleppt worden sind – unter falschen Versprechun­gen. Es sind mafiöse Strukturen, die diese Menschen ausgebeutet haben.

Dort sehen Sie teilweise wirklich arme Leute, die ihr Hab und Gut verkauft haben und jetzt einen schwierigen Neustart dort unten machen müssen, weil sie in Europa keine Perspektive bekommen haben beziehungsweise wieder zurückgeschoben wurden – und zu Recht zurückgeschoben wurden –, und da muss man sich schon die Frage stellen: Wie unterbinden wir diese mafiösen Strukturen? Da muss man mit aller Härte vorgehen. Sechs Monate sind in Ordnung, aber das ist zu wenig. Und wenn wir schauen, was da an Leid angerichtet wird, was da auch unserer Bevölkerung zuge­mutet wird an Kosten, die auf unser Sozialsystem gehen, dass wir dann nicht mehr das Geld zur Verfügung haben, das wir für unsere Bürger brauchen, die eingezahlt haben, da muss man schon Maßnahmen setzen, die abschreckend sind.

Ich habe heute Vormittag aus einem Buch einer Polizistin aus Deutschland zitiert, gewisse Passagen daraus. Diese Polizistin sagt ganz klar, es muss harte Strafen geben, abschreckende Strafen, damit wir das verhindern können, sonst kriegen wir das nicht in den Griff! Und dieser Antrag ist so eine Maßnahme. Meine Damen und Herren, setzen wir ein Zeichen als Politiker, als Volksvertreter, dass diesen mafiösen Struk­turen dementsprechend entgegengetreten wird, dass wir solche Zustände nicht mehr haben! (Beifall beim Team Stronach.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 305

Meine Damen und Herren, weiters bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „48 Stunden Asylverfahrensdauer laut Schweizer Modell“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich beschleunigte Asylverfahren mit einer maximalen Erledigungsdauer von 48 Stunden – analog dem Schweizer Modell – einzuführen.“

*****

Meine Damen und Herren, auch dieser Antrag hat eine ganz klare Berechtigung. Ich habe vor zirka zwei Jahren mit einem österreichischen Diplomaten gesprochen, der mir als Vorarlberger gesagt hat: Schaut einmal über die Grenze, die Schweizer haben ein gutes Modell! Wenn wir das in Österreich hätten, hätten wir einen Großteil der Prob­leme, die wir mit Asylwerbern haben, nicht.

Ich habe über die Grenze geschaut und habe gesehen, dass es dort Schnellverfahren gibt für diejenigen, die das Asylsystem missbrauchen, die die Plätze für die wirklich Asylberechtigten besetzen. Das heißt, diese Problematik, die wir jetzt haben, haben wir ja großteils wegen Leuten, die aus wirtschaftlichen Gründen hierherkommen, die gar keinen Asylstatus haben, die gar nicht verfolgt werden. Und das muss man auch einmal offen sagen! (Beifall der Abgeordneten Schenk, Doppler und Gerhard Schmid.)

Und hier könnten wir mit schnellen Verfahren ganz, ganz schnell das Ganze prüfen, so wie es die Schweiz macht. Von der Schweiz können Sie mir jetzt nicht sagen, dass das ein undemokratisches Land ist und dass dort die Menschenrechte mit Füßen getreten werden – das ist nicht der Fall.

Also, schauen wir über die Grenze! Frau Bundesminister, ich lade Sie ein, Sie werden meine Unterstützung haben. Bitte stimmen Sie diesem Antrag zu, dann tun Sie etwas Gutes für unsere Österreicher und die österreichischen Steuerzahler. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

20.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „48 Stunden Asylver­fahrensdauer laut Schweizer Modell“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 8: Bericht des Ausschusses für innere Ange­le­genheiten über den Antrag 1202/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Höheres Strafausmaß für Schlepper“ (993 d.B.)

Wie man anhand der momentanen Flüchtlingssituation in Österreich sehen kann, ist das Innenministerium mit der Situation vollkommen überfordert, es bestehen akute Quartiernot und Chaos an den Grenzübergängen. Aufgrund der sich verschlechternden


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 306

Lage in Syrien und anderen Krisenherden bzw. der Zunahme der Bedrohung durch den IS werden weitere Flüchtlingswellen jedoch nicht ausbleiben.

In dieser Situation muss schnell gehandelt werden. Besonderes Augenmerk muss dabei auf die Dauer der Asylverfahren gelenkt werden – es muss schnellstmöglich festgestellt werden können, ob es sich bei den betroffenen Antragsstellern um Personen mit tatsächlichem Asylgrund oder nur um Wirtschaftsflüchtlinge handelt.

Aufgrund der weiterhin zu erwartenden Menge an Flüchtlingen müssen die bereits gestellten Asylanträge so schnell wie möglich abgearbeitet werden können, um Personen, die keinen Asylgrund vorweisen (wie z.B. reine Wirtschaftsflüchtlinge, die die Gunst der Stunde nutzen wollen), möglichst schnell wieder außer Landes zu bringen und dadurch Platz für nachkommende Flüchtlinge zu schaffen, die tatsächlich vor Krieg und Elend fliehen mussten.

In der Schweiz oder auch in Norwegen gibt es bereits Modelle beschleunigter Asyl­verfahren, im Rahmen derer über die Anträge binnen 48 Stunden entschieden wird.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich beschleunigte Asylverfahren mit einer maximalen Erledigungsdauer von 48 Stunden – analog dem Schweizer Modell – einzuführen.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte.

 


20.59.50

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Innenministerin! Sehr geehrte Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Wir be­sprechen heute im Plenum einen Entschließungsantrag seitens des Teams Stronach, Zahl 1202/A(E), der am 17. Juni 2015 eingebracht wurde. Wenn man diesen Ent­schließungs­antrag durchliest, dann kann man sich auch vorstellen, warum dieser zu diesem Zeitpunkt eingebracht worden ist. Hier habe ich die Zahlen des Ministeriums (der Redner zeigt eine graphische Darstellung), eine wunderschöne Graphik des Innen­ministeriums, aus der ab 2014 ersichtlich war, dass die Zahl der Asylanträge steigt und sich 2015 noch erhöhen wird. Aufgrund dessen ist ein Entschließungsantrag eingebracht worden, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, für den Tatbestand der Schlepperei Mindeststrafen einzuführen. Dazu sind einige Dinge angeführt worden.

Ich möchte den § 114 Fremdenpolizeigesetz, Schlepperei, kurz erklären. Es gibt mehrere Absätze. Eingangs möchte ich vielleicht noch festhalten, dass dieser Paragraph des Fremdenpolizeigesetzes, der § 114, im Jahr 2010 verschärft wurde, wobei das Strafausmaß von ein auf zwei Jahre erhöht worden ist, und noch ein zweites Mal 2015 – das hat mein Vorredner von der ÖVP schon gesagt –, als von einer größeren Anzahl geschleppter Personen auf drei Personen reduziert worden ist. Das heißt, dieser Paragraph wurde schon mehrmals verschärft.

Wir haben beim Absatz 1 die rechtswidrige Einreise und Durchreise eines Fremden mit dem Vorsatz ergänzt, dass sich diese Person oder Dritte unrechtmäßig bereichern: Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 307

Dann haben wir im Absatz 2 die Wiederbetätigung innerhalb von fünf Jahren unter Strafe gestellt. Wenn sich ein Schlepper schon einmal dieses Vergehens, so einer Straftat schuldig gemacht hat, erhält er eine Freiheitsstrafe im Ausmaß bis zu drei Jahre.

Jetzt komme ich zum Absatz 3, Herr Kollege Hagen, in welchem es um die Gewerbs­mäßigkeit geht: Sie besteht ab mindestens drei Personen und wenn „der Fremde, insbesondere während der Beförderung, längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt wird“.  In dem Entschließungsantrag wird von ungeschützten Men­schen gesprochen, von Transportmitteln und engstem Raum. Gerade diese Spe­zialisie­rung käme hier zum Tragen. Was Sie fordern, ist in Absatz 3 erkennbar. Hier geht es um Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. (Präsidentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)

Weiters zum Absatz 4: Da geht es um die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre, der dann zum Tragen kommt, wenn das Leben der Person gefährdet wird. Wir haben sogar einen Opfer­schutz in diesem Paragraphen und eine Ermächtigung zur vorläufigen Sicherstellung durch öffentliche Sicherheitsbeamte, welche die Möglichkeit haben, das auch umzu­setzen. 

Kollege Hagen! Bei Kollegin Dietrich verstehe ich es, aber bei Ihnen als gelerntem Polizisten verstehe ich es nicht, dass Sie nicht wissen, dass wir mehrere strafgesetz­liche Bestimmungen haben. Wir haben auch das Strafgesetzbuch. Sie sprechen in Ihrem Antrag von „gnadenlosen Ausbeutern“, die diese Menschen „völlig ungeschützt und desorientiert aussetzen“. – Da gibt es im § 82 den Tatbestand der „Aussetzung“, der mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu bestrafen ist. Genau das, was Sie mit der Mindeststrafe fordern.

In Ihren Ausführungen heißt es dann weiter: „Mit maroden Booten – die dann teilweise gezielt versenkt werden – (…) auf engstem Raum zusammengepfercht (…) – Hier reden wir von einem Strafrahmen des § 75 StGB von zehn bis 20 Jahren und lebens­lang. Also eine höhere Strafe gibt es nicht mehr.

Ich weiß, Ihr Mentor hat bei diversen Aussendungen hier den Berufskiller und eine höhere Strafe im Sinn, aber das ist das falsche Land. Bitte, vielleicht können Sie mit ihm noch einmal Rücksprache halten, weil das nicht in Ordnung ist.

Alle, die hier für Ihren Antrag stimmen, beziehen sich nur auf das Fremden­polizei­gesetz und nicht auf die anderen gesetzlichen Strafbestimmungen. Ich möchte nur erwähnen: Da gibt es beispielsweise noch den § 104 StGB: Menschenhandel, Erpressung und so weiter, auch im Rahmen einer kriminellen Vereinigung. Also es gibt unheimlich viele Möglichkeiten, und deswegen lehnen wir den Antrag natürlich ab. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.03


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


21.03.51

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Höheres Strafausmaß für Schlepper: Dieser Antrag ist ja nicht mehr ganz neu, wie wir gehört haben, aber ich glaube, liebes Team Stronach, aktueller denn je, das steht außer Frage.

Das Strafausmaß muss massiv erhöht werden, hat man auch gehört, was die Schlep­perei im Generellen betrifft, denn die Schlepper sind die Schlüsselfiguren der Flücht­lingsdramen. Und das muss mit allen Mitteln verhindert werden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 308

Diesen Schleppern, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es egal, ob es bereits Straftatbestände gibt im Zusammenhang mit Schlepperei oder nicht. Diesen Herr­schaften ist es auch egal, ob aus praktischen Gründen die Bestimmungen des Straf­rechts ins Fremdenrecht übertragen wurden. Das Strafausmaß muss – wie der Kollege angesprochen hat – massiv erhöht werden, sodass es tatsächlich eine Abschreckung ist, sonst wird sich die Situation nicht bessern. (Beifall beim Team Stronach.) Das Mindeststrafausmaß von sechs Monaten gehört natürlich dringend erhöht.

Und wenn man dann in den Medien liest, „Schlepperei mit angemessenem Fuhrlohn bleibt straffrei“: Das kann es nicht sein, meine sehr geehrten Damen und Herren, und gehört dringend geändert. – Herzlichen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

21.05


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


21.05.23

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man ein Problem wirklich angehen und lösen will, dann sollte man sich überlegen: Wie entsteht dieses Problem oder wie ist es entstanden? Deshalb ist es, wenn wir über Schleppereibe­kämpfung sprechen, ganz wichtig, sich zu überlegen: Warum vertrauen sich eigentlich Flüchtlinge gewerblichen Schleppern an, denen sie in der Regel sehr viel zahlen – tausende Euro, normalerweise – und auch noch ihr Leben anvertrauen, sehr oft auf einer gefährlichen Reise? Wenn man diese Frage außer Acht lässt und sich bei der Lösung des Problems nicht mit dieser Frage beschäftigt, sondern einfach bloß nur nach höheren und noch höheren Strafen ruft, wird man es nicht lösen können.

Das Hauptproblem, warum es gewerbliche Schlepper gibt, warum Schutzsuchende sich ihnen anvertrauen, ist ja, dass eine legale Reise, eine legale Flucht in den meisten Fällen nicht möglich ist. Es hat zum Beispiel bis vor ein paar Jahren etwas gegeben, das sich Asylverfahren, Botschaftsverfahren genannt hat. Das wurde damals unter der Bundesregierung von ÖVP und FPÖ abgeschafft. Das könnte man zum Beispiel wiedereinführen, denn wenn jemand, ohne noch in der EU zu sein, einen Asylantrag einbringen kann und nach einer vorläufigen kurzen Überprüfung ein Visum bekommen kann, um ganz legal einzureisen, dann würde man damit bezahlte Schlepper über­flüssig machen, denn dieser Schutzsuchende würde dann gar keinen Schlepper brauchen. (Abg. Hübner: Und dann schicken wir ihnen von der AUA ein Ticket!)

Die Kollegen von der FPÖ rufen wie immer dazwischen; Sie können sich gerne zu Wort melden. (Abg. Hübner: Wir wollen Sie nur ergänzen!) – Nein, Sie ergänzen mich nicht, Sie machen nur Polemik, aber das bin ich gewohnt von der FPÖ: keine Lösun­gen, aber ständig dazwischenplärren. (Beifall bei den Grünen.)

Wenn man also das Problem ernsthaft angehen will, dann muss man sich die Frage stellen: Warum brauchen Flüchtlinge überhaupt bezahlte Schlepper? Warum gehen sie zu diesen Leuten? Warum gefährden sie ihr Leben auf klapprigen Booten und zahlen auch noch tausende von Euro? – Weil sie nicht legal in die EU einreisen können. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das haben Sie schon gesagt!) Und wenn man Schlepper überflüssig machen will, wenn man ihnen die Geschäftsgrundlage entziehen will – wie wir seit Längerem, seit Monaten und seit Jahren eigentlich gebetsmühlenartig wieder­holen –, dann sollte man für legale Fluchtwege und für legale Einreisemöglichkeiten für Schutzsuchende sorgen. Dann würde sich das Problem wirklich großteils erledigen. (Abg. Hübner: Wir holen sie mit der AUA ab!)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 309

Auch angesichts der Tatsache, dass die letzte gesetzliche Verschärfung im September 2015 war und wir bis jetzt noch keine Evaluierung haben, ob diese Verschärfung überhaupt gegriffen hat, und wenn ja, in welcher Art und Weise, in welchem Ausmaß, finde ich diese Symbolpolitik, ständig nach mehr Strafen zu rufen, ohne überhaupt zu wissen, ob die bisherigen Strafen etwas gebracht haben, nicht zielführend und nicht sinnvoll.

Ich würde anregen, an der Wurzel des Problems anzusetzen, um den Schleppern ihre Geschäftsgrundlage wirklich ernsthaft und nachhaltig entziehen zu können.

In diesem Sinne werden wir diesem Antrag nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

21.09


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Gerhard Schmid. – Bitte.

 


21.09.22

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Betreffend Strafausmaß für Schlepper: Die anhaltende Flüchtlingswelle ist weiterhin auch auf Schlepper beziehungsweise auf ein Schlepper-un­wesen zurückzuführen. Dem Grunde nach ist zwischen Schlepperei im Herkunfts­land der Flüchtlinge, der Bereitstellung ungeeigneter Transportmittel auf hoher See sowie dem Festland Europas zu unterscheiden. Jedoch ist in deren Gesamtheit von Kriminalität auszugehen.

Unabhängig davon, dass in den Herkunftsländern der Flüchtlinge die Situation in Europa unrichtig dargestellt wird, ist das Schlepperwesen als Ausbeuterei in hohem Maße zu bezeichnen. Unbestritten ist, dass auch auf österreichischem Territorium das Schlepperwesen eine Schlüsselrolle in der Flüchtlingsproblematik darstellt. Daraus resultierend ist eine Verschärfung der Strafgesetzgebung unerlässlich.

Es ist bekannt, dass Schlepper Unsummen für deren Tätigkeit einfordern, die verein­barten Zielländer jedoch meist nicht erreichen, da die geschleppten Personen vor Grenzen oder Kontrollen ihrem Schicksal überlassen werden.

Alleine der Tatbestand der Schlepperei wird mit zahlreichen Gesetzesübertretungen in der Personenbeförderung – nicht ausreichende Lenkerbewilligungen, nicht zulässige Transportmittel – begangen, die Strafen hingegen werden lediglich in geringstem Aus­maß ausgesprochen. Dem Antrag, das Strafausmaß von derzeit sechs Monaten bis fünf Jahren auf zehn Jahre zu erhöhen, ist im Kampf gegen das Schlepperunwesen daher zuzustimmen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

21.11

21.11.20

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir jetzt zur Abstimmung.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 993 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „48 Stunden Asylverfahrens­dauer laut Schweizer Modell“.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 310

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag eintreten, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

21.12.229. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungs­vorlage (626 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Energie-Infrastrukturgesetz erlas­sen, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 und das Energie-Control-Gesetz geändert sowie das Bundesgesetz über die Frist und das Verfahren in den Fällen des Art. 12 Abs. 3 des B-VG aufgehoben werden (651 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich begrüße Herrn Vizekanzler Mitterlehner.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kassegger. 4 Minuten Redezeit stelle ich ein. – Bitte.

 


21.13.13

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanz­ler! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Als Erstredner zu diesem Tagesordnungspunkt habe ich Gelegenheit, kurz zu erläutern, worum es in diesem Tagesordnungspunkt grundsätzlich geht, unter anderem um das Energie-Infrastrukturgesetz.

Es geht also um den Ausbau von Infrastruktur im Energiebereich auf Grundlage einer EU-Verordnung aus dem Jahre 2013, nämlich der Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur.

Worum geht es da im Wesentlichen? – Es geht darum, dass erkannt wurde, dass eine wesentliche Voraussetzung auch für den Umstieg zum Beispiel auf erneuerbare Energieträger – und da sind wir uns ja einig, dass das ein lohnendes Ziel ist, das von uns allen unterstützt wird – auch jene ist, eine entsprechende Infrastruktur, insbe­sondere was die Übertragungsnetze, aber auch, was die Speicheranlagen zum Beispiel betrifft, zur Verfügung zu stellen beziehungsweise auszubauen.

Das ist Gegenstand dieser Verordnung auf Ebene der EU. Hier geht es um sogenannte Projects of Common Interest, also Projekte von besonderem gemeinschaftlichem Interesse, die in der EU einzumelden sind – da gibt es eine Liste bei der Kommission. Österreich hat da natürlich auch eingemeldet: Großprojekte, Leitungsprojekte, Speicherprojekte, Stromleitungen, Gasleitungen, Speicheranlagen et cetera. Insgesamt gibt es 19 Projekte mit österreichischer Beteiligung und einem Investitionsvolumen von 2,3 Milliarden €.

Was ist das Ziel dieser EU-Verordnung? – Zum einen die Bevölkerung früher als bisher oder früher als in anderen Verfahren in den Prozess miteinzubinden, nämlich bereits im Vorantragsabschnitt. Zweites Ziel ist vor allem auch, entsprechende Verfahren bei diesen prioritären Projekten oder Projekten von besonderer Bedeutung zu beschleu­nigen. Daran hängt natürlich auch ein entsprechender Zugang – und Mittel sind da – zu Förderungsmitteln der EU, was wiederum positive Effekte auf die Wirtschaft hat, auf das Beschäftigungsausmaß.

Abwickeln soll das Ganze eine sogenannte Energie-Infrastrukturbehörde – nach EU-Verordnung. Und da wird es jetzt österreichisch: Die EU gibt im Rahmen ihrer Verord­nung drei mögliche Alternativen der gesetzlichen Umsetzung, was jetzt die Kompeten­zen dieser Energie-Infrastrukturbehörde betrifft, vor.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 311

Möglichkeit A wäre, dass der gesamte Genehmigungsprozess und das gesamte Verfahren von dieser Behörde geleitet wird, das sogenannte integrierte Schema. Möglichkeit B wäre das koordinierte Schema, bei welchem die Behörde zumindest im Säumnisfall übriger Behörden eingreifen und entscheiden kann. Die dritte Möglichkeit C wäre das Kooperationsschema, in welchem die Behörde zumindest noch Fristen setzen kann.

Jetzt wird es österreichisch – Sie werden sich nicht wundern –: Die Länder haben natürlich protestiert. Als Behörde ist das Bundesministerium für Wirtschaft vorgesehen. Die Länder haben protestiert, haben gesagt: ohne uns. Wir sind schon jetzt bei der sozusagen langsamsten Variante, und auch hier gibt es Parallelverfahren: UVP-Ver­fahren, die jetzt wieder extra bleiben, bei denen sich die Länder nicht dreinreden lassen wollten, und diese PCI-Verfahren. Da ist die Frage: Wie sieht es mit der Büro­kratieminimierung aus?

Wir haben Zweifel, dass Bürokratie minimiert wird. Uns würde auch interessieren, was jetzt letztlich noch an Kompetenzen im Bundesministerium hinsichtlich dieser Verfah­ren übrig geblieben ist nach diesem – umgangssprachlich – Match zwischen dem Ministerium und den Ländern. Wenn ich den „Standard“ zitiere, dann ist das nicht viel. Hier wird von einer „Schmalspurversion“ gesprochen, die heute beschlossen wird.

Unseres Erachtens – und da wiederhole ich die Forderung unseres ehemaligen Energiesprechers, Präsident Hofer – wäre der erste Schritt – und das wird auch von dieser Verordnung der EU eingefordert –, zuerst einmal einen strategischen Energie­masterplan zu implementieren. Und ich zitiere hier auch den „Standard“:

„Eine übergreifende, strategische Planung, wie sie in einer aus 2013 stammenden EU-Verordnung vorgeschrieben wird, gibt es bis auf weiteres nicht.“

Aus diesem Grund werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

Ich möchte noch eine kurze Anmerkung zum grundsätzlichen parlamentarischen Pro­ze­­dere machen – das ist heute in anderem Zusammenhang schon gesagt worden –: Wenn wir gerüchtehalber informiert werden darüber, dass heute ein Abänderungsan­trag, und zwar ein umfassender Abänderungsantrag, eingebracht wird (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Der noch dazu eine Verfassungsbestimmung aushebt!) – genau, der auch noch eine Verfassungsbestimmung aushebt –, und wir dann bereits in verschiedenen Zeitungen über die Inhalte lesen müssen und ich als Wirtschaftssprecher und Energie­sprecher erstmalig heute um 11.21 Uhr diesen Abänderungsantrag vorgelegt bekom­me, dann entspricht das nicht den parlamentarischen Gepflogenheiten, oder anders formuliert, dann dürfen Sie nicht von uns erwarten, dass wir hier grundsätzlich beson­ders konstruktiv sind.

Also ein weiterer Grund, warum wir dem nicht zustimmen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

21.18


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Groiß. – Bitte.

 


21.18.54

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Kolleginnen und Kollegen! Leistungsfähige Energieversorgung und Energieinfrastruktur sind für den Wirtschafts- und Industriestandort Österreich und seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von entscheidender Bedeutung. Dies ist uns in den letzten Jahren mehrfach deutlich vor Augen geführt worden. Mit dem Abänderungsantrag, der heute eingebracht wird, leisten wir einen erheblichen Beitrag für die Zukunft. So soll heute die Umsetzung der Verordnung zu Leitlinien für die trans-


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europäische Energieinfrastruktur der Europäischen Union mittels des Energie-Infrastrukturgesetzes sowie der Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes beschlossen werden.

Ziel der Gesetzesinitiative ist es, den so dringend benötigten Ausbau der Energieinfra­struktur zu beschleunigen. Meine Damen und Herren, dies ist gelungen. Das Energie-Infrastrukturgesetz hat zum Inhalt, die heimische Versorgungssicherheit und die Energiewende durch Beschleunigung des Ausbaus der europäischen Energieinfra­struk­tur zu stärken.

Dabei wird dieser Beschleunigung durch eine konzertierte Erarbeitung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse und schnellere Genehmigungsverfahren Rechnung getragen. Dies wird durch klare Fristensetzung und Transparenz im Vorverfahren und im formalen Genehmigungsabschnitt erreicht. Dieser Beschleunigung wird auch durch die Benennung des Wirtschaftsministeriums als Energie-Infrastrukturbehörde ent­sprochen. Das Gesetz führt darüber hinaus aber auch zu einer deutlichen Verbesse­rung der Einbindung der Öffentlichkeit durch transparentere Gestaltung der Verfah­rens­schritte und möglichst frühe Beteiligung aller relevanten Interessengruppen.

Ebenso wird die Trassenführung für die bundesländerübergreifende elektrische Leitungsanlage möglich und hiermit der Leistungsausbau gesichert. Da bei UVP-pflichtigen Projekten von gemeinsamem Interesse bereits ein voll konzentriertes Genehmigungsverfahren besteht, gilt es, das UVP-Gesetz analog zum Energie-Infrastrukturgesetz anzupassen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bundesregierung geht darüber aber weiter hinaus und reagiert auf die zuletzt ergangene EuGH-Entscheidung „Gruber“. Der Europäische Gerichtshof gab recht, dass Nachbarn im Genehmigungsverfahren die UVP-Pflicht eines Projektes auch dann einwenden können, wenn die UVP-Pflicht im Feststellungsverfahren verneint wurde. Dies hat bereits zu erheblicher Rechtsunsicher­heit und zu Realisierungsverzögerungen bei betroffenen Projekten und Unternehmen geführt. Es wurden auch einige Projekte gestoppt, zum Beispiel die Kapazitätserweite­rung der FunderMax GmbH in St. Veit an der Glan oder die Netzabstützung im Großraum Villach. Hier wird nun für die dringend notwendige Rechts- und Planungs­sicherheit bei bestehenden Projekten gesorgt.

Mit einem zusätzlichen Entschließungsantrag zielen die Unterstützer auf eine Aus­nahme von der generellen UVP-Pflicht für die Aufrüstung von bestehenden Strom­leitungen ab, wenn Upgrades durchgeführt werden sollen, bei denen es zu keiner Verschlechterung für die Anrainer kommt. Diese Leistungsaufrüstung wurde bereits im Sinne des Arbeitsmarkt- und Konjunkturpakets der Bundesregierung ins Auge gefasst. Geschätzt werden Investitionen in der Höhe von 700 Millionen € ausgelöst und damit 2 500 Arbeitsplätze geschaffen. Der Umweltminister wird mit der neuen UVP-Novelle zeitnah einen weiteren zukunftsweisenden Beitrag leisten.

Meine Damen und Herren, natürlich wäre es ein Ansinnen gewesen, dieses Gesetz mit einer Zweidrittelmehrheit auf eine breite Basis zu stellen. Bedauerlicherweise war die FPÖ aber dazu nicht bereit, und nach durchaus konstruktiven Gesprächen mit den Grünen wäre eine Einigung letzten Endes leider auch nur mit einem weiteren Entge­gen­kommen möglich gewesen. (Abg. Brunner: Mit weiterem Entgegenkommen der ÖVP?! Von Ihnen ist kein einziges Verhandlungsangebot gekommen!) Dies hätte aber zu Verzögerungen, zusätzlichem Aufwand und zu Golden Plating geführt. Entschie­denes Handeln ist aber jetzt erforderlich, um Rechtssicherheit zu schaffen und eine vertretbar nachhaltige Lösung zu finden. Diese liegt hiermit vor.

Ich bringe hiemit folgenden Antrag ein:


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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kolle­gen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energie-Infrastrukturgesetz erlassen, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 und das Energie-Control-Gesetz geändert sowie das Bundesgesetz über die Frist und das Verfahren in den Fällen des Art. 12 Abs. 3 des B-VG aufgehoben werden (626 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (651 d.B.)

*****

Ich möchte den Abänderungsantrag in seinen Kernpunkten erläutern:

Erstens: Aufgrund der Streichung des Artikels 3 entfällt der Titel „Energie-Control-Gesetz“.

Zweitens: Einfachgesetzliche Umsetzung des Energie-Infrastrukturgesetzes und dadurch Entfall der Verfassungsbestimmungen.

Drittens: Verankerung einer vorausschauenden Trassensicherung für elektrische Leitungsanlagen.

Viertens: Mit der Einführung eines nachträglichen Überprüfungsrechts von UVP-Feststellungsbescheiden für Nachbarn, analog jenem für die Umweltorganisationen, wird dem Unionsrecht Rechnung getragen.

Damit erlangen Feststellungsentscheidungen wieder eine Bindungswirkung und schaf­fen Rechtssicherheit. Für jene Vorhaben, für die aufgrund der neuen Judikatur die Genehmigung aufgehoben wurde, wird durch die Übergangsbestimmung bis zur Erlassung einer neuen Ersatzgenehmigung, längstens jedoch für drei Jahre, ein Fort­betriebsrecht für das Recht zur Errichtung und zum Betrieb des Vorhabens gewährt.

Fünftens: Keine verpflichtende Einzelfallprüfung bei Genehmigung von kleineren Anschlussstellen bei Berührung von Gebieten der Kategorie E.

Weiters bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „Elektrizitäts-Infrastruktur rascher ausbauen – Upgrades bestehender Trassen von der generellen UVP-Pflicht ausnehmen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ersucht, dem Nationalrat bis spätestens Mitte 2016 einen Entwurf einer Novelle zum UVP-Gesetz des Inhalts vorzulegen, dass das Aufrüsten („Upgrade“) von Stromleitun­gen von 220 kV auf 380 kV dadurch erleichtert wird, dass solche Upgrades beste­hender Trassen von der generellen UVP-Pflicht ausgenommen werden.“

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Beschleunigung des Ausbaus der Ener­gieversorgung und der Energieinfrastruktur ist ein Schlüsselfaktor für die Energie­wende, belebt die Konjunktur und sichert eine Vielzahl von Arbeitsplätzen. Durch die vorliegende Initiative werden zudem die Bürgerbeteiligung und der Wirt­schafts­standort


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gestärkt. Damit lade ich Sie ein, dieses Gesetz breitestmöglich zu unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.25


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in seinen Kernpunkten er­läu­tert und an die Abgeordneten verteilt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kolle­gen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energie-Infrastrukturgesetz erlassen, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 und das Energie-Control-Gesetz geändert sowie das Bundesgesetz über die Frist und das Verfahren in den Fällen des Art. 12 Abs. 3 des B-VG aufgehoben werden (626 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (651 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Der Titel lautet wie folgt:

„Bundesgesetz, mit dem das Energie-Infrastrukturgesetz erlassen, das Umweltverträg­lichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert sowie das Bundesgesetz über die Frist und das Verfahren in den Fällen des Art. 12 Abs. 3 des B-VG aufgehoben werden“

2. Das Inhaltsverzeichnis lautet wie folgt:

„Inhaltsverzeichnis

Artikel 1: Energie-Infrastrukturgesetz

Artikel 2: Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000

Artikel 3: Aufhebung des Bundesgesetzes über die Frist und das Verfahren in den Fällen des Art. 12 Abs. 3 des B-VG“

3. Art. 1 lautet wie folgt:

„Artikel 1

Bundesgesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 zu Leitlinien für die europäische Infrastruktur (Energie-Infrastrukturgesetz – E-InfrastrukturG)“

Inhaltsverzeichnis

1. Teil

Allgemeine Bestimmungen

§ 1. Bezugnahme auf Unionsrecht

§ 2. Anwendungsbereich

§ 3. Ziele des Gesetzes

§ 4. Begriffsbestimmungen


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§ 5. Abgrenzung von anderen Rechtsvorschriften

§ 6. Zuständige Energie-Infrastrukturbehörde

§ 7. Aufgaben der Energie-Infrastrukturbehörde und Verfahrenskoordinierung

§ 8. Transparenz des PCI-Auswahlprozesses

§ 9. Grenzüberschreitende Auswirkungen eines Vorhabens

2. Teil

Verfahren

§ 10. Vorantragsabschnitt

§ 11. Formaler Genehmigungsabschnitt

§ 12. Verfahrenskoordinierung durch die Energie-Infrastrukturbehörde

§ 13. Sachverständige, Verfahrenskosten

§ 14. Sicherung des Ausbaus von Leitungsanlagen

3. Teil

Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 15. Verwaltungsstrafbestimmungen

§ 16. Übergangsbestimmungen

§ 17. Inkrafttreten

§ 18. Vollziehung

1. Teil

Allgemeine Bestimmungen

Bezugnahme auf Unionsrecht

§ 1. Durch dieses Bundesgesetz werden begleitende Bestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 347/2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 713/2009, (EG) Nr. 714/2009 und (EG) Nr. 715/2009, ABl. Nr. L 115 vom 25.4.2013 S. 39, (TEN-E-VO) erlassen.

Anwendungsbereich

§ 2. (1) Diesem Bundesgesetz unterliegen die das Bundesgebiet betreffenden Vor­haben, die nach Art. 2 Z 4 der TEN-E-VO Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI) sind.

(2) § 1 bis § 8 und § 14 bis § 18 sind auf alle Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI) anzuwenden.


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(3) § 9 bis § 13 sind auf PCI nicht anzuwenden, die der UVP-Pflicht nach dem Um­weltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993, in der jeweils geltenden Fassung, unterliegen.

Ziele des Gesetzes

§ 3. Ziel dieses Bundesgesetzes ist die Erlassung begleitender Regelungen zur TEN-E-VO, wodurch

1. die Energieinfrastruktur in der Europäischen Union aufgerüstet werden soll, um technisch bedingten Ausfällen oder Ausfällen aufgrund von natürlichen oder von Men­schen verursachten Katastrophen vorzubeugen;

2. Infrastrukturvorhaben erleichtert und beschleunigt werden sollen, die die Energie­netze der Europäischen Union mit Drittlandsnetzen verbinden;

3. das europäische Stromnetz unter den sich ändernden Bedingungen, die durch den stärkeren Umfang eingespeister Energie aus variablen erneuerbaren Energiequellen verursacht werden, stabil bleiben soll;

4. der Innovations- und Technologiestandort Österreich gestärkt werden soll;

5. über eine schnellere Modernisierung vorhandener und eine schnellere Realisierung neuer Energieinfrastrukturen entscheidend dafür gesorgt werden soll, dass die Ziele der Energie- und Klimapolitik der Europäischen Union erreicht werden, insbesondere

a) die Vollendung des Energiebinnenmarkts,

b) die Gewährleistung der Versorgungssicherheit,

c) die Verringerung der Treibhausgasemissionen,

d) die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch und

e) die Verbesserung der Energieeffizienz,

womit ein Beitrag zur Verwirklichung einer kostenoptimierten, nachhaltigen und ge­sicherten Energieversorgung geleistet wird. Dazu werden das Genehmigungsverfahren für Vorhaben von gemeinsamem Interesse (§ 4 Abs. 1 Z 4) und die Öffentlichkeits­beteiligung näher geregelt.

Begriffsbestimmungen

§ 4. (1) Im Sinne dieses Bundesgesetzes bezeichnet der Ausdruck

1. „Energie-Infrastrukturbehörde“: jene Bundesbehörde, die gemäß Art. 8 der TEN-E-VO für die Erleichterung und Koordinierung des Genehmigungsverfahrens für Vor­haben von gemeinsamem Interesse verantwortlich ist (§ 6);

2. „Regulierungsbehörde“: die gemäß dem Energie-Control-Gesetz, BGBl. I Nr. 110/2010, eingerichtete Energie-Control Austria;

3. „Vorhaben“: eine oder mehrere Leitungen, Rohrleitungen, Einrichtungen, Ausrüstun­gen oder Anlagen, die unter die Infrastrukturkategorien (Anhang II der TEN-E-VO) fallen;

4. „Vorhaben von gemeinsamem Interesse“, „PCI“: ein Vorhaben, das für die Realisie­rung der in Anhang I der TEN-E-VO angeführten vorrangigen Energieinfrastruk­tur­korridore und -gebiete erforderlich und das Bestandteil der in Art. 3 TEN-E-VO genannten Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse ist;


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5. „Vorhabenträger“:

a) einen Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber oder Verteilernetzbetreiber oder sonstigen Betreiber oder Investor, der ein Vorhaben von gemeinsamem Interesse entwickelt oder

b) im Falle mehrerer Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber, Verteilernetz­be­treiber, sonstiger Betreiber, Investoren oder einer Gruppe dieser Akteure, diejenige Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit, die durch eine vertragliche Vereinbarung zwi­schen ihnen benannt wurde und die befugt ist, im Namen der Parteien der vertrag­lichen Vereinbarung rechtliche Verpflichtungen einzugehen und für sie die finanzielle Haftung zu übernehmen;

6. „Genehmigungsbehörden“: die nach den Materiengesetzen für die Genehmigung eines Vorhabens zuständigen Behörden;

7. „UVP-Behörde“: die nach dem UVP G 2000 für die Genehmigung eines UVP-pflichtigen Vorhabens zuständige Behörde;

8. „Zeitplan“: den von den  zuständigen Genehmigungsbehörden gemeinsam mit der  Energie-Infrastrukturbehörde festzulegenden Ablaufplan für das Genehmigungsver­fahren;

9. „Regionale Gruppen“: die Regionalen Gruppen im Sinne des Art. 3 TEN-E-VO.

(2) Die in diesem Bundesgesetz verwendeten Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Abgrenzung von anderen Rechtsvorschriften

§ 5. Soweit dieses Bundesgesetz keine Regelungen enthält, gelten für die Geneh­migung und Sicherung von Vorhaben einschließlich der Möglichkeit der Einräumung von Zwangsrechten die sie betreffenden Verwaltungsvorschriften unverändert weiter. Die Bewilligungspflicht von Anlagen und Anlagenteilen richtet sich ebenso wie der Umgang mit Projektsänderungen nach den anzuwendenden Materiengesetzen.

Zuständige Energie-Infrastrukturbehörde

§ 6. Zuständige nationale Behörde (Energie-Infrastrukturbehörde) gemäß Art. 8 der TEN-E-VO ist der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.

Aufgaben der Energie-Infrastrukturbehörde und Verfahrenskoordinierung

§ 7. (1) Die Aufgaben der Energie-Infrastrukturbehörde sind:

1. die Wahrnehmung der in der TEN-E-VO der Energie-Infrastrukturbehörde nach dem Behördenschema des Art. 8 Abs. 3 lit. c TEN-E-VO übertragenen Pflichten, insbe­sondere

a) die Durchführung des Vorantragsabschnitts für PCI, die nicht der UVP-Pflicht unterliegen,

b) die Koordinierung der Genehmigungsverfahren für PCI, die nicht der UVP-Pflicht unterliegen,

c) die Koordinierung der UVP-Verfahren für PCI, die der UVP-Pflicht unterliegen und für deren Genehmigung mehrere UVP-Behörden zuständig sind;


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2. die Erstattung von Berichten an die Europäische Kommission und die Regionalen Gruppen;

3. die Vertretung Österreichs in den Regionalen Gruppen;

(2) Die Wahrnehmung des in der TEN-E-VO der Energie-Infrastrukturbehörde über­tragenen Ermessens hat unter Beachtung der Grundsätze der Einfachheit, Raschheit und Kostenersparnis zu erfolgen.

Transparenz des PCI-Auswahlprozesses

§ 8. Vorhaben, die sich auf das Staatsgebiet Österreichs erstrecken und die einer Regionalen Gruppe für die Auswahl als Vorhaben von gemeinsamem Interesse vorge­schlagen wurden, sind auf der Internetseite der Energie-Infrastrukturbehörde mit der Möglichkeit zu veröffentlichen, zu den vorgeschlagenen Vorhaben Stellung zu nehmen. Die Veröffentlichung hat die in Anhang III, Kapitel 2 Z 1 zur TEN-E-VO genannten Angaben mit Ausnahme wirtschaftlich sensibler Informationen zu enthalten. Die ent­sprechenden Informationen sind der Energie-Infrastrukturbehörde vom Vorhabenträger in elektronischer, veröffentlichungsfähiger Form zur Verfügung zu stellen.

Grenzüberschreitende Auswirkungen eines Vorhabens

§ 9. Bei Vorhaben, die nicht der UVP-Pflicht unterliegen und die erhebliche grenz­überschreitende Auswirkungen im Sinne von Anhang IV Z 1 TEN-E-VO haben, hat die Energie-Infrastrukturbehörde den betroffenen Staat so früh wie möglich, jedenfalls bereits im Vorantragsabschnitt und spätestens, wenn die Öffentlichkeit informiert wird, über das Vorhaben, über den Ablauf des Genehmigungsverfahrens und die Art der möglichen Entscheidung zu informieren. Dem betroffenen Staat ist unter Einräumung einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben, wobei diese Frist so zu bemessen ist, dass es dem Staat auch ermöglicht wird, die Antragsunter­lagen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

2. Teil

Verfahren

Vorantragsabschnitt

§ 10. (1) Der Vorhabenträger hat für Vorhaben von gemeinsamem Interesse, die nicht der UVP-Pflicht unterliegen, bei der Energie-Infrastrukturbehörde die Durchführung des Vorantragsabschnitts nach Art. 10 TEN-E-VO zu beantragen.

(2) Diesem Antrag sind insbesondere beizulegen:

1. ein Bericht über die Grundzüge und die technische Konzeption des Vorhabens;

2. bei Leitungsanlagen ein Übersichtsplan mit der vorläufig berührten Trasse und den offenkundig berührten, öffentlichen Interessen dienenden Anlagen;

3. eine Übersicht über die wichtigsten anderen vom Vorhabenträger geprüften Lö­sungs­möglichkeiten und eine Begründung für die Wahl der vorläufig beabsichtigten Leitungstrasse bzw. des Standortes;


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4. ein Konzept für die Beteiligung der Öffentlichkeit, einschließlich eines Berichts über allenfalls bereits erfolgte Anhörungen der Öffentlichkeit.

(3) Die Energie-Infrastrukturbehörde hat den Antrag und die Projektunterlagen den weiteren voraussichtlich für die Genehmigung des Vorhabens zuständigen Behörden zu übermitteln und die Gelegenheit einzuräumen, dazu Stellung zu nehmen, insbeson­dere zur Frage, ob die vorgelegten Unterlagen reif für den Beginn des Vorantragsab­schnittes sind. Spätestens drei Monate nach Eingang des Antrags bestätigt die Energie-Infrastrukturbehörde, den Antrag oder begründet, dass offensichtliche Mängel des Vorhabens oder der Unterlagen bestehen, die einen Beginn des Vorantragsab­schnitts nicht erlauben. Dabei sind die eingelangten Stellungnahmen zu berücksich­tigen. Mit der schriftlichen Bestätigung des Antrags beginnen die Verfahrensfristen zu laufen. Sind zwei oder mehr Mitgliedsstaaten betroffen, tritt diese Rechtsfolge mit der letzten Bestätigung in einem Mitgliedsstaat ein.

(4) Im Rahmen des Vorantragsabschnitts sind die betroffenen Kreise im Sinne des Anhang VI Z 3 lit. a TEN-E-VO anzuhören.

(5) Die Energie-Infrastrukturbehörde hat eine öffentliche Erörterung nach § 44c Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51/1991, in der jeweils geltenden Fassung, unter Beiziehung aller Behörden, Legalpar­teien und Amtsstellen, die nach den in den Genehmigungsverfahren anzuwendenden Verwaltungsvorschriften zu beteiligen sind, in jedem vom Vorhaben berührten Bun­desland durchzuführen. Dabei hat der Vorhabenträger die Grundzüge des Vor­habens und die wichtigsten anderen geprüften Lösungsmöglichkeiten darzulegen und die Wahl des beantragten Vorhabens zu begründen. Die Energie-Infrastrukturbehörde hat die Unterlagen gemäß Abs. 2 spätestens drei Wochen vor der öffentlichen Erör­terung im Internet zu veröffentlichen. In der öffentlichen Erörterung ist jedermann berechtigt, Fragen an den Vorhabenträger, die Energie-Infrastrukturbehörde und die weiteren zustän­digen Behörden zu stellen und Stellungnahmen zum Projekt abzuge­ben. Die Energie-Infrastrukturbehörde hat eine Niederschrift über die öffentliche Erörterung aufzunehmen und diese auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Weiters ist den vom Vorhaben berührten Gemeinden eine Ausfertigung der Niederschrift zu übermitteln.

(6) Nach Durchführung der öffentlichen Erörterung hat die Energie-Infrastrukturbehörde ehestmöglich, spätestens aber binnen sechs Monaten ab dem Antrag gemäß Abs. 1, unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der zuständigen Behörden und allenfalls auch Dritter gegenüber dem Vorhabenträger zu den Unterlagen gemäß Abs. 1 und 2 Stellung zu nehmen. Dabei sind insbesondere offensichtliche Mängel des Vorhabens aufzuzeigen und voraussichtlich zusätzlich erforderliche Angaben in den Genehmi­gungs­anträgen anzuführen. Materiengesetzlich erforderliche Bewilligungen werden durch diese Mitteilung nicht vorweggenommen. Zeitgleich teilt die Energie-Infrastruktur­behörde dem Vorhabenträger mit, welche Unterlagen den Genehmigungsanträgen beizulegen sind und übermittelt einen mit den weiteren für die Genehmigung des Vorhabens zuständigen Behörden abgestimmten Ablauf- und Zeitplan für die Genehmi­gungsverfahren.

(7) Spätestens neun Monate nach der Mitteilung gemäß Abs. 6 hat der Vorhabenträger die materiengesetzlichen Genehmigungen, Bewilligungen und Nichtuntersagungen zur Errichtung und zum Betrieb des Vorhabens unter Vorlage der erforderlichen Unter­lagen bei der Energie-Infrastrukturbehörde zu beantragen. Sofern Gründe, welche nicht vom Vorhabenträger beeinflussbar sind, vorliegen, kann die Energie-Infra­struk­turbehörde einem Antrag des Vorhabenträgers auf Fristverlängerung stattgeben. Die Anträge werden anschließend – soweit die Energie-Infrastrukturbehörde nicht selbst Genehmigungsbehörde ist – ohne unnötigen Aufschub von der Energie-Infra­struk­turbehörde an die jeweiligen Genehmigungsbehörden weiter geleitet. In diesem Zu-


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sammenhang ist den Genehmigungsbehörden die Möglichkeit einzuräumen, sich binnen angemessener Frist dahingehend zu äußern, ob das jeweilige Vorhaben aus der Sicht der von der jeweiligen Genehmigungsbehörde anzuwendenden Genehmi­gungs­vorschriften reif für den Beginn des formalen Genehmigungsabschnitts ist und welche vom Vorhabenträger vorzulegenden Informationen noch fehlen. Innerhalb von drei Monaten nach Einlangen der vollständigen Anträge werden diese von der Energie-Infrastrukturbehörde unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Genehmigungs­behörden entweder bestätigt oder abgelehnt.

Formaler Genehmigungsabschnitt

§ 11. (1) Die Energie-Infrastrukturbehörde – soweit die Energie-Infrastrukturbehörde nicht selbst Genehmigungsbehörde ist – koordiniert die für die Genehmigung des Vorhabens zu führenden Verfahren.

(2) Alle betroffenen Behörden behandeln die Genehmigungsanträge für PCI nach Möglichkeit prioritär und sorgen für eine effiziente Durchführung der Verfahren. Sämtliche Behörden haben die Entscheidungen über die Anträge gemäß § 10 Abs. 7 ohne unnötigen Aufschub, spätestens innerhalb der Entscheidungsfrist gemäß § 73 AVG ab Bestätigung der Anträge gemäß § 10 Abs. 7 zu treffen.

(3) Die betroffenen Behörden können das Ermittlungsverfahren bei Entscheidungsreife für geschlossen erklären. Diese Erklärung bewirkt, dass keine neuen Tatsachen und Beweismittel mehr vorgebracht werden können. § 45 Abs. 3 AVG bleibt unberührt.

(4) Die Energie-Infrastrukturbehörde kann den Vorhabenträger auf dessen Anfrage durch die Übermittlung von Informationen, über die die Energie-Infrastrukturbehörde verfügt und die der Vorhabenträger für die Vorbereitung der Einreichunterlagen benötigt, unterstützen. Auf die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist Bedacht zu nehmen. Im Falle der kostenlosen Bereitstellung dürfen die Informationen nur für die Realisierung des Vorhabens verwendet werden. Die für die Genehmigungs­verfahren voraussichtlich wesentlichen Themen und Fragestellungen können im Rah­men dieses Investorenservice zur Vorhabensvorbereitung von der Energie-Infrastruk­tur­behörde bekannt gegeben werden.

Verfahrenskoordinierung durch die Energie-Infrastrukturbehörde

§ 12. (1) Zur Koordinierung kann sich die Energie-Infrastrukturbehörde folgender Instrumente bedienen:

1. Unterstützung der sonstigen Genehmigungsbehörden in den von ihnen durch­zuführenden Verfahren;

2. Abstimmung mit den sonstigen Genehmigungsbehörden  zur Koordination der effizienten Verfahrensabwicklung;

3. Erstellung abgestimmter, einen straffen Verfahrensablauf vorsehender Zeitpläne für den Vorantragsabschnitt und die Genehmigungsverfahren (§ 4 Abs. 1 Z 8), gemeinsam mit den beteiligten Behörden, wobei für den Vorantragsabschnitt längstens zwei Jahre und für das Genehmigungsverfahren bis zur Entscheidung längstens ein Jahr und sechs Monate vorzusehen sind;

(2) Der Vorhabenträger hat die Energie-Infrastrukturbehörde über Verzögerungen bei der Erstellung der Einreichunterlagen zu informieren.

(3) Sofern nach den Verwaltungsvorschriften für ein PCI verschiedene Bewilligungen, Genehmigungen oder bescheidmäßige Feststellungen erforderlich sind, sind die dafür


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erarbeiteten Projektunterlagen nach Möglichkeit gemeinsam bei den berührten Stand­ortgemeinden aufzulegen und nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten auf der Internetseite der Energie-Infrastrukturbehörde zu veröffentlichen. Jedenfalls zu veröf­fentlichen sind neben den in Anhang VI Z 6 TEN-E-VO vorgesehenen Unterlagen ein Bericht über die technische Konzeption des Vorhabens, bei Leitungsanlagen ein Über­sichts­plan mit der vorgesehenen Trasse, möglichen Alternativen und den offenkundig berührten, öffentlichen Interessen dienenden Anlagen sowie eine Begründung für die Wahl der vorläufig beabsichtigten Leitungstrasse bzw. des Standortes. Die ent­sprechenden Unterlagen sind der Energie-Infrastrukturbehörde vom Vorhabenträger in elektronischer, veröffentlichungsfähiger Form zur Verfügung zu stellen.

(4) Sofern nach den Verwaltungsvorschriften für ein PCI verschiedene Bewilligungen, Genehmigungen oder bescheidmäßige Feststellungen erforderlich sind, sind die Verfahren nach Möglichkeit aufeinander abzustimmen und durch die Energie-Infra­struktur­behörde zu koordinieren. Eine getrennte Verhandlungsführung ist zulässig, wenn diese im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostener­sparnis gelegen ist.

Sachverständige, Verfahrenskosten

§ 13. (1) Sofern die Energie-Infrastrukturbehörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Sachver­ständige heranziehen muss, ist die Beiziehung von nicht amtlichen Sachverständigen auch ohne das Vorliegen der Voraussetzungen des § 52 Abs. 2 und 3 AVG zulässig. Es können auch fachlich einschlägige Anstalten, Institute oder Unternehmen als Sach­verständige bestellt werden.

(2) Kosten, die der Behörde bei der Durchführung der Verfahren nach diesem Bun­desgesetz erwachsen, wie Gebühren oder Honorare für Sachverständige oder Media­toren, sind vom Vorhabenträger zu tragen. Die Behörde kann dem Vorhabenträger durch Bescheid auftragen, diese Kosten nach Prüfung der sachlichen und rechneri­schen Richtigkeit durch die Behörde direkt zu bezahlen.

Sicherung des Ausbaus von Leitungsanlagen

§ 14. (1) Um die Freihaltung der für die Errichtung von PCI, die elektrische Leitungs­anlagen sind und sich auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken, notwendigen Grundflächen sowie der sicherheitstechnisch erforderlichen Schutzbereiche der Lei­tungs­anlagen zu sichern, kann die Energie-Infrastrukturbehörde nach Konsultation des betroffenen Landes für das in einem Lageplan dargestellte Gebiet, das für eine spätere Führung der elektrischen Leitungsanlage in Betracht kommt (Trassenplanungsgebiet), durch Verordnung bestimmen, dass für einen Zeitraum von fünf Jahren Neu-, Zu-, Auf-, Um- und Einbauten und Anlagen in einem bestimmten begrenzten Gebiet ohne Zustimmung der Energie-Infrastrukturbehörde nicht errichtet werden dürfen oder dass deren Errichtung an bestimmte, von der Energie-Infrastrukturbehörde zu stellende Bedingungen zur Sicherung der Herstellung der Leitungsanlage geknüpft wird.

(2) Eine Verordnung gemäß Abs. 1 darf nur erlassen werden, wenn

1. der Vorantragsabschnitt gemäß § 10 oder gemäß § 31 UVP-G 2000 beantragt wurde und die öffentliche Erörterung durchgeführt wurde;

2. zu befürchten ist, dass durch bauliche Veränderungen in diesem Gebiet der ge­plante Bau der elektrischen Leitungsanlage erheblich erschwert oder wesentlich ver­teuert wird;


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3. der Projektwerber die erforderlichen Planungsunterlagen einschließlich einer Abschätzung der Auswirkungen der Verwirklichung des Leitungsbaus auf die nach dem Starkstromwegerecht zu berücksichtigenden öffentlichen Interessen vorlegt.

(3) Die fünfjährige Frist kann um fünf Jahre verlängert werden, wenn der formale Geneh­migungsabschnitt beantragt wurde. Eine Verordnung gemäß Abs. 1 ist vor Ablauf ihrer Geltungsdauer aufzuheben, sobald der Grund für ihre Erlassung wegge­fallen ist.

(4) Vor Erlassung der Verordnung sind die Unterlagen gemäß Abs. 2 Z 3 sechs Wochen lang in den berührten Gemeinden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Zeit und Ort der Auflage sind durch Anschlag an der Amtstafel der Gemeinde kundzu­machen. Innerhalb der Auflagefrist können von den Eigentümern des von der Leitung­strasse betroffenen Gebiets sowie von den betroffenen Bundesländern und Gemei­nden schriftliche Stellungnahmen bei der Energie-Infrastrukturbehörde eingebracht werden. Diese hat die abgegebenen Stellungnahmen angemessen zu prüfen.

(5) Die Verordnung gemäß Abs. 1 ist auch in den betreffenden Gemeinden ortsüblich zu verlautbaren.

(6) Für die durch die Einschränkungen gemäß Abs. 1 den Betroffenen erwachsenden Nachteile wird keine Entschädigung geleistet.

(7) Bauvorhaben, die länger als zwei Jahre vor dem Inkrafttreten einer Verordnung gemäß Abs. 1 rechtskräftig bewilligt worden sind, mit deren Ausführung aber noch nicht begonnen worden ist, dürfen während der Geltungsdauer der Verordnung gemäß Abs. 1 und 3 nur nach Maßgabe der Bestimmungen der Verordnung gemäß Abs. 1 ausgeführt werden.

(8) Die Zustimmung der Energie-Infrastrukturbehörde zu beabsichtigten Neu-, Zu-, Auf-, Um- und Einbauten und Anlagen innerhalb des Trassenplanungsgebiets ist zu erteilen, wenn nicht zu befürchten ist, dass durch die beabsichtigten baulichen Veränderungen der geplante Leitungsbau erheblich erschwert oder wesentlich verteuert wird oder wenn diese beabsichtigten baulichen Veränderungen zum Schutze des Lebens und der Gesundheit von Personen notwendig sind.

3. Teil

Übergangs- und Schlussbestimmungen

Verwaltungsstrafbestimmungen

§ 15. Sofern die Tat nicht in den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach anderen Verwaltungsstraf­bestim­mun­gen mit strengerer Strafe bedroht ist, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 10 000 Euro zu bestrafen, wer trotz Aufforderung durch die Energie-Infrastrukturbehörde oder die Regulierungsbehörde

1. entgegen Art. 5 Abs. 1 TEN-E-VO keinen Durchführungsplan erstellt oder diesen entgegen Art. 5 Abs. 4 lit. c TEN-E-VO nicht adaptiert;

2. entgegen Art. 5 Abs. 4 TEN-E-VO seinen Jahresberichtspflichten nicht rechtzeitig nachkommt;

3. entgegen Art. 5 Abs. 7 lit. e TEN-E-VO keine oder nicht die erforderlichen Infor­mationen zur Verfügung stellt;


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4. entgegen Art. 9 Abs. 3 2. Unterabsatz TEN-E-VO seiner Informationsverpflichtung nicht nachkommt;

5. als Vorhabenträger entgegen Art. 9 Abs. 7 TEN-E-VO keine Website einrichtet oder aktualisiert.

Übergangsbestimmungen

§ 16. (1) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten nicht für Vorhaben, für die ein Vorhabenträger vor dem 16. November 2013 die Antragsunterlagen eingereicht hat.

(2) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind auf Vorhaben nicht anzuwenden, für die ein Genehmigungsverfahren unter direkter Anwendung des Art. 10 TEN-E-VO vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes eingeleitet wurde.

Inkrafttreten

§ 17. Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Vollziehung

§ 18. Mit der Vollziehung sind betraut:

1. hinsichtlich des § 5, soweit die Vollziehung dem Bund zukommt, der jeweils zu­ständige Bundesminister;

2. hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.“

4. Art. 2 (Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes) wird wie folgt geän­dert:

a) In Art. 2 wird nach Z 1 folgende Z 1.a eingefügt:

„1a. § 3 Abs. 7a lautet:

„(7a) Stellt die Behörde gemäß Abs. 7 fest, dass für ein Vorhaben keine Umwelt­ver­träg­lichkeitsprüfung durchzuführen ist,  ist eine gemäß § 19 Abs. 7 anerkannte Umwelt­organisation oder ein Nachbar/eine Nachbarin gemäß § 19 Abs. 1 Z 1 berech­tigt, Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zu erheben. Ab dem Tag der Veröffent­lichung im Internet ist einer solchen Umweltorganisation oder einem solchen Nachbarn/ einer solchen Nachbarin Einsicht in den Verwaltungsakt zu gewähren. Für die Be­schwerdelegitimation der Umweltorganisation ist der im Anerkennungsbescheid gemäß § 19 Abs. 7 ausgewiesene Zulassungsbereich maßgeblich.““

b) In Art. 2 werden nach Z 4 folgende Z 4.a und 4.b eingefügt:

„4.a In § 23a Abs. 2 lautet Z 3:

„3. Ausbaumaßnahmen sonstiger Art an Bundesstraßen, wenn ein schutzwürdiges Gebiet der Kategorien A, B, C, D oder E des Anhanges 2 berührt wird und im Einzelfall zu erwarten ist, dass unter Berücksichtigung des Ausmaßes und der Nachhaltigkeit der Umweltauswirkungen der schützenswerte Lebensraum (Kategorie B des Anhanges 2) oder der Schutzzweck, für den das schutzwürdige Gebiet (Kategorien A, C, D und E des Anhanges 2) festgelegt wurde, wesentlich beeinträchtigt wird; ausgenommen sind


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a) der Neubau von Anschlussstellen, die ein schutzwürdiges Gebiet der Kategorie E berühren,

b) die Berührung von schutzwürdigen Gebieten ausschließlich durch Schutzbauten zur Beseitigung von Gefahrenbereichen oder durch auf Grund von Katastrophenfällen oder durch Brückenneubauten bedingte Umlegungen von bestehenden Trassen,

c) die Errichtung zusätzlicher Parkplätze mit weniger als 750 Stellplätzen,

d) die Errichtung zusätzlicher Betriebe gemäß § 27 des Bundesstraßengesetzes 1971 mit einer Flächeninanspruchnahme von weniger als 5 ha,

e) die Zulegung von Kriechspuren und Rampenverlegungen,

f) die Errichtung von zusätzlichen Einzelrampen bei bestehenden Knoten oder An­schlussstellen,

g) Änderungen der Straßenachse oder der Nivelette um weniger als 5 m,

h) Anlagen für den Straßenbetrieb und Umweltschutzmaßnahmen und

i) sonstige bauliche Maßnahmen an bestehenden Bundesstraßen, durch die im Ver­gleich zum Bestand die Verkehrsrelationen nicht erweitert werden.“

4.b § 24 Abs. 5a lautet:

„(5a) Stellt die Behörde gemäß Abs. 5 fest, dass für ein Vorhaben keine Umweltver­träglichkeitsprüfung durchzuführen ist,  ist eine gemäß § 19 Abs. 7 anerkannte Umweltorganisation oder ein Nachbar/eine Nachbarin gemäß § 19 Abs. 1 Z 1 berechtigt, Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zu erheben. Ab dem Tag der Veröffentlichung im Internet ist einer solchen Umweltorganisation oder einem solchen Nachbarn/ einer solchen Nachbarin Einsicht in den Verwaltungsakt zu gewäh­ren. Für die Beschwerdelegitimation der Umweltorganisation ist der im Anerkennungs­bescheid gemäß § 19 Abs. 7 ausgewiesene Zulassungsbereich maßgeblich.““

c) In Art. 2 Z 9 lautet § 30 Abs. 3:

„(3) Die Energie-Infrastrukturbehörde gemäß § 6 des Bundesgesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 zur Leitlinien für die europäische Infrastruktur (Energie-Infrastrukturgesetz – E-InfrastrukturG), BGBl. I Nr. xxx/2016, unterstützt und koordiniert die gemäß Kapitel III der TEN-E-VO erforderlichen Aufgaben der Behörde.“

d) In Art. 2 lautet Z 10 wie folgt:

„10. In § 46 werden folgend Abs. 25 und Abs. 26 angefügt:

„(25) Die Bestimmungen des neu eingefügten 6. Abschnittes sind auf Vorhaben nicht anzuwenden, für die ein UVP-Verfahren gemäß § 5 oder ein Vorverfahren gemäß § 4 unter direkter Anwendung des Art. 10 der TEN-E-VO vor Inkrafttreten des Bundes­gesetzes BGBl. I Nr. xxx/2016 eingeleitet wurde.

(26) § 3 Abs. 7a i.d.F. BGBl. I Nr. xxx/2016 gilt auch für jene Fälle, in denen der Bescheid vor Inkrafttreten dieser Novelle erlassen wurde und die Beschwerdefrist noch nicht abgelaufen ist. In diesen Fällen beginnt die Beschwerdefrist für die Nachba­rinnen/Nachbarn gegen den Feststellungsbescheid mit dem Tag des Inkrafttretens dieser Novelle zu laufen. Für Vorhaben, bei denen am 15. April 2015 noch nicht alle nach den Verwaltungsvorschriften erforderlichen Genehmigungen oder erforderlichen Zwangsrechte rechtskräftig erteilt oder bei denen am 15. April 2015 gegen Geneh­migungen oder Zwangsrechte eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof oder eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof anhängig sind, gilt für den Fall der Auf­hebung oder Nichtigerklärung aus dem Grund, weil darin eine nach dem Urteil des


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Gerichtshofes der Europäischen Union vom 16. April 2015, C-570/13, als unions­rechtswidrig beurteilte bindende Wirkung von Feststellungsbescheiden nach § 3 Abs. 7 oder § 24 Abs. 5 angenommen wird, § 42a mit der Maßgabe, dass bis zur Rechtskraft des Ersatzbescheides oder Ersatzurteils, längstens jedoch drei Jahre ab der Zustellung der die Genehmigung aufhebenden oder als nichtig erklärenden Entscheidung an den Projektwerber/die Projektwerberin, das Recht zur Errichtung und zum Betrieb des Vorhabens weiter ausgeübt werden kann.“

5. Art. 3 entfällt.

6. Art. 4 erhält die Bezeichnung „Artikel 3“.

Begründung

Zur Änderung des Art. 1 (Bundesgesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 zu Leitlinien für die europäische Infrastruktur (Energie-Infrastrukturgesetz – E-InfrastrukturG)):

Ziel dieses Abänderungsantrages ist es, die Erfüllung der Verpflichtungen aus der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 auf einfachgesetzlicher Ebene zu erreichen. Durch die Abänderung des Gesetzesvorschlages wird nunmehr in die Kompetenzen der Bundes­länder gemäß B-VG nicht mehr eingegriffen, da die Kategorien der PCI-Vorhaben von den Kompetenzen des Bundes (insbesondere Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie [Art. 10 Abs. 1 Z 8 B-VG], Starkstromwegerecht, soweit sich die Leitungs­anlage auf zwei oder mehrere Bundesländer erstreckt [Art. 10 Abs. 1 Z 10 B-VG], Bergwesen [Art. 10 Abs. 1 Z 10 B-VG] sowie Umweltverträglichkeitsprüfung für Vor­haben, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist [Art. 11 Abs. 1 Z 7 B-VG] umfasst sind. Die Verankerung einer vorausschauenden Trassen­siche­rung dient der Absicherung der im öffentlichen Interesse liegenden PCI-Vorhaben und der Planungssicherheit für die Vorhabenträger. Dieses Instrument ist zwar in der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 nicht ausdrücklich vorgesehen, entspricht aber einer langjährigen Forderung des Rechnungshofes. Eine Verankerung der Trassensicherung ist einfachgesetzlich aus kompetenzrechtlichen Gründen nur für elektrische Leitungsanlagen möglich, die zwei oder mehrere Bundesländer berühren.

Hinsichtlich des Verfahrens sind Eingriffe in die Bundesländerkompetenzen nicht vor­gesehen. Durch die bereits nach geltender Rechtslage bestehende Möglichkeit der Säumnisbeschwerde an das örtlich und sachlich zuständige Verwaltungsgericht ist gewährleistet, dass die in der TEN-E-Verordnung vorgesehenen Fristen eingehalten werden können.

Zu Artikel 2 (Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes) zu Z 1.a und Z 4.b:

Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 22. Juni 2015, Zl. 2015/04/0002, aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens an den Europäischen Gerichtshof (Urteil Gruber vom 16. April 2015, C-570/13) die bisherige Judikatur zur Bindungswir­kung von UVP-Feststellungsbescheiden geändert. Für Einzelpersonen, die zur „betrof­fenen Öffentlichkeit“ i.S.v. Art. 1 Abs. 2 UVP-RL zählen und denen im Feststellungs­verfahren nach § 3 Abs. 7 UVP-G 2000 bisher unmittelbar keine Mitsprache zukommt, kann die Bindungswirkung nicht entgegengehalten werden. Entsprechend dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs kommt solchen Nachbarn in den Materienverfahren, trotz des Vorliegens einer negativen Feststellungsentscheidung, ein subjektives Recht zu, um die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde zu relevieren. Dadurch entsteht in der Praxis ein erhöhter Verwaltungsaufwand für die Behörden und für die Projektwerberin Rechtsunsicherheit.


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Um die Bindungswirkung des Feststellungsbescheids nach § 3 Abs. 7 bzw. § 24 Abs. 5 UVP G 2000 wieder herzustellen und den unionsrechtlichen Erfordernissen des Art. 11 UVP-RL zu entsprechen, wird in den § 3 Abs. 7a bzw. § 24 Abs. 5a UVP-G 2000 analog dem bestehenden Beschwerderecht für anerkannte Umweltorganisationen ein solches Beschwerderecht für Nachbarn/Nachbarinnen nach § 19 Abs. 1 Z 1 UVP-G 2000 eingeführt. Die ausreichende Kundmachung solcher Bescheide ist nach § 3 Abs. 7 bzw. § 24 Abs. 5 UVP-G 2000 gewährleistet und Nachbarn und Nachbarinnen steht damit, wie bereits den Umweltorganisationen, mit dem Tag der Veröffentlichung des Bescheids im Internet die Möglichkeit zur Einsicht in den Verwaltungsakt und innerhalb von vier Wochen eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht offen.

Zu Art. 2 Z 4.a

Durch die Änderung in § 23a Abs. 2 Z 3 sollen Verwaltungskosten eingespart und der Wirtschafts- und Beschäftigungsstandort Österreich durch eine verfahrensökono­mische Gestaltung des Umweltverträglichkeitsprüfungsrechts gefördert werden. Es werden zwei Typen von Vorhaben im Bereich der Bundesstraßen in die Liste der Aus­nahmen von der Einzelfallprüfung aufgenommen und zwar neue Anschlussstellen, die nur ein schutzwürdiges Gebiet der Kategorie E berühren und sonstige bauliche Maßnahmen an bestehenden Bundesstraßen, durch die im Vergleich zum Bestand die Verkehrsrelationen nicht erweitert werden. Zur leichteren Lesbarkeit erhalten die einzelnen Ausnahmetatbestände Bezeichnungen durch Buchstaben.

Zu lit. a):

Nach derzeit geltender Rechtslage (§ 23a Abs. 2 Z 3 UVP-G 2000) müssen Ausbau­maßnahmen sonstiger Art an Bundesstraßen einer Einzelfallprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht dann unterzogen werden, wenn sie ein schutzwürdiges Gebiet der Kategorien A, B, C, D oder E (Siedlungsgebiet) berühren. Im Gegensatz dazu wird für Ausbaumaßnahmen sonstiger Art an Schnellstraßen, die keine Bundesstraßen sind, gem. Anhang 1 Z 9 lit. g und h nur dann eine Einzelfallprüfung (§ 3 Abs. 4) angeordnet, wenn sie zum einen schutzwürdige Gebiete der Kategorien A, B, C oder D berühren und zum anderen einen bestimmten Schwellenwert überschreiten. Nicht maßgeblich für die Pflicht zur Prüfung im Einzelfall ist daher, ob diese Ausbaumaßnahmen an Schnellstraßen ein schutzwürdiges Gebiet der Kategorie E (Siedlungsgebiet) berühren.

Somit werden Ausbaumaßnahmen an Bundesstraßen gegenüber jenen an Straßen nach Anhang 1 Z 9 UVP-G 2000 strenger behandelt. Die vorliegende Änderung soll eine teilweise Entschärfung bringen, und bedeutet, dass im Fall der Berührung eines schutzwürdiges Gebiet der Kategorie E (Siedlungsgebiet) durch Bundesstraßen-Anschlussstellen, die Ausbaumaßnahmen sonstiger Art an Bundesstraßen darstellen, keine verpflichtende Einzelfallprüfung (ohne Schwellenwert) zu erfolgen hat. Sicher­gestellt ist jedoch aufgrund der Regelung in § 23a Abs. 2 Z 1 UVP-G 2000, dass Anschlussstellen an stark befahrenen Bundesstraßen weiterhin einer UVP zu unter­ziehen sind. Auch die Berührung von schutzwürdigen Gebieten der Kategorien A, B, C oder D durch Anschlussstellen löst weiterhin die Pflicht zur Einzelfallprüfung aus.

Zu lit. i):

Die abschließend geregelte Ausnahmebestimmung des UVP-G wird durch einen Tatbestand „sonstige bauliche Maßnahmen an bestehenden Bundesstraßen“, die nicht unter die anderen genannten Ausnahmen fallen und durch die im Vergleich zum Bestand die Verkehrsrelationen nicht erweitert werden, ergänzt.

Mit dieser Erweiterung der Ausnahmeregelung erfolgt eine Anpassung an die Aus­nahmeregelung des § 4 Abs. 2 Bundesstraßengesetz 1971, worin von der Trassenfest­legungspflicht ausgenommene Bundesstraßenbauvorhaben nicht abschließend, son-


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dern nur demonstrativ genannt werden. Daher können auch beispielsweise in der Praxis bedeutsame Vergrößerungen von  Raststätten unter dem gesetzlichen Schwel­lenwert und bauliche Maßnahmen zur Entflechtung von Verkehrsströmen (Bypässe) unter den Ausnahmetatbestand des BStG 1971 subsumiert werden.

Wenn durch eine bauliche Maßnahme an einer Bundesstraße (z.B. Bypass am Ende einer Rampe oder Verbreiterung einer Fahrbahn im Knotenbereich, um bestehende Ver­kehrsströme im Sinne der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs besser entflechten zu können) die Verkehrsrelationen im Vergleich zur bestehenden Bundes­straße durch neue Relationen nicht erweitert werden, so ist zu erwarten, dass sich das Vorhaben nicht nachteilig auf die Umwelt auswirkt, sodass eine Einzelfallprüfung nicht erforderlich ist. Fahrstreifenzulegungen sind von dieser Ausnahmeregelung nicht erfasst, wie sich aus dem Zusammenspiel mit § 4 Abs. 2, letzter Satz BStG ergibt.

Zu Art. 2 Z 10:

Mit der Einführung eines Beschwerderechts für Nachbarn/Nachbarinnen in § 3 Abs. 7a bzw. § 24 Abs. 5a UVP G 2000 wird für Feststellungsentscheidungen wieder eine Bindungswirkung erreicht. Das Beschwerderecht gilt bei allen betroffenen Feststel­lungs­ent­scheidungen, für die bei Inkrafttreten dieser Novelle die Beschwerdefrist noch nicht abgelaufen ist. In den übrigen Fällen bleibt entsprechend der oben zitierten Judikatur des EuGH und VwGH die bisherige Rechtslage, mit der Möglichkeit eines Zugangs zu Gerichten, unverändert. Für all jene Fälle, in denen vor der Entscheidung des EuGH am 16. April 2015 durch die bisherige VwGH-Judikatur auf die Bindungs­wirkung eines vorliegenden (negativen) Feststellungsbescheids vertraut wurde, wird in § 46 Abs. 26 UVP-G 2000 eine Übergangsbestimmung normiert. Wird ein Genehmi­gungs­bescheid oder ein Bescheid, mit dem ein Zwangsrecht eingeräumt wurde, oder ein über einen Genehmigungsbescheid oder Zwangsrechtsbescheid ergangenes Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes vom Verwaltungsgerichtshof oder Verfas­sungsge­richtshof aufgehoben oder ein Genehmigungsbescheid oder Zwangsrechtsbescheid von einem Verwaltungsgericht aufgehoben oder ein solcher Bescheid infolge rechts­kräftiger Feststellung, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, als nichtig erklärt, so darf bis zur Rechtskraft eines Ersatzbescheids oder Ersatzurteils zur Genehmigung, längstens jedoch drei Jahre ab Zustellung der die Genehmigung aufhebenden oder als nichtig erklärenden Entscheidung, das Recht zur Errichtung und zum Betrieb des Vorhabens entsprechend der aufgehobenen Genehmigung weiter ausgeübt werden.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ebenso ordnungsgemäß ein­ge­bracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kolle­gen

betreffend „Elektrizitäts-Infrastruktur rascher ausbauen - Upgrades bestehender Tras­sen von der generellen UVP-Pflicht ausnehmen“

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (626 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Energie-Infrastrukturgesetz erlassen, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 und das


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Energie-Control-Gesetz geändert sowie das Bundesgesetz über die Frist und das Verfahren in den Fällen des Art. 12 Abs. 3 des B-VG aufgehoben werden (651 d.B.)

Der Ausbau der Stromversorgung ist ein Schlüsselfaktor für die Energiewende, belebt die Konjunktur und schafft Arbeitsplätze: Durch eine unbürokratische Verfahrens­beschleunigung wird das Aufrüsten von 220 kV auf 380 kV Stromleitungen erleichtert. Das macht den Netzausbau im Vergleich zu einem Neubau um bis zu 60 Prozent günstiger und beschleunigt die Umsetzung der von den Netzbetreibern geplanten Inves­titionen. Das Investitionsvolumen liegt bei bis zu 700 Millionen Euro. Dadurch werden bis zu 2.500 Arbeitsplätze pro Jahr geschaffen.

Upgrades bestehender Trassen sollen von der generellen UVP-Pflicht ausgenommen werden, wenn es zu keiner Verschlechterung für die Anrainer kommt. Im Zuge eines sogenannten „Upgrades“ bleiben Masten und Trassenführung im Kern bestehen. Es werden nur die Seile bzw. deren Befestigungen technisch auf den neuesten Stand gebracht. Da es im Zuge des „Upgrades“ zu keinen zusätzlichen Umweltauswirkungen kommt, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung für diese Maßnahme nicht erforderlich.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehenden

Entschließungsantrag:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ersucht, dem Nationalrat  bis spätestens Mitte 2016 einen Entwurf einer Novelle zum UVP-Gesetz des Inhalts vorzulegen, dass das Aufrüsten („Upgrade“) von Strom­lei­tungen von 220 kV auf 380 kV dadurch erleichtert wird, dass  solche Upgrades beste­hender Trassen von der generellen UVP-Pflicht ausgenommen werden.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


21.25.26

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht also um die Umsetzung einer EU-Verordnung über sogenannte Projects of Common Interest. Kollege Kassegger hat ja schon gut erklärt, worum es in dieser Verordnung geht: um effizi­entere Verfahren für wichtige Energieprojekte, aber auch um finanzielle Unterstützung für diese Projekte. Für uns war daher wichtig, wie die Verfahren für diese Projekte ausschauen und auch das Zustandekommen der Liste für diese Projekte in Österreich ausschaut. Ich gehe daher gleich darauf ein.

Es ist, wie gesagt, eine wichtige Frage, die Bund und Länder betrifft, deswegen war hier eigentlich auch eine Zweidrittelmehrheit vorgesehen, die jetzt mit diesem Abän­derungsantrag gestrichen werden soll. Ich möchte vorwegnehmen: Die Energiewende ist das zentrale Projekt, wenn es um die Erreichung der Ziele des Klimavertrages geht. Und für eine effiziente Umsetzung – das sage ich aus grüner Sicht – ist entscheidend, auch eine übergeordnete Planung, eine ausreichende Planung der Energiewende herbeizuführen und Bürgerinnen und Bürger mitnehmen zu können. Das geht nur, wenn man sie rechtzeitig einbindet.

Wir hätten in den Verhandlungen auch die Chance gesehen, durch das Einführen einer übergeordneten Planung – weg von den einzelnen Projekten, hin zu einer Energie­planung – erstens einmal die Energieplanung mehr in die öffentliche Hand zu bekom­men und nicht nur den Unternehmen zu überlassen (Abg. Pirklhuber: Stichwort OMV!)


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und auch Energiewirtschaft, Umweltszene, Bürgerinnen und Bürger näher zusammen­zubringen. Ich bin nämlich überzeugt davon, dass das eine der entscheidenden Maß­nahmen ist, um die Energiewende rasch umsetzen zu können. (Beifall bei den Grünen.)

Das wird durch die Umsetzung der strategischen Umweltprüfung eigentlich auch von Österreich gefordert, das ist seit zehn Jahren überfällig. Und da waren wir in den Verhandlungen schon sehr weit. Ich hätte das als wichtigen Schritt für die Umsetzung der Energiewende gesehen. Wir waren auch schon sehr weit bei der Beteiligung von BürgerInnen in anderen Gesetzesmaterien. Wir waren schon sehr weit, was die öffentliche Erörterung dieser Liste angeht, in der eben diese wichtigen Projekte ent­halten sind. Wir waren auch schon sehr weit – und das ist, glaube ich, auch für die Wirtschaft interessant, wenn es um effiziente Verfahren geht – in der Schaffung von Ansätzen, die Behörden mit mehr Sachverstand auszustatten, um Verfahren auch effizient, ordentlich und vor allem unabhängig abwickeln zu können. Da waren wir uns schon ziemlich einig.

Das alles wird jetzt geopfert. Die Verhandlungen wurden letzte Woche einseitig abge­brochen. Durch das Streichen der Zweidrittelgeschichten wurden auch Dinge aufge­geben, die für Unternehmen und Projektbetreiber wichtig gewesen wären, wie bessere Koordinierung durch das Wirtschaftsministerium bei länderübergreifenden Projekten, wie Trassenfreihaltung bei länderübergreifenden Projekten. Das gibt es jetzt alles nicht. Und warum? – Mein Vorredner hat es angesprochen: Es gab lange Rechts­unsicher­heit, weil Österreich, und insbesondere die ÖVP, sich auch gewehrt hat, EU-Recht umzusetzen, BürgerInnenrechte, Rechte von AnrainerInnen im UVP-Verfahren – das hier mitverhandelt wird – umzusetzen, und Bescheide aufgehoben wurden, wenn Bür­gerinnen und Bürger nicht einwenden konnten, dass ein Projekt UVP-pflichtig wäre.

Da gab es eine Weigerung. Die Lösung, die jetzt vorgeschlagen wird, ist, dass auch wenn ein Genehmigungsbescheid durch ein Gericht aufgehoben wird, das Projekt trotz­dem errichtet und weiterbetrieben werden darf. (Ruf: Unglaublich!) Und das ist aus rechtsstaatlicher Sicht, denke ich, schon zu hinterfragen. Es wird auch ganz eindeutig hinterfragt. Und ich sehe auch nicht ein, dass die Rechtsunsicherheit, die seit Jahren bekannt ist, deren Beseitigung Sie als Bundesregierung nicht angegangen sind, jetzt auf Kosten von Anrainerinnen und Anrainern, nämlich ausschließlich auf Kosten der NachbarInnen von solchen Projekten, ausgetragen wird.

Ich lasse das Argument der Verzögerungen nicht gelten. Wir haben immer gesagt, dass wir hier rasch handeln müssen, weil gerade in diesem Punkt große Rechts­un­sicherheit besteht. Und aus grüner Sicht, Herr Minister, aus unserer Sicht wären wir vor dem Sommer abschlussfähig gewesen, wenn es von der ÖVP ein Angebot in dieser wichtigen Frage der BürgerInnenbeteiligung gegeben hätte. Da ist nichts gekom­men.

So funktioniert das nicht. Gerade, wenn es um effiziente Genehmigungsverfahren geht, sollten wir uns auch hier im Parlament um effiziente Verhandlungen bemühen. Diese Verhandlungen waren alles andere als effizient. Die Einzigen, die verzögert haben, waren die Regierungsfraktionen. Wie gesagt, wir hätten dieses Paket schon vor dem Sommer abschließen können.

Wir hatten im Energiebereich schon eine sehr konstruktive Gesprächsbasis – ich spreche da das Ökostromgesetz und das Energieeffizienzgesetz an –, wir haben auch einiges weitergebracht. Das schaut jetzt leider ein bisschen anders aus. Das Ener­gieeffizienzgesetz wird torpediert, diese Verhandlungen wurden verzögert, es gab kein einziges Verhandlungsangebot. So geht das nicht. Das muss sich konstruktiv verbes­sern. Wir müssen den Klimavertrag von Paris umsetzen, da müssen wir in der Energie­wende etwas weiterbringen, es stehen weitere Zweidrittel-Materien an – Stichwort noch


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einmal Ökostromgesetz –, und ich fordere auch Sie, Herr Vizekanzler, auf, hier tätig zu werden und die Energiepolitik in Österreich wieder auf Vordermann zu bringen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.30


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Matznetter. – Bitte.

 


21.31.02

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier eine inzwischen schon von der Opposition, aber auch vom Kollegen Mag. Groiß ausreichend erläuterte Gesetzesvor­lage. Ich möchte zu ein paar Punkten Stellung nehmen, auch zur Widersprüchlichkeit der Opposition. Dr. Kassegger sagt, dieser Abänderungsantrag wäre heute nach 11 Uhr erstmals bekannt geworden. (Abg. Brunner: Da ist er offiziell übermittelt wor­den, nicht vorher!) Frau Mag. Brunner, Sie bestätigen das. Gleichzeitig äußern die Grünen am Freitag letzter Woche Kritik an diesem Abänderungsantrag. Das deckt sich alles nicht, vom Ablauf her. (Abg. Brunner: Ich war bis vor Kurzem nicht sicher, ob es der gleiche ist!)

Da sind wir wohl einer Meinung: Formal ist es vielleicht erst heute geschickt worden, tatsächlich bekannt war das natürlich schon letzte Woche. – Darf ich das Nicken als Geständnis werten? Okay, gut. – Das heißt: So, dass die Opposition keine Chance gehabt hätte, sich damit auseinanderzusetzen, war es nicht. (Abg. Brunner: Ich verhandle seit einem Jahr, ich kenne die Materie!) – Eben, daher brauchen Sie aber nicht zu nicken, wenn er sagt, er wurde heute um 11 Uhr mit der Änderung „über­fallen“! – Okay, gut. Ich wollte nur nicht, dass der Eindruck erweckt wird, dass die Oppo­sition im Zuge des parlamentarischen Prozesses keinen Zugang hätte und sich damit nicht auseinandersetzen könnte. – Sie konnte das.

Jetzt kommen wir zum zweiten Punkt: Ja, es mögen nicht alle Wünsche dabei sein, ganz verstehe ich es aber nicht. Diese Gesetzesvorlage stellt zum Beispiel aus­drücklich die Nachbarinnen- und Nachbarrechte schon beim Feststellungsverfahren her. (Abg. Brunner: Ja, das ist ja …!) Nicht freiwillig, erzwungenermaßen durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Juni 2015. Ich gestehe das ein, trotzdem ist die Vorlage jetzt eine Umsetzung positiver Parteienrechte. (Abg. Brunner: Die Frage ist, was mit den Altfällen ist!) Warum zum Beispiel die grüne Fraktion nicht zustimmt, verstehe ich nicht. Das muss sie mit ihren WählerInnen diskutieren. (Abg. Brunner: Das Fortbetriebsrecht …!)

Warum stimmen Sie dagegen, dass Bürgerinnen und Bürger bereits Akteneinsicht bekommen, sobald der Bescheid draußen ist, und dass sie die Möglichkeit haben, direkt zum Bundesverwaltungsgericht zu gehen? Was ist schlecht an einer Bürger­beteiligungsmöglichkeit? (Abg. Brunner: Fortbetriebsrecht! Altfälle! Sie kennen das Gesetz!) – Ja und, was ist daran schlecht? – Okay, halten wir fest: Es ist gut, und Sie stimmen trotzdem dagegen. Das ist ja okay. Das steht jedem frei, es gilt hier das freie Mandat.

Wir haben generell die Situation, dass wir mit dieser Änderung alle Vorgaben erfüllen. Wir brauchen, das stimmt, keine Zweidrittelmehrheit, und wir haben – auch wenn vom Verwaltungsgerichtshof erzwungen – deutliche Verbesserungen. Ich finde, das ist ein gutes Gesetz. Wir wollen nicht mehr Bürokratie, wir haben oft auch das andere Prob­lem: dass Unternehmerinnen und Unternehmer sagen, die Verfahren dauern alle zu lang, es ist alles zu kompliziert. Wir haben Dinge, die stehen fertig da und können nicht in Betrieb genommen werden. Gleichzeitig haben wir internationale Betriebe, bei denen immer die Gefahr besteht, dass nicht immer alles in Österreich produziert wird.


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Das heißt, wir müssen zwischen hohen Standards, hohen Formen der Berücksich­tigung und den notwendigen Ausbaumaßnahmen entsprechende Schritte setzen. Wir tun das, auch der Entschließungsantrag geht in die richtige Richtung. So einen Tanz wie in Salzburg, wo Ihre Landesrätin zu Recht jetzt die Entscheidung treffen musste, … (Abg. Brunner: Das wäre zu vermeiden gewesen durch eine übergeordnete Planung!)

Ist ja okay, ich wollte nur darauf hinweisen. Das war ein Kompliment! Man kann ja gescheiter werden aus der Opposition heraus und dann, wenn man in der Verantwor­tung ist, sagen: Ja, wir brauchen die 380-kV-Leitung! – Das ist ja eine gute Entschei­dung, und das war ein Kompliment dafür. Sie beweist, dass Grüne in Regierungsver­ant­wortung auch richtige Entscheidungen treffen können. – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

21.34


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.

 


21.34.45

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsident! Geschätzter Herr Vizekanzler! Wie auch meine Vorredner von der Opposition richtig erkannt haben – und ich möchte das auch bestätigen –, ist die Frist einfach zu kurz gewesen. Wir haben nicht entsprechend Zeit, uns mit dem Abänderungsantrag auseinan­der­zusetzen, wenn wir ihn erst heute Vormittag übermittelt bekommen. Ich fordere auch Sie auf, Frau Präsidentin, weil das in Ihrer Verantwortung liegt, sicherzustellen, dass das Parlament ordentlich arbeiten kann. Ich glaube, es stünde uns zu, Anträge ordentlich begutachten zu können, um uns ordentlich auf die Debatte vorbereiten zu können. Wenn der Herr Kollege Matznetter sozusagen beschwichtigen will, dann kann er beschwichtigen, aber ernst nimmt ihn in dieser Hinsicht sowieso keiner.

Wenn es um dieses Gesetz geht, dann muss ich schon sagen, dass die wirkungs­orientierte Folgenabschätzung derartig mangelhaft ist:

„Den Erläuterungen zufolge soll für die beim Bundesminister für Wissenschaft, For­schung und Wirtschaft neu aufzubauende Infrastrukturbehörde ein allfälliger personel­ler Mehraufwand nach der Beschlussfassung im Detail evaluiert und durch interne personelle Umschichtungen abgedeckt werden. Eine Kostenabschätzung erfolgte nicht.

Gemäß § 17 Abs. 2 BHG 2013 ist jedem Entwurf für ein Regelungsvorhaben eine wirkungsorientierte Folgenabschätzung anzuschließen, wobei nur die wesentlichen Auswirkungen – zu denen die finanziellen Auswirkungen jedenfalls zählen – abzu­schät­zen sind.“

Ähnlich gilt dies auch für die im Gesetz enthaltenen Änderungen der Kompetenzen und Aufgaben der Regulierungsbehörde E-Control. Und ich kann mich auch hier wieder nur meinem Vorredner Kassegger anschließen: Das, was jetzt herauskommt, vor allem bei dieser Verordnung, bei dieser TEN-E VO, ist eine klassisch österreichische Lösung. Es gibt nämlich das Schema a, ein integriertes Schema, das koordinierte Schema und das Kooperationsschema. Und worauf haben wir uns geeinigt?

Der Ministerialentwurf hat das Schema b, also das koordinierte Schema, vorgeschla­gen – ist gleich: eine Behörde koordiniert, inklusive Durchgriffsrecht, mehrere Behör­den entscheiden. Was passierte aber? – Man hat wieder einen Bauchfleck vor den Landeshauptleuten gemacht. Ein klassisches „System Österreich“! Und da wundern wir uns, wenn am Vormittag noch groß vom Industrie- und Wirtschaftsstandort Österreich gesprochen wurde, und wie wichtig das alles sei. Im Endeffekt hat das eine fatale Auswirkung. Was wir nämlich brauchen würden, was wir ganz dringend brauchen


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würden, wäre ein Energie-Masterplan für 2050, und hier orte ich: Der Einzige, der wirk­lich einen Plan hat, ist der Herr Bolz. Sonst hat keiner einen Plan. (Abg. Steinhauser: Der Bolz ist alles andere als …!)

Die Pläne für einen Energie-Masterplan wurden schubladisiert und nichts anderes. Diese Anlassgesetzgebung ist ein fatales Zeichen! (Abg. Matznetter: Sollten wir nicht die Gesetze, für die es keinen Anlass gibt, weglassen?) Wir brauchen einen Master­plan, wenn wir die Energiewende schaffen wollen und wenn wir vor allem die behörd­lichen Verfahren beschleunigen wollen.

Wie wollen Sie dann den Standort, den Wirtschaftsstandort, den Industriestandort – Sie sagen Industrie 4.0 – absichern, wenn Sie keinen Plan haben?! – Ich denke, in dieser Hinsicht sollte dementsprechend ganz schnell ein Masterplan auf den Tisch, damit wir über diesen diskutieren können. – Danke vielmals. (Beifall bei den NEOS.)

21.38


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.

 


21.38.35

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Geschätzte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörer an den Fernseh­geräten und auf der Galerie! Von den Vorrednern wurde das Wesentliche schon gesagt. Die Verbesserung der Infrastruktur und alles, was angesprochen wurde, ist zu unterstützen. Allerdings wurden bereits beim Erstentwurf – auch von der Indus­triellenvereinigung – Bedenken in Richtung tatsächlich stattfindendem Bürokratieabbau geäußert.

Diese Bedenken, die jetzt auch seitens der Opposition angemeldet wurden, sind wohl gerechtfertigt. Über das Prozedere der Einbringung dieses Abänderungsantrages wurde auch alles gesagt. Zeit zur Begutachtung und Zeit zur Diskussion ist natürlich nicht geblieben. Dass im Antrag natürlich positive Fortschritte und Effekte drinnen sind, ist nicht abzustreiten. Auch die Schaffung von diesen 2 500 angesprochenen Arbeits­plätzen mit einem Investitionsvolumen von 700 Millionen € wird positive Auswirkungen auf die regionale und lokale Wirtschaft haben.

Dieses Drüberfahren, auch was die Bürgerrechte betrifft, aber ganz besonders auch die Grundstückseigentümer – ich glaube, wir wissen von diesen Sorgen im Salzburger Grenzgebiet, aber auch von dieser Bürgerinitiative im Almtal, von dieser geplanten Freileitung –: Man muss da wirklich diese Bedenken ernst nehmen und diese Bürger­interessen besser berücksichtigen. Und wenn es notwendig ist, wenn es die Sicherheit beziehungsweise das öffentliche Interesse erfordert, müssen auch Verkabelungen möglich sein.

Der von meinem Vorredner Sepp Schellhorn angesprochene Energie-Masterplan ist, glaube ich, außer Diskussion zu stellen und unbedingt notwendig, damit man mit einem Gesamtkonzept für die Zukunft – sowohl was die Versorgung als auch die Umsetzung anbelangt – Klarheit bekommt.

Wir sind, weil diese Auswirkungen und diese Forderungen zu wenig umgesetzt sind beziehungsweise weil zu wenig Zeit war, das zu diskutieren, zurzeit zu keiner Zustimmung bereit, weil die Folgen noch zu wenig abschätzbar sind. Ich darf den deutschen Finanzminister Schäuble zitieren, nämlich etwas, was er zwar im Zuge des Budgets gesagt hat, was man aber auch hier sagen kann: Da sind wir eher für Fahren auf Sicht, um klare Entscheidungen zu treffen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

21.41



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 333

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Vizekanzler Dr. Mitterlehner zu Wort. – Bitte.

 


21.41.21

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was die Umsetzung dieser Richtlinie der EU anlangt: Sie wissen es und haben es teilweise angesprochen, es ist die EU-Infrastrukturverordnung, die vorsieht, dass wir zur Versorgungssicherheit, aber auch zur besseren internen Vernetzung in Europa koordiniert vorgehen.

Herr Kollege Schellhorn, wenn der Anlass eine Richtlinie der EU ist, dann können wir bei dem Gesetz wohl nicht von Anlassgesetzgebung sprechen. Es geht um die koordinierte Umsetzung. Die prioritären Vorhaben in diesem Bereich sind ja auch gemeinsam erarbeitet worden und stehen fest. Ich sage Ihnen, das sind Projekte wie beispielsweise die Stromleitung zwischen Westtirol und Zell am Ziller und anderes mehr. Wir haben es hier herinnen auch schon diskutiert. Also da jetzt überrascht zu tun, dass das auf der Tagesordnung steht?

Frau Brunner, auch dasselbe: Ja, wir sind sehr interessiert – weil das eine ziemlich komplizierte Materie ist, vor allem was die Kompetenzkompetenz der Länder anbe­langt, weil wir da im Energiebereich eine komplizierte Situation haben –, dass entweder die Freiheitliche Partei oder die Grünen mitstimmen. Deshalb haben wir uns auch bemüht. Nur: Das, was immer die Abwägung ist, ist dann offensichtlich das Schwierige in der Umsetzung. Das Ganze zielt darauf ab, dass die Projekte koordinierter und schneller unter Berücksichtigung des österreichischen Rechts und auch der Bürger­interessen durchgeführt werden.

Aber Sie ziehen es meiner Meinung nach etwas zu weit, genau in den Bereich hinein – und das ist ja der Anlassfall dafür, dass wir entsprechend tätig sein müssen, dieser Fall Gruber (Abg. Brunner: Das haben wir von Anfang an in unserem Verhandlungspaket mit gehabt …!): Da hat eine Frau eben entsprechende Beschwerde erhoben. Da ist es um eine Kapazitätserweiterung der FunderMax GmbH in St. Veit an der Glan sowie die 220-kV-Netzabstützung im Großraum Villach gegangen. (Zwischenruf der Abg. Brunner.)

Das Problem dabei ist, dass es eine entsprechende EuGH-Entscheidung gibt. (Abg. Brunner: Ich kenne das!) – Ja, aber ich komme jetzt genau auf den Punkt, den Sie nicht kennen. – Wenn Sie jetzt damit anfangen, dass jeder, der dieses Projekt genehmigt hat, auf einmal alles von heute auf morgen einstellen muss, dann haben Sie überhaupt keine Konstanz mehr. (Abg. Brunner: Die Situation kennen wir seit Jahren! Wir warnen seit Jahren …! – Zwischenruf bei der ÖVP.)

Wissen Sie, ich verstehe nicht ganz die Emotionalität bei dem. (Beifall bei Abgeord­neten der ÖVP. – Abg. Brunner: Es geht ja um etwas!) Wenn Sie mir zuhören, dann sage ich Ihnen: Wir hätten sonst einfach einen Wirrwarr an gestoppten Projekten, und kein Unternehmen würde mehr entsprechend etwas beantragen, wenn man riskieren muss, dass, wenn man einen positiven Bescheid hat, das auf einmal von heute auf morgen weg ist. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Brunner: Wir sagen seit Jahren, dass man handeln muss!)

Daher muss da eine vernünftige Vorgangsweise gewählt werden. Und beim Kollegen Schellhorn ist es immer dasselbe, er geht heraus und sagt: Was ist mit dem Mas­terplan? – Wir haben das dargestellt und gesagt, es macht sehr viel Sinn, die letzte Klimakonferenz in Paris abzuwarten, weil sich dort bei den Zielsetzungen bei anderen ja etwas Unterschiedliches ergeben kann, und das in eine Klima- und Energiestrategie, die gesamthaft ausgerichtet wird und die in diesem Jahr fertig werden soll, auch ein-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 334

zuarbeiten. Da geht alles strategisch in eine Richtung und es ist nichts Unterschied­liches da. Ich weiß nicht, warum Sie das nicht sehen oder verstehen wollen.

Was wir jetzt gemacht haben, ist, dass uns die Rechtsanwaltskanzlei Schönherr ein Gutachten gemacht und gesagt hat, dass es bis auf wenige Punkte die Möglichkeit gibt, das einfachgesetzlich umzusetzen. In diesem Fall ist das die zweitbeste Lösung, lieber wäre uns auch die Lösung mit entsprechender Verfassungsmehrheit gewesen.

Was die Kerninhalte anbelangt, so glaube ich, dass dies schon sehr gelungen ist, und das ist auch Inhalt des Gesetzes: Es gibt ein zweistufiges Genehmigungsverfahren mit einer Gesamtverfahrensdauer von maximal dreieinhalb Jahren für Projekte. Das ist positiv, weil einfach koordinierter gearbeitet wird.

Es wird auch, was diese Koordinierung anlangt, natürlich mit möglichst geringem Kräfteaufwand, was neue Positionen hier bei uns im Haus anbelangt, wahrscheinlich mit zwei bis drei Mitarbeitern das Auslangen gefunden werden können. Wenn wir jetzt eine neue Stelle einrichten, mit weiß Gott wie vielen Beamten und Mitarbeitern, sind Sie die Ersten, die mir vorwerfen, dass ich wieder Personal ausgeweitet habe. Also ich glaube, man kann beides durchaus miteinander in Einklang bringen.

Wir haben auch eine koordinierte Vorgangsweise mit den Ländern abgesprochen. Und natürlich ist es wegen des angesprochenen Falles auch notwendig, dass das UVP-Gesetz entsprechend novelliert wird. Die bestmögliche Transparenz durch frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit – von der haben Sie geredet – ist auch enthalten. Es ist ein weitgehender und sehr bürgerorientierter Ansatzpunkt.

Aufgrund der vorgeschrittenen Zeit möchte ich Sie jetzt nicht strapazieren, aber all das, was wir da haben, ist dem Grunde nach ja etwas Positives. (Abg. Brunner: Unzu­reichend!) Die Projekte sind ja nicht willkürlich erfunden, sondern schon lange in Vor­bereitung. Sie werden unsere Versorgungssicherheit erhöhen. Sie reden auch immer von Arbeitsplätzen und von Konjunktur: Wenn Sie sich das ansehen, erwarten uns allein in Österreich 3,1 Milliarden € an Investitionen, die mit 40 000 Arbeitsplätzen verbunden sind.

Also seien Sie konsequent, schauen Sie, dass Sie uns in dieser Weise bei der Be­schleunigung mit dem Gesamtziel unterstützen und dass Sie nicht in der Richtung alles falsch verstehen! (Zwischenruf der Abg. Brunner.) Klimaschutz und Energie im Bereich der Strategie kann nicht immer nur mehr Einschränkungen heißen. Deswegen sind wir gerne offen für weitere Gespräche. Es gibt ja sowieso noch einige Materien, die zur Umsetzung anstehen.

Ich bedanke mich für diesen ersten Schritt, der uns zumindest in der Praxis weiter­helfen wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.47


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Willi zu Wort. – Bitte.

 


21.47.09

Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren! Ich melde mich zu dieser Gesetzesvorlage zu Wort, weil mit einem Teil davon der Verkehr betroffen ist, und zwar konkret die Errichtung von Bundesstraßen oder Teilen davon. Es geht um die Umweltverträglichkeitsprüfung für solche Vorhaben.

Bei uns in Tirol gibt es ein Wort, das heißt „ausg’schamt“. Was Sie im Zusammenhang mit dieser Änderung beim Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz für Bundesstraßen vorlegen, ist ausg‘schamt!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 335

Ich halte das für eine Zumutung und möchte das im Folgenden begründen. Da sieht man dann auch, wohin es führt, wenn man so ein Gesetz keiner genauen Prüfung unterzieht.

Im § 23a, der jetzt geändert werden soll, gibt es einen Absatz 1, der regelt, für welche Vorhaben bei Bundesstraßen eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen ist. Dann gibt es einen Absatz 2, der besagt, dass es für bestimmte, etwas kleinere Vor­haben bei Bundesstraßen nur eine Umweltverträglichkeitsprüfung im vereinfachten Verfahren braucht. Im geltenden Gesetz steht, dass ein vereinfachtes Verfahren durchzuführen ist beim „Neubau zusätzlicher Anschlussstellen, wenn auf allen Rampen insgesamt eine durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTV) von mindestens 8 000 KFZ in einem Prognosezeitraum von fünf Jahren zu erwarten ist“.

Das heißt, wenn solche Anschlussstellen gebaut werden, ist bei einer bestimmten Frequenz ein vereinfachtes UVP-Verfahren durchzuführen.

Im Absatz 2 weiter unten gibt es für dieses vereinfachte Verfahren sogar nochmals eine Ausnahme, wo man nicht einmal das braucht.

Und siehe da, jetzt rutscht plötzlich ein neuer Punkt hinein. Da steht jetzt: „ausge­nommen“ von dieser vereinfachten UVP „sind

a) der Neubau von Anschlussstellen, die ein schutzwürdiges Gebiet der Kategorie E“ betreffen.

Und wenn man nachschaut, was Kategorie E ist, dann stellt man fest: Das sind Sied­lungs­gebiete. Also das ist Bauland, wo Wohnbauten stehen, Gebiete für Kinderbetreu­ungsein­richtungen, Schulen, Kindergärten und so weiter.

Das heißt, genau dort, wo Menschen wohnen, sagen Sie plötzlich, dass man da nicht einmal ein vereinfachtes UVP-Verfahren braucht, da macht man einen Ausnahmetat­bestand. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Also dass Sie manchmal geschützte Tiere oder Landschaftsteile oder Wasserschutz­gebiete nicht schützen, das bin ich von Ihnen ja gewohnt, aber dass Sie jetzt schon anfangen, zu sagen, dort, wo Menschen leben, Kinder oder Kranke sind, dort braucht man nicht einmal ein vereinfachtes Verfahren, das nehmen wir überhaupt von jeglicher UVP aus, das ist, wie man in Tirol sagt, ausg’schamt.

Daher stimmen wir natürlich nicht zu, sondern dagegen. (Beifall bei den Grünen.)

21.49

21.50.01

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 626 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Groiß, Katzian, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise einen Abänderungsantrag eingebracht.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zu­nächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeord­neten fest.

Ich lasse zunächst über den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 336

Die Abgeordneten Mag. Groiß, Katzian, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Änderung des Titels und Änderung des Inhaltsverzeichnisses sowie Änderungen in den Artikeln 1 bis 4, mit denen die Verfassungsbestimmungen des Gesetzentwurfes entfallen, eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Damit gelangen wir sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Damit gelangen wir nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Groiß, Katzian, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Elektrizitäts-Infrastruktur rascher ausbauen – Upgrades bestehender Trassen von der generellen UVP-Pflicht ausnehmen“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen. (E 123.)

21.52.4810. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (881 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Heb­ammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das MTD-Gesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz und das Zahnärztekammergesetz geändert werden (1. EU-Berufsanerkennungsgesetz Gesundheitsberufe 2016 – 1. EU-BAG-GB 2016) (972 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (939 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998, das Musiktherapiegesetz, das Psychotherapiegesetz, das EWR-Psychotherapiegesetz, das Psychologen­ge­setz 2013, das EWR-Psychologengesetz, das Apothekengesetz, das Apotheker­kammergesetz 2001, das Gehaltskassengesetz 2002, das Tierärztegesetz und das Tierärztekammergesetz geändert werden (2. EU-Berufsanerkennungsgesetz Gesundheitsberufe 2016 – 2. EU-BAG-GB 2016) (973 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zu den Punkten 10 und 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 337

21.53.25

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsident! Frau Bun­des­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es sind zwei Regierungsvorlagen, die sich einerseits an die gehobenen Gesundheitsberufe und andererseits an Ärzte, Apotheker, Tierärzte, Zahnärzte und so weiter richten.

Der materielle Inhalt dieser beiden Regierungsvorlagen ist ja in Wirklichkeit ein gleicher. Es geht darum, dass innerhalb des EWR-Raumes die gegenseitige Anerken­nung von erworbenen Fähigkeiten leichter gemacht werden soll. Prinzipiell klingt das einmal ganz harmlos. Wenn man sich das allerdings im Detail anschaut, dann muss man leider feststellen, dass unsere hohen österreichischen Standards, die wir im Gesundheitswesen haben und auf die wir zu Recht stolz sind, ausgehöhlt werden sollen.

Da gibt es die partielle Anerkennung von Teilwissen. Also da gibt es schon viele Dinge, wo man sich schon die Frage stellen muss, warum wir uns eigentlich sozusagen einem niedrigeren Niveau anpassen müssen. Das ist einfach nicht nachvollziehbar.

Wenn man sich die Stellungnahmen zu dieser Gesetzesmaterie anschaut, Frau Bun­desminister, dann muss ich ehrlicherweise sagen, dass es keine einzige positive gab. Es waren bei sämtlichen betroffenen Berufsgruppen negative Stellungnahmen. (Beifall des Abg. Doppler.) Sämtliche Landesregierungen haben eine negative Stellungnahme abgegeben. Und in jeder Landeregierung in Österreich sitzt eine der beiden Regie­rungsparteien drinnen. Also das ist durch die Bank eigentlich ein verrissenes Gesetz.

In Wirklichkeit ist es doch so, dass man ein bisschen überspitzt formuliert sagen kann, dass der Fußpfleger aus Bulgarien bei uns zum Orthopäden werden soll. Das wollen wir einfach nicht. Ich bin der Meinung, dass, wenn die Menschen in den Heimatländern eben nicht diesen hohen Standard bei den Ausbildungen haben, man entweder auf EU-Ebene schauen muss, dass die Ausbildung dort gehoben wird, oder dass es in Österreich dafür Nachschulungen gibt.

Aber in der vorliegenden Form können wir diesen beiden Gesetzesvorlagen keine Zustimmung geben. (Beifall bei der FPÖ.)

21.55


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Hechtl zu Wort. – Bitte.

 


21.55.46

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Geschätztes Hohes Haus! Ja, mit den Berufsanerkennungsgesetzen wer­den EU-Bestimmungen in innerstaatliches beziehungsweise nationales Recht umge­setzt. Mit diesen Gesetzen werden neue Anerkennungsmechanismen und Instrumente zur Erleichterung der Mobilität von Berufsangehörigen in den Gesundheitsberufen innerhalb der EU nunmehr ermöglicht.

Da gibt es einige Bestimmungen, die von ganz besonderer, für mich besonderer zen­traler Bedeutung sind. Zum Beispiel werden damit Erleichterungen einhergehen: Ein einheitlicher Ansprechpartner steht zur Verfügung, Onlinezugang für Informationen zu holen und die bestmögliche Information, wenn es darum geht, in anderen Ländern seine Berufsausbildung in den Gesundheitsberufen zu erbringen.

Ein weiterer Punkt ist auch die Sicherstellung bei Abwicklungen und bei Verfahren. Auch die Formalitäten kann man bei den jeweiligen zuständigen Behörden überprüfen. Und das ist mit dieser Gesetzesänderung oder -anpassung gewährleistet.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 338

Ein wichtiger Punkt ist für mich der Europäische Berufsausweis. Dieser Berufsausweis wird um fünf Berufe im Gesundheitsbereich ausgeweitet, wie zum Beispiel die allge­meine Gesundheits- und Krankenpflege, die Apothekerinnen und Apotheker bezie­hungs­weise die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Dadurch, geschätzte Damen und Herren, wird auch jenen Personengruppen die Möglichkeit gegeben, euro­päisch eine Berufsanerkennung in ihrem Beruf zu erlangen.

Ein wichtiger Punkt ist für mich aber auch der partielle Berufszugang, der Berufszu­gang, der sich teilweise auf die Spezialausbildung in dem jeweiligen Herkunftsland bezieht. Dies bedeutet, dass jemand, der eine Spezialausbildung, aber keine Grund­ausbildung in einem Gesundheitsberuf hat, dadurch diese Spezialausbildung im euro­päischen Raum wahrnehmen kann.

Für mich, geschätzte Damen und Herren, ist damit klar, dass diese Bestimmung eine Umsetzung ist, aber dass diese Umsetzung auch eine Qualität mit sich bringt und diese Qualität auch Sicherheit bringt und bei den Patienten ankommen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

21.57


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck zu Wort. – Bitte.

 


21.58.01

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Wir sprechen, wie schon gesagt, über ein Gesetz, das mehr oder weniger eine EU-Vor­gabe darstellt, die Gewährung des partiellen Zugangs, vor allem im Rahmen eines EU-Berufsanerkennungsgesetzes.

Ich kann Ihnen die Kritik nicht ersparen, Frau Minister, auch wenn das eine Vorgabe von außen ist, die durchgewunken wird. Es hat noch nie ein Gesetz gegeben – zumin­dest habe ich noch keines in dem Bereich gesehen, in dem wir hier diskutieren –, das zu so einer Ablehnung von allen Beteiligten, die zu einer Stellungnahme berechtigt sind, geführt hat.

Wir in Österreich haben uns ein sehr hohes Niveau aufgrund von Gesetzen und der Ausbildung im Gesundheitsbereich angeeignet, ein sehr hohes Niveau nicht nur bei den Ärzten, sondern bei sämtlichen Gesundheitsberufen. Oft kritisieren wir diese Dinge auch, indem wir dann sagen, es ist zu viel Bürokratie drinnen. Aber wie gesagt: Dafür können wir auch stolz sein und das gibt uns international auch einen guten Ruf.

Und jetzt gehen wir her und diskreditieren unsere eigenen Gesetze durch eine EU-Bestimmung. Als ein kurzes Beispiel im zahnärztlichen Bereich sei die sogenannte Prophylaxe-Assistentin erwähnt. Das ist in Österreich mittlerweile ein eigener Beruf, wo im Laufe der Jahre in vielen Bereichen eine wirkliche Qualitätssteigerung stattgefunden hat. Sie dürfen natürlich einiges machen, sie machen diese Arbeit am Patienten, dann machen sie auch noch sauber, sie machen vielleicht die Termine aus und dergleichen.

Der partielle Zugang sagt nichts anderes, als dass man mit einem Zugang, der in einem anderen Land gewährt worden ist, wo die Qualität nachweislich viel schlechter ist, in Österreich diesen Beruf ausüben darf, und zwar nur in diesem beschränkten Gebiet.

Das bedeutet vielleicht, dass sie dann in dem Rahmen keine Hygienemaßnahmen in der Ordination setzen darf, dass sie vielleicht auch keine Abrechnung machen darf, dass sie keine Termine ausmachen darf, auf gut Deutsch, im Berufsanerkennungsfeld überhaupt nicht vollwertig ist.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 339

Diese Dinge sind für mich absolut unverständlich. Es kommt dann in weiterer Folge noch das mit der Bezeichnungspflicht hinzu. Wir haben so viele Sprachen in der EU, wir haben nicht nur ein lateinisches Alphabet. Auch diese Dinge werden ein Problem darstellen. Kurz gesagt – weil die Zeit fehlt –: Es ist im Endeffekt eine Schlechterstel­lung für den Patienten, und es bedeutet in gewissen Bereichen auch eine Inländerdis­kriminierung. (Beifall des Abg. Doppler.)

Aufgrund der hohen Sensibilität einer entsprechend hochwertigen Ausbildung im Gesundheitsbereich ist diese Liberalisierung von uns eindeutig abzulehnen. Zahlreiche Stellungnahmen verweisen auf schwere Mängel in der Umsetzung und eine Aushöh­lung des hohen Niveaus des österreichischen Gesundheitswesens. Ein partieller Berufszugang und die Nichtvergleichbarkeit der Ausbildung beziehungsweise die Berufsbezeichnung aus dem Heimatland gefährden die Patientensicherheit und den Berufsschutz. (Beifall bei der FPÖ.)

22.01


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte.

 


22.01.23

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin Oberhauser! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie schon erwähnt, sind die beiden Gesetzesvorlagen Umsetzungen einer EU-Richtlinie in nationales Recht und haben unter anderem zum Inhalt, partielle Berufsanerkennungen zu ermöglichen. Die einigende Klammer, unter der alle diese Maßnahmen zu sehen sind, ist das Thema Patientensicherheit.

Patienten, die medizinische Hilfe suchen, die Hilfe bei einem Vertreter eines Gesund­heitsberufs suchen, brauchen vor allem eines: Sie müssen sich darauf verlassen können, dass da jemand seinen Beruf versteht und dass derjenige oder diejenige das auch kann, was auf dem Schild vorne draufsteht. Das ist bei in Österreich ausge­bildeten Ärzten, Pharmazeuten, aber auch bei den Angehörigen des gehobenen medizinischen Dienstes sehr klar, diese Berufe sind gesetzlich geregelt – man bekommt Physiotherapie, wenn „Physiotherapie“ auf dem Schild draufsteht.

In einem Europa mit verschiedensten Berufen und auch den unterschiedlichsten Berufs­anerkennungen, in dem aber auch grenzüberschreitende Dienstleistungen so­wohl möglich als auch gewünscht sind, wird die Sache schon ein bisschen kompli­zierter, daher braucht es da auch eine gesetzliche Regelung.

Auch wenn es den Nationalstaaten durch diese Richtlinie durchaus freigestellt wird, gerade bei so einer heiklen Materie wie den Gesundheitsberufen, diese partielle Anerkennung zu ermöglichen oder auch nicht zu ermöglichen, halte ich es durchaus für richtig und auch für wichtig, Menschen aus den verschiedensten Gesundheitsberufen, die eben zu uns kommen, auch als Potenzial und als Chance für unser Land zu sehen. Allerdings muss – wie vorhin erwähnt – die Patientensicherheit an oberster Stelle stehen. Daher ist eine Änderung gegenüber dem Ministerialentwurf positiv hervorzu­heben, eine Änderung, die besagt, dass eben nicht nur die Berufsbezeichnung aus dem Heimatland, sondern auch die im Anerkennungsbescheid festgelegte deutsch­sprachige Bezeichnung zu führen ist.

Wenn beispielsweise in Deutschland jemand Ernährungstherapeutin ist, dann hat sie nicht die gleiche Ausbildung oder das gleiche Können wie eine Diätologin in Österreich. Eine Biomedizinerin darf in Deutschland keine Tätigkeiten in der Humanmedizin aus­führen, eine Biomedizinische Analytikerin in Österreich aber sehr wohl. In diesem Zu-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 340

sammenhang wäre allerdings die Einführung eines transparenten, zentralen Registers beim Bundesministerium durchaus als hilfreich anzusehen.

Im Bereich der Verwaltung halte ich gegenüber dem Erstentwurf die Verschiebung der Behördenzuständigkeit von den Bezirksverwaltungsbehörden zum Landeshauptmann oder vom Landeshauptmann zum Bundesministerium für sinnvoll, außer es handelt sich eben um Berufe mit gesetzlicher Interessenvertretung. Auf das Thema Berufsaus­weis wurde auch schon eingegangen.

Bei einem Punkt, der in einem Abänderungsantrag geregelt wurde, geht es um die Ermöglichung eines Pflegepraktikums für Medizinstudierende. Das ist eine Möglichkeit, die ich beispielsweise im Jahr 1976 am Beginn meiner Ausbildung zur Physiothera­peutin ohne Probleme gehabt habe, die aber die angehenden Mediziner heute aus gesetzlichen Gründen nicht haben. Daher sollte diese Regelung, die wir heute mitbe­schließen, jene Österreicherinnen und Österreicher unterstützen, die ihr Medizinstu­dium in Deutschland absolvieren wollen, denn dort gibt es als Voraussetzung dieses Pflegepraktikum. Aber auch hier spielt die Patientensicherheit eine große Rolle. Dieses Praktikum ist nur nach Absolvierung des theoretischen Teils des Ausbildungsmoduls „Unterstützung bei der Basisversorgung“ möglich, und das umfasst immerhin 100 Stun­den.

Zusammengefasst kann man sagen: Ein sinnvolles Gesetz, in dem Patientensicherheit großgeschrieben wird. (Beifall bei der ÖVP.)

22.04


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Doppler ist als Nächster zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


22.04.53

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Punkt 10 und 11, EU-Berufsanerkennungsgesetz für Gesundheitsberufe: Die EU schreibt vor, dass die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen bis 18. Jänner 2016 in nationales Recht umzusetzen ist. Wäre die EU in der Asyl- und Flüchtlingsfrage nur halb so engagiert, hätten wir schon lang eine Lösung.

Man darf bei diesem Gesetz nicht ganz außer Acht lassen und vergessen – wie bereits von Frau Dr. Belakowitsch-Jenewein angesprochen –, dass es sehr viele negative Stellungnahmen gab, und das nicht ganz unbegründet, Frau Minister. Auch wurden einige Berufsgruppen fast überhaupt nicht oder zu wenig eingebunden. Ich glaube, das ist auch nicht ganz in Ordnung.

Was soll mit diesem Berufsanerkennungsgesetz erreicht werden? – (Der Redner liest aus einem Schriftstück vor:) „Umsetzung internationaler Standards für die betroffenen Berufe und damit deren nationale und internationale Aufwertung“. Ich habe da ein bisschen recherchiert, und da steht dann weiter: „(…) Anpassung an die interna­tionalen Standards durch die Registrierung und Erleichterung der Migration sowie des internationalen Informationsaustausches“.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, das ist keine gute Entwicklung für unser Gesundheitssystem, denn ich glaube, hier bewegen wir uns, was die Qualität und die Versorgung der Patienten betrifft, nach unten. Unser Gesundheitssystem ist ein sehr gutes, und das sollten wir so erhalten und ausbauen und nicht irgendeinem schlechteren Standard angleichen. – Herzlichen Dank.

22.06



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 341

Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Dr. Mückstein ist als Nächste zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


22.06.49

Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben jetzt schon einiges darüber gehört, worum es geht. Ich finde es ganz interessant, dass man schon so gut wie jedes Thema instrumentalisieren kann, um Flüchtlingspolitik zu betreiben beziehungsweise die Flüchtlingspolitik der EU anzugreifen. Also um die Flüchtlingspolitik der EU mit diesem partiellen Berufszugang und diesen Anerkennungen von Teilkompetenzen in Verbindung zu bringen (Abg. Doppler: Frau Kollegin! Es geht nicht um …!), muss man schon ziemlich weit ausholen und ein paar Umwege machen. Aber ja, Sie schaffen es immer wieder.

Wir haben es schon gehört: Es ist eine EU-Richtlinie, die wir umsetzen müssen. Es geht um ein Berufsanerkennungsverfahren, und es geht um die Anerkennung von Teilkompetenzen, zum Beispiel für Spezialaufgaben im gehobenen Dienst der Gesund­heits- und Krankenpflegeberufe, in der Krankenhaushygiene oder beim operationstech­nischen Einsatz. Das sind ganz spezielle Kompetenzen, die eben auch isoliert ange­wen­det werden können.

Ich denke, es wäre wichtig – und das wurde auch in den Stellungnahmen mehrmals erwähnt –, eine klare Registrierungsbehörde zu haben und auch ein Zentralregister, worin festgehalten wird, was anerkannt wurde und wer anerkannt wurde, und dass es auch eine Verordnung für die Frage, welche Qualifikationen überhaupt anerken­nungs­fähig sind, gibt, damit sich die Berufsangehörigen auch orientieren können und einen guten Leitfaden dazu haben.

Wichtig wäre uns auch, dass bei den zukünftigen Anerkennungsverfahren die Berufs­gruppen und die Berufsvertretungen eingebunden sind.

Nur um jetzt auch noch dieses Argument der FPÖ ein bisschen zu entkräften: Es gibt in den Stellungnahmen auch umgekehrt die Auffassung – zum Beispiel von den Arztas­sistentInnen –, dass die Ausbildung in Österreich dem internationalen Standard oder dem Standard in Deutschland nicht entspricht, und dass es da eben eine Aufwertung und Verbesserung der Ausbildung geben muss, damit österreichische ArztassistentIn­nen auch mit den deutschen Schritt halten können.

So eine Angleichung ist wahrscheinlich in beide Richtungen nicht schlecht, und diese Durchlässigkeit wünschen wir uns eben auch. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Schittenhelm.)

22.09


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste hat sich Frau Bundesministerin Dr. Oberhauser zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.

 


22.09.39

Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz, das wir hier schaffen, dient dazu, Menschen die Arbeitsmigration zu erleichtern. Jeder von uns, der Kinder oder Freunde mit Kindern hat, weiß, dass die nicht mehr so sind, wie es in meiner Generation war –wir haben hier studiert, sind hier geblieben, haben hier unseren Job gesucht und gear­beitet –, sondern dass die wirklich versuchen, ins Ausland zu gehen, dass die Arbeits­migration von Studierenden, aber auch von Menschen, die ganz normalen erlernten Berufen nachgehen, einfach eine viel größere ist.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 342

Dieses Gesetz dient dazu, es zu erleichtern, dass möglicherweise auch unsere Kinder in einem anderen Land ihrem Beruf nachgehen können – das heißt, eine gegenseitige Anerkennung.

Frau Abgeordnete Durchschlag hat es sehr genau erklärt: Es wird sehr darauf ankom­men, dass wir darauf schauen, wie hoch die Qualifikationen sind und was wir machen – deswegen auch partielle Berufsanerkennung –, weil eben nicht jeder Beruf in jedem Land gleich ist.

Da Abgeordneter Karlsböck so vehement für die Prophylaxe-AssistentInnen ge­sprochen hat … (Abg. Karlsböck: Ein Beispiel!) – Auch nur als Beispiel für diese große und tolle Qualifikation, du gestattest mir: Ich habe jetzt gegoogelt, was denn so ein Job der – ach so qualifizierten – Prophylaxe-AssistentIn bringt, und ich habe ein paar Jobangebote durchgeschaut: 1 260 € für eine 40-Stunden-Woche. Also wenn die so hochqualifiziert sind, dann ist mein Appell auch an die Zahnärztinnen und Zahn­ärzte, diese auch dementsprechend zu entlohnen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der Grünen.)

22.11


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Ing. Vogl zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


22.11.07

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Ich habe den Verdacht, dass, sobald irgend­wo EU drauf steht, sofort der Reflex kommt: Das ist abzulehnen. (Die Abgeordneten Belakowitsch-Jenewein und Kitzmüller: Na, na!) – Es ist so. Sie haben es richtig gesagt, Herr Kollege Karlsböck: Die Berufswelt unterliegt natürlich massiven Verän­derungen, und das führt zu neuen Berufsfeldern, die wir inzwischen auch bei uns haben. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Aber die Landesregierungen haben das auch alle kritisiert!)

Jetzt kann man mit diesen Ängsten, die durch die Veränderung entstehen, so um­gehen, dass ich als Politiker sage: Ich nehme diese Ängste, verstärke sie und ver­suche politisches Kapital daraus zu schlagen, oder ich versuche, Lösungen zu finden. Die Frau Ministerin hat zum Glück ganz richtig angesprochen: Die Welt ist nicht nur schwarz-weiß, die Welt ist auch bunt. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) Das ist auch schön so, das ist gut so.

Natürlich kennen wir in Österreich alle die Numerus-clausus-Flüchtlinge aus Deutsch­land, aber es gibt genauso österreichische Jugendliche, die sich dazu entschließen, in Deutschland Medizin zu studieren. Darum ist es auch wichtig, dass wir einen Abänderungsantrag des Kollegen Spindelberger haben, der ermöglicht, dass diese Studierenden, die in Deutschland ihr Studium machen, in Zukunft ihr dreimonatiges Pflegepraktikum, das notwendig ist, um dieses Studium zu absolvieren, in einem Spital in Österreich machen können.

Ich denke, das ist die richtige Antwort auf diese Veränderungen: nicht die Ängste zu schüren, die da sind, sondern Lösungen für die Menschen zu finden. Diese EU-Richt­linie ist ein tolles Projekt, und wir sollten alle daran arbeiten, dieses Projekt zu unterstützen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

22.12


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Diesner-Wais zu Wort gemeldet– Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 343

22.12.40

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Wir haben sehr gut ausgebildete Fachkräfte, sowohl in Österreich als auch in den anderen EU-Ländern, und dieses Gesetz ermöglicht es eben, dass man auch in anderen Ländern arbeiten kann. Eine inhaltliche Prüfung der Qualifikation und der sonstigen Voraussetzungen ist im Sinne unserer Patienten und Patientinnen und dient ihrer Sicherheit.

Wie bereits angesprochen wurde, ist das eine EU-Richtlinie, die wir jetzt umsetzen, und diese ermöglicht es eben, den Beruf auch in anderen EU-Staaten auszuüben. Es ist auch eine Verwaltungsvereinfachung.

Ein Teil der Novelle ist der Europäische Berufsausweis, der das herkömmliche Aner­kennungsverfahren ablöst und – wie auch bereits angesprochen wurde – der partielle Zugang. Aber die Novelle enthält auch einen Vorwarnmechanismus, sodass Fälle eines teilweisen oder ganzen Berufsverbots auch in den anderen Ländern gemeldet werden.

Ich denke, dass es gerade vor dem Hintergrund unserer demographischen Entwicklung in Österreich wichtig ist, wieder gut qualifiziertes Personal zu bekommen. Die Natio­nalstaaten haben eine hohe Verantwortung – so auch wir –, dass die Verfahren zur Sicherheit unserer Patienten und Patientinnen gründlich und zügig durchgeführt wer­den, damit das nicht nur ein Berufsanerkennungsverfahrensleid ist.

Ein Punkt, der mir sehr wichtig ist, wurde bereits angesprochen und als Abänderung von den Regierungsparteien eingebracht: damit eben Studenten, die in Deutschland studieren, ihr Pflegepraktikum auch bei uns in Österreich machen können. Ich kenne schon zwei Fälle, denen es nicht möglich war, das zu machen. Das ist jetzt mit diesem Gesetz möglich. Sie können in Zukunft ihr Pflegepraktikum auch in Österreich machen, wenn sie zusätzlich noch die theoretische Ausbildung zur „Unterstützung bei der Basisversorgung“ haben.

Ich beende mit einem bestimmten Satz, damit wir sehen, wie gut das für unsere jungen Menschen ist, denn gerade im ländlichen Raum wollen wir ja auch in Zukunft Ärzte haben. Wenn diese schon einmal das Praktikum bei uns machen, dann ist auch die Wahr­scheinlichkeit höher, dass sie sich hier anfreunden und dass sie hier bleiben. Mir hat ein junges Mädchen Folgendes geschrieben (die Rednerin liest aus einem Schrift­stück vor):

Ich bedanke mich auf jeden Fall recht herzlich und bin froh, dass meinen Mitstudenten mein Schicksal von der Studiumsverzögerung von nun an erspart bleibt und dass wir nun endlich unsere Ferien zu Hause verbringen dürfen und in unseren Kliniken arbeiten dürfen. Danke. – Zitatende.

In diesem Sinne alles Gute. (Beifall bei der ÖVP.)

22.15


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Fichtinger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


22.15.36

Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon gehört, worum es bei diesem EU-Berufsanerkennungsgesetz geht: Es geht um die innerstaatliche Um­setzung einer Richtlinie, welche unter anderem die Vergleichbarkeit, die einheitlichen Ansprechpartner und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Gesundheitsberufe regelt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 344

Gerade bei Gesundheitsberufen ist eine Vergleichbarkeit der Ausbildung und eine Vereinheitlichung des Standards überaus wichtig. So ist es uns allen hier ein Anliegen, dass verletzte und kranke Menschen überall mit den besten Mitteln und vor allem vergleichbar behandelt werden können.

In unserer von Schnelllebigkeit geprägten Zeit, in der es unverzichtbar ist, flexibel auf diverse Einflüsse zu reagieren, ist es wichtig, eine transparente und effiziente Anerken­nung von Berufsqualifikationen zu gewährleisten. Durch einen Europäischen Berufs­aus­weis können Anerkennungsverfahren vereinfacht und somit finanzielle Aufwendun­gen minimiert werden. Davon profitieren nicht nur die Behörden, sondern auch die betroffenen Berufsangehörigen. Die persönliche Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird somit vereinfacht und verbessert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine der größten Herausforderungen für Menschen, die einer Tätigkeit in einem anderen EU-Staat nachgehen wollen, ist es, dass man einfach weiß, wie man was, wo und wann einreichen kann, um damit auch eine Anerkennung im Beruf zu erhalten.

Mit der heutigen Umsetzung schaffen wir die Grundlage dafür, dass in diesem wich­tigen Berufsfeld eine Informationsaustauschmöglichkeit zwischen den Mitglied­staaten stattfindet und somit den Bewerberinnen und Bewerbern ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dieser EU-Richtlinie machen wir den Schritt in die richtige Richtung. Wir schaffen eine Basis für die Vergleichbarkeit und eine Basis für europäische Standards, gerade in einem so wichtigen Bereich wie zum Beispiel die Gesundheit. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.18


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


22.18.22

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Manchmal schließt sich im Leben der Kreis. Für mich hat sich der Kreis heute geschlossen. Berufsanerkennung heißt ja auch Inter­nationalität. Wo findet in Österreich die meiste Internationalität im Bereich der Medizin statt? – Meiner Meinung nach im Allgemeinen Krankenhaus, und dort war ich Ärzte­vertreter. Als junger Arzt bin ich immer vor der Baugrube gestanden – die heute angeb­lich schon wieder baufällig ist – und habe mich gefragt: Wird das eine gute Sache oder nicht?

Jahrelang habe ich als junger Politiker gestritten, dass Bund und Stadt Wien da endlich irgendwie zusammenarbeiten, und das war nie möglich. Genau heute ist es ge­schehen, dass man dem AKH eine langfristige Perspektive gegeben hat, und das AKH ist das wichtigste Spital in Österreich. Wir sind auf Platz 59 in der Welt. Das ist ein sehr guter Platz bei den Med-Unis, obwohl die medizinische Uni erst seit zehn Jahren besteht.

Dort wurde in den letzten zehn Jahren die Forschung aufs Dreifache gesteigert, das spricht auch für Internationalität. Jedes Jahr werden dort 100 000 Operationen durch­geführt, es gibt 104 000 Spitalsaufenthalte, und 550 000 Patienten suchen die Ambu­lanzen auf. Das ist eine wirklich beeindruckende Leistung, und solch eine Leistung braucht Kontinuität.

Ich war letzte Woche bei der Fakultätsvorlesung, und da habe ich zum ersten Mal – ich glaube, manche Ärzte sind eher in der Raunzerzone zu Hause und jammern darüber, was alles schlecht ist – so richtig eine Art Aufbruchsstimmung gespürt, nämlich dass


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 345

sie in der Weltliga mitspielen wollen. Da war plötzlich keine Rede mehr von irgend­welchen Gehaltsforderungen und davon, was alles furchtbar ist, sondern die haben gesagt, dass sie unter die besten 20 der Welt kommen wollen, dass Stanford die Num­mer eins ist, aber dass dort viel weniger operiert und nur ein Siebentel der Studenten ausgebildet wird – es gibt da viele Argumente –, und dass sie eben ganz nach vorn wollen.

Sehr beeindruckt hat mich, was die Internationalität anlangt, dass sie gesagt haben, dass sie die Dritte Wiener Medizinische Schule sein wollen. Die Erste war – für die, die es nicht wissen – van Swieten, die Zweite ging bis zum Zweiten Weltkrieg, als zirka 50 Prozent – vor allem die jüdischen Ärzte – vertrieben und auch umgebracht wurden. Jetzt könnte mit diesen langfristigen Verträgen, die insgesamt 2,2 Milliarden € umfas­sen, die Dritte Wiener Medizinische Schule begründet werden. Das trauen sich die Ärzte dort zu, und nicht wir. Das wird Internationalität bringen, denn derzeit fahren Ärzte immer noch in die USA, weil man sonst nicht berufen wird. Dann werden wirklich viele Ärzte aus dem Ausland zu uns kommen, um bei uns zu lernen.

Ich denke, das war heute ein guter Tag, und für mich hat sich der Kreis geschlossen – von damals, als ich kleiner Ärztevertreter im AKH war, bis heute. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jarolim.)

22.21

22.21.38

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 10: Entwurf betref­fend 1. EU-Berufsanerkennungsgesetz Gesundheitsberufe 2016 samt Titel und Ein­gang in 972 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Damit kommen wir sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist auch die Mehrheit und somit in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 11: Entwurf betreffend 2. EU-Berufsanerkennungsgesetz Gesundheitsberufe 2016 samt Titel und Eingang in 973 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Damit kommen wir sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 346

22.23.2212. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (912 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuran­stalten geändert wird (974 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1363/A(E) der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend humanen Umgang mit Patienten und Pflegebedürftigen (975 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1478/A(E) der Abgeord­neten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Multiprofes­sionelle und multimodale Behandlung akuter und chronischer Schmerzen“ (976 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 879/A(E) der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung der Sozialversicherungen (977 d.B.)

16. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1484/A(E) der Abgeord­neten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Leistungs­bericht der Krankenversicherungsträger (978 d.B.)

17. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1006/A(E) der Abgeord­neten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gender­gesundheit und Gesundheitsbericht (979 d.B.)

18. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1339/A(E) der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz- und Informationspflichten nach dem Tuberkulosegesetz und dem Epide­miegesetz (980 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zu den Punkten 12 bis 18 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 347

22.23.52

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Herr Kollege Rasinger! Das geht ja fließend – unterhalten wir uns über das AKH und darüber, was heute hier verkündet worden ist! Zuerst komme ich aber ganz kurz zu einem Teil des Konvolutes, nämlich zur Rufbereitschaft in Zentralkrankenanstalten. Meiner Meinung nach ist das unmittelbar eine Folge des Krankenanstalten-Arbeitszeit­gesetzes von letztem Jahr, weil man jetzt mehr oder weniger versucht, in diesen Einsparungskanal hineinzugehen.

Der Inhalt dieses Gesetzes ist der, dass auf der einen Seite Kernbereiche der Medizin, wie Interne, Chirurgie und dergleichen, weiterhin mit einem Facharzt in einem Schwer­punktspital durchgehend besetzt sein werden. Auf der anderen Seite kann sich aller­dings die Spitalsleitung für die sogenannten Randfächer – was immer das auch sein wird, das ist nicht genau festgelegt, ich definiere das mit Augen, HNO, aber leider auch der Strahlentherapie – entscheiden, die Ärzte im Sinne einer Rufbereitschaft zu Hause zu lassen. Ich finde, das ist eine Verschlechterung für den Patienten – vor allem im Großraum Wien –, und da sind wir jetzt auch beim AKH.

Es ist alles richtig, was heute gesagt worden ist. Es ist großartig, dass es wirklich eine Einigung gegeben hat und dass Missstände, die zwischen der Stadt Wien und dem Bund lange bestanden haben, beseitigt wurden und ein gemeinsamer Weg beschritten wird. Wir dürfen aber eines nicht vergessen: Meiner Meinung nach ist da vieles auf Sand gebaut.

Ich möchte dazu Folgendes ausführen: Wir haben mit dem Arbeitszeitgesetz auf der einen Seite die Arbeitszeit zwar verringert, aber auf der anderen Seite die Belegschaft nicht erhöht. Jetzt wird es auch im AKH so sein, dass die Belegschaft mit 1 500 – wie das so schön heißt – Vollzeitäquivalent, das heißt Vollzeitstellen, gedeckelt ist.

Weiters wird das AKH weiterhin bis zu 25 Prozent aller Notfälle annehmen, das heißt die Ambulanzen werden weiterhin überfüllt sein. Und jetzt kommt das mit dem Sand­bau – das steht da drinnen und ist alles gut und schön –: Man hofft darauf, dass man dann diese Notfälle in die Erstversorgungszentren auslagert.

Sie wissen ganz genau, warum wir dagegen sind. Wir sind vehement dagegen, auch die Ärzteschaft ist dagegen. Wir können heute die Erstversorgungszentren, die in den Randbezirken geplant sind, in keinster Weise aufziehen. Warum soll das dann in der nahen Zukunft geschehen?

Weiterhin muss man sagen, dass auch das Spitalskonzept in Wien, das in der letzten Woche vorgestellt worden ist, auf Sand aufbaut. Wir haben eine Schließung von Abtei­lungen. Wir schicken die Patienten dann im gesamten Stadtgebiet herum. Es wird die traditionelle, die gewachsene Struktur im Großraum Wien vollkommen zerschlagen. Unter den Schlagworten der Qualitätssicherung und der Zusammenführung wird hier einiges, so fürchte ich, zum Schlechteren verändert.

In Wien beinhaltet dieses Konzept auch das Krankenhaus Nord. Erst gestern hat unsere Partei in Wien die skandalösen Zustände, die wir schon lange aufgedeckt haben, an den Rechnungshof übergeben, weil wir sagen – und wir sehen das auch –, dass das Spital in absehbarer Zeit nicht fertiggestellt werden wird. Jetzt steht sogar ein Totalabriss im Raum und die Überlegung, dass neu gebaut wird. Die Zeitpläne, die Strukturen, all das stimmt also nicht und ist auf Sand gebaut, obwohl der Ansatz dazu da wäre. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Ich würde da nur mehr Redlichkeit in der Diskussion einfordern, weil – noch einmal, und ich komme immer wieder darauf zurück –, wenn Sie wirklich 25 Prozent weniger in


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 348

den Ambulanzen haben wollen, dann müssen wir endlich dazu übergehen, dass Ärzte Ärzte anstellen dürfen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

22.27


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Spindelberger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


22.27.44

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Dr. Karlsböck, man kann alles schlechtreden, und wenn Sie sagen, dass die Rufbereitschaft so nichts bringt und sich alles verschlechtert, dann muss ich sagen: Wenn wir mit dieser Novellierung des Kran­kenanstalten- und Kuranstaltengesetzes die Rufbereitschaften künftig auch an Uni­kliniken, wie in Graz, Innsbruck oder Wien, ermöglichen, dann ist das nur eine Anpas­sung dessen, was in unzähligen anderen Krankenhäusern bereits gang und gäbe ist, nämlich die Möglichkeit einer fachärztlichen Rufbereitschaft.

Bislang ist es so – da brauchen wir uns nichts vorzumachen –, dass in den Zentral­krankenanstalten, also an den Unikliniken, unter anderem auch die Anwesenheit aller in Betracht kommenden Sonderfächer gegeben sein muss, und das ist wirklich mehr als übertrieben. Ihre Schwarzmalerei möchte ich wirklich ein bisschen relativieren, denn in Österreich braucht auch in Zukunft niemand Angst zu haben, wenn er in einem Spital liegt, dass es zu keiner hochwertigen medizinischen Versorgung kommt. Wir haben im Gesundheitsausschuss nämlich ganz klar festgelegt, dass von dieser Rege­lung der Rufbereitschaft nur jene Bereiche erfasst sind, in denen es zu keinen Beein­trächtigungen der Patientenversorgung kommen kann. Sonderfächer, die im Falle eines Notfalls oder von Komplikationen unmittelbar betroffen sind, sind von dieser Rufbereitschaft eindeutig ausgenommen.

Ich möchte noch zu einer anderen Sache kommen. Im Rahmen der Novellierung des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes ist klargelegt, dass der Betrieb von Einrichtungen zum Sammeln und zur Abgabe von Muttermilch vor allem auch aus hygienischen Gründen auf jene Krankenanstalten, an denen Abteilungen für Frauen­heilkunde und Geburtshilfe betrieben werden, beschränkt wird. Das ist gut so, denn wenn ich in die Vereinigten Staaten, nach Kanada oder auch in die Bundesrepublik Deutschland schaue, dann kann ich nur sagen: Finger weg von so riskanten Geschäf­ten wie der Muttermilchbörse! In diesen Ländern kann man nämlich im Internet 100 Milliliter abgepumpte, eingefrorene und steril abgepackte Muttermilch um 4,50 € kaufen – das kann jeder nachlesen. Es ist wirklich grotesk, wie das Ganze abläuft.

Auf der einen Seite muss zwar jene Frau, die ihre Muttermilch anbietet, das Alter ihres Kindes und ihre Postleitzahl angeben, aber die medizinischen Angaben erfolgen alle auf freiwilliger Basis. Wenn dort vielleicht steht, dass sie keine Drogen nimmt, dann kann ich das glauben oder auch nicht glauben. Ich kann das überhaupt nicht nach­vollziehen. Deswegen sind meiner Meinung nach solche Vorgangsweisen, wie sie auch schon in Deutschland immer mehr vorzufinden sind, gemeingefährlich. Spendermilch einer fremden Mutter einem anderen Kind zu geben, ohne die notwendigen Sicher­heits- und Hygienestandards einzuhalten, ist für mich absolut unverantwortlich, weil wir wissen, dass schwere Krankheiten wie HIV, Hepatitis oder Syphilis über Muttermilch übertragen werden können. Deswegen gibt es von mir ein klares Nein. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Singer.)

22.31


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Dr. Mückstein zu Wort gemeldet. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 349

22.31.06

Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Es gibt mehrere Themen zu behandeln, und ich komme zuerst zur Novelle des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes. Dieser werden wir nicht zustimmen.

Ich schließe mich in Bezug auf die Rufbereitschaft an. Ich glaube, Herr Kollege Spindelberger, dass man hier nicht unbedingt von einer Möglichkeit reden kann, da es sich aus unserer Sicht – und so sehen das, glaube ich, auch die betroffenen Ärzte und Ärztinnen in den Krankenhäusern – um eine Spar- und Einsparungsmaßnahme han­delt, weil die Misere, die sich um das Ärztearbeitszeitgesetz herum entsponnen hat, dieses Spitalsfiasko, das aufgrund dieser unvorbereiteten Situation entstanden ist, ganz prekäre Situationen in den Krankenhäusern gebracht hat und letztlich diese Notmaßnahme, die Rufbereitschaft der FachärztInnen, notwendig wurde.

Das wird vielfach beanstandet, und ich kann Ihnen nur sagen, dass ich der Meinung bin, wir sollten die Situation in den Spitälern in Österreich mittlerweile wirklich ernst nehmen. Die Ärzte und Ärztinnen in den Krankenhäusern sind offenbar am Limit, und man sollte nicht noch zusätzliche Belastungen einführen, weil sonst bewährte Systeme zugrunde gehen und auch die Motivation der bis jetzt wirklich hervorragend arbeiten­den Ärzte immer mehr verloren geht.

Unseres Erachtens ist der Gesetzentwurf außerdem unpräzise formuliert, das wurde auch mehrfach in den Stellungnahmen deponiert. Anscheinend ist es auch so, dass man das Krankenhaus innerhalb von 20 Minuten erreichen können muss. Das ist für manche Ärzte und Ärztinnen hinsichtlich ihres Wohnorts ein Problem. Auch die Frage der Bezahlung ist ungeklärt. Bezahlt wird man anscheinend nur dann, wenn man tatsächlich abgerufen wird, obwohl man vorher die Rufbereitschaft haben muss.

Es ist auch zu befürchten, dass AusbildungsärztInnen in eine Überforderungssituation kommen, nämlich dort, wo Komplikationsmanagement vielleicht aufgrund der Einspa­rungs­notwendigkeiten etwas weiter ausgelegt wird.

Auch diese Ausschussfeststellung, dass die Patientenversorgung dadurch nicht beein­trächtigt werden darf, ist vielleicht gut gemeint, aber etwas weich. Was heißt das? – Natürlich darf die Patientenversorgung nicht beeinträchtigt werden, aber damit ist nicht gewährleistet, dass dann im Grenzbereich nicht doch im Sinne der Kosteneinsparung gehandelt wird.

Das, was uns an diesem Gesetzentwurf gefällt – und das ist sehr positiv, und man muss auch sagen, dass das, was lange währt, endlich gut wird –, ist die Sache mit den Assistenzhunden und Therapiehunden, nämlich dass diese jetzt auch in Kranken­häusern zugelassen sind. Das wird vielen Menschen sicher helfen, ihre Selbständigkeit zu behalten, auch dann, wenn sie ins Krankenhaus kommen.

Abgelehnt wurde im Ausschuss der Antrag der Kollegin Weigerstorfer zur Etablierung der multimodalen Schmerztherapie. Auch das ist für uns unverständlich und meines Erachtens auch höchst unvernünftig. 1,8 Millionen Menschen sind von chronischen Schmerzen betroffen. Das sind besonders chronische Kreuzschmerzen, Rücken­schmer­zen, rheumatische Erkrankungen und Gelenkserkrankungen. Das war auch eines der Top-Ten-Themen in der Patientenbefragung 2014.

Die Medizin hätte da gute Möglichkeiten zu behandeln. Diese Behandlungs­möglich­keiten haben sich in den letzten Jahren sehr gut entwickelt. Patienten in diesen Bereichen haben auch ein Recht auf Schmerztherapie, aber durch die fehlende strukturelle Verankerung der Schmerztherapie in Österreich sind diese Strukturen in letzter Zeit immer mehr abgebaut worden. Es gab einschneidende Einsparungen –


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 350

zum Beispiel im Akutschmerzdienst –, und viele Schmerzambulanzen wurden einge­stellt.

Wir haben mittlerweile weniger als 40 Schmerzambulanzen, wobei einige davon nicht mehr als drei Stunden Ordination in der Woche anbieten. Die Österreichische Schmerz­gesellschaft sagt – und das scheint auch sehr gut belegt –, dass etwa drei Viertel der chronischen Schmerzpatienten in Österreich keine adäquate Versorgung erhalten.

Der niedergelassene Bereich kann das nicht auffangen; da ist zu wenig Zeit, das wird auch nicht behandelt. Schmerzpatienten zu behandeln ist sehr zeitaufwendig, und es fehlt auch die fachliche Kompetenz. Da sind Kollege Rasinger und ich uns nicht ganz einig. Ich denke schon – und das ist auch meine Erfahrung –, dass die Schmerz­the­rapie in vielen Fällen eine wirklich eigenständige fachliche Kompetenz und auch eine entsprechende Ausbildung braucht.

Unsere Forderung ist die geplante, abgestufte, multimodale Versorgung, das heißt multiprofessionelle Behandlung – auch nicht medikamentöse Therapie, physikalische Therapie, Psychotherapie, Entspannungstraining. Wir wissen, dass das eine sehr gute Möglichkeit ist, um Schmerzpatienten das Leiden zu erleichtern.

Wichtig ist mir auch noch, zu unserem Antrag zur Gendergesundheit zu sprechen. Der Rechnungshof hat beanstandet, dass die Aufteilung der Zuständigkeiten und Bericht­erstattung auf zwei Ministerien – Frauen und Kinder im Gesundheitsministerium und Männer im Sozialministerium – nicht sehr effizient ist. Das ist auch nicht transparent und dient vor allem der Sache nicht. Uns ist das ganz besonders wegen der Frauen­gesundheit wichtig. Da gab es 2010/2011 einen Bericht und, wie es zu befürchten war, seitdem auch keine Verbesserung.

Wir wissen, dass Frauen bei Herzinfarkt, Diabetes, psychischen Erkrankungen oder bei Nebenwirkungen von Medikamenten ganz massiv benachteiligt sind und dass wir von einem klaren Bekenntnis zur gesundheitlichen Chancengleichheit von Frauen weit weg sind. Ich denke, es wäre sehr, sehr wichtig, in diesen Bereich zu investieren, denn da hat Österreich ganz eindeutig einen Nachholbedarf. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Schittenhelm.)

22.37


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.

 


22.37.43

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Fortsetzung der AKH-Geschichte!) Jetzt kommt die Fortsetzung: Geschichte AKH, die zweite.

Als junger Arzt im AKH habe ich alles gelernt (allgemeine Heiterkeit sowie Zwi­schen­rufe bei ÖVP und FPÖ) – warte! – außer zwei Dinge, nämlich Schmerz und Lunge. Dann lasse ich mich in Meidling nieder, und der erste Patient, der kommt, hat Kopfweh, der zweite hat Kreuzschmerzen – und so ist es den ganzen Tag gegangen. Ich habe mich nur mit Voltaren oder irgendwelchen Sachen über die Runden gerettet, und das war irgendwie peinlich. (Allgemeine Heiterkeit.)

Das war vor ein paar Jahren – ich bin schon länger niedergelassen. (Zwischenruf des Abg. Höfinger.) Ich habe die Leute dann zum Facharzt geschickt, und in Meidling war es so, dass es sechs Wochen gedauert hat, bis man einen Termin beim Orthopäden bekommen hat. Am nächsten Tag waren die Leute wieder da, weil sie noch immer Kopfweh hatten und der Termin erst in sechs Wochen war. Also habe ich mühsam einen Lernprozess bei mir angeworfen und habe Kurse gemacht. Heute beherrsche ich das sehr gut.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 351

Ich muss Ihnen sagen: Schmerz ist ein integraler Bestandteil der medizinischen Be­handlung. Ich teile Ihre Meinung überhaupt nicht, Frau Abgeordnete, dass man für jeden Schmerz einen eigenen Facharzt braucht. Man braucht vielleicht drei Extrem­zentren in Österreich. Man braucht auch Schmerzambulanzen, damit das im Spital stattfindet. Man braucht auch – es ist eigentlich ein Treppenwitz – Praxen, in denen Schmerz multimodal mit Psychologen, Physiotherapeuten und Ärzten behandelt wird.

Ich finde es schon interessant, dass die ehemalige Gesundheitsministerin Kdolsky heute als Schmerztherapeutin privat niedergelassen ist. Das ist keine tolle Sache für die österreichische Schmerztherapie. (Abg. Fekter: Die hat genauso gut gelernt wie du!)

Insgesamt muss ich sagen, dass es besser geworden ist. Ich habe damals so gezittert, als ich mein erstes Morphinrezept ausgestellt habe. Heute kann man das einfach, und ich glaube, dass der Fortschritt der Medizin oft wesentlich schneller ist, als wir mit unseren Systemen nachkommen.

Natürlich brauchen wir endlich diese Schmerzambulanzen. Es kann nicht sein, dass ein Spital sagt, es ist eine Schmerzambulanz, wenn es drei Stunden in der Woche offen hält. Es ist auch nicht gescheit, wenn von zwei Schmerzdiensten im AKH einer eingesperrt – Pardon: eingespart – wird. (Allgemeine Heiterkeit. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das eine und das andere ist nicht gut!)

Es ist wirklich nicht gescheit, weil eine gute Schmerztherapie natürlich auch Zeit und Zuwendung benötigt. Das heißt, wir haben auf allen Ebenen im System Nachholbedarf.

Es ist auch nicht gescheit, wenn die Kassen manche Medikamente schlicht und einfach de facto verhindern – wie das Tapentadol, das Targin, das Dronabinol, wie das Versatis-Pflaster. Ich habe das jetzt konkret benannt, falls mich dann jemand von der Kassa anruft: Das liegt in marginalen Bereichen der Kosten, und ich glaube, das sollte nicht sein, denn jeder, der einmal ein ganzes Wochenende Zahnschmerzen gehabt habt, weiß, was Schmerzen für die Psyche bedeuten, weiß, was diese Befindlichkeit bedeutet.

Ich glaube, Patienten wehren sich nicht oft – das glaube ich nicht, das weiß ich –, aber wir alle werden einmal Patienten. Deshalb denke ich, dass wir uns dem Thema Schmerz schon widmen sollten, und zwar auf einem hohen Niveau und nicht so, wie ich angefangen habe. Der Schmerz und die Lunge haben in meinen jungen Jahren als Arzt nicht existiert, sondern nur die Thrombozytenzählung. Das möchte ich verhindern. (Beifall bei der ÖVP.)

22.41


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Mag. Loacker gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


22.41.29

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ungern unterbreche ich die Serie „Das Leben und ich“ von Dr. Erwin Rasinger. (Allgemeine Heiterkeit und Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und Grünen.)

In diesem Tagesordnungspunkt sind mehrere Themen zusammengefasst, und eines möchte ich herausgreifen, nämlich meinen Antrag zum Leistungsbericht der Kranken­kassen. Die finanziellen Reserven der Krankenkassen haben sich in den letzten Jahren spannend entwickelt, und zwar hat sich das Finanzvermögen der Gebietskranken­kassen von 680 Millionen € im Jahr 2010 auf 1,3 Milliarden € im Jahr 2014 erhöht. In vier Jahren hat sich das Finanzvermögen der Gebietskrankenkassen also verdoppelt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 352

Wenn man aber gleichzeitig die Debatte verfolgt, wie lang die Patienten auf eine MRT- oder CT-Untersuchung warten, oder wenn wir darüber diskutieren, ob die psycho­therapeutische Versorgung adäquat zur Verfügung steht, dann fragt man sich, woran das liegt – wenn auf der einen Seite Reserven aufgebaut werden, auf der anderen Seite die Patienten die Versorgung, die sie brauchen, nicht haben.

Wenn man sich anschaut, wie welche Kasse mit diesen Themen umgeht, dann ist es – das wurde an dieser Stelle schon oft diskutiert – ein Lotteriespiel, abhängig davon, wo ich wohne und welchen Beruf ich habe, weil ich dann eben von unterschiedlichen Kassen mit unterschiedlichen Leistungen bedient werde und mein Arzt womöglich auch unterschiedlich honoriert wird.

Das Märchen von der Einklassenmedizin wird bei uns immer wieder erzählt, und in Wirklichkeit, wenn wir genau hinschauen, haben wir 20 verschiedene Klassen von Patienten, denn je nachdem, bei welcher Kasse ich bin, ganz andere Regeln für mich gelten, vom Privatpatienten über die BVA- und SVA-Versicherten, bis am Ende der Tabelle die Tiroler und dann die Wiener Gebietskrankenkasse kommen.

An und für sich sollte man meinen, die Menschen in diesem Land hätten alle einen Anspruch auf die gleiche Versorgung, aber es ist eine Lotterie im Blindflug, es ist eine Glücksfrage, je nachdem, wo ich zu Hause bin. Es gibt verschiedene Verknappungen, es gibt unterschiedliche Selbstbehalte, es gibt eine unterschiedliche Versorgung, und obwohl wir gerade 60 Jahre ASVG, ein Gesetz für alle, gefeiert haben, sind die Leistungen unterschiedlich. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Da waren Sie gar nicht da!)

Daher unsere Forderung: Wenn die Kassen schon Unterschiedliches leisten, dann sollte auch in regelmäßigen Abständen erhoben, berichtet und gegenübergestellt wer­den, welche Kasse eigentlich was leistet. Mit einer solchen Datenbasis und auch mit wiederkehrenden Rankings ließe sich Transparenz ins Gesundheitssystem bringen, und dann könnte man auch erkennen, welche Kasse erfolgreich wirtschaftet und welche nicht. Da gibt es sicher auch bei der Bevölkerung hinsichtlich der verschie­de­nen Kassen strukturelle Unterschiede. Über diese kann man natürlich auch reden, aber es gilt einmal, die Unterschiede sichtbar zu machen und mit dem Mythos der Einklas­senmedizin aufzuräumen.

Daher bitte ich Sie um Unterstützung für einen Leistungsbericht der Krankenkassen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)

22.44


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schopf. – Bitte.

 


22.44.54

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolle­ginnen! Liebe Kollegen! Kollege Loacker, das war jetzt das fünfte oder sechste Mal, dass Sie Ihre Forderung begründet haben. Ich habe Ihnen das letzte Mal schon ge­sagt: Alle diese Fakten existieren. Sie werden auch im Bereich der Selbstverwaltungen überall veröffentlicht. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Aber nicht in vergleichbarer Art und Weise! – Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Es gibt Leistungsberichte, es gibt in jeder Sozialversicherung, in jeder GKK jedes Jahr eine ganz genaue Aufstellung, in der all dies, was Sie hier fordern, fein säuberlich ver­öf­fentlicht wird. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Dann kann man sie ja eh zusam­men­fassen!)

Ich möchte mich vor allem mit dem Antrag der Freiheitlichen beschäftigen, in dem zum zigsten Mal wieder die Forderung erhoben wird, man möge doch die Sozialver­siche-


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rungen und die Gebietskrankenkassen zusammenlegen. Es ist interessant, wenn man die Begründungen des Antrags liest, und ich möchte doch zitieren. Frau Belakowitsch-Jenewein, Sie schreiben:

„Gegenwärtig ist das System der österreichischen Sozialversicherungen mit seinen 22 selbständigen Einrichtungen teuer, ineffizient und organisatorisch nicht mehr zeit­ge­mäß. Es dient primär dazu, eine Funktionärsherrschaft in Rot-Schwarz aufrecht zu erhalten und für Versorgungsjobs für abgehalfterte Funktionäre zu sorgen.“ (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das stimmt ja alles!)

Das Beispiel der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse: Da sitzt ein Freiheitlicher im Vorstand. Herr Knoll ist Vorstandsmitglied in der Gebietskrankenkasse in Oberöster­reich, ich nehme an, Sie meinen daher auch Herrn Knoll. Ich werde ihn morgen ver­ständigen und sagen, Frau Belakowitsch-Jenewein im Parlament sagt: Herr Knoll, Sie sind unfähig und alles Mögliche. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ich bitte darum! Das steht nicht drinnen! Da steht drinnen, das ist ein Versorgungsposten!)

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, das österreichische System der Sozialver­siche­rung ist kein Versorgungsbereich. Ich kenne die Tätigkeit dort sehr gut, und die Sozial­versicherungen und insbesondere die Gebietskrankenkassen leisten Gigantisches in dieser Republik. Es ist einzigartig, nicht nur in Österreich, sondern europaweit und weltweit. (Abg. Kitzmüller: Man muss sie zusammenlegen!) Es ist einzigartig, dass alle Menschen, die in diesem Land ihren ordentlichen Wohnsitz haben, von diesem System erfasst sind und sozial krankenversichert sind. Das ist einzigartig. Landauf, landab, egal, in welchem Land man sich europa- oder weltweit befindet, werden wir eigentlich für unser System bewundert.

Nur 3 Prozent der Einnahmen gehen in die Verwaltung, 97 Prozent der Einnahmen gehen letztendlich auch direkt in Form von Leistungen wieder an die Versicherten. Ich möchte mich daher in diesem Zusammenhang ganz offiziell bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, vor allem auch bei allen Funktionären und Funktionärinnen im Be­reich der Selbstverwaltungen sehr, sehr herzlich für ihr Engagement bedanken.

Und liebe Kollegen und Kolleginnen der Freiheitlichen: Die Gehässigkeiten, die auch in diesem Antrag niedergeschrieben worden sind, weisen wir auf das Schärfste zurück. Die Menschen, die dort arbeiten, haben das sicher nicht verdient. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Es geht ja nicht um die, die dort arbeiten!)

22.48


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Weigerstorfer gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.

 


22.48.36

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Zuerst kurz ein Wort zum Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Kranken­anstalten und Kuranstalten geändert wird: Wir vom Team Stronach werden diesem natürlich zustimmen.

Dazu möchte ich kurz besonders positiv erwähnen, dass damit endlich auch eine Zutrittserleichterung für Menschen mit Behinderung geschaffen wurde. Es geht nämlich um jene, die einen Assistenzhund benötigen. Es ist schon klar: In vielen Bereichen in Spitälern und so weiter ist das natürlich aus hygienischen Gründen nicht machbar, aber in Wartesälen et cetera bin ich sehr froh, dass wir eine Lockerung haben und diesen behinderten Menschen helfen können. Das ist ein großer positiver Aspekt die­ses Gesetzes.

Jetzt möchte ich mich dem Antrag widmen, in dem es um akute und chronische Schmerzen geht. Sie alle, alle Fraktionen, haben einen Hilferuf bekommen, schon vor


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sehr vielen Wochen, nämlich von der Österreichischen Schmerzgesellschaft. Diese hat alle hier im Parlament angeschrieben, um auf diese Situation der Schmerzpatienten aufmerksam zu machen. Jeder von Ihnen sollte eigentlich so ein Schreiben bekommen haben. Wir reden da nicht von einer Handvoll Menschen; es geht um 1,5 Millionen bis 2 Millionen Menschen, die hiervon betroffen sind.

Aufgrund dieses Hilfeschreis haben wir gesagt: Wir wollen uns gerne dafür einsetzen und Sprachrohr für diese Menschen sein. Dieser Antrag, der hier vorliegt, zeigt die Bedenken und die Forderung der Österreichischen Schmerzgesellschaft auf. Ich würde mich wirklich freuen, wenn wir diesen Antrag vielleicht noch einmal gemeinsam über­denken beziehungsweise ihm heute vielleicht doch zustimmen könnten. Es geht ein­fach darum, dass man die Inhalte noch einmal neu überdenkt und jenen Menschen, die chronische Schmerzen haben, auch gesetzmäßig eine gewisse Versorgung zusichern kann.

Da geht es um personelle und zeitliche Dinge, aber bei den aktuellen Schließungen beziehungsweise den massiven Reduktionen des Angebots für diese Menschen durch Streichungen weitere Kürzungen vorzunehmen ist, wie wir finden, sicherlich nicht der richtige Weg. Die Zahl der Schmerzpatienten wird auch weiterhin ansteigen. Patienten mit Akutschmerzen werden nicht mehr so adäquat versorgt, wie sie es gewohnt waren, des Weiteren wird sich eine Chronifizierung der Schmerzen einstellen.

Es ist nicht so, dass man nur auf diese Gesellschaft gehört hätte, sondern man hat auch ein bisschen in die Nachbarländer geschaut. Genau so einer Gesetzgebung wurde in Deutschland, in Belgien und in Italien durchaus zugestimmt.

Wie gesagt, die österreichischen Schmerzpatienten – ich darf die Zahl hier noch einmal wiederholen, das ist keine Handvoll, selbst für eine Handvoll sollte man sich ein­setzen –, 1,5 Millionen bis 2 Millionen Menschen, haben wirklich unsere Unterstützung durch eine richtige Gesetzgebung verdient.

Ich hoffe, dass wir diesen Antrag noch einmal gemeinsam überdenken und im Sinne dieser Schmerzpatienten agieren. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der Grünen.)

22.52


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin Dr. Oberhauser gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.

 


22.52.28

Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte vor allem zur Frage bezüglich Rufbereitschaft in den Zentralkrankenanstalten Stellung nehmen. Das war ja auch eine heiße Diskussion, sage ich jetzt einmal, im Ausschuss. Nichtsdestotrotz haben wir auch diese Aus­schuss­­feststellung gemacht, dass für uns vollkommen klar ist, dass Rufbereitschaft nur dann gemacht werden kann, wenn die Patientenversorgung nicht gefährdet ist.

Jetzt kann man das sehr unterschiedlich auslegen – die Sorgen sind groß, ich verstehe das – und kann sagen, dass die Hoffnung einiger auch auf Rufbereitschaft groß war, und zwar – man soll es nicht glauben – durchaus von Abteilungen, von denen ich es mir nicht wirklich vorstellen konnte. Die Frage der Rufbereitschaft in der Herzchirurgie haben wir mit unserer Ausschussfeststellung für Österreich klar ausgeschlossen, worüber ich froh bin.

Ich habe jetzt wieder mein Handy benutzt und nachgeschaut: In Deutschland schreibt die Uniklinik Würzburg in der ganz offiziellen Beschreibung, dass sie einen Assistenz­arzt im Dienst und einen Herzchirurgen in Rufbereitschaft haben. Das Herzzentrum der


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Uniklinik Köln hat an sieben Tagen die Woche eine 24-stündige Rufbereitschaft. – Das ist etwas, was wir nicht wollen.

Die Frage ist, ob zum Beispiel ein Facharzt für Tropenmedizin im Krankenhaus wirklich ununterbrochen anwesend sein muss. Ich glaube, darüber kann man diskutieren. Wir haben eine Feststellung gemacht, ich stehe dahinter, und ich bin auch froh, dass wir die gemacht haben, da die Diskussion über Rufbereitschaft hier im Parlament eine lange Geschichte hat. Ich erinnere nur daran, dass Liesl Pittermann eine derjenigen war, die sehr vehement dagegen aufgetreten ist, als es um die Einführung von Ruf­bereit­schaften ging.

Mittlerweile haben wir uns auf ein anderes Niveau bewegt. Wir haben aber, glaube ich, damit, was wir hier festgeschrieben haben, und auch mit der Klarstellung, die wir ge­trof­fen haben, durchaus auch für die Sicherheit der Patientinnen und Patienten ge­sorgt.

Das, was noch ein Thema war, war die Frage Frauengesundheit und die Befürchtung, dass in der Frauengesundheit – ich glaube, von dir (in Richtung der Abg. Mückstein) kam das – nichts weitergegangen sei. Seit dem Zeitpunkt, als der letzte Frauengesund­heitsbericht erstellt wurde – der nächste wird im Jahr 2017 kommen –, gibt es eine Professur für Gender Medicine im AKH.

Das heißt, die Frauengesundheit – etwas, was wir sehr lange diskutiert haben, nämlich ob Frauen „kleinere Männer“ sind oder ob Frauen in der Medizin doch anders zu behandeln sind – hat sich klar dahin gewendet, dass man sagt, dass Frauen keine „kleineren Männer“ sind – wir kennen das aus den Studien, in denen man einfach das Gewicht reduziert und gesagt hat, es wird schon passen –, und da wird jetzt ein Fokus daraufgelegt.

Gemeinsam mit dem Frauenministerium arbeitet mein Haus derzeit einen Aktionsplan Frauengesundheit aus, der sich genau mit folgenden drei Zielgruppen auseinan­der­setzen wird: jungen Frauen, Frauen im Berufsleben und Frauen außerhalb des Erwerbslebens, sprich älteren Frauen. Auch den wollen wir spätestens 2017 vorlegen. Das heißt, auch in diesen Fragen geht einiges weiter.

Zum Kollegen Rasinger: Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, meine Damen und Herren, aber ich finde das immer sehr eindrucksvoll, wenn Erwin Rasinger schildert, wie er sein Berufsleben managt. Ich glaube, wir alle kennen „Dr. House“, und ich glaube, Erwin hätte sich durchaus eine Serie mit dem Titel „Dr. Hausarzt“ verdient. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von ÖVP, Grünen und NEOS.)

22.55


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Schittenhelm gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.

 


22.55.41

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich bin ein Fan der „Dr. House“-Serie – nur so viel dazu: Das ist ein fescher Mann und kein Problem. (Heiterkeit.)

Meine geschätzten Damen und Herren! Die Novellierung des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten kann man auch positiv sehen. Ich sehe es als Effizienzsteigerung in der Organisation und auch in der Personalpolitik, die natürlich einen wesentlichen Faktor darstellt.

Die fachärztliche Rufbereitschaft gibt es bereits in den Schwerpunktkrankenhäusern und soll es in Zukunft auch in den Zentralkrankenhäusern geben. Man wird sehen, wie


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sich das entwickelt. Ich weiß, aus Sicht der Ärztinnen und Ärzte stellt sich vieles anders dar. Ich sehe das eben aus der Sicht der Patientinnen und Patienten.

Es ist schon richtig, es hat im Vorfeld sehr viel Kritik gegeben – und es gibt sie noch –, da man Sorge hatte, dass die Qualität der medizinischen Betreuung nicht gewährleistet sein wird. Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass das mit dieser neuen Rufbereitschaft sehr wohl möglich ist, da die Abteilungen Intensivmedizin, Chirurgie, Innere Medizin und vor allem Kinder- und Jugendheilkunde zu jeder Zeit besetzt sein müssen und vor allem auch gewährleistet sein muss, dass die entsprechende Zahl an Fachärzten vor Ort ist und dass das Komplikationsmanagement und die Notfallversorgung nicht Turnusärzten überlassen bleiben. Hierzu wird mein Kollege Marcus Franz, der viele Jahre im Spital in diesem Bereich gearbeitet hat, noch etwas sagen.

Ich möchte auch zum Antrag der Kollegin Aslan von den Grünen betreffend Gender­medizin etwas sagen: Wir sind da einer Meinung. Die Gendergesundheit braucht ganz einfach diesen Gesundheitsbericht als Grundlage. (Abg. Zanger: Was ist „Genderge­sundheit“? Ich hab’ gedacht, das ist ein soziales Geschlecht!) Mir tut es sehr leid, dass das im Gesundheitsausschuss abgelehnt wurde, wobei ich zuversichtlich bin, dass die Frau Bundesministerin sehr wohl weiß – nicht nur, weil sie immer gut zuhört –, dass wir einen gesamtheitlichen Gesundheitsbericht brauchen, so, wie ihn die Schweizer haben, damit da kein Unterschied gemacht wird.

Im Gesundheitsbereich geht es um Kinder, Frauen und Jugendliche; der Bereich der Männer ist da im Sozialministerium angesiedelt. Ich weiß nicht, aus welcher Historie heraus das entstanden ist, aber ein gesamthaftes Bild kann nur dann gegeben sein, wenn wir auch diese Grundlage für einen gesundheitspolitischen Handlungs- und Forschungsbereich, den wir definieren und auf dem wir aufbauen können, haben.

Wenn wir Gendermedizin für Frauen und Männer wirklich ernst nehmen, dann braucht es ganz einfach auch diese Grundlage. Wie gesagt, ich bin sehr zuversichtlich, dass es auch in Zukunft so sein wird – nicht nur deshalb, weil es der Rechnungshof als effizient vorschlägt, sondern weil es vor allem in den großen Krisenbereichen, wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und vor allem auch jenen Erkrankungsrisiken, bei denen biologische Faktoreneine Rolle spielen, wie Brustkrebs und Prostatakrebs, ganz ein­fach eine Notwendigkeit ist, raschest weitere Fortschritte zu machen, damit wir uns auch da im europäischen Schnitt bewegen.

In diesem Sinne hoffe ich, Frau Bundesministerin, dass wir das in Angriff nehmen können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

22.58


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.

 


22.58.59

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsident! Frau Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ganz kurz zum Thema Rufbereitschaft: Frau Minister, ich erkenne schon an und glaube Ihnen, dass Sie das ernst meinen, aber die Frage wird halt immer sein, wie das letztendlich in den Krankenhäusern aus­gelegt werden wird. Das bleibt schon offen, auch wenn es eine gut gemeinte Aus­schussfeststellung gibt; wie wir aber wissen, ist Papier geduldig. Folgende Frage muss man also ehrlicherweise schon auch stellen: Wie wird das ausgelegt?

Folgendes ist noch zu sagen – und das ist auch ein Kritikpunkt, den wir natürlich haben –: Wir haben vor ein bisschen mehr als einem Jahr das Ärztearbeitszeitgesetz beschlossen, und natürlich hat das zu Problemen geführt, da deswegen ja nicht mehr Personal vorhanden ist. Ich denke, das ist natürlich auch eine Reaktion darauf. Viel-


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leicht schaffen wir es aber dann doch, dass wir das irgendwann sozusagen wieder herunterfahren können, da wir das in Österreich eigentlich gar nicht brauchen, da wir es auch nicht wollen, weil das in unserem gewachsenen System auch gar keine Tradition hat. Daher halte ich diese Kritik für durchaus berechtigt. (Präsident Kopf über­nimmt den Vorsitz.)

Jetzt möchte ich zum Kollegen Schopf noch etwas sagen: Herr Kollege Schopf, Sie haben da jetzt irgendeinen Namen genannt – ich kenne den Kollegen nicht, der dort … (Abg. Keck: … Österreich …! – Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ja, ja! Ich lasse jetzt einmal alle Namen weg, denn, schauen Sie, Sie wissen ganz genau, dass die Be­setzung des Vorstandes über die Sozialpartner und über die Wahlergebnisse erfolgt. Das ist aber genau der Punkt, den wir kritisieren. Wenn die Freiheitlichen Arbeitnehmer in Oberösterreich eben so stark sind, dann steht es ihnen eben per Gesetz zu – Punkt. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Keck.) Das heißt ja nicht, dass ich das System an und für sich als richtig erachte.

Ich sage es aber noch einmal: Gehen wir doch einmal auf den Kern des Antrages ein, statt jetzt über die Begründung zu reden, über die im Übrigen gar nicht abgestimmt wird. Es geht dabei schon auch darum, dass wir unterschiedlichste Krankenkassen mit unterschiedlichen Leistungsspektren haben.

Ich bin heuer, im Herbst des Jahres 2016, zehn Jahre lang hier in diesem Haus, und seit ich in dem Haus bin, höre ich von verschiedensten Seiten – die damalige Gesund­heitsministerin Kdolsky wurde heute schon einmal erwähnt –, man strebe eine Leis­tungsharmonisierung an. Eine solche gibt es bis heute nicht. Dazwischen gab es den Gesundheitsminister Stöger, der gesagt hat, dass jede Region ihre eigenen Probleme hat. Das sehe ich nicht so, denn die Leistungsharmonisierung müsste eigentlich längst durch sein – ist sie aber nicht.

Österreich ist nicht so groß; wir brauchen nicht so viele Krankenkassen. Meiner Mei­nung nach würde eine reichen: Für alle Menschen die gleiche Leistung, das ist übrigens die beste Transparenz. Wenn Sie dem zustimmen, dann könnten Sie auch den Antrag des Kollegen Loacker ablehnen, weil Sie dann sagen dass es ohnehin für alle gleich ist, statt sich hierherzustellen und zu sagen: Den Antrag vom Loacker brauchen wir auch nicht, denn das gibt es alles! – Das mag stimmen, im Detail ist es aber nicht vergleichbar, weil jede Sozialversicherung völlig andere Sachen veröffent­licht. Für den Normalverbraucher ist das keine Transparenz, und daher haben beide Anträge meiner Meinung nach selbstverständlich eine Berechtigung. (Beifall bei der FPÖ.)

23.02


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte.

 


23.02.25

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundes­minis­terin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute auch einen Ent­schließungsantrag, der sich – bereits zum zweiten Mal – mit dem Themenfeld des Umganges mit Tuberkulosefällen beschäftigt. Dabei geht es um die grundsätzliche Frage, die wir auch hier im Hohen Haus schon diskutiert haben: Macht man Fälle von Tuberkulose öffentlich oder nicht?

Das Tuberkulosegesetz ist diesbezüglich eindeutig, es geht nämlich grundlegend von einer Verschwiegenheitspflicht aus, das heißt, dass alles, was man in der Ausübung seines Berufes erfahren hat, auch vertraulich zu behandeln ist, dass da Verschwiegen­heit zu wahren ist. Eine Ausnahme von dieser Verschwiegenheitspflicht gibt es nur,


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wenn Interessen der öffentlichen Gesundheitspflege oder der Rechtspflege das recht­fertigen.

Es ist also Aufgabe der Behörden, einen fairen Ausgleich zwischen dem Informations­anspruch der Öffentlichkeit und dem Schutz und der Achtung der Privatsphäre zu schaffen; und das gilt natürlich ganz besonders dann, wenn Kinder und Jugendliche betrof­fen sind. Wir haben dieses Beispiel schon einmal hier im Parlament diskutiert: Im Juni letzten Jahres sind Tuberkulosefälle an Wiener Schulen aufgetaucht. Das Wich­tigste war, dass die Gesundheitsbehörden richtig gehandelt haben, dass Untersuchun­gen durchgeführt wurden, dass Umgebungsuntersuchungen durchgeführt wurden, dass der Röntgenbus vor Ort war und dass die betroffenen Patientinnen und Patienten informiert wurden.

Das, was dann leider nicht funktioniert und eigentlich zu einer Tragödie geführt hat, war die Tatsache, dass eine Wiener Zeitung (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Eine Zeitung!) eine betroffene Schule genannt hat, mit allen Problemen, die sich dadurch für die Schülerinnen und Schüler, die ja gesund waren, ergeben haben. Viele wurden dadurch auch indirekt in Mitleidenschaft gezogen. Es gab dann sogar bei einem Sportfest Fragen danach, ob die gesunden Schüler eigentlich überhaupt die Duschkabine benutzen dürfen oder ob die Schülerinnen und Schüler Getränke konsumieren dürfen, da es bei der Ausgabe der Getränke vielleicht sogar zu einer Ansteckung kommen könnte, obwohl das natürlich gar nicht der Fall sein konnte.

Grundlegend geht es also um eine Verschwiegenheitspflicht, um Schutzbedürfnisse von Menschen – und gerade von Kindern und Jugendlichen. Unterscheiden muss man davon natürlich die öffentliche Informationen, auch die Information durch die Gesund­heitsbehörden, bei der man Informationen über den neuesten Stand der Wissenschaft, über Krankheitsbilder und persönliche Schutzmaßnahmen weitergibt. Da geht es um die öffentliche Information, aber in Bezug auf alles andere ist es, so glaube ich, am wichtigsten, den Menschen sowie den Patientinnen und Patienten wirklich schnell, rasch und sicher zu helfen. Die Volksanwaltschaft hat festgestellt, dass diese Fälle in Österreich wirklich bestens behandelt werden und dass auch die Abläufe sehr gut funktionieren. (Beifall bei der SPÖ.)

23.04


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


23.04.56

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Ruf bei der ÖVP: Der auch noch?!) – Ja, Herr Kollege, der auch noch, denn er ist ein sehr fleißiger Abgeordneter, und das Thema ist natürlich auch wichtig, das steht außer Frage.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Punkte 12 bis 18 liegen im Gesundheits­bereich. Punkt 12 ist die Änderung des Kranken- und Kuranstaltengesetzes bezüglich der Rufbereitschaft für fachärztliches Personal in Zentralkrankenanstalten – das haben wir heute schon gehört. In Zukunft soll es in Zentralkrankenanstalten, wie zum Beispiel im AKH, ähnliche Regelungen wie in Schwerpunktkrankenhäusern geben. Ganz wich­tig dabei ist, dass zentrale Fächer, wie zum Beispiel bereits vom Kollegen Karlsböck angesprochen – Intensivmedizin, Chirurgie, Anästhesie, Innere Medizin, Kinder- und Jugendheilkunde, Gynäkologie, Radiologie – fachärztlich besetzt sein müssen, auch in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen.

Ich frage Sie, Frau Ministerin: Was ist zum Beispiel mit der HNO-Abteilung? – Das ist natürlich auch eine wichtige Abteilung. Wir alle wissen, dass Kinder oft nach den Ton-


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sillenoperationen – Mandeloperationen – Nachblutungen haben, und das kann lebens­gefährlich sein.

Frau Minister, bei aller Wertschätzung werde ich das Gefühl nicht los, dass da versucht wird, eine generelle Rufbereitschaft einzuführen oder zumindest anzudenken. Das wäre der absolut falsche Weg. Dass diese Entwicklung eine gute ist, glaube ich nicht. Wenn zu wenig Geld vorhanden ist – ich glaube, Kollegin Dr. Belakowitsch hat es ange­sprochen –, dann gibt es bei Punkt 15 eben diese Möglichkeit, die Zusammen­legung der Sozialversicherungen zu ermöglichen. Damit wäre genug Geld vorhanden, und dann brauchen wir uns über die Rufbereitschaft nicht mehr zu unterhalten, denn dann könnten die Dienste so wie bisher gemacht werden, nämlich zum Wohle der Patienten. – Danke schön. (Beifall der Abgeordneten Schenk und Steinbichler.)

23.06


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.

 


23.06.53

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (ÖVP): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Zunächst ein paar Sätze zur Rufbereitschaft: Als ehemaliger Spitalsdirektor und Oberarzt, der jahrelang auch Rufbereitschaft gemacht hat, kann ich Ihnen garantieren, dass mit der Rufbereitschaft kein Patient zu Schaden kommen wird.

Bis jetzt wurde hier ausgespart, dass immer ein Arzt, ein ausgebildeter Notfall­mediziner im Haus ist. Speziell im AKH gibt es eine eigene Abteilung für Notfallme­dizin; da sind Leute im Dienst, die sich mit Notfällen auskennen, und zwar besser als die Fachärzte der anderen entsprechenden Fächer, bei denen es nicht um vitale Be­drohungen geht, denn ein Notfall auf einer Hautabteilung um 2 Uhr in der Nacht wird kein Hautnotfall, sondern üblicherweise ein Herz- oder Lungennotfall oder ein Schmerz­problem sein, aber eher kein Problem des Facharztes für Hautheilkunde.

Daher ist es absolut zu vertreten und sogar – damit er am nächsten Tag ausgeruhte Fachärzte hat – im Sinne der Patienten, dass in der Nacht nicht alle möglichen Fachärzte aller möglichen Fächer anwesend sind. Das ist eine Verschwendung von Ressourcen, und nicht zuletzt deswegen haben andere Länder bereits andere Wege beschritten. Die Outcomes sind absolut gut, darüber gibt es Studien, vergleichende Beobachtungen. Es braucht sich also niemand zu fürchten, und man soll da bitte keinen Teufel an die Wand malen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: So schnell wird man zum Regierungspolitiker! – Abg. Mückstein: Das müssen Sie Ihren Kollegen erzählen!)

Zum zweiten Punkt, dem Antrag des Teams Stronach betreffend Verankerung der Schmerzbehandlung im Gesetz: Dies ist eine gute Anregung, nur die Formulierung ist aus meiner Sicht nicht ideal, denn wenn wir das so, wie vom Team Stronach gefordert, umsetzen, dann kommt es zu einer Bürokratisierung der Schmerzbehandlung. Das wollen wir nicht.

Das, was wir schon wollen, ist eine Besserung der Behandlung der chronischen Schmerzpatienten, denn die nehmen tagtäglich zu. Erwin Rasinger hat es aus der Ordination erzählt, ich habe ein Spital geleitet, in dem eine Schmerzabteilung und eine Schmerzambulanz am Laufen waren, und auch da gab es das Problem, das im Gesundheitssystem ja gang und gäbe ist, nämlich bezogen auf Personalressourcen und finanzielle Ressourcen. Darum müssen wir uns kümmern.

Wir von der ÖVP nehmen die Anregung gerne auf. Für uns war das immer schon ein wichtiges Thema, aber ich erkläre es hiermit zu einem prioritären gesundheits­politischen Thema der ÖVP, die Schmerzbehandlung in Österreich zu bessern, und wir werden das Unsrige dazu beitragen, dass es für die Patienten, für die Betroffenen in


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Zukunft deutlich und spürbar besser wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

23.09


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


23.09.12

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal zur Ände­rung betreffend die Mitnahme von Assistenzhunden in Krankenanstalten sprechen. Für alle, die nicht wissen, was denn genau ein Assistenzhund ist, möchte ich ganz kurz erklären, wie wichtig Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen sind.

Assistenzhunde können Blindenführhunde, Signalhunde, Servicehunde oder auch The­rapiehunde sein, und sie sind dafür ausgebildet, dass sie Menschen mit Behin­derun­gen helfen, ihren Alltag zu bewältigen. Sie dürfen mitgenommen werden, das ist seit 1. Jänner 2015 per Gesetz geregelt.

Es ist auch ganz genau geregelt, wie die Ausbildung auszusehen hat und wie die Prüfung abzunehmen ist. Wir haben also eine gute Regelung, die sicherstellt, dass die Hunde auch qualitätsvoll ausgebildet werden, dass eine gute Beziehung zwischen dem Besitzer, der Besitzerin und dem Hund besteht, dass es eben auch ein gutes Team­work mit diesen Assistenzhunden gibt, die für die Selbstbestimmung und für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung sehr wichtig sind, die ein ganz wichtiges – unter Anführungszeichen – „Hilfsmittel“ für Menschen mit Behinderung zur Bewältigung ihres Alltags sind.

Heute regeln wir, dass diese Assistenzhunde auch in Krankenanstalten mitgenommen werden dürfen, und das ist meiner Meinung nach wirklich ein sehr großer Fortschritt. Ich sage ein Danke an dich, Frau Ministerin, dass dies möglich wird, denn das war ein Schwachpunkt bezüglich der Mitnahme von Hunden, und das wird heute geregelt. Dafür sage ich wirklich ein herzliches Dankeschön.

Ich möchte noch kurz einen Appell an die Wirtschaft richten, weil jetzt auch Herr Peter Haubner hier ist: Hunde dürfen auch im Lebensmittelhandel mitgenommen werden, und es gibt von der Wirtschaftskammer eine Plakette, die „Assistenzhunde willkom­men“ heißt. Das ist sehr wichtig – danke auch dafür –, es ist nur manches Mal so, dass nicht alle großen Ketten diese Plakette anbringen und dass die Mitar­beiterInnen vielleicht nicht genau wissen, wie mit diesen Assistenzhunden und den Besitzern umgegangen werden soll. Immer wieder kommt es daher zu schwierigen Situationen für Menschen mit Behinderung in Lebensmittelketten – ich möchte jetzt keine Namen nennen. Vielleicht können Sie vonseiten der Wirtschaftskammer noch einmal darauf einwirken, dass man auch in den Geschäften weiß, dass Assistenzhunde in die Geschäfte mitgenommen werden dürfen – auch ohne Maulkorb, das ist auch geregelt.

Das wäre meiner Meinung nach für Menschen mit Behinderung eine ganz wichtige Entscheidung, und vielleicht können Sie darauf hinwirken. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Riemer.)

23.11


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


23.11.41

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Viele Punkte dieser Debatte wurden, angereichert durch persönliche Erfahrungen, bereits diskutiert – ein Punkt


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noch nicht, nämlich der Antrag der Kollegin Belakowitsch-Jenewein betreffend huma­nen Umgang mit Patienten und pflegebedürftigen Menschen. In diesem eingebrachten Antrag wird ein Fall im Bereich des Gesundheits- und Pflegewesens der Stadt Wien geschildert. Es geht um diverse Einrichtungen und deren Umgang mit hilfsbedürftigen Personen. Dabei wird vor allem kritisiert, wie dieser Umgang stattfindet, und die Wiederherstellung eines humanen und rechtskonformen Umganges mit PatientInnen und Pflegebedürftigen eingefordert.

Der im Antrag detailliert geschilderte Fall ist aus unserer Sicht ein Einzelfall und als Spezialthema der Stadt Wien zu sehen. Es ist keine Zuständigkeit des Parlaments gegeben. Wir werden daher, so wie im Gesundheitsausschuss, dem Antrag die Zustim­mung nicht geben.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte in diesem Zusammenhang Grundsätz­liches zur Arbeit im Gesundheits- und Pflegebereich sagen: Wir können stolz und dankbar sein, dass so viele Frauen und Männer sich dieser Arbeit, dem Dienst an kranken und pflegebedürftigen Menschen, widmen. Von ihnen wird aus meiner Sicht Großartiges, ein toller Dienst an unserer Gesellschaft geleistet. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

23.13

 


23.13.20Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird, samt Titel und Eingang in 974 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Dieser Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 975 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 976 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 977 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 362

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Antrag des Ge­sund­heitsausschusses, seinen Bericht 978 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist wiederum die Mehrheit und somit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Antrag des Ge­sundheitsausschusses, seinen Bericht 979 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Antrag des Ge­sundheitsausschusses, seinen Bericht 980 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist wiederum die Mehrheit und somit angenommen.

23.15.3719. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1480/A(E) der Abgeord­neten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Absolutes Verbot des Verkaufes von Hunde- und Katzenwelpen in Zoofachhandlungen“ (981 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte.

 


23.16.00

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundes­minis­terin! Zuerst einmal danke an die Kollegin Weigerstorfer, dass sie es geschafft hat, einmal einen Antrag ins Parlament zu bringen, der mit Tierschutz zu tun hat. Wenn man den Antrag anschaut, dann steht drin: „Die Bundesministerin für Gesundheit wird ersucht, die Tierhaltungs-Gewerbeverordnung dahingehend abzuändern, dass der Verkauf von Hunde- und Katzenwelpen in Zoofachhandlungen endgültig verboten wird.“

Wir haben das im Ausschuss sehr interessiert und sehr interessant diskutiert. Was schreibt sie denn da drinnen? – Zum einen stellt sie, was die Zoofachhandlungen und die Züchter angeht, fest, dass die Tiere vom Züchter gesund sind und bei Tieren aus Zoohandlungen eher Krankheiten auftreten. Das heißt also auch, dass die Tiere entweder zu früh, gar nicht oder zu spät geimpft werden. Wenn man mit Tierärzten spricht, dann kann man sagen: Ja, das stimmt.

Sie spricht von der Enttäuschung vieler Menschen, die ein krankes Tier haben, vom Leid, zum einen des Tieres, zum anderen auch in den Familien, vom Geld, das sie investieren. Das ist natürlich immer ein Trauerspiel.

Sie bedauert zudem, dass die Achtwochenfrist oft nicht eingehalten wird und dass manche Zoofachhandlungen die Tiere vorschriftswidrig veräußern. Nach Rücksprache mit Tierärzten: Ja, das stimmt, das kann man also auch nur unterschreiben. Daher ist es aus ihrer Sicht natürlich bedauerlich, dass das absolute Verkaufsverbot von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen im Jahr 2008 wieder abgeschafft wurde.

Jetzt muss man sich fragen: Was ist eigentlich an diesen Tierwelpen so Besonderes dran? In diesem Fall müsste man einmal den Hund als Wirtschaftsfaktor sehen. Wenn


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man sich ausrechnet, dass sich die jahrtausendealte Freundschaft mit diesen Tieren nun so darstellt, dass es ungefähr 560 000 Hunde in Österreich gibt, jeder mit einem Aufwand von 1 000 bis 1 500 €, dann werden pro Jahr 680 Millionen € ausgegeben.

Wenn man ausrechnet, dass beinahe eine Million Österreicher mit Hunden in einem Haushalt lebt, dann muss man zur Kenntnis nehmen, dass Hunde heute bei Verkaufs­entscheidungen überall eine Rolle spielen.

Das Plädoyer von Frau Kollegin Königsberger-Ludwig, die ja wirklich ein ganzes Plä­doyer für Blindenhunde, Signalhunde und Assistenzhunde gebracht hat, könnte man nun ergänzen und auch die Spürhunde erwähnen, Hund bei der Polizei, beim Bun­desheer, dafür gibt es 11 000 spezialisierte Hunde, Ausbildungskosten: 9,5 Millionen €.

Das bedeutet in weiterer Folge, wenn man C.G. Jung und Sigmund Freud hernimmt: Allein was Tiere für alte Menschen und für Kinder – emotionale Bindung et cetera – bedeuten, entspricht einem Wert von ungefähr 600 Millionen €. Da kann man sagen, das Hundegeschäft macht im Jahr 1,2 Milliarden € aus, und da sind die Kosten aufgrund von Bissen und das, was die Gesellschaft für Tierheime einzahlt, bereits abgezogen.

Es ist festzuhalten: Die Kynologen sagen, die Tierhandlungen sind nicht geeignet, die Tierschutzverbände sagen das und die Tierschutz-Ombudsstelle schließt sich dem ebenfalls an.

Ich glaube ganz einfach: Tiere sind keine Ware, es sind fühlende Lebewesen. Es zahlt sich aus, öfter mit ihnen und über sie zu reden. Hunde als Wirtschaftsleister, Hunde als Hilfesteller. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

23.19


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


23.19.22

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Seit es in Österreich verboten ist, Hunde und Katzen in Zoogeschäften zu verkaufen, hat sich der Handel in das Internet verlagert: Für 300 bis 1 000 € werden die Welpen angeboten. – Zitatende.

Ohne ärztliche Betreuung werden diese armen illegal gezüchteten Tiere kartonweise über die Grenze geschmuggelt, seit es verboten ist, diese Tiere in Zoohandlungen zu verkaufen. – Zitatende.

Das sind nur zwei Zeitungsartikel aus dem Jahr 2007, es gibt zig davon, und das waren nicht irgendwelche Menschen, die das geschrieben haben, sondern zum Bei­spiel der Tierschutzbeauftragte von Salzburg, der den einen geschrieben hat, und der Tierschutzbeauftragte aus Vorarlberg.

Das heißt, genau diese Tierschutzbeauftragten haben gefordert, den Verkauf von Hunde- und Katzenwelpen in Zoohandlungen wieder einzuführen, weil sich der illegale Handel so massiv verstärkt hat.

Wenn man sich jetzt den Antrag der Kollegin Weigerstorfer anschaut, so schreibt sie:

Hunde- und Katzenwelpen, die in Zoofachhandlungen erworben wurden, sind statis­tisch gesehen öfters krank als ihre Artgenossen. Sie werden oft zu früh von ihrer Mutter getrennt und demzufolge zu früh, falsch oder gar nicht geimpft.

Die Kollegin schreibt weiter: Nun wird aber immer wieder von Fällen berichtet, in denen Welpen viel zu früh geimpft wurden oder Krankheiten beim Verkauf des Tieres in einer Zoofachhandlung verheimlicht wurden, oder Welpen, die das erforderliche Mindestalter


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von acht Wochen noch nicht erreicht haben, in Zoofachhandlungen trotzdem zum Verkauf angeboten wurden.

Meine Damen und Herren, es gibt keine zehn Zoofachhandlungen in Österreich – da kann man sich bei den Kammern und bei den Behörden erkundigen, man braucht ja eine Bewilligung, wenn man solche Hunde- und Katzenwelpen in Zoofachhandlungen verkaufen will –, die diese Hunde- und Katzenwelpen verkaufen dürfen.

Wenn Kollegin Weigerstorfer diese Zoofachhandlungen kennt, wo all diese Punkte zutreffen, dann möge Sie sie hier und heute nennen, denn diese Zoofachhandlungen gehören sofort angezeigt, sie halten sich nämlich nicht an Gesetze.

Was haben wir im Parlament beschlossen, als wir erlaubt haben, diese Hunde- und Katzenwelpen in Zoofachhandlungen zu verkaufen? – Es heißt, jede dieser Zoofach­handlungen muss einen Vertrag mit einem Betreuungstierarzt haben. Dieser Betreu­ungs­tierarzt muss verpflichtend binnen zwei Werktagen neu eingebrachte Tiere unter­suchen.

Der Zoofachhändler hat eine Dokumentationspflicht, ein Impfpass oder EU-Heimtierausweis muss vorhanden sein, Name und Anschrift des Züchters, falls der Welpe von einem Züchter kommt, müssen bekannt sein, ebenso Name und Anschrift aller Zwischenhändler, Datum und Eintrag in der Zoofachhandlung und, und, und. Es gibt also für diese Zoofachhandlungen eine wirklich breite Auflage, und, das ist für mich das Wichtigste, es muss dann noch eine Kontrolle der Tierhaltung geben. Zoofachge­schäfte und Tierpensionen sind mindestens einmal pro Jahr durch ein Kontrollorgan, sprich durch einen Amtstierarzt oder durch einen von der Landesregierung beauf­tragten Tierarzt, zu kontrollieren, und das Kontrollorgan darf in keinem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zum Zoofachgeschäft stehen. Das heißt, sie werden wirklich massivst kontrolliert.

Kollegin Weigerstorfer, noch einmal, wenn Sie Zoofachhandlungen kennen, die genau diese Punkte, die Sie hier schreiben, erfüllen, das heißt massiv gegen das Tierschutz­gesetz verstoßen, dann nennen Sie hier und heute, Sie kommen ja nachher dran, die Namen dieser Zoofachhandlungen! Ich persönlich werde dann diese Zoofachhandlun­gen anzeigen. (Beifall bei der SPÖ.)

23.22


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


23.22.57

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir unterstützen den Antrag der Kollegin Weigerstorfer.

Mein Vorredner hat es angesprochen, der Verkauf von Hunden und Katzen in Zoo­fachhandlungen war in Österreich schon verboten, 2008 wurde dieses Verbot wieder aufgehoben. Die Beweggründe haben Sie angesprochen, nämlich dass damit versucht wurde, den Handel und Verkauf über Internet und Kofferräume zu unterbinden.

Nur hat das nicht so gewirkt, wie man es sich vorgestellt hat. Es ist jetzt immer noch so, dass Zoofachhandlungen auch aus Tierschutzsicht nicht die geeigneten Orte für die Haltung von Hunden und Katzen sind. Auch österreichische Züchterinnen und Züchter verkaufen nicht gerade gerne ihre Hunde und Katzen über Zoofachhandlungen.

Wir haben sehr oft Probleme, wenn Hunde und Katzen gekauft werden, es kommt nämlich zu Krankheiten, wobei man nicht weiß, woher die Tiere eigentlich genau kommen, ob sie zu früh von der Mutter weggekommen sind und dadurch Krankheiten entstanden sind.


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Viele Tierschutzorganisationen, auch die Tierschutz-Ombudsstelle, unterstützen diese Forderung und meinen, dass hier noch zu wenig getan wurde und die Aufhebung des Verbots im Jahr 2008 nicht ausreichend war, um für eine tierschutzgerechte Haltung der Hunde und Katzen zu sorgen und einen ordentlichen Verkauf sicherzustellen, damit die Tierhalterinnen und ‑halter dann auch genau wissen, wo die Tiere herkom­men und ob es ausreichend Impfungen gegeben hat, und man in weiterer Folge die Tiere dann auch gut betreuen kann.

Es braucht, glaube ich, auch noch Aufklärungskampagnen, was den Kauf von Hunden und Katzen betrifft. Aber im Sinne des Tierschutzes unterstützen wir auch den Antrag der Kollegin Weigerstorfer betreffend Wiedereinführung des Verbots des Verkaufs von Hunden und Katzen im Zoofachhandel. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

23.25


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gemeldet ist nun die vielfach angesprochene Frau Abgeordnete Weigerstofer. – Bitte.

 


23.25.17

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Frau Ministerin! Ja, es ist spät, ja, wir haben andere Probleme, und ja, jetzt reden wir halt über die Hunde und Katzen. Aber ich sage Ihnen, ja, ich bin stolz darauf, dass ich auch diese Themen hier ansprechen kann, denn das ist ein gewisser Respekt Lebewesen, Geschöpfen Gottes gegenüber. Schade, dass diese Themen nicht immer wieder zwischendurch auch hier mehr Gehör finden.

Es geht jetzt darum, dieses aufgehobene Verbot wieder aufzuheben und die Hunde­welpen und Katzenwelpen in den Zoofachhandlungen zu verbieten. Es ist ein ganz einfacher Satz: Tiere dürfen keine Ware sein!

Hier hat man wieder Ausnahmen geschaffen, hier hat man wieder viel Bürokratie einge­führt und hat diese Sondergenehmigung, diese Tiere dort so quasi als Bauern­opfer genommen, damit man den illegalen Welpenhandel ein bisschen besser in den Griff bekommt. (Zwischenruf des Abg. Keck.)

Ja, der illegale Welpenhandel ist etwas Furchtbares. Aber es darf deswegen nicht so sein, dass man in den Zoofachhandlungen so quasi die Bauernopfer verkauft.

Herr Kollege Keck, Sie sind selber ein gewissenhafter Züchter. Ich glaube nicht, dass Sie Ihre Welpen über eine Zoohandlung verkaufen würden. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Keck.) Wir haben uns viele Zoohandlungen angeschaut, die Tiere sind dort in Auslagen, sie haben den ganzen Tag nur Tageslicht. Natürlich gibt es Tiere, denen es noch schlechter geht.

Was ich mit diesem Antrag auch bewirken will, ist eine gewisse Wertschätzung. Wie gesagt, Bauernopfer ist ein leider sehr schlechter Lösungsansatz, und Tiere dürfen vor allem keine Ware sein. Das muss eine klare Aussage in diese Richtung sein. (Beifall beim Team Stronach.)

Darum würde ich bitten, dass man hier noch einmal nachgibt. (Abg. Keck: Sagen Sie jetzt eine Zoohandlung?) Vor allem gibt es ja Alternativen. Wir haben das Jahr 2016, jede Zoohandlung kann traumhafte Videoaufnahmen von entzückenden Katzenbabys, von entzückenden Hundewelpen zeigen und mit den Züchtern auf diese Art und Weise kommunizieren und für die Tiere sicher auch die besten Besitzer an Land ziehen. (Abg. Keck: Sagen Sie jetzt eine Zoohandlung?)

Grundaussage ist, Tiere dürfen bitte keine Ware sein, und eine gewisse Wertschätzung Lebewesen gegenüber würde ich mir – ja, auch wenn wir andere Probleme haben, die


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sicherlich größer sind – trotzdem wünschen. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Keck: Sagen Sie mir jetzt eine Zoohandlung?)

23.28


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 981 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist somit ange­nom­men.

23.28.2420. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1443/A(E) der Abge­ord­neten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Gen-Lachs in Österreich und der EU (982 d.B.)

Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zum 20. Punkt der Tagesordnung.

Erste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Ehmann. – Bitte.

 


23.28.45

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Der ursprüng­liche Antrag und damit verbunden auch der abgeänderte Entschließungsantrag, der sich mit dem Verbot von genmanipuliertem Lachs in Österreich und der EU ausei­nan­dersetzt, hat natürlich seine Berechtigung. Auch wir sehen den noch nicht abschätz­baren Zusammenhang zwischen genmanipulierten Lebensmitteln und den damit verbundenen möglichen negativen Auswirkungen auf den Menschen.

Daher hat sich unsere Frau Bundesministerin auch schon auf europäischer Ebene in der Vergangenheit erfolgreich für die Gentechnikfreiheit eingesetzt. Denken wir an die GVO-Verordnung, wo wir das Anbauverbot beziehungsweise die Ausnahmeregelung für den Anbau von gentechnikveränderten Organismen erreicht haben, denn mittler­weile ist die Bestätigung der EU und der Kommission auch schon offiziell hier.

Ebenso verhält es sich mit dem Gen-Lachs, wobei sich unsere Frau Bundesministerin sicher auf der europäischen Ebene ebenso dafür einsetzen wird, dass eben ein derart gentechnisch veränderter Lachs oder verändertes Lebensmittel sicher nicht den Weg in die Verkaufsregale in Österreich finden wird.

Inhaltlich werden wir sicher noch einiges dazu hören. Aber ich denke auch, dass es durch eine genmanipulierte Tierart durchaus zu möglichen Veränderungen in ihrer Umwelt mit negativen Auswirkungen, nämlich auch für andere Tierarten, kommen kann.

Ich denke, wir fühlen uns daher insgesamt unwohl bei diesem Thema in Österreich, und ich glaube, wir haben eine eindeutige Haltung in Österreich, aber auch innerhalb der Europäischen Union, nämlich für die Gentechnikfreiheit. Diese Haltung werden wir auch weiterhin vertreten.

Bis dato, muss man aber dazusagen, gab es keinen Antrag auf Marktzulassung eines derartigen Gen-Lachses. Aber zur Vorsorge haben wir im Ausschuss schon diesen Entschließungsantrag beschlossen, der im Wesentlichen die Aussage trifft, dass sich unsere Frau Bundesministerin auf Ebene der Europäischen Union im Falle eines Antrages auf Marktzulassung des Gen-Lachses im Sinne des Vorsorgeprinzips selbst-


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verständlich für dessen Nichtzulassung einsetzt. Ich danke jetzt schon für die Zustim­mung. (Beifall bei der SPÖ.)

23.31


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.

23.31.11

 


Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Meine Damen und Herren! Im November vergangenen Jahres hat die Lebensmittelbehörde in den USA gentechnisch veränderten Lachs zum Verzehr frei­gegeben. Dieser Lachs muss beim Verkauf nicht einmal sonderlich gekennzeichnet werden. Er wird in Kanada gezüchtet, und somit besteht die Möglichkeit, dass für diesen Lachs auch in Europa ein Antrag auf Marktzulassung gestellt wird.

Ich bin selbst Fischesserin und will keinen gentechnisch veränderten Lachs auf dem Teller haben, und ich denke, da sind wir einer Meinung.

Daher möchte ich die Bundesregierung und besonders dich, Frau Minister, ersuchen, sich im Fall eines Antrages auf Marktzulassung auf EU-Ebene in verstärktem Maße für die Nichtzulassung einzusetzen. Denn wir haben ja schon gesehen, durch Einnahme einer konsequenten Verhandlungsposition und Verhandlungstaktik ist es unserem Minister Rupprechter gelungen, dass wir verfassungsrechtlich eine Verankerung der GVO-Selbstbestimmung in Österreich haben. Damit wird klargestellt und verankert, dass es in Österreich keine Gentechnik im Anbau gibt und dass wir auch in Zukunft gentechnikfrei bleiben wollen, denn unsere Landwirtschaft ist naturnahe und steht dazu, und die Konsumenten schätzen das sehr.

Die Bäuerinnen und Bauern fordern auch, dass es überall eine durchgehende Kenn­zeichnung gibt, auch beim Verzehr von Lebensmitteln, in Kantinen und in der Gastro­nomie, denn der Konsument soll frei entscheiden können, was er isst.

Wir danken unseren Konsumenten für ihre Treue. Ich als Bäuerin sage unseren Konsu­menten Danke, da sie stets regional und saisonal einkaufen und dass sie die Lebens­mittel der Bauern aus unserer Region bevorzugen. (Beifall bei der ÖVP.)

23.33


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Riemer ist der nächste Redner. – Bitte.

 


23.33.10

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Der gentechnisch veränderte Lachs hat ja mehrere Seiten. Da ist vor allem die Sache des Verkaufs, auf der zweiten Seite sind die betrogenen Konsumenten, wobei man nicht weiß, welche Krankheiten in Zukunft auftreten werden, und als dritte Seite ist im Hintergrund eben immer das ganze TTIP. Das schwebt uns ja auch noch vor.

Wenn die Leute von der FDA, der Food and Drug Administration, Expertisen erstellen, die Zahlen zur Verfügung stellen und das ausreicht, ohne dass man bestimmte Studien macht, dann, muss ich ganz offen sagen, ist es schon eine Dreistigkeit, wenn man sagt, der amerikanische Markt, wir von der Firma AquaBounty, wir bringen das auf den Markt. Selbst dürfen sie diese Tiere ja gar nicht züchten, das lassen sie in Kolumbien und in Panama machen.

Und all die Umweltsprecher und besorgten Menschen sagen natürlich eines: Was passiert, wenn so ein Tier, das in diesen Bereichen gezogen wird, auskommt und in die Ozeane kommt? – Dann haben wir das Problem, und dann frage ich mich, wie EU et cetera das kontrollieren wollen. Denn wenn der Fisch im Atlantik schwimmt, dann muss


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ich ganz offen sagen, dann kennt er die EU-Kontrollen nicht, dann kommt er trotzdem auf die Speiseteller.

Zum Zweiten werden diese Lachse gentechnisch zum einen mit einem Wachstums­hormon verändert, und zum anderen haben diese dann auch noch ein bestimmtes Hormon, damit sie auch in kälteren Gewässern schwimmen können.

Das bedeutet in weiterer Folge, während bis zur Schlachtreife ein Lachs ungefähr drei Jahre braucht, erreicht man das in diesem Fall vielleicht in 16 bis 18 Monaten. Es steht der Profit im Vordergrund, und dies hat nichts mit dem Wohlergehen der Menschen zu tun und unterliegt nicht der Auflage, die wir für uns erwarten. Es geht hier um Lebensmittel, nicht um Nahrungsmittel.

Ich glaube, jeder Konsument in Europa, besonders in Österreich, hat das Recht, dass er ein Produkt, in diesem Fall sage ich nicht gern ein entsprechend geschlachtetes Tier – um Frau Weigerstorfer zu zitieren, Tiere sind ja keine Ware –, auf den Teller bekommt. (Abg. Fekter: Hunde und Katzen essen wir eh nicht!)

Es geht um die Gesundheit, es gibt keine Studien, es gibt nichts, und man muss das eigentlich kaufen. In diesem Fall sage ich für alle im Ausschuss: Danke für die breite Unterstützung und für die Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

23.35


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Dipl.‑Ing. Pirklhuber ist der nächste Redner. – Bitte.

 


23.35.52

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte kurz etwas zur Diskussionskultur im Haus und zur Geschäftsordnung sagen. Ich meine, es wäre sinnvoll, vielleicht in der nächsten Prä­sidiale sich wieder einmal ernsthaft Gedanken zu machen, ob es Sinn macht, durchaus wichtige Themen zu so später Stunde zu diskutieren, wenn unsere Aufmerk­samkeit ganz einfach reduziert ist. Das muss man ehrlicherweise sagen.

Ich meine, dass es das Thema auf jeden Fall vertragen würde, auch öffentlich wahrge­nommen zu werden. Es geht um wichtige Fragen, Frau Bundesministerin. (Beifall bei den Grünen.)

Ich hoffe doch, dass wir der Öffentlichkeit und den Bürgerinnen und Bürgern ein gutes Klima und ein politisch waches Klima vermitteln können und nicht Trägheit, vielleicht Ignoranz oder dass wir ganz einfach aufgrund der späten Stunde überfordert sind. (Abg. Rädler: Das ist so wie im Umweltausschuss!)

Frau Bundesministerin, der Lachs wird tatsächlich jetzt auch schon importiert. Wir haben Lachsimporte in verarbeiteter Form und in anderer Form. Meine Frage an Sie: Haben Sie prüfen lassen, Frau Bundesministerin, ob beim Lachs, der nach Österreich kommt, aus den USA oder aus Kanada, Kontaminationen ausgeschlossen sind?

Es ist eine ganz konkrete Frage, weil die US-Behörden diesen Lachs tatsächlich zuge­lassen haben und keine Kennzeichnung notwendig ist. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)

Meine Damen und Herren, das ist aus meiner Sicht schlichtweg skandalös, wie die USA, wie auch teilweise Kanada mit diesen gefährlichen Lebensmitteln umgehen und dass sie nicht einmal eine Kennzeichnung haben. (Beifall des Abg. Doppler.)

Die amerikanischen Bürgerinnen und Bürger kämpfen in dem Punkt an unserer Seite, denn auch sie wollen an sich Kennzeichnungsregeln. Es gibt auch einen Bundesstaat,


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Vermont, der das bereits durchgesetzt hat. Das sollte seit 1.1.2016 zumindest in einem Bundesstaat der USA gelten.

Alle Konzerne haben versucht, diesen Beschluss einer Region, eines Bundesstaates in den USA aushebeln. Das ist die Realität! Und deswegen, Frau Bundesministerin, ist es entschieden so, dass das, was für die Landwirtschaft gilt, auch für die Lebensmittel­sicherheit gilt. TTIP müssen wir stoppen, gemeinsam! Und wir sollten das hier im Parlament auch noch in intensiver Art und Weise diskutieren.

Der Gen-Lachs ist nur ein Beispiel, wo wir, ich danke dem Kollegen Riemer für die Initiative, einen gemeinsamen Antrag zustande gebracht haben, der Sie ermächtigt und auch unterstützt, sich auf europäischer Ebene gegen so eine Zulassung auszu­sprechen.

Aber wir brauchen hier im Haus eine parlamentarische Enquete, damit alle Frage­stellungen, die den Lebensmittelsektor betreffen, der durch TTIP, aber auch durch CETA, das kanadisch-europäische Freihandelsabkommen, betroffen ist, noch einmal ausführlich diskutiert werden und abseits der Fragen des Investorenschutzes oder der Dienstleistungsbereiche auch der Bereich der Lebensmittel und der Landwirtschaft noch einmal vertiefend geklärt und geprüft wird, bevor dann auch dieses Parlament zu einer Entscheidung kommt, denn beide sind gemischte Abkommen.

Wir hatten vor Kurzem hier im Haus eine Diskussion mit Phil Hogan, dem EU-Kom­missar für Landwirtschaft, und er hat uns direkt gesagt: Sehr wohl, werte Abgeordnete, hat er zu uns gesagt, Sie haben die Gelegenheit, weil es ein gemischtes Abkommen ist, darüber zu befinden. Sie werden diese Gelegenheit noch haben.

Meine Damen und Herren, darum ginge es. Dieser Antrag ist ein klares Signal des österreichischen Parlaments gegen Gentechnikprodukte, die in Zukunft möglicherweise ungekennzeichnet über diese Freihandelsabkommen in den europäischen Markt hineingedrückt werden sollen. Dagegen gilt es gemeinsam aufzutreten.

Frau Bundesministerin, erklären Sie, auf welche Art und Weise Sie sicherstellen wol­len, dass solche Produkte derzeit sicher nicht auf den österreichischen Markt kom­men. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Riemer.)

23.40


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte. (Abg. Fekter: Jetzt erklärt er uns die Welt, der Leopold! – Abg. Steinbichler – auf dem Weg zum Rednerpult –: Keine Angst, Maria! Natürlich!)

 


23.40.09

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr verehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Wir haben letzthin bei der Diskussion, und das hat Kollege Pirklhuber angesprochen, mit Kommissar Hogan gehört, dass wir national wesentlich bessere Bestimmungen machen können. Das nationale Recht muss in den Vorder­grund gestellt werden und darf auf keinen Fall dem internationalen unterstellt werden.

Da TTIP angesprochen wurde, muss ich sagen, ist ganz wesentlich: Wenn dieser Gen-Lachs damit beworben wird, dass er um sechs Monate schneller wächst als herkömmlicher Lachs und damit weniger Umweltbelastung erzeugt, dann wissen wir, dass man das Kind mit dem Bade ausschüttet. Wer eine Ahnung von Fleischproduktion hat, weiß, auch wenn es Fisch ist, dass langsam gewachsenes Fleisch gesünder ist, marmorierter ist, geschmackvoller ist. Also genau das Gegenteil der Werbebotschaft ist der Fall.

Wenn ich bei den Ausführungen des Kollegen Pirklhuber anschließen darf: Wir reden da ja noch gar nicht von der großen Menge Lachsersatz, die es gibt. Das ist ja der


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Wahnsinn, was als Lachsersatz aus chemischer Produktion auf die Brötchen, auf die Teller kommt. Frau Ministerin! Auch diesbezüglich gehört der Markt erforscht, der Markt ganz klar definiert.

Ganz interessant ist, wenn man weiß, was gerade jetzt in Norwegen passiert ist. Die Organisation Foodwatch hat, nachdem man in Blutproben deutscher Staatsbürger das Gift eines Pflanzenschutzmittels gefunden hat, das bereits vor drei Jahren verboten worden ist, aufgedeckt, dass dieses Pflanzenschutzmittel in den norwegischen Lachs­farmen für die Konservierung des Futters verwendet und verfüttert wurde. Über die Lachse ist dieses Gift dann wieder in den menschlichen Körper gekommen. (Abg. Fekter: Woher weißt du denn das schon wieder?)

Ich denke, das wird ein neues Geschäftsmodell, Frau Kollegin Fekter. Der Fisch wird immer als so gesund angepriesen. In der Klimaschutzgemeinde, Klimabündnis­gemeinde Vöcklabruck wird ein Kilogramm Bio-Bachforelle um nur 39,90 € angeboten, aber natürlich aus der Aquakultur in Friaul. Wenn ich mir, weil gerade Weihnachten war, diesen norwegischen Lachs, natürlich Bio-Lachs anschaue (der Redner hält eine Lebensmittelverpackung in die Höhe), dann frage ich alle hier Anwesenden, warum man einen Lachs aus Norwegen 1 600 Kilometer nach Frankreich fahren muss – das ist dann die zweite Landeskennzeichnung drauf –, damit man ihn dort selcht. Und dann kommt er endlich von Frankreich nach Österreich, und dann haben wir unser Festtagsmenü. (Abg. Fekter: Was kaufst denn du da ein?)

Also was da in diesem Lebensbereich abgeht, da brauchen wir noch einige Klimagipfel, glaube ich, auf denen diese Irrwege aufgezeigt werden, damit wir wirklich mit den Bürgerinnen, mit den Bürgern, mit den Konsumentinnen und Konsumenten gemeinsam diesen Missstand abstellen können. Es geht natürlich um viel Geld. Das wird immer zu höchsten Kilopreisen verkauft; daran wird wirklich verdient. Das kostet die Konsumen­ten wirklich viel Geld, und natürlich stimmt es dann, wenn man sagt: Das Leben ist teuer geworden. Deshalb glaube ich: Wer sich regional ernährt, ernährt sich auch wesent­lich günstiger. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Doppler: Bravo, Leo!)

23.43


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


23.43.46

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verbot von Gen-Lachs in Österreich und der EU. Der Lachs ist einer der beliebtesten Speisefische. Jetzt gibt es diesen Lachs auch in Turboform, in der Gentechnikvariante. Auf diese Variante können wir gerne verzichten.

Wer kann das verstehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass eine Lebens­mittelbehörde wie die amerikanische ein solches Laborprodukt zulässt? – Ich nicht! Damit ist dieser Lachs weltweit das erste gentechnisch veränderte Tier, das für die menschliche Ernährung genutzt werden darf. Die Auswirkungen auf die Gesundheit, auf die Natur interessieren diese Herrschaften überhaupt nicht. Es steht nur die Profitgier im Vordergrund. Diese Zulassung ist nur ein Vorbote des Freihandels­abkom­mens, wie das auch Kollege Steinbichler angesprochen hat. Auf diese Mahlzeit können wir gerne verzichten. – Herzlichen Dank. (Beifall beim Team Stronach sowie der Abge­ordneten Gerhard Schmid und Winter.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 371

23.44


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.

 


23.44.57

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Ich habe im Herbst letzten Jahres zwei Anfragen zum Thema Gen-Lachs gestellt, zum einen an den frühe­ren Konsumentenschutzminister Rudi Hundstorfer, der sich jetzt in den Präsident­schafts­wahlkampf verabschiedet hat. Erwartungsgemäß war seine Anfragebeant­wortung sehr dürftig: Er ist nicht zuständig, er weiß nichts.

Sie, Frau Minister, haben ein bisschen mehr geantwortet, allerdings auch sehr nebulos, sage ich einmal. Einen Satz daraus möchte ich Ihnen kurz vorlesen: „Grundsätzlich ist vor einer Marktzulassung dieses Produktes in der EU die Beantragung desselben gemäß VO (EG) Nr. 1829/2003 notwendig.“

Kommen wir zur Wahrheit! Der Kollege von den Grünen hat es bereits erwähnt: Amerika hat keine Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel. Das heißt, der Lachs, der aus den USA über Kanada nach Österreich kommt und jetzt vielleicht schon in den Regalen liegt, wird natürlich nicht überprüft. Kein Mensch überprüft das! Es muss ja auch keiner kennzeichnen, und der Importeur aus den USA oder Kanada weiß es ja selbst nicht. Also wie kann er das dann den europäischen Kunden mitteilen? Das ist die Wahrheit!

Das heißt, die Realität hat uns mittlerweile längst überholt, längst überrollt, und da brauchen wir noch gar nicht TTIP. Mit TTIP wird es natürlich noch einmal eine Stufe schlimmer, das wissen wir alle oder zumindest die, die sich informieren. Und in diesem Zusammenhang habe ich noch ein Thema: Aus der Presse mussten wir Parlamentarier erfahren, dass im Wirtschaftsministerium bei Herrn Mitterlehner anscheinend ein Lese­zimmer eingerichtet wurde, in das Parlamentarier gehen können, um dort die TTIP-Unterlagen durchzulesen. Dazu gibt es sehr, sehr viele Fragen. Ist das auf Deutsch, auf Englisch? Kann ich jeden Tag hingehen? Warum im Ministerium, warum nicht hier im Parlament? Das alles sind Fragen zu TTIP, die natürlich nicht beantwortet werden.

Ich sage es noch einmal: CETA ist im Prinzip eigentlich schon im Anmarsch. TTIP wird wahrscheinlich auch so kommen, wie es die Konzerne wollen. Und bitte verkaufen Sie die Österreicher und die Europäer nicht für dumm! Es gibt diese Garantie nicht! Kein Mensch überprüft das.

Der Lachs ist nur die Vorstufe. Selbstverständlich werden andere Lebensmittel kom­men. Und ich mache heute eine Prophezeiung aus der Erfahrung heraus: Diese unfä­hige Regierung (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP) wird in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union auch bei TTIP versagen zum Schaden der Konsumenten in Öster­reich und in Europa. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

23.47

23.47.20

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Wir kommen zur Abstimmung über die dem schriftlichen Ausschussbericht 982 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Verbot von Gen-Lachs in Öster­reich und der EU.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist einstimmig angenommen. (E 124.)

23.48.0921. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Aktivitäten der AMA-Marketing GesmbH (Geschäftsjahr 2014) aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 8. Juli 2014 (29/E XXV.GP) (III-225/986 d.B.)

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 372

Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Erste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Jannach. – Bitte.

 


23.48.39

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Es ist drei viertel zwölf; trotzdem ist positiv, dass wir einen „Bericht an den Nationalrat über die Aktivitäten der AMA-Marke­ting GesmbH“ haben. Es ist nicht verpflichtend, aber die AMA-Marketing hat sich auch aufgrund unseres Drängens und der Anträge im Ausschuss dazu bereit erklärt, einen Bericht zu machen. Das ist grundsätzlich erfreulich und zu begrüßen.

Natürlich wirft der Bericht auch viele Fragen auf. Es ist ja der zweite Bericht, und es gibt einzelne Punkte, die wir zu diesem Bericht auch schon im Vorjahr angemerkt haben und die wir geändert haben möchten.

Beginnen wir von vorne: Der Punkt „Aufsichtsrat“ legt offen, wer im Aufsichtsrat der AMA-Marketing sitzt. Eine lupenreine politische Besetzung. Die lustigste Besetzung – das haben wir vorhin schon erwähnt – ist der ehemalige Finanzminister Josef Pröll. Der ist dort im Aufsichtsrat. Es erschließt sich mir nicht ganz, warum er im Aufsichtsrat ist. Er ist Chef bei einem Mühlenkonzern. Mühlen verarbeiten Getreide, zahlen keine Mar­ke­tingbeiträge. Warum er im Aufsichtsrat sitzt, ist mir eigentlich nicht ganz klar. Da wird Raiffeisen dafür gesorgt haben. Er ist ja als früherer Finanzminister bei Raiffeisen versorgt worden. (Abg. Obernosterer: Keiner ist versorgt worden! Ohne entsprechende Leistung gibt es nichts!)

Gabriel Obernosterer, das ist deine Interpretation. Ich denke schon, dass er ziemlich gut versorgt worden ist, er bekommt beim Raiffeisenkonzern nämlich eine Gage von 330 000 € pro Jahr, und das ist ja sogar mehr, als er als Finanzminister erhalten hat. Also wir verstehen das nicht! Warum der Posten mit ihm besetzt worden ist, ist für uns eigentlich nicht nachvollziehbar.

Kommen wir zum Personal – das haben wir im Ausschuss schon kritisiert –: Wir haben 63 Angestellte, also Vollzeitäquivalente, und Gesamtpersonalkosten von 4,3 Millio­nen €, wenn man nur auf die Gehälter herunterrechnet, von 3,2 Millionen €. Das durch die 63 Angestellten dividiert ergibt eine Jahreslohnsumme von über 51 000 €. Herr  Dr. Blass von der AMA-Marketing hat das auch bestätigt. Er sagt, das ist leider so. Es ist so, dass die AMA-Marketing Einzelnen goldene Gehälter zahlt, denn das sind ja Durchschnittswerte, die wir hier anführen. Hier wird also überproportional gut gezahlt, was wir nicht ganz verstehen. Deswegen wollen wir hier auch eine Änderung haben. Es wäre vielleicht günstig, das Personal anders aufzulisten.

Dann haben wir noch einen Punkt angekreidet, nämlich die Werbung. Da wird auf den letzten Seiten ganz genau und detailliert aufgelistet, in welche Zeitungen und Medien die Werbung geht. Das ist gesetzlich verpflichtend. Wir haben hier allerdings eine Summe von 3,9 Millionen €, knapp 4 Millionen €, die in die Werbung geht. Der Großteil geht aber an die Agenturen, und bei den Agenturen wird nichts aufgelistet. Es fließen 9,6 Millionen € über Agenturen. Da wird dieses Geld umgeschichtet, vielleicht zu diesen Zeitungen, vielleicht irgendwo anders hin. Wir vermuten, und das ist hinten angeführt, auch zur „Bauernzeitung“, die der ÖVP gehört.

Da wollen wir auch Transparenz haben. Es kann nicht sein, dass mehr als die Hälfte des Werbebudgets undefiniert an einzelne Agenturen vergeben wird. Herr Dr. Blass hat gesagt: Das ist leider Datenschutz, da kann man nichts sagen. Mir erschließt sich nicht ganz, warum das den Datenschutz betreffen soll, wenn man die Agenturen einzeln mit den jeweiligen Summen ganz klar auflistet.

Grundsätzlich möchten wir auch eine Auflistung haben über die Aktivitäten, Messen, was die einzelnen Messen und Marketingaktivitäten, die persönlich vor Ort unternom-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 373

men werden, gekostet haben. Auch da erscheint es mir wichtig, dass man eine Rege­lung findet.

Das betrifft auch die AMA und ist auch eine Erwähnung wert: Es gibt noch immer diese 30-Prozent-Regelung bei verarbeitetem Fleisch. Auch da fordern wir eine Änderung, denn so kann der Konsument meiner Ansicht nach nicht erkennen, ob es sich wirklich um ein ausschließlich österreichisches Produkt handelt. Auch Dr. Blass hat bestätigt, dass da etwas geändert werden soll. Diese 30-Prozent-Regelung der Beimischung bei AMA-Produkten ist unserer Ansicht nach nicht sinnvoll.

Deswegen bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des AMA-Gesetzes zuzuleiten, die eine jährliche Berichtspflicht unter detaillierter, tabellarischer Angabe der Mittelherkunft und Mittelverwendung der Gelder, Werbung, Verwaltungs- und Kontrollkosten und einer Vorausschau dieser Punkte durch die Agrar-Markt-Austria Marketing GmbH an den Nationalrat zum Inhalt hat.“

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

23.52


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Jannach eingebrachte Ent­schließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Details hinsichtlich der Ausgestaltung einer jährlichen Berichtspflicht für die Agrar Markt Austria Marketing GmbH an den Nationalrat

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Aktivitäten der AMA-Marketing GesmbH (Geschäftsjahr 2014) aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 8. Juli 2014 (29/E XXV.GP) (III-225/986 d.B.), TOP 21, in der 111. Sitzung des Nationalrates in der XXV.GP am 27.01.2015

Mangels Details im Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Aktivitäten der AMA-Marketing GesmbH erscheint es notwendig, diese im Sinne der Transparenz und Vollständigkeit ergänzend verschie­dene zusätzliche Berichtsdetails festzulegen.

Auf der Seite der AMA-Marketing GmbH auf http://www.ama-marketing.at/ findet man diverse Berichte, welche aber nicht die gewünschten Infos enthalten.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 374

Da auf der Internetseite der AMA-Marketing GmbH Details fehlen, sollte der jährliche Bericht für die Agrar Markt Austria Marketing GmbH an den Nationalrat unbedingt folgende Details beinhalten:

Mittelherkunft unter Angabe aller Quellen und Summen (detailiert aufgelistet nach, EU-Mittel, Bundes- bzw Landesmittel, Handelspartner, Lizenzgebühren, Beiträge von land­wirt­schaftlichen Betrieben, etc.)

Mitteleinsatz nach Rubriken (Eier, Milch, Fleisch etc.), Medien (Werbemaßnahmen, Kooperationen, Werbeträger etc.) sowie eine detailierte Auflistung der Kooperations­partner (Agenturen) mit den jeweiligen Auftragssummen.

Verwaltungskosten unter Darstellung der Personalkosten (Entwicklung des Personal­standes und der dazugehörigen Kosten)

Kontrolle (Anzahl der Kontrollen in den einzelnen Betriebszweigen und deren Kosten, der Ausschreibungen und Vergaben) sowie einer

jährliche Vorausschau über oben angeführte Punkte sowie einen Vergleich zum jewei­ligen Vorjahr.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen vor diesem Hintergrund daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des AMA-Gesetzes zuzuleiten, die eine jährliche Berichtspflicht unter detaillierter, tabellarischer Angabe der Mittelherkunft und Mittelverwendung der Gelder, Werbung, Verwaltungs- und Kontrollkosten und einer Vorausschau dieser Punkte durch die Agrar-Markt-Austria Marketing GmbH an den Nationalrat zum Inhalt hat.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte.

 


23.53.10

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AMA-Marke­ting GesmbH ist eine extrem erfolgreiche Organisation, und das sollte man würdigen. Natürlich ist Kritik bei jeder Institution zulässig, aber, Herr Kollege Jannach, Sie ver­suchen schon seit Jahren, diese Institution zu desavouieren und sie sozusagen in ein wirklich schiefes Licht zu rücken. Dass Josef Pröll im Aufsichtsrat ist, ist offensichtlich leicht zu erklären: weil das ein Mann ist, der eine Kompetenz hat im Agrarbereich – immerhin war er Landwirtschaftsminister – und dazu beitragen kann, die Interessen des Agrarmarketings zu vertreten und auch seine eigene Kompetenz dort einzubrin­gen.

Bei all diesen Dingen versuchen Sie immer, den Geruch von dubiosen Vorkommnissen zu erzeugen. Das ist schade, denn die AMA-Marketing GesmbH ist, wie gesagt, sehr erfolgreich. Die Aufgabe ist klar: den Absatz land- und forstwirtschaftlicher Produkte zu fördern, Pflege und Erschließung von Märkten, diese auch zu betreuen, auch die Qua-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 375

lität von Produkten zu verbessern und letztendlich die Konsumentinnen und Konsu­men­ten zu informieren. Es werden sehr viele Projekte gemacht, die den Erfolg unter­streichen.

Wir haben zu Beginn des heutigen Tages den EU-Austritt diskutiert. In dem Zusam­menhang kann man den Export landwirtschaftlicher Produkte anführen. Als Österreich 1995 der EU beigetreten ist, hat der Lebensmittelexport 1,7 Milliarden € betragen. Heute exportiert Österreich 9,7 Milliarden €, 8 Milliarden € mehr an Lebensmitteln. Natürlich sind auch die Importe gestiegen, aber das ist eine Erfolgsbilanz. Es ist eine Strategie, die vor Jahrzehnten gewählt wurde, dass die hohe österreichische Qualität auch auf Auslandsmärkten platziert wird.

Auch in Österreich ist die AMA-Marketing erfolgreich mit dem AMA-Gütesiegel. Ich treffe immer wieder Leute, die sagen: Wir wollen österreichische Qualität kaufen. Und das haben sie unter Garantie, wenn sie ein Produkt mit dem AMA-Gütesiegel kaufen. Garantiert ist, dass ein Tier in Österreich geboren ist, hier geschlachtet und verarbeitet wurde, wenn das entsprechende Produkt das AMA-Gütesiegel hat, das im Übrigen transparent ist, auch in der Qualitätssicherung kontrolliert wird.

43 000 landwirtschaftliche Betriebe nehmen an diesem Programm teil, 1 900 Verar­beitungsbetriebe, und es gibt immerhin über 1 300 Restaurants, die sich diesem Güte­siegel unterwerfen. Das hat auch Sinn, weil wir es permanent weiterentwickelt haben für Milch, für Eier, für Fleischprodukte bis hin zu österreichischen Fischpro­dukten. Österreichische Produkte sollen ausgewiesen werden, und wer das im Super­markt kaufen will oder beim Greißler, beim AMA-Gütesiegel hat er die Garantie, dass das österreichische Ware ist, und damit kann man auch den Konsumpatriotismus unter­stützen, nämlich Menschen, die österreichische Lebensmittel kaufen und damit die heimische Landwirtschaft unterstützen wollen.

Wichtig ist auch, dass es eine ständige Weiterentwicklung gibt, und da hat die AMA-Marketing neue Ideen. Es ist richtig, dass das AMA-Gütesiegel auch vergeben wird, wenn Inhaltsstoffe im Produkt drinnen sind, die nicht in Österreich vorkommen. Bei­spiel: Ein Joghurt mit Bananengeschmack. Da es Bananen bei uns noch nicht gibt oder Vanille, können gewisse Anteile an Zutaten drinnen sein. Das wird auch ausgewiesen.

Was die AMA-Marketing jetzt plant, und das ist eine gute Idee, ist, dass derartige Zutaten ebenfalls im Verzeichnis angeführt werden, sodass die Konsumentin, der Konsument klar erkennen, dass die Milch aus Österreich ist, aber eben die Banane aus einem anderen Land kommt. Das gilt im Übrigen schon beim AMA-Biosiegel, und das soll jetzt erweitert werden eben auf das AMA-Gütesiegel. Das ist im Sinne von Transparenz wichtig.

Wir haben immer vertreten, dass die Konsumentinnen und Konsumenten die wich­tigsten Partner der heimischen Land- und Forstwirtschaft sind, weil sie die Produkte kaufen. Sie sollen erkennen können, was sie kaufen und welche Qualität sie bekom­men.

Es war ja auch so auf der europäischen Ebene seinerzeit, im Jahr 2013, wenn Sie sich noch erinnern. Beim Pferdefleischskandal hat es einen Beschluss der Agrarminister gegeben, dass auch verarbeitete Fleischprodukte ausgewiesen werden sollen. Leider hat die Kommission das dann wieder abgeschwächt, weil es geheißen hat, das wird zu teuer. Aber dort muss es hingehen: dass die Produkte klar gekennzeichnet werden. Beim AMA-Gütesiegel ist das so, und die AMA-Marketing sorgt dafür, dass das auch in Zukunft so sein wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

23.57



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 376

Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.

 


23.57.46

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Ja, wir müssen diese Tafel leider wieder verwenden. (Der Redner lehnt eine Tafel ans Rednerpult.)

Sehr geehrter Herr Minister! Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Zuseherinnen und Zuseher an den Fernsehgeräten! Diese Tafel passt jetzt bestens zur Rede meines Vorredners, Minister a.D. Berlakovich, weil er versucht hat, das AMA-Marketing durch die Exporte zu beschönigen. Umgekehrt muss ich sagen: Im selben Augenblick, in dem die Exporte ins Ausland steigen, fallen die Milch­preise, fallen die Schweinepreise, fallen die Preise für die Produkte auf den Bauern­höfen. Genauso wie laut dieser Statistik die Produktion von Palmöl steigt, fallen auf den Bauernhöfen die Preise. Warum? – Weil wir substituiert werden.

Ich bin sehr dankbar dafür, dass Vizekanzler Mitterlehner heute einmal von der impor­tierten Arbeitslosigkeit gesprochen hat. Da hat er vielleicht noch gar nicht an unseren Tagesordnungspunkt gedacht, aber ich glaube, da hat er etwas auf den Punkt gebracht. (Abg. Obernosterer: Das hat er nicht gemeint!) Natürlich hat er das auf den Punkt gebracht! – Martina, wenn du so lieb bist und mir die Entschließungsanträge herunterbringst. – Mir ist völlig klar, Herr Kollege Obernosterer, dass das mit der impor­tierten Arbeitslosigkeit stimmt und auch in direktem Zusammenhang steht mit der Gastronomie und der Hotellerie. (Abg. Schenk übergibt dem Redner die erbetenen Unterlagen.) – Ich bedanke mich aufrichtig.

Es geht nämlich um folgende Sache: Wir haben vom Weinwunder gesprochen, und wir haben Anträge eingebracht betreffend den Uhudler. Wenn dann unsere Super­märkte in Österreich, die besonders mit CO2-Neutralität werben, die CO2-Abkommen 2020 verkaufen, dann zur Ehre und zur CO2-Neutralität kalifornischen Wein anbieten (der Redner hält eine Weinflasche in die Höhe), Herr Minister, auch wichtig für die Menschen im Burgenland, zu einem Preis von 2,90 €, dann sagt mir bitte schön, was aus dem Weinwunder Österreich geworden ist samt AMA-Marketing. (Beifall beim Team Stronach.)

Wenn diese Palmölstriezel (der Redner hält eine Packung des erwähnten Produktes in die Höhe) – egal, ob Butterpackerl, egal, ob Biomargarine, egal, in welcher Form – angeboten werden, dann wissen wir, dass es heimische Produktion verdrängt und Flüchtlinge erzeugt.

Wir haben die Diskussion heute schon gehabt: Die Leute da drüben haben keine Chance. Wir erzeugen mit diesen Substituten den Klimawandel. Wir roden jedes Jahr eine größere Fläche als die Schweiz und Österreich gemeinsam, und wir reden vom Klimagipfel, wir reden von Erfolgen, wo von Haus aus der Flugverkehr und die Schiff­fahrt ausgenommen sind.

Das hat doch keinen Sinn! Wir können das nicht schönreden, und wir können nicht sagen, wir verfünffachen die Exporte nach Südafrika, nach China. Ich bin ganz ent­täuscht von der Grünen Woche in Berlin, wo der Experte Sinabell gesagt hat, diese Exporterfolge sind auszubauen. (Abg. Obernosterer: Das ist die falsche Rede! Das hast du schon einmal gesagt!)

Wahrscheinlich handelt es sich dort um genüssliche Geschäftsreisen, wahrscheinlich hat die Hotellerie dort, in Südafrika, Herr Kollege, große Vorteile, und deshalb haben wir auch bei diesen Märkten, die besonders mit Klimaschutz werben, aktuell südafri-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 377

kanische Weintrauben (der Redner hält eine Packung Weintrauben in die Höhe), die 14 000 Kilometer hierher gefahren werden. Also hören wir auf, das schönzureden! Gehen wir endlich zur Realität über, sonst ist Hopfen und Malz verloren! Das hat keinen Sinn.

Jetzt komme ich noch einmal zur importierten Arbeitslosigkeit zurück. Mit dieser Lebensmittelpolitik, mit diesen angeblichen Erfolgsgeschichten schließen wir jährlich 3 500 Bauernhöfe, vernichten wir jährlich 10 000 regionale Arbeitsplätze und reden umgekehrt wieder, wir müssen Green Jobs schaffen.

Das ist die Realität, und deshalb, Herr Minister Rupprechter, möchte ich im Zusam­menhang mit diesem Tagesordnungspunkt zwei Entschließungsanträge einbringen: zunächst einmal den Antrag betreffend „Einführung einer Qualitätspartnerschaft für heimische Gastronomiebetriebe“ – Kollege Schultes ist heute leider nicht hier; er hat es selber bei der Grünen Woche in Berlin gefordert –, der zweite folgt gleich im An­schluss.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einfüh­rung einer Qualitätspartnerschaft für heimische Gastronomiebetriebe“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu veranlas­sen, um sicherzustellen, dass in heimischen Gastronomiebetrieben, die mit Qualitäts­produkten österreichischer Herkunft werben, die Konsumenten und Gäste diese auch wirklich erhalten.“

Diese auch wirklich erhalten, Herr Kollege Obernosterer! (Abg. Obernosterer: Das habe ich ja schon lange!)

„Um dies zu gewährleisten sollen diese Produkte mit einem österreichischen Qualitäts­gütesiegel gekennzeichnet sein.“

*****

Der zweite Antrag ist, glaube ich, der ganz wesentliche, der seit 2009 vertagt wird und damals als Fünf-Parteien-Antrag eingebracht wurde, nämlich der Antrag betreffend die Einführung eines österreichischen Qualitätsgütesiegel-Gesetzes:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Quali­tätsgütesiegel-Gesetz“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit, der Bun­desminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert, dem Natio­nalrat unverzüglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der geeignet ist, die Einführung


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 378

eines rechtlich verbindlichen, einheitlichen Qualitätssiegels für alle in Österreich ange­botenen Lebensmittel zu ermöglichen.“

*****

Herr Minister Rupprechter, machen wir endlich Nägel mit Köpfen, bevor wir etwas schönreden, was nicht mehr schönzureden ist!

Wir bitten um Unterstützung. (Beifall beim Team Stronach.)

0.03


Präsident Karlheinz Kopf: Die zwei von Herrn Abgeordnetem Steinbichler einge­brachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Ver­handlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Einführung einer Qualitätspartnerschaft für heimische Gastronomiebe­triebe“

Eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 21 „Bericht des Ausschusses für Land- und Fortwirtschaft über den Bericht des Bundesministers für Land- und Fortwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Aktivitäten der AMA-Marketing GesmbH (Geschäftsjahr 2014) aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 8. Juli 2014 (29/E XXV.GP) (III-225/986 d.B.)“ in der Sitzung des Nationalrates vom 27.01.2016

Die heimische Kulinarik ist ein Erfolgsfaktor für den Tourismus in Österreich. Um das Voranschreiten einer „Verwässerung“ und/oder eine Verfälschung und damit ein Ab­handenkommen dieses Genusserlebnisses zu verhindern und die Aufrechterhaltung des hohen Qualitätsanspruches des heimischen Tourismus und der heimischen Wirt­schaft zu gewährleisten, müssen endlich Maßnahmen gesetzt werden.

Seit Jahren wird die Realisierung und rechtliche Verbindlichkeit eines einheitlichen Gütesiegels für die Lebensmittelkennzeichnung in Österreich diskutiert. In Österreich sind Produktion und Handel von Nahrungsmittel durch eine Vielzahl (laut Walter Hörbinger, MAS von Hogast sind es 143 diverse Eigenmarken und 16 Gastro­gütesiegel) von Vermerken, Aufdrucken, Gütesiegeln, Biosiegeln und anderer rechtlich nicht einheitlich geregelter Kennzeichnungen geprägt. Die Konsumenten sehen sich einer Kennzeichnungsinflation ausgeliefert, die statt Anleitung zum sicheren Einkauf von Lebensmitteln Verwirrung und Unsicherheit stiftet. Die Verarbeiter und die End­verbraucher können nicht 100%ig sicher gehen, woher die von ihnen bezogenen Lebensmittel tatsächlich stammen, wie und wo sie verarbeitet wurden und unter welchen Bedingungen die Aufzucht bzw. der Anbau erfolgt ist. Die in Österreich kursie­renden Kennzeichnungen sind untereinander nicht vergleichbar und haben damit für die Konsumenten keine Aussagekraft über die tatsächliche Qualität und die Preis­gestaltung der angebotenen Produkte.

Im derzeit aktuellen Regierungsprogramm steht im Kapitel Gesundheit, dass „die Umsetzung einer klaren Herkunftskennzeichnung der Produkte und Rohstoffe auf EU-Ebene KonsumentInnen verlässliche und gesicherte Informationen sowie Schutz vor Täuschung bieten“ (Arbeitsprogramm der Österreichischen Bundesregierung 2013-2018 S.59) soll. Bis jetzt wurde diesbezüglich nichts unternommen - über bleiben bei


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 379

dieser „Täuschung“ die irritierten und verunsicherten Konsumenten. Es muss endlich gelingen, die Konsumenten über die tatsächliche Herkunft der verarbeiteten Nutztiere – auch Wild und Wildtiere –zu informieren, die „Verösterreichisierung“ ausländischer Grundstoffe samt Quasiauslobung als österreichische Qualität muss sich endlich aufhören und die auf der Speisekarte ausgewiesene Qualität bezgl. der Herkunft 100%ig stimmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu veran­lassen, um sicherzustellen, dass in heimischen Gastronomiebetrieben, die mit Qual­itäts­produkten österreichischer Herkunft werben, die Konsumenten und Gäste diese auch wirklich erhalten. Um dies zu gewährleisten sollen diese Produkte mit einem österreichischen Qualitätsgütesiegel gekennzeichnet sein.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Qualitäts­güte­siegel-Gesetz“

Eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 21 „Bericht des Ausschusses für Land- und Fortwirtschaft über den Bericht des Bundesministers für Land- und Fortwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Aktivitäten der AMA-Marketing GesmbH (Geschäftsjahr 2014) aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 8. Juli 2014 (29/E XXV.GP) (III-225/986 d.B.)“ in der Sitzung des Nationalrates vom 27.01.2016

Seit Jahren wird die Realisierung und rechtliche Verbindlichkeit eines einheitlichen Gütesiegels für die Lebensmittelkennzeichnung in Österreich diskutiert. In Österreich sind Produktion und Handel von Nahrungsmittel durch eine Vielzahl von Vermerken, Aufdrucken, Gütesiegel, Biosiegel und anderer rechtlich nicht einheitlich geregelter Kennzeichnungen geprägt. Die Konsumenten sehen sich einer Kennzeichnungs­inflation ausgeliefert, die statt Anleitung zum sicheren Einkauf von Lebensmittel Verwirrung und Unsicherheit stiftet. Verarbeiter und Endverbraucher können nicht 100%ig sicher gehen, woher die von ihnen bezogenen Lebensmittel tatsächlich stammen, wie und wo sie verarbeitet wurden und unter welchen Bedingungen die Aufzucht bzw. der Anbau erfolgt ist. Die in Österreich kursieren-den Kennzeichnungen sind untereinander nicht vergleichbar und haben damit für die Konsumenten keine Aussagekraft über tatsächliche Qualität und fairen Preis der angebotenen Produkte.

So sind neben dem AMA-Gütesiegel über 100 weitere „Gütezeichen“ und Eigenmarken in Verkehr, die das AMA-Gütesiegel zu einem unverbindlichen Scheinsiegel degra­die­ren. Aus Konsumentensicht ermöglicht aber auch das AMA-Gütesiegel keinen echten Qualitätsvergleich, da nur der geringere Teil der in Österreich angebotenen Lebens­mittel den AMA-Richtlinien folgt.

Dessen ist sich auch der Landwirtschaftsminister bewusst:

„In Österreich gibt es derzeit im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung nur das AMA- Gütesiegel und das AMA – Biozeichen sowie in diesem Bereich auch die Zeichen BOS, SUS und OVUM, welche rechtlich relevant sind. Alle anderen Auslobungen auf


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 380

Lebensmitteln sind reine Wort-Bildmarken, die keine rechtlich verbindliche Güteaus­sage treffen. Es gibt kein Instrument, mit dem die AMA die Verwendung von anderen Wort-Bildmarken unterbinden könnte. Die Auslobung unwahrer Angaben ist allenfalls nach patentrechtlichen oder strafrechtlichen Vorschriften zu beurteilen.“ (108/AB XXV. GP (Steinbichler an Berlakovich, BA durch Rupprechter)

Darüber hinaus kann die derzeitige Handhabung des AMA-Gütesiegels ebenso keine Sicherheit für die 100%ige österreichische Herkunft des damit versehenen Lebens­mittels garantieren. Eine einheitliche, verbindliche Kennzeichnung für alle in Österreich angebotenen Lebensmittel muss daher endlich umgesetzt werden. Laut Grünem Bericht ist die Zahl der am AMA-Gütesiegel teilnehmenden Betriebe rückläufig. Nah­men 2011 noch 48.599 Betriebe die AMA-Richtlinien an, so ging 2013 die Anzahl der teilnehmenden Betriebe um 2.299 auf 46.300 Betriebe zurück (Grüner Bericht 2014, Tabellenteil). Mit der Erfassung von AMA-Gütesiegel-Betrieben kommt es in der Regel zu Mehrfacherfassung, was bedeutet, dass die absolute Zahl der teilnehmenden Betriebe tatsächlich niedriger ausfällt. Insgesamt gab es 2010 in Österreich laut Statistik Austria 173.317 Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe, gemessen an dieser Zahl liegt der Anteil der am AMA-Gütesiegel teilnehmenden Betriebe dann gerade einmal bei 28%.

In der Vergangenheit hat es bereits mehrere Anläufe gegeben, um die Bundesregie­rung zu einer einheitlichen, rechtlich verbindlichen Kennzeichnung von Lebensmittel zu bewegen. So gab es im November 2009 einen Fünfparteienantrag für eine Reform der Gütezeichenverordnung. Damals forderten die Abgeordneten aller im Parlament vertretenen Parteien die Umsetzung der im Regierungsprogramm von 2010 zwischen SPÖ und ÖVP vereinbarten Reform der Gütezeichenverordnung. Im derzeit aktuellen Regierungsprogramm steht im Kapitel Gesundheit, dass „die Umsetzung einer klaren Herkunftskennzeichnung der Produkte und Rohstoffe auf EU-Ebene KonsumentInnen verlässliche und gesicherte Informationen sowie Schutz vor Täuschung bieten“ (Ar­beits­programm der Österreichischen Bundesregierung 2013-2018 S.59) soll.

Von einer echten Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel kann trotz aller Bemü­hungen und Anläufen leider noch immer nicht die Rede sein. Im Gegenteil, die geheim gehaltenen Verhandlungen um TTIP & Co lassen Schlimmstes für Konsumenten und heimische Lebensmittelproduzenten erwarten. Globalisierung und Industrialisierung der Lebensmittelproduktion führen zu einer für die Konsumenten nicht mehr nachzu­vollziehenden „Reisetätigkeit“ von Lebensmittel. Denn Lebensmittel haben zu einem großen Teil bereits mehrere tausend Kilometer hinter sich, bevor sie in den österreichi­schen Supermärkten zum Verkauf angeboten werden. Bei Obst und Gemüse ist noch leicht erkennbar, dass etwa Bananen aus Kolumbien, Weintrauben aus der Türkei, Ananas aus Costa Rica, Clementinen aus Spanien, Kiwis aus Neuseeland, Mangos aus Brasilien oder Papayas aus Thailand mehr von der Welt gesehen haben als diejenigen, die sie kaufen und verzehren. Bei Fleischprodukten wird es schon schwie­riger, denn die wenigsten Konsumenten wissen, dass Lamm aus Neuseeland, Rind­fleisch aus Brasilien und Argentinien, Shrimps und Geflügel aus China oder Fisch (Pangasius) aus dem Mekong-Delta nach tausenden Reisekilometern u.a. als Gefrier­ware in Österreichs Supermärkten landen. Selbst die Fertigbackmischungen für die vorgebliche Frischware aus dem Supermarktaufbackofen beinhalten zum größten Teil Rohstoffe, die nicht aus Österreich stammen.

Und auch bei so Alltäglichem wie Kartoffel gibt es negative Beispiele. Im Frühjahr bot eine renommierte österreichische Supermarktkette heurige Kartoffel aus Ägypten an, obwohl zu diesem Zeitpunkt mit der Sorte „Eferdinger Landl“ ausreichend inländische Kartoffel höchster Qualität vorhanden waren. Solche Vorgehensweisen führen dazu, dass heimische Ware nicht konkurrenzfähig angeboten werden kann und vernichtet


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wird. Ausländische Ware ist trotz tausender, klimaschädigender Transportkilometer und fehlender Umweltstandards sowie fragwürdiger Produktionsweisen (Kinderarbeit etc.) in Österreich billiger zu haben, als die heimische Qualitätsproduktion vor Ort. Den österreichischen Konsumenten wird dabei tunlichst verheimlicht, wieviel Klimaschädi­gung und soziales Leid mit dem Angebot solcher Produkte verursacht wird. Solche Beispiele ließen sich für alle Bereiche der Lebensmittelproduktion fortsetzen.

Wir brauchen daher eine rechtlich verbindliche Regelung, die garantiert, dass auf allen angebotenen Lebensmitteln wo Österreich drauf steht, auch Österreich drinnen ist. Es muss Schluss sein mit Produkten, die sich als „österreichisch“ ausgeben dürfen, obwohl lediglich die Schlachtung bzw. die Verpackung in Österreich erfolgt. Österreich braucht ein transparentes Qualitätsgütesiegel-Gesetz für alle in Österreich angebo­tenen Lebensmittel, das Herkunft, Erzeugungsart, Verarbeitung, Transport und Lage­rung ausweist, um den Konsumenten den fairen Vergleich von Qualität und Preis zu ermöglichen. Nur so kann den österreichischen Konsumenten Lebensmittelwahrheit garantiert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit, der Bun­desminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der geeignet ist, die Ein­führung eines rechtlich verbindlichen, einheitlichen Qualitätssiegels für alle in Öster­reich angebotenen Lebensmittel zu ermöglichen.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.

 


0.03.57

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich sehr herzlich bei den Experten der AMA-Marke­ting GesmbH für die Erstellung des Berichtes für das Jahr 2014. Dieser geht letzten Endes auch auf eine Initiative der SPÖ zurück. In meinen Ausführungen möchte ich mich konkret auf die Inhalte des Berichtes beziehen. Selbstverständlich gibt es einiges zu kritisieren, aber es ist bei Weitem nicht alles schlecht.

Es ist in Zukunft angebracht, dass wir den Bericht zeitnah zum Berichtszeitraum dis­kutieren können und nicht so wie jetzt, 2016, über den Tätigkeitsbericht 2014 befinden müssen. Es wäre im Sinne der Transparenz auch notwendig, dass man die Vergleichs­zahlen zum Jahr 2013 bekommen könnte.

Kolleginnen und Kollegen! Das Gesamtbudget der AMA-Marketing GesmbH 2014 beträgt 23,3 Millionen € bei 63 Angestellten, in Summe betragen die Personalkosten 4,3 Millionen € – eine Zahl, die eigentlich nicht sehr gering ist.

Die Landwirte haben im Jahre 2014 insgesamt einen Betrag von 17,9 Millionen € an Marketingbeiträgen gezahlt. Auch aus Fairness und Gerechtigkeitsgründen wäre es daher meiner Meinung nach notwendig, dass alle Landwirte, auch die Getreide­produ­zenten, entsprechende Marketingbeiträge in Zukunft zahlen sollten.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 382

Wir haben Handlungsbedarf in der Produktkennzeichnung. So wurde heute bereits erwähnt, dass es auch eine Zutatenliste geben muss. Des Weiteren fordere ich wieder­holt eine Evaluierung des AMA-Gütesiegels, denn eines ist klar: Der Prozentsatz des Bekanntheitsgrades des AMA-Gütesiegels sagt nichts über die Qualität der Produkte aus. Das möchte ich hier auch dezidiert sagen. Auch ist meiner Meinung nach eine Exportoffensive für landwirtschaftliche Produkte notwendig, da haben wir noch Luft nach oben.

Positiv erwähnen möchte ich andererseits aber, dass es eine eigene Bio-Abteilung in der AMA gibt, in der Finanzmittel zweckgebunden verwendet werden, und dass die AMA auch GVO-freie Fütterung propagiert und unterstützt – auch eine Forderung unsererseits seit Jahr und Tag.

Kolleginnen und Kollegen! Ziel ist die wirtschaftliche und finanzielle Absicherung der bäuerlichen Familienbetriebe, auch eine Stärkung des Biolandbaus, eine Stärkung der regionalen Produkte, aber auch der Direktvermarkter. Wir haben es vorhin gehört: Agrarkommissar Phil Hogan hat vorige Woche das Parlament besucht, hat Österreich positiv als Bio-Europameister hervorgehoben. Wir bekommen 485 Millionen € seitens der EU für den Biolandbau bis zum Jahr 2020. Ich glaube, das ist ein positives Zeichen.

Was TTIP betrifft, hat Hogan gemeint, dass gegenwärtig keine Verhandlungen im Bereich der Landwirtschaft vonstattengehen. – Ich persönlich stehe TTIP sehr kritisch gegenüber. Es braucht mehr Transparenz, es braucht unter anderem auch die Einbe­ziehung der nationalen Parlamente. (Ruf bei der SPÖ: Zeit! Zeit!)

Kolleginnen und Kollegen! Ich wünsche den Landwirten für das Arbeitsjahr 2016 einen guten Erfolg, auch was die Ernte betrifft. Uns als KonsumentInnen wünsche ich qua­litativ hochwertige, leistbare Produkte aus nationaler Produktion. – Danke für Ihre Auf­merk­samkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

0.07


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber. – Bitte.

 


0.07.54

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Die AMA-Marketing als 100-Prozent-Tochter der AMA ist, was die Besetzung betrifft – und das würde ich hier jetzt vorneweg behaupten –, nicht wirklich ausgewogen besetzt.

Der Verwaltungsrat sind rein Sozialpartner, und wenn wir schon von Weiterentwicklung reden wollen, muss man vorneweg einmal Folgendes sagen: Der Bericht ist tatsächlich ein guter Bericht – wir sind dankbar, dass wir ihn hier im Plenum auch noch einmal diskutieren können –, aber der Kollege hat sehr wohl zu Recht angemerkt, dass diese Ausgewogenheit der heutigen Situation entsprechend bedeuten würde, dass, wenn schon der ehemalige Landwirtschaftsminister Pröll in diesem Gremium ist, auch zum Beispiel Vertreter der Konsumentenschützer, die in diesem Bereich tätig sind, zum Beispiel NGOs, die sich mit Qualitätssicherung in Handelsketten beschäftigen, oder eben der Verein für Konsumenteninformation oder andere Stakeholder auch noch im Verwaltungsrat der AMA sitzen (Abg. Eßl: Oder die Arbeiterkammer!), um auch noch Informationen einzuspeisen und die Qualität, sagen wir, die Diskussionsqualität innerhalb der AMA zu verbessern. (Abg. Eßl: Was ist mit der Arbeiterkammer?)

Die Arbeiterkammer ist im Verwaltungsrat, Kollege Eßl, keine Frage, aber die Welt hat sich weitergedreht. Konsumentenschutz wird nicht nur von der Arbeiterkammer abge­deckt. (Abg. Eßl: Das ist richtig!) Das ist mir wichtig zu sagen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 383

Die AMA ist als Organisation eine Erfolgsgeschichte, sie hat Bauernbeiträge, die sie verwaltet, und sie versucht eine Positionierung österreichischer landwirtschaftlicher Produkte in Österreich und darüber hinaus zu organisieren und durchzuführen, und das mit durchaus beachtlichen Ergebnissen. Das muss man einmal vorneweg sagen.

Kritik, die ich hier erneuern möchte, gibt es in einem Punkt, der wirklich zentral ist: Wenn man qualitätsorientiert arbeitet, als große österreichische Agentur sozusagen im Interesse der Landwirtschaft, müsste man auch die Richtlinien harmonisch eindeutig klar kommunizieren können, und da ist ein Manko seit Jahren nicht aufgelöst, nämlich das Manko, dass gentechnikfreie Rohstoffe, sprich Futtermittel, nicht in allen Pro­gram­men der AMA gewährleistet sind.

Das heißt, wir haben einige Projekte mit Gentechnikfutter und andere ohne Gentech­nik­futtermittel. Das ist inkonsistent, das führt zu Verwirrung bei den Konsumenten. Wenn ich jetzt AMA-Schweinefleisch esse, was haben die Tiere gefüttert bekommen? Ist es Gentechniksoja, oder ist es kein Gentechniksoja? – Da haben wir zwei Projekte bei der AMA, mit und ohne Gentechniksoja. Das Gentechniksoja kommt aus Übersee. So ein Schwein frisst 300 oder 350 kg, davon sind 100 oder 120 kg oder noch ein bisschen mehr Soja mit Gentechnik-Herkunft zum Beispiel.

Das ist für einen Konsumenten nicht erfreulich, wenn er so etwas mitkriegt. Da beginnt dann der Etikettenschwindel, bei dem selbst, wenn man AMA-Gütesiegel draufschreibt, der Konsument sich getäuscht vorkommt, wenn dieses Schwein nicht gleichzeitig zumin­dest europäische Futtermittel bekommt, zumindest gentechnikfreies Soja bekommt. Das sage ich seit Jahren, Herr Bundesminister.

Ich weiß, es gibt derzeit Diskussionen in der Schweinebranche, weil die Preise auch im konventionellen Bereich so desaströs sind, dass viele Schweinebauern entweder aufhören oder doch sagen: Wir brauchen ein Markenprogramm, das auch Qualität auf dem Markt, nämlich in Form des Preises, erzielt. Das wäre eigentlich die Heraus­forderung, und da fordere ich Sie auf, eine Initiative zu setzen. Gerade jetzt ist eine Chance, konsistent weiter voranzuschreiten.

Ein Kritikpunkt ist auch die Art von Werbemittelvergabe an parteinahe Organisationen, insbesondere an den ÖVP-Bauernbund. Es kann nicht sein, dass eine öffentlich-rechtliche, quasi auf Gesetzesbasis agierende Marketingeinrichtung für eine Parteior­ga­nisation Inseratenbeiträge vorsieht. Nicht einmal die Landwirtschaftskammern, die öffentlich-rechtlichen Status haben, bekommen Inserate, nein – Bauernbund-Medien. Das ist nicht korrekt, meine Kollegen und Kolleginnen, das geht so nicht. Das ist in Zukunft abzustellen, Herr Bundesminister. Ich sage das in aller Deutlichkeit: Das ist abzustellen.

Abschließend würde ich mir wünschen, dass Sie auch einen ambitionierten Bio-Aktionsplan vorlegen. Sie haben gerade in den letzten Diskussionen im Ausschuss auch gesagt: Wir haben im ersten Jahr des neuen Umweltprogramms die 20 Prozent der Fläche – das war ein Ziel, das wir im neuen Programm umsetzen – bereits erfüllt. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Das Programm geht noch bis 2020. Ich erwarte mir, dass das Programm jetzt noch entsprechend verändert wird, ambitioniertere Ziele gewählt werden. Da sind wir auch gerne zu Diskussionen bereit, ich werde diesbezügliche Vorschläge einbringen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Kucharowits.)

0.12


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 384

0.13.03

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Eines vorweg: Dieser Bericht der AMA war dieses Mal wirklich schon viel trans­pa­renter, viel ausführlicher, und dafür möchten wir uns auch recht herzlich bedanken – da wir ihn auch im Ausschuss behandelt haben.

Leider ist Präsident Schultes nicht da, er hat nämlich in Berlin etwas ganz Interes­santes gesagt, und zwar darf ich aus der „Tiroler Tageszeitung“ zitieren:

Präsident Schultes meinte, der „Preisverfall auf den Weltmärkten für Agrar-Produkte lässt die Landwirtschaftskammer (LK) wieder vermehrt auf den heimischen Absatz­markt schielen. Eine Möglichkeit, mehr Fleisch und Milchprodukte in Österreich abzu­setzen, wird in einer Herkunftskennzeichnung der Produkte auf Speisekarten gesehen. Für eine entsprechende Verpflichtung der Gastronomie setzt“ er sich ein.

Weiters meint Präsident Schultes, „Trittbrettfahrern das Handwerk“ zu legen, „die importierte Billiglebensmittel als heimische Ware verkaufen“.

Jetzt frage ich mich: Wofür ist eigentlich das AMA-Gütesiegel da, wenn es da Trittbrettfahrer gibt, die billige Ware als heimische Produkte verkaufen? – Und das ist leider eine Kammer der Hinterwelt. Wir sollten nach vorne denken und nicht Mauern aufbauen, jemand anderen verpflichten, dass er ein Herkunftszeichen auf seine Karte schreibt, sondern eine gemeinsame Strategie entwickeln, wie wir das gemeinsam in einer Freiwilligkeit schaffen und nicht in einer Verpflichtung.

So denken Sie leider immer noch, und das tut mir weh, wenn man zwei Lager aufbaut. Die einen sollen verpflichtet werden, dass ich meine Produkte verkaufe, und das ist ein falscher Weg. Ich denke, da sollten Sie auch einmal nach vorne denken, eine gemein­same Strategie zu entwickeln.

Wir können uns den Mund fusselig reden, auch im Ausschuss, und unsere gemein­samen Initiativen auch dementsprechend lobhudeln, wenn dann der Kammerpräsident im Ausland von verpflichtenden Maßnahmen spricht.

Die, die gescheit sind, bezeichnen ihre Produkte sowieso als regionale Produkte, wenn sie regionale Produkte sind, denn dann sind sie auch bessere Produkte, dann erzielen sie auch noch einen höheren Preis.

Jetzt möchte ich noch einmal darauf zurückkommen – und das ist auch bemerkens­wert –, was Präsident Schultes im Landwirtschaftsausschuss gesagt hat, dass er das so gelobt hat, dass dieses Fast-Food-Unternehmen, dieser „Schachtelwirt“, auch nur heimische Rinder verkauft. Das sind ausgemergelte Milchkühe, und das sind Billig­produkte. Wenn ich als Landwirtschaftskammerpräsident das Billige fördere und nicht die Qualität, dann brauche ich mich nicht zu wundern, dass bei der Qualität und bei der Regionalität nichts weitergeht, sondern alles nur über den billigen Preis bestimmt wird.

Das sind bedauerliche Entwicklungen, und davon sollte man absehen. (Abg. Eßl: Zahlen aber vernünftig, Josef!) – Genau, einen billigeren Preis wirst du nicht mehr kriegen. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

0.16


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


0.16.34

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Herr Präsident! Hohes Haus! Ihnen liegt der Tätig-keitsbericht der AMA-Marketing-Gesellschaft vor, der – wie es im Ausschuss und auch


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 385

hier in der Debatte gesagt wurde – ein Erfolgsbericht ist, ein Bericht über die Erfolgs­geschichte der AMA-Marketing.

Ich bin froh darüber, dass auch die Opposition, Herr Abgeordneter Pirklhuber, das anerkennt. Wir haben ja wirklich eine ausführliche Debatte abgehalten, und ich bin sehr froh über das positive Feedback hinsichtlich der Tätigkeit und der Leistungen der AMA-Marketing. Das AMA-Gütesiegel ist ja tatsächlich das Qualitätssiegel, das Sie, Herr Abgeordneter Steinbichler, so konsequent fordern. Das ist längst umgesetzt und ist auch das bekannteste, das anerkannteste und das am besten auf dem Markt platzierte Qualitätsgütesiegel, das wir kennen. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)

In diesem Sinne bin ich sehr dankbar für die sehr konstruktive Debatte, die wir auch hier im Hohen Haus abgeführt haben, und freue mich über die Kenntnisnahme dieses Berichtes. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

0.17


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.

 


0.17.45

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Nachdem vorhin der Kollege vom Team Stronach wieder einmal ausführlich Werbung für ausländische Produkte gemacht hat, möchte ich auf den heimischen Markt zurückkommen (Abg. Steinbichler: Du musst mir zuhören!), denn ich bin davon überzeugt, dass die Bäuerinnen und Bauern bei uns in Österreich beste Lebensmittel erzeugen, und wir müssen schauen, dass wir diese auch wirklich an den Mann bringen.

Wir haben eben eine kleinstrukturierte Landwirtschaft mit bäuerlichen Familien­betrieben, und da hat nicht jeder die Möglichkeit, Direktvermarktung zu machen. Da­rum brauchen wir eine übergeordnete Organisation, die gemeinsam Werbung macht, womöglich österreichweit. (Abg. Hagen: Sie haben die Rede vom Steinbichler verschlafen!)

Der Markt ist vielfältig und erfordert auch Aktivitäten, die über den Heimmarkt hinaus­gehen, und es ist ein Vorteil, dass wir diese AMA-Marketing-Gesellschaft haben. Wir haben mit dieser Firma ein Instrument zur Hand, das gezielt Werbung für die heimischen Produkte machen kann.

Die Finanzierung – das ist heute schon angesprochen worden – erfolgt zum Großteil durch die Produzenten selbst, durch die Bäuerinnen und Bauern. 17,9 Millionen € sind Agrarmarketingbeiträge, 2,6 Millionen € sind auch Fördermittel der Europäischen Union, 2,7 Millionen € sind sonstige Einkünfte.

Herr Kollege Preiner, ich darf dir sagen, weil du es angesprochen hast: Es sollten natürlich auch die Getreidebauern zahlen. Es werden diese Mittel, die als Beiträge einkas­siert werden, wieder produktspezifisch für dieses Segment für Werbung aus­gegeben. Das heißt, derzeit wird eben für Getreide keine Werbung gemacht. Würde etwas einkassiert, würde da natürlich eine neue Werbeschiene zu machen sein.

Ich darf auch noch auf einen zweiten Punkt zu sprechen kommen: Das wesentlichste Instrument dieser Werbemaßnahmen (Zwischenruf des Abg. Steinbichler) und gleich­zeitig auch erkennbares und sichtbares Zeichen ist das AMA-Gütesiegel. Es ist dieses Zeichen, das in Österreich am meisten bekannt ist. Und es hat sehr wohl, Herr Kollege Preiner – jetzt komme ich noch einmal zu dir – auch mit Qualität zu tun.

Denn: Das AMA-Gütesiegel bekommen nur solche Produkte, die nach genau definier­ten Qualitätskriterien geprüft worden sind und darüber hinaus auch zu 100 Prozent aus


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 386

Österreich stammen – mit Ausnahme der Verarbeitungsprodukte, wo eine Beimengung stattfinden kann, aber auch da muss die Hauptkomponente aus Österreich sein.

Jedenfalls macht die AMA-Marketing gute Arbeit, und im Sinne unserer heimischen Landwirtschaft und zum Abschluss darf ich noch einmal den Appell an die Konsu­mentinnen und Konsumenten richten: Entscheiden Sie sich beim Einkauf für heimische Lebensmittel! Sie helfen damit nicht nur den Bauern, Sie tun damit etwas Gutes für die Umwelt, Sie tun dadurch etwas Gutes für Ihre Gesundheit. Sie sichern damit nicht nur Ihren eigenen Arbeitsplatz, Sie sichern damit auch Ihren und unseren Lebensraum mit Lebensqualität. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

0.20


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ehmann. – Bitte.

 


0.21.04

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte KollegInnen! Hohes Haus! Im Ausschuss wurde ja schon seitens der AMA-Marketing-Vertreter einiges erläutert beziehungsweise wurden Fragen zum Geschäftsjahr 2014 beantwortet, und ich möchte mich anschließen und mich an dieser Stelle bei den Vertretern für die gute Diskussion im Ausschuss und für den vorliegenden Bericht bedanken.

Unter anderem sind ja auch in den Zielen der AMA-Marketing GesmbH die Vermittlung von relevanten Informationen für die Verbraucher hinsichtlich der Qualität und sons­tiger Produkteigenschaften dieser Erzeugnisse festgehalten. Wir freuen uns auch, dass es einen Kampagnenschwerpunkt in Richtung biologisch produzierter Lebensmittel gegeben hat, denn gerade das Bewusstsein der Konsumenten in diesem Bereich ist ja ganz stark im Steigen begriffen, und das ist mir auch persönlich wichtig.

Man kann dies auch im AMA-Marketing-Bericht an den Nationalrat über das Geschäfts­jahr 2014 lesen. Auch die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist ein wesentlicher Beitrag, um Vertrauen zu stärken und vor allem Qualität für die Konsumenten deutlich zu machen, und dies wirkt sich ja auch absatzsteigernd aus. Es wurde ja unter ande­rem von Herrn Kollegen Eßl bereits angesprochen.

Aus unserer Sicht bräuchte es aber dennoch eine Evaluierung des Status quo, beispielsweise eben im Bereich des AMA-Gütesiegels, und zwar geht es schon um die Frage: Was ist diese besondere Qualität eines Produktes? Man könnte durchaus eine Expertengruppe beauftragen, dies noch transparenter festzustellen und festzulegen – eine Evaluierung, welche Güte das AMA-Zeichen derzeit beschreibt, insbesondere ob die im AMA-Gesetz festgelegte Kennzeichnung hochwertiger, also über den normalen Produktqualitätsstandards liegender Qualität erfolgt, beziehungsweise welchen Inhalt diese besondere Qualität hat.

Ich glaube, damit wäre insgesamt eine Win-win-Situation, für Produzenten und Konsu­mentInnen gleichermaßen, in der Transparenz erreicht.

Da es schon nach Mitternacht ist, darf ich kurz in eigener Sache einen Wunsch an­hängen und unserer Kollegin und Abgeordneten Ruth Becher alles Gute zum Geburts­tag wünschen. Herzliche Gratulation! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und NEOS.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 387

0.23


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Sieber ist als Nächster zu Wort gemel­det. – Bitte.

 


0.23.36

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Auch ich möchte mich natürlich dem Dank an die AMA-Marketing für den vorgelegten Bericht anschließen. Es ist wirklich ein hervorragender Bericht, weil daraus auch hervorgeht, dass durch die Wirkung der AMA-Marketing entsprechende Mehrwerte für die Landwirte erzielt werden können.

Es ist eine wichtige Orientierung beim Lebensmitteleinkauf. Für KonsumentInnen sind die rot-weiß-roten Gütezeichen der AMA-Marketing eine wichtige Orientierung beim Einkauf und deswegen wichtig für unseren Absatz. Das AMA-Gütesiegel hat strenge Qualitätskriterien, die Qualitäts- und Herkunftsprogramme der AMA-Marketing steigern das Qualitätsniveau der heimischen Produktion. Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind durch das Gütesiegel ebenfalls gegeben, und auch mehr Sicherheit und kontinuierliche Verbesserung durch strenge und regelmäßige Kontrollen. Und so, meine Damen und Herren, glaube ich wirklich, dass wir eine hervorragende Agentur vor uns haben, eine öffentliche Agentur, die aber – und das möchte ich schon beto­nen – zu über 80 Prozent aus Mitteln, aus Beiträgen der Landwirte gespeist ist, und das ist schon eine bemerkenswerte Leistung.

Ich fand es in der Ausschussdiskussion eigentlich aber auch schade, dass immer wieder versucht wurde, die Leistung hinunterzudrücken, und gerade die Freiheitliche Partei – der Kollege Jannach, den ich sonst sehr schätze – versucht hat, anhand der Gehälter der Mitarbeiter die AMA-Marketing in ein schlechtes Licht zu rücken. Man hat die ganz einfache Rechnung aufgestellt, dass die 4,3 Millionen €, die für Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden, eins zu eins die Gehälter sind – was natürlich nicht so ist. Das hätte man auch gewusst, Kollege Jannach, wenn man den Bericht ganz einfach gelesen hätte, denn in dieser Zahl sind die Aufwendungen für Abfertigung und Leistun­gen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen, Aufwendungen für Altersvorsorge, Auf­wen­dungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie auch Entgelte für abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge und sonstige Sozialaufwendungen inkludiert.

Es war die Behauptung, dass diese 63 Mitarbeiter einen monatlichen Bruttolohn von 4 900 € verdienen sollen, was natürlich schon ein sehr stattliches Gehalt ist. Faktum ist, wenn man es richtig berechnet und die reellen Zahlen aus dem Bericht heraus­nimmt, dass die 63 Mitarbeiter ein durchschnittliches Bruttomonatsgehalt von 3 600 € bekommen, und da ist doch ein erheblicher Unterschied. Man muss das auch in der Darstellung entsprechend so wiedergeben: 3 600 € brutto bei diesen Mitarbeitern, von denen über 50 Prozent einen Akademikertitel tragen und bei denen auch eine lang­jährige Mitarbeiterschaft zu Buche schlägt. (Ruf bei der FPÖ: Alles falsch!)

Deswegen glaube ich schon, dass man mit der AMA-Marketing einfach fair umgehen und die Zahlen auch ins richtige Licht rücken sollte, und ich bitte Sie, auch in Zukunft diese für die österreichische Landwirtschaft wichtige Institution, die ganz maßgeblich für den Absatz arbeitet, nicht zu diffamieren. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

0.26


Präsident Karlheinz Kopf: Ein zweites Mal zu Wort gemeldet hat sich Herr Abge­ordneter Steinbichler. – Bitte.

 


0.26.51

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man krampfhaft versucht, etwas schön­zureden, dann wird es nicht schöner. Und weil der Präsident Eßl und jetzt gerade der Kollege Sieber versucht haben, schön darzustellen, dass ein Mehrwert vorhanden ist, möchte ich wissen, wo der ist.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 388

Wenn man weiß, dass 13 Prozent des Fleisches als Ganzes verkauft werden, dann wissen wir, wie hoch der Anteil des AMA-Gütesiegels ist. Und sogar der Qualitäts­manager Martin Greßl hat im Ausschuss zugegeben, dass Handlungsbedarf bei den Verarbeitungsprodukten besteht. Also, was wollen wir denn noch mehr, warum gehen wir nicht zur Realität über? Und wenn wir im Unterausschuss die Bestätigung gehabt haben, wenn es um die Inlandsversorgung geht, dass der Herr Geschäftsführer Rogl von der Rinderbörse von 150 Prozent Produktion gesprochen hat und der Experte von der hogast gesagt hat, wir haben beim Rindfleisch 36 Prozent Inlandsanteil am Markt – also Freunde, wenn die Wahrheit da dazwischen liegt, ist das schon eine Katastrophe, dann sind wir schon unterversorgt.

Und genau darum geht es: Wir haben schon längst nicht mehr die Eigenversorgung. Denn wenn wir die Exporte auf das Fünffache gesteigert haben, dann möge mir in diesem Raum einer erklären, wie das geht, dass wir im Inland so erfolgreich sind, dass wir den Export verfünffacht haben. Dann sage ich nur eines: Bei meiner Ehr, wo kommt der Rohstoff her? – Und das ist das Wesentliche.

Und eine letzte Frage, Herr Minister: Wie kannst du mir für die AMA-Marketing erklären, dass österreichische Milchbauern, die Milch nach Bayern liefern, AMA-Marke­ting-Beitrag zahlen müssen? Wo ist da die Gerechtigkeit? Wo ist die Leistung? Wo ist da eine faire Behandlung? – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

0.28

00.28.20

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Land- und Forst­wirtschaft, den vorliegenden Bericht III-225 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Jannach, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Details hinsichtlich der Ausgestaltung einer jährlichen Berichtspflicht für die Agrar Markt Austria Marketing GmbH an den Nationalrat:

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Minderheit. Somit abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Steinbichler, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Einführung einer Qualitätspartnerschaft für heimische Gastronomiebetriebe“.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Steinbichler, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Qualitätsgütesiegel-Gesetz“. 

Wer ist dafür? – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

00.29.53 22. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungs­vorlage (905 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzgesetz 2011 geän­dert wird (987 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 22. Punkt der Tagesordnung.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 389

0.30.17

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Bei dieser Vorlage haben wir grundsätzlich keine größeren Bedenken. Es handelt sich darum, dass gebietsfremde Arten ins heimische Ökosystem nicht eingeschleppt werden sollen. Ich glaube, das ist sinnvoll, wenn man weiß, welche Probleme wir zum Beispiel an Bahnhöfen oder an Holzimport-Umschlagplätzen gehabt haben, wo Käfer importiert wurden und anderes ausländisches Ungeziefer. Ebenso ist es natürlich auch auf Flughäfen und bei anderen Tier- und Pflanzenarten.

Wir sind nur deshalb zu keiner Zustimmung bereit, weil auch im Ausschuss nicht gesagt wurde, wer die Mehrkosten deckt – wir reden immerhin von Kosten von 55 000 bis 60 000 € –, und weil es bisher nicht möglich war, die Liste der invasiven gebiets­fremden Arten vorzulegen. Ich glaube, das ist genau der Kritikpunkt. Solange man nicht weiß, worüber man abstimmt, kann man nicht zustimmen. Das bitten wir vorzu­legen, und dann werden wir später wahrscheinlich auch die Zustimmung erteilen. Aber derzeit nicht. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

0.31


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Hofinger. – Bitte.

 


0.31.33

Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bun-desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf den vorher­ge­henden Punkt ganz kurz eingehen. Bezüglich des AMA-Marketing-Berichts möchte ich berichten, dass wir in Oberösterreich eine Positiv-Kampagne des Bauernbundes ge­star­tet haben und die Konsumenten uns erzählt beziehungsweise berichtet haben, dass sie sehr wohl das AMA-Zeichen kennen und sie sehr wohl darauf schauen beziehungsweise diesem AMA-Kennzeichen auch wirklich vertrauen.

Zum jetzigen Punkt möchte ich kurz ausführen: Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, das Pflanzenschutzgesetz zu ändern, weil diese invasiven gebietsfremden Arten bei uns immer mehr werden. Ich glaube, da haben wir höchsten Handlungsbedarf. Jeder, der auf dem Land wohnt, kennt diese Tiere und Pflanzen, die bei uns immer mehr zunehmen. Um nur einige zu nennen: der Maiswurzelbohrer, der in der Steiermark voriges Jahr große Schäden in der Landwirtschaft angerichtet hat, aber genauso gibt es Schäden in der Bienenwirtschaft, wo die Varroamilbe importiert worden ist, der Asiatische Marienkäfer ist massiv auf dem Vormarsch, oder auch das Indische Spring­kraut, das sich bei uns in den Wäldern massiv ausbreitet und unsere eigenen Arten in den Hintergrund drängt.

Ich glaube, da ist dieses europäische Importverbot, das verordnet worden ist, wirklich höchst notwendig, und ich glaube, dass wir uns diesem wirklich gut anschließen können. Umsetzen müssen das das Bundesamt für Ernährungssicherheit und die Bun­des­länder. Ich glaube, wir werden in diesem Bereich auch in Zukunft großen Hand­lungs­bedarf haben.

Daher, glaube ich, sieht dieses Pflanzenschutzgesetz nun eben diese Kontrollen der Einfuhren von lebenden Pflanzen und Tieren mit Gefährdungspotenzial vor. Daher ist es wichtig, dass es Grenzorte gibt, wo solche pflanzen- und veterinärgesetzlichen und -rechtlichen Kontrolleinrichtungen sind, und wenn es notwendig ist, muss man diese Pflanzen und Tiere beim Import dann zurückschicken. Und wenn es wirklich darauf ankommt, muss man sie entweder in Quarantäneeinrichtungen stellen, wenn es um Huftiere oder Geflügel geht, oder, im schlimmsten Fall, vernichten.

Mit dieser Gesetzesänderung erhöhen wir den Schutz unserer Artenvielfalt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

0.33



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 390

Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ecker. – Bitte.

 


0.34.07

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Heute behandeln wir die Novelle des Pflanzen­schutzgesetzes 2011. Da mir die Natur besonders am Herzen liegt, sehe ich es als unsere Pflicht, ständig und auch kontinuierlich an Verbesserungen im Bereich des Naturschutzes und auch des Pflanzenschutzes zu arbeiten.

Die neue Regelung – wie schon gesagt – betrifft die Einfuhr von lebenden Organismen in die Europäische Union, wie etwa Tiere und Pflanzen, die eine Gefährdung für unsere heimische Natur darstellen. In anderen Ländern, wie zum Beispiel Australien oder Neuseeland, ist das schon längst Standard, dort gibt es bereits diese verschärften Einfuhrbestimmungen, damit die einheimische Fauna und Flora geschützt bleiben.

Gefährliche Beispiele gibt es genug, wie schon gesagt wurde, zum Beispiel den Asiatischen Marienkäfer, der den heimischen roten Siebenpunkt-Marienkäfer bei uns massiv bedroht und auch im Weinbau ein massives Problem darstellt, denn wenn er durch die Ernte in den Wein gelangt, entsteht ein sehr bitterer Stoff, was die Wein­qualität erheblich mindert.

Dazu gehören aber nicht nur Tiere, sondern auch Pflanzen, wie vom Kollegen Hofinger schon eingangs erwähnt wurde. Das Indische Springkraut, das in unseren Wäldern sprießt, kennen wir, glaube ich, alle, das verdrängt mitunter die heimischen Pflanzen. Diese invasiven Arten können unter Umständen das Ökosystem verändern und auch bedrohen, sprich unsere Fauna und Flora zerstören und vor allem die Artenvielfalt reduzieren. Deshalb gehört dieses Gesetz zum Teil der Biodiversitätsstrategie an, diese dient zum Schutz und auch zum Erhalt unseres Ökosystems und seiner Vielfalt.

Dazu gehören aber auch die Aufklärung und die Verhinderung von Gefahren durch eigenes Handeln. Dieser Punkt ist mir besonders wichtig. Ich glaube, dass viele Dinge sich zum Positiven wenden würden, wenn die Leute verstünden, dass ihr Verhalten zum Schutz der Natur erheblich beiträgt, etwa auch, welche Lebensmittel in unserem Einkaufskorb landen. Konsumieren ist eine Entscheidung für oder gegen die Natur.

Zusammengefasst ist die Novellierung dieses Pflanzenschutzgesetzes 2011 eine längst fällige. Ich freue mich, dass diese Bundesregierung damit einen Schritt in die richtige Richtung setzt. Ich werde natürlich als umweltbewusste Bürgerin diesem Ge­setz zustimmen und würde mich über eine breite Mehrheit heute im Plenum freuen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

0.36


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte.

 


0.36.45

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Die Änderung des Pflanzenschutzgesetzes 2011 – wir werden dem zustimmen, weil es mehrheitlich sehr vernünftig ist, wenn es darum geht, amtliche Kontrollen der Einfuhr invasiver Arten in die EU oder auch nach Österreich zu gewährleisten. Ich glaube – vielleicht in Ergänzung zu den Vorrednern –, es ist ja so, dass invasive Pflanzen und Tiere oder auch andere Organismen natürlich einiges an Problemen bringen. Und zwar nicht nur bezüglich der Landwirtschaft – wir müssen auch sehen, dass sie natürlich auch auf die Jagd und die Fischerei Auswirkungen haben –, sondern wir sehen solche natürlich auch auf die Gesundheit der Menschen. Ich glaube, das ist nicht unwesent­lich.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 391

Problematisch wird natürlich auch in Zukunft durch die Mobilität im Reiseverkehr und im Warenverkehr werden, was alles an invasiven Arten eingeschleppt werden kann, ob das diese Neophyten, Neozoen oder Neobiota sind.

Nicht unwesentlich ist auch, dass diese invasiven Arten – ich denke mir jetzt nur als Beispiel die Pflanzen – dort, wo sie herkommen, meistens in Harmonie mit der Umwelt leben, aber sich bei uns durch eine klimatische Veränderung explosionsartig ausbrei­ten. Der Kollege hat das schon richtig gesagt: Man braucht nur bei uns in die Süd-steier­mark zu schauen, das ist wirklich teilweise eine Pest.

Und jetzt kommen meine Zweifel auch dazu, die ich abschließend anführen möchte. Ich habe den Erläuterungen entnommen, dass es in der EU 12 000 gebietsfremde Arten gibt und davon 10 bis 15 Prozent als invasiv angesehen werden, das heißt 1 200 bis 1 800. Jetzt haben wir nur einige Beispiele genannt, viele kennen wir noch gar nicht. Und von vielen, die auf uns zukommen, wissen wir noch gar nichts.

Die Kontrollen, das hat Kollege Steinbichler richtig gesagt, wären vielleicht eine kleine Träne im Knopfloch, wir lassen es weg, Zehntausende Unternehmen sind betroffen. Mir macht aber eher etwas anderes Sorgen: Was machen wir mit diesen sogenannten Dominanzbeständen bestehender Pflanzen oder auch Tiere? Ich denke mir, dass die Aufrechte Ambrosie, der Staudenknöterich, der Riesen-Bärenklau, der auch durch die Medien gegangen ist, das Drüsige Springkraut, auch Verletzungen beim Menschen hervorrufen oder an Gebäuden oder sonstwo, im Straßenbereich, Schäden verur­sachen.

Die Amerikanische Rebzikade könnte ich noch ergänzend anführen zum Asiatischen Marienkäfer, der im Weinbaugebiet bei uns tragödienhaft auftritt. Bis heute gibt es nichts gegen den Asiatischen Marienkäfer. Es müsste aber, glaube ich, auch die Spanische Wegschnecke allen ein Begriff sein, die jetzt im Frühjahr ansetzen, die werden das ja merken. Oder natürlich auch die Tigermücke, die ist ja auch durch die Presse gewandert. Also, da gibt es schon einiges.

Was ich mich frage: Was machen wir mit dem Bestehenden? Wer wird die Kosten da tragen? Gerade bei den Pflanzen weiß man ja, dass man das ja nicht so ohne Weiteres durch Abmähen oder – im anderen Fall – Abschießen beseitigen kann. Da würde ich bitten, dass es entsprechende Hilfestellungen gibt. Ich wüsste es nicht. Das ist nämlich manuell schwerste Arbeit, diese Wurzelballen zu beseitigen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

0.40


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber. – Bitte.

 


0.40.17

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Werte Kolleginnen und Kollegen, es wurde bereits ausreichend erläutert, worum es geht.

Im Prinzip ist das Gesetz die Umsetzung einer internationalen Vereinbarung, des internationalen Übereinkommens über die biologische Vielfalt. Dieses Cartagena-Protokoll ist ganz wichtig, weil es notwendig ist, Ökosysteme zu schützen.

Herr Bundesminister, bei dieser Gelegenheit möchte ich auch die Herausforderung, etwas für unser Saatgut, für unseren Sortenschutz und für die Vielfalt der Kulturland­schaft zu tun, ansprechen. Ich glaube, das ist eine ganz große Herausforderung für die nächsten Jahre, dass wir gerade unter dem Aspekt des Klimawandels, unter dem Aspekt der Vielfalt in der Kulturlandschaft weitere Initiativen und Aktivitäten auch im Sortenschutz, Aktivitäten, was alte Sorten und was die Anpassung betrifft, brauchen. Insbesondere geht es mir auch um das sogenannte Landwirteprivileg, dass nämlich


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 392

Bäuerinnen und Bauern, aber natürlich auch KonsumentInnen, die einen Hausgarten haben, ihr Saatgut weiter verwenden können, weiter anbauen können und dass es hier nicht zu Regelungen kommt, wie sie manche große Player am Saatgutmarkt wollen, nämlich dass für alles Lizenzen zu zahlen sind.

Ich ersuche Sie daher, auch diesen Bereich im Rahmen der zukünftigen Entwicklungen sehr genau zu beobachten und sicherzustellen, dass diese biologische Vielfalt in unserem Saatgut erhalten bleibt. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

0.41


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


0.41.57

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Herr Präsident! Hohes Haus! Wie schon gesagt wurde, wird hier die Verordnung der Europäischen Union über die Prävention und das Mana­gement der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten umgesetzt. Wir schaffen die Strukturen im Pflanzenschutzgesetz.

Ich bin sehr froh darüber, dass die Debatte im Ausschuss gezeigt hat, dass, mit Aus­nahme einer Fraktion, alle Fraktionen diese Regierungsvorlage unterstützen. Darüber freue ich mich. Es ist ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität in unserem Land. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Das war jetzt ein bisserl ausführlich! – Ruf bei der ÖVP: Das war sehr verständlich!)

0.42


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Schabhüttl zu Wort. – Bitte.

 


0.42.51

Abgeordneter Jürgen Schabhüttl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Die Vorredner haben bereits ausgeführt, dass hier eine EU-Vorschrift umgesetzt wird.

In dem Gesetz geht es um das Einfuhrverbot bestimmter Tiere, Pflanzen und Waren­kategorien aus fernen Ländern, die durch ihre Beschaffenheit oder durch Krankheiten einheimische Tiere und Pflanzen bedrohen. Um dieses Verbot einzuhalten, sind zwei Maßnahmen definiert worden: einerseits die amtliche Kontrolle der Einfuhr nach Öster­reich beziehungsweise in die EU, wobei nicht-konforme Sendungen beschlagnahmt werden sollen. Andererseits werden Grundsatzbestimmungen für die Landesgesetzge­bung geschaffen, um entsprechende Maßnahmen zu erlassen.

Zur Erhaltung dieser biologischen Vielfalt reichen aber nur gesetzliche Bestimmungen nicht, es braucht die Mitwirkung der Wirtschaft, der Landwirtschaft und der gesamten Gesellschaft. Es ist eine große Verantwortung, die wir auch für die kommende Genera­tion zu tragen haben. Die Menschen sollen es ja auch in Zukunft lebenswert haben.

Wir unterstützen daher die Linie in diesem Bundesgesetz, mit dem das Pflanzen­schutz­gesetz 2011 geändert wird, vollkommen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

0.44

00.44.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 905 der Beilagen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 393

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Mehrheit.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich auch in dritter Lesung dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

00.44.5123. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 1091/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein nationales Menschenrechtsinstitut für Österreich (994 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 23. Punkt der Tagesordnung.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scherak. – Bitte.

 


0.45.09

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Zu später Stunde sind wir wieder bei den Menschenrechten angelangt, während die Regierungsparteien mit dem Staats­schutzgesetz schon wieder einen Schritt in Richtung mehr Überwachung und weniger Freiheit in diesem Land getätigt haben. Auch das ist mit ein Grund, warum wir – weil eben diese Tendenzen in den letzten Jahren einfach sehr klar sind – ein eigenes natio­nales Menschenrechtsinstitut für Österreich fordern.

Was soll dieses Institut können und machen? – Es soll viele Aufgaben erfüllen. Wir haben das sehr ausführlich in unserem Antrag beschrieben. Es soll sich unter anderem darum kümmern, dass jährliche Berichte über die Menschenrechtssituation in Öster­reich verfasst werden, es soll sich um die Beratung des Nationalrates und der Regie­rung auch während des Gesetzgebungsverfahrens kümmern. Das sind Dinge, die sehr oft notwendig wären. Auch das wäre gerade im Zusammenhang mit dem Staats­schutzgesetz sicher sehr sinnvoll gewesen.

Es soll vor allem eine ganz besondere Aufgabe wahrnehmen, nämlich den nationalen Präventionsmechanismus im Zusammenhang mit dem OPCAT-Mandat. Diese Aufgabe liegt momentan bei der Volksanwaltschaft, die sie vor ein paar Jahren zusätzlich zu ihren ursprünglichen Aufgaben, nämlich der Überprüfung von Missständen in der Verwaltung, übernommen hat.

Ich halte es grundsätzlich auch einmal für besser, dass der nationale Präventions­mechanismus bei der Volksanwaltschaft liegt und nicht mehr dort, wo er früher gelegen ist, nämlich beim Menschenrechtsbeirat im Innenministerium. Das ist einmal etwas Positives und ein Schritt in die richtige Richtung.

Wieso schlagen wir jetzt trotzdem hier ein eigenes nationales Menschenrechtsinstitut vor? – Der erste Grund ist, weil wir glauben, dass es weit mehr Aufgaben in dem Bereich gäbe. Gerade die Wahrnehmung der beratenden Funktion und der dauer­haften Monitoringfunktion, was die Menschenrechtssituation in Österreich betrifft, wäre sehr, sehr sinnvoll. Der zweite und viel eher relevante Grund ist, dass die Volks­anwaltschaft aufgrund ihres Bestellmechanismus – und gegen den habe ich jetzt persönlich gar nicht sonderlich viel (Zwischenruf der Abg. Schimanek) – den Pariser Prinzipien, die Vorschläge und klare Richtlinien vorgeben, Frau Kollegin Schimanek, wie eine unabhängige Bestellung von solchen Menschenrechtsinstitutionen vor sich gehen sollte (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Schimanek), nicht entspricht.

Das hat zur Folge, dass wir als österreichische Republik eine Menschenrechts­institution haben, nämlich die Volksanwaltschaft, die nicht im UNO-Menschenrechtsrat


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 394

vertreten ist. (Zwischenruf der Abg. Schimanek. – Heiterkeit bei der Abg. Korun.) Sie ist nur beratend vertreten. Ich finde das einigermaßen schade, dass wir als ein Land, das ja an und für sich hinsichtlich der Menschenrechte sehr vorbildlich ist – es gibt viel, viel schlimmere Situationen auf dieser Welt –, nur beratend vertreten sind. Das ist eigentlich schade, macht keinen Sinn, liegt aber nur an dem Bestellmechanismus.

Jetzt können wir entweder den Bestellmechanismus der Volksanwaltschaft ändern – die Frau Kollegin Korun hat in diese Richtung argumentiert, und zwar in dem Sinne, dass sie dieses Menschenrechtsinstitut nicht für sinnvoll hält. Das halte ich für eine Lösung. Die andere ist: Wir diskutieren nicht über den Bestellmechanismus und machen ein eigenes Menschenrechtsinstitut, bei dem die Leute diesen Kriterien ent­sprechend bestellt werden. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Schimanek.)

Das ist total einfach, Frau Kollegin Schimanek, ich erkläre es Ihnen nachher auch gerne in aller Ausführlichkeit, wie so etwas funktioniert. Schauen Sie sich das einfach einmal in Ruhe an, was das Problem bei dem Bestellmechanismus ist und wieso wir deswegen nur mit beratender Stimme im UNO-Menschenrechtsrat sind. Ich halte das für einen untragbaren Zustand.

Frau Kollegin Pfurtscheller hat gesagt, es gibt Länder, bei denen die Menschenrechts­situation weniger gut ist, die im Menschenrechtsrat drinnen sind. Das ist richtig. Aber die sind deswegen drinnen, weil der Bestellmechanismus für ihre Menschenrechts­institution den Pariser Prinzipien entspricht. Die sind international aufgestellt. Es wäre eigentlich sehr einfach, das entsprechend zu ändern. Das schlagen wir hier vor.

Damit würden wir als Österreich – und ich glaube, das sollte eigentlich ein Ziel von Österreich sein – nicht nur mit beratender Stimme im Menschenrechtsrat der UNO sitzen, sondern dort auch aktiv mitwirken können. (Beifall bei den NEOS.)

0.49


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.

 


0.49.23

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Zum vorliegenden Antrag: Es geht da um die Menschenrechte, es geht um einen hohen Anspruch, es geht um Glaubwürdigkeit, es geht um Haltung. Über die Parteigrenzen hinaus steht diese Republik Österreich, die zweite Republik seit 1945, dazu.

Antrieb unsers Wirkens, Triebfeder unseres Handelns ist für uns, die SPÖ, die Wah­rung der Menschenrechte, die Wahrung der Menschenwürde. Es ist richtig erwähnt worden: Mit 1. Juli 2012 ist der Menschenrechtsrat vom Innenministerium zur Volksan­waltschaft gekommen. Seit dieser Zeit sind sechs Regionalkommissionen im Bundes­gebiet tätig. Völlig unabhängig, frei entscheidend, ohne Zurufe, auf hohem Niveau prüfen sie unangemeldet und sehr professionell. Alle Berichte über festgestellte Men­schenrechtsverfehlungen werden ausführlich öffentlich präsentiert und dokumentiert und haben zum Beispiel – das passt zur heutigen Aktuellen Stunde – die Abschaffung der Netzbetten, die Abschaffung des Einsperrens im Bett bewirkt, wie es leider in psychiatrischen Anstalten der Fall war.

Meine Damen und Herren, zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte in unserem Land hat die Volksanwaltschaft sehr, sehr viel geleistet, wird sehr geschätzt und gilt international als vorbildlich.

Herr Kollege Scherak, Sie sind ein sehr aktives Mitglied im Menschenrechtsausschuss, ich danke, anerkenne und wertschätze Ihr Engagement, aber eine doppelte Behör­denstruktur, die Sie fordern, sehen wir als Nachteil.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 395

Zum Schluss kommend möchte ich, meine Damen und Herren, noch sagen: Zu Recht sind die Österreicherinnen und Österreicher stolz auf die hohe Reputation, den guten Ruf der österreichischen Volksanwaltschaft in Bezug auf die Menschenrechte. Sie ist für eine positive Weiterentwicklung mehr als motiviert. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

0.51


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Pfurtscheller. – Bitte.

 


0.51.51

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ge­schätzte Zuschauer, die noch durchhalten am Bildschirm oder vor den Compu­tern! (Heiterkeit.) – Es wird kaum mehr jemand sein, das schätze ich so ein.

Kollege Scherak hat es schon erklärt: Die NEOS wünschen sich ein nationales Menschenrechtsinstitut, das unabhängig ist und gemäß den Pariser Prinzipien mit einer entsprechenden gesetzlichen und verfassungsgesetzlichen Grundlage ausgestattet ist. Als Mitglied des Menschenrechtsausschusses habe ich mir sehr genau durchgelesen, was der Herr Scherak wollte. Der Antrag war immerhin sechs Seiten lang, also auch sehr ausführlich begründet. Ich habe das gelesen und habe mir dann gedacht: Eigentlich haben wir dieses Institut ja schon, wir haben schon die Volksanwaltschaft!

Ich habe es mir noch einmal angeschaut und festgestellt, dass sich Dr. Scherak sehr stark auf eine Studie des Ludwig Boltzmann-Instituts von 2006 gestützt hat, und einmal zu rechnen angefangen. Ich schätze, Sie sind ungefähr im Alter meines Sohnes und werden 2006 wahrscheinlich studiert haben. Da Sie auch Jus und Menschenrechte studiert haben, kann ich mir vorstellen, dass Ihnen diese Studie damals unterge­kommen ist, die sie jetzt in diesem Antrag verwendet haben – ohne zu bedenken, dass etwas später, nämlich im Jahr 2011, die OPCAT-Gesetze beschlossen worden sind, auf deren Grundlage die Volksanwaltschaft gegründet wurde. Somit hat sich eigentlich sehr viel von dem, was Sie in Ihrem Antrag gefordert haben, erledigt.

Wir, oder Sie, sind im Ausschuss und jetzt auch noch einmal darauf eingegangen, dass Ihnen die Bestellung der Volksanwälte nicht gefällt, dass Sie sich eine andere Bestel­lung wünschen. In Ihrem Antrag steht, Sie hätten beim Bestellmodus gerne, dass auch Menschen aus der Verwaltung und Regierungsvertreter mitreden können. Das halte ich für eher ein bisschen absurd, denn dann würden genau diejenigen, die kontrolliert werden, wieder mitreden können, wer Volksanwalt wird. (Zwischenruf des Abg. Scherak.) Ich glaube, dass es nach wie vor so, wie es jetzt ist – die freie Entscheidung der Parlamentarier –, doch die bessere Art und Weise ist. Das ist auch der Grund, weshalb wir Ihren Antrag ablehnen.

Auf die anderen Dinge will ich gar nicht mehr so ganz genau eingehen, denn ich habe noch ein paar Nachredner, und die werden auch noch das Ihre dazu sagen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

0.54


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


0.54.55

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Dass die Volksanwaltschaft beziehungsweise der Nationale Präventionsmechanismus zur Verhütung von Folter den vorgesehenen Unabhängigkeitskriterien nicht ganz entspricht, ist ein Problem. Das sehen wir auch so. Das kritisieren wir auch seit der Umsetzung des OPCAT-Abkommens.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 396

Als der Menschenrechtsbeirat aus dem Innenministerium herausgelöst wurde und in der Volksanwaltschaft implementiert oder etabliert wurde, sind wir in den Verhandlun­gen ganz massiv für eine Änderung des Bestellmodus der Volksanwälte und Volksan­wältinnen eingetreten, damit der von uns allen gewollte und angestrebte A-Status erreicht werden kann. Es war dann auch nicht überraschend, dass die Volksanwalt­schaft bei der letzten Prüfung 2011 eben nur die Einstufung der Kategorie B bekom­men hat. Das war etwas, womit wir alle gerechnet haben.

Wir sind allerdings der Meinung, wie ich im Menschenrechtsausschuss auch zu erläu­tern versucht habe, dass es sinnvoll wäre – oder noch immer notwendig ist, um es klarer auszusprechen –, den Bestellmodus der Volksanwaltschaft zu verbessern, damit eine bessere fachliche Eignung der Volksanwälte und Volksanwältinnen garantiert würde: mit öffentlichen Hearings, mit einem Bewerbungsmechanismus, über den sich Experten und Expertinnen im Bereich der Menschenrechte auch frei bewerben können, damit es nicht nur ehemalige Politiker und Politikerinnen sind, die Volksanwälte und Volksanwältinnen werden.

Wir sind also dafür, dass der Nationale Präventionsmechanismus bei der Volksanwalt­schaft möglichst unabhängig ausgestattet wird. Den kompletten Rückbau des beste­henden Nationale Präventionsmechanismus samt menschenrechtlicher Expertise bei der Volksanwaltschaft halten wir nicht für den richtigen Weg. Besser wäre es unserer Meinung nach, den Nationalen Präventionsmechanismus bei der Volksanwalt­schaft auszubauen, unabhängiger zu machen und die Volksanwaltschaft hinsichtlich ihres Bestellmodus zu modernisieren.

Deshalb haben wir unseren Antrag für die Abänderung und Modernisierung des Bestellmodus der Volksanwaltschaft neuerlich eingebracht, weil wir der Meinung sind, dass er noch immer sehr, sehr aktuell ist. Aus diesem Grund werden wir dem NEOS-Antrag nicht nähertreten. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

0.57


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte.

 


0.57.56

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minis­ter! Hohes Haus! Zum Antrag der NEOS, der ja im Ausschuss mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und FPÖ abgelehnt worden ist, möchte ich Folgendes festhalten: Ein nationales Menschenrechtsinstitut für Österreich zu schaffen, halte ich aus meh­reren Gründen für nicht sinnvoll. Warum? – Mit 1. Juli 2012 wurde – und das wurde heute bereits erwähnt – die Volksanwaltschaft zur österreichischen, unabhängigen, nationalen Menschenrechtsinstitution. Dadurch wurden auch die Aufgaben der Volks­anwaltschaft erheblich erweitert. Die Volksanwaltschaft ist unabhängig, steht allen Menschen zur Seite, ist jederzeit formlos und kann von allen Bürgerinnen und Bürgern kostenlos in Anspruch genommen werden.

Als Aufgabe der Volksanwaltschaft sind im B-VG ausdrücklich Schutz und Förderung der Menschenrechte verankert, es werden Einrichtungen wie zum Beispiel Justiz­an­stalten oder Pflegeheime mit sechs regionalen Kommissionen kontrolliert. (Präsi­dentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)

Die Volksanwaltschaft informiert immer wieder über menschenrechtliche Standards, kooperiert mit der Wirtschaft und steht auch ständig im Dialog mit der Zivilgesellschaft. Die Volksanwaltschaft weist auch immer wieder ihre Beobachtungen und Wahrneh­mungen in einem gesonderten Menschenrechtsteil in ihren Jahresberichten an das Parla­ment aus. Die drei Mitglieder werden vom Nationalrat in einem transparenten


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 397

Verfahren für sechs Jahre gewählt. Sie sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unab­hängig und auch effiziente Vertreterinnen und Vertreter für Menschenrechte.

Ich sehe die Volksanwaltschaft so, wie sie sich selbst sieht und beschreibt: als Men­schenrechtshaus der Republik! Eine neue Behördenstruktur wäre daher nicht sinnvoll, wäre ohne zusätzlichen menschenrechtlichen Effekt und würde darüber hinaus auch unnötige, hohe Kosten verursachen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

0.59


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Fazekas. – Bitte.

 


1.00.17

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist zu diesem Thema, zu dem Antrag, der zugegebenermaßen durchaus sehr ambitioniert ist, vom Kollegen Scherak bereits alles gesagt worden.

Vielleicht sollte man noch einmal erwähnen, was auch meine VorrednerInnen gesagt haben: Wir haben im Jahr 2012 mit einstimmiger Beteiligung aller im Nationalrat vertre­tenen Parteien der Volksanwaltschaft die Kompetenz gegeben, die Volksanwaltschaft als Haus der Menschenrechte in Österreich zu etablieren. Gegen eine Weiterent­wicklung der Volksanwaltschaft spricht natürlich nichts. Man kann sie ja immer wieder verbessern, aber letztendlich bin ich davon überzeugt, dass dort sehr gute Arbeit geleistet wird.

Dass auch der Bestellmodus durchaus objektiv ist insofern, als ein großer, repräsen­tativer Querschnitt der Bevölkerung durch die vertretenen Parteien gegeben ist, und dass vor allem die Kommissionen, die von vielen Vertretern der Zivilgesellschaft gebil­det werden, auf jeden Fall völlig unabhängig sind, kann ich nur festhalten. Wer die Tätigkeit der Volksanwaltschaft in den letzten Jahren wirklich sehr genau mitverfolgt hat, der sieht überhaupt keinen Grund, an der Objektivität der Tätigkeit der Volksan­wältinnen oder Volksanwälte zu zweifeln. Die machen das hervorragend. Man kann sich davon überzeugen, wenn man die Sendung „Bürgeranwalt“ anschaut.

Das ist zwar ein guter, ambitionierter Antrag, aber letztendlich besteht, glaube ich, auch hier großer Konsens darüber, dass er in dieser Form nicht notwendig ist. Daher wird er von unserer Seite auch abgelehnt. (Beifall bei der SPÖ.)

1.01


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Buchmayr. – Bitte.

 


1.02.04

Abgeordneter Harry Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wie wir im Großen und Ganzen gehört haben, werden die Effektivität und die Arbeit der Volksanwaltschaft in Bezug auf die Einhal­tung der Menschenrechte durchaus positiv beurteilt. Insbesondere durch die Einfüh­rung des OPCAT-Durchführungsgesetzes 2012, das den verfassungsrechtlichen Auf­trag der Volksanwaltschaft zum Schutz der Menschenrechte deutlich erweiterte, wurde die Volksanwaltschaft zu einer unabhängigen, den Menschenrechten verpflichteten Institution.

Jetzt stellt sich aber dennoch die Frage, was die NEOS dazu bringt, zusätzlich zu einer nachweisbar effizient und gut funktionierenden Institution in Österreich eine aufwen­dige Parallelstruktur einzufordern. Die Menschenrechte sind ja nachweislich nicht in Gefahr, aber vorgeschlagen wird ein eigenes Institut, laut Antrag mit zwölf Mitarbeitern, bestückt mit zwölf Mitgliedern, auf sechs Jahre bestellt, rekrutiert hauptsächlich aus


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 398

freiberuflichem Umfeld. Und – das ist extra angeführt – die nebenberufliche Tätigkeit sollte schon mit einem professionellen Honorar versehen sein.

Bei allem Verständnis: Ich würde mir gerade beim Thema Menschenrechte wünschen, dass Sie sich Ihre Motivation für den Antrag und zur Antragstellung gut überlegen. –Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

1.03

01.03.20

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Men­schen-rechte, seinen Bericht 994 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

01.04.1924. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Michaela Steinacker, Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes-gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975), das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, die Strafprozeßordnung 1975 (StPO), das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahlord­nung 1992 – NRWO) sowie das Bundesgesetz über die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments (Europawahlordnung – EuWO) geändert werden (1470/A)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 24. Punkt der Tagesordnung und gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Alm.

Herr Abgeordneter? (Abg. Alm: Das wurde falsch gemeldet! – Abg. Pendl: Das ist der nächste Punkt!)

Einen Moment bitte; ich ersuche Sie um ein wenig Geduld. Wir hatten am Bildschirm leider eine andere Rednerliste.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Steinacker. – Bitte.

 


1.05.37

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Zu später Stund’ nehm’ ich Cicero in den Mund – das ist noch nicht mein Zitat, mein Zitat lautet –: „Fundament der Gerechtigkeit ist das Grundvertrauen.“

Wenn jemand das Vertrauen missbraucht, tut er Unrecht gegenüber jenen Personen, denen er verpflichtet ist. Aus diesem Grund gibt es schon jetzt Regelungen zum Man­datsverlust. Wir wollen diese nun verschärfen, und damit den Standard für Politiker, aber auch für sonstige Funktionsträger, wie zum Beispiel Volksanwälte oder Rech­nungs­hofpräsidenten. Das Ziel ist es, das Verantwortungsbewusstsein der Politiker verstärkt zu sensibilisieren und vorbeugend eine Beschädigung des Amtes und der Politik im Allgemeinen zu verhindern. Wir werden mit diesem Antrag auch Gesetzes­lücken schließen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 399

Konkret soll ein Abgeordneter in Zukunft sein Mandat verlieren, wenn er wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu mehr als sechs Monaten Haft oder zu einer bedingten Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Das soll zukünftig auch – da schließen wir die Lücke – für Regierungsmitglieder, den Bundespräsidenten, Landeshauptleute, Rechnungshofpräsidenten, die Volksanwälte und Landtagsabgeord­nete gelten. Ich danke den Justizsprechern aller Parteien für die wirklich sehr kon-struktiven Diskussionen über zwei Monate hinweg.

Ich möchte hervorheben, dass wir diesen Initiativantrag mit breiter Mehrheit tragen werden, und jetzt in der Folge – ich darf das ankündigen – im Lokal VIII einen Justiz­aus­schuss abhalten, wo wir diesen Initiativantrag in eine sechswöchige Begutachtung schicken werden. Wir sind gemeinsam auf dem richtigen Weg bei der Umsetzung zur Verschärfung des Mandats- und Amtsverlustes. Wir schaffen so mehr Vertrauen und Gerechtigkeit in Österreich. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

1.07


Präsidentin Doris Bures: Bevor ich Herrn Abgeordnetem Jarolim das Wort gebe, entschuldige ich mich bei Herrn Abgeordnetem Alm. Wir hatten leider die falsche Rednerliste; das war ein Irrtum unsererseits.

Herr Abgeordneter Jarolim, Sie sind nun am Wort. – Bitte.

 


1.07.45

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Dieses Missverständnis hat die Sitzung letztlich etwas aufgefrischt und insofern kann man darüber hinwegsehen.

Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich kann nicht viel mehr dazu sagen, als die Kollegin Steinacker jetzt schon gesagt hat. Wir haben dann im Lokal VIII die Ausschusssitzung und werden dort beschließen, den Gesetzentwurf in die Begut­achtung zu schicken.

Ich denke, dass wir damit einen schönen Schritt weiter gemacht haben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Pendl: Ja, Bravo!)

1.08


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte. (Abg. Gisela Wurm: Der kann das jetzt noch toppen!)

 


1.08.00

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn es schon so spät ist, dann muss man nichts mehr toppen, man kann ruhig auch etwas dazu sagen. Es geht hier darum, den Mandats-ver­lust neu zu regeln. Ganz sehen wir die Notwendigkeit nicht, und auch die Notwen­digkeit, die Regelung an die der Beamten anzupassen, finde ich nicht unbedingt als sachlich gerechtfertigt, weil es einen Unterschied zwischen einem gewählten Abgeord­neten und einem Beamten gibt. Das ist auch ein verfassungsrechtliches Problem, weil er ein freies Mandat hat und eben vom Wähler gewählt ist. Ein Beamter hat eine Funktion, die ihm vom Staat gegeben wird.

Wir tragen ja im Prinzip diese Regelung jetzt mit. Wir werden aber sehen, was jetzt wirklich bei der Ausschussbegutachtung herauskommt. Ich bin schon gespannt, wie unsere verfassungsrechtlichen Fragen dazu von den diversen Institutionen gesehen werden. Wir sind also hier sehr offen und bedanken uns einmal für die Diskussion und auch dafür, dass wir hier an sich einmal bis zu diesem Kompromiss gekommen sind. Aber ganz gelaufen ist die Sache noch nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

1.09



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 400

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte. (Abg. Pendl: Jetzt geht es zügig weiter!)

 


1.09.37

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Die Frau Kollegin Steinacker hat schon gesagt, dass das möglicherweise mit einer breiten Mehrheit beschlossen wird. Eine breite Mehrheit impliziert, dass es nicht einstimmig ist. Wir sind bis dato sozu­sagen die Spielverderber für die Einstimmigkeit. Die Kollegin Steinacker hat sich durchaus bemüht, und ich glaube, es wäre sogar der skurrile Fall eingetreten, dass ÖVP und Grüne sich hätten einigen können, aber keinen weiteren Partner/weitere Partnerin für eine Zweidrittelmehrheit gefunden hätten. Insofern hat sich dann die ÖVP andere Partner suchen müssen.

Vielleicht ist die Chance aber noch nicht vergeben, und wir können nach einer Begutachtung in eine weitere Verhandlungsrunde eingehen, denn die Regelung ist – und das richtet sich jetzt weniger an Sie, weil ich glaube, da gibt es durchaus Ver-ständnis, es sind eher die anderen – nicht nachvollziehbar. Dass ein Abgeordneter, der zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt wird, dann mit Freigang oder Fußfesseln ins Parlament kommt und mitstimmt, ist den BürgerInnen schwer zu erklären.

Sobald der erste Fall eintritt, wird man sagen, es ist komplett unverständlich, dass die Resozialisierung eines Politikers im Parlament stattfindet. Da muss doch die logische Konsequenz sein, dass dieser Politiker sein Mandat verliert. Dann werden wir die nächste Reformdiskussion haben und werden natürlich, auch damit verbunden, einen Vertrauensverlust haben. In der Regel gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder es gibt eine Rücktrittskultur und der Politiker tritt vorher zurück oder es gibt die Rücktrittskultur nicht, dann wird der Klub letztendlich, nehme ich an, die Konsequenz ziehen und solche Politiker ausschließen.

Warum man es nicht schafft, klare Regeln aufzustellen, die dann auch Konsequenzen vorsehen, wenn es zu einer unbedingten Verurteilung kommt, ist nicht nachvollziehbar, zumal in Österreich der Weg zur unbedingten Verurteilung ein weiter ist. Das heißt, da muss strafrechtlich schon einiges vorgefallen sein, und dann stellt sich wirklich die Frage, ob wir solche Abgeordneten im Hohen Haus sitzen haben wollen.

Ich glaube, da könnte vielleicht auch bei den anderen noch ein bisschen Erkenntnis kommen, auch bei der bedingten Haftstrafe. Dass Politiker, die wegen Korruption oder wegen Amtsmissbrauchs verurteilt sind – vielleicht nur bedingt –, dann weiterhin im Parlament sitzen, nützt natürlich dem Vertrauen in Demokratie und Parlament in keiner Weise.

Aber – es ist schon gesagt worden – wir gehen erst in die nächste Runde, es gibt zuerst einmal eine Begutachtung, es gibt einen Ausschuss, und vielleicht gibt es dann noch die Möglichkeit, nachzuverhandeln und eine sinnvolle Lösung zu finden, die dann auch hält, wenn der Krisenfall eintritt, und uns dann nicht wieder blamiert. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

1.12


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


1.12.24

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Ja, die „breite Mehrheit“ ist als Stichwort schon gefallen, und ich bin mir auch nicht mehr so sicher, ob die Mehrheit so breit sein wird. Der Kollege Steinhauser hat schon gesagt, wieso die Grünen nicht zustimmen. Ich glaube, dass das ein Schritt in die richtige Richtung ist, aber das auch wesentliche Dinge fehlen. Der Anlassfall – das hat Klubobmann Lopatka irgendwie ins Spiel gebracht – war die Kollegin Winter, wobei das eigentlich ein


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 401

schlechter Anlassfall war, weil die ja höchstwahrscheinlich gar nicht verurteilt werden wird. Aber nichtsdestotrotz sollte man, glaube ich, darüber diskutieren, ob man die entsprechenden Bestimmungen anpasst.

Kollege Stefan ist sich nicht sicher, ob es sinnvoll ist, das an die Bestimmungen der Beamten anzupassen. Ich glaube aber jedenfalls, dass es sinnvoll ist, dass man hier klar sagt, dass es ab einem bestimmten Strafrahmen – seien es jetzt die sechs Monate unbedingte Freiheitsstrafe – zu einem Amtsverslust kommt. Ich glaube auch, dass man darüber diskutieren kann, so wie es die Grünen vorgeschlagen haben, dass jede unbe­dingte Freiheitsstrafe zum Amtsverlust führt. Das sind zwei Dinge, die man diskutieren kann.

Was aber für mich sicher ist – und das fehlt leider im vorliegenden Antrag –, ist der Umstand, dass bei bestimmten Delikten, wie wir es auch vorgeschlagen haben, jeden-falls eine unbedingte Freiheitsstrafe zum Amtsverlust führen sollte. Wir haben den Abschnitt 18 und den Abschnitt 22 des Strafgesetzbuches vorgeschlagen, weil das einfach Dinge sind, die quasi direkt mit der politischen Tätigkeit in inhärentem Zusam­menhang sind. Da geht es um Wahlbetrugsdelikte und um Korruptionsdelikte, und gerade bei diesen ist es ganz klar, dass es da zu einem Amtsverlust kommen soll, auch bei einer unbedingten Freiheitsstrafe. Ich finde es sehr schade, dass das jetzt nicht drinnen steht.

Ich glaube, das sollten wir weiterdiskutieren. Schauen wir, was bei der Ausschuss­begutachtung herauskommt. Was mich ein bisschen irritiert hat, ist, dass Klubobmann Lopatka gegenüber dem „Standard“, glaube ich, gesagt hat, dass es da sowieso keine Nachverhandlungen mehr geben wird, weil das jetzt der Punkt ist. Wenn dem wirklich so ist, dann können wir uns die Ausschussbegutachtung ersparen. Ich hoffe aber, dass man – falls da sinnvolle Vorschläge kommen, wovon ich ausgehe – da trotzdem noch einmal diskutieren kann, um dann die breiteste Mehrheit, die wir da finden können, am Schluss zustande zu bringen. (Beifall bei den NEOS.)

1.14


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 1470/A dem Justizausschuss zu.

01.14.4425. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz (B-VG) geändert wird, sowie betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsord­nungsgesetz 1975) geändert wird (1475/A)

 


Präsidentin Doris Bures: Nun kommen wir zum 25. Punkt der Tagesordnung und gehen in die Debatte ein.

Herr Abgeordneter Mag. Alm gelangt zu Wort. – Bitte. (Ruf bei der SPÖ: Wurde das Croquis jetzt geprüft?)

 


1.15.08

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Einen schönen guten Abend! Dieser Antrag steht im Zusammenhang mit dem heute be­schlos­senen Staatsschutzgesetz – ein wichtiges Gesetz, das ja auch zahlreiche Ver­besserungen bringt und bis zuletzt verhandelt wurde. Ich glaube, Herr Kollege Pilz hat sich ursprünglich auch in die Rednerliste eingetragen, aber ich bin mir sicher, der ist


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 402

jetzt sogar noch weiter am Verhandeln, genauso wie der Kollege Darmann, den ich ursprünglich auch auf der Rednerliste gesehen habe. Das finde ich einigermaßen schade, dass die jetzt nicht da sind, weil es durchaus um etwas Ernstes geht.

Es geht darum, wie wir dieses Gesetz, das beschlossen wurde, weiter verbessern beziehungsweise wie wir die ersten Reparaturen anbringen, die fehlenden Teile dazu bauen können, über die wir schon länger sprechen, nämlich genau die Teile der parlamentarischen Kontrolle. Unsere beiden Hauptkritikpunkte bleiben ja bestehen. Die Frage des Rechtsschutzbeauftragten hat man ja jetzt einigermaßen elegant ausge-hebelt, möchte ich fast sagen, indem die grundlegende Arbeitsweise in eine nachfol-gende Geschäftsordnung ausgelagert wurde. Da gibt das Parlament auch ein Stück weit die Gestaltungsmöglichkeit aus der Hand, insbesondere was die Senatsentschei­dungen betrifft, nämlich diese im Gesetz auch zu verankern.

Der zweite große Kritikpunkt oder einer von den zwei großen war eben die parla-mentarische Kontrolle. Hier besteht ja auch grundlegender Konsens, eine Neuregelung anzustreben, weil die Arbeit im Unterausschuss ja tatsächlich unter erschwerten Bedin­gungen stattfindet. Damit meine ich nicht nur die Zeitknappheit und die Sauerstoff-knappheit in diesen Unterausschüssen, sondern es ist auch nicht wirklich möglich, die Kontrollfunktion in den Unterausschüssen ordentlich wahrzunehmen. Wir sind als Abgeordnete in diesen Ausschüssen nicht unbedingt so informiert, dass wir auch die richtigen Fragen stellen könnten. Es fehlt ein kontinuierliches Berichtswesen. Nehmen wir zum Beispiel die Berichte der Rechtsschutzbeauftragten her: die kommen nicht unbedingt quartalsweise, auch nicht jährlich, sondern im Abstand von über zwei Jahren – da, glaube ich, ist der letzte gekommen.

Im Rahmen der Entstehung des Staatsschutzgesetzes wurde ja auch verabsäumt, diesen Prozess, die parlamentarische Kontrolle, zu überarbeiten, in Angriff zu nehmen. Und mit diesem Antrag wollen wir eben einen Anstoß dafür geben, darüber nach­zudenken, wie so eine parlamentarische Kontrolle aussehen könnte. Und für eine sinn­volle Kontrolle müssen wir die bestehende Geschäftsordnung ändern. Mit der derzeitigen Konstruktion der beiden Unterausschüsse ist eben eine wirksame Kontrolle nicht gegeben.

Mit den neuen Befugnissen des BVT, mit dem Heeres-Nachrichtendienst, mit dem Abwehramt, haben wir drei Behörden mit nachrichtendienstlichen oder ähnlichen Tätig­keiten, wichtigen Tätigkeiten, um eben der Vielfalt der kriminellen und terroristischen Bedrohungen Herr zu werden. Und hier ist eine Anpassung der gesetzlichen Grund­lagen notwendig, damit diese Tätigkeiten durch das Parlament auch kontrolliert werden können.

Die Forderung nach so einem Ausschuss ist jetzt natürlich nicht die einzige Mög­lichkeit, wie man parlamentarische Kontrolle sicherstellen kann. Es gibt hier nicht eine richtige Lösung, es gibt mehrere. Eine, die nicht beispiellos ist: In Deutschland ist das ähnlich geregelt mit einem parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bun­destages, das kann als Vergleich dienen. Die Bundesregierung wäre demnach verpflichtet, umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste zu informieren, was eben derzeit nicht der Fall ist beziehungsweise nicht in der not­wendigen Frequenz.

Dieser eine Ausschuss wäre dann eben für alle Nachrichtendienste verantwortlich, und eine Zusammenführung dieser Ausschüsse ist ja auch unter dem Gesichtspunkt sinnvoll, dass ja ohnehin die gleichen Personen oder sehr viele Personen in beiden Ausschüssen vertreten sind. Wir wollen, dass das Parlament über – (Abg. Wöginger: Wir auch!) ja – die allgemeinen Tätigkeiten dieser Behörde Bescheid weiß, nicht nur


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 403

Einzelprüfungen vornimmt. Ja? Ich kann es eh noch genauer erklären. Herr Kollege, Sie schauen so sehnsüchtig auf diese Analoguhr. (Abg. Wöginger: Jetzt ist es auch schon wurscht!) Aber Sie haben recht, ich sollte mir ein wenig mehr Zeit nehmen, um das auszuführen.

Na ja, jedenfalls dieser Rechtsschutz ist im Staatsschutzgesetz ja gar nicht abgebildet, also nicht nur ungenügend, sondern gar nicht. Aber das ist natürlich wesensimmanent für dieses Gesetz, dass darin die parlamentarische Kontrolle in dieser Form nicht geregelt wird.

Durch die Stärkung dieser parlamentarischen Kontrolle wird eigentlich auch die nach­richtendienstliche Tätigkeit dieser Behörden legitimiert und abgesichert, könnte man sagen. Je größer die Befugnisse des Staatsschutzes sind … (Abg. Lopatka: Die Redezeit der NEOS ist abgelaufen, Frau Präsident!) – Nein, ich glaube, ein paar Minuten … (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) – Wirklich? Die Präsidentin würde schon läuten, keine Sorge.

 


Präsidentin Doris Bures: Das stimmt.

 


Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (fortsetzend): Jetzt muss ich das zuletzt Gesagte erst wiederholen, denn jetzt sind wir alle aus dem Konzept geraten. (Allgemeine Heiterkeit.)

Je größer die Befugnisse sind, die durch dieses Staatsschutzgesetz eingeräumt wer­den, desto stärker und genauer muss natürlich auch die Kontrolle sein. (Ruf bei der ÖVP: Gute Nacht!) Die Kontrolltätigkeit muss natürlich lückenlos, zumindest eben auf Abruf und auf Wunsch der Abgeordneten, funktionieren können. (Ruf bei der ÖVP: Redezeit! Uhrzeit!)

Das Parlament muss gerade jetzt, wo das Gesetz beschlossen ist, seine Kontroll­tätigkeit auch wirklich wahrnehmen können. Der Schutz der Grund und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger muss dabei im Mittelpunkt stehen. Ich weiß, dass wir in dieselbe Richtung denken. Ich schaue da insbesondere Kollegen Pendl an.

Und mit diesem Initiativantrag wollen wir eben den ersten Schritt in diese Richtung setzen (Ruf bei der ÖVP: Ich will schlafen!), dass wir zu einem ordentlichen parlamen­tarischen Kontrollgremium kommen. (Abg. Lopatka: Gute Nacht! Die Redezeit ist längst abgelaufen!) – Ich würde Sie bitten, dass …

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Klubobmann Lopatka, wir haben hier eine Anzeige, was die Fraktionsredezeit betrifft, und wäre sie abgelaufen, hätte ich den Abgeord­neten natürlich darauf aufmerksam gemacht. (Beifall bei den NEOS.)

Herr Abgeordneter Mag. Alm, Sie haben noch 1 Minute Redezeit, dann ist die Redezeit Ihrer Fraktion ausgeschöpft und dann mache ich Sie darauf aufmerksam. (Die Abge­ordneten Wöginger und Lopatka – ihre Smartphones in die Höhe haltend und darauf weisend –: Dann stimmt das nicht! – Abg. Loacker: Ausnutzen bis zur letzten Sekunde! Dem Lopatka z’fleiß! – Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Alm schenkt sich demonstrativ ein Glas Wasser ein.)

 


Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (fortsetzend): Danke für den Hinweis auf das kaputte Internet, Herr Klubobmann! Schönen guten Abend! (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf des Abg. Kassegger.)

1.22



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 404

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Pendl zu Wort. – Bitte. (Ruf bei der SPÖ: Otto, 60 Minuten Restredezeit! – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

 


1.22.29

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Alm, ich hätte noch einiges an Redezeit. Ich will mich aber inhalt­lich jetzt gar nicht damit auseinandersetzen, aber der guten Ordnung halber möchte ich nur darauf hinweisen, dass es von der ersten Sekunde an klar war, dass das eine ureigene Aufgabe des Hohen Hauses ist. Das heißt, wir selbst machen das.

Wir haben das immer begleitend auch zu den ganzen Gesprächen und Verhandlungen betreffend das polizeiliche Staatsschutzgesetz gesagt. (Ruf bei der SPÖ: Das haben wir eh schon ein paar Mal gesagt!) Und dass es die Kollegen, mit denen wir ein gutes Gesprächsklima gehabt haben, nicht vergessen: Wir haben eine fertige Vereinbarung gehabt, dass wir diese Maßnahmen gleichzeitig mit dem Gesetz in Kraft setzen haben wollen.

Nicht einmal da seid Ihr mitgegangen. Und dann stellt Ihr euch da her und sagt: Jetzt müssen wir einen Anschub machen, damit wir weiterkommen! (Abg. Stefan: Versteht kein Mensch, was der da erzählt!) Die Regierungsfraktionen sind immer dafür gestan­den, wir haben genau unsere Vorstellungen. Wir waren übrigens akkordiert, da hat es nicht einmal einen Widerspruch gegeben, weil dahinter ganz andere Sachen gestan­den sind.

Ich sage noch einmal, was ich heute schon beim Staatsschutzgesetz gesagt habe: Das sollen sich jene überlegen, die ununterbrochen glauben, wir müssen das mit einem Richter im Staatsschutzgesetz regeln! Dann wünsche ich euch viel Glück, denn umso schwächer wird die parlamentarische Kontrolle auch in den Unterausschüssen oder in einem Unterausschuss, egal, wie er heißt, denn bis heute hat das Haus nicht zusam­mengebracht, dass die Justiz oder eine Entscheidung eines Richters kontrolliert wird. Das kann man hundertmal erzählen, Kollege Steinhauser, das ist so.

Ich will mich jetzt mit den einzelnen Details nicht wirklich beschäftigen, das tue ich niemanden an, mir selbst auch nicht. Wir stehen zur Verfügung, das ist überhaupt keine Frage. Tun Sie nicht so, wie wenn die Regierungsfraktionen das Recht der Stär­kung des Parlaments und der Kontrolle des Parlaments nicht haben wollten! Wir haben es angeboten, wir haben es in Wirklichkeit fertig gehabt. Wer nicht mitgegangen ist, weil es eine Zweidrittelmaterie ist, wart Ihr – nur so viel, damit man es nicht in eine ganz andere Richtung kriegt. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Wir stehen zur Verfügung, dass wir diese Gespräche führen. Ich lade euch dazu sehr herzlich ein. Aber wir wollen keine halbherzige Lösung, sondern eine ordentliche parlamentarische Kontrolle. Und glauben Sie nicht, wir schieben irgendetwas zu den Richtern ab. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Ich sage jetzt nicht guten Abend oder gute Nacht, ich sage einen schönen guten Morgen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Brosz.)

1.25


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Schmuckenschlager gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


1.25.26

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Alm, ich weiß nicht, ob Sie mit Ihrer Rede Ihren


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 405

eigenen Antrag und Gesetzesvorschlag auch die nötige Ernsthaftigkeit mitgegeben haben.

Wenn wir heute das Staatspolizeischutzgesetz hier beschlossen haben, dann wissen wir, dass es ein schmaler Grat zwischen Freiheit und Sicherheit ist, den wir aber gehen müssen. Wir wissen, dass es Ereignisse gibt, die uns in die Lage versetzen, auch solche Gesetze zu beschließen, und dass die parlamentarische Kontrolle aber absolut stattfinden muss. Das ist gar keine Frage! Und der Vorredner Pendl hat es ja auch ausgeführt, dass die Mechanismen ja schon vorgesehen sind.

Aber in dieser konkreten Diskussion geht es ja letztendlich darum, ob wir einen zusätzlichen Ausschuss hier im Parlament für die Abgeordneten schaffen, um das zu kontrollieren, oder ob wir nicht das Auslangen mit den bestehenden zwei Ausschüssen haben, dem Unterausschuss zur Landesverteidigung und dem sogenannten Stapo-Ausschuss.

Ich glaube, das wäre notwendig, denn wenn wir ernsthaft in der Geschäftsordnung diskutieren, dann könnten wir diese Frage bei vielen Ausschüssen stellen, ob wir nicht da oder dort etwas zusammenlegen könnten, Ressourcen schonen und vielleicht auch die Ausschüsse ein bisschen öfter stattfinden lassen, wenn wir sie mit entsprechenden Themen füllen.

Aber der Vorhalt, dass die Kontrolle durch das Parlament von den Regierungsparteien nicht gewünscht ist, ist absolut fehl am Platz. Wir sind auf jeden Fall dafür. Nur: Die Frage, die sich bei Ihrem Antrag stellt, ist, ob es ein eigener Ausschuss sein muss. Und da sind wir der Meinung, dass das nicht sein muss. (Beifall bei der ÖVP.)

1.27


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser zu Wort. – Bitte. (Abg. Lopatka: Ihr kommt ja gar nicht mehr zusammen mit euren paar Mandln!)

 


1.27.16

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Kollege Pendl, das Argument, dass eine … (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Es wird besser. Zuhören! (Abg. Pendl: Das wird nicht besser!) – Oja, ich überzeuge Sie!

Das Argument, dass eine richterliche Kontrolle der parlamentarischen Kontrolle entge­gen­steht, stimmt nicht. Es stimmt deswegen nicht, weil der Prüfungsmaßstab ein ande­rer ist. Wir prüfen die politische Verantwortlichkeit der MinisterInnen im Zusammen­hang mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. (Zwi­schenruf des Abg. Pendl.) – Selbstverständlich! Und das Gleiche wäre, wenn wir die Justiz kontrollieren würden. Da kontrollieren wir nicht die Gerichte, sondern wir kon­trollieren die Staatsanwaltschaft und ihre Einstellungen, die dem Minister gegenüber verantwortlich sind. Selbstverständlich könnten wir diese Kontrolle der staatsanwalt­schaftlichen Arbeit parlamentarisch sicherstellen. Es gibt nur keine Mehrheit dafür. Aber es spricht gar nichts dagegen. Es spricht nichts gegen eine parlamentarische Kontrolle des BVT, nichts gegen eine parlamentarische Kontrolle der Staatsanwalt­schaften. Es braucht eine Zweidrittelmehrheit, das ist es.

Insofern ist auch der Antrag des Kollegen Alm eine Grundlage, um einmal in die Dis­kussion weiter einzusteigen. Ich habe nämlich den Eindruck, dass die Debatte eher beendet ist als begonnen hat. Ich hoffe nur, dass es nicht so ist und dem Staatsschutz­gesetz schon auch die parlamentarische Kontrolle folgt. Ich interpretiere den Kollegen Pilz, dass er da mit euch in guten Gesprächen ist, und ich hoffe, dass das auch so bleibt. (Ruf bei der SPÖ: Wo ist denn der Pilz?)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 406

Aber insofern hat natürlich der Antrag des Kollegen Alm seine Berechtigung. Man kann streiten, ob dass das ideale Modell ist. Aber es ist insofern ein wichtiger Antrag, als er klar zeigt, dass es diese parlamentarische Kontrolle braucht, und die hat nichts damit zu tun, ob es eine richterliche Kontrolle der einzelnen Überwachungsinstrumente gibt. Das ist eine ganz andere Kontrolle als die politische Kontrolle, die wir hier vornehmen.

Also parlamentarische Kontrolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terroris­musbekämpfung auch hinsichtlich der neuen Regelungen von heute. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und NEOS.)

1.29


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 1475/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

01.29.21Einlauf

 


Präsidentin Doris Bures: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1490/A(E) bis 1529/A(E) eingebracht wurden.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 1.29 Uhr ein; das ist gleich im An­schluss an diese Sitzung.

Diese Sitzung ist geschlossen.

01.29.52Schluss der Sitzung: 1.29 Uhr

 

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